Landtag von NÖ, VIII. Gesetzgebungsperiode III. Session 6. Sitzung am 19. Dezember 1966 INHALT: 1. Eröffnung durch Präsident Weiss (Seite 241). 2. Abwesenheitsanzeige (Seite 241). 3. Verhandlung: Antrag des Finanzausschusses über die Vorlage der Landesregierung, betreffend den Gesetzentwurf über die Umlegung des Bedarfes der Bezirksfürsorgeverbände auf die Gemeinden (NÖ. Bezirksumlagengesetz 1967). Berichterstatter Abg. Thomschitz (Seite 241); Abstimmung (Seite 242). Antrag des Finanzausschusses über die Vorlage der Landesregierung, betreffend Landeshaftung für Verbindlichkeiten der NEWAG in der Höhe von 26,000.000 Schilling. Berichterstatter Abg. Wüger (Seite 242); Redner: Abg. Czidlik (Seite 243), Abg. Präs. Reiter (Seite 244), Abg. Marsch (Seite 246), Landesrat Resch (Seite 247); Abstimmung (Seite 248). Antrag des Finanzausschusses, betreffend den Voranschlag des Landes Niederösterreich für das Jahr 1967. Berichterstatter Abg. Anzenberger (Seite 249); Rede des Finanzreferenten Landesrat Resch (Seite 251); Redner zur Generaldebatte: Abg. Präs. Sigmund (Seite 256), Abg. Stangler (Seite 261). Spezialdebatte zur Gruppe 0, Landtag und Allgemeine Verwaltung, ordentlicher und außerordentlicher Voranschlag. Berichterstatter Abg. Anzenberger (Seite 269); Redner: Landeshauptmannstellvertreter Dr. Tschadek (Seite 269), Abg. Ludwig (Seite 272), Abg. Bieder (Seite 277), Abg. Dipl. Ing. Robl (Seite 281), Abg. Dr. Brezovszky (Seite 287), Abg. Wüger (Seite 291), Frau Abg. Körner (Seite 291), Abg. Laferl (Seite 292), Abg. Präs. Reiter (Seite 295), Abg. Graf (Seite 297), Abg. Mauss (Seite 301), Abg. Popp (Seite 302), Abg. Kosler (Seite 303), Abg. Dipl. Ing. Robl (Seite 305), Abg. Czidlik (Seite 306), Abg. Buchinger (Seite 307), Abg. Jirovetz (Seite 309), Abg. Stangler (Seite 309), Landeshauptmann Maurer (Seite 310); Abstimmung (Seite 311). Spezialdebatte zur Gruppe 1, Öffentliche Ordnung und Sicherheit, ordentlicher Voranschlag. Berichterstatter Abg. Anzenberger (Seite 311); Redner: Abg. Dr. Brezovsky (Seite 312), Abg. Dipl. Ing. Robl (Seite 314), Abg. Jirovetz (Seite 316), Abg. Weissenböck (Seite 317); Abstimmung (Seite 318). Spezialdebatte zur Gruppe 2, Schulwesen, ordentlicher und außerordentlicher Voranschlag. Berichterstatter Abg. Anzenberger (Seite 318); Redner: Abg. Grünzweig (Seite 319), Abg. Schoiber (Seite 321), Abg. Kosler (Seite 324), Abg. Schneider (Seite 326), Abg. Graf (Seite 330), Abg. Peyerl (Seite 332), Abg. Buchinger (Seite 333), Abg. Anderl (Seite 335), Abg. Thomschitz (Seite 335), Abg. Stangler (Seite 337), Landesrat Kuntner (Seite 337); Abstimmung (Seite 340). PRÄSIDENT WEISS (um 9 Uhr 35 Minuten): Ich eröffne die Sitzung. Das Protokoll der letzten Sitzung ist geschäftsordnungsmäßig aufgelegten; es ist unbeanstandet geblieben, demnach als genehmigt zu betrachten. Von der heutigen Sitzung haben sich die Herren Abg. Landeshauptmannstellvertreter Hirsch, Rohata, Wiesmayr, Binder und Niklas entschuldigt. Ich habe den Bericht und Antrag des Finanzausschusses zum Voranschlag des Landes Niederösterreich für das Jahr 1967, Zahl 200, in der vom Ausschuß beschlossenen Fassung auf den Plätzen der Herren Abgeordneten auflegen lassen. Wir gelangen zur Beratung der Tagesordnung. Ich ersuche den Herrn Abg. Thomschitz, die Verhandlung zur Zahl 238 einzuleiten. Berichterstatter Abg. THOMSCHITZ: Hoher Landtag! Ich habe namens des Finanzausschusses über die Vorlage der Landesregierung, betreffend den Gesetzentwurf über die Umlegung des Bedarfes der Bezirksfürsorgeverbände auf die Gemeinden (NÖ. Bezirksumlagegesetz 1967), zu berichten: Im vorgesehenen Finanzausgleichsgesetz 1967 sind Änderungen in der Aufteilung der Abgabenertragsanteile der Gemeinden an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben und der Hebesätze der ausschließlichen Gemeindeabgaben, die für die Berechnung der Finanzkraft maßgeblich sind, vorgesehen. Aus diesem Grunde wurde von einer neuerlichen Verlängerung des bisher in Kraft gestandenen NÖ. Bezirksumlagegesetzes 1959 abgesehen. Es soll ein neues hinsichtlich der Finanzkraft dem Landesumlagegesetz entsprechendes NÖ. Bezirksumlagegesetz dem Hohen Landtag zur Beschlußfassung vorgeschlagen werden. Im Hinblick auf die Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit und unter Berücksichtigung der sich aus dem vorgesehenen Finanzausgleichsgesetz 1967 ergebenden Änderungen des derzeit geltenden Gesetztextes wurde von der Einholung von Stellungnahmen abgesehen. Im einzelnen wird bemerkt: Der §1 des genannten, Gesetzes bleibt wie bisher. Zu § 2: Der Abs. 1 bleibt gleich. Bei der Festsetzung der Höhe der Bezirksumlage ist zunächst im Sinne des Abs. 2 von einer Finanzkraft auszugehen, die grundsätzlich den analogen Vorschriften des Finanzausgleichsgesetzes entspricht, jedoch um 50% der den Gemeinden zukommenden Abgabenertragsanteile an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben erweitert wird. Es erscheint diese Maßnahme im Hinblick darauf gerechtfertigt, daß die den Gemeinden als Abgeltung für die dem Bund zukommenden höheren Erträge an Gewerbesteuer gewährten höheren Abgabenertragsanteil an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben bei der Berechnung der Finanzkraft für die Zwecke der Bezirksumlage herangezogen werden. Die Bestimmung des Abs. 3 sichert für alle den1 Bezirksfürsorgeverband angehörigen Gemeinden eine gleiche Behandlung. Zu § 3 wäre zu sagen, daß er gleichgeblieben ist. Zu § 4: Im Abs. 1 wird so wie bisher die Fälligkeit in vier gleichen Teilbeträgen vorgesehen. Der Abs. 2 beschäftigt sich mit der Möglichkeit, Vorschüsse auf die festzusetzende Umlage einzubehalten und bedeutet somit auch keine Neuerung. Zu § 5 : Die Beschränkung der Wirksamkeit auf das Kalenderjahr 1967 soll es ermöglichen, die Auswirkungen des neuen Finanzausgleichsgesetzes 1967 in dem mit 1. Jänner 1968 fällig werdenden neuen Bezirksumlagegesetz allenfalls entsprechend zu berücksichtigen. Ich habe daher namens des Finanzausschusses dem Hohen Hause folgenden Antrag vorzulegen (liest): ,, 1 .) Der vorliegende Gesetzentwurf über die Umlegung des Bedarfes der Bezirksfürsorgeverbände auf die Gemeinden (NO. Bezirksumlagegesetz 1967) wird genehmigt. 2.) Die Landesregierung wird aufgefordert, wegen Durchführung dieses Gesetzbeschlusses das Erforderliche zu veranlassen.'' Ich bitte den Herrn Präsidenten, die Debatte einzuleiten bzw. die Abstimmung durchzuführen. PRÄSIDENT WEISS: Zum Wort ist niemand gemeldet, wir kommen zur Abstimmung. (Nach Abstimmung): A n g e n o m m en. Ich ersuche den Herrn Abg. Wüger die Verhandlung zur Zahl 239 einzuleiten. Berichterstatter Abg. WÜGER: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren des Hohen Hauses! Ich habe namens des Finanzausschusses über die Vorlage der Landesregierung, betr. Landeshaftung für Verbindlichkeiten der NEWAG in der Höhe von S 260,000.000.--, zu berichten. Der Hohe Landtag wolle beschließen: Die NEWAG, Niederösterreichische Elektrizitätswerke Aktiengesellschaft, hat sich an das Amt der NÖ Landesregierung mit Schreiben vom 1. Dezember 1966 mit dem Ansuchen gewendet, für die Aufnahme eines Kredites im Betrage von S %60,000.000 die Haftung als Bürge und Zahler gemäß § 1357 ABGB. zu übernehmen. Dieses Ansuchen gründet sich laut Schreiben der obgenannten Aktiengesellschaft auf den Bericht des Vorstandes der NEWAG an die Aufsichtsratssitzung vom 21. November 1966 über den Verhandlungsstand zur Aufnahme eines 10 Millionen-Dollar-Kredites und einer neuerlichen Anbotsvariante des voraussichtlichen Geldgebers, in welchem für den genannten Kredit folgende Bedingungen in Aussicht genommen sind: Verzinsung: 7 ½ % - 8 ½ % p. a. Laufzeit: mindestens 11 Jahre, davon 3 Jahre tilgungsfrei. Dieser Kredit wird zur Konvertierung von kurzfristigen Krediten, welche als Zwischenfinanzierung aufgenommen wurden, Verwendung finden. Nach einer Mitteilung der NEWAG haben die Verbindlichkeiten aus kurzfristigen Krediten per 27. November 1966 5 280,784.478,40 betragen. Die Haftung des Landes für die gegenständliche Kreditaufnahme bedarf gemäß § 14 des FinanzVerfassungsgesetzes 1948 der Zustimmung des Bundesministeriums für Finanzen, falls nicht ein inländischer Kredit hiefür teilweise oder ganz gefunden wird. Eine entsprechende Bewilligung seitens der Österreichischen Nationalbank für die gegenständliche Kreditaufnahme wurde bereits am 15. September 1966 mit Protokoll Nr. 012/23232666 laut Mitteilung der obgenannten Aktiengesellschaft erteilt. Ich beehre mich daher namens des Finanzausschusses folgenden Antrag zu stellen (liest): Der Hohe Landtag wolle beschließen: „1.) Die Niederösterreichische Landesregierung wird ermächtigt, für ein von der NEWAG, Niederösterreichische Elektrizitätswerke Aktiengesellschaft, aufzunehmendes Darlehen im Betrage von S 260,000.000,- (10 Millionen Dollar) die Haftung als Bürge und Zahler gemäß § 1357 ABGB. zu übernehmen. Bedarf dieses Darlehen der Genehmigung gemäß § 14 des FinanzVerfassungsgesetzes 1948, gilt diese Ermächtigung nur unter der Voraussetzung der Genehmigung des Bundesministeriums für Finanzen. 2.) Die Niederösterreichische Landesregierung wird beauftragt, die zur Durchführung dieses Beschlusses erforderlichen Maßnahmen zu treffen. " Ich bitte den Herrn Präsidenten, die Debatte zu eröffnen bzw. die Abstimmung durchzuführen. PRASIDENT WEISS: Zum Wort gemeldet ist Herr Abg. Czidlik. Abg. CZIDLIK: Herr Präsident! Hohes Haus! Wenn die Damen und Herren des Hohen Hauses der vorliegenden Vorlage die Zustimmung erteilen - und das wird geschehen, dann erhöht sich das Haftungsvolumen des Landes Niederösterreich, welches bereits 2.273,000.000 Schilling beträgt, für die Landesgesellschaften um weitere 260,000.000 Schilling. In der Landessitzung vom 26. Mai habe ich bereits, und zwar obwohl uns wesentliche Unterlagen dazu gefehlt haben, festgestellt, daß das Haftungsvolumen 2.273,000.000 Schilling beträgt. In der gleichen Sitzung habe ich aber noch folgendes ausgeführt - ich bitte zitieren zu dürfen -: “Es liegt zur Zeit kein Tilgungsplan für die Anleihen aus 1963164 und aus der beabsichtigten Anleihe vor, und außerdem wurde den Mitgliedern des Hohen Hauses auch nicht mitgeteilt, wie die NIOGAS beabsichtigt, ihre Gestion nach Ablauf des Sondervertrages mit der ÖMV im Jahre 1967 zu gestalten. Beides konnte die Beurteilung der Vorlage nur erschweren. Der Anleihedienst wird sich in den nächsten Jahren - diese Summe kann auf Grund der von mir angeführten Tatsache, da15 es keinen Tilgungsplan gibt, für die nachfolgenden Anleihen nur geschätzt werden - auf ca. 180 bis 200,000.000 Schilling steigern. Vergleicht man nach den Berichten der beiden Landesgesellschaften über das Geschäftsjahr 1963 Stammkapital mit ausgewiesenen Rücklagen, vergleicht man Umlaufvermögen mit Anlagevermögen und berücksichtigt man den in den nächsten Jahren heranstehenden Tilgungsdienst und das zu erwartende Haftungsvolumen von etwa 2,2 Milliarden, dann glauben wir doch, für die nächsten Jahre zur Vorsicht mahnen zu müssen". Schade, daß wir nicht bereits damals gewußt haben, wie die Dinge um die Landesgesellschaften wirklich stehen. Nun haben wir in der Finanzausschuß-Sitzung am 16. Dezember feststellen können und zwar haben wir das aus dem Munde des Herrn Hofrates Sawerthal erfahren -, daß das Finanzreferat erst Ende 1965 daran geschritten ist, sich über das gesamte Haftungsvolumen des Landes für die beiden Landesgesellschaften Klarheit zu verschaffen. Es wurde uns mitgeteilt, daß für die NEWAG dieses Volumen 1.831,709.151.54 Schilling beträgt und bei der NIOGAS Schilling 328,940.209.33, also zusammen Schilling 2.160,649.360. Sie sehen also, unsere Berechnung und Schätzung im vorigen Jahr in der erwähnten Landtagssitzung hat ziemlich genau gestimmt. Über die Tilgungs- und Verzinsungspläne konnte uns in der Finanzausschußsitzung Herr Hofrat Sawerthal leider noch immer nichts mitteilen. Wir Sozialisten wollen selbstverständlich nicht nur der NEWAG helfen, sondern den Landesgesellschaften, also auch der NIOGAS. Ich verweise in dieser Verbindung auf den von der Sozialistischen Fraktion im Unterausschuß und im Finanzausschuß eingebrachten Antrag, dem sich erfreulicherweise auch die Mehrheitsfraktion angeschlossen hat, beireffend die Einberufung eines Expertenteams. Dieser Antrag wurde dann auch im Hohen Hause beschlossen. Dieses Expertenteam soll Richtlinien ausarbeiten und versuchen, uns zu sagen, in welcher Form die Gesellschaften zu sanieren sind. Wir wollen aber bei allen Beschlüssen und Entschlüssen, die die Landesgesellschaften betreffen, möglichst ab sofort in voller Klarheit entscheiden und nicht durch eine Nebelwand hindurchsehen. Wir können also feststellen, daß sich mit dem heutigen Beschluß das Haftungsvolumen auf Schilling 2.420,000.000 erhöht, daß wir aber leider Deckungspläne nicht zu Gesicht bekommen haben. Wir haben aber auch den Eindruck, daß dem Hohen Hause bei Vorlage dieses Antrages, den wir heute beschließen werden, nicht alles so deutlich gesagt wird, wie es notwendig wäre, um klar zu stehen, denn in der Vorlage selbst heißt es, daß die kurzfristigen Verbindlichkeiten der NEWAG bis 17. November 1966 280,784.478 Schilling betragen und daß die Haftung für 260,000.000 Schilling den Kredit für die NEWAG ermöglichen soll, um diese kurzfristigen Verbindlichkeiten zu konvertieren. Ich wage nochmals zu behaupten, ich habe das im Finanzausschuß bereits getan, daß ein wesentlicher Teil dieser 260 Millionen zur Bedeckung laufender Verbindlichkeiten herangezogen werden muß oder wird, und daß nur ein unwesentlicher Teil zur Konvertierung Verwendung finden wird. Zur Höhe der Haftung und des Kredites möchte ich die Frage stellen, ob es sich nicht hier um den letzten Streich des Herrn Müllner handelt. Er hat diesen Betrag, also die Höhe des Kredites und der Haftung durch sein Eingehen auf Verhandlungen ohne Gesamtvorstandsbeschluß und Aufsichtsratsbeschluß mit einer amerikanischen Bankengruppe beeinflußt. Er ist bereits Ende September verbindlich auf einen Kredit eingegangen, wobei schon vor diesem Termin Bereitstellungsgebühren zu bezahlen waren. Wir haben also im Finanzausschuß die Frage gestellt, - das interessiert uns ja, denn das läßt sich von einander nicht trennen -, ob man uns ohne Rücksicht auf die Bemühungen des einzuberufenden Expertenteams bereits sagen kann, wie hoch im Jahre 1967 die Kapitalerhöhung bei der NEWAG und bei der NIOGAS sein wird müssen. Es darf doch niemand annehmen, daß ein Expertenteam bis Ende Feber - bis dahin soll ja die nun übernommene Haftung den Kredit bringen, der ermöglicht, bis 27. Feber den Anschluß zu finden --, in der Lage ist, erschöpfend Antwort auf die Frage, wie man sanieren soll, zu geben. Auf unsere Frage im Finanzausschuß hat Präsident Reiter erklärt, das stehe nicht zur Diskussion, hier stehe nur die Übernahme der Haftung zur Diskussion, und ähnliches hat Herr Landeshauptmannstellvertreter Hirsch verhalten, der bezüglich der Eigenkapitalaufstockung in erster Linie auf die sozietären Organe verwiesen hat. Sie werden nun verstehen, daß wir auf alle diese Fragen eine bestimmte Antwort erhalten wollen, weil wir nicht sehr viel davon hätten, wenn wir hier einen Überhang schaffen, ohne bereits zu wissen, welcher nächste Schritt zwingend vorgeschrieben sein wird. Anläßlich der nicht erschöpfenden Auskunft auf diese Frage im Finanzausschuß interessiert uns natürlich brennend die Haltung des Herrn Landes-Finanzreferenten. Ich habe nämlich in der Haus-Sitzung vom 26. Mai feststellen können, daß der Herr Landes-Finanzreferent zur Eigenkapitalerhöhung folgenden Standpunkt eingenommen hat. Ich zitiere: ,,Ich möchte ausdrücklich feststellen, daß das bei beiden Landesgesellschaften de facto keine Ausdehnung des Kreditplafonds bedeutet, sondern lediglich die Absicht besteht, im Ausmaß der vorgenommenen Tilgungen von den bisher mit Landeshaftung ausgestatteten Krediten neue zu Konvertierungszwecken aufzunehmen. Ich glaube, daß diese Maßnahme der Besitzer - in dem Falle das Land Niederösterreich – unterstützen sollte, weil wir auf der anderen Seite gar nicht in der Lage wären - von den steuertechnischen Aspekten vollkommen abgesehen - einer Erhöhung des Grundkapitals, was auch eine Möglichkeit der Finanzierung wäre, hier im Hause unsere Zustimmung zu geben. „Beifall bei der ÖVP" - heißt es hier im Protokoll. Im Rechnungshofbericht 1965 ergibt sich auf Seite 51 ein Hinweis, daß der Besitzer, der Alleinaktionär der NEWAG, also das Land Niederösterreich, vertreten durch seinen Landeshauptmann, am 20. Dezember 1965 in der Hauptversammlung eine Erhöhung des Grundkapitals um 80 Millionen vorgeschlagen hat. Wie wir also bei den Unterausschußsitzungen des Finanzausschusses erfahren haben, hat er dies auf Empfehlung des Herrn Finanzreferenten getan. Es ist müßig hinzuzufügen, daß der Rechnungshof - auf Seite 51 des Berichtes ersichtlich - dazu gemeint hat, durch eine Aufstockung des Eigenkapitals von 80 Millionen würde dieser ominöse 80 Millionen-Kredit nicht aus der Welt geschaffen werden. Was wir wissen wollen, und was uns brennend interessiert ist, ob der Herr Landes-Finanzreferent nun seine Sinnesänderung auf Dauer beschlossen hat, oder ob es sich hier bei diesen 80 Millionen nur mehr um einen Einzelfall gehandelt hat? Wobei er von der Ansicht ausgegangen ist, diese 80 Millionen aus der Landesgebarung wegzukriegen, weil sie sehr unangenehm waren. Für uns wäre es wichtig, wenn wir erfahren könnten, ob der Herr LandesFinanzreferent - und es scheint sich ja einiges in dem Budget, das wir heute zu verhandeln bekommen, anzudeuten -, geneigt ist, einer Eigenkapitalaufstockung mit Hilfe des Landes für die Landesgesellschaften zuzustimmen. Das wäre wichtig, denn damit wäre eindeutig seine Haltung in Bezug auf den 80 Millionen-Kredit an die NEWAG, der jetzt unauffindbar ist, klargestellt. Das wurde uns sehr freuen. Wir möchten wissen, ob es sich hier nicht um eine Eintagsfliege gehandelt hat. Zur Sanierung der Landesgesellschaften wäre es höchst wichtig, weil wir dann viel leichter unsere Zustimmung zur heutigen Vorlage geben könnten. Wir Sozialisten anerkennen die Notwendigkeit, daß die Landesgesellschaften saniert werden müssen, wir geben in Anbetracht dieser Notwendigkeit und unter den Aspekten, die ich ausgeführt habe, der vorliegenden Vorlage unsere Zustimmung. (Beifall bei der SPÖ.) PRASIDENT WBISS: Zum Wort gelangt Herr Präsident Reiter. PRASIDENT REITER: Herr Präsident! Meine Damen und Herren' Herr Abg. Czidlik, mein Vorredner, ist noch immer elektrisch geladen. Ich kann mir aber eine ausführliche Antwort ersparen und zwar deshalb, weil ich gerade zu der Frage der Finanzierung der NEWAG und der NIOGAS bei der letzten großen Landhausdebatte sehr ausführlich gesprochen habe. Mit der heutigen Vorlage hat sich der NEWAG -Vorstand, und ich stelle ausdrücklich fest, nicht nur der alte NEWAG-Vorstand, sondern auch der neue NEWAG-Vorstand, ausführlich und lange beschäftigt. Es ist scheinbar auch der neue Vorstand zu dem gleichen Ergebnis gekommen, daß das Land ersucht werden solle, diese zusätzliche Haftung zu übernehmen. Der Herr Berichterstatter, aber auch Abg. Czidlik hat bereits ausgeführt, daß diese neue Haftungssumme in erster Linie für Konvertierungen benötigt wird. Herr Abg. Czidlik hat erwähnt, daß im Finanzausschuß über diese Frage sehr ausführlich debattiert wurde, und daß im Finanzausschuß an den Herrn Finanzreferenten die Frage gerichtet wurde, wie hoch die Gesamthaftungssumme des Landes für die beiden Landesgesellschaften ist, und ob er in der Lage ist, einen Tilgungs- oder Finanzierungsplan darüber zur Verfügung zu stellen. Herr Abg. Czidlik hat eines vorhin nicht dazu gesagt - das können aber die Herren des Finanzausschusses aus der inzwischen zur Verfügung gestellten Aufstellung ersehen -, daß wohl eine sehr beachtliche Haftungssumme vorhanden ist, daß aber aus den Gesamthaftungen des Landes in der ursprünglichen Höhe von 2.115,000.000 Schilling - das sind nämlich alle Landtagsbeschlüsse von 1958, 1959, 1961, 1964 und 1965 - faktisch 1.615,000.000 S für Anleihen herauszunehmen sind, weil ja dies: Anleihen ,eine wesentlich längere Laufzeit haben als die übrigen meist kurzfristigen Darlehen. Es wurde im Finanzausschuß auch ausdrücklich darauf hingewiesen, daß sämtliche Elektroversorgungsunternehmungen – nicht nur in Osterreich, sondern überall – einen sehr großen Bedarf an Fremdmittel haben. In diesem Zusammenhang ist es richtig - ich bestätige das dem Herrn Abg. Czidlik -, daß auch im Finanzausschuß über die Kapitalerhöhung gesprochen wurde. Hier nun teilen sich unsere Ansichten. Während Herr Abg. Czidlik auch im Finanzausschuß für die Kapitalerhöhung im Jahre 1967 Summen genannt hat, die sich um 600 Mill. S bewegen, meinen wir, daß wir dieser Frage nicht vorgreifen sollten, sondern daß man unsere gemeinsame Auffassung im Unterausschuß zum Tragen bringen und doch das Expertenkomitee über diese Frage entscheiden lassen sollte. Es ist durchaus möglich, daß es zu einem ähnlichen Ergebnis kommt. Wir sind auch der Meinung, daß gerade diese Frage zunächst einmal im neuen Vorstand und im neuen Aufsichtsrat sehr intensiv beraten werden muß. Ich sage ja kein Geheimnis, daß der neue Generaldirektor, der eben zur jetzigen Stunde bestellt wird oder vielleicht schon bestellt ist, ein Finanzfachmann ist, dem es auch bei der Simmeringer-Graz-Pauker AG, also einem verstaatlichten Betrieb, gelungen ist, die dortige Finanzlage, die sehr unsicher war, in Ordnung zu bringen. Wir glauben daher, daß gerade diesem neuen Generaldirektor in keiner Weise vorgegriffen werden darf, und die Meinung des neuen Vorstandes und des Expertenkomitees abgewartet werden soll. Ich bin durchaus der Meinung, Herr Kollege Czidlik, daß man so ein Gutachten baldigst, also in den ersten Monaten des neuen Jahres, bekommen könnte. Kollege Czidlik hat auch erklärt, daß sich das Finanzreferat erst im Jahre 1965 Klarheit über die Haftung verschafft hat. Ich glaube, Herr Kollege Czidlik, daß da auch ein kleiner Irrtum besteht. Ich weiß nicht, was Sie damit sagen wollten. Die Haftungssummen sind durch den Landtag gedeckt. Es geht aus den einzelnen Verträgen, die mit den Kreditinstituten gemacht wurden, klar und deutlich hervor, in welcher Zeit die einzelnen Raten, die Rückzahlungen zuzüglich Zinsen, fällig werden. Daher besteht bereits der von Ihnen geforderte Tilgungsplan sowie der Finanzplan. Ich habe in meinen Ausführungen bei der Debatte über NEWAG und NIOGAS auch festgestellt, daß die Elektroversorgungsunternehmungen zu den krisenfestesten Unternehmungen aller Industrie- und Versorgungsbetriebe zählen, und daß man nicht daß Verhältnis Eigenkapital und Fremdkapital wie bei anderen Unternehmungen in Vergleich ziehen darf. Ich habe aus dem vom Rechnungshof zitierten Handbuch einige Klarstellungen dazu gebracht und auch gesagt, daß die deutschen EVU's, die ebenfalls mit größtem Prozentsatz mit Bürgschaft der Bundesrepublik arbeiten, in einer ähnlichen Lage sind wie die NEWAG. Man kann daher nicht von irgendwelchen Katastrophen sprechen. Ich habe weiters festgestellt, und wiederhole es, daß auch in Niederösterreich von einer Reihe von Fachleuten die Meinung vertreten wird, daß daß Eigenkapital in der Höhe von rund 30 bis 40 Prozent bei Elektroversorgungsunternehmungen normal ist. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube, daß wir aus all diesen Dingen, die sicherlich nicht sehr angenehm für das Land sind, doch auch gewisse Konsequenzen ziehen sollten, speziell in finanziellen Fragen. Ich habe mich daher gefreut, daß bei der Aufsichtsratssitzung am 12. Dezember – also heute vor einer Woche - gerade die Vertreter der sozialistischen Fraktion, der Herr Bürgermeister Singer aus St. Pölten und der Herr Bundesrat Vizepräsident Appel, die Meinung vertreten haben, daß über die Finanzierungspolitik der NEWAG öffentlich in keiner Form mehr gesprochen werden soll, weil man damit dem Elektroversorgungsunternehmen auf Grund der vielen, vielen unklaren Propagandaartikel verschiedener Zeitungen nichts Gutes tut. Ich bin durchaus mit diesen beiden Herren gleicher Meinung und glaube, daß wir uns auch hier im Landtag, in dieser Frage etwas mehr Zurückhaltung auferlegen sollten, vielleicht da und dort, wo es noch nicht ganz der Fall ist, etwas Umpolen von Negativ auf Positiv. Ich glaube, daß wir damit dem Unternehmen, das. wie ich letzthin bei der großen Debatte schon festgestellt habe, aus sehr braven Angestellten und Arbeitern zusammengesetzt ist und das auch eine Reihe von sehr verantwortungsvolIen leitenden Herren besitzt, die nun bemüht sind, das verloren gegangene Vertrauen, das vielfach durch Mißverständnisse und durch Auslegung in der Presse entstanden ist, wieder, zurückgewinnen. Unsere beiden Landesgesellschaften brauchen nichts anderes mehr als diese Vertrauen. Die Fraktion meiner Partei wird dieser Vorlage selbstverständlich die Zustimmung geben. (Beifall bei der ÖVP.) PRASIDENT WElSS: Zum Worte gelangt Herr Abg. M a r s c h . . Abgeordneter MARSCH: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Ich habe mich zum Wort gemeldet, weil Herr Präsident Reiter zu Beginn seiner Ausführungen die Feststellung gemacht hat. es wären der alte und der neue Vorstand der NEWAG bezüglich der Landeshaftung zu dem gleichen Ergebnis gekommen. Ich möchte dem gegenüber feststellen, daß das, Herr Präsident Reiter, nicht stimmt. Sie hätten sich nur bei Ihren Aufsichtsräten zu erkundigen brauchen oder zumindest, so wie ich es getan habe, die Zeitungen lesen, um zu wissen, was die NEWAG in dieser Frage an Erklärungen abgegeben hat. Sie haben das auch in Ihrer Zeitung, dem ,,Volksblatt” lesen können. (Präs. Reiter: Ich glaube, Sie haben mich mißverstanden!) Ich möchte dazu folgendes feststellen: (Präs. Reiter: Sie meinen etwas ganz anderes!) Zu dieser Haftung, haben Sie gesagt, war der alte und der neue Vorstand gleicher Meinung. Ich sage Ihnen nochmals, Sie waren nicht gleicher Meinung. Der damalige Generaldirektor der NEWAG, Viktor Müllner, hat noch am letzten Tag vor seinem Abgang mit einem Mann, der damals noch die Finanzprokura innehatte, mit Herrn Lorenzoni, eine Kreditübernahme unterzeichnet, ohne Landeshaftung, die hätte er ja gescheut; er wollte ausdrücklich die NEWAG verpfänden, und zwar Liegenschaften in der Höhe von 1,2 Milliarden. Ich verstehe den neuen Vorstand, wenn er diesen Bedingungen nicht zustimmen konnte, und ich verstehe auch den neuen Aufsichtsrat, wenn er dann den anderen Weg der Alternative gegangen ist, nämlich jenen, die Landeshaftung zu übernehmen, an Stelle der Verpfändung von Liegenschaften der NEWAG. Sehen Sie, das ist der wesentliche Unterschied dabei und das ist der Vorwurf, den wir Viktor Müllner in seiner letzten Amtshandlung gemacht haben. Das, war aber nur einer, der zweite wurde bereits angedeutet, und Sie zwingen uns dazu, ihn jetzt konkret zu sagen. Damals hat Müllner einen Kredit aufgenommen bzw. die Vorverhandlungen geführt; dafür hat die NEWAG bereits 5 Millionen zahlen müssen und ist heute verpflichtet, für den, Kredit Zinsen zu leisten, - nur hat sie ihn noch nicht bekommen. Die NEWAG muß also auf Grund dieser Handlungsweise ihres damaligen Generaldirektors nicht nur die Provisionen bezahlen, die sie bei anderen Banken in dieser Höhe nicht hätte leisten müssen, sie muß obendrein die Zinsen für einen Kredit tragen, den sie nicht erhalten hat. Das ist der wesentliche Unterschied: daher, Herr Präsident, hüten Sie sich, den neuen Vorstand mit Dingen zu belasten, die Sie dem alten Vorstand mit vollem Recht anlasten können. Die Situation ist eben anders. Sind wir im Interesse dieser Landesgesellschaften und seiner Beschäftigten froh darüber. Wenn Sie glauben, daß man in der Frage der Landeshaftung im Hohen Hause einige Feststellungen treffen muß, so sage ich Ihnen, wir müssen sie deshalb treffen, weil wir bisher nicht die Möglichkeit gehabt haben, die Tilgungspläne zu sehen. Jetzt wurde uns dieses Elaborat zur Verfügung gestellt, jetzt haben wir die Möglichkeiten dazu, wir brauchen dann hier nicht mehr darüber zu reden, wenn wir volle Klarheit in dem zur Vorberatung bestimmten Finanzausschuß bekommen haben. Aber der Herr Präsident hat geglaubt, er kann die heutige Rede dazu benützen – und er hat es auch getan - um hier festzustellen, daß der neue Generaldirektor, der heute von Ihnen, meine Herren von der Österreichischen Volkspartei, vorgeschlagen wird, ein Finanzexperte wäre. Es ist dies Herr Generaldirektor Dr. Allítsch von den Simmering-Graz-Pauker-Werken. Meine Herren! Der Landtag kann dem neuen Generaldirektor keinen Vertrauensvorschuß geben. (Präsident Reiter: Sie nicht!) Ich glaube, daß Sie ihm diesen geben, sonst würden Sie ihn nicht vorschlagen. Aber der Landtag wird und kann es nicht tun, weil er dafür nicht zuständig ist. Ob Sie, meine Herren, aber Niederösterreich damit einen guten Dienst erwiesen haben, wird stich im Laufe der Zeit zeigen. Wir werden auch in dieser Frage die Entwicklung der NEWAG nicht stören. Ich sage Ihnen nur ausdrücklich. Ein Mann, der im Laufe der letzten Jahre zehnmal seine Funktion gewechselt hat, glaube ich, bringt diese Qualifikationen nicht mit. Glauben Sie das wirklich, meine Herren von der Österreichischen Volkspartei und vor allem vom ÖAAB, die Sie die Hauptverantwortung für diesen Vorschlag tragen? Wissen Sie, zu dem Simmering-Graz-Pauker-Konzern haben auch die Rax-Werke gehört, und glauben Sie wirklich, daß für dieses Werk die Finanzpolitik so großartig war? Ich möchte nicht einen einzelnen dafür verantwortlich machen, dafür ist der gesamte Vorstand zuständig, aber ich möchte sagen, wenn man das mit berücksichtigt, so bedeutet das wiederum keine Qualifikation für den neuen Generaldirektor. Das sind aber nur einige unserer Gründe, die auf zuzählen wir gezwungen sind, weil der Herr Präsident diese Frage aufgeworfen hat. Wenn Sie nun sagen, es gibt ähnliche Verhältnisse in anderen Energiegesellschaften, so muß ich Ihnen sagen: Soweit diese den Betrieb betreffen, sind sie sich ähnlich, nicht ähnlich sind sie aber, so weit sie den Betrieb nicht betreffen, sondern nur die Geschäfte des von Ihnen auch heute noch geschützten Herrn Viktor Müllner. Das ist ja das Tragische, daß Sie hier noch immer keine Distanzierung vorgenommen haben. (Präsident Reiter: Eigenkapital und Fremdkapital! Der Herr Kollege Marsch verwechselt das.) Das Eigenkapital und das Fremdkapital wird sich immer darnach richten, wie weit man die Gelder für diesen Betrieb verwendet. Sie konnten doch feststellen - oder haben Sie es schon vergessen - wieviele hundert Millionen für andere Zwecke verwendet wurden, (Zwischenruf ÖVP: Mit Unterschrift von Ofenböck) die haben damit aber keineswegs die Finanzierungsverhältnisse der NEWAG verbessert. Wissen Sie warum wir den Kredit beschließen müssen? weil es eine falsche Finanzierungspolitik der Generaldirektion war, nur deshalb. Wir geben damit keinen Groschen für den Aufbau der NEWAG her, wir stopfen damit nur das Loch, daß kurzfristige Kredite in langfristige umgewandelt werden. Ist das nicht allein schon ein Zeugnis der schlechten Finanzpolitik dieser Landesgesellschaften? Das hätte man aber sehen müssen, daß es einmal so kommen wird. Wenn wir also zunächst zustimmen, dann nur deshalb, -weil dieses Loch gestopft werden muß. Ich bin froh, daß wir uns in dieser Frage treffen, weil wir glauben, daß wir an diesen Landesgesellschaften Interesse haben müssen. (Zwischenruf bei der ÖVP: Schaut nicht so aus!) Wir müssen auch Interesse an einer sauberen Verwaltung haben, deshalb auch die Initiative im Rahmen der Landesregierung, daß hier die Haftung übernommen wird. Denn Sie meine Herren erkundigen Sie sich einmal - waren von Anfang an nicht der Meinung, daß dafür eine Landeshaftung gegeben werden soll. Das muß ich Ihnen klar sagen, wenn Sie glauben, daß es so gewesen wäre. Wir werden daher dieser Vorlage - wie auch mein Vorredner Kollege Czidlik ausgeführt hat - die Zustimmung geben, weil wir für die saubere Verwaltung in diesem Lande und in seinen Landesgesellschaften sind. Wir werden uns auf diesem Weg der Sauberkeit unbeirrt weiterbewegen und hoffen, daß Sie, wenn Sie all diese Fragen überprüfen werden, zu den gleichen Ansichten kommen wie wir. Wir sind zutiefst davon überzeugt, daß dies im Interesse der NEWAG und ihrer Wiedergesundung liegt und damit nicht zuletzt im Interesse der Beschäftigten dieses Landes und der niederösterreichischen Bevölkerung. (Beifall bei der SPÖ.) PRÄSIDENT WEISS: Zum Worte gelangt Herr Landesrat R e s c h. Landesrat Roman RESCH: Verehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren des Hohen Hauses! Es scheint offenbar mein Schicksal zu sein, immer nach dem sehr geschätzten Herrn Abg. Marsch das Wort ergreifen zu müssen. Was ich persönlich bedaure, ist der Umstand, daß ich mich das letzte Mal möglicherweise geirrt habe, als ich der Meinung war, daß wir uns bei der Versachlichung der Politik, insbesondere der Finanz- und der Wirtschaftspolitik, irgendwo treffen könnten. Vielleicht gibt es bei den beiden Parteien verschiedene Wörterbücher, und ich erlaube mir vorzuschlagen, diese gegenseitig auszutauschen. Was ich nicht verstehe, Herr Abgeordneter, ist zum Beispiel Ihre Feststellung, daß die Tilgungspläne der Iangfristigen Anleihen den Sozialisten bisher nicht bekannt gewesen seien. Sie werden sich erinnern, daß ich hier schon einmal darauf hingewiesen habe, daß zwischen Ihren Vertretern im Aufsichtsrat und den Abgeordneten der Sozialistischen Partei im Landtag die denkbar schlechteste Verbindung besteht, denn die Tilgungspläne für die Anleihen und, wenn Sie wollen auch für Kredite, die in langfristigen Verträgen abgeschlossen wurden, sind den Mitgliedern des Aufsichtsrates tatsächlich überreicht worden. Ich gehe zu, daß sie sich allenfalls nicht auf dem letzten Stand befunden haben. Wie ich mir erlaubt habe, Ihnen schon im Finanzausschuß mitzuteilen, liegt das daran, daß sich bei den Tilgungsplänen immer etwas in Bewegung befindet, was nun einmal mit der gesamten finanziellen Problematik in der österreichischen Energiewirtschaft zusammenhängt. Weiters ist mir im Finanzausschuß nicht widersprochen worden, als ich darauf hinwies, daß die Hauptschwierigkeiten darin bestehen, daß es in unserem Staate bedauerlicherweise keine Kreditinstitute gibt, die in der Lage sind oder die Bereitschaft haben, zur Durchführung größerer Investitionen, wie etwa zum Bau eines neuen Kraftwerkes, das 200 bis 500 Millionen Schilling kostet, im Interesse der österreichischen Energiewirtschaft Kredite zu möglichst günstigen Bedingungen auf die Dauer von 40 oder mehr Jahren zur Verfügung zu stellen. Man muß also immer wieder versuchen, hier Überbrückungsmethoden zu finden, womit sich allerdings die Tilgungsplane ändern. Bei dieser Suche nach Überbrückung wird man nach allen Möglichkeiten, die sich am Kapitalmarkt anbieten, Ausschau halten. Herr Abg. Marsch, ich habe Ihnen schon letztes Mal versichert, daß ich persönlich für das, was man in diesem Hohen Hause vor der Öffentlichkeit aus politischen Gründen sagt - wenn es protokolliert ist, ist es immunisiert -, Verständnis habe, denn ich bin lange genug in der Politik tätig, um das zu begreifen. Was ich nicht verstehen kann und persönlich sehr bedaure, ist die Tatsache, daß Ihre eigenen Parteifreunde im Aufsichtsrat der NEWAG, vielleicht durch meine Ausführungen provoziert, heute vor einer Woche - Sie können das im Protokoll nachlesen - erklärt habe, daß es wirklich zweckmäßig sei, wenn nicht andauernd durch Debatten über die Finanzpolitik einer Landesgesellschaft da und dort der Versuch gemacht wird, die Kreditwürdigkeit und Bonität einer Gesellschaft zu untergraben, Sie haben sich dazu bekannt, daß solche Debatten in Zukunft nur im Aufsichtsrat, der ja an die Amtsverschwiegenheit gebunden ist, stattfinden sollen. Ich wäre Ihnen, Herr Abg. Marsch, sehr dankbar, wenn Sie, da Sie auch der Landesparteisekretär Ihrer Parteiorganisation von Niederösterreich sind, was ja nicht unbekannt ist, zwischen Ihren Vertretern im Aufsichtsrat und Ihren Parteivertretern im Lande Niederösterreich im Interesse der Landesgesellschaf ten eine Koordinierung herbeiführen würden. Bitte, fassen Sie das bei aller Höflichkeit, die ich gewohnt bin, nicht als einen Vorwurf auf. Darf ich nun auch über Herrn Abg. Czidlik, von dem der Herr Präsident gemeint hat, daß er noch unter einem Elektroschock stünde, ein paar Bemerkungen mache. Ich komme aus der Branche, und es ist dem Hohen Hause nicht unbekannt, daß es, wenn jemand negativ geladen ist, Möglichkeiten gibt, sich auf eine positive Ladung umpolen zu lassen. Ich bin mit Ihnen, Herr Präsident, einer Meinung, denn als Lehrer wissen Sie natürlich darüber sehr genau Bescheid. Darf ich zur Problematik in der Elektrizitätswirtschaft, wie ich auch schon in der Geisterstunde ab Mitternacht in der langen Debatte Gelegenheit hatte, noch grundsätzlich einiges sagen. Der Verschuldungsgrad eines Energieversorgungsbetriebes richtet sich immer nach den Investitionen. Der beste und unwiderlegbare Beweis hiefür ist der momentane Verschuldungsgrund bei den Tauernkraftwerken, die sehr viel investiert haben. Dasselbe gilt für die Tiroler Landesgesellschaft TIWAG, die durch den Bau eines Großkraftwerkes in einen sehr hohen Verschuldungsgrad geraten ist. Auch hier wird man meines Erachtens in der Konsequenz dessen, was der Rechnungshof anläßlich seiner Einschau bei der NEWAG festgestellt hat, zur Auffassung kommen müssen, daß eine. Kapitalaufstockung sehr notwendig wäre. Aber auch wenn bei den genannten Gesellschaften eine solche nicht erfolgt, wird sich in zwei bis drei Jahren die Bilanz hinsichtlich des Verschuldungskoeffizienten erfahrungsgemäß ganz anders darstellen. Ich habe mir schon einmal erlaubt, festzustellen, daß das einerseits in der Tarifpolitik und andererseits mit der steuerlichen Behandlung des Eigenkapitals in der Elektrizitätswirtschaft zusammenhängt. Ich wäre sehr glücklich, wenn man diese Fragen sachlich diskutieren und auf einen politischen Effekt verzichten würde. Ich betone es noch einmal, daß ich es Ihnen nicht übel nehme, aber wenn man diesen aus sachlichen Gründen weglassen könnte, würden wir -wahrscheinlich sehr schnell zur Überzeugung kommen, daß die Problematik an und für sich vollkommen unpolitisch und letzten Endes rein volkswirtschaftlicher Natur ist. Ich nehme mit Befriedigung zur Kenntnis, daß wir beide auch an die Arbeitsplätze der Beschäftigten in den Landesunternehmen denken. Ich niöchte meine Rede nicht, wie das der Herr Kollege Marsch gemeint hat, dazu benützen, um politische Feststellungen zu treffen. Ich erlaube mir neuerlich, an das Hohe Haus die Bitte zu richten, die finanzpolitischen, tarifpolitischen und damit wirtschaftspolitischen Probleme auf dem Sektor der öst. Energiewirtschaft, fernab der Politik, im Interesse der Gesellschaften und des Landes Niederösterreich zu versachlichen. (Beifall bei der ÖVP.) PRASIDENT WEISS: Die Rednerliste ist erschöpft, der Herr Berichterstatter hat das Schlußwort. Berichterstatter Abg. WÜGER: Ich verzichte PRÄSIDENT WEISS: Wir kommen zur Abstimmung. (Nach Abstimmung): A n g e n o m m e n. Ich bitte den Herrn Berichterstatter Abg. A z e n b e r g e r , durch seinen Bericht zur Zahl 200 die Verhandlungen zum Voranschlag des Landes Niederösterreich für das Jahr 1967 einzuleiten. Berichterstatter Abg. ANZENBERGER: Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe zur Zahl 200, Voranschlag des Landes Niederösterreich für das Jahr 1967 zu berichten: Es obliegt mir die Aufgabe, heute dem Hohen Hause den Voranschlag des Landest Niederösterreich für das Jahr 1967 zur Beratung und Beschlußfassung vorzulegen. Diese Vorlage wurde vom Finanzausschuß in eingehenden Beratungen auf das Genaueste durchgearbeitet. Die Behandlung und Genehmigung des Voranschlages ist jene bedeutsamste jährlich wiederkehrende Tätigkeit des Landtages, in der er einen Gesamtüberblick über den Aufgabenbereich des Landes und über die Aufbringungsmöglichkeiten der Mittel zur Bestreitung der Ausgaben erhält, in der aber auch wohl abzuwägen ist, wie sehr infolge der Begrenzung der zur Verfügung stehenden Mittel Maßhaltung auf der Ausgabenseite geboten erscheint. Die Landesregierung hat entsprechend der Bestimmung der Landesverfassung den Voranschlagsentwurf rechtzeitig aufgestellt und somit seine Behandlung vor dem Hohen Hause ermöglicht. Das vorliegende Werk, welches in klarer und übersichtlicher Weise die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben des Landes für das Jahr 1967 darstellt, bietet einen weitreichenden Überblick Über den gesamten Aufgabenbereich der Landesverwaltung und läßt die gesamte Tätigkeit unserer Gebietskörperschaft vor dem Hohen Landtag aus der finanziellen Schau betrachtet, vorüberziehen. Der vorliegende Voranschlag, durch den die Landesregierung ermächtigt werden soll, im Jahre 1967 nach seinen Normen und Regeln zu wirtschaften, ist geeignet, eine Gesamtschau zu bieten über die vielfältigen Aufgaben der Landesverwaltung und über die weitverzweigten, oft tief in die Wirtschaft unseres Landes hineinreichenden Auswirkungen, die sich daraus ergeben. Wenn nunmehr die einzelnen Posten dieses Entwurfes zur Behandlung kommen, so möchte ich daran erinnern, daß das vorliegende Zahlenwerk von den einzelnen Abteilungen in Teilentwürfen erstellt werden mußte und schließlich von der Finanzabteilung in einem Gesamtentwurf zusammenzufassen war. Es gebührt daher der Finanzabteilung ganz besondere Anerkennung dafür, daß dieses umfassende Werk in so übersichtlicher Weise erstellt wurde. Die Gliederung des Voranschlages 1967 ist gegenüber der des Vorjahres im Grundslätzlichen unverändert geblieben. Im Vorjahr wurden für die Erstellung des außerordentlichen Teiles neue Richtlinien angewendet, wobei der Grundsatz galt, daß im außerordentlichen Teil, der seine Bedeckung in der Hauptsache Darlehensaufnahmen bzw. Erlösen aus Vermögensäußerungen findet, nur solche Ausgaben aufgenommen, werden dürfen, die dem Lande neue Vermögenswerte schaffen, bzw. bestehende vergrößern. Es wurden daher sämtliche Förderungsmittel in den ordentlichen Voranschlag verwiesen. In Verfolg dieser im Vorjahre für die Erstellung des außerordentlichen Teiles des, Voranschlages angewandten Richtlinien, wurden nunmehr auch die Förderungsmittel für sonstige Wohnbauförderung in den ordentlichen Voranschlag überstellt. Ich darf mir nunmehr erlauben, die Einzelheiten des Gesamtvoranschlages zur Kenntnis zu bringen. Die Einnahmen und Ausgaben des Gesamtvoranschlages für das Jahr 1967 zeigen summenmäßig folgende Ergebnisse: Die Ausgaben des ordentlichen Voranschlages betragen S 2,562,811.000 und die des außerordentlichen Voranschlages S 122,999.000 zusammen S 2,685,810. Demgegenüber stehen Einahmen im ordentlichen Voranschlag von S 2.506,758.000 und im außerordentlichen Voranschlag von S 4,549.000 zusammen somit S 2.51 1,307.000. Es ergibt sich sohin im ordentlichen Voranschlag ein Abgang von S 56,053.000 und im außerordentlichen Voranschlag ein solcher von S 118,450.000 - daher ein Gesamtabgang von S 174,503.000. Die Bedeckung dieses Abganges soll durch Einsparungen bzw. Mehreinnahmen und hinsichtlich des außerordentlichen Voranschlages durch Aufnahme von Darlehen oder Anleihen erfolgen. Das Gesamtausgabenvolumen des ordentlichen und außerordentlichen Voranschlages für das Jahr 1966 bezifferte sich auf S 2.423,690.000. Dem steht ein Ausgabenvolumen des Jahres 1967 in der Höhe von S 2.685,810.000 gegenüber, was einer Steigerung von 10,8 Prozent entspricht. Im ordentlichen Voranschlag ergeben sich gegenüber dem Vorjahre Mehrausgaben von S 343,533.000 denen Mehreinnahmen von S 338,691.000 gegenüberstehen. Es erhöht sich daher der Abgang gegenüber dem Vorjahre um S 4,842.000 Die Mehreinnamen sind in der Hauptsache auf die höhere Präliminierung der Ertragsanteile an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben und damit im Zusammenhang auf die höhere Präliminierung der Landesumlage und der Bedarfszuweisungen, auf den auf Grund des neuen Finanzausgleichsgesetzes dem Lande zufließenden Zweckzuschuß des Bundes zum Bauaufwand der öffentlich allgemein bildenden Pflichtschulen, auf die Ersätze der Entlohnung der auf Bundesstraßen tätigen, im Vertragsverhältnis stehenden Straßenwärter, die ab 1. Juli 1966 durch das Land erfolgt, auf die Überstellung der Darlehensrückflüsse aus der sonstigen Wohnbauförderung in den ordentlichen Voranschlag sowie auf die Ausweitung verschiedener Einnahmekredite infolge Erhöhung der Verpflegskosten, zurückzuführen. Hinsichtlich der Ausgaben ist zu sagen, daß sich der Personalaufwand um rund 144,3 Millionen Schilling erhöht, während der Sach- und Zweckaufwand ein Ansteigen um rund 199,2 Mill. Schilling zeigt. Nach dem Rechnungsabschluß 1965 beträgt der Personalaufwand 30,08 Prozent der ordentl. Ausgaben. Dieser erhöhte sich im Voranschlag 1966 auf 33,32 Prozent und beträgt im Jahre 1967 34,49 Prozent. Der unbedeckte Abgang des ordentlichen Voranschlages von S 56,053.000 stellt 2,19 Prozent des Gesamtaufwandes dar. Wenn dieser Abgang auch nicht besorgniserregend ist, muß doch Vorsorge getroffen werden, daß er durch geeignete Maßnahmen noch im selben Jahre nach Möglichkeit ausgeglichen wird. Es soll dies, wie schon in früheren Jahren, durch eine allgemeine, gleiche, perzentuelle Kürzung aller Ausgabenkredite des ordentlichen Haushaltes geschehen. Frei von dieser Kürzung müssen jedoch Pflichtausgaben bleiben, daß sind solche, die auf einer gesetzlichen oder vertraglichen Grundlage beruhen. Die außerordentlichen Ausgaben für das Jahr 1967 sind mit S 122,999.000 veranschlagt, denen Einnahmen von S 4,549.000 gegenüberstehen. Es ergibt sich sonach ein ungedeckter Abgang von 5 118,450.000 Die Kredite des außerordentlichen Voranschlages, welche in der Hauptsache Bankkredite darstellen, können vielfach in dem Jahre, in dem sie bewilligt werden, nicht voll ausgenützt werden. Es ist daher notwendig, wie schon in den Vorjahren, die Genehmigung zu erteilen, daß eventuelle Kreditreste über Rücklagen dem Verbrauche in den nächsten Rechnungsjahren zugeführt werden können. Dem Voranschlag ist weiters der Dienstpostenplan für das Jahr 1967 angeschlossen. Gemäß § 6 Abs. 2 DPL 1966 hat er die Zahl der benötigten Dienstposten und ihre Verteilung auf die einzelnen Dienstzweige, getrennt nach Verwendungsgruppen und Dienstklassen zu enthalten. Gegenüber dem Vorjahr, wo der Hohe Landtag 11.526 Dienstposten genehmigt hatte, wird nunmehr eine Verminderung um 70 Dienstposten beantragt, sodaß für das Jahr 1967 insgesamt 11.456 Dienstposten zur Genehmigung vorgeschlagen werden, Bei der Erstellung des Dienstpostenplanes wurden Mittel und Wege gesucht, Einsparungen an. Dienstposten durchzurühren. So wurden Dienstposten eingezogen, die seit Jahren unbesetzt geblieben sind und deren Besetzung auch auf Jahre hinaus mangels Bewerber nicht möglich sein wird. Weiters fielen jene Dienstposten der Erziehung anheim, die einer Nachbesetzung nicht mehr bedürfen. Diesen Einziehungsbestrebungen sind aber gewisse Grenzen gesetzt, da der Landesverwaltung für das Jahr 1968 ein weiteres Personalerfordernis von etwa 100 Dienposten zufolge des Neubaues von zwei Fürsorgeheimen erwachsen sind. In der behördlichen Verwaltung konnte die Zahl der Dienstposten um 47 vermindert werden und zwar wie schon erwähnt, durch Auflassung unbesetzter Dienstposten bzw. Einziehung jener Dienstposten, die einer Nachbesetzung nicht mehr bedürfen. Die privatwirtschaftliche Verwaltung zeigt bei den Landesanstalten eine Verminderung um 5 Dienstposten, die sich aus der Auflassung von 8 Dienstposten der Landes-Hypothekenanstalt für Niederösterreich und der Vermehrung um 3 Erzieherdienstposten ergibt. Diese Vermehrung war durch steigende Zöglingszahlen auf Grund der Einführung des 9. Schuljahres notwendig. Bei den Landesschulen tritt keine Veränderung ein. Durch die Errichtung von neuen Landeskindergärten bzw. zusätzlichen Abteilungen an bestehenden Landeskindergärten mußten die Dienstposten des Kindergartendienstes um 9 angehoben werden. Im Landesstraßendienst wurde die Anzahl der systemisierten Dienstposten gleichgehalten. Die Zahl der Lehrer an den gewerblichen Landesschulen stieg um 6 durch die steigenden Schülerzahlen. Auf den Bundesstraßen wurden die zur Einziehung bestimmten Dienstposten um 30 verringert, während die Zahl der einziehbaren Dienstposten um 3 sank. Ich ersuche den Herrn Präsidenten die Verhandlung zum Voranschlag für das Jahr 1967 einzuleiten. PRÄSIDENT WEISS: Zum Worte gelangt Herr Finanzreferent Landesrat R e s c h. Landesrat RESCH: Verehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren des Hohen Hauses! Gemäß Artikel 23 des Landesverfassungsgesetzes für das Land Niederösterreich ist dem Landtag vor Ablauf des Finanzjahres von der Landesregierung ein Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben des Landes für das folgende Finanzjahr vorzulegen. § 3 Abs. 1 Zi. 1 der Geschäftsordnung der Nö. Landesregierung behält Landtagsvorlagen der kollegialen Beratung und Beschlußfassung vor. Ich habe daher nach Beratung des von der Finanzabteilung erstellten Voranschlagsentwurfes mit den einzelnen Herren Regierungsmitgliedern diesen - es war der fünfte - in der Regierungssitzung am 29. 11. 1966 zur Beschlußfassung unterbreitet. Er wurde auch in dieser Sitzung zur Vorlage an den Hohen Landtag einstimmig beschlossen. Lassen Sie mich an den Beginn meiner Ausführungen einiges zum Wesen des Budgets, des Haushaltsplanes überhaupt, stellen, nicht in der Absicht, daß ich Sie, meine Damen und Herren des Hohen Hauses, darüber etwa, belehren wollte, sondern weil ich meine, daß es angebracht ist, an den Anfang der Aufgabe, die vor dem Hohen Hause liegt, nämlich die Beratung und Beschlußfassung des Landesbudgets, in einer Art inneren Besinnung die Bedeutung der kommenden Verhandlungen kurz herauszuheben. Der Haushaltsplan einer Gebietskörperschaft ist seinem Wesen nach ein Regierungsprogramm für das kommende Rechnungsjahr, das mit dem Kalenderjahr zusammenfällt. Er enthält die Zusammenstellung der einzelnen Ausgaben, die die Durchführung dieses Programmes nach sich zieht, und die Zusammenstellung der Einnahmen, die zur Deckung dieser Ausgaben bereitgestellt werden müssen, und zwar dergestalt, daß zwischen den veranschlagten Einnahmen und Ausgaben Gleichgewicht herrscht. Er ist ein staatliches Gesamtprogramm für die staatliche Wirtschaftsführung und damit zugleich für die Politik des Landes während der Etatperiode. Durch die Aufstellung des Budgets und eine Kontrolle, die ja gleichfalls dem Hohen Landtag zusteht, wird die Tätigkeit der vollziehenden Gewalt im Lande, der Regierung also, maßgeblich beeinflußt. Welche Bedeutung dem Budgetrecht in unseren Demokratien westlicher Prägung beigemessen wird, zeigt sich an der Tatsache, daß in den Rechtsordnungen aller dieser Staaten die Beschlußfassung über das Budget den gesetzgebenden Körperschaften vorbehalten ist, obgleich der Haushaltsplan selbst kein Gesetz im eigentlichen Sinne darstellt. Es wird dementsprechend in unserer Landesverfassung auch nicht in dem Abschnitt behandelt, der sich mit der Gesetzgebung im engeren Sinn befaßt, sondern in jenem, der die Mitwirkung des Landtages an der Vollziehung des Landes regelt. Mit der Beschlußfassung über den Haushaltsplan legen Sie, meine Damen und Herren des Hohen Hauses, also die Tätigkeit der Regierung für ein ganzes Jahr weitgehend fest. Ich weiß, es gibt Kritiker an den Formen und Spielarten unserer Demokratie und sie leiten aus dem de facto-Zustand, daß nämlich kaum einmal ein Landtag einem von der Regierung vorgelegten Budget, tatsächlich seine Zustimmung verweigert hat, den Schluß ab, die Budgethoheit des Landtages sei ein leeres Recht geworden. Gewiß scheint das so. Aber welcher Finanzreferent würde das Risiko auf sich nehmen, dem Landtag ein Budget vorzulegen, bei dem er sich durch vorherige eingehende Absprachen, Kontaktnahmen und Verhandlungen nicht vergewissert hätte, daß es tatsächlich dem Willen des Hohen Hauses entspricht und daher dessen Bewilligung finden wird. Gewiß bestehen viele offene Wünsche, die auch in diesem Budget nicht befriedigt werden konnten. Das wird aber immer sein, solange es staatliche Gemeinwesen gibt, in denen Menschen leben, deren Streben auf die Befriedigung möglichst vieler Einzelbedürfnisse ausgerichtet ist. Gewiß hätte jeder meiner Regierungskollegen bei manchem von ihm verwalteten Kredit gerne höhere Ansätze vorgesehen und gewiß hätte wohl jeder von Ihnen, meine verehrten Mitglieder des Hohen Hauses, eine Kritik in der Richtung parat, daß der und jener Budgetansatz eine höhere Dotation erfordert oder jedenfalls vertragen hätte. Aber solange die Höhe der möglichen Ausgaben an den Einahmen orientiert werden muß, kann eben nur eine1 beschränkte Dotation der Ausgabenansätze vorgenommen werden, soweit nicht im Hinblick auf rechtlich begründete Ansprüche an das1 Land - ich meine die sogenannten Pflichtausgaben - die erforderliche Höhe der Ausgabe errechenbar vorgegeben ist und daher im Voranschlag vorgesehen werden muß. Nun ist Österreich gemäß Art. 2 des Bundesverfassungsgesetzes bekanntermaßen als Bundesstaat organisiert. Zum Wesen eines Bundesstaates gehört - das entspricht besonders der österreichischen Organisationsform - die Aufteilung der staatlichen Funktionen zwischen dem Oberstaat, dem Bund, und den Gliedstaaten, den Ländern so zwar, daß Bund und Länder sowohl auf dem Gebiete der Gesetzgebung als auch auf jenem der Vollziehung eine Funktion eingeräumt ist. Was die Steuerhoheit der Länder anlangt, besteht eine solche sehr wohl nach den Bestimmungen des Finanzverfassungsgesetzes, sie ist aber dadurch fast bis zur Unbedeutsamkeit eingeengt, als Steuergegenstände, für die kraft Bundesgesetzes eine Steuer eingehoben wird, von den Ländern mit keiner Steuer belegt werden dürfen. Ich erinnere nur an die Bedenken rechtlicher Natur, die in diesem Hause und auch anderswo gegen die Einführung des Fernsehschillings erhoben worden sind! Der Schaffung eigener Einnahmen durch die Länder ist daher ein sehr enger Rahmen gesteckt. Die Länder und Gemeinden beziehen ihre Einnahmen im wesentlichen aus bundesgesetzlich vorgeschriebenen Abgaben. Ich möchte in diesem Zusammenhang nicht unerwähnt lassen, daß es gerade der Niederösterreichische Landtag gewesen ist, der als erster den Mut aufgebracht hat, durch den Beschluß des Fernsehschillings die Abgabenhoheit der Länder zu demonstrieren. Ich darf wohl sagen, es dürfte nur mehr eine Frage der Zeit sein, bis auch andere Länder nach Niederösterreich und Tirol dem Beispiel Niederösterreichs folgen, zumal das neue Finanzausgleichsgesetz einen Weg in dieser Richtunq weist. Aber im allgemeinen ist der Einnahmenpolitik der Länder doch eine enge Grenze gesteckt. Sie hat sich damit zwangsläufig auf einer ganz anderen Ebene zu bewegen. Gemäß § 3 des Finanzverfassungsgesetzes regelt nämlich die Bundesgesetzgebung die Verteilung der Besteuerungsrechte und Abgabenerträge zwischen den beteiligten Gebietskörperschaften im Wege des Finanzausgleiches. Die Verhandlungen um einen Finanzausgleich sind also jene Arena, in welcher die Länder vornehmlich ihre, die Einnahmenseite betreffende Finanzpolitik zu machen in der Lage sind. Es ist Ihnen ja bekannt, daß wir eigentlich seit mehreren Jahren in sehr schwierigen und langwierigen Verhandlungen um diesen Finanzausgleich gestanden sind, der nunmehr – es sind ja erst Stunden her - vom Parlament beschlossen wurde. Er kann, so glauben wir, doch einigermaßen mit Befriedigung zur Kenntnis genommen werden. Gewiß sind einige Fragen, und sicherlich sehr brennende, offen geblieben. Ich erinnere nur an das Problem der Spitalserhaltung, in diesem Zusammenhange besonders an jenes der Beitragsleistung zur Ausgangsdeckung bei den öffentlichen Krankenanstalten, die einer dringenden Korrektur bedarf. Ich darf aber sagen, daß auch auf diesem Gebiete die Verhandlungen mit Beginn des Jahres 1967 mit allem Ernst und allem Nachdruck geführt werden. Das Finanzausgleichsgesetz aus dem Jahre 1959 verliert mit Ende dieses Jahres seine Gültigkeit, mit Beginn des neuen Haushaltsjahres, also mit 1. 1. 1967, werden die Bestimmungen des neuen Finanzausgleichsgesetzes wirksam werden. Da sich naturgegeben aus den Bestimmungen des Finanzausgleichs wesentliche Rückwirkungen auf die Haushaltspläne der Länder ergeben, darf ich mir gestatten, hiezu einiges zu sagen: Das Wesensmerkmal des österreichischen Finanzausgleiches ist seit Jahrzehnten das bewährte System der verbundenen Steuerwirtschaft. Es entspricht aus staatsrechtlichen und wirtschaftspolitischen Aspekten am besten der bundesstaatlichen Organisation. Das wesentliche Merkmal dieses Systems ist, daß bei verschiedenen Steuern, den sogenannten gemeinschaftlichen Bundesabgaben, eine Teilung der Erträgnisse zwischen den beteiligten Gebietskörperschaften erfolgt. Der Finanzausgleich der Zweiten Republik geht von der Annahme aus, daß zur Erzielung eines gerechten Ausgleiches die Einnahmen aus öffentlichen Abgaben zwischen dem Bund den 8 Ländern ohne Wien, den rund 4000 Gemeinden ohne Wien, und Wien als Land und Gemeinde im Verhältnis 70.10:10:10 geteilt werden müßten. Dieses Beteiligungsverhältnis ist natürlich gesetzlich nicht festgelegt, die Einnahmeentwicklung entsprach auch zunächst tatsächlich in keiner Weise diesem Verhältnis, hat aber, etwa beginnend mit 1955, ausgenommen allerdings die Bundesländer, allmählich auf diese Größen eingependelt. Während aber die Entwicklung mehr und mehr den Bund begünstigte, dessen Beteiligung in den letzten Jahren schon bei 72 Prozent lag, sank der Anteil der Länder auf 9 Prozent. Diese Erscheinung rührt vor allem daher, daß die Einnahmenentwicklung auf den verschiedenen Steuergebieten keine gleichmäßige war, wodurch sich das globale Anteilsverhältnis natürlich verschob. Daneben wurde von den Ländern das Teilungsverhältnis auch deshalb nicht mehr als gerecht empfunden, weil entsprechend dem gesamten gesellschaftlichen Geschehen auch eine Verlagerung der Ausgaben erfolgte, sich neue Ausgabenschwerpunkte abzeichneten - ich erinnere, nur beispielsweise an das Schulproblem - also allgemein gesprochen die im Jahre 1959 zuqrunde gelegten Aussagen nicht mehr volle Geltung hatten. Ein Finanzausgleichsgesetz kann eben keine für alle Zeiten unveränderlichen Größen geben, sondern bedarf in gewissen Zeitabständen einer Anpassung an die neuen tatsächlichen Verhältnisse. Der Ablauf der Gültigkeitsdauer des Finanzausgleichsgesetzes 1959 gab einen Anlaß zu einer solchen Neugestaltung. Dem Erfordernis einer gewissen Elastizität eines Finanzausgleiches steht auf der anderen Seite das dringende Bedürfnis einer längerfristigen Ausrichtung des Staatshaushaltes gegenüber, das sowohl beim Bund als auch bei den Ländern, schließlich aber auch bei den Gemeinden in zunehmendem Maß vorhanden ist. Es genügt heute einfach nicht mehr, einjährige Haushaltspläne zu erstellen, ohne daß zumindest ein längerfristiges Konzept für die Ausrichtung des Haushaltes besteht, weil die einjährige Haushaltsperiode naturgemäß die Gefahr in sich trägt, daß im Haushaltsplan die tagespolitischen Ereignisse allzusehr ihren Niederschlag finden. Da aber, wie schon ausgeführt, der Finanzausgleich eine wesentliche Grundlage für das Landesbudget bildet, entsprach es einem einhelligen Wunsch der Gebietskörperschaften, diesen wieder langfristig zu vereinbaren, da dadurch die Voraussetzungen für eine langfristige Ausrichtung sowohl des Haushaltsplanes des Bundes, als auch der Länderbudgets eröffnet ist. Der Finanzausgleich wird zwar in Form eines Bundesgesetzes Wirksamkeit erlangen, er ist aber doch als ein paktierter anzusehen, da er zwischen den Vertretern der beteiligten Gebietskörperschaften, nämlich jenen des Bundes, der Länder sowie des Österreichischen Städtebundes und des Österreichischen Gemeindebundes abgesprochen wurde und somit als vereinbart gelten kann. Er wird daher nicht als Zwangsgesetz des Bundes empfunden werden können. Ich möchte kurz auf einige Änderungen zu sprechen kommen, die sich dem außerkrafttretenden Finanzausgleichsgesetz gegenüber zeigen: Eine grundlegende Neuerung ist die Wiedererrichtung einer Abgabenhoheit der Bundesländer, uzw. über die Kraftfahrzeugsteuer. Ab Jänner 1972 wird den Ländern auch das Gesetzgebungsrecht auf dem Gebiete des Kraftfahrzeugsteuerrechtes übertragen, wobei sich der Bund ab diesem Zeitpunkt im wesentlichen auf die Grundsatzgesetzgebung beschränkt. Im Zwischenzeitraum wird der Ertrag dieser Steuer etappenweise an die Länder übergeführt und zwar dergestalt, daß sich der Bundesanteil von 57 Prozent im Jahre 1967, auf 14 Prozent im Jahre 1971 vermindert, während im selben Verhältnis der Landesanteil, nämlich von 40 auf 86 Proz. steigt. In Zahlen ausgedrückt bedeutet das, gemessen am Einnahmenerfolg des, Jahres 1965, ein Mehr von 5,78 Millionen Schilling im Jahre 1968 und von 9,9 Millionen Schilling im Jahre 1970 und wird im Jahre 1972 ein Plus von 11,57 Millionen Schilling erreichen. Da zu erwarten ist, daß die Zahl der Kraftfahrzeuge weiter ansteigt, lassen die Eingänge dieser Steuer eine steigende Tendenz erwarten. Ein weiteres bedeutsames Anliegen, insbesondere des Gemeindebundes, war die Verstärkung des interkommunalen Finanzausgleiches. Es ist nicht zu leugnen, daß der Gewerbesteuer als Gemeindesteuer eine gewisse Zufälligkeit in Bezug auf das örtliche Aufkommen anhaftet. Sie alle wissen, daß die Gemeinden ohne gewerbliche Betriebe sich hiedurch immer benachteiligt gefühlt und bittere Klage geführt haben. Diesem Wunsche Rechnung tragend soll nunmehr die Gewerbesteuer zwischen Bund und Gemeinden im Verhältnis 50 : 50 , statt bisher 40 : 60 geteilt werden, wogegen der Bund den Gemeinden einen höheren Anteil an der Umsatzsteuer zuerkennt. Diese Regelung bringt zwar unmittelbar dem Lande nichts, ist aber insoferne von nicht zu übersehender Bedeutung, als hiefür Steuerbeträge von fast einer halben Milliarde Schilling pro anno umgeschichtet werden. In Zahlen ausgedrückt ergibt sich daraus für die Gemeinden einerseits ein Minderertrag von 62 Millionen Schilling, andererseits aber ein Mehr von 76 Millionen Schilling, so daß tatsächlich Mehreinnahmen von ca. 14 Millionen Schilling pro Jahr für die Gemeinden zu erwarten sind. Als unbefriedigend wurde von den Ländern die bisherige Regelung der Kostentragung zum Besoldungsaufwand für die Lehrer an allgemeinbildenden Schulen empfunden. Bekanntlich üben die Bundesländer als Kompetenzträger auf dem Gebiete des allgemeinbildenden Pflichtschulwesens die Diensthoheit über die an öffentlichen derartigen Schulen tätigen Lehrpersonen aus. Es1 ist daher verständlich, daß die vom Bund erhobene Forderung, daß die Länder einen angemessenen Beitrag zur Entlohnung dieser Lehrer leisten sollten, schon im Finanzausgleichsgesetz 1959 ihren Niederschlag gefunden hat. Die bisherige Regelung hat sich jedoch als äußerst kompliziert, unzweckmäßig und nicht zielführend erwiesen. Die Neuregelung bringt eine verhältnismäßig einfache Lösung, bei welcher vorgesehen wird, daß die Länder für diese Besoldung einen Beitrag im Ausmaß von 10 Prozent des tatsächlichen Aufwandes zu leisten und darüber hinaus wie bisher mit 50 Prozent zum Besoldungsaufwand für Lehrer an beruflichen Pflichtschulen beizutragen haben. Sie erhalten dafür einen Ersatz durch einen größeren Anteil an der Umsatzsteuer, wobei eine Erhöhung von 3 Prozent für die Jahre 1967, 1968 und 1969 und für die folgenden Jahre von 3,5 Prozent vorgesehen wird. In diese Bestimmung ist weiters eine Sicherungsklausel eingebaut+ die festlegt, daß der Bund seine Ausgleichsleistungen an die Länder für den Fall, daß die Länderbelastung aus dem Lehrerbeitrag das Einnahmen-Mehr aus der höheren Umsatzsteuer übersteigen sollte, in einem solchen Ausmaß zu erhöhen hat, daß keine Mehrbelastung der Länder über 10 Prozent hinaus eintreten kann. Wie Ihnen, meine sehr geehrten Damen und Herren des Hohen Hauses, bekannt ist, hat die Schulgesetzgebung des Bundes aus dem Jahre 1962 insbesondere durch die Einführung des 9. Schuljahres und die Neuregelung des Pflichtschulwesens im allgemeinen, abgesehen vom Mehrerfordernis auf dem Personalsektor, auch die Notwendigkeit mit sich gebracht, zusätzlichen Schulraum zur Verfügung zu stellen. Diese Belastung trifft die Schulgemeinden, mittelbar jedenfalls also die Gemeinden. Sie sind vielfach nicht in der Lage, die Kosten für die erforderlichen Neu-, Zuund Umbauten aufzubringen. Es ist daher eine berechtigte Forderung des Gemeinde- und Städtebundes gewesen, daß seitens des Bundes ein Beitrag zur Bewältigung dieser Aufgabe geleistet wird. Der neue Finanzausgleich sieht nun vor, daß der Bund den Gemeinden und Gemeindeverbänden, die gesetzliche Schulerhalter sind, zur Erleichterung des ihnen aus der Beseitigung der Schulraumnot auf dem Gebiete der öffentlichen allgemeinbildenden Pflichtschulen erwachsenden Bauaufwandes finanzielle Hilfe im Ausmaß von je 50 Millionen Schilling in den Jahren 1967 und 1968, je 75 Millionen Schilling in den Jahren 1969 und 1970 und je 100 Millionen Schilling in den Jahren 1971 und 1972 gewährt. Der Jahresbetrag ist an die einzelnen Bundesländer unter Zugrundelegung der Schülerzahlen an diesen Schulen zu überweisen, die Flüssigmachung an die in Betracht kommenden Gemeinden und Gemeindeverbände erfolgt durch das zuständige Land. Die zur Verfügung stehenden Beträge sollen für die Gewährung von Zinsenzuschüssen für Darlehen, welche die Schulerhalter aufgenommen haben, verwendet werden. Den niederösterreichischen Gemeinden als Pflichtschulerhalter werden dadurch in den Jahren 1967 und 1968 Beträge von mehr als 10 Millionen Schilling zugeführt, die in den Folgejahren entsprechende Erhöhungen erfahren werden. Darüber hinaus ergeben sich noch durch weniger bedeutende Neuregelungen des Finanzausgleiches gewisse Begünstigungen der Länder bzw. auch der Gemeinden, so etwa durch eine Änderung des Kopfquotenausgleiches, des Polizeikostenbeitrages und der Landesumlage. Eine Zusammenfassung des Ergebnisses des neuen Finanzausgleiche läßt Mehreinnahmen des Landes in der Höhe von ca . 15 Millionen Schilling und der Gemeinden in der Höhe von ca. 31 Millionen Schilling im Jahre 1967 erwarten die sich in den Folgejahren entsprechend erhöhen werden. Für die Geltungsdauer des Finanzausgleiches, das ist für die Jahre 1967 bis 1972, bedeutet das, daß sich Mehreinnahmen des Landes in der Höhe von 230,3 Millionen Schilling und Mehreinnahmen der Gemeinden Niederösterreichs in der Höhe von 232,4 Millionen Schilling erwarten lassen. Auf den Kopf der Bevölkerung umgelegt ergibt sich ein Betrag von 336,80 Schilling unter Zugrundelegung der Mehreinnahmen des Landes und der Gemeinden. Ich glaube, damit sagen zu können, daß die Verhandlungen um einen neuen Finanzausgleich ein für die Länder tragbares Ergebnis erbracht hat, wenn man sich von vorhinein keinen Illusionen hingegeben hat. Es ist nun einmal so, daß an die öffentlichen Haushalte, sei es den Bund, die Länder, aber natürlich auch die Gemeinden, immer größere Anforderungen gestellt werden, daß aber andererseits den Einnahmen Grenzen gesetzt sind, so daß nur ein Kompromiß erwartet werden konnte, der eben, wie ich meine, als tragbar bezeichnet werden kann. Es gibt, wie ich schon gesagt habe, noch offene Fragen. Es ist dies vor allem das schon einmal erwähnte Spitalsproblem, das einer dringenden Lösung bedarf. Ich scheue mich nicht, zu bemerken, daß eine befriedigende Regelung auf längere Sicht nur zustandekommen wird, wenn alle Beteiligten mit gutem Willen in die Verhandlungen gehen. Als Beteiligte sehe ich hier auch die Sozialversicherungsträger, also in erster Linie die Krankenkassen, an. Die Gemeinderäte mehrerer spitalserhaltender Gemeinden haben in den letzten Wochen wieder Resolutionen gefaßt, die auf die Unhaltbarkeit der Situation hinweisen. Ich möchte hier nur beispielsweise den Gemeinderat der Stadt Amstetten erwähnen, der auch Vorschläge gebracht hat, die sich mit meinen Vorstellungen durchaus decken, nämlich, daß in erster Linie die Frage des Pflegekostenersatzes einer Regulierung zu unterziehen ist. Wir müssen und mit dem Gedanken vertraut machen, daß die soziale Sicherheit nun einmal ihren Preis verlangt. Wenn, aber alle Beteiligten bereit sind, ihren Beitrag zu leisten, wird es, so glaube ich, auch hier zu einer tragbaren Lösung kommen können. Darf ich mir nun erlauben, zum vorliegenden Entwurf des Voranschlages für das Jahr 1967 noch einige Bemerkungen zu machen: Ich habe schon anläßlich der Behandlung des Landesvoranschlages für das Jahr 1966 darauf hingewiesen und eingehend dargelegt, daß eine gewisse Veränderung in der Gestaltung des Voranschlages vorgenommen wurde, soweit hiezu die auf Grund der Bestimmung des § 16 des Finanzverfassungsgesetzes erlassenen Richtlinien einen Spielraum lassen. Ich darf mich daher auf die Feststellung beschränken, daß dieser Weg auch im Haushaltsplan für das Jahr 196'7 konsequent fortgesetzt wurde, da er sich als durchaus zweckmäßig erwiesen hat. Der Haushaltsplan für das Jahr 1967 sieht ebenso wie im Vorjahr eine Teilung in einen ordentlichen und einen außerordentlichen vor. Wie schon der Herr Berichterstatter ausgeführt hat, werden im ordentlichen Teil Gesamtausgaben in der Höhe von rund 2 Milliarden 562 Millionen Schilling und Einnahmen von rund 2 Milliarden 507 Millionen Schilling veranschlagt, es ergibt sich daher ein Abgang von rund 56 Millionen Schilling. Im außerordentlichen Teil sind Ausgaben von rund 123 Millionen Schilling und Einnahmen von ca. 4,5 Millionen Schilling vorgesehen, so daß ein Abgang von 118,5 Millionen Schilling aufscheint. Der Gesamtabgang beträgt somit rund 174S Millionen Schilling. Die Bedeckung des Abganges soll wie in den Vorjahren, was den ordentlichen Teil betrifft, durch Einsparungen bzw. Mehreinnahmen und hinsichtlich des außerordentlichen Teiles durch Aufnahme von Darlehen und Anleihen erfolgen. Welche Möglichkeiten der Kapitalmarkt bietet, weiß man noch nicht genau. Gegenüber dem Vorjahr ergibt sich auf der Ausgabenseite ein Mehr von rund 343,5 Millionen Schilling oder von 15,5 % im ordentlichen Teil, auf der Einnahmenseite von 338,7 Millionen Schilling, das sind 15,6 % Im außerordentlichen Teil stellen sich diese Ziffern mit 123 Millionen auf der Ausgabenseite gegenüber 204 Millionen Schilling im Vorjahre dar. Die Begründung für die Verminderung im außerordentlichen Teil gibt sich daraus, daß in Verfolgung der bereits erwähnten Umgestaltung des Budgets, im Grundsätzlichen die Überstellung wesentlicher Mittel, nämlich jener für die sonstige Wohnbauförderung, in den ordentlichen Teil vorgesehen wurde. Weiters sind Ansätze durch die Fertigstellung von Bauvorhaben weggefallen. Wenn Sie die Mehrausgaben analysieren, finden Sie, daß der Personalaufwand beträchtlich, nämlich um ca. 144 Millionen Schilling gestiegen ist, was sicherlich eine beachtliche Vermehrung bedeutet, wenngleich hiebei auch die Tatsache eine wesentliche Rolle spielt, daß die Entlohnung der auf Bundesstraßen tätigen, im Vertragsverhältnis stehenden Straßenwärter ab 1. 7. 1966 von den Ländern übernommen wurde, welche also erst im Jahre 1967 voll wirksam wird. Ich bemerke hiezu jedoch, daß das Land durch, höhere Ersätze ein Aquivalent vom Bund erhält. Der Sach- und Zweckaufwand hat eine Steigerung um rund 200 Millionen Schilling erfahren. Bei den Ausgabenansätzen im einzelnen fällt auf, daß die für den Zuschuß an den Schulbaufonds vorgesehenen Kreditmittel gegenüber dein Vorjahr mehr als verdoppelt wurden. Ich habe schon im Zusammenhang mit meinen Darlegungen bezüglich des Finanzausgleiches auf die Schwierigkeiten der pflichtschulerhaltenden Gemeinden hingewiesen. Wenngleich das Land hier eine unmittelbare Verpflichtung nicht betrifft, erscheint es doch unerläßlich, auf diesem Wege die Schaffung neuen Schulraumes zu forcieren, wenn wir die begonnene Schulreorganisation erfolgreich zu Ende führen wollen. Der mit nahezu 46 Millionen Schilling. vorgesehene 10prozentige Ersatz zu den AktivbeZügen der Lehrer an öffentlichen allgemeinbildenden Pflichtschulen steht, wie bereits erwähnt, mit dem Finanzausgleich in engem Zusammenhang. Die Ausweitung der Ausgabenseite in der Gruppe 4 ist jm wesentlichen auf die Erhöhung der Kosten für die Anstaltsunterbringung in der geschlossenen Fürsorge, wo sich ein Mehraufwand um 21,7 Millionen Schilling ergibt, zurückzuführen, welcher wieder aus einer Erhöhung der Verpflegskostensätze resultiert. Daneben ist ein gesteigerter Aufwand der Blindenbeihilfen um rund 3 Millionen Schilling und für Fürsorgemaßnahmen für Jugendliche um 6 Millionen Schilling zu gewärtigen. Vom Spitalsproblem habe ich bereits gesprochen. Die Situation spiegelt sich selbstverständlich auch im Landesbudget wider, weil der Zuschuß zur Deckung der Betriebsabgänge für das Vorjahr, um 2,6 Millionen Schillinq gegenüber dem Voranschlag 1966 erhöht werden mußte. Ich bin mir auch bewußt, daß der zum Ausbau öffentlicher Krankenanstalten vorgesehene Betrag von 10,3 Millionen Schilling, obzwar er gegenüber dem Jahre 1966 um 2.3 Millionen Schilling Mehrausgaben vorsieht, keine Lösung bringt. Wir müssen uns darüber klar sein, dar3 hier neue Weqe gesucht werden müssen. Die normal mäßjgen Budgetmittel können hiezu nicht ausreichen. Die Gruppen 8 und 9 zeigen, was den ordentlichen Haushaltsplan anlangt, eine Verminderung der Ausgaben. Sie ist in der Gruppe 8 dadurch bedingt, aß, unseres Erachtens folgerichtig, die für die Aufstockung der Gesellschaftsanteile an der Wiental-Sammelkanal-Ges. m. b. H. und an der NÖSIWAG vorgesehenen Beträge nunmehr im a. o. Budget aufscheinen. Was die Gruppe 9 anlangt, ist die Abnahme auf geringere Aufwendungen für den Schuldendienst des Landes zurückzuführen. Diese Erscheinung ist im wesentlichen das Ergebnis der Operationen, die auf Grund der im Jahre 1966 durch den Landtag gegebenen Ermächtigung zur Konvertierung höher verzinslicher Schulden in solche mit einem geringeren Zinsendienst durchgeführt wurden. Die zu erwartenden Mehreinnahmen, die mit rund 233,5 Millionen Schilling im ordentlichen Budget angenommen wurden, sind nicht zuletzt ein Ergebnis des neuen Finanzausgleiches. Ich darf Sie, meine sehr geehrten Damen U. Herren des Hohen Hauses, um Verständnis dafür bitten, daß nicht alle Wünsche, so sehr sie sicherlich ihre Berechtigung haben, erfüllt werden konnten, den Herrn Regierungsmitgliedern aber danken, daß Sie bei den vorangegangenen Besprechungen und Verhandlungen dieses Verständnis bereits bewiesen haben, ebenso wie ich das für die sachliche Arbeit im Finanzausschuß tun möchte. Das Jahr 1966 hat für die Finanzverwaltung des Bundes, der Länder und der Gemeinden durch die Paktierung des Finanzausgleiches eine ganz besondere Bedeutung. Lassen Sie mich die Gelegenheit wahrnehmen zu der Feststellung, daß der Weg dahin dornenvoll und ein sehr schwieriger war, daß die Verbindungsstelle der Bundesländer, mit Herrn Oberregierungsrat Dr. Teissl an der Spitze, aber auch die Finanzabteilung unseres Amtes hier ein ungeheures Arbeitspensum zu erledigen hatte. Ich möchte auch feststellen, daß dem Leiter der Abteilung IV/l, dem vortragenden Hofrat Karl Sawerthal, am Zustandekommen dieses Werkes ein maßgeblicher Anteil zukommt, wie auch in der Konferenz der Landeshauptmann und Finanzreferenten festgestellt wurde. Ich möchte ihm und allen seinen Mitarbeitern für diese Leistung vor dem Hohen Hause herzlich danken, damit aber gleichzeitig auch den Dank für die Arbeit um dieses Budget verbinden. (Beifall.) Ich darf Sie meine Damen und Herren versichern, daß der Haushaltsplan gewissenhaft erstellt wurde, daß versucht wurde, den bestehenden Notwendigkeiten Rechnung zu tragen, damit er beitragen möge, das Aufbauwerk in Niederösterreich fortzusetzen. Mit diesem Wunsche verbinde ich die Bitte, daß Sie, verehrte Mitglieder des Hohen Hauses, dem Voranschlag 1967 Ihre Zustimmung geben mögen. (Beifall im Hause.) PRÄSIDENT WEISS: Ich eröffne die Generaldebatte und erteile als erstem Redner dem Herrn Präsident Abg. S i g m u n d das Wort. ZWEITER PRÄS. ABG. SIGMUND: Herr Präsident! Hoher Landtag! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Als Sprecher der Sozialistischen Partei mochte ich zu dem vorliegenden Budget, das im Finanzausschuß zur Beratung stand und nunmehr dem Hohen Landtag zur Beschlußfassung vorliegt, Stellunq nehmen. Es ist sehr bedauerlich, daß wir durch die NEWAG-NIOGAS-Vorfälle mit unserem Budget sehr in Zeitdruck gekommen sind und damit den Herrn Abgeordneten wenig Zeit übrig bleibt, das Budget für das kommende Jahr 1967 mit seinen 397 Seiten, einer gründlichen Untersuchung zu unterziehen. Vorerst darf ich dem Finanzreferat für die rechtzeitige Erstellung des Budgets Dank sagen. Das gleiche gilt für die Beamten die an dem großen Zahlenwerk mitgearbeitet haben und nicht zuletzt auch unserer Druckerei. Bekanntlich wird seit einigen Jahren bei der Erstellung des Voranschlages auf Grund neuer Richtlinien versucht, eine zweckmäßige Einordnung der Kredite nach ihrem Wesensgehalt in den ordentlichen oder außerordentlichen Voranschlag vorzunehmen. Als Richtschnur ist hiebei der Grundsatz maßgebend, daß im außerordentlichen Teil nur Ausgaben aufgenommen werden dürfen, die dem Land neue Vermögenswerte schaffen bzw. bestehende Vermögenswerte vergrößern Es wurden daher bereits im Voranschlag des Jahres 1966, mit Ausnahme der Mittel für die Wohnbauförderung, sämtliche Förderungsmittel in den ordentlichen Voranschlag überstellt. Im Voranschlag 1967 sind nun auch die Förderungsmittel für die sonstige Wohnbauförderung in den ordentlichen Voranschlag verwiesen worden. Dadurch vermindert sich allein das Ausgabenvolumen des außerordentlichen Voranschlages um 73 Millionen Schilling. Wir begrüßen diese klare Aufgliederung des Voranschlages wie auch den Umstand, daß für das sogenannte Eventualbudget oder, wie es später hieß, für einen außerordentlichen Voranschlag zweiter Dringlichkeitsstufe kein Platz mehr vorhanden ist. Das gesamte Einnahmevolumen ist gegenüber dem Präliminare für 1966 um rund 309,5 Millionen Schilling höher, und übersteigt auch bei Berücksichtigung der Nachtragskredite für das Jahr 1966, einschließlich des Sonderbauprogrammes, die ursprünglichen Ansätze noch um 267 Millionen Schilling. Hiebei wurden die Ertragsanteile an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben um rund 196 Millionen Schilling und die Einnahmen aus der Landesumlage um über 14 Millionen Schilling hoher veranschlagt als im Jahre 1966; zusammen somit um rund 210 Millionen Schilling. Wir wissen sehr wohl, daß die laufende Gebühr der Einnahmen aus den Ertragsanteilen an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben einschließlich der Nachtragskredite und Überschreitungsbewilligungen laut Rechnungsabschluß 1965 bereits um rund 31 Millionen Schilling höher war als das Präliminare der geschätzten Ertragsanteile für 1966. Der Rechnungsabschluß für 1966 wird daher voraussichtlich auch die präliminierten Einnahmen aus den Ertragsanteilen in Höhe von 1.250 Millionen Schilling wesentlich überschreiten. Wir gehen wohl nicht fehl in der Annahme, daß die so wie alljährlich vorgenommene vorsichtige Budgetierung heuer eine gewisse Berechtigung hat. Sie gründet sich nicht allein, wie der Herr Landesfinanzreferent dies im Finanzausschuß zum Ausdruck gebracht hat, darauf, daß das Land die optimistischen Einnahmeschätzungen des Bundes auch in der Vergangenheit nicht zu teilen vermochte, sondern auf sehr reale Gegebenheiten, nämlich auf den Unsicherheitsfaktor der Einnahmeentwicklung auf Grund der ersten Tranche der sogenannten Wirtschaftswachstumsgesetze, von denen man wohl hofft, daß sie ein höheres Steueraufkommen bringen werden, aber nicht weiß, wann dies eintreten wird. Die zweite Hypothek ist darin zu erblicken, daß das Land für die Behebung der Unterkapitalisierung seiner Landesgesellschaften Vorsorge treffen muß. Bezüglich der Höhe der Unterkapitalisierung gehen allerdings die Ansichten sehr weit auseinander, aber auch bei einer noch So optimistischen Betrachtungsweise dürfte sich die Unterkapitalisierung der Landesgesellschaften in einer Größenordnung von 600 Millionen Schilling bis zu einer Milliarde Schilling bewegen. Sicherlich muß diese Behebung der Unterkapitalisierung nicht in einem Zuge erfolgen. Aber auch wenn diese enorme finanzielle Anstrengung auf Raten vorgenommen werden soll, wird sie dem Land bedeutende Opfer auferlegen. Noch ist es völlig ungewiß, auf welche Weise die Eigenkapitalaufstockung vorgenommen werden soll. Sicher ist nur eines: daß hiefür Mittel des Landes zum Einsatz kommen müssen und dafür schon jetzt vorzusorgen ist. Das gesamte Ausgabenvolumen des Voranschlages für 1967 beträgt fast 2.686,000.000 Schilling und ist, verglichen mit dem Präliminare für 1966 um rund 262 Millionen Schilling höher. Vergleicht man jedoch auch hier die veranschlagten Gesamtausgaben mit den schließlichen Ausgaben für 1966, also einschließlich der Nachtragskredite und des sogenannten Sonderbauprogrammes, so erweist es sich, daß die Ausgaben für 1967 sogar um 80 Millionen Schilling niedriger sind ,als die schließlich im Jahre 1966 getätigten Ausgaben. Die Ausgaben sinken nämlich im außerordentlichen Budget bei dem so gezogenen Vergleich um über 251 Millionen Schilling. Auch bei Gegenüberstellung des Präliminares für 1966 ergibt sich ein Absinken der Ausgaben im außerordentlichen Voranschlag für 1967 um immerhin noch 81 Millionen Schilling. Es ist dies etwa der Betrag, der für die Wohnbauförderung vorgesehen ist, der in das ordentliche Budget überstellt wurde. Es ist gewiß richtig, daß das Ausgabenvolumen des außerordentlichen Voranschlages eine gewisse Grenze nicht übersteigen darf. Das außerordentliche Ordinarium soll nämlich nach den allgemein anerkannten Budgetgrundsätzen nicht höher sein als die Darlehenstilgung im ordentlichen Ordinarium. Wenn daher der außerordentliche Voranschlag an Ausgaben rund 123 Millionen Schilling vorsieht, so bewegt er sich etwas über dieser genannten Grenze, da die Tilgung der Darlehensrückzahlung mit 115 Millionen Schilling angesetzt ist. Im Laufe des Jahres werden allerdings auch sonstige Belastungen den Landeshaushalt treffen, so wie die sicher zu erwartende Erhöhung der Beamtengehälter, wofür mindestens 35, wahrscheinlich sogar 46 Millionen Schilling im Wege eines Nachtrages vorgesehen werden müssen. Was die Bedeckung des Budgets 1967 anbelangt, so soll der unbedeckte Abgang im ordentlichen Voranschlag von rund 50 Millionen Schilling durch Einsparungen bzw. Mehreinnahmen erfolgen. Der unbedeckte Abgang im ordentlichen Voranschlag bewegt sich übrigens fast in gleicher Höhe wie der des Vorjahres. Der unbedeckte Abgang im außerordentlichen Voranschlag in Höhe von 118 Millionen Schilling ist um rund 52 Millionen Schilling niedriger als der präliminierte Abgang des Vorjahres. Der vorgesehene Abgang von 174 Millionen Schilling wird jedoch voraussichtlich durch Mehreinnahmen im Laufe des Jahres abgedeckt werden können. Hoher Landtag! Die Beratungen des Voranschlages für das kommende Jahr sind in jeder parlamentarischen Körperschaft der gegebene Anlaß, sich mit den vielfältigen Fragen und Problemen, die es im Lande zu meistern gibt, eingehend auseinanderzusetzen. Diese für die weitere Entwicklung des Landes entscheidenden Verhandlungen werden auch in der kleinsten Gemeinde unseres Heimatlandes großem Interesse verfolgt, da es doch für die Landesbürger hiebei auch darum geht, wieweit den wünschen, die sie an die Abgeordneten herangetragen haben, entsprochen wird. Da es leider nicht möglich ist - das hat bereits der Herr Finanzreferent gesagt – allen Bedürfnissen im gewünschten Ausmaße gerecht zu werden, und deshalb stets eine Reihe von Anliegen zurückgestellt werden muß, ist es nur zu gut verständlich, daß bei den Beratungen des Voranschlages immer wieder verschiedene Auffassungen zu Tage treten. Es liegt jedoch im Interesse des Landes und seiner Bevölkerung, daß Meinungsverschiedenheiten in einer sachlichen Form ausgetragen werden. Es ist unbestritten, meine Damen und Herren, daß Niederösterreich heute noch immer einen großen Nachholbedarf hat, um so mehr, als die großzügige Hilfe, die man Niederösterreich nach' Abzug der Besatzungsmacht versprochen hat, leider - leider muß man sa-en - bisher ausgeblieben ist. Diese Benachteiligung Niederösterreichs ist bis heute noch sehr spürbar. Es ist ganz selbstverständlich, daß sich nicht nur die gewählten Vertreter dieser Körperschaft, sondern die ganze Bevölkerung Niederösterreichs sehr dafür interessiert, was im Voranschlag für das Jahr 1967 enthalten ist, und welche dringende Landesaufgaben in Angriff genommen werden. Das vorliegende Budget bringt die Entscheidung darüber, was unser wirtschaftliches, kulturelles und gesellschaftliches Leben weitgehend beeinflußt. Auch für unsere Bediensteten und ihre Angehörigen ist das vorliegende Budget die Quelle ihres Lebensunterhaltes. (Dritter Präsident Reiter übernimmt den Vorsitz!) Es ist sehr bedauerlich, daß bei den Personalvertretungswahlen der niederösterreichischen Landesbediensteten Wahlergebnisse zustande kamen, wie man sie ansonsten nur aus den Volksdemokratien kennt; dies gereicht diesem Lande bestimmt nicht zur Ehre. Die Tatsache, daß die Sozialisten, die an die 43' Prozent der niederösterreichischen Bevölkerung auf ihrer Seite haben, bei diesen Wahlen nur 8,4 Prozent der Stimmen' für sich buchen konnten, spricht eine sehr deutliche Sprache; es erübrigt sich jeder weitere Kommentar. Unser Heimatland, meine sehr geehrten Damen und Herren, das sage ich mit vollem Ernst, braucht, damit wir die Vielfalt der Probleme meistern können, die Zusammenarbeit aller demokratischer Kräfte. Dazu ist aber auch die gleiche Behandlung aller im demokratischen Geiste erforderlich. Es wäre daher höchst an der Zeit, daß bei Personalaufnahmen und Beförderungen auch die Minderheit mit ihren Vorschlägen berücksichtigt wird. Nun soll das Budget für das kommende Jahr unserem Lande neue Impulse geben. Auch unsere Gemeinden, deren Aufgaben von Jahr zu Jahr größer werden, erwarten von diesem Budget, daß auch ihre dringenden Aufgaben berücksichtigt werden. Dies ist aber nur möglich, wenn es uns gelingt, die. wirtschaftliche Entwicklung zu halten und unser Land vor größeren wirtschaftlichen Erschütterungen zu bewahren. Wir hoffen daher, daß es uns gelingen wird, bei einer echten Zusammenarbeit, die gerade Niederösterreich so dringend braucht, die Aufwärtsentwicklung der niederösterreichischen Volkswirtschaft auch im Jahre 1967 zu halten. Es war - das sage ich ganz offen – für die Sozialisten unverständlich, daß die Mehrheit dieses Hohen Hauses erst auf Grund der alarmierenden Ergebnisse der Volkszählung in Niederösterreich, wo die Abwanderung von mehr als 77.000 Niederösterreichern festgestellt wurde, bereit war, der sozialistischen Forderung, einen Betriebsinvestitionsfonds zu gründen, zustimmte. Dadurch konnten leider erst im Jahr 1962 zum ersten Mal für Betriebsneugründungen 10 Millionen Schilling bereitgestellt werden. Auch einem Antrag der Sozialisten, das Land solle die Haftung für Kredite übernehmen, die die Gemeinden für die Ansiedlung von Industrien in ihren Gebieten aufnehmen solten, wurde von der Mehrheit erst nach 2 Jahren Verzögerung zugestimmt. Dadurch haben wir manch günstige Gelegenheit für Industrieneugründungen verpaßt. Wir alle wissen, besonders wir Bürgermeister, daß Grundsteinlegungen für neue Industrieanlagen in Niederösterreich für das Land, aber auch für die Gemeinden, in denen sie errichtet werden, ein bedeutendes und freudiges Ereignis sind. Das Land Niederösterreich hat noch einen bedeutenden Nachholbedarf bei der Schaffung einer gesunden Industrie. Durch die Schaffung neuer Arbeitsplätze wird die Abwanderung aus unserem Heimatland abgestoppt werden können. Gerade ein Land, das im Sog der Großstadt steht, braucht eine gesunde Wirtschaft, damit seine Entwicklung dem Tempo der Zeit angepaßt werden kann. Für die Bevölkerung der Gemeinde, in der ein neuer Betrieb entsteht, bedeutete die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen nicht nur Verdienstmöglichkeit, sondern mehr Freizeit und mehr Möglichkeiten, sich der Familie zu widmen. Das Pendlerwesen hat ja den großen Nachteil, daß an Stelle von Freizeit und Erholung anstrengende und zeitraubende Bahn- und Autobusfahrten notwendig sind. Es ist kein Wunder, daß es durch die Abwanderung und durch die Pendler, die in anderen Bundesländer ihrer Arbeit nachgehen, zu einem. Steuergefälle kommt, daß von West nach Ost festzustellen ist. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es müssen daher gerade in Niederösterreich Industrieneugründungen eine großzügige Förderung von Seiten des Landes erfahren, umso mehr, als unser Heimatland die Einwirkungen des Krieges und der Nachkriegszeit bis heute noch nicht überwunden hat. Im neuen Finanzausgleich wird einem Wunsche der Länder, eine gewisse Steuerhoheit zu erhalten, Rechnung getragen; es wird auch einigen speziellen Anliegen Niederösterreichs entsprochen. Dennoch blieb aber auch dieses Mal eine Reihe von Fragen ungelöst. Der Herr Finanzreferent hat bereits darauf hingewiesen. So kam es zu keiner Klärung des akuten Problemes der Krankenhausfrage, das nicht nur dem Land, sondern auch den spitalserhaltenden Gemeinden enorme Sorgen bereitet. Es ist daher dringend notwendig, daß in der Krankenhaus-Frage eine besonders günstige Regelung erreicht wird. Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! So wie im Vorjahr wurde unser Bundesland auch heuer wieder von verheerenden Hochwässern heimgesucht, wobei weite Teile Niederösterreichs innerhalb von wenigen Wochen gleich zweimal überflutet wurden. Der dabei entstandene Gesamtschaden beträgt, wie man aus der Statistik feststellte, 70 Millionen Schilling. Diese Schadenssumme wäre jedoch noch größer geworden, hätten nicht zahlreiche freiwillige Helfer in der Stunde der Not beherzt eingegriffen. Ich möchte es daher, so wie im Vorjahr, von dieser Stelle aus nicht verabsäumen, den Angehörigen des Bundesheeres, der Freiwilligen Feuerwehren, der Gendarmerie, des Roten Kreuzes und den vielen tausend freiwilligen Helfern, die sich in der Hilfsbereitschaft geradezu überboten haben, für ihren selbstlosen Einsatz im Dienste des Nächsten Dank und Anerkennung aussprechen. (Beifall im ganzen Haus.) Gedacht muß aber auch jener vielen Niederösterreicher werden, die dem Aufruf der Niederösterreichischen Landesregierung, den notleidenden Landsleuten durch Spenden zu helfen, Folge geleistet und ihre Opferbereitschaft erneut unter Beweis gestellt haben. Wenn wir Niederösterreicher von der Einsatzbereitschaft und Schlagkraft unserer Freiwilligen Feuerwehren auch schon immer überzeugt waren, so glaube ich erfüllt es uns doch mit besonderem Stolz daß bei der Feuerwehrolympiade in Jugoslawien, die Anfangs September stattfand, unsere Wettkampfgruppen durch einmalige Siege Meisterehren errungen haben. Unsere Gemeinden haben durch ihr großes Verständnis – das kann man wirklich ruhig sagen – finanziell wesentlich dazu beigetragen, daß Niederösterreich heute gut ausgerüstete Feuerwehren besitzt. Hoher Landtag, es liegt auf der Hand, daß wir die vielschichtigen Probleme unserer Zeit nur in engster Zusammenarbeit mit der Wissenschaft lösen können. Die Sozialistische Landespartei trug mit der Abhaltung der ersten niederösterreichischen Raumplanungskonferenz im vergangenen Monat in Krems zu dieser Lösung bei. Während dieser Konferenz, bei der neben den wissenschaftlichen Experten, zahlreiche Abgeordnete, Gemeindevertreter, Beamte und Vertreter der Interessenvertretungen teilnahmen, kam klar zum Ausdruck, daß es unbedingt notwendig ist, das Wirtschaftsprogramm des Landes in einen größeren Rahmen zu stellen. Zur Durchführung der konkreten Arbeit für die Erstellung eines Raumplanungskonzeptes bedarf es einzelner Arbeitskreise, in denen Wissenschaftler und Techniker vertreten sind. Besonders vordringlich ist in unserem Lande die Verbesserung der industriellen Struktur. Die besseren Verdienstmöglichkeiten in den Industriezentren haben in Niederösterreich zu einer regelrechten Landflucht geführt. Um diesen ungünstigen Trend z u stoppen, sind entsprechende Maßnahmen für eine gesunde Industrieentwicklung erforderlich, die die Schaffung und Sicherung einer genügend großen Anzahl von Arbeitsplätzen gewährleisten. Nicht minder wichtig als eine gesunde Industrieaufwärtsentwicklung ist die Verbesserung der Agrarstruktur in Niederösterreich; nur durch entsprechende Grundaufstockungen wird es möglich sein, in unserem Heimatland lebensfähige EWG-Reife Familienbetriebe zu schaffen. Ein schöner Erfolg zeichnet sich in unserem Bundesland bereits auf dem Gebiete der kommunalen Strukturbereinigung ab, was um so höher eingeschätzt werden muß, .als ja Niederösterreich schlechthin das klassische Land der Klein- und Kleinstgemeinden ist. Ebenfalls zu begrüßen ist die Besserung der Schulstruktur in unserem Bundesland. Der neu erstellte Reorganisationsplan erfordert auch von den Gemeinden enorme finanzielle Opfer. Wir sind aber verpflichtet, unseren Kindern jenes geistige Rüstzeug auf den Lebensweg zu geben, daß sie befähigt, den immer schärfer werdenden Konkurrenzkampf zu bestehen. Hoher Landtag! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Leider wurde im heurigen Jahr durch die schlechten Witterungsverhältnisse in den Sommermonaten die Entwicklung des Fremdenverkehrs in Niederösterreich ungünstig beeinflußt. Trotzdem dürfen wir im Bemühen nicht erlahmen, den Fremdenverkehr leistungsfähiger zu machen. Nur so wird es uns gelingen, wenigstens einen Teil des inländischen Urlauberpublikums im Lande zu halten und den Abfluß von Devisen in das Ausland auf ein vertretbares Maß zu bringen. Dazu wäre vor allem eine weitere Verbesserung der Qualität unserer Fremdenverkehrseinrichtungen und eine gezielte Werbung dringend notwendig. Diese Aufgaben können aber nur dann wirklich erfüllt werden, wenn die Gemeinden, die Fremdenverkehrsgemeinden, das Land, aber auch die Beherbergungsbetriebe selbst richtig mitmachen. Unsere Gemeinden haben im Interesse des Fremdenverkehrs große Opfer auf sich genommen. Sie haben sich weitgehend verschuldet. Der weitere Ausbau der Fremdenverkehrseinrichtungen verlangt eine großzügige Förderung von Seiten des Landes; ich möchte heute schon den Herrn Finanzreferenten bitten, im kommenden Budget oder im Nachtragsbudget noch zusätzliche Mittel bereit zu stellen, da, wie wir wissen, die Fremdenverkehrs-Kreditaktionen, die wahrlich viel zum Aufbau Niederösterreichs beigetragen haben, auch in Zukunft noch aufgestockt gehören, da noch eine Vielzahl von Ansuchen im Referat liegt. Am für den Fremdenverkehr so wichtigen Straßennetz unseres Bundeslandes wurde heuer vom Hochwasser schwerer Schaden verursacht. Trotzdem, und das ist sehr erfreulich, konnte im heurigen Jahr erstmals der Anteil der staubfrei gemachten Landesstraßen die 50 Prozent-Marke überschreiten. Wir begrüßen dies besonders. Auf den. Straßenzustand wird ja in der Spezialdebatte bestimmt von einzelnen Rednern noch besonders hingewiesen werden. In Anbetracht des ausgedehnten Straßennetzes, das Niederösterreich als flächenmäßig größtes Bundesland aufweist, wäre es nur recht und billig, wenn der Bund weitere Landesstraßen in seine Obhut übernehmen und entsprechende Mittel für deren Modernisierung bereitstellen könnte. Da die Gesamtlänge der niederösterreichischen Bundesstraßen 1/3 des gesamtösterreichischen Bundesstraßennetzes ausmacht, wäre es voll und ganz gerechtfertigt, daß Niederösterreich für den Ausbau seines Bundesstraßennetzes auch 1/3 der für ganz Osterreich zur Verteilung gelangenden Ausbaumittel bekommt. Die Kommunisten haben vor einigen Tagen in ihrer Zeitung von uns Sozialisten verlangt, wir sollten gegen das Budget des Landes Niederösterreich stimmen. Es ist selbstverständlich, daß meine Fraktion diesem Ansinnen nicht entsprechen und für das Budget stimmen wird. Daraus ersieht man wieder wie unberechtigt und unbegründet der Vorwurf ist, wir Sozialisten lassen uns von den Kommunisten Ratschläge und Empfehlungen geben. Wenn es gilt, Entscheidungen zu treffen, ist für uns Sozialisten einzig und allein das Wohl unseres Heimatlandes Niederösterreich entscheidend. Hoher Landtag! Das Land Niederösterreich ist seit den Landtagswahlen im Jahre 1964 unter keinem glücklichen Stern gestanden. Innerhalb von 2 Jahren kündeten zweimal die schwarzen Fahnen vom Tode eines Landeshauptmannes. Mit Landeshauptmann Leopold Figl und auch mit Landeshauptmann Eduard Hartmann sind markante Persönlichkeiten des politischen Lebens und bedeutende Niederösterreicher zu Grabe getragen worden. Dieser schmerzliche Verlust konnte auch nicht ohne Auswirkungen auf die niederösterreichische Landespolitik bleiben. Als Leopold Figl im November 1964 wiedergewählt wurde, war er bereits ein kranker Mann. Die ersten Monate des Jahres 1965 erschwerten die Arbeit in der Niederösterreichischen Landesregierung durch die Tatsache, daß Leopold Figl bereits vom Tode gezeichnet war, und daß ihm keinerlei Belastung zugemutet werden durfte. Nach seinem Tode sind Wochen vergangen, bis ein neuer Landeshauptmann gewählt wurde, Eduard Hartmann, dem die Sozialisten, da sie ihn von der Bundesregierung als Fachmann kannten, Vertrauen entgegen brachten. Da Eduard Hartmann erstmals in die Landes-Verwaltung einzog, ist es begreiflich, daß es einer gewissen Anlaufzeit bedurfte, bevor ein gemeinsamer Arbeitsstil entstehen konnte. In diese Zeit fiel aber bereits der Wahlkampf für den Nationalrat, und wir alle wissen, daß Wahlkampfzeiten der parlamentarischen Arbeit weder im Bund, noch in den Ländern besonders dienlich sind. Noch vor Beendigung des Wahlkampfes zeichnet sich der Korruptionsskandal NEWAGNIOGAS ab, der abermals eine schwere Belastung der Verantwortlichen des Landes mit sich brachte. Als die Auseinandersetzungen und Ereignisse in dieser Angelegenheit ihrem Höhepunkt zustrebten, starb ganz unerwartet Eduard Hartmann. Wieder vergingen wertvolle Wochen, bis die Österreichische Volkspartei in der Lage war, einen neuen Landeshauptmann zu präsentieren. Die erste Halbzeit der Landtagsperiode war also ausgefüllt von ineinander greifenden Ereignissen, die die Arbeit in Niederösterreich nicht nur verzögerten, sondern manchmal auch gefährdeten. Daß in diesem Zeitablauf unser Land einige Male von einer schweren Hochwasserkatastrophe heimgesucht wurde, stellt eine weitere zusätzliche Belastung dar. Wenn wir heute auf diese Zeit zurückblicken, so müssen wir zu der Feststellung kommen, daß es höchste Zeit wird, die zweite Hälfte der Landtagsperiode zu nutzen und die dringenden Aufgaben für unser Land zu lösen. ( Präsident Weiss übernimmt den Vorsitz.) Niederösterreich ist, wenn auch noch nicht von einer bedrohlichen, so doch immerhin von einer fühlbaren wirtschaftlichen Krise betroffen. Die Stillegung der Raxwerke in Wiener Neustadt, die Schließung des Bergbaues Grünbach, die Schwierigkeiten einzelner Betriebe im Triesting- und Piestingtal und die ungelösten Wirtschaftsfragen für das Waldviertel, die noch immer zu einer starken Abwanderung von Niederösterreich führen, sind markante Tatsachen. Sie zwingen, zu prüfen, mit welchen Mitteln am besten der Wirtschaft Niederösterreichs gedient werden kann. Ohne Planung, ohne Konzept, ohne vorausschauende Arbeit wird dieses Problem nicht zu lösen sein. Sicher hängen damit auch die raumplanerischen Probleme zusammen, die heute in jedem modernen Land bestehen, und die gerade in einem Land der Klein- und Kleinstgemeinden einer dringenden Lösung bedürfen. Mit dieser Frage hängt nicht nur die Lösung unseres Schulproblemes zusammen, sondern auch die Organisation unseres Gesundheitswesens, der Aufbau der Krankenhäuser und anderer lebenswichtiger Einrichtungen des Landes. Es ist tief bedauerlich, daß in dieser Situation, die zweifellos in erhöhtem Maße finanzielle Mittel erfordern wird, dem Land noch die Aufgabe zufällt, eine Sanierung der Landesgesellschaften sicherzustellen, die nicht notwendig gewesen wäre, wenn sich nicht ein unerhörter Korruptionsskandal bei diesen Gesellschaften abgespielt hätte. Darüber zu reden erübrigt sich heute mit Rücksicht auf die Debatten die in den letzten Tagen im Landtag stattgefunden haben. In dieser Situation müssen alle verantwortungsvollen Politiker erkennen, daß eine verständnisvolle Zusammenarbeit der Parteien, die Verantwortung zu tragen haben, unerläßlich, ist. Wir Sozialisten haben unsere Bereitschaft zur Zusammenarbeit immer bekundet, wir haben sie durch die einstimmige Wahl des Landeshauptmannes abermals unter Beweis gestellt. Die Zusammenarbeit setzt aber den guten Willen aller Beteiligten voraus. Aus Niederösterreich sind Männer der Zweiten Republik hervorgegangen, die Garanten einer Zusammenarbeit gewesen sind. Kar1 Renner, Leopold Figl, Oskar Helmer, Julius Raab waren stets echte Garanten einer solchen gemeinsamen Arbeit. Sie haben - ohne Aufgabe ihrer Überzeugung - immer den gemeinsamen Weg gesucht. Ein Staat und ein Land werden am besten geführt, wenn man in der Arbeit für Gegenwart und Zukunft die Erfahrungen der Vergangenheit nicht vergißt. Möge die Arbeit in1 Jahre 1967, die durch das vorliegende Budget ihre finanzielle Grundlage erhalten soll, von dieser Erkenntnis getragen sein. (Beifall im ganzen Hause.) PRÄSIDENT WEISS: Als nächstem Redner zur Generaldebatte erteile ich Herrn Abg. Stangler das Wort. Abg. S’TANGLER: Herr Präsident! Hoher Landtag! Ehe man es sich versieht, ist ein Jahr vergangen und der Landtag hat sich wieder mit dem Voranschlag des Landes Niederösterreich für das neue Jahr zu beschäftigen. Ich glaube, daß wir über dieser Budgetdebatte einen günstigen Stern leuchten sehen. Die in weiten Teilen sachlichen Stellungnahmen und Ausführungen meines Vorredners berechtigen zu dieser Annahme. Ich möchte unterstreichen, daß wir in vielen Punkten - nicht in allen, das scheint mir selbstverständlich zu sein, weil wir ja verschiedene Parteien und zwei verschiedene Auffassungen repräsentieren - übereinstimmen. Beim Studium des Voranschlages für das Jahr 1967 sind verschiedene Punkte zu beachten, auf die schon mein Vorredner hingewiesen hat. Ich glaube, daß aber die Gesichtspunkte, unter denen wir das Budget 1967 zu betrachten haben, vor allem auf dem neuen Finanzausgleich Bezug haben. Im Mittelpunkt des Geschehens für die Finanzpolitik der Länder und Gemeinden steht der Finanzausgleich. Er entspricht der bundesstaatlichen Organisation Usterreichs. Es entspricht daher der Organisationsform einer vernünftigen Aufgabenteilung auch eine entsprechende wirtschaftliche, finanzielle Aufteilung der gemeinsamen Steuermittel des Staates, um den einzelnen Gebietskörperschaften die Möglichkeit zu geben, ihre Aufgaben entsprechend erfüllen zu können. Das System der verbundenen Steuerwirtschaft hat sich absolut bewährt. Der alte Finanzausgleich aus dem Jahre 1959 geht nun zu Ende; und wir dürfen, glaube ich, alle glücklich sein, daß sich. die verantwortlichen Stellen des Bundes, der Länder und Gemeinden zu einem Kompromiß entschließen konnten, der wohl nicht alle befriedigt - das ist eben die Eigenschaft von Kompromissen -, der jedoch eine reelle Chance für eine vernünftige Wirtschaft in allen Gebietskörperschaften mit sich bringt. Der neue Finanzausgleich gilt für die nächsten 6 Jahre, also bis 1972. Deshalb ermöglicht er auch eine längerfristige Planung. Obwohl ein Haushaltsplan, wie er uns auch heute hier vorliegt, nur für ein Kalenderjahr Gültigkeit hat, ist durch den Finanzausgleich doch die Möglichkeit gegeben, längerfristige Planungen vorzunehmen. Solche Iängerfristige Konzeptionen bringen naturgegeben auch mögliche Vorbelastungen kommender Budgets. Wenn dies die gesetzgebende Körperschaft erkennt und für richtig findet, bedeutet das keine Einschränkung des Budgetrechtes des Abgeordnetenhauses. Solche Budqetvorbelastungen ermöglichen ein Hinauswachsen über tagespolitische Bedürfnisse auf längerfristige Konzepte, was wir gerade für Niederösterreich für außerodentlich wichtig halten. Mein Vorredner hat auf den leider viel zu früh verstorbenen Landeshauptmann Hartmann in sehr ehrenden Worten hingewiesen. Es entspräche gerade dem Arbeitsstil, ich möchte sagen, dem neuen Verwaltungsstil des verstorbenen Landeshauptmannes Hartmann, wenn wir uns dazu entschließen könnten, einem solchen zeitgemäßen Streben nach längerfristiger Konzepterstellung zu entsprechen. Vor wenigen Tagen wurde auch die Budgetdebatte im Nachbarhaus, im Wiener Gemeinderat, begonnen. Der Fraktionssprecher der sozialistischen Partei, der Herr Landtagspräsident Dr. Stemmer, meinte in seiner Budgetrede für seine Fraktion, daß ein Vorausplanen auf die nächsten Jahrzehnte einen utopischen Roman gleiche, denn die Entwicklung sei auf so lange Zeit nicht abzuschätzen. Ich könnte mich einer solchen Auffassung nicht anschließen. Ich glaube, daß gerade die technische und wirtschaftliche Entwicklung, die Integration großer geographischer Räume uns dazu zwingen, weit vorauszuplanen, auch wenn dieses Vorausplanen mit einem gewissen Risiko verbunden ist. Wer initiativ wirkt und den Mut zu längerfristigen Konzepten hat, hat auch die Chance, selber gestaltend miteinzugreifen und sich nicht willenlos dem Schicksal zu ergeben. Wer selbst gestaltend eingreift, kann auch den Weg in die Zukunft mitbestimmen. Wenn wir die verschiedensten Einrichtungen der Vergangenheit betrachten, müssen wir den Verantwortlichen, die vor uns gewesen sind immerhin das Zeugnis ausstellen, daß sie den Mut zu dieser Vorausplanung hatten. Wenn man heute die Anlagen unserer Eisenbahnen, der West- oder Südbahn betrachten, dann muß man den Planern und den Verantwortlichen der damaligen Zeit das Zeugnis ausstellen, daß sie auf Jahrzehnte voraus gedacht haben. Ich kann hier auf die großzügige Durchführung der Wienfluß-Sanierung, die aus den ersten Jahren der Jahrhundertwende stammt, hinweisen. Auch hier zeigt sich ein Vorausdenken. Die Autobahn von heute, vor allem auch die großzügige Anlage der Südautobahn beweist, daß man auch heute auf Jahrzehnte vorausplanen kann und muß, damit diese Einrichtungen auch in kommenden Jahrzehnten nicht als Stümperwerk dastehen, sondern als Werk, das auf Jahrzehnte bestand hat. Ich möchte nochmals unterstreichen, daß es Landeshauptmann Hartmann war, der diesen Stil, diesen neuen Verwaltungsstil auch in der Politik Niederösterreichs geprägt hat. Unsere Schulbauplanung ist ein Vorausdenken und Vorausplanen auf 10 bis 15 Jähre. Wir haben realistisch genug eingesehen, daß in. wenigen Budgetjahren das große Schulreformwerk vom Jahre 1962 nicht durchgeführt werden kann, weil weder der Bundesstaat noch auch die Gliedstaaten dieses Bundesstaates, die Länder und Gemeinden, in der Lage sein können, auf einmal in wenigen Jahren all diese Aufgaben zu erfüllen und finanziell zu bedecken. Landeshauptmann Hartmann hat das Zusammenwirken von Politik und Wissenschaft klar erkannt und auch propagiert; er hat damit einem Gedanken der Österreichischen Volkspartei praktischen Raum gegeben. Ich glaube, daß es sehr wertvoll ist, daß heute der Sprecher der sozialistischen Partei auch diesen Gedankengängen gefolgt ist. Landeshauptmann Hartmann hat bei Erstellung dieses Schulprogramms für die nächsten 10 bis 15 Jahre Verwaltungsfachleute, Raumplaner, Soziologen, Wirtschaftsfachleute, Schulfachleute, Politiker an einen Tisch gesetzt. Er hat dieselben Kräfte der Berater herbeigeholt, a,ls es darum ging, eine Verbesserung der Gemeindestruktur in Niederösterreich zustande zu bringen. Es wird in der Spezialdebatte Aufgabe eines berufenen Sprechers sein, darauf zurückzukommen. Aber eines, meine verehrten Abgeordneten zum Niederösterreichischen Landtag, sollte auch heuer wieder unterstrichen werden, weil wir einen so großen Erfolg der Verbesserung der Gemeindestruktur vorweisen können, daß unsere Überlegungen, die Zusammenlegungen von Klein- und Kleinstgemeinden auf freiwilliger Basis durchzuführen, richtig war, und daß man auch in unserer Zeit große Leistungen erfüllen kann, wenn man an die Vernunft appellieren und vernünftige Menschen die freie Entscheidung haben, das Vernünftige zu tun. Wir dürfen daher heute die vielen Gemeindeväter, die diesem Appell zur Freiwilligkeit nachgekommen. sind und für die Bevölkerung ihrer bisherigen Gemeinden ein Opfer gebracht haben, durch Aufgabe einer Gemeindeautonomie aber größere Gemeinwesen geschaffen haben, die die Aufgaben der Jetztzeit aber auch der Zukunft besser zu lösen imstande sein werden, herzlich beglückwünschen. Ich habe im vergangenen Jahr sehr viel über die Notwendigkeit der Industrialisierung ja vielleicht auch der Reindustrialisierung in vielen Gebieten Niederösterreichs gesprochen. Ich unterstreiche die Ausführungen meiner Vorredners. Die Einführung der Betriebsinvestitionskredite bildet eine sehr wertvolle Voraussetzung zu diesem Stil. Ich habe im vergangenen Jahr auch viel über das Pendlerwesen gesprochen und viele Beispiele gebracht. Ich brauche heuer daher nicht all diese Fragen roch einmal im Detail anführen. Eines lassen Sie mich aber sagen: Ein wertvolles Ergebnis des Finanzausgleichs stellt die Entwicklung oder Förderung der Schwerpunktbildung durch diesen Finanzausgleich dar; einer Schwerpunktbildung, die es ermöglicht, gewisse Probleme konsequent anzugehen. Wenn gleich auch - da stimmen wir sicher mit Ihnen überein - der neue Finanzausgleich richt alle Probleme angepackt und für alle Probleme eine Lösung angestrebt hat. Ich möchte einige dieser Schwerpunktbildungen herausgreifen und einer näheren Betrachtung unterziehen. Vor allem gibt es eine leichte Besserung auf dem Gebiete des Schulbaues. 50 Millionen Schilling werden jährlich vom Bund unter Zugrundelegung der Schülerzahlen an den öffentlichen Volksschulen den Ländern für den Schulbau zur Verfügung gestellt, kommen aber praktisch den Gemeinden zugute. Für Niederösterreich bedeutet das im Jahre 1967 eine Zuführung in den Einnahmen des Landes von 10,3 Millionen Schilling. Nachdem sich diese Summe bis zum Jahre 1970 steigern wird, kann nach dem Finanzausgleich im Jahre 1970 eine Summe von 100 Mill. Schilling für ganz Osterreich und für Niederösterreich eine solche von 20 Millionen zu erwarten sein. Wir dürfen aber auch mit Genugtuung verzeichnen, daß dieser Voranschlag des Landes Niederösterreich eine zusätzlich höhere Eigenleistung des Landes' beinhaltet, einen landeseigenen Zuschuß von 42,5 Millionen Schilling im Jahre 1967 gegenüber 21 Millionen Schilling im Jahr 1966. Meine sehr geehrten Mitglieder des Landtages! Da,s entspricht einer Verdoppelung der landeseigenen Beiträge innerhalb eines Jahres, und ich darf dem Finanzreferenten, Herrn Landesrat Resch, dafür Dank sagen, daß er sich entschließen konnte, gerade für den Schulbau verstärkte Mittel bereitzustellen. Er entspricht damit einer Auffassung des Bundes, daß Unterricht und Bildung den Vorrang haben. Ich glaube, hier müssen die Bestrebungen der Bundesregierung auch von den Ländern unterstützt werden, damit durch das Zusammenwirken von Bund und Ländern die optimalen Erfolge gesichert sind. In diesem Finanzausgleich mußten die Länder 10 Prozent des Aktivitätsaufwandes der Lehrer an allgemein bildenden Pflichtschulen übernehmen, was für Niederösterreich ca. 46 Millionen Schilling ausmacht. Die Länderunterhändler erreichten dafür als Gegenleistung des Bundes einen Ersatz von 3 Prozent der Umsatzsteuer. Ich, möchte nicht ins Detail der Abmachungen über den Finanzausgleich eingehen. Hoher Landtag! Lassen Sie mich jedoch eines sagen. Wenn ich daran denke, deß dieser Schritt eine Fortsetzung finden könnte, erfüllen mich gewisse Bedenken. Ich glaube, daß der Bund aus gewissen Überlegungen eine Berechtigung gesehen hat, die Länder an die Mitfinanzierung der Lehrergehälter zu binden. Eine weitere Belastung der Länder in einem kommenden Finanzausgleich könnten wir jedoch nicht gutheißen; und ich glaube, daß die Vertreter der Lehrerschaft aller Richtungen hierin übereinstimmen. Wir dürfen daher erwarten, daß es bei dieser einmaligen Bindung und Koppelung bleibt und diese Lastenverteilung nicht fortgesetzt wird. Ich komme nun auf ein anderes Kapitel der Schwerpunktarbeit zu sprechen. Auf dem Gebiete der Straßenerhaltung zeigt sich auch von Seiten des Bundes ein schüchterner Anfang der Anerkennung dieser Schwerpunktbildung. Durch die Erhöhung des Benzinpreises im ahre 1966 ist auch die Erhöhung des Mineralölsteueranteiles der Gemeinden um 10 Prozent möglich geworden. Durch das neue Finanzausgleichsgesetz wurde eine progressive Neuverteilung zugunsten der Länder und Gemeinden erreicht. Daher werden im Lade der Jahre den Ländern und Gemeinden für den Straßenbau zusätzliche Mittel zur Verfügung stehen. Der Forderung der Bundesländer wurde auch in einer anderen Hinsicht Rechnung getragen. Die Kraftfahrzeugsteuer wird sukzessive an die Länder übergehen; ab 1972 wird die Kraftfahrzeugsteuer eine ausschließliche Landesabgabe sein. Damit ergibt sich eine echte Erweiterung der Steuerhoheit der Bundesländer, aber auch eine weitere Verantwortung der Landtage, die sich zweifellos gesetzgeberischer Maßnahmen unterziehen müssen, wobei es manche Probleme geben wird, zum Beispiel einer möglichst einheitlichen Gesetzgebung in den einzelnen Bundesländern. Ich unterstütze die Forderung des Herrn Präsident Sigmund. Sie ist ein gemeinsamer Appell an den Bund, der auf Grand der gegebenen Situation zweifellos die Verpflichtung hat, weitere Landesstraßen in Niederösterreich in das Bundesstraßennetz zu übernehmen. Besonderes Gewicht möchte ich auf die Bedeutung des Fernsehschillings legen. Wenn wir im Kapitel 9 die landeseigenen Einnahmen betrachten, finden wir auch den Fernsehschilling. Über die Einführung dieser Landesabgabe hat es im Hohen Haus eine große Debatte gegeben. Leider muß ich sagen, daß wir damals nicht das Verständnis der Sozialistischen Partei gefunden haben. Die ÖVP hat daher das Fernsehschillinggesetz allein beschlossen. Nunmehr ist im Finanzausgleich die verfassungsrechtliche Situation für den Fernsehschilling gefestigt worden, was für Niederösterreich aber auch für das Bundesland Tirol von besonderer Bedeutung ist. Dasselbe gilt aber auch für jene Bundesländer, die schon lange die Absicht haben, den Fernsehschilling als Landesabgabe einzuführen, sich aber bisher noch nicht dazu entschließen konnten, weil sie im Zweifel waren, ob die verfassungsrechtliche Situation ein solche Gesetz tatsächlich erhärtet. Es wurde also hier eine Situation geschaffen, die jenen eine bessere Chance gibt, die abgewartet haben und das Risiko, das wir eingegangen sind. nicht mehr eingehen müssen. Meine Damen und Herren! Es ist für Niederösterreich auf jeden Fall von Bedeutung, daß dieser Fernsehschilling im letzten Jahresdrittel bereits 1,6 Millionen Schilling einbrachte. 1966 waren im Voranschlag 6 Millionen Schilling an Einnahmen aus dem Fernsehschilling vorgesehen. Ich bin überzeugt, daß im Rechnungsabschluß des Jahres 1966 sogar eine höhere Summe stehen wird, Für den Voranschlag 1967 sind bereits 8 Millionen Schilling präliminiert, und auch hier dürfen wir mit gesundem Optimismus der Erwartung Ausdruck geben, daß die Einnahmen noch höher sein werden, weil wir uns auf diesem Gebiet noch immer in einer Aufwärtsentwicklung befinden, und sich immer mehr Mitbürger dazu entschließen, einen Fernsehapparat anzuschaffen. Vom Standpunkt des Kulturbudgets und der Kulturförderung können wir heute feststellen, daß diese Maßnahme richtig war, ein an und für sich kleines Opfer, das aber bedeutende Mittel bringt, um alle kulturellen Institutionen Niederösterreichs besser fördern zu können, als es' in der Vergangenheit möglich war. Ich bin überzeugt, daß zu jenen, die über die hohen Eingänge beim Fernsehschilling glücklich sind, auch mein sehr geschätzter Landesrat Kuntner, der Kulturreferent dieses Landes, gehört. Ich möchte mir aber heute erlauben, hier auch dem Finanzreferenten, Landesrat Resch, den Dank auszusprechen, daß er den Mut gehabt hat, diesen Schritt zu tun, um damit dem Land eine neue Einnahmequelle zu erschließen. Da diese Einnahmen für die Kulturförderung zweckgebunden sind und wir, Herr Landesrat, wenn es um die Kulturförderung geht, zweifellos sehr viele Gemeinsamkeiten haben, können wir uns auch gemeinsam freuen. Ein schwieriges Problem ist zweifellos auch durch den Finanzausgleich nicht gelöst worden. Es ist die Frage der Spitäler, worauf heute schon hingewiesen wurde. Der Finanzreferent hat wohl den Landesbeitrag zum Zuschuß für den Ausbau von Krankenanstalten um 2,3 Millionen Schilling auf 10,3 Millionen Schilling erhöht. Er wird mir sicherlich nicht böse sein, wenn ich sage, daß ich genau wie er , überzeugt bin, daß damit das Problem nicht gelöst ist, sondern nur ein ganz kleiner Beweis des guten Willens der Landesfinanzverwaltung gegeben ist. Das Problem ist nach wie vor die Dienstleistung der Krankenkassen, die einen viel zu geringen Teil der Verpflegsgebühren ersetzen. Ich möchte nun dieses Thema nicht ausweiten und im Detail behandeln. Dazu ist in einer Generaldebatte zu wenig Raum. Ich glaube aber, namens meiner Fraktion hiezu feststellen zu dürfen, daß vom Bund, den Ländern und den Spitalerhaltern ein neuer Weg gefunden werden muß. Sicherlich wird dieser neue Weg auch die Krankenkassen betreffen müssen, was ich ausdrücklich betone. Es kann sich niemand ausschließen. Es ist erfreulich, daß auch der Herr Finanzminister angekündigt hat, daJ3 er dieser Frage im kommenden Jahr sein Hauptaugenmerk widmen wird. Ich darf darauf hinweisen, daß mein Parteifreund Präsident Reiter im vergangenen Jahr diesbezüglich einen konstruktiven Plan entwickelt hat. Wir haben diesen sofort den ,,Reiter-Plan" genannt. Es kommt jedoch nicht so sehr darauf an, wer eine gute Idee oder einen guten Gedanken hat, sondern viel mehr darauf, daß man darangeht, diese guten Ideen zu verwirklichen. Ich darf der Hoffnung Ausdruck geben, ich möchte sogar sagen, daß ich es erwarte, daß der zuständige Referent in der Landesregierung, Herr Landesrat Rösch, in allernächster Zeit konkrete Maßnahmen ergreift. Wir müssen auf diesem Gebiet wieder ins Gespräch kommen. Erst dann werden wir auf Grund konstruktiver Vorschläge, wie sie auch im Reiter-Plan enthalten sind, in unserem Land gemeinsam mit dem Bund und den Spitalerhaltern zu einer Lösung kommen; denn ungelöst darf dieses Problem nicht bleiben. Wer die Not und die Sorge der spitalerhaltenden Gemeinden kennt, weiß, daß wir es hier mit einer Frage zu tun haben, die in allernächster Zeit gelöst werden muß. Ich verweise noch auf einen Punkt in unserem Vorschlag, von dem wir zweifellos alle miteinander noch nicht voll befriedigt sind. Es betrifft die Mittel der Wohnbauförderung, die in diesem Vorschlag auch wieder in den traditionellen Größen aufscheinen. Es ist klar, und ich weiß, daß der Finanzreferent nicht glücklich darüber ist, daß er sie nicht bedeutend verstärken konnte und sie in den traditionellen Großen belasten mußte. Das Jahr 1966 brachte aber eine bemerkenswerte Initiative im Landtag. Es kam zu einer Reform der landeseigenen Wohnbauforderungsfonds in Richtung Subjektförderung. Ich glaube, daß wir hier einen guten und modernen Weg beschritten haben. Im Neuen Jahr wird es nunmehr unsere Aufgabe sein, diese Beschlüsse zu realisieren. Ich bin überzeugt, daß sich der Kollege Buchinger, der sich als Vertreter der jungen Generation gerade auf diesem Gebiet sehr verdient gemacht hat, sicherlich auch noch neue Gedanken einfallen lassen wird, um durch neue Initiativen in der Wohnbauförderung des kleinen Mannes in Niederösterreich etwas zu erreichen. Es muß vor allem der Privatbau, das ist der Bau von Eigenheimen, weit mehr gefördert werden. Ich freue mich, daß der Gedanke des Privateigenheimbaues auch die Zustimmung der zweiten Partei gefunden hat. Wir werden um so leichter zu Lösungen kommen, je mehr wir in den verschiedenen Fragen gemeinsamer Auffassung sind. Wenn ich noch auf einzelne Ansatzposten des Budgets eingehen darf, meine sehr verehrten Mitglieder des Hohen Hauses, möchte ich Sie nicht mit all zu vielen Zahlen belästigen, weil ein Budget immer ein Irrgarten von tausenden Zahlen ist. Der Herr Finanzreferent, aber auch der Herr Berichterstatter, haben schon die wesentlichen Summen aufgezeigt. Das Ausgabevolumen des ordentlichen und außerordentlichen Voranschlages umfaßt nahezu 2,7 Milliarden Schilling. Das ist gegenüber 1966 eine Steigerung von 10,8 Prozent. Die Einnahmen von 2,5 Milliarden Schilling sind wohl um 233,5 Millionen Schilling höher als im Jahre 1966, aber trotzdem ergibt sich ein Abgang von 174 Millionen Schilling. Wir wissen, daß dieser Abganq vor allem im ordentlichen Voranschlag durch Einsparungen oder Mehreinahmen und der Abgang des ordentlichen Voranschlages durch Aufnahme von Darlehen oder Anleihen abzudecken sind. Jedenfalls gibt dieses Budget die reale Hoffnung, daß auch im Jahre 1967 bewährte Maßnahmen fortgesetzt werden können, daß aber auch - und das möchte ich besonders unterstreichen - neue bzw. mehr Förderungsmittel zur Verfügung stehen, so daß gewisse Schwerpunkte der Landespolitik mehr Beachtung finden können als im vergangenen Jahr. Die Arbeiter-Zeitung vom Samstag hat in einem Artikel die Vermutung ausgesprochen, daß der Finanzreferent noch etwas irgendwo auf der Kante liegen haben werde. Sie sprach vom ,,Körberlgeld" des Finanzreferenten. Ein neuer Ausdruck ist damit gefunden worden. Man weicht vom Polster und der Tuchent ab und geht zum Körberlgeld über. Frau Abgeordnete, Sie stimmen sicherlich mit mir überein, daß nur ganz ungeschickte Hausfrauen kein Körberlgeld haben; und geschickte Finanzreferenten haben hoffentlich auch eines, sonst würde es um die Finanzpolitik eines Landes oder einer Gebietskörperschaft schlecht bestellt sein. (Abg. Graf: Höchstens es ist ein Korb!) Wenn dieser Korb dann verteilt wird, können wir uns alle nur darüber freuen. Er kann meines Erachtens gar nicht groß genug sein. Herr Kollege Graf, auch wenn ein großer Korb verteilt werden sollte, könnte darüber nur allgemeine Zustimmung herrschen. In dem Zusammenhang darf ich, weil ich nun meine Ausführungen über den Voranschlag abschließen möchte, in meinem eigenen Namen sowie namens meiner Fraktion dem Finanzreferenten für die Erstellung dieses Voranschlages danken, und auch dafür, daß er durch geschickte Verhandlungen mit allen Regierungsmitgliedern zu einem Ergebnis gekommen ist. Ich bin überzeugt, daß es nicht leicht war, eine Übereinstimmung zu finden, um den Voranschlag zeitgerecht dem Landtag vorlegen zu können. Ich möchte mich heute aber auch bei den zuständigen Beamten, beim beamteten Finanzreferenten, Hofrat Sawerthal, und Herrn Buchhaltungsdirektor Hochstrasser sowie allen ihren Mitarbeitern bedanken, und schließe in diesem Dank unsere tüchtigen Angestellten und Mitarbeiter im Hause, in der eigenen Druckerei und Buchbinderei, die uns den Voranschlag auch heuer wieder in schöner Form überreicht haben, mitein. Meine sehr geehrten Mitglieder des Hohen Hauses! Zum Schluß möchte ich noch zu einigen prinzipiellen Fragen der niederösterreichischen Landespolitik Stellung nehmen. Das Landesbudget ist die Grundlage für die Politik der Landesverwaltung und Landesregierung, die nunmehr unter der Leitung unseres neuen, ich möchte fast sagen jungen Landeshauptmannes Andreas Maurer stehen. Dieses Budget ermöglicht die Bewältigung der Verwaltungsaufgaben, der Aufgaben im Schul- und Erziehungswesen, auf dem Gebiete der Kultur, der Fürsorge, der Volksgesundheit, der Wirtschaftsförderung, des Straßenbaues, des Wasserbaues, des Fremdenverkehres usw. Darüber hinaus harren aber noch andere Aufgaben. Auch darüber ist heute schon von meinem Vorredner in einem eigenen Tagesordnungspunkt gesprochen worden. Wir haben durch den Beschluß, betreffend die Übernahme der Landeshaftung für einen 260 MillionenKredit in der Frage der Landesunternehmungen dazu beigetragen, daß es zu einer Konsolidierung kommen kann. Ich glaube, daß nach vielen Monaten des Kampfes, der auf weiten Strecken von der Parteipolitik diktiert war, nun doch eine Zeit eintreten wird, wo durch unsere gemeinsame Arbeit auch in den Landesbetrieben Ruhe eintreten kann. Die Angestellten, Beamten, Ingenieure bis hinab zum jüngsten Hilfsarbeiter sollen die Sicherheit haben, daß hinter ihrer Arbeit der Wille des Landesgesetzgebers steht, und daß der Landtag von Niederösterreich die Arbeit dieser braven Bediensteten unserer Landesbetriebe zu schätzen weiß. (Beifall bei der ÖVP.) Es ist heute auch darauf hingewiesen worden, welche Fehler in der Vergangenheit gemacht wurden, und daß der Verschuldungsgrad in den Landesgesellschaften sehr hoch ist. Ich habe gerade, als diese Worte gesprochen wurden, in der heutigen Presse geblättert und einen Beitrag gefunden, der besagt, daß der Kärntner Landtag einstimmig die Übernahme einer Bürgschaft des Landes Kärnten für Investitionskredite der Landeselektrizitätsgesellschaft KELAG in der Höhe von 650 Millionen Schilling beschlossen hat: ,,Die KELAG baut ini Mölltal eine Kraftwerksgruppe, die 1,4 Milliarden kosten soll. Die Haftung des Landes soll Eine bessere Ausgangsbasis für die Verhandlungen um die Kredite sichern." Ich erwähne das deshalb, weil wir uns bei Behandlung des Rechnungshofberichtes mit der Frage der Finanzierung von Kraftwerksbauten sehr eingehend beschäftigt haben und auch der Meinung Ausdruck gaben, daß nicht alles, was der Rechnungshof diesbezüglich festgestellt hat, die unbedingte Anerkennung verdient. Wirtschaftsfachleute und vor allem Energiefachleute wissen, daß der Verschuldungskoeffizient, gerade bei der Energiewirtschaft ganz anders betrachtet werden muß als bei allen anderen industriellen Unternehmungen. Es ist gerade diese Meldung von der KELAG ein deutlicher Beweis, daß auch in der Vergangenheit auf diesem Gebiete in den niederösterreichischen Landesgesellschaften richtig geurteilt worden ist, und daß die Maßnahmen für Neuinvestitionen richtig gewesen sind. Sie finden ihre Bestätigung gerade in der Maßnahme in Kärnten, das ja eine sozialistische Mehrheit hat. Ich möchte noch einmal sagen, daß es nun hoffentlich möglich sein wird, auf dem Gebiete der Landesgesellschaften zu einer ruhigen sachlichen Entwicklung zu kommen. Über Budgetziffern hinaus, meine verehrten Damen und Herren, scheint es mir aber notwendig zu sein, daß das, was ich vorhin als den Verwaltungsstil Hartmanns bezeichnet Weiterführung der schon erarbeiteten Konzepte und Ausdehnung der Arbeit auf andere Gebiete. Wir brauchen, wie es Hartmann begonnen hat, ein Konzept für die niederösterreichische Zukunft. Zu diesem niederösterreichischen Konzept für die Zukunft gehört die neue Bauordnung für Niederösterreich. Ich darf der Hoffnung Ausdruck geben, daß die Beamten des zuständigen Referates dem Hohen Landtag sehr bald den Entwurf vorlegen werden, auf den wir schon so lange warten. Wir brauchen ebenso recht bald ein Gesetz für die niederösterreichische Raumplanung. Das ist dann ein ganz bedeutender weiterer Schritt zu einem Konzept für die niederösterreichische Zukunft Herr Abg. Präsident Sigmund hat mit Recht auf die Tagung der Sozialistischen Partei in Krems verwiesen, wo man sich nunmehr auch entschlossen hat, sich mit einer weiteren Konzeptsplanung zu beschäftigen, man hat auf Seiten der Sozialisten begonnen, dazu einen Beitrag zu leisten, den wir begrüßen. Wenn wir gemeinsam an solchen modernen niederösterreichischen Konzepten arbeiten, kann das nur für das ganze Land vorteilhaft sein. Ich möchte abschließend dazu noch einmal sagen, man spricht in Amerika, wenn ein neuer Präsident kommt, oder wenn das Lebenswerk eines Präsidenten betrachtet wird, von der sogenannten Präsidentenadministration, also von der Administrationstätigkeit eines Kennedy, einer Kennedy-Administration oder einer Johnson-Administration. Es wird diese Art der Verwaltungstätigkeit immer wieder geprägt von starken Persönlichkeiten - und Hartmann war eine solche überragende Persönlichkeit; - er hat ein solches Konzept einer neuen Administration entwickelt, und es ist erfreulich, daß sein Nachfolger, Herr Landeshauptmann Maurer, sich schon in seiner ersten Rede ausdrücklich dazu bekannt hat, dieses Konzept einer weit vorausschauenden niederösterreichischen Arbeit weiterzuführen. Ich möchte noch einige Fragen behandeln, die für Niederösterreich in diesem und in den nächsten Jahren von Bedeutung sind. Der weitere Ausbau der Südautobahn ist ein solches Problem. Wir sind davon überzeugt, daß die Trasse über das niederösterreichische Wechselgebiet keine Frage des Ehrgeizes eines Bundeslandes ist und keine Frage einer Konkurrenzierung der Auffassung eines benachbarten Bundeslandes. Wir glauben, daß die Wirtschaftlichkeit der kürzeren Streckenführung, also ein sehr sachliches Argument, die Grundlage für die Entschließung des Bundes geben muß; wir geben der Hoffnung Ausdruck, daß es der Maurer-Administration - wenn ich so sagen darf - gelingen möge, sehr bald klare Entschlüsse von Seiten des Bundes auf diesem Gebiete herbeizuführen. Ich verweise auf die Notwendigkeit – ich wiederhole, was ich schon vor ein oder zwei Jahren gesagt habe - der Errichtung weiterer Donaubrücken, um die beiden Landeshälften Nord und Süd wirtschaftlich enger zu verbinden. Ich -möchte dazu auch prinzipiell etwas sagen. Ich bin der Auffassung, daß bei der Erbauung weiterer Donaubrücken jene Gebiete den Vorrang haben müssen, die noch keine Brücke besitzen. (Beifall bei .der OVP.) Ich glaube, daß es auch hier einer gemeinsamen Auffassung bedarf, um jene Voraussetzungen zu schaffen, daß Gebiete, die bisher über eine Verbindung zwischen Nord und Süd noch nicht verfügen, in erster Linie Berücksichtigung finden, weil das auch für die wirtschaftliche Entwicklung des Hinterlandes von entscheidender Bedeutung ist. Die rege Zwischendebatte beweist mir, daß ich annehmen darf, sogar in dieser Formulierung die Anerkennung beider Teile des Hauses zu finden. Das Jahr 1967 wird noch eine sehr wichtige Frage zur Debatte,stellen und zwar die Lösung des Streitfalles zwischen NEWAG und BEWAG, wenn sie wollen, zwischen Niederösterreich und dem Burgenland. Hier hat ein Höchstgericht gesprochen, und ich glaube, in einem Rechtsstaat müssen solche Gerichtsentscheidungen anerkannt und entsprechend beachtet werden. Auch dazu wieder ein versöhnliches Wort meine sehr verehrten Damen und Herren. Das Zweite Verstaatlichungsgesetz spricht sehr deutlich aus, daß die jeweiligen Landesgesellschaften die Alleinversorgung mit elektrischer Energie im Bereich des jeweiligen Bundeslandes haben, Der Streit über die Ablösung oder die Rückgabe niederösterreichischen Vermögens durch das Burgenland ist nicht zuletzt auch mit der Frage verbunden, ob es gelingen wird, daß zwischen Wien und Niederösterreich Übereinstimmung gefunden wird: daß nämlich der niederösterreichischen Landesgesellschaft, also die NEWAG, die Betreuung des gesamten niederösterreichischen Landesgebietes zusteht. Noch immer werden 2/5 des gesamten Stromversorgungsgebietes in Niederösterreich durch die Wiener Landesgesellschaft, durch die Wiener Elektrizitätswerkegesellschaft, versorgt. Ich hoffe, daß die schon vor Jahren begonnenen Verhandlungen, auch zwischen den Bundesländern Wien und Niederösterreich im kommenden Jahr intensiv fortgesetzt werden. Dann könnte für alle Beteiligten ein befriedigendes Gesamtkonzept geschaffen werden. Eines ist jedenfalls sicher, Niederösterreich darf nicht das einzige Bundesland bleiben, für das die Bestimmungen des Zweiten Verstaatlichungsgesetzes auf diesem Gebiete keine Gültigkeit haben. Darüber sind wir uns glaube ich einig. (Beifall bei der ÖVP.) Das in Ablauf begriffene Jahr brachte auch die Verlegung des Ergänzungskommandos von Niederösterreich von Wien-Breitensee nach St. Pölten, wodurch ebenso wie durch die Erbauung des neuen Wirtschaftsförderungsinstitutes, WIFI, für Niederösterreich in St. Pölten zweifellos die Bedeutung dieses Zentralraumes St. Pölten-Krems besonders unterstrichen wird. Ich möchte von dieser Stelle aus dem Bundesminister für Landesverteidigung, Dr. Prader, danken, daß er sich nun entschließen konnte und es nach dem 6. März durchgesetzt hat, daß dieses Militärkommando von Wien nach Niederösterreich verlegt worden ist. Es ist aus vielerlei Gründen ein Vorteil für Niederösterreich, das wollen wir unterstreichen. (Beifall bei der ÖVP.) Vorige Woche hat Herr Landeshauptmann in Anwesenheit der Mitglieder del: Landesregierung, der Präsidenten, der Klubobmänner und hoher Beamter, hohen Offizieren des österreichischen Bundesheeres hohe Auszeichnungen des Landes Niederösterreich verliehen. Wir haben durch die Anwesenheit so vieler prominenter Verantwortlicher des Landes Niederösterreich mitunterstrichen, daß wir uns der Bedeutung des Bundesheeres bewußt sind. Ich möchte so wie mein verehrter Herr Vorredner dankbar an die vielen Offiziere, Unteroffiziere, Chargen und Mannschaften des Bundesheeres, vor allem an unsere tüchtige Pioniertruppe, die leider auch heuer wieder bei dem notwendigen Einsatz bei den Hochwasserkatastrophen zur Verfügung stehen mußten, erinnern. Auch hier ist gemeinsam mit den Männern der Feuerwehr, des Rettungswesens und tausenden Freiwilligen, die in keiner Organisation standen, die aber aus dem Geist der Nächstenliebe heraus mitangepackt haben, als das Gut des Nächsten in Gefahr war, eine Aufgabe gelöst worden. Ich möchte mich diesem Dank an die Exekutive, an die Feuerwehren, das Rettungswesen, besonders aber an die braven Soldaten unseres jungen österreichischen Bundesheeres vollinhaltlich anschließen. (Beifall im ganzen Hause.) Meine sehr verehrten Mitglieder des Hohen Landtages, ich habe bei der Behandlung der Verlegung des Militärkommandos auf den 6. März verwiesen. Es geschah auch durch den Herrn Vorredner. Der 6. März 1966 brachte bei der Nationalratswahl der Österreichischen Volkspartei auf der Bundesebene die absolute Mehrheit. Es gab längere Verhandlungen, es kam zu einer Regierungsbildung, die keine Wiederholung der Koalition brachte. Meine sehr verehrten Mitglieder des Hohen Landtages, es wäre falsch heute festzustellen, daß die Koalition versagt habe; in den ersten Jahrzehnten der Zweiten Republik hat das Zusammenwirken der beiden großen Parteien die Voraussetzungen geschaffen, daß es zum Wiederaufstieg Österreichs gekommen ist. Man muß aber auch hinzufügen, (Zwischenruf Abg. Dr. Brezovsky) - Aber Herr Dr. Brezovsky, ich habe Sie schon genannt - man muß ebenso beifügen, daß sich die Koalition, weil sie gewisse Alters- und Abnützungserscheinungen gezeigt hatte, zur Lösung verschiedener Fragen, die schon längst einer Lösung bedurft hätten, nicht mehr aufraffen konnte. Studieren Sie das Beispiel in England in den letzten Monaten! Beachten Sie, was sich jetzt in Deutschland entwickelt! (Zwischenrufe. Präsident gibt das Glockenzeichen.) Beachten Sie die Entwicklung in verschiedenen anderen europäischen Staaten. Es konnte halt die Koalition die innere Kraft nicht aufbringen, auch unpopuläre Maßnahmen zu setzen. Eine Regierung muß hin und wieder den Mut zu unpopulären Maßnahmen haben, wenn sie an eine Zukunft denkt, die sie für die gesamte Bevölkerung verantworten muß. Es ist nicht immer so, daß man von den Regierenden verlangt, daß sie immer nur verteilen. Es ist schwierig, wenn dann nachher eine Entwicklung einsetzt, die zum Schaden für das ganze Volk wird; die vor allem zum Schaden der vielen kleinen Steuerzahler und der vielen kleinen Sparer führt, wenn die Währung in Gefahr gerät, oder wenn die Ersparnisse wieder einmal in Gefahr geraten, verloren zu werden. Da ist es notwendig, zum richtigen Zeitpunkt den Mut zu haben, hie und da auch eine Maßnahme zu setzen, die am Anfang unpopulär ausschauen mag, die sich aber in der Rückschau, zu einem späteren Zeitpunkt als das notwendige Heilmittel für eine gesunde Entwicklung der gesamten Volkswirtschaft zeigen wird. (Beifall bei der ÖVP.) Dieses neue System auf der Bundesebene, dieses Wechselspiel zwischen Mehrheit mit Mehrheitsregierung und kontrollierender Opposition, wie es in den westlichen Demokratien immer üblich war und üblich ist, hat zweifellos auch in Österreich zu einer Verschärfung der innerpolitischen Auseinandersetzungen geführt. Erst in der letzten Minute der letzten Parlamentssitzung vor Weihnachten ist auch dort, dank der Klugheit des ersten Präsidenten des Nationalrates. Dr. Maleta, die Ruhe und der Weihnachtsfriede eingekehrt. Wir wollen aber der Hoffnung Ausdruck geben, daß das nicht nur ein Weihnachtsfriede ist und nicht nachher wieder zur Entfachung zügelloser Leidenschaften führt. Diesen Wellenschlag, diese Härte innenpolitischer Auseinandersetzungen haben wir zweifellos auch in diesem Hause zu spüren bekommen. Der Wunsch der ÖVP am Ende dieses Jahres 1966 und an der Schwelle eines neuen Jahres wäre der, daß über allen Differenzen, über allen Meinungsverschiedenheiten zwischen uns das Verantwortungsbewußtsein für Niederösterreich steht; daß wir immer eine Politik betreiben, die wir vor der gesamten Bevölkerung verantworten können, eine Politik für alle Landesbürger in Niederösterreich. Wenn ich vor allem an jene Mitbürger, die in den Jahren 1945 und 1946 in Niederösterreich geboren wurden, also an die junge niederösterreichische Generation denke, die nunmehr auch das aktive Wahlrecht erreicht hat, die bei allen weiteren Wahlen die zukünftige Entwicklung unseres gemeinsamen Bundeslandes Niederösterreich mitbestimmen wird, so mochte ich daran erinnern, daß diese Jugend ohne Belastung der Vergangenheit, unbelastet von Ressentiments ist, die da und dort noch in Österreichs Lagern vorhanden sein mögen. Das ist das Tragische des Alters, daß eben auch die Schattenseiten der Vergangenheit mitgeschleppt werden. Diese junge Generation Niederösterreichs ist aber eine Generation ohne diese tragischen Ressentiments, die die österreichische Politik in den vergangenen Jahrzehnten gezeichnet hat. Ich glaube, es läge im Interesse dieser jungen Generation, wenn wir eine Politik fänden, die möglichst selten in die Vergangenheit zurückblickt, aber immer wieder den Blick in die Zukunft richtet, in die Zukunft, in der diese jungen Menschen von heute leben werden. In diesem Sinne wollen Sie den Wunsch des Sprechers der ÖVP auffassen. In dieser Gesinnung geben wir von der ÖVP diesem neuen Landesbudget auch unsere Zustimmung (Beifall bei der ÖVP.) PRÄSIDENT WEISS: Die Rednerliste zur Generaldebatte ist erschöpft und damit die Generaldebatte beendet. Der Herr Berichterstatter hat das Schlußwort. Berichterstatter Abg. ANZENBERGER: Ich verzichte. PRASIDENT WEISS: Ich unterbreche die Sitzung bis 14 Uhr. (Unterbrechung der Sitzung um 12,57 Uhr.) PRÄSIDENT WEISS (um 14 Uhr 3 Minuten). Ich nehme die Sitzung wieder auf. Ich bitte das Hohe Haus, in die Spezialdebatte einzugehen. Ich ersuche jene Mitglieder des Hauses, welche für das Eingehen in die Spezialdebatte sind, die Hand zu erheben. (Geschieht.) Danke, angenommen. Ich beabsichtige, bei der Spezialdebatte die Beratung und Beschlußfassung des ordentlichen Voranschlages zu den Gruppen 0 und 2 bis 9, des Gesetzentwurfes über die Einhebung einer Landesumlage für das Jahr 1963 sowie des Dienstpostenplanes 1967 unter einem abzuführen und nach Verabschiedung des ordentlichen Voranschlages, des Gesetzentwurfes über die Einhebung einer Landesumlage für das Jahr 1967 und des Dienstpostenplanes 1967, über den Voranschlag des Landes Niederösterreich für das Jahr 1967 als Ganzes hinsichtlich Erfordernis und Bedeckung und auch über den Antrag des Finanzausschusses zum Voranschlag Punkt 1 bis Punkt 14, Punkt 16, 17 und 18 sowie Punkt 15 im Wortlaut des Gesetzes abstimmen zu lassen. Bei der Abstimmung über die einzelnen Gruppen des Voranschlages beabsichtige ich, zunächst über allfällige Abänderungs- oder Zusatzanträge zu den beiden Teilen des Voranschlages 1967, dann über die Gruppe selbst, und zum Schluß über allfällige zu der in Beratung gestandenen Gruppen eingebrachte Resolutionsanträge abstimmen zu lassen. Ich ersuche den Herrn Referenten, Abg. Anzenberger, zu Gruppe 0, Landtag und Allgemeine Verwaltung, ordentlicher Voranschlag und außerordentlichen Voranschlag, zu berichten. Berichterstatter Abg. ANZENBERGER: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe Ihnen über die Gruppe 0 zu berichten: Die Gruppe 0, Lindtag U. allgemeine Verwaltung, weist ordentliche Ausgaben im Betrage von S 583,644.000 aus, denen Einnahmen von S 39,469.000 gegenüberstehen. Es ergibt sich daher ein Nettoerfordernis von S 544,175.000. Diese Gruppe enthält die Ausgaben und Einnahmen soweit sie den Landtag, die Landesregierung, das Amt der Landesregierung, (Zweiter Präsident Sigmund übernimmt den Vorsitz.) die Bezirkshauptmannschaften, besondere Verwaltungsbehörden, die Gebarung mit den Ruhe- und Versorgungsgenüssen und sonstige in diesen Rahmen fallende Aufwendungen betreffen. Die Ausgaben dieser Gruppe betragen 22,8 Prozent des Gesamtaufwandes, während sich die gleiche Verhältniszahl im Vorjahr mit 23,3 Prozent bezifferte. Die Ausgabensumme der Gruppe 0 weist gegenüber dem Vorjahre eine Erhöhung um rund 67,3 Millionen Schilling auf. Während der Personalaufwand sich um rund 61,6 Millionen Schilling erhöht, steigt der Sachaufwand um rund 5,7 Millionen Schilling. Die Steigerung des Personalaufwandes ist auf die Auswirkung des Beschlusses der Landesregierung vom 10. Mai 1966 zurückzuführen, wonach die Gehaltssätze der Landesbeamten und Landesvertragsbediensteten vorbehaltlich einer endgültigen gesetzlichen Regelung erhöht wurden. Im Sachaufwand ergeben sich zunächst Mehrausgaben durch die Neuaufnahme von Voranschlagsansätzen sowie durch die Überstellung des Voranschlagsansatzes 01-632, Beiträge an Gemeindevertreterverbände, von 2,5 Millionen Schilling aus der Gruppe 9. Ins Gewicht fallende Erhöhungen ergaben sich noch beim Amtssachaufwand beim Amt der Landesregierung, bei den Bezirkshauptmannschaften, bei der Agrarbehörde sowie beim Abgang der Grundsteuereinhebungsämter. In Wegfall gekommen sind der Unterabschnitt 021, Verbindungsstelle der Bundesländer mit rund 1 Million Schilling, sowie die Ansätze ,,Notstandsunterstützungen anläßlich der Hochwasserkatastrophe 1965", Subvention an den Verband der Kriegsblinden Österreichs zum Bau eines Heimes, Errichtung eines Julius Raab-Denkmales und Kosten der Landtagswahl 1964. Die Einnahmenseite zeigt eine Erhöhung um rund 5,1 Millionen Schilling. Diese Steigerung ist hauptsächlich auf die höhere Präliminierung der Pensionsbeiträge, der Gehalts- und Pensionsvorschußersätze und von Bezugsersätzen zurückzuführen. Eine Reihe von Voranschlagsansätzen dieser Gruppe soll aus gebarungstechnischen Gründen als gegenseitig deckungsfähig erklärt werden. An außerordentlichen Ausgaben sind in der Gruppe 0 2,285.000 Schilling vorgesehen. Ich ersuche den Herrn Präsidenten zu der Gruppe 0 die Verhandlungen einzuleiten. ZWEITER PRÄSIDENT SIGMUND: Zum Worte Wort gelangt Herr Landeshauptmannstellvertreter Dr. Tschadek. Landeshauptmannstellvertreter Dr. TSCHADEK: Herr Präsident! Hoher Landtag! Sowohl in der Ausschußdebatte als auch in der Generaldebatte wurden Gemeindefragen von den Rednern herangezogen. Ich glaube, daß die Gemeinden ein Anrecht haben, wenn man in der Budgetdebatte sich mit ihren besonderen Wünschen und Anliegen auseinandersetzt. Wir haben in der Ausschußsitzung gehört, daß wegen der neuen finanziellen Belastungen, die den Gemeinden durch übertragene Verwaltungsagenden des Bundes erwachsen sind, große Sorgen bestehen. Herr Präsident Reiter und andere Abgeordnete haben darauf hingewiesen, daß das Staatsbürgerschaftsevidenzgesetz zunächst einmal den Gemeinden neue empfindliche Lasten auferlegt und daß eine Abgeltung erst viel später erfolgen soll. Man fragt sich nicht, woher die Gemeinden die Mittel aufbringen sollen, um diesen Zeitraum zu überbrücken. Wir haben es wiederholt erlebt, daß große und entscheidende Gesetze beschlossen wurden, ohne daß man sich mit der finanziellen Auswirkung auf dem Gemeindesektor auseinandergesetzt hat. Wenn dann Schwierigkeiten in der Durchführung entstehen, soll man nicht den Gemeinden die Schuld geben. Man ist vielmehr verpflichtet, alles zu tun, um die Gemeinden in die Lage zu versetzen, den Aufgaben gerecht zu werden, die ihnen durch Bundesgesetzgebung und manchmal auch durch Landesgesetzgebung auferlegt werden. Die Gemeinden - wo immer man hinkommt - haben heute im wesentlichen mit den gleichen Sorgen zu kämpfen. Es ist die Sorge um den Schulbau, die Sorge um die Straße, die Sorge um Wasserleitung und Kanalisation. Das sind die kommunalen Schwerpunkte, die kommunalpolitischen Aufgaben, die in Zukunft unter allen Umständen gelöst werden müssen, wenn Niederösterreich nicht nur nach der Gemeindezusammenlegung kein Land der Kleinstgemeinden mehr sein soll, sondern wenn Niederösterreich darüber hinaus ein Land der modernen Gemeinden sein will. Ich glaube, wir müssen doch alle anstreben, daß in unseren Städten, Märkten und Dörfern der Geist, der beute die Wirtschaft, der heute die Kultur, der heute das Leben bestimmt, Einzug nimmt, und daß wir nicht rückständig bleiben in einem Fortschritt, der in raschem Tempo sich in der anderen Welt, aber auch in den anderen Bundesländern vollzieht. Ich muß daher immer wieder darauf hinweisen, daß die Frage der Gemeindefinanzen eine Kernfrage für alle ist, nicht nur für die Kommunalpolitiker und Bürgermeister, sondern meiner Meinung nach für alle Verantwortlichen. Denn wenn man immer wieder darauf verweist, daß die Gemeinden die Grundzelle des Staates, die Grundzelle der Demokratie sind, muß man diesen Grundzellen die Lebenszufuhr geben, die sie brauchen. Jede Krankheit in einem Organismus ist eine Krankheit von Zellen; wenn Zellen kranken und zerfallen, dann beginnt der Gesamtorganismus rein biologisch in Gefahr zu kommen. So ist es aber nicht nur im menschlichen Organismus, so ist es auch im Organismus eines Landes und eines Staates. Ich habe wiederholt auf Gemeindetagen und Konferenzen und bei anderen Reden darauf hingewiesen, daß man der Gemeindepolitik ein erhöhtes Augenmerk zuwenden soll. Ich glaube, daß ich das Recht und die Pflicht habe, auch heute zu sagen: Stehen wir alle zusammen, um eine gute Kommunalpolitik in Niederösterreich sicherzustellen. Ich weiß schon, daß die Dinge nicht leicht sind, ich kenne die Sorgen, die herangetragen werden, wenn es gilt, die Bedarfszuweisungen zu verteilen. Ich weiß, daß der Fremdenverkehr an die Gemeinden Anforderungen stellt, daß die Gemeinden heute weit über ihre sogenannten Pflichtaufgaben hinaus einem Wirkungsbereich haben, daß sie ihn haben müssen, wenn unsere Bemühungen auf Landesebene wirtschaftspolitisch und fremdenverkehrspolitisch Erfolg haben sollen. Man soll also diese Dinge eindeutig und klar feststellen, damit wir mit dem gefunden, richtigen und realen Blick für die Aufgaben der Kommunalpolitik auch in die Aufgaben unserer Landespolitik hineinsehen. Der Herr Abgeordnete Stangler hat in seiner Budgetrede - gestatten Sie, daß ich darauf kurz zurückkomme - allgemein-politische Betrachtungen angestellt über die politische Situation in Osterreich vor dem 6. März 1966 und nachher. Er hat erklärt, die Koalition war an und für sich nicht schlecht, sie hätte Jahre hindurch ihren Beitrag zum Ausbau des Landes geleistet, aber sie hätte in letzter Zeit die Probleme, die an sie herangetragen wurden, nicht mehr meistern können. Gestatten Sie, daß ich auch eine kurze politische Bemerkung dazu mache. Ich glaube, da6 die Koalition in der letzten Zeit nicht besser und nicht schlechter war, als sie im Jahre 1945 und in den vergangenen 20 Jahren gewesen ist. Dem Systeme bleiben immer gleich, es versagt weder die Demokratie, wenn irgendetwas nicht so geht, wie es gehen soll, noch die Koalition, wenn sie ihre Aufgaben nicht erfüllt, sondern es versagen die Demokraten, und es versagen diejenigen führenden Persönlichkeiten, die für die Koalition verantwortlich sind Politik ist nun einmal keine Wissenschaft im luftleeren Raum, Politik wird von Menschen und für Menschen gemacht. Politik wird betrieben mit den menschlichen Stärken und menschlichen Schwächen. Wenn ein System nicht mehr funktioniert, dann frage ich nicht ob das System schlecht war, denn ich frage mich, ob die Menschen gut waren, die dieses System hätten verantwortlich handhaben sollen. Sehen Sie, wenn der Herr Abgeordnete Stangler sich an eine Rede des Herrn Landtagspräsidenten Dr. Stemmer in seinen Ausführungen angeklammert hat und meinte, er unterscheidet sich von Dr. Stemmer, weil dieser nicht den Mut habe, utopisch in die Zukunft zu blicken, so will ich etwas anderes tun. Auch ich will mich an eine Rede halten, die auch ein politischer Gegner von uns im Wiener Rathaus gehalten hat, und zwar an die Rede, die der Herr Unterrichtsminister a. D. und Vizebürgermeister der Stadt Wien Dr. Drimmel in der Budgetdebatte gehalten hat, und die ein flammendes Bekenntnis zum besseren System der Koalition gegenüber der monokoloren Gangart von heute gewesen ist. (Beifall bei der SPÖ.) Herr Dr. Drimmel war .- und ich bin jahrelang rieben ihm auf der Regierungsbank gesessen - immer ein sehr harter Gegner, aber er war auch immer ein sehr fairer Gegner. Man konnte sich mit ihm sachlich auseinandersetzen, man konnte mit ihm einen gemeinsamen Weg finden; es ist ja zuletzt dieser Tatsache zuzuschreiben, daß wir die Schulgesetze im Jahre 1962 bekommen halsen. Ich glaube nicht, daß dieses Gesetzeswerk heute entstehen könnte. Wenn man diese Feststellungen machen kann, dann sieht die Problematik doch etwas anders aus, als sie hier gezeichnet wurde. Sicher, man kann die Demokratie so betreiben, daß eine Mehrheitspartei allein regiert und eine Minderheit die Opposition darstellt, und es kann zwischen Opposition und Regierung ein fruchtbares Zusammenwirken bestehen, das ist durchaus möglich. Dazu gehört aber der gute Wille der Mehrheit, die Minderheit zu hören, sie zu achten, sie nicht vor vollendete Tatsachen zu stellen und den Versuch zu unternehmen, mit ihr zu einer konstruktiven Politik zu gelangen. Denn wenn man sich einmal trennt in Oppositions- und Regierungspartei, dann trägt die Verantwortung für die Politik die Mehrheit. Das möchte ich mit aller Deutlichkeit sagen. Wir in Niederösterreich tragen diese Verantwortung gemeinsam, ich bekenne mich zu dieser gemeinsamen Verantwortlichkeit. Wir werden sie aber nur solange gemeinsam tragen können, als es eine Politik miteinander und nicht eine Politik gegeneinander ist, eine Politik mit uns und nicht eine Politik gegen uns. Wenn man sich auf England und andere Staaten beruft, ja die Geschichte dieser Länder ist eben eine andere. England hat die älteste demokratische Tradition der Welt überhaupt, und es hat keinen Faschismus und auch keinen Bürgerkrieg gekannt. In England ist man jederzeit bereit, von der Mehrheit auf die Minderheit zu wechseln oder umgekehrt und damit das System voll zur Geltung kommen zu lassen. Wir haben diese demokratische Tradition noch nicht, und es fällt uns - psychologisch vielleicht begreiflich - viel schwerer, Positionen, die wir haben, aufzugeben. Das gilt vor allem für eine Partei, die in diesem Land immerhin bis jetzt ständig die stärkere Partei gewesen ist. Wenn daher in dem Spiel Opposition - Regierungspartei der Spielraum, der das Kräfteverhältnis unterscheidet, sehr klein ist und diese Gruppen sehr nahe beieinander liegen, dann gibt es nur zwei Möglichkeiten, um das Schiff sicher zu steuern: Entweder man schaltet die starke Minderheit aus und verläßt die Demokratie - aber dann folgt der Sturm auf dem Meer, der das Schiff zum kentern bringt -, oder man setzte sich mit dieser starken Minderheit in der Erkenntnis an einen Tisch, daß nur beide zusammen das ganze Volk und den ganzen Staat repräsentieren. Das sind die beiden Möglichkeiten. Wenn der Herr Vizebürgermeister Dr. Drimmel erklärt hat, das System in England mag dort gut sein, aber das System in der Schweiz habe sich ebenso bewährt und kenne nur ein Miteinander und kein Gegeneinander, dann möchte ich sagen, daß die Verhältnisse in Usterreich, in Bezug auf seine innerstaatliche Stellung, auf seine Neutralität, seine Größe und wirtschaftliche Struktur viel ähnlicher den Verhältnissen in der Schweiz als den Verhältnissen in England sind. Wenn wir also eine Orientierung auf die Schweizer Erfahrungen erreichen könnten, wäre das meiner Überzeugung nach ein sehr guter politischer Dienst, den wir unserem Volk erweisen könnten. Der Herr Vizebürgermeister Drimmel hat sich auch damit auseinandergesetzt, ob zwischen dem demokratischen Sozialismus und, wie er sagt, dem Christentum genügende Berührungspunkte gegeben sind. Es gibt Menschen, die glauben, man könnte diese beiden Systeme nach dem Grundsatz der Koexistenz nebeneinanderstellen. Ich, meine Damen und Herren, glaube, das wäre zu wenig. Die bloße Koexistenz kann nicht ausreichen. ES sind alle Voraussetzungen vorhanden, um zwischen dem christlichen Humanismus und dem demokratischen Sozialismus, der voll von humanistischem Geist durchdrungen ist, nicht nur eine Koexistenz, sondern eine Kooperation zu finden. (Beifall bei der SPÖ.) Die Bestrebungen, eine solche Kooperation zu finden, liegt heute nicht nur bei uns. Ich befinde mich in bester christlicher Gesellschaft, wenn ich mich auf die Notwendigkeit solcher Bemühungen berufe. Warum, meine Damen und Herren, habe ich diesen Ausflug in die große Politik gemacht? Ich bin nämlich der Meinung, daß gerade bei der Gemeindepolitik der Anknüpfungspunkt für das Verständnis zur demokratischen Zusammenarbeit vorhanden ist. Was jeder kleine Bürgermeister weiß, daß es in einer Gemeinde am besten dann geht, wenn man nicht streitet, sondern wenn man sich findet, wenn man sich nicht auseinaderredet, sondern wenn man sich zusammenredet; was jeder kleine Bürgermeister als Voraussetzung für das glückliche Gedeihen seiner Gemeinde erkennt, das sollen auch wir hier im Lande erkennen und zur Maxime unserer Landespolitik machen. Das sollen wir auch in der Bundespolitik erkennen, damit wir wieder zu einem Weg gelangen, der es allen Österreichern möglich macht, gemeinsam mit den gleichen Zielen in die Zukunft zu gehen, mit der gleichen Liebe und Treue, auch wenn sich die Methoden unterscheiden. Wir wollen die demokratische Differenz der Meinungen, wir wollen keine monocolore Gesinnung in diesem Lande. Ich stehe auE dem Standpunkt, daß nicht die Rasenfläche, die einheitlich grüne, das Schöne am Frühling ist, sondern die unregelmäßige bunte Wiese, in der alle Blumen erblühen können, welche Farbe immer sie haben. Rasen ist Diktatur, die blumige Wiese ist Freiheit und Demokratie. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sollen einen Weg gehen, der den Österreichern, den Niederösterreichern und uns allen zusammen sagt: Wir haben unsere Überzeugung, aber wir haben auch eines, was uns immer wieder zum Zusammenstehen, zwingen muß: Wir haben eine gemeinsame Geschichte, einen gemeinsamen Staat und ein gemeinsames Vaterland! (Beifall bei der SPÖ.) ZWEITER PRÄSIDENT SIGMUND: Zum Wort gelangt Herr Abg. LUDWG. Abg. LUDWIG: Sehr verehrter Herr Präsident! Meine geehrten Damen und Herren! Bevor ich mich mit der Gruppe 0 des Voranschlages 1967 beschäftige, möcht ich ganz kurz auf die Ausführungen des Herrn Präsident Sigmund bei der Generaldebatte eingehen. Der Herr Präsident Sigmund hat in der Generaldebatte auch über die Personalvertretungswahlen der niederösterreichischen Landesbediensteten 1966 gesprochen und hat das Ergebnis dieser Wahl als ähnlich einem Wahlergebnis in einer Volksdemokratie bezeichnet. Meine Damen und Herren! Ich möchte daher allen Mitgliedern des Hohen Hauses das Gesamtergebnis dieser Wahlen noch einmal ganz kurz in Erinnerung bringen. Im gesamten Landesdienst waren 11.361 Bedienstete wahlberechtigt. Abgegeben wurden 10.803 gültige Stimmen. Von diesen erhielten der ÖAAB 9896 und die SPÖ 907 Stimmen. Diese Wahlen wurden in allen Dienststellen des Landes Niederösterreich, nämlich in 217 Landesdienststellen, durchgeführt. Es waren insgesamt 661 Mandate in die DienststellenPersonalvertretungen zu vergeben. Von 661 Mandaten erhielt der ÖAAB 649 und die SPÖ 12 Mandate. Da Sie dieses Wahlergebnis immer wieder herausgreifen, möchte ich auch ganz kurz darauf zu sprechen kommen, wieso es überhaupt .zu diesem Wahlergebnis bei den zweiten Personalvertretungswahlen am 11. und 12. Oktober 1966 gekommen ist. Sie alle meine Damen und Herren, können sich an die ersten Personalvertretungswahlen, welche am 16. und 17. Oktober 1962 abgehalten wurden, erinnern. Die Sozialisten haben in der Presse und auch sonst immer wieder betont, sie werden bei den Personalvertretungswahlen nur mitwählen, um nachher eine Handhabe für deren Anfechtung zu haben. Diese Wahlen wurden auch in der Folge von den Sozialisten angefochten. Ich glaube aber, daß diese Handlungsweise von sämtlichen Beidiensteten, ob sie nun der ÖVP oder der SPÖ angehörten, nicht gut aufgenommen wurde, denn die Bediensteten, auch die der sozialistischen Fraktion, haben immer wieder zum Ausdruck gebracht, daß sie für die soziale Besserstellung der Bediensteten mitarbeiten möchten, dies aber nicht dürften. Es kam nun zur Ausschreibung der zweiten Personalvertretungswahlen der niederösterreichischen Landesbediensteten, denn auf Grund der Personalvertretungsbestimmungen war eine vierjährige Funktionsperiode vorgesehen. Die Sozialisten wurden zu den zweiten Personalvertretungswahlen wieder eingeladen; zwischen der Fraktion christlicher Gewerkschafter, dem ÖAAB, und den sozialistischen Gewerkschaftern wurde ein Wahlübereinkommen geschlossen, aus dem hervorging, daß die Sozialisten bei den zweiten Personalvertretungswahlen nicht nur mitwählen, sondern auch mitarbeiten werden. Ich glaube, daß seitens des ÖAAB den Kollegen der sozialistischen Fraktion ein weitgehendes Entgegenkommen gezeigt wurde. Erst am 15. Dezember 1966 hat die konstituierende Sitzung der Zentralpersonalvertretung stattgefunden. Wie Sie wissen, hat das Wahlergebnis in die Zentralpersonalvertretung 18 Mandate dem ÖAAB und der sozialistischen Fraktion 1 Mandat gebracht. Auf Grund der Mandatsanzahl würden die Sozialisten in keinem Ausschuß der Zentralpersonalvertretung vertreten sein. Wir wollen aber auch hier zum Ausdruck bringen, daß sie die Möglichkeit haben sollen, in den wichtigen Ausschüssen mitzuberaten und mitzuverantworten. Je ein sozialistischer Kollege wurde daher in die Ausschüsse, wie zum Beispiel Hoheitserwaltung, Anstalten und Betriebe sowie Straßenverwaltung hineingewählt. Es ist also nicht ganz verständlich, warum der Herr Präsident Sigmund auf volksdemokratische Methoden anspielt. Ich glaube, daß wir, wenn dies beabsichtigt wäre, den Vertretern der sozialistischen Fraktion diese Benefizien nicht einräumen würden. Die Ausführungen des Herrn Präsidenten Sigmund dürften auch in einem gewissen Widerspruch zu Iden von Herrn Landeshauptmannstellvertreter Tschadek kurz nach den Personalvertretungswahlen abgegebenen Erklärungen stehen. Denn in der Arbeiter-Zeitung vom 14. Oktober 1966 hieß es in einer Erklärung, daß es den Sozialisten gelungen sei, bei den Personalvertretungswahlen ihre Stimmen um die Hälfte zu erhöhen. Meine Damen und Herren! Sie dürfen doch von mir nicht verlangen, da8 ich unsere ÖAAB-Mitglieder etwa auffordere, bei den Personalvertretungswahlen sozialistisch zu wählen. (Landeshauptmannstellvertreter Dr. Tschadek: Das werden wir schon selber machen!) Hat der Herr Landeshauptmannstelllvertreter Dr. Tschadek in seiner Erfolgsmeldung am 14. Oktober 1966 vielleicht vergessen, daß die Sozialisten im Jahre 1962 ledigich in der Hoheitsverwaltung, nicht aber in der Anstaltsverwaltung und auch nicht im gesamten Straßenwesen mitwählten? Außerdem möchte ich neuerlich darauf hinweisen, wie ich das bereits bei den Beratungen zum Voranschlag 1966 getan habe, daß die Personalpolitik in den sozialistisch verwalteten Gemeinden Niederösterreichs viel eher volksdemokratische Verhältnisse aufweisen. (Abg Jirovetz: Das glaubst Du selbst nicht!) Ich möchte Ihnen, wie schon vor einem Jahr, noch einmal einen Artikel aus der Arbeiter-Zeitung, einem nicht der ÖVP nahe stehenden Blatt, vorlesen und auch noch andere Dinge kurz erwähnen. Hier heißt es: „Personalvertretungswahl in Neunkirchen", ich bringe das deswegen, weil ich als Mandatar dieser Gegend mitverantwortlich bin, ,,Bei der Stadtgemeinde Neunkirchen fand vor kurzem. …. usw. Von den 106 Wahlberechtigten wurden 101 Stimmen abgegeben. Alle entfielen auf die Liste sozialistischer Gewerkschafter. (Abg. Grünzweig: Dafür sind Sie mitverantwortlich!) Von den 263 Wahlberechtigten im Krankenhaus wurden 253 Stimmen abgegeben. Auch sie entfielen zur Gänze auf die Liste sozialistischer Gewerkschafter." (Zwischenruf bei der SPÖ: Du bist ihnen nicht sympathisch!) Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ferner glaube ich, daß Sie die Möglichkeit haben, in den sozialistisch verwalteten Gemeinden, wie zum Beispiel St. Pölten, Wr. Neustadt, Bruck a. d. Leitha usw. Einfluß zu nehmen, damit vielleicht auch dort einmal der ÖAAB gewählt werden kann. Abschließend möchte ich hier dezidiert feststellen, daß auf Grund des Wahlübereinkommens zwischen dem ÖAAB, der Fraktion christlicher Gewerkschafter, und der Fraktion Sozialistischer Gewerkschafter die Personalvertretungswahlen 1966 in demokratischer Weise durchgeführt worden sind, und ich bitte Sie daher, das Ergebnis dieser Wahlen in keiner Weise anzuzweifeln, bzw. zu kritisieren, da sonst die beabsichtigte gute Zusammenarbeit auch auf dem Gebiete der Personalvertretung gleich zu Beginn wieder Belastungen ausgesetzt werden könnte. Als Obmann der Zentralpersonalvertretung möchte ich auch heuer wieder zum Voranschlag für das Jahr 1967 Stellung nehmen; und zwar zu zwei Problemen und Voranschlagsansätzen, die direkt oder indirekt die Bediensteten des Landes Niederösterreich betreffen. Ich kann aus Zeitmangel selbstverständlich nicht jede einzelne Ansatzpost ausführlich besprechen. Ich erlaube mir daher, die mir wesentlich erscheinenden Punkte herauszugreifen, dies gilt insbesondere für die Gruppe 0 des vorliegenden Voranschlages. Bei Gegenüberstellung der Personalaufwendungen des Voranschlages 1966 zu jenen des Jahres 1967 ergibt sich eine nicht unwesentliche Erhöhung der Ansätze auf diesem Sektor. So mußten zum Beispiel in der Gruppe 0 allein für den Personalaufwand ca. um 60 Millionen Schilling mehr gegenüber dem Vorjahr veranschlagt werden. Dies ergibt sich jedoch in erster Linie aus der im Jahre 1966 für die Bediensteten beschlossenen Gehaltserhöhung im Ausmaß von 6 Prozent ab 1. Jänner 1966 und von 2,5 Prozent ab 1. Jänner 1967. Die vom Bund gewährte Gehaltserhöhung wurde auch vom Land Niederösterreich im gleichen Ausmaß für seine Bediensteten übernommen. Ich möchte hier jedoch ausdrücklich feststellen, daß durch die im Jahre 1966 vorgenommenen Gehaltserhöhungen und auch durch die vorgesehenen Erhöhungen der Bezüge im Jahre 1967 keine endgültige Lösung des Problems der geringen Entlohnung der öffentlich Bediensteten gegeben ist. Diese Gehaltserhöhungen seit 1956, also seit der Schaffung des Gehaltsgesetzes, stellen letzten Endes nur eine Abgeltung der gestiegenen Lebenshaltungskosten dar, und diese meistens nur im nachhinein. Man hat dabei kaum berücksichtigt, daß auch der öffentlich Bedienstete Anspruch auf einen gerechten Anteil am Sozialprodukt hat. Durch die prozentuellen Gehaltserhöhungen wurden außerdem die Gehaltsansätze zwischen den einzelnen Verwendungsgruppen und Dienstklassen immer weiter auseinandergezogen. Die an und für sich niedrigen Anfangsbezüge vor allem in den unteren Verwendungsgruppen bleiben jedoch bestehen. Auch für den Akademiker zum Beispiel erscheint der Eintritt in den Staatsdienst bei einem Anfangsbezug von ca. 3500 Schilling nicht attraktiv genug, da gerade der junge Akademiker in der Privatwirtschaft mit einem wesentlich höherem Anfangsbezug rechnen kann. Diese Probleme können jedoch nur durch die Schaffung eines neuen Gehaltsgesetzes bereinigt werden. Die Schaffung dieses Gesetzes fällt in die Kompetenz des Bundes. Ich habe schon wiederholt die Forderung erhoben, daß man endlich darangehen zollte, das Dienstrecht durch eine Änderung der verfassungsrechtlichen Bestimmungen in die Kompetenz der Länder zu übertragen. Dadurch wäre es auch möglich, für die Bediensteten der Länder, die bei weiten nicht eine so große Dienstnehmergruppe wie die Bundesbediensteten bilden, rascher eine den Erfordernissen angepaßte Gehaltsregelung zu schaffen. Ich möchte Sie, meine Damen und Herren, bitten, mich in meinen Bemühungen zu unterstützen, eine gerechte und soziale Entlohnung für unsere Dienstnehmer zu erreichen. Es ist erfreulich, feststellen zu können, daß bei den am 13. Dezember 1966 stattgefundenen Verhandlungen zwischen den vier Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes und der Bundesregierung vereinbart wurde, im Februar 1967 die Verhandlungen über ein neues, modernes und den sozialen Erfordernissen entsprechendes Gehaltsgesetz aufzunehmen und bis 30. Juni 1967 abzuschließen. Nun möchte ich noch einige Voranschlagsansätze der Gruppe 0 einer näheren Betrachtung unterziehen. Unter dem Voranschlagsansatz 02-12 wurden von der Landesregierung 13,2 Millionen Schilling für Reise- und Übersiedlungskosten veranschlagt. Im Vorjahr war für diesen Zweck lediglich ein Betrag von 10 Millionen Schilling vorgesehen. Im Laufe des Jahres 1966 stellte sich jedoch heraus, daß mit diesen Mitteln das Auslangen nicht gefunden werden kann. Es mußte daher in diesem Jahr eine Erhöhung um 3,2 Millionen Schilling erfolgen. Die Notwendigkeit dieser Erhöhung ist vor allem auf die mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1966 beschlossene Reisegebührenvorschrift zurückzuführen. Diese Reisgebührenvorschrift brachte nicht nur eine gewisse Verwaltungsvereinfachung, sondern vor allem die gleiche Behandlung aller Landesbediensteten, die Außendienst versehen; bis zum Inkrafttreten dieser Reisegebührenvorschrift hatte nur ein kleiner Kreis von Landesbediensteten die Genehmigung, den eigenen Kraftwagen für Dienstfahrten zu verwenden und hiefür ein entsprechendes Kilometergeld zu bekommen, In der neuen Reisegebührenverordnung wird jedoch ein gleiches Kilometergeld jedem Bediensteten gewährt, der Außendienst versieht. Ich erinnere mich jedoch, daß bei den Beratungen über die Reisegebührenordnung festgelegt wurde, die zu erwartenden Mehrkosten, zumindestens teilweise durch Einsparung von Dienstkraftwagen hereinzubringen. Die Zentralpersonalvertretung der niederösterreichischen Landesbediensteten hat ihre Zustimmung zu dieser geplanten Einsparung, soferne sie vertretbar erscheint, gegeben. Meine Damen und Herren, infolge Ausscheidens von einigen Kraftwagenlenkern im Jahre 1966 war es bereits möglich, 8 Neueinstellungen auf diesem Sektor zu vermeiden, desgleichen mußten im Jahre 1966 auch diese 8 Dienstkraftwagen nicht angeschafft werden. Wir sind der Meinung, daß auch im Jahre 1967 keine Neueinstellung von Kraftwagenlenkern notwendig ist, sodai3 zumindest teilweise durch Einsparung von Personalkosten der Mehraufwand bei Reisespesen hereingebracht wird. Wir finden im Voranschlag auch eine Ansatzpost mit der Benennung ,,Beamtenschulung" so wie im Vorjahr mit dem Ansatz in der Höhe von 200.000 Schilling. Daraus ist ersichtlich, daß meine Anregungen, die ich bereits zum Budget des Jahres 1966 hinsichtlich der Einrichtung einer Beamtenschulung gegeben habe, auch für 1967 keine Beachtung gefunden haben. Ich möchte erneut feststellen, daß die Einrichtung einer Beamtenschulung, in der den Bediensteten des Landes Niederösterreich die für sie erforderlichen neuen gesetzlichen Bestimmungen zur Kenntnis gebracht werden, für die ordnungsgemäße Verwaltung des Landes Niederösterreich einen wesentlichen Vorteil bilden würde. Die fachliche Weiterbildung der Beamten liegt nicht nur im Interesse des Einzelnen, sondern insbesondere im Interesse des Landes. Durch die Gesetzgebung, die man in den letzten Jahren wahrlich nicht als unproduktiv bezeichnen kann, entstehen auf dem Gebiet der Verwaltung neue Verhältnisse. Nur die genaue Kenntnis der neuesten Gesetze und der Verordnungen und deren praktische Anwendung gewährleisten eine rasche, sinnvolle und ordnungsgemäße Staatsverwaltung. Aus diesen Gründen hoffe ich, daß meine Anregung zur Errichtung einer Beamtenschule in absehbarer Zeit verwirklicht wird. Nun, meine Damen und Herren, möchte ich zur Unterbringung der Dienststellen des Landes einiges sagen. Durch den Ankauf des Bürogebäudes in der Teinfaltstraße haben sich anfangs gewisse Erleichterungen bei der Zuteilung der Amtsräume für die Bediensteten der einzelnen Abteilungen ergeben. Wir waren der Meinung, daß durch diese neue Unterbringungsmöglichkeit eine wesentliche Auflockerung eintreten werde. Leider hat sich herausgestellt, daß es noch Dienststellen beim Amt der NO. Landesregierung gibt, für die keine Erleichterungen geschaffen werden konnten. So müssen zum Beispiel in der Herrengasse 13 in der Landes-Buchhaltung oft bis zu 8 Personen in einem Zimmer ihre Arbeit verrichten. Oft ist aus Platzmanqel nicht einmal für jeden Bediensteten ein Schreibtisch vorhanden. Unter diesen Um wäre es nicht verwunderlich, wenn es in diesen Abteilungen zu Schwierigkeiten kommen sollte, denn bei derartigen Raumverhältnissen kann kein gesundes Arbeitsklima gedeihen und keine entsprechende Leistung erreicht werden. Ich würde Sie bitten, sich selbst einmal von diesen Zuständen zu überzeugen. Wenn nun aus dem Voranschlag ersichtlich ist, daß für die Hauserfordernisse 3 Millionen, für Mieten und Pacht 1,1Millionen und für die Instandhaltung der Gebäude und Anlagen 2,5 Millionen, also insgesamt 6,6 Millionen Schilling, aufgebracht werden müssen, erhebt sich die dringende Frage, ob man nicht doch einmal an die Errichtung eines Bürogebäudes denken sollte. Die von mir angeführten Beträge werden dann selbstverständlich nicht zur Gänze wegfallen, doch glaube ich sagen zu können, daß bei einer langfristigen Planung ein nicht unwesentlicher Teil dieser 6,6 Millionen Schilling bei Vorhandensein eines neuen Bürogebäudes nicht mehr erforderlich wäre. Durch ein solches Bürogebäude - der Baugrund ist ja seit langem auf dem Minoritenplatz vorhanden -, könnten erstens die derzeit in verschiedenen Privathäusern untergebrachten Dienststellen des Amtes der NO. Landesregierung zentralisiert werden; dadurch würde das Land nicht unbedeutende Beträge an Miete und Pacht einsparen. Zweitens würde die zentrale Unterbringung der Abteilungen des Amtes der Landesregierung für die vorsprechenden Parteien eine wesentliche Erleichterung mit sich bringen. Dies liegt im Interesse der gesamten Bevölkerung des Landes Niederösterreich, da ein Behördengang zum Amt der Landesregierung für unsere Landsleute oft einem Slalom durch die gesamte Innenstadt gleicht. Drittens würde durch zusätzliche Raumbeschaffung den Bediensteten des Landes eine wesentliche Besserung des Arbe3sklimns :ermöglicht werden, denn es ist unseren Bediensteten, meine Damen und Herren, auf die Dauer nicht zumutbar, bei den derzeitigen Verhältnissen in manchen Abteilungen mit Freude und Eifer die Arbeit zu verrichten. Das gleiche Platzproblem ergibt sich auch bei der Landhausküche. Bereits im Jahre 1965 habe ich zum geplanten Umbau der Landhausküche Stellung genommen. Die Hauptvoraussetzung für diesen Umbau und für die Erweiterung der Landhausküche ist die Freimachung der bisher von der Landes-Bibliothek belegten Räumlichkeiten. Da nun für das Jahr 1967 erhöhte Mittel für die erforderlichen Adaptierungsarbeiten anläßlich der Verlegung der Landes-Bibliothek in die Teinfaltstraße bereitgestellt wurden, hoffe ich, daß in der nächsten Zeit die Freimachung dieser Räume erfolgen wird. Bereits für das Jahr 1966 war für den Umbau der Landhausküche ein Betrag von 2,5 Millionen Schilling vorgesehen, der leider aus den vorerwähnten Gründen nicht in Anspruch genommen werden konnte. Im vorliegenden Budgetentwurf wurde für den Umbau nunmehr ein Betrag von 3,7 Millionen Schilling vorgesehen; damit dürfte voraussichtlich auch das Auslangen gefunden werden. Ich sage deshalb ,,dürfte", weil bei Um- und Einbauten in alten Gebäuden im Landhaus bei der Bibliothek und der Küche niemand die Kosten genau vorausbestimmen wird können. Die notwendigen Arbeiten wären jedoch sobald als möglich in Angriff zu nehmen, da die derzeitigen Verhältnisse sowohl für die in der Küche Beschäftigten, als auch für die zum Mittagstisch gehen, nicht erträglich erscheinen. Durch den Ausbau der Küche selbst, das heißt durch die Anschaffung von modernen Küchenmaschinen werden erst die Voraussetzung en gegeben sein, die die Qualität des Essens entscheidend verbessern. Auf Grund der derzeitigen Kapazität der Küche und bei den vorhandenen Räumlichkeiten lassen sich Verzögerungen in der Essensausgabe nicht vermeiden. Auch die Qualitätssteigerung ist durch die derzeitige Kapazität der Küche begrenzt. Unter diesen Umständen ist es fast unglaublich, daß an manchen Tagen bis zu 1500 Mittagessen hergestellt und ausgegeben werden. Ich hoffe, daß auch dieses Problem in absehbarer Zeit gelöst ist und wir unseren Landesbediensteten ebenfalls eine moderne und gute Werksküche bieten können, wie sie ja in größeren Betrieben selbstverständlich ist. Der Um- und Ausbau meine Damen und Herren, ist deshalb dringend, weil eben die Verhältnisse im Landhaus gegenüber den Verhältnissen bei den Bezirkshauptmannschaften, Gebietsbauämtern, Straßenbauabteilungen, Anstalten und Betrieben anders gelagert sind als hier. Bei den auswärtigen Dienststellen haben die Bediensteten zumindestens zum Großteil die Möglichkeit, das Mittagessen zu Hause einzunehmen, Was für die Bediensteten im Landhaus nicht möglich ist. Zu dem Voranschlagsansatz 09-090, Gehaltsvorschüsse, und 09-091, Wohnungsbeihilfen für Landesbedienstete, muß ich bemerken, daß die Höhe der vorgesehenen Beträge von insgesamt 9,8 Millionen zu gering erscheint, da. sie den derzeitigen Erfordernissen nicht mehr entsprechen. Im heurigen Jahr konnten Anträge auf Gehaltsvorschüsse mit einer Gesamtsumme von über 4 Millionen Schilling nicht erledigt werden. Gegen die Erhöhung dieser Voranschlagsansätze bestehen sicherlich keine Bedenken, da diese Gehaltsvorschüsse an das Land wieder zur Gänze zurückfließen. Durch die Gewährung von Gehaltsvorschüssen helfen wir letztlich unseren Landesbediensteten, sich ein Eigenheim zu schaffen oder dieses Eigenheim auszubauen oder zu verschönern. Nicht nur die Gesamtmittel für Gehaltsvorschüsse wären zu erhöhen, auch die im Jahre 1959 erstellten Richtlinien über die Gewährung von Gehaltsvorschüssen und Wohnbaudarlehen müssten auch der Höhe nach den Gegebenheiten angepaßt werden. Es liegt auf der Hand, daß im Jahre 1959 mit einem Betrag von 20.000 Schilling zum Teil wesentlich mehr Baumaterial beschafft werden konnte, als dies im Jahre 1967 der Fall sein wird. Ich glaube, daß wir gerade bei den Gehaltsvorschüssen keinen kleinlichen Standpunkt einnehmen dürfen, da wir, wie bereits gesagt, nur unseren Landesbediensteten eine Hilfe bieten und die Beträge ja dem Land nicht verloren gehen. Das gleiche gilt auch für die Belohnungen und Aushilfen, die im Einzelfalle erhöht werden müßten. Wenn man bedenkt, daß unter der Haushaltsstelle ,,Belohnung und Aushilfen für Landesbedienstete" ein Betrag von 3,8 Millionen Schilling für ca. 11.500 Landesbedienstete vorgesehen ist, und aus diesem Ansatz auch alle jährlich auszuzahlenden Sondergratisfikationen anläßlich der Dienstjubiäen zu decken sind, so erhebt sich die dringende Forderung, auch hier eine Verbesserung zu schaffen. Hoher Landtag, nun möchte ich noch einige Gedanken zu den Erholungsaktionen für die niederöster. Landesbediensteten vorbringen. Wie Ihnen bekannt ist, besitzt der Sportklub Landhaus am Erlaufsee ein Erholungsheim, das für die Erholung der Landesbediensteten und deren Familienangehörigen zur Verfügung steht. Im Laufe der Zeit stellte sich jedoch heraus, daß dieses Heim mit insgesamt 33 Betten nicht ausreicht. Der Sportklub Landhaus hat daher bestrebt, mehr Erholungsmöglichkeiten zu schaffen. So wurde zum Beispiel ein Arrangement mit einem Pensionsbetrieb in Niederhof bei Lilienfeld getroffen, das vor allem für kinderreiche Familien besonders geeignet ist. Ich möchte an dieser Stelle der Niederösterreichischen Landesregierung meinen Dank aussprechen, daß es auch in diesem Jahr wieder möglich war, die Rückerstattung der zwischen den Aufenthaltskosten am Erlaufsee und in Niederhof liegenden Differenzbeträge zu erreichen. Durch den Bau eines weiteren kleinen Erholungsheimes am Ausee in Blindenmarkt war es zusätzlich möglich, Ferienplätze zur Erholung der Landesbediensteten zur Verfügung zu stellen. Ferner möchte ich noch auf die Erholungsmöglichkeit in der bäuerlichen Fachschule Groß-Gerungs hinweisen, wo es über Initiative der Zentralpersonalvertretung gelungen ist, in jener Zeit, in der kein Schulbetrieb in der Fachschule stattfindet, einen Pensionsbetrieb zu erschwinglichen Preisen einzurichten. Auch von dieser Möglichkeit haben heuer wieder viele meiner Kollegen Gebrauch gemacht. Alle diese aufgezeigten Erholungsmöglichkeiten reichen jedoch bei weitem nicht aus, den Wünschen der erholungssuchenden Landesbediensteten gerecht zu werden. Ich will daher von dieser Stelle aus an die Landesregierung das Ersuchen stellen, die Möglichkeit zu prüfen, ob das Landes-Jugendheim Lunz a. See nicht ebenfalls in diese Erholungsaktion mit einbezogen werden kann. Das LandesJugendheim am Lunzersee ist in einer der schönsten Gegenden Niederösterreichs gelegen und würde nach einem entsprechenden Umbau für die Landesbediensteten beste Erholung bieten. Da das genannte Heim, wie ich in Erfahrung bringen konnte, höchstens 3 Monate im Jahr belegt ist, glaube ich, daß sich hier bei gutem Willen bestimmt eine Möglichkeit zur Verwendung dieses Heimes als Erholungsstätte für die Landesbediensteten finden läßt. In diesem Zusammenhang sollten aber auch für den weiteren Ausbau des Erholungsheimes am Erlaufsee als Subvention an den Sportklub Landhaus Mittel bereitgestellt werden. Weiters bin ich der Meinung, daß auch der Sportförderung der niederösterreichischen Landesbediensteten ein stärkeres Augenmerk zugewendet werden müßte. Die vorhandenen Möglichkeiten zur Ausübung des aktiven Sports sind beinahe beschämend. Ich würde Ihnen meine Damen und Herren, auch hier einen kurzen Besuch in der Sporthalle in der Herrengasse 14 empfehlen. Unter diesen Verhältnissen Sport zu betreiben, stellt für die Interessenten schon ein gewisses Opfer dar. Gerade unsere Jugend sollten wir aber doch die Möglichkeit geben, in gesunden Hallen und Räumen sich sportlich betätigen zu können. Mit wenigen Mitteln könnte hier sehr viel getan werden. Dies gilt nicht nur für die Adaptierung der vorhandenen Sporträume, sondern vielmehr für eine bessere Ausgestaltung der sanitären Einrichtungen. Auch für den Ankauf von Sportgeräten müssen Mittel zur Verfügung gestellt werden. Ich hoffe, daß ich nun einen kurzen Überblick über die Belange geben konnte, die die niederösterr. Landesbediensteten mittelbar oder unmittelbar berühren, und daß zumindestens ein Teil der Verbesserungsvorschläge aufgegriffen und verwirklicht wird. Wenn Franz Ginzkey in der zweiten Strophe der niederösterreichischen Landeshymne sagt: ,,Im Dröhnen der Maschinen, im Arbeitsfleiß zugleich, wir mühen uns Dir zu dienen, mein Niederösterreich", so trifft dies vor allem auf die Bediensteten des Landes zu. Wir aber, meine Damen und Herren, haben die Aufgabe, die Voraussetzungen zu schaffen, daß unsere tüchtigen Beamten und Angestellten diesem Versprechen bei gesunden Arbeitsbedingungen und mit größtmöglicher sozialer Unterstützung durch das Land jederzeit nachkommen können. (Beifall bei der ÖVP.) Zweiter PRASIDENT SIGMUND: Zum Worte gelangt Herr Abg. Bieder. Abg. BIEDER: Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr verehrte Damen und Herren! Ich möchte in meinen Ausführungen selbstverständlich auch auf die Personalvertretungswahlen zu sprechen kommen. Da aber Kollege Ludwig eingangs einiges vorgebracht hat, was ein wenig im Widerspruch steht, möchte ich das kurz an die Spitze meiner Ausführungen stellen. Kollege Ludwiq hat nämlich gesagt, damals bei der ersten Wahl - durften die sozialistischen Gewerkschafter nicht mitgehen. Lieber Freund Ludwig, ich darf wohl sagen, bei uns ist das anders. Wir haben das erstemal als sozialistische Gewerkschafter frei unsere Entscheidung treffen können, ohne fragen zu müssen; und wir haben es auch diesmal so gehalten. Wir haben bei der ersten Wahl von allem Anfang an gesagt, wir tun nur deshalb mit, um das Mandat für die Anfechtung zu haben; weil es eben damals nicht möglich war, im Verhandlungswege zwischen den beiden Fraktionen eine Einigung zu erzielen. Das wurde also erstmalig hier auch von Kollegen Ludwig klar zum Ausdruck gebracht; das freut mich. Der Hinweis auf Gemeinden Niederösterreichs, und im speziellen auf Neunkirchen, geht ein bisschen daneben. Die Bediensteten in Neunkirchen haben nicht in dem Sinn rot gewählt, daß sie einen Sozialisten gewählt haben, sondern sie haben einen Vertreter gewählt, der wirklich alte Bediensteten vertritt, und zwar nach echten Grundsätzen, wie Dienstalter und dergleichen mehr; was hier in diesem Hause, Herr Kollege Ludwig, noch nie der Fall war. Es wäre sicher möglich, mit Parteifreunden in Neunkirchen zu sprechen, die werden lhnen das bestätigen. Lassen Sie mich aber nun zum eigentlichen Thema kommen. Wie aus der Vorlage ersichtlich, werden die Personalkosten voraussichtlich im Jahre 1967 eine Summe von 803,8 Millionen Schilling erreichen. Das bedeutet, daß für dieses Jahr um 144,3 Millionen Schilling mehr für Personalkosten aufgewendet werden muß. Allein in der Gruppe 0, Allgemeine Verwaltung, ergibt sich ein Mehraufwand von mehr als 61,6 Millionen Schilling, das sind fast 42 Prozent des gesamten Mehraufwandes für das Jahr 1967. Aus dem Voranschlag 1966 war zu entnehmen, daß der Personalaufwand 33,32 Prozent der Ausgaben beträgt: im vorliegenden Budget 1967 wird er sich auf 34,49 Prozent, also um 1,17 Prozent erhöhen. Bedenkt man, daß sich der Haushaltsrahmen im allgemeinen um ca. 11 Prozent - das sind ungefähr 343,5 Millionen Schilling, die insgesamt mehr ausgegeben werden - erhöht, dann erscheint die Summe der Personalkostenerhöhung von 144,3 Millionen Schilling sicher etwas hoch. Eine genauere Betrachtung, die ich noch versuchen werde, anzustellen, wird sehr bald den Nachweis liefern, daß diese Summe noch zu gering ist, weil sie nicht ausreicht, die echten Bedürfnisse des öffentlichen Dienstes zu erfüllen. Wir können feststellen, daß im Jahre 1966 bei den Personalaufwendungen der sonst üblichen Polster des Herrn Finanzreferenten - heute wurde gesagt, aus dem Polster ist ein Körberl geworden offensichtlich gefehlt hat, da für die ohnedies sehr magere Gehaltsnachziehung der öffentlichen Bediensteten vor wenigen Tagen ein Nachtragsbudget in der Höhe von 35,2 Millionen Schilling erforderlich war. Da15 diese Erhöhung ab 1. Juni 1966 wieder nur ein Pflaster war, bezeugt schon allein die Feststellung des gemeinsamen Verhandlungsausschusses, Gewerkschaft und Kanzleramt, beim Abschluß der Verhandlungen. Es wird festgestellt, daß es sich bei der Erhöhung ab 1. Juni 1966 um die bekannten 6 Prozent einschließlich der 2 ½ Prozent ab 1. Jänner 1967 um eine Nachziehung der Gehälter handelt, welche lediglich eine Abgeltung der gestiegenen Lebenshaltungskosten plus einer verschwindenden Tangente einer realen Lohnerhöhung bis 1. September 1965 - ich sage nochmals, 1. September 1965 - darstellt, wobei eine Reallohnerhöhungstangente lediglich bei den obersten Dienstklassen bzw. Gehaltsstufen zu verzeichnen ist. Daß dies so ist, zeigt der Sockelbetrag, der immer wieder eingeschoben werden muß, um den untersten Gruppen wenigstens einigermaßen die gestiegenen Lebenshaltungskosten abzugelten. Meine Damen und Herren, wir sind also, und das ist unbestritten, ab 1. Jänner 1967, einschließlich dieser 2 ½ Prozent, mit den Bezügen unserer Bediensteten um 16 Monate, also um fast 11/2 Jahre, zurück, was bedeutet, daß wir ab 1. Jänner 1967 erst die Teuerung des Jahres 1965 einigermaßen abgelten. Dieser unmögliche Zustand hat dazu geführt, daß die Bundesländer schon 1965 begonnen haben, im eigenen Bereich für die Bediensteten Sonderregelungen zu treffen. Ich darf beweiskräftig feststellen, daß mit Ausnahme Niederösterreichs alle Bundesländer spätestens ab 1. Juni 1966 ihren Bediensteten monatlich allgemeine Personalzulagen gewähren. Demzufolge habe ich gemeinsam mit meinen Klubkollegen hier im Hohen Hause einen Antrag eingebracht, der in der Sitzung des Landtages vom 8. Juni 1966 dem zuständigen Ausschuß zugewiesen wurde. Wir haben in diesem Antrag eine allgemeine Personalzulage für alle Landesbediensteten verlangt. Unser Verlangen ging in der Richtung, durch Verordnung der Landesregierung gemäß § 70 der Dienstpragmatik eine Zulage für Bedienstete bis zu einem Bezug von 2000 Schilling 10 Prozent von E/III/4, für Bedienstete bis zu einem Bezug von 3000 Schilling 10 Prozent von D/III/3, für Bedienstete bis zu einem Bezug von 4000 Schilling 9 Prozent von IV/3, für Bedienstete bis zu einem Bezug von 6000 Schilling 8 Prozent von V/6, für Bedienstete bis zu einem Bezug von 9000 Schilling 7 Prozent von VII/3 und über 9000 Schilling 5 Prozent von VIII/5 zuerkannt zu erhalten. Obwohl eine finanzielle Deckung durchaus gefunden hätte werden können, wie sich später auch in einem anderen Zusammenhang gezeigt hat, wurde dieser Antrag im gemeinsamen Finanz- und Verfassungsausschuß mit Mehrheitsbeschluß der Landesregierung zur Überprüfung überwiesen. Seit mehr als 6 Monaten prüft nun die Landesregierung, es scheint, als wäre dieser Antrag irgendwo verlegt worden. Man hat also seit diesem Tag nichts mehr davon gehört. Wenn man auch bestritten hat, daß schon zu diesem Zeitpunkt alle Länder einschließlich des Burgenlandes eine Personalzulage gewährten, dürfte nun doch nicht mehr möglich sein, diese Tatsache abzustreiten. Inzwischen sind die Regierungsbeschlüsse der einzelnen Bundesländer allgemein bekannt geworden, und es muß daher auch unsere Antragsbegründung als richtig erkannt werden. Ich weiß, daß die Bundesländer anläßlich von Personalreferentenkonferenzen und bei Tagungen des Spitalerhalterverbandes, bei denen Personalprobleme auf der Tagesordnung stehen, nicht immer alles sagen. Es gibt böse Zungen, die behaupten, dort wurde sogar manche Unwahrheit verzapft. Ich persönlich beschränke mich auf die Aussage, daß sich die Vertreter der Länder wirklich nicht alles sagen. So konnten wir vor nicht allzu langer Zeit anläßlich einer Verhandlung mit dem Spitalerhalterverband wegen Einführung einer bestimmten Nebengebühr für ein bestimmtes Bundesland gerade von jenem Bundesland den heftigsten Widerstand bemerken, welches die gleiche Regelung im eigenen Lande schon langst eingeführt hatte. Dasselbe soll auch anläßlich von Verhandlungen mit dem Bundeskanzleramt, bei denen Ländervertreter anwesend waren, passiert sein. Weil mir diese Umstände bekannt sind, habe ich Verständnis dafür, daß man ursprünglich etwas skeptisch war; obwohl die Länderregelungen hinreichend bekannt sind, hat man sich noch immer nicht entschließen können, unserem Antrage näherzu treten. Mit einer einmaligen Aushilfe wurde schließlich im Oktober doch eine Überbrückung gesucht, und diese dann zur Auszahlung gebracht. Ich möchte darauf nicht näher eingehen, vor allem auch der Termin ist mir völligklar, Herr Kollege Ludwig, Sie brauchten ja für die Wahl ein Zuckerl; auch dafür habe ich Verständnis. Jetzt sind aber die Wahlen vorbei, das Sektfrühstück Ihres Sieges ist auch schon verdaut, jetzt könnte doch die Zeit gekommen sein, über eine echte Personalzulage, so wie sie vorgeschlagen wurde, zu verhandeln. Zum gleichen Zeitpunkte, nämlich am 8. Juni 1966, habe ich mit meinen Klubkollegen den Antrag gestellt, die Einbeziehung der Nebengebühren in die Pensionsbemessungsgrundlage zu ermöglichen. Für viele Landesbedienstete wurden im Laufe der letzten Zeit Zulagen gewährt und ausbezahlt, womit bei den verschiedensten Bedienstetengruppen meist qualitative Mehrleistungen abgegolten werden. Diese Nebengebühren sind bei einigen Bedienstetengruppen verhältnismäßig hoch; diese Nebengebühren plus Gehalt bilden erst eine annähernde gerechte Abgeltung ihrer Leistung. Nach dem ASVG werden solche Zulagen in die Pensionsbemessung mit einbezogen, sodaß sich dieser Teil des Einkommens bei Vertragsbediensteten in der Pension auswirkt, bei den pragmatischen Bediensteten ist dies leider nicht der Fall. Damit werden diese schlechter behandelt als die Vertragsbediensteten. Das bedeutet in der Praxis, daß die pragmatischen Bediensteten - zum Beispiel eine pragmatisierte Krankenschwester, die relativ hohe Zulagen hat - nicht 80 Prozent ihres Bezuges bei voller Dienstzeit als Pension bekommen, sondern nur 60 Prozent, manchmal sogar nur 55 Prozent ihres letzten monatlichen Einkommens. Der Antrag hat ausschließlich zum Ziel, diese Ungerechtigkeit zu beseitigen, wobei es mir nicht darauf ankommt, in welcher Form dies geschieht. Falls man vom juristischen Gesichtspunkte aus gesehen der Auffassung ist, es wäre eine Novellierung der DPL nicht notwendig und das Auslangen mit einem Regierungsbeschluß gefunden werden könnte, würde das selbstverständlich auch unsere Zustimmung finden. Die Form soll kein Streitgegenstand sein, uns geht es nur um die klare Auswirkung, nämlich Angleichung bzw. Beseitigung des Unrechtes. Leider teilt auch dieser Antrag das Schicksal jenes um die Personalzulage; auch er wird seit mehr als 6 Monaten begutachtet. Ich möchte bei dieser Gelegenheit an den Herrn Landeshauptmann und damit an die gesamte Regierung das dringende Ersuchen richten, endgültig das Schweigen zu brechen und eine Stellungnahmen abzugeben, damit diese beiden Anträge, die für die Bediensteten des Bundeslandes Niederösterreich von größter Bedeutung sind, den weiteren parlamentarischen Weg nehmen können. Nachdem auch Kollege Ludwig zum Ausdruck gebracht hat, daß es auch seiner Meinung nach zu wenig ist, was man für die Landesbediensteten tut, hoffe ich, daß er sich bereit erklärt, unseren Vorschlägen näherzutreten. Darf ich im Zusammenhang mit den Zulagen und Nebengebühren noch auf das Problem der Automatik verweisen. Vor mehr als 2 Jahren hat die Gewerkschaft in Verhandlungen mit dem Spitalerhalterverband die Zulagenautomatik erreicht; das heißt, daß die Zulagen oder Nebengebühren jeweils um jenen Prozentsatz erhöht werden, um den die Bezüge jeweils steigen. Auch die Vertreter Niederösterreichs haben damals dem Spitalerhalterverband die Zustimmung gegeben, doch blieb die Durchführung bisher offen. Es wird wohl der Prozentsatz immer wieder nachgezogen, aber oft erst einige Monate später. Ich möchte von dieser Stelle aus an die Landesregierung appellieren, doch auch - wie in allen anderen Bundesländern - die Automatik im Sinne des Verhandlungsergebnisses Spitalerhalterverband - Gewerkschaft zu beschließen. Kosten entstehen daraus keine. Meine Damen und Herren! Diese meine Vorschläge wären sicher geeignet, den niederösterreichischen Landesbediensteten ihre Leistungen gerechter abzugelten. Ich appelliere an Sie alle: Werden wir endlich einmal in dieser Richtung hin tätig, und verschaffen wir unseren Bediensteten den Lohn, der ihnen zusteht. Vielleicht gibt es einen Personenkreis der die Feststellung trifft, ja jetzt werden bald 35 Prozent des Budgets vom Personal aufgesogen, und noch immer ist es zu wenig! Meine Damen und Herren, wie immer der Prozentsatz aussieht, sehen Sie sich doch die Entlohnung des kleinen oder mittleren Beamten, Angestellten oder Arbeiters an. In der Privatwirtschaft würde sich kein Unternehmer vorstellen können, solche Angebote zu machen, denn er weiß von vornherein, daß er unter diesen Umständen keine Arbeitskräfte bekäme. Man darf die Bezüge der Landesbediensteten nicht nur vom Gesamtaufkommen bzw. von der Bruttoseite her betrachten, sondern vielmehr von der Nettobezahlung des einzelnen. Es nützt dem öffentlich Bediensteten nichts, wenn er brutto weiß Gott welche Summen erreicht, dann jedoch durch die diversen Abzüge so geschröpft wird, daß er nicht mehr das Auslangen finden kann. In diesem Zusammenhang muß ich auch die unhaltbare Situation am Lohnsektor aufzeigen. Jede kleine Gehaltsverbesserung wird oft bis zu 50 und mehr Prozent weggesteuert, so daß für den Bediensteten einfach nichts mehr übrig bleibt. Sehen Sie sich bitte diese Dinge näher an und Sie werden mir bestimmt recht geben, daß hier eine unhaltbare Situation besteht und eine Generalbereinigung unbedingt notwendig ist. Ich glaube, daß auch ein neues Gehaltsgesetz, auf das der Kollege Ludwig schon verwiesen hat, und wäre es noch so gut, ja mustergültig, den öffentlich Bediensteten keine Vorteile bringen würde, wenn nicht gleichzeitig eine echte Lohnsteuerreform erfolgte. Wenn man der Wirtschaft durch die Kapitalgesetze 1,5 Milliarden gibt, wäre es recht und billig, den Arbeitern, Angestellten und Beamten das gleiche zu geben. Die Theorie, die man bezüglich der Auswirkung der Wirtschaftsgesetze entwickelt hat, müßte man eben auch für den kleinen Mann gelten lassen. Ich persönlich bin der Meinung, daß die dadurch entstehenden Einbußen auf dem Sektor der Lohnsteuer viel sicherer zurückfließen würden. Im Finanzausschuß wurde vom Herrn Finanzreferenten festgestellt, daß für die bevorstehende Gehaltsverbesserung im Voranschlag 1967 keine Bedeckung gefunden wurde bzw. vorgesehen ist. Es ist bekannt, daß die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes ihre Forderungen schon vor den Ferien dargelegt haben. Sie haben es getan, um dem Herrn Finanzminister die Möglichkeit zu geben, im Budget Vorsorge zu treffen. Aber es ist wieder einmal nichts geschehen! Auch dem Land sind die Forderungen seit dem gleichen Zeitpunkt bekannt. Genau wie im Bund, wird auch bei uns keine entsprechende Vorlage ausgearbeitet. (Abg. Dipl. Ing. Robl: Aber ausgezahlt wird!) Der Herr Landeshauptmann hat im Finanzausschuß bekanntgegeben, daß die neue Gehaltsregelung für 1967, wie sie zwischen dem Verhandlungsausschuß und der Regierung ausgefochten wurde, zu der aber die zuständigen Organe der einzelnen Fachgewerkschaften noch gar nicht zugestimmt haben, was meiner Meinung nach ohnehin noch fraglich ist, dem Land brutto 35 Millionen Schilling kosten wird. Man weiß also, daß man um eine Gehaltsregelung nicht herumkommen wird, sorgt aber nicht rechtzeitig vor. Schade, daß der Herr Finanzreferent gerade jetzt nicht hier ist. Die Ausführungen meines Parteifreundes Grünzweig haben leider seine Stellung erschüttert, ich meine nicht seine Stellung als Finanzreferent, sondern als Sittenrichter im Finanzwesen. Kollege Grünzweig hat nämlich gemeint, das mit der Sittenrichterei stimme nicht ganz, da der Herr Finanzreferent noch Parteienstellung habe. Wäre das nicht so, dann müßte ich den Herrn Fiaanzreferenten aufrufen, weil ich glaube, daß das Weglassen notwendiger Mittel für das Personal sittenwidriq ist. Zusammenfassend möchte ich feststellen, daß die Forderungen der öffentlich Bediensteten unseres Landes voll berechtigt sind und doch berücksichtigt werden müßten. Es nützt unseren Arbeitern, Angestellten lind Beamten nichts, wenn wir ihnen immer von dieser Stelle aus Dank und Anerkennung zollen, davon können sie schließlich nicht herunterbeißen. Trachten wir daher, ihnen einen halbwegs gerechten Lohn für ihre Leistung zu geben. Meine Damen und Herren! Ich muß noch ein viel unangenehmeres Kapitel besprechen. Das ist die Frage der Personalpolitik. Nachdem die früher bestehende Personalvertretung - wir haben es schon erörtert - auf Grund einseitiger Bestrebungen ohne rechtlicher und vertraglicher Grundlage zustande kam und daher auch scheitern mußte, sah man sich doch veranlaßt, mit der sozialistischer Gewerkschaftsfraktion ein Einvernehmen zu treffen. So wurden im Oktober ohne rechtliche Grundlagen Personalvertretungen gewählt. Das Ergebnis ist Ihnen bekannt und wurde von Kollegen Ludwig schon zahlenmäßig unterstrichen. Für den ÖAAB wurden 9896 Stimmen und für die Fraktion sozialistischer Gewerkschafter 907 Stimmen abgegeben. Ich muß Ihnen sagen, daß dieser Sieg, den Sie da so hervorgehoben haben, nach all dem, was sich da in den letzten 20 Jahren und insbesondere in den letzten 15 Jahren abgespielt hat, gar nicht so groß ist. In den letzten 15 Jahren war es einfach unmöglich, als Sozialist in den Landesdienst zu kommen. Wenn durch dieses Netz dennoch ein paar durchschlüpften, können sie diese an den Fingern ihrer Hand abzählen. Jene Kollegen, die heute noch den Mut haben, sich zu uns zu bekennen, sind den größten Schikanen und den größten dienst- und besoldungsrechtlichen Nachteilen ausgeliefert. Meine Herren der Rechten! Ihre Auffassung von Rechtsstaat und Betriebsdemokratie ist so großartig, daß Sie im Landesdienst einfach keine andere Meinung als die Ihre qelten lassen. Wenn sich bei der Personalvertretungswahl dennoch 907 Kollegen zu uns bekannten, dann sage ich Ihnen, hat dies alle unsere Erwartungen übertroffen. Ich möchte diesen Getreuen von dieser Stelle aus aufrichtig danken, nicht nur dafür, daß sie sozialistisch gewählt, sondern daß sie damit auch gezeigt haben, daß sich unsere Idee auch nicht mit Ihren Terrormethoden ausrotten läßt. (Beifall bei den Sozialisten.) Meine Damen und Herren! Daß hier ein echter Terror herrscht, werde ich Ihnen eindeutig nachweisen. (Zwischenruf bei der ÖVP: In Gugging!) Leider auch dort! Für die Kandidatur zu den Personalvertretungswahlen waren Unterschriften zu erbringen. Unsere Vertrauensleute sind an die Kollegenschaft herangetreten und haben offen und fair um Unterschriften geworben. Viele Kollegen, auch solche die nicht unserer Partei angehörten, haben unterschrieben, weil sie eben auch der Meinung waren, daß man den Sozialisten die Kandidatur ermöglichen solle. Die Listen wurden in der Zentrale abgegeben und schon in den nächsten Stunden begann eine echte Kopfjägerei. Ich habe einige Briefe von Kollegen hier, die das eindeutig beweisen. (Unruhe. - Der Präsident gibt das Glockenzeichen.) Meine Herren! Werden Sie jetzt nicht nervös, lassen Sie mich doch die Wahrheit aussprechen. Die Kollegen wurden von Funktionären des ÖAAB darüber unterrichtet, welche untragbaren Folgen diese Unterschriften auf unseren Listen für sie bringen würden. (Abg. Ludwig: Das kann aber nur in Herzogenburg gewesen sein, wo der Dirnberger . . .) Nein, nein! Das hat sich auch in den Krankenhäusern abgespielt und in vielen anderen Dienststellen auch, Kollege Ludwig! Es wurde ihnen also gesagt, sie mögen ihre Unterschrift zurückziehen, ja, es wurde sogar verlangt, sich beim Obmann des ÖAAB zu entschuldigen. Das Formular für die Zurückziehung der Unterschrift lag ja vor, es wurde von hier hinausgeschickt und brauchte nur unterschrieben werden. (Abg. Graf: Eine gute Organisation!) Ich habe hier einige Briefe, liebe Freunde, in denen mir die Betroffenen Einzelheiten mitteilen. Die Bediensteten wurden einzeln vorgenommen. Sie wurden sogar zum Chef der Dienststelle gerufen, wo ihnen schwere Folgen angedroht wurden. Ich zitiere den letzten Absatz eines Originalbriefes: (Abg. Ludwig: Das ist die Regal! – Zwischenruf bei der SPÖ: Der Ludwig weiß aber auch alles!) Einige blieben bei ihrer Unterschrift. Sie werden sicherlich die Folgen merken, denn man hat es ihnen versprochen. Und daß die Herren ein solches Versprechen nicht einhalten, ist nach unseren Erfahrungen kaum anzunehmen. Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist nur ein kleiner Auszug von den freien Wahlen zur niederösterreichischen Personalvertretung. (Abg. Dipl. Ing. Robl: Von einem Terror habe ich nichts gemerkt!) Ich wundere mich nur, daß Sie das notwendig haben, wo Sie doch die Personalpolitik seit mehr als 20 Jahren eindeutig in Ihrer Richtung beeinflussen. (Abg. Schlegl: Aber wählen konnten sie wie sie wollten!) Wir werden j a noch die Möglichkeit haben, über die Methoden auf dem Personalsektor zu sprechen. (Abg. Graf: Es werden doch nur die Geeichten eingestellt! Unruhe. – Der Präsident gibt das Glockenzeichen.) Abschließend mochte ich den Herrn Landeshauptmann als den zuständigen Referenten in der Form seiner gediegenen Bauernart bitten: Herr Landeshauptmann! Öffnen Sie endlich die Türen nach außen! (Abg. Graf: Für alle!) Sie werden sehen, daß hier ebenso ein übler Geruch herausdringt. Misten Sie doch auch in der Personalpolitik aus, dann dienen Sie diesem Lande und vor allem unserer Demokratie. (Beifall bei der SPÖ.) ZWEITER PRÄSIDENT SIGMUND: Zum Wort ist Herr Abg. Dipl. Ing. Robl gemeldet Abg. Dipl. Ing. ROBL: Herr Präsident! Hoher Landtag! Nachdem sich die beiden Herren Vorredner sehr ausführlich mit Personalfragen im Lande Niederösterreich beschäftigt haben, darf ich Ihre Aufmerksamkeit auf eine Frage lenken, die, seit ich dem Hohen Landtag angehöre, fast nie oder nur am Rande diskutiert worden ist. Wir finden die Ansatzpost 030-64, Spesenvergütung an Prüfungskommissäre für Abnahme von Prüfungen nach dem Niederösterreichischen Jagdgesetz und an Jagdbeiräte. Es sind kaum noch oder nur sehr wenige Vertreter im Hohen Hause anwesend, die im Jahre 1947 das Niederösterreichische Landesjagdgesetz beschlossen oder im Ausschuß beraten haben. In den letzten Jahren sind sowohl aus dem Kreise der Jägerschaft als auch aus dem Kreise der Land- und Forstwirtschaft Stimmen laut geworden, daß es notwendig sei, das Niederösterreichische Jagdgesetz, das 1967 20 Jahre alt wird, in einer Novelle zu ergänzen und zu ändern. Die Land- und Forstwirtschaft sowie die Jagdwirtschaft sind nicht nur verwandte Erwerbszweige, sondern sind miteinander sehr innig verbunden und voneinander abhängig. Sie haben jedenfalls mehr gemeinsam als gegenteilige Interessen. Das Jagdrecht ist mit dem Eigentum an Grund und Boden verbunden und hängt dadurch mit dem Berufsstand Land- und Forstwirtschaft zusammen. Die Jagd hat auch eine große volkswirtschaftliche Bedeutung. Der heimische Wildbestand bildet nicht nur ein wertvolles Volksgut, das durch ein geordnetes Jagdwesen gepflegt werden muß, sondern darüber hinaus ist die Jägerschaft Hüterin und Pflegerin dieser hohen Werte, die; mit landwirtschaftlichen Kulturen und Wild, mit Wirtschaft und Kultur und Gesellschaft und Kunst zusammenhängen. Viele Zweige unserer österreichischen Wirtschaft erhalten durch die Jagd Anregung und Beschäftigung, angefangen bei der Erzeugung von Jagdwaffen, die nicht nur für unsere heimische Jägerschaft Bedeutung haben, sondern auch von sehr vielen Ausländern gerne gekauft werden, denn gerade die österreichischen Jagdwaffen haben im Ausland hohen Wert und werden daher viel exportiert. Weiters ergibt sich durch die Ausrüstung der Jäger und die Einrichtung von Jagdstuben ein breites Betätigungsfeld für viele Berufszweige; ja sogar die Kunst verdankt dem Jagdwesen eine unerschöpfliche Quelle von allerlei Motiven. Von den insgesamt 10.000 österreichischen Jagdgenossenschaften und Gemeindejagden befinden sich mehr als 3000 allein in Niederösterreich. Von ihnen stammt jene erhebliche Wildmenge, die auf den österreichischen Märkten angeboten wird; ich glaube, daß wir auf diese Leckerbissen nicht verzichten wollen; wir wollen diese zusätzliche Fleischversorgung auch heute nicht missen. Der volkswirtschaftliche Wert. des Wildbrets und der Felle beträgt in Österreich jährlich mehr als 150 Millionen Schilling. Die Jagd und ihre Ausübung schafft viele Arbeitsplätze nicht nur für die 6000 Berufsjäger. Darüber hinaus ist eine sehr große Anzahl von Aufsichtsposten und Aufsichtsorganen notwendig. Der Weg, der vom waidgerechten und verantwortungsbewußten Jäger zu gehen ist, ist im § 2 des Niederösterreichischen Jagdgesetzes eindeutig festgelegt. Er lautet: „Mit dem Jagdrecht ist die Berechtigung und Verpflichtung verbunden; das Wild unter Rücksichtnahme auf die Interessen der Land- und Forstwirtschaft zu hegen, damit sich ein artenreicher und gesunder Wildbestand entwickeln könne und erhalten bleibe. Die Jagd ist in einer allgemein als waidgerecht anerkannten Weise und unter Beobachtung der Grundsätze einer geordneten Jagdwirtschaft auszuüben.” Wenn ich die Niederösterreichische Landesregierung zu einer Novellierung des Jagdgesetzes auffordere, so deswegen, weil in den letzten Jahren in einigen Weinbaugebieten und vor allem in den Forsten durch das Wild ein riesiger Schaden angerichtet worden ist. Es hat sich gezeigt, daß die gesetzlichen Bestimmungen in unserem Jagdgesetz nicht ausreichen. Im Niederösterreichischen Jagdgesetz gibt es nämlich keine Bestimmungen über die Vergütung von Wildschäden an den Forsten. Es ist daher klar, daß dagegen etwas unternommen werden muß. Warum ist in das Gesetz von 1947 eine solche Bestimmung noch nicht aufgenommen worden? Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 11. Jänner 1963 ausgesprochen, daß die Regelung der Abwehr der dem Wald aus dem Wildstand drohenden Gefahren ins Jagdrecht gehört, also in das Jagdrecht aufgenommen werden muß. Ich hatte in den letzten Jahren selbst mehrmals Gelegenheit, mir die riesigen Schäden, die in unseren Wäldern vom Wild, insbesondere vom Hochwild, durch Verbiß, Schälen und Verfegen angerichtet worden sind, anzusehen. Die zuständige Bundesanstalt für Forstwirtschaft. hat in Österreich jährlich Waldschäden von 100 Millionen Schilling festgestellt. Man merkt, daß die Bestände nicht weiterwachsen können, weil sie alljährlich dem Wildverbiß ausgesetzt sind. Bestände mit 30- bis 50:jährigen Bäumen müssen faktisch gefällt werden, wenn diese geschält werden und die Rinde abgefegt wird. Das Holz kümmert weiter, oder es stirbt ab. Dadurch entsteht in unseren Wäldern ein riesiger Schaden. Ja ganze Tannenbestände müssen neu gesetzt werden; oder der Waldbesitzer, der Waldeigentümer, ist verpflichtet, wenn er neue Pflanzen setzt, diese einzuzäunen und zusätzlich zu den Pflanzenkosten erhebliche Kosten aufzubringen, um sie vor dem Wild zu schützen. Sicherlich wird nicht nur die Überhege auf der einen Seite, sondern auch die moderne fortschrittliche Waldpflege Anlaß sein, daß sich das Hochwild durch so große Verbißschäden in unseren Wäldern als schädigend auswirkt. Durch die moderne Waldpflege sind nämlich das gesamte Unterholz, die Laubhölzer und die Stauden, aus unseren Wäldern verschwunden, und die Hirsche und das andere Wild suchen sich dann eine andere Äsung. Damit das Schadensausmaß gesenkt wird, sind nicht nur gesetzliche Bestimmungen erforderlich, die Schutzmaßnahmen gegen Wildschaden vorsehen, sondern da und dort erscheint wohl auch die Reduzierung des Wildbestandes angebracht Vor einigen Jahren ist im Haugsdorfer Gebiet in der Schonzeit von den Feldhasen in einigen Weingärten Schaden angerichtet worden, der in die hunderttausend Schilling geht. Es ist selbstverständlich, daß es bei einem so beträchtlichen Schadensausmaß sehr schwer ist zwischen dem Jagdausübungsberechtigten und den Geschädigten sich über ein Vergütungs- und Entschädigungsausmaß zu einigen. Wir haben nach dem niederösterreichischen Landes-Jagdgesetz in jedem Gemeindejagdgebiet Schiedskommissionen, die dazu berufen sind, einen Ausgleich zwischen den Geschädigten und Jagdausübungsberechtigten mit zu veranlassen. Es hat sich aber gezeigt, daß bei so großen Schadensausmaßen diese Schiedskommission, dieses Schiedsgericht im Ort, nicht den erwarteten Erfolg bringen kann. Es zeigt sich also daher, daß das Schiedsgerichtsverfahren, das im Landesjagdgesetz nur eine Instanz kennt, ergänzt und erweitert werden muß. Durch die Beiziehung von Schiedsrichtern aus anderen Gemeinden, die unparteiischer wirken können und durch die Beiziehung eines Behördenvertreters, in einer zweiten Instanz, müssen wir dem Schiedsgericht jene Befugnisse einräumen, die notwendig sind, um zwischen geschädigten und Jagdausübungsberechtigten auch richtig vermitteln und entscheiden zu können. In Niederösterreich gibt es eine Jagd, die keinen Pächter mehr findet, weil in diesen Jagdgebieten so große Wildschäden angerichtet werden; die weitere Folge ist, daß es auch keinen Jagdausschuß in dieser Gemeinde gibt. Auch hier sieht das niederösterreichische Jagdgesetz keine Maßnahme vor, daher muß bei einer Neuregelung auch daran gedacht werden, diesen Umständen Rechnung zu tragen, weil letzten Endes doch eine Verpflichtung vorhanden ist. Hohes Haus! Bei der Gelegenheit, glaube ich, muß man auch darüber sprechen, daß nicht immer der Jagdausübungsberechtigte veranlaßt werden kann, die Schäden allein zu ersetzen, nämlich wenn die Waldschäden durch Wechselwild, also aus einem anderen Jagdgebiet, verursacht werden. Und so, wie wir uns beim Grundverkehrsgesetz unterhalten haben, ob wir nicht eine Überfremdung des Grund und Bodens durch Ausländerankäufe hintanhalten können, so gilt das auch bei Jagdvergebungenund -Verpachtungen. Es ist nicht sehr zweckmäßig, wenn Ausländer hier Jagden pachten, um ein- oder zweimal nach asterreich zu kommen und Jagden abhalten: sie unterlassen doch während des ganzen Jahres die notwendige Obsorge in diesem Jagdgebiet. Besonders die notwendige Fütterung des Wildes wird gerade von diesen ausländischen Jagdpächtern nicht entsprechend durchgeführt. Ich darf daher namens meiner Fraktion bzw. im eigenen Namen einen Resolutionsantrag zur Gruppe 0 des Voranschlages des Landes Niederösterreich für das Jahr 1967 stellen. Er hat folgenden Wortlaut (liest): „Der Verfassungsgerichtshof hat in seinem Erkenntnis vom 11. Jänner 1963, Slg. 4348, im Verfahren nach Art. 138 Abs. 2 B.-VG. ausgesprochen, daß die Regelung der Abwehr der dem Wald aus dem Wildstand drohenden Gefahren zum Jagdrecht (Art. 15 Abs. 2 B.-VG.) gehört. In bundesgesetzlichen Bestimmungen findet sich keine diesbezügliche Regelung. Die Landesregierung wird aufgefordert, dem Landtag einen Gesetzentwurf, der die Abwehr der dem Walde aus dem Wildstand drohenden Gefahren zum Gegenstand hat, zur Beratung und Beschlußfassung vorzulegen." Nun zu einer zweiten Frage, die sich auch mit der Jagd bzw. den Jägern selbst befaßt. Es ist in den letzten Jahren bei der Jägerschaft und besonders in die Pächterschaft aus folgendem Grunde eine qewisse Beunruhigung eingetreten: Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 6. Dezember 1966,Zl. 7359 festgestellt, daß die Ausübung der Jagd durch einen Jagdpächter, auch dann wenn sie nur gelegentlich und als Sport erfolgt, eine selbständige Erwerbstätigkeit ist und gemäß Paragraph 8, Abs. 1, Ziffer 1, lit. b. des ASVG der Teilversicherung der Unfallversicherung unterliegt. Das heißt, daß den Jagdpächtern und den Mitpächtern seit einigen Jahren von der land- und forstwirtschaftlichen Sozialversicherungsanstalt mit Bescheid die Unfallversicherungsbeiträge vorgeschrieben werden. Nun zahlt jeder Landwirt gemäß § 72 des ASVG von seinem Grund und Boden einen Unfallversicherungsbeitrag. Es ist dies auf die Tätigkeit in der Land- und Forstwirtschaft zurückzuführen. Die Landwirte, die Jagdpächter und Jagdmitpächter sind der Meinung, daß damit auch die nebenberufliche Ausübung des Jagdpächters gedeckt sein müßte. Da der Verwaltungsgerichtshof bisher sein Erkenntnis und seine Auffassung nicht geändert hat, ist es zu sehr vielen Einsprüchen gekommen Die zuständige Abteilung bei der Landesregierung hat etliche Akte vorliegen, wo Jagdpächter und Jagdmitpächter gegen diese Unfallversicherungsvorschreibungen Einspruch erhoben haben. Gegen eine Entscheidung der Niederösterreichischen Landesregierung wäre also noch eine Berufung an den Verwaltungsgerichtshof möglich. Dazu soll es aber nicht mehr kommen, da diese ganzen Berufungsakte auch noch der Bundesinstanz zur Bearbeitung zugeleitet werden, und unseren Stellen ein noch größerer Verwaltungsaufwand damit erwächst. Der Unfallversicherungsbeitrag ist auch dann vom Jagdpächter nicht nur einmal zu bezahlen, sondern zweimal oder dreimal zu bezahlen, wenn er beispielsweise in den benachbarten Genossenschaftsjagdgebieten etwa auch als Mitpächter fungiert. Dies kommt sehr häufig bei kleinen Jagdgebieten vor. Weil in der Regel in unseren Genossenschaftsjagden nicht ein Jagdausübungsberechtigter da ist, sondern eine Reihe von Mitpächtern als gleichberechtigte Jagdpächter an der Jagdgesellschaft beteiligt sind und damit .die gleichen Rechte haben, so wird eine Genossenschaftsjagd mit 6 oder 700 ha bei 6 oder 7 Mitpächtern nicht nur einmal in dieser Jagdgenossenschaft, sondern 6 oder 7 mal dieser Unfallversicherungsbeitrag vorgeschrieben. Dies wird sicherlich mit Recht als hart empfunden. Der Unfallversicherungsbeitrag ist an jedem Jahresende fällig und muß 1 Monat nach der Fälligkeit entrichtet sein. Hohes Haus! Wenn die landwirtschaftliche Interessenvertretung, die Präsidentenvertretung der Landwirtschaftskammer, aber auch die Interessenvertretung der Jägerschaft in Niederösterreich, der Landes-Jagdverband, gegen diese Einbeziehung der Jagdpächter der Mitpächter in die Unfallversicherung nach dem ASVG protestiert haben, so ist das sicherlich rechtlich begründet. Es wird von den zuständigen Interessenvertretungen nunmehr der Vorschlag gemacht, es möge diese gesetzliche Unfallversicherung aus dem ASVG entfernt werden, es sei denn, daß man den Weg einer freiwilligen Unfallversicherung der Jägerschaft für unbedingt notwendig hält, dann wäre gegen eine solche freiwillige Unfallversicherung nichts einzuwenden. Gerade bei den Jägern oder bei den Jagdausübungsberechtigten, den Jagdpächtern, ist das Unfallsrisiko viel geringer als bei allen anderen Unfallversicherten, ob in Land- und Forstwirtschaft oder in Gewerbe und Industrie. Ich möchte daher dem Hohen Landtag auch in dieser Frage einen Resolutionsantrag vorlegen, der zur Gruppe 0 des Voranschlages des Landes Niederösterreichs beschlossen werden möge (liest): „Gemäß § 8 Abs. 2 Z. 3 lit. b ASVG sind alle selbständig Erwerbstätigen in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben und diesen gleichgestellten Betrieben in der Unfallversicherung teilversichert. Im Erkenntnis vom 6. Dezember 1961, Slg. Nr. 5682, hat der Verwaltungsgerichtshof ausgesprochen, daß auch die Ausübung der Jagd durch einen Jagdpächter, der im Sinne der zit. Bestimmung selbständig erwerbstätig ist, der Teilversicherung der Unfallversicherung unterliegt. Die Landesregierung wird aufgefordert, bei der Bundesregierung zu erreichen, daß durch gesetzgeberische Maßnahmen die Jagdpächter im Sinne des geschilderten Sachverhaltes in Hinkunft aus der Teilversicherung in der Unfallversicherung ausgenommen werden und die Möglichkeit einer allfälligen freiwilligen Unfallversicherung vorgesehen wird." Ich bitte den Hohen Landtag, dann bei der Abstimmung auch diesen Resolutionsantrag die Zustimmung zu geben. Darf ich nun Ihre Aufmerksamkeit auf ein anderes Kapitel, das auch in der Gruppe 0 Beachtung findet, lenken? Es betrifft dies den Finanzkontrollausschuß. Es gibt alljährlich mehrmals Gelegenheit hier in diesem Haus über den Finanzkontrollausschuß zu debattieren. Einerseits ist es die Budgetdebatte, andererseits sind es die Berichte, die der Finanzkontrollausschuß dem Hohen Landtag vorlegt. Die Kontrolltätigkeit über Landesfinanzen ist in den Bundesländern verschieden geregelt. Wir in Niederösterreich dürfen für uns in Anspruch nehmen, daß in unserer Landesverfassung die Tätigkeit des Finanzkontrollausschusses und des Kontrollamtes, aber auch der Landes-Buchhaltung, sehr eindeutig festgelegt und geregelt ist. Gemäß Artikel 46 unserer Landesverfassung besteht der Finanzkontrollausschuß aus 6 Mitgliedern und 6 Ersatzmännern. Auf Grund des im Landtag vorhandenen Verhältnisses der beiden Parteien stellt also jede Partei im Finanzkontrollausschuß 3 Mitglieder und 3 Ersatzleute. Im gleichen Artikel 46 ist auch ausgesprochen, daß der Finanzkontrollausschuß dem Landtag und sonst niemanden verantwortlich ist. Die Funktionsdauer der Mitglieder des Finanzkontrollausschusses ist nicht abhängig von der Funktionsdauer der gewählten Abgeordneten. Die Funktionsdauer der Mitglieder des Finanzkontrollausschusses währt auch nach Ablauf der Gesetzgebungsperiode oder Auflösung des Landtages weiter. Ich glaube, daß es sehr wichtig ist, besonders auf diese Bestimmung aufmerksam zu machen, weil sich dadurch der Finanzkontrollausschuß von allen anderen Ausschüssen des Landtages sehr wesentlich unterscheidet. Im Artikel 47 der Landesverfassung ist festgelegt, daß sich der Finanzkontrollausschuß des Kontrollamtes zu bedienen hat. Die Beamten des Kontrollamtes haben dem Finanzkontrollausschuß Unterlagen für ihre Einschaukontrollen, Vorberichte, zu erstellen bzw. zu liefern. Den Vorstand des Kontrollamtes, den Kontrollamtsdirektor, bestellte der Landtag; er wird also keinesfalls vom Landeshauptmann, von der Landesregierung, bestellt. Auch nur der Landtag kann den Vorstand des Kontrollamtes abberufen. Der Kontrollamtsdirektor ist dem Landtag bzw. dem Finanzkontrollausschuß verantwortlich. Selbst der Herr Landeshauptmann, wenn er an den Vorstand, also an den Direktor des Kontrollamtes, Weisungen zu geben hat oder Weisungen erteilen will, kann dies nur im Einvernehmen mit dem Obmann des Finanzkontrollausschusses tun. Der Artikel 48 schaltet auch noch den Vorstand der Landesbuchhaltung ein und sagt, daß eine enge Zusammenarbeit mit dem Finanzkontrollausschuß in allen jenen Fragen bestehen soll, in denen einzelne Abteilungen und Referate der NÖ. Landesregierung die vom Landtag beschlossenen Kredite überschreiten. In Frage der Kreditüberschreitung muß also der Buchhaltungsdirektor über das Kontrollamt dem Finanzkontrollausschoß berichten. Artikel 49 verlangt vom Finanzkontrollausschuß, daß gemachte Wahrnehmungen jeweilig, mindestens aber halbjährig in einem Bericht an den Landtag über den Finanzausschuß zu geben sind. Das heißt, der Kontrollausschuß hat nach unserer Landesverfassung halbjährig Bericht zu erstatten. Wir wissen, daß in Wien ……. (Zwischenruf Abg. Dr. Brezovszky) Auf das Herr Dr. Brezovszky werde ich dann noch kommen. Wir wissen, daß in Wien die Stellung des Finanzkontrollausschusses bzw. des Kontrollamtes, weil ein Kontrollausschuß in unserem Sinne im Land Wien überhaupt nicht besteht, ganz anders ist und daß in Wien, in der Stadt Wien, seit 1962 der Kontrollamtsdirektor wohl vom Gemeinderat bestellt wird, aber doch in .den Ma,gistrat, in die Gesamtverwaltung eingegliedert ist. Das Kontrollamt in Wien besorgt nur die Rechnungs- und Gebarungskontrolle und die Überprüfung des Rechnungsabschlusses und hat Einzelberichte an den Bürgermeister zu erstatten. Es ist also keinesfalls so wie bei uns in Niederösterreich, daß ein eigener Kontrollausschuß da ist, dem das Kontrollamt zu dienen hat bzw. daß der Vorstand des Kontrollamtes, der Kontrollamtsdirektor, dem Obmann des Finanzkontrollausschusses und dem Landtag verantwortlich ist. Es ist selbstverständlich, daß bei der Wahl des Obmannes des Finanzkontrollausschusses - und das ist hier im Hause schon mehrmals geschehen - die Minderheitspartei diesen Obmann auch für sich reklamierte. Es! gab bisher noch immer sachliche Debatten, wenn dieser Fragenkomplex zur Diskussion stand. Beide Parteien vertreten mit Argumenten ihren Standpunkt. So hat erst kürzlich Landeshauptmannstellvertreter Dr. Tschadek anläßlich der Wahl des neuen Landeshauptmannes Andreas Maurer den Obmann des Finanzkontrollausschusses wieder für die Sozialistische Partei reklamiert. Er hat auch einen Vergleich gezogen, wie das auf der Bundesebene seit kurzer Zeit praktisch erfolgt. Und zwar hat Landeshauptmannstellvertreter Dr. Tschadek erklärt in Anlehnung an den Bund müßte man auch in Niederösterreich die Gepflogenheit ändern und der Minderheitspartei - wenn man auch in diesem Falle nicht von Opposition sprechen kann, - diesen Obmann des Finanzkontrollausschusses überlassen. Der Vergleich mit dem Bund hinkt also und kann uns deshalb nicht überzeugen, weil ich, Hohes Haus, sehr geehrte Herren der Sozialistischen Fraktion, sagen muß, Sie hätten auf der Bundesebene das schon seit langen Jahren durchführen müssen, wenn es jetzt als Vergleich für unser Land herangezogen wird. Ich erinnere daran, daß ja der Präsident des Rechnungshofes in der Person des Dr. Frenzel lange Zeit von Ihnen gestellt war, und Sie keinesfalls eine Veranlassung sahen, diesen Posten an die Opposition abzugeben; denn eine Opposition auf der Bundesebene besteht nicht erst seit jenem Zeitpunkt, da Sie den Präsidenten des Rechnungshofes einem Abgeordneten, der die Freiheitliche Partei im Parlament vertrat, übergeben haben. Ich erinnere an die Wahlergebnisse in den Jahren 1953 und 1959, wo die Sozialistische Partei auf Grund der damaligen Ergebnisse in der Regierung, also auf Bundesebene, vollkommen gleichberechtigt war. Sie hatte mehr Stimmen, die ÖVP hatte auf Grund der Wahlgesetze um ein Mandat mehr, daher qab es für beide Parteien eine gleiche Verteilung in den Ministerien. (Zwischenruf Abg. Dr. Brezovszky.) Es war keine Minderheit! Sie haben sich immer als gleichberechtigte Partner in der Bundesregierung gefunden, Herr Dr. Brezovszky. Von Ihrem Parteivorsitzenden Dr. Pittermann wurde mehr als einmal betont, daß Sie sich dort keinesfalls als zweite Partei gefühlt haben, sondern immer als gleichberechtigter Koalitionspartner. Ich will gar nicht davon reden, daß Sie damals den Kommunisten den Präsidenten des Rechnungshofes abtreten wollten; jedenfalls gab es nach 1949 schon die Oppositionspartei. Wir wissen ganz genau, welches politische Geschäft Sie mit dem Präsidenten des Rechnunghofes dadurch gemacht haben, daß Sie auf dem Weg zur kleinen, zur rot-blauen Koalition waren. Sie haben ein- oder zweimal die Stimmen der Freiheitlichen Partei gebraucht, und so haben Sie damals den Präsidenten des Rechnungshofes an die Opposition abgegeben. Das können aber für uns hier im NÖ. Landtag wirklich keine Maßstäbe sein; wir wollen nicht das Argument, das Landeshauptmannstellvertreter Dr. Tschadek von der Bundesebene auf die Landesebene übertragen haben will, gutheißen. Wenn ich gesagt habe, daß wir schon mehrmals sachlich über den Obmann des Finanzkontrollausschusses, über Steine Aufgaben hier im Hause, diskutiert haben, so darf ich auch sagen, daß manchmal diese sachlichen Argumente nicht mehr vorhanden waren. Ich erinnere an ein erst kürzlich stattgefundenes Stadtgespräch, das im Fernsehen übertragen worden ist - ich habe selbst zugehört ,- bei dem auch ein Abgeordneter aus Ihren Reihen zum Thema Finanzkontrollausschuß das Wort ergriff. Er hat gemeint, weil die ÖVP in Niederösterreich den Obmann des Finanzkontrollausschusses stellt, seien die Landesgesellschaften nicht geprüft worden. Es hieß sogar noch weiter, weil der Obmann des Finanzkontrollausschusses im Jahre 1953 - es ist der jetzige Zweite Präsident des Landtages, Sigmund - im Finanzkontrollausschuß den Antrag gestellt hat, daß auch die Landesgesellschaft NEWAG zu prüfen sei, sei von der ÖVP, der Mehrheit in diesem Hohen Hause, ein anderer Weg beschritten worden. Alle Herren, auch jene der Sozialistischen Partei, die Mitglieder oder Ersatzmitglieder des Finanzkontrollausschusses sind, wissen genau, wie dort das Arbeitsprogramm erstellt wird. Man setzt sich monatlich, mindestens einmal zusammen, um den Arbeitskalender für den nächsten Monat zu erstellen. Es ist keinesfalls so, daß nur der Obmann des Finanzkontrollausschusses sagt, die und die Besichtigung und die und die Einschaukontrolle werden wir vornehmen, oder in der nächsten Sitzung wird nur über diese Tagesordnung gesprochen, sondern allen Mitgliedern und Ersatzmitgliedern steht das Recht zu, Vorschläge zu erstatten. Genau so wie Sie, meine sehr geehrten Herrn von der Sozialistischen Partei, die Sie Mitglieder und Ersatzmitglieder sind und schon Vorschläge erstattet haben, so habe auch ich das in den letzten Jahren getan. Auf eine Besichtigung des Finanzkontrollausschusses muß ich etwas näher eingehen, und zwar auf die Besichtigung des Kraftwerkes Peisching. Es wurde damals im Finanzkontrollausschuß der Vorschlag gemacht, auch den Bau des kalorischen Kraftwerkes Hohe Wand in Peisching zu besichtigen. An der Besichtigung nahmen seitens der Sozialistischen Partei die Mitglieder des Ausschusses Mondl, Sigmund und Wiesmayr und die Ersatzmitglieder Binder, Pettenauer und Präsident Wondrak teil. Die sozialistischen Mitglieder und Ersatzmitglieder des Finanzkontrollausschusses waren also bei dieser Besichtigung vollzählig vertreten. Sie haben keinen Antrag gestellt, das muß ich heute hier aussprechen, daß unter Umständen die Energiequellen, die zur Stromerzeugung für das Kraftwerk Hohe Wand Verwendung finden, nämlich die Kohle, das Gas oder das Schweröl, einer genauen Prüfung zu unterziehen sind. Sie haben auch nicht beantragt, daß der Finanzkontrollausschuß die Finanzierung Ces Kraftwerkes näher prüfen soll, obwohl Sie dazu wirklich Gelegenheit gehabt hätten. Ich darf Ihnen das Ergebnis, das der Finanzkontrollausschuß aus der Besichtigung vom 17. März einstimmig gezogen hat, in Erinnerung bringen. Es lautet: „Bei der Besichtigung der zum Teil bereits fertiggestellten, zum Teil noch im Bau befindlichen Anlagen äußerten sich die Mitglieder sowie die Ersatzmitglieder des Finanzkontrollausschusses anerkennend über die hier im Interesse des Landes geleistete Arbeit. Besonders hervorgehoben wurde die wohldurchdachte Planung dieses Bauvorhabens sowie die volkswirtschaftlich große Bedeutung dieses Kraftwerkes. Auch die betriebswirtschaftlichen und finanziellen Erwägungen, die zum Bau dieses Kraftwerkes geführt hatten, besonders der Ankauf und die Lagerung der Kohle aus dem Revier der Hohen Wand zum Betrieb des Kraftwerkes in den Wintermonaten. Der Ankauf und die Lagerung des in den Sommermonaten um 30 bis 40 Prozent billigeren Heizöls sowie die Verwendung des in den Sommermonaten überschüssigen Erdgases zur Stromerzeugung fanden die volle Zustimmung des Finanzkontrollausschusses." Ich muß also feststellen, daß alle Mitglieder und Ersatzmitglieder des Finanzkontrollausschusses, ob von der ÖVP oder SPÖ, am 5. Mai 1964 diesem Ergebnis über die Einschaukontrolle die Zustimmung erteilt haben. Sie haben damals keinesfalls gesagt, machen wir noch weitere Prüfungen. Sie haben auch, solange ich im Finanzkontrollausschuß bin, niemals einen Antrag gestellt, man möge die beiden Landesgesellschaften überprüfen. Hoher Landtag! Wenn ich gerade auf diese Fragen näher eingegangen bin, so deshalb, weil die Sozialistische Partei erklären will, wenn sie den Obmann des Finanzkontrollausschusses stellen könnte, wären diese Besichtigungen und Kontrollen auch durchgeführt. Wenn dieser Bericht verabschiedet und dem Landtag zur Kenntnis gebracht, also einstimmig beschlossen wurde, so darf ich noch darauf verweisen, daß es im Finanzkontrollausschuß infolge der gleichen Mitgliederzahl beider Parteien ja überhaupt keinen Mehrheitsbeschluß, sondern nur einstimmige Beschlüsse geben kann. Sie waren also immer mit dabei. Darf ich Ihnen in Erinnerung bringen - Sie kennen die Protokolle -, als Sie den Obmann des Finanzkontrollausschusses in den Jahren 1949 bis 1953 gestellt haben, ob da die Kontrolltätigkeit des Finanzkontrollausschusses eine umfangreichere war als sie es derzeit ist. Ich habe mich der Mühe unterzogen und diese Protokolle herausgesucht, Herr Dr. Brezovszky. Als ich darauf hinwies, daß die Berichte halbjährlich an den Landtag zu geben sind, haben Sie ergänzt ,,mindestens" (Abg. Dr. Brezovszky: Das steht in der Verfassung.) Ja, das steht in der Verfassung, aber darf ich feststellen, daß der Obmann Krainer, der von Ihnen gestellt wurde, nicht einmal jährlich einen solchen Bericht dem Landtag vorgelegt hat. An Stelle von vier Berichten über die Tätigkeit in den Jahren 1951/52 hat er nur einen vorgelegt. (Zwischenruf bei der SPÖ: Da waren Sie noch gar nicht hier!) Nein, aber ich habe ja auch gesagt, lesen Sie die Berichte des Finanzkontrollausschusses, dann können Sie sich überzeugen. Da ich zu der Zeit noch nicht hier war, habe ich mir die Mühe gemacht, nachzuschauen, wie während der Tätigkeit eines Obmannes des Finanzkontrollausschusses aus Ihrer Fraktion die Einschaukontrolle durchgeführt wurde. Der Herr Obmann Sigmund hat für das Jahr 1952 auch nicht zwei Halbjahresberichte, sondern nur einen gelegt. Wenn Sie die Tätigkeit des Finanzkontrollausschusses mit der heutigen Zeit vergleichen, müssen Sie sehen, daß heute im Finanzkontrollausschuß wesentlich mehr gearbeitet wird, als das damals der Fall war. So ersehen wir aus dem Jahresbericht 1952, in dem Sie den Obmann gestellt haben, daß damals 19 Einschaukontrollen und 6 Sitzungen stattgefunden haben; also 25mal ist der Finanzkontrollauschuß des Landes Niederösterreich damals tätig gewesen. Wie war es in der Zeit vom 6. März 1963 bis Juli 1964? In diesem Zeitraum haben ebenso wie im Jahre 1952 keine Wahlen stattgefunden. Wir wissen, daß in Wahlzeiten bzw. wenn der Landtag überbeschäftigt ist, auch der Finanzkontrollausschuß seine Tätigkeit etwas einschränkt. In diesen fünfviertel Jahren gab es 32 Sitzungen und 48 Einschaukontrollen und 4 Besichtigungen haben stattgefunden: es war also der Finanzkontrollausschuß 84mal tätig. Ich habe absichtlich auf diese Dinge hinweisen müssen, weil sonst der Eindruck entstehen könnte, daß der FinanzkontroIlausschuß unter einem Obmann, der von der Österreichischen Volkspartei gestellt wird, nicht so intensiv arbeiten würde bzw. die Verfassung nicht einhält. Ich überlasse es Ihnen, sich auf Grund meiner Ausführungen ein objektives Urteil zu bilden. In den Berichten scheut sich der Finanzkontrollausschuß keinesfalls, auf Mängel, die festgestellt werden, hinzuweisen, sie aufzu1:eigen und Mißstände auch einer sachlichen Kritik zu unterziehen, ohne Ansehung der Person, die für solche Mißstände verantwortlich ist. Man kann dem Obmann des Finanzkontrollausschusses, unserem Freund Kollegen Stangler nicht nachsagen, daß er bei auftretenden Mängeln zuerst prüft, von wem s i e , verursacht wurden, und erst dann den Beanstandungen auf den Grund geht. Er erfüllt seine Pflicht in der Absicht, eine objektive Tätigkeit des Finanzkontrollausschusses in jeder Weise hervorzukehren. Sie müssen in objektiver Weise feststellen, daß wir keinen Unterschied machen, ob es sich um Referate handelt, die einem ÖVP-Regierungsmitglied oder einem sozialistischen Regierungsmitglied zugeteilt sind. Wir sind überall objektiv und legen überall die gleichen Maßstäbe bei unseren Kontrollen an. Wir wissen aber auch, daß im Kontrollamt fleißige, umsichtige Beamte tätig sind. Sie haben dem Finanzkontrollausschuß Unterlagen, Vorberichte zu geben; weiters wissen wir, daß das Kontrollamt einige Fachbeamte, die in Wirtschafts-, Finanz- und Steuerfragen versiert sein müssen, benötigt. Die Aufgaben des Finanzkontrollausschusse und des Kontrollamtes sind inzwischen umfangreicher geworden; die Zahl der Beamten im Kontrollamt hat sich in den letzten zehn Jahren aber nicht geändert. Denken wir doch daran, an wieviel Hochbauten heute die Niederösterreichische Landesregierung nicht nur beteiligt ist, sondern sie selber ausführt, - neue Bürogebäude, Gebäude für die Bezirkshauptmannschaften, für Exposituren der Bezirkshauptmannschaften - oder denken wir auch an den Straßenbau. Erst seit sieben oder acht Jahren wird von den Landesstraßenbauabteilungen selbst der Straßenbau durchgeführt, während in früheren Zeiten all diese Arbeiten an Firmen vergeben worden sind. Denken Sie an die Bauvorhaben in unseren Krankenanstalten, Erziehungsanstalten, Fürsorgeheimen oder an die Bauvorhaben beim Landesberufsschulwesen oder beim bäuerlichen Fachschulwesen. Eine umfangreiche Bautätigkeit ist im Lande gegeben. Denken wir doch an die Beteiligungen, die das Land Niederösterreich in den letzten Jahren eingegangen ist, die Flugmotorenwerke Ostmark, die Flughafenbetriebs-Gesellschaft, die Laxenburg-Betriebsgesellschaft und die Prüfung der reinen Landesgesellschaften, der NEWAG, der NIOGAS und der NÖSIWAG. Es ist für den Finanzkontrollausschuß ein sehreiches Betätigungsfeld gegeben, und das erfordert auch die Einstellung des notwendigen Fachpersonals. Ich habe schon im Februar 1965 die Niederösterreichische Landesregierung gebeten, dieses Fachpersonal zur Verfügung zu stellen. Herr Landeshauptmann Hartmann hat noch verfügt, daß im Jahre 1967 dieses Fachpersonal dem Kontrollamt beigegeben wird, damit es seinen Verpflichtungen in Zukunft entsprechen kann. Vorstand des Kontrollamtes, von dem schon sehr ausführlich gesprochen wurde, der vom Landtag gewählt wird, hat sein 65. Lebensjahr vollendet und würde mit Ende dieses Jahres in den Ruhestand treten. Da es ihm nicht mehr möglich war, den zweiten Halbjahresbericht 1965 und den Tätigkeitsbericht des Finanzkontrollausschusses aus den Halbjahren 1966 zu Ende zu bringen, hat der Finanzkontrol1ausschuß in seiner letzten Sitzung einem Antrag des Obmannes des Finanzkontrollausschusses zugestimmt, der lautet, es möge der Kontrollamtsdirektor dem Kontrollamt noch weiter zur Verfügung stehen. Es wird dann auch möglich sein, einen Nachfolger einzuschulen. Der Finanzkontrollausschuß hat durch den vermehrten Aufgabenbereich des Landes und durch die erhöhten Landesausgaben, die wir jedes Jahr mit Freude hier beschließen, in Zukunft ein noch größeres Arbeitsgebiet zu bewältigen. Ich bin überzeugt, daß .dieser wichtige Ausschuß seine Tätigkeit weiterhin, getreu der Landesverfassung, zum Wohle des Landes durchführen wird, vorausgesetzt jedoch, daß die Sachlichkeit, die in der Tätigkeit des Finanzkontrollausschusses bisiher festgestellt wurde, auch in Zukunft beibehalten wird. (Beifall bei der ÖVP.) ZWEITER PRASIDENT SIGMUND: Zum Worte gelangt Herr Abgeordneter Dr. Brezovzky. Abg. Dr. BREZOVSZKY: Herr Präsident! Hochgeschätzte Damen und Herren! Es wäre sehr verlockend, auf einige Feststellungen meines verehrten Vorredners einzugehen, da sie sehr provozierend waren. Ich schließe mich aber in der Weihnachtswoche allen übrigen Vorrednern an und werde nicht nur von Sachlichkeit reden, sondern hier sachlich referieren. Die Gruppe 0, Landtag und allgemeine Verwaltung, sieht im ordentlichen Voranschlag für 1967 Ausgaben von 583,644.000 Schilling vor. Im außerordentlichen Voranschlag sind an Ausgaben 2,285.000 Schilling präliminiert. Das sind insgesamt 22,8 Prozent des Gesamtbudgets. Dazu ist zu bemerken, daß in der Gruppe 9 erstmalig seit Jahren wieder perzentuell eine sinkende Tendenz in Bezug zum Gesamtvoranschlag festzustellen ist. In der Gruppe 0 waren nämlich 1964 22,6 Prozent vorgesehen, 1965 23,1 Prozent, 1966 23,3 Prozent. 1967 werden es nur mehr 22,8 Prozent sein. Ziel aller Verantwortlichen sollte es sein, diese Tendenz, die sich auch im Dienstpostenplan 1967 zeigt, wo um 70 Dienstposten weniger vorgesehen sind als vor einem Jahr, zielstrebigst fortzusetzen, um die freiwerdenden Budgetmittel für echte Gehaltserhöhungen für weniger Bedienstete zu verwenden um auch den gewaltigen Investitionsbedarf des Landes befriedigen zu können. Das große Schlagwort ,,Verwaltungsreform” sollte behutsam, aber hartnäckig verwirklicht werden. Wenn aber jemand glaubt, daß die Verwaltungsbeamten allein eine Verwaltungsreform durchführen können, dann irrt er, oder er kernt nicht die Hemmnisse, die den Verwaltungsbeamten für diese Verwaltungsreform entgegenstehen. Wenn ich auch nicht verkennen will, daß die moderne Verwaltung eine Reihe von neuen Aufgaben dazubekommen hat, so darf man doch auch die Möglichkeiten nicht übersehen, die eine echte Reform der Verwaltung möglich machen würden. Ich verweise auf die Fortschritte der Technik auf dem Sektor des gesamten Bürowesens. Ich darf auf die zahlreichen Computoren, Mikrofilme und Büromaschinen hinweisen, die sicherlich bei zielbewußter Anwendung eine echte Reform ermöglichen würden. Wir können feststellen, daß dieser Weg bei den Sozialversicherungsträgern, beim Landesinvalidenamt, aber auch beim Zentralbesoldungsamt sehr zielstrebig gegangen wird. Wir können auch sagen, daß es Möglichkeiten einer Organisationreform gibt, zum Beispiel die Möglichkeit der Abänderung der Kanzleiordnung und der Ämterkommassierung, wie es der verewigte Herr Landeshauptmann Hartmann hier einmal genannt hat. Wir wissen, daß das Beharrungsvermögen und die Eigenentwicklung des Staatsapparates sehr stark ist; was ich als Beamter, der seit nahezu 15 Jahren im öffentlichen Dienst steht, oftmals bemerken konnte. Meine Schlußfolgerung ist, daß die Reform in der staatlichen Verwaltung nicht nur von dieser selbst kommen kann, sondern - und das bekenne ich offen --, daß sie schon bei der Zusammenfassung und Vereinfachung der allgemeinen Normen der Gesetze und Verordnungen einsetzen müßte. Ich möchte daher den konkreten persönlichen Vorschlag machen, daß im Lande, so wie wir es für die NEWAG und NIOGAS vorgeschlagen haben, eine Rationalisierungskommission gebildet wird, die die Aufgabe hätte, im Laufe der Jahre die gesamte Verwaltung zu durchleuchten. Es gibt eine Reihe von Dingen, wo Außenstehende, die nicht in dem Getriebe und nicht, wie man es bezeichnet - bitte, es ist nicht böswillig gemeint -, betriebsfremd sind, sicherlich sehr nützliche Vorschläge machen könnten. Jeder, der einige Jahre oder Jahrzehnte in einem eingefahrenen Gleis arbeitet, sieht verschiedene Dinge nicht, die entweder überflüssig sind oder einfacher zu erledigen wären. Während meiner zehnjährigen Tätigkeit in der Personalabteilung haben wir einmal festgestellt, wie viele Unterschriften notwendig sind, um eine einfache Vordienstzeitenanrechnung durchzuführen, und sind zu dem Ergebnis gelangt, daß es in einem Ressort allein 36 Unterschriften waren. Die Vorschriften waren derart, daß insgesamt drei Ministerien mit dem Fall befaßt werden mußten. In einem anderen Bereich wurde festgestellt, daß für die Anschaffung von einem Paar Militärschuhen 211 Unterschriften notwendig sind. Ich will nicht behaupten, daß diese Vorgangsweise überall üblich ist ,aber ich bin der Meinung, daß eine Rationalisierungskommission sicherlich auch bei den Dienststellen des Landes Niederösterreich gewisse Dinge vereinfachen und zur Entlastung des Personals beitragen könnte. Ich kann Ihnen mitteilen, daß sehr viele Beamte diesen Amtsschimmel, der Ihnen aufgezwungen wird, absolut nicht lieben. Sie wissen schon bei der ersten oder zweiten Unterschrift ganz genau, wie das Ergebnis nach der 36. Unterschrift lauten wird. Trotzdem muß nach diesem Amtsschimmel gegangen werden, der zur Aufblähung des gesamten Verwaltungsapparates führt: wodurch überflüssigerweise riesige Kosten entstehen, die sicherlich in der Wirtschaft, im Fremdenverkehr, in der Landwirtschaft, und wo immer ein Investitionsbedarf besteht, verwendet werden könnten. Wir alle haben heute gehört, daß die öffentlich Bediensteten außerordentlich schlecht bezahlt sind. Das wird. jeder, der im öffentlichen Dienst steht, bestätigen. Es ist keine sehr erfreuliche Tatssche, wenn heute fertige Akademiker mit einem Nettogehalt von rund 2800 Schilling heimgehen und damit eine Familie gründen oder erhalten sollen. Ich glaube, daß hier zwei Wege gegangen werden sollen: vernünftige Einsetzung der Technik im öffentlichen Dienst, Ersparung von Personal und Mitteln, Einsetzung der eingesparten Mittel einerseits für eine Besserstellung der öffentlich Bediensteten und andererseits Befriedigung des ungeheuren Investitionsbedarfes, der überall im Lande besteht. Diese Rationalisierungskommission sollte sich wegen der Gefahr der sogenannten Betriebsblindheit nicht aus Menschen, die in derselben Sparte tätig sind, zusammensetzen. Sie müßte vielmehr aus Vertretern der Regierung, der Beamtenschaft - hier wären vor allem Beamte des Kontrollamtes und der Amtsinspektion geeignet, da diese den größten Einblick haben - I des Rechnungshofes, aus Rationalisierungsfachleuten der Privatwirtschaft und Abgeordneten der im Landtag vertretenen Parteien bestehen. Eine solche Kommission sollte keine Hyperkommission sein, sondern aus einer möglichst kleinen Anzahl von Menschen bestehen, die jedoch für diesen speziellen Aufgabenbereich einige Zeit, das heißt sicherlich viele Monate im Jahr, freigestellt werden sollten. Der für diese Kommission erforderliche Aufwand würde sich sehr schnell in wenigen Jahren amortisieren. Die Kommission sollte meiner Meinung nach wenigstens ein- bis zweimal im Jahr dem Hohen Landtag Bericht erstatten und diesem auch unterstellt sein, und zwar aus einem sehr plausiblen Grund: Diese Kommission wäre in der Lage festzustellen, wieviele in Geltung stehende Normen, also Gesetze, in irgendeiner Form zusammengefasst werden müßten. Ich darf hier nur auf das Beispiel der Großstadt München hinweisen. Dort wurde der heutige Oberbürgermeister Dr. Vogel einige Jahre freigestellt und bekam den Auftrag - das war eigentlich jene Aufgabe, die ihn in Bayern so bekannt gemacht hat -, alle Vorschriften im Lande Bayern zu sondieren, zu sammeln und dann in einem oder zwei Gesetzbüchern zu koordinieren Das hat ihm einen so maßgeblichen Ruf als Verwaltungsfachmann und weiterhin als Politiker eingebracht, daß er bei der Wahl zum Oberbürgermeister ich glaube an die 70 oder 75 Prozent Stimmen auf sich vereinigen konnte, also weit mehr, als die Sozialdemokratische Partei bei den letzten Wahlen an Stimmen bekommen hat. Auf diese Art würde ich mir die Aufgabe der Kommission für die Landesverwaltung und Landesgesetzgebung vorstellen. In fünf, ich will nicht engherzig sein, meinetwegen in zehn Jahren könnten unsere Rechtsvorschriften und vielleicht auch die Landesverwaltung ein völlig geändertes Gesicht haben: wir alle würden dann staunen, wieviel Geld da eingespart werden kann. Ich möchte nun zu einem Problem kommen, das ich bereits im Finanzausschuß angeschnitten habe, und das den Landtag selbst betrifft. Wir alle haben in den letzten Wochen, aber auch schon in den letzten Jahren eine beachtliche Feststellung machen müssen, die ich jetzt bestätigt finde, wenn ich so durch die Reihen blicke. In den ersten Stunden der länger dauernden Landtagsdebatten sind immer außerordentlich viele Abgeordnete und Regierungsmitglieder auf ihren Plätzen. Das Spiel wiederholt sich gegen Ende der Debatte. Auch dann sind wieder alle Abgeordneten auf ihren Plätzen. Ich muß aber offen zugeben, daß es nicht eine Böswilligkeit der Abgeordneten ist, wenn sie nicht 12, 14 oder wie einmal in der vorigen Woche 16 Stunden im Hause sind und hier nicht auf ihren Plätzen verweilen. Jeder, der genötigt ist, diese Sitze zu benützen, wird feststellen, daß sie wie schlechte Schulbänke entgegen dem menschlichen Körperbau gebaut worden sind und man sich kaum Notizen machen kann. Es ist also eine richtige Qual, auf diesen Sitzen 8, 10 oder noch mehr Stunden zu verbringen. Ich hatte vor einigen Jahren des Glück, in London einer Unterhausdebatte beiwohnen zu dürfen. Der erste dort gewonnene Eindruck war der, daß ich mir dachte: So gut sollte es den österreichischen Abgeordneten gehen, wie diesen in England. Im Unterhaus, wo die Sitzordnung eine andere ist als bei uns, sind die Abgeordneten gewohnt, sich häuslich niederzulassen. Das ist auch sehr notwendig. denn in England finden jede Woche an vier Tagen Parlamentsdebatten statt, und die Abgeordneten haben im Unterhaus nahezu ihr zweites Heim. Sie fühlen sich dort auch sehr daheim. (Dritter Präsident Reiter: Wie machen Sie das, Herr Kollege, daß Sie so genau Bescheid wissen?) Ich werde Ihnen gleich erklären, weshalb ich die englischen Abgeordneten so beneidet habe. Dort sitzen die Abgeordneten der Oppositionspartei auf der einen Seite, auf der anderen Seite jene der Regierungspartei, und in der Mitte befindet sich ein riesiger Tisch. Nur auf diesen darf der Sprecher sein Manuskript hinlegen und sonst nirgends. Als ich einige Minuten von der Galerie hinuntergesehen hatte, bemerkte ich, daß der Oppositionsführer Douglas Horne müde geworden war. Er lehnte sich zurück und legte seine Füße auf den Tisch, also typisch amerikanisch. Ich möchte unsere Presse- und Photoreporter sehen, wie sie bei uns in Österreich darauf reagieren würden. Im englischen Unterhaus ist das Photographieren verboten. Wie Sie vor einigen Tagen in der Zeitung lesen konnten, sind auch Übertragungen nicht erwünscht. Nachdem ich das gesehen habe, ist mir verständlich, daß man diese gemütliche Form des Sitzens und Liegens nicht in der Öffentlichkeit zeigen will. Wenige Minuten, nachdem es sich der Oppositionsführer bequem gemacht hatte, wurde auch der Regierungschef Harold Wilson müde und hat sich gegenüber genau so in die gepolsterte Bank gelegt und auch die Füße auf den Tisch gegeben. Die beiden Kontrahenten, der eine auf der linken, der andere auf der rechten Seite, haben die Füße zusammengelegt und sich ausgeruht. Daneben ist ein Minister, ich möchte fast sagen sehr bequem gelegen. So habe ich verstanden - ich habe mich vier Stunden im Hause befunden -, daß das Haus immer voll besetzt war, nur waren die Stellungen der Abgeordneten verschieden und auf jeden Fall außerordentlich bequem. Ich kann mir nicht vorstellen, daß diese Art in unseren Landtag passen würde. Ich glaube auch nicht, daß die Presse und die Massenmedien das nicht sofort in die Öffentlichkeit tragen würden, denn bei uns ist in den parlamentarischen Körperschaften photographieren nicht verboten, und es würde sich jeder Abgeordnete hüten, liegend, schlafend oder sonst wie in der Zeitung festgenagelt zu werden. Ich habe beim Herrn Landeshauptmann eine Überprüfung angeregt -- und er hat mir eine solche im Finanzausschuß zugesagt -, daß sich im Laufe des Jahres 1967 Experten, Architekten und Kunsthistoriker Gedanken darüber machen, wie man in würdigem Rahmen zweckentsprechende Sitzgelegenheiten einbauen könnte, denn wir alle haben uns an diesen wunderschönen Saal so gewöhnt, daß wir in keiner Weise solche Änderungen haben wollen, die das kunstgeschichtliche könnte. Für ein Bundesland kann es nicht Bild stören würden. Ich habe auch den Herrn allzu große Schwierigkeiten bedeuten, einen Landes-Finanzreferenten gebeten, er möge .im nächsten Voranschlag, im Budget für das Jahr 1968, die notwendigen Mittel zur Verfügung stellen. Ich glaube, nachdem auch der Herr Landeshauptmann gemeint hat, daß man diesen Weg gehen konnte, es in absehbarer Zeit möglich sein müßte, den Abgeordneten doch irgendwie die Ausrede zu nehmen, man könne nicht 8 oder 10 oder 12 Stunden in diesen Bänken aushalten – dies gilt auch für die Regierungsmitglieder - und möchte daher ersuchen, bessere Sitzmöglichkeiten und Schreibmöglichkeiten zu schaffen. Nun hätte ich noch einen Wunsch, den ich bereits im Finanzausschuß vorgebracht habe; nachdem aber der Herr Landeshauptmannstellvertreter Hirsch damals anderwärtiq beschäftigt war, konnte ich auf meine Frage keine entsprechende Antwort bekommen Vielleicht können wir diese Antwort beim nächsten Budget haben. Es betrifft dies den Kraftfahrzeugpark des Landes Niederösterreich und der nachgeordneten Dienststellen. Als Bundesbeamter war ich gewohnt und auch verpflichtet, auch den Dienstposten plan für meine Dienststelle zu erstellen. Und auch einen Systemisierungsplan für die Kraftfahrzeuge, die wir brauchten. Das mußten und müssen alle Dienststellen des Bundes in ganz Österreich machen; das Ergebnis ist dann der Bundesvoranschlag mit dem angeschlossenen Dienstpostenplan und dem angeschlossenen Systemisierungsplan der Fahrzeuge, so daß jeder Bedienstete und jeder Staatsbürger mit einem Blick einen Überblick über den Kraftfahrzeugpark in ganz Österreich hat, vor allem aber die Abgeordneten im Hohen Haus am Ring haben diesen Überblick. Wir Abgeordnete des Hohen Landtages stimmen einem Budget zu, ohne eine Ahnung zu haben, wieviele Fahrzeuge der verschiedenen Klassen es gibt. Wir stimmen sozusagen einem Budget halbblind zu. Wir wissen nur die Ziffern. Ich habe mir die Mühe genommen nachzuforschen und glaube, es gibt 10 Voranschlagsansätze mit Aufwendungen für Kraftfahrzeuge mit einer Gesamtsumme von 20 oder 25 Millionen Schilling. Ich weiß es nicht genau, auf alle Fälle ist aber alles derart unübersichtlich, daß wir einem Budget zustimmen, ohne vorher genau zu wissen, was wir hier beschließen. Ich möchte daher Herrn Landeshauptmannstellvertreter Hirsch und den Herrn Landes-Finanzreferenten bitten, zu überlegen, ob nicht die bewährte Praxis, die im Bund seit langen Jahren ohne jede Schwierigkeit gehandhabt wird, auch bei uns im Budget berücksichtigt werden könnte. Für ein Bundesland kann es nicht allzu große Schwierigkeiten bedeuten, einen Systemisierungsplan für Kraftfahrzeuge zu erstellen. Damit erübrigen sich dann Anfragen im Finanzausschuß. Der Herr Landeshauptmannstellvertreter könnte dann so wie beim Dienstpostenplan darauf hinweisen und sagen: Herr Abgeordneter, Sie brauchen nur im Systemisierungsplan nachsehen und sie wissen, woran Sie sind, welchen Ausgaben Sie die Zustimmung geben und wozu diese Ausgaben verwendet werden. Ich glaube, aus einem bestimmten Grunde heraus, sollten wir uns die Mühe machen. Die Öffentlichkeit ist ja gerade bei den Dienstkraftfahrzeugen sehr empfindlich, ich mochte sogar fast sagen, allergisch. Wir sollten als Landesregierung ganz offen zeigen, daß wir nichts zu verbergen haben, daß nur ein Fahrzeugpark gehalten wird, der unbedingt notwendig ist, und daß dieser auch zweckentsprechend eingesetzt wird. Im Zusammenhang mit den enorm steigenden Reisegebühren, sie stiegen in einem Jahr von 10 Millionen auf 13 Millionen Schilling im Voranschlag, sollten wir auch den Einsatz des Kraftfahrzeugparks so rationalisieren, daß auch hier kein Anknüpfungspunkt für Kritik in der Öffentlichkeit gegeben ist. Abschließend möchte ich sagen, daß jeder im öffentlichen Dienst stehende Repräsentant der Staatsverwaltung im Rampenlicht der Öffentlichkeit steht; jeder Staatsbürger wird zu diesem Staat und zu den Vertretern dieses Staates besonderes Vertrauen gewinnen, wenn er das Gefühl hat, vor allem als Steuerzahler, daß jene Mittel, die er sich vom Finanzamt abziehen lassen muß. wirtschaftlich und sparsam eingesetzt werden im Interesse des Landes und im Interesse seiner Bewohner. (Beifall bei der SPÖ.) Zweiter PRÄSIDENT SIGMUND! Zum Worte gelangt Herr Abg. Wüger. Abg. WÜGER: Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren des Hohen Hauses! Ich habe nicht die Absicht, so wie mein Vorredner, abschweifend über Deutschland und England zu sprechen, denn ich bin der Meinung, daß getrachtet werden solle, die Budgetdebatte so zu führen, daß wir am Heiligen Abend zu Hause feiern und nicht hier im Hohen Hause. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe ein Problem zu besprechen, über das wir schon im Finanzausschuß verhandelt haben, und zwar über die ständigen Belastungen der Gemeinden. Ich will dabei betonen, daß uns das Staatsbürgerschaftsgesetz vom Jahre 1965 wieder zusätzliche Lasten gebracht hat, und die Gemeinden nicht mehr wissen, wo sie auf die Dauer die Aufwandskosten hernehmen sollen. Ob das jetzt die größeren oder die kleineren Gemeinden betrifft, ist ganz egal. Wir müssen leider feststellen, daß man im Jahre 3945 verschiedene Gesetze, die im Jahre 1938 beschlossen wurden, aufgelassen hat; aber leider hat man nicht wieder das Heimatrecht eingeführt, das sich in Österreich bis 1938 bestens bewährt und den Gemeinden nicht so finanzielle Nachteile gebracht hat, wie das Staatsbürgerschaftgesetz, das der Bund vollführt, und wo die Gemeinden die Arbeit haben und zahlen müssen. Paragraph 48 des Gesetzes sagt zwar: Den Gemeinden dürfen keine finanziellen Lasten entstehen. Nun haben wir ja alle im Finanzausschuß gehört, daß die Refundierung das erstemal im Jahre 1968 zum Tragen kommen soll. Dabei wurde gleich der Einwand gemacht, daß das auch nicht auf einmal geht, sonder womöglich in 3 Jahresraten zurückerstattet werden soll. Man muß sich nun die Frage vorlegen, wo die Gemeinden die Mittel hernehmen sollen, um das vorzufinanzieren, wo doch der Bund verpflichtet wäre, die Beträge zu leisten. Meine sehr verehrten Damen und Herren, so wie schon im Finanzausschuß möchte ich auch hier bitten, daß in dieser Angelegenheit Abhilfe geschaffen wird. Ich erlaube mir einen Resolutionsantrag zur Gruppe 0 des Voranschlages für das Jahr 1967 einzubringen, der lautet (liest): „§ 48 Abs. 1 Staatsbürgerschaftsgesetz 1965 verfügt, daß das Land den Gemeinden (Gemeindeverbänden) jene Kosten zu ersetzen hat, die ihnen aus der Führung der Staatsbürgerschaftevidenz erwachsen. Nach § 48 Abs. 2 StbG. 1965 hat der Kostenersatz jährlich zu erfolgen, und es ist für die Berechnung des Kostenersatzes die Anzahl der Personen maßgebend, die ,,in der Mitte des jeweiligen Rechnungsjahres" in der Staatsbürgerschaftsevidenz verzeichnet waren. Da das StbG. 1965 nach seinem 4 65 Abs. 1 am 1. Juli 1966 in Kraft tritt und das Rechnungsjahr mit dem Kalenderjahr zusammenfällt, kann es ,,in der Mitte des Rechnungsjahres" 1966 noch keine in der Staatsbürgerschaftsevidenz verzeichnete Personen geben und es kann daher ein Kostenersatz für 1966 durch das Land nicht stattfinden. Die Landesregierung wird ersucht, freiwillige nach § 48 Abs. 1 StbG. 1965 den Ersatz der Kosten für die Einrichtung und Führung der Staatsbürgerschaftsevidenz für das 2. Halbjahr 1966 zu gewähren, da sich aus § 48 Abs. 1 und § 65 des zitierten Gesetzes ein Anspruch der Gemeinden für diesen Zeitraum nicht ableiten Iäßt." Meine Damen und Herren des Hohen Hauses, ich gtlaub.e, wir brauchen nicht viel darüber zu reden. Ich möchte Sie bitten, meinem Resolutionsantrag die Zustimmung zu erteilen. (Beifall bei der ÖVP.) Zweiter PRÄSIDENT SIGMUND: Zum Worte gelangt die Frau Abg. Körner. Frau Abg. KÖRNER: Hohes Haus! Ich werde der Mahnung meines Vorredners folgen und meine Ausführungen sehr kurz fassen. Ich möchte Ihre Aufmerksamkeit neuerdings auf ein Problem lenken, mit dem wir uns schon wiederholt hier im Hohen Hause beschäftigt haben, nämlich auf die Frage der Ehegründungsdarlehen. Bekanntlich hat meine Fraktion bereits im Jahre 1953 zum ersten Mal einen diesbezüglichen Antrag eingebracht. Er wurde damals von der Mehrheit dieses Hauses abgelehnt. Im Jahre 1957 wurde neuerdings ein solcher Antrag eingebracht, der dann nach wiederholter Beratung im Finanzausschuß hier im Hause vorgelegt wurde. Der Antrag der Abg. Czerny, Körner, Staffa, Pettenauer, Hechenblackner, Stoll und Genossen, der dem Hohen Hause vorgelegt wurde, wurde dann auch mit den Stimmen der Österreichischen Volkspartei angenommen. Dies war am 5. November 1957. 1958 war aber trotzdem keine Ansatzpost im Budget vorgesehen. Ich habe daher anläßlich der Budgetberatung 1959 einen Resolutionsantrag eingebracht, der die Landesregierung aufforderte, die notwendigen Mittel bereit zu stellen. Die Mehrheit des Hauses hat damals meinen Resolutionsantrag .abgelehnt. Der Sprecher der Österreichischen Volkspartei, ich glaube, es war der Herr Abg. Hirmann, hat mir damals erklärt, daß ich mit meinem Antrag zu spät gekommen wäre und eben nichts zu machen sei, daß aber die ÖVP genau so wie die SPÖ an, dieser Sache interessiert wäre. Im Jahre 1960 war ebenfalls nichts vorgesehen. Ich habe daher 1960 wieder urgiert. Ich habe an Herrn Abg. Ing. Hirmann und an seine Fraktion 1960 die Anfrage gerichtet, was nun zur Erledigung des Antrages geschehen sei. Die Antwort ist ausgeblieben; geschehen ist nichts. Da im Budget für 1965 wieder keine Mittel für diesen Zweck vorgesehen waren habe ich an den Herrn Finanzreferenten den dringenden Appell gerichtet, wenigstens 1966 im Budget eine Summe für Ehegründungsdarlehen vorzusehen. Mein Appell war leider wieder umsonst. Ich habe daher im Vorjahr bei den Budgetberatungen neuerdings darauf hingewiesen und einen Resolutionsantrag einrrebracht, der die Landesregierung erneut aufforderte, die notwendigen Mittel für Ehegründungsdarlehen zur Verfügung zu stellen. Die Mehrheit des Hauses hat auch im Vorjahr meinen Resolutionsantrag abgelehnt. Der Sprecher der Österreichischen Volkspartei hat die Ablehnung damit begründet, daß durch die Abänderung der Richtlinien für die Landes-Wohnbauförderung eigentlich schon eine Förderung der jungen Ehepaare gegeben wäre; diese neuen Richtlinien für die Landeswohnbauförderung wären eine moderne Form der Förderung junger Eheleute, eine moderne Form von Ehegründungsdarlehen. Jeder, der die Richtlinien der Landeswohnbauförderung kennt, weiß, daß dies absolut unrichtig ist. Denn erstens sind die wenigsten jungen Ehepaare im Stande, sofort ein Haus zu bauen, und zweitens geben die Richtlinien der Landeswohnbauförderung keinem jungen Ehepaar die Möglichkeit zur Anschaffung von Hausrat Mittel zu erhalten. Ich möchte in diesem Zusammenhang an die ÖVP-Fraktion die Frage richten, wie Ihre Haltung hier im Hause mit verschiedenen Anträgen Ihrer eigenen jungen Generation zusammenstimmt. Ich möchte auf eine Mitteilung des Volksblattes verweisen, die sich mit einer Tagung der Österreichischen Jugendbewegung in Wartholz beschäftigte. Während dieser Tagung hat auch der Kollege Buchinger gesprochen. Er hat in dem Zusammenhang auch einige Anträge vertreten. Es heißt hier im Volksblatt wörtlich: „Ein Antrag an den kommenden Landesparteitag wurde erarbeitet, in dem die junge Generation in der ÖVP die Forderung erhebt, Kredite .jungen Familien zur Ausstattung und Einrichtung ihrer Wohnungen zur Verfügung zu stellen, wofür das Land oder der Bund den Zinsendienst zu übernehmen hätte." So zu lesen im Volksblatt vor einigen Monaten. Ich frage Sie nun, meine Herren, warum haben Sie denn nicht schon längst dafür gesorgt, warum hat der Herr Finanzreferent nicht die entsprechenden Mittel bereitgestellt, damit dem Antrag und dem Beschluß des Landtages endlich Rechnung getragen wird? Es ist dem Ansehen des Hohen Hauses absolut nicht zuträglich, wenn man Anträge beschließt, diese Anträge, die Beschlüsse des Landtages, aber mißachtet und die Erledigung der beschlossenen Anträge auf Jahre hinausschiebt. Der Beschluß des Landtages erfolgte am 5. November 1957, und 9 Jahre später ist noch immer nichts geschehen. Ich möchte in dem Zusammenhang darauf hinweisen, daß kleinere Bundesländer, wie zum Beispiel Salzburg, schon seit 1960 eine solche Einrichtung für Hausstandsdarlehen haben, die teilweise als Darlehen gewährt werden, und teilweise bis zur Höhe von 3.000 Schilling als nicht rückzahlbare Beiträge gelten. Wie Zeitungsmeldungen zu entnehmen war, hat in letzter Zeit auch das Bundesland Oberösterreich eine solche Einrichtung geschaffen und im Budget für 1967 für Ehegründungsdarlehen 2 Millionen Schilling bereitgestellt. Ich möchte daher den Herrn Finanzreferenten auffordern, in Erfüllung des Landtagsbeschlusses ehestens dafür zu sorgen, daß im nächsten Budget für solche Darlehen für junge Ehepaare vorgesorgt wird. Es wäre dies wirklich eine Tat der praktischen Förderung junger Ehepaare. (Beifall bei der SPÖ.) ZWEITER PRÄSIDENT SIGMUND: Zum Wort gelangt Herr Abg. Laferl. Abg. LAFERL: Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Landtages! Am 24. Juni 1964 haben die Abgeordneten Schöberl, Laferl, Dipl. Ing. Robl, Dienbauer, Schlegl, Weiss, Reiter, Schebesta, Popp und Genossen im Hohen Hause einen Antrag eingebracht, in dem die Landesregierung aufgefordert wird, Förderungsmaßnahmen bei freiwilliger Vereinigung von Ortsgemeinden zu gewähren. Als wir diesen Antrag stellten, hatten wir nicht vorausahnen können, daß sich schon im Jahre 1965 81 Gemeinden freiwillig zu 29 Gemeinden zusammenlegen werden. Dieses Beispiel hat Schule gemacht, und im heurigen Jahr waren es bereits 175 Gemeinden, die sich freiwillig zu 61 neuen Gemeinden zusammengeschlossen haben. Die Zahl der niederösterreichischen Gemeinden die seit 1955 1652 betragen hat, reduzierte sich durch die Zusammenlegungen auf 1486. Seinerzeit wurde beschlossen, daß jene Gemeinden, die sich freiwillig zusammenschließen, innerhalb von fünf Jahren die doppelte Zuteilung von Bedarfszuweisungen erhalten; das heißt, die für die einzelnen außerordentlichen Vorhaben festgesetzen Sätze werden in doppelter Höhe angewendet. Im Landesbudget sind auch verschiedene Ansätze vorgesehen, die die Förderung von kommnunalen Bedürfnissen zum Gegenstand haben, so insbesondere den Brücken-, Straßen-, Kanal- und Güterwegebau. Bei der Vergabe dieser Mittel werden die Gemeinden, die sich freiwillig zusammenlegen, ähnlich begünstigt, wie bei der Bedarfszuweisung. Die neugebildeten Gemeinden erhalten in den ersten drei Jahren zusätzlich eine finanzielle Förderung in halber Höhe der von ihnen zu entrichteten Landesumlage. Bei Erstellung von Projekten werden sie bevorzugt behandelt und weitestgehend durch die zuständigen Abteilungen unterstützt. Das alles war auf diesen Antrag vom 24. Juni 1964 zurückzuführen. Sehr geehrte Damen und Herren, Sie sehen daraus, daß es Niederösterreichs Gemeinden und verantwortungsvolle Kommunalpolitiker damit erneut qemeint haben, und diese Maßnahmen ohne Zwang durchgeführt wurden. Ich bin überzeugt, daß sich auch im Jahre 1967 Gemeinden in Niederösterreich finden, die ebenfalls diesen Weg beschreiten werden. Vor mehreren Jahren vielleicht ist es schon zehn oder mehr Jahre her - hat der .damalige Zweite Präsident :de. Hohen Hauses, Bürgermeister Wondrak aus Stockerau, erklärt: „Meine Damen und Herren des Hohen Hauses, was wollen Sie in einem Land mit so vielen Gemeinden und Gemeinderln? Wir können bei den Ertragsanteilen nie zu irgendeinem Vorteil kommen.” Er hat damals in den Wind gesprochen, denn jahrelang ist nichts geschehen. Erst jetzt ist es so weit. Wir alle wissen, Herr Präsident Sigmund hat es heute schon gesagt, daß Niederösterreich das klassische Land der Klein- und Kleiqstgemeinden ist. Unter den fast 4000 Gemeinden Österreichs gibt es 84 Gemeinden mit weniger als 100 Einwohnern, davon liegen 72 Gemeinden in Niederösterreich. Bei den Gemeinden mit 101 bis 500 Einwohnern sind die Verhältnisse noch ungünstiger. Von 1547 solchen Gemeinden in ganz Osterreich liegen 925 in Niederösterreich; dagegen haben zum Beispiel die Bundesländer Steiermark 333, Kärnten 20 und Oberösterreich nur 27 Gemeinden dieser Kategorie aufzuweisen. Beachtlich ist weiter der Umstand, daß Niederösterreich hinsichtlich der Zahl der Gemeinden unter 1000 Einwohnern gegenüber den anderen Bundesländern an erster Stelle steht. In Prozenten ausgedrückt bedeutet dies, daß 81,9 Prozent der niederösterreichischen Gemeinden eine Einwohnerzahl unter 1000 aufweisen, während dieser Prozentsatz in der Steiermark 72,5 Prozent, in Kärnten 32,7 Prozent und in Oberösterreich nur 28,3 Prozent beträgt. Wenn es aber so weit kommen konnte, daß sich Gemeinden zusammengelegt haben, dann möchte ich auch feststellen, daß fünf Bezirke heuer keine Gemeindezusammenlegungen durchgeführt haben, und zwar Baden, Lilienfeld, Mödling, Korneuburg und Wien-Umgebung. Wahrscheinlich sind diese Bezirke in der glücklichen Lage, keine Klein- und Kleinstgemeinden zu besitzen, oder es ist nicht der gute Wille vorhanden, der notwendig ist, um solch eine Tat zu setzen. Einen typischen Artikel hat die ,,Steirische Gemeindezeitung” mit der Überschrift ,,Die Frau Bürgermeister ist dagegen” geschrieben. Der Artikel ist sehr interessant, ich würde den Damen und Herren des Hohen Hauses empfehlen, ihn in der ,,Steirischen Gemeindezeitung” nachzulesen. Eines steht aber fest. Die Förderungsmaßnahmen und die finanziellen Vorteile dürften zum großen Teil mitgeholfen haben, daß wir das erreichen konnten. Es gebührt daher von dieser Stelle aus allen Beamten des Gemeindereferates, Abt. II/1, an der Spitze Herrn Hofrat Dr. Georg Schneider, der, Dank für diese Tat. Es gebührt aber auch den Gemeindevertreterverbänden der ÖVP und der SPÖ der Dank, daß in Niederösterreich so viele Gemeinden zusammengelegt werden konnten. Es erwachsen daraus aber auch Vorteile für das Land selbst, die in den kommenden Jahren zum Tragen kommen werden. Auch die Verwaltung ist vereinfacht, verbessert; also in jeder Hinsicht ein Vorteil für die Gemeinden und für das Land. Es wäre der Bericht nicht vollständig, wenn wir hier nicht auch einige Worte über die große Arbeit im Gemeindereferat verlieren würden. Vergessen wir nicht, daß in Niederösterreich immerhin 1336 Gemeinden, 6 Stadtgemeinden, 12 Bezirksfürsorgeverbände und 2 Wasserverbände Beihilfen erhalten haben; und daß weiters von Seiten des Landes an 1022 Gemeinden und 9 Bezirksfürsorgeverbände Darlehen gegeben wurden. Ferner wurden erledigt: 2 Anfechtungen von Gemeinderatswahlen, 2 Wiederholungen von Gemeinderatswahlen, die Ausschreibung der Gemeinderatswahlen auf Grund der Vereinigung von 175 Gemeinden zu 61 Gemeinden, die Durchführung von 61 Vereinigungsverfahren mit 2 Gerichtsbezirkssprengeländerungen, die Schulung aller Bürgermeister in Niederösterreich in der neuen Gemeindeordnung, die Schulung der Gemeindesekretäre in 19 Bezirken Niederösterreichs in der neuen Gemeindeordnung; auch in den letzten 2 Hauptbezirken wird diese Schulung noch vorgenommen, Des weiteren wurden Aufklärungsversammlungen in ganz Niederösterreich über die Vorteile der Vereinigung von Gemeinden durchgeführt, die Texte der erforderlichen Gemeindevertragsbedienstetennovelle, der Novelle der Gemeindebeamtendienstordnung, der Gemeindebeamtengehaltsordnung, der neuerlichen Abänderung der Gemeindebeamtengehaltsordnung, des Gemeindevertragsbedienstetengesetzes abgefaßt, die Erhebung der Gemeinde Vösendorf zum Markt, die Erhebung der Gemeinde Purkersdorf zur Stadt bearbeitet, und die Abänderung des Kremser, St. Pöltener, Waidhofener und Wiener- Neustädter- Stadtrechtes ermöglicht. Alle diese Arbeiten wurden von den Beamten der Abteilung II/1 in mustergültiger Weise durchgeführt. Auf ein Problem, das alle Gemeindeväter in Niederösterreich beschäftigt, wäre noch hinzuweisen. Es handelt sich um die mehr als leidige Frage der Müllabfuhr. Es gibt Gemeinden, die in der glücklichen Lage sind, Schottergruben und Ablagerungsstätten zu besitzen, ich nenne nur meine Nachbargemeinde Winzendorf. Der Wasserspiegel ist 30 cm unter der Oberfläche. Die Gemeinde Weikersdorf hat sich bereit erklärt, eine Müllablagerungsstätte für die Gemeinden Weikersdorf und Winzendorf zu schaffen. Was glauben Sie aber, was uns passiert ist? Halb Niederösterreich führt nun den Müll dorthin, und wir haben alle Hände voll zu tun, die Autonummern zu notieren, damit wir von dort dann wieder die Ersatzkosten einfordern können, Glauben Sie aber, daß einer in die Schottergrube hineinfährt? Nein, er leert den Müll außen hin. Alle diese Probleme sind natürlich zu lösen. Ich erlaube mir daher, im Namen meiner Fraktion zu Gruppe 0 folgenden Resolutionsantrag zu stellen (liest): ,,Die Ablagerung des Müll's, der durch die gemeindeeigene Müllabfuhr anfällt, stößt mangels geeigneter Ablagerungsstätten aber auch wegen der mit der Ablagerung verbundenen Gefährdung des Grundwassers auf immer größer werdende Schwierigkeiten. Die Landesregierung wird daher ersucht, bei Landes- und Regionalplanungen auf die künftigen Standorte von Anlagen zur Verwertung und unschädlichen Beseitigung des Mülls Rücksicht zu nehmen und schon jetzt die diesbezüglichen erforderlichen gesetzlichen Voraussetzung vozubereiten." Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bei der Wahl des Herrn Landeshauptmannes hat sich unser sehr verehrter Herr Landeshauptmannstellvertreter Dr. Otto Tschadek bemüßigt gefühlt, uns Unterricht über Vaterlandsliebe, über Demokratie zu erteilen. Ich glaube, Herr Landeshauptmannstellvertreter Dr. Tschadek genießt ein derartige Ansehen in Niederösterreich und ist eine derartige Persönlichkeit, daß er das nicht immer notwendig hat. Ich habe hier schon erwähnt, wir haben eine demokratische Erziehung genossen im demokratischsten Land der Welt, seit 1383 in der Schweiz. Landeshauptmannstellvertreter Dr. Tschadek hat es bestimmt nicht notwendig, sich für irgendwelche Apparatschinks ins Schlepptau nehmen zu lassen. Es heißt so schön: Wenn ein junger Mensch nicht radikal ist, hat er kein Herz; wenn ein alter Mann radikal ist, hat er kein Hirn. (Zwischenruf bei der SPÖ: Das stammt von Dir!) Wir wollen nicht Zwietracht säen und schon gar nicht in unserem Lande Niederösterreich. Mir ist ein Mitteilungsblatt in die Hände gekommen, das die Überschrift trägt ,,Winterschlacht im Osten 1941/42". Wenn man hier all die bekannten Orte liest und die Ereignisse wieder miterlebt, obwohl bald 25 Jahre vorbei sind, lernt man anders denken. Dann reicht man dem Nächsten, ob er der gleichen Gesinnung ist oder nicht die Hand zur Versöhnung. Ich habe noch nie einen politischen Gegner oder Feind gesehen, ich sehe nur einen politisch anders Gesinnten; das ist in einem demokratischen Staat wichtig. Denn wir alle haben es erlebt, was es heißt, wenn alles über einen Leisten geschlagen wird, und man nur zu gehorchen hat. Ich bin bereit, jedem der bei der 2. Panzerdivision gedient hat, dieses Heftchen zu geben. Damals haben wir uns versprochen, sollten wir noch einmal das Glück haben, unsere Heimat zu sehen, werden wir ausgleichend wirken. Wenn man all diese Ereignisse in dieser Hölle wieder liest, blickt man dankbaren Herzens zu Gott, und dankt inbrünstig dafür, daß man dieser Hölle entronnen und heute wieder in der Heimat ist .Wir haben daher auch die moralische Verpflichtung, für unser Heimatland zu arbeiten, zum Wohle dieses wunderschönen Landes Niederösterreich (Beifall bei der ÖVP). ZWEITER PRÄSIDENT SIGMUND: Zum Worte gelangt Herr Abgeordneter Präsident Reiter. Abq. Präsident REITER: Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Entgegen der bisherigen Praxis in diesem Hause hat heute ein Regierungsmitglied, der Herr Landeshauptmannstellvertreter Dr. Tschadek, als erster Redner in der Spezialdebatte zu Kapitel 0 um das Wort gebeten und eine Erklärung abgegeben, die auf die Ausführungen des Sprechers der ÖVP in der Generaldebatte, auf meinen Freund Kolleqen Stangler, Bezug nahm. Der Herr Landeshauptmannstellvertreter Dr. Tschadek hat in einer rhetorisch einwandfreien Art wieder - wie so oft in der letzten Zeit - in diesem Hause eine Lektion über Demokratie erteilt. Ich stehe nicht an, hier festzustellen, daß wir vieles von dem, was er gesagt hat, durchaus bejahen können. Er hat aber in dieser Erklärung von einem Dilemma in der österreichischen Innenpolitik gesprochen und dieses Dilemma in Zusammenhang mit dem Scheitern der Koalition gebracht, hat aber vergessen, dabei einiges dazuzusagen. An diesem Dilemma, aber auch an dem Scheitern der Koalition ist nicht die Österreichische Volkspartei schuld, sondern, meine Damen und Herren von der Sozialistischen Partei, ich sage Ihnen den einzig wirklichen Grund; dieser, Herr Kollege Grünzweig, liegt in der Hohlheit Ihres Programmes, in der Hohlheit Ihres Zieles und in der Hohlheit Ihrer Ideen. Das muß ich hie feststellen, Herr Kollege, Ihr Programm, Ihr Ziel und Ihre Idee kann sich nun einmal in der heutigen Zeit mit Ihrem sozialistisch-kollektivistischem Denken nicht mehr durchsetzen. (Unruhe bei der SPÖ.) Ja, meine Herren! Ihre Aufregung allein beweist, daß ich doch recht habe. Herr Landeshauptmannstellvertreter Dr. Tschadek hat auch über die Koalition gesprochen und gemeint, daß beim Bruch der Koalition die Demokraten versagt hätten, Auch darin stimme ich im zu. (Zwischenruf bei der SPÖ: Das hat er aber nicht gesagt!) Das hat er wortwörtlich gesagt, das können Sie nachlesen: Versagt haben die Demokraten. Und ich stimme ihm zu. Er hat nur eines dabei vergessen: Versagt haben die Demokraten Ihrer Partei, weil sie die positiven Kräfte, die in großer Zahl vorhanden sind, bei der letzten Regierungsbildung zurückgedrängt haben. Das beweist das Ergebnis der Abstimmung innerhalb Ihrer Parteivertretung. Der Herr Landeshauptmannstellvertreter Dr. Tschadek hat auch die Beispiele England und die Schweiz genannt; ich stimme ihm auch diesbezüglich zu. Wir könnten in Österreich tatsächlich alle mitsammen von der englischen Demokratie so manches lernen. Nicht nur bezüglich der Sesseln, Herr Dr. Brezovszky, sondern viele, viele tiefergreifende Dinge, von denen der Herr Landeshauptmannstellvertreter Dr. Tschadek auch gesprochen hat. (Zwischenruf von Landesrat Rösch.) Sie sind sehr empfindlich, Herr Landesrat, ich weiß es. Sie scheinen wahrscheinlich dazu allen Grund zu haben. Herr Landeshauptmannstellvertreter Dr. Tschadek hat aber auch eine andere Feststellung gemacht, und ich bestätige ihm namens meiner Partei, daß er, wie er selbst gesagt hat, ein guter Demokrat ist. Wir wehren uns nur gegen eines, und zwar gegen die Tatsache, daß Herr Landeshauptmannstellvertreter Dr. Tschadek in kurzer Zeit nun zum dritten Mal in diesem Hause feststellt, wer Demokrat ist und wer keiner ist. Dagegen wehrt sich meine Partei, (Beifall rechts.) Herr Landeshauptmannstellvertreter Dr. Tschadek hat auch den Wiener Vizebürgermeister Minister a,. D. Drimmel genannt und hat wörtlich erklärt, daß dieser im Wiener Landtag ein flammendes Bekenntnis zum gemeinsamen Weg abgelegt hat. Landeshauptmannstellvertreter Dr. Tschadek hat gemeint, daß sich Dr. Drimmei damit im Gegensatz zur monocoloren Bundesregierung bewege. Ich weiß auch in diesem Fall nicht, welcher Gegensatz da konstruiert wurde. Die Bundesländer verfolgen einen anderen Weg. Auch wir in Niederösterreich versuchen, viele Dinge gemeinsam zu lösen, und ich glaube, daß wir uns dabei absolut nicht in Gegensatz zu der derzeitigen monocoloren Bundesregierung bringen. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Landeshauptmannstellvertreter Tschadek hat weiter von den modernen Gemeinden Niederösterreichs gesprochen, und hier dürfen wir ihm vollinhaltlich zustimmen. Niederösterreich ist tatsächlich schöner geworden; und in allen unseren niederösterreichischen Gemeinden, wo wir auch hinkommen, können wir feststellen, daß sehr viel und Großes qeleistet wurde. Ich darf in diesem Zusammenhang besonders darauf hinweisen, daß die Leistungen unserer kleinen und mittleren Gemeinden besonders hervorgehoben werden müssen. Sie haben oft mit sehr wenig Mitteln Erstaunliches geleistet und damit Niederösterreich als kommendes Fremdenverkehrsamt einen großen Dienst erwiesen. Nun aber machen uns diese Gemeinden - hier darf ich als Bürgermeister einer solchen Gemeinde sprechen - große Sorgen. Die großen Leistungen, wie sie von den Gemeinden in den vergangenen Jahren erbracht wurden, werden für diese von Jahr zu Jahr schwieriger. Mein Freund Wüger hat heute auch darüber in einem konkreten Fall gesprochen. Es muß leider festgestellt werden, daß derzeit bereits rund 120 bis 150 Gemeinden Niederösterreichs nicht mehr in der Lage sind, ihren ordentlichen Haushalt zu decken. Ursache dieser sinkenden Leistungen ist neben den wachsenden Belastungen a e Verschuldung unserer Gemeinden; aber auch die Gesetze, die laufend produziert werden, belasten die Gemeinden immer mehr. Das Staatsbürgerschaftsgesetz, wodurch den Gemeinden für die Einrichtung und Führung der Staatsbürgerschaftsevidenz Kosten erwachsen, wurde heute schon genannt. Ich verweise auf das Schulgesetz aus dem Jahre 1962, den Familienlastenausgleich, und zwar auf die Novelle aus dem Jahre 1966, das .Krankenanstaltengesetz, und nicht zuletzt erwähne ich auch den Finanzausgleich, der zum Beispiel für die gewerbestärkeren Gemeinden ein gewisser Nachteil ist. Alle diese Gesetze, an die sich sicherlich noch eine Reihe anderer anfügen ließe, haben für die Gemeinden, Nachteile gebracht. Ich glaube, daß wir gegen die Art, die die Bundesregierung seit vielen Jahren anwendet, energischer protestieren und, verlangen müßten, daß bei neuerlichen finanziellen Belastungen der Gemeinden, auch die notwendigen Mittel hiefür zur Verfügung gestellt werden müssten. Ich erlaube mir daher, zusammen mit Kollegen Abg. Graf folgenden Antrag zu stellen (liest : ,,Resolutionsantrag des Abg. Reiter und Graf zu Gruppe 0 des Voranschlages des Landes Niederösterreich für das Jahr 1967. Ltg. 200. Die Landesregierung wird aufgefordert, bei der Bundesregierung 1 .) energisch dagegen zu protestieren, daß durch einseitige Maßnahmen des Bundes, so insbesondere durch das Staatsbürgerschaftsgesetz 1965, den Gemeinden in Vollziehung dieses Gesetzes schwere finanzielle Belastungen auferlegt werden und dadurch die Erfüllung ihrer ureigenen Obliegenheiten gefährdet wird; 2.) dahin zu wirken, daß in Hinkunft hei Übertragung von Aufgaben an die Gemeinden auf ihre Leistungsfähigkeit im .allgemeinen Rücksicht genommen wird und gleichzeitig die ihnen zur Durchführung dieser Aufgaben erforderlichen finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt werden." Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf noch kurz einige Worte zum Finanzaugleich sagen. Sowohl die beiden Debattenredner als auch der Herr Landesfinanzreferent in seiner Einbegleitungsrede haben diesen Finanzausgleich bereits besprochen. Auch ich stehe nicht an, allen, die in den letzten Jahren mit dem Finanzausgleich beschäftigt waren, Dank und Anerkennung auszusprechen. Es wurde heute wiederholt festgestellt, daß im Finanzausgleich manche Wünsche der Gemeinden bei weitem nicht erfüllt wurden, aber doch eine Reihe sehr entscheidender Fragen, die die Gemeinden betreffen, gelöst werden konnte. Ich verweise noch einmal auf den Ersatz für die abzugebende Gewerbesteuer, und zwar auf die fünfprozentige zusätzliche Beteiligung an der Umsatzsteuer. Das Aufteilungsverhältnis 48 : 34 . 18 wird sich aber nächstes Jahr zu einem Verhältnis 40 : 37 : 23 entwickeln und wird vom Jahre 1970 an eine weitere Verbesserung bringen, allerdings nicht für die Gemeinden, sondern für die Länder. Es wird dann 39,5 :37,5 : 23 lauten, Ich darf auch die Mineralölsteuer hervorheben, die bis Ende 1969 einen neuen Aufteilungsschlüssel finden wird, und zwar 6 : 74 : 20 im Gegensatz zu den jetzt geltenden Schlüssel von 26:24: 10. Ab 1970 soll dieser Schlüssel für die Gemeinden eine weitere Verbesserung erfahren und 2 : 74 : 24 lauten. Die Verbesserung von 4 Prozent ist als Ersatz für die Kraftfahrzeugsteuer, die ab diesem Zeitpunkt den Ländern zufließen wird, anzusehen. Der Vorzugsanteil an der Mineralölsteuer, wie ihn zum Beispiel Niederösterreich und das Burgenland gehabt haben, wird natürlich ebenfalls abgebaut. Zur Frage des Zuschusses für die gesetzlichen Schulerhalter darf ich festhalten, daß er den Gemeinden in den Jahren 1967 und 1968 15 Millionen Schilling, 1969 und 1970 75 Millionen Schilling und 1971 und 1972 100 Millionen Schilling bringen wird. Ich möchte außerdem darauf hinweisen, daß die Bedarfszuweisung von 15 v. H. auf 13,5 v. H. der Ertragsanteile gesenkt werden. Den Gemeinden, die einen nennenswerten Verlust aus dem Finanzausgleich haben, wird ein Härteausgleich zugebilligt werden. Meiner Aufzählung ließe sich noch eine Reihe kleinerer Verbesserungen für die Gemeinden anfügen. Alles in allem wird der Mehrertrag im neuen Finanzausgleich 232,446.757 Schilling an Steuern bringen. Ich betone nochmals, daß die Gemeinden nur dann etwas davon haben und ihnen nur dann geholfen werden kann, wenn man ihnen nicht neue Belastungen aufbürdet. Auf die Gemeindeautonomie, von der anläßlich der Verabschiedung der neuen Gemeindeordnung sehr viel gesprochen wurde, können wir wahrscheinlich verzichten, wenn unter ihrem Deckmantel den Gemeinden nur neue Lasten auferlegt werden. Meine Damen und Herren! Ich möchte noch einige Worte dazu sagen und diese insbesondere an die Adresse mancher Verantwortlicher des Landes, aber auch des Bundes richten: Man könnte unseren Gemeinden neben der finanziellen Entlastung auch helfen, wenn man das gesamte Verwaltungswesen ein wenig entbürokratisieren wollte. Die Gemeinden werden in den letzten Jahren mit so vielen Dingen belastet, daß es mir leicht fiele, eine ganze Reihe von Beispielen anzuführen. Eine Verwaltungsvereinfachung könnte unseren Gemeinden tatsächlich so manche Ersparung bringen. Von dieser Stelle aus darf ich als Vertreter des Landes - und ich glaube im Namen des gesamten Landtages sprechen zu dürfen - allen unseren Bürgermeistern, Gemeinderäten usw. für ihre Arbeit und Pflichterfüllung, die sie in den letzten Jahren im Dienste unserer niederösterreichischen Gemeinden geleistet haben, Dank sagen. Wir alle werden gemeinsam mit den Gemeindevertretern auch weiterhin gerne unsere Pflicht erfüllen, wenn uns Bund und Länder dabei helfen. Die besagte Hilfe von Bund und Land ist dam gegeben, wenn man die Gemeinden weniger als bisher belastet. Lassen sie mich noch einige Bemerkungen zur Bundesverfassungsgesetznovelle 1962 machen: Gemäß Artikel 118 sind die Gemeinden berufen, eine ganze Reihe von Angelegenheiten im eigenen Wirkungsbereich zu besorgen. Ich kann mir eine Aufzählung in diesem Falle ersparen. Die Bundesverfassungsgesetznovelle 1962 hat im neu formulierten Artikel 118, Abs. 2, den eigenen Wirkungsbereich so festgelegt, daß in Form einer Generalklausel die Gemeinde als primäre Stelle des öffentlichen Lebens mit Funktionen erfüllt wird und die höheren Gebilde, wie Land und Bund, grundsätzlich nur mehr subsidiär in Erscheinung zu treten haben. Dieser Bestimmung der Bundesverfassungsgesetznovelle 1962 entsprechend müssen alle jene Rechtsvorschriften angepaßt werden, die der gegebenen Rechtslage nicht mehr entsprechen. Im Hinblick darauf, daß, wie bereits ausgeführt, der Wirkungsbereich der Gemeinden wesentlich erweitert wurde, sind eine Reihe von sehr umfangreichen gesetzlichen Neuregelungen und Novellierungen erforderlich, die eines sehr eingehenden Studiums bedürfen, bevor sie hier im Hohen Landtag zur Beratung kommen. Es ist daher im Interesse der Rechtssicherheit und Rechtsstaatlichkeit gelegen, wenn diese Gesetzesvorlagen zeitgerecht erstellt werden, damit wir alle zusammen die entsprechende Zeit zur Beratung und Beschlußfassung haben. Ich führe nur einige Beispiele an: das Landesstraßengesetz, die Bauordnung, insbesondere die Normen der örtlichen Raumplanung, das Friedhofbenützungs- und Gebührengesetz, das Niederösterreichische Kanalgesetz und das Niederösterreichische Wasserleitungsgesetz. Allein die von mir genannten Gesetze sind so umfangreich und für die weitere Zukunft der niederösterreichischen Gemeinden so entscheidend, daß ich wirklich bitten muß, sie baldigst den zuständigen Ausschüssen des Hohen Hauses zur Verfügung zu stellen. Insbesondere will ich auf den Artikel 118, Abs. 4, der Bundesverfassungsgesetznovelle verweisen, der bestimmt, daß die Gemeinde alle Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches im Rahmen der Gesetze und Verordnungen des Bundes und des Landes in eigener Verantwortung frei von Weisungen und unter Ausschluß eines Rechtsmittels an Verwaltungsorgane außerhalb der Gemeinde zu besorgen hat und bloß dem Aufsichtsrecht des Bundes und des Landes untersteht. Diese Änderung des Instanzenzuges, demzufolge erste Instanz der Bürgermeister 08der das Gemeindeamt und zweite und letzte Instanz der Gemeinderat ist, macht es erforderlich, einen weit größeren Kreis von Rechtsnormen, als die von mir bereits erwähnten, den gegebenen verfassungsmäßigen Verhältnissen anzupassen. Ich darf daher dazu ebenfalls einen Antrag stellen. Er lautet (liest): ,,Gemäß § 5 Abc. 3 der Bundes-Verfassungsgesetznovelle 1962 sind die zur Anpassung der die verschiedenen Gebiete der Verwaltung regelnden Rechtsvorschriften nach Artikel 118 Absätze 2 und 3 erforderlichen Bundes- und Landesgesetze bis spätestens 31. Dezember 1968 zu erlassen. Die Landesregierung wird daher aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, daß die entsprechenden Landesgesetze zeitgerecht dem Landtag zur Beratung und Beschlußfassung vorgelegt werden." Ich bitte den Hohen Landtag, auch diesem Antrag die Zustimmung zu geben. (Beifajl bei der ÖVP.) ZWEITER PRÄSIDENT SIGMUND: Zum Wort gelangt Herr Abg. Graf. Abg. GRAF: Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte nur eine kleine Feststellung treffen. Ich glaube, bei aller Lockerung verlangt die Würde des Hauses Achtung und Wertschätzung. Herr Abg. Laferl, wenn Sie unter Anspielung auf die Rede des Herrn Landeshauptmannstellvertreters Dr. Tschadek meinen, daß ein alter Mann, wenn er radikal ist, kein Hirn habe, so glaube ich, kann man von Ihnen nichts anderes erwarten, als daß Sie sich bei Herrn Landeshauptmannstellvertreter Dr. Tschadek entschuldigen. Sie dürfen nicht immer darauf pochen, daß man Sie nicht ernst nimmt und über Sie lacht, sondern müssen Ihr Benehmen schon überlegen. Ich möchte wiederholen, daß meine Kollegen und ich erwarten, daß Sie sich in dieser Angelegenheit bei Herrn Landeshauptmannstellvertreter Dr. Tschadek entschuldigen. Sehr geehrte Damen und Herren! Von einer Reihe von Rednern wurden bereits die Belastungen der Gemeinden besprochen. Ich möchte alles in dieser Beziehung bekräftigen, denn es ist tatsächlich so, daß uns das Jahr i966 wieder große Belastungen gebracht hat. So ist der Verlust eines Sechstels der Gewerbesteuer für eine Reihe von Gemeinden ganz beträchtlich. Ich stelle fest, daß man es sich im Bund sehr leicht macht, wenn man den Gemeinden ganz einfach einen Teil der Gewerbesteuer wegnimmt. Man vergißt aber dabei auch, wieviele große Opfer Gemeinden bringen müssen, bis ein Betrieb in einer Gemeinde errichtet ist, bis sich solch ein Betrieb entwickelt hat und der Gemeinde tatsächlich Erträge bzw. Steuern abwirft. Und wenn es dann so weit ist, dann kommt der Bund und schöpft eben wie in diesem Falle 116 ab. Ich möchte aber noch von anderen Belastungen reden, vielleicht kleinlichen Dingen. Zunächst über die Sammlungen. Ich glaube, die öffentlichen Haussammlungen haben ein Mal erreicht, daß es unmöglich ist, weitere Sammlungen durchzuführen. Wir haben ja bereits jetzt in der Gemeinde 7 oder 8 Sammlungen durchzuführen. Ich meine jetzt nicht eine Sammlung für Naturkatastrophen oder ähnliches, denn es ist selbstverständlich, daß hier sofort gesammelt und geholfen wird. Ich meine diese Sammlungen - die Gemeindeväter wissen es -, die uns alle 2 bis 3 Monate ins Harns geflattert kommen. Wir alle wissen, daß man freiwillige Sammler überhaupt nicht mehr bekommt, daß man überhaupt keine Sammler mehr findet, die nicht in irgendeiner Form entschädigt werden müssen. Die Sammler geben dann das immer wieder, was ihnen von der Bevölkerung gesagt wird, und manchmal ist das recht deutlich. Ich glaube es müßte sich der Herr Landeshauptmann bzw. die Landesregierung, wenn sie Bewilligungen für Sammlungen geben, das genau überlegen. Eine große Sorge, die uns in diesem Jahr gebracht wurde, ist die Belastung durch die Schulgesetze. Die Schulorganisationsänderung, das 9. Schuljahr, hat von den Gemeinden heuer in den Ferien zweifellos hunderttausende Schilling verlangt. Die Behörde macht es sich verhältnismäßig leicht. Da bekommt man als Bürgermeister ein Schreiben, 3 oder 4 Zeilen nur, und da steht darauf: Der Schulerhalter ist gesetzlich verpflichtet, die entsprechende Vorsorge zu treffen. Das heißt, die Gemeinde, die Vorstandsmitglieder und der Bürgermeister müssen sich nun Gedanken darüber machen, wie es gerade heuer der Fall war, da für das 9. Schuljahr auch Klassen aufgebracht werden mußten, wo sie das Geld herbekommen. Es wurden teilweise durch Schaffung von Sonderklassen, durch Vermehrunq der Hauptschulklassen große Kosten verursacht, die die Gemeinde letzten Endes aus ihrer Kasse tragen mußte, ob sie wollte oder nicht, denn für solche Angelegenheiten ist ja, der Schulbaufonds und seine Mittel kaum mehr greifbar. Eine weitere Angelegenheit, die eine Belastung für die Gemeinde bedeutet, ist die Folge des Staatsbürgerschaftsgesetzes 1965 mit der Verordnung vom 31. März 1966. Es wurde heute schon darüber gesprochen. Eine Belastung ist zunächst auch der Wirksamkeitsbeginn dieses Gesetzes, denn laut Gesetz war der 1. Juli 1966 vorgesehen. Dann konnte man am Gemeindetag - es werden viele Herren dort gewesen sein - in Eisenstadt mit Freude aus einer Rede des Herrn Bundesministers Dr. Hetzenauer vernehmen, daß das Gesetz erst am 1. Jänner 1967 wirksam werde. Wie gesagt, die Freude war groß bei den Bürgermeistern und Gemeindevertretern, aber sie dauerte nicht lange, denn einige Wochen später konnte man wieder hören, daß das nicht stimmt, das Gesetz müsse doch am 1.Juli 1966 wirksam werden. Enstanden ist damals ein Kompromiß, spätester Wirksamkeitsbeginn ist der 1. Jänner 1967, ein früherer Beginn ist den Gemeinden freigestellt. Das heißt, die Bevölkerung weiß vielfach gar nicht, wo sie hingehen soll, weil es nicht bekannt ist, ob der Staatsbürgerschaftsverband schon gegründet ist oder nicht. Sie wird also auf die Bezirkshauptmannschaft zu gehen haben oder bei dieser oder jener Gemeinde fragen. Wie ich nun vernommen habe, sind ja in Niederösterreich zum Großteil Gemeinden bzw. Gemeindeverbände im Sinne des Staatsbürgerschaftsgesetzes tätig. Ich möchte hier betonen, es ist nicht nur eine finanzielle Mehrausgabe für die Gemeinden, sondern auch personell gesehen eine Belastung. Denken Sie doch einmal an die Ausschüsse, die wir bereits in der Gemeinde haben. Da haben wir die Gemeindeausschüsse, dann die Volksschulgemeinde mit ihrem Ausschuß, mit ihrer eigenen Kassenführung, mit ihrem eigenen Rechnungsabschluß, mit ihrem eigenen Voranschlag. Dann haben wir die Hauptschulgemeinde. Ich könnte dasselbe wiederholen. Dann haben wir den Standesamtsbereich. Der Bereich ist wohl für den Staatsbürgerschaftsverband gleich, aber die Verwaltung ist ja vollkommen getrennt. Der Staatsbürgerschaftsverband hat aber auch wieder eine eigene Funktion, eine eigene Kassenführung. Ich weiß nicht, ob das wirklich so notwendig gewesen wäre, ob man das nicht so wie beim Standesamt hätte machen können. Das Standesamt hat ja keine eigene Kassenführung. Sie wird im Rahmen der Gemeindekasse geführt. Ich weiß nicht, ob es nicht doch möglich gewesen wäre, die Kassenführung - eine Handkasse für den Verwalter des Staatsbürgerschaftsverbandes, das wird in der Regel der Standesbeamte oder eine Hilfskraft sein - in der Gemeinde zu machen. Nun noch einige Bemerkungen zu den finanziellen Aufwendungen für den Staatsbürgerschaftsverband. Wir haben im Voranschlag 1967 nur sehr geringe Beträge enthalten, nämlich 60.000 Schilling; das sind 60.000 Schilling, die ja kaum von Bedeutung sein können. Daraus ist schon zu ersehen, daß man gar nicht damit rechnete, für die Gemeinden irgendwie Vergütungen zu leisten. Ich habe die Durchschrift eines Schreibens des oberösterreichischen Gemeindeverbandes hier; daraus geht hervor, daß man in Oberösterreich in der Vergütung für die Gemeinden wesentlich weiter ist, daß man dort bereits im Voranschlag 1967 300.000 Schilling eingesetzt hat, daß man bereits eine Pauschalabgütung errechnet hat von 7 Schilling pro neu angelegter Karteikarte, und daß man aus diesem Schreiben ersehen kann, daß wahrscheinlich doch - soferne dieses Schreiben stimmt - bis 31. März 1967 die Gemeinden eventuell mit einer Kostenvergütung rechnen können. Die Jahreskosten sind hier mit ca. 7 Millionen Schillinq angegeben. Man sieht also daraus, daß man sich in Oberösterreich mit dieser Sache viel mehr beschäftigt hat. Das Land Niederösterreich hat also kaum etwas vorgegesehen für 1967. Das Land Niederösterreich wird sich also für die Leistungen der Gemeinden im Jahre 1966 etwas ersparen. Es gibt ja Verbände, die ihre Tätigkeit am 1. September aufgenommen haben, am 1. Oktober und dergleichen. Das Land ist verpflichtet, die Kosten für die laufende Evidenzführung rückzuvergüten. Diese Beträge wird sich das Land ersparen, das heißt zahlen müssen in so und so vielen Fällen die Gemeinden, Ich muß feststellen, daß das eine Maßnahme ist, die wirklich schwer zu verstehen ist, denn es wäre dem Lande immerhin möglich gewesen, für die Zeit ini Jahre 1966, für die ein Verband tätig ist, in irgendeiner Pauschalierung die Kosten rückzuvergüten. So werden die Gemeinden erst in der Mitte des Jahres 1968 vom Land Rückvergütungen bekommen. Eine sehr lange Zeit, in der die Gemeinden das Land praktisch vorfinanzieren müssen. Ich möchte aber bei dieser Gelegenheit auch noch zu einer anderen Sache Stellung nehmen. Es ist dies die Frage der Grundsteuereinhebung. Viele Gemeinden, nicht nur sozialistische Gemeinden - ich kann hier sagen daß auch eine Reihe größerer ÖVP-Gemeinden dabei ist - halten es für ihre ureigenste Aufgabe, die Grundsteuer selbst einzuheben. So gibt es jetzt in Niederösterreich Gemeinden, die selbst einheben, oder die Grundsteuereinhebungsämter, die für die Gemeinden diese Aufgabe besorgen. Ich möchte nun die Vorteile der Selbsteinhebung auf Grund der Erfahrung, die wir in unserer Gemeinde haben - wir heben unsere Grundsteuer ja selbst ein neuerlich bestätigen. Erstens bekommt die Gemeinde 2 Prozent. Mit diesen 2 Prozent können wir leicht die laufenden Personalkosten decken. Zweitens kommt dann noch etwas dazu. Ich weiß nicht, meine Damen und Herren, ob Sie das wissen. Als seinerzeit die Finanzämter die Grundsteuer eingehoben haben, unterlag auch die Grundsteuer der sogenannten Steuerkumulierung, das heißt, die Gemeinden - das ist zum Teil so wie bei der Gewerbesteuer - bekämen nur so viel Steuergelder, als sie in der Gemeinde aufgebracht haben. Eine Gemeinde hat im Ort eine Steueraufbringung von 90 Prozent. Das ist verhältnismäßig gut, und so bekommt die Gemeinde nur 90 Prozent der Steuermittel, das heißt, sie bekommt nicht ihre volle Gewerbesteuer, wenn sie aus einer anderen Quelle Steuerleistungen hätte, sondern nur die 90 Prozent, und sie bekam auch von der Grundsteuer nur 90 Prozent. Also um 10 Prozent weniger, so daß man seinerzeit beim Finanzamt tatsächlich nicht nur die 2 Prozent weniger bekommen hat, sondern jenen Teil, um den die Steueraufbringung im Orte geringer war. Ich kann noch feststellen, daß durch die örtliche Grundsteuereinhebung eine laufende Verrichtung durchgeführt werden kann, so daß die Einhebung viel klagloser funktioniert. Ich sage das noch einmal von meiner eigenen Gemeinde und weiß, das aus privaten Gründen von einem Grundsteuereinhebungsamt, wo die Regelung bzw. die Verrichtung fast Jahre dauerte, während wir in der Gemeinde durch die örtliche Kenntnis sofort in der Lage sind, die Verrichtungen laufend durchzuführen. Seinerzeit wurde auch geklagt, daß sich der Gemeinderat sehr viel mit Steuerstundungen und dergleichen zu befassen haben werde. Wir haben ca. 1.300 Grundsteuerfälle, ich kann aber sagen, daß wir in den letzten 3 Jahren in der Gemeinde nur 2 Stundungsansuchen zu behandeln hatten. In Niederösterreich heben zur Zeit 216 Gemeinden die Grundsteuer selbst ein. Es ist sehr interessant, daß in diesen 3 Jahren scheinbar keine Gemeinden abgefallen sind. Wenn einzelne Streichungen sind, dann beruht das auf Zusammenlegungen von Gemeinden, das sind im Bezirk Amstetten 12 Gemeinden, im Bezirk Baden 26 von 51, also mehr als die Hälfte. Ich möchte hier betonen, daß auch die Stadt Baden als ÖVP-Gemeinde ihre Grundsteuer selbst einhebt. Im Bezirk Bruck a.d.L. sind es 9 Gemeinden, im Bezirk Gänserndorf 21, im Bezirk Gmünd 8, im Bezirk Hollabrunn 3 , im Bezirk Korneuburg 6, im Bezirk Krems 4, im Bezirk Lilienfeld 4, im Bezirk Melk 9, im Bezirk Mödling 9 mit der Stadt Mödling, also auch eine ÖVP-Gemeinde. (Zwischenruf: Geworden!) Geworden, ja, sie ist es Herr Kollege! (Weitere Zwischenrufe.) Aber Herr Kollege, Sie hätten doch die Möglichkeit gehabt, das zu ändern, wenn Sie gewollt hätten. Sie werden doch das nicht abstreiten wollen. Mödling ist eine ÖVP-Gemeinde und hebt ihre Grundsteuer selbst ein. Wahrscheinlich haben sie auch gute Erfahrungen gemacht. Wir haben ja schon 2 Jahre den neu gewählten Bürgermeister, und wenn sie die Absicht zu einer Änderung gehabt hätten, hätten sie es ja tun können. Im Bezirk Neunkirchen heben auch 20 Gemeinden ihre Grundsteuer selbst ein, das ist auch ungefähr die Hälfte. In St. Pölten sind es 12, in Scheibbs 6, im Bezirk Tulln 7, im Bezirk Waidhofen a. d. Th. 9, im Bezirk Wiener-Neustadt 19, Wien-Umgebung 14 und im Bezirk Zwettl 3. Auch die Stadt Zwettl, Herr Ing. Robl, hebt ihre Grundsteuer selbst ein. Wenn wir die Zahl 216 genannt haben, so ist dies nicht nur zahlenmäßig vielleicht 1/6 oder 15 oder 17 Prozent, wenn wir die Zahl der Fälle annehmen, so sind das bestimmt 1'3 der Fälle, die sich in Niederösterreich ergeben, für die die Gemeinden die Grundsteuer selbst einnehmen. Wir kennen also jetzt zweierlei Gemeinden - und jetzt komme ich auf den Voranschlag zusprechen. Gemeinden, deren Grundsteuereinhebungsämter subventioniert werden mit sehr ansehnlichen Beträgen, und Gemeinden, die, weil sie ihre Aufgabe selbst erfüllen, in irgendeiner Form zumindestens indirekt benachteiligt werden. Wenn wir die Voranschlagsansätze ansehen, so können wir feststellen, daß wir im Jahre 1966 bereits 2,400.000 im Voranschlag gehabt haben, der Voranschlagsansatz für das Jahr 1967 steigt auf 3,500.000 Schilling, während der Rechnungsabschluß 1965 nur eine Summe von 1,426.000 Schilling zeigt. Wir sehen also hier einen großen Anstieg der Kosten. Ich nehme an, hier liegen zweifellos Ankäufe von Büromaschinen und dergleichen vor. Es hätte mich interessiert, wie nun diese Beträge auf die einzelnen Grundsteuereinhebungsämter aufgeteilt werden. Ich habe mich seit Dienstag darum bemüht, aber es war mir nicht möglich, eine entsprechende Liste zu bekommen. Es wurde mir immer versichert, den nächsten Tag, den nächsten Tag, bis mir die Geschichte zu dumm wurde. Ich glaube, es genügt, wenn man 6 oder 7 mal danach fragt, wenn einem das dann wieder nicht gegeben wird, dann muß man ja vermuten, daß da etwas nicht stimmt. Ich kann mir nicht vorstellen, warum das ein Geheimnis sein soll. Man muß also vermuten, daß es einen Grund hat, wenn man diese Liste nicht einsehen darf. Das Land Niederösterreich erspart sich also bei den Gemeinden, die die Grundsteuer selbst einheben, wesentliche Beträge. Wenn ich annehme - das kann ich berechtigt tun -, daß ein Drittel der Fälle von den Gemeinden selbst besorgt werden, so kann man auch sagen, daß sich die Gemeinden damit ein Drittel des Betrages, das sind von 3,500.000 Schilling immerhin mindestens 1,100.000 Schilling, ersparen. Ich bin eigentlich sehr verwundert, daß man hier sehr großzügig Gelder hinausgibt. Es wäre wirklich einmal notwendig, daß ein Bericht vorgelegt wird. Vielleicht wird es Aufgabe des Finanzausschusses sein, sich bei Gelegenheit einen solchen Bericht vorlegen zu lassen. Auf der einen Seite sieht man bei der Grundsteuer, daß das Land bzw. der Finanzreferent bereitwilligst zustimmt, immerhin große Beträge auszugeben, während man auf der anderen Seite - ich komme zurück auf den Staatsbürgerschaftsverband - sehr, sehr sparsam ist und Kosten zurückhält, die den Gemeinden auf Grund ihrer Tätigkeit als Staatsbürgerschaftsverband seit dem Wirksamwerden des Gesetzes - das kann der 1.August, der 1. September usw. sein, weil die Termine in Niederösterreich verschieden sind - gebühren würden Hier spart man, hier zeigt sich das Land wirklich knausrig, während man auf der anderen Seite bereit ist, große Beträge auszugeben. Ich halte das für eine ungerechtfertigte Behandlung der Gemeinden Niederösterreichs. (Beifall bei der SPÖ.) ZWEITER PRÄSIDENT SIGMUND: Zum Wort gelangt Herr Abg. M a u s s. Abg. MAUSS: Herr Präsident! Hoher Landtag! Gestatten Sie mir zur Gruppe 0, Bedarfszuweisungen, auch über die Getränkesteuer zu sprechen. Das Finanzausgleichsgesetz für die Zeit 1967 bis zum Jahre 1972 wurde im Parlament beschlossen und die Getränkesteuer von einer Verbrauchssteuer in eine umsatzartige Verkehrssteuer umgewandelt. Leider Gottes ist dieses Gesetz den Begutachtungsverfahrensweg nicht gegangen Die Abwicklung eines Weingeschäftes war bisher so, daß in einem Ort, wenn der Wein auch dort verbraucht wurde, vom Verkäufer Getränkesteuer zu bezahlen war. Auf Grund der neuen Gesetzeslage ist es so, daß, wenn der Verkäufer an den Verbraucher Wein verkauft, die gesamte Getränkesteuer vom Erzeuger bezahlt werden muß, ganz egal, wo sich das Geschäft abwickelt und wo der Wein getrunken wird. Sehen Sie, daher die berechtigten Protestversammlungen der Weinhauer. Warum? Weil es gerade den wirtschaftlich schwachen, den kleinen Weinhauer und auch die Genossenschaften sehr schwer trifft. Ich möchte zu dieser Getränkesteuer einen Resolutionsantrag einbringen und gestatte mir ihn wie folgt zu begründen: Die Getränkesteuer ist ein Überbleibsel aus dem ,,Tausendjährigen Reich" und wurde bei uns in der bisherigen Form eingehoben. In Deutschland zum Beispiel üben nur mehr 3 Prozent der Städte und Gemeinden dieses Recht aus und heben die Getränkesteuer ein. In der EWG gibt es überhaupt keine Getränkesteuer und auch keine Weinsteuer; allerdings gibt es eine sehr hohe Verbrauchsabgabe, die aber nur für den Weinbau – zur Förderung von Absatz- und Exportmöglichkeiten - verwendet wird. In unserem Gesetz für die Weinsteuer steht ausdrücklich, daß 20 Prozent der 50 Groschen, die eingehoben werden, wieder für den Weinbau zu verwenden sind. Bedenken Sie, daß er Weinhauer - 36.000 beschäftigen sich auf ganz kleiner Struktur - für einen Liter Wein 50 Groschen an Weinsteuer, 3 Groschen an Kontrollgebühr, 1,7 Prozent an Umsatzsteuer und bei Zukauf - das ist dann der Fall, wenn der Weinhauer infolge von Katastrophenjahren, um seinen Konsum decken zu können, Wein zukauft - sogar 5,25 Prozent bezahlen muß. Dazu kommen nun von der Verkaufssumme 10 Prozent. Der Einheitswert macht bei uns Weinbauern das fünf- bis zehnfache gegenüber dem Ackerbauer aus, so daß wir auf einer Weinbaufläche von 2 bis 3 ha einen Einheitswert bis zu S 250.000, ja bis zu S 270.000 haben. Auf Grund dieses Einheitswertes wird dann die Grundsteuer, die Kinderbeihilfe, die Kammerumlage, die Zuschußrente, die landwirtschaftliche Unfallversicherung, die Bauernkrankenkasse perzentuell errechnet, so daß wir wohl ein großes Bruttoeinkommen haben, aber einen riesigen Aufwand an Material, Produktionsmittel und sehr hohe Gestehungskosten, so daß uns eigentlich nur ein kleiner Nettobetrag übrig bleibt. Dieser Nettobetrag wird nun um diese 10 Prozent beschnitten. Wie in der derzeitigen Form des Finanzausgleichsgesetzes steht, muß in der Produktionsstätte die Getränkesteuer bezahlt werden. Die Winzergenossenschaft Krems zum Beispiel hat 1700 Mitglieder, die sich aus 25 bis 26 Gemeinden im Umkreis von Krems zusammensetzen. Es sind sehr viele Hauer, die dort hundertprozentig anliefern, während die einzelne Gemeinde aber nichts bekommt, weil die sogenannte Produktionsstätte in Krems liegt und die Stadt Krems diese Summe praktisch abschöpfen würde. Es ergibt sich auch, daß eine Gemeinde, wie es eben draußen auf dem Lande ist, wohl eine sehr große Erzeugung hat, aber die Produktionsstätte, also der Keller, in der anderen Gemeinde liegt, und daher die Gemeinde selbst davon nichts bekommt. Das ist eine Ungerechtigkeit. Der Weinverkauf erfolgt immer mehr und mehr in der Flasche, weil das der kürzeste Weg zum Konsumenten ist. Wir versuchen, den Zwischenhandel auszuschalten, um allen jenen, die den Wein konsumieren wollen, ein billiges Vierterl ohne viel Spesen auf den Tisch stellen zu können. Erlauben Sie mir daher den Resolutionsantrag der Abgeordneten Dipl. Ing. ROBL, MAUSS und HUBINGER zur Gruppe 0 des Voranschlages des Landes Niederösterreich für das Jahr 1967, Ltg. 200, zu stellen. „Im Finanzausgleichsgesetz 1967 soll die Getränkesteuer, die nach dem Finanzausgleichsgesetz 1959 eine entgeltliche Abgabe an den Letztverbraucher war (Verbrauchsabgabe), in eine Steuer auf die entgeltliche Lieferung von Getränken - mit Ausschluß von Bier und Milch - (umsatzsteuerartige Abgabe) umgewandelt werden. Dadurch ändert sich der rechtliche Gehalt dieser Abgabe gegenüber der bisherigen Rechtslage. Die Landesregierung wird daher aufgefordert, 1. die Richtlinien für die Vergebung von Bedarfszuweisungen in der Fassung der Beschlüsse der NO. Landesregierung vom 16. 11. 1960, 11. 4. 1961 und 10. 11. 1964 dahin abzuändern, daß es der Bewilligung einer Bedarfszuweisung an eine Gemeinde nicht im Wege steht, wenn sie von der im künftigen Finanzausgleichsgesetz 1967 enthaltenen Ermächtigung, eine Steuer auf die entgeltliche Lieferung von Getränken mit Ausschluß von Bier und Milch – im Einzelhandel auszuschreiben, überhaupt nicht oder in einem niedrigeren Ausmaß Gebrauch macht; 2. bei der Bundesregierung dahin zu wirken, daß ehebaldigst geeignete gesetzgeberische Maßnahmen eingeleitet werden, um die Getränkesteuer (Steuer auf die entgeltliche Lieferung von Getränken) aus der bundesgesetzlichen Ermächtigung, derzufolge die Gemeinden diese Abgabe auf Grund des freien Beschlußrechtes einheben, auszunehmen, wobei der den Gemeinden dadurch entfallende Abgabenertrag durch den Bund zu ersetzen wäre." Wir würden uns vorstellen, daß man entweder die Getränkesteuer in der bisherigen Form beibehält oder sie abschafft, und der Bund dafür eine andere Möglichkeit sucht, um diese Mittel wieder aufzubringen. Ich bitte die Mitglieder des Hohen Hauses, diesem Antrag die Zustimmung zu geben. (Beifall bei der ÖVP.) ZWEITER PRÄSIDENT SIGMUND: Zum Wort kommt Herr Abg. P o p p. Abg. POPP: Hohes Haus! Durch Verlängerung der Freizeit und Vermehrung des Urlaubes hat die Sportfischerei seit Kriegsende einen schönen Aufschwung genommen. Für die Sportfischer sind die Forellen, Zandern, Hechte, Schleie, Brachsen, Barsche, Eutl usw. sehr interessant. Leider nimmt der Bestand des Aalfisches durch die Verunreinigung der Gewässer rasch ab. Eine noch größere Ausweitung als die Sportfischerei hat die Teichwirtschaft genommen. In den letzten Jahren wurden in Usterreich 600.000 bis 700.000 kg Speisekarpfen gezüchtet davon in Niederösterreich mehr als die Hälfte, ca. 350.000 kg; des weiteren in Steiermark ca. 300.000 kg, im Burgenland 50.000 kg. Trotz dieser Produktion werden jährlich noch ca. 300.000 kg Speisekarpfen aus den Nachbarländern Tschechoslowakei, Jugoslawien und Ungarn importiert. Es werden aber nicht nur Speisefische, sondern auch Besatzkarpfen eingeführt. Diese Fische werden ohne Nachweis über Gesundheit und Seuchenfreiheit über die Grenzen hereingebracht, weil unser Fischereigesetz schon etwas überaltert ist. Das Fischereirecht wird derzeit im Niederösterreichischen Fischereigesetz vom 26. April 1890, LGBI. Nr. 1/1891, welches durch die Gesetze vom 23. 4. 1894, LGBI. Nr. 22/1894 und vom 1. 3. 1905, LGBI. Nr. 92/1905, novelliert wurde, geregelt. Das in diesen Gesetzen und Verordnungen geregelte Fischereirecht ist gegenüber dem im Jahre 1959 erlassenen Wasserrechtsgesetz nicht mehr scharf abgegrenzt. Das Wasserrechtsgesetz 1959 enthält einige Härten für die Teichwirte, z. B. § 32, Reinhaltung der Gewässer, Pkt. 1 ; Einwirkungen auf Gewässer, die unmittelbar oder mittelbar deren Beschaffenheit beeinträchtigen, sind nur nach wasserrechtlicher Bewilligung zulässig. Daraus hat eine Behörde das Kalken der sauren Teiche - wie sie im Waldviertel vorkommen - bewilligungspflichtig machen wollen. Die Entwicklung der Elektrizitätswerke und Industrialisierung brachte es mit sich, daß das Fischereigesetz aus 1890, das für die damaligen Verhältnisse sicher sehr gut war, den derzeitigen Gegebenheiten nicht mehr entspricht. Es wäre von großem Vorteil, die rechtlichen Probleme um die sogenannten Stauseen der Kraftwerke in deutlicher Textierung gesetzlich zu fassen und zu regeln. Bei Erstellung eines neuen Fischereigesetzes wäre darauf Bedacht zu nehmen, daß die bewährten Grundsätze des geltenden Rechtes weiterhin möglichst erhalten bleiben, jedoch ergänzt und erweitert werden, soweit dies durch die geänderten rechtlichen und volkswirtschaftlichen Verhältnisse erforderlich ist. Die Fischereiausübung in Eigenrevieren ist im geltenden Gesetz nicht geregelt. Den Fischereiaufsichtsbehörden stehen keine gesetzlichen Mittel zur Verfügung, den Besitzer eines Eigenreviers, der den fischereiwirtschaftlichen Interessen zuwiderhandelt, zur Aufgabe seines Zuwiderhandelns zu zwingen. Es wäre daher Vorsorge zu treffen, daß dieser Mangel beseitigt wird. Im § 57 des geltenden Fischereigesetzes sind die verbotenen Fangarten aufgezählt. Bei der Neuregelung des Fischereirechtes wäre das Fischen mittels elektrischen Stromes wohl einzuschränken, nicht aber zu verbieten, weil ja Löschteiche auch fallweise ausgefischt werden und manche Gewässer von unliebsamen Fischarten gesäubert werden sollen. In Anbetracht des Alters des Fischereigesetzes aus dem Jahre 1890 erscheint es notwendig, ein modernes Gesetz zu verabschieden, das den derzeitigen Gegebenheiten voll und ganz Rechnung trägt. Ich gestatte mir daher, folgenden Resolutionsantrag zu stellen (liest): „Das Fischereirecht ist im Landes-Fischereigesetz vom 26. 4. 1890, LGBI. Nr. 1/1891, welches durch die Gesetze vom 23. 4. 1894, LGBI. Nr. 22 und vom 1. 3. 1905, LGBI. Nr.92, novelliert wurde, geregelt. Darüber hinaus enthalten eine Unzahl anderer Rechtsquellen Bestimmungen über das Fischereiwesen. Die Landesregierung wird aufgefordert, dem Landtag einen Gesetzentwurf, mit welchem das Fischereiwesen eine moderne, einheitliche und den geänderten verfassungsrechtlichen Verhältnissen entsprechende Regelung erfährt, zur Beratung und Beschlußfassung vorzulegen.” (Beifall im ganzen Hause.) ZWEITER PRÄSIDENT SIGMUND: Zum Wort gelangt Herr Abg. K o s l e r. Abg. KOSLER: Herr Präsident, meine Damen und Herren! Vorerst darf ich eine kleine Feststellung zu den Ausführungen des Herrn Abgeordneten Laferl im Zusammenhang mit den Gemeindezusammenlegungen machen. Herr Kollege Laferl hat einige Bezirke aufgezählt, in denen bisher noch keine Gemeindezusammenlegungen stattgefunden haben und dabei auch den Bezirk Lilienfeld genannt und gemeint, daß es entweder dort keine Notwendigkeit, Gemeinden zusammenzulegen gibt oder daß unter Umständen auch mangelnder Wille vorhanden sei. Für den Bezirk Lilienfeld darf ich, Herr Kollege Laferl, sagen, daß keine Notwendigkeit hiefür besteht. Wenn eine solche bestünde, wäre gerade in diesem Bezirk auch der Wille da. Das war nur eine kleine Feststellung zu den Ausführungen des Kollegen Laferl. Nun, meine Damen und Herren, gestatten Sie mir einige bedeutsamere Feststellungen, und zwar eine Replik auf die Aussagen des Herrn Abgeordneten Dipl. Ing. Robl zu der Problematik des Finanzkontrollausschusses. Ich stimme mit Kollegen Dipl. Ing. Robl überein, soweit er den Finanzkontrollausschuß ganz allgemein als Körperschaft dargestellt hat, auch seine Ausführungen über die Funktionsperiode, seine Hinweise auf die Art. 46, 47 und 49 der Landesverfassung und seine Feststellungen im Zusammenhang mit dem Kontrollamt bzw. die Notwendigkeit und Verpflichtung einer Zusammenarbeit mit der Landesbuchhaltung liegen auf meiner Linie. Was aber zur Frage der Wahl des Obmannes gesagt wurde, möchte ich nicht nur als provokant bezeichnen, sondern auch als demagogisch, und zwar deshalb, weil gut bekannt ist, und auch in der Rede vorher sehr eindringlich der Unterschied zwischen dem niederösterreichischen Finanzkontrollausschuß als einer Körperschaft, als einer parlamentarischen Einrichtung, und den Kontrolleinrichtungen in anderen Bundesländern, die eben auf Beamtenbasis aufgebaut sind, dargestellt wurde. Auch der Rechnungshof beruht auf der Beamtenbasis. Als im Jahre 1953 der ehemalige Minister Dr. Frenzel Präsident des Rechnungshofes wurde, entsprach diese Ernennung einer Maßnahme, die im Zuge der Regierungsverhandlungen als Endergebnis anzusehen war. Ich erinnere mich genau, daß die Sozialisten damals um einen Minister in der Regierung weniger hatten, als ihnen nach dem Proporz zugestanden wäre. Das mußte also berücksichtigt werden. Außerdem ist es meiner Meinung nach vollkommen irreführend, wenn man Klein- und Kleinstparteien in Österreich, die damals bestanden haben, mit der sozialistischen Partei Österreichs vergleichen will. Ich darf doch eindeutig feststellen: Die Sozialisten stellen nicht 3,4 Prozent oder 5 Prozent, sondern 42, fast 43 Prozent der niederösterreichischen Wählerschaft. (Beifall bei der SPÖ!) Hohes Haus! Eine zweite nicht sehr ehrlich vorgetragene Aussage war die Feststellung zur Kontrolle des Kraftwerkes Peisching. Herrn Kollegen Dipl. Ing. Robl muß als Mitglied des Finanzkontrollausschusses vollkommen klar gewesen sein, daß im Finanzkontrollausschuß ein wesentlicher Unterschied zwischen einer Einschaukontrolle und einer Besichtigung besteht. In Peisching haben Mitglieder des Finanzkontrollausschusses aus Interesse an diesem Kraftwerk eine Besichtigung durchgeführt, genau so wie wir im Sommer dieses Jahres eine Besichtigung bei der Flughafenbetriebs-Gesellschaft in Schwechat vornahmen. Es war keine Kontrolle, daher kann man auch den Sozialisten nicht vorwerfen, daß sie bei dieser Kontrolle nichts vermerkt oder zu wenig gesagt hätten. Es muß überhaupt einmal grundsätzlich festgestellt werden, wir Sozialisten haben nichts gegen das Kraftwerk in Peisching, wir haben nur alles gegen die Verwendung der Kohle, gegen den unwirtschaftlichen Einsatz; dagegen haben wir etwas einzuwenden. Letzten Endes war noch eine dritte Feststellung sehr problematisch, nämlich die, daß man uns Sozialisten vorwarf, wir hätten unter der Obmannschaft des seinerzeitigen Abgeordneten Krainer nicht gefordert, dies und jenes zu kontrollieren. Ich möchte feststellen, daß das Verhältnis damals im Finanzausschuß nicht 3 : 3 wie jetzt war, sondern 4 : 2 zugunsten der ÖVP. Die ÖVP hätte also damals alle Möglichkeiten zu einer Kontrolle gehabt. Hohes Haus, meine sehr geehrten Damen und Herren! Als wir am 14. Juli dieses Jahres, in der letzten Sitzung vor der Sommerpause 1966, den Tätigkeitsbericht des Finanzkontrollausschusses über das erste Halbjahr 1965 hier behandelten, entstand nach einem Diskussionsbeitrag des Kollegen Dr. Brezovszky eine Auseinandersetzung über die Stellung des Finanzkontrollausschusses, über die Stellung seiner einzelnen Funktionäre, über die Bestimmungen der Landesverfassung und über alle damit zusammenhängenden teilweise problematischen Fragen. Ich habe bereits zu den heutigen Ausführungen des Herrn Kollegen Abgeordneten Dipl. Ing. Robl Stellung genommen. Ich möchte diese als keine Grundsatzdiskussion aufgefaßt wissen; und zwar deshalb nicht, weil am 14. Juli der Obmann des Finanzkontrollausschusses, der Herr Abgeordnete Stangler, ausdrücklich erklärte, er werde diese Diskussion zum Anlaß nehmen, um in absehbarer Zeit im Rahmen des Finanzkontrollausschusses selbst eine offene Aussprache über die Arbeitweise, über die ganze Problematik dieses Ausschusses herbeizuführen. Ich weiß, daß in der Zwischenzeit bereits eine kurze Fühlungnahme zwischen dem Herrn Kollegen Stangler und unserem Kollegen Wiesmayr stattgefunden hat und daß nur durch die Erkrankung des Kollegen Wiesmayr diese Aussprache nicht fortgesetzt werden konnte. Es soll also keine Grundsatzdiskussion mehr über diese Frage stattfinden, bevor nicht zwischen den beiden Verantwortlichen der Fraktionen im Finanzkontrollausschuß die entsprechenden Aussprachen auch tatsächlich abgeführt wurden. Erlauben Sie mir aber doch einige kleine Anmerkungen über die Tätigkeit des Finanzkontrollausschusses. Ich arbeite in diesem Finanzkontrollausschuß erst seit ungefähr zwei Jahren Ich habe mich bemüht, dort mitzutun und habe auch mitbeobachtet. Ich darf feststellen, daß der Finanzkontrollausschuß und das diesem Ausschuß beigegebene Kontrollamt des Landes Niederösterreich fleißig arbeiten und ständig voll beschäftigt sind. Trotzdem aber darf ich ebenso ehrlich und offen sagen, daß ich mit meiner Tätigkeit als Mitglied dieses Ausschusses und auch mit dem Ergebnis der Arbeit nicht recht zufrieden bin. Wir haben in der vergangenen Woche die beiden Rechnungshofberichte über die NEWAG und NIOGAS behandelt. Ich glaube, die Behandlung hat all die Gedanken bestätigt, die die sozialistische Fraktion im Zusammenhang mit der Arbeitsweise des Finanzkontrollausschusses in einer Sitzung im Juni 1966 der ÖVP-Fraktion gegenüber vorgebracht hat. Es handelt sich darum. daß man bei der Arbeitsweise des Finanzkontrollausschusses zu einer Verkürzung der Zeitspanne kommen müßte, die zwischen der Einschau selbst und der Berichterstattung an den Landtag liegt. Darf ich darauf hinweisen, daß trotz vieler Schwierigkeiten, trotz des großen Umfanges und trotz der Besonderheit, die den Berichten des Rechnungshofes über die NEWAG und NIOGAS anhafteten, trotz der Tatsache, daß die Kontrollzeitspanne für diese Berichte zwischen dem 6. 3. 1965 und dem 6. 5. 1966 lagen, diese, Berichte früher hier im Hause waren als z. B. der Bericht des Finanzkontrollausschusses über das zweite Halbjahr 1965. Dabei muß ich hinzufügen, daß der Bericht über das erste Halbjahr 1965 nur deshalb am 14. Juli 1966 verhandelt werden konnte, weil Herr Abgeordneter Stangler um eine Verlängerung der Einreichungsfrist in der Landtagskanzlei nachsuchen mußte, weil wir Abgeordnete damals viele Stunden hier waren und an diesem Bericht arbeiteten um ihn abschließen zu können. Wäre er damals nicht verhandelt worden, wer weiß, ob er heute schon so weit wäre. Wenn das also damals nicht möglich gewesen wäre, würden wir jetzt, am Ende des Jahres 1966, praktisch mit zwei vollen Jahresberichten im Verzug sein. Eine Verkürzung dieser Zeitspanne - auch das haben wir im Finanzkontrollausschuß schon vorgetragen - kann unserer Meinung nach auf folgender Art und Weise erreicht werden. Erstens, so wie der Rechnungshof Einschaukontrolle an Ort und Stelle. Ihre Dauer kann im Einzelfall nicht festgelegt werden. Bei der einen Dienststelle wird die Kontrolle rasch erledigt sein, bei einer anderen Dienststelle wird sie längere Zeit beanspruchen. Hierauf Abfassung des Berichtes an den Landtag, Gegenäußerung der geprüften Dienststelle und Vorlage beider Schriftstücke an den Landtag. Hierauf ausführliche Behandlung der Kontrollberichtes sowie Gegenäußerung im Finanzausschuß. Schließlich sollen dort auch die notwendig erscheinenden Anträge vorbereitet werden. Der Bericht des Finanzausschusses wäre dann dem Plenum des Landtages zuzuleiten. Dieser Weg wäre so kurz, daß er in den meisten Fällen in einem halben Jahr, in einzelnen Fällen vielleicht sogar früher, durchschritten sein könnte. Meine Damen und Herren! Dem Finanzausschuß steht auf Grund der Landesverfassung, wie hier schon berichtet wurde, auch ein Kontrollamt zur Seite; das heißt, daß das Kontrollamt des Landes Niederösterreich ein Hilfsorgan des Finanzkontrollausschusses ist. In diesem Hause wurde auch schon wiederholt bemängelt, daß das Kontrollamt nur aus einer sehr geringen Anzahl von Beamten besteht und vor allem Fachbeamte, wie Techniker und Diplomkaufleute, fehlen. Ich glaube aber, man darf bei der Notwendigkeit, das Kontrollamt durch Fachbeamte zu vergrößern, nicht in den Fehler verfallen, ein Monsterkontrollamt in diesem Lande aufzuziehen. Es wäre vielleicht möglich und würde genügen, wenn vom Kontrollamt bzw. dem Finanzkontrollausschuß für die einzelnen Prüfungsfälle Fachleute von anderswo verpflichtet werden. Es wurde ausdrücklich festgestellt, daß der Finanzkontrollausschuß des Landes Niederösterreich ein parlamentarischer Ausschuß ist, das heißt, daß er daher zwangsläufig nicht nur aus Fachleuten bestehen kann. Dies ist ja auch gar nicht notwendig, weil es beim Finanzkontrollausschuß im wesentlichen darauf ankommt, daß dort Menschen amtieren, die mit einem gewissen Verantwortungsbewusstsein an die Sache herangehen und die Zusammenhänge vor allem in finanzieller Hinsicht kennen. Die Frage, ob zum Beispiel bei einem Neubau die Innenausstattung nur' von einem Innenarchitekten zu prüfen sei, glaube ich, erledigt sich von selbst, denn gerade ein Innenarchitekt würde mit dem Schöpfer der zu prüfenden Innenausstattung, der ja auch ein Innenarchitekt ist, über Ziel, Brauchbarkeit. diese oder jene ins Detail gehende fachliche Frage, Über Notwendigkeit oder Nichtnotwendigkeit in Konflikt geraten. Meine Damen und Herren! Darf ich außerdem noch feststellen, daß der Prüfungsvorrang bei uns in Niederösterreich eine allzulange Prozedur geworden ist. Ich glaube, daß man zwar genau prüfen sollte, was ja schließlich die Aufgabe eines jeden Prüfungsausschusses ist, aber man darf nicht bei jeder Sache bis zur letzten Konsequenz prüfen wollen denn die .Gefahr, daß man sich trotz gegenteiliger Beteuerungen auf diese Art notgedrungen immer wieder in die Belange der Verwaltung einmischt und es dadurch zu Auseinandersetzungen, und in einzelnen Fällen sogar zu Verdrießlichkeiten kommt, ist auf jeden Fall gegeben. Überdies ist es leicht möglich. daß die Prüfungstätigkeit in einen Streit um des Kaisers Bart ausartet. Der Finanzkontrollausschuß soll unserer Meinung nach ein echtes Kontrollorgan und nicht so sehr ein Wirtschaftsprüfungsausschuß sein. Wirtschaftsprüfung zu betreiben, ist heute, wo das Bilanzenlesen und das Einsichtnehmen in den inneren Betrieb, in das innere Werden und Gedeihen eines Betriebes eine eigene Wissenschaft ist, gar nicht mehr so einfach. Eine solche Wirtschaftsprüfung kann nicht Aufgabe eines Finanzkontrollausschusses sein, der parlamentarisch zusammengesetzt wird. Ich glaube daher, daß wir sehr nüchtern überlegen sollten, ob der Finanzkontrollausschuß nicht doch durch eine Änderung seiner Arbeitsweise eine schnelle Prüfung erreichen könnte, um mit den genauen Prüfungsergebnissen möglichst rasch in das Hohe Haus zu kommen, damit die Berichte aktuell sind und noch die Möglichkeit besteht, begangene Fehler auch tatsächlich noch abzustellen. Wir sollten also alles tun, um auf dieser Basis zu einer Reform des Finanzkontrollauschusses zu kommen. Hohes Haus! Zusammenfassend möchte ich bemerken, daß ich diese Anregungen deshalb gegeben habe, weil ich der Meinung bin, daß über die gesamte Problematik Gespräche eingeleitet werden müßten. Eine schnelle und zeitgerechte Information des Landtages durch den Finanzkontrollausschuß in allen wichtigen Belangen des Wirtschaftens, des Arbeitens und Vorwärtsschreitens innerhalb des Landes Niederösterreich wäre unbedingt anzustreben. Wenn ein solcher Weg beschritten wird, glaube ich - das können wir heute schon feststellen -, daß es nicht mehr so leicht möglich sein wird, daß wir eines Tages durch große Berichte über große Dinge plötzlich vor einem so großen Scherbenhaufen stehen, wie wir vorige Woche gestanden sind und wie wir ja auch noch weiterhin stehen werden. (Beifall links.) ZWEITER PRÄSIDENT SIGMUND: Zum Wort gelangt Herr Abg. Dipl. Ing. Robl. Abg. Dipl. Ing. ROBL: Hoher Landtag! Wenn ich mich zur Gruppe 0 ein zweitesmal melde, dann deshalb, weil die Ausführungen des Herrn Abg. Kosler, nicht unwidersprochen bleiben können. Aber auch die Ausführungen des Herrn Abg. Graf zur Frage der Grundsteuereinhebung, in der die ÖVPFraktion eine andere Meinung vertritt, können nicht unwidersprochen bleiben. Wenn der Herr Abg. Dr. Brezovszky meinte, er könne auf meine Ausführungen über den Finanzkontrollausschuß nicht eingehen, um hier den Weihnachtsfrieden nicht zu stören, dann muß ich mich gegen die Ausführungen des Kollegen Kosler zur Wehr setzen und seine Ausdrucksweise, daß meine Ausführungen provokant und demagogisch gewesen wären, zurückweisen. Hohes Haus! Was hat mich zu meiner Darstellung veranlaßt? Ich habe anfangs erklärt, daß Landeshauptmannstellvertreter Dr. Tschadek bei der Wahl des Landeshauptmannes einen Vergleich zwischen dem Finanzkontrollausschuß des Landes Niederösterreich einerseits und dem Rechnungshof auf der Bundesebene andererseits gezogen hat und die ÖVP sich seinen dargelegten Argumenten nicht anschließen könne. Wir haben der Sozialistischen Partei deswegen durchaus keinen Vorwurf gemacht. Ich habe keinen Einwand dagegen erhoben, daß Sie den Präsidenten des Rechnungshofes vom Jahre 1952 oder 1953 angefangen bis zum Jahre 1964 oder 1965 gestellt haben. Das war nicht meine Absicht, und ich habe es auch nicht so dargestellt. Wenn Sie meinen, daß die SPÖ keine Kleinstpartei ist, so muß ich sagen, daß auch davon nicht die Rede war, aber die Kleinstpartei auf der Bundesebene, die heute den Rechnungshofpräsidenten stellt, war damals, im Jahre 1953 oder 1959, sogar doppelt so stark wie heute. Herr Kollege Kosler, Sie können doch gerade in dieser Frage meine Ausführungen nicht als provokant und demagogisch bezeichnen, und noch weniger, wenn ich dargestellt habe, daß eine Besichtigung - denn mir lag das Protokoll von der Besichtigung am I7. März 1964 beim Kraftwerk Peisching vor - stattgefunden hat. Ich habe das Ergebnis dieser Besichtigung zur Kenntnis gebracht. Wenn es Ihnen leid tut, daß Sie damals diesem Bericht die Zustimmung gegeben haben, oder wenn jetzt Kollegen, die damals dabei waren, vielleicht von anderen Herren gerügt worden sind, dann dürfen Sie uns, Kollege Kosler, gar keinen Vorwurf machen. Ursache, daß ich diese Darstellungen aufgezeigt . habe, waren die Ausführungen des Herrn Landeshauptmannstellvertreters und eines Sprechers Ihrer Partei, des Herrn Abg. Marsch, damals bei den Stadtgesprächen. Nun komme ich zur zweiten Frage, der Grundsteuereinhebung. Hohes Haus, erinnern wir uns doch, was dazu geführt hat, daß sich beide Parteien damals entschlossen haben, ein Verfassungsgesetz hier im Hohen Hause zu beraten und zu beschließen. Dieses Verfassungsgesetz läßt jenen Gemeinden, die die Grundsteuer selbst einheben wollen, diese Möglichkeit offen. Dieses Gesetz bestimmt auf der anderen Seite, daß Gemeinden, die auf Grund ihrer Struktur nicht in der Lage sind, die Grundsteuer selbst einzuheben, sich eines Grundsteuereinhebungsamtes bedienen können. Weil wir damals wußten, Hohes Haus, daß es mit 2 Prozent nicht möglich: ist, die Grundsteuer einzuheben, haben wir uns alle im Hohen Hause dazu bekannt – auch Sie, Herr Abg. Graf -, daß diese Ausfallshaftung vom Lande getragen wird. Wir stehen auch dazu, und ich glaube, auch Sie sollten dazu stehen. Herr Abg. Graf hat zuvor gesagt, in seiner Gemeinde sieht er, daß die Grundsteuereinhebung Vorteile für die einhebende Gemeinde bringt. Er hat aber auch gesagt, daß er mit 2 Prozent der Verwaltungskosten auskommt, die die anderen Gemeinden bezahlen. Andererseits hat er aber erklärt, er könne nicht verstehen, wieso da die Landesgesetzgeber -- er war es ja letzten Endes zweierlei Gemeinden geschaffen habe: die einen Gemeinden, die für ihre Grundsteuereinhebung selbst bezahlen sollen und die anderen Gemeinden, die über die Grundsteuereinhebungsämter praktisch eine Beihilfe bekommen, die also subventioniert werden. Wenn er also sagt, die anderen haben dadurch einen Vorteil bzw. seine Gemeinde hätte einen Nachteil, wenn sie auch mit 2 Prozent auskommen, so erwächst Ihnen dadurch Herr Abg. Graf, meiner Meinung nach kein Nachteil. (Abg. Graf: Warum bekommt man die Liste nicht über die Aufteilung der Gelder?) Dafür bin ich nicht zuständig Herr Abg. Graf. Weil ich Sie jetzt widerlegt habe, werden Sie schon wieder nervös. Wenn Sie gesagt haben, Sie haben 1.300 Fälle und diese 1.300 Fälle Herr Abgeordneter, in einer Stadt mit 890 Häusern sind eben nicht die gleichen Grundsteuereinhebungsfälle, sind nicht die gleichen Konten, für die in einer Landgemeinde eingehoben wird, Wenn Sie also in einer Stadtgemeinde 20 neue Häuser haben, so haben diese 20 Grundsteuerkonten vielleicht einen höheren Einheitswert und höhere Hektarsätze als 1.000 Konten in einer bäuerlichen Gemeinde. Daher können sie viel leichter einheben, und daher haben sich vielleicht auch andere Städte, jawohl auch ÖVP-Städte, aus den gleichen Argumenten heraus zur Grundsteuereinhebung entschlossen. Das kann ich aber nicht verallgemeinern, und das gilt eben nicht für die tausend anderen Gemeinden, die sich richt dazu entschließen konnten, und die wir von der ÖVP her glauben, vertreten zu müssen. Warum ist es dann dazu gekommen? Warum haben Sie davon nicht gesprochen? Wir haben davor gewarnt. Wir haben gewußt, daß die neue Form der Einhebung der Grundsteuer dem Lande zusätzliche Ausgaben verursacht. Wir haben gewußt, daß es mit den 2 Prozent nicht ausgeht. Es waren aber Ihre Kollegen in der Bundesregierung - daß muß ich Ihnen heute hier noch einmal sagen -, die es verhindert haben, daß die Einhebung der Grundsteuer für das Land Niederösterreich durch die Finanzämter mit einem zweiprozentigen Spesenbeitrag, so wie es bis dahin der Fall war, beibehalten worden ist. Ich sage nochmals, wir von der Österreichischen Volkspartei bekennen uns zu der in diesem Hause verfassungsmäßig beschlossenenen Regelung. Wenn Sie glauben, jedes Jahr polemisieren zu müssen, so werden wir Ihnen jedes Jahr die Antwort darauf geben. (Beifall bei der ÖVP.) (Landesrat Kuntner: Jedes Jahr mehr subventionieren!) ZWEITER PRÄSIDENT SIGMUND: Zum Worte gelangt Herr Abg. Czidlik. Abg. CZIDLIK: Herr Präsident! Meine Damen und Herren des Hohen Hauses! Es ist erstaunlich feststellen zu können, daß es in den Reihen der Mehrheitsfraktion einige Herren gibt, die selbst gegen Erklärungen, die für die oder zur Demokratie abgegeben sind, sehr allergisch sind. Einer, der besonders allergisch ist, scheint mir Herr Präsident Reiter zu sein. (Heiterkeit bei der ÖVP.) Meine Herren, das wundert die Sozialistische Fraktion deshalb nicht, weil sie die Situation in Niederösterreich, wie sich auf Grund des Rechnungshofberichtes NEWAG - NIOGAS, während seiner Behandlung im Unterausschuß, im Finanzausschuß, im Hause und nachher gezeigt hat, richtig erkannt hat. Doch nicht nur wir schätzen die Situation richtig ein. Ansonsten könnte die Zeitung „Neues Österreich", die Ihnen nahe steht und nicht uns, am 16. Dezember 1966 in einer Viertelspalte nicht einen solchen Kommentar abdrucken, wie sie es in dieser Nummer getan hat. Darf ich zitieren: ,,Die Clique. Ist Mülner-Ara zu Ende?" (Zwischenruf.) Nein, das gehört zu dem Kapitel. „Der Müller sitzt endlich hinter Schloß und Riegel. Aber bedeutet das auch, daß sein Regime in Niederösterreich, diese Politik als Fortsetzung der Geschäfte mit anderen Mitteln wirklich zu Ende ist? Wer in den letzten Tagen die Debatte über die NEWAG im niederösterreichischen Landtag verfolgt hat, hatte nicht diesen Eindruck. Da wurden von manchen Parteifreunden des Erwischten, Seitenhiebe nach allen Richtungen außer einer ausgeteilt, an den Rechnungshof, an die Presse und an die Opposition. Das Unglück, so schien es gelegentlich, sei gar nicht die Korruption, sondern die Tatsache, daß sie ans Licht gekommen ist, und nach wie vor hat außer Viktor Müllner selbst kein einziger Mitwirkender an jenem umfassenden Spinnennetz der Gaunerei, seinen Posten verloren. Sie sind alle noch im Amt, sie betreiben Geschäfte, Politik oder Meinungsbildung. Manchmal alles zusammen. Daß in einem der ärmsten und am wenigsten entwickelten Bundesland 113 Milliarden Schilling statt für öffentliche Aufgaben, für die Bereicherung einer Clique verwendet wurden, ist schlimm genug; noch schlimmer aber scheint es uns, daß jene Clique, deren Presse Niederösterreich in den Ruf gebracht hat, den dreckigsten Wahlkampf der Zweiten Republik Geführt zu haben, offenbar noch immer bestimmenden Einfluß im Lande hat." (Beifall bei der SPÖ.) Das m s einer bürgerlichen Presse. Hut ab! Nun noch zu den Ausführungen des Herrn Laferl zur Gruppe 0. (Abg. Dipl. Ing. Robl: Des Herrn Abgeordneten Laferll) Pardon, des Herrn Abgeordneten Laferl. Wenn hier im Landtag je jemand radikale Reden gehalten hat, so war es der Herr Abg. Laferl. Wenn er daher der Meinung ist, daß ein alter Mann, wenn er radikal ist, kein Hirn hat so scheint dies das Ergebnis einer persönlichen Erfahrung zu sein, denn er zählt selbst nicht mehr zu den Jüngsten. (Beifall bei der SPÖ.) ZWEITER PRÄSIDENT SIGMUND: Zum Worte gelangt Herr Abg. Buchinger. Abg. BUCHINGER: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nachdem es Abg. Czidlik, wie ich glaube, doch nicht gelungen ist, umzupolen von Minus auf Plus, darf ich zum eigentlichen Thema, zum Voranschlag zurückkommen. Vorerst möchte ich einiges zu den Ausführungen der Frau Abg. Körner sagen, die sich mit den Ehegründungsdarlehen befaßte, und darf erfreut feststellen, daß sie auf eine Tagung der Österreichischen Jugendbewegung, der jungen Generation in der ÖVP, deren Landesvorsitzender ich bin, in Wartholz hingewiesen hat. Sie hat unter anderem ausgeführt, daß dort positive Arbeit geleistet wurde. Ich darf auch feststellen, daß bei dieser Tagung in Wartholz diesbezüglich ein Konzept ausgearbeitet wurde, ein Konzept für Ehegründungsdarlehen erarbeitet wurde, das wir unter die Bezeichnung ,,Aktion junge Familien" gestellt haben, und dieses Konzept wurde auch unserer Partei - das haben Sie auch ausgeführt übermittelt. Wir werden uns auch gestatten, in der nächsten Zeit mit dem Herrn Finanzreferenten Resch darüber zu sprechen, und ich bin überzeugt, daß der Herr Finanzreferent sicherlich konstruktiven Vorschlägen wie sie das Konzept der jungen Generation in der ÖVP hier vorsieht, positiv gegenüberstehen wird. Ich hoffe, daß es uns gelingt, auf Grund dieser Vorlage, die wir ausgearbeitet haben, doch noch in diesem Jahr ein diesbezügliches Gesetz oder eine Gesetzesvorlage hier im Landtag einzubringen und zu beschließen. (Abg. Körner: Haben wir schon 1957 beschlossen!) Das handelt sich hier nur um einen Resolutionsantrag, in dem aber keinerlei konkrete Vorschläge enthalten sind. Ich habe mir aber vorgenommen, eigentlich zu einem anderen Thema zu sprechen: es fällt auch in das Kapitel 0, Es sind dies die Dienstgebäude und damit die Arbeitsstätten unserer Beamten und Bediensteten. Ich glaube, wenn man sich in Niederösterreich umsieht, muß man feststellen, daß auch auf diesem Gebiete in den vergangenen Jahren doch einiges geleistet wurde. Es wurden einige Bezirkshauptmannschaften neu errichtet (Zwischenruf bei der SPÖ: Wien-Umgebung!) Nicht nur Wien-Umgebung. Es wurden einige Bezirkshauptmannschaften neu errichtet; und ich glaube doch, daß mit der Zeit entsprechende Arbeitsstellen und Dienststellen geschaffen worden sind. Zweifellos ist es richtig, was Abg. Ludwig heute schon ausgeführt hat, daß es vor allem in Wien am Sitz der Landesregierung diesbezüglich noch sehr viel zu machen gibt, daß hier tatsächlich Beamte in Amtsräumen arbeiten, die alles andere als würdige Arbeitsstätten sind. Er hat auf einige solche Fälle hingewiesen, die Buchhaltungen, die technischen Abteilungen, nicht zuletzt auch die Dienststelle der Landeswohnbauförderung in den Tuchlauben. Diese Dienststelle ist ebenfalls in Räumen untergebracht, die alles andere als günstig und gut sind. Er hat auch darauf hingewiesen - und ich glaube, das muß man wirklich unterstreichen -, daß man sich überlegen sollte, ob man nicht auf dem Grundstück auf dem Minoritenplatz, das der Landesregierung gehört, doch einmal ein weiteres Amtsgebäude errichtet. Ich glaube, daß das auf Sicht doch billiger kommen wird, als die Mieten, die wir für die Unterbringung von Dienststellen zahlen müssen, für Gebäude, die nicht dem Lande gehören. Man sollte aber da und dort prüfen, ob es nicht möglich wäre, gewisse Dienststellen zu dezentralisieren, also in das Land hinaus zu verlegen. Auch das würde der Verwaltung sicher billiger kommen; vor allem würden die Gebäude, wenn man sie draußen errichtet, viel billiger kommen als in Wien. Nicht zuletzt würde dadurch auch das Raumproblem etwas erleichtert werden. Meine Absicht ist es gar nicht, mich hier mit diesem Problem nur auf Landesebene zu befassen. Ich denke auch an die Unterbringung der Bundesdienststellen in Niederösterreich. So mancher Gendarmerieposten, sehr viele Bezirksgerichte, Eichämter, Arbeitsämter und nicht zuletzt auch Finanzämter leiden in unserem Lande unter sehr großem qualitativen und vor allem aber auch quantitativen Raummangel. Der Bund hat zwar in den letzten Jahren, vor allem für Finanzämter einige Neubauten errichtet: es sind auch andere Bundesdienststellen besser untergekommen oder haben neue Heimstätten gefunden. Doch gibt es da gegenüber den anderen Bundesländern noch sehr viel nachzuholen, vor allem bei den Bezirksgerichten und Vermessungsdienststellen. Ich selbst kenne aus meinem Beruf, da ich selbst Bundesbeamter bin, dieses Problem, vor allem in meiner Sparte, im Vermessungswesen, sehr genau. Wenn man durch Niederösterreich fährt und sieh die Ämter, nicht nur die Vermessungsämter, ansieht, so sind es meist Gebäude, die aus der Kaiser-Jubiläumszeit stammen, an denen fast nie etwas renoviert worden ist. Es sind oft feuchte und unwirtschaftliche Unterkünfte in Schlössern oder in sonstigen anderen alten Herrschaftshäusern. Gerade durch meine Tätigkeit als Obmann der Personalvertretung im Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen bin ich in den vergangenen Jahren in ganz Österreich herumgekommen und konnte mir ein Bild über die Unterbringung dieser Dienststellen machen. Ich mußte immer wieder feststellen, - ich habe es schon gesagt - daß gerade hier Niederösterreich sehr benachteiligt ist. (Zwischenruf bei der SPÖ.) Ja, ich weiß, da ist sicher ein Minister der ÖVP zuständig, das ist keine Frage, das ist das Bautenministerium; aber das gibt es auch bei vielen anderen Verwaltungszweigen; wir haben es bei der Wohnbauförderung usw. gehabt, wo Niederösterreich ebenfalls benachteiligt ist. Man sollte diese Dinge ohne Rücksicht auf eine Partei hier sachlich aufzeigen. Ich bekenne mich voll und ganz dazu, daß das mein Ministerium betrifft, denn ich bin selbst Bediensteter des Handelsministeriums. Ich darf hier nur einige Beipiele anführen, etwa das Vermessungsamt in Tulln, das unter katastrophalen Verhältnissen untergebracht ist. Dort muß man Angst davor haben, wenn man zu dritt in einem Arbeitsraum hineingeht, daß man durchbricht. Ähnlich ist es in Horn und in Retz, wenn ich nur einige herausgreife, wo die Unterbringung ausgesprochen schlecht ist, wo in den Amtsräumen den ganzen Tag das elektrische Licht brennen muß. Vor allem für die Bediensteten der Vermessungsämter, die mit Zeichenarbeiten beschäftigt sind, ist es nicht sehr angenehm, wenn den ganzen Tag das elektrische Licht brennen muß. In Niederösterreich ist aber auch einiges geleistet worden. Es sind immerhin, was die Vermessungsdienststellen betrifft, 8 Bauvorhaben verwirklicht worden, aber 8 andere Bauvorhaben sind noch dringend notwendig. Ich gestatte mir daher folgenden Resolutionsantrag zu stellen (liest): „Die Landesregierung wird aufgefordert, bei der Bundesregierung vorstellig zu werden und dahin zu wirken, daß bei Errichtung und Renovierung von Amtsgebäuden des Bundes der Umstand berücksichtigt wird, daß für die Behörden und Ämter des Bundes in Niederösterreich vielfach keine geeigneten Amtsgebäude bzw. nur solche in schlechtem Zustand, vorhanden sind. Insbesondere aber wäre darauf zu achten, daß diesbezüglich eine Benachteiligung Niederösterreichs gegenüber anderen Bundesländern vermieden wird." Ich darf diesen Antrag vielleicht noch kurz mit einigen Zahlen begründen und darf wieder die Vermessungsämter als Grundlage nehmen, weil ich gerade diese Sparte, wie schon angeführt, sehr genau kenne. Wir haben zum Beispiel in Vorarlberg drei Vermessungsämter, davon sind zwei im Jahre 1966 neu erbaut worden; dort ist das Problem erledigt. Von den acht in Tirol befindlichen Ämtern wurden von 1963 bis 1966 fünf neu erbaut; dort ist ebenfalls dieses Problem erledigt. In Kärnten gibt es sechs Ämter, davon wurden in den letzten zwei Jahren vier neu erbaut, damit ist das Problem gelöst. In der Steiermark gibt es neun Ämter, davon wurden in den. Letzten Jahren sechs neu erbaut und nur zwei Neubauten sind noch notwendig; sie befinden sich aber schon im Stadium der Planung. .In Salzburg wurden von vier Ämtern zwei in den letzten Jahren neu erbaut, und in Oberösterreich, wo 12 Ämter sind, wurden von 1960 bis 1966 sieben neu erbaut, darunter das Amt in Linz, das zweifellos ein Monsterbau ist. Im Burgenland sind 5 Ämter, davon zwei neu erbaut und nur roch ein Neubau notwendig. Wir in Niederösterreich haben 23 Ämter, und nur acht wurden seit 1960 neu adaptiert bzw. neu erbaut; 8 Neubauten wären noch dringend notwendig. Aus dieser kurzen Aufstellung ersieht man, daß Niederösterreich gegenüber allen anderen Bundesländern, so wie bei der Wohnbauförderung, wie beim Straßenbau und vielen anderen Dingen, benachteiligt ist. Wenn man das zusammen nimmt: Nach 1945 entsprachen in den anderen Bundesländern 34 Ämter nicht mehr den Anforderungen: 28 wurden neu erbaut und nur sechs sind Rest Bei uns in Niederösterreich waren es 16, die den Anforderungen nicht mehr entsprochen haben, acht wurden gebaut und acht sind noch ausständig. Ich glaube, daß diese Zahlen ausreichen, um zu begründen, daß auch auf diesem Gebiete in Niederösterreich seitens des Bundesministeriums für Bauten und Technik einiges nachzuholen ist. Ich darf abschließend sagen, daß man nicht nur von den Beamten eine gute Arbeit verlangen kann, sondern daß auch eine entsprechende Bezahlung notwendig ist, und darüber hinaus auch die entsprechende Vorsorge bezüglich der Arbeitsplätze getroffen werden muß. Auch das gehört zu den Aufgaben eines Dienstgebers, zu den Aufgaben eines Landes und zu den Aufgaben des Bundes. (Beifall bei der ÖVP.) ZWEITER PRÄSIDENT SIGMUND: Zum Wort gelangt Herr Abg. Jirovetz. Abg. JIROVETZ: Herr Präsident! Meine Damen und Herren des Hohen Hauses! Ich werde mich ganz kurz halten. Ich habe nur eine Erklärung abzugeben. Im Verlauf der Debatte zu dem Kapitel 0 haben einige Redner, vor allem Herr Präsident Reiter, bemerkt, daß durch den neuen Finanzausgleich die Gemeinden wieder eine neue Last aufgebürdet bekommen haben bzw. wurden ihnen Einnahmen weggenommen. Man muß ganz energisch dagegen Stellung nehmen, daß neue Lasten für die Gemeinden entstehen. Diese Stellungnahme ist für alle Kommunalpolitiker selbstverständlich. Nun ist aber etwas ganz eigenartiges geschehen. Kollege Maus hat einen Resolutionsantrag bezüglich der Getränkesteuer eingebracht. Die Getränkeabgabe ist aber eine gemeindeeigene Steuer; wenn sie wegfällt, verliert die Gemeinde eine Menge Geld. Wenn in dem Antrag verlangt wird, daß man bei der Zuweisung von Bedarfsmitteln für irgendwelche Vorhaben der Gemeinde die Steuerausnützung der Getränkesteuer nicht in Anwendung bringt, dann verzichtet die Gemeinde einerseits auf Einnahmen und verlangt dafür den Ersatz durch Bedarfszuweisungen. Man kann nicht irgendetwas hergeben und dann verlangen, daß der andere es ausgleicht. Das ist der erste Teil. Sie können sich vorstellen, daß wir diesem Antrag nicht die Zustimmung geben können. Ich möchte ausdrücklich feststellen: Die Gemeinde Traiskirchen ist als Weinhauergemeinde bekannt, sie ist eine Südbahngemeinde und verfügt über sehr guten und reichlichen Wein. Die Getränkeabgabe macht in Traiskirchen ungefähr 800.000 Schilling im Jahr aus; ich kann mitteilen, daß nur ungefähr 280.000 Schilling von den Weinhauern kommen. Der Rest wird von den Gastwirten, vor allem aber von den Getränkeautomaten hereingebracht Ich gebe zu, es ist eine Belastung der Hauerschaft, doch wird die Getränkesteuer zum überwiegenden Teil durch Fruchtsaft, Kaffee und hochprozentige Alkoholika hereingebracht. Wir haben erlebt, daß eine Reihe von Gemeinden steuermäßig überprüft wurde und da noch eine Menge unter den Tisch gefallen ist. Es wäre für uns sehr einfach, dem zweiten Teil des Antrages zuzustimmen. Aber glauben Sie, ist es nicht eine Augenauswischerei, wenn wir sagen, wir nicht, und der andere soll es zahlen? Der Bund hat bei den Finanzausgleichsverhandlungen getan, was er tun konnte; und jetzt sagen wir, wir verzichten auf etwas, und dafür soll uns der Bund etwas geben. Ich glaube, auch das können wir nicht ernst meinen. Daher, meine Damen und Herren, muß ich namens meiner Fraktion sagen, daß wir diesem Antrag nicht die Zustimmung geben können. (Beifall bei der SPÖ.) ZWEITER PRÄSIDENT SIGMUND: Als nächster Redner kommt Herr Abg. Stangler. Abg. STANGLER: Hoher Landtag! Im Verlauf der letzten Monate hat ein überparteiliches Komitee der niederösterreichischen Rechtsanwälte bei den parlamentarischen Klubs im Hohen Haus am Ring aber auch bei den beiden Landtagsklubs vorgesprochen und dargelegt, daß es sehr zweckmäßig wäre, wenn eine eigene Rechtsanwaltskammer für Niederösterreich gebildet werden könnte. Nach der provisorischen Advokatenordnung aus dem Jahre 1849 steht den Anwälten - damals eines Kronlandes, heute eines Bundeslandes - das Recht auf Bildung einer eigenen Advokatenkammer zu. Für Niederösterreich, dessen Hauptstadt bis 1921 Wien gewesen ist, gab es seit 1868 eine solche Kammer. Nach der Trennung von Wien und Niederösterreich blieb aber eine gemeinsame Kammer, die dann noch auf das jüngste Bundesland, nämlich auf das Burgenland, ausgedehnt wurde. Dieses überparteiliche Komitee hat nun mit sehr beredten Beispielen darauf hingewiesen, daß die Interessen der 200 niederösterreichischen Anwälte wesentlich anders gelagert sind als die Interessen der Rechtsanwälte in Wien. Die Vielseitigkeit der Tätigkeit der Provinzanwälte, die Schwierigkeiten, die sich aus der territorialen Situation ergeben, zum Beispiel die 1. Instanz, das Bezirksgericht Gmünd, die 2. Instanz, das Kreisgericht in Krems, die 3. Instanz, das Oberlandesgericht in Wien, wenn Sie wollen, auch der Oberste Gerichtshof, bringen für die Anwälte Niederösterreichs bedeutend qrößere Schwierigkeiten in der Berufsarbeit mit sich als für einen in Wien wohnenden Anwalt, wo die drei Instanzen auf engstem Raum beisammen sind. Die Rechtsanwälte führen noch andere Schwierigkeiten an, die die Interessenvertretung im eigenen Bundesland gerechtfertigt erscheinen lassen Ich möchte das Hohe Haus nicht mit vielen Details belasten. aber ich glaube, die Vertreter der niederösterreichischen Rechtsanwälte haben recht, wenn sie vorstellig werden und die Unterstützung des Landtages erbitten, um eine eigene Vertretungskörperschaft zu bekommen Ich darf feststellen, daß diese Ansichten auch von der Sozialistischen Partei mitvertreten werden. Ich darf daher auch namens des Abg. Dr. Brezovszky folgenden Antrag zur Gruppe 0 stellen (liest). „Die Landesregierung wird aufgefordert, beim Bundesministerium für Justiz zu erwirken, daß gemäß § 22 der Rechtsanwaltsordnung 1868 durch Verordnung des Ministeriums und nach Anhörung der bestehenden Kammern eine eigene Rechtsanwaltskammer für Niederösterreich gebildet wird.” Ich darf das Hohe Haus bitten, diesem Antrag die Zustimmung zu gewähren. (Beifall im Hause.) ZWEITER PRÄSIDENT SIGMUND: Zum Worte gemeldet ist Herr Landeshauptmann Maurer. LANDESHAUPTMANN MAURER: Hohes Haus, meine sehr geehrten Damen und Herren! Darf ich mir gestatten, zu einigen Punkten der Gruppe 0 Stellung zu nehmen. Ich begrüße es, daß an sich über diese Gruppe eine sehr sachliche Debatte abgeführt wurde. Herr Landeshauptmannstellvertreter Dr. Tschadek hat hier vor allem hinsichtlich der Belastung der Gemeinden Betrachtungen angestellt, die sicherlich wert sind, besprochen zu werden. Die Herren Abgeordneten haben zu diesen Fragen in den vergangenen Stunden Stellung genommen. Ich darf auch als Landeshauptmann sagen, daß ich glaube, daß es richtiq ist, beim Bund darauf hinzuweisen, daß es unmöglich ist, immer wieder Gesetze zu schaffen, die die Gemeinden zusätzlich belasten und manchesmal die Gemeinden in der Erfüllung ihrer ureigensten Aufgabe der Kommunalpolitik hemmen. Ich glaube, das Hohe Haus ist einheitlich für eine solche Stellungnahme dem Bund gegenüber. Der Herr Landeshauptmannstellvertreter Dr. Tschadek hat auch erwähnt, daß es vor allem an der Mehrheitspartei liege, ob eine kontinuierliche Zusammenarbeit möglich ist, aber sicherlich ist auch der gute Wille der Minderheit notwendig, Forderungen und Wünsche nicht so überspitzt zu stellen, daß sie nicht realisiert werden können. Ich habe anläßlich meiner Wahl zum Landeshauptmann in meiner Antrittsrede darauf hingewiesen, daß ich gewillt bin, dafür zu sorgen, daß ein erträgliches Klima hier im Hohen Hause Platz greift, und daß ich auch bemüht sein werde, Gegensätze auszugleichen, soweit dies irgendwie möglich ist. Im heurigen Jahr haben ja bereits - im Gegensatz zu vergangenen Jahren – Personalvertretungswahlen stattgefunden, sodaß wir nunmehr eine einvernehmlich gewählte Personalvertretung haben. Ich darf erwähnen, daß - so glaube ich bei dieser Personalvertretung der gute Wille vorherrscht, die Dinge auch gemeinsam zu erörtern, um gemeinsame Vorschläge unterbreiten zu können. Ich darf darüber meine Genugtuung zum Ausdruck bringen. Es wurde von einem der Redner erwähnt, daß man eine Kommission einsetzen müsse, um in den Ämtern dafür zu sorgen, daß Einsparungen vorgenommen werden. Ich darf daran erinnern, daß im vergangenen Jahr Landeshauptmann Hartmann ebenfalls zu diesen Fragen Stellung genommen hat: er hat begonnen, den Weg nicht nur aufzuzeigen, sondern in auch festzulegen. Er hat es auf bäuerliche Art „Kommassierung der Ämter” genannt. Auch ich bin gewillt, diese Kommassierung weiter fortzusetzen, um zu bewirken, daß da und dort Einsparungen erfolgen können. Wenn Sie den Dienstpostenplan betrachten - können Sie feststellen, daß 70 Dienstposten eingespart werden konnten; das wurde auch im Finanzausschuß mit Genugtuung zur Kenntnis genommen. Ich glaube also, wir befinden uns sehr wohl auf dem richtigen Weg. Ich hoffe wir können von Jahr zu Jahr dem Hohen Landtag den Nachweis erbringen, daß tatsächlich Einsparungen vorgenommen werden können. Selbstverständlich muß der Dienstpostenplan – auf den ich jetzt nicht näher eingehen will - Vorsorge treffen, daß auf all die Dinge Bedacht genommen wirb, die uns im Laufe des Jahres begegnen werden. Zusammenfassend darf ich erklären, daß ich dafür bin, daß jener Weg weitergegangen wird, der sich als gut erwiesen hat und der von meinem Vorgänger Eduard Hartmann eingeschlagen wurde. (Beifall im ganzen Haus.) ZWEITER PRÄSIDENT SIGMUND: Die Rednerliste ist erschöpft. Der Herr Berichterstatter hat das Schlußwort. Berichterstatter Abg. ANZENBERGER: Ich verzichte. ZWEITER PRÄSIDENT SIGMUND: Zur Abstimmung liegen vor die Gruppe 0, Landtag und allgemeine Verwaltung und die Resolutionsanträge der Herren Abgeordneten Dipl. ng. Robl, Wüger, Laferl, Reiter, Graf, Mauss, Popp, Buchinger, Stangler, Dr. Brezovszky. Ich lasse zunächst über den ordentlichen und außerordentlichen Voranschlag, dann über die Gruppe selbst und zum Schluß über die zu dieser Gruppe vorliegenden Resolutionsanträge abstimmen. Ich bitte den Herrn Berichterstatter, seinen Antrag zur Gruppe 0, Landtag und allgemeine Verwaltung, ordentlicher und außerordentlicher Voranschlag zu stellen. Berichterstatter Abg. ANZENBERGER: Hohes Haus! Die Gruppe 0, Landtag und allgemeine Verwaltung weist im ordentlichen Voranschlag Einnahmen in der Höhe von 39,460.000 Schilling aus, denen Ausgaben von 583,644.000 Schilling gegenüberstehen. Im außerordentlichen Voranschlag weist die Gruppe 0 Ausgaben in der Höhe von 2,285.000 Schilling für das Jahr 1967 aus. Ich ersuche den Herrn Präsidenten, über die Gruppe 0 die Abstimmung einzuleiten. ZWEITER PRÄSIDENT SIGMUND (nach Abstimmung über Gruppe 0, Landtag und allgemeine Verwaltung, ordentlicher und außerordentlicher Voranschlag, in Erfordernis und Bedeckung) : Angenommen. Ich bitte nunmehr den Herrn Berichterstatter um die Verlesung der Resolutionsanträge. (Nach Abstimmung über den Resolutionsantrag des Abg. Dipl. Ing. Rob, betr. Gesetzentwurf, der die Abwehr der dem Walde aus dem Wildstand drohenden Gefahren zum Gegenstande hat) : Angenommen. (Nach Abstimmung über den Resolutionsantrag des Abg. Dipl. Ing. Robl betreffend die Möglichkeit einer allfälligen freiwilligen Unfallversicherung der Jagdpächter): Angenommen. (Nach Abstimmung über den Resolutionsantrag des Abg. Wüger, betreffend den Ersatz der den Gemeinden durch die Einrichtung und Führung der Staatsbürgerschaftsevidenz entstehenden Koster durch das Land): Angenommen. (Nach Abstimmung über den Resolutionsantrag des Abg. Laferl, betreffend die Vorbereitung gesetzlicher Voraussetzungen für die Verwertung und unschädliche Beseitigung des Mülls : Angenommen. (Nach Abstimmung über den Resolutionsantrag der Abg. Reiter und Graf, betreffend die allgemeine Rücksichtnahme auf die Leistungsfähigkeit der Gemeinden bei Übertragung von Aufgaben an diese und gleichzeitige Zurverfügungstellung der zur Durchführung dieser Aufgaben erforderlichen Mittel) : Angenommen. (Nach Abstimmung über den Resolutionsantrag des Abg. Reiter, betreffend die zeitgerechte Vorlage der gemäß § 5 Abs. 3 der Bundes-Verfassungsgesetznovelle 1962 zu erlassenden Landesgesetze an den Landtag): Angenommen. (Nach Abstimmung über den Resolutionsantrag der Abg. Dipl. Ing. Robl, Mauss und Hubinger, betreffend die Ausnahme der Getränkesteuer aus der bundesgesetzlichen Ermächtigung zu deren Einhebung durch die Gemeinden): Angenommen. (Nach Abstimmung über den Resolutionsantrag des Abg. Popp, betreffend die Regelung des Fischereiwesens): Angenommen. (Nach Abstimmung über den Resolutionsantrag des Abg. Buchinger, betreffend die Errichtung und Renovierung von Amtsgebäuden des Bundes in Niederösterreich): Angenommen. (Nach Abstimmung über den Resolutionsantrag der Abg. Stangler und Dr. Brezovszky, betreffend die Bildung einer eigenen Rechtsanwaltskammer für Niederösterreich): Angenommen. Ich ersuche den Herrn Abg. Anzenberger zur Gruppe 1, Öffentliche Ordnung und Sicherheit, ordentlicher Voranschlag, zu berichten. Berichterstatter Abg. ANZENBERGER: Hohes Haus! Ich berichte nun zur Gruppe 1: Die Gruppe 1, Öffentliche Ordnung und Sicherheit, beinhaltet die Kosten für den Zivilschutz im Betrage von S 1,510.000 und zeigt gegenüber dem Vorjahre eine Erhöhung von S 300.000. Ich ersuche den Herrn Präsidenten die Verhandlungen zur Gruppe 1 einzuleiten. ZWEITER PRÄSIDENT SIGMUND: Zum Wort gelangt der Herr Abg. Dr. Brezovszky. Abg. Dr. BREZOVSZKY: Herr Präsident! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! (Dritter Präsident Reiter übernimmt den Vorsitz.) Ich habe mir die Aufgabe gestellt, mich mit einem Problem zu befassen, das jeden einzelnen von uns betreffen kann, ohne Rücksicht auf die Zugehörigkeit zu einer Glaubensgemeinschaft, zu einer Partei oder sonst zu irgendeiner Gruppierung, nämlich mit der Frage des zivilen Bevölkerungsschutzes in Österreich. Die Gruppe 1, Öffentliche Ordnung und Sicherheit, sieht für das Jahr 1967 im ordentlichen Haushalt Gesamtausgaben in Höhe von 1,510.000 Schilling vor. In diesem Betrag ist ein Förderungszuschuß für den Landesverband Niederösterreich des Österreichischen Zivilschutzverbandes im Ausmaß von einer Million Schilling enthalten; das heißt, daß zwei Drittel des Voranschlagsansatzes dem Österreichischen Zivilschutzverband, Landesverband Niederösterreich, überwiesen werden. Wenn man in Betracht zieht, daß bisher fast die ganze für den Zivilschutz anfallende Arbeit durch diesen Verband geleistet wurde, dann erscheint dies auch völlig gerechtfertigt und entspricht den erbrachten Leistungen im Zivilschutz. Ich möchte positiv vermerken, daß der Voranschlagsansatz in der Gruppe 1 für den Zivilschutz in den letzten fünf Jahren ständig gesteigert wurde; 1963 waren auf dieser Ansatzpost 500.000 Schilling vorgesehen, 1964 610.000 Schilling, 1965 und 1966 je 1,210.000 und im heurigen Jahr 1,510.000 Schilling. Allmählich entwickelt sich diese Post zu einer echten Dotierung. In den ersten Jahren konnte man die präliminierten Beträge doch wohl nur als Anerkennungsbeitrag bezeichnen. Es wurde ein Voranschlagsansatz eröffnet, ohne daß man von Anfang an gewillt war, hier wirklich einen namhaften Betrag einzusetzen. Wir hoffen, daß diese Beträge in Zukunft noch wesentlich gesteigert werden, da man diese Aufgabe auch bei uns ernst nehmen sollte, wie dies in anderen Ländern schon lange der Fall ist. ES waren ja auch schon Abgeordnete dieses Hohen Hauses in verschiedenen europäischen Ländern und haben dort die Maßnahmen des jeweiligen Staates auf dem Sektor des Zivilschutzes kennengelernt. Sie mußten berichten, daß Österreich auf diesem Sektor in den Kinderschuhen steckt. In Niederösterreich werden die veranschlagten Beträge hauptsächlich für die Aufklärung bezüglich des Zivilschutzes verwendet. Gerade im laufenden Jahr wurden in einer Reihe von Bezirken Aufklärungsveranstaltungen des Zivilschutzverbandes Niederösterreich durchgeführt. Auch hier im Hohen Hause konnten wir eine solche Ausstellung besichtigen und uns davon überzeugen, wie wichtig die Aufgaben des Zivilschutzes sind, und daß die Arbeit des Zivilschutzes eigentlich im Interesse jedes einzelnen von uns liegt. Ich möchte daher namens des Zivilschutzverbandes Niederösterreich dem Hohen Landtag recht herzlich dafür danken, daß er diese Aufgabe ernst zu nehmen beginnt, was sich wieder darin dokumentiert, daß um 300.000 Schilling mehr als im Vorjahr veranschlagt wurde. Der Zivilschutz gehört in den Rahmen einer umfassenden Landesverteidigung, zu der Österreich auf Grund des Neutralitätsgesetzes und, auf Grund des Staatsvertrages verpflichtet ist. Darüber hinaus beweisen uns die Elementarkatastrophen, die von Jahr zu Jahr immer häufiger auftreten, Ereignisse, wie Verkehrsunfälle, Tankwagenkarambolagen und Brände, der Unfall im Stickstoffwerk Linz und viele andere Dinge mehr, wie ungeheuer wichtig der Selbstschutz ist, und zwar der Selbstschutz der Zivilbevölkerung auch im Frieden. Die Technik fordert ihren Tribut; dieser wird um so höher sein, je weniger die Bevölkerung dazu ausgebildet ist, sich im Ernstfall, der jederzeit auf der Straße, im Betrieb oder sonstwo eintreten kann, richtig zu verhalten. Oft entscheiden wenige Minuten über Leben und Tod eines Menschen. Ein Schwerverletzter braucht nach einem Verkehrsunfall oder einen Arbeitsunfall nur falsch gelagert werden, und schon kann der Fall eintreten, daß die Blutung zur Erstickung führt. Dann muß man sich den Vorwurf machen, daß Menschen hätten gerettet werden können, wenn rechtzeitig und richtig geholfen worden wäre. Aber Helfen muß gelernt sein. Die sachgerechte erste Hilfe muß innerste Verpflichtung jedes einzelnen Staatsbürgers in unserem Lande werden. Das Erschreckende in unserer Zeit ist, daß so viele Menschen gegenüber ihren Nächsten gleichgültig sind. Ja, wir können immer wieder feststellen, daß sich gerade bei Unfällen viele Menschen auf und davon machen, nur um keine Scherereien zu haben, um nicht als Zeuge vor ein Gericht gerufen zu werden, um nicht etwas Blut sehen zu müssen, oder was sonst noch bei einer schweren Katastrophe oder bei einem Unglücksfall eintreten kann. Tatsache ist, daß große Teile oder zumindest gewisse Teile der Bevölkerung, nämlich die ältere Generation aus der Kriegszeit, einen inneren Widerwillen gegen alles haben; was irgendwie an den Reichsluftschutz erinnert. Solange dieser innere Widerstand nicht gebrochen ist, wird es einer großen Aufklärungskampagne bedürfen, damit die Menschen zur Überzeugung gelangen, daß die rechtzeitige erste Hilfe und das richtige Helfen für jeden einzelnen von uns lebensrettend sein kann. Naturkatastrophen, wie das Hochwasser oder die Erdrutsche und auch die anderen Katastrophen, die der Fortschritt der Technik mit sich bringt, schaffen die psychologischen Voraussetzungen zum Selbstschutz im Rahmen des Zivilschutzes. Das ist auch die Basis für die Aufklärungstätigkeit des Österreichischen Zivilschutzverbandes, die im auslaufenden Jahr in Österreich, vor allem in Niederösterreich, einen breiten. Raum eingenommen hat. Diese Aufklärungstätigkeit beginnt ihre Früchte zu zeigen. Die Menschen, die die Ausstellung besuchen, beginnen nachzudenken. Meinungsbefragungen, die in Dornbirn, Graz und St. Pölten, Stadt und Land, durchgeführt wurden, beweisen, daß die Menschen zur Erkenntnis kommen, daß es notwendig und richtig ist, daß, ein großer Stock von ausgebildeten Menschen bereit ist, im Falle von Katastrophen, bei Verkehrsunfällen usw. erste Hilfe zu leisten. Die Niederösterreicher wollen den Zivilschutz, das beweist das Ergebnis der Umfrage in St. Pölten. Ich will nur ganz kurz die 5 Fragen streifen, die gestellt wurden. Halten Sie den Zivilschutz in Österreich für notwendig? 95,8 Prozent der Befragten gaben mit ,,ja" ihre Zustimmung. Halten Sie den Bau von Schutzräumen für notwendig? 92,2 Prozent der Befragten antworteten mit ,,ja." Haben Sie bereits einen Lebensmittelvorrat angelegt? Hier waren nur 19,7 Prozent bereit, mit ,,ja" zu antworten, aber von den 79,7 Prozent, die noch keinen Lebensmittelvorrat angelegt hatten, waren 80 Prozent der Meinung, daß sie das nachholen müßten. Die letzte Frage, ob die Menschen behördliche Zivilschutzmaßnahmen für notwendig halten, wurde mit 94,9 Prozent positiv beantwortet. Allerdings sind die öffentliche Hand, der Bund, das Land und die Gemeinden, darüber hinaus die Interessentenvertretungen und die Unternehmensleitungen verpflichtet, über den Selbstschutz des einzelnen hinaus den erweiterten Selbstschutz als Aufgabe der Gemeinschaft für die Gemeinschaft zu fördern und zu forcieren. Im Verhältnis zum Ausland, das habe ich bereits betont, steckt der österreichische Zivilschutz noch in den Kinderschuhen. Man hat oft den Eindruck, als lebte der Österreicher auf einer anderen Welt, auf einer ungefährdeten Welt; als würde der Österreicher die Technisierung und vor allem ihre Gefahren nicht richtig einschätzen. Und geradezu unverständlich ist es, daß der Zivilschutz im Dschungel der Kompetenzverflechtungen zwischen dem Bund und den Bundesländern immer wieder stecken bleibt. Ich selbst hatte die Gelegenheit vor 4 Jahren zu einer Zivilschutzangelegenheit Stellung nehmen zu müssen; da konnte ich eine Reihe von Stellungnahmen von verschiedenen Interessenvertretungen und Ministerien lesen. Man konnte sich nur wundern, daß es so viele verschiedene Meinungen gibt; ich glaube, es gab keine zwei gleichlautenden Meinungen über den Zivilschutz. Ich bin der Ansicht, daß Föderalismus im , schlechten Sinne betrieben wird, wenn man glaubt, daß die Kompetenzen auf dem Sektor des Zivilschutzes eine Ländersache werden müßten. Ich glaube, daß man hier nicht den Realitäten Rechnung trägt für die Fälle, für die der Zivilschutz gedacht ist, insbesondere wenn es Elementarkatastrophen gibt, die über ein Bundesland hinausgreifen. Wir stellten das immer wieder fest, in Osttirol, Kärnten, usw. Hier ist es unmöglich, daß zwei verschiedene Regelungen getroffen werden. Zum Schluß kommen dann zwei auf denselben .Platz und fangen über die Kompetenz zu streiten an. Tatsache ist aber, daß sich gerade auf diesem Sektor ein Spruch, - der typische Spruch vieler Österreicher - bewahrheitet, es müßte etwas geschehen, aber es wird schon nichts geschehen. Daß Katastrophen, vor allem im Falle eines Krieges, den Gesamtstaat betreffen können, sollte Grund genug sein, um zumindest zu einer Grundsatzregelung nach Artikel 12 des Bundesverfassungsgesetzes zu kommen, so daß die Bundesländer dann die Ausführungsgesetzgebung und die Vollziehung auf Landesebene haben. Lediglich das warn- und Alarmsystem, der Strahlenschutz, die Rohstoff- und Lebensmittelbevorratung müßten unbedingt bundeseinheitlich geregelt werden. Vielleicht hat Österreich, das im Zivilschutz nicht einmal noch über das Planungsstadium hinausgekommen ist, eine Chance, endlich aus den positiven und negativen Erfahrungen anderer Länder, die wesentlich weiter sind als wir, zu lernen, um die zweckmäßigsten und vertretbarsten Maßnahmen für den Zivilschutz gesetzlich zu verankern und faktisch durchzuführen. Als Volksvertreter haben wir alle die Verpflichtung alles zum Schutze der Bevölkerung Notwendige zu unternehmen und Vorbild zu sein. (Beifall bei der SPÖ.) DRITTER PRÄSIDENT REITER: Zum Worte gelangt Herr Abg. Dipl. Ing. Robl. Abg. Dipl. Ing. ROBL: Herr Präsident! Hoher Landtag! Diesmal stimme ich mit den Ausführungen des Abg. Dr. Brezovszky vollkommen überein. Ich kann seine Ausführungen nur begrüßen und darf in Erinnerung rufen, daß ich namens meiner Fraktion in den vergangenen 5 Jahren schon wiederholt die Gelegenheit wahrgenommen habe, um über den Zivilschutz in Osterreich, und. in Niederösterreich im besonderen, zu sprechen. Ich möchte daran erinnern, daß ich bei einem solchen Anlaß der allumfassenden Landesverteidigung das Wort gesprochen habe, daß ich darauf hingewiesen habe, daß zu dieser allumfassenden Landesverteidigung nicht nur die militärische gehört, sondern daß eine wirtschaftliche Landesverteidigung, also die Einstellung des Menschen selbst zu dieser Landesverteidigung und selbstverständlich auch die zivile Landesverteidigung zur umfassenden Landesverteidigung gehören. Ein anderes Mal habe ich einen Antrag gestellt, weil ich glaube, daß es notwendig ist, daß der Zivilschutz in unserer Bundesverfassung verankert wird. Ich möchte der Landesregierung, nachdem eine Kompetenzregelung bisher nicht erfolgt ist, diesen Antrag in Erinnerung bringen. Eine solche gesetzliche Regelung ist notwendig. Sie ist aber sicher nicht einfach, und Herr Abg. Dr. Brezovszky, es geht hier nicht nur um die Kompetenzteilungen zwischen Bund und Ländern und zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden. Wenn man an eine allumfassende Landesverteidigung denkt, dann muß man sehen, wie schwierig das Problem auf der Bundesebene ist. Es gehört selbstverständlich das Innenministerium dazu, dem dieser Zivilschutz zu unterstehen haben wird und von dem jetzt der Zivilschutz auch geführt und betreut wird. Wenn wir Mittel für den niederösterreichischen Zivilschutzverband vom Land Niederösterreich erhalten, so bekommt der österreichische Zivilschutzverband seine Mittel in erster Linie vom Bund. Dazu gehört aber auch das Bundesministerium für Landesverteidigung; dazu gehört auch das Bautenministerium, denn es wird für den Schutzraumbau zuständig sein und wird dazu Richtlinien zu erlassen haben. Zur geistigen Landesverteidigung gehört aber natürlich auch das Unterrichtsministerium. Diese Probleme, deren Lösung man verlangt, sind eben nicht einfach. Wir hoffen aber, daß eine gesetzliche Verankerung des Zivilschutzes auf Bundes- und Landesebene erfolgt, daß aber dann nicht, so wie es häufig geschieht, nur den Ländern und den Gemeinden die Aufgaben auferlegt werden, die Gemeinden und die Länder dafür aber keine finanzielle Bedeckung erhalten. Wir müssen heute schon an den Bund appellieren, daß er, wenn er Aufgaben weiter gibt, für diese Aufgaben auch die finanziellen Mittel zur Verfügung stellt. Ich möchte es begrüßen, daß in Niederösterreich die Agenden des Zivilschutzverbandes in der gleichen Abteilung geführt werden - und zwar sowohl beim beamteten Referenten als auch beim politischen Referenten - wie die Agenden des Feuerwehrwesens. Es ist dies sehr zweckmäßig, denn beide Einrichtungen verfolgen in ihrem Wirkungsbereich die gleichen Ziele. Sie wollen in Katastrophenfällen helfen: sie wollen Menschenleben retten; sie wollen Hab und Gut vor der Vernichtung bewahren. Beide Organisationen, die Feuerwehr und der Zivilschutz verfolgen gemeinsame Interessen, sie verfolgen ein gemeinsames Ziel. Eine Konkurrenzierung dieser beiden Organisationen ist wahrlich nicht notwendig. Beide Einrichtungen haben einen großen Aufgabenbereich. Es müssen keine Atomstrahlen sein,', vor denen wir uns schützen müssen, es muß kein Erdbeben bei uns sein, das unser Leben und unser Hab und Gut bedroht, es gibt im täglichen Leben so viele Gefahren, die uns bedrohen, und vor denen wir uns zu schützen haben. Ein Wahrspruch des Zivilschutzes heißt: Helfen muß gelernt sein. Es wurde von meinem Vorredner schon darauf hingewiesen; wenn man im Ernstfall helfen will, und nicht nervös sein soll, dann muß man eben das Helfen gelernt haben. Wir haben von hier aus auch schon zu anderen wichtigen Fragen des Zivilschutzes gesprochen. Wenn man einen ausreichenden Zivilschutz für die Bevölkerung sichern will, sind auch bauliche Maßahmen erforderlich. Bauliche Schutzmaßnahmen kosten aber entsprechend viel Geld. Es ist erfreulich, daß die niederösterreichische Landesregierung im Budget für das Jahr 1967 Beiträge vorsieht, um vorhandene Schutzräume instandzusetzen, und zu modernisieren. Wir wollen hoffen, daß gerade diese Mittel in noch reicherem Maße fließen, um auf diesem Gebiete noch mehr leisten zu können. Ein anderes Mal habe ich von der notwendigen Lebensmittelbevorratung gesprochen. Erst in den vergangenen Wochen hat uns der Landwirtschaftsminister - ich glaube, es war in einem Stadtgespräch - darauf aufmerksam gemacht, daß der Buttervorrat nur mehr ein Vorrat für die österreichische Bevölkerung von einer halben Woche ist; das heißt, in einem Katastrophenfall, wenn im Kriegsfall, in den wir Usterreicher überhaupt nicht verwickelt sein müssen, die Fettzufuhr nach Österreich ausbleibt, dann stehen wir schon vor großen Problemen. Wir können dann die Fettversorgung nicht mehr sicherstellen. Da können wir über den Butterberg noch so viel reden, die paar tausend Tonnen Butter, die im Jahr exportiert werden, sind dann nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Herr Abg. Dr. Brezovszky hat aus dem Informationsdienst des Zivilschutzverbandes vom 15. Dezember die Meinungsbefragung, die bei der Zivilschutzausstellung in St. PöIten durchgeführt wurde, in Ziffern mitgeteilt. Er hat mit diesen Ziffern aufgezeigt, daß schon ein wesentlicher Teil der Bevölkerung bereit ist, Lebensmittelvorräte anzulegen, und daß sicherlich durch die große Aufklärungstätigkeit des niederösterreichischen Zivilschutzverbandes dieser Prozentsatz in den nächsten Jahren noch zunehmen wird; daß also auch die Bevölkerung bereit ist, selbst zu ihrem Schutze etwas beizutragen. Die Niederösterreichische Landesregierung ist seit Jahren mit der Fernmeldebehörde in Verhandlung gestanden, um für den Katastrophenfall ein entsprechendes Katastrophenfunknetz zu besitzen. Ein Funknetz, das als Alarmeinrichtung tätiq ist, wenn sich irgendwo in unserem Lande ein Katastrophenfall ereignet, und der Bund an alle Bezirkshauptmannschaften sofort Alarmbereitschaft weitergeben kann. Es war aber nicht sehr leicht, bei den Fernmeldebehörden durchzukommen; es erging sogar im vergangenen Jahr ein Bescheid, daß dem Land Niederösterreich die Kompetenz für die Errichtung eines solchen Katastrophenfunknetzes nicht zustehe. Es hat sich aber dann bei eingehender Prüfung durch die Juristen herausgestellt, daß diese Nachricht im Grunde eigentlich nicht als Bescheid gelten könne. Ende dieses Jahres war man dann soweit, daß man von der Fernmeldebehörde dem Land die Zustimmung für die Errichtung eines Katastrophenfunknetzes gegeben hat. Selbstverständlich kostet die Anschaffung dieser Geräte sehr viel Geld, und es wird die Landesregierung in der nächsten Zeit noch mehr Mittel für diese wichtige Einrichtung zur Verfügung stellen müssen. Es sind bereits auch Besprechungen mit der NIOGAS gewesen; sie schienen vor dem Abschluß zu stehen. Es sollte die NIOGAS ihr Funksystem, ihre Relaystationen, dem niederösterreichischen Zivilschutz, dem amtlichen Zivilschutz, zur Verfügung stellen. Aber nicht nur der Landes-Zivilschutzverband soll aufklären, sondern es ist Aufgabe vom Amte her, von der Landesregierung her, vom zuständigen Referat her, daß auch von da einmal alle Haushalte mit diesem Problem konfrontiert werden. Ich darf es daher begrüßen, daß die Niederösterreichische Landesregierung zugestimmt hat, daß, sobald die Zivilschutzbroschüre vom Bundesministerium für Inneres erschienen ist, diese Broschüre auf Landeskosten jedem niederösterreichischen Haushalt zugestellt wird. Der Zivilschutzverband hat auch im Jahre 1966 seine Tätigkeit fortgesetzt, er hat in 9 Verwaltungsbezirken und in einer Stadt Zivilschutzausstellungen veranstaltet. Diese Zivilschutzausstellungen wurden auch heuer wieder von großen Menschenmengen besucht. Fast 20.000 Niederösterreicher sind zu diesen Ausstellungen gekommen, um sich mit dem Z.ivilschutz vertraut zu machen; sie interessieren sich für die Belange des Zivilschutzes. Darüber hinaus haben Vorträge in Schulen stattgefunden, und auch da sind die Besucherzahlen - dank der Zustimmung des Landesschulrates von Niederösterreich - aus den Lehrerkreisen und auch aus den Schülerkreisen der obersten Schulstufen erfreulich groß gewesen. Aber auch in kleineren Ortschaften hat der Zivilschutzverband Niederösterreich Hunderte von Vorträgen gehalten und Tausende von Menschen angesprochen. Bei den Niederösterreichischen Zivilschutzwochen im Jahre 1966 wurden mehr als 47.000 Personen angesprochen. Darüber hinaus darf ich auf die Bäderaktion verweisen, Auch in den Ferienorten, in den Badeorten tritt der Zivilschutz in Erscheinung, nicht nur um die dort ansässige Bevölkerung aufzuklären und zu informieren. Man will in Abendveranstaltungen und Vorführungen mit Tonfilmgeräten auch die Urlauber mit dem Gedanken des Zivilschutzes vertraut machen. Es ist natürlich notwendig, daß man hiezu Mitarbeiter schult. Alljährlich besuchen Hunderte von Niederösterreichern in der Österreichischen Zivilschutzschule Schulungskurse des Bundesministeriums für Unterricht, die 8 Tage dauern. Die Kursteilnehmer können dann selbst bei Gelegenheit das Grundsatzprogramm des Zivilschutzes vortragen. In diesem Achtstundenprogramm wurden im Jahre 1966 mehr als 600 Niederösterreicher geschult. Der Zivilschutzverband von Niederösterreich hat sich auch für das Jahr 1967 eine große Aufgabe gestellt, nämlich die Fortsetzung der Zivilschutzwochen in den Verwaltungsbezirken. Er will aber auch in die Hauptbezirksorte, in die Bezirksorte, also in die größeren Orte gehen, um dort seine Aufklärung durchzuführen. Es sind weitere 7 Zivilschutzwochen in den Verwaltungsbezirksvororten vorgesehen, und zwar von Jänner bis Mai 1967. Der Abschluß soll Ende Mai in Krems sein. Weiter ist die Einrichtung und Inbetriebnahme einer motorisierten Zivilschutzwanderausstellung für den Einsatz in den Gerichtsbezirksorten und den größeren Gemeinden des Landes vorgesehen. Diese Anschaffung der zusätzlichen Geräte, Hoher Landtag, wird dem Niederösterreichischen Zivilschutzverband möglich sein, weil die Niederösterreichische Landesregierung im Budget für das Jahr 1967 hiefür mit einem höheren Beitrag Vorsorge getroffen hat. Als Funktionär des Niederösterreichischen Zivilschutzverbandes habe ich Herrn Landesrat Resch auf die kommenden Aufgaben dieses Verbandes aufmerksam gemacht und ihn gebeten, die angeforderten Mittel bereitzustellen. Ich darf ihm daher namens des Niederösterreichischen Zivilschutzverbandes .für seine Bereitschaft den herzlichsten Dank sagen. Abschließend darf ich der Erwartung Ausdruck geben, daß die Gespräche mit dem Bund in Gang kommen und eine gesetzliche Regelung getroffen wird, damit die vielen freiwilligen Helfer des Zivilschutzverbandes weiter an der Arbeit für unser Land Niederösterreich und unser Österreich bleiben können. (Beifall bei der ÖVP.) DRITTER PRASIDENT REITER: Zum Wort gelangt Herr Abg. Jirovetz. Abg. JIROVETZ: Herr Präsident! Hohes Haus! Mein Diskussionsbeitrag soll sich auch mit dem Zivilschutz befassen, nur meine ich einen anderen Zivilschutz, nämlich den Schutz der Zivilisten in Traiskirchen. Traiskirchen wird von vielen um vieles, was es hat, beneidet, nur nicht um das Flüchtlingslager .Wir sind seit dem Jahre 1956 mit diesem Lager gesegnet. Gestatten Sie mir, daß ich einige Worte zum Gebäude sage. Dieses Areal und die darauf befindlichen Baulichkeiten haben in den 62 Jahren, in denen sie bestehen, eine sehr wechselvolle Geschichte mitgemacht. Diese Schule wurde im Jahre 1904 als Artilleriekadettenschule gebaut, hat als solche bis 1918 bestanden und wurde nach Beendigung des Ersten Weltkrieges eine Bundes-Realschule. Sie hat sich anfangs sehr schön angelassen. Als aber die Naziwirren begannen, war dort die Brutstätte der NSDAP. Alle Bombenwerfer, die sich in Niederösterreich betätigt haben, sind von der Bundes-Realschule in Traiskirchen gekommen. Es war selbstverständlich, daß die Nazi, als sie Usterreich erobert hatten, aus der Schule eine nationalsozialistische Erziehungsanstalt machten, Dabei ist um dieses Gebäude schade, weil dort alle Möglichkeiten für eine höhere Schule gegeben sind Nach Beendigung des Zweiten Weltkrieges hatten wir die Ehre, die Blessierten der Russen zu beherbergen, die vor nichts zurückgeschreckt sind. Dann hatten wir eine Schule für das russische Militär; damals waren im Schnitt ungefähr 5000 Offiziere in Traiskirchen; das ganze Ortskommando mit 27 Kommandanturen war gleichfalls dort. Sie können sich ausrechnen, was die Bevölkerung damals mitgemacht hat. Es ist natürlich ein Aufatmen durch die Bevölkerung gegangen, als der Staatsvertrag abgeschlossen wurde und wir damit rechnen konnten, daß die Besatzungsmacht abzieht. Wir haben uns nicht lange daran freuen können, denn im November 1956, bei dem Ungarnaufstand, wurde die Schule wieder verwendet; innerhalb von 5 Monaten sind ca. 130.000 ungarische Flüchtlinge durchgeschleust worden. Es hat Tage und Wochen gegeben, wo in dieser Schule ungefähr 30.000 Flüchtlinge waren. Sie können sich vorstellen, daß das eine große Belastung für die Gemeinde Traiskirchen war. Nachdem die Ungarn ins Ausland vermittelt wurden, - ein Teil hat sich in Traiskirchen seßhaft gemacht -, ist der Bestand des Lagers auf ungefähr 350 Personen zurückgegangen. Das wäre für Traiskirchen zu ertragen gewesen. Es war auch mit den Leuten, nachdem sie sich in Traiskirchen schon eingelebt hatten, auch zu reden. Zur Jahreswende 1959/1960 ist dann ein Aufschrei aus Kärnten gekommen; Man brachte zum Ausdruck, daß die jugoslawischen Flüchtlinge für das Land Kärnten mit einer Einwohnerschaft von ungefähr 550.000 nicht tragbar wären, weil der Fremdenverkehr dadurch sehr gestört wird. Was hat man nun getan? Man hat die jugoslawischen Flüchtlinge von ganz Kärnten zusammengezogen und sie nach Traiskirchen gegeben, weil für die 7000 Traiskirchner die Flüchtlinge leichter zu ertragen sind als für Kärnten. Nun ist es Tatsache, daß sich in dem Lager Angehörige aller Nationen aus den Oststaaten befinden, von den Jugoslawien angefangen über Ungarn, Polen, Albanern usw. Wenn Sie die genaue Zahl wissen wollen: Derzeit haben wir dort 486 Jugoslawen, 278 Ungarn, 192 Tschechen, 52 Polen, 4 Albaner, 15 Rumänen, 42 Bulgaren, 2 Griechen, 1 Russen und 6 Staatenlose, insgesamt 1078. Sie können sich vorstellen, was sich in dem Lager tut, wenn 9 Nationen, außer den Staatenlosen, zusammen sind, die sich gegenseitig nicht kennen, und die unter Umständen gewillt sind, sich mit Gewalt zu verschaffen, was sie nicht gutwillig bekommen. Es hat eine Reihe von Übelständen gegeben, und wiederholte Vorsprachen im Innenministerium haben dazu geführt, daß im Herbst 1965 der Innenminister und die Sicherheitsdirektion von Niederösterreich verfügt haben, daß dort ein qroßer Gendarmerieposten errichtet wird. Es hat zwar eine Lagerpolizei mit 20 Mann gegeben; die sind aber aus dem Lager nicht herausgegangen, sie interessieren sich nur für Ruhe und Ordnung im Lager, was sonst geschieht, geht sie nichts an. Der Posten von Traiskirchen hat aus 2 Kommandanten und 6 Mann bestanden; dann hatten wir noch eine Expositur in Möllersdorf mit einem Kommandanten und 2 Mann, insgesamt also 8 Gendarmen mit 3 Postenkommandanten. Sie können sich vorstellen, daß - nachdem dort der Dreierturnus eingeteilt war - immer nur 3 Mann im Dienst und die anderen zu Hause waren, Es ist dort geschehen, was die Flüchtlinge wollten. Wiederholt haben beim Innenminister Vorsprachen stattgefunden, es wurde um Abhilfe gebeten, weil die Bevölkerung von Traiskirchen in ihrer Sicherheit außerordentlich gefährdet war. In den Betrieben wird in Schicht gearbeitet, die Frauen müssen um 10 Uhr abends nach Hause gehen; es kam des öfteren vor, daß sie sich weigerten in den Betrieb zu gehen, weil sie sich ihres Lebens nicht sicher fühlten. Die Expositur MölIersdorf wurde aufgelöst, der Posten Traiskirchen wurde auf 30 Mann verstärkt und es wurde ihm ein Funk- und Überfallwagen zugeteilt. Von dem Zeitpunkte an trat in Traiskirchen auch wieder Beruhigung ein. Aber scheinbar will man diese Ruhe nicht, denn im Oktober dieses Jahres wurden von den 30 Gendarmen wieder 15 abgezogen; es besteht der Posten nunmehr aus 15 Mann und 4 Kommandanten; außerdem wurden diesen Organen auch Agenden des Transportes nach Jugoslawien zugeteilt, was früher von der Lagerpolizei erledigt wurde. Diese Transporte werden zweimal in der Woche durchgeführt, ein Kommandant und 2 Mann müssen abgestellt werden, sind 20 Stunden unterwegs und bekommen dann natürlich die notwendige Freizeit. Es sind demnach ständig um 3 Gendarmen weniger im Dienst, sodaß sich des Posten auf 3 : 12 vermindert. Diesem Gendarmerieposten wurde aber auch die Benzinzuteilung von 600 Liter auf 400 Liter reduziert. Wenn man aber keinen Treibstoff hat, nützt der schönste Wagen nichts. Die Flüchtlinge haben sofort bemerkt, daß die Gendarmerie nicht einsatzfähig ist. Nun geht es in Traiskirchen wieder drunter und drüber. Jeden Tag gibt es ein anderes Ereignis, - Messerstechereien, Einbrüche, Sabotageakte gegen die Badener Bahn sind an der Tagesordnung. Von Samstag bis Montag früh sind die Straßen in Traiskirchen mit zerschlagenen Flaschen, Fensterscheiben usw. übersät. Die Auseinandersetzungen, die sich früher meistens zwischen den Flüchtlingen abgespielt haben, greifen nunmehr auf die Zivilbevölkerung über. Auch am 4. Dezember hat eine große Messerstecherei stattgefunden, bei der 5 Personen schwer verletzt wurden. Die Jugoslawen besitzen. 25-30 cm lange Schnappmesser. Die Polizei beschlagnahmt bei einer Razzia meist eine größere Anzahl solcher Messer. Wir können nicht mehr weiter. Daher möchte ich den Herrn Landeshauptmann von dieser Stelle aus bitten, daß er unsere Arbeit unterstützt und trachtet, daß der Posten in Traiskirchen wieder auf den früheren Stand gebracht wird. Seit dem Jahre 1945 gibt es in Traiskirchen Fremde, und es wäre hoch an der Zeit, daß hier einmal eine Entlastung eintritt. Wir haben das ,,Glück”, daß wir auch 2 Fremdenheime haben, in denen 180 junge Mädchen untergebracht sind. An einem Samstag oder Sonntag stehen 20-25 Männer mit einem Messer bewaffnet und warten, bis die ,,Kak” kommt: daß es dann bald zu wüsten Raufereien kommt, ist selbstverständlich. Wir haben aber auch das ,,Glück“, daß wir weitere 300 Fremdarbeiter haben. Wenn man die Bevölkerungszahl ‘Traiskirchens mit den Fremden vergleicht, kann man feststellen, daß es dort mind. 25 Prozent Fremde gibt. Ich glaube, das kann man auch einer Stadt wie Traiskirchen nicht zumuten. Sehr interessant aber ist in dieser Beziehung die Rechtsansicht. Nach Auskunft des Sektionschefs Wlach vom Innenministerium sind diese Flüchtlinge in Österreich gar nicht mehr existent, da sie nur eine sechsmonatige Aufenthaltsbewilligung bekommen. Als im Jahre 1961 die Volkszählung stattfand und wir uns erkundigten, was mit diesen Flüchtlingen ist, wurde uns erklärt, sie sind in Österreich nicht existent, da sie keine Aufenthaltsbestätigung haben. Wir spüren aber sehr deutlich, daß sie hier sind; und daher bitte ich den Herrn Landeshauptmann nochmals, daß er den Posten auf seinen früheren Stand bringt, damit die Sicherheit der Bevölkerung von Traiskirchen gewährleistet erscheint. (Beifall im ganzen Hause). DRITTER PRÄSIDENT REITER: Zum Worte gelangt Herr Abgeordneter Weißenböck. Abg. WEISSENBÖCK: Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Nachdem mein Vorredner bereits über das Gendarmeriewesen gesprochen hat, sei mir gestattet, auch zu diesem Punkt kurz einiges auszuführen. Gerade das heurige Jahr gibt uns Anlaß dazu, all jener zu gedenken, die bei den Katastrophenfällen, die leider auch heuer wieder über unser Land hereingebrochen sind, der Bevölkerung unseres Landes Niederösterreich Hilfe leisteten. Es wurde von dieser Stelle aus bereits dem Bundesheer gedankt. Es ist daher unsere Verpflichtung, auch der braven Gendarmerie zu gedenken. Aus dem Tätigkeitsbericht des Landesgendarmeriekommandos ersehen wird, daß die in Niederösterreich beschäftigten 2831 Gendarmeriebeamten weitaus mehr zu tun hatten, als ihnen vorgeschrieben ist, denn gerade sie haben einen viel größeren Raum zu betreuen als die Exekutivbeamten der Stadt Wien oder anderer Bundesländer. Wenn wir bedenken, daß ein Gendarmeriebeamter ungefähr 6 bis 7 km2 zu betreuen hat, so ersehen wir daraus, welche Strapazen ein Gendarm in unserem Bundesland im Vergleich zu anderen Bundesländern auf sich nehmen muß. Gemessen an ihrer Entlohnung haben unsere Gendarmen eine ungeheure Arbeitsfülle zu bewältigen. Jeder Autofahrer weiß, welchen nervlichen Überbeanspruchungen unsere Gendarmen oftmals ausgesetzt sind. Im vergangenen Jahr waren in unserem Bundesland 16.300 Unfälle, von denen 411 tödlich verlaufen sind, zu beklagen. Bei all diesen Unfällen sind die Gendarmeriebeamten des Landes Niederösterreich in Aktion getreten. Der Leitsatz ,,die Gendarmerie, Dein Freund und Helfer" hat wahrlich große Berechtigung. Die Gendarmeriebeamten haben aber auch einen sehr gefährlichen Dienst zu erfüllen. Bis zum Jahr 1965 sind nicht mehr und nicht weniger als 50 Gendarmeriebeamte tödlich, also praktisch im Dienst, verunglückt, das heißt, sie sind Verbrechern in die Hände gefallen, und 307 wurden schwer verletzt. Daraus ersehen Sie, daß dieser Dienst kein allzu leichter ist. Ich möchte deswegen gerade heute namens meiner Fraktion unterstreichen, dalc diesen Männern für ihren Dienst im vergangenen Jahr von dieser Stelle aus der Dank ausgesprochen werden muß, weil wir verpflichtet sind, auch denjenigen, die in Uniform sind, die Anerkennung zu zollen und ihnen für ihre im vergangenen Jahr geleistete Arbeit zu danken. Wenn auch das Landesbudget in der Gruppe 1 keinen Haushaltsposten vorgesehen hat, dann fühlen wir uns doch verpflichtet, diesen Menschen wenigstens Dank und Anerkennung zu zollen. (Beifall bei der ÖVP.) DRITTER PRÄSIDENT REITER: Die Rednerliste ist erschöpft, der Herr Berichterstatter hat das Schlußwort. Berichterstatter Abg. ANZENBERGER (Schlußwort) : Ich verzichte. DRITTER PRÄSIDENT REITER: Zur Abstimmung liegt vor die Gruppe 1, Öffentliche Ordnung und Sicherheit. Ich bitte den Herrn Berichterstatter, seinen Antrag zur Gruppe 1, Öffentliche Ordnung und Sicherheit, ordentlicher Voranschlag, zu stellen. Berichterstatter Abg. ANZENBERGER: Die Gruppe 1, Öffentliche Ordnung und Sicherheit, sieht im ordentlichen Voranschlag Ausgaben von 1,510.000 Schilling vor. Ich ersuche den Herrn Präsidenten die Abstimmung einzuleiten. DRITTER PRÄSIDENT REITER (nach Abstimmung über die Gruppe 1 , Öffentliche Ordnung und Sicherheit, ordentlicher Voranschlag in Erfordernis und Bedeckung) : Angenommen. Ich ersuche den Herrn Referenten, Abg. Anzenberger, zur Gruppe 2, Schulwesen, ordentlicher Voranschlag und außerordentlicher Voranschlag zu berichten. Berichterstatter Abg. ANZENBERGER: Hohes Haus! Ich berichte zur Gruppe 2. Die Gruppe 2, Schulwesen, weist ordentliche Ausgaben im Betrage von S 198,497.000 aus, denen Einnahmen von S 11,987.000 gegenüberstehen. Es ergibt sich daher ein Nettoerfordernis von S 186,510.000. Diese Gruppe behandelt die Gebarung, welche sich auf Volks- und Hauptschulen, Berufsschulen, Fachschulen, Bildstellen und sonstige in diesen Rahmen fallende Gebarungsarten bezieht. Im Verhältnis zum Gesamtaufwand betragen die ordentlichen Ausgaben 7,8 Prozent gegenüber 5,1 Prozent im Vorjahr. Diese Gruppe weist Mehrausgaben von rund 84,7 Millionen Schilling aus. Der Personalaufwand dieser Gruppe steigt um rund 3,9 Millionen Schilling, während der Sachaufwand infolge Neuaufnahme von Voranschlagsansätzen und Erhöhung bereits bestehender Kreditansätze eine Vermehrung von rund 80,8 Millionen Schilling erfährt. Neu in den Voranschlag wurden aufgenommen die Voranschlagsansätze 2119-75, 10prozentiger Ersatz des Landes an den Bund zu den Aktivitätsbezügen der Lehrer an öffentlichen allgemein bildenden Pflichtschulen mit einem Kreditbetrag von rund 45,8 Millionen Schilling, 2119-77 und 2119-78, Zweckzuschuß zum Bauaufwand öffentlicher allgemein bildender Pflichtschulen an Gemeindeverbände bzw. Gemeinden mit einem Kreditbetrage von 1.000 Schilling bzw. 10,311.000, 2300-10, Landeslehrerkommission für berufsbildende Pflichtschulen, Persönliche Sachaufwendungen mit einem Kreditbetrage von 30.000 Schilling und 249-62, Zuschuß zum Ausbau des KoIpingheimes in Waidhofen an der Ybbs zur Schaffung von 80 Internatsplätzen für Schüler der Höheren technischen Bundes-Lehr- und Versuchsanstalt mit einem Kreditbetrage von 2,000.000 Schilling. Bemerkenswerte Erhöhungen ergaben sich bei Voranschlagsansatz 2119-62, Zuschuß an den Schulbaufonds, von 213 Millionen Schilling, beim Sachaufwand des Unterabschnittes 2311, LandesBerufsschulen, um rund 1,3 Millionen Schilling, bei Voranschlagsansatz 2319-75, 50 prozentiger Ersatz des Landes an den Bund zu den Aktivitätsbezügen der Lehrer an berufsbildenden Pflichtschulen um 1,5 Millionen Schilling, beim Sachaufwand der Fachschulen um rund 0,6 Millionen Schilling, bei Voranschlagsansatz 281 -62, Förderung von Privatkindergärten, Zuschuß zum Personalaufwand um rund 0,6 Millionen Schilling und bei Voranschlagsansatz 291-62, Stipendien für Schüler an Lehrerbildungsanstalten, um 0,3 Millionen Schilling. Bis auf einen Betrag von 200.000 Schilling für noch notwendige Instandsetzungen, ist der Voranschlagsansatz 2410, Höhere technische Landes-Lehr- und Versuchsanstalt Waidhofen an der Ybbs weggefallen; da die Übernahme dieser Anstalt durch den Bund in Aussicht gestellt wurde. Die Einnahmen sinken um rund 0,5 Millionen Schilling. Dies ist darauf zurückzuführen, daß die Höhere technische Landes-Lehr- und Versuchsanstalt in Waidhofen an der Ybbs vom Bund übernommen werden soll und daß entsprechend dem kleineren Ausgabenvolumen auch die Einnahmen der Sonderschule für körperbehinderte Kinder in Wr. Neustadt geringer veranschlagt wurden. Der Ausfall an Einnahmen beträgt hiefür rund 1,9 Millionen Schilling. Demgegenüber stehen Einnahmensteigerungen von rund 1,4 Millionen Schilling, bei den Landes-Berufsschulen infolge höherer Schulerhaltungsbeiträge von den Gemeinden und bei der Höheren Landes-Lehranstalt für wirtschaftliche Frauenberufe in Hollabrunn infolge höheren Schülerinnenstandes und Erhöhung der Internatsgebühr. Die außerordentlichen Ausgaben der Gruppe 2 belaufen sich auf 22,100.000 Schilling, während die Einnahmen mit 1,375.000 veranschlagt sind. Ich ersuche den Herrn Präsidenten über diese Gruppe die Verhandlungen einzuleiten. DRITTER PRÄSIDENT REITER: Zum Wort gelangt Herr Abg. Grünzweig. Abg. GRÜNZWEIG: Ungeachtet, daß das Haus fast leer ist, lassen Sie mich nur einige wenige Feststellungen zu dieser Problematik machen. Sie brauchen keine Angst zu haben, ich werde nicht meine ganze Erfahrung hier ausbreiten und die Debatte über Gebühr verlängern. Es ist erfreulich, daß die Gruppe 2 im Jahre 1967 eine wesentliche Ausweitung nicht nur im ordentlichen, sondern auch im außerordentlichen Voranschlag erfährt. Das drückt sich nicht nur absolut mit einer Zunahme von 84 Millionen Schilling im ordentlichen Budget aus - das sind 2,7 Prozent -, sondern auch im außerordentlichen Voranschlag mit einer geringfügigen Zunahme, allerdings absolut, und einer prozentuellen Zunahme von 7,8 Prozent. Ich darf der Vermutung Ausdruck geben daß man sich auch in Niederösterreich dem Ruf ,,Vorrang für die Schule” nicht ganz verschlossen hat und wesentliche Beträge einsetzte, um den verschiedensten Anforderungen auf diesem Gebiet Rechnung zu tragen. Zu einigen Fragen: Der Voranschlagsansatz 2119-77 ist neu. Er wurde bereits vom Herrn Landesfinanzreferenten und vom Redner der Österreichischen Volkspartei in der Generaldebatte erwähnt. Es handelt sich um die 10 prozentige Vergütung des Landes an den Bund für die Aktivitätsbezüge der Lehrer an öffentlichen allgemeinbildenden Pflichtschulen in einer Höhe von über 45 Millionen Schilling. Wir sehen also, um welche Größenordnungen es sich dabei handelt. Herr Landesrat Hilgarth hat einmal in einer Debatte ausgeführt, daß in der Ersten Republik ein Drittel des ordentlichen Voranschlages für die Lehrerbesoldung aufgewendet werden mußte. Es war daher begreiflich, daß sich die Herren Finanzreferenten sehr stark gegen eine Verländerung der Lehrerbesoldung gewehrt haben. Auch die Lehrer haben das getan. Die Finanzreferenten sind dann allerdings, ich möchte sagen, in die Knie gegangen; sie haben den verschiedenen Zuckerln, die sie vorgesetzt bekommen haben, nicht widerstehen können -Herr Landesrat Resch, hat das sehr deutlich zum Ausdruck gebracht -, nämlich die Umsatzsteuer auf der einen Seite und die Absicherung auf der anderen Seite, daß, wenn eventuell Mehrkosten entstehen, dem Lande dadurch kein Schaden erwächst. Ja, dem Lande nicht, meine Damen und Herren, aber möglicherweise, und das ist zu befürchten, der Schule; Daher haben sich die Lehrverbände, die Lehrergewerkschaft, sehr heftig gegen diese Regelung gewehrt, aber die Entscheidung ist gefallen. Warum die Lehrer hellhörig geworden sind, zeigt ein Schreiben des Salzburger Finanzreferates an die Schulabteilung in Salzburg, in dem auf die Notwendigkeit größter Sparsamkeit hingewiesen wird. Wenn abschließend darin steht, daß in diesem Zusammenhang auch um Prüfung gebeten wird, wieweit die Errichtung von zweizügigen Hauptschulen tatsächlich erforderlich ist und ob der Ausbau von zweizügigen Hauptschulen allenfalls auf einen längeren Zeitraum erstreckt werden kann, dann stimmt uns das sehr nachdenklich. Der Herr Bundesminister für Unterricht hat zu dieser Frage sehr positiv Stellung genommen und sich dagegen gewehrt, daß es aus diesem Titel im Schulwesen zu Verschlechterungen kommen, könnte. Trotzdem ist eine Erklärung des Herrn Bundesministers für Unterricht für die Landesfinanzreferenten durchaus nicht bindend, und wir dürfen mit aller Deutlichkeit deponieren, daß wir uns gegen jede Verschlechterung auf dem Gebiete des Schulwesens, etwa durch Sparmaßnahmen der Länder, mit Vehemenz und in aller Entschiedenheit zur Wehr setzen werden. Der Finanzreferent hat ja bereits im Finanzausschuß zu verstehen gegeben, daß in Niederösterreich niemand daran denke. Darf ich in diesem Zusammenhang ebenfalls ausdrücken, daß meine Fraktion eine Verschlechterung auf keinen Fall widerspruchslos hinnehmen würde. Das große Problem dieses Schuljahres ist der polytechnische Lehrgang. Ich darf dazu ebenfalls einige Bemerkungen machen: Er ist gut angelaufen, und ein Bericht des Inspektionsorganes, des Herrn Landesschulinspektors Hofrat Dr. Hörler, der schon in den ersten Wochen die Schulen seines Inspektionsbereiches südlich der Donau besucht hat, stimmt erfreulicherweise optimistisch. Darin heißt es unter anderem: ,,Überall konnte festgestellt werden, daß die Lehrer mit großer Verantwortung, Fleiß und Initiative an der Arbeit sind. Alle Gemeinden stehen positiv zu dieser neuen Schultype und haben beträchtliche Summen investiert. Die Schüler sind überall willig und diszipliniert." Ich darf also feststellen, daß die Optimisten recht behalten haben und die Stimmen, die noch voriges Jahr davon sprachen, daß der Polytechnische Lehrgang aus dem Mangel an Lehrern, dem Fehlen von Klassenräumen und wegen zu geringer Geldmittel undurchführbar sei, sich glücklicherweise als unrichtig erwiesen. Es gibt natürlich da und dort noch schwierige Probleme zu lösen. Die Frage der Einschulung jener Kinder, denen der Schulweg nicht zumutbar ist, scheint mir nur sehr provisorisch gelöst und wird in Niederösterreich früher oder später noch eine andere Regelung finden müssen. Ein anderes Problem, das ich ebenfalls nur ganz kurz streifen möchte, ist die Frage der Reorganisation des Schulwesens. Derzeit haben wir die Neufestsetzung der Hauptschulsprengel in Arbeit. Diese ist sehr umfangreich, ist aber meines Dafürhaltens mindestens von derselben Tragweite wie die Stillegung von einklassigen Schulen. Das ist ein Fragenkomplex, den man nicht trennen kann, da alle Kinder in Niederösterreich, die die Oberschule besuchen, dies in der Hauptschule tun sollten. In der Frage der Stillegung hauptsächlich der einklassigen Schulen sind wir einen Schritt weitergekommen. Zum Schulbeginn wurden wieder 74 einklassige Schulen stillgelegt, so daß es insgesamt 150 sind. Meine Damen und Herren! Damit beginnen sich bereits Erfolge in der Struktur unseres Pflichtschulwesens abzuzeichnen. Die Anzahl der Volksschulen, vor allem der einklassigen, sinkt in dem Ausmaß, als Stillegungen vorgenommen werden. Die Anzahl der einklassigen Volksschulen beträgt im laufenden Jahr 324. Sie machen noch immer einen viel zu hohen Prozentsatz aus. Es ist ein weiter Weg, der noch zu gehen ist, und ich hoffe, daß er gemeinsam in der begonnenen Form weiterbeschritten werden kann. Durch dieses Problem tauchen insbesondere im Zusammenhang mit der Schulzusammenlegung eine ganze Reihe von Fragen auf, die ich mit dem Problemkreis ,,Sicherung des Schulweges" umgrenzen möchte. In besonders dankenswerter Weise hat sich in der letzten Zeit der Niederösterreichische Landesverband der Elternvereine an öffentlichen Pflichtschulen sehr bemüht, eine Klärung und Besserung dieser Fragen zu erreichen. Ich möchte auf diese ganze Problematik nicht näher eingehen. Ein weiteres Problem bildet der Lehrermangel und die Lehrerbildung, worauf ich kurz eingehen will. Wir haben im laufenden Schuljahr an den öffentlichen Pflichtschulen um ca. 650 Lehrer zu wenig. Das bedeutet, daß wir von den 3481 bewilligten Volksschulklassen nur 3252 führen können, also um 229 weniger. Von den 1866 bewilligten Hauptschulklassen können wir nur 1823, also um 43 weniger, führen. Bei den Sonderschulen und Polytechnischen Lehrgängen ist das nicht so gravierend. Insgesamt können wir um 290 Klassen weniger führen, als vorgesehen sind. Die zweite Folge ist, daß in Niederösterreich in insgesamt 651 Klassen die Überschreitung der derzeit vorgesehenen Klassenschülerhöchstzahl von 40 Schülern notwendig geworden ist. Außerdem werden sehr viele Lehrkräfte in den Schulen Mehrdienstleistungen zu verrichten haben, und auch die Freigegenstände werden rigoros eingeschränkt werden müssen. Desgleichen äußert sich die derzeitige Schulsituation in einer empfindlichen Steigerung der Klassenschülerdurchschnittszahlen. Diese sind bei den Volksschulen von 32 auf 33 gestiegen, bei den Hauptschulen von 29 auf 30 und bei den Sonderschulen von 16 auf 18. Das ist eine wesentliche Verschlechterung der Schulsituation, die in den nächsten Jahren nur schwer zu beheben sein wird. Im nächsten Jahr werden wir zwar noch einen sehr starken Jahrgang an Junglehrern bekommen, aber im Schuljahr 1968/69 wird überhaupt kein Lehrernachwuchs zur Verfügung stehen, da die Pädagogischen Akademien anlaufen werden, Erst nachher werden wir uns auf diesem Gebiet schrittweise erholen können. In diesem Zusammenhang möchte ich den Bau der Pädagogischen Akademie urgieren. Hiezu wurden die Vorarbeiten bereits durchgeführt. Auch die Entscheidung über den Standort ist gefallen. Von seiten Niederösterreichs müßte natürlich sehr viel geschehen, daß der Bau dieser Pädagogischen Akademie in Baden, wenn schon nicht rechtzeitig, so doch innerhalb eines erträglichen Zeitraumes erfolgen wird. Ich darf feststellen, daß hinsichtlich der pädagogischen und schulpolitischen Probleme in Niederösterreich, insbesondere im Landesschulrat von Niederösterreich ein Zug zur Versachlichung eingesetzt hat, der eigentlich überall im Lande seit der Ära Hartmann zu verzeichnen ist. Es ist ein Bestreben nach Anpassung an die objektiven Erfordernisse vorhanden, was ich zugestehen und bescheinigen will. In der Personalpolitik zeichnet sich allerdings wieder eine Versteifung ab, die zum Teil durch den Kampf der Sozialisten um die Verwirklichung des Artikels 14 und seine Durchsetzung auch in Niederösterreich begründet ist. Diesbezüglich laufen zwei Verfahren beim Verwaltungsgerichtshof, wodurch auf diesem Gebiet eine Verkrampfung eingetreten ist. Auch draußen in den Bezirken macht sich eine gewisse Unruhe breit. Ich stelle fest, daß die Sozialisten nicht eher ruhen werden, bis das Recht der Bezirksschulratskollegien, in Personalfragen der Lehrer bindende Vorschläge zu machen, gesichert ist. Ich bin der Meinung, daß der sehr konstruktiven Mitarbeit der Sozialisten auch eine anständige Behandlung in personalpolitischen Fragen gegenüberstehen muß. Abschließend noch einige Bemerkungen zu den Stipendien. Ich glaube, daß wir mit den hiefür vorgesehenen Beträgen nicht auskommen werden. Im Voranschlag sind unter dem Voranschlagsansatz 91-62 für Stipendien an begabte Schüler 1,2 Millionen Schilling veranschlagt. Damit wurden im vergangenen Jahr 1260 Stipendien gewährt. Im heurigen Jahr sind bereits 1654 Ansuchen eingelangt, so daß wir mit den Beträgen, wie gesagt, nicht auskommen werden. Eine entsprechende Erhöhung wäre daher in Aussicht zu nehmen. Ähnlich verhält es sich bei den Stipendien für Schüler von Lehrerbildungsanstalten bzw. musisch-pädagogischen Realgymnasien. Auch hier liegen wesentlich mehr Ansuchen vor, als im derzeitigen Stadium befriedigt werden können. Ich glaube, daß gerade die Frage der Gewährung der Studienbeihilfen vom Land und natürlich auch von seiten des Bundes mit noch mehr Großzügigkeit als bisher gehandhabt werden muß. (Beifall bei den Sozialisten.) DRITTER PRÄSIDENT REITER: Zum Wort gelangt Herr Abg. Schoiber. Abg. SCHOIBER: Herr Präsident! Hoher Landtag! Darf ich zunächst einige Bemerkungen zu den Ausführungen des Herrn Vizepräsidenten Abg. Grünzweig machen. Es ist richtig, daß der Ersatz der 10 Prozent ,,Ersatz der Kosten für die Bezüge der Lehrer” durch das Land eine gewisse Unruhe verursacht hat. Auch der Herr Bundesminister für Unterricht hat in einem Schreiben bei den Landerschulräten angefragt, ob angenommen werden könne, daß unter diesem Titel eine Verschlechterung hinsichtlich des Schulwesens eintreten könnte Nach einer Aussprache mit dem Herrn Finanzreferenten konnte ich aber in dieser Beziehung eine durchaus befriedigende Erklärung auch an den Herrn Bundesminister für Unterricht geben. Ich wüßte in diesem Augenblick auch gar nicht, wo man etwas einsparen könnte, denn schließlich haben Sie selbst Herr Kollege, gesagt, wieviele Lehrer uns fehlen. So lange dieser Zustand vorhanden ist, sehe ich gar keine Möglichkeit, auch nur einen Versuch zu derartigen Einsparungen zu unternehmen. Ich glaube also nach den Versicherungen der Maßgebenden mit ruhigem Gewissen sagen zu können, daß unter diesem Titel keine Verschlechterungen eintreten werden. Zum polytechnischen Lehrgang ist zu sagen, daß diese Neueinführung, die ja einen bedeutenden Schritt in der ganzen Schulreform bedeutet, verhältnismäßig ruhig vom Stapel gegangen ist. Ich muß allerdings auch sagen, daß es vieler Vorbereitungsarbeiten bedurft hat, um diesen Start möglichst reibungslos zu gestalten; aber es haben sich diese Arbeiten gelohnt. Daß da und dort noch gewisse Dinge zu regeln sind, liegt in der Natur der Sache. Schließlich war es das erste Mal; und bei der großen Anzahl der Kinder, die wir im 9. Schuljahr haben - es sind ja 7.000 Kinder, die das 9. Schuljahr besuchen, und es sind 4.500 Schüler, die als Repetenten entweder an der Volksschule oder an der Hauptschule dieses 9. Schuljahr absolvieren - ist es selbstverständlich, daß da und dort ein wenig Sand ins Getriebe kommt. Ich hoffe aber, daß wir aus den Erfahrungen des heurigen Jahres schöpfen und das nächste Jahr entsprechend vorbereiten können. Im übrigen haben wir schon veranlaßt, daß wir wieder die genauen Schülerzahlen erfahren, denn wir haben noch keine Erfahrung, wie sich hier die Dinge abspielen werden, ob die Zahl gleich bleibt, ob sie stark im Steigen ist, ob sie fällt; jedenfalls auch in dieser Hinsicht sind Verwaltungsarbeiten im Gange. Ich freue mich, daß auch der Fortschritt hinsichtlich der Reorganisation des Schulwesens hier Anerkennung findet. Ich glaube, es ist jetzt Allgemeingut unter allen jenen geworden, die hier maßgeblich die Schulpolitik zu vertreten haben, daß wir die Schulstruktur in unserem Lande ändern müssen. Selbstverständlich wird es da und dort noch gewisse örtliche Schwierigkeiten geben, aber ich erinnere an das erste Jahr, als die ersten Stilllegungen durchgeführt wurden. Ich glaube fast, daß da der Ansturm am größten war. Heuer war es schon nicht mehr so intensiv, er war auch stark, selbstverständlich, für alle jene, die hier mit den Leuten verhandeln müssen, war das auch reichlich genug ,aber ich habe das Gefühl, als ob sich allmählich auch bei der Bevölkerung die gute Absicht durchsetzt, daß es nicht mehr so aussieht, als ob wir aus einem Mutwillen heraus die Bevölkerung ärgern wollten. Ich möchte nur ganz kurz an die geschichtliche Entwicklung erinnern. Es war am 25. Februar 1965 als im Rittersaal des Landhauses über Anregung des Landesschulrates jene Enquete stattgefunden hat, die der Anstoß für die ganze Entwicklung dann war. Landeshauptmann Figl hat sich hinter diese Idee gestellt, wir konnten also unsere Tätigkeit nach den dort gegebenen Richtlinien entfaIten; und Landeshauptmann Hartmann hat das konsequent und folgerichtig weiter geführt. Dadurch, daß beim Land ein eigenes Komitee geführt worden ist, wurde die Arbeit auf mehrere Schultern verteilt, sie wurde leichter. Dadurch, glaube ich, sind die Voraussetzungen gegeben, daß wir auch in der Zukunft auf dem schon beschrittenen Weg fortschreiten können; daß wir dieses wichtige Problem auch wirklich endgültig lösen können. Zum Lehrermangel ist folgendes zu sagen: Ich habe schon gesagt, daß wir in Niederösterreich 11.500 Schüler wegen des polytechnischen Lehrganges mehr haben; ich dsrf aber dazu noch erwähnen, daß 4500 als Geburtenzuwachs noch dazu kommen, so daß wir zu Beginn des Schuljahres 1966167 im Vergleich zum Schuljahr1965/66 um 16.000 Schüler mehr schulisch zu betreuen haben. Meine Damen und Herren, 16.000 Schüler auf einmal mehr zu haben, das ist eine derartig große Zahl, daß es ein Wunder sein müßte, wenn da, kein Lehrermangel eintritt. Wir haben heuer 460 junge Menschen eingestellt. Eine Zahl, die einzig in der Geschichte Niederösterreichs ist, einzig aber auch in allen Bundesländern. Kein anderes Bundesland hat diese Zahl aufgebracht. Was steht aber dem entgegen? 294 Lehrer sind während des Kalenderjahres 1966 ausgeschieden. Die müssen ersetzt werden. so daß also für den echten Zuwachs, den wir brauchen, insgesamt nur 166 Lehrer zur Verfügung stehen. Wir müssen heute der Lehrerschaft des Landes Niederösterreich dankbar sein, daß sie im echten Lehreridealismus die erschwerte Aufgabe übernommen hat, daß sie so viele Klassen führt, die über dem gesetzlichen Höchstausmaß der Schülerzahlen liegen, und daß auch so viele Mehrdienstleistungen erbracht werden, ohne die wir den Schulbetrieb nicht aufrecht erhalten könnten. Selbstverständlich werden die Mehrdienstleistungen bezahlt, und es ist ein zusätzliches Einkommen; aber wir müssen doch bedenken, daß dabei die Nervenkraft jedes einzelnen höchst gespannt ist. Ich glaube nicht, daß die Leistungen, die jetzt einzelne Lehrkräfte erbringen, auf die Dauer erbracht werden können. Wir haben auch schon für das nächste Jahr Vorsorge getroffen. Ich hoffe, daß nächstes Jahr - es wird ein gutes Jahr sein - noch mehr junge Lehrer zur Verfügung stehen werden als heuer, denn wir haben allein bei unserer Maturantenjahrgängen 274 Teilnehmer und an unseren normalen 5. Jahrgängen an den Lehrerbildungsanstalten 248. Es müssen also 522 junge Menschen zur Matura antreten, das heißt natürlich nicht, daß wir diese 522 im September zur Verfügung haben. Je größer aber die Ausgangsbasis ist, desto leichter wird es sein, den Bedarf zu decken. Im übrigen darf ich sagen, daß ich in einer Fachzeitschrift, ich glaube es war ,,Die freie Lehrerstimme", gelesen habe, daß an den musisch pädagogischen Realgymnasien 7 Prozent wegen Raummangels nicht aufgenommen werden können. Ich muß dazu feststellen, daß dies in Niederösterreich nicht zutrifft. Nein, Herr Landesrat, wir haben alle, die die Voraussetzungen gehabt haben, aufgenommen; lediglich zwei Abweisungen haben wegen Raummangels stattgefunden, und zwar am privaten musischen Realgymnasium in Krems. Die amtlichen Stellen konnten Gott sei Dank alle jene aufnehmen, die die Aufnahmebedingungen erfüllt haben. Wir haben also in fast allen musisch pädagogischen Realgymnasien parallele Jahrgänge. Seite 323 Zur Akademie mochte ich folgendes sagen: : Selbstverständlich ist das ein brennendes Problem, ich kann aber die Versicherung abgeben, daß auch hier schon wertvolle Arbeit geleistet wurde. Ich darf erwähnen, daß am 14. September 1965 in der Landesregierung der Beschluß gefaßt wurde, die Akademie in Baden zu errichten. Mittlerweile wurde der notwendige Grund angekauft, es wurde das Raum- und das Funktionsprogramm erstellt, dem Ministerium vorgelegt ;und genehmigt, es wurde bereits das Preisgericht bestimmt, weil der baukünstlerische Wettbewerb ausgeschrieben wird, so daß man also sagen kann, daß sehr wertvolle Arbeit geleistet wurde. Es wurden eine Reihe von Lehrpersonen, vor allem die Pädagogie-Professoren und Lehrer zu eigenen Schulungstagen vom Ministerium aus eingeladen. Unsere nächste Aufgabe wird es sein, in einem Dienstpostenplan festzulegen, wie viele und welche Fachleute wir für die Akademie brauchen. Es ist vorgesehen, am 12. Jänner eine Sitzung des Kuratoriums der Pädagogischen Akademie abzuhalten, wo wir dann im Detail in der Lage sein werden, die einzelnen Probleme zu besprechen. Selbstverständlich wurde auch Vorsorge getroffen, daß ein Provisorium vorbereitet wird, weil wir ja mit dem Bau auf gar keinen Fall im Jahre 1968 fertig sein werden. Auch hinsichtlich dieses Provisoriums haben wir in Baden schon Besichtigungen durchgeführt. Wir sind in der Lage, in der Sitzung des Kuratoriums darüber näheren Aufschluß zu geben; wir werden auch mit dem Ministerium die notwendigen Verhandlungen führen, damit die notwendigen Mittel bereitgestellt und die vorgesehenen Einmietungen durchgeführt werden. Ich glaube meine Damen und Herren, wir haben den polytechnischen Lehrgang sehr gründlich vorbereitet. Ich bitte uns auch das Vertrauen zu schenken, daß wir die noch wichtigere Aufgabe, - die Pädagogische Akademie des Bundes - ebenso planvoll und sorgfältig vorbereiten werden, so daß wir im Jahre 1968 in diesem Punkt keine Überraschung erleben. Jedenfalls, wenn auch nicht sehr viel darüber gesprochen worden ist, es ist schon etwas geschehen, es ist Wesentliches gemacht worden: und schließlich - das soll kein Trost sein für uns - sind die anderen Bundesländer auch nicht viel weiter, mit Ausnahme von Wien. Die 'haben es aber auch leichter. Bei uns hat sich die Lösung der Standortfrage aus begreiflichen Gründen verhältnismäßig lange hinausgeschoben. Wir hätten dem Herrn Kollegen Jirovetz heute sehr gut helfen können, es wäre wahrscheinlich für ihn und für uns manches leichter gewesen, wenn es möglich gewesen wäre, dieses große Objekt in Traiskirchen mit dem Riesenpark für die Pädagogische Akademie nutzbar zu machen. Leider ist es nicht gegangen. Ein paar Worte auch zu den Bauten des Bundes in Niederösterreich, weil ich der Meinung bin, daß bestimmt auch in dieser Beziehung eine Frage gestellt wird. (Abg Stangler: Herr Präsident, kann Gedanken lesen.) Darf ich zunächst einmal jene Vorhaben aufzählen, die bereits in Bau sind. An Bundesbauten sind in Bau: der Turn- und Spielplatz für die Kremser Bundesschulen, im Bundeskonvikt Krems, Gartenaugasse, Instandsetzung nach dem Ankauf; das Bundesgymnasium in Neunkirchen, der Neubau; an der höheren technischen Bundes-, Lehr- und Versuchsanstalt in Mödling das zweite Internat; an der höheren Bundes-Lehranstalt für wirtschaftliche Frauenberufe in Baden der Klassen- und Turnsaalzubau. Kürzlich wurde auch der Bau des Bundes-Gymnasiums in Gmünd begonnen. In Planung befinden sich - bzw. ist der Weitbewerb schon durchgeführt, so daß also die Projekte baureif sind -, das Bundes-Gymnasium für Mädchen und wirtschaftskundIiche Realgymnasium in Krems, das Bundesgymnasium und wirtschaftskundliche Realgymnasium für Mädchen in Gänserndorf, und eine große Reihe anderer Vorhaben, von denen wir hoffen, daß wenigstens die ersten zwei im kommenden Jahr auch begonnen werden. Es ist eine große Liste von Bauvorhaben des Bundes, wir können in dieser Beziehung ja nicht mehr tun, als immer wieder vorsprechen, mahnen, auf die Notwendigkeit hinweisen; schließlich und endlich sind halt auch im Bund die Mittel begrenzt, und meistens brauchen auch die Vorbereitungsarbeiten sehr lange Zeit. Noch ein paar Worte zu den kaufmännischen und gewerblichen Berufsschulen. Interessant in der Entwicklung dieser Schulen ist folgendes: Obwohl heuer an und für sich der 1 . Jahrgang entfallen mußte, ist die Zahl der Schüler, die die ersten Klassen besuchen, nur um etwa die Hälfte zurückgegangen, und zwar deshalb, weil in vielen großen Landesberufsschulen ein derart großer Überhang besteht, daß wir dieses Jahr des Leerlaufes notwendig brauchen, um diesen Überhang aufzuarbeiten. Ich muß aber in diesem Zusammenhang sagen, daß wir in 3 Jahren wieder normale Jahrgänge haben. und daß es schon eine sehr bedeutende und wichtige Aufgabe sein wird, diese 3 Jahre dazu zu benützen, um diese Landesberufsschulen instandzusetzen. Landesberufsschulen sind heute fast ein kleines Unternehmen, ein Betrieb mit einer Unmenge von Maschinen, von Einrichtungen, wie etwa Pöchlarn mit einem Gesamtbetrag von rund 2,5 Millionen Schilling. Etwas fehlt aber dabei, ein Mann, der für die Instandsetzung und Instandhaltung dieser Maschinen ständig bereit ist. Solche Behelfe kann man nicht mit Lehrmitteln vergleichen, wo der Lehrer die Aufgabe hat, sie bereit zu stellen und dafür zu sorgen. Das sind in manchen – ich habe mich gerade mit dieser Frage sehr ausführlich beschäftigt - Fachleute die nur dazu da sind, diese wertvollen Maschinen ständig instandzuhalten. Ich stelle zur Erwägung, ob wir nicht auch in Niederösterreich allmählich in dieser Beziehung eine Lösung anstreben sollten, denn ich muß sagen, es geht da um große Werte und die Maschinen müssen ja auch jederzeit betriebsfähig sein. Man könnte auch sagen, beschäftigen wir halt irgendeinen außerhalb der Schule tätigen Mechaniker usw. Der wird aber vermutlich nicht immer dann Zeit haben, wenn dringend etwas gebraucht wird. Ich stelle daher den Gedanken zur Erwägung, ob man nicht doch, so wie das in anderen großen Landesberufsschulen der Fall ist, sich dazu entschließen könnte, irgendeinen Mann mit der Sachpflege und Betreuung dieser Maschinen zu betrauen. Die Lehrer an den Berufsschulen haben auch einige Wünsche. So wird eine Neufestsetzung der schulfesten Stellen an den großen Landesberufsschulen gefordert. Ich glaube, Herr Landesrat, dieser Wunsch kann durchaus erfüllt werden, es geht ja nur um geringfügige Erweiterungen. Der zweite Wunsch wäre, daB die Pragmatisierungen möglichst rasch durchgeführt werden. Das betrifft an und für sich auch nicht das Land, das betrifft mehr den Landesschulrat. Auch in dieser Beziehung sind Schritte eingeleitet, um diesen Wunsch zu erfüllen. Ich glaube abschließend sagen zu können, daß hier in Niederösterreich schon sehr viel ernste Arbeit geleistet wurde, allerdings auch unter schwierigen Voraussetzungen, daß muß zugegeben werden. Wir haben uns nicht nur bemüht, das Pflichtschulwesen leistungsfähig zu machen, sondern es sind auch sehr ernste Bemühungen festzustellen, alle alten Schulkategorien durch Neugründungen von Anstalten leistungsfähiger zu machen. Ich glaube, wenn wir noch einige Jahre, auf diesem vorgezeichneten Weg weiterschreiten werden, können wir mit Fug und Recht sagen, daß das niederösterreichische Schulwesen zu den leistungsfähigsten in Usterreich gehört. (Beifall bei der ÖVP.) DRITTER PRÄSIDENT REITER: Zum Wort gelangt Herr Abg. Kosler. Abg. KOSLER: Hoher Landtag! Meine Damen und Herren! Niederösterreich besitzt zur Zeit 28 Gebietsberufsschulen mit 267 Fachklassen und 3 allgemeinen gewerblichen Klassen, dazu 31 Landesberufsschulen mit 623 Fachklassen, das sind zusammen 59 gewerbliche Berufsschulen mit 893 Klassen. In allen diesen Klassen werden 25.745 Schülerinnen und Schüler, davon 5922 in den Klassen der Gebietsberufsschulen und 19.823 in den Klassen der Landesberufschulen unterrichtet. Ich glaube, damit ist sehr deutlich festgestellt, daß die Schwerpunktverlagerung von den Gebietsberufsschulen zu den Landesberufsschulen angehalten hat und sich vermutlich auch in Zukunft fortsetzen wird. Während im Schuljahr 1964 165 mehr als 40 Prozent der Klassen an den Gebietsberufsschulen und Ca. 60 Prozent an den Landesberufsschulen geführt wurden, zeigt das Verhältnis im Schuljahr 1965/66 30 Prozent der Klassen an den Gebietsberufsschulen und 70 Prozent an den Landesberufsschulen. Noch deutlicher zeigen die Schülerzahlen die Strukturveränderung im niederösterreichischen Berufsschulwesen. Im Schuljahr 1964/65 gingen zwei Drittel der Berufsschüler in eine Landesberufsschule und ungefähr ein Drittel in eine Gebietsberufsschule. Im zuletzt abgelaufenen Schuljahr 1965/66 dagegen qlnqen schon mehr als drei Viertel aller Berufsschüler in eine Landesberufsschule und nur mehr weniger als ein Viertel in eine Gebietsberufsschule. Ich glaube, daß man leicht absehen kann, wann die Gebietsberufsschulen im Lande Niederösterreich nicht mehr gebraucht werden. Es ist daher ganz besonders wichtig daß noch die fehlenden Landesberufsschulen geplant und in den nächsten Jahren auch errichtet werden. Der Planung entsprechend benötigt Niederösterreich noch eine Landesberufsschule für die Fleischerlehrlinge. Es ist beabsichtigt, diese in Hollabrunn einzurichten. Eine Landesberufsschule für Bäckerlehrlinge soll in Gänserndorf entstehen. Die Errichtung einer dritten Landesberufsschule für kaufmännische Lehrlinge ist grundsätzlich schon beschlossen, doch glaube ich - es wurde darüber im Vorjahr viel gesprochen -, hoffen wir alle noch, daß der Standort dieser Schule nicht ausgerechnet Ravelsbach sein wird. Eine weitere Berufsschule für Lehrlinge des Bekleidungsgewerbes soll in Tulln entstehen. Es bleibt dann noch die Schaffung einer größeren Landesberufsschule oder mehrerer kleinerer Landesberufsschulen für die Friseurlehrlinge. St. Pölten und Krems stehen dafür in engerer Wahl, aber es kämen auch Baden, Wiener Neustadt und andere Städte Niederösterreichs in Frage. Hohes Haus! Dank dem niederösterreichischen Berufsschulbaufonds - der Landtag hat diesen Schulbaufonds für die, Gebietsberufsschulen mit Gesetz vom 23. Mai 1958 geschaffen - stehen in den geplanten Standorten für die noch zu errichtenden Landesberufsschulen mehr oder weniger entsprechende Schulgebäude - zumindest für den Beginn einer Landesberufsschule - zur Verfügung, Schwierigkeiten macht in erster Linie der Internatsbau. Deshalb darf ich auch feststellen, daß wir Sozialisten nicht ganz zufrieden sein können, wenn im ordentlichen Haushalt für den Bau von Berufsschulen nur - wie im Vorjahr - 4 Millionen Schilling zur Verfügung stehen. Im Voranschlag 1967, und zwar sowohl im ordentlichen als auch im außerordentlichen, finden wir überhaupt keine Mittel für die Internate, vor allen Dingen für die Internate in Lilienfeld und Wiener Neustadt. Beide Internatsbauten sind sehr dringend. Ich darf darauf verweisen, da6 das Wiener Neustädter Internat eine Entlastung für Theresienfeld bedeuten würde, und daß das Internat in Lilienfeld in irgendeinem Zusammenhang mit der Errichtung einer allgemeinbildenden höheren Schule im Bezirk Lilienfeld steht. Der Herr Unterrichtsminister Dr. Piffl-Percevic hat schon mehrmals, soweit ich unterrichtet bin, darauf hingewiesen, daß die Absicht besteht, in allen niederösterreichischen Bezirken wenigstens eine höhere allgemeinbildende Schule einzurichten. Das soll im Bezirk Lilienfeld im Bezirksvorort Lilienfeld sein. Diese Schule sollte vorerst im. Stiftsgebäude untergebracht werden, wo sich aber noch immer das Internat der Landesberufsschule befindet und sich so lange befinden muß, als nicht der geplante Neubau eines Internates in Angriff genommen wird bzw. auch fertiggestellt sein kann. Es wird also der Herr Unterrichtsminister, zumindest was den Bezirk Lilienfeld betrifft, seine Zusage nicht so leicht einhalten können, wenn nicht der niederösterreichische Herr Finanzreferent baldigst die Mittel aufbringt, um diesen Internatsbau in Lilienfeld zu beginnen. Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Der niederösterreichische Berufsschulbaufonds tritt mit dem Jahr 1967 in das zehnte Jahr seines Bestehens. Zeine Vermögensgebarung zeigt zum 30. November 1966 folgendes Bild: Einer Einnahmensumme von 25,005.463 S steht eine Ausgabensumme von 23,380.900 Schilling gegenüber, so daß eine Differenz von 1,624.563 Schilling besteht. Der Fonds zeigte in den letzten Jahren steigende Einnahmen, vor allen Dingen deshalb, weil auch die Rückflüsse steigend waren. Er zeigt auch, daß seit dem Jahre 1963 jährlich zirka 3,5 Millionen Schilling für die Ausgaben vorgesehen werden konnten, die man für die Bewältigung der Aufgaben dieses Fonds brauchte. Die Aufgaben dieses Fonds sind bekanntlich, jene Schulsitzgemeinden von Gebietsberufsschulen zu unterstützen, die mit Subventionen oder Darlehen für die Errichtung - heute handelt es sich meist um einen Neubau - oder den Auf-, Aus- und Umbau von solchen Gebietsberufsschulen zu sorgen haben. Man muß feststellen, daß sich dieser Berufsschulbaufonds in den zehn Jahren seines Bestehens hervorragend bewährt hat. Hoher Landtag! Ab dem Schuljahr 1966167 gibt es an den Berufsschulen in Usterreich infolge des polytechnischen Pflichtschuljahres nur zwei Jahrgänge. Wir haben schon gehört, daß dies nicht gleichbedeutend ist mit einer Verminderung der Schülerzahl um ein Drittel Daher führen heuer die Berufsschulen im allgemeinen keine ersten Klassen, im nächsten Jahr keine zweiten Klassen und im Schuljahr 1968169 keine dritten Klassen. Ab dem Schuljahr 1969170 werden wieder die dritten Jahrgänge zu führen sein. Ich darf darauf aufmerksam machen, daß dann 2500 kaufmännische Lehrlinge sowohl in Theresienfeld als auch in Wiener-Neustadt nicht mehr untergebracht werden können und daß - wenn bis zu diesem Zeitpunkt eine dritte Landesberufsschule nicht zur Verfügung steht - nicht alle kaufmannischen Lehrlinge der Berufsschule zugeführt werden können Ich glaube daher, daß die Errichtung dieser dritten Landesberufsschule für die kaufmännischen Lehrlinge nicht mehr länger hinausgeschoben werden sollte. Hohes Haus! Gestatten Sie mir noch ganz kurz über eine andere Angelegenheit zu sprechen. In der Landesberufsschule Waldegg, es handelt sich hier um die Landesberufsschule für das Gastgewerbe, haben wir seit einiger Zeit ein neues Schulgebäude. Es wird allerdings davon gesprochen, daß es zu klein geplant und auch zu klein gebaut wurde. In dieser Landesberufsschule müßten sieben Klassen geführt werden. Da heuer durch das polytechnische Jahr ein Drittel der Berufsschüler fehlt, sind nur fünf Klassen in eigenen Klassenräumen, zwei Klassen müssen als Springerklassen geführt werden. Andererseits aber hört man, daß an derselben Landesberufsschule neun Fremdenzimmer gebaut wurden. Sie stehen zwar noch leer, werden aber in dieser Anzahl für eine gastgewerbliche Berufsschule auch nie gebraucht werden. Es wäre daher zweckmäßig, wenn man dort aus einem Teil dieser sicher überflüssigen Fremdenzimmer Klassenräume schaffen könnte, damit dem Schulorganisationsgesetz voll Rechnung getragen werden kann, Dazu kommt, daß in Waldegg noch immer -- entgegen den Bestimmungen des Schulorganisationsgesetzes - sieben Wochenlehrgänge geführt werden. Da acht Wochenlehrgänge mit wöchentlich 45 Schulstunden für die Lehrlinge vorgesehen sind, was 360 Lehrgangsstunden ergibt, jedoch nur sieben Wochen, unterrichtet wird, bedeutet dies pro Schüler und Woche unter Berücksichtigung des gekürzten Samstags ungefähr 52 Wochenstunden. Dazu kommen aber noch, so wie in allen diesen Schulen, die entsprechenden Lernstunden, sodaß man wohl von einer groben Überbelastung, die sicherlich auf Kosten der Gesundheit aber auch auf Kosten des Lernerfolges zu buchen ist, sprechen kann. Durch die Entwicklung und Spezialisierung mußte die Berufsschule im Laufe der zwei Jahrzehnte seit 1945 wichtige Ausbildungsaufgaben mit übernehmen. Die gewerbliche Berufsschule wurde damit zum Partner des Gewerbes, des Handels,vor allem aber auch der einzelnen Handwerke. Die fachliche Berufsschule hat einen wesentlichenTeil der Fachausbildung mit übernehmen können und müssen. Sie besitzt daneben aber auch sehr wichtige erzieherische Aufgaben; ist doch die Berufsschule die letzte Möglichkeit, an einen wesentlichen Teil unserer jungen Menschen noch mit einer schulischen Beeinflussung heranzukommen. Einerseits ist es die Erziehung zum vollwertigen Staatsbürger, andererseits aber auch die Erziehung zu wirtschaftlichem Denken und zu einem gesunden Berufsethos. Diese Erziehungsbeeinflussung erwartet sich heute der Einzelne von der Berufsschule und besonders auch von der Landesberufsschule. Es wäre daher eine Anerkennung der Berufsschule als Partner des Gewerbes und des Handels, wenn die entsprechenden Bestimmungen in einem zeitgemäßen und modernen Berufsausbildungsgesetz geschaffen würden. In einem solchen Gesetz könnte dann auch die staatliche Prüfungskommission geregelt werden, damit besonders auf diesem Gebiete eine gewisse Koordinierung einsetzen kann, die bisher vor allem bei den Beurteilungsnoten fehlt. Auf diese Art könnte aber auch das Niveau der Prüfungen gehoben werden, Der Berufsschullehrer, der in seiner Tätigkeit soviel Leistungen erbringen muß, hätte wohl ein Recht, auch in der staatlichen Prüfungskommission zu sitzen und mit dabei zu sein, wenn die Leistungen seiner Schüler überprüft und sie befähigt werden, ein Gewerbe auszuüben. Wenn dieses moderne Berufsausbildungsgesetz, das schon so lange erwartet wird, geschaffen wird, würde sich auch der materielle Einsatz für das gewerbliche Berufsschulwesen in unserem Bundesland als lohnenswert erweisen. Unser aller Meinung ist ja, daß die beste Berufsausbildung gerade gut genug ist, damit die Jugend auch die Zukunft meistern kann. (Beifall bei der SPÖ.) DRITTER PRÄSIDENT REITER: Zum Worte gelangt Herr Abg. Karl Schneider. Abg. SCHNEIDER: Herr Präsident, meine Damen und Herren! Hohes Haus! Wir haben aus all den Gesprächen, die bisher geführt wurden, den Wunsch gehört, daß die Jugend, wo immer es möglich ist, durch eine bessere schulische Erziehung auf die Aufgaben vorbereitet wird, die in Zukunft in immer stärkerem Maße an sie gestellt werden, in einer Zukunft die stets komplizierter wird und die zu meistern hohes Wissen voraussetzt. Gestatten Sie mir, auf das Thema der Berufsschulen in Niederösterreich kurz einzugehen. Es wurde bereits viel gesagt, darf ich aber feststellen, Herr Kollege Kosler, daß wir mit den Ziffern nicht ganz konform gehen. Ich nehme davon Abstand, die Differenzen zu untersuchen, sie liegen möglicherweise darin, daß der Stand Ihrer Aufzeichnungen länger zurückliegt; meiner stammt von vorgestern. Aber es ist nicht bedeutungsvoll, wenn wir uns in Kleinigkeiten mit differenten Auffassungen begegnen. Die Differenzen sind nicht sehr groß; eines vielleicht, muß man schon sagen, Sie haben von 31 Landesberufsschulen gesprochen, in Wirklichkeit sind es 32, aber auch das kann passieren. Ich darf vielleicht schulorganisatorisch hervorheben, was für das Hohe Haus ZU wissen, nicht uninteressant ist; so wie ich überhaupt meine, daß das Gesamtproblem den Kollegen deshalb jedes Jahr neu zur Kenntnis gebracht werden muß, um eine gewisse Unterstützung in dieser Bestrebung zu haben. Wenn wir uns von der Wirtschaft bemühen, die jungen Leute durch entsprechende Meisterlehren bestmöglich für ihre kommenden Aufgaben zu rüsten, und wenn wir eine gute schulische Ergänzung suchen, weil dem jungen Mann oder dem jungen Mädchen ja nicht alles in der Lehre gegeben werden kann, dann liegt dies daran, weil wir wissen, daß die Konkurrenz immer schärfer wird, daß das Ausland auf diesem Gebiete sehr viel tut, und daß wir zutiefst davon überzeugt sind, daß, wenn dieses kleine Land sich nicht unendlich bemüht, gerade innerhalb der Wirtschaft, die als wertschöpfender Faktor allgemein anerkannt wird, bestmögliches Material heranzubilden, wir uns dann des Versäumnisses zeihen müßten, nicht rechtzeitig begriffen und erkannt zu haben, wo die Schwerpunkte unserer Aufgabe, unserer Pflichterfüllung liegen. Daher auch – ich glaube, es ist wohltuend, das feststellen zu dürfen - von allen politischen Gruppen die gleiche intensive Bestrebung, gerade neben den übrigen schulischen Sorgen und Aufgaben auch auf dem Gebiete des gewerblichen Berufsschulwesens sehr viel zu tun Sie sagten bereits, Herr Kollege Kosler, daß es uns gelungen ist, den Verfachlichungsprozeß sehr weit zu führen, daß wir heute schon großen Abstand zu dem haben, wo wir noch vor einigen Jahren gestanden sind. Wir können mit Recht behaupten, daß diese Verfachlichung zur Landesberufsschule fast als ein vollzogenes Werk betrachtet werden kann, wenn man davon absieht, daß wir noch eine dritte Schule für den Handel brauchen, daß einiqe Bauvorhaben noch zu vollenden sind, daß das alles sicherlich noch einiqe Jahre dauert und viel Geld dazu erforderlich ist. Wenn wir so weit sein werden, werden wahrscheinlich wieder neue Gesichtspunkte zum Tragen kommen über die wir heute noch nicht sprechen können. Konkret und möglichst kurz - ich werde mich wirklich bemühen, das kurz zu machen - darf ich Ihnen berichten, daß mit Beginn des Schuljahres die Eröffnung der Landesberufsschule des Schuhhandels in Schrems erfolgt ist. Das ist eine Auflockerung auch innerhalb des Handels, weil, wie Sie bereits sagten, durch die starken Nachwuchsziffern in dieser Sparte weder die Schule in Thresienfeld noch die Schule in Wiener Neustadt in der Lage ist, diese schulische Versorgung durchzuführen. Das ist ja auch der Grund, warum wir von einer dritten Schule sprechen, und warum wir zutiefst bedauern, daß sich die Landesregierung mit dieser Problematik leider noch nicht befaßt hat, obwohl bereits im Jahre 1964 der gewerbliche Berufsschulrat einen Beschluß gefaßt hat. An hand der vorhandenen Ziffern wurde eine dritte solche Schule gefordert, um die etwa 7000 in dieser Berufssparte nachwachsenden Kräfte schulisch zu versorgen. Daß durch das neue Schulgesetz die Achtwochenkurse auch an den vorhandenen Kapazitäten mitnagen, brauche ich Ihnen als Fachleute nicht zu sagen, denn man braucht mehr Schulraum, man braucht mehr Internatsraum, wenn man von zunächst 6, jetzt 7 und ab 1. Jänner 1967 auf 8 Wochen Kursdauer gekommen ist. Leider aber, und das erlaube ich mir dem Herrn Landesrat hiezu als Bittsteller zu sagen, hat die Landesregierung trotz des mehrfachen Ersuchens auf die Bitte des gewerblichen Berufsschulrates, auf dessen einstimmigen Beschluß, noch nicht reagiert. Herr Kollege Kosler hat gesagt, hoffentlich nicht in Ravelsbach. Ich bin kein leidenschaftlicher Verfechter für Ravelsbach, aber ich muß Ihnen eines sagen. Der Gewerbliche Berufsschulrat hat einstimmig den Beschluß für Ravelsbach gefaßt. Er wird das nicht zu entscheiden haben. das wird die Landesregierung tun. Was die Landesregierung für einen Beschluß zustandebringt, das weiß ich nicht, das ist mir auch nicht sehr bedeutungsvoll. Ich darf Ihnen nur sagen, für mich ist es zwingend und wesentlich, daß eine solche dritte Schule kommt - ich brauche die Ziffern nicht mehr zu sagen --, denn man kann das Schulgesetz nicht erfüllen, wenn man nicht rechtzeitig die entsprechenden Bedingungen schafft. Wir werden zweifelsohne sowieso provisorisch auszuweichen haben, denn wenn jetzt, zu dieser Stunde, der Beschluß gefaßt wird, können Sie nicht damit rechnen, daß im Schuljahr 1969 Schule und Internat stehen; ganz abgesehen davon, daß die Gesamtkosten dieses Vorhabens auf mindestens 40 bis 50 Millionen Schilling geschätzt werden. Vielleicht Gibt es irgendwo im Land freie Objekte, die man in Anspruch nehmen kann; es bieten sich ja in dieser Frage einige Alternativen an, und man wird zu gegebener Zeit darüber zu bestimmen haben, wie man mit diesem Problem fertig wird. Ich sagte eben daß nunmehr in Schrems der Schuhhandel untergebracht ist. Das bedeutet aber keine wesentliche Entlastung unserer Schulen in Theresienfeld und Wiener Neustadt, wir müssen vielmehr irgendeinmal, ich glaube, das ist eine einstimmige Auffassung, zu dieser dritten Schule kommen. Die bisherige Kapazität ist so, daß man noch für 360 bis 400 junge Menschen eine Schule zu schaffen haben wird. Ich darf ferner hervorheben, daß durch die Einführung des polytechnischen Lehrganges eine Verminderung der Zahl der Berufsschüler erfolgt ist. Freilich ist es so, daß in vielen Berufsschulen wie Herr Präsident Schoiber ausgeführt hat - durch den Rückstand derzeit noch immer erste Klassen geführt werden. Man hat also keine Sorge mit der Ausnützung der vorhandenen Schulen, obwohl an und für sich ein kompletter Jahrgang ausgefallen ist. Es ist dieses Schuljahr der erste Turnus, im nächsten Jahr der zweite, im übernächsten Jahr der dritte, und erst ab 1969 werden wieder vollkommen geordnete diesbezügliche Ziffern wirksam werden. Es hat verschiedentlich Erweiterungen der Schulsprengel einiger Gebietsberufsschulen gegeben, bedingt dadurch, daß eben diese vorerwähnten Verhältnisse Platz gegriffen haben, wodurch sich die Fortführung der Gebietsberufsschulen, zum Beispiel in Hainburg, in der Stadt Schwechat, in Stockerau, in Eggenburg und auch teilweise in Korneuburg erübrigt hat. In Korneuburg bleiben noch die Binnenschifferlehrlinge. Schließlich ist im Berichtsjahr die Einschulung der Glaserlehrlinge nach Kramsach in Tirol erfolgt. Dieser Schüler wurden vorher in Gebietsberufsschulen bei uns geführt, wo sie keinen praktischen Unterricht haben konnten. Man hat nunmehr diese Lösung mit Tirol zustandegebracht. Ich könnte nunmehr das Ziffernmaterial wiederholen, das Kollege Kosler bereits gesagt hat; ich tue es aber nicht, wenn wir auch in kleinen Belangen nicht ganz konform sind. Ich könnte Ihnen schließlich auch die Standorte der Landesberufsschulen und die Berufssparten, die dort untergebracht sind, aufzählen. Auch das möchte ich überspringen, um die Zeit nicht zu sehr in Anspruch zu nehmen. Ich weiß nicht, ob alle Kollegen des Hohen Hauses wissen, daß wir nicht alle unsere Berufsschüler in Niederösterreich schulisch versorgen und daß wir von anderen Bundesländern verschiedene Schüler in unseren Fachschulen haben. Ich darf Ihnen sagen, daß der Grund für die Unterbringung von Gewerben in Landesberufsschulen anderer Bundesländer die zu geringe Schülerzahl ist. Eigene Fachklassen können in diesen Fällen nicht geführt werden. Da muß man eben diesen von mir skizzierten Weg beschreiten. Wir haben beispielsweise die Blumenbinder und die Gärtner in WienKagran, also nicht in Niederösterreich. Wir haben unsere Büchsenmacherlehrlinge in Ferlach in Kärnten, wir haben die Drechsler hier in Wien - es gibt nur mehr ganz wenige Meister in diesem Gewerbe -, die Galvaniseure .und Metallschleifer sind in Ferlach, die Glaser in Kramsach - das habe ich schon vorhin gesagt -, die Gold- und Silberschmiede in Graz in der Steiermark, die Optiker, die hier in Niederösterreich in den Meisterlehren stehen, sind in Solbad Hall in Tirol in einer entsprechenden Schule unter gebracht, die Papiermacher in Gmunden, die Photographen in Innsbruck, die Sägewerker in Kuchl in Salzburg, die Spediteure in Feldbach in der Steiermark und die Vulkaniseure in Villach in Kärnten. Umgekehrt haben wir aus anderen Bundesländern Lehrlinge aus Gewerben bei uns in Niederösterreich eingeschult, für die in den jeweiligen Bundesländern keine entsprechenden Schulen bestehen, zum Beispiel die Dachdecker, die aus Vorarlberg zu uns kommen, die Faßbinderlehrlinge aus Wien, Oberösterreich, Kärnten und der Steiermark, die Gastwirte aus dem Burgenland, die Hafner aus dem Burgenland und Vorarlberg, die Kaufleute, was den Buch- und Papierhandel anbelangt, aus Salzburg und die Müller, die aus dem Burgenland, Salzburg und der Steiermark kommen. Diese Liste ist noch länger, doch will ich die restlichen Gewerbe überspringen, weil es zu weit führen würde. Ich glaube, der Kollege Kosler hat bereits erwähnt, daß geplant ist, eine Landesberufsschule für Lehrlinge des Fleischergewerbes in Hollabrunn zu errichten, und zwar deshalb, weil die Lehrlinge dieser Berufssparte derzeit noch in den örtlich zuständigen Gebietsberufsschulen eingesprengelt sind, so daß diesen Lehrlingen der praktische Unterricht fehlt und man versuchen muß, auch für diesen Berufszweig eine fachliche Berufsschule zu bekommen. Für den schulischen Unterricht stehen im Gebäude der Gebietsberufsschule in Hollabrunn die entsprechenden Klassenräume in genügender Anzahl zur Verfügung. Der praktische Unterricht wird in einer bereits bestehenden, jedoch für diesen Zweck noch zu adaptierenden und mit den erforderlichen Maschinen und Geräten ausgestatteten Werkstätte sowie in dem für schulische Zwecke ausgebauten Schlachthof durchgeführt. Das ist eine sehr ideale Ergänzung für diese Berufssparte. Die Eröffnung dieser Schule kann aber erst dann erfolgen, wenn ein Schülerheim für die internatsmäßige Unterbringung der Schüler zur Verfügung steht. Ich glaube, Herr Kollege Kosler, daß Sie das auch so gemeint haben. Die Planung sieht meines Wissens vor, daß mit Beginn des Schuljahres 1969/?0 der Internats- und damit der Schulbetrieb in Hollabrunn aufgenommen werden kann. Im Interesse der Lehrlinge wird es vielfach als zweckmäßig erachtet, bis dahin eine Zwischenlösung zu schaffen. Die Möglichkeit hiezu ergibt sich dadurch, daß die Stadtgemeinde Laa an der Thaya bereit ist, durch ungefähr zwei bis drei Jahre in dem neuerbauten modernen, jedoch noch nicht voll ausgenützten Schülerheim in Laa an der Thaya Unterrichts- und Internatsräume in genügender Anzahl zur Verfügung zu stellen. Für den praktischen Unterricht könnte in einem oder in mehreren der mustergültig geführten Fleischhauerbetriebe in Laa an der Thaya vorgesorgt werden. Es wurden bereits die erforderlichen Schritte eingeleitet, um den Unterricht ab dem Schuljahr 1967/68 in Laa an der Thaya für diesen Gewerbezweig aufnehmen zu können. Die möglichst baldige Zusammenfassung der Fleischerlehrlinge in einer Landesberufsschule wäre von besonderer Wichtigkeit, da gerade für diese Lehrlinge der Unterrichtsgegenstand ,,Praktische Arbeit" bisher restlos gefehlt hat. Wir haben auch ein Bauvorhaben in Amstetten in Durchführung. Dort wird die bestehende Gebietsberufsschule aus den Mitteln des Niederösterreichischen Berufsschulbaufonds und der Gemeinde um zwei Lehrwerkstätten sowie zwei Schulklassen vergrößert. Bei dieser Gelegenheit wurde während der Schulferien die alte Koksheizung auf eine Ölheizung umgebaut sowie verschiedenes geordnet. Laut Voranschlag ergeben sich Baukosten von mehr als 5 Millionen Schilling, wovon allerdings die Gemeinde Amstetten aus Eigenmitteln 150.000 Schilling mitfinanziert, während eine Beihilfe aus dem Berufsschulbaufonds mit 2,5 Millionen Schilling festgelegt ist, und ein Darlehen aus denselben Fonds ebenfalls 2,5 Millionen Schilling beträgt. Herr Landesrat, ich glaube, daß ich diese Zahlen richtig wiedergegeben habe. Die Beihilfe wurde bereits ausbezahlt, während das Darlehen dem Baufortschritt entsprechend flüssig gemacht wird, was in dieser Form sinnvoll ist. Die Fertigstellung des Zubaues soll laut Planung so zeitgerecht erfolgen, daß er mit Beginn des Schuljahres verwendet werden kann. In St. Pölten ist ein Stockwerksaufbau hervorzuheben und in Hollabrunn der Schülerheimbau. Die Stadtgemeinde Hollabrunn hat sich bereit erklärt, für dieses Projekt auch sehr wesentliche Beiträge zu leisten. Zunächst ist die kostenlose Beistellung der Grundstücke im Ausmaß von mehr als 3000 qm und im Wert von nahezu einer halben Million festgelegt. Die erforderlichen Aufschließungsarbeiten werden ebenso zu bewerten sein, und eine Vorfinanzierung infolge der Dringlichkeit dieses Vorhabens durch die Bereitstellung eines Darlehens in der Höhe von 3 bis 3,5 Millionen Schilling wird dazu führen, daß man auch in dieser Sache zu Rande kommt. Über die Berufsschule in Lilienfeld ist heute schon gesprochen worden. Es gilt, hier noch einige Mittel aufzubringen. Ebenso wurden auch über die Berufsschule in Pöchlarn einige Ausführungen gemacht. Ich halte die Anregungen des Herrn Präsidenten Schoiber für sehr berechtigt, nämlich daß man überall dort, wo hochwertige Maschinen und Geräte eingesetzt sind, nach einem Wieg suchen muß, um diese Geräte mit einem laufenden Service zu versorgen, um sie lange Zeit für die entsprechende Verwendung zu erhalten. Ich glaube, daß eine Planstelle zu schaffen wäre, und man in der Übergangszeit die zuständige Innung auffordern könnte, eine Fachkraft zur Erhaltung oft kostbarster Lehrmittel und Maschinen zur Verfügung zu stellen. Aus allen bisher vorgebrachten Gründen ist die Angelegenheit Pöchlarn zweifellos mit Vorrang zu betreiben. Dazu darf ich vielleicht noch sagen, daß derzeit die Schule und die notwendigsten Lehrwerkstätten sowie das Internat in einem Gebäude untergebracht sind, das allein für Internatszwecke vorgesehen und dessen Eigentümer die Handelskammer für Niederösterreich ist. Die Unterbringung der Landesberufsschule Pöchlarn, bei der sich ein Teil der Klassenzimmer in den als Tagräume vorgesehenen Ubikationen und Lehrwerkstätten in Kellerräumen befinden, stellt eine ausgesprochene Notlösung dar, so da& ein neuer Schul- und Werkstättenbau notwendig ist. Darüber wurde schon kehr viel im Gewerblichen Berufsschulrat und ich glaube auch im Finanzausschuß bei der Vorberatung des Budgets gesprochen. Es erübrigt sich daher, langatmige Erklärungen abzugeben, bis auf die, daß hier eben ein Vorrang gegeben ist. Ein besonderes Problem stellt auch die Berufsschule in Neunkirchen dar, bei der uns noch immer ein großer Kostenaufwand für das Schülerheim und den Lehrwerkstättenbau bevorsteht. Ich kann nicht ganz genau sagen, mit welchen Ziffern hier zu rechnen ist. Das weiß sicherlich der Herr Landesrat viel besser. Dasselbe gilt auch für Wiener Neustadt. Herr Abg. Kosler, ich glaube, daß Sie sich bezüglich des Bauvorhabens Wiener Neustadt geirrt haben, denn dort ist die Schule ja vorhanden und das Internat im Bau. Die im Budget vorgesehenen Mittel sind diesem Internatsbau gewidmet, und wir können damit rechnen, daß das Schülerheim bereits im nächsten Jahr in Betrieb genommen wird. Wir können versichert sein, die Schule ist vorhanden und das Internat ist bereits mächtig aus dem Boden gewachsen. Sie können sich davon überzeugen. Die dafür vorgesehenen Mittel sind allerdings im Budget unter einer falschen Bezeichnung ausgewiesen. Das ist also die zweite Schule der Kaufmannschaft. Auch darüber wurde schon gesprochen. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich überspringe jetzt einiges, um die herrschende Zeitnot zu respektieren. Abschließend darf ich vielleicht doch noch bemerken, daß sich bei einer genauen Durchrechnung der laufenden Vorhaben unter Berücksichtigung der Bauzeiten ein Bedarf von ca. 52 Millionen Schilling ergeben hat. Da es im Rahmen der Finanzpolitik des Landes nicht möglich ist, alle Vorhaben gleichermaßen voranzutreiben, müssen wir uns mit einem kleineren Betrag begnügen und versuchen, diese Aufgabe in einem längeren Zeitabschnitt zu erfüllen. Vielleicht darf ich noch einmal mit Nachdruck das Problem der dritten Schule der Kaufmannschaft hervorheben und bitten, daß sich die Landesregierung damit befassen möge. Der Gewerbliche Berufsschulrat hat in seiner jüngsten Sitzung diese Bitte durch ein Schreiben ebenfalls zum Ausdruck gebracht, damit nicht der Vorwurf erhoben werden kann, daß diejenigen, die diese Zusammenhänge genau kennen, nicht rechtzeitig darauf hingewiesen haben. Ich bedaure es sehr, daß Herr Landeshauptmannstellvertreter Dr. Tschadek nicht im Saal ist, denn ich möchte ganz kurz - und damit bin ich auch schon am Ende meiner Rede angelangt - zu jener Äußerung Stellung nehmen, die er im Zusammenhang mit Koalition und Monocolorregierung, gemacht hat. Zunächst möchte ich einmal folgendes von Seite der Wirtschaft sagen: Die überaus engen Zusammenhänge zwischen der Wirtschaft und der Politik - und das ist offensichtlich, das weiß ja jeder, ich brauche es nicht näher zu erläutern – rechtfertigen es, diese sehr wesentliche Veränderung zu registrieren, die sich im Laufe des zu Ende gehenden Jahres abgespielt hat, nämlich den Ersatz wie heut schon mehrfach besprochen - des 20-jährigen Koalitionsregimes in der Bundesregierung durch eine Einparteienregierung. Die Wirtschaft, meine Damen und Herren, hat aber vom ersten Tage dieses neuen Regimes an keinen Zweifel darüber gelassen, daß sie selbstverständlich innerhalb der Wirtschaft für eine weitere enge und konstruktive Zusammenarbeit der Sozialpartner eintritt. Die Basis für diese Zusammenarbeit ist nach wie vor in vielfacher Art und Weise gegeben. Sie ist ja vorhanden, das wissen Sie ja, und zwar neben zahlreichen wichtigen anderen Körperschaften in der Zusammenarbeit in der paritätischen Kommission mit ihren 3 Unterausschüssen, dem Lohnunterausschuß, dem Preisausschuß und dem Beirat für Wirtschafts- und Sozialfragen und in verschiedenen anderen Bereichen. Diese Zusammenarbeit ist niemals unterbrochen worden, und sie wird auch von uns in einer noch konstruktiveren und engeren Form gesucht und hoffentlich auch gefunden. Wir sind davon überzeugt, daß wir sie brauchen, um den Schwierigkeiten, die auf uns warten - und man darf sagen, daß es welche geben wird - gemeinsam begegnen zu können. Ich glaube aber, daß Herr Landeshauptmannstellvertreter Dr. Tschadek in seiner Betrachtung etwas nicht richtig dargestellt hat; die Zusammenarbeit ist nämlich nicht von den Spitzenpolitikern der Österreichischen Volkspartei aufgekündigt worden, sondern die Zusammenarbeit haben Spitzenpolitiker Ihrer Partei nicht mehr möglich gemacht. Daß das in mancher Hinsicht zu bedauern ist, das räume ich persönlich ein auf Grund meiner eigenen Einstellung zu diesem Problem. Ich möchte aber doch daran erinnern, daß das Angebot zur Zusammenarbeit vorhanden war, und daß es kraft des Wahlergebnisses natürlich ein anderes Verhältnis gegeben hätte in der Kompetenzverteilung als vorher, das müssen Sie auch einsehen. Daß es aber zurückgewiesen wurde, ist nicht unsere Schuld; und so dürfen wir nicht völlig unwidersprochen eine Darstellung hinnehmen, wie sie uns heute gegeben wurde. Ich bin absolut einer derjenigen, die zur Ruhe und Besonnenheit neigen, obwohl ich noch nicht sehr alt bin; ich lasse mich leiten, von den tragenden Kräften der Zweiten Republik, ob sie Ihrer oder meiner Partei angehört haben, da man in einer gemeinsamen Gangart wohl am sichersten zum Ziele kommt. Man darf aber nicht behaupten, daß wir das verhindert hätten. Ich habe mir daher erlaubt, mit wenigen Worten zu beweisen, daß wir von der Wirtschaft bewiesen haben, daß wir diesen gemeinsamen Weg weiter gehen, daß es für uns nie eine Unterbrechung in dieser Tätigkeit gegeben hat. (Beifall bei der ÖVP.) DRITTER PRÄSIDENT REITER: Zum Worte gelangt Herr Abg. Graf. Abg. GRAF: Hohes Haus! Sehr verehrte Damen und Herren! Unter den großen Aufbauleistungen Niederösterreichs nehmen zweifellos die Leistungen des Schulbaufonds einen besonderen Platz ein. Der Schulbaufonds hat sicher zu den bisherigen Bauten wesentlich beigetragen. Ich glaube, er wird seine Aufgabe auch bei der Verwirklichung der künftigen Reorganisationspläne leisten. Ein Beweis für die bisherigen Leistungen ist schon im Vergleich der Anzahl der Bauten zu ersehen. In den Jahren 1918 bis 1938 wurden 20 Schulbauten errichtet, seit 1945, sagen wir seit 1949, dem Jahr des Inkrafttretens des Schulbaufonds, konnten bisher 348 Schulbauten einschließlich der Kindergartenbauten errichtet werden. Das, glaube ich, können wir tatsächlich als besondere Leistung hinstellen. Leider wird das Schulbaufondsgesetz mit seinen großen Leistungen nur immer kurzfristig verlängert; so mussten M r uns auch wieder vor wenigen Tagen mit einer Verlängerung befassen, allerdings auch wieder nur kurzfristig, nämlich auf 1 Jahr. Es wäre wünschenswert und ich hoffe, daß es im kommenden Frühjahr der Fall sein wird, daß man den Schulbaufonds auch auf eine lange Frist verlängert, denn wenn ich einen Schulreorganisationsplan auf 10 Jahre aufbaue, da brauche ich die Bauten, und da muß ich doch sicherlich auch das Fondsgesetz auf 10 Jahre beschließen. Ich mochte da gleich eine Bitte anknüpfen bezüglich der Flüssigmachung der Fondsmittel. Dadurch, daß die Sitzungen, in denen die Fondsmittel aufgeteilt werden, meistens im Mai oder Juni stattfinden, dauert es bis Oktober oder November bis die Mittel zur Ganze zufließen können. Es gehl nämlich im wesentlichen um die zinsenlosen Darlehen. Dazu müssen Gemeinderatsbeschlüsse gefaßt werden und Auszüge aus dem Protokoll vorgelegt werden. Das geht über die Ferien, und es wird dann eben Oktober oder November bis der Rest der so lange vorher bewilligten Fondsmittel zugewiesen werden kann. Daß es dann auch für die Gemeinden sehr sehr schwierig ist, diese Zeit zu überbrücken, ist klar. Die Geschichte des Schulbaufonds erinnert uns zweifellos an die Schaffung des Gesetzes im Jahre 1949, als es galt aus den Trümmern dieser Zeit neue Schulbauten zu schaffen. Wir erinnern uns daran, daß im Jahre 1949 der erste Schulbau, die Schule Alland eröffnet wurde, daß im Jahre 1954 die hundertste Schule eröffnet wurde, im Jahre 1957 die 15O-zigste, im Jahre 1960 die 200-ste, im Jahre 1963 die 250-zigste, im Jahre 1965 die 300-ste und heuer zum Jahresende stehen wir bei fertiggestellten 348 Bauten, wovon 239 Schulbauten und 109 Kindergärten sind. Wenn wir die Beträge betrachten, die hier über den Schulbaufonds den Gemeinden zugeflossen sind, so ersehen wir daraus, daß das ganz gewaltige Beträge sind. Bis zum heurigen Jahr sind an Schulklassenbeiträgen 35 Millionen zugeflossen, die 20 Prozent der Bedarfszuweisungen machen 227 Millionen aus, die Landesbeiträge 178 Millionen, Darlehensruckzahlungen 42 Millionen. Wenn man das alles zusammenzählt, kommen wir auf den Betrag von 468 Millionen, das sind 40 Prozent im Durchschnitt gerechnet, die für Schulbauten aufgewendet wurden. Wenn wir das auf hundert Prozent aufrechnen, kommen wir ungefähr auf einen Betrag von 1 Milliarde; also ein sehr gewaltiger Betrag, der für Schulbauten verwendet wurde, und der letzten Endes auch der niederösterreichischen Wirtschaft zugeflossen ist. Erfreulich ist festzustellen, daß sehr viele Gemeinden schon Mittel aus dem Schulbaufonds bezogen haben; im Durchschnitt gerechnet ist es bereits jede zweite Gemeinde Niederösterreichs, die in irgendeiner Form Mittel aus dem Schulbaufonds zugewiesen erhielt. Im Jahre 1966 konnten insgesamt 38 Schulbauten fertiggestellt werden. Davon sind 22 Vorhaben Schulen und 16 Kindergärten. Das zeigt, daß die Errichtung von Kindergärten sehr aktuell und bedeutend geworden ist. Groß sind natürlich die Aufgaben, die vor uns stehen. Das sind vor allem die Aufgaben, die zu lösen sind in Auswirkung der Schulgesetze von 1962, das sind die Errichtung von Schulräumen in Verbindung mit der zweizügigen Führung der Hauptschule, mit der Auflassung der oberen Stufen der Volksschule, mit der Errichtung von Sonderschulen, mit der Errichtung von Nebenräumen, Turnsälen, Zeichensälen, Physiksälen und dergleichen. Gerade hinsichtlich der Turnsäle weisen wir große Rückstände auf; 95 Prozent der Volksschulen sind noch immer ohne Turnsaal, und auch bei den Hauptschulen ist ein wesentlicher Teil zu verzeichnen, der noch immer keinen Turnsaal besitzt. Sehr große Leistungen werden hier erforderlich sein, um die Aufgaben des Schulreorganisationsplanes, der in Zusammenarbeit der Schulbehörden und den Beamten qemacht wurde, zu bewältigen. Eine Zusammenstellung nach dem Schlußbericht 1966 ergibt, daß wir in den nächsten 10 Jahren 133 Volksschulneubauten brauchen, 112 Volksschulzubauten, 74 Hauptschulneubauten, 74 Hauptschulzubauten, 4 Bauten für polytechnische Lehrgänge, 4 Neubauten für Sonderschulen und 80 Schulzubauten, mit insgesamt 1 .?68 Klassenräumen. Wenn ich da eine kurze Rechnung anstelle - wir können als Pauschalkosten für 1 Klasse ca. 1 Million Schilling rechnen -, so kommen wir in den nächsten 10 Jahren auf einen erforderlichen Betrag von 1 ,770.000.000 Schilling. Das heißt pro Jahr ein Aufwand von 177 Millionen. Wenn wir hier die Leistungen des Schulbaufonds mit einem durchschnittlichen Prozentsatz von 40 Prozent rechnen, werden also ungefähr 708 Millionen Schilling vom Schulbaufonds aus erforderlich sein. Das heißt ca. 70 Millionen Schilling jährlich. Das betrifft aber nur die Schaffung von Klassenräumen. Dazu kommen noch, wie ich schon erwähnt habe, die Kosten für die Errichtung von Kindergärten, die Errichtung von Nebenräumen, Turnsälen, Werkstätten, Schulküchen, die Beträge für Instandsetzungen und Reparaturen und dergleichen. Man kann sicherlich rechnen, daß der Schulbaufonds in den kommenden Jahren durchschnittlich pro Jahr ca. 100 Millionen Schilling benötigen wird. Wenn ich die Zahlen des Voranschlages für 1967 zusammenrechne, so komme ich, wenn ich zu den 42,5 Millionen des Landesbeitrages, der für 1967 vorgesehen ist, die restlichen Beträge dazurechne, - Schulklassenbeitrag, 20 Prozent der Bedarfszuweisungen und die Darlehenstilgungen - auf einen Betrag von rund 75 Millionen Schilling. Das heißt, das Land wird auch für das Jahr 1967 noch einen Betrag von ca. 25 Millionen brauchen. Ich bitte daher den Herrn Landesfinanzreferenten Vorsorge zu treffen, daß bei einem Nachtragsbudget oder durch andere Finanzierungsmöglichkeiten dieser Betrag aufgebracht wird, der ja zur Erfüllung dieses Schulreorganisationsplanes notwendig sein wird. Vielleicht macht man sich andere Gedanken über die Finanzierung, vielleicht überlegt man sich die Gewährung von Zinsenzuschüssen auf Darlehen, die sich vielleicht die Gemeinden auftreiben, oder vielleicht die Schaffung eines Fonds, mit eigener Rechtspersönlichkeit, wie ein Beamtenvorschlag lautet. Auf jeden Fall ist es eine besondere Aufgabe und eine Notwendigkeit, diese Beträge aufzubringen, weil ja ansonsten der ganze Reorganisationsplan ins Wanken gerät. Selbstverständlich ist bei den Schulbauvorhaben für die nächsten 10 Jahre richtig geplant worden nach Dringlichkeitsstufen. Der Plan zeigt Dringlichkeitsstufen von 1 bis 5; ein Plan, in dem wir zweifellos für Hauptschulzubauten oder Hauptschulbauten einen besonderen Vorrang einzuräumen haben; ein Plan, indem beachtet ist, daß zum Teil auch freigewordene Volksschulen unter Umstände zur höheren Organisation verwendet werden können, ein Plan, in dem auch zum Teil die Möglichkeit zu überlegen ist, daß man aufgelassene Schulen für Kindergärten verwendet. Ich habe schon eingangs erwähnt, daß der Bund Gesetze schafft und die Verpflichtungen den Gemeinden überläßt. Ich kann hier noch ein Beispiel vorbringen und zwar bei der Errichtung eines Bundes-Gymnasiums in Gänserndorf. Der Herr Präsident Schoiber hat wohl zugesichert, daß gedacht sei, in Gänserndorf im Jahre 1967 mit dem Bau des Gymnasiums zu beginnen. Ich möchte hier betonen, daß die Nichterrichtung des Baues in Gänserndorf der Gemeinde zum Teil heuer mindestens 300.000 Schilling gekostet hat, ein Betrag der sich auch in den kommenden Jahren zweifellos wiederholen wird. Wir verlangen keine Extratour. Ich darf in Erinnerung bringen, daß wir bereits im Jahre 1958 eine Platzwahlkommission gehabt haben, ja daß die Gemeinde im Jahre 1960 vorgeschlagen hat, im Rahmen einer Bezirksgemeinschaft eine Vorfinanzierung durchzuführen, diese aber vom Handelsministerium abgelehnt wurde. Nun wartet nicht nur die Gemeinde Gänserndorf, sondern der ganze Bezirk Gänserndorf auf die Errichtung des Gymnasiums. Ich möchte daran erinnern, daß der seinerzeitige Landeshauptmann Figl im Jahre 1962 eine Reihung bekanntgab, nämlich an erster Stelle Krems, an zweiter Neunkirchen, an dritter Gänserndorf, an vierter Gmünd. Es ist dann aus unerklärlichen Gründen eine Änderung eingetreten. In den Jahren 1963 bis 1965 wurde Gänserndorf Gmünd nachgereiht, und heute kann man feststellen, daß wir richtig ins Hintertreffen gekommen sind. Ich weiß nicht, ob jemand diese Gründe aufklären kann. Die Vorbereitungen für das Gänserndorfer Gymnasium sind zweifellos fertig, der Architektenwettbewerb fand 1965 statt. Seither warten auch wir in Gänserndorf, ich sage noch einmal, nicht nur die Gemeinde, sondern auch der Bezirk, auf den Spatenstich. Sehr geehrte Damen und Herren, die Schulgesetze 1962 und der Reorganisationsplan für das niederösterreichische Pflichtschulwesen sollen wirklich dazu beitragen, für unsere Jugend die Grundlage zu schaffen, Kenntnis und Fähigkeiten zu vermitteln, der Jugend entsprechende Bildungsmöglichkeiten zu bieten, damit aus dieser Jugend tüchtige und fleißige Menschen werden. Eine Jugend soll es sein, die befähigt ist, das weiter zu bauen, was Väter und Mütter in Jahrzehnten mühsam errichtet haben. (Beifall bei der SPÖ.) DRITTER PRÄSIDENT REITER: Das Wort hat Herr Abg. Peyerl. Abg. PEYERL: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich will mich im Kapitel 2, Schulwesen, ganz kurz mit der Höheren technischen Landes-Lehr- und Versuchsanstalt Waidhofen/Ybbs beschäftigen. Es ist ja zur Genüge bekannt, daß sich das Land Niederösterreich schon länger bemüht, daß diese Lehr- und Versuchsanstalt in Waidhofen/Ybbs verbundlicht wird. Viermal hat das Land Niederösterreich ein solches Ansuchen gestellt, das letzte Mal am 19. Dezember 1963. Es wurde vom Unterrichtsministerium keine Stellungnahme abgegeben. Erst auf mehrere Interventionen hin wurde dann am 17. März 1966 eine solche Verhandlung zwischen Unterrichtsministerium und Land Niederösterreich bekanntgegeben. Auf Grund der Gespräche wurde von Seiten des Landes Niederösterreich am 26. Juni 1966 verlangt, daß zwei Übereinkommen getroffen werden sollen. Das erste soll zwischen dem Unterrichtsministerium und dem Land Niederösterreich getroffen werden, das sich mit den Personalfragen zu beschäftigen hat, und ein weiteres zwischen dem Bundesministerium für Bauten und Technik und wieder dem Land Niederösterreich, das sich mit den Gebäudefragen zu befassen hat. Gleichzeitig wurde auch verlangt, daß ein Vertrag mit der Kolpingfamilie in Waidhofen/Ybbs und dem Land Niederösterreich gemacht wird, damit auch die Internatsfrage oder Zubauangelegenheit geklärt und vertraglich festgelegt wird. Auf Grund der Textierung des Landes Niederösterreich haben sich innerhalb der beiden Stellen Unterrichtsministerium und Land Niederösterreich - Differenzen ergeben. Das Land Niederösterreich hat – meiner Meinung nach mit Recht - verlangt. daß mit 1. Juli 1966, wenn diese Lehr- und Versuchsanstalt verbundlicht wird, auch alle Dienststellen bzw. vor allem die Rechte der Bediensteten mitzuübernehmen wären. Das Unterrichtsministerium hat geantwortet, daß es im Grunsätzlichen bereit ist, diese Schule, - außer dem Internat - zu übernehmen, daß es aber die Personal- und vor allem die Pensionsbelastungen nicht übernehmen könnte. Es war dann notwendig geworden, einige Verträge neuerlich festzulegen bzw. verlangte das Unterrichtsministerium von dieser Schule Mitteilung über den Personalstand in den Werkstätten und auch im Internat. Es wurden auch noch Angaben über das Alter des Lehrkörpers verlangt, um die Dinge genauer untersuchen zu können. Das hat wieder sehr lange gedauert, so daß das Land Niederösterreich ständig genötigt war, zu urgieren. Endlich kam es dann doch so weit, daß auf eine schriftliche Urgenz vom Unterrichtsministerium eine neuerliche Antwort gekommen ist bzw. ein Gespräch für den 24. November 1966 angesetzt wurde. Das Land mußte sich auch deswegen um eine solche Besprechung bemühen, weil es für die Budgetierung für das Jahr 1967 notwendig ist, zu wissen, wie nun der Personal- und Sachaufwand sowie die Kosten für den Internatsbau untergebracht werden können. Bei diesem .Gespräch am 24. November 1966 hat das Unterrichtsministerium von seinem ersten Standpunkt nicht viel abhandeln lassen. So ist wieder zum Ausdruck gebracht worden, daß es wohl bereit ist, diese Technische Landes-Lehr- und Versuchsanstalt in Waidhofen/Ybbs zu übernehmen, aber ohne Internat; gleichzeitig soll die Pensionslast zwischen Bund und Land in der Form aufgeteilt werden, daß für die Pensionslast jener Lehrkräfte, die später in Pension gehen, bis zum Zeitpunkt der Übernahme durch den Bund das Land Niederösterreich, und ab dem Zeitpunkt der Übernahme erst der Bund zuständig wäre. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wer diese Schule kennt, kann mit Recht behaupten, daß sich das Land bei der Errichtung sehr große Mühe gegeben hat. Es handelt sich um eine sehr schöne und sehr gut ausgebaute Schule Diese Schule ist auch maschinell sehr gut eingerichtet und verfügt über ein ganz ausgezeichnetes Lehrpersonal. Sie werden schon gehört haben, daß alle Mittelschüler, die diese Schule verlassen, begehrt sind und von allen Firmen und Unternehmungen gerne übernommen werden. Das beweist die gute Ausbildung und Qualität der Schüler. Das Land hat daher ein gutes Recht, wenn schon keine Ablöse für das Objekt, welches letztlich doch 20 Millionen Schilling wert ist, gefordert wird, und wenn es noch dazu bereit ist, für einen Internatsbau 8 Millionen Schilling auszugeben – ich bin mir dessen sicher, daß damit gar nicht das Auslangen gefunden werden kann und noch weitere finanzielle Mittel notwendig sein werden , zu verlangen, daß zumindest die Pensionslast zur Gänze vom Bund übernommen wird. Ich möchte daher in diesem Zusammenhang noch einmal die Bitte an die Landesregierung richten, alles zu unternehmen, daß endlich in dieser Frage Landes-Lehr- und Versuchsanstalt Waidhofen/Ybbs eine Klärung herbeigeführt und die Verbundlichung, soweit es für das Land möglich ist, erreicht wird. Wenn jedoch dem Land von Seiten des Unterrichtsministeriums nur Lasten und Belastungen auferlegt werden sollten, dann könnte ich mich beinahe auch der Meinung einiger kompetenter und verantwortlicher Männer anschließen, die meinten, wenn es untragbar wäre, diese Schule dem, Bund zuzuführen, dann sollte man sie auflassen und womöglich daraus eine Landesberufsschule machen. Ich bin also der Auffassung, wenn die Übernahme durch den Bund nur eine Belastung für das Land bedeutet, dann soll eine Landes-Berufsschule errichtet werden. Dafür spreche ich aber erst dann, wenn in dieser Frage gar keine Einigung mit der Bundesregierung möglich ist. Abschließend darf ich noch begrüßen, daß ein gemeinsamer Antrag beschlossen werden wird, der sich damit beschäftigt, daß der Personal- und Sachaufwand bis 31. März 1963 vom Lande bevorschußt wird. Die Finanzierung dieser Berufsschule ist eine Notwendigkeit, ist sie doch für die Ausbildung unserer Jugend von größtem Wert. Wir sind daher verpflichtet, für die Jugendausbildung alles zu tun, was in unseren Kräften steht. (Beifall im ganzen Hause.) DRITTER PRÄSIDENT REITER: Zum Worte gelangt Herr Abg. Buchinger. Abg. BUCHINGER: Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! In die Gruppe 2 fällt auch eine sehr wichtige Post, und zwar die Stipendien- bzw. Studienförderung. Bevor ich mich kurz mit den Stipendien und der Studienförderung befasse, darf ich noch auf eine sehr interessante Untersuchung hinweisen, die der Landesschulrat über die Berufe der Eltern, die ihre Kinder in die Mittelschule schicken, durchführte. Diese Aufstellung gibt auch für uns Niederösterreicher einige wesentliche Aufschlüsse. So wurde festgestellt, daß von den 2.123 Mittelschülern 407 oder 19 Prozent von Angestellten, 307 oder 14 Prozent von Arbeitern, 483 oder 22 Prozent von Beamten, 126 oder 6 Prozent von Eltern, die einen freien Beruf ausüben, 321 oder etwas über 15 Prozent von Gewerbetreibenden, 169 oder 8 Prozent von Lehrern, 109 oder 5,14 Prozent von Rentnern und Pensionisten, 97 oder 4,57 Prozent von sonstigen Berufen und 104 oder 4,89 Prozent - und das ist für uns Niederösterreicher besonders interessant - von Bauern kommen. Auch das Organ des Niederösterreichischen Bauernbundes ,,Der Bauernbündler" hat sich damit auseinandergesetzt und sehr richtig angeführt, daß gerade bei der bäuerlichen Bevölkerung noch größere Reserven an ausbildungswürdigen Talenten vorhanden sind, die - wenn sie die entsprechende Förderung bekämen - vielleicht den Lehrerberuf erwählen oder die Matura machen würden. Der ,,Bauernbündler" zieht daraus die Schlüsse, daß es notwendig sein wird, vor allem das Stipendienwesen besser auszubauen, als es bisher der Fall ist. Bei den Stipendien können wir heuer erfreulicherweise feststellen, daß es zu einer kleinen Erhöhung von 300.000 Schilling kommt, obgleich ich sagen möchte, daß dies zweifellos nicht ausreichend ist. Auch wir sind der Meinung, daß gerade auf diesem Gebiete sehr viel zu tun sein wird. Wir kennen in Niederösterreich zwei Formen, und zwar die Studienbeihilfe; hier werden 500 bis 2.500 Schilling jährlich gegeben. Es liegen 1.500 Ansuchen vor, und wenn man das Mittel annimmt, würden wir 2,2 Millionen Schilling brauchen, also um eine Million mehr als im Budget vorgesehen ist. Im zweiten Falle handelt es sich um die Studienförderung; hier werden 2.000 bis 5.000 Schilling pro Ansuchen gegeben. Es liegen 383 Ansuchen vor, 405 sind neu dazugekommen, so daß insgesamt 788 Ansuchen zu verzeichnen sind. Das Mittel liegt hier bei 2,8 Millionen Schilling, also auch um 1,3 Millionen Schilling mehr als im Budget vorgesehen ist. Um alle Ansuchen halbwegs berücksichtigen zu können, würden wir einen Mehrbetrag von ca. 2,3 Millionen Schilling brauchen, Interessant ist, daß fast der gleiche Betrag, der uns im Landesbudget fehlt, von Seiten des Bundes gegeben wird; und zwar vergibt der Landesschulrat Stipendien von insgesamt 2,5 Millionen Schilling. Ich glaube, ich kann mir ersparen anzuführen, an wen diese Stipendien vergeben wurden. Meiner Meinung nach müßte auch hier zu einer gewissen Koordinierung zwischen dem Lande und dem Landesschulrat bei Vergabe der Stipendien gekommen werden; auch eine Koordinierung mit den anderen Stellen, z. B. der Arbeiterkammer, dem Julius Raab-Stipendienfonds usw. wäre wichtig. Ich kann mir vorstellen, daß es Studenten gibt, die all diese Schliche kennen und vielleicht in den Besitz mehrerer Stipendien gelangen, während sehr viele dann dadurch keine Stipendien erhalten. Ich bin weiters der Meinung und konnte es im letzten Jahr selbst feststellen, daß die Auszahlung der Stipendien rascher erfolgen könnte. Die Stipendien erhalten zweifellos jene, die zu den sozial Schwächeren zählen. Ich habe anläßlich von Sprechtagen im Waldviertel, im Notstandsgebiet, öfters gehört, daß die Eltern sagen, wenn ich das Geld nicht bald bebomme, muß ich mein Kind aus der Schule herausnehmen, da ich die Kosten nicht mehr tragen kann. Ich kenne zwei Fälle, in denen das Stipendium für das vergangene Schuljahr noch nicht ausbezahlt worden ist. Das ist aber nicht Sinn und Zweck der Stipendienvergabe. Eine schnellere Auszahlung wäre hier zweifellos notwendig. Ich gestatte mir, hiezu folgenden Resolutionsantrag zu stellen (liest): ,,Die Landesregierung wird aufgefordert, Vorkehrungen zu treffen, daß die Studienbeihilfen und die Studienförderung rasch und ohne unnötige Verwaltungsmehrarbeit gewährt werden können sowie dafür zu sorgen, daß diese Förderungsmaßnahmen mit jenen des Bundes koordiniert werden." Ich glaube, daß die Stipendienförderung, ich habe das auch bereits ausgeführt, vor allem für den sozial Schwächeren gedacht sein soll, für jene, die nicht so viel verdienen, um ihre Kinder in eine höhere Schule zu schicken, für die Bauern und Gewerbetreibenden, die ihren Kindern auch eine höhere Schulbildung zuteil werden lassen wollen. Ich bin daher der Meinung, daß auch nicht jene früher zu einem Stipendien kommen sollen, die über gewisse Beziehungen verfügen. Mir liegt ein Schreiben vor, das ich nicht für sehr gut finde. Der sozialistische Lehrerverein teilt hier in einem Rundschreiben das er an die Eltern dieser Kinder schickt, mit - es ist gezeichnet von Herrn Abgeordneten Grünzweig – daß die sozialistische Partei bei der Beschaffung von Stipendien alles unternehmen wird, damit die Betreffenden diese Stipendien auch erhalten. In dem Rundschreiben steht auch, daß heute kein sozialistischer Lehrer mehr Angst zu haben braucht, keine Anstellung zu bekommen. Das ist eine erfreuliche Feststellung, vor allem wenn man bedenkt, was heute über die Personalpolitik hier gesprochen wurde. Ich glaube abschließend sagen zu dürfen - ich will mich wirklich sehr kurz fassen, mir wurde schon die Uhr gezeigt - daß nur die sozialen Gegebenheiten bei Vergabe der Stipendien berücksichtigt werden sollen und nicht die Zugehörigkeit zu einer Partei. (Beifall im ganzen Hause.) DRITTER PRÄSIDENT REITER: Zum Worte gelangt Herr Abg. Anderl. Abg. ANDERL: Hohes Haus, sehr geehrte Damen und Herren! Ich verspreche, mich ganz kurz zu halten. Im Voranschlagsansatz 2119-4 ist ein Betrag von 400.000 Schilling eingesetzt, der als Zuschuß zu den täglichen Fahrten im Zusammenhang mit der Verbesserung der Schulorganisation an Schulkinder gedacht ist. Im Jahre 1966 waren 300.000 Schilling eingesetzt, es mußte aber festgestellt werden, daß nur 41,5 Prozent Ansuchen berücksichtigt werden konnten, da der Betrag viel zu gering war. Wenn heuer daher 400.000 Schilling eingesetzt sind, so muß gerechnet werden - Abg. Grünzweig hat es bereits erklärt -, daß im heurigen Jahr ca. 150 einklassige Schulen bereits geschlossen sind, daher die Anträge wesentlich mehr sein werden, so daß mit dem Betrag nicht das Auslangen gefunden werden kann. Es wird daher Sorge des Finanzreferenten sein, im Nachtragsbudget einen gewissen Betrag einzusetzen. Diese Unterstützung bekommen natürlich nur jene Gemeinden bzw. Eltern, wo bereits die Schulorganisation durchgeführt ist. Da jedoch ein Großteil nicht durchgearbeitet ist, so können die anderen Gemeinden bzw. Schulbehörden nicht unterstützt werden. Ich komme da auf ein ganz besonderes Problem, das in erster Linie bei uns im Waldviertel zutrifft. In der Gemeinde Arbesbach, Bezirk Zwettl, wurde eine neue Hauptschule errichtet. Das Gebiet ist natürlich sehr dünn besiedelt. Um die Schüler zur Hauptschule zu bringen - dort ist oft nicht der Pflichtschulsprengel eingeteilt -, muß die Gemeinde - Sie werden sagen, das ist nicht möglich - nicht weniger als 22.000 Schilling pro Monat an einen privaten Autobusunternehmer zahlen. Meine Herren, Sie werden verstehen, daß das für eine Gemeinde eine schwere Belastung ist. Daher ist es notwendig, daß das Schulreorganisationsgesetz sobald als möglich durchgearbeitet wird, damit alle Bezirke noch im Jahre 1967 daran kommen. Nicht überall zahlen die Gemeinden. Ich könnte Ihnen einige Beispiele anführen, wo sich die Gemeinden weigern, die Fahrtkosten zu zahlen. Kollege Fichtinger wird mir das bestätigen. Um die Hauptschule in Ottenschlag besuchen zu können, müssen für die Kinder von Bärenkopf, deren Schulweg 20, 22 km weit ist, deren Eltern 200 bis 300 Schilling pro Monat an Fahrtspesen bezahlen. Wenn da eine Familie zwei oder drei Kinder hat - dort sind lauter Forstarbeiter -, dann muß man einsehen, daß das eine unmögliche Belastung ist. Dasselbe ist auch in der Gegend von Kottes-Purk, auch dort ist der Autobus so teuer. Es wird daher, wie ich bereits gesagt habe, Aufgabe des Schulreferenten sein, daß die Reorganisation wirklich durchgearbeitet wird; ansonsten können das die Gemeinden und die Privaten auf die Dauer nicht mehr aufbringen. Ich bitte daher, daß man diese Sache ganz besonders berücksichtigt und daß im Jahre 1967, eventuell noch im Nachtragsbudget, etwas für die Gemeinden, für die Privaten, eingebaut wird. (Beifall bei der SPÖ.) DRITTER PRÄSIDENT REITER: Das Wort hat Herr Abg. Thomschitz. Abg. THOMSCHITZ: Herr Präsident! Hohes Haus! Während meine Kollegen, die sich in den vergangenen Jahren mit der Waldschule in Wiener Neustadt beschäftigten - der verstorbene Bürgermeister Wehrl hat das von dieser Stelle aus mehrmals getan -, immer nur fordern und bitten mußten und die verschiedensten Probleme aufzuzeigen hatten, ist es mir vergönnt, den Vollzug eines bemerkenswerten Abschnitt dem Hohen Landtag zu vermelden, nämlich die Fertigstellung des Internates in der Körperbehindertenschule in Wiener Neustadt. Diese Sonderschule im Föhrenwald zwischen Wiener Neustadt und Neunkirchen ist eine Anstalt, die der schulischen und gewerblichen Ausbildung sowie der körperlichen Ertüchtigung und Behandlung von körperbehinderten, jedoch voll bildungsfähigen Kindern dient. Die Schule selbst wird vom Land Niederösterreich erhalten, Pflichtsprengel ist das Land selbst und der Berechtigungssprengel erstreckt sich über die Bundesländer Niederösterreich, Steiermark, Kärnten, Burgenland, Oberösterreich und Tirol. Im Jahre 1965/66 besuchten 140 Kinder die Schule, heuer sind es 144. Die genannten Bundesländer sind im Sinne des Pflichtschulorganisationsgesetzes sohin berechtigt, ihre in Frage kommenden Kinder in diese Sonderschule zu schicken. Es zeigt sich immer wieder, daß noch mehr Schüler und Schülerinnen aufzunehmen wären, doch mußte dies an den Unterbringungsmöglichkeiten scheitern. Das Land hat sich wegen dieses Platzmangels entschlossen, ein Internat zu errichten und die Antalt weiter auszubauen. Heute steht dieses Internatsgebäude. Es sind vier Abteilungen mit je 32 Kindern, insgesamt also 128 Kinder. Das Wesen einer Körperbehindertenschule bedingt es, daß das Internatsgebäude als ebenerdiger Bau aufgeführt wurde. Man kann ruhig sagen, es wurde großzügig gebaut. Überall ist viel Licht, viel Luft und Sonne. Es stehen den Kindern einwandfreie Aufenthaltsräume, Schlafräume sowie sanitäre Einrichtungen usw. zur Verfügung. Zwischen den einzelnen Gebäuden sind Rasenplätze, die zum Spielen und, soweit man auch vom Sport sprechen kann, diesem dienen. Für diesen Zweck wurden im Jahre 1965 6 Millionen Schilling, 1966 10 Millionen Schilling zur Verfügung gestellt und für das Jahr 1967 werden weitere 5,1 Millionen Schilling bereitstehen, so daß insgesamt ein Betrag von 21,l Millionen Schilling aufgebracht wurde. Dieser Betrag dient den Körperbehinderten, um ihnen eine normale Schulbildung zu geben, ihre körperlichen Gebrechen im Rahmen eines medizinischen Programmes zu behandeln und ihnen eine Berufsausbildung zu ermöglichen. Ich habe kürzlich diese Waldschule besucht, habe die Kinder bei ihrer Arbeit und ihrem Spiel beobachtet. Ich kann Ihnen sagen, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir müssen uns vornehmen, dieses Werk im Föhrenwald fortzusetzen und alles daran zu setzen, es zu vollenden, sollten die finanziellen Mittel auch noch so hoch sein. Diese Kinder, denen so vieles versagt ist und auch später versagt sein wird, verdienen es, daß man sich für sie einsetzt. Betrachten wir diesen unseren Einsatz, unser Bemühen, auch ein klein wenig als einen Dank dem Schicksal gegenüber, daß es uns selbst vergönnt ist, körperlich gesunde Kinder zu haben. Derzeit befinden sich, wie ich schon erwähnt habe, 144 Kinder, davon 43 aus Niederösterreich, in dieser Schule. Da die Mehrzahl dieser Kinder aus anderen Bundesländern stammt, ist es verständlich, daß das Land Niederösterreich nicht allein die Lasten der Errichtung und Erhaltung tragen soll und auch nicht tragen kann. Die Aufteilung des ordentlichen Aufwandes macht keine Schwierigkeiten. Die Schwierigkeiten treten aber bei der Aufteilung des außerordentlichen Aufwandes, der beim Bau und der Einrichtung einer Schule und eines Heimes entsteht, auf. Um die unbedingt notwendige Errichtung des Internates in Wiener Neustadt nicht zu verzögern, hat das Land die Kosten vorgestreckt. Es ist selbstverständlich, daß ein Finanzreferent eines Landes von solchen Vorfinanzierungen nicht begeistert ist. Es ist jedoch dem Schulreferenten, Herrn Landesrat Kuntner, gelungen, sowohl beim seinerzeitigen als auch beim derzeitigen Landesfinanzreferenten Verständnis für die Lage dieser besonders hilfsbedürftigen Kinder zu finden und sie von der Notwendigkeit des Baues eines Heimes zu überzeugen. Ich glaube, daß ich den genannten Herrn dafür Dank sagen darf. Die beteiligten Bundesländer werden den auf sie entfallenden Teil des außerordentlichen Aufwandes in den kommenden drei bis fünf Jahren begleichen. Es wird Aufgabe der nächsten Zukunft sein, mit den Ländervertretern ein geeignetes, allen Beteiligten Rechnung tragendes Übereinkommen zu schließen. Ich habe bereits erwähnt, daß ich in dieser Schule war. Vom Direktor der Anstalt wurde mir voll Stolz das neue Internat gezeigt, und ich erfülle gerne die Bitte der Anstaltsleitung, allen an dem Werk Beteiligten Dank zu sagen, und zwar nicht nur den Politikern, sondern auch den Beamten. Man ist in der Waldschule sehr froh darüber, daß auch im Jahre 1967 beträchtliche Mittel aufgewendet werden, um die sehr ramponierte Küche, die noch immer in einer Baracke untergebracht ist, neu bauen zu können. Selbtverständlich ist mit dem Neubau der Küche noch nicht alles getan. Für die kommenden Jahre bleiben noch genug Vorhaben, die nicht minder wichtig sind. Da wäre zuerst die Unterbringung des Personals. Um ein ungestörtes Privatleben zu gewährleisten, welches für das dienstliche Verhalten jedes einzelnen von größter Bedeutung ist, ist es unbedingt erforderlich, für das Personal und im besonderen für die Erzieher ein Wohnhaus in Sichtweite dar Schule, jedoch so weit außerhalb des Schulbereiches zu schaffen, dal3 sich keine gegenseitigen Störungen ergeben. Weiters wäre der Bau eines Hallenbades notwendig. Ein solches Bad würde den gehbehinderten Kindern in vieler Hinsicht nützlich sein. Ich will nicht gerade behaupten, daß der Leiter der Anstalt nur nebenbei erwähnte, daß er mit seiner Familie in einer Baracke wohnt, aber ich glaube, daß es schon dringendst erforderlich wäre, dem Leiter der Schule eine entsprechende Wohnung zur Verfügung zu stellen. Wie Ihnen, meine sehr geehrten Damen und Herren, bekannt ist, liegt die Waldschule abseits von Wr. Neustadt im Föhrenwald. Der Zufahrtsweg, ich sage absichtlich Weg und nicht Straße, würde ebenfalls mehr Aufmerksamkeit verdienen. Ich werde mir erlauben, bei Gelegenheit beim Herrn Landeshauptmann in dieser Sache vorzusprechen. Abschließend möchte ich nicht versäumen, dem Personal der Waldschule, meinen Kollegen, den Erziehern und vor allem dem Direktor, deren Arbeit durch die bisherige zum Teil provisorischer Unterbringung in verstärktem Maße noch erschwert war, für ihr aufopferungsvolles Wirken im Interesse unserer körperbehinderten Kinder zu danken. Ist es schon sehr schwer, den Beruf eines Lehrers auszuüben, wenn man es mit gesunden Kindern zu tun hat, um wieviel mehr Geduld, Ausdauer und Liebe zum Kind ist in einer Schule für körperbehinderte Kinder notwendig. Und wenn Sie glauben, meine Damen und Herren, daß wir in einer nur materialistischen Zeit leben, dann gehen Sie hinaus in die Waldschule. Dort wirken Menschen, denen der Beruf zur Berufung geworden ist. (Beifall bei der SPÖ.) DRITTER PRÄSIDENT REITER: Zum Wort kommt der Herr Abg. Stangler. Abg. STANGLER: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf meinem geschätzten Vorredner versichern, daß die Freude über die Fertigstellung des Internates in der Waldschule Wr. Neustadt auch von uns voll und ganz geteilt wird. Die Schule für die körperbehinderten Kinder ist immer ein gemeinsames Anliegen beider Fraktionen gewesen und auch der Fortschritt in der weiteren Entwicklung dieser Schule gereicht dem gesamten Haus zur allgemeinen Freude. Hoher Landtag! Seit Jahren bemüht sich das Land Niederösterreich darum, daß die traditionsreiche Eisenfachschule in Waidhofen/Ybbs vom Bund übernommen wird. Leider ist dieses Bemühen noch nicht erfolgreich abgeschlossen. Man könnte, um in einer bilderreichen Sprache zu reden, sagen, daß die letzten Beamtenverhandlungen soweit gediehen sind, daß uns nur mehr eine papierdünne Wand von einem Ergebnis trennt. Aber auch papierdünne Wände sind oft schwer zu durchbrechen. Wir hoffen, daß es aber möglich sein wird, auf politischer Ebene zu dem notwendigen Abschluß zu kommen. Ich will mir daher weitere Ausführungen ersparen. Dem Herrn Kollegen Peyerl darf ich versichern, daß wir in unserer Auffassung weitgehend übereinstimmen. Ich habe in diesem Sinne ja auch im Finanzausschuß erklärt, daß wir es bedauern würden, wenn die Bundesstellen nicht das notwendige Verständnis für diesen letzten Schritt aufbringen könnten. Wir hoffen aber noch immer auf Beseitigung der letzten Hindernisse. Da im heurigen Voranschlag nicht mehr die entsprechenden Mittel zur Führung dieser Anstalt vorgesehen sind, müßte diese praktisch am 1 Jänner 1967 geschlossen werden. Gemeinsam mit dem Herrn Abg. Grünzweig will ich nun einen Antrag zur Annahme empfehlen, womit die Landesregierung ermächtigt werden soll, zu beschließen, bis zum 31. März 1967 den Personal- und Sachaufwand an dieser Höheren technischen Landesehr- und Versuchsanstalt zu leisten. Ich darf Ihnen diesen Antrag zur Kenntnis bringen und Sie, meine Damen und Herren des Hohen Hauses, um Annahme bitten (liest): „Die Niederösterreichische Landesregierung wird ermächtigt, bis zum 31. März 1967 den Personalund Sachaufwand der Höheren technischen Landeslehr- und Versuchsanstalt Waidhofen/Ybbs im unbedingt notwendigen Ausmaße vorschußweise zu leisten. Einnahmen sind einzuziehen und in der Durchlaufergebarung als fremde Gelder zu verrechnen. Bis zum 31. März, 1967 ist dem Landtag ein Antrag auf Genehmigung eines allfälligen Nachtragskredites zur Beratung und Beschlußfassung vorzulegen." Abschließend möchte ich nochmals der Hoffnung Ausdruck geben, daß es den Regierungsstellen gelingen möge die Verbundlichung zum Wohle dieser sehr traditionsreichen Eisenfachschule im Ybbstal erfolgreich abzuschließen. (Beifall im ganzen Hause). DRITTER PRÄSIDENT REITER: Bevor ich dem Herrn Landesrat Kuntner das Schlußwort erteile, darf ich darauf hinweisen, daß in Nummer 18 der gelben Bemerkungen, die auf den Plätzen der Herren Abgeordneten aufliegen, ein Antra,g des gleichen Wortlautes aufscheint, nachdem, wie mir eben gesagt wurde, wurde im Finanzausschuß dieser Antrag bereits gemeinsam beschlossen. Ich glaube daher, daß ich ihn nicht mehr zusätzlich zur Abstimmung bringen muß. Wenn hier Einstimmigkeit herrscht, müssen die beiden Herren Abgeordneten ihren Antrag zurückziehen. (Kein Einspruch.) Ich danke, der Antrag ist zurückgezogen. Das Schlußwort zur Gruppe 2 hat Herr Landesrat Kuntner. Landesrat KUNTNER: Hohes Haus! Ich danke zunächst den Rednern, sowohl den Lehrern, die als solche zu diesem Kapitel zu sprechen berufen sind, als auch den Nicht-Lehrern, die ihr Herz für die Schule geöffnet und dazu durchaus positiv gesprochen haben. Als Referent für das Schulwesen darf ich zu einigen Dingen Stellung nehmen, wo Wünsche vorgebracht wurden und daher eine Antwort erforderlich ist. Der Herr Abg. Graf hat gebeten, daß das Schulbaufondsgesetz auf weitere Sicht verlängert und die Zuteilung der Mittel rascher erfolgen soll. Ich darf mitteilen, daß geplant ist vorzuschlagen, das neue Schulbaufondsgesetz unbefristet zu beschließen. Bezüglich der Zuteilung der Fondsmittel verspreche ich, daß wir uns bemühen werden, diese möglichst zu Jahresbeginn vorzunehmen, damit sie zeitgerecht flüssig gemacht werden können. Der Herr Abg. Grünzweig hat darauf hingewiesen, daß heuer mehr Bewerber als bisher um ein Stipendium angesucht haben, und zwar waren es im vergangenen Jahr 1260 und heuer 1600. Von Herrn Abg. Buchinger wurde bemerkt, daß insbesondere in der ländlichen Bevölkerung - und das betrifft Bauern und Arbeiter in gleichem Maße - ein verhältnismäßig geringer Prozentsatz von Schülern die Maturareife erreicht und daher auch eine verhältnismäßig geringe Anzahl an den Hochschulen weiterstudiert. Ich will damit sagen, daß hier Reserven bestehen, daß allerdings auch die Ressentiments, die noch in den einzelnen Berufsgruppen sowohl beim Bauernstand als auch beim Arbeiterstand gegen das Studium bestehen, überwunden werden müssen. Ich bin daher der Meinung, daß man für die Gewährung von Stipendien größere Mittel zur Verfügung stellen müßte. Die mangelnde Zuteilung ist leider in der Verwaltungsmaschinerie stecken geblieben. So habe ich in der letzten Sitzung der Landesregierung einige Stipendien für das Jahr 1965 beschließen lassen müssen. Das kam dadurch zustande, daß der leitende Beamtenchef einen Wechsel des Bearbeiters vorgenommen hat, so daß zu erwarten ist, daß nunmehr eine klaglose Betreuung der Stipendienwerber erfolgt. Die Koordinierung ist, soweit es sich innerhalb des Landes bewegt, schon vorgesehen. Es ist eine Gegenzeichnung der Stipendien, die der Herr Landeshauptmann und die das Schulreferat vergibt - das wurde mit Herrn Landeshauptmann Figl abgemacht -, vorgesehen. Es wäre also notwendig, wenn das auch praktisch durchgeführt würde. Wenn auch noch so große Schwierigkeiten bestehen, sie lassen sich alle überwinden, wenn der Herr geschäftsführende Präsident auch noch so sehr den Kopf darüber schüttelt. Ich bin allerdings der Meinung, daß eine Erhöhung der Ansatzpost notwendig ist. Sie ist leider in heurigen Jahr nicht erhöht worden. Wir können es uns nicht leisten, das Intelligenzpotential, das gerade noch die Kreise der ländlichen Bevölkerung aufweist, nicht auszuschöpfen. Ich bedaure es, da8 auch die Summe der Förderungsmittel für die Lehrmittel nicht erhöht worden ist, obwohl eine Verteuerung dies doch absolut notwendig gemacht hätte. Bei den Kindergärten möchte ich darauf hinweisen, daß 14 Abteilungen derzeit unbesetzt sind und daß die Landesregierung kaum einen Neubau bewilligt, mit der Begründung, daß keine Kindergärtnerinnen vorhanden sind. Ein Abiturentenkurs soll dem abhelfen. Nun zu den Stipendien. Es ist erfreulich, daß diese Ansatzpost für Lehrerbildungsanstalten und musisch-pädagogische Gymnasien und für die Bildungsanstalten für Kindergärtnerinnen um 300.000 Schilling erhöht wurde. Wenn ich Ihnen aber sage, daß 406 Ansuchen vorliegen, werden Sie ermessen können, daß dieser Betrag viel zu gering ist. Deshalb auch zu gering, weil damit auch eine Stipendierung der Kindergärtnerinnen erfolgt und durch Einführung eines einjährigen Lehrkurses und durch eine besondere Dotierung dieser Kursteilnehmer diese Ansatzpost sehr stark belastet wird. Es wird notwendig sein, daß zum Teil auf die 1,2 Millionen Schilling zurückgegriffen wird. Dadurch wird aber diese Ansatzpost noch mehr ausgehöhlt als vorher. Herr Abg. Anderl hat mit Recht auf die Unzukömmlichkeiten hingewiesen, die sich aus dem großen Schulweg für die Hauptschüler ergeben. Ich glaube, man müßte nun einen Weg suchen, daß bei Einrichtung eines Pflichtsprengels, wo die Eltern verpflichtet sind ihre Kinder in eine Hauptschule zu schicken, über den bereits bestehenden Modus, daß bei Stillegung von Schulen eben zu den Fahrtkosten Zuschüsse gewährt werden, auch für diese Fahrkostenzuschüsse gegeben werden. Ich bin der Meinung, daß gerade der ländlichen Bevölkerung, auch wenn kein Pflichtsprengel besteht, durch Zuschüsse die Möglichkeit gegeben wird, einem intelligenten Kind den Besuch einer Hauptschule oder einer anderen Schule zu ermöglichen. Durch das Schulreorganisationsgesetz, das Herr Präsident Abg. Schoiber erwähnt hat, kann sicher nicht in kurzer Zeit schon die vollständige Schulreorganisation durchgeführt werden. Es ist erfreulich, da8 diese pädagogische Erkenntnis Platz gegriffen hat, wenn auch der Mangel an Lehrkräften etwas nachgewirkt hat. Daß noch immer Bedenken sind, zeigen manche ganz miserable Stimmen in Zeitungen, die wir aber nicht beachten. Es wurde bereits vom Abg. Graf erwähnt, daß im Jahr an Schulbaufondsmittel ungefähr 100 Millionen Schilling notwendig wären. Diese Notwendigkeit hat auch der Herr Finanzreferent anerkannt. Es ist festgestellt worden, daß 42,5 Millionen Schilling im ordentlichen Voranschlag immerhin mehr als doppelt so viel sind als im Vorjahr. Ich muß allerdings sagen, daß mit dem Sinken der Bedarfszuweisungen, die Herabsetzung des Prozentsatzes, auch der Zufluß aus diesen Mitteln für den Schulbaufonds geringer wird und daß die 42,5 Millionen leider noch nicht 56,5 Millionen sind, die wir für das Jahr 1966 aus direkten Mitteln des Landes zur Verfügung bekommen haben. Ich muß also in Übereinstimmung mit meinem beamteten Referatsleiter, Herrn Hofrat Schneider, sagen, daß das leider zu wenig ist, und daß wir dringend hoffen, daß wir durch einen Nachtrag noch etwas bekommen. Ich darf darauf hinweisen, daß das Burgenland im Jahre 1966 48 Millionen Schilling - das kleine Burgenland – aus Landesmitteln für den Pflichtschulbau aufgewendet hat, Wir müssen uns also anstrengen, hier nachzukommen. Hinsichtlich der Lichtbildstelle möchte ich darauf aufmerksam machen, daß die Unterbringung auch derzeit nicht entspricht. Sie ist im 3. Stock räumlich ungünstig untergebracht. Die Lage ist für den Transport von Geräten nicht geeignet, die Räume sind zu klein. Zu den Fachschulen, höheren technischen Lehr- und Versuchsanstalten: Ich glaube, wir müssen dem Bund ernstlich ins Gewissen reden, da,ß es nicht zumutbar ist, daß ein Land durch Jahrzehnte hindurch eine Bundesaufgabe erfüllt und daß wir dann noch dazu anteilsmäßig die Pensionslasten übernehmen müssen. Ich weise darauf hin, daß wir bei den anderen Fachschulen auch noch große Erfordernisse erfüllen müsssen. So braucht die Textilfachschule Groß-Siegharts ein Internat für Mädchen, es braucht die höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Frauenberufe in Hollabrunn zusätzliche Schlafräume; vorläufig wurde eine provisorische Lösung gefunden, und die Landes-Fachschule für Kleidermacherinnen in Mödling braucht einen Neubau. Landesberufsschulen: Wir haben um 1,5 Millionen Schilling weniger als das unbedingt notwendige Präliminar, das vom Berufsschulrat an und für sich schon sehr eingeschränkt und auf die realen Gegebenheiten beschränkt wurde. Es war also nicht möglich, für Pöchlarn etwas Besonderes zu tun. Es war auch für das Internat in Hollabrunn nichts zu machen, und es wurde auch kein Groschen für die dritte kaufmännische Landesberufsschule zur Verfügung gestestellt. Das heißt, die Entscheidung liegt natürlich beim Berufsschulrat, wo auch der Vorentwurf liegt. Ich habe, nachdem die Aufforderung an das Referat gekommen ist, den Antrag für die Errichtung einer dritten Anstalt einzubringen, dieses Schreiber dem Berufsschulrat rückgemittelt mit der Aufforderung, auch die Standortwahl vorzuschlagen. Ich habe zur Kenntnis genommen, daß sich Laa im besonderen anbietet. Zu Wiener Neustadt darf ich sagen, daß dieses Übereinkommen vorbereitet ist, daß es der Beschlussfassung der zuständigen Landesämter harrt. Es sind natürlich Wünsche da, Personalhaus, Hallenbad und Straße. Sie sind im Anmeldung von Wünschen nicht sehr zimperlich; ich muß aber sagen, daß für die Küche, die Direktor-Wohnung und für eine Umstellung des Altgebäudes sowie für den Ausbau der medizinischen Abteilung schon im kommenden Jahr vorgesorgt ist. Damit bin ich am Ende meiner Beantwortung. Ich darf sagen, daß es heute für alle von uns eine unbestrittene Tatsache ist, daß das Wirtschaftswachstum eines Landes mit dem Bildungsaufwand zusammenhängt, in einem direkten Zusammenhang steht, und d.sß wir die Investitionen für den Bildungsaufwand als die beste langfristige Kapitalsanlage eines Landes bezeichnen können. (Beifall bei der SPÖ.) DRITTER PRÄSIDENT REITER: Die Rednerliste ist erschöpft. Der Herr Berichterstatter hat das Schlußwort. Berichterstatter Abg. Anzenberger: Ich verzichte. DRITTER PRÄSIDENT REITER: Zur Abstimmung liegt vor die Gruppe 2, Schulwesen, und der Resolutionsantrag des Herrn Abg. Buchinger. Ich lasse zunächst über die Gruppe selbst und zum Schluß über den zu dieser Gruppe vorliegenden Resolutionsantrag abstimmen. Ich bitte den Herrn Berichterstatter nunmehr seinen Antrag zur Gruppe 2, Schulwesen, ordentlicher Voranschlag zu stellen. Berichterstatter Abg. ANZENBERGER: Hohes Haus! Ich stelle den Antrag, die Gruppe 2, Schulwesen, mit Einnahmen im ordentlichen Voranschlag von 11,987.000 Schilling und Ausgaben im ordentlichen Voranschlag von 198,497.000 Schilling, mit Einnahmen im außerordentlichen Voranschlag von 1,377.000 Schilling und Ausgaben im außerordentlichen Voranschlag in der Höhe von 22,100.000 Schilling zu genehmigen. Ich ersuche den Herrn Präsidenten, darüber die Abstimmung durchführen zu wollen. DRITTER PRÄSIDENT REITER (nach Abstimmung über Gruppe 2, Schulwesen, ordentlicher Voranschlag in Erfordernis und Bedeckung): Angenommen. (Nach Abstimmung über Gruppe 2, Schulwesen, außerordentlicher Voranschlag in Erfordernis und Bedeckung): Angenommen. Ich bitte den Herrn Berichterstatter nunmehr um Verlesung des Resolutionsantrages des Herr Abg. Buchinger. (Geschieht.) (Nach Abstimmung über den Resolutionsantrag des Herr Abg. Buchinger, betreffend die raschere Auszahlung der Studienförderungsbeiträge): Angenommen. Ich unterbreche die Beratung über den Voranschlag des Landes. Die nächste Sitzung des Landtages findet morgen um 9 Uhr 30 Min. statt. Die Beratungen über den Voranschlag werden mit der Spezialdebatte über die Gruppe 3 fortgesetzt. Die Sitzung ist geschlossen. Schluß der Sitzung um 22 Uhr 53 Minuten.