Liebe Studentin, lieber Student - Ruhr

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Liebe Studentin, lieber Student!
Vielleicht sammeln Sie zunächst nur Informationen über eine Universität, an der Sie studieren könnten,
über ein Studienfach, dem Ihr
besonderes Interesse gilt, oder einen Studienabschluß, über den Sie bis dahin wenig wußten. Vielleicht
haben Sie sich aber auch bereits für
das Magisterstudium eines geisteswissenschaftlichen Faches an der Ruhr-Universität Bochum (RUB)
entschieden. In diesem Fall können Sie
sich im "Studienführer M.A.-Reformmodell" über ein Angebot informieren, das die Ruhr-Universität
Bochum den Magisterstudierenden macht,
die zum Wintersemester 1999/2000 ihr Studium aufnehmen.
Wahrscheinlich wissen Sie bereits, daß die geisteswissenschaftlichen Fächer Ihnen zwei verschiedene
Abschlußmöglichkeiten anbieten: den
Magisterabschluß oder das Staatsexamen (Lehramt). Ein Lehramtsstudiengang setzt neben dem
verpflichtenden erziehungswissenschaftlichen
Studium zwei Unterrichtsfächer voraus. Während beim Staatsexamen das Land NRW in Gestalt der
Staatlichen Prüfungsämter am Ende des
Studiums und nach dem Referendariat prüft, werden die Magisterprüfungen von der Hochschule bzw.
den Fakultäten durchgeführt.
Magisterstudiengänge bestehen aus dem Studium eines Hauptfaches und zweier Nebenfächer. Als
Nebenfächer können Fächer aus praktisch
allen Fakultäten der RUB gewählt werden, auch solche, die keinen Magister-Hauptfach-Studiengang
anbieten. Am Ende des Magisterstudiums
schreiben Sie die Magisterarbeit im Hauptfach und absolvieren je eine Prüfung in den drei Fächern.
Sicherlich kennen Sie aus der Berichterstattung der Medien auch die derzeitigen Schwierigkeiten an
den Hochschulen. Die Universitäten sind
überfüllt, die Lehrenden überlastet. Darunter leidet nicht zuletzt die Betreuung der Studierenden. Sie
fühlen sich allein gelassen mit scheinbar
undurchsichtigen Studien- und Prüfungsordnungen und klagen immer häufiger über mangelnde
Beratung, Orientierungslosigkeit und
Prüfungsängste. Erfahrungsgemäß verlängern sich dadurch die Studienzeiten. Studierende, die die
Bedingungen für die Zulassung zum
Examen längst erfüllt haben, zögern, sich zu den als "umfassend" gefürchteten Prüfungen am Ende des
Magisterstudiums anzumelden. Diese
Situation hat sich besonders im Bereich der Geisteswissenschaften zugespitzt. Man nimmt an, daß
gegenwärtig nur ein Viertel dieser
Studierenden das Examen absolviert. Abgesehen von der steigenden psychischen Belastung
verschlechtern sich mit zunehmendem Alter auch
die beruflichen Perspektiven. Die Magisterstudierenden sind in dieser Hinsicht besonders betroffen, da
mit ihrem Studiengang zumeist nur
unspezifische Vorstellungen zukünftiger Berufsfelder verbunden sind.
Um Wege zu finden, die solchen Mißständen entgegenwirken können, hat die Ruhr-Universität Bochum
im Wintersemester 1993/94 ein
"Reformmodell zur Neustrukturierung des Magisterstudiums" eingerichtet. Nach einer fünfjährigen
Erprobungsphase werden zahlreiche
Veränderungen in den folgenden zwei Jahren auf die geisteswissenschaftlichen Studiengänge
übertragen, so daß ab dem Wintersemester
2000/2001 alle eingeschriebenen Magisterstudierenden der Ruhr-Universität Bochum den Vorteil dieser
veränderten Studienbedingungen
nutzen können.
Mit dem Ziel, die Studienbedingungen und Berufsaussichten der Magisterstudierenden zu verbessern,
sind einige wesentliche Neuerungen eingeführt
worden. Tutorien und Mentorien übernehmen eine intensive Betreuung während der gesamten
Studiendauer. Im Bereich der EDV und der modernen
Sprachen erwerben Sie arbeitsmarktorientierte Zusatzqualifikationen. Studienbegleitende Praktika
sollen über die traditionellen Berufsfelder hinaus den
Kontakt zum Arbeitsmarkt fördern. Nach dem Muster des in anderen Ländern eingeführten B.A.
(Bakkalaureus Artium) schließen Sie das sechssemestrige
Grundlagenstudium nun mit dem Erwerb dieses "kleineren" Grades ab. Der Prüfungsblock, der bisher
am Ende des Magisterstudiums stand, verteilt sich
nun auf die B.A.-Prüfung nach dem sechsten und die M.A.-Prüfung nach dem achten Semester.
Gleichzeitig erfolgt eine formale Neugliederung des
Magisterstudiums, über die Sie im folgenden Näheres erfahren können. Das Reformmodell baut auf den
Regelungen und Anforderungen des bisherigen
Magisterstudiums auf. Sie werden also die fachspezifischen Veranstaltungen gemeinsam mit allen
anderen Kommilitoninnen und Kommilitonen besuchen,
die sich für Ihre Fächer entschieden haben.
Wir freuen uns, wenn Sie sich für die Teilnahme am Reformmodell entscheiden. Für Ihre Fragen zum
M.A.-Reformmodell stehen Ihnen die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Reformmodells und die Fachberaterinnen und Fachberater der von
Ihnen gewählten Studienfächer gern zur
Verfügung.
Prof. Dr. Dietmar Petzina
- Rektor Ruhr-Universität Bochum, Wintersemester 1998/99
1. Zulassungsvoraussetzungen und Einschreibungsformalitäten
Jeweils zum Wintersemester (WS) können bis zu 150 Studierende im Reformmodell aufgenommen
werden. Eine Einschreibung im
Sommersemester (SS) ist in der Regel nicht möglich. Die Zulassung zum Studium im Reformmodell ist
nur im ersten Semester eines
Studiengangs möglich, eine Einstufung in höhere Fachsemester demnach in der Regel
ausgeschlossen.
Beachten Sie bitte bei Ihrer Fächerauswahl, daß Sie für ein Studium im Reformmodell zwei Fächer
wählen sollten, in denen Sie im
Vertiefungsstudium Ihre Magisterarbeit schreiben können. Die Zulassungsbeschränkungen der
Zentralen Vergabestelle für Studienplätze (ZVS)
und der RUB gelten auch im Reformmodell (vgl. Kap. 1.2).
Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
Die BAföG-Regelung bezieht sich z.Z. (November 1998) auf das gesamte Magisterstudium und bleibt
daher unverändert gültig. Für Anträge auf
Ausbildungsförderung und Beratung wenden Sie sich an das Amt für Ausbildungsförderung des
Akademischen Förderungswerks
(AFW/Universitätsverwaltung, Ebene 0, Räume 020 bis 050).
Akademisches Förderungswerk (AFW)
44780 Bochum
BAföG-Beratung des AStA
Studierendenhaus
Ebene 0, Raum 016
1.1 Das Beratungsgespräch
Vor der formellen Bewerbung führen Sie ein obligatorisches Beratungsgespräch. Ehe Sie sich für ein
Studium unter den Bedingungen des
Reformmodells entscheiden, können Sie sich bei dieser Gelegenheit umfassend über die veränderten
Zulassungsvoraussetzungen und
Studienbedingungen sowie die im Reformmodell möglichen Fächerkombinationen informieren. Über alle
Fragen hinsichtlich der inhaltlichen
Gestaltung Ihres Studiums informieren Sie die Studienberaterinnen und Studienberater Ihrer Fächer.
Einen Termin für das Beratungsgespräch können Sie schriftlich oder telefonisch im Koordinationsbüro
vereinbaren. Vor dem
Beratungsgespräch empfiehlt sich die intensive Lektüre des "Studienführers M.A.-Reformmodell"! Nach
dem Beratungsgespräch können Sie
sich im Koordinationsbüro um die Zulassung zum Reformmodell bewerben.
1.2 Bewerbung um die Teilnahme am M.A.-Reformmodell
Es gibt drei Wege, einen Studienplatz an der RUB zu erhalten. Diese Zulassungswege unterscheiden
sich danach, ob ein Studienfach
zulassungsfrei, allgemein zulassungsbeschränkt oder örtlich zulassungsbeschränkt ist.
Für zulassungsfreie Fächer können Sie sich in der Regel einschreiben, ohne sich zuvor bewerben zu
müssen. In diesem Fall brauchen Sie sich
also nur um die Zulassung zum Reformmodell zu bewerben. Um sich für einen örtlich oder allgemein
zulassungsbeschränkten Studiengang
unter den Bedingungen des M.A.-Reformmodells einzuschreiben, benötigen Sie dagegen zusätzlich
einen Zulassungsbescheid der RUB bzw.
der ZVS.
Die Studierenden des M.A.-Reformmodells nehmen ihr Studium im Wintersemester auf; die
Bewerbungsfrist für die allgemein
zulassungsbeschränkten und die örtlich zulassungsbeschränkten Fächer endet jeweils am 15.7. Diese
Frist ist eine gesetzliche
Bewerbungsausschlußfrist und kann in keinem Fall verlängert werden. Es zählt das Eingangsdatum,
nicht der Poststempel. Sie müssen bei
den zulassungsbeschränkten Fächern zu den im Zulassungsbescheid angegebenen Terminen
persönlich zur Einschreibung erscheinen: Wenn
Sie diesen Termin nicht wahrnehmen, verfällt Ihr Studienplatz.
Insbesondere für die Studierenden, die sich zum WS 1999/2000 an der RUB für ein
zulassungsbeschränktes Fach immatrikulieren oder bereits
immatrikuliert haben, wird während der allgemeinen Einschreibungsfristen ein Informationsstand des
Reformmodells im Auditorium Maximum
eingerichtet. Über die Möglichkeit, sich um die Zulassung zum M.A.-Reformmodell zu bewerben,
nachdem Sie sich bereits immatrikuliert haben,
erkundigen Sie sich bitte am Informationsstand.
Zulassungsfreie Fächer
Um die Zulassung zum Reformmodell bewerben Sie sich nach einem ausführlichen Beratungsgespräch
im Koordinationsbüro des
Reformmodells:
Ä Ruhr-Universität Bochum
M.A.-Reformmodell
Koordinationsbüro
GB 3/62
44780 Bochum
Während der allgemeinen Einschreibungsfristen (30. August - 24. September 1999) und der
Einschreibungsfristen für die
zulassungsbeschränkten Fächer können Sie sich am Informationsstand des Reformmodells im Foyer
des Auditorium Maximum beraten lassen,
oder wenden Sie sich direkt an das Koordinationsbüro.
Allgemein zulassungsbeschränkte Studiengänge
Für einige Studiengänge führt die ZVS ein Verteilungsverfahren zur Zuweisung eines Studienortes oder
ein Auswahlverfahren durch. Das
ZVS-Info mit den Bewerbungsunterlagen erhalten Sie in den Schulen, bei den Arbeitsämtern, den
Zentralen Studienberatungsstellen der
Hochschulen und bei der ZVS. Ihre Bewerbung richten Sie an die
Ä ZVS, Postfach 8000, 44128 Dortmund.
Von den Studiengängen, die Sie im M.A.-Reformmodell studieren können, ist im WS 1999/2000
ausschließlich die Kunstgeschichte vom
ZVS-Verfahren betroffen. Sie können sich bei der ZVS um einen Studienplatz für Kunstgeschichte als
Hauptfach oder Nebenfach bewerben.
(Stand März 1999)
Örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge
In diesen Fächern vergibt die Ruhr-Universität Bochum nur eine begrenzte Zahl von Studienplätzen. Die
Bewerbungsunterlagen erhalten Sie
beim Universitätssekretariat der RUB. Einschreibungsfristen für Fachrichtungen, die örtlich
zulassungsbeschränkt sind, werden für die einzelnen
Studiengänge vom Rektor festgelegt. Die Bewerberinnen und Bewerber werden über die jeweiligen
Einschreibungsfristen benachrichtigt. Ihre
Bewerbung richten Sie an die
Ä Ruhr-Universität Bochum
Universitätssekretariat
44780 Bochum
Von den Studiengängen, die Sie im M.A.-Reformmodell studieren können, sind folgende Studiengänge
örtlich zulassungsbeschränkt (Stand
März 1999):
Film- und Fernsehwissenschaft Haupt- und Nebenfach
Pädagogik Hauptfach
Psychologie Nebenfach
Publizistik und
Kommunikationswissenschaft Haupt- und Nebenfach
Theaterwissenschaft Haupt- und Nebenfach
1.3 Immatrikulation
Die Einschreibungsfrist für das Reformmodell läuft vom 30. August bis zum 24. September 1999. In
diesem Zeitraum nehmen die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Universitätssekretariats im Foyer des Auditorium Maximum der
RUB jeweils zwischen 9°° und 11°° Uhr die
Einschreibungen vor. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Während dieses Zeitraums wird dort
auch ein Informationsstand des
M.A.-Reformmodells eingerichtet, so daß Sie letzte Fragen vor Ort klären können. Gleichzeitig können
sich Studierende, die sich in diesem
Zeitraum für einen zulassungsbeschränkten Studiengang eingeschrieben haben, nachträglich um die
Teilnahme am Reformmodell bewerben.
Um sich für einen Studienplatz im Reformmodell zur Neustrukturierung des Magisterstudiums an der
Ruhr-Universität Bochum einzuschreiben,
benötigen Sie:
ö das Reifezeugnis oder sonstige Hochschulzugangsberechtigungen im Original;
ö eine Versicherungsbescheinigung der gesetzlichen Krankenkasse oder einer Ersatzkasse
bzw. eine
Befreiungsbescheinigung;
ö den Einzahlungsbeleg über den Sozialbeitrag von zur Zeit DM 193,- (dieser Betrag umfaßt
bereits die Gebühren, die die
Studierenden der RUB seit WS 1992/93 für das VRR-Ticket bezahlen; als Fahrausweis gilt der
Studentenausweis);
ö drei Paßfotos;
ö ggf. den Zulassungsbescheid der RUB oder der ZVS;
ö den Zulassungsbescheid für das M.A.-Reformmodell.
Zur Einschreibung ist persönliches Erscheinen erforderlich. Nur mit schriftlicher Vollmacht ist eine
Vertretung möglich. Der Zulassungsbescheid
für ein Studium im Reformmodell verliert seine Wirksamkeit, wenn Sie Ihre Einschreibung nicht
innerhalb der angegebenen Fristen
vorgenommen haben sollten. Nach erfolgter Einschreibung melden Sie sich im Koordinationsbüro; dazu
bringen Sie bitte ein Paßfoto mit.
Weisen Sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Universitätssekretariats bitte auf jeden Fall darauf
hin, daß Sie sich für die jeweiligen
Studiengänge im Reformmodell zur Neustrukturierung des Magisterstudiums einschreiben!
Der Sozialbeitrag in Höhe von DM 193,- (Stand März 1999) ist auf das Konto der
Universitätskasse Bochum
Konto-Nr. 120 280 3
BLZ 430 500 01
bei der Sparkasse Bochum unter Angabe des Verwendungszwecks (Sozialbeitrag RUB WS 1999/2000
Neuimmatrikulation) zu überweisen.
Bitte achten Sie darauf, daß das Geldinstitut die Gültigkeit der Überweisung durch Stempel- bzw.
Maschinenaufdruck bestätigt. Der
Überweisungsnachweis ist bei der Immatrikulation vorzulegen.
2. Fächerauswahl und Fächerkombinationen
Zwei der drei im Grundlagenstudium gleichgewichtig studierten Fächer sollten in einer an der RUB
gültigen Magisterprüfungsordnung sowie im
Rahmen des Reformmodells als Magisterarbeitsfähiges Fach zugelassen sein und aus dem Bereich der
Fakultäten für Philosophie, Pädagogik
und Publizistik, für Geschichtswissenschaft, für Philologie oder für Ostasienwissenschaften gewählt
werden. Das dritte Studienfach kann auch
aus einem nicht-geisteswissenschaftlichen Bereich stammen. Eine Liste der Studienfächer finden Sie
auf Seite 22. Für detaillierte
Informationen über Fächerauswahl und Fächerkombinationen im Reformmodell wenden Sie sich bitte
an das Koordinationsbüro.
Der Wechsel eines Studienfaches ist innerhalb des M.A.-Reformmodells bis zum Ende des ersten
Semesters möglich. Ein späterer Wechsel
bedeutet in der Regel das automatische Überwechseln in das herkömmliche Magisterstudium.
3. Beratung und Betreuung
Zu den besonderen Zielsetzungen des M.A.-Reformmodells gehört, über die regelmäßige Beratung
hinaus, eine kontinuierliche Betreuung der
Studierenden.
3.1 Das Koordinationsbüro
Das Koordinationsbüro ist in allen Fragen der Studienorganisation die zentrale Anlaufstelle für die
Studierenden des Reformmodells. Im
Koordinationsbüro werden die Termine für die obligatorischen Beratungsgespräche mit den
Studierenden vergeben, die sich um die Teilnahme
am Reformmodell bewerben.
Hier sind neben dem allgemeinen "Studienführer M.A.-Reformmodell" auch die fächerspezifischen
"Empfehlungen" für das Studium im
M.A.-Reformmodell erhältlich. Zeitliche Überschneidungen mit den Pflichtveranstaltungen des
Reformmodells sollen weitgehend vermieden
werden, so daß Ihnen ein möglichst weites Spektrum der Lehrveranstaltungen zugänglich ist. Das
Koordinationsbüro wird sich um eine
fächerübergreifende Koordinierung der Lehrveranstaltungen bemühen.
Öffnungszeiten des Koordinationsbüros:
während der Vorlesungszeit:
Montag, Mittwoch und Freitag: 945 bis 1800 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 945 bis 1315 Uhr
während der vorlesungsfreien Zeit:
Montag, Mittwoch und Freitag: 1000 bis 1800 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 1000 bis 1300 Uhr
Adresse:
M.A.-Reformmodell
Koordinationsbüro
Ruhr-Universität Bochum, GB 3/62
44780 Bochum
( 0234 / 700-4755
3.2 Die "Empfehlungen" für das Studium im M.A.-Reformmodell
In Ergänzung der kommentierten Vorlesungsverzeichnisse der Fächer dienen die "Empfehlungen" für
das Studium im M.A.-Reformmodell als
Wegweiser zu einer sinnvollen Strukturierung des fachspezifischen Studienverlaufs unter den
reformierten Studienbedingungen. Im ersten
Semester erhalten die Studierenden spezielle "Empfehlungen", die nicht nur die Art und Anzahl der
Veranstaltungen vorschlagen, die im ersten
Semester besucht werden sollten, sondern darüber hinaus über die Termine und das
Veranstaltungsangebot des jeweiligen Faches
informieren.
Die Studierenden des M.A.-Reformmodells besuchen die fachspezifischen Veranstaltungen gemeinsam
mit den Kommilitoninnen und
Kommilitonen der bestehenden Magister- und Staatsexamensstudiengänge. Um sich über die
angebotenen Veranstaltungen ausführlicher zu
informieren, sollten Sie daher bereits im ersten Semester die allgemeinen bzw. die fachspezifischen
kommentierten Vorlesungsverzeichnisse
benutzen. Diese sind in den Geschäftszimmern oder bei der Fachschaft der jeweiligen Institute bzw.
Seminare oder in den Buchhandlungen des
Uni-Centers erhältlich.
Die "Empfehlungen" sind ausschließlich für die Studierenden des Reformmodells bestimmt. Sie erhalten
sie zu Beginn des Studiums im
Koordinationsbüro. Im EDV-Raum lassen Sie sich bitte gegen Ende des ersten Semesters
Formulardateien für Ihre Fächer und die
Zusatzqualifikationen des Reformmodells auf Ihre Diskette kopieren. Sie können die Formulare
entweder im EDV-Raum oder zu Hause
ausfüllen.
3.3 Rückmeldung - Formulardateien
Zu Beginn der Vorlesungszeit des folgenden Semesters melden sich die Studierenden des
Reformmodells im Koordinationsbüro zurück.
Bringen Sie bitte unbedingt einen aktuellen Ausdruck der Formulardateien mit, in die Sie alle
Veranstaltungen eintragen, die Sie im Verlauf des
vorausgehenden Semesters besucht haben. Die Ausdrucke werden in Ihrem Studienbegleitbuch
gesammelt; sie dienen dem Nachweis eines
ordnungsgemäßen Studiums bei der Meldung zu den Prüfungen.
Soweit diese bereits vorliegen, bringen Sie zur Rückmeldung auch die Teilnahme- bzw.
Leistungsscheine (in Kopie) mit, die Sie im Verlauf des
vorhergehenden Semesters erworben haben. Ihr Studienbuch, das Sie bei der Einschreibung im AudiMax erhalten haben und in dem Sie
Ihre Teilnahme- und Leistungsnachweise (Orginale) abheften, führen Sie unabhängig von den
Formulardateien des Reformmodells. Die
Teilnahme- und Leistungsnachweise für die obligatorischen Kurse aus dem Bereich der
Zusatzqualifikationen (EDV, Moderne Sprachen etc.)
erhalten Sie bei der Rückmeldung im Koordinationsbüro.
In einzelnen Fächern werden für die Studierenden zu Beginn des Semesters Karteikarten angelegt, die
den Studienverlauf dokumentieren. Die
zusätzliche Rückmeldepflicht, die für diese Fächer besteht, wird von der Rückmeldepflicht des
Reformmodells nicht berührt. Erkundigen Sie sich
bitte rechtzeitig nach den Regelungen der einzelnen Fächer.
3.4 Studienberatung
Die Studienberatung im Reformmodell
Über alle Fragen bezüglich des Studienverlaufs im M.A.-Reformmodell können Sie sich im
Koordinationsbüro informieren. Eine gesonderte
Anmeldung zu den Sprechzeiten ist nicht erforderlich. Sollten Sie jedoch ein Beratungsgespräch
wünschen, melden Sie sich bitte kurzfristig über
das Koordinationsbüro an.
Fachspezifische Studienberatung
Zu Beginn jedes Semesters finden an der RUB fachbezogene Einführungsveranstaltungen statt. Der
Besuch dieser Veranstaltungen steht
natürlich auch den Studierenden des Reformmodells offen. Bedenken Sie jedoch, daß nicht alle
Informationen - vor allem organisatorischer
Natur - auf das Reformmodell übertragbar sind. Für den studentischen Erfahrungsaustausch bieten sich
- mit derselben Einschränkung - die
Fachschaften an.
Darüber hinaus können Sie für fachspezifische Fragen die Erstsemesterberatung nutzen, die die
Lehrenden der RUB anbieten. Die Termine
erfahren Sie in den Geschäftszimmern der jeweiligen Seminare bzw. Institute. Während des laufenden
Semesters beraten die Lehrenden in
ihren Sprechstunden.
Erkundigen Sie sich bitte, ob Sie im Rahmen Ihres Fachstudiums an einer Pflichtstudienberatung
teilnehmen müssen!
Allgemeine Beratung
Bei Schwierigkeiten, die über fachspezifische und organisatorische Fragen hinausreichen, können Sie
sich auch an die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter des Studienbüros wenden, einer allgemeinen und psychologischen Beratungsstelle für
Studierende der Ruhr-Universität Bochum.
Die Beratung ist kostenlos, alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterliegen der Schweigepflicht. Das
Studienbüro befindet sich an der
Ä Ruhr-Universität Bochum
Studierendenhaus 2/207
44780 Bochum
4. Gewichtung der Studienanteile
Durch einen zweiphasigen Studienverlauf verwirklicht das Reformmodell eine funktionale Strukturierung
des Studiums in überschaubare
Etappen. Das Studium unter den Bedingungen des M.A.-Reformmodells wird eingeteilt in ein
wissenschaftliches Grundlagenstudium von sechs
Semestern und ein Vertiefungsstudium von zwei Semestern. Der gleichberechtigte Status der drei
während des Grundlagenstudiums parallel
studierten Fächer ermöglicht eine den Anforderungen des Arbeitsmarktes entsprechende Erweiterung
des Ausbildungsspektrums.
Erst nach Absolvierung des Grundlagenstudiums fällt die Entscheidung für das Magisterfach. Als eine
Intensivphase von zwei Semestern, in der
Sie sich nunmehr ausschließlich dem Magisterfach widmen, betont das Vertiefungsstudium den
wissenschaftlichen Charakter des Magister
Artium.
4.1 Das Grundlagenstudium
Sechs Semester lang werden drei gleichberechtigte Fächer im Umfang von bis zu 35
Semesterwochenstunden (SWS) studiert. Der
Gesamtumfang des Grundlagenstudiums umfaßt bis zu 115 SWS.
Über die fachspezifischen Studienelemente hinaus besuchen Sie die Tutorien und erwerben während
des Grundlagenstudiums
Zusatzqualifikationen in den Bereichen "EDV-Anwendung" und "Moderne Sprachen". Zudem legen Sie
ein Pflichtpraktikum ab.
Das Grundlagenstudium endet mit einer Abschlußprüfung für die B.A.-Absolventinnen und Absolventen, die neben den drei Fachprüfungen eine
kleinere Studienarbeit beinhaltet. Mit Bestehen der B.A.-Prüfung (Bakkalaureus Artium) erwerben die
Studierenden einen ersten akademischen
Grad nach dem Muster des in anderen Ländern etablierten B.A., der in Deutschland bisher wenig
bekannt war.
Für die Magisterstudierenden bedeutet die B.A.-Prüfung ein Zwischenexamen für das nun zu wählende
Magisterfach, also einen vorgezogenen
Teil der Magisterabschlußprüfung.
4.2 Das Vertiefungsstudium
Nach dem Erwerb des B.A. können sich die Studierenden für ein weiterführendes, wissenschaftlich
vertieftes Studium von zwei Semestern
entscheiden. Die insgesamt maximal 40 SWS des Vertiefungsstudiums (bis zu 20 SWS pro Semester)
gelten ausschließlich dem gewählten
Magisterfach. Das Vertiefungsstudium wird abgeschlossen durch die Magisterarbeit, eine Fachprüfung
und ggf. eine Klausur oder Hausarbeit,
die sich nur noch auf das Vertiefungsstudium im Magisterfach beziehen.
Das Magisterfach muß im Rahmen des Reformmodells als Magisterarbeitsfähiges Fach zugelassen
sein.
5. Obligatorische Zusatzqualifikationen
Neben dem Fachstudium absolvieren die Studierenden im Grundlagenstudium ein Tutorienprogramm
(semesterbegleitende
Orientierungstutorien; Zwischenbilanz-Gespräch; Info-MENTOS, Examens-MENTOS), ein Praktikum
mit vorbereitendem Seminar und
Arbeitsmarktkolloquien sowie Kurse in den Bereichen "Moderne Sprachen" und "EDV-Anwendung". Die
Teilnahme an den Kursen und
Veranstaltungen aus dem Bereich der Zusatzqualifikationen ist für alle Studierenden des
Reformmodells verpflichtend. Zu Beginn jedes
Semesters informieren Sie sich bitte im Koordinationsbüro über Kursangebot, Termine und
Raumangaben.
Wo die Anmeldungslisten ausliegen, entnehmen Sie bitte den Aushängen an den Schwarzen Brettern
des Reformmodells (GB 3/62, 3/54-55
und 5/37). Da für die meisten Kurse und Veranstaltungen aus dem Bereich der Zusatzqualifikationen
eine Teilnahmebeschränkung gilt, sollten
Sie sich möglichst frühzeitig einen Semesterstundenplan erstellen und für die entsprechenden
Pflichtveranstaltungen eintragen. Die Kurse
beginnen in der Woche ab dem 18. Oktober 1999.
Die Nachweise über eine erfolgreiche Teilnahme an den Veranstaltungen aus dem Bereich der
Zusatzqualifikationen gehören zu den
Zulassungsvoraussetzungen für die B.A.-Prüfung. Versuchen Sie daher, die Kurse möglichst zügig zu
absolvieren. Sie vermeiden auf diese
Weise spätere Verzögerungen im Studienverlauf ebenso wie eine Kollision der Pflichtveranstaltungen
mit Ihren Prüfungsvorbereitungen.
5.1 EDV-Anwendung
In einem konzentrierten Kursprogramm von zwei Semestern werden unterschiedliche EDVAnwendungen vermittelt. Die Studierenden
absolvieren zwei aufeinanderfolgende Kurse im ersten Jahr des Studiums. Im Ausnahmefall
(Auslandsaufenthalt, Krankheit etc.) kann der
EDV-Stundenplan - nur nach Absprache mit den Beraterinnen und Beratern des Reformmodells - über
mehrere Semester gestreckt werden.
Die Studienplanung für die EDV-Kurse berücksichtigt sowohl geisteswissenschaftliche Ansprüche (z.B.
Textverarbeitung, Statistik) als auch die
Anforderungen der Wirtschaft (z.B. Tabellenkalkulation, Vernetzung, Telekommunikation). Die EDVKurse zielen auf das Verstehen von
Gesamtstrukturen anhand einzelner Systeme ab.
Betreute Übungszeiten ermöglichen es den Studierenden, die erworbenen Kenntnisse anzuwenden und
individuelle Probleme in
Zusammenarbeit mit den Betreuenden zu lösen. Die EDV-Kurse werden mit Prüfungen in den
thematischen Schwerpunktbereichen
abgeschlossen. Der erfolgreiche Abschluß des EDV-Programms wird nach Abschluß des Studiums in
einem Zertifikat bestätigt.
Wenn bereits vor Aufnahme des Studiums umfassende Kenntnisse der EDV-Anwendung erworben
wurden, besteht in Ausnahmefällen die
Möglichkeit, auf die Teilnahme an den Kursen zu verzichten. Sie führen dann zunächst mit den EDVLehrenden ein Informationsgespräch über
Ihre Kenntnisse in den Schwerpunktbereichen des EDV-Programms. Die erfolgreiche Teilnahme an den
abschließenden Prüfungen bleibt
jedoch obligatorisch für die Anmeldung zur B.A.-Prüfung bzw. Magisterprüfung.
5.2 Moderne Sprachen
Der Einstufungstest
Zu Beginn Ihres Studiums nehmen Sie an einem 60minütigen Englisch-Einstufungstest teil. Der Test
findet am Samstag, dem 9. Oktober 1999,
um 10°° Uhr in HGB 10 statt. Studierende der Anglistik bzw. Amerikastudien nehmen am
Einstufungstest des Reformmodells nicht teil. Sie
besuchen im Umfang von vier SWS Kurse in einer modernen Fremdsprache ihrer Wahl.
Auf der Grundlage der Testergebnisse wird entschieden, ob Sie Englisch-Kurse absolvieren (2 Kurse à
2 SWS) oder an einem Vertiefungskurs
einer weiteren modernen Fremdsprache Ihrer Wahl (im Umfang von 4 SWS) teilnehmen.
Die Sprachkurse
Wie die EDV-Kurse streben auch die Sprachkurse eine Verbindung an zwischen den Ansprüchen des
geisteswissenschaftlichen Studiums und
den Anforderungen, die der praktische Berufsalltag an die Sprachkompetenz der Studierenden stellen
wird. In den Englisch-Kursen werden
typische Kommunikationssituationen des Arbeitsalltags eingeübt (fremdsprachliche Korrespondenz,
Gesprächsprotokolle, Telekommunikation
etc.) sowie Einblicke ins Wirtschaftsenglisch vermittelt. Das Training der situativen Sprachkompetenz
schließt die Sensibilisierung der
Studierenden für kulturelle, gesellschaftliche oder politische Eigentümlichkeiten und Hintergründe der
Gesprächsführung ein.
Fächerübergreifend sollen darüber hinaus die Lese- und Kommunikationsfähigkeit im Rahmen der
wissenschaftlichen Arbeit und Diskussion
verbessert werden.
Die Sprachkurse besuchen Sie im dritten und vierten Semester. Die beiden Kurse werden mit
Prüfungen abgeschlossen. Die erfolgreiche
Teilnahme an den Sprachkursen ist Voraussetzung für die Zulassung zu der Gesamtprüfung und wird
den Studierenden des Reformmodells
nach Abschluß des Studiums in einem Zertifikat bestätigt.
5.3 Praktikum, Bewerbungstraining und Arbeitsmarktkolloquien
Zum Praktikum gehören ein Bewerbungstraining und zwei punktuelle Arbeitsmarktkolloquien
(zweistündig). Zur Information über Arbeitsmarkt
und Berufsperspektiven besuchen Sie mindestens zwei "Arbeitsmarktkolloquien"
(Teilnahmebescheinigung). Zu diesen Veranstaltungen
werden Gastdozentinnen und -dozenten aus dem Bereich der Wirtschaft, der Kultur und der
Arbeitsvermittlung eingeladen. Die
Arbeitsmarktkolloquien sollten im ersten und zweiten Semester absolviert werden. Da das
Bewerbungstraining auf die Tätigkeit im
außeruniversitären Bereich vorbereitet, empfiehlt es sich, die Veranstaltung bereits im dritten Semester
zu besuchen. Das Praktikum wird in der
Regel nach dem vierten, spätestens nach dem fünften Semester absolviert. Eine Auswertung des
Praktikums erfolgt im Anschluß.
Bitte informieren Sie sich regelmäßig am Schwarzen Brett vor dem Praktikumsbüro.
Adresse:
M.A.-Reformmodell
Praktikumsbüro
Ruhr-Universität Bochum, GB 3/54
44780 Bochum
( 0234 / 700-2247
5.4 "Studieren lernen..." - Das Tutoriumsprogramm
Während des gesamten Grundlagenstudiums bietet das Tutorienprogramm den Studierenden ein
Forum, aktuelle Schwierigkeiten des
Studiums im Reformmodell zu diskutieren.
Erstsemestertreffen
In der ersten Vorlesungswoche vom 11. bis 15. Oktober 1999 liegen zahlreiche
Einführungsveranstaltungen der Fächer und wichtige
Anmeldungstermine (z.B. die Anmeldung für die Einführungsseminare der Germanistik und der
Pädagogik und für die Sprachkurse der
Sprachlehrforschung; die Anmeldungslisten für die Integrierten Proseminare der Geschichte liegen
i.d.R. schon eine Woche früher aus). Für
Erstsemesterstudierende beginnen die Lehrveranstaltungen der Fächer ebenso wie die des
Reformmodells daher in der Regel erst in der
zweiten Vorlesungswoche.
In der Orientierungswoche bieten wir Ihnen jeden Morgen von 10°° bis 12°° Uhr ein
Erstsemestertreffen an, an dem auch Tutorinnen und Tutoren
teilnehmen und Ihre Fragen zum Studienbeginn und Studienalltag beantworten. Tutorinnen und Tutoren
sind ältere Studierende, die jedoch noch
in deutlicher Nähe zu den Einstiegsproblemen des Studiums stehen. Sie betreuen kleine Gruppen
jüngerer Studierender und vermitteln ihnen
ihre Erfahrungen. Während der Erstsemestertreffen haben Sie überdies Gelegenheit, Kommilitoninnen
und Kommilitonen im Reformmodell
kennenzulernen. Und natürlich helfen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Reformmodells
auch in dieser Woche bei der
Stundenplangestaltung.
Die Orientierungstutorien
Im Orientierungstutorium des ersten Semesters werden u.a. formale und methodische Techniken und
Probleme wissenschaftlichen Arbeitens
diskutiert und eingeübt. Natürlich können Sie mit den Tutorinnen und Tutoren auch Termine außerhalb
der Plenumssitzungen vereinbaren, um
individuelle Probleme der Literatursuche, des Zitierens, der Anmerkungen etc. zu klären.
Über das Basisprogramm hinaus bieten die Tutorinnen und Tutoren in unregelmäßigen Abständen
Einzelveranstaltungen an, für die Sie sich
nach Interesse und Bedarf gesondert anmelden (z.B. eine Einführung in das Zeitungsforschungsinstitut
in Dortmund oder die
Martin-Opitz-Bibliothek in Herne, eine Einführung in die Literaturrecherche via Internet oder in das
Selbstlernzentrum der Sprachlehrforschung).
Zwischenbilanz-Gespräche
Vor den Zwischenprüfungen, in der Regel in der vorlesungsfreien Zeit nach dem dritten Semester,
ziehen die Studierenden in Einzelgesprächen
mit den Beraterinnen und Beratern des Reformmodells eine vorläufige Bilanz des bisherigen
Studienverlaufs. Fachspezifische Studienelemente
(Teilnahmescheine oder Leistungsnachweise) werden dabei ebenso erfaßt wie erbrachte Leistungen
aus den Zusatzqualifikationen.
Achten Sie daher unbedingt darauf, daß die Ausdrucke der Formulardateien in Ihrem
Studienbegleitbuch regelmäßig und vollständig
geführt wurden. Zusätzlich bringen Sie zu den Zwischenbilanz-Gesprächen bitte alle Scheine mit, die
Sie in den Veranstaltungen Ihrer
Fächer und des Reformmodells erworben haben.
Sowohl die Studierenden als auch die Betreuenden sollen durch diese Studienverlaufskontrolle einen
Überblick über Schwierigkeiten und
Probleme im Studium erhalten. Zeitraubende Fehler in der chronologischen Strukturierung des
Studienverlaufs können auf dieser Grundlage
vermieden und gemeinsame Lösungsvorschläge erarbeitet werden.
MENTOS-Veranstaltungen
Die MENTOS-Veranstaltungen in den folgenden Semestern gelten der langfristigen und systematischen
Vorbereitung der Prüfungen. Das
Info-MENTOS im fünften Semester, eine Gruppenveranstaltung, wird von Beraterinnen und Beratern
des Reformmodells durchgeführt. Die
Studierenden können sich in dieser Veranstaltung über die Organisation und den formalen Ablauf der
bevorstehenden B.A.-Prüfungen
informieren: Welche Unterschiede und Gemeinsamkeiten bestehen zwischen dem Prüfungssystem im
Reformmodell und den traditionellen
Magisterprüfungen? Wie setzen sich die Noten zusammen? etc.
Das Examens-MENTOS zielt auf die Prüfungsanmeldung und -vorbereitung ab. Es wird von
Beraterinnen und Beratern des Reformmodells
durchgeführt. Alle Studierenden, die sich zur B.A.-Prüfung anmelden wollen, bereiten - in der Regel kurz
vor dem Ende des sechsten Semesters
- im persönlichen Gespräch mit den Beraterinnen und Beratern des Reformmodells die
Prüfungsanmeldung vor. Die weiteren Sitzungen des
zweiten Examens-MENTOS frequentieren die Studierenden nach Bedarf; in der vorlesungsfreien Zeit
nach dem sechsten Semester erhalten sie
dabei Gelegenheit, Fragen der Prüfungsorganisation, des Zeitmanagements, unterschiedliche
Methoden der Prüfungsvorbereitung sowie
Auswahl und Formulierung von Prüfungsthemen zu besprechen, sich unter ihren Kommilitoninnen und
Kommilitonen Partner für die gemeinsame
Prüfungsvorbereitung zu suchen etc.
5.5 Verlaufsplan
Zusatzqualifikationen Betreuung
Semester
Moderne
Sprachen
EDV-Anwendung
Praktikum
Tutoriumsprogramm
Einstufungstest
Beratungsgespräch
1. Semester
EDV I
Arbeitsmarkt-kolloquium1
Tutorium
2. Semester
EDV II
Arbeitsmarkt-kolloquium1
ggf. Tutorium
3. Semester
Sprachkurs I
Praktikumsseminar
Zwischenbilanz-Gespräche
4. Semester
Sprachkurs II
Sem.-Ferien
Praktikum2
5. Semester
Info-MENTOS
6.-7.
Semester
Examens-MENTOS
1 Jedes Semester finden Arbeitsmarktkolloquien statt. Die Arbeitsmarktkolloquien sollten als
Orientierungshilfe vor dem
Praktikum besucht werden.
2 Das Praktikum wird in der Regel in den Semesterferien nach dem 4. bzw. 5. Semester
absolviert.
6. Das Prüfungssystem
Übersicht
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Der bisherige Prüfungsblock, der die Studierenden am Ende des Magisterstudiengangs erwartete, wird
auf die B.A.-Prüfung des siebten Semesters
und die Abschlußprüfung nach dem neunten Semester verteilt. Dabei werden pro Fach zwei der im
Grundlagenstudium erbrachten
Leistungsnachweise in die B.A.-Prüfung einbezogen. So werden Studium und Prüfung enger
miteinander verzahnt und die Examina entlastet.
6.1 Prüfungsrelevante Vorleistungen
Die Ergebnisse aus zwei Leistungsnachweisen pro Fach werden als Vornote direkt in die Bewertung der
B.A.-Prüfung einbezogen (und damit indirekt
in die der Magisterprüfung). Bei diesen Leistungsnachweisen handelt es sich um
ö jeweils die Zwischenprüfung oder einen vergleichbaren Leistungsnachweis;
ö jeweils einen Hauptseminarschein oder einen vergleichbaren Leistungsnachweis.
Genaueres entnehmen Sie bitte den "Empfehlungen" für das Studium im M.A.-Reformmodell.
6.2 Die B.A.-Prüfung
Die B.A.-Prüfung wird in der Regel im siebten Semester abgelegt. Die Studienarbeit (B.A.-Arbeit), für
die eine Bearbeitungszeit von sechs
Wochen zur Verfügung steht, wird zu einem Thema aus einem der Magisterarbeitsfähigen Fächer (ggf.
fächerübergreifend) angefertigt. Dabei
sollte es sich um die Vertiefung oder Erweiterung einer bereits angefertigten Hauptseminar-Hausarbeit
handeln.
Das Ergebnis der B.A.-Prüfung wird ermittelt aus den drei Fachnoten (jeweils 30 Prozent) und der Note
der Studienarbeit (zehn Prozent). Jede
Fachnote ergibt sich aus der Vornote und der Note der Fachprüfung (i.d.R. mündliche Prüfung). Dabei
werden Vornote und Fachprüfungsnote
im Verhältnis von 1:2 gewichtet. Die drei Fachnoten der B.A.-Prüfung gehen nicht als Gesamtnote in die
Magisterprüfung ein (vgl. Kap. 6.3.).
Grundlagenstudium
B.A.-Abschlußnote
Vornote + Fachprüfungsnote (1:2)
=>
1. Fachnote
30 %
Vornote + Fachprüfungsnote (1:2)
=>
2. Fachnote
30 %
Vornote + Fachprüfungsnote (1:2)
=>
3. Fachnote
30 %
B.A.-Arbeit
10 %
6.3 Die Magisterprüfung
Das Ergebnis der Magisterprüfung setzt sich zusammen aus:
ö den beiden Fachnoten der jeweils nach der B.A.-Prüfung nicht weitergeführten Fächer,
die mit einem Anteil von
jeweils 15 Prozent in die Magistervornote eingehen (und in einigen Fächern der Fachnote
aus der B.A.-Prüfung des
Magisterfaches, die dann mit einem Anteil von zehn Prozent in die Magistervornote
eingeht);
ö dem Ergebnis der Magisterarbeit;
ö den Fachprüfungsnoten aus der Magisterprüfung und ggf. Klausur oder Hausarbeit.
6.4 Zulassungsvoraussetzungen der B.A.-Prüfung
Mit der Anmeldung zur B.A.-Prüfung (die Anmeldetermine werden durch Aushang bekanntgegeben)
sind beim Koordinationsbüro folgende
Unterlagen einzureichen:
ö das Zeugnis der Hochschulreife in beglaubigter Kopie oder ein durch Rechtsvorschrift oder
von der zuständigen Stelle als
gleichwertig anerkanntes Zeugnis (beglaubigte Kopie);
ö die Einschreibung an der Ruhr-Universität Bochum für die entsprechenden Studiengänge im
Reformmodell
(Studienbescheinigung);
ö ein Antrag an das Koordinationsbüro auf die Bestätigung des ordnungsgemäßen
Grundlagenstudiums;
ö das ordnungsgemäße Studium entsprechend der Vorgaben in den "Empfehlungen für
Studierende..." ist für die Fächer
nachzuweisen durch die Vorlage der Belegbögen (Formulardatei-Ausdruck) sowie der
fächerspezifischen Leistungs- und
Studiennachweise;
ö der Nachweis, daß die besonderen Voraussetzungen der gewählten Prüfungsfächer nach
Maßgabe der fächerspezifischen
Anforderungen (Latinum, Graecum etc.) erfüllt sind, durch Ausweis im Zeugnis der
Allgemeinen Hochschulreife oder
gleichwertige Zertifikate;
ö eine Erklärung, daß Sie mit den Modalitäten der Prüfungsanforderungen des Reformmodells
zur Neustrukturierung des
Magisterstudiums an der Ruhr-Universität vertraut sind;
ö ggf. ein Antrag, die Arbeit in einer anderen Sprache abfassen zu dürfen;
ö eine Erklärung darüber, ob Sie mit der Zulassung von zuhörenden Studierenden bei den
mündlichen Prüfungen
einverstanden sind;
ö ggf. eine Erklärung über wissenschaftliche Veröffentlichungen;
ö eine Erklärung darüber, ob Sie bereits eine B.A.-/Magisterprüfung in denselben Fächern
nicht oder endgültig nicht
bestanden haben, ob zum Zeitpunkt der Anmeldung ein anderes Prüfungsverfahren in einem
der Fächer ansteht oder ob Sie
durch Versäumen der Wiederholungsfrist den Prüfungsanspruch verloren haben;
ö der Nachweis der Teilnahme an den Kursen aus dem Bereich der "Zusatzqualifikationen"
sowie dem Tutorium, dem
Zwischenbilanz-Gespräch und den Info- und Examens-MENTOS-Veranstaltungen;
ö mit dem Zulassungsantrag werden die Prüfungsfächer und die Namen der gewünschten
Prüferinnen und Prüfer sowie die
Namen der gewünschten Gutachterinnen und Gutachter angegeben sowie ein Lichtbild und
ein Abriß des Lebens- und
Bildungsganges in deutscher Sprache eingereicht;
ö da es sich bei der B.A.-Arbeit in der Regel um die Erweiterung einer bereits geschriebenen
Seminararbeit handelt, ist
diese gleichfalls einzureichen.
6.5 Zulassungsvoraussetzungen der Magisterprüfung
Bei der Anmeldung zur Magisterprüfung ist darüber hinaus das Zeugnis über die B.A.-Prüfung in den
Fächern des Grundlagenstudiums
vorzulegen sowie ein Antrag auf die Bestätigung des ordnungsgemäßen Vertiefungsstudiums. Mit dem
Zulassungsantrag für die
Magisterprüfung sind die Namen der gewünschten Prüferinnen und Prüfer sowie der Gutachterinnen
und Gutachter und das Magisterfach
anzugeben.
7. Regelstudienzeit
Das Studium muß im Rahmen des M.A.-Reformmodells an der Ruhr-Universität Bochum erfolgen. Die
Regelstudienzeit des B.A.-Studiengangs
beträgt sieben Semester. Für den Magisterstudiengang beträgt die Regelstudienzeit neun Semester.
Die Nichtanrechnung von Studienzeiten, in denen die für den Studiengang notwendigen
Sprachkenntnisse erworben werden, regeln die
Prüfungsordnungen der jeweiligen Fächer. Sollten Sie das Studium einer Sprache aufnehmen, in der
Sie noch keine Vorkenntnisse besitzen,
erkundigen Sie sich bitte unbedingt im Beratungsgespräch nach diesen Regelungen.
7.1 Zeitliche Begrenzung der Prüfungsmöglichkeit
Die Anmeldung zur B.A.-Prüfung muß bis zum Ende des achten Studiensemesters erfolgen. Sollte bis
zu diesem Zeitpunkt keine Anmeldung
vorliegen, ist das Studium im Rahmen des bisherigen Magisterstudiums fortzusetzen.
Die Anmeldung zur Magisterprüfung im Reformmodell muß bis zum Ende des elften Semesters
erfolgen. Sollte die Kandidatin oder der
Kandidat bis zu diesem Zeitpunkt die Anmeldung versäumt haben, ist der Studienabschluß statt dessen
im Rahmen des bisherigen
Magisterstudiums fortzusetzen.
Da das Reformmodell z.Z. noch parallel zum Magisterstudium existiert, können Studierende, die das
Reformmodell verlassen, praktisch ohne
Zeitverlust in den "normalen" Magisterstudiengängen weiterstudieren. In diesem Fall ist insbesondere
für das Hauptfach anhand der
Studienordnung zu prüfen, ob bzw. welche Studienleistungen nachgeholt werden müssen.
8. Studienunterbrechung
8.1 Beurlaubung
Anträge auf Beurlaubung (etwa aus Krankheitsgründen) werden im Universitätssekretariat gestellt. Vor
Aufnahme des Studiums und während
des ersten Semesters ist eine Beurlaubung nicht möglich. Wenn Sie beabsichtigen, einen Antrag auf
Beurlaubung zu stellen, nehmen Sie bitte
auf jeden Fall Rücksprache mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Reformmodells.
8.2 Auslandssemester
Für die Berücksichtigung von Studienzeiten und Studienleistungen an ausländischen Hochschulen, die
während des B.A.- bzw.
Magisterstudiums erbracht werden, gelten die bisher bestehenden Regelungen. Für einen
Auslandsaufenthalt können Sie im
Universitätssekretariat einen Antrag auf Beurlaubung stellen. Unter den Bedingungen des
Reformmodells besteht während des
Grundlagenstudiums die Möglichkeit, zwei Auslandssemester zu nehmen.
9. Studienfächer (Stand: März 1999)
Magisterarbeitsfähige Fächer
Aus der Liste der Magisterarbeitsfähigen Fächer sollten Sie i.d.R. zwei Fächer wählen. Bitte beachten
Sie die angegebenen Einschränkungen
der Fächerkombinationen.
1.Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft
Amerikastudien
Anglistik (Schwerpunkt Cultural Studies)
Anglistik (Schwerpunkt Fachsprachen)
Anglistik (Schwerpunkt Linguistik)
Anglistik (Schwerpunkt Literaturwissenschaft)
Film- u. Fernsehwissenschaft
Germanistische Linguistik
Germanistische Mediävistik
Geschichte
Geschichte Chinas
Geschichte Japans
Griechische Philologie
Islamwissenschaft (i.d.R. nur in Verbindung mit Orientalischer Philologie)
Klassische Archäologie
Kunstgeschichte
Lateinische Philologie
Musikwissenschaft
Neuere deutsche Literaturwissenschaft
Neugriechische und Byzantinische Philologie
Orientalische Philologie (i.d.R. nur in Verbindung mit Islamwissenschaft)
Pädagogik
Philosophie
Politik Ostasiens
Publizistik und Kommunikationswissenschaft
Romanische Philologie (Französisch, Schwerpunkt Linguistik)
Romanische Philologie (Französisch, Schwerpunkt Literaturwissenschaft)
Romanische Philologie (Hispanistik, Schwerpunkt Linguistik)
Romanische Philologie (Hispanistik, Schwerpunkt Literaturwissenschaft)
Romanische Philologie (Italianistik, Schwerpunkt Linguistik)
Romanische Philologie (Italianistik, Schwerpunkt Literaturwissenschaft)
Romanische Philologie (Portugiesisch, Schwerpunkt Linguistik)
Romanische Philologie (Portugiesisch, Schwerpunkt Literaturwissenschaft)
Skandinavistik
Sozialwissenschaft (Schwerpunkt Politikwissenschaft)
Sozialwissenschaft (Schwerpunkt Sozialpolitik und Sozialökonomik)
Sozialwissenschaft (Schwerpunkt Sozialpsychologie und -anthropologie)
Sozialwissenschaft (Schwerpunkt Sozialwissenschaftliche Methodenlehre und Statistik)
Sozialwissenschaft (Schwerpunkt Soziologie)
Sprache und Kultur Koreas (i.d.R. nur in Verbindung mit Koreanisch)
Sprache und Literatur Chinas (i.d.R. nur in Verbindung mit Chinesisch)
Sprache und Literatur Japans (i.d.R. nur in Verbindung mit Japanisch)
Sprachlehrforschung
Theaterwissenschaft
Wirtschaft Ostasiens (i.d.R. in Verbindung mit Chinesisch oder Japanisch)
Nicht-Magisterarbeitsfähige Fächer
Aus der Liste der Nicht-Magisterarbeitsfähigen Fächer können Sie bis zu zwei Fächer wählen. Bitte
beachten Sie die angegebenen
Einschränkungen.
1.Alte Geschichte (nur in Verbindung mit Geschichte)
Betriebswirtschaftslehre
Byzantinische Philologie
Chinesisch
Evangelische Theologie
Fachsprachl. Übersetzen (Neugriechisch)
Geologie
Geschichte Nordamerikas (nur in Verbindung mit Geschichte)
Geschichte Südosteuropas (nur in Verbindung mit Geschichte)
Historische Hilfswissenschaften (nur in Verbindung mit Geschichte)
Humangeographie
Indologie
Japanisch
Koreanisch
Mathematik
Mittelalterliche Geschichte (nur in Verbindung mit Geschichte)
Neuere Geschichte (nur in Verbindung mit Geschichte)
Neugriechische Philologie
Öffentliches Recht
Ökonomie
Osteuropäische Geschichte (nur in Verbindung mit Geschichte)
Physik
Physische Geographie
Psychologie
Sozial- und Wirtschaftsgeschichte (nur in Verbindung mit Geschichte)
Strafrecht
Theorie der Geschichte (nur in Verbindung mit Geschichte)
Volkswirtschaftslehre
Wirtschafts- und Technikgeschichte (nur in Verbindung mit Geschichte)
Zivilrecht
Sollte Ihr "Wunschfach" nicht aufgeführt sein, wenden Sie sich bitte an das Koordinationsbüro. Diese
Liste wird ständig erweitert.
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