Arbeitshilfe Antragstellung

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Nds Ministerium für Wissenschaft und Kultur
Version August 2010
Arbeitshilfe Antragstellung
EFRE Online-Verfahren
Für das Verfahren der Antragstellung aus der „Richtlinie über die Gewährung von
Zuwendungen zur Förderung von Innovation und wissensbasierte Gesellschaft durch
Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Einrichtungen der Erwachsenenbildung und
Berufsakademien“ des MWK im Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE)
für die Zielgebiete Konvergenz und Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung
(RWB) wurde ein Online-Verfahren im Internet eingerichtet. Projektskizzen und Anträge
sind ausschließlich über dieses Verfahren einzureichen.
Internetseite EFRE-Antragsdatenbank: www.mwk-efre.de
Antragsteller
Antragsberechtigt sind Hochschulen in staatlicher und nicht
staatlicher Verantwortung gemäß NHG, Berufsakademien
gemäß BAkadG, außeruniversitäte Forschungseinrichtungen
die vollständig oder teilweise vom Land oder vom Bund
gefördert werden/im Zuständigkeitsbereich des MWK sind
sowie Einrichtungen der Erwachsenenbildung gem. NEBG.
Die Antragsberechtigung ergibt sich im Einzelnen aus Ziffer 3
der Richtlinien.
Verfahren in den
Hochschulen und
Voraussetzungen für alle Einrichtungen, die Projektskizzen
/Anträge in der Innovationsrichtlinie MWK stellen wollen, ist
die Benennung einer/eines sogenannten Strukturfonds-
Einrichtungen
beauftragten (SFB).
SFB´s fungieren zum Einen als Ansprechpartner und
Multiplikatoren, zum Anderen können nur von diesen
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Projektskizzen oder Anträge in der Datenbank in den Status
„Projektskizze / Antrag gestellt“ versetzt werden. SFB obliegt
zudem eine erste Prüfung der Anträge.
Um am Online-Antragsverfahren teilzunehmen ist es
notwendig, dass sich SFB und Antragsteller in der EFRE
Datenbank als solche registrieren zu lassen, um die
entsprechenden Berechtigungen zu erhalten.
Fristen
Antragsfristen:
Stichtage für die Vorlage von Anträgen sind der 30.03. sowie
15.09. eines jeden Jahres. Sollten die Mittel für einzelne
Förderlinien erschöpft sein wird MWK rechtzeitig darüber
informieren.
Fristen für Projektskizzen:
Projektskizzen können jederzeit eingereicht werden.
Projektskizzen, die der Vorbereitung eines Antrages dienen,
müssen spätestens zwei Monate vor Antragsstichtag
eingegangen sein.
Fristen für die Vervollständigung von Anträgen:
Alle Anträge werden anhand von Checklisten auf
Vollständigkeit überprüft. Für Nachlieferungen bei nicht
vollständigen Antragsunterlagen wird eine Frist von 2
Wochen gesetzt.
Frist Durchführungszeitraum:
Die Vorgaben der Richtlinie zu den Laufzeiten der einzelnen
Förderlinien sind zu beachten. Dabei gilt, dass Bewilligungen
(auch für Verlängerungen) bis zum Ende der Förderperiode
am 31.12.2013 erteilt werden können, soweit deren
Durchführungszeitraum spätestens am 31.10.2014 endet.
-3-
Projektskizzen
Anforderung an Projektskizzen:
Hierzu gibt die Arbeitshilfe Projektskizze auf den
entsprechenden Seiten des Online-Verfahrens sowie der
Homepage der AGIP-Geschäftsstelle Auskunft.
Antrag
Aus den Projektskizzen in der Datenbank können Anträge
generiert werden.
Integrierte Projekte, nur Zielgebiet RWB:
Die Förderlinien 2.3.4, 2.4, 2.6,2.7 und ggf. 2.5 betreffen
Weiterbildungsinhalte. Diese Förderlinien können im
Zielgebiet RWB auf Grund der Regelung in Art. 34 der
Allgemeinen Verordnung, EG VO 1083/2006, unter
bestimmten Bedingungen aus dem EFRE gefördert werden
(sog. flexibilisierte Mittel). Projekte dieser Förderlinien können
nur als „integrierte Projekte“ beantragt und bewilligt werden.
Sie müssen Projektpartnerschaften mit einem neuen oder
bereits bewilligtem Projekt einer anderen, nicht den
flexibilisierten Mitteln zuzurechnenden Förderlinie der
Richtlinie „Innovation und wissensbasierte Gesellschaft“
aufweisen. Die Verbindung ist durch gegenseitige Verweise
auf die Integrationspartner sowie durch die Beschreibung
gemeinsamer Projektziele im Text und in einer Präambel
(Muster nach Anlage 8) deutlich zu machen. Im Übrigen
erfolgt eine getrennte Finanzierung, Bewilligung,
Projektführung und Abwicklung der Partnerprojekte.
Förderlinie 2.5, Graduate Schools:
Soll Qualifizierung Teil des Projektinhaltes werden, trifft die
Struktur integriertes Projekt auch auf Anträge der Förderlinie
2.5 zu. In diesen Fällen ist allerdings kein Partnerprojekt
einer anderen Förderlinie notwendig, da das Projekt selbst
ein integriertes Projekt ist.
-4Im Zielgebiet Konvergenz werden die Förderlinien 2.3.4,
2.4, 2.6 und 2.7 aus dem ESF finanziert. Die Struktur integrierte Projekte - ist hier nicht notwendig.
Hinweis: Die oben beschriebenen Partnerschaften bei
„integrierten Projekten“, beziehen sich auf getrennt
beantragte und getrennt bewilligte Projekte. Im Gegensatz zu
„Kooperationspartnerschaften“, die gemeinsam in einem
Projekt wirken.
Anforderung an die Projektbeschreibung:
Die Projektbeschreibung ist auf 20 Seiten zu begrenzen.
Die Darstellung im Feld Kurzbeschreibung ist auf 1.500
Zeichen begrenzt.
Anträge für Integrierte Projekte müssen in Ihren
Projektbeschreibungen zu den Einzelanträgen auf den oder
die Intergrationspartner verweisen. Dabei sind die
notwendigen Angaben der Integrationspartner anzugeben Einrichtung, Projektleitung, Projektbezeichnung, Förderlinie,
Antragsnummer (falls bereits bewilligt) sowie eine
Kurzbeschreibung des Partnerprojektes. Die gemeinsamen
Ziele der Partner sind zu beschreiben.
Genaueres erläutert die Arbeitshilfe „Antragstellung
Projektbeschreibung“. Abzurufen in der Datenbank oder auf
der Homepage der AGIP-Geschäftsstelle.
Hinweise für die Zeitplanung:
Zwischen Antragsstichtag und schriftlicher Bewilligung bzw.
Ablehnung durch die NBank ist von folgenden Zeiträumen
auszugehen soweit keine Auflagen nach der Bewertung
durch die Entscheiderrunde zu erfüllen sind:
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Förderlinien mit interner Begutachtung:
2.1.1, 2.3.3, 2.3.4, 2.4, 2.5, 2.6, 2.7, 2.10 = 5 Monaten bis zur
Bewilligung bzw Ablehnung.
Förderlinien mit externer Begutachtung:
2.1.2, 2.1.3, 2.2.1, 2.2.2, 2.2.3, 2.3.1, 2.3.2, 2.9 = 7 Monate
und 2 Wochen bis zur Bewilligung bzw Ablehnung
Für Anträge Integrierter Projekte sind folgende
Zeitrahmen anzulegen:
1. Zeitrahmen „interne Begutachtung“, wenn der
vorgesehende Integrationspartner ein laufendes, bereits
bewilligtes Projekt oder ein neues Projekt der anderen
Förderlinien für interne Begutachtung ist.
2. Zeitrahmen „externe Begutachtung“, wenn der
vorgesehene Integrationspartner ein neues, noch nicht
bewilligtes Projekt der Förderlinien mit externe Begutachung
ist. Die Bewilligung des Antrages flexibilisierte Mittel kann
frühestens zeitgleich mit der Bewilligung des Partnerprojektes
erfolgen.
Werden in den Entscheiderrunden Auflagen formuliert, die es
zu erfüllen gilt, um Anträge zur Bewilligungsreife zu führen,
hängt der Zeitraum bis zur Bewilligung/Ablehnung auch
erheblich vom Engagement des Antragstellers ab.
Finanzierungsplan:
Der im Antragsverfahren in der Datenbank eingestellte
Kosten- und Finanzplan ist auszufüllen. Dabei sind
Eintragungen in allen Feldern vorzunehmen. Felder für die
sich keine Summe ergibt, sind mit einer Null auszufüllen.
Desweiteren ist als Anlage 2 ein detaillierter Kosten- und
Finanzierungsplan auszufüllen.
-6-
Anlagen zum Finanzierungsplan:
Bestandteile des Finanzierungsplanes sind zwei Arten von
Anlagen. Sie stehen als Formulare in der Datenbank zur
Verfügung.
1. Anlagen, die für alle Förderlinien verbindlich sind
(Anlagen 1-4 zum Finanzierungsplan).
2. Anlagen, die nur bei Anträgen bestimmter Förderlinien
gefordert werden (Anlagen 5-7)
1. Verbindliche Anlagen
1a. Anlage 1, Erklärungen und Unterschriften Antragsteller
Der Text dieser Anlage darf durch Antragsteller etc. nicht geändert werden. Mit den zu leistenden Unterschriften wird die
Verbindlichkeit des Antrages dokumentiert.
Der Vordruck ist von der Projektleitung zu unterschreiben, die
Unterschrift des/der Beauftragte(n) für den Haushalt bzw. die
Unterschrift der für Finanzen zuständigen Person der
Einrichtung einzuholen und über die Hochschulleitung bzw.
Leitung der Einrichtung (siehe Feld Sichtvermerk) an die
Strukturfondsbeauftragten im Original zu übersenden .
Diese unterschreiben nach positiver Prüfung der Antragsunterlagen und fügen den unterschriebenen Vordruck als
Anlage in Form einer PDF-Datei dem Onlineantrag bei.
Das unterschriebene Original wird an die NBank als
aktenführende Stelle übersandt.
1b. Anlage 2, Detaillierter Finanzierungsplan
1c. Anlage 3, Übersicht Personal
Hier sind unbedingt alle Personen zu erfassen, die im Projekt
mitarbeiten, nicht nur Personal der eigenen Einrichtung!
d. Anlage 4, Geräteliste
-72. Variierende Anlagen
a. Anlage 5, Teilnehmerplanung
Nur Förderlinien 2.3.4, 2.4, 2.6, ggf. 2.7
b. Anlage 6, Erklärung Existenzgründer
Nur Förderlinien 2.3.1 und 2.3.2. Unterschriebenes Formular
als Anlage in Form einer PDF-Datei dem Onlineantrag
beifügen. Das unterschriebene Original über den
Strukturfondsbeauftragten an die NBank als aktenführende
Stelle übersenden.
c. Anlage 7, Erklärung Kooperations- und/oder
Verbundpartner
2.1.2, 2.1.3, 2.2.1, 2.2.2, 2.7 ggf. auch 2.4, 2.5 und 2.6
Unterschriebene Formulare sind als Anlagen in Form von
PDF-Dateien dem Onlineantrag beizufügen. Unterschriebene
Originale über die Strukturfondsbeauftragten an die NBank als
aktenführende Stelle zu übersenden.
d. Anlage 8, Präambel integriertes Projekt
2.3.4, 2.4, 2.6, 2.7, ggf. 2.5 sowie Anträge anderer Förderlinien die Partner eines integrierten Projektes werden sollen.
Antragsannehmende
Stelle für Projekt-
Für alle Förderlinien, außer der Förderlinie 2.6, ist die
antragsannehmende Stelle die AGIP-Geschäftsstelle an der
Fachhochschule Hannover. (AGIP = Arbeitsgruppe und
skizzen und Anträge
Geschäftsstelle Innovative Projekte der angewandten
Hochschulforschung).
Kontakt:
AGIP-Geschäftsstelle an der FH Hannover
Stammestraße 115
30459 Hannover
Tel. 0511 / 9296 – 1151
Fax 0511 / 9296 – 1152
E-Mail: [email protected]
www.agip.fh-hannover.de
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Antragsannehmende Stelle für die Förderlinie 2.6 ist die
Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung.
Kontakt:
Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung
Bödekerstraße 10
30161 Hannover
Tel.: 0511/300330-10
Fax: 0511/300330-40
E-Mail [email protected]
www.aewb-nds.de
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