Regierungsrat - beim Kanton Aargau

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REGIERUNGSRAT DES KANTONS AARGAU
Aarau, 30. Januar 2002
01.312
Postulat Reto P. Miloni, Mülligen, vom 6. November 2001 betreffend Pilotstudie zur
Einführung von technologischen Innovationen im Schienengüterverkehr;
Ablehnung
I.
Text und Begründung des Postulates wurden den Mitgliedern des Grossen Rates
unmittelbar nach der Einreichung zugestellt.
II.
Der Regierungsrat lehnt das Postulat mit folgender Begründung ab:
Richtige Stossrichtung mit schwieriger Umsetzung
Der Regierungsrat unterstützt die Verkehrspolitik, die die Güter auch auf die Bahn bringen
will. Die Rahmenbedingungen dazu setzt der Bund. Die Eckpunkte der schweizerischen
Verkehrspolitik sind dargelegt in der Revision des Eisenbahngesetzes (1996), der
Bahnreform I mit Liberalisierung des Schienengüterverkehrs (1999), der Finanzierung der
Grossprojekte des öffentlichen Verkehrs (Bahn 2000 1. und 2. Etappe, NEAT), dem
Verkehrsverlagerungsgesetz im Zusammenhang mit dem EU-Landverkehrsabkommen und
die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA).
Faktoren, die im Güterverkehr zählen, sind Preis, Zuverlässigkeit und Zeit. Der
Gütertransport auf der Strasse ist trotz LSVA gegenüber der Bahn immer noch attraktiv. Die
Bahnen ihrerseits kämpfen mit verschiedenen Problemen wie hohe Produktionskosten,
Kapazitätsengpässe auf der Schiene und zu lange Transportzeiten. Wesentlichen Einfluss
auf den Güterverkehr in der Schweiz haben sodann auch die Rahmenbedingungen in
unseren Nachbarstaaten, die die Bestrebungen in der Schweiz noch nicht aufnehmen. Die
Bahn hat dort schlechte Karten gegenüber dem Strassentransport, wobei Deutschland
daran geht, im Strassengüterverkehr ebenfalls leistungsabhängige Abgaben einzuführen.
Studien zum Güterverkehr
Es liegen zahlreiche Studien und Berichte zum Güterverkehr vor. Über die Frage, wie die
Verlagerung des Güterverkehrs von der Strasse auf die Schiene bewerkstelligt werden
sollte, ist viel Literatur vorhanden. Verwaltungsstellen (Bund, Universitäten usw.), Verbände
und private Unternehmungen trieben diesbezüglich grossen Aufwand. Auf dem Papier ist
fast alles erfunden.
Exemplarisch seien folgende einschlägige Studien erwähnt:
 Im Rahmen des nationalen Forschungsprogramms Verkehr und Umwelt (NFP 41)
wurden in rund 50 Projekten 100 Studien erarbeitet. Dabei wurde der Güterverkehr
prominent abgehandelt. An Tagungen zum Güterverkehr mit Vertretern aus
Transportwirtschaft, Politik, Verwaltung und Wissenschaft wurde erörtert, wie die
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Umsetzung der theoretisch gewonnenen Erkenntnisse erfolgen soll. Das Bundesamt für
Verkehr schrieb zum Abschluss des NFP 41: „Die Forschung hat ihren Beitrag bei der
Erarbeitung dieser Rahmenbedingungen geleistet. Nun sind die Transportunternehmen
gefordert, denn sie müssen sich im liberalisierten Schienengüterverkehr bewähren.
Steigerung der Produktivität bei den Bahnen, grenzüberschreitende Zusammenarbeit von
Logistikunternehmen, optimierte Kapazitäten auf der Schiene und nachfragegerechte
Terminals sind aktuelle Stichworte“.

Der Kanton Aargau beteiligte sich finanziell an der umfangreichen Studie Kombiverkehr
Schweiz (KLV-CH). Das Ziel dieses Projekts liegt darin, Güterlinienzüge für
Wechselbehälter auf den Schweizer Hauptlinien, vernetzt miteinander und mit dem
internationalen Kombiverkehr zu führen. Infrastrukturen, Haltepunkte, Wirtschaftlichkeit
usw. wurden detailliert untersucht. Partner dieser gross angelegten Studie waren die
verladende
Industrie,
private
und
öffentliche
Transportunternehmungen,
Logistikanbietende, Verbände, die Post, die Kantone, der Bund usw. Die
Schlussfolgerung dieser Studie aus Sicht der Kantone lautete: „Mit dem Abschluss der
Machbarkeitsstudie ist dieses Projekt abgeschlossen. Die Umsetzung und der Betrieb
des Kombiverkehrs ist nicht mehr Sache des Gemeinwesens. Hier ist die Wirtschaft
gefordert“.
 Die Konferenz der kantonalen Direktoren des öffentlichen Verkehrs (KöV) gab 1998 ein
eigenes Strategiepapier „Zukunft des Güterverkehrs aus Sicht der Kantone“ heraus. Es
wurde von Fachleuten aus den kantonalen Verwaltungen mit Unterstützung von externen
Büros erarbeitet. Dieser Bericht kam u.a. zum Schluss, die Führungs- und
Koordinationsrolle obliege dem Bund.
 „Sofort realisierbare Verlagerung von Umfahrungsverkehren durch Nutzung der
vorhandenen Kapazitätsreserven der Bahn“: In dieser Studie der Universität Hannover
sind u.a. die modernen, im Postulat erwähnten Technologien beschrieben.
Es ist zu bezweifeln, ob eine zusätzliche aargauische Studie neue Erkenntnisse bringt.
Marktchancen für den Schienengüterverkehr eröffnen sich vor allem bei langen
Transportwegen. Die Förderung von Technologien und günstigen Rahmenbedingungen sind
deshalb Sache des Bundes und allenfalls der Nachbarstaaten. Es ist nicht Aufgabe des
Kantons, Investitionen in Anlagen des Güterverkehrs zu tätigen, ausgenommen bei den
beiden aargauischen Bahnen (Wynen- und Suhrentalbahn [WSB] und Bremgarten-DietikonBahn [BD]). Schienengüterverkehr hat weniger kantonale, vielmehr landesweite und
grenzüberschreitende Dimensionen.
Rollenteilung
Wie einleitend in dieser Beantwortung ausgeführt, setzt der Bund den verkehrspolitischen
Rahmen. Es ist auch Domäne des Bundes, den Schienengüterverkehr über „seine“
Unternehmung - die SBB AG - zu fördern, sei es durch Rahmenbedingungen,
Infrastrukturen oder Betriebsbeiträge. Gefordert sind sodann die Bahnen und private
Unternehmungen des Transports, der Logistik und der verladenden Wirtschaft.
Der Kanton kann unterstützend wirken, sei es bei der Evaluation von Standorten oder bei
Baubewilligungsverfahren. Der Kanton Aargau will in diesen Bereichen förderlich wirken.
Der Regierungsrat sieht aus den dargelegten Gründen keine Notwendigkeit für eine
Pilotstudie und lehnt das Postulat daher ab.
Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen Fr. 1'493.--.
REGIERUNGSRAT AARGAU
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