Word-Datei - beim Niederösterreichischen Landtag

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Landtag von NÖ, VIII. Gesetzgebungsperiode
III. Session
6. Sitzung am 19. Dezember 1966
INHALT:
1. Eröffnung durch Präsident Weiss (Seite 241).
2. Abwesenheitsanzeige (Seite 241).
3. Verhandlung:
Antrag des Finanzausschusses über die Vorlage der Landesregierung, betreffend den Gesetzentwurf
über die Umlegung des Bedarfes der Bezirksfürsorgeverbände auf die Gemeinden (NÖ.
Bezirksumlagengesetz 1967). Berichterstatter Abg. Thomschitz (Seite 241); Abstimmung (Seite 242).
Antrag des Finanzausschusses über die Vorlage der Landesregierung, betreffend Landeshaftung für
Verbindlichkeiten der NEWAG in der Höhe von 26,000.000 Schilling. Berichterstatter Abg. Wüger
(Seite 242); Redner: Abg. Czidlik (Seite 243), Abg. Präs. Reiter (Seite 244), Abg. Marsch (Seite 246),
Landesrat Resch (Seite 247); Abstimmung (Seite 248).
Antrag des Finanzausschusses, betreffend den Voranschlag des Landes Niederösterreich für das Jahr
1967. Berichterstatter Abg. Anzenberger (Seite 249); Rede des Finanzreferenten Landesrat Resch
(Seite 251); Redner zur Generaldebatte: Abg. Präs. Sigmund (Seite 256), Abg. Stangler (Seite 261).
Spezialdebatte zur Gruppe 0, Landtag und Allgemeine Verwaltung, ordentlicher und außerordentlicher
Voranschlag. Berichterstatter Abg. Anzenberger (Seite 269); Redner: Landeshauptmannstellvertreter
Dr. Tschadek (Seite 269), Abg. Ludwig (Seite 272), Abg. Bieder (Seite 277), Abg. Dipl. Ing. Robl (Seite
281), Abg. Dr. Brezovszky (Seite 287), Abg. Wüger (Seite 291), Frau Abg. Körner (Seite 291), Abg.
Laferl (Seite 292), Abg. Präs. Reiter (Seite 295), Abg. Graf (Seite 297), Abg. Mauss (Seite 301), Abg.
Popp (Seite 302), Abg. Kosler (Seite 303), Abg. Dipl. Ing. Robl (Seite 305), Abg. Czidlik (Seite 306),
Abg. Buchinger (Seite 307), Abg. Jirovetz (Seite 309), Abg. Stangler (Seite 309), Landeshauptmann
Maurer (Seite 310); Abstimmung (Seite 311).
Spezialdebatte zur Gruppe 1, Öffentliche Ordnung und Sicherheit, ordentlicher Voranschlag.
Berichterstatter Abg. Anzenberger (Seite 311); Redner: Abg. Dr. Brezovsky (Seite 312), Abg. Dipl. Ing.
Robl (Seite 314), Abg. Jirovetz (Seite 316), Abg. Weissenböck (Seite 317); Abstimmung (Seite 318).
Spezialdebatte zur Gruppe 2, Schulwesen, ordentlicher und außerordentlicher Voranschlag.
Berichterstatter Abg. Anzenberger (Seite 318); Redner: Abg. Grünzweig (Seite 319), Abg. Schoiber
(Seite 321), Abg. Kosler (Seite 324), Abg. Schneider (Seite 326), Abg. Graf (Seite 330), Abg. Peyerl
(Seite 332), Abg. Buchinger (Seite 333), Abg. Anderl (Seite 335), Abg. Thomschitz (Seite 335), Abg.
Stangler (Seite 337), Landesrat Kuntner (Seite 337); Abstimmung (Seite 340).
PRÄSIDENT WEISS (um 9 Uhr 35 Minuten): Ich eröffne die Sitzung. Das Protokoll der letzten Sitzung
ist geschäftsordnungsmäßig aufgelegten; es ist unbeanstandet geblieben, demnach als genehmigt zu
betrachten. Von der heutigen Sitzung haben sich die Herren Abg. Landeshauptmannstellvertreter
Hirsch, Rohata, Wiesmayr, Binder und Niklas entschuldigt.
Ich habe den Bericht und Antrag des Finanzausschusses zum Voranschlag des Landes
Niederösterreich für das Jahr 1967, Zahl 200, in der vom Ausschuß beschlossenen Fassung auf den
Plätzen der Herren Abgeordneten auflegen lassen.
Wir gelangen zur Beratung der Tagesordnung.
Ich ersuche den Herrn Abg. Thomschitz, die Verhandlung zur Zahl 238 einzuleiten.
Berichterstatter Abg. THOMSCHITZ: Hoher Landtag! Ich habe namens des Finanzausschusses über
die Vorlage der Landesregierung, betreffend den Gesetzentwurf über die Umlegung des Bedarfes der
Bezirksfürsorgeverbände auf die Gemeinden (NÖ. Bezirksumlagegesetz 1967), zu berichten:
Im vorgesehenen Finanzausgleichsgesetz 1967 sind Änderungen in der Aufteilung der
Abgabenertragsanteile der Gemeinden an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben und der
Hebesätze der ausschließlichen Gemeindeabgaben, die für die Berechnung der Finanzkraft
maßgeblich sind, vorgesehen. Aus diesem Grunde wurde von einer neuerlichen Verlängerung des
bisher in Kraft gestandenen NÖ. Bezirksumlagegesetzes 1959 abgesehen. Es soll ein neues
hinsichtlich der Finanzkraft dem Landesumlagegesetz entsprechendes NÖ. Bezirksumlagegesetz dem
Hohen Landtag zur Beschlußfassung vorgeschlagen werden.
Im Hinblick auf die Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit und unter Berücksichtigung der sich aus
dem vorgesehenen Finanzausgleichsgesetz 1967 ergebenden Änderungen des derzeit geltenden
Gesetztextes wurde von der Einholung von Stellungnahmen abgesehen.
Im einzelnen wird bemerkt:
Der §1 des genannten, Gesetzes bleibt wie bisher.
Zu § 2: Der Abs. 1 bleibt gleich. Bei der Festsetzung der Höhe der Bezirksumlage ist zunächst im
Sinne des Abs. 2 von einer Finanzkraft auszugehen, die grundsätzlich den analogen Vorschriften des
Finanzausgleichsgesetzes entspricht, jedoch um 50% der den Gemeinden zukommenden
Abgabenertragsanteile an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben erweitert wird.
Es erscheint diese Maßnahme im Hinblick darauf gerechtfertigt, daß die den Gemeinden als
Abgeltung für die dem Bund zukommenden höheren Erträge an Gewerbesteuer gewährten höheren
Abgabenertragsanteil an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben bei der Berechnung der Finanzkraft
für die Zwecke der Bezirksumlage herangezogen werden.
Die Bestimmung des Abs. 3 sichert für alle den1 Bezirksfürsorgeverband angehörigen Gemeinden
eine gleiche Behandlung.
Zu § 3 wäre zu sagen, daß er gleichgeblieben ist.
Zu § 4: Im Abs. 1 wird so wie bisher die Fälligkeit in vier gleichen Teilbeträgen vorgesehen. Der Abs. 2
beschäftigt sich mit der Möglichkeit, Vorschüsse auf die festzusetzende Umlage einzubehalten und
bedeutet somit auch keine Neuerung.
Zu § 5 : Die Beschränkung der Wirksamkeit auf das Kalenderjahr 1967 soll es ermöglichen, die
Auswirkungen des neuen Finanzausgleichsgesetzes 1967 in dem mit 1. Jänner 1968 fällig werdenden
neuen Bezirksumlagegesetz allenfalls entsprechend zu berücksichtigen.
Ich habe daher namens des Finanzausschusses dem Hohen Hause folgenden Antrag vorzulegen
(liest):
,, 1 .) Der vorliegende Gesetzentwurf über die Umlegung des Bedarfes der Bezirksfürsorgeverbände
auf die Gemeinden (NO. Bezirksumlagegesetz 1967) wird genehmigt.
2.) Die Landesregierung wird aufgefordert, wegen Durchführung dieses Gesetzbeschlusses das
Erforderliche zu veranlassen.''
Ich bitte den Herrn Präsidenten, die Debatte einzuleiten bzw. die Abstimmung durchzuführen.
PRÄSIDENT WEISS: Zum Wort ist niemand gemeldet, wir kommen zur Abstimmung.
(Nach Abstimmung): A n g e n o m m en.
Ich ersuche den Herrn Abg. Wüger die Verhandlung zur Zahl 239 einzuleiten.
Berichterstatter Abg. WÜGER: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren des Hohen
Hauses! Ich habe namens des Finanzausschusses über die Vorlage der Landesregierung, betr.
Landeshaftung für Verbindlichkeiten der NEWAG in der Höhe von S 260,000.000.--, zu berichten.
Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Die NEWAG, Niederösterreichische Elektrizitätswerke Aktiengesellschaft, hat sich an das Amt der NÖ
Landesregierung mit Schreiben vom 1. Dezember 1966 mit dem Ansuchen gewendet, für die
Aufnahme eines Kredites im Betrage von S %60,000.000 die Haftung als Bürge und Zahler gemäß §
1357 ABGB. zu übernehmen. Dieses Ansuchen gründet sich laut Schreiben der obgenannten
Aktiengesellschaft auf den Bericht des Vorstandes der NEWAG an die Aufsichtsratssitzung vom 21.
November 1966 über den Verhandlungsstand zur Aufnahme eines 10 Millionen-Dollar-Kredites und
einer neuerlichen Anbotsvariante des voraussichtlichen Geldgebers, in welchem für den genannten
Kredit folgende Bedingungen in Aussicht genommen sind:
Verzinsung: 7 ½ % - 8 ½ % p. a. Laufzeit: mindestens 11 Jahre, davon 3 Jahre tilgungsfrei.
Dieser Kredit wird zur Konvertierung von kurzfristigen Krediten, welche als Zwischenfinanzierung
aufgenommen wurden, Verwendung finden.
Nach einer Mitteilung der NEWAG haben die Verbindlichkeiten aus kurzfristigen Krediten per 27.
November 1966 5 280,784.478,40 betragen.
Die Haftung des Landes für die gegenständliche Kreditaufnahme bedarf gemäß § 14 des FinanzVerfassungsgesetzes 1948 der Zustimmung des Bundesministeriums für Finanzen, falls nicht ein
inländischer Kredit hiefür teilweise oder ganz gefunden wird. Eine entsprechende Bewilligung seitens
der Österreichischen Nationalbank für die gegenständliche Kreditaufnahme wurde bereits am 15.
September 1966 mit Protokoll Nr. 012/23232666 laut Mitteilung der obgenannten Aktiengesellschaft
erteilt. Ich beehre mich daher namens des Finanzausschusses folgenden Antrag zu stellen (liest):
Der Hohe Landtag wolle beschließen:
„1.) Die Niederösterreichische Landesregierung wird ermächtigt, für ein von der NEWAG,
Niederösterreichische Elektrizitätswerke Aktiengesellschaft, aufzunehmendes Darlehen im Betrage
von S 260,000.000,- (10 Millionen Dollar) die Haftung als Bürge und Zahler gemäß § 1357 ABGB. zu
übernehmen. Bedarf dieses Darlehen der Genehmigung gemäß § 14 des FinanzVerfassungsgesetzes 1948, gilt diese Ermächtigung nur unter der Voraussetzung der Genehmigung
des Bundesministeriums für Finanzen.
2.) Die Niederösterreichische Landesregierung wird beauftragt, die zur Durchführung dieses
Beschlusses erforderlichen Maßnahmen zu treffen. "
Ich bitte den Herrn Präsidenten, die Debatte zu eröffnen bzw. die Abstimmung durchzuführen.
PRASIDENT WEISS: Zum Wort gemeldet ist Herr Abg. Czidlik.
Abg. CZIDLIK: Herr Präsident! Hohes Haus! Wenn die Damen und Herren des Hohen Hauses der
vorliegenden Vorlage die Zustimmung erteilen - und das wird geschehen, dann erhöht sich das
Haftungsvolumen des Landes Niederösterreich, welches bereits 2.273,000.000 Schilling beträgt, für
die Landesgesellschaften um weitere 260,000.000 Schilling. In der Landessitzung vom 26. Mai habe
ich bereits, und zwar obwohl uns wesentliche Unterlagen dazu gefehlt haben, festgestellt, daß das
Haftungsvolumen 2.273,000.000 Schilling beträgt. In der gleichen Sitzung habe ich aber noch
folgendes ausgeführt - ich bitte zitieren zu dürfen -: “Es liegt zur Zeit kein Tilgungsplan für die Anleihen
aus 1963164 und aus der beabsichtigten Anleihe vor, und außerdem wurde den Mitgliedern des
Hohen Hauses auch nicht mitgeteilt, wie die NIOGAS beabsichtigt, ihre Gestion nach Ablauf des
Sondervertrages mit der ÖMV im Jahre 1967 zu gestalten. Beides konnte die Beurteilung der Vorlage
nur erschweren. Der Anleihedienst wird sich in den nächsten Jahren - diese Summe kann auf Grund
der von mir angeführten Tatsache, da15 es keinen Tilgungsplan gibt, für die nachfolgenden Anleihen
nur geschätzt werden - auf ca. 180 bis 200,000.000 Schilling steigern. Vergleicht man nach den
Berichten der beiden Landesgesellschaften über das Geschäftsjahr 1963 Stammkapital mit
ausgewiesenen Rücklagen, vergleicht man Umlaufvermögen mit Anlagevermögen und berücksichtigt
man den in den nächsten Jahren heranstehenden Tilgungsdienst und das zu erwartende
Haftungsvolumen von etwa 2,2 Milliarden, dann glauben wir doch, für die nächsten Jahre zur Vorsicht
mahnen zu müssen".
Schade, daß wir nicht bereits damals gewußt haben, wie die Dinge um die Landesgesellschaften
wirklich stehen. Nun haben wir in der Finanzausschuß-Sitzung am 16. Dezember feststellen können und zwar haben wir das aus dem Munde des Herrn Hofrates Sawerthal erfahren -, daß das
Finanzreferat erst Ende 1965 daran geschritten ist, sich über das gesamte Haftungsvolumen des
Landes für die beiden Landesgesellschaften Klarheit zu verschaffen. Es wurde uns mitgeteilt, daß für
die NEWAG dieses Volumen 1.831,709.151.54 Schilling beträgt und bei der NIOGAS Schilling
328,940.209.33, also zusammen Schilling 2.160,649.360. Sie sehen also, unsere Berechnung und
Schätzung im vorigen Jahr in der erwähnten Landtagssitzung hat ziemlich genau gestimmt. Über die
Tilgungs- und Verzinsungspläne konnte uns in der Finanzausschußsitzung Herr Hofrat Sawerthal
leider noch immer nichts mitteilen. Wir Sozialisten wollen selbstverständlich nicht nur der NEWAG
helfen, sondern den Landesgesellschaften, also auch der NIOGAS. Ich verweise in dieser Verbindung
auf den von der Sozialistischen Fraktion im Unterausschuß und im Finanzausschuß eingebrachten
Antrag, dem sich erfreulicherweise auch die Mehrheitsfraktion angeschlossen hat, beireffend die
Einberufung eines Expertenteams. Dieser Antrag wurde dann auch im Hohen Hause beschlossen.
Dieses Expertenteam soll Richtlinien ausarbeiten und versuchen, uns zu sagen, in welcher Form die
Gesellschaften zu sanieren sind.
Wir wollen aber bei allen Beschlüssen und Entschlüssen, die die Landesgesellschaften betreffen,
möglichst ab sofort in voller Klarheit entscheiden und nicht durch eine Nebelwand hindurchsehen. Wir
können also feststellen, daß sich mit dem heutigen Beschluß das Haftungsvolumen auf Schilling
2.420,000.000 erhöht, daß wir aber leider Deckungspläne nicht zu Gesicht bekommen haben. Wir
haben aber auch den Eindruck, daß dem Hohen Hause bei Vorlage dieses Antrages, den wir heute
beschließen werden, nicht alles so deutlich gesagt wird, wie es notwendig wäre, um klar zu stehen,
denn in der Vorlage selbst heißt es, daß die kurzfristigen Verbindlichkeiten der NEWAG bis 17.
November 1966 280,784.478 Schilling betragen und daß die Haftung für 260,000.000 Schilling den
Kredit für die NEWAG ermöglichen soll, um diese kurzfristigen Verbindlichkeiten zu konvertieren. Ich
wage nochmals zu behaupten, ich habe das im Finanzausschuß bereits getan, daß ein wesentlicher
Teil dieser 260 Millionen zur Bedeckung laufender Verbindlichkeiten herangezogen werden muß oder
wird, und daß nur ein unwesentlicher Teil zur Konvertierung Verwendung finden wird. Zur Höhe der
Haftung und des Kredites möchte ich die Frage stellen, ob es sich nicht hier um den letzten Streich
des Herrn Müllner handelt. Er hat diesen Betrag, also die Höhe des Kredites und der Haftung durch
sein Eingehen auf Verhandlungen ohne Gesamtvorstandsbeschluß und Aufsichtsratsbeschluß mit
einer amerikanischen Bankengruppe beeinflußt. Er ist bereits Ende September verbindlich auf einen
Kredit eingegangen, wobei schon vor diesem Termin Bereitstellungsgebühren zu bezahlen waren. Wir
haben also im Finanzausschuß die Frage gestellt, - das interessiert uns ja, denn das läßt sich von
einander nicht trennen -, ob man uns ohne Rücksicht auf die Bemühungen des einzuberufenden
Expertenteams bereits sagen kann, wie hoch im Jahre 1967 die Kapitalerhöhung bei der NEWAG und
bei der NIOGAS sein wird müssen. Es darf doch niemand annehmen, daß ein Expertenteam bis Ende
Feber - bis dahin soll ja die nun übernommene Haftung den Kredit bringen, der ermöglicht, bis 27.
Feber den Anschluß zu finden --, in der Lage ist, erschöpfend Antwort auf die Frage, wie man
sanieren soll, zu geben. Auf unsere Frage im Finanzausschuß hat Präsident Reiter erklärt, das stehe
nicht zur Diskussion, hier stehe nur die Übernahme der Haftung zur Diskussion, und ähnliches hat
Herr Landeshauptmannstellvertreter Hirsch verhalten, der bezüglich der Eigenkapitalaufstockung in
erster Linie auf die sozietären Organe verwiesen hat. Sie werden nun verstehen, daß wir auf alle diese
Fragen eine bestimmte Antwort erhalten wollen, weil wir nicht sehr viel davon hätten, wenn wir hier
einen Überhang schaffen, ohne bereits zu wissen, welcher nächste Schritt zwingend vorgeschrieben
sein wird. Anläßlich der nicht erschöpfenden Auskunft auf diese Frage im Finanzausschuß interessiert
uns natürlich brennend die Haltung des Herrn Landes-Finanzreferenten. Ich habe nämlich in der
Haus-Sitzung vom 26. Mai feststellen können, daß der Herr Landes-Finanzreferent zur
Eigenkapitalerhöhung folgenden Standpunkt eingenommen hat. Ich zitiere: ,,Ich möchte ausdrücklich
feststellen, daß das bei beiden Landesgesellschaften de facto keine Ausdehnung des Kreditplafonds
bedeutet, sondern lediglich die Absicht besteht, im Ausmaß der vorgenommenen Tilgungen von den
bisher mit Landeshaftung ausgestatteten Krediten neue zu Konvertierungszwecken aufzunehmen. Ich
glaube, daß diese Maßnahme der Besitzer - in dem Falle das Land Niederösterreich – unterstützen
sollte, weil wir auf der anderen Seite gar nicht in der Lage wären - von den steuertechnischen
Aspekten vollkommen abgesehen - einer Erhöhung des Grundkapitals, was auch eine Möglichkeit der
Finanzierung wäre, hier im Hause unsere Zustimmung zu geben. „Beifall bei der ÖVP" - heißt es hier
im Protokoll.
Im Rechnungshofbericht 1965 ergibt sich auf Seite 51 ein Hinweis, daß der Besitzer, der Alleinaktionär
der NEWAG, also das Land Niederösterreich, vertreten durch seinen Landeshauptmann, am 20.
Dezember 1965 in der Hauptversammlung eine Erhöhung des Grundkapitals um 80 Millionen
vorgeschlagen hat. Wie wir also bei den Unterausschußsitzungen des Finanzausschusses erfahren
haben, hat er dies auf Empfehlung des Herrn Finanzreferenten getan. Es ist müßig hinzuzufügen, daß
der Rechnungshof - auf Seite 51 des Berichtes ersichtlich - dazu gemeint hat, durch eine Aufstockung
des Eigenkapitals von 80 Millionen würde dieser ominöse 80 Millionen-Kredit nicht aus der Welt
geschaffen werden. Was wir wissen wollen, und was uns brennend interessiert ist, ob der Herr
Landes-Finanzreferent nun seine Sinnesänderung auf Dauer beschlossen hat, oder ob es sich hier bei
diesen 80 Millionen nur mehr um einen Einzelfall gehandelt hat? Wobei er von der Ansicht
ausgegangen ist, diese 80 Millionen aus der Landesgebarung wegzukriegen, weil sie sehr
unangenehm waren. Für uns wäre es wichtig, wenn wir erfahren könnten, ob der Herr LandesFinanzreferent - und es scheint sich ja einiges in dem Budget, das wir heute zu verhandeln
bekommen, anzudeuten -, geneigt ist, einer Eigenkapitalaufstockung mit Hilfe des Landes für die
Landesgesellschaften zuzustimmen. Das wäre wichtig, denn damit wäre eindeutig seine Haltung in
Bezug auf den 80 Millionen-Kredit an die NEWAG, der jetzt unauffindbar ist, klargestellt. Das wurde
uns sehr freuen. Wir möchten wissen, ob es sich hier nicht um eine Eintagsfliege gehandelt hat. Zur
Sanierung der Landesgesellschaften wäre es höchst wichtig, weil wir dann viel leichter unsere
Zustimmung zur heutigen Vorlage geben könnten. Wir Sozialisten anerkennen die Notwendigkeit, daß
die Landesgesellschaften saniert werden müssen, wir geben in Anbetracht dieser Notwendigkeit und
unter den Aspekten, die ich ausgeführt habe, der vorliegenden Vorlage unsere Zustimmung. (Beifall
bei der SPÖ.)
PRASIDENT WBISS: Zum Wort gelangt Herr Präsident Reiter.
PRASIDENT REITER: Herr Präsident! Meine Damen und Herren' Herr Abg. Czidlik, mein Vorredner,
ist noch immer elektrisch geladen. Ich kann mir aber eine ausführliche Antwort ersparen und zwar
deshalb, weil ich gerade zu der Frage der Finanzierung der NEWAG und der NIOGAS bei der letzten
großen Landhausdebatte sehr ausführlich gesprochen habe. Mit der heutigen Vorlage hat sich der
NEWAG -Vorstand, und ich stelle ausdrücklich fest, nicht nur der alte NEWAG-Vorstand, sondern
auch der neue NEWAG-Vorstand, ausführlich und lange beschäftigt. Es ist scheinbar auch der neue
Vorstand zu dem gleichen Ergebnis gekommen, daß das Land ersucht werden solle, diese zusätzliche
Haftung zu übernehmen. Der Herr Berichterstatter, aber auch Abg. Czidlik hat bereits ausgeführt, daß
diese neue Haftungssumme in erster Linie für Konvertierungen benötigt wird. Herr Abg. Czidlik hat
erwähnt, daß im Finanzausschuß über diese Frage sehr ausführlich debattiert wurde, und daß im
Finanzausschuß an den Herrn Finanzreferenten die Frage gerichtet wurde, wie hoch die
Gesamthaftungssumme des Landes für die beiden Landesgesellschaften ist, und ob er in der Lage ist,
einen Tilgungs- oder Finanzierungsplan darüber zur Verfügung zu stellen. Herr Abg. Czidlik hat eines
vorhin nicht dazu gesagt - das können aber die Herren des Finanzausschusses aus der inzwischen
zur Verfügung gestellten Aufstellung ersehen -, daß wohl eine sehr beachtliche Haftungssumme
vorhanden ist, daß aber aus den Gesamthaftungen des Landes in der ursprünglichen Höhe von
2.115,000.000 Schilling - das sind nämlich alle Landtagsbeschlüsse von 1958, 1959, 1961, 1964 und
1965 - faktisch 1.615,000.000 S für Anleihen herauszunehmen sind, weil ja dies: Anleihen ,eine
wesentlich längere Laufzeit haben als die übrigen meist kurzfristigen Darlehen. Es wurde im
Finanzausschuß auch ausdrücklich darauf hingewiesen, daß sämtliche
Elektroversorgungsunternehmungen – nicht nur in Osterreich, sondern überall – einen sehr großen
Bedarf an Fremdmittel haben. In diesem Zusammenhang ist es richtig - ich bestätige das dem Herrn
Abg. Czidlik -, daß auch im Finanzausschuß über die Kapitalerhöhung gesprochen wurde. Hier nun
teilen sich unsere Ansichten. Während Herr Abg. Czidlik auch im Finanzausschuß für die
Kapitalerhöhung im Jahre 1967 Summen genannt hat, die sich um 600 Mill. S bewegen, meinen wir,
daß wir dieser Frage nicht vorgreifen sollten, sondern daß man unsere gemeinsame Auffassung im
Unterausschuß zum Tragen bringen und doch das Expertenkomitee über diese Frage entscheiden
lassen sollte. Es ist durchaus möglich, daß es zu einem ähnlichen Ergebnis kommt.
Wir sind auch der Meinung, daß gerade diese Frage zunächst einmal im neuen Vorstand und im
neuen Aufsichtsrat sehr intensiv beraten werden muß. Ich sage ja kein Geheimnis, daß der neue
Generaldirektor, der eben zur jetzigen Stunde bestellt wird oder vielleicht schon bestellt ist, ein
Finanzfachmann ist, dem es auch bei der Simmeringer-Graz-Pauker AG, also einem verstaatlichten
Betrieb, gelungen ist, die dortige Finanzlage, die sehr unsicher war, in Ordnung zu bringen. Wir
glauben daher, daß gerade diesem neuen Generaldirektor in keiner Weise vorgegriffen werden darf,
und die Meinung des neuen Vorstandes und des Expertenkomitees abgewartet werden soll. Ich bin
durchaus der Meinung, Herr Kollege Czidlik, daß man so ein Gutachten baldigst, also in den ersten
Monaten des neuen Jahres, bekommen könnte.
Kollege Czidlik hat auch erklärt, daß sich das Finanzreferat erst im Jahre 1965 Klarheit über die
Haftung verschafft hat. Ich glaube, Herr Kollege Czidlik, daß da auch ein kleiner Irrtum besteht. Ich
weiß nicht, was Sie damit sagen wollten. Die Haftungssummen sind durch den Landtag gedeckt. Es
geht aus den einzelnen Verträgen, die mit den Kreditinstituten gemacht wurden, klar und deutlich
hervor, in welcher Zeit die einzelnen Raten, die Rückzahlungen zuzüglich Zinsen, fällig werden. Daher
besteht bereits der von Ihnen geforderte Tilgungsplan sowie der Finanzplan.
Ich habe in meinen Ausführungen bei der Debatte über NEWAG und NIOGAS auch festgestellt, daß
die Elektroversorgungsunternehmungen zu den krisenfestesten Unternehmungen aller Industrie- und
Versorgungsbetriebe zählen, und daß man nicht daß Verhältnis Eigenkapital und Fremdkapital wie bei
anderen Unternehmungen in Vergleich ziehen darf. Ich habe aus dem vom Rechnungshof zitierten
Handbuch einige Klarstellungen dazu gebracht und auch gesagt, daß die deutschen EVU's, die
ebenfalls mit größtem Prozentsatz mit Bürgschaft der Bundesrepublik arbeiten, in einer ähnlichen
Lage sind wie die NEWAG. Man kann daher nicht von irgendwelchen Katastrophen sprechen. Ich
habe weiters festgestellt, und wiederhole es, daß auch in Niederösterreich von einer Reihe von
Fachleuten die Meinung vertreten wird, daß daß Eigenkapital in der Höhe von rund 30 bis 40 Prozent
bei Elektroversorgungsunternehmungen normal ist.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube, daß wir aus all diesen Dingen, die sicherlich
nicht sehr angenehm für das Land sind, doch auch gewisse Konsequenzen ziehen sollten, speziell in
finanziellen Fragen. Ich habe mich daher gefreut, daß bei der Aufsichtsratssitzung am 12. Dezember –
also heute vor einer Woche - gerade die Vertreter der sozialistischen Fraktion, der Herr Bürgermeister
Singer aus St. Pölten und der Herr Bundesrat Vizepräsident Appel, die Meinung vertreten haben, daß
über die Finanzierungspolitik der NEWAG öffentlich in keiner Form mehr gesprochen werden soll, weil
man damit dem Elektroversorgungsunternehmen auf Grund der vielen, vielen unklaren
Propagandaartikel verschiedener Zeitungen nichts Gutes tut. Ich bin durchaus mit diesen beiden
Herren gleicher Meinung und glaube, daß wir uns auch hier im Landtag, in dieser Frage etwas mehr
Zurückhaltung auferlegen sollten, vielleicht da und dort, wo es noch nicht ganz der Fall ist, etwas
Umpolen von Negativ auf Positiv. Ich glaube, daß wir damit dem Unternehmen, das. wie ich letzthin
bei der großen Debatte schon festgestellt habe, aus sehr braven Angestellten und Arbeitern
zusammengesetzt ist und das auch eine Reihe von sehr verantwortungsvolIen leitenden Herren
besitzt, die nun bemüht sind, das verloren gegangene Vertrauen, das vielfach durch Mißverständnisse
und durch Auslegung in der Presse entstanden ist, wieder, zurückgewinnen. Unsere beiden
Landesgesellschaften brauchen nichts anderes mehr als diese Vertrauen. Die Fraktion meiner Partei
wird dieser Vorlage selbstverständlich die Zustimmung geben. (Beifall bei der ÖVP.)
PRASIDENT WElSS: Zum Worte gelangt Herr Abg. M a r s c h . .
Abgeordneter MARSCH: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Ich habe
mich zum Wort gemeldet, weil Herr Präsident Reiter zu Beginn seiner Ausführungen die Feststellung
gemacht hat. es wären der alte und der neue Vorstand der NEWAG bezüglich der Landeshaftung zu
dem gleichen Ergebnis gekommen. Ich möchte dem gegenüber feststellen, daß das, Herr Präsident
Reiter, nicht stimmt. Sie hätten sich nur bei Ihren Aufsichtsräten zu erkundigen brauchen oder
zumindest, so wie ich es getan habe, die Zeitungen lesen, um zu wissen, was die NEWAG in dieser
Frage an Erklärungen abgegeben hat. Sie haben das auch in Ihrer Zeitung, dem ,,Volksblatt” lesen
können. (Präs. Reiter: Ich glaube, Sie haben mich mißverstanden!) Ich möchte dazu folgendes
feststellen: (Präs. Reiter: Sie meinen etwas ganz anderes!) Zu dieser Haftung, haben Sie gesagt, war
der alte und der neue Vorstand gleicher Meinung. Ich sage Ihnen nochmals, Sie waren nicht gleicher
Meinung. Der damalige Generaldirektor der NEWAG, Viktor Müllner, hat noch am letzten Tag vor
seinem Abgang mit einem Mann, der damals noch die Finanzprokura innehatte, mit Herrn Lorenzoni,
eine Kreditübernahme unterzeichnet, ohne Landeshaftung, die hätte er ja gescheut; er wollte
ausdrücklich die NEWAG verpfänden, und zwar Liegenschaften in der Höhe von 1,2 Milliarden. Ich
verstehe den neuen Vorstand, wenn er diesen Bedingungen nicht zustimmen konnte, und ich verstehe
auch den neuen Aufsichtsrat, wenn er dann den anderen Weg der Alternative gegangen ist, nämlich
jenen, die Landeshaftung zu übernehmen, an Stelle der Verpfändung von Liegenschaften der
NEWAG.
Sehen Sie, das ist der wesentliche Unterschied dabei und das ist der Vorwurf, den wir Viktor Müllner
in seiner letzten Amtshandlung gemacht haben. Das, war aber nur einer, der zweite wurde bereits
angedeutet, und Sie zwingen uns dazu, ihn jetzt konkret zu sagen. Damals hat Müllner einen Kredit
aufgenommen bzw. die Vorverhandlungen geführt; dafür hat die NEWAG bereits 5 Millionen zahlen
müssen und ist heute verpflichtet, für den, Kredit Zinsen zu leisten, - nur hat sie ihn noch nicht
bekommen. Die NEWAG muß also auf Grund dieser Handlungsweise ihres damaligen
Generaldirektors nicht nur die Provisionen bezahlen, die sie bei anderen Banken in dieser Höhe nicht
hätte leisten müssen, sie muß obendrein die Zinsen für einen Kredit tragen, den sie nicht erhalten hat.
Das ist der wesentliche Unterschied: daher, Herr Präsident, hüten Sie sich, den neuen Vorstand mit
Dingen zu belasten, die Sie dem alten Vorstand mit vollem Recht anlasten können. Die Situation ist
eben anders. Sind wir im Interesse dieser Landesgesellschaften und seiner Beschäftigten froh
darüber.
Wenn Sie glauben, daß man in der Frage der Landeshaftung im Hohen Hause einige Feststellungen
treffen muß, so sage ich Ihnen, wir müssen sie deshalb treffen, weil wir bisher nicht die Möglichkeit
gehabt haben, die Tilgungspläne zu sehen. Jetzt wurde uns dieses Elaborat zur Verfügung gestellt,
jetzt haben wir die Möglichkeiten dazu, wir brauchen dann hier nicht mehr darüber zu reden, wenn wir
volle Klarheit in dem zur Vorberatung bestimmten Finanzausschuß bekommen haben.
Aber der Herr Präsident hat geglaubt, er kann die heutige Rede dazu benützen – und er hat es auch
getan - um hier festzustellen, daß der neue Generaldirektor, der heute von Ihnen, meine Herren von
der Österreichischen Volkspartei, vorgeschlagen wird, ein Finanzexperte wäre. Es ist dies Herr
Generaldirektor Dr. Allítsch von den Simmering-Graz-Pauker-Werken. Meine Herren! Der Landtag
kann dem neuen Generaldirektor keinen Vertrauensvorschuß geben. (Präsident Reiter: Sie nicht!) Ich
glaube, daß Sie ihm diesen geben, sonst würden Sie ihn nicht vorschlagen. Aber der Landtag wird
und kann es nicht tun, weil er dafür nicht zuständig ist. Ob Sie, meine Herren, aber Niederösterreich
damit einen guten Dienst erwiesen haben, wird stich im Laufe der Zeit zeigen. Wir werden auch in
dieser Frage die Entwicklung der NEWAG nicht stören. Ich sage Ihnen nur ausdrücklich. Ein Mann,
der im Laufe der letzten Jahre zehnmal seine Funktion gewechselt hat, glaube ich, bringt diese
Qualifikationen nicht mit. Glauben Sie das wirklich, meine Herren von der Österreichischen Volkspartei
und vor allem vom ÖAAB, die Sie die Hauptverantwortung für diesen Vorschlag tragen? Wissen Sie,
zu dem Simmering-Graz-Pauker-Konzern haben auch die Rax-Werke gehört, und glauben Sie
wirklich, daß für dieses Werk die Finanzpolitik so großartig war? Ich möchte nicht einen einzelnen
dafür verantwortlich machen, dafür ist der gesamte Vorstand zuständig, aber ich möchte sagen, wenn
man das mit berücksichtigt, so bedeutet das wiederum keine Qualifikation für den neuen
Generaldirektor. Das sind aber nur einige unserer Gründe, die auf zuzählen wir gezwungen sind, weil
der Herr Präsident diese Frage aufgeworfen hat. Wenn Sie nun sagen, es gibt ähnliche Verhältnisse in
anderen Energiegesellschaften, so muß ich Ihnen sagen: Soweit diese den Betrieb betreffen, sind sie
sich ähnlich, nicht ähnlich sind sie aber, so weit sie den Betrieb nicht betreffen, sondern nur die
Geschäfte des von Ihnen auch heute noch geschützten Herrn Viktor Müllner. Das ist ja das Tragische,
daß Sie hier noch immer keine Distanzierung vorgenommen haben. (Präsident Reiter: Eigenkapital
und Fremdkapital! Der Herr Kollege Marsch verwechselt das.) Das Eigenkapital und das Fremdkapital
wird sich immer darnach richten, wie weit man die Gelder für diesen Betrieb verwendet. Sie konnten
doch feststellen - oder haben Sie es schon vergessen - wieviele hundert Millionen für andere Zwecke
verwendet wurden, (Zwischenruf ÖVP: Mit Unterschrift von Ofenböck) die haben damit aber
keineswegs die Finanzierungsverhältnisse der NEWAG verbessert. Wissen Sie warum wir den Kredit
beschließen müssen? weil es eine falsche Finanzierungspolitik der Generaldirektion war, nur deshalb.
Wir geben damit keinen Groschen für den Aufbau der NEWAG her, wir stopfen damit nur das Loch,
daß kurzfristige Kredite in langfristige umgewandelt werden. Ist das nicht allein schon ein Zeugnis der
schlechten Finanzpolitik dieser Landesgesellschaften? Das hätte man aber sehen müssen, daß es
einmal so kommen wird. Wenn wir also zunächst zustimmen, dann nur deshalb, -weil dieses Loch
gestopft werden muß. Ich bin froh, daß wir uns in dieser Frage treffen, weil wir glauben, daß wir an
diesen Landesgesellschaften Interesse haben müssen. (Zwischenruf bei der ÖVP: Schaut nicht so
aus!) Wir müssen auch Interesse an einer sauberen Verwaltung haben, deshalb auch die Initiative im
Rahmen der Landesregierung, daß hier die Haftung übernommen wird. Denn Sie meine Herren erkundigen Sie sich einmal - waren von Anfang an nicht der Meinung, daß dafür eine Landeshaftung
gegeben werden soll. Das muß ich Ihnen klar sagen, wenn Sie glauben, daß es so gewesen wäre. Wir
werden daher dieser Vorlage - wie auch mein Vorredner Kollege Czidlik ausgeführt hat - die
Zustimmung geben, weil wir für die saubere Verwaltung in diesem Lande und in seinen
Landesgesellschaften sind. Wir werden uns auf diesem Weg der Sauberkeit unbeirrt weiterbewegen
und hoffen, daß Sie, wenn Sie all diese Fragen überprüfen werden, zu den gleichen Ansichten
kommen wie wir. Wir sind zutiefst davon überzeugt, daß dies im Interesse der NEWAG und ihrer
Wiedergesundung liegt und damit nicht zuletzt im Interesse der Beschäftigten dieses Landes und der
niederösterreichischen Bevölkerung. (Beifall bei der SPÖ.)
PRÄSIDENT WEISS: Zum Worte gelangt Herr Landesrat R e s c h.
Landesrat Roman RESCH: Verehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren des Hohen Hauses!
Es scheint offenbar mein Schicksal zu sein, immer nach dem sehr geschätzten Herrn Abg. Marsch
das Wort ergreifen zu müssen. Was ich persönlich bedaure, ist der Umstand, daß ich mich das letzte
Mal möglicherweise geirrt habe, als ich der Meinung war, daß wir uns bei der Versachlichung der
Politik, insbesondere der Finanz- und der Wirtschaftspolitik, irgendwo treffen könnten. Vielleicht gibt es
bei den beiden Parteien verschiedene Wörterbücher, und ich erlaube mir vorzuschlagen, diese
gegenseitig auszutauschen. Was ich nicht verstehe, Herr Abgeordneter, ist zum Beispiel Ihre
Feststellung, daß die Tilgungspläne der Iangfristigen Anleihen den Sozialisten bisher nicht bekannt
gewesen seien. Sie werden sich erinnern, daß ich hier schon einmal darauf hingewiesen habe, daß
zwischen Ihren Vertretern im Aufsichtsrat und den Abgeordneten der Sozialistischen Partei im
Landtag die denkbar schlechteste Verbindung besteht, denn die Tilgungspläne für die Anleihen und,
wenn Sie wollen auch für Kredite, die in langfristigen Verträgen abgeschlossen wurden, sind den
Mitgliedern des Aufsichtsrates tatsächlich überreicht worden. Ich gehe zu, daß sie sich allenfalls nicht
auf dem letzten Stand befunden haben. Wie ich mir erlaubt habe, Ihnen schon im Finanzausschuß
mitzuteilen, liegt das daran, daß sich bei den Tilgungsplänen immer etwas in Bewegung befindet, was
nun einmal mit der gesamten finanziellen Problematik in der österreichischen Energiewirtschaft
zusammenhängt. Weiters ist mir im Finanzausschuß nicht widersprochen worden, als ich darauf
hinwies, daß die Hauptschwierigkeiten darin bestehen, daß es in unserem Staate bedauerlicherweise
keine Kreditinstitute gibt, die in der Lage sind oder die Bereitschaft haben, zur Durchführung größerer
Investitionen, wie etwa zum Bau eines neuen Kraftwerkes, das 200 bis 500 Millionen Schilling kostet,
im Interesse der österreichischen Energiewirtschaft Kredite zu möglichst günstigen Bedingungen auf
die Dauer von 40 oder mehr Jahren zur Verfügung zu stellen. Man muß also immer wieder versuchen,
hier Überbrückungsmethoden zu finden, womit sich allerdings die Tilgungsplane ändern. Bei dieser
Suche nach Überbrückung wird man nach allen Möglichkeiten, die sich am Kapitalmarkt anbieten,
Ausschau halten.
Herr Abg. Marsch, ich habe Ihnen schon letztes Mal versichert, daß ich persönlich für das, was man in
diesem Hohen Hause vor der Öffentlichkeit aus politischen Gründen sagt - wenn es protokolliert ist, ist
es immunisiert -, Verständnis habe, denn ich bin lange genug in der Politik tätig, um das zu begreifen.
Was ich nicht verstehen kann und persönlich sehr bedaure, ist die Tatsache, daß Ihre eigenen
Parteifreunde im Aufsichtsrat der NEWAG, vielleicht durch meine Ausführungen provoziert, heute vor
einer Woche - Sie können das im Protokoll nachlesen - erklärt habe, daß es wirklich zweckmäßig sei,
wenn nicht andauernd durch Debatten über die Finanzpolitik einer Landesgesellschaft da und dort der
Versuch gemacht wird, die Kreditwürdigkeit und Bonität einer Gesellschaft zu untergraben, Sie haben
sich dazu bekannt, daß solche Debatten in Zukunft nur im Aufsichtsrat, der ja an die
Amtsverschwiegenheit gebunden ist, stattfinden sollen. Ich wäre Ihnen, Herr Abg. Marsch, sehr
dankbar, wenn Sie, da Sie auch der Landesparteisekretär Ihrer Parteiorganisation von
Niederösterreich sind, was ja nicht unbekannt ist, zwischen Ihren Vertretern im Aufsichtsrat und Ihren
Parteivertretern im Lande Niederösterreich im Interesse der Landesgesellschaf ten eine Koordinierung
herbeiführen würden. Bitte, fassen Sie das bei aller Höflichkeit, die ich gewohnt bin, nicht als einen
Vorwurf auf.
Darf ich nun auch über Herrn Abg. Czidlik, von dem der Herr Präsident gemeint hat, daß er noch unter
einem Elektroschock stünde, ein paar Bemerkungen mache. Ich komme aus der Branche, und es ist
dem Hohen Hause nicht unbekannt, daß es, wenn jemand negativ geladen ist, Möglichkeiten gibt, sich
auf eine positive Ladung umpolen zu lassen. Ich bin mit Ihnen, Herr Präsident, einer Meinung, denn
als Lehrer wissen Sie natürlich darüber sehr genau Bescheid. Darf ich zur Problematik in der
Elektrizitätswirtschaft, wie ich auch schon in der Geisterstunde ab Mitternacht in der langen Debatte
Gelegenheit hatte, noch grundsätzlich einiges sagen. Der Verschuldungsgrad eines
Energieversorgungsbetriebes richtet sich immer nach den Investitionen. Der beste und
unwiderlegbare Beweis hiefür ist der momentane Verschuldungsgrund bei den Tauernkraftwerken, die
sehr viel investiert haben. Dasselbe gilt für die Tiroler Landesgesellschaft TIWAG, die durch den Bau
eines Großkraftwerkes in einen sehr hohen Verschuldungsgrad geraten ist. Auch hier wird man
meines Erachtens in der Konsequenz dessen, was der Rechnungshof anläßlich seiner Einschau bei
der NEWAG festgestellt hat, zur Auffassung kommen müssen, daß eine. Kapitalaufstockung sehr
notwendig wäre. Aber auch wenn bei den genannten Gesellschaften eine solche nicht erfolgt, wird
sich in zwei bis drei Jahren die Bilanz hinsichtlich des Verschuldungskoeffizienten erfahrungsgemäß
ganz anders darstellen. Ich habe mir schon einmal erlaubt, festzustellen, daß das einerseits in der
Tarifpolitik und andererseits mit der steuerlichen Behandlung des Eigenkapitals in der
Elektrizitätswirtschaft zusammenhängt. Ich wäre sehr glücklich, wenn man diese Fragen sachlich
diskutieren und auf einen politischen Effekt verzichten würde. Ich betone es noch einmal, daß ich es
Ihnen nicht übel nehme, aber wenn man diesen aus sachlichen Gründen weglassen könnte, würden
wir -wahrscheinlich sehr schnell zur Überzeugung kommen, daß die Problematik an und für sich
vollkommen unpolitisch und letzten Endes rein volkswirtschaftlicher Natur ist. Ich nehme mit
Befriedigung zur Kenntnis, daß wir beide auch an die Arbeitsplätze der Beschäftigten in den
Landesunternehmen denken. Ich niöchte meine Rede nicht, wie das der Herr Kollege Marsch gemeint
hat, dazu benützen, um politische Feststellungen zu treffen. Ich erlaube mir neuerlich, an das Hohe
Haus die Bitte zu richten, die finanzpolitischen, tarifpolitischen und damit wirtschaftspolitischen
Probleme auf dem Sektor der öst. Energiewirtschaft, fernab der Politik, im Interesse der
Gesellschaften und des Landes Niederösterreich zu versachlichen. (Beifall bei der ÖVP.)
PRASIDENT WEISS: Die Rednerliste ist erschöpft, der Herr Berichterstatter hat das Schlußwort.
Berichterstatter Abg. WÜGER: Ich verzichte
PRÄSIDENT WEISS: Wir kommen zur Abstimmung. (Nach Abstimmung): A n g e n o m m e n.
Ich bitte den Herrn Berichterstatter Abg. A z e n b e r g e r , durch seinen Bericht zur Zahl 200 die
Verhandlungen zum Voranschlag des Landes Niederösterreich für das Jahr 1967 einzuleiten.
Berichterstatter Abg. ANZENBERGER: Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich
habe zur Zahl 200, Voranschlag des Landes Niederösterreich für das Jahr 1967 zu berichten: Es
obliegt mir die Aufgabe, heute dem Hohen Hause den Voranschlag des Landest Niederösterreich für
das Jahr 1967 zur Beratung und Beschlußfassung vorzulegen.
Diese Vorlage wurde vom Finanzausschuß in eingehenden Beratungen auf das Genaueste
durchgearbeitet. Die Behandlung und Genehmigung des Voranschlages ist jene bedeutsamste
jährlich wiederkehrende Tätigkeit des Landtages, in der er einen Gesamtüberblick über den
Aufgabenbereich des Landes und über die Aufbringungsmöglichkeiten der Mittel zur Bestreitung der
Ausgaben erhält, in der aber auch wohl abzuwägen ist, wie sehr infolge der Begrenzung der zur
Verfügung stehenden Mittel Maßhaltung auf der Ausgabenseite geboten erscheint.
Die Landesregierung hat entsprechend der Bestimmung der Landesverfassung den
Voranschlagsentwurf rechtzeitig aufgestellt und somit seine Behandlung vor dem Hohen Hause
ermöglicht. Das vorliegende Werk, welches in klarer und übersichtlicher Weise die voraussichtlichen
Einnahmen und Ausgaben des Landes für das Jahr 1967 darstellt, bietet einen weitreichenden
Überblick Über den gesamten Aufgabenbereich der Landesverwaltung und läßt die gesamte Tätigkeit
unserer Gebietskörperschaft vor dem Hohen Landtag aus der finanziellen Schau betrachtet,
vorüberziehen.
Der vorliegende Voranschlag, durch den die Landesregierung ermächtigt werden soll, im Jahre 1967
nach seinen Normen und Regeln zu wirtschaften, ist geeignet, eine Gesamtschau zu bieten über die
vielfältigen Aufgaben der Landesverwaltung und über die weitverzweigten, oft tief in die Wirtschaft
unseres Landes hineinreichenden Auswirkungen, die sich daraus ergeben.
Wenn nunmehr die einzelnen Posten dieses Entwurfes zur Behandlung kommen, so möchte ich daran
erinnern, daß das vorliegende Zahlenwerk von den einzelnen Abteilungen in Teilentwürfen erstellt
werden mußte und schließlich von der Finanzabteilung in einem Gesamtentwurf zusammenzufassen
war. Es gebührt daher der Finanzabteilung ganz besondere Anerkennung dafür, daß dieses
umfassende Werk in so übersichtlicher Weise erstellt wurde.
Die Gliederung des Voranschlages 1967 ist gegenüber der des Vorjahres im Grundslätzlichen
unverändert geblieben. Im Vorjahr wurden für die Erstellung des außerordentlichen Teiles neue
Richtlinien angewendet, wobei der Grundsatz galt, daß im außerordentlichen Teil, der seine
Bedeckung in der Hauptsache Darlehensaufnahmen bzw. Erlösen aus Vermögensäußerungen findet,
nur solche Ausgaben aufgenommen, werden dürfen, die dem Lande neue Vermögenswerte schaffen,
bzw. bestehende vergrößern. Es wurden daher sämtliche Förderungsmittel in den ordentlichen
Voranschlag verwiesen. In Verfolg dieser im Vorjahre für die Erstellung des außerordentlichen Teiles
des, Voranschlages angewandten Richtlinien, wurden nunmehr auch die Förderungsmittel für sonstige
Wohnbauförderung in den ordentlichen Voranschlag überstellt.
Ich darf mir nunmehr erlauben, die Einzelheiten des Gesamtvoranschlages zur Kenntnis zu bringen.
Die Einnahmen und Ausgaben des Gesamtvoranschlages für das Jahr 1967 zeigen summenmäßig
folgende Ergebnisse: Die Ausgaben des ordentlichen Voranschlages betragen S 2,562,811.000 und
die des außerordentlichen Voranschlages S 122,999.000 zusammen S 2,685,810.
Demgegenüber stehen Einahmen im ordentlichen Voranschlag von S 2.506,758.000
und im außerordentlichen Voranschlag von S 4,549.000
zusammen somit S 2.51 1,307.000.
Es ergibt sich sohin im ordentlichen Voranschlag ein Abgang von S 56,053.000 und im
außerordentlichen Voranschlag ein solcher von S 118,450.000 - daher ein Gesamtabgang von S
174,503.000.
Die Bedeckung dieses Abganges soll durch Einsparungen bzw. Mehreinnahmen und hinsichtlich des
außerordentlichen Voranschlages durch Aufnahme von Darlehen oder Anleihen erfolgen.
Das Gesamtausgabenvolumen des ordentlichen und außerordentlichen Voranschlages für das Jahr
1966 bezifferte sich auf S 2.423,690.000. Dem steht ein Ausgabenvolumen des Jahres 1967 in der
Höhe von S 2.685,810.000 gegenüber, was einer Steigerung von 10,8 Prozent entspricht.
Im ordentlichen Voranschlag ergeben sich gegenüber dem Vorjahre Mehrausgaben von S
343,533.000 denen Mehreinnahmen von S 338,691.000 gegenüberstehen. Es erhöht sich daher der
Abgang gegenüber dem Vorjahre um S 4,842.000 Die Mehreinnamen sind in der Hauptsache auf die
höhere Präliminierung der Ertragsanteile an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben und damit im
Zusammenhang auf die höhere Präliminierung der Landesumlage und der Bedarfszuweisungen, auf
den auf Grund des neuen Finanzausgleichsgesetzes dem Lande zufließenden Zweckzuschuß des
Bundes zum Bauaufwand der öffentlich allgemein bildenden Pflichtschulen, auf die Ersätze der
Entlohnung der auf Bundesstraßen tätigen, im Vertragsverhältnis stehenden Straßenwärter, die ab 1.
Juli 1966 durch das Land erfolgt, auf die Überstellung der Darlehensrückflüsse aus der sonstigen
Wohnbauförderung in den ordentlichen Voranschlag sowie auf die Ausweitung verschiedener
Einnahmekredite infolge Erhöhung der Verpflegskosten, zurückzuführen.
Hinsichtlich der Ausgaben ist zu sagen, daß sich der Personalaufwand um rund 144,3 Millionen
Schilling erhöht, während der Sach- und Zweckaufwand ein Ansteigen um rund 199,2 Mill. Schilling
zeigt. Nach dem Rechnungsabschluß 1965 beträgt der Personalaufwand 30,08 Prozent der ordentl.
Ausgaben. Dieser erhöhte sich im Voranschlag 1966 auf 33,32 Prozent und beträgt im Jahre 1967
34,49 Prozent.
Der unbedeckte Abgang des ordentlichen Voranschlages von S 56,053.000 stellt 2,19 Prozent des
Gesamtaufwandes dar. Wenn dieser Abgang auch nicht besorgniserregend ist, muß doch Vorsorge
getroffen werden, daß er durch geeignete Maßnahmen noch im selben Jahre nach Möglichkeit
ausgeglichen wird. Es soll dies, wie schon in früheren Jahren, durch eine allgemeine, gleiche,
perzentuelle Kürzung aller Ausgabenkredite des ordentlichen Haushaltes geschehen. Frei von dieser
Kürzung müssen jedoch Pflichtausgaben bleiben, daß sind solche, die auf einer gesetzlichen oder
vertraglichen Grundlage beruhen. Die außerordentlichen Ausgaben für das Jahr 1967 sind mit S
122,999.000 veranschlagt, denen Einnahmen von S 4,549.000 gegenüberstehen. Es ergibt sich
sonach ein ungedeckter Abgang von 5 118,450.000 Die Kredite des außerordentlichen
Voranschlages, welche in der Hauptsache Bankkredite darstellen, können vielfach in dem Jahre, in
dem sie bewilligt werden, nicht voll ausgenützt werden. Es ist daher notwendig, wie schon in den
Vorjahren, die Genehmigung zu erteilen, daß eventuelle Kreditreste über Rücklagen dem Verbrauche
in den nächsten Rechnungsjahren zugeführt werden können.
Dem Voranschlag ist weiters der Dienstpostenplan für das Jahr 1967 angeschlossen. Gemäß § 6 Abs.
2 DPL 1966 hat er die Zahl der benötigten Dienstposten und ihre Verteilung auf die einzelnen
Dienstzweige, getrennt nach Verwendungsgruppen und Dienstklassen zu enthalten.
Gegenüber dem Vorjahr, wo der Hohe Landtag 11.526 Dienstposten genehmigt hatte, wird nunmehr
eine Verminderung um 70 Dienstposten beantragt, sodaß für das Jahr 1967 insgesamt 11.456
Dienstposten zur Genehmigung vorgeschlagen werden, Bei der Erstellung des Dienstpostenplanes
wurden Mittel und Wege gesucht, Einsparungen an. Dienstposten durchzurühren. So wurden
Dienstposten eingezogen, die seit Jahren unbesetzt geblieben sind und deren Besetzung auch auf
Jahre hinaus mangels Bewerber nicht möglich sein wird. Weiters fielen jene Dienstposten der
Erziehung anheim, die einer Nachbesetzung nicht mehr bedürfen. Diesen Einziehungsbestrebungen
sind aber gewisse Grenzen gesetzt, da der Landesverwaltung für das Jahr 1968 ein weiteres
Personalerfordernis von etwa 100 Dienposten zufolge des Neubaues von zwei Fürsorgeheimen
erwachsen sind. In der behördlichen Verwaltung konnte die Zahl der Dienstposten um 47 vermindert
werden und zwar wie schon erwähnt, durch Auflassung unbesetzter Dienstposten bzw. Einziehung
jener Dienstposten, die einer Nachbesetzung nicht mehr bedürfen. Die privatwirtschaftliche
Verwaltung zeigt bei den Landesanstalten eine Verminderung um 5 Dienstposten, die sich aus der
Auflassung von 8 Dienstposten der Landes-Hypothekenanstalt für Niederösterreich und der
Vermehrung um 3 Erzieherdienstposten ergibt. Diese Vermehrung war durch steigende
Zöglingszahlen auf Grund der Einführung des 9. Schuljahres notwendig. Bei den Landesschulen tritt
keine Veränderung ein.
Durch die Errichtung von neuen Landeskindergärten bzw. zusätzlichen Abteilungen an bestehenden
Landeskindergärten mußten die Dienstposten des Kindergartendienstes um 9 angehoben werden.
Im Landesstraßendienst wurde die Anzahl der systemisierten Dienstposten gleichgehalten.
Die Zahl der Lehrer an den gewerblichen Landesschulen stieg um 6 durch die steigenden
Schülerzahlen.
Auf den Bundesstraßen wurden die zur Einziehung bestimmten Dienstposten um 30 verringert,
während die Zahl der einziehbaren Dienstposten um 3 sank.
Ich ersuche den Herrn Präsidenten die Verhandlung zum Voranschlag für das Jahr 1967 einzuleiten.
PRÄSIDENT WEISS: Zum Worte gelangt Herr Finanzreferent Landesrat R e s c h.
Landesrat RESCH: Verehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren des Hohen Hauses! Gemäß
Artikel 23 des Landesverfassungsgesetzes für das Land Niederösterreich ist dem Landtag vor Ablauf
des Finanzjahres von der Landesregierung ein Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben des
Landes für das folgende Finanzjahr vorzulegen. § 3 Abs. 1 Zi. 1 der Geschäftsordnung der Nö.
Landesregierung behält Landtagsvorlagen der kollegialen Beratung und Beschlußfassung vor. Ich
habe daher nach Beratung des von der Finanzabteilung erstellten Voranschlagsentwurfes mit den
einzelnen Herren Regierungsmitgliedern diesen - es war der fünfte - in der Regierungssitzung am 29.
11. 1966 zur Beschlußfassung unterbreitet. Er wurde auch in dieser Sitzung zur Vorlage an den
Hohen Landtag einstimmig beschlossen. Lassen Sie mich an den Beginn meiner Ausführungen
einiges zum Wesen des Budgets, des Haushaltsplanes überhaupt, stellen, nicht in der Absicht, daß
ich Sie, meine Damen und Herren des Hohen Hauses, darüber etwa, belehren wollte, sondern weil ich
meine, daß es angebracht ist, an den Anfang der Aufgabe, die vor dem Hohen Hause liegt, nämlich
die Beratung und Beschlußfassung des Landesbudgets, in einer Art inneren Besinnung die Bedeutung
der kommenden Verhandlungen kurz herauszuheben.
Der Haushaltsplan einer Gebietskörperschaft ist seinem Wesen nach ein Regierungsprogramm für
das kommende Rechnungsjahr, das mit dem Kalenderjahr zusammenfällt. Er enthält die
Zusammenstellung der einzelnen Ausgaben, die die Durchführung dieses Programmes nach sich
zieht, und die Zusammenstellung der Einnahmen, die zur Deckung dieser Ausgaben bereitgestellt
werden müssen, und zwar dergestalt, daß zwischen den veranschlagten Einnahmen und Ausgaben
Gleichgewicht herrscht. Er ist ein staatliches Gesamtprogramm für die staatliche Wirtschaftsführung
und damit zugleich für die Politik des Landes während der Etatperiode. Durch die Aufstellung des
Budgets und eine Kontrolle, die ja gleichfalls dem Hohen Landtag zusteht, wird die Tätigkeit der
vollziehenden Gewalt im Lande, der Regierung also, maßgeblich beeinflußt. Welche Bedeutung dem
Budgetrecht in unseren Demokratien westlicher Prägung beigemessen wird, zeigt sich an der
Tatsache, daß in den Rechtsordnungen aller dieser Staaten die Beschlußfassung über das Budget
den gesetzgebenden Körperschaften vorbehalten ist, obgleich der Haushaltsplan selbst kein Gesetz
im eigentlichen Sinne darstellt. Es wird dementsprechend in unserer Landesverfassung auch nicht in
dem Abschnitt behandelt, der sich mit der Gesetzgebung im engeren Sinn befaßt, sondern in jenem,
der die Mitwirkung des Landtages an der Vollziehung des Landes regelt.
Mit der Beschlußfassung über den Haushaltsplan legen Sie, meine Damen und Herren des Hohen
Hauses, also die Tätigkeit der Regierung für ein ganzes Jahr weitgehend fest. Ich weiß, es gibt Kritiker
an den Formen und Spielarten unserer Demokratie und sie leiten aus dem de facto-Zustand, daß
nämlich kaum einmal ein Landtag einem von der Regierung vorgelegten Budget, tatsächlich seine
Zustimmung verweigert hat, den Schluß ab, die Budgethoheit des Landtages sei ein leeres Recht
geworden. Gewiß scheint das so. Aber welcher Finanzreferent würde das Risiko auf sich nehmen,
dem Landtag ein Budget vorzulegen, bei dem er sich durch vorherige eingehende Absprachen,
Kontaktnahmen und Verhandlungen nicht vergewissert hätte, daß es tatsächlich dem Willen des
Hohen Hauses entspricht und daher dessen Bewilligung finden wird. Gewiß bestehen viele offene
Wünsche, die auch in diesem Budget nicht befriedigt werden konnten. Das wird aber immer sein,
solange es staatliche Gemeinwesen gibt, in denen Menschen leben, deren Streben auf die
Befriedigung möglichst vieler Einzelbedürfnisse ausgerichtet ist. Gewiß hätte jeder meiner
Regierungskollegen bei manchem von ihm verwalteten Kredit gerne höhere Ansätze vorgesehen und
gewiß hätte wohl jeder von Ihnen, meine verehrten Mitglieder des Hohen Hauses, eine Kritik in der
Richtung parat, daß der und jener Budgetansatz eine höhere Dotation erfordert oder jedenfalls
vertragen hätte. Aber solange die Höhe der möglichen Ausgaben an den Einahmen orientiert werden
muß, kann eben nur eine1 beschränkte Dotation der Ausgabenansätze vorgenommen werden, soweit
nicht im Hinblick auf rechtlich begründete Ansprüche an das1 Land - ich meine die sogenannten
Pflichtausgaben - die erforderliche Höhe der Ausgabe errechenbar vorgegeben ist und daher im
Voranschlag vorgesehen werden muß.
Nun ist Österreich gemäß Art. 2 des Bundesverfassungsgesetzes bekanntermaßen als Bundesstaat
organisiert. Zum Wesen eines Bundesstaates gehört - das entspricht besonders der österreichischen
Organisationsform - die Aufteilung der staatlichen Funktionen zwischen dem Oberstaat, dem Bund,
und den Gliedstaaten, den Ländern so zwar, daß Bund und Länder sowohl auf dem Gebiete der
Gesetzgebung als auch auf jenem der Vollziehung eine Funktion eingeräumt ist. Was die Steuerhoheit
der Länder anlangt, besteht eine solche sehr wohl nach den Bestimmungen des
Finanzverfassungsgesetzes, sie ist aber dadurch fast bis zur Unbedeutsamkeit eingeengt, als
Steuergegenstände, für die kraft Bundesgesetzes eine Steuer eingehoben wird, von den Ländern mit
keiner Steuer belegt werden dürfen. Ich erinnere nur an die Bedenken rechtlicher Natur, die in diesem
Hause und auch anderswo gegen die Einführung des Fernsehschillings erhoben worden sind! Der
Schaffung eigener Einnahmen durch die Länder ist daher ein sehr enger Rahmen gesteckt. Die
Länder und Gemeinden beziehen ihre Einnahmen im wesentlichen aus bundesgesetzlich
vorgeschriebenen Abgaben.
Ich möchte in diesem Zusammenhang nicht unerwähnt lassen, daß es gerade der
Niederösterreichische Landtag gewesen ist, der als erster den Mut aufgebracht hat, durch den
Beschluß des Fernsehschillings die Abgabenhoheit der Länder zu demonstrieren. Ich darf wohl sagen,
es dürfte nur mehr eine Frage der Zeit sein, bis auch andere Länder nach Niederösterreich und Tirol
dem Beispiel Niederösterreichs folgen, zumal das neue Finanzausgleichsgesetz einen Weg in dieser
Richtunq weist.
Aber im allgemeinen ist der Einnahmenpolitik der Länder doch eine enge Grenze gesteckt. Sie hat
sich damit zwangsläufig auf einer ganz anderen Ebene zu bewegen. Gemäß § 3 des
Finanzverfassungsgesetzes regelt nämlich die Bundesgesetzgebung die Verteilung der
Besteuerungsrechte und Abgabenerträge zwischen den beteiligten Gebietskörperschaften im Wege
des Finanzausgleiches. Die Verhandlungen um einen Finanzausgleich sind also jene Arena, in
welcher die Länder vornehmlich ihre, die Einnahmenseite betreffende Finanzpolitik zu machen in der
Lage sind. Es ist Ihnen ja bekannt, daß wir eigentlich seit mehreren Jahren in sehr schwierigen und
langwierigen Verhandlungen um diesen Finanzausgleich gestanden sind, der nunmehr – es sind ja
erst Stunden her - vom Parlament beschlossen wurde. Er kann, so glauben wir, doch einigermaßen
mit Befriedigung zur Kenntnis genommen werden. Gewiß sind einige Fragen, und sicherlich sehr
brennende, offen geblieben. Ich erinnere nur an das Problem der Spitalserhaltung, in diesem
Zusammenhange besonders an jenes der Beitragsleistung zur Ausgangsdeckung bei den öffentlichen
Krankenanstalten, die einer dringenden Korrektur bedarf. Ich darf aber sagen, daß auch auf diesem
Gebiete die Verhandlungen mit Beginn des Jahres 1967 mit allem Ernst und allem Nachdruck geführt
werden. Das Finanzausgleichsgesetz aus dem Jahre 1959 verliert mit Ende dieses Jahres seine
Gültigkeit, mit Beginn des neuen Haushaltsjahres, also mit 1. 1. 1967, werden die Bestimmungen des
neuen Finanzausgleichsgesetzes wirksam werden.
Da sich naturgegeben aus den Bestimmungen des Finanzausgleichs wesentliche Rückwirkungen auf
die Haushaltspläne der Länder ergeben, darf ich mir gestatten, hiezu einiges zu sagen: Das
Wesensmerkmal des österreichischen Finanzausgleiches ist seit Jahrzehnten das bewährte System
der verbundenen Steuerwirtschaft. Es entspricht aus staatsrechtlichen und wirtschaftspolitischen
Aspekten am besten der bundesstaatlichen Organisation. Das wesentliche Merkmal dieses Systems
ist, daß bei verschiedenen Steuern, den sogenannten gemeinschaftlichen Bundesabgaben, eine
Teilung der Erträgnisse zwischen den beteiligten Gebietskörperschaften erfolgt.
Der Finanzausgleich der Zweiten Republik geht von der Annahme aus, daß zur Erzielung eines
gerechten Ausgleiches die Einnahmen aus öffentlichen Abgaben zwischen dem Bund den 8 Ländern
ohne Wien, den rund 4000 Gemeinden ohne Wien, und Wien als Land und Gemeinde im Verhältnis
70.10:10:10 geteilt werden müßten. Dieses Beteiligungsverhältnis ist natürlich gesetzlich nicht
festgelegt, die Einnahmeentwicklung entsprach auch zunächst tatsächlich in keiner Weise diesem
Verhältnis, hat aber, etwa beginnend mit 1955, ausgenommen allerdings die Bundesländer, allmählich
auf diese Größen eingependelt. Während aber die Entwicklung mehr und mehr den Bund begünstigte,
dessen Beteiligung in den letzten Jahren schon bei 72 Prozent lag, sank der Anteil der Länder auf 9
Prozent. Diese Erscheinung rührt vor allem daher, daß die Einnahmenentwicklung auf den
verschiedenen Steuergebieten keine gleichmäßige war, wodurch sich das globale Anteilsverhältnis
natürlich verschob. Daneben wurde von den Ländern das Teilungsverhältnis auch deshalb nicht mehr
als gerecht empfunden, weil entsprechend dem gesamten gesellschaftlichen Geschehen auch eine
Verlagerung der Ausgaben erfolgte, sich neue Ausgabenschwerpunkte abzeichneten - ich erinnere,
nur beispielsweise an das Schulproblem - also allgemein gesprochen die im Jahre 1959 zuqrunde
gelegten Aussagen nicht mehr volle Geltung hatten.
Ein Finanzausgleichsgesetz kann eben keine für alle Zeiten unveränderlichen Größen geben, sondern
bedarf in gewissen Zeitabständen einer Anpassung an die neuen tatsächlichen Verhältnisse. Der
Ablauf der Gültigkeitsdauer des Finanzausgleichsgesetzes 1959 gab einen Anlaß zu einer solchen
Neugestaltung. Dem Erfordernis einer gewissen Elastizität eines Finanzausgleiches steht auf der
anderen Seite das dringende Bedürfnis einer längerfristigen Ausrichtung des Staatshaushaltes
gegenüber, das sowohl beim Bund als auch bei den Ländern, schließlich aber auch bei den
Gemeinden in zunehmendem Maß vorhanden ist.
Es genügt heute einfach nicht mehr, einjährige Haushaltspläne zu erstellen, ohne daß zumindest ein
längerfristiges Konzept für die Ausrichtung des Haushaltes besteht, weil die einjährige
Haushaltsperiode naturgemäß die Gefahr in sich trägt, daß im Haushaltsplan die tagespolitischen
Ereignisse allzusehr ihren Niederschlag finden.
Da aber, wie schon ausgeführt, der Finanzausgleich eine wesentliche Grundlage für das
Landesbudget bildet, entsprach es einem einhelligen Wunsch der Gebietskörperschaften, diesen
wieder langfristig zu vereinbaren, da dadurch die Voraussetzungen für eine langfristige Ausrichtung
sowohl des Haushaltsplanes des Bundes, als auch der Länderbudgets eröffnet ist. Der
Finanzausgleich wird zwar in Form eines Bundesgesetzes Wirksamkeit erlangen, er ist aber doch als
ein paktierter anzusehen, da er zwischen den Vertretern der beteiligten Gebietskörperschaften,
nämlich jenen des Bundes, der Länder sowie des Österreichischen Städtebundes und des
Österreichischen Gemeindebundes abgesprochen wurde und somit als vereinbart gelten kann. Er wird
daher nicht als Zwangsgesetz des Bundes empfunden werden können.
Ich möchte kurz auf einige Änderungen zu sprechen kommen, die sich dem außerkrafttretenden
Finanzausgleichsgesetz gegenüber zeigen:
Eine grundlegende Neuerung ist die Wiedererrichtung einer Abgabenhoheit der Bundesländer, uzw.
über die Kraftfahrzeugsteuer. Ab Jänner 1972 wird den Ländern auch das Gesetzgebungsrecht auf
dem Gebiete des Kraftfahrzeugsteuerrechtes übertragen, wobei sich der Bund ab diesem Zeitpunkt im
wesentlichen auf die Grundsatzgesetzgebung beschränkt. Im Zwischenzeitraum wird der Ertrag dieser
Steuer etappenweise an die Länder übergeführt und zwar dergestalt, daß sich der Bundesanteil von
57 Prozent im Jahre 1967, auf 14 Prozent im Jahre 1971 vermindert, während im selben Verhältnis
der Landesanteil, nämlich von 40 auf 86 Proz. steigt. In Zahlen ausgedrückt bedeutet das, gemessen
am Einnahmenerfolg des, Jahres 1965, ein Mehr von 5,78 Millionen Schilling im Jahre 1968 und von
9,9 Millionen Schilling im Jahre 1970 und wird im Jahre 1972 ein Plus von 11,57 Millionen Schilling
erreichen. Da zu erwarten ist, daß die Zahl der Kraftfahrzeuge weiter ansteigt, lassen die Eingänge
dieser Steuer eine steigende Tendenz erwarten. Ein weiteres bedeutsames Anliegen, insbesondere
des Gemeindebundes, war die Verstärkung des interkommunalen Finanzausgleiches. Es ist nicht zu
leugnen, daß der Gewerbesteuer als Gemeindesteuer eine gewisse Zufälligkeit in Bezug auf das
örtliche Aufkommen anhaftet. Sie alle wissen, daß die Gemeinden ohne gewerbliche Betriebe sich
hiedurch immer benachteiligt gefühlt und bittere Klage geführt haben. Diesem Wunsche Rechnung
tragend soll nunmehr die Gewerbesteuer zwischen Bund und Gemeinden im Verhältnis 50 : 50 , statt
bisher 40 : 60 geteilt werden, wogegen der Bund den Gemeinden einen höheren Anteil an der
Umsatzsteuer zuerkennt. Diese Regelung bringt zwar unmittelbar dem Lande nichts, ist aber insoferne
von nicht zu übersehender Bedeutung, als hiefür Steuerbeträge von fast einer halben Milliarde
Schilling pro anno umgeschichtet werden. In Zahlen ausgedrückt ergibt sich daraus für die Gemeinden
einerseits ein Minderertrag von 62 Millionen Schilling, andererseits aber ein Mehr von 76 Millionen
Schilling, so daß tatsächlich Mehreinnahmen von ca. 14 Millionen Schilling pro Jahr für die
Gemeinden zu erwarten sind. Als unbefriedigend wurde von den Ländern die bisherige Regelung der
Kostentragung zum Besoldungsaufwand für die Lehrer an allgemeinbildenden Schulen empfunden.
Bekanntlich üben die Bundesländer als Kompetenzträger auf dem Gebiete des allgemeinbildenden
Pflichtschulwesens die Diensthoheit über die an öffentlichen derartigen Schulen tätigen Lehrpersonen
aus. Es1 ist daher verständlich, daß die vom Bund erhobene Forderung, daß die Länder einen
angemessenen Beitrag zur Entlohnung dieser Lehrer leisten sollten, schon im Finanzausgleichsgesetz
1959 ihren Niederschlag gefunden hat. Die bisherige Regelung hat sich jedoch als äußerst
kompliziert, unzweckmäßig und nicht zielführend erwiesen. Die Neuregelung bringt eine
verhältnismäßig einfache Lösung, bei welcher vorgesehen wird, daß die Länder für diese Besoldung
einen Beitrag im Ausmaß von 10 Prozent des tatsächlichen Aufwandes zu leisten und darüber hinaus
wie bisher mit 50 Prozent zum Besoldungsaufwand für Lehrer an beruflichen Pflichtschulen
beizutragen haben. Sie erhalten dafür einen Ersatz durch einen größeren Anteil an der Umsatzsteuer,
wobei eine Erhöhung von 3 Prozent für die Jahre 1967, 1968 und 1969 und für die folgenden Jahre
von 3,5 Prozent vorgesehen wird. In diese Bestimmung ist weiters eine Sicherungsklausel eingebaut+
die festlegt, daß der Bund seine Ausgleichsleistungen an die Länder für den Fall, daß die
Länderbelastung aus dem Lehrerbeitrag das Einnahmen-Mehr aus der höheren Umsatzsteuer
übersteigen sollte, in einem solchen Ausmaß zu erhöhen hat, daß keine Mehrbelastung der Länder
über 10 Prozent hinaus eintreten kann.
Wie Ihnen, meine sehr geehrten Damen und Herren des Hohen Hauses, bekannt ist, hat die
Schulgesetzgebung des Bundes aus dem Jahre 1962 insbesondere durch die Einführung des 9.
Schuljahres und die Neuregelung des Pflichtschulwesens im allgemeinen, abgesehen vom
Mehrerfordernis auf dem Personalsektor, auch die Notwendigkeit mit sich gebracht, zusätzlichen
Schulraum zur Verfügung zu stellen. Diese Belastung trifft die Schulgemeinden, mittelbar jedenfalls
also die Gemeinden. Sie sind vielfach nicht in der Lage, die Kosten für die erforderlichen Neu-, Zuund Umbauten aufzubringen. Es ist daher eine berechtigte Forderung des Gemeinde- und
Städtebundes gewesen, daß seitens des Bundes ein Beitrag zur Bewältigung dieser Aufgabe geleistet
wird. Der neue Finanzausgleich sieht nun vor, daß der Bund den Gemeinden und
Gemeindeverbänden, die gesetzliche Schulerhalter sind, zur Erleichterung des ihnen aus der
Beseitigung der Schulraumnot auf dem Gebiete der öffentlichen allgemeinbildenden Pflichtschulen
erwachsenden Bauaufwandes finanzielle Hilfe im Ausmaß von je 50 Millionen Schilling in den Jahren
1967 und 1968, je 75 Millionen Schilling in den Jahren 1969 und 1970 und je 100 Millionen Schilling in
den Jahren 1971 und 1972 gewährt.
Der Jahresbetrag ist an die einzelnen Bundesländer unter Zugrundelegung der Schülerzahlen an
diesen Schulen zu überweisen, die Flüssigmachung an die in Betracht kommenden Gemeinden und
Gemeindeverbände erfolgt durch das zuständige Land. Die zur Verfügung stehenden Beträge sollen
für die Gewährung von Zinsenzuschüssen für Darlehen, welche die Schulerhalter aufgenommen
haben, verwendet werden. Den niederösterreichischen Gemeinden als Pflichtschulerhalter werden
dadurch in den Jahren 1967 und 1968 Beträge von mehr als 10 Millionen Schilling zugeführt, die in
den Folgejahren entsprechende Erhöhungen erfahren werden.
Darüber hinaus ergeben sich noch durch weniger bedeutende Neuregelungen des Finanzausgleiches
gewisse Begünstigungen der Länder bzw. auch der Gemeinden, so etwa durch eine Änderung des
Kopfquotenausgleiches, des Polizeikostenbeitrages und der Landesumlage.
Eine Zusammenfassung des Ergebnisses des neuen Finanzausgleiche läßt Mehreinnahmen des
Landes in der Höhe von ca . 15 Millionen Schilling und der Gemeinden in der Höhe von ca. 31
Millionen Schilling im Jahre 1967 erwarten die sich in den Folgejahren entsprechend erhöhen werden.
Für die Geltungsdauer des Finanzausgleiches, das ist für die Jahre 1967 bis 1972, bedeutet das, daß
sich Mehreinnahmen des Landes in der Höhe von 230,3 Millionen Schilling und Mehreinnahmen der
Gemeinden Niederösterreichs in der Höhe von 232,4 Millionen Schilling erwarten lassen. Auf den Kopf
der Bevölkerung umgelegt ergibt sich ein Betrag von 336,80 Schilling unter Zugrundelegung der
Mehreinnahmen des Landes und der Gemeinden.
Ich glaube, damit sagen zu können, daß die Verhandlungen um einen neuen Finanzausgleich ein für
die Länder tragbares Ergebnis erbracht hat, wenn man sich von vorhinein keinen Illusionen
hingegeben hat. Es ist nun einmal so, daß an die öffentlichen Haushalte, sei es den Bund, die Länder,
aber natürlich auch die Gemeinden, immer größere Anforderungen gestellt werden, daß aber
andererseits den Einnahmen Grenzen gesetzt sind, so daß nur ein Kompromiß erwartet werden
konnte, der eben, wie ich meine, als tragbar bezeichnet werden kann. Es gibt, wie ich schon gesagt
habe, noch offene Fragen. Es ist dies vor allem das schon einmal erwähnte Spitalsproblem, das einer
dringenden Lösung bedarf. Ich scheue mich nicht, zu bemerken, daß eine befriedigende Regelung auf
längere Sicht nur zustandekommen wird, wenn alle Beteiligten mit gutem Willen in die Verhandlungen
gehen. Als Beteiligte sehe ich hier auch die Sozialversicherungsträger, also in erster Linie die
Krankenkassen, an. Die Gemeinderäte mehrerer spitalserhaltender Gemeinden haben in den letzten
Wochen wieder Resolutionen gefaßt, die auf die Unhaltbarkeit der Situation hinweisen. Ich möchte
hier nur beispielsweise den Gemeinderat der Stadt Amstetten erwähnen, der auch Vorschläge
gebracht hat, die sich mit meinen Vorstellungen durchaus decken, nämlich, daß in erster Linie die
Frage des Pflegekostenersatzes einer Regulierung zu unterziehen ist. Wir müssen und mit dem
Gedanken vertraut machen, daß die soziale Sicherheit nun einmal ihren Preis verlangt. Wenn, aber
alle Beteiligten bereit sind, ihren Beitrag zu leisten, wird es, so glaube ich, auch hier zu einer tragbaren
Lösung kommen können. Darf ich mir nun erlauben, zum vorliegenden Entwurf des Voranschlages für
das Jahr 1967 noch einige Bemerkungen zu machen:
Ich habe schon anläßlich der Behandlung des Landesvoranschlages für das Jahr 1966 darauf
hingewiesen und eingehend dargelegt, daß eine gewisse Veränderung in der Gestaltung des
Voranschlages vorgenommen wurde, soweit hiezu die auf Grund der Bestimmung des § 16 des
Finanzverfassungsgesetzes erlassenen Richtlinien einen Spielraum lassen.
Ich darf mich daher auf die Feststellung beschränken, daß dieser Weg auch im Haushaltsplan für das
Jahr 196'7 konsequent fortgesetzt wurde, da er sich als durchaus zweckmäßig erwiesen hat. Der
Haushaltsplan für das Jahr 1967 sieht ebenso wie im Vorjahr eine Teilung in einen ordentlichen und
einen außerordentlichen vor.
Wie schon der Herr Berichterstatter ausgeführt hat, werden im ordentlichen Teil Gesamtausgaben in
der Höhe von rund 2 Milliarden 562 Millionen Schilling und Einnahmen von rund 2 Milliarden 507
Millionen Schilling veranschlagt, es ergibt sich daher ein Abgang von rund 56 Millionen Schilling. Im
außerordentlichen Teil sind Ausgaben von rund 123 Millionen Schilling und Einnahmen von ca. 4,5
Millionen Schilling vorgesehen, so daß ein Abgang von 118,5 Millionen Schilling aufscheint. Der
Gesamtabgang beträgt somit rund 174S Millionen Schilling. Die Bedeckung des Abganges soll wie in
den Vorjahren, was den ordentlichen Teil betrifft, durch Einsparungen bzw. Mehreinnahmen und
hinsichtlich des außerordentlichen Teiles durch Aufnahme von Darlehen und Anleihen erfolgen.
Welche Möglichkeiten der Kapitalmarkt bietet, weiß man noch nicht genau. Gegenüber dem Vorjahr
ergibt sich auf der Ausgabenseite ein Mehr von rund 343,5 Millionen Schilling oder von 15,5 % im
ordentlichen Teil, auf der Einnahmenseite von 338,7 Millionen Schilling, das sind 15,6 % Im
außerordentlichen Teil stellen sich diese Ziffern mit 123 Millionen auf der Ausgabenseite gegenüber
204 Millionen Schilling im Vorjahre dar.
Die Begründung für die Verminderung im außerordentlichen Teil gibt sich daraus, daß in Verfolgung
der bereits erwähnten Umgestaltung des Budgets, im Grundsätzlichen die Überstellung wesentlicher
Mittel, nämlich jener für die sonstige Wohnbauförderung, in den ordentlichen Teil vorgesehen wurde.
Weiters sind Ansätze durch die Fertigstellung von Bauvorhaben weggefallen.
Wenn Sie die Mehrausgaben analysieren, finden Sie, daß der Personalaufwand beträchtlich, nämlich
um ca. 144 Millionen Schilling gestiegen ist, was sicherlich eine beachtliche Vermehrung bedeutet,
wenngleich hiebei auch die Tatsache eine wesentliche Rolle spielt, daß die Entlohnung der auf
Bundesstraßen tätigen, im Vertragsverhältnis stehenden Straßenwärter ab 1. 7. 1966 von den
Ländern übernommen wurde, welche also erst im Jahre 1967 voll wirksam wird. Ich bemerke hiezu
jedoch, daß das Land durch, höhere Ersätze ein Aquivalent vom Bund erhält. Der Sach- und
Zweckaufwand hat eine Steigerung um rund 200 Millionen Schilling erfahren.
Bei den Ausgabenansätzen im einzelnen fällt auf, daß die für den Zuschuß an den Schulbaufonds
vorgesehenen Kreditmittel gegenüber dein Vorjahr mehr als verdoppelt wurden. Ich habe schon im
Zusammenhang mit meinen Darlegungen bezüglich des Finanzausgleiches auf die Schwierigkeiten
der pflichtschulerhaltenden Gemeinden hingewiesen. Wenngleich das Land hier eine unmittelbare
Verpflichtung nicht betrifft, erscheint es doch unerläßlich, auf diesem Wege die Schaffung neuen
Schulraumes zu forcieren, wenn wir die begonnene Schulreorganisation erfolgreich zu Ende führen
wollen.
Der mit nahezu 46 Millionen Schilling. vorgesehene 10prozentige Ersatz zu den AktivbeZügen der
Lehrer an öffentlichen allgemeinbildenden Pflichtschulen steht, wie bereits erwähnt, mit dem
Finanzausgleich in engem Zusammenhang.
Die Ausweitung der Ausgabenseite in der Gruppe 4 ist jm wesentlichen auf die Erhöhung der Kosten
für die Anstaltsunterbringung in der geschlossenen Fürsorge, wo sich ein Mehraufwand um 21,7
Millionen Schilling ergibt, zurückzuführen, welcher wieder aus einer Erhöhung der
Verpflegskostensätze resultiert. Daneben ist ein gesteigerter Aufwand der Blindenbeihilfen um rund 3
Millionen Schilling und für Fürsorgemaßnahmen für Jugendliche um 6 Millionen Schilling zu
gewärtigen. Vom Spitalsproblem habe ich bereits gesprochen. Die Situation spiegelt sich
selbstverständlich auch im Landesbudget wider, weil der Zuschuß zur Deckung der Betriebsabgänge
für das Vorjahr, um 2,6 Millionen Schillinq gegenüber dem Voranschlag 1966 erhöht werden mußte.
Ich bin mir auch bewußt, daß der zum Ausbau öffentlicher Krankenanstalten vorgesehene Betrag von
10,3 Millionen Schilling, obzwar er gegenüber dem Jahre 1966 um 2.3 Millionen Schilling
Mehrausgaben vorsieht, keine Lösung bringt. Wir müssen uns darüber klar sein, dar3 hier neue Weqe
gesucht werden müssen. Die normal mäßjgen Budgetmittel können hiezu nicht ausreichen. Die
Gruppen 8 und 9 zeigen, was den ordentlichen Haushaltsplan anlangt, eine Verminderung der
Ausgaben. Sie ist in der Gruppe 8 dadurch bedingt, aß, unseres Erachtens folgerichtig, die für die
Aufstockung der Gesellschaftsanteile an der Wiental-Sammelkanal-Ges. m. b. H. und an der
NÖSIWAG vorgesehenen Beträge nunmehr im a. o. Budget aufscheinen.
Was die Gruppe 9 anlangt, ist die Abnahme auf geringere Aufwendungen für den Schuldendienst des
Landes zurückzuführen. Diese Erscheinung ist im wesentlichen das Ergebnis der Operationen, die auf
Grund der im Jahre 1966 durch den Landtag gegebenen Ermächtigung zur Konvertierung höher
verzinslicher Schulden in solche mit einem geringeren Zinsendienst durchgeführt wurden. Die zu
erwartenden Mehreinnahmen, die mit rund 233,5 Millionen Schilling im ordentlichen Budget
angenommen wurden, sind nicht zuletzt ein Ergebnis des neuen Finanzausgleiches.
Ich darf Sie, meine sehr geehrten Damen U. Herren des Hohen Hauses, um Verständnis dafür bitten,
daß nicht alle Wünsche, so sehr sie sicherlich ihre Berechtigung haben, erfüllt werden konnten, den
Herrn Regierungsmitgliedern aber danken, daß Sie bei den vorangegangenen Besprechungen und
Verhandlungen dieses Verständnis bereits bewiesen haben, ebenso wie ich das für die sachliche
Arbeit im Finanzausschuß tun möchte.
Das Jahr 1966 hat für die Finanzverwaltung des Bundes, der Länder und der Gemeinden durch die
Paktierung des Finanzausgleiches eine ganz besondere Bedeutung. Lassen Sie mich die Gelegenheit
wahrnehmen zu der Feststellung, daß der Weg dahin dornenvoll und ein sehr schwieriger war, daß die
Verbindungsstelle der Bundesländer, mit Herrn Oberregierungsrat Dr. Teissl an der Spitze, aber auch
die Finanzabteilung unseres Amtes hier ein ungeheures Arbeitspensum zu erledigen hatte. Ich
möchte auch feststellen, daß dem Leiter der Abteilung IV/l, dem vortragenden Hofrat Karl Sawerthal,
am Zustandekommen dieses Werkes ein maßgeblicher Anteil zukommt, wie auch in der Konferenz
der Landeshauptmann und Finanzreferenten festgestellt wurde. Ich möchte ihm und allen seinen
Mitarbeitern für diese Leistung vor dem Hohen Hause herzlich danken, damit aber gleichzeitig auch
den Dank für die Arbeit um dieses Budget verbinden. (Beifall.) Ich darf Sie meine Damen und Herren
versichern, daß der Haushaltsplan gewissenhaft erstellt wurde, daß versucht wurde, den bestehenden
Notwendigkeiten Rechnung zu tragen, damit er beitragen möge, das Aufbauwerk in Niederösterreich
fortzusetzen. Mit diesem Wunsche verbinde ich die Bitte, daß Sie, verehrte Mitglieder des Hohen
Hauses, dem Voranschlag 1967 Ihre Zustimmung geben mögen. (Beifall im Hause.)
PRÄSIDENT WEISS: Ich eröffne die Generaldebatte und erteile als erstem Redner dem Herrn
Präsident Abg. S i g m u n d das Wort.
ZWEITER PRÄS. ABG. SIGMUND: Herr Präsident! Hoher Landtag! Meine sehr geehrten Damen und
Herren! Als Sprecher der Sozialistischen Partei mochte ich zu dem vorliegenden Budget, das im
Finanzausschuß zur Beratung stand und nunmehr dem Hohen Landtag zur Beschlußfassung vorliegt,
Stellunq nehmen. Es ist sehr bedauerlich, daß wir durch die NEWAG-NIOGAS-Vorfälle mit unserem
Budget sehr in Zeitdruck gekommen sind und damit den Herrn Abgeordneten wenig Zeit übrig bleibt,
das Budget für das kommende Jahr 1967 mit seinen 397 Seiten, einer gründlichen Untersuchung zu
unterziehen. Vorerst darf ich dem Finanzreferat für die rechtzeitige Erstellung des Budgets Dank
sagen. Das gleiche gilt für die Beamten die an dem großen Zahlenwerk mitgearbeitet haben und nicht
zuletzt auch unserer Druckerei. Bekanntlich wird seit einigen Jahren bei der Erstellung des
Voranschlages auf Grund neuer Richtlinien versucht, eine zweckmäßige Einordnung der Kredite nach
ihrem Wesensgehalt in den ordentlichen oder außerordentlichen Voranschlag vorzunehmen.
Als Richtschnur ist hiebei der Grundsatz maßgebend, daß im außerordentlichen Teil nur Ausgaben
aufgenommen werden dürfen, die dem Land neue Vermögenswerte schaffen bzw. bestehende
Vermögenswerte vergrößern Es wurden daher bereits im Voranschlag des Jahres 1966, mit
Ausnahme der Mittel für die Wohnbauförderung, sämtliche Förderungsmittel in den ordentlichen
Voranschlag überstellt. Im Voranschlag 1967 sind nun auch die Förderungsmittel für die sonstige
Wohnbauförderung in den ordentlichen Voranschlag verwiesen worden. Dadurch vermindert sich
allein das Ausgabenvolumen des außerordentlichen Voranschlages um 73 Millionen Schilling. Wir
begrüßen diese klare Aufgliederung des Voranschlages wie auch den Umstand, daß für das
sogenannte Eventualbudget oder, wie es später hieß, für einen außerordentlichen Voranschlag
zweiter Dringlichkeitsstufe kein Platz mehr vorhanden ist.
Das gesamte Einnahmevolumen ist gegenüber dem Präliminare für 1966 um rund 309,5 Millionen
Schilling höher, und übersteigt auch bei Berücksichtigung der Nachtragskredite für das Jahr 1966,
einschließlich des Sonderbauprogrammes, die ursprünglichen Ansätze noch um 267 Millionen
Schilling. Hiebei wurden die Ertragsanteile an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben um rund 196
Millionen Schilling und die Einnahmen aus der Landesumlage um über 14 Millionen Schilling hoher
veranschlagt als im Jahre 1966; zusammen somit um rund 210 Millionen Schilling. Wir wissen sehr
wohl, daß die laufende Gebühr der Einnahmen aus den Ertragsanteilen an den gemeinschaftlichen
Bundesabgaben einschließlich der Nachtragskredite und Überschreitungsbewilligungen laut
Rechnungsabschluß 1965 bereits um rund 31 Millionen Schilling höher war als das Präliminare der
geschätzten Ertragsanteile für 1966. Der Rechnungsabschluß für 1966 wird daher voraussichtlich
auch die präliminierten Einnahmen aus den Ertragsanteilen in Höhe von 1.250 Millionen Schilling
wesentlich überschreiten. Wir gehen wohl nicht fehl in der Annahme, daß die so wie alljährlich
vorgenommene vorsichtige Budgetierung heuer eine gewisse Berechtigung hat. Sie gründet sich nicht
allein, wie der Herr Landesfinanzreferent dies im Finanzausschuß zum Ausdruck gebracht hat, darauf,
daß das Land die optimistischen Einnahmeschätzungen des Bundes auch in der Vergangenheit nicht
zu teilen vermochte, sondern auf sehr reale Gegebenheiten, nämlich auf den Unsicherheitsfaktor der
Einnahmeentwicklung auf Grund der ersten Tranche der sogenannten Wirtschaftswachstumsgesetze,
von denen man wohl hofft, daß sie ein höheres Steueraufkommen bringen werden, aber nicht weiß,
wann dies eintreten wird. Die zweite Hypothek ist darin zu erblicken, daß das Land für die Behebung
der Unterkapitalisierung seiner Landesgesellschaften Vorsorge treffen muß. Bezüglich der Höhe der
Unterkapitalisierung gehen allerdings die Ansichten sehr weit auseinander, aber auch bei einer noch
So optimistischen Betrachtungsweise dürfte sich die Unterkapitalisierung der Landesgesellschaften in
einer Größenordnung von 600 Millionen Schilling bis zu einer Milliarde Schilling bewegen. Sicherlich
muß diese Behebung der Unterkapitalisierung nicht in einem Zuge erfolgen. Aber auch wenn diese
enorme finanzielle Anstrengung auf Raten vorgenommen werden soll, wird sie dem Land bedeutende
Opfer auferlegen. Noch ist es völlig ungewiß, auf welche Weise die Eigenkapitalaufstockung
vorgenommen werden soll. Sicher ist nur eines: daß hiefür Mittel des Landes zum Einsatz kommen
müssen und dafür schon jetzt vorzusorgen ist.
Das gesamte Ausgabenvolumen des Voranschlages für 1967 beträgt fast 2.686,000.000 Schilling und
ist, verglichen mit dem Präliminare für 1966 um rund 262 Millionen Schilling höher. Vergleicht man
jedoch auch hier die veranschlagten Gesamtausgaben mit den schließlichen Ausgaben für 1966, also
einschließlich der Nachtragskredite und des sogenannten Sonderbauprogrammes, so erweist es sich,
daß die Ausgaben für 1967 sogar um 80 Millionen Schilling niedriger sind ,als die schließlich im Jahre
1966 getätigten Ausgaben. Die Ausgaben sinken nämlich im außerordentlichen Budget bei dem so
gezogenen Vergleich um über 251 Millionen Schilling. Auch bei Gegenüberstellung des Präliminares
für 1966 ergibt sich ein Absinken der Ausgaben im außerordentlichen Voranschlag für 1967 um
immerhin noch 81 Millionen Schilling. Es ist dies etwa der Betrag, der für die Wohnbauförderung
vorgesehen ist, der in das ordentliche Budget überstellt wurde. Es ist gewiß richtig, daß das
Ausgabenvolumen des außerordentlichen Voranschlages eine gewisse Grenze nicht übersteigen darf.
Das außerordentliche Ordinarium soll nämlich nach den allgemein anerkannten Budgetgrundsätzen
nicht höher sein als die Darlehenstilgung im ordentlichen Ordinarium. Wenn daher der
außerordentliche Voranschlag an Ausgaben rund 123 Millionen Schilling vorsieht, so bewegt er sich
etwas über dieser genannten Grenze, da die Tilgung der Darlehensrückzahlung mit 115 Millionen
Schilling angesetzt ist. Im Laufe des Jahres werden allerdings auch sonstige Belastungen den
Landeshaushalt treffen, so wie die sicher zu erwartende Erhöhung der Beamtengehälter, wofür
mindestens 35, wahrscheinlich sogar 46 Millionen Schilling im Wege eines Nachtrages vorgesehen
werden müssen. Was die Bedeckung des Budgets 1967 anbelangt, so soll der unbedeckte Abgang im
ordentlichen Voranschlag von rund 50 Millionen Schilling durch Einsparungen bzw. Mehreinnahmen
erfolgen. Der unbedeckte Abgang im ordentlichen Voranschlag bewegt sich übrigens fast in gleicher
Höhe wie der des Vorjahres. Der unbedeckte Abgang im außerordentlichen Voranschlag in Höhe von
118 Millionen Schilling ist um rund 52 Millionen Schilling niedriger als der präliminierte Abgang des
Vorjahres. Der vorgesehene Abgang von 174 Millionen Schilling wird jedoch voraussichtlich durch
Mehreinnahmen im Laufe des Jahres abgedeckt werden können.
Hoher Landtag! Die Beratungen des Voranschlages für das kommende Jahr sind in jeder
parlamentarischen Körperschaft der gegebene Anlaß, sich mit den vielfältigen Fragen und Problemen,
die es im Lande zu meistern gibt, eingehend auseinanderzusetzen. Diese für die weitere Entwicklung
des Landes entscheidenden Verhandlungen werden auch in der kleinsten Gemeinde unseres
Heimatlandes großem Interesse verfolgt, da es doch für die Landesbürger hiebei auch darum geht,
wieweit den wünschen, die sie an die Abgeordneten herangetragen haben, entsprochen wird. Da es
leider nicht möglich ist - das hat bereits der Herr Finanzreferent gesagt – allen Bedürfnissen im
gewünschten Ausmaße gerecht zu werden, und deshalb stets eine Reihe von Anliegen zurückgestellt
werden muß, ist es nur zu gut verständlich, daß bei den Beratungen des Voranschlages immer wieder
verschiedene Auffassungen zu Tage treten. Es liegt jedoch im Interesse des Landes und seiner
Bevölkerung, daß Meinungsverschiedenheiten in einer sachlichen Form ausgetragen werden.
Es ist unbestritten, meine Damen und Herren, daß Niederösterreich heute noch immer einen großen
Nachholbedarf hat, um so mehr, als die großzügige Hilfe, die man Niederösterreich nach' Abzug der
Besatzungsmacht versprochen hat, leider - leider muß man sa-en - bisher ausgeblieben ist. Diese
Benachteiligung Niederösterreichs ist bis heute noch sehr spürbar. Es ist ganz selbstverständlich, daß
sich nicht nur die gewählten Vertreter dieser Körperschaft, sondern die ganze Bevölkerung
Niederösterreichs sehr dafür interessiert, was im Voranschlag für das Jahr 1967 enthalten ist, und
welche dringende Landesaufgaben in Angriff genommen werden. Das vorliegende Budget bringt die
Entscheidung darüber, was unser wirtschaftliches, kulturelles und gesellschaftliches Leben
weitgehend beeinflußt. Auch für unsere Bediensteten und ihre Angehörigen ist das vorliegende
Budget die Quelle ihres Lebensunterhaltes. (Dritter Präsident Reiter übernimmt den Vorsitz!)
Es ist sehr bedauerlich, daß bei den Personalvertretungswahlen der niederösterreichischen
Landesbediensteten Wahlergebnisse zustande kamen, wie man sie ansonsten nur aus den
Volksdemokratien kennt; dies gereicht diesem Lande bestimmt nicht zur Ehre. Die Tatsache, daß die
Sozialisten, die an die 43' Prozent der niederösterreichischen Bevölkerung auf ihrer Seite haben, bei
diesen Wahlen nur 8,4 Prozent der Stimmen' für sich buchen konnten, spricht eine sehr deutliche
Sprache; es erübrigt sich jeder weitere Kommentar. Unser Heimatland, meine sehr geehrten Damen
und Herren, das sage ich mit vollem Ernst, braucht, damit wir die Vielfalt der Probleme meistern
können, die Zusammenarbeit aller demokratischer Kräfte. Dazu ist aber auch die gleiche Behandlung
aller im demokratischen Geiste erforderlich. Es wäre daher höchst an der Zeit, daß bei
Personalaufnahmen und Beförderungen auch die Minderheit mit ihren Vorschlägen berücksichtigt
wird.
Nun soll das Budget für das kommende Jahr unserem Lande neue Impulse geben. Auch unsere
Gemeinden, deren Aufgaben von Jahr zu Jahr größer werden, erwarten von diesem Budget, daß auch
ihre dringenden Aufgaben berücksichtigt werden. Dies ist aber nur möglich, wenn es uns gelingt, die.
wirtschaftliche Entwicklung zu halten und unser Land vor größeren wirtschaftlichen Erschütterungen
zu bewahren. Wir hoffen daher, daß es uns gelingen wird, bei einer echten Zusammenarbeit, die
gerade Niederösterreich so dringend braucht, die Aufwärtsentwicklung der niederösterreichischen
Volkswirtschaft auch im Jahre 1967 zu halten.
Es war - das sage ich ganz offen – für die Sozialisten unverständlich, daß die Mehrheit dieses Hohen
Hauses erst auf Grund der alarmierenden Ergebnisse der Volkszählung in Niederösterreich, wo die
Abwanderung von mehr als 77.000 Niederösterreichern festgestellt wurde, bereit war, der
sozialistischen Forderung, einen Betriebsinvestitionsfonds zu gründen, zustimmte. Dadurch konnten
leider erst im Jahr 1962 zum ersten Mal für Betriebsneugründungen 10 Millionen Schilling
bereitgestellt werden. Auch einem Antrag der Sozialisten, das Land solle die Haftung für Kredite
übernehmen, die die Gemeinden für die Ansiedlung von Industrien in ihren Gebieten aufnehmen
solten, wurde von der Mehrheit erst nach 2 Jahren Verzögerung zugestimmt. Dadurch haben wir
manch günstige Gelegenheit für Industrieneugründungen verpaßt. Wir alle wissen, besonders wir
Bürgermeister, daß Grundsteinlegungen für neue Industrieanlagen in Niederösterreich für das Land,
aber auch für die Gemeinden, in denen sie errichtet werden, ein bedeutendes und freudiges Ereignis
sind. Das Land Niederösterreich hat noch einen bedeutenden Nachholbedarf bei der Schaffung einer
gesunden Industrie. Durch die Schaffung neuer Arbeitsplätze wird die Abwanderung aus unserem
Heimatland abgestoppt werden können. Gerade ein Land, das im Sog der Großstadt steht, braucht
eine gesunde Wirtschaft, damit seine Entwicklung dem Tempo der Zeit angepaßt werden kann.
Für die Bevölkerung der Gemeinde, in der ein neuer Betrieb entsteht, bedeutete die Schaffung von
neuen Arbeitsplätzen nicht nur Verdienstmöglichkeit, sondern mehr Freizeit und mehr Möglichkeiten,
sich der Familie zu widmen. Das Pendlerwesen hat ja den großen Nachteil, daß an Stelle von Freizeit
und Erholung anstrengende und zeitraubende Bahn- und Autobusfahrten notwendig sind.
Es ist kein Wunder, daß es durch die Abwanderung und durch die Pendler, die in anderen
Bundesländer ihrer Arbeit nachgehen, zu einem. Steuergefälle kommt, daß von West nach Ost
festzustellen ist. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es müssen daher gerade in
Niederösterreich Industrieneugründungen eine großzügige Förderung von Seiten des Landes
erfahren, umso mehr, als unser Heimatland die Einwirkungen des Krieges und der Nachkriegszeit bis
heute noch nicht überwunden hat.
Im neuen Finanzausgleich wird einem Wunsche der Länder, eine gewisse Steuerhoheit zu erhalten,
Rechnung getragen; es wird auch einigen speziellen Anliegen Niederösterreichs entsprochen.
Dennoch blieb aber auch dieses Mal eine Reihe von Fragen ungelöst. Der Herr Finanzreferent hat
bereits darauf hingewiesen. So kam es zu keiner Klärung des akuten Problemes der
Krankenhausfrage, das nicht nur dem Land, sondern auch den spitalserhaltenden Gemeinden enorme
Sorgen bereitet. Es ist daher dringend notwendig, daß in der Krankenhaus-Frage eine besonders
günstige Regelung erreicht wird.
Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! So wie im Vorjahr wurde unser Bundesland
auch heuer wieder von verheerenden Hochwässern heimgesucht, wobei weite Teile Niederösterreichs
innerhalb von wenigen Wochen gleich zweimal überflutet wurden. Der dabei entstandene
Gesamtschaden beträgt, wie man aus der Statistik feststellte, 70 Millionen Schilling. Diese
Schadenssumme wäre jedoch noch größer geworden, hätten nicht zahlreiche freiwillige Helfer in der
Stunde der Not beherzt eingegriffen. Ich möchte es daher, so wie im Vorjahr, von dieser Stelle aus
nicht verabsäumen, den Angehörigen des Bundesheeres, der Freiwilligen Feuerwehren, der
Gendarmerie, des Roten Kreuzes und den vielen tausend freiwilligen Helfern, die sich in der
Hilfsbereitschaft geradezu überboten haben, für ihren selbstlosen Einsatz im Dienste des Nächsten
Dank und Anerkennung aussprechen. (Beifall im ganzen Haus.) Gedacht muß aber auch jener vielen
Niederösterreicher werden, die dem Aufruf der Niederösterreichischen Landesregierung, den
notleidenden Landsleuten durch Spenden zu helfen, Folge geleistet und ihre Opferbereitschaft erneut
unter Beweis gestellt haben.
Wenn wir Niederösterreicher von der Einsatzbereitschaft und Schlagkraft unserer Freiwilligen
Feuerwehren auch schon immer überzeugt waren, so glaube ich erfüllt es uns doch mit besonderem
Stolz daß bei der Feuerwehrolympiade in Jugoslawien, die Anfangs September stattfand, unsere
Wettkampfgruppen durch einmalige Siege Meisterehren errungen haben. Unsere Gemeinden haben
durch ihr großes Verständnis – das kann man wirklich ruhig sagen – finanziell wesentlich dazu
beigetragen, daß Niederösterreich heute gut ausgerüstete Feuerwehren besitzt.
Hoher Landtag, es liegt auf der Hand, daß wir die vielschichtigen Probleme unserer Zeit nur in engster
Zusammenarbeit mit der Wissenschaft lösen können. Die Sozialistische Landespartei trug mit der
Abhaltung der ersten niederösterreichischen Raumplanungskonferenz im vergangenen Monat in
Krems zu dieser Lösung bei. Während dieser Konferenz, bei der neben den wissenschaftlichen
Experten, zahlreiche Abgeordnete, Gemeindevertreter, Beamte und Vertreter der
Interessenvertretungen teilnahmen, kam klar zum Ausdruck, daß es unbedingt notwendig ist, das
Wirtschaftsprogramm des Landes in einen größeren Rahmen zu stellen. Zur Durchführung der
konkreten Arbeit für die Erstellung eines Raumplanungskonzeptes bedarf es einzelner Arbeitskreise,
in denen Wissenschaftler und Techniker vertreten sind. Besonders vordringlich ist in unserem Lande
die Verbesserung der industriellen Struktur. Die besseren Verdienstmöglichkeiten in den
Industriezentren haben in Niederösterreich zu einer regelrechten Landflucht geführt. Um diesen
ungünstigen Trend z u stoppen, sind entsprechende Maßnahmen für eine gesunde
Industrieentwicklung erforderlich, die die Schaffung und Sicherung einer genügend großen Anzahl von
Arbeitsplätzen gewährleisten. Nicht minder wichtig als eine gesunde Industrieaufwärtsentwicklung ist
die Verbesserung der Agrarstruktur in Niederösterreich; nur durch entsprechende
Grundaufstockungen wird es möglich sein, in unserem Heimatland lebensfähige EWG-Reife
Familienbetriebe zu schaffen. Ein schöner Erfolg zeichnet sich in unserem Bundesland bereits auf
dem Gebiete der kommunalen Strukturbereinigung ab, was um so höher eingeschätzt werden muß,
.als ja Niederösterreich schlechthin das klassische Land der Klein- und Kleinstgemeinden ist.
Ebenfalls zu begrüßen ist die Besserung der Schulstruktur in unserem Bundesland. Der neu erstellte
Reorganisationsplan erfordert auch von den Gemeinden enorme finanzielle Opfer. Wir sind aber
verpflichtet, unseren Kindern jenes geistige Rüstzeug auf den Lebensweg zu geben, daß sie befähigt,
den immer schärfer werdenden Konkurrenzkampf zu bestehen.
Hoher Landtag! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Leider wurde im heurigen Jahr durch die
schlechten Witterungsverhältnisse in den Sommermonaten die Entwicklung des Fremdenverkehrs in
Niederösterreich ungünstig beeinflußt. Trotzdem dürfen wir im Bemühen nicht erlahmen, den
Fremdenverkehr leistungsfähiger zu machen. Nur so wird es uns gelingen, wenigstens einen Teil des
inländischen Urlauberpublikums im Lande zu halten und den Abfluß von Devisen in das Ausland auf
ein vertretbares Maß zu bringen. Dazu wäre vor allem eine weitere Verbesserung der Qualität unserer
Fremdenverkehrseinrichtungen und eine gezielte Werbung dringend notwendig. Diese Aufgaben
können aber nur dann wirklich erfüllt werden, wenn die Gemeinden, die Fremdenverkehrsgemeinden,
das Land, aber auch die Beherbergungsbetriebe selbst richtig mitmachen. Unsere Gemeinden haben
im Interesse des Fremdenverkehrs große Opfer auf sich genommen. Sie haben sich weitgehend
verschuldet. Der weitere Ausbau der Fremdenverkehrseinrichtungen verlangt eine großzügige
Förderung von Seiten des Landes; ich möchte heute schon den Herrn Finanzreferenten bitten, im
kommenden Budget oder im Nachtragsbudget noch zusätzliche Mittel bereit zu stellen, da, wie wir
wissen, die Fremdenverkehrs-Kreditaktionen, die wahrlich viel zum Aufbau Niederösterreichs
beigetragen haben, auch in Zukunft noch aufgestockt gehören, da noch eine Vielzahl von Ansuchen
im Referat liegt.
Am für den Fremdenverkehr so wichtigen Straßennetz unseres Bundeslandes wurde heuer vom
Hochwasser schwerer Schaden verursacht. Trotzdem, und das ist sehr erfreulich, konnte im heurigen
Jahr erstmals der Anteil der staubfrei gemachten Landesstraßen die 50 Prozent-Marke überschreiten.
Wir begrüßen dies besonders. Auf den. Straßenzustand wird ja in der Spezialdebatte bestimmt von
einzelnen Rednern noch besonders hingewiesen werden. In Anbetracht des ausgedehnten
Straßennetzes, das Niederösterreich als flächenmäßig größtes Bundesland aufweist, wäre es nur
recht und billig, wenn der Bund weitere Landesstraßen in seine Obhut übernehmen und
entsprechende Mittel für deren Modernisierung bereitstellen könnte. Da die Gesamtlänge der
niederösterreichischen Bundesstraßen 1/3 des gesamtösterreichischen Bundesstraßennetzes
ausmacht, wäre es voll und ganz gerechtfertigt, daß Niederösterreich für den Ausbau seines
Bundesstraßennetzes auch 1/3 der für ganz Osterreich zur Verteilung gelangenden Ausbaumittel
bekommt.
Die Kommunisten haben vor einigen Tagen in ihrer Zeitung von uns Sozialisten verlangt, wir sollten
gegen das Budget des Landes Niederösterreich stimmen. Es ist selbstverständlich, daß meine
Fraktion diesem Ansinnen nicht entsprechen und für das Budget stimmen wird. Daraus ersieht man
wieder wie unberechtigt und unbegründet der Vorwurf ist, wir Sozialisten lassen uns von den
Kommunisten Ratschläge und Empfehlungen geben. Wenn es gilt, Entscheidungen zu treffen, ist für
uns Sozialisten einzig und allein das Wohl unseres Heimatlandes Niederösterreich entscheidend.
Hoher Landtag! Das Land Niederösterreich ist seit den Landtagswahlen im Jahre 1964 unter keinem
glücklichen Stern gestanden. Innerhalb von 2 Jahren kündeten zweimal die schwarzen Fahnen vom
Tode eines Landeshauptmannes. Mit Landeshauptmann Leopold Figl und auch mit Landeshauptmann
Eduard Hartmann sind markante Persönlichkeiten des politischen Lebens und bedeutende
Niederösterreicher zu Grabe getragen worden. Dieser schmerzliche Verlust konnte auch nicht ohne
Auswirkungen auf die niederösterreichische Landespolitik bleiben. Als Leopold Figl im November 1964
wiedergewählt wurde, war er bereits ein kranker Mann. Die ersten Monate des Jahres 1965
erschwerten die Arbeit in der Niederösterreichischen Landesregierung durch die Tatsache, daß
Leopold Figl bereits vom Tode gezeichnet war, und daß ihm keinerlei Belastung zugemutet werden
durfte. Nach seinem Tode sind Wochen vergangen, bis ein neuer Landeshauptmann gewählt wurde,
Eduard Hartmann, dem die Sozialisten, da sie ihn von der Bundesregierung als Fachmann kannten,
Vertrauen entgegen brachten. Da Eduard Hartmann erstmals in die Landes-Verwaltung einzog, ist es
begreiflich, daß es einer gewissen Anlaufzeit bedurfte, bevor ein gemeinsamer Arbeitsstil entstehen
konnte. In diese Zeit fiel aber bereits der Wahlkampf für den Nationalrat, und wir alle wissen, daß
Wahlkampfzeiten der parlamentarischen Arbeit weder im Bund, noch in den Ländern besonders
dienlich sind. Noch vor Beendigung des Wahlkampfes zeichnet sich der Korruptionsskandal NEWAGNIOGAS ab, der abermals eine schwere Belastung der Verantwortlichen des Landes mit sich brachte.
Als die Auseinandersetzungen und Ereignisse in dieser Angelegenheit ihrem Höhepunkt zustrebten,
starb ganz unerwartet Eduard Hartmann. Wieder vergingen wertvolle Wochen, bis die Österreichische
Volkspartei in der Lage war, einen neuen Landeshauptmann zu präsentieren. Die erste Halbzeit der
Landtagsperiode war also ausgefüllt von ineinander greifenden Ereignissen, die die Arbeit in
Niederösterreich nicht nur verzögerten, sondern manchmal auch gefährdeten. Daß in diesem
Zeitablauf unser Land einige Male von einer schweren Hochwasserkatastrophe heimgesucht wurde,
stellt eine weitere zusätzliche Belastung dar. Wenn wir heute auf diese Zeit zurückblicken, so müssen
wir zu der Feststellung kommen, daß es höchste Zeit wird, die zweite Hälfte der Landtagsperiode zu
nutzen und die dringenden Aufgaben für unser Land zu lösen. ( Präsident Weiss übernimmt den
Vorsitz.)
Niederösterreich ist, wenn auch noch nicht von einer bedrohlichen, so doch immerhin von einer
fühlbaren wirtschaftlichen Krise betroffen. Die Stillegung der Raxwerke in Wiener Neustadt, die
Schließung des Bergbaues Grünbach, die Schwierigkeiten einzelner Betriebe im Triesting- und
Piestingtal und die ungelösten Wirtschaftsfragen für das Waldviertel, die noch immer zu einer starken
Abwanderung von Niederösterreich führen, sind markante Tatsachen. Sie zwingen, zu prüfen, mit
welchen Mitteln am besten der Wirtschaft Niederösterreichs gedient werden kann. Ohne Planung,
ohne Konzept, ohne vorausschauende Arbeit wird dieses Problem nicht zu lösen sein. Sicher hängen
damit auch die raumplanerischen Probleme zusammen, die heute in jedem modernen Land bestehen,
und die gerade in einem Land der Klein- und Kleinstgemeinden einer dringenden Lösung bedürfen.
Mit dieser Frage hängt nicht nur die Lösung unseres Schulproblemes zusammen, sondern auch die
Organisation unseres Gesundheitswesens, der Aufbau der Krankenhäuser und anderer
lebenswichtiger Einrichtungen des Landes. Es ist tief bedauerlich, daß in dieser Situation, die
zweifellos in erhöhtem Maße finanzielle Mittel erfordern wird, dem Land noch die Aufgabe zufällt, eine
Sanierung der Landesgesellschaften sicherzustellen, die nicht notwendig gewesen wäre, wenn sich
nicht ein unerhörter Korruptionsskandal bei diesen Gesellschaften abgespielt hätte. Darüber zu reden
erübrigt sich heute mit Rücksicht auf die Debatten die in den letzten Tagen im Landtag stattgefunden
haben.
In dieser Situation müssen alle verantwortungsvollen Politiker erkennen, daß eine verständnisvolle
Zusammenarbeit der Parteien, die Verantwortung zu tragen haben, unerläßlich, ist. Wir Sozialisten
haben unsere Bereitschaft zur Zusammenarbeit immer bekundet, wir haben sie durch die einstimmige
Wahl des Landeshauptmannes abermals unter Beweis gestellt. Die Zusammenarbeit setzt aber den
guten Willen aller Beteiligten voraus. Aus Niederösterreich sind Männer der Zweiten Republik
hervorgegangen, die Garanten einer Zusammenarbeit gewesen sind. Kar1 Renner, Leopold Figl,
Oskar Helmer, Julius Raab waren stets echte Garanten einer solchen gemeinsamen Arbeit. Sie haben
- ohne Aufgabe ihrer Überzeugung - immer den gemeinsamen Weg gesucht. Ein Staat und ein Land
werden am besten geführt, wenn man in der Arbeit für Gegenwart und Zukunft die Erfahrungen der
Vergangenheit nicht vergißt. Möge die Arbeit in1 Jahre 1967, die durch das vorliegende Budget ihre
finanzielle Grundlage erhalten soll, von dieser Erkenntnis getragen sein. (Beifall im ganzen Hause.)
PRÄSIDENT WEISS: Als nächstem Redner zur Generaldebatte erteile ich Herrn Abg. Stangler das
Wort.
Abg. S’TANGLER: Herr Präsident! Hoher Landtag! Ehe man es sich versieht, ist ein Jahr vergangen
und der Landtag hat sich wieder mit dem Voranschlag des Landes Niederösterreich für das neue Jahr
zu beschäftigen. Ich glaube, daß wir über dieser Budgetdebatte einen günstigen Stern leuchten
sehen. Die in weiten Teilen sachlichen Stellungnahmen und Ausführungen meines Vorredners
berechtigen zu dieser Annahme. Ich möchte unterstreichen, daß wir in vielen Punkten - nicht in allen,
das scheint mir selbstverständlich zu sein, weil wir ja verschiedene Parteien und zwei verschiedene
Auffassungen repräsentieren - übereinstimmen.
Beim Studium des Voranschlages für das Jahr 1967 sind verschiedene Punkte zu beachten, auf die
schon mein Vorredner hingewiesen hat. Ich glaube, daß aber die Gesichtspunkte, unter denen wir das
Budget 1967 zu betrachten haben, vor allem auf dem neuen Finanzausgleich Bezug haben. Im
Mittelpunkt des Geschehens für die Finanzpolitik der Länder und Gemeinden steht der
Finanzausgleich. Er entspricht der bundesstaatlichen Organisation Usterreichs. Es entspricht daher
der Organisationsform einer vernünftigen Aufgabenteilung auch eine entsprechende wirtschaftliche,
finanzielle Aufteilung der gemeinsamen Steuermittel des Staates, um den einzelnen
Gebietskörperschaften die Möglichkeit zu geben, ihre Aufgaben entsprechend erfüllen zu können. Das
System der verbundenen Steuerwirtschaft hat sich absolut bewährt. Der alte Finanzausgleich aus dem
Jahre 1959 geht nun zu Ende; und wir dürfen, glaube ich, alle glücklich sein, daß sich. die
verantwortlichen Stellen des Bundes, der Länder und Gemeinden zu einem Kompromiß entschließen
konnten, der wohl nicht alle befriedigt - das ist eben die Eigenschaft von Kompromissen -, der jedoch
eine reelle Chance für eine vernünftige Wirtschaft in allen Gebietskörperschaften mit sich bringt. Der
neue Finanzausgleich gilt für die nächsten 6 Jahre, also bis 1972. Deshalb ermöglicht er auch eine
längerfristige Planung. Obwohl ein Haushaltsplan, wie er uns auch heute hier vorliegt, nur für ein
Kalenderjahr Gültigkeit hat, ist durch den Finanzausgleich doch die Möglichkeit gegeben,
längerfristige Planungen vorzunehmen. Solche Iängerfristige Konzeptionen bringen naturgegeben
auch mögliche Vorbelastungen kommender Budgets. Wenn dies die gesetzgebende Körperschaft
erkennt und für richtig findet, bedeutet das keine Einschränkung des Budgetrechtes des
Abgeordnetenhauses. Solche Budqetvorbelastungen ermöglichen ein Hinauswachsen über
tagespolitische Bedürfnisse auf längerfristige Konzepte, was wir gerade für Niederösterreich für
außerodentlich wichtig halten.
Mein Vorredner hat auf den leider viel zu früh verstorbenen Landeshauptmann Hartmann in sehr
ehrenden Worten hingewiesen. Es entspräche gerade dem Arbeitsstil, ich möchte sagen, dem neuen
Verwaltungsstil des verstorbenen Landeshauptmannes Hartmann, wenn wir uns dazu entschließen
könnten, einem solchen zeitgemäßen Streben nach längerfristiger Konzepterstellung zu entsprechen.
Vor wenigen Tagen wurde auch die Budgetdebatte im Nachbarhaus, im Wiener Gemeinderat,
begonnen. Der Fraktionssprecher der sozialistischen Partei, der Herr Landtagspräsident Dr. Stemmer,
meinte in seiner Budgetrede für seine Fraktion, daß ein Vorausplanen auf die nächsten Jahrzehnte
einen utopischen Roman gleiche, denn die Entwicklung sei auf so lange Zeit nicht abzuschätzen. Ich
könnte mich einer solchen Auffassung nicht anschließen. Ich glaube, daß gerade die technische und
wirtschaftliche Entwicklung, die Integration großer geographischer Räume uns dazu zwingen, weit
vorauszuplanen, auch wenn dieses Vorausplanen mit einem gewissen Risiko verbunden ist. Wer
initiativ wirkt und den Mut zu längerfristigen Konzepten hat, hat auch die Chance, selber gestaltend
miteinzugreifen und sich nicht willenlos dem Schicksal zu ergeben. Wer selbst gestaltend eingreift,
kann auch den Weg in die Zukunft mitbestimmen. Wenn wir die verschiedensten Einrichtungen der
Vergangenheit betrachten, müssen wir den Verantwortlichen, die vor uns gewesen sind immerhin das
Zeugnis ausstellen, daß sie den Mut zu dieser Vorausplanung hatten. Wenn man heute die Anlagen
unserer Eisenbahnen, der West- oder Südbahn betrachten, dann muß man den Planern und den
Verantwortlichen der damaligen Zeit das Zeugnis ausstellen, daß sie auf Jahrzehnte voraus gedacht
haben. Ich kann hier auf die großzügige Durchführung der Wienfluß-Sanierung, die aus den ersten
Jahren der Jahrhundertwende stammt, hinweisen. Auch hier zeigt sich ein Vorausdenken. Die
Autobahn von heute, vor allem auch die großzügige Anlage der Südautobahn beweist, daß man auch
heute auf Jahrzehnte vorausplanen kann und muß, damit diese Einrichtungen auch in kommenden
Jahrzehnten nicht als Stümperwerk dastehen, sondern als Werk, das auf Jahrzehnte bestand hat. Ich
möchte nochmals unterstreichen, daß es Landeshauptmann Hartmann war, der diesen Stil, diesen
neuen Verwaltungsstil auch in der Politik Niederösterreichs geprägt hat. Unsere Schulbauplanung ist
ein Vorausdenken und Vorausplanen auf 10 bis 15 Jähre. Wir haben realistisch genug eingesehen,
daß in. wenigen Budgetjahren das große Schulreformwerk vom Jahre 1962 nicht durchgeführt werden
kann, weil weder der Bundesstaat noch auch die Gliedstaaten dieses Bundesstaates, die Länder und
Gemeinden, in der Lage sein können, auf einmal in wenigen Jahren all diese Aufgaben zu erfüllen und
finanziell zu bedecken. Landeshauptmann Hartmann hat das Zusammenwirken von Politik und
Wissenschaft klar erkannt und auch propagiert; er hat damit einem Gedanken der Österreichischen
Volkspartei praktischen Raum gegeben. Ich glaube, daß es sehr wertvoll ist, daß heute der Sprecher
der sozialistischen Partei auch diesen Gedankengängen gefolgt ist. Landeshauptmann Hartmann hat
bei Erstellung dieses Schulprogramms für die nächsten 10 bis 15 Jahre Verwaltungsfachleute,
Raumplaner, Soziologen, Wirtschaftsfachleute, Schulfachleute, Politiker an einen Tisch gesetzt. Er hat
dieselben Kräfte der Berater herbeigeholt, a,ls es darum ging, eine Verbesserung der
Gemeindestruktur in Niederösterreich zustande zu bringen. Es wird in der Spezialdebatte Aufgabe
eines berufenen Sprechers sein, darauf zurückzukommen. Aber eines, meine verehrten Abgeordneten
zum Niederösterreichischen Landtag, sollte auch heuer wieder unterstrichen werden, weil wir einen so
großen Erfolg der Verbesserung der Gemeindestruktur vorweisen können, daß unsere Überlegungen,
die Zusammenlegungen von Klein- und Kleinstgemeinden auf freiwilliger Basis durchzuführen, richtig
war, und daß man auch in unserer Zeit große Leistungen erfüllen kann, wenn man an die Vernunft
appellieren und vernünftige Menschen die freie Entscheidung haben, das Vernünftige zu tun. Wir
dürfen daher heute die vielen Gemeindeväter, die diesem Appell zur Freiwilligkeit nachgekommen.
sind und für die Bevölkerung ihrer bisherigen Gemeinden ein Opfer gebracht haben, durch Aufgabe
einer Gemeindeautonomie aber größere Gemeinwesen geschaffen haben, die die Aufgaben der
Jetztzeit aber auch der Zukunft besser zu lösen imstande sein werden, herzlich beglückwünschen. Ich
habe im vergangenen Jahr sehr viel über die Notwendigkeit der Industrialisierung ja vielleicht auch der
Reindustrialisierung in vielen Gebieten Niederösterreichs gesprochen. Ich unterstreiche die
Ausführungen meiner Vorredners. Die Einführung der Betriebsinvestitionskredite bildet eine sehr
wertvolle Voraussetzung zu diesem Stil. Ich habe im vergangenen Jahr auch viel über das
Pendlerwesen gesprochen und viele Beispiele gebracht. Ich brauche heuer daher nicht all diese
Fragen roch einmal im Detail anführen. Eines lassen Sie mich aber sagen: Ein wertvolles Ergebnis
des Finanzausgleichs stellt die Entwicklung oder Förderung der Schwerpunktbildung durch diesen
Finanzausgleich dar; einer Schwerpunktbildung, die es ermöglicht, gewisse Probleme konsequent
anzugehen. Wenn gleich auch - da stimmen wir sicher mit Ihnen überein - der neue Finanzausgleich
richt alle Probleme angepackt und für alle Probleme eine Lösung angestrebt hat. Ich möchte einige
dieser Schwerpunktbildungen herausgreifen und einer näheren Betrachtung unterziehen. Vor allem
gibt es eine leichte Besserung auf dem Gebiete des Schulbaues. 50 Millionen Schilling werden jährlich
vom Bund unter Zugrundelegung der Schülerzahlen an den öffentlichen Volksschulen den Ländern für
den Schulbau zur Verfügung gestellt, kommen aber praktisch den Gemeinden zugute. Für
Niederösterreich bedeutet das im Jahre 1967 eine Zuführung in den Einnahmen des Landes von 10,3
Millionen Schilling. Nachdem sich diese Summe bis zum Jahre 1970 steigern wird, kann nach dem
Finanzausgleich im Jahre 1970 eine Summe von 100 Mill. Schilling für ganz Osterreich und für
Niederösterreich eine solche von 20 Millionen zu erwarten sein. Wir dürfen aber auch mit Genugtuung
verzeichnen, daß dieser Voranschlag des Landes Niederösterreich eine zusätzlich höhere
Eigenleistung des Landes' beinhaltet, einen landeseigenen Zuschuß von 42,5 Millionen Schilling im
Jahre 1967 gegenüber 21 Millionen Schilling im Jahr 1966. Meine sehr geehrten Mitglieder des
Landtages! Da,s entspricht einer Verdoppelung der landeseigenen Beiträge innerhalb eines Jahres,
und ich darf dem Finanzreferenten, Herrn Landesrat Resch, dafür Dank sagen, daß er sich
entschließen konnte, gerade für den Schulbau verstärkte Mittel bereitzustellen. Er entspricht damit
einer Auffassung des Bundes, daß Unterricht und Bildung den Vorrang haben.
Ich glaube, hier müssen die Bestrebungen der Bundesregierung auch von den Ländern unterstützt
werden, damit durch das Zusammenwirken von Bund und Ländern die optimalen Erfolge gesichert
sind.
In diesem Finanzausgleich mußten die Länder 10 Prozent des Aktivitätsaufwandes der Lehrer an
allgemein bildenden Pflichtschulen übernehmen, was für Niederösterreich ca. 46 Millionen Schilling
ausmacht. Die Länderunterhändler erreichten dafür als Gegenleistung des Bundes einen Ersatz von 3
Prozent der Umsatzsteuer. Ich, möchte nicht ins Detail der Abmachungen über den Finanzausgleich
eingehen. Hoher Landtag! Lassen Sie mich jedoch eines sagen. Wenn ich daran denke, deß dieser
Schritt eine Fortsetzung finden könnte, erfüllen mich gewisse Bedenken. Ich glaube, daß der Bund
aus gewissen Überlegungen eine Berechtigung gesehen hat, die Länder an die Mitfinanzierung der
Lehrergehälter zu binden. Eine weitere Belastung der Länder in einem kommenden Finanzausgleich
könnten wir jedoch nicht gutheißen; und ich glaube, daß die Vertreter der Lehrerschaft aller
Richtungen hierin übereinstimmen. Wir dürfen daher erwarten, daß es bei dieser einmaligen Bindung
und Koppelung bleibt und diese Lastenverteilung nicht fortgesetzt wird.
Ich komme nun auf ein anderes Kapitel der Schwerpunktarbeit zu sprechen. Auf dem Gebiete der
Straßenerhaltung zeigt sich auch von Seiten des Bundes ein schüchterner Anfang der Anerkennung
dieser Schwerpunktbildung. Durch die Erhöhung des Benzinpreises im ahre 1966 ist auch die
Erhöhung des Mineralölsteueranteiles der Gemeinden um 10 Prozent möglich geworden. Durch das
neue Finanzausgleichsgesetz wurde eine progressive Neuverteilung zugunsten der Länder und
Gemeinden erreicht. Daher werden im Lade der Jahre den Ländern und Gemeinden für den
Straßenbau zusätzliche Mittel zur Verfügung stehen. Der Forderung der Bundesländer wurde auch in
einer anderen Hinsicht Rechnung getragen. Die Kraftfahrzeugsteuer wird sukzessive an die Länder
übergehen; ab 1972 wird die Kraftfahrzeugsteuer eine ausschließliche Landesabgabe sein. Damit
ergibt sich eine echte Erweiterung der Steuerhoheit der Bundesländer, aber auch eine weitere
Verantwortung der Landtage, die sich zweifellos gesetzgeberischer Maßnahmen unterziehen müssen,
wobei es manche Probleme geben wird, zum Beispiel einer möglichst einheitlichen Gesetzgebung in
den einzelnen Bundesländern. Ich unterstütze die Forderung des Herrn Präsident Sigmund. Sie ist ein
gemeinsamer Appell an den Bund, der auf Grand der gegebenen Situation zweifellos die Verpflichtung
hat, weitere Landesstraßen in Niederösterreich in das Bundesstraßennetz zu übernehmen.
Besonderes Gewicht möchte ich auf die Bedeutung des Fernsehschillings legen. Wenn wir im Kapitel
9 die landeseigenen Einnahmen betrachten, finden wir auch den Fernsehschilling. Über die
Einführung dieser Landesabgabe hat es im Hohen Haus eine große Debatte gegeben. Leider muß ich
sagen, daß wir damals nicht das Verständnis der Sozialistischen Partei gefunden haben. Die ÖVP hat
daher das Fernsehschillinggesetz allein beschlossen. Nunmehr ist im Finanzausgleich die
verfassungsrechtliche Situation für den Fernsehschilling gefestigt worden, was für Niederösterreich
aber auch für das Bundesland Tirol von besonderer Bedeutung ist. Dasselbe gilt aber auch für jene
Bundesländer, die schon lange die Absicht haben, den Fernsehschilling als Landesabgabe
einzuführen, sich aber bisher noch nicht dazu entschließen konnten, weil sie im Zweifel waren, ob die
verfassungsrechtliche Situation ein solche Gesetz tatsächlich erhärtet. Es wurde also hier eine
Situation geschaffen, die jenen eine bessere Chance gibt, die abgewartet haben und das Risiko, das
wir eingegangen sind. nicht mehr eingehen müssen. Meine Damen und Herren! Es ist für
Niederösterreich auf jeden Fall von Bedeutung, daß dieser Fernsehschilling im letzten Jahresdrittel
bereits 1,6 Millionen Schilling einbrachte. 1966 waren im Voranschlag 6 Millionen Schilling an
Einnahmen aus dem Fernsehschilling vorgesehen. Ich bin überzeugt, daß im Rechnungsabschluß des
Jahres 1966 sogar eine höhere Summe stehen wird, Für den Voranschlag 1967 sind bereits 8
Millionen Schilling präliminiert, und auch hier dürfen wir mit gesundem Optimismus der Erwartung
Ausdruck geben, daß die Einnahmen noch höher sein werden, weil wir uns auf diesem Gebiet noch
immer in einer Aufwärtsentwicklung befinden, und sich immer mehr Mitbürger dazu entschließen,
einen Fernsehapparat anzuschaffen. Vom Standpunkt des Kulturbudgets und der Kulturförderung
können wir heute feststellen, daß diese Maßnahme richtig war, ein an und für sich kleines Opfer, das
aber bedeutende Mittel bringt, um alle kulturellen Institutionen Niederösterreichs besser fördern zu
können, als es' in der Vergangenheit möglich war. Ich bin überzeugt, daß zu jenen, die über die hohen
Eingänge beim Fernsehschilling glücklich sind, auch mein sehr geschätzter Landesrat Kuntner, der
Kulturreferent dieses Landes, gehört. Ich möchte mir aber heute erlauben, hier auch dem
Finanzreferenten, Landesrat Resch, den Dank auszusprechen, daß er den Mut gehabt hat, diesen
Schritt zu tun, um damit dem Land eine neue Einnahmequelle zu erschließen. Da diese Einnahmen
für die Kulturförderung zweckgebunden sind und wir, Herr Landesrat, wenn es um die Kulturförderung
geht, zweifellos sehr viele Gemeinsamkeiten haben, können wir uns auch gemeinsam freuen.
Ein schwieriges Problem ist zweifellos auch durch den Finanzausgleich nicht gelöst worden. Es ist die
Frage der Spitäler, worauf heute schon hingewiesen wurde. Der Finanzreferent hat wohl den
Landesbeitrag zum Zuschuß für den Ausbau von Krankenanstalten um 2,3 Millionen Schilling auf 10,3
Millionen Schilling erhöht. Er wird mir sicherlich nicht böse sein, wenn ich sage, daß ich genau wie er ,
überzeugt bin, daß damit das Problem nicht gelöst ist, sondern nur ein ganz kleiner Beweis des guten
Willens der Landesfinanzverwaltung gegeben ist. Das Problem ist nach wie vor die Dienstleistung der
Krankenkassen, die einen viel zu geringen Teil der Verpflegsgebühren ersetzen. Ich möchte nun
dieses Thema nicht ausweiten und im Detail behandeln. Dazu ist in einer Generaldebatte zu wenig
Raum. Ich glaube aber, namens meiner Fraktion hiezu feststellen zu dürfen, daß vom Bund, den
Ländern und den Spitalerhaltern ein neuer Weg gefunden werden muß. Sicherlich wird dieser neue
Weg auch die Krankenkassen betreffen müssen, was ich ausdrücklich betone. Es kann sich niemand
ausschließen. Es ist erfreulich, daß auch der Herr Finanzminister angekündigt hat, daJ3 er dieser
Frage im kommenden Jahr sein Hauptaugenmerk widmen wird. Ich darf darauf hinweisen, daß mein
Parteifreund Präsident Reiter im vergangenen Jahr diesbezüglich einen konstruktiven Plan entwickelt
hat. Wir haben diesen sofort den ,,Reiter-Plan" genannt. Es kommt jedoch nicht so sehr darauf an,
wer eine gute Idee oder einen guten Gedanken hat, sondern viel mehr darauf, daß man darangeht,
diese guten Ideen zu verwirklichen. Ich darf der Hoffnung Ausdruck geben, ich möchte sogar sagen,
daß ich es erwarte, daß der zuständige Referent in der Landesregierung, Herr Landesrat Rösch, in
allernächster Zeit konkrete Maßnahmen ergreift. Wir müssen auf diesem Gebiet wieder ins Gespräch
kommen. Erst dann werden wir auf Grund konstruktiver Vorschläge, wie sie auch im Reiter-Plan
enthalten sind, in unserem Land gemeinsam mit dem Bund und den Spitalerhaltern zu einer Lösung
kommen; denn ungelöst darf dieses Problem nicht bleiben.
Wer die Not und die Sorge der spitalerhaltenden Gemeinden kennt, weiß, daß wir es hier mit einer
Frage zu tun haben, die in allernächster Zeit gelöst werden muß. Ich verweise noch auf einen Punkt in
unserem Vorschlag, von dem wir zweifellos alle miteinander noch nicht voll befriedigt sind. Es betrifft
die Mittel der Wohnbauförderung, die in diesem Vorschlag auch wieder in den traditionellen Größen
aufscheinen. Es ist klar, und ich weiß, daß der Finanzreferent nicht glücklich darüber ist, daß er sie
nicht bedeutend verstärken konnte und sie in den traditionellen Großen belasten mußte. Das Jahr
1966 brachte aber eine bemerkenswerte Initiative im Landtag. Es kam zu einer Reform der
landeseigenen Wohnbauforderungsfonds in Richtung Subjektförderung. Ich glaube, daß wir hier einen
guten und modernen Weg beschritten haben. Im Neuen Jahr wird es nunmehr unsere Aufgabe sein,
diese Beschlüsse zu realisieren. Ich bin überzeugt, daß sich der Kollege Buchinger, der sich als
Vertreter der jungen Generation gerade auf diesem Gebiet sehr verdient gemacht hat, sicherlich auch
noch neue Gedanken einfallen lassen wird, um durch neue Initiativen in der Wohnbauförderung des
kleinen Mannes in Niederösterreich etwas zu erreichen. Es muß vor allem der Privatbau, das ist der
Bau von Eigenheimen, weit mehr gefördert werden. Ich freue mich, daß der Gedanke des
Privateigenheimbaues auch die Zustimmung der zweiten Partei gefunden hat. Wir werden um so
leichter zu Lösungen kommen, je mehr wir in den verschiedenen Fragen gemeinsamer Auffassung
sind.
Wenn ich noch auf einzelne Ansatzposten des Budgets eingehen darf, meine sehr verehrten
Mitglieder des Hohen Hauses, möchte ich Sie nicht mit all zu vielen Zahlen belästigen, weil ein Budget
immer ein Irrgarten von tausenden Zahlen ist. Der Herr Finanzreferent, aber auch der Herr
Berichterstatter, haben schon die wesentlichen Summen aufgezeigt. Das Ausgabevolumen des
ordentlichen und außerordentlichen Voranschlages umfaßt nahezu 2,7 Milliarden Schilling. Das ist
gegenüber 1966 eine Steigerung von 10,8 Prozent. Die Einnahmen von 2,5 Milliarden Schilling sind
wohl um 233,5 Millionen Schilling höher als im Jahre 1966, aber trotzdem ergibt sich ein Abgang von
174 Millionen Schilling. Wir wissen, daß dieser Abganq vor allem im ordentlichen Voranschlag durch
Einsparungen oder Mehreinahmen und der Abgang des ordentlichen Voranschlages durch Aufnahme
von Darlehen oder Anleihen abzudecken sind. Jedenfalls gibt dieses Budget die reale Hoffnung, daß
auch im Jahre 1967 bewährte Maßnahmen fortgesetzt werden können, daß aber auch - und das
möchte ich besonders unterstreichen - neue bzw. mehr Förderungsmittel zur Verfügung stehen, so
daß gewisse Schwerpunkte der Landespolitik mehr Beachtung finden können als im vergangenen
Jahr. Die Arbeiter-Zeitung vom Samstag hat in einem Artikel die Vermutung ausgesprochen, daß der
Finanzreferent noch etwas irgendwo auf der Kante liegen haben werde. Sie sprach vom ,,Körberlgeld"
des Finanzreferenten. Ein neuer Ausdruck ist damit gefunden worden. Man weicht vom Polster und
der Tuchent ab und geht zum Körberlgeld über. Frau Abgeordnete, Sie stimmen sicherlich mit mir
überein, daß nur ganz ungeschickte Hausfrauen kein Körberlgeld haben; und geschickte
Finanzreferenten haben hoffentlich auch eines, sonst würde es um die Finanzpolitik eines Landes
oder einer Gebietskörperschaft schlecht bestellt sein. (Abg. Graf: Höchstens es ist ein Korb!) Wenn
dieser Korb dann verteilt wird, können wir uns alle nur darüber freuen. Er kann meines Erachtens gar
nicht groß genug sein. Herr Kollege Graf, auch wenn ein großer Korb verteilt werden sollte, könnte
darüber nur allgemeine Zustimmung herrschen. In dem Zusammenhang darf ich, weil ich nun meine
Ausführungen über den Voranschlag abschließen möchte, in meinem eigenen Namen sowie namens
meiner Fraktion dem Finanzreferenten für die Erstellung dieses Voranschlages danken, und auch
dafür, daß er durch geschickte Verhandlungen mit allen Regierungsmitgliedern zu einem Ergebnis
gekommen ist. Ich bin überzeugt, daß es nicht leicht war, eine Übereinstimmung zu finden, um den
Voranschlag zeitgerecht dem Landtag vorlegen zu können. Ich möchte mich heute aber auch bei den
zuständigen Beamten, beim beamteten Finanzreferenten, Hofrat Sawerthal, und Herrn
Buchhaltungsdirektor Hochstrasser sowie allen ihren Mitarbeitern bedanken, und schließe in diesem
Dank unsere tüchtigen Angestellten und Mitarbeiter im Hause, in der eigenen Druckerei und
Buchbinderei, die uns den Voranschlag auch heuer wieder in schöner Form überreicht haben, mitein.
Meine sehr geehrten Mitglieder des Hohen Hauses! Zum Schluß möchte ich noch zu einigen
prinzipiellen Fragen der niederösterreichischen Landespolitik Stellung nehmen. Das Landesbudget ist
die Grundlage für die Politik der Landesverwaltung und Landesregierung, die nunmehr unter der
Leitung unseres neuen, ich möchte fast sagen jungen Landeshauptmannes Andreas Maurer stehen.
Dieses Budget ermöglicht die Bewältigung der Verwaltungsaufgaben, der Aufgaben im Schul- und
Erziehungswesen, auf dem Gebiete der Kultur, der Fürsorge, der Volksgesundheit, der
Wirtschaftsförderung, des Straßenbaues, des Wasserbaues, des Fremdenverkehres usw. Darüber
hinaus harren aber noch andere Aufgaben. Auch darüber ist heute schon von meinem Vorredner in
einem eigenen Tagesordnungspunkt gesprochen worden.
Wir haben durch den Beschluß, betreffend die Übernahme der Landeshaftung für einen 260 MillionenKredit in der Frage der Landesunternehmungen dazu beigetragen, daß es zu einer Konsolidierung
kommen kann. Ich glaube, daß nach vielen Monaten des Kampfes, der auf weiten Strecken von der
Parteipolitik diktiert war, nun doch eine Zeit eintreten wird, wo durch unsere gemeinsame Arbeit auch
in den Landesbetrieben Ruhe eintreten kann. Die Angestellten, Beamten, Ingenieure bis hinab zum
jüngsten Hilfsarbeiter sollen die Sicherheit haben, daß hinter ihrer Arbeit der Wille des
Landesgesetzgebers steht, und daß der Landtag von Niederösterreich die Arbeit dieser braven
Bediensteten unserer Landesbetriebe zu schätzen weiß. (Beifall bei der ÖVP.) Es ist heute auch
darauf hingewiesen worden, welche Fehler in der Vergangenheit gemacht wurden, und daß der
Verschuldungsgrad in den Landesgesellschaften sehr hoch ist. Ich habe gerade, als diese Worte
gesprochen wurden, in der heutigen Presse geblättert und einen Beitrag gefunden, der besagt, daß
der Kärntner Landtag einstimmig die Übernahme einer Bürgschaft des Landes Kärnten für
Investitionskredite der Landeselektrizitätsgesellschaft KELAG in der Höhe von 650 Millionen Schilling
beschlossen hat: ,,Die KELAG baut ini Mölltal eine Kraftwerksgruppe, die 1,4 Milliarden kosten soll.
Die Haftung des Landes soll Eine bessere Ausgangsbasis für die Verhandlungen um die Kredite
sichern." Ich erwähne das deshalb, weil wir uns bei Behandlung des Rechnungshofberichtes mit der
Frage der Finanzierung von Kraftwerksbauten sehr eingehend beschäftigt haben und auch der
Meinung Ausdruck gaben, daß nicht alles, was der Rechnungshof diesbezüglich festgestellt hat, die
unbedingte Anerkennung verdient.
Wirtschaftsfachleute und vor allem Energiefachleute wissen, daß der Verschuldungskoeffizient,
gerade bei der Energiewirtschaft ganz anders betrachtet werden muß als bei allen anderen
industriellen Unternehmungen. Es ist gerade diese Meldung von der KELAG ein deutlicher Beweis,
daß auch in der Vergangenheit auf diesem Gebiete in den niederösterreichischen
Landesgesellschaften richtig geurteilt worden ist, und daß die Maßnahmen für Neuinvestitionen richtig
gewesen sind. Sie finden ihre Bestätigung gerade in der Maßnahme in Kärnten, das ja eine
sozialistische Mehrheit hat. Ich möchte noch einmal sagen, daß es nun hoffentlich möglich sein wird,
auf dem Gebiete der Landesgesellschaften zu einer ruhigen sachlichen Entwicklung zu kommen. Über
Budgetziffern hinaus, meine verehrten Damen und Herren, scheint es mir aber notwendig zu sein, daß
das, was ich vorhin als den Verwaltungsstil Hartmanns bezeichnet Weiterführung der schon
erarbeiteten Konzepte und Ausdehnung der Arbeit auf andere Gebiete. Wir brauchen, wie es
Hartmann begonnen hat, ein Konzept für die niederösterreichische Zukunft. Zu diesem
niederösterreichischen Konzept für die Zukunft gehört die neue Bauordnung für Niederösterreich. Ich
darf der Hoffnung Ausdruck geben, daß die Beamten des zuständigen Referates dem Hohen Landtag
sehr bald den Entwurf vorlegen werden, auf den wir schon so lange warten. Wir brauchen ebenso
recht bald ein Gesetz für die niederösterreichische Raumplanung. Das ist dann ein ganz bedeutender
weiterer Schritt zu einem Konzept für die niederösterreichische Zukunft Herr Abg. Präsident Sigmund
hat mit Recht auf die Tagung der Sozialistischen Partei in Krems verwiesen, wo man sich nunmehr
auch entschlossen hat, sich mit einer weiteren Konzeptsplanung zu beschäftigen, man hat auf Seiten
der Sozialisten begonnen, dazu einen Beitrag zu leisten, den wir begrüßen. Wenn wir gemeinsam an
solchen modernen niederösterreichischen Konzepten arbeiten, kann das nur für das ganze Land
vorteilhaft sein. Ich möchte abschließend dazu noch einmal sagen, man spricht in Amerika, wenn ein
neuer Präsident kommt, oder wenn das Lebenswerk eines Präsidenten betrachtet wird, von der
sogenannten Präsidentenadministration, also von der Administrationstätigkeit eines Kennedy, einer
Kennedy-Administration oder einer Johnson-Administration. Es wird diese Art der Verwaltungstätigkeit
immer wieder geprägt von starken Persönlichkeiten - und Hartmann war eine solche überragende
Persönlichkeit; - er hat ein solches Konzept einer neuen Administration entwickelt, und es ist
erfreulich, daß sein Nachfolger, Herr Landeshauptmann Maurer, sich schon in seiner ersten Rede
ausdrücklich dazu bekannt hat, dieses Konzept einer weit vorausschauenden niederösterreichischen
Arbeit weiterzuführen.
Ich möchte noch einige Fragen behandeln, die für Niederösterreich in diesem und in den nächsten
Jahren von Bedeutung sind. Der weitere Ausbau der Südautobahn ist ein solches Problem. Wir sind
davon überzeugt, daß die Trasse über das niederösterreichische Wechselgebiet keine Frage des
Ehrgeizes eines Bundeslandes ist und keine Frage einer Konkurrenzierung der Auffassung eines
benachbarten Bundeslandes. Wir glauben, daß die Wirtschaftlichkeit der kürzeren Streckenführung,
also ein sehr sachliches Argument, die Grundlage für die Entschließung des Bundes geben muß; wir
geben der Hoffnung Ausdruck, daß es der Maurer-Administration - wenn ich so sagen darf - gelingen
möge, sehr bald klare Entschlüsse von Seiten des Bundes auf diesem Gebiete herbeizuführen.
Ich verweise auf die Notwendigkeit – ich wiederhole, was ich schon vor ein oder zwei Jahren gesagt
habe - der Errichtung weiterer Donaubrücken, um die beiden Landeshälften Nord und Süd
wirtschaftlich enger zu verbinden. Ich -möchte dazu auch prinzipiell etwas sagen. Ich bin der
Auffassung, daß bei der Erbauung weiterer Donaubrücken jene Gebiete den Vorrang haben müssen,
die noch keine Brücke besitzen. (Beifall bei .der OVP.) Ich glaube, daß es auch hier einer
gemeinsamen Auffassung bedarf, um jene Voraussetzungen zu schaffen, daß Gebiete, die bisher
über eine Verbindung zwischen Nord und Süd noch nicht verfügen, in erster Linie Berücksichtigung
finden, weil das auch für die wirtschaftliche Entwicklung des Hinterlandes von entscheidender
Bedeutung ist. Die rege Zwischendebatte beweist mir, daß ich annehmen darf, sogar in dieser
Formulierung die Anerkennung beider Teile des Hauses zu finden.
Das Jahr 1967 wird noch eine sehr wichtige Frage zur Debatte,stellen und zwar die Lösung
des Streitfalles zwischen NEWAG und BEWAG, wenn sie wollen, zwischen Niederösterreich und dem
Burgenland. Hier hat ein Höchstgericht gesprochen, und ich glaube, in einem Rechtsstaat müssen
solche Gerichtsentscheidungen anerkannt und entsprechend beachtet werden.
Auch dazu wieder ein versöhnliches Wort meine sehr verehrten Damen und Herren. Das Zweite
Verstaatlichungsgesetz spricht sehr deutlich aus, daß die jeweiligen Landesgesellschaften die
Alleinversorgung mit elektrischer Energie im Bereich des jeweiligen Bundeslandes haben, Der Streit
über die Ablösung oder die Rückgabe niederösterreichischen Vermögens durch das Burgenland ist
nicht zuletzt auch mit der Frage verbunden, ob es gelingen wird, daß zwischen Wien und
Niederösterreich Übereinstimmung gefunden wird: daß nämlich der niederösterreichischen
Landesgesellschaft, also die NEWAG, die Betreuung des gesamten niederösterreichischen
Landesgebietes zusteht. Noch immer werden 2/5 des gesamten Stromversorgungsgebietes in
Niederösterreich durch die Wiener Landesgesellschaft, durch die Wiener
Elektrizitätswerkegesellschaft, versorgt. Ich hoffe, daß die schon vor Jahren begonnenen
Verhandlungen, auch zwischen den Bundesländern Wien und Niederösterreich im kommenden Jahr
intensiv fortgesetzt werden. Dann könnte für alle Beteiligten ein befriedigendes Gesamtkonzept
geschaffen werden.
Eines ist jedenfalls sicher, Niederösterreich darf nicht das einzige Bundesland bleiben, für das die
Bestimmungen des Zweiten Verstaatlichungsgesetzes auf diesem Gebiete keine Gültigkeit haben.
Darüber sind wir uns glaube ich einig. (Beifall bei der ÖVP.)
Das in Ablauf begriffene Jahr brachte auch die Verlegung des Ergänzungskommandos von
Niederösterreich von Wien-Breitensee nach St. Pölten, wodurch ebenso wie durch die Erbauung des
neuen Wirtschaftsförderungsinstitutes, WIFI, für Niederösterreich in St. Pölten zweifellos die
Bedeutung dieses Zentralraumes St. Pölten-Krems besonders unterstrichen wird. Ich möchte von
dieser Stelle aus dem Bundesminister für Landesverteidigung, Dr. Prader, danken, daß er sich nun
entschließen konnte und es nach dem 6. März durchgesetzt hat, daß dieses Militärkommando von
Wien nach Niederösterreich verlegt worden ist. Es ist aus vielerlei Gründen ein Vorteil für
Niederösterreich, das wollen wir unterstreichen. (Beifall bei der ÖVP.)
Vorige Woche hat Herr Landeshauptmann in Anwesenheit der Mitglieder del: Landesregierung, der
Präsidenten, der Klubobmänner und hoher Beamter, hohen Offizieren des österreichischen
Bundesheeres hohe Auszeichnungen des Landes Niederösterreich verliehen.
Wir haben durch die Anwesenheit so vieler prominenter Verantwortlicher des Landes Niederösterreich
mitunterstrichen, daß wir uns der Bedeutung des Bundesheeres bewußt sind. Ich möchte so wie mein
verehrter Herr Vorredner dankbar an die vielen Offiziere, Unteroffiziere, Chargen und Mannschaften
des Bundesheeres, vor allem an unsere tüchtige Pioniertruppe, die leider auch heuer wieder bei dem
notwendigen Einsatz bei den Hochwasserkatastrophen zur Verfügung stehen mußten, erinnern. Auch
hier ist gemeinsam mit den Männern der Feuerwehr, des Rettungswesens und tausenden Freiwilligen,
die in keiner Organisation standen, die aber aus dem Geist der Nächstenliebe heraus mitangepackt
haben, als das Gut des Nächsten in Gefahr war, eine Aufgabe gelöst worden. Ich möchte mich diesem
Dank an die Exekutive, an die Feuerwehren, das Rettungswesen, besonders aber an die braven
Soldaten unseres jungen österreichischen Bundesheeres vollinhaltlich anschließen. (Beifall im ganzen
Hause.)
Meine sehr verehrten Mitglieder des Hohen Landtages, ich habe bei der Behandlung der Verlegung
des Militärkommandos auf den 6. März verwiesen. Es geschah auch durch den Herrn Vorredner. Der
6. März 1966 brachte bei der Nationalratswahl der Österreichischen Volkspartei auf der Bundesebene
die absolute Mehrheit. Es gab längere Verhandlungen, es kam zu einer Regierungsbildung, die keine
Wiederholung der Koalition brachte. Meine sehr verehrten Mitglieder des Hohen Landtages, es wäre
falsch heute festzustellen, daß die Koalition versagt habe; in den ersten Jahrzehnten der Zweiten
Republik hat das Zusammenwirken der beiden großen Parteien die Voraussetzungen geschaffen, daß
es zum Wiederaufstieg Österreichs gekommen ist. Man muß aber auch hinzufügen, (Zwischenruf Abg.
Dr. Brezovsky) - Aber Herr Dr. Brezovsky, ich habe Sie schon genannt - man muß ebenso beifügen,
daß sich die Koalition, weil sie gewisse Alters- und Abnützungserscheinungen gezeigt hatte, zur
Lösung verschiedener Fragen, die schon längst einer Lösung bedurft hätten, nicht mehr aufraffen
konnte. Studieren Sie das Beispiel in England in den letzten Monaten! Beachten Sie, was sich jetzt in
Deutschland entwickelt! (Zwischenrufe. Präsident gibt das Glockenzeichen.) Beachten Sie die
Entwicklung in verschiedenen anderen europäischen Staaten. Es konnte halt die Koalition die innere
Kraft nicht aufbringen, auch unpopuläre Maßnahmen zu setzen. Eine Regierung muß hin und wieder
den Mut zu unpopulären Maßnahmen haben, wenn sie an eine Zukunft denkt, die sie für die gesamte
Bevölkerung verantworten muß. Es ist nicht immer so, daß man von den Regierenden verlangt, daß
sie immer nur verteilen. Es ist schwierig, wenn dann nachher eine Entwicklung einsetzt, die zum
Schaden für das ganze Volk wird; die vor allem zum Schaden der vielen kleinen Steuerzahler und der
vielen kleinen Sparer führt, wenn die Währung in Gefahr gerät, oder wenn die Ersparnisse wieder
einmal in Gefahr geraten, verloren zu werden. Da ist es notwendig, zum richtigen Zeitpunkt den Mut
zu haben, hie und da auch eine Maßnahme zu setzen, die am Anfang unpopulär ausschauen mag,
die sich aber in der Rückschau, zu einem späteren Zeitpunkt als das notwendige Heilmittel für eine
gesunde Entwicklung der gesamten Volkswirtschaft zeigen wird. (Beifall bei der ÖVP.) Dieses neue
System auf der Bundesebene, dieses Wechselspiel zwischen Mehrheit mit Mehrheitsregierung und
kontrollierender Opposition, wie es in den westlichen Demokratien immer üblich war und üblich ist, hat
zweifellos auch in Österreich zu einer Verschärfung der innerpolitischen Auseinandersetzungen
geführt. Erst in der letzten Minute der letzten Parlamentssitzung vor Weihnachten ist auch dort, dank
der Klugheit des ersten Präsidenten des Nationalrates. Dr. Maleta, die Ruhe und der Weihnachtsfriede
eingekehrt. Wir wollen aber der Hoffnung Ausdruck geben, daß das nicht nur ein Weihnachtsfriede ist
und nicht nachher wieder zur Entfachung zügelloser Leidenschaften führt. Diesen Wellenschlag, diese
Härte innenpolitischer Auseinandersetzungen haben wir zweifellos auch in diesem Hause zu spüren
bekommen. Der Wunsch der ÖVP am Ende dieses Jahres 1966 und an der Schwelle eines neuen
Jahres wäre der, daß über allen Differenzen, über allen Meinungsverschiedenheiten zwischen uns das
Verantwortungsbewußtsein für Niederösterreich steht; daß wir immer eine Politik betreiben, die wir vor
der gesamten Bevölkerung verantworten können, eine Politik für alle Landesbürger in
Niederösterreich. Wenn ich vor allem an jene Mitbürger, die in den Jahren 1945 und 1946 in
Niederösterreich geboren wurden, also an die junge niederösterreichische Generation denke, die
nunmehr auch das aktive Wahlrecht erreicht hat, die bei allen weiteren Wahlen die zukünftige
Entwicklung unseres gemeinsamen Bundeslandes Niederösterreich mitbestimmen wird, so mochte ich
daran erinnern, daß diese Jugend ohne Belastung der Vergangenheit, unbelastet von Ressentiments
ist, die da und dort noch in Österreichs Lagern vorhanden sein mögen. Das ist das Tragische des
Alters, daß eben auch die Schattenseiten der Vergangenheit mitgeschleppt werden. Diese junge
Generation Niederösterreichs ist aber eine Generation ohne diese tragischen Ressentiments, die die
österreichische Politik in den vergangenen Jahrzehnten gezeichnet hat. Ich glaube, es läge im
Interesse dieser jungen Generation, wenn wir eine Politik fänden, die möglichst selten in die
Vergangenheit zurückblickt, aber immer wieder den Blick in die Zukunft richtet, in die Zukunft, in der
diese jungen Menschen von heute leben werden. In diesem Sinne wollen Sie den Wunsch des
Sprechers der ÖVP auffassen. In dieser Gesinnung geben wir von der ÖVP diesem neuen
Landesbudget auch unsere Zustimmung (Beifall bei der ÖVP.)
PRÄSIDENT WEISS: Die Rednerliste zur Generaldebatte ist erschöpft und damit die Generaldebatte
beendet. Der Herr Berichterstatter hat das Schlußwort.
Berichterstatter Abg. ANZENBERGER: Ich verzichte.
PRASIDENT WEISS: Ich unterbreche die Sitzung bis 14 Uhr. (Unterbrechung der Sitzung um 12,57
Uhr.)
PRÄSIDENT WEISS (um 14 Uhr 3 Minuten). Ich nehme die Sitzung wieder auf. Ich bitte das Hohe
Haus, in die Spezialdebatte einzugehen. Ich ersuche jene Mitglieder des Hauses, welche für das
Eingehen in die Spezialdebatte sind, die Hand zu erheben. (Geschieht.) Danke, angenommen.
Ich beabsichtige, bei der Spezialdebatte die Beratung und Beschlußfassung des ordentlichen
Voranschlages zu den Gruppen 0 und 2 bis 9, des Gesetzentwurfes über die Einhebung einer
Landesumlage für das Jahr 1963 sowie des Dienstpostenplanes 1967 unter einem abzuführen und
nach Verabschiedung des ordentlichen Voranschlages, des Gesetzentwurfes über die Einhebung
einer Landesumlage für das Jahr 1967 und des Dienstpostenplanes 1967, über den Voranschlag des
Landes Niederösterreich für das Jahr 1967 als Ganzes hinsichtlich Erfordernis und Bedeckung und
auch über den Antrag des Finanzausschusses zum Voranschlag Punkt 1 bis Punkt 14, Punkt 16, 17
und 18 sowie Punkt 15 im Wortlaut des Gesetzes abstimmen zu lassen.
Bei der Abstimmung über die einzelnen Gruppen des Voranschlages beabsichtige ich, zunächst über
allfällige Abänderungs- oder Zusatzanträge zu den beiden Teilen des Voranschlages 1967, dann über
die Gruppe selbst, und zum Schluß über allfällige zu der in Beratung gestandenen Gruppen
eingebrachte Resolutionsanträge abstimmen zu lassen. Ich ersuche den Herrn Referenten, Abg.
Anzenberger, zu Gruppe 0, Landtag und Allgemeine Verwaltung, ordentlicher Voranschlag und
außerordentlichen Voranschlag, zu berichten.
Berichterstatter Abg. ANZENBERGER: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr
geehrten Damen und Herren! Ich habe Ihnen über die Gruppe 0 zu berichten: Die Gruppe 0, Lindtag
U. allgemeine Verwaltung, weist ordentliche Ausgaben im Betrage von S 583,644.000 aus, denen
Einnahmen von S 39,469.000 gegenüberstehen. Es ergibt sich daher ein Nettoerfordernis von S
544,175.000. Diese Gruppe enthält die Ausgaben und Einnahmen soweit sie den Landtag, die
Landesregierung, das Amt der Landesregierung, (Zweiter Präsident Sigmund übernimmt den Vorsitz.)
die Bezirkshauptmannschaften, besondere Verwaltungsbehörden, die Gebarung mit den Ruhe- und
Versorgungsgenüssen und sonstige in diesen Rahmen fallende Aufwendungen betreffen. Die
Ausgaben dieser Gruppe betragen 22,8 Prozent des Gesamtaufwandes, während sich die gleiche
Verhältniszahl im Vorjahr mit 23,3 Prozent bezifferte.
Die Ausgabensumme der Gruppe 0 weist gegenüber dem Vorjahre eine Erhöhung um rund 67,3
Millionen Schilling auf. Während der Personalaufwand sich um rund 61,6 Millionen Schilling erhöht,
steigt der Sachaufwand um rund 5,7 Millionen Schilling. Die Steigerung des Personalaufwandes ist auf
die Auswirkung des Beschlusses der Landesregierung vom 10. Mai 1966 zurückzuführen, wonach die
Gehaltssätze der Landesbeamten und Landesvertragsbediensteten vorbehaltlich einer endgültigen
gesetzlichen Regelung erhöht wurden. Im Sachaufwand ergeben sich zunächst Mehrausgaben durch
die Neuaufnahme von Voranschlagsansätzen sowie durch die Überstellung des
Voranschlagsansatzes 01-632, Beiträge an Gemeindevertreterverbände, von 2,5 Millionen Schilling
aus der Gruppe 9. Ins Gewicht fallende Erhöhungen ergaben sich noch beim Amtssachaufwand beim
Amt der Landesregierung, bei den Bezirkshauptmannschaften, bei der Agrarbehörde sowie beim
Abgang der Grundsteuereinhebungsämter.
In Wegfall gekommen sind der Unterabschnitt 021, Verbindungsstelle der Bundesländer mit rund 1
Million Schilling, sowie die Ansätze ,,Notstandsunterstützungen anläßlich der Hochwasserkatastrophe
1965", Subvention an den Verband der Kriegsblinden Österreichs zum Bau eines Heimes, Errichtung
eines Julius Raab-Denkmales und Kosten der Landtagswahl 1964.
Die Einnahmenseite zeigt eine Erhöhung um rund 5,1 Millionen Schilling. Diese Steigerung ist
hauptsächlich auf die höhere Präliminierung der Pensionsbeiträge, der Gehalts- und
Pensionsvorschußersätze und von Bezugsersätzen zurückzuführen. Eine Reihe von
Voranschlagsansätzen dieser Gruppe soll aus gebarungstechnischen Gründen als gegenseitig
deckungsfähig erklärt werden. An außerordentlichen Ausgaben sind in der Gruppe 0 2,285.000
Schilling vorgesehen.
Ich ersuche den Herrn Präsidenten zu der Gruppe 0 die Verhandlungen einzuleiten.
ZWEITER PRÄSIDENT SIGMUND: Zum Worte Wort gelangt Herr Landeshauptmannstellvertreter Dr.
Tschadek.
Landeshauptmannstellvertreter Dr. TSCHADEK: Herr Präsident! Hoher Landtag! Sowohl in der
Ausschußdebatte als auch in der Generaldebatte wurden Gemeindefragen von den Rednern
herangezogen. Ich glaube, daß die Gemeinden ein Anrecht haben, wenn man in der Budgetdebatte
sich mit ihren besonderen Wünschen und Anliegen auseinandersetzt.
Wir haben in der Ausschußsitzung gehört, daß wegen der neuen finanziellen Belastungen, die den
Gemeinden durch übertragene Verwaltungsagenden des Bundes erwachsen sind, große Sorgen
bestehen. Herr Präsident Reiter und andere Abgeordnete haben darauf hingewiesen, daß das
Staatsbürgerschaftsevidenzgesetz zunächst einmal den Gemeinden neue empfindliche Lasten
auferlegt und daß eine Abgeltung erst viel später erfolgen soll. Man fragt sich nicht, woher die
Gemeinden die Mittel aufbringen sollen, um diesen Zeitraum zu überbrücken. Wir haben es wiederholt
erlebt, daß große und entscheidende Gesetze beschlossen wurden, ohne daß man sich mit der
finanziellen Auswirkung auf dem Gemeindesektor auseinandergesetzt hat. Wenn dann
Schwierigkeiten in der Durchführung entstehen, soll man nicht den Gemeinden die Schuld geben.
Man ist vielmehr verpflichtet, alles zu tun, um die Gemeinden in die Lage zu versetzen, den Aufgaben
gerecht zu werden, die ihnen durch Bundesgesetzgebung und manchmal auch durch
Landesgesetzgebung auferlegt werden. Die Gemeinden - wo immer man hinkommt - haben heute im
wesentlichen mit den gleichen Sorgen zu kämpfen. Es ist die Sorge um den Schulbau, die Sorge um
die Straße, die Sorge um Wasserleitung und Kanalisation. Das sind die kommunalen Schwerpunkte,
die kommunalpolitischen Aufgaben, die in Zukunft unter allen Umständen gelöst werden müssen,
wenn Niederösterreich nicht nur nach der Gemeindezusammenlegung kein Land der
Kleinstgemeinden mehr sein soll, sondern wenn Niederösterreich darüber hinaus ein Land der
modernen Gemeinden sein will. Ich glaube, wir müssen doch alle anstreben, daß in unseren Städten,
Märkten und Dörfern der Geist, der beute die Wirtschaft, der heute die Kultur, der heute das Leben
bestimmt, Einzug nimmt, und daß wir nicht rückständig bleiben in einem Fortschritt, der in raschem
Tempo sich in der anderen Welt, aber auch in den anderen Bundesländern vollzieht. Ich muß daher
immer wieder darauf hinweisen, daß die Frage der Gemeindefinanzen eine Kernfrage für alle ist, nicht
nur für die Kommunalpolitiker und Bürgermeister, sondern meiner Meinung nach für alle
Verantwortlichen. Denn wenn man immer wieder darauf verweist, daß die Gemeinden die Grundzelle
des Staates, die Grundzelle der Demokratie sind, muß man diesen Grundzellen die Lebenszufuhr
geben, die sie brauchen. Jede Krankheit in einem Organismus ist eine Krankheit von Zellen; wenn
Zellen kranken und zerfallen, dann beginnt der Gesamtorganismus rein biologisch in Gefahr zu
kommen. So ist es aber nicht nur im menschlichen Organismus, so ist es auch im Organismus eines
Landes und eines Staates. Ich habe wiederholt auf Gemeindetagen und Konferenzen und bei anderen
Reden darauf hingewiesen, daß man der Gemeindepolitik ein erhöhtes Augenmerk zuwenden soll. Ich
glaube, daß ich das Recht und die Pflicht habe, auch heute zu sagen: Stehen wir alle zusammen, um
eine gute Kommunalpolitik in Niederösterreich sicherzustellen. Ich weiß schon, daß die Dinge nicht
leicht sind, ich kenne die Sorgen, die herangetragen werden, wenn es gilt, die Bedarfszuweisungen zu
verteilen. Ich weiß, daß der Fremdenverkehr an die Gemeinden Anforderungen stellt, daß die
Gemeinden heute weit über ihre sogenannten Pflichtaufgaben hinaus einem Wirkungsbereich haben,
daß sie ihn haben müssen, wenn unsere Bemühungen auf Landesebene wirtschaftspolitisch und
fremdenverkehrspolitisch Erfolg haben sollen. Man soll also diese Dinge eindeutig und klar feststellen,
damit wir mit dem gefunden, richtigen und realen Blick für die Aufgaben der Kommunalpolitik auch in
die Aufgaben unserer Landespolitik hineinsehen.
Der Herr Abgeordnete Stangler hat in seiner Budgetrede - gestatten Sie, daß ich darauf kurz
zurückkomme - allgemein-politische Betrachtungen angestellt über die politische Situation in
Osterreich vor dem 6. März 1966 und nachher. Er hat erklärt, die Koalition war an und für sich nicht
schlecht, sie hätte Jahre hindurch ihren Beitrag zum Ausbau des Landes geleistet, aber sie hätte in
letzter Zeit die Probleme, die an sie herangetragen wurden, nicht mehr meistern können. Gestatten
Sie, daß ich auch eine kurze politische Bemerkung dazu mache. Ich glaube, da6 die Koalition in der
letzten Zeit nicht besser und nicht schlechter war, als sie im Jahre 1945 und in den vergangenen 20
Jahren gewesen ist. Dem Systeme bleiben immer gleich, es versagt weder die Demokratie, wenn
irgendetwas nicht so geht, wie es gehen soll, noch die Koalition, wenn sie ihre Aufgaben nicht erfüllt,
sondern es versagen die Demokraten, und es versagen diejenigen führenden Persönlichkeiten, die für
die Koalition verantwortlich sind Politik ist nun einmal keine Wissenschaft im luftleeren Raum, Politik
wird von Menschen und für Menschen gemacht. Politik wird betrieben mit den menschlichen Stärken
und menschlichen Schwächen. Wenn ein System nicht mehr funktioniert, dann frage ich nicht ob das
System schlecht war, denn ich frage mich, ob die Menschen gut waren, die dieses System hätten
verantwortlich handhaben sollen. Sehen Sie, wenn der Herr Abgeordnete Stangler sich an eine Rede
des Herrn Landtagspräsidenten Dr. Stemmer in seinen Ausführungen angeklammert hat und meinte,
er unterscheidet sich von Dr. Stemmer, weil dieser nicht den Mut habe, utopisch in die Zukunft zu
blicken, so will ich etwas anderes tun. Auch ich will mich an eine Rede halten, die auch ein politischer
Gegner von uns im Wiener Rathaus gehalten hat, und zwar an die Rede, die der Herr
Unterrichtsminister a. D. und Vizebürgermeister der Stadt Wien Dr. Drimmel in der Budgetdebatte
gehalten hat, und die ein flammendes Bekenntnis zum besseren System der Koalition gegenüber der
monokoloren Gangart von heute gewesen ist. (Beifall bei der SPÖ.) Herr Dr. Drimmel war .- und ich
bin jahrelang rieben ihm auf der Regierungsbank gesessen - immer ein sehr harter Gegner, aber er
war auch immer ein sehr fairer Gegner. Man konnte sich mit ihm sachlich auseinandersetzen, man
konnte mit ihm einen gemeinsamen Weg finden; es ist ja zuletzt dieser Tatsache zuzuschreiben, daß
wir die Schulgesetze im Jahre 1962 bekommen halsen. Ich glaube nicht, daß dieses Gesetzeswerk
heute entstehen könnte. Wenn man diese Feststellungen machen kann, dann sieht die Problematik
doch etwas anders aus, als sie hier gezeichnet wurde. Sicher, man kann die Demokratie so betreiben,
daß eine Mehrheitspartei allein regiert und eine Minderheit die Opposition darstellt, und es kann
zwischen Opposition und Regierung ein fruchtbares Zusammenwirken bestehen, das ist durchaus
möglich. Dazu gehört aber der gute Wille der Mehrheit, die Minderheit zu hören, sie zu achten, sie
nicht vor vollendete Tatsachen zu stellen und den Versuch zu unternehmen, mit ihr zu einer
konstruktiven Politik zu gelangen. Denn wenn man sich einmal trennt in Oppositions- und
Regierungspartei, dann trägt die Verantwortung für die Politik die Mehrheit. Das möchte ich mit aller
Deutlichkeit sagen. Wir in Niederösterreich tragen diese Verantwortung gemeinsam, ich bekenne mich
zu dieser gemeinsamen Verantwortlichkeit. Wir werden sie aber nur solange gemeinsam tragen
können, als es eine Politik miteinander und nicht eine Politik gegeneinander ist, eine Politik mit uns
und nicht eine Politik gegen uns. Wenn man sich auf England und andere Staaten beruft, ja die
Geschichte dieser Länder ist eben eine andere.
England hat die älteste demokratische Tradition der Welt überhaupt, und es hat keinen Faschismus
und auch keinen Bürgerkrieg gekannt. In England ist man jederzeit bereit, von der Mehrheit auf die
Minderheit zu wechseln oder umgekehrt und damit das System voll zur Geltung kommen zu lassen.
Wir haben diese demokratische Tradition noch nicht, und es fällt uns - psychologisch vielleicht
begreiflich - viel schwerer, Positionen, die wir haben, aufzugeben. Das gilt vor allem für eine Partei,
die in diesem Land immerhin bis jetzt ständig die stärkere Partei gewesen ist. Wenn daher in dem
Spiel Opposition - Regierungspartei der Spielraum, der das Kräfteverhältnis unterscheidet, sehr klein
ist und diese Gruppen sehr nahe beieinander liegen, dann gibt es nur zwei Möglichkeiten, um das
Schiff sicher zu steuern: Entweder man schaltet die starke Minderheit aus und verläßt die Demokratie
- aber dann folgt der Sturm auf dem Meer, der das Schiff zum kentern bringt -, oder man setzte sich
mit dieser starken Minderheit in der Erkenntnis an einen Tisch, daß nur beide zusammen das ganze
Volk und den ganzen Staat repräsentieren. Das sind die beiden Möglichkeiten. Wenn der Herr
Vizebürgermeister Dr. Drimmel erklärt hat, das System in England mag dort gut sein, aber das System
in der Schweiz habe sich ebenso bewährt und kenne nur ein Miteinander und kein Gegeneinander,
dann möchte ich sagen, daß die Verhältnisse in Usterreich, in Bezug auf seine innerstaatliche
Stellung, auf seine Neutralität, seine Größe und wirtschaftliche Struktur viel ähnlicher den
Verhältnissen in der Schweiz als den Verhältnissen in England sind. Wenn wir also eine Orientierung
auf die Schweizer Erfahrungen erreichen könnten, wäre das meiner Überzeugung nach ein sehr guter
politischer Dienst, den wir unserem Volk erweisen könnten.
Der Herr Vizebürgermeister Drimmel hat sich auch damit auseinandergesetzt, ob zwischen dem
demokratischen Sozialismus und, wie er sagt, dem Christentum genügende Berührungspunkte
gegeben sind. Es gibt Menschen, die glauben, man könnte diese beiden Systeme nach dem
Grundsatz der Koexistenz nebeneinanderstellen. Ich, meine Damen und Herren, glaube, das wäre zu
wenig. Die bloße Koexistenz kann nicht ausreichen. ES sind alle Voraussetzungen vorhanden, um
zwischen dem christlichen Humanismus und dem demokratischen Sozialismus, der voll von
humanistischem Geist durchdrungen ist, nicht nur eine Koexistenz, sondern eine Kooperation zu
finden. (Beifall bei der SPÖ.) Die Bestrebungen, eine solche Kooperation zu finden, liegt heute nicht
nur bei uns. Ich befinde mich in bester christlicher Gesellschaft, wenn ich mich auf die Notwendigkeit
solcher Bemühungen berufe.
Warum, meine Damen und Herren, habe ich diesen Ausflug in die große Politik gemacht? Ich bin
nämlich der Meinung, daß gerade bei der Gemeindepolitik der Anknüpfungspunkt für das Verständnis
zur demokratischen Zusammenarbeit vorhanden ist. Was jeder kleine Bürgermeister weiß, daß es in
einer Gemeinde am besten dann geht, wenn man nicht streitet, sondern wenn man sich findet, wenn
man sich nicht auseinaderredet, sondern wenn man sich zusammenredet; was jeder kleine
Bürgermeister als Voraussetzung für das glückliche Gedeihen seiner Gemeinde erkennt, das sollen
auch wir hier im Lande erkennen und zur Maxime unserer Landespolitik machen. Das sollen wir auch
in der Bundespolitik erkennen, damit wir wieder zu einem Weg gelangen, der es allen Österreichern
möglich macht, gemeinsam mit den gleichen Zielen in die Zukunft zu gehen, mit der gleichen Liebe
und Treue, auch wenn sich die Methoden unterscheiden. Wir wollen die demokratische Differenz der
Meinungen, wir wollen keine monocolore Gesinnung in diesem Lande. Ich stehe auE dem Standpunkt,
daß nicht die Rasenfläche, die einheitlich grüne, das Schöne am Frühling ist, sondern die
unregelmäßige bunte Wiese, in der alle Blumen erblühen können, welche Farbe immer sie haben.
Rasen ist Diktatur, die blumige Wiese ist Freiheit und Demokratie.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sollen einen Weg gehen, der den Österreichern, den
Niederösterreichern und uns allen zusammen sagt: Wir haben unsere Überzeugung, aber wir haben
auch eines, was uns immer wieder zum Zusammenstehen, zwingen muß: Wir haben eine
gemeinsame Geschichte, einen gemeinsamen Staat und ein gemeinsames Vaterland! (Beifall bei der
SPÖ.)
ZWEITER PRÄSIDENT SIGMUND: Zum Wort gelangt Herr Abg. LUDWG.
Abg. LUDWIG: Sehr verehrter Herr Präsident! Meine geehrten Damen und Herren! Bevor ich mich mit
der Gruppe 0 des Voranschlages 1967 beschäftige, möcht ich ganz kurz auf die Ausführungen des
Herrn Präsident Sigmund bei der Generaldebatte eingehen. Der Herr Präsident Sigmund hat in der
Generaldebatte auch über die Personalvertretungswahlen der niederösterreichischen
Landesbediensteten 1966 gesprochen und hat das Ergebnis dieser Wahl als ähnlich einem
Wahlergebnis in einer Volksdemokratie bezeichnet. Meine Damen und Herren! Ich möchte daher allen
Mitgliedern des Hohen Hauses das Gesamtergebnis dieser Wahlen noch einmal ganz kurz in
Erinnerung bringen. Im gesamten Landesdienst waren 11.361 Bedienstete wahlberechtigt.
Abgegeben wurden 10.803 gültige Stimmen. Von diesen erhielten der ÖAAB 9896 und die SPÖ 907
Stimmen. Diese Wahlen wurden in allen Dienststellen des Landes Niederösterreich, nämlich in 217
Landesdienststellen, durchgeführt. Es waren insgesamt 661 Mandate in die DienststellenPersonalvertretungen zu vergeben. Von 661 Mandaten erhielt der ÖAAB 649 und die SPÖ 12
Mandate. Da Sie dieses Wahlergebnis immer wieder herausgreifen, möchte ich auch ganz kurz darauf
zu sprechen kommen, wieso es überhaupt .zu diesem Wahlergebnis bei den zweiten
Personalvertretungswahlen am 11. und 12. Oktober 1966 gekommen ist. Sie alle meine Damen und
Herren, können sich an die ersten Personalvertretungswahlen, welche am 16. und 17. Oktober 1962
abgehalten wurden, erinnern. Die Sozialisten haben in der Presse und auch sonst immer wieder
betont, sie werden bei den Personalvertretungswahlen nur mitwählen, um nachher eine Handhabe für
deren Anfechtung zu haben. Diese Wahlen wurden auch in der Folge von den Sozialisten
angefochten. Ich glaube aber, daß diese Handlungsweise von sämtlichen Beidiensteten, ob sie nun
der ÖVP oder der SPÖ angehörten, nicht gut aufgenommen wurde, denn die Bediensteten, auch die
der sozialistischen Fraktion, haben immer wieder zum Ausdruck gebracht, daß sie für die soziale
Besserstellung der Bediensteten mitarbeiten möchten, dies aber nicht dürften. Es kam nun zur
Ausschreibung der zweiten Personalvertretungswahlen der niederösterreichischen
Landesbediensteten, denn auf Grund der Personalvertretungsbestimmungen war eine vierjährige
Funktionsperiode vorgesehen.
Die Sozialisten wurden zu den zweiten Personalvertretungswahlen wieder eingeladen; zwischen der
Fraktion christlicher Gewerkschafter, dem ÖAAB, und den sozialistischen Gewerkschaftern wurde ein
Wahlübereinkommen geschlossen, aus dem hervorging, daß die Sozialisten bei den zweiten
Personalvertretungswahlen nicht nur mitwählen, sondern auch mitarbeiten werden. Ich glaube, daß
seitens des ÖAAB den Kollegen der sozialistischen Fraktion ein weitgehendes Entgegenkommen
gezeigt wurde. Erst am 15. Dezember 1966 hat die konstituierende Sitzung der
Zentralpersonalvertretung stattgefunden. Wie Sie wissen, hat das Wahlergebnis in die
Zentralpersonalvertretung 18 Mandate dem ÖAAB und der sozialistischen Fraktion 1 Mandat
gebracht. Auf Grund der Mandatsanzahl würden die Sozialisten in keinem Ausschuß der
Zentralpersonalvertretung vertreten sein. Wir wollen aber auch hier zum Ausdruck bringen, daß sie die
Möglichkeit haben sollen, in den wichtigen Ausschüssen mitzuberaten und mitzuverantworten. Je ein
sozialistischer Kollege wurde daher in die Ausschüsse, wie zum Beispiel Hoheitserwaltung, Anstalten
und Betriebe sowie Straßenverwaltung hineingewählt. Es ist also nicht ganz verständlich, warum der
Herr Präsident Sigmund auf volksdemokratische Methoden anspielt. Ich glaube, daß wir, wenn dies
beabsichtigt wäre, den Vertretern der sozialistischen Fraktion diese Benefizien nicht einräumen
würden. Die Ausführungen des Herrn Präsidenten Sigmund dürften auch in einem gewissen
Widerspruch zu Iden von Herrn Landeshauptmannstellvertreter Tschadek kurz nach den
Personalvertretungswahlen abgegebenen Erklärungen stehen. Denn in der Arbeiter-Zeitung vom 14.
Oktober 1966 hieß es in einer Erklärung, daß es den Sozialisten gelungen sei, bei den
Personalvertretungswahlen ihre Stimmen um die Hälfte zu erhöhen.
Meine Damen und Herren! Sie dürfen doch von mir nicht verlangen, da8 ich unsere ÖAAB-Mitglieder
etwa auffordere, bei den Personalvertretungswahlen sozialistisch zu wählen.
(Landeshauptmannstellvertreter Dr. Tschadek: Das werden wir schon selber machen!) Hat der Herr
Landeshauptmannstelllvertreter Dr. Tschadek in seiner Erfolgsmeldung am 14. Oktober 1966 vielleicht
vergessen, daß die Sozialisten im Jahre 1962 ledigich in der Hoheitsverwaltung, nicht aber in der
Anstaltsverwaltung und auch nicht im gesamten Straßenwesen mitwählten? Außerdem möchte ich
neuerlich darauf hinweisen, wie ich das bereits bei den Beratungen zum Voranschlag 1966 getan
habe, daß die Personalpolitik in den sozialistisch verwalteten Gemeinden Niederösterreichs viel eher
volksdemokratische Verhältnisse aufweisen. (Abg Jirovetz: Das glaubst Du selbst nicht!) Ich möchte
Ihnen, wie schon vor einem Jahr, noch einmal einen Artikel aus der Arbeiter-Zeitung, einem nicht der
ÖVP nahe stehenden Blatt, vorlesen und auch noch andere Dinge kurz erwähnen. Hier heißt es:
„Personalvertretungswahl in Neunkirchen", ich bringe das deswegen, weil ich als Mandatar dieser
Gegend mitverantwortlich bin, ,,Bei der Stadtgemeinde Neunkirchen fand vor kurzem. …. usw. Von
den 106 Wahlberechtigten wurden 101 Stimmen abgegeben. Alle entfielen auf die Liste sozialistischer
Gewerkschafter. (Abg. Grünzweig: Dafür sind Sie mitverantwortlich!) Von den 263 Wahlberechtigten
im Krankenhaus wurden 253 Stimmen abgegeben. Auch sie entfielen zur Gänze auf die Liste
sozialistischer Gewerkschafter." (Zwischenruf bei der SPÖ: Du bist ihnen nicht sympathisch!)
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ferner glaube ich, daß Sie die Möglichkeit haben, in den
sozialistisch verwalteten Gemeinden, wie zum Beispiel St. Pölten, Wr. Neustadt, Bruck a. d. Leitha
usw. Einfluß zu nehmen, damit vielleicht auch dort einmal der ÖAAB gewählt werden kann.
Abschließend möchte ich hier dezidiert feststellen, daß auf Grund des Wahlübereinkommens
zwischen dem ÖAAB, der Fraktion christlicher Gewerkschafter, und der Fraktion Sozialistischer
Gewerkschafter die Personalvertretungswahlen 1966 in demokratischer Weise durchgeführt worden
sind, und ich bitte Sie daher, das Ergebnis dieser Wahlen in keiner Weise anzuzweifeln, bzw. zu
kritisieren, da sonst die beabsichtigte gute Zusammenarbeit auch auf dem Gebiete der
Personalvertretung gleich zu Beginn wieder Belastungen ausgesetzt werden könnte.
Als Obmann der Zentralpersonalvertretung möchte ich auch heuer wieder zum Voranschlag für das
Jahr 1967 Stellung nehmen; und zwar zu zwei Problemen und Voranschlagsansätzen, die direkt oder
indirekt die Bediensteten des Landes Niederösterreich betreffen. Ich kann aus Zeitmangel
selbstverständlich nicht jede einzelne Ansatzpost ausführlich besprechen. Ich erlaube mir daher, die
mir wesentlich erscheinenden Punkte herauszugreifen, dies gilt insbesondere für die Gruppe 0 des
vorliegenden Voranschlages. Bei Gegenüberstellung der Personalaufwendungen des Voranschlages
1966 zu jenen des Jahres 1967 ergibt sich eine nicht unwesentliche Erhöhung der Ansätze auf
diesem Sektor. So mußten zum Beispiel in der Gruppe 0 allein für den Personalaufwand ca. um 60
Millionen Schilling mehr gegenüber dem Vorjahr veranschlagt werden. Dies ergibt sich jedoch in erster
Linie aus der im Jahre 1966 für die Bediensteten beschlossenen Gehaltserhöhung im Ausmaß von 6
Prozent ab 1. Jänner 1966 und von 2,5 Prozent ab 1. Jänner 1967. Die vom Bund gewährte
Gehaltserhöhung wurde auch vom Land Niederösterreich im gleichen Ausmaß für seine Bediensteten
übernommen. Ich möchte hier jedoch ausdrücklich feststellen, daß durch die im Jahre 1966
vorgenommenen Gehaltserhöhungen und auch durch die vorgesehenen Erhöhungen der Bezüge im
Jahre 1967 keine endgültige Lösung des Problems der geringen Entlohnung der öffentlich
Bediensteten gegeben ist. Diese Gehaltserhöhungen seit 1956, also seit der Schaffung des
Gehaltsgesetzes, stellen letzten Endes nur eine Abgeltung der gestiegenen Lebenshaltungskosten
dar, und diese meistens nur im nachhinein. Man hat dabei kaum berücksichtigt, daß auch der
öffentlich Bedienstete Anspruch auf einen gerechten Anteil am Sozialprodukt hat. Durch die
prozentuellen Gehaltserhöhungen wurden außerdem die Gehaltsansätze zwischen den einzelnen
Verwendungsgruppen und Dienstklassen immer weiter auseinandergezogen. Die an und für sich
niedrigen Anfangsbezüge vor allem in den unteren Verwendungsgruppen bleiben jedoch bestehen.
Auch für den Akademiker zum Beispiel erscheint der Eintritt in den Staatsdienst bei einem
Anfangsbezug von ca. 3500 Schilling nicht attraktiv genug, da gerade der junge Akademiker in der
Privatwirtschaft mit einem wesentlich höherem Anfangsbezug rechnen kann. Diese Probleme können
jedoch nur durch die Schaffung eines neuen Gehaltsgesetzes bereinigt werden. Die Schaffung dieses
Gesetzes fällt in die Kompetenz des Bundes. Ich habe schon wiederholt die Forderung erhoben, daß
man endlich darangehen zollte, das Dienstrecht durch eine Änderung der verfassungsrechtlichen
Bestimmungen in die Kompetenz der Länder zu übertragen. Dadurch wäre es auch möglich, für die
Bediensteten der Länder, die bei weiten nicht eine so große Dienstnehmergruppe wie die
Bundesbediensteten bilden, rascher eine den Erfordernissen angepaßte Gehaltsregelung zu schaffen.
Ich möchte Sie, meine Damen und Herren, bitten, mich in meinen Bemühungen zu unterstützen, eine
gerechte und soziale Entlohnung für unsere Dienstnehmer zu erreichen. Es ist erfreulich, feststellen
zu können, daß bei den am 13. Dezember 1966 stattgefundenen Verhandlungen zwischen den vier
Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes und der Bundesregierung vereinbart wurde, im Februar
1967 die Verhandlungen über ein neues, modernes und den sozialen Erfordernissen entsprechendes
Gehaltsgesetz aufzunehmen und bis 30. Juni 1967 abzuschließen. Nun möchte ich noch einige
Voranschlagsansätze der Gruppe 0 einer näheren Betrachtung unterziehen. Unter dem
Voranschlagsansatz 02-12 wurden von der Landesregierung 13,2 Millionen Schilling für Reise- und
Übersiedlungskosten veranschlagt. Im Vorjahr war für diesen Zweck lediglich ein Betrag von 10
Millionen Schilling vorgesehen.
Im Laufe des Jahres 1966 stellte sich jedoch heraus, daß mit diesen Mitteln das Auslangen nicht
gefunden werden kann. Es mußte daher in diesem Jahr eine Erhöhung um 3,2 Millionen Schilling
erfolgen. Die Notwendigkeit dieser Erhöhung ist vor allem auf die mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1966
beschlossene Reisegebührenvorschrift zurückzuführen. Diese Reisgebührenvorschrift brachte nicht
nur eine gewisse Verwaltungsvereinfachung, sondern vor allem die gleiche Behandlung aller
Landesbediensteten, die Außendienst versehen; bis zum Inkrafttreten dieser Reisegebührenvorschrift
hatte nur ein kleiner Kreis von Landesbediensteten die Genehmigung, den eigenen Kraftwagen für
Dienstfahrten zu verwenden und hiefür ein entsprechendes Kilometergeld zu bekommen, In der neuen
Reisegebührenverordnung wird jedoch ein gleiches Kilometergeld jedem Bediensteten gewährt, der
Außendienst versieht. Ich erinnere mich jedoch, daß bei den Beratungen über die
Reisegebührenordnung festgelegt wurde, die zu erwartenden Mehrkosten, zumindestens teilweise
durch Einsparung von Dienstkraftwagen hereinzubringen. Die Zentralpersonalvertretung der
niederösterreichischen Landesbediensteten hat ihre Zustimmung zu dieser geplanten Einsparung,
soferne sie vertretbar erscheint, gegeben.
Meine Damen und Herren, infolge Ausscheidens von einigen Kraftwagenlenkern im Jahre 1966 war es
bereits möglich, 8 Neueinstellungen auf diesem Sektor zu vermeiden, desgleichen mußten im Jahre
1966 auch diese 8 Dienstkraftwagen nicht angeschafft werden. Wir sind der Meinung, daß auch im
Jahre 1967 keine Neueinstellung von Kraftwagenlenkern notwendig ist, sodai3 zumindest teilweise
durch Einsparung von Personalkosten der Mehraufwand bei Reisespesen hereingebracht wird.
Wir finden im Voranschlag auch eine Ansatzpost mit der Benennung ,,Beamtenschulung" so wie im
Vorjahr mit dem Ansatz in der Höhe von 200.000 Schilling. Daraus ist ersichtlich, daß meine
Anregungen, die ich bereits zum Budget des Jahres 1966 hinsichtlich der Einrichtung einer
Beamtenschulung gegeben habe, auch für 1967 keine Beachtung gefunden haben. Ich möchte erneut
feststellen, daß die Einrichtung einer Beamtenschulung, in der den Bediensteten des Landes
Niederösterreich die für sie erforderlichen neuen gesetzlichen Bestimmungen zur Kenntnis gebracht
werden, für die ordnungsgemäße Verwaltung des Landes Niederösterreich einen wesentlichen Vorteil
bilden würde. Die fachliche Weiterbildung der Beamten liegt nicht nur im Interesse des Einzelnen,
sondern insbesondere im Interesse des Landes. Durch die Gesetzgebung, die man in den letzten
Jahren wahrlich nicht als unproduktiv bezeichnen kann, entstehen auf dem Gebiet der Verwaltung
neue Verhältnisse. Nur die genaue Kenntnis der neuesten Gesetze und der Verordnungen und deren
praktische Anwendung gewährleisten eine rasche, sinnvolle und ordnungsgemäße Staatsverwaltung.
Aus diesen Gründen hoffe ich, daß meine Anregung zur Errichtung einer Beamtenschule in
absehbarer Zeit verwirklicht wird. Nun, meine Damen und Herren, möchte ich zur Unterbringung der
Dienststellen des Landes einiges sagen. Durch den Ankauf des Bürogebäudes in der Teinfaltstraße
haben sich anfangs gewisse Erleichterungen bei der Zuteilung der Amtsräume für die Bediensteten
der einzelnen Abteilungen ergeben. Wir waren der Meinung, daß durch diese neue
Unterbringungsmöglichkeit eine wesentliche Auflockerung eintreten werde. Leider hat sich
herausgestellt, daß es noch Dienststellen beim Amt der NO. Landesregierung gibt, für die keine
Erleichterungen geschaffen werden konnten. So müssen zum Beispiel in der Herrengasse 13 in der
Landes-Buchhaltung oft bis zu 8 Personen in einem Zimmer ihre Arbeit verrichten. Oft ist aus
Platzmanqel nicht einmal für jeden Bediensteten ein Schreibtisch vorhanden. Unter diesen Um wäre
es nicht verwunderlich, wenn es in diesen Abteilungen zu Schwierigkeiten kommen sollte, denn bei
derartigen Raumverhältnissen kann kein gesundes Arbeitsklima gedeihen und keine entsprechende
Leistung erreicht werden. Ich würde Sie bitten, sich selbst einmal von diesen Zuständen zu
überzeugen.
Wenn nun aus dem Voranschlag ersichtlich ist, daß für die Hauserfordernisse 3 Millionen, für Mieten
und Pacht 1,1Millionen und für die Instandhaltung der Gebäude und Anlagen 2,5 Millionen, also
insgesamt 6,6 Millionen Schilling, aufgebracht werden müssen, erhebt sich die dringende Frage, ob
man nicht doch einmal an die Errichtung eines Bürogebäudes denken sollte. Die von mir angeführten
Beträge werden dann selbstverständlich nicht zur Gänze wegfallen, doch glaube ich sagen zu können,
daß bei einer langfristigen Planung ein nicht unwesentlicher Teil dieser 6,6 Millionen Schilling bei
Vorhandensein eines neuen Bürogebäudes nicht mehr erforderlich wäre. Durch ein solches
Bürogebäude - der Baugrund ist ja seit langem auf dem Minoritenplatz vorhanden -, könnten erstens
die derzeit in verschiedenen Privathäusern untergebrachten Dienststellen des Amtes der NO.
Landesregierung zentralisiert werden; dadurch würde das Land nicht unbedeutende Beträge an Miete
und Pacht einsparen. Zweitens würde die zentrale Unterbringung der Abteilungen des Amtes der
Landesregierung für die vorsprechenden Parteien eine wesentliche Erleichterung mit sich bringen.
Dies liegt im Interesse der gesamten Bevölkerung des Landes Niederösterreich, da ein Behördengang
zum Amt der Landesregierung für unsere Landsleute oft einem Slalom durch die gesamte Innenstadt
gleicht. Drittens würde durch zusätzliche Raumbeschaffung den Bediensteten des Landes eine
wesentliche Besserung des Arbe3sklimns :ermöglicht werden, denn es ist unseren Bediensteten,
meine Damen und Herren, auf die Dauer nicht zumutbar, bei den derzeitigen Verhältnissen in
manchen Abteilungen mit Freude und Eifer die Arbeit zu verrichten. Das gleiche Platzproblem ergibt
sich auch bei der Landhausküche. Bereits im Jahre 1965 habe ich zum geplanten Umbau der
Landhausküche Stellung genommen. Die Hauptvoraussetzung für diesen Umbau und für die
Erweiterung der Landhausküche ist die Freimachung der bisher von der Landes-Bibliothek belegten
Räumlichkeiten. Da nun für das Jahr 1967 erhöhte Mittel für die erforderlichen Adaptierungsarbeiten
anläßlich der Verlegung der Landes-Bibliothek in die Teinfaltstraße bereitgestellt wurden, hoffe ich,
daß in der nächsten Zeit die Freimachung dieser Räume erfolgen wird.
Bereits für das Jahr 1966 war für den Umbau der Landhausküche ein Betrag von 2,5 Millionen
Schilling vorgesehen, der leider aus den vorerwähnten Gründen nicht in Anspruch genommen werden
konnte.
Im vorliegenden Budgetentwurf wurde für den Umbau nunmehr ein Betrag von 3,7 Millionen Schilling
vorgesehen; damit dürfte voraussichtlich auch das Auslangen gefunden werden. Ich sage deshalb
,,dürfte", weil bei Um- und Einbauten in alten Gebäuden im Landhaus bei der Bibliothek und der
Küche niemand die Kosten genau vorausbestimmen wird können. Die notwendigen Arbeiten wären
jedoch sobald als möglich in Angriff zu nehmen, da die derzeitigen Verhältnisse sowohl für die in der
Küche Beschäftigten, als auch für die zum Mittagstisch gehen, nicht erträglich erscheinen. Durch den
Ausbau der Küche selbst, das heißt durch die Anschaffung von modernen Küchenmaschinen werden
erst die Voraussetzung en gegeben sein, die die Qualität des Essens entscheidend verbessern. Auf
Grund der derzeitigen Kapazität der Küche und bei den vorhandenen Räumlichkeiten lassen sich
Verzögerungen in der Essensausgabe nicht vermeiden. Auch die Qualitätssteigerung ist durch die
derzeitige Kapazität der Küche begrenzt. Unter diesen Umständen ist es fast unglaublich, daß an
manchen Tagen bis zu 1500 Mittagessen hergestellt und ausgegeben werden. Ich hoffe, daß auch
dieses Problem in absehbarer Zeit gelöst ist und wir unseren Landesbediensteten ebenfalls eine
moderne und gute Werksküche bieten können, wie sie ja in größeren Betrieben selbstverständlich ist.
Der Um- und Ausbau meine Damen und Herren, ist deshalb dringend, weil eben die Verhältnisse im
Landhaus gegenüber den Verhältnissen bei den Bezirkshauptmannschaften, Gebietsbauämtern,
Straßenbauabteilungen, Anstalten und Betrieben anders gelagert sind als hier. Bei den auswärtigen
Dienststellen haben die Bediensteten zumindestens zum Großteil die Möglichkeit, das Mittagessen zu
Hause einzunehmen, Was für die Bediensteten im Landhaus nicht möglich ist.
Zu dem Voranschlagsansatz 09-090, Gehaltsvorschüsse, und 09-091, Wohnungsbeihilfen für
Landesbedienstete, muß ich bemerken, daß die Höhe der vorgesehenen Beträge von insgesamt 9,8
Millionen zu gering erscheint, da. sie den derzeitigen Erfordernissen nicht mehr entsprechen. Im
heurigen Jahr konnten Anträge auf Gehaltsvorschüsse mit einer Gesamtsumme von über 4 Millionen
Schilling nicht erledigt werden. Gegen die Erhöhung dieser Voranschlagsansätze bestehen sicherlich
keine Bedenken, da diese Gehaltsvorschüsse an das Land wieder zur Gänze zurückfließen. Durch die
Gewährung von Gehaltsvorschüssen helfen wir letztlich unseren Landesbediensteten, sich ein
Eigenheim zu schaffen oder dieses Eigenheim auszubauen oder zu verschönern. Nicht nur die
Gesamtmittel für Gehaltsvorschüsse wären zu erhöhen, auch die im Jahre 1959 erstellten Richtlinien
über die Gewährung von Gehaltsvorschüssen und Wohnbaudarlehen müssten auch der Höhe nach
den Gegebenheiten angepaßt werden. Es liegt auf der Hand, daß im Jahre 1959 mit einem Betrag
von 20.000 Schilling zum Teil wesentlich mehr Baumaterial beschafft werden konnte, als dies im Jahre
1967 der Fall sein wird. Ich glaube, daß wir gerade bei den Gehaltsvorschüssen keinen kleinlichen
Standpunkt einnehmen dürfen, da wir, wie bereits gesagt, nur unseren Landesbediensteten eine Hilfe
bieten und die Beträge ja dem Land nicht verloren gehen. Das gleiche gilt auch für die Belohnungen
und Aushilfen, die im Einzelfalle erhöht werden müßten. Wenn man bedenkt, daß unter der
Haushaltsstelle ,,Belohnung und Aushilfen für Landesbedienstete" ein Betrag von 3,8 Millionen
Schilling für ca. 11.500 Landesbedienstete vorgesehen ist, und aus diesem Ansatz auch alle jährlich
auszuzahlenden Sondergratisfikationen anläßlich der Dienstjubiäen zu decken sind, so erhebt sich die
dringende Forderung, auch hier eine Verbesserung zu schaffen.
Hoher Landtag, nun möchte ich noch einige Gedanken zu den Erholungsaktionen für die niederöster.
Landesbediensteten vorbringen. Wie Ihnen bekannt ist, besitzt der Sportklub Landhaus am Erlaufsee
ein Erholungsheim, das für die Erholung der Landesbediensteten und deren Familienangehörigen zur
Verfügung steht. Im Laufe der Zeit stellte sich jedoch heraus, daß dieses Heim mit insgesamt 33
Betten nicht ausreicht. Der Sportklub Landhaus hat daher bestrebt, mehr Erholungsmöglichkeiten zu
schaffen. So wurde zum Beispiel ein Arrangement mit einem Pensionsbetrieb in Niederhof bei
Lilienfeld getroffen, das vor allem für kinderreiche Familien besonders geeignet ist. Ich möchte an
dieser Stelle der Niederösterreichischen Landesregierung meinen Dank aussprechen, daß es auch in
diesem Jahr wieder möglich war, die Rückerstattung der zwischen den Aufenthaltskosten am
Erlaufsee und in Niederhof liegenden Differenzbeträge zu erreichen. Durch den Bau eines weiteren
kleinen Erholungsheimes am Ausee in Blindenmarkt war es zusätzlich möglich, Ferienplätze zur
Erholung der Landesbediensteten zur Verfügung zu stellen. Ferner möchte ich noch auf die
Erholungsmöglichkeit in der bäuerlichen Fachschule Groß-Gerungs hinweisen, wo es über Initiative
der Zentralpersonalvertretung gelungen ist, in jener Zeit, in der kein Schulbetrieb in der Fachschule
stattfindet, einen Pensionsbetrieb zu erschwinglichen Preisen einzurichten.
Auch von dieser Möglichkeit haben heuer wieder viele meiner Kollegen Gebrauch gemacht. Alle diese
aufgezeigten Erholungsmöglichkeiten reichen jedoch bei weitem nicht aus, den Wünschen der
erholungssuchenden Landesbediensteten gerecht zu werden. Ich will daher von dieser Stelle aus an
die Landesregierung das Ersuchen stellen, die Möglichkeit zu prüfen, ob das Landes-Jugendheim
Lunz a. See nicht ebenfalls in diese Erholungsaktion mit einbezogen werden kann. Das LandesJugendheim am Lunzersee ist in einer der schönsten Gegenden Niederösterreichs gelegen und würde
nach einem entsprechenden Umbau für die Landesbediensteten beste Erholung bieten. Da das
genannte Heim, wie ich in Erfahrung bringen konnte, höchstens 3 Monate im Jahr belegt ist, glaube
ich, daß sich hier bei gutem Willen bestimmt eine Möglichkeit zur Verwendung dieses Heimes als
Erholungsstätte für die Landesbediensteten finden läßt. In diesem Zusammenhang sollten aber auch
für den weiteren Ausbau des Erholungsheimes am Erlaufsee als Subvention an den Sportklub
Landhaus Mittel bereitgestellt werden. Weiters bin ich der Meinung, daß auch der Sportförderung der
niederösterreichischen Landesbediensteten ein stärkeres Augenmerk zugewendet werden müßte. Die
vorhandenen Möglichkeiten zur Ausübung des aktiven Sports sind beinahe beschämend. Ich würde
Ihnen meine Damen und Herren, auch hier einen kurzen Besuch in der Sporthalle in der Herrengasse
14 empfehlen. Unter diesen Verhältnissen Sport zu betreiben, stellt für die Interessenten schon ein
gewisses Opfer dar. Gerade unsere Jugend sollten wir aber doch die Möglichkeit geben, in gesunden
Hallen und Räumen sich sportlich betätigen zu können. Mit wenigen Mitteln könnte hier sehr viel getan
werden. Dies gilt nicht nur für die Adaptierung der vorhandenen Sporträume, sondern vielmehr für
eine bessere Ausgestaltung der sanitären Einrichtungen. Auch für den Ankauf von Sportgeräten
müssen Mittel zur Verfügung gestellt werden.
Ich hoffe, daß ich nun einen kurzen Überblick über die Belange geben konnte, die die niederösterr.
Landesbediensteten mittelbar oder unmittelbar berühren, und daß zumindestens ein Teil der
Verbesserungsvorschläge aufgegriffen und verwirklicht wird. Wenn Franz Ginzkey in der zweiten
Strophe der niederösterreichischen Landeshymne sagt: ,,Im Dröhnen der Maschinen, im Arbeitsfleiß
zugleich, wir mühen uns Dir zu dienen, mein Niederösterreich", so trifft dies vor allem auf die
Bediensteten des Landes zu. Wir aber, meine Damen und Herren, haben die Aufgabe, die
Voraussetzungen zu schaffen, daß unsere tüchtigen Beamten und Angestellten diesem Versprechen
bei gesunden Arbeitsbedingungen und mit größtmöglicher sozialer Unterstützung durch das Land
jederzeit nachkommen können. (Beifall bei der ÖVP.)
Zweiter PRASIDENT SIGMUND: Zum Worte gelangt Herr Abg. Bieder.
Abg. BIEDER: Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr verehrte Damen und Herren! Ich möchte in meinen
Ausführungen selbstverständlich auch auf die Personalvertretungswahlen zu sprechen kommen. Da
aber Kollege Ludwig eingangs einiges vorgebracht hat, was ein wenig im Widerspruch steht, möchte
ich das kurz an die Spitze meiner Ausführungen stellen. Kollege Ludwiq hat nämlich gesagt, damals bei der ersten Wahl - durften die sozialistischen Gewerkschafter nicht mitgehen. Lieber Freund
Ludwig, ich darf wohl sagen, bei uns ist das anders. Wir haben das erstemal als sozialistische
Gewerkschafter frei unsere Entscheidung treffen können, ohne fragen zu müssen; und wir haben es
auch diesmal so gehalten. Wir haben bei der ersten Wahl von allem Anfang an gesagt, wir tun nur
deshalb mit, um das Mandat für die Anfechtung zu haben; weil es eben damals nicht möglich war, im
Verhandlungswege zwischen den beiden Fraktionen eine Einigung zu erzielen. Das wurde also
erstmalig hier auch von Kollegen Ludwig klar zum Ausdruck gebracht; das freut mich. Der Hinweis auf
Gemeinden Niederösterreichs, und im speziellen auf Neunkirchen, geht ein bisschen daneben. Die
Bediensteten in Neunkirchen haben nicht in dem Sinn rot gewählt, daß sie einen Sozialisten gewählt
haben, sondern sie haben einen Vertreter gewählt, der wirklich alte Bediensteten vertritt, und zwar
nach echten Grundsätzen, wie Dienstalter und dergleichen mehr; was hier in diesem Hause, Herr
Kollege Ludwig, noch nie der Fall war. Es wäre sicher möglich, mit Parteifreunden in Neunkirchen zu
sprechen, die werden lhnen das bestätigen. Lassen Sie mich aber nun zum eigentlichen Thema
kommen. Wie aus der Vorlage ersichtlich, werden die Personalkosten voraussichtlich im Jahre 1967
eine Summe von 803,8 Millionen Schilling erreichen. Das bedeutet, daß für dieses Jahr um 144,3
Millionen Schilling mehr für Personalkosten aufgewendet werden muß. Allein in der Gruppe 0,
Allgemeine Verwaltung, ergibt sich ein Mehraufwand von mehr als 61,6 Millionen Schilling, das sind
fast 42 Prozent des gesamten Mehraufwandes für das Jahr 1967.
Aus dem Voranschlag 1966 war zu entnehmen, daß der Personalaufwand 33,32 Prozent der
Ausgaben beträgt: im vorliegenden Budget 1967 wird er sich auf 34,49 Prozent, also um 1,17 Prozent
erhöhen. Bedenkt man, daß sich der Haushaltsrahmen im allgemeinen um ca. 11 Prozent - das sind
ungefähr 343,5 Millionen Schilling, die insgesamt mehr ausgegeben werden - erhöht, dann erscheint
die Summe der Personalkostenerhöhung von 144,3 Millionen Schilling sicher etwas hoch. Eine
genauere Betrachtung, die ich noch versuchen werde, anzustellen, wird sehr bald den Nachweis
liefern, daß diese Summe noch zu gering ist, weil sie nicht ausreicht, die echten Bedürfnisse des
öffentlichen Dienstes zu erfüllen.
Wir können feststellen, daß im Jahre 1966 bei den Personalaufwendungen der sonst üblichen Polster
des Herrn Finanzreferenten - heute wurde gesagt, aus dem Polster ist ein Körberl geworden offensichtlich gefehlt hat, da für die ohnedies sehr magere Gehaltsnachziehung der öffentlichen
Bediensteten vor wenigen Tagen ein Nachtragsbudget in der Höhe von 35,2 Millionen Schilling
erforderlich war. Da15 diese Erhöhung ab 1. Juni 1966 wieder nur ein Pflaster war, bezeugt schon
allein die Feststellung des gemeinsamen Verhandlungsausschusses, Gewerkschaft und Kanzleramt,
beim Abschluß der Verhandlungen. Es wird festgestellt, daß es sich bei der Erhöhung ab 1. Juni 1966
um die bekannten 6 Prozent einschließlich der 2 ½ Prozent ab 1. Jänner 1967 um eine Nachziehung
der Gehälter handelt, welche lediglich eine Abgeltung der gestiegenen Lebenshaltungskosten plus
einer verschwindenden Tangente einer realen Lohnerhöhung bis 1. September 1965 - ich sage
nochmals, 1. September 1965 - darstellt, wobei eine Reallohnerhöhungstangente lediglich bei den
obersten Dienstklassen bzw. Gehaltsstufen zu verzeichnen ist. Daß dies so ist, zeigt der
Sockelbetrag, der immer wieder eingeschoben werden muß, um den untersten Gruppen wenigstens
einigermaßen die gestiegenen Lebenshaltungskosten abzugelten. Meine Damen und Herren, wir sind
also, und das ist unbestritten, ab 1. Jänner 1967, einschließlich dieser 2 ½ Prozent, mit den Bezügen
unserer Bediensteten um 16 Monate, also um fast 11/2 Jahre, zurück, was bedeutet, daß wir ab 1.
Jänner 1967 erst die Teuerung des Jahres 1965 einigermaßen abgelten. Dieser unmögliche Zustand
hat dazu geführt, daß die Bundesländer schon 1965 begonnen haben, im eigenen Bereich für die
Bediensteten Sonderregelungen zu treffen. Ich darf beweiskräftig feststellen, daß mit Ausnahme
Niederösterreichs alle Bundesländer spätestens ab 1. Juni 1966 ihren Bediensteten monatlich
allgemeine Personalzulagen gewähren. Demzufolge habe ich gemeinsam mit meinen Klubkollegen
hier im Hohen Hause einen Antrag eingebracht, der in der Sitzung des Landtages vom 8. Juni 1966
dem zuständigen Ausschuß zugewiesen wurde. Wir haben in diesem Antrag eine allgemeine
Personalzulage für alle Landesbediensteten verlangt. Unser Verlangen ging in der Richtung, durch
Verordnung der Landesregierung gemäß § 70 der Dienstpragmatik eine Zulage für Bedienstete bis zu
einem Bezug von 2000 Schilling 10 Prozent von E/III/4, für Bedienstete bis zu einem Bezug von 3000
Schilling 10 Prozent von D/III/3, für Bedienstete bis zu einem Bezug von 4000 Schilling 9 Prozent von
IV/3, für Bedienstete bis zu einem Bezug von 6000 Schilling 8 Prozent von V/6, für Bedienstete bis zu
einem Bezug von 9000 Schilling 7 Prozent von VII/3 und über 9000 Schilling 5 Prozent von VIII/5
zuerkannt zu erhalten. Obwohl eine finanzielle Deckung durchaus gefunden hätte werden können, wie
sich später auch in einem anderen Zusammenhang gezeigt hat, wurde dieser Antrag im gemeinsamen
Finanz- und Verfassungsausschuß mit Mehrheitsbeschluß der Landesregierung zur Überprüfung
überwiesen. Seit mehr als 6 Monaten prüft nun die Landesregierung, es scheint, als wäre dieser
Antrag irgendwo verlegt worden. Man hat also seit diesem Tag nichts mehr davon gehört. Wenn man
auch bestritten hat, daß schon zu diesem Zeitpunkt alle Länder einschließlich des Burgenlandes eine
Personalzulage gewährten, dürfte nun doch nicht mehr möglich sein, diese Tatsache abzustreiten.
Inzwischen sind die Regierungsbeschlüsse der einzelnen Bundesländer allgemein bekannt geworden,
und es muß daher auch unsere Antragsbegründung als richtig erkannt werden. Ich weiß, daß die
Bundesländer anläßlich von Personalreferentenkonferenzen und bei Tagungen des
Spitalerhalterverbandes, bei denen Personalprobleme auf der Tagesordnung stehen, nicht immer
alles sagen. Es gibt böse Zungen, die behaupten, dort wurde sogar manche Unwahrheit verzapft. Ich
persönlich beschränke mich auf die Aussage, daß sich die Vertreter der Länder wirklich nicht alles
sagen. So konnten wir vor nicht allzu langer Zeit anläßlich einer Verhandlung mit dem
Spitalerhalterverband wegen Einführung einer bestimmten Nebengebühr für ein bestimmtes
Bundesland gerade von jenem Bundesland den heftigsten Widerstand bemerken, welches die gleiche
Regelung im eigenen Lande schon langst eingeführt hatte. Dasselbe soll auch anläßlich von
Verhandlungen mit dem Bundeskanzleramt, bei denen Ländervertreter anwesend waren, passiert
sein. Weil mir diese Umstände bekannt sind, habe ich Verständnis dafür, daß man ursprünglich etwas
skeptisch war; obwohl die Länderregelungen hinreichend bekannt sind, hat man sich noch immer nicht
entschließen können, unserem Antrage näherzu treten. Mit einer einmaligen Aushilfe wurde
schließlich im Oktober doch eine Überbrückung gesucht, und diese dann zur Auszahlung gebracht.
Ich möchte darauf nicht näher eingehen, vor allem auch der Termin ist mir völligklar, Herr Kollege
Ludwig, Sie brauchten ja für die Wahl ein Zuckerl; auch dafür habe ich Verständnis. Jetzt sind aber die
Wahlen vorbei, das Sektfrühstück Ihres Sieges ist auch schon verdaut, jetzt könnte doch die Zeit
gekommen sein, über eine echte Personalzulage, so wie sie vorgeschlagen wurde, zu verhandeln.
Zum gleichen Zeitpunkte, nämlich am 8. Juni 1966, habe ich mit meinen Klubkollegen den Antrag
gestellt, die Einbeziehung der Nebengebühren in die Pensionsbemessungsgrundlage zu ermöglichen.
Für viele Landesbedienstete wurden im Laufe der letzten Zeit Zulagen gewährt und ausbezahlt, womit
bei den verschiedensten Bedienstetengruppen meist qualitative Mehrleistungen abgegolten werden.
Diese Nebengebühren sind bei einigen Bedienstetengruppen verhältnismäßig hoch; diese
Nebengebühren plus Gehalt bilden erst eine annähernde gerechte Abgeltung ihrer Leistung. Nach
dem ASVG werden solche Zulagen in die Pensionsbemessung mit einbezogen, sodaß sich dieser Teil
des Einkommens bei Vertragsbediensteten in der Pension auswirkt, bei den pragmatischen
Bediensteten ist dies leider nicht der Fall. Damit werden diese schlechter behandelt als die
Vertragsbediensteten. Das bedeutet in der Praxis, daß die pragmatischen Bediensteten - zum Beispiel
eine pragmatisierte Krankenschwester, die relativ hohe Zulagen hat - nicht 80 Prozent ihres Bezuges
bei voller Dienstzeit als Pension bekommen, sondern nur 60 Prozent, manchmal sogar nur 55 Prozent
ihres letzten monatlichen Einkommens. Der Antrag hat ausschließlich zum Ziel, diese Ungerechtigkeit
zu beseitigen, wobei es mir nicht darauf ankommt, in welcher Form dies geschieht. Falls man vom
juristischen Gesichtspunkte aus gesehen der Auffassung ist, es wäre eine Novellierung der DPL nicht
notwendig und das Auslangen mit einem Regierungsbeschluß gefunden werden könnte, würde das
selbstverständlich auch unsere Zustimmung finden. Die Form soll kein Streitgegenstand sein, uns
geht es nur um die klare Auswirkung, nämlich Angleichung bzw. Beseitigung des Unrechtes. Leider
teilt auch dieser Antrag das Schicksal jenes um die Personalzulage; auch er wird seit mehr als 6
Monaten begutachtet.
Ich möchte bei dieser Gelegenheit an den Herrn Landeshauptmann und damit an die gesamte
Regierung das dringende Ersuchen richten, endgültig das Schweigen zu brechen und eine
Stellungnahmen abzugeben, damit diese beiden Anträge, die für die Bediensteten des Bundeslandes
Niederösterreich von größter Bedeutung sind, den weiteren parlamentarischen Weg nehmen können.
Nachdem auch Kollege Ludwig zum Ausdruck gebracht hat, daß es auch seiner Meinung nach zu
wenig ist, was man für die Landesbediensteten tut, hoffe ich, daß er sich bereit erklärt, unseren
Vorschlägen näherzutreten.
Darf ich im Zusammenhang mit den Zulagen und Nebengebühren noch auf das Problem der
Automatik verweisen. Vor mehr als 2 Jahren hat die Gewerkschaft in Verhandlungen mit dem
Spitalerhalterverband die Zulagenautomatik erreicht; das heißt, daß die Zulagen oder Nebengebühren
jeweils um jenen Prozentsatz erhöht werden, um den die Bezüge jeweils steigen. Auch die Vertreter
Niederösterreichs haben damals dem Spitalerhalterverband die Zustimmung gegeben, doch blieb die
Durchführung bisher offen. Es wird wohl der Prozentsatz immer wieder nachgezogen, aber oft erst
einige Monate später. Ich möchte von dieser Stelle aus an die Landesregierung appellieren, doch
auch - wie in allen anderen Bundesländern - die Automatik im Sinne des Verhandlungsergebnisses
Spitalerhalterverband - Gewerkschaft zu beschließen. Kosten entstehen daraus keine.
Meine Damen und Herren! Diese meine Vorschläge wären sicher geeignet, den
niederösterreichischen Landesbediensteten ihre Leistungen gerechter abzugelten. Ich appelliere an
Sie alle: Werden wir endlich einmal in dieser Richtung hin tätig, und verschaffen wir unseren
Bediensteten den Lohn, der ihnen zusteht. Vielleicht gibt es einen Personenkreis der die Feststellung
trifft, ja jetzt werden bald 35 Prozent des Budgets vom Personal aufgesogen, und noch immer ist es zu
wenig!
Meine Damen und Herren, wie immer der Prozentsatz aussieht, sehen Sie sich doch die Entlohnung
des kleinen oder mittleren Beamten, Angestellten oder Arbeiters an. In der Privatwirtschaft würde sich
kein Unternehmer vorstellen können, solche Angebote zu machen, denn er weiß von vornherein, daß
er unter diesen Umständen keine Arbeitskräfte bekäme. Man darf die Bezüge der Landesbediensteten
nicht nur vom Gesamtaufkommen bzw. von der Bruttoseite her betrachten, sondern vielmehr von der
Nettobezahlung des einzelnen. Es nützt dem öffentlich Bediensteten nichts, wenn er brutto weiß Gott
welche Summen erreicht, dann jedoch durch die diversen Abzüge so geschröpft wird, daß er nicht
mehr das Auslangen finden kann. In diesem Zusammenhang muß ich auch die unhaltbare Situation
am Lohnsektor aufzeigen. Jede kleine Gehaltsverbesserung wird oft bis zu 50 und mehr Prozent
weggesteuert, so daß für den Bediensteten einfach nichts mehr übrig bleibt. Sehen Sie sich bitte diese
Dinge näher an und Sie werden mir bestimmt recht geben, daß hier eine unhaltbare Situation besteht
und eine Generalbereinigung unbedingt notwendig ist. Ich glaube, daß auch ein neues Gehaltsgesetz,
auf das der Kollege Ludwig schon verwiesen hat, und wäre es noch so gut, ja mustergültig, den
öffentlich Bediensteten keine Vorteile bringen würde, wenn nicht gleichzeitig eine echte
Lohnsteuerreform erfolgte. Wenn man der Wirtschaft durch die Kapitalgesetze 1,5 Milliarden gibt,
wäre es recht und billig, den Arbeitern, Angestellten und Beamten das gleiche zu geben. Die Theorie,
die man bezüglich der Auswirkung der Wirtschaftsgesetze entwickelt hat, müßte man eben auch für
den kleinen Mann gelten lassen. Ich persönlich bin der Meinung, daß die dadurch entstehenden
Einbußen auf dem Sektor der Lohnsteuer viel sicherer zurückfließen würden. Im Finanzausschuß
wurde vom Herrn Finanzreferenten festgestellt, daß für die bevorstehende Gehaltsverbesserung im
Voranschlag 1967 keine Bedeckung gefunden wurde bzw. vorgesehen ist. Es ist bekannt, daß die
Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes ihre Forderungen schon vor den Ferien dargelegt haben.
Sie haben es getan, um dem Herrn Finanzminister die Möglichkeit zu geben, im Budget Vorsorge zu
treffen. Aber es ist wieder einmal nichts geschehen! Auch dem Land sind die Forderungen seit dem
gleichen Zeitpunkt bekannt. Genau wie im Bund, wird auch bei uns keine entsprechende Vorlage
ausgearbeitet. (Abg. Dipl. Ing. Robl: Aber ausgezahlt wird!) Der Herr Landeshauptmann hat im
Finanzausschuß bekanntgegeben, daß die neue Gehaltsregelung für 1967, wie sie zwischen dem
Verhandlungsausschuß und der Regierung ausgefochten wurde, zu der aber die zuständigen Organe
der einzelnen Fachgewerkschaften noch gar nicht zugestimmt haben, was meiner Meinung nach
ohnehin noch fraglich ist, dem Land brutto 35 Millionen Schilling kosten wird. Man weiß also, daß man
um eine Gehaltsregelung nicht herumkommen wird, sorgt aber nicht rechtzeitig vor. Schade, daß der
Herr Finanzreferent gerade jetzt nicht hier ist. Die Ausführungen meines Parteifreundes Grünzweig
haben leider seine Stellung erschüttert, ich meine nicht seine Stellung als Finanzreferent, sondern als
Sittenrichter im Finanzwesen. Kollege Grünzweig hat nämlich gemeint, das mit der Sittenrichterei
stimme nicht ganz, da der Herr Finanzreferent noch Parteienstellung habe. Wäre das nicht so, dann
müßte ich den Herrn Fiaanzreferenten aufrufen, weil ich glaube, daß das Weglassen notwendiger
Mittel für das Personal sittenwidriq ist. Zusammenfassend möchte ich feststellen, daß die Forderungen
der öffentlich Bediensteten unseres Landes voll berechtigt sind und doch berücksichtigt werden
müßten. Es nützt unseren Arbeitern, Angestellten lind Beamten nichts, wenn wir ihnen immer von
dieser Stelle aus Dank und Anerkennung zollen, davon können sie schließlich nicht herunterbeißen.
Trachten wir daher, ihnen einen halbwegs gerechten Lohn für ihre Leistung zu geben.
Meine Damen und Herren! Ich muß noch ein viel unangenehmeres Kapitel besprechen. Das ist die
Frage der Personalpolitik. Nachdem die früher bestehende Personalvertretung - wir haben es schon
erörtert - auf Grund einseitiger Bestrebungen ohne rechtlicher und vertraglicher Grundlage zustande
kam und daher auch scheitern mußte, sah man sich doch veranlaßt, mit der sozialistischer
Gewerkschaftsfraktion ein Einvernehmen zu treffen. So wurden im Oktober ohne rechtliche
Grundlagen Personalvertretungen gewählt. Das Ergebnis ist Ihnen bekannt und wurde von Kollegen
Ludwig schon zahlenmäßig unterstrichen. Für den ÖAAB wurden 9896 Stimmen und für die Fraktion
sozialistischer Gewerkschafter 907 Stimmen abgegeben. Ich muß Ihnen sagen, daß dieser Sieg, den
Sie da so hervorgehoben haben, nach all dem, was sich da in den letzten 20 Jahren und
insbesondere in den letzten 15 Jahren abgespielt hat, gar nicht so groß ist. In den letzten 15 Jahren
war es einfach unmöglich, als Sozialist in den Landesdienst zu kommen. Wenn durch dieses Netz
dennoch ein paar durchschlüpften, können sie diese an den Fingern ihrer Hand abzählen. Jene
Kollegen, die heute noch den Mut haben, sich zu uns zu bekennen, sind den größten Schikanen und
den größten dienst- und besoldungsrechtlichen Nachteilen ausgeliefert. Meine Herren der Rechten!
Ihre Auffassung von Rechtsstaat und Betriebsdemokratie ist so großartig, daß Sie im Landesdienst
einfach keine andere Meinung als die Ihre qelten lassen. Wenn sich bei der Personalvertretungswahl
dennoch 907 Kollegen zu uns bekannten, dann sage ich Ihnen, hat dies alle unsere Erwartungen
übertroffen. Ich möchte diesen Getreuen von dieser Stelle aus aufrichtig danken, nicht nur dafür, daß
sie sozialistisch gewählt, sondern daß sie damit auch gezeigt haben, daß sich unsere Idee auch nicht
mit Ihren Terrormethoden ausrotten läßt. (Beifall bei den Sozialisten.)
Meine Damen und Herren! Daß hier ein echter Terror herrscht, werde ich Ihnen eindeutig nachweisen.
(Zwischenruf bei der ÖVP: In Gugging!) Leider auch dort! Für die Kandidatur zu den
Personalvertretungswahlen waren Unterschriften zu erbringen. Unsere Vertrauensleute sind an die
Kollegenschaft herangetreten und haben offen und fair um Unterschriften geworben. Viele Kollegen,
auch solche die nicht unserer Partei angehörten, haben unterschrieben, weil sie eben auch der
Meinung waren, daß man den Sozialisten die Kandidatur ermöglichen solle.
Die Listen wurden in der Zentrale abgegeben und schon in den nächsten Stunden begann eine echte
Kopfjägerei. Ich habe einige Briefe von Kollegen hier, die das eindeutig beweisen. (Unruhe. - Der
Präsident gibt das Glockenzeichen.) Meine Herren! Werden Sie jetzt nicht nervös, lassen Sie mich
doch die Wahrheit aussprechen. Die Kollegen wurden von Funktionären des ÖAAB darüber
unterrichtet, welche untragbaren Folgen diese Unterschriften auf unseren Listen für sie bringen
würden. (Abg. Ludwig: Das kann aber nur in Herzogenburg gewesen sein, wo der Dirnberger . . .)
Nein, nein! Das hat sich auch in den Krankenhäusern abgespielt und in vielen anderen Dienststellen
auch, Kollege Ludwig! Es wurde ihnen also gesagt, sie mögen ihre Unterschrift zurückziehen, ja, es
wurde sogar verlangt, sich beim Obmann des ÖAAB zu entschuldigen. Das Formular für die
Zurückziehung der Unterschrift lag ja vor, es wurde von hier hinausgeschickt und brauchte nur
unterschrieben werden. (Abg. Graf: Eine gute Organisation!) Ich habe hier einige Briefe, liebe
Freunde, in denen mir die Betroffenen Einzelheiten mitteilen. Die Bediensteten wurden einzeln
vorgenommen. Sie wurden sogar zum Chef der Dienststelle gerufen, wo ihnen schwere Folgen
angedroht wurden. Ich zitiere den letzten Absatz eines Originalbriefes: (Abg. Ludwig: Das ist die
Regal! – Zwischenruf bei der SPÖ: Der Ludwig weiß aber auch alles!) Einige blieben bei ihrer
Unterschrift. Sie werden sicherlich die Folgen merken, denn man hat es ihnen versprochen. Und daß
die Herren ein solches Versprechen nicht einhalten, ist nach unseren Erfahrungen kaum
anzunehmen. Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist nur ein kleiner Auszug von den freien
Wahlen zur niederösterreichischen Personalvertretung. (Abg. Dipl. Ing. Robl: Von einem Terror habe
ich nichts gemerkt!) Ich wundere mich nur, daß Sie das notwendig haben, wo Sie doch die
Personalpolitik seit mehr als 20 Jahren eindeutig in Ihrer Richtung beeinflussen. (Abg. Schlegl: Aber
wählen konnten sie wie sie wollten!) Wir werden j a noch die Möglichkeit haben, über die Methoden
auf dem Personalsektor zu sprechen. (Abg. Graf: Es werden doch nur die Geeichten eingestellt! Unruhe. – Der Präsident gibt das Glockenzeichen.) Abschließend mochte ich den Herrn
Landeshauptmann als den zuständigen Referenten in der Form seiner gediegenen Bauernart bitten:
Herr Landeshauptmann! Öffnen Sie endlich die Türen nach außen! (Abg. Graf: Für alle!) Sie werden
sehen, daß hier ebenso ein übler Geruch herausdringt. Misten Sie doch auch in der Personalpolitik
aus, dann dienen Sie diesem Lande und vor allem unserer Demokratie. (Beifall bei der SPÖ.)
ZWEITER PRÄSIDENT SIGMUND: Zum Wort ist Herr Abg. Dipl. Ing. Robl gemeldet
Abg. Dipl. Ing. ROBL: Herr Präsident! Hoher Landtag! Nachdem sich die beiden Herren Vorredner
sehr ausführlich mit Personalfragen im Lande Niederösterreich beschäftigt haben, darf ich Ihre
Aufmerksamkeit auf eine Frage lenken, die, seit ich dem Hohen Landtag angehöre, fast nie oder nur
am Rande diskutiert worden ist. Wir finden die Ansatzpost 030-64, Spesenvergütung an
Prüfungskommissäre für Abnahme von Prüfungen nach dem Niederösterreichischen Jagdgesetz und
an Jagdbeiräte. Es sind kaum noch oder nur sehr wenige Vertreter im Hohen Hause anwesend, die im
Jahre 1947 das Niederösterreichische Landesjagdgesetz beschlossen oder im Ausschuß beraten
haben. In den letzten Jahren sind sowohl aus dem Kreise der Jägerschaft als auch aus dem Kreise
der Land- und Forstwirtschaft Stimmen laut geworden, daß es notwendig sei, das
Niederösterreichische Jagdgesetz, das 1967 20 Jahre alt wird, in einer Novelle zu ergänzen und zu
ändern.
Die Land- und Forstwirtschaft sowie die Jagdwirtschaft sind nicht nur verwandte Erwerbszweige,
sondern sind miteinander sehr innig verbunden und voneinander abhängig. Sie haben jedenfalls mehr
gemeinsam als gegenteilige Interessen. Das Jagdrecht ist mit dem Eigentum an Grund und Boden
verbunden und hängt dadurch mit dem Berufsstand Land- und Forstwirtschaft zusammen. Die Jagd
hat auch eine große volkswirtschaftliche Bedeutung. Der heimische Wildbestand bildet nicht nur ein
wertvolles Volksgut, das durch ein geordnetes Jagdwesen gepflegt werden muß, sondern darüber
hinaus ist die Jägerschaft Hüterin und Pflegerin dieser hohen Werte, die; mit landwirtschaftlichen
Kulturen und Wild, mit Wirtschaft und Kultur und Gesellschaft und Kunst zusammenhängen. Viele
Zweige unserer österreichischen Wirtschaft erhalten durch die Jagd Anregung und Beschäftigung,
angefangen bei der Erzeugung von Jagdwaffen, die nicht nur für unsere heimische Jägerschaft
Bedeutung haben, sondern auch von sehr vielen Ausländern gerne gekauft werden, denn gerade die
österreichischen Jagdwaffen haben im Ausland hohen Wert und werden daher viel exportiert. Weiters
ergibt sich durch die Ausrüstung der Jäger und die Einrichtung von Jagdstuben ein breites
Betätigungsfeld für viele Berufszweige; ja sogar die Kunst verdankt dem Jagdwesen eine
unerschöpfliche Quelle von allerlei Motiven. Von den insgesamt 10.000 österreichischen
Jagdgenossenschaften und Gemeindejagden befinden sich mehr als 3000 allein in Niederösterreich.
Von ihnen stammt jene erhebliche Wildmenge, die auf den österreichischen Märkten angeboten wird;
ich glaube, daß wir auf diese Leckerbissen nicht verzichten wollen; wir wollen diese zusätzliche
Fleischversorgung auch heute nicht missen. Der volkswirtschaftliche Wert. des Wildbrets und der Felle
beträgt in Österreich jährlich mehr als 150 Millionen Schilling. Die Jagd und ihre Ausübung schafft
viele Arbeitsplätze nicht nur für die 6000 Berufsjäger. Darüber hinaus ist eine sehr große Anzahl von
Aufsichtsposten und Aufsichtsorganen notwendig. Der Weg, der vom waidgerechten und
verantwortungsbewußten Jäger zu gehen ist, ist im § 2 des Niederösterreichischen Jagdgesetzes
eindeutig festgelegt. Er lautet: „Mit dem Jagdrecht ist die Berechtigung und Verpflichtung verbunden;
das Wild unter Rücksichtnahme auf die Interessen der Land- und Forstwirtschaft zu hegen, damit sich
ein artenreicher und gesunder Wildbestand entwickeln könne und erhalten bleibe. Die Jagd ist in einer
allgemein als waidgerecht anerkannten Weise und unter Beobachtung der Grundsätze einer
geordneten Jagdwirtschaft auszuüben.”
Wenn ich die Niederösterreichische Landesregierung zu einer Novellierung des Jagdgesetzes
auffordere, so deswegen, weil in den letzten Jahren in einigen Weinbaugebieten und vor allem in den
Forsten durch das Wild ein riesiger Schaden angerichtet worden ist. Es hat sich gezeigt, daß die
gesetzlichen Bestimmungen in unserem Jagdgesetz nicht ausreichen. Im Niederösterreichischen
Jagdgesetz gibt es nämlich keine Bestimmungen über die Vergütung von Wildschäden an den
Forsten. Es ist daher klar, daß dagegen etwas unternommen werden muß. Warum ist in das Gesetz
von 1947 eine solche Bestimmung noch nicht aufgenommen worden? Der Verfassungsgerichtshof hat
mit Erkenntnis vom 11. Jänner 1963 ausgesprochen, daß die Regelung der Abwehr der dem Wald aus
dem Wildstand drohenden Gefahren ins Jagdrecht gehört, also in das Jagdrecht aufgenommen
werden muß. Ich hatte in den letzten Jahren selbst mehrmals Gelegenheit, mir die riesigen Schäden,
die in unseren Wäldern vom Wild, insbesondere vom Hochwild, durch Verbiß, Schälen und Verfegen
angerichtet worden sind, anzusehen. Die zuständige Bundesanstalt für Forstwirtschaft. hat in
Österreich jährlich Waldschäden von 100 Millionen Schilling festgestellt. Man merkt, daß die Bestände
nicht weiterwachsen können, weil sie alljährlich dem Wildverbiß ausgesetzt sind. Bestände mit 30- bis
50:jährigen Bäumen müssen faktisch gefällt werden, wenn diese geschält werden und die Rinde
abgefegt wird. Das Holz kümmert weiter, oder es stirbt ab. Dadurch entsteht in unseren Wäldern ein
riesiger Schaden.
Ja ganze Tannenbestände müssen neu gesetzt werden; oder der Waldbesitzer, der Waldeigentümer,
ist verpflichtet, wenn er neue Pflanzen setzt, diese einzuzäunen und zusätzlich zu den Pflanzenkosten
erhebliche Kosten aufzubringen, um sie vor dem Wild zu schützen. Sicherlich wird nicht nur die
Überhege auf der einen Seite, sondern auch die moderne fortschrittliche Waldpflege Anlaß sein, daß
sich das Hochwild durch so große Verbißschäden in unseren Wäldern als schädigend auswirkt. Durch
die moderne Waldpflege sind nämlich das gesamte Unterholz, die Laubhölzer und die Stauden, aus
unseren Wäldern verschwunden, und die Hirsche und das andere Wild suchen sich dann eine andere
Äsung. Damit das Schadensausmaß gesenkt wird, sind nicht nur gesetzliche Bestimmungen
erforderlich, die Schutzmaßnahmen gegen Wildschaden vorsehen, sondern da und dort erscheint
wohl auch die Reduzierung des Wildbestandes angebracht Vor einigen Jahren ist im Haugsdorfer
Gebiet in der Schonzeit von den Feldhasen in einigen Weingärten Schaden angerichtet worden, der in
die hunderttausend Schilling geht. Es ist selbstverständlich, daß es bei einem so beträchtlichen
Schadensausmaß sehr schwer ist zwischen dem Jagdausübungsberechtigten und den Geschädigten
sich über ein Vergütungs- und Entschädigungsausmaß zu einigen.
Wir haben nach dem niederösterreichischen Landes-Jagdgesetz in jedem Gemeindejagdgebiet
Schiedskommissionen, die dazu berufen sind, einen Ausgleich zwischen den Geschädigten und
Jagdausübungsberechtigten mit zu veranlassen. Es hat sich aber gezeigt, daß bei so großen
Schadensausmaßen diese Schiedskommission, dieses Schiedsgericht im Ort, nicht den erwarteten
Erfolg bringen kann. Es zeigt sich also daher, daß das Schiedsgerichtsverfahren, das im
Landesjagdgesetz nur eine Instanz kennt, ergänzt und erweitert werden muß. Durch die Beiziehung
von Schiedsrichtern aus anderen Gemeinden, die unparteiischer wirken können und durch die
Beiziehung eines Behördenvertreters, in einer zweiten Instanz, müssen wir dem Schiedsgericht jene
Befugnisse einräumen, die notwendig sind, um zwischen geschädigten und
Jagdausübungsberechtigten auch richtig vermitteln und entscheiden zu können. In Niederösterreich
gibt es eine Jagd, die keinen Pächter mehr findet, weil in diesen Jagdgebieten so große Wildschäden
angerichtet werden; die weitere Folge ist, daß es auch keinen Jagdausschuß in dieser Gemeinde gibt.
Auch hier sieht das niederösterreichische Jagdgesetz keine Maßnahme vor, daher muß bei einer
Neuregelung auch daran gedacht werden, diesen Umständen Rechnung zu tragen, weil letzten Endes
doch eine Verpflichtung vorhanden ist.
Hohes Haus! Bei der Gelegenheit, glaube ich, muß man auch darüber sprechen, daß nicht immer der
Jagdausübungsberechtigte veranlaßt werden kann, die Schäden allein zu ersetzen, nämlich wenn die
Waldschäden durch Wechselwild, also aus einem anderen Jagdgebiet, verursacht werden. Und so,
wie wir uns beim Grundverkehrsgesetz unterhalten haben, ob wir nicht eine Überfremdung des Grund
und Bodens durch Ausländerankäufe hintanhalten können, so gilt das auch bei Jagdvergebungenund -Verpachtungen. Es ist nicht sehr zweckmäßig, wenn Ausländer hier Jagden pachten, um ein-
oder zweimal nach asterreich zu kommen und Jagden abhalten: sie unterlassen doch während des
ganzen Jahres die notwendige Obsorge in diesem Jagdgebiet. Besonders die notwendige Fütterung
des Wildes wird gerade von diesen ausländischen Jagdpächtern nicht entsprechend durchgeführt. Ich
darf daher namens meiner Fraktion bzw. im eigenen Namen einen Resolutionsantrag zur Gruppe 0
des Voranschlages des Landes Niederösterreich für das Jahr 1967 stellen. Er hat folgenden Wortlaut
(liest):
„Der Verfassungsgerichtshof hat in seinem Erkenntnis vom 11. Jänner 1963, Slg. 4348, im Verfahren
nach Art. 138 Abs. 2 B.-VG. ausgesprochen, daß die Regelung der Abwehr der dem Wald aus dem
Wildstand drohenden Gefahren zum Jagdrecht (Art. 15 Abs. 2 B.-VG.) gehört. In bundesgesetzlichen
Bestimmungen findet sich keine diesbezügliche Regelung.
Die Landesregierung wird aufgefordert, dem Landtag einen Gesetzentwurf, der die Abwehr der dem
Walde aus dem Wildstand drohenden Gefahren zum Gegenstand hat, zur Beratung und
Beschlußfassung vorzulegen."
Nun zu einer zweiten Frage, die sich auch mit der Jagd bzw. den Jägern selbst befaßt. Es ist in den
letzten Jahren bei der Jägerschaft und besonders in die Pächterschaft aus folgendem Grunde eine
qewisse Beunruhigung eingetreten: Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 6. Dezember
1966,Zl. 7359 festgestellt, daß die Ausübung der Jagd durch einen Jagdpächter, auch dann wenn sie
nur gelegentlich und als Sport erfolgt, eine selbständige Erwerbstätigkeit ist und gemäß Paragraph 8,
Abs. 1, Ziffer 1, lit. b. des ASVG der Teilversicherung der Unfallversicherung unterliegt. Das heißt, daß
den Jagdpächtern und den Mitpächtern seit einigen Jahren von der land- und forstwirtschaftlichen
Sozialversicherungsanstalt mit Bescheid die Unfallversicherungsbeiträge vorgeschrieben werden. Nun
zahlt jeder Landwirt gemäß § 72 des ASVG von seinem Grund und Boden einen
Unfallversicherungsbeitrag. Es ist dies auf die Tätigkeit in der Land- und Forstwirtschaft
zurückzuführen. Die Landwirte, die Jagdpächter und Jagdmitpächter sind der Meinung, daß damit
auch die nebenberufliche Ausübung des Jagdpächters gedeckt sein müßte. Da der
Verwaltungsgerichtshof bisher sein Erkenntnis und seine Auffassung nicht geändert hat, ist es zu sehr
vielen Einsprüchen gekommen Die zuständige Abteilung bei der Landesregierung hat etliche Akte
vorliegen, wo Jagdpächter und Jagdmitpächter gegen diese Unfallversicherungsvorschreibungen
Einspruch erhoben haben. Gegen eine Entscheidung der Niederösterreichischen Landesregierung
wäre also noch eine Berufung an den Verwaltungsgerichtshof möglich. Dazu soll es aber nicht mehr
kommen, da diese ganzen Berufungsakte auch noch der Bundesinstanz zur Bearbeitung zugeleitet
werden, und unseren Stellen ein noch größerer Verwaltungsaufwand damit erwächst. Der
Unfallversicherungsbeitrag ist auch dann vom Jagdpächter nicht nur einmal zu bezahlen, sondern
zweimal oder dreimal zu bezahlen, wenn er beispielsweise in den benachbarten
Genossenschaftsjagdgebieten etwa auch als Mitpächter fungiert. Dies kommt sehr häufig bei kleinen
Jagdgebieten vor. Weil in der Regel in unseren Genossenschaftsjagden nicht ein
Jagdausübungsberechtigter da ist, sondern eine Reihe von Mitpächtern als gleichberechtigte
Jagdpächter an der Jagdgesellschaft beteiligt sind und damit .die gleichen Rechte haben, so wird eine
Genossenschaftsjagd mit 6 oder 700 ha bei 6 oder 7 Mitpächtern nicht nur einmal in dieser
Jagdgenossenschaft, sondern 6 oder 7 mal dieser Unfallversicherungsbeitrag vorgeschrieben. Dies
wird sicherlich mit Recht als hart empfunden. Der Unfallversicherungsbeitrag ist an jedem Jahresende
fällig und muß 1 Monat nach der Fälligkeit entrichtet sein.
Hohes Haus! Wenn die landwirtschaftliche Interessenvertretung, die Präsidentenvertretung der
Landwirtschaftskammer, aber auch die Interessenvertretung der Jägerschaft in Niederösterreich, der
Landes-Jagdverband, gegen diese Einbeziehung der Jagdpächter der Mitpächter in die
Unfallversicherung nach dem ASVG protestiert haben, so ist das sicherlich rechtlich begründet. Es
wird von den zuständigen Interessenvertretungen nunmehr der Vorschlag gemacht, es möge diese
gesetzliche Unfallversicherung aus dem ASVG entfernt werden, es sei denn, daß man den Weg einer
freiwilligen Unfallversicherung der Jägerschaft für unbedingt notwendig hält, dann wäre gegen eine
solche freiwillige Unfallversicherung nichts einzuwenden. Gerade bei den Jägern oder bei den
Jagdausübungsberechtigten, den Jagdpächtern, ist das Unfallsrisiko viel geringer als bei allen
anderen Unfallversicherten, ob in Land- und Forstwirtschaft oder in Gewerbe und Industrie. Ich
möchte daher dem Hohen Landtag auch in dieser Frage einen Resolutionsantrag vorlegen, der zur
Gruppe 0 des Voranschlages des Landes Niederösterreichs beschlossen werden möge (liest):
„Gemäß § 8 Abs. 2 Z. 3 lit. b ASVG sind alle selbständig Erwerbstätigen in land- und
forstwirtschaftlichen Betrieben und diesen gleichgestellten Betrieben in der Unfallversicherung
teilversichert. Im Erkenntnis vom 6. Dezember 1961, Slg. Nr. 5682, hat der Verwaltungsgerichtshof
ausgesprochen, daß auch die Ausübung der Jagd durch einen Jagdpächter, der im Sinne der zit.
Bestimmung selbständig erwerbstätig ist, der Teilversicherung der Unfallversicherung unterliegt. Die
Landesregierung wird aufgefordert, bei der Bundesregierung zu erreichen, daß durch
gesetzgeberische Maßnahmen die Jagdpächter im Sinne des geschilderten Sachverhaltes in Hinkunft
aus der Teilversicherung in der Unfallversicherung ausgenommen werden und die Möglichkeit einer
allfälligen freiwilligen Unfallversicherung vorgesehen wird."
Ich bitte den Hohen Landtag, dann bei der Abstimmung auch diesen Resolutionsantrag die
Zustimmung zu geben.
Darf ich nun Ihre Aufmerksamkeit auf ein anderes Kapitel, das auch in der Gruppe 0 Beachtung findet,
lenken? Es betrifft dies den Finanzkontrollausschuß. Es gibt alljährlich mehrmals Gelegenheit hier in
diesem Haus über den Finanzkontrollausschuß zu debattieren. Einerseits ist es die Budgetdebatte,
andererseits sind es die Berichte, die der Finanzkontrollausschuß dem Hohen Landtag vorlegt.
Die Kontrolltätigkeit über Landesfinanzen ist in den Bundesländern verschieden geregelt. Wir in
Niederösterreich dürfen für uns in Anspruch nehmen, daß in unserer Landesverfassung die Tätigkeit
des Finanzkontrollausschusses und des Kontrollamtes, aber auch der Landes-Buchhaltung, sehr
eindeutig festgelegt und geregelt ist. Gemäß Artikel 46 unserer Landesverfassung besteht der
Finanzkontrollausschuß aus 6 Mitgliedern und 6 Ersatzmännern. Auf Grund des im Landtag
vorhandenen Verhältnisses der beiden Parteien stellt also jede Partei im Finanzkontrollausschuß 3
Mitglieder und 3 Ersatzleute. Im gleichen Artikel 46 ist auch ausgesprochen, daß der
Finanzkontrollausschuß dem Landtag und sonst niemanden verantwortlich ist. Die Funktionsdauer der
Mitglieder des Finanzkontrollausschusses ist nicht abhängig von der Funktionsdauer der gewählten
Abgeordneten. Die Funktionsdauer der Mitglieder des Finanzkontrollausschusses währt auch nach
Ablauf der Gesetzgebungsperiode oder Auflösung des Landtages weiter. Ich glaube, daß es sehr
wichtig ist, besonders auf diese Bestimmung aufmerksam zu machen, weil sich dadurch der
Finanzkontrollausschuß von allen anderen Ausschüssen des Landtages sehr wesentlich
unterscheidet. Im Artikel 47 der Landesverfassung ist festgelegt, daß sich der Finanzkontrollausschuß
des Kontrollamtes zu bedienen hat. Die Beamten des Kontrollamtes haben dem
Finanzkontrollausschuß Unterlagen für ihre Einschaukontrollen, Vorberichte, zu erstellen bzw. zu
liefern. Den Vorstand des Kontrollamtes, den Kontrollamtsdirektor, bestellte der Landtag; er wird also
keinesfalls vom Landeshauptmann, von der Landesregierung, bestellt. Auch nur der Landtag kann
den Vorstand des Kontrollamtes abberufen. Der Kontrollamtsdirektor ist dem Landtag bzw. dem
Finanzkontrollausschuß verantwortlich. Selbst der Herr Landeshauptmann, wenn er an den Vorstand,
also an den Direktor des Kontrollamtes, Weisungen zu geben hat oder Weisungen erteilen will, kann
dies nur im Einvernehmen mit dem Obmann des Finanzkontrollausschusses tun. Der Artikel 48
schaltet auch noch den Vorstand der Landesbuchhaltung ein und sagt, daß eine enge
Zusammenarbeit mit dem Finanzkontrollausschuß in allen jenen Fragen bestehen soll, in denen
einzelne Abteilungen und Referate der NÖ. Landesregierung die vom Landtag beschlossenen Kredite
überschreiten. In Frage der Kreditüberschreitung muß also der Buchhaltungsdirektor über das
Kontrollamt dem Finanzkontrollausschoß berichten.
Artikel 49 verlangt vom Finanzkontrollausschuß, daß gemachte Wahrnehmungen jeweilig, mindestens
aber halbjährig in einem Bericht an den Landtag über den Finanzausschuß zu geben sind. Das heißt,
der Kontrollausschuß hat nach unserer Landesverfassung halbjährig Bericht zu erstatten. Wir wissen,
daß in Wien ……. (Zwischenruf Abg. Dr. Brezovszky) Auf das Herr Dr. Brezovszky werde ich dann
noch kommen. Wir wissen, daß in Wien die Stellung des Finanzkontrollausschusses bzw. des
Kontrollamtes, weil ein Kontrollausschuß in unserem Sinne im Land Wien überhaupt nicht besteht,
ganz anders ist und daß in Wien, in der Stadt Wien, seit 1962 der Kontrollamtsdirektor wohl vom
Gemeinderat bestellt wird, aber doch in .den Ma,gistrat, in die Gesamtverwaltung eingegliedert ist.
Das Kontrollamt in Wien besorgt nur die Rechnungs- und Gebarungskontrolle und die Überprüfung
des Rechnungsabschlusses und hat Einzelberichte an den Bürgermeister zu erstatten. Es ist also
keinesfalls so wie bei uns in Niederösterreich, daß ein eigener Kontrollausschuß da ist, dem das
Kontrollamt zu dienen hat bzw. daß der Vorstand des Kontrollamtes, der Kontrollamtsdirektor, dem
Obmann des Finanzkontrollausschusses und dem Landtag verantwortlich ist. Es ist selbstverständlich,
daß bei der Wahl des Obmannes des Finanzkontrollausschusses - und das ist hier im Hause schon
mehrmals geschehen - die Minderheitspartei diesen Obmann auch für sich reklamierte. Es! gab bisher
noch immer sachliche Debatten, wenn dieser Fragenkomplex zur Diskussion stand. Beide Parteien
vertreten mit Argumenten ihren Standpunkt. So hat erst kürzlich Landeshauptmannstellvertreter Dr.
Tschadek anläßlich der Wahl des neuen Landeshauptmannes Andreas Maurer den Obmann des
Finanzkontrollausschusses wieder für die Sozialistische Partei reklamiert. Er hat auch einen Vergleich
gezogen, wie das auf der Bundesebene seit kurzer Zeit praktisch erfolgt. Und zwar hat
Landeshauptmannstellvertreter Dr. Tschadek erklärt in Anlehnung an den Bund müßte man auch in
Niederösterreich die Gepflogenheit ändern und der Minderheitspartei - wenn man auch in diesem
Falle nicht von Opposition sprechen kann, - diesen Obmann des Finanzkontrollausschusses
überlassen. Der Vergleich mit dem Bund hinkt also und kann uns deshalb nicht überzeugen, weil ich,
Hohes Haus, sehr geehrte Herren der Sozialistischen Fraktion, sagen muß, Sie hätten auf der
Bundesebene das schon seit langen Jahren durchführen müssen, wenn es jetzt als Vergleich für
unser Land herangezogen wird. Ich erinnere daran, daß ja der Präsident des Rechnungshofes in der
Person des Dr. Frenzel lange Zeit von Ihnen gestellt war, und Sie keinesfalls eine Veranlassung
sahen, diesen Posten an die Opposition abzugeben; denn eine Opposition auf der Bundesebene
besteht nicht erst seit jenem Zeitpunkt, da Sie den Präsidenten des Rechnungshofes einem
Abgeordneten, der die Freiheitliche Partei im Parlament vertrat, übergeben haben. Ich erinnere an die
Wahlergebnisse in den Jahren 1953 und 1959, wo die Sozialistische Partei auf Grund der damaligen
Ergebnisse in der Regierung, also auf Bundesebene, vollkommen gleichberechtigt war. Sie hatte mehr
Stimmen, die ÖVP hatte auf Grund der Wahlgesetze um ein Mandat mehr, daher qab es für beide
Parteien eine gleiche Verteilung in den Ministerien. (Zwischenruf Abg. Dr. Brezovszky.) Es war keine
Minderheit! Sie haben sich immer als gleichberechtigte Partner in der Bundesregierung gefunden,
Herr Dr. Brezovszky. Von Ihrem Parteivorsitzenden Dr. Pittermann wurde mehr als einmal betont, daß
Sie sich dort keinesfalls als zweite Partei gefühlt haben, sondern immer als gleichberechtigter
Koalitionspartner. Ich will gar nicht davon reden, daß Sie damals den Kommunisten den Präsidenten
des Rechnungshofes abtreten wollten; jedenfalls gab es nach 1949 schon die Oppositionspartei. Wir
wissen ganz genau, welches politische Geschäft Sie mit dem Präsidenten des Rechnunghofes
dadurch gemacht haben, daß Sie auf dem Weg zur kleinen, zur rot-blauen Koalition waren. Sie haben
ein- oder zweimal die Stimmen der Freiheitlichen Partei gebraucht, und so haben Sie damals den
Präsidenten des Rechnungshofes an die Opposition abgegeben. Das können aber für uns hier im NÖ.
Landtag wirklich keine Maßstäbe sein; wir wollen nicht das Argument, das
Landeshauptmannstellvertreter Dr. Tschadek von der Bundesebene auf die Landesebene übertragen
haben will, gutheißen.
Wenn ich gesagt habe, daß wir schon mehrmals sachlich über den Obmann des
Finanzkontrollausschusses, über Steine Aufgaben hier im Hause, diskutiert haben, so darf ich auch
sagen, daß manchmal diese sachlichen Argumente nicht mehr vorhanden waren. Ich erinnere an ein
erst kürzlich stattgefundenes Stadtgespräch, das im Fernsehen übertragen worden ist - ich habe
selbst zugehört ,- bei dem auch ein Abgeordneter aus Ihren Reihen zum Thema
Finanzkontrollausschuß das Wort ergriff. Er hat gemeint, weil die ÖVP in Niederösterreich den
Obmann des Finanzkontrollausschusses stellt, seien die Landesgesellschaften nicht geprüft worden.
Es hieß sogar noch weiter, weil der Obmann des Finanzkontrollausschusses im Jahre 1953 - es ist
der jetzige Zweite Präsident des Landtages, Sigmund - im Finanzkontrollausschuß den Antrag gestellt
hat, daß auch die Landesgesellschaft NEWAG zu prüfen sei, sei von der ÖVP, der Mehrheit in diesem
Hohen Hause, ein anderer Weg beschritten worden. Alle Herren, auch jene der Sozialistischen Partei,
die Mitglieder oder Ersatzmitglieder des Finanzkontrollausschusses sind, wissen genau, wie dort das
Arbeitsprogramm erstellt wird.
Man setzt sich monatlich, mindestens einmal zusammen, um den Arbeitskalender für den nächsten
Monat zu erstellen. Es ist keinesfalls so, daß nur der Obmann des Finanzkontrollausschusses sagt,
die und die Besichtigung und die und die Einschaukontrolle werden wir vornehmen, oder in der
nächsten Sitzung wird nur über diese Tagesordnung gesprochen, sondern allen Mitgliedern und
Ersatzmitgliedern steht das Recht zu, Vorschläge zu erstatten. Genau so wie Sie, meine sehr
geehrten Herrn von der Sozialistischen Partei, die Sie Mitglieder und Ersatzmitglieder sind und schon
Vorschläge erstattet haben, so habe auch ich das in den letzten Jahren getan.
Auf eine Besichtigung des Finanzkontrollausschusses muß ich etwas näher eingehen, und zwar auf
die Besichtigung des Kraftwerkes Peisching. Es wurde damals im Finanzkontrollausschuß der
Vorschlag gemacht, auch den Bau des kalorischen Kraftwerkes Hohe Wand in Peisching zu
besichtigen. An der Besichtigung nahmen seitens der Sozialistischen Partei die Mitglieder des
Ausschusses Mondl, Sigmund und Wiesmayr und die Ersatzmitglieder Binder, Pettenauer und
Präsident Wondrak teil. Die sozialistischen Mitglieder und Ersatzmitglieder des
Finanzkontrollausschusses waren also bei dieser Besichtigung vollzählig vertreten. Sie haben keinen
Antrag gestellt, das muß ich heute hier aussprechen, daß unter Umständen die Energiequellen, die
zur Stromerzeugung für das Kraftwerk Hohe Wand Verwendung finden, nämlich die Kohle, das Gas
oder das Schweröl, einer genauen Prüfung zu unterziehen sind. Sie haben auch nicht beantragt, daß
der Finanzkontrollausschuß die Finanzierung Ces Kraftwerkes näher prüfen soll, obwohl Sie dazu
wirklich Gelegenheit gehabt hätten. Ich darf Ihnen das Ergebnis, das der Finanzkontrollausschuß aus
der Besichtigung vom 17. März einstimmig gezogen hat, in Erinnerung bringen. Es lautet: „Bei der
Besichtigung der zum Teil bereits fertiggestellten, zum Teil noch im Bau befindlichen Anlagen
äußerten sich die Mitglieder sowie die Ersatzmitglieder des Finanzkontrollausschusses anerkennend
über die hier im Interesse des Landes geleistete Arbeit. Besonders hervorgehoben wurde die
wohldurchdachte Planung dieses Bauvorhabens sowie die volkswirtschaftlich große Bedeutung dieses
Kraftwerkes. Auch die betriebswirtschaftlichen und finanziellen Erwägungen, die zum Bau dieses
Kraftwerkes geführt hatten, besonders der Ankauf und die Lagerung der Kohle aus dem Revier der
Hohen Wand zum Betrieb des Kraftwerkes in den Wintermonaten. Der Ankauf und die Lagerung des
in den Sommermonaten um 30 bis 40 Prozent billigeren Heizöls sowie die Verwendung des in den
Sommermonaten überschüssigen Erdgases zur Stromerzeugung fanden die volle Zustimmung des
Finanzkontrollausschusses." Ich muß also feststellen, daß alle Mitglieder und Ersatzmitglieder des
Finanzkontrollausschusses, ob von der ÖVP oder SPÖ, am 5. Mai 1964 diesem Ergebnis über die
Einschaukontrolle die Zustimmung erteilt haben. Sie haben damals keinesfalls gesagt, machen wir
noch weitere Prüfungen. Sie haben auch, solange ich im Finanzkontrollausschuß bin, niemals einen
Antrag gestellt, man möge die beiden Landesgesellschaften überprüfen.
Hoher Landtag! Wenn ich gerade auf diese Fragen näher eingegangen bin, so deshalb, weil die
Sozialistische Partei erklären will, wenn sie den Obmann des Finanzkontrollausschusses stellen
könnte, wären diese Besichtigungen und Kontrollen auch durchgeführt. Wenn dieser Bericht
verabschiedet und dem Landtag zur Kenntnis gebracht, also einstimmig beschlossen wurde, so darf
ich noch darauf verweisen, daß es im Finanzkontrollausschuß infolge der gleichen Mitgliederzahl
beider Parteien ja überhaupt keinen Mehrheitsbeschluß, sondern nur einstimmige Beschlüsse geben
kann. Sie waren also immer mit dabei. Darf ich Ihnen in Erinnerung bringen - Sie kennen die
Protokolle -, als Sie den Obmann des Finanzkontrollausschusses in den Jahren 1949 bis 1953 gestellt
haben, ob da die Kontrolltätigkeit des Finanzkontrollausschusses eine umfangreichere war als sie es
derzeit ist. Ich habe mich der Mühe unterzogen und diese Protokolle herausgesucht, Herr Dr.
Brezovszky. Als ich darauf hinwies, daß die Berichte halbjährlich an den Landtag zu geben sind,
haben Sie ergänzt ,,mindestens" (Abg. Dr. Brezovszky: Das steht in der Verfassung.) Ja, das steht in
der Verfassung, aber darf ich feststellen, daß der Obmann Krainer, der von Ihnen gestellt wurde, nicht
einmal jährlich einen solchen Bericht dem Landtag vorgelegt hat. An Stelle von vier Berichten über die
Tätigkeit in den Jahren 1951/52 hat er nur einen vorgelegt. (Zwischenruf bei der SPÖ: Da waren Sie
noch gar nicht hier!) Nein, aber ich habe ja auch gesagt, lesen Sie die Berichte des
Finanzkontrollausschusses, dann können Sie sich überzeugen. Da ich zu der Zeit noch nicht hier war,
habe ich mir die Mühe gemacht, nachzuschauen, wie während der Tätigkeit eines Obmannes des
Finanzkontrollausschusses aus Ihrer Fraktion die Einschaukontrolle durchgeführt wurde. Der Herr
Obmann Sigmund hat für das Jahr 1952 auch nicht zwei Halbjahresberichte, sondern nur einen
gelegt. Wenn Sie die Tätigkeit des Finanzkontrollausschusses mit der heutigen Zeit vergleichen,
müssen Sie sehen, daß heute im Finanzkontrollausschuß wesentlich mehr gearbeitet wird, als das
damals der Fall war. So ersehen wir aus dem Jahresbericht 1952, in dem Sie den Obmann gestellt
haben, daß damals 19 Einschaukontrollen und 6 Sitzungen stattgefunden haben; also 25mal ist der
Finanzkontrollauschuß des Landes Niederösterreich damals tätig gewesen. Wie war es in der Zeit
vom 6. März 1963 bis Juli 1964? In diesem Zeitraum haben ebenso wie im Jahre 1952 keine Wahlen
stattgefunden. Wir wissen, daß in Wahlzeiten bzw. wenn der Landtag überbeschäftigt ist, auch der
Finanzkontrollausschuß seine Tätigkeit etwas einschränkt. In diesen fünfviertel Jahren gab es 32
Sitzungen und 48 Einschaukontrollen und 4 Besichtigungen haben stattgefunden: es war also der
Finanzkontrollausschuß 84mal tätig.
Ich habe absichtlich auf diese Dinge hinweisen müssen, weil sonst der Eindruck entstehen könnte,
daß der FinanzkontroIlausschuß unter einem Obmann, der von der Österreichischen Volkspartei
gestellt wird, nicht so intensiv arbeiten würde bzw. die Verfassung nicht einhält. Ich überlasse es
Ihnen, sich auf Grund meiner Ausführungen ein objektives Urteil zu bilden. In den Berichten scheut
sich der Finanzkontrollausschuß keinesfalls, auf Mängel, die festgestellt werden, hinzuweisen, sie
aufzu1:eigen und Mißstände auch einer sachlichen Kritik zu unterziehen, ohne Ansehung der Person,
die für solche Mißstände verantwortlich ist. Man kann dem Obmann des Finanzkontrollausschusses,
unserem Freund Kollegen Stangler nicht nachsagen, daß er bei auftretenden Mängeln zuerst prüft,
von wem s i e , verursacht wurden, und erst dann den Beanstandungen auf den Grund geht. Er erfüllt
seine Pflicht in der Absicht, eine objektive Tätigkeit des Finanzkontrollausschusses in jeder Weise
hervorzukehren. Sie müssen in objektiver Weise feststellen, daß wir keinen Unterschied machen, ob
es sich um Referate handelt, die einem ÖVP-Regierungsmitglied oder einem sozialistischen
Regierungsmitglied zugeteilt sind. Wir sind überall objektiv und legen überall die gleichen Maßstäbe
bei unseren Kontrollen an.
Wir wissen aber auch, daß im Kontrollamt fleißige, umsichtige Beamte tätig sind. Sie haben dem
Finanzkontrollausschuß Unterlagen, Vorberichte zu geben; weiters wissen wir, daß das Kontrollamt
einige Fachbeamte, die in Wirtschafts-, Finanz- und Steuerfragen versiert sein müssen, benötigt. Die
Aufgaben des Finanzkontrollausschusse und des Kontrollamtes sind inzwischen umfangreicher
geworden; die Zahl der Beamten im Kontrollamt hat sich in den letzten zehn Jahren aber nicht
geändert. Denken wir doch daran, an wieviel Hochbauten heute die Niederösterreichische
Landesregierung nicht nur beteiligt ist, sondern sie selber ausführt, - neue Bürogebäude, Gebäude für
die Bezirkshauptmannschaften, für Exposituren der Bezirkshauptmannschaften - oder denken wir
auch an den Straßenbau. Erst seit sieben oder acht Jahren wird von den
Landesstraßenbauabteilungen selbst der Straßenbau durchgeführt, während in früheren Zeiten all
diese Arbeiten an Firmen vergeben worden sind. Denken Sie an die Bauvorhaben in unseren
Krankenanstalten, Erziehungsanstalten, Fürsorgeheimen oder an die Bauvorhaben beim
Landesberufsschulwesen oder beim bäuerlichen Fachschulwesen. Eine umfangreiche Bautätigkeit ist
im Lande gegeben. Denken wir doch an die Beteiligungen, die das Land Niederösterreich in den
letzten Jahren eingegangen ist, die Flugmotorenwerke Ostmark, die Flughafenbetriebs-Gesellschaft,
die Laxenburg-Betriebsgesellschaft und die Prüfung der reinen Landesgesellschaften, der NEWAG,
der NIOGAS und der NÖSIWAG. Es ist für den Finanzkontrollausschuß ein sehreiches
Betätigungsfeld gegeben, und das erfordert auch die Einstellung des notwendigen Fachpersonals. Ich
habe schon im Februar 1965 die Niederösterreichische Landesregierung gebeten, dieses
Fachpersonal zur Verfügung zu stellen. Herr Landeshauptmann Hartmann hat noch verfügt, daß im
Jahre 1967 dieses Fachpersonal dem Kontrollamt beigegeben wird, damit es seinen Verpflichtungen
in Zukunft entsprechen kann. Vorstand des Kontrollamtes, von dem schon sehr ausführlich
gesprochen wurde, der vom Landtag gewählt wird, hat sein 65. Lebensjahr vollendet und würde mit
Ende dieses Jahres in den Ruhestand treten. Da es ihm nicht mehr möglich war, den zweiten
Halbjahresbericht 1965 und den Tätigkeitsbericht des Finanzkontrollausschusses aus den Halbjahren
1966 zu Ende zu bringen, hat der Finanzkontrol1ausschuß in seiner letzten Sitzung einem Antrag des
Obmannes des Finanzkontrollausschusses zugestimmt, der lautet, es möge der Kontrollamtsdirektor
dem Kontrollamt noch weiter zur Verfügung stehen. Es wird dann auch möglich sein, einen Nachfolger
einzuschulen.
Der Finanzkontrollausschuß hat durch den vermehrten Aufgabenbereich des Landes und durch die
erhöhten Landesausgaben, die wir jedes Jahr mit Freude hier beschließen, in Zukunft ein noch
größeres Arbeitsgebiet zu bewältigen. Ich bin überzeugt, daß .dieser wichtige Ausschuß seine
Tätigkeit weiterhin, getreu der Landesverfassung, zum Wohle des Landes durchführen wird,
vorausgesetzt jedoch, daß die Sachlichkeit, die in der Tätigkeit des Finanzkontrollausschusses bisiher
festgestellt wurde, auch in Zukunft beibehalten wird. (Beifall bei der ÖVP.)
ZWEITER PRASIDENT SIGMUND: Zum Worte gelangt Herr Abgeordneter Dr. Brezovzky.
Abg. Dr. BREZOVSZKY: Herr Präsident! Hochgeschätzte Damen und Herren! Es wäre sehr
verlockend, auf einige Feststellungen meines verehrten Vorredners einzugehen, da sie sehr
provozierend waren. Ich schließe mich aber in der Weihnachtswoche allen übrigen Vorrednern an und
werde nicht nur von Sachlichkeit reden, sondern hier sachlich referieren. Die Gruppe 0, Landtag und
allgemeine Verwaltung, sieht im ordentlichen Voranschlag für 1967 Ausgaben von 583,644.000
Schilling vor. Im außerordentlichen Voranschlag sind an Ausgaben 2,285.000 Schilling präliminiert.
Das sind insgesamt 22,8 Prozent des Gesamtbudgets. Dazu ist zu bemerken, daß in der Gruppe 9
erstmalig seit Jahren wieder perzentuell eine sinkende Tendenz in Bezug zum Gesamtvoranschlag
festzustellen ist. In der Gruppe 0 waren nämlich 1964 22,6 Prozent vorgesehen, 1965 23,1 Prozent,
1966 23,3 Prozent. 1967 werden es nur mehr 22,8 Prozent sein. Ziel aller Verantwortlichen sollte es
sein, diese Tendenz, die sich auch im Dienstpostenplan 1967 zeigt, wo um 70 Dienstposten weniger
vorgesehen sind als vor einem Jahr, zielstrebigst fortzusetzen, um die freiwerdenden Budgetmittel für
echte Gehaltserhöhungen für weniger Bedienstete zu verwenden um auch den gewaltigen
Investitionsbedarf des Landes befriedigen zu können. Das große Schlagwort ,,Verwaltungsreform”
sollte behutsam, aber hartnäckig verwirklicht werden. Wenn aber jemand glaubt, daß die
Verwaltungsbeamten allein eine Verwaltungsreform durchführen können, dann irrt er, oder er kernt
nicht die Hemmnisse, die den Verwaltungsbeamten für diese Verwaltungsreform entgegenstehen.
Wenn ich auch nicht verkennen will, daß die moderne Verwaltung eine Reihe von neuen Aufgaben
dazubekommen hat, so darf man doch auch die Möglichkeiten nicht übersehen, die eine echte Reform
der Verwaltung möglich machen würden. Ich verweise auf die Fortschritte der Technik auf dem Sektor
des gesamten Bürowesens. Ich darf auf die zahlreichen Computoren, Mikrofilme und Büromaschinen
hinweisen, die sicherlich bei zielbewußter Anwendung eine echte Reform ermöglichen würden. Wir
können feststellen, daß dieser Weg bei den Sozialversicherungsträgern, beim Landesinvalidenamt,
aber auch beim Zentralbesoldungsamt sehr zielstrebig gegangen wird. Wir können auch sagen, daß
es Möglichkeiten einer Organisationreform gibt, zum Beispiel die Möglichkeit der Abänderung der
Kanzleiordnung und der Ämterkommassierung, wie es der verewigte Herr Landeshauptmann
Hartmann hier einmal genannt hat.
Wir wissen, daß das Beharrungsvermögen und die Eigenentwicklung des Staatsapparates sehr stark
ist; was ich als Beamter, der seit nahezu 15 Jahren im öffentlichen Dienst steht, oftmals bemerken
konnte. Meine Schlußfolgerung ist, daß die Reform in der staatlichen Verwaltung nicht nur von dieser
selbst kommen kann, sondern - und das bekenne ich offen --, daß sie schon bei der
Zusammenfassung und Vereinfachung der allgemeinen Normen der Gesetze und Verordnungen
einsetzen müßte. Ich möchte daher den konkreten persönlichen Vorschlag machen, daß im Lande, so
wie wir es für die NEWAG und NIOGAS vorgeschlagen haben, eine Rationalisierungskommission
gebildet wird, die die Aufgabe hätte, im Laufe der Jahre die gesamte Verwaltung zu durchleuchten. Es
gibt eine Reihe von Dingen, wo Außenstehende, die nicht in dem Getriebe und nicht, wie man es
bezeichnet - bitte, es ist nicht böswillig gemeint -, betriebsfremd sind, sicherlich sehr nützliche
Vorschläge machen könnten. Jeder, der einige Jahre oder Jahrzehnte in einem eingefahrenen Gleis
arbeitet, sieht verschiedene Dinge nicht, die entweder überflüssig sind oder einfacher zu erledigen
wären. Während meiner zehnjährigen Tätigkeit in der Personalabteilung haben wir einmal festgestellt,
wie viele Unterschriften notwendig sind, um eine einfache Vordienstzeitenanrechnung durchzuführen,
und sind zu dem Ergebnis gelangt, daß es in einem Ressort allein 36 Unterschriften waren. Die
Vorschriften waren derart, daß insgesamt drei Ministerien mit dem Fall befaßt werden mußten. In
einem anderen Bereich wurde festgestellt, daß für die Anschaffung von einem Paar Militärschuhen
211 Unterschriften notwendig sind. Ich will nicht behaupten, daß diese Vorgangsweise überall üblich
ist ,aber ich bin der Meinung, daß eine Rationalisierungskommission sicherlich auch bei den
Dienststellen des Landes Niederösterreich gewisse Dinge vereinfachen und zur Entlastung des
Personals beitragen könnte.
Ich kann Ihnen mitteilen, daß sehr viele Beamte diesen Amtsschimmel, der Ihnen aufgezwungen wird,
absolut nicht lieben. Sie wissen schon bei der ersten oder zweiten Unterschrift ganz genau, wie das
Ergebnis nach der 36. Unterschrift lauten wird. Trotzdem muß nach diesem Amtsschimmel gegangen
werden, der zur Aufblähung des gesamten Verwaltungsapparates führt: wodurch überflüssigerweise
riesige Kosten entstehen, die sicherlich in der Wirtschaft, im Fremdenverkehr, in der Landwirtschaft,
und wo immer ein Investitionsbedarf besteht, verwendet werden könnten. Wir alle haben heute gehört,
daß die öffentlich Bediensteten außerordentlich schlecht bezahlt sind. Das wird. jeder, der im
öffentlichen Dienst steht, bestätigen.
Es ist keine sehr erfreuliche Tatssche, wenn heute fertige Akademiker mit einem Nettogehalt von rund
2800 Schilling heimgehen und damit eine Familie gründen oder erhalten sollen. Ich glaube, daß hier
zwei Wege gegangen werden sollen: vernünftige Einsetzung der Technik im öffentlichen Dienst,
Ersparung von Personal und Mitteln, Einsetzung der eingesparten Mittel einerseits für eine
Besserstellung der öffentlich Bediensteten und andererseits Befriedigung des ungeheuren
Investitionsbedarfes, der überall im Lande besteht.
Diese Rationalisierungskommission sollte sich wegen der Gefahr der sogenannten Betriebsblindheit
nicht aus Menschen, die in derselben Sparte tätig sind, zusammensetzen. Sie müßte vielmehr aus
Vertretern der Regierung, der Beamtenschaft - hier wären vor allem Beamte des Kontrollamtes und
der Amtsinspektion geeignet, da diese den größten Einblick haben - I des Rechnungshofes, aus
Rationalisierungsfachleuten der Privatwirtschaft und Abgeordneten der im Landtag vertretenen
Parteien bestehen. Eine solche Kommission sollte keine Hyperkommission sein, sondern aus einer
möglichst kleinen Anzahl von Menschen bestehen, die jedoch für diesen speziellen Aufgabenbereich
einige Zeit, das heißt sicherlich viele Monate im Jahr, freigestellt werden sollten. Der für diese
Kommission erforderliche Aufwand würde sich sehr schnell in wenigen Jahren amortisieren. Die
Kommission sollte meiner Meinung nach wenigstens ein- bis zweimal im Jahr dem Hohen Landtag
Bericht erstatten und diesem auch unterstellt sein, und zwar aus einem sehr plausiblen Grund: Diese
Kommission wäre in der Lage festzustellen, wieviele in Geltung stehende Normen, also Gesetze, in
irgendeiner Form zusammengefasst werden müßten. Ich darf hier nur auf das Beispiel der Großstadt
München hinweisen. Dort wurde der heutige Oberbürgermeister Dr. Vogel einige Jahre freigestellt und
bekam den Auftrag - das war eigentlich jene Aufgabe, die ihn in Bayern so bekannt gemacht hat -, alle
Vorschriften im Lande Bayern zu sondieren, zu sammeln und dann in einem oder zwei Gesetzbüchern
zu koordinieren Das hat ihm einen so maßgeblichen Ruf als Verwaltungsfachmann und weiterhin als
Politiker eingebracht, daß er bei der Wahl zum Oberbürgermeister ich glaube an die 70 oder 75
Prozent Stimmen auf sich vereinigen konnte, also weit mehr, als die Sozialdemokratische Partei bei
den letzten Wahlen an Stimmen bekommen hat. Auf diese Art würde ich mir die Aufgabe der
Kommission für die Landesverwaltung und Landesgesetzgebung vorstellen. In fünf, ich will nicht
engherzig sein, meinetwegen in zehn Jahren könnten unsere Rechtsvorschriften und vielleicht auch
die Landesverwaltung ein völlig geändertes Gesicht haben: wir alle würden dann staunen, wieviel
Geld da eingespart werden kann. Ich möchte nun zu einem Problem kommen, das ich bereits im
Finanzausschuß angeschnitten habe, und das den Landtag selbst betrifft. Wir alle haben in den
letzten Wochen, aber auch schon in den letzten Jahren eine beachtliche Feststellung machen
müssen, die ich jetzt bestätigt finde, wenn ich so durch die Reihen blicke. In den ersten Stunden der
länger dauernden Landtagsdebatten sind immer außerordentlich viele Abgeordnete und
Regierungsmitglieder auf ihren Plätzen. Das Spiel wiederholt sich gegen Ende der Debatte. Auch
dann sind wieder alle Abgeordneten auf ihren Plätzen. Ich muß aber offen zugeben, daß es nicht eine
Böswilligkeit der Abgeordneten ist, wenn sie nicht 12, 14 oder wie einmal in der vorigen Woche 16
Stunden im Hause sind und hier nicht auf ihren Plätzen verweilen. Jeder, der genötigt ist, diese Sitze
zu benützen, wird feststellen, daß sie wie schlechte Schulbänke entgegen dem menschlichen
Körperbau gebaut worden sind und man sich kaum Notizen machen kann. Es ist also eine richtige
Qual, auf diesen Sitzen 8, 10 oder noch mehr Stunden zu verbringen. Ich hatte vor einigen Jahren des
Glück, in London einer Unterhausdebatte beiwohnen zu dürfen. Der erste dort gewonnene Eindruck
war der, daß ich mir dachte: So gut sollte es den österreichischen Abgeordneten gehen, wie diesen in
England. Im Unterhaus, wo die Sitzordnung eine andere ist als bei uns, sind die Abgeordneten
gewohnt, sich häuslich niederzulassen. Das ist auch sehr notwendig. denn in England finden jede
Woche an vier Tagen Parlamentsdebatten statt, und die Abgeordneten haben im Unterhaus nahezu
ihr zweites Heim. Sie fühlen sich dort auch sehr daheim. (Dritter Präsident Reiter: Wie machen Sie
das, Herr Kollege, daß Sie so genau Bescheid wissen?) Ich werde Ihnen gleich erklären, weshalb ich
die englischen Abgeordneten so beneidet habe. Dort sitzen die Abgeordneten der Oppositionspartei
auf der einen Seite, auf der anderen Seite jene der Regierungspartei, und in der Mitte befindet sich ein
riesiger Tisch. Nur auf diesen darf der Sprecher sein Manuskript hinlegen und sonst nirgends. Als ich
einige Minuten von der Galerie hinuntergesehen hatte, bemerkte ich, daß der Oppositionsführer
Douglas Horne müde geworden war. Er lehnte sich zurück und legte seine Füße auf den Tisch, also
typisch amerikanisch. Ich möchte unsere Presse- und Photoreporter sehen, wie sie bei uns in
Österreich darauf reagieren würden. Im englischen Unterhaus ist das Photographieren verboten. Wie
Sie vor einigen Tagen in der Zeitung lesen konnten, sind auch Übertragungen nicht erwünscht.
Nachdem ich das gesehen habe, ist mir verständlich, daß man diese gemütliche Form des Sitzens
und Liegens nicht in der Öffentlichkeit zeigen will. Wenige Minuten, nachdem es sich der
Oppositionsführer bequem gemacht hatte, wurde auch der Regierungschef Harold Wilson müde und
hat sich gegenüber genau so in die gepolsterte Bank gelegt und auch die Füße auf den Tisch
gegeben. Die beiden Kontrahenten, der eine auf der linken, der andere auf der rechten Seite, haben
die Füße zusammengelegt und sich ausgeruht. Daneben ist ein Minister, ich möchte fast sagen sehr
bequem gelegen. So habe ich verstanden - ich habe mich vier Stunden im Hause befunden -, daß das
Haus immer voll besetzt war, nur waren die Stellungen der Abgeordneten verschieden und auf jeden
Fall außerordentlich bequem. Ich kann mir nicht vorstellen, daß diese Art in unseren Landtag passen
würde. Ich glaube auch nicht, daß die Presse und die Massenmedien das nicht sofort in die
Öffentlichkeit tragen würden, denn bei uns ist in den parlamentarischen Körperschaften
photographieren nicht verboten, und es würde sich jeder Abgeordnete hüten, liegend, schlafend oder
sonst wie in der Zeitung festgenagelt zu werden. Ich habe beim Herrn Landeshauptmann eine
Überprüfung angeregt -- und er hat mir eine solche im Finanzausschuß zugesagt -, daß sich im Laufe
des Jahres 1967 Experten, Architekten und Kunsthistoriker Gedanken darüber machen, wie man in
würdigem Rahmen zweckentsprechende Sitzgelegenheiten einbauen könnte, denn wir alle haben uns
an diesen wunderschönen Saal so gewöhnt, daß wir in keiner Weise solche Änderungen haben
wollen, die das kunstgeschichtliche könnte. Für ein Bundesland kann es nicht Bild stören würden. Ich
habe auch den Herrn allzu große Schwierigkeiten bedeuten, einen Landes-Finanzreferenten gebeten,
er möge .im nächsten Voranschlag, im Budget für das Jahr 1968, die notwendigen Mittel zur
Verfügung stellen. Ich glaube, nachdem auch der Herr Landeshauptmann gemeint hat, daß man
diesen Weg gehen konnte, es in absehbarer Zeit möglich sein müßte, den Abgeordneten doch
irgendwie die Ausrede zu nehmen, man könne nicht 8 oder 10 oder 12 Stunden in diesen Bänken
aushalten – dies gilt auch für die Regierungsmitglieder - und möchte daher ersuchen, bessere
Sitzmöglichkeiten und Schreibmöglichkeiten zu schaffen.
Nun hätte ich noch einen Wunsch, den ich bereits im Finanzausschuß vorgebracht habe; nachdem
aber der Herr Landeshauptmannstellvertreter Hirsch damals anderwärtiq beschäftigt war, konnte ich
auf meine Frage keine entsprechende Antwort bekommen Vielleicht können wir diese Antwort beim
nächsten Budget haben. Es betrifft dies den Kraftfahrzeugpark des Landes Niederösterreich und der
nachgeordneten Dienststellen.
Als Bundesbeamter war ich gewohnt und auch verpflichtet, auch den Dienstposten plan für meine
Dienststelle zu erstellen. Und auch einen Systemisierungsplan für die Kraftfahrzeuge, die wir
brauchten. Das mußten und müssen alle Dienststellen des Bundes in ganz Österreich machen; das
Ergebnis ist dann der Bundesvoranschlag mit dem angeschlossenen Dienstpostenplan und dem
angeschlossenen Systemisierungsplan der Fahrzeuge, so daß jeder Bedienstete und jeder
Staatsbürger mit einem Blick einen Überblick über den Kraftfahrzeugpark in ganz Österreich hat, vor
allem aber die Abgeordneten im Hohen Haus am Ring haben diesen Überblick. Wir Abgeordnete des
Hohen Landtages stimmen einem Budget zu, ohne eine Ahnung zu haben, wieviele Fahrzeuge der
verschiedenen Klassen es gibt. Wir stimmen sozusagen einem Budget halbblind zu. Wir wissen nur
die Ziffern. Ich habe mir die Mühe genommen nachzuforschen und glaube, es gibt 10
Voranschlagsansätze mit Aufwendungen für Kraftfahrzeuge mit einer Gesamtsumme von 20 oder 25
Millionen Schilling. Ich weiß es nicht genau, auf alle Fälle ist aber alles derart unübersichtlich, daß wir
einem Budget zustimmen, ohne vorher genau zu wissen, was wir hier beschließen. Ich möchte daher
Herrn Landeshauptmannstellvertreter Hirsch und den Herrn Landes-Finanzreferenten bitten, zu
überlegen, ob nicht die bewährte Praxis, die im Bund seit langen Jahren ohne jede Schwierigkeit
gehandhabt wird, auch bei uns im Budget berücksichtigt werden könnte. Für ein Bundesland kann es
nicht allzu große Schwierigkeiten bedeuten, einen Systemisierungsplan für Kraftfahrzeuge zu
erstellen.
Damit erübrigen sich dann Anfragen im Finanzausschuß. Der Herr Landeshauptmannstellvertreter
könnte dann so wie beim Dienstpostenplan darauf hinweisen und sagen: Herr Abgeordneter, Sie
brauchen nur im Systemisierungsplan nachsehen und sie wissen, woran Sie sind, welchen Ausgaben
Sie die Zustimmung geben und wozu diese Ausgaben verwendet werden. Ich glaube, aus einem
bestimmten Grunde heraus, sollten wir uns die Mühe machen. Die Öffentlichkeit ist ja gerade bei den
Dienstkraftfahrzeugen sehr empfindlich, ich mochte sogar fast sagen, allergisch. Wir sollten als
Landesregierung ganz offen zeigen, daß wir nichts zu verbergen haben, daß nur ein Fahrzeugpark
gehalten wird, der unbedingt notwendig ist, und daß dieser auch zweckentsprechend eingesetzt wird.
Im Zusammenhang mit den enorm steigenden Reisegebühren, sie stiegen in einem Jahr von 10
Millionen auf 13 Millionen Schilling im Voranschlag, sollten wir auch den Einsatz des
Kraftfahrzeugparks so rationalisieren, daß auch hier kein Anknüpfungspunkt für Kritik in der
Öffentlichkeit gegeben ist.
Abschließend möchte ich sagen, daß jeder im öffentlichen Dienst stehende Repräsentant der
Staatsverwaltung im Rampenlicht der Öffentlichkeit steht; jeder Staatsbürger wird zu diesem Staat und
zu den Vertretern dieses Staates besonderes Vertrauen gewinnen, wenn er das Gefühl hat, vor allem
als Steuerzahler, daß jene Mittel, die er sich vom Finanzamt abziehen lassen muß. wirtschaftlich und
sparsam eingesetzt werden im Interesse des Landes und im Interesse seiner Bewohner. (Beifall bei
der SPÖ.)
Zweiter PRÄSIDENT SIGMUND! Zum Worte gelangt Herr Abg. Wüger.
Abg. WÜGER: Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren des Hohen Hauses! Ich habe
nicht die Absicht, so wie mein Vorredner, abschweifend über Deutschland und England zu sprechen,
denn ich bin der Meinung, daß getrachtet werden solle, die Budgetdebatte so zu führen, daß wir am
Heiligen Abend zu Hause feiern und nicht hier im Hohen Hause.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe ein Problem zu besprechen, über das wir schon im
Finanzausschuß verhandelt haben, und zwar über die ständigen Belastungen der Gemeinden. Ich will
dabei betonen, daß uns das Staatsbürgerschaftsgesetz vom Jahre 1965 wieder zusätzliche Lasten
gebracht hat, und die Gemeinden nicht mehr wissen, wo sie auf die Dauer die Aufwandskosten
hernehmen sollen. Ob das jetzt die größeren oder die kleineren Gemeinden betrifft, ist ganz egal. Wir
müssen leider feststellen, daß man im Jahre 3945 verschiedene Gesetze, die im Jahre 1938
beschlossen wurden, aufgelassen hat; aber leider hat man nicht wieder das Heimatrecht eingeführt,
das sich in Österreich bis 1938 bestens bewährt und den Gemeinden nicht so finanzielle Nachteile
gebracht hat, wie das Staatsbürgerschaftgesetz, das der Bund vollführt, und wo die Gemeinden die
Arbeit haben und zahlen müssen. Paragraph 48 des Gesetzes sagt zwar: Den Gemeinden dürfen
keine finanziellen Lasten entstehen. Nun haben wir ja alle im Finanzausschuß gehört, daß die
Refundierung das erstemal im Jahre 1968 zum Tragen kommen soll. Dabei wurde gleich der Einwand
gemacht, daß das auch nicht auf einmal geht, sonder womöglich in 3 Jahresraten zurückerstattet
werden soll. Man muß sich nun die Frage vorlegen, wo die Gemeinden die Mittel hernehmen sollen,
um das vorzufinanzieren, wo doch der Bund verpflichtet wäre, die Beträge zu leisten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, so wie schon im Finanzausschuß möchte ich auch hier
bitten, daß in dieser Angelegenheit Abhilfe geschaffen wird. Ich erlaube mir einen Resolutionsantrag
zur Gruppe 0 des Voranschlages für das Jahr 1967 einzubringen, der lautet (liest):
„§ 48 Abs. 1 Staatsbürgerschaftsgesetz 1965 verfügt, daß das Land den Gemeinden
(Gemeindeverbänden) jene Kosten zu ersetzen hat, die ihnen aus der Führung der
Staatsbürgerschaftevidenz erwachsen. Nach § 48 Abs. 2 StbG. 1965 hat der Kostenersatz jährlich zu
erfolgen, und es ist für die Berechnung des Kostenersatzes die Anzahl der Personen maßgebend, die
,,in der Mitte des jeweiligen Rechnungsjahres" in der Staatsbürgerschaftsevidenz verzeichnet waren.
Da das StbG. 1965 nach seinem 4 65 Abs. 1 am 1. Juli 1966 in Kraft tritt und das Rechnungsjahr mit
dem Kalenderjahr zusammenfällt, kann es ,,in der Mitte des Rechnungsjahres" 1966 noch keine in der
Staatsbürgerschaftsevidenz verzeichnete Personen geben und es kann daher ein Kostenersatz für
1966 durch das Land nicht stattfinden.
Die Landesregierung wird ersucht, freiwillige nach § 48 Abs. 1 StbG. 1965 den Ersatz der Kosten für
die Einrichtung und Führung der Staatsbürgerschaftsevidenz für das 2. Halbjahr 1966 zu gewähren,
da sich aus § 48 Abs. 1 und § 65 des zitierten Gesetzes ein Anspruch der Gemeinden für diesen
Zeitraum nicht ableiten Iäßt."
Meine Damen und Herren des Hohen Hauses, ich gtlaub.e, wir brauchen nicht viel darüber zu reden.
Ich möchte Sie bitten, meinem Resolutionsantrag die Zustimmung zu erteilen. (Beifall bei der ÖVP.)
Zweiter PRÄSIDENT SIGMUND: Zum Worte gelangt die Frau Abg. Körner.
Frau Abg. KÖRNER: Hohes Haus! Ich werde der Mahnung meines Vorredners folgen und meine
Ausführungen sehr kurz fassen. Ich möchte Ihre Aufmerksamkeit neuerdings auf ein Problem lenken,
mit dem wir uns schon wiederholt hier im Hohen Hause beschäftigt haben, nämlich auf die Frage der
Ehegründungsdarlehen. Bekanntlich hat meine Fraktion bereits im Jahre 1953 zum ersten Mal einen
diesbezüglichen Antrag eingebracht. Er wurde damals von der Mehrheit dieses Hauses abgelehnt. Im
Jahre 1957 wurde neuerdings ein solcher Antrag eingebracht, der dann nach wiederholter Beratung
im Finanzausschuß hier im Hause vorgelegt wurde. Der Antrag der Abg. Czerny, Körner, Staffa,
Pettenauer, Hechenblackner, Stoll und Genossen, der dem Hohen Hause vorgelegt wurde, wurde
dann auch mit den Stimmen der Österreichischen Volkspartei angenommen. Dies war am 5.
November 1957. 1958 war aber trotzdem keine Ansatzpost im Budget vorgesehen. Ich habe daher
anläßlich der Budgetberatung 1959 einen Resolutionsantrag eingebracht, der die Landesregierung
aufforderte, die notwendigen Mittel bereit zu stellen. Die Mehrheit des Hauses hat damals meinen
Resolutionsantrag .abgelehnt. Der Sprecher der Österreichischen Volkspartei, ich glaube, es war der
Herr Abg. Hirmann, hat mir damals erklärt, daß ich mit meinem Antrag zu spät gekommen wäre und
eben nichts zu machen sei, daß aber die ÖVP genau so wie die SPÖ an, dieser Sache interessiert
wäre. Im Jahre 1960 war ebenfalls nichts vorgesehen. Ich habe daher 1960 wieder urgiert. Ich habe
an Herrn Abg. Ing. Hirmann und an seine Fraktion 1960 die Anfrage gerichtet, was nun zur Erledigung
des Antrages geschehen sei. Die Antwort ist ausgeblieben; geschehen ist nichts. Da im Budget für
1965 wieder keine Mittel für diesen Zweck vorgesehen waren habe ich an den Herrn Finanzreferenten
den dringenden Appell gerichtet, wenigstens 1966 im Budget eine Summe für Ehegründungsdarlehen
vorzusehen. Mein Appell war leider wieder umsonst. Ich habe daher im Vorjahr bei den
Budgetberatungen neuerdings darauf hingewiesen und einen Resolutionsantrag einrrebracht, der die
Landesregierung erneut aufforderte, die notwendigen Mittel für Ehegründungsdarlehen zur Verfügung
zu stellen. Die Mehrheit des Hauses hat auch im Vorjahr meinen Resolutionsantrag abgelehnt. Der
Sprecher der Österreichischen Volkspartei hat die Ablehnung damit begründet, daß durch die
Abänderung der Richtlinien für die Landes-Wohnbauförderung eigentlich schon eine Förderung der
jungen Ehepaare gegeben wäre; diese neuen Richtlinien für die Landeswohnbauförderung wären eine
moderne Form der Förderung junger Eheleute, eine moderne Form von Ehegründungsdarlehen.
Jeder, der die Richtlinien der Landeswohnbauförderung kennt, weiß, daß dies absolut unrichtig ist.
Denn erstens sind die wenigsten jungen Ehepaare im Stande, sofort ein Haus zu bauen, und zweitens
geben die Richtlinien der Landeswohnbauförderung keinem jungen Ehepaar die Möglichkeit zur
Anschaffung von Hausrat Mittel zu erhalten.
Ich möchte in diesem Zusammenhang an die ÖVP-Fraktion die Frage richten, wie Ihre Haltung hier im
Hause mit verschiedenen Anträgen Ihrer eigenen jungen Generation zusammenstimmt. Ich möchte
auf eine Mitteilung des Volksblattes verweisen, die sich mit einer Tagung der Österreichischen
Jugendbewegung in Wartholz beschäftigte. Während dieser Tagung hat auch der Kollege Buchinger
gesprochen. Er hat in dem Zusammenhang auch einige Anträge vertreten. Es heißt hier im Volksblatt
wörtlich: „Ein Antrag an den kommenden Landesparteitag wurde erarbeitet, in dem die junge
Generation in der ÖVP die Forderung erhebt, Kredite .jungen Familien zur Ausstattung und
Einrichtung ihrer Wohnungen zur Verfügung zu stellen, wofür das Land oder der Bund den
Zinsendienst zu übernehmen hätte." So zu lesen im Volksblatt vor einigen Monaten. Ich frage Sie nun,
meine Herren, warum haben Sie denn nicht schon längst dafür gesorgt, warum hat der Herr
Finanzreferent nicht die entsprechenden Mittel bereitgestellt, damit dem Antrag und dem Beschluß
des Landtages endlich Rechnung getragen wird? Es ist dem Ansehen des Hohen Hauses absolut
nicht zuträglich, wenn man Anträge beschließt, diese Anträge, die Beschlüsse des Landtages, aber
mißachtet und die Erledigung der beschlossenen Anträge auf Jahre hinausschiebt. Der Beschluß des
Landtages erfolgte am 5. November 1957, und 9 Jahre später ist noch immer nichts geschehen. Ich
möchte in dem Zusammenhang darauf hinweisen, daß kleinere Bundesländer, wie zum Beispiel
Salzburg, schon seit 1960 eine solche Einrichtung für Hausstandsdarlehen haben, die teilweise als
Darlehen gewährt werden, und teilweise bis zur Höhe von 3.000 Schilling als nicht rückzahlbare
Beiträge gelten. Wie Zeitungsmeldungen zu entnehmen war, hat in letzter Zeit auch das Bundesland
Oberösterreich eine solche Einrichtung geschaffen und im Budget für 1967 für Ehegründungsdarlehen
2 Millionen Schilling bereitgestellt. Ich möchte daher den Herrn Finanzreferenten auffordern, in
Erfüllung des Landtagsbeschlusses ehestens dafür zu sorgen, daß im nächsten Budget für solche
Darlehen für junge Ehepaare vorgesorgt wird. Es wäre dies wirklich eine Tat der praktischen
Förderung junger Ehepaare. (Beifall bei der SPÖ.)
ZWEITER PRÄSIDENT SIGMUND: Zum Wort gelangt Herr Abg. Laferl.
Abg. LAFERL: Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Landtages! Am 24. Juni
1964 haben die Abgeordneten Schöberl, Laferl, Dipl. Ing. Robl, Dienbauer, Schlegl, Weiss, Reiter,
Schebesta, Popp und Genossen im Hohen Hause einen Antrag eingebracht, in dem die
Landesregierung aufgefordert wird, Förderungsmaßnahmen bei freiwilliger Vereinigung von
Ortsgemeinden zu gewähren. Als wir diesen Antrag stellten, hatten wir nicht vorausahnen können,
daß sich schon im Jahre 1965 81 Gemeinden freiwillig zu 29 Gemeinden zusammenlegen werden.
Dieses Beispiel hat Schule gemacht, und im heurigen Jahr waren es bereits 175 Gemeinden, die sich
freiwillig zu 61 neuen Gemeinden zusammengeschlossen haben. Die Zahl der niederösterreichischen
Gemeinden die seit 1955 1652 betragen hat, reduzierte sich durch die Zusammenlegungen auf 1486.
Seinerzeit wurde beschlossen, daß jene Gemeinden, die sich freiwillig zusammenschließen, innerhalb
von fünf Jahren die doppelte Zuteilung von Bedarfszuweisungen erhalten; das heißt, die für die
einzelnen außerordentlichen Vorhaben festgesetzen Sätze werden in doppelter Höhe angewendet. Im
Landesbudget sind auch verschiedene Ansätze vorgesehen, die die Förderung von kommnunalen
Bedürfnissen zum Gegenstand haben, so insbesondere den Brücken-, Straßen-, Kanal- und
Güterwegebau. Bei der Vergabe dieser Mittel werden die Gemeinden, die sich freiwillig
zusammenlegen, ähnlich begünstigt, wie bei der Bedarfszuweisung. Die neugebildeten Gemeinden
erhalten in den ersten drei Jahren zusätzlich eine finanzielle Förderung in halber Höhe der von ihnen
zu entrichteten Landesumlage. Bei Erstellung von Projekten werden sie bevorzugt behandelt und
weitestgehend durch die zuständigen Abteilungen unterstützt. Das alles war auf diesen Antrag vom
24. Juni 1964 zurückzuführen.
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie sehen daraus, daß es Niederösterreichs Gemeinden und
verantwortungsvolle Kommunalpolitiker damit erneut qemeint haben, und diese Maßnahmen ohne
Zwang durchgeführt wurden. Ich bin überzeugt, daß sich auch im Jahre 1967 Gemeinden in
Niederösterreich finden, die ebenfalls diesen Weg beschreiten werden. Vor mehreren Jahren vielleicht ist es schon zehn oder mehr Jahre her - hat der .damalige Zweite Präsident :de. Hohen
Hauses, Bürgermeister Wondrak aus Stockerau, erklärt: „Meine Damen und Herren des Hohen
Hauses, was wollen Sie in einem Land mit so vielen Gemeinden und Gemeinderln? Wir können bei
den Ertragsanteilen nie zu irgendeinem Vorteil kommen.” Er hat damals in den Wind gesprochen,
denn jahrelang ist nichts geschehen. Erst jetzt ist es so weit. Wir alle wissen, Herr Präsident Sigmund
hat es heute schon gesagt, daß Niederösterreich das klassische Land der Klein- und
Kleiqstgemeinden ist. Unter den fast 4000 Gemeinden Österreichs gibt es 84 Gemeinden mit weniger
als 100 Einwohnern, davon liegen 72 Gemeinden in Niederösterreich. Bei den Gemeinden mit 101 bis
500 Einwohnern sind die Verhältnisse noch ungünstiger. Von 1547 solchen Gemeinden in ganz
Osterreich liegen 925 in Niederösterreich; dagegen haben zum Beispiel die Bundesländer Steiermark
333, Kärnten 20 und Oberösterreich nur 27 Gemeinden dieser Kategorie aufzuweisen. Beachtlich ist
weiter der Umstand, daß Niederösterreich hinsichtlich der Zahl der Gemeinden unter 1000
Einwohnern gegenüber den anderen Bundesländern an erster Stelle steht. In Prozenten ausgedrückt
bedeutet dies, daß 81,9 Prozent der niederösterreichischen Gemeinden eine Einwohnerzahl unter
1000 aufweisen, während dieser Prozentsatz in der Steiermark 72,5 Prozent, in Kärnten 32,7 Prozent
und in Oberösterreich nur 28,3 Prozent beträgt. Wenn es aber so weit kommen konnte, daß sich
Gemeinden zusammengelegt haben, dann möchte ich auch feststellen, daß fünf Bezirke heuer keine
Gemeindezusammenlegungen durchgeführt haben, und zwar Baden, Lilienfeld, Mödling, Korneuburg
und Wien-Umgebung. Wahrscheinlich sind diese Bezirke in der glücklichen Lage, keine Klein- und
Kleinstgemeinden zu besitzen, oder es ist nicht der gute Wille vorhanden, der notwendig ist, um solch
eine Tat zu setzen. Einen typischen Artikel hat die ,,Steirische Gemeindezeitung” mit der Überschrift
,,Die Frau Bürgermeister ist dagegen” geschrieben. Der Artikel ist sehr interessant, ich würde den
Damen und Herren des Hohen Hauses empfehlen, ihn in der ,,Steirischen Gemeindezeitung”
nachzulesen.
Eines steht aber fest. Die Förderungsmaßnahmen und die finanziellen Vorteile dürften zum großen
Teil mitgeholfen haben, daß wir das erreichen konnten. Es gebührt daher von dieser Stelle aus allen
Beamten des Gemeindereferates, Abt. II/1, an der Spitze Herrn Hofrat Dr. Georg Schneider, der, Dank
für diese Tat. Es gebührt aber auch den Gemeindevertreterverbänden der ÖVP und der SPÖ der
Dank, daß in Niederösterreich so viele Gemeinden zusammengelegt werden konnten. Es erwachsen
daraus aber auch Vorteile für das Land selbst, die in den kommenden Jahren zum Tragen kommen
werden. Auch die Verwaltung ist vereinfacht, verbessert; also in jeder Hinsicht ein Vorteil für die
Gemeinden und für das Land.
Es wäre der Bericht nicht vollständig, wenn wir hier nicht auch einige Worte über die große Arbeit im
Gemeindereferat verlieren würden. Vergessen wir nicht, daß in Niederösterreich immerhin 1336
Gemeinden, 6 Stadtgemeinden, 12 Bezirksfürsorgeverbände und 2 Wasserverbände Beihilfen
erhalten haben; und daß weiters von Seiten des Landes an 1022 Gemeinden und 9
Bezirksfürsorgeverbände Darlehen gegeben wurden. Ferner wurden erledigt: 2 Anfechtungen von
Gemeinderatswahlen, 2 Wiederholungen von Gemeinderatswahlen, die Ausschreibung der
Gemeinderatswahlen auf Grund der Vereinigung von 175 Gemeinden zu 61 Gemeinden, die
Durchführung von 61 Vereinigungsverfahren mit 2 Gerichtsbezirkssprengeländerungen, die Schulung
aller Bürgermeister in Niederösterreich in der neuen Gemeindeordnung, die Schulung der
Gemeindesekretäre in 19 Bezirken Niederösterreichs in der neuen Gemeindeordnung; auch in den
letzten 2 Hauptbezirken wird diese Schulung noch vorgenommen, Des weiteren wurden
Aufklärungsversammlungen in ganz Niederösterreich über die Vorteile der Vereinigung von
Gemeinden durchgeführt, die Texte der erforderlichen Gemeindevertragsbedienstetennovelle, der
Novelle der Gemeindebeamtendienstordnung, der Gemeindebeamtengehaltsordnung, der neuerlichen
Abänderung der Gemeindebeamtengehaltsordnung, des Gemeindevertragsbedienstetengesetzes
abgefaßt, die Erhebung der Gemeinde Vösendorf zum Markt, die Erhebung der Gemeinde
Purkersdorf zur Stadt bearbeitet, und die Abänderung des Kremser, St. Pöltener, Waidhofener und
Wiener- Neustädter- Stadtrechtes ermöglicht. Alle diese Arbeiten wurden von den Beamten der
Abteilung II/1 in mustergültiger Weise durchgeführt. Auf ein Problem, das alle Gemeindeväter in
Niederösterreich beschäftigt, wäre noch hinzuweisen. Es handelt sich um die mehr als leidige Frage
der Müllabfuhr. Es gibt Gemeinden, die in der glücklichen Lage sind, Schottergruben und
Ablagerungsstätten zu besitzen, ich nenne nur meine Nachbargemeinde Winzendorf. Der
Wasserspiegel ist 30 cm unter der Oberfläche. Die Gemeinde Weikersdorf hat sich bereit erklärt, eine
Müllablagerungsstätte für die Gemeinden Weikersdorf und Winzendorf zu schaffen. Was glauben Sie
aber, was uns passiert ist? Halb Niederösterreich führt nun den Müll dorthin, und wir haben alle Hände
voll zu tun, die Autonummern zu notieren, damit wir von dort dann wieder die Ersatzkosten einfordern
können, Glauben Sie aber, daß einer in die Schottergrube hineinfährt? Nein, er leert den Müll außen
hin. Alle diese Probleme sind natürlich zu lösen. Ich erlaube mir daher, im Namen meiner Fraktion zu
Gruppe 0 folgenden Resolutionsantrag zu stellen (liest):
,,Die Ablagerung des Müll's, der durch die gemeindeeigene Müllabfuhr anfällt, stößt mangels
geeigneter Ablagerungsstätten aber auch wegen der mit der Ablagerung verbundenen Gefährdung
des Grundwassers auf immer größer werdende Schwierigkeiten.
Die Landesregierung wird daher ersucht, bei Landes- und Regionalplanungen auf die künftigen
Standorte von Anlagen zur Verwertung und unschädlichen Beseitigung des Mülls Rücksicht zu
nehmen und schon jetzt die diesbezüglichen erforderlichen gesetzlichen Voraussetzung
vozubereiten."
Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bei der Wahl des Herrn Landeshauptmannes
hat sich unser sehr verehrter Herr Landeshauptmannstellvertreter Dr. Otto Tschadek bemüßigt
gefühlt, uns Unterricht über Vaterlandsliebe, über Demokratie zu erteilen. Ich glaube, Herr
Landeshauptmannstellvertreter Dr. Tschadek genießt ein derartige Ansehen in Niederösterreich und
ist eine derartige Persönlichkeit, daß er das nicht immer notwendig hat. Ich habe hier schon erwähnt,
wir haben eine demokratische Erziehung genossen im demokratischsten Land der Welt, seit 1383 in
der Schweiz. Landeshauptmannstellvertreter Dr. Tschadek hat es bestimmt nicht notwendig, sich für
irgendwelche Apparatschinks ins Schlepptau nehmen zu lassen. Es heißt so schön: Wenn ein junger
Mensch nicht radikal ist, hat er kein Herz; wenn ein alter Mann radikal ist, hat er kein Hirn.
(Zwischenruf bei der SPÖ: Das stammt von Dir!) Wir wollen nicht Zwietracht säen und schon gar nicht
in unserem Lande Niederösterreich.
Mir ist ein Mitteilungsblatt in die Hände gekommen, das die Überschrift trägt ,,Winterschlacht im Osten
1941/42". Wenn man hier all die bekannten Orte liest und die Ereignisse wieder miterlebt, obwohl bald
25 Jahre vorbei sind, lernt man anders denken. Dann reicht man dem Nächsten, ob er der gleichen
Gesinnung ist oder nicht die Hand zur Versöhnung. Ich habe noch nie einen politischen Gegner oder
Feind gesehen, ich sehe nur einen politisch anders Gesinnten; das ist in einem demokratischen Staat
wichtig. Denn wir alle haben es erlebt, was es heißt, wenn alles über einen Leisten geschlagen wird,
und man nur zu gehorchen hat. Ich bin bereit, jedem der bei der 2. Panzerdivision gedient hat, dieses
Heftchen zu geben. Damals haben wir uns versprochen, sollten wir noch einmal das Glück haben,
unsere Heimat zu sehen, werden wir ausgleichend wirken. Wenn man all diese Ereignisse in dieser
Hölle wieder liest, blickt man dankbaren Herzens zu Gott, und dankt inbrünstig dafür, daß man dieser
Hölle entronnen und heute wieder in der Heimat ist .Wir haben daher auch die moralische
Verpflichtung, für unser Heimatland zu arbeiten, zum Wohle dieses wunderschönen Landes
Niederösterreich (Beifall bei der ÖVP).
ZWEITER PRÄSIDENT SIGMUND: Zum Worte gelangt Herr Abgeordneter Präsident Reiter.
Abq. Präsident REITER: Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Entgegen der
bisherigen Praxis in diesem Hause hat heute ein Regierungsmitglied, der Herr
Landeshauptmannstellvertreter Dr. Tschadek, als erster Redner in der Spezialdebatte zu Kapitel 0 um
das Wort gebeten und eine Erklärung abgegeben, die auf die Ausführungen des Sprechers der ÖVP
in der Generaldebatte, auf meinen Freund Kolleqen Stangler, Bezug nahm. Der Herr
Landeshauptmannstellvertreter Dr. Tschadek hat in einer rhetorisch einwandfreien Art wieder - wie so
oft in der letzten Zeit - in diesem Hause eine Lektion über Demokratie erteilt. Ich stehe nicht an, hier
festzustellen, daß wir vieles von dem, was er gesagt hat, durchaus bejahen können. Er hat aber in
dieser Erklärung von einem Dilemma in der österreichischen Innenpolitik gesprochen und dieses
Dilemma in Zusammenhang mit dem Scheitern der Koalition gebracht, hat aber vergessen, dabei
einiges dazuzusagen. An diesem Dilemma, aber auch an dem Scheitern der Koalition ist nicht die
Österreichische Volkspartei schuld, sondern, meine Damen und Herren von der Sozialistischen Partei,
ich sage Ihnen den einzig wirklichen Grund; dieser, Herr Kollege Grünzweig, liegt in der Hohlheit Ihres
Programmes, in der Hohlheit Ihres Zieles und in der Hohlheit Ihrer Ideen. Das muß ich hie feststellen,
Herr Kollege, Ihr Programm, Ihr Ziel und Ihre Idee kann sich nun einmal in der heutigen Zeit mit Ihrem
sozialistisch-kollektivistischem Denken nicht mehr durchsetzen. (Unruhe bei der SPÖ.) Ja, meine
Herren! Ihre Aufregung allein beweist, daß ich doch recht habe. Herr Landeshauptmannstellvertreter
Dr. Tschadek hat auch über die Koalition gesprochen und gemeint, daß beim Bruch der Koalition die
Demokraten versagt hätten, Auch darin stimme ich im zu. (Zwischenruf bei der SPÖ: Das hat er aber
nicht gesagt!) Das hat er wortwörtlich gesagt, das können Sie nachlesen: Versagt haben die
Demokraten. Und ich stimme ihm zu. Er hat nur eines dabei vergessen: Versagt haben die
Demokraten Ihrer Partei, weil sie die positiven Kräfte, die in großer Zahl vorhanden sind, bei der
letzten Regierungsbildung zurückgedrängt haben. Das beweist das Ergebnis der Abstimmung
innerhalb Ihrer Parteivertretung. Der Herr Landeshauptmannstellvertreter Dr. Tschadek hat auch die
Beispiele England und die Schweiz genannt; ich stimme ihm auch diesbezüglich zu. Wir könnten in
Österreich tatsächlich alle mitsammen von der englischen Demokratie so manches lernen. Nicht nur
bezüglich der Sesseln, Herr Dr. Brezovszky, sondern viele, viele tiefergreifende Dinge, von denen der
Herr Landeshauptmannstellvertreter Dr. Tschadek auch gesprochen hat. (Zwischenruf von Landesrat
Rösch.) Sie sind sehr empfindlich, Herr Landesrat, ich weiß es. Sie scheinen wahrscheinlich dazu
allen Grund zu haben. Herr Landeshauptmannstellvertreter Dr. Tschadek hat aber auch eine andere
Feststellung gemacht, und ich bestätige ihm namens meiner Partei, daß er, wie er selbst gesagt hat,
ein guter Demokrat ist. Wir wehren uns nur gegen eines, und zwar gegen die Tatsache, daß Herr
Landeshauptmannstellvertreter Dr. Tschadek in kurzer Zeit nun zum dritten Mal in diesem Hause
feststellt, wer Demokrat ist und wer keiner ist. Dagegen wehrt sich meine Partei, (Beifall rechts.) Herr
Landeshauptmannstellvertreter Dr. Tschadek hat auch den Wiener Vizebürgermeister Minister a,. D.
Drimmel genannt und hat wörtlich erklärt, daß dieser im Wiener Landtag ein flammendes Bekenntnis
zum gemeinsamen Weg abgelegt hat. Landeshauptmannstellvertreter Dr. Tschadek hat gemeint, daß
sich Dr. Drimmei damit im Gegensatz zur monocoloren Bundesregierung bewege. Ich weiß auch in
diesem Fall nicht, welcher Gegensatz da konstruiert wurde. Die Bundesländer verfolgen einen
anderen Weg. Auch wir in Niederösterreich versuchen, viele Dinge gemeinsam zu lösen, und ich
glaube, daß wir uns dabei absolut nicht in Gegensatz zu der derzeitigen monocoloren
Bundesregierung bringen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Landeshauptmannstellvertreter Tschadek hat weiter
von den modernen Gemeinden Niederösterreichs gesprochen, und hier dürfen wir ihm vollinhaltlich
zustimmen. Niederösterreich ist tatsächlich schöner geworden; und in allen unseren
niederösterreichischen Gemeinden, wo wir auch hinkommen, können wir feststellen, daß sehr viel und
Großes qeleistet wurde. Ich darf in diesem Zusammenhang besonders darauf hinweisen, daß die
Leistungen unserer kleinen und mittleren Gemeinden besonders hervorgehoben werden müssen. Sie
haben oft mit sehr wenig Mitteln Erstaunliches geleistet und damit Niederösterreich als kommendes
Fremdenverkehrsamt einen großen Dienst erwiesen. Nun aber machen uns diese Gemeinden - hier
darf ich als Bürgermeister einer solchen Gemeinde sprechen - große Sorgen. Die großen Leistungen,
wie sie von den Gemeinden in den vergangenen Jahren erbracht wurden, werden für diese von Jahr
zu Jahr schwieriger. Mein Freund Wüger hat heute auch darüber in einem konkreten Fall gesprochen.
Es muß leider festgestellt werden, daß derzeit bereits rund 120 bis 150 Gemeinden Niederösterreichs
nicht mehr in der Lage sind, ihren ordentlichen Haushalt zu decken. Ursache dieser sinkenden
Leistungen ist neben den wachsenden Belastungen a e Verschuldung unserer Gemeinden; aber auch
die Gesetze, die laufend produziert werden, belasten die Gemeinden immer mehr. Das
Staatsbürgerschaftsgesetz, wodurch den Gemeinden für die Einrichtung und Führung der
Staatsbürgerschaftsevidenz Kosten erwachsen, wurde heute schon genannt. Ich verweise auf das
Schulgesetz aus dem Jahre 1962, den Familienlastenausgleich, und zwar auf die Novelle aus dem
Jahre 1966, das .Krankenanstaltengesetz, und nicht zuletzt erwähne ich auch den Finanzausgleich,
der zum Beispiel für die gewerbestärkeren Gemeinden ein gewisser Nachteil ist. Alle diese Gesetze,
an die sich sicherlich noch eine Reihe anderer anfügen ließe, haben für die Gemeinden, Nachteile
gebracht. Ich glaube, daß wir gegen die Art, die die Bundesregierung seit vielen Jahren anwendet,
energischer protestieren und, verlangen müßten, daß bei neuerlichen finanziellen Belastungen der
Gemeinden, auch die notwendigen Mittel hiefür zur Verfügung gestellt werden müssten.
Ich erlaube mir daher, zusammen mit Kollegen Abg. Graf folgenden Antrag zu stellen (liest :
,,Resolutionsantrag des Abg. Reiter und Graf zu Gruppe 0 des Voranschlages des Landes
Niederösterreich für das Jahr 1967. Ltg. 200.
Die Landesregierung wird aufgefordert, bei der Bundesregierung
1 .) energisch dagegen zu protestieren, daß durch einseitige Maßnahmen des Bundes, so
insbesondere durch das Staatsbürgerschaftsgesetz 1965, den Gemeinden in Vollziehung dieses
Gesetzes schwere finanzielle Belastungen auferlegt werden und dadurch die Erfüllung ihrer ureigenen
Obliegenheiten gefährdet wird;
2.) dahin zu wirken, daß in Hinkunft hei Übertragung von Aufgaben an die Gemeinden auf ihre
Leistungsfähigkeit im .allgemeinen Rücksicht genommen wird und gleichzeitig die ihnen zur
Durchführung dieser Aufgaben erforderlichen finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt werden."
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf noch kurz einige Worte zum Finanzaugleich sagen.
Sowohl die beiden Debattenredner als auch der Herr Landesfinanzreferent in seiner
Einbegleitungsrede haben diesen Finanzausgleich bereits besprochen. Auch ich stehe nicht an, allen,
die in den letzten Jahren mit dem Finanzausgleich beschäftigt waren, Dank und Anerkennung
auszusprechen. Es wurde heute wiederholt festgestellt, daß im Finanzausgleich manche Wünsche der
Gemeinden bei weitem nicht erfüllt wurden, aber doch eine Reihe sehr entscheidender Fragen, die die
Gemeinden betreffen, gelöst werden konnte. Ich verweise noch einmal auf den Ersatz für die
abzugebende Gewerbesteuer, und zwar auf die fünfprozentige zusätzliche Beteiligung an der
Umsatzsteuer.
Das Aufteilungsverhältnis 48 : 34 . 18 wird sich aber nächstes Jahr zu einem Verhältnis 40 : 37 : 23
entwickeln und wird vom Jahre 1970 an eine weitere Verbesserung bringen, allerdings nicht für die
Gemeinden, sondern für die Länder. Es wird dann 39,5 :37,5 : 23 lauten, Ich darf auch die
Mineralölsteuer hervorheben, die bis Ende 1969 einen neuen Aufteilungsschlüssel finden wird, und
zwar 6 : 74 : 20 im Gegensatz zu den jetzt geltenden Schlüssel von 26:24: 10. Ab 1970 soll dieser
Schlüssel für die Gemeinden eine weitere Verbesserung erfahren und 2 : 74 : 24 lauten. Die
Verbesserung von 4 Prozent ist als Ersatz für die Kraftfahrzeugsteuer, die ab diesem Zeitpunkt den
Ländern zufließen wird, anzusehen. Der Vorzugsanteil an der Mineralölsteuer, wie ihn zum Beispiel
Niederösterreich und das Burgenland gehabt haben, wird natürlich ebenfalls abgebaut.
Zur Frage des Zuschusses für die gesetzlichen Schulerhalter darf ich festhalten, daß er den
Gemeinden in den Jahren 1967 und 1968 15 Millionen Schilling, 1969 und 1970 75 Millionen Schilling
und 1971 und 1972 100 Millionen Schilling bringen wird. Ich möchte außerdem darauf hinweisen, daß
die Bedarfszuweisung von 15 v. H. auf 13,5 v. H. der Ertragsanteile gesenkt werden. Den Gemeinden,
die einen nennenswerten Verlust aus dem Finanzausgleich haben, wird ein Härteausgleich zugebilligt
werden. Meiner Aufzählung ließe sich noch eine Reihe kleinerer Verbesserungen für die Gemeinden
anfügen. Alles in allem wird der Mehrertrag im neuen Finanzausgleich 232,446.757 Schilling an
Steuern bringen.
Ich betone nochmals, daß die Gemeinden nur dann etwas davon haben und ihnen nur dann geholfen
werden kann, wenn man ihnen nicht neue Belastungen aufbürdet. Auf die Gemeindeautonomie, von
der anläßlich der Verabschiedung der neuen Gemeindeordnung sehr viel gesprochen wurde, können
wir wahrscheinlich verzichten, wenn unter ihrem Deckmantel den Gemeinden nur neue Lasten
auferlegt werden.
Meine Damen und Herren! Ich möchte noch einige Worte dazu sagen und diese insbesondere an die
Adresse mancher Verantwortlicher des Landes, aber auch des Bundes richten: Man könnte unseren
Gemeinden neben der finanziellen Entlastung auch helfen, wenn man das gesamte
Verwaltungswesen ein wenig entbürokratisieren wollte. Die Gemeinden werden in den letzten Jahren
mit so vielen Dingen belastet, daß es mir leicht fiele, eine ganze Reihe von Beispielen anzuführen.
Eine Verwaltungsvereinfachung könnte unseren Gemeinden tatsächlich so manche Ersparung
bringen.
Von dieser Stelle aus darf ich als Vertreter des Landes - und ich glaube im Namen des gesamten
Landtages sprechen zu dürfen - allen unseren Bürgermeistern, Gemeinderäten usw. für ihre Arbeit
und Pflichterfüllung, die sie in den letzten Jahren im Dienste unserer niederösterreichischen
Gemeinden geleistet haben, Dank sagen. Wir alle werden gemeinsam mit den Gemeindevertretern
auch weiterhin gerne unsere Pflicht erfüllen, wenn uns Bund und Länder dabei helfen. Die besagte
Hilfe von Bund und Land ist dam gegeben, wenn man die Gemeinden weniger als bisher belastet.
Lassen sie mich noch einige Bemerkungen zur Bundesverfassungsgesetznovelle 1962 machen:
Gemäß Artikel 118 sind die Gemeinden berufen, eine ganze Reihe von Angelegenheiten im eigenen
Wirkungsbereich zu besorgen. Ich kann mir eine Aufzählung in diesem Falle ersparen. Die
Bundesverfassungsgesetznovelle 1962 hat im neu formulierten Artikel 118, Abs. 2, den eigenen
Wirkungsbereich so festgelegt, daß in Form einer Generalklausel die Gemeinde als primäre Stelle des
öffentlichen Lebens mit Funktionen erfüllt wird und die höheren Gebilde, wie Land und Bund,
grundsätzlich nur mehr subsidiär in Erscheinung zu treten haben. Dieser Bestimmung der
Bundesverfassungsgesetznovelle 1962 entsprechend müssen alle jene Rechtsvorschriften angepaßt
werden, die der gegebenen Rechtslage nicht mehr entsprechen. Im Hinblick darauf, daß, wie bereits
ausgeführt, der Wirkungsbereich der Gemeinden wesentlich erweitert wurde, sind eine Reihe von sehr
umfangreichen gesetzlichen Neuregelungen und Novellierungen erforderlich, die eines sehr
eingehenden Studiums bedürfen, bevor sie hier im Hohen Landtag zur Beratung kommen. Es ist
daher im Interesse der Rechtssicherheit und Rechtsstaatlichkeit gelegen, wenn diese
Gesetzesvorlagen zeitgerecht erstellt werden, damit wir alle zusammen die entsprechende Zeit zur
Beratung und Beschlußfassung haben. Ich führe nur einige Beispiele an: das Landesstraßengesetz,
die Bauordnung, insbesondere die Normen der örtlichen Raumplanung, das Friedhofbenützungs- und
Gebührengesetz, das Niederösterreichische Kanalgesetz und das Niederösterreichische
Wasserleitungsgesetz.
Allein die von mir genannten Gesetze sind so umfangreich und für die weitere Zukunft der
niederösterreichischen Gemeinden so entscheidend, daß ich wirklich bitten muß, sie baldigst den
zuständigen Ausschüssen des Hohen Hauses zur Verfügung zu stellen. Insbesondere will ich auf den
Artikel 118, Abs. 4, der Bundesverfassungsgesetznovelle verweisen, der bestimmt, daß die Gemeinde
alle Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches im Rahmen der Gesetze und Verordnungen
des Bundes und des Landes in eigener Verantwortung frei von Weisungen und unter Ausschluß eines
Rechtsmittels an Verwaltungsorgane außerhalb der Gemeinde zu besorgen hat und bloß dem
Aufsichtsrecht des Bundes und des Landes untersteht. Diese Änderung des Instanzenzuges,
demzufolge erste Instanz der Bürgermeister 08der das Gemeindeamt und zweite und letzte Instanz
der Gemeinderat ist, macht es erforderlich, einen weit größeren Kreis von Rechtsnormen, als die von
mir bereits erwähnten, den gegebenen verfassungsmäßigen Verhältnissen anzupassen.
Ich darf daher dazu ebenfalls einen Antrag stellen. Er lautet (liest):
,,Gemäß § 5 Abc. 3 der Bundes-Verfassungsgesetznovelle 1962 sind die zur Anpassung der die
verschiedenen Gebiete der Verwaltung regelnden Rechtsvorschriften nach Artikel 118 Absätze 2 und
3 erforderlichen Bundes- und Landesgesetze bis spätestens 31. Dezember 1968 zu erlassen.
Die Landesregierung wird daher aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, daß die entsprechenden
Landesgesetze zeitgerecht dem Landtag zur Beratung und Beschlußfassung vorgelegt werden."
Ich bitte den Hohen Landtag, auch diesem Antrag die Zustimmung zu geben. (Beifajl bei der ÖVP.)
ZWEITER PRÄSIDENT SIGMUND: Zum Wort gelangt Herr Abg. Graf.
Abg. GRAF: Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte nur eine kleine Feststellung
treffen. Ich glaube, bei aller Lockerung verlangt die Würde des Hauses Achtung und Wertschätzung.
Herr Abg. Laferl, wenn Sie unter Anspielung auf die Rede des Herrn Landeshauptmannstellvertreters
Dr. Tschadek meinen, daß ein alter Mann, wenn er radikal ist, kein Hirn habe, so glaube ich, kann
man von Ihnen nichts anderes erwarten, als daß Sie sich bei Herrn Landeshauptmannstellvertreter Dr.
Tschadek entschuldigen. Sie dürfen nicht immer darauf pochen, daß man Sie nicht ernst nimmt und
über Sie lacht, sondern müssen Ihr Benehmen schon überlegen. Ich möchte wiederholen, daß meine
Kollegen und ich erwarten, daß Sie sich in dieser Angelegenheit bei Herrn
Landeshauptmannstellvertreter Dr. Tschadek entschuldigen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Von einer Reihe von Rednern wurden bereits die Belastungen der
Gemeinden besprochen. Ich möchte alles in dieser Beziehung bekräftigen, denn es ist tatsächlich so,
daß uns das Jahr i966 wieder große Belastungen gebracht hat. So ist der Verlust eines Sechstels der
Gewerbesteuer für eine Reihe von Gemeinden ganz beträchtlich. Ich stelle fest, daß man es sich im
Bund sehr leicht macht, wenn man den Gemeinden ganz einfach einen Teil der Gewerbesteuer
wegnimmt.
Man vergißt aber dabei auch, wieviele große Opfer Gemeinden bringen müssen, bis ein Betrieb in
einer Gemeinde errichtet ist, bis sich solch ein Betrieb entwickelt hat und der Gemeinde tatsächlich
Erträge bzw. Steuern abwirft. Und wenn es dann so weit ist, dann kommt der Bund und schöpft eben
wie in diesem Falle 116 ab. Ich möchte aber noch von anderen Belastungen reden, vielleicht
kleinlichen Dingen. Zunächst über die Sammlungen. Ich glaube, die öffentlichen Haussammlungen
haben ein Mal erreicht, daß es unmöglich ist, weitere Sammlungen durchzuführen. Wir haben ja
bereits jetzt in der Gemeinde 7 oder 8 Sammlungen durchzuführen. Ich meine jetzt nicht eine
Sammlung für Naturkatastrophen oder ähnliches, denn es ist selbstverständlich, daß hier sofort
gesammelt und geholfen wird. Ich meine diese Sammlungen - die Gemeindeväter wissen es -, die uns
alle 2 bis 3 Monate ins Harns geflattert kommen. Wir alle wissen, daß man freiwillige Sammler
überhaupt nicht mehr bekommt, daß man überhaupt keine Sammler mehr findet, die nicht in
irgendeiner Form entschädigt werden müssen. Die Sammler geben dann das immer wieder, was
ihnen von der Bevölkerung gesagt wird, und manchmal ist das recht deutlich. Ich glaube es müßte
sich der Herr Landeshauptmann bzw. die Landesregierung, wenn sie Bewilligungen für Sammlungen
geben, das genau überlegen.
Eine große Sorge, die uns in diesem Jahr gebracht wurde, ist die Belastung durch die Schulgesetze.
Die Schulorganisationsänderung, das 9. Schuljahr, hat von den Gemeinden heuer in den Ferien
zweifellos hunderttausende Schilling verlangt. Die Behörde macht es sich verhältnismäßig leicht. Da
bekommt man als Bürgermeister ein Schreiben, 3 oder 4 Zeilen nur, und da steht darauf: Der
Schulerhalter ist gesetzlich verpflichtet, die entsprechende Vorsorge zu treffen. Das heißt, die
Gemeinde, die Vorstandsmitglieder und der Bürgermeister müssen sich nun Gedanken darüber
machen, wie es gerade heuer der Fall war, da für das 9. Schuljahr auch Klassen aufgebracht werden
mußten, wo sie das Geld herbekommen. Es wurden teilweise durch Schaffung von Sonderklassen,
durch Vermehrunq der Hauptschulklassen große Kosten verursacht, die die Gemeinde letzten Endes
aus ihrer Kasse tragen mußte, ob sie wollte oder nicht, denn für solche Angelegenheiten ist ja, der
Schulbaufonds und seine Mittel kaum mehr greifbar. Eine weitere Angelegenheit, die eine Belastung
für die Gemeinde bedeutet, ist die Folge des Staatsbürgerschaftsgesetzes 1965 mit der Verordnung
vom 31. März 1966. Es wurde heute schon darüber gesprochen. Eine Belastung ist zunächst auch der
Wirksamkeitsbeginn dieses Gesetzes, denn laut Gesetz war der 1. Juli 1966 vorgesehen. Dann
konnte man am Gemeindetag - es werden viele Herren dort gewesen sein - in Eisenstadt mit Freude
aus einer Rede des Herrn Bundesministers Dr. Hetzenauer vernehmen, daß das Gesetz erst am
1. Jänner 1967 wirksam werde. Wie gesagt, die Freude war groß bei den Bürgermeistern und
Gemeindevertretern, aber sie dauerte nicht lange, denn einige Wochen später konnte man wieder
hören, daß das nicht stimmt, das Gesetz müsse doch am 1.Juli 1966 wirksam werden. Enstanden ist
damals ein Kompromiß, spätester Wirksamkeitsbeginn ist der 1. Jänner 1967, ein früherer Beginn ist
den Gemeinden freigestellt. Das heißt, die Bevölkerung weiß vielfach gar nicht, wo sie hingehen soll,
weil es nicht bekannt ist, ob der Staatsbürgerschaftsverband schon gegründet ist oder nicht. Sie wird
also auf die Bezirkshauptmannschaft zu gehen haben oder bei dieser oder jener Gemeinde fragen.
Wie ich nun vernommen habe, sind ja in Niederösterreich zum Großteil Gemeinden bzw.
Gemeindeverbände im Sinne des Staatsbürgerschaftsgesetzes tätig. Ich möchte hier betonen, es ist
nicht nur eine finanzielle Mehrausgabe für die Gemeinden, sondern auch personell gesehen eine
Belastung. Denken Sie doch einmal an die Ausschüsse, die wir bereits in der Gemeinde haben. Da
haben wir die Gemeindeausschüsse, dann die Volksschulgemeinde mit ihrem Ausschuß, mit ihrer
eigenen Kassenführung, mit ihrem eigenen Rechnungsabschluß, mit ihrem eigenen Voranschlag.
Dann haben wir die Hauptschulgemeinde. Ich könnte dasselbe wiederholen. Dann haben wir den
Standesamtsbereich. Der Bereich ist wohl für den Staatsbürgerschaftsverband gleich, aber die
Verwaltung ist ja vollkommen getrennt. Der Staatsbürgerschaftsverband hat aber auch wieder eine
eigene Funktion, eine eigene Kassenführung. Ich weiß nicht, ob das wirklich so notwendig gewesen
wäre, ob man das nicht so wie beim Standesamt hätte machen können. Das Standesamt hat ja keine
eigene Kassenführung. Sie wird im Rahmen der Gemeindekasse geführt. Ich weiß nicht, ob es nicht
doch möglich gewesen wäre, die Kassenführung - eine Handkasse für den Verwalter des
Staatsbürgerschaftsverbandes, das wird in der Regel der Standesbeamte oder eine Hilfskraft sein - in
der Gemeinde zu machen. Nun noch einige Bemerkungen zu den finanziellen Aufwendungen für den
Staatsbürgerschaftsverband. Wir haben im Voranschlag 1967 nur sehr geringe Beträge enthalten,
nämlich 60.000 Schilling; das sind 60.000 Schilling, die ja kaum von Bedeutung sein können. Daraus
ist schon zu ersehen, daß man gar nicht damit rechnete, für die Gemeinden irgendwie Vergütungen zu
leisten. Ich habe die Durchschrift eines Schreibens des oberösterreichischen Gemeindeverbandes
hier; daraus geht hervor, daß man in Oberösterreich in der Vergütung für die Gemeinden wesentlich
weiter ist, daß man dort bereits im Voranschlag 1967 300.000 Schilling eingesetzt hat, daß man
bereits eine Pauschalabgütung errechnet hat von 7 Schilling pro neu angelegter Karteikarte, und daß
man aus diesem Schreiben ersehen kann, daß wahrscheinlich doch - soferne dieses Schreiben
stimmt - bis 31. März 1967 die Gemeinden eventuell mit einer Kostenvergütung rechnen können. Die
Jahreskosten sind hier mit ca. 7 Millionen Schillinq angegeben. Man sieht also daraus, daß man sich
in Oberösterreich mit dieser Sache viel mehr beschäftigt hat. Das Land Niederösterreich hat also
kaum etwas vorgegesehen für 1967. Das Land Niederösterreich wird sich also für die Leistungen der
Gemeinden im Jahre 1966 etwas ersparen. Es gibt ja Verbände, die ihre Tätigkeit am 1. September
aufgenommen haben, am 1. Oktober und dergleichen. Das Land ist verpflichtet, die Kosten für die
laufende Evidenzführung rückzuvergüten. Diese Beträge wird sich das Land ersparen, das heißt
zahlen müssen in so und so vielen Fällen die Gemeinden, Ich muß feststellen, daß das eine
Maßnahme ist, die wirklich schwer zu verstehen ist, denn es wäre dem Lande immerhin möglich
gewesen, für die Zeit ini Jahre 1966, für die ein Verband tätig ist, in irgendeiner Pauschalierung die
Kosten rückzuvergüten. So werden die Gemeinden erst in der Mitte des Jahres 1968 vom Land
Rückvergütungen bekommen. Eine sehr lange Zeit, in der die Gemeinden das Land praktisch
vorfinanzieren müssen. Ich möchte aber bei dieser Gelegenheit auch noch zu einer anderen Sache
Stellung nehmen. Es ist dies die Frage der Grundsteuereinhebung. Viele Gemeinden, nicht nur
sozialistische Gemeinden - ich kann hier sagen daß auch eine Reihe größerer ÖVP-Gemeinden dabei
ist - halten es für ihre ureigenste Aufgabe, die Grundsteuer selbst einzuheben. So gibt es jetzt in
Niederösterreich Gemeinden, die selbst einheben, oder die Grundsteuereinhebungsämter, die für die
Gemeinden diese Aufgabe besorgen. Ich möchte nun die Vorteile der Selbsteinhebung auf Grund der
Erfahrung, die wir in unserer Gemeinde haben - wir heben unsere Grundsteuer ja selbst ein neuerlich bestätigen. Erstens bekommt die Gemeinde 2 Prozent. Mit diesen 2 Prozent können wir
leicht die laufenden Personalkosten decken. Zweitens kommt dann noch etwas dazu. Ich weiß nicht,
meine Damen und Herren, ob Sie das wissen. Als seinerzeit die Finanzämter die Grundsteuer
eingehoben haben, unterlag auch die Grundsteuer der sogenannten Steuerkumulierung, das heißt,
die Gemeinden - das ist zum Teil so wie bei der Gewerbesteuer - bekämen nur so viel Steuergelder,
als sie in der Gemeinde aufgebracht haben. Eine Gemeinde hat im Ort eine Steueraufbringung von 90
Prozent. Das ist verhältnismäßig gut, und so bekommt die Gemeinde nur 90 Prozent der Steuermittel,
das heißt, sie bekommt nicht ihre volle Gewerbesteuer, wenn sie aus einer anderen Quelle
Steuerleistungen hätte, sondern nur die 90 Prozent, und sie bekam auch von der Grundsteuer nur 90
Prozent. Also um 10 Prozent weniger, so daß man seinerzeit beim Finanzamt tatsächlich nicht nur die
2 Prozent weniger bekommen hat, sondern jenen Teil, um den die Steueraufbringung im Orte geringer
war. Ich kann noch feststellen, daß durch die örtliche Grundsteuereinhebung eine laufende
Verrichtung durchgeführt werden kann, so daß die Einhebung viel klagloser funktioniert. Ich sage das
noch einmal von meiner eigenen Gemeinde und weiß, das aus privaten Gründen von einem
Grundsteuereinhebungsamt, wo die Regelung bzw. die Verrichtung fast Jahre dauerte, während wir in
der Gemeinde durch die örtliche Kenntnis sofort in der Lage sind, die Verrichtungen laufend
durchzuführen. Seinerzeit wurde auch geklagt, daß sich der Gemeinderat sehr viel mit
Steuerstundungen und dergleichen zu befassen haben werde. Wir haben ca. 1.300 Grundsteuerfälle,
ich kann aber sagen, daß wir in den letzten 3 Jahren in der Gemeinde nur 2 Stundungsansuchen zu
behandeln hatten. In Niederösterreich heben zur Zeit 216 Gemeinden die Grundsteuer selbst ein. Es
ist sehr interessant, daß in diesen 3 Jahren scheinbar keine Gemeinden abgefallen sind. Wenn
einzelne Streichungen sind, dann beruht das auf Zusammenlegungen von Gemeinden, das sind im
Bezirk Amstetten 12 Gemeinden, im Bezirk Baden 26 von 51, also mehr als die Hälfte. Ich möchte hier
betonen, daß auch die Stadt Baden als ÖVP-Gemeinde ihre Grundsteuer selbst einhebt. Im Bezirk
Bruck a.d.L. sind es 9 Gemeinden, im Bezirk Gänserndorf 21, im Bezirk Gmünd 8, im Bezirk
Hollabrunn 3 , im Bezirk Korneuburg 6, im Bezirk Krems 4, im Bezirk Lilienfeld 4, im Bezirk Melk 9, im
Bezirk Mödling 9 mit der Stadt Mödling, also auch eine ÖVP-Gemeinde. (Zwischenruf: Geworden!)
Geworden, ja, sie ist es Herr Kollege! (Weitere Zwischenrufe.) Aber Herr Kollege, Sie hätten doch die
Möglichkeit gehabt, das zu ändern, wenn Sie gewollt hätten. Sie werden doch das nicht abstreiten
wollen. Mödling ist eine ÖVP-Gemeinde und hebt ihre Grundsteuer selbst ein. Wahrscheinlich haben
sie auch gute Erfahrungen gemacht. Wir haben ja schon 2 Jahre den neu gewählten Bürgermeister,
und wenn sie die Absicht zu einer Änderung gehabt hätten, hätten sie es ja tun können. Im Bezirk
Neunkirchen heben auch 20 Gemeinden ihre Grundsteuer selbst ein, das ist auch ungefähr die Hälfte.
In St. Pölten sind es 12, in Scheibbs 6, im Bezirk Tulln 7, im Bezirk Waidhofen a. d. Th. 9, im Bezirk
Wiener-Neustadt 19, Wien-Umgebung 14 und im Bezirk Zwettl 3. Auch die Stadt Zwettl, Herr Ing.
Robl, hebt ihre Grundsteuer selbst ein. Wenn wir die Zahl 216 genannt haben, so ist dies nicht nur
zahlenmäßig vielleicht 1/6 oder 15 oder 17 Prozent, wenn wir die Zahl der Fälle annehmen, so sind
das bestimmt 1'3 der Fälle, die sich in Niederösterreich ergeben, für die die Gemeinden die
Grundsteuer selbst einnehmen.
Wir kennen also jetzt zweierlei Gemeinden - und jetzt komme ich auf den Voranschlag zusprechen.
Gemeinden, deren Grundsteuereinhebungsämter subventioniert werden mit sehr ansehnlichen
Beträgen, und Gemeinden, die, weil sie ihre Aufgabe selbst erfüllen, in irgendeiner Form
zumindestens indirekt benachteiligt werden. Wenn wir die Voranschlagsansätze ansehen, so können
wir feststellen, daß wir im Jahre 1966 bereits 2,400.000 im Voranschlag gehabt haben, der
Voranschlagsansatz für das Jahr 1967 steigt auf 3,500.000 Schilling, während der
Rechnungsabschluß 1965 nur eine Summe von 1,426.000 Schilling zeigt. Wir sehen also hier einen
großen Anstieg der Kosten. Ich nehme an, hier liegen zweifellos Ankäufe von Büromaschinen und
dergleichen vor. Es hätte mich interessiert, wie nun diese Beträge auf die einzelnen
Grundsteuereinhebungsämter aufgeteilt werden. Ich habe mich seit Dienstag darum bemüht, aber es
war mir nicht möglich, eine entsprechende Liste zu bekommen. Es wurde mir immer versichert, den
nächsten Tag, den nächsten Tag, bis mir die Geschichte zu dumm wurde. Ich glaube, es genügt,
wenn man 6 oder 7 mal danach fragt, wenn einem das dann wieder nicht gegeben wird, dann muß
man ja vermuten, daß da etwas nicht stimmt. Ich kann mir nicht vorstellen, warum das ein Geheimnis
sein soll. Man muß also vermuten, daß es einen Grund hat, wenn man diese Liste nicht einsehen darf.
Das Land Niederösterreich erspart sich also bei den Gemeinden, die die Grundsteuer selbst einheben,
wesentliche Beträge. Wenn ich annehme - das kann ich berechtigt tun -, daß ein Drittel der Fälle von
den Gemeinden selbst besorgt werden, so kann man auch sagen, daß sich die Gemeinden damit ein
Drittel des Betrages, das sind von 3,500.000 Schilling immerhin mindestens 1,100.000 Schilling,
ersparen. Ich bin eigentlich sehr verwundert, daß man hier sehr großzügig Gelder hinausgibt. Es wäre
wirklich einmal notwendig, daß ein Bericht vorgelegt wird. Vielleicht wird es Aufgabe des
Finanzausschusses sein, sich bei Gelegenheit einen solchen Bericht vorlegen zu lassen. Auf der
einen Seite sieht man bei der Grundsteuer, daß das Land bzw. der Finanzreferent bereitwilligst
zustimmt, immerhin große Beträge auszugeben, während man auf der anderen Seite - ich komme
zurück auf den Staatsbürgerschaftsverband - sehr, sehr sparsam ist und Kosten zurückhält, die den
Gemeinden auf Grund ihrer Tätigkeit als Staatsbürgerschaftsverband seit dem Wirksamwerden des
Gesetzes - das kann der 1.August, der 1. September usw. sein, weil die Termine in Niederösterreich
verschieden sind - gebühren würden Hier spart man, hier zeigt sich das Land wirklich knausrig,
während man auf der anderen Seite bereit ist, große Beträge auszugeben. Ich halte das für eine
ungerechtfertigte Behandlung der Gemeinden Niederösterreichs. (Beifall bei der SPÖ.)
ZWEITER PRÄSIDENT SIGMUND: Zum Wort gelangt Herr Abg. M a u s s.
Abg. MAUSS: Herr Präsident! Hoher Landtag! Gestatten Sie mir zur Gruppe 0, Bedarfszuweisungen,
auch über die Getränkesteuer zu sprechen. Das Finanzausgleichsgesetz für die Zeit 1967 bis zum
Jahre 1972 wurde im Parlament beschlossen und die Getränkesteuer von einer Verbrauchssteuer in
eine umsatzartige Verkehrssteuer umgewandelt. Leider Gottes ist dieses Gesetz den
Begutachtungsverfahrensweg nicht gegangen Die Abwicklung eines Weingeschäftes war bisher so,
daß in einem Ort, wenn der Wein auch dort verbraucht wurde, vom Verkäufer Getränkesteuer zu
bezahlen war. Auf Grund der neuen Gesetzeslage ist es so, daß, wenn der Verkäufer an den
Verbraucher Wein verkauft, die gesamte Getränkesteuer vom Erzeuger bezahlt werden muß, ganz
egal, wo sich das Geschäft abwickelt und wo der Wein getrunken wird. Sehen Sie, daher die
berechtigten Protestversammlungen der Weinhauer. Warum? Weil es gerade den wirtschaftlich
schwachen, den kleinen Weinhauer und auch die Genossenschaften sehr schwer trifft. Ich möchte zu
dieser Getränkesteuer einen Resolutionsantrag einbringen und gestatte mir ihn wie folgt zu
begründen:
Die Getränkesteuer ist ein Überbleibsel aus dem ,,Tausendjährigen Reich" und wurde bei uns in der
bisherigen Form eingehoben. In Deutschland zum Beispiel üben nur mehr 3 Prozent der Städte und
Gemeinden dieses Recht aus und heben die Getränkesteuer ein.
In der EWG gibt es überhaupt keine Getränkesteuer und auch keine Weinsteuer; allerdings gibt es
eine sehr hohe Verbrauchsabgabe, die aber nur für den Weinbau – zur Förderung von Absatz- und
Exportmöglichkeiten - verwendet wird. In unserem Gesetz für die Weinsteuer steht ausdrücklich, daß
20 Prozent der 50 Groschen, die eingehoben werden, wieder für den Weinbau zu verwenden sind.
Bedenken Sie, daß er Weinhauer - 36.000 beschäftigen sich auf ganz kleiner Struktur - für einen Liter
Wein 50 Groschen an Weinsteuer, 3 Groschen an Kontrollgebühr, 1,7 Prozent an Umsatzsteuer und
bei Zukauf - das ist dann der Fall, wenn der Weinhauer infolge von Katastrophenjahren, um seinen
Konsum decken zu können, Wein zukauft - sogar 5,25 Prozent bezahlen muß. Dazu kommen nun von
der Verkaufssumme 10 Prozent. Der Einheitswert macht bei uns Weinbauern das fünf- bis zehnfache
gegenüber dem Ackerbauer aus, so daß wir auf einer Weinbaufläche von 2 bis 3 ha einen
Einheitswert bis zu S 250.000, ja bis zu S 270.000 haben. Auf Grund dieses Einheitswertes wird dann
die Grundsteuer, die Kinderbeihilfe, die Kammerumlage, die Zuschußrente, die landwirtschaftliche
Unfallversicherung, die Bauernkrankenkasse perzentuell errechnet, so daß wir wohl ein großes
Bruttoeinkommen haben, aber einen riesigen Aufwand an Material, Produktionsmittel und sehr hohe
Gestehungskosten, so daß uns eigentlich nur ein kleiner Nettobetrag übrig bleibt. Dieser Nettobetrag
wird nun um diese 10 Prozent beschnitten. Wie in der derzeitigen Form des Finanzausgleichsgesetzes
steht, muß in der Produktionsstätte die Getränkesteuer bezahlt werden. Die Winzergenossenschaft
Krems zum Beispiel hat 1700 Mitglieder, die sich aus 25 bis 26 Gemeinden im Umkreis von Krems
zusammensetzen. Es sind sehr viele Hauer, die dort hundertprozentig anliefern, während die einzelne
Gemeinde aber nichts bekommt, weil die sogenannte Produktionsstätte in Krems liegt und die Stadt
Krems diese Summe praktisch abschöpfen würde. Es ergibt sich auch, daß eine Gemeinde, wie es
eben draußen auf dem Lande ist, wohl eine sehr große Erzeugung hat, aber die Produktionsstätte,
also der Keller, in der anderen Gemeinde liegt, und daher die Gemeinde selbst davon nichts
bekommt. Das ist eine Ungerechtigkeit. Der Weinverkauf erfolgt immer mehr und mehr in der Flasche,
weil das der kürzeste Weg zum Konsumenten ist. Wir versuchen, den Zwischenhandel auszuschalten,
um allen jenen, die den Wein konsumieren wollen, ein billiges Vierterl ohne viel Spesen auf den Tisch
stellen zu können.
Erlauben Sie mir daher den Resolutionsantrag der Abgeordneten Dipl. Ing. ROBL, MAUSS und
HUBINGER zur Gruppe 0 des Voranschlages des Landes Niederösterreich für das Jahr 1967,
Ltg. 200, zu stellen.
„Im Finanzausgleichsgesetz 1967 soll die Getränkesteuer, die nach dem Finanzausgleichsgesetz
1959 eine entgeltliche Abgabe an den Letztverbraucher war (Verbrauchsabgabe), in eine Steuer auf
die entgeltliche Lieferung von Getränken - mit Ausschluß von Bier und Milch - (umsatzsteuerartige
Abgabe) umgewandelt werden. Dadurch ändert sich der rechtliche Gehalt dieser Abgabe gegenüber
der bisherigen Rechtslage.
Die Landesregierung wird daher aufgefordert,
1. die Richtlinien für die Vergebung von Bedarfszuweisungen in der Fassung der Beschlüsse der NO.
Landesregierung vom 16. 11. 1960, 11. 4. 1961 und 10. 11. 1964 dahin abzuändern, daß es der
Bewilligung einer Bedarfszuweisung an eine Gemeinde nicht im Wege steht, wenn sie von der im
künftigen Finanzausgleichsgesetz 1967 enthaltenen Ermächtigung, eine Steuer auf die entgeltliche
Lieferung von Getränken mit Ausschluß von Bier und Milch – im Einzelhandel auszuschreiben,
überhaupt nicht oder in einem niedrigeren Ausmaß Gebrauch macht;
2. bei der Bundesregierung dahin zu wirken, daß ehebaldigst geeignete gesetzgeberische
Maßnahmen eingeleitet werden, um die Getränkesteuer (Steuer auf die entgeltliche Lieferung von
Getränken) aus der bundesgesetzlichen Ermächtigung, derzufolge die Gemeinden diese Abgabe auf
Grund des freien Beschlußrechtes einheben, auszunehmen, wobei der den Gemeinden dadurch
entfallende Abgabenertrag durch den Bund zu ersetzen wäre."
Wir würden uns vorstellen, daß man entweder die Getränkesteuer in der bisherigen Form beibehält
oder sie abschafft, und der Bund dafür eine andere Möglichkeit sucht, um diese Mittel wieder
aufzubringen.
Ich bitte die Mitglieder des Hohen Hauses, diesem Antrag die Zustimmung zu geben. (Beifall bei der
ÖVP.)
ZWEITER PRÄSIDENT SIGMUND: Zum Wort kommt Herr Abg. P o p p.
Abg. POPP: Hohes Haus! Durch Verlängerung der Freizeit und Vermehrung des Urlaubes hat die
Sportfischerei seit Kriegsende einen schönen Aufschwung genommen. Für die Sportfischer sind die
Forellen, Zandern, Hechte, Schleie, Brachsen, Barsche, Eutl usw. sehr interessant. Leider nimmt der
Bestand des Aalfisches durch die Verunreinigung der Gewässer rasch ab. Eine noch größere
Ausweitung als die Sportfischerei hat die Teichwirtschaft genommen. In den letzten Jahren wurden in
Usterreich 600.000 bis 700.000 kg Speisekarpfen gezüchtet davon in Niederösterreich mehr als die
Hälfte, ca. 350.000 kg; des weiteren in Steiermark ca. 300.000 kg, im Burgenland 50.000 kg. Trotz
dieser Produktion werden jährlich noch ca. 300.000 kg Speisekarpfen aus den Nachbarländern
Tschechoslowakei, Jugoslawien und Ungarn importiert.
Es werden aber nicht nur Speisefische, sondern auch Besatzkarpfen eingeführt. Diese Fische werden
ohne Nachweis über Gesundheit und Seuchenfreiheit über die Grenzen hereingebracht, weil unser
Fischereigesetz schon etwas überaltert ist.
Das Fischereirecht wird derzeit im Niederösterreichischen Fischereigesetz vom 26. April 1890, LGBI.
Nr. 1/1891, welches durch die Gesetze vom 23. 4. 1894, LGBI. Nr. 22/1894 und vom 1. 3. 1905, LGBI.
Nr. 92/1905, novelliert wurde, geregelt. Das in diesen Gesetzen und Verordnungen geregelte
Fischereirecht ist gegenüber dem im Jahre 1959 erlassenen Wasserrechtsgesetz nicht mehr scharf
abgegrenzt. Das Wasserrechtsgesetz 1959 enthält einige Härten für die Teichwirte, z. B. § 32,
Reinhaltung der Gewässer, Pkt. 1 ; Einwirkungen auf Gewässer, die unmittelbar oder mittelbar deren
Beschaffenheit beeinträchtigen, sind nur nach wasserrechtlicher Bewilligung zulässig. Daraus hat eine
Behörde das Kalken der sauren Teiche - wie sie im Waldviertel vorkommen - bewilligungspflichtig
machen wollen. Die Entwicklung der Elektrizitätswerke und Industrialisierung brachte es mit sich, daß
das Fischereigesetz aus 1890, das für die damaligen Verhältnisse sicher sehr gut war, den derzeitigen
Gegebenheiten nicht mehr entspricht. Es wäre von großem Vorteil, die rechtlichen Probleme um die
sogenannten Stauseen der Kraftwerke in deutlicher Textierung gesetzlich zu fassen und zu regeln.
Bei Erstellung eines neuen Fischereigesetzes wäre darauf Bedacht zu nehmen, daß die bewährten
Grundsätze des geltenden Rechtes weiterhin möglichst erhalten bleiben, jedoch ergänzt und erweitert
werden, soweit dies durch die geänderten rechtlichen und volkswirtschaftlichen Verhältnisse
erforderlich ist. Die Fischereiausübung in Eigenrevieren ist im geltenden Gesetz nicht geregelt. Den
Fischereiaufsichtsbehörden stehen keine gesetzlichen Mittel zur Verfügung, den Besitzer eines
Eigenreviers, der den fischereiwirtschaftlichen Interessen zuwiderhandelt, zur Aufgabe seines
Zuwiderhandelns zu zwingen. Es wäre daher Vorsorge zu treffen, daß dieser Mangel beseitigt wird. Im
§ 57 des geltenden Fischereigesetzes sind die verbotenen Fangarten aufgezählt. Bei der Neuregelung
des Fischereirechtes wäre das Fischen mittels elektrischen Stromes wohl einzuschränken, nicht aber
zu verbieten, weil ja Löschteiche auch fallweise ausgefischt werden und manche Gewässer von
unliebsamen Fischarten gesäubert werden sollen. In Anbetracht des Alters des Fischereigesetzes aus
dem Jahre 1890 erscheint es notwendig, ein modernes Gesetz zu verabschieden, das den derzeitigen
Gegebenheiten voll und ganz Rechnung trägt.
Ich gestatte mir daher, folgenden Resolutionsantrag zu stellen (liest):
„Das Fischereirecht ist im Landes-Fischereigesetz vom 26. 4. 1890, LGBI. Nr. 1/1891, welches durch
die Gesetze vom 23. 4. 1894, LGBI. Nr. 22 und vom 1. 3. 1905, LGBI. Nr.92, novelliert wurde,
geregelt. Darüber hinaus enthalten eine Unzahl anderer Rechtsquellen Bestimmungen über das
Fischereiwesen.
Die Landesregierung wird aufgefordert, dem Landtag einen Gesetzentwurf, mit welchem das
Fischereiwesen eine moderne, einheitliche und den geänderten verfassungsrechtlichen Verhältnissen
entsprechende Regelung erfährt, zur Beratung und Beschlußfassung vorzulegen.” (Beifall im ganzen
Hause.)
ZWEITER PRÄSIDENT SIGMUND: Zum Wort gelangt Herr Abg. K o s l e r.
Abg. KOSLER: Herr Präsident, meine Damen und Herren! Vorerst darf ich eine kleine Feststellung zu
den Ausführungen des Herrn Abgeordneten Laferl im Zusammenhang mit den
Gemeindezusammenlegungen machen. Herr Kollege Laferl hat einige Bezirke aufgezählt, in denen
bisher noch keine Gemeindezusammenlegungen stattgefunden haben und dabei auch den Bezirk
Lilienfeld genannt und gemeint, daß es entweder dort keine Notwendigkeit, Gemeinden
zusammenzulegen gibt oder daß unter Umständen auch mangelnder Wille vorhanden sei. Für den
Bezirk Lilienfeld darf ich, Herr Kollege Laferl, sagen, daß keine Notwendigkeit hiefür besteht. Wenn
eine solche bestünde, wäre gerade in diesem Bezirk auch der Wille da. Das war nur eine kleine
Feststellung zu den Ausführungen des Kollegen Laferl.
Nun, meine Damen und Herren, gestatten Sie mir einige bedeutsamere Feststellungen, und zwar eine
Replik auf die Aussagen des Herrn Abgeordneten Dipl. Ing. Robl zu der Problematik des
Finanzkontrollausschusses. Ich stimme mit Kollegen Dipl. Ing. Robl überein, soweit er den
Finanzkontrollausschuß ganz allgemein als Körperschaft dargestellt hat, auch seine Ausführungen
über die Funktionsperiode, seine Hinweise auf die Art. 46, 47 und 49 der Landesverfassung und seine
Feststellungen im Zusammenhang mit dem Kontrollamt bzw. die Notwendigkeit und Verpflichtung
einer Zusammenarbeit mit der Landesbuchhaltung liegen auf meiner Linie. Was aber zur Frage der
Wahl des Obmannes gesagt wurde, möchte ich nicht nur als provokant bezeichnen, sondern auch als
demagogisch, und zwar deshalb, weil gut bekannt ist, und auch in der Rede vorher sehr eindringlich
der Unterschied zwischen dem niederösterreichischen Finanzkontrollausschuß als einer Körperschaft,
als einer parlamentarischen Einrichtung, und den Kontrolleinrichtungen in anderen Bundesländern, die
eben auf Beamtenbasis aufgebaut sind, dargestellt wurde. Auch der Rechnungshof beruht auf der
Beamtenbasis.
Als im Jahre 1953 der ehemalige Minister Dr. Frenzel Präsident des Rechnungshofes wurde,
entsprach diese Ernennung einer Maßnahme, die im Zuge der Regierungsverhandlungen als
Endergebnis anzusehen war. Ich erinnere mich genau, daß die Sozialisten damals um einen Minister
in der Regierung weniger hatten, als ihnen nach dem Proporz zugestanden wäre. Das mußte also
berücksichtigt werden. Außerdem ist es meiner Meinung nach vollkommen irreführend, wenn man
Klein- und Kleinstparteien in Österreich, die damals bestanden haben, mit der sozialistischen Partei
Österreichs vergleichen will. Ich darf doch eindeutig feststellen: Die Sozialisten stellen nicht 3,4
Prozent oder 5 Prozent, sondern 42, fast 43 Prozent der niederösterreichischen Wählerschaft. (Beifall
bei der SPÖ!)
Hohes Haus! Eine zweite nicht sehr ehrlich vorgetragene Aussage war die Feststellung zur Kontrolle
des Kraftwerkes Peisching. Herrn Kollegen Dipl. Ing. Robl muß als Mitglied des
Finanzkontrollausschusses vollkommen klar gewesen sein, daß im Finanzkontrollausschuß ein
wesentlicher Unterschied zwischen einer Einschaukontrolle und einer Besichtigung besteht. In
Peisching haben Mitglieder des Finanzkontrollausschusses aus Interesse an diesem Kraftwerk eine
Besichtigung durchgeführt, genau so wie wir im Sommer dieses Jahres eine Besichtigung bei der
Flughafenbetriebs-Gesellschaft in Schwechat vornahmen. Es war keine Kontrolle, daher kann man
auch den Sozialisten nicht vorwerfen, daß sie bei dieser Kontrolle nichts vermerkt oder zu wenig
gesagt hätten. Es muß überhaupt einmal grundsätzlich festgestellt werden, wir Sozialisten haben
nichts gegen das Kraftwerk in Peisching, wir haben nur alles gegen die Verwendung der Kohle, gegen
den unwirtschaftlichen Einsatz; dagegen haben wir etwas einzuwenden. Letzten Endes war noch eine
dritte Feststellung sehr problematisch, nämlich die, daß man uns Sozialisten vorwarf, wir hätten unter
der Obmannschaft des seinerzeitigen Abgeordneten Krainer nicht gefordert, dies und jenes zu
kontrollieren. Ich möchte feststellen, daß das Verhältnis damals im Finanzausschuß nicht 3 : 3 wie
jetzt war, sondern 4 : 2 zugunsten der ÖVP. Die ÖVP hätte also damals alle Möglichkeiten zu einer
Kontrolle gehabt.
Hohes Haus, meine sehr geehrten Damen und Herren! Als wir am 14. Juli dieses Jahres, in der letzten
Sitzung vor der Sommerpause 1966, den Tätigkeitsbericht des Finanzkontrollausschusses über das
erste Halbjahr 1965 hier behandelten, entstand nach einem Diskussionsbeitrag des Kollegen Dr.
Brezovszky eine Auseinandersetzung über die Stellung des Finanzkontrollausschusses, über die
Stellung seiner einzelnen Funktionäre, über die Bestimmungen der Landesverfassung und über alle
damit zusammenhängenden teilweise problematischen Fragen. Ich habe bereits zu den heutigen
Ausführungen des Herrn Kollegen Abgeordneten Dipl. Ing. Robl Stellung genommen. Ich möchte
diese als keine Grundsatzdiskussion aufgefaßt wissen; und zwar deshalb nicht, weil am 14. Juli der
Obmann des Finanzkontrollausschusses, der Herr Abgeordnete Stangler, ausdrücklich erklärte, er
werde diese Diskussion zum Anlaß nehmen, um in absehbarer Zeit im Rahmen des
Finanzkontrollausschusses selbst eine offene Aussprache über die Arbeitweise, über die ganze
Problematik dieses Ausschusses herbeizuführen. Ich weiß, daß in der Zwischenzeit bereits eine kurze
Fühlungnahme zwischen dem Herrn Kollegen Stangler und unserem Kollegen Wiesmayr
stattgefunden hat und daß nur durch die Erkrankung des Kollegen Wiesmayr diese Aussprache nicht
fortgesetzt werden konnte. Es soll also keine Grundsatzdiskussion mehr über diese Frage stattfinden,
bevor nicht zwischen den beiden Verantwortlichen der Fraktionen im Finanzkontrollausschuß die
entsprechenden Aussprachen auch tatsächlich abgeführt wurden. Erlauben Sie mir aber doch einige
kleine Anmerkungen über die Tätigkeit des Finanzkontrollausschusses. Ich arbeite in diesem
Finanzkontrollausschuß erst seit ungefähr zwei Jahren Ich habe mich bemüht, dort mitzutun und habe
auch mitbeobachtet. Ich darf feststellen, daß der Finanzkontrollausschuß und das diesem Ausschuß
beigegebene Kontrollamt des Landes Niederösterreich fleißig arbeiten und ständig voll beschäftigt
sind. Trotzdem aber darf ich ebenso ehrlich und offen sagen, daß ich mit meiner Tätigkeit als Mitglied
dieses Ausschusses und auch mit dem Ergebnis der Arbeit nicht recht zufrieden bin. Wir haben in der
vergangenen Woche die beiden Rechnungshofberichte über die NEWAG und NIOGAS behandelt. Ich
glaube, die Behandlung hat all die Gedanken bestätigt, die die sozialistische Fraktion im
Zusammenhang mit der Arbeitsweise des Finanzkontrollausschusses in einer Sitzung im Juni 1966
der ÖVP-Fraktion gegenüber vorgebracht hat.
Es handelt sich darum. daß man bei der Arbeitsweise des Finanzkontrollausschusses zu einer
Verkürzung der Zeitspanne kommen müßte, die zwischen der Einschau selbst und der
Berichterstattung an den Landtag liegt. Darf ich darauf hinweisen, daß trotz vieler Schwierigkeiten,
trotz des großen Umfanges und trotz der Besonderheit, die den Berichten des Rechnungshofes über
die NEWAG und NIOGAS anhafteten, trotz der Tatsache, daß die Kontrollzeitspanne für diese
Berichte zwischen dem 6. 3. 1965 und dem 6. 5. 1966 lagen, diese, Berichte früher hier im Hause
waren als z. B. der Bericht des Finanzkontrollausschusses über das zweite Halbjahr 1965. Dabei muß
ich hinzufügen, daß der Bericht über das erste Halbjahr 1965 nur deshalb am 14. Juli 1966 verhandelt
werden konnte, weil Herr Abgeordneter Stangler um eine Verlängerung der Einreichungsfrist in der
Landtagskanzlei nachsuchen mußte, weil wir Abgeordnete damals viele Stunden hier waren und an
diesem Bericht arbeiteten um ihn abschließen zu können. Wäre er damals nicht verhandelt worden,
wer weiß, ob er heute schon so weit wäre. Wenn das also damals nicht möglich gewesen wäre,
würden wir jetzt, am Ende des Jahres 1966, praktisch mit zwei vollen Jahresberichten im Verzug sein.
Eine Verkürzung dieser Zeitspanne - auch das haben wir im Finanzkontrollausschuß schon
vorgetragen - kann unserer Meinung nach auf folgender Art und Weise erreicht werden.
Erstens, so wie der Rechnungshof Einschaukontrolle an Ort und Stelle. Ihre Dauer kann im Einzelfall
nicht festgelegt werden. Bei der einen Dienststelle wird die Kontrolle rasch erledigt sein, bei einer
anderen Dienststelle wird sie längere Zeit beanspruchen. Hierauf Abfassung des Berichtes an den
Landtag, Gegenäußerung der geprüften Dienststelle und Vorlage beider Schriftstücke an den
Landtag. Hierauf ausführliche Behandlung der Kontrollberichtes sowie Gegenäußerung im
Finanzausschuß. Schließlich sollen dort auch die notwendig erscheinenden Anträge vorbereitet
werden. Der Bericht des Finanzausschusses wäre dann dem Plenum des Landtages zuzuleiten.
Dieser Weg wäre so kurz, daß er in den meisten Fällen in einem halben Jahr, in einzelnen Fällen
vielleicht sogar früher, durchschritten sein könnte.
Meine Damen und Herren! Dem Finanzausschuß steht auf Grund der Landesverfassung, wie hier
schon berichtet wurde, auch ein Kontrollamt zur Seite; das heißt, daß das Kontrollamt des Landes
Niederösterreich ein Hilfsorgan des Finanzkontrollausschusses ist. In diesem Hause wurde auch
schon wiederholt bemängelt, daß das Kontrollamt nur aus einer sehr geringen Anzahl von Beamten
besteht und vor allem Fachbeamte, wie Techniker und Diplomkaufleute, fehlen. Ich glaube aber, man
darf bei der Notwendigkeit, das Kontrollamt durch Fachbeamte zu vergrößern, nicht in den Fehler
verfallen, ein Monsterkontrollamt in diesem Lande aufzuziehen. Es wäre vielleicht möglich und würde
genügen, wenn vom Kontrollamt bzw. dem Finanzkontrollausschuß für die einzelnen Prüfungsfälle
Fachleute von anderswo verpflichtet werden. Es wurde ausdrücklich festgestellt, daß der
Finanzkontrollausschuß des Landes Niederösterreich ein parlamentarischer Ausschuß ist, das heißt,
daß er daher zwangsläufig nicht nur aus Fachleuten bestehen kann. Dies ist ja auch gar nicht
notwendig, weil es beim Finanzkontrollausschuß im wesentlichen darauf ankommt, daß dort
Menschen amtieren, die mit einem gewissen Verantwortungsbewusstsein an die Sache herangehen
und die Zusammenhänge vor allem in finanzieller Hinsicht kennen. Die Frage, ob zum Beispiel bei
einem Neubau die Innenausstattung nur' von einem Innenarchitekten zu prüfen sei, glaube ich,
erledigt sich von selbst, denn gerade ein Innenarchitekt würde mit dem Schöpfer der zu prüfenden
Innenausstattung, der ja auch ein Innenarchitekt ist, über Ziel, Brauchbarkeit. diese oder jene ins
Detail gehende fachliche Frage, Über Notwendigkeit oder Nichtnotwendigkeit in Konflikt geraten.
Meine Damen und Herren! Darf ich außerdem noch feststellen, daß der Prüfungsvorrang bei uns in
Niederösterreich eine allzulange Prozedur geworden ist. Ich glaube, daß man zwar genau prüfen
sollte, was ja schließlich die Aufgabe eines jeden Prüfungsausschusses ist, aber man darf nicht bei
jeder Sache bis zur letzten Konsequenz prüfen wollen denn die .Gefahr, daß man sich trotz
gegenteiliger Beteuerungen auf diese Art notgedrungen immer wieder in die Belange der Verwaltung
einmischt und es dadurch zu Auseinandersetzungen, und in einzelnen Fällen sogar zu
Verdrießlichkeiten kommt, ist auf jeden Fall gegeben. Überdies ist es leicht möglich. daß die
Prüfungstätigkeit in einen Streit um des Kaisers Bart ausartet. Der Finanzkontrollausschuß soll
unserer Meinung nach ein echtes Kontrollorgan und nicht so sehr ein Wirtschaftsprüfungsausschuß
sein.
Wirtschaftsprüfung zu betreiben, ist heute, wo das Bilanzenlesen und das Einsichtnehmen in den
inneren Betrieb, in das innere Werden und Gedeihen eines Betriebes eine eigene Wissenschaft ist,
gar nicht mehr so einfach.
Eine solche Wirtschaftsprüfung kann nicht Aufgabe eines Finanzkontrollausschusses sein, der
parlamentarisch zusammengesetzt wird. Ich glaube daher, daß wir sehr nüchtern überlegen sollten,
ob der Finanzkontrollausschuß nicht doch durch eine Änderung seiner Arbeitsweise eine schnelle
Prüfung erreichen könnte, um mit den genauen Prüfungsergebnissen möglichst rasch in das Hohe
Haus zu kommen, damit die Berichte aktuell sind und noch die Möglichkeit besteht, begangene Fehler
auch tatsächlich noch abzustellen. Wir sollten also alles tun, um auf dieser Basis zu einer Reform des
Finanzkontrollauschusses zu kommen.
Hohes Haus! Zusammenfassend möchte ich bemerken, daß ich diese Anregungen deshalb gegeben
habe, weil ich der Meinung bin, daß über die gesamte Problematik Gespräche eingeleitet werden
müßten. Eine schnelle und zeitgerechte Information des Landtages durch den Finanzkontrollausschuß
in allen wichtigen Belangen des Wirtschaftens, des Arbeitens und Vorwärtsschreitens innerhalb des
Landes Niederösterreich wäre unbedingt anzustreben. Wenn ein solcher Weg beschritten wird, glaube
ich - das können wir heute schon feststellen -, daß es nicht mehr so leicht möglich sein wird, daß wir
eines Tages durch große Berichte über große Dinge plötzlich vor einem so großen Scherbenhaufen
stehen, wie wir vorige Woche gestanden sind und wie wir ja auch noch weiterhin stehen werden.
(Beifall links.)
ZWEITER PRÄSIDENT SIGMUND: Zum Wort gelangt Herr Abg. Dipl. Ing. Robl.
Abg. Dipl. Ing. ROBL: Hoher Landtag! Wenn ich mich zur Gruppe 0 ein zweitesmal melde, dann
deshalb, weil die Ausführungen des Herrn Abg. Kosler, nicht unwidersprochen bleiben können. Aber
auch die Ausführungen des Herrn Abg. Graf zur Frage der Grundsteuereinhebung, in der die ÖVPFraktion eine andere Meinung vertritt, können nicht unwidersprochen bleiben. Wenn der Herr Abg. Dr.
Brezovszky meinte, er könne auf meine Ausführungen über den Finanzkontrollausschuß nicht
eingehen, um hier den Weihnachtsfrieden nicht zu stören, dann muß ich mich gegen die
Ausführungen des Kollegen Kosler zur Wehr setzen und seine Ausdrucksweise, daß meine
Ausführungen provokant und demagogisch gewesen wären, zurückweisen. Hohes Haus! Was hat
mich zu meiner Darstellung veranlaßt? Ich habe anfangs erklärt, daß Landeshauptmannstellvertreter
Dr. Tschadek bei der Wahl des Landeshauptmannes einen Vergleich zwischen dem
Finanzkontrollausschuß des Landes Niederösterreich einerseits und dem Rechnungshof auf der
Bundesebene andererseits gezogen hat und die ÖVP sich seinen dargelegten Argumenten nicht
anschließen könne. Wir haben der Sozialistischen Partei deswegen durchaus keinen Vorwurf
gemacht. Ich habe keinen Einwand dagegen erhoben, daß Sie den Präsidenten des Rechnungshofes
vom Jahre 1952 oder 1953 angefangen bis zum Jahre 1964 oder 1965 gestellt haben. Das war nicht
meine Absicht, und ich habe es auch nicht so dargestellt. Wenn Sie meinen, daß die SPÖ keine
Kleinstpartei ist, so muß ich sagen, daß auch davon nicht die Rede war, aber die Kleinstpartei auf der
Bundesebene, die heute den Rechnungshofpräsidenten stellt, war damals, im Jahre 1953 oder 1959,
sogar doppelt so stark wie heute. Herr Kollege Kosler, Sie können doch gerade in dieser Frage meine
Ausführungen nicht als provokant und demagogisch bezeichnen, und noch weniger, wenn ich
dargestellt habe, daß eine Besichtigung - denn mir lag das Protokoll von der Besichtigung am I7. März
1964 beim Kraftwerk Peisching vor - stattgefunden hat. Ich habe das Ergebnis dieser Besichtigung zur
Kenntnis gebracht. Wenn es Ihnen leid tut, daß Sie damals diesem Bericht die Zustimmung gegeben
haben, oder wenn jetzt Kollegen, die damals dabei waren, vielleicht von anderen Herren gerügt
worden sind, dann dürfen Sie uns, Kollege Kosler, gar keinen Vorwurf machen. Ursache, daß ich
diese Darstellungen aufgezeigt . habe, waren die Ausführungen des Herrn
Landeshauptmannstellvertreters und eines Sprechers Ihrer Partei, des Herrn Abg. Marsch, damals bei
den Stadtgesprächen.
Nun komme ich zur zweiten Frage, der Grundsteuereinhebung. Hohes Haus, erinnern wir uns doch,
was dazu geführt hat, daß sich beide Parteien damals entschlossen haben, ein Verfassungsgesetz
hier im Hohen Hause zu beraten und zu beschließen. Dieses Verfassungsgesetz läßt jenen
Gemeinden, die die Grundsteuer selbst einheben wollen, diese Möglichkeit offen. Dieses Gesetz
bestimmt auf der anderen Seite, daß Gemeinden, die auf Grund ihrer Struktur nicht in der Lage sind,
die Grundsteuer selbst einzuheben, sich eines Grundsteuereinhebungsamtes bedienen können. Weil
wir damals wußten, Hohes Haus, daß es mit 2 Prozent nicht möglich: ist, die Grundsteuer einzuheben,
haben wir uns alle im Hohen Hause dazu bekannt – auch Sie, Herr Abg. Graf -, daß diese
Ausfallshaftung vom Lande getragen wird. Wir stehen auch dazu, und ich glaube, auch Sie sollten
dazu stehen. Herr Abg. Graf hat zuvor gesagt, in seiner Gemeinde sieht er, daß die
Grundsteuereinhebung Vorteile für die einhebende Gemeinde bringt. Er hat aber auch gesagt, daß er
mit 2 Prozent der Verwaltungskosten auskommt, die die anderen Gemeinden bezahlen. Andererseits
hat er aber erklärt, er könne nicht verstehen, wieso da die Landesgesetzgeber -- er war es ja letzten
Endes zweierlei Gemeinden geschaffen habe: die einen Gemeinden, die für ihre
Grundsteuereinhebung selbst bezahlen sollen und die anderen Gemeinden, die über die
Grundsteuereinhebungsämter praktisch eine Beihilfe bekommen, die also subventioniert werden.
Wenn er also sagt, die anderen haben dadurch einen Vorteil bzw. seine Gemeinde hätte einen
Nachteil, wenn sie auch mit 2 Prozent auskommen, so erwächst Ihnen dadurch Herr Abg. Graf,
meiner Meinung nach kein Nachteil. (Abg. Graf: Warum bekommt man die Liste nicht über die
Aufteilung der Gelder?) Dafür bin ich nicht zuständig Herr Abg. Graf. Weil ich Sie jetzt widerlegt habe,
werden Sie schon wieder nervös. Wenn Sie gesagt haben, Sie haben 1.300 Fälle und diese 1.300
Fälle Herr Abgeordneter, in einer Stadt mit 890 Häusern sind eben nicht die gleichen
Grundsteuereinhebungsfälle, sind nicht die gleichen Konten, für die in einer Landgemeinde
eingehoben wird, Wenn Sie also in einer Stadtgemeinde 20 neue Häuser haben, so haben diese 20
Grundsteuerkonten vielleicht einen höheren Einheitswert und höhere Hektarsätze als 1.000 Konten in
einer bäuerlichen Gemeinde. Daher können sie viel leichter einheben, und daher haben sich vielleicht
auch andere Städte, jawohl auch ÖVP-Städte, aus den gleichen Argumenten heraus zur
Grundsteuereinhebung entschlossen. Das kann ich aber nicht verallgemeinern, und das gilt eben nicht
für die tausend anderen Gemeinden, die sich richt dazu entschließen konnten, und die wir von der
ÖVP her glauben, vertreten zu müssen. Warum ist es dann dazu gekommen? Warum haben Sie
davon nicht gesprochen? Wir haben davor gewarnt. Wir haben gewußt, daß die neue Form der
Einhebung der Grundsteuer dem Lande zusätzliche Ausgaben verursacht. Wir haben gewußt, daß es
mit den 2 Prozent nicht ausgeht. Es waren aber Ihre Kollegen in der Bundesregierung - daß muß ich
Ihnen heute hier noch einmal sagen -, die es verhindert haben, daß die Einhebung der Grundsteuer
für das Land Niederösterreich durch die Finanzämter mit einem zweiprozentigen Spesenbeitrag, so
wie es bis dahin der Fall war, beibehalten worden ist. Ich sage nochmals, wir von der Österreichischen
Volkspartei bekennen uns zu der in diesem Hause verfassungsmäßig beschlossenenen Regelung.
Wenn Sie glauben, jedes Jahr polemisieren zu müssen, so werden wir Ihnen jedes Jahr die Antwort
darauf geben. (Beifall bei der ÖVP.) (Landesrat Kuntner: Jedes Jahr mehr subventionieren!)
ZWEITER PRÄSIDENT SIGMUND: Zum Worte gelangt Herr Abg. Czidlik.
Abg. CZIDLIK: Herr Präsident! Meine Damen und Herren des Hohen Hauses! Es ist erstaunlich
feststellen zu können, daß es in den Reihen der Mehrheitsfraktion einige Herren gibt, die selbst gegen
Erklärungen, die für die oder zur Demokratie abgegeben sind, sehr allergisch sind. Einer, der
besonders allergisch ist, scheint mir Herr Präsident Reiter zu sein. (Heiterkeit bei der ÖVP.) Meine
Herren, das wundert die Sozialistische Fraktion deshalb nicht, weil sie die Situation in
Niederösterreich, wie sich auf Grund des Rechnungshofberichtes NEWAG - NIOGAS, während seiner
Behandlung im Unterausschuß, im Finanzausschuß, im Hause und nachher gezeigt hat, richtig
erkannt hat. Doch nicht nur wir schätzen die Situation richtig ein. Ansonsten könnte die Zeitung
„Neues Österreich", die Ihnen nahe steht und nicht uns, am 16. Dezember 1966 in einer Viertelspalte
nicht einen solchen Kommentar abdrucken, wie sie es in dieser Nummer getan hat. Darf ich zitieren:
,,Die Clique. Ist Mülner-Ara zu Ende?" (Zwischenruf.) Nein, das gehört zu dem Kapitel. „Der Müller
sitzt endlich hinter Schloß und Riegel. Aber bedeutet das auch, daß sein Regime in Niederösterreich,
diese Politik als Fortsetzung der Geschäfte mit anderen Mitteln wirklich zu Ende ist? Wer in den
letzten Tagen die Debatte über die NEWAG im niederösterreichischen Landtag verfolgt hat, hatte nicht
diesen Eindruck. Da wurden von manchen Parteifreunden des Erwischten, Seitenhiebe nach allen
Richtungen außer einer ausgeteilt, an den Rechnungshof, an die Presse und an die Opposition. Das
Unglück, so schien es gelegentlich, sei gar nicht die Korruption, sondern die Tatsache, daß sie ans
Licht gekommen ist, und nach wie vor hat außer Viktor Müllner selbst kein einziger Mitwirkender an
jenem umfassenden Spinnennetz der Gaunerei, seinen Posten verloren. Sie sind alle noch im Amt, sie
betreiben Geschäfte, Politik oder Meinungsbildung. Manchmal alles zusammen. Daß in einem der
ärmsten und am wenigsten entwickelten Bundesland 113 Milliarden Schilling statt für öffentliche
Aufgaben, für die Bereicherung einer Clique verwendet wurden, ist schlimm genug; noch schlimmer
aber scheint es uns, daß jene Clique, deren Presse Niederösterreich in den Ruf gebracht hat, den
dreckigsten Wahlkampf der Zweiten Republik Geführt zu haben, offenbar noch immer bestimmenden
Einfluß im Lande hat." (Beifall bei der SPÖ.) Das m s einer bürgerlichen Presse. Hut ab!
Nun noch zu den Ausführungen des Herrn Laferl zur Gruppe 0. (Abg. Dipl. Ing. Robl: Des Herrn
Abgeordneten Laferll) Pardon, des Herrn Abgeordneten Laferl. Wenn hier im Landtag je jemand
radikale Reden gehalten hat, so war es der Herr Abg. Laferl. Wenn er daher der Meinung ist, daß ein
alter Mann, wenn er radikal ist, kein Hirn hat so scheint dies das Ergebnis einer persönlichen
Erfahrung zu sein, denn er zählt selbst nicht mehr zu den Jüngsten. (Beifall bei der SPÖ.)
ZWEITER PRÄSIDENT SIGMUND: Zum Worte gelangt Herr Abg. Buchinger.
Abg. BUCHINGER: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nachdem es Abg.
Czidlik, wie ich glaube, doch nicht gelungen ist, umzupolen von Minus auf Plus, darf ich zum
eigentlichen Thema, zum Voranschlag zurückkommen. Vorerst möchte ich einiges zu den
Ausführungen der Frau Abg. Körner sagen, die sich mit den Ehegründungsdarlehen befaßte, und darf
erfreut feststellen, daß sie auf eine Tagung der Österreichischen Jugendbewegung, der jungen
Generation in der ÖVP, deren Landesvorsitzender ich bin, in Wartholz hingewiesen hat. Sie hat unter
anderem ausgeführt, daß dort positive Arbeit geleistet wurde. Ich darf auch feststellen, daß bei dieser
Tagung in Wartholz diesbezüglich ein Konzept ausgearbeitet wurde, ein Konzept für
Ehegründungsdarlehen erarbeitet wurde, das wir unter die Bezeichnung ,,Aktion junge Familien"
gestellt haben, und dieses Konzept wurde auch unserer Partei - das haben Sie auch ausgeführt übermittelt. Wir werden uns auch gestatten, in der nächsten Zeit mit dem Herrn Finanzreferenten
Resch darüber zu sprechen, und ich bin überzeugt, daß der Herr Finanzreferent sicherlich
konstruktiven Vorschlägen wie sie das Konzept der jungen Generation in der ÖVP hier vorsieht,
positiv gegenüberstehen wird. Ich hoffe, daß es uns gelingt, auf Grund dieser Vorlage, die wir
ausgearbeitet haben, doch noch in diesem Jahr ein diesbezügliches Gesetz oder eine
Gesetzesvorlage hier im Landtag einzubringen und zu beschließen. (Abg. Körner: Haben wir schon
1957 beschlossen!) Das handelt sich hier nur um einen Resolutionsantrag, in dem aber keinerlei
konkrete Vorschläge enthalten sind. Ich habe mir aber vorgenommen, eigentlich zu einem anderen
Thema zu sprechen: es fällt auch in das Kapitel 0, Es sind dies die Dienstgebäude und damit die
Arbeitsstätten unserer Beamten und Bediensteten. Ich glaube, wenn man sich in Niederösterreich
umsieht, muß man feststellen, daß auch auf diesem Gebiete in den vergangenen Jahren doch einiges
geleistet wurde. Es wurden einige Bezirkshauptmannschaften neu errichtet (Zwischenruf bei der SPÖ:
Wien-Umgebung!) Nicht nur Wien-Umgebung. Es wurden einige Bezirkshauptmannschaften neu
errichtet; und ich glaube doch, daß mit der Zeit entsprechende Arbeitsstellen und Dienststellen
geschaffen worden sind. Zweifellos ist es richtig, was Abg. Ludwig heute schon ausgeführt hat, daß es
vor allem in Wien am Sitz der Landesregierung diesbezüglich noch sehr viel zu machen gibt, daß hier
tatsächlich Beamte in Amtsräumen arbeiten, die alles andere als würdige Arbeitsstätten sind. Er hat
auf einige solche Fälle hingewiesen, die Buchhaltungen, die technischen Abteilungen, nicht zuletzt
auch die Dienststelle der Landeswohnbauförderung in den Tuchlauben. Diese Dienststelle ist
ebenfalls in Räumen untergebracht, die alles andere als günstig und gut sind. Er hat auch darauf
hingewiesen - und ich glaube, das muß man wirklich unterstreichen -, daß man sich überlegen sollte,
ob man nicht auf dem Grundstück auf dem Minoritenplatz, das der Landesregierung gehört, doch
einmal ein weiteres Amtsgebäude errichtet. Ich glaube, daß das auf Sicht doch billiger kommen wird,
als die Mieten, die wir für die Unterbringung von Dienststellen zahlen müssen, für Gebäude, die nicht
dem Lande gehören. Man sollte aber da und dort prüfen, ob es nicht möglich wäre, gewisse
Dienststellen zu dezentralisieren, also in das Land hinaus zu verlegen. Auch das würde der
Verwaltung sicher billiger kommen; vor allem würden die Gebäude, wenn man sie draußen errichtet,
viel billiger kommen als in Wien. Nicht zuletzt würde dadurch auch das Raumproblem etwas erleichtert
werden. Meine Absicht ist es gar nicht, mich hier mit diesem Problem nur auf Landesebene zu
befassen. Ich denke auch an die Unterbringung der Bundesdienststellen in Niederösterreich. So
mancher Gendarmerieposten, sehr viele Bezirksgerichte, Eichämter, Arbeitsämter und nicht zuletzt
auch Finanzämter leiden in unserem Lande unter sehr großem qualitativen und vor allem aber auch
quantitativen Raummangel. Der Bund hat zwar in den letzten Jahren, vor allem für Finanzämter einige
Neubauten errichtet: es sind auch andere Bundesdienststellen besser untergekommen oder haben
neue Heimstätten gefunden. Doch gibt es da gegenüber den anderen Bundesländern noch sehr viel
nachzuholen, vor allem bei den Bezirksgerichten und Vermessungsdienststellen. Ich selbst kenne aus
meinem Beruf, da ich selbst Bundesbeamter bin, dieses Problem, vor allem in meiner Sparte, im
Vermessungswesen, sehr genau. Wenn man durch Niederösterreich fährt und sieh die Ämter, nicht
nur die Vermessungsämter, ansieht, so sind es meist Gebäude, die aus der Kaiser-Jubiläumszeit
stammen, an denen fast nie etwas renoviert worden ist. Es sind oft feuchte und unwirtschaftliche
Unterkünfte in Schlössern oder in sonstigen anderen alten Herrschaftshäusern. Gerade durch meine
Tätigkeit als Obmann der Personalvertretung im Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen bin ich
in den vergangenen Jahren in ganz Österreich herumgekommen und konnte mir ein Bild über die
Unterbringung dieser Dienststellen machen. Ich mußte immer wieder feststellen, - ich habe es schon
gesagt - daß gerade hier Niederösterreich sehr benachteiligt ist. (Zwischenruf bei der SPÖ.) Ja, ich
weiß, da ist sicher ein Minister der ÖVP zuständig, das ist keine Frage, das ist das Bautenministerium;
aber das gibt es auch bei vielen anderen Verwaltungszweigen; wir haben es bei der
Wohnbauförderung usw. gehabt, wo Niederösterreich ebenfalls benachteiligt ist. Man sollte diese
Dinge ohne Rücksicht auf eine Partei hier sachlich aufzeigen. Ich bekenne mich voll und ganz dazu,
daß das mein Ministerium betrifft, denn ich bin selbst Bediensteter des Handelsministeriums. Ich darf
hier nur einige Beipiele anführen, etwa das Vermessungsamt in Tulln, das unter katastrophalen
Verhältnissen untergebracht ist. Dort muß man Angst davor haben, wenn man zu dritt in einem
Arbeitsraum hineingeht, daß man durchbricht. Ähnlich ist es in Horn und in Retz, wenn ich nur einige
herausgreife, wo die Unterbringung ausgesprochen schlecht ist, wo in den Amtsräumen den ganzen
Tag das elektrische Licht brennen muß. Vor allem für die Bediensteten der Vermessungsämter, die
mit Zeichenarbeiten beschäftigt sind, ist es nicht sehr angenehm, wenn den ganzen Tag das
elektrische Licht brennen muß. In Niederösterreich ist aber auch einiges geleistet worden. Es sind
immerhin, was die Vermessungsdienststellen betrifft, 8 Bauvorhaben verwirklicht worden, aber 8
andere Bauvorhaben sind noch dringend notwendig. Ich gestatte mir daher folgenden
Resolutionsantrag zu stellen (liest):
„Die Landesregierung wird aufgefordert, bei der Bundesregierung vorstellig zu werden und dahin zu
wirken, daß bei Errichtung und Renovierung von Amtsgebäuden des Bundes der Umstand
berücksichtigt wird, daß für die Behörden und Ämter des Bundes in Niederösterreich vielfach keine
geeigneten Amtsgebäude bzw. nur solche in schlechtem Zustand, vorhanden sind. Insbesondere aber
wäre darauf zu achten, daß diesbezüglich eine Benachteiligung Niederösterreichs gegenüber anderen
Bundesländern vermieden wird."
Ich darf diesen Antrag vielleicht noch kurz mit einigen Zahlen begründen und darf wieder die
Vermessungsämter als Grundlage nehmen, weil ich gerade diese Sparte, wie schon angeführt, sehr
genau kenne. Wir haben zum Beispiel in Vorarlberg drei Vermessungsämter, davon sind zwei im
Jahre 1966 neu erbaut worden; dort ist das Problem erledigt. Von den acht in Tirol befindlichen
Ämtern wurden von 1963 bis 1966 fünf neu erbaut; dort ist ebenfalls dieses Problem erledigt. In
Kärnten gibt es sechs Ämter, davon wurden in den letzten zwei Jahren vier neu erbaut, damit ist das
Problem gelöst. In der Steiermark gibt es neun Ämter, davon wurden in den. Letzten Jahren sechs
neu erbaut und nur zwei Neubauten sind noch notwendig; sie befinden sich aber schon im Stadium
der Planung. .In Salzburg wurden von vier Ämtern zwei in den letzten Jahren neu erbaut, und in
Oberösterreich, wo 12 Ämter sind, wurden von 1960 bis 1966 sieben neu erbaut, darunter das Amt in
Linz, das zweifellos ein Monsterbau ist. Im Burgenland sind 5 Ämter, davon zwei neu erbaut und nur
roch ein Neubau notwendig.
Wir in Niederösterreich haben 23 Ämter, und nur acht wurden seit 1960 neu adaptiert bzw. neu erbaut;
8 Neubauten wären noch dringend notwendig. Aus dieser kurzen Aufstellung ersieht man, daß
Niederösterreich gegenüber allen anderen Bundesländern, so wie bei der Wohnbauförderung, wie
beim Straßenbau und vielen anderen Dingen, benachteiligt ist. Wenn man das zusammen nimmt:
Nach 1945 entsprachen in den anderen Bundesländern 34 Ämter nicht mehr den Anforderungen: 28
wurden neu erbaut und nur sechs sind Rest Bei uns in Niederösterreich waren es 16, die den
Anforderungen nicht mehr entsprochen haben, acht wurden gebaut und acht sind noch ausständig.
Ich glaube, daß diese Zahlen ausreichen, um zu begründen, daß auch auf diesem Gebiete in
Niederösterreich seitens des Bundesministeriums für Bauten und Technik einiges nachzuholen ist.
Ich darf abschließend sagen, daß man nicht nur von den Beamten eine gute Arbeit verlangen kann,
sondern daß auch eine entsprechende Bezahlung notwendig ist, und darüber hinaus auch die
entsprechende Vorsorge bezüglich der Arbeitsplätze getroffen werden muß. Auch das gehört zu den
Aufgaben eines Dienstgebers, zu den Aufgaben eines Landes und zu den Aufgaben des Bundes.
(Beifall bei der ÖVP.)
ZWEITER PRÄSIDENT SIGMUND: Zum Wort gelangt Herr Abg. Jirovetz.
Abg. JIROVETZ: Herr Präsident! Meine Damen und Herren des Hohen Hauses! Ich werde mich ganz
kurz halten. Ich habe nur eine Erklärung abzugeben. Im Verlauf der Debatte zu dem Kapitel 0 haben
einige Redner, vor allem Herr Präsident Reiter, bemerkt, daß durch den neuen Finanzausgleich die
Gemeinden wieder eine neue Last aufgebürdet bekommen haben bzw. wurden ihnen Einnahmen
weggenommen. Man muß ganz energisch dagegen Stellung nehmen, daß neue Lasten für die
Gemeinden entstehen. Diese Stellungnahme ist für alle Kommunalpolitiker selbstverständlich. Nun ist
aber etwas ganz eigenartiges geschehen. Kollege Maus hat einen Resolutionsantrag bezüglich der
Getränkesteuer eingebracht. Die Getränkeabgabe ist aber eine gemeindeeigene Steuer; wenn sie
wegfällt, verliert die Gemeinde eine Menge Geld. Wenn in dem Antrag verlangt wird, daß man bei der
Zuweisung von Bedarfsmitteln für irgendwelche Vorhaben der Gemeinde die Steuerausnützung der
Getränkesteuer nicht in Anwendung bringt, dann verzichtet die Gemeinde einerseits auf Einnahmen
und verlangt dafür den Ersatz durch Bedarfszuweisungen. Man kann nicht irgendetwas hergeben und
dann verlangen, daß der andere es ausgleicht. Das ist der erste Teil. Sie können sich vorstellen, daß
wir diesem Antrag nicht die Zustimmung geben können. Ich möchte ausdrücklich feststellen: Die
Gemeinde Traiskirchen ist als Weinhauergemeinde bekannt, sie ist eine Südbahngemeinde und
verfügt über sehr guten und reichlichen Wein. Die Getränkeabgabe macht in Traiskirchen ungefähr
800.000 Schilling im Jahr aus; ich kann mitteilen, daß nur ungefähr 280.000 Schilling von den
Weinhauern kommen. Der Rest wird von den Gastwirten, vor allem aber von den Getränkeautomaten
hereingebracht Ich gebe zu, es ist eine Belastung der Hauerschaft, doch wird die Getränkesteuer zum
überwiegenden Teil durch Fruchtsaft, Kaffee und hochprozentige Alkoholika hereingebracht. Wir
haben erlebt, daß eine Reihe von Gemeinden steuermäßig überprüft wurde und da noch eine Menge
unter den Tisch gefallen ist.
Es wäre für uns sehr einfach, dem zweiten Teil des Antrages zuzustimmen. Aber glauben Sie, ist es
nicht eine Augenauswischerei, wenn wir sagen, wir nicht, und der andere soll es zahlen? Der Bund hat
bei den Finanzausgleichsverhandlungen getan, was er tun konnte; und jetzt sagen wir, wir verzichten
auf etwas, und dafür soll uns der Bund etwas geben. Ich glaube, auch das können wir nicht ernst
meinen. Daher, meine Damen und Herren, muß ich namens meiner Fraktion sagen, daß wir diesem
Antrag nicht die Zustimmung geben können. (Beifall bei der SPÖ.)
ZWEITER PRÄSIDENT SIGMUND: Als nächster Redner kommt Herr Abg. Stangler.
Abg. STANGLER: Hoher Landtag! Im Verlauf der letzten Monate hat ein überparteiliches Komitee der
niederösterreichischen Rechtsanwälte bei den parlamentarischen Klubs im Hohen Haus am Ring aber
auch bei den beiden Landtagsklubs vorgesprochen und dargelegt, daß es sehr zweckmäßig wäre,
wenn eine eigene Rechtsanwaltskammer für Niederösterreich gebildet werden könnte. Nach der
provisorischen Advokatenordnung aus dem Jahre 1849 steht den Anwälten - damals eines
Kronlandes, heute eines Bundeslandes - das Recht auf Bildung einer eigenen Advokatenkammer zu.
Für Niederösterreich, dessen Hauptstadt bis 1921 Wien gewesen ist, gab es seit 1868 eine solche
Kammer. Nach der Trennung von Wien und Niederösterreich blieb aber eine gemeinsame Kammer,
die dann noch auf das jüngste Bundesland, nämlich auf das Burgenland, ausgedehnt wurde. Dieses
überparteiliche Komitee hat nun mit sehr beredten Beispielen darauf hingewiesen, daß die Interessen
der 200 niederösterreichischen Anwälte wesentlich anders gelagert sind als die Interessen der
Rechtsanwälte in Wien. Die Vielseitigkeit der Tätigkeit der Provinzanwälte, die Schwierigkeiten, die
sich aus der territorialen Situation ergeben, zum Beispiel die 1. Instanz, das Bezirksgericht Gmünd,
die 2. Instanz, das Kreisgericht in Krems, die 3. Instanz, das Oberlandesgericht in Wien, wenn Sie
wollen, auch der Oberste Gerichtshof, bringen für die Anwälte Niederösterreichs bedeutend qrößere
Schwierigkeiten in der Berufsarbeit mit sich als für einen in Wien wohnenden Anwalt, wo die drei
Instanzen auf engstem Raum beisammen sind. Die Rechtsanwälte führen noch andere
Schwierigkeiten an, die die Interessenvertretung im eigenen Bundesland gerechtfertigt erscheinen
lassen
Ich möchte das Hohe Haus nicht mit vielen Details belasten. aber ich glaube, die Vertreter der
niederösterreichischen Rechtsanwälte haben recht, wenn sie vorstellig werden und die Unterstützung
des Landtages erbitten, um eine eigene Vertretungskörperschaft zu bekommen Ich darf feststellen,
daß diese Ansichten auch von der Sozialistischen Partei mitvertreten werden. Ich darf daher auch
namens des Abg. Dr. Brezovszky folgenden Antrag zur Gruppe 0 stellen (liest).
„Die Landesregierung wird aufgefordert, beim Bundesministerium für Justiz zu erwirken, daß gemäß §
22 der Rechtsanwaltsordnung 1868 durch Verordnung des Ministeriums und nach Anhörung der
bestehenden Kammern eine eigene Rechtsanwaltskammer für Niederösterreich gebildet wird.”
Ich darf das Hohe Haus bitten, diesem Antrag die Zustimmung zu gewähren. (Beifall im Hause.)
ZWEITER PRÄSIDENT SIGMUND: Zum Worte gemeldet ist Herr Landeshauptmann Maurer.
LANDESHAUPTMANN MAURER: Hohes Haus, meine sehr geehrten Damen und Herren! Darf ich mir
gestatten, zu einigen Punkten der Gruppe 0 Stellung zu nehmen. Ich begrüße es, daß an sich über
diese Gruppe eine sehr sachliche Debatte abgeführt wurde. Herr Landeshauptmannstellvertreter Dr.
Tschadek hat hier vor allem hinsichtlich der Belastung der Gemeinden Betrachtungen angestellt, die
sicherlich wert sind, besprochen zu werden. Die Herren Abgeordneten haben zu diesen Fragen in den
vergangenen Stunden Stellung genommen. Ich darf auch als Landeshauptmann sagen, daß ich
glaube, daß es richtiq ist, beim Bund darauf hinzuweisen, daß es unmöglich ist, immer wieder Gesetze
zu schaffen, die die Gemeinden zusätzlich belasten und manchesmal die Gemeinden in der Erfüllung
ihrer ureigensten Aufgabe der Kommunalpolitik hemmen. Ich glaube, das Hohe Haus ist einheitlich für
eine solche Stellungnahme dem Bund gegenüber. Der Herr Landeshauptmannstellvertreter Dr.
Tschadek hat auch erwähnt, daß es vor allem an der Mehrheitspartei liege, ob eine kontinuierliche
Zusammenarbeit möglich ist, aber sicherlich ist auch der gute Wille der Minderheit notwendig,
Forderungen und Wünsche nicht so überspitzt zu stellen, daß sie nicht realisiert werden können. Ich
habe anläßlich meiner Wahl zum Landeshauptmann in meiner Antrittsrede darauf hingewiesen, daß
ich gewillt bin, dafür zu sorgen, daß ein erträgliches Klima hier im Hohen Hause Platz greift, und daß
ich auch bemüht sein werde, Gegensätze auszugleichen, soweit dies irgendwie möglich ist. Im
heurigen Jahr haben ja bereits - im Gegensatz zu vergangenen Jahren – Personalvertretungswahlen
stattgefunden, sodaß wir nunmehr eine einvernehmlich gewählte Personalvertretung haben. Ich darf
erwähnen, daß - so glaube ich bei dieser Personalvertretung der gute Wille vorherrscht, die Dinge
auch gemeinsam zu erörtern, um gemeinsame Vorschläge unterbreiten zu können. Ich darf darüber
meine Genugtuung zum Ausdruck bringen. Es wurde von einem der Redner erwähnt, daß man eine
Kommission einsetzen müsse, um in den Ämtern dafür zu sorgen, daß Einsparungen vorgenommen
werden. Ich darf daran erinnern, daß im vergangenen Jahr Landeshauptmann Hartmann ebenfalls zu
diesen Fragen Stellung genommen hat: er hat begonnen, den Weg nicht nur aufzuzeigen, sondern in
auch festzulegen. Er hat es auf bäuerliche Art „Kommassierung der Ämter” genannt. Auch ich bin
gewillt, diese Kommassierung weiter fortzusetzen, um zu bewirken, daß da und dort Einsparungen
erfolgen können. Wenn Sie den Dienstpostenplan betrachten - können Sie feststellen, daß 70
Dienstposten eingespart werden konnten; das wurde auch im Finanzausschuß mit Genugtuung zur
Kenntnis genommen. Ich glaube also, wir befinden uns sehr wohl auf dem richtigen Weg. Ich hoffe wir
können von Jahr zu Jahr dem Hohen Landtag den Nachweis erbringen, daß tatsächlich Einsparungen
vorgenommen werden können. Selbstverständlich muß der Dienstpostenplan – auf den ich jetzt nicht
näher eingehen will - Vorsorge treffen, daß auf all die Dinge Bedacht genommen wirb, die uns im
Laufe des Jahres begegnen werden.
Zusammenfassend darf ich erklären, daß ich dafür bin, daß jener Weg weitergegangen wird, der sich
als gut erwiesen hat und der von meinem Vorgänger Eduard Hartmann eingeschlagen wurde. (Beifall
im ganzen Haus.)
ZWEITER PRÄSIDENT SIGMUND: Die Rednerliste ist erschöpft. Der Herr Berichterstatter hat das
Schlußwort.
Berichterstatter Abg. ANZENBERGER: Ich verzichte.
ZWEITER PRÄSIDENT SIGMUND: Zur Abstimmung liegen vor die Gruppe 0, Landtag und allgemeine
Verwaltung und die Resolutionsanträge der Herren Abgeordneten Dipl. ng. Robl, Wüger, Laferl,
Reiter, Graf, Mauss, Popp, Buchinger, Stangler, Dr. Brezovszky.
Ich lasse zunächst über den ordentlichen und außerordentlichen Voranschlag, dann über die Gruppe
selbst und zum Schluß über die zu dieser Gruppe vorliegenden Resolutionsanträge abstimmen. Ich
bitte den Herrn Berichterstatter, seinen Antrag zur Gruppe 0, Landtag und allgemeine Verwaltung,
ordentlicher und außerordentlicher Voranschlag zu stellen.
Berichterstatter Abg. ANZENBERGER: Hohes Haus! Die Gruppe 0, Landtag und allgemeine
Verwaltung weist im ordentlichen Voranschlag Einnahmen in der Höhe von 39,460.000 Schilling aus,
denen Ausgaben von 583,644.000 Schilling gegenüberstehen. Im außerordentlichen Voranschlag
weist die Gruppe 0 Ausgaben in der Höhe von 2,285.000 Schilling für das Jahr 1967 aus. Ich ersuche
den Herrn Präsidenten, über die Gruppe 0 die Abstimmung einzuleiten.
ZWEITER PRÄSIDENT SIGMUND (nach Abstimmung über Gruppe 0, Landtag und allgemeine
Verwaltung, ordentlicher und außerordentlicher Voranschlag, in Erfordernis und Bedeckung) :
Angenommen.
Ich bitte nunmehr den Herrn Berichterstatter um die Verlesung der Resolutionsanträge. (Nach
Abstimmung über den Resolutionsantrag des Abg. Dipl. Ing. Rob, betr. Gesetzentwurf, der die Abwehr
der dem Walde aus dem Wildstand drohenden Gefahren zum Gegenstande hat) : Angenommen.
(Nach Abstimmung über den Resolutionsantrag des Abg. Dipl. Ing. Robl betreffend die Möglichkeit
einer allfälligen freiwilligen Unfallversicherung der Jagdpächter): Angenommen.
(Nach Abstimmung über den Resolutionsantrag des Abg. Wüger, betreffend den Ersatz der den
Gemeinden durch die Einrichtung und Führung der Staatsbürgerschaftsevidenz entstehenden Koster
durch das Land): Angenommen.
(Nach Abstimmung über den Resolutionsantrag des Abg. Laferl, betreffend die Vorbereitung
gesetzlicher Voraussetzungen für die Verwertung und unschädliche Beseitigung des Mülls :
Angenommen.
(Nach Abstimmung über den Resolutionsantrag der Abg. Reiter und Graf, betreffend die allgemeine
Rücksichtnahme auf die Leistungsfähigkeit der Gemeinden bei Übertragung von Aufgaben an diese
und gleichzeitige Zurverfügungstellung der zur Durchführung dieser Aufgaben erforderlichen Mittel) :
Angenommen.
(Nach Abstimmung über den Resolutionsantrag des Abg. Reiter, betreffend die zeitgerechte Vorlage
der gemäß § 5 Abs. 3 der Bundes-Verfassungsgesetznovelle 1962 zu erlassenden Landesgesetze an
den Landtag): Angenommen.
(Nach Abstimmung über den Resolutionsantrag der Abg. Dipl. Ing. Robl, Mauss und Hubinger,
betreffend die Ausnahme der Getränkesteuer aus der bundesgesetzlichen Ermächtigung zu deren
Einhebung durch die Gemeinden): Angenommen.
(Nach Abstimmung über den Resolutionsantrag des Abg. Popp, betreffend die Regelung des
Fischereiwesens): Angenommen.
(Nach Abstimmung über den Resolutionsantrag des Abg. Buchinger, betreffend die Errichtung und
Renovierung von Amtsgebäuden des Bundes in Niederösterreich): Angenommen.
(Nach Abstimmung über den Resolutionsantrag der Abg. Stangler und Dr. Brezovszky, betreffend die
Bildung einer eigenen Rechtsanwaltskammer für Niederösterreich): Angenommen.
Ich ersuche den Herrn Abg. Anzenberger zur Gruppe 1, Öffentliche Ordnung und Sicherheit,
ordentlicher Voranschlag, zu berichten.
Berichterstatter Abg. ANZENBERGER: Hohes Haus! Ich berichte nun zur Gruppe 1:
Die Gruppe 1, Öffentliche Ordnung und Sicherheit, beinhaltet die Kosten für den Zivilschutz im
Betrage von S 1,510.000 und zeigt gegenüber dem Vorjahre eine Erhöhung von S 300.000.
Ich ersuche den Herrn Präsidenten die Verhandlungen zur Gruppe 1 einzuleiten.
ZWEITER PRÄSIDENT SIGMUND: Zum Wort gelangt der Herr Abg. Dr. Brezovszky.
Abg. Dr. BREZOVSZKY: Herr Präsident! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! (Dritter Präsident
Reiter übernimmt den Vorsitz.)
Ich habe mir die Aufgabe gestellt, mich mit einem Problem zu befassen, das jeden einzelnen von uns
betreffen kann, ohne Rücksicht auf die Zugehörigkeit zu einer Glaubensgemeinschaft, zu einer Partei
oder sonst zu irgendeiner Gruppierung, nämlich mit der Frage des zivilen Bevölkerungsschutzes in
Österreich. Die Gruppe 1, Öffentliche Ordnung und Sicherheit, sieht für das Jahr 1967 im ordentlichen
Haushalt Gesamtausgaben in Höhe von 1,510.000 Schilling vor. In diesem Betrag ist ein
Förderungszuschuß für den Landesverband Niederösterreich des Österreichischen
Zivilschutzverbandes im Ausmaß von einer Million Schilling enthalten; das heißt, daß zwei Drittel des
Voranschlagsansatzes dem Österreichischen Zivilschutzverband, Landesverband Niederösterreich,
überwiesen werden. Wenn man in Betracht zieht, daß bisher fast die ganze für den Zivilschutz
anfallende Arbeit durch diesen Verband geleistet wurde, dann erscheint dies auch völlig gerechtfertigt
und entspricht den erbrachten Leistungen im Zivilschutz.
Ich möchte positiv vermerken, daß der Voranschlagsansatz in der Gruppe 1 für den Zivilschutz in den
letzten fünf Jahren ständig gesteigert wurde; 1963 waren auf dieser Ansatzpost 500.000 Schilling
vorgesehen, 1964 610.000 Schilling, 1965 und 1966 je 1,210.000 und im heurigen Jahr 1,510.000
Schilling. Allmählich entwickelt sich diese Post zu einer echten Dotierung. In den ersten Jahren konnte
man die präliminierten Beträge doch wohl nur als Anerkennungsbeitrag bezeichnen. Es wurde ein
Voranschlagsansatz eröffnet, ohne daß man von Anfang an gewillt war, hier wirklich einen namhaften
Betrag einzusetzen. Wir hoffen, daß diese Beträge in Zukunft noch wesentlich gesteigert werden, da
man diese Aufgabe auch bei uns ernst nehmen sollte, wie dies in anderen Ländern schon lange der
Fall ist. ES waren ja auch schon Abgeordnete dieses Hohen Hauses in verschiedenen europäischen
Ländern und haben dort die Maßnahmen des jeweiligen Staates auf dem Sektor des Zivilschutzes
kennengelernt. Sie mußten berichten, daß Österreich auf diesem Sektor in den Kinderschuhen steckt.
In Niederösterreich werden die veranschlagten Beträge hauptsächlich für die Aufklärung bezüglich
des Zivilschutzes verwendet. Gerade im laufenden Jahr wurden in einer Reihe von Bezirken
Aufklärungsveranstaltungen des Zivilschutzverbandes Niederösterreich durchgeführt. Auch hier im
Hohen Hause konnten wir eine solche Ausstellung besichtigen und uns davon überzeugen, wie
wichtig die Aufgaben des Zivilschutzes sind, und daß die Arbeit des Zivilschutzes eigentlich im
Interesse jedes einzelnen von uns liegt. Ich möchte daher namens des Zivilschutzverbandes
Niederösterreich dem Hohen Landtag recht herzlich dafür danken, daß er diese Aufgabe ernst zu
nehmen beginnt, was sich wieder darin dokumentiert, daß um 300.000 Schilling mehr als im Vorjahr
veranschlagt wurde. Der Zivilschutz gehört in den Rahmen einer umfassenden Landesverteidigung, zu
der Österreich auf Grund des Neutralitätsgesetzes und, auf Grund des Staatsvertrages verpflichtet ist.
Darüber hinaus beweisen uns die Elementarkatastrophen, die von Jahr zu Jahr immer häufiger
auftreten, Ereignisse, wie Verkehrsunfälle, Tankwagenkarambolagen und Brände, der Unfall im
Stickstoffwerk Linz und viele andere Dinge mehr, wie ungeheuer wichtig der Selbstschutz ist, und
zwar der Selbstschutz der Zivilbevölkerung auch im Frieden. Die Technik fordert ihren Tribut; dieser
wird um so höher sein, je weniger die Bevölkerung dazu ausgebildet ist, sich im Ernstfall, der jederzeit
auf der Straße, im Betrieb oder sonstwo eintreten kann, richtig zu verhalten. Oft entscheiden wenige
Minuten über Leben und Tod eines Menschen. Ein Schwerverletzter braucht nach einem
Verkehrsunfall oder einen Arbeitsunfall nur falsch gelagert werden, und schon kann der Fall eintreten,
daß die Blutung zur Erstickung führt. Dann muß man sich den Vorwurf machen, daß Menschen hätten
gerettet werden können, wenn rechtzeitig und richtig geholfen worden wäre. Aber Helfen muß gelernt
sein. Die sachgerechte erste Hilfe muß innerste Verpflichtung jedes einzelnen Staatsbürgers in
unserem Lande werden. Das Erschreckende in unserer Zeit ist, daß so viele Menschen gegenüber
ihren Nächsten gleichgültig sind. Ja, wir können immer wieder feststellen, daß sich gerade bei
Unfällen viele Menschen auf und davon machen, nur um keine Scherereien zu haben, um nicht als
Zeuge vor ein Gericht gerufen zu werden, um nicht etwas Blut sehen zu müssen, oder was sonst noch
bei einer schweren Katastrophe oder bei einem Unglücksfall eintreten kann.
Tatsache ist, daß große Teile oder zumindest gewisse Teile der Bevölkerung, nämlich die ältere
Generation aus der Kriegszeit, einen inneren Widerwillen gegen alles haben; was irgendwie an den
Reichsluftschutz erinnert. Solange dieser innere Widerstand nicht gebrochen ist, wird es einer großen
Aufklärungskampagne bedürfen, damit die Menschen zur Überzeugung gelangen, daß die rechtzeitige
erste Hilfe und das richtige Helfen für jeden einzelnen von uns lebensrettend sein kann.
Naturkatastrophen, wie das Hochwasser oder die Erdrutsche und auch die anderen Katastrophen, die
der Fortschritt der Technik mit sich bringt, schaffen die psychologischen Voraussetzungen zum
Selbstschutz im Rahmen des Zivilschutzes. Das ist auch die Basis für die Aufklärungstätigkeit des
Österreichischen Zivilschutzverbandes, die im auslaufenden Jahr in Österreich, vor allem in
Niederösterreich, einen breiten. Raum eingenommen hat. Diese Aufklärungstätigkeit beginnt ihre
Früchte zu zeigen. Die Menschen, die die Ausstellung besuchen, beginnen nachzudenken.
Meinungsbefragungen, die in Dornbirn, Graz und St. Pölten, Stadt und Land, durchgeführt wurden,
beweisen, daß die Menschen zur Erkenntnis kommen, daß es notwendig und richtig ist, daß, ein
großer Stock von ausgebildeten Menschen bereit ist, im Falle von Katastrophen, bei Verkehrsunfällen
usw. erste Hilfe zu leisten.
Die Niederösterreicher wollen den Zivilschutz, das beweist das Ergebnis der Umfrage in St. Pölten. Ich
will nur ganz kurz die 5 Fragen streifen, die gestellt wurden. Halten Sie den Zivilschutz in Österreich
für notwendig? 95,8 Prozent der Befragten gaben mit ,,ja" ihre Zustimmung. Halten Sie den Bau von
Schutzräumen für notwendig? 92,2 Prozent der Befragten antworteten mit ,,ja." Haben Sie bereits
einen Lebensmittelvorrat angelegt? Hier waren nur 19,7 Prozent bereit, mit ,,ja" zu antworten, aber
von den 79,7 Prozent, die noch keinen Lebensmittelvorrat angelegt hatten, waren 80 Prozent der
Meinung, daß sie das nachholen müßten. Die letzte Frage, ob die Menschen behördliche
Zivilschutzmaßnahmen für notwendig halten, wurde mit 94,9 Prozent positiv beantwortet. Allerdings
sind die öffentliche Hand, der Bund, das Land und die Gemeinden, darüber hinaus die
Interessentenvertretungen und die Unternehmensleitungen verpflichtet, über den Selbstschutz des
einzelnen hinaus den erweiterten Selbstschutz als Aufgabe der Gemeinschaft für die Gemeinschaft zu
fördern und zu forcieren. Im Verhältnis zum Ausland, das habe ich bereits betont, steckt der
österreichische Zivilschutz noch in den Kinderschuhen. Man hat oft den Eindruck, als lebte der
Österreicher auf einer anderen Welt, auf einer ungefährdeten Welt; als würde der Österreicher die
Technisierung und vor allem ihre Gefahren nicht richtig einschätzen. Und geradezu unverständlich ist
es, daß der Zivilschutz im Dschungel der Kompetenzverflechtungen zwischen dem Bund und den
Bundesländern immer wieder stecken bleibt. Ich selbst hatte die Gelegenheit vor 4 Jahren zu einer
Zivilschutzangelegenheit Stellung nehmen zu müssen; da konnte ich eine Reihe von Stellungnahmen
von verschiedenen Interessenvertretungen und Ministerien lesen. Man konnte sich nur wundern, daß
es so viele verschiedene Meinungen gibt; ich glaube, es gab keine zwei gleichlautenden Meinungen
über den Zivilschutz. Ich bin der Ansicht, daß Föderalismus im , schlechten Sinne betrieben wird,
wenn man glaubt, daß die Kompetenzen auf dem Sektor des Zivilschutzes eine Ländersache werden
müßten. Ich glaube, daß man hier nicht den Realitäten Rechnung trägt für die Fälle, für die der
Zivilschutz gedacht ist, insbesondere wenn es Elementarkatastrophen gibt, die über ein Bundesland
hinausgreifen.
Wir stellten das immer wieder fest, in Osttirol, Kärnten, usw. Hier ist es unmöglich, daß zwei
verschiedene Regelungen getroffen werden. Zum Schluß kommen dann zwei auf denselben .Platz
und fangen über die Kompetenz zu streiten an. Tatsache ist aber, daß sich gerade auf diesem Sektor
ein Spruch, - der typische Spruch vieler Österreicher - bewahrheitet, es müßte etwas geschehen, aber
es wird schon nichts geschehen. Daß Katastrophen, vor allem im Falle eines Krieges, den
Gesamtstaat betreffen können, sollte Grund genug sein, um zumindest zu einer Grundsatzregelung
nach Artikel 12 des Bundesverfassungsgesetzes zu kommen, so daß die Bundesländer dann die
Ausführungsgesetzgebung und die Vollziehung auf Landesebene haben. Lediglich das warn- und
Alarmsystem, der Strahlenschutz, die Rohstoff- und Lebensmittelbevorratung müßten unbedingt
bundeseinheitlich geregelt werden. Vielleicht hat Österreich, das im Zivilschutz nicht einmal noch über
das Planungsstadium hinausgekommen ist, eine Chance, endlich aus den positiven und negativen
Erfahrungen anderer Länder, die wesentlich weiter sind als wir, zu lernen, um die zweckmäßigsten
und vertretbarsten Maßnahmen für den Zivilschutz gesetzlich zu verankern und faktisch
durchzuführen. Als Volksvertreter haben wir alle die Verpflichtung alles zum Schutze der Bevölkerung
Notwendige zu unternehmen und Vorbild zu sein. (Beifall bei der SPÖ.)
DRITTER PRÄSIDENT REITER: Zum Worte gelangt Herr Abg. Dipl. Ing. Robl.
Abg. Dipl. Ing. ROBL: Herr Präsident! Hoher Landtag! Diesmal stimme ich mit den Ausführungen des
Abg. Dr. Brezovszky vollkommen überein. Ich kann seine Ausführungen nur begrüßen und darf in
Erinnerung rufen, daß ich namens meiner Fraktion in den vergangenen 5 Jahren schon wiederholt die
Gelegenheit wahrgenommen habe, um über den Zivilschutz in Osterreich, und. in Niederösterreich im
besonderen, zu sprechen. Ich möchte daran erinnern, daß ich bei einem solchen Anlaß der
allumfassenden Landesverteidigung das Wort gesprochen habe, daß ich darauf hingewiesen habe,
daß zu dieser allumfassenden Landesverteidigung nicht nur die militärische gehört, sondern daß eine
wirtschaftliche Landesverteidigung, also die Einstellung des Menschen selbst zu dieser
Landesverteidigung und selbstverständlich auch die zivile Landesverteidigung zur umfassenden
Landesverteidigung gehören. Ein anderes Mal habe ich einen Antrag gestellt, weil ich glaube, daß es
notwendig ist, daß der Zivilschutz in unserer Bundesverfassung verankert wird. Ich möchte der
Landesregierung, nachdem eine Kompetenzregelung bisher nicht erfolgt ist, diesen Antrag in
Erinnerung bringen. Eine solche gesetzliche Regelung ist notwendig. Sie ist aber sicher nicht einfach,
und Herr Abg. Dr. Brezovszky, es geht hier nicht nur um die Kompetenzteilungen zwischen Bund und
Ländern und zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden. Wenn man an eine
allumfassende Landesverteidigung denkt, dann muß man sehen, wie schwierig das Problem auf der
Bundesebene ist. Es gehört selbstverständlich das Innenministerium dazu, dem dieser Zivilschutz zu
unterstehen haben wird und von dem jetzt der Zivilschutz auch geführt und betreut wird. Wenn wir
Mittel für den niederösterreichischen Zivilschutzverband vom Land Niederösterreich erhalten, so
bekommt der österreichische Zivilschutzverband seine Mittel in erster Linie vom Bund. Dazu gehört
aber auch das Bundesministerium für Landesverteidigung; dazu gehört auch das Bautenministerium,
denn es wird für den Schutzraumbau zuständig sein und wird dazu Richtlinien zu erlassen haben. Zur
geistigen Landesverteidigung gehört aber natürlich auch das Unterrichtsministerium. Diese Probleme,
deren Lösung man verlangt, sind eben nicht einfach. Wir hoffen aber, daß eine gesetzliche
Verankerung des Zivilschutzes auf Bundes- und Landesebene erfolgt, daß aber dann nicht, so wie es
häufig geschieht, nur den Ländern und den Gemeinden die Aufgaben auferlegt werden, die
Gemeinden und die Länder dafür aber keine finanzielle Bedeckung erhalten. Wir müssen heute schon
an den Bund appellieren, daß er, wenn er Aufgaben weiter gibt, für diese Aufgaben auch die
finanziellen Mittel zur Verfügung stellt. Ich möchte es begrüßen, daß in Niederösterreich die Agenden
des Zivilschutzverbandes in der gleichen Abteilung geführt werden - und zwar sowohl beim beamteten
Referenten als auch beim politischen Referenten - wie die Agenden des Feuerwehrwesens. Es ist dies
sehr zweckmäßig, denn beide Einrichtungen verfolgen in ihrem Wirkungsbereich die gleichen Ziele.
Sie wollen in Katastrophenfällen helfen: sie wollen Menschenleben retten; sie wollen Hab und Gut vor
der Vernichtung bewahren. Beide Organisationen, die Feuerwehr und der Zivilschutz verfolgen
gemeinsame Interessen, sie verfolgen ein gemeinsames Ziel. Eine Konkurrenzierung dieser beiden
Organisationen ist wahrlich nicht notwendig. Beide Einrichtungen haben einen großen
Aufgabenbereich. Es müssen keine Atomstrahlen sein,', vor denen wir uns schützen müssen, es muß
kein Erdbeben bei uns sein, das unser Leben und unser Hab und Gut bedroht, es gibt im täglichen
Leben so viele Gefahren, die uns bedrohen, und vor denen wir uns zu schützen haben. Ein
Wahrspruch des Zivilschutzes heißt: Helfen muß gelernt sein. Es wurde von meinem Vorredner schon
darauf hingewiesen; wenn man im Ernstfall helfen will, und nicht nervös sein soll, dann muß man eben
das Helfen gelernt haben.
Wir haben von hier aus auch schon zu anderen wichtigen Fragen des Zivilschutzes gesprochen.
Wenn man einen ausreichenden Zivilschutz für die Bevölkerung sichern will, sind auch bauliche
Maßahmen erforderlich. Bauliche Schutzmaßnahmen kosten aber entsprechend viel Geld. Es ist
erfreulich, daß die niederösterreichische Landesregierung im Budget für das Jahr 1967 Beiträge
vorsieht, um vorhandene Schutzräume instandzusetzen, und zu modernisieren. Wir wollen hoffen, daß
gerade diese Mittel in noch reicherem Maße fließen, um auf diesem Gebiete noch mehr leisten zu
können.
Ein anderes Mal habe ich von der notwendigen Lebensmittelbevorratung gesprochen. Erst in den
vergangenen Wochen hat uns der Landwirtschaftsminister - ich glaube, es war in einem
Stadtgespräch - darauf aufmerksam gemacht, daß der Buttervorrat nur mehr ein Vorrat für die
österreichische Bevölkerung von einer halben Woche ist; das heißt, in einem Katastrophenfall, wenn
im Kriegsfall, in den wir Usterreicher überhaupt nicht verwickelt sein müssen, die Fettzufuhr nach
Österreich ausbleibt, dann stehen wir schon vor großen Problemen. Wir können dann die
Fettversorgung nicht mehr sicherstellen. Da können wir über den Butterberg noch so viel reden, die
paar tausend Tonnen Butter, die im Jahr exportiert werden, sind dann nur ein Tropfen auf den heißen
Stein.
Herr Abg. Dr. Brezovszky hat aus dem Informationsdienst des Zivilschutzverbandes vom 15.
Dezember die Meinungsbefragung, die bei der Zivilschutzausstellung in St. PöIten durchgeführt
wurde, in Ziffern mitgeteilt. Er hat mit diesen Ziffern aufgezeigt, daß schon ein wesentlicher Teil der
Bevölkerung bereit ist, Lebensmittelvorräte anzulegen, und daß sicherlich durch die große
Aufklärungstätigkeit des niederösterreichischen Zivilschutzverbandes dieser Prozentsatz in den
nächsten Jahren noch zunehmen wird; daß also auch die Bevölkerung bereit ist, selbst zu ihrem
Schutze etwas beizutragen. Die Niederösterreichische Landesregierung ist seit Jahren mit der
Fernmeldebehörde in Verhandlung gestanden, um für den Katastrophenfall ein entsprechendes
Katastrophenfunknetz zu besitzen. Ein Funknetz, das als Alarmeinrichtung tätiq ist, wenn sich
irgendwo in unserem Lande ein Katastrophenfall ereignet, und der Bund an alle
Bezirkshauptmannschaften sofort Alarmbereitschaft weitergeben kann. Es war aber nicht sehr leicht,
bei den Fernmeldebehörden durchzukommen; es erging sogar im vergangenen Jahr ein Bescheid,
daß dem Land Niederösterreich die Kompetenz für die Errichtung eines solchen
Katastrophenfunknetzes nicht zustehe. Es hat sich aber dann bei eingehender Prüfung durch die
Juristen herausgestellt, daß diese Nachricht im Grunde eigentlich nicht als Bescheid gelten könne.
Ende dieses Jahres war man dann soweit, daß man von der Fernmeldebehörde dem Land die
Zustimmung für die Errichtung eines Katastrophenfunknetzes gegeben hat. Selbstverständlich kostet
die Anschaffung dieser Geräte sehr viel Geld, und es wird die Landesregierung in der nächsten Zeit
noch mehr Mittel für diese wichtige Einrichtung zur Verfügung stellen müssen. Es sind bereits auch
Besprechungen mit der NIOGAS gewesen; sie schienen vor dem Abschluß zu stehen. Es sollte die
NIOGAS ihr Funksystem, ihre Relaystationen, dem niederösterreichischen Zivilschutz, dem amtlichen
Zivilschutz, zur Verfügung stellen.
Aber nicht nur der Landes-Zivilschutzverband soll aufklären, sondern es ist Aufgabe vom Amte her,
von der Landesregierung her, vom zuständigen Referat her, daß auch von da einmal alle Haushalte
mit diesem Problem konfrontiert werden. Ich darf es daher begrüßen, daß die Niederösterreichische
Landesregierung zugestimmt hat, daß, sobald die Zivilschutzbroschüre vom Bundesministerium für
Inneres erschienen ist, diese Broschüre auf Landeskosten jedem niederösterreichischen Haushalt
zugestellt wird. Der Zivilschutzverband hat auch im Jahre 1966 seine Tätigkeit fortgesetzt, er hat in 9
Verwaltungsbezirken und in einer Stadt Zivilschutzausstellungen veranstaltet. Diese
Zivilschutzausstellungen wurden auch heuer wieder von großen Menschenmengen besucht. Fast
20.000 Niederösterreicher sind zu diesen Ausstellungen gekommen, um sich mit dem Z.ivilschutz
vertraut zu machen; sie interessieren sich für die Belange des Zivilschutzes. Darüber hinaus haben
Vorträge in Schulen stattgefunden, und auch da sind die Besucherzahlen - dank der Zustimmung des
Landesschulrates von Niederösterreich - aus den Lehrerkreisen und auch aus den Schülerkreisen der
obersten Schulstufen erfreulich groß gewesen. Aber auch in kleineren Ortschaften hat der
Zivilschutzverband Niederösterreich Hunderte von Vorträgen gehalten und Tausende von Menschen
angesprochen. Bei den Niederösterreichischen Zivilschutzwochen im Jahre 1966 wurden mehr als
47.000 Personen angesprochen.
Darüber hinaus darf ich auf die Bäderaktion verweisen, Auch in den Ferienorten, in den Badeorten tritt
der Zivilschutz in Erscheinung, nicht nur um die dort ansässige Bevölkerung aufzuklären und zu
informieren. Man will in Abendveranstaltungen und Vorführungen mit Tonfilmgeräten auch die
Urlauber mit dem Gedanken des Zivilschutzes vertraut machen. Es ist natürlich notwendig, daß man
hiezu Mitarbeiter schult. Alljährlich besuchen Hunderte von Niederösterreichern in der
Österreichischen Zivilschutzschule Schulungskurse des Bundesministeriums für Unterricht, die 8 Tage
dauern. Die Kursteilnehmer können dann selbst bei Gelegenheit das Grundsatzprogramm des
Zivilschutzes vortragen. In diesem Achtstundenprogramm wurden im Jahre 1966 mehr als 600
Niederösterreicher geschult.
Der Zivilschutzverband von Niederösterreich hat sich auch für das Jahr 1967 eine große Aufgabe
gestellt, nämlich die Fortsetzung der Zivilschutzwochen in den Verwaltungsbezirken. Er will aber auch
in die Hauptbezirksorte, in die Bezirksorte, also in die größeren Orte gehen, um dort seine Aufklärung
durchzuführen. Es sind weitere 7 Zivilschutzwochen in den Verwaltungsbezirksvororten vorgesehen,
und zwar von Jänner bis Mai 1967. Der Abschluß soll Ende Mai in Krems sein. Weiter ist die
Einrichtung und Inbetriebnahme einer motorisierten Zivilschutzwanderausstellung für den Einsatz in
den Gerichtsbezirksorten und den größeren Gemeinden des Landes vorgesehen. Diese Anschaffung
der zusätzlichen Geräte, Hoher Landtag, wird dem Niederösterreichischen Zivilschutzverband möglich
sein, weil die Niederösterreichische Landesregierung im Budget für das Jahr 1967 hiefür mit einem
höheren Beitrag Vorsorge getroffen hat. Als Funktionär des Niederösterreichischen
Zivilschutzverbandes habe ich Herrn Landesrat Resch auf die kommenden Aufgaben dieses
Verbandes aufmerksam gemacht und ihn gebeten, die angeforderten Mittel bereitzustellen. Ich darf
ihm daher namens des Niederösterreichischen Zivilschutzverbandes .für seine Bereitschaft den
herzlichsten Dank sagen.
Abschließend darf ich der Erwartung Ausdruck geben, daß die Gespräche mit dem Bund in Gang
kommen und eine gesetzliche Regelung getroffen wird, damit die vielen freiwilligen Helfer des
Zivilschutzverbandes weiter an der Arbeit für unser Land Niederösterreich und unser Österreich
bleiben können. (Beifall bei der ÖVP.)
DRITTER PRASIDENT REITER: Zum Wort gelangt Herr Abg. Jirovetz.
Abg. JIROVETZ: Herr Präsident! Hohes Haus! Mein Diskussionsbeitrag soll sich auch mit dem
Zivilschutz befassen, nur meine ich einen anderen Zivilschutz, nämlich den Schutz der Zivilisten in
Traiskirchen. Traiskirchen wird von vielen um vieles, was es hat, beneidet, nur nicht um das
Flüchtlingslager .Wir sind seit dem Jahre 1956 mit diesem Lager gesegnet. Gestatten Sie mir, daß ich
einige Worte zum Gebäude sage. Dieses Areal und die darauf befindlichen Baulichkeiten haben in
den 62 Jahren, in denen sie bestehen, eine sehr wechselvolle Geschichte mitgemacht. Diese Schule
wurde im Jahre 1904 als Artilleriekadettenschule gebaut, hat als solche bis 1918 bestanden und
wurde nach Beendigung des Ersten Weltkrieges eine Bundes-Realschule. Sie hat sich anfangs sehr
schön angelassen. Als aber die Naziwirren begannen, war dort die Brutstätte der NSDAP. Alle
Bombenwerfer, die sich in Niederösterreich betätigt haben, sind von der Bundes-Realschule in
Traiskirchen gekommen. Es war selbstverständlich, daß die Nazi, als sie Usterreich erobert hatten,
aus der Schule eine nationalsozialistische Erziehungsanstalt machten, Dabei ist um dieses Gebäude
schade, weil dort alle Möglichkeiten für eine höhere Schule gegeben sind Nach Beendigung des
Zweiten Weltkrieges hatten wir die Ehre, die Blessierten der Russen zu beherbergen, die vor nichts
zurückgeschreckt sind.
Dann hatten wir eine Schule für das russische Militär; damals waren im Schnitt ungefähr 5000
Offiziere in Traiskirchen; das ganze Ortskommando mit 27 Kommandanturen war gleichfalls dort. Sie
können sich ausrechnen, was die Bevölkerung damals mitgemacht hat. Es ist natürlich ein Aufatmen
durch die Bevölkerung gegangen, als der Staatsvertrag abgeschlossen wurde und wir damit rechnen
konnten, daß die Besatzungsmacht abzieht. Wir haben uns nicht lange daran freuen können, denn im
November 1956, bei dem Ungarnaufstand, wurde die Schule wieder verwendet; innerhalb von 5
Monaten sind ca. 130.000 ungarische Flüchtlinge durchgeschleust worden. Es hat Tage und Wochen
gegeben, wo in dieser Schule ungefähr 30.000 Flüchtlinge waren. Sie können sich vorstellen, daß das
eine große Belastung für die Gemeinde Traiskirchen war. Nachdem die Ungarn ins Ausland vermittelt
wurden, - ein Teil hat sich in Traiskirchen seßhaft gemacht -, ist der Bestand des Lagers auf ungefähr
350 Personen zurückgegangen. Das wäre für Traiskirchen zu ertragen gewesen. Es war auch mit den
Leuten, nachdem sie sich in Traiskirchen schon eingelebt hatten, auch zu reden.
Zur Jahreswende 1959/1960 ist dann ein Aufschrei aus Kärnten gekommen; Man brachte zum
Ausdruck, daß die jugoslawischen Flüchtlinge für das Land Kärnten mit einer Einwohnerschaft von
ungefähr 550.000 nicht tragbar wären, weil der Fremdenverkehr dadurch sehr gestört wird. Was hat
man nun getan? Man hat die jugoslawischen Flüchtlinge von ganz Kärnten zusammengezogen und
sie nach Traiskirchen gegeben, weil für die 7000 Traiskirchner die Flüchtlinge leichter zu ertragen sind
als für Kärnten. Nun ist es Tatsache, daß sich in dem Lager Angehörige aller Nationen aus den
Oststaaten befinden, von den Jugoslawien angefangen über Ungarn, Polen, Albanern usw. Wenn Sie
die genaue Zahl wissen wollen: Derzeit haben wir dort 486 Jugoslawen, 278 Ungarn, 192 Tschechen,
52 Polen, 4 Albaner, 15 Rumänen, 42 Bulgaren, 2 Griechen, 1 Russen und 6 Staatenlose, insgesamt
1078. Sie können sich vorstellen, was sich in dem Lager tut, wenn 9 Nationen, außer den
Staatenlosen, zusammen sind, die sich gegenseitig nicht kennen, und die unter Umständen gewillt
sind, sich mit Gewalt zu verschaffen, was sie nicht gutwillig bekommen. Es hat eine Reihe von
Übelständen gegeben, und wiederholte Vorsprachen im Innenministerium haben dazu geführt, daß im
Herbst 1965 der Innenminister und die Sicherheitsdirektion von Niederösterreich verfügt haben, daß
dort ein qroßer Gendarmerieposten errichtet wird. Es hat zwar eine Lagerpolizei mit 20 Mann
gegeben; die sind aber aus dem Lager nicht herausgegangen, sie interessieren sich nur für Ruhe und
Ordnung im Lager, was sonst geschieht, geht sie nichts an. Der Posten von Traiskirchen hat aus 2
Kommandanten und 6 Mann bestanden; dann hatten wir noch eine Expositur in Möllersdorf mit einem
Kommandanten und 2 Mann, insgesamt also 8 Gendarmen mit 3 Postenkommandanten. Sie können
sich vorstellen, daß - nachdem dort der Dreierturnus eingeteilt war - immer nur 3 Mann im Dienst und
die anderen zu Hause waren, Es ist dort geschehen, was die Flüchtlinge wollten. Wiederholt haben
beim Innenminister Vorsprachen stattgefunden, es wurde um Abhilfe gebeten, weil die Bevölkerung
von Traiskirchen in ihrer Sicherheit außerordentlich gefährdet war. In den Betrieben wird in Schicht
gearbeitet, die Frauen müssen um 10 Uhr abends nach Hause gehen; es kam des öfteren vor, daß sie
sich weigerten in den Betrieb zu gehen, weil sie sich ihres Lebens nicht sicher fühlten. Die Expositur
MölIersdorf wurde aufgelöst, der Posten Traiskirchen wurde auf 30 Mann verstärkt und es wurde ihm
ein Funk- und Überfallwagen zugeteilt. Von dem Zeitpunkte an trat in Traiskirchen auch wieder
Beruhigung ein. Aber scheinbar will man diese Ruhe nicht, denn im Oktober dieses Jahres wurden
von den 30 Gendarmen wieder 15 abgezogen; es besteht der Posten nunmehr aus 15 Mann und 4
Kommandanten; außerdem wurden diesen Organen auch Agenden des Transportes nach
Jugoslawien zugeteilt, was früher von der Lagerpolizei erledigt wurde. Diese Transporte werden
zweimal in der Woche durchgeführt, ein Kommandant und 2 Mann müssen abgestellt werden, sind 20
Stunden unterwegs und bekommen dann natürlich die notwendige Freizeit. Es sind demnach ständig
um 3 Gendarmen weniger im Dienst, sodaß sich des Posten auf 3 : 12 vermindert. Diesem
Gendarmerieposten wurde aber auch die Benzinzuteilung von 600 Liter auf 400 Liter reduziert. Wenn
man aber keinen Treibstoff hat, nützt der schönste Wagen nichts. Die Flüchtlinge haben sofort
bemerkt, daß die Gendarmerie nicht einsatzfähig ist. Nun geht es in Traiskirchen wieder drunter und
drüber. Jeden Tag gibt es ein anderes Ereignis, - Messerstechereien, Einbrüche, Sabotageakte gegen
die Badener Bahn sind an der Tagesordnung. Von Samstag bis Montag früh sind die Straßen in
Traiskirchen mit zerschlagenen Flaschen, Fensterscheiben usw. übersät. Die Auseinandersetzungen,
die sich früher meistens zwischen den Flüchtlingen abgespielt haben, greifen nunmehr auf die
Zivilbevölkerung über. Auch am 4. Dezember hat eine große Messerstecherei stattgefunden, bei der 5
Personen schwer verletzt wurden. Die Jugoslawen besitzen. 25-30 cm lange Schnappmesser. Die
Polizei beschlagnahmt bei einer Razzia meist eine größere Anzahl solcher Messer. Wir können nicht
mehr weiter. Daher möchte ich den Herrn Landeshauptmann von dieser Stelle aus bitten, daß er
unsere Arbeit unterstützt und trachtet, daß der Posten in Traiskirchen wieder auf den früheren Stand
gebracht wird. Seit dem Jahre 1945 gibt es in Traiskirchen Fremde, und es wäre hoch an der Zeit, daß
hier einmal eine Entlastung eintritt. Wir haben das ,,Glück”, daß wir auch 2 Fremdenheime haben, in
denen 180 junge Mädchen untergebracht sind. An einem Samstag oder Sonntag stehen 20-25
Männer mit einem Messer bewaffnet und warten, bis die ,,Kak” kommt: daß es dann bald zu wüsten
Raufereien kommt, ist selbstverständlich. Wir haben aber auch das ,,Glück“, daß wir weitere 300
Fremdarbeiter haben. Wenn man die Bevölkerungszahl ‘Traiskirchens mit den Fremden vergleicht,
kann man feststellen, daß es dort mind. 25 Prozent Fremde gibt. Ich glaube, das kann man auch einer
Stadt wie Traiskirchen nicht zumuten. Sehr interessant aber ist in dieser Beziehung die Rechtsansicht.
Nach Auskunft des Sektionschefs Wlach vom Innenministerium sind diese Flüchtlinge in Österreich
gar nicht mehr existent, da sie nur eine sechsmonatige Aufenthaltsbewilligung bekommen. Als im
Jahre 1961 die Volkszählung stattfand und wir uns erkundigten, was mit diesen Flüchtlingen ist, wurde
uns erklärt, sie sind in Österreich nicht existent, da sie keine Aufenthaltsbestätigung haben. Wir
spüren aber sehr deutlich, daß sie hier sind; und daher bitte ich den Herrn Landeshauptmann
nochmals, daß er den Posten auf seinen früheren Stand bringt, damit die Sicherheit der Bevölkerung
von Traiskirchen gewährleistet erscheint. (Beifall im ganzen Hause).
DRITTER PRÄSIDENT REITER: Zum Worte gelangt Herr Abgeordneter Weißenböck.
Abg. WEISSENBÖCK: Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Nachdem mein Vorredner
bereits über das Gendarmeriewesen gesprochen hat, sei mir gestattet, auch zu diesem Punkt kurz
einiges auszuführen. Gerade das heurige Jahr gibt uns Anlaß dazu, all jener zu gedenken, die bei den
Katastrophenfällen, die leider auch heuer wieder über unser Land hereingebrochen sind, der
Bevölkerung unseres Landes Niederösterreich Hilfe leisteten. Es wurde von dieser Stelle aus bereits
dem Bundesheer gedankt. Es ist daher unsere Verpflichtung, auch der braven Gendarmerie zu
gedenken. Aus dem Tätigkeitsbericht des Landesgendarmeriekommandos ersehen wird, daß die in
Niederösterreich beschäftigten 2831 Gendarmeriebeamten weitaus mehr zu tun hatten, als ihnen
vorgeschrieben ist, denn gerade sie haben einen viel größeren Raum zu betreuen als die
Exekutivbeamten der Stadt Wien oder anderer Bundesländer. Wenn wir bedenken, daß ein
Gendarmeriebeamter ungefähr 6 bis 7 km2 zu betreuen hat, so ersehen wir daraus, welche Strapazen
ein Gendarm in unserem Bundesland im Vergleich zu anderen Bundesländern auf sich nehmen muß.
Gemessen an ihrer Entlohnung haben unsere Gendarmen eine ungeheure Arbeitsfülle zu bewältigen.
Jeder Autofahrer weiß, welchen nervlichen Überbeanspruchungen unsere Gendarmen oftmals
ausgesetzt sind. Im vergangenen Jahr waren in unserem Bundesland 16.300 Unfälle, von denen 411
tödlich verlaufen sind, zu beklagen. Bei all diesen Unfällen sind die Gendarmeriebeamten des Landes
Niederösterreich in Aktion getreten. Der Leitsatz ,,die Gendarmerie, Dein Freund und Helfer" hat
wahrlich große Berechtigung. Die Gendarmeriebeamten haben aber auch einen sehr gefährlichen
Dienst zu erfüllen. Bis zum Jahr 1965 sind nicht mehr und nicht weniger als 50 Gendarmeriebeamte
tödlich, also praktisch im Dienst, verunglückt, das heißt, sie sind Verbrechern in die Hände gefallen,
und 307 wurden schwer verletzt. Daraus ersehen Sie, daß dieser Dienst kein allzu leichter ist. Ich
möchte deswegen gerade heute namens meiner Fraktion unterstreichen, dalc diesen Männern für
ihren Dienst im vergangenen Jahr von dieser Stelle aus der Dank ausgesprochen werden muß, weil
wir verpflichtet sind, auch denjenigen, die in Uniform sind, die Anerkennung zu zollen und ihnen für
ihre im vergangenen Jahr geleistete Arbeit zu danken.
Wenn auch das Landesbudget in der Gruppe 1 keinen Haushaltsposten vorgesehen hat, dann fühlen
wir uns doch verpflichtet, diesen Menschen wenigstens Dank und Anerkennung zu zollen. (Beifall bei
der ÖVP.)
DRITTER PRÄSIDENT REITER: Die Rednerliste ist erschöpft, der Herr Berichterstatter hat das
Schlußwort.
Berichterstatter Abg. ANZENBERGER (Schlußwort) : Ich verzichte.
DRITTER PRÄSIDENT REITER: Zur Abstimmung liegt vor die Gruppe 1, Öffentliche Ordnung und
Sicherheit. Ich bitte den Herrn Berichterstatter, seinen Antrag zur Gruppe 1, Öffentliche Ordnung und
Sicherheit, ordentlicher Voranschlag, zu stellen.
Berichterstatter Abg. ANZENBERGER: Die Gruppe 1, Öffentliche Ordnung und Sicherheit, sieht im
ordentlichen Voranschlag Ausgaben von 1,510.000 Schilling vor. Ich ersuche den Herrn Präsidenten
die Abstimmung einzuleiten.
DRITTER PRÄSIDENT REITER (nach Abstimmung über die Gruppe 1 , Öffentliche Ordnung und
Sicherheit, ordentlicher Voranschlag in Erfordernis und Bedeckung) : Angenommen.
Ich ersuche den Herrn Referenten, Abg. Anzenberger, zur Gruppe 2, Schulwesen, ordentlicher
Voranschlag und außerordentlicher Voranschlag zu berichten.
Berichterstatter Abg. ANZENBERGER: Hohes Haus! Ich berichte zur Gruppe 2. Die Gruppe 2,
Schulwesen, weist ordentliche Ausgaben im Betrage von S 198,497.000 aus, denen Einnahmen von
S 11,987.000 gegenüberstehen. Es ergibt sich daher ein Nettoerfordernis von S 186,510.000. Diese
Gruppe behandelt die Gebarung, welche sich auf Volks- und Hauptschulen, Berufsschulen,
Fachschulen, Bildstellen und sonstige in diesen Rahmen fallende Gebarungsarten bezieht.
Im Verhältnis zum Gesamtaufwand betragen die ordentlichen Ausgaben 7,8 Prozent gegenüber 5,1
Prozent im Vorjahr. Diese Gruppe weist Mehrausgaben von rund 84,7 Millionen Schilling aus. Der
Personalaufwand dieser Gruppe steigt um rund 3,9 Millionen Schilling, während der Sachaufwand
infolge Neuaufnahme von Voranschlagsansätzen und Erhöhung bereits bestehender Kreditansätze
eine Vermehrung von rund 80,8 Millionen Schilling erfährt. Neu in den Voranschlag wurden
aufgenommen die Voranschlagsansätze 2119-75, 10prozentiger Ersatz des Landes an den Bund zu
den Aktivitätsbezügen der Lehrer an öffentlichen allgemein bildenden Pflichtschulen mit einem
Kreditbetrag von rund 45,8 Millionen Schilling, 2119-77 und 2119-78, Zweckzuschuß zum
Bauaufwand öffentlicher allgemein bildender Pflichtschulen an Gemeindeverbände bzw. Gemeinden
mit einem Kreditbetrage von 1.000 Schilling bzw. 10,311.000, 2300-10, Landeslehrerkommission für
berufsbildende Pflichtschulen, Persönliche Sachaufwendungen mit einem Kreditbetrage von 30.000
Schilling und 249-62, Zuschuß zum Ausbau des KoIpingheimes in Waidhofen an der Ybbs zur
Schaffung von 80 Internatsplätzen für Schüler der Höheren technischen Bundes-Lehr- und
Versuchsanstalt mit einem Kreditbetrage von 2,000.000 Schilling.
Bemerkenswerte Erhöhungen ergaben sich bei Voranschlagsansatz 2119-62, Zuschuß an den
Schulbaufonds, von 213 Millionen Schilling, beim Sachaufwand des Unterabschnittes 2311, LandesBerufsschulen, um rund 1,3 Millionen Schilling, bei Voranschlagsansatz 2319-75, 50 prozentiger
Ersatz des Landes an den Bund zu den Aktivitätsbezügen der Lehrer an berufsbildenden
Pflichtschulen um 1,5 Millionen Schilling, beim Sachaufwand der Fachschulen um rund 0,6 Millionen
Schilling, bei Voranschlagsansatz 281 -62, Förderung von Privatkindergärten, Zuschuß zum
Personalaufwand um rund 0,6 Millionen Schilling und bei Voranschlagsansatz 291-62, Stipendien für
Schüler an Lehrerbildungsanstalten, um 0,3 Millionen Schilling.
Bis auf einen Betrag von 200.000 Schilling für noch notwendige Instandsetzungen, ist der
Voranschlagsansatz 2410, Höhere technische Landes-Lehr- und Versuchsanstalt Waidhofen an der
Ybbs weggefallen; da die Übernahme dieser Anstalt durch den Bund in Aussicht gestellt wurde.
Die Einnahmen sinken um rund 0,5 Millionen Schilling. Dies ist darauf zurückzuführen, daß die Höhere
technische Landes-Lehr- und Versuchsanstalt in Waidhofen an der Ybbs vom Bund übernommen
werden soll und daß entsprechend dem kleineren Ausgabenvolumen auch die Einnahmen der
Sonderschule für körperbehinderte Kinder in Wr. Neustadt geringer veranschlagt wurden. Der Ausfall
an Einnahmen beträgt hiefür rund 1,9 Millionen Schilling. Demgegenüber stehen
Einnahmensteigerungen von rund 1,4 Millionen Schilling, bei den Landes-Berufsschulen infolge
höherer Schulerhaltungsbeiträge von den Gemeinden und bei der Höheren Landes-Lehranstalt für
wirtschaftliche Frauenberufe in Hollabrunn infolge höheren Schülerinnenstandes und Erhöhung der
Internatsgebühr.
Die außerordentlichen Ausgaben der Gruppe 2 belaufen sich auf 22,100.000 Schilling, während die
Einnahmen mit 1,375.000 veranschlagt sind. Ich ersuche den Herrn Präsidenten über diese Gruppe
die Verhandlungen einzuleiten.
DRITTER PRÄSIDENT REITER: Zum Wort gelangt Herr Abg. Grünzweig.
Abg. GRÜNZWEIG: Ungeachtet, daß das Haus fast leer ist, lassen Sie mich nur einige wenige
Feststellungen zu dieser Problematik machen. Sie brauchen keine Angst zu haben, ich werde nicht
meine ganze Erfahrung hier ausbreiten und die Debatte über Gebühr verlängern.
Es ist erfreulich, daß die Gruppe 2 im Jahre 1967 eine wesentliche Ausweitung nicht nur im
ordentlichen, sondern auch im außerordentlichen Voranschlag erfährt. Das drückt sich nicht nur
absolut mit einer Zunahme von 84 Millionen Schilling im ordentlichen Budget aus - das sind 2,7
Prozent -, sondern auch im außerordentlichen Voranschlag mit einer geringfügigen Zunahme,
allerdings absolut, und einer prozentuellen Zunahme von 7,8 Prozent. Ich darf der Vermutung
Ausdruck geben daß man sich auch in Niederösterreich dem Ruf ,,Vorrang für die Schule” nicht ganz
verschlossen hat und wesentliche Beträge einsetzte, um den verschiedensten Anforderungen auf
diesem Gebiet Rechnung zu tragen.
Zu einigen Fragen: Der Voranschlagsansatz 2119-77 ist neu. Er wurde bereits vom Herrn
Landesfinanzreferenten und vom Redner der Österreichischen Volkspartei in der Generaldebatte
erwähnt. Es handelt sich um die 10 prozentige Vergütung des Landes an den Bund für die
Aktivitätsbezüge der Lehrer an öffentlichen allgemeinbildenden Pflichtschulen in einer Höhe von über
45 Millionen Schilling. Wir sehen also, um welche Größenordnungen es sich dabei handelt. Herr
Landesrat Hilgarth hat einmal in einer Debatte ausgeführt, daß in der Ersten Republik ein Drittel des
ordentlichen Voranschlages für die Lehrerbesoldung aufgewendet werden mußte. Es war daher
begreiflich, daß sich die Herren Finanzreferenten sehr stark gegen eine Verländerung der
Lehrerbesoldung gewehrt haben. Auch die Lehrer haben das getan. Die Finanzreferenten sind dann
allerdings, ich möchte sagen, in die Knie gegangen; sie haben den verschiedenen Zuckerln, die sie
vorgesetzt bekommen haben, nicht widerstehen können -Herr Landesrat Resch, hat das sehr deutlich
zum Ausdruck gebracht -, nämlich die Umsatzsteuer auf der einen Seite und die Absicherung auf der
anderen Seite, daß, wenn eventuell Mehrkosten entstehen, dem Lande dadurch kein Schaden
erwächst. Ja, dem Lande nicht, meine Damen und Herren, aber möglicherweise, und das ist zu
befürchten, der Schule; Daher haben sich die Lehrverbände, die Lehrergewerkschaft, sehr heftig
gegen diese Regelung gewehrt, aber die Entscheidung ist gefallen. Warum die Lehrer hellhörig
geworden sind, zeigt ein Schreiben des Salzburger Finanzreferates an die Schulabteilung in Salzburg,
in dem auf die Notwendigkeit größter Sparsamkeit hingewiesen wird. Wenn abschließend darin steht,
daß in diesem Zusammenhang auch um Prüfung gebeten wird, wieweit die Errichtung von
zweizügigen Hauptschulen tatsächlich erforderlich ist und ob der Ausbau von zweizügigen
Hauptschulen allenfalls auf einen längeren Zeitraum erstreckt werden kann, dann stimmt uns das sehr
nachdenklich.
Der Herr Bundesminister für Unterricht hat zu dieser Frage sehr positiv Stellung genommen und sich
dagegen gewehrt, daß es aus diesem Titel im Schulwesen zu Verschlechterungen kommen, könnte.
Trotzdem ist eine Erklärung des Herrn Bundesministers für Unterricht für die Landesfinanzreferenten
durchaus nicht bindend, und wir dürfen mit aller Deutlichkeit deponieren, daß wir uns gegen jede
Verschlechterung auf dem Gebiete des Schulwesens, etwa durch Sparmaßnahmen der Länder, mit
Vehemenz und in aller Entschiedenheit zur Wehr setzen werden. Der Finanzreferent hat ja bereits im
Finanzausschuß zu verstehen gegeben, daß in Niederösterreich niemand daran denke. Darf ich in
diesem Zusammenhang ebenfalls ausdrücken, daß meine Fraktion eine Verschlechterung auf keinen
Fall widerspruchslos hinnehmen würde.
Das große Problem dieses Schuljahres ist der polytechnische Lehrgang. Ich darf dazu ebenfalls einige
Bemerkungen machen: Er ist gut angelaufen, und ein Bericht des Inspektionsorganes, des Herrn
Landesschulinspektors Hofrat Dr. Hörler, der schon in den ersten Wochen die Schulen seines
Inspektionsbereiches südlich der Donau besucht hat, stimmt erfreulicherweise optimistisch. Darin
heißt es unter anderem: ,,Überall konnte festgestellt werden, daß die Lehrer mit großer
Verantwortung, Fleiß und Initiative an der Arbeit sind. Alle Gemeinden stehen positiv zu dieser neuen
Schultype und haben beträchtliche Summen investiert. Die Schüler sind überall willig und diszipliniert."
Ich darf also feststellen, daß die Optimisten recht behalten haben und die Stimmen, die noch voriges
Jahr davon sprachen, daß der Polytechnische Lehrgang aus dem Mangel an Lehrern, dem Fehlen
von Klassenräumen und wegen zu geringer Geldmittel undurchführbar sei, sich glücklicherweise als
unrichtig erwiesen. Es gibt natürlich da und dort noch schwierige Probleme zu lösen. Die Frage der
Einschulung jener Kinder, denen der Schulweg nicht zumutbar ist, scheint mir nur sehr provisorisch
gelöst und wird in Niederösterreich früher oder später noch eine andere Regelung finden müssen. Ein
anderes Problem, das ich ebenfalls nur ganz kurz streifen möchte, ist die Frage der Reorganisation
des Schulwesens. Derzeit haben wir die Neufestsetzung der Hauptschulsprengel in Arbeit. Diese ist
sehr umfangreich, ist aber meines Dafürhaltens mindestens von derselben Tragweite wie die
Stillegung von einklassigen Schulen. Das ist ein Fragenkomplex, den man nicht trennen kann, da alle
Kinder in Niederösterreich, die die Oberschule besuchen, dies in der Hauptschule tun sollten. In der
Frage der Stillegung hauptsächlich der einklassigen Schulen sind wir einen Schritt weitergekommen.
Zum Schulbeginn wurden wieder 74 einklassige Schulen stillgelegt, so daß es insgesamt 150 sind.
Meine Damen und Herren! Damit beginnen sich bereits Erfolge in der Struktur unseres
Pflichtschulwesens abzuzeichnen. Die Anzahl der Volksschulen, vor allem der einklassigen, sinkt in
dem Ausmaß, als Stillegungen vorgenommen werden. Die Anzahl der einklassigen Volksschulen
beträgt im laufenden Jahr 324. Sie machen noch immer einen viel zu hohen Prozentsatz aus. Es ist
ein weiter Weg, der noch zu gehen ist, und ich hoffe, daß er gemeinsam in der begonnenen Form
weiterbeschritten werden kann. Durch dieses Problem tauchen insbesondere im Zusammenhang mit
der Schulzusammenlegung eine ganze Reihe von Fragen auf, die ich mit dem Problemkreis
,,Sicherung des Schulweges" umgrenzen möchte. In besonders dankenswerter Weise hat sich in der
letzten Zeit der Niederösterreichische Landesverband der Elternvereine an öffentlichen Pflichtschulen
sehr bemüht, eine Klärung und Besserung dieser Fragen zu erreichen. Ich möchte auf diese ganze
Problematik nicht näher eingehen. Ein weiteres Problem bildet der Lehrermangel und die
Lehrerbildung, worauf ich kurz eingehen will. Wir haben im laufenden Schuljahr an den öffentlichen
Pflichtschulen um ca. 650 Lehrer zu wenig. Das bedeutet, daß wir von den 3481 bewilligten
Volksschulklassen nur 3252 führen können, also um 229 weniger. Von den 1866 bewilligten
Hauptschulklassen können wir nur 1823, also um 43 weniger, führen. Bei den Sonderschulen und
Polytechnischen Lehrgängen ist das nicht so gravierend. Insgesamt können wir um 290 Klassen
weniger führen, als vorgesehen sind. Die zweite Folge ist, daß in Niederösterreich in insgesamt 651
Klassen die Überschreitung der derzeit vorgesehenen Klassenschülerhöchstzahl von 40 Schülern
notwendig geworden ist. Außerdem werden sehr viele Lehrkräfte in den Schulen Mehrdienstleistungen
zu verrichten haben, und auch die Freigegenstände werden rigoros eingeschränkt werden müssen.
Desgleichen äußert sich die derzeitige Schulsituation in einer empfindlichen Steigerung der
Klassenschülerdurchschnittszahlen. Diese sind bei den Volksschulen von 32 auf 33 gestiegen, bei
den Hauptschulen von 29 auf 30 und bei den Sonderschulen von 16 auf 18. Das ist eine wesentliche
Verschlechterung der Schulsituation, die in den nächsten Jahren nur schwer zu beheben sein wird. Im
nächsten Jahr werden wir zwar noch einen sehr starken Jahrgang an Junglehrern bekommen, aber im
Schuljahr 1968/69 wird überhaupt kein Lehrernachwuchs zur Verfügung stehen, da die
Pädagogischen Akademien anlaufen werden, Erst nachher werden wir uns auf diesem Gebiet
schrittweise erholen können. In diesem Zusammenhang möchte ich den Bau der Pädagogischen
Akademie urgieren. Hiezu wurden die Vorarbeiten bereits durchgeführt. Auch die Entscheidung über
den Standort ist gefallen. Von seiten Niederösterreichs müßte natürlich sehr viel geschehen, daß der
Bau dieser Pädagogischen Akademie in Baden, wenn schon nicht rechtzeitig, so doch innerhalb eines
erträglichen Zeitraumes erfolgen wird. Ich darf feststellen, daß hinsichtlich der pädagogischen und
schulpolitischen Probleme in Niederösterreich, insbesondere im Landesschulrat von Niederösterreich
ein Zug zur Versachlichung eingesetzt hat, der eigentlich überall im Lande seit der Ära Hartmann zu
verzeichnen ist. Es ist ein Bestreben nach Anpassung an die objektiven Erfordernisse vorhanden, was
ich zugestehen und bescheinigen will. In der Personalpolitik zeichnet sich allerdings wieder eine
Versteifung ab, die zum Teil durch den Kampf der Sozialisten um die Verwirklichung des Artikels 14
und seine Durchsetzung auch in Niederösterreich begründet ist. Diesbezüglich laufen zwei Verfahren
beim Verwaltungsgerichtshof, wodurch auf diesem Gebiet eine Verkrampfung eingetreten ist. Auch
draußen in den Bezirken macht sich eine gewisse Unruhe breit. Ich stelle fest, daß die Sozialisten
nicht eher ruhen werden, bis das Recht der Bezirksschulratskollegien, in Personalfragen der Lehrer
bindende Vorschläge zu machen, gesichert ist. Ich bin der Meinung, daß der sehr konstruktiven
Mitarbeit der Sozialisten auch eine anständige Behandlung in personalpolitischen Fragen
gegenüberstehen muß.
Abschließend noch einige Bemerkungen zu den Stipendien. Ich glaube, daß wir mit den hiefür
vorgesehenen Beträgen nicht auskommen werden. Im Voranschlag sind unter dem
Voranschlagsansatz 91-62 für Stipendien an begabte Schüler 1,2 Millionen Schilling veranschlagt.
Damit wurden im vergangenen Jahr 1260 Stipendien gewährt. Im heurigen Jahr sind bereits 1654
Ansuchen eingelangt, so daß wir mit den Beträgen, wie gesagt, nicht auskommen werden. Eine
entsprechende Erhöhung wäre daher in Aussicht zu nehmen. Ähnlich verhält es sich bei den
Stipendien für Schüler von Lehrerbildungsanstalten bzw. musisch-pädagogischen Realgymnasien.
Auch hier liegen wesentlich mehr Ansuchen vor, als im derzeitigen Stadium befriedigt werden können.
Ich glaube, daß gerade die Frage der Gewährung der Studienbeihilfen vom Land und natürlich auch
von seiten des Bundes mit noch mehr Großzügigkeit als bisher gehandhabt werden muß. (Beifall bei
den Sozialisten.)
DRITTER PRÄSIDENT REITER: Zum Wort gelangt Herr Abg. Schoiber.
Abg. SCHOIBER: Herr Präsident! Hoher Landtag! Darf ich zunächst einige Bemerkungen zu den
Ausführungen des Herrn Vizepräsidenten Abg. Grünzweig machen. Es ist richtig, daß der Ersatz der
10 Prozent ,,Ersatz der Kosten für die Bezüge der Lehrer” durch das Land eine gewisse Unruhe
verursacht hat.
Auch der Herr Bundesminister für Unterricht hat in einem Schreiben bei den Landerschulräten
angefragt, ob angenommen werden könne, daß unter diesem Titel eine Verschlechterung hinsichtlich
des Schulwesens eintreten könnte Nach einer Aussprache mit dem Herrn Finanzreferenten konnte ich
aber in dieser Beziehung eine durchaus befriedigende Erklärung auch an den Herrn Bundesminister
für Unterricht geben. Ich wüßte in diesem Augenblick auch gar nicht, wo man etwas einsparen könnte,
denn schließlich haben Sie selbst Herr Kollege, gesagt, wieviele Lehrer uns fehlen. So lange dieser
Zustand vorhanden ist, sehe ich gar keine Möglichkeit, auch nur einen Versuch zu derartigen
Einsparungen zu unternehmen. Ich glaube also nach den Versicherungen der Maßgebenden mit
ruhigem Gewissen sagen zu können, daß unter diesem Titel keine Verschlechterungen eintreten
werden.
Zum polytechnischen Lehrgang ist zu sagen, daß diese Neueinführung, die ja einen bedeutenden
Schritt in der ganzen Schulreform bedeutet, verhältnismäßig ruhig vom Stapel gegangen ist. Ich muß
allerdings auch sagen, daß es vieler Vorbereitungsarbeiten bedurft hat, um diesen Start möglichst
reibungslos zu gestalten; aber es haben sich diese Arbeiten gelohnt. Daß da und dort noch gewisse
Dinge zu regeln sind, liegt in der Natur der Sache. Schließlich war es das erste Mal; und bei der
großen Anzahl der Kinder, die wir im 9. Schuljahr haben - es sind ja 7.000 Kinder, die das 9.
Schuljahr besuchen, und es sind 4.500 Schüler, die als Repetenten entweder an der Volksschule oder
an der Hauptschule dieses 9. Schuljahr absolvieren - ist es selbstverständlich, daß da und dort ein
wenig Sand ins Getriebe kommt. Ich hoffe aber, daß wir aus den Erfahrungen des heurigen Jahres
schöpfen und das nächste Jahr entsprechend vorbereiten können. Im übrigen haben wir schon
veranlaßt, daß wir wieder die genauen Schülerzahlen erfahren, denn wir haben noch keine Erfahrung,
wie sich hier die Dinge abspielen werden, ob die Zahl gleich bleibt, ob sie stark im Steigen ist, ob sie
fällt; jedenfalls auch in dieser Hinsicht sind Verwaltungsarbeiten im Gange. Ich freue mich, daß auch
der Fortschritt hinsichtlich der Reorganisation des Schulwesens hier Anerkennung findet. Ich glaube,
es ist jetzt Allgemeingut unter allen jenen geworden, die hier maßgeblich die Schulpolitik zu vertreten
haben, daß wir die Schulstruktur in unserem Lande ändern müssen. Selbstverständlich wird es da und
dort noch gewisse örtliche Schwierigkeiten geben, aber ich erinnere an das erste Jahr, als die ersten
Stilllegungen durchgeführt wurden. Ich glaube fast, daß da der Ansturm am größten war. Heuer war
es schon nicht mehr so intensiv, er war auch stark, selbstverständlich, für alle jene, die hier mit den
Leuten verhandeln müssen, war das auch reichlich genug ,aber ich habe das Gefühl, als ob sich
allmählich auch bei der Bevölkerung die gute Absicht durchsetzt, daß es nicht mehr so aussieht, als
ob wir aus einem Mutwillen heraus die Bevölkerung ärgern wollten. Ich möchte nur ganz kurz an die
geschichtliche Entwicklung erinnern. Es war am 25. Februar 1965 als im Rittersaal des Landhauses
über Anregung des Landesschulrates jene Enquete stattgefunden hat, die der Anstoß für die ganze
Entwicklung dann war. Landeshauptmann Figl hat sich hinter diese Idee gestellt, wir konnten also
unsere Tätigkeit nach den dort gegebenen Richtlinien entfaIten; und Landeshauptmann Hartmann hat
das konsequent und folgerichtig weiter geführt. Dadurch, daß beim Land ein eigenes Komitee geführt
worden ist, wurde die Arbeit auf mehrere Schultern verteilt, sie wurde leichter. Dadurch, glaube ich,
sind die Voraussetzungen gegeben, daß wir auch in der Zukunft auf dem schon beschrittenen Weg
fortschreiten können; daß wir dieses wichtige Problem auch wirklich endgültig lösen können.
Zum Lehrermangel ist folgendes zu sagen:
Ich habe schon gesagt, daß wir in Niederösterreich 11.500 Schüler wegen des polytechnischen
Lehrganges mehr haben; ich dsrf aber dazu noch erwähnen, daß 4500 als Geburtenzuwachs noch
dazu kommen, so daß wir zu Beginn des Schuljahres 1966167 im Vergleich zum Schuljahr1965/66
um 16.000 Schüler mehr schulisch zu betreuen haben. Meine Damen und Herren, 16.000 Schüler auf
einmal mehr zu haben, das ist eine derartig große Zahl, daß es ein Wunder sein müßte, wenn da, kein
Lehrermangel eintritt. Wir haben heuer 460 junge Menschen eingestellt. Eine Zahl, die einzig in der
Geschichte Niederösterreichs ist, einzig aber auch in allen Bundesländern. Kein anderes Bundesland
hat diese Zahl aufgebracht. Was steht aber dem entgegen? 294 Lehrer sind während des
Kalenderjahres 1966 ausgeschieden. Die müssen ersetzt werden. so daß also für den echten
Zuwachs, den wir brauchen, insgesamt nur 166 Lehrer zur Verfügung stehen. Wir müssen heute der
Lehrerschaft des Landes Niederösterreich dankbar sein, daß sie im echten Lehreridealismus die
erschwerte Aufgabe übernommen hat, daß sie so viele Klassen führt, die über dem gesetzlichen
Höchstausmaß der Schülerzahlen liegen, und daß auch so viele Mehrdienstleistungen erbracht
werden, ohne die wir den Schulbetrieb nicht aufrecht erhalten könnten. Selbstverständlich werden die
Mehrdienstleistungen bezahlt, und es ist ein zusätzliches Einkommen; aber wir müssen doch
bedenken, daß dabei die Nervenkraft jedes einzelnen höchst gespannt ist. Ich glaube nicht, daß die
Leistungen, die jetzt einzelne Lehrkräfte erbringen, auf die Dauer erbracht werden können. Wir haben
auch schon für das nächste Jahr Vorsorge getroffen. Ich hoffe, daß nächstes Jahr - es wird ein gutes
Jahr sein - noch mehr junge Lehrer zur Verfügung stehen werden als heuer, denn wir haben allein bei
unserer Maturantenjahrgängen 274 Teilnehmer und an unseren normalen 5. Jahrgängen an den
Lehrerbildungsanstalten 248. Es müssen also 522 junge Menschen zur Matura antreten, das heißt
natürlich nicht, daß wir diese 522 im September zur Verfügung haben. Je größer aber die
Ausgangsbasis ist, desto leichter wird es sein, den Bedarf zu decken. Im übrigen darf ich sagen, daß
ich in einer Fachzeitschrift, ich glaube es war ,,Die freie Lehrerstimme", gelesen habe, daß an den
musisch pädagogischen Realgymnasien 7 Prozent wegen Raummangels nicht aufgenommen werden
können. Ich muß dazu feststellen, daß dies in Niederösterreich nicht zutrifft. Nein, Herr Landesrat, wir
haben alle, die die Voraussetzungen gehabt haben, aufgenommen; lediglich zwei Abweisungen haben
wegen Raummangels stattgefunden, und zwar am privaten musischen Realgymnasium in Krems. Die
amtlichen Stellen konnten Gott sei Dank alle jene aufnehmen, die die Aufnahmebedingungen erfüllt
haben. Wir haben also in fast allen musisch pädagogischen Realgymnasien parallele Jahrgänge.
Seite 323
Zur Akademie mochte ich folgendes sagen: : Selbstverständlich ist das ein brennendes Problem, ich
kann aber die Versicherung abgeben, daß auch hier schon wertvolle Arbeit geleistet wurde. Ich darf
erwähnen, daß am 14. September 1965 in der Landesregierung der Beschluß gefaßt wurde, die
Akademie in Baden zu errichten. Mittlerweile wurde der notwendige Grund angekauft, es wurde das
Raum- und das Funktionsprogramm erstellt, dem Ministerium vorgelegt ;und genehmigt, es wurde
bereits das Preisgericht bestimmt, weil der baukünstlerische Wettbewerb ausgeschrieben wird, so daß
man also sagen kann, daß sehr wertvolle Arbeit geleistet wurde. Es wurden eine Reihe von
Lehrpersonen, vor allem die Pädagogie-Professoren und Lehrer zu eigenen Schulungstagen vom
Ministerium aus eingeladen. Unsere nächste Aufgabe wird es sein, in einem Dienstpostenplan
festzulegen, wie viele und welche Fachleute wir für die Akademie brauchen. Es ist vorgesehen, am
12. Jänner eine Sitzung des Kuratoriums der Pädagogischen Akademie abzuhalten, wo wir dann im
Detail in der Lage sein werden, die einzelnen Probleme zu besprechen. Selbstverständlich wurde
auch Vorsorge getroffen, daß ein Provisorium vorbereitet wird, weil wir ja mit dem Bau auf gar keinen
Fall im Jahre 1968 fertig sein werden. Auch hinsichtlich dieses Provisoriums haben wir in Baden
schon Besichtigungen durchgeführt. Wir sind in der Lage, in der Sitzung des Kuratoriums darüber
näheren Aufschluß zu geben; wir werden auch mit dem Ministerium die notwendigen Verhandlungen
führen, damit die notwendigen Mittel bereitgestellt und die vorgesehenen Einmietungen durchgeführt
werden. Ich glaube meine Damen und Herren, wir haben den polytechnischen Lehrgang sehr
gründlich vorbereitet. Ich bitte uns auch das Vertrauen zu schenken, daß wir die noch wichtigere
Aufgabe, - die Pädagogische Akademie des Bundes - ebenso planvoll und sorgfältig vorbereiten
werden, so daß wir im Jahre 1968 in diesem Punkt keine Überraschung erleben. Jedenfalls, wenn
auch nicht sehr viel darüber gesprochen worden ist, es ist schon etwas geschehen, es ist
Wesentliches gemacht worden: und schließlich - das soll kein Trost sein für uns - sind die anderen
Bundesländer auch nicht viel weiter, mit Ausnahme von Wien. Die 'haben es aber auch leichter. Bei
uns hat sich die Lösung der Standortfrage aus begreiflichen Gründen verhältnismäßig lange
hinausgeschoben. Wir hätten dem Herrn Kollegen Jirovetz heute sehr gut helfen können, es wäre
wahrscheinlich für ihn und für uns manches leichter gewesen, wenn es möglich gewesen wäre, dieses
große Objekt in Traiskirchen mit dem Riesenpark für die Pädagogische Akademie nutzbar zu machen.
Leider ist es nicht gegangen.
Ein paar Worte auch zu den Bauten des Bundes in Niederösterreich, weil ich der Meinung bin, daß
bestimmt auch in dieser Beziehung eine Frage gestellt wird. (Abg Stangler: Herr Präsident, kann
Gedanken lesen.) Darf ich zunächst einmal jene Vorhaben aufzählen, die bereits in Bau sind. An
Bundesbauten sind in Bau: der Turn- und Spielplatz für die Kremser Bundesschulen, im
Bundeskonvikt Krems, Gartenaugasse, Instandsetzung nach dem Ankauf; das Bundesgymnasium in
Neunkirchen, der Neubau; an der höheren technischen Bundes-, Lehr- und Versuchsanstalt in
Mödling das zweite Internat; an der höheren Bundes-Lehranstalt für wirtschaftliche Frauenberufe in
Baden der Klassen- und Turnsaalzubau. Kürzlich wurde auch der Bau des Bundes-Gymnasiums in
Gmünd begonnen. In Planung befinden sich - bzw. ist der Weitbewerb schon durchgeführt, so daß
also die Projekte baureif sind -, das Bundes-Gymnasium für Mädchen und wirtschaftskundIiche
Realgymnasium in Krems, das Bundesgymnasium und wirtschaftskundliche Realgymnasium für
Mädchen in Gänserndorf, und eine große Reihe anderer Vorhaben, von denen wir hoffen, daß
wenigstens die ersten zwei im kommenden Jahr auch begonnen werden. Es ist eine große Liste von
Bauvorhaben des Bundes, wir können in dieser Beziehung ja nicht mehr tun, als immer wieder
vorsprechen, mahnen, auf die Notwendigkeit hinweisen; schließlich und endlich sind halt auch im
Bund die Mittel begrenzt, und meistens brauchen auch die Vorbereitungsarbeiten sehr lange Zeit.
Noch ein paar Worte zu den kaufmännischen und gewerblichen Berufsschulen. Interessant in der
Entwicklung dieser Schulen ist folgendes: Obwohl heuer an und für sich der 1 . Jahrgang entfallen
mußte, ist die Zahl der Schüler, die die ersten Klassen besuchen, nur um etwa die Hälfte
zurückgegangen, und zwar deshalb, weil in vielen großen Landesberufsschulen ein derart großer
Überhang besteht, daß wir dieses Jahr des Leerlaufes notwendig brauchen, um diesen Überhang
aufzuarbeiten. Ich muß aber in diesem Zusammenhang sagen, daß wir in 3 Jahren wieder normale
Jahrgänge haben. und daß es schon eine sehr bedeutende und wichtige Aufgabe sein wird, diese 3
Jahre dazu zu benützen, um diese Landesberufsschulen instandzusetzen. Landesberufsschulen sind
heute fast ein kleines Unternehmen, ein Betrieb mit einer Unmenge von Maschinen, von
Einrichtungen, wie etwa Pöchlarn mit einem Gesamtbetrag von rund 2,5 Millionen Schilling. Etwas
fehlt aber dabei, ein Mann, der für die Instandsetzung und Instandhaltung dieser Maschinen ständig
bereit ist. Solche Behelfe kann man nicht mit Lehrmitteln vergleichen, wo der Lehrer die Aufgabe hat,
sie bereit zu stellen und dafür zu sorgen. Das sind in manchen – ich habe mich gerade mit dieser
Frage sehr ausführlich beschäftigt - Fachleute die nur dazu da sind, diese wertvollen Maschinen
ständig instandzuhalten. Ich stelle zur Erwägung, ob wir nicht auch in Niederösterreich allmählich in
dieser Beziehung eine Lösung anstreben sollten, denn ich muß sagen, es geht da um große Werte
und die Maschinen müssen ja auch jederzeit betriebsfähig sein. Man könnte auch sagen, beschäftigen
wir halt irgendeinen außerhalb der Schule tätigen Mechaniker usw. Der wird aber vermutlich nicht
immer dann Zeit haben, wenn dringend etwas gebraucht wird. Ich stelle daher den Gedanken zur
Erwägung, ob man nicht doch, so wie das in anderen großen Landesberufsschulen der Fall ist, sich
dazu entschließen könnte, irgendeinen Mann mit der Sachpflege und Betreuung dieser Maschinen zu
betrauen. Die Lehrer an den Berufsschulen haben auch einige Wünsche. So wird eine Neufestsetzung
der schulfesten Stellen an den großen Landesberufsschulen gefordert. Ich glaube, Herr Landesrat,
dieser Wunsch kann durchaus erfüllt werden, es geht ja nur um geringfügige Erweiterungen. Der
zweite Wunsch wäre, daB die Pragmatisierungen möglichst rasch durchgeführt werden. Das betrifft an
und für sich auch nicht das Land, das betrifft mehr den Landesschulrat. Auch in dieser Beziehung sind
Schritte eingeleitet, um diesen Wunsch zu erfüllen. Ich glaube abschließend sagen zu können, daß
hier in Niederösterreich schon sehr viel ernste Arbeit geleistet wurde, allerdings auch unter
schwierigen Voraussetzungen, daß muß zugegeben werden. Wir haben uns nicht nur bemüht, das
Pflichtschulwesen leistungsfähig zu machen, sondern es sind auch sehr ernste Bemühungen
festzustellen, alle alten Schulkategorien durch Neugründungen von Anstalten leistungsfähiger zu
machen. Ich glaube, wenn wir noch einige Jahre, auf diesem vorgezeichneten Weg weiterschreiten
werden, können wir mit Fug und Recht sagen, daß das niederösterreichische Schulwesen zu den
leistungsfähigsten in Usterreich gehört. (Beifall bei der ÖVP.)
DRITTER PRÄSIDENT REITER: Zum Wort gelangt Herr Abg. Kosler.
Abg. KOSLER: Hoher Landtag! Meine Damen und Herren! Niederösterreich besitzt zur Zeit 28
Gebietsberufsschulen mit 267 Fachklassen und 3 allgemeinen gewerblichen Klassen, dazu 31
Landesberufsschulen mit 623 Fachklassen, das sind zusammen 59 gewerbliche Berufsschulen mit
893 Klassen. In allen diesen Klassen werden 25.745 Schülerinnen und Schüler, davon 5922 in den
Klassen der Gebietsberufsschulen und 19.823 in den Klassen der Landesberufschulen unterrichtet.
Ich glaube, damit ist sehr deutlich festgestellt, daß die Schwerpunktverlagerung von den
Gebietsberufsschulen zu den Landesberufsschulen angehalten hat und sich vermutlich auch in
Zukunft fortsetzen wird. Während im Schuljahr 1964 165 mehr als 40 Prozent der Klassen an den
Gebietsberufsschulen und Ca. 60 Prozent an den Landesberufsschulen geführt wurden, zeigt das
Verhältnis im Schuljahr 1965/66 30 Prozent der Klassen an den Gebietsberufsschulen und 70 Prozent
an den Landesberufsschulen. Noch deutlicher zeigen die Schülerzahlen die Strukturveränderung im
niederösterreichischen Berufsschulwesen. Im Schuljahr 1964/65 gingen zwei Drittel der Berufsschüler
in eine Landesberufsschule und ungefähr ein Drittel in eine Gebietsberufsschule. Im zuletzt
abgelaufenen Schuljahr 1965/66 dagegen qlnqen schon mehr als drei Viertel aller Berufsschüler in
eine Landesberufsschule und nur mehr weniger als ein Viertel in eine Gebietsberufsschule. Ich
glaube, daß man leicht absehen kann, wann die Gebietsberufsschulen im Lande Niederösterreich
nicht mehr gebraucht werden. Es ist daher ganz besonders wichtig daß noch die fehlenden
Landesberufsschulen geplant und in den nächsten Jahren auch errichtet werden. Der Planung
entsprechend benötigt Niederösterreich noch eine Landesberufsschule für die Fleischerlehrlinge. Es
ist beabsichtigt, diese in Hollabrunn einzurichten. Eine Landesberufsschule für Bäckerlehrlinge soll in
Gänserndorf entstehen. Die Errichtung einer dritten Landesberufsschule für kaufmännische Lehrlinge
ist grundsätzlich schon beschlossen, doch glaube ich - es wurde darüber im Vorjahr viel gesprochen -,
hoffen wir alle noch, daß der Standort dieser Schule nicht ausgerechnet Ravelsbach sein wird. Eine
weitere Berufsschule für Lehrlinge des Bekleidungsgewerbes soll in Tulln entstehen. Es bleibt dann
noch die Schaffung einer größeren Landesberufsschule oder mehrerer kleinerer Landesberufsschulen
für die Friseurlehrlinge. St. Pölten und Krems stehen dafür in engerer Wahl, aber es kämen auch
Baden, Wiener Neustadt und andere Städte Niederösterreichs in Frage.
Hohes Haus! Dank dem niederösterreichischen Berufsschulbaufonds - der Landtag hat diesen
Schulbaufonds für die, Gebietsberufsschulen mit Gesetz vom 23. Mai 1958 geschaffen - stehen in den
geplanten Standorten für die noch zu errichtenden Landesberufsschulen mehr oder weniger
entsprechende Schulgebäude - zumindest für den Beginn einer Landesberufsschule - zur Verfügung,
Schwierigkeiten macht in erster Linie der Internatsbau. Deshalb darf ich auch feststellen, daß wir
Sozialisten nicht ganz zufrieden sein können, wenn im ordentlichen Haushalt für den Bau von
Berufsschulen nur - wie im Vorjahr - 4 Millionen Schilling zur Verfügung stehen. Im Voranschlag 1967,
und zwar sowohl im ordentlichen als auch im außerordentlichen, finden wir überhaupt keine Mittel für
die Internate, vor allen Dingen für die Internate in Lilienfeld und Wiener Neustadt. Beide
Internatsbauten sind sehr dringend. Ich darf darauf verweisen, da6 das Wiener Neustädter Internat
eine Entlastung für Theresienfeld bedeuten würde, und daß das Internat in Lilienfeld in irgendeinem
Zusammenhang mit der Errichtung einer allgemeinbildenden höheren Schule im Bezirk Lilienfeld
steht. Der Herr Unterrichtsminister Dr. Piffl-Percevic hat schon mehrmals, soweit ich unterrichtet bin,
darauf hingewiesen, daß die Absicht besteht, in allen niederösterreichischen Bezirken wenigstens
eine höhere allgemeinbildende Schule einzurichten. Das soll im Bezirk Lilienfeld im Bezirksvorort
Lilienfeld sein. Diese Schule sollte vorerst im. Stiftsgebäude untergebracht werden, wo sich aber noch
immer das Internat der Landesberufsschule befindet und sich so lange befinden muß, als nicht der
geplante Neubau eines Internates in Angriff genommen wird bzw. auch fertiggestellt sein kann. Es
wird also der Herr Unterrichtsminister, zumindest was den Bezirk Lilienfeld betrifft, seine Zusage nicht
so leicht einhalten können, wenn nicht der niederösterreichische Herr Finanzreferent baldigst die Mittel
aufbringt, um diesen Internatsbau in Lilienfeld zu beginnen.
Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Der niederösterreichische Berufsschulbaufonds tritt mit dem
Jahr 1967 in das zehnte Jahr seines Bestehens. Zeine Vermögensgebarung zeigt zum 30. November
1966 folgendes Bild: Einer Einnahmensumme von 25,005.463 S steht eine Ausgabensumme von
23,380.900 Schilling gegenüber, so daß eine Differenz von 1,624.563 Schilling besteht. Der Fonds
zeigte in den letzten Jahren steigende Einnahmen, vor allen Dingen deshalb, weil auch die Rückflüsse
steigend waren. Er zeigt auch, daß seit dem Jahre 1963 jährlich zirka 3,5 Millionen Schilling für die
Ausgaben vorgesehen werden konnten, die man für die Bewältigung der Aufgaben dieses Fonds
brauchte. Die Aufgaben dieses Fonds sind bekanntlich, jene Schulsitzgemeinden von
Gebietsberufsschulen zu unterstützen, die mit Subventionen oder Darlehen für die Errichtung - heute
handelt es sich meist um einen Neubau - oder den Auf-, Aus- und Umbau von solchen
Gebietsberufsschulen zu sorgen haben. Man muß feststellen, daß sich dieser Berufsschulbaufonds in
den zehn Jahren seines Bestehens hervorragend bewährt hat.
Hoher Landtag! Ab dem Schuljahr 1966167 gibt es an den Berufsschulen in Usterreich infolge des
polytechnischen Pflichtschuljahres nur zwei Jahrgänge. Wir haben schon gehört, daß dies nicht
gleichbedeutend ist mit einer Verminderung der Schülerzahl um ein Drittel Daher führen heuer die
Berufsschulen im allgemeinen keine ersten Klassen, im nächsten Jahr keine zweiten Klassen und im
Schuljahr 1968169 keine dritten Klassen. Ab dem Schuljahr 1969170 werden wieder die dritten
Jahrgänge zu führen sein. Ich darf darauf aufmerksam machen, daß dann 2500 kaufmännische
Lehrlinge sowohl in Theresienfeld als auch in Wiener-Neustadt nicht mehr untergebracht werden
können und daß - wenn bis zu diesem Zeitpunkt eine dritte Landesberufsschule nicht zur Verfügung
steht - nicht alle kaufmannischen Lehrlinge der Berufsschule zugeführt werden können Ich glaube
daher, daß die Errichtung dieser dritten Landesberufsschule für die kaufmännischen Lehrlinge nicht
mehr länger hinausgeschoben werden sollte.
Hohes Haus! Gestatten Sie mir noch ganz kurz über eine andere Angelegenheit zu sprechen. In der
Landesberufsschule Waldegg, es handelt sich hier um die Landesberufsschule für das Gastgewerbe,
haben wir seit einiger Zeit ein neues Schulgebäude. Es wird allerdings davon gesprochen, daß es zu
klein geplant und auch zu klein gebaut wurde. In dieser Landesberufsschule müßten sieben Klassen
geführt werden. Da heuer durch das polytechnische Jahr ein Drittel der Berufsschüler fehlt, sind nur
fünf Klassen in eigenen Klassenräumen, zwei Klassen müssen als Springerklassen geführt werden.
Andererseits aber hört man, daß an derselben Landesberufsschule neun Fremdenzimmer gebaut
wurden. Sie stehen zwar noch leer, werden aber in dieser Anzahl für eine gastgewerbliche
Berufsschule auch nie gebraucht werden. Es wäre daher zweckmäßig, wenn man dort aus einem Teil
dieser sicher überflüssigen Fremdenzimmer Klassenräume schaffen könnte, damit dem
Schulorganisationsgesetz voll Rechnung getragen werden kann, Dazu kommt, daß in Waldegg noch
immer -- entgegen den Bestimmungen des Schulorganisationsgesetzes - sieben Wochenlehrgänge
geführt werden. Da acht Wochenlehrgänge mit wöchentlich 45 Schulstunden für die Lehrlinge
vorgesehen sind, was 360 Lehrgangsstunden ergibt, jedoch nur sieben Wochen, unterrichtet wird,
bedeutet dies pro Schüler und Woche unter Berücksichtigung des gekürzten Samstags ungefähr 52
Wochenstunden. Dazu kommen aber noch, so wie in allen diesen Schulen, die entsprechenden
Lernstunden, sodaß man wohl von einer groben Überbelastung, die sicherlich auf Kosten der
Gesundheit aber auch auf Kosten des Lernerfolges zu buchen ist, sprechen kann. Durch die
Entwicklung und Spezialisierung mußte die Berufsschule im Laufe der zwei Jahrzehnte seit 1945
wichtige Ausbildungsaufgaben mit übernehmen. Die gewerbliche Berufsschule wurde damit zum
Partner des Gewerbes, des Handels,vor allem aber auch der einzelnen Handwerke. Die fachliche
Berufsschule hat einen wesentlichenTeil der Fachausbildung mit übernehmen können und müssen.
Sie besitzt daneben aber auch sehr wichtige erzieherische Aufgaben; ist doch die Berufsschule die
letzte Möglichkeit, an einen wesentlichen Teil unserer jungen Menschen noch mit einer schulischen
Beeinflussung heranzukommen. Einerseits ist es die Erziehung zum vollwertigen Staatsbürger,
andererseits aber auch die Erziehung zu wirtschaftlichem Denken und zu einem gesunden
Berufsethos. Diese Erziehungsbeeinflussung erwartet sich heute der Einzelne von der Berufsschule
und besonders auch von der Landesberufsschule. Es wäre daher eine Anerkennung der Berufsschule
als Partner des Gewerbes und des Handels, wenn die entsprechenden Bestimmungen in einem
zeitgemäßen und modernen Berufsausbildungsgesetz geschaffen würden. In einem solchen Gesetz
könnte dann auch die staatliche Prüfungskommission geregelt werden, damit besonders auf diesem
Gebiete eine gewisse Koordinierung einsetzen kann, die bisher vor allem bei den Beurteilungsnoten
fehlt. Auf diese Art könnte aber auch das Niveau der Prüfungen gehoben werden, Der
Berufsschullehrer, der in seiner Tätigkeit soviel Leistungen erbringen muß, hätte wohl ein Recht, auch
in der staatlichen Prüfungskommission zu sitzen und mit dabei zu sein, wenn die Leistungen seiner
Schüler überprüft und sie befähigt werden, ein Gewerbe auszuüben. Wenn dieses moderne
Berufsausbildungsgesetz, das schon so lange erwartet wird, geschaffen wird, würde sich auch der
materielle Einsatz für das gewerbliche Berufsschulwesen in unserem Bundesland als lohnenswert
erweisen. Unser aller Meinung ist ja, daß die beste Berufsausbildung gerade gut genug ist, damit die
Jugend auch die Zukunft meistern kann. (Beifall bei der SPÖ.)
DRITTER PRÄSIDENT REITER: Zum Worte gelangt Herr Abg. Karl Schneider.
Abg. SCHNEIDER: Herr Präsident, meine Damen und Herren! Hohes Haus! Wir haben aus all den
Gesprächen, die bisher geführt wurden, den Wunsch gehört, daß die Jugend, wo immer es möglich
ist, durch eine bessere schulische Erziehung auf die Aufgaben vorbereitet wird, die in Zukunft in
immer stärkerem Maße an sie gestellt werden, in einer Zukunft die stets komplizierter wird und die zu
meistern hohes Wissen voraussetzt. Gestatten Sie mir, auf das Thema der Berufsschulen in
Niederösterreich kurz einzugehen. Es wurde bereits viel gesagt, darf ich aber feststellen, Herr Kollege
Kosler, daß wir mit den Ziffern nicht ganz konform gehen. Ich nehme davon Abstand, die Differenzen
zu untersuchen, sie liegen möglicherweise darin, daß der Stand Ihrer Aufzeichnungen länger
zurückliegt; meiner stammt von vorgestern. Aber es ist nicht bedeutungsvoll, wenn wir uns in
Kleinigkeiten mit differenten Auffassungen begegnen. Die Differenzen sind nicht sehr groß; eines
vielleicht, muß man schon sagen, Sie haben von 31 Landesberufsschulen gesprochen, in Wirklichkeit
sind es 32, aber auch das kann passieren. Ich darf vielleicht schulorganisatorisch hervorheben, was
für das Hohe Haus ZU wissen, nicht uninteressant ist; so wie ich überhaupt meine, daß das
Gesamtproblem den Kollegen deshalb jedes Jahr neu zur Kenntnis gebracht werden muß, um eine
gewisse Unterstützung in dieser Bestrebung zu haben. Wenn wir uns von der Wirtschaft bemühen, die
jungen Leute durch entsprechende Meisterlehren bestmöglich für ihre kommenden Aufgaben zu
rüsten, und wenn wir eine gute schulische Ergänzung suchen, weil dem jungen Mann oder dem
jungen Mädchen ja nicht alles in der Lehre gegeben werden kann, dann liegt dies daran, weil wir
wissen, daß die Konkurrenz immer schärfer wird, daß das Ausland auf diesem Gebiete sehr viel tut,
und daß wir zutiefst davon überzeugt sind, daß, wenn dieses kleine Land sich nicht unendlich bemüht,
gerade innerhalb der Wirtschaft, die als wertschöpfender Faktor allgemein anerkannt wird,
bestmögliches Material heranzubilden, wir uns dann des Versäumnisses zeihen müßten, nicht
rechtzeitig begriffen und erkannt zu haben, wo die Schwerpunkte unserer Aufgabe, unserer
Pflichterfüllung liegen. Daher auch – ich glaube, es ist wohltuend, das feststellen zu dürfen - von allen
politischen Gruppen die gleiche intensive Bestrebung, gerade neben den übrigen schulischen Sorgen
und Aufgaben auch auf dem Gebiete des gewerblichen Berufsschulwesens sehr viel zu tun Sie sagten
bereits, Herr Kollege Kosler, daß es uns gelungen ist, den Verfachlichungsprozeß sehr weit zu führen,
daß wir heute schon großen Abstand zu dem haben, wo wir noch vor einigen Jahren gestanden sind.
Wir können mit Recht behaupten, daß diese Verfachlichung zur Landesberufsschule fast als ein
vollzogenes Werk betrachtet werden kann, wenn man davon absieht, daß wir noch eine dritte Schule
für den Handel brauchen, daß einiqe Bauvorhaben noch zu vollenden sind, daß das alles sicherlich
noch einiqe Jahre dauert und viel Geld dazu erforderlich ist. Wenn wir so weit sein werden, werden
wahrscheinlich wieder neue Gesichtspunkte zum Tragen kommen über die wir heute noch nicht
sprechen können.
Konkret und möglichst kurz - ich werde mich wirklich bemühen, das kurz zu machen - darf ich Ihnen
berichten, daß mit Beginn des Schuljahres die Eröffnung der Landesberufsschule des Schuhhandels
in Schrems erfolgt ist. Das ist eine Auflockerung auch innerhalb des Handels, weil, wie Sie bereits
sagten, durch die starken Nachwuchsziffern in dieser Sparte weder die Schule in Thresienfeld noch
die Schule in Wiener Neustadt in der Lage ist, diese schulische Versorgung durchzuführen. Das ist ja
auch der Grund, warum wir von einer dritten Schule sprechen, und warum wir zutiefst bedauern, daß
sich die Landesregierung mit dieser Problematik leider noch nicht befaßt hat, obwohl bereits im Jahre
1964 der gewerbliche Berufsschulrat einen Beschluß gefaßt hat. An hand der vorhandenen Ziffern
wurde eine dritte solche Schule gefordert, um die etwa 7000 in dieser Berufssparte nachwachsenden
Kräfte schulisch zu versorgen. Daß durch das neue Schulgesetz die Achtwochenkurse auch an den
vorhandenen Kapazitäten mitnagen, brauche ich Ihnen als Fachleute nicht zu sagen, denn man
braucht mehr Schulraum, man braucht mehr Internatsraum, wenn man von zunächst 6, jetzt 7 und ab
1. Jänner 1967 auf 8 Wochen Kursdauer gekommen ist. Leider aber, und das erlaube ich mir dem
Herrn Landesrat hiezu als Bittsteller zu sagen, hat die Landesregierung trotz des mehrfachen
Ersuchens auf die Bitte des gewerblichen Berufsschulrates, auf dessen einstimmigen Beschluß, noch
nicht reagiert. Herr Kollege Kosler hat gesagt, hoffentlich nicht in Ravelsbach. Ich bin kein
leidenschaftlicher Verfechter für Ravelsbach, aber ich muß Ihnen eines sagen. Der Gewerbliche
Berufsschulrat hat einstimmig den Beschluß für Ravelsbach gefaßt. Er wird das nicht zu entscheiden
haben. das wird die Landesregierung tun. Was die Landesregierung für einen Beschluß
zustandebringt, das weiß ich nicht, das ist mir auch nicht sehr bedeutungsvoll. Ich darf Ihnen nur
sagen, für mich ist es zwingend und wesentlich, daß eine solche dritte Schule kommt - ich brauche die
Ziffern nicht mehr zu sagen --, denn man kann das Schulgesetz nicht erfüllen, wenn man nicht
rechtzeitig die entsprechenden Bedingungen schafft. Wir werden zweifelsohne sowieso provisorisch
auszuweichen haben, denn wenn jetzt, zu dieser Stunde, der Beschluß gefaßt wird, können Sie nicht
damit rechnen, daß im Schuljahr 1969 Schule und Internat stehen; ganz abgesehen davon, daß die
Gesamtkosten dieses Vorhabens auf mindestens 40 bis 50 Millionen Schilling geschätzt werden.
Vielleicht Gibt es irgendwo im Land freie Objekte, die man in Anspruch nehmen kann; es bieten sich ja
in dieser Frage einige Alternativen an, und man wird zu gegebener Zeit darüber zu bestimmen haben,
wie man mit diesem Problem fertig wird. Ich sagte eben daß nunmehr in Schrems der Schuhhandel
untergebracht ist. Das bedeutet aber keine wesentliche Entlastung unserer Schulen in Theresienfeld
und Wiener Neustadt, wir müssen vielmehr irgendeinmal, ich glaube, das ist eine einstimmige
Auffassung, zu dieser dritten Schule kommen. Die bisherige Kapazität ist so, daß man noch für 360
bis 400 junge Menschen eine Schule zu schaffen haben wird.
Ich darf ferner hervorheben, daß durch die Einführung des polytechnischen Lehrganges eine
Verminderung der Zahl der Berufsschüler erfolgt ist. Freilich ist es so, daß in vielen Berufsschulen wie Herr Präsident Schoiber ausgeführt hat - durch den Rückstand derzeit noch immer erste Klassen
geführt werden. Man hat also keine Sorge mit der Ausnützung der vorhandenen Schulen, obwohl an
und für sich ein kompletter Jahrgang ausgefallen ist. Es ist dieses Schuljahr der erste Turnus, im
nächsten Jahr der zweite, im übernächsten Jahr der dritte, und erst ab 1969 werden wieder
vollkommen geordnete diesbezügliche Ziffern wirksam werden.
Es hat verschiedentlich Erweiterungen der Schulsprengel einiger Gebietsberufsschulen gegeben,
bedingt dadurch, daß eben diese vorerwähnten Verhältnisse Platz gegriffen haben, wodurch sich die
Fortführung der Gebietsberufsschulen, zum Beispiel in Hainburg, in der Stadt Schwechat, in
Stockerau, in Eggenburg und auch teilweise in Korneuburg erübrigt hat. In Korneuburg bleiben noch
die Binnenschifferlehrlinge. Schließlich ist im Berichtsjahr die Einschulung der Glaserlehrlinge nach
Kramsach in Tirol erfolgt. Dieser Schüler wurden vorher in Gebietsberufsschulen bei uns geführt, wo
sie keinen praktischen Unterricht haben konnten. Man hat nunmehr diese Lösung mit Tirol
zustandegebracht.
Ich könnte nunmehr das Ziffernmaterial wiederholen, das Kollege Kosler bereits gesagt hat; ich tue es
aber nicht, wenn wir auch in kleinen Belangen nicht ganz konform sind. Ich könnte Ihnen schließlich
auch die Standorte der Landesberufsschulen und die Berufssparten, die dort untergebracht sind,
aufzählen. Auch das möchte ich überspringen, um die Zeit nicht zu sehr in Anspruch zu nehmen. Ich
weiß nicht, ob alle Kollegen des Hohen Hauses wissen, daß wir nicht alle unsere Berufsschüler in
Niederösterreich schulisch versorgen und daß wir von anderen Bundesländern verschiedene Schüler
in unseren Fachschulen haben. Ich darf Ihnen sagen, daß der Grund für die Unterbringung von
Gewerben in Landesberufsschulen anderer Bundesländer die zu geringe Schülerzahl ist. Eigene
Fachklassen können in diesen Fällen nicht geführt werden. Da muß man eben diesen von mir
skizzierten Weg beschreiten. Wir haben beispielsweise die Blumenbinder und die Gärtner in WienKagran, also nicht in Niederösterreich. Wir haben unsere Büchsenmacherlehrlinge in Ferlach in
Kärnten, wir haben die Drechsler hier in Wien - es gibt nur mehr ganz wenige Meister in diesem
Gewerbe -, die Galvaniseure .und Metallschleifer sind in Ferlach, die Glaser in Kramsach - das habe
ich schon vorhin gesagt -, die Gold- und Silberschmiede in Graz in der Steiermark, die Optiker, die
hier in Niederösterreich in den Meisterlehren stehen, sind in Solbad Hall in Tirol in einer
entsprechenden Schule unter gebracht, die Papiermacher in Gmunden, die Photographen in
Innsbruck, die Sägewerker in Kuchl in Salzburg, die Spediteure in Feldbach in der Steiermark und die
Vulkaniseure in Villach in Kärnten. Umgekehrt haben wir aus anderen Bundesländern Lehrlinge aus
Gewerben bei uns in Niederösterreich eingeschult, für die in den jeweiligen Bundesländern keine
entsprechenden Schulen bestehen, zum Beispiel die Dachdecker, die aus Vorarlberg zu uns kommen,
die Faßbinderlehrlinge aus Wien, Oberösterreich, Kärnten und der Steiermark, die Gastwirte aus dem
Burgenland, die Hafner aus dem Burgenland und Vorarlberg, die Kaufleute, was den Buch- und
Papierhandel anbelangt, aus Salzburg und die Müller, die aus dem Burgenland, Salzburg und der
Steiermark kommen. Diese Liste ist noch länger, doch will ich die restlichen Gewerbe überspringen,
weil es zu weit führen würde.
Ich glaube, der Kollege Kosler hat bereits erwähnt, daß geplant ist, eine Landesberufsschule für
Lehrlinge des Fleischergewerbes in Hollabrunn zu errichten, und zwar deshalb, weil die Lehrlinge
dieser Berufssparte derzeit noch in den örtlich zuständigen Gebietsberufsschulen eingesprengelt sind,
so daß diesen Lehrlingen der praktische Unterricht fehlt und man versuchen muß, auch für diesen
Berufszweig eine fachliche Berufsschule zu bekommen. Für den schulischen Unterricht stehen im
Gebäude der Gebietsberufsschule in Hollabrunn die entsprechenden Klassenräume in genügender
Anzahl zur Verfügung. Der praktische Unterricht wird in einer bereits bestehenden, jedoch für diesen
Zweck noch zu adaptierenden und mit den erforderlichen Maschinen und Geräten ausgestatteten
Werkstätte sowie in dem für schulische Zwecke ausgebauten Schlachthof durchgeführt. Das ist eine
sehr ideale Ergänzung für diese Berufssparte. Die Eröffnung dieser Schule kann aber erst dann
erfolgen, wenn ein Schülerheim für die internatsmäßige Unterbringung der Schüler zur Verfügung
steht. Ich glaube, Herr Kollege Kosler, daß Sie das auch so gemeint haben. Die Planung sieht meines
Wissens vor, daß mit Beginn des Schuljahres 1969/?0 der Internats- und damit der Schulbetrieb in
Hollabrunn aufgenommen werden kann. Im Interesse der Lehrlinge wird es vielfach als zweckmäßig
erachtet, bis dahin eine Zwischenlösung zu schaffen. Die Möglichkeit hiezu ergibt sich dadurch, daß
die Stadtgemeinde Laa an der Thaya bereit ist, durch ungefähr zwei bis drei Jahre in dem
neuerbauten modernen, jedoch noch nicht voll ausgenützten Schülerheim in Laa an der Thaya
Unterrichts- und Internatsräume in genügender Anzahl zur Verfügung zu stellen. Für den praktischen
Unterricht könnte in einem oder in mehreren der mustergültig geführten Fleischhauerbetriebe in Laa
an der Thaya vorgesorgt werden. Es wurden bereits die erforderlichen Schritte eingeleitet, um den
Unterricht ab dem Schuljahr 1967/68 in Laa an der Thaya für diesen Gewerbezweig aufnehmen zu
können. Die möglichst baldige Zusammenfassung der Fleischerlehrlinge in einer Landesberufsschule
wäre von besonderer Wichtigkeit, da gerade für diese Lehrlinge der Unterrichtsgegenstand
,,Praktische Arbeit" bisher restlos gefehlt hat.
Wir haben auch ein Bauvorhaben in Amstetten in Durchführung. Dort wird die bestehende
Gebietsberufsschule aus den Mitteln des Niederösterreichischen Berufsschulbaufonds und der
Gemeinde um zwei Lehrwerkstätten sowie zwei Schulklassen vergrößert. Bei dieser Gelegenheit
wurde während der Schulferien die alte Koksheizung auf eine Ölheizung umgebaut sowie
verschiedenes geordnet. Laut Voranschlag ergeben sich Baukosten von mehr als 5 Millionen
Schilling, wovon allerdings die Gemeinde Amstetten aus Eigenmitteln 150.000 Schilling mitfinanziert,
während eine Beihilfe aus dem Berufsschulbaufonds mit 2,5 Millionen Schilling festgelegt ist, und ein
Darlehen aus denselben Fonds ebenfalls 2,5 Millionen Schilling beträgt. Herr Landesrat, ich glaube,
daß ich diese Zahlen richtig wiedergegeben habe. Die Beihilfe wurde bereits ausbezahlt, während das
Darlehen dem Baufortschritt entsprechend flüssig gemacht wird, was in dieser Form sinnvoll ist. Die
Fertigstellung des Zubaues soll laut Planung so zeitgerecht erfolgen, daß er mit Beginn des
Schuljahres verwendet werden kann. In St. Pölten ist ein Stockwerksaufbau hervorzuheben und in
Hollabrunn der Schülerheimbau. Die Stadtgemeinde Hollabrunn hat sich bereit erklärt, für dieses
Projekt auch sehr wesentliche Beiträge zu leisten. Zunächst ist die kostenlose Beistellung der
Grundstücke im Ausmaß von mehr als 3000 qm und im Wert von nahezu einer halben Million
festgelegt. Die erforderlichen Aufschließungsarbeiten werden ebenso zu bewerten sein, und eine
Vorfinanzierung infolge der Dringlichkeit dieses Vorhabens durch die Bereitstellung eines Darlehens in
der Höhe von 3 bis 3,5 Millionen Schilling wird dazu führen, daß man auch in dieser Sache zu Rande
kommt.
Über die Berufsschule in Lilienfeld ist heute schon gesprochen worden. Es gilt, hier noch einige Mittel
aufzubringen. Ebenso wurden auch über die Berufsschule in Pöchlarn einige Ausführungen gemacht.
Ich halte die Anregungen des Herrn Präsidenten Schoiber für sehr berechtigt, nämlich daß man
überall dort, wo hochwertige Maschinen und Geräte eingesetzt sind, nach einem Wieg suchen muß,
um diese Geräte mit einem laufenden Service zu versorgen, um sie lange Zeit für die entsprechende
Verwendung zu erhalten. Ich glaube, daß eine Planstelle zu schaffen wäre, und man in der
Übergangszeit die zuständige Innung auffordern könnte, eine Fachkraft zur Erhaltung oft kostbarster
Lehrmittel und Maschinen zur Verfügung zu stellen.
Aus allen bisher vorgebrachten Gründen ist die Angelegenheit Pöchlarn zweifellos mit Vorrang zu
betreiben. Dazu darf ich vielleicht noch sagen, daß derzeit die Schule und die notwendigsten
Lehrwerkstätten sowie das Internat in einem Gebäude untergebracht sind, das allein für
Internatszwecke vorgesehen und dessen Eigentümer die Handelskammer für Niederösterreich ist. Die
Unterbringung der Landesberufsschule Pöchlarn, bei der sich ein Teil der Klassenzimmer in den als
Tagräume vorgesehenen Ubikationen und Lehrwerkstätten in Kellerräumen befinden, stellt eine
ausgesprochene Notlösung dar, so da& ein neuer Schul- und Werkstättenbau notwendig ist. Darüber
wurde schon kehr viel im Gewerblichen Berufsschulrat und ich glaube auch im Finanzausschuß bei
der Vorberatung des Budgets gesprochen. Es erübrigt sich daher, langatmige Erklärungen
abzugeben, bis auf die, daß hier eben ein Vorrang gegeben ist.
Ein besonderes Problem stellt auch die Berufsschule in Neunkirchen dar, bei der uns noch immer ein
großer Kostenaufwand für das Schülerheim und den Lehrwerkstättenbau bevorsteht. Ich kann nicht
ganz genau sagen, mit welchen Ziffern hier zu rechnen ist. Das weiß sicherlich der Herr Landesrat viel
besser. Dasselbe gilt auch für Wiener Neustadt. Herr Abg. Kosler, ich glaube, daß Sie sich bezüglich
des Bauvorhabens Wiener Neustadt geirrt haben, denn dort ist die Schule ja vorhanden und das
Internat im Bau. Die im Budget vorgesehenen Mittel sind diesem Internatsbau gewidmet, und wir
können damit rechnen, daß das Schülerheim bereits im nächsten Jahr in Betrieb genommen wird. Wir
können versichert sein, die Schule ist vorhanden und das Internat ist bereits mächtig aus dem Boden
gewachsen. Sie können sich davon überzeugen. Die dafür vorgesehenen Mittel sind allerdings im
Budget unter einer falschen Bezeichnung ausgewiesen. Das ist also die zweite Schule der
Kaufmannschaft. Auch darüber wurde schon gesprochen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich überspringe jetzt einiges, um die herrschende Zeitnot zu
respektieren. Abschließend darf ich vielleicht doch noch bemerken, daß sich bei einer genauen
Durchrechnung der laufenden Vorhaben unter Berücksichtigung der Bauzeiten ein Bedarf von ca. 52
Millionen Schilling ergeben hat. Da es im Rahmen der Finanzpolitik des Landes nicht möglich ist, alle
Vorhaben gleichermaßen voranzutreiben, müssen wir uns mit einem kleineren Betrag begnügen und
versuchen, diese Aufgabe in einem längeren Zeitabschnitt zu erfüllen. Vielleicht darf ich noch einmal
mit Nachdruck das Problem der dritten Schule der Kaufmannschaft hervorheben und bitten, daß sich
die Landesregierung damit befassen möge. Der Gewerbliche Berufsschulrat hat in seiner jüngsten
Sitzung diese Bitte durch ein Schreiben ebenfalls zum Ausdruck gebracht, damit nicht der Vorwurf
erhoben werden kann, daß diejenigen, die diese Zusammenhänge genau kennen, nicht rechtzeitig
darauf hingewiesen haben.
Ich bedaure es sehr, daß Herr Landeshauptmannstellvertreter Dr. Tschadek nicht im Saal ist, denn ich
möchte ganz kurz - und damit bin ich auch schon am Ende meiner Rede angelangt - zu jener
Äußerung Stellung nehmen, die er im Zusammenhang mit Koalition und Monocolorregierung, gemacht
hat. Zunächst möchte ich einmal folgendes von Seite der Wirtschaft sagen: Die überaus engen
Zusammenhänge zwischen der Wirtschaft und der Politik - und das ist offensichtlich, das weiß ja
jeder, ich brauche es nicht näher zu erläutern – rechtfertigen es, diese sehr wesentliche Veränderung
zu registrieren, die sich im Laufe des zu Ende gehenden Jahres abgespielt hat, nämlich den Ersatz wie heut schon mehrfach besprochen - des 20-jährigen Koalitionsregimes in der Bundesregierung
durch eine Einparteienregierung. Die Wirtschaft, meine Damen und Herren, hat aber vom ersten Tage
dieses neuen Regimes an keinen Zweifel darüber gelassen, daß sie selbstverständlich innerhalb der
Wirtschaft für eine weitere enge und konstruktive Zusammenarbeit der Sozialpartner eintritt. Die Basis
für diese Zusammenarbeit ist nach wie vor in vielfacher Art und Weise gegeben. Sie ist ja vorhanden,
das wissen Sie ja, und zwar neben zahlreichen wichtigen anderen Körperschaften in der
Zusammenarbeit in der paritätischen Kommission mit ihren 3 Unterausschüssen, dem
Lohnunterausschuß, dem Preisausschuß und dem Beirat für Wirtschafts- und Sozialfragen und in
verschiedenen anderen Bereichen. Diese Zusammenarbeit ist niemals unterbrochen worden, und sie
wird auch von uns in einer noch konstruktiveren und engeren Form gesucht und hoffentlich auch
gefunden. Wir sind davon überzeugt, daß wir sie brauchen, um den Schwierigkeiten, die auf uns
warten - und man darf sagen, daß es welche geben wird - gemeinsam begegnen zu können. Ich
glaube aber, daß Herr Landeshauptmannstellvertreter Dr. Tschadek in seiner Betrachtung etwas nicht
richtig dargestellt hat; die Zusammenarbeit ist nämlich nicht von den Spitzenpolitikern der
Österreichischen Volkspartei aufgekündigt worden, sondern die Zusammenarbeit haben
Spitzenpolitiker Ihrer Partei nicht mehr möglich gemacht. Daß das in mancher Hinsicht zu bedauern
ist, das räume ich persönlich ein auf Grund meiner eigenen Einstellung zu diesem Problem. Ich
möchte aber doch daran erinnern, daß das Angebot zur Zusammenarbeit vorhanden war, und daß es
kraft des Wahlergebnisses natürlich ein anderes Verhältnis gegeben hätte in der Kompetenzverteilung
als vorher, das müssen Sie auch einsehen. Daß es aber zurückgewiesen wurde, ist nicht unsere
Schuld; und so dürfen wir nicht völlig unwidersprochen eine Darstellung hinnehmen, wie sie uns heute
gegeben wurde. Ich bin absolut einer derjenigen, die zur Ruhe und Besonnenheit neigen, obwohl ich
noch nicht sehr alt bin; ich lasse mich leiten, von den tragenden Kräften der Zweiten Republik, ob sie
Ihrer oder meiner Partei angehört haben, da man in einer gemeinsamen Gangart wohl am sichersten
zum Ziele kommt. Man darf aber nicht behaupten, daß wir das verhindert hätten. Ich habe mir daher
erlaubt, mit wenigen Worten zu beweisen, daß wir von der Wirtschaft bewiesen haben, daß wir diesen
gemeinsamen Weg weiter gehen, daß es für uns nie eine Unterbrechung in dieser Tätigkeit gegeben
hat. (Beifall bei der ÖVP.)
DRITTER PRÄSIDENT REITER: Zum Worte gelangt Herr Abg. Graf.
Abg. GRAF: Hohes Haus! Sehr verehrte Damen und Herren! Unter den großen Aufbauleistungen
Niederösterreichs nehmen zweifellos die Leistungen des Schulbaufonds einen besonderen Platz ein.
Der Schulbaufonds hat sicher zu den bisherigen Bauten wesentlich beigetragen. Ich glaube, er wird
seine Aufgabe auch bei der Verwirklichung der künftigen Reorganisationspläne leisten. Ein Beweis für
die bisherigen Leistungen ist schon im Vergleich der Anzahl der Bauten zu ersehen. In den Jahren
1918 bis 1938 wurden 20 Schulbauten errichtet, seit 1945, sagen wir seit 1949, dem Jahr des
Inkrafttretens des Schulbaufonds, konnten bisher 348 Schulbauten einschließlich der
Kindergartenbauten errichtet werden. Das, glaube ich, können wir tatsächlich als besondere Leistung
hinstellen. Leider wird das Schulbaufondsgesetz mit seinen großen Leistungen nur immer kurzfristig
verlängert; so mussten M r uns auch wieder vor wenigen Tagen mit einer Verlängerung befassen,
allerdings auch wieder nur kurzfristig, nämlich auf 1 Jahr. Es wäre wünschenswert und ich hoffe, daß
es im kommenden Frühjahr der Fall sein wird, daß man den Schulbaufonds auch auf eine lange Frist
verlängert, denn wenn ich einen Schulreorganisationsplan auf 10 Jahre aufbaue, da brauche ich die
Bauten, und da muß ich doch sicherlich auch das Fondsgesetz auf 10 Jahre beschließen. Ich mochte
da gleich eine Bitte anknüpfen bezüglich der Flüssigmachung der Fondsmittel. Dadurch, daß die
Sitzungen, in denen die Fondsmittel aufgeteilt werden, meistens im Mai oder Juni stattfinden, dauert
es bis Oktober oder November bis die Mittel zur Ganze zufließen können. Es gehl nämlich im
wesentlichen um die zinsenlosen Darlehen. Dazu müssen Gemeinderatsbeschlüsse gefaßt werden
und Auszüge aus dem Protokoll vorgelegt werden. Das geht über die Ferien, und es wird dann eben
Oktober oder November bis der Rest der so lange vorher bewilligten Fondsmittel zugewiesen werden
kann. Daß es dann auch für die Gemeinden sehr sehr schwierig ist, diese Zeit zu überbrücken, ist klar.
Die Geschichte des Schulbaufonds erinnert uns zweifellos an die Schaffung des Gesetzes im Jahre
1949, als es galt aus den Trümmern dieser Zeit neue Schulbauten zu schaffen. Wir erinnern uns
daran, daß im Jahre 1949 der erste Schulbau, die Schule Alland eröffnet wurde, daß im Jahre 1954
die hundertste Schule eröffnet wurde, im Jahre 1957 die 15O-zigste, im Jahre 1960 die 200-ste, im
Jahre 1963 die 250-zigste, im Jahre 1965 die 300-ste und heuer zum Jahresende stehen wir bei
fertiggestellten 348 Bauten, wovon 239 Schulbauten und 109 Kindergärten sind. Wenn wir die Beträge
betrachten, die hier über den Schulbaufonds den Gemeinden zugeflossen sind, so ersehen wir
daraus, daß das ganz gewaltige Beträge sind. Bis zum heurigen Jahr sind an Schulklassenbeiträgen
35 Millionen zugeflossen, die 20 Prozent der Bedarfszuweisungen machen 227 Millionen aus, die
Landesbeiträge 178 Millionen, Darlehensruckzahlungen 42 Millionen. Wenn man das alles
zusammenzählt, kommen wir auf den Betrag von 468 Millionen, das sind 40 Prozent im Durchschnitt
gerechnet, die für Schulbauten aufgewendet wurden. Wenn wir das auf hundert Prozent aufrechnen,
kommen wir ungefähr auf einen Betrag von 1 Milliarde; also ein sehr gewaltiger Betrag, der für
Schulbauten verwendet wurde, und der letzten Endes auch der niederösterreichischen Wirtschaft
zugeflossen ist. Erfreulich ist festzustellen, daß sehr viele Gemeinden schon Mittel aus dem
Schulbaufonds bezogen haben; im Durchschnitt gerechnet ist es bereits jede zweite Gemeinde
Niederösterreichs, die in irgendeiner Form Mittel aus dem Schulbaufonds zugewiesen erhielt. Im Jahre
1966 konnten insgesamt 38 Schulbauten fertiggestellt werden. Davon sind 22 Vorhaben Schulen und
16 Kindergärten. Das zeigt, daß die Errichtung von Kindergärten sehr aktuell und bedeutend
geworden ist.
Groß sind natürlich die Aufgaben, die vor uns stehen. Das sind vor allem die Aufgaben, die zu lösen
sind in Auswirkung der Schulgesetze von 1962, das sind die Errichtung von Schulräumen in
Verbindung mit der zweizügigen Führung der Hauptschule, mit der Auflassung der oberen Stufen der
Volksschule, mit der Errichtung von Sonderschulen, mit der Errichtung von Nebenräumen, Turnsälen,
Zeichensälen, Physiksälen und dergleichen. Gerade hinsichtlich der Turnsäle weisen wir große
Rückstände auf; 95 Prozent der Volksschulen sind noch immer ohne Turnsaal, und auch bei den
Hauptschulen ist ein wesentlicher Teil zu verzeichnen, der noch immer keinen Turnsaal besitzt. Sehr
große Leistungen werden hier erforderlich sein, um die Aufgaben des Schulreorganisationsplanes, der
in Zusammenarbeit der Schulbehörden und den Beamten qemacht wurde, zu bewältigen.
Eine Zusammenstellung nach dem Schlußbericht 1966 ergibt, daß wir in den nächsten 10 Jahren 133
Volksschulneubauten brauchen, 112 Volksschulzubauten, 74 Hauptschulneubauten, 74
Hauptschulzubauten, 4 Bauten für polytechnische Lehrgänge, 4 Neubauten für Sonderschulen und 80
Schulzubauten, mit insgesamt 1 .?68 Klassenräumen. Wenn ich da eine kurze Rechnung anstelle - wir
können als Pauschalkosten für 1 Klasse ca. 1 Million Schilling rechnen -, so kommen wir in den
nächsten 10 Jahren auf einen erforderlichen Betrag von 1 ,770.000.000 Schilling. Das heißt pro Jahr
ein Aufwand von 177 Millionen. Wenn wir hier die Leistungen des Schulbaufonds mit einem
durchschnittlichen Prozentsatz von 40 Prozent rechnen, werden also ungefähr 708 Millionen Schilling
vom Schulbaufonds aus erforderlich sein. Das heißt ca. 70 Millionen Schilling jährlich. Das betrifft aber
nur die Schaffung von Klassenräumen. Dazu kommen noch, wie ich schon erwähnt habe, die Kosten
für die Errichtung von Kindergärten, die Errichtung von Nebenräumen, Turnsälen, Werkstätten,
Schulküchen, die Beträge für Instandsetzungen und Reparaturen und dergleichen. Man kann
sicherlich rechnen, daß der Schulbaufonds in den kommenden Jahren durchschnittlich pro Jahr ca.
100 Millionen Schilling benötigen wird. Wenn ich die Zahlen des Voranschlages für 1967
zusammenrechne, so komme ich, wenn ich zu den 42,5 Millionen des Landesbeitrages, der für 1967
vorgesehen ist, die restlichen Beträge dazurechne, - Schulklassenbeitrag, 20 Prozent der
Bedarfszuweisungen und die Darlehenstilgungen - auf einen Betrag von rund 75 Millionen Schilling.
Das heißt, das Land wird auch für das Jahr 1967 noch einen Betrag von ca. 25 Millionen brauchen.
Ich bitte daher den Herrn Landesfinanzreferenten Vorsorge zu treffen, daß bei einem
Nachtragsbudget oder durch andere Finanzierungsmöglichkeiten dieser Betrag aufgebracht wird, der
ja zur Erfüllung dieses Schulreorganisationsplanes notwendig sein wird. Vielleicht macht man sich
andere Gedanken über die Finanzierung, vielleicht überlegt man sich die Gewährung von
Zinsenzuschüssen auf Darlehen, die sich vielleicht die Gemeinden auftreiben, oder vielleicht die
Schaffung eines Fonds, mit eigener Rechtspersönlichkeit, wie ein Beamtenvorschlag lautet. Auf jeden
Fall ist es eine besondere Aufgabe und eine Notwendigkeit, diese Beträge aufzubringen, weil ja
ansonsten der ganze Reorganisationsplan ins Wanken gerät. Selbstverständlich ist bei den
Schulbauvorhaben für die nächsten 10 Jahre richtig geplant worden nach Dringlichkeitsstufen. Der
Plan zeigt Dringlichkeitsstufen von 1 bis 5; ein Plan, in dem wir zweifellos für Hauptschulzubauten
oder Hauptschulbauten einen besonderen Vorrang einzuräumen haben; ein Plan, indem beachtet ist,
daß zum Teil auch freigewordene Volksschulen unter Umstände zur höheren Organisation verwendet
werden können, ein Plan, in dem auch zum Teil die Möglichkeit zu überlegen ist, daß man
aufgelassene Schulen für Kindergärten verwendet.
Ich habe schon eingangs erwähnt, daß der Bund Gesetze schafft und die Verpflichtungen den
Gemeinden überläßt. Ich kann hier noch ein Beispiel vorbringen und zwar bei der Errichtung eines
Bundes-Gymnasiums in Gänserndorf. Der Herr Präsident Schoiber hat wohl zugesichert, daß gedacht
sei, in Gänserndorf im Jahre 1967 mit dem Bau des Gymnasiums zu beginnen. Ich möchte hier
betonen, daß die Nichterrichtung des Baues in Gänserndorf der Gemeinde zum Teil heuer mindestens
300.000 Schilling gekostet hat, ein Betrag der sich auch in den kommenden Jahren zweifellos
wiederholen wird. Wir verlangen keine Extratour. Ich darf in Erinnerung bringen, daß wir bereits im
Jahre 1958 eine Platzwahlkommission gehabt haben, ja daß die Gemeinde im Jahre 1960
vorgeschlagen hat, im Rahmen einer Bezirksgemeinschaft eine Vorfinanzierung durchzuführen, diese
aber vom Handelsministerium abgelehnt wurde. Nun wartet nicht nur die Gemeinde Gänserndorf,
sondern der ganze Bezirk Gänserndorf auf die Errichtung des Gymnasiums. Ich möchte daran
erinnern, daß der seinerzeitige Landeshauptmann Figl im Jahre 1962 eine Reihung bekanntgab,
nämlich an erster Stelle Krems, an zweiter Neunkirchen, an dritter Gänserndorf, an vierter Gmünd. Es
ist dann aus unerklärlichen Gründen eine Änderung eingetreten. In den Jahren 1963 bis 1965 wurde
Gänserndorf Gmünd nachgereiht, und heute kann man feststellen, daß wir richtig ins Hintertreffen
gekommen sind. Ich weiß nicht, ob jemand diese Gründe aufklären kann. Die Vorbereitungen für das
Gänserndorfer Gymnasium sind zweifellos fertig, der Architektenwettbewerb fand 1965 statt. Seither
warten auch wir in Gänserndorf, ich sage noch einmal, nicht nur die Gemeinde, sondern auch der
Bezirk, auf den Spatenstich.
Sehr geehrte Damen und Herren, die Schulgesetze 1962 und der Reorganisationsplan für das
niederösterreichische Pflichtschulwesen sollen wirklich dazu beitragen, für unsere Jugend die
Grundlage zu schaffen, Kenntnis und Fähigkeiten zu vermitteln, der Jugend entsprechende
Bildungsmöglichkeiten zu bieten, damit aus dieser Jugend tüchtige und fleißige Menschen werden.
Eine Jugend soll es sein, die befähigt ist, das weiter zu bauen, was Väter und Mütter in Jahrzehnten
mühsam errichtet haben. (Beifall bei der SPÖ.)
DRITTER PRÄSIDENT REITER: Das Wort hat Herr Abg. Peyerl.
Abg. PEYERL: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich will mich im Kapitel 2,
Schulwesen, ganz kurz mit der Höheren technischen Landes-Lehr- und Versuchsanstalt
Waidhofen/Ybbs beschäftigen. Es ist ja zur Genüge bekannt, daß sich das Land Niederösterreich
schon länger bemüht, daß diese Lehr- und Versuchsanstalt in Waidhofen/Ybbs verbundlicht wird.
Viermal hat das Land Niederösterreich ein solches Ansuchen gestellt, das letzte Mal am 19.
Dezember 1963. Es wurde vom Unterrichtsministerium keine Stellungnahme abgegeben. Erst auf
mehrere Interventionen hin wurde dann am 17. März 1966 eine solche Verhandlung zwischen
Unterrichtsministerium und Land Niederösterreich bekanntgegeben. Auf Grund der Gespräche wurde
von Seiten des Landes Niederösterreich am 26. Juni 1966 verlangt, daß zwei Übereinkommen
getroffen werden sollen. Das erste soll zwischen dem Unterrichtsministerium und dem Land
Niederösterreich getroffen werden, das sich mit den Personalfragen zu beschäftigen hat, und ein
weiteres zwischen dem Bundesministerium für Bauten und Technik und wieder dem Land
Niederösterreich, das sich mit den Gebäudefragen zu befassen hat. Gleichzeitig wurde auch verlangt,
daß ein Vertrag mit der Kolpingfamilie in Waidhofen/Ybbs und dem Land Niederösterreich gemacht
wird, damit auch die Internatsfrage oder Zubauangelegenheit geklärt und vertraglich festgelegt
wird. Auf Grund der Textierung des Landes Niederösterreich haben sich innerhalb der beiden Stellen Unterrichtsministerium und Land Niederösterreich - Differenzen ergeben. Das Land Niederösterreich
hat – meiner Meinung nach mit Recht - verlangt. daß mit 1. Juli 1966, wenn diese Lehr- und
Versuchsanstalt verbundlicht wird, auch alle Dienststellen bzw. vor allem die Rechte der Bediensteten
mitzuübernehmen wären. Das Unterrichtsministerium hat geantwortet, daß es im Grunsätzlichen
bereit ist, diese Schule, - außer dem Internat - zu übernehmen, daß es aber die Personal- und vor
allem die Pensionsbelastungen nicht übernehmen könnte. Es war dann notwendig geworden, einige
Verträge neuerlich festzulegen bzw. verlangte das Unterrichtsministerium von dieser Schule Mitteilung
über den Personalstand in den Werkstätten und auch im Internat. Es wurden auch noch Angaben
über das Alter des Lehrkörpers verlangt, um die Dinge genauer untersuchen zu können. Das hat
wieder sehr lange gedauert, so daß das Land Niederösterreich ständig genötigt war, zu urgieren.
Endlich kam es dann doch so weit, daß auf eine schriftliche Urgenz vom Unterrichtsministerium eine
neuerliche Antwort gekommen ist bzw. ein Gespräch für den 24. November 1966 angesetzt wurde.
Das Land mußte sich auch deswegen um eine solche Besprechung bemühen, weil es für die
Budgetierung für das Jahr 1967 notwendig ist, zu wissen, wie nun der Personal- und Sachaufwand
sowie die Kosten für den Internatsbau untergebracht werden können. Bei diesem .Gespräch am 24.
November 1966 hat das Unterrichtsministerium von seinem ersten Standpunkt nicht viel abhandeln
lassen. So ist wieder zum Ausdruck gebracht worden, daß es wohl bereit ist, diese Technische
Landes-Lehr- und Versuchsanstalt in Waidhofen/Ybbs zu übernehmen, aber ohne Internat;
gleichzeitig soll die Pensionslast zwischen Bund und Land in der Form aufgeteilt werden, daß für die
Pensionslast jener Lehrkräfte, die später in Pension gehen, bis zum Zeitpunkt der Übernahme durch
den Bund das Land Niederösterreich, und ab dem Zeitpunkt der Übernahme erst der Bund zuständig
wäre.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wer diese Schule kennt, kann mit Recht behaupten, daß
sich das Land bei der Errichtung sehr große Mühe gegeben hat. Es handelt sich um eine sehr schöne
und sehr gut ausgebaute Schule Diese Schule ist auch maschinell sehr gut eingerichtet und verfügt
über ein ganz ausgezeichnetes Lehrpersonal. Sie werden schon gehört haben, daß alle Mittelschüler,
die diese Schule verlassen, begehrt sind und von allen Firmen und Unternehmungen gerne
übernommen werden. Das beweist die gute Ausbildung und Qualität der Schüler. Das Land hat daher
ein gutes Recht, wenn schon keine Ablöse für das Objekt, welches letztlich doch 20 Millionen Schilling
wert ist, gefordert wird, und wenn es noch dazu bereit ist, für einen Internatsbau 8 Millionen Schilling
auszugeben – ich bin mir dessen sicher, daß damit gar nicht das Auslangen gefunden werden kann
und noch weitere finanzielle Mittel notwendig sein werden , zu verlangen, daß zumindest die
Pensionslast zur Gänze vom Bund übernommen wird.
Ich möchte daher in diesem Zusammenhang noch einmal die Bitte an die Landesregierung richten,
alles zu unternehmen, daß endlich in dieser Frage Landes-Lehr- und Versuchsanstalt
Waidhofen/Ybbs eine Klärung herbeigeführt und die Verbundlichung, soweit es für das Land möglich
ist, erreicht wird. Wenn jedoch dem Land von Seiten des Unterrichtsministeriums nur Lasten und
Belastungen auferlegt werden sollten, dann könnte ich mich beinahe auch der Meinung einiger
kompetenter und verantwortlicher Männer anschließen, die meinten, wenn es untragbar wäre, diese
Schule dem, Bund zuzuführen, dann sollte man sie auflassen und womöglich daraus eine
Landesberufsschule machen. Ich bin also der Auffassung, wenn die Übernahme durch den Bund nur
eine Belastung für das Land bedeutet, dann soll eine Landes-Berufsschule errichtet werden. Dafür
spreche ich aber erst dann, wenn in dieser Frage gar keine Einigung mit der Bundesregierung möglich
ist.
Abschließend darf ich noch begrüßen, daß ein gemeinsamer Antrag beschlossen werden wird, der
sich damit beschäftigt, daß der Personal- und Sachaufwand bis 31. März 1963 vom Lande
bevorschußt wird. Die Finanzierung dieser Berufsschule ist eine Notwendigkeit, ist sie doch für die
Ausbildung unserer Jugend von größtem Wert. Wir sind daher verpflichtet, für die Jugendausbildung
alles zu tun, was in unseren Kräften steht. (Beifall im ganzen Hause.)
DRITTER PRÄSIDENT REITER: Zum Worte gelangt Herr Abg. Buchinger.
Abg. BUCHINGER: Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! In die Gruppe 2 fällt auch eine
sehr wichtige Post, und zwar die Stipendien- bzw. Studienförderung. Bevor ich mich kurz mit den
Stipendien und der Studienförderung befasse, darf ich noch auf eine sehr interessante Untersuchung
hinweisen, die der Landesschulrat über die Berufe der Eltern, die ihre Kinder in die Mittelschule
schicken, durchführte. Diese Aufstellung gibt auch für uns Niederösterreicher einige wesentliche
Aufschlüsse. So wurde festgestellt, daß von den 2.123 Mittelschülern 407 oder 19 Prozent von
Angestellten, 307 oder 14 Prozent von Arbeitern, 483 oder 22 Prozent von Beamten, 126 oder 6
Prozent von Eltern, die einen freien Beruf ausüben, 321 oder etwas über 15 Prozent von
Gewerbetreibenden, 169 oder 8 Prozent von Lehrern, 109 oder 5,14 Prozent von Rentnern und
Pensionisten, 97 oder 4,57 Prozent von sonstigen Berufen und 104 oder 4,89 Prozent - und das ist für
uns Niederösterreicher besonders interessant - von Bauern kommen. Auch das Organ des
Niederösterreichischen Bauernbundes ,,Der Bauernbündler" hat sich damit auseinandergesetzt und
sehr richtig angeführt, daß gerade bei der bäuerlichen Bevölkerung noch größere Reserven an
ausbildungswürdigen Talenten vorhanden sind, die - wenn sie die entsprechende Förderung bekämen
- vielleicht den Lehrerberuf erwählen oder die Matura machen würden. Der ,,Bauernbündler" zieht
daraus die Schlüsse, daß es notwendig sein wird, vor allem das Stipendienwesen besser auszubauen,
als es bisher der Fall ist. Bei den Stipendien können wir heuer erfreulicherweise feststellen, daß es zu
einer kleinen Erhöhung von 300.000 Schilling kommt, obgleich ich sagen möchte, daß dies zweifellos
nicht ausreichend ist. Auch wir sind der Meinung, daß gerade auf diesem Gebiete sehr viel zu tun sein
wird. Wir kennen in Niederösterreich zwei Formen, und zwar die Studienbeihilfe; hier werden 500 bis
2.500 Schilling jährlich gegeben. Es liegen 1.500 Ansuchen vor, und wenn man das Mittel annimmt,
würden wir 2,2 Millionen Schilling brauchen, also um eine Million mehr als im Budget vorgesehen ist.
Im zweiten Falle handelt es sich um die Studienförderung; hier werden 2.000 bis 5.000 Schilling pro
Ansuchen gegeben. Es liegen 383 Ansuchen vor, 405 sind neu dazugekommen, so daß insgesamt
788 Ansuchen zu verzeichnen sind. Das Mittel liegt hier bei 2,8 Millionen Schilling, also auch um 1,3
Millionen Schilling mehr als im Budget vorgesehen ist. Um alle Ansuchen halbwegs berücksichtigen zu
können, würden wir einen Mehrbetrag von ca. 2,3 Millionen Schilling brauchen, Interessant ist, daß
fast der gleiche Betrag, der uns im Landesbudget fehlt, von Seiten des Bundes gegeben wird; und
zwar vergibt der Landesschulrat Stipendien von insgesamt 2,5 Millionen Schilling. Ich glaube, ich kann
mir ersparen anzuführen, an wen diese Stipendien vergeben wurden. Meiner Meinung nach müßte
auch hier zu einer gewissen Koordinierung zwischen dem Lande und dem Landesschulrat bei
Vergabe der Stipendien gekommen werden; auch eine Koordinierung mit den anderen Stellen, z. B.
der Arbeiterkammer, dem Julius Raab-Stipendienfonds usw. wäre wichtig. Ich kann mir vorstellen, daß
es Studenten gibt, die all diese Schliche kennen und vielleicht in den Besitz mehrerer Stipendien
gelangen, während sehr viele dann dadurch keine Stipendien erhalten. Ich bin weiters der Meinung
und konnte es im letzten Jahr selbst feststellen, daß die Auszahlung der Stipendien rascher erfolgen
könnte. Die Stipendien erhalten zweifellos jene, die zu den sozial Schwächeren zählen. Ich habe
anläßlich von Sprechtagen im Waldviertel, im Notstandsgebiet, öfters gehört, daß die Eltern sagen,
wenn ich das Geld nicht bald bebomme, muß ich mein Kind aus der Schule herausnehmen, da ich die
Kosten nicht mehr tragen kann. Ich kenne zwei Fälle, in denen das Stipendium für das vergangene
Schuljahr noch nicht ausbezahlt worden ist. Das ist aber nicht Sinn und Zweck der Stipendienvergabe.
Eine schnellere Auszahlung wäre hier zweifellos notwendig. Ich gestatte mir, hiezu folgenden
Resolutionsantrag zu stellen (liest):
,,Die Landesregierung wird aufgefordert, Vorkehrungen zu treffen, daß die Studienbeihilfen und die
Studienförderung rasch und ohne unnötige Verwaltungsmehrarbeit gewährt werden können sowie
dafür zu sorgen, daß diese Förderungsmaßnahmen mit jenen des Bundes koordiniert werden."
Ich glaube, daß die Stipendienförderung, ich habe das auch bereits ausgeführt, vor allem für den
sozial Schwächeren gedacht sein soll, für jene, die nicht so viel verdienen, um ihre Kinder in eine
höhere Schule zu schicken, für die Bauern und Gewerbetreibenden, die ihren Kindern auch eine
höhere Schulbildung zuteil werden lassen wollen. Ich bin daher der Meinung, daß auch nicht jene
früher zu einem Stipendien kommen sollen, die über gewisse Beziehungen verfügen. Mir liegt ein
Schreiben vor, das ich nicht für sehr gut finde. Der sozialistische Lehrerverein teilt hier in einem
Rundschreiben das er an die Eltern dieser Kinder schickt, mit - es ist gezeichnet von Herrn
Abgeordneten Grünzweig – daß die sozialistische Partei bei der Beschaffung von Stipendien alles
unternehmen wird, damit die Betreffenden diese Stipendien auch erhalten. In dem Rundschreiben
steht auch, daß heute kein sozialistischer Lehrer mehr Angst zu haben braucht, keine Anstellung zu
bekommen.
Das ist eine erfreuliche Feststellung, vor allem wenn man bedenkt, was heute über die Personalpolitik
hier gesprochen wurde.
Ich glaube abschließend sagen zu dürfen - ich will mich wirklich sehr kurz fassen, mir wurde schon die
Uhr gezeigt - daß nur die sozialen Gegebenheiten bei Vergabe der Stipendien berücksichtigt werden
sollen und nicht die Zugehörigkeit zu einer Partei. (Beifall im ganzen Hause.)
DRITTER PRÄSIDENT REITER: Zum Worte gelangt Herr Abg. Anderl.
Abg. ANDERL: Hohes Haus, sehr geehrte Damen und Herren! Ich verspreche, mich ganz kurz zu
halten. Im Voranschlagsansatz 2119-4 ist ein Betrag von 400.000 Schilling eingesetzt, der als
Zuschuß zu den täglichen Fahrten im Zusammenhang mit der Verbesserung der Schulorganisation an
Schulkinder gedacht ist. Im Jahre 1966 waren 300.000 Schilling eingesetzt, es mußte aber festgestellt
werden, daß nur 41,5 Prozent Ansuchen berücksichtigt werden konnten, da der Betrag viel zu gering
war. Wenn heuer daher 400.000 Schilling eingesetzt sind, so muß gerechnet werden - Abg.
Grünzweig hat es bereits erklärt -, daß im heurigen Jahr ca. 150 einklassige Schulen bereits
geschlossen sind, daher die Anträge wesentlich mehr sein werden, so daß mit dem Betrag nicht das
Auslangen gefunden werden kann. Es wird daher Sorge des Finanzreferenten sein, im
Nachtragsbudget einen gewissen Betrag einzusetzen. Diese Unterstützung bekommen natürlich nur
jene Gemeinden bzw. Eltern, wo bereits die Schulorganisation durchgeführt ist. Da jedoch ein Großteil
nicht durchgearbeitet ist, so können die anderen Gemeinden bzw. Schulbehörden nicht unterstützt
werden. Ich komme da auf ein ganz besonderes Problem, das in erster Linie bei uns im Waldviertel
zutrifft. In der Gemeinde Arbesbach, Bezirk Zwettl, wurde eine neue Hauptschule errichtet. Das Gebiet
ist natürlich sehr dünn besiedelt. Um die Schüler zur Hauptschule zu bringen - dort ist oft nicht der
Pflichtschulsprengel eingeteilt -, muß die Gemeinde - Sie werden sagen, das ist nicht möglich - nicht
weniger als 22.000 Schilling pro Monat an einen privaten Autobusunternehmer zahlen. Meine Herren,
Sie werden verstehen, daß das für eine Gemeinde eine schwere Belastung ist. Daher ist es
notwendig, daß das Schulreorganisationsgesetz sobald als möglich durchgearbeitet wird, damit alle
Bezirke noch im Jahre 1967 daran kommen. Nicht überall zahlen die Gemeinden. Ich könnte Ihnen
einige Beispiele anführen, wo sich die Gemeinden weigern, die Fahrtkosten zu zahlen. Kollege
Fichtinger wird mir das bestätigen. Um die Hauptschule in Ottenschlag besuchen zu können, müssen
für die Kinder von Bärenkopf, deren Schulweg 20, 22 km weit ist, deren Eltern 200 bis 300 Schilling
pro Monat an Fahrtspesen bezahlen. Wenn da eine Familie zwei oder drei Kinder hat - dort sind lauter
Forstarbeiter -, dann muß man einsehen, daß das eine unmögliche Belastung ist. Dasselbe ist auch in
der Gegend von Kottes-Purk, auch dort ist der Autobus so teuer. Es wird daher, wie ich bereits gesagt
habe, Aufgabe des Schulreferenten sein, daß die Reorganisation wirklich durchgearbeitet wird;
ansonsten können das die Gemeinden und die Privaten auf die Dauer nicht mehr aufbringen.
Ich bitte daher, daß man diese Sache ganz besonders berücksichtigt und daß im Jahre 1967,
eventuell noch im Nachtragsbudget, etwas für die Gemeinden, für die Privaten, eingebaut wird. (Beifall
bei der SPÖ.)
DRITTER PRÄSIDENT REITER: Das Wort hat Herr Abg. Thomschitz.
Abg. THOMSCHITZ: Herr Präsident! Hohes Haus! Während meine Kollegen, die sich in den
vergangenen Jahren mit der Waldschule in Wiener Neustadt beschäftigten - der verstorbene
Bürgermeister Wehrl hat das von dieser Stelle aus mehrmals getan -, immer nur fordern und bitten
mußten und die verschiedensten Probleme aufzuzeigen hatten, ist es mir vergönnt, den Vollzug eines
bemerkenswerten Abschnitt dem Hohen Landtag zu vermelden, nämlich die Fertigstellung des
Internates in der Körperbehindertenschule in Wiener Neustadt. Diese Sonderschule im Föhrenwald
zwischen Wiener Neustadt und Neunkirchen ist eine Anstalt, die der schulischen und gewerblichen
Ausbildung sowie der körperlichen Ertüchtigung und Behandlung von körperbehinderten, jedoch voll
bildungsfähigen Kindern dient. Die Schule selbst wird vom Land Niederösterreich erhalten,
Pflichtsprengel ist das Land selbst und der Berechtigungssprengel erstreckt sich über die
Bundesländer Niederösterreich, Steiermark, Kärnten, Burgenland, Oberösterreich und Tirol. Im Jahre
1965/66 besuchten 140 Kinder die Schule, heuer sind es 144. Die genannten Bundesländer sind im
Sinne des Pflichtschulorganisationsgesetzes sohin berechtigt, ihre in Frage kommenden Kinder in
diese Sonderschule zu schicken. Es zeigt sich immer wieder, daß noch mehr Schüler und
Schülerinnen aufzunehmen wären, doch mußte dies an den Unterbringungsmöglichkeiten scheitern.
Das Land hat sich wegen dieses Platzmangels entschlossen, ein Internat zu errichten und die Antalt
weiter auszubauen. Heute steht dieses Internatsgebäude. Es sind vier Abteilungen mit je 32 Kindern,
insgesamt also 128 Kinder. Das Wesen einer Körperbehindertenschule bedingt es, daß das
Internatsgebäude als ebenerdiger Bau aufgeführt wurde. Man kann ruhig sagen, es wurde großzügig
gebaut. Überall ist viel Licht, viel Luft und Sonne. Es stehen den Kindern einwandfreie
Aufenthaltsräume, Schlafräume sowie sanitäre Einrichtungen usw. zur Verfügung. Zwischen den
einzelnen Gebäuden sind Rasenplätze, die zum Spielen und, soweit man auch vom Sport sprechen
kann, diesem dienen. Für diesen Zweck wurden im Jahre 1965 6 Millionen Schilling, 1966 10 Millionen
Schilling zur Verfügung gestellt und für das Jahr 1967 werden weitere 5,1 Millionen Schilling
bereitstehen, so daß insgesamt ein Betrag von 21,l Millionen Schilling aufgebracht wurde. Dieser
Betrag dient den Körperbehinderten, um ihnen eine normale Schulbildung zu geben, ihre körperlichen
Gebrechen im Rahmen eines medizinischen Programmes zu behandeln und ihnen eine
Berufsausbildung zu ermöglichen. Ich habe kürzlich diese Waldschule besucht, habe die Kinder bei
ihrer Arbeit und ihrem Spiel beobachtet. Ich kann Ihnen sagen, meine sehr verehrten Damen und
Herren, wir müssen uns vornehmen, dieses Werk im Föhrenwald fortzusetzen und alles daran zu
setzen, es zu vollenden, sollten die finanziellen Mittel auch noch so hoch sein. Diese Kinder, denen so
vieles versagt ist und auch später versagt sein wird, verdienen es, daß man sich für sie einsetzt.
Betrachten wir diesen unseren Einsatz, unser Bemühen, auch ein klein wenig als einen Dank dem
Schicksal gegenüber, daß es uns selbst vergönnt ist, körperlich gesunde Kinder zu haben.
Derzeit befinden sich, wie ich schon erwähnt habe, 144 Kinder, davon 43 aus Niederösterreich, in
dieser Schule. Da die Mehrzahl dieser Kinder aus anderen Bundesländern stammt, ist es verständlich,
daß das Land Niederösterreich nicht allein die Lasten der Errichtung und Erhaltung tragen soll und
auch nicht tragen kann. Die Aufteilung des ordentlichen Aufwandes macht keine Schwierigkeiten. Die
Schwierigkeiten treten aber bei der Aufteilung des außerordentlichen Aufwandes, der beim Bau und
der Einrichtung einer Schule und eines Heimes entsteht, auf. Um die unbedingt notwendige Errichtung
des Internates in Wiener Neustadt nicht zu verzögern, hat das Land die Kosten vorgestreckt. Es ist
selbstverständlich, daß ein Finanzreferent eines Landes von solchen Vorfinanzierungen nicht
begeistert ist. Es ist jedoch dem Schulreferenten, Herrn Landesrat Kuntner, gelungen, sowohl beim
seinerzeitigen als auch beim derzeitigen Landesfinanzreferenten Verständnis für die Lage dieser
besonders hilfsbedürftigen Kinder zu finden und sie von der Notwendigkeit des Baues eines Heimes
zu überzeugen. Ich glaube, daß ich den genannten Herrn dafür Dank sagen darf. Die beteiligten
Bundesländer werden den auf sie entfallenden Teil des außerordentlichen Aufwandes in den
kommenden drei bis fünf Jahren begleichen. Es wird Aufgabe der nächsten Zukunft sein, mit den
Ländervertretern ein geeignetes, allen Beteiligten Rechnung tragendes Übereinkommen zu schließen.
Ich habe bereits erwähnt, daß ich in dieser Schule war. Vom Direktor der Anstalt wurde mir voll Stolz
das neue Internat gezeigt, und ich erfülle gerne die Bitte der Anstaltsleitung, allen an dem Werk
Beteiligten Dank zu sagen, und zwar nicht nur den Politikern, sondern auch den Beamten. Man ist in
der Waldschule sehr froh darüber, daß auch im Jahre 1967 beträchtliche Mittel aufgewendet werden,
um die sehr ramponierte Küche, die noch immer in einer Baracke untergebracht ist, neu bauen zu
können. Selbtverständlich ist mit dem Neubau der Küche noch nicht alles getan. Für die kommenden
Jahre bleiben noch genug Vorhaben, die nicht minder wichtig sind. Da wäre zuerst die Unterbringung
des Personals. Um ein ungestörtes Privatleben zu gewährleisten, welches für das dienstliche
Verhalten jedes einzelnen von größter Bedeutung ist, ist es unbedingt erforderlich, für das Personal
und im besonderen für die Erzieher ein Wohnhaus in Sichtweite dar Schule, jedoch so weit außerhalb
des Schulbereiches zu schaffen, dal3 sich keine gegenseitigen Störungen ergeben. Weiters wäre der
Bau eines Hallenbades notwendig. Ein solches Bad würde den gehbehinderten Kindern in vieler
Hinsicht nützlich sein.
Ich will nicht gerade behaupten, daß der Leiter der Anstalt nur nebenbei erwähnte, daß er mit seiner
Familie in einer Baracke wohnt, aber ich glaube, daß es schon dringendst erforderlich wäre, dem
Leiter der Schule eine entsprechende Wohnung zur Verfügung zu stellen. Wie Ihnen, meine sehr
geehrten Damen und Herren, bekannt ist, liegt die Waldschule abseits von Wr. Neustadt im
Föhrenwald. Der Zufahrtsweg, ich sage absichtlich Weg und nicht Straße, würde ebenfalls mehr
Aufmerksamkeit verdienen. Ich werde mir erlauben, bei Gelegenheit beim Herrn Landeshauptmann in
dieser Sache vorzusprechen.
Abschließend möchte ich nicht versäumen, dem Personal der Waldschule, meinen Kollegen, den
Erziehern und vor allem dem Direktor, deren Arbeit durch die bisherige zum Teil provisorischer
Unterbringung in verstärktem Maße noch erschwert war, für ihr aufopferungsvolles Wirken im
Interesse unserer körperbehinderten Kinder zu danken. Ist es schon sehr schwer, den Beruf eines
Lehrers auszuüben, wenn man es mit gesunden Kindern zu tun hat, um wieviel mehr Geduld,
Ausdauer und Liebe zum Kind ist in einer Schule für körperbehinderte Kinder notwendig. Und wenn
Sie glauben, meine Damen und Herren, daß wir in einer nur materialistischen Zeit leben, dann gehen
Sie hinaus in die Waldschule. Dort wirken Menschen, denen der Beruf zur Berufung geworden ist.
(Beifall bei der SPÖ.)
DRITTER PRÄSIDENT REITER: Zum Wort kommt der Herr Abg. Stangler.
Abg. STANGLER: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf meinem geschätzten Vorredner
versichern, daß die Freude über die Fertigstellung des Internates in der Waldschule Wr. Neustadt
auch von uns voll und ganz geteilt wird. Die Schule für die körperbehinderten Kinder ist immer ein
gemeinsames Anliegen beider Fraktionen gewesen und auch der Fortschritt in der weiteren
Entwicklung dieser Schule gereicht dem gesamten Haus zur allgemeinen Freude.
Hoher Landtag! Seit Jahren bemüht sich das Land Niederösterreich darum, daß die traditionsreiche
Eisenfachschule in Waidhofen/Ybbs vom Bund übernommen wird. Leider ist dieses Bemühen noch
nicht erfolgreich abgeschlossen. Man könnte, um in einer bilderreichen Sprache zu reden, sagen, daß
die letzten Beamtenverhandlungen soweit gediehen sind, daß uns nur mehr eine papierdünne Wand
von einem Ergebnis trennt. Aber auch papierdünne Wände sind oft schwer zu durchbrechen. Wir
hoffen, daß es aber möglich sein wird, auf politischer Ebene zu dem notwendigen Abschluß zu
kommen. Ich will mir daher weitere Ausführungen ersparen. Dem Herrn Kollegen Peyerl darf ich
versichern, daß wir in unserer Auffassung weitgehend übereinstimmen. Ich habe in diesem Sinne ja
auch im Finanzausschuß erklärt, daß wir es bedauern würden, wenn die Bundesstellen nicht das
notwendige Verständnis für diesen letzten Schritt aufbringen könnten. Wir hoffen aber noch immer auf
Beseitigung der letzten Hindernisse. Da im heurigen Voranschlag nicht mehr die entsprechenden
Mittel zur Führung dieser Anstalt vorgesehen sind, müßte diese praktisch am 1 Jänner 1967
geschlossen werden. Gemeinsam mit dem Herrn Abg. Grünzweig will ich nun einen Antrag zur
Annahme empfehlen, womit die Landesregierung ermächtigt werden soll, zu beschließen, bis zum 31.
März 1967 den Personal- und Sachaufwand an dieser Höheren technischen Landesehr- und
Versuchsanstalt zu leisten. Ich darf Ihnen diesen Antrag zur Kenntnis bringen und Sie, meine Damen
und Herren des Hohen Hauses, um Annahme bitten (liest):
„Die Niederösterreichische Landesregierung wird ermächtigt, bis zum 31. März 1967 den Personalund Sachaufwand der Höheren technischen Landeslehr- und Versuchsanstalt Waidhofen/Ybbs im
unbedingt notwendigen Ausmaße vorschußweise zu leisten. Einnahmen sind einzuziehen und in der
Durchlaufergebarung als fremde Gelder zu verrechnen. Bis zum 31. März, 1967 ist dem Landtag ein
Antrag auf Genehmigung eines allfälligen Nachtragskredites zur Beratung und Beschlußfassung
vorzulegen."
Abschließend möchte ich nochmals der Hoffnung Ausdruck geben, daß es den Regierungsstellen
gelingen möge die Verbundlichung zum Wohle dieser sehr traditionsreichen Eisenfachschule im
Ybbstal erfolgreich abzuschließen. (Beifall im ganzen Hause).
DRITTER PRÄSIDENT REITER: Bevor ich dem Herrn Landesrat Kuntner das Schlußwort erteile, darf
ich darauf hinweisen, daß in Nummer 18 der gelben Bemerkungen, die auf den Plätzen der Herren
Abgeordneten aufliegen, ein Antra,g des gleichen Wortlautes aufscheint, nachdem, wie mir eben
gesagt wurde, wurde im Finanzausschuß dieser Antrag bereits gemeinsam beschlossen. Ich glaube
daher, daß ich ihn nicht mehr zusätzlich zur Abstimmung bringen muß. Wenn hier Einstimmigkeit
herrscht, müssen die beiden Herren Abgeordneten ihren Antrag zurückziehen. (Kein Einspruch.)
Ich danke, der Antrag ist zurückgezogen.
Das Schlußwort zur Gruppe 2 hat Herr Landesrat Kuntner.
Landesrat KUNTNER: Hohes Haus! Ich danke zunächst den Rednern, sowohl den Lehrern, die als
solche zu diesem Kapitel zu sprechen berufen sind, als auch den Nicht-Lehrern, die ihr Herz für die
Schule geöffnet und dazu durchaus positiv gesprochen haben. Als Referent für das Schulwesen darf
ich zu einigen Dingen Stellung nehmen, wo Wünsche vorgebracht wurden und daher eine Antwort
erforderlich ist. Der Herr Abg. Graf hat gebeten, daß das Schulbaufondsgesetz auf weitere Sicht
verlängert und die Zuteilung der Mittel rascher erfolgen soll. Ich darf mitteilen, daß geplant ist
vorzuschlagen, das neue Schulbaufondsgesetz unbefristet zu beschließen. Bezüglich der Zuteilung
der Fondsmittel verspreche ich, daß wir uns bemühen werden, diese möglichst zu Jahresbeginn
vorzunehmen, damit sie zeitgerecht flüssig gemacht werden können. Der Herr Abg. Grünzweig hat
darauf hingewiesen, daß heuer mehr Bewerber als bisher um ein Stipendium angesucht haben, und
zwar waren es im vergangenen Jahr 1260 und heuer 1600. Von Herrn Abg. Buchinger wurde bemerkt,
daß insbesondere in der ländlichen Bevölkerung - und das betrifft Bauern und Arbeiter in gleichem
Maße - ein verhältnismäßig geringer Prozentsatz von Schülern die Maturareife erreicht und daher
auch eine verhältnismäßig geringe Anzahl an den Hochschulen weiterstudiert. Ich will damit sagen,
daß hier Reserven bestehen, daß allerdings auch die Ressentiments, die noch in den einzelnen
Berufsgruppen sowohl beim Bauernstand als auch beim Arbeiterstand gegen das Studium bestehen,
überwunden werden müssen. Ich bin daher der Meinung, daß man für die Gewährung von Stipendien
größere Mittel zur Verfügung stellen müßte. Die mangelnde Zuteilung ist leider in der
Verwaltungsmaschinerie stecken geblieben. So habe ich in der letzten Sitzung der Landesregierung
einige Stipendien für das Jahr 1965 beschließen lassen müssen. Das kam dadurch zustande, daß der
leitende Beamtenchef einen Wechsel des Bearbeiters vorgenommen hat, so daß zu erwarten ist, daß
nunmehr eine klaglose Betreuung der Stipendienwerber erfolgt. Die Koordinierung ist, soweit es sich
innerhalb des Landes bewegt, schon vorgesehen. Es ist eine Gegenzeichnung der Stipendien, die der
Herr Landeshauptmann und die das Schulreferat vergibt - das wurde mit Herrn Landeshauptmann Figl
abgemacht -, vorgesehen. Es wäre also notwendig, wenn das auch praktisch durchgeführt würde.
Wenn auch noch so große Schwierigkeiten bestehen, sie lassen sich alle überwinden, wenn der Herr
geschäftsführende Präsident auch noch so sehr den Kopf darüber schüttelt. Ich bin allerdings der
Meinung, daß eine Erhöhung der Ansatzpost notwendig ist. Sie ist leider in heurigen Jahr nicht erhöht
worden. Wir können es uns nicht leisten, das Intelligenzpotential, das gerade noch die Kreise der
ländlichen Bevölkerung aufweist, nicht auszuschöpfen. Ich bedaure es, da8 auch die Summe der
Förderungsmittel für die Lehrmittel nicht erhöht worden ist, obwohl eine Verteuerung dies doch absolut
notwendig gemacht hätte.
Bei den Kindergärten möchte ich darauf hinweisen, daß 14 Abteilungen derzeit unbesetzt sind und
daß die Landesregierung kaum einen Neubau bewilligt, mit der Begründung, daß keine
Kindergärtnerinnen vorhanden sind. Ein Abiturentenkurs soll dem abhelfen.
Nun zu den Stipendien. Es ist erfreulich, daß diese Ansatzpost für Lehrerbildungsanstalten und
musisch-pädagogische Gymnasien und für die Bildungsanstalten für Kindergärtnerinnen um 300.000
Schilling erhöht wurde. Wenn ich Ihnen aber sage, daß 406 Ansuchen vorliegen, werden Sie
ermessen können, daß dieser Betrag viel zu gering ist. Deshalb auch zu gering, weil damit auch eine
Stipendierung der Kindergärtnerinnen erfolgt und durch Einführung eines einjährigen Lehrkurses und
durch eine besondere Dotierung dieser Kursteilnehmer diese Ansatzpost sehr stark belastet wird. Es
wird notwendig sein, daß zum Teil auf die 1,2 Millionen Schilling zurückgegriffen wird. Dadurch wird
aber diese Ansatzpost noch mehr ausgehöhlt als vorher. Herr Abg. Anderl hat mit Recht auf die
Unzukömmlichkeiten hingewiesen, die sich aus dem großen Schulweg für die Hauptschüler ergeben.
Ich glaube, man müßte nun einen Weg suchen, daß bei Einrichtung eines Pflichtsprengels, wo die
Eltern verpflichtet sind ihre Kinder in eine Hauptschule zu schicken, über den bereits bestehenden
Modus, daß bei Stillegung von Schulen eben zu den Fahrtkosten Zuschüsse gewährt werden, auch
für diese Fahrkostenzuschüsse gegeben werden. Ich bin der Meinung, daß gerade der ländlichen
Bevölkerung, auch wenn kein Pflichtsprengel besteht, durch Zuschüsse die Möglichkeit gegeben wird,
einem intelligenten Kind den Besuch einer Hauptschule oder einer anderen Schule zu ermöglichen.
Durch das Schulreorganisationsgesetz, das Herr Präsident Abg. Schoiber erwähnt hat, kann sicher
nicht in kurzer Zeit schon die vollständige Schulreorganisation durchgeführt werden. Es ist erfreulich,
da8 diese pädagogische Erkenntnis Platz gegriffen hat, wenn auch der Mangel an Lehrkräften etwas
nachgewirkt hat. Daß noch immer Bedenken sind, zeigen manche ganz miserable Stimmen in
Zeitungen, die wir aber nicht beachten.
Es wurde bereits vom Abg. Graf erwähnt, daß im Jahr an Schulbaufondsmittel ungefähr 100 Millionen
Schilling notwendig wären. Diese Notwendigkeit hat auch der Herr Finanzreferent anerkannt. Es ist
festgestellt worden, daß 42,5 Millionen Schilling im ordentlichen Voranschlag immerhin mehr als
doppelt so viel sind als im Vorjahr. Ich muß allerdings sagen, daß mit dem Sinken der
Bedarfszuweisungen, die Herabsetzung des Prozentsatzes, auch der Zufluß aus diesen Mitteln für
den Schulbaufonds geringer wird und daß die 42,5 Millionen leider noch nicht 56,5 Millionen sind, die
wir für das Jahr 1966 aus direkten Mitteln des Landes zur Verfügung bekommen haben. Ich muß also
in Übereinstimmung mit meinem beamteten Referatsleiter, Herrn Hofrat Schneider, sagen, daß das
leider zu wenig ist, und daß wir dringend hoffen, daß wir durch einen Nachtrag noch etwas
bekommen. Ich darf darauf hinweisen, daß das Burgenland im Jahre 1966 48 Millionen Schilling - das
kleine Burgenland – aus Landesmitteln für den Pflichtschulbau aufgewendet hat, Wir müssen uns also
anstrengen, hier nachzukommen.
Hinsichtlich der Lichtbildstelle möchte ich darauf aufmerksam machen, daß die Unterbringung auch
derzeit nicht entspricht. Sie ist im 3. Stock räumlich ungünstig untergebracht. Die Lage ist für den
Transport von Geräten nicht geeignet, die Räume sind zu klein.
Zu den Fachschulen, höheren technischen Lehr- und Versuchsanstalten: Ich glaube, wir müssen dem
Bund ernstlich ins Gewissen reden, da,ß es nicht zumutbar ist, daß ein Land durch Jahrzehnte
hindurch eine Bundesaufgabe erfüllt und daß wir dann noch dazu anteilsmäßig die Pensionslasten
übernehmen müssen. Ich weise darauf hin, daß wir bei den anderen Fachschulen auch noch große
Erfordernisse erfüllen müsssen. So braucht die Textilfachschule Groß-Siegharts ein Internat für
Mädchen, es braucht die höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Frauenberufe in Hollabrunn zusätzliche
Schlafräume; vorläufig wurde eine provisorische Lösung gefunden, und die Landes-Fachschule für
Kleidermacherinnen in Mödling braucht einen Neubau.
Landesberufsschulen: Wir haben um 1,5 Millionen Schilling weniger als das unbedingt notwendige
Präliminar, das vom Berufsschulrat an und für sich schon sehr eingeschränkt und auf die realen
Gegebenheiten beschränkt wurde. Es war also nicht möglich, für Pöchlarn etwas Besonderes zu tun.
Es war auch für das Internat in Hollabrunn nichts zu machen, und es wurde auch kein Groschen für
die dritte kaufmännische Landesberufsschule zur Verfügung gestestellt. Das heißt, die Entscheidung
liegt natürlich beim Berufsschulrat, wo auch der Vorentwurf liegt. Ich habe, nachdem die Aufforderung
an das Referat gekommen ist, den Antrag für die Errichtung einer dritten Anstalt einzubringen, dieses
Schreiber dem Berufsschulrat rückgemittelt mit der Aufforderung, auch die Standortwahl
vorzuschlagen. Ich habe zur Kenntnis genommen, daß sich Laa im besonderen anbietet. Zu Wiener
Neustadt darf ich sagen, daß dieses Übereinkommen vorbereitet ist, daß es der Beschlussfassung der
zuständigen Landesämter harrt. Es sind natürlich Wünsche da, Personalhaus, Hallenbad und Straße.
Sie sind im Anmeldung von Wünschen nicht sehr zimperlich; ich muß aber sagen, daß für die Küche,
die Direktor-Wohnung und für eine Umstellung des Altgebäudes sowie für den Ausbau der
medizinischen Abteilung schon im kommenden Jahr vorgesorgt ist. Damit bin ich am Ende meiner
Beantwortung. Ich darf sagen, daß es heute für alle von uns eine unbestrittene Tatsache ist, daß das
Wirtschaftswachstum eines Landes mit dem Bildungsaufwand zusammenhängt, in einem direkten
Zusammenhang steht, und d.sß wir die Investitionen für den Bildungsaufwand als die beste
langfristige Kapitalsanlage eines Landes bezeichnen können. (Beifall bei der SPÖ.)
DRITTER PRÄSIDENT REITER: Die Rednerliste ist erschöpft. Der Herr Berichterstatter hat das
Schlußwort.
Berichterstatter Abg. Anzenberger: Ich verzichte.
DRITTER PRÄSIDENT REITER: Zur Abstimmung liegt vor die Gruppe 2, Schulwesen, und der
Resolutionsantrag des Herrn Abg. Buchinger. Ich lasse zunächst über die Gruppe selbst und zum
Schluß über den zu dieser Gruppe vorliegenden Resolutionsantrag abstimmen.
Ich bitte den Herrn Berichterstatter nunmehr seinen Antrag zur Gruppe 2, Schulwesen, ordentlicher
Voranschlag zu stellen.
Berichterstatter Abg. ANZENBERGER: Hohes Haus! Ich stelle den Antrag, die Gruppe 2, Schulwesen,
mit Einnahmen im ordentlichen Voranschlag von 11,987.000 Schilling und Ausgaben im ordentlichen
Voranschlag von 198,497.000 Schilling, mit Einnahmen im außerordentlichen Voranschlag von
1,377.000 Schilling und Ausgaben im außerordentlichen Voranschlag in der Höhe von 22,100.000
Schilling zu genehmigen. Ich ersuche den Herrn Präsidenten, darüber die Abstimmung durchführen zu
wollen.
DRITTER PRÄSIDENT REITER (nach Abstimmung über Gruppe 2, Schulwesen, ordentlicher
Voranschlag in Erfordernis und Bedeckung): Angenommen.
(Nach Abstimmung über Gruppe 2, Schulwesen, außerordentlicher Voranschlag in Erfordernis und
Bedeckung): Angenommen.
Ich bitte den Herrn Berichterstatter nunmehr um Verlesung des Resolutionsantrages des Herr Abg.
Buchinger. (Geschieht.)
(Nach Abstimmung über den Resolutionsantrag des Herr Abg. Buchinger, betreffend die raschere
Auszahlung der Studienförderungsbeiträge): Angenommen.
Ich unterbreche die Beratung über den Voranschlag des Landes. Die nächste Sitzung des Landtages
findet morgen um 9 Uhr 30 Min. statt. Die Beratungen über den Voranschlag werden mit der
Spezialdebatte über die Gruppe 3 fortgesetzt. Die Sitzung ist geschlossen.
Schluß der Sitzung um 22 Uhr 53 Minuten.
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