Ministerieller Erlass zur Festlegung der allgemeinen

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24. OKTOBER 2002 - Ministerieller Erlass zur Festlegung der allgemeinen
Studienordnung in Bezug auf die Grundausbildungen der Personalmitglieder des
Einsatzkaders der Polizeidienste
(offizielle deutsche Übersetzung: Belgisches Staatsblatt vom 26. Januar 2006)
Konsolidierung
Die vorliegende Konsolidierung enthält die Abänderungen, die vorgenommen worden sind
durch:
- den Ministeriellen Erlass vom 17. Dezember 2008 zur Abänderung des Ministeriellen Erlasses
vom 24. Oktober 2002 zur Festlegung der allgemeinen Studienordnung in Bezug auf die
Grundausbildungen der Personalmitglieder des Einsatzkaders der Polizeidienste (Belgisches
Staatsblatt vom 2. Februar 2010),
- den Ministeriellen Erlass vom 12. August 2010 zur Abänderung des Ministeriellen Erlasses
vom 24. Oktober 2002 zur Festlegung der allgemeinen Studienordnung in Bezug auf die
Grundausbildungen der Personalmitglieder des Einsatzkaders der Polizeidienste (Belgisches
Staatsblatt vom 17. Mai 2011).
Diese Konsolidierung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy
erstellt worden.
24. OKTOBER 2002 - Ministerieller Erlass zur Festlegung der allgemeinen
Studienordnung in Bezug auf die Grundausbildungen der Personalmitglieder des
Einsatzkaders der Polizeidienste
KAPITEL I - Begriffsbestimmungen und Anwendungsbereich
Artikel 1 - Für die Anwendung des vorliegenden Erlasses versteht man unter:
1. “Lehrpersonal”: jeden Lehrbeauftragten, Praxisausbilder und Ausbilder im Sinne von
Artikel IV.II.1 Nr. 3, Nr. 4 und Nr. 5 RSPol,
2. “Generaldirektor”: den Generaldirektor der in Artikel 11 des Königlichen Erlasses vom
3. September 2000 über den Generalkommissar und die Generaldirektionen der föderalen Polizei
erwähnten Generaldirektion des Personals,
3. “Prüfungskommission”: die in Artikel 49 des Königlichen Erlasses vom 20. November 2001 über die Grundausbildungen der Personalmitglieder des Einsatzkaders der
Polizeidienste und zur Festlegung verschiedener Übergangsbestimmungen erwähnte
Prüfungskommission,
4. “Prüfungsausschuss”: den in Artikel 54 des Königlichen Erlasses vom 20. November 2001 über die Grundausbildungen der Personalmitglieder des Einsatzkaders der
Polizeidienste und zur Festlegung verschiedener Übergangsbestimmungen erwähnten
Prüfungsausschuss,
5. “erstem Bewerter”: einen für die Ausbildung des Anwärters verantwortlichen
Ausbilder, der vom Schuldirektor oder gegebenenfalls vom Mentor des Ausbildungspraktikums
bestimmt worden ist,
6. “zweitem Bewerter”: den Schuldirektor oder gegebenenfalls den Korpschef der Praktikumseinheit oder ein von ihnen bestimmtes Personalmitglied, das einen höheren Dienstgrad als
der erste Bewerter innehat oder, in Ermangelung dessen, den gleichen Dienstgrad innehat, aber
ein höheres Dienstgradalter erreicht hat.
Art. 2 - Der vorliegende Erlass ist auf alle Grundausbildungen anwendbar, die den
Personalmitgliedern des Einsatzkaders der Polizeidienste erteilt werden.
KAPITEL II - Prüfungskommissionen und Prüfungsausschüsse
Art. 3 - Der Anwärter, der der Auffassung ist, dass er einen Ablehnungsgrund im Sinne
von Artikel 828 des Gerichtsgesetzbuches gegen ein Mitglied einer Prüfungskommission oder
eines Prüfungsausschusses geltend machen kann, oder der der Auffassung ist, dass ein Mitglied
einer Prüfungskommission oder eines Prüfungsausschusses ihn unmöglich unparteiisch bewerten
kann, muss dieses Mitglied ablehnen, bevor die Prüfungskommission die Noten erteilt
beziehungsweise der Prüfungsausschuss seine mit Gründen versehene Stellungnahme abgibt.
Zur Vermeidung der Unzulässigkeit muss die Ablehnung durch einen mit Gründen
versehenen Antrag beim Schuldirektor oder, wenn der Schuldirektor als Vorsitzender des
Prüfungsausschusses abgelehnt wird, beim Generaldirektor beantragt werden.
Nachdem der Anwärter, der das Mitglied ablehnt, und das abgelehnte Mitglied der
Prüfungskommission beziehungsweise des Prüfungsausschusses ihren Standpunkt dargelegt
haben, trifft der Schuldirektor oder gegebenenfalls der Generaldirektor eine Entscheidung. Er
bringt dem Mitglied der Prüfungskommission beziehungsweise des Prüfungsausschusses und
dem Anwärter seine Entscheidung zur Kenntnis. Gegebenenfalls bestimmt er einen Stellvertreter.
Art. 4 - Der Vorsitzende der Prüfungskommission ist für die Organisation der Prüfungen
verantwortlich. Er fordert die Anwärter auf, zu den Prüfungen zu erscheinen, und teilt ihnen die
Zusammensetzung der Prüfungskommission und des Prüfungsausschusses mit.
Der Vorsitzende der Prüfungskommission legt auf Vorschlag des Schuldirektors die Zeit
fest, die den Anwärtern zur Verfügung steht, um die schriftliche und die mündliche Prüfung
abzulegen. Er entscheidet, ob und unter welchen Bedingungen die Anwärter Dokumentation
einsehen dürfen.
Der Vorsitzende der Prüfungskommission erstellt ein Protokoll über den Verlauf der
Prüfungen. Das Prüfungsprotokoll enthält mindestens:
1. die Zahl der vorgeladenen Kandidaten,
2. die Zahl der Prüfungsteilnehmer,
3. die Zahl der erfolgreichen Kandidaten und der Kandidaten, die nicht bestanden haben,
4. die Zahl der Aufschübe,
5. die Zahl der Verzichtserklärungen,
6. die Zahl der aus anderen Gründen Abwesenden,
7. die besonderen Fälle,
8. eine Beschreibung der Vorfälle.
Art. 5 - Der Schuldirektor ist für die Organisation des Sekretariats der
Prüfungskommission und des Prüfungsausschusses verantwortlich.
Art. 6 - Die Mitglieder der Prüfungskommission und des Prüfungsausschusses sowie die
Mitglieder der jeweiligen Sekretariate unterliegen der strikten Geheimhaltungspflicht in Bezug
auf die Arbeiten innerhalb der Prüfungskommission beziehungsweise des Prüfungsausschusses.
Art. 7 - Der Prüfungsausschuss teilt dem Generaldirektor seine mit Gründen versehene
Stellungnahme in Bezug auf die in Artikel IV.II.44 Nr. 3 und Nr. 4 RSPol erwähnten
Möglichkeiten mit und übermittelt dem Betroffenen eine Kopie dieser Stellungnahme.
Die in Absatz 1 erwähnte Stellungnahme umfasst ein personenbezogenes Schreiben mit
der Begründung des Nichtbestehens und einer Stellungnahme in Bezug auf die eventuelle
Wiederholung der gesamten Grundausbildung oder eines Teils davon.
Art. 8 - Der Schuldirektor bringt den Anwärtern die in Artikel IV.II.44 Nr. 3 und Nr. 4
RSPol erwähnte Entscheidung des Generaldirektors durch ein Blatt mit den Endergebnissen zur
Kenntnis.
KAPITEL III - Bewertung
Abschnitt 1 - Professionelle Arbeitsweise
Art. 9 - Der Schuldirektor informiert die Anwärter zu Beginn der Grundausbildung über
die Modalitäten der Bewertung der professionellen Arbeitsweise.
Art. 10 - Die Anwärter werden von einem dazu bestimmten Ausbilder und gegebenenfalls
vom Mentor des Ausbildungspraktikums bewertet.
[…]
[Art. 10 früherer Absatz 2 aufgehoben durch Art. 1 des M.E. vom 17. Dezember 2008 (B.S. vom
29. Januar 2009)]
Art. 11 - Das Lehrpersonal leistet Mitarbeit bei der Erstellung der Bewertung der
professionellen Arbeitsweise der Anwärter.
Art. 12 - Die Bewertung der professionellen Arbeitsweise erfolgt auf der Grundlage von
Gesprächen zur Arbeitsweise und Bewertungsgesprächen.
Vor der Bewertung der professionellen Arbeitsweise führt der erste Bewerter mindestens
ein Gespräch zur Arbeitsweise mit dem Anwärter. Vor diesem Gespräch nimmt der Anwärter
eine Selbstbewertung vor. Der Bericht über dieses Gespräch wird auf einem Blatt über die
Arbeitsweise festgehalten, dessen Muster in Anlage 23 zum vorliegenden Erlass festgelegt ist.
Nach dem Gespräch wird dem Anwärter eine Kopie des Blattes über die Arbeitsweise notifiziert.
Art. 13 - Der erste Bewerter bewertet die professionelle Arbeitsweise des Anwärters nach
einem Bewertungsgespräch; der Bericht darüber wird auf einem Bewertungsblatt festgehalten,
dessen Muster in Anlage 24 zum vorliegenden Erlass festgelegt ist. Nach dem Gespräch wird
dem Anwärter eine Kopie dieses Bewertungsblattes notifiziert.
Negativ bewertete Bewertungsindikatoren müssen im Bewertungsblatt ausdrücklich
begründet werden.
Art. 14 - Stimmt der Anwärter dem Inhalt des Bewertungsblattes zu, wird dieses Blatt in
die Schulakte geordnet.
Art. 15 - Stimmt der Anwärter dem Inhalt des Bewertungsblattes nicht zu, legt er dem
ersten Bewerter innerhalb fünf Werktagen nach der in Artikel 13 erwähnten Notifizierung seine
Verteidigungsschrift mit Bemerkungen vor.
Ist der erste Bewerter mit den Bemerkungen in der Verteidigungsschrift einverstanden,
passt er das Bewertungsblatt entsprechend an und ordnet es in die Schulakte.
Ist der erste Bewerter nicht mit den Bemerkungen in der Verteidigungsschrift
einverstanden, bringt er dem Anwärter das Bewertungsblatt mit seiner Antwort auf die
Verteidigungsschrift zur Kenntnis. Der Anwärter kann dem ersten Bewerter innerhalb dreier
Werktage eine Replik auf diese Antwort übermitteln. Diese Replik wird der Bewertungsakte
beigefügt.
Nach Ablauf der in Absatz 3 erwähnten Frist leitet der erste Bewerter die Bewertungsakte
unverzüglich an den zweiten Bewerter weiter, der auf der Grundlage der vom ersten Bewerter
vervollständigten Bewertungsakte entscheidet.
Die in Absatz 4 erwähnte Entscheidung kann entweder eine Bestätigung oder eine
Änderung des Bewertungsberichts des ersten Bewerters sein. Im Fall einer Änderung gibt der
zweite Bewerter seine Begründung auf dem Bewertungsblatt an. Diese Entscheidung enthält eine
endgültige Bewertung und wird dem Anwärter zur Kenntnis gebracht. Das Bewertungsblatt wird
daraufhin in die Schulakte geordnet.
Abschnitt 2 - Tägliche Arbeit
Art. 16 - Der Schuldirektor bestimmt pro Ausbildungsmodul die Anzahl Tests, die Art
der Tests und den Zeitpunkt, zu dem die Tests abgelegt werden müssen. Mehrere Tests pro
Ausbildungsmodul geben Anlass zu einer allgemeinen Note.
Das Ergebnis der in Absatz 1 erwähnten Tests wird auf einem Ergebnisblatt eingetragen,
dessen Muster in den Anlagen 3, 7, 12, 17 und 21 zum vorliegenden Erlass festgelegt ist.
Abschnitt 3 - Prüfungen
Art. 17 - Die Fragen der schriftlichen Prüfung sind pro Ausbildungslehrgang für alle
Anwärter der betreffenden Polizeischule gleich.
Der Vorsitzende der Prüfungskommission gewährleistet die Anonymität der Anwärter bei
der Verbesserung der schriftlichen Prüfung.
Art. 18 - Wenn die Note eines oder mehrerer Mitglieder der Prüfungskommission um
mehr als 15 % von der höchsten erteilten Note abweicht oder wenn die Mitglieder der
Prüfungskommission Noten erteilen, die teils über und teils unter dem verlangten Minimum
liegen, erteilt die Prüfungskommission nach Beratung eine endgültige Note. Kommt keine
Einigkeit zustande, erteilt der Vorsitzende der Prüfungskommission eine endgültige Note.
Art. 19 - Die für eine zweite Prüfungsperiode erteilten Noten werden nicht für die
Bestimmung des Endergebnisses berücksichtigt.
Die Anwärter, die bei der zweiten Prüfungsperiode bestehen, werden hinter den
Anwärtern eingeordnet, die bei der ersten Prüfungsperiode bestanden haben.
Art. 20 - Die Prüfungsergebnisse werden auf einem Ergebnisblatt eingetragen, dessen
Muster in den Anlagen 4, […] 9, […] 14, […] 19 und 22 zum vorliegenden Erlass festgelegt ist.
[Art. 20 abgeändert durch Art. 2 des M.E. vom 17. Dezember 2008 (B.S. vom 29. Januar 2009)]
KAPITEL IV - Nichtbestehen und Wiederholung
Art. 21 - Nimmt ein Anwärter an einer Prüfung oder einem Prüfungsteil nicht teil, wird
davon ausgegangen, dass er die betreffende Prüfung beziehungsweise den betreffenden
Prüfungsteil nicht bestanden hat.
Art. 22 - Die im Fall einer Wiederholung der gesamten Grundausbildung oder eines Teils
davon erteilten Noten werden für die Bestimmung einer neuen allgemeinen Beurteilungsnote
berücksichtigt.
KAPITEL V - Aufschub und Verzicht
Art. 23 - Der Anwärter kann aus Gesundheitsgründen, wegen Schwangerschaft oder aus
schwerwiegenden oder außergewöhnlichen Gründen einen Aufschub für die gesamte Grundausbildung oder einen Teil davon beantragen.
Hierzu richtet der Anwärter einen mit Gründen versehenen Antrag an den Schuldirektor.
Der Schuldirektor entscheidet über die Gewährung eines Aufschubs und bestimmt
gegebenenfalls dessen Dauer. Er bringt dem Anwärter seine Entscheidung zur Kenntnis.
Ist der Anwärter mit der in Absatz 3 erwähnten Entscheidung nicht einverstanden, kann er
innerhalb dreier Werktage eine Verteidigungsschrift beim Generaldirektor einreichen, der nach
Aktenlage entscheidet.
Art. 24 - Der Anwärter kann jederzeit entscheiden, nicht länger an der Grundausbildung
teilzunehmen. Hierzu richtet er eine Verzichtserklärung an den Generaldirektor und
benachrichtigt er zudem den Schuldirektor darüber. Dieser Verzicht ist bedingungslos und
unwiderruflich für den betreffenden Ausbildungslehrgang.
KAPITEL VI - Ausbildungsakte und Schulakte
Art. 25 - Die eingerichteten und zugelassenen Schulen, die mit einer Grundausbildung
beauftragt sind, führen für jeden Ausbildungslehrgang eine Ausbildungsakte. Diese Akte besteht
aus mehreren Mappen und umfasst:
1. ein Verzeichnis pro Mappe,
2. das Programm und die Stundenpläne der Unterrichtseinheiten und Aktivitäten,
3. die Namenliste des Lehrpersonals und die von ihm unterrichteten Inhalte,
4. die Namenliste der Anwärter und die von ihnen erzielten Endergebnisse,
5. alle Unterlagen in Bezug auf die Bewertung der Ausbildungsmodule und der
professionellen Arbeitsweise,
6. alle Unterlagen in Bezug auf das Ausbildungspraktikum (die Ausbildungspraktika),
7. eine Kopie
Prüfungsausschusses,
des
Protokolls
der
Prüfungen
und
der
Stellungnahme
des
8. jede andere zweckdienliche Unterlage.
Art. 26 - Die eingerichteten und zugelassenen Schulen, die mit einer Grundausbildung
beauftragt sind, führen für jeden Anwärter eine Schulakte. Diese Akte besteht aus mehreren
Mappen und umfasst:
1. ein Verzeichnis pro Mappe,
2. individuelle und zweckdienliche Daten in Bezug auf den Anwärter,
3. alle Unterlagen in Bezug auf die Bewertung der professionellen Arbeitsweise,
4. alle Unterlagen in Bezug auf die Bewertung der Ausbildungsmodule,
5. Disziplinarangelegenheiten,
6. jede andere zweckdienliche Unterlage.
Art. 27 - Am Ende des Ausbildungslehrgangs werden die Ausbildungsakte und die
Schulakte bei der Generaldirektion des Personals archiviert.
Art. 28 - Der Generaldirektor kann die Ausbildungsakte und die Schulakte zu jeder
weiteren Veranlassung anfordern.
Art. 29 - Auf einfaches Verlangen kann der Anwärter jederzeit seine Schulakte einsehen.
Zur Vorbereitung der [in den Artikeln 15 und 29undecies] erwähnten Verteidigungsschrift kann
der Anwärter eine Kopie seiner Schulakte erhalten.
[Art. 29 abgeändert durch Art. 3 des M.E. vom 17. Dezember 2008 (B.S. vom 29. Januar 2009)]
[KAPITEL VIbis - Pädagogische Schulmaßnahmen
[Kapitel VIbis mit den Artikeln 29bis und 29ter eingefügt durch Art. 4 des M.E. vom
17. Dezember 2008 (B.S. vom 29. Januar 2009)]
Art. 29bis - Unbeschadet der Gesetzes- und Verordnungsbestimmungen über die
Disziplin und die Maßnahmen für die interne Ordnung, die auf Personalmitglieder der
Polizeidienste Anwendung finden, wird eine spezifische Regelung über pädagogische
Schulmaßnahmen eingeführt, die auf Anwärter in der Grundausbildung Anwendung findet.
Die pädagogische Schulmaßnahme kann nicht zu der Erteilung einer Note führen, die das
Studiumergebnis beeinflusst.
Art. 29ter - § 1 - Die pädagogischen Schulmaßnahmen, die der Schuldirektor oder die
von ihm bestimmte Person in Bezug auf den Anwärter ergreifen kann, sind die folgenden:
1. eine zusätzliche schriftliche Ausbildungstätigkeit,
2. eine zusätzliche praktische Ausbildungstätigkeit,
3. eine besondere Aufgabe in Zusammenhang mit den festgestellten Mängeln,
4. eine oder mehrere obligatorische Nachhilfestunden während der normalen
Unterrichtstage zwischen 7 Uhr und 20 Uhr, mit einem Maximum von 5 Stunden pro Woche,
5. ein oder mehrere obligatorische zusätzliche Tests während der normalen
Unterrichtstage zwischen 7 Uhr und 20 Uhr, mit einem Maximum von 5 Stunden pro Woche,
6. der Ausschluss von der laufenden Ausbildungstätigkeit,
7. die Notifizierung eines in die Schulakte aufzunehmenden Mitteilungsschreibens mit
Bemerkungen,
8. der zeitweilige Ausschluss des betreffenden Anwärters von einem oder mehreren
Ausbildungskursen beziehungsweise von einer oder mehreren Ausbildungstätigkeiten für
höchstens fünf aufeinander folgende Werktage, damit er während dieses Zeitraums in der
Polizeischule oder in einem Dienst der föderalen oder der lokalen Polizei einer schriftlichen
und/oder einer praktischen Ausbildungstätigkeit und/oder einer besonderen Aufgabe in
Zusammenhang mit den festgestellten Mängeln nachgehen kann,
9. der zeitweilige Ausschluss des betreffenden Anwärters von sämtlichen
Ausbildungstätigkeiten beziehungsweise aus der Polizeischule für höchstens fünf aufeinander
folgende Werktage, damit er während dieses Zeitraums in der Polizeischule oder in einem Dienst
der föderalen oder der lokalen Polizei einer schriftlichen und/oder einer praktischen
Ausbildungstätigkeit und/oder einer besonderen Aufgabe in Zusammenhang mit den
festgestellten Mängeln nachgehen kann.
§ 2 - Nach Ablauf des in § 1 Nr. 6, 8 beziehungsweise 9 erwähnten Ausschlusses ist der
Anwärter für das Nachholen des Unterrichts verantwortlich.]
[KAPITEL VIter - Verfahren
[Kapitel VIter mit den Artikeln 29quater bis 29duodecies eingefügt durch Art. 5 des M.E. vom
17. Dezember 2008 (B.S. vom 29. Januar 2009)]
Abschnitt 1 - Allgemeines
Art. 29quater - Alle Unterlagen in Bezug auf das im vorliegenden Kapitel erwähnte
Verfahren werden in der Schulakte des betreffenden Anwärters abgelegt und können für die
Bewertung der moralischen Eigenschaften des Anwärters berücksichtigt werden.
Dies darf auf keinen Fall in der persönlichen Akte des Betreffenden erwähnt werden.
Art. 29quinquies - Jegliche Beschwerde über das Verhalten eines Anwärters ist
Gegenstand eines Berichts über die pädagogische Betreuung, dessen Muster in Anlage 25
festgelegt ist. Dieser Bericht, in dem der Sachverhalt kurz zusammengefasst ist, wird beim
Schuldirektor oder bei der von ihm bestimmten Person hinterlegt.
Dieser Bericht enthält gegebenenfalls einen Vermerk über eventuell bereits ergriffene
Maßnahmen und jeglichen Vorschlag für zu ergreifende Maßnahmen.
Art. 29sexies - Der Schuldirektor oder die von ihm bestimmte Person trifft
schnellstmöglich eine Entscheidung. Er/sie teilt dem Anwärter seine/ihre Entscheidung mit.
Art. 29septies - Der Schuldirektor oder die von ihm bestimmte Person kann eine der
folgenden Entscheidungen treffen:
1. Entscheidung, das Verfahren einzustellen,
2. Entscheidung, eine oder mehrere der in Artikel 29ter § 1 Nr. 1 bis 9 erwähnten
pädagogischen Schulmaßnahmen zu ergreifen,
3. Entscheidung, den definitiven Durchfall vorzuschlagen,
4. Entscheidung, der
Disziplinarverfahren einzuleiten.
ordentlichen
Disziplinarbehörde
vorzuschlagen,
ein
Abschnitt 2 - Mitteilungsschreiben mit Bemerkungen
Art. 29octies - Das in Artikel 29ter § 1 Nr. 7 erwähnte Mitteilungsschreiben mit
Bemerkungen wird dem Anwärter vom Schuldirektor oder der von ihm bestimmten Person
zugeschickt; darin wird der Anwärter aufgefordert, sein Verhalten und seine Arbeits- oder
Lernmethode zu ändern, sofern diese die Studiumergebnisse oder die Bewertung seiner
persönlichen Qualitäten negativ beeinflussen können.
Das Mitteilungsschreiben mit Bemerkungen enthält zudem präzise Empfehlungen zur
Verbesserung des Verhaltens und des Studiums; dem Studenten wird darin eine ausreichende
Frist gewährt, damit er Zeit hat, sich zu verbessern, bevor andere Maßnahmen getroffen werden.
Das Mitteilungsschreiben mit Bemerkungen wird dem Anwärter notifiziert, bevor es mit
dessen eventuellen Bemerkungen in seiner Schulakte abgelegt wird; die Aktenstücke werden in
ein Verzeichnis aufgenommen.
Abschnitt 3 - Zeitweiliger Ausschluss
Art. 29nonies - Wenn der Schuldirektor oder die von ihm bestimmte Person eine der in
Artikel 29ter § 1 Nr. 8 und 9 erwähnten Maßnahmen ergreifen möchte, muss er/sie zuvor den
Anwärter anhören.
Abschnitt 4 - Vorschlag zum definitiven Durchfall
Art. 29decies - Der Vorschlag zum definitiven Durchfall eines Anwärters wird dem
betreffenden Anwärter vom Schuldirektor notifiziert.
Diesem Vorschlag liegt die Schulakte des Anwärters bei. Diese Akte umfasst mindestens
einen Bericht über mindestens ein Gespräch zur Arbeitsweise und ein Bewertungsgespräch, so
wie sie in den Artikeln 12 bis 15 erwähnt sind.
Art. 29undecies - Innerhalb sieben Werktagen nach der in Artikel 29decies erwähnten
Notifizierung kann der Anwärter dem Generaldirektor eine Erwiderungsschrift schicken.
Art. 29duodecies - Im Prinzip befindet der Generaldirektor nach Aktenlage.
Er kann bei den Betroffenen alle zusätzlichen Informationen einholen und/oder die
Betroffenen zu sich rufen.
Der Anwärter kann darum bitten, vorher vom Generaldirektor oder seinem Stellvertreter
angehört zu werden.]
KAPITEL VII - Schlussbestimmungen
Art. 30 - Das Programm der Grundausbildungen und der vorbereitenden Ausbildungen,
das Kompetenzprofil der Anwärter sowie das Muster für das Blatt über die Arbeitsweise, für das
Bewertungsblatt und für die verschiedenen Ergebnisblätter werden in folgenden Anlagen zum
vorliegenden Erlass erfasst:
1. [Polizeibediensteter]: Kompetenzprofil am Ende der Grundausbildung,
2. [Polizeibediensteter]: Programm der Grundausbildung,
3. [Polizeibediensteter]: Muster eines Blattes über die Ergebnisse in Bezug auf die
tägliche Arbeit,
4. [Polizeibediensteter]: Muster eines Blattes über die Ergebnisse der Abschlussprüfung,
5. Inspektor: Kompetenzprofil am Ende der Grundausbildung,
6. Inspektor: Programm der Grundausbildung,
7. Inspektor: Muster eines Blattes über die Ergebnisse in Bezug auf die tägliche Arbeit,
8. […]
9. Inspektor: Muster eines Blattes über die Ergebnisse der Abschlussprüfung,
10. Hauptinspektor: Kompetenzprofil am Ende der Grundausbildung,
11. Hauptinspektor: Programm der Grundausbildung,
12. Hauptinspektor: Muster eines Blattes über die Ergebnisse in Bezug auf die tägliche
Arbeit,
13. […]
14. Hauptinspektor: Muster eines Blattes über die Ergebnisse der Abschlussprüfung,
15. Kommissar: Kompetenzprofil am Ende der Grundausbildung,
16. Kommissar: Programm der Grundausbildung,
17. Kommissar: Muster eines Blattes über die Ergebnisse in Bezug auf die tägliche
Arbeit,
18. […]
19. Kommissar: Muster eines Blattes über die Ergebnisse der Abschlussprüfung,
20. Vorbereitende Ausbildung Hauptinspektor und Kommissar: Ausbildungsprogramm,
21. Vorbereitende Ausbildung Hauptinspektor und Kommissar: Muster eines Blattes über
die Ergebnisse der täglichen Arbeit,
22. Vorbereitende Ausbildung Hauptinspektor und Kommissar: Muster eines Blattes über
die Ergebnisse der Abschlussprüfung,
23. Muster eines Blattes über die professionelle Arbeitsweise für die Grundausbildung,
24. Muster eines Bewertungsvordrucks für die Grundausbildung,
[25. Muster eines Berichts über die pädagogische Betreuung.]
[Art. 30 einziger Absatz Nr. 1 bis 4 abgeändert durch Art. 6 Nr. 1 des M.E. vom
17. Dezember 2008 (B.S. vom 29. Januar 2009); einziger Absatz Nr. 8, 13 und 18 aufgehoben
durch Art. 6 Nr. 2 des M.E. vom 17. Dezember 2008 (B.S. vom 29. Januar 2009); einziger Absatz
Nr. 25 eingefügt durch Art. 6 Nr. 3 des M.E. vom 17. Dezember 2008 (B.S. vom
29. Januar 2009)]
Art. 31 - Vorliegender Erlass wird mit 1. April 2001 wirksam.
[Anlage 1]
[Anlage 1 ersetzt durch Art. 7 des M.E. vom 17. Dezember 2008 (B.S. vom 29. Januar 2009)]
KOMPETENZPROFIL
FÜR POLIZEIBEDIENSTETE
AM ENDE DER GRUNDAUSBILDUNG
1. ALLGEMEINE POLIZEILICHE KOMPETENZEN
1.1 Kenntnisse (Wissen)






Die Rolle eines Polizeidienstes in einer demokratischen Gesellschaft
verstehen
Eine Übersicht über den Aufbau der Verwaltung, des Gerichtswesens und der
Polizei sowie die Entwicklung der belgischen Polizeidienste geben
Die Zuständigkeiten der lokalen Verwaltungsebene kennen
Den Begriff "Polizeifunktion" summarisch erfassen
Die Aufträge des auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes
erfassen
Die allgemeinen statutarischen Regeln auf Verwaltungs-, Besoldungs-,
Gewerkschafts- und Disziplinarebene kennen
1.2 Fertigkeiten (Können)




Über eine Anzahl sozialer Grundfertigkeiten verfügen, die notwendig sind,
um ein Amt auszuüben, das Kontakte mit der Bevölkerung, mit Kollegen,
Vorgesetzten und Behörden in Überwachungs-, Zusammenarbeits- oder
Konfliktsituationen voraussetzt, unter besonderer Berücksichtigung der
multikulturellen Dimension
Quellen benutzen, die für die Ausübung der Polizeiaufgaben notwendig sind
Die schriftliche und mündliche Beherrschung der Erstsprache verbessern
Die elementaren Grundregeln der Zweitsprache beherrschen, um einer Person
den Weg erklären zu können
1.3 Verhaltensweisen (Wollen)

Die gewünschten polizeilichen Grundverhaltensweisen besitzen und die
Verhaltensweisen erkennen, die disziplinarische oder strafrechtliche Folgen
nach sich ziehen können:

Aktionsbereitschaft, sodass der Polizeibedienstete es wagt und willens
ist, zu handeln, Entscheidungen trifft, selbstsicher ist, Eigeninitiative
zeigt und Hemmungen vermeidet

Emotionale Stabilität, sodass der Polizeibedienstete sich zu
beherrschen weiß, emotionale Impulse zügeln kann, in
Stresssituationen nicht aggressiv wird und seine emotionale
Belastbarkeit erhöht












Verantwortungsgefühl, sodass der Polizeibedienstete pflichtbewusst
nach moralischen und sozialen Normen handelt, unbestechlich und
ehrlich ist, beharrlich bleibt, auch in schweren Situationen, und
Selbstdisziplin an den Tag legt
Selbstvertrauen, sodass der Polizeibedienstete Selbstachtung hat, sich
selbst positiv beurteilt und keinen Minderwertigkeitskomplex hat und
sich somit gegen Kritik wehren kann
Flexibilität, sodass der Polizeibedienstete bereit ist, seine Meinung zu
korrigieren, möglichst offen und objektiv denkt, sich von Vorurteilen
lösen kann und seine Anpassungsfähigkeit entwickelt
Selbstkritische Einstellung, sodass der Polizeibedienstete bereit ist,
über sein eigenes Handeln nachzudenken, sich seines eigenen Handelns
bewusst wird und es fortwährend in Frage stellt sowie über eine gute
Selbstkenntnis verfügt
Umgänglichkeit und Verbundenheit, sodass der Polizeibedienstete
sich in gleich welche Gesellschaft begeben kann
Einfühlungsvermögen, sodass der Polizeibedienstete sich in die Lage
der anderen versetzen kann, sich bemüht, sie zu verstehen, und ihre
Emotionen teilt
Bereitschaft zur Zusammenarbeit, sodass der Polizeibedienstete mit
anderen von Gleich zu Gleich zusammenarbeiten kann,
Mannschaftsgeist besitzt und loyal ist
Selbstständigkeit, sodass der Polizeibedienstete bereit ist, seine
Kompetenzen fortlaufend und von sich aus auf den neuesten Stand zu
bringen und zu verbessern
Korrektes und höfliches Verhalten, sodass der Polizeibedienstete
jeder Person in jeder Situation mit Takt begegnen kann
Hilfsbereitschaft allen Bürgern und Behörden gegenüber, sodass der
Polizeibedienstete Dienstbereitschaft an den Tag legt
Demokratische Einstellung, sodass der Polizeibedienstete die
individuellen Rechte und Freiheiten aller Bürger achtet, niemanden
aufgrund des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, der politischen,
religiösen oder philosophischen Überzeugungen, der sexuellen
Veranlagung, der Sprache usw. diskriminiert und seine Aufgaben
rechtschaffen erfüllt
Kreativität, sodass der Polizeibedienstete eine passende Antwort
findet, um ein Problem zu lösen
1.4
Potenzial (Werden)

Eine gute körperliche und mentale Kondition pflegen, um die
Polizeiaufgaben effizient wahrnehmen zu können

Ein selbstlernendes Verhalten durch fortdauernde Konsultierung
verschiedener Informationsquellen annehmen
2. SPEZIFISCHE POLIZEILICHE KOMPETENZEN
2.1 Kenntnisse (Wissen)


Die Grundrechte und -freiheiten des Bürgers und ihre Einschränkungen im
Rahmen des Lebens in der Gesellschaft erkennen
Den rechtlichen Rahmen der spezifischen polizeilichen Aufgaben (Gesetz
über das Polizeiamt, Strafgesetzbuch, Strafprozessgesetzbuch, Gesetz über die
Untersuchungshaft,
Gemeindeerlasse,
Rechtsvorschriften
über
den
Straßenverkehr usw.) verstehen
2.2 Fertigkeiten (Können)

Protokolle, Berichte, Gerichts- und Verwaltungsunterlagen in Verbindung mit
seinen Aufgaben erstellen

Vorbeugende Überwachungen und Kontrollen durchführen

Informationen sammeln

Eine Erklärung schriftlich festhalten

Eine Sicherheitsdurchsuchung und eine administrative Durchsuchung
durchführen

Verstöße erkennen, Verkehrsverstöße und Verstöße gegen einige besondere
Gesetze, für die der Polizeibedienstete zuständig ist, feststellen und eingreifen

Qualitative
Beziehungen
zur
Bevölkerung
im
Rahmen
gemeinschaftsorientierten
Polizeiarbeit
aufbauen
und
Unsicherheitsfaktoren in einer Polizeizone identifizieren

Den nötigen praktischen Beistand leisten bei:

Opferbeistand und erster Hilfe bei Unfällen


Untersuchungen und Ermittlungen

Durchsuchungen von Gebäuden und Ortsbesichtigungen

Beschlagnahme

Freiheitsentziehung
Bei Entdeckung auf frischer Tat erste dringende Maßnahmen treffen
der
die
3. TECHNISCHE POLIZEILICHE KOMPETENZEN
3.1 Fertigkeiten (Können)

Maschine schreiben, einen PC bedienen und die polizeilichen Datenverarbeitungssysteme benutzen

Sich mühelos und sicher mit einem Dienstfahrzeug fortbewegen

Mit den Funkgeräten umgehen, die in den Polizeidiensten gebräuchlich sind,
und die Funkverfahren anwenden
[Anlage 2]
[Anlage 2 ersetzt durch Art. 7 des M.E. vom 17. Dezember 2008 (B.S. vom 29. Januar 2009)]
Grundausbildung
Polizeibediensteter
PROGRAMM
MODUL 1:
1.
2.
3.
2.
3.
2.
3.
PLATZ, FUNKTION UND ROLLE DER
KADER IN DER INTEGRIERTEN POLIZEI
BÜRGERNAHE POLIZEI
mindestens 28 Stunden
mindestens 24 Stunden
Sich mit der täglichen und praktischen Arbeitsweise in den verschiedenen
Aufgabenbereichen der lokalen Polizei vertraut machen
MODUL 5:
1.
2.
3.
4.
5.
mindestens 22 Stunden
Die Arbeit einer lokalen Demokratie kennen
Die Prinzipien der bürgernahen Polizei beherrschen
Eine Anzahl sozialer Grundfertigkeiten entwickeln, die nötig sind, um mit jemandem
Kontakt aufzunehmen, zu kommunizieren und bei einer Streitigkeit einzugreifen
INTEGRATIONSPRAKTIKUM
1.
mindestens 34 Stunden
Sich an die gewünschten polizeilichen Berufspflichten halten und die Verhaltensweisen
erkennen, die disziplinäre oder strafrechtliche Folgen haben können
Die auf ihn anwendbaren statutarischen und administrativen Regeln kennen
Seine Befugnisse als Polizeibediensteter kennen, um sich so gut wie möglich in den
Polizeidienst eingliedern zu können
MODUL 4:
1.
2.
3.
PLATZ, FUNKTION UND ROLLE DER
POLIZEI IN UNSERER GESELLSCHAFT
Die Struktur des belgischen Rechtsstaates und darin die Rolle eines Polizeidienstes
verstehen
Die Entwicklung der belgischen Polizeidienste verstehen
Anhand der belgischen Gesetze eine Übersicht über den Aufbau der Verwaltung, des
Gerichtswesens und der Polizei geben
MODUL 3:
1.
mindestens 10 Stunden
Sich in eine Polizeischule einordnen
Seine Zeit einteilen
Eine effiziente Lern- und Arbeitsmethode entwickeln
MODUL 2:
1.
PLATZ UND ROLLE DES ANWÄRTERS
IN EINER POLIZEISCHULE
TECHNISCHE GRUNDKOMPETENZEN
mindestens 20 Stunden
Einen PC bedienen
Die in den Polizeidiensten gebräuchlichen Funkgeräte benutzen
Sich mit einem vorfahrtsberechtigten Fahrzeug mühelos und sicher fortbewegen
Die in den Polizeidiensten gebräuchlichen Fotoapparate benutzen
Die Grundschutzmittel benutzen und Vorbeugungsmaßnahmen anwenden
MODUL 6:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
3.
4.
5.
6.
UMGANG MIT HÄUFIGEN FÄLLEN
mindestens 100 Stunden
Den allgemeinen Umgang mit häufigen Fällen kennen
Verkehrsgefährdende und gesellschaftsstörende Verstöße erkennen und die
Zweckmäßigkeit eines Protokolls abschätzen
Die Kontrolle eines Fahrzeugs und seiner Insassen durchführen
Im Fall von Alkoholvergiftung und/oder Trunkenheit am Steuer eingreifen und die
Feststellungen treffen
Bei einem Verkehrsunfall mit Sachschäden und/oder Körperverletzungen eingreifen und
die Feststellungen treffen
Im Rahmen kommunaler Verwaltungssanktionen eingreifen
MODUL 8:
1.
mindestens 92 Stunden
Empfangen, betreuen und den angeforderten Beistand leisten
Protokolle, Berichte, gerichtliche Dokumentation und Verwaltungsdokumente erstellen
Die Erklärung einer Person entgegennehmen
Erste dringende Maßnahmen ergreifen und Feststellungen in Bezug auf die am
häufigsten vorkommenden Straftaten treffen
Die Personalien einer Person aufnehmen
Beistand leisten bei:
- Kontrolle einer oder mehrerer Personen
- Durchsuchung einer Person
- Freiheitsentziehung
- Identifizierung eines Fahrzeugs
- organisierter Kontrolle eines Fahrzeugs und seiner Insassen
- Durchsuchung eines Gebäudes
- Durchsuchung eines Kraft-, Schienen- oder Wasserfahrzeugs
- Beschlagnahme
- verwaltungspolizeilicher Tätigkeit und besonderen Polizeieinsätzen
Immunitäten und Vorrechte
MODUL 7:
1.
2.
EINFÜHRUNG IN DIE ELEMENTAREN
POLIZEIVORGÄNGE
AKTUELLE PHÄNOMENE
mindestens 8 Stunden
Haltung und Reaktionen im Rahmen von Phänomenen gesellschaftlicher, gerichtlicher
oder administrativer Art verstehen
MODUL 9:
1.
2.
3.
2.
3.
4.
5.
GEWALTBEHERRSCHUNG
mindestens 32 Stunden
In Bezug auf den Gebrauch von Gewalt eine klare Übersicht über die polizeilichen
Berufspflichten haben
Eine potenzielle Gefahrensituation verbal bewältigen
Die Techniken der Selbstverteidigung beherrschen
Die ihm zur Verfügung gestellten Zwangsmittel sicher, genau und angemessen
handhaben
Die häufigsten Gefahrensituationen einschätzen und die Entscheidungen treffen, die zur
effizienten Beherrschung dieser Situationen beitragen
MODUL 11:
1.
2.
mindestens 42 Stunden
Eine gute allgemeine körperliche Kondition entwickeln und pflegen, um die
Polizeiaufgaben effizient wahrnehmen zu können
Eine gute funktionelle körperliche Kondition entwickeln und pflegen, um die
Polizeiaufgaben effizient wahrnehmen zu können
Techniken anwenden, um gegen negativen Stress anzukämpfen
MODUL 10:
1.
KÖRPERLICHES UND MENTALES
TRAINING
ERST- UND ZWEITSPRACHE
mindestens 50 Stunden
Die schriftliche und mündliche Beherrschung der Erstsprache verbessern
Die elementaren Grundregeln der Zweitsprache beherrschen, um einer Person den Weg
erklären zu können
INTEGRIERTE ÜBUNGEN
1.
mindestens 12 Stunden
In den häufigsten typischen Situationen im Rahmen einer integrierten Übung eingreifen
AUSBILDUNGSPRAKTIKUM IN EINSATZSITUATIONEN
1.
mindestens 80 Stunden
Im Team und unter Leitung eines Mentors die in der Polizeischule erworbenen
Kenntnisse, Fertigkeiten und Verhaltensweisen im Polizeialltag anwenden
Module:
Insgesamt mindestens 450 Stunden
Praktika:
Insgesamt mindestens 104 Stunden
ABSCHLUSSPRÜFUNG POLIZEIBEDIENSTETER
MODUL 1:
1.
PLATZ UND ROLLE DES ANWÄRTERS IN EINER POLIZEISCHULE
Sich in eine Polizeischule einordnen
Der Anwärter macht sich mit seinem neuen Umfeld, der Arbeitsweise der Schule und dem
Lehrkörper vertraut.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
stellt sich vor und macht Bekanntschaft mit seinen
Klassenkollegen
•
tauscht mit den Ausbildern und Praxisausbildern die
gegenseitigen Erwartungen aus
•
identifiziert seine Ausbildungsverantwortlichen
•
erläutert den Ablauf, die Ziele und das Profil der
Grundausbildung
•
erläutert die Philosophie des Ausbildungssystems und
skizziert die Möglichkeiten, die sich ihm am Ende der
Grundausbildung bieten
•
beschreibt die Struktur der Polizeischule
•
ordnet die verschiedenen Dienste der Polizeischule ein und
erklärt ihre Arbeitsweise und die Betreuungsmöglichkeiten
•
hält die Studienordnung und die Schulordnung der
Polizeischule ein und benutzt die spezifischen Unterlagen der
Schule
•
ist sich bewusst, dass er sich für seine Handlungen
rechtfertigen muss
Inhalt:

Bekanntschaft mit:
 Klassenkollegen
 Ausbildern und Praxisausbildern
 Ausbildungsverantwortlichen
 Programm und Ziele der Ausbildung
 Philosophie des Ausbildungssystems und Organisation der
Ausbildungen in der Polizeistruktur
 Arbeitsweise und Struktur der Polizeischule
 Rechte und Pflichten als Anwärter
 Rechenschaft ablegen, sich verantworten
2.
Seine Zeit einteilen
Der Anwärter erfasst die Bedeutung der Arbeitsplanung.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
wird sich durch die Analyse seines täglichen Arbeitsablaufs
der Notwendigkeit eines eigenen funktionellen Zeitmanagements
bewusst
•
erfasst die Zeitdiebe und klassifiziert sie in interne und
externe Zeitdiebe
•
erfasst die verschiedenen Aufgaben nach ihrer Wichtigkeit
und ordnet sie nach den Fristen, die ihm zu ihrer Erfüllung
gegeben sind
Inhalt:



3.
Selbstkenntnis im Zusammenhang mit Zeitmanagement
Interne und externe Zeitdiebe
Technik der Prioritäten
Eine effiziente Lern- und Arbeitsmethode entwickeln
Der Anwärter macht sich mit den Lernmethoden und -mitteln vertraut, die es ihm
ermöglichen, die Grundkompetenzen eines Polizeibediensteten unter den besten Bedingungen
zu erwerben und zu entwickeln.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
analysiert die Zielsetzungen des Programms der Polizeischule
•
fasst seine Unterrichtsunterlagen entsprechend den
Zielsetzungen zusammen
•
lernt auf strukturierte Weise
•
plant seine Lernzeiten
•
beschreibt die Schritte, die zu unternehmen sind, um eine
individuelle pädagogische Betreuung zu erhalten
•
zieht verschiedene Quellen für Recherchen heran und
analysiert die erhaltene Dokumentation
Inhalt:






Analyse der Zielsetzungen
Erstellung von Zusammenfassungen
Lernmethoden
Arbeitsplanung
Suche nach Dokumentation und ihre Analyse
Betreuung in der Polizeischule
Der Anwärter kann während der Ausbildung vom pädagogischen Büro individuell betreut
werden.
MODUL 2: PLATZ, FUNKTION UND ROLLE DER POLIZEI IN UNSERER
GESELLSCHAFT
1.
Die Struktur des belgischen Rechtsstaates und darin die Rolle eines
Polizeidienstes verstehen
Der Anwärter erkennt den Platz und die Rolle eines Polizeidienstes in einer demokratischen
Gesellschaft sowie die Entwicklung der Aufträge der Polizei in diesem Rahmen.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
erfasst den belgischen Staat als eine Gemeinschaft mit
soziologischen, demographischen, politischen und sozialen
Merkmalen
•
skizziert die Struktur des belgischen Staates und
unterscheidet die Zuständigkeiten jeder Machtebene
•
weiß die rechtsprechende Gewalt in die verschiedenen
Ebenen des belgischen Staates einzuordnen
•
weiß die gesetzgebende Gewalt in die verschiedenen
Ebenen des belgischen Staates einzuordnen
•
weiß die ausführende Gewalt in die verschiedenen Ebenen
des belgischen Staates einzuordnen
•
erläutert die Rolle der Verwaltungsgerichte
•
weiß das Polizeisystem in das gerichtliche und
administrative System sowie in die Struktur des belgischen
Staates einzuordnen
•
erläutert kurz die Begriffe Sicherheit und Unsicherheit
•
erläutert die Rolle der Polizei in der Gesellschaft
•
erläutert die Rechte und Freiheiten der Bürger gemäß der
Verfassung und dem internationalen Recht
•
erläutert die Prinzipien der polizeilichen Grundfunktion und
der spezialisierten Polizeifunktion und verdeutlicht die
Verbindung zwischen beiden
•
erläutert die Rolle und den Platz der Polizei in einer
multikulturellen Gesellschaft
•
skizziert die Entwicklung des Platzes des Täters und des
Opfers
•
erläutert die Bedeutung seiner Rolle in der
Sicherheitsproblematik und identifiziert die Aufgaben des
Polizeibediensteten und des Polizeiinspektors auf dieser Ebene
•
erläutert Philosophie und Leitlinien des Gesetzes über das
Polizeiamt
Inhalt:

Belgien als Gemeinschaft:
 soziologische Merkmale
 politische Merkmale
 demographische Merkmale
 sozioökonomische Merkmale
 Organisation
 Föderalstaat
 Gemeinschaften
 Regionen
 Provinzen
 Gemeinden
 Rechtsprechende, gesetzgebende und ausführende Gewalt

Verwaltungsgerichte

Platz des Polizeisystems im Gerichtssystem und in der
belgischen Staatsstruktur

Sicherheit und Unsicherheit (Ursachen, Phänomene)
 Rechte und Freiheiten der Bürger gemäß der Verfassung
 Rolle der Polizei in der Gesellschaft
 Philosophie und Leitlinien des Gesetzes über das Polizeiamt
 Polizeiliche
Grundfunktion
und
spezialisierte
Polizeifunktion
 Rolle und Platz der Polizei in einer multikulturellen
Gesellschaft
 Platz von Täter und Opfer (Franchimont-Gesetz, OOP 15
usw.)
 Öffentliche Ruhe, Sicherheit und Gesundheit
2.
Die Entwicklung der belgischen Polizeidienste verstehen
Der Anwärter verschafft sich einen Überblick über die Entwicklung der Polizeidienste in
Belgien, um Struktur und Organisation des auf zwei Ebenen strukturierten integrierten
Polizeidienstes zu verstehen.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
skizziert auf einer Zeitleiste die Entwicklung der
Polizeidienste in Belgien
•
erläutert Philosophie und Leitlinien des Gesetzes über den
auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienst
•
skizziert Struktur und Organisation des auf zwei Ebenen
strukturierten integrierten Polizeidienstes
Inhalt:

Geschichte:
 Gemeindepolizei
 Gerichtspolizei
 Gendarmerie
 Philosophie und Leitlinien des Gesetzes über den auf zwei
Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienst
 Struktur und Organisation des auf zwei Ebenen
strukturierten integrierten Polizeidienstes
3.
Anhand der belgischen Gesetze eine Übersicht über den Aufbau der
Verwaltung, des Gerichtswesens und der Polizei geben
Der Anwärter versteht die allgemeinen Rechtsgrundsätze und verschafft sich einen
allgemeinen Überblick über die Gerichts- und Verwaltungsbehörden sowie über die anderen
Akteure, die Tätigkeiten in Bezug auf die öffentliche Sicherheit und die Justiz ausüben.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
erläutert die allgemeinen Rechtsgrundsätze
•
erläutert die allgemeinen Grundsätze des Verwaltungsrechts
und des öffentlichen Rechts
•
erläutert die Klassifizierung der Straftaten und der Strafen
•
unterscheidet die verschiedenen Gerichtshöfe und Gerichte
und ihre Zuständigkeiten
•
erläutert den Ablauf der Strafverfolgungen und der
Zivilklagen
•
identifiziert die Aufgaben der Verwaltungs- und der
Gerichtspolizei
•
identifiziert die Verwaltungs- und Gerichtsbehörden und
erläutert ihre Zuständigkeiten
•
skizziert die verschiedenen Phasen des Strafverfahrens
•
unterscheidet die Elemente, die in Strafangelegenheiten die
Entscheidung des Richters beeinflussen
•
identifiziert die Tätigkeiten, die der auf zwei Ebenen
strukturierte integrierte Polizeidienst als Dienst an der
Bevölkerung und an den Behörden ausübt
•
beschreibt die Zuständigkeiten der föderalen Unterstützungsdienste
•
beschreibt die Zuständigkeiten der Kontrolldienste
•
beschreibt die Rolle und die Zuständigkeiten der anderen
Dienste, die auf Ebene der Sicherheit eingreifen
(Nachbarschaftskomitees,
Türsteher,
Stadtwächter,
Parkplatzwächter, Wachdienste, Privatdetektive usw.)
Inhalt:

Einführung in das Recht
 Allgemeine Grundsätze des Verwaltungs- und des
öffentlichen Rechts
 Klassifizierung der Straftaten und der Strafen
 Die verschiedenen Gerichtshöfe und Gerichte
 Ablauf der Strafverfolgungen und Zivilklagen
 Aufgaben der Verwaltungs- und der Gerichtspolizei
 Die Verwaltungs- und Gerichtsbehörden
 Die verschiedenen Phasen des Strafverfahrens
 Elemente, die die Entscheidung des Richters beeinflussen
 Dienstangebot der Polizeidienste

Die föderalen Unterstützungsdienste
 Die Kontrolldienste
 Die anderen Dienste, die auf Ebene der Sicherheit tätig sind
MODUL 3: PLATZ, FUNKTION
INTEGRIERTEN POLIZEI
1.
UND
ROLLE
DER
KADER
IN
DER
Sich an die gewünschten polizeilichen Berufspflichten halten und die
Verhaltensweisen erkennen, die disziplinäre oder strafrechtliche Folgen
haben können
Der Anwärter nimmt Kenntnis von den Einstellungen und Werten, von denen er sich bei
seiner Arbeit leiten lassen muss.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
erläutert die polizeiliche Berufsethik und die Auswirkung,
die sie auf das Verhalten der Polizei haben muss
•
erläutert die Elemente der polizeilichen Berufspflichten, wie
in den Artikeln 123 bis 131 des Gesetzes über den auf zwei
Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienst beschrieben
•
erkennt normabweichende Verhaltensweisen und geht damit
um
•
beweist die Wichtigkeit der Werte der integrierten Polizei,
insbesondere
die
Begriffe
Integrität,
Verfügbarkeit,
Unparteilichkeit, Unbestechlichkeit und pluralistische Haltung in
der Polizeiarbeit
•
unterscheidet die Tatbestandsmerkmale bei Straftaten gegen
Güter, die von Personen verübt werden, die ein öffentliches Amt
ausüben, und bespricht die Umstände, unter denen die
Anwendung des Gesetzes ändert
•
unterscheidet die Tatbestandsmerkmale bei Straftaten gegen
Güter, die sowohl von Personen, die ein öffentliches Amt
ausüben, als auch von Privatpersonen verübt werden, und
bespricht die Umstände, unter denen die Anwendung des
Gesetzes ändert
•
ist sich der Auswirkung seiner Ermessensbefugnis bewusst
Inhalt:
 Polizeiliche Berufsethik
 Polizeiliche Berufspflichten - Kodex der Berufspflichten
 Normabweichende Verhaltensweisen
 Die Werte der integrierten Polizei; die Begriffe Integrität,
Verfügbarkeit,
Unparteilichkeit,
Unbestechlichkeit
und
pluralistische Haltung
 Titel IV und V des Strafgesetzbuches

Ermessensbefugnis
2.
Die auf ihn anwendbaren statutarischen und administrativen Regeln kennen
Der Anwärter wird über die auf ihn anwendbaren statutarischen und administrativen
Verfahren informiert.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
beschreibt die statutarischen Regeln, die auf Anwärter und
Mitglieder des Kaders der Polizeibediensteten sowie auf
Mitglieder des Kaders des Personals im einfachen Dienst
Anwendung finden
•
beschreibt das Konzept und die allgemeine Philosophie des
Disziplinarsystems und erläutert den Zusammenhang mit den
polizeilichen Berufspflichten
•
erläutert die Verwaltungs- und Disziplinarverfahren und
ihre jeweiligen Ausführungsmodalitäten
•
erstellt eine Verteidigungsschrift mit Argumenten, die sich
auf die vorgefundene Situation beziehen
•
unterscheidet
zwischen
Gehalt,
Zulagen
und
Entschädigungen
•
reagiert auf die vorgeschlagene Bewertung in angemessener
Weise und ergreift die erforderlichen Initiativen
•
identifiziert die verschiedenen Gewerkschaftsorganisationen
•
identifiziert die beruflichen Unvereinbarkeiten, wie in den
Artikeln 134 bis 135 des Gesetzes über den auf zwei Ebenen
strukturierten integrierten Polizeidienst beschrieben
•
kennt die am häufigsten benutzten Formulare und
angewandten Verfahren in Bezug auf Verwaltung und Logistik
(F/L-Formulare usw.)
Inhalt:
Gewerkschaftliche
Informationen






Verwaltungsstatut
Besoldungsstatut
Gewerkschaftsstatut
Disziplinarstatut
Berufliche Unvereinbarkeiten
Verwaltung und Logistik (F/L-Formulare usw.)
Die Polizeischule wird pro zugelassene Gewerkschaftsorganisation der Polizei auf deren Antrag hin einen Zeitpunkt
vorsehen, in dem diese sich den Anwärtern vorstellen kann.
3.
Seine Befugnisse als Polizeibediensteter kennen, um sich so gut wie möglich
in den Polizeidienst eingliedern zu können
Der Anwärter lernt die Funktion kennen, die er im Polizeidienst ausüben wird.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
erläutert seine Rolle und seine Befugnisse im Rahmen
seiner Funktion innerhalb eines Polizeidienstes
•
erläutert die Grenzen und die Komplementarität seines
Auftrags im Verhältnis zur Rolle der Polizeiinspektoren
•
kann den rechtlichen Rahmen in diesem Bereich geltend
machen
Inhalt:



Rolle und Befugnisse
Grenzen und Komplementarität seines Auftrags
Rechtsquellen für diese Befugnisse
MODUL 4:
1.
BÜRGERNAHE POLIZEI
Die Arbeit einer lokalen Demokratie kennen
Der Anwärter entdeckt den Rahmen, in dem lokal gearbeitet wird.
Zielsetzung:
Der Anwärter:
•
erläutert die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten der
Behörden einer lokalen Demokratie
Inhalt:
 Zuständigkeiten des Bürgermeisters, des Bürgermeisterund Schöffenkollegiums, der Schöffen, des Polizeirats usw.
2.
Die Prinzipien der bürgernahen Polizei beherrschen
Der Anwärter eignet sich alle Elemente an, die es ihm erlauben, eine gute Beziehung zur
Bevölkerung aufzubauen, und erkennt ihre Auswirkung auf die Polizeiarbeit.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
erläutert den Kontext der Entstehung der bürgernahen
Polizei
•
erläutert die Philosophie, die Komponenten und die
Prinzipien der gemeinschaftsorientierten Polizeifunktion
•
erläutert die Ursachen objektiver und subjektiver
Unsicherheitsgefühle der Bevölkerung
•
ordnet seine Handlungen in den Rahmen eines
Sicherheitsplans ein
•
erläutert die Aufgabenbereiche der lokalen Polizei
Inhalt:
 Gemeinschaftsorientierte Polizeifunktion (Philosophie und
Komponenten - Basistexte)
 Objektive und subjektive Unsicherheitsgefühle
 Ein zonaler Sicherheitsplan
 Aufgabenbereiche der lokalen Polizei
4.
Eine Anzahl sozialer Grundfertigkeiten entwickeln, die nötig sind, um mit
jemandem Kontakt aufzunehmen, zu kommunizieren und bei einer
Streitigkeit einzugreifen
Der Anwärter lernt, sich kundenorientiert einzustellen, und verfügt über die zur Ausübung
seiner Aufgaben nötigen Kommunikationsfähigkeiten.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
erläutert die Grundkomponenten des Kommunikationsschemas
•
wendet in seinen beruflichen Tätigkeiten die Grundsätze des
aktiven Zuhörens an
•
ist in seinen beruflichen Kontakten selbstsicher und einfühlsam
•
äußert sich einer Person gegenüber mit angemessenen
Argumenten
•
nimmt Kontakt mit der Öffentlichkeit auf und spricht in der
Öffentlichkeit
•
führt ein Telefongespräch und notiert die Mitteilung
•
nimmt die angemessenen Haltungen und Verhaltensweisen
beim Empfang einer Person in seinem Büro an
•
ist von den Vorzügen einer guten Kommunikation und
Zusammenarbeit in einem Team überzeugt
•
deutet korrekt die kulturellen Einflüsse bei der
Kommunikation mit Personen aus anderen Kulturen und
ethnischen Gruppen
•
kann auf angemessene Weise bei der Lösung einer
Streitigkeit helfen, indem er:

mit den Parteien entschlossen in ruhiger und
aufbauender Weise Kontakt aufnimmt, um sie zu einem
Dialog zu bewegen

je nach erhaltener Information die geeignetste
Vermittlungsmethode benutzt
Inhalt:






Grundprinzipien der Kommunikation
Aktives Zuhören
Selbstsicherheit und Einfühlungsvermögen
Nein-Verkauf
Argumentieren
Der Empfang im Allgemeinen:
 im Büro
 am Telefon
 Kommunikation und Zusammenarbeit im Team
 Kontakt mit der Bevölkerung und Sprechen in der
Öffentlichkeit
 Kultureigene Einflüsse in der Kommunikation
 Gesprächsbereitschaft
 Überredungstechniken
 Vermittlungsgespräch

INTEGRATIONSPRAKTIKUM
1.
Sich mit der täglichen und praktischen Arbeitsweise in den verschiedenen
Aufgabenbereichen der lokalen Polizei vertraut machen
Der Anwärter erhält die Möglichkeit, sich anzusehen, wie es vor Ort zugeht, und sich mit der
praktischen Dienstausübung in der lokalen Polizei vertraut zu machen.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
beobachtet die Arbeitsweise in den verschiedenen
Aufgabenbereichen der lokalen Polizei
•
besucht ein Gerichtsgebäude, einen Koordinations- und
Unterstützungsdienst (KUD) und einen Gerichtspolizeidienst
(GPD)
•
beobachtet den Empfang einer Person
Inhalt:

Beobachtung der Arbeitsweise in den verschiedenen
Aufgabenbereichen der lokalen Polizei
 Besuch eines Gerichtsgebäudes, eines Koordinations- und
Unterstützungsdienstes (KUD) und eines Gerichtspolizeidienstes
(GPD)
 Beobachtung des Empfangs einer Person
MODUL 5:
1.
TECHNISCHE GRUNDKOMPETENZEN
Einen PC bedienen
Der Anwärter ist mit der im Polizeidienst gebräuchlichen Basissoftware vertraut.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
benutzt die AZERTY-Tastatur
•
benutzt die Programme der Basissoftware, die gebräuchlich
sind, um eine einfache Unterlage zu erstellen
Inhalt:
 Maschine schreiben
 Programme der Basissoftware,
gebräuchlich sind

2.
die im
Polizeidienst
Die in den Polizeidiensten gebräuchlichen Funkgeräte benutzen
Der Anwärter kann sich mit den Funkmitteln verständigen und die Daten des ASTRIDSystems verwerten.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
nennt die Unterschiede zwischen den Netzwerken
•
erläutert, was TETRA bedeutet
•
nennt die zu benutzenden Begriffe und kennt das
Funkverfahren
•
geht mit den Funkgeräten um und verständigt sich anhand
dieser Geräte gemäß dem Funkverfahren
•
beschreibt die Begriffe und Verfahren des ASTRIDSystems und erläutert die Funktionalitäten
•
benutzt die verschiedenen DATA-Anwendungen im
Bereich der Kommunikation und der Datenabfrage
•
benutzt die Kommunikationsmittel während einer
integrierten Übung
Inhalt:






3.
Netzwerke
TETRA
Funkverfahren
Funkgeräte
Das ASTRID-Endbenutzer-System
DATA-Anwendungen
Sich mit einem vorfahrtsberechtigten Fahrzeug mühelos und sicher
fortbewegen
Der Anwärter ist mit dem Fahren eines vorfahrtsberechtigten Fahrzeugs vertraut, damit seine
eigene Sicherheit und die der anderen gewährleistet ist.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
erläutert den Ablauf der einfachen Überprüfung eines
Dienstfahrzeugs
•
erledigt die Formalitäten in Bezug auf einen Unfall mit
einem Dienstfahrzeug
•
orientiert sich vor Ort mithilfe einer Straßenkarte und/oder
eines Stadtplans
•
erläutert, wann und wie mit einem vorfahrtsberechtigten
Fahrzeug zu fahren ist
•
übernimmt
die
Verantwortung,
wenn
er
ein
vorfahrtsberechtigtes Fahrzeug fährt
•
erläutert die allgemeinen Grundsätze des Hinterherfahrens
und des Verfolgens eines Fahrzeugs, einschließlich des
grenzüberschreitenden Verfolgens
Inhalt:

Einfache Überprüfung eines Dienstfahrzeugs
 Formalitäten bei einem Unfall
 Orientierung vor Ort (Lesen von Straßenkarten und
Stadtplänen)
 Regeln
in
Bezug
auf
die
Benutzung
eines
vorfahrtsberechtigten Fahrzeugs
 Allgemeine Grundsätze des Hinterherfahrens und des
(grenzüberschreitenden) Verfolgens
4.
Die in den Polizeidiensten gebräuchlichen Fotoapparate benutzen
Der Anwärter macht sich mit der Benutzung der in den Polizeidiensten gebräuchlichen
Fotoapparate vertraut.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
kennt die Situationen, in denen Fotos gemacht werden
müssen
•
weiß, was unbedingt fotografiert werden muss
•
liest die Gebrauchsanweisung jedes Fotoapparats
•
macht unter allen Umständen scharfe Fotos
Inhalt:



5.
Fotoapparate
Fotos machen
Die zu fotografierenden Objekte
Die Grundschutzmittel benutzen und Vorbeugungsmaßnahmen anwenden
Der Anwärter macht sich mit den in den Polizeidiensten allgemein gebräuchlichen
Schutzmitteln vertraut und versteht es, sicher zu handeln.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
kann die allgemeinen Prinzipien in Bezug auf das
Wohlbefinden und die Sicherheit am Arbeitsplatz sowie die Rolle
der Kontaktpersonen formulieren
•
kennt die in einer Polizeieinheit allgemein vorhandenen
Schutzmittel und ihre Anwendung
•
beschreibt die allgemeinen Prinzipien zur Vermeidung von
Unfällen, Verwundungen und Verunreinigungen
•
nennt die wichtigsten Aspekte der Selbstmordverhütung
Inhalt:
 Wohlbefinden und Sicherheit am Arbeitsplatz
 Schutzmittel (Schutzausrüstung, Einmal-Handschuhe und
Einweg-Overalls,
Schutzbrille,
Gasmaske,
Schutzmaske,
kugelsichere Weste usw.)
 potenzielle Gefahr
 potenzielle Verunreinigung
 Selbstmordverhütung
MODUL 6: EINFÜHRUNG IN DIE ELEMENTAREN POLIZEIVORGÄNGE
1.
Empfangen, betreuen und den angeforderten Beistand leisten
Der Anwärter lernt, einem Opfer zu helfen, in angepasster Weise auf dessen Fragen zu
antworten und ihm eine schlechte Nachricht taktvoll zu überbringen.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
erkennt die Bedürfnisse der Opfer
•
unterscheidet die verschiedenen Kategorien von Opfern
•
erfasst die wichtigsten Erwartungen eines Opfers in Bezug
auf die Information
•
informiert die Person anhand des Zivilgesetzbuches über
ihre bürgerlichen Rechte und Pflichten
•
führt die verschiedenen Aufgaben aus, die ihm zivilrechtlich
obliegen
•
sorgt für den ersten Empfang eines Opfers (ob in einer
Krisensituation oder nicht)
•
begleitet das Opfer bei der Formulierung seiner
Erwartungen
•
sucht mithilfe des Sozialadressbuchs den Dienst für
Opferbeistand oder den Hilfsdienst, der den Bedürfnissen der
Person entspricht
•
überbringt eine schlechte Nachricht und steht der Person,
der diese schlechte Nachricht überbracht wurde, bei
•
leistet bei Unfällen dringende und erste Hilfe
Inhalt:









Bedürfnisse der Opfer
Verschiedene Kategorien von Opfern
Erwartungen der Opfer in Bezug auf die Information
Bürgerliche Rechte und Pflichten der Personen (Zivilrecht)
Erster Empfang und Empfang in Krisensituationen
Hilfeleistungsgespräch
Verweisungsfunktion
Überbringung einer schlechten Nachricht
Erste-Hilfe-Grundkurs
Die Polizeischule kann die Gelegenheiten schaffen, damit der Anwärter ein zugelassenes
(europäisches) Rettungsbrevet erhält.
2.
Protokolle,
Berichte,
gerichtliche
Verwaltungsdokumente erstellen
Dokumentation
und
Der Anwärter wird mit der Benutzung der Mittel zur Abfassung und Registrierung von
Mitteilungen, Berichten, Verwaltungsdokumenten, gerichtlicher Dokumentation und
Protokollen vertraut gemacht und setzt dies während der Ausbildung in die Praxis um.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
unterscheidet
die
Begriffe
Mitteilung,
Bericht,
Verwaltungsdokument,
gerichtliche
Dokumentation
und
Protokoll
•
erläutert die Rechtsgrundlagen für die Abfassung eines
Protokolls
•
erläutert das Zweckmäßigkeitsprinzip bei der Abfassung
eines Protokolls
•
erstellt ein Protokoll unter Berücksichtigung der
Formvorschriften und unter Einbeziehung der Hauptrubriken
•
benutzt die polizeilichen EDV-Programme für die
Abfassung der Protokolle und die Reservierung der Nummern im
Protokollregister
Inhalt:






3.
Arten von Unterlagen:
 Mitteilungen
 Berichte
 Verwaltungsdokumente
 Protokolle
Rechtsgrundlagen des Protokolls
Zweckmäßigkeit
Formvorschriften für das Protokoll
Hauptrubriken des Protokolls
Polizeiliche EDV-Programme (ein Protokoll abfassen)
Die Erklärung einer Person entgegennehmen
Durch Vernehmungstechniken hilft der Anwärter einem Bürger, seine Information besser zu
strukturieren.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
beschreibt den Zweck einer Erklärung
•
erläutert die Gesetzes- und Verordnungsvorschriften in
Bezug auf die Vernehmung
•
notiert die Erklärung einer Person auf logische und
chronologische Weise
Inhalt:
4.
 Zweck
 Gesetzes- und Verordnungsgrundlagen
Gesetz)
 Grundtechniken (Logik und Chronologie)
(Franchimont-
Erste dringende Maßnahmen ergreifen und Feststellungen in Bezug auf die am
häufigsten vorkommenden Straftaten treffen
Der Anwärter macht sich ein Bild von seiner Arbeit vor Ort in Bezug auf die am häufigsten
vorkommenden Straftaten und die Entdeckung auf frischer Tat.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
erläutert den Begriff "Entdeckung auf frischer Tat" im
engen Sinn
•
erläutert den Begriff "öffentlicher Protest"
•
erläutert die Ortsbesichtigung und die ersten dringenden
Maßnahmen
•
versammelt die Zeugen
•
erläutert die Sicherung von Spuren und Indizbeweisen
•
identifiziert Personen und Gegenstände
•
hält eine Person bis zur Ankunft eines Polizeibeamten fest
Inhalt:

Entdeckung auf frischer Tat im engen Sinn und öffentlicher
Protest

Aufgaben eines GPB und eines GPO
 Ortsbesichtigung/erste dringende Maßnahmen
 Einrichten eines Sperrbereichs
 Zeugen:
 Sammeln

Spuren und Indizbeweise:
 Sicherung
 Identifizieren:
 Personen
 Gegenstände
 Grundkenntnisse der Beschlagnahme
5.
Die Personalien einer Person aufnehmen
Der Anwärter lernt die Grundprinzipien, nach denen er einen Bürger auf gesetzmäßige und
menschenwürdige Weise identifizieren kann.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
erläutert
die
Definitionen
und
vorgeschriebenen
allgemeinen Prinzipien der Kontrolle sowie Artikel 34 des
Gesetzes über das Polizeiamt
•
begründet, wann und warum eine Identitätskontrolle
rechtmäßig ist
•
erläutert die Personenkontrolle in Bezug auf die Echtheit
der Dokumente gemäß dem Gesetz über den Personalausweis
•
spricht eine Person für eine Identitätskontrolle an
Inhalt:






Definitionen und allgemeine Prinzipien der Kontrolle
Rechtmäßiger Grund einer Identitätskontrolle
Gesetz über den Personalausweis
Identitätskontrolle
Echtheit der Dokumente
Ansprechen, Kontaktaufnahme
6.
Beistand leisten bei der Kontrolle einer oder mehrerer Personen, bei der
Durchsuchung einer Person, bei einer Freiheitsentziehung, bei der
Identifizierung eines Fahrzeugs, bei der organisierten Kontrolle eines
Fahrzeugs und seiner Insassen, bei der Durchsuchung eines Gebäudes, bei der
Durchsuchung eines Kraft-, Schienen- oder Wasserfahrzeugs, bei einer
Beschlagnahme,
bei
besonderen
Polizeieinsätzen
und
einer
verwaltungspolizeilichen Tätigkeit
Der Anwärter kann Polizeibeamten, Gerichtspolizeioffizieren und befugten Personen auf ihre
Bitte hin praktischen Beistand leisten; dieser Beistand kann insbesondere einem
Polizeiinspektor geleistet werden, der im Rahmen organisierter oder nicht organisierter
Maßnahmen eine gründliche Kontrolle von Personen, Fahrzeugen und Gebäuden durchführt,
Beschlagnahmen durchführt, eine freiheitsentziehende Maßnahme und eine Tätigkeit im
Rahmen der Verwaltungspolizei ausführt.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
führt eine Durchsuchung korrekt und auf gesetzmäßige
Weise durch
•
führt die Techniken der Freiheitsentziehung aus,
einschließlich des Anlegens von Handschellen
•
durchsucht ein Kraft-, Schienen- oder Wasserfahrzeug nach
dem auferlegten Verfahren
•
kann bei der Ausführung von Kontrollmaßnahmen Beistand
leisten
•
kann Beistand leisten und benutzt Techniken und
Schutzmittel, um eine Durchsuchung durchzuführen
•
stellt Gegenstände sicher
•
führt an öffentlich zugänglichen Orten gemäß den
Anweisungen
und
unter
der
Verantwortung
eines
Verwaltungspolizeioffiziers eine administrative Beschlagnahme
von Gegenständen und Tieren durch, die eine Gefahr für das
Leben und die körperliche Unversehrtheit der Personen und die
Sicherheit der Güter darstellen können
•
nimmt Demonstranten, Verletzten und Presse gegenüber die
angemessene Haltung ein
Inhalt:
 Durchsuchungstechniken
 Techniken der Freiheitsentziehung (Anlegen von
Handschellen)
 Durchsuchung eines Fahrzeugs
 Durchsuchungstechniken und Schutzmittel für die
Durchsuchung eines Gebäudes
 Techniken der Beschlagnahme
 Haltung gegenüber Demonstranten, Verletzten und Presse
7.
Immunitäten und Vorrechte
Der Anwärter erkennt die Personen, die ein Gerichtsbarkeitsvorrecht oder Immunität
genießen, auf der Grundlage ihrer besonderen Identitätsdokumente und weiß, wie man sich
bei einem Einsatz gegenüber diesen Personen zu verhalten hat.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
erläutert die Tragweite nationaler Immunitäten
•
erläutert die Tragweite internationaler Immunitäten
•
erläutert die Bedeutung des "Gerichtsbarkeitsvorrechts"
•
erkennt die am häufigsten vorkommenden besonderen
Identitätsdokumente in Bezug auf Immunitäten
•
weiß, wie man sich in Sachen Verkehr und Unfälle zu
verhalten hat
•
weiß, wie man sich bei allgemeinen Zwischenfällen und
beim Zugang zu Gebäuden zu verhalten hat
Inhalt:
 nationale Immunitäten und Dokumente: Verhaltensregeln
 internationale Immunitäten und Dokumente: Verhaltensregeln
 Gerichtsbarkeitsvorrecht und Dokumente: Verhaltensregeln
MODUL 7:
1.
UMGANG MIT HÄUFIGEN FÄLLEN
Den allgemeinen Umgang mit häufigen Fällen kennen
Der Anwärter erfährt, wie häufige Fälle in diesem Modul besprochen werden sollen.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
beschreibt die zur Untersuchung der häufigen Fälle benutzte
Methodik
•
benutzt die verschiedenen Rechtsquellen für nicht häufige
Fälle
Inhalt:


2.
Methodik und Übersicht über die Verstöße
 Beschreibung des Falls
 Beteiligte Akteure und mögliche Aktionspläne
 Mögliche Aktionen der Polizeidienste
Rechtsquellen
Verkehrsgefährdende und gesellschaftsstörende Verstöße erkennen und die
Zweckmäßigkeit eines Protokolls abschätzen
Der Anwärter lernt, die Bürger vor unvorsichtigen Fahrern zu schützen.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
charakterisiert den Sachverhalt und die Fakten in Bezug auf
die Unsicherheit im Straßenverkehr
•
ordnet die Problematik der Unsicherheit im Straßenverkehr
in das sozioökonomische Umfeld ein und erläutert die daraus
hervorgehenden Folgen
•
unterscheidet in den verschiedenen Verkehrssituationen die
Bestimmungen der Artikel 1 und 2 des KE vom
1. Dezember 1975
•
erläutert die Verkehrspolitik der Behörden und der
Polizeidienste
•
unterscheidet in verschiedenen Verkehrssituationen den
jeweiligen Schweregrad der Verstöße
•
unterscheidet in verschiedenen Verkehrssituationen die
gefährlichen und gesellschaftsstörenden Verstöße sowie die
verschiedenen Formen der Aggressivität am Steuer
•
schätzt verschiedene Verkehrssituationen ein und
entscheidet, ob ein Eingreifen notwendig ist
•
regelt zügig und sicher den Verkehr an einer Kreuzung
•
erstellt im Rahmen einer integrierten Übung mithilfe der
Gesetzestexte auf korrekte Weise ein Protokoll, eine Verwarnung,
ein vereinfachtes Protokoll und eine sofortige Erhebung
Inhalt:
 Merkmale des Sachverhalts und der Fakten
 Sozioökonomisches Umfeld und daraus hervorgehende
Folgen
 Königlicher Erlass vom 1. Dezember 1975
 Verkehrspolitik der Behörden und der Polizeidienste

jeweiliger Schweregrad der Verstöße
 Gefährliche Verstöße und Aggressivität am Steuer
 Gesellschaftsstörende Verstöße
 Verkehrsregelung
 Spezifikationen in Bezug auf:
 die Vernehmung
 das Protokoll (Verwarnungsprotokoll (VPk), sofortige
Erhebung (SE), vereinfachtes Protokoll)
3.
Die Kontrolle eines Fahrzeugs und seiner Insassen durchführen
Der Anwärter lernt, ein Fahrzeug und seine Insassen auf gesetzmäßige und menschenwürdige
Weise zu kontrollieren, unter Beachtung sowohl der verkehrsmäßigen als auch der
gerichtlichen Aspekte.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
erläutert die allgemeinen Grundsätze der Fahrzeugkontrolle
gemäß dem Gesetz über das Polizeiamt
•
begründet, wann und warum eine Fahrzeugkontrolle
rechtmäßig ist
•
analysiert den Ablauf einer Verkehrskontrolle in gleich
welcher Situation
•
führt eine Verkehrskontrolle eines Verkehrsteilnehmers auf
der Grundlage des besonderen Gesetzes über den Führerschein
durch
•
stellt das Aufgebot für die Kontrolle in Teamarbeit auf
•
identifiziert die verschiedenen Anweisungen zur
Verkehrsregelung
•
durchsucht ein Fahrzeug nach dem auferlegten Verfahren
•
führt die Verkehrskontrolle der verschiedenen Kategorien
von Fahrzeugen auf der Grundlage der besonderen
Rechtsvorschriften im Verkehrswesen und der technischen
Ausstattung des Fahrzeugs in Sachen Versicherung, Zulassung
und technische Kontrolle durch
•
sammelt und notiert die zur späteren Erstellung eines
Protokolls nötigen Angaben in ein Auskunftsbuch
Inhalt:
4.
 Allgemeine Grundsätze, GPA
 Rechtmäßiger Grund einer Fahrzeugkontrolle
 Ablauf einer Verkehrskontrolle
 Kontrolle eines Verkehrsteilnehmers auf der Grundlage des
besonderen Gesetzes Führerschein
 Kontrollaufgebot

Anweisungen zur Verkehrsregelung

Taktische Durchsuchung eines Fahrzeugs
 Verkehrskontrolle der verschiedenen Kategorien von
Fahrzeugen auf der Grundlage der besonderen Rechtsvorschriften
im Verkehrswesen in Sachen Versicherung, Zulassung und
technische Kontrolle
 Spezifikationen in Bezug auf:
 die Feststellungen
 die Vernehmung
 das Protokoll (Verwarnungsprotokoll (VPk), sofortige
Erhebung (SE), vereinfachtes Protokoll)
Im Fall von Alkoholvergiftung und/oder Trunkenheit am Steuer eingreifen
und die Feststellungen treffen
Der Anwärter kontrolliert die Verkehrsteilnehmer auf gesetzmäßige und menschenwürdige
Weise in Bezug auf Alkoholvergiftung.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
erläutert
die
Rechtsvorschriften
in
Bezug
auf
Alkoholeinfluss und Trunkenheit am Steuer und skizziert die
verschiedenen Verfahren
•
erläutert, unter welchen Umständen eine Blutabnahme
vorgenommen wird, und unterscheidet die Personen, die ihr
unterzogen werden dürfen
•
bedient die Geräte für eine Alkoholkontrolle, trifft
entsprechend dem Ergebnis die angemessenen Maßnahmen und
erstellt ein Protokoll
Inhalt:




Rechtsgrundlagen
Blutabnahme
Test- und Analysemittel
Spezifikationen in Bezug auf:
 die Feststellungen
 die Vernehmung
 das Protokoll
5.
Bei einem Verkehrsunfall mit Sachschäden und/oder Körperverletzungen
eingreifen und die Feststellungen treffen
Der Anwärter steht den Bürgern bei einem Verkehrsunfall mit Sachschäden und/oder
Körperverletzungen bei und stellt den Unfall fest.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
bereitet sich während der Fahrt zum Unfallort vor
•
meldet jeden Verkehrsunfall in angemessener Weise anhand
der ihm zur Verfügung stehenden Mittel
•
unterscheidet
bei
jeglichem
Verkehrsunfall
die
vorgefundenen Spuren im Hinblick auf die spätere Untersuchung
und sichert wirksam diese Spuren
•
unterscheidet bei jedem Verkehrsunfall die betroffenen
Parteien und hält Neugierige in angemessener Weise von der
Unfallstelle fern
•
beurteilt bei einem Verkehrsunfall die Umstände, die
besondere Maßnahmen erforderlich machen, damit die
Feststellungen in Sicherheit vorgenommen werden können, und
ruft die Personen und Dienste zu Hilfe, die über das geeignete
Material verfügen
•
beurteilt stets, ob die Fahrbahn geräumt werden muss, und
kennzeichnet sie vor der Räumung
•
erfüllt bei einem Verkehrsunfall seine humanitären
Pflichten und fordert stets die nötigen Rettungsdienste an
•
benachrichtigt die Staatsanwaltschaft bei einem Unfall mit
Schwerverletzten oder Toten
•
erkennt,
in
welchen
Fällen
eine
gütliche
Schadensregulierung (RDR) anzuwenden ist, und kann das
entsprechende Verfahren ausführen
•
führt am Ort eines Verkehrsunfalls alle nötigen
Feststellungen und Handlungen des ersten und des zweiten
Protokollanten durch
•
erläutert, unter welchen Umständen Fahrerflucht vorliegt
und wie darauf angemessen zu reagieren ist
•
trifft die ersten Maßnahmen bei einem Unfall, in den Tiere
verwickelt sind
•
trifft die ersten Maßnahmen bei einem Unfall, bei dem
Wertgegenstände vorhanden sind
•
kann die Angaben eines Fahrtenschreibers in Verwahrung
nehmen
•
kann sich auf angemessene Weise einem ADR-Fahrzeug
nähern und erste Maßnahmen treffen
•
trifft die ersten Maßnahmen bei verlorener Ladung auf der
Fahrbahn
•
erstellt eine Skizze und eine Fotoakte zur Verdeutlichung
der Feststellungen
•
erstellt für jedes Eingreifen ein Protokoll, in dem die
wesentlichen Elemente der Unfallaufnahme enthalten sind
•
fasst die in Bezug auf den aufgenommenen Verkehrsunfall
erforderlichen Anlagen ab
Inhalt:
6.
 Ankunft vor Ort, Ermittlung der ersten Informationen, erste
Maßnahmen, Aufteilung der Aufgaben
 Material zur Absicherung der Unfallstelle
 Gewährleistung der Sicherheit und des Flusses des
Verkehrs an der Unfallstelle
 Sicherung von Spuren, Feststellung der Schäden
 Identifizierung der betroffenen Parteien, Zeugen und
Neugierigen
 Zusammenarbeit mit Feuerwehr und Rettungsdiensten
 Räumung der Unfallstelle
 Benachrichtigung der Staatsanwaltschaft
 Europäisches Unfallversicherungsdokument
 Feststellungen
 Fahrerflucht und Beschreibung des Fahrzeugs
 Unfall mit Verwicklung von Tieren oder Vorhandensein
von Wertgegenständen
 Fahrtenschreiber
 ADR
 Verlorene Ladung auf der Fahrbahn
 Zusammenstellung einer Fotoakte
 Spezifikationen in Bezug auf das Protokoll
Im Rahmen kommunaler Verwaltungssanktionen eingreifen
Der Anwärter kennt die im Rahmen kommunaler Verwaltungssanktionen am häufigsten
vorkommenden sanktionierbaren Situationen sowie das angemessene Eingreifen und die
Verfahren.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
kennt den Begriff "Störung"
•
kennt die am häufigsten vorkommenden sanktionierbaren
Situationen und die, für die er zuständig ist
•
erläutert die allgemeine Verfahrensweise für kommunale
Verwaltungssanktionen
•
trifft angemessene Maßnahmen in Sachen Störung
Inhalt:


Störung
kommunale Verwaltungssanktionen
MODUL 8:
1.
AKTUELLE PHÄNOMENE
Haltung und Reaktionen im Rahmen von Phänomenen gesellschaftlicher,
gerichtlicher oder administrativer Art verstehen
Der Anwärter lernt die Begriffe und den Rahmen aktueller Phänomene des Lebens in der
Gesellschaft mit gerichtlichem oder administrativem Hintergrund sowie die Verhaltensweise
der Polizei in Bezug auf diese Phänomene kennen.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
erläutert mit eigenen Worten das Phänomen und seine
Hintergründe
•
beschreibt mit eigenen Worten die Verhaltensweise der
Polizei gegenüber diesem Phänomen
Inhalt:


Von der Polizeischule zu bestimmen
Von der DGS zu bestimmen
MODUL 9:
1.
KÖRPERLICHES UND MENTALES TRAINING
Eine gute allgemeine körperliche Kondition entwickeln und pflegen, um die
Polizeiaufgaben effizient wahrnehmen zu können
Dem Anwärter wird die Bedeutung der Pflege seiner allgemeinen körperlichen Kondition
bewusst gemacht.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
wirkt an der Entwicklung eines individuellen Aktionsplans
mit, mit dem seine allgemeine körperliche Kondition verbessert
werden soll
•
nimmt aktiv am allgemeinen Training teil
Inhalt:
2.


Gegenseitige Erwartungen
Allgemeine Techniken und Disziplinen
Eine gute funktionelle körperliche Kondition entwickeln und pflegen, um die
Polizeiaufgaben effizient wahrnehmen zu können
Der Anwärter baut seine körperliche Kondition aus, um seine Aufträge effizient wahrnehmen
zu können.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
begründet die Notwendigkeit einer guten körperlichen
Kondition für die Bewältigung der Berufssituationen, mit denen
er bei seinen Aufträgen konfrontiert sein wird
•
nimmt aktiv an den funktionellen Trainingssitzungen teil
Inhalt:



Notwendigkeit für die auszuführenden Aufträge
Funktionelle Techniken und Disziplinen
3.
Techniken anwenden, um gegen negativen Stress anzukämpfen
Der Anwärter lernt, mit seinem Stress umzugehen.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
unterscheidet die verschiedenen Stresszustände und die
damit verbundenen Symptome
•
unterscheidet die Stadien, die auf ein traumatisches Ereignis
folgen können, und identifiziert die hierbei zu kontaktierenden
Dienste
•
wendet die verschiedenen Techniken zur Stressbewältigung
an und beherrscht sie
Inhalt:




Stresszustände
Anzeichen:
 körperlicher Art
 psychologischer Art
 verhaltensmäßiger Art
Folgen eines traumatischen Ereignisses
Techniken zur Stressbewältigung
MODUL 10: GEWALTBEHERRSCHUNG
1.
In Bezug auf den Gebrauch von Gewalt eine klare Übersicht über die
polizeilichen Berufspflichten haben
Der Anwärter wird für einen verhältnismäßigen Einsatz von polizeilicher Gewalt
sensibilisiert.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
ist davon überzeugt, dass das polizeiliche Auftreten in
Gefahrenlagen nicht mit dem übereinstimmt, was in der Fiktion
(Kino und Fernsehen) vorgespiegelt wird
•
formuliert und begründet die verschiedenen Formen
polizeilicher Gewalt und ihre Folgen
•
erläutert die Grundprinzipien des Umgangs mit Gewalt
(Rechtsgrundlagen, Zweckmäßigkeit, stufenweise Steigerung,
Verhältnismäßigkeit und Deeskalationseffekt)
•
erläutert die taktischen Prinzipien des Umgangs mit Gewalt
(Zweck des Auftrags, Einschätzung, Kontext, Indikatoren,
Aktionsplan, Gruppenarbeit, Kommunikation usw.)
Inhalt:




2.
Grundprinzipien des Umgangs mit Gewalt
Taktische Prinzipien des Umgangs mit Gewalt
Unterschied zwischen Fiktion und Wirklichkeit
Begriffe "Gewalt" und "Zwang"
Eine potenzielle Gefahrensituation verbal bewältigen
Der Anwärter versucht, eine potenzielle Gefahrensituation zuerst verbal zu klären.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
benutzt Überredungstechniken, um jemanden in einer
potenziellen Gefahrensituation dazu zu bringen, sich auf ein
Gespräch einzulassen
•
verhandelt und vermittelt mit der (den) betroffenen
Partei(en) in einer potenziellen Gefahrensituation, um die
Spannungen abzubauen
Inhalt:



Überredungstechniken
Verhandlung
Vermittlung
3.
Die Techniken der Selbstverteidigung beherrschen
Der
Anwärter versucht,
eine
Situation
Selbstverteidigungstechniken zu beherrschen.
mit
körperlicher
Gewalt
durch
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
rechtfertigt den Gebrauch von Techniken der
Selbstverteidigung in den verschiedenen Gefahrensituationen
•
führt die verschiedenen erlernten Techniken der
Selbstverteidigung in Gefahrensituationen aus
Inhalt:


4.
Rechtfertigung des Gebrauchs
Grundtechniken der Selbstverteidigung
Die ihm zur Verfügung gestellten Zwangsmittel sicher, genau und
angemessen handhaben
Der Anwärter lernt, die zur Verfügung gestellten Zwangsmittel wirksam einzusetzen.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
unterscheidet die Zwangsmittel (Pfefferspray usw.)
•
trägt, bewahrt, wartet und benutzt die ihm zur Verfügung
gestellten Zwangsmittel gemäß den gesetzlichen Vorschriften
•
simuliert Gewaltsituationen mit oder ohne Deckungsschutz
•
bewegt sich mit Zwangsmitteln jederzeit sicher, zielstrebig
und schnell im Team fort
Inhalt:







Arten von Zwangsmitteln (Pfefferspray usw.)
Tragen
Aufbewahrung
Wartung
Benutzung
Simulationen
Fortbewegen im Team
5.
Die häufigsten Gefahrensituationen einschätzen und die Entscheidungen
treffen, die zur effizienten Beherrschung dieser Situationen beitragen
Der Anwärter lernt, sich und andere in den häufigsten Gefahrensituationen zu schützen.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
 beobachtet die Gefahrenindikatoren in einer gegebenen
Situation
 analysiert seinen Auftrag und passt seine erste Bewertung
den situationsgebundenen Informationen an
 führt seinen Aktionsplan im Team aus
Inhalt:



Gefahrenindikatoren
Bewertungsschema
Aktionsplan
MODUL 11: ERST- UND ZWEITSPRACHE
1.
Die schriftliche und mündliche Beherrschung der Erstsprache verbessern
Der Anwärter lernt, sich schriftlich und mündlich deutlich auszudrücken.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
wählt die richtigen Worte und schreibt sie fehlerlos
•
bildet grammatikalisch korrekte Sätze
•
setzt einen deutlichen beschreibenden, erzählenden und
untermauerten Text auf
•
drückt sich mündlich deutlich aus
Inhalt:


2.
Schriftliche Sprachfertigkeit:
 Grammatik
 Rechtschreibung
 Satzbau
 Wortschatz
 Stil
 Beschreibender Text
 Erzählender Text
 Untermauerter Text
 Zusammenfassen
Mündliche Sprachfertigkeit:
 Aussprache
 Kommunikation
 Darstellung
 Zusammenfassen
Die elementaren Grundregeln der Zweitsprache beherrschen, um einer
Person den Weg erklären zu können
Der Anwärter lernt, den Grundwortschatz und die Grundgrammatik der Zweitsprache zu
beherrschen, um eine einfache Unterhaltung mit einem Bürger führen zu können.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
übersetzt und versteht einfache Wörter der Zweitsprache
•
bildet einen grammatikalisch einfachen und korrekten Satz
in der Zweitsprache
•
führt eine Unterhaltung in der Zweitsprache in oft
vorkommenden typischen Situationen
Inhalt:


Grundwortschatz
Satzbau

INTEGRIERTE ÜBUNGEN
1.
einfache Unterhaltungen
In den häufigsten typischen Situationen im Rahmen einer integrierten Übung
eingreifen
Der Anwärter erhält die Gelegenheit zu üben, bevor er im Praktikum mit den häufigsten
typischen Situationen konfrontiert wird.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
beteiligt sich an einem Polizeieinsatz (Kontrollaufgebot)
•
greift im Rahmen einer integrierten Übung bei einem
Verkehrsunfall ein, trifft die Feststellungen und erstellt ein
Protokoll, eine Skizze und eine Fotoakte
Inhalt:
 Kontrollaufgebot für einen Polizeieinsatz
 Feststellungen und Protokoll in Bezug
Verkehrsunfall
auf
einen
AUSBILDUNGSPRAKTIKUM IN EINSATZSITUATIONEN
1.
Im Team und unter Leitung eines Mentors die in der Polizeischule
erworbenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Verhaltensweisen im Polizeialltag
anwenden
Der Anwärter übt sich unter der Leitung eines Mentors in den wichtigsten Aufgabenbereichen
der polizeilichen Grundfunktion.
Zielsetzungen:
Der Anwärter nimmt je nach Zuständigkeitsbereich an den
Aufgaben in Bezug auf die Aufgabenbereiche der lokalen Polizei
teil, insbesondere
•
"Einsatz im Straßenverkehr"
•
"Revierarbeit"
•
"Empfang"
Der Anwärter greift je nach seinen Zuständigkeiten
gegebenenfalls bei Polizeiaktionen ein und leistet Beistand
Inhalt:




Einsatz im Straßenverkehr
Revierarbeit
Empfang
Polizeiaktionen
[Anlage 3]
[Anlage 3 ersetzt durch Art. 7 des M.E. vom 17. Dezember 2008 (B.S. vom 29. Januar 2009)]
Datum
Grundausbildung Polizeibediensteter - Benotung der täglichen Arbeit
Betrifft:
Ausbildungszentrum
NAME, Vorname
Erkennungsnummer
Ausbildungslehrgang
Gesamtnote
Koeffizient
Ergebnis
Module 1+2
Modul 3
Modul 4
Modul 5
Modul 6
Modul 7
Modul 8
/100
/100
/100
/100
/100
/100
/100
1
1
3
3
5
6
1
/100
/100
/300
/300
/500
/600
/100
Modul Training
/100
2
/200
Modul Gewaltbeherrschung
/100
2
/200
Endnote für die tägliche Arbeit bzgl. der Module 1 bis 8
/2000
Endnote für die tägl. Arbeit bzgl. des Moduls körperliches und mentales Training
/200
Endnote für die tägliche Arbeit bzgl. des Moduls Gewaltbeherrschung
/200
Zur Kenntnis genommen am ...
Der Anwärter
Der Schuldirektor
[Anlage 4]
[Anlage 4 ersetzt durch Art. 7 des M.E. vom 17. Dezember 2008 (B.S. vom 29. Januar 2009)]
Grundausbildung Polizeibediensteter - Endergebnis
Datum
Betrifft:
Ausbildungszentrum
Ausbildungslehrgang
NAME, Vorname
Erkennungsnummer
Endbewertung der professionellen Arbeitsweise
ungenügend (*)
genügend (*)
Note
Koeffizient
gut (*)
Ergebnis
Erforderliches Minimum
Endnote für die tägliche Arbeit bzgl. der Module 1 bis 8
/2000
/100
2,5
/250
Endnote für die tägl. Arbeit bzgl. des körperl. u.
mentalen Trainings
/200
/100
1
/100
Endnote für die tägl. Arbeit bzgl. der
Gewaltbeherrschung
/200
/100
1
/100
Abschlussprüfung
Schriftliche Prüfung
Theorie
Fallstudie
Insgesamt
Mündliche Prüfung
Praktische Prüfung
Hindernislauf
Rollenspiel
Insgesamt
Gesamtnote
/350
/300
175
150
50 %
50 %
/550
175
330
50 %
60 %
/1000
600
60 %
/100
/250
/350
/1000
/100
5,5
Allgemeine Bewertung
Der Anwärter hat die Grundausbildung bestanden - nicht bestanden (*)
Zur Kenntnis genommen am ...
Der Anwärter
(*) Nichtzutreffendes bitte streichen.
Der Schuldirektor
[Anlage 5]
[Anlage 5 ersetzt durch Art. 7 des M.E. vom 17. Dezember 2008 (B.S. vom 29. Januar 2009)]
KOMPETENZPROFIL
FÜR POLIZEIINSPEKTOREN
AM ENDE DER GRUNDAUSBILDUNG
1. ALLGEMEINE POLIZEILICHE KOMPETENZEN
1.1 Kenntnisse (Wissen)
 Die Rolle eines Polizeidienstes in einer demokratischen Gesellschaft verstehen
 Eine Übersicht über den Aufbau der Verwaltung, des Gerichtswesens und der Polizei
sowie über die Entwicklung der belgischen Polizeidienste geben
 Den Begriff "Polizeifunktion" erfassen
 Die Aufträge des auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes erfassen
 Die allgemeinen statutarischen Regeln auf Verwaltungs-, Besoldungs-,
Gewerkschafts- und Disziplinarebene kennen
1.2 Fertigkeiten (Können)
 Über eine Anzahl sozialer Grundfertigkeiten verfügen, die notwendig sind, um ein
Amt auszuüben, das Kontakte mit der Bevölkerung, mit Kollegen, Vorgesetzten und
Behörden in Empfangs-, Zusammenarbeits-, Konflikt- oder Krisensituationen
voraussetzt, unter besonderer Berücksichtigung der multikulturellen Dimension
 Quellen benutzen, die für die Ausübung der Polizeiaufgaben nützlich sind
 Die schriftliche und mündliche Beherrschung der Erstsprache verbessern
 Die elementaren Grundregeln der Zweitsprache beherrschen, um einer Person den
Weg erklären zu können
1.3 Verhaltensweisen (Wollen)
 Die gewünschten polizeilichen Grundverhaltensweisen besitzen und die
Verhaltensweisen erkennen, die disziplinarische oder strafrechtliche Folgen nach sich
ziehen können:

Aktionsbereitschaft, sodass der Polizeiinspektor es wagt und willens ist, zu
handeln, Entscheidungen trifft, selbstsicher ist, Eigeninitiative zeigt und
Hemmungen vermeidet













Emotionale Stabilität, sodass der Polizeiinspektor sich zu beherrschen weiß,
emotionale Impulse zügeln kann, in Stresssituationen nicht aggressiv wird und
seine emotionale Belastbarkeit erhöht
Verantwortungsgefühl, sodass der Polizeiinspektor pflichtbewusst nach
moralischen und sozialen Normen handelt, unbestechlich und ehrlich ist,
beharrlich bleibt, auch in schweren Situationen, und Selbstdisziplin an den Tag
legt
Selbstvertrauen, sodass der Polizeiinspektor Selbstachtung hat, sich selbst
positiv beurteilt und keinen Minderwertigkeitskomplex hat und sich somit gegen
Kritik wehren kann
Flexibilität, sodass der Polizeiinspektor bereit ist, seine Meinung zu korrigieren,
möglichst offen und objektiv denkt, sich von Vorurteilen lösen kann und seine
Anpassungsfähigkeit entwickelt
Selbstkritische Einstellung, sodass der Polizeiinspektor bereit ist, über sein
eigenes Handeln nachzudenken, sich seines eigenen Handelns bewusst wird und
es fortwährend in Frage stellt sowie über eine gute Selbstkenntnis verfügt
Umgänglichkeit und Verbundenheit, sodass der Polizeiinspektor sich in gleich
welche Gesellschaft begeben und soziale Kontakte aktiv und überzeugend
pflegen kann
Einfühlungsvermögen, sodass der Polizeiinspektor sich in die Lage der anderen
versetzen kann, sich bemüht, sie zu verstehen, und ihre Emotionen teilt
Bereitschaft zur Zusammenarbeit, sodass der Polizeiinspektor mit anderen
von Gleich zu Gleich zusammenarbeiten kann, Konflikte im Team lösen kann,
Mannschaftsgeist besitzt und loyal ist
Selbstständigkeit, sodass der Polizeiinspektor bereit ist, seine Kompetenzen
fortlaufend und von sich aus auf den neuesten Stand zu bringen und zu
verbessern
Korrektes und höfliches Verhalten, sodass der Polizeiinspektor jeder Person in
jeder Situation mit Takt begegnen kann
Hilfsbereitschaft allen Bürgern und Behörden gegenüber, sodass der
Polizeiinspektor allgemein Dienstbereitschaft an den Tag legt und den Opfern
korrekte Hilfe leistet
Demokratische Einstellung, sodass der Polizeiinspektor die individuellen
Rechte und Freiheiten aller Bürger achtet, niemanden aufgrund des Geschlechts,
der ethnischen Herkunft, der politischen, religiösen oder philosophischen
Überzeugungen, der sexuellen Veranlagung, der Sprache usw. diskriminiert und
seine Aufgaben rechtschaffen erfüllt
Kreativität, sodass der Polizeiinspektor eine passende Antwort finden kann, um
ein Problem zu lösen
1.4 Potenzial (Werden)
 Eine gute körperliche und mentale Kondition pflegen, um die Polizeiaufgaben
effizient wahrnehmen zu können
 Ein selbstlernendes Verhalten durch fortdauernde Konsultierung verschiedener
Informationsquellen annehmen
2. SPEZIFISCHE POLIZEILICHE KOMPETENZEN
2.1 Kenntnisse (Wissen)
 Die Grundrechte und -freiheiten des Bürgers und ihre Einschränkungen im Rahmen
des Lebens in der Gesellschaft erkennen
 Den rechtlichen Rahmen der spezifischen polizeilichen Aufgaben (Gesetz über das
Polizeiamt,
Strafgesetzbuch,
Strafprozessgesetzbuch,
Gesetz
über
die
Untersuchungshaft, Gemeindeerlasse usw.) verstehen
2.2 Fertigkeiten (Können)
 Opfer empfangen, ihren Fall weiterverfolgen und sie an die angepassten Hilfsdienste
oder -zentren verweisen; bei Unfällen erste Hilfe leisten
 Protokolle, Berichte, gerichtliche Dokumentation und Verwaltungsunterlagen
erstellen
 Vorbeugende Überwachungen und Kontrollen durchführen
 An Untersuchungen teilnehmen und Ermittlungen durchführen
 Informationen sammeln, weitergeben und auswerten (Informationszyklus)
 Eine Vernehmung gemäß dem Franchimont-Gesetz aufnehmen
 Als Gerichtspolizeibediensteter (GPB) eine vollständige eingewilligte Haussuchung
durchführen
 Sicherheits-, administrative und gerichtliche Durchsuchungen durchführen
 Stoffe und Gegenstände beschlagnahmen
 Einer Person administrativ und gerichtlich die Freiheit entziehen können
 Verstöße erkennen, die häufigsten strafrechtlichen Verstöße, Verkehrsverstöße und
Verstöße gegen einige besondere Gesetze feststellen und eingreifen
 Qualitative Beziehungen zur Bevölkerung im Rahmen der gemeinschaftsorientierten
Polizeiarbeit aufbauen und die Unsicherheitsfaktoren in einer Polizeizone
identifizieren und ausschalten
 Faktoren mit negativem Einfluss auf die Umwelt mit angemessenen Maßnahmen
unterbinden
 Potenzielle Angriffsziele schützen
 Bei Katastrophen, Bränden und Bombendrohungen die ersten dringenden
Maßnahmen ergreifen
 Konfliktsituationen geringeren Ausmaßes qualitätsvoll lösen (die Gewalt
beherrschen und deeskalieren)
2.3 Potenzial (Werden)
 Eine problemlösende Haltung einnehmen, um neue und komplexere Situationen zu
lösen
3. TECHNISCHE POLIZEILICHE KOMPETENZEN
3.1 Fertigkeiten (Können)
 Maschine schreiben, einen PC bedienen und die polizeilichen Datenverarbeitungssysteme benutzen
 Sich mühelos und sicher mit einem Dienstfahrzeug fortbewegen können
 Sein Material für Gewaltbeherrschung gebrauchsbereit halten, um es im Rahmen
der gesetzlich vorgeschriebenen Normen und gemäß der Philosophie der
Polizeidienste in Sachen Konfliktbewältigung einzusetzen
 Polizeitechniken und -einsätze ausführen, die dazu dienen, Großereignisse,
Massenansammlungen und Volksaufläufe zu kontrollieren
 Mit den Funkgeräten umgehen, die in den Polizeidiensten gebräuchlich sind, und die
Funkverfahren anwenden
[Anlage 6]
[Anlage 6 ersetzt durch Art. 7 des M.E. vom 17. Dezember 2008 (B.S. vom 29. Januar 2009)]
Grundausbildung Polizeiinspektor
Zweiter Teil
PROGRAMM
MODUL 1:
1.
2.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
mindestens 12 Stunden
ÖFFENTLICHE ORDNUNG UND
ALLGEMEINE POLIZEIEINSÄTZE
mindestens 40 Stunden
Im Rahmen der Verwaltungspolizei die Grundrechte und -freiheiten des Bürgers kennen
und respektieren
An polizeilichen Großeinsätzen teilnehmen
Die Polizeitechniken und -einsätze zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung
beherrschen
MODUL 4:
1.
2.
3.
BÜRGERNAHE POLIZEI
Den Begriff "externe Orientierung" verstehen
Problemlösend arbeiten
In "Partnerschaft" arbeiten
Über seine Tätigkeiten Rechenschaft ablegen
Den Begriff "Empowerment" kennen
Die bürgernahe Polizei in einem breiteren Kontext verstehen
MODUL 3:
1.
mindestens 6 Stunden
Die Aufträge des auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes
identifizieren, unter Beachtung des institutionellen, gesetzlichen und
verordnungsrechtlichen Rahmens, und insbesondere seine Befugnisse als
Polizeiinspektor kennen, um sich so gut wie möglich in den Polizeidienst einzugliedern
Die allgemeinen Befugnisse der Polizisten im Rahmen internationaler Verträge und
grenzüberschreitender Befugnisse kennen
MODUL 2:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
PLATZ, FUNKTION UND ROLLE DER
KADER IN DER INTEGRIERTEN POLIZEI
EINFÜHRUNG IN DIE ELEMENTAREN
POLIZEIVORGÄNGE UND IHRE ENTWICKLUNG
mindestens 120 Stunden
Protokolle, Berichte, gerichtliche Dokumentation und Verwaltungsdokumente erstellen
Eine Person vernehmen
Erste dringende Maßnahmen ergreifen und Feststellungen in Bezug auf die am
häufigsten vorkommenden Straftaten treffen
Die Kontrolle einer oder mehrerer Personen durchführen
Eine Durchsuchung durchführen
Einer Person auf moderate Weise die Freiheit entziehen
Eine Haussuchung mit oder ohne Haussuchungsbefehl ausführen
Eine Beschlagnahme durchführen
Informationen in Bezug auf Sicherheitsprobleme sammeln, verbreiten und auswerten
An einer Untersuchung oder an Ermittlungen teilnehmen
MODUL 5:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
6.
2.
3.
4.
mindestens 14 Stunden
AKTUELLE PHÄNOMENE
mindestens 8 Stunden
Haltung und Reaktionen im Rahmen von Phänomenen gesellschaftlicher, gerichtlicher
oder administrativer Art verstehen
MODUL 8:
1.
UMGANG MIT SPEZIFISCHEN
SITUATIONEN
Im Fall von Katastrophen die ersten Maßnahmen ergreifen
Im Fall von Brand eingreifen und die Feststellungen treffen
Im Fall einer Bombendrohung die ersten Maßnahmen ergreifen
Ein potenzielles Angriffsziel schützen
Im Fall von Selbstmord oder Selbstmordversuch die ersten Maßnahmen ergreifen und
die Feststellungen treffen
Im Fall von Terrorismus eingreifen
MODUL 7:
1.
mindestens 120 Stunden
Im Fall von Straftaten gegen Personen eingreifen und die Feststellungen treffen
Bei Sittlichkeitsdelikten eingreifen und die Feststellungen treffen
Bei Verschwinden von Personen schnell eingreifen
Im Fall von Diskriminierung und Rassismus eingreifen und die Feststellungen treffen
Im Fall von Diebstahl und anderen Straftaten gegen Eigentum eingreifen und die
Feststellungen treffen
In Situationen im Bereich Jugendschutz eingreifen
In Situationen mit Geisteskranken eingreifen
In Bezug auf den Besitz oder das Mitführen von Waffen und Munition eingreifen und
die Feststellungen treffen
Im Fall von Verstoß gegen das Ausländergesetz eingreifen und die Feststellungen
treffen
In Sachen Drogen und/oder im Fall von Drogenvergiftung am Steuer eingreifen und die
Feststellungen treffen
Im Fall öffentlicher Trunkenheit eingreifen
In Sachen Umwelt eingreifen
Infolge einer Anforderung Beistand leisten
MODUL 6:
1.
2.
3.
4.
5.
UMGANG MIT HÄUFIGEN FÄLLEN
KÖRPERLICHES UND MENTALES
TRAINING
mindestens 38 Stunden
Eine gute allgemeine körperliche Kondition entwickeln und pflegen, um die
Polizeiaufgaben effizient wahrnehmen zu können
Eine gute funktionelle körperliche Kondition entwickeln und pflegen, um die
Polizeiaufgaben effizient wahrnehmen zu können
Techniken anwenden, um gegen negativen Stress anzukämpfen
In Kenntnis seiner Grenzen und seines Potenzials die angepassten Techniken anwenden,
um Ertrinkende zu retten
MODUL 9:
1.
2.
3.
mindestens 78 Stunden
In Bezug auf den Gebrauch von Gewalt eine klare Übersicht über die polizeilichen
Berufspflichten haben
Die ihm zur Verfügung gestellten Zwangsmittel sicher, genau und angemessen
handhaben
Die häufigsten Gefahrensituationen einschätzen und die Entscheidungen treffen, die zur
effizienten Beherrschung dieser Situationen beitragen
MODUL 10:
1.
2.
GEWALTBEHERRSCHUNG
ERST- UND ZWEITSPRACHE
mindestens 40 Stunden
Die schriftliche und mündliche Beherrschung der Erstsprache verbessern
Die elementaren Grundregeln der Zweitsprache beherrschen, um einer Person den Weg
erklären zu können
INTEGRIERTE ÜBUNGEN
1.
2.
mindestens 24 Stunden
Die Prinzipien und Pfeiler des Community Policing mit einer konkreten Situation
vergleichen
In den häufigsten typischen Situationen im Rahmen einer integrierten Übung eingreifen
AUSBILDUNGSPRAKTIKUM IN EINSATZSITUATIONEN
1.
mindestens 6 Wochen
Im Team und unter Leitung eines Mentors die in der Polizeischule erworbenen
Kenntnisse, Fertigkeiten und Verhaltensweisen im Polizeialltag anwenden
Module:
Praktikum:
ABSCHLUSSPRÜFUNG POLIZEIINSPEKTOR
insgesamt mindestens 500 Stunden
insgesamt mindestens 6 Wochen
MODUL 1: PLATZ,
POLIZEIDIENSTEN
1.
FUNKTION
UND
ROLLE
DER
KADER
IN
DEN
Die Aufträge des auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes
identifizieren, unter Beachtung des institutionellen, gesetzlichen und
verordnungsrechtlichen Rahmens, und insbesondere seine Befugnisse als
Polizeiinspektor kennen, um sich so gut wie möglich in den Polizeidienst
einzugliedern
Der Anwärter nimmt Kenntnis von den Aufträgen, die er künftig erfüllen wird, und wird
durchdrungen vom Geist, in dem er sie ausführen wird.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
erläutert Philosophie und Leitlinien des Gesetzes über das
Polizeiamt
•
identifiziert die Tätigkeiten, die der auf zwei Ebenen
strukturierte integrierte Polizeidienst als Dienst an der
Bevölkerung und an den Behörden ausübt
•
erläutert seine Rolle und seine Befugnisse im Rahmen
seiner Funktion innerhalb eines Polizeidienstes
•
erläutert die Grenzen und die Komplementarität seines
Auftrags im Verhältnis zum Auftrag der Hauptinspektoren und
Offiziere
Inhalt:
2.




Philosophie und Leitlinien des Gesetzes über das Polizeiamt
Dienstangebot der Polizeidienste
Rolle und Befugnisse
Grenzen und Komplementarität seines Auftrags
Die allgemeinen Befugnisse der Polizisten im Rahmen internationaler
Verträge und grenzüberschreitender Befugnisse kennen
Der Anwärter kennt die internationalen Verträge und kann eine Übersicht über die
Befugnisse der in Belgien auftretenden ausländischen Polizisten und der im Ausland
auftretenden belgischen Polizisten geben.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
gibt eine Übersicht über die bestehenden internationalen
Verträge
•
erläutert die Befugnisse der belgischen Polizisten, die
grenzüberschreitend auftreten
•
erläutert die Befugnisse der ausländischen Polizisten, die
grenzüberschreitend in Belgien auftreten
Inhalt:

internationale Verträge in Sachen grenzüberschreitendes
Auftreten
 grenzüberschreitende Befugnisse der belgischen Polizisten
 grenzüberschreitende Befugnisse der ausländischen
Polizisten
MODUL 2:
1.
BÜRGERNAHE POLIZEI
Den Begriff "externe Orientierung" verstehen
Der Anwärter erläutert die Orientierung der Polizei an der Bevölkerung und ihren
verschiedenen Gemeinschaften.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
erläutert die Positionierung und die Grenzen der Polizei
•
erläutert die Beziehungen der Polizei zur Bevölkerung
•
kennt den Unterschied zwischen externer und interner
Orientierung
•
erfasst die Bedeutung der dienstleistungsorientierten
Haltung der Polizei
•
versteht die verschiedenen Arten von Unsicherheitsgefühlen
•
erfasst die verschiedenen Bedürfnisse und Erwartungen der
Gemeinschaften in einem Viertel und die Faktoren, die einen
Einfluss darauf haben
•
kennt die verschiedenen Hilfsmittel, die Klarheit über die
Gemeinschaften verschaffen können
•
bestimmt und erkennt die Bedürfnisse und Erwartungen
Inhalt:
 Positionierung der Polizei
 Beziehungen der Polizei zur Bevölkerung
 Aufträge und Grenzen der Polizei
 Merkmale und Hindernisse der externen Orientierung
 Dienst von hoher Qualität
 Arten Gemeinschaften
 Bedürfnisse und Erwartungen der Bevölkerung und der
Behörden
 objektive, subjektive und latente Unsicherheitsgefühle
 Hilfsmittel und Techniken
2.
Problemlösend arbeiten
Der Anwärter weiß, wie man eine Vorgehensweise je nach Kernproblem lenken kann.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
erläutert den Unterschied zwischen reaktiver und proaktiver
Arbeit
•
erfasst die Bedeutung, die Zielsetzungen und die Stärke
einer problemorientierten Vorgehensweise
•
erfasst den Nutzen von Kreativität und Innovation
•
versteht den Zusammenhang zwischen integralen
Sicherheitsplänen und Verwaltungsplänen der Polizei
•
kennt die verschiedenen Methoden, Techniken, Vorteile und
Nachteile der problemlösenden Arbeit
•
kann in Fallstudien Methoden der problemlösenden Arbeit
anwenden
Inhalt:
3.
 reaktive und proaktive Arbeit
 problemlösende Arbeit
 Kreativität und Innovation

föderaler und/oder (gegebenenfalls) kommunaler integraler
Sicherheitsplan; nationaler und zonaler Sicherheitsplan
 Scanning eines Viertels, Indikatoren
 Mittel/Methoden zur Visualisierung
 Aktionsplan

Projektarbeit
In "Partnerschaft" arbeiten
Der Anwärter lernt, wie durch persönliche Kontakte und Zusammenarbeit mit der
Bevölkerung zu einem angenehmen und sicheren Lebensumfeld beigetragen werden kann.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
wird sich bewusst, dass die Polizei nicht allein für
Sicherheit und Lebensqualität verantwortlich ist
•
erläutert die Merkmale und Stärken der Netzwerke
•
identifiziert die möglichen internen und externen Partner in
Sachen Sicherheit und Lebensqualität und ihre Spezifität
•
versteht die Aspekte der Widerstände gegen Veränderungen
•
vergleicht die Berufsethik verschiedener externer Partner
•
beschreibt die Auswirkungen der Zusammenarbeit mit
externen Partnern in der vernetzten Vorgehensweise
•
kennt die bestehenden Methoden für das Verwalten von
Partnern
•
kennt den Umgang mit Verschiedenartigkeit und
Minderheitsgruppen
Inhalt:
 Stärken der Zusammenarbeit, Netzwerkarbeit
vernetzten Vorgehensweise

interne und externe Partner

Basispartner
 Widerstände gegen Veränderungen
 Netzwerke und ihre Berufsethik

Methoden für das Verwalten von Partnern

Verschiedenartigkeit und Minderheitsgruppen
4.
und
Über seine Tätigkeiten Rechenschaft ablegen
Der Anwärter erklärt, warum die Rechenschaftslegung der bürgernahen Polizeiarbeit
inhärent ist.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
gibt eine Übersicht über die bestehenden Arten der
Rechenschaftslegung auf politischer Ebene und auf Ebene der
Ausführung
•
beschreibt einzelne Methoden der Rechenschaftslegung
•
erläutert die Rolle der Haltung bei der Rechenschaftslegung
Inhalt:
 Rechenschaft auf politischer Ebene und auf Ebene der
Ausführung
 Mechanismen und Methoden zur Rechenschaftslegung
 Haltung des Polizeibeamten
5.
Den Begriff "Empowerment" kennen
Der Anwärter erläutert die Bedeutung des "Empowerment".
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
versteht die Bedeutung des "Empowerment" im Rahmen der
bürgernahen Polizeiarbeit
•
gibt Beispiele von Empowerment innerhalb der Polizei und
von Methoden, die hierzu beitragen
•
gibt Beispiele von Empowerment außerhalb der Polizei und
von Methoden, die hierzu beitragen
•
Empowerment von Minderheitsgruppen
•
erläutert die Ermessensbefugnis der Polizei, den
Anwendungsbereich, die Einschränkungen und die Möglichkeiten
Inhalt:
6.
 Begriff "Empowerment"
 Empowerment innerhalb der Polizei
 Empowerment außerhalb der Polizei

Empowerment von Minderheitsgruppen

Konzertierungsmechanismen
 Demokratisierung von Polizeidiensten,
Verantwortung, Orientierung
 Ermessensbefugnis
Autonomie,
Die bürgernahe Polizei in einem breiteren Kontext verstehen
Der Anwärter beschreibt die bürgernahe Polizei in einem breiteren Kontext.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
versteht, dass bürgernahe Polizeiarbeit ein Aspekt des
Bestrebens nach integraler Sicherheit ist
•
versteht den Referenzrahmen der Entwicklung der
Organisation der Polizei
•
kennt den Begriff "informationsgesteuerte Polizeiarbeit"
Inhalt:



Bestreben nach integraler Sicherheit
Entwicklung der Organisation der Polizei
informationsgesteuerte Polizeiarbeit
MODUL 3:
1.
ÖFFENTLICHE ORDNUNG UND ALLGEMEINE POLIZEIEINSÄTZE
Im Rahmen der Verwaltungspolizei die Grundrechte und -freiheiten des
Bürgers kennen und respektieren
Der Anwärter kann die Grundrechte und -freiheiten des Bürgers sowie ihre Einschränkungen
im Rahmen des Lebens in der Gesellschaft einordnen und abgrenzen.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
erläutert die verschiedenen Begriffe der öffentlichen
Ordnung und ordnet sie im Rahmen der bürgernahen Polizeiarbeit
ein
•
unterscheidet zwischen den Begriffen öffentliche
Versammlung und private Versammlung
•
kommentiert die Ausübung des Versammlungsrechts
•
unterscheidet die verschiedenen Arten von Ereignissen, die
die öffentliche Ordnung stören können
•
vergleicht die föderalen und lokalen Verantwortlichkeiten
in Bezug auf die öffentliche Ordnung
•
erläutert die Zuständigkeiten eines VPB und eines VPO
•
erläutert die Philosophie der Bewältigung von
Volksaufläufen
•
erläutert die allgemeine Philosophie der Einsätze der
Polizeidienste in Bezug auf die Aufrechterhaltung der
öffentlichen Ordnung
•
nimmt Demonstranten, Verletzten und Presse gegenüber die
angemessene Haltung ein und beschränkt die Gewaltanwendung
auf ein Minimum
Inhalt:
 Begriff "öffentliche Ordnung" im Rahmen der bürgernahen
Polizeiarbeit

Private/öffentliche Versammlungen
 Versammlungsrecht und seine Grenzen
 Arten von Ereignissen, die die öffentliche Ordnung stören
können
 Föderale und lokale Verantwortlichkeiten
 Zuständigkeiten eines VPB und eines VPO

Philosophie der Bewältigung von Volksaufläufen

Philosophie der Einsätze der Polizeidienste im Bereich
öffentliche Ordnung
 Haltung gegenüber Demonstranten, Verletzten und Presse
 Beschränkung der Gewaltanwendung
2.
An polizeilichen Großeinsätzen teilnehmen
Der Anwärter nimmt Kenntnis von seinen Möglichkeiten, im Rahmen von polizeilichen
Großeinsätzen einzugreifen.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
erläutert die Rechtsgrundlagen und die Zweckmäßigkeit
polizeilicher Großeinsätze
•
unterscheidet die verschiedenen Arten von polizeilichen
Großeinsätzen
•
erläutert die Aufgaben der Polizeibeamten bei polizeilichen
Großeinsätzen
•
nimmt während einer integrierten Übung an einem
polizeilichen Großeinsatz teil
Inhalt:
3.
 Rechtsgrundlagen und Zweckmäßigkeit
Großeinsätze
 Arten von Einsätzen
 Aufgaben des Polizeibeamten
 Durchsuchung eines Gebiets
polizeilicher
Die Polizeitechniken und -einsätze zur Aufrechterhaltung der öffentlichen
Ordnung beherrschen
Der Anwärter übt sich in den Polizeitechniken und -einsätzen, die dazu dienen,
Massenveranstaltungen, Massenansammlungen und Volksaufläufe zu kontrollieren.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
unterscheidet
die
verschiedenen
Arten
von
Ordnungsdiensten
•
sieht die vollständige individuelle Ausrüstung für die
Ausführung seines Auftrags der Aufrechterhaltung der Ordnung
vor
•
benutzt die individuelle und kollektive Schutzausrüstung
•
unterscheidet die während eines Ordnungsdienstes
eingesetzten besonderen Mittel
•
beschreibt die Organisation der Sektion und definiert die
Funktion jedes Sektionsmitglieds
•
beschreibt Organisation und Zusammensetzung eines
Einsatzpelotons
•
führt die verschiedenen Sektions- und Pelotonformationen
aus
•
führt die verschiedenen Polizeieinsätze in Bezug auf die
Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung aus
Inhalt:

Arten von Ordnungsdiensten

Individuelle und kollektive Schutzausrüstungen für die
Aufrechterhaltung und Wiederherstellung der öffentlichen
Ordnung
 Besondere Mittel

Zusammenstellung und Einsatz der Polizeieinheiten im Fall
von Aufrechterhaltung

Drillbewegungen

Sektions- und Pelotonformationen
 Arten von Einsätzen
MODUL 4: EINFÜHRUNG IN DIE ELEMENTAREN POLIZEIVORGÄNGE UND
IHRE ENTWICKLUNG
1.
Protokolle,
Berichte,
gerichtliche
Verwaltungsdokumente erstellen
Dokumentation
und
Der Anwärter wird mit der Benutzung der Mittel zur Abfassung und Registrierung von
Mitteilungen, Berichten, Verwaltungsdokumenten, gerichtlicher Dokumentation und
Protokollen vertraut gemacht und setzt dies während der restlichen Ausbildung in die Praxis
um.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
unterscheidet
die
Begriffe
Mitteilung,
Bericht,
Verwaltungsdokument,
gerichtliche
Dokumentation
und
Protokoll (Wiederholung und Verfeinerung)
•
erläutert die Rechtsgrundlagen für die Abfassung eines
Protokolls (Wiederholung und Verfeinerung)
•
erläutert das Zweckmäßigkeitsprinzip bei der Abfassung
eines Protokolls (Wiederholung und Verfeinerung)
•
erstellt ein Protokoll unter Berücksichtigung der
Formvorschriften und unter Einbeziehung der Hauptrubriken
(Wiederholung und Verfeinerung)
•
benutzt die polizeilichen EDV-Programme für die
Einsichtnahme von Daten, die Abfassung der Protokolle und die
Reservierung der Nummern im Protokollregister (Wiederholung
und Verfeinerung)
•
erstellt mithilfe der polizeilichen EDV-Programme die
Fahndungsmeldungen, die Personenbeschreibung und die
Bescheinigung über die Anzeigeerstattung
•
erledigt eine Nachschrift
Inhalt:

Unterlagen:
 Mitteilungen
 Berichte
 Verwaltungsdokumente
 Gerichtliche Dokumentation
 Protokoll
 Rechtsgrundlagen des Protokolls
 Zweckmäßigkeit
 Formvorschriften für das Protokoll
 Hauptrubriken des Protokolls

Polizeiliche EDV-Programme (ein Protokoll einsehen/
abfassen) (Endbenutzer ISLP)
 Fahndungsmeldungen,
Personenbeschreibung
und
Bescheinigung über die Anzeigeerstattung
 Nachschrift
2.
Eine Person vernehmen
Durch Vernehmungstechniken hilft der Anwärter einem Bürger, seine Information besser zu
strukturieren.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
beschreibt den Zweck einer Vernehmung
•
unterscheidet die verschiedenen Vernehmungsarten
•
erläutert die Gesetzes- und Verordnungsgrundlagen für die
Vernehmung und geht dabei auf die Auswirkungen des
Franchimont-Gesetzes ein (Wiederholung und Verfeinerung)
•
bereitet eine Vernehmung systematisch vor
•
führt die Vernehmung einer Person auf logische und
chronologische Weise durch
Inhalt:
 Zweck (Wahrheitsfindung)
 Vernehmungsarten
 Gesetzes- und Verordnungsgrundlagen (FranchimontGesetz)
 Grundtechniken
der
Vernehmung
(Vorbereitung,
Vernehmungsstrategie, Logik und Chronologie)
3.
Erste dringende Maßnahmen ergreifen und Feststellungen in Bezug auf die
am häufigsten vorkommenden Straftaten treffen
Der Anwärter macht sich ein Bild von seiner Arbeit vor Ort in Bezug auf die am häufigsten
vorkommenden Straftaten.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
unterscheidet die Aufgaben des Gerichtspolizeibediensteten
(GPB) von den Aufgaben des Gerichtspolizeioffiziers (GPO)
(unter anderem bei Entdeckung auf frischer Tat/im Fall von
Aufforderung)
•
erläutert die Ortsbesichtigung und die ersten dringenden
Maßnahmen (Wiederholung und Verfeinerung)
•
versammelt und befragt schnell die Zeugen (Wiederholung
und Verfeinerung)
•
erläutert den Schutz und die Sicherung von Spuren und
Indizbeweisen (Wiederholung und Verfeinerung)
•
identifiziert Personen und Gegenstände (Wiederholung und
Verfeinerung)
•
definiert den Begriff Beschlagnahme
•
unterscheidet zwischen sofortiger Befragung der Nachbarn,
strukturierter Befragung der Nachbarn und Befragung der
gewöhnlichen Passanten
•
•
erläutert den Ablauf einer Befragung der Nachbarn
•
erläutert die Feststellungen in Bezug auf die Opfer, den
Täter und die Vorgehensweisen
•
fertigt nach der Ortsbesichtigung eine Skizze an
•
beurteilt, welche Fotos er machen muss, um die
Feststellungen zu stützen, und stellt die Fotoakte zusammen
•
•
Inhalt:
4.
 Aufgaben eines Gerichtspolizeibediensteten (GPB) und
eines Gerichtspolizeioffiziers (GPO)
 Ortsbesichtigung/erste dringende Maßnahmen
 Einrichten eines Sperrbereichs
 Zeugen:
 Sammeln
 Befragen
 Spuren und Indizbeweise:
 Schützen
 Sichern
 Identifizieren:
 Personen
 Gegenstände
 Befragung der Nachbarn:
 Sofort
 Strukturiert
 Passanten

Feststellungen:
 Opfer
 Täter
 Vorgehensweise

Fotos:
 Aufnahme
 Fotoakte
Die Kontrolle einer oder mehrerer Personen durchführen
Der Anwärter lernt die Grundprinzipien, nach denen er einen Bürger auf gesetzmäßige und
menschenwürdige Weise kontrollieren kann.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
erläutert die Definitionen und vorgeschriebenen
allgemeinen Prinzipien der Kontrolle sowie Artikel 34 des
Gesetzes über das Polizeiamt (Wiederholung und Verfeinerung)
•
begründet, wann und warum eine Identitätskontrolle
rechtmäßig stattfinden kann (Wiederholung und Verfeinerung)
•
erläutert die Personenkontrolle in Bezug auf die Echtheit
der Dokumente gemäß dem Gesetz über den Personalausweis
(Wiederholung und Verfeinerung)
•
identifiziert die Personen, die Immunität oder ein Vorrecht
genießen (Wiederholung und Verfeinerung)
•
spricht eine Person für eine Identitätskontrolle an
(Wiederholung und Verfeinerung)
•
zeigt Achtung vor der Würde und Persönlichkeit der
kontrollierten Person
•
bewältigt einen verbalen Konflikt als direkt betroffene
Partei
•
führt über Funk eine AND-Kontrolle durch und bringt sie
zu Ende
•
ruft einen AND-Bericht ab und interpretiert das Ergebnis
•
erstellt
einen
Identifizierungsbericht
und
eine
Fahndungsabmeldung
•
bespricht während einer Diskussion die Zweckmäßigkeit
und Begründung einer Personenkontrolle, die wiederholte und
fortwährende Kontrolle bestimmter Personen und die
Zweckmäßigkeit,
Beschimpfungen,
Beleidigungen,
Widerspenstigkeit, Körperverletzungen, Bedrohungen und
Bestechungen zu protokollieren, und stellt den Bezug zu den
polizeilichen Berufspflichten her
Inhalt:
5.

Definitionen und allgemeine Prinzipien der Kontrolle

Rechtmäßige Gründe einer Identitätskontrolle

Gesetz über den Personalausweis

Identitätskontrolle

Immunitäten

Ansprechen, Kontaktaufnahme

Echtheit der Dokumente

Würde und Persönlichkeit der kontrollierten Person

Konfliktbewältigung als direkt betroffene Partei

AND-Kontrolle, AND-Berichte

Identifizierungsbericht
 Fahndungsabmeldungen
 Beschimpfung, Beleidigung, Widerspenstigkeit, Schläge
gegen einen Beamten, Bedrohung und Bestechung
Eine Durchsuchung durchführen
Der Anwärter lernt, warum, wann und wie eine Durchsuchung durchgeführt werden muss.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
kommentiert Artikel 28 des Gesetzes über das Polizeiamt in
Bezug auf die Durchsuchung
•
unterscheidet zwischen administrativer Durchsuchung,
gerichtlicher Durchsuchung, Durchsuchung vor Einschließen in
eine Zelle und körperlicher Untersuchung
•
zeigt Achtung vor der Würde und Persönlichkeit der
durchsuchten Person
•
schützt die durchsuchte Person vor der öffentlichen Neugier
•
führt eine korrekte und gesetzmäßige Durchsuchung durch
(Wiederholung und Verfeinerung)
•
bespricht die Zweckmäßigkeit und die Gründe einer
Personendurchsuchung
und
die
Zweckmäßigkeit,
Beschimpfungen,
Beleidigungen,
Widerspenstigkeit,
Körperverletzungen, Bedrohungen und Bestechungen zu
protokollieren, und stellt den Bezug zu den polizeilichen
Berufspflichten her
Inhalt:
6.
 Gesetz über das Polizeiamt in Bezug auf die Durchsuchung

Unterschied zwischen administrativer Durchsuchung,
gerichtlicher Durchsuchung, Durchsuchung vor Einschließen in
eine Zelle und körperlicher Untersuchung
 Achtung vor der Würde und Persönlichkeit der
durchsuchten Person
 Schutz vor der öffentlichen Neugier

Durchsuchungstechniken

Spezifische Durchsuchungen:
 Im Gefängnis
 Bei Sport- und Konzertveranstaltungen
 Im Rahmen von Zoll und Akzisen
 Berufsethische Aspekte der Durchsuchung
 Zweckmäßigkeit,
Beschimpfungen,
Beleidigungen,
Widerspenstigkeit usw. zu protokollieren
Einer Person auf moderate Weise die Freiheit entziehen
Der Anwärter erlernt die Grundprinzipien, nach denen er einem Bürger auf gesetzmäßige und
menschenwürdige Weise die Freiheit entziehen kann.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
rechtfertigt die Festnahme auf der Grundlage des Gesetzes
über die Untersuchungshaft
•
erläutert die Zuständigkeiten des Gerichtspolizeibediensteten und des Verwaltungspolizeibediensteten im Bereich
der Freiheitsentziehung
•
nennt die gesetzlichen Fristen der Freiheitsentziehung
•
erläutert den Begriff der missbräuchlichen und
willkürlichen Freiheitsentziehung durch einen Beamten
•
beurteilt je nach Lage und gesetzlichen Richtlinien, welche
Personen zu kontaktieren sind
•
führt die Techniken des Freiheitsentziehung aus,
einschließlich des Anlegens von Handschellen (Wiederholung
und Verfeinerung)
•
zeigt Achtung vor der Würde und Persönlichkeit der
festgenommenen Person
•
schützt die Person, der die Freiheit entzogen wird, vor der
öffentlichen Neugier
•
nimmt eine gesetzmäßige gerichtliche Festnahme vor
•
nimmt eine gesetzmäßige administrative Festnahme vor
•
nimmt Fingerabdrücke
•
macht die Fotos bei einer Freiheitsentziehung
•
füllt das Register der administrativen Festnahmen aus
•
bewacht die festgenommenen Personen gemäß den
Prinzipien der Untersuchungshaft
•
führt dem Magistraten eine festgenommene Person vor und
überführt sie ins Gefängnis
•
erstellt unter Berücksichtigung seiner Eigenschaft als
Gerichtspolizeibediensteter ein Festnahmeprotokoll
Inhalt:
7.
 Gesetz über die Untersuchungshaft

Gerichtliche Festnahme
 Administrative Festnahme
 Gerichtliche Maßnahmen
 Gesetzliche Fristen der Freiheitsentziehung
 Missbräuchliche und willkürliche Freiheitsentziehung
 Techniken der Freiheitsentziehung (u.a. Anlegen von
Handschellen)

Achtung vor der Würde und Persönlichkeit der
festgenommenen Person
 Fingerabdrücke (Umstände, Techniken)

Fotos für die gerichtliche Identifizierung
 Register der administrativen Festnahmen
 Bewachung der festgenommenen Personen
 Benachrichtigung der Familie
 Versorgung
 Überführung von Gefangenen und Maßnahmen im Fall
einer Flucht
 Spezifikationen eines Festnahmeprotokolls
Eine Haussuchung mit oder ohne Haussuchungsbefehl ausführen
Der Anwärter nimmt Kenntnis vom Verfahren, das bei der Durchführung einer Haussuchung
unter Verantwortung eines GPB oder GPO zu befolgen ist.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
erläutert die Rechtsgrundlagen und die Zweckmäßigkeit
einer Haussuchung
•
unterscheidet eine gerichtliche Haussuchung von einer
administrativen Haussuchung
•
erläutert die Rolle der für Haussuchungen zuständigen
Behörden
•
erläutert die Spezifitäten bei der Durchführung einer
gerichtlichen Haussuchung unter Verantwortung eines GPB und
eines GPO
•
erläutert die Aufgaben eines VPB und eines VPO bei einer
administrativen Haussuchung
•
bereitet eine eingewilligte Haussuchung vor
•
führt eine eingewilligte Haussuchung durch
•
benutzt geeignete Techniken, um in ein Gebäude
einzudringen, und lässt sich hierbei von den gesetzlichen
Vorschriften und polizeilichen Berufspflichten leiten
•
erstellt ein Haussuchungsprotokoll
Inhalt:
8.
 Rechtsgrundlagen

Begriff "Wohnung"
 Gerichtliche Haussuchung
 Administrative Haussuchung

Zuständige Behörden

Aufgaben des GPB und des GPO
 Aufgaben des VPB und des VPO

Vorbereitung und Ausführung
Haussuchung
 Eindringen in ein Gebäude
 Haussuchungsprotokoll
einer
eingewilligten
Eine Beschlagnahme durchführen
Der Anwärter lernt, warum, wann und wie eine Beschlagnahme durchgeführt werden muss.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
erläutert die Rechtsgrundlagen für eine Beschlagnahme
•
unterscheidet eine Beschlagnahme von einer Sicherstellung
•
stellt Gegenstände sicher
•
nimmt Gegenstände in Beschlag und hinterlegt sie bei der
Gerichtskanzlei
•
informiert die Betroffenen, wie sie die beschlagnahmten
Gegenstände zurückerhalten können
•
verfasst ein Beschlagnahmeprotokoll und die damit
verbundenen Unterlagen
Inhalt:






Rechtsgrundlagen
Begriffe - Arten von Beschlagnahmen
Beschlagnahmetechniken
Hinterlegung bei der Gerichtskanzlei
Wiedererlangung von beschlagnahmten Gegenständen
Protokoll und Unterlagen
9.
Informationen in Bezug auf Sicherheitsprobleme sammeln, verbreiten und
auswerten
Der Anwärter entdeckt, wie er durch Sammeln, Verbreiten und Auswerten von Informationen
maximal zum Fortgang einer gerichtlichen Untersuchung beitragen kann.
Zielsetzungen:
•
•
Inhalt:
Der Anwärter:
•
erfasst in den verschiedenen Sachgebieten den Bedarf der
Polizeidienste und Behörden an Informationen und Auskünften
•
skizziert den gerichtlichen Informationszyklus
•
skizziert den administrativen Informationszyklus
•
unterscheidet die verschiedenen Möglichkeiten des
polizeilichen Dokumentationssystems
•
erläutert, auf welche nationalen und internationalen
Unterstützungsdienste er zurückgreifen kann
•
beurteilt den Inhalt einer Information gemäß den
vorgesehenen Kriterien
•
erstellt im Rahmen einer Untersuchung einen
Informationsbericht und ein zusammenfassendes Protokoll
•
beurteilt, welcher Teil der erhaltenen Information unter das
Berufsgeheimnis und/oder den Schutz des Privatlebens fällt
•
erläutert die allgemeinen Grundsätze über das Arbeiten mit
einem Informanten
 Bedarf der Polizeidienste und Behörden an Informationen
und Auskünften
 Gerichtlicher Informationszyklus
 Administrativer Informationszyklus
 Möglichkeiten des polizeilichen Dokumentationssystems
 Nationale und internationale Unterstützungsdienste

Kriterien einer vollständigen Information
 Informationsbericht und zusammenfassendes Protokoll

Konkrete und weiche Information
 Berufsgeheimnis und Schutz des Privatlebens

Informant
10.
An einer Untersuchung oder an Ermittlungen teilnehmen
Der Anwärter nimmt Kenntnis von den Gründen und der Weise, wie eine Untersuchung oder
Ermittlungen vorgenommen werden.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
beschreibt den Zweck von Untersuchungen und
Ermittlungen
•
kommentiert die Rolle der verschiedenen Akteure und die
Leitung der Untersuchung
•
erläutert folgende Begriffe: fakten- und täterorientierte
Ermittlungen,
Suche
nach
Diebesgut
und
Vermögensuntersuchung
•
unterscheidet
Ermittlungen
von
gerichtlichen
Untersuchungen
•
erläutert den Ablauf einer Untersuchung
•
gibt eine Übersicht über die Dienste für die Analyse von
Spuren und Indizien
•
erläutert den Begriff Wahlgegenüberstellung
•
nimmt eine Vernehmung und eine Konfrontation vor
•
erstellt ein Protokoll über eine kleine Untersuchung
•
beschreibt die Zusammenstellung einer einfachen
Untersuchungsakte
Inhalt:
 Zweck
 Rolle der verschiedenen Akteure und Leitung der
Untersuchung
 Fakten- und täterorientierte Ermittlungen
 Suche nach Diebesgut
 Ermittlung und gerichtliche Untersuchung
 Ablauf einer Untersuchung

Dienste für die Analyse der Spuren und Indizien
 Konfrontation
 Wahlgegenüberstellung

Zusammenstellung einer einfachen Untersuchungsakte
 Protokoll
MODUL 5:
1.
UMGANG MIT HÄUFIGEN FÄLLEN
Im Fall von Straftaten gegen Personen eingreifen und die Feststellungen
treffen
Der Anwärter identifiziert die Verbrechen und Vergehen gegen Personen und lernt, in diesem
Rahmen einzugreifen und die Feststellungen zu treffen.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
charakterisiert den Sachverhalt und die Fakten in Bezug auf
Verbrechen und Vergehen gegen Personen
•
ordnet die Verbrechen und Vergehen gegen Personen in das
sozioökonomische Umfeld ein und erläutert die daraus
hervorgehenden Folgen
•
ordnet die Verbrechen und Vergehen gegen Personen in
den Kontext der innerfamiliären Gewalt und der ehelichen
Gewalt ein und erläutert die daraus hervorgehenden Folgen
•
unterscheidet anhand von Fakten die Tatbestandsmerkmale
bei den im Strafgesetzbuch festgelegten Straftaten gegen
Personen und kommentiert die Umstände, die zu einer Änderung
der Anwendung des Gesetzes führen
•
erkennt die verschiedenen Verletzungen und Spuren
•
erläutert, in welchen Fällen er die Familie und die
Staatsanwaltschaft benachrichtigen muss
•
erstellt eine Bescheinigung über die Nicht-Freigabe einer
Leiche
•
betreut im Rahmen einer integrierten Übung in Bezug auf
Verbrechen und Vergehen gegen Personen die Opfer, trifft die
Feststellungen, nimmt die Vernehmungen vor und erstellt ein
Protokoll
Inhalt:

Merkmale des Sachverhalts und der Fakten
 Sozioökonomisches Umfeld und Folgen

Innerfamiliäre und eheliche Gewalt
 Tatbestandsmerkmale bei Verstößen
 Umstände, die zu einer Änderung der Anwendung des
Gesetzes führen
 Arten von Verletzungen und Spuren

Benachrichtigung der Familie und der Staatsanwaltschaft

Bescheinigung über die Nicht-Freigabe einer Leiche

Spezifikationen in Bezug auf:
 die Opferbetreuung
 die Feststellungen
 die Vernehmung
 das Protokoll
2.
Bei Sittlichkeitsdelikten eingreifen und die Feststellungen treffen
Der Anwärter identifiziert die Verbrechen und Vergehen gegen die Sitte und lernt, in diesem
Rahmen einzugreifen und die Feststellungen zu treffen.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
charakterisiert den Sachverhalt und die Fakten in Bezug auf
Sittlichkeitsdelikte
•
ordnet Prostitution und Menschenhandel in das
sozioökonomische Umfeld ein und erläutert die daraus
hervorgehenden Folgen
•
beschreibt die Bedeutung der Überwachung in Bars und
Kabaretts
•
kennt das familiäre Umfeld, in dem Sittlichkeitsdelikte
vorkommen können
•
erläutert die Folgen sexueller Gewalt bei Erwachsenen und
Kindern
•
verweist ein Opfer eines Sittlichkeitsdelikts an ein
Hilfszentrum
•
unterscheidet anhand von Fakten die Tatbestandsmerkmale
bei den im Strafgesetzbuch festgelegten Sittlichkeitsdelikten und
kommentiert die Umstände, die zu einer Änderung der
Anwendung des Gesetzes führen
•
schätzt ein, ob es zweckmäßig ist, einen Sachverständigen
(Gerichtsmediziner, Sexualgewalt-Set) einzuschalten, um die
Spuren zu sichern und in Beschlag zu nehmen
•
beurteilt
die
Zweckmäßigkeit,
auf
einen
Phantombildzeichner zurückzugreifen
•
versteht die VICLAS-Methode und wendet sie an
•
betreut im Rahmen einer integrierten Übung in Bezug auf
Sittlichkeitsdelikte die Opfer, trifft die Feststellungen, nimmt die
Vernehmungen vor und erstellt ein Protokoll
Inhalt:


Merkmale des Sachverhalts und der Fakten
Sozioökonomisches Umfeld und Folgen
 Prostitution
 Menschenhandel

Überwachung in Bars, Kabaretts usw.

Familiäres Umfeld
 Folgen sexueller Gewalt
 Erwachsene
 Kinder
 Verweisungsfunktion
 Tatbestandsmerkmale bei Verstößen
 Umstände, die zu einer Änderung der Anwendung des
Gesetzes führen
 Gerichtsmediziner, Sexualgewalt-Set
 Phantombild
 VICLAS (Violent Crime Linkage Analysis System)

Spezifikationen in Bezug auf:
 die Opferbetreuung
 die Feststellungen
 die Vernehmung
 das Protokoll
3.
Bei Verschwinden von Personen schnell eingreifen
Der Anwärter lernt, möglichst schnell auf eine Vermisstenanzeige zu reagieren.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
charakterisiert den Sachverhalt und die Fakten in Bezug auf
das Verschwinden von Personen
•
charakterisiert den Sachverhalt und die Fakten in Bezug auf
die Entführung durch einen Elternteil
•
erläutert den Unterschied zwischen nicht Besorgnis
erregendem und Besorgnis erregendem Verschwinden
•
führt bei Besorgnis erregendem Verschwinden die der
Situation angemessenen dringenden Maßnahmen aus
•
beschreibt das Eingreifen der Vermisstenzelle und anderer
Organisationen (Child Focus)
•
betreut die Person, die eine Vermisstenanzeige aufgeben
möchte
•
vernimmt die Person, die eine Vermisstenanzeige aufgibt,
und erstellt anhand der Angaben aus der Vernehmung eine
dringende Suchmeldung in Bezug auf ein Besorgnis erregendes
Verschwinden
•
erläutert den Ablauf einer ersten dringenden Befragung in
der Nachbarschaft des Orts des Verschwindens
•
vernimmt die Zeugen eines Verschwindens und eventuell
den Tatverdächtigen
•
betreut und vernimmt eine wiedergefundene Person
•
erstellt im Rahmen einer integrierten Übung ein Protokoll
über die ersten Maßnahmen in Bezug auf das Verschwinden einer
Person
Inhalt:
4.
 Merkmale des Sachverhalts und der Fakten
 Kriterien für die Beurteilung des Besorgnis erregenden
Aspekts

Aufgaben bei einem Besorgnis erregenden Verschwinden
 Eingreifen der Vermisstenzelle und anderer Organisationen

Betreuung
 Vernehmung (Checkliste) des Anzeigeerstatters, dringende
Suchmeldung

Spezifitäten in Bezug auf die Befragung der Nachbarn
 Vernehmung der Zeugen (Checkliste)

Betreuung und Vernehmung einer wiedergefundenen
Person
 Protokoll und Personenbeschreibung
Im Fall von Diskriminierung
Feststellungen treffen
und
Rassismus
eingreifen
und
die
Der Anwärter identifiziert die Diskriminierung und den Rassismus und lernt, in diesem
Rahmen einzugreifen und die Feststellungen zu treffen.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
unterscheidet die verschiedenen Ursachen und Vorurteile in
Bezug auf Rassismus und Diskriminierung (aufgrund der Rasse,
des Geschlechts, der politischen und philosophischen
Überzeugungen usw.)
•
erläutert die Notwendigkeit der Anwendung der
bestehenden Rechtsvorschriften in einer multikulturellen
Gesellschaft
•
erläutert die Notwendigkeit eines angemessenen
Eingreifens gegenüber Personen einer fremden Kultur
•
erläutert die Prinzipien des Eingreifens in Bezug auf
Genitalverstümmelungen aus kulturellen Gründen
•
identifiziert die verschiedenen Einrichtungen und Instanzen,
die im Bereich Diskriminierungs- und Rassismusbekämpfung
tätig sind
•
zeigt
Verantwortungsbewusstsein
bei
möglichen
rassistischen Handlungen eines Kollegen und erörtert die
Situation mit ihm
•
kommentiert das Gesetz über Rassismus und Xenophobie
auf der Grundlage von Themen
•
betreut im Rahmen einer integrierten Übung in Bezug auf
Diskriminierung und Rassismus gegenüber Minderheiten die
Opfer, trifft die Feststellungen, nimmt die Vernehmungen vor
und erstellt ein Protokoll
•
erläutert die Prinzipien des Eingreifens in Bezug auf
Zigeuner
Inhalt:
5.
 Ursachen von Rassismus und Diskriminierung, Vorurteile
 Genitalverstümmelungen
 Notwendigkeit der Anwendung der bestehenden
Rechtsvorschriften

Verschiedene Einrichtungen und Instanzen
 Reaktionen auf rassistische Handlungen
 Gesetz über Rassismus und Xenophobie
 Spezifikationen in Bezug auf:
 die Feststellungen
 die Vernehmung
 das Protokoll
Im Fall von Diebstahl und anderen Straftaten gegen Eigentum eingreifen
und die Feststellungen treffen
Der Anwärter trägt im Rahmen von Diebstählen und anderen Verbrechen und Vergehen
gegen Eigentum so weit wie möglich zur Betreuung der Opfer, zur Ergreifung der Täter und
zur Wiedererlangung der gestohlenen Güter bei.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
charakterisiert den Sachverhalt und die Fakten in Bezug auf
Diebstähle
•
ordnet die Diebstähle in das sozioökonomische Umfeld ein
und erläutert die daraus hervorgehenden Folgen
•
unterscheidet anhand von Fakten die Tatbestandsmerkmale
bei Diebstählen und kommentiert die Umstände, die zu einer
Änderung der Anwendung des Gesetzes führen
•
unterscheidet die Vorgehensweisen
•
unterscheidet anhand von Fakten die Tatbestandsmerkmale
bei Betrugshandlung, Untreue, Betrug, Hehlerei usw.
•
erteilt nützliche Informationen zur Vorbeugung gegen
Diebstahl
•
betreut im Rahmen einer integrierten Übung in Bezug auf
einen Diebstahl die Opfer, sichert die Spuren, trifft die
Feststellungen, nimmt die Vernehmungen vor und erstellt ein
Protokoll
Inhalt:

Merkmale des Sachverhalts und der Fakten

Sozioökonomisches Umfeld und Folgen
 Tatbestandsmerkmale bei Diebstählen

Umstände, die zu einer Änderung der Anwendung des
Gesetzes führen
 Unterschied einfacher/schwerer Diebstahl
 Diebstahlarten: besondere Vorgehensweisen
 Betrugshandlung, Untreue, Betrug, Hehlerei usw.
 Vorbeugungsmaßnahmen

6.
Spezifikationen in Bezug auf:
 die Feststellungen
 die Vernehmung
 das Protokoll
In Situationen im Bereich Jugendschutz eingreifen
Der Anwärter wird für den Jugendschutz sensibilisiert und ergreift die ersten angemessenen
Maßnahmen in Bezug auf Straftaten gegenüber oder von Minderjährigen.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
charakterisiert den Sachverhalt und die Fakten in Bezug auf
den Jugendschutz
•
ordnet das Schulversäumnis und das Ausreißen in das
sozioökonomische Umfeld ein und erläutert die daraus
hervorgehenden Folgen sowie die Philosophie im Bereich
Sittenschutz
•
erläutert die Rechtsgrundlagen in Bezug auf den
Jugendschutz
•
erläutert die Zuständigkeiten der Gerichtshöfe und Gerichte
im Bereich Jugendschutz
•
verweist die Jugendlichen und ihre Eltern an spezialisierte
Dienste
•
unterscheidet anhand von Fakten die Tatbestandsmerkmale
bei Straftaten gegenüber oder von Minderjährigen und
kommentiert die Umstände, die zu einer Änderung der
Anwendung des Gesetzes führen
•
kennt die Schwerpunkte bei der Erstaufnahme eines
Minderjährigen
•
kann auf das Netzwerk für die Aufnahme und die
Vernehmung von Minderjährigen verweisen und darauf
zurückgreifen
•
erläutert die Prinzipien des Eingreifens in Bezug auf
minderjährige Bettler
Inhalt:








Merkmale des Sachverhalts und der Fakten
Sozioökonomisches Umfeld und Folgen:
 Schulversäumnis
 Ausreißen
Rechtsgrundlagen
Besondere Gerichtshöfe und Gerichte
Spezialisierte Dienste
Straftaten gegenüber oder von Minderjährigen
Bettelei
Spezifikationen in Bezug auf:
die Aufnahme von Minderjährigen
die Vernehmung von Minderjährigen
das Protokoll
7.
In Situationen mit Geisteskranken eingreifen
Der Anwärter wird für die Problematik in Bezug auf Geisteskranke sensibilisiert und lernt, in
Krisensituationen einzugreifen.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
charakterisiert den Sachverhalt und die Fakten in Bezug auf
Situationen mit Geisteskranken
•
erläutert die Rechtsgrundlagen in Bezug auf Situationen mit
Geisteskranken
•
erläutert die Rolle der beteiligten Akteure
•
kontaktiert die spezialisierten Dienste
•
bewältigt eine Krisensituation mit Geisteskranken
•
erstellt ein Protokoll in Bezug auf eine Situation mit
Geisteskranken
Inhalt:
8.
 Merkmale des Sachverhalts und der Fakten
 Rechtsgrundlagen
 Rolle der beteiligten Akteure (Arzt, Staatsanwaltschaft,
psychiatrische Anstalten)
 Spezialisierte Dienste

Krisensituationen
 Spezifikationen in Bezug auf das Protokoll


In Bezug auf den Besitz oder das Mitführen von Waffen und Munition
eingreifen und die Feststellungen treffen
Der Anwärter lernt, die Bürger vor Personen zu schützen, die im illegalen Besitz von Waffen
und/oder Munition sind.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
charakterisiert den Sachverhalt und die Fakten in Bezug auf
den Besitz und das Mitführen von Waffen und Munition
•
ordnet den Waffenhandel in das sozioökonomische Umfeld
ein und erläutert die daraus hervorgehenden Folgen
•
definiert den Begriff "Waffe"
•
erkennt eine Waffe und erläutert das Gesetz, dem sie
unterworfen ist
•
sichert die Waffe, sodass sie weder ihn noch Drittpersonen
gefährden kann
•
stellt eine Waffe und Munition sicher und/oder
beschlagnahmt sie
•
nimmt eine Vernehmung in Bezug auf einen Verstoß gegen
das Waffengesetz vor
•
erstellt im Rahmen einer integrierten Übung ein Protokoll
in Bezug auf einen Verstoß gegen das Waffengesetz
Inhalt:
9.
 Merkmale des Sachverhalts und der Fakten

Sozioökonomisches Umfeld und Folgen

Rechtsgrundlagen

Grundkenntnisse
des
Waffengesetzes
Waffenregister (ZWR))
 Sicherheitsmaßnahmen
 Spezifikationen in Bezug auf:
 die Feststellungen
 die Beschlagnahme
 die Vernehmung
 das Protokoll
(Zentrales
Im Fall von Verstoß gegen das Ausländergesetz eingreifen und die
Feststellungen treffen
Der Anwärter kontrolliert Ausländer auf gesetzmäßige und menschenwürdige Weise und
ergreift die angemessenen Maßnahmen bei Verstößen gegen das Ausländergesetz.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
charakterisiert den Sachverhalt und die Fakten in Bezug auf
Verstöße gegen das Ausländergesetz
•
ordnet die Problematik des Menschenhandels, der illegalen
Einwanderer und der Flüchtlinge in das sozioökonomische
Umfeld ein und erläutert die daraus hervorgehenden Folgen
•
definiert die Grundbegriffe in Bezug auf das
Ausländergesetz
•
erläutert die Bedingungen für die Einreise, den Aufenthalt
und die Niederlassung von Ausländern in Belgien
•
erläutert die wichtigsten Teile der verschiedenen gültigen
Reisepässe und Visa
•
kontrolliert die Kontrollstempel, Reisepässe und Visa
•
identifiziert die häufig vorkommenden Fälschungen von
Dokumenten
•
weiß das Ausländeramt einzuordnen und nimmt Kontakt
mit ihm auf
•
ergreift Maßnahmen gegen Ausländer, die sich illegal in
Belgien aufhalten
•
nimmt im Rahmen einer integrierten Übung die
Vernehmung eines Ausländers vor und erstellt ein Protokoll
hierüber
Inhalt:










10.
Merkmale des Sachverhalts und der Fakten
Sozioökonomisches Umfeld und Folgen
 Menschenhandel
 Illegale Einwanderer
 Flüchtlinge
Grunddefinitionen
Einreise-, Aufenthalts- und Niederlassungsbedingungen
Arten von Reisepässen, Visa und Kontrollstempeln
Kontrolle des Reisepasses und der Daten (Ausländergesetz)
Falsche und gefälschte Dokumente
Spezialisierte Dienste
Maßnahmen
Spezifikationen in Bezug auf:
 die Feststellungen
 die Vernehmung
 das Protokoll
In Sachen Drogen und/oder im Fall von Drogenvergiftung am Steuer
eingreifen und die Feststellungen treffen
Der Anwärter lernt, einen Drogenkonsumenten vor sich selbst zu schützen und zu verhindern,
dass er Drittpersonen Schaden zufügt; er kontrolliert auf eine gesetzliche und
menschenwürdige Weise im Fall von Drogenvergiftung am Steuer und trifft die
Feststellungen.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
charakterisiert den Sachverhalt und die Fakten in Bezug auf
Verstöße gegen die Rechtsvorschriften über Drogen
•
ordnet die Drogenproblematik in das sozioökonomische
Umfeld ein und erläutert die daraus hervorgehenden Folgen
•
beschreibt
die
verschiedenen
Drogenarten
und
Suchtsymptome
•
beschreibt die Wirkung der verschiedenen Drogenarten auf
den menschlichen Körper
•
erläutert die Drogen- und Suchtproblematik
•
erläutert, wie ein Drogenabhängiger empfangen wird und
wie er über die möglichen Aufnahmezentren zu informieren ist
•
unterscheidet anhand von Fakten die Verstöße gegen die
Rechtsvorschriften über Drogen
•
erläutert die Drogenpolitik und die Politik der
Rechtsverfolgung
•
führt auf der Suche nach Drogen eine Durchsuchung durch
•
beurteilt, in welchen Fällen der Drogenspürhund eingesetzt
werden kann und weiß, wie er auf ihn zurückgreifen kann
•
erläutert die Benutzung des Nachweissets
•
erläutert die Benutzung des Urintests
•
führt eine Beschlagnahme von Drogen aus
•
nimmt eine Vernehmung in Bezug auf eine
Drogenangelegenheit vor
•
erstellt im Rahmen einer integrierten Übung ein Protokoll in
Bezug auf Verstöße gegen die Rechtsvorschriften über Drogen
Drogen am Steuer: der Anwärter:
•
beschreibt den Einfluss von Drogen auf die Fahrtüchtigkeit
und auf den Verkehr
•
beschreibt das Verfahren und nennt, wann und auf wen es
anwendbar ist
•
erkennt die verschiedenen äußeren Anzeichen
•
gibt eine Übersicht über die Verstöße
•
beschreibt die Umstände, unter denen das Fahren verboten
werden darf und eine Blutabnahme auferlegt werden darf
•
erläutert, was im Fall einer Verweigerung, sich der
standardisierten Testreihe, dem Urintest und/oder der
Blutabnahme zu unterziehen, zu tun ist
•
erläutert, was zu tun ist, wenn der Arzt sich weigert
einzugreifen oder verhindert ist
•
erläutert die Rechte und Pflichten der kontrollierten Person
•
erläutert, was beim Zusammentreffen verschiedener
Verstöße zu tun ist
•
kann einen Fahrer auf angepasste Weise anhalten
•
führt die vorgesehenen psychophysischen Tests aus
•
erläutert die Benutzung der verschiedenen Urintests
•
identifiziert und erläutert die Fälschungsmöglichkeiten
und die Kontaminationsrisiken
•
beschreibt das Verfahren zur Blutabnahme
•
erstellt ein Protokoll über Feststellungen des Fahrens unter
Einfluss verbotener Mittel
Inhalt:















Merkmale des Sachverhalts
Sozioökonomisches Umfeld und Folgen
Verschiedene Drogenarten, Suchtsymptome
Benutzungs-, Verpackungs- und Verbergungsmethoden
Phasen des Drogenkonsums
Empfang und Weiterverweisung von Drogenkonsumenten
Rechtsvorschriften über Drogen
Drogenpolitik
 Rundschreiben und anderes
Spezifitäten in Bezug auf die Durchsuchung
Drogenspürhund
Nachweisset
Urintest
Spezifikationen in Bezug auf:
 die Feststellungen
 die Beschlagnahme und die Vernichtung
 die Vernehmung
 das Protokoll
Drogen am Steuer:
Wirkung der verschiedenen Drogenarten auf den
menschlichen Körper

Untersuchung der Problematik Drogen und Verkehr
 Auswirkungen von Arzneimitteln
 Rechtsgrundlage
 Verfahren
 Rechte und Pflichten der kontrollierten Person
 Kriterien für das Anhalten
 Standardisierte Testreihe
 Psychophysische Tests

Urintest

Fälschen des Urintests
 Kontaminationsrisiken und Manipulation der Urinprobe
 Blutabnahme
 Protokoll
11.
Im Fall öffentlicher Trunkenheit eingreifen
Der Anwärter schützt eine betrunkene Person gegen sich selbst und verhindert, dass sie
Drittpersonen Schaden zufügt.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
erläutert die Problematik der Alkoholsucht und ihrer
Behandlung
•
erläutert die Verstöße gegen das Erlassgesetz zur
Unterdrückung der Trunkenheit
•
erläutert die Verstöße gegen das Gesetz über den
Ausschank alkoholischer Getränke und die Patentsteuer
•
erläutert die Zweckmäßigkeit, gegen eine betrunkene
Person einzuschreiten, sie festzunehmen und ein Protokoll
aufzusetzen
•
trifft die Feststellungen im Fall öffentlicher Trunkenheit
und überträgt sie in ein Protokoll
Inhalt:

Problematik der Alkoholsucht und ihre Behandlung
 Erlassgesetz zur Unterdrückung der Trunkenheit
 Gesetz über den Ausschank alkoholischer Getränke und die
Patentsteuer
 Spezifikationen in Bezug auf:
 die Festnahme
 die Feststellungen
 das Protokoll
12.
In Sachen Umwelt eingreifen
Der Anwärter erwirbt die Grundprinzipien, um im Rahmen von Umweltproblemen
einzugreifen.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
erläutert die Polizeipolitik in Sachen Umwelt
•
erläutert, an welche Behörden und Dienste der Regionen
und Gemeinschaften er sich in Sachen Umwelt wenden kann
•
trifft die Feststellungen im Fall von Hinterlassung von
Hausmüll und illegaler Entsorgung von Abfällen auf öffentlicher
Straße und führt eine nachfolgende Untersuchung durch
•
ergreift die ersten Maßnahmen im Fall von illegalem
Abfalltransport
•
trifft die Feststellungen im Fall von nächtlicher
Ruhestörung und störendem Verkehrslärm
•
trifft die Feststellungen im Fall von Aussetzung,
Misshandlung und Vergiftung von Tieren
•
trifft die Feststellungen im Fall von wilder Plakatierung
•
unterscheidet vorsätzliche von fahrlässiger Beschädigung
•
stellt vorsätzliche Beschädigungen fest
•
erläutert die Verbindung zwischen Umwelt, kommunalen
administrativen Sanktionen und Ermessensbefugnis
Inhalt:








Polizeipolitik in Sachen Umwelt
Behörden und Dienste der Regionen und Gemeinschaften
Illegale Entsorgung von Müll
Abfalltransport
Lärmbelästigung - nächtliche Ruhestörung
Aussetzung, Misshandlung und Vergiftung von Tieren
Wildes Plakatieren
Beschädigungen
13.
Infolge einer Anforderung Beistand leisten
Der Anwärter leistet infolge einer Anforderung unter anderem einem Gerichtsvollzieher
Beistand, damit dieser seinen Auftrag erfüllen kann.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
versteht die Rolle des Gerichtsvollziehers und seine
Aufträge
•
versteht die Gesetzes- und Verordnungsbestimmungen in
Bezug auf den Beistand, den die Polizei unter anderem
Gerichtsvollziehern leistet
•
unterscheidet die Fälle, in denen die Polizei infolge einer
Anforderung Beistand leisten kann, und die Fälle, in denen die
Begleitung eines Polizisten erforderlich ist
•
versteht die Form- und Inhaltsvoraussetzungen, die erfüllt
sein müssen, damit unter anderem ein Gerichtsvollzieher
Polizeibeistand anfordern kann
•
kann bei Zwischenfällen, auf die unter anderem
Gerichtsvollzieher bei der Ausführung ihres Auftrags stoßen,
eingreifen, kann sie vor Gewalttaten oder Tätlichkeiten schützen
und kann es ihnen ermöglichen, die Schwierigkeiten, die sie an
der Erfüllung ihrer Aufträge hindern könnten, zu beseitigen
•
kennt die Grenzen des Einsatzes der Polizei in diesem
Rahmen
Inhalt:

Der Gerichtsvollzieher und seine Aufträge

Gesetzes- und Verordnungsbestimmungen
 Fälle
von
Beistandsleistung
und
obligatorischer
Beistandsleistung
 Gesetzliche Anforderung

Einsatz der Polizei; Aktionen und Grenzen
MODUL 6:
1.
UMGANG MIT SPEZIFISCHEN SITUATIONEN
Im Fall von Katastrophen die ersten Maßnahmen ergreifen
Der Anwärter lernt, der Bevölkerung im Fall von Katastrophen zu helfen.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
erläutert Artikel 17 des Gesetzes über das Polizeiamt
•
erläutert, worin ein provinzialer und kommunaler
Katastrophenplan besteht, und ordnet die Aufgaben der
Polizeidienste hierin ein
•
ergreift im Fall von Katastrophen die ersten Maßnahmen vor
Ort
•
•
Inhalt:
 Artikel 17 GPA
 Katastrophenplan:
 provinzial
 kommunal
 Erste Maßnahmen


2.
Im Fall von Brand eingreifen und die Feststellungen treffen
Der Anwärter lernt, Personen und/oder Güter aus einem Brand zu retten und im Fall von
Brandstiftung maximal zur Festnahme der (des) Täter(s) beizutragen.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
unterscheidet die Tatbestandsmerkmale bei einer
Brandstiftung und kommentiert die Umstände, die zu einer
Änderung der Anwendung des Gesetzes führen
•
ergreift die ersten dringenden Maßnahmen am Brandort
•
erstellt ein Protokoll in Bezug auf den Brand
•
nennt die Fälle, in denen andere Dienste (Staatsanwaltschaft
usw.) benachrichtigt werden müssen
•
kann die Grundprinzipien für das Löschen eines
entstehenden Brandes erläutern
Inhalt:
 Tatbestandsmerkmale bei einer Brandstiftung
 Umstände, die zu einer Änderung der Anwendung des
Gesetzes führen
 Erste Maßnahmen (Rettung von Personen und/oder Gütern)
 Spezifikationen in Bezug auf das Protokoll

Benachrichtigung anderer Dienste
 Elementare Löschtechniken
3.
Im Fall einer Bombendrohung die ersten Maßnahmen ergreifen
Der Anwärter lernt, bei einer Bombendrohung die Bürger und sich selbst zu schützen.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
erläutert den rechtlichen Rahmen und die Philosophie der
Polizeieinsätze im Fall einer Bombenmeldung und einer
Bombendrohung
•
greift als Verantwortlicher für eine Aufgabe innerhalb eines
Aufgebots am Ort der Bombendrohung ein
Inhalt:
4.




Rechtlicher Rahmen
Unterschied Bombenmeldung/Bombendrohung
Analyse einer telefonischen Bombendrohung
Erste Maßnahmen
Ein potenzielles Angriffsziel schützen
Der Anwärter trägt zur Verhinderung eines Anschlags auf ein potenzielles Angriffsziel bei.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
erläutert die allgemeinen Grundsätze in Bezug auf den
Schutz eines potenziellen Angriffsziels
•
analysiert vorher gründlich die Lage und trifft aufgrund
dieser Analyse die richtigen Entscheidungen zur Ausführung des
Auftrags
•
führt im Team den Schutz eines Gebäudes aus
•
erläutert die Richtlinien für die Begleitung von
Geldtransporten
•
führt im Team die Begleitung eines Geldtransports aus
Inhalt:
 Allgemeine Grundsätze in Bezug auf den Schutz eines
potenziellen Angriffsziels

Einschätzung des Risikos und des Auftrags

Schutz eines Gebäudes im Team

Begleitung eines Geldtransports im Team
5.
Im Fall von Selbstmord oder Selbstmordversuch die ersten Maßnahmen
ergreifen und die Feststellungen treffen
Der Anwärter lernt, bei einem Selbstmord oder Selbstmordversuch diskret einzugreifen und
so schnell wie möglich die zuständigen Dienste zu benachrichtigen.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
ergreift bei einem Selbstmord oder Selbstmordversuch die
ersten Maßnahmen vor Ort
•
benachrichtigt so schnell wie möglich die zuständigen
Behörden und Dienste
•
stellt einen Selbstmord oder Selbstmordversuch fest
•
zeichnet eine Skizze, stellt eine Fotoakte zusammen und
erstellt ein Protokoll
Inhalt:
6.



Erste Maßnahmen
Zuständige Behörden benachrichtigen
Spezifikationen in Bezug auf:
 die Skizze
 die Fotoakte
 das Protokoll
Im Fall von Terrorismus eingreifen
Der Anwärter hat einen Einblick in die verschiedenen Schwerpunkte in Bezug auf
Terrorismus.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
erläutert die integrierte Vorgehensweise bei Terrorismus
und die Rolle der föderalen und lokalen Polizei
•
kennt die am häufigsten vorkommenden Aspekte des
Terrorismus
•
weiß, welchen Orten, Personen oder Gegenständen er
besondere Aufmerksamkeit schenken muss
•
nennt die geeignetsten Reaktionen bei einem möglichen
Terroranschlag
•
kennt die am häufigsten vorkommenden Ausgangsstoffe
und hat Einblick in die Funktionsweise von Schaltern
Inhalt:
 integrierte Vorgehensweise bei Terrorismus bei der
belgischen Polizei
 Aspekte des Terrorismus

Reaktionen bei einem Anschlag
 Ausgangsstoffe und Schalter

Arbeitsdokument DGJ/DJP/Terrorismus
MODUL 7:
1.
AKTUELLE PHÄNOMENE
Haltung und Reaktionen im Rahmen von Phänomenen gesellschaftlicher,
gerichtlicher oder administrativer Art verstehen
Der Anwärter lernt die Begriffe und den Rahmen aktueller Phänomene des Lebens in der
Gesellschaft mit gerichtlichem oder administrativem Hintergrund sowie die Haltung der
Polizei in Bezug auf diese Phänomene kennen.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
erläutert mit eigenen Worten das Phänomen und seine
Hintergründe
•
beschreibt mit eigenen Worten die Verhaltensweise der
Polizei
Inhalt:


Von der Polizeischule zu bestimmen
Von der DGS zu bestimmen
MODUL 8:
1.
KÖRPERLICHES UND MENTALES TRAINING
Eine gute allgemeine körperliche Kondition entwickeln und pflegen, um die
Polizeiaufgaben effizient wahrnehmen zu können
Dem Anwärter wird die Bedeutung der Pflege seiner allgemeinen körperlichen Kondition
bewusst gemacht.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
übt und verfeinert die im ersten Teil der Ausbildung
erworbenen Kompetenzen
•
nimmt aktiv am allgemeinen Training teil
Inhalt:
2.

Allgemeine Techniken und Disziplinen
Eine gute funktionelle körperliche Kondition entwickeln und pflegen, um die
Polizeiaufgaben effizient wahrnehmen zu können
Der Anwärter baut seine körperliche Kondition aus, um seine Aufträge effizient wahrnehmen
zu können.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
übt und verfeinert die im ersten Teil der Ausbildung
erworbenen Kompetenzen
•
nimmt aktiv an den funktionellen Trainingssitzungen teil
Inhalt:

Funktionelle Techniken und Disziplinen
3.
Techniken anwenden, um gegen negativen Stress anzukämpfen
Der Anwärter lernt, mit seinem Stress umzugehen.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
übt und verfeinert die im ersten Teil der Ausbildung
erworbenen Kompetenzen
•
wendet die verschiedenen Techniken zur Stressbewältigung
an und beherrscht sie
Inhalt:
4.

Techniken zur Stressbewältigung
In Kenntnis seiner Grenzen und seines Potentials die angepassten Techniken
anwenden, um Ertrinkende zu retten
Der Anwärter erwirbt die zur Rettung eines Ertrinkenden notwendigen Fertigkeiten.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
erläutert die Grundprinzipien der Rettung von Ertrinkenden
•
führt je nach Situation die grundlegenden Überlebens- und
Rettungstechniken, Techniken in Bezug auf Bergung und Tragen
von Ertrinkenden sowie in Bezug auf die eigene Sicherheit aus
Inhalt:



Grundprinzipien der Rettung von Ertrinkenden
Techniken in Bezug auf:
 Überleben
 Retten
 Bergung
 Tragen von Personen
Persönliche Sicherheit
Die Polizeischule kann die zur Erlangung eines zugelassenen (europäischen) Rettungsbrevets
nötigen Gelegenheiten schaffen.
MODUL 9:
1.
GEWALTBEHERRSCHUNG
In Bezug auf den Gebrauch von Gewalt eine klare Übersicht über die
polizeilichen Berufspflichten haben
Der Anwärter wird für einen verhältnismäßigen Einsatz von polizeilicher Gewalt
sensibilisiert.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
übt und verfeinert die im ersten Teil der Ausbildung
erworbenen Kompetenzen
•
erläutert die taktischen Prinzipien des Umgangs mit Gewalt
(Zweck des Auftrags, Einschätzung, Kontext, Indikatoren,
Aktionsplan, Gruppenarbeit, Kommunikation usw.)
Inhalt:
2.

Taktische Prinzipien des Umgangs mit Gewalt
Die ihm zur Verfügung gestellten Zwangsmittel sicher, genau und
angemessen handhaben
Der Anwärter lernt, die ihm zur Verfügung gestellten Zwangsmittel wirksam einzusetzen.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
unterscheidet
die
verschiedenen
Zwangsmittel
(Gummiknüppel, Pfefferspray, Handfeuerwaffen)
•
trägt, bewahrt, wartet und benutzt die ihm zur Verfügung
gestellten Zwangsmittel gemäß den gesetzlichen Vorschriften
•
schätzt die möglichen Folgen und Gefahren einer mit seiner
Dienstwaffe abgefeuerten Kugel ein
•
simuliert Gewaltsituationen mit oder ohne Deckungsschutz
•
bewegt sich mit Zwangsmitteln jederzeit sicher, zielstrebig
und schnell im Team fort
Inhalt:
 Arten von Zwangsmitteln (Feuerwaffen, Gummiknüppel,
Pfefferspray usw.)
 Tragen
 Aufbewahrung
 Wartung
 Benutzung
 Folgen und Gefahren einer abgefeuerten Kugel (Ballistik)
 Simulationen
 Fortbewegen im Team
3.
Die häufigsten Gefahrensituationen einschätzen und die Entscheidungen
treffen, die zur effizienten Beherrschung dieser Situationen beitragen
Der Anwärter lernt, sich und andere in den häufigsten Gefahrensituationen zu schützen.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
übt und verfeinert die im ersten Teil der Ausbildung
erworbenen Kompetenzen
•
führt seinen Aktionsplan im Team aus
Inhalt:







Gefahrenindikatoren
Bewertungsschema
Aktionsplan
Überredungstechniken
Verhandlung - Schlichtung
Techniken der Selbstverteidigung
Simulationen mit oder ohne Zwangsmittel
MODUL 10: ERST- UND ZWEITSPRACHE
1.
Die schriftliche und mündliche Beherrschung der Erstsprache verbessern
Der Anwärter lernt, sich schriftlich und mündlich deutlich auszudrücken.
Zielsetzung:
Der Anwärter:
•
übt und verfeinert die im ersten Teil der Ausbildung
erworbenen Kompetenzen
Inhalt:
2.
 schriftliche Sprachfertigkeit
 Grammatik
 Rechtschreibung
 Satzbau
 Wortschatz
 Stil
 Beschreibender Text
 Erzählender Text
 Untermauerter Text
 Zusammenfassen
 mündliche Sprachfertigkeit
 Aussprache
 Kommunikation
 Darstellung
 Zusammenfassen
Die elementaren Grundregeln der Zweitsprache beherrschen, um einer
Person den Weg erklären zu können
Der Anwärter lernt, den Grundwortschatz und die Grundgrammatik der Zweitsprache zu
beherrschen, um eine einfache Unterhaltung mit einem Bürger führen zu können.
Zielsetzung:
Der Anwärter:
•
übt und verfeinert die im ersten Teil der Ausbildung
erworbenen Kompetenzen
Inhalt:



Grundwortschatz
Satzbau
Unterhaltungen
INTEGRIERTE ÜBUNGEN
1.
Die Prinzipien und Pfeiler des Community Policing mit einer konkreten
Situation vergleichen
Der Anwärter vergleicht die Prinzipien und Pfeiler des Community Policing mit einem
konkreten Sicherheitsprojekt.
Zielsetzung:
Der Anwärter:
•
nimmt Kenntnis von einem Sicherheitsprojekt und erklärt
anhand dieses Projekts die Beziehung zwischen den Prinzipien
und den Pfeilern des Community Policing und dem
Aufgabenbereich der lokalen Polizei
Inhalt:
2.

ein Sicherheitsprojekt
In den häufigsten typischen Situationen im Rahmen einer integrierten
Übung eingreifen
Der Anwärter erhält die Gelegenheit zu üben, bevor er im Praktikum mit den häufigsten
typischen Situationen konfrontiert wird.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
beteiligt sich an einem groß angelegten Polizeieinsatz
(Kontrollaufgebot)
•
führt
die
verschiedenen
Polizeieinsätze
zur
Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung aus
•
greift bei integrierten gerichtlichen Übungen ein, trifft die
Feststellungen und erstellt ein Protokoll
Inhalt:
 Kontrollaufgebot für einen groß angelegten Polizeieinsatz
 Polizeieinsätze zur Aufrechterhaltung der öffentlichen
Ordnung
 Feststellungen und Protokoll in Bezug auf eine Straftat
AUSBILDUNGSPRAKTIKUM IN EINSATZSITUATIONEN
1.
Im Team und unter Leitung eines Mentors die in der Polizeischule
erworbenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Verhaltensweisen im Polizeialltag
anwenden
Der Anwärter übt sich unter der Leitung eines Mentors in den wichtigsten Aufgabenbereichen
der polizeilichen Grundfunktion.
Zielsetzungen:
Der Anwärter nimmt an den Aufgaben in Bezug auf die
Aufgabenbereiche der lokalen Polizei teil, insbesondere:
•
"Einsatz"
•
"lokale Projektarbeit"
Der Anwärter leistet je nach seinen zukünftigen Zuständigkeiten
gegebenenfalls Beistand bei Polizeiaktionen.
Inhalt:






Revierarbeit
Einsatz im Straßenverkehr
Einsatz
Empfang
Lokale Ermittlung/Untersuchung
Lokale Projektarbeit

Wenn der Anwärter auch in der Praxis die gesetzlichen Bedingungen in Bezug auf die
Kontrolle von Drogenvergiftung am Steuer erfüllt hat, kann ihm das entsprechende Brevet
ausgestellt werden.
[Anlage 7]
[Anlage 7 ersetzt durch Art. 7 des M.E. vom 17. Dezember 2008 (B.S. vom 29. Januar 2009)]
Datum
Grundausbildung Polizeiinspektor - Benotung der täglichen Arbeit
Betrifft:
Ausbildungszentrum
NAME, Vorname
Erkennungsnummer
Ausbildungslehrgang
Gesamtnote
Koeffizient
Ergebnis
Module 1+2
Modul 3
Modul 4
Modul 5
Modul 6
Modul 7
/100
/100
/100
/100
/100
/100
1
5
5
8
2
1
/100
/500
/500
/800
/200
/100
Modul Training
/100
2
/200
Modul Gewaltbeherrschung
/100
2
/200
Endnote für die tägliche Arbeit bzgl. der Module 1 bis 7
/2200
Endnote für die tägliche Arbeit bzgl. des Moduls körperliches und mentales Training
/200
Endnote für die tägliche Arbeit bzgl. des Moduls Gewaltbeherrschung
/200
Zur Kenntnis genommen am ...
Der Anwärter
Der Schuldirektor
Anlage 8
[…]
[Anlage 8 aufgehoben durch Art. 8 des M.E. vom 17. Dezember 2008 (B.S. vom
29. Januar 2009)]
[Anlage 9]
[Anlage 9 ersetzt durch Art. 7 des M.E. vom 17. Dezember 2008 (B.S. vom 29. Januar 2009)]
Grundausbildung Polizeiinspektor - Endergebnis
Datum
Betrifft:
Ausbildungszentrum
NAME, Vorname
Erkennungsnummer
Ausbildungslehrgang
Endbewertung der professionellen Arbeitsweise
ungenügend(*)
Note
Endnote für die tägliche Arbeit bzgl. der Module 1 bis 7
genügend(*)
Koeffizient
gut(*)
Ergebnis
/2200
/100
2,5
/250
Endnote für die tägl. Arbeit bzgl. des körperl. u.
mentalen Trainings
/200
/100
1
/100
Endnote für die tägl. Arbeit bzgl. der
Gewaltbeherrschung
/200
/100
1
/100
Abschlussprüfung
Schriftliche Prüfung
Theorie
Fallstudie
Insgesamt
Mündliche Prüfung
Praktische Prüfung
Hindernislauf
Rollenspiel
Insgesamt
Gesamtnote
/350
/300
175
150
50 %
50 %
/550
175
330
50 %
60 %
/1000
600
60 %
/100
/250
/350
/1000
Allgemeine Bewertung
/100
5,5
Der Anwärter hat die Grundausbildung bestanden - nicht bestanden (*)
Zur Kenntnis genommen am ...
Der Anwärter
(*) Nichtzutreffendes bitte streichen.
Erforderliches
Minimum
Der Schuldirektor
[Anlage 10]
[Anlage 10 ersetzt durch Art. 7 des M.E. vom 17. Dezember 2008 (B.S. vom
29. Januar 2009)]
KOMPETENZPROFIL FÜR POLIZEIHAUPTINSPEKTOREN
AM ENDE DER GRUNDAUSBILDUNG
1.
ALLGEMEINE POLIZEILICHE KOMPETENZEN
1.1
Kenntnisse (Wissen)
Die Situationen identifizieren, in denen die Polizei und ihre Partner eine Rolle spielen,
und die Einsatzbereiche identifizieren, in denen Letztere eingesetzt werden, um die
Probleme, denen ein Polizeihauptinspektor begegnet, im gesetzlichen und
verordnungsrechtlichen Rahmen zu lösen. Zur Erreichung dieses Ziels verfügt der
Polizeihauptinspektor über:

eine Allgemeinbildung, durch die er fähig ist, die wirtschaftliche, soziale und
politische Entwicklung Belgiens, die Organisation und Funktionsweise der
belgischen, europäischen und internationalen Institutionen sowie die
gesellschaftlichen Probleme und Phänomene zu verstehen

eine gute Kenntnis des Verwaltungs-, Gerichts- und Polizeiwesens, wodurch er
fähig ist:

die Struktur und die Funktionsweise der verfassungsrechtlichen,
administrativen und sozialen Organisation Belgiens zu verstehen und
die Zuständigkeiten der verschiedenen Föderal-, Regional-,
Gemeinschafts-, Provinz- und Lokalbehörden zu kennen

die Struktur und Funktionsweise des belgischen Gerichtswesens zu
verstehen und die Zuständigkeiten der verschiedenen Behörden zu
kennen

die Struktur und die Arbeitsweise des integrierten Polizeidienstes, die
Aufträge, die mit deren Ausführung beauftragten Strukturen sowie die
zur Ausübung des Polizeiamts vorgesehenen Modalitäten zu
beherrschen
1.2
Fertigkeiten (Können)
1.2.1 Die Erwartungen der Bevölkerung und der polizeilichen und nichtpolizeilichen
Partner durch einen auf die Suche nach Lösungen für Sicherheitsprobleme
ausgerichteten sozialen Ansatz berücksichtigen. Dieser Ansatz setzt jedoch voraus,
dass der Polizeihauptinspektor auf seiner Ebene materiell und geographisch über
folgende Kompetenzen verfügt:

die Erwartungen in Bezug auf die Sicherheit der Bevölkerung und der Polizeiund anderen Behörden sowie deren Auffassung von der Sicherheit verstehen
und analysieren

die Symptome, Ursachen und Mittel verstehen, die benutzt werden, um den in
seinem Zuständigkeitsbereich vorkommenden Erscheinungsformen der
Kriminalität vorzubeugen, sie zu bekämpfen und zu bewältigen

die Phänomene in Zusammenarbeit mit den internen und externen Partnern
problemlösend angehen und lokalisierte Phänomene unter vorrangiger
Berücksichtigung des Geistes des Gesetzes, des Dienstes am Bürger und der
Mentalitätsveränderungen spezifisch angehen
1.2.2 Besondere Fertigkeiten








1.3
Situationen gut analysieren können
In wechselnden und unvorhergesehenen Situationen zurechtkommen
Den Umständen angepasste Initiativen ergreifen oder ergreifen lassen
Seine professionelle Arbeitsweise selbstkritisch beurteilen; das professionelle
Verhalten seiner Mitarbeiter gemäß den Zielsetzungen der Organisation
objektiv beurteilen; die notwendigen Verbesserungsmaßnahmen treffen oder
akzeptieren
Interesse für die Probleme seiner Mitarbeiter und Gesprächspartner bekunden;
Einfühlungsvermögen und Zuhörerqualitäten aufzeigen
Eine große emotionale Stabilität und Stressbelastbarkeit aufweisen und sich
somit rasch einer wechselnden Arbeitsumgebung anpassen können
Ein mit den funktionellen Anforderungen übereinstimmendes Auftreten haben
Sich problemlos und klar in Wort und Schrift ausdrücken und sich dabei dem
betroffenen Publikum anpassen können
Verhaltensweisen (Wollen)








Mit System arbeiten (vorsehen, organisieren, leiten oder sich in einen
hierarchischen Rahmen integrieren, beurteilen und (sich) anpassen)
Für die strenge Anwendung der internen Verfahren sorgen
Ordnung, Genauigkeit und Gewissenhaftigkeit im Blick haben
Den Anfragen, ob interner Art - von Untergebenen, Mitarbeitern und Behörden
- oder externer Art, die gewünschte Aufmerksamkeit widmen
Die Norm beachten, sie in sein Verhalten integrieren, indem er die von der
normgebenden Behörde festgelegte Zielsetzung einhält
Absprachen und Fristen einhalten
Höflichkeit, Takt und Hilfsbereitschaft zeigen
Stets von größter Integrität, Ehrlichkeit und Rechtschaffenheit sein
2.
SPEZIFISCHE POLIZEILICHE KOMPETENZEN
2.1
Fertigkeiten (Können)
2.1.1 Dadurch, dass der Polizeihauptinspektor ein Team leitet, für das er verantwortlich ist,
hat er eine Führungsfunktion und ist er an der Einsatzleitung beteiligt. Hierfür muss er:

Zur Entwicklung der Arbeitsweise seiner Mitarbeiter beitragen, die auf eine
effiziente Teilnahme an der Verwirklichung des angestrebten Ziels gerichtet
ist. Zu diesem Zweck muss er:

die Versammlungs-, Kommunikations- und Gesprächstechniken
beherrschen, die sowohl seinen Mitarbeitern als auch seinen
Vorgesetzten gegenüber zu benutzen sind

die Entwicklung der Motivation in seinem Team gewährleisten und
eventuell auftauchende Widerstände gegen Veränderungen verringern

die Beibehaltung des Niveaus der Kompetenzen seiner Mitarbeiter
gewährleisten und gegebenenfalls an der Orientierung der Politik der
individuellen Weiterbildung oder der auf Ebene des Teams
beziehungsweise der Einheit bestimmten Weiterbildung mitwirken

der Hierarchie der Polizeieinheit Vorschläge zur Verbesserung der
Organisation seines Dienstes unterbreiten

sich
mit
den
modernen
Managementund
Personalverwaltungstechniken vertraut machen

die innerhalb seines Teams auftretenden Konflikte auf konstruktive
Weise bewältigen und dabei eine allgemeine Kontrolle und die
Einhaltung der geltenden Disziplinarregeln gewährleisten

Dafür sorgen, dass sein Team die Strategie der Polizeiaktivitäten innerhalb der
Abteilung, der es untersteht, ordnungsgemäß ausführt. In diesem Rahmen
muss er:

in Bezug auf Projekte, deren Leitung ihm anvertraut ist, die Führung
und Betreuung seines Teams gewährleisten können

die Faktoren identifizieren können, die sein Team sowohl intern als
auch extern umgeben und die für die Durchführung der Aktionen, mit
denen es betraut werden kann, wichtig sind

im Rahmen der Einsatzleitung die Aufgaben und Verantwortlichkeiten
unter die Mitglieder seines Teams verteilen können

die Einsatzleitung der Aktionen auf Ebene des Teams gewährleisten
und die Verantwortung für ihre ordnungsgemäße Ausführung
übernehmen können

Fähig sein, die verschiedenen personellen, materiellen und finanziellen Mittel,
die ihm zur Erreichung der angeordneten Ziele zur Verfügung gestellt werden,
selbstständig und optimal zu verwalten
2.1.2 Der
Polizeihauptinspektor
muss
aufgrund
seiner
Eigenschaft
als
Gerichtspolizeioffizier, Hilfsbeamter des Prokurators des Königs:

die Bestimmungen des internationalen und nationalen Rechts, in denen seine
gerichtspolizeilichen Befugnisse festgelegt sind, gründlich kennen und die
darin vorgesehenen Ausführungsbedingungen strengstens beachten

die Aufträge, die ihm oder/und seinen Mitarbeitern formell durch die Gesetzesund Verordnungsbestimmungen sowie durch die Anweisungen der Behörden
der Gerichtspolizei zugewiesen sind, ausführen, ausführen lassen und ihre


ordnungsgemäße Ausführung überwachen sowie für eine genaue Befolgung
der Richtlinien und Anweisungen der Magistraten in Bezug auf die Leitung der
gerichtlichen Untersuchung sorgen
die gerichtlichen Untersuchungen, die in seinen Zuständigkeitsbereich fallen,
durchführen und die in diesem Rahmen anzuwendenden Verfahren und
Techniken beherrschen
die Modalitäten der gerichtlichen Einsätze, die ihm übertragen werden, leiten
und wählen können oder in die Vorbereitung beziehungsweise den Ablauf
gerichtlicher Großeinsätze einbezogen werden, bei denen er für die
Durchführung eines Teils die Verantwortung tragen muss
2.1.3 Der
Polizeihauptinspektor
muss
aufgrund
der
ihm
übertragenen
verwaltungspolizeilichen Aufträge imstande sein:

die Aufträge, die seinen Mitarbeitern formell durch Gesetzes- und
Verordnungsbestimmungen zugewiesen sind, und die Anweisungen der
Behörden der Verwaltungspolizei im Hinblick auf eine ausgeglichene
Anwendung der diesbezüglich beschlossenen Normen auszuführen, von seinen
Mitarbeitern ausführen zu lassen und ihre ordnungsgemäße Ausführung zu
überwachen

bei Einsätzen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, von der Leitung
einer Sektion bis hin zu den diesbezüglich festgelegten Strategien und
Techniken, die ihm übermittelten Richtlinien anzuwenden und die Leitung der
Einsätze, mit denen sein Team betraut ist und für deren Koordinierung er
verantwortlich ist, zu gewährleisten

die Einsätze bei Verkehrskontrollen zu leiten oder auszuführen
3.
TECHNISCHE POLIZEILICHE KOMPETENZEN
3.1
Fertigkeiten (Können)






Eine körperliche und mentale Kondition besitzen und pflegen, die es ihm
ermöglicht, die Gesamtheit seiner Aufträge auszuführen und dabei der
körperlichen und intellektuellen Müdigkeit zu widerstehen
Die körperlichen Techniken und Fertigkeiten der Gewaltbeherrschung,
insbesondere die Selbstverteidigungstechniken, anwenden, wenn es notwendig
ist
Seinen Stress beherrschen
Die den Polizeidiensten zur Verfügung stehenden Mittel, Informatiknetze und
Medien benutzen, um die nützlichen Daten einzusehen und zu erfassen
Fähig sein, bei einem Unfall erste Hilfe zu leisten
Seine Waffe unter strengster Beachtung der geltenden Normen und der
Philosophie in Bezug auf den Einsatz von Zwangsmitteln durch die Polizei in
einer demokratischen Gesellschaft einsetzen
[Anlage 11]
[Anlage 11 ersetzt durch Art. 7 des M.E. vom 17. Dezember 2008 (B.S. vom
29. Januar 2009)]
Grundausbildung
des Personals im mittleren Dienst
PROGRAMM
MODUL 1:
1.
2.
GRUNDKOMPETENZEN DES POLIZEIHAUPTINSPEKTORS
mindestens 68 Stunden
ERWERB DER GRUNDKOMPETENZEN IM
BEREICH MANAGEMENT UND
PERSONALMANAGEMENT
mindestens 56 Stunden
Führen eines Begleitgesprächs und eines Gesprächs zur Arbeitsweise
Führen eines Vorbereitungs- und Bewertungsgesprächs
Konfliktbewältigung
Stressbewältigung
MODUL 5:
1.
2.
3.
4.
mindestens 30 Stunden
Informatikanwendungen
Auswertung von Informationen
Entwicklung kommunikativer Fertigkeiten für die Ausübung einer leitenden Funktion
Kontrolle eines Protokolls
MODUL 4:
1.
2.
3.
4.
PLATZ, FUNKTION UND ROLLE DER KADER
IN DER INTEGRIERTEN POLIZEI
Rolle des Hauptinspektors und bürgernahe Polizeiarbeit
Verbindungsfunktion des Hauptinspektors
Berufsethik
Statut des Hauptinspektors und seine administrative und statutarische Rolle
MODUL 3:
1.
2.
3.
4.
mindestens 12 Stunden
Einordnung des Anwärters in eine Polizeischule
Platz und Rolle der Polizeistrukturen
2.1. Ausübung des Polizeiamts
2.2. Konzept der bürgernahen Polizeiarbeit
MODUL 2:
1.
2.
3.
4.
PLATZ, FUNKTION UND ROLLE DER
POLIZEIDIENSTE IN UNSERER
GESELLSCHAFT
FÜHRUNG EINES TEAMS IN EINER
EINSATZLEITENDEN ROLLE
mindestens 68 Stunden
Aufstellen eines Aktionsplans
Teilnahme an der Leitung eines Projekts
Einsatzmanagement und Befehlsführung in Krisensituationen
Grundregeln der administrativen, finanziellen und logistischen Verwaltung
AUSBILDUNGSPRAKTIKUM MANAGEMENT UND
LEADERSHIP
mindestens 40 Stunden
MODUL 6:
mindestens 64 Stunden
1.
2.
Als Befehlshaber in verwaltungspolizeiliche Angelegenheiten eingreifen
Erste Koordinierung bei Katastrophen
MODUL 7:
1.
2.
3.
4.
mindestens 50 Stunden
HÄUFIGE AUFTRÄGE
mindestens 192 Stunden
SPEZIFISCHE SITUATIONEN
mindestens 32 Stunden
Anwendung der Bestimmungen des Sozialrechts
Anwendung der Bestimmungen in Bezug auf den Jugendschutz
MODUL 11:
1.
VERKEHR UND STRASSENVERKEHR
Einsatzrahmen in gerichtspolizeilichen Angelegenheiten
Ortsbesichtigung
Gerichtliche Untersuchung
3.1. Ausführliche Vernehmung
3.2. Konfrontation
3.3. Haussuchung und Beschlagnahme
3.4. Durchsuchung und gerichtliche Festnahme
3.5. Verwaltung der gerichtlichen Informationen
3.6. Leitung einer gerichtlichen Untersuchung
MODUL 10:
1.
2.
mindestens 60 Stunden
Rolle des Hauptinspektors in Bezug auf den Straßenverkehr
Eingreifen in besondere Verkehrssituationen, die den Verkehrsfluss beeinträchtigen
Eingreifen bei schweren Verkehrsunfällen und schwerwiegenden Vorkommnissen, die
den Verkehrsfluss beeinträchtigen
Aufstellen und Leiten eines Aufgebots zur Verkehrskontrolle
MODUL 9:
1.
2.
3.
BESONDERE VERWALTUNGSPOLIZEI
Rechtsvorschriften über Ausländer
Beistand
Leitung bei taktischen Polizeivorgängen kleineren Ausmaßes
MODUL 8:
1.
2.
3.
AUFRECHTERHALTUNG UND WIEDERHERSTELLUNG DER ÖFFENTLICHEN
ORDNUNG
AKTUELLE PHÄNOMENE
mindestens 8 Stunden
Haltung und Reaktionen im Rahmen von Phänomenen gesellschaftlicher, gerichtlicher
oder administrativer Art verstehen
MODUL 12:
KÖRPERLICHES UND MENTALES
TRAINING
mindestens 36 Stunden
MODUL 13:
GEWALTBEHERRSCHUNG
mindestens 44 Stunden
MODUL 14:
ZWEITSPRACHE
AUSBILDUNGSPRAKTIKUM IN EINSATZSITUATIONEN
mindestens 30 Stunden
mindestens 120 Stunden
ABSCHLUSSPRÜFUNG
Module
Praktikum
mindestens 750 Stunden
mindestens 4 Wochen
MODUL 1:
1.
PLATZ, FUNKTION UND ROLLE DER POLIZEIDIENSTE IN
UNSERER GESELLSCHAFT
Einordnung in eine Polizeischule
Der Polizeihauptinspektor-Anwärter ist mit der Ausbildungsumgebung und der
Vorgehensweise im Ausbildungsprozess, insbesondere mit der Vorgehensweise im
Ausbildungsprozess der Polizeihauptinspektoren in der integrierten Polizei vertraut.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
lernt die Kollegen und die verschiedenen Partner sowohl in
der Polizeischule als auch im Polizeikorps kennen. Er identifiziert
die jeweiligen Rollen und Verantwortlichkeiten
•
erläutert die Philosophie und die allgemeinen Merkmale des
Ausbildungssystems
•
kennt den Verlauf der Ausbildung und des
Ausbildungspraktikums
und
beschreibt
die
Laufbahnmöglichkeiten nach Beendigung der Ausbildung
•
kennt die gegenseitigen Erwartungen von Studenten und
Verantwortlichen der Polizeischule
Inhalt:
 Organigramm,
Dienste,
Funktionsweise
der
Ausbildungsstruktur
 Rolle
und
Statut
der
Partner
und
der
Ausbildungsverantwortlichen
 Zielsetzungen und pädagogische Methoden: duale und
situationsgebundene Ausbildung, modulares Konzept
 Bewertungssystem und Prüfungen
 Rechte und Pflichten der Studenten (Studienordnung)
2.
Rolle und Platz der Polizeistrukturen
Der Polizeihauptinspektor-Anwärter ist mit den Grundbegriffen vertraut, die es ihm
ermöglichen, die Rolle der verschiedenen Komponenten der Polizei in der Gesellschaft zu
erkennen, die allgemeinen Bedingungen und die angemessene Ausübung des Polizeiamts in
allen Einzelheiten zu identifizieren und zu verstehen, die verschiedenen Partner und
Beteiligten, die Einfluss auf die Ausübung des Polizeiamts nehmen, zu identifizieren, sodass
er die Gesamtheit der Grundprinzipien und des allgemeinen oder speziellen polizeilichen
Leistungsangebots in eine Vorgehensweise integrieren kann, mit der er, ausgehend von einer
Philosophie der bürgernahen Polizeiarbeit, den Bedürfnissen der Gesellschaft nach
Sicherheit entgegenkommt.
2.1
Ausübung des Polizeiamts
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
erläutert Ursprünge, Struktur, Organisation und Befugnisse
des auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes
•
identifiziert die Befugnisse, die von und innerhalb jeder
Ebene der Polizei ausgeübt werden
•
erläutert den allgemeinen Rahmen des Gesetzes über das
Polizeiamt
•
unterscheidet die verschiedenen vom Polizeiamt betroffenen
Gerichts- und Verwaltungsbehörden und versteht ihre
Arbeitsweise
•
unterscheidet die verschiedenen Gerichtshöfe und Gerichte
und versteht ihre Arbeitsweise
•
unterscheidet
die
verschiedenen
spezialisierten
Unterstützungsdienste, die von der Ausübung der Polizei- und
Gerichtsfunktion betroffen sind
Inhalt:
 Übersicht über die Geschichte der Polizei und den Ursprung
der Reformen: Dutroux-Kommission, Octopus-Abkommen,
Gesetz über den auf zwei Ebenen strukturierten integrierten
Polizeidienst
 Struktur, Organisation und Befugnisse der integrierten
Polizei

Unterstützungsdienste der föderalen Polizei
 Aufträge der Polizeidienste
 Struktur, Befugnisse und Weisungsbeziehungen der
verschiedenen Verwaltungs- und Gerichtsbehörden
 Struktur,
Organisation
und
Zuständigkeiten
der
Gerichtshöfe und Gerichte
 Unterstützungsdienste und assoziierte Dienste (Interpol,
Europol usw.)
2.2
Konzept der bürgernahen Polizeiarbeit
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
erläutert die Philosophie des Community Policing und der
bürgernahen Polizeiarbeit
•
analysiert und erläutert die soziale und wirtschaftliche
Entwicklung der Gesellschaft und die sich daraus ergebenden
Erwartungen der Gesellschaft in Bezug auf die Polizeiarbeit
•
versteht den Einfluss der sozialen Erwartungen in Bezug auf
die Sicherheit und die Antwort der Polizeistruktur auf diese
Erwartungen
Inhalt:
 Philosophie, Komponenten und Merkmale der bürgernahen
Polizeiarbeit
 Erwartungen einer diversifizierten und multikulturellen
Bevölkerung
 Repression und Vorbeugung gegen Kriminalität
 Föderaler Sicherheitsplan
MODUL 2:
1.
PLATZ, FUNKTION UND
INTEGRIERTEN POLIZEI
ROLLE
DER
KADER
IN
DER
Rolle des Hauptinspektors und bürgernahe Polizeiarbeit
Der Polizeihauptinspektor-Anwärter identifiziert die Rolle des Polizeihauptinspektors im
Allgemeinen und die Elemente, die es ihm ermöglichen, den Ansatz der bürgernahen
Polizeiarbeit in seinen Zuständigkeiten zu berücksichtigen und durch ein
Problemlösungskonzept in die Praxis umzusetzen.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
erläutert die Rolle des Hauptinspektors in der Umsetzung
der bürgernahen Polizeiarbeit
•
identifiziert die spezifischen Sicherheitsbedürfnisse und die
diesbezüglichen Umgebungsfaktoren
•
beschreibt die Funktionsweise der lokalen Demokratie und
ihre Auswirkung auf die Polizeifunktion
•
identifiziert die eventuellen Partner einer strategischen
Antwort auf das lokale Sicherheitsbedürfnis
•
richtet die Polizeiarbeit auf die Erwartungen der Bürger und
das Streben nach Qualität aus
Inhalt:
2.
 Rolle des Hauptinspektors
 Objektives und subjektives Unsicherheitsgefühl, Merkmale
und Indikatoren (Kriminalstatistik, Sicherheitsumfrage, lokale
Befragungen usw.)
 Organisation
und
Zuständigkeiten
der
lokalen
Verwaltungsbehörden in Polizeiangelegenheiten
 Zonale Sicherheitspläne, Zonenregelung
 Nachbarschaftskomitees, Nachbarschaftsinformationsnetz
 Polizeiarbeit, die auf die Erwartungen der Bürger und das
Streben nach Qualität ausgerichtet ist
Verbindungsfunktion des Hauptinspektors
Der Anwärter erkennt die Grenzen des Polizeieinsatzes und identifiziert die Partner, die für
die Behandlung von Fällen, die nicht in die Zuständigkeit der Polizei fallen, zuständig sind.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
erläutert den allgemeinen Rahmen, die Aufträge, die
Grenzen des Polizeieinsatzes und die Inanspruchnahme von
Partnern zur Übernahme bestimmter Aufgaben
•
kann Opfer von Straftaten empfangen und weiterverweisen
•
kann besondere Kategorien von Opfern empfangen und
weiterverweisen
Inhalt:
 Gesetzlicher und verordnungsrechtlicher Rahmen des
Polizeieinsatzes (GPA, Rundschreiben usw.)
 Rolle des Hauptinspektors bei der Opferbetreuung
 Partner für den Opferbeistand
 Besondere Kategorien von Opfern (Sittlichkeit, Kinder
usw.)
3.
Berufsethik
Der Anwärter identifiziert die polizeilichen Einsatz- und Verhaltensschemen entsprechend
den polizeilichen Berufspflichten und den Erwartungen der Bevölkerung, wendet sie an und
lässt sie anwenden.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
fügt die Polizeiarbeit in den allgemeinen Rahmen des
Schutzes der bürgerlichen Rechte und Freiheiten ein
•
nimmt die gewünschten polizeilichen Verhaltensweisen ein
Inhalt:
 Internationaler und nationaler normativer Rahmen der
Berufspflichten in Bezug auf den Polizeieinsatz (Europäische
Menschenrechtskonvention, Verfassung, GPA usw.)
 Der Kodex der Berufspflichten
 Die polizeilichen Berufspflichten anwenden und ihre
Einhaltung kontrollieren
 Werte und Normen der polizeilichen Unternehmenskultur
 Integrität und berufliche Loyalität
4.
Statut des Hauptinspektors und seine administrative und statutarische Rolle
Der Anwärter ist mit den Bestimmungen in Bezug auf sein künftiges Statut als Hauptinspektor
vertraut und eignet sich die Anpassung der statutarischen Bestimmungen und Verfahren an,
die entweder auf ihn selbst oder allgemein auf das Polizeipersonal, über das er aufgrund
seiner Eigenschaft bestimmte Befugnisse ausübt, anwendbar sind.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
analysiert und versteht die Rechtsstellung und das
Verwaltungsstatut des Hauptinspektors im allgemeineren Rahmen
der integrierten Polizei
•
identifiziert die Verantwortlichkeiten des Hauptinspektors
in der Anwendung der statutarischen Bestimmungen
Inhalt:
 Gesetzliches und verordnungsrechtliches Statut des Hauptinspektors: Verwaltungsstatut, Besoldungsstatut, Disziplinarstatut
und Gewerkschaftsstatut
 Rolle des Hauptinspektors in Bezug auf die Anwendung der
statutarischen Bestimmungen
MODUL 3:
GRUNDKOMPETENZEN DES HAUPTINSPEKTORS
Der Anwärter ist mit den relevanten Grundkompetenzen und -fertigkeiten ausgestattet, um
seine Aufgabe als Hauptinspektor zu vereinfachen oder zu unterstützen.
1.
Informatikanwendungen
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
benutzt die Informatikanwendungen, die für die Ausübung
der Funktion eines Hauptinspektors, für die tägliche Verwaltung
eines Dienstes und für die Darstellung von Informationen nützlich
sind
Inhalt:
 Computergestützte gerichtliche Unterlagen (POLIS, PIP
usw.): Abfrage und Eingabe von Daten
 Informatikanwendungen zur täglichen Verwaltung eines
Dienstes und zur Darstellung von Informationen
2.
Auswertung von Informationen
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
sucht polizeiliche und andere Informationen und wertet sie
aus
Inhalt:
 Suche nach Informationsquellen und Auswertung dieser
Informationsquellen
 Suche nach Dokumentation
 Auswertung manueller und automatisierter Dokumentation
3.
Entwicklung kommunikativer Fertigkeiten für die Ausübung einer leitenden
Funktion
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
macht sich mit den elementaren kommunikativen
Fertigkeiten für die Ausübung einer leitenden Funktion vertraut
Inhalt:
 Kommunikationstechniken: aktives Zuhören, Fragen stellen,
Feedback geben
 Organisation,
Vorbereitung
und
Leitung
einer
Versammlung
 Grundprinzipien, Vorbereitung und Durchführung einer
Präsentation
4.
Kontrolle eines Protokolls
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
erörtert eingehend die mit dem Abfassen eines Protokolls
verbundenen Elemente ausgehend von der Kontrollfunktion
Inhalt
 Prinzipien und Nutzen der Kontrolle
 Gesetzliche Anforderungen in Bezug auf Inhalt und Form
des Protokolls
 Beweiskraft
 Hauptmerkmale
MODUL 4:
ERWERB
DER
GRUNDKOMPETENZEN
IM
MANAGEMENT UND PERSONALMANAGEMENT
BEREICH
Der Anwärter ist vorbereitet, um, einmal als Hauptinspektor eingesetzt, das ihm zugewiesene
Team wirksam und effizient zu führen.
Zu diesem Zweck kann er den Teammitgliedern je nach Fähigkeiten und Erwartungen die
verschiedenen Aufgaben sinnvoll zuteilen, seine Mitarbeiter begleiten, um ihr Potenzial und
ihre Leistungen zu optimieren und somit die vorgegebenen Ziele zu erreichen, Gespräche zur
Arbeitsweise und Bewertungsgespräche führen und unerwartete Konfliktsituationen in seinem
Team erkennen und bewältigen.
1.
Führen eines Begleitgesprächs und eines Gesprächs zur Arbeitsweise
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
identifiziert die Kompetenzen und gewünschten Leistungen
der Mitarbeiter
•
analysiert die Motivationsfaktoren
•
analysiert
die
Ziele
und
Grundsätze
eines
Coachinggesprächs und eines Gesprächs zur Arbeitsweise und
wendet sie an
•
führt ein Coachinggespräch
•
führt ein Gespräch zur Arbeitsweise
Inhalt:
 Definition der Kompetenzen und Beurteilung ihrer
Ausübung
 Motivationstheorien: Maslov, Herzberg, McGregor
 Merkmale und Phasen eines Coachinggesprächs und eines
Gesprächs zur Arbeitsweise
 Vorbereitung eines Coachinggesprächs und eines Gesprächs
zur Arbeitsweise
 Spezifitäten der Kommunikation bei den Gesprächen
2.
Führen eines Vorbereitungsgesprächs, eines Gesprächs zur Arbeitsweise und
eines Bewertungsgesprächs
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
analysiert
die
Ziele
und
Grundsätze
eines
Vorbereitungsgesprächs und wendet sie an
•
analysiert die Ziele und Grundsätze eines Gesprächs zur
Arbeitsweise und wendet sie an
•
analysiert
die
Ziele
und
Grundsätze
eines
Bewertungsgesprächs und wendet sie an
•
führt ein Vorbereitungsgespräch
•
führt ein Gespräch zur Arbeitsweise
•
führt ein Bewertungsgespräch
Inhalt:
 Gesetzes- und Verordnungsbestimmungen in Bezug auf die
Bewertung der Personalmitglieder
 Definition, Merkmale und allgemeiner Ablauf eines
Vorbereitungsgesprächs, eines Gesprächs zur Arbeitsweise und
eines Bewertungsgesprächs
 Objektivität und Bewertungskriterien: Gefahren und
Schwierigkeiten der objektiven Bewertung
 Vorbereitung und Phasen des Bewertungsgesprächs
 Rat und Hilfe für die Erstellung eines Aktionsplans
3.
Konfliktbewältigung
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
analysiert die Modalitäten für die Aufnahme eines neuen
Mitarbeiters in das Team im Hinblick auf eine optimale
Eingliederung und wendet sie an
•
identifiziert Art, Ursachen und beeinflussende Faktoren
eines Konflikts
•
führt ein Konfliktlösungsgespräch
•
erläutert die Strategien zur Konfliktlösung und -vermeidung
Inhalt:

Merkmale eines erfolgreichen Teams
 Aufnahme eines neuen Teammitglieds

Identifizierung und Analyse eines Konflikts
 Latente und offene Konflikte
 Strategien zur Konfliktbekämpfung
 Konfliktlösende Gespräche und Maßnahmen
Konfliktvermeidung
4.
zur
Stressbewältigung
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
identifiziert die Typologie der Stressfaktoren
•
unterscheidet die verschiedenen Stresssituationen und damit
verbundenen Symptome
•
greift bei einem Kollegen ein, der Stresssymptome aufweist
•
erläutert, welche Aktionen zur Stressminderung beitragen,
und weiß, welche Dienste sich um gestresste Menschen kümmern
•
lernt, seine Zeit optimal einzuteilen
Inhalt:
 Typologie des Stresses und der Stressfaktoren
 Erkennung der körperlichen und psychologischen Signale
 Beratungsfunktion
 Stressvermindernde Faktoren und Dienste zur Aufnahme
gestresster Menschen
 Zeitmanagement-Strategien: Zeitdiebe, Technik der
Prioritäten und Erstellen eines Zeitplans
MODUL 5:
FÜHRUNG EINES TEAMS IN EINER EINSATZLEITENDEN
ROLLE
Der Anwärter ist vorbereitet, um, einmal als Hauptinspektor eingesetzt, im Rahmen seiner
Zuständigkeiten bestimmte Grundsätze im Hinblick auf die Vorbereitung und Ausführung
einer angepassten Einsatzleitung anzuwenden.
In diesem Sinne kann er gemeinsam mit seinen Mitarbeitern einen Aktionsplan erstellen, um
bestimmte kurz- und mittelfristige Ziele zu erreichen, die ihm vorgegebenen Ziele in Projekte
umsetzen und diese entweder als Teilnehmer oder als Teamchef verwalten, die Leitung und
das Kommando der Gruppe in Notsituationen gewährleisten sowie die logistische,
administrative und finanzielle Verwaltung einer Einheit im Rahmen der ihm dafür
zuerkannten Autonomie ausüben.
1.
Aufstellen eines Aktionsplans
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
identifiziert und analysiert die Einsatzrichtlinien und
Umgebungsfaktoren, die für die geplante Aktion wichtig sind
•
entwickelt gemeinsam mit den Mitarbeitern einen
Aktionsplan
•
stellt den Vorschlag eines Aktionsplans und die erreichten
Ergebnisse vor
Inhalt:








2.
Umgebungsanalyse und Statistiken
Entscheidungszyklus auf lokaler Ebene
Zonale Sicherheitspläne
Ergebnisse der lokalen Untersuchungen
Einsatzziele und Verzeichnis der Kapazitäten und Mittel
Konkretisierte Aktionen
Auswertung der Ergebnisse und der angewandten Methode
Vorstellung der Aktionspläne
Teilnahme an der Leitung eines Projekts
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
untersucht den Auftrag und analysiert die beeinflussenden
Faktoren und Auswirkungen
•
umschreibt die Situation und identifiziert die Erwartungen
•
identifiziert
die
Ursachen
und
formuliert
Verbesserungsvorschläge und -maßnahmen
•
erläutert, wie ein Projekt weiterverfolgt und ausgewertet
werden kann
•
erläutert, wie Widerstände minimalisiert werden können
Inhalt:
 Art der Problemsituation und der betroffenen Personen und
Einheiten
 Gewünschtes Endprodukt: Zustand/Umgebung und
Methodik
 Ziel des Projekts und entsprechende Zusammenstellung des
Projektteams
 Gründliche Analyse des Problems: Identifizierung der
Hauptund
Nebenursachen
und
Formulierung
der
Lösungsvorschläge
 Aufstellen eines Aktionsplans
 Beurteilung der Auswirkungen und des weiteren Verlaufs
 Widerstandssymptome und beeinflussende Faktoren
 Techniken des Umgangs mit Widerständen
3.
Einsatzmanagement und Befehlsführung in Krisensituationen
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
entwickelt einen flexiblen Führungsstil, der eine wirksame
Ausübung der Funktion des Hauptinspektors ermöglicht
•
erläutert die allgemeinen Grundsätze der Befehlsführung
•
übt in Krisensituationen die Befehlsgewalt aus
Inhalt:
 Führungstheorien und ihre Anwendung in der Praxis
 Kommunikative Fertigkeiten und Vorbildfunktion des
Leiters
 Beurteilung der Lage
 Entscheidungsphase und Einsatzbefehl
 Briefing
 Führung und Leitung eines Einsatzes kleineren Ausmaßes
 Debriefing
4.
Grundregeln der administrativen, finanziellen und logistischen Verwaltung
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
beherrscht die Verfahrensregeln und geht mit häufig
benutzten Formularen um
•
wendet die Grundsätze der finanziellen Verwaltung eines
Dienstes an
•
wendet die Grundsätze in Bezug auf das Erstellen von
Verzeichnissen an
Inhalt:
 Disziplinarverfahren
 Kommunikation und Informationsaustausch nach innen und
nach außen
 Interne Sicherheit
 Administrative Dienstfahrten
 Berechnung und Verwaltung der Dienst-, Wochenend-,
Nacht- und Überstunden
 Techniken für Bestandsaufnahmen und Erstellung von
Verzeichnissen
AUSBILDUNGSPRAKTIKUM MANAGEMENT UND LEADERSHIP
Das Ausbildungspraktikum Management und Leadership wird organisiert, damit der
Anwärter die Möglichkeit erhält, die Rolle des Polizeihauptinspektors und die Ausübung
seiner Verantwortlichkeiten in der funktionellen Leitung und in der Einsatzleitung eines
Polizeidienstes zu beobachten und zu analysieren.
Es geht darum, den Lernprozess zu vollenden:
In einer ersten Phase werden die in den Ausbildungsmodulen erlernten Konzepte an der
effektiven Anwendung in der Polizeistruktur gemessen.
In einer zweiten Phase der Analyse und Reflexion formuliert der Anwärter eigene Vorschläge
und nimmt eventuell selbst an deren Umsetzung innerhalb des Dienstes, der den Praktikanten
aufnimmt, teil.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
erhält vor seinem Praktikum die nötige Dokumentation, um
von den Grundsätzen (in punkto Organisation, Arbeitsweise usw.)
und der genauen Art der Aktivitäten des Polizeidienstes, in dem
er sein Praktikum absolvieren wird, Kenntnis zu nehmen
•
definiert durch Beobachtung und gewonnene Erfahrung die
Rolle des Hauptinspektors im Polizeidienst, in dem er sein
Praktikum absolviert, die mit dieser Rolle verbundenen
Verantwortlichkeiten in Bezug auf die Einsatzleitung und die
Weise, wie sie ausgeführt werden. Vor dem Hintergrund der in
den Ausbildungsmodulen erlernten Konzepte analysiert er die
Funktionsweise des Dienstes und die dort eventuell entwickelten
Projekte
•
beobachtet im Rahmen des Möglichen und innerhalb der
berufsethischen Grenzen ein Gespräch zur Arbeitsweise, ein
Bewertungsgespräch,
ein
Begleitgespräch
und
ein
konfliktlösendes Gespräch. Auf Einladung seines Mentors
formuliert er Aktionsvorschläge
•
beschreibt den Beitrag des Dienstes zu der vom Korps
geführten Sicherheitspolitik sowie die in diesem Rahmen
entwickelten Aktionspläne und Projekte
•
untersucht innerhalb des Dienstes, in dem er sein Praktikum
absolviert, die administrative, finanzielle und logistische
Verwaltung
•
nimmt Einsicht in die polizeilichen Informatikanwendungen
und die informatisierte gerichtliche Dokumentation und füttert sie
mit Daten
•
untersucht die Art und Weise, wie der Hauptinspektor die
Protokolle kontrolliert
•
analysiert Begleitgespräche, Gespräche zur Arbeitsweise
und/oder Bewertungsgespräche, wohnt einer Konfliktbewältigung
bei
•
nimmt an der Aufstellung eines Aktionsplans und der
Leitung eines Projekts teil
•
beobachtet das Einsatzmanagement und die Befehlsgewalt
in einer Krisensituation
Inhalt:
Die letzten vier Stunden sind der Organisation eines Debriefings
innerhalb der Polizeischule und in Anwesenheit des
Praktikumskoordinators vorbehalten, in der die Anwärter sich
austauschen und das in der schulischen Ausbildung Erlernte mit
den in den verschiedenen Praktikumsstellen gemachten
Erfahrungen vergleichen können.
MODUL 6:
AUFRECHTERHALTUNG UND WIEDERHERSTELLUNG DER
ÖFFENTLICHEN ORDNUNG
Der Anwärter ist imstande, auf der Grundlage eines breiten Gesellschaftsbilds und einer
positiven Konfliktwahrnehmung auf seiner Ebene zur Begleitung von Menschenmassen und
zum Schutz von Personen, Gütern und Einrichtungen beizutragen.
1.
Als Befehlshaber in verwaltungspolizeiliche Angelegenheiten eingreifen
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
erläutert die Gesetzes- und Verordnungsbestimmungen in
verwaltungspolizeilichen Angelegenheiten und legt sie richtig aus
•
regelt auf vernünftige Weise Konfliktsituationen und
konfliktträchtige
Situationen
durch
eine
angemessene
Vorgehensweise sowie durch Kommunikation und Verhandeln
•
führt die Befehlsgewalt über eine Sektion und wendet die
verwaltungspolizeilichen Einsatzverfahren und Techniken mit
kleinen konstituierten Einheiten an
•
analysiert selbstständig einen einfachen Auftrag bzw. ein
Problem in verwaltungspolizeilichen Angelegenheiten, setzt die
Analyseergebnisse in einen strukturierten einsatzbezogenen
Aktionsplan um, bereitet ein Briefing vor und hält sie ab, leitet
die Ausführung des Auftrags durch eine kleine, konstituierte
Einheit mittlerer Größe (eine bis zwei Sektionen) (Einsätze, die
bis auf Pelotonsebene geplant werden) und gewährleistet die
einsatzbedingte Verwaltungsarbeit
•
regelt
selbstständig
eine
Krisensituation
in
verwaltungspolizeilichen Angelegenheiten und leitet eine
sofortige Polizeiaktion auf Ebene einer kleinen, konstituierten
Einheit mittlerer Größe (eine bis zwei Sektionen) (Reaktionen auf
Zwischenfälle)
•
kennt den Informationszyklus und benutzt die
Verwaltungsdokumentation
•
analysiert die speziell mit Fußball verbundene Problematik
der öffentlichen Ordnung
•
erläutert die Grundbegriffe der ersten Hilfe in Situationen
der Wiederherstellung bzw. Aufrechterhaltung der öffentlichen
Ordnung
Inhalt:
 Gesetzlicher
und
verordnungsrechtlicher
Rahmen
(spezifischer Referenzrahmen, spezifische Menschenrechte und
Grundrechte,
Verhältnis
zwischen
Verwaltungsund
Gerichtspolizei,
Richtlinien
der
Gerichtsbehörden,
Sicherheitspläne, Vereinbarungsprotokolle, Großereignisse und
Volksaufläufe,
Konflikte,
Community
Policing
und
Verhandlungsmanagement, Befugnisse des Hauptinspektors in
Sachen Verwaltungspolizei)
 Deeskalationsmodell, Einsatzkonzepte und Grundverhalten,
Wechselwirkung zwischen Empfangs- und Einsatzfunktion,
Aggressionsund
Stressbewältigung,
einsatzbezogene
Kommunikation, Verhandlung und Vermittlung
 Konventionelle Zeichen, Ausbildungen, Führungsstil,
Techniken, Aktionsverfahren, Benutzung der Mittel
 Unterschied zwischen geplanten Einsätzen und Reaktionen
auf
Zwischenfälle,
Zyklus
der
Einsatzaktivitäten,
Einsatzbewertung der geplanten Einsätze, Einsatzbefehl und
andere Befehle, Briefing, Ausführung und Leitung eines
Einsatzes, Auswertung und Debriefing, operative Registrierung
und Berichterstattung
 Operative Krisenbewertung als Reaktion auf Zwischenfälle,
Krisenplanning und -besprechung, Durchführung und Beurteilung
 Verwaltungsinformation und -dokumentation, Gesetz über
den Schutz des Privatlebens
 Fußball: gesetzlicher und verordnungsrechtlicher Rahmen,
Hooliganphänome, Stewards, Konzept der Infrastruktur der
Stadien, Philosophie des Polizeieinsatzes
 Maßnahmen bei Unfällen infolge der Benutzung von
Zwangsmitteln
2.
Erste Koordinierung bei Katastrophen
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
kommentiert den gesetzlichen und verordnungsrechtlichen
Referenzrahmen und identifiziert die Art der Katastrophe und der
auszuführenden Pläne
•
analysiert die Verfahren im Rahmen der Katastrophenpläne
•
koordiniert die dringenden Maßnahmen
Inhalt:








Rechtsgrundlage
Brand und Unfall mit schädlichen Stoffen
Explosion, Industrieunfall
Naturkatastrophen (Überschwemmung usw.)
Atomunfall
Katastrophenpläne
Verhalten bei Katastrophen
Sicherheitsbereiche


Eingreifende Parteien und ihre Zuständigkeiten
Erste Koordinierung
MODUL 7:
BESONDERE VERWALTUNGSPOLIZEI
Der Anwärter ist imstande, auf der Grundlage einer gründlichen Kenntnis der diesbezüglich
geltenden Normen in allen Bereichen der besonderen Verwaltungspolizei, in denen der
Hauptinspektor eine Rolle spielen kann, effizient einzugreifen.
1.
Rechtsvorschriften über Ausländer
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
versteht das soziale Umfeld, den rechtlichen Rahmen und
den Einsatzrahmen
•
unterscheidet die verschiedenen Rechtsstellungen der
Ausländer
•
identifiziert die Rolle und den Beitrag des Ausländeramts in
diesem Bereich
•
kontrolliert von Ausländern vorgelegte Dokumente
•
trifft Maßnahmen gegenüber illegalen Ausländern
•
berichtet über die getroffenen Maßnahmen
Inhalt:
 Problematik der Einwanderung und des Menschenhandels
 Ausländergesetz
 Rassismus und Xenophobie
 Grundbegriffe über Einreise, Aufenthalt, Niederlassung
sowie Revision eines Beschlusses
 Besondere Rechtsstellung (Minderjährige usw.)
 Ausländeramt:
Organisation,
Zuständigkeiten
und
Kontaktmöglichkeiten
 Belgische Identitätsdokumente
 Aufenthaltserlaubnis
 Schengen-Visum
 Gültigkeitskontrolle: falsche und gefälschte Dokumente
 Die zehn häufigsten Problemfälle
 Bei Verstößen gegen Ausländerbestimmungen zu treffende
Maßnahmen
 Abfassen von Faxen, Protokollen und Verwaltungsberichten
2.
Beistand
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
analysiert den gesetzlichen und verordnungsrechtlichen
Rahmen des Beistands
•
analysiert die verschiedenen Einsatzarten und wendet sie an
Inhalt:
 Gesetz über das Polizeiamt und besondere Gesetze
 Ausführungsmodalitäten und Grenzen des Polizeieinsatzes
 Antrag von ministeriellen Amtsträgern (Gerichtsvollzieher
usw.)
3.
Leitung bei taktischen Polizeivorgängen kleineren Ausmaßes
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
analysiert die Richtlinien in Bezug auf die Überführung von
Häftlingen
•
erläutert die Verfahren in Bezug auf die Begleitung von
Geldtransporten
•
leitet einen Einsatz und eine Fahndung in einem Gebäude
•
leitet einen Einsatz und eine Fahndung in einer unbebauten
Zone
•
leitet ein kleines Aufgebot zum Schutz potenzieller
Angriffsziele
•
führt bei Bombendrohung die erste Koordinierung durch
•
führt mit mehreren Teams eine Verfolgung und einen
Aufgriff durch
•
koordiniert bei Alarmmeldungen mehrere Teams
•
trifft bei Meldung eines Raubüberfalls oder eines
bewaffneten Raubs die ersten Koordinierungsmaßnahmen
(Geiselnahme, Fort Chabrol usw.)
Inhalt:
 Gesetzlicher und verordnungsrechtlicher Rahmen
 Überführung von Häftlingen: allgemeine und besondere
Techniken in Bezug auf die Personen und die Transportmittel
 Bewachung und Überführung in Gerichtshöfe und Gerichte
 Begleitung von Geldtransporten: taktische Vorgänge und
Verhalten bei Zwischenfällen
 Allgemeine Einsatz- und Fahndungstechniken
 Vorbereitung und Koordinierung der verschiedenen Teams
 Verhalten bei Zwischenfällen
 Einsatz mit Polizisten in Zivil
 Suche nach Leichen, Gegenständen und Spuren

Suche nach ungefährlichen und gefährlich eingestuften
Personen
 Erstellen eines Fahndungsprotokolls
 Schutz potenzieller Angriffsziele: Definition, Arten und
Schutztechniken
 Vorbereitung und Durchführung eines Schutzes und
Koordinierung der Teams
 Bombendrohung:
Definition,
Identifizierung
und
Beurteilung der Bedrohung
 Im Fall einer Bombendrohung zu treffende Maßnahmen
 Entdeckung eines verdächtigen Gegenstands und
Identifizierungsmittel
 Explosion eines Gegenstands
 Verfolgung und
Aufgriff:
allgemeine
Prinzipien
(Rechtmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Sicherheit)
 Verfolgung eines (un)verdächtigen Fahrzeugs (Beurteilung,
Verfolgung, mobiles Abfangen und Kontrolle)
 Straßensperre (rechtlicher Rahmen, Vorrichtungen,
individuelle Aufgaben)
 Eingreifen im Fall eines Polizeialarms (Prinzipien und
Verfahren, Aktionen und Aufgaben)
 Alarm: Definition und Koordinierung der Einsatzteams
 Fortbewegungstechniken je nach Bedrohung
 Verhalten bei einem Zwischenfall
 Erstellen eines Protokolls
 Raubüberfall und bewaffneter Raub: Definition und
Merkmale, Einsatzregeln, Verhalten bei Zwischenfällen und
Erstellen eines Protokolls
MODUL 8:
VERKEHR UND STRASSENVERKEHR
Der Anwärter ist imstande, auf Basis einer gründlichen Kenntnis der Verkehrsumwelt die
Verkehrsproblematik zu bewältigen, an der Festlegung der Verkehrspolitik teilzunehmen, bei
schweren Verkehrsunfällen und anderen schwerwiegenden Vorkommnissen, die den
Verkehrsfluss beeinträchtigen, einzugreifen und dabei die Aktivitäten der verschiedenen
eingreifenden Parteien zu koordinieren sowie die Leitung einer groß angelegten
Verkehrskontrolle zu gewährleisten.
1.
Rolle des Hauptinspektors in Bezug auf den Straßenverkehr
Zielsetzungen
Der Anwärter:
•
identifiziert und analysiert die wichtigsten Faktoren, die den
Verkehr beeinflussen
•
analysiert die Kontrollfunktion des Hauptinspektors im
Bereich Verkehr
Inhalt
2.
 Phänomenanalyse
 Der Mensch im Straßenverkehr
 Fahrzeuge und Wegeinfrastruktur
 Schwerwiegende Verstöße
 Technische Kontrolle
 Fahrtenschreiber
 ADR-Vorschriften
 Pflichtversicherung
 Koordinierte Gesetze (Führerschein, Alkohol und Drogen
am Steuer usw.)
Eingreifen in besondere Verkehrssituationen, die den Verkehrsfluss
beeinträchtigen
Zielsetzungen
Der Anwärter:
•
identifiziert die bestimmenden Faktoren für die
Ausarbeitung einer Verkehrspolitik
•
analysiert die Grundprinzipien der Beschilderungspläne
•
erläutert die Rolle der im Bereich Verkehr und
Straßenverwaltung tätigen technischen Dienste
•
erläutert die Art und Weise des Eingreifens bei besonderen
Ereignissen auf öffentlicher Straße, die den Verkehrsfluss
beeinträchtigen, und wendet sie an
Inhalt
3.








Verkehrssicherheit
Information der Verkehrsteilnehmer
Beschilderungskonzept
Verschiedene Kategorien von Straßenarbeiten
Beratungsfunktion
Sportwettbewerbe auf öffentlicher Straße
Fahrradtourismus
Kulturelle Veranstaltungen
Eingreifen bei schweren Verkehrsunfällen und
Vorkommnissen, die den Verkehrsfluss beeinträchtigen
schwerwiegenden
Zielsetzungen
Der Anwärter:
•
richtet
einen
Sicherheitsbereich
und
eine
Verkehrsumleitungsregelung ein
•
identifiziert
und
koordiniert
die
verschiedenen
eingreifenden Parteien
•
identifiziert und analysiert ein Verkehrssicherheitsproblem
und unterbreitet Vorschläge zur Anpassung der Wegeinfrastruktur
Inhalt
4.
 Sicherheitsbereich
 Verkehrsumleitung
 Interne Kontakte in Bezug auf die Verkehrspolizei
 Externe Kontakte (Zivilschutz, Feuerwehr, medizinische
Notdienste, belgische Armee usw.)
 Definition eines Verkehrssicherheitsproblems
 Analyse der Wegeinfrastruktur und mögliche Anpassungen
Aufstellen und Leiten eines Aufgebots zur Verkehrskontrolle
Zielsetzungen
Der Anwärter:
•
kontrolliert ein verdächtiges Fahrzeug, gegebenenfalls mit
gefährlichen Personen an Bord
•
leitet ein Großaufgebot zur Verkehrskontrolle
Inhalt
 Einsatztaktik
 Schutzverfahren
 Koordinierung der Teams
 Verkehrskontrolle: Vorbereitung, Briefing, Durchführung
und Leitung, Beurteilung und Debriefing von Übungen unter
realen Bedingungen
MODUL 9:
1.
HÄUFIGE AUFTRÄGE
Einsatzrahmen in gerichtspolizeilichen Angelegenheiten
Dem Anwärter ist der rechtliche, technische und ethische Rahmen gelehrt worden, innerhalb
dessen der Hauptinspektor seine Befugnisse als Gerichtspolizeioffizier, Hilfsbeamter des
Prokurators des Königs, ausüben wird.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
analysiert den Einsatzrahmen in gerichtspolizeilichen
Angelegenheiten
Inhalt:
 Gesetzlicher
und
verordnungsrechtlicher
Rahmen
(Strafgesetzbuch, Strafprozessgesetzbuch, GPA, FranchimontGesetz)
 Gerichtsbehörden: ihre Zuständigkeiten und Richtlinien
 Sicherheitspläne
 Philosophie des Polizeieinsatzes in gerichtspolizeilichen
Angelegenheiten und diesbezügliche Berufspflichten
 Gerichtspolizeiliche Befugnisse des Hauptinspektors
2.
Ortsbesichtigung
Der Anwärter ist imstande, eine komplexe Ortsbesichtigung, die darauf ausgerichtet ist, den
Tatort maximal auszuwerten und die hinterlassenen Spuren und Beweise zu sichern, sicher
durchzuführen.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
analysiert den rechtlichen Rahmen der Ortsbesichtigung
•
verwaltet die ursprüngliche Information und wertet sie aus
•
identifiziert die mit einer Ortsbesichtigung verbundenen
Risikofaktoren
•
koordiniert, organisiert und kontrolliert die getroffenen
Sicherheitsmaßnahmen
•
analysiert die Richtlinien in Bezug auf die Opferhilfe und
wendet sie an
•
sucht, identifiziert und sichert die vom Täter hinterlassenen
Spuren und Beweise
•
führt die ersten Feststellungen und Untersuchungshandlungen aus eigener Initiative oder auf Antrag des Magistraten
durch, koordiniert und leitet sie
•
koordiniert und kontrolliert den Empfang der Zeugen
•
identifiziert die Tatbestandsmerkmale bei bestimmten
Kategorien von Straftaten
•
beherrscht die Modalitäten der Zusammenarbeit mit den spezialisierten polizeilichen oder nicht polizeilichen Diensten und die
Möglichkeiten zur Benutzung besonderer Mittel und wendet sie an
•
fasst ein ausführliches Feststellungsprotokoll ab
Inhalt:
 Gesetzlicher und verordnungsrechtlicher Rahmen (GPA,
Strafgesetzbuch, Strafprozessgesetzbuch)
 Definition und Ziel einer Ortsbesichtigung sowie
Befugnisse bei einer Ortsbesichtigung
 Analyse der eingehenden Informationen, Beurteilung der
Zweckmäßigkeit eines Einsatzes vor Ort
 Beurteilung der Mittel und Weiterleitung der Informationen
 Gefahrenindikatoren und Beurteilung der Lage
 Einsatz der (internen und externen) Mittel und Koordination
der Durchführung
 Sicherheitsbereich
 Kontrolle der Aktivitäten der Teams vor Ort
 Humanitäre Pflicht und Hilfeleistungspflicht
 Psychologische Unterstützung und Weiterverweisung an
spezialisierte Dienste
 Technische und wissenschaftliche Polizei (Gerichtsmedizin,
Fingerabdrücke, Flecken, Haare, DNA, Ballistikkenntnisse)
 Information der Behörden
 Ermittlung der Tatbestandsmerkmale, der Beweise und der
Elemente, die zur Identifizierung des Täters führen können
 Plan und Fotoakte
 Spuren und Tatbestandsmerkmale bei verdächtigen
Todesfällen, Verdacht auf Brandstiftung, bei Straftaten im
Zusammenhang mit Drogen, Diebstählen, Sittlichkeitsdelikten,
Betrug und Überfall
 Befragung der Nachbarn und Befragung von Passanten,
Nachbarschaftsuntersuchung, Ermittlung des Täterweges,
Auswertung und Mitteilung der erhaltenen Angaben
 Partner: LIKK, Experten, Unterstützung durch die
Hundestaffel, Zivilschutz, Labore der Gerichtspolizei, Zoll,
Sozialinspektion, DVI, Luftunterstützung
 Feststellungsprotokoll
3.
Gerichtliche Untersuchung
Der Anwärter besitzt die Fertigkeiten, die es ihm ermöglichen, eine gerichtliche
Untersuchung durchzuführen und dabei alle Handlungen auszuüben, die sich aus seiner
Eigenschaft als Gerichtspolizeioffizier, Hilfsbeamter des Prokurators des Königs, ergeben.
3.1
Ausführliche Vernehmung
Der Anwärter ist imstande, eine ausführliche nicht suggestive Vernehmung durchzuführen,
um die Tatbestandsmerkmale und Umstände der Straftat zu bestimmen.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
erläutert den rechtlichen Rahmen und die gesetzlichen
Einschränkungen in Bezug auf die Vernehmung
•
bereitet eine Vernehmung je nach Vernehmungsart und
Merkmalen der zu vernehmenden Personen materiell vor und
organisiert sie
•
empfängt die zu vernehmende Person
•
wendet eine Vernehmungsstrategie an, um ein
zuverlässiges, glaubwürdiges und hochwertiges Ergebnis zu
erzielen
•
beherrscht die den Merkmalen der zu vernehmenden Person
angepassten Vernehmungstechniken
•
passt die Vernehmung der Situation an, in der sich die Opfer
befinden, und verweist die Opfer an Betreuungsstrukturen weiter
•
erkennt und analysiert die besonderen Merkmale des
Zeugen und der Zeugenaussage
•
vernimmt einen widerspenstigen Zeugen
•
bereitet eine Vernehmung materiell vor und vernimmt einen
Verdächtigen oder einen Zeugen
•
ist sich der begrenzten Beweiskraft von Geständnissen bei
der Wahrheitsfindung bewusst
•
wendet besondere Vernehmungsmethoden an
•
erstellt ein Protokoll über eine komplexere Vernehmung
Inhalt:
 Rechtlicher Rahmen und Gesetz über die Untersuchungshaft
 Immunitäten, Gerichtsbarkeitsvorrechte und Berufsgeheimnis
 Angewandte Soziologie und Psychologie in Bezug auf den
Empfang
 Materielle Organisation: Räumlichkeit, Absonderung von
Personen,
Rückgriff
auf
Dolmetscher,
Audiound
Videoaufzeichnung von sexuell missbrauchten Kindern,
Bewältigung zeitgleicher Vernehmungen
 Allgemeine und den Opfern, Zeugen und Verdächtigen
angepasste besondere Vernehmungstechniken: Ablauf, Zweck
und Konfrontation mit materiellen Beweisen
 Berufspflichten bei der Vernehmung, respektvolle
Behandlung der zu vernehmenden Person und Kontrolle der
verbalen Gewalt
 Vernehmung
von
Opfern:
spezifische
Verordnungsbestimmungen, Opferhilfe, Hilfsdienste, sekundäre
Viktimisierung
 Zeugenaussage:
Gültigkeit
und
Glaubwürdigkeit,
Psychologie und Typologie des Zeugen; der widerspenstige
Zeuge:
anwendbare
Gesetzesbestimmungen
und
Vorführungsbefehl
 Vernehmung
eines
Verdächtigen:
besondere
Sicherheitsmaßnahmen (Durchsuchung, Verminderung des
Fluchtrisikos usw.), Vielfalt der Täter und Komplizen, Faktoren,
die die Vernehmung des Verdächtigen beeinflussen
 Geständnis: Grenzen der Wahrheitsfindung, Typologie und
Begriff des ausführlichen Geständnisses
 Besondere
Techniken:
Wahlgegenüberstellung,
Phantombild, Hypnose, Lügendetektor, Zeugenaufruf über die
Medien
 Vernehmungsprotokoll
3.2
Konfrontation
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
bereitet eine Konfrontation materiell vor und organisiert sie
•
organisiert eine Konfrontation mit einem Zeugen
•
erstellt ein Konfrontationsprotokoll
Inhalt:
 Organisatorische
Vorkehrungen
und
eventuelle
Sicherheitsmaßnahmen
 Erkennung von physischem und psychologischem Druck
 Anonymität der Zeugen
 Täter, Mittäter, Komplizen und Opfer
 Erkennung und Nutzung von Widersprüchen
 Konfrontationsprotokoll
3.3
Haussuchung und Beschlagnahme
Der Anwärter ist imstande, eine Haussuchung oder eine Beschlagnahme durchzuführen, um
materielle Beweise über das Begehen einer Straftat zusammenzutragen.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
analysiert die Gesetzes- und Verordnungsbestimmungen zur
Regelung der Haussuchung und der Modalitäten des
Polizeieinsatzes
•
bereitet eine Haussuchung vor und führt sie durch, für die
auf den eventuellen technischen Beistand spezialisierter Dienste
oder auf besondere technische Hilfsmittel zurückgegriffen wird
•
kontrolliert den Verlauf einer Untersuchung mit
Verbindungen zu anderen Straftaten, Personen oder Orten
•
führt eine Beschlagnahme durch
•
erstellt ein Haussuchungs- bzw. Beschlagnahmeprotokoll
Inhalt:
3.4
 Rechtlicher
Rahmen
(Strafprozessgesetzbuch,
Zivilgesetzbuch)
 Befugnisse und Begriffe in Bezug auf Wohnung und
Hilferuf
 Tragweite eines Haussuchungsbefehls
 Durchführung einer Haussuchung: Berufsgeheimnis,
Sicherheitsmaßnahmen, Vorgehensweise
 Hilfe von Dritten im Rahmen einer Haussuchung
(Laboratorien, Sozialinspektion, Unterstützung durch die
Hundestaffel, ESI, POSA, Feuerwehr, Rotes Kreuz usw.)
 Haussuchung mit Zeugen
 Grenzen des Haussuchungsbefehls und Verhalten bei
Aufdeckung einer
neuen Straftat,
die
nicht vom
Haussuchungsbefehl betroffen ist
 Zweck und Typologie der Beschlagnahme
 Beschlagnahmeverfahren
(Hinterlegung
bei
der
Gerichtskanzlei, Formulare usw.)
 Haussuchungs- und Beschlagnahmeprotokoll
Durchsuchung und gerichtliche Festnahme
Der Anwärter ist imstande, eine Person zu durchsuchen und sie gerichtlich festzunehmen.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
analysiert den gesetzlichen und verordnungsrechtlichen
Rahmen einer Durchsuchung und einer gerichtlichen Festnahme
•
unterscheidet die Durchsuchungsarten und ihren Zweck
•
bereitet eine gerichtliche Festnahme vor und führt sie durch
•
erstellt ein Festnahmeprotokoll
Inhalt:
 Rechtlicher Rahmen (GPA, Strafprozessgesetzbuch,
Franchimont-Gesetz, Gesetz über die Untersuchungshaft)
 Zweck und Berufspflichten bei der Durchsuchung, Achtung
vor der durchsuchten Person, zweckdienliche Gewaltbewältigung
und -beherrschung
 Willkürliche Festnahme
 Durchsuchungsarten
 Körperliche Untersuchung
 Freiheitsentziehung und Festnahme
 Durchsuchungs- und Festnahmetechniken
 Gewaltbeherrschung
 Festnahmeprotokoll
3.5
Verwaltung der gerichtlichen Informationen
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
tauscht Informationen aus und arbeitet mit anderen
Polizeidiensten und Gerichtsinstanzen zusammen
•
sieht
manuelle
und
informatisierte
gerichtliche
Informationen und Unterlagen ein und wertet sie aus
•
erläutert die Grundbegriffe des Berufsgeheimnisses und die
Bestimmungen des Gesetzes über den Schutz des Privatlebens
•
erläutert die Möglichkeiten der besonderen Fahndungs- und
Untersuchungstechniken
Inhalt:
 Inländische Rechtshilfeersuchen
 Modalitäten
der
praktischen
Ausführung
der
Rechtshilfeersuchen ausländischer Gerichtsbehörden
 Zentrale Dienste (Europol, Interpol,
Schengener
Informationssystem (SIS), Vermisstenzelle, allgemeine nationale
Datenbank AND usw.)
 AND-Bekanntmachung
 POLIS, Projekt zur Informatisierung der Polizei (PIP),
Informations- und Fahndungsregister (IFR)
 Direktion für Fahrzeugzulassungen
 Umgang mit Dateien und Gesetz über den Schutz des
Privatlebens
 Beziehungen mit der Presse
 Rundschreiben in Bezug auf besondere Fahndungstechniken
 Gesetz in Bezug auf das Abhören von Telefongesprächen
 Proaktivität
3.6
Leitung einer gerichtlichen Untersuchung
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
verwaltet eine gerichtliche Hauptakte, einschließlich der
Aufgabenverteilung und der Zentralisierung der Ergebnisse
•
erläutert
die
Beziehungen
mit
außenstehenden
eingreifenden Parteien
•
leitet eine Rekonstruktion
•
erstellt ein Protokoll und ein zusammenfassendes Protokoll
Inhalt:
 Franchimont-Gesetz
 Praktische und logistische Organisation der Untersuchung,
administrative und gerichtliche Verwaltung (Aufgabenverteilung
usw.)
 Auf den Täter bzw. die Tat und ihre Folgen ausgerichtete
Untersuchung
 Multidisziplinäre Untersuchung und Beziehungen mit
Experten
 Rekonstruktion: rechtliche Grundlage, Gegenstand und
Definition, Vorbereitung und Organisation, Einsatzbefehl und
Briefing,
Koordinierung,
Erstellung
eines
Rekonstruktionsprotokolls
 Grundbegriffe der einsatzbezogenen Kriminalanalyse
 Zusammenfassendes Protokoll
MODUL 10:
SPEZIFISCHE SITUATIONEN
Der Anwärter ist mit den besonderen gerichtlichen Einsatzbereichen des Hauptinspektors in
seiner Eigenschaft als Gerichtspolizeioffizier, Hilfsbeamter des Prokurators des Königs,
vertraut.
1.
Anwendung der Bestimmungen des Sozialrechts
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
analysiert die Grundbegriffe des Sozialrechts und des
diesbezüglichen gesetzlichen Referenzrahmens
•
rechtfertigt das Eingreifen der Polizeidienste im Rahmen
des Sozialrechts
•
zählt die anderen im Bereich des Sozialrechts tätigen
Dienste
und
Instanzen
auf
und
erläutert
die
Zusammenarbeitsmöglichkeiten
•
erstellt ein Protokoll in Bezug auf Schwarzarbeit
Inhalt:
 Definition von Schwarzarbeit, illegaler Arbeit, Sozialbetrug
und Wandergewerbe
 Grundbegriffe
des
Handelsrechts
und
des
Gesellschaftsrechts
 Juristische Begriffe in Bezug auf (ausländische)
Arbeitnehmer, Selbstständige, Arbeitslose, Arbeitskarte und
-erlaubnis, Berufskarte, Sozialdokumente
 Vorschriften über die Beschäftigung belgischer und
ausländischer Arbeitskräfte
 Vorschriften über die Ausübung selbstständiger Tätigkeiten
durch Belgier und Ausländer
 Spezifische Straftaten in bestimmten Branchen (Bau-,
Hotel-, Gartenbaugewerbe usw.)
 Allgemeine und besondere diesbezügliche polizeiliche
Befugnisse
 Sozialinspektionsdienste (Ministerium der Beschäftigung
und
der
Arbeit,
Soziale
Angelegenheiten,
Wirtschaftsangelegenheiten, Finanzen, Mittelstand; Landesamt
für soziale Sicherheit und Landesamt für Arbeitsbeschaffung)
 Spezialisierte Dienste (regionale Inspektionsdienste, Zelle
Menschenhandel usw.)
 Arbeitsauditorat
 Protokoll in Bezug auf soziale Rechtsvorschriften
2.
Anwendung der Bestimmungen in Bezug auf den Jugendschutz
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
erläutert die Rechtsvorschriften in Bezug auf Kinder- und
Jugendschutz sowie die Zuständigkeiten der Gemeinschaften
•
ordnet die Zuständigkeiten des Jugendgerichts und der
Sozialschutzorgane ein und erläutert sie
•
skizziert das Gerichtsverfahren unter Berücksichtigung der
Schutzmaßnahmen
•
führt eine Vernehmung durch und erstellt ein Protokoll in
Bezug auf das Jugendschutzgesetz
Inhalt:
 Rechtsgrundlage (Gesetz vom 8. April 1965) und
Dekretsgrundlage
 Besondere Gesetze und Artikel des Strafgesetzbuches in
Bezug auf sittlichen Schutz, Schulpflicht, Verbot des Ausschanks
alkoholischer Getränke, Schulversäumnisse, Kindesmisshandlungen, Kinder ohne Aufsicht, Ausreißen
 Jugendgericht und Aufgaben des Jugendrichters
 Organe des sozialen Jugendschutzes
 Gerichtsverfahren
 Maßnahmen gegen Minderjährige
 Hilfe für Jugendliche zwischen 18 und 21 Jahren
 Eingreifen der Polizeidienste
 Inhaftierungsbedingungen
 Vernehmung eines Minderjährigen (als Opfer oder Täter)
 Protokoll in Bezug auf das Jugendschutzgesetz
MODUL 11:
1.
AKTUELLE PHÄNOMENE
Haltung und Reaktionen im Rahmen von Phänomenen gesellschaftlicher,
gerichtlicher oder administrativer Art verstehen
Der Anwärter lernt die Begriffe und den Rahmen aktueller Phänomene des Lebens in der
Gesellschaft mit gerichtlichem oder administrativem Hintergrund sowie die Verhaltensweise
der Polizei in Bezug auf diese Phänomene kennen.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
erläutert mit eigenen Worten das Phänomen und seine
Hintergründe
•
beschreibt mit eigenen Worten die Verhaltensweise der
Polizei
Inhalt:


Von der Polizeischule zu bestimmen
Von der DGS zu bestimmen
MODUL 12:
KÖRPERLICHES UND MENTALES TRAINING
Der Anwärter kann seine körperliche Kondition pflegen, um die polizeilichen Aufgaben
optimal ausführen zu können.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
pflegt die allgemeine körperliche Kondition
•
pflegt die funktionelle körperliche Kondition
Inhalt:




Gegenseitige Erwartungen
Mindestnormen
Allgemeine Techniken und Disziplinen
Funktionelle Techniken und Disziplinen
MODUL 13:
GEWALTBEHERRSCHUNG
Der Anwärter kann als Leiter mehrerer Teams angemessen eingreifen und die häufigsten
Gefahrensituationen, in denen die Anwendung von Gewalt oder Zwang erforderlich ist, unter
Einhaltung der berufsethischen Prinzipien bewältigen.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
legt auf Führungsebene Gesetzes-, Verordnungs- und
berufsethische Bestimmungen in Bezug auf Gewalt- und
Zwangsanwendungen aus und hat Einsicht in Gefahrensituationen
•
analysiert eine Gefahrensituation selbstständig und setzt sie
als Leiter vor Ort in einen Aktionsplan um, der dazu beiträgt, sie
mit einem oder mehreren Teams zu bewältigen
•
entschärft als Leiter eine potenzielle Gewaltsituation auf
vernünftige Weise und lässt sie durch eine Grundaufstellung der
Einsatzkräfte sowie durch Kommunikation und Verhandeln
entschärfen
•
entschärft eine Gefahrensituation auf vernünftige Weise,
indem er Überwältigungstechniken anwendet und anwenden lässt
•
setzt auf Führungsebene die vorhandenen Mittel zur
Bewältigung einer Gefahrensituation auf sichere, progressive und
vernünftige Weise ein
•
bewältigt als
Leiter vor Ort die häufigsten
Gefahrensituationen mit einem oder mehreren Teams durch eine
konfliktentschärfende Vorgehensweise
Inhalt:
 Gesetzes-, Verordnungs- und berufsethische Texte,
Erläuterung
der
vier
typischen
Gefahrensituationen,
Verantwortlichkeiten des Leiters vor Ort
 Als Leiter vor Ort: Information, Analyse und Beurteilung
von Gefahrensituationen, Aktionsplan
 Stressbewältigung, Eindämmung von Aggressivität,
Überredungstechniken,
konfliktentschärfende
Techniken,
Vermittlung und Verhandlung
 Andere Überwältigungstechniken, Selbstverteidigungstechniken, Anweisungen und Aufforderungen
 Vorhandene
Mittel
(Feuerwaffen,
Gummiknüppel,
Pfefferspray usw.), Einsatz der Mittel, Fortbewegung mit den
Mitteln
 Gefahrenindikatoren, Bewertungsschema und Briefing,
Aktionsplan, Beurteilung und Berichterstattung bei Einsätzen und
Suchaktionen mit mehreren Teams in einem Gebäude (Eingreifen
bei Alarmmeldung usw.), bei Verfolgung und Aufgriff
gefährlicher Personen mit mehreren Teams in einer unbebauten
Zone, bei Verfolgung und Einsatz mit mehreren Teams, beim
Treffen der ersten Koordinierungsmaßnahmen bei Meldung eines
Raubüberfalls oder bewaffneten Raubs

Eingreifen im Bereich öffentliche Ordnung (Sektionsebene)
MODUL 14:
ZWEITSPRACHE
Der Anwärter verfügt über die Grundkenntnisse, die zur Beherrschung des polizeilichen
Wortschatzes der zweiten Landessprache bei der Ausübung der Funktion des Hauptinspektors
nötig sind.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
beherrscht den polizeilichen und beruflichen Wortschatz der
Zweitsprache
•
versteht berufliche Texte, die in der Zweitsprache verfasst
sind
Inhalt:


Wiederholung der Grundkenntnisse der Zweitsprache
Polizeilicher und beruflicher Sprachgebrauch
AUSBILDUNGSPRAKTIKUM EINSATZSITUATIONEN
Mit dem hier vorgesehenen Ausbildungspraktikum in Bezug auf Einsatzsituationen werden die
allgemeinen Zielsetzungen des Praktikums in Bezug auf Management und Leadership, d.h.
Beobachtung, Analyse und praktische Umsetzung der während der Ausbildungslehrgänge
erlernten Konzepte, weitgehend fortgeführt. Die Zielsetzungen des ersten Praktikums
überschneiden sich also mit den Zielsetzungen des Praktikums Einsatzsituationen. Die
meisten dieser Zielsetzungen können nämlich in die Zuständigkeitsbereiche des
Hauptinspektors, sowohl in Bezug auf die Gerichtspolizei als auch in Bezug auf die
Verwaltungspolizei, übertragen werden.
Diesen allgemeinen Zielsetzungen wird während des Praktikums Einsatzsituationen eine
spezifische Zielsetzung hinzugefügt. Hierbei geht es darum, den Anwärter schrittweise zu
einer völlig selbstständigen Ausführung aller Aufträge eines Polizeihauptinspektors zu führen.
Das Ausbildungsverfahren geht also von einer Beobachtung und Analyse der Sachverhalte zu
einer Beteiligung an ihrer Regelung unter Begleitung eines Mentors über, um schließlich
unter Begleitung und Kontrolle des Mentors zu einer selbstständigen Abwicklung der
Einsatzsituationen zu gelangen, die ja die Schwerpunkttätigkeiten des Praktikums
Einsatzsituationen bilden.
Die Selbstständigkeit, von der die Rede ist, betrifft alle Faktoren, die bei der
Auftragsausführung eine Rolle spielen, die Vorbereitung der Aktivitäten, die Verwaltung des
zur Verfügung gestellten Personals und der zur Verfügung gestellten Mittel, die
Befehlsführung, den Einsatz des Aufgebots sowie die gesamte Kommunikation und die
Information, die zur Ausführung des Auftrags nötig ist.
Die Entwicklung zur Selbstständigkeit hängt weitgehend davon ab, ob die Situationen, in
denen der Anwärter allmählich die gewünschte Selbständigkeit erlangen soll, sich tatsächlich
ergeben. Obwohl zu wünschen ist, dass die Anwärter bestimmte Schwerpunkttätigkeiten im
Rahmen der konkreten Zielsetzungen durchführen, ist es nicht sicher, dass es während des
Praktikums tatsächlich dazu kommt.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
definiert durch Beobachtung und gewonnene Erfahrung die
Rolle der Polizeihauptinspektoren, die mit dieser Rolle
verbundenen Verantwortlichkeiten und die Durchführung
ihrer Aufgaben im Bereich Verkehr
•
analysiert ein wichtiges Sicherheitsproblem im Bereich
Verkehr und formuliert Lösungsvorschläge
•
in Bezug auf Schwerpunkttätigkeiten im Bereich Verkehr:
schreitet in leitender Funktion bei einem Ereignis
oder in eine Situation ein, die den Verkehrsfluss
beeinträchtigen, und gewährleistet den Verkehrsfluss
schreitet in leitender Funktion bei einem schweren
Verkehrsunfall ein
führt mit seinem Team eine Verkehrskontrolle durch
und leitet sie
•
analysiert die Richtlinien der lokalen Verwaltungsbehörden
und die lokale Verwaltungsdokumentation
•
•
•
•
•
•
•
•
in
Bezug
auf
Schwerpunkttätigkeiten
in
verwaltungspolizeilichen Angelegenheiten:
befehligt
die
verwaltungspolizeilichen
Einsatzverfahren und Techniken innerhalb einer
Sektion
analysiert
eine
verwaltungspolizeiliche
Problemstellung, setzt sie in einen Aktionsplan um
und leitet dessen Ausführung durch eine Sektion und
die damit verbundene operative Verwaltungsarbeit
gewährleistet mit seiner Sektion im Rahmen einer
Reaktion auf einen Zwischenfall die Regelung der
Krisensituation
leistet bei Unfällen die erforderliche erste Hilfe
analysiert die Bestimmungen in Bezug auf die
Katastrophenpläne, die auf den Dienst, in dem er sein
Praktikum absolviert, anwendbar sind
nimmt an besonderen verwaltungspolizeilichen Aufträgen
teil, die vom Hauptinspektor ausgeführt werden, und
analysiert seine diesbezügliche Rolle
in Bezug auf Schwerpunkttätigkeiten im Bereich der
besonderen Verwaltungspolizei:
gewährleistet und kontrolliert die ordnungsgemäße
Anwendung der Rechtsvorschriften in Bezug auf die
Rechtsstellung von Ausländern und vergewissert
sich der Zusammenarbeit mit den betroffenen
Instanzen
leistet Beistand
leitet das Einsatzteam bei der Durchführung der
Polizeivorgänge in Bezug auf die Überführung von
Häftlingen, die Begleitung von Geldtransporten, die
Suchaktionen, den Schutz und die Reaktion im Fall
einer Bombendrohung oder eines Alarmzustands
nimmt an gerichtspolizeilichen Aufträgen teil, die vom
Hauptinspektor ausgeführt werden, und analysiert seine
diesbezügliche Rolle
beobachtet und analysiert die Verwaltung der gerichtlichen
Dokumentation auf Ebene des Dienstes, in dem er sein
Praktikum absolviert, und auf Ebene des Polizeikorps
in Bezug auf gerichtspolizeiliche Schwerpunkttätigkeiten:
leitet eine Ortsbesichtigung
nimmt eine ausführliche Vernehmung vor,
kontrolliert und orientiert eine Untersuchung je nach
erlangten Erkenntnissen
organisiert eine Konfrontation
leitet eine Haussuchung und nimmt daran teil
führt eine Durchsuchung und eine Festnahme durch
führt eine Haussuchung durch
nimmt an besonderen gerichtspolizeilichen Aufträgen teil,
die vom Hauptinspektor ausgeführt werden, und analysiert
seine diesbezügliche Rolle
•
•
in
Bezug
auf
besondere
gerichtspolizeiliche
Schwerpunkttätigkeiten:
gewährleistet und kontrolliert die ordnungsgemäße
Anwendung der Rechtsvorschriften in Bezug auf
den Jugendschutz und vergewissert sich der
Zusammenarbeit mit den betroffenen Instanzen
gewährleistet und kontrolliert die ordnungsgemäße
Anwendung der sozialen Rechtsvorschriften und
vergewissert sich der Zusammenarbeit mit den
betroffenen Instanzen
pflegt seine körperliche Kondition und wendet die
Verfahren zur Konfliktdeeskalation und zur Zwangs- und
Gewaltanwendung in den während des Praktikums
vorkommenden Situationen an
Inhalt:
Die letzten acht Stunden sind vorbehalten, um den Anwärtern im
Rahmen einer abschließenden Versammlung in der Polizeischule
in Anwesenheit der Ausbilder, des Praktikumskoordinators und
der Mentoren die Möglichkeit zu geben, die während der Praktika
gemachten Erfahrungen, insbesondere in ihren Beziehungen mit
den internen Polizeidiensten und mit externen Partnern,
miteinander auszutauschen.
[Anlage 12]
[Anlage 12 ersetzt durch Art. 7 des M.E. vom 17. Dezember 2008 (B.S. vom
29. Januar 2009)]
Datum
Grundausbildung Hauptinspektor - Benotung der täglichen Arbeit
Betrifft:
Ausbildungszentrum
NAME, Vorname
Erkennungsnummer
Ausbildungslehrgang
Gesamtnote
Koeffizient
Ergebnis
Module 1+2
Modul 3
Modul 4
Modul 5
Modul 6
Modul 7
Modul 8
Modul 9
Modul 10
Modul 11
/100
/100
/100
/100
/100
/100
/100
/100
/100
/100
3
4
3
4
3
3
3
10
2
1
/300
/400
/300
/400
/300
/300
/300
1000
/200
/100
Modul Training
/100
2
/200
Modul Gewaltbeherrschung
/100
2
/200
Endnote für die tägliche Arbeit bzgl. der Module 1 bis 11
/3600
Endnote für die tägliche Arbeit bzgl. des Moduls körperliches und mentales Training
/200
Endnote für die tägliche Arbeit bzgl. des Moduls Gewaltbeherrschung
/200
Zur Kenntnis genommen am ...
Der Anwärter
Der Schuldirektor
Anlage 13
[…]
[Anlage 13 aufgehoben durch Art. 8 des M.E. vom 17. Dezember 2008 (B.S. vom
29. Januar 2009)]
[Anlage 14]
[Anlage 14 ersetzt durch Art. 7 des M.E. vom 17. Dezember 2008 (B.S. vom 29. Januar 2009)]
Datum
Grundausbildung Hauptinspektor - Endergebnis
Betrifft:
Ausbildungszentrum
NAME, Vorname
Erkennungsnummer
Endbewertung der professionellen
Arbeitsweise
Managementfähigkeiten
Ausbildungslehrgang
ungenügend (*)
genügend (*)
gut (*)
ungenügend (*)
genügend (*)
gut (*)
Note
Koeffizient
Ergebnis
Endnote für die tägliche Arbeit bzgl.
der Module 1 bis 11
/3600
/100
2,5
/250
Endnote für die tägliche Arbeit bzgl.
des körperlichen und mentalen Trainings
/200
/100
1
/100
Endnote für die tägliche Arbeit bzgl.
der Gewaltbeherrschung
/200
/100
1
/100
Erforderliches
Minimum
Abschlussprüfung
Schriftliche Prüfung
Theorie
Fallstudie
Insgesamt
/350
/300
Mündliche Prüfung
Praktische Prüfung
Hindernislauf
Rollenspiel
Insgesamt
Gesamtnote der Abschlussprüfung
175
150
50 %
50 %
/550
175
330
50 %
60 %
/1000
600
60 %
/100
/250
/350
/1000
/100
5,5
Allgemeine Bewertungsnote
Der Anwärter hat die Grundausbildung bestanden - nicht bestanden (*)
Zur Kenntnis genommen am ...
Der Anwärter
(*) Nichtzutreffendes bitte streichen.
Der Schuldirektor
[Anlage 15]
[Anlage 15 ersetzt durch Art. 1 des M.E. vom 12. August 2010 (B.S. vom 24. August 2010)]
KOMPETENZPROFIL
FÜR POLIZEIKOMMISSARE
AM ENDE DER GRUNDAUSBILDUNG
1. Kenntnisse (Wissen)
Der Kommissar-Anwärter:
• kennt die Pfeiler der Excellence in der Polizeiarbeit,
• hat einen guten Einblick in die Problemlösungstechniken,
• einen guten Einblick in die situative Führung,
• einen guten Einblick in die Arbeitszeitorganisation,
• kennt, versteht und interpretiert den gesetzlichen und verordnungsrechtlichen
Referenzrahmen der Polizei, sowohl auf nationaler als auf internationaler Ebene,
• hat einen guten Einblick in die polizeiinternen oder -externen Mittel und kann diese bei
der Arbeit umsetzen, jedoch stets mit dem Grundsatz der Sparsamkeit vor Augen,
• versteht eine gewisse Anzahl von Kompetenzen, sodass er unter Begleitung eines
Vorgesetzten zur Lösung komplexerer verwaltungs- und gerichtspolizeilicher Probleme
(Gesamteinsatz, gerichtliche Untersuchung, Noteinsatzplanung, Krisensituation...)
beitragen kann,
• hat einen klaren Einblick in die Informationsverwaltung innerhalb der Polizeidienste und
in die Philosophie der "informationsgesteuerten Polizeiarbeit" und kann diese seinen
Mitarbeitern vermitteln.
2. Fertigkeiten (Können)
Der Kommissar-Anwärter:
• schenkt beim Umgang mit jedem Problem den menschlichen Werten und Freiheiten, den
Werten eines demokratischen Rechtsstaats, der polizeilichen Berufsethik und den
polizeilichen Berufspflichten ausreichend Aufmerksamkeit,
• kann die Pfeiler der Excellence in der Polizeiarbeit anhand von Beispielen und
Anwendungen in seinem Umfeld erläutern und veranschaulichen,
• kann den Befehlsempfängern die Prioritäten und Schwerpunkte seines eigenen
Sicherheitsplans begreiflich machen,
• kann die Problemlösungstechniken anwenden,
• kann Berechnungen der Kapazität anstellen,
• kann die budgetären Aspekte (im weiteren Sinne) der Aktionspläne und der Einsätze
berechnen/abschätzen,
• kann ein begrenztes Team coachen,
• kann das Bewertungssystem anwenden, mit besonderem Augenmerk auf die
Mitarbeitergespräche,
• besitzt die angemessenen Kommunikationsfähigkeiten im Umgang mit Personen und in
Bezug auf die Darstellung der eigenen Aufgaben,
• kann für ein lokales Problem durchschnittlicher Komplexität (Belästigungen, Verkehr,
störendes Problem, Ereignis, gerichtliche Untersuchung, Beeinträchtigung der
öffentlichen Ordnung, ...):
* die gegenwärtige Situation beschreiben, dokumentieren und einschätzen,
* das Problem in Bezug auf das äußere Umfeld (Partner) und den eigenen
Sicherheitsplan situieren (sich hierbei auf die Strategie, die Politik, die Prioritäten und
die Schwerpunkte berufend),
* notfalls Alternativen vorschlagen, mit besonderem Augenmerk auf den Grad der
Autonomie sowie die einzusetzende Kapazität und die einzusetzenden Mittel,
* diese Alternativen schriftlich und bündig vorschlagen,
* die gewählte Lösung in einem Aktionsplan ausarbeiten,
* diesbezüglich einen Einsatzbefehl vorbereiten,
• kann die vom Personal vorbereiteten Basisdokumente (Protokolle, administrative
Berichte, Informationsberichte, ...) auswerten und verbessern,
• kann die Basisdokumente selber erstellen und gegebenenfalls die nötigen
Zusammenhänge herstellen.
3. Verhaltensweisen (Wollen)
Der Kommissar-Anwärter:
• hat Verantwortungsgefühl,
• ist für den Dienst verfügbar,
• verfügt über berufliche Sorgfalt,
• zeigt und ergreift Initiative,
• zeigt Kreativität,
• ist selbstständig,
• hält die Menschenrechte und die verfassungsmäßigen Rechte und Freiheiten ein,
• handelt nach dem Kodex der Berufspflichten.
4. Potenzial (Werden)
Der Kommissar-Anwärter:
• zeigt Willen zur Verbesserung - Beharrlichkeit,
• verfügt über Wandlungsfähigkeit - Anpassungsfähigkeit,
• entwickelt einen Führungsstil, der ihn/sie dazu befähigt, seine/ihre Funktion als
Kommissar(in) auf effiziente Weise auszuüben,
• hält sich über die Entwicklung in der Polizeilandschaft auf dem Laufenden.
[Anlage 16]
[Anlage 16 ersetzt durch Art. 1 des M.E. vom 12. August 2010 (B.S. vom 24. August 2010)]
Grundausbildung
Polizeikommissar
PROGRAMM
MODUL 1:
EINORDNUNG IN DIE NATIONALE
OFFIZIERSSCHULE
mindestens 4 Stunden
Sich in die nationale Offiziersschule einordnen
MODUL 2:
MITARBEITERMANAGEMENT UND
MANAGEMENT DER MITTEL
mindestens 100 Stunden
Innerhalb der auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizei die Grundsätze der
Personalverwaltung, der administrativen, logistischen und finanziellen Verwaltung
kennen, verstehen und anwenden
1.
2.
MODUL 3:
Mitarbeitermanagement
Management der Mittel
ANGEWANDTES MANAGEMENT
mindestens 50 Stunden
Die Problemlösungstechniken und -methoden im Rahmen von SicherheitsFunktionsproblemen kennen, verstehen und anwenden
1.
2.
3.
4.
MODUL 4:
und
Management und Organisation von Projekten
Kommunikation
Managementmethoden und -techniken
Praktische Anwendung innerhalb der Polizei
ALLGEMEINER REFERENZRAHMEN ZUR
AUSFÜHRUNG DER AUFTRÄGE UND
BEFUGNISSE DES POLIZEIKOMMISSARS
IN VERWALTUNGSPOLIZEILICHEN
ANGELEGENHEITEN
mindestens 60 Stunden
1.
Ethischer und berufsethischer Referenzrahmen
1.1
Ethischer und berufsethischer Referenzrahmen
hinsichtlich der Grundkompetenzen
1.2
Ethischer und berufsethischer Referenzrahmen
hinsichtlich der Kompetenzen zur Unterstützung der Politik
2.
Gesetzlicher und verordnungsrechtlicher Referenzrahmen
2.1
Gesetzlicher und verordnungsrechtlicher Referenzrahmen
hinsichtlich der Grundkompetenzen
2.2
Gesetzlicher und verordnungsrechtlicher Referenzrahmen
hinsichtlich der Kompetenzen zur Unterstützung der Politik
3.
MODUL 5:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
MODUL 6:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
MODUL 7:
1.
Philosophischer Referenzrahmen
3.1 und 3.2 Philosophischer Referenzrahmen
hinsichtlich der Grundkompetenzen
3.3
Philosophischer Referenzrahmen
hinsichtlich der Kompetenzen zur Unterstützung der Politik
OPERATIVE POLIZEILICHE
GRUNDKOMPETENZEN EINES
POLIZEIKOMMISSARS IN
VERWALTUNGSPOLIZEILICHEN
ANGELEGENHEITEN
mindestens 144 Stunden
Ausführung der Polizeiaufträge
Ausübung der Polizeibefugnisse
Leitung und Coaching der Mitarbeiter bei der täglichen Polizeiarbeit
Ausführung der Grundaufgaben eines VPO im Bereitschaftsdienst
Geplante oder unvorhergesehene Einsätze kleineren Ausmaßes
Verantwortlichkeiten eines VPO im Fall einer Katastrophe
Rollenspiel
VERWALTUNGSUNTERSTÜTZENDE
POLIZEILICHE KOMPETENZEN EINES
POLIZEIKOMMISSARS IN
VERWALTUNGSPOLIZEILICHEN
ANGELEGENHEITEN
mindestens 110 Stunden
Information und Dokumentation
Unterstützung der Politik
Beratung der Hierarchie und der Behörden
Großeinsätze zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung
Verkehrspolitik
Notfallplanung und Management von Notsituationen
ALLGEMEINER REFERENZRAHMEN ZUR
AUSFÜHRUNG DER AUFTRÄGE UND
BEFUGNISSE DES POLIZEIKOMMISSARS
IN GERICHTSPOLIZEILICHEN
ANGELEGENHEITEN
mindestens 100 Stunden
Gesetzesund
Verordnungsbestimmungen
in
gerichtspolizeilichen
Angelegenheiten auf nationaler und internationaler Ebene
2.
Gesetzlicher Referenzrahmen
2.1
Strafrecht
2.2
Strafprozessrecht
2.3
Besondere Gesetze
2.4
Protokolle
3.
Philosophischer Referenzrahmen (Excellence in der Polizeiarbeit) in
gerichtspolizeilichen Angelegenheiten
MODUL 8:
OPERATIVE POLIZEILICHE
GRUNDKOMPETENZEN EINES
POLIZEIKOMMISSARS IN
GERICHTSPOLIZEILICHEN
ANGELEGENHEITEN
mindestens 134 Stunden
1.
Informationsverwaltung
1.1
Gesetzlicher und verordnungsrechtlicher Referenzrahmen hinsichtlich
der Informationsverwaltung
1.2
Funktionsweise des Informationszyklus in gerichtspolizeilichen
Angelegenheiten
1.3
Funktionsweise und Möglichkeiten der AND
2.
Elementare Polizeivorgänge
2.1
Mittel
2.2
Klassische Untersuchungstechniken
3.
Gerichtliche Operationen
MODUL 9:
VERWALTUNGSUNTERSTÜTZENDE
POLIZEILICHE KOMPETENZEN EINES
POLIZEIKOMMISSARS IN
GERICHTSPOLIZEILICHEN
ANGELEGENHEITEN
mindestens 70 Stunden
1.
Besondere Untersuchungstechniken
1.1
Gesetzlicher und verordnungsrechtlicher Referenzrahmen
1.2
Praktische Anwendungen der besonderen Untersuchungsmethoden
2.
Globale gerichtliche Operationen
MODUL 10:
BÜRGERNAHE POLIZEI
mindestens 110 Stunden
1.
Die Polizei in Belgien
2.
Der Beitrag der Polizei zum Umgang mit der Sicherheitsproblematik
2.1
Gesellschaftliche Sicherheit
2.2
Sicherheitskette
2.3
Sicherheitspläne
2.4
Verwaltungszyklus
2.5
Aktionspläne
3.
Managementkonzepte und ihre Anwendung
3.1
Grundkonzepte
3.2
Effizientes Management
3.3
Excellence in der Polizeiarbeit
3.4
EFQM
3.5
Gemeinschaftsorientierte Polizeiarbeit
3.6
Informationsgesteuerte Polizeiarbeit
3.7
Prozessmanagement
MODUL 11:
AKTUELLE PHÄNOMENE
mindestens 8 Stunden
Haltungen und Reaktionen im Rahmen von Phänomenen gesellschaftlicher,
gerichtlicher oder administrativer Art verstehen
MODUL 12:
1.
2.
3.
MODUL 13:
1.
2.
KÖRPERLICHES UND MENTALES
TRAINING
mindestens 60 Stunden
Bei sich und anderen eine geistige und körperliche Belastbarkeit entwickeln
Eine gute allgemeine körperliche Kondition pflegen, um die polizeilichen
Aufgaben korrekt ausführen zu können
Eine gute funktionelle körperliche Kondition pflegen, um die polizeilichen
Aufgaben korrekt ausführen zu können
GEWALTBEHERRSCHUNG
mindestens 90 Stunden
Eine Gefahrensituation auf vernünftige Weise durch Anwendung von
Überwältigungstechniken entschärfen
Als Polizeichef-Koordinator eine gewaltträchtige Situation auf vernünftige
Weise durch eine angepasste Grundaufstellung der Kräfte sowie durch
Kommunikation und Verhandeln entschärfen beziehungsweise entschärfen
lassen
3.
4.
5.
MODUL 14:
Auf Führungsebene die zur Bewältigung einer Gefahrensituation vorhandenen
Mittel auf sichere, progressive und vernünftige Weise einsetzen
Einsatztechniken und -taktiken
Praktische Übungen
ZWEITSPRACHE
mindestens 60 Stunden
Bei der Ausübung des Amts eines Kommissars den polizeilichen Grundwortschatz in
der Zweitsprache benutzen können
PRAKTIKUM TEILNEHMENDE BEOBACHTUNG IN
VERWALTUNGSPOLIZEILICHEN ANGELEGENHEITEN
mindestens 60 Stunden
Sich mit den Aufgaben des Verantwortlichen für die Planung eines Gesamteinsatzes in
der täglichen Arbeit eines lokalen Polizeidienstes und eines dekonzentrierten
föderalen Polizeidienstes vertraut machen
PRAKTIKUM TEILNEHMENDE BEOBACHTUNG
GERICHTSPOLIZEILICHEN ANGELEGENHEITEN
IN
mindestens 60 Stunden
Sich mit den Aufgaben eines Verantwortlichen für die Planung eines Gesamteinsatzes
in der täglichen Arbeit eines lokalen Polizeidienstes und eines dekonzentrierten
föderalen Polizeidienstes vertraut machen
AUSBILDUNGSPRAKTIKUM IN EINSATZSITUATIONEN
mindestens 120 Stunden
Sich mit den Aufgaben eines Verantwortlichen für die Planung eines Gesamteinsatzes
in verwaltungs- und gerichtspolizeilichen Angelegenheiten vertraut machen und sich
in die tägliche Arbeit einer lokalen Polizeieinheit einbinden
Module
Praktika
ABSCHLUSSPRÜFUNG POLIZEIKOMMISSAR
mindestens 1100 Stunden
mindestens 240 Stunden
MODUL 1: EINORDNUNG
(min. 4 Stunden)
IN
DIE
NATIONALE
OFFIZIERSSCHULE
Sich in die nationale Offiziersschule einordnen
Zielsetzung:
•
Der Kommissar-Anwärter macht Bekanntschaft mit der
Schule
Inhalt:



Studienführer
Schulordnung
Bewertung
Lehrmethoden:
Vorlesung
MODUL 2: MITARBEITERMANAGEMENT UND MANAGEMENT DER MITTEL
(min. 100 Stunden)
Innerhalb der auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizei die Grundsätze der
Personalverwaltung, der administrativen, logistischen und finanziellen Verwaltung kennen,
verstehen und anwenden, wie zum Beispiel:
Die HRM-Grundsätze
Die statutarischen Bestimmungen
Führungsstil und Führungsqualitäten
Die Grundsätze der administrativen, logistischen und finanziellen Verwaltung
Die Verfahren in Bezug auf das Wohlbefinden bei der Arbeit
Bemerkung:
Die oben erwähnten Zielsetzungen werden integriert in:
Modul 2.1 - Mitarbeitermanagement
Modul 2.2 - Management der Mittel
Zielsetzungen:
•
Der Kommissar-Anwärter hat Einblick in die HRMGrundsätze und in die mit der Führung verbundenen Fertigkeiten
und Verhaltensweisen, die es einem leitenden Polizeibeamten
ermöglichen, die Politik der Polizeibehörden konkret und
erfolgreich umzusetzen
•
Der Kommissar-Anwärter kennt die für die tägliche Arbeit
des Dienstes unmittelbar relevanten statutarischen Bestimmungen
•
Der Kommissar-Anwärter hat Einblick in eine Anzahl
besonderer
Schwerpunkte
in
Bezug
auf
das
Mitarbeitermanagement
•
Der Kommissar-Anwärter kennt die Grundprinzipien in
Bezug auf die administrative, logistische und finanzielle
Verwaltung einer Einheit oder eines Dienstes und das
Management der Mittel
2.1 Mitarbeitermanagement
Zielsetzungen:
•
Der Kommissar-Anwärter hat Einblick in die verschiedenen
Komponenten einer optimalen Personalverwaltung und in die
Anwendung der HRM-Grundsätze in diesem Zusammenhang. Er
kann diese Komponenten und Grundsätze in den
Organisationsbereich "Führung" und "Mitarbeitermanagement"
im Rahmen des EFQM-Modells Belgische Polizei einordnen
(Modul 2.1.1)
•
Der Kommissar-Anwärter begreift die Implementierung der
HRM-Grundsätze innerhalb eines Polizeidienstes und kann die
Politik der Polizeibehörden konkret und erfolgreich im HRMBereich umsetzen (Modul 2.1.1)
•
Der Kommissar-Anwärter hat Einblick in die mit der
Führung verbundenen Fertigkeiten und Verhaltensweisen, die ein
leitender Polizeibeamter aufweisen muss, um die Politik der
Polizeibehörden
konkret
und
erfolgreich
umzusetzen.
(Modul 2.1.2). Diese Fertigkeiten und Verhaltensweisen werden
in
den
Organisationsbereich
"Führung"
und
"Mitarbeitermanagement" im Rahmen des EFQM-Modells
Belgische Polizei integriert (Modul 2.1.2)
•
Der Kommissar-Anwärter entwickelt die in Sachen Führung
und Motivation notwendigen Fertigkeiten, mit besonderem
Augenmerk auf das Coaching der Mitarbeiter (Modul 2.1.2)
•
Der Kommissar-Anwärter kennt die für die tägliche Arbeit
des Dienstes unmittelbar relevanten aktuellen statutarischen
Bestimmungen, insbesondere diejenigen, die die Organisation der
Arbeitszeit betreffen (Modul 2.1.3.1), und kann sie anwenden
•
Der Kommissar-Anwärter kennt die für die tägliche Arbeit
des Dienstes unmittelbar relevanten Verfahren, unter anderem in
Bezug auf Mobilität, Beförderung, Disziplin, ... (Modul 2.1.3.2)
•
Der Kommissar-Anwärter kann die Statuten und Verfahren
in
den
Organisationsbereich
"Führung"
und
"Mitarbeitermanagement" im Rahmen des EFQM-Modells
belgische Polizei einordnen (Modul 2.1.3)
•
Der Kommissar-Anwärter hat Einblick in eine gewisse
Anzahl besonderer Schwerpunkte in Bezug auf das
Mitarbeitermanagement
•
Der Kommissar-Anwärter ist fähig, Gesprächstechniken im
Rahmen des Verfahrens zur Bewertung des Personals der
Polizeidienste anzuwenden (Modul 2.1.4.1)
•
Der Kommissar-Anwärter kann sowohl hinsichtlich der
Verhaltensweisen als auch hinsichtlich der einzuleitenden
Verfahren angemessen auf diverse interne soziale Phänomene
reagieren (Modul 2.1.4.2)
•
Der Kommissar-Anwärter hat Einblick in die verschiedenen
Konzepte in Bezug auf das Wohlbefinden bei der Arbeit und ist
fähig, sie im Hinblick auf die optimale Verwaltung seines
Dienstes anzuwenden (Modul 2.1.4.3)
•
Der Kommissar-Anwärter begreift die Ursachen und Folgen
der Abwesenheiten wegen Krankheit und ist fähig, sie bei der
Personalverwaltung seines Dienstes mitzuberücksichtigen
(Modul 2.1.4.4)
Inhalt:

Mitarbeitermanagement
 HRM-Grundsätze
- Pfeiler
- Modelle, Verfahren, Funktionen und Kompetenzen
- Anwendung bei der Polizei
 Führung und Rolle des Führers
- Definition und Entwicklung des Konzepts
- Wagemutige Führung
- Führung versus Management
- Die Rolle und die Fertigkeiten des Führers
- Polizeiliches Führungsmodell: situative Führung
- Spezifische Anwendung: Coaching
- Besondere Schwerpunkte
* Führung und Motivation
* Führung und Bewertung
* Führung und Kommunikation
* Führung und Berufspflichten
 Statutarische Bestimmungen
- Aktuelle statutarische Bestimmungen
- Verschiedene
Verfahren
in
Bezug auf
Personalverwaltung
 Besondere Schwerpunkte
- Bewertung des Personals
- Interne soziale Phänomene
- Wohlbefinden bei der Arbeit
- Absentismus
die
Lehrmethoden:
Referate
Lehrgespräche
Arbeitsgruppen
2.2
Management der Mittel
Zielsetzungen:
•
Der Kommissar-Anwärter kennt die innerhalb der lokalen
Polizei geltenden verschiedenen administrativen, logistischen und
finanziellen Verfahren hinsichtlich des Coachings von
Mitarbeitern bei ihren täglichen Aufgaben und Aufträgen
(Modul 2.2.1 und 2.2.2)
•
Der Kommissar-Anwärter verfasst im Rahmen einer
Analyse der Bedürfnisse eine Argumentation, in der die
operativen Ziele eines Aktionsplans mit den administrativen,
logistischen und finanziellen Aspekten in Zusammenhang
gebracht werden, wobei der geltende gesetzliche und
verordnungsrechtliche Rahmen berücksichtigt wird (Modul 2.2.2)
•
Der Kommissar-Anwärter kennt die innerhalb der föderalen
Polizei geltenden verschiedenen administrativen, logistischen und
finanziellen Verfahren hinsichtlich des Coachings von
Mitarbeitern bei ihren täglichen Aufgaben und Aufträgen
(Modul 2.2.3)
Inhalt:
 Innerhalb der auf zwei Ebenen strukturierten integrierten
Polizei, in Bezug auf die administrative, logistische und
finanzielle Verwaltung:
 Rechtlicher Rahmen und Richtlinien
 Definitionen
 Verwaltungsziele innerhalb der Polizei
 Rolle und die Verantwortlichkeiten der verschiedenen
Akteure in Bezug auf die administrative, logistische und
finanzielle Verwaltung
 Mechanismen
der
Haushaltsführung
und
der
Finanzverwaltung innerhalb der Polizei
 Grundsätze der logistischen Verwaltung (Übertragungen,
Infrastruktur,
Fahrzeuge,
Mobiliar,
Uniform,
Verbrauchsgüter, Waffen)
 Grundsätze und Möglichkeiten der Lenkung
 Administrative Verwaltung
 Praktische Übungen
Lehrmethoden:
Referate
Lehrgespräche
Arbeitsgruppen
MODUL 3: ANGEWANDTES MANAGEMENT (min. 50 Stunden)
Unter direkter Aufsicht oder Coaching eines Vorgesetzten, auf Führungsebene,
Problemlösungsmethoden und -techniken im Rahmen von Funktions- und
Sicherheitsproblemen kennen, verstehen und anwenden
Integrierte Übungen zur Entdeckung von Problemen, Bestimmung von Prioritäten und
Formulierung von Zielen.
Zielsetzungen:
•
Der
Kommissar-Anwärter
kennt
eine
Anzahl
Lehrmethoden und Techniken, die angewandt werden können
um:
- Sicherheits- und Funktionsprobleme aufzuspüren, zu
analysieren, zu selektieren und zu behandeln,
- intern und extern effizient zu kommunizieren,
- die Interaktion und die Weiterleitung von Informationen
zu erleichtern,
und kann diese Lehrmethoden und Techniken in einem konkreten
Fall anwenden.
3.1
Management und Organisation von Projekten
Zielsetzung:
•
Der Kommissar-Anwärter hat Einblick in die
Herangehensweise bei Projektmanagement und dessen
Anwendung als Methode zur Organisation von Polizeiaktivitäten,
um die Ziele der Organisation zu verwirklichen
Inhalt:

Management und Organisation von Projekten
 Projektorientiert denken und arbeiten
 Warum und wann ein Projekt
 Die eigentliche Organisation eines Projekts
 Struktur eines Projekts
- Projektkonzeption (Definition, Analyse, Konzept und
Beschreibung)
- Implementierung des Projekts
 Nebenaspekte eines Projekts
 Management eines Projekts: Planung und Steuerung
 Fallstricke
Lehrmethoden:
Referate
Lehrgespräche
Arbeitsgruppen
Externe Erkundung
3.2
Kommunikation
Zielsetzungen:
•
Als zukünftige Führungskraft weist der KommissarAnwärter die zur guten internen und externen Kommunikation
(insbesondere mit den Medien) notwendigen Fertigkeiten und
Grundhaltungen auf, um die Ziele der Organisation zu
verwirklichen (Modul 3.2.1)
•
Der Kommissar-Anwärter hat Einblick in die
Versammlungstechniken und wendet sie mit Hilfe von
angemessenen Kommunikationstechniken an. Er kann
verschiedene
Arten
von
Versammlungen
vorbereiten,
organisieren und leiten (Modul 3.2.2)
•
Der
Kommissar-Anwärter
beherrscht
die
Gesprächstechniken und ist fähig, die angemessenen
Kommunikationskanäle anzuwenden. Er kennt und berücksichtigt
die Randbedingungen für ein effizientes Gespräch (Modul 3.2.3)
•
Der Kommissar-Anwärter begreift die Grundtechniken für
einen Vortrag und eine Rede. Er wendet diese Techniken unter
Berücksichtigung der Grundsätze der Kommunikation an
(Modul 3.2.4)
•
Der Kommissar-Anwärter begreift die Grundsätze der
Gruppenarbeit/Teamarbeit und entwickelt die Grundfertigkeiten
in diesem Bereich. Er integriert Teamarbeit in das
Mitarbeitermanagement, um die Ziele der Organisation auf
effiziente Weise zu erreichen (Modul 3.2.5)
Inhalt:

Kommunikation
 Grundfertigkeiten Kommunikation
- Aktives Zuhören und Einfühlungsvermögen
- Fragen stellen
- Nichtsprachliche Kommunikation
- Assertivität
 Versammlungstechniken
 Gesprächstechniken
 Vortragstechniken und Rede
 In Gruppen arbeiten
- Die Eigenschaften eines leistungsfähigen Teams
- Die Phasen der Entwicklung eines Teams
- Teamcoaching
Lehrmethoden:
Referate
Lehrgespräche
Arbeitsgruppen
Externe Erkundung
3.3
Managementmethoden und -techniken
Zielsetzungen:
•
Der
Kommissar-Anwärter
kennt
die
Problemlösungsmethoden und -techniken und begreift die
verschiedenen Anwendungsmöglichkeiten innerhalb der Polizei
im Hinblick auf eine integrale und integrierte Vorgehensweise
hinsichtlich der Sicherheits- und Funktionsprobleme
Inhalt:



Managementmethoden und -techniken
 Haupttechniken und -instrumente
- Brainstorming
- SWOT-Analyse
- SMART-Analyse
- Kritische Erfolgsfaktoren
- Auswahlkriterien
 Zusätzliche Techniken (in Bezug auf Analyse, Divergenz
und Konvergenz)

 Übungen
- in Bezug auf Problemlösungstechniken
- in Bezug auf die Umsetzung der Stufenpläne bei der
Wahl der Prioritäten und bei der Ausarbeitung einer
Vorgehensweise hinsichtlich der Sicherheits- und
Funktionsprobleme
- in Bezug auf die Formulierung von Zielsetzungen
(SMART)
- in Bezug auf die Erstellung von Aktionsplänen,
detaillierter Verlauf, Messplan
Lehrmethoden:
Referate
Lehrgespräche
Arbeitsgruppen
Externe Erkundung
3.4
Praktische Anwendungen innerhalb der Polizei
Zielsetzungen:
•
Der Kommissar-Anwärter hat Einblick in die
Grundkonzepte hinsichtlich der Berechnung und Verwaltung der
Kapazität und kann sie anwenden (Modul 3.4.1)
•
Der Kommissar-Anwärter hat Einblick in die mit der
Organisation der polizeilichen Aktivitäten verbundenen
Planungstechniken und kann sie anwenden (Modul 3.4.2)
Inhalt:

Praktische Anwendungen innerhalb der Polizei
 Übungen in Bezug auf die Bestimmung und Berechnung
der Kapazität
- Planung, Einsatz und Schätzung der Kapazität
- Grundbegriffe
- Übersichtstabelle
- Normen für die Mindestdienstleistungen zugunsten der
Bevölkerung
- Rückgewinnung von Kapazität
- Übungen
 Übungen in Bezug auf Planungstechniken
- Meilensteinplan
- PERT
- GANTT
- Übungen
 Übungen in Bezug auf Prozessanalyse
Lehrmethoden:
Referate
Lehrgespräche
Arbeitsgruppen
Externe Erkundung
MODUL 4: ALLGEMEINER REFERENZRAHMEN ZUR AUSFÜHRUNG DER
AUFTRÄGE
UND
BEFUGNISSE
DES
POLIZEIKOMMISSARS
IN
VERWALTUNGSPOLIZEILICHEN ANGELEGENHEITEN (min. 60 Stunden)
Den internationalen und nationalen Referenzrahmen, wie in folgenden Beispielen, kennen,
verstehen und auslegen:
den ethischen und berufsethischen Referenzrahmen in Bezug auf den Schutz der Grundrechte
und -freiheiten,
den gesetzlichen und verordnungsrechtlichen Referenzrahmen und die Beziehungen mit den
zuständigen Behörden und anderen privaten und öffentlichen Akteuren
den philosophischen Referenzrahmen in Bezug auf die Anwendung der Excellence in der
Polizeiarbeit auf die Verwaltungspolizei, das Verhandlungsmanagement des
öffentlichen Raums und die Deeskalation, ...
Einleitung - Programm
Zielsetzungen:
•
Der Kommissar-Anwärter macht Bekanntschaft mit den
internen Lehrbeauftragten
•
Der Kommissar-Anwärter hat Einblick in das Programm
und die pädagogische Vorgehensweise in Bezug auf Teil I und
Teil II und begreift den Kompetenzkatalog der Tests
•
Der Kommissar-Anwärter trifft Absprachen für eine
optimale Zusammenarbeit während der Grundausbildung und
setzt sich ein, um seine Erfolgsaussichten zu optimieren
Inhalt:







Bekanntschaft machen
Programm (Teil I und Teil II)
Globale pädagogische Vorgehensweise
Tests - Prüfungen
Praktika - Beobachtungen vor Ort
Unterrichtsmaterial für das Selbststudium
Absichtserklärung
Lehrmethoden:
Kontaktunterricht (Vorlesung)
Selbststudium (technische Aspekte)
4.1
Ethischer und berufsethischer Referenzrahmen
4.1.1 Ethischer
und
berufsethischer
Referenzrahmen
Grundkompetenzen
hinsichtlich
der
Zielsetzungen:
•
Der Kommissar-Anwärter begreift die allgemeinen
Standards in Sachen Menschenrechte und Grundrechte, kann
diese mit den Polizeiaufgaben im Bereich Verwaltungspolizei
und öffentliche Ordnung in Zusammenhang bringen
•
Der Kommissar-Anwärter verinnerlicht die Grenzen seiner
Polizeibefugnisse, insbesondere diejenigen, die die gesetzliche
Anwendung der unbedingt notwendigen Gewalt und des
unbedingt notwendigen Zwangs betreffen
•
Der Kommissar-Anwärter kennt die Rolle und
Verantwortung der Polizeichefs
Inhalt:


Internationale Normen und Standards
 AEMR, Internationaler Pakt über bürgerliche und
politische Rechte, EKMR, Europäisches Übereinkommen
zur Verhütung von Folter, ...
 Verhaltenskodex für Beamte, Grundprinzipien der
Anwendung von Gewalt, ...
Nationale Normen und Standards
 Koordinierte Verfassung, Grundrechte und Freiheiten
(Freiheit der Person, Recht auf Achtung des Privatlebens,
...)
 Berufspflichten
Lehrmethoden:
Kontaktunterricht:
Vorlesung
Thematische Gruppendiskussionen
Anwendung innerhalb der belgischen Polizeidienste
4.1.2 Ethischer und berufsethischer Referenzrahmen hinsichtlich der Kompetenzen
zur Unterstützung der Politik
Zielsetzungen:
•
Der Kommissar-Anwärter begreift die spezifischen
Standards in Sachen Meinungs- und Versammlungsfreiheit und
kann hiermit umgehen, um ein demokratisches Gleichgewicht
zwischen der Ausübung der individuellen Rechte und Freiheiten
und dem Allgemeinwohl, der öffentlichen Ordnung und der
Sicherheit anzustreben
•
Der Kommissar-Anwärter kennt im Bereich öffentliche
Ordnung die Rolle der Polizei in unserem demokratischen
Rechtsstaat
Inhalt:


Internationale Normen und Standards
 Guidelines for freedom of Assembly
 Security handbook
Nationale Normen und Standards
 Koordinierte Verfassung, Grundrechte und Freiheiten
(Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit, Vereinigungsfreiheit, ...)
 Berufspflichten
Lehrmethoden:
Vorlesung
Thematische Gruppendiskussionen
4.2
Gesetzlicher und verordnungsrechtlicher Referenzrahmen
4.2.1 Gesetzlicher und verordnungsrechtlicher Referenzrahmen hinsichtlich der
Grundkompetenzen
Zielsetzungen:
•
Der
Kommissar-Anwärter
begreift
die
Begriffe
"Verwaltungspolizei", "öffentliche Ordnung" und "Störung" und
kann diese in unseren demokratischen Rechtsstaat einordnen
•
Der Kommissar-Anwärter kennt die Aufträge und
Befugnisse eines Verwaltungspolizeioffiziers, die Rolle eines
Offiziers und die Grenzen seiner Befugnisse
Inhalt:


Der Begriff "öffentliche Ordnung"
 Die Komponenten der öffentlichen Ordnung
 Der Begriff "Störung" (siehe Themenpaket "Störung")
 Kriterien für die Unterscheidung Verwaltungspolizei Gerichtspolizei,
materielle
öffentliche
Ordnung moralische öffentliche Ordnung
 Objektivität und Subjektivität der Polizei
 Die Beziehung zwischen allgemeiner Verwaltungspolizei
und besonderer Verwaltungspolizei
 Internationalisierung
des
Konzepts
der
grenzüberschreitenden polizeilichen Zusammenarbeit
 Öffentliche Ordnung und Schutz der verfassungsmäßigen
Freiheiten, ...
Die Polizeiaufträge, -befugnisse, -maßnahmen
 Die
(allgemeinen
und
besonderen)
verwaltungspolizeilichen Aufträge
 Die Polizei als "starker Arm"
 Die
verwaltungspolizeilichen
Befugnisse
(Polizeibediensteter, VPB, VPO), ...
Lehrmethoden:
Kontaktunterricht:
Vorlesung
Praktischer Fall zur Verankerung der Theorie
Thematische Analyse und Gruppendiskussionen
4.2.2 Gesetzlicher und verordnungsrechtlicher Referenzrahmen hinsichtlich der
Kompetenzen zur Unterstützung der Politik
Zielsetzungen:
•
Der Kommissar-Anwärter begreift die Verantwortlichkeiten
der verschiedenen öffentlichen und privaten Akteure im Bereich
öffentliche Ordnung, Sicherheit und Störungen
•
Der Kommissar-Anwärter kennt die Zuständigkeiten der
Behörden und den rechtlichen Wert der Polizeimaßnahmen und
die Kontrolle des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes durch die
zuständigen Instanzen
•
Der
Kommissar-Anwärter
kennt
die
wichtigsten
ministeriellen Richtlinien in Bezug auf die Ausführung der
verwaltungspolizeilichen Aufgaben und der Aufgaben in Bezug
auf die öffentliche Ordnung
Inhalt:



Öffentliche und private Akteure
 Zuständige
Behörden
auf
verschiedenen
Verwaltungsebenen (Zuständigkeiten und Beziehung zu den
Polizeidiensten)
 Konzertierung, Harmonisierungs-, Integrierungs- und
Koordinierungsorgane und -mechanismen
 Die Akteure, die der öffentlichen Behörde angehören
 Die Polizeidienste auf lokaler und föderaler Ebene
(Grundprinzipien für die Arbeitsweise der Polizei, Aufträge,
Aufgabenverteilung, integrierte Arbeitsweise, ...)
 Die
spezifischen
Inspektionsdienste
und
ihre
Zuständigkeiten
 Die privaten Akteure und ihre Verantwortlichkeiten
 Die private und spezifische Sicherheit
 Internationale Organe und Organisationen, ...
Die Polizeiaufträge, -befugnisse und -maßnahmen
 Die
polizeilichen
Ausführungsund
Anordnungsbefugnisse der lokalen Behörden und
Verwaltungen (NGG, Provinzialgesetz, ...)
 Rechtswirkung und Abgrenzung einer Polizeimaßnahme
 Bewehrtes Verwaltungsrecht und Rechtsvorschriften in
Sachen kommunale Verwaltungssanktionen
 Die Kontrolle des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes
 Die Gewalt über die Polizeidienste: Befehle,
Anweisungen, Polizeiverordnungen, Richtlinien, ...
 Die Kontrolle über die Polizeidienste, Ausschuss P, AIG
 Die wichtigsten ministeriellen Richtlinien (MFO, OOP,
...) und COL, ...
Lehrmethoden:
Vorlesung
Thematische Gruppendiskussionen
Analyse von praktischen Fällen und Entscheide des Staatsrates
Stellungnahmen zu Polizeierlassen und Polizeiverordnungen
abfassen
4.3
Philosophischer Referenzrahmen
4.3.1 und 4.3.2
Philosophischer Referenzrahmen hinsichtlich der Grundkompetenzen
Zielsetzungen:
•
Der Kommissar-Anwärter begreift die Wichtigkeit der
Wahrnehmung und kann den Einfluss der theoretischen Modelle
und Axiome auf das Gruppenverhalten mit der Kontrolle von
Volksaufläufen durch die Behörde und die Polizei in
Zusammenhang bringen
•
Der Kommissar-Anwärter ist fähig, auf Basis der
"gemeinschaftsorientierten
Polizeiarbeit"
das
Verhandlungsmanagement
in
eine
pluralistische
und
demokratische Gesellschaft einzuordnen
Inhalt:



Verhandlungsmanagement des öffentlichen Raums:
 Die Wichtigkeit der Wahrnehmung für die Interaktion
 Theoretische Modelle zum Massenverhalten und wichtige
Axiome
 Öffentliche Ordnung und Menschenrechte: Dilemmas und
Widersprüchlichkeit
 Gemeinschaftsorientierte Polizeiarbeit als Alternative zu
"Law and Order"
 Die gesellschaftlichen Probleme und der öffentliche
Raum als Ort der Konfrontation zwischen privaten und
öffentlichen Interessen
 Diversität und Pluralität, multikulturelle öffentliche
Ordnung
 Die Notwendigkeit eines Verhandlungsmanagements des
öffentlichen
Raums
und
die
schrittweise
Institutionalisierung dieses Konzepts
Lehrmethoden:
Seminar mit Workshops
4.3.3 Philosophischer Referenzrahmen
Unterstützung der Politik
hinsichtlich
der
Kompetenzen
zur
Zielsetzungen:
•
Der Kommissar-Anwärter kann die Konzepte der
Excellence in der Polizeiarbeit in Sachen Verwaltungspolizei und
der öffentlichen Ordnung situieren
•
Der Kommissar-Anwärter kann über Volksaufläufe und
Konflikte als dynamische Bestandteile unserer Gesellschaft
reflektieren und hat Einsicht in die großen Trends der
öffentlichen Ordnung
•
Der Kommissar-Anwärter begreift die Entwicklung eines
spezifischen polizeilichen Stils und eines strategischen Konzepts
und ihre Auswirkung auf die Eskalation und Deeskalation von
Konflikten
Inhalt:
 Die Excellence in der Polizeiarbeit in der öffentlichen
Ordnung
 Die Excellence in der Polizeiarbeit in Sachen öffentliche
Ordnung und der Beitrag zur gesellschaftlichen Sicherheit
 Das normative Polizeimodell gemeinschaftsorientierte
Polizeiarbeit und die öffentliche Ordnung
 Die informationsgesteuerte Polizeiarbeit und die
öffentliche Ordnung
 Das Verhandlungsmanagement des öffentlichen Raums
 Maßgebende
Trends:
neue
Spaltungen
und
Herausforderungen, Entwicklung der Reaktionsfähigkeit,
neue Perspektiven, Internationalisierung, Einfluss der
Technologie, Privatisierung und geteilte Verantwortung,
repressive Befugnis der Behörden, "Crowd Management",
Zahlenanalyse, Expertise aus anderen Ländern, ...
 Deeskalation und operative Konzepte
 Der Polizeistil in einem erweiterten institutionellen und
politischen Kontext
 Der Polizeistil und die Eskalation oder Deeskalation von
Gewalt
 Die maßgeblichen Kontexte, die einen Einfluss auf die
Risikoanalyse haben
Lehrmethoden:
Seminar mit Workshops
MODUL 5: OPERATIVE POLIZEILICHE
POLIZEIKOMMISSARS
IN
ANGELEGENHEITEN (min. 144 Stunden)
GRUNDKOMPETENZEN EINES
VERWALTUNGSPOLIZEILICHEN
Selbstständig auf Führungsebene:
1. Verwaltungspolizeiliche Aufträge ausführen, konkrete Polizeimaßnahmen treffen,
elementare operative Methoden, Aktionsverfahren und Techniken anwenden,
2. die Polizeibefugnisse eines Verwaltungspolizeioffiziers ausüben und ihre rechtmäßige
und korrekte Ausführung durch die Mitarbeiter kontrollieren,
3. die Mitarbeiter bei ihrer täglichen Polizeiarbeit leiten und coachen,
4. die Grundaufgaben eines VPO im Bereitschaftsdienst ausführen,
5. geplante oder unvorhergesehene Aufträge, Ereignisse und Einsätze kleineren Ausmaßes
im Bereich öffentliche Ordnung und Verkehr planen, diesbezüglich Briefings abhalten, leiten,
koordinieren und auswerten,
6. im Fall von Katastrophen, Unglücksfällen, Schäden die (krisengebundenen)
Verantwortlichkeiten eines VPO im Rahmen einer multidisziplinären Vorgehensweise
wahrnehmen.
Bemerkung:
In Modul 5.7 (Simulationsübung) kommen sowohl Modul 4 als auch Modul 5 anhand eines
integrierten Tests zur Anwendung.
5.1
Ausführung der Polizeiaufträge
Zielsetzungen:
•
Der
Kommissar-Anwärter
kennt
die
operativen
Vereinbarungen und die operativen Methoden und kann sie
anwenden
•
Der Kommissar-Anwärter kann die präventiven und
reaktiven Aktionsverfahren auf flexible und sinnvolle Weise
anwenden, um Sicherheitsrisiken vorzubeugen, sie zu reduzieren
oder zu kontrollieren
Inhalt:







Einsatzverfahren und Techniken
Operative Vereinbarungen
Operativitäts- und Bereitschaftsstufen
Präventive Aktionsverfahren und Anwendungen
Reaktive Aktionsverfahren und Anwendungen
Spezifische taktische Szenarien
Spezifische Techniken
Lehrmethoden:
Kontaktunterricht:
Vorlesung
Anwendungen im Saal
Fernunterricht:
Übungsbuch und Debriefing
5.2
Ausübung der Polizeibefugnisse
Zielsetzungen:
•
Der Kommissar-Anwärter begreift die Rolle und die
Verantwortlichkeiten eines VPO bei administrativen Festnahmen
und Durchsuchungen
•
Der Kommissar-Anwärter hat Einblick in den allgemeinen
Kontext der verschiedenen Evakuierungsarten und begreift die
Rolle eines VPO bei einer unvorhergesehenen Evakuierung
Inhalt:
 Konkrete Anwendung der Polizeibefugnisse und
Verantwortlichkeiten eines VPO bei:
 Administrativen Festnahmen (Modul 5.2.1)
Der Schwerpunkt wird auf die absolute Notwendigkeit, auf
die Rechte der festgenommenen Person, auf die Modalitäten
und auf die Verantwortlichkeiten des VPO gelegt
 Evakuierungen: (Modul 5.2.2)
Problematiken in Zusammenhang mit Asylanträgen,
Hausbesetzungen,
Betriebsbesetzungen,
Bombendrohungen, ...
 Der Schwerpunkt wird insbesondere auf die Ebene des
VPO und weniger auf großangelegte Evakuierungen der
Stufe "Gold Commander" gelegt
Siehe profilgebundene Themen und Beobachtungen vor Ort
Lehrmethoden:
Kurze Vorlesung mit Schwerpunkt auf einen praxisbezogenen
Umgang mit den Themen
5.3
Leitung und Coaching der Mitarbeiter bei der täglichen Polizeiarbeit
Zielsetzungen:
•
Der Kommissar-Anwärter analysiert die öffentliche
Ordnung betreffende Probleme kleineren Ausmaßes und
erarbeitet hierfür eine geeignete Lösung
•
Der Kommissar-Anwärter erarbeitet einen strukturierten
Einsatzbefehl und hält eine Einsatzbesprechung ab. Er leitet eine
koordinierte Aktion und erteilt Einsatzrichtlinien
Inhalt:

Konkrete Anwendung der Einsatzleitung im Bereich:
 Analyse-, Struktur- und Aktivitätenmodell
 Arten von Einsatzbefehlen
 Organisierung einer Einsatzbesprechung
 Arbeitsweise einer Kommandozelle
Lehrmethoden:
Kontaktunterricht:
Beobachtungen vor Ort
5.4 Ausführung der Grundaufgaben eines VPO im Bereitschaftsdienst
Zielsetzungen:
•
Der Kommissar-Anwärter stellt die Grundprobleme dem
gesetzlichen und verordnungsrechtlichen Referenzrahmen
gegenüber. Als VPO im Bereitschaftsdienst trifft er diesen
Grundproblemen angepasste legale Entscheidungen. Er gibt
seinen Mitarbeitern klare Einsatzrichtlinien
Inhalt:
 Grundaufgaben des VPO
 Verantwortlichkeiten
 Bewältigung der Grundprobleme
Siehe profilgebundenes Thema - Praktischer Fall VPO im
Bereitschaftsdienst: Benachrichtigungsszenario, Gegenüberstellung der Grundprobleme mit dem gesetzlichen und
verordnungsrechtlichen
Referenzrahmen,
Erteilung
von
Richtlinien und Kontrolle der Mitarbeiter, Trunkenheit, Drogen,
Besorgnis erregendes Verschwinden, ...
Lehrmethoden:
Kontaktunterricht:
Beobachtungen vor Ort
5.5
Geplante oder unvorhergesehene Einsätze kleineren Ausmaßes
Zielsetzungen:
•
Der Kommissar-Anwärter bereitet geplante Einsätze mit
konstituierten oder nicht konstituierten Einheiten bis zur Stufe Pl
und A/Esk vor
•
Der Kommissar-Anwärter führt unvorhergesehene Einsätze
mit konstituierten oder nicht konstituierten Einheiten bis zur
Stufe Pl aus
Inhalt:



Vorbereitung geplanter Einsätze
Reaktion auf Ereignisse und Vorfälle
Arbeitsweise einer Kommandostruktur
Lehrmethoden:
Praktische Vorgehensweise:
Übungen im Saal
Anschließend Übungen vor Ort (Warm-up)
Anschließend Auswertung vor Ort (FTX)
Simulationsübungen (Rollenspiele) Stufe Pl und A/Esk
5.6
Verantwortlichkeiten eines VPO im Fall einer Katastrophe
Zielsetzungen:
•
Der Kommissar-Anwärter kennt die multidisziplinäre
Vorgehensweise bei der Notfallplanung und trifft als VPO und
als erste Person vor Ort die am besten geeigneten Entscheidungen
in Absprache mit den anderen Disziplinen
•
Der Kommissar-Anwärter trifft geeignete Maßnahmen bei
Bombendrohung
Inhalt:





Erste Reaktionen als VPO am Katastrophenort
Benachrichtigungsschema und Verbindungslinien
Beratung vor Ort
Einrichten eines Sperrbereichs
Reaktionen bei Bombendrohung
Lehrmethoden:
Kontaktunterricht:
TTX im Saal
5.7
Rollenspiel
Zielsetzungen:
•
Der Kommissar-Anwärter verinnerlicht die in Modul 5
vermittelten Konzepte und wendet sie an
Inhalt:

Modul 5
Lehrmethoden:
Rollenspiel
MODUL 6: VERWALTUNGSUNTERSTÜTZENDE
POLIZEILICHE
KOMPETENZEN
EINES
POLIZEIKOMMISSARS
IN
VERWALTUNGSPOLIZEILICHEN ANGELEGENHEITEN (min. 110 Stunden)
Unter direkter Aufsicht oder Coaching eines Vorgesetzten auf Führungsebene:
1. Daten, Informationen und Dokumentation, die eine praktische Relevanz für die
Ausführung der Verwaltungspolizeilichen Aufträge aufweisen, im Rahmen der gesetzlichen
und verordnungsrechtlichen Vorschriften sammeln und verarbeiten,
2. die Verwaltung und die integrierte Arbeitsweise unterstützen,
3. die Hierarchie und die Behörden hinsichtlich der gesetzlichen und operativen Aspekte
beraten,
4. im Rahmen von Großeinsätzen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung
bestimmte Aspekte vorbereiten und bestimmte Aufträge verwalten,
5. zur Entwicklung der Verkehrspolitik beitragen,
6. zur Entwicklung der Notfallplanung beitragen und zur globalen Koordinierung im Fall
von Katastrophen, Unglücksfällen und Schäden im Rahmen einer multidisziplinären
Vorgehensweise beitragen.
6.1
Informationen und Dokumentation
Zielsetzungen:
•
Der Kommissar-Anwärter kennt die Gesetzes- und
Verordnungsgrundlagen
in
Sachen
Verwaltung
der
verwaltungspolizeilichen Informationen und begreift das
polizeispezifische
Konzept
der
informationsgesteuerten
Polizeiarbeit
•
Der Kommissar-Anwärter begreift den Unterschied
zwischen strategischen, operativen und taktischen Informationen
und arbeitet ein Programm für die Informationssuche und andere
Informationsdokumente aus
Inhalt:
 Schutz der Grundrechte
 Gesetzes- und Verordnungsgrundlagen
 Die informationsgesteuerte Polizeiarbeit (zielbestimmend,
pro- und reaktiv, einen Mehrwert bietend, den Austausch
gewährleistend und zielgerichtet)
 Informationsstrukturen, -systeme, -verfahren und -mittel
 Strategische, operative und taktische Informationen
 Beziehung zwischen Verwaltungsinformationen und
gerichtlichen Informationen
 ...
Lehrmethoden:
Vorlesung
Übungen im Saal
6.2
Unterstützung der Politik (transversal)
Zielsetzungen:
•
Der Kommissar-Anwärter trägt zur Entwicklung der
Prioritäten, Sicherheitspläne, Aktionspläne, Projekte, ... bei
Inhalt:
 Zur Entwicklung der Prioritäten, Sicherheitspläne,
Aktionspläne, Projekte, ... beitragen
 Siehe
Managementkursus
mit
verwaltungspolizeispezifischen Themen: öffentliche Ordnung, Störung, Verkehr
 Siehe Praktika und Debriefing der Praktika
 Siehe selbstständige Arbeiten
Lehrmethoden:
Praktische Anwendung:
Beobachtung - Praktikum mit aktiver Teilnahme
Selbstständige Arbeit
6.3
Beratung der Hierarchie und der Behörden
Zielsetzungen:
•
Der Kommissar-Anwärter berät die Behörden und die
Hierarchie hinsichtlich spezifischer sozialer Probleme, die den
Umgang mit Störungen betreffen
•
Der Kommissar-Anwärter berät die Behörden, die
Hierarchie, die Partner hinsichtlich der zu treffenden (Polizei)
Maßnahmen und der operativen Maßnahmen zur Bewältigung
von Ereignissen
Inhalt:
 Verhandlung
 Ausgehandelte Maßnahmen, Maßnahmen zur Minderung
von Risiken, Maßnahmen zur Vorbeugung gegen Risiken, ...
 Störungen
 Schließung von Niederlassungen
Lehrmethoden:
Studienbezogene Besichtigungen:
Beobachtung
Reflexion
Theorie
Gesamtüberblick
Kontaktunterricht:
Vorlesung
Fallstudie im Saal
6.4
Großeinsätze zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung
Zielsetzungen:
•
Der Kommissar-Anwärter führt einen Teil der globalen
Risikoanalyse für die Bewältigung von Großereignissen
hinsichtlich der öffentlichen Ordnung durch
•
Der Kommissar-Anwärter begreift die Vorgehensweise bei
Freizeitveranstaltungen, Radrennen, Fußball
Inhalt:
 Koordinierung von Großaufgeboten (A/Esk)
 Risikoanalyse
 Freizeitveranstaltungen
 Radrennen
 Fußballproblematik
 Konfliktträchtige Ereignisse
 Eingreifen in Gefängnissen
 Verkehrsproblematik bei Ereignissen, Verkehrsunfällen
 Theorie + Übung im Prüfungsstil
 Thementag 1: Freizeitveranstaltungen
 Thementag 2: Radrennen
 Thementag 3: Fußball
 Studienbezogene Besichtigung in Frankreich
 Beobachtungen vor Ort und Debriefing
Die Anwärter müssen außerhalb der Unterrichtsstunden sechs
verschiedene Ereignisse auf strukturierte Weise beobachten und
einen Bericht darüber abfassen
Lehrmethoden:
Thementage:
Theoretische Aspekte
Praktische Fallstudie
Studienbezogene Besichtigung: Frankreich
6.5
Verkehrspolitik
Zielsetzungen:
•
Der Kommissar-Anwärter liefert einen Beitrag zur
Entwicklung der Verkehrspolitik und zur Entwicklung der
Sicherheits- und Aktionspläne
•
Der Kommissar-Anwärter kennt die Maßnahmen, die in
Sachen Verkehr und Mobilität bei einem Ereignis zu treffen sind
•
Der Kommissar-Anwärter begreift, auf welche Weise bei
einem schweren Verkehrsunfall reagiert werden muss und wie die
Koordinierung ablaufen muss
Inhalt:





Verkehr und Lebensqualität
Verkehrspolitik und Prioritäten
Sicherheits- und Aktionspläne
Mobilität bei Ereignissen
Reaktion auf Großereignisse und Koordinierung
Lehrmethoden:
TTX im Saal
(FTX: eventuell)
6.6
Notfallplanung und Management von Notsituationen
Zielsetzungen:
•
Der Kommissar-Anwärter kennt die multidisziplinäre
Vorgehensweise bei der Notfallplanung und trifft als VPO und
als erste Person vor Ort die am besten geeigneten Entscheidungen
in Absprache mit den anderen Disziplinen
•
Der Kommissar-Anwärter kennt die Struktur der besonderen
und allgemeinen Noteinsatzpläne
•
Der Kommissar-Anwärter begreift, wie die Aufgebote und
Koordinationsstrukturen bei Katastrophen auszubauen sind
Inhalt:
 Gesetzes- und Verordnungsgrundlagen
 Spezifische Beleuchtung der verschiedenen Disziplinen:
multidisziplinäre Vorgehensweise
 Die Risikoanalyse und die Erstellung von Notfallplänen
 Erste Reaktionen eines VPO als Erster vor Ort
 Benachrichtigungsschemen und Verbindungslinien
 Beratung vor Ort



Einrichtung von Sperrbereichen
Koordinierung und Kommandostrukturen
...
Lehrmethoden:
Vorlesung
TTX im Saal
(FTX) vor Ort
MODUL 7: ALLGEMEINER REFERENZRAHMEN ZUR AUSFÜHRUNG DER
AUFTRÄGE
UND
BEFUGNISSE
DES
POLIZEIKOMMISSARS
IN
GERICHTSPOLIZEILICHEN ANGELEGENHEITEN (min. 100 Stunden)
1. Die Gesetzes- und Verordnungsbestimmungen in gerichtspolizeilichen Angelegenheiten
auf nationaler und internationaler Ebene kennen, begreifen und auslegen,
2. die wichtigsten Bestimmungen des Strafrechts, der besondere Gesetze und das
Strafprozessrecht kennen, begreifen und auslegen und die Konformität, Richtigkeit und
Vollständigkeit der von den Mitarbeitern ausgefertigten Protokolle kontrollieren können,
3. der philosophische Referenzrahmen in Bezug auf die Anwendung des Konzepts der
Excellence in der Polizeiarbeit in gerichtspolizeilichen Angelegenheiten.
7.1
Nationale und internationale Gesetzes- und Verordnungsbestimmungen in
gerichtspolizeilichen Angelegenheiten
Zielsetzungen:
•
Der Kommissar-Anwärter begreift den nationalen und
internationalen
Referenzrahmen
in
Bezug
auf
die
gerichtspolizeiliche Arbeitsweise
•
Der Kommissar-Anwärter kennt den internationalen
normativen Rahmen in Bezug auf die gerichtspolizeiliche
Arbeitsweise
•
Der Kommissar-Anwärter begreift die Rolle der
verschiedenen Einrichtungen, die bei der internationalen
polizeilichen Zusammenarbeit eine Rolle spielen
•
Der Kommissar-Anwärter begreift die Aufgaben und
Zuständigkeiten der Einrichtungen, denen im Bereich der
internationalen polizeilichen Zusammenarbeit eine Schlüsselrolle
zukommt
Inhalt:
 GIP, GPA (gerichtspolizeiliche Aspekte)
 Rundschreiben
 Vereinte Nationen
 Interpol
 Europäische Einrichtungen und ihre
(Europarat, Europäische Union)
 Schengen
 Organisationen mit Schlüsselrolle:

 SIS
Entscheidungen
 SIRENE
 INTERPOL
 EUROPOL
Lehrmethoden:
Vorlesung, Lehrgespräche
Gruppendiskussion
7.2
Gesetzlicher Referenzrahmen
7.2.1 Strafrecht
Zielsetzungen:
•
Der Kommissar-Anwärter kommentiert die wichtigsten
Straftaten aus Buch II des Strafgesetzbuchs
•
Der
Kommissar-Anwärter
begreift
die
Straftatbestandsmerkmale bei diesen Straftaten, die etwaigen
Entschuldigungs- und Rechtfertigungsgründe, die mildernden
Umstände, die erschwerenden Umstände, den Grad der
Beteiligung
•
Der Kommissar-Anwärter kann eine Straftat qualifizieren
•
Der Kommissar-Anwärter kann die Konformität, die
Richtigkeit und die Vollständigkeit der Protokolle der
Polizeibeamten in Bezug auf das Strafrecht kontrollieren
Inhalt:
 Belgisches Strafgesetzbuch (Buch II: Straftaten und ihre
Bestrafung im Besonderen)
Lehrmethoden:
Vorlesung, Lehrgespräche
Fallstudien
7.2.2 Strafprozessrecht
Zielsetzungen:
•
Der Kommissar-Anwärter unterscheidet die grundlegenden
Rechtsbegriffe in Sachen Strafprozessrecht, insbesondere in
Bezug auf die Ausübung der gerichtspolizeilichen Aufgaben
•
Der Kommissar-Anwärter kann die Regeln des
Strafprozessrechts im Stadium der Ermittlung und der
gerichtlichen Untersuchung anwenden
•
Der Kommissar-Anwärter kann die Konformität der
Protokolle mit den Regeln des Strafverfahrens kontrollieren
Inhalt:

Belgisches Strafprozessgesetzbuch
Lehrmethoden:
Vorlesung, Lehrgespräche
Fallstudien
7.2.3 Besondere Gesetze
Zielsetzungen:
•
Der Kommissar-Anwärter kommentiert die wichtigsten
besonderen Gesetze und die damit Verbundenen Straftaten
•
Der
Kommissar-Anwärter
begreift
die
Straftatbestandsmerkmale bei diesen Straftaten
•
Der Kommissar-Anwärter kann Straftaten qualifizieren
•
Der Kommissar-Anwärter kennt die jeweiligen Befugnisse
der Gerichtspolizeibediensteten und -offiziere im Rahmen der
Ermittlung der Verstöße gegen besondere Gesetze
•
Der Kommissar-Anwärter kann die Konformität, die
Richtigkeit und die Vollständigkeit der Protokolle der
Polizeibeamten in Bezug auf das Strafrecht kontrollieren
Inhalt:
 Besondere Rechtsvorschriften: Ausländer, Jugendschutz,
Drogen, Waffen, ...
Lehrmethoden:
Vorlesung, Lehrgespräche
Fallstudien
7.2.4 Protokolle
Zielsetzungen:
•
Der Kommissar-Anwärter kommentiert die verschiedenen
Arten von Protokollen sowie ihre Form, ihren Inhalt und ihre
Tragweite
Inhalt:





Gesetzlicher Referenzrahmen
Arten von Protokollen
Beweiskraft
Hauptmerkmale (Form und Inhalt)
Anlagen
Lehrmethoden:
Vorlesung, Lehrgespräche
Übungen
7.3 Philosophischer Referenzrahmen (Excellence
gerichtspolizeilichen Angelegenheiten
in
der
Polizeiarbeit)
in
Zielsetzungen:
•
Der Kommissar-Anwärter begreift die Umsetzung des
philosophischen
Referenzrahmens
(Excellence
in
der
Polizeiarbeit) auf gerichtspolizeilicher Ebene
Inhalt:
 Gerichtspolizeiliche Vorgehensweise auf der Grundlage des
Konzepts der Excellence in der Polizeiarbeit
Lehrmethoden:
Vorlesung, Lehrgespräche
Gruppendiskussion
MODUL 8: OPERATIVE POLIZEILICHE GRUNDKOMPETENZEN EINES
POLIZEIKOMMISSARS IN GERICHTSPOLIZEILICHEN ANGELEGENHEITEN
(min. 134 Stunden)
Selbstständig auf Führungsebene:
1. den Informationszyklus handhaben und die Einsatzdokumentation im Rahmen der
gesetzlichen und verordnungsrechtlichen Vorschriften verwalten, benutzen und verwerten,
2. die elementaren Polizeivorgänge in gerichtspolizeilichen Angelegenheiten unter
Anwendung der klassischen Untersuchungstechniken verstehen und ausführen (lassen). In den
oben beschriebenen Fällen die nötigen Protokolle, die gerichtlichen Berichte, die gerichtliche
Dokumentation und Verwaltungsdokumentation erstellen können und/oder erstellen lassen,
3. die Analyse eines Auftrags oder Problems durchschnittlicher Komplexität und mittleren
Ausmaßes in gerichtspolizeilichen Angelegenheiten durchführen, die Ergebnisse dieser
Analyse in einen Einsatzbefehl umsetzen und die Ausführung durch eine mittelgroße
Mitarbeitergruppe leiten; eine gerichtliche Untersuchung bestimmter Größenordnung
initiieren und leiten.
8.1
Informationsverwaltung
8.1.1 Gesetzlicher und verordnungsrechtlicher Referenzrahmen hinsichtlich der
Informationsverwaltung
Zielsetzungen:
•
Der Kommissar-Anwärter ist sich der Auswirkung der
Menschenrechte, der Verfassung Belgiens und des Gesetzes über
den Schutz des Privatlebens auf die polizeiliche
Informationsverwaltung bewusst und er ist fähig, diese Rechte
bei
der
Verwaltung gerichtlicher
Informationen zu
berücksichtigen
•
Der Kommissar-Anwärter begreift die gesetzlichen und
verordnungsrechtlichen
Grundlagen
für
die
Informationsverwaltung in gerichtspolizeilichen Angelegenheiten
Inhalt:
 Charta der Vereinten Nationen (10.12.1948) - (Art. 3 und
Art. 12)
 Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte
und Grundfreiheiten (04.11.1950) - (Art. 8)
 Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des
Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung
personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr
(24.10.1995)
 Verfassung Belgiens (Art. 22)
 Strafprozessgesetzbuch (Art. 28quinquies § 3 und Art. 57
§ 3)
 Gesetz über das Polizeiamt (05.08.1992) - (Art. 15, Art. 35,
Art. 44/1 bis 44/11)
 Gesetz über den Schutz des Privatlebens hinsichtlich der
Verarbeitung personenbezogener Daten (08.12.1992)
 Gesetz über den Jugendschutz (08.04.1965) - (Art. 80)
 COL 1/2001 über Mitteilungen an Informations- und
Sicherheitsdienste
 COL 6/2004 über den Schutz gefährdeter Persönlichkeiten,
Staatsbeamter und Privatpersonen
 Ministerielles Rundschreiben über die Beziehungen
zwischen Polizeidiensten und Presse (10.10.1995)
 COL 7/99 über die Weiterleitung von Informationen an die
Presse
 Ministerielle Richtlinie über die Verbreitung gerichtlicher
Fahndungsmeldungen über die Medien und das Internet
(01.07.2005)
 MFO3 und MFO6
Lehrmethoden:
Vorlesung, Lehrgespräche
8.1.2 Funktionsweise des Informationszyklus in gerichtspolizeilichen Angelegenheiten
Zielsetzungen:
•
Der Kommissar-Anwärter ordnet den Informationszyklus als
Technik in der Verwaltung operativer Informationen ein und
kann diesen Zyklus in der gerichtspolizeilichen Praxis anwenden
Inhalt:




Die Leitung der Ermittlungsbemühungen
Die Ermittlung der Informationen
Die Verarbeitung der Informationen
Die Verwertung der Auskünfte
Lehrmethoden:
Vorlesung, Lehrgespräche
Übung zur Erstellung eines Ermittlungsprogramms
8.1.3 Funktionsweise und Möglichkeiten der AND
Zielsetzungen:
•
Der Kommissar-Anwärter begreift die Funktionsweise und
die Möglichkeiten der AND in Zusammenhang mit den
Vorschriften der Richtlinie MFO3 im gerichtlichen Bereich
Inhalt:






AND - Struktur und Einheiten
Speisung
Verarbeitung
Fahndungsmeldungen
Anwendungen
Praktische Vorführung
Lehrmethoden:
Vorlesung, Lehrgespräche
Vorführung praktischer Anwendungen
Praktische Übungen
8.2
Elementare Polizeivorgänge
8.2.1 Mittel
Zielsetzungen:
•
Der Kommissar-Anwärter kennt die polizeiinternen und
-externen Mittel, die bei einer Ermittlung angewandt werden
können
•
Der Kommissar-Anwärter kann ihre Möglichkeiten und
Grenzen einschätzen und weiß, wie sie einzusetzen sind
Inhalt (nicht erschöpfend):
 Die Direktionen DGJ, DAFA, DACH, CGSU, DVI, CCU,
berittene Einheiten, LIKK, Zivilschutz, Minenräumdienst der
Streitkräfte, ...
Lehrmethoden:
Vorlesung, Lehrgespräche
8.2.2 Klassische Untersuchungstechniken
Zielsetzungen:
•
Der Kommissar-Anwärter begreift die klassischen
Untersuchungstechniken im Rahmen von Ermittlungen
•
Der
Kommissar-Anwärter
kann
die
klassischen
Untersuchungstechniken im Rahmen von Ermittlungen unter
Beachtung des Legalitätsprinzips, des Subsidiaritätsprinzips, des
Verhältnismäßigkeitsprinzips und des Machbarkeitsprinzips
anwenden
Inhalt:




Verteilung der Aufgaben lokale - föderale Polizei
Beweisführung in Strafsachen
Etappen einer Ermittlung:
 Kenntnisnahme einer Straftat
 Dringende Maßnahmen
 Erster Einsatz am Tatort
 Die eigentliche Ortsbesichtigung
 Die taktische Ermittlung
Klassische Techniken:
 Die Haussuchung
 Die Beschlagnahme (Sonderfälle wie die Sicherstellung
von DNA-Spuren)
 Einsatz in einem ICT Kontext
 Die Vernehmung (Sonderfälle: zum Beispiel Vernehmung
anonymer
Zeugen,
Schutz
gefährdeter
Zeugen,
Vernehmung mit Hilfe audiovisueller Mittel, Polygraph,
SCAN-Methode, Konfrontation, Wiedererkennung, ...)
 Die Festnahme
 Die Rekonstruktion
Lehrmethoden:
Vorlesung, Lehrgespräche
Übungen im Saal
Übungen vor Ort (Exodus/Furnica I)
8.3
Gerichtliche Operationen
Zielsetzungen:
•
Der Kommissar-Anwärter kann einen Auftrag oder ein
Problem durchschnittlicher Komplexität auf strukturierte Weise
angehen
•
Der Kommissar-Anwärter kann eine einsatzbezogene
Analyse des Auftrags oder des Problems zwecks Ausarbeitung
von Lösungen ausführen
•
Der Kommissar-Anwärter kann diese Lösungen in einen
Einsatzbefehl umsetzen
•
Der Kommissar-Anwärter kann diesen Befehl an seine
Mitarbeiter weiterleiten
•
Der Kommissar-Anwärter kann die Operation leiten
•
Der Kommissar-Anwärter kann eine Ermittlung bestimmten
Ausmaßes unter Anwendung der klassischen Polizeitechniken
leiten
Inhalt:



Zyklus der Einsatzaktivitäten
Aktionsverfahren und Ausführungsmodalitäten
Einsatzbezogene Analyse



Einsatzablauf
Briefing
Ausführung eines Einsatzes
Lehrmethoden:
Vorlesung, Lehrgespräche
Geleitete Übung
Übungen im Saal
Übungen vor Ort (Exodus/Furnica I)
Bemerkung: Exodus I ist eine Übung langer Dauer vor Ort (vier
oder fünf Tage). Ziel ist es, die verschiedenen
gerichtspolizeilichen Aspekte sowie die Management- und
verwaltungspolizeilichen Aspekte auf interaktive Weise
anzuwenden. In einem sehr realistischen Rahmen wird den
Anwärtern ein aktiverer Lernprozess geboten, der in hohem Maße
zur Entwicklung der der Polizei angemessenen Verhaltensweisen
beiträgt.
Mit der Exodus-Übung werden folgende Ziele verfolgt:
•
Der Kommissar-Anwärter lernt, in Stresssituationen zu
arbeiten
•
Der Kommissar-Anwärter lernt, in einem Team zu arbeiten
•
Der Kommissar-Anwärter lernt, auf die Lösung von
Problemen hinzuarbeiten
•
Der Kommissar-Anwärter lernt, im gerichtspolizeilichen
Arbeitsumfeld zu arbeiten
•
Der Kommissar-Anwärter wendet im Rahmen einer
Ermittlung die klassischen Untersuchungstechniken an
•
Der Kommissar-Anwärter lernt die besonderen Mittel
kennen, auf die ein Polizist bei Ermittlungen zurückgreifen kann
•
Der Kommissar-Anwärter lernt den Umgang mit Kollegen,
Vorgesetzten und Polizeibehörden
•
Der Kommissar-Anwärter stärkt seine körperliche und
geistige Belastbarkeit
MODUL 9: VERWALTUNGSUNTERSTÜTZENDE POLIZEILICHE KOMPETENZEN EINES POLIZEIKOMMISSARS IN GERICHTSPOLIZEILICHEN
ANGELEGENHEITEN (min. 70 Stunden)
Unter direkter Aufsicht oder Coaching eines Vorgesetzten, auf Führungsebene:
1. die besonderen Untersuchungsmethoden, besonderen Ermittlungsmethoden und
Untersuchungstechniken bei gerichtlichen Untersuchungen im Rahmen der Gesetzes- und
Verordnungsbestimmungen und der Richtlinien der Gerichtsbehörden verstehen,
2. zur Leitung der Organisation im Hinblick auf die Lösung eines gerichtspolizeilichen
Gesamtproblems bestimmten Ausmaßes und bestimmter Komplexität beitragen, wobei die
Aspekte frühzeitige Reaktion, taktische Untersuchung, gerichtliche Operation, Beurteilung
und Rechenschaftslegung berücksichtigt werden.
9.1 Besondere Untersuchungsverfahren
9.1.1 Gesetzlicher und verordnungsrechtlicher Referenzrahmen
Zielsetzungen:
•
Der Kommissar-Anwärter begreift die Anwendung
(Bedingungen, Möglichkeiten, Grenzen) der besonderen
Untersuchungsmethoden, besonderen Ermittlungsmethoden und
Untersuchungstechniken bei gerichtlichen Untersuchungen und
unterscheidet hierbei die Rolle der verschiedenen Akteure
•
Der Kommissar-Anwärter begreift das Verfahren zur
Einleitung, Ausführung, Überwachung und zum Abschluss der
besonderen Ermittlungs- und Untersuchungsmethoden
•
Der Kommissar-Anwärter begreift die Anwendung
(Bedingungen, Möglichkeiten, Grenzen) der Identifizierung, der
Aufspürung und des Auffangens von Privatgesprächen im
Rahmen der Untersuchung
•
Der Kommissar-Anwärter begreift die Funktionsweise der
proaktiven Ermittlung
•
Der Kommissar-Anwärter kennt die Geldmittel, die bei der
Polizei eingesetzt werden
Inhalt:
 Gesetz über besondere Ermittlungsmethoden und einige
andere Untersuchungsmethoden (06.01.2003)
 Königlicher
Erlass
über
die
polizeilichen
Untersuchungsmethoden (09.04.2003)
 "Berichtigungsgesetz" (27.12.2005)
 COL 13/2006
 Polizeiliche Anweisungen (DGJ/DJO 2006)
 Gesetz zur Umstrukturierung bestimmter öffentlicher
Wirtschaftsunternehmen (21.03.1991) (Art. 43bis und Art. 114
§ 8 in Bezug auf böswillige Anrufe und Art. 411)
 Gesetz über den Schutz des Privatlebens vor Abhören,
Kenntnisnahme und Aufzeichnung von Privatgesprächen und
privaten Fernmeldeverbindungen (30.06.1994)
 Art. 28bis des Strafprozessgesetzbuches in Bezug auf
proaktive Ermittlung
 COL 4/2000
 Geldmittel
Lehrmethoden:
Vorlesung, Lehrgespräche
9.1.2 Praktische Anwendungen der besonderen Untersuchungsmethoden
Zielsetzungen:
•
Der Kommissar-Anwärter begreift die praktische
Anwendung der besonderen Untersuchungsmethoden
•
Der Kommissar-Anwärter kommentiert die Anwendung der
Observation und den Einsatz von Informanten in der Praxis
Inhalt:




Schlüsselfiguren der Magistratur und der Polizei
Zu beachtende Grundsätze
Die drei Akten
 Arbeitsmappe "Polizei"
 Vertrauliche Akte
 Strafakte
Praktische Organisation des Einsatzes von Informanten
Lehrmethoden:
Vergleich zwischen Theorie und Praxis mittels Fallstudien
Praktische Übungen
9.2
Globale gerichtliche Operationen
Zielsetzungen:
•
Der Kommissar-Anwärter ist fähig, mit den Kompetenzen,
die er während der Ausbildung erlangt hat, und unter Aufsicht
eines Vorgesetzten Lösungen für die verschiedenen
Komponenten
eines
Gesamtproblems
vorzuschlagen,
insbesondere in Bezug auf:
- Frühzeitige Reaktion
- Feststellungen
- Taktische Untersuchung
- Gerichtliche Operation
- Beurteilung
- Rechenschaftslegung
Inhalt:
 Gesetz über besondere Ermittlungsmethoden und einige
andere Untersuchungsmethoden (06.01.2003)
 Königlicher
Erlass
über
die
polizeilichen
Untersuchungstechniken (09.04.2003)
 "Berichtigungsgesetz" (27.12.2005)
 COL 13/2006
 Polizeiliche Anweisungen (DG/DJO 2006)
 Gesetz zur Umstrukturierung bestimmter öffentlicher
Wirtschaftsunternehmen (21.03.1991) - (Art. 43bis und Art. 114
§ 8 in Bezug auf böswillige Anrufe und Art. 411)
 Gesetz über den Schutz des Privatlebens vor Abhören,
Kenntnisnahme und Aufzeichnung von Privatgesprächen und
privaten Fernmeldeverbindungen (30.06.1994)
 Art. 28bis des Strafprozessgesetzbuches in Bezug auf
proaktive Ermittlung
 COL 4/2000
 Geldmittel
 Schlüsselfiguren der Magistratur und der Polizei
 Zu beachtende Grundsätze
 Die drei Akten
 Arbeitsmappe "Polizei"
 Vertrauliche Akte
 Strafakte
 Praktische Organisation des Einsatzes von Informanten
Lehrmethoden:
Übungen im Saal
Übungen vor Ort (Exodus II)
Bemerkung: Für niederländischsprachige Kommissar-Anwärter trägt die gerichtliche Übung
vor Ort den Namen "Furnica".
MODUL 10: BÜRGERNAHE POLIZEI (min. 110 Stunden)
Den Zusammenhang zwischen der Sicherheitsproblematik, dem Sicherheitsmanagement und
der Arbeitsweise der Polizeidienste begreifen.
Das Konzept der Excellence in der Polizeiarbeit, der Entwicklung der Organisation und der
informationsgesteuerten Polizeiarbeit begreifen und es sich zu eigen machen.
1. Die Polizei und die Menschenrechte in einer demokratischen Gesellschaft,
2. Die Sicherheitsproblematik,
3. Berufsethik und Berufspflichten,
4. Gemeinschaftsorientierte Polizeiarbeit, Entwicklung der Organisation und
informationsgesteuerte Polizeiarbeit: konzeptueller Rahmen und Auswirkung auf die
Arbeitsweise der Polizei.
Bemerkung:
Die oben erwähnten Zielsetzungen werden in folgenden Modulen auf integrierte Weise
behandelt.
Modul 10.1 - Die Polizei in Belgien
Modul 10.2 - Der Beitrag der Polizei zum Umgang mit der Sicherheitsproblematik
Modul 10.3 - Managementkonzepte und ihre Anwendung
10.1
Die Polizei in Belgien
Zielsetzungen:
•
Der Kommissar-Anwärter hat Einblick in die Organisation
und die Struktur des Belgischen Staates (Modul 10.1.1.1)
•
Der Kommissar-Anwärter hat Einblick in den rechtlichen
Rahmen Belgiens und in die Rolle bestimmter spezifischer
Organe. Er hat Einblick in die Tragweite der Anwendung der
gesetzlichen und verordnungsrechtlichen Vorschriften in Bezug
auf die Grundrechte und -freiheiten des Menschen (Modul
10.1.1.2)
•
Der Kommissar-Anwärter hat Einblick in die Rolle und den
Platz der Polizei in einem demokratischen Rechtsstaat,
insbesondere in die Art und Weise, wie die Polizei die Rechte
und Freiheiten achtet und gewährleistet (Modul 10.1.1)
•
Der Kommissar-Anwärter hat Einblick in den
sozialpolitischen und multikulturellen Kontext, in dem die Polizei
tätig ist. Er begreift die Rolle und die Verantwortlichkeiten der
Polizei und der Polizeibehörden in diesem Kontext
(Modul 10.1.2.1)
•
Der Kommissar-Anwärter begreift den Einfluss der
Entwicklung des politischen, ökonomischen, kulturellen und
sozialen Kontextes auf die Sicherheitsproblematik und die
Arbeitsweise der Polizei im Rahmen des nationalen polizeilichen
Sicherheitslagebildes (Modul 10.1.2.2)
•
Der Kommissar-Anwärter hat Einblick in die Tragweite und
den Mehrwert von Berufspflichten für eine Berufsgruppe im
Allgemeinen und für die Polizei im Besonderen (Modul 10.1.3)
•
Der Kommissar-Anwärter kennt und hat Einblick in die
Kontrollmechanismen und die Rolle der Organe, die die auf zwei
Ebenen strukturierte integrierte Polizei kontrollieren, namentlich
der Generalinspektion und des Ausschusses P (Modul 10.1.4)
Inhalt:
 Der belgische und internationale Kontext des belgischen
demokratischen Rechtsstaats
 Die Struktur des belgischen Staates
- der Aufbau des Föderalstaates
- die Gemeinschaften, die Regionen, die Provinzen, die
Gemeinden und ihre jeweiligen Zuständigkeiten
 Der rechtliche Rahmen
- die Hierarchie der Gesetze, die Bindungen und
Verpflichtungen innerhalb der EU, die Gewalten in
Belgien, die Rolle der Verwaltungsgerichte
 Rechte und Freiheiten des Menschen
 Vorträge mit Bezug auf die Vorschriften, mit denen der
Polizist am häufigsten bei der täglichen Arbeit konfrontiert
wird
 Politische, kulturelle, ökonomische, soziale und kriminelle
Entwicklungen innerhalb der Gesellschaft und ihren Einfluss auf
die Sicherheitsproblematik
 Die multikulturelle Gesellschaft
 Besondere Schwerpunkte für die Polizei
 Rolle und Verantwortlichkeiten der Polizeibehörden und
der Polizei
 Berufsethik und Berufspflichten der Polizeidienste

 Berufspflichten als Instrument der Betriebskultur
 Der Kodex der Berufspflichten
 Berufspflichten in der Praxis
Kontrolle und Aufsicht über die Polizei
 Interne und externe Kontrollmechanismen
 Interne und externe Kontrollorgane
Für die AIG und den Ausschuss P:
- Positionierung in der derzeitigen polizeilichen Struktur
- Allgemeine Organisation
- Rechtlicher Rahmen
- Aufträge, Zuständigkeiten, Rolle
- Untersuchungsmittel
- Beziehungen zu Kunden/Partnern, sowohl intern als
auch extern
- Insbesondere: der allgemeine Auditauftrag und die
Aufträge des Dienstes für Individuelle Ermittlungen
Lehrmethoden:
Vorträge
Lehrgespräche
Arbeitsgruppen
10.2
Der Beitrag der Polizei zum Umgang mit der Sicherheitsproblematik
Zielsetzungen:
•
Der
Kommissar-Anwärter
hat
Einblick
in
die
Sicherheitsprobleme, die geführte Sicherheitspolitik, die Rolle
der Polizei und der betroffenen Partner, die Vorgehensweise der
Polizei und die eingesetzten Mittel
10.2.1 Gesellschaftliche Sicherheit
Zielsetzungen:
•
Der Kommissar-Anwärter hat Einblick in die mit der
gesellschaftlichen Sicherheit verbundenen Aspekte als vierten
Grundbegriff der Excellence in der Polizeiarbeit
Inhalt:

Die gesellschaftliche Sicherheit
 Entwicklung - die fünf Pfeiler
 Objektive und subjektive Unsicherheit
 Kriminalität, Verkehr, öffentliche Ordnung und Störung
Lehrmethoden:
Vorträge
Lehrgespräche
Arbeitsgruppen
Fallstudie
10.2.2
Sicherheitskette
Zielsetzungen:
•
Der Kommissar-Anwärter hat Einblick in die belgische
Sicherheitskette. Er kann die wichtigsten Akteure sowie ihre
Rolle und ihre Zuständigkeiten darin situieren
Inhalt:
 Übersicht über die Akteure der Sicherheitskette (Rolle,
Zuständigkeiten, Verantwortlichkeiten)
 Partner: die anderen Partner in Zusammenhang mit den
Sicherheitsphänomenen
 Rolle/Beitrag: die Polizei sowie ihre Rolle und ihre
Möglichkeiten in diesem Gefüge situieren
Lehrmethoden:
Vorträge
Lehrgespräche
Arbeitsgruppen
Fallstudien
10.2.3 Sicherheitspläne
Zielsetzungen:
•
Der Kommissar-Anwärter hat Einblick in den
Zusammenhang zwischen den verschiedenen Sicherheitsplänen,
die auf verschiedenen Verantwortungsebenen zur Umsetzung der
globalen Politik der Föderalbehörde hinsichtlich der integralen
und integrierten Sicherheit entwickelt werden
Inhalt:

Die Sicherheitspläne
 Rahmenmitteilung integrale Sicherheit
 Nationaler Sicherheitsplan
 Lokaler Sicherheitsplan
 Zonaler Sicherheitsplan
Lehrmethoden:
Vorträge
Lehrgespräche
Arbeitsgruppen
Fallstudie
10.2.4 Verwaltungszyklus
Zielsetzungen:
•
Der Kommissar-Anwärter hat Einblick in die Art und
Weise, wie die Sicherheitsprobleme angegangen werden, und in
die Methodik, die hierbei angewendet wird
Inhalt:

Die vier Phasen des Zyklus der Polizeipolitik
 Vorbereitung der Politik (Stufenplan einbegriffen)
 Bestimmung der Politik
 Ausführung der Politik
 Auswertung der Politik
Lehrmethoden:
Vorträge
Lehrgespräche
Arbeitsgruppen
Fallstudie
10.2.5 Aktionspläne
Zielsetzungen:
•
Der Kommissar-Anwärter hat Einblick in die Art und
Weise, wie ein Aktionsplan aufgestellt wird, und in die
Schwerpunkte, die in dieser Hinsicht relevant sind
Inhalt:

Aktionspläne
Lehrmethoden:
Vorträge
Lehrgespräche
Arbeitsgruppen
Fallstudie
10.3 Managementkonzepte und ihre Anwendung
Zielsetzungen:
•
Der Kommissar-Anwärter hat Einblick in eine von den
Grundbegriffen
gesellschaftliche
Sicherheit,
gemeinschaftsorientierte Polizeiarbeit, informationsgesteuerte
Polizeiarbeit und optimale Verwaltung getragene Excellence in
der Polizeiarbeit
10.3.1 Grundkonzepte
Zielsetzungen:
•
Der Kommissar-Anwärter hat Einblick in die dem
Organisationsbereich "Strategie und Politik" innewohnenden
Grundkonzepte: Auftrag, Leitbild, Werte
•
Der Kommissar-Anwärter begreift, wie die Strategie und die
Politik in den Sicherheitsplänen, Projekten, Aktionsplänen und
Polizeiaufgaben zum Ausdruck kommen
Inhalt:

Grundkonzepte
 Auftrag, Leitbild und Werte
 Allgemeine Organisationsstrukturen
 Strategie gemeinschaftsorientierte Organisation
Lehrmethoden:
Vorträge
Lehrgespräche
Arbeitsgruppen
10.3.2 Effizientes Management
Zielsetzungen:
•
Der Kommissar-Anwärter hat Einblick in das
Funktionsmodell der Polizeiorganisation und die damit
verbundenen Grundkonzepte
•
Der Kommissar-Anwärter hat Einblick in die wichtigsten
Grundprinzipien, die einer "qualitätsorientierten" Politik
innerhalb einer Organisation zugrunde liegen. Er begreift die
übergreifende Tragweite dieser Vorgehensweise innerhalb der
Polizeiorganisation
Inhalt:

Effizientes Management
 Income - Input - Proces - Output - Outcome
 Effektivität und Effizienz
 Der Begriff Qualitätssicherung
- Definition
- Allgemeine Grundsätze
- Integrale Qualität
- Anwendungen
 Kostenbewusstsein
Lehrmethoden:
Vorträge
Lehrgespräche
Arbeitsgruppen
10.3.3 Excellence in der Polizeiarbeit
Zielsetzungen:
•
Der Kommissar-Anwärter hat Einblick in die Leitlinien der
Philosophie der Excellence in der Polizeiarbeit auf Basis der
Grundbegriffe, auf denen sie aufgebaut ist
Inhalt:

Excellence in der Polizeiarbeit (Übersicht)
Lehrmethoden:
Vorträge
Lehrgespräche
Arbeitsgruppen
10.3.4 EFQM
Zielsetzungen:
•
Der Kommissar-Anwärter kennt und begreift die fünf
Organisationsbereiche und die fünf Ergebnisbereiche des EFQMModells belgische Polizei
•
Der Kommissar-Anwärter begreift die Wichtigkeit einer
systematischen Anwendung des PDCA-Zyklus
•
Der Kommissar-Anwärter begreift die fünf aufeinander
folgenden Phasen der Entwicklung einer Organisation
•
Der Kommissar-Anwärter begreift das EFQM-Modell
belgische Polizei als Grundbegriff der Excellence in der
Polizeiarbeit
Inhalt:




EFQM
Übersicht
PDCA
Anwendung innerhalb der Polizei
Lehrmethoden:
Vorträge
Lehrgespräche
Arbeitsgruppen
10.3.5 Gemeinschaftsorientierte Polizeiarbeit
Zielsetzungen:
•
Der
Kommissar-Anwärter
hat
Einblick
in
die
gemeinschaftsorientierte
Polizeiarbeit
als
normatives
Polizeimodell. Er wendet das Modell auf die sieben
Grundfunktionen
an
und
hat
Einblick
in
die
gemeinschaftsorientierte Polizeiarbeit als ersten Grundbegriff der
Excellence in der Polizeiarbeit
Inhalt:

Gemeinschaftsorientierte Polizeiarbeit:
 Die Gemeinschaftsorientierte Polizeiarbeit
 Gründliche Analyse und praktische Anwendung der fünf
Pfeiler:
- Externe Orientierung
- Problemlösendes Vorgehen
- Partnerschaft
- Verantwortung wahrnehmen
- Empowerment
 Anwendung der gemeinschaftsorientierten Polizeiarbeit in
den sieben Grundfunktionen
- Empfang
- Einsatz
- Opferbeistand
- Lokale Ermittlung und lokale Untersuchung
- Öffentliche Ordnung
- Verkehr
- Besonders zu vertiefender Punkt: Revierarbeit
 Die gemeinschaftsorientierte Polizeiarbeit in anderen
Bereichen der (föderalen und lokalen) Polizeiarbeit
Lehrmethoden:
Vorträge
Lehrgespräche
Arbeitsgruppen
10.3.6 Informationsgesteuerte Polizeiarbeit
Zielsetzungen:
•
Der Kommissar-Anwärter hat Einblick in die fünf Merkmale
der informationsgesteuerten Polizeiarbeit als Arbeitsmethode und
als zweiter Grundbegriff der Excellence in der Polizeiarbeit. Er
ist fähig, den jeweiligen Bezug mit der gemeinschaftsorientierten
Polizeiarbeit herzustellen (Modul 10.3.6.1)
•
Der Kommissar-Anwärter begreift die verschiedenen
Informationsquellen und Grundsätze der Informationsverwaltung
innerhalb der auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizei
(Modul 10.3.6.2)
Inhalt:

Informationsgesteuerte Polizeiarbeit
 Die informationsgesteuerte Polizeiarbeit
 Die fünf Grundkomponenten
 Die Informationsquellen
Lehrmethoden:
Vorträge
Lehrgespräche
Arbeitsgruppen
10.3.7 Prozessmanagement
Zielsetzungen:
•
Der Kommissar-Anwärter begreift die Wichtigkeit eines
prozessorientierten Vorgehens zur ständigen Verbesserung der
Organisation
Inhalt:

Prozessmanagement
Lehrmethoden:
Vorträge
Lehrgespräche
Arbeitsgruppen
MODUL 11: AKTUELLE PHÄNOMENE (min. 8 Stunden)
1. Haltung und Reaktionen im Rahmen von Phänomenen gesellschaftlicher, gerichtlicher
oder administrativer Art verstehen.
Zielsetzungen:
•
Der Kommissar-Anwärter hat Einblick in eine Reihe
aktueller Phänomene, die für die Arbeit der Polizeidienste
bedeutsam sein können
•
Der Kommissar-Anwärter wendet die erworbenen
Kenntnisse auf die ihm unterbreiteten aktuellen Phänomene an
Inhalt:
Von der DSEO zu bestimmen
Lehrmethoden:
Vorträge
Diskussion
MODUL 12: KÖRPERLICHES UND MENTALES TRAINING (min. 60 Stunden)
12.1 Bei sich und anderen eine geistige und körperliche Belastbarkeit entwickeln
Zielsetzungen:
•
Der Kommissar-Anwärter unterscheidet bei sich und bei
anderen zwischen den verschiedenen Stresssituationen und den
damit einhergehenden Symptomen
•
Der Kommissar-Anwärter trifft Maßnahmen, mit denen sich
der Stress bei ihm selbst und bei anderen verringern lässt
•
Der Kommissar-Anwärter erläutert die Notwendigkeit einer
hohen mentalen und körperlichen Belastbarkeit
Inhalt:



Anzeichen von Stresssituationen
Stressverringernde Maßnahmen
Mentale und körperliche Belastbarkeit
12.2 Eine gute allgemeine körperliche Kondition pflegen, um die polizeilichen Aufgaben
korrekt ausführen zu können
Zielsetzungen:
•
Der Kommissar-Anwärter beteiligt sich an der Ausarbeitung
eines individuellen Aktionsplans, um seine allgemeine
körperliche Kondition und die seiner Mitarbeiter zu verbessern
•
Der Kommissar-Anwärter beteiligt sich aktiv am
allgemeinen Training
Inhalt:



Gegenseitige Erwartungen
Mindestnormen (Cooper-Test)
Allgemeine Techniken und Disziplinen
12.3 Eine gute funktionelle körperliche Kondition pflegen, um die polizeilichen
Aufgaben korrekt ausführen zu können
Zielsetzungen:
•
Der Kommissar-Anwärter beteiligt sich aktiv am
funktionellen Training
•
Der Kommissar-Anwärter pflegt seine mentale und
körperliche Belastbarkeit und unterstützt seine Mitarbeiter auf
diesem Gebiet
Inhalt:


Funktionelle Techniken und Disziplinen
Mentale und körperliche Belastbarkeit
MODUL 13: GEWALTBEHERRSCHUNG (min. 90 Stunden)
13.1 Eine Gefahrensituation auf vernünftige Weise durch
Überwältigungstechniken entschärfen (Selbstverteidigung)
Anwendung
von
Zielsetzungen:
•
Der Kommissar-Anwärter wendet die verschiedenen
Selbstverteidigungstechniken
in
den
verschiedenen
Gefahrensituationen an und lässt sie anwenden
•
Der Kommissar-Anwärter erteilt Personen, die die
Gefahrensituation verursachen, direktive Anweisungen und
Aufforderungen
•
Der Kommissar-Anwärter wendet die verschiedenen
Überwältigungstechniken
in
den
verschiedenen
Gefahrensituationen an und lässt sie anwenden
Inhalt:



Selbstverteidigungstechniken
Andere Überwältigungstechniken
Erteilen direktiver Anweisungen und Aufforderungen
13.2 Als Polizeichef-Koordinator eine gewaltträchtige Situation auf vernünftige Weise
durch eine angepasste Grundaufstellung der Kräfte sowie durch Kommunikation
und Verhandeln entschärfen und entschärfen lassen (Kommunikation)
Zielsetzungen:
•
Der Kommissar-Anwärter benutzt Stressbewältigungs-,
Aggressionseindämmungs-,
Überredungsund
Verhandlungstechniken, um eine gewaltträchtige Situation zu
entschärfen
•
Der Kommissar-Anwärter benutzt konfliktentschärfende
Techniken und lässt sie benutzen, um die Gefahr einer
gewaltträchtigen Situation abzubauen
Inhalt:




Stressbewältigung, Aggressionseindämmung
Überredungstechniken
Konfliktentschärfende Techniken
Vermittlung und Kommunikation
13.3 Auf Führungsebene die zur Bewältigung einer Gefahrensituation vorhandenen
Mittel auf sichere, progressive und vernünftige Weise einsetzen
Zielsetzungen:
•
Der Kommissar-Anwärter bestimmt je nach Umständen,
welche Mittel zur Bewältigung einer Gefahrensituation eingesetzt
werden können
•
Der Kommissar-Anwärter setzt die verschiedenen Mittel zur
Bewältigung einer Gefahrensituation auf sichere, progressive und
vernünftige Weise ein und lässt sie einsetzen
•
Der Kommissar-Anwärter bewegt sich als PolizeichefKoordinator im Team oder mit mehreren Teams mit
Zwangsmitteln fort, um unter allen Umständen eine
Gefahrensituation sicher und wirksam zu bewältigen
Inhalt:



Arten von Zwangsmitteln (Feuerwaffen, ...)
Einsatz der Zwangsmittel
Fortbewegen mit Zwangsmitteln
13.4
Einsatztechniken und -taktiken (TTI)
13.4.1 Auf Führungsebene Gesetzes-, Verordnungs- und berufsethische Bestimmungen
in Bezug auf Gewalt- und Zwangsanwendungen auslegen und Einsicht in
Gefahrensituationen haben
Zielsetzungen:
•
Der Kommissar-Anwärter erläutert den gesetzlichen,
verordnungsrechtlichen und berufsethischen Referenzrahmen in
Bezug auf Gewalt- und Zwangsanwendungen
•
Der Kommissar-Anwärter erläutert Gefahrensituationen
•
Der Kommissar-Anwärter legt die Verantwortung des
Polizeichefs bei der Bewältigung von Gefahrensituationen dar
Inhalt:



Gesetzes-, Verordnungs- und berufsethische Texte
Übersicht über vier typische Gefahrensituationen
Verantwortlichkeit des Polizeichefs
13.4.2 Eine Gefahrensituation selbstständig analysieren und als Polizeichef-Koordinator
in einen Aktionsplan umsetzen, der dazu beiträgt, sie mit einem oder mehreren
Teams zu bewältigen
Zielsetzungen:
•
Der Kommissar-Anwärter benutzt die verfügbare
Information in Bezug auf die Gefahrensituation
•
Der Kommissar-Anwärter analysiert und bewertet die
Gefahrensituation als Polizeichef-Koordinator
•
Der Kommissar-Anwärter erstellt einen Aktionsplan, um die
Gefahrensituation zu koordinieren
Inhalt:



Information
Analyse und Bewertung von Gefahrensituationen
Aktionsplan als Polizeichef-Koordinator
13.4.3 Als Polizeichef-Koordinator die häufigsten Gefahrensituationen mit einem oder
mehreren Teams durch eine konfliktentschärfende Vorgehensweise bewältigen
Zielsetzungen:
•
Der Kommissar-Anwärter erkennt die Gefahrenindikatoren
in einer gegebenen Situation
•
Der Kommissar-Anwärter nimmt je nach Situation eine
einsatzbezogene Bewertung vor und teilt als PolizeichefKoordinator seine Entscheidung mit
•
Der Kommissar-Anwärter führt seinen Aktionsplan als
Polizeichef-Koordinator mit einem oder mehreren Teams durch
•
Der Kommissar-Anwärter beurteilt den Einsatz und legt
diesbezüglich Rechenschaft ab
•
Der Kommissar-Anwärter gewährleistet den ersten Empfang
von Opfern (sowohl Polizisten als auch Dritte) einer
traumatisierenden Erfahrung mit Anwendung von Zwang
und/oder Gewalt und verweist sie an andere Dienste weiter
Inhalt:
 Gefahrenindikatoren
 Bewertungsschema und Briefing
 Aktionsplan
 Beurteilen, Rechenschaft ablegen
 Erster Empfang und Weiterverweisung von Opfern einer
traumatisierenden Erfahrung mit Anwendung von Zwang
und/oder Gewalt
Lehrmethoden:
Praktische Übungen
13.5 Praktische Übungen
Zielsetzungen:
•
Der Kommissar-Anwärter verinnerlicht die verschiedenen
Aspekte der Gewaltbeherrschung
Inhalt:

Praktische Übungen
MODUL 14: ZWEITSPRACHE (min. 60 Stunden)
Bei der Ausübung des Amts eines Kommissars den polizeilichen Grundwortschatz in zwei
Landessprachen benutzen können.
Zielsetzungen:
•
Der Kommissar-Anwärter beherrscht den polizeilichen
Grundwortschatz in der Zweitsprache
•
Der Kommissar-Anwärter versteht einfache berufsbezogene
Texte, die in der Zweitsprache verfasst sind
•
Der Kommissar-Anwärter kann einfache Richtlinien und
Befehle in der Zweitsprache erteilen
Inhalt:
 Wiederholung der Grundbegriffe der Zweitsprache
 Polizeisprache
 Wiederholung einiger bereits auf Französisch erteilter Kurse
durch niederländischsprachige Ausbilder
Lehrmethoden:
Praktische Übungen
PRAKTIKUM TEILNEHMENDE BEOBACHTUNG IN VERWALTUNGSPOLIZEILICHEN ANGELEGENHEITEN (min. 60 Stunden)
Sich mit den Aufgaben des Verantwortlichen für die Planung eines Gesamteinsatzes in der
täglichen Arbeit eines lokalen Polizeidienstes und eines dekonzentrierten föderalen
Polizeidienstes vertraut machen.
Auf lokaler Ebene:
- Sobald das Praktikum beginnt, kontaktiert der Kommissar-Anwärter den VPO des lokalen
Polizeikorps, der in Bereitschaft ist, um ihn bei einem seiner Aufträge begleiten zu können.
- Der Kommissar-Anwärter analysiert das Funktionsprofil dieses Verantwortlichen in Bezug
auf den Inhalt der Aufgaben und stellt diese Aufgaben dem rechtlichen Rahmen gegenüber.
- Der Kommissar-Anwärter konsultiert die Argos-Anwendung und beschreibt die
verschiedenen Etappen des Informationsaustauschs.
- Der Anwärter analysiert eine Akte im Rahmen des Fußballgesetzes und stellt diese Akte
den geltenden Rechtsvorschriften gegenüber.
- Der Anwärter verschafft sich einen Überblick über die im Polizikorps vorhandenen
verwaltungspolizeilichen Informationen und identifiziert für jede dieser Informationen die
Rechtsgrundlage für ihre Verarbeitung.
- Der Anwärter ergründet die Art und Weise, wie eine Zelle der Polizei im Hinblick auf die
vorgeschriebenen Verfahren und die Verantwortlichkeiten des VPO benutzt wird.
- Der Anwärter untersucht eine Akte in Bezug auf Störungen, die zu einem
Schließungsbefehl seitens der Gemeindebehörden geführt haben und beschreibt die Rolle des
VPO in dieser Akte.
Auf föderaler Ebene:
- Der Kommissar-Anwärter führt ein Gespräch mit einem VerwaltungspolizeidirektorKoordinator und analysiert das Funktionsprofil dieses Verantwortlichen in Bezug auf den
Inhalt der Aufgaben, insbesondere in Bezug auf die Bewältigung überlokaler Ereignisse. Er
stellt jedes Mal einen Bezug zum rechtlichen Referenzrahmen her.
- Der Anwärter erstellt ein globales Schema in Bezug auf die Informationsverwaltung,
Planung, Vorbereitung und Weiterverfolgung von Ereignissen.
- Er verschafft sich einen Überblick über die verschiedenen Akteure auf lokaler und
überlokaler Ebene sowie über die föderalen und lokalen Behörden und die Veranstalter von
Ereignissen. Er vermerkt die jeweiligen Rollen mit Bezug auf den rechtlichen Rahmen.
- Er beschreibt die Ausbildung in verwaltungspolizeilichen Angelegenheiten auf Ebene des
Bezirks, die Arbeit des Einsatzkorps und die Verwaltung der logistischen Mittel.
PRAKTIKUM
TEILNEHMENDE
BEOBACHTUNG
POLIZEILICHEN ANGELEGENHEITEN (min. 60 Stunden)
IN
GERICHTS-
Sich mit den Aufgaben eines Verantwortlichen für die Planung eines Gesamteinsatzes in der
täglichen Arbeit eines lokalen Polizeidienstes und eines dekonzentrierten föderalen
Polizeidienstes vertraut machen.
Auf lokaler Ebene:
- Der Kommissar-Anwärter kontaktiert den Dienstleiter eines lokalen Ermittlungsdienstes
und analysiert die Arbeitsweise dieses Dienstes.
- Der Anwärter analysiert die verschiedenen Funktionen innerhalb dieses Dienstes und stellt
für jede Funktion den Bezug zum rechtlichen Referenzrahmen her.
- Der Anwärter verschafft sich einen Überblick über die in diesem Dienst vorhandenen
gerichtlichen Informationen und identifiziert für jede dieser Informationen die
Rechtsgrundlage für ihre Verarbeitung.
- Der Anwärter analysiert den zonalen Sicherheitsplan und beschreibt den Beitrag des
lokalen Ermittlungsdienstes.
- Der Anwärter erläutert die Wichtigkeit der strategischen Analyse auf Ebene des Korps.
- Der Anwärter untersucht die Art und Weise, wie die Bearbeitung der Akten und die
Kontrolle der redaktionellen Qualität innerhalb des Korps organisiert werden und die Art und
Weise, wie Anpassungen und Verbesserungen vorgenommen werden.
- Der Anwärter wohnt einem Briefing im Rahmen einer gerichtlichen Operation bei, verfolgt
die Aktion innerhalb der Kommandozelle und wohnt dem Debriefing bei.
Auf föderaler Ebene:
- Der Kommissar-Anwärter führt ein Gespräch mit einem Gerichtspolizeidirektor, um
Informationen hinsichtlich der Struktur und der Arbeitsweise der FGP zu erhalten.
- Der Anwärter beschreibt die Aufgaben eines IKB und erwähnt hierbei die
Rechtsgrundlagen für dessen Aufträge.
- Der Anwärter konsultiert die verschiedenen Informationskanäle, beteiligt sich aktiv an der
Erfassung der Informationen und legt dar, worin der Mehrwert der eingegebenen
Informationen besteht.
- Der Anwärter beschreibt die Kontrolle der Qualität der erfassten Informationen.
- Der Anwärter beobachtet die Arbeit eines KIZ und verfolgt einen Arbeitsablauf ab dem
Eingang des Anrufs in der Einsatzzentrale bis zum Ende des Auftrags des vor Ort entsandten
Einsatzteams.
- Der Anwärter verschafft sich einen Überblick über die verschiedenen Akteure auf lokaler
und überlokaler Ebene und über die lokalen und föderalen Behörden im gerichtlichen Bereich.
Er vermerkt die jeweiligen Rollen mit Bezug auf den rechtlichen Rahmen.
- Er beschreibt die Aufgaben und die Instrumente eines Kriminalanalytikers im Bereich
operative Analyse.
- Innerhalb der FGP untersucht der Anwärter spezifische gerichtspolizeiliche Akten. Er
wohnt
hinsichtlich
dieser
Akten
dem
Briefing,
Debriefing
und
der
Konzertierungsversammlung bei und erstellt einen Bericht.
AUSBILDUNGSPRAKTIKUM IN EINSATZSITUATIONEN (min. 120 Stunden)
Sich mit den Aufgaben eines Verantwortlichen für die Planung eines Gesamteinsatzes in
verwaltungs- und gerichtspolizeilichen Angelegenheiten vertraut machen und sich in die
tägliche Arbeit einer lokalen Polizeieinheit einbinden.
Einleitende Mitteilung
1. Der Kommissar-Anwärter führt während seines Praktikums (unter Kontrolle des
Mentors oder eines vom Mentor gewählten Offiziers) alle täglichen Aufträge eines
Polizeioffiziers in einer Polizeizone aus.
2. Der Kommissar-Anwärter kann sich bei seiner Arbeit immer auf den Rückhalt seines
Mentors berufen.
3. Der Kommissar-Anwärter muss in allen Bereichen fähig sein, den rechtlichen Rahmen
zu bestimmen, zu analysieren und anzuwenden.
4. Zur Erreichung der verwaltungs- und gerichtspolizeilichen Zielsetzungen wendet der
Anwärter die Instrumente an, die er in den Kursen Management/Excellence in der
Polizeiarbeit erworben hat, und nimmt er die Verhaltensweisen an, die er sich dabei
angeeignet hat.
5. Der Anwärter verwirklicht mindestens zehn der nachstehend erwähnten Ziele, davon
mindestens
drei
in
jedem
"Bereich"
(Verwaltungspolizei,
Gerichtspolizei,
Excellence/Management).
Zielsetzungen des Praktikums
Verwaltungspolizei
1. Die Verantwortlichkeiten eines Offiziers der lokalen Polizei im Rahmen einer FIPA
ausüben
2. Einen Einsatz bewältigen, der nicht auf Ebene eines Offiziers der lokalen Polizei geplant
ist
3. Während einer Kundgebung oder eines Fußballspiels entweder die Funktion eines
Verantwortlichen für den Ordnungsdienst, eines Pelotonskommandanten oder eines
Beigeordneten des Pelotonskommandanten einnehmen
4. Eine zonale Verkehrskontrolle organisieren
5. Ein in einem Gerichtsgebäude stattfindendes Ereignis (Assisenhof, Ratskammer,
Überführung eines Strafgefangenen, ...) koordinieren und absichern
6. Bei einem Streik in einem Gefängnis die Rolle eines Polizeioffiziers ausüben
7. Den VPO im Bereitschaftsdienst bei seinen Aufträgen, insbesondere bei einem Abruf,
begleiten und am Entscheidungsprozess (Festnahmen, Evakuierungen, ...) teilnehmen
8. Eine thematische oder präventive Operation (zum Beispiel Phone Shops, Night Shops,
Baugewerbe,
Menschenhandel, ...)
in
Absprache
mit
einem
Partner
(Wirtschaftsangelegenheiten, Sozialinspektion, Zoll, ...) bewältigen
9. Eine lokale präventive Operation (verschiedene Anordnungen, Umwelt, Störungen,
Tags, Schulabsentismus, ...) im Rahmen des zonalen Sicherheitsplans oder auf Verlangen der
lokalen Behörden bewältigen
10. Den verwaltungspolizeilichen Teil bei großangelegten gerichtlichen Operationen
(Rekonstruktionen, Haussuchungen, ...) übernehmen
11. Ein FTX organisieren
Gerichtspolizei
1. Zwanzig Protokolle mit Bezug auf mindestens fünf verschiedene Qualifizierungen
untersuchen, in diesem Rahmen die Verbindungen AND, die Erstellung der DOS, der
Personenbeschreibungen, die Abnahme von Fingerabdrücken, die Aufnahme von Fotos, ...
berücksichtigen und die Rückmeldung zu den Sachbearbeitern / zum Teamchef ausführen
2. Das tägliche Briefing des Einsatzdienstes auf der Grundlage der Informationen, über die
er in den verschiedenen Aufgabenbereichen verfügt, machen
3. Eine Phänomenanalyse (zum Beispiel: Serie von Brandstiftungen, Diebstähle in
Fahrzeugen,
Diebstähle
von
Weihnachtsdekorationen,
Kupferdiebstähle,
Grabschändungen, ...) im Hinblick auf die Vorbereitung einer externen Kommunikation
(Ortsteilversammlung, Pressebericht, ...) durchführen
4. Vorbereitung und Koordinierung
•
einer Haussuchung,
•
einer Ortsbesichtigung,
•
einer Beschlagnahme,
•
eines Line-Up,
•
einer Festnahme und Vorführung,
•
einer Aktion gegen Diebstahl,
•
eines Auftrags im Rahmen eines Rechtshilfeersuchens,
•
...
5. Multidisziplinäre Kontrollen (Night Shops, Restaurants, Gasthöfe, Tierhandlungen, ...)
in Zusammenarbeit mit verschiedenen Partnern vorbereiten und koordinieren
6. Die Folgemaßnahmen zu fünf Akten im Rahmen von Bewährungsauflagen kontrollieren
und seinen Feststellungen entsprechend Folge leisten
Excellence in der Polizeiarbeit / Management
1. Eine Informationssitzung zu einem neuen Gesetzestext, einem Königlichen Erlass,
einem Rundschreiben, ... (vom Mentor genehmigtes Thema) organisieren und leiten
2. Den Personalbestand über einen bestimmten Zeitraum planen
3. Zur Suche nach einer Lösung bei einem Konflikt zwischen Personen oder Diensten
beitragen
4. Mindestens ein Coachinggespräch mit einem Mitarbeiter der Polizeizone vorbereiten,
führen und auswerten
5. Während mindestens eines Tages die tägliche Koordinierung vorbereiten, zuweisen und
weiterverfolgen
6. Die interne Kommunikation zwischen zwei oder mehreren Teilen der Organisation
beschreiben, analysieren und eventuell Verbesserungsvorschläge machen
7. Eine kritische Analyse der Vorbereitung, der Ziele und des Entscheidungsprozesses von
mindestens zwei Konzertierungsversammlungen auf Führungsebene machen
8. Beschreiben, wie die Bestimmung der Prioritäten im zonalen Sicherheitsplan zustande
kommt
9. Beschreiben, wie ein (laufendes oder neues) Projekt zustande kommt
10. Beschreiben, wie die Polizeizone auf nicht geplante Aktivitäten reagiert, und
diesbezüglich Vorschläge machen
11. Im Rahmen eines konkreten Problems begrenzten Ausmaßes eine in einem sehr kurzen
Zeitraum (eine Woche) realisierbare Vorgehensweise vorschlagen und die Ausführung
vorbereiten, koordinieren und auswerten
12. Eine dienstliche Mitteilung über ein vom Mentor vorgegebenes Thema erstellen
13. Beschreiben, wie einer der Pfeiler der gemeinschaftsorientierten Polizeiarbeit in der
Arbeitsweise der Polizeizone zum Ausdruck kommt
MODULE
PRAKTIKA
mindestens 1100 Stunden
mindestens 240 Stunden
[Anlage 17]
[Anlage 17 ersetzt durch Art. 1 des M.E. vom 12. August 2010 (B.S. vom 24. August 2010)]
Grundausbildung Polizeikommissar - Benotung der täglichen Arbeit
Betrifft: Nationale Offiziersschule
NAME, Vorname
Erkennungsnummer
Datum
Ausbildungslehrgang
Gesamtnote
Koeffizient
Module 1+2
Modul 3
Modul 4
Modul 5
Modul 6
Modul 7
Modul 8
Module 9
Modul 10 + 11
/95
/55
/90
/160
/120
/115
/150
/65
/150
1
1
1
1
1
1
1
1
1
Modul körperliches und mentales Training
/100
1
Modul Gewaltbeherrschung
/100
1
Ergebnis
Endnote für die tägliche Arbeit bzgl. der Module 1 bis 11
/1000
Endnote für die tägliche Arbeit bzgl. Modul körperliches und mentales
Training
/100
Endnote für die tägliche Arbeit bzgl. Modul Gewaltbeherrschung
/100
Zur Kenntnis genommen am
Der Kommissar-Anwärter
Der Schuldirektor
Anlage 18
[…]
[Anlage 18 aufgehoben durch Art. 8 des M.E. vom 17. Dezember 2008 (B.S. vom
29. Januar 2009)]
[Anlage 19]
[Anlage 19 ersetzt durch Art. 1 des M.E. vom 12. August 2010 (B.S. vom 24. August 2010)]
Grundausbildung Polizeikommissar - Endergebnis
Betrifft :
Nationale Offiziersschule
NAME, Vorname
Erkennungsnummer
Datum
Ausbildungslehrgang
Endbewertung für die professionnelle Arbeitsweise
ungenügend
befriedigend
gut
Managementfähigkeiten
ungenügend
befriedigend
gut
Note
Koeffizient
Ergebnis
Endnote für die tägliche Arbeit bzgl. der Module 1 bis 11
/ 1000
/ 100
2.5
/ 250
Endnote für die tägl. Arbeit bzgl. des körperl. u. mentalen Trainings
/ 100
/ 100
1
/ 100
Endnote für die tägl. Arbeit bzgl. der Gewaltbeherrschung
/ 100
/ 100
1
/ 100
Erforderliches Minimum
Abschlussprüfung
Schriftliche Prüfung
Theorie
/ 175
Fallstudie
/ 175
Insgesamt
/ 350
175
50 %
/ 300
150
50 %
175
50 %
/ 550
330
60 %
/ 1000
500
50 %
Mündliche Prüfung
Praktische Prüfung
Hindernislauf
/ 100
Rollenspiel
/ 250
Insgesamt
/ 350
Gesamtnote der Abschlussplrüfung
/ 1000
/ 100
5,5
Allgemeine Bewertung
Der Anwärter hat die Grundausbildung bestanden - nicht bestanden (*)
Zur Kenntnis genommen am
Der Kommissar-Anwärter
(*) Nichtzutreffendes bitte streichen
Der Schuldirektor
[Anlage 20]
[Anlage 20 ersetzt durch Art. 7 des M.E. vom 17. Dezember 2008 (B.S. vom
29. Januar 2009)]
Vorbereitende Ausbildung des Kaders des
Personals im mittleren Dienst und des
Offizierskaders
PROGRAMM
MODUL 1:
1.
2.
3.
2.
3.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
PLATZ, FUNKTION UND ROLLE DER
KADER IN DER INTEGRIERTEN POLIZEI
mindestens 30 Stunden
TECHNISCHE GRUNDKOMPETENZEN
mindestens 12 Stunden
Einen PC bedienen
Die in den Polizeidiensten gebräuchlichen Funkgeräte benutzen
Sich mit einem vorfahrtsberechtigten Fahrzeug mühelos und sicher fortbewegen
Die in den Polizeidiensten gebräuchlichen Fotoapparate benutzen
Die Grundschutzmittel benutzen und Vorbeugungsmaßnahmen anwenden
MODUL 5:
1.
2.
3.
4.
mindestens 20 Stunden
Sich an die gewünschten polizeilichen Berufspflichten halten und die Verhaltensweisen
erkennen, die disziplinäre oder strafrechtliche Folgen haben können
Die auf ihn anwendbaren statutarischen und administrativen Regeln kennen
Die Aufträge des auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes
identifizieren, unter Beachtung des institutionellen, gesetzlichen und
verordnungsrechtlichen Rahmens, und insbesondere seine Befugnisse kennen, um sich
so gut wie möglich in den Polizeidienst einzugliedern
Die allgemeinen Befugnisse der Polizisten im Rahmen internationaler Verträge und
grenzüberschreitender Befugnisse kennen
MODUL 4:
1.
2.
3.
4.
5.
PLATZ, FUNKTION UND ROLLE DER
POLIZEI IN UNSERER GESELLSCHAFT
Die Struktur des belgischen Rechtsstaates und darin die Rolle eines Polizeidienstes
verstehen
Die Entwicklung der belgischen Polizeidienste verstehen
Anhand der belgischen Gesetze eine Übersicht über den Aufbau der Verwaltung, des
Gerichtswesens und der Polizei geben
MODUL 3:
1.
mindestens 6 Stunden
Sich in eine Polizeischule einordnen
Seine Zeit einteilen
Eine effiziente Lern- und Arbeitsmethode entwickeln
MODUL 2:
1.
PLATZ UND ROLLE DES ANWÄRTERS
IN EINER POLIZEISCHULE
EINFÜHRUNG IN DIE ELEMENTAREN
POLIZEIVORGÄNGE
mindestens 146 Stunden
Opfer empfangen, betreuen und ihnen den angeforderten Beistand leisten
Protokolle, Berichte, gerichtliche Dokumentation und Verwaltungsunterlagen erstellen
Eine Person vernehmen
Erste dringende Maßnahmen ergreifen und Feststellungen in Bezug auf die am
häufigsten vorkommenden Straftaten treffen
Die Kontrolle einer oder mehrerer Personen durchführen
Eine Durchsuchung durchführen
Einer Person auf moderate Weise die Freiheit entziehen
Eine Haussuchung mit oder ohne Haussuchungsbefehl ausführen
Eine Beschlagnahme durchführen
Informationen in Bezug auf Sicherheitsprobleme sammeln, verbreiten und auswerten
An einer Untersuchung oder an Ermittlungen teilnehmen
MODUL 6:
1.
2.
3.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
14.
15.
16.
17.
18.
19.
20.
BÜRGERNAHE POLIZEI
mindestens 32 Stunden
Die Arbeit einer lokalen Demokratie kennen
Die Prinzipien der bürgernahen Polizei beherrschen
Den Begriff "externe Orientierung" verstehen
Problemlösend arbeiten
In "Partnerschaft" arbeiten
Über seine Tätigkeiten Rechenschaft ablegen
Den Begriff "Empowerment" kennen
Die bürgernahe Polizei in einem breiteren Kontext verstehen
Eine Anzahl sozialer Grundfertigkeiten entwickeln, die nötig sind, um mit jemandem
Kontakt aufzunehmen und zu kommunizieren und bei einer Streitigkeit einzugreifen
MODUL 8:
1.
2.
mindestens 38 Stunden
Im Rahmen der Verwaltungspolizei die Grundrechte und -freiheiten des Bürgers
kennen und respektieren
An polizeilichen Großeinsätzen teilnehmen
Die Polizeitechniken und -einsätze zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung
beherrschen
MODUL 7:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
ÖFFENTLICHE ORDNUNG UND
ALLGEMEINE POLIZEIEINSÄTZE
UMGANG MIT HÄUFIGEN FÄLLEN
mindestens 146 Stunden
Den allgemeinen Umgang mit häufigen Fällen kennen
Verkehrsgefährdende und gesellschaftsstörende Verstöße erkennen und die
Zweckmäßigkeit eines Protokolls abschätzen
Die Kontrolle eines Fahrzeugs und seiner Insassen durchführen
Im Fall von Alkoholvergiftung und/oder Trunkenheit am Steuer eingreifen und die
Feststellungen treffen
Bei einem Verkehrsunfall mit Sachschäden und/oder Körperverletzungen eingreifen
und die Feststellungen treffen
Im Fall von Straftaten gegen Personen eingreifen und die Feststellungen treffen
Bei Sittlichkeitsdelikten eingreifen und die Feststellungen treffen
Bei Verschwinden von Personen schnell eingreifen
Im Fall von Diskriminierung und Rassismus eingreifen und die Feststellungen treffen
Im Fall von Diebstahl und anderen Straftaten gegen Eigentum eingreifen und die
Feststellungen treffen
In Situationen im Bereich Jugendschutz eingreifen
In Situationen mit Geisteskranken eingreifen
In Bezug auf den Besitz oder das Mitführen von Waffen und Munition eingreifen und
die Feststellungen treffen
Im Fall von Verstoß gegen das Ausländergesetz eingreifen und die Feststellungen
treffen
In Sachen Drogen und/oder im Fall von Drogenvergiftung am Steuer eingreifen und die
Feststellungen treffen
Im Fall öffentlicher Trunkenheit eingreifen
In Sachen Umwelt eingreifen
Im Rahmen kommunaler Verwaltungssanktionen eingreifen
Infolge einer Anforderung Beistand leisten
Vorrechte und Immunitäten
MODUL 9:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
2.
3.
2.
3.
4.
5.
KÖRPERLICHES UND MENTALES
TRAINING
GEWALTBEHERRSCHUNG
ZWEITSPRACHE
2.
mindestens 48 Stunden
mindestens 24 Stunden
Die elementaren Grundregeln der Zweitsprache beherrschen, um einer Person den Weg
erklären zu können
AUSBILDUNGSPRAKTIKUM (ANWÄRTER
KOMMISSAR)
1.
mindestens 32 Stunden
In Bezug auf den Gebrauch von Gewalt eine klare Übersicht über die polizeilichen
Berufspflichten haben
Eine potenzielle Gefahrensituation verbal bewältigen
Die Techniken der Selbstverteidigung beherrschen
Die ihm zur Verfügung gestellten Zwangsmittel sicher, genau und angemessen
handhaben
Die häufigsten Gefahrensituationen einschätzen und die Entscheidungen treffen, die zur
effizienten Beherrschung dieser Situationen beitragen
MODUL 13:
1.
mindestens 8 Stunden
Eine gute allgemeine körperliche Kondition entwickeln und pflegen, um die
Polizeiaufgaben effizient wahrnehmen zu können
Eine gute funktionelle körperliche Kondition entwickeln und pflegen, um die
Polizeiaufgaben effizient wahrnehmen zu können
Techniken anwenden, um gegen negativen Stress anzukämpfen
MODUL 12:
1.
AKTUELLE PHÄNOMENE
Haltung und Reaktionen im Rahmen von Phänomenen gesellschaftlicher, gerichtlicher
oder administrativer Art verstehen
MODUL 11:
1.
mindestens 8 Stunden
Im Fall von Katastrophen die ersten Maßnahmen ergreifen
Im Fall von Brand eingreifen und die Feststellungen treffen
Im Fall einer Bombendrohung die ersten Maßnahmen ergreifen
Ein potenzielles Angriffsziel schützen
Im Fall von Selbstmord oder Selbstmordversuch die ersten Maßnahmen ergreifen und
die Feststellungen treffen
Im Fall von Terrorismus eingreifen
MODUL 10:
1.
UMGANG MIT SPEZIFISCHEN
SITUATIONEN
mindestens 2 Wochen
Unter der Leitung eines Mentors die in der Polizeischule erworbenen elementaren
Polizeivorgänge im Polizeialltag beobachten und anwenden
Im Team und unter Leitung eines Mentors die in der Polizeischule erworbenen
Kenntnisse, Fertigkeiten und Verhaltensweisen im Polizeialltag anwenden
AUSBILDUNGSPRAKTIKUM
(ANWÄRTER KOMMISSAR)
1.
2.
mindestens 4 Monate
Unter der Leitung eines Mentors die in der Polizeischule erworbenen elementaren
Polizeivorgänge im Polizeialltag beobachten und anwenden
Im Team und unter Leitung eines Mentors die in der Polizeischule erworbenen
Kenntnisse, Fertigkeiten und Verhaltensweisen im Polizeialltag anwenden
MODULE INSGESAMT
ABSCHLUSSPRÜFUNG
mindestens 550 Stunden
MODUL 1: PLATZ
POLIZEISCHULE
1.
UND
ROLLE
DES
ANWÄRTERS
IN
EINER
Sich in eine Polizeischule einordnen
Der Anwärter macht sich mit seinem neuen Umfeld, der Arbeitsweise der Schule und dem
Lehrkörper vertraut.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
stellt sich vor und macht Bekanntschaft mit seinen
Klassenkollegen
•
tauscht mit den Ausbildern und Praxisausbildern die
gegenseitigen Erwartungen aus
•
identifiziert seine Ausbildungsverantwortlichen
•
erläutert den Ablauf, die Ziele und das Profil der
Grundausbildung
•
erläutert die Philosophie des Ausbildungssystems und
skizziert die Möglichkeiten, die sich ihm am Ende der
Grundausbildung bieten
•
beschreibt die Struktur der Polizeischule
•
ordnet die verschiedenen Dienste der Polizeischule ein und
erklärt ihre Arbeitsweise und die Betreuungsmöglichkeiten
•
hält die Studienordnung und die Schulordnung der
Polizeischule ein und benutzt die spezifischen Unterlagen der
Schule
•
ist sich bewusst, dass er sich für seine Handlungen
rechtfertigen muss
Inhalt:

Bekanntschaft mit:
 Klassenkollegen
 Ausbildern und Praxisausbildern
 Ausbildungsverantwortlichen

Programm und Ziele der Ausbildung

Philosophie des Ausbildungssystems und Organisation der
Ausbildungen in der Polizeistruktur
 Arbeitsweise und Struktur der Polizeischule
 Rechte und Pflichten als Student
 Rechenschaft ablegen, sich verantworten
2.
Seine Zeit einteilen
Der Anwärter erfasst die Bedeutung der Arbeitsplanung.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
wird sich durch die Analyse seines täglichen Arbeitsablaufs
der Notwendigkeit eines eigenen funktionellen Zeitmanagements
bewusst
•
erfasst die Zeitdiebe und klassifiziert sie in interne und
externe Zeitdiebe
•
erfasst die verschiedenen Aufgaben nach ihrer Wichtigkeit
und ordnet sie nach den Fristen, die ihm zu ihrer Erfüllung
gegeben sind
Inhalt:





3.
Selbstkenntnis im Zusammenhang mit Zeitmanagement
Interne und externe Zeitdiebe
Technik der Prioritäten
Eine effiziente Lern- und Arbeitsmethode entwickeln
Der Anwärter macht sich mit den Lernmethoden und -mitteln vertraut, die es ihm
ermöglichen, die Grundkompetenzen eines Polizeibeamten unter den besten Bedingungen zu
erwerben und zu entwickeln.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
analysiert die Zielsetzungen des Programms
Polizeischule
•
fasst seine Unterrichtsunterlagen entsprechend
Zielsetzungen zusammen
•
lernt auf strukturierte Weise
•
plant seine Lernzeiten
•
beschreibt die Schritte, die zu unternehmen sind, um
individuelle pädagogische Betreuung zu erhalten
•
zieht verschiedene Quellen für Recherchen heran
analysiert die erhaltene Dokumentation
der
den
eine
und
Inhalt:






Analyse der Zielsetzungen
Erstellung von Zusammenfassungen
Lernmethoden
Arbeitsplanung
Suche nach Dokumentation und ihre Analyse
Betreuung in den Polizeischulen
Der Anwärter kann während der Ausbildung vom pädagogischen Büro individuell betreut
werden.
MODUL 2: PLATZ, FUNKTION UND ROLLE DER POLIZEI IN UNSERER
GESELLSCHAFT
1.
Die Struktur des belgischen Rechtsstaates und darin die Rolle eines
Polizeidienstes verstehen
Der Anwärter erkennt den Platz und die Rolle eines Polizeidienstes in einer demokratischen
Gesellschaft sowie die Entwicklung der Aufträge der Polizei in diesem Rahmen.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
erfasst den belgischen Staat als eine Gemeinschaft mit
soziologischen, politischen, demographischen und sozialen
Merkmalen
•
skizziert die Struktur des belgischen Staates und
unterscheidet die Zuständigkeiten jeder Machtebene
•
weiß die rechtsprechende Gewalt in die verschiedenen
Ebenen des belgischen Staates einzuordnen
•
weiß die gesetzgebende Gewalt in die verschiedenen
Ebenen des belgischen Staates einzuordnen
•
weiß die ausführende Gewalt in die verschiedenen Ebenen
des belgischen Staates einzuordnen
•
erläutert die Rolle der Verwaltungsgerichte
•
weiß das Polizeisystem in das gerichtliche und
administrative System sowie in die Struktur des belgischen
Staates einzuordnen
•
erläutert kurz die Begriffe Sicherheit und Unsicherheit
•
erläutert die Rolle der Polizei in der Gesellschaft
•
erläutert die Rechte und Freiheiten der Bürger gemäß der
Verfassung und dem internationalen Recht
•
erläutert die Prinzipien der polizeilichen Grundfunktion und
der spezialisierten Polizeifunktion und verdeutlicht die
Verbindung zwischen beiden
•
erläutert die Rolle und den Platz der Polizei in einer
multikulturellen Gesellschaft
•
skizziert die Entwicklung des Platzes des Täters und des
Opfers
•
erläutert die Bedeutung seiner Rolle in der
Sicherheitsproblematik und identifiziert die Aufgaben des
Polizeibediensteten und des Polizeiinspektors auf dieser Ebene
•
erläutert Philosophie und Leitlinien des Gesetzes über das
Polizeiamt
Inhalt:

Belgien als Gemeinschaft:

Soziologische Merkmale

Politische Merkmale

Demographische Merkmale

Sozioökonomische Merkmale

Organisation:

Föderalstaat

Gemeinschaften

Regionen

Provinzen

Gemeinden
 Rechtsprechende, gesetzgebende und ausführende Gewalt
 Verwaltungsgerichte

Platz des Polizeisystems im Gerichtssystem und in der
belgischen Staatsstruktur
 Sicherheit und Unsicherheit (Ursachen, Phänomene)
 Rechte und Freiheiten der Bürger gemäß der Verfassung
 Rolle der Polizei in der Gesellschaft

Philosophie und Leitlinien des Gesetzes über das
Polizeiamt
 Polizeiliche
Grundfunktion
und
spezialisierte
Polizeifunktion
 Rolle und Platz der Polizei in einer multikulturellen
Gesellschaft
 Platz von Täter und Opfer (Franchimont-Gesetz, OOP 15
usw.)
 Öffentliche Ruhe, Sicherheit und Gesundheit
2.
Die Entwicklung der belgischen Polizeidienste verstehen
Der Anwärter verschafft sich einen Überblick über die Entwicklung der Polizeidienste in
Belgien, um Struktur und Organisation des auf zwei Ebenen strukturierten integrierten
Polizeidienstes zu verstehen.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
skizziert auf einer Zeitleiste die Entwicklung der
Polizeidienste in Belgien
•
erläutert Philosophie und Leitlinien des Gesetzes über den
auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienst
•
skizziert Struktur und Organisation des auf zwei Ebenen
strukturierten integrierten Polizeidienstes
Inhalt:

Geschichte:
 Gemeindepolizei
 Gendarmerie
 Gerichtspolizei
 Philosophie und Leitlinien des Gesetzes über den auf zwei
Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienst
 Struktur und Organisation des integrierten Polizeidienstes
3.
Anhand der belgischen Gesetze eine Übersicht über den Aufbau der
Verwaltung, des Gerichtswesens und der Polizei geben
Der Anwärter versteht die allgemeinen Rechtsgrundsätze und verschafft sich einen
allgemeinen Überblick über die Gerichts- und Verwaltungsbehörden sowie über die
anderen Akteure, die Tätigkeiten in Bezug auf die öffentliche Sicherheit und die Justiz
ausüben.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
erläutert die allgemeinen Rechtsgrundsätze
•
erläutert die allgemeinen Grundsätze des Verwaltungsrechts
und des öffentlichen Rechts
•
erläutert die Klassifizierung der Straftaten und der Strafen
•
unterscheidet die verschiedenen Gerichtshöfe und Gerichte
und ihre Zuständigkeiten
•
erläutert den Ablauf der Strafverfolgungen und der
Zivilklagen
•
identifiziert die Aufgaben der Verwaltungs- und der
Gerichtspolizei
•
identifiziert die Verwaltungs- und Gerichtsbehörden und
erläutert ihre Zuständigkeiten
•
skizziert die verschiedenen Phasen des Strafverfahrens
•
unterscheidet die Elemente, die in Strafangelegenheiten die
Entscheidungen des Richters beeinflussen
•
identifiziert die Tätigkeiten, die der auf zwei Ebenen
strukturierte integrierte Polizeidienst als Dienst an der
Bevölkerung und an den Behörden ausübt
•
beschreibt die Zuständigkeiten der föderalen Unterstützungsdienste
•
beschreibt die Zuständigkeiten der Kontrolldienste
•
beschreibt die Rolle und die Zuständigkeiten der anderen
Dienste, die auf Ebene der Sicherheit eingreifen
(Nachbarschaftskomitees,
Türsteher,
Stadtwächter,
Parkplatzwächter, Wachdienste und Privatdetektive usw.)
Inhalt:
 Einführung in das allgemeine Recht
 Allgemeine Grundsätze des Verwaltungs- und des
öffentlichen Rechts
 Klassifizierung der Straftaten und der Strafen
 Die verschiedenen Gerichtshöfe und Gerichte
 Ablauf der Strafverfolgungen und Zivilklagen
 Aufgaben der Verwaltungs- und der Gerichtspolizei
 Die Verwaltungs- und Gerichtsbehörden
 Die verschiedenen Phasen des Strafverfahrens

Elemente, die in Strafangelegenheiten die Argumentation
des Richters beeinflussen
 Dienstangebot der Polizeidienste

Die föderalen Unterstützungsdienste

Die Kontrolldienste

Die anderen Dienste, die auf Ebene der Sicherheit tätig sind
MODUL 3: PLATZ, FUNKTION
INTEGRIERTEN POLIZEI
1.
UND
ROLLE
DER
KADER
IN
DER
Sich an die gewünschten polizeilichen Berufspflichten halten und die
Verhaltensweisen erkennen, die disziplinäre oder strafrechtliche Folgen
haben können
Der Anwärter nimmt Kenntnis von den Einstellungen und Werten, von denen er sich bei
seiner Arbeit leiten lassen muss.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
erläutert die polizeiliche Berufsethik und die Auswirkung,
die sie auf das Verhalten der Polizei haben muss
•
erläutert die Elemente der polizeilichen Berufspflichten,
wie in den Artikeln 123 bis 131 des Gesetzes über den auf zwei
Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienst beschrieben
•
erkennt normabweichende Verhaltensweisen und geht
damit um
•
beweist die Wichtigkeit der Werte der integrierten Polizei,
insbesondere
die
Begriffe
Integrität,
Verfügbarkeit,
Unparteilichkeit, Unbestechlichkeit und pluralistische Haltung in
der Polizeiarbeit
•
unterscheidet die Tatbestandsmerkmale bei Straftaten gegen
Güter, die von Personen verübt werden, die ein öffentliches Amt
ausüben, und bespricht die Umstände, unter denen die
Anwendung des Gesetzes ändert
•
unterscheidet die Tatbestandsmerkmale bei Straftaten gegen
Güter, die sowohl von Personen, die ein öffentliches Amt
ausüben, als auch von Privatpersonen verübt werden, und
bespricht die Umstände, unter denen die Anwendung des
Gesetzes ändert
•
ist sich der Auswirkung seiner Ermessensbefugnis bewusst
Inhalt:
 Polizeiliche Berufsethik

Polizeiliche Berufspflichten - Kodex der Berufspflichten
 Normabweichende Verhaltensweisen
 Die Werte der integrierten Polizei; die Begriffe Integrität,
Verfügbarkeit,
Unparteilichkeit,
Unbestechlichkeit
und
pluralistische Haltung
 Titel IV und V des Strafgesetzbuches
 Ermessensbefugnis
2.
Die auf ihn anwendbaren statutarischen und administrativen Regeln kennen
Der Anwärter wird über die auf ihn anwendbaren statutarischen und administrativen
Verfahren informiert.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
beschreibt die statutarischen Regeln, die auf Anwärter und
Mitglieder des Kaders des Personals im einfachen Dienst der
Polizeidienste Anwendung finden
•
beschreibt das Konzept und die allgemeine Philosophie des
Disziplinarsystems und erläutert den Zusammenhang mit den
polizeilichen Berufspflichten
•
erläutert die Verwaltungs- und Disziplinarverfahren und ihre
jeweiligen Ausführungsmodalitäten
•
erstellt eine Verteidigungsschrift mit Argumenten, die sich
auf die vorgefundene Situation beziehen
•
unterscheidet
zwischen
Gehalt,
Zulagen
und
Entschädigungen
•
reagiert auf die vorgeschlagene Bewertung in angemessener
Weise und ergreift die erforderlichen Initiativen
•
identifiziert die verschiedenen Gewerkschaftsorganisationen
•
identifiziert
die
verschiedenen
beruflichen
Unvereinbarkeiten, wie in den Artikeln 132 bis 135 des Gesetzes
über den auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienst
beschrieben
•
kann die allgemeinen Grundsätze und Verfahren in Bezug
auf das Wohlbefinden und die Sicherheit bei der Arbeit sowie die
Rolle der Kontaktpersonen formulieren
•
kennt die am häufigsten benutzen Formulare und
angewandten Verfahren in Bezug auf Verwaltung und Logistik
(F/L-Formulare usw.)
Inhalt:







Verwaltungsstatut
Besoldungsstatut
Gewerkschaftsstatut
Disziplinarstatut
Berufliche Unvereinbarkeiten
Wohlbefinden/Sicherheit am Arbeitsplatz
Verwaltung und Logistik (F/L-Formulare usw.)
Gewerkschaftliche
Informationen:
Die
Polizeischule
wird
pro
zugelassene
Gewerkschaftsorganisation der Polizei auf deren Antrag hin einen
Zeitpunkt vorsehen, in dem diese sich den Anwärtern vorstellen
kann.
3.
Die Aufträge des auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes
identifizieren, unter Beachtung des institutionellen, gesetzlichen und
verordnungsrechtlichen Rahmens, und insbesondere seine Befugnisse kennen, um
sich so gut wie möglich in den Polizeidienst einzugliedern
Der Anwärter nimmt Kenntnis von den Aufträgen, die er künftig erfüllen wird, und wird
durchdrungen vom Geist, in dem er sie ausführen wird.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
erläutert Philosophie und Leitlinien des Gesetzes über das
Polizeiamt
•
identifiziert die Tätigkeiten, die der auf zwei Ebenen
strukturierte integrierte Polizeidienst als Dienst an der
Bevölkerung und an den Behörden ausübt
•
erläutert seine Rolle und seine Befugnisse im Rahmen
seiner Funktion innerhalb eines Polizeidienstes
•
erläutert die Grenzen und die Komplementarität seines
Auftrags im Verhältnis zum Auftrag der verschiedenen Kader
Inhalt:
4.




Philosophie und Leitlinien des Gesetzes über das Polizeiamt
Dienstangebot der Polizeidienste
Rolle und Zuständigkeiten
Grenzen und Komplementarität seines Auftrags
Die allgemeinen Befugnisse der Polizisten im Rahmen internationaler Verträge
und grenzüberschreitender Befugnisse kennen
Der Anwärter kennt die internationalen Verträge und kann eine Übersicht über die
Befugnisse der in Belgien auftretenden ausländischen Polizisten und der im Ausland
auftretenden belgischen Polizisten geben.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
gibt eine Übersicht über die bestehenden internationalen
Verträge
•
erläutert die Befugnisse der belgischen Polizisten, die
grenzüberschreitend auftreten
•
erläutert die Befugnisse der ausländischen Polizisten, die
grenzüberschreitend in Belgien auftreten
Inhalt:
 internationale Verträge in Sachen grenzüberschreitendes
Auftreten
 grenzüberschreitende Befugnisse der belgischen Polizisten
 grenzüberschreitende Befugnisse der ausländischen
Polizisten
MODUL 4: TECHNISCHE GRUNDKOMPETENZEN
1.
Einen PC bedienen
Der Anwärter ist mit der im Polizeidienst gebräuchlichen Basissoftware vertraut.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
benutzt die AZERTY-Tastatur
•
benutzt das Programm der Basissoftware, das gebräuchlich
ist, um eine einfache Unterlage zu erstellen
Inhalt:
 Maschine schreiben
 Programme der Basissoftware, die im Polizeidienst
gebräuchlich sind
2.
Die in den Polizeidiensten gebräuchlichen Funkgeräte bedienen
Der Anwärter kann sich mit den Funkmitteln verständigen und die Daten des ASTRIDSystems verwerten.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
nennt die Unterschiede zwischen den Netzwerken
•
erläutert, was TETRA bedeutet
•
nennt die zu benutzenden Begriffe und kennt das
Funkverfahren
•
geht mit den Funkgeräten um und verständigt sich anhand
dieser Geräte gemäß dem Funkverfahren
•
beschreibt die Begriffe und Verfahren des ASTRIDSystems und erläutert die Funktionalitäten
•
benutzt die verschiedenen DATA-Anwendungen im Bereich
der Kommunikation
•
benutzt die Kommunikationsmittel während einer
integrierten Übung
Inhalt:






Netzwerke
TETRA
Funkverfahren
Funkgeräte
Das ASTRID-Endbenutzer-System
DATA-Anwendungen
3.
Sich mit einem vorfahrtsberechtigten Fahrzeug mühelos und sicher
fortbewegen
Der Anwärter ist mit dem Fahren eines vorfahrtsberechtigten Fahrzeugs vertraut, damit
seine eigene Sicherheit und die der anderen gewährleistet ist.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
erläutert den Ablauf der einfachen Überprüfung eines
Dienstfahrzeugs
•
erledigt die Formalitäten in Bezug auf einen Unfall mit
einem Dienstfahrzeug
•
orientiert sich vor Ort mithilfe einer Straßenkarte und/oder
eines Stadtplans
•
erläutert, wann und wie mit einem vorfahrtsberechtigten
Fahrzeug zu fahren ist
•
übernimmt
die
Verantwortung,
wenn
er
ein
vorfahrtsberechtigtes Fahrzeug fährt
•
erläutert die allgemeinen Grundsätze des Hinterherfahrens
und des Verfolgens eines Fahrzeugs, einschließlich des
grenzüberschreitenden Verfolgens
Inhalt:

Einfache Überprüfung eines Dienstfahrzeugs
 Formalitäten bei einem Unfall
 Orientierung vor Ort (Lesen von Straßenkarten und
Stadtplänen)
 Regeln
in
Bezug
auf
die
Benutzung
eines
vorfahrtsberechtigten Fahrzeugs
 Allgemeine Grundsätze des Hinterherfahrens und des
(grenzüberschreitenden)Verfolgens
4.
Die in den Polizeidiensten gebräuchlichen Fotoapparate benutzen
Der Anwärter macht sich mit der Benutzung der in den Polizeidiensten gebräuchlichen
Fotoapparate vertraut.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
kennt die Situationen, in denen Fotos gemacht werden
müssen
•
weiß, was unbedingt fotografiert werden muss
•
liest die Gebrauchsanweisung jedes Fotoapparats
•
macht unter allen Umständen scharfe Fotos
Inhalt:



Fotoapparate
Fotos machen
Die zu fotografierenden Objekte
5.
Die Grundschutzmittel benutzen und Vorbeugungsmaßnahmen anwenden
Der Anwärter macht sich mit den in den Polizeidiensten allgemein gebräuchlichen
Schutzmitteln vertraut und versteht es, sicher zu handeln.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
kann die allgemeinen Prinzipien und Verfahren in Bezug
auf das Wohlbefinden und die Sicherheit am Arbeitsplatz sowie
die Rolle der Kontaktpersonen formulieren
•
kennt die in einer Polizeieinheit allgemein vorhandenen
Schutzmittel und ihre Anwendung
•
beschreibt die allgemeinen Prinzipien zur Vermeidung von
Unfällen, Verwundungen und Verunreinigungen
•
nennt die wichtigsten Aspekte der Selbstmordverhütung
Inhalt:
 Wohlbefinden und Sicherheit am Arbeitsplatz
 Schutzmittel (Schutzausrüstung, Einmal-Handschuhe und
Einweg-Overalls,
Schutzbrille,
Gasmaske,
Schutzmaske,
kugelsichere Weste usw.)
 potenzielle Gefahr
 potenzielle Verunreinigung
 Selbstmordverhütung
MODUL 5: EINFÜHRUNG IN DIE ELEMENTAREN POLIZEIVORGÄNGE
1.
Opfer empfangen, betreuen und ihnen den angeforderten Beistand leisten
Der Anwärter lernt, einem Opfer zu helfen, in angepasster Weise auf dessen Fragen zu
antworten und ihm eine schlechte Nachricht taktvoll zu überbringen.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
erkennt die Bedürfnisse der Opfer
•
unterscheidet die verschiedenen Kategorien von Opfern
•
erfasst die wichtigsten Erwartungen eines Opfers in Bezug
auf die Information
•
informiert die Person anhand des Zivilgesetzbuches über
ihre bürgerlichen Rechte und Pflichten
•
führt die verschiedenen Aufgaben aus, die ihm
zivilrechtlich obliegen
•
sorgt für den ersten Empfang eines Opfers (ob in einer
Krisensituation oder nicht)
•
begleitet das Opfer bei der Formulierung seiner
Erwartungen
•
sucht mithilfe des Sozialadressbuchs den Dienst für
Opferbeistand oder den Hilfsdienst, der den Bedürfnissen der
Person entspricht
•
überbringt eine schlechte Nachricht und steht der Person,
der diese schlechte Nachricht überbracht wurde, bei
•
leistet bei Unfällen erste Hilfe
Inhalt:









Bedürfnisse der Opfer
Verschiedene Kategorien von Opfern
Erwartungen der Opfer in Bezug auf die Information
Bürgerliche Rechte und Pflichten der Personen (Zivilrecht)
Erster Empfang und Empfang in Krisensituationen
Hilfeleistungsgespräch
Verweisungsfunktion
Überbringung einer schlechten Nachricht
Erste-Hilfe-Grundkurs
Die Polizeischule kann die nötigen Gelegenheiten schaffen, damit der Anwärter ein
zugelassenes (europäisches) Rettungsbrevet erhält.
2.
Protokolle,
Berichte,
gerichtliche
Verwaltungsdokumente erstellen
Dokumentation
und
Der Anwärter wird mit der Benutzung der Mittel zur Abfassung und Registrierung von
Mitteilungen, Berichten, Verwaltungsdokumenten, gerichtlicher Dokumentation und
Protokollen vertraut gemacht und setzt dies während der Ausbildung in die Praxis um.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
unterscheidet
die
Begriffe
Mitteilung,
Bericht,
Verwaltungsdokument,
gerichtliche
Dokumentation
und
Protokoll
•
erläutert die Rechtsgrundlagen für die Abfassung eines
Protokolls
•
erläutert das Zweckmäßigkeitsprinzip bei der Abfassung
eines Protokolls
•
erstellt ein Protokoll unter Berücksichtigung der
Formvorschriften und unter Einbeziehung der Hauptrubriken
•
benutzt die polizeilichen EDV-Programme für die
Einsichtnahme in Daten, die Abfassung der Protokolle und die
Reservierung der Nummern im Protokollregister
•
erstellt mithilfe der polizeilichen EDV-Programme die
Fahndungsmeldungen, die Personenbeschreibung und die
Bescheinigung über die Anzeigeerstattung
•
erledigt eine Nachschrift
Inhalt:

Unterlagen:
 Mitteilungen
 Berichte
 Verwaltungsdokumente
 Gerichtliche Dokumentation
 Protokolle

Rechtsgrundlagen des Protokolls
 Zweckmäßigkeit

Formvorschriften für das Protokoll
 Hauptrubriken des Protokolls

Polizeiliche EDV-Programme (ein Protokoll einsehen/
abfassen) (Endbenutzer ISLP)
 Fahndungsmeldungen,
Personenbeschreibung
und
Bescheinigung über die Anzeigeerstattung

Nachschrift
3.
Eine Person vernehmen
Durch Vernehmungstechniken hilft der Anwärter einem Bürger, seine Information besser zu
strukturieren.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
beschreibt den Zweck einer Vernehmung
•
unterscheidet die verschiedenen Vernehmungsarten
•
erläutert die Gesetzes- und Verordnungsgrundlagen in Bezug
auf die Vernehmung und geht dabei auf die Auswirkungen des
Franchimont-Gesetzes ein
•
bereitet eine Vernehmung systematisch vor
•
führt die Vernehmung einer Person auf logische und
chronologische Weise durch
Inhalt
4.
 Zweck (Wahrheitsfindung)
 Vernehmungsarten
 Gesetzes- und Verordnungsgrundlagen (FranchimontGesetz)
 Grundtechniken
der
Vernehmung
(Vorbereitung,
Vernehmungsstrategie, Logik und Chronologie)
Erste dringende Maßnahmen ergreifen und Feststellungen in Bezug auf die
am häufigsten vorkommenden Straftaten treffen
Der Anwärter macht sich ein Bild von seiner Arbeit vor Ort in Bezug auf die am häufigsten
vorkommenden Straftaten.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
unterscheidet die Aufgaben des Gerichtspolizeibediensteten
(GPB) von den Aufgaben des Gerichtspolizeioffiziers (GPO) (unter
anderem bei Entdeckung auf frischer Tat/im Fall von Aufforderung)
•
erläutert die Ortsbesichtigung und die ersten dringenden
Maßnahmen
•
versammelt und befragt schnell die Zeugen
•
erläutert den Schutz und die Sicherung von Spuren und
Indizbeweisen
•
identifiziert Personen und Gegenstände
•
definiert den Begriff Beschlagnahme
•
unterscheidet zwischen sofortiger Befragung der Nachbarn,
strukturierter Befragung der Nachbarn und Befragung der
gewöhnlichen Passanten
•
erläutert den Ablauf einer Befragung der Nachbarn
•
erläutert die Feststellungen in Bezug auf die Opfer, den
Täter und die Vorgehensweisen
•
fertigt nach der Ortsbesichtigung eine Skizze an
•
beurteilt, welche Fotos er machen muss, um die
Feststellungen zu stützen, und stellt die Fotoakte zusammen
Inhalt:

Aufgaben eines Gerichtspolizeibediensteten (GPB) und
eines Gerichtspolizeioffiziers (GPO)
 Ortsbesichtigung/erste dringende Maßnahmen

Einrichten eines Sperrbereichs

Zeugen:
 Sammeln
 Vernehmen

Spuren und Indizbeweise:
 Schützen
 Aufnehmen

Identifizieren:
 Personen
 Gegenstände
 Befragung der Nachbarn:
 Sofort
 Strukturiert
 Passanten

Feststellungen
 Opfer
 Täter
 Vorgehensweise
 Skizze
 Fotos:
 Aufnahme
 Fotoakte
5.
Die Kontrolle einer oder mehrerer Personen durchführen
Der Anwärter lernt die Grundprinzipien, nach denen er einen Bürger auf gesetzmäßige und
menschenwürdige Weise kontrollieren kann.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
erläutert
die
Definitionen
und
vorgeschriebenen
allgemeinen Prinzipien der Kontrolle sowie Artikel 34 des
Gesetzes über das Polizeiamt
•
begründet, wann und warum eine Identitätskontrolle
rechtmäßig ist
•
erläutert die Personenkontrolle in Bezug auf die Echtheit der
Dokumente gemäß dem Gesetz über den Personalausweis
•
identifiziert die Personen, die Immunität genießen
•
spricht eine Person für eine Identitätskontrolle an
•
zeigt Achtung vor der Würde und Persönlichkeit der
kontrollierten Person
•
bewältigt einen verbalen Konflikt als direkt betroffene
Partei
•
führt über Funk einen Fahndungsabgleich durch und bringt
ihn zu Ende
•
ruft das Zentrale Fahndungsregister ab und interpretiert das
Ergebnis
•
erstellt
einen
Identifizierungsbericht
und
eine
Fahndungsabmeldung
•
bespricht während einer Diskussion die Zweckmäßigkeit
und Begründung einer Personenkontrolle, die wiederholte und
fortwährende Kontrolle bestimmter Personen und die
Zweckmäßigkeit,
Beschimpfungen,
Beleidigungen,
Widerspenstigkeiten, Körperverletzungen, Bedrohungen und
Bestechungen zu protokollieren, und stellt den Bezug zu den
polizeilichen Berufspflichten her
Inhalt:
 Definitionen und allgemeine Prinzipien der Kontrolle
 Rechtmäßiger Grund einer Identitätskontrolle
 Gesetz über den Personalausweis
 Immunitäten

Identitätskontrolle
 Ansprechen/Kontaktaufnahme

Echtheit der Dokumente

Achtung vor der Würde und Persönlichkeit der
kontrollierten Person
 Konfliktbewältigung als direkt betroffene Partei
 AND-Kontrolle, AND-Berichte
 Identifizierungsbericht

Fahndungsabmeldungen

Beschimpfung, Beleidigung, Widerspenstigkeit, Schläge
gegen einen Beamten, Bedrohung und Bestechung
6.
Eine Durchsuchung durchführen
Der Anwärter lernt, warum, wann und wie eine Durchsuchung durchgeführt werden muss.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
kommentiert Artikel 28 des Gesetzes über das Polizeiamt in
Bezug auf die Durchsuchung
•
unterscheidet zwischen administrativer Durchsuchung,
gerichtlicher Durchsuchung, Durchsuchung vor Einschließen in
eine Zelle und körperlicher Untersuchung
•
zeigt Achtung vor der Würde und Persönlichkeit der
durchsuchten Person
•
schützt die durchsuchte Person vor der öffentlichen Neugier
•
führt eine korrekte und gesetzmäßige Durchsuchung durch
•
bespricht die Zweckmäßigkeit und die Gründe einer
Personendurchsuchung
und
die
Zweckmäßigkeit,
Beschimpfungen,
Beleidigungen,
Widerspenstigkeit,
Körperverletzungen, Bedrohungen und Bestechungen zu
protokollieren, und stellt den Bezug zu den polizeilichen
Berufspflichten her
Inhalt:
 Gesetz über das Polizeiamt in Bezug auf die Durchsuchung
 Unterschied zwischen administrativer Durchsuchung,
gerichtlicher Durchsuchung, Durchsuchung vor Einschließen in
eine Zelle und körperlicher Untersuchung
 Achtung vor der Würde und Persönlichkeit der
durchsuchten Person
 Schutz vor der öffentlichen Neugier
 Durchsuchungstechniken
 Spezifische Durchsuchungen:
 Im Gefängnis
 Bei Sport- und Konzertveranstaltungen
 Im Rahmen von Zoll und Akzisen
 Berufsethische Aspekte der Durchsuchung
 Zweckmäßigkeit,
Beschimpfungen,
Beleidigungen,
Widerspenstigkeit usw. zu protokollieren
7.
Einer Person auf moderate Weise die Freiheit entziehen
Der Anwärter erlernt die Grundprinzipien, nach denen er einem Bürger auf gesetzmäßige
und menschenwürdige Weise die Freiheit entziehen kann.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
rechtfertigt die Festnahme auf der Grundlage des Gesetzes
über die Untersuchungshaft
•
erläutert die Zuständigkeiten des Gerichtspolizeibediensteten und des Verwaltungspolizeibediensteten im Bereich
der Freiheitsentziehung
•
nennt die gesetzlichen Fristen der Freiheitsentziehung
•
erläutert den Begriff der missbräuchlichen und
willkürlichen Freiheitsentziehung durch einen Beamten
•
beurteilt je nach Lage und gesetzlichen Richtlinien, welche
Personen zu kontaktieren sind
•
führt die Techniken der Freiheitsentziehung aus,
einschließlich des Anlegens von Handschellen (Wiederholung
und Verfeinerung)
•
zeigt Achtung vor der Würde und Persönlichkeit der
festgenommenen Person
•
schützt die Person, der die Freiheit entzogen wird, vor der
öffentlichen Neugier
•
nimmt eine gesetzmäßige gerichtliche Festnahme vor
•
nimmt eine gesetzmäßige administrative Festnahme vor
•
nimmt Fingerabdrücke
•
macht die Fotos bei einer Freiheitsentziehung
•
füllt das Register der administrativen Festnahmen aus
•
bewacht die festgenommenen Personen gemäß den
Prinzipien der Untersuchungshaft
•
führt dem Magistraten eine festgenommene Person vor und
überführt sie ins Gefängnis
•
erstellt unter Berücksichtigung seiner Eigenschaft als
Gerichtspolizeibediensteter ein Festnahmeprotokoll
Inhalt:
8.
 Gesetz über die Untersuchungshaft
 Gerichtliche Festnahme
 Administrative Festnahme
 Gerichtliche Maßnahmen
 Gesetzliche Fristen der Freiheitsentziehung
 Missbräuchliche und willkürliche Freiheitsentziehung
 Techniken der Freiheitsentziehung (u.a. Anlegen von
Handschellen)

Achtung vor der Würde und Persönlichkeit der
festgenommenen Person
 Fingerabdrücke (Umstände, Techniken)
 Fotos für die gerichtliche Identifizierung
 Register der administrativen Festnahmen
 Bewachung der festgenommenen Personen
 Benachrichtigung der Familie - Versorgung

Überführung von Gefangenen und Maßnahmen im Fall
einer Flucht
 Spezifikationen eines Festnahmeprotokolls
Eine Haussuchung mit oder ohne Haussuchungsbefehl ausführen
Der Anwärter nimmt Kenntnis vom Verfahren, das bei der Durchführung einer Haussuchung
unter Verantwortung eines GPB oder GPO zu befolgen ist.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
erläutert die Rechtsgrundlagen und die Zweckmäßigkeit
einer Haussuchung
•
unterscheidet eine gerichtliche Haussuchung von einer
administrativen Haussuchung
•
erläutert die Rolle der für Haussuchungen zuständigen
Behörden
•
erläutert die Spezifitäten bei der Durchführung einer
gerichtlichen Haussuchung unter Verantwortung eines GPB und
eines GPO
•
erläutert die Aufgaben eines VPB und eines VPO bei einer
administrativen Haussuchung
•
bereitet eine eingewilligte Haussuchung vor
•
führt eine eingewilligte Haussuchung durch
•
benutzt geeignete Techniken, um in ein Gebäude
einzudringen, und lässt sich hierbei von den gesetzlichen
Vorschriften und polizeilichen Berufspflichten leiten
•
erstellt ein Haussuchungsprotokoll
Inhalt:

Rechtsgrundlagen

Begriff "Wohnung"

Gerichtliche Haussuchung

Administrative Haussuchung

Zuständige Behörden

Aufgaben des GPB und des GPO

Aufgaben des VPB und des VPO
 Vorbereitung und Ausführung
Haussuchung

Eindringen in ein Gebäude
 Haussuchungsprotokoll
einer
eingewilligten
9.
Eine Beschlagnahme durchführen
Der Anwärter lernt, warum, wann und wie eine Beschlagnahme durchgeführt werden muss.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
erläutert die Rechtsgrundlagen für eine Beschlagnahme
•
unterscheidet eine Beschlagnahme von einer Sicherstellung
•
stellt Gegenstände sicher
•
nimmt Gegenstände in Beschlag und hinterlegt sie bei der
Gerichtskanzlei
•
informiert die Betroffenen, wie sie die beschlagnahmten
Gegenstände zurückerhalten können
•
verfasst ein Beschlagnahmeprotokoll und die damit
verbundenen Unterlagen
Inhalt:
10.






Rechtsgrundlagen
Begriffe - Arten von Beschlagnahmen
Beschlagnahmetechniken
Hinterlegung bei der Gerichtskanzlei
Wiedererlangung von beschlagnahmten Gegenständen
Protokoll und Unterlagen
Informationen in Bezug auf Sicherheitsprobleme sammeln, verbreiten und
auswerten
Der Anwärter entdeckt, wie er durch Sammeln, Verbreiten und Auswerten von Informationen
maximal zum Fortgang einer gerichtlichen Untersuchung beitragen kann.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
erfasst in den verschiedenen Sachgebieten den Bedarf der
Polizeidienste und Behörden an Informationen und Auskünften
•
skizziert den gerichtlichen Informationszyklus
•
skizziert den administrativen Informationszyklus
•
unterscheidet die verschiedenen Möglichkeiten des
polizeilichen Dokumentationssystems
•
erläutert, auf welche nationalen und internationalen
Unterstützungsdienste er zurückgreifen kann
•
beurteilt den Inhalt einer Information gemäß den
vorgesehenen Kriterien
•
erstellt im Rahmen einer Untersuchung einen
Informationsbericht und ein zusammenfassendes Protokoll
•
beurteilt, welcher Teil der erhaltenen Information unter das
Berufsgeheimnis und/oder den Schutz des Privatlebens fällt
•
erläutert die allgemeinen Grundsätze über das Arbeiten mit
einem Informanten
Inhalt:
11.
 Bedarf der Polizeidienste und Behörden an Informationen
und Auskünften
 Gerichtlicher Informationszyklus
 Administrativer Informationszyklus
 Möglichkeiten des polizeilichen Dokumentationssystems
 Nationale und internationale Unterstützungsdienste

Kriterien einer vollständigen Information

Informationsbericht und zusammenfassendes Protokoll
 Konkrete und weiche Information
 Berufsgeheimnis und Schutz des Privatlebens
 Informant
An einer Untersuchung oder an Ermittlungen teilnehmen
Der Anwärter nimmt Kenntnis von den Gründen und der Weise, wie eine Untersuchung oder
Ermittlungen vorgenommen werden.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
beschreibt den Zweck von Untersuchung und Ermittlungen
•
kommentiert die Rolle der verschiedenen Akteure und die
Leitung der Untersuchung
•
erläutert folgende Begriffe: fakten- und täterorientierte
Ermittlungen,
Suche
nach
Diebesgut
und
Vermögensuntersuchung
•
unterscheidet
Ermittlungen
von
gerichtlichen
Untersuchungen
•
erläutert den Ablauf einer Untersuchung
•
gibt eine Übersicht über die Dienste für die Analyse von
Spuren und Beweisen
•
erläutert den Begriff Wahlgegenüberstellung
•
nimmt eine Vernehmung und eine Konfrontation vor
•
erstellt ein Protokoll über eine kleine Untersuchung
•
beschreibt die Zusammenstellung einer einfachen
Untersuchungsakte
Inhalt:
 Zweck
 Rolle der verschiedenen Akteure und Leitung der Untersuchung
 Fakten- und täterorientierte Ermittlungen
 Suche nach Diebesgut

Ermittlung und gerichtliche Untersuchung
 Ablauf einer Untersuchung

Dienste für die Analyse der Spuren und Indizien
 Konfrontation
 Wahlgegenüberstellung

Zusammenstellung einer einfachen Untersuchungsakte

Protokoll
MODUL 6: ÖFFENTLICHE ORDNUNG UND ALLGEMEINE POLIZEIEINSÄTZE
1.
Im Rahmen der Verwaltungspolizei die Grundrechte und -freiheiten des
Bürgers kennen und respektieren
Der Anwärter kann die Grundrechte und -freiheiten des Bürgers sowie ihre Einschränkungen
im Rahmen des Lebens in der Gesellschaft einordnen und abgrenzen.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
erläutert die verschiedenen Begriffe der öffentlichen
Ordnung und ordnet sie im Rahmen der bürgernahen Polizeiarbeit
ein
•
unterscheidet zwischen den Begriffen öffentliche
Versammlung und private Versammlung
•
kommentiert die Ausübung des Versammlungsrechts
•
unterscheidet die verschiedenen Arten von Ereignissen, die
die öffentliche Ordnung stören können
•
vergleicht die föderalen und lokalen Verantwortlichkeiten
in Bezug auf die öffentliche Ordnung
•
erläutert die Zuständigkeiten eines VPB und eines VPO
•
erläutert die Philosophie der Bewältigung von
Volksaufläufen
•
erläutert die allgemeine Philosophie der Einsätze der
Polizeidienste in Bezug auf die Aufrechterhaltung der
öffentlichen Ordnung
•
nimmt Demonstranten, Verletzten und Presse gegenüber die
angemessene Haltung ein und beschränkt die Gewaltanwendung
auf ein Minimum
Inhalt:

Begriff "öffentliche Ordnung" im Rahmen der bürgernahen
Polizeiarbeit
 Private/öffentliche Versammlungen

Versammlungsrecht und seine Grenzen
 Arten von Ereignissen, die die öffentliche Ordnung stören
können

Föderale und lokale Verantwortlichkeiten
 Zuständigkeiten eines VPB und eines VPO
 Philosophie der Bewältigung von Volksaufläufen
 Philosophie der Einsätze der Polizeidienste im Bereich
öffentliche Ordnung

Haltung gegenüber Demonstranten, Verletzten und Presse

Beschränkung der Gewaltanwendung
2.
An polizeilichen Großeinsätzen teilnehmen
Der Anwärter nimmt Kenntnis von seinen Möglichkeiten, im Rahmen von polizeilichen
Großeinsätzen einzugreifen.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
erläutert die Rechtsgrundlagen und die Zweckmäßigkeit
polizeilicher Großeinsätze
•
unterscheidet die verschiedenen Arten von polizeilichen
Großeinsätzen
•
erläutert die Aufgaben der Polizeibeamten bei polizeilichen
Großeinsätzen
•
nimmt während einer integrierten Übung an einem
polizeilichen Großeinsatz teil
Inhalt:
3.
 Rechtsgrundlagen und Zweckmäßigkeit
Großeinsätze
 Arten von Einsätzen
 Aufgaben des Polizeibeamten
 Durchsuchung eines Gebiets
polizeilicher
Die Polizeitechniken und -einsätze zur Aufrechterhaltung der öffentlichen
Ordnung beherrschen
Der Anwärter übt sich in den Polizeitechniken und -einsätzen, die dazu dienen,
Massenveranstaltungen, Massenansammlungen und Volksaufläufe zu kontrollieren.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
unterscheidet
die
verschiedenen
Arten
von
Ordnungsdiensten
•
sieht die vollständige individuelle Ausrüstung für die
Ausführung seines Auftrags der Aufrechterhaltung der Ordnung
vor
•
benutzt die individuelle und kollektive Schutzausrüstung
•
unterscheidet die während eines Ordnungsdienstes
eingesetzten besonderen Mittel
•
beschreibt die Organisation der Sektion und definiert die
Funktion jedes Sektionsmitglieds
•
beschreibt Organisation und Zusammensetzung eines
Einsatzpelotons
•
führt die verschiedenen Sektions- und Pelotonformationen
aus
•
führt die verschiedenen Polizeieinsätze in Bezug auf die
Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung aus
Inhalt:
 Arten von Ordnungsdiensten
 Individuelle und kollektive Schutzausrüstungen für die
Aufrechterhaltung und Wiederherstellung der öffentlichen
Ordnung
 Besondere Mittel
 Zusammenstellung und Einsatz der Polizeieinheiten im Fall
von Aufrechterhaltung
 Drillbewegungen
 Sektions- und Pelotonformationen
 Arten von Einsätzen
MODUL 7: BÜRGERNAHE POLIZEI
1.
Die Arbeit einer lokalen Demokratie kennen
Der Anwärter entdeckt den Rahmen, in dem lokal gearbeitet wird.
Zielsetzung:
Der Anwärter:
•
erläutert die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten der
Behörden einer lokalen Demokratie
•
erläutert die Verantwortlichkeiten der anderen Partner in
einer lokalen Demokratie
Inhalt:
 Zuständigkeiten des Bürgermeisters, des Bürgermeisterund Schöffenkollegiums, der Schöffen, des Polizeirats usw.
2.
Die Prinzipien der bürgernahen Polizei beherrschen
Der Anwärter eignet sich alle Elemente an, die es ihm erlauben, eine gute Beziehung zur
Bevölkerung aufzubauen, und erkennt ihre Auswirkung auf die Polizeiarbeit.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
erläutert den Kontext der Entstehung der bürgernahen
Polizei
•
erläutert die Philosophie, die Komponenten und die
Prinzipien der gemeinschaftsorientierten Polizeifunktion
•
erläutert die Ursachen objektiver und subjektiver
Unsicherheitsgefühle der Bevölkerung
•
ordnet seine Handlungen in den Rahmen eines
Sicherheitsplans ein
•
erläutert die Aufgabenbereiche der lokalen Polizei
Inhalt:

Gemeinschaftsorientierte Polizeifunktion (Philosophie und
Komponenten - Basistexte)
 Objektive und subjektive Unsicherheitsgefühle
 Ein zonaler Sicherheitsplan
 Aufgabenbereiche der lokalen Polizei
3.
Den Begriff "externe Orientierung" verstehen
Der Anwärter erläutert die Orientierung der Polizei an der Bevölkerung und ihren
verschiedenen Gemeinschaften.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
erläutert die Positionierung und die Grenzen der Polizei
•
erläutert die Beziehungen der Polizei zur Bevölkerung
•
kennt den Unterschied zwischen externer und interner
Orientierung
•
erfasst die Bedeutung der dienstleistungsorientierten
Haltung der Polizei
•
versteht
die
verschiedenen
Arten
von
Unsicherheitsgefühlen
•
erfasst die verschiedenen Bedürfnisse und Erwartungen der
Gemeinschaften in einem Viertel und die Faktoren, die einen
Einfluss darauf haben
•
kennt die verschiedenen Hilfsmittel, die Klarheit über die
Gemeinschaften verschaffen können
•
bestimmt und erkennt die Bedürfnisse und Erwartungen
Inhalt:
4.
 Positionierung der Polizei
 Beziehungen der Polizei zur Bevölkerung
 Aufträge und Grenzen der Polizei
 Merkmale und Hindernisse der externen Orientierung
 Dienst von hoher Qualität
 Arten Gemeinschaften

Bedürfnisse und Erwartungen der Bevölkerung und der
Behörden
 objektive, subjektive und latente Unsicherheitsgefühle
 Hilfsmittel und Techniken
Problemlösend arbeiten
Der Anwärter weiß, wie man eine Vorgehensweise je nach Kernproblem lenken kann.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
erläutert den Unterschied zwischen reaktiver und proaktiver
Arbeit
•
erfasst die Bedeutung, die Zielsetzungen und die Stärke
einer problemorientierten Vorgehensweise
•
erfasst den Nutzen von Kreativität und Innovation
•
versteht den Zusammenhang zwischen integralen
Sicherheitsplänen und Verwaltungsplänen der Polizei
•
kennt die verschiedenen Methoden, Techniken, Vorteile
und Nachteile der problemlösenden Arbeit
•
kann in Fallstudien Methoden der problemlösenden Arbeit
anwenden
Inhalt:
5.
 reaktive und proaktive Arbeit
 problemlösende Arbeit

Kreativität und Innovation

föderaler und/oder (gegebenenfalls) kommunaler integraler
Sicherheitsplan; nationaler und zonaler Sicherheitsplan

Scanning eines Viertels, Indikatoren
 Mittel/Methoden zur Visualisierung

Aktionsplan

Projektarbeit
In "Partnerschaft" arbeiten
Der Anwärter lernt, wie durch persönliche Kontakte und Zusammenarbeit mit der
Bevölkerung zu einem angenehmen und sicheren Lebensumfeld beigetragen werden kann.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
wird sich bewusst, dass die Polizei nicht allein für
Sicherheit und Lebensqualität verantwortlich ist
•
erläutert die Merkmale und Stärken der Netzwerke
•
identifiziert die möglichen internen und externen Partner in
Sachen Sicherheit und Lebensqualität und ihre Spezifität
•
versteht die Aspekte der Widerstände gegen Veränderungen
•
vergleicht die Berufsethik verschiedener externer Partner
•
beschreibt die Auswirkungen der Zusammenarbeit mit
externen Partnern in der vernetzten Vorgehensweise
•
kennt die bestehenden Methoden für das Verwalten von
Partnern
•
kennt den Umgang mit Verschiedenartigkeit und
Minderheitsgruppen
Inhalt:

Stärken der Zusammenarbeit, Netzwerkarbeit
vernetzten Vorgehensweise

interne und externe Partner

Basispartner

Widerstände gegen Veränderungen
 Netzwerke und ihre Berufsethik

Methoden für das Verwalten von Partnern

Verschiedenartigkeit und Minderheitsgruppen
und
6.
Über seine Tätigkeiten Rechenschaft ablegen
Der Anwärter erklärt, warum die Rechenschaftslegung der bürgernahen Polizeiarbeit
inhärent ist.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
gibt eine Übersicht über die bestehenden Arten der
Rechenschaftslegung auf politischer Ebene und auf Ebene der
Ausführung
•
beschreibt einzelne Methoden der Rechenschaftslegung
•
erläutert die Rolle der Haltung bei der Rechenschaftslegung
Inhalt:

Rechenschaft auf politischer Ebene und auf Ebene der
Ausführung

Mechanismen und Methoden zur Rechenschaftslegung
 Haltung des Polizeibeamten
7.
Den Begriff "Empowerment" kennen
Der Anwärter erläutert die Bedeutung des "Empowerment".
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
versteht die Bedeutung des "Empowerment" im Rahmen der
bürgernahen Polizeiarbeit
•
gibt Beispiele von Empowerment innerhalb der Polizei und
der Methoden, die hierzu beitragen
•
gibt Beispiele von Empowerment außerhalb der Polizei und
von Methoden, die hierzu beitragen
•
Empowerment von Minderheitsgruppen
•
erläutert die Ermessensbefugnis der Polizei, den
Anwendungsbereich, die Einschränkungen und die Möglichkeiten
Inhalt:
 Begriff "Empowerment"
 Empowerment innerhalb der Polizei
 Empowerment außerhalb der Polizei
 Empowerment von Minderheitsgruppen

Konzertierungsmechanismen

Demokratisierung von Polizeidiensten,
Verantwortung, Orientierung
 Ermessensbefugnis
Autonomie,
8.
Die bürgernahe Polizei in einem breiteren Kontext verstehen
Der Anwärter beschreibt die bürgernahe Polizei in einem breiteren Kontext.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
versteht, dass bürgernahe Polizeiarbeit ein Aspekt des
Bestrebens nach integraler Sicherheit ist
•
versteht den Referenzrahmen der Entwicklung der
Organisation der Polizei
•
kennt den Begriff "informationsgesteuerte Polizeiarbeit"
Inhalt:
9.



Bestreben nach integraler Sicherheit
Entwicklung der Organisation der Polizei
informationsgesteuerte Polizeiarbeit
Eine Anzahl sozialer Grundfertigkeiten entwickeln, die nötig sind, um mit
jemandem Kontakt aufzunehmen, zu kommunizieren und bei einer
Streitigkeit einzugreifen
Der Anwärter lernt, sich kundenorientiert einzustellen, und verfügt über die zur Ausübung
seiner Aufgaben nötigen Kommunikationsfähigkeiten.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
erläutert
die
Grundkomponenten
des
Kommunikationsschemas
•
wendet in seinen beruflichen Tätigkeiten die Grundsätze
des aktiven Zuhörens an
•
ist in seinen beruflichen Kontakten selbstsicher und
einfühlsam
•
äußert sich einer Person gegenüber mit angemessenen
Argumenten
•
nimmt Kontakt mit der Öffentlichkeit auf und spricht in der
Öffentlichkeit
•
führt ein Telefongespräch und notiert die Mitteilung
•
nimmt die angemessenen Haltungen und Verhaltensweisen
beim Empfang einer Person in seinem Büro an
•
ist von den Vorzügen einer guten Kommunikation und
Zusammenarbeit in einem Team überzeugt
•
deutet korrekt die kulturellen Einflüsse bei der
Kommunikation mit Personen aus anderen Kulturen und
ethnischen Gruppen
•
kann auf angemessene Weise bei der Lösung einer
Streitigkeit helfen, indem er:

mit den Parteien entschlossen in ruhiger und
aufbauender Weise Kontakt aufnimmt, um sie zu einem
Dialog zu bewegen

je nach erhaltener Information die geeignetste
Vermittlungsmethode benutzt
Inhalt:






Grundprinzipien der Kommunikation
Aktives Zuhören
Selbstsicherheit und Einfühlungsvermögen
Nein-Verkauf
Argumentieren
Der Empfang im Allgemeinen:
 im Büro
 am Telefon

Kommunikation und Zusammenarbeit im Team

Kontakt mit der Bevölkerung und Sprechen in der
Öffentlichkeit

Kultureigene Einflüsse bei der Kommunikation

Gesprächsbereitschaft

Überredungstechniken

Vermittlungsgespräch
MODUL 8: UMGANG MIT HÄUFIGEN FÄLLEN
1.
Den allgemeinen Umgang mit häufigen Fällen kennen
Der Anwärter erfährt, wie häufige Fälle in diesem Modul besprochen werden sollen.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
beschreibt die zur Untersuchung der häufigen Fälle
benutzte Methodik
•
benutzt die verschiedenen Rechtsquellen für nicht häufige
Fälle
Inhalt:


2.
Methodik und Übersicht über die Verstöße
 Beschreibung des Falls
 Beteiligte Akteure und mögliche Aktionspläne
 Mögliche Aktionen der Polizeidienste
Rechtsquellen
Verkehrsgefährdende und gesellschaftsstörende Verstöße erkennen und die
Zweckmäßigkeit eines Protokolls abschätzen
Der Anwärter lernt, die Bürger vor unvorsichtigen Fahrern zu schützen.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
charakterisiert den Sachverhalt und die Fakten in Bezug auf
die Unsicherheit im Straßenverkehr
•
ordnet die Problematik der Unsicherheit im Straßenverkehr
in das sozioökonomische Umfeld ein und erläutert die daraus
hervorgehenden Folgen
•
unterscheidet in den verschiedenen Verkehrssituationen die
Bestimmungen der Artikel 1 und 2 des KE vom
1. Dezember 1975
•
erläutert die Verkehrspolitik der Behörden und der Polizei
•
unterscheidet in verschiedenen Verkehrssituationen den
jeweiligen Schweregrad der Verstöße
•
unterscheidet in verschiedenen Verkehrssituationen die
gefährlichen und gesellschaftsstörende Verstöße sowie die
verschiedenen Formen der Aggressivität am Steuer
•
schätzt verschiedene Verkehrssituationen ein und
entscheidet, ob ein Eingreifen notwendig ist
•
regelt zügig und sicher den Verkehr an einer Kreuzung
•
erstellt im Rahmen einer integrierten Übung mithilfe der
Gesetzestexte auf korrekte Weise ein Protokoll, eine Verwarnung,
ein vereinfachtes Protokoll und eine sofortige Erhebung
Inhalt:
 Merkmale des Sachverhalts und der Fakten
 Sozioökonomisches Umfeld und daraus hervorgehende
Folgen
 Königlicher Erlass vom 1. Dezember 1975

Verkehrspolitik der Behörden und der Polizeidienste

jeweiliger Schweregrad der Verstöße
 Gefährliche Verstöße und Aggressivität am Steuer
 Gesellschaftsstörende Verstöße
 Verkehrsregelung
 Spezifikationen in Bezug auf:
 die Vernehmung
 das Protokoll (Verwarnungsprotokoll (VPk), sofortige
Erhebung (SE), vereinfachtes Protokoll)
3.
Die Kontrolle eines Fahrzeugs und seiner Insassen durchführen
Der Anwärter lernt, ein Fahrzeug und seine Insassen auf gesetzmäßige und
menschenwürdige Weise zu kontrollieren, unter Beachtung sowohl der verkehrsmäßigen als
auch der gerichtlichen Aspekte.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
erläutert die allgemeinen Grundsätze der Fahrzeugkontrollele
gemäß dem Gesetz über das Polizeiamt
•
begründet, wann und warum eine Fahrzeugkontrolle
rechtmäßig ist
•
analysiert den Ablauf einer Verkehrskontrolle in gleich
welcher Situation
•
führt eine Verkehrskontrolle eines Verkehrsteilnehmers auf
der Grundlage des besonderen Gesetzes über den Führerschein
durch
•
stellt das Aufgebot für die Kontrolle in Teamarbeit auf
•
identifiziert
die
verschiedenen
Anweisungen
zur
Verkehrsregelung
•
durchsucht ein Fahrzeug nach dem auferlegten Verfahren
•
führt die Verkehrskontrolle der verschiedenen Kategorien
von Fahrzeugen auf der Grundlage der besonderen
Rechtsvorschriften im Verkehrswesen und der technischen
Ausstattung des Fahrzeugs in Sachen Versicherung, Zulassung und
technische Kontrolle durch
•
sammelt und notiert die zur späteren Erstellung eines
Protokolls nötigen Angaben in ein Auskunftsbuch
Inhalt:
4.
 Allgemeine Grundsätze, GPA
 Rechtmäßiger Grund einer Fahrzeugkontrolle

Ablauf einer Verkehrskontrolle
 Kontrolle eines Verkehrsteilnehmers auf der Grundlage des
besonderen Gesetzes Führerschein
 Kontrollaufgebot
 Anweisungen zur Verkehrsregelung
 Taktische Durchsuchung eines Fahrzeugs
 Verkehrskontrolle der verschiedenen Kategorien von
Fahrzeugen auf der Grundlage der besonderen Rechtsvorschriften
im Verkehrswesen in Sachen Versicherung, Zulassung und
technische Kontrolle

Spezifikationen in Bezug auf:
 die Feststellungen
 die Vernehmung
 das Protokoll (Verwarnungsprotokoll (VPk), sofortige
Erhebung (SE), vereinfachtes Protokoll)
Im Fall von Alkoholvergiftung und/oder Trunkenheit am Steuer eingreifen
und die Feststellungen treffen
Der Anwärter kontrolliert die Verkehrsteilnehmer auf gesetzmäßige und menschenwürdige
Weise in Bezug auf Alkoholvergiftung.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
erläutert die Rechtsvorschriften in Bezug auf
Alkoholeinfluss und Trunkenheit am Steuer und skizziert die
verschiedenen Verfahren
•
erläutert, unter welchen Umständen eine Blutabnahme
vorgenommen wird, und unterscheidet die Personen, die ihr
unterzogen werden dürfen
•
bedient die Geräte für eine Alkoholkontrolle, trifft
entsprechend dem Ergebnis die angemessenen Maßnahmen und
erstellt ein Protokoll
Inhalt:




Rechtsgrundlagen
Blutabnahme
Test- und Analysemittel
Spezifikationen in Bezug auf:
 die Feststellungen
 die Vernehmung
 das Protokoll
5.
Bei einem Verkehrsunfall mit Sachschäden und/oder Körperverletzungen
eingreifen und die Feststellungen treffen
Der Anwärter steht den Bürgern und einem Polizisten bei einem Verkehrsunfall mit
Sachschäden und/oder Körperverletzungen bei und stellt den Unfall fest.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
bereitet sich während der Fahrt zum Unfallort vor
•
meldet jeden Verkehrsunfall in angemessener Weise anhand
der ihm zur Verfügung stehenden Mittel
•
unterscheidet
bei
jeglichem
Verkehrsunfall
die
vorgefundenen Spuren im Hinblick auf die spätere Untersuchung
und sichert wirksam diese Spuren
•
unterscheidet bei jedem Verkehrsunfall die betroffenen
Parteien und hält Neugierige in angemessener Weise von der
Unfallstelle fern
•
beurteilt bei einem Verkehrsunfall die Umstände, die
besondere Maßnahmen erforderlich machen, damit die
Feststellungen in Sicherheit vorgenommen werden können, und
ruft die Personen und Dienste zu Hilfe, die über das geeignete
Material verfügen
•
beurteilt stets, ob die Fahrbahn geräumt werden muss, und
kennzeichnet sie vor der Räumung
•
erfüllt bei einem Verkehrsunfall seine humanitären
Pflichten und fordert stets die nötigen Rettungsdienste an
•
benachrichtigt die Staatsanwaltschaft bei einem Unfall mit
Verletzten
•
erkennt,
in
welchen
Fällen
eine
gütliche
Schadensregulierung (RDR) anzuwenden ist, und kann das
entsprechende Verfahren ausführen
•
führt am Ort eines Verkehrsunfalls alle nötigen
Feststellungen und Handlungen des ersten und des zweiten
Protokollanten durch
•
erläutert, unter welchen Umständen Fahrerflucht vorliegt
und wie darauf angemessen zu reagieren ist
•
trifft die ersten Maßnahmen bei einem Unfall, in den Tiere
verwickelt sind
•
trifft die ersten Maßnahmen bei einem Unfall, bei dem
Wertgegenstände vorhanden sind
•
kann die Angaben eines Fahrtenschreibers in Verwahrung
nehmen
•
kann sich auf angemessene Weise einem ADR-Fahrzeug
nähern und erste Maßnahmen treffen
•
trifft die ersten Maßnahmen bei verlorener Ladung auf der
Fahrbahn
•
erstellt eine Skizze und eine Fotoakte zur Verdeutlichung
der Feststellungen
•
erstellt für jedes Eingreifen ein Protokoll, in dem die
wesentlichen Elemente der Unfallaufnahme enthalten sind
•
fasst die in Bezug auf den aufgenommenen Verkehrsunfall
erforderlichen Anlagen ab
Inhalt:
6.
 Ankunft vor Ort, Ermittlung der ersten Informationen, erste
Maßnahmen, Aufteilung der Aufgaben
 Material zur Absicherung der Unfallstelle
 Gewährleistung der Sicherheit und des Flusses des
Verkehrs an der Unfallstelle
 Sicherung von Spuren, Feststellung der Schäden
 Identifizierung der betroffenen Parteien, Zeugen und
Neugierigen
 Zusammenarbeit mit Feuerwehr und Rettungsdiensten
 Räumung der Unfallstelle

Benachrichtigung der Staatsanwaltschaft

Europäisches Unfallversicherungsdokument
 Feststellungen
 Fahrerflucht und Beschreibung des Fahrzeugs
 Unfall mit Verwicklung von Tieren oder Vorhandensein
von Wertgegenständen
 Fahrtenschreiber

ADR
 Verlorene Ladung auf der Fahrbahn
 Zusammenstellung einer Fotoakte
 Spezifikationen in Bezug auf das Protokoll
Im Fall von Straftaten gegen Personen eingreifen und die Feststellungen treffen
Der Anwärter identifiziert die Verbrechen und Vergehen gegen Personen und lernt, in
diesem Rahmen einzugreifen und die Feststellungen zu treffen.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
charakterisiert den Sachverhalt und die Fakten in Bezug auf
Verbrechen und Vergehen gegen Personen
•
ordnet die Verbrechen und Vergehen gegen Personen in das
sozioökonomische Umfeld ein und erläutert die daraus
hervorgehenden Folgen
•
ordnet die Verbrechen und Vergehen gegen Personen in den
Kontext der innerfamiliären Gewalt und der ehelichen Gewalt ein
und erläutert die daraus hervorgehenden Folgen
•
unterscheidet anhand von Fakten die Tatbestandsmerkmale
bei den im Strafgesetzbuch festgelegten Straftaten gegen
Personen und kommentiert die Umstände, die zu einer Änderung
der Anwendung des Gesetzes führen
•
erkennt die verschiedenen Verletzungen und Spuren
•
erläutert, in welchen Fällen er die Familie und die
Staatsanwaltschaft benachrichtigen muss
•
erstellt eine Bescheinigung über die Nicht-Freigabe einer
Leiche
•
betreut im Rahmen einer integrierten Übung in Bezug auf
Verbrechen und Vergehen gegen Personen die Opfer, trifft die
Feststellungen, nimmt die Vernehmungen vor und erstellt ein
Protokoll
Inhalt:
 Merkmale des Sachverhalts und der Fakten
 Sozioökonomisches Umfeld und Folgen
 Innerfamiliäre und eheliche Gewalt
 Tatbestandsmerkmale bei Verstößen
 Umstände, die zu einer Änderung der Anwendung des
Gesetzes führen
 Arten von Verletzungen und Spuren

Benachrichtigung der Familie und der Staatsanwaltschaft
 Bescheinigung über die Nicht-Freigabe einer Leiche
 Spezifikationen in Bezug auf:
 die Opferbetreuung
 die Feststellungen
 die Vernehmung
 das Protokoll

7.
Bei Sittlichkeitsdelikten eingreifen und die Feststellungen treffen
Der Anwärter identifiziert die Verbrechen und Vergehen gegen die Sitte und lernt, in diesem
Rahmen einzugreifen und die Feststellungen zu treffen.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
charakterisiert den Sachverhalt und die Fakten in Bezug auf
Sittlichkeitsdelikte
•
ordnet Prostitution und Menschenhandel in das
sozioökonomische Umfeld ein und erläutert die daraus
hervorgehenden Folgen
•
beschreibt die Bedeutung der Überwachung in Bars,
Kabaretts usw.
•
kennt das familiäre Umfeld, in dem Sittlichkeitsdelikte
vorkommen können
•
erläutert die Folgen sexueller Gewalt bei Erwachsenen und
Kindern
•
verweist ein Opfer eines Sittlichkeitsdelikts an ein
Hilfszentrum
•
unterscheidet anhand von Fakten die Tatbestandsmerkmale
bei den im Strafgesetzbuch festgelegten Sittlichkeitsdelikten und
kommentiert die Umstände, die zu einer Änderung der
Anwendung des Gesetzes führen
•
schätzt ein, ob es zweckmäßig ist, einen Sachverständigen
(Gerichtsmediziner, Sexualgewalt-Set) einzuschalten, um die
Spuren zu sichern und in Beschlag zu nehmen
•
beurteilt
die
Zweckmäßigkeit,
auf
einen
Phantombildzeichner zurückzugreifen
•
versteht die VICLAS-Methode und wendet sie an
•
betreut im Rahmen einer integrierten Übung in Bezug auf
Sittlichkeitsdelikte die Opfer, trifft die Feststellungen, nimmt die
Vernehmungen vor und erstellt ein Protokoll
Inhalt:


Merkmale des Sachverhalts und der Fakten
Sozioökonomisches Umfeld und Folgen
 Prostitution
 Menschenhandel

Überwachung in Bars, Kabaretts usw.
 Familiäres Umfeld

Folgen sexueller Gewalt
 Erwachsene
 Kinder

Verweisungsfunktion

Tatbestandsmerkmale bei Verstößen

Umstände, die zu einer Änderung der Anwendung des
Gesetzes führen

Gerichtsmediziner, Sexualgewalt-Set
 Phantombild

VICLAS (Violent Crime Linkage Analysis System)

Spezifikationen in Bezug auf:
 die Opferbetreuung
 die Feststellungen
 die Vernehmung
 das Protokoll
8.
Bei Verschwinden von Personen schnell eingreifen
Der Anwärter lernt, möglichst schnell auf eine Vermisstenanzeige zu reagieren.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
charakterisiert den Sachverhalt und die Fakten in Bezug auf
das Verschwinden von Personen
•
charakterisiert den Sachverhalt und die Fakten in Bezug auf
die Entführung durch einen Elternteil
•
erläutert den Unterschied zwischen nicht Besorgnis
erregendem und Besorgnis erregendem Verschwinden
•
führt bei Besorgnis erregendem Verschwinden die der
Situation angemessenen dringenden Maßnahmen aus
•
beschreibt das Eingreifen der Vermisstenzelle und anderer
Organisationen (Child Focus)
•
betreut die Person, die eine Vermisstenanzeige aufgeben
möchte
•
vernimmt die Person, die eine Vermisstenanzeige aufgibt, und
erstellt anhand der Angaben aus der Vernehmung eine dringende
Suchmeldung in Bezug auf ein Besorgnis erregendes Verschwinden
•
erläutert den Ablauf einer ersten dringenden Befragung in
der Nachbarschaft des Orts des Verschwindens
•
vernimmt die Zeugen eines Verschwindens und eventuell
den Tatverdächtigen
•
betreut und vernimmt eine wiedergefundene Person
•
erstellt im Rahmen einer integrierten Übung ein Protokoll
über die ersten Maßnahmen in Bezug auf das Verschwinden einer
Person
Inhalt:
9.
 Merkmale des Sachverhalts und der Fakten
 Kriterien für die Beurteilung des Besorgnis erregenden
Aspekts
 Aufgaben bei einem Besorgnis erregenden Verschwinden
 Eingreifen der Vermisstenzelle und anderer Organisationen
 Betreuung
 Vernehmung (Checkliste) des Anzeigeerstatters, dringende
Suchmeldung
 Spezifitäten in Bezug auf die Befragung der Nachbarn
 Vernehmung der Zeugen (Checkliste)
 Betreuung und Vernehmung einer wiedergefundenen
Person
 Protokoll und Personenbeschreibung
Im Fall von Diskriminierung
Feststellungen treffen
und
Rassismus
eingreifen
und
die
Der Anwärter identifiziert die Diskriminierung und den Rassismus und lernt, in diesem
Rahmen einzugreifen und die Feststellungen zu treffen.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
unterscheidet die verschiedenen Ursachen und Vorurteile in
Bezug auf Rassismus und Diskriminierung (aufgrund der Rasse,
des Geschlechts, der politischen und philosophischen
Überzeugungen usw.)
•
erläutert die Notwendigkeit der Anwendung der
bestehenden Rechtsvorschriften in einer multikulturellen
Gesellschaft
•
erläutert die Notwendigkeit eines angemessenen Eingreifens
gegenüber Personen einer fremden Kultur
•
erläutert die Prinzipien des Eingreifens in Bezug auf
Genitalverstümmelungen aus kulturellen oder religiösen Gründen
•
identifiziert die verschiedenen Einrichtungen und Instanzen,
die im Bereich Diskriminierungs- und Rassismusbekämpfung
tätig sind
•
zeigt
Verantwortungsbewusstsein
bei
möglichen
rassistischen Handlungen eines Kollegen und erörtert die
Situation mit ihm
•
kommentiert das Gesetz über Rassismus und Xenophobie
auf der Grundlage von Themen
•
betreut im Rahmen einer integrierten Übung in Bezug auf
Diskriminierung und Rassismus gegenüber Minderheiten die
Opfer, trifft die Feststellungen, nimmt die Vernehmungen vor
und erstellt ein Protokoll
•
erläutert die Prinzipien des Eingreifens in Bezug auf
Zigeuner
Inhalt:
10.
 Ursachen von Rassismus und Diskriminierung, Vorurteile
 Genitalverstümmelungen
 Notwendigkeit der Anwendung der bestehenden
Rechtsvorschriften

Verschiedene Einrichtungen und Instanzen
 Reaktionen auf rassistische Handlungen
 Gesetz über Rassismus und Xenophobie
 Spezifikationen in Bezug auf:
 die Feststellungen
 die Vernehmung
 das Protokoll
Im Fall von Diebstahl und anderen Straftaten gegen Eigentum eingreifen und
die Feststellungen treffen
Der Anwärter trägt im Rahmen von Diebstählen und anderen Verbrechen und Straftaten
gegen Eigentum so weit wie möglich zur Betreuung der Opfer, zur Ergreifung der Täter und
zur Wiedererlangung der gestohlenen Güter bei.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
charakterisiert den Sachverhalt und die Fakten in Bezug auf
Diebstähle
•
ordnet die Diebstähle in das sozioökonomische Umfeld ein
und erläutert die daraus hervorgehenden Folgen
•
unterscheidet anhand von Fakten die Tatbestandsmerkmale
bei Diebstählen und kommentiert die Umstände, die zu einer
Änderung der Anwendung des Gesetzes führen
•
unterscheidet die Vorgehensweisen
•
unterscheidet anhand von Fakten die Tatbestandsmerkmale
bei Betrugshandlung, Untreue, Betrug, Hehlerei usw.
•
erteilt nützliche Informationen zur Vorbeugung gegen
Diebstahl
•
betreut im Rahmen einer integrierten Übung in Bezug auf
einen Diebstahl die Opfer, sichert die Spuren, trifft die
Feststellungen, nimmt die Vernehmungen vor und erstellt ein
Protokoll
Inhalt:

Merkmale des Sachverhalts und der Fakten

Sozioökonomisches Umfeld und Folgen
 Tatbestandsmerkmale bei Diebstählen
 Umstände, die zu einer Änderung der Anwendung des
Gesetzes führen
 Unterschied einfacher/schwerer Diebstahl
 Diebstahlarten: besondere Vorgehensweisen

Betrugshandlung, Untreue, Betrug, Hehlerei usw.

Vorbeugungsmaßnahmen

Spezifikationen in Bezug auf:
 die Feststellungen
 die Vernehmung
 das Protokoll
11.
In Situationen im Bereich Jugendschutz eingreifen
Der Anwärter wird für den Jugendschutz sensibilisiert und ergreift die ersten angemessenen
Maßnahmen in Bezug auf Straftaten gegenüber oder von Minderjährigen.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
charakterisiert den Sachverhalt und die Fakten in Bezug auf
den Jugendschutz
•
ordnet das Schulversäumnis und das Ausreißen in das
sozioökonomische Umfeld ein und erläutert die daraus
hervorgehenden Folgen sowie die Philosophie im Bereich
Sittenschutz
•
erläutert die Rechtsgrundlagen in Bezug auf den
Jugendschutz
•
erläutert die Zuständigkeiten der Gerichtshöfe und Gerichte
im Bereich Jugendschutz
•
verweist die Jugendlichen und ihre Eltern an spezialisierte
Dienste
•
unterscheidet anhand von Fakten die Tatbestandsmerkmale
bei Straftaten gegenüber oder von Minderjährigen und
kommentiert die Umstände, die zu einer Änderung der
Anwendung des Gesetzes führen
•
kennt die Schwerpunkte bei der Erstaufnahme eines
Minderjährigen
•
kann auf das Netzwerk für die Aufnahme und die
Vernehmung von Minderjährigen verweisen und darauf
zurückgreifen
•
erläutert die Prinzipien des Eingreifens in Bezug auf
minderjährige Bettler
Inhalt:








12.
Merkmale des Sachverhalts und der Fakten
Sozioökonomisches Umfeld und Folgen:
 Schulversäumnis
 Ausreißen
Rechtsgrundlagen
Besondere Gerichtshöfe und Gerichte
Spezialisierte Dienste
Straftaten gegenüber oder von Minderjährigen
Bettelei
Spezifikationen in Bezug auf:
 die Aufnahme von Minderjährigen
 die Vernehmung von Minderjährigen
 das Protokoll
In Situationen mit Geisteskranken eingreifen
Der Anwärter wird für die Problematik in Bezug auf Geisteskranke sensibilisiert und lernt, in
Krisensituationen einzugreifen.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
charakterisiert den Sachverhalt und die Fakten in Bezug auf
Situationen mit Geisteskranken
•
erläutert die Rechtsgrundlagen in Bezug auf Situationen mit
Geisteskranken
•
erläutert die Rolle der beteiligten Akteure
•
kontaktiert die spezialisierten Dienste
•
bewältigt eine Krisensituation mit Geisteskranken
•
erstellt ein Protokoll in Bezug auf eine Situation mit
Geisteskranken
Inhalt:
 Merkmale des Sachverhalts und der Fakten
 Rechtsgrundlagen
 Rolle der beteiligten Akteure (Arzt, Staatsanwaltschaft,
psychiatrische Anstalten)
 Spezialisierte Dienste
 Krisensituationen
 Spezifikationen in Bezug auf das Protokoll
13.
In Bezug auf den Besitz oder das Mitführen von Waffen und Munition
eingreifen und die Feststellungen treffen
Der Anwärter lernt, die Bürger vor Personen zu schützen, die im illegalen Besitz von Waffen
und/oder Munition sind.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
charakterisiert den Sachverhalt und die Fakten in Bezug auf
den Besitz und das Mitführen von Waffen und Munition
•
ordnet den Waffenhandel in das sozioökonomische Umfeld
ein und erläutert die daraus hervorgehenden Folgen
•
definiert den Begriff "Waffe"
•
erkennt eine Waffe und erläutert das Gesetz, dem sie
unterworfen ist
•
sichert die Waffe, sodass sie weder ihn noch Drittpersonen
gefährden kann
•
stellt eine Waffe und Munition sicher und/oder
beschlagnahmt sie
•
nimmt eine Vernehmung in Bezug auf einen Verstoß gegen
das Waffengesetz vor
•
erstellt im Rahmen einer integrierten Übung ein Protokoll in
Bezug auf einen Verstoß gegen das Waffengesetz
Inhalt:
 Merkmale des Sachverhalts und der Fakten
 Sozioökonomisches Umfeld und Folgen

Rechtsgrundlagen
 Grundkenntnisse
des
Waffengesetzes
Waffenregister (ZWR))
 Sicherheitsmaßnahmen
 Spezifikationen in Bezug auf:
 die Feststellungen
 die Beschlagnahme
 die Vernehmung
 das Protokoll
(Zentrales
14.
Im Fall von Verstoß gegen das Ausländergesetz eingreifen und die
Feststellungen treffen
Der Anwärter kontrolliert Ausländer auf gesetzmäßige und menschenwürdige Weise und
ergreift die angemessenen Maßnahmen bei Verstößen gegen das Ausländergesetz.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
charakterisiert den Sachverhalt und die Fakten in Bezug auf
Verstöße gegen das Ausländergesetz
•
ordnet die Problematik des Menschenhandels, der illegalen
Einwanderer und der Flüchtlinge in das sozioökonomische
Umfeld ein und erläutert die daraus hervorgehenden Folgen
•
definiert die Grundbegriffe in Bezug auf das
Ausländergesetz
•
erläutert die Bedingungen für die Einreise, den Aufenthalt
und die Niederlassung von Ausländern in Belgien
•
erläutert die wichtigsten Teile der verschiedenen gültigen
Reisepässe und Visa
•
kontrolliert die Kontrollstempel, Reisepässe und Visa
•
identifiziert die am häufigsten vorkommenden Fälschungen
von Dokumenten
•
weiß das Ausländeramt einzuordnen und nimmt Kontakt
mit ihm auf
•
ergreift Maßnahmen gegen Ausländer, die sich illegal in
Belgien aufhalten
•
nimmt im Rahmen einer integrierten Übung die
Vernehmung eines Ausländers vor und erstellt ein Protokoll
hierüber
Inhalt:










Merkmale des Sachverhalts und der Fakten
Sozioökonomisches Umfeld und Folgen
 Menschenhandel
 Illegale Einwanderer
 Flüchtlinge
Grunddefinitionen
Einreise-, Aufenthalts- und Niederlassungsbedingungen
Arten von Reisepässen, Visa und Kontrollstempeln
Kontrolle des Reisepasses und der Daten (Ausländergesetz)
Falsche und gefälschte Dokumente
Spezialisierte Dienste
Maßnahmen
Spezifikationen in Bezug auf:
 die Feststellungen
die Vernehmung
 das Protokoll
15.
In Sachen Drogen und/oder im Fall von Drogenvergiftung am Steuer
eingreifen und die Feststellungen treffen
Der Anwärter lernt, einen Drogenkonsumenten vor sich selbst zu schützen und zu
verhindern, dass er Drittpersonen Schaden zufügt; er kontrolliert auf eine gesetzliche und
menschenwürdige Weise im Fall von Drogenvergiftung am Steuer und trifft die
Feststellungen.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
charakterisiert den Sachverhalt und die Fakten in Bezug auf
Verstöße gegen die Rechtsvorschriften über Drogen
•
ordnet die Drogenproblematik in das sozioökonomische
Umfeld ein und erläutert die daraus hervorgehenden Folgen
•
beschreibt
die
verschiedenen
Drogenarten
und
Suchtsymptome
•
beschreibt die Wirkung der verschiedenen Drogenarten auf
den menschlichen Körper
•
erläutert die Drogen- und Suchtproblematik
•
erläutert, wie ein Drogenabhängiger empfangen wird und
wie er über die möglichen Aufnahmezentren zu informieren ist
•
unterscheidet anhand von Fakten die Verstöße gegen die
Rechtsvorschriften über Drogen
•
erläutert die Drogenpolitik und die Politik der
Rechtsverfolgung
•
führt auf der Suche nach Drogen eine Durchsuchung durch
•
beurteilt, in welchen Fällen der Drogenspürhund eingesetzt
werden kann und weiß, wie er auf ihn zurückgreifen kann
•
erläutert die Benutzung des Nachweistests
•
erläutert die Benutzung des Urintests
•
führt eine Beschlagnahme von Drogen aus
•
nimmt eine Vernehmung in Bezug auf eine
Drogenangelegenheit vor
•
erstellt im Rahmen einer integrierten Übung ein Protokoll in
Bezug auf Verstöße gegen die Rechtsvorschriften über Drogen
Drogen am Steuer: der Anwärter:
•
beschreibt den Einfluss von Drogen auf die Fahrtüchtigkeit
und auf den Verkehr
•
beschreibt das Verfahren und nennt, wann und auf wen es
anwendbar ist
•
erkennt die verschiedenen äußeren Anzeichen
•
gibt eine Übersicht über die Verstöße
•
beschreibt die Umstände, unter denen das Fahren verboten
werden darf und eine Blutabnahme auferlegt werden darf
•
erläutert, was im Fall einer Verweigerung, sich der
standardisierten Testreihe, dem Urintest und/oder der
Blutabnahme zu unterziehen, zu tun ist
•
erläutert, was zu tun ist, wenn der Arzt sich weigert,
einzugreifen oder verhindert ist
•
erläutert die Rechte und Pflichten der kontrollierten Person
•
erläutert, was beim Zusammentreffen verschiedener
Verstöße zu tun ist
•
führt die vorgesehenen psychophysischen Tests aus
•
erläutert die Benutzung der verschiedenen Urintests
•
identifiziert und erläutert die Fälschungsmöglichkeiten und
die Kontaminationsrisiken
•
beschreibt das Verfahren zur Blutabnahme
•
erstellt ein Protokoll über Feststellungen des Fahrens unter
Einfluss verbotener Mittel
Inhalt:








Merkmale des Sachverhalts und der Fakten
Sozioökonomisches Umfeld und Folgen
Verschiedene Drogenarten, Suchtsymptome
Benutzungs-, Verpackungs- und Verbergungsmethoden
Phasen des Drogenkonsums
Empfang und Weiterverweisung von Drogenkonsumenten
Rechtsvorschriften über Drogen
Drogenpolitik
 Rundschreiben und anderes

Spezifitäten in Bezug auf die Durchsuchung

Drogenspürhund

Nachweistest

Urintest

Spezifikationen in Bezug auf:
 die Feststellungen
 die Beschlagnahme und die Vernichtung
 die Vernehmung
 das Protokoll

Drogen am Steuer:
 Wirkung der verschiedenen Drogenarten auf den
menschlichen Körper
 Untersuchung der Problematik Drogen und Verkehr
 Auswirkungen von Arzneimitteln

Rechtsgrundlage

Verfahren

Rechte und Pflichten der kontrollierten Person

Kriterien für das Anhalten

Standardisierte Testreihe

Psychophysische Tests

Urintest
 Fälschen des Urintests
 Kontaminationsrisiken und Manipulation der Urinprobe

Blutabnahme

Protokoll
16.
Im Fall öffentlicher Trunkenheit eingreifen
Der Anwärter schützt eine betrunkene Person gegen sich selbst und verhindert, dass sie
Drittpersonen Schaden zufügt.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
erläutert die Problematik der Alkoholsucht und ihrer
Behandlung
•
erläutert die Verstöße gegen das Erlassgesetz zur
Unterdrückung der Trunkenheit
•
erläutert die Verstöße gegen das Gesetz über den
Ausschank alkoholischer Getränke und die Patentsteuer
•
erläutert die Zweckmäßigkeit, gegen eine betrunkene
Person einzuschreiten, sie festzunehmen und ein Protokoll
aufzusetzen
•
trifft die Feststellungen im Fall öffentlicher Trunkenheit
und überträgt sie in ein Protokoll
Inhalt:
 Problematik der Alkoholsucht und ihre Behandlung
 Erlassgesetz zur Unterdrückung der Trunkenheit
 Gesetz über den Ausschank alkoholischer Getränke und die
Patentsteuer
 Spezifikationen in Bezug auf:
 die Festnahme
 die Feststellungen
 das Protokoll
17.
In Sachen Umwelt eingreifen
Der Anwärter erwirbt die Grundprinzipien, um im Rahmen von Umweltproblemen
einzugreifen.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
erläutert die Polizeipolitik in Sachen Umwelt
•
erläutert, an welche Behörden und Dienste der Regionen
und Gemeinschaften er sich in Sachen Umwelt wenden kann
•
trifft die Feststellungen im Fall von Hinterlassung von
Hausmüll und illegaler Entsorgung von Abfällen auf öffentlicher
Straße und führt eine nachfolgende Untersuchung durch
•
ergreift die ersten Maßnahmen im Fall von illegalem
Abfalltransport
•
trifft die Feststellungen im Fall von nächtlicher Ruhestörung
und störendem Verkehrslärm
•
trifft die Feststellungen im Fall von Aussetzung,
Misshandlung und Vergiftung von Tieren
•
trifft die Feststellungen im Fall von wilder Plakatierung
•
unterscheidet vorsätzliche von fahrlässiger Beschädigung
•
stellt vorsätzliche Beschädigungen fest
•
erläutert die Verbindung zwischen Umwelt, kommunalen
administrativen Sanktionen und Ermessensbefugnis
Inhalt:








Polizeipolitik in Sachen Umwelt
Behörden und Dienste der Regionen und Gemeinschaften
Illegale Entsorgung von Müll
Abfalltransport
Lärmbelästigung - nächtliche Ruhestörung
Aussetzung, Misshandlung und Vergiftung von Tieren
Wildes Plakatieren
Beschädigungen
18.
Im Rahmen kommunaler Verwaltungssanktionen eingreifen
Der Anwärter kennt die im Rahmen kommunaler Verwaltungssanktionen am häufigsten
vorkommenden sanktionierbaren Situationen sowie das angemessene Eingreifen und die
Verfahren.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
kennt den Begriff "Störung"
•
kennt die am häufigsten vorkommenden sanktionierbaren
Situationen und die, für die er zuständig ist
•
erläutert die allgemeine Verfahrensweise für kommunale
Verwaltungssanktionen
•
trifft angemessene Maßnahmen in Sachen "Störung"
Inhalt:


Störung
kommunale Verwaltungssanktionen
19.
Infolge einer Anforderung Beistand leisten
Der Anwärter leistet infolge einer Anforderung unter anderem einem Gerichtsvollzieher
Beistand, damit dieser seinen Auftrag erfüllen kann.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
versteht die Rolle des Gerichtsvollziehers und seine
Aufträge
•
versteht die Gesetzes- und Verordnungsbestimmungen in
Bezug auf den Beistand, den die Polizei unter anderem
Gerichtsvollziehern leistet
•
unterscheidet die Fälle, in denen die Polizei infolge einer
Anforderung Beistand leisten kann, und die Fälle, in denen die
Begleitung eines Polizisten erforderlich ist
•
versteht die Form- und Inhaltsvoraussetzungen, die erfüllt
sein müssen, damit unter anderem ein Gerichtsvollzieher
Polizeibeistand anfordern kann
•
kann bei Zwischenfällen, auf die unter anderem
Gerichtsvollzieher bei der Ausführung ihres Auftrags stoßen,
eingreifen, kann sie vor Gewalttaten oder Tätlichkeiten schützen
und kann es ihnen ermöglichen, die Schwierigkeiten, die sie an
der Erfüllung ihrer Aufträge hindern könnten, zu beseitigen
•
kennt die Grenzen des Einsatzes der Polizei in diesem
Rahmen
Inhalt:
20.

Der Gerichtsvollzieher und seine Aufträge

Gesetzes- und Verordnungsbestimmungen
 Fälle von
Beistandsleistung und obligatorischer
Beistandsleistung
 Gesetzliche Anforderung

Einsatz der Polizei; Aktionen und Grenzen
Immunitäten und Vorrechte
Der Anwärter erkennt die Personen, die ein Gerichtsbarkeitsvorrecht oder Immunität
genießen, auf der Grundlage ihrer besonderen Identitätsdokumente und weiß, wie man sich
bei einem Einsatz gegenüber diesen Personen zu verhalten hat.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
erläutert die Tragweite nationaler Immunitäten
•
erläutert die Tragweite internationaler Immunitäten
•
erläutert die Bedeutung des "Gerichtsbarkeitsvorrechts"
•
erkennt die am häufigsten vorkommenden besonderen
Identitätsdokumente in Bezug auf Immunitäten
•
weiß, wie man sich in Sachen Verkehr und Unfälle zu
verhalten hat
•
weiß, wie man sich bei allgemeinen Zwischenfällen und
beim Zugang zu Gebäuden zu verhalten hat
Inhalt:
 nationale Immunitäten und Dokumente: Verhaltensregeln
 internationale Immunitäten und Dokumente: Verhaltensregeln
 Gerichtsbarkeitsvorrecht und Dokumente: Verhaltensregeln
MODUL 9: UMGANG MIT SPEZIFISCHEN SITUATIONEN
1.
Im Fall von Katastrophen die ersten Maßnahmen ergreifen
Der Anwärter lernt, der Bevölkerung im Fall von Katastrophen zu helfen.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
erläutert Artikel 17 des Gesetzes über das Polizeiamt
•
erläutert, worin ein provinzialer und kommunaler
Katastrophenplan besteht, und ordnet die Aufgaben der
Polizeidienste hierin ein
•
ergreift im Fall von Katastrophen die ersten Maßnahmen
vor Ort
Inhalt:



2.
Artikel 17 GPA
Katastrophenplan:
 provinzial
 kommunal
Erste Maßnahmen
Im Fall von Brand eingreifen und die Feststellungen treffen
Der Anwärter lernt, Personen und/oder Güter aus einem Brand zu retten und im Fall von
Brandstiftung maximal zur Festnahme der (des) Täter(s) beizutragen.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
unterscheidet die Tatbestandsmerkmale bei einer
Brandstiftung und kommentiert die Umstände, die zu einer
Änderung der Anwendung des Gesetzes führen
•
ergreift die ersten dringenden Maßnahmen am Brandort
•
erstellt ein Protokoll in Bezug auf den Brand
•
nennt die Fälle, in denen andere Dienste (Staatsanwaltschaft
usw.) benachrichtigt werden müssen
•
kann die Grundprinzipien für das Löschen eines
entstehenden Brandes erläutern
Inhalt:
 Tatbestandsmerkmale bei einer Brandstiftung

Umstände, die zu einer Änderung der Anwendung des
Gesetzes führen

Erste Maßnahmen (Rettung von Personen und/oder Gütern)

Spezifikationen in Bezug auf das Protokoll

Benachrichtigung anderer Dienste

Elementare Löschtechniken
3.
Im Fall einer Bombendrohung die ersten Maßnahmen ergreifen
Der Anwärter lernt, bei einer Bombendrohung die Bürger und sich selbst zu schützen.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
erläutert den rechtlichen Rahmen und die Philosophie der
Polizeieinsätze im Fall einer Bombenmeldung und einer
Bombendrohung
•
greift als Verantwortlicher für eine Aufgabe innerhalb eines
Aufgebots am Ort der Bombendrohung ein
Inhalt:
4.




Rechtlicher Rahmen
Unterschied Bombenmeldung/Bombendrohung
Analyse einer telefonischen Bombendrohung
Erste Maßnahmen
Ein potenzielles Angriffsziel schützen
Der Anwärter trägt zur Verhinderung eines Anschlags auf ein potenzielles Angriffsziel bei.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
erläutert die allgemeinen Grundsätze in Bezug auf den
Schutz eines potenziellen Angriffsziels
•
analysiert vorher gründlich die Lage und trifft aufgrund
dieser Analyse die richtigen Entscheidungen zur Ausführung des
Auftrags
•
führt im Team den Schutz eines Gebäudes aus
•
erläutert die Richtlinien für die Begleitung von
Geldtransporten
•
führt im Team die Begleitung eines Geldtransports aus
Inhalt:

Allgemeine Grundsätze in Bezug auf den Schutz eines
potenziellen Angriffsziels
 Einschätzung des Risikos und des Auftrags
 Schutz eines Gebäudes im Team
 Begleitung eines Geldtransports im Team
5.
Im Fall von Selbstmord oder Selbstmordversuch die ersten Maßnahmen
ergreifen und die Feststellungen treffen
Der Anwärter lernt, bei einem Selbstmord oder Selbstmordversuch diskret einzugreifen und
so schnell wie möglich die zuständigen Dienste zu benachrichtigen.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
ergreift bei einem Selbstmord oder Selbstmordversuch die
ersten Maßnahmen vor Ort
•
benachrichtigt so schnell wie möglich die zuständigen
Behörden und Dienste
•
stellt einen Selbstmord oder Selbstmordversuch fest
•
zeichnet eine Skizze, stellt eine Fotoakte zusammen und
erstellt ein Protokoll
Inhalt:
6.



Erste Maßnahmen
Zuständige Behörden benachrichtigen
Spezifikationen in Bezug auf:
 die Skizze
 die Fotoakte
 das Protokoll
Im Fall von Terrorismus eingreifen
Der Anwärter hat einen Einblick in die verschiedenen Schwerpunkte in Bezug auf
Terrorismus.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
erläutert die integrierte Vorgehensweise bei Terrorismus
und die Rolle der föderalen und lokalen Polizei
•
kennt die am häufigsten vorkommenden Aspekte des
Terrorismus
•
weiß, welchen Orten, Personen oder Gegenständen er
besondere Aufmerksamkeit schenken muss
•
nennt die geeignetsten Reaktionen bei einem möglichen
Terroranschlag
•
kennt die am häufigsten vorkommenden Ausgangsstoffe
und hat Einblick in die Funktionsweise von Schaltern
Inhalt:

integrierte Vorgehensweise bei Terrorismus bei der
belgischen Polizei
 Aspekte des Terrorismus
 Reaktionen bei einem Anschlag

Ausgangsstoffe und Schalter
 Arbeitsdokument DGJ/DJP/Terrorismus
MODUL 10: AKTUELLE PHÄNOMENE
1.
Haltung und Reaktionen im Rahmen von Phänomenen gesellschaftlicher,
gerichtlicher oder administrativer Art verstehen
Der Anwärter lernt die Begriffe und den Rahmen aktueller Phänomene des Lebens in der
Gesellschaft mit gerichtlichem und administrativem Hintergrund sowie die Haltung der
Polizei in Bezug auf diese Phänomene kennen.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
erläutert mit eigenen Worten das Phänomen und seine
Hintergründe
•
beschreibt mit eigenen Worten die Verhaltensweise der
Polizei gegenüber diesem Phänomen
Inhalt:


Von der Polizeischule zu bestimmen
Von der DGS zu bestimmen
MODUL 11: KÖRPERLICHES UND MENTALES TRAINING
1.
Eine gute allgemeine körperliche Kondition entwickeln und pflegen, um die
Polizeiaufgaben effizient wahrnehmen zu können
Dem Anwärter wird die Bedeutung der Pflege seiner allgemeinen körperlichen Kondition
bewusst gemacht.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
wirkt an der Entwicklung eines individuellen Aktionsplans
mit, mit dem seine allgemeine körperliche Kondition verbessert
werden soll
•
nimmt aktiv am allgemeinen Training teil
Inhalt:
2.


Gegenseitige Erwartungen
Allgemeine Techniken und Disziplinen
Eine gute funktionelle körperliche Kondition entwickeln und pflegen, um die
Polizeiaufgaben effizient wahrnehmen zu können
Der Anwärter baut seine körperliche Kondition aus, um seine Aufträge effizient wahrnehmen
zu können.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
begründet die Notwendigkeit einer guten körperlichen
Kondition für die Bewältigung der Berufssituationen, mit denen
er bei seinen Aufträgen konfrontiert sein wird
•
nimmt aktiv an den funktionellen Trainingssitzungen teil
Inhalt:
3.


Notwendigkeit für den Beruf
Funktionelle Techniken und Disziplinen
Techniken anwenden, um gegen negativen Stress anzukämpfen
Der Anwärter lernt, mit seinem Stress umzugehen.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
unterscheidet die verschiedenen Stresszustände und die
damit verbundenen Symptome
•
unterscheidet die Stadien, die auf ein traumatisches Ereignis
folgen können, und identifiziert die hierbei zu kontaktierenden
Dienste
•
wendet die verschiedenen Techniken zur Stressbewältigung
an und beherrscht sie
Inhalt:
 Stresszustände
 Anzeichen:
 körperlicher Art
 psychologischer Art
 verhaltensmäßiger Art
 Folgen eines traumatischen Ereignisses
 Techniken zur Stressbewältigung
MODUL 12: GEWALTBEHERRSCHUNG
1.
In Bezug auf den Gebrauch von Gewalt eine klare Übersicht über die
polizeilichen Berufspflichten haben
Der Anwärter wird für einen verhältnismäßigen Einsatz von polizeilicher Gewalt
sensibilisiert.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
ist davon überzeugt, dass das polizeiliche Auftreten in
Gefahrenlagen nicht mit dem übereinstimmt, was in der Fiktion
(Kino und Fernsehen) vorgespiegelt wird
•
formuliert und begründet die verschiedenen Formen
polizeilicher Gewalt und ihre Folgen
•
erläutert die Grundprinzipien der Gewaltbeherrschung
(Rechtsgrundlagen, Zweckmäßigkeit, stufenweise Steigerung,
Verhältnismäßigkeit und Deeskalationseffekt)
•
erläutert die taktischen Prinzipien des Umgangs mit Gewalt
(Zweck des Auftrags, Einschätzung, Kontext, Indikatoren,
Aktionsplan, Gruppenarbeit, Kommunikation usw.)
Inhalt:




2.
Grundprinzipien der Gewaltbeherrschung
Taktische Prinzipien der Gewaltbeherrschung
Unterschied zwischen Fiktion und Wirklichkeit
Begriffe "Gewalt" und "Zwang"
Eine potenzielle Gefahrensituation verbal bewältigen
Der Anwärter versucht, eine potenzielle Gefahrensituation zuerst verbal zu klären.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
benutzt Überredungstechniken, um jemanden in einer
potenziellen Gefahrensituation dazu zu bringen, sich auf ein
Gespräch einzulassen
•
verhandelt und vermittelt mit der (den) betroffenen
Partei(en) in einer potenziellen Gefahrensituation, um die
Spannungen abzubauen
Inhalt:



Überredungstechniken
Verhandlung
Vermittlung
3.
Die Grundtechniken der Selbstverteidigung beherrschen
Der Anwärter versucht, eine Situation
Selbstverteidigungstechniken zu beherrschen.
mit
körperlicher
Gewalt
durch
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
rechtfertigt den Gebrauch von Techniken der
Selbstverteidigung in den verschiedenen Gefahrensituationen
•
führt die verschiedenen erlernten Grundtechniken der
Selbstverteidigung in Gefahrensituationen aus
Inhalt:


4.
Rechtfertigung des Gebrauchs
Grundtechniken der Selbstverteidigung
Die ihm zur Verfügung gestellten Zwangsmittel sicher, genau und angemessen
handhaben
Der Anwärter lernt, die zur Verfügung gestellten Zwangsmittel wirksam einzusetzen.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
unterscheidet
die
Zwangsmittel
(Gummiknüppel,
Pfefferspray, Handfeuerwaffen usw.)
•
trägt, bewahrt, wartet und benutzt die ihm zur Verfügung
gestellten Zwangsmittel gemäß den gesetzlichen Vorschriften
•
schätzt die möglichen Folgen und Gefahren einer mit seiner
Dienstwaffe abgefeuerten Kugel ein
•
simuliert Gewaltsituationen mit oder ohne Deckungsschutz
•
bewegt sich mit Zwangsmitteln jederzeit sicher, zielstrebig
und schnell im Team fort
Inhalt:
 Arten von Zwangsmitteln (Feuerwaffen, Gummiknüppel,
Pfefferspray usw.)

Tragen
 Aufbewahrung

Wartung

Benutzung

Simulationen

Folgen und Gefahren einer abgefeuerten Kugel (Ballistik)

Fortbewegen im Team
5.
Die häufigsten Gefahrensituationen einschätzen und die Entscheidungen treffen,
die zur effizienten Beherrschung dieser Situationen beitragen
Der Anwärter lernt, sich und andere in den häufigsten Gefahrensituationen zu schützen.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:

beobachtet die Gefahrenindikatoren in einer gegebenen
Situation

analysiert seinen Auftrag und passt seine erste Bewertung
den situationsgebundenen Informationen an

führt seinen Aktionsplan im Team aus
Inhalt:



Gefahrenindikatoren
Bewertungsschema
Aktionsplan
MODUL 13: ZWEITSPRACHE


1.
Die elementaren Grundregeln der Zweitsprache beherrschen, um einer
Person den Weg erklären zu können
Der Anwärter lernt, den Grundwortschatz und die Grundgrammatik der Zweitsprache zu
beherrschen, um eine einfache Unterhaltung mit einem Bürger führen zu können.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
übersetzt und versteht einfache Wörter der Zweitsprache
•
bildet einen grammatikalisch einfachen und korrekten Satz
in der Zweitsprache
•
führt eine Unterhaltung in der Zweitsprache in oft
vorkommenden typischen Situationen
Inhalt:



Grundwortschatz
Satzbau
Einfache Unterhaltungen
PRAKTIKUM TEILNEHMENDE BEOBACHTUNG
1.
Unter Leitung eines Mentors die in der Polizeischule erworbenen elementaren
Polizeivorgänge im Polizeialltag beobachten und anwenden
Der Anwärter arbeitet im Team mit seinem Mentor, der ihm dabei hilft, die bis dahin
erworbenen Verhaltensweisen, Fertigkeiten und Kenntnisse im Polizeialltag zu beobachten
und in die Praxis umzusetzen.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
besucht
ein
Gerichtsgebäude,
einen
Verwaltungspolizeidirektor-Koordinator
und
einen
Gerichtspolizeidirektor
•
benutzt die in den Polizeidiensten gebräuchlichen
Funkgeräte
•
bewegt
sich
zügig
und
sicher
mit
einem
vorfahrtsberechtigten Fahrzeug fort
•
beobachtet die Betreuung von Opfern
•
nimmt Kontakt mit einem Polizeiassistenten, einem
Sozialassistenten und einem Assistenten der Staatsanwaltschaft
auf
•
nimmt Einsicht in die Protokolle seiner Praktikumseinheit
•
benutzt die polizeilichen Datenverarbeitungsprogramme,
um Informationen einzusehen
•
führt die Vernehmung einer Person durch
•
kontrolliert und durchsucht eine Person und ein Fahrzeug
•
durchsucht ein Gebäude mit oder ohne Haussuchungsbefehl
Inhalt:
 Besuch eines Gerichtsgebäudes, eines DirCo und eines
DirJu
 Funkgeräte
 Vorfahrtsberechtigtes Fahrzeug
 Opferbetreuung
 Polizeiassistent, Sozialassistent und Assistent der
Staatsanwaltschaft
 Protokoll
 Polizeiliche Datenverarbeitungsprogramme
 Vernehmung
 Kontrolle und Durchsuchung einer Person
 Kontrolle und Durchsuchung eines Fahrzeugs
 Durchsuchung eines Gebäudes
2.
Im Team und unter Leitung eines Mentors die in der Polizeischule
erworbenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Verhaltensweisen im Polizeialltag
anwenden
Der Anwärter übt sich unter der Leitung eines Mentors in den wichtigsten
Aufgabenbereichen der polizeilichen Grundfunktion.
Zielsetzungen:
Der Anwärter:
•
nimmt an allen Aufgaben in Bezug auf die verschiedenen
Funktionen einer Polizeizone teil
Inhalt:






Revierarbeit
Einsatz
Straßenverkehr
Empfang
Lokale Ermittlung/Untersuchung/Nachschriften
Lokale Projektarbeit
[Anlage 21]
[Anlage 21 ersetzt durch Art. 7 des M.E. vom 17. Dezember 2008 (B.S. vom
29. Januar 2009)]
Datum
Vorbereitende Ausbildung des Kaders des Personals im mittleren Dienst – des
Offizierskaders (*)
Benotung der täglichen Arbeit
Betrifft:
Ausbildungszentrum
NAME, Vorname
Erkennungsnummer
Ausbildungslehrgang
Gesamtnote
Koeffizient
Ergebnis
Module 1 + 2
Modul 3
Modul 4
Modul 5
Modul 6
Modul 7
Modul 8
Modul 9
Modul 10
/100
/100
/100
/100
/100
/100
/100
/100
/100
4
2
1
8
3
3
8
2
1
/400
/200
/100
/800
/300
/300
/800
/200
/100
Modul Training
/100
2
/200
Modul Gewaltbeherrschung
/100
2
/200
Endnote für die tägliche Arbeit bzgl. der Module 1 bis 10
/3200
Endnote für die tägliche Arbeit bzgl. des Moduls körperliches und mentales Training
/200
Endnote für die tägliche Arbeit bzgl. des Moduls Gewaltbeherrschung
/200
Zur Kenntnis genommen am ...
Der Anwärter
Der Schuldirektor
[Anlage 22]
[Anlage 22 ersetzt durch Art. 7 des M.E. vom 17. Dezember 2008 (B.S. vom
29. Januar 2009)]
Datum
Vorbereitende Ausbildung des Kaders des Personals im mittleren Dienst – des
Offizierskaders (*) – Endergebnis
Betrifft:
Ausbildungszentrum
NAME, Vorname
Erkennungsnummer
Endbewertung der professionellen
Arbeitsweise
Ausbildungslehrgang
ungenügend (*)
genügend (*)
Note
Koeffizient
gut (*)
Ergebnis
Erforderliches Minimum
Endnote für die tägliche Arbeit bzgl. der Module 1 bis 10
/3200
/100
2,5
/250
Endnote für die tägl. Arbeit bzgl. des körperl. u.
mentalen Trainings
/200
/100
1
/100
Endnote für die tägl. Arbeit bzgl. der
Gewaltbeherrschung
/200
/100
1
/100
Abschlussprüfung
Schriftliche Prüfung
Theorie
Fallstudie
Insgesamt
Mündliche Prüfung
Praktische Prüfung
Hindernislauf
Rollenspiel
Insgesamt
Gesamtnote
/350
/300
175
150
50 %
50 %
/550
175
330
50 %
60 %
/1000
600
60 %
/100
/250
/350
/1000
/100
5,5
Allgemeine Bewertung
Der Anwärter hat die Grundausbildung bestanden - nicht bestanden (*)
Zur Kenntnis genommen am ...
Der Anwärter
(*) Nichtzutreffendes bitte streichen.
Der Schuldirektor
[Anlage 23]
[Anlage 23 ersetzt durch Art. 7 des M.E. vom 17. Dezember 2008 (B.S. vom
29. Januar 2009)]
PRIVAT
Blatt über die Arbeitsweise
Datum
Betrifft:
Ausbildungszentrum
NAME, Vorname
Erkennungsnummer
Ausbildungslehrgang
Grund:
1. Persönlichkeitsmerkmale
1
Ehrlichkeit- Integrität
2
Diskretion
3
Objektivität - Unparteilichkeit - Urteilsvermögen - geistige Offenheit
4
Meinungsbildung und -äußerung - Assertivität - Charakterfestigkeit
5
Fähigkeit, ein positives Arbeitsklima zu fördern
6
Kundenorientierung (extern und intern)
7
Sinn für Maß - überlegte und gemäßigte Anwendung der anvertrauten Befugnisse
8
Selbstbeherrschung - Kaltblütigkeit - Stressbewältigung
9
Ordnung - Methode - Pünktlichkeit - Einhaltung der Fristen
10 Loyalität - korrekte Ausführung der Richtlinien
11 Erziehung - Höflichkeit - Kontaktfreude - Takt
12 Äußeres Erscheinungsbild
Eventuelle Bemerkungen - Begründung
2. Berufliche Fähigkeiten
13 Berufliche Kenntnisse
14 Technisches Können
15 Körperliche Einsatzfähigkeit
16 Schriftliche Sprachfertigkeit: Deutlichkeit - Genauigkeit - Sinn für größere Zusammenhänge
17 Mündliche Sprachfertigkeit: Deutlichkeit - Genauigkeit
Eventuelle Bemerkungen - Begründung
3. Leistungen
18 Verantwortungsgefühl
19 Verfügbarkeit für den Dienst
20 Menge der geleisteten nützlichen Arbeit - Niveau der Tatkraft und Aktivität
21 Qualität der geleisteten Dienste - berufliche Sorgfalt
22 Initiative - Kreativität
23 Selbstständigkeit
Eventuelle Bemerkungen - Begründung
PRIVAT
4. Potenzial
34 Wille zur Verbesserung - Beharrlichkeit
35 Wandlungsfähigkeit - Anpassungsfähigkeit
36 Fortschrittspotenzial
37 Fähigkeit, komplexere Aufgaben zu übernehmen
Eventuelle Bemerkungen - Begründung
5. Managementfähigkeiten
24 Organisationstalent
25 Weitsicht - Vision
26 Fähigkeit, zu leiten und zu kontrollieren
27 Fähigkeit, die Arbeitsweise des Dienstes zu verbessern
28 Art und Weise, Rechenschaft abzulegen - Offenheit
29 Fähigkeit, seine Mitarbeiter zu motivieren
30 Fähigkeit, Aufgaben zu delegieren
31 Fähigkeit, auszubilden und seine Kenntnisse weiterzugeben
32 Fähigkeit, mit seinen Mitarbeitern Ziele festzulegen
33 Stichhaltigkeit bei der Bewertung seiner Mitarbeiter
Eventuelle Bemerkungen - Begründung
PRIVAT
PRIVAT
Selbstbewertung
Erstellt am …
Unterschriften:
Der Anwärter
Der Bewerter
Feststellungen
Seitens:
NAME
FUNKTION
Zur Kenntnis genommen am …
Unterschriften:
Der Anwärter
Der Bewerter
Gemeinsam abgesprochene durchzuführende Maßnahmen
Genehmigt am …
Unterschriften:
Der Anwärter
PRIVAT
Der Bewerter
[Anlage 24]
[Anlage 24 ersetzt durch Art. 7 des M.E. vom 17. Dezember 2008 (B.S. vom 29. Januar 2009)]
PRIVAT
Professionelle Arbeitsweise
Betrifft:
Ausbildungszentrum:
Name, Vorname:
Erkennungsnummer:
Grund der Bewertung:
Ausbildungslehrgang:
1. Persönlichkeitsmerkmale
1
Ehrlichkeit - Integrität
2
Diskretion
3
Objektivität - Unparteilichkeit - Urteilsvermögen - geistige Offenheit
4
Meinungsbildung und -äußerung - Assertivität - Charakterfestigkeit
5
Fähigkeit, ein positives Arbeitsklima zu fördern
6
Kundenorientierung (extern und intern)
7
Sinn für Maß - überlegte und gemäßigte Anwendung der
anvertrauten Befugnisse
8
Selbstbeherrschung - Kaltblütigkeit - Stressbewältigung
9
Ordnung - Methode - Pünktlichkeit - Einhaltung der Fristen
10
Loyalität - korrekte Ausführung der Richtlinien
11
Erziehung - Höflichkeit - Kontaktfreude - Takt
12
Äußeres Erscheinungsbild
TEILBEWERTUNG
ungenügend
genügend
gut
2. Berufliche Fähigkeiten
13
Berufliche Kenntnisse
14
Technisches Können
15
Körperliche Einsatzfähigkeit
16
Schriftliche Sprachfertigkeit: Deutlichkeit - Genauigkeit - Sinn für
größere Zusammenhänge
17
Mündliche Sprachfertigkeit: Deutlichkeit - Genauigkeit
TEILBEWERTUNG
ungenügend
genügend
gut
3. Leistungen
18
19
20
21
22
23
Verantwortungsgefühl
Verfügbarkeit für den Dienst
Menge der geleisteten nützlichen Arbeit - Niveau der Tatkraft und
Aktivität
Qualität der geleisteten Dienste - berufliche Sorgfalt
Initiative - Kreativität
Selbstständigkeit
TEILBEWERTUNG
ungenügend
genügend
gut
4. Potenzial
34
35
36
37
Wille zur Verbesserung - Beharrlichkeit
Wandlungsfähigkeit - Anpassungsfähigkeit
Fortschrittspotenzial
Fähigkeit, komplexere Aufgaben zu übernehmen
TEILBEWERTUNG
ungenügend
genügend
gut
5. Managementfähigkeiten
24
Organisationstalent
25
Weitsicht - Vision
26
Fähigkeit, zu leiten und zu kontrollieren
27
Fähigkeit, die Arbeitsweise des Dienstes zu verbessern
28
Art und Weise, Rechenschaft abzulegen - Offenheit
29
Fähigkeit, seine Mitarbeiter zu motivieren
30
Fähigkeit, Aufgaben zu delegieren
31
Fähigkeit, auszubilden und seine Kenntnisse weiterzugeben
32
Fähigkeit, mit seinen Mitarbeitern Ziele festzulegen
33
Stichhaltigkeit bei der Bewertung seiner Mitarbeiter
TEILBEWERTUNG
ungenügend
genügend
gut
GLOBALE BEWERTUNG
ungenügend
genügend
gut
PRIVAT
Datum:
Datum:
PRIVAT
Erster Bewerter
Eventuelle ergänzende Kommentare - siehe Anlage (*)
Zur Kenntnis genommen am …
Einverstanden (*)
Nicht einverstanden, Verteidigungsschrift folgt (*)
Unterschriften:
Der Anwärter
Zweiter Bewerter
Erster Bewerter
Eventuelle ergänzende Kommentare - siehe Anlage (*)
Zur Kenntnis genommen am …
Unterschriften:
Der Anwärter
PRIVAT
(*)
Nichtzutreffendes bitte streichen
Zweiter Bewerter
[Anlage 25]
[Anlage 25 eingefügt durch Art. 9 des M.E. vom 17. Dezember 2008 (B.S. vom 29. Januar 2009)]
MUSTER FÜR DEN BERICHT ÜBER DIE PÄDAGOGISCHE BETREUUNG
I.
BERICHT ÜBER DIE PÄDAGOGISCHE BETREUUNG
NAME UND VORNAME DES ANWÄRTERS: .....................................................................................................
II.
NAME UND VORNAME DES VERFASSERS: .....................................................................................................
III.1. DARLEGUNG DES SACHVERHALTS
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III.2. EVENTUELL GETROFFENE MASSNAHMEN
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III.3. EVENTUELLE VORSCHLÄGE DES SCHULDIREKTORS
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UNTERSCHRIFT UND EIGENSCHAFT
DES VERFASSERS
DATUM DER ABFASSUNG
IV.1. DATUM DER EVENTUELLEN ANHÖRUNG DES ANWÄRTERS DURCH DEN SCHULDIREKTOR:
IV.2. ZUSAMMENFASSUNG DER ANHÖRUNG DES ANWÄRTERS
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V.
ENTSCHEIDUNG DES SCHULDIREKTORS
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VI
ABLAGE IN DER SCHULAKTE AM ....................................................................................................................
VII. UNTERSCHRIFT DES SCHULDIREKTORS
VIII. UNTERSCHRIFT DES ANWÄRTERS ZUR "KENNTNISNAHME AM …"
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