CP 19 2014 Verbraucher

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PRESSEMITTEILUNG Nr. 19/2014
17. März 2014
Sind Verbraucherschutz und soziale Inklusion in Krisenzeiten
wirklich unvereinbar?
Der Europäischen Verbrauchertag am 14. März 2014 hat es deutlich gemacht:
Die Krise darf kein Vorwand sein, um Verbraucherrechte mit Füßen zu treten
und sich über Rechtsvorschriften hinweg zu setzen. Auf der vom Europäischen
Wirtschaftsund
Sozialausschuss
(EWSA)1
und
vom
griechischen
Verbraucherschutzzentrum (KEPKA) in Thessaloniki veranstalteten Konferenz
diskutierten Politiker und Verbraucher aus den EU-Mitgliedstaaten über die
Gefährdung der Verbraucherrechte durch die aktuelle Krise.
So kurz vor der Wahl zum Europäischen Parlament und der Neubesetzung der Europäischen
Kommission wurde auf dem Europäischen Verbrauchertag zum Handeln aufgerufen: die jüngste
Finanzkrise habe dazu geführt, dass die Verbraucher mit gesellschaftlichen Rahmenbedingungen
kämpfen müssen, die ihre Kaufkraft verringern und folglich den wirtschaftlichen Aufschwung
erschweren. Verbraucherrechte dürfen nicht zweitrangig werden.
Verbraucherschutz in Gefahr
Die für das Wohlergehen der Verbraucher wichtigsten Branchen sind häufig die problematischsten,
in denen die Kosten in die Höhe schnellen. Die Marktliberalisierung (z.B. im Energiesektor, für die
Kommunikations- oder Finanzdienstleistungen) hat vielerorts zu immer mächtiger werdenden
Oligopolen und Marktkonzentration geführt. Mehr denn je benötigen Verbraucher Unterstützung der
Behörden gegen Marktversagen und unlauteres Geschäftsgebaren.
"In Zeiten wie diesen sollte die wirtschaftliche Erholung bei den Verbrauchern ansetzen. Wir
müssen dafür Sorge tragen, dass sie nicht ausgenutzt werden und für sie das Beste rausgeholt
wird. Und nicht nur das: durch die Unterstützung der Verbraucher können wir aus der
Verbraucherpolitik eine Politik des wirtschaftlichen Aufschwungs machen", so Neven Mimica,
Europäischer Kommissar für Verbraucherpolitik.
1
Der EWSA ist eine EU-Institution zur Vertretung der Zivilgesellschaft. Seine Mitglieder kommen aus
Wirtschaftsverbänden und Gewerkschaften, Landwirtschafts-, Verbraucher- und anderen Organisationen.
Rue Belliard/Belliardstraat 99 – 1040 Bruxelles/Brussel – BELGIQUE/BELGIË
Tel. +32 25468641 – Fax +32 25469764
E-Mail: [email protected] – Internet: www.eesc.europa.eu
Der EWSA auf:
DE
Die Krise der Verbraucherrechte in Zeiten der Krise
In Krisenzeiten besitzen die Verbraucher genau dieselben Rechte. Diese Rechte sind rechtlich
verbindlich. Selbst eine lang anhaltende Krise darf also nicht als Alibi für eine Verletzung dieser
Rechte herhalten. Die EU verfügt bereits über zahlreiche Verbraucherschutzvorschriften, doch sind
die EU-Rechtsvorschriften immer nur so wirksam wie ihre Durchsetzung auf nationaler Ebene.
"Die Wirtschaftskrise, Armut und der damit einhergehende Konsumrückgang in Kombination mit
den
von
zahlreichen
EU-Mitgliedstaaten
abverlangten
Sparmaßnahmen
haben
die
Verbraucherrechte ausgehöhlt. Die Verbraucherschutzpolitik ist ein Wachstumsfaktor und kein
Hindernis für die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft. Die politischen
Entscheidungsträger sollten sie deshalb als einen der Schlüsselfaktoren für wirtschaftlichen
Aufschwung in der EU betrachten", so Evangelia Kekeleki, Generalsekretärin des KEPKA und
Mitglied des EWSA.
Überschuldung und finanzielle Ausgrenzung
Vor der Krise waren aggressive Finanzierungspraktiken, empörendes Gebaren von
Inkassobeauftragten, risikobehaftete Investitionsprodukte und versteckte oder undurchsichtige
Gebühren an der Tagesordnung. Seit Ausbruch der Krise müssen sich die Verbraucher ernsthafte
Sorgen machen über die Solidität ihrer Darlehen, Ersparnisse und Renten und Pensionen. Die Krise
hat Sozialleistungen ausgehöhlt und dadurch gibt es jetzt mehr Arme, die mit einem
Schuldenproblem zu kämpfen haben.
"Die Menschen müssen lernen, ihren Verbrauch zu kontrollieren. Die Vermittlung von Finanzwissen
könnte ihnen helfen, ihr Budget ordentlich zu verwalten und einer Überschuldung vorzubeugen.
Doch setzt die Bekämpfung von Überschuldung und finanzieller Ausgrenzung auch ein
verantwortungsvolles Verhalten aufseiten der Finanzexperten voraus. Das gilt für ihre Produkte und
ihre Werbung ebenso wie für die Ratschläge und Erläuterungen, die sie den Verbrauchern geben",
betonte Martin Siecker, Vorsitzender der Fachgruppe INT im EWSA.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
EWSA-Pressereferat
E-Mail: [email protected]
Tel.: +32 2 546 9406
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Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss gewährleistet die Vertretung der verschiedenen wirtschaftlichen und sozialen
Bereiche der organisierten Zivilgesellschaft. Er ist eine beratende Versammlung und wurde 1957 durch die Römischen Verträge
errichtet. Die beratende Funktion des EWSA ermöglicht es seinen Mitgliedern und damit auch den Organisationen, die diese
vertreten, am Beschlussfassungsprozess der EU teilzuhaben. Dem Ausschuss gehören 353 Mitglieder an, die vom Rat der
Europäischen Union ernannt werden.
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