in der beruflichen Rehabilitation

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Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching
Elisabeth Magdlener
Einführung in die Berufliche Rehabilitation
Mag. Dr. Fasching
Zur Lehrveranstaltung
In der Vorlesung werden Folien präsentiert. Die Vorlesungsfolien werden
immer am Montag Abend auf die Homepage gestellt (Alle Vorlesungsdateien
sind nur durch Passwörter zugänglich). Homepage:
http://homepage.univie.ac.at/helga.fasching. Zusätzlich wird es ein Skript
geben. Das Skriptum ist ergänzen zu den Folien auch Grundlageskriptum.
In der Lehrveranstaltung besteht auch die Möglichkeit der aktiven
Teilnahme, wie z.B.: durch Literaturvorschläge oder Kurzreferate, passend zu
dem ein oder anderen Vorlesungsthema.
Prüfung: Schriftliche Prüfung, weitere Prüfungstermine werden noch bekannt
gegeben.
Es werden die Folien geprüft, aber auch Inhalte des Skriptums. Die Inhalte
aus den Gastvorträgen werden ebenfalls geprüft, wie auch
Filmdokumentationen.
Wie schon erwähnt, kann man sich auch aktiv an der Lehrveranstaltung
beteiligen, durch Kurzreferate, Filme zur Thematik oder passende
Literaturvorschläge. Es gibt sehr viele Broschüren auch vom Ministerium.
Mag. Fasching wird auf ihre HP auch Berichte stellen dazu! Diese sind nicht
Prüfungsstoff.
Ad. Prüfung: auch alles zum Behinderteneinstellungsgesetz!!!! (nicht die
Paragraphen, aber die Gesetze lernen)!!! Folien-> Prüfung, verstehen ist auch
wichtig! Skriptum ist auch Grundlage zur Prüfung! Auch der Vortrag von
Mag. Pinetz.
Am 6.12.-> Vortrag Götzinger - auch Stoff!
Zur Prüfung kommen 12 Fragen, in Stichworten zu beantworten (Die Fragen
sind mit längeren Antworten.). Folien lernen!! Skriptum zum Durchlesen und
Verstehen. Es gebe Skriptum keine Schwerpunkte, weil nicht alles von den
Folien im Skriptum ist.
Prüfungstermin (für mich!!) Mittwoch,08. Februar, 14 - 15:00.
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Samstag, 14. Mai 2016
Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching
Elisabeth Magdlener
Einführung in die Berufliche Rehabilitation
Text zur Lehrveranstaltung
1. VO (04.10.2005)
Mag. Dr. Helga Fasching ist als Assistentin in der Forschungseinheit für
Sonderheilpädagogik tätig.
Allgemeine Informationen zum Studienzweig Berufliche Rehabilitation:
2002 wurde ein Neuer Studienplan verabschiedet. Geplant war der
Studienzweig Berufliche Rehabilitation. Bis 2002 war dieser Studienzweig
noch mit Prof. Niehaus besetzt, da diese dann aber vom Institut wegging,
wurde die Berufliche Rehabilitation dann stillgelegt, da die Stelle nicht
nachbesetzt wurde. Prof. Niehaus hält dieses Semester eine
Lehrveranstaltung im Schwerpunkt Berufliche Rehabilitation ab.
Vorstellung dieses Studienzweiges Folie 1:
Auf unserem Institut werden 9 Studienschwerpunkte angeboten. Leider
können zur Zeit aufgrund unbesetzter Planstellen, nicht alle Schwerpunkte
auch wirklich abgehalten werden, wie dies z.B.: Ab (Ende) 2006 bei der
Erwachsenenbildung der Fall sein wird. In anderen Schwerpunkten ist es
durch das geringe Angebot an Lehrveranstaltungen auch nicht sehr rosig.
Die 9 Studienschwerpunkte des Instituts für Bildungswissenschaften sind:
1)
2)
3)
4)
5)
6)
7)
8)
9)
Theoretische Erziehungswissenschaften
Medienpädagogik
Schulpädagogik
Sozialpädagogik
Heil- und Integrative Pädagogik
Psychoanalytische Pädagogik
Museumspädagogik
Berufliche Rehabilitation (wurde wieder aufgenommen)
Erwachsenenbildung
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Verantwortlicher für den Studienzweig der Beruflichen Rehabilitation ist
Prof. Biewer.
Vortragende sind unter anderem: Prof. Biewer, Mag. Luciak, Mag. Winkler,
Mag. Hrubisch und Prof. Blumberger.
Der Studienzweig „Berufliche Rehabilitation“ ist schon wählbar, diese
Vorlesung ist auch eine Einführungsvorlesung. Der Schwerpunkt „Berufliche
Rehabilitation“ ist auch für das Projektstudium „Sonder- und Heilpädagogik“
als Vertiefung anrechenbar. Für Interessierte der „Beruflichen Rehabilitation“
gibt es eine internationale Tagung: „Internationale Sonderpädagogik Bewegung und die Differenz…“. Sie ist von der Arbeitsgruppe Sonder- und
Heilpädagogik. Der Themenbereich wird auch Berufliche Rehabilitation sein.
Die Workshops dazu sind auch empfehlenswert. - Die Tagung ist
anrechenbar als wissenschaftliches Praktikum. - Nicht anrechenbar für
Lehrveranstaltungen fürs Studium.
Folie 2: Studienzweig Berufliche Rehabilitation:
Berufliche Rehabilitation (…) berücksichtigt pädagogische Tätigkeiten
und Modelle, die die Eingliederung (vor allem von der Schule in den Beruf)
und Wiedereingliederung in die Berufs- und Arbeitswelt bzw. deren
gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe zum Ziel haben.
Folie 3: Berufliche Rehabilitation als Wissenschaft:
-> Interdisziplinärer Ansatz (Querschnittswissenschaft) durch
Verknüpfung pädagogischer, psychologischer, soziologischer und
sozialpolitischer ( wenn es beispielsweise um Gelder für verschiedenste
Rehamaßnahmen geht) Ansätze.
Folie 4: Studienziele: Im Studium sollen die Absolventen
 Organisations-, Trainings-, Planungs- und Beratungskompetenz
erwerben,

Sich für Entwicklung und Evaluation von Assessments (= Schätzung,
Taxierung, Einschätzung, Beurteilung) und pädagogische-rehabilitativen
Interventionen qualifizieren.
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Wenn es um berufliche Bewertungen, Einschätzungen bezüglich beruflicher
Eingliederung / Wiedereingliederung geht, dann werden solche Assessments
gemacht.
Es geht weiters darum…

Kompetenzen auszubilden, mit Fachleuten aus Ämtern, Betrieben
sowie Ausbildungs- und Betreuungsinstitutionen zu kooperieren.-> Ein
solches Netzwerk ist hier sehr wichtig.

Und zur wissenschaftlich fundierten Weiterentwicklung der
Rehabilitation bzw. des Rehabilitationssystems unter sich verändernden
gesellschaftlichen und ökonomischen Rahmenbedingungen beitragen
können.
Folie 6: Ad. Studienplan:
Um im 2.Studienabschnitt den Schwerpunkt Berufliche Rehabilitation
wählen zu können, müssen im 1. Abschnitt 2 SWS zur Einführung in die
Berufliche Rehabilitation absolviert werden.
Im 2.Studienabschnitt sind folgende Teilprüfungsfächer im Ausmaß von
insgesamt 12 SWS zu absolvieren:
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Folie 7: Ziele - qualifizieren:
Das Studium im Studienzweig Berufliche Rehabilitation soll
qualifizieren für planende, durchführende, organisierende, und
evaluierende Tätigkeiten im Bereich der Rehabilitation, mit dem Ziel, die
gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe von Jugendlichen und
Erwachsenen zu ermöglichen.
…
Folie 8: Ziele - Vorrangige Themen:
-> Vorrangige Themen sind die Teilhabe in Gesellschaft und Beruf, Hilfe
zur Selbsthilfe, die Entwicklung und Evaluation von Assessments und
pädagogisch-rehabilitativen Interventionen sowie die Weiterentwicklung des
Rehabsystems unter sich verändernden gesellschaftlichen und
ökonomischen Rahmenbedingungen.
…
Folie 9: Ziele - Teilkompetenzen:
In der Behindertenarbeit gab es einen Paradigmenwechsel.
Die AbsolventInnen sollen Teilkompetenzen erwerben in Bezug auf
Aufgabenwahrnehmung von beispielsweise:
 AssistentInnen (z.B.: Job-Coach, Arbeitsassistenz, Persönliche
Assistenz…) beispielsweise von behinderten Jugendlichen oder
Erwachsenen. - Diese sollen sie z.B. in alltäglichen Lebenssituationen
begleiten, stabilisieren, informieren, unterstützen oder organisieren. Mag.
Fasching war als Arbeitsassistenz bei lernbehinderten Jugendlichen
gearbeitet -> bei „Autark“ (ist 1995 entstanden).
 Weiters sollen sie Fachkompetenzen erwerben zu
- betriebsinternen RehabilitationsplanerInnen und
- Qualifizierungen am BBRZ (= berufsbildung-rehabilitatives Zentrum
für Aus- und Weiterbildungen) oder der PÄDAK
(=
Pädagogische Akademie) oder betriebliche Weiterbildung. Zu
- FachreferentInnen (im AMS...), sowie in der
- Forschung (ProjektmitarbeiterInnen...).
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Folie 10: Semesterüberblick:
Teil 1: Begriffsklärungen und wissenschaftliche Grundlagen
Teil 2: Rechte + gesetzliche Grundlagen
Teil 3: System der beruflichen Rehabilitation
Teil 4: ….-> auf der Folie
Teil 5: ….-> auf der Folie
Am 11.10.
Behinderungsbegriffe - Theorien und Sichtweisen / ICF
Am 18.10.
Rehabilitation: der ökosoziale Bezugsrahmen (Konzept v. Bronfenbrenner:
Mikro-, Meso-, Exo- und Makrosysteme). Weiters: (System)Übergänge in
der beruflichen Rehabilitation: Ersteingliederung (Schule -> Beruf) und
Wiedereingliederung (in den Beruf). Es wird Fallbeispiele geben (v.a. bei der
Schule in den Beruf).
Am 25.10.
Gastvortrag von Mag. a. Petra Pinetz, I:Ö; Vorstellung des „EqualProjektes“: IBEA (Integrative Berufsorientierung – Integrative
Berufsausbildung)
Am 08.11.
Film + Diskussion anschließend mit einem kurzen Vortrag von Elisabeth und
Bettina.
„Blick Bestimmung; Bilder selbstbestimmter Leben“ (Dokumentarfilm,
Österreich, aus dem Jahr 2003: In dem Film zeigen Menschen mit
Behinderung, wie sie im Leben selbsbestimmt leben können.
Am 15.11.
Rechte, gesetzliche Grundlagen und Veränderungen: International, EU,
National. Im Sommersemester wird vielleicht eine Lehrveranstaltung von
Prof. Hrubisch angeboten. Dieser ist Jurist.
Am 22.11.
Konzept Unterstützte Beschäftigung -> Supported Employment -> Jeder
Mensch hat ein Recht auf Arbeit. Den Grad der Behinderung gibt es nicht.
Trotzdem aber ist Unterstützung erforderlich (z.B. in der Arbeit).
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Am 29.11.
Maßnahmen: berufsvorbereitende Maßnahmen, beleitende Hilfen ins
Arbeitsleben,…
Am 06.12.
Gastvortrag von Kornelia Götzinger, der Behindertenbeauftragten der UniWien
Am 13.12.
Reha-Diagnostik:
Arbeitsfindung / Arbeitserprobung, Fähigkeiten und Anforderungsanalyse
Am 10.01.
Formen der Beratung: Beratung der / des Betroffenen….
Frauenspezifische Rehabilitation
Am 17.01.
Qualität und Evaluation
- Qualitätssicherung und -entwicklung
- Evaluationsstudien
Am 24.01.
Zukunft der..(auf der Folie)
Am 31.01. (1.Termin)
Prüfung.
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Nun zur 1. Vorlesung
Passwort der 1. Vorlesung: Begriff (04.10.)-> rehabilitation
Folie 1
 Zur Bedeutung von Arbeit
 Berufliche Rehabilitation: Definitionen, Erklärungen
 Zur Bedeutung von Arbeit
In Österreich gibt es rund 12,6 % Menschen mit Behinderung, die ohne
Arbeit sind.
Teilsegmente des Arbeitsmarktes:
Folie 2
1. Arbeitsmarkt ( = auch allgemeiner Arbeitsmarkt):
Der 1. /allgemeine Arbeitsmarkt umfasst reguläre
sozialversicherungspflichtige* Erwerbsarbeit ( die Statistik liefert jedoch
keine genauen Zahlen).
= > Es gibt auch schwervermittelbare oder begünstigte Behinderte
( ab 50 % Behinderung), die hier „durchrutschen“.
-> Der 1. Arbeitsmarkt betrifft die Beschäftigung in der Freien
Wirtschaft. „Gemeinsames Arbeiten und der Alltag mit Nichtbehinderten.
2. Arbeitsmarkt :
Der 2. Arbeitsmarkt bedeutet reguläre, nicht sozialversicherungspflichtige
Beschäftigungen ( auch Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen durch das AMS
und Integrative Betriebe zählen dazu.):
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Notwendige Maßnahmen beim 2. Arbeitsmarkt sind: Unterstützung bei
Bewerbungen, Überprüfung von Qualifikationen, etc. ( siehe
Assessment),-> um für diese Menschen Arbeit zu beschaffen oder zu
vermitteln.-> Hierfür ist auch das AMS (= Arbeitsmarktservice) zuständig.
3. Arbeitsmarkt (auch Sonderarbeitsmarkt):
Der 3. Arbeitsmarkt bezieht sich auf Sondereinrichtungen
( z.B. geschützte Werkstätten für Behinderte Menschen).
(vgl. Stadler 1996)
Folie 3: Bedeutung von Arbeit im Sinne von Erwerbstätigkeit:
->
->
->
->
->
->
->
Zeiterfahrung ( Strukturierung des Alltags)
Erweiterung des persönlichen und sozialen Horizonts
Mitverantwortung für ein Produkt
Sozialer Status /Identität
Entwicklung / Herausforderung
Existenzsicherung
Teilhabe am gesellschaftlichen Leben (vgl. z.B. Maria Jahoda 1986;
Zwierlein 1997)
-> Unabhängigkeit
Folie 4: Arbeitsmarktsituation:
Arbeit und Arbeitsmarkt: Der schnelle Wandel, technische Wandel
und
neue Techniken, neue Arbeitsformen bewirken-> neue Anforderungen,
mehr Stress am Arbeitsplatz, Belastungen. Und
hohe Qualifikationserfordernisse.
= > Stärkere Belastungen und steigende Qualifikations- und
Flexibilitätsanforderungen führen zur Marginalisierung* (= an den Rand,
ins Abseits drängen bestimmter Bevölkerungsgruppen) bestimmter Gruppen
(z.B. Menschen mit geringeren Qualifikationen, ältere
ArbeitnehmerInnen...).
(vgl. Stadler 1991)
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Folie 5:
= > Wegfall von Nischenarbeitsplätzen:
= > Wegfall von Nischenarbeitsplätzen (diese werden geschaffen);
Nischenarbeitsplätze sind Arbeitsplätze, die quasi „erfunden“ werden, ->
diese gehen jedoch dabei wieder verloren. - Es kommt zum Wegfall von
sozialen Unterstützungen (die Konkurrenz wird stärker) = > Dadurch
entwickeln sich neue Anforderungen an die berufliche Rehabilitation und
an die Arbeitspolitik.
= > Wegfall von sozialen Unterstützungen:
-> Neue Anforderungen an die berufliche Rehabilitation und an die
Sozialpolitik.
Folie 6:
2.
Berufliche Rehabilitation: Definitionen, Erklärungen (nicht
lernen - sondern verstehen)
Definition 1 - Ziel:
„In der Beruflichen Rehabilitation wird das Ziel einer dauerhaften
beruflichen (Wieder-) Eingliederung von Frauen und Männern mit
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Behinderungen und gesundheitlichen Einschränkungen (Herz- und
Kreislauf Krankheiten etc.) auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt durch
umfassende Bildungsangebote (z.B. Umschulungen) und zusätzlichen
Leistungen und Maßnahmen (z.B. Bildungsassistenzmaßnahmen,
Arbeitsassistenzleistungen) zu erreichen versucht.“ (Niehaus 2001)
Folie 7:
Definition 2 - Hilfen:
„Berufliche Rehabilitation umfasst alle Hilfen zur Erhaltung und
Erlangung eines Ausbildungs- oder Arbeitsplatzes, wie:
+) Beratung,
+) die Vermittlung eines behindertengerechten Ausbildungs- oder
Arbeitsplatzes,
+) die Einleitung berufsfördernder Maßnahmen sowie die
+) Gewährungen an Leistungen an Arbeitgeber oder den Maßnahmeträger.
(Vonderach 1996, 14)
= > Wenn jemand 70 % behindert ist und nur 30 % arbeitsfähig ist, wird
vom Staat ausgeglichen.-> Ab einem Behinderungsgrad von 50 % wird
von einem begünstigten Behinderten gesprochen, dies wird vom
Bundessozialamt bescheinigt. Für den Arbeitgeber gibt es mehr
Leistungen.
 Bsp. - Sekretärin die 3 Finger verliert: Eine Sekretärin, die durch einen
Unfall 3 Finger verliert -> bekommt 50 %, d.h. sie kann ihre Arbeit nicht
mehr so tätigen, wie vor dem Unfall -> Arbeitsplatzanpassung -> Anpassung
des Umfeldes… .
Folie 8: Medizinisch-orientierte Definition:
„Rehabilitation als die Summe jener aufeinander abgestimmter
Maßnahmen, die darauf gerichtet sind, körperlich, geistig und/ oder
seelisch Behinderte bis zum höchsten individuell erreichbaren Grad
geistige, soziale, berufliche und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
herzustellen, oder wiederherzustellen, damit sie einen angemessenen
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Platz in der Gesellschaft finden. (WHO/ BMHS in: Einblick Rehabilitation
1999)
Folie 9: Grundaufgaben des Rehabilitationsprozesses:
1. Die Wiederherstellung bzw. Herstellung physischer und/oder
psychischer Leistungsfähigkeit.
2. Die soziale und berufliche Integration bzw. Re-integration.
= > Letzter stellt das übergreifende Ziel der Rehabilitation dar.
(vgl. Seifert 1977, 628)
Folie 10:
Berufliche Rehabilitation stellt Mittel her zur Erreichung der
Integrierung am Arbeitsplatz:
Berufliche
Rehabilitation
Berufliche
Integration
Maßnahme (Mittelebene)
Ziel (Zielebene)
(vgl. Siller 1987)
Folie 11: Beruflich-soziale Integration


= > Berufliche Integration/ Rehabilitation ist ein wesentlicher
Bestandteil der sozialen Integration von Menschen mit einer
Behinderung in die Gesellschaft.
-> Ein Leben ohne Erwerbsarbeit muss auch möglich sein.
Soziale Integration zielt auf soziale Lebenswelten (Familie, Partner,
Freizeit,...). = > Sie ermöglicht soziale Kontakte im Alltagsleben.
(vgl. Siller 1987)
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Folie 12: Berufliche Rehabilitation: Übergänge:

Ersteingliederung bei Jugendlichen
 Schule/ Beruf. ( was machen diese Jugendlichen nachher?)

Wiedereingliederung bei Erwachsenen ( aufgrund eines Unfalls,
einer Krankheit,…)
-> Umschulungen.
 Beruf/ Pension.
Folie 13: Phasen des Rehabilitationsprozesses




Medizinische Rehabilitation
Pädagogische Rehabilitation
Soziale Phase der Rehabilitation
Berufliche Phase der Rehabilitation
Folie 14:
 ad.) Medizinische Rehabilitation ( nach einem Unfall, einer
Krankheit…):
= > Ziel: Ziel der Medizinischen Rehabilitation ist es, eine bestehende
Behinderung zu beseitigen ( Rehazentren, Psychotherapie,…), zu
vermeiden oder ihre Verschlimmerung zu verhüten.
Maßnahmen:
Es handelt sich dabei um ein -Leistungsangebot der Rehabilitationszentren
( med. Behandlung, med. Therapie, psychotherapeutische Behandlung…).
Folie 15:
 ad.) Pädagogische Rehabilitation:
= > Ziel: Ziel der Pädagogischen Rehabilitation ist es, Kindern,
Jugendlichen und Erwachsenen die bestmögliche Aus- und Weiterbildung
zu ermöglichen.
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Bildungsmaßnahmen sind:
-Ausbildung und -Weiterbildung.
Folie 16:
 ad.) Soziale Phase der Rehabilitation:
= > Ziel: Ziel der Sozialen Rehabilitation ist die Eingliederung in die
Gesellschaft.
Maßnahmen:
z.B. -behindertengerechte Gestaltung der Verkehrsinfrastruktur, oder
-der öffentlichen Einrichtungen, -Vermittlung individueller Kompetenz,
-Förderung selbständiger Lebensführung, -Gestaltung der Freizeit.
Folie 17:
 ad.) Berufliche Phase der Rehabilitation:
= > Ziel: Ziel der Beruflichen Rehabilitation ist Vorbereitung von
Menschen mit Behinderungen:
a) erstmals einen Beruf ( Ersteingliederung)
b) ihren früheren Beruf ( Wiedereingliederung,-> siehe Bsp. mit der
Sekretärin) oder
c) erforderlichenfalls einen neuen Beruf auszuüben
( Wiedereingliederung).
Maßnahmen:
- Berufsfindung / Arbeitserprobung:
Für Jugendliche, die noch keine Orientierung, Erfahrung haben ->
berufliche Orientierung.
- Berufliche Vorbereitungsmaßnahmen:
Berufliche Vorbereitungsmaßnahmen auf Ausbildung, Umschulung und
Fortbildung nach einem Unfall.
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- Berufliche Arbeitsplatzanpassungen:
Anpassungsmaßnahmen-> zur Vermittlung von Kenntnissen und
Erfahrungen,-> um den Wiedereinstieg in den erlernten Beruf
vorzubereiten.
Folie 18: Prävention:
= > Prävention ist ein wichtiger Aspekt. - Prävention wird auch dem
Reha-Geschehen zugeordnet. - Gemäß dem Leitsatz: „Prävention ist die
beste Rehabilitation“
(Brackhane 1988)
Durch Vorsorgemaßnahmen soll nach Möglichkeit das Entstehen von
„Behinderungen“ vermieden bzw. die Teilnahme am Erwerbsleben
erhalten werden.
Folie 19: Betriebliche Prävention - Primärprävention:
Primärprävention durch Sicherheits- und Gesundheitsmanagmentsysteme.
Aktionsfelder:
Auf der ergonomischen * und der arbeitsorganisatorischen Ebene, sowie
in der Personalentwicklung.
Folie 20: Betriebliche Prävention - Sekundärprävention:
- Bei der Sekundärprävention geht es darum, den Arbeitplatz nicht zu
verlieren.-> Maßnahmen der Sekundärprävention werden eingesetzt, um
längerer Erkrankung oder Chronofizierung vorzubeugen
oder
dauerhafte Einschränkung der Leistungsfähigkeit oder Arbeitsplatzverlust
zu vermeiden.
Aktionsfelder sind wie bei der Primärprävention:
Auf der ergonomischen * und der arbeitsorganisatorischen Ebene, sowie
in der Personalentwicklung.
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Folie 21: Ziele Beruflicher Rehabilitation:
 Erlangung der wirtschaftlichen Unabhängigkeit
 Herstellung eines befriedigen sozialen Status
 Ausweitung der sozialen Kontaktmöglichkeiten
 Ermöglichung einer den persönlichen Neigungen entsprechenden
beruflichen Tätigkeit
 Stabilisierung der Beziehung zur sozialen Umwelt und eine emotionale
Ausgeglichenheit.
(vgl. Seifert 197, 673 f.)
Folie 22:
= > Zielvorstellung von Rehabilitation als „soziale und berufliche
Integration in die Gesellschaft“ spiegelt sich in den gesetzlichen
Regelungen zur Gleichstellung für Menschen mit Behinderung.
(Plath, König und Jungkunst, 1996)
Folie 23:
Rehabilitation und Integration: Querschnittsmaterie
( Kompetenzverteilung):
- Wichtigste Akteure:
 Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und
Konsumentenschutz (BMSG)
 Bundesamt für Soziales und Behinderungswesen (BSB= BSA)
 Arbeitsmarktservice (AMS)
 Sozialversicherungsträger.
Seite 16
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Elisabeth Magdlener
*sozialversicherungspflichtig/ Sozialversicherung
Sozialversicherung Bezeichnung für die Gesamtheit gesetzlicher
Pflichtversicherungen für breite Bevölkerungsschichten gegen Schäden,
Risiken, die die soziale Existenzgrundlage der Versicherungsmitglieder und
der Versichertengemeinschaft gefährden… Sie umfasst die soziale
→Rentenversicherung, →Krankenversicherung, →Pflegeversicherung,
→Unfallversicherung und →Arbeitslosenversicherung. …
Brockhaus in 15 Bänden/ Der Brockhaus Wirtschaft/
Der Brockhaus in einem Band
*Marginalisierung
Marginalisierung Marginalisierung, kollektiver Abstieg bzw. Prozess der
kumulativen Abwärtsentwicklung von Bevölkerungsgruppen in eine
wirtschaftliche, gesellschaftliche und soziale Randgruppe...
Lexikon der Geographie
*ergonomisch
er|go|no|misch <Adj.>: die Ergonomie betreffend, auf den Erkenntnissen der
Ergonomie beruhend…
Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Ergonomie [griechisch] die,
1) Arbeitswissenschaft: Teilgebiet der Wissenschaften, Disziplin, die sich mit
der optimalen Anpassung der Arbeit und der Arbeitsbedingungen an die
Eigenschaften des menschlichen Organismus beschäftigt. ...
Brockhaus in 15 Bänden/ Der Brockhaus Wirtschaft
Ergonomie die, Wissenschaft von den Leistungsmöglichkeiten und -grenzen
des arbeitenden Menschen und von der Anpassung und der
Arbeitsbedingungen an die Eigenschaften des menschlichen Organismus
beschäftigt. ...
Der Brockhaus in einem Band
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Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching
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2. VO (11.10.2005)
Passwörter der nächsten Vorlesungen:
Begriff (11.10.)-> „behinderung“
Begriff (18.10.)-> „jugendliche“
Wiederholung: Integration am allgemeinen Arbeitsmarkt
( 1. Arbeitsmarkt = freie Wirtschaft)
Thema heute:
3. „Begriffsklärungen
und wissenschaftliche Grundlagen“,
1. Behinderungsbegriffe
2. Theoriemodell der Rehabilitation
1. Behinderungsbegriffe
Folie 1: Behinderungsbegriffe und ihre Konsequenzen:
-> Hier ist eine Begriffsdiskussion notwendig, weil
- …es keinen einheitlichen, allgemein anerkannten
-
Behinderungsbegriff gibt.
…weil verschiedene Behinderungsbegriffe unterschiedliche Folgen
für die betroffene Person haben.
= > Entwicklung des Begriffs „Behinderung“*:
* Entwicklung des Begriffs der Behinderung:
„Bei Fachbegriffen ist es sinnvoll, sie bis zu ihren Wurzeln rückzuverfolgen.
Für den Begriff der Behinderung hat dies SCHWORM (1975) getan. An
seine Ausführungen soll die folgende Darstellung sich anschließen.
Sowohl das Substantiv „Behinderung“ wie auch das Verb „behindern“ sind
relativ junge Termini: Von zwei niederdeutschen Autoren des
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Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching
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18.Jahrhunderts verwendet, wurde der Ausdruck „behindert“ in einer
Tübinger Ausgabe des gleichen Werks noch durch „gehindert“ ersetzt. Dann
fand er zunächst als juristischer Begriff Eingang in die Prozessordnung und
spielt noch heute in § 1 der Straßenverkehrsordnung eine wichtige Rolle. Das
Wort, von dem er abgeleitet ist („hindern“), hatte dabei ursprünglich die
räumliche Bedeutung von ‚eine Sache nach hinten stellen’, so etwa im
Mittelhochdeutschen noch bei Luther.
Erst zu Beginn des 20.Jahrhunderts wurde der Terminus schließlich auf
seinen jetzigen Gegenstandsbereich und die Sonderpädagogik angewandt.
Noch 1906 hatte BIELSALSKI nicht etwa eine Körperbehinderten-, sondern
eine „Krüppelzählung“ durchgeführt, um alle von Geburt an mit körperlichen
Mängeln Behafteten zu erfassen (Hensle & Vernooij 2000, 8)
Folie 2:
=> Begriff „Behinderung“ - Medizinische Sichtweise

Aus der medizinischen Sichtweise ist Behinderung ein Folgeleiden
einer körperlichen Schädigung ( der Körperfunktionen-, und
strukturen).
= > Diese Definition die defizitorientiert. - D.h. der Blick richtet sich auf
das Individuum mit seiner Schädigung:-> Die Ursache der Behinderung
liegt in der Person, in seiner/ ihrer biologischen Verfassung, Schädigung).
Das Medizinische Modell hab ich bereits in der 1.Vorlesung ausgeführt Medizinisch-orientierte Definition:
„Rehabilitation als die Summe jener aufeinander abgestimmter
Maßnahmen, die darauf gerichtet sind, körperlich, geistig und/ oder
seelisch Behinderte bis zum höchsten individuell erreichbaren Grad
geistiger, sozialer, beruflicher und wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit
herzustellen, oder wiederherzustellen, damit sie einen angemessenen
Platz in der Gesellschaft finden. (WHO/ BMHS in: Einblick
Rehabilitation 1999)
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= > Kritik an diesem Modell: „Nach KOBI ist eine so gestaltete
medizinische Heilpädagogik (in den Punkten, wie sie oben dargestellt
wurde) bis heute nicht überwunden, was stellenweise zu Stagnationen
( Stagnation = Stillstand, Stockung) geführt hat ( Der in der Schweiz
gebräuchliche Begriff ist „Heilpädagogik“).
= > Gründe hierfür sind:
a)
Das Medizinische Modell erlaubte relativ emotionsfreien
Praktizismus (= Neigung, die praktische Arbeit zu verabsolutieren
und dabei die theoretisch-ideologische zu vernachlässigen).
b)
Medizinische Fortschritte und Erfolge führten zu einer
Fortschrittsideologie, die auch für die Heilpädagogik große
Anziehungskraft hatte.
c)
Trotz vielfältigen Bemühens gelang es der Heilpädagogik nicht,
ein medizin-unabhängiges Selbstverständnis zu entwickeln.
d)
= > Das heilpädagogische Theoriedefizit resultiert u.a. aus der
Weigerung der Allgemeinen Pädagogik, sich mit gestörten
Erziehungs- und Bildungsprozessen zu bebefassen.
 Nach Kobi ist das Medizinische Modell das in der Sonderpädagogik
offen oder verdeckt bis heute umfänglich wirkende Modell (Hensle &
Vernooij 2000, 22f.).
Folie 3:
=> Begriff „Behinderung“ - Pädagogische Sichtweise
 BACH (1975): „Behinderungen sind individuale Beeinträchtigungen,
die
- umfänglich (d. h. mehrere Lebensbereiche betreffend; wie z.B. die
Schule),
- schwer (d. h. graduell mehr als 1/5 unter dem
Regelbereich/Normalbereich (Bank-Mikkelsen und Nirje) liegend, und
- langfristig (d.h. in 2 Jahren voraussichtlich nicht dem Regelbereich
anzugleichen sind.“
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Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching
Elisabeth Magdlener
(Stander 1999, 101 zit. n. Bach 1975, 9).
 HAGEMEISTER (1977)/ BLEIDICK (1992): „Als behindert gelten
Personen, die infolge einer Schädigung ihrer körperlichen, geistigen oder
seelischen Funtkionen soweit beeinträchtigt sind, dass ihre unmittelbaren
Lebensverrichtungen oder ihre Teilhabe am Leben der Gesellschaft erschwert
werden“.
(Bleidick/Hagemeister 1977, 9; Bleidick 1992, 12)
Behinderungen können ihren Ausgang nehmen von Beeinträchtigungen des
Sehens, des Hörens, der Sprache, der Stütz- und Bewegungsfunktionen, der
Intelligenz, der Emotionalität, des äußeren Erscheinungsbilds, sowie von
bestimmten chronischen Krankheiten. Häufig treten auch
Mehrfachbehinderungen auf…“.
(Bleidick 1999)
 HAGEMEISTER (1977)/ BLEIDICK (1992) weiters:
„Die Tatsache, dass Behinderungen in unterschiedlichem Maße, im
unmittelbaren Lebensvollzug und in sozialer Hinsicht wirksam werden,
bedingt das Merkmal der Relativität einer Behinderung. - Eine Schädigung
kann einen Menschen in geringerem oder in stärkerem Maße behindern“
(Bleidick/Hagemeister 1992, 19).
 An anderer Stelle führen HAGEMEISTER/ BLEIDICK aus: „(…)
inwieweit Behinderung existent wird, hängt mit davon ab, wie das soziale
Umfeld auf Defekte, Mängel, Schädigung und Behinderung reagiert und wie
der davon Betroffene selbst mit seinem Behindertsein fertig wird“
(a.a.O., 20)
Der Deutsche Bildungsrat definiert Behinderung folgendermaßen:
Folie 4: Behinderung im erziehungswissenschaftlichen Sinne:
„Als behindert im erziehungswissenschaftlichen Sinne gelten alle Kinder,
Jugendlichen und Erwachsenen, die in ihrem Lernen, im sozialen
Verhalten, in der sprachlichen Kommunikation oder in den
psychomotorischen Fähigkeiten (auch Behinderung auf Grund von
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Schädigung) so weit beeinträchtigt sind, dass ihre Teilhabe am Leben der
Gesellschaft erschwert ist.
- Deshalb bedürfen sie besonderer pädagogischer Förderung.
(Bleidick 1999)
 Es geht also um Behinderungen aufgrund einer Schädigung. - Weiters
wird hierbei die besondere Förderung ( kurz SPF für sonderpädagogischer
Förderbedarf) nötig. Dieser besondere Förderbedarf muss festgestellt werden.
Kinder und Jugendliche mit „Sonderpädagogischem Förderbedarf“ stellen
auch in der Schule etwas besonderes dar.
Folie 5:
Begriff „Behinderung“ - Pädagogische Sichtweise
->
Ökosystemischer Behinderungsbegriff:
 SANDER 1999: „Behinderung liegt vor, wenn ein Mensch aufgrund
einer Schädigung oder Leistungsminderung ungenügend in sein
vielschichtiges Mensch-Umfeld-System integriert wird“.
(Sander 1999)
= > Diese Definition schaut eher auf die Umwelt, was benötigen Menschen
mit Schädigung (welches Umfeld):
Folie 6:
 „Ein solcher Behinderungsbegriff hat den Vorteil, dass er den Blick
unmittelbar auf den Prozess der Integration des betreffenden Menschen in
sein konkretes Umfeld lenkt und damit pädagogische
Handlungsmöglichkeiten eröffnet“.
(Sander 1999)
- Diese Definition ist weiters weniger auf das Individuum gezielt, sondern es
stellt sich die Frage „was braucht es, um optional in seiner Umwelt
( Schule, Freizeitbereich, Alltag, barrierefreie Verkehrsstruktur,…)
integriert zu werden?“.
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Folie 7:
=> Begriff „Behinderung“ - Juristische Sichtweise
->
Behindertenkonzept der österreichischen Bundesregierung Definition 1:
„Behinderte Menschen sind Personen jeglichen Alters, die in einem
lebenswichtigen sozialen Beziehungsfeld körperlich, geistig oder seelisch
dauernd wesentlich beeinträchtigt sind. - Ihnen stehen jene Personen
gleich, denen eine solche Beeinträchtigung in absehbarer Zeit droht.
= > Lebenswichtige soziale Beziehungsfelder sind insbesondere die
Bereiche Erziehung, Schulbildung, Erwerbstätigkeit, Beschäftigung,
Kommunikation, Wohnen und Freizeitgestaltung“.
Folie 8:
Begriff „Behinderung“ - Juristische Sichtweise
->
Behindertenkonzept der österreichischen Bundesregierung Definition 2:
„Behindert sind jene Menschen, denen es ohne Hilfe nicht möglich ist,
geregelte soziale Beziehungen zu pflegen, sinnvolle Beschäftigung zu
erlangen und auszuüben und angemessenes und ausreichendes Einkommen
zu erzielen“. (= > Akt bürokratischer Hilfezumessung)
(BK 1992)
- Jemand muss auch als behindert eingestuft werden, damit er Anspruch auf
Hilfe erhält ( Bsp.: Behindertenausweis).
Folie 9:
-> Behinderung im Behinderteneinstellungsgesetz (= BEinstG):
Behinderung im Behinderteneinstellungsgesetz als „Auswirkung einer
Funktionsbeeinträchtigung, die auf einem regelwidrigen körperlichen,
geistigen oder psychischen Zustand beruht= > und voraussichtlich länger
als 6 Monate andauert.
(vgl. Badelt und Österle 2001)
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= > Die Auswirkung einer Funktionsbeeinträchtigung wird als Grad der
Behinderung festgestellt. Unter Begünstigte Behinderte fallen jene Behinderten, deren Grad der
Behinderung bei mindestens 50% liegt und, die österreichische
StaatsbürgerInnen sind.
=> Nachteilig ist zu sagen, dass der Grad der Behinderung relativ wenig
über die Funktionsbeeinträchtigung aussagt. Es ist sehr relativ zu
verstehen wie sehr jene Person z.B. am Arbeitsplatz beeinträchtigt ist.
Ergänzung: Begünstigte Behinderte: Um nach dem
Behinderteneinstellungsgesetz den Status des begünstigten Behinderten zu
erlangen, muss ein Feststellungsverfahren durch das Bundessozialamt
durchgeführt werden. Dabei wird der Grad der Behinderung aufgrund
ärztlicher Gutachten ermittelt. Der festgestellte Grad der Behinderung sagt
jedoch nichts über die Einsetzbarkeit auf einem konkreten Arbeitsplatz aus.
Das heisst, dass z.B. ein blinder Mensch, der einen Grad der Behinderung
von bis zu 100 Prozent hat, mit entsprechender technischer Unterstützung
seine volle Leistung am Arbeitplatz erbringen kann. (Integration: Österreich
2003, 63)
Folie10:
=> Behinderung nach der WHO ( mehrdimensionaler
Behinderungsbegriff)
->
ICIDH-1 (alte Version; Fassung 1980)
( International Classification of Impairments, Disabilities and
Handicaps):
 Impairment (= Schädigung): - Funktionsstörung bzw. Schädigung
auf der organischen Ebene.= > Impairment ließe sich demnach als
medizinisches Problem beschreiben.
 Disability (= Behinderung; auch Unzulänglichkeit): - Störungen auf
der individualen und personalen Ebene.= > Disability ließe sich
demnach als psychologisches Problem beschreiben.
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 Handicap (= Benachteiligung) Sörungen bzw. Konsequenzen auf
der sozialen Ebene.= > Handicap ließe sich demnach als
sozialpolitisches Problem beschreiben.
=> 1997 wurde die Fassung der WHO-Klassifikation, die auf der Basis
von veränderter Sichtweisen von Behinderung und ihren psychischen und
sozialen Auswirkungen entstanden und seit 1998 allgemein zugänglich ist,
modifiziert.
(Hensle und Vernooij 2000)
Folie11:
- Es kam also zu einer Verständnisänderung der WHO:
 Funktionelle oder strukturelle „Schädigung“ hat unter
individuellen, sowie umweltbezogenen Rahmenbedingungen Einfluss
auf die Aktivität (Activity) einer Person und beeinflusst die Teilhabe
(Participation) am gesellschaftlichen Leben.
 Bsp. - 2 Menschen, die eine Herzkrankheit haben:
- Der eine kann bald wieder arbeiten, es geht ihm besser.
- Dem anderen ist dies jedoch nicht möglich.->
Dies ist also abhängig von den individuellen Rahmenbedingungen.
( Skriptum) - Dieser weit verbreitete und für die Theorie der Reha
fundamentale Sachverhalt sind Einflussfaktoren im Spiel, die in der
Person und im persönlichen Umfeld der Betroffenen liegen. Die
Zusammenhänge zwischen Aktivität und Partizipation sind nicht
zwingend.
-> Fassung der WHO 1998:
 Impairment (= Schädigung): - Körperliche (medizinische) Ebene;
organisch, geistig, psychisch.
 Activity (= Fähigkeits-/Aktivitätseinschränkung.=> alte Bedeutung/
neue Bedeutung im Sinne von: Möglichkeiten): - Personale
(psychologische/pädagogische) Ebene.
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 Participation (alte Bedeutung = Beeinträchtigung/
Benachteiligung/neue Bedeutung im Sinne von: Teilhabe): Gesellschaftlich-soziale (soziologische) Ebene.
(Hensle und Vernooij 2000)
 Anmerkung - Sichweisen:
Dominierte in der Fassung von 1980 deutlich eine individuumzentrierte
Sichtweise mit einer defizitorientierten Bewertung der je individuellen
Situation, so herrscht in der Neufassung von 1998 eine systemorientierte
Betrachtung vor, die Behinderung immer auch im sozialen und
institutionellen Kontext sieht, unter Herausstellung der positiven
Möglichkeiten innerhalb des jeweiligen engeren und weiteren Lebensraumes
eines behinderten Menschen.
(Hensle und Vernooij 2000, 13)
 Grundlage für die Verständnisänderung der WHO war das „BioPsycho-Soziale Modell“.
Folie 12: Das Bio-Psycho-Soziale Modell besagt:

Eine Person ist nicht entweder „behindert“ (krank) oder „nichtbehindert“ (gesund), sondern nimmt einen individuellen Platz
dazwischen ein.

Ihre Position ist bestimmt durch: materielle, soziale, verhaltensbezogene
Umweltfaktoren und persönliche Faktoren ( Status und persönliche
Ressourcen).
 Hinzufügung: Bio-psycho-soziale Einheit, als zentraler Kern der
Entwicklungsneurologie. Alle drei Ebenen ergeben eine Einheit,
anderseits hat jede dieser Ebenen ihre eigenen Gesetzmäßigkeiten. Berger,
Entwicklungsneurologie
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Folie 13:
-> ICIDH-2/ 2001 (neue Version)
( International Classification of Funtioning, Disabilitiy and Health;
dt. Iternationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung
und Gesundheit):
 Impairment (= Schädigung),
 Activity (= Aktivität),
 Participation (= Teilhabe).
=> Frage: Wie kann eine Person trotz Schädigung an Aktivitäten
teilnehmen, an der Gesellschaft partizipieren?
Folie 14:
Funktionale Gesundheit - wichtigster Begriff in der ICF
(= „International Classification of Functioning, Disability and Health“ *)
Konzepte der Körperfunktion
 Konzept der Aktivität
 Konzept der Teilhabe
1.
2. EBENE
3.
-> Eine Person ist funktional gesund, wenn - vor ihrem gesamten
Lebenshintergrund (Konzept der Kontextfaktoren):
- ihre körperlichen Funktionen ( einschließlich des mentalen Bereichs)
und Körperstrukturen allgemein anerkannten Normen entsprechen (
Konzepte der Körperfunktionen und Körperstrukturen),
- sie nach Art und Umfang das tut oder tun kann,=> wie es von einem
Menschen ohne Gesundheitsproblem erwartet wird (Konzept der
Aktivitäten),
- sie ihr Dasein in allen Lebensbereichen, die ihr wichtig sind, in der Art
und dem Umfang entfalten kann,=> wie es von einem Menschen ohne
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Schädigungen der Körperfunktionen und -strukturen und
Aktivitätseinschränkungen erwartet wird.
Folie 15:
=> => In diese Beschreibung wird zusätzlich zu den bio-medizinischen
Kriterien der Lebenshintergrund (Kkontext) einer Person aufgenommen,
d.h. persönliche Eigenschaften und Umweltfaktoren, die Aktivitäten
( z.B. Körperpflege) und Teilhabe (Partizipation) am gesellschaftlichen
Leben ( z.B. einer Erwerbstätigkeit) beeinflussen.
-> Weg vom linearen, medizinisch/ biologischen Begriff („Körper“) - zum
Aktivitätsbereich ( Wie kann ein Mensch mit Beeinträchtigung bei seinen
Körperpflegen oder am Arbeitsleben teilnehmen, aktiv sein)?
*ICF
ICF ist die Abkürzung für „International Classification of Functioning,
Disability and Health“. Dieses von der Weltgesundheitsorganisation WHO
vorgelegte Klassifikationssystem, dient dazu den Gesundheitszustand
individueller Personen zu beurteilen. www.who.int/icf/onlinebrowser/icf.cfm
Folie 16:
Kontextfaktoren
Den Lebenshintergrund (Kontext) einer Person beeinflusst die
Auswirkung einer Schädigung.
- Wie sehen Betriebe einen Menschen mit Behinderung ( kann die
Integration beeinflussen)
- Einstellungen einer Person und der Gesellschaft
- Unterstützungen durch Familie, Freunde, das Sozialsystem;
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Kontextfaktoren sind:
 „Umweltfaktoren“: materielle, soziale und einstellungbezogene
Umwelt. - Im ICF klassifiziert: Produkte und Technologien, Hilfsmittel
und Medikamente (z.B. Rollstuhl, Rampe, Blindenschrift,
behindertengerechte Gebäude,…).
 „Individuellen Faktoren“: Dazu gehören der Lebenshintergrund und
Lebensführung einer Person, Gegebenheiten des Individuums, die nicht
Teil ihres Gesundheitsproblems oder -zustands sind. - Nachteil: Diese
Faktoren wurden von der ICF nicht klassifiziert.
Folie 17: Umweltfaktoren/ Personenbezogene Faktoren
Umweltfaktoren:
 Produkte und Technologien, z.B. Hilfsmittel, Medikamente
 Materielle Umwelt, z.B. Gebäude, Straßen, Fußwege
 Unterstützung und Beziehungen, z.B. Familie, Freunde, Fachleute des
Gesundheits- und Sozialsystems
 Einstellung, Werte, Überzeugungen einer Person und der Gesellschaft
z.B. Einstellungen der Wirtschaft zu Teilarbeitszeiten
 Dienste, Systeme und Handlungsgrundsätze z.B. Gesundheits- und
Sozialsystem mit seinen Leistungen und Diensten
Personenbezogene (individuelle) Faktoren:
 Alter
 Geschlecht ( Frauen verdienen noch weniger)
 Charakter, Lebensstil, Coping ( Mit welchen Strategien kann ich eine
Krise bewältigen?)
 Sozialer Hintergrund ( Bildung und Ausbildung, Qualifizierung)
 Bildung, Ausbildung
 Beruf
 Persönliche Erfahrung
 Motivation
 Mut,…
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Folie 18:
Die Teilhabe einer Person an allen Lebensbereichen kann beispielsweise
durch…
 architektonische Barrieren verhindert (behindert) werden, wenn z.B.
keine Rampe vorhanden ist, wenn Verkehrsmittel nicht zugänglich
sind, wenn Regale im Supermarkt zu hoch angesiedelt sind.
 Fehlende nicht-visuelle Informationssysteme können verhindern,
dass Personen mit Sehbeeinträchtigungen öffentliche Verkehrsmittel
benutzen können ( in der U6 gibt es zum Öffnen der Türen z.B. einen
Druckknopf, der bei Betätigung ein Signal gibt, bzw. aufblinkt)
 Erwerbstätigkeit kann Personen verschlossen bleiben, wenn sie
keinen vollen Arbeitstag arbeiten können und keine
Teilzeitarbeitsplätze angeboten werden.
(Anmerkung: Die letzten Punkte sind im Skriptum von Mag. Fasching
noch genauer beschrieben!)
Folie 19:
Die Aktivität einer Person an allen Lebensbereichen kann zum Beispiel
durch technische Hilfsmittel ermöglicht werden (z.B. durch ein speziell
ausgestattetes Kraftfahrzeug oder einem Speziallifter, um einen E-Rollstuhl
ins Auto zu bekommen).
=> => Zur Ausübung einer konkreten Handlung (-> z.B. zum Arbeitsplatz
zu kommen) spielen Kontextfaktoren eine sehr große Rolle. - Diese können
förderlich (z.B. Rampen) oder auch hemmend (z.B. keine Rampe) sein.
Körperfunktionen- und strukturen können durch spezifische (sekundäre)
Präventionsprogramme verbessert werden (z.B. durch einen angepassten
Rollstuhl, oder aber auch Herz/Kreislauf-Trainings oder auch
Ernährungsumstellungsprogramme).
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EBENE 1 - Ebene der Körperfunktionen:
Folie 20:
Klassifikation der Funktionen / Strukturen des Körpers
Funktionen des Körpers
1. Mentale Funktionen (F. d. Gehirns
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
und d. ZNS)
Sensorische Funktionen
Stimm- und Sprechfunktionen
F. d. kardiovaskulären*,
d. hämatologischen*,
d. immunologischen und d.
Atmungssystems
F. d. Verdauungs-, und d.
Stoffwechselsystem
Urogenität- und
Reproduktionsfunktionen
Neuromuskuloskeletale F. und F. des
a. Bewegungsapparates b. der Haut
und im Zusammenhang stehende
Strukturen
Strukturen des Körpers
1. Strukturen des Nervensystems
2. Auge, Ohr und im Zusammenhang
stehende Strukturen
3. Strukturen. die an der Stimme und d.
Sprechens beteiligt sind
4. Strukturen d. kardiovaskulären, d.
5. immunologischen und d.
Atmungssystems
6. mit d. Verdauungs-, Stoffwechsel- u.
7. endokrinen System* im
Zusammenhang stehende Strukturen
8. Mit Urogenitalsystem im
Zusammenhang stehende Strukturen
9. Mit d. Bewegung im Zusammenhang
stehende Strukturen
10. Haut und im Zusammenhang
stehende Strukturen
*kardiovaskulär
kardiovaskulär [ lateinisch vasculum >kleines Gefäß<], das Herz und die
Blutgefäße betreffend (Herz-Kreislauf-System).
Brockhaus in 15 Bänden/ : Roche Lexikon Medizin
*hämatologisch
hä|ma|to|lo|gisch <Adj.> (Med.): die Hämatologie betreffend.
Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Hä|ma|to|lo|gie, die; - [→ -logie] (Med.): Lehre vom Blut u. den
Blutkrankheiten.
Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
* endokrines System
endokrines System endokrines System, das Hormonsystem; →Hormone.
Lexikon der Neurowissenschaft
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Und nun zur 2. Ebene, jener, der Aktivitäten ( 1. Ebene = Funktionen und
Strukturen)
EBENE 2 - Ebene der Aktivität:
Folie 21:
WHO-Klassifikatoren der Bereiche der 8 Aktivitäten:
1. Aktivitäten: des Lernens und der Wissensanwendung
2. Aktivitäten: der Kommunikation
3. Aktivitäten: bezüglich der Körperposition, -stellung und -haltung
sowie der Handhabung von Gegenständen
4. Aktivitäten: des Ortswechsels
5. Aktivitäten: der Selbstversorgung
6. Aktivitäten: der Häuslichen Aktivitäten
7. Aktivitäten: der Interpersone(a)llen Aktivitäten (= zwischen zwei od.
mehreren Personen ablaufend)
8. Aktivitäten: der Aufgabenbewältigung und der bedeutenden
Lebensaktivitäten
Folie 22:
EBENE 3 - Ebene der Teilhabe/ Partizipation:
( Bin ich in der Lage dieses oder jenes auszuführen?)
9 WHO-Klassifikatoren der Teilhabe/ Partizipation:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
Seite 32
Partizipation: an der persönlichen Selbstversorgung
Partizipation: an Mobilität
Partizipation: am Informationsaustausch
Partizipation: an sozialen Beziehungen
Partizipation: am häuslichen Leben und an der Hilfe für Andere
Partizipation: an Bildung und Ausbildung
Partizipation: an Erwerbstätigkeit und Beschäftigung
Partizipation: am Wirtschaftsleben
Partizipation: an der Gemeinschaft, am sozialen und am
staatsbürgerlichen Leben (Frage: Wie ist es einem Menschen mit
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Beeinträchtigung möglich an der Gesellschaft partizipieren zu
können?).
 Vgl. Sander - Der Ökosystemische Behinderungsbegriff von SANDER,
diese Sichtweise lehnt sich an die Definition der WHO/ICIDH an.
2. Theoriemodell der Rehabilitation
Folie 23:
Theoriemodell der Rehabilitation
-> Rehabilitation als Wissenschaft ist eine sehr junge Wissenschaft.
-> Bis in die 60-er waren die Zielgruppen Arbeits- und Kriegsinvaliden.
-> Die Rehabilitation als Wissenschaft blieb auch trotz der 2 Weltkriege
im 20. Jahrhundert und der Versorgung von Arbeits- und
Kriegsinvaliden relativ bedeutungslos.
-> Mit der 2. Hälfte des 20. Jahrhunderts kamen chronische
Erkrankungen, wie Herz-Kreislaufkrankheiten, Allergien, Krebs, hinzu,
und die Rehawissenschaft bekamen mehr an Bedeutung.
-> In den 60er/ 70er Jahren bekam die Rehabilitation an Aufschwung, weil
zusätzliche Arbeitskräfte wegen der angespannten
Arbeitsmarktsituation benötigt wurden.
-> Seit Mitte der 90er Jahre unterstützen Kostenargumente die
Entwicklung der Rehabilitation, sie sind vorrangig. - Kostenargumente
waren auch für berufliche und soziale Wiedereingliederung hoch. Wie
Menschen mit Beeinträchtigung in die Arbeitswelt integrieren?
-> Eine aktive Arbeitsmarktpolitik trat an die Stelle passiver sozialer
Unterstützungsleistungen.
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Folie 24, 25, 26: Grundlagen des Bio-psycho-sozialen Modells:
- Das Verständnis von Rehabilitation orientiert sich am Bio-psychosozialen Modell von Gesundheit und Behinderung der WHO - mit
Fokus auf individuelle und soziale Auswirkungen von nicht
angeborenen Schäden, Krankheiten oder Unfällen.
- => In diesem Modell werden Gesundheit / Krankheit, Behinderung /
Nicht-Behinderung als Kontinuum (= das lückenlos
Zusammenhängende, Stetige; das, was in sich selbst stetig
zusammenhängt.) verstanden.=> Eine Person ist demnach nicht
entweder behindert oder nicht behindert, gesund oder krank, sondern
nimmt einen jeweils individuellen Platz auf diesem Kontinuum ein.
- „Bio“ bezieht sich auf die körperlichen Aspekte einer Schädigung
oder chronischen Erkrankung.
- „Psycho“ bezieht sich auf die psychischen / emotionalen und
intellektuellen Aspekte des Lebens.
- „Sozial“ bezieht sich auf die sozialen und umgebungsbezogenen
Aspekte des Lebens.
Dieses Modell berücksichtigt diese 3 Ebenen, auch die Soziale Ebene wird
miteinbezogen.
Folie 27:
ICIDH 1980 – Implizites (= mit enthalten) Rehabilitationsmodell
( auf dieser
Ebene selbst
medizinische
Rehabilitation )
( im Job)
( Mensch m.
Behinderung soll
wie Mensch o.
Behinderung an d.
Gesellschaft
teilhaben können)
(z.B. behindertengerechter
Arbeitsplatz)
(vgl. Gerdes und Weis 2000)
Seite 34
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Folie 28:
ICIDH- 1997 - Erweitertes Rehabilitationsmodell
-> Die Betroffenen siedeln sich alle auf dem Kontinuum an, wo sie gerade
sind - abhängig von den Kontextfaktoren ( Wieviel Unterstützung gibt es
von der Umwelt).
(vgl. Gerdes und Weis 2000)
Folie 29: Theoriemodell der Rehabilitation nach GERDES/ WEIS
2000
(vgl. Gerdes und Weis 2000)
Seite 35
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Ausgang: Schädigungsebene (Unfall) -> Ziel: Partizipation -> hängt von
Aktivitäten ab (kann ich wieder gehen) -> auch: Aktivität und Partizipation
hängen von meinem Bewältigungsprozess ab -> kritisches Lebensereignis
gilt es zu verarbeiten -> individuelle/persönliche unterschiedliche Ressourcen
(Motivation, Psychische Stabilität, Copingstrategien, Soziales Netz, Soziale
Sicherung,) -> Belastung (einer kann damit umgehen, andere gerät in
Depressionen) -> Umweltfaktoren z.B. Reha-Angebote,
Leistungsanforderungen in Beruf und Alltagsleben, soziale Normen,
Faktoren am Arbeitsplatz;
 Professor BLUMBERGER: Das oben genannte Modell berücksichtige
zu wenig das Wertesystem und die sozialökonomischen
Rahmenbedingungen. => Diese spielen mit eine Rolle um am allgemeinen
Leben teilhaben zu können. Professor BLUMBERGER hebt die
Erwerbstätigkeit/ -beteiligung auch hervor. - Sie ist ein wichtiger Teil für
die Partizipation.
Folie 30:
Erweitertes Theoriemodell der Rehabilitation nach BLUMBERGER
-> Professor BLUMBERGER hat den Bewältigungsprozess drinnen gelassen,
aber die Erwerbstätigkeit dazugenommen. Wir haben Wertehierarchien,
diese spielen eine große Rolle.
Seite 36
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 Sozialökonomische Rahmenbedingungen wären zum Beispiel die
Arbeitssituation ( arbeitslos, Beschäftigungssituation).
- Es ist für die Arbeitssuche wichtig stark auf die persönlichen Merkmale
( WHO - persönliche Ressource) zu achten!
Ad. Literatur
- Wo sind Barrieren zu finden?
- Beispiele, um Theoriemodell zu verstehen
- Weiterentwicklung des Theoriemodells, anfangs bio-medizinisch
orientiert + Bewältigungsaspekte + Blumberger
Folie 31:
Gesamtübersicht über die Arbeitslosigkeit in Österreich
( Stand Sept. 2005, Anteil der Arbeitslosen am Arbeitskräftepotential (AL+
unselbständige Beschäftigte)
Gesamt: 219.277
Frauen: 107.502
Männer: 111.775
Davon Menschen mit Behinderungen: 26.732 (12.19%)
Behinderung:
A – Laut AMS:
13.438)
B – Beides (I u. L.):
I – Begünstigt nach BeinstG:
2.045)
L – Begünstigt nach LbehG:
Seite 37
21.694 (Frauen: 8.256, Männer:
451 (Frauen: 165, Männer: 286)
3.234 (Frauen: 1.189, Männer:
1.353 (Frauen: 526, Männer: 827)
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3. VO (18.10.2005)
Passwort der Vorlesung: „jugendliche“
1. Übergänge im Lebenslauf
2. Ökosystemisches Konzept Bronfenbrenner (-> passt auch zum
WHO-Modell „Umwelt“.
3. Jugendliche mit SPF (= Sonderpädagogischem Förderbedarf) beim
Übergang Schule/ Beruf
( anhand einer empirischen Untersuchung)
 Personenfaktoren und Umweltfaktoren machen die Kontextfaktoren
bei den Jugendlichen aus.
1. Übergänge im Lebenslauf
Folie 1:
Übergänge in der beruflichen Rehabilitation
 Übergänge Schule/ Beruf ( Ersteingliederung) Ersteingliederung von Schülern, die noch nie tätig waren.
-> Hier ist die Arbeitsassistenz bei der Einschulung an neuen
Arbeitsplatz zuständig und hilfreich.
 Wiedereingliederung nach Unfall, Krankheit, Behinderung. Wiedereingliederung von Erwachsenen, die schon berufstätig
waren.
Seite 38
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Folie 2:
Kennzeichen von Übergängen (-> mit Bezug auf die
Entwicklungspsychologie):
 Übergang als Zeitabschnitt der Veränderung, Wechsel/ Schwelle
 Entstehung von neuen Lebensfeldern, Neu- und Umorientierung,
neu zu bewältigende Aufgaben.
 Entstehung von Ungleichgewicht, Labilisierung (= nicht festgefügt,
schwankend, leicht aus dem Gleichgewicht)
 Entstehen von Chancen und Risiken.
Der Übergang in ein neues Arbeitsfeld bedeutet Neuorientierung.
Folie 3:
Konzept- Kritische Lebensereignisse (FILIPP 1995)
Kritische Lebensereignisse sind nicht nur negative, sondern auch positive
und neutrale Ereignisse ( subjektive Bewertung).
 Z.B. im Jugendalter/ Erwachsenenalter: Übergang von Partnerschaft in
Elternschaft.
 Konfrontation mit einem kritischen Lebensereignis führt zu erhöhtem
Spannungszustand und fordert Veränderungen im aktuellen Lebensmuster
des Individuums.
Bewältigungsstrategien
 Direkte Handlungen zur Veränderung der Situation
 Rückzugsreaktionen ( Abwehrmechanismen) zur Bewältigung der
belastenden Gefühle.
 Bsp.: Der Jugendliche verlässt die Schule und betritt damit eine neue
Lebensphase ( z.B. eine Arbeitsstelle):
Hier wird er mit vielen neuen Aufgaben konfrontiert, das bedeutet Stress.
Aber es besteht auch die Möglichkeit sich neue Kompetenzen im neuen
Arbeitsfeld anzueignen.
Seite 39
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(Filipp 1995)
Folie 4:
Übergänge als veränderungsintensive Zonen (z.B. Jugendalter und
Erwachsenenalter)
Entwicklungsfortschritte:
 Körperliche Entwicklung
 Erweiterung kognitiver Veränderungen
 Veränderung sozialer Beziehungen
=> Die Jugendlichen treten aus dem familiären Umfeld heraus, und
lernen neue Beziehungen kennen, z.B. durch die Arbeitsstelle.
Entwicklungsrisiken:
 Verlust von Sicherheiten
 Überhöhte Vulnerabilität
 Unzureichendes Bewältigungspotential
 Psychotisches Leiden: wenn die Verletzbarkeit zu groß wird.
Folie 5:
Entwicklungsaufgaben im Jugendalter
Peers: Einen Freundeskreis aufbauen, d.h. zu Altersgenossen beiderlei
Geschlechts neue tiefere Beziehungen herzustellen.
Körper: Veränderungen des Körpers und des eigenen Aussehens
akzeptieren.
Rolle: Sich Verhaltensweisen aneignen, die in unserer Gesellschaft zur
Rolle eines Mannes, bzw. einer Frau gehören.
Beziehung: Engere Beziehungen zu einem Freund, bzw. zu einer
Freundin aufbauen.
Ablösung: Sich von den Eltern loslösen, d.h. von den Eltern unabhängig
werden.
Seite 40
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Beruf: Sich über Ausbildung und Beruf Gedanken machen, überlegen, was
man werden will und was man dafür können bzw. lernen muss. Was könnte
ich machen, wo sind meine Fähigkeiten?
Partner / Familie: Vorstellungen entwickeln, wie man die eigene Familie
bzw. Partnerschaft gestalten möchte.
Selbst: Sich Selbst erkennen lernen und wissen, wie andere einen sehen,
d.h. Klarheit über sich selbst gewinnen. Das verlangt eine Selbstreflexion in
Bezug auf-> Selbstbild/ Fremdbild.
Werte: Eine eigene Weltanschauung gewinnen. Sich darüber klar werden,
welche Werte man vertritt, und an welchen Prinzipien man das eigene
Handeln ausrichten will.
Zukunft: Eine Zukunftsperspektive entwickeln. Sein Leben planen und
Ziele ansteuern, von denen man annimmt, dass man sie erreichen könnte.
(vgl. Dreher, E. und Dreher, M.: Fragebogen zu Entwicklungsaufgaben, 5.
veränderte Fassung. München, 1996)
Seite 41
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Folie 6:
Mehrebenenmodell zur Übergangssituation Schule/ Beruf
Lebens- und Entwicklungsübergang
( Individuelle Ebene)
Rolle Schüler
Übergang soziale Ebene
( Soziale Ebene)
Schulkameraden
Verlieren sich aus den Augen
Institutioneller Übergang
( Gesellschaftliche Ebene)
Regeln in der Schule
Identität entwickeln, Beruf wählen;
Partner finden, Wertesystem aufbauen;
Rolle Lehrling
Dieser sieht sich mit neuen Aufgaben konfrontiert.
 Erweiterung der sozialen Umwelt,
bringen Ressourcen - aber auch Belastung
Kollegen
Eintritt in den neuen Betrieb bringt neue
Kollegen,-> das kann auch belastend sein
=> fehlende soziale Kontakte (Risiken oder
Ressourcen -> das ist vom Individuum
abhängig).- Mentoren sollen im neuen Umfeld
Unterstützung bringen.
Bruch in der Betreuung,
Netzwerkbildung aller beteiligten
Institutionen.
Regeln im Betrieb
(vgl. Pinetz 2002)
Folie 7:
1. Ebene: Lebens- und Entwicklungsübergang
( INDIVIDUELLE EBENE)
 Schulentlassung: Ist ein gesellschaftlich-normierter Übergang, er
betrifft alle Jugendlichen.
 Spannungsfeld zwischen persönlicher Lebensentwicklung und
gesellschaftlichen Anforderungen.
 Identitätsentwicklung, Berufswahl, Wertesystem aufbauen;
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Folie 8: Fortsetzung: 1. Ebene: Lebens- und Entwicklungsübergang
( INDIVIDUELLE EBENE)
Entwicklungsaufgaben nach HURRELMANN,
die in 4 große Bereiche (->Entwicklungsbereiche) unterteilt werden:
1. Entwicklung einer intellektuellen und sozialen Komponente
Ergänzung: im Hinblick auf die Berufswahl: „um selbstverantwortlich
schulischen und anschließend beruflichen Qualifikationen
nachzukommen, mit dem Ziel, eine berufliche Erwerbsarbeit aufzunehmen
und dadurch die eigene, ökonomische und materielle Basis für die
selbständige Existenz als Erwachsenen zu sichern. (Quelle:
Gstach/“Jugend & Gesellschaft: nach Hurrelmann“)
2. Entwicklung der eigenen Geschlechtsrolle und Partnerfähigkeit:
Ergänzung: D.h. Entwicklung „des sozialen Bindungsverhaltens zu
Gleichaltrigen des eigenen und des anderen Geschlechts, Aufbau einer
heterosexuellen Partnerbeziehung, die langfristig die Basis für eine
Familiengründung und die Geburt und Erziehung eigener Kinder bilden
kann. (ebd.)
3. Fähigkeit zur Nutzung des Waren- und Freizeitmarktes:
Ergänzung: D.h.: „Entwicklung eigener Handlungsmuster für die Nutzung
des Konsumwarenmarktes und des Freizeitmarktes einschließlich der
Medien mit dem Ziel, einen eigenen Lebensstil zu entwickeln und zu
einem gesteuerten und bedürfnisorientierten Umgang mit den
entsprechenden Angeboten zu kommen“. (ebd.)
4. Entwicklung eines Werte- und Normsystems Ergänzung: und „eines
ethischen und politischen Bewusstseins, das mit de eigenen Verhalten und
Handeln in Übereinstimmung steht, so dass die verantwortliche
Übernahme von gesellschaftlichen Partizipationsrollen im kulturellen und
politischen Raum möglich wird“. (ebd.) (Hurrelmann 1994, 47)
- HURRELMANN versucht anhand soziologischer und psychologischer
Kriterien eine Abgrenzung der Lebensphase Jugend.-> Im soziologischen
Zusammenhang spricht er auch nicht von Übergängen, sondern von so
genannten Statusübergängen.=> Die obig beschriebenen 4 Bereiche fallen
bei HURRELMANN unter die Psychologischen Kriterien.
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Folie 9:
Fortsetzung: 1. Ebene: Lebens- und Entwicklungsübergang
( INDIVIDUELLE EBENE)
Meistern Jugendliche diese Anforderungen,=> erleben sie sich als
kompetente Personen, denn bisher Unbekanntes bzw. Neues kann ins
Identitätsrelevante integriert, aber auch balanciert werden. - Leistungen
dieser Art zeigen „einen qualitativen Sprung in der
Persönlichkeitsentwicklung“. (Markowetz 1998)
=> Diese Prozesse können (Anm. - das muss nicht sein -) durch das
Merkmal Behinderung empfindlich gestört oder gefährdet werden,
weil neue Anforderungen in Bezug auf den Erwerb fachlicher und
sozialer Qualifikationen - setzen eine Auseinandersetzung mit sich
selbst voraus (=> dies bedarf einer Reflexionsfähigkeit).
Und da es um die Akzeptanz der Behinderung geht - Ablehnung
oder Akzeptanz hat dies Einfluss auf Identitätsentwicklung ( es ist
die Frage: „Kann ich die Behinderung in mein Selbst integrieren oder
lehne ich sie ab?).
Dabei spielen äußere Einflüsse seitens der Gesellschaft ( soziale
Einstellungen/ Vorurteile) eine wichtige Rolle (Anm.: die
Einstellung vom Umfeld: „Bin ich willkommen?“).
Ablösungsprozess einleiten ist wichtig - Chancen für mehr
Selbstbestimmung. - Gerade für behinderte Kinder, besonders bei
geistig behinderten Kindern, ist ein „selbstbestimmtes Leben“ sehr
schwierig.-> Hier ist Aufklärung für die Eltern nötig.
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Folie 10:
2. Ebene: Übergang in soziale Systeme
( SOZIALE EBENE)
Hier spielen viele Faktoren mit. - Die Berufliche Integration hängt nicht
von der sozialen Integration ab.=> Wenn Jugendliche den Übergang von
der Schule in den Beruf schaffen, dann haben sie ein gestärkteres
Selbstbewusstsein.=> Wenn sie den Übergang nicht schaffen, dann kann
dies eine Belastung sein, hier ist psychosoziale Beratung nötig.
=> Der Wechsel vom Lebensbereich z.B. Schule in den Betrieb ist ein
Wechsel der Rolle/ des Status und der sozialen Umgebung.
Er ist eine
„ökologische Übergangssituation“ ->
der Lebensumwelt, des Lebensraums.
(Bronfenbrenner 1981, 43)
ist eine
Veränderung/ Wechselwirkung der Systeme, in die die Person
eingebunden ist;=> ein neuer sozialer Status innerhalb und außerhalb der
Familie ( Der Status innerhalb und außerhalb der Familie ändert sich,
auch im Freundeskreis).

BRONFENBRENNER nennt 4 Systeme als
- MIKRO-,
- MESO-,
- EXO- und
- MAKROsysteme
( siehe Konzept Bronfenbrenner)
=> Diese 4 Systeme spielen zusammen! - 2 Mesosysteme die
zusammenspielen sind z. B. Familie und Betrieb.
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Folie 11:
3. Ebene: Institutioneller Übergang
( GESELLSCHAFTLICHE EBENE)
- Veränderung der (institutionellen) Zuständigkeiten (z.B. von der
Schule zum Betrieb)
- Übergangssituation kann zu Brüchen in der Betreuungssituation
führen, weil
- Zersplitterte Kompetenzlage, fehlende Transparenz
(= Durchscheinen; Durchsichtigkeit) von Angeboten… .
 Österreich: Eltern und Jugendliche wissen oft nicht, welche Angebote es
gibt oder wie es nachher weitergeht -> Bruch in der Betreuung. - Hier setzt
das „Clearing-Angebot“ an (ab der 8.Schulstufe). - Berufsperspektiven der
Jugendlichen werden abgeklärt: „Stärken-Schwächen-Analysen“.-> Um
einen Bruch in der Betreuung zu vermeiden. Es ist wichtig, dass die
Fähigkeiten der Jugendlichen schon in der Schule getestet werden.
2. Ökosystemisches Konzept - BRONFENBRENNER
Folie 11:
Urie BRONFENBRENNER war ein us-amerikanischer Psychologe.
Die Ökologie bei Bronfenbrenner ist eine „Lehre vom Lebensraum“. Sein
Ansatz ist nicht nur sehr individuumsbezogen, sondern bezieht auch die
Lebensräume mit ein (vgl. Sander: Wie gestaltet sich das Umfeld->
Barrieren??)
In seinem Buch (1981) schrieb er über die: „Ökologie der menschlichen
Entwicklung“ ( Ökologie = Lehre vom Lebensraum).
Folie 12:
Konzept Bronfenbrenner vom Ökosystemischen Theorieansatz
Das Konzept unterscheidet zwischen 4 Systemen:
1.
2.
3.
4.
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Mikrosystem (mikro: klein)
Mesosystem (meso: zwischen, inmitten)
Exosystem (exo: außen und übergreifend)
Makrosystem (makro: groß)
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Die 4 genannten Systeme gewinnen - wie in jeder Systemtheorie - weniger
als Einzelsysteme an Bedeutung, sondern erst in ihrem Zusammenspiel
( systemisch).
 Bronfenbrenner spricht auch vom System „Familie“, vom System „Beruf“,
all diese Systeme spielen zusammen. - Bronfenbrenner spricht weiters von
interaktione(a)llen (= auf Interaktion beruhend; Interaktion= aufeinander
bezogenes Handeln zweier od. mehrerer Personen; Wechselbeziehung
zwischen Handlungspartnern) Beziehungen zwischen den Beziehungen!
Folie 12:
1. Das MIKROSYSTEM:
Das Mikrosystem ist das kleinste, auch das 1. System.
Ein Mikrosystem meint die Systembeziehungen in einem primär
bedeutsamen Lebensbereich, soweit sie personenbezogen sind ( z.B.
Familie; Symbiose Mutter-Vater -> weg von der Symbiose zu neuen
Beziehungen in der Familie).
Folie 13:
2. Das MESOSYSTEM:
Ein Mesosystem umfasst die Wechselbeziehungen zwischen zwei oder
mehreren Lebensbreichen, „an denen die sich entwickelnde Person beteiligt
aktiv ist“ ( z.B. Beziehungen zwischen Familie und Arbeit, auch zwischen
Arbeitsplatz und Freundeskreis):
Es entsteht immer dann ein Mesosystem, wenn „die sich entwickelnde
Person in einen neuen Lebensbereich eintritt“, also einen „ökologischen
Übergang“ vollzieht (z.B. der Eintritt ins Berufsleben - Rollen/ Statuswechsel
(-> vgl. soziologische Kriterien von Hurrelmann)
Seite 47
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Folie 14:
3. Das EXOSYSTEM:
„Unter einem Exosystem verstehen wir einen oder mehrere
Lebensbereiche, an denen die sich entwickelnde Person nicht selbst
beteiligt ist,=> in denen aber Ereignisse stattfinden, die diejenigen in ihrem
Lebensbereich beeinflussen oder von ihnen beeinflusst werden“ ( z.B.
soziale Schichtzugehörigkeit der Familie, der Arbeitsplatz des Vaters/ der
Mutter, das Schulversagen-> führt zu Beeinflussung in der Bildung).
Folie 15:
4. Das MAKROSYSTEM:
Das Makrosystem ist das Gesellschaftssystem als Ganzes,=> das die
vorgenannten Systeme als Teilsysteme enthält (MIKRO-, MESO- und
EXOsystem) 
die in der Subkultur oder der ganzen Kultur bestehen oder bestehen können.
- Einschließlich der ihnen zu Grunde liegenden Weltanschauungen und
Ideologien ( z.B. Politische Systeme, Bildungs- und
Gesetzgebungssysteme, Meinungen, Werte, Vorurteile). => Sie wirken auf
andere Systeme/ die anderen Systeme.-> „Wie sind die Gesetze? Sind diese
förderlich für die Betroffenen? Auf Makroebene: Beschluss: Anrecht auf
Arbeitsassistenz für die jeweilige Person. Auf Mesoebene: Maßnahmen ->
z.B. Bildungsinstitution, d.h. auf der Makroebene müssen die
Vorentscheidungen getroffen werden.
 Die persönlich-soziale Einstellung ist sehr wichtig !
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Folie 16:
Modell Bronfenbrenner
MESOSYSTEM:
Wechselbeziehung zwischen verschiedenen Lebensbereichen
( Wohngruppe, Arbeitsplatz, Familie,….).
MIKROSYSTEM: Unmittelbarer Lebensbereich.
MAKROSYSTEM:
Kulturelle/ Gesellschaftliche Bedingungen
( Entscheidungs-/Führungsinstanz).
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EXOSYSTEM:
Institution
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Folie 17:
MIKROSYSTEM:
Risikofaktoren:
Protektive Faktoren:
Wenn Erziehung extrem
kontrollierend, extrem permissiv
(= nachgiebig, wenig Verbote;
 permittere = erlauben) ist.
Wenn der Ehe-/Lebenspartner
feindselig ist, destruktive
Beziehungen;  z.B. wenn das
Kind keine positiven
Rollenmodelle kennt.
Ablehnung durch Gleichaltrige.
Unterstützende
Familienmitglieder -> fördern die
Entwicklung.
Positive Rollenmodelle.
Konstruktive Mentoren
( Anforderung/ Hilfe)
Beeinträchtigendes-/ abwertendes Identitätsstützende Beziehungen
Lehrerverhalten.
( psychosoziale Reife)
Deviantes (= abweichendes)
Entwicklungsförderndes
Verhalten in der Peergruppe
Verhalten.
Folie 17:
MESOSYSTEM:
( Wir haben es mit mehreren Mesosystemen zu tun.)
Risikofaktoren:
Protektive Faktoren:
Geringe/ schwache Beziehungen
zwischen den Lebensbereichen;
 mangelnde Orientierung.
Sichere Umwelt durch
Vernetzung von Lebensbereichen
( z.B. Freizeitbereich: sportliche
und kulturelle Aktivitäten,…).
Transparente Struktur und
Organisation innerhalb und
zwischen Settings ([engl.=
Rahmen, Umgebung]
(Sozialpsych.): Gesamtheit von
Merkmalen der Umgebungauf unser
Verhalten Einfluss nehmen).
Gestörte Kommunikation
zwischen verschiedenen
Mikrosystemen.
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Folie 18:
EXOSYSTEM:
Risikofaktoren:
Protektive Faktoren:
Arbeitsstruktur der Eltern negativer Einfluss auf
Beziehungen bzw. Gestaltung des
Familienlebens.
Institutionelle Verankerung von
Fürsorge und Schutz ( z.B.
Gesundheitsbereich)
Entscheidung durch Gesetz finanzielle Belastung, soziale
Benachteiligung.
Information/ Aufklärung ( z.B.
Nutzung von
Kommunikationstechnologien).
Folie 18:
MAKROSYSTEM= oberste Ebene:
Risikofaktoren:
Protektive Faktoren:
Gewalt in den Medien
Kulturelle Werte, die die
Entwicklung und Erziehung von
Kindern betonen.
Gesetzgebung, die die Rechte der
Betroffenen schützt.
Diskriminierende Gesetze und
Handlungspraktiken
Ad. 1.) Übergänge im Lebenslauf:
Berufliche
-> Übergänge bewältigen und unterstützende
Rehabilitation
Maßnahmen ( z.B. AMS,
„clearing“).
 Verschiedene Systemwelten haben miteinander zu tun. Das System
„Familie“ ist immer wichtig! - Maßnahmen sind z.B. der
„Unterstützungskreis“ „Spagat“.
- Dieser Unterstützungskreis bietet eine wichtige Hilfe bei Übergang Schule/
Beruf!
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3. Jugendliche mit SPF beim Übergang Schule/ Beruf
( anhand einer empirischen Untersuchung)
SPF bedeutet Sonderpädagogischer Förderbedarf, dieser ist zur Förderung
der Kinder und Jugendlichen in einem bestimmten Bereich.
Folie 19: Aufbau
 Jugendliche mit SPF ( im Lernen)
 Problemfelder
 Empfehlungen für die Praxis
 Ausblick: Weiterer Forschungsbedarf
Folie 20: Sonderpädagogischer Förderbedarf (= SPF)
= Seit 1993 gibt es den SPF in der Schule.
Im Schuljahr 2002/2003 waren:
- 52,54 % der Schüler mit SPF in Regelklassen und
- 47,46 % in Sonderschulen.
- Davon besuchten 1922 die 8. Schulstufe der Hauptschule und 474 die
Polytechnische Schule (= 2.396%), Frage: „Was machen diese
Pflichtschulabgänger aber dann?“
= Ziel des Sonderpädagogischen Förderbedarfs: Das Ziel des
Sonderpädagogischen Förderbedarfs ist die Vorbereitung auf eine
dauerhafte berufliche und soziale Integration.
= Spannungsfeld: SPF in der Schule und berufliche
Integrationsmöglichkeiten nach der Schule:
- Es gibt zu wenig Lehrstellen, Integrationsmöglichkeiten.
- In der Schule Schule ist die Berufsorientierung ein normatives (= als
Norm, Richtschnur geltend) Ziel. - Hier die Kinder schon in der
Schule auf den Beruf vorbereiten!, auf den nächstfolgenden Übergang
von der Schule in den Beruf.
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Folie 20:
Problemfelder bei der beruflichen Integration:
( Ergänzung aus dem Skriptum)
- ad. Mesosystem, Bronfenbrenner ( Familiäres Umfeld) :
Die Frage der Integration von Jugendlichen mit Behinderung stellt sich beim
Übergang von der Schule ins Berufs- Erwerbsleben - Hierbei kann eine
gezielte Förderung von Jugendlichen aber nur durch eine Kenntnis ihrer
speziellen Problemlage ermöglicht werden.
= Lernbehinderung und soziale Benachteiligung :
Lernbehinderung :
- Jugendliche mit Lernbehinderung weisen sehr oft den Grad der
Behinderung von 50% nicht auf-> sie bekommen dann keine
Unterstützung.
soziale Benachteiligung :
Diese beinhaltet: Familiengröße, Formen des familialen
Zusammenlebens, Wohnverhältnisse, Erwerbstätigkeit der Eltern: kein
gutes Netzwerk in der Familie. (vgl. Willand 2000) :
 WILLAND: „Der Faktor der sozialen Behinderung wurde zu wenig
aufgegriffen“.-> Dies führt dazu, dass diese Jugendlichen mangelnde
Unterstützung erhalten, siehe auch nächster Punkt.
= Mangelnde oder fehlende Unterstützung :
Diese bedeutet: Mangelnde oder fehlende Unterstützung in der
Berufsorientierung, -wahl, bei der Arbeitsplatzsuche: Die Einstellung der
Familie zur Berufstätigkeit ihres Kindes und die Bereitschaft zur
Unterstützung bei Schwierigkeiten haben einen erheblichen Einfluss auf die
berufliche Integration. (vgl. Willand und Verbeck 1999) Hier muss auch der
sozialen Hintergrund im Elternhaus mitbedacht werden. Bedingungen des
Aufwachsens in der Herkunftsfamilie sind ein entscheidender Stütz-Pfeiler
für den Lebensweg. „Die familiäre Sozialisation unvermittelt Erfahrungen,
Fähigkeiten und Orientierungen, die sowohl für die allgemeine
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Lebensführung als auch für die beruflichen Informationen, Werthaltungen,
Einstellungen und Qualifikationen von Bedeutung sind.“
(vgl. Schröder 1987)
Vergleich auch: Blumberger: „Wertesystem ist im WHO-Modell zu wenig
vorhanden!“
- Die meisten Jugendlichen mit emotionalen und sozialen
Beeinträchtigungen stammen aus Familien mit einer
unterdurchschnittlichen gesellschaftlichen und/ oder beruflichen Stellung
der Eltern. (vgl. hierzu z.B. Bach 1989, Begemann 2002, Klein 2001,
Willand 2000) - Hier ist insbesondere auch an ausländische Familien zu
denken.
Folie 21:
Ausländische Jugendliche :
Familiäres Umfeld und kulturelle Herkunft:
= Soziale Herkunft : Ausländische Jugendliche haben eine andere
soziale Herkunft, durch den (Umweltfaktor: materielle, soziale,
technische Ebene, Werte, Ideologien… sind anders.)
= Kulturelle Benachteiligung : (im Personenfaktor: Alter, Geschlecht,
Qualifikation)
= Fehlendes Netz sozialer Beziehungen = Umweltfaktor :
(Behördenwege…, => sie erfahren sozial-negative Einstellungen,…)
(vgl. Klein 2002)
- Der Begriff der „Sonderschulbedürftigkeit“ ist zu defizitorientiert, man
wollte einen Begriff, der mehr in Richtung Förderung geht.
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Folie 22:
Qualifikation
= Das niedrige Bildungsniveau vermindert Arbeitsmarktchancen
( kein (Haupt)schulabschluss z.B. bei Menschen mit
Lernbeeinträchtigung).
= Das niedrige Bildungsniveau erhöht Arbeitslosigkeit ( weniger
Chancen am Arbeitsplatz: es besteht das Risiko den Arbeitsplatz zu
verlieren.).
= > Behinderung und Arbeitslosigkeit ist eine „Kumulation
(= Anhäufung) sozialer Benachteiligungen“.
(vgl. Badelt und Österle 2001)
Folie 23:
Persönliche Kompetenzen
Schwierigkeiten bei der
= Berufswahlentscheidung ( Hier gibt’s oft Unklarheiten bezüglich
Berufsentscheidung.)
= Realisierung der Berufsvorstellungen ( Unsicherheit bei
Bewerbungsgesprächen,…)
(vgl. Schröder 1997; Stein 1999; Bundesanstalt für Arbeit 2002)
Folie 24:
Geschlecht ( Personenfaktor)
Doppelte Benachteiligung von Mädchen: Geschlecht und Behinderung:
= Veränderung der Geschlechterverhältnisse ( Unterrichtung nach
SPF in Deutschland):
Schule:
40 % Mädchen
60 % Jungen
Berufliche Rehabilitation: 35 % Mädchen
65 % Jungen
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= Geringere Auswahl an Ausbildungsberufen-> klassische Berufe:
Frisörin, Verkäuferin,…-> dazu geringe Bezahlung.
= => Fortbestehen traditioneller Berufswahlmuster.
(vgl. Orthmann 2000)
=> Mädchen mit Behinderung werden weniger motiviert einen Beruf
auszuüben. - Die Schulische und nachschulische Berufsorientierung ist
geringer.
Folie 25:
Soziale Einstellungen in Betrieben gegenüber Menschen mit
Behinderung ( Umweltfaktor)
Diese haben:
= Geringe Leistungsfähigkeit und Lernfähigkeit
= Schwieriges Sozialverhalten
= Erhöhter Betreuungsaufwand
= arbeiten muss von anderen übernommen werden
= Geringe Flexibilität
= Hohe Fehlzeiten
(vgl. Doose 1997; Kanter & Scharff 2002; Niehaus et al 2002)
- Aufklärung ist sehr wichtig!
 Vorurteil, „Lernbehinderte sind eh nicht lernfähig, nicht selbständig,
verhaltensauffällig-> das sind häufige Aussagen, wenn es darum geht einen
Arbeitsplatz an diese Jugendlichen zu vermitteln.
( Ergänzung - Skriptum)
Die Vorteile von ArbeitgeberInnen sind in der Regel auf
Verhaltensunsicherheiten und Unkenntnis über die Leistungsfähigkeit und
Verhaltensweisen zurückzuführen. „Dies gilt besonders für Jugendliche, die
in Heimen aufgewacht sind oder eine Sonderschule besucht haben. (…)
(Neukäter/ Wittrock 2002) Diesen Jugendlichen wird von betrieblicher Seite
oft nicht die notwendige Leistungs- und Sozialefähigkeit zugesprochen.
Ihnen werden vielmehr Besonderheiten des Sozialverhaltens als
Eigenschaften angelastet, an denen sie selbst schuld seien. „Man hält sie für
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renitent (= widerspenstig), faul, frech und tun und versteht nicht, dass die
Jugendlichen paradoxerweise durch abweichendes Verhalten einen Weg aus
ihrer Notlage suchen.“ (Neukäter/ Wittrock 2002) Die Notlage der
Jugendlichen, die sich nicht selten in Aggression, Regression oder insgesamt
in einem Kontrastverhalten zur Durchschnittsnorm äußert, wird nicht erkannt,
sondern sondern eher durch Umweltreaktionen verstärkt. Während bei
sichtbaren Behinderungen neben „Unbehagen und Verunsicherung in der
Regel auch mitmenschliche Betroffenheit, Mitleid und Hilfeimpulse
ausgelöst werden, löst sich ein mehr oder weniger ausgeprägtes
‚Fehlverhalten’ von Kindern ohne erkennbare körperliche oder situative
Ursache eher Bestrafungsimpulse aus.“ (Vernooij 2002)
Folie 26:
Arbeitsmarktlage
= Fehlen von Nischenarbeitsplätzen: „Nischenarbeitsplätze“ sind
„geschaffene Arbeitsplätze“, Arbeitsplätze, die man durch eine Nische
(= Vertiefung) finden kann. - Früher fand man solche Nischenplätze oft
bei Kleinbetrieben ( beispielsweise in der Hilfsarbeit, Tischlerbetrieb.)
- Die Arbeitsassistenz nimmt Kontakt mit den Betrieben auf.
= Wegfall einfacher und ungelernter Arbeitsplätze.
= Regionaler Arbeitsmarkt: Der regionale Arbeitsmarkt ist sehr
unterschiedlich. - Es gibt große Unterschiede zwischen Stadt und
Land. Auf dem Land ist es vielleicht einfacher, z.B. über persönlichen
Schienen und Kontakte, einen Arbeitsplatz zu finden, zu integrieren. - Es
gibt aber Regionen, die stark an Arbeitslosigkeit leiden,-> hier ist es
sehr schwierig mit Integration.
( Ergänzung - Skriptum)
Positiver Prognosen im Hinblick auf die Arbeitsmarktentwicklung beziehen
sich in erster Linie auf Stellen für Mittel- bis Hochqualifizierte. In den letzten
Jahren ist in der modernen Industriegesellschaft aber geradezu ein
Wegbrechen einfacher Tätigkeiten zu verzeichnen. Das Institut für
Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hat eine Prognose für die
einfachen Tätigkeiten in der Arbeitsgesellschaft vorgestellt. „Demnach
werden bis zum Jahresende 2010 die Berufschancen und -perspektiven der
‚Ungelernten’ (jedenfalls auf einem Vollerwerbsarbeitsplatz) deutlich sinken
(…). Die Zahl der so genannten Einfacharbeitsplätze, in denen 1991
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bundesweit noch jeder fünfte Erwerbstätige beschäftigt war, wird nach den
Berechnungen im Jahre 2000 auf rund 14%, im Jahre 2010 auf etwa 10 %
zurückgegangen sein. (…) (Schierholz 2001)
Folie 27:
Empfehlungen für die Schule
 Von der Integration* zur Inklusion*:
Mit Inklusion ist die „Einbeziehung“ gemeint - Inklusion trennt sich
von Integration ab ( Vergleich Professor Biewer - „Heterogenität“).
-> Akzeptanz der Vielfalt, „Es ist normal anders zu sein“, „Eine Schule
für alle“. Weiters fehlen im Bereich „Integration in der Allgemeinen
Schule“ wichtige personelle Ressourcen.
 Individuelle Förderung/ Förderpläne für die Schule
 Förderung der Berufwahlkompetenz im Sinne von
Schlüsselqualifikationen ( mit Hilfe von „Assessments“)
 Erweitertes Berufwahlspektrum für Mädchen
 Mehrere Betriebspraktika
 Frühe Kontaktaufnahme und Zusammenarbeit mit Eltern,
ÜbergangsbegleiterInnen (= ClearinInnen), ArbeitsassistentInnen, AMS,
Betrieben ( ClearinInnen gehen in die Schulen und arbeiten dort mit
den Kindern, bereiten diese auf die Zeit nach der Schule vor, erstellen
„Profile der Schule“, stellen Kontakte zu diversen Betrieben auf. Das Ziel
ist die Ersteingliederung. ClearerInnen helfen aber auch bei der
Wiedereingliederung und bei Arbeitsplatzsicherung)
 Individueller Förder- und Karriereplan bereits vor Ende der
Pflichtschulzeit (stärken- und ressourcenorientiert, nicht nur
defizitorientiert).-> So was gibt’s in den USA, bei uns nicht!
 Integrative Schulformen im Sekundarbereich II ( Öffnung des
Berufsschulwesens und der berufsbildenden mittleren Schulen).
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 Integrative Berufsausbildung oder „IBR ? IBEA“( siehe nächste
Vorlesung (ermöglicht eine Teilqualifizierungslehre; Unterstützung
durch Berufsausbildungsassistenz)
Folie 28:
Empfehlungen, die an Bedingungen im Erwerbsleben anknüpfen
Kontextbedingungen am Arbeitsplatz
= „Angemessenheit der Leistungsanforderungen an die
Leistungsfähigkeit des behinderten Menschen“ ( dürfen nicht zu hoch
und nicht zu niedrig sein).
= Einstellung des Vorgesetzten zum behinderten Menschen und
Behandlung des behinderten Menschen
= Einstellung der MitarbeiterInnen zum behinderten Menschen
= Soziales Klima im Betrieb und am Arbeitsplatz
(vgl. Seiffert 1977; Niehaus und Fasching 2002)
Folie 29:
Fortsetzung: Empfehlungen, die an die Bedingungen im Erwerbsleben
anknüpfen
Kontextbedingungen für den Betroffenen
= Maßnahmen im Übergang Schule/Beruf: Berufsorientierung,
Berufsvorbereitung, Clearing, Integrationsassistenz bzw.
Arbeitsassistenz, Job Coaching, Integrative Berufsausbildung.
= Nischenarbeitsplätze
= Informationen über Fördermöglichkeiten ( oft sind Personen nicht
darüber informiert, dass Förderungen für sie möglich sind) und
Integrationsbeihilfen.
(vgl. Fasching und Wetzel 2003)
Seite 59
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Folie 30: Ausblick: Forschungsbedarf
Zielgruppenspezifische Forschung
- Mädchen und junge Frauen,
- Ausländische Jugendliche,
- Sozial benachteiligte Jugendliche.
*Integration
Integration [lateinisch >Wiederherstellung eines Ganzen<] die,
1) allgemein: Herstellung einer Einheit, Eingliederung in ein Ganzes…
5) Soziologie: Bezeichnung 1) für einen gesellschaftlichen Prozess, ...
Brockhaus in 15 Bänden
Integration die, Zusammenschluss, Bildung übergeordneter Ganzheiten.
Der Brockhaus in einem Band.
In|te|gra|ti|on, die; -, -en [lat. integratio = Wiederherstellung eines Ganzen]:
1. [Wieder]herstellung einer Einheit [aus Differenziertem]; ...
Das große Wörterbuch der deutschen Sprache.
*Inklusion
In|klu|si|on, die; -, -en [lat. inclusio] (Fachspr.): Einschließung, Einschluss;
das Enthaltensein in etw..
Das große Wörterbuch der deutschen Sprache.
Seite 60
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4. VO (25.10.2005)
Passwort der Vorlesung: „integration“
Gastvortrag - Integrative Berufliche Ausbildung am Beispiel der
EQUAL- Entwicklungspartnerschaft „IBEA“
Mag.a Petra Pinetz, Mitarbeiterin von Integration:Österreich
Folie 1:
Überblick:

Kurzvorstellung des Vereins Integration:Österreich

Eckpunkte zur Integrativen Berufsausbildung

Darstellung der EQUAL Entwicklungspartnerschaft
“ IBEA“, insbesondere Modul 1
Magister Pinetz ist Mitarbeiterin der Integration Österreich, wo es unter
anderem Bildungsangebote für behinderte Jugendliche gibt.
Fr. Mag. Pinetz hat eine Ausbildung als Kindergärtnerin und Hortpädagogin,
und sie hat auch Pädagogik und Sonder- und Heilpädagogik studiert. In ihrer
Diplomarbeit lag der Schwerpunkt beim „Übergang Schule/ Beruf“.
Ad Integration Österreich:
Hier stellt uns Frau Pinetz stellt
- Eckpunkte zur Integrativen Berufsbildung und
- das Modul 1, in dem sie selber tätig ist, vor.
Seite 61
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Folie 2:
o Kurzvorstellung des Vereins Integration:Österreich:

Die Integration Österreich gibt es seit 1993. - Sie ist (noch immer)
eine Elterninteressenvertretung von und für Eltern behinderter
Kinder und Jugendlicher.

- Die Integration:Österreich vertritt eine Vielzahl an Projekten und
Aktivitäten mit dem Ziel Gleichstellung behinderter Frauen und
Männer, sowie ihrer Angehörigen zu erreichen.
 Vor 1993 war es so, dass behinderte Kinder kein Anrecht oder keine
Möglichkeit hatten, eine Integrative Schule zu besuchen. Daher mussten sie
eine Sonderschule besuchen. 1993 konnten SPF-Kinder ( Kinder mit
sonderpädagogischem Förderbedarf) zumindest einmal die Volksschule
besuchen, später gab es diese Möglichkeit auch im Bereich der Sekundarstufe
I/ Hauptschule und AHS.
Folie 3:
Schwerpunkte der Integration Österreich:
Stärken der Eltern, Sensibilisierung, Politisches Lobbying, Integrative
Berufsausbildung.
Stärken der Eltern:
- Elternbildungsangebote für Eltern behinderter Kinder, sowie
Jugendlicher.
- Familienberatungsstelle mit dem Schwerpunkt Integration.
- Projekt: „Zwischen 13 und 25 - Was nun?“: Ein Elternnetzwerk und
Beratung an der Nahtstelle Schule/ Beruf - Erstausbildung/
Ersteingliederung ( Integrative Berufsausbildung-> „Projekt IBEA“).
Sensibilisierung:
- Projekt K21,
- „Roomy Company“,
- Neue Bilder-Datenbank ( zeitgemäße Bilder),
Seite 62
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Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching
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- Zeitschrift „Betrifft: Integration“,
- Buch: „Buch der Begriffe“ - Sprache Behinderung Integration:
-> Projekte mit dem Ziel, die Wirtschaft soll sensibilisiert werden
( bezüglich Vorurteilen,…).
Politisches Lobbying:
Politisches Lobbying ist ein weiterer Schwerpunkt der Integration:Österreich.
 Bildungspolitische Arbeit - „9. Schuljahr“.
 Bundesbehindertengleichstellungsgesetz: Integration:Österreich hat
wesentlich am Bundesbehindertengleichstellungsgesetz mitgearbeitet.
 Kooperation mit diversen anderen Institutionen:-> Die
Integration:Österreich fungiert als Drehscheibe und Vernetzung.
Finanziert von BMBWK, BMSG, BASB, ESF,
Landesregierungen OÖ, SALZB., STMK - Homepage der
Integration:Österreich: www.ioe.at.
 Anmerkung: Die Integration Österreich bietet derzeit pädagogische
Praktika an, es sollen aber zukünftig auch Praktikumsstellen für
„Wissenschaftspraktika“ eingerichtet werden.
Folie 4:
o Eckpunkte zur Integrativen Berufsausbildung (= IBA):
Integrative Berufsausbildung:
Auf Initiative der Sozialpartner (= Arbeiterkammer und
Gewerkschaftsbund) wurden im Juli 2003 für Personen mit Behinderung
und Benachteiligung gesetzliche Bestimmungen für eine Integrative
Berufsausbildung beschlossen, die-> mit September 2003 in Kraft getreten
sind.
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Folie 5:
Was ist die IBA?
Die integrative Berufsausbildung ist eine
Berufsausbildung für benachteiligte oder
behinderte Menschen.
-> Ziel ist ein beruflicher Abschluss und eine (Erst)Eingliederung in das
Berufsleben zu ermöglichen.
Folie 6:
Möglichkeiten der IBA:
Es gibt 2 Möglichkeiten der IBA:
1.) Verlängerte Lehrzeit- BAG § 8b. (1): Die Ausbildung in einem
Lehrberuf kann um ein Jahr, in Ausnahmefällen um höchsten zwei
Jahre verlängert werden. Die Ausbildung schließt mit einer
Lehrabschlussprüfung ab.
2.) Teilqualifizierung- BAG § 8b. (2): Frage: „Was kann der Jugendliche in
1-3 Jahren erlernen“ ( Kompetenzen, Begabungen,…). Diese
Teilqualifizierung wird später, wenn der Jugendliche eine solche
Ausbildung macht (vorwiegend bei sozial beeinträchtigten oder
lernbeeinträchtigten Jugendlichen) im Ausbildungsvertrag festgelegt.
Folie 7:
Teilqualifikation bedeutet, dass nur bestimmte Teile eines
Berufsbildes erlernt werden können und diese allenfalls (= höchstens,
bestenfalls) unter Ergänzung von Fertigkeiten und Kenntnissen aus
Berufsbildern weiterer Lehrberufe vor Beginn der Ausbildung mit
der Berufausbildungsassistenz vereinbart werden.
- Sowohl die Ausbildungsdauer (1-3 Jahre) als auch die zu
erlernenden Teilqualifikationen werden in einem
Ausbildungsvertrag festgelegt.
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Folie 8:
Diese Ausbildungsziele und -inhalte können im Laufe einer
Teilqualifizierungslehre im Einvernehmen geändert werden.
- Durch diese maßgeschneiderte Ausbildung kann gezielt
auf die individuellen Bedürfnisse der Jugendlichen
eingegangen werden.
 Der Wechsel von einer Teilqualifizierung zu einer verlängerten
Lehrzeit oder zu einer regulären Lehrlingsausbildung oder umgekehrt ist
möglich.
Folie 9:
Zielgruppen der IBA:
Für die IBA kommen benachteiligte Personen in Betracht sofern sie
folgenden Gruppen angehören und nicht in eine reguläre Lehre vermittelt
werden konnten.
4 Zielgruppen lassen sich festmachen:
1) Personen mit Sonderpädagogischem Förderbedarf: Personen mit
Sonderpädagogischem Förderbedarf am Ende der
Pflichtschule, die zumindest teilweise nach dem Lehrplan einer
Sonderschule unterrichtet wurden, oder
2) Personen ohne Hauptschulabschluss bzw. mit negativem
Hauptschulabschluss, oder
Folie 10:
3) Behinderte Personen im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes
( Landesbehindertengesetzes), oder
4) Personen, die aus einem ganz schwierigem sozialen Umfeld kommen/
Personen, bei denen aus ausschließlich persönlichen Gründen
angenommen werden muss, dass für sie keine Lehrstelle (mehr)
gefunden werden kann.
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Möchte eine Jugendliche/ein Jugendlicher aus einer diesen Gruppen
eine IBA machen, wendet sie/er sich an das für ihren/seinen Wohnort
zuständige Arbeitsmarktservice.
Folie 11:
Durchführung der Integrativen Berufsausbildung:
Die Integrative Berufsausbildung soll vorrangig in Lehrbetrieben mit
Berufsschulbesuch durchgeführt werden (BAG § 8b (3)).
- Jugendliche, die im Rahmen der IBA in einer verlängerten Lehrzeit
ausgebildet werden, müssen die Berufsschule besuchen. Während der
Ausbildung im Rahmen der Teilqualifizierung besteht das
Recht bzw. die Pflicht zum Besuch der Berufsschule nach
Maßgabe der festgelegten Ausbildungsziele.
Folie 12:
BerufsausbildungsassistentInnen (= BAAS):
BerufsausbildungsassistentInnen beraten, begleiten und unterstützen
die Jugendlichen und die Ausbildungsbetriebe vor und während der
integrativen Ausbildung. - durch
Unterstützung der Jugendlichen in sozialpädagogischen und
psychologischen Angelegenheiten, durch laufende Koordination
aller Beteiligten ( Eltern, Lehrbetrieben, Berufsschule …) bei der
Festlegung der Ausbildungsziele oder bei einem Ausbildungswechsel.
 Zu ihren Aufgaben zählen:
Unterstützungstätigkeit :
 Koordination und Vernetzung mit Vertreterinnen und Vertretern von
Lehrbetrieben, besonderen selbständigen Ausbildungseinrichtungen,
Berufsschulen, Schulbehörden erster Instanz und Schulerhaltern, sowie
von sonstigen für die IBA relevanten Einrichtungen.
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Folie 13:
 Generelle Information über die IBA
 Unterstützung in behördlichen Angelegenheiten
 Begleitung und Unterstützung des/ der
Auszubildenden bei Praktika zur Orientierung
und Vermittlung sowie gemeinsamen Reflexion.
 Beratung der Ausbildungsbetriebe über
Förderungen, Sensibilisierungsarbeit.
 Prozessverantwortung bei der
Ausbildungsplatzsuche.
 Krisenintervention.
Folie 14:
Festlegung der Ziele bei der IBA :
 Festlegung der Ausbildungsinhalte und des Zeitraumes der IBA mit den
Vertragspartnerinnen und -partnern unter Einbeziehung der Schulbehörde
erster Instanz und des Schulerhalters, sowie
- laufende Beobachtung und bei Bedarf Anpassung der
Ausbildungsinhalte und des Zeitraumes.
 Organisation der Lernbetreuung und der pädagogischen
Begleitmaßnahmen im Berufsschulunterricht unter Berücksichtigung der
persönlichen Fähigkeiten und Bedürfnisse der auszubildenden Personen.
 Unterstützung der lehrausbildungsberechtigten Personen und
Organisation der Begleitung am Arbeitsplatz.
 Organisation der Begleitung der auszubildenden Personen im Betrieb
nach individuellem Bedarf.
 Organisation von Hilfsmitteln am Arbeitsplatz und in der Berufsschule.
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 Dokumentation der Lernschritte während des Lehr- bzw.
Ausbildungsverhältnisses.
Folie 15:
Abschluss der IBA:
Es gibt 2 Möglichkeiten, um IBA
abzuschließen:
a. bei verlängerter Lehrzeit: Lehrabschlussprüfung,
b. bei Teilqualifizierung: Abschlussprüfung über die
erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten in den zehn
letzten Ausbildungswochen. - Die erreichte Qualifikation wird
durch BerufsausbildungsexpertInnen und einem Mitglied
der Berufsausbildungsassistenz festgestellt. Die
Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer hat darüber ein
Zeugnis auszustellen.
Folie 15:
Entlohnung während IBA:
Lehrlinge, die eine Lehre nach der IBA absolvieren, steht eine
Lehrlingsentschädigung des jeweiligen Lehrberufes zu.
Bei der Ausbildung in Einrichtungen wird
üblicherweise eine Beihilfe von ca. € 150,pro Monat bezahlt.
Folie 16:
Sozialversicherung während IBA:
Während der gesamten Ausbildung besteht Sozialversicherungspflicht.
Es besteht Anspruch auf Familienbeihilfe und Freifahrt bzw. Fahrtenbeihilfe.
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Folie 17:
Abgeschlossene Ausbildungsverträge in der Integrativen
Berufsausbildung, Stand: 30. 06. 2005:

EQUAL - Entwicklungspartnerschaft (= IBEA) als Beispiel der Integrativen Berufsausbildung:
Darstellung der EQUAL-Entwicklungspartnerschaft
Integrative Berufsorientierung
Integrative Berufsausbildung
Folie 18: Ablauf
o Aufbau der Entwicklungspartnerschaft
o Ausgangslage - Zielgruppe
o Gesamtziel
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o
o
o
o
o
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Module gesamt
Module einzeln
Gender Mainstreaming
Betroffenen Mainstreaming
Modul 1
Folie 19:
o Aufbau der Entwicklungspartnerschaft
o Projekt der Gemeinschaftsinitiative „EQUAL“. Finanziert aus Mitteln des bm:bwk sowie
aus Mitteln des esf.->
o 23 Partnerorganisationen
( Sozialpartner und Sozialpartnerinnen,
AMS, NGOs, ...)
o Pilotierung in den Bundesländern:
NÖ, OÖ, Stmk., Tirol, Wien.
Folie 20:
Ausgangslage->
o Unterschiedliche Möglichkeiten einer integrativen Berufsorientierung
und -vorbereitung.
• Österreichweit unterschiedliche Umsetzung der integrativen
Berufsausbildung nach § 8b
• Ungleiche Chancen für eine Erstausbildung (Lehrzeit,
Teilqualifizierung).
Zielgruppe
• Jugendliche mit SPF in der 9./10. Klasse Pflichtschule,
• Jugendliche mit Lernbeeinträchtigungen
• Jugendliche mit sozialen, körperlichen, psychischen und sonstigen
Benachteiligungen.
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Folie 21:
Gesamtziel
Berufliche Erstausbildung nach der Pflichtschule für ALLE Jugendlichen.
Folie 22:
o Module gesamt
• Modul 1:
Nahtstelle Schule - Beruf
• Modul 2:
Integrative Berufsausbildung
• Modul 3:
Integrative Berufsorientierung
Folie 23:
o Module einzeln
• Modul 1: Nahtstelle Schule - Beruf
• Entwicklung und Pilotierung eines Rahmenkonzepts für
inklusiven Unterricht an Berufsschulen.
• Adaptierung des Index für Inklusion für Berufsschulen
sowie Pilotierung an Berufsschulen.
• Konzepterstellung sowie Pilotierung eines
überregionalen Kompetenzzentrums für Fragen der
Inklusion.
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Folie 24:
• Modul 2: Integrative Berufsausbildung
• Bewusstseinsbildung und Qualifizierung der Lehrenden an
Berufsschulen zur Umsetzung integrativer Berufsausbildung.
• Optimierung der Integration im dualen System durch die
Ausbildung zum Coach für Berufsschullehrerinnen und -lehrer.
• Vernetzung der Lernorte Schule und Betrieb durchVerfassen eines
Kommunikationsleitfadens unter Einbindung der
Berufsausbildungsassistentinnen und -assistenten.
Folie 25:
Modul 3: Integrative Berufsorientierung
• Erarbeitung eines integrativen Berufsorientierungs- und
Berufsvorbereitungsmodells.
• Entwicklung und Implementierung von integrativen
Berufsorientierungsprozessen - an Standorten mit unterschiedlichen
Voraussetzungen.
• Insbesondere 9. Schulstufe/gegebenenfalls die Möglichkeit eines 9.
Schuljahres sowie (freiwillig) 10./11. Schuljahres.
Folie 25:
Gender Mainstreaming:
• Geschlechtersensible Stärkung der Zielgruppe, besonders
in bezug auf Geschlechteridentität und Berufsorientierung.
• Nachhaltige Sensibilisierung und Qualifizierung der Multiplikatoren und
Multiplikatorinnen ( Akteure und Akteurinnen innerhalb der
Entwicklungspartnerschaft, Lehrer und Lehrerinnen, Eltern, Wirtschaft).
• Qualitätssicherungskonzept - hinsichtlich der Umsetzung der GenderSeite 72
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Aktivitäten in der Entwicklungspartnerschaft.
Folie 26:
Betroffenen Mainstreaming:
• Bewusste Wahrnehmung sozialer Ungleichheiten in allen
Lebenssituationen zwischen behinderten und nicht behinderten Menschen.
• Förderung der Gleichstellung von behinderten Menschen
und deren Angehörigen.
Folie 27:
Betroffenen Mainstreaming-Team:
• - Dieses Team besteht aus mehreren betroffenen Personen ( betroffene
Elternteile, behinderter Mann, behinderte Frau)
– mit Kompetenzen und Erfahrungen aufgrund der eigenen
Lebenssituationen,
– mit Wissen aus der Eltern- und Integrationsbewegung
und der strategischen Behinderteninteressensvertretung.
Folie 28:
Slogan
“Der Job macht dich TOP!“
Folie 29:
Modul 1: Nahtstelle Schule - Beruf:
Aktivitäten des Modul 1: Nahtstelle Schule - Beruf:
-
Teil A:
Entwicklung und Erprobung des Rahmenkonzepts
Juli 2005 bis April 2007
Phase 1 (Juli 05 - Juni 06): Entwicklung des Rahmenkonzepts:
Recherche sowie Sammlung von good-practice-Modellen.
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Durchführung von ExpertInnenrunden und Einzelgesprächen ( LSI, BSI,
SPZ-LeiterInnen, PädagogInnen, BAS, Clearing, Elternteile)
Konkretisierung des Rahmenkonzepts mit Schulaufsicht und PädagogInnen.
Beratung sowie Unterstützung der Schulen, an denen die Erprobung
stattfinden wird und Lösung der Rahmenbedingungen.
Phase 2 (Schuljahr 01. Februar 2006 bis 31. Jänner 2007): Erprobung
sowie Evaluierung (Februar bis April 07)
Erprobung des Rahmenkonzepts an 4 Berufsschulstandorten in
Niederösterreich und Oberösterreich ( Kurs- sowie Langform)
Start der wissenschaftlichen Begleitforschung.
Folie 30:
Aktivitäten des Modul 1: Nahtstelle Schule - Beruf:
-
Teil B:
Entwicklung und Erprobung des „Kompetenzzentrum für Inklusion im
Berufsschulbereich“ und des Pilotprojekt Index für Inklusion
Juli 2005 bis April 2007
• Phase 1 (Juli 05 bis Juni 06): Konzeptentwicklung des
Kompetenzzentrums:
Recherche von Good-practice-Modellen,
Unterstützung der Teambildung,
Beratung der LehrerInnen über zielgruppenspezifische Lehr- und Lernmittel,
Kompetenztransfer inklusiver Methodik und Didaktik u.a..
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• Phase 2: (Dezember 05 bis April 07): Erprobung sowie Evaluierung:
Erprobung findet in Oberösterreich in Zusammenarbeit mit Schulbehörde
statt.
Folie 31:
Teil B:
Pilotprojekt Index für Inklusion
(Oktober 2005 bis April 2007)
Phase 1 (Okt. 05 bis Jän. 06):
Adaptierungsarbeiten des Index für Inklusion,
„Einschulung“ mit ExpertInnen Boban und Hinz,
Zusammenstellung der Projektbegleitgruppe.
Phase 2 (Schuljahr Februar 06/ Jänner 07)
Erprobung des Index an 4 Berufsschulstandorten,
Aufnahme der Arbeit mit der Projektbegleitgruppe ( auch zuständig für
nachhaltige Verankerung des Index für Inklusion an Berufsschulen).
Folie 32:
Produkte
• Entwicklung eines Rahmenkonzepts für inklusiven Unterricht an
Berufsschulen sowie Aufbereitung der Ergebnisse aus der begleitenden
Evaluierung.
• Konzepterstellung überregionaler Kompetenzzentren für Fragen der
Inklusion in der Berufsschule.
• Adaptierung Index für Inklusion für Berufsschulen: Er
kann durch die im Modul beabsichtige Anpassung und Erprobung nachhaltig
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als Werkzeug der Selbstevaluation und Qualitätssicherung für
Berufsausbildung ohne Ausschluss Anwendung finden.
Folie 33:
Produkte - Sammlung, Adaptierung und Entwicklung von Lehr- und
Lernmaterialien:
• Für lernbehinderte Personen werden Hilfsmittel in einfacher
Schriftsprache erstellt und gesammelt. • Audiovisuelle Hilfsmittel zielgruppenspezifisch und
lerntypengerecht aufbereitet.
• Für gehörlose Jugendliche werden visuelle Hilfsmittel entwickelt, sowie
traditionelle schriftsprachliche Medien.
• Produkte wie ÖGS-Fachgebärden und Dolmetschkompetenzen im
Bildungsbereich.
Folie 34:
• Für blinde und sehbehinderte Jugendliche werden Produkte digital in
nichtgrafischer Form bzw. Unterlagen im Brailledruck aufbereitet.
• barrierefreie Informationspages mit taktilen Screen-Shots gesammelt.
 Alle Produkte werden durchgearbeitet und lernspezifisch aufbereitet
(einfache Sprache, auf alle Sinnesorgane aufbereitet und möglichst
(begrifflich) anschaulich aufbereitet.-> Für ALLE Jugendlichen
zugänglich gemacht.
Literatur ff.:
Abteilung Lehrlings- und Jugendschutz der AK, Referat für
Berufsbildung im ÖBG (Hrsg.) (2003): Gleiche Rechte – Neue
Chancen. Die integrative Berufsausbildung. Wien: Verlag des ÖGB
Arbeiterkammer Wien (2003): Berufsausbildungsgesetz (BAG). In: AK
Aktuell, Das Info-Service der AK, Heft 9
Doralt, W. (2004): Schulgesetze. Bearbeitet von Dr. Gerhard Münster.
Kodex des österreichischen Rechts. Wien: LexisNexis ARD Orac, 7.
Auflage
Verzetnitsch, F., Schlögl, P., Prischl, A. u.a. (2004): Jugendliche
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zwischen Karriere und Misere. Die Lehrausbildung in Österreich,
Innovationen und Herausforderungen. Wien: Verlag des ÖGB
www.akwien.at (Arbeiterkammer Wien)
www.basb.bmsg.gv.at/cms/basb (Bundessozialamt)
www.bidok.de (Behindertenintegrations-Dokumentation des Instituts für
Erziehungswissenschaften der Universität Innsbruck)
www.bmbwk.gv.at (Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und
Kultur)
www.bmwa.gv.at (Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit)
www.ioe.at (Integration:Österreich)
www.styria-integra.at (EQUAL- Projekt zur Thematik „Integration von
Menschen mit Behinderung im Übergang von Schule zu Beruf“)
www.wko.at (Wirtschaftskammer Österreich)
DANKE FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT!
5. VO (08.11.2005)
Passwort der Vorlesung: „assistenz“
Selbstbestimmung
Film und Diskussion
„BlickBestimmung - Bilder selbstbestimmter Leben“
Dokumentarfilm 2003, Österreich.
Beschreibung des Films
In Form von 11 Portraits wird ein Einblick in das Leben von Menschen
mit einer Behinderung gewährt. - Ein selbstbestimmtes Leben wird den
meisten der HauptdarstellerInnen durch die persönliche Assistenz
ermöglicht. Ziel des Filmes ist es den Arbeitsalltag, ebenso wie die
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Freizeitgestaltung und einen Einblick in großteils unbekannte
Lebenssituationen der dargestellten Menschen zu zeigen.
Der Film soll nicht nur Einblick in verschiedenste Lebenssituationen geben,
sondern=> soll die Möglichkeit bieten vorhandene Rollenzuschreibungen
zu überdenken. Vor allem in den Medien verbreitete Bilder über Menschen
mit Behinderung sind geprägt durch stereotype Vorstellungen, und genau
das versucht der Film bewusst zu machen. - WER DEN BLICK
BESTIMMT; BESTIMMT DIE PERSPEKTIVE (Peter Menasse)
„BlickBestimmung“ ist ein Produkt von SLI-Wien für die EQUAL
Entwicklungspartnerschaft QSI (= Quality Supported Employment) und
wird gefördert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und aus Mitteln des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit.
Referat „Persönliche Assistenz“
Elisabeth Magdlener und Bettina Schech
Über meine Ausgangsposition
Intensivtherapieklasse (konduktive Mehrfachtherapie nach Petö), in der ich
all das gelernt habe, was ich heute selbstständig kann. Ich komme heute
weitestgehend in meinem Alltag selbstständig zurecht, vorher konnte ich
gerade mal alleine essen.
Nachdem ich die Mittelschulstufe in einer offiziellen Integrationsklasse
und (für ein Dreivierteljahr) eine geschützte Werkstätte oder
Beschäftigungstherapie besucht habe, habe ich beschlossen aufs
Gymnasium zu gehen.
Meine Schulzeit/ Assistenz am Arbeitsplatz Schule/Uni
Dort hatte ich ab der 7. Klasse das erste Mal für eine Stunde pro Tag
persönliche Assistenz in der Schule (damals bezahlte ich mir die Assistenz
selbst, da es die Wiener Assistenzgenossenschaft noch nicht gab).
Davor waren ausschließlich meine KlassenkollegInnen Ansprechpartner
für meine Unterstützung.
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Sie mussten mich eine Stunde pro Tag auf die Matte heben und wieder
zurück, sie mussten mir mit Durchschlagpapier in den Unterrichtsstunden
mitschreiben, sie mussten mir beim Raumwechsel behilflich sein und meine
Tasche ein- und auspacken etc. etc.. Das war für alle zu viel im stressigen
Gymnasiumsalltag. Ich war für meine KlassenkollegInnen die
hilfsbedürftige Mitschülerin, um die man/frau sich kümmern musste. Anstatt eine gleichwertige und selbstbestimmte Kollegin, wie es alle
anderen auch waren. Dies brachte viele Schwierigkeiten mit sich. Zu einem
beträchtlichen Teil war diese Hilfsbedürftigkeit auch der Grund, dass
ich in der Klassengemeinschaft nicht integriert und aufgenommen war.
Ich war akzeptiert. Zur internen Maturafeier auf der Jesuitenwiese war
ich nicht einmal eingeladen.
Seit drei Jahren habe ich nun bis zu 13 Stunden in der Woche Assistenz
am Arbeitsplatz/ Uni über die Wiener Assistenzgenossenschaft. Die
Assistentinnen begleiten mich in die Seminare und Lehrveranstaltungen,
die ich wegen der baulichen Gegebenheiten oder dem Schreiben alleine
nicht besuchen kann.
Assistenz Zuhause
Seit etwa einem Jahr habe ich, neben den Fahrten in der Freizeit mit
Assistenz, auch 2 1/2 Stunden täglich Assistenz zu Hause, für die
allernotwendigsten Unterstützungen, rund um Aufstehen und
Schlafengehen. Um diese anfangs zu bekommen, musste ich unterschreiben,
dass, wenn die 2 1/2 Stunden täglich nicht ausreichen, einen Wohnheimplatz
beantrage.
Seit einiger Zeit ist es mir ein sehr großes Anliegen von meiner Mutter
gänzlich unabhängig zu werden, die bis jetzt meine übrige Unterstützung
übernommen hat. Ab einem gewissen Alter ist es für einen jungen
Menschen sehr wichtig seine eigenen Wege unabhängig von den Eltern
gehen zu können und auch meine Mutter ist es einfach zuviel geworden, sie
schafft es langsam nicht mehr meine Unterstützung in diesem umfassenden
Ausmaß zu übernehmen.
Um gänzlich unabhängig von meiner Mutter leben zu können und
meinen Haushalt und mein Leben selbstständig organisieren zu können,
benötige ich 5 Assistenzstunden täglich für zu Hause. Momentan startet
der Fonds Soziales Wien einen Modellversuch (zur Evaluierung und
Forschung der Assistenz im Vergleich zu Heimhilfe und anderen ähnlichen
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Leistungen), in dem 25 Leute im erwerbsfähigen Alter soviel
Assistenzstunden bekommen, wie sie individuell benötigen - in das ich
sehr dahinter bin hinein zu kommen.
Allgemeines zu Assistenz
Derzeit habe ich 5 Assistentinnen, die mich zu Hause, bei den Fahrten in
der Freizeit und auf der Uni unterstützen. Ich suche alle meine
Assistentinnen selbst aus, führe Bewerbungsgespräche, erstelle die
monatlichen Dienstpläne und vieles mehr (allein die Verrechnung wird von
der Wiener Assistenzgenossenschaft übernommen).
Für mich ist es ganz wichtig selbst entscheiden zu können, wer mir wann,
wo und bei was und wielange hilft!
Assistenz ist ein sehr nahes und persönliches (Dienst)verhältnis, da es im
alltäglichen, sehr privaten Leben stattfindet. Ich habe mit allen meinen
Assistentinnen ein gutes und teilweise auch persönliches Verhältnis, was
auch sehr wichtig für das gegenseitige Wohlfühlen ist. Ich kann mit ihnen
über alles bzw. vieles reden. Eine klare, gewisse Abgrenzung zu Freundschaft
ist mir jedoch genauso wichtig. Dies empfinde ich als notwendig, weil es ein
Dienstverhältnis ist. In der Regel sind meine Assistentinnen (mit Ausnahme
von Bettina) nicht meine Freundinnen.
Die Unterstützungsform durch Assistenz mag nicht für jeden Menschen die
geeignete sein, da sie auch mit Organisation und Koordinationsaufwand
verbunden ist.
Assistenz ist jedoch für ein selbstbestimmtes, unabhängiges Leben
unabdingbar und wichtig und eine unabdingbare und wichtige Möglichkeit!
Ich kann so selbst entscheiden, wann ich aufstehe, was ich heute esse und
wie ich meinen Tagesablauf und meine Freizeit gestalte - auch, wenn ich
für manche Dinge Hilfe und Unterstützung benötige!
In einem Wohnheim kann ich sehr oft beispielsweise nicht entscheiden,
wann ich mich dusche, und wer mir dabei hilft, oder wann ich aufstehe und
was ich heute esse möchte.
Ohne Assistenz wäre ein für mich erfülltes Leben mit Beruf/ Studium,
Partner und Familie etc., in dem ich meine Wünsche und Ziele
verwirklichen kann, unvorstellbar!
Seite 80
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Wiener Assistenzgenossenschaft
Selbstbestimmt leben mit Persönlicher Assistenz
Über die WAG

Die Wiener Assistenzgenossenschaft gibt es seit etwas mehr als 3 Jahren
und ermöglicht Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmtes Leben.

Die WAG wird zum Großteil von Menschen mit Behinderung geleitet und
organisiert.

Die Assistenzgenossenschaft bringt AssistentInnen und ihre Kunden
zusammen, der eigentliche Assistenzgeber ist der Kunde selbst.
Assistenzgeber

Um als Assistenz arbeiten zu können, ist keine fundierte Ausbildung
von Nöten. Interesse ist natürlich empfehlenswert, Praktische
Vorerfahrung erwünscht.

Die WAG versucht in einem Erstgespräch zwischen Assistenznehmer
und Assistenzgeber zu vermitteln. Kompetenzen, Erfahrungen, Wünsche
und Bedürfnisse werden hier abgeklärt.

Sind diese Punkte abgeklärt, wird im Beisein beider Parteien das
Arbeitsverhältnis durch einen „Freien Dienstvertrag“geregelt. Von da an
hat der Assistenznehmer alle organisatorischen Fäden in der Hand.

Der Assistenzgeber hat am Ende des Monats eine Honorarnote mit den
geleisteten Arbeitsstunden, sowie eine Liste mit den aufgeführten
Tätigkeiten, an die Wiener Assistenzgenossenschaft zu schicken.

Der Assistenzgeber hat im ersten Jahr seiner Tätigkeit einen
Einführungsworkshop zu absolvieren. Dieser gibt einen Einblick in die
Anfänge und Entwicklung der „Selbstbestimmt-Leben-Bewegung“.
Weiters findet ein erster Erfahrungsaustausch unter den AssistentInnen
statt, der eine Art Reflexion der Tätigkeiten und Erfahrungen des ersten
Jahres darstellt.
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Tätigkeiten
Die Persönliche Assistenz umfasst…

Tätigkeiten im Haushalt, wie z.B. Unterstützung beim Kochen, bei der
Körperpflege, beim An- und Ausziehen, etc..
Freizeitfahrten zu verschiedenen Terminen, wie z.B. Begleitung zur
Arbeit, zur Uni oder einem anderen auswärtigen Termin, aber auch das
Abholen und nach Hause begleiten gehören hier dazu.

Assistenz bei der Arbeit, wie z.B. am Arbeitsplatz, der Uni, etc.

Über mich

Mein Name ist Bettina Schech und ich arbeite seit etwas mehr als zwei
Jahren als Persönliche Assistentin der WAG für meine Kollegin Frau
Magdlener.

Das Stundenausmaßwurde zu Beginn auf 4 Stunden im Monat festgelegt,
liegt aber mittlerweile bei knapp 30 Stunden im Monat.

Meine Tätigkeiten gehen von der Unterstützung im Haushalt (vormittags
oder abends), wie Frühstück herrichten, Bett machen, über Freizeitfahrten,
wie zur Vorlesung begleiten oder ins Tanzstudio begleiten, bis hin zur
Assistenz am Arbeitsplatz, wie Mitschreiben diverser Vorlesungs-/
Seminarinhalte, Organisieren von anderen Mitschriften.

Ich arbeite im Moment nur für Frau Magdlener, da mein monatliches
Stundenkontingent von 29 Stunden voll erschöpft ist.
Erfahrungen als Assistentin

Da meine Eltern selbst beide im Rollstuhl sitzen, hab ich genügend
Vorerfahrung schon in die Arbeit mitgebracht. Mit der Assistenz konnte
ich meine Erfahrungen aber erweitern, in dem ich die Anderwertigkeit der
Bedürfnisse meiner Assistenzgeberin kennenlernte. Und die Bedürfnisse
sind, auch bei gleicher Behinderung, sehr unterschiedlich und individuell.
Seite 82
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
Durch die Assistenz, in der natürlich Zuverlässigkeit und gegenseitiges
Vertrauen oberste Priorität haben, kann sich auch eine schöne
Freundschaft entwickeln, in der beide Seiten viel voneinander lernen
können.

Natürlich war ich vor meinen ersten Assistenzstunden etwas
unsicher,obwohl ich bis dahin schon sehr viel Erfahrung mit behinderten
Menschen gemachthatte. Man steht in engem und ständigen Kontakt mit
dem Klienten/der Klientin, da braucht es natürlich ein wenig Zeit, bis man
sich als „Team“ eingespielt hat, weiß, was der andere braucht, wo
Assistenz benötigt wird. Die Selbstbestimmung/ Selbständigkeit des
Klienten/der Klientin muss immer im Vordergrund bleiben!

Berührungsängste zu Beginn konnten schnell abgebaut werden, was nicht
zuletzt an der Hervorragenden Koordination, Organisation, aber vor allem
Motivation meiner Assistenzgeberin und Kollegin liegt.
Ziel meiner Assistenz

Durch meine Assistenz Menschen mit Behinderung ein selbst- und nicht
fremdbestimmtes Leben zu ermöglichen.

Unterstützung bei der Überwindung von alltäglichen Barrieren.
Links



http://www.wag.or.at (Homepage der Wiener Assistenzgenossenschaft)
http://www.bizeps.or.at (Homepage des Beratungszentrums für Menschen
mit Behinderung)
Buchtipp: Integration: Österreich/Beate Firlinger (Hrsg.) (2003): Buch
der Begriffe - Sprache Behinderung Integration.
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6. VO (15.11.2005)
Passwort der Vorlesung: „rechte“.
Noch Fragen zur letzten Stunde? - Film: „BlickBestimmung - Bilder
selbstbestimmter Leben“:
Ein Porträt im Film wurde vorgestellt -> die gehörlose Dame, die zu einem
Amtstermin dann persönlich hinging-> wie reagiert das Umfeld darauf?
Der Film war aus Österreich. Es ging bei dem Ganzen auch um
Qualitätssicherung im Bereich der Integration u.a. (Equal-Projekt).
Persönliche Assistenz unterscheidet sich ja auch von der Assistenz am
Arbeitsplatz und Arbeitsassistenz.
Weg von der Fürsorge-> zu Personen mit Recht auf Selbstbestimmung.
Zur 6. Vorlesung:
1. Soziale Einstellungen und Vorurteile
2. Rechte, gesetzliche Grundlagen, Veränderungen (für Menschen
mit Behinderung)
1. Soziale Einstellungen und Vorurteile
Folie 1:
Definition einer Einstellung
„Eine Einstellung ist ein stabiles System von positiven oder negativen
Bewertungen, gefühlsmäßigen Haltungen und Handlungstendenzen in
Bezug auf ein soziales Objekt“.
(CLOERKES 1997)
- Aus dem Standardwerk von Cloerkes „Soziologie der Behinderten“.
Einstellungen-> positiver oder negativer und Bezug auf soziales Objekt!
Seite 84
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Folie 2:
Definition eines Wertes ( Sie stehen hinter den Einstellungen.)
„`Werte`sind im Prinzip Einstellungen, aber solche zu symbolischen oder
abstrakten Konzepten, etwa `Gesundheit`- während Einstellungen
ansonsten Bezug nehmen auf konkrete soziale Objekte.
 Z.B. ist eine Einstellung zu einer beinamputierten Person abhängig von
der Werthaltung des Einstellungsträgers zu den abstrakten Konzepten
`Gesundheit` oder `körperliche Integrität`(= allgemein: Makellosigkeit,
Unbescholtenheit, Unbestechlichkeit, Unverletzlichkeit; die körperliche
Unversehrtheit).
- Die Werte stehen sozusagen `hinter`den Einstellungen - sie sind deshalb
die entscheidende Variable in jeder gründlichen Analyse des Verhältnisses
zwischen Behinderten und Nichtbehinderten“.
(Cloerkes1997, 76)
- Welchen Wert von Gesundheit gibt es in einer Kultur,-> das beeinflusst
diese Einstellung!
Folie 3:
Definition eines Vorurteils
„Vorurteile sind extrem starre, negative Einstellungen, die sich weitgehend
einer Beeinflussung widersetzen“.
(Cloerkes 1997)
- Es ist sehr schwer diese Vorurteile zu beeinflussen! Schon in der Familie
nehmen wir Vorurteile auf, z.B. in Bezug auf Andersarten Stigma!
Folie 3:
Definition eines Stigmas
„Ein Stigma ist der Sonderfall eines sozialen Vorurteils und meint die
Zuschreibung bzw. die negative Definition eines Merkmals oder einer
Eigenschaft“.
(Cloerkes 1997)
Seite 85
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 GOFFMAN hat sich auch mit Stigma beschäftigt. Ein negatives
Merkmal, wenn es zu Stigma werden würde ist auf körperlicher Ebene z.B.
Down-Syndrom.
- Stigmata können aber auch unsichtbar sein.
In der Geschichte wurden immer negative Merkmale gefunden ( z.B. früher
die „Irren“, oder die „Wahnsinnigen“). Dies ist stark stigmatisierend.
Folie 4:
Ebenen der Einstellung
1. Affektive Komponente: Gefühlsmäßige Wertschätzung behinderter
Menschen. - Z.B. Gefühle, die in mir entstehen in Bezug auf den
Menschen mit Behinderung.
2. Kognitive Komponente: Ansichten, Meinungen, Gedanken und
Vorstellungen über behinderte Menschen. ( Einstellung)
3. Konative* oder aktionale* Komponente: Verhalten gegenüber
behinderten Menschen - Handlungsebene.-> Wie verhalte ich mich
diesen Menschen gegenüber.
- Wir meinen auch Menschen, die beeinträchigt sind und Unterstützung
brauchen.
- Diese 3 Ebenen spielen auch zusammen!
(Cloerkes 1997)
Folie 5:
Von welchen Faktoren hängen Einstellungen ab?:
1. Art der Behinderung :  Untersuchungen ergaben, dass Menschen
mit verschiedener Beeinträchtigung, wie einer körperlichen oder
Sehbehinderung, gesellschaftlich integrierter sind als Menschen mit
Lernbehinderung oder psychischer Behinderung ( „da diese Menschen
ja nichts für ihre körperliche Behinderung können.“)
Seite 86
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Bei Menschen mit psychischer Behinderung,-> ist der Umgang mit
dieser Beeinträchtigung noch unklar.
- Jugendliche sind eine generell schwierige Zielgruppe -> für Integration
( mit oder ohne Behinderung). - Die Jugendarbeitslosigkeit ist auch sehr
groß.
2. Sozio-ökonomische* bzw. demographische* Merkmale :  Wie
reagieren Menschen ohne Behinderung auf Menschen mit
Behinderung?-> Diese Faktoren konnten durch eine Untersuchung nicht
so genau ermittelt werden. - Das Alter spielt eine nicht so große Rolle,
der Bildungsstand kommt auch dazu.
3. Persönlichkeitsmerkmale des nichtbehinderten Menschen : -> Z.B.
Angst, Aggressivität. - Wie sicher leb ich in der Gesellschaft, davon
hängt es ab, wie ich auf Menschen mit Behinderung, andere Leute
zugehe, wie bewege ich mich in Gesellschaft. - Dies ist eine Chance und
Lernprozess.
4. Kontakt mit Behinderten :-> Dies ergab sich als einen wichtigen
Faktor. Dieser kann, muss aber nicht auch eine positive Einstellung
herbeiführen. - Aufklärungskurse zur Sensibilisierung können auch
hilfreich sein, in Betrieben:-> hier ist sehr stark der Kontakt
angesprochen mit Menschen mit Behinderung.
( Aus dem Skriptum):
- Festzustellen ist, dass Kontakt mit behinderten Menschen hilfreich ist für
eine positive Einstellung. Hierbei kommt es aber nicht auf die Häufigkeit des
Kontaktes an, sondern auf die Art und Weise und Intensität des Kontaktes.
Auf den persönlichen, direkten Kontakt zu der Person, der Verständnis und
Einfühlungsvermögen schafft. Entscheidend ist auch welchem Verhältnis
zueinander und in welcher Situation ich dem Menschen mit Behinderung
begegne. - Eine gleichwertige Situation ist wichtig, dass der Kontakt mit
Menschen mit Behinderung als positiv erlebt wird. Viel zu oft ist der
Mensch mit Behinderung in einer untergeordneten Rolle der
hilfsbedürftigen Person. Dies erklärt auch, warum Menschen in helfenden
und pflegerischen Berufen oftmals eine negative Einstellung zu speziellen
Personengruppen mit Behinderung haben.-> Hier ist der Kontakt zu
Menschen mit Behinderung auf das Pflegerische, Helfende beschränkt. Und
dieser wird in dieser Rolle einseitig wahrgenommen.
Seite 87
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-> Hilfreich für das bessere Verständnis von Menschen mit
Behinderung sind auch Rollenspiele und Selbsterfahrungsprogramme
und Sensibilisierungstrainings unter einer nachgestellten
Beeinträchtigung. Diese sind jedoch mit einer realen Beeinträchtigung
nicht vergleichbar, da das Wissen um das Experiment und die allzeitige
Beendigung existiert.
Folie 6:
„Integration ist ein Prozess, der in besonders günstiger Weise kognitive,
affektive und konative Komponenten von Einstellungen trianguliert
(= zusammenbringt) und soziale Vorurteile vermeiden hilft.
- Integration trägt zur Entstigmatisierung bei“. Dies ist ein sehr
normativer Satz, aber Veränderungen sind schon möglich.
(Markowetz 1997, Vertreter der Integrationspädagogik)
*konativ
ko|na|tiv <Adj.> (Psych.): strebend, antriebhaft.
Das große Wörterbuch der deutschen Sprach
* aktional
ak|ti|o|nal, aktionell <Adj.> (Sprachw.): die →Aktion (2) betreffend.
Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
*sozio-ökonomisch
so|zi|o|öko|no|misch: die Gesellschaft wie die Wirtschaft, die
[Volks]wirtschaft in ihrer gesellschaftlichen Struktur betreffend.
Duden: Großes Fremdwörterbuch
*demographisch
de|mo|gra|phisch, auch...grafisch <zu → ...graphisch>: die Demographie
betreffend, auf ihr beruhend.
Duden: Großes Fremdwörterbuch
De|mo|gra|phie, auch...gra|fie die; -,...ien <zu → ...graphie>: 1.
Beschreibung der wirtschafts- u. sozialpolitischen Bevölkerungsbewegung.
…
Duden: Großes Fremdwörterbuch
Seite 88
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Literatur:
Cloerkes, G. (1997): Soziologie der Behinderten. Eine Einführung.
Heidelberg.
Tröster, H. (1996): Einstellungen und Verhalten gegenüber Menschen mit
Behinderungen. In: E. Zwierlein(Hrsg.): Handbuch Integration und
Ausgrenzung. Behinderte Mitmenschen in der Gesellschaft. Neuwied.
Soziale Einstellungsforschung ist eine sehr wichtige!
1. Rechte, gesetzliche Grundlagen und Veränderungen
( international, EU, national)
Folie 7:
1.) Rechte für Menschen mit Behinderungen - International:
 Basis sind die UN-Menschenrechte 1948:
Das Recht auf…:
A 1 Freiheit, Gleichheit, Würde
A 2 Verbot der Diskriminierung
A 3 Recht auf Leben
A 6 Recht auf Anerkennung als Rechtsperson
A12 Recht auf Freiheitssphäre
A17 Recht auf Eigentum
A22 Recht auf soziale Sicherheit
A23 Recht auf Arbeit und gleichen Lohn
A26 Recht auf Bildung
Empfehlenswert hier bei Rechten Prof. Hrubisch, er ist Jurist! Vielleicht wird
er im Sommersemester ein Seminar abhalten.
Seite 89
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Folie 8:
Internationale Standards:
UN 1993:
- Standard Rules on Equalisation of equal opportunities for people with
disabilities.
Internationale Erklärungen:
- Salamanca-Erklärung 1994, UNESCO; ad. Chancengleichheit für
Menschen mit Behinderung.
- Special Educational Needs: Access (= Zugang, Zutritt) and Quality!!
Spezielle Bedürfnisse, die Menschen haben.
Folie 9:
Madrider Erklärung 2003
Non diskrimination plus positive action Results in social inklusion
( Verbot der Diskriminierung + positive Aktionen.):
 Bsp. - Forschungsprojekt in Lester, England, „positive Aktionen“: Frau
Professor Fasching hat bei einem Forschungsprojekt in Lester (vor 10 Jahren)
mitgearbeitet.-> „positive Aktionen“: für benachteiligte Gruppen bestimmt,
Stellenausschreibungen (für Frauen um Frauenquote auf der Uni erhöhen),
auch besonder Qualifikationsmaßnahmen für bestimmte Personen, ethnische
Minderheiten z.B., auch um ihre Stellung zu verbessern ( durch
Fortbildungskurse).
6 Punkte aus der Madrider Erklärung:
1. Behinderung ist ein Menschenrechtsthema.
2. Menschen mit Behinderung wollen Chancengleichheit und nicht
„Almosen“ ( karitative Wohlfahrt).
3. Gesellschaftliche Schranken führen zu Diskriminierung und
gesellschaftlichem Ausschluss.
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4. Behinderte, eine nicht sichtbare Gruppe ( warum nicht, zu wenig
Fürsprecher).
5. Behinderte kommen aus einer Gruppe mit großer Verschiedenheit.
6. Nicht-Diskriminierung und „positve Action“ führt zu sozialer
Eingliederung.
*UN
UN die; - <Pl.> [Abk. für engl. United Nations]: die Vereinten Nationen.
Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Folie 10:
2.) Rechte für Menschen mit Behinderungen - EU-Ebene:
EU Behindertenprogramme ab 1992:
- Heleos, - Horizon, - Equal… .
- Heleos-Programm:
Dieses Programm wurde zwischen 1993 und 1996 durchgeführt. - Sein
Ziel war: die Öffentlichkeit für Menschen mit Behinderung zu
sensibilisieren. Helios und Horizon wurden aus europäischen Mitteln
finanziert.
- Horizon-Programm:
Horizon wurde zwischen 1994 und 1999 durchgeführt. - Sein Ziel war:
die berufliche Integration von Menschen mit Behinderung und die
Sensibilisierung.
- Equal-Programm:
Dieses Programm wurde zwischen 2000 und 2004 durchgeführt.
 Die 2. Periode von Equal läuft gerade bis 2007. - Equal zielt auf die
Integration von Menschen mit Behinderung ab,-> aber nicht nur. Equal
setzt auch Maßnahmen: innovative Projekte, Integrative
Berufsausbildung, Entwicklungspartnerschaft QSI (= Quality Supported
Skills for Integration). - Der Film von letzter Woche ist auch aus Equal
entstanden. „BlickBestimmung“ ist ein Produkt von SLI-Wien für die
Seite 91
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EQUAL - Entwicklungspartnerschaft QSI (= Quality Supported Skills for
Integration).
QSI (= Quality Supported Skills for Integration): Hier geht es um die
Erleichterung des Zugangs zum Arbeitsmarkt für Menschen mit
Benachteiligung, auch soziale Benachteiligung; Qualität von
Arbeitsplätzen; Förderung des lebensbegleitenden Lernens…,
Reduzierung der geschlechtsspezifischen Segregation von Frauen am
Arbeitsmarkt; Aktivitäten für AsylwerberInnen. Diese Programme sind ->
transnationale Programme - das Land muss auch einen Partner dafür
finden.
Folie 11:
- Seit 1996: Anwendung des Mainstreaming-Prinzips:
Mainstreaming-Prinzips: ( Mainstream= Hauptrichtung,
Hauptströmung, Durchschnitt)
Unabhängig von Art und Schweregrad der Behinderung,
soll die uneingeschränkte Teilhabe in allen Lebensbereichen
möglich sein.
- Die Betroffenen sollen bei den Programm miteinbezogen werden. Das
hängt von der Zusammensetzung, Vertretung im Parlament ab.
Nachteil, man muss acht geben, wenn die Zusammensetzung passt, dann
wird auf die Anliegen und deren Umsetzung vergessen, übersehen.
Mainstreaming ist ein Prinzips vor allem in Behindertenpotlitik ( z.B.
Behindertenmainstreaming,… Gendermainstreaming)
- Entschließung des Rates für Chancengleichheit für Behinderte.
Folie 12:
- Vertrag von Amsterdam:
1997 wurde der Vertrag von Amsterdam abgeschlossen. Er bewirkte,
dass die EU mehr Kompetenzen im Sozialebereich bekam. -
Seite 92
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Der Vertrag von Amsterdam beinhaltet:
- A13: Antidiskriminierungsbestimmung ( dies betrifft
Diskriminierung unter anderem auf Grund einer Behinderung): - Die
Antidiskriminierungsbestimmung wurde als Verbot gesetzlich
verankert.
- A95: Erklärung der EU-Organe: Maßnahmen für die Schaffung
eines Binnenmarktes* der den Bedürfnissen von Personen mit
Behinderung Rechnung trägt. Um bessere Maßnahmen entwickeln zu
können.
Folie 13:
- 2000: Richtlinie des Rates zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens
für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und
Beruf ( Gleichbehandlungsgrundsatz).
- 2001: Aktionsprogramme der Gemeinschaft zur Förderung der
Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten bei der Bekämpfung der sozialen
Ausgrenzung (2000-2006): ( Bsp.: EU-Programme wie Equal.
- 2003: Europäisches Jahr der Menschen mit Behinderung:
Hier gab es einige Initiativen - die Verbesserung der Integration war
das Ziel:
- Integrationsassistenz, für Deutschland. - Dieser zielt speziell auf
Jugendliche ab. - Fast wie Arbeitsassistenz, anderer Begriff.
Arbeitsassistenz ist der Begriff für Österreich. - Bezeichnet als
Konzept der Unterstützen Beschäftigung, in den USA. - Berufliche
Begleitung erst ab 18.-> Alles zur Vorbereitung auf die berufliche
Integration ( auf fachlicher und sozialer Ebene)
-> Vom Minsterium auch erweitert, Maßnahmen auch für z.B. sozial
benachteiligte Jugendliche.
*Binnenmarkt
Binnenmarkt, Gesamtheit des Güterangebots und der Güternachfrage
innerhalb eines räumlich abgegrenzten Wirtschaftsgebiets.
Seite 93
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Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching
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Der Brockhaus in einem Band
Weltwirtschaft Binnenmarkt, ein Gebiet, wo sich das gesamte
wirtschaftliche Geschehen nach weitgehend einheitlichen Regeln und
gleichen Maßstäben richtet. ...
Duden: Lexikon der Wirtschaft
Folie 14:
3.) Rechte für Menschen mit Behinderungen - National:
Nationale politische Rahmenbedingungen in Bezug auf berufliche
Rehabilitation:
1997 Verfassung:
- Das Österreichische Behindertenrecht wurde verabschiedet
( Gleichheitsgrundsatz in Artikel 7 Absatz 1 BVG; -> gleiche Rechte wie
Menschen ohne Behinderung).
- Nichtdiskriminierung aufgrund von Behinderung
2006 weitere Ergänzung (Artikel 8 Abs. 3):
- Die Österreichische Gebärdensprache wird als eigenständige Sprache
anerkannt. - Dies ist eine wichtige Errungenschaft.
Folie 15:
Das Behindertenkonzept der Österreichischen Bundesregierung:
Das Behindertenkonzept der österreichischen Bundesregierung aus dem
Jahr 1992 ( es löste das auf die klassische berufliche Rehabilitation
fixierte Rehabilitationskonzept von 1977 ab), legte schließlich neue, nach
wie vor gültige behindertenpolitische Grundsätze des Bundes fest.
Seite 94
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Folie 16:
Grundsätze und Maßstäbe für gesetzgeberische Maßnahmen:







Prävention
Integration
Normalisierung
Selbstbestimmung
Hilfe zur Selbsthilfe
Finalität
Gewöhnlicher Aufenthalt








Prävention: Durch Versorgungsmaßnahmen soll nach Möglichkeit
das Entstehen von Behinderung vermieden werden.
Individualisierung
Dezentralisierung
fließender Übergänge
Rehabilitation
Mobile und ambulante Hilfe
Überschaubarkeit
Zugänglichkeit
 Frühzeitige Arbeitsplatzanpassung, frühzeitige
Gesundheitsförderung, z.B. Herzkreislauftraining bei
Herzkreislaufkranken, bei lernbehinderten Menschen-> Unterstützung ->
Vermeidung, dass sie Behinderte werden. - Nach der Schule fällt der
Förderbedarf für sie weg. - Das ist negativ: Sie müssen einen Arbeitsplatz
finden. - Ehemalige Lernbehinderte, es kann hier dann wieder den Status
des Behinderten entstehen, wenn eben Förderungen fehlen. Schule-BerufEbene, hier Maßnahmen wichtig, auch bei sozialen Behinderungen.

Integration: Behinderten Menschen muss die bestmögliche Teilnahme
am gesellschaftlichen Leben gesichert werden.

Normalisierung: Das Leben von Menschen mit Behinderung soll sich
möglichst wenig von dem nichtbehinderter Menschen unterscheiden.
Z.B. wenn behinderte Menschen einer normalen Tätigkeit nachgehen
können,-> mit den selben Rechten. -> weg von geschützten Werkstätten.

Selbstbestimmung: Menschen mit Behinderung sollen
Entscheidungen, die sie berühren, im gleichen Maße wie nicht
behinderte Menschen selbst treffen oder zumindest an ihnen mitwirken.

Hilfe zur Selbsthilfe: Die Hilfen sind darauf auszurichten, die
Fähigkeiten des Menschen mit Behinderung und seines sozialen Umfeldes
Seite 95
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zu stärken und ihm größtmögliche Selbstständigkeit zu verschaffen.
Nicht Hilfe zur Abhängigkeit, Hilfe zur Selbsthilfe, Unterstützung.

Finalität (= Bestimmung einer Handlung oder eines Geschehens nicht
durch ihre Ursachen, sondern durch ihre Zwecke): Die Hilfen für
behinderte Menschen müssen unabhängig von der Ursache der
Behinderung erbracht werden. Unabhängig davon, welche Unterstützung
die Person braucht.

Gewöhnlicher Aufenthalt: Die Hilfen müssen unabhängig von der
Staatsbürgerschaft allen Menschen mit Behinderungen zustehen, die in
Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften ihren
gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben.

Individualisierung - „Hilfe nach den Bedürfnissen des Einzelfalls“:
Nach den Bedürfnissen des Einzelfalls ist ein abgestuftes System von
Hilfen anzubieten - wobei besonders auf Kurz- und Übergangshilfen zu
achten ist.

Dezentralisierung (=Aufgliederung)*: Die Hilfen für behinderte
Menschen müssen leicht erreichbar sein, nach Möglichkeit in der
Nähe des Wohn- und Arbeitsortes. - Die Nähe des Wohn- und
Arbeitsplatzes ist vor allem für Personen in abgelegenen Regionen
wichtig. Ziel ist es in allen Bezirksstätten Angebote ohne erschwerten
Zugang zu ermöglichen.
* Dezentralisierung
De|zen|tra|li|sie|rung die; -, -en: svw. →Dezentralisation; vgl.
→...ation/...ierung.
De|zen|tra|li|sa|ti|on die; -, -en: 1. organisatorische Verteilung von
Funktionen u. Aufgaben auf verschiedene Stellen. ...
Duden: Großes Fremdwörterbuch

Fließende Übergänge: Hilfen für Menschen mit Behinderung müssen
einander ergänzen - wobei besonders auf die Schnittstellen zwischen
den verschiedenen Lebensbereichen zu achten ist. - Schnittstelle
Übergang Schule/ Beruf: hier gibt es oft keine Übergangshilfen.
Seite 96
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Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching
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
Rehabilitation: Vor der Bewilligung von Renten sind alle
Möglichkeiten der Rehabilitation auszuschöpfen.

Mobile und ambulante Hilfe: Nach Möglichkeit ist stationärer
Aufenthalt zu vermeiden. Mobiler oder ambulanter Hilfe ist der Vorzug
zu geben.

Überschaubarkeit: Bei allen Einrichtungen ist kleineren,
überschaubaren Einheiten der Vorrang vor großen Institutionen zu
geben.

Zugänglichkeit: Die angebotenen Hilfen müssen den Menschen durch
Informationen und Beratung zugänglich gemacht werden.
Folie 17:
 Zielsetzungen:
- Aus diesen Grundsätzen ergeben sich folgende Vorhaben und
Zielsetzungen :
- z.B. Frühförderung und Ausbau integrativer
Kinderbetreuungseinrichtungen, Integration im Kindergarten, schulische
Integration behinderter Kinder und Jugendlicher.
- Integration behinderter Menschen am offenen Arbeitsmarkt.
„Behinderte Menschen sollen die Möglichkeit einer qualifizierten,
zeitgemäßen Berufsausbildung sowie einer eigenen Erwerbstätigkeit
gegeben werden. Der Zugang zu allgemeinen Ausbildungsmöglichkeiten
und die Eingliederung in den freien Arbeitsmarkt haben Vorrang vor
Sondereinrichtungen.“
- Verbesserung der Zugänglichkeit öffentlicher Einrichtungen,
- Benutzbarkeit öffentlicher Verkehrsmittel für behinderte Menschen,
- Verbesserungen im Gesundheitswesen,
Seite 97
Samstag, 14. Mai 2016
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- Internationale Zusammenarbeit und Beteiligung an den Programmen der
Europäischen Union.
1992: Erstes Arbeitsassistenzprojekt.
1992 wurde dieses Behindertenkonzept eben verabschiedet.
1993/94: 1. Integrativer Kindergarten.
Folie 18:
- Schulische Integration:
 Erste Umsetzung des Normalisierungsprinzips im schulrechtlichen
Bereich:
- Schulreformpaket von 1993 plus aufbauende Novellen
im Jahr 1996. Regelangebot des gemeinsamen Unterrichts von Kindern und
Jugendlichen mit und ohne SPF auf der Primar- und Sekundarstufe I in
„Integrationsklassen“.
 Vergleich - IBEA-Projekt: Frage, ob auch eine Allgemeine Schule möglich
ist für Kinder mit SPF? Seit 1996 besteht die Möglichkeit zwischen einer
Sonderschule oder einer Allgemeinen Schule ( allerdings dann mit
Sonderpädagogischem Förderbedarf) zu entscheiden.
In den Sonderpädagogischen Zentren ist die Differenzierung noch stark.->
Die Schule für Schwererziehbare Kinder ist geblieben.
Noch immer sind die Rahmenbedingungen für Integrationsschulen nicht
gegeben, wie zum Beispiel qualifiziertes Personal.
Ziel ist es: weg von den Sonderschulen zu einem gemeinsamen Leben und
Lernen!
Seite 98
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Folie 19:
- Integrative Berufsausbildung:
- Novelle des Berufsausbildungsgesetzes (= BAG) im Jahr 2003:
Etablierung der integrativen Berufsausbildung.
(Weiteres siehe VO 4)
- Bundesgleichbehandlungsgesetz (2004):
Verbot jeder unmittelbaren oder mittelbaren Diskriminierung - auf
Grund des Geschlechts, der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion
( siehe „Kopftuchproblematik“ in Frankreich) oder der Weltanschauung,
des Alters ( z.B. der Umgang mit älteren Arbeitnehmern) oder der
sexuellen Orientierung - bei der Begründung
eines Arbeitsverhältnisses, bei der Festsetzung des Entgelts,
bei der Gewährung freiwilliger Sozialleistungen, bei
Maßnahmen der Aus- und Weiterbildung und der
Umschulung, beim beruflichen Aufstieg, bei den sonstigen
Arbeitsbedingungen und bei der Beendigung des
Arbeitsverhältnisses.
-> Für Menschen, die sich hier diskriminiert fühlen besteht die
Möglichkeit das (ein)zu klagen.
Folie 20:
- Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (= BGStG):
Das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz wurde 2005 vom
Gesetzgeber verabschiedet und ist 2006 in Kraft getreten.
- Es regelt die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung 
Nichtdiskriminierungsansprüche behinderter BürgerInnen im
baulichen, öffentlichen, sowie arbeitsrechtlichen Bereich.
Seite 99
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
Stärkung des öffentlichen Diskurs (= allgemein: Abhandlung,
Erörterung; Sprachwissenschaft: der aktuelle Vollzug von Sprache.) über
die Bekämpfung von Diskriminierung behinderter Menschen.

Neue Impulse durch Musterprozesse und Verbandklagen gegen
konkrete Formen der Diskriminierung am Arbeitsplatz, in öffentlichen
und halböffentlichen Bauten oder in Berufsordnungen.
Folie 21:
- Arbeitsmarktförderungsgesetz (= AMSG):
Darin enthalten ist auch die Arbeitsmarktförderung für Menschen mit
Behinderungen. - Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik, die der
Förderung dienen und den Erhalt oder die Schaffung von
Beschäftigung erzielen:
- Z.B.
 Vermittlung von Lehrstellen und Ausbildungsplätzen,
 Beihilfen zur Förderung und Erlangung von Arbeits- und
Ausbildungsplätzen oder zur Sicherung einer Beschäftigung durch Ein, Um- oder Nachschulung, sowie durch Arbeitserprobung,
Berufsvorbereitung, Arbeitstraining und der Beihilfen zur Sicherung
der Arbeitsplätze.
Folie 22:
- Bundes-Behinderteneinstellungsgesetz (= BEinstG):
Bestimmungen des Bundes-Behinderteneinstellungsgesetz enthalten
Regelungen zum Rechtsstatus und zu den Aufgaben von Integrativen
Betrieben und den in ihnen beschäftigten behinderten Menschen.
Folie 23:
- Das Bundes-Behinderteneinstellungsgesetz enthält folgende zentrale
Ausführungen:
 „Begünstigte Behinderte“
 Einstellungspflicht/ mit Einstellungspflichtquote
 Ausgleichstaxe/ Ausgleichstaxfond
 Besonderer Kündigungsschutz
 Diskriminierungsschutz.
Seite 100
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Folie 24:
 Ad. „Begünstigte Behinderte“:
- Definition der leistungs- und (vor allem) arbeitsrechtlich besonders
geschützten Zielgruppe:
Begünstigte Behinderte nach dem Bundes-Behinderteneinstellungsgesetz
sind Personen im erwerbsfähigen Alter, die grundsätzlich erwerbsfähig
sind und einen ärztlich attestierten „Grad der Behinderung“ von
mindestens 50% aufweisen.
- Der Status wird nach einem Feststellungsverfahren durch das
BSB (= Bundesozialamt) verliehen.
Folie 25:
 Ad. Einstellungspflicht mit Einstellungsquote:
Ab einer Betriebsgröße von 25 MitarbeiterInnen haben die Betriebe
„begünstigte Behinderte“einzustellen ( einen je 25 volle Arbeitsplätze).
- Doppelt auf die Pflichtzahl angerechnet wird die Besetzung eines
Arbeits- und Ausbildungsplatzes durch „begünstigte Behinderte“, die
- blind sind,
- mit einem Rollstuhl fahren,
- unter 19 Jahre alt sind oder
- sich in Ausbildung befinden.
Folie 26:
 Ad. Ausgleichstaxe/ Ausgleichstaxfond:
Für unbesetzte Pflichtplätze ist eine Ausgleichstaxe von ca. 200 € pro
Monat zu entrichten. - Die Abgaben fließen in den „Ausgleichstaxfond“, ->
aus dem verschiedene Leistungen zur Förderung der beruflichen
Teilhabe finanziert werden.
-> Die Taxe betrug im Jahr 2003 196,22 € und wird seit 2004 jährlich um
den Pensionsanpassungsfaktor erhöht.
Seite 101
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Folie 27:
 Ad. Besonderer Kündigungsschutz:
Die Kündigung „begünstigter Behinderter “ist ab dem 7. Monat eines
unbefristeten Arbeitsvertrages nur nach einem Anhörungsverfahren und
mit Zustimmung durch den Behindertenausschuss beim BSB
(= Bundessozialamt) möglich.
- Sofern von den ArbeitgeberInnen eine formal ausreichende
Begründung vorgelegt wird, kann der/ die begünstigte behinderte
MitarbeiterIn trotzdem gekündigt werden.
( Skriptum)
Der besondere Kündigungsschutz bewirkt, dass eine Kündigungsfrist von
mindestens vier Wochen einzuhalten ist, vor Ausspruch der Kündigung muss
der Dienstgeber mit schriftlichem, begründetem Antrag die Zustimmung des
Behindertenausschusses, welcher dem Bundessozialamt angehört, einholen.
Eine Kündigung ohne vorherige Zustimmung des Behindertenausschusses ist
grundsätzlich rechtsunwirksam ( oder sie muss nachträglich in
entsprechender Form gerechtfertigt sein).
Folie 28:
 Ad. Diskriminierungsschutz:
Unmittelbare und mittelbare Diskriminierungen behinderter
Menschen am Arbeitsplatz - bei der Begründung eines
Arbeitsverhältnisses oder bei der Kündigung,-> können bei den
Schlichtungsstellen in den Landesstellen des Bundessozialamtes, sowie bei
den ordentlichen Gerichten beklagt werden.
- § 7a bis7q enthalten eine präzise Definition des
Diskriminierungsbegriffs - mittelfristig nicht ohne Auswirkungen auf die
betriebliche Praxis.
Seite 102
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Folie 29:
 2001 gab es 86.157 Pflichtstellen - davon wurden 55.219 nach dem
Behinderteneinstellungsgesetz besetzt.
Zwischen 1980 und 2003 hat sich die Zahl der „Begünstigten
Behinderten“ fast verdoppelt. - Auf 86.808 ( davon 53.799 Männer und
31.425 Frauen).
-> 2003 als „begünstigte Behinderte“ in Österreich vermerkt wurden:
- 145 Jungendliche unter 18 Jahren
- 752 Jungendliche zwischen 18 und 20 Jahren
- der Rest waren junge Erwachsene zwischen 21 und 25 Jahren
-> Nur 3,7% aller begünstigten Behinderten waren unter 25 Jahre alt.
Folie 30:
 Seit 1999 ist die Arbeitsassistenz im Behinderteneinstellungsgesetz
gesetzlich verankert - als Maßnahme zur beruflichen Integration für
Menschen mit Behinderungen.
Folie 31 und 32:
Beschäftigungspolitiken in der EU:
Klassische Ansätze:
Neuere Ansätze:
 Passive Maßnahmen:
 Erwerbsunfähigkeitsrenten
 Aktive Maßnahmen:
 Unterstützung bei
Stellensuche und Bewerbung
 Arbeitserfahrung, Zeitarbeit
 Quotenregelung
 Kündigungsschutz
 Lohnkostenzuschüsse und
Steuervorteile
Seite 103
 Antidiskriminierungsgesetze
 Aufklärungskampagnen
 Maßgeschneiderte Angebote
 Unterstützte Beschäftigung
 Individueller Assistenzplan
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Klassische Ansätze:
Neuere Ansätze:
 Arbeitsplatzanpassung
 Rehabilitation, Umschulung
 Spezielle Kurse und
 Ausbildung und Lernen
 im Betrieb
Einrichtungen
 Werkstätten für behinderte
 Integrationsfirmen
Menschen
 Sonderbereich
Tab. 1: Überblick über klassische und neuere Beschäftigungspolitiken für
behinderte Menschen in der EU (Doose 2003, S.7)
Folie 33:
„Moderne Sozial- und Behindertenpolitik ist Menschenrechtspolitik“.
(Manfred NOVAK 1995)
Literatur:
Badelt & Österle(2001): Grundzüge der Sozialpolitik:
Sozialpolitik in Österreich. Wien.
Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und
Konsumentenschutz (2003): Bericht der Bunderregierung über
die Lage der Behinderten Menschen in Österreich. Wien.
Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und
Konsumentenschutz (2002): Überblick. Hilfen für Menschen
mit Behinderungen im österreichischen Sozialsystem. Wien.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (1992):
Behindertenkonzept der österreichischen Bundesregierung. Wien.
Seite 104
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Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching
Elisabeth Magdlener
7. VO (22.11.2005)
Passwort der Vorlesung: „konzept“.
.) Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation
Folie 1:
- Angebote in Österreich
-> Maßnahmen beim Übergang Schule/ Beruf
1. Maßnahmen zur beruflichen Orientierung (Berufsberatung,
Berufsorientierung, „Clearing“),
2. Maßnahmen zur beruflichen Qualifizierung
(Berufsvorbereitungskurse, Ausbildung im geschützten Bereich durch
Qualifizierung, Lehre und Anlehre)
3. Maßnahmen zur Unterstützung bei der beruflichen Integration am
allgemeinen Arbeitsmarkt (begleitende Hilfen - Arbeitsassistenz)
-> Die Maßnahmen im Bereich Übergang Schule/ Beruf sind
zusammengefasst:
} Berufliche Beratung/ Orientierung: Die Berufsvorbereitung erfolgt
oder sollte schon in der Schule erfolgen. Oder man sollte mit den
Jugendlichen das AMS aufsuchen.
1. Maßnahme:
} „Clearing“ (= „abklären“: Clearer tun sich mit den Lehrern, den
Eltern und den Jugendlichen zusammen, und schauen/ beraten, wie
Berufsinteressen seitens des Jugendlichen entwickelt werden können.
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Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching
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-> Speziell zum „Clearing“:
Clearing umfasst Beratung, Begleitung, Diagnostik. Es ist ein
diagnostischer Versuch der Vermittlung einer Tätigkeit, auch für ein
Praktikum zum Beispiel. Die Clearer kommen in die Schule und arbeiten
dort mit den Jugendlichen. Clearing startet schon in der 8.Schulstufe - dies ist
sehr wichtig, dass das schon hier passiert!
 Clearing erfolgt 2 Jahre und dann kommt die Arbeitsassistenz als
Vermittler zum Einsatz. - Die Clearer sind eher als die Vorbereiter
anzusehen.
2. Maßnahme:
} Berufliche Qualifizierung: Eine weitere Maßnahme stellt die „Berufliche
Qualifizierung“ dar. Dafür gibt es Qualifizierungskurse am AMS.
Das Ziel der Beruflichen Qualifizierung verfolgen unter anderem auch
„Jugend am Werk“, die „Jobfabrik“, ein „BWRZ“
(= Berufsfindungszentrum). - Ergänzung: Unter diesem Begriff werden
allgemein arbeitsmarktpolitische Projekte und Maßnahmen
zusammengefasst,=> die der beruflichen Integration behinderter
Menschen dienen. Das Kursangebot ist eindeutig am Arbeitsmarkt
orientiert und vergleichsweise eingeschränkt. - Es bietet die
„klassischen“ Schulungen, wie z.B. Massage-Lehrgänge für hochgradig
Sehbehinderte und Blinde oder EDV- und Teleschulungen für Gehörlose
sowie Ausbildungen für einfache Bürotätigkeit oder manuelle Tätigkeiten
für Menschen mit geistiger Behinderung an. Das Angebot orientiert sich
im Wesentlichen an den Fähigkeiten behinderter Menschen, die ihnen
zugetraut und am Arbeitsmarkt gebraucht werden. Es orientiert sich
jedoch nicht an den ganz persönlichen Interessen und Begabungen.
(Integration: Österreich, Beate Firlinger: Buch der Begriffe - Sprache,
Behinderung, Integration; 2003, 48)
3. Maßnahme:
} „Unterstützung bei der Beruflichen Integration am Allgemeinen
Arbeitmarkt“: Eine 3. Maßnahme stellt die „Unterstützung bei der
Beruflichen Integration am Allgemeinen Arbeitmarkt“ durch eine
Arbeitsassistenz dar. Zur Arbeitsassistenz später und lernen könne alles
mehr.
 Anlehre: Eine sogenannte Anlehre erfolgt nicht am „Allgemeinen
Arbeitsmarkt“, sondern in einem „Geschützten Bereich“, sowie z.B. die
Werkstätte „Horizont“. Die Jugendlichen werden dort speziell auf
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einem Gebiet angelernt (vgl. auch IBEA).=> Bei Abschluss ist man ein
„gezielter Hilfsarbeiter“. Die Einsatzbereiche sind eher
Traditionsberufe, wie Hauswirtschaft, Reinigung, Verpackung, Tischlerei,
Schneiderei, Computerbereich … .
Maßnahme 1 und 2 ( Clearing und Berufsqualifizierung) sollen
Vorbereitung auf den Beruf bringen!
Folie 2:
1. Sogenannte Innovative Maßnahmen
Innovative Maßnahmen sind speziell auf Entwicklungsförderung und
Vermittlung auf einen Arbeitsplatz ausgerichtet.
Clearing:
Ziel: ist die Abklärung der beruflichen Zukunftsvorstellungen der
Jugendlichen.
Folie 3:
Nachreifungs-und Qualifizierungsmaßnahmen:
Ziel:
Die Jugendlichen sollen gemäß ihren individuellen Voraussetzungen,
Neigungen und Interessen durch geeignete Formen der Berufsvorbereitung
verbesserten Zugang in die Arbeitswelt finden und durch frühzeitige und
entsprechende Unterstützungs- und Qualifizierungsaktivitäten ( Auf- und
Ausbau von Schlüsselkompetenzen, Entwicklung einer Berufswahlreife) bei
der Bewältigung der beruflichen Anforderungen unterstützt werden
(entsprechende Kurse z.B. vom AMS).
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- Nachreifungs- und Qualifizierungsmaßnahmen geschehen hauptsächlich
durchs AMS,
diese sind:
a) Förderung der sozialen Kompetenz
b) Berufswahlreife (Qualifizierung)
c) Maßnahmen, die in Warteschleifen gehören
d) Förderung der fachlichen Kompetenz.
Kritik: Die Förderung der Nachreifungs- und Qualifizierungsmaßnahmen
ist oft nicht arbeitsplatznahe - jedoch notwendig. Begleitende Hilfen eben
durch Arbeitsassistenz, Job-Coaching,… .
Folie 4:
Begleitende Hilfen ins Arbeitsleben: Arbeitsassistenz, Job Coaching
Ziel: Ziel von Arbeitsassistenz und Job Coaching ist die direkte
berufliche Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt sowie die
Qualifizierung, Begleitung und Nachbetreuung am Arbeitsplatz.
Arbeitsassistenz und Jugendarbeitsassistenz
Arbeitsassistenz und Jugendarbeitsassistenz bietet Unterstützung bei der
Arbeitsplatzsuche und betrieblichen Integration.
Job-Coaching
Job-Coaching bietet individuelle Unterstützung bei der Eingliederung in
die Strukturen eines Betriebes sowie bei der Anbahnung an die
Anforderungen eines Arbeitsplatzes.
 Ergenzung:
Job-Coaching ist teilweise gleichbedeutend mit Arbeitsassistenz - es wird
auch der Begriff ArbeitsbegleiterIn (engl.: „Job-Coach“ oder „Job-Trainer“
oder „Job-Coordinator“) verwendet.
 Werden diese Bezeichnungen für 2 verschiedene Aufgabengebiete
unterschieden, steht Job-Coach für eine Person, die einen Menschen mit
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Behinderung in der ersten Phase nach Antreten der Stelle ins
Unternehmen unterstützt. - Die Aufgaben der Job-Coach bestehen darin,
die/den Arbeitsassistenznehmerin/er in den Betrieb zu begleiten und mittels
„Train on the Job“ (Qualifikation am Arbeitsplatz) am Arbeitsplatz
einzuarbeiten.
 Übernimmt diese Funktion eine andere Person als diejenige, die die Stelle
vermittelt hat ( wie in manchen Arbeitsassistenzprojekten), erfolgt eine
Arbeitsteilung zwischen Job-Coach und Arbeitsassistent/in.
 Werden beide Aufgabenfelder von ein und derselben Person betreut, sind
die Begriffe gleichbedeutend ( wobei Arbeitsassistenz der Oberbegriff ist).
(Integration: Österreich, Beate Firlinger: Buch der Begriffe - Sprache,
Behinderung, Integration; 2003; 36 f.)
Ad.) Arbeitsassistenz:
Durch Arbeitsassistenz werden Menschen mit Behinderungen beraten und
unterstützt, einen Arbeitsplatz zu finden oder zu sichern, der ihren
persönlichen Fähigkeiten, Interessen und Wünschen entspricht.
- Prinzipiell könnten alle Menschen, unabhängig von Art und Schwere ihrer
Behinderung, mit entsprechender Unterstützung am Allgemeinen
Arbeitsmarkt tätig sein ( im englischsprachigen Raum werden
Arbeitsassistent/innen als „Job-Placement-Worker“ bezeichnet).
Das Angebot der Arbeitsassistent/innen richtet sich auch an die
Arbeitgeberseite, etwa mit Informationen zu arbeitsrechtlichen
Angelegenheiten oder barrierefreier Arbeitsplatzgestaltung.
- Umgesetzt wurde dieses individuelle Modell unterstützter Beschäftigung
in Österreich erstmals 1992 in zwei Pilotprojekten für psychisch
beeinträchtigte Menschen in Linz und in Wolkersdorf im Weinviertel. Die
Erfolge verdeutlichen, dass sich dieses Service in der Praxis bewährt hat. Derzeit wird diese Dienstleistung, gefördert vom Bundessozialamt, nahezu
flächendeckend im gesamten Bundesgebiet angeboten. Weitere
Informationen dazu bietet die „Projektdatenbank“ auf der Website des
Bundessozialamtes: www.bmsg.basb.gv.at. (ebd. 36)
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Folie 5:
Integrative Berufsausbildung (seit 2003, durch die Novelle des
Berufsausbildungsgesetzes (= BAG) im Jahr 2003)
2 Möglichkeiten der IBA:
1.) Verlängerte Lehrzeit- BAG § 8b. (1):
Individuelle Verlängerung der normalen Lehre um behinderungs bedingte
Einschränkungen auszugleichen. - Die Ausbildung in einem Lehrberuf
kann um ein Jahr, in Ausnahmefällen um höchsten zwei Jahre verlängert
werden. Die Ausbildung schließt mit einer Lehrabschlussprüfung ab.
2.) Teilqualifizierung/Teilqualifizierungslehre (= TQL) - BAG § 8b. (2):
Die Teilqualifizierungslehre ist ein anerkannter Teilabschluss in einem
Berufsfeld.
 Ergänzung:
Bei diesem Modell sollen Jugendliche mit Sonderpädagogischem
Förderbedarf gemeinsam mit nichtbehinderten Lehrlingen in der
Berufsschule unterrichtet werden. Mit Unterstützung zusätzlich
ausgebildeter Lehrer/innen haben sie die Möglichkeit, Lernziele soweit zu
erreichen, wie ihnen das in den einzelnen Bereichen möglich ist. - Die
erworbenen Fähigkeiten und Fertigkeiten werden im Zeugnis beschrieben
und ermöglichen den Jugendlichen die Erreichung von Teilqualifikationen. Damit kann ein wesentlicher Beitrag zur höheren Qualifizierung behinderter
Menschen geleistet werden, wodurch auch die Chancen späterer beruflicher
Integration steigen. (ebd. 57)
Folie 6:
Outplacement Maßnahmen
Outplacement Maßnahmen sollen die Integration aus Qualifizierungsund Beschäftigungsprojekten unterstützen und forcieren.
Seite 110
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Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz (seit 2004; WAG)
Angebot und Durchführung wird von Selbstvertretungsorganisationen
getragen.
Die Kompetenzen liegen im Sinne der Selbstbestimmung bei der
AssistenznehmerIn (Anleitungs-, Raum-, Organisations-, Personal- und
Fachkompetenz).
Die AssistentIn führt Tätigkeiten aus, die im Zusammenhang mit der
Ausführung einer Arbeit stehen, welche der/die AssistenznehmerIn nicht
eigenständig durchführen kann. - Die Dauer ist nicht befristet, aber ein
befristetes Kontingent für den/die InanspruchnehmerIn. - Dieses
Stundenkontingent ist an den/die AssistenznehmerIn angepasst.
Die Assistenz speziell am Arbeitsplatz kann am Arbeitsplatz, auf der
Ausbildungsstätte, also der Universität oder der Schule erfolgen. Die
Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz ist nicht gleich, ≠ Arbeitsassistenz!!!
Folie 7:
2. Sogenannte Traditionelle Maßnahmen/ Beschäftigung am
geschützten Arbeitsmarkt
Integrative Betriebe ( vormals Geschützte Werkstätten)
Integrative Betriebe sind eine Form des öffentlichen Ersatzarbeitsmarktes
für Menschen mit Behinderung. - Die Erfordernis für eine Aufnahme ist
eine „wirtschaftlich verwertbare Mindestleistungsfähigkeit“.=> Sie ist
Grundlage für kollektivvertragliche* Entlohnung und einen
Sozialversicherungsvertrag.
Ziel: ist eine Verbesserung der Leistungsfähigkeit des Menschen mit
Behinderung,-> damit eine Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt (1. AM)
möglich wird.
Seite 111
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*kollektivvertraglich
Kollektivvertrag arbeitsrechtliche Bestimmungen, die im Gegensatz zum
Einzelarbeitsvertrag für eine Vielzahl von Arbeitsverhältnissen gelten. …
Der Brockhaus Recht
Kol|lek|tiv|ver|trag, der: 1. arbeitsrechtlicher Vertrag zwischen einer od.
mehreren Gewerkschaften einerseits u. einem od.
mehrerenArbeitgeberverbänden. ...
Das große Wörterbuch der deutschen Sprache/ Duden: Großes
Fremdwörterbuch
 Ergänzung: Integrative Betriebe sollen Menschen mit Behinderung mit
dem Ziel der (Wieder-)Eingliederung in den offenen Arbeitsmarkt
beschäftigen. Soweit dies nicht möglich ist, stellen sie auch
Dauerarbeitsplätze zur Verfügung. Die Dienstnehmer/innen mit Behinderung
arbeiten in einem Integrativen Betrieb zu einem kollektivvertraglich
geregelten Lohn und sind, im Gegensatz zur „geschützten Beschäftigung“*,
sozialversichert. Zur Unterstützung und Beratung stehen den
Arbeitnehmer/innen dieser Betriebe fachbegleitende Dienste (Ärzt/innen,
Psycholog/innen, Sozialarbeiter/innen und berufskundliche Sachverständige)
zur Verfügung. Über die Aufnahme in einen Integrativen Betrieb entscheidet
ein Team, in dem u.a. das Bundessozialamt vertreten ist. Integrative Betriebe
gibt es vor allem in den Bereichen Holz- und Metallverarbeitung,
Druckereien, Kunststoffverarbeitung und Montage. Sie erhalten zwar
Subventionen, müssen aber den Großteil ihrer Aufwendungen selbst
erwirtschaften.
(ebd. 40)
Folie 8:
Beschäftigungstherapie-Werkstätten
Beschäftigungstherapie-Werkstätten haben eine therapeutische
Ausrichtung, der Leistungsaspekt steht im Hintergrund. - Die KlientInnen
sind nicht sozialversichert, erhalten nur Taschengeld.
- Der Übergang in den 1. Arbeitsmarkt ist meist schwierig.
Seite 112
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-> Beschäftigungstherapie-Werkstätten haben einen 2-fachen Auftrag:
1. Menschen mit Behinderungen einen gewöhnlichen Arbeitsvollzug zu
ermöglichen und 2. sollen sie „pädagogisch wirksam sein“. - D.h. jene
Menschen in ihrer Persönlichkeit sowie in ihren Fähigkeiten zu fördern.
 Ergänzung: Beschäftigungstherapie: In diesem so genannten „geschützten
Bereich“* arbeiten Menschen mit Behinderungen ohne Sozialversicherung
für Taschengeld an Stelle von Lohn. In Beschäftigungstherapieen kommen
Personen, die weniger als die Hälfte der Arbeitsleistung einer/s
Nichtbehinderten erbringen können. Mit dieser Aussonderung vom
Allgemeinen Arbeitsmarkt und somit einem wichtigen Bereich des sozialen
Lebens geht ein abgestimmtes Freizeitprogramm und eine fixe Tagesstruktur
einher. Festgelegt werden diese Regelungen von den meist privaten Trägern
der Einrichtungen, das sind vor allem kirchliche Hilfswerke, Wohlfahrtsoder Elternorganisationen. (ebd. 38)
*geschützte Beschäftigung/geschützter Bereich
„Geschützte Beschäftigung“ ist ein Beschäftigungsmodell, bei dem
Menschen mit Behinderungen in so genannten „geschützten Werkstätten“
arbeiten. Die Tätigkeit in betreuten Strukturen sollte sie für die
Anforderungen des ersten Arbeitsmarkes qualifizieren und auf diese
vorbereiten. Vielfach gehen die „Klient/innen“ solcher Einrichtungen dort
jedoch Tätigkeiten nach, die auf dem ersten Arbeitsmarkt von sehr geringer
oder gar keiner Bedeutung sind, wie z. B. Besenbinden, Körbeflechten u. Ä.
Ein weiteres Manko dieses Beschäftigungsmodells besteht darin, dass die
BetreiberInnen von Werkstätten in der Regel ökonomischen Prinzipien
unterworfen sind, dass heißt Geld erwirtschaften sollen. (Integration
Österreich 2003, 39)
- Angebote in Deutschland
 Ergänzung:
Zuerst Allgemeines: Auch wenn es in einigen Ergänzungsempfehlungen
nicht explizit genannt wird, ist die Fortführung der Berufsvorbereitung in
berufsbildenden Einrichtungen und spezifischen Maßnahmen immer dann
notwendig und möglich, wenn bei Schulabschluss die Berufliche Reife noch
nicht gegeben ist, oder wenn ein Ausbildungsplatz nicht gefunden werden
konnte.
Seite 113
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Auf die Notwendigkeit, neue Qualifikationsformen zu entwickeln und zu
erproben, wird explizit in den Empfehlungen
- zum Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“,
- zum Förderschwerpunkt „Erziehung und Unterricht von Kindern und
Jugendlichen mit autistischem Verhalten“ hingewiesen.
- Für beide Gruppen ist die Eingliederung in den allgemeinen
Arbeitsmarkt in besonderem Maße schwierig, sieht man von der
Möglichkeit der Beschäftigung in einer Werkstatt für Behinderte (WfB
- siehe unten) einmal ab. (Monika A. Vernooij (2005): Erziehung und
Bildung beeinträchtigter Kinder und Jugendlicher. 2005 Verlag
Ferdinand Schöningh, Paderborn)
Spezifische staatliche Maßnahmen für beeinträchtigte und behinderte
Jugendliche (nach Vollendung der Regelschul-/ Sonderschulpflicht):
Zur beruflichen Eingliederung von beeinträchtigten Jugendlichen bedarf
es über berufsbegleitende Maßnahmen in der Schule hinaus spezifischer
Hilfen von Seiten des Staates im Sinne subsidiärer (= unterstützend, Hilfe
leistend) Unterstützung, Begleitung und Förderung, die abschließend kurz
angesprochen werden sollen. Eine wesentliche rechtliche Grundlage bietet
hier das Arbeitsförderungsgesetz (nach der Reform von 2003 als Drittes
Buch im Sozialgesetzbuch - SGB eingeordnet). Im Rahmen dieses Gesetzes
können behinderten und, oder beeinträchtigten Jugendlichen Starthilfen
im Sinne berufsvorbereitender Maßnahmen gewährt werden. § 19 SGB
III beschreibt den förderungsfähigen Personenkreis wie folgt:
㤠19
(1) Behinderte sind körperlich, geistig oder seelisch beeinträchtigte
Personen, deren Aussichten, beruflich eingegliedert zu werden oder
zu bleiben, wegen Art und Schwere der Behinderung nicht nur
vorübergehend wesentlich gemindert sind und die deshalb Hilfen zur
beruflichen Eingliederung benötigen.
(2) Den Behinderten stehen diejenigen Personen gleich, denen eine
Behinderung mit den in Abs. 1 genannten Folgen droht.“(Vernooij
2005, 317)
Seite 114
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Folie 9:
Berufsbildungswerke (BBW)
Berufsbildungswerke sind überbetriebliche (= über den [einzelnen] Betrieb
hinausgehend:- e Fortbildungskurse) und überregionale (= nicht regional
begrenzt: -e Zeitungen,…) Einrichtungen
- zur beruflichen Erstausbildung von Jugendlichen mit Behinderung.
 Ergänzung: Berufsbildungswerke (BBW) sind überregionale
Einrichtungen zur Berufsausbildung behinderter junger Menschen.
Ausgebildet wird sowohl im Sinne des § 25 BBiG als auch nach § 48 BBiG .
Nach dem dualen System erfolgt die Ausbildung in Ausbildungswerkstätten
bzw. -büros und in der Berufsschule.
Die Jugendlichen wohnen für die Zeit ihrer Ausbildung im Internat des BBW
oder in begrenzten Außenwohngruppen in der Nähe. Für Freizeit stehen
unterschiedliche Einrichtungen in Sport, Musik u.a. zur Verfügung.
Außerdem sind die medizinische, psychologische und soziale Betreuung
durch entsprechende Reha-Fachdienste im Hause gesichert. Im BBW können
auch im Vorfeld der Ausbildung Berufsfindungsaufenthalte (max. 60 Tage)
und Arbeitserprobungskurse (max. 20 Tage) absolviert werden. Zurzeit gibt
es in der BRD 47 BBWe mit ca. 14 000 Erstausbildungsplätzen und 2 000
Plätzen für berufsvorbereitende Maßnahmen. (Hensle & Vernooij 2000, 203)
Folie 10:
Berufsförderungswerke (BFW)
Berufsförderungswerke sind für Erwachsene - die bereits berufstätig
waren. Berufliche Fort- und Weiterbildung sowie Umschulung wird
angeboten.
Integrationsfachdienste, Arbeitsassistenz
Integrationsfachdienste und Arbeitsassistenz sind mit dem Modell des
Job-Coachings und der Persönlichen ?? Arbeits-Assistenz in Österreich
vergleichbar. In Deutschland ist das, was bei uns unter „Job-Coaching“
fällt, die Arbeitsassistenz!
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Folie 11:
Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM)
Die Werkstatt für Behinderte Menschen ist in Deutschland, sowie in
Österreich (Integrative Betriebe; vormals geschützte Werkstätten) der
öffentliche Ersatzarbeitsmarkt, vor allem für Menschen mit einer
sogenannten geistigen Behinderung.
Tagesförderstätten
In den Tagesförderstätten (in Österreich BeschäftigungstherapieWerkstätten) werden mehrfachbehinderte Menschen betreut, die nicht im
Arbeitsbereich der Werkstatt für Menschen mit Behinderung beschäftigt
werden können. Strukturell sind die Tagesförderstätten meist an eine
Werkstatt für behinderte Menschen angegliedert.
 2 Ansätze
Modell A Modell B rehabilitativer Ansatz
integrativer Ansatz
Fürsorgeeinrichtung, Anlehnung an
Versorgungseinrichtungen
begünstigte bzw. begünstigbare
Behinderte;-> eingegrenzte
Zielgruppe
Anbieten von Dienstleistungen;
Anlehnung an SelbstbestimmtLeben-Grundsätzen
Menschen mit besonderen
Bedürfnissen;
-> keine Einschränkung
Pflicht zur Arbeit
Recht auf Arbeit
Mindestleistungspotentiale beim
Behinderten
gemeinsam 100 %
Leistungsfähigkeit
Beratung primär im Bereich
Erwerbsarbeit
erweitertes Beratungsverständnis
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Modell A Modell B rehabilitativer Ansatz
integrativer Ansatz
Diagnostik-> Vergangenheit: Was
konnte bisher geleistet werden?
Schwerpunkt Zukunft: Welche
Wünsche hat der/die Betroffene?
- Anpassung an vorhandene
Leistungen/ Erfahrungen
- Entwicklung von neuen
Perspektiven/ Utopien
Qualifizierung ergibt Arbeit
erst platzieren, dann qualifizieren
Ergänzung zu bestehenden
Einrichtungen (z.B. Geschützte
Werkstätten)
Alternative zu Geschützten
Werkstätten
Unpolitisch
aktiv politische Arbeit
Erfolgsmessung: quantitativ
Erfolgsmessung: qualitativ
Vermittlungsdruck
bedürfnisorientiert; Versuch eines
flexiblen Zeitrahmens, auch
längerfristig
Tabelle: Unterschiede hinsichtlich der Orientierung und dem
Selbstverständnis (Burtscher 2001)
Seite 117
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Modell A - oder auch das
Modell B - oder auch das
„Konservative Modell“
„Innovative Modell“
/ rehabilitativer Ansatz
/ Integrativer Ansatz
Fremdbestimmung
versus
Bsp.: Fürsorgeeineinrichtungen
Selbstbestimmung
Dienstleistungen sowie
Arbeitsassistenz.
Anmerkung:
„Mindestleistungspotentiale“ beim Behinderten:
Ad. 100% -> wenn bereits 50% vorhanden, dann können beispielsweise
durch Persönliche Assistenz z.B. die 100% erreicht werden.
Modell A
Modell B
a) Zuerst Qualifizierung
und dann Vermittlung am
Arbeitsmarkt.
a) zuerst Arbeitsplatz und
dann Einarbeitung am Arbeitplatz
durch z.B. eine Arbeitsassistenz.
b) unpolitische Arbeit
b) politische Arbeit: Bsp.:
„Integration Österreich“
c) Vermittlungsquote
c) Qualitative Erfolgsmessung ( ist nicht
in dieser Quote messbar).
Seite 118
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Literatur:
ABIF; KMU –Forschung; SORA (2004): Maßnahmen für Jugendliche mit
besonderen Bedürfnissen –Evaluierung, Analyse, Zukunftsperspektiven.
Wien.
BADELT, C. (Hrsg.) (1992): Geschützte Arbeit. Alternative
Beschäftigungsformen zur beruflichen und sozialen Integration behinderte
Menschen. Wien.
Bundesministerium für Soziale Sicherheit und Generationen (2003): Bericht
über die Lage der behinderten Menschen in Österreich. Wien.
Bundesministerium für Soziale Sicherheit und Generationen (2003c):
Bundesweites arbeitsmarktpolitisches Behindertenprogramm 2003-2004.
Wien.
GINNOLD, A. (2000): Schulende - Ende der Integration? Integrative Wege
von der Schule in das Arbeitsleben. Neuwied.
8. VO (29.11.2005)
1. Konzept: Unterstützte Beschäftigung
(= Supported Employment)
2. Maßnahme Arbeitsassistenz
Mag. Fasching war selbst als Arbeitsassistentin (95/96/97) tätig. Ihre
Zielgruppe waren Jugendliche mit Lernbehinderung und
Verhaltensauffälligkeiten.
Arbeitsassistenz beleuchtet die Situation Österreich - Deutschland.
1. Konzept: Unterstützte Beschäftigung
(= Supported Employment)
„Supported Employment“ wurde in den USA entwickelt. Employment ist Unterstützung (hin zur und bei der Beschäftigung).
Seite 119
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„Supported Employment“ ist ein normatives und theoretisches
Grundgerüst von Arbeitsassistenz und Integrationsfachdiensten.
 Ergänzung: „Supported Employment“ oder „Unterstützte
Beschäftigung“ lässt sich durch 4 Merkmale charakterisieren: 1. Es ist
bezahlte Arbeit, die 2. in einem integrativen Arbeitsumfeld verrichtet wird,
d.h. dass die Mehrzahl der KollegInnen nichtbehindert sind. 3. ermöglicht
„Supported Employment“ Menschen mit Behinderungen, unabhängig von
Grad und Schwere der Beeinträchtigung, durch entsprechende
Unterstützung einer sinnvollen Erwerbstätigkeit nachzugehen. 4. handelt
es sich um eine langfristige Form der Unterstützung, die - falls nötig - die
gesamte Zeit einer Anstellung hindurch geleistet wird (vgl. DOOSE,
1997).-> Bei Supported Employment stehen die Fähigkeiten und Talente
eines jobsuchenden Menschen mit Behinderung im Vordergrund, nicht
seine Defizite.
=> Umgesetzt wird Supported Employment seit Ende der 1980er Jahre
in Europa, in Form von 4 Modellen: (vgl. Badelt/Österle in Badelt (Hg.)
Wien, 1992, S. 79-150):
1. Individuelles Betreuungsmodell: Ein Mensch mit Behinderung geht
mit Unterstützung einer/s Assistentin/en einem Beruf auf dem
Allgemeinen Arbeitsmarkt nach.
2. Arbeitsenklave ( Enklave = Teil eines Staatsgebiets, das von einem
anderen Staat umschlossen wird.): Eine ständige Gruppe von
Mitarbeitern mit Behinderung wird in einer eigenen Einheit eines
Unternehmens von einem oder mehreren Arbeitsassistentinnen betreut.
- Die Mitglieder der Arbeitsenklave sollen später auf einem
individuellen Arbeitsplatz beschäftigt werden.
3. Mobile Arbeitsgruppe: Eine Gruppe von Menschen mit
Behinderungen wird an verschiedenen Orten für die Dauer eines
Auftrages eingesetzt.
4. Integrative Betriebe: (Integration Österreich 2003/ 43 f.; siehe
vorangegangene Vorlesung).
Seite 120
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Folie 1:
Zentraler Ausgangspunkt von Unterstützter Beschäftigung
Zentraler Ausgangspunkt der Unterstützten Beschäftigung ist es
„Menschen mit Behinderungen als Menschen mit Fähigkeiten zu sehen
und durch neue, ambulante Unterstützungsangebote die strukturellen
Voraussetzungen zu schaffen, dass sie diese Fähigkeiten auch im
Arbeitsleben in regulären Betrieben, an der Seite von Nichtbehinderten
Kollegen einbringen können.“
(Doose1997, S.6)
- Ziel der Unterstützten Beschäftigung ist die Integration von Menschen mit
Behinderung am Allgemeinen Arbeitsmarkt. - Menschen mit schwerster
Behinderung arbeiteten früher nur in Werkstätten.-> Schwerste
Behinderung bedeutet „Mehrfache Behinderung“. Unterstützte
Beschäftigung sieht jedoch nicht den Menschen mit schwerer Behinderung,
sondern den Menschen mit Fähigkeiten. Und alle Menschen mit
Behinderung haben ein Recht auf dem Arbeitsmarkt. Menschen mit
schwerster Behinderung auch.
- In Vorberg gibt es z.B. das Projekt „Spagat“, deren Zielgruppe Menschen
mit schwerster Behinderung ( z.B. eine intensivere geistige Behinderung;
Menschen mit höhergradigem Down-Syndrom) sind. Sie bedürfen eine
intensivere Betreuung, einer 1:1-Unterstützung rund um die Uhr. Tätigkeiten
sind z.B. Kuverts zukleben. Auch McDonalds macht immer wieder durch die
Integration von Menschen mit Down-Syndrom auf sich aufmerksam.
Bei „Spagat“ ist Teilzeitarbeit auch im Stundenausmaß von 10
Wochenstunden möglich.
Seite 121
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Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching
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Folie 2:
Grundsätze von Unterstützter Beschäftigung
Unterstützte Beschäftigung
 ist ein wertegeleiteter, methodischer Ansatz im Bereich der beruflichen
Rehabilitation,
 ist eine innovative ambulante Form der beruflichen Integration ( Weg
vom institutionellen Bereich zur ambulanten Form der Unterstützung.
So viele Hilfen, wie eine Person benötigt),
 umfasst alle erforderlichen Hilfen, um eine betriebliche Integration in
den 1. Arbeitsmarkt zu ermöglichen.
 ist eine legitime Wahlmöglichkeit (auch außerhalb von
Sondereinrichtungen, Werkstätten.) zu arbeiten. Es besteht auch die
Möglichkeit sich Tätigkeiten auszusuchen.
 Ad. BIDOK - Klicpera und Schabmann: „Welche Berufe haben Menschen
mit Behinderung“? Dazu viele Unterlagen/Folien mit „geeigneten
(Traditions-Berufen)“: auf www.bidok.uibk.ac.at/library/ gibt’s Texte dazu,
auch von „Spagat“.
Unterstützte Beschäftigung umfasst eine …
 individuelle Berufsplanung mit der Erstellung eines Fähigkeitenprofils
 individuelle Arbeitsplatzsuche bzw. Unterstützung bei der Suche des
Arbeitsplatzes
 Vorbereitung des Arbeitsverhältnisses.
 Unterstützung bei der Beantragung von Fördermitteln
 Arbeitsplatzanalyse und -anpassung
Seite 122
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 Arbeitserprobungen, begleitete Praktika: Arbeitserprobungen, begleitete
Praktika dauern ca. 1 Monat, der Arbeitgeber entscheidet dann, ob er
die Person nimmt. - Die Erprobung am Arbeitsplatz wird begleitet durch
die Arbeitsassistenz.
 Ergänzung aus dem Reader, Skriptum:
Entsprechend den individuellen Interessen und Fähigkeiten der Jugendlichen
werden Praktikumsplätze ausgewählt, die für eine spätere Arbeitstätigkeit
bzw. für das Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses relevant sein
könnten. Praktika erweisen sich bei der Zielgruppe der Jugendlichen als
besonders hilfreich, um ihre Interessen und Fähigkeiten praxisnahe zu
erproben.
 Betriebliche Unterstützungsphase
 Fördermittel für Betriebe (-> Erleichterung für die Integration)
 Erstellung eines Einarbeitungs- und Unterstützungsplans
 Job-Coaching, Qualifizierung am Arbeitsplatz
 Beratung und Unterstützung von KollegInnen im Betrieb
 Weitgehende Unterstützung, psychosoziale Beratung und Betreuung:
Gespräche mit dem Jugendlichen im Betrieb.
 Krisenintervention: Dazu gehört auch die (regelmäßige) Mediation
durch die Arbeitsassistenz - falls diese über eine solche Ausbildung
verfügt.-> Die Angestellten im Betrieb sollten über den neuen
Mitarbeiter aufgeklärt werden. Denn sehr oft scheitert die Integration an
der Motivation der Mitarbeiter.
Folie 3:
Ziel der Unterstützten Beschäftigung
Ziel der Unterstützten Beschäftigung ist es die notwendigen
Rahmenbedingungen für dauerhafte, bezahlte, reguläre
Arbeitsverhältnisse für Menschen mit Behinderung - unabhängig von Art
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und Umfang der Behinderung - in Betrieben des allgemeinen
Arbeitsmarktes zu schaffen und zu erhalten.
Folie 4:
Paradigmenwechsel in der Unterstützten Beschäftigung
- „Einen Wechsel von einer Theorie der Andersartigkeit zu einer Theorie
der Gleichheit und Verschiedenheit“.
(Hinz 1996, zit. nach Doose 1997, S.6)
Ein Paradigmenwechsel also auch innerhalb der Unterstützten
Beschäftigung. - Cloerkes: “Theorie der Andersartigkeit “
( „Andersartigkeit“ aufgrund einer Behinderung - eine sehr
defizitorientierte Sichtweise). Ziel muss es sein weg von dieser Theorie zu
kommen und zu Theorie von Gleichheit und Verschiedenheit. - Ein
Normatives Prinzip.
- DOOSE ist wichtigster Vertreter des „Supported Employment“ im
deutschsprachigen Raum. - Er hat dieses Konzept von den USA nach
Deutschland mitgenommen.
Folie 6:
Leitbildveränderungen im Bereich der Behindertenarbeit
- Leitbildveränderungen im Bereich der Behindertenarbeit - die sich
auch auf die Unterstützte Beschäftigung auswirken:
 Normalisierung: Normalisierung, d.h. normaler Lebenslauf, Beruf,
Elternschaft… . Normalisierung ist ein sehr oft diskutierter Begriff. Normalisierung gestützt auf einem „Normalitätsmaßstab“, Feministen
fragen sich zu Recht „Ja, wohin denn normalisieren?“ Das heißt also auch,
dass der Begriff Normalisierung leicht missverstanden werden kann
(Näheres dazu im Reader, S 9). - Normalisierung auch im Sinne von
„normales Leben“ in allen Bereichen ( ohne Anpassung).-> Dafür
muss man aber die notwendigen Rahmenbedingungen schaffen. - Nicht
der Behinderte muss sich anpassen - sondern die Rahmenbedingungen
müssen geschaffen werden. - „Der Behinderte ist nicht behindert - er
wird behindert“ ( durch Barrieren verschiedenster Art und Weise).
BENGT-NIRJE hat dieses Prinzip entwickelt.
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 Integration - Integration in allen Bereichen - als Prinzip!
 Gleichstellung
 Kundenorientierung: Weg vom „Hilfsbedürftigen“ zum „Kunden“,->
Kundenorientiert.
(Hohmeier 2001, S. 15 ff.)
 Ergänzung - Normalisierungsprinzip: Behinderte Menschen leben oft in
Heimen, gehen in eine Sonderschule und werden häufig als Erwachsene wie
Kinder behandelt. Das Normalisierungsprinzip geht davon aus, dass
Menschen mit Behinderungen das Recht haben, in einem „normalen“ Umfeld
mit Gewohnheiten wie Du und Ich zu leben. Ihre Wünsche, Bedürfnisse und
Entscheidungen müssen akzeptiert und respektiert werden. Es geht also nicht
darum, behinderte Menschen zu normalisieren oder an die Gesellschaft
anzupassen, sondern Lebensbedingungen zu schaffen, die ein MiteinanderLeben ermöglichen. Voraussetzung ist die Grundannahme der Gleichheit
behinderter und nichtbehinderter Menschen und damit deren rechtliche
Gleichstellung. Damit steht dieses Prinzip im Gegensatz zur Aussonderung
für Integration und Gleichstellung. (Integration Österreich: 2003, 54)
 Ergänzung - Bengt-Nirje: Den bedeutsamsten Orientierungs- und
Handlungsrahmen für die Förderung, Betreuung und Versorgung
geistigbehinderter Menschen und für die je individuelle Gestaltung ihres
Lebens stellt das Normalisierungsprinzip dar, das, in Skandinavien erstmals
formuliert, bereits 1959 auf Betreiben des Dänen Bank-Mikkelsen in die
Dänische Sozialgesetzgebung aufgenommen wurde („Gesetz über die
Fürsorge für geistig Behinderte und andere besondere Schwachbegabte“).
NIRJE formulierte das zunächst lapidar erscheinende Prinzip
folgendermaßen: „Man sollte geistig Behinderten dazu verhelfen, ein Dasein
zu führen, das so normal ist, wie es nur irgendwie ermöglicht werden kann“
(Nirje 1969, 34, zit. n. Hensle + Vernooij 2000, 143)
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Folie 7:
Konzept der Unterstützten Beschäftigung
Das Konzept der Unterstützten Beschäftigung gründet auf
5 (Menschen-) Rechten:
1. „Das Recht auf Achtung der menschlichen Würde ( Dignity).
2. Das Recht auf Freiheit der Wahl in allen Lebenslagen ( Choices).
3. Das Recht zwischenmenschliche Beziehungen aufzubauen und
gleichberechtigt am sozialen Geschehen teilzunehmen
( Relationship).
4. Das Recht eine aktive Rolle in der Gesellschaft zu spielen
( Contribution).
5. Das Recht integriert in der Ortsgemeinde zu leben (Ordinary Places)“.
(Lynch 1997, S. 21)
Folie 8:
Internationale Kernelemente der Unterstützten Beschäftigung
1. Integration: „Weg von berufsorientierten Maßnahmen“ - „erst
platzieren, dann qualifizieren“ ( durch Job-Coaches)
2. bezahlte, reguläre Arbeit
3. erst platzieren, dann qualifizieren
4. Unterstützungsangebote für alle Menschen mit Behinderung
5. -> flexible und individuelle Unterstützung, je nach Hilfebedarf!
6. keine zeitliche Begrenzung der Unterstützung
7. Bereitstellung von Wahlmöglichkeiten und Förderungen von
Selbstbestimmung:
-> Paradigmenwechsel (seitens der Betroffenen): „Von der Fürsorge
zum selbstbestimmten Leben“ lautete zum Beispiel ein wegweisendes
Motto der Betroffenen, „Wir wollen über unser Leben selbst bestimmen“
ein anderes. Unmissverständlich eingefordert wurde von Betroffenen
die Anerkennung der Menschen- bzw. Bürgerrechte für behinderte
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Menschen, die Anerkennung als „vollwertige“ Personen, die
Anerkennung als „Expertinnen in eigener Sache“ sowie die
Anerkennung von Kompetenzen.
(vgl. Horizon Arbeitsgruppe 1995, Ginnold 2000)
Folie 9:
Die größten Stärken der Unterstützten Beschäftigung
 nach HOHLMEIER (2001, S. 22), sie liegen in
 „der Überwindung der starren Trennung von beruflicher
Qualifizierung und Platzierung“,
 in der Entwicklung von methodischen Strategien insbesondere in der
Akquisition von Arbeitsplätzen sowie dem „Training on the Job“ und
 in Chancen der Kooperation und Vernetzung mit den anderen
Elementen des Rehabilitationssystems.“
 Ad. Akquisition: „Erschließen von Arbeitsplätzen für Menschen mit
Behinderung“. Akquisition kann in verschiedenen Formen stattfinden.
Folie 10:
Entstehung der Unterstützten Beschäftigung
USA:
=> In den USA gab es erste Modellprojekte der Unterstützten Beschäftigung
Ende der 70er Jahre:
 Die Behindertenbewegung knüpft an die Argumentation der
 Bürgerrechtsbewegung an.
 1984 wurde die Unterstützte Beschäftigung erstmals gesetzlich
verankert.
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 1990 kam das amerikanische Antidiskriminierungsgesetz ( als
Grundgedanken im Rehabilitationsgesetz).
- Die Schulische Integration (bei uns „gemeinsames Lernen“) ging der
unterstützten Beschäftigung voraus.
Folie 11:
Deutschland:
=> In Deutschland gab es erste Modellprojekte der Unterstützten
Beschäftigung Ende der 80er Jahre:
 Pionierprojekt war die Hamburger Arbeitsassistenz.
 Deutschland orientierte sich dafür an den USA - und an „open road“ in
Irland.
DOOSE hat die Hamburger Assistenz mit aufgebaut.
Österreich:
=> In Österreich gab es es erstmals 1992 2 Arbeitsassistenz-Pilotprojekte.
- Zielgruppe waren Menschen mit psychischer Beeinträchtigung.
 Pilotprojekt 1: wurde in Linz von „Pro Mente“ durchgeführt.
 Pilotprojekt 2: wurde in Wolkersdorf , Niederösterreich von „IBI“
durchgeführt.
2. Maßnahme Arbeitsassistenz
-> Die Maßnahme Arbeitsassistenz stützt sich auf das Konzept des
„Supported Employment“.
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Folie 12:
Rechtliche Grundlage
Die Arbeitsassistenz ist seit 1999 im Behinderteneinstellungsgesetz
verankert das BEinstG ist die rechtliche Grundlage der AASS.
----------------
Folie 13:
Richtlinien
Richtlinien zu §6 BEinstG verpflichten das BSB (= Bundessozialamt) und
das AMS dazu „dahingehend zu wirken und zu beraten, dass die
behinderten Menschen in ihrer sozialen Stellung nicht absinken,
entsprechend ihren Fähigkeiten und Fertigkeiten eingesetzt und durch
Leistungen der Rehabilitationsträger und Maßnahmen der Dienstgeber so
weit gefördert werden, dass sie sich im Wettbewerb mit Nichtbehinderten
zu behaupten vermögen“(Richtlinien 1997 …)
Die Richtlinien wurden herausgegeben vom Bundesminister für Gesundheit
und vom Sozialamt und Bundessozialamt.
Folie 14:
Zielgruppe der Arbeitsassistenz
- Im Sinne des BEinstG:
Zählen begünstigte oder begünstigbare Menschen mit Behinderung ( mit
einem Grad der Behinderung von 50 %) zu der Zielgruppe der
Arbeitsassistenz. „Begünstigbare Menschen mit Behinderung“ heißt das
diese Menschen grundsätzlich 50% haben - sich aber dagegen entschieden
haben, weil sie beispielsweise Angst vor Stigmatisierung haben.
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- Nach der Sonderrichtlinie des Bundesministers 2000
( erweiterter Behinderungsbegriff, Behindertenmilliarde):
- Jugendliche mit SPF, sowie sozial und emotional behandicapte
Jugendliche ( bis zum 24. Lebensjahr) brauchen viel Unterstützung. Daher zählen sie auch zu der Zielgruppe der Arbeitsassistenz.
Folie 15:
Dauer der Arbeitsassistenz
Arbeitsassistenz ist eine begleitende Hilfe im Arbeits- und Berufsleben.
- Die Dauer der Inanspruchnahme ist auf maximal 2 Jahre beschränkt.->
Davon sind ½ Jahr Vorbereitungszeit auf berufliche Integration und 1 1/2
Jahre betriebliche Einarbeitungszeit und Nachbetreuung.
Folie 16:
Finanzierung der Arbeitsassistenz
- BSB (= Bundessozialamt= Bundesamt für Sozial- und Behindertenwesen;
-
diese Bezeichnung wurde wieder eingeführt)
Land
- AMS
- aus Mitteln des europäischen Sozialfonds ( wenn die EU, dann
Arbeitsassistenz-Projekte).
Folie 17:
Ziele der Arbeitsassistenz
Ziele der Arbeitsassistenz sind die (Re-)Integration ins Arbeitsleben am
allgemeinen Arbeitsmarkt, sowie die Aufrechterhaltung gefährdeter
Arbeitsverhältnisse.=> (Integration und Prävention).
Seite 130
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Folie 18:
Aufgaben der Arbeitsassistenz
Beratung und Begleitung von Menschen mit Behinderung zur Erlangung
sowie Sicherung von Arbeitsplätzen durch:
- Begleitung und Abklärung beruflicher Perspektiven,
- Beratung von DienstgeberInnen und im betrieblichen Umfeld,
Folie 19:
- Zusammenarbeit mit allen Einrichtungen, Behörden und Institutionen,
- Unterstützung bei Fragen der sozialen Sicherheit außerhalb des
Arbeitsplatzes (z.B. in Wohnungsfragen, im familiären Bereich, im
Freizeitverhalten),
- Durchführung von Öffentlichkeitsarbeit.
Folie 20:
Die 4 Arbeitsfelder des Integrationsprozesses
1. Aufnahme und 2. Akquisition
4. Stabilisierung,
3. Vorbereitung
Klärung der
Krisenintervent
und
-ion und
Ausgangsbetriebliche
situation
nachgehende
Integration
Betreuung
Wichtig
Abb.: Die vier Arbeitsfelder des Integrationsprozesses
(vgl. Bungart, Supe& Willems 2001, 65)
Seite 131
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Folie 21:
Die 4 Arbeitsfelder des Integrationsprozesses
1. Aufnahme und Klärung der Ausgangssituation
- Klärung der Lebens- und Problemsituation: - Dies sind Fragen um
die berufliche Vorerfahrungen, psychosoziale Situation … . - Gleich
Unterstützung, oder besser Warteliste für Arbeitsassistenz?-> Der
Bedarf ist sehr groß. Die Arbeitsassistenz ist österreichweit vertreten
in allen Bezirksstätten.
- Berufsorientierung: Bei Jugendlichen besonders notwendig, die
mädchenspezifische Berufsorientierung … . - Frauen mit
Behinderung haben ein eingeschränktes Berufswahlspektrum. Dies ist
ein sehr sensibler Bereich. Ist der angestrebte Berufswunsch
realistisch? Ein oftmaliger Berufswunsch ist „Pilot“, dieser ist aber
nicht möglich. Ein Arbeitsplatz am Flughafen kann angestrebt werden,
z. B. „Flugzeugreiniger“.
- Fähigkeitenanalyse: Analyse von sozialen und kommunikativen
Fähigkeiten, so genannte Schlüsselqualifikationen, des kognitiven
Bereichs, des manuellen und feinmotorischen Bereich, des physischen
Bereichs. - Diese Analyse ist sehr wichtig!
Folie 22:
2. Akquisition
=> Akquisition bedeutet das Suchen/ Erschließen von Arbeits-bzw.
Ausbildungsplätzen auf dem lokalen oder regionalen allgemeinen
Arbeitsmarkt.
2 Strategien der Arbeitsplatzakquisition:
1. Bewerberorientierte Strategie: Bei der bewerberorientierten Strategie
wird für konkrete BewerberInnen durch die Arbeitsassistenz bei
Unternehmen akquisiert. Die Arbeitsassistentin überlegt, wo gibt es
einen Arbeitsplatz für ihn, sie. Und eine
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2. Arbeitgeberorientierte Strategie: Bei der arbeitgeberorientierten
Strategie werden Unternehmen angesprochen, ohne dass schon eine
konkrete Arbeitsplatzbesetzung für einen bestimmten BewerbIn
beabsichtigt ist.-> Dann die Überlegung, welche Person konnte für
diesen Arbeitsplatz gut geeignet sein.
Folie 23:
Formelle und informelle Regeln der Akquisition
(= den „Vorschriften“ entsprechend; bzw. ohne (formalen) Auftrag, ohne
Formalitäten, formlos, inoffiziell, zwanglos.):
a) Identifikation (= Bestätigung der Übereinstimmung in allen Merkmalen)
eines geeigneten Arbeitsplatzes für eine/n bestimmte/n ArbeitnehmerIn
auf dem regionalen Arbeitsmarkt. - Stellenangebote, passt die Stelle für
meine Person oder die jeweilige Person schaut selbst nach.
b) Erstes Telefonat ( „Cold Call“) mit potentiellen
ArbeitgeberInnen. - Arbeitgeber anrufen und nach Fragen oder ein
persönliches Gespräch im Betrieb, dies ist abhängig von dem, der
Arbeitsassistentin, wo er, sie sich leichter tut. Akquisition ist ein
mühsames Geschäft. Das Stadt-Landgefälle kommt auch dazu. In der
Stadt ist mehr Anonymität, auf dem Land ist der persönliche Kontakt viel
einfacher.
c) Akquisitionsgespräch im Betrieb.
d) Bewerbungsgespräch des/r bestimmten ArbeitnehmerIn. Couragiertheit
und Kreativität von der, dem AbendassistentIn sind wichtig.
Folie 24:
Region, Betriebsgröße und Branche:
 Region: Die Arbeitsmarktsituation in der Region wirkt sich auf die
Akquisitionserfolge aus.
 Betriebe: In Kleinbetrieben ist es erfolgreicher als in Großbetrieben,
weil diese überschaubarer sind, die hierarchischen Strukturen flacher,
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Nischenarbeitsplätze leichter zu finden sind. „Nischenarbeitsplätze“ im
Betrieb sind Botengänge, in der Tischlerei „Schleifen“… .
 Branche: Arbeitsplätze für z.B. Menschen mit
Lernbehinderung sind vorwiegend im Dienstleistungsbereich,
Handel oder im Gartenbereich zu finden.
Folie 25:
3. Vorbereitung und Betriebliche Integration
=> Die Arbeitsassistentin hat ein Aufnahmegespräch schon vorgenommen.
- Man muss nun am konkreten Arbeitsplatz schauen. - Wie kann
Integration stattfinden.
1. Erprobung des Arbeitsplatzes bzw. Arbeitsplatzanalyse: - Vielfach
durch Praktika. Erprobung der Fähigkeiten der Person mit den
Anforderungen am Arbeitsplatz ( Optimale Passung, Anpassung stimmen die Fähigkeiten mit den Anforderungen überein?). Stimmen die
Fähigkeit mit den Anforderungen überein, dann bleibt die Person an
diesem Arbeitsplatz. - Dann Qualifizierung.
2. Betriebliche Qualifizierung:
- Qualifizierung, sogenanntes „Training-on-the-Job“ ( erst
qualifizieren, dann platzieren-> Einschulung.)
Folie 26:
Ad. Arbeitsplatzanalyse:
 Bsp. Tischlerei mit Schleiftätigkeit:
- Welches sind die Merkmale, die eine zu erbringende Arbeit definieren
( Anforderungen dieser Arbeit definieren)?
- Welches sind die Merkmale, die eine zu erbringende Arbeitsleistung
definieren ( zu erbringende Arbeitsleistung, Arbeitsdauer…)?
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- Welche Merkmale eines Arbeitsplatzes sind veränderbar oder
anpassbar, damit er auch von einem Menschen mit Behinderung
eingenommen werden kann ( wie anpassen - z.B. Rampe, ja oder nein,
ist der Bürosessel optimal, ja oder nein?)?
Folie 27:
-> Hilfreich bei der Arbeitsplatzanalyse: das Assessmentinstrument
„MELBA“ (= Merkmalprofile zur Eingliederung Leistungsgewandelter
und Behinderter in Arbeit):
 Fähigkeitenanalyse
 Anforderungsanalyse
 Profilvergleich
Folie 28:
Betriebliche Qualifizierung - Training on the Job:
- Individuelle Qualifizierung für einen konkreten Arbeitsplatz.
- -> Dauer und Intensität richten sich nach den Bedürfnissen des/r
Arbeitnehmers/in, bzw. des Betriebes.
Die Arbeitnehmerin hat Bedürfnisse, wie auch der Betrieb.
Vorortqualifizierung - Betriebe haben oft lieber eine betriebsinterne
Person, die die Person mit Behinderung einschult, „begleitet“.
Folie 29:
Training on the Job - neue ArbeitnehmerIn:
- zB. das Erreichen und Verlassen des Arbeitsplatzes ( manchmal ist
auch ein Fahrtentraining von Nöten mit öffentlichen Verkehrsmitteln die Person muss ja auch pünktlich in der Arbeit sein),
- die räumliche ( Raumerkundung am Arbeitsplatz) und zeitliche
Orientierung im Betrieb,
Seite 135
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- das Erlernen der konkreten Tätigkeit ( z.B. welche einzelnen
Tätigkeiten sind zu erfüllen,-> wie können sie erlernt werden; wie
ausgeführt werden; wo ist ein Dazu-lernen erforderlich; wo kann
Unterstützung abgenommen werden?),
- den Erwerb sozialer Kompetenzen ( Kommunikationsfähigkeit…),
- die Entwicklung eines realitätsbezogenen Verständnisses von Arbeit
- und die Sicherung der eigenen Motivation ( psychosoziale Gespräche
für die Motivation!, eine betriebliche MentorIn für die für Unabhängigkeit
von der Arbeitsassistenz - es soll kein Abhängigkeitsverhältnis entstehen
und Arbeit Assistentin ist auch nur über einen begrenzten Zeitraum
möglich.),
- die Förderung der Kommunikationsfähigkeit mit den nichtbehinderten
KollegInnen… .
Folie 30:
Training on the Job - Betrieb:
- Das Finden betrieblicher Ansprechpersonen, einer MentorIn (Eine
betriebliche MentorIn für die soziale Integration - zur MentorIn kann
schon manchmal Abhängigkeit entstehen).,
- das Qualifizieren betrieblicher MitarbeiterInnen für
Unterstützungsaufgaben ( Gespräch mit den MitarbeiterInnen über
die Besonderheiten der behinderten Person. - Mentoren können in den
kleinen Betrieben sogar der Chef sein.-> In großen Betrieben der
Abteilungsleiter z.B.. - Mentoren sind auch zur Unterstützung und
Förderung für neue Mitarbeiter! - Wünsche gemeinsam formulieren.),
- die Thematisierung von Ansprüchen und Erwartungen, aber auch
Unsicherheiten und negative Einstellungen gegenüber des/r neuen
ArbeitnehmerIn… . - Die Arbeit Assistentin muss negative Einstellung
gegenüber der Behinderten Person herausfinden und aussprechen.-> Auch
Angstabbau gegenüber der behinderten Mitarbeiterin, Schulung, wie man
sich in konkreten Situationen verhält.
Seite 136
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Folie 31:
Training on the Job - neue ArbeitnehmerIn + Betrieb:
- Arbeitsassistenz bietet Unterstützungsmöglichkeiten bei Förderung
der Selbststeuerung von Lernprozessen:
- durch die Berücksichtigung der individuellen Lernvoraussetzung
( Unterstützung bei Lernprozessen).
Folie 32:
Integrationsprozess findet statt
- durch die Schaffung von Bedingungen, welche die Entwicklung der
Fähigkeiten zulassen, Bedingungen schaffen, um die Fähigkeiten der
behinderten Person zu fördern ( z.B. klarer Aufgabenbereich,
Übungssituationen, Möglichkeiten der Selbstkontrolle),
- dadurch dass die ArbeitnehmerIn Arbeitsabläufe plant, Infos einholt,
noch nicht vorhandene Fähigkeiten übt, die Arbeiten selbst ausführt,
Ergebnisse kontrolliert,
- durch kontinuierliches Ausprobieren und Reflektieren der gemachten
Erfahrungen.
Dies kann mit der Arbeitsassistentin oder Mentorin gemacht werden.
(Bungart & Putzke2001, 148)
Folie 33:
4. Stabilisierung, Krisenintervention und nachgehende Betreuung
 Regelmäßiger und bei Bedarf langfristiger Kontakt zu ArbeitnehmerIn
und Betrieb - zur Sicherung der Arbeitsverhältnisse und zur
Krisenprävention.
- Krisenintervention ist sinnvoll und notwendig, es geht um ein dauerhaftes
Arbeitsverhältnis, eine dauerhafte Integration. - Die Arbeitsassistentin
Seite 137
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fragt immer nach, ob alles in Ordnung ist, sie ist zur Unterstützung bei der
betrieblichen Integration … . - Die Arbeitsassistentin gibt nur „fachliche
Anleitungen“. - Die Arbeitassistenz-Ausbildung ist optimal mit einer
Mediationsausbildung zu kombinieren.
Die Krisenintervention ist sehr notwendig, es ist schwierig, wenn es
Probleme in der Berufsschule, bei den Lehrverhältnissen gibt. Heute gibt
es dafür auch „Bildungsassistenz“.
- Die Arbeitassistentin übernimmt teilweise auch das „Job-Coaching“
Literatur:
BALSEN, J. und HOHMEIER, J. (Hrsg.) (2001):
Neue berufliche Chancen für Menschen mit Behinderung.
Unterstützte Beschäftigung im System der beruflichen
Rehabilitation. Düsseldorf.
DOOSE, S. (1997): Stand der Entwicklung und Zukunft von
Unterstützter Beschäftigung in Deutschland.
In: Impulse Nr. 5-6, 9.
FASCHING, H. (2003). Qualitätskriterien in der beruflichen
Integrationsmaßnhame Arbeitsassistenz. Unter Berücksichtigung von
Jugendlichen mit Lernbehinderung. Münster.
Seite 138
Samstag, 14. Mai 2016
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9. VO (06.12.2005)
Passwort der Vorlesung: „vortrag“.
Gastvortrag von Kornelia Götzinger - Behindertenbeauftragte der
Universität Wien
Thema:
- Biographisches und
- zu ihrer Arbeit.
Zur Arbeit - zu Frau Götzingers als Behindertenbeauftragte:
Die Stelle des Behindertenbeauftragten gibt es seit 1994, sie wurde von
Herrn Minister Busek eingerichtet.
Die Stelle des Behindertenbeauftragten hat 3 Grundlagen der
Entstehung:
1.) Für die Anliegen der behinderten Studierenden hat sich niemand
gefunden ( viele Studierende haben auf Grund der Hindernisse
verbunden mit ihrer Behinderung das Studium abgebrochen).
2.) Der Nachweis, dass es an der Universität in Südafrika sogar einen
Behindertenbeauftragten gegeben hat und der Bedarf vorhanden ist.
3.) Der Bedarf ist an der Universität Wien vorhanden. - Frau Götzinger hat
mit 20 Stunden ihre Arbeit auf der ÖH begonnen und ist auf 60 Stunden
umgestiegen.
 Die Behindertenbeauftragten kümmern sich um behinderte
Studierende - für behindertes Personal, behinderte Angestellte ist an
jeder Universität die Behindertenvertrauensperson zuständig. Meistens
ist der Behindertenbeauftragte einer Universität aber auch die
Behindertenvertrauensperson. Die Behindertenvertrauensperson wird vom
Betriebsrat ausgeschrieben. Die Behindertenvertrauensperson ist für den
Mittelbau wieder eine andere Person, als für die Professoren.
Seite 139
Samstag, 14. Mai 2016
Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching
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Die Arbeit eines Behindertenbeauftragten besteht aus 3 Teilen:
1.) Beratung der StudentInnen, Maturantinnen, auch
StudienabgängerInnen in Grundfragen des Studierens.
2.) Bauliche Belange ( Rampen, Lift).
3.) Um Gesetzesinitiative kümmern.
- An fast allen Universitäten gibt des Behindertenbeauftragte, oder wenn
nicht, dann Beratung auf der ÖH ( ebenfalls durch Behinderte). Voraussetzung für so eine Stelle ist mindestens 50% Behinderung und der
Beginn eines Studiums.
In Graz ist Barbara Lefz Behindertenbeauftragte,
in Salzburg Frau Steger,
in Innsbruck L. Götzendorfer, und P. Egger,
in Klagenfurt Herr Kaiser … .
- Es gibt auch einen Austausch zwischen den Behindertenbeauftragten in
ganz Österreich, einen ständigen Kontakt ( unter www.uniability.at finden
Sie in den Broschüren alle Behindertenbeauftragten).-> Alle halben Jahre
gibt es ein Netzwerktreffen aller.
- Sozialminister Haupt hat die meisten Services für behinderte Studierende in
Österreich von Bund ausgelagert. Geblieben ist es bei den Gehörlosen der
Dolmetscher, er wird vom Bundessozialamt bezahlt, und der
Fahrtkostenzuschuss. Alles andere bleibt bei den Ländern.
 Die Stelle des Behindertenbeauftragten ist seit 1994 gesetzlich
verankert und seit 1996 auf der Universität etabliert. - Die Uni Direktoren
beschäftigen sich immer wieder mit der Frage, wo sie die
Behindertenbeauftragten an der Universität haben wollen. Frau Götzinger hat
in 8 Jahren alle 2 Jahre im Bereich/ die Abteilung gewechselt. Erstand eine
Umsiedlung zum Student Point in Frage. Frau Götzinger ist dann im „Raum
und Ressourcenmanagement“ geblieben. - Die Ansiedlung im Bereich hängt
auch mit den Arbeitsaufgaben zusammen. Im Student Point dürfte Frau
Götzinger nicht im baulichen Angelegenheiten beraten.
Seite 140
Samstag, 14. Mai 2016
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- Die Behindertenberatung ist aber sehr komplex. Verschiedene
Ministerien spielen da mit. In manchen Angelegenheiten muss man sich
z.B. als Behindertenbeauftragte an Leute in anderen Fachbereichen, wie
beispielsweise den „Studentenanwalt“ wenden. - z.B. bei einem blinden
Studenten, der im Studentenheim nicht aufgenommen wurde. Oder bei einer
blinden Studentin, die Dolmetsch studiert und ein Auslandssemester machen
muss. Die dann aber ihr Pflegegeld und ihre Familienbeihilfe verlieren
würde. - Hier muss musste sich Frau Götzinger auch an den Studentenanwalt
wenden.
 Ein anderer Fall: Eine blinde Studentin macht Lehramt. Eine Professorin
wollte ihr eine Segmentprüfung nicht abnehmen. - Hier hat eine Meditation
mit der Studentin, dem Institutvorstand unter Professorin das Problem gelöst.
 Bauliche Angelegenheiten: Der Unicampus: Stiegengeländer ( für
unsere gehbehinderten Studierenden), ja oder nein? Und das ist schon oft
frustrierend. Es gibt kein Budget und keine Notwendigkeit ( wenn die ÖNormen nicht im Bauvertrag enthalten sind, muss sich der Architekt nicht
danach richten - wenn er das Stiegenländer vergessen hat). - Daher keine
Aussicht auf Erfolg. Es gibt eine Ö-Norm, aber wer weiß darum bescheid? Normen sind keine Grundsätze.->
Ö-Normen: Ö-Normen im Zusammenhang mit barrierefreiem Bauen sind
die Ö-Normen (B) 1601 und 1602.
- B 1601: B 1601 gibt es seit 1979 - sie beinhaltet das
behindertengerechte Bauen im öffentlichen Bereich. - Mit der Ö-Norm
ist festgeschrieben, dass es gemacht werden muss.
- 1601: Die Ö-Norm 1601 beinhaltet das Bauen im privaten Wohnbau.
- B 1602: B 1601 gibt es seit 5 Jahren - sie beinhaltet das
behindertengerechte Bauen in Fort- und Ausbildungsstätten ( für
jede Behinderungsart).
Behindertengerechtes Bauen: Nächstes Jahr kommt das
Gleichstellungsgesetz. Besserung? Es gibt Übergangsfristen jedoch bis 2015.
Der Bauherr hat dann ein Jahr Zeit zum Umbau seiner Einrichtungen. Je
höher die Kosten, desto länger hat er Zeit. - In den USA gibt es keine
Ausnahmen!-> Seit dem „American Disability Act“. - In Miami gibt es eine
Synagoge aus dem Jahre 1900. Heute hat diese eine Rampe im Nachbau und
dies fällt gar nicht auf.
Seite 141
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Öffis: In Las Vegas findet man beim U-Bahn-Bau Produkte aus Deutschland.
- Es gibt keinen Abstand bei diesen U-Bahnen. Bei uns diese das anscheinend
nicht möglich.
Frau Götzinger hat ein Angestelltenverhältnis seit 1991 an der
Hochschülerschaft. Sie hat 1990 als Vertragsbedienstete an der Universität
angefragt.
Biographisches - zu Frau Götzingers Person:
Frau Götzinger ist 43. Sie hat eine Geburtsbehinderung, Spina Bifida
(= offener Rücken nach der Geburt). Spina Bifida ist von der Symptomatik
her auch mit Querschnittlähmung zu übersetzen. Sie entsteht durch einen
Vitamin B-Mangel in den ersten 3 Monaten der Schwangerschaft.
- Frau Götzinger hat keinen integrativen Kindergarten und keine integrativen
Schulen besucht. Dies war schwierig, weil es für sie ihm Kindergarten keine
Integration und keinen Kontakt zu anderen Kindern gab.
Wie Frau Götzinger klein war hatte eine Familie mit einem behinderten Kind
alle 3 Monate die Fürsorge vor der Tür. Diese übernahm hatte auch immer
die Obsorge. Mit 5 machte Frau Götzinger ein Kindergartenersatzjahr in
Hermagor*. Dort bekam sie auch ihre erste Rollstuhlanpassung. - Die
Fürsorge entschied dann, dass Frau Götzinger ein Internat besuchen sollte,
dies sei das Beste. Frau Götzinger war vom 6. bis zum 12. Lebensjahr in
einem Internat und vom 12. bis zum 19. Lebensjahr in einem anderen
Internat. - So etwas hat immer zwei Seiten. Das Gute war, dass Frau
Götzinger relativ viel Selbstständigkeit erlernt hat, dafür war sie von ihrer
Familie weg und dies hatte seelische Konsequenzen ( Frau Götzinger sah
ihre Eltern nur in den Ferien).
Außerdem war sie dort immer in einem geschützten Rahmen - der
persönliche Kontakt mit Nichtbehinderten war schwierig.
Auch war die Therapie in der Schule ein schwieriges Thema. Frau Götzinger
„musste gehen lernen“, mit Schienen. Sie hatte viele Stütze. - Das Gehen
brachte mehr Nachteile mit, Vorteile. Mit 15 kam Frau Götzinger zu dem
Entschluss, mit dem Rollstuhl sei sie mobiler.
Seite 142
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Frau Götzinger war von 5 bis 6 in Hermagor, von 6 bis 15 in der
Sonderschule Mauer/ Kanitzgasse.
-> In der Sonderschule wurde damals keine Rücksicht auf geistige
Kompetenzen, psychologische Tests genommen. Vom Übergang von der 4.
in die 5. Klasse Volksschule ( damals gab es nur 8 Jahre Volksschule,
keine Hauptschule) hatte Frau Götzinger kaum Förderung. - Behinderte
gehören in die Sonderschule. Dann hatte Frau Götzinger eine dreimalige
Wiederholung der 6. Klasse Volksschule-> Polytechnischer Lehrgang. Währenddessen wurde ihre Sonderschule in einer Volksschule umgewandelt.
- So konnte Frau Götzinger ein Volksschulzeugnis bekommen, mit dem sie
ohne Probleme in der Handelsschule aufgenommen wurde ( Menschen mit
u. a. ihrer Behinderung konnten sich damals für Weißnäherei und
Handelsschule entscheiden). Die Handelsschule brachte Frau Götzinger dann
eine Weichenstellung. Eine Erzieherin dem Internat organisierte ein
Ferienlager in Lignano, deren Tochter den BewohnerInnen Unterricht in
italienisch gab. - Sie konnte nicht verstehen, warum Frau Götzinger nicht die
Matura machte. Frau Götzinger hat dann nach der Handelsschule in 2.
Bildungsweg die Matura gemacht. In der Stöbergasse gab es eine
kostengünstige Maturaschule, die barrierefrei war ( es gab
Kursverlegungen, wenn der Raum nicht barrierefrei war). - Die
Maturaprüfung war aber in der Neustiftgasse, wo es nicht barrierefrei war.
Der Lehrgangsleiter hat Frau Götzinger die Stiegen hinauf geholfen, er hatte
sehr viel Verständnis. Danach und daneben wurde Frau Götzinger in der
Raifeisen Landesbank Karriere machen. Sie arbeitete neben der Maturaschule
40 Stunden. Dies wurde ihr zu schwer, dann hat sie auf 30, 20 Stunden
gewechselt, weil sie die Schule ja auch noch hatte.
Auf der Raifeisen Landesbank bekam Frau Götzinger nach Maturaabschluss
aber keine Beförderung. Es war teilweise auch eine kontraproduktive Arbeit.
- Da Frau Götzinger beruflich keine Anstellung bekam, begann sie ihr
Studium ( Psychologie) mit der ÖH-Arbeit. Auf der Universität Wien
bekam sie dann einen Job als Vertragsbedienstete. -Wo sie Bauberatung,
juristische Beratung und finanzielle Beratung machte. Frau Götzinger geht
mit nächstem Semester in Bildungskarenz, weil sie sich auf der
Fachhochschule für Journalismus beworben hat und genommen wurde (
Dort musste sie ein Assessmentcenter* bestehen.). - Frau Götzinger hat
gemerkt, dass bei ihrer Arbeit als Behindertenbeauftragte mit Gesetzen und
in der baulichen Beratung … Mediation ja auch notwendig ist ( Sie hat
auch eine Ausbildung in Mediation im WIFI gemacht.). - Wie schreibe ich
Zeitungsartikel? Darum hat sich Frau Götzinger an der Fachhochschule für
Journalismus beworben. Frau Götzinger machte auch den Integrativen
Seite 143
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Journalismuslehrgang. Es ist immer möglich diverse Ausbildungen zu
machen.
Frau Götzinger hat auch in Radiojournalismus gearbeitet, bei „MW 76“.
Ohne Grundausbildung keine Arbeit bei „MW 76“. Darum hat Frau
Götzinger eine Ausbildung im Radiojournalismus gemacht. Aber das
Gebäude war nicht barrierefrei und der Kurs konnte wegen
Renovierungsarbeiten nicht verlegt werden. Aber Frau Götzinger hat dort den
Lehrgangseiter bei ihrer Matura wieder getroffen, der ihr über diese Barriere
half. Als Radiojournalistin hat Frau Götzinger bei „MW 76“ und dann bei
„Radio Orange“ gearbeitet. - Es gab eine Studie, „wie viele Menschen mit
Behinderung arbeiten im Radiojournalismus“ und schreiben als Betroffene,
über ihre Themen - 0,8%. Darum wurde der Integrative
Journalismuslehrgang eingeführt. Im ORF hat man als behinderte Person ein
Stigma. Der ORF nimmt einem behinderten Leute auf, weil „die das
Assessment eh nicht schaffen“ ( aber Frau Götzinger konnte ja nichts
dafür, dass sie in der Volksschule keine Förderung bekam.). - Es gab eine
überraschend hohe Quote des Durchkommens der behinderten Menschen!
Aktuell möchte Frau Götzinger in journalistischen Bereich tätig bleiben.
Ansonsten möchte sie auf der Universität bleiben.
- Die Stelle des Behindertenbeauftragten an der Universität Wien wurde
öffentlich ausgeschrieben ( Frau Götzinger schult ein.). Ein Herr und eine
Frau haben sich dafür beworben, beide unterschenkelamputiert.
Es ist schwierig in den Beruf einzusteigen als Behinderter - „Nicht-Wissen
über meine Stärken“, man hat schwer Chancen auf eine Anstellung … . Den
Job als Behindertenbeauftragte bekam Frau Götzinger durch eine Anfrage,
nachdem sie sich einen Namen gemacht hatte.
Bei „Frau-sein - barrierefrei“ wurde Frau Götzinger davor ein Job angeboten.
Sie musste eine Erhebung, Datenerhebung durch einen Fragebogen machen
und bekam durch ihre Bekanntheit eine Rücklaufquote von 21% ( eine
hohe Quote).
- Was war die größte Hürde in der beruflichen Rehabilitation? Wie ist die
soziale Einstellung heute? - Die Einstellung der Menschen gegenüber
Behinderung ist die größte Behinderung. Z. B. „Licht ins Dunkel“. - Keine
zu negative, verdrängende Einstellung, sonst die Angst keine Spenden mehr
zu bekommen.
*Hermagor
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Hermagor-Pressegger See, Bezirkshauptstadt in Kärnten, Österreich, an der
Mündung des Gitschtales in das Gailtal, ...
Brockhaus in 15 Bänden
10. VO (12.12.2005)
Passwort der Vorlesung: „diagnostik“.
Fortsetzung 8.Vorlesung siehe (29.11.2005).
10. Vorlesung:
 Diagnostik und Assessment in der beruflichen
Rehabilitation
1. Definition: Diagnostik/ Assessment
2. Instrumente
3. MELBA
1. Definition: Diagnostik/ Assessment
 Diagnostik ist ein klassischer Begriff, Assessment die Anwendung in
der beruflichen Rehabilitation. - Die Verbindung zu Medizin ist der
Vorgang zur Erkennung von Krankheiten ( Diagnose, Therapie).
Definition: Diagnostik
Folie 1:
Medizin:
Diagnostik ist ein Vorgang, der zur Erkennung von Krankheiten führt.
Der Arzt bestimmt mit Hilfe von verschiedensten Methoden und
Analyseverfahren eine vorliegende Krankheit und gemäß seiner Diagnose
wird die Therapie verordnet.
Seite 145
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Dies ist defizit orientiert. Der Begriff der durstigen Rehabilitation ( vor
allem in der medizinischen Rehabilitation).
Folie 2:
Diagnostik in der Rehabilitation
Auch in der beruflichen Rehabilitation gibt es ein diagnostisches
Vorgehen. Z.B. einige Fragen dazu:
- Entsprechen die aktuellen beruflichen Kenntnisse des/r Bewerbers/in
denen des Arbeitsmarktes?
- Sind die psychischen Belastungsvoraussetzungen des/r Bewerbers/in
für eine sofortige Wiedereingliederung gegeben?
- Istder/die BewerberIn der Lage, Stellenanzeigen zu analysieren und
selbstständig ein Bewerbungsschreiben zu formulieren?
- Welche Hilfsmittel sind am Arbeitsplatz notwendig?
(vgl. Kriekhaus & Standl 2000)
Folie4:
Das diagnostische Gespräch ( exploratives Gespräch oder Erstgespräch):
Das diagnostische Gespräch ist eine Informationssammlung über die
betroffene Person ( Überblick schaffen). - Über: Arbeitsfähigkeit,
psychische Belastbarkeit, berufliche Qualifikationen/ Kenntnisse/
vorberufliche Erfahrungen ( welche Schulen, welche Rehamaßnahmen),
außerberuflichen Maßnahmen, außerberufliche Lebensbereiche
(partnerschaftliche oder familiäre Belastungen/ Ressourcen),
Fragen hinsichtlich der Vorgehensweise der Arbeitsplatzsuche, notwendige
technische Arbeitsmittel… .
Seite 146
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Definition: Assessment
Folie 5:
Assessment heißt bewerten, feststellen, auch erkennen ( von Fähigkeiten
der Bewerber)
Assessment-Center:
Das Assessment-Center ist ein eignungsdiagnostisches Verfahren zur
Auswahl der MitarbeiterInnen eines Unternehmens, …“ - eine arbeits- und
organisationspsychologische Methode zur Personalauswahl und
Personalentwicklung.
(Dorsch, Psychologisches Wörterbuch, 1998)
Das Assessment-Center besteht aus Einstufungstest und psychologischen
Testverfahren.
* Assessment Centre
Assessment Centre: Aus dem Englischen übernommene Bezeichnung für
betriebliche Einrichtungen, die sich auf die systematische Überprüfung
(Einschätzung) der Vorkenntnisse, Einstellungen, Verhaltensweisen und
Entwicklungspotenziale von Bewerbern um Arbeitsplätze oder
Beförderungsstellen spezialisiert haben.
(Schaub & Zenke 2002, 34; Horst Schaub und Karl G. Zenke: Pädagogisches
Wörterbuch, 2002; dtv)
Folie 6:
Assessment in der Rehabilitation
Im Assessment in der beruflichen Rehabilitation werden mögliche bzw.
verbliebene Leistungsfähigkeiten einer Person festgestellt. - Es ist ein
Erkennen der Leistung ( feststellen und bewerten)!
Das Assessment ist sehr früh, nach dem Erstgespräch. „Aha, diese und diese
Qualifikation hat die Person mitgebracht.
Seite 147
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Folie 7:
Nach dem Assessment folgt erst eine berufliche (Neu-) Orientierung
( Berufsentscheidung unter Berücksichtigung der Arbeitsmarktchancen
ist sehr wichtig für Jugendliche, die Entscheidung welchen Beruf sie wählen
etc….) - die mit einer Perspektivenplanung (Analyse und Planung des
sozialen Kontexts) abgeschlossen wird. Assessment, Berufsorientierung
und Perspektivenentwicklung - bilden die Basis für die eigentliche
Rehaplanung ( Umsetzung). Wo soll es ihm gehen? Gleich in die
berufliche Integration, oder werden außer betriebliche Maßnahmen oder AusWeiterbildung.-> Es gibt viele Rehabilitationsmaßnahmen in ländlichen
Regionen, wo einen Internat sein muss. - Wie sieht der soziale Kontext aus
( Buch von Niehaus: „Wohnortnahe Rehabilitationsmaßnahmen von
Frauen“? - Hier gibt es noch ein starkes Defizit! - Oder, der Wiedereinstieg
von Frauen nach der Karenz. - Der soziale Kontext darf nicht ignoriert
werden!
Folie 8:
Fremdleistungen bei Diagnostik und Assessment:
- Psychologische Gutachten,
- eventuell Arbeitsmedizinische Gutachten ( eine Bescheinigung auch
-
für die Arbeitvorkehrung zur „Wiedereingliederung“; z.B. Ausstattung
des Büros),
(komplette) Leistungsbeurteilungen - Präventionsmaßnahme,
besonders für den Übergang Schule/ Beruf ( z.B. ein sogenanntes
schulisches Ausgangsgutachten - ein individueller Förder- und
Karriereplan= „Transissioplan“). - Der„Transissioplan“ ist in den USA
üblich. Er beinhaltet die Fähigkeiten und Stärken der Person.=> Ein
individueller Förder- und Karriereplan sollte Ziel aller Schulen sein. - Er
ist noch in Planung.
Seite 148
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Folie 9:
Ad. Diagnostik/ Assessment:
 Für die Diagnostik, das Assessment steht eine Vielzahl qualitativer,
quantitativer, standardisierter Instrumente zur Verfügung.
 Grundsätzlich kann zwischen „Selbsteinschätzungen“ und
„Fremdeinschätzungen“ ( seiner Stärken und Schwächen)
unterschieden werden.
 Der Einsatz von standardisierten Diagnostik- und Assessment-
Verfahren - schafft auch Grundlagen für professionelle
Kommunikation mit „Dritten“, verbessert die Dokumentation und
erlaubt die Beobachtung der Wirkung von pädagogischen,
psychologischen, therapeutischen und sozialen Interventionen ( auch
Wirkungsanalysen sind möglich).
2. Instrumente
Der Vorteil statistischer Instrumente ist, sie sind objektivierbar.
Seite 149
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Folie 10:
Assessmentverfahrenin der beruflichen Rehabilitation - welche
Verfahren gibt es? ( BIEFANG und SCHUNTERMANN 2000)
 Anamnese* des Leistungsvermögens:
 MELBA (= Merkmalsprofile zur Eingliederung
Leistungsgewandelter und Behinderter in Arbeit): MELBA war zuerst
gedacht für Zielgruppe der psychisch Beeinträchtigten - dies betrifft
Menschen, die ihre „Behinderung“ erworben haben.-> Von
„Höhenleistung“ zu „Wiederleistung“. - „Leistungsgewandelt“ ist ein
„alter“ Begriff.
Jetzt ist MELBA für alle. Mit MELBA arbeiten viele
ArbeitsassistentInnen.
 IMBA (= Integration von Menschen mit Behinderungen in die
Arbeitswelt: IMBA ist ähnlich wie MELBA.
 BET (= Berufseignungstest)
Folie 11:
 Sozialanamnese:
Die Sozialeanamnese ist die Erfassung der persönlichen und sozialen
Situation ( Hierfür gibt es diverse Verfahren.)
 Einstellungen und Interessen:
 BIT (= Berufsinteressentest)
 Verbesserung der individuellen Förderung:
 DIMA (= Diagnosegeleitete Maßnahmesteuerung): Diagnose der
Fähigkeiten, dann Maßnahmenkatalog.
*Anamnese
[(Rück-)Erinnerung, sorgfältige Erfassung der] Vorgeschichte einer
Krankheit, einer psychischen Störung, um sich ein differenziertes Bild zu
machen. …
Seite 150
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Lexikon der Psychologie/ Der Brockhaus in einem Band
Anamnese [ griechisch >Erinnerung<] die, das Erfragen der Vorgeschichte
einer Krankheit, meist im Gespräch mit dem Patienten. ....
Der Brockhaus in 15 Bänden
Folie 12:
Ziele dieser Instrumente
-> Diese Testverfahren dienen zur Feststellung von Leistungsfähigkeiten
etc..
-> Die Verfahren sollen dem Ratsuchenden Handlungsspielräume
eröffnen und ihn aktiv in den zu treffenden Entscheidungen einbeziehen.
- Die Förderung der Kompetenzen stehen im Mittelpunkt.
Folie 13:
3. MELBA
MELBA - ein Instrument zur beruflichen Rehabilitation und Integration.
Folie 14:
Elemente des Verfahrens MELBA
Fähigkeitsprofil
Passt das Fähigkeitsprofil
mit dem Anforderungsprofil
zusammen ( sind es
optimale Passungen oder
Abweichnungen)?
Seite 151
Anforderungsprofil
Das Anforderungsprofil
wird meistens im Betrieb
gemacht.
Profilvergleich
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Folie 15:
Prozess der Platzierung
 Eine optimale Passung ist gut. Bei einer Abweichung gibt es vielleicht
Möglichkeiten zur Verbesserung der Fähigkeiten? Änderungen am
Arbeitsplatz? - Eine Arbeitsplatz Anpassung ( Mensch - Arbeit),
Arbeitsplatzgestaltung.
Seite 152
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Folie 16:
Übersicht über den Merkmalkomplex des Verfahrens MELBA
( MELBA hat 29 Merkmale, wo Fähigkeiten beobachtet werden können.)
Kognitive
Merkmale
Soziale
Merkmale
Merkmale zur
Art der
Arbeitsausführung
ArbeitsDurchsetzung
Ausdauer
planung
FührungsKritische AA
Auffassung
fähigkeit
Kontrolle
Konzentration KontaktMisserfolgsLernen /
fähigkeit
toleranz
Merken
Kritikfähigkeit OrdnungsProblemlösen Kritisierbarkeit bereitschaft
Umstellung
Teamarbeit
Pünktlichkeit
Vorstellung
Selbständigkeit
Sorgfalt
Verantwortung
Psychomotorische
Merkmale
Kulturtechniken/
Kommunikation
Antrieb
Lesen
Feinmotorik
Schreiben
ReaktionsRechnen
geschwindigkeit Sprechen
Seite 153
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 Dann gibt es 5 Profilwerte. - Das Merkmal „Pünktlichkeit“ müsste in
einem von 5 Bereichen definiert werden. - Oder das Merkmal
„Konzentration“.
Folie 17:
Profilwerte bei der Fähigkeitsanalyse - 5 Profilwerte
Profilwert 1 bedeutet: stark eingeschränkte Fähigkeiten,
Profilwert 2 bedeutet: eingeschränkte Fähigkeiten,
Profilwert 3 bedeutet: durchschnittliche Fähigkeiten,
Profilwert 4 bedeutet: ausgeprägte Fähigkeiten,
Profilwert 5 bedeutet: weit überdurchschnittliche Fähigkeiten.
-> MELBA ist aber nicht sinnvoll, wenn es kaum Anwendungen von
Assessment gibt.
Folie 18:
Welche Fragen lassen sich mit MELBA beantworten?:
Bei dem/ der Beschäftigten:
- Wo liegen spezifische Stärken, wo spezifische Schwächen?
( in welchem Bereich, welches konkrete Merkmal)
Tätigkeit:
-
Wo liegen die gestellten Anforderungen sehr hoch, wo sehr niedrig?
(Bereich, konkretes Merkmal)
- Wo könnten Gestaltungsmaßnahmen ansetzen?
Profilvergleich:
Seite 154
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- Welche Tätigkeiten sind von den gestellten Anforderungen her
vergleichbar?
- Wo liegen für eine bestimmte Person bei einer bestimmten Tätigkeit
die Über- bzw. Unterforderungen?
- Wie weit weichen Anforderungen und Fähigkeiten in einem
bestimmten Merkmal ab?
Folie 19:
=> Anwendungsmöglichkeiten der Fähigkeitsprofile







Dokumentation - Was kann ein/e MitarbeiterIn?
Dokumentation gegenüber dem Kostenträger
Vergleich Selbstbild/ Fremdbild
Vergleich verschiedener MitarbeiterInnen
Vergleich mit Anforderungsprofil eines Arbeitsplatzes
Leitfaden für Informationsaustausch über eine/n MitarbeiterIn
Erarbeitung eines Förderplans
Folie 20:
=> Anwendungsmöglichkeiten der Anforderungsprofile
 Dokumentation der an einem Arbeitsplatz auftretenden Anforderungen
 Vergleich der Einschätzung eines Arbeitsplatzes durch verschiedene
Personen ( Selbstbild/ Fremdbild)
 Vergleich verschiedener Arbeitsplätze
 Vergleich mit dem Fähigkeitsprofil eines/ einer Arbeitnehmers/in
Folie 21:
=> Anwendungsmöglichkeiten der Profilvergleiche
Entscheiden: Arbeitsplatz passt/ passt nicht
 am bestehenden Arbeitsplatz
 Auswahl von Arbeitsplätzen
 Auswahl von Praktikumsplätzen
Kritische Punkte am Arbeitsplatz auffinden
Seite 155
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 Potentielle Überforderungen erfassen
 Potentielle Unterforderungen erfassen
Förderungsmöglichkeiten an einem bestimmten Arbeitsplatz festlegen
Notwendige Maßnahmen zur Anpassung des Arbeitsplatzes an einen
MitarbeiterIn festlegen
Dokumentation gegenüber MitarbeiterInnen
Folie 22:
Vorteile von MELBA
 definierte Begriffe
 einheitlicher Beurteilungsschlüssel
 fähigkeitsorientiert
 tätigkeitsbezogen
 branchenübergreifend
 behinderungsunabhängig
 vielfältig einsetzbar
 praktikabel
Folie 23:
Seite 156
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Einbettung des Dokumentations- und Profilvergleichverfahrens
„MELBA“
*
Informationen zu MELBA unter www.melba.de
Seite 157
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*psychometrisch
psy|cho|me|trisch <zu → ...metrisch>: die Psychometrie betreffend, zu ihr
gehörend, auf ihr beruhend.
Duden: großes Fremdwörterbuch
Psy|cho|me|trie, die; - [→ -metrie]: 1. (Psych.) quantitative Messung
psychischer Funktionen, Fähigkeiten, der Zeitdauer psychischer Vorgänge.
Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Psychometrie [griechisch], das messende Erfassen psychischer Funktionen,
Fähigkeiten und Gegebenheiten, ursprünglich vor allem der Zeitdauer
psychischer Abläufe.
Das große Bertelsmann Lexikon 2002
Psy·cho·me·trie, <auch> Psy·cho·met·rie <f.; -, -n>
1
Messung der zeitl. Dauer psychischer Vorgänge
2
messendes Erfassen psychischer Fähigkeiten, Funktionen usw.
3
<Parapsychologie> Verwendung von Gegenständen, die auf die
hellseherische Aufgabe des Mediums hinweisen, z.B. Fotografien usw.
[<Psycho... + ...metrie]
Wahrig Fremdwörterlexikon
...me·trie <in Zusammensetzung(en)>
das Messen, Messung
[<grch. metron »Maß«]
Wahrig Fremdwörterlexikon
Literatur:
Biefang, S. & Schuntermann, M.F.(2000). Diagnsotikund
Assessmentin der Rehabilitation. In: Grundlagen der
Rehabilitationswissenschaften, 102-120.
Kriekhaus, M. & Stangl, F.(2000). Diagnsotikim Prozesder
beruflichen Integratonvon Menschen mit Behinderung. In:
Behindertenrecht, 45-48.
Schopf, P. (2000). Projekt DIMA …In: Behindertenrecht, 4953.
Weinmann, S. & Kleffmann, A.(2000). Melba–ein Instrument zur
Seite 158
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Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching
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beruflichen Rehabilitation und Integration. Arbeitsmaterial für das
Verfahren Melba(Manual). Siegen: Universität-GesamthochschuleSiegen.
(www.melba.de).
11. VO (10.01.2006)
Passwort der Vorlesung: „beratung“.
 Beratung in der beruflichen Rehabilitation
1. Beratung Allgemein
2. Beratung in der beruflichen Rehabilitation
3. Spezielle Beratungsfelder, -methoden in der beruflichen
Rehabilitation
1. Beratung Allgemein
Folie 1:
Beratungsdefinition
 „Beratung (= Counseling) ist ein nach methodischen Gesichtspunkten
gestalteter Problemlösungsprozess, durch den die Eigenbemühungen
des Ratsuchenden unterstützt bzw. seine Kompetenzen zur Bewältigung
der anstehenden Aufgabe, des Problems verbessert werden ( Hilfe zur
Selbsthilfe, Anm. H. F.). Dieser Prozess kann Jahre dauern.
 Beratung vollzieht sich im Medium sozialer Interaktion
(= Kommunizieren, aufeinander bezogenes Handeln zwischen…) und
wird daher als Kommunikationsprozess zwischen zwei
( Individualberatung) oder mehr (Gruppenberatung,
Systemberatung) Interaktionspartnern verstanden (...)“. (Dorsch, 1994,
101).
Seite 159
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Elisabeth Magdlener
Folie 2:
Formen der Beratung
Vertikale Beratung Horizontale Beratung
( direktiv, asymmetrisch) ( nicht-direktiv, symmetrisch,
kooperativ)
 Vertikale Beratung ist
im Erziehungsbereich.  Horizontale Beratung ist dialogisch
Der Berater ist alleiniger
- der Berater ist Unterstützer,->
Experte.
gemeinsam wird nach einer Lösung
gesucht.
Berater
Ratsuchender
(-Unkooperativ)
Berater
Ratsuchender
Beratungsbeziehung:
-Kooperativ
(Mutzeck W., 1999)
Seite 160
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Folie 3:
„Defizit-orientiertes Menschenbild“
Menschen sind „von Natur aus“:
•träge, lustlos
•desinteressiert
•asozial
bestätigt die Theorie
•Verkümmerung von Fähigkeiten
•Hilflosigkeit
•Depression
Folgerung
• für Menschen
-> entscheiden, handeln, tätig sein
•starre Regelungen
•wenig Handlungsspielraum
•Passivität
führt zu
•Anpassung,
führt zu
Unterordnung
•Festhalten am Bestehenden
(vgl. Welter-Enderlin, R. 1999, S. 95)
 Veränderungsprozesse sind nur schwer möglich. - Dies ist eher ein
veraltetes Menschenbild.
Seite 161
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Folie 4:
„ Ressourcen-orientiertes Menschenbild“
Menschen sind „von Natur aus“:
bestätigt die Theorie
• neugierig
•interessiert
• haben ein soziales
Wesen
• Erhaltung/ Förderung von
Fähigkeiten
• Verantwortung
• Optimismus ( des BeeinflussenKönnens)
Folgerung
• mit Menschen
-> entscheiden, handeln, tätig sein
• Partizipation
• Handlungsfreiräume anbieten
• Aktivität
führt zu
• Auseinandersetzung
• Kooperation
führt zu
(vgl. Welter-Enderlin, R. 1999, S. 95)
 Menschen werden als Menschen gesehen - sie haben Fähigkeiten.
-> Mann geht von den Ressourcen aus. - Der Ratsuchende erkennt, dass
er Ressourcen, Fähigkeiten hat und diese ausbauen kann.
Seite 162
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Folie 5:
2. Beratung in der beruflichen Rehabilitation
Beratung in der beruflichen Rehabilitation
Beratung im Prozess der beruflichen Rehabilitation/ Integration ist
(gesetzlich) angesiedelt im nicht immer spannungs- und konfliktfreien
Raum zwischen …
Individuum mit seinen
und
beruflichen Interessen, Fähigkeiten
und Zielvorstellungen.
dem Markt mit den je nach
Wirtschaftssituation sehr
unterschiedlichen
Bedarfslagen und
beruflichen Möglichkeiten.
Folie 6:
Strukturierung der Beratung




Was ist das Anliegen / die Frage? (-> Problemklärung)
Was soll erreicht werden? (-> Lösung/ Ziel)
Was ist mein Auftrag? (-> Auftragsklärung)
Welche Mittel habe ich zur Verfügung?
Folie 7:
4 Beratungsfunktionen im Überblick
Beratung als Informationsprozess
( Sachorientierung)
Beratung als Unterstützungsprozess
( Prozessorientierung)
Beratung als Handlungsprozess
( Ergebnisorientierung)
Beratung als Beteiligungsprozess
( Beziehungsorientierung)
(Wahler/Mauch, 2000, 39)
Seite 163
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( Skriptum, Zusammenfassungen)
4 Beratungsfunktionen im Überblick
1. Beratung als Informationsprozess ( Sachorientierung) : Der Berater ist in erster Linie Informant.-> Der Berater trägt
Informationen zusammen, die für das Gespräch erforderlich sind.
Informationen sind inhaltlich und methodisch aufzuarbeiten. - Der
Informationsgehalt bestimmt den Nutzten für den Kunden und sein
weiteres Vorgehen.
2. Beratung als Unterstützungsprozess ( Prozessorientierung) : Der Berater weiß oder versucht herauszufinden, welche Fragen geklärt
werden müssen/ sollen, wer von den Problem betroffen ist und wer in die
Problembearbeitung einbezogen werden soll. Der Berater hört
aufmerksam zu, erkennt die wesentlichen Punkte und erstellt
Zischenzusammenfassungen. - Erwartungshorizont und Problemsicht der
Beteiligten sind präzise herauszuarbeiten, bevor die Fragen nach
Lösungsvorschlägen gestellt werden. Nicht Ergebnis und
Zielorientierung stehen im Vordergrund, sondern die einzelnen Schritte
und Ablauf der Problembearbeitung ( Prozessablauf). Der
möglicherweise hohe Beratungsaufwand ist durch die Zielewirksamkeit
(der Kunde erarbeitet die Lösung seines Problems selbst) zu
rechtfertigen. - Als Prozessbegleiter gibt der Berater Impulse zur
Lösungs- oder Entscheidunsgfindung: er fragt nach Lösungsvorschlägen
und achtet darauf, dass kleine vorschnellen Lösungen oder
Entscheidungen gefunden oder getroffen werden. Es gibt - wenn
überhaupt - nur gemeinsame Lösungsvorschläge, die Entscheidung für
eine Lösung fällt der Kunde ( Abschluss der Beratung).
3. Beratung als Beteiligungsprozess ( Beziehungsorientierung) : - Der
Berater spricht Ressourcen und Fähigkeiten der Beteiligten/ Betroffenen
an - den Beratungprozess mitzugestalten,-> bzw. sie hierfür zu befähigen.
- Der Berater bringt Informationen zu Problemsicht und -bearbeitung so
ein, dass Anpassungs- und Lösungsdruck für den Beteiligten/ Betroffenen
vermieden werden. Beratungsformen der Beteiligung und der
gleichwertigen Mitsprache stehen im Vordergrund; positive Aspekte der
Beteiligung sind hervorzuheben. Der Kunde ist in konkrete Aufgaben zu
Lösungsvorbereitung einzubeziehen. - Lösungsvorschläge stellen
alternative Wahlmöglichkeiten dar, deren Realisierbarkeit gemeinsam
Seite 164
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abzuschätzen ist. Berater und Kunde sind „Verhandlungspartner“. Vereinbarungen bestimmen den Abschluss von Beratungen.
4. Beratung als Handlungsprozess ( Ergebnisorientierung) : Der Berater „fordert“ zum Handeln auf. Auf die Ergebnisse kommt es an
(- nicht auf den Prozess) Planziele sind zu bestimmen, dieser Prozess ist
wichtig und braucht Zeit. Der Berater gibt Hilfen zur Zielformulierung
und Zielüberprüfung. Die Vernetzung von Beratung und Handeln ist
herzustellen, Beratungziele werden auch durch Aktivitätspielräume in der
Praxis bestimmt. Vereinbarungen unterstützen die Handlungsorientierung.
Folie 8:
Anforderungen an BeraterInnen
Die Anforderungen an die BeraterInnen sind breit gefächerte
Anforderungen,-> sie haben zum Teil sehr unterschiedliche
Qualifikationen.





Psychologisch-diagnostische Fähigkeiten
Pädagogisch-didaktische Fähigkeiten
Klientenzentriertes bzw. kundenzentriertes, emphatisches Verhalten
Individuelle Problemlösungskompetenz
Kompetenz als InformationsvermittlerIn und -managerIn im
Informationsdschungel
 Arbeitsmarktkompetenz (-> Bildungs-, Berufs- und
Arbeitsmarktentwicklungen beobachten und
daraus individuelle Handlungsstrategien
entwickeln)
 Verhandlungsgeschick im Gespräch mit VertreterInnen der Wirtschaft
und anderen PartnerInnen
 Kooperationsfähigkeit mit unterschiedlichen Institutionen.
 Es geht um ein Ziel, wie geht es nach der Beratung weiter?
Seite 165
Samstag, 14. Mai 2016
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4. Spezielle Beratungsfelder, -methoden in der beruflichen
Rehabilitation
Beratungsfelder in der Arbeitsassistenz (= AASS)
Folie 9:
Beratung des Menschen mit Behinderung ( Einzelberatung):
Die Beratung des Betroffenen dient im erster Linie
dem Erwerb und der Stabilisierung psychosozialer Kompetenzen,
der Verbesserung des Problembewältigungsverhaltens,
dem Abbau von Ängsten der Betroffenen und
der Krisenintervention.
Folie 10:
Beratung des Betriebes:
Die betriebsbezogene Beratung umfasst
die Pflege von Betriebskontakten, weitere Gespräche mit KollegInnen
und Vorgesetzten, dem Personalverantwortlichen,
BetriebsrätInnen und Behindertenvertrauenspersonen.
Folie 11:
Beratung im Umfeld:
Die umfeldbezogene Beratung dient sozialen Fragen im
privaten Lebensraum der Betroffenen ( Familie, Partnerschaft, Wohnen,
Freizeit), soll soziale Unterstützung bei der Problembewältigung bieten und
eventuell weiter mobilisieren durch andere soziale Dienste.
(vgl. Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales, 1996, 56 ff.)
Folie 12:
Speziell: psychosoziale Beratung in der Arbeitsassistenz (= AASS)
 Zielgruppe sind Jugendliche mit Verhaltensauffälligkeiten und
Lernschwierigkeiten. - Psychosoziale Beratung wird nie angeboten, wenn
eine Arbeitsstelle vorhanden ist, wenn der Betroffene nichts arbeitet.
Seite 166
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Ergebnisse empirischer Studien zeigen auf:
Weniger die mangelnden fachlichen Fähigkeiten als vielmehr
psychosoziale Probleme führen zum Nichterlangen oder zum Verlust des
Arbeitsplatzes.
- Trotz dieser Erkenntnis wird der psychosozialen Beratung in
der beruflichen Rehabilitation bislang wenig Beachtung geschenkt.
(vgl. Bungart & Putzke2001, Kastl& Trost 2002; Strutz 1999)

Psychosoziale Beratung
Folie 13:
Richtlinien der Arbeitsassistenz beinhalten:
„…psychosoziale Beratung“ in der Phase der Nachbetreuung … .
(vgl. Richtlinien der Arbeitsassistenz)
Folie 14:
 Problemlagen:
Hinter Problemen, Arbeitssuche bzw. wiederholter Arbeitslosigkeit
verbergen sich oft Probleme
vielfältiger Art:
 Psychische (z.B. fehlende Motivation),
 Soziale (z.B. Arbeitslosigkeit, Gewalt in der Familie), Problemen der
 Kognitiven Leistungsfähigkeit.
Folie 15:
 Meist ist es unklar, ob soziale Schwierigkeiten zu psychischen Konflikten
oder psychische Konflikte zu sozialen Schwierigkeiten geführt haben - oft
handelt es sich um eine Verknüpfung von psychischen und sozialen
Problemen=> psychosozial.
(vgl. Rauchfleisch 1996)
Seite 167
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Elisabeth Magdlener
Folie 16:
Aspekte psychosozialer Beratung
- Psychosoziale Beratung soll primär der emotionalen Entlastung
dienen - die zunächst durch das Mitteilen der Probleme erfolgt.
- Im Mittelpunkt steht „das Erkennen von Belastungen und
Einschränkungen und darauf bezogene Problemlösungskompetenzen“.
(Sickendiek, Engel & Nestmann 1999, 19)
Folie 17:

- In der Arbeitsassistentz wird vor allem eine ressourcenorientierte
Psychosoziale Beratung zur Erweiterung der persönlichen Fähigkeiten
und Kompetenzen der Jugendlichen angestrebt.
- Hierbei werden auf persönliche Ressourcen ( z.B. gesichertes
Selbstwertgefühl oder die Zuversicht in die Wirksamkeit eigenen
Handelns) oder auf Umweltressourcen ( z.B. unterstützende angehörige
oder Freundeskreis) besonders geachtet.
Folie 18:
Im Vorfeld der Vermittlung ist:
-
Beziehungsgestaltung
Verstehen der Lebens- und Problemsituation
Anerkennung und Würdigung
Einbeziehung des familiären Netzwerkes.
Nach erfolgter Vermittlung:
- Unterstützung im betrieblichen Umfeld
- Unterstützung im privaten Umfeld.
Seite 168
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Folie 19:
Nutzen psychosozialer Beratung
- Psychosoziale Beratung dient als begleitende Unterstützung im
Integrationsprozess
- Psychosoziale Beratung hilft bei der Erhaltung der Arbeitsfähigkeit und
wirkt psychischen Störungen bzw. Verhaltensauffälligkeiten entgegen durch:
- Problembewältigung
- Kommunikationsfähigkeit
- Aktivierung der eigenen Stärken und Fähigkeiten.
Folie 20:
Methode: „Persönliche Zukunftsplanung“
( nach DOOSE)
 Anwendung findet diese Methode primär bei Jugendlichen beim
Übergang Schule/ Beruf. - Die Jugendliche Personen soll Leute einladen
zu einem Runden Tisch, die ihr wichtig sind und zu denen sie Vertrauen
hat ( Freude, Bekannte, auch ExpertInnen…).
 Kennzeichen der „Persönlichen Zukunftsplanung“:
 Die Person als aktiv gestaltendes Subjekt steht im Mittelpunkt des



Prozesses
Eine Klärung und Orientierung der Übergangssituation Schule/ Beruf
wird ermöglicht
Eine Langfristige Planung der Zukunft
 Ein Aktionsplan für die nächsten Schritte wird festgelegt.
Seite 169
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Folie 21:
Methodischer Ablauf ( in 3 Schritten)
1. Circle of Friends: Dieser beinhaltet, Freunde, Bekannte und
Personen, die bezahlt werden.
2. MAP - Making Action Plan: Der Making Action Plan beinhaltet:
 Die Vorstellung (der Mitglieder
und der Situation)
 Die Geschichte des
Kennenlernens
 Den Traum der beratenen
Person
 Den Albtraum der beratenen
Person
 Die Person
 Stärken
 Bedürfnisse
 Die Erstellung des
Aktionsplans.
Folie 22:
3. Planning Action to Help
- Fragen:
-
Wie sollte meine Zukunft in 10 Jahren aussehen?
Was habe ich davon in einem Jahr erreicht? ( Teilziele formulieren)
Wer könnte mich dabei unterstützen, mich stärken?
Wie kann ich mich belohnen, wenn ich ein Ziel erreicht habe?
(Doose, Stefan: Bundesgemeinschaft für Unterstützte Beschäftigung.
Deutschland)
Folie 23:
Methode: „Peer Counseling“
 „Peer Counseling“ ist eine Methode zur Beratung und Hilfestellung für
Menschen mit Behinderung (nicht nur im Bereich der beruflichen
Rehabilitation).
Seite 170
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 „Peer Counseling“ ist die Anwendung von Problemlösungs-Techniken
und aktivem Zuhören,-> um Menschen, die `gleichartig` (Peers) sind,
Hilfestellung zu geben (Bill Bruckner & Victoria Bruckner 1993).
 Der Ursprung dieser Methode entstammt der Independent LivingBewegung ( der Selbstbestimmt Leben-Bewegung).
„Peer Counseling“ kann immer angewandt werden. Gleichartig, Männer
beraten Männer, Frauen beraten Freund, Jugendliche beraten Jugendliche.
Folie 24:
Die angewandte Methode des „Peer Counseling“ beruht auf der Theorie
der klientenzentrierten Therapie und Beratung nach Carl ROGERS.
 Diese beinhaltet 6 Techniken:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
Aufmerksamkeit schenken
Einsatz von Fragen durch den/die Peer-CounselorIn
Beschreibung des Gesagten ( Paraphrasierung)
Umgang mit Gefühlen
Zusammenfassen
Problemlösung
Folie 25:
 Bizeps (das „Zentrum für Kompetenzen“ und ABAK) ist der
österreichische Vertreter von „Peer Counseling“.
Die Adresse ist: Bizeps Zentrum für Selbstbestimmtes Leben,
Kaiserstraße 55/3/4a, 1070 Wien
Literatur:
Anderson, H. & Goolishian, H. (1992): Der Klient ist Experte: Ein
therapeutischer Ansatz des Nicht-Wissens. In: Zeitschrift für systemische
Therapie, 10. 3, 176-189.
Seite 171
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Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching
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Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (1997): Richtlinien
zur Förderung begleitender Hilfen gem. §6 BEinstG. Wien.
Hildenbrand, B. & Welter-Enderlin, R. (1998): Einleitung: Die emotionale
Rahmung beraterischer und therapeutischer Prozesse im Kontext der
Entwicklung der systemischen Therapie. In: Welter-Enderlin, R. &
Hildenbrand, B. (Hrsg.): Gefühle und Systeme. Die emotionale Rahmung
beraterischer und therapeutischer Prozesse. Heidelberg, 7-16.
Kanter, G.-O. & Scharff, G. (2002): Lernbehinderung. In: Bundesanstalt für
Arbeit (Hrsg.): Berufliche Rehabilitation junger Menschen. Handbuch für
Schule, Berufsberatung und Ausbildung. Nürnberg, 155-174.
Kastl, J.-M. & Trost, R. (2002): Integrationsfachdienste zur beruflichen
Eingliederung von Menschen mit Behinderung in Deutschland.
Abschlussbericht der wissenschaftlichen Begleitung zur Arbeit der
Modellprojekte des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung in 16
Bundesländern. Pädagogische Hochschule Ludwigsburg; Fakultät für
Sonderpädagogik in Reutlingen.
Rauchfleisch, U. (1996): Menschen in psychosozialer Not. Beratung,
Betreuung, Psychotherapie. Göttingen, Zürich.
Schubert, A. (1991): Psychologisches Handeln in der beruflichen
Rehabilitation. In: Schubert, A. (Hrsg.): Psychosoziale Praxis und
Arbeitswelt. Tübingen, 71-86.
Sickendiek, U., Engel, F. & Nestmann, F. (1999): Beratung. Eine Einführung
in sozialpädagogische und psychosoziale Beratungsansätze. Weinheim,
München.
Anderson, H. & Goolishian, H. (1992): Der Klient ist Experte: Ein
therapeutischer Ansatz des Nicht-Wissens. In: Zeitschrift für systemische
Therapie, 10. 3, 176-189.
Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (1997): Richtlinien
zur Förderung begleitender Hilfen gem. §6 BEinstG. Wien.
Hildenbrand, B. & Welter-Enderlin, R. (1998): Einleitung: Die emotionale
Rahmung beraterischer und therapeutischer Prozesse im Kontext der
Entwicklung der systemischen Therapie. In: Welter-Enderlin, R. &
Hildenbrand, B. (Hrsg.): Gefühle und Systeme. Die emotionale Rahmung
beraterischer und therapeutischer Prozesse. Heidelberg, 7-16.
Kanter, G.-O. & Scharff, G. (2002): Lernbehinderung. In: Bundesanstalt für
Arbeit (Hrsg.): Berufliche Rehabilitation junger Menschen. Handbuch für
Schule, Berufsberatung und Ausbildung. Nürnberg, 155-174.
Kastl, J.-M. & Trost, R. (2002): Integrationsfachdienste zur beruflichen
Eingliederung von Menschen mit Behinderung in Deutschland.
Seite 172
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Abschlussbericht der wissenschaftlichen Begleitung zur Arbeit der
Modellprojekte des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung in 16
Bundesländern. Pädagogische Hochschule Ludwigsburg; Fakultät für
Sonderpädagogik in Reutlingen.
Rauchfleisch, U. (1996): Menschen in psychosozialer Not. Beratung,
Betreuung, Psychotherapie. Göttingen, Zürich.
Schubert, A. (1991): Psychologisches Handeln in der beruflichen
Rehabilitation. In: Schubert, A. (Hrsg.): Psychosoziale Praxis und
Arbeitswelt. Tübingen, 71-86.
Sickendiek, U., Engel, F. & Nestmann, F. (1999): Beratung. Eine Einführung
in sozialpädagogische und psychosoziale Beratungsansätze. Weinheim,
München.
12. VO (17.01.2006)
Passwort der Vorlesung: „qualitaet“.
 Qualitätssicherung (QS) in der beruflichen Rehabilitation
=> Wie kann Qualität in der Beruflichen Rehabilitation gesichert und
weiterentwickelt werden? - Auch in anderen Bereichen ist das wichtig. Ein
Buch dazu: „Qualitätskriterien/Arbeitsassistenz“, das Projekt „Primadonna“
von „Jugend am Werk“. Es war ein berufliches Integrationsprojekt für
Frauen mit Behinderung.-> Hier ging es auch um Qualitätssicherung.
1. Evaluation, Qualitätssicherung, Qualität
2. Qualitätssicherung am Beispiel Arbeitsassistenz
Seite 173
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1. Evaluation, Qualitätssicherung, Qualität
-> Evaluation, Qualitätssicherung hat etwas mit Qualität und Entwicklung
zu tun.
Definition: Evaluation:
Folie 1:
Evaluation/ Evaluieren kann allgemein durch die Begriffe bewerten bzw.
Auswerten gekennzeichnet werden.
- In sozialen Handlungsfeldern bedeutet dies, dass methodische und
„systematische, d.h. auf qualitativen oder quantitativen Daten basierende
Untersuchungen - über
Programme, Projekte, Maßnahmen“durchgeführt werden
( Maßnahmenevaluation, Projektevaluation…).
(Schwarte & Oberste-Ufer 2000, 64 zit. nach Beywl& Henze 1999, 211)
Auch Jahresberichte sind Emulationsmaßnahmen.
Unterteilt wird in:
- Produktevaluation ( summative; zusammenzählende Evaluation): -
Was ist am Ende das Produkt? und
Prozessevaluation ( formative; gestaltende, die Gestaltung betreffende
Evaluation): - Während des Prozesses werden einzelne prozesshafte
Verläufe evaluiert.
Seite 174
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Folie 2:
Evaluationsformen:
 Externe Evaluation: Externe Evaluation passiert durch
außenstehende, externe Personen eines Trägers oder dafür beauftragte
Personen ( beides Fremdevaluation; derzeit werden
„Clearingmaßnahmen“ evaluiert).
 Interne Evaluation: Interne Evaluation passiert durch trägereigene
Personen ( vom Institutvorstand, der Leitung).
 Selbstevaluation: Selbstevaluation ist, wenn die interne Evaluation
durch jene MitarbeiterInnen vorgenommen wird, die auch selbst die
Maßnahme durchführen.-> Die Selbstevaluation dient zur
„Selbsthinterfragung“, mit Hilfe von einer Evaluationsvorlage. - „Was
habe ich im letzten Jahr geleistet?“… .-> Selbstevaluation dient auch zur
Planung für die nächsten 3, 4 Jahre.
 Selbstevaluation ist sehr beliebt, sie stärkt die Eigenverantwortung
der Mitarbeiter, die Motivation etc.. Ein gewisser Grad an
Selbstständigkeit wird vorausgesetzt, die Bilanzierung der geleisteten
Arbeit.

 Alle anderen Formen, einschließlich externer Untersuchungen, werden
als Fremdevaluationen bezeichnet.
 Frage (einer Studentin): Wie objektiv können diese NichtFremdevaluationen sein? - Evaluation müssen nach bestimmten Kriterien
ablaufen. Alles muss schriftlich festgehalten werden. - Z. B. die Anzahl
der schon gemachten Forschungsprojekte, der Budgetrahmen, oder die schon
gemachten Publikationen und (internationalen) Vorträge des jeweiligen
Forschers ( in welchen Büchern…), die Verwaltungsinvestitionen und
schlussendlich das Endergebnis.
Seite 175
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Folie 3:
Qualitätsevaluation und -entwicklung
Qualitätsevaluation:
Wenn man Qualitätsevaluation meint, handelt es sich um Initiativen von
Einzelpersonen oder Institutionen, die darauf zielen,
die Qualität eines Produktes oder einer Dienstleistung sowie die
Prozesse und Voraussetzungen, die in dieses Produkt oder diese
Dienstleistung eingehen, festzustellen und zu bewerten.
Qualitätsentwicklung:
Hier handelt es sich um Initiativen, die darauf zielen, die Qualität eines
Produktes oder einer Dienstleistung weiterzuentwickeln ( und dafür
eventuell vorhandene Ergebnisse einer Qualitätsevaluation zu nutzen).
(Altrichter & Feyerer 2003)
Es geht um die Weiterentwicklung der Qualität eines Produktes,-> den IstZustand evaluieren! - Und dann 100 Stärken und Schwächen
weiterzuentwickeln ( durch Nutzung des schon evaluierten Materials).
Qualitätssicherung:
Folie 4:
 Begriffe wie „Qualitätssicherung“ oder „Qualitätskontrolle“ betonen
den Evaluationsaspekt,-> werden aber oft auch im Sinne des
`Gesamtpakets` von Qualitätsevaluation und -entwicklung
verstanden.
- Auch der Begriff „Qualitätsmanagement“ zielt auf eben diese
Prozesse, der Qualitätsevaluation und –entwicklung ab, nimmt dabei aber
die Perspektive des internen Managements einer Organisation ein
(Altrichter & Feyerer 2003).
Seite 176
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 Qualitätsmanagement kann nur erfolgen, wenn sich die Bereitschaft
von Personen innerhalb einer Institution „dafür“ erklärt. Genauso wie
durch die Leitung. - Die Hauptverantwortung liegt auf der Leitungs- und
Managementebene.
Folie 5:
Qualitätsdiskussionen
Warum ist Qualitätsevaluation und -entwicklung ein Thema intensiver
Diskussion im Sozialbereich?
 Kritik an der unreflektierten Übernahme technischer Verfahren zur
Qualitätsevaluation und -entwicklung aus der Wirtschaft in den
Sozialbereich ( die technischen Verfahren sind einfach unreflektiert von
der Wirtschaft in den Sozialbereich zugewandert). - Der Sozialbereich
läuft zu technokratisch (= Wirtschaftslehre, die die Vorherrschaft der
Technik hat.)* quantitativ ab.-> Die technischen Verfahren aus der
Wirtschaft sollen nicht mehr angewendet werden - Evaluationen sollen
selbst für den Sozialbereich gefunden werden! - Wie ist Qualität
pädagogisch messbar?
 „Leistungsvereinbarungen“: Leistungsvereinbarungen werden im
Sozialbereich an einzelne Mitarbeiter, die Leitung, den sozialen Träger
( eines Projekts…) gestellt. - Eine Vereinbarung wieviel
pädagogische Arbeit kann in einem Jahr geleistet werden,-> z.B.
wievielen Personen wird in einem Jahr ein Arbeitsplatz vermittelt? - Auch
qualitative Maßstäbe sollen hier festgesetzt werden.
 Systemübergreifende Indikatoren*/ Qualitätskriterien für die Arbeit
mit und für Menschen mit Behinderungen: - Systemübergreifend für eine
Maßnahme dienlich?-> Z.B. für die Maßnahme „Arbeitsassistenz“.
- Einzelne Projekte vergleichbar machen.
 Vereinheitlichung - Standardisierung.
 Die Aufmerksamkeit von NutzerInnen für Angebot und Qualität hat
zugenommen: - Einbezug von Betroffenen in die Qualitätsentwicklung!
- Es herrscht ein großer Wunsch danach. Dieser Einbezug ist auch ein
Qualitätskriterium geworden. Einbezug in die Planung… der Träger,
Seite 177
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Elisabeth Magdlener
Mitarbeiter. - Eine Überlegung für Qualitätsverbesserung. Alles
zusammenzuführen zu einem Ergebnis.
*technokratisch
tech|no|kra|tisch <aus gleichbed. engl. technocratic>: 1. die Technokratie (1)
betreffend. 2. (abwertend) von der Technik bestimmt, ...
Duden: Großes Fremdwörterbuch
Technokratie [griechisch, „Herrschaft der Technik”], ein gesellschaftliches
oder politisches System, in dem die Entscheidungen über alle sozialen und
politischen Probleme allein nach technischen Kriterien und
Gesetzmäßigkeiten erfolgen mit der Absicht, vor allem den (technischen)
Fortschritt zu fördern. Kritisiert wird an diesem Gesellschaftsmodell, das
nicht selten in dem Bemühen um reine Sachorientierung Dinge wie
demokratische Strukturen oder übergeordnete (soziale) Wertorientierungen
als hinderlich empfunden werden. …
Das große Bertelsmann Lexikon 2002
*Indikatoren
Indikator [zu lat. indicare = anzeigen] Indikatoren sind Daten, die von
→Analysten oder sonstigen Marktbeobachtern als Grundlage genommen
werden. ...
Duden: New Economy
Indikator Indikator, beobachtbares, meßbares Merkmal, das als
beweiskräftiges Anzeichen oder als triftiger Hinweis für etwas anderes dient.
...
Lexikon der Psychologie
Folie 6:
Qualitätssicherung integrativer Maßnahmen
Besondere Aufmerksamkeit haben dabei
a.) die ethische und normative Dimension des Qualitätsbegriffs und
b.) die Prozessqualität.
Seite 178
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ad.) ethische (= sittlich, moralisch; die Ethik betreffend) und normative
Dimension des Qualitätsbegriffs:
Es geht auch um Soll-Fragen, Soll-Zustände. - Ethische Fragen sind auch
bei Qualitätsbegriffen wichtig. Auch um pädagogische Fragen geht es. - Sie
sind messbar im Bereich der Prozessqualität.
*ethisch, normative Dimension
normative Ethik normative Ethik, zielt auf die rationale Begründung von
Normen (→Ethik, →Ethik in Organisationen).
Lexikon der Psychologie
ad.) Prozessqualität:
Prozessqualität meint einzelne Aktivitäten während eines Prozesses, einer
Maßnahme. - Vom Anfang bis zum Abschlussgespräch.
Vorschläge für Qualitätsmanagement (= QM):
- Formulierung der Ziele und Indikatoren ( nicht nur ergebnisbezogen,
sondern auch prozessbezogen). - Es geht nicht nur um Output, sondern
Kriterien qualitätsbezogen zu evaluieren.
- Einbeziehung der Professionellen und deren Weiterqualifikation
( Professionalisierung).
- Kodifizierung (= Gesetzessammlung, die das gesamte Bandbreite
enthält...) und rechtliche Festlegung von Mindestbedingungen inklusivpädagogischen Handelns durch: gesetzlicheVerankerung von
Qualitätssicherung ( d.h., dass auf politischer Ebene die Bereitschaft
entsteht, um dann weiterzuentwickeln), Aufnahme von
Qualitätssicherung in die berufsethischen Kodices (= Pl. von Kodex;
Verzeichnis, Regeln) und Verankerung in Ausbildungen
( Integrationsberaterinnen mit inklusiven Qualitätskriterien ausstatten).
- Externe Überprüfung verbindlicher Standards.
Seite 179
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Qualität
Folie 6:
Definition: Qualität
Was ist Qualität?
Qualität heißt vorerst nur „Zustand“. Im Duden: „Beschaffenheit“, „Güte“,
„Wert“, das Wort kommt vom Lateinischen, „Qualis“ „wie beschaffen“).
- „Als Wertmaßstab muss die Qualität mit Inhalt gefüllt werden“. „...Qualität als die Gesamtheit von Eigenschaften und Merkmalen
eines Produktes oder einer Dienstleistung, die sich auf deren
Eignung festgesetzter und vorausgesetzter Erfordernisse beziehen“.
(Meinhold 1998) -
Folie 7:
Bestimmung von Qualität
Festlegung der Erfordernisse bzw. Ziele für eine bestimmte
Dienstleistung:
1. Es muss festgelegt werden, was Erfordernisse sind, d.h. z.B.
welchen Hilfebedarf Menschen mit Behinderungen haben und
2. was geeignet ist, auf diese Erfordernisse zu reagieren, d.h.
welche Hilfen wie gegeben werden müssen, um den Hilfebedarf zu
befriedigen.
(Metzler & Wacker 2001)
 Z.B. Arbeitsassistenz: Welchen Bedarf gibt es und darum welche
Unterstützung? Wie soll unterstützt werden, dass der Bedarf auch befriedigt
wird?
- Qualität ist anfänglich ein inhaltsleerer Begriff - er muss gefüllt werden.
Seite 180
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Folie 8:
Grundsätze von Qualität
„Die Qualitätsfrage personenbezogener sozialer Dienstleistungen setzt an der Definition des Hilfebedarfs an“.
 „Die Qualität der Hilfen bemisst sich daran, inwieweit diese
individuelle Freiräume eröffnen und Entwicklungspotentiale fördern“.
- „Individueller Hilfebedarf lässt sich als Begrenzung der persönlichen
und sachlichen Ressourcen zur Realisierung dieser Bedürfnisse
bestimmen“.
(Metzler & Wacker 2001)
Ist die Qualitäsfrage personenbezogen?
- Was für eine Unterstützung ist notwendig?
- Frage nach dem Qualitätspotenzial.
- Wie soll die Unterstützung sein, wie soll sie an den Adressaten gebracht
werden, um die Entwicklung zu fördern?
- Wo ist die Begrenzung der persönlichen Ressourcen?
Qualität
- ist ein inhaltsleerer Begriff,
- muss gefüllt werden.
- Jeden Arbeitsbereich definieren - was benötigen Menschen mit
Behinderungen in der beruflichen Rehabilitation?
- Qualität in der Schule ist wieder eine andere Definition von Qualität. Jeder Arbeitsbereich ist mit der Frage konfrontiert.
Seite 181
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Folie 9:
Qualitätsperspektiven
Qualität
aus der Sicht a. der Kostenträger
aus der Sicht b. der Fachkräfte
aus der Sicht c. der Betroffenen/ Angehörigen
Es geht
a. um Ressourcensteuerung: Dem Kostenträger geht es um die
Ressourcensteuerung. - Z.B., wenn das Bundessozialamt Kostenträger ist,->
möchte es am Ende ein Ergebnis haben. - Vorschrift ist eine bestimmte
Anzahl von Vermittlungen ( ein garantiertes Ergebnis). Eine Vermittlung
eines Arbeitsplatzes für mindestens 3 Monate.
b. um Professionalisierung: Den Fachkräften geht es um
Professionalisierung (= Einführung von Ausbildungs- und
Zulassungsvorschriften (Zertifizierung) für qualifizierte oder privilegierte
Berufe.) ….
c. um Verbraucherschutz: Betroffene und Angehörige ( Eltern…) haben
ein Recht auf Verbraucherschutz und auf ein gutes Angebot.
Folie 10:
 Es gibt 3 Qualitätsebenen:
1. Strukturqualität:
Die Strukturqualität beinhaltet die
- Rahmenbedingungen: - Die Rahmenbedingungen einer Maßnahme,
einer Institution. Sie beinhalten Rahmenbedingungen für
Ausstattung ( Ausstattung eines Projekts) und Personal ( für das
Personal auch ein Dienstauto, oder keines etc.) … . Sowie die
- Qualifikationen der MitarbeiterInnen.
Seite 182
Samstag, 14. Mai 2016
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2. Prozessqualität:
Die Prozessqualität umfasst
- alle Aktivitäten, die zwischen den LeistungserbringerInnen
( Mitarbeiter einer Institution) und den LeistungsempfängerInnen
( Menschen mit Behinderung) stattfinden.
3. Ergebnisqualität:
Die Ergebnisqualität betrifft
- jene Zustände, die bei den KundInnen der Dienstleistung hervorgerufen
werden sollten bzw. beobachtbare Veränderungen bei den
HilfeempfäbgerInnen.
(vgl. Meinhold 1998; Metzler & Wacker 2001)
-> Qualität der Erlebnisse, hier geht es um beobachtbare Veränderungen,
z.B. wurden die veränderbaren Ziele auch erreicht ( z.B. Klärung eines
Berufs). - Dies ist oft schwer messbar für Außenstehende,-> daher eine
Dokumentation ( einzelne Aktivitäten, die für Beratungsgespräche im
Sinne der Berufsorientierung, mit qualitativem Ergebnis). - Ein Ergebnis,
auch bei „keiner Vermittlung“ kann sein, dass es für die Person besser wäre
noch ein weiteres Schuljahr zu absolvieren. - Dies ist auch ein qualitatives
Ergebnis.-> Alles, damit das Bundessozialamt sieht, wohin die Ziele gehen
sollen.
 Ein Bsp. wäre -„Sozialtraining“: Petermann und Petermann haben ein
Buch über „Sozialtraining“ geschrieben. - Im Rahmen der Arbeitsassistent
wäre das „Sozialtraining“ z.B. ein Gespräch mit der betroffenen Person über
z.B. das Verhalten in Konfliktsituationen. - Eine Simulation von der
betrieblichen Situation, der Kommunikation unter den MitarbeiterInnen für
den Erfolg in der betrieblichen Situation durch ein Rollenspiel.-> Es gibt
auch „Selbstbewusstseinskruse“ z.B. in denen ein „Sozialetraining“ erlernt
werden kann.
Seite 183
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Folie 11:
Evaluation von Prozessqualität
Die Prozessqualität wird wesentlich durch das fachliche Handeln der
MitarbeiterInnen und die Gestaltung der Beziehung zu den NutzerInnen
bestimmt. - Grundlage dafür ist ein konkreter Förderplan bzw.
Entwicklungsplan,-> der auf einer bestimmten fachlichen Orientierung
aufsetzen soll. Die Bestimmung der Prozessqualität erfordert
Dokumentation und Diagnostik einerseits, sowie Kontrolle andererseits.
 Zur Evaluation der Prozessqualität bedarfsgerechter Unterstützung
sind demnach folgende spezifische Elemente wichtig:
- Ermitteln der Bedürfnisse der KundInnen/ KlientInnen,
- Erstellen individueller Entwicklungspläne/Förderpläne,
- Hilfen und Angebote zur Verwirklichung von Lebensplanung,
Folie 12:
- Klare Definition und Beschreibung von Inhalten und Kompetenzen
-
bezogen auf die pädagogischen, psychologischen und therapeutischen
Anteile,
Gesicherte Kontinuität des Förderprozesses,
Kommunikations- und Entscheidungsprozesse des Teams - die der
Komplexität der Aufgabe gerecht werden,
Umsetzung von Interdisziplinarität und Ganzheitlichkeit durch interne
und externe Kooperation.
Folie 13:
Evaluation von Ergebnisqualität
Bei der Beurteilung der Ergebnisqualität wird der Blick auf folgende
Merkmale gerichtet:
- individuelle Zielerreichung ( z.B. Berufswünsche),
- Veränderung des Verhaltens,
Seite 184
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- Veränderung beim Gesundheitszustand und im allgemeinen
Wohlbefinden ( wobei auch das Wohlbefinden des Personals als
Qualitätsergebnis gilt).
(Altrichter & Feyerer 2003 zit. nach Leyendecker & Wacker 2000, 322 ff.)
2. Qualitätssicherung am Beispiel der Arbeitsassistenz in Österreich
Folie 14:
Qualitätsperspektiven
Qualität
aus der Sicht a. der Kostenträger
aus der Sicht b. der Fachkräfte
aus der Sicht c. der Betroffenen/ Angehörigen
Es geht
a. um Ressourcensteuerung.
b. um Professionalisierung.
c. um Verbraucherschutz.
Übertragen auf die Arbeitsassistenz ist das -
Folie 15:
Perspektive Auftraggeber: Vermittlungsquote ( wie viele Leute werden
vermittelt?): Die Vermittlungsquote ist sehr quantitativ ( Nötig für die
Arbeit ist eine Dokumentation einzelner pädagogischer Schritte)!,
Perspektive ArbeitsassistentInnen: Zeit,
Seite 185
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Perspektive Jugendliche: Selbstbestimmung, Job. Für die Jugendlichen ist
wichtig, „Wir wollen einen Job und Unterstützung dabei.“ - Ziel ist es die
Selbstbestimmung zu fördern.
Folie 16:
Spannungsfeld hier:
Gesetzlicher Auftrag
Beratungspraxis
( Vermittlung auf dem allgemeinen
Arbeitsmarkt/ Vermittlungsquote) Druck
Was soll Arbeitsassistenz leisten?
Vermittlungsdruck
( Vermittelbarkeit?).
Was leistet Arbeitsassistenz?
Die Kunden haben aber
individuelle Probleme.
 Von einzelnen Personen gibt es eine schwere Vermittlung. - Eine
genaue Überlegung ist hier auch vom Kostenträger bezüglich der
Zielgruppe der beruflichen Rehabilitationsmaßnahme notwendig!
- Bsp. - „Spagat“: „Spagat“ arbeitet im Jahr mit bis zu 6 schwerstbehinderten
die Jugendlichen, die vermittelt werden können. - Je nach Zielgruppe muss
der Erfolg gemessen werden ( bei „Spagat“ 6, bei anderen bis zu 12
Vermittlungen).
Folie 17:
Problemlagen
 Familiäres Umfeld und kulturelle Herkunft:
- mangelnde/ fehlende Unterstützung, Armut, Arbeitslosigkeit, Gewalt
- ausländische Familien.
Seite 186
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 Qualifikation:
- niedriges Bildungsniveau.
 Persönliche Kompetenzen (beruflich, sozial):
- mangelnde Berufswahlkompetenz ( unrealistische
Berufswünsche,…),
- Probleme bei der Realisierung der Berufsvorstellungen,
- fehlende Schlüsselqualifikationen
 objektive Faktoren:
- soziale Einstellungen und Vorurteile in Betrieben,
- Arbeitsmarktsituation, Region, Konkurrenz am Stellenmarkt.
Folie 18:
Gesetzlich vorgegebene Ziele und Aufgaben der Arbeitsassistenz
Gesetzlich vorgegebene Ziele sind:
- die (Re-)Integration von Menschen mit Behinderungen in den
allgemeinen Arbeitsmarkt,
- die Erhaltung des Arbeitsplatzes.
Gesetzlich vorgegebene Aufgaben sind:
- Beratung und Begleitung der Menschen mit Behinderung:
- Beratung des sozialen Umfeldes der Menschen mit Behinderung
- Beratung der Betriebe.
Seite 187
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Folie 19:
Prozessqualität
Übergeordnete Qualitätskriterien, betreffend den gesamten Prozess:
 Förderung der Selbstbestimmung: Die ArbeitsassistentIn versucht
die betroffene Person als HauptakteurIn zu sehen und in Richtung
Selbstbestimmung zu fördern.
 Individualisierung: Beratungsgespräche müssen individuell
ablaufen ( individuelle Lebens- und Problemsituationen).
 Transparenz: Einzelne Prozesse müssen für die betroffenen
Personen, Mitarbeiter, Träger transparent ( Transparenz= sichtbar
machen) gemacht werden. - Durch Dokumentation und Kontrolle!=>
Kontrolle durch außenstehende Personen.
 Etablierung, Einbeziehung des sozialen Netzwerkes der
Jugendlichen: Persönliche Zukunftsplanung des Jugendlichen. - Wie
gestaltet sich die Zukunftsplanung? Je besser die Vernetzung, desto
mehr wird auch an Arbeit der ArbeitassistentIn angenommen.
 Vernetzung mit Institutionen.
Phase 1: Klärung der Ausgangssituation:
Berufsorientierung und Fähigkeitenanalyse:
Bedürfnisse der Person, und wie kann ich darauf reagieren?:
 Analyse der Lebens- und Problemsituation zur Bestimmung des
Hilfebedarfs.
 umfassende Berufsorientierung.
 Orientierung an den Interessen und Fähigkeiten.
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Folie 20:
Phase 2: Vorbereitung der Arbeitsaufnahme und betriebliche
Qualifizierung:
 Beteiligung der Jugendlichen beim Bewerbungsgespräch:
=> Jugendliche im Bewerbungsgespräch aktiv werden lassen.,
 Orientierung an den Tätigkeiten:=> Orientierung an den
Tätigkeiten, d. h. zuerst platzieren ( am allgemeinen Arbeitsmarkt),
dann qualifizieren, in der Tätigkeit einschulen. - Dies findet auch sehr
realitätsnahe statt. - Von den berufsvorbereitenden Maßnahmen ist
keine arbeitsbezogen.,
 Passung zwischen Fähigkeiten und Anforderungen: Je besser die
Passung, desto besser passt die Tätigkeit.,
 Förderung arbeitsbezogener und sozialer Kompetenzen.,
 Unterstützung bei emotionalen Problemen:=> Emotionale und
psychosoziale Beratung.,
 Förderung der sozialen Integration: - Unterstützung in der sozialen
Integration.
Phase 3: Nachbetreuung:
Die Nachbetreuung soll regelmäßig stattfinden  langfristiger Kontakt,
 regelmäßige Kontakte zu den Betrieben,
 die Arbeitsassistenz ist dabei alleinige AnsprechpartnerIn.
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Folie 21:
Strukturqualität
Rahmenbedingungen:
 freiwilliger Zugang: Der Zugang zur Arbeitsassistenz sollte ein
freiwilliger sein.,
 Niedrigschwelligkeit: Niederschwelligkeit, d. h. ohne Barrieren ohne nötige Gutachten… . - Die Arbeitsassistenz sollte eine Beratung
sein.,
 zeitliche/ personelle Ressourcen,
 materielle Ausstattung,
 Dokumentation.
Folie 22:
Ergebnisqualität
Quantitativ:
 Vermittlungsquote. Die Erlebnisqualität wird immer auch
quantitativ sein, d. h. der Blick ist darauf gerichtet, weil die
quantitative Vermittlungsquote wichtig ist.
Qualitativ:
Der Blick ist qualitativ bei






Verbesserung der Kommunikationsfähigkeit,
Aktivierung der eigenen Stärken und Fähigkeiten,
Klärung der Berufswünsche,
Passung der Fähigkeiten mit den Anforderungen,
Förderung der Selbstständigkeit,
Problembewältigung.
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Folie 23:
Optimierung
Leistungsvereinbarungen:
Leistungsvereinbarungen zwischem den Kostenträger und dem Projekt,
aber auch zwischen dem Leiter und dem Mitarbeiter. Sie sind
 quantitativ und
 qualitativ. Qualitativ durch gute Dokumentation.
Beratungskonzepte:
 Verankerung der psychosozialen Beratung
bereits im Vorfeld der Vermittlung. - Bei Jugendlichen mit
Lernbehinderung ist diese Beratung gerade sehr wichtig.
Geeignete Rahmenbedingungen durch:
 Bereitstellung entsprechender Ressourcen
( materiell, personell, zeitlich): Genügend MitarbeiterInnen, in der
Regel 1 Mitarbeiter mit 12 Menschen mit diversen Beeinträchtigungen.
 Qualifizierung der MitarbeiterInnen.
Folie 24:
Ausblick
Entwicklung eines Qualitätssicherungskonzeptes
 Einrichtung von Fachgremien,
 Unterstützung der Fachgremien durch
wissenschaftliche Begleitforschungen,
 Institutionalisierung externer und interner
dialogischer (= in Dialogform) Strategien zur Qualitätssicherung.
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13. VO (24.01.2006)
Passwort der Vorlesung: „zukunft“.
 Zukunft der beruflichen Rehabilitation/ Integration
„Bewegt ‚berufliche Integration‘ die Integrationspädagogik?“
Inhalt der heutigen Vorlesung:
1. Begriffsklärungen
2. Frage: Welchen Stellenwert nimmt „berufliche Integration /
Rehabilitation“ innerhalb der Integrationspädagogik ein?
3. Analysegrundlage
4. Ergebnisse
5. Forschungsbedarf/ Zukunftsaufgaben
1. Begriffsklärungen
-> Befürworter der Integration, Inklusion kritisieren den Begriff der
Rehabilitation ( weil er defizitorientiert ist). - „Rehabilitation“ wird als
traditioneller Begriff gesehen.
Der Begriff „Inklusion“ impliziert (= beinhaltet) „alle“ - Bildung für
alle.
( Folien + Skriptum)
Folie 1:
„Integrationspädagogik“
Die Integrationsentwicklung gibt es seit den 70er Jahren. Die
Integrationspädagogik habe sich - ihren BegründerInnen zufolge - aus der
Integrationsbewegung, als Teil der bürgerlichen Basisbewegung der 70er
Jahre, herauskristallisiert (Niehaus 2000)
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-> Die Integrationspädagogik hat sich als eigene Disziplin entwickelt.
- Den Begriff Integrationspädagogik gibt es seit Mitte 80er Jahre. Die
Integrationspädagoge hat sich in Wien nie so etabliert. - Es gibt an der
Universität keine Abteilung, kein Institut für Integrationspädagogik. In Klagenfurt gibt es einen Lehrstuhl (von Herrn Prof. HOWAK) und eine
Abteilung für Integrationspädagogik.
An der Universität Salzburg ist Herr Prof. WETZL Integrationspädagoge
und in Innsbruck Prof. Dr. Volker Schönwiese, den man auch mit seiner
Frau Petra Flieger und seinem Sohn im Film „BlickBestimmung - Bilder
selbstbestimmter Leben“ gesehen hat.
In Linz gibt es eine eigene Einrichtung für „Inklusive Pädagogik“
außerhalb der Universität, die von Dr. FEIRER gegründet wurde.
Das „Selbst“bild/ -verständnis“ der Integrationspädagogik ist:
 - Das zentrale Ziel der Integrationspädagogik, die soziale sein habe,
„(...) Eingliederung aller Menschen mit „Behinderung“. Dieses
Selbstbild und Selbstverständnis schließt auch andere Randgruppen
mit ein.“-> Andere Randgruppen sind z.B. Menschen, die auf Grund
des Geschlechts, der Religion benachteiligt sind. Hier müssen wir auch
gleich an ethnische Minderheiten denken.
- FEUSER ist deutscher Vertreter der Integrationspädagogik an der
Uni Bremen.-> Nicht auf den Schweregrad der Behinderung schauen,
sondern den Blick auf das Umfeld richten.
 Im Mittelpunkt der pädagogischen Teildisziplin der
Integrationspädagogik steht die „Theorie und Praxis des gemeinsamen
Lernens“, als neue Sichtweise der Erziehung und Unterrichtung von
Kindern und Jugendlichen ( Abkehr von der Defizitperspektive hin
zu einer kompetenzenorientierten Sicht; den notwendigen
Unterstützungsbedarf und die institutionellen Rahmenbedingungen).
(Eberwein und Knauer, 2002) - Wie ist die Gestaltung der schulischen
Integration?
- Integrative Pädagogik hat stets auch eine politische Dimension.-> Siehe
den Vortrag von Frau Mag. Pinetz. Die Integrative Pädagogik,
Beschulung wurde und wird immer von Eltern vorangetrieben, sie
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wollten, dass ihre Kinder in „normale“ Schulen gehen können. - Die
Eltern haben politische Unterstützung gesucht.
 „…Integrative Pädagogik ist stets eine gesellschaftspolitische
Dimension“. (Heimlich, 2003)
- Unterrichtsministerin Gehrer bietet z.B. keine Unterstützung
fürIntegration.
Das „Fremd “bild“ der Integrationspädagogik:
 VertreterInnen der Heil- und Sondepädagogik und allgemeinen
Pädagogik sehen den Kern der Integrationspädagogik ebenso in der
gemeinsamen Unterrichtung behinderter und nichtbehinderter Kinder
in allgemeinen Schulen.“ (Antor und Bleidick, 2001) - Sowie in Lernund Entwicklungsprozessen in heterogenen Lern- und Spielgruppen.
Ein Integrationspädagoge würde nicht sagen, die gemeinsame
Unterrichtung „von behinderten und nicht behinderten Kindern ( er
würde diese Unterscheidung nicht machen), sondern er würde sagen die
Unterrichtung „aller Kinder in einer gemeinsamen Schule“ und „alle
Kinder haben besondere Bedürfnisse“.
 „Die Integration sollte darüber hinaus auch andere Lebensbereiche
wie Freizeit, Wohnen und Arbeit einschließen.“ (Böhm, 2000)
- Bleidick definiert als Behindertenpädagogische Aufgabe“
- die schulischen Integration,
- den Bereich „Arbeit“. Er vertritt aber nicht die Inklusion ( im
Sinne von keiner Differenzierung von Behinderung). Behinderung wird als „Besonderung“ gesehen ( Integration).
Folie 2:
„Berufliche Integration“
 Berufliche Integration beinhaltet auch soziale Integration, sie zielt
darauf ab. - Berufliche Integration als Moment des gesellschaftlichen
Zusammenlebens, soziale Teilhabe. Sie erfolgt über das System der
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Institutionen und AnbieterInnen der beruflichen Rehabilitation (vgl.
z.B. Hovorka 2000, Markowetz 2001, Niehaus 2000)
 Zielgruppe der Beruflichen Integration sind: jugendliche und
erwachsene Frauen und Männer mit Behinderung und/ oder
gesundheitlicher Einschränkung ( körperlichen Beschwerden).
 Die Übergänge der Beruflichen Integration sind: Ersteingliederung,
Wiedereingliederung,-> Übergänge in den Beruf/ die Pension. Menschen mit Behinderung, die den Job oft wechseln müssen
( aufgrund eines Unfalls, einer Erkrankung…), dies führt leicht in die
„Abwärtsspirale“ ( zu einem niedriger qualifizierten Job) oder zu
einem früheren Austreten aus der Berufstätigkeit. - Eine Fragestellung
der beruflichen Rehabilitation ist auch, wie gehen wir mit älteren
ArbeitnehmerInnen um?
 Maßnahmenangebote zur Unterstützung in den verschiedenen
Übergängen: - Job-Coaching, Clearing, Arbeitsassistenz … . Maßnahmen der Prävention, sind z.B. Gesundheitsförderung am
Arbeitsplatz oder Personalberatung. Seit Mitte der 90er Jahre werden
als Folge der Integrationsbewegung und der Implementierung des
Ansatzes des „Supported Employment“ spezifische Angebote zur
Eingliederung in den 1. Arbeitsmarkt geschaffen.
 Ebenen:
Berufliche Rehabilitation: Maßnahme ( Mittelebene)/
Berufliche Integration: Ziel ( Zielebene). (vgl. Niehaus 2001, Koch
& Bengel 2000, Schiller 1987)
Niehaus, Koch, Bengel und Schiller nehmen gerne diese Trennung in
„Berufliche Rehabilitation“ und „Berufliche Integration“ vor.
- Auch wenn das Thema der Beruflichen Integration noch nicht als
befriedigend gelöst gilt, verweisen ihre VertreterInnen auf viel
versprechende Ansätze, insbesondere beim Übergang Schule/Beruf.
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Folie 3:
2. Frage: Welchen Stellenwert nimmt „berufliche Integration /
Rehabilitation“ innerhalb der Integrationspädagogik ein?
Forschungsfragen
1. Wird „Berufliche Integration“ im Fachdiskurs aufgegriffen?
2. Wenn ja, welche Inhalte/ Aspekte werden diskutiert?
3. Wo gibt es Forschungslücken, welcher Forschungsbedarf lässt sich
ableiten? - Relevanz eines Diplomarbeitsthemas.
Folie 4:
3. Analysegrundlage
Die Recherche und Analyse von Beiträgen zum „Themenbereich Arbeit
und Berufliche Integration“ bezieht sich auf die Jahre 2000 bis 2004 - in:
 Online-Datenbanken zur Integration (bidok, senist.net)
 Zeitschriften (Behindertenpädagogik, Behinderte ... , Gemeinsam
Leben - Gemeinsam Lernen ... )
 Handbücher, Monographien und Sammelbände
 Universitäre Forschung und Lehre.
4. Ergebnisse
Folie 5:
„Berufliche Integration“ im Fachdiskurs

Das Thema der Beruflichen Rehabilitation wird in der
allgemeinen Erziehungswissenschaft unzureichend behandelt, benannt
(z.B. Lenzen 2000, www.dgfe.de…). -
 Erste Modellprojekte der Beruflichen Rehabilitation sind erst in
„jüngeren“ Handbüchern - Mitte 80er Jahre - inbegriffen,
berücksichtigt. (z.B. Eberwein & Knauer, 2002, Heimlich 2003)
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 Theoriediskurse der Integrationspädagogik sind unzureichend in der
„beruflichen Integration“ reflektiert. (Barlsen 2001)
 Differenzierung innerhalb der Zielgruppe („schwerbehindert“ bzw.
„begünstigt“ versus Menschen mit geistiger Behinderung). (Hinz
2003)
Die Arbeitsassistenzmaßnahme war ursprünglich für die Zielgruppe
der Menschen mit geistiger Behinderung.=> Die Zielgruppe verlagerte
sich auf die Zielgruppe der „Begünstigt Behinderten“. - Die übrigen
Zielgruppen wurden gar nicht beachtet.
Paradigmenkonkurrenz - Polaritätenmodell: Rehabilitativsonderpädagogisches Paradigma versus integratives Paradigma. (Hinz &
Boban 2001, Burtscher 2001)
Das Rehabilitative(-sonderpädagogische) Paradigma ist noch immer sehr
stark separierend, traditionell. - „Geschützte Werkstätten“, kein Versuch
für alle Menschen mit Behinderung einen Arbeitsplatz zu bekommen.
(siehe Burtscher)
Seite 197
Samstag, 28. Jänner 2006
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Folie 6:
Struktur der Erziehungswissenschaft
(Lenzen, 2000)
- Die Berufliche Rehabilitation ist vorwiegend in der
Erwachsenenpädagogik zu finden,-> sie ist nicht im Bereich der
Sonderpädagogik zu finden.
Folie 7:
Inhalte/ Aspekte der beruflichen Integration
 - Der Fokus liegt auf dem Übergang Schule/ Beruf
( auf der Ersteingliederung).
 Zahlreiche Infos gibt es über Maßnahmenangebote, rechtliche
Bedingungen, sowie Maßnahmenevaluationen.  Ein Defizit, wenig gibt es zu Qualität und Integration, sowie dem
Übergang von einer Beschäftigungstherapie, Werkstatt in den
allgemeinen Arbeitsmarkt. Und bei der Grundlagenforschung.
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Samstag, 28. Jänner 2006
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Folie 8:
5. Forschungsbedarf
Die inhaltliche Ist-Analyse von Beiträgen und deren Zuordnung zu
Forschungsschwerpunkten machte es möglich den Forschungsbedarf zu
begründen (…).
Ein Forschungsbedarf ist im:
 Aufgreifen der Forderung nach Mehrebenenmodellen/
Integrationsnetzwerken : Dieser Ansatz ist auszubauen, einerseits auf
Grund der Notwendigkeit der Berücksichtigung sozialpolitischer
Entwicklungen, andererseits im Kontext von Netzwerkforschung bzw.
der Evaluation von Netzwerken. Mehrebenenanalysen sind notwendig,
um „integratives Prozesse auf der innerpsychischen, in der aktionellen,
institutionellen und gesellschaftlichen Ebenen, die miteinander
verwoben sind, zu unterscheiden“. (Niehaus 2000, Heimlich 2003)
Vgl. auch Bronfenbrenner - Mikro-/ Meso-/ Makro-/ und Exoebene.
-> Die Mikroebene ist der Bereich „Familie“, wo es förderliche/
hemmende Faktoren ( Barrieren) gibt.
-> Die Makroebene sind Fragen der sozialen Gesetze/ politische
Einstellungen. - Auch hier gibt es fördernde oder hemmende soziale
Einstellungen und politische Gesetze. - Wie kann man soziale
Einstellungen gegenüber behinderten Menschen verändern ( dieses
Kapitel war bei den „Einstellungen gegenüber Menschen mit
Behinderung“ Thema)?
- Zur Erinnerung Konzept Bronfenbrenner Ökosystemischer
Theorieansatz:
Das Konzept unterscheidet zwischen 4 Systemen:
1.
2.
3.
4.
Mikrosystem (mikro: klein)
Mesosystem (meso: zwischen, inmitten)
Exosystem (exo: außen und übergreifend)
Makrosystem (makro: groß).
Seite 199
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Mesosystem:
Wechselbeziehung zwischen verschiedenen Lebensbereichen
( Wohngruppe, Arbeitsplatz, Familie,….).
Mikrosystem: Unmittelbarer Lebensbereich.
Makrosystem:
Kulturelle/ Gesellschaftliche Bedingungen
( Entscheidungs-/Führungsinstanz).
Exosystem:
Institution
Fortsetzung Forschungsbedarf:
Ein Forschungsbedarf ist bei der :
 Berücksichtigung des Übergangs Wiedereingliederung nach
Krankheit/ Unfall und des Übergangs Berufsleben/ Pension. Und
 der Berücksichtigung der Geschlechter- und Generationenfrage.
Folie 9:
Forschungsbedarf bei der :
 Erweiterung und Umdefinition von Zielgruppen : Forschungen im
Bereich der beruflichen Rehabilitation sollten sich in Zukunft
vermehrt auf die Problemlagen besonders benachteiligter Gruppen
Seite 200
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Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching
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richten (- Zielgruppenspezifische Problemforschung). - Zielgruppen der
Frauen, Ausländer/innen, Migrant/innen, sozial Benachteiligten…) und
Diversity-Ansatz ( Diversity = Verschiedenheit, Mannigfaltigkeit).
(Knauer 2003, Paireder 2002) - Zu Frauen mit Behinderung gibt es zu
wenig Untersuchungen. - Sie haben eine Benachteiligung, weil sie eine
andere Lebensbiografie haben ( „Doppelbelastung“, Kind und
Beruf). - Männer, Frauen, MigrantInnen, sozial Benachteiligte - nicht
„die Behinderten“. - Diversity-Ansatz ( an dem arbeiten
Personalberatung, und -entwicklung und der beruflicher
Rehabilitationsbereich). - Die „Verschiedenheit“ als Ressource sehen,
die Unterschiede als Ressource auch für den Betrieb.
Von :
 Metaanalysen oder theoretische Analysen, Reflexionen über einen
gemeinsamen Bereich. - Es gibt wenig Grundlage im Bereich
Beruflichen Rehabilitation. : Es ist zu wenig bekannt über die
Wirksamkeit von Maßnahmen zur beruflichen Integration. Insofern
wären begleitende Untersuchungen, die die Wirksamkeit belegen, zu
begrüßen. Mit Hilfe z.B. einer Struktur-, Prozess- und Ergebnissanalyse
könnten Kriterien für eine qualitätvolle Arbeit gefunden und mögliche
Schwachstellen identifiziert werden. (Barlsen 2001)  Disziplinübergreifende, handlungsorientierte Forschung (Hovorka
2000): - Ein gemeinsames Wissen von Soziologie, dem juristischen
Bereich, der Betriebswirtschaft.-> Eine Disziplin reicht nicht aus.
- Eine Handlungsorientierte Forschung sollte sie auch sein.-> Chancen
vermitteln für Menschen mit Behinderung. - Maßnahmen und Ziele
schaffen ( auf der Handlungsebene), wie die Berufliche Integration
ermöglicht werden kann.
 Professionalisierung betrifft die Ausbildung im Integrationsbereich)
(Boenisch 2000, QSI 2004): Qualität, Qualitätssicherung in
Ausbildungen ( z.B., welche Ausbildung benötigen
Integrationsberater). Zukünftig wird es ein besonderes Anliegen der
Forschung sein müssen, auch ein Qualitätsprofil für in der beruflichen
Integration aber tätige zu entwickeln. Z. B. wurde im Rahmen eines
Equal-Projektes in Österreich der Versuch unternommen, einheitliche
Qualitätsstandards von Ausbildungen im Integration Bereich und so
Integration behinderte Menschen den Arbeitsmarkt zu entwickeln.
Seite 201
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Professionalisierung beinhaltet aber auch die Ansiedlung des
Studienzweigs „Berufliche Rehabilitation“ an der Universität (- eine
Auseinandersetzung schon im Studium).
Ad. „Clearing“, „Arbeitsassistenz“: Clearing und Arbeitsassistenz ist
eine innovative Maßnahme, hier werden Mitarbeiter gesucht ( mit der
Beruflichen Rehabilitation gibt es eine „Ausbildung“ schon im Studium).
Exkurs - Projekt „NUEVA“: Betroffene gehen in Wohnungseinrichtungen
und evaluieren sie, machen Interviews und einen Datenbankkatalog. Bei
„NUEVA“ wird auch Ausbildung ermöglicht. Dies gehört also auch in
den Bereich der Beruflichen Rehabilitation.
Folie 10:
Fazit
Es konnte aufgezeigt werden, dass Forschungsbedarf die berufliche
Integration in unterschiedlichen Bereichen vorliegt. Mit Blick auf die
Weiterentwicklung der Integrationspädagogik als wissenschaftliche
Disziplin erscheint die Berücksichtigung der genannten
Forschungsbereiche von tragender Bedeutung. Wo das Thema nach wie
vor innerhalb der Integrationspädagogik eine marginale Rolle einnimmt,
zeigen die Beiträge der letzten 4 Jahre zu diesem Thema, dass sich die
berufliche Integration zu einem Untersuchungsfeld entwickelt hat, welches
aus der integrationspädagogischen Forschungslandschaft nicht mehr
wegzudenken ist. Ihre Fürsprecher gehen davon aus, dass es sich „zu einem
der wichtigsten Brennpunkte in der Integrationspädagogik“ entwickeln
wird.
„Die Berufliche Integration ist in der Integrationspädagogik noch immer
marginalisiert (= ins Abseits geschoben, an den Rand gedrängt).“ - Sie ist
ein Feld, dass nur am Rand behandelt wird.
„Berufliche Inklusion bildet die Grundlage für lebenslanges Lernen,
soziale Integration und Selbstbestimmung.
Für eine zukünftige berufliche Integrationsforschung ist es deshalb gerade
notwendig, die oben formulierten Forschungsanliegen ernsthaft in die
Theoriebildung aufzunehmen. Gerade auch vor dem Hintergrund, das
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berufliche Integration bzw. Inklusion die Grundlage für lebenslanges
Lernen, soziale Integration und Selbstbestimmung bildet.
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