Die Ausbildung zum Pfarrer / zur Pfarrerin

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DIE AUSBILDUNG
 ZUM P FARRER
 ZUR P FARRERIN
Informationen zu
Theologiestudium
und Vikariat
„Der Pfarrer/die Pfarrerin nimmt am Dienst der Kirche durch die
öffentliche Verkündigung des Wortes Gottes, die Verwaltung der
Sakramente, Unterweisung und Seelsorge teil".
(Aus dem Protokoll des Ordinationsgesprächs der Evangelischen Kirche von KurhessenWaldeck)
„Ohne den Beitrag der wissenschaftlichen Theologie an Universitäten
und Kirchlichen Hochschulen zum Verständnis des evangelischen
Glaubens und Lebens in Geschichte und Gegenwart können die Kirchen
ihre heutigen Aufgaben nicht erfüllen. Die geschichtlich gewachsene
Struktur und Arbeitsteilung in den Fakultäten hat sich grundsätzlich als
sachgemäß erwiesen. Zur Lösung der kirchlichen und gesellschaftlichen
Gesamtaufgabe der Theologie (einschl. der berufsbezogenen
Theologenausbildung) wirken alle theologischen Disziplinen zusammen.“
(Auszug aus dem Beschluss der Kirchenkonferenz der Evangelischen Kirche in Deutschland
am 17./18. Juni 1998 in Bonn)
Herausgegeben von:
Landeskirchenamt der
Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck
Dezernat Theologisches Personal und Gemeindeentwicklung
Wilhelmshöher Allee 330
34131 Kassel
Kassel, 1999
Vierte, aktualisierte Auflage 2011
2
Die Ausbildung zur Pfarrerin / zum Pfarrer
in der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck
Informationen zu Theologiestudium und Vikariat
0 Vorwort
5
1 Studium der Evangelischen Theologie
1.1
Motivation
1.2
Theologie und Biographie
1.3
Studienvoraussetzungen
1.4
Fachbereiche und Fakultäten an den Hochschulen
1.5
Der Fächerkanon Evangelischer Theologie
1.6
Sprachanforderungen
1.7
Grundstudium und Zwischenprüfung
1.7.1
Biblicum
1.8
Hauptstudium
1.9
Auslandsstudium
6
7
7
7
9
9
12
12
13
13
2 Erste Theologische Prüfung
2.1
Leistungsnachweise aus dem Studium
2.2
Vorgezogene Examensprüfungen
2.2.1
Philosophicum
2.3
Schriftliche Prüfung
2.3.1
Wissenschaftliche Hausarbeit
2.3.2
Klausuren
2.4
Mündliche Prüfung
2.5
Grundwissen und Spezialwissen
14
14
14
15
15
15
15
16
3 Studienberatung und Begleitung durch die Landeskirche
3.1
Ausbildungsreferentin
3.1.1
Liste der Theologiestudierenden
3.1.2
Abiturientenfreizeit
3.1.3
Tagungen
3.1.4
Besuch der Ortskonvente
3.1.5
Beratung
3.1.6
Rundbriefe des Ausbildungsreferats
3.2
Begleitende Kommission für die theologische Ausbildung
3.3
Studienhaus Marburg
3.4
Studienbegleitung in Sprengeln und Kirchenkreisen
3.5
Hessische Stipendiatenanstalt
16
16
16
17
17
17
18
18
18
19
20
4
4.1
4.1.1
4.1.2
4.1.3
4.1.4
4.1.5
21
21
21
21
21
21
22
Landeskonvent der Studierenden
Gremien der Studierenden
Vollversammlung
Ortskonvente
Landeskonventsvorstand
Landeskonventsrat
Montagsbote
3
5 Praktika
5.1
Gemeindepraktikum
5.2
Diakoniepraktikum
5.3
Industrie- und Handwerkspraktikum
5.4
Landpraktikum
5.5
Ökumenepraktikum
5.6
Medienpraktikum
22
22
23
23
23
23
6 Förderungsmöglichkeiten durch die Landeskirche
6.1
Büchergeld
6.2
Studienbeihilfen
23
24
7 Vikariat
7.1
Aufnahme in den Ausbildungsdienst
7.2
Verlauf
7.3
Predigerseminar
7.4
Mentorin oder Mentor
7.5
Zweite Theologische Prüfung
24
24
25
25
26
8 Aufnahme in ein Pfarrdienstverhältnis auf Probe
26
Anhang:
27 ff
Anhang 1
Anhang 2
Anhang 3
Anhang 4
Anhang 5
Anhang 6
Anhang 7
Anhang 8
Anhang 9
Anhang 10
Anhang 11
Anhang 12
Anhang 13
Anhang 14
Anhang 15
4
Merkblatt zur Aufnahme in die Liste der Theologiestudierenden und Richtlinien
Personalfragebogen und Erklärung
Meldung zum Philosophicum
Zwischenprüfungsordnung
Verordnung über die Erste Theologische Prüfung
Übersicht über die Gegenstände des Studiums der Evangelischen Theologie
und die Voraussetzungen und Gegenstände der theologischen Prüfungen
Verordnung über die Rechtsstellung und Ausbildung der Vikare und
Vikarinnen
Kirchengesetz über die Zweite Theologische Prüfung
Protokoll des Ordinationsgesprächs
Ordinationsverpflichtung der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck
Die Ausbildung zum Pfarrer / zur Pfarrerin auf einem Blick
Satzung des Landeskonvents der Theologiestudierenden der Evangelischen
Kirche von Kurhessen-Waldeck
Das Gebiet der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck
Adressen wichtiger kirchlicher Einrichtungen:
1. Landeskirchenamt/Ausbildungsreferat
2. Predigerseminar
3. Studienhaus Marburg
4. Vilmarhaus
5. Weitere Adressen:
Fachbereich Evangelische Theologie Marburg
Pröpstinnen und Pröpste der EKKW
Landeskonventsvorstand
„Auf einen Blick“ – Struktur der Landeskirche nach der Grundordnung
0
Vorwort
Bereits 1996 wurde vom damaligen Ausbildungsreferat eine Handreichung zum
Theologiestudium herausgegeben – als kleine Orientierungshilfe in Fragen, die
Studienanfänger oder am Theologiestudium Interessierte haben:
Wie komme ich in das Theologiestudium hinein?
Welche Verbindung habe ich eigentlich mit der Landeskirche während des Studiums?
Wie geht es weiter in den Beruf, wenn das Studium abgeschlossen ist?
- und manche mehr…
Diese Orientierungshilfe, auch kurz ‚Reader’ genannt, liegt nun in überarbeiteter Form vor.
Der Reader wird es hoffentlich erleichtern, sich gerade am Anfang des Studiums
zurechtzufinden. Er versucht, knapp in das Theologiestudium als Ganzes einzuführen und
den Zusammenhang zwischen Studium und Kirche zu verdeutlichen; darüber hinaus bietet
er im Anhang wichtige Basistexte zur Übersicht und zum Nachschlagen.
Genaue Informationen über einzelne Hochschulen und deren Studienordnung, über
Lebensbedingungen und die Infrastruktur einer Universitätsstadt wird man jedoch vergeblich
suchen. Zur Klärung diesbezüglicher Fragen ist die Studienberatung vor Ort unersetzbar.
Der Reader wird allen Studierenden unserer Landeskirche sowie Abiturientinnen und
Abiturienten, die sich für das Studium der Evangelischen Theologie interessieren, in die
Hand gegeben. Er kann sie bis zum Ende des Vikariats begleiten, das ebenfalls in knapper
Form skizziert wird. Die Auseinandersetzung mit den folgenden Ausführungen soll stets dazu
anregen, das Gespräch mit den für theologische Ausbildung in unserer Landeskirche
Verantwortlichen zu suchen.
Zur Benutzung des Readers wird empfohlen, die einzelnen Texte im Anhang, auf die in den
Fußnoten verwiesen wird, ebenso intensiv zu lesen wie die zusammenhängende Einführung
selbst.
Pfarrerin PD Dr. Regina Sommer
Ausbildungsreferentin
Kassel, im Sommer 2011
5
1
Studium der Evangelischen Theologie
1.1
Motivation
„Gebet ohne Studium wäre leer, Studium ohne Gebet wäre blind", sagte Karl Barth in
einer seiner letzten Vorlesungen1. Theologie zu studieren bedeutet, seinen Glauben auf
wissenschaftlicher Ebene zu reflektieren.
Es heißt, sprachfähig zu werden und den eigenen Glauben in Bezug zu setzen zu dem,
was andere Menschen in vergangener Zeit bis hin zu den Zeitgenossen geglaubt und
gedacht haben.
Wer Theologie studiert, lernt, die Bibel als Quelle der Offenbarung in einem neuen Licht
zu sehen. Die Tradition der Kirche von Paulus über Augustin zu Luther, oder von Calvin zu
Karl Barth, wird entfaltet und mit der eigenen Existenz in einen Dialog gebracht. So wird
erlebt, in welchem Sinne „Kirchengeschichte als Geschichte der Auslegung der Heiligen
Schrift“ (Gerhard Ebeling2) verstanden werden kann: Auslegung in Gestalt von begrifflicher
Erklärung, gottesdienstlicher Form, institutioneller Verkörperung.
Dem Geheimnis der Menschwerdung Jesu Christi nachzusinnen, ist eine Aufgabe, die
zugleich deutlich macht, dass auch alles theologisch-reflektierte Reden von Gott immer
verbunden bleiben muss mit dem Reden zu Gott. Insofern gehören Gebet und Studium
untrennbar zusammen3. „Die christliche Praxis ist Voraussetzung und Ziel des Ausbildungsprozesses."4
Reflexion des Glaubens geschieht in methodisch-wissenschaftlicher Form. Es gilt also,
die Grundfertigkeiten zu erlernen, die als Handwerkszeug dienen: vor allem den Umgang mit
Texten.
Natürlich gehört auch der Erwerb inhaltlichen Wissens hinzu, nämlich das Gerüst- und
Basiswissen, das die Einordnung neuer Information erst ermöglicht. Kommunikative
Fähigkeiten treten hinzu: Wie vermittle ich die Ergebnisse meines eigenen ‚Forschens’ den
Gesprächspartnern? Wie artikuliere ich meine Fragen und Anliegen? Theologie zu betreiben
heißt, die Fähigkeit zum Respekt vor fremdem Glauben und Denken mit der Bereitschaft zur
Kritik und dem Mut zum Bekenntnis zu verbinden. Es ist ein lebenslanger Prozess, der nicht
einfach mit den Examina abgeschlossen wird. Der Zusammenhang methodisch-formaler,
inhaltlicher und kommunikativer Kompetenz zeigt, dass das scheinbar so theoriebeladene
Studium einen tiefen Zusammenhang mit einer späteren beruflichen Praxis als Pfarrerin oder
als Pfarrer hat.
Die theologische Kompetenz, die an den Hochschulen erworben wird, ermöglicht es, im
Gemeindeleben Glaubensinhalte verantwortlich zu vermitteln, Spiritualität mit Denken zu
verbinden und damit in der Lebenswelt der Moderne sprachfähig zu werden. „`Theologische
Kompetenz´ ist der Inbegriff der Fähigkeiten, die für die auftragsgemäße und professionelle
Führung des Pfarramtes erforderlich sind. Der Auftrag des Pfarramtes ist aus dem
Gesamtauftrag der Kirche zu begreifen."5
1
Karl Barth, Einführung in die Evangelische Theologie, 15. Vorlesung: Studium; in: Klaus Haacker (Hg.), Lernen
und Leben - Ansprachen an Theologiestudenten, 5. Auflage, Wuppertal 1985, S. 65.
2
in seinem gleichnamigen Aufsatz von 1947, in: Gerhard Ebeling, Wort Gottes und Tradition, Göttingen 1964, S.
9-27
3 Vgl. die Haltung des studierenden Beters in Psalm 1.
4 Kirchenkanzlei des Rates der EKD (Hg.), Theologiestudium, Vikariat, Fortbildung: Gesamtplan der Ausbildung
für den Pfarrerberuf, Stuttgart-Berlin 1978, S. 11 (zitiert als: Gesamtplan).
5 Werner Hassiepen u. Eilert Herms (Hgg.), Grundlagen der theologischen Ausbildung und Fortbildung im
Gespräch, Stuttgart 1993, S. 10 (zitiert als: Grundlagen).
6
1.2
Theologie und Biographie
Wer sich ernsthaft auf einen solchen lebenslangen Prozess einlassen möchte, kann sich
dem Studium der Evangelischen Theologie stellen6. Damit ist deutlich: Theologie und
Biographie hängen eng zusammen.
Theologie wird in einer konkreten historischen Situation betrieben, in einem religiösen,
kulturellen, politischen und wirtschaftlich geprägten Umfeld.
Meine eigene Stellung zu Glauben und Leben ist in unserer konkreten Lebenssituation zu
befragen. Welche Bedeutung hat für mich die Kirche? Warum entscheide ich mich
ausgerechnet, Theologie zu studieren? Welche persönlichen Fragen treibt mich um? Was
erhoffe ich mir vom Studium? Stiftet Theologie Sinn, und kann sie Lebenshilfe darstellen?
Der Entschluss zum Theologiestudium mit dem Berufsziel Pfarrerin oder Pfarrer ist zwar
sicher individuell unterschiedlich motiviert. Doch viele Studierende haben - bei aller
inhaltlichen Kritik im Einzelnen - ein offenbar grundsätzlich positives Verständnis vom Leben
der Kirche.
Der Wunsch, sich für andere einzusetzen, Gemeinschaft zu erfahren und erfahrbar zu
machen, ist ein oft genannter Impuls, sich zum Theologiestudium zu entschließen.
Die Evangelischen Studentengemeinden in den Hochschulorten bieten die Gelegenheit,
mit Kommilitoninnen und Kommilitonen – gerade auch anderer Fächer! - ins Gespräch zu
kommen und eine andere Form von „Gemeinde" kennen zu lernen.
1.3
Studienvoraussetzungen
Die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) ist Voraussetzung für die Zulassung zum
Theologiestudium. Besondere Zulassungsverfahren (Numerus clausus) finden nicht statt.
1.4
Fachbereiche und Fakultäten an den Hochschulen
An 19 staatlichen Hochschulen bestehen Evangelisch-theologische Fachbereiche
(Fakultäten). Daneben gibt es zwei Kirchliche Hochschulen7. „Evangelisch-Theologische
Fakultäten dienen nach den Staatskirchenverträgen der Ausbildung der Geistlichen, sind
also bezogen auf ein bestimmtes Berufsfeld"8. Ihre Geschichte erklärt sich rechtlich aus der
Tradition der Landesuniversitäten der früheren evangelischen Territorien9. Während jedoch
die deutschen Bundesstaaten bis 1919 direkten Einfluss auf die Lehre der Professoren
nehmen konnten, hat der Staat mit der Weimarer Verfassung und dem Grundgesetz sich für
weltanschaulich neutral erklärt und auf diese Möglichkeit bewusst verzichtet. Die Lehre bleibt
aber auf den Konsens mit Lehrtradition und Bekenntnis der Kirche angewiesen.10
6
Vgl. den Beitrag Dietrich Bonhoeffers in Haacker, op. cit. S. 107-110.
Das Gesamtverzeichnis staatlicher und kirchlicher Hochschulen mit Adressen findet sich in: EKD-Texte 28,
Studium der Evangelischen Theologie, Übersicht über die Studienmöglichkeiten im Bereich der Evangelischen
Kirche in Deutschland, herausgegeben vom Kirchenamt der EKD, Herrenhäuser Str. 12, 30419 Hannover. Die
Broschüre wird kontinuierlich aktualisiert.
8 Positionspapier des Evangelisch-theologischen Fakultätentages vom 8.10.1994, S. 1.
9 So war die Universität Marburg seit ihrer Gründung 1527 die Landesuniversität der Landgrafschaft Hessen,
später der Landgrafschaft Hessen-Kassel bzw. des Kurfürstentums Hessen-Kassel. Die besonderen
Beziehungen der Landeskirche zum Fachbereich Ev. Theologie in Marburg spiegelt der „Vertrag der Ev.
Landeskirchen in Hessen mit dem Lande Hessen“ vom 18.2.1960. Art 13 (1): „Für die wissenschaftliche
Vorbildung der Geistlichen bleibt die Evangelisch-theologische Fakultät an der Philipps-Universität in Marburg
bestehen.“ Die Verfassung des Landes Hessen vom 1.12.1946 hält in Art. 60 fest: „Die theologischen Fakultäten
an den Universitäten bleiben bestehen. Vor der Berufung der Dozenten sind die Kirchen zu hören.“
10 Vgl. dazu: Axel Freiherr von Campenhausen, Staat und Kirche unter dem Grundgesetz: eine Orientierung,
Hannover 1994.
7
7
Abb. 1: Fachbereich der Evangelischen Theologie der Philipps-Universität in Marburg
Alte Universität
(Foto: Gerhard Jost)
8
1.5
Der Fächerkanon Evangelischer Theologie
„Evangelische Theologie ist in den Strukturen der Fakultäten und Kirchlichen
Hochschulen sowie in den Prüfungsordnungen strukturiert in fünf Hauptdisziplinen (Altes
Testament, Neues Testament, Kirchengeschichte, Systematische Theologie, Praktische
Theologie), zu denen je nach speziellem Profil bestimmte darin enthaltene und darüber
hinausgehende Schwerpunkte treten."11 Die einzelnen Disziplinen dieses Kanons bleiben
aufeinander bezogen und sind auf den interdisziplinären Dialog angewiesen12. Wichtig für
Studierende ist zu entdecken, wie einzelne Fragestellungen auf unterschiedliche Art und
Weise in den jeweiligen Disziplinen verhandelt werden. Die Fähigkeit zu erlernen, Brücken
zwischen den Disziplinen zu schlagen und das Ganze der Theologie in Sicht zu nehmen, ist
ein Ziel des Studiums. Dies ist angesichts der Differenzierung der modernen Wissenschaft
nicht immer leicht zu verwirklichen. Die an den Fakultäten und Fachbereichen z.T. schon
durchgeführte „Modularisierung“ des Studiums im Zeichen des sog. „Bologna-Prozesses“
sucht das aber zu unterstützen13.
1.6
Sprachanforderungen
Seit den Tagen Martin Luthers und Philipp Melanchthons ist es ein Kennzeichen
evangelischer Theologie, das Quellenstudium der biblischen Sprachen Hebräisch und
Griechisch intensiv zu betreiben und vom Urtext zu Übersetzung und Exegese zu gelangen.
Latein ist nach wie vor als Wissenschaftssprache unentbehrlich. Für die Erschließung der
Kirchen- und Dogmengeschichte des Abendlandes sind Lateinkenntnisse unabdingbar. Die
wissenschaftliche theologische Terminologie ist primär am Lateinischen, sekundär am
Griechischen orientiert. Sprachstudien sind zur Entdeckung fremder Glaubens- und
Denkwelten ein wichtiger methodischer Schritt. Etwa 60 Prozent der Studienanfänger haben
Lateinkenntnisse14 in den Schulen erworben und müssen nach dem Abitur Sprachkurse in
Hebräisch und Griechisch besuchen. Wer keine Lateinkenntnisse mitbringt, muss diese
nachholen. Hebräisch wird in Ferienkursen (zehn Wochen), einsemestrigen Kursen und
zweisemestrigen Kursen (Abschluss: Hebraicum, einschließlich Proseminar Altes
Testament) angeboten; Griechisch (Abschluss: Graecum) und Latein in der Regel in
zweisemestrigen Kursen.
11
Positionspapier, op. cit., S. 3. Sondergebiete wie Sozialethik, Religionsgeschichte, Ostkirchengeschichte,
Christliche Archäologie, Diakonie und Ökumenewissenschaft u. a.
12 S. dazu besonders Gesamtplan, S. 31.
13
S. dazu Der Pfarramts-/Diplomstudiengang Evangelische Theologie im Rahmen des Bologna-Prozesses Eine Positionsbestimmung, beschlossen vom Evangelisch-theologischen Fakultätentag am 8. Oktober 2005 sowie
von Rat und Kirchenkonferenz der Evangelischen Kirche in Deutschland am 7./8. Oktober 2005 / 7./8. Dezember
2005, Nr. 3
14 Um anerkannt zu werden, müssen sie im Abiturzeugnis ausdrücklich dokumentiert werden (Abschluss:
Latinum).
9
Abb. 3: Beginn des 1. Buches Mose in hebräischer Sprache
(Biblia Hebraica Stuttgartensia)
10
Abb. 4: Beginn des Johannes-Evangeliums in griechischer Sprache
(Novum Testamentum Graece, ed Nestle-Aland, 27. Auflage)
11
1.7
Grundstudium und Zwischenprüfung
Während des ersten Semesters findet eine obligatorische Studienberatung durch die
Fakultät bzw. den Fachbereich statt. Sie dient dem Kennenlernen der Bildungseinrichtung in
ihrer Struktur. Ebenfalls verpflichtende Orientierungsprojekte oder -einheiten bieten den
Anfängern die Chance, theologische Grundfragen mit Hochschullehrern und älteren
Studierenden (Tutoren) zu erarbeiten und zu diskutieren. Sie sind Einführungskurse in
wissenschaftliche Theologie, vermeiden jedoch eine Spezialisierung, die zu vieler
Vorkenntnisse bedürfte. In der Regel werden neben den Sprachkursen (mit Tutoren und
Arbeitsgruppen) noch einige einführende Vorlesungen und Proseminare15 besucht. Die
Proseminare vermitteln die methodischen Grundkenntnisse, das Handwerkszeug.
Je nach persönlicher Leistungsfähigkeit liegen die Stundenpläne bei etwa 20
Semesterwochenstunden. Wichtig ist, dass Veranstaltungen gut vorbereitet und nachbereitet
werden. Am Ende jedes Semesters sollte man mit Kommilitoninnen und Kommilitonen
versuchen, eine Ertragssicherung vorzunehmen, damit das neu erarbeitete Wissen fassbar
und wiederholbar wird.
Das Grundstudium wird mit einer Zwischenprüfung abgeschlossen. „Ziel der
Zwischenprüfungsordnung: Die Zwischenprüfung schließt das Grundstudium im
Pfarramtsstudiengang Evangelische Theologie ab. Durch sie soll nachgewiesen werden,
dass das Ziel des Grundstudiums erreicht ist und insbesondere die inhaltlichen Grundlagen
des Faches, ein methodisches Instrumentarium und eine systematische Orientierung
erworben wurden, die für die erfolgreiche Fortsetzung des Studiums erforderlich sind.“16
Der Abschluss wird im Konsens von Landeskirchen und Fakultäten/Fachbereichen seit
Wintersemester 1997/98 so geregelt, dass Zwischenprüfungen, die der EKD-Richtlinie
entsprechen und bei kirchlichen Prüfungsämtern oder an den Universitäten abgelegt wurden,
wechselseitig anerkannt werden, wobei die Anzahl der geforderten Leistungsnachweise
weitgehend standardisiert ist: Einführungsveranstaltungen / Proseminare mit Arbeiten /
Vorlesungen / Klausuren / mündliche Prüfung.
1.7.1 Biblicum
Das Biblicum dient dem Nachweis bibelkundlicher Kenntnisse im Alten und Neuen
Testament. Es gehört zum Handwerkszeug theologischer Bildung. Erwartet werden:
„Kenntnisse über den Aufbau und Inhalt der biblischen Bücher. Im Neuen Testament sollte
weithin eine Kapitelübersicht (ohne versweise Untergliederung) gegeben werden können. Im
Alten Testament ist im Allgemeinen die Kenntnis von Kapitelgruppen ausreichend. Die
Prüfung kann sich an wichtigen theologischen Begriffen oder Themen orientieren. Wichtige
Bibelstellen sollen in eigener Wahl (nach dem Luthertext) auswendig gelernt werden." Um
exegetische Zusammenhänge zu begreifen, ist bibelkundliches Wissen unerlässlich. Am
Fachbereich in Marburg werden in Zusammenarbeit mit der Landeskirche Bibelkunde-Kurse
angeboten. Das Biblicum wird vor der Zwischenprüfung oder im Rahmen der
Zwischenprüfung abgelegt.17
15
Zum Besuch des AT-Proseminars ist das Hebraicum, zum Besuch des NT-Proseminars das Graecum
erforderlich. Für KG-Proseminare wird oft Latinum oder Graecum verlangt.
16 § 1 der Zwischenprüfungsordnung der EKKW, ganz abgedruckt im Anhang 3.
17 S. Zwischenprüfungsordnung § 14.
12
1.8
Hauptstudium
In den fünf Hauptdisziplinen (und den Sonderdisziplinen) werden im Hauptstudium die
methodischen Kenntnisse vertieft. Vor allem in (Haupt-)Seminaren werden grundsätzliche
theologische Probleme anhand eines konkreten Beispiels erarbeitet. Studierende erwerben
Spezialkenntnisse, die in einen größeren Wissenszusammenhang eingeordnet werden
müssen. Eigene Fragestellungen werden in historischen Zusammenhängen neu entdeckt
und umformuliert.
Am Ende des Hauptstudiums steht die Phase der Examensvorbereitung. In selbst
organisierten Arbeitsgruppen wird eine Ergebnissicherung des Studiums vorgenommen.
Während
der
Examensvorbereitung
sollte
man
weiterhin
Vorlesungen
mit
Überblickscharakter bzw. Repetitorien besuchen.
Ein Studium, das ohne Dialog zwischen Lehrenden und Lernenden geführt wird, ist nicht
Erfolg versprechend. Theologische Arbeit darf nicht nur in der Rezeption von Texten
bestehen, sie lebt vom sachkundigen Gespräch mit anderen; deswegen ist ein Heimstudium,
das auf das Selbstgespräch über die Lektüre fixiert, nicht zu empfehlen. Die Regelstudienzeit
beträgt zwölf Semester (neun Semester zuzüglich zwei Sprachsemester und ein
Examenssemester18).
1.9 Auslandsstudium
Es ist möglich, auch an außerdeutschen Fakultäten Evangelische Theologie zu
studieren19. Ob Studienleistungen jedoch für die Examensmeldung anerkannt werden
können, muss im Einzelfall mit dem Ausbildungsreferat geklärt werden (Vergleichbarkeit mit
deutschem Standard). Ein Auslandsstudium ist erst nach der Zwischenprüfung sinnvoll,
wenn genügend Vorkenntnisse erworben worden sind. Zu bedenken ist, dass ein
Auslandsstudium nur bei guter Beherrschung der jeweiligen Fremdsprache einen Gewinn
darstellt - abgesehen von allgemeiner Horizonterweiterung. Auf Antrag kann die
Landeskirche im Rahmen ihrer Möglichkeiten Studienbeihilfen gewähren.
18
Wichtig für die Dauer der Gewährung staatlicher Leistungen nach BAföG. Derzeit liegt die durchschnittliche
Studiendauer jedoch bei knapp 14 Semestern (einschl. Sprach- und Examenssemestern).
19 Grundordnung der EKKW, Art 43 (2): „Der Bischof kann auf die Hochschulzeit ein Studium an einer
ausländischen Universität anrechnen.“ Das Gesamtverzeichnis europäischer Studienorte findet sich in:
Ergänzungsheft zu EKD-Texte 28, Studium der Theologie in Europa, Theologische Fakultäten und Kirchliche
Hochschulen, herausgegeben vom Kirchenamt der EKD, Herrenhäuser Str. 12, 30419 Hannover. Es gibt
außerdem Studienorte in Übersee, über die man sich am besten an seiner eigenen Fakultät informiert, da
partnerschaftliche Verbindungen und Kooperationen bestehen. Der Deutsche Akademische Austauschdienst
(DAAD) kann ebenfalls weiterhelfen. Adresse: Kennedyallee 50, 53175 Bonn. Wichtige Veröffentlichung: DAAD
(Hg.), Studium, Forschung, Lehre. Förderungsmöglichkeiten im Ausland für Deutsche 1996/97, Bonn 1995.
13
2
Erste Theologische Prüfung
Die Erste Theologische Prüfung20 schließt das Studium ab. Durch die Prüfung weisen die
Kandidatinnen und Kandidaten die Fähigkeit zum selbständigen theologischen Arbeiten und
die hierzu notwendigen Kenntnisse in den einzelnen Prüfungsfächern nach. Sie wird vor dem
kirchlichen Prüfungsamt abgelegt. Der Bischof hat den Vorsitz des Prüfungsamtes. Prüfer
sind Professorinnen und Professoren des Fachbereichs Evangelische Theologie in Marburg,
anderer evangelischer Fachbereiche bzw. Fakultäten und Kirchlicher Hochschulen. Die
Prüfung findet zweimal pro Jahr statt; Meldetermine sind jeweils der 15. Mai und der 15.
November (Stand: 2011).
2.1 Leistungsnachweise aus dem Studium
Mindestens fünf Hauptseminare müssen nachgewiesen und jede der fünf Disziplinen
abgedeckt werden. Es müssen drei Hauptseminararbeiten, und zwar je eine Seminararbeit
aus drei der Fächer Altes Testament, Neues Testament, Kirchengeschichte und
Systematische Theologie sowie eine Proseminararbeit aus dem vierten Fach eingereicht
werden. Ihre Beurteilung muss mindestens ausreichend sein, eine ausgeführte Begründung
des Dozenten ist beizufügen.
Eine Predigt (einschließlich biblisch-/systematisch-/praktisch-theologischer Vorarbeiten)
sowie der Entwurf einer Unterrichtsstunde in evangelischer Religion (einschließlich
theologischer und didaktischer Vorüberlegungen) sind zu erbringen.
Eine Seminararbeit oder ein Nachweis über eine Klausur, eine mündliche Prüfung oder
ein Referat im Rahmen einer Lehrveranstaltung über eine lebende nicht-christliche Religion,
wie z. B. Judentum, Islam, Buddhismus oder Hinduismus etc, ist bei Meldung zur Ersten
Theologischen Prüfung ebenfalls vorzulegen.
2.2
Vorgezogene Examensprüfung
Das Philosophicum ist eine Prüfung, die integrale Bestandteile des Examens darstellt,
auch wenn sie zu einem früheren Zeitpunkt während des Studiums vor dem kirchlichen
Prüfungsamt abgelegt wird.
2.2.1 Philosophicum
Theologie stand und steht im Austausch mit philosophischen Fragestellungen.
Philosophische „Begriffssprache und Methodik" ist seit der Antike für christliche Theologie
sprachbildend geworden. Neben einem Überblick über die Philosophiegeschichte wird die
exemplarische Auseinandersetzung mit einem philosophischen Denker und seinem Entwurf
erwartet. Ein vom Fachgebiet Systematische Theologie des Fachbereichs in Marburg
herausgegebenes Informationspapier ist über das Ausbildungsdezernat (Prüfungsamt)
erhältlich. Meldetermine sind der 15. April, der 15. Juli sowie der 15. Dezember eines jeden
Jahres. Die Prüfungstermine sind dann jeweils im Juni, September und Februar eines jeden
Jahres. Die Meldung zum Philosophicum setzt die bestandene Zwischenprüfung voraus. Mit
der Meldung muss der Nachweis über die Teilnahme an einer Vorlesung sowie an einem
Seminar oder einer Übung in Philosophie erbracht werden. Hierfür ist auch das
Veranstaltungsangebot der Philosophischen Fakultät wahrzunehmen.
Philosophie-Tutorien werden unter anderem im Rahmen des Studienhauses Marburg
angeboten21.
20
21
S. u. im Anhang 5, Erste Theologische Prüfung.
S. u. 3.3 Studienhaus Marburg, S. 16.
14
2.3
Schriftliche Prüfung
Die schriftliche Prüfung22 besteht aus einer wissenschaftlichen Hausarbeit und vier
Klausuren. In der Disziplin, in der die Wissenschaftliche Hausarbeit angefertigt wurde, entfällt
die Klausur, jedoch muss in den biblischen Disziplinen immer eine Übersetzung angefertigt
werden.
2.3.1 Wissenschaftliche Hausarbeit
Bei der Wissenschaftlichen Hausarbeit stehen pro Fach zwei Themen zur Auswahl. Im
Fach Systematische Theologie stehen zwei dogmatische sowie ein ethisches Thema zur
Auswahl. Die wissenschaftliche Hausarbeit23 liefert im Rahmen einer ausgedehnten
„Seminararbeit" den Nachweis, dass der Student / die Studentin sich anhand der im Studium
erlernten Methoden und mit dem entsprechenden inhaltlichen Wissen mit einem Thema
angemessen auseinandersetzen kann. Ein eigener neuer wissenschaftlicher Beitrag wird
nicht erwartet. Es wird innerhalb von 10 Wochen bearbeitet.
2.3.2 Klausuren
Es werden vier Klausuren24 geschrieben. Das Fach, in welchem die wissenschaftliche
Hausarbeit angefertigt wurde, wird nur im Rahmen der Übersetzung (bei Wahl von AT und
NT) berücksichtigt (siehe 2.3). Wie bei der Hausarbeit stehen je Klausur zwei Themen zur
Auswahl. Im Fach Systematische Theologie stehen zwei dogmatische und ein ethisches
Thema zur Auswahl.
In den Klausuren zeigt sich, ob die Kandidatin oder der Kandidat ein gutes Grundwissen
haben, das sie systematisch in Form eines Essays zu entfalten haben. Dazu steht ein
Zeitraum von vier Stunden, bei AT und NT von fünf Stunden (Übersetzung eine Stunde), zur
Verfügung.
Viele Studierende sind mit der Aufsatzform des Essays nicht vertraut, da sie im Studium
wenig gefordert wird. Umso wichtiger ist es, vor dem Examen in Übungsklausuren
Grundlagen zu schaffen. Im Rahmen der Arbeit des Studienhauses Marburg werden
regelmäßig Angebote zu Übungsklausuren gemacht25.
2.4
Mündliche Prüfung
Fünf mündliche Prüfungen26 schließen das Examen ab. Die Kandidatinnen und
Kandidaten geben in jedem Fach ein Spezialgebiet an, auf das sich die Prüfung beziehen
soll. Es wird jedoch auch im weiteren Gebiet der Disziplin geprüft, um Engführungen zu
vermeiden. „Der Prüfungsdialog soll die drei Wissensdimensionen27 (...) zur Geltung kommen
lassen. Er bietet sich vor allem an, um das Reflexionsniveau und den fachlichen
Gesamthorizont des Prüflings zu erkennen."28 Die Prüfungen in den Fächern
Kirchengeschichte und Praktische Theologie dauern 20 Minuten; bei AT und NT wegen der
Übersetzungen 30 Minuten. Ebenso in Systematischer Theologie (zwei Teilbereiche
Dogmatik und Ethik).
Es ist allen Studierenden dringend zu empfehlen, ihre Griechisch- und
Hebräischkenntnisse ‚frisch zu halten’, und das Lesen der Texte in den Ursprachen zu üben.
22
Prüfungsordnung für die Erste Theologische Prüfung §§ 9-11.
Prüfungsordnung für die Erste Theologische Prüfung § 10.
24 Prüfungsordnung für die Erste Theologische Prüfung § 11.
25 S. u. 3.3 Studienhaus Marburg, S. 16.
26 Prüfungsordnung für die Erste Theologische Prüfung § 12.
27 Grundwissen, Überblickswissen, Schwerpunktwissen.
28 Gesamtplan, op. cit., S. 69.
23
15
2.5
Grundwissen und Spezialwissen
Immer wieder wird von Studierenden nach klaren Definitionen von Grundwissen und
Spezialwissen gefragt. Die Prüfungsordnung macht nach den Vorschlägen der Gemischten
Kommission für die Reform des Theologiestudiums vom 08.10.1994 weiterführende
Angaben29. Die Auswahl der Examensthemen für Klausuren macht den zugrunde liegenden
Konsens der Lehrenden deutlich. Dennoch müssen Studierende sich immer wieder über die
Examensrelevanz von Themen vergewissern und im Gespräch mit Lehrenden,
Ausbildungsdezernat und Kommilitoninnen und Kommilitonen diesen Konsens neu
bedenken. Studierende sollten zur Studienberatung den Dialog mit ihren
Hochschullehrerinnen und -lehrern suchen. Das Studium darf nicht nur in Hinblick auf das
Examen strukturiert werden, andererseits muss das Examen im Blick bleiben.
3
Studienberatung und Begleitung durch die Landeskirche
3.1
Ausbildungsreferentin
Die Ausbildungsreferentin koordiniert die Ausbildung und Fortbildung der Studierenden,
Vikarinnen und Vikare sowie der Pfarrerinnen und Pfarrer in den ersten Amtsjahren. Sie
steht in engem Informationsaustausch mit den Bildungsinstitutionen, vor allem den
Hochschulen und dem Evangelischen Predigerseminar. Sie arbeitet zudem im Rahmen der
EKD in verschiedenen Gremien mit, z. B. in der Konferenz der Ausbildungsreferentinnen und
– referenten der EKD.
3.1.1 Liste der Theologiestudierenden
In die Liste können in der Regel Studierende aufgenommen werden, die der
Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck angehören und zum Zeitpunkt des Abiturs
ihren ersten Wohnsitz im Kirchengebiet hatten. Ausnahmeregelungen sind möglich. Wer auf
eine Verbindung mit der Landeskirche während des Studiums Wert legt und später in den
Dienst aufgenommen werden möchte, bittet um Aufnahme in die Liste. Die Liste begründet
keinen Rechtsanspruch auf Anstellung. Nachdem alle zur Aufnahme in die Liste
erforderlichen Dokumente vorgelegt worden sind30, besuchen die Studierenden das
Ausbildungsreferat, um ein persönliches Gespräch zur Aufnahme zu führen. Danach können
sie in die Liste aufgenommen werden. Dekan oder Dekanin des Heimatkirchenkreises und
Propst oder Pröpstin des Heimatsprengels werden über die Aufnahme informiert, außerdem
der Landeskonventsvorstand der Studierenden.
3.1.2 Abiturientenfreizeit
Alle Schulen mit gymnasialer Oberstufe, an denen Religionsunterricht erteilt wird, sowie
alle Pfarrämter im Bereich der Landeskirche erhalten – meist im Dezember - ein
Informationsschreiben zur Abiturientenfreizeit (die in der Regel im Januar/Februar
stattfindet). Sie werden gebeten, dieses Schreiben bekanntzumachen. Schülerinnen und
Schüler der Qualifizierungsphase, Bundesfreiwilligendienstler (Bufdies) sowie Teilnehmer
des FSJ und FÖJ, die sich für das Theologiestudium interessieren, können an einer
dreitägigen Veranstaltung in der Kirchlichen Fort- und Ausbildungsstätte in Kassel29
30
S. u. im Anhang 6, Prüfungsanforderungen in den Disziplinen.
S. u. im Anhang 1, Merkblatt, Absatz 3.
16
Wilhelmshöhe teilnehmen. Das Ausbildungsreferat lädt Studierende, Hochschullehrende,
Pfarrerinnen und Pfarrer ein, um mit den Abiturientinnen und Abiturienten über die
Ausbildung und Berufswirklichkeit zu sprechen. Wichtig ist auch der Austausch über die
Motivation zum Studium zwischen den Schülerinnen und Schülern. Viele treffen sich später
im ersten Semester wieder. Ziel der Abiturientenfreizeit ist es, zur Klärung bei der Berufswahl
beizutragen.
3.1.3 Tagungen
Im Frühjahr und Herbst finden Tagungen für Theologiestudierende in der Evangelischen
Akademie Hofgeismar statt. Die zweitägigen Veranstaltungen werden von der
Ausbildungsreferentin geleitet und von einer studentischen Vorbereitungsgruppe vorbereitet
und begleitet. Die Vollversammlung31 beschließt die Auswahl des Themas der Tagung.
Viele Tagungen setzen sich mit religiösen und ethischen Fragestellungen auseinander,
die an den Hochschulen zwar behandelt werden - jedoch ohne die inhaltliche Verknüpfung
mit der Situation in Kurhessen-Waldeck. Sie dienen also auch dem Kennenlernen der
Heimatkirche. Tagungen sind zudem eine gute Gelegenheit, Kommilitoninnen und
Kommilitonen zu treffen, die an ganz anderen Orten studieren.
3.1.4 Besuch der Ortskonvente
An einer ganzen Reihe von Hochschulorten haben sich kurhessische Ortskonvente
gebildet. Sie dienen der Kontaktpflege zwischen den Studierenden. Die Ortskonvente sind
außerdem Forum der Diskussion zur Auseinandersetzung mit Studienfragen. Das
Ausbildungsdezernat besucht die größeren Ortskonvente, um Direktinformationen aus der
Landeskirche geben zu können. Wichtig ist andererseits, dass sich die Studierenden mit der
Ausbildungsreferentin über ihre konkrete Lebenssituation vor Ort austauschen können.
3.1.5 Beratung
Studierende können jederzeit im Ausbildungsreferat um einen Gesprächstermin
nachsuchen. Studienplanung und -situation bzw. persönliche Anliegen können besprochen
werden.
31
S. u. 4.1.1 Vollversammlung, S. 17.
17
3.1.6 Rundbriefe des Ausbildungsreferats
In Rundbriefen werden wichtige Informationen an alle Studierenden gesandt. Besonders
wichtig sind die Mitteilungen, aus denen Meldefristen zu Praktika und Prüfungen
hervorgehen. Daneben enthalten Rundbriefe Einladungen zu Tagungen und anderen
Veranstaltungen.
Abb. 6: Haus der Kirche in Kassel
(Landeskirchenamt)
(Foto: Gerhard Jost)
3.2
Begleitende Kommission für die theologische Ausbildung
Die Begleitende Kommission ist ein Ausschuss des Rates der Landeskirche, die sich mit
Ausbildungsfragen des Studiums und des Vikariats auseinandersetzt. Sie wird von der
Ausbildungsreferentin geleitet. Mitglieder sind ein Propst oder eine Pröpstin, der Direktor des
Predigerseminars, Professorinnen und Professoren des Fachbereichs Ev. Theologie in
Marburg, Pfarrerinnen und Pfarrer, die im Ausbildungsbereich tätig sind sowie Vikarinnen,
Vikare und Studierende, die in diesem Gremium grundsätzliche Fragen der Ausbildung
gemeinsam besprechen und zu Regelungen Stellung nehmen können.
3.3
Studienhaus Marburg
Das Studienhaus ist eine Einrichtung der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck
zur Begleitung und Beratung der Studierenden der Evangelischen Theologie für das
Pfarramt und das Lehramt. In Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Evangelische
Theologie der Philipps-Universität Marburg macht das Studienhaus Angebote zur
Studienbegleitung und -beratung:32
 Beratung zu Aufbau und Organisation des Studiums
 Begleitende Angebote zu einzelnen Lehrveranstaltungen
 Begleitung von Arbeitsgemeinschaften zur Examensvorbereitung (Probeklausuren)
 Studientage
32
Adresse s. u. im Anhang 13.
18
Das Studienhaus liegt nur ein paar Minuten von der Alten Universität entfernt am
Lutherischen Kirchhof 3. Es ist in der Regel vormittags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und zu
den Veranstaltungen geöffnet. Die Bibliothek mit Standardwerken und Examensliteratur kann
während der Öffnungszeiten genutzt werden. Die Räume stehen Studierenden für
Arbeitsgruppen offen.
Das jeweilige Semesterprogramm erscheint im März bzw. September.33
Abb. 7: Das Studienhaus der EKKW
(Foto:
Studienhaus)
Abb. 7: Das Studienhaus der EKKW
(Foto: Studienhaus)
3.4
Studienbegleitung in den Sprengeln und Kirchenkreisen
Die Pröpstinnen und Pröpste laden gelegentlich die Studierenden ein, die aus ihrem
Sprengel der Landeskirche stammen (Hanau, Hersfeld, Kassel, Waldeck und Marburg34). In
Einzelgesprächen und Studientagen lernt man sich kennen und bearbeitet Themen, die im
Spannungsfeld Ausbildung - Kirche liegen. Ähnliches geschieht in vielen Kirchenkreisen
durch die Dekaninnen und Dekane.
33
34
Das Programm ist auf der Homepage (www.ekkw.de/studienhaus) einzusehen.
S. o. 3.1.1 Liste der Theologiestudierenden, S. 13.
19
3.5
Hessische Stipendiatenanstalt in Marburg
Eine fundierte Studienbegleitung bietet die Hessische Stipendiatenanstalt im Marburger
Schloß. Sie existiert seit den Tagen der Reformation35 und steht neben Theologinnen und
Theologen auch Studierenden anderer Disziplinen offen. Sie diente von ihren Ursprüngen
her der Förderung des akademischen Nachwuchses der Landgrafschaft Hessen. Die
Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck begleitet die Studierenden durch einen
Repetenten oder eine Repetentin36. Die Stipendiatenanstalt wird durch einen Professor oder
eine Professorin der Universität geleitet (Amtsbezeichnung Ephorus/Ephora)37. Sie ist dem
Ideal der Lebens- und Wohngemeinschaft (vita communis) verpflichtet38.
Abb. 8: Hessische Stipendiatenanstalt
(Foto: Gerhard Jost)
35
Durch Landgraf Philipp von Hessen am 31.8.1529 proklamiert.
In der Regel ein Pfarrer/eine Pfarrerin im Pfarrdienstverhältnis auf Probe, der für ein oder mehrere Jahre
beauftragt wird, vgl. u. 8 Aufnahme in ein Pfarrdienstverhältnis auf Probe.
37 Zur genauen Struktur s. das „Regulativ für die Stipendiaten-Anstalt zu Marburg vom 11. Februar 1849“, das
rechtlich noch immer in Kraft ist.
38 Prof. Dr. Walcher, 1954 Rektor der Philipps-Universität: „Wenn in den Jahren nach dem Kriege der Blick oft neidvoll auf die in
England seit Jahrhunderten gepflegten und bewährten Formen der Universitätserziehung, das College-System, fiel und man
darüber nachdachte, wie man mit solchen Formen unseren immer amorpher werdenden Universitätsbetrieb wieder organischer
strukturieren könne [...], so hätte man nachdrücklicher, als es geschah, den Blick auf die wenigen bewährten und intakten
Körperschaften einer studentischen Lebens- und Studiengemeinschaft richten sollen, deren wir in Marburg mit der
Stipendiatenanstalt eine zu besitzen uns glücklich schätzen.“ Zitiert nach: Pastoralblatt für Kurhessen-Waldeck, Heft 1/1955,
Sonderdruck. Natürlich haben sich in den letzten Jahrzehnten neue Formen des gemeinschaftlichen Lebens entwickelt, die den
gesellschaftlichen Veränderungen Rechnung tragen.
36
20
4
Landeskonvent der Studierenden
„Der Landeskonvent39 ist der Interessenverband der Theologiestudierenden der EKKW
und fördert deren Zusammenarbeit."40 Zur verantwortlichen Begleitung der Studierenden
gehört der intensive Dialog mit dem Landeskonvent. Im Gespräch mit dem
Ausbildungsreferat können wichtige Einsichten vermittelt und Problemanzeigen gemacht
werden. Mitglieder des Landeskonvents sind alle Angehörigen der Liste der
Theologiestudierenden der EKKW sowie die cand. theol. (s.u. 7.1).
4.1
Gremien der Studierenden
4.1.1 Vollversammlung
Zweimal pro Jahr findet die Vollversammlung aller Theologiestudierenden der
Landeskirche statt - üblicherweise in Hofgeismar in Verbindung mit der Frühjahrs- oder
Herbsttagung41. Die Vollversammlung ist oberstes Beschlussorgan. Sie wählt den Vorstand
und entlastet ihn. Die Vollversammlung wählt Vertreterinnen und Vertreter für verschiedene
Ämter42.
4.1.2 Ortskonvente
Angehörige der Listen der verschiedenen Landeskirchen der EKD haben an den
Hochschulorten die Organisationsform der Ortskonvente. Wer also als Kurhesse in Göttingen
studiert, gehört zum kurhessischen Ortskonvent in Göttingen. Mehrmals pro Semester treffen
sich die Konventsmitglieder. Eine Sprecherin oder ein Sprecher vertritt den Ortskonvent nach
außen hin. Thematische Arbeit und Gemeinschaftspflege stehen im Vordergrund.
4.1.3 Landeskonventsvorstand
„Der Vorstand ist das ausführende Organ der Vollversammlung. Er ist den Beschlüssen
der Vollversammlung verpflichtet und vertritt den Landeskonvent nach innen und außen." 43
Die drei Mitglieder des Vorstands nehmen eine Arbeitsteilung für die Bereiche Finanzen,
Medien und Geschäftsführung (Postadresse) vor. Der Vorstand trifft sich regelmäßig mit dem
Ausbildungsdezernat, um wesentliche Fragen der Ausbildung zu diskutieren.
4.1.4 Landeskonventsrat
Zwischen den Vollversammlungen ist der Konventsrat „das maßgebliche
Beschlussorgan"44. Der Vorstand, Delegierte der Ortskonvente und die mit den
verschiedenen Ämtern Beauftragten bilden den Konventsrat. Er dient dem
Informationsaustausch und koordiniert die Arbeitsbereiche miteinander.
39
S. u. im Anhang 11, Satzung des Landeskonvents
Satzung des Landeskonvents, § 1, Absatz 1.
41 S. o. 3.1.3 Tagungen, S. 14.
42 Synodenbeobachtung, Begleitende Kommission, Vikarsbeauftragte, Studierendenrat Ev. Theol. u. a.
43 Satzung des Landeskonvents § 5, Absatz 1.
44 Satzung des Landeskonvents § 6, Absatz 1.
40
21
4.1.5 Montagsbote
Der Montagsbote (MoBo) ist eine in der Regel zweimal jährlich erscheinende Zeitschrift
des Landeskonvents für die kurhessischen Studierenden. Ein Redaktionsteam veröffentlicht
Beiträge zu wichtigen Themen. Das Redaktionsteam arbeitet selbständig, ist jedoch dem
Landeskonventsrat verantwortlich. Zu den Tagungen werden Sonderhefte des MoBo mit
Themenschwerpunkten aufgelegt, die von einer studentischen Vorbereitungsgruppe erstellt
werden.
5
Praktika
Praktika sind eine gute Möglichkeit, während des Studiums einen Bereich kirchlicher
Arbeit intensiv wahrzunehmen. Ein Praktikum, das vom Prüfungsamt anerkannt wird, muss
bei der Examensmeldung nachgewiesen werden. Die Prüfungsordnung für die Erste
Theologische Prüfung legt hier das Gemeindepraktikum als Regelpraktikum fest. Ein
weiteres landeskirchliches Praktikum (s. u.) kann gefördert werden. Praktika anderer
Landeskirchen, die mit den kurhessischen vergleichbar sind, können im Einzelfall ebenfalls
anerkannt werden; hierzu ist eine rechtzeitige Kontaktaufnahme mit dem Ausbildungsreferat
erforderlich. Praktika werden normalerweise nach der Zwischenprüfung im Hauptstudium
absolviert.
5.1
Gemeindepraktikum
In der vorlesungsfreien Zeit zwischen Wintersemester und Sommersemester findet das
Gemeindepraktikum statt. Im Gebiet eines oder mehrerer Kirchenkreise haben sich
Pfarrerinnen und Pfarrer bereit erklärt, als Mentorinnen und Mentoren Studierende fünf
Wochen zu begleiten. Studierende erhalten einen guten Einblick in die Realität der
Berufspraxis und können in begrenztem Umfang am Arbeitsprozess teilnehmen. Das
Praktikum dient auch der Selbstvergewisserung: Will und kann ich diesen Beruf später
ausüben? Kann ich mir vorstellen, nach dem Vikariat in einem Pfarrhaus zu leben?
Für viele Studierende folgt aus dem Gemeindepraktikum, in der anschließenden
Studienphase verstärkt das Fach Praktische Theologie wahrzunehmen (Homiletik/Liturgik,
Seelsorge, Pädagogik u. a. m.). Das Praktikum wird von Predigerseminar und Ausbildungsreferat geleitet. Eine Anfangs- und eine Schlusstagung dienen der Vorbereitung und der
Auswertung des Praktikums. Ein individuelles Nachgespräch findet statt. Die Landeskirche
gewährt eine Praktikumsbeihilfe für Unterkunft und Verpflegung.
5.2
Diakoniepraktikum
Diakonie ist ein Hauptarbeitsfeld kirchlichen Handelns. Es ist ein sehr hoher Grad an
Spezialisierung und Differenzierung von Arbeitsfeldern entstanden. Ein Praktikum kann
daher nur einen partiellen Einblick in einen Bereich verschaffen. In zwei Einrichtungen für
Altenarbeit (Ev. Altenhilfe Hofgeismar und Martin-Luther-Stiftung Hanau) werden in der
vorlesungsfreien Zeit im Sommer Diakoniepraktika angeboten. Für sechs Wochen begleiten
Studierende die Arbeit eines Seelsorgers / einer Seelsorgerin.
Nach Vorlage eines Berichts wird eine Studienbeihilfe gewährt.
22
5.3
Industrie- und Handwerkspraktikum
Einblick in die Berufssituation in Industrie und Handwerk bietet ein Praktikum, das in den
Sommersemesterferien stattfindet. Es wird vom Landeskirchenamt, Bereich Wirtschaft,
Arbeit und Soziales, organisiert. Anfangs- und Auswertungsseminar umrahmen das
sechswöchige Praktikum. Falls vom Arbeitgeber keine Löhne gezahlt werden, können die
Praktikantinnen und Praktikanten nach Vorlage eines Praktikumsberichts eine
Studienbeihilfe erhalten.
5.4
Landpraktikum
Ebenfalls in den Sommersemesterferien findet das sechswöchige Praktikum in
landwirtschaftlichen Betrieben des Marburger Landes statt. Der Einsatz besteht in
landwirtschaftlicher Arbeit während der Erntezeit und ermöglicht die Wahrnehmung der
Lebenssituation landwirtschaftlicher Familien. Seminartage vermitteln Grundkenntnisse über
die Strukturen und Entwicklungen im ländlichen Raum, zu dem ja ein Großteil des Gebiets
der Landeskirche gehört. Studienbeihilfe kann nach Vorlage eines Berichts gezahlt werden.
5.5
Ökumenepraktikum
Das Praktikum wird von der Ökumenischen Werkstatt Kassel geleitet und organisiert.
Während der sechs Wochen lernen Praktikantinnen und Praktikanten die wichtige
ökumenische Arbeit innerhalb unserer Landeskirche kennen. Ein Schwerpunkt liegt in der
Wahrnehmung der sozialen Dimension christlichen Glaubens und der Förderung religiöser
und interkultureller Sensibilität. Wie bei den anderen Praktika kann eine Studienbeihilfe
gewährt werden, sobald ein Praktikumsbericht vorliegt.
5.6
Medienpraktikum
Das Medienpraktikum wird im Hörfunk- oder Internetbereich für Studierende angeboten,
da Öffentlichkeitsarbeit zukünftig für die Kirche eine immer höhere Bedeutung einnehmen
wird. Insgesamt zwei Plätze pro Jahr stehen in Frankfurt bzw. Kassel zur Verfügung.
6
Förderungsmöglichkeiten durch die Landeskirche
6.1
Büchergeld
Das Landeskirchenamt gewährt derzeit den in die Liste der Theologiestudierenden der
EKKW aufgenommenen Studierenden durch das Ausbildungsreferat während des Studiums
300,00 Euro Büchergeld, das nach Vorlage der Originalbücherrechnungen45 für theologische
Literatur in zwei Raten zu etwa 150,00 Euro ausgezahlt wird. Das Büchergeld wird im
„Aufnahmeschreiben" (Aufnahme in die Liste der Theologiestudierenden) zugesagt. Es
empfiehlt sich eine Inanspruchnahme zu Beginn, in der Mitte oder am Ende des
Theologiestudiums. Die erste Rate wird erst nach der Ablegung der ersten Sprachprüfung
nach dem Abitur gewährt, die zweite, wenn der Nachweis über alle für das Theologiestudium
erforderlichen Sprachprüfungen vorliegt. Erfolgt die Aufnahme in die Studierendenliste nach
Ablegen der Zwischenprüfung, so wird Büchergeld in Höhe von 100,00 € gewährt.
45
Bitte Rechnungen mit lesbarer Titelangabe vorlegen.
23
6.2
Studienbeihilfen
Angesichts knapper Finanzmittel kann die Landeskirche nur in sehr eingeschränktem Maß
helfen. Es werden zwar auf Antrag Studienbeihilfen und Darlehen nach Maßgabe der
verfügbaren Mittel gewährt. Jedoch sind Theologiestudierende wie alle anderen
Studierenden zunächst an die Mittel der Eltern und der öffentlichen Hand (z. B. BAföG)
gewiesen. In Notlagen versucht die Landeskirche, Studierenden durch Einzelbeihilfen und
Darlehen zu helfen (besonders im Examenssemester). Anträge sind in der Regel bis zum
Beginn des Semesters beim Ausbildungsreferat einzureichen.
7
Vikariat
Im Rahmen dieser Informationsschrift zum Theologiestudium kann das Vikariat nur knapp
skizziert werden46. Einige Eckpunkte sind jedoch auch für Theologiestudierende sicher schon
von Interesse:
Auf dem Weg in den Beruf als Pfarrerin oder Pfarrer stellt das Vikariat die zweite
Ausbildungsphase dar47. Sie wird im Gegensatz zum Studium primär von kirchlichen
Ausbildungseinrichtungen gestaltet. Den Schwerpunkt des Vikariats stellt die
Gemeindephase dar, während der die Vikarin oder der Vikar von einer Mentorin oder einem
Mentor angeleitet wird, die pfarramtlichen Praxisfelder kennen zu lernen, und sich Wissen
und Fertigkeiten anzueignen, die für die spätere Berufsausübung unerlässlich sind. Die
Praxis wird während des Vikariats theoriegeleitet reflektiert, um den Ertrag theoretischer
Kenntnisse des Studiums für die konkrete Gemeindesituation fruchtbar zu machen. Das
Vikariat führt auf den Weg zu einer pastoralen Berufs-Identität und „kirchlicher
Handlungskompetenz"48.
7.1
Aufnahme in den Ausbildungsdienst
Nach der erfolgreichen Ersten Theologischen Prüfung stellen die Kandidatinnen oder
Kandidaten einen Antrag auf Aufnahme in den Ausbildungsdienst.
Mit Wirkung vom 1. Januar 2007 hat das Landeskirchenamt beschlossen, pro Jahr nur
noch einen Vikarskurs aufzunehmen. Beginn des Ausbildungsdienstes ist jährlich am
1. September.
Die Landeskirche bemüht sich, dass Studierende ihrer Landesliste, die die
Voraussetzungen für den Ausbildungsdienst erfüllen, auch die Möglichkeit erhalten, ihre
Ausbildung abzuschließen.
Kandidaten und Kandidatinnen, die nicht direkt im Anschluss an die Erste Theologische
Prüfung in den Ausbildungsdienst treten können oder wollen, werden auf einer Liste der
„cand. theol.“ geführt. Sie sind gehalten, regelmäßig Kontakt zur Landeskirche zu pflegen.
7.2
Verlauf
Das Vikariat dauert 26 Monate. Normalerweise wohnen Vikarinnen und Vikare in ihrer
Ausbildungsgemeinde. Im Gespräch zwischen Ausbildungsdezernat, Dekanin oder Dekan,
Pröpstin oder Propst wird überlegt, wo die Ausbildung stattfinden kann und welche
46
Zum Vikariat wichtig zu lesen: Grundlagen, op. cit., S. 57-75; Gesamtplan, op. cit., S. 77-100. Zur Einführung in
die kurhessische Ausbildung: Frithard Scholz, Die Ausbildung der Vikarinnen und Vikare, in: Martin Hein (Hg.),
Ein Jahrhundert Predigerseminar Hofgeismar, Kassel 1991, S. 173-187.
47 Zur Rechtsstellung der Vikare s. u. im Anhang 7.
48 Werner Hassiepen, Perspektiven der Ausbildung von Pfarrerinnen und Pfarrern. Aus der Arbeit der
„Gemischten Kommission“, in: Martin Hein, op. cit., S. 259-268, S. 265.
24
Mentorinnen und Mentoren dort zur Verfügung stehen. Wenn möglich, werden persönliche
Wünsche der Kandidatinnen und Kandidaten mit einbezogen.
Ein Umzug vom Studienort in die Gemeinde steht jedenfalls am Anfang des Vikariats.
Dies bedeutet einen deutlichen biographischen Einschnitt, den Abschied von einer alten und
den Beginn einer neuen Lebensphase49.
Neben dem Kennenlernen der Gemeinde steht im ersten Dreivierteljahr des Vikariats die
Religionspädagogik im Vordergrund. Eine Schulmentorin oder ein Schulmentor begleitet die
Vikarin oder den Vikar während dieser Zeit. Studienleiter des Pädagogisch-Theologischen
Instituts der Landeskirche vermitteln in Kursen im Predigerseminar (s.u. 7.3) methodische
Kenntnisse und koordinieren diese Ausbildungsphase. In der Regel wird Religionsunterricht
an Grundschulen oder Sekundarstufen I erteilt.
Während der etwa einjährigen Gemeindephase geht es um die Erarbeitung der
klassischen Aufgabengebiete des Pfarramts: Gottesdienstgestaltung, Seelsorge, Diakonie,
Konfirmandenunterricht, Bildungsarbeit, Gemeindeorganisation und -leitung50. Kurswochen
im Evangelischen Predigerseminar durchziehen die praktische Ausbildung, geben neue
Impulse und führen in Praxisfelder ein. Die Phase des Schlusssemesters im Evangelischen
Predigerseminar reflektiert die gemachten Erfahrungen (Theorie kirchlichen Handelns)
kritisch und führt zur Entwicklung eines verantwortbaren pastoraltheologischen Konzepts.
7.3
Evangelisches Predigerseminar
Das Evangelische Predigerseminar der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck ist
die zentrale Bildungseinrichtung für die zweite Phase der Ausbildung (Vikariat) und die
anschließende Fortbildung in den ersten Amtsjahren (FEA). Es wird vom Direktor des
Evangelischen Predigerseminars geleitet. Die einzelnen Vikarskurse werden von
Studienleiterinnen und -leitern begleitet. Die Kurse stellen konstante Lerngruppen dar.
Während der Kurswochen und des Schlusssemesters wohnen die Vikarinnen und Vikare im
Evangelischen Predigerseminar in Hofgeismar51.
Abb. 9: Evangelisches Predigerseminar in Hofgeismar
(Foto: Gerhard Jost)
7.4
Mentorin oder Mentor
Erfahrene Pfarrerinnen und Pfarrer bilden im Gemeindevikariat aus. Sie führen in
Verantwortung gegenüber Kirchenvorstand und Gemeinde die Vikarinnen und Vikare in die
konkrete Gemeindesituation ein und leiten zu verantwortlichem pfarramtlichen Handeln an.
Während dieser Zeit sind sie Dienstvorgesetzte der Auszubildenden.
49
Auf die einzelnen Formalia zu Beginn des Vikariats soll hier aus Platzgründen nicht eingegangen werden.
Zu den amtlichen Aufgaben s. u. im Anhang Text 8, Protokoll des Ordinationsgesprächs.
51 Zur Geschichte und zum Profil der Ausbildungsstätte s. die verschiedenen Beiträge in: Martin Hein, op. cit., S
27-268.
50
25
7.5
Zweite Theologische Prüfung
Die Zweite Theologische Prüfung wird in der Schlussphase des Vikariats abgelegt. Sie
umfasst Leistungsnachweise aus der Ausbildungszeit (Katechese, Erfahrungsbericht mit
Schwerpunktthema, Predigt, Nachweis der Kenntnis in Hessischer Kirchengeschichte,
Kirchen- und Verwaltungsrecht und Diakonie) sowie die mündliche Prüfung (Biblische
Theologie, Systematische Theologie, Praktische Theologie).
8
Aufnahme in das Pfarrdienstverhältnis auf Probe
Kriterien für die Aufnahme in den Pfarrdienst auf Probe sind die Ergebnisse der Ersten und
Zweiten Theologischen Prüfung, der Mentorenbericht, der Bericht des Evangelischen
Predigerseminars und ein Gespräch mit einem Beratungsausschuss zur Anstellung von
Pfarrerinnen und Pfarrern im Pfarrdienstverhältnis auf Probe. Wird die Aufnahme positiv
entschieden, folgen Ordination und Beauftragung mit der Versehung einer Pfarrstelle falls
nicht eine Beauftragung mit ehrenamtlichem Pfarrdienst erfolgt. „Theologen, die nach
bestandener Zweiter Theologischer Prüfung als Pfarrerinnen und Pfarrer im
Pfarrdienstverhältnis auf Probe in den Dienst der Landeskirche aufgenommen werden,
leisten eine Probezeit ab. Diese dauert in der Regel zwei Jahre und sechs Monate und in
Ausnahmefällen bis zu fünf Jahren. Die Probezeit soll in der Regel im Gemeindepfarrdienst
abgeleistet werden."52 Während der Probezeit besteht eine Verpflichtung zu jährlicher
Fortbildung53. Das Recht, sich um eine Stelle zu bewerben, wird erst nach der Probezeit
zuerkannt. Natürlich fragen sich die Anfängerinnen und Anfänger, welche Stelle sie antreten
werden: Wo und unter welchen Umständen werde ich mit dem Dienst beginnen? In einer
Gemeindepfarrstelle oder einer landeskirchlichen54 Pfarrstelle? Die Antwort hängt ab von der
Anzahl vakanter Pfarrstellen - und der Eignung für die jeweilige Aufgabe.
Abb. 10: Ordination im Frühjahr 2006 in der Kilianskirche in Korbach
52
§§ 9 und 10 PfDG.EKD i. V. m. § 3 AG.EKKW-PfDG.EKD
S. dazu: Helmut Wöllenstein, Fortbildung in den ersten Amtsjahren - FEA, in: Martin Hein, op. cit., S 189-197.
54 § 3 Absatz 4 AG.EKKW-PfDG.EKD
53
26
Anhang
Anhang:
Anhang 1
Merkblatt zur Aufnahme in die Liste der Theologiestudierenden und Richtlinien
Anhang 2
Personalfragebogen und Erklärung
Anhang 3
Meldung zum Philosophicum
Anhang 4
Zwischenprüfungsordnung
Anhang 5
Verordnung über die Erste Theologische Prüfung
Anhang 6
Übersicht über die Gegenstände des Studiums der Evangelischen Theologie
und die Voraussetzungen und Gegenstände der theologischen Prüfungen
Anhang 7
Verordnung über die Rechtsstellung und Ausbildung der Vikare und
Vikarinnen
Anhang 8
Kirchengesetz über die Zweite Theologische Prüfung
Anhang 9
Protokoll des Ordinationsgesprächs
Anhang 10
Ordinationsverpflichtung der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck
Anhang 11
Die Ausbildung zum Pfarrer / zur Pfarrerin auf einem Blick
Anhang 12
Satzung des Landeskonvents der Theologiestudierenden der Evangelischen
Kirche von Kurhessen-Waldeck
Anhang 13
Das Gebiet der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck
Anhang 14
Adressen wichtiger kirchlicher Einrichtungen:
Anhang 15
1. Landeskirchenamt/Ausbildungsdezernat
2. Predigerseminar
3. Studienhaus Marburg
4. Vilmarhaus
5. Weitere Adressen:
Fachbereich Evangelische Theologie Marburg
Pröpstinnen und Pröpste der EKKW
Landeskonventsvorstand
„Auf einen Blick“ – Struktur der Landeskirche nach der Grundordnung
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