Ethische (Herunterladen)

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ETHISCHE
GRUNDSÄTZE UND VERHALTENSREGELN
bei der Ausübung von Vermittlung
bei internationalen Adoptionen
durch die nicht wirtschaftliche Organisation
Assoziation für den Schutz der Kinderrechte
„KINDER DES REGENBOGENS“,
Stadt Botevgrad, Gebiet Sofia
ABSCHNITT I.
ALLGEMEINES
Art.1. (1) Die ethischen Regeln dieses Kodex gelten für Mitglieder der
gemeinnützigen Organisation im öffentlichen Interesse "Vereinigung für den Schutz
der Kinderrechte „Kinder des Regenbogens“ (weiter kurz „Vereinigung“ genannt) in
Bezug auf ihre Handlungen und ihr Verhalten untereinander und in ihren
Beziehungen zu Dritten.
(2) Diese ethischen Regeln legen die Grundsätze von Ethik und professioneller
Verantwortung aller Mitglieder der Vereinigung in ihren Beziehungen untereinander
sowie Beachtung der Grundsätze der Rechtmäßigkeit, Loyalität, Toleranz,
Verantwortung und Kollegialität fest.
ABSCHNITT II.
ETHISCHES VERHALTEN
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Art.2. Jedes Mitglied der Vereinigung muss bestimmte Verhaltensnormen
erfüllen und nämlich:
1. den guten Namen der Vereinigung schützen;
2. keine Schäden an anderen Organisationen, Institutionen oder Personen
verursachen;
3. jeden Mitglied der Vereinigung mit Rücksicht und Ehrlichkeit behandeln;
4. die zugewiesenen Aufgaben verantwortungsvoll erfüllen;
5. vertrauliche Information geheim halten.
ABSCHNITT III.
BEZIEHUNGEN UNTER DEN VERENIGUNGSMITGLIEDERN
Art.3. Die Beziehungen zwischen den Mitgliedern der Vereinigung sowie zu
Dritten beruhen auf dem Prinzip der Ehrlichkeit, Loyalität, Toleranz, gegenseitigem
Vertrauen und Respekt.
Art.4. Die Mitglieder erkennen die moralische Verpflichtung, den Ruf der
Vereinigung mit keinen öffentlichen Handlungen zu gefährden.
Art.5. Die Mitglieder des leitenden Organs nehmen die moralische
Verpflichtung an, ihre Position in der Vereinigung keinesfalls zu benutzen, um
Vorteile oder Nutzen sowohl für sich selbst, als auch für die von ihnen vertretene
Organisation zu ziehen.
ABSCHNITT IV.
INFORMATION
Art.6. Kein Mitglied der Vereinigung darf während der Erfüllung von erteilten
Aufgaben erlangte interne Information Dritten offenbaren, sowie sie für eigene
Zwecke nutzen.
Art.7. Die Mitglieder der Vereinigung sind nicht verpflichtet und von ihnen
darf nicht verlangt werden, interne und geheime Informationen Dritten zu
offenbaren.
Art.8. De Vereinigung ist berechtigt, auf Antrag Dritten Information über die
Tätigkeit ihrer Mitglieder bei schriftlicher Zustimmung der betroffenen Partei zu
geben.
Art.9. Die Vereinigung führt ein Register mit Information über ihre Mitglieder.
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ABSCHNITT V.
ETHIKKOMMISSION
Art.10 Zwecks Einhaltung dieser ethischen Grundsätze
Vereinigung eine Ethikkommission mit drei Mitgliedern etabliert.
wird
bei
der
Art.11. Die Mitglieder werden vom Vorstand für einen Zeitraum von 5 (fünf)
Jahren gewählt.
Art.12. Die Ethikkommission befasst sich mit Beschwerden über
Einhaltung dieses Kodex.
die
Art.13. Jede interessierte Organisation kann eine Beschwerde bei der
Kommission einreichen.
Art.14. Die Kommission hat mindestens einmal jährlich dem Vorstand der
Verneigung über ihre Tätigkeit zu berichten.
ABSCHNITT VI.
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Art.15. Jedes Mitglied der Vereinigung ist verpflichtet, die Bestimmungen
dieser ethischen Grundsätze einzuhalten.
Art.16. Jeder Verstoß gegen diesen Kodex von einem Mitglied der
Vereinigung führt zu Strafen, und bei manchen ernsten Vorfällen, zum Ausschluss
des Mitglieds.
Art.17. Alle Vorschläge für Interpretation und Änderungen der aktuellen
ethischen Regeln werden vom Vorstand besprochen und beschlossen.
Art.18. Änderungen der aktuellen ethischen Regeln können nur durch eine
Entscheidung des Vorstands unternommen werden.
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