IP/08/1080 Brüssel, 2. Juli 2008 Kommission nimmt Vorschlag für eine Richtlinie über Patientenrechte bei der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung an Als Teil der erneuerten Sozialagenda verabschiedete die Kommission heute einen Vorschlag für eine Richtlinie, mit der die Ausübung der Patientenrechte bei der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung in Europa erleichtert werden soll, sowie eine Mitteilung zur Verbesserung der Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten auf diesem Gebiet. Trotz einer Reihe klarer Urteile des Europäischen Gerichtshofs, in denen dieser bestätigt, dass laut EU-Vertrag Patienten das Recht haben, Gesundheitsdienstleistungen in einem anderen Mitgliedstaat in Anspruch zu nehmen und im Heimatland die Kosten erstattet zu bekommen, bleibt Unsicherheit in der Frage, welche Auswirkungen die Rechtsprechung allgemein hat. Mit diesem Vorschlag möchte die Kommission Rechtssicherheit in dieser Frage schaffen. Dies entspricht auch Forderungen des Europäischen Parlaments und des Rates, die Kommission möge eine spezifische Initiative zur grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung vorlegen, die an die Besonderheiten des Gesundheitssektors angepasst ist und diese berücksichtigt. Außerdem bietet die vorgeschlagene Richtlinie eine solide Grundlage, um das enorme Potenzial der europäischen Kooperation zwecks Verbesserung von Effizienz und Wirksamkeit aller Gesundheitssysteme in der EU zu nutzen. Androulla Vassiliou, Kommissarin für Gesundheitsschutz: „Mit diesem Vorschlag soll eindeutig festgelegt werden, wie Patienten ihr Recht auf grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung ausüben können, und gleichzeitig soll auch Rechtssicherheit für die Mitgliedstaaten und die Gesundheitsdienstleister geschaffen werden. Qualität und Sicherheit der Gesundheitsversorgung in der gesamten Union werden gewährleistet und die Zusammenarbeit zwischen den Gesundheitssystemen im Hinblick auf einen besseren Zugang zu Spezialbehandlungen gefördert.“ Ziele der Richtlinie Vor allem wird die Richtlinie – wenn sie von Rat und Europäischem Parlament verabschiedet ist – einen klaren Rahmen für die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung schaffen. Die wichtigsten Bestimmungen: - Patienten haben das Recht, Gesundheitsdienstleistungen im Ausland in Anspruch zu nehmen und die Kosten dafür in gleicher Höhe erstattet zu bekommen, wie dies auch bei einer Behandlung im eigenen Land der Fall wäre. Die Richtlinie wird klarstellen, wie die Patienten dieses Recht ausüben können, einschließlich der Beschränkungen, welche die Mitgliedstaaten für eine solche Versorgung im Ausland festlegen können, und bis zu welcher Höhe die Kosten für grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung erstattet werden. - Die Mitgliedstaaten sind zuständig für die Gesundheitsversorgung in ihrem Hoheitsgebiet. Patienten sollten sich darauf verlassen können, dass Qualitätsund Sicherheitsstandards für die Behandlung in einem anderen Mitgliedstaat regelmäßig überwacht werden und auf bewährten medizinischen Verfahren beruhen. - Die Richtlinie erleichtert die europäische Zusammenarbeit bei der Gesundheitsversorgung. Sie schafft die Grundlage für die Entwicklung Europäischer Referenznetze, die – auf freiwilliger Basis – spezialisierte Zentren in verschiedenen Mitgliedstaaten zusammenbringen. Diese Zusammenarbeit bietet ein großes Potenzial, den Patienten durch leichteren Zugang zu hochspezialisierter Behandlung einen Zusatznutzen zu bringen. Außerdem würde sie den Gesundheitssystemen die effiziente Nutzung der Ressourcen erleichtern, etwa durch gemeinsame Nutzung der Ressourcen für seltene Gesundheitsprobleme. - Die Technologiefolgenabschätzung im Gesundheitswesen ist ein weiteres Gebiet, auf dem ganz klar ein europäischer Mehrwert möglich ist. Diese Initiative wird mithelfen, Überschneidungen und Doppelarbeit zu vermeiden, und die wirksame und effiziente Nutzung der Ressourcen fördern. - Auch die Maßnahmen auf dem Gebiet der Gesundheitstelematik („e-Health“) werden verstärkt. Die Informations- und Kommunikationstechnologien haben ein enormes Potenzial im Hinblick auf die Verbesserung von Qualität, Sicherheit und Effizienz der Gesundheitsversorgung. Die Kommission unterstützt bereits Projekte der Gesundheitstelematik, etwa in Bereichen wie der telemedizinischen Unterstützung kleinerer Einrichtungen durch Spezialisten in großen Kliniken. Was noch fehlt, sind gemeinsame Formate und Standards zwischen den verschiedenen Systemen und Ländern. Die Richtlinie wird helfen, diese zu schaffen. Handlungsbedarf Nach einer Reihe von Urteilen des Europäischen Gerichtshofs in Fällen, in denen es um die Mobilität einzelner Bürger aus verschiedenen Mitgliedstaaten ging, kam eine Diskussion über die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung und insbesondere die „Patientenmobilität“ in Gang. In seinen Urteilen stellte der Gerichtshof fest, dass Patienten das Recht auf Kostenerstattung für die in einem anderen Mitgliedstaat erhaltene Gesundheitsversorgung in gleicher Höhe haben, wie sie sie auch im eigenen Mitgliedstaat erhalten würden. Hintergrund Gesundheitsversorgung war aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie 2006/123/EG über Dienstleistungen im Binnenmarkt ausgenommen. Rat und Parlament hatten die Kommission aufgefordert, die Frage der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung in einem getrennten Instrument zu behandeln. Die Kommission führte eine öffentliche Konsultation durch, um die Probleme auf dem Gebiet der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung klar zu identifizieren. Die Mehrheit der 280 Beiträge befürworteten irgendeine Form gemeinschaftlichen Handelns im Gesundheitswesen, mit einerseits legislativen Elementen und andererseits der praktischen Unterstützung einer Zusammenarbeit zwischen den europäischen Gesundheitssystemen. 2 Auf dieser Grundlage erarbeitete die Kommission den heute verabschiedeten Richtlinienentwurf. Der Entwurf der Richtlinie über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung ist zu finden unter: http://ec.europa.eu/health/ph_overview/co_operation/healthcare/crossborder_healthcare_en.htm Die Ergebnisse der öffentlichen Konsultation sind abrufbar unter: http://ec.europa.eu/health/ph_overview/co_operation/healthcare/crossborder_healthcare_en.htm Das Flash-Eurobarometer zu grenzüberschreitenden Gesundheitsdienstleistungen befindet sich unter: http://ec.europa.eu/public_opinion/index_en.htm Allgemeinere Informationen erhalten Sie hier: http://ec.europa.eu/health/ph_overview/co_operation/healthcare/news_en.htm 3