Grosser Rat 64. Sitzung 21. November 2006, 14.00 Uhr (Art. 849

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Grosser Rat
64. Sitzung
21. November 2006, 14.00 Uhr
Vorsitzende:
Esther Egger-Wyss, Obersiggenthal
Protokollführung:
Rahel Ommerli, Ratssekretär Stellvertreterin
Präsenz:
Anwesend 124 Mitglieder
(Art. 849-861)
Abwesend mit Entschuldigung 14 Mitglieder, ohne Entschuldigung 2 Mitglieder
Entschuldigt abwesend: Martin Bhend, Oftringen; Corina Eichenberger-Walther, Kölliken;
Walter Forrer, Oberkulm; Nils Graf, Frick; Franz Hollinger, Brugg; Peter Jean-Richard,
Aarau; Brunette Lüscher, Magden; Walter Markwalder, Würenlos; Erika Müller-Killer,
Lengnau; Kurt Rüegger, Rothrist; Heidi Schmid, Muri; Andreas Senn, Würenlingen; Rolf
Walser, Baden; Peter Wehrli-Löffel, Küttigen
Unentschuldigt abwesend: Benjamin Giezendanner, Rothrist; Andreas Villiger-Matter, Sins
Behandelte Traktanden
Seite
849
Mitteilungen
1744
850
Berger-Meier Catherine, Rheinfelden; Rücktritt als Ersatzrichterin des Obergerichts des Kantons Aargau
1744
851
Neueingänge
1744
852
Interpellation Hans Killer, Untersiggenthal, betreffend Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons 1744
Aargau über Nutzungseinschränkungen von Sportanlagen in der Nähe des Siedlungsgebiets; Einreichung
und schriftliche Begründung; Antrag auf dringliche Behandlung; Zustimmung
853
Interpellation der FDP-Fraktion vom 29. August 2006 betreffend Auswirkungen der Einführung einer 1745
Einheitskasse auf das kantonale Gesundheitssystem; Beantwortung; Erledigung
854
Interpellation Theres Lepori, Berikon, vom 29. August 2006 betreffend flankierende Massnahmen im 1746
Gesundheitsbereich zu den Freizügigkeitsabkommen, insbesondere in Bezug auf die steigende Anzahl
Neuerkrankungen von Tuberkulose-Patienten/Patientinnen; Beantwortung; Erledigung
855
Thomas Leitch-Frey, Hermetschwil-Staffeln; Fraktionserklärung
1746
856
Telli-Hochhaus Aarau; Instandsetzungsarbeiten; Grosskredit; Bewilligung
1747
857
Postulat der FDP-Fraktion vom 5. September 2006 betreffend Modernisierungspaket Aargau zu den 1752
Staatsbeteiligungen; Überweisung an den Regierungsrat
858
Aargauer Kunsthaus; Sicherstellung des Betriebs; Grosskredit; Bewilligung; fakultatives Referendum; 1753
Auftrag an Staatskanzlei
859
Kantonaler Richtplan; Anpassung des Richtplans; Festsetzung eines Golfplatzes in Beinwil (Freiamt) 1757
(Kapitel L 4.2, Beschluss 4.1, Vorhaben Nr. 9) und Änderung der Festsetzung des Golfplatzes in Aristau
(Kapitel L 4.2, Beschluss 4.1, Vorhaben Nr. 3); Beschlussfassung
860
Postulat Guido Weber, Spreitenbach, vom 13. Juni 2006 betreffend Streichung der zumutbaren 1763
Verhütungsmassnahme "Waldabstand" in den kantonalen Weisungen über die Verhütung und Vergütung
von Wildschweinschäden an landwirtschaftlichen Kulturen; Überweisung an den Regierungsrat
861
Postulat der SP-Fraktion vom 4. Juli 2006 betreffend Klärung der Potentiale und Standorte von 1764
Geothermiekraftwerken im Kanton Aargau; Ablehnung
1743
21. November 2006
Vorsitzende: Ich begrüsse Sie herzlich zur 64. Ratssitzung
der Legislaturperiode.
849
Mitteilungen
Vorsitzende: Ich habe heute wiederum die Freude, zu einem
Geburtstag zu gratulieren. Hans Stirnemann, unser
Ratsweibel, hat heute Geburtstag. Lieber Hans, ich gratuliere
Dir ganz herzlich zu Deinem Geburtstag und wünsche Dir
alles Gute, gute Gesundheit und für die Zukunft natürlich
auch alles Gute. Ich möchte gleich auch noch den Dank für
Deine Dienstleistungen einschliessen, die Du hier jeden
Dienstag einbringst. Herzlichen Dank, Hans, und alles Gute!
Regierungsrätliche Vernehmlassung an Bundesbehörden: 1.
Vom 8. November 2006 an das Bundesamt für Raumentwicklung, Bern, zur Planungshilfe Raumplanung und Störfallvorsorge.
2. Vom 8. November 2006 an das Eidg. Departement für
Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport, Bern, zur
Revision 09 der Militärgesetzgebung (Entwurf A: Militärgesetz; Entwurf B: Armeeorganisation; Entwurf C: Bundesgesetz über die militärischen Informationssysteme).
3. Vom 15. November 2006 an das Informatikstrategieorgan
Bund, Leistungsbereich E-Government, Bern, zur E-Government-Strategie Schweiz; Öffentlich-rechtliche Rahmenvereinbarung über die E-Government-Zusammenarbeit von
Bund und Kantonen.
4. Vom 15. November 2006 an das Bundesamt für
Gesundheit, Bern, zur Teilrevision der Strahlenschutzverordnung, der Strahlenschutz-Ausbildungsverordnung und der
Dosimetrieverordnung.
Die Staatskanzlei stellt auf Verlangen die Vernehmlassungen
samt den Unterlagen des Bundes zur Verfügung. Die
Vernehmlassungen können auch im Internet (www.ag.ch)
abgerufen werden.
850
Berger-Meier Catherine, Rheinfelden; Rücktritt
als Ersatzrichterin des Obergerichts des Kantons Aargau
Vorsitzende: Ich habe Sie von einem Rücktritt in Kenntnis
zu setzen. Frau Catherine Berger, Rheinfelden, hat ihren
Rücktritt als Ersatzrichterin des Obergerichts bekannt
gegeben.
851
Neueingänge
1. Dekret über die Höchstansätze der Ausbildungsbeiträge
(Stipendiendekret, StipD). Vorlage des Regierungsrats vom
8. November 2006. - Geht an die Kommission BKS.
2. Gesetz über die Berufs- und Weiterbildung (GBW); 2.
Beratung. Vorlage des Regierungsrats vom 8. November
2006. - Geht an die Kommission BKS.
1744
Art. 849-852
852
Interpellation Hans Killer, SVP, Untersiggenthal,
betreffend Entscheid des Verwaltungsgerichts des
Kantons Aargau über Nutzungseinschränkungen von
Sportanlagen in der Nähe des Siedlungsgebiets;
Einreichung und schriftliche Begründung; Antrag auf
dringliche Behandlung; Zustimmung
Von Hans Killer, SVP, Untersiggenthal, und 33 mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird folgende Interpellation
eingereicht:
Text und Begründung:
Das Aargauische Verwaltungsgericht hat in einem Entscheid
gegen die Gemeinde Würenlos in Sachen Konformität von
Sportanlagen in der Umgebung von Wohngebiet einschneidende und einschränkende Benutzungsauflagen in
Bezug auf Betriebszeiten verfügt.
Durch diese Einschränkungen sind sehr viele Gemeinden mit
ihren Schul-/Turn- und Freizeitsportanlagen stark verunsichert. Vor allem die Unterscheidung von schulsportlicher
und vereinssportlicher Aktivität von künftigen Nutzungen
stellt jede Art von unentgeltlicher Freizeittätigkeit einer
grossen Anzahl von freiwilligen Trainerinnen und Trainern
in Frage. Jede Art von Gesundheit fördernder Aktivität, die
auch der drohenden Übergewichtigkeit von Jugendlichen
entgegenwirkt, wäre stark in Frage gestellt.
Als Konsequenz ist zu vermuten, dass viele dieser Anlagen
einem Teil ihrer Verwendungszwecke künftig nicht mehr
dienen könnten, die Investitionen sinnlos lassen würden und
ausserhalb des Siedlungsgebiets für Vereinstätigkeiten Neueinzonungen vorgenommen werden müssten.
Es stellen sich bei dieser Ausgangslage folgende Fragen:
1. Ist dem Regierungsrat dieser Entscheid bekannt?
2. Was sind die Konsequenzen aus diesem Entscheid für die
Gemeinden mit solchen Sportanlagen?
3. Was gedenkt der Regierungsrat zu unternehmen, falls
dieser Verwaltungsgerichtsentscheid endgültig bleiben
würde?
4. Wäre der Regierungsrat bereit, künftig Einzonungen von
Arealen zu unterstützen, um solche Anlagen in Gebieten zu
realisieren, die Emissionen auf Siedlungsgebiet ausschliessen?
5. Gibt es Möglichkeiten, vor einem Entscheid des
angerufenen Bundesgerichts, auf die Tragweite eines solchen
Urteils auch aus Sicht der Raumplanung und der
Investitionen durch die öffentliche Hand in Sportanlagen
Einfluss zu nehmen?
Killer-Hodel Hans, SVP, Untersiggenthal: Ich überfalle Sie
heute mit einem Antrag auf Dringlichkeit. Ich habe mit dem
heutigen Datum eine Interpellation zum Thema "Verwaltungsgerichtsentscheid über künftige Nutzung von Sportanlagen in der Nähe von Siedlungsgebiet" eingereicht. Die
vom Verwaltungsgericht betroffene Gemeinde Würenlos hat
den Entscheid über die Nutzungseinschränkungen an das
Bundesgericht weitergezogen. Das Bundesgericht wird aller
Voraussicht nach im Laufe des Winters abschliessend
entscheiden. Die vom Verwaltungsgericht verfügten Nutzungseinschränkungen haben weitestreichende Konsequenzen für alle Sportanlagen in den Gemeinden, sowohl für den
Art. 853
Schul- als auch für den Freizeit- und Vereinssport. Die
Einschränkungen würden, wenn man die vereinssportlichen
Tätigkeiten als sinnvoll und vor allem aus volksgesundheitlicher Sicht als notwendig erachtet, weitreichende Folgen
für Ersatzbauten und entsprechende Investitionen auslösen.
Raumplanerische Grundsatzfragen müssten gestellt und
beantwortet, finanzielle Auswirkungen für Vereine und
Gemeinden befürchtet werden. Die Interpellation möchte
Antworten auf solche Konsequenzen und mit der
Dringlichkeit würde die Beantwortung des Regierungsrats
mit Sicherheit zu erwarten sein, bevor das Bundesgericht
abschliessend entscheidet. Ich bitte Sie, der Dringlichkeit bei
der Bearbeitung der Interpellation zuzustimmen. Ich danke
Ihnen dafür.
Vorsitzende: Gemäss § 74 Abs. 2 GO stimmen wir über
diesen Antrag ab. Die Annahme erfordert eine Mehrheit von
zwei Dritteln der anwesenden Ratsmitglieder. Die
Präsenzaufnahme ergibt, dass 116 Ratsmitglieder anwesend
sind.
Abstimmung:
Für dringliche Behandlung 99 Stimmen.
Vorsitzende: Das Quorum von 78 Stimmen wird damit
erreicht und der dringlichen Behandlung zugestimmt.
853
Interpellation der FDP-Fraktion vom 29. August
2006 betreffend Auswirkungen der Einführung einer
Einheitskasse auf das kantonale Gesundheitssystem;
Beantwortung; Erledigung
(vgl. Art. 714 hievor)
Antwort des Regierungsrats vom 25. Oktober 2006:
Die am 9. Dezember 2004 mit 111'154 gültigen Unterschriften eingereichte Initiative lautet wie folgt:
"Die Bundesverfassung vom 18. April 1999 wird wie folgt
geändert:
Art. 117 Abs. 3 (neu)
Der Bund richtet eine Einheitskasse für die obligatorische
Kankenpflegeversicherung ein. Im Verwaltungsrat und im
Aufsichtsrat sind die Behörden, die Leistungserbringer und
die Interessenvertretung der Versicherten mit jeweils gleich
vielen Personen vertreten.
Das Gesetz regelt die Finanzierung der Kasse. Es legt die
Prämien nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der
Versicherten fest."
Zu Frage 1: Nach Meinung des Bundesrats, dem sich der
Regierungsrat anschliesst, bietet die Initiative für das nach
wie vor nicht befriedigend gelöste Kostenproblem in der
Krankenversicherung keine Lösungsansätze. Der Bundesrat
will vielmehr auf dem eingeschlagenen Weg der System-
21. November 2006
konsolidierung und -optimierung wirkungsvolle Impulse für
ein kosteneffizientes Gesundheitssystem schaffen. Eine
Lösung kann durch eine gezielte Überprüfung der von der
OKP zu bezahlenden Leistungen sowie durch eine weitere
Senkung der Preise erreicht werden. Vor allem gilt es der
Mengenausweitung der erbrachten Leistungen wirksam
entgegenzutreten. Diese Linie wird durch eine Abfolge
gezielter Massnahmen, die zum Teil schon wirksam sind,
verfolgt und ist durch markante Schritte in den kommenden
Jahren zu erweitern und zu vertiefen.
Zu Frage 2: Er ist der Auffassung, dass ein wettbewerbliches
System mit mehreren Versicherern in der sozialen Krankenversicherung klare Vorzüge gegenüber einer Monopolstellung einer einzigen Krankenkasse aufweist. Mit der
vollen Freizügigkeit wird der Bevölkerung eine uneingeschränkte Freiheit bei der Wahl des Versicherers
eingeräumt. Damit sind dem System wesentliche Wettbewerbselemente eigen, die auch die Anreize zu kostendämpfenden Massnahmen fördern. Mit der von der Initiative
vorgeschlagenen Finanzierung könnten Versicherungsformen mit Kostensparanreizen über Prämienrabatte kaum
attraktiv ausgestaltet werden und der fehlende Wettbewerb
unter den Versicherern würde die Ideenvielfalt bei solchen
Angeboten behindern.
Er lehnt auch eine Neuordnung der Finanzierung nach den
Vorstellungen der Initiative ab. Das heutige System der
Kopfprämien mit dem sozialen Ausgleich durch die
Prämienverbilligung hat sich im Grundsatz bewährt und
seine rasche Anpassungsfähigkeit unter Beweis gestellt.
Soweit es noch Lücken aufweist, werden diese laufend
analysiert und korrigiert. Auf den 1. Januar 2006 tritt eine
Korrektur zugunsten der Haushalte in bescheidenen und
mittleren finanziellen Verhältnissen mit Kindern in Kraft.
Die Einführung von Prämien nach der wirtschaftlichen
Leistungsfähigkeit der Versicherten und damit die Abschaffung der einkommens- und vermögensunabhängigen Kopfprämie kommen der Schaffung einer neuen Einkommensund Vermögenssteuer gleich, welche vor allem den
Mittelstand zusätzlich belasten würde. Das Schweizer
Stimmvolk hat im Mai 2003 einer in diesem Punkt
vergleichbaren Vorlage, der Volksinitiative «Gesundheit
muss bezahlbar bleiben (Gesundheitsinitiative)», eine
deutliche Absage erteilt.
Die negativen Auswirkungen der Einheitskassen kommen
auch bei der Prämienhöhe im Aargau zum Ausdruck.
Zu Frage 3: Wie bei Bundesvorlagen wird der Bund die
Orientierung machen. Ob der Regierungsrat noch zusätzliche
Informationen heraus gibt, wird später entschieden.
Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen
Fr. 1'564.50.
Vorsitzende: Mit Datum vom 14. November 2006 hat sich
die Interpellantin gemäss § 84 Abs. 2 GO schriftlich von der
Antwort des Regierungsrats befriedigt erklärt. Das Geschäft
ist somit erledigt.
1745
21. November 2006
854
Interpellation Theres Lepori, CVP, Berikon, vom
29. August 2006 betreffend flankierende Massnahmen im
Gesundheitsbereich zu den Freizügigkeitsabkommen,
insbesondere in Bezug auf die steigende Anzahl
Neuerkrankungen von Tuberkulose-Patienten/Patientinnen; Beantwortung; Erledigung
(vgl. Art. 716 hievor)
Antwort des Regierungsrats vom 1. November 2006:
Einleitung: Die Tuberkel-Bazillen werden zwar wie die
Grippeviren durch Tröpfchen übertragen, sind aber viel
weniger ansteckend und führen zu einer sich sehr langsam
über Wochen und Monate entwickelnden Krankheit.
Die Tuberkulose-Erkrankung stellt heute in der
industrialisierten Welt aufgrund der Eigenschaften des Erregers, des hohen Hygiene- und Lebensstandards, der
bewährten Überwachungssysteme und der guten Behandlungsmöglichkeiten keine Bedrohung für die öffentliche
Gesundheit dar. In Entwicklungs- und Schwellenländern
(insbesondere Afrika, aber auch in Teilen Asiens), in den
GUS-Staaten sowie in Rumänien, wo diese Voraussetzungen
nicht alle erfüllt sind, treten Tuberkulose-Erkrankungen,
auch im Zusammenhang mit einer Aids-Erkrankung,
bedeutend häufiger auf und verlaufen zum Teil tödlich. In
diesen Staaten entstehen unter diesen ungünstigen
Umständen auch multiresistente Tuberkulose-Keime.
Die Diagnosestellung soll insbesondere frühzeitig erfolgen,
um eine Ausbreitung zu verhindern. Die Heilungschancen
sind bei konsequent durchgeführter monatelanger Therapie
hoch (andernfalls besteht das Risiko eines Rückfalls oder
einer Resistenzentwicklung). Ausserdem besteht die
Möglichkeit einer präventiven Therapie für Personen, die
einen engeren Kontakt zu Tuberkulosekranken hatten und
dabei nachweislich infiziert wurden (sogenannte latente
Tuberkulose-Infektion). Dadurch kann eine manifeste
Erkrankung verhütet werden.
In der Schweiz ist seit dem 19. Jahrhundert die Zahl der
Tuberkulose-Erkrankungen laufend gesunken. Im Jahr 2004
wurden dem Bundesamt für Gesundheit 593 Tuberkulosefälle gemeldet.
Im Kanton Aargau wurden 2004 total 19 Tuberkulosefälle,
davon 15 Lungen-Tuberkulosefälle, 2005 total 30 Tuberkulosefälle, davon 17 Lungen-Tuberkulosefälle gemeldet.
Somit ist die Zahl der ansteckenden Lungen-TuberkuloseErkrankungen praktisch unverändert geblieben.
Die Lungenliga Aargau führt in der Regel im Auftrag des
Kantonsärztlichen Diensts bei einer offenen LungenTuberkulose-Erkrankung die Umgebungsuntersuchung durch
(sofern nicht der behandelnde Arzt diese Untersuchung
durchführen will). Eine Nachprüfung aufgrund dieses Vorstosses hat ergeben, dass beim Erstellen des Jahresberichts
2005 der Lungenliga ein Fehler entstand: Es wurden
irrtümlich 27 anstelle von tatsächlich 17 Umgebungsuntersuchungen erwähnt.
Zu Frage 1: Die Zahl der Tuberkulose-Erkrankungen
insgesamt und insbesondere der offenen, ansteckenden
Lungen-Tuberkulosefälle im Kanton Aargau ist in den
letzten Jahren recht stabil geblieben. Das Überwachungs-
1746
Art. 854-855
system funktioniert gut. Der Regierungsrat sieht in der
heutigen Situation keinen zusätzlichen Handlungsbedarf.
Sollte sich die Lage wesentlich ändern, würden der Bund
und die Kantone gemeinsam neue Lösungsansätze prüfen.
Zu Frage 2: Die Personenfreizügigkeit gestützt auf die
Bilateralen Abkommen I und II führt in der Schweiz kaum
zu einem Anstieg der Tuberkulose-Erkrankungen. Die
bisherigen EU-Länder stellen aufgrund ihrer tiefen Rate für
neue Tuberkulosefälle keine Risikoländer dar. Nicht nur für
die EU-Länder, sondern generell hat der Bund die Pflicht zur
Tuberkulose-Abklärung vor der Arbeitsaufnahme in der
Schweiz vor einiger Zeit aufgehoben.
Einzig im Asylbereich werden einreisenden Personen im
Rahmen der grenzsanitätsdienstlichen Massnahmen des
Bundes in Bezug auf eine ansteckende Tuberkulose befragt
und beurteilt.
Es besteht weder eine Tuberkulose-Impfempfehlung noch
eine Tuberkulose-Impfpflicht für diese Personengruppe.
Zu Frage 3: Weil keine besonderen Gefahren vorliegen,
besteht keine Notwendigkeit, Arbeitgeber auf flankierende
Massnahmen im Gesundheitsbereich aufmerksam zu
machen.
Zu Frage 4: Für einzelne Kantone liegen keine Zahlen vor.
Die Angaben für die Schweiz sind in der Einleitung
dargestellt.
Zu Frage 5: Die routinemässige BCG-Impfung zum Schutz
von Kindern unter einem Jahr, deren Eltern festen Wohnsitz
in der Schweiz haben, wird vom Bundesamt für Gesundheit
und Lungenliga Schweiz nicht mehr empfohlen. Die
Impfung von Neugeborenen und Kindern unter einem Jahr
wird nur empfohlen, wenn die Eltern aus Ländern mit einer
hohen Tuberkulose-Häufigkeit stammen und möglicherweise
in diese Länder zurückkehren.
Für die übrigen Tuberkulose-Krankheitsformen nach dem
Kleinkindesalter bietet die BCG-Impfung keinen genügenden Schutz; dafür stehen wirksame Therapien zur
Verfügung.
Zu Frage 6: Für die Neugeborenen der festen Wohnbevölkerung in der Schweiz wird die routinemässige BCGImpfung gemäss Empfehlungen nicht mehr durchgeführt
(siehe Antwort zur Frage 5). Damit entfällt eine
diesbezügliche Information der Eltern.
Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen
Fr. 1'623.--.
Vorsitzende: Mit Datum vom 13. November 2006 hat sich
die Interpellantin gemäss § 84 Abs. 2 GO schriftlich von der
Antwort des Regierungsrats befriedigt erklärt. Das Geschäft
ist somit erledigt.
855
Thomas Leitch-Frey, SP, Hermetschwil-Staffeln;
Fraktionserklärung
Leitch-Frey Thomas, SP, Hermetschwil-Staffeln: Eine
Woche vor der Abstimmung nimmt der Regierungsrat
Stellung zu unseren beiden Interpellationen zur Steuergesetzrevision. Was lange Zeit unter den Tisch gekehrt
werden sollte, muss der Regierungsrat nun eingestehen, dass
Art. 856
21. November 2006
es nämlich zutrifft, dass bei der Einkommenssteuer die
Mehrheit der natürlichen Personen schlechter fährt als ohne
Teilrevision aber mit im geltenden Recht zwingend
vorgesehenem linearen Ausgleich der kalten Progression.
Dieses Steuergesetz bedeutet nichts anderes, als dass die
Mehrheit der Steuerpflichtigen die Tarifsenkung der Reichen
finanziert, und dass die gleichen Steuerpflichtigen die Zeche
gleich doppelt bezahlen, zum Beispiel als Staatsangestellte
durch eine Verschlechterung ihrer Pensionskasse, als
Patienten durch einen Leistungsabbau in den Spitälern, als
Eltern durch höhere Gebühren für ihre Kinder usw. Die
Antwort des Regierungsrats zur Frage der Dividendenbesteuerung zeigt, dass der Regierungsrat an einer
ernsthaften Diskussion über die Verfassungsmässigkeit des
neuen Steuergesetzes nicht interessiert ist, schlimmer noch,
ihm ist offenbar fast jedes Mittel recht, um mit
fadenscheinigen, bei näherem Hinsehen geradezu unlauteren
Argumenten eine nicht nur politisch verfehlte, sondern
rechtlich fragwürdige Neuregelung der Gunst des
Stimmvolks zu empfehlen. Die Kritik des Vizedirektors der
eidgenössischen Steuerverwaltung, Professor Waldburger,
weiss Gott kein Mann der Linken, an einem analogen
Vorgehen auf Bundesebene, ist auch für die aargauische
Lösung berechtigt. Wirtschaftlich betrachtet, spielt es
selbstverständlich keine Rolle, ob eine bestimmte
Einkommensart mittels Reduktion der Bemessungsgrundlage
privilegiert wird, oder indem der ansonsten anwendbare
Tarif speziell für diese Einkommensart gesenkt wird. Als
verwirrlich und unvollständig erweist sich auch das
Berechnungsbeispiel des Regierungsrats, mit dem er
nachweisen will, dass die Belastung für Aktionäre nach der
neuen Regelung etwa gleich ausfalle wie bei einem
Selbständigerwerbenden. Entscheidend ist selbstverständlich
wie viel Geld am Schluss nach Bezahlung aller
Zwangsabgaben in der Tasche bleibt. So gerechnet resultiert
nicht etwa ein Steuervorteil für den Selbständigerwerbenden,
sondern nach wie vor eine massive Benachteiligung. Die
Antwort des Regierungsrats ist eine rein politische
Kampfschrift im Hinblick auf die bevorstehende
Abstimmung. Mit einer fairen Steuerpolitik für die Mehrzahl
der KMUs, die nicht in der Form einer juristischen Person
geschäften wollen oder können, hat das neue Recht nichts zu
tun. Vielmehr wird der Flucht in die Kapitalgesellschaften
massiv Vorschub geleistet und zwar, ohne dass je über die
Wünschbarkeit dieser Entwicklung auch nur diskutiert
worden wäre.
Kanton Aargau erworbenen Telli-Hochhauses gut. Der
Kredit sollte für eine äussere Sanierung mit den Bereichen
"Sicherheit, Haustechnik sowie Glas- und Storenwechsel"
verwendet werden. Eine Innensanierung in Etappen, jedoch
eher im Sinne einer "Aktion Pinselstrich", war ebenfalls
geplant mit Zahlungskrediten, die der Grosse Rat mit den
Voranschlägen 2003 bis 2005 mit dem Hochbauplafonds
bzw. mit dem Globalbudget Hochbauten bewilligt hatte. Im
Lauf der Planung zeigte sich, so der Regierungsrat in seiner
Botschaft, dass die geplanten Sanierungen, innen wie aussen,
aus verschiedenen Gründen völlig von Grund auf neu zu
beurteilen und damit neu zu planen waren. Mit der so
genannten Regierungsreform gab es eine Abteilungsrochade
mit dem Baudepartement, indem die Abteilung Hochbau
zum DFR wechselte und die Abteilung Wald von der Telli in
den Buchenhof umzog. Für die AHB wurde am Sitz der
Aargauischen Pensionskasse an der Hinteren Bahnhofstrasse
für drei Jahre Büroraum zugemietet mit der Absicht, in der
Telli drei Geschosse frei zu halten für eine etappenweise
Belegung durch Abteilungen, deren Büroräume gerade
saniert würden. Ausserdem ist die Stabsstelle für
Wirtschaftsfragen an den Rain zum DVI gezogen. Damit
wurde eine Vorbereitung oder ein Präjudiz, je nach
Betrachtungsweise, für die Innensanierung des Horta-Turms
geschaffen. Eine umfassende Innensanierung drängte sich in
der neuen Planungs- und Raumbelegungssituation aus
mehreren Gründen auf: So genügt der Bau den
Brandschutzvorschriften schon lange nicht mehr, die
veralteten Klimageräte müssten ersetzt und eine neue
Verkabelung für die Kommunikation soll gelegt werden;
ebenso gibt es bei diversen Beleuchtungen Renovationsbedarf. Ausserdem wurde dem Kanton, was nicht in der
Botschaft steht, von der Eigentümerin des Einkaufszentrums,
der BVK-Personalvorsorge des Kantons Zürich, das bisher
vom China-Restaurant belegte 1. Obergeschoss zur Miete
angeboten. Es ergibt sich daraus die Gelegenheit, die
räumliche Aufteilung des Büroturms zu verbessern, indem
die unpraktisch abgeschotteten Sitzungszimmer im 22. Stock
in einen öffentlich zugänglicheren Raum im 1. Obergeschoss
verlegt werden, und so auch die Sicherheit im ganzen Haus
besser konzipiert werden könnte. Die neue Einrichtung des
1. Obergeschosses - auch das steht nicht in der Botschaft könnte im Zusammenhang mit einer vorgesehenen
Totalsanierung des Telli-Zentrums ab Februar 2007 vorgenommen werden. Der Mietpreis beträgt momentan 140
Franken pro Quadratmeter, nach der Renovation 200 bis 210
Franken (zum Vergleich: Im Behmen liegt der Preis bei 270
Franken).
856
Telli-Hochhaus Aarau; Instandsetzungsarbeiten;
Grosskredit; Bewilligung
Zur Fassade: Im Lauf der Planung der Aussensanierung
zeigte sich, dass das ursprünglich beabsichtigte Vorgehen in
dem Sinn nicht nachhaltige Wirkung hätte, als die nur
partielle Sanierung durch Glasersatz bei den Fenstern das
eigentliche Problem dieser Fassade, nämlich deren
Konstruktion, nicht lösen würde. Angestrebt werden sollte ja
eine Fassadensanierung, die mindestens Minergie-Standard
nahe kommt, dies aus Gründen der Sanierungsstrategie des
Kantons, die gemäss Aufgaben- und Finanzplan AFP
ökologische Elemente einbezieht, wie aus finanziellen
Gründen. Besser isolierte Gebäude verursachen kleinere
Energiekosten. Eine Fassadensanierung würde ein halbes bis
ein Jahr dauern, könnte nicht etappiert werden und kann und
sollte nun nach Ansicht des Regierungsrats hinausgeschoben
werden. Aus diesen Gründen schlug der Regierungsrat mit
der Botschaft 06.160 eine völlig neue Sanierung des Telli-
(Vorlage des Regierungsrats vom 16. August 2006 samt
abweichenden Anträgen der Kommission Allgemeine
Verwaltung AVW vom 27. Oktober 2006, denen der
Regierungsrat zustimmt)
Kerr Rüesch Katharina, SP, Aarau, Präsidentin der
Kommission für Allgemeine Verwaltung AVW: Zur
Sanierung des Telli-Hochhauses; Vorgeschichte und Strategiewechsel: Zuerst zum Innenraum: Am 28. Juni 2005 hiess
der Grosse Rat nach einer längeren kritischen Diskussion in
der Kommission KAPF mit den Nachtragskrediten einen
Verpflichtungskredit in der Höhe von 4,8 Mio. Franken für
die Sanierung des 1972 erstellten und 1977 durch den
1747
21. November 2006
Hochhauses vor und beantragte für diese einen Grosskredit
(ehemals Verpflichtungskredit) von 9 Mio. Franken, der den
ursprünglichen Verpflichtungskredit von 4, 8 Mio. Franken
"ersetzen" soll, wie Antrag 2 lautet.
Zur Beratung: Die Kommission Allgemeine Verwaltung
AVW hat das Geschäft 06.160 "Telli-Hochhaus Aarau;
Instandsetzungsarbeiten; Grosskredit" am 20. und am
27. Oktober 2006 beraten. Als Auskunftspersonen waren
Regierungsrat Roland Brogli, DV DFR, Kantonsbaumeister
René Birri, Dr. Sergio Caneve vom Generalsekretariat DFR
und der Projektbearbeiter Kuno Schumacher von der
Abteilung Hochbauten DFR anwesend. Als Grundlagen
dienten der Kommission die Botschaft 06.160 und mehrere
zusätzliche mündliche Erläuterungen und schriftliche Darstellungen und Folien, dies zum geplanten neuen Raummanagement und speziell zu diversen Kostenvarianten. Die
zusätzlich von der Kommission verlangten Berechnungen
wurden sehr speditiv und transparent gemacht und
übermittelt, was für die sachliche Beratung von Vorteil war.
Zum Eintreten: Bereits in den ersten Voten zum Eintreten
wurde zwar der Bedarf für eine werterhaltende Innensanierung nicht bestritten, ebenso wenig deren Details. Im
Zusammenhang mit der Finanzierung wurde auch darauf
hingewiesen, dass sowohl das Immobilienmanagement wie
die kantonale Finanzierungsgesellschaft für Immobilien
gerade für solche Fälle von Bedeutung seien. Das Vorgehen
aber wurde in Frage gestellt: Warum sollte nun nur eine
Innensanierung ausgeführt werden anstelle der ursprünglich
mindestens in Ansätzen geplanten, ebenso notwendigen
Aussensanierung? Der Ausdruck "Pflästerlipolitik" fiel, und
es wurde auch die Grundsatzfrage nach der Immobilienstrategie gestellt: Ist das Telli-Hochhaus in der Verteilung
der Verwaltungsbauten auf dem Platz Aarau auch für längere
Zeit vorgesehen? So wurde ein Rückweisungsantrag gestellt
mit dem Inhalt, es sei eine Gesamtbotschaft vorzulegen, die
auch die Sanierung der Fassade beinhalte. Die Aussensanierung und die Innensanierung sollten Minergiestandard
möglich machen, immerhin sei mit dem AFP vorgesehen,
dass mindestens 90% der Neubauten und Sanierungen den
Minergiestandard erreichen. Dieser oder sogar Standard
Minergie P sollte gemäss Kantonsbaumeister René Birri mit
einer Sanierung der Aussenhülle verwirklicht werden
können. Argumente für die Rückweisung waren zudem, dass
so der vorgesehene, wenn auch nur notdürftige und nicht
sehr teure (gemäss Kantonsbaumeister ein paar Tausend
Franken) Ersatz von Fensterglas und Lamellenstoren
eingespart, dass aber vor allem die Sanierung von Innen- und
Aussenbereich kluger- und effizienterweise gemeinsam
geplant werden sollte. Die nicht ganz klare Stellungnahme
seitens Regierungsrat Brogli zur Zukunft des Telli-Hochhauses als Verwaltungsgebäude, die unklare Kostensituation
im Variantenvergleich und die weiteren, bereits erwähnten
Argumente führten zu folgendem Abstimmungsergebnis: Bei
10 Anwesenden stimmten 5 für die Rückweisung und 4 für
Eintreten ohne Rückweisung. Ein Kommissionsmitglied, das
Aktionär bei einem mitplanenden Architekturbüro ist, befand
sich im Ausstand. Die Kommission beschloss jedoch, das
Geschäft trotz Rückweisung materiell zu beraten.
Zur Detailberatung: Am 27. Oktober lagen zusätzliche
Informationen vor, so ein Kostenvergleich für eine
gleichzeitige Sanierung von Aussen- und Innenraum, ein
Argumentarium pro und contra gleichzeitige Sanierung und
eine Auskunft betreffend Standort der Verwaltungsgebäude.
1748
Art. 856
Zum Standort war klar zu vernehmen, dass der Regierungsrat
zurzeit keine Absicht habe, das Telli-Hochhaus als
Verwaltungsgebäude aufzugeben.
Zum Kostenvergleich: Die Auskunft (Projektleiter Kuno
Schumacher) lautete wie folgt und jetzt zitiere ich aus seiner
schriftlichen Auskunft: "Die Sanierung der Fassade
beinhaltet die Ost-West-Glasfassade, die beiden Stirnfassaden und die gesamten Gerüstbauten. Der Bauprozess
dauert rund fünf Monate plus Reserve. In der Kostenschätzung von 7 Mio. Franken sind sämtliche Nebenarbeiten,
Honorare und eine kleine Reserve eingestellt. Hinzu
kommen neue Sanitärsteigleitungen plus Nasszellen. Dafür
werden Kosten von 1,5 Mio. Franken geschätzt. Bei einer
gleichzeitigen Sanierung kann man auf die Auswechslung
der Klikogeräte (Klimageräte an der Fassade) und der
blinden Gläser verzichten; damit könnten rund 1 Mio.
Franken eingespart werden. Andererseits ist ein neues
Lüftungs- und Heizungssystem notwendig. Bei dieser
Kostenschätzung gehen wir von einem Minergiestandard
aus. Der Zusatzkredit für die Fassadensanierung betrüge
insgesamt 10 Mio. Franken. Für die Berücksichtigung von
Minergie P müssten zusätzliche Arbeiten gemacht werden,
die weitere Kosten von 4 Mio. Franken auslösten. Das Label
wäre allerdings nicht garantiert: Viele Hochhäuser haben ein
Problem mit der Dichtigkeit. Bei Minergie P ist die
Dichtigkeit der Gebäude jedoch ein Muss, das überprüft
wird. Das könnte beim betreffenden Gebäude ein Problem
werden. Den Standard dagegen könnte man anstreben." Das
heisst also, dass sich die vom Regierungsrat beantragten
Sanierungskosten von 9 Mio. Franken mit einer gleichzeitigen Sanierung der Fassade auf rund 19 Mio. Franken
mehr als verdoppeln würden, bei dem Anspruch Minergie P,
der aber nicht korrekt zu erreichen wäre, um weitere 4 Mio.
auf 23 Mio. Franken. Der Mietwert des im Eigentum des
Kantons stehenden Gebäudes würde sich mit einer
gleichzeitigen Sanierung auf rund 300 Franken pro
Quadratmeter erhöhen. Mit der Fassadensanierung würden
kleinere Energie- und Wartungskosten im Betrag von rund
150'000 Franken jährlich anfallen. Auf die Frage, was ein
Neubau kosten würde, war zu vernehmen, dass ein solcher
"teuer" würde und vor allem, dass der Rohbau des
bestehenden Gebäudes in einem "absolut guten Zustand" sei.
Erwägungen pro und contra gemeinsame Sanierung Innenund Aussenbereich: Wägt man die relativ geringen
Mehrkosten für Planung und Betrieb, die eine gestaffelte
Sanierung des Innenbereichs und der Fassade verursacht,
gegen die unnötigen Mehrkosten, die bei gleichzeitiger
Sanierung inklusive Planungszeit durch längere Mietdauer
an der Hinteren Bahnhofstrasse für die AHB entstehen, ab,
so sind diese zu vernachlässigen. Priorität hat die Innensanierung, nicht zuletzt wegen der Feuerschutzvorschriften,
aber auch wegen des Umbaus des 1. Obergeschosses, der im
Rahmen der Renovation des Telli-Einkaufszentrums getätigt
werden kann. Die Kommission legt aber grossen Wert
darauf, dass die Fassadensanierung, gerade aus Energiesparund darum auch Kostengründen, nicht auf die lange Bank
geschoben wird. Darum entwickelte sie einen Antrag 3, der
den Regierungsrat dazu verpflichtet, innerhalb einer
bestimmten Zeit Bericht und Antrag für eine Fassadensanierung vorzulegen. Die Sanierung der Fassade würde,
wenn man sie nachträglich macht, von aussen gemacht. Man
müsste dann also nicht wieder innen alles aufreissen und
verdrecken. Einem Rückkommensantrag auf den Rück-
Art. 856
weisungsbeschluss vom 20. Oktober folgte die Kommission
aufgrund der erhaltenen Auskünfte und des neuen Antrags
bei 11 Anwesenden und einem Mitglied im Ausstand mit 10
zu 0 Stimmen, also einstimmig. In einer Eventualabstimmung über die Frist, in der die Fassadensanierung
beantragt werden soll, entschied sich die Kommission bei 11
Anwesenden und 1 Mitglied im Ausstand mit 7 zu 3
Stimmen für die Variante von 5 Jahren gegenüber 3 Jahren.
In der Hauptabstimmung genehmigte die Kommission (11
Anwesende, 1 Mitglied im Ausstand) den neuen Absatz 3
mit 9 zu 1 Stimme.
Eintreten
Vorsitzende: Stillschweigend tritt die EVP auf die Vorlage
ein.
Leuenberger Beat, SVP, Schöftland: Ich spreche im Namen
der Mehrheit der SVP-Fraktion. Das Telli-Hochhaus, als
eines der Wahrzeichen der Stadt Aarau, wurde 1972 erstellt
und ist mit dem Empfangsbereich und ab Etage 2 bis Etage
23 seit 1997 im Besitz des Kantons Aargau. Nach gut 30
Jahren Nutzung ist dieses Gebäude sanierungsbedürftig
geworden. Die Haustechnik, Klimageräte aber auch die
Oberflächen, Fassade, Fenster und Storen müssen saniert
werden. Am 28. Juni 2005 hat der Grosse Rat für die
Sanierungen im Telli-Hochhaus bereits einen Kredit von 4,8
Mio. Franken unter dem Titel Nachtragskredit 2005, I. Teil,
bewilligt. Mit der Regierungsreform ist die Abteilung Wald
ausgezogen, da diese dem Departement Bau, Verkehr und
Umwelt zugeordnet wurde. Die Abteilung Hochbauten ist
dem Departement Finanzen und Ressourcen zugeteilt
worden, diese wird am Ende der Sanierung I. Etappe im
Telli-Hochhaus einziehen. Die Stabsstelle für Wirtschaftsfragen ist in diesem Herbst ebenfalls ausgezogen. Im TelliHochhaus werden auch die Liegenschaftsschätzer ihre Büros
beziehen. Mit dem Kredit von 4,8 Mio. Franken wollte man
alle Geschosse auf den gleichen Stand - sprich Pinselstrich bringen und einige Verglasungen und Lamellenstoren
ersetzen. In der Planung für die Ausführungen wurde jedoch
festgestellt, dass die geplanten Massnahmen nicht optimal
sind. Es wurde daraufhin ein neues Konzept erarbeitet, das
zur vorliegenden Botschaft geführt hat. Die neue Strategie
steht auch in direktem Zusammenhang mit der Sanierung des
Einkaufszentrums. In der vorliegenden Botschaft ist die
Objektstrategie mit Phase I enthalten. Die Phase I beinhaltet
somit Innensanierung, Haustechnik, Kliko-Geräte, Klimatisierung, Anpassungen Brandschutz - sprich Einbau einer
Sprinkleranlage - und das Nutzungskonzept des 1. Obergeschosses. Die Objektstrategie Etappe II ist im vorliegenden
Projekt nicht enthalten, sie besteht aus Gebäudehülle,
Haustechnik, Sanitäre Anlagen. Das Nutzungskonzept für
das Parterre und 1. Etage bildet ein halb-öffentlicher
Bereich. Das Parterre mit Empfang und Zutrittskontrolle
wird saniert. Die 1. Etage, wo ein Restaurant eingemietet
werden soll, soll in Besprechungsräume, Sitzungszimmer,
Konferenzräume und in eine Cafeteria mit separatem
Aufgang umgebaut werden. Der Entscheid für diese Einmietung ist gemäss Regierungsrat dringend und soll auf den
1. Januar 2007 erfolgen. Die Sitzungsräume im obersten
Geschoss werden dann entfallen. Ab der 2. Etage wird ein
rein interner Bereich geschaffen und auf das Departement
Finanzen und Ressourcen konzentriert. Folgende Abteilungen sind im Telli-Hochhaus dann angesiedelt: Generalsekretariat, Personal und Organisation, Finanzverwaltung,
Abteilung Hochbauten, Abteilung Landwirtschaft und das
21. November 2006
Steueramt. Die Büroräume sind in einem offenen Layout neu
gestaltet. Heute beinhalten die Etagen viele einzelne Büros.
Zu den Kosten: Die Kosten belaufen sich auf insgesamt 9
Mio. Franken, wovon 6,773 Mio. Franken reine Sanierungsund Umbaukosten sind und etappiert werden. 1,037 Mio.
Franken sind für Fremdmieten an der Hinteren
Bahnhofstrasse und 1,19 Mio. Franken für Mieten der 1.
Etage - auf 10 Jahre - festgelegt. Der Beschluss des Grossen
Rats vom 28. Juni 2005 mit Verpflichtungskredit von 4,8
Mio. Franken wird durch den Beschluss des Grossen Rats
mit dieser Vorlage ersetzt. Die 2. Etappe wird weitere 10
Mio. Franken kosten. Für Fassade 7 Mio. Franken, Sanitäre
Anlagen, Leitungen und Nasszellen 1,5 Mio. Franken,
Heizung und Lüftung 2,5 Mio. Franken. Die 2. Etappe ist
nicht Gegenstand der Botschaft, jedoch mit Antrag 3 der
gelben Synopse vordefiniert. Die vorliegende Botschaft hat
viele Fragen aufgeworfen, insbesondere wurden die
fehlenden Kosten der 2. Etappe und das Fehlen eines
Gesamtkonzepts bemängelt. Die linke Seite, SP und Grüne,
hätten zwar am liebsten die Fassade sofort und mit
Minergiestandard ausbauen wollen. Von Seite der SVP
wollte man einfach alles auf einem Tisch haben, um die
Gesamtkosten und eine Etappierung festlegen zu können.
Die vorliegende Botschaft hat Zweifel und Bedenken
ausgelöst, weil sie einerseits undurchsichtig ist und die
Aufzeichnung des Gesamtkonzepts fehlt. Dieses Vorgehen
darf wohl als "Pflästerli-Politik" bezeichnet werden. Die
SVP-Fraktion erwartet vom Regierungsrat, dass insbesondere bei weiteren und zukünftigen Projekten jeweils alle
Karten auf den Tisch gelegt werden. Ebenso erwartet wird
ein Konzept für das Liegenschafts- und Unterhaltsmanagement, weil die jetzige Politik immer nur einzelne
Objekte erfasst und keine Gesamtschau bietet. Die SVPFraktion kündet entsprechende Vorstösse in diesen Fragen
an. Die SVP tritt - mit bitterem Nachgeschmack - auf diese
Vorlage ein.
Ochsner Bettina, FDP, Oberlunkhofen: Das Telli-Hochhaus
wurde 1972 erstellt und der Kanton hat 1977 den Empfangsbereich sowie die Geschosse 2 bis 23 erworben. Am 28. Juni
2005 wurde ein Verpflichtungskredit beschlossen. Bei der
Ausführungsvorbereitung wurde erkannt, dass die Sanierung
so nicht vorgenommen werden kann. Das jetzige Konzept
beinhaltet folgende Renovationen: Erdgeschoss freundlicher
und zeitgemässer gestalten, 2. bis 17. Geschoss werden neu
organisiert, 18. bis 21. Geschoss wurden bereits teilweise
saniert. Vorgesehen ist eine kostengünstige und funktionelle
Renovation. Die Zumietung der restlichen Obergeschosse
macht Sinn und gibt zusätzliche Sitzungszimmer. Im
Weiteren können die Arbeitsplätze von 342 auf 378 erhöht
werden. Die Bauzeit ist von April 2007 bis 2009 vorgesehen
und dementsprechend im Finanzplan berücksichtigt. Das
Gebäude ist mit über 30 Jahren wirklich in die Jahre
gekommen. Für Bauten aus diesen Jahren ist eine Sanierung
unumgänglich und zur Werterhaltung nötig. Da in diesem
Konzept die Innensanierung vorgezogen wird, ist es für die
Fraktion wichtig und absolut notwendig, dass der Regierungsrat innerhalb von 5 Jahren einen Antrag zur Sanierung
der Aussenfassade vorlegt. Dies gibt die Gewähr, dass das
Gebäude werterhaltend saniert wird. Die Fraktion ist
einstimmig für die Vorlage und für Eintreten.
Wittwer Hansjörg, Grüne, Aarau: Die Fraktion der Grünen
befürwortet den Grosskredit für die inneren Instandsetzungsarbeiten. Der Umbau ist nötig, die Geschosse stehen
1749
21. November 2006
leer, die Abteilung Hochbauten braucht diese Büros. Aus
nachfolgend etwas ausführlicher erklärten Gründen
befürworten wir den Zusatzantrag der Kommission AVW,
eine Botschaft für die Sanierung der Fassade innert 5 Jahren
vorzulegen. Der Grosse Rat kann und soll strategisch
ausgerichtete Empfehlungen abgeben können. Für die
Gesamtinstandstellung soll eben als Strategieempfehlung
gelten, dass Aspekte der Nachhaltigkeit in vorbildlicher und
progressiver Form umzusetzen seien. Die baulichen und
technischen Massnahmen sollen innovativ sein und sich an
die Grenzen des heute Machbaren herantasten. Die
Sanierung "nur" nach den Richtlinien des MinergieStandards für Altbauten auszulegen, genügt nicht. Um die
Ziele und Vorgaben von energieAARGAU und der 2000Watt-Gesellschaft zu erreichen, braucht es mehr Innovation.
Das Ziel muss logischerweise der Minergie P- oder der
Passivhaus-Standard sein. Die Abteilung Hochbauten gibt
für das Telli-Hochhaus heutige Energiekosten mit Fr.
90'000.-- pro Jahr an. Nach der Fassadensanierung würden
die Energiekosten noch Fr. 30'000.--/Jahr betragen. Mit
Passivhaus-Standard könnte man auch diese Fr. 30'000.-vergessen. Was will ich damit sagen? Der Staat Aargau als
Eigentümerin verschleudert momentan erstens sehr viel Geld
für die Nutzung von Energieträgern und belastet zweitens
damit unsere Umwelt völlig unnötig und über Gebühr. Als
realistische Vision würde das Telli-Hochhaus neu weder
über eine aktive Heizung noch eine aktive Kühlung
verfügen. Also als Konsequenz ab sofort kein Ersatz der
veralteten Klimageräte - sondern weglassen derselben. Die
Gebäudehülle wird zusätzlich sehr gut wärmegedämmt, und
das Gebäude würde neu über ein ausgeklügeltes
Lüftungssystem verfügen. Die anfallende Wärme von Personen, Beleuchtung, Geräten für die Datenverarbeitung und
die Globalstrahlung genügt in der Regel, um eine angenehme
Raumtemperatur zu erhalten. Wir haben die Möglichkeit, mit
der Nutzung der bestehenden vernünftigen Primärstruktur,
dem Einsatz der heute bestmöglichen Fassadentechnik und
der optimierten Energietechnik ein bautechnisch zukunftsfähiges und ein langfristig bezahl- und benutzbares Vorzeigeobjekt zu erhalten. Der Kanton Aargau steht in Pflicht
als verantwortungsbewusster Bauherr. Er soll die Synthese
von Funktionalität, Ästhetik, Bauqualität und den
konsequenten Einbezug der Kriterien für nachhaltiges Bauen
gemeinsam mit Planern und Ausführenden anstreben. Das
ernüchternde Resultat des Klimagipfels von Nairobi zeigt es
auf. "Nur Luft an der Klimakonferenz", dies die Headline in
der AZ vom 18. November dazu. Die Lösung unserer
Umweltprobleme braucht aber jetzt Taten, keinesfalls nur
lauwarme Luft. Wir haben jetzt die Möglichkeit, die
Weichen zu stellen, damit das Telli-Hochhaus möglichst
schnell zum "Leuchtturmprojekt" für den Kanton Aargau
werden kann oder aber eine unattraktive und umweltbelastende Energieschleuder bleibt. Mit dem "Leuchtturmprojekt" als Vision stimmen wir mit gutem Gewissen
auch dem heutigen Grosskredit für 9 Mio. Franken zu.
Breitschmid Manfred, CVP, Hermetschwil: Die CVP ist
ebenfalls für Eintreten und gleichzeitig auch für den
Zusatzantrag der Kommission. Meine Vorrednerinnen und
Vorredner haben eigentlich alle wesentlichen Faktoren zu
diesem Geschäft erläutert und darum verzichte ich darauf,
das zu wiederholen. In der CVP-Fraktion war jedoch die
Diskussion, die Innen- und Aussensanierung der Fassade
gleichzeitig zu machen, ein wichtiger Bestandteil. Würde
doch dadurch die Belastung für die Mitarbeitenden in einem
1750
Art. 856
Aufwisch gleichzeitig ausfallen, was bei einer späteren
Aussenfassadensanierung in zwei Phasen ablaufen wird.
Andererseits ist die Baubranche gemäss heutiger Wirtschaftslage sehr gut ausgelastet. Wir wissen nicht, wie das in
5 oder 10 Jahren aussieht. Vielleicht ist dann die Baubranche
dankbar, dass wir diese Sanierung in zwei Phasen
durchführen. Die CVP bittet Sie, diese beiden Anträge zu
unterstützen.
Lüscher Edith, SP, Staufen: Frau Katharina Kerr und meine
Vorrednerinnen und Vorredner haben bereits ausführlich
über die Vorlage und die Diskussionen in der Kommission
berichtet, und ich beschränke mich auf unsere Hauptpunkte
in Kurzform. Die SP geht nach den Erläuterungen in der
Kommission davon aus, dass das Telli-Hochhaus auch
längerfristig als kantonales Verwaltungsgebäude dient, auch
wenn es nicht als architektonisches oder städtebauliches
Meisterwerk angesehen werden kann. Sollten daran ernst zu
nehmende Zweifel oder anders lautende Absichten bestehen,
sei es von Seiten Regierungsrat oder von Seiten Verwaltung,
so müsste dies spätestens jetzt offengelegt werden. Ausgehend von diesem Bekenntnis zum Telli-Hochhaus müssen
deshalb alle Sanierungen auf Nachhaltigkeit ausgerichtet
werden. "Pflästerli-Politik" macht hier keinen Sinn. Das
Parlament ist gehalten, entsprechende Finanzmittel auch
bereitzustellen. In diesem Sinne ist der neue Abs. 3 der
Beschlüsse zum Telli-Hochhaus für die SP wichtig und im
Sinne einer weitsichtigen und ökologischen Planung. Auch
wenn wir gerne eine etwas schnellere Gangart bei der
Fassadensanierung sähen, können wir der vorliegenden
Fassung im Sinne eines Kompromisses zustimmen. Die SP
tritt auf die Vorlage ein und empfiehlt die Annahme der
Beschlüsse gemäss Kommission.
Vorsitzende: Die Liste der Fraktionssprecher ist abgetragen.
Wir kommen zu den Einzelvotanten.
Miloni Reto, Grüne, Hausen: Es kommt selten vor, dass ich
der SVP hier vorne Recht gebe; aber mit ihrer Aussage, dass
sie hier ein Gesamtkonzept sehen möchte und dass sie im
weitesten Sinn diese hasenfüssige Immobilienpolitik des
Regierungsrats verurteilt, damit kann ich mich im
vorliegenden Fall nur einverstanden erklären. Die SP hat sich
bereits am 28. Juni 2005, als dieser Nachtrags- und
Verpflichtungskredit am Grossen Rat knapp unter der 5 Mio.
Franken Grenze vorbeigeschmuggelt werden sollte, daran
gestossen. Yvonne Feri - ich habe das nachgelesen - hat sich
auch daran gestossen. Der Eindruck war nicht abzuwenden,
dass hier Beträge, knapp unterhalb der 5 Mio. Franken
Grenze, gewissermassen diskussionslos unter dem Titel der
Nachtrags- und Verpflichtungsbegehren am Grossen Rat
vorbeigeschmuggelt werden sollten. Bereits damals hätte
man eigentlich feststellen können, dass hier eine vertieftere
Planung notwendig wäre. In der jetzigen Botschaft steht es
so: "mit zunehmender Bearbeitungstiefe ergaben sich neue
Aspekte." Anders gesagt, wir haben es nicht sauber
angeschaut und genau das, meine Damen und Herren, ist
professionelle Immobilienbewirtschaftung. Genau das
fordern wir Grünen seit Jahren, dass man endlich ein
Gesamtkonzept erstellt. Was hier wieder auf unser Pult
flattert, mit einer Teilsanierung, mit Umbauzeiten über 30
Monate, finde ich eine Zumutung und ich bin unbefriedigt
über die Art dieser Vorlage. Selbstverständlich müssten wir
jetzt diesen Kredit durchwinken, aber die Vorbereitung
dieses Geschäfts ist einmal mehr kein Ruhmesblatt für die
Immobilienpolitik des Kantons Aargau.
Art. 856
Regierungsrat Brogli Roland, CVP: Das Telli-Hochhaus
wird seit fast 30 Jahren vom Departement Finanzen und
Ressourcen genutzt. Es ist somit eines der Gebäude, das
schon sehr lange im Eigentum des Kantons steht und auch
immer von der Verwaltung genutzt wurde. Während dieser
Zeit wurden keine wesentlichen Instandsetzungsarbeiten
vorgenommen. Sie, meine Damen und Herren, haben im Juni
2005 im Rahmen eines Nachtragskreditbegehrens einen
Verpflichtungskredit von 4,8 Mio. Franken genehmigt. Die
ursprüngliche damalige Idee war, an der Fassade lediglich
das Nötigste zu machen - nötig ist aber doch einiges -, nur
sämtliche Gläser und Aussenstoren zu ersetzen. Damit sollte
der Energiehaushalt - das war die Absicht - des Gebäudes
verbessert werden. Die tragenden Fassadenelemente, die
Blechteile und die Betonelemente auf den Schmalseiten des
Gebäudes sollten beibehalten werden. Mit diesem Teilersatz
hätte man aber auch nur eine Teilverbesserung der Fassade
erzielt, das wäre ein Flickwerk gewesen. Während der
Bearbeitung des Projekts führten dann Untersuchungen zur
Überzeugung - man kann ja klüger werden -, dass langfristig
ein vollständiger Ersatz der Fassade eben notwendig wird.
Dafür reichen jedoch die bewilligten Mittel nicht aus. Die
Fassadenerneuerung würde rund, das haben wir der
Kommission dargelegt, 10 Mio. Franken zusätzlich kosten.
Aus diesem Grund macht es keinen Sinn, jetzt alle Gläser
auszuwechseln, da diese bei einer total neuen Fassade nicht
mehr verwendet werden könnten. In der Zwischenzeit
änderte sich auch die Situation beim Einkaufszentrum - auch
ohne uns - wir sind nicht Eigentümer dieses
Einkaufszentrums. Bisher hat ja der Kanton einen Teil des 1.
Obergeschosses für Büros des kantonalen Steueramts
zugemietet. Eigentümerin des Einkaufszentrums und des 1.
Obergeschosses ist die zürcherische Beamtenversicherungskasse. Nun bietet sich die Gelegenheit, dass der Kanton
Aargau diesen 1. Stock zumieten könnte, weil das Restaurant
dort geschlossen wurde und diese Fläche jetzt zur freien
Nutzung steht. Damit kann der neu benötigte Raum für die
weitere Konzentration des Departements Finanzen und
Ressourcen an einem Standort geschaffen werden. Zurzeit
sind die Abteilung Hochbauten - ich erwähne das nochmals und das Statistische Amt noch ausserhalb des TelliHochhauses untergebracht. Auch arbeiten die kantonalen
Schätzer des Steueramts von zu Hause oder von einem
eigenen Büro aus. Mit der Neuorganisation des Gebäudes
wird es möglich sein, diese Abteilungen auch im TelliHochhaus unterzubringen. Dadurch wird auch die Führung
dieser Abteilungen vereinfacht. Nach dieser Konzentration
werden dem Departement Finanzen und Ressourcen als
Aussenstandort lediglich noch die Abteilung Informatik, im
AEW-Hochhaus und Buchenhof, und die landwirtschaftlichen Fachstellen, auf der Liebegg, verbleiben.
Mit dem vorliegenden Kreditantrag soll jetzt die gesamte
Innensanierung finanziert werden. Aus Kostengründen wird
zurzeit auf den Fassadenersatz verzichtet. Wir stimmen aber
selbstverständlich Antrag 3 zu und werden uns an diesen
Antrag halten und dementsprechend für die Phase II dem
Grossen Rat eine neue Botschaft unterbreiten. Ich erinnere
daran, dass die Arbeiten getrennt - Phase I und Phase II durchgeführt und ausgeführt werden können, ohne dass
aufgrund dieser Aufteilung wesentliche Zusatzkosten
entstehen. Dies wurde anlässlich der Sitzung der vorberatenden Kommission bereits schon ausführlich diskutiert.
Der Ersatz der Fassade wird später von aussen ausgeführt.
Mit der vorgeschlagenen Sanierung kann das Gebäude bald
21. November 2006
möglichst wieder vollständig genutzt und die heute
zugemieteten Aussenstellen an der Hinteren Bahnhofstrasse
und an der Bleichenmattstrasse 4 können gekündigt werden.
Das funktioniert aber nur, wenn das 1. Obergeschoss im
Telli-Hochhaus zugemietet werden kann. Dort ist vorgesehen, Sitzungszimmer und eine Cafeteria einzubauen,
damit wird in den anderen Etagen Raum frei für zusätzliche
Büros. Mit dem vorliegenden Belegungskonzept können 36
Arbeitsplätze bereitgestellt werden, die wir für die
Umplatzierung der Aussenstellen Abteilung Hochbauten,
Schätzer und wenn möglich Statistisches Amt benötigen.
Meine Damen und Herren, mit der vorliegenden Vorlage
können Sie auch heute aus dem Telli-Hochhaus keine
Schönheit machen. Ich ersuche Sie im Namen des
Regierungsrats, auf die Vorlage einzutreten und den
Anträgen der Kommission und des Regierungsrats
zuzustimmen.
Vorsitzende: Eintreten ist unbestritten. Wir sind auf dieses
Geschäft eingetreten und kommen zur Detailberatung.
Detailberatung
Keine Wortmeldungen
Abstimmung:
Antrag 1 wird mit 89 gegen 22 Stimmen gutgeheissen.
Antrag 2 wird mit 96 gegen 17 Stimmen gutgeheissen.
Antrag 3 wird mit 111 gegen 5 Stimmen gutgeheissen.
Beschluss:
1.
Für die Sanierung des Telli-Hochhauses wird ein Grosskredit
für einen Nettoaufwand von 9 Mio. Franken beschlossen.
Der Betrag besteht aus einem einmaligen Nettoaufwand von
7,810 Mio. Franken und dem Zehnfachen des jährlichen
Nettoaufwands von Fr. 119'000.-- (Total Fr. 1'190'000.--).
2.
Der vom Grossen Rat am 28. Juni 2005 (Nachtragskredite
2005, I. Teil) beschlossene Verpflichtungskredit von 4,8
Mio. Franken wird durch den Beschluss gemäss Ziffer 1
ersetzt.
3.
Der Regierungsrat legt innerhalb von 5 Jahren Bericht und
Antrag für die Sanierung der Fassade des Telli-Hochhauses
vor. Die Varianten Minergie und Minergie P werden
evaluiert.
Kerr Rüesch Katharina, SP, Aarau, Präsidentin der Kommission für Allgemeine Verwaltung AVW: Als eine Person, die
in der Telli aufgewachsen ist, mindestens den grössten Teil
ihrer Jugend, möchte ich doch betonen - und da wird mir der
Herr Stadtammann von Aarau ausnahmsweise auch zustimmen -, es heisst nicht das Telli, es heisst die Telli. Weiter
sagt man nicht im Telli, sondern es heisst in der Telli. Die
Etymologie ist die Tülle und diese ist der Ausguss bei einem
Krug. Ich danke dem Herrn Regierungsrat - er wird es auch
noch lernen - Roland Brogli und den Herren Dr. Sergio
Caneve, René Birri und Kuno Schumacher für ihre
differenzierten und transparenten Erläuterungen. Der
Kommission danke ich für ein sorgfältig erarbeitetes Resultat
der Beratung.
1751
21. November 2006
Art. 857
(vgl. Art. 742 hievor)
angemessenes Steuerungsmodell aus? Wie werden nicht
mehr benötigte Beteiligungen aufgelöst? Der Regierungsrat
ist gewillt, bis Ende 2007 einen Planungsbericht zur
kantonalen Beteiligungspolitik zu erarbeiten, mit dem auch
das hier zur Diskussion stehende Postulat erfüllt wird.
Antrag des Regierungsrats vom 25. Oktober 2006:
Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen
Fr. 1'045.--.
Der Regierungsrat ist bereit, das Postulat mit folgender
Erklärung entgegenzunehmen:
Vorsitzende: Der Regierungsrat ist bereit dieses Postulat
entgegenzunehmen. Die Entgegennahme wird bestritten.
1. Vorbemerkungen: Bei der Entgegennahme des (05.303)
Postulats der CVP-Fraktion vom 29. November 2005
betreffend Vertretung des Kantons Aargau in den
Verwaltungs-, Bank- und Aufsichtsräten der vom Kanton
beherrschten Gesellschaften und Institutionen hat der
Regierungsrat einleitend erklärt, dass Aspekte der
Unternehmensüberwachung nicht nur für die Privatwirtschaft
einen zentralen Stellenwert haben, sondern auch im
öffentlichen Sektor. Sinn und Zweck des regierungsrätlichen
Beteiligungsmanagements, wie es an der Sitzung des
Regierungsrats am 2. November 2005 beschlossen wurde, sei
denn auch, die Ziele, die der Kanton mit den Beteiligungen
verfolgt, klar zu formulieren und deren Erreichung aus Sicht
der
politischen
Verantwortungsträger
laufend
zu
überwachen.
Leimbacher Markus, SP, Villigen: Was die FDP-Fraktion
mit ihrem Postulat will, ist offensichtlich: Sie möchte
möglichst rasch alle Beteiligungen des Kantons veräussern.
Hierzu soll rasch ein Bericht erstellt werden, damit danach
im Eilzugstempo die Privatisierungen vorgenommen werden
können. Einen solchen Bericht wollen wir aber nicht. Wir
wollen nämlich zusammen mit der Mehrheit der
Aargauerinnen und Aargauer nicht, dass bspw. die
Aargauische Kantonalbank (AKB) und die AEW Energie
AG verkauft werden. Diese Unternehmungen erfüllen im
Kanton Aargau eine wichtige volkswirtschaftliche Funktion.
Gleiches gilt für den Gesundheitsbereich, der eine der
zentralen staatlichen Kernaufgaben darstellt und sich deshalb
ebenfalls nicht ausschliesslich an betriebswirtschaftlichen
Kriterien orientieren darf. Ich spreche damit unter anderem
die Kantonsspitäler Aarau und Baden sowie die
Psychiatrischen Dienste Aargau an. Wir wollen den Service
Public nicht gefährden und wehren uns deshalb mit aller
Vehemenz gegen den Abbau staatlicher Leistungen und
ideologisch motivierte Privatisierungsbestrebungen. Gut
funktionierende Schulen und Spitäler sind genau so wenig
zum Nulltarif zu haben wie qualitativ hochstehende
Dienstleistungen in anderen Handlungsfeldern des Kantons,
so in den Bereichen öffentlicher Sicherheit, öffentlicher
Verkehr oder bei der Energieversorgung. Damit steht für uns
auch fest, dass sich der Aargau nicht aus zentralen Bereichen
seiner Verantwortung für die Versorgung der Bevölkerung
zurückziehen darf. Mit der Erstellung eines Planungsberichts
gehen wir einen ersten Schritt in diese aus unserer Sicht
falsche Richtung. Der nächste Schritt ist derjenige, staatliche
Unternehmungen oder Beteiligungen daran zu verkaufen.
Dies wollen wir nicht. Gerade deshalb sind wir auch der
Ansicht, dass ein Planungsbericht nicht notwendig ist. Wir
lehnen die Überweisung des Postulats ab.
857
Postulat der FDP-Fraktion vom 5. September
2006 betreffend Modernisierungspaket Aargau zu den
Staatsbeteiligungen; Überweisung an den Regierungsrat
Am 28. Juni 2006 nahm der Regierungsrat den ersten
halbjährlich erstellten Beteiligungsreport mit Beschreibung
aller Beteiligungen des Kantons zur Kenntnis. Auf dieser
Grundlage fasste der Regierungsrat verschiedene Beschlüsse,
so zur Vertretung des Kantons an Generalversammlungen,
zum Verkauf von kleineren Beteiligungen und zum Erstellen
eines Planungsberichts zur kantonalen Beteiligungspolitik.
2. Planungsbericht zur kantonalen Beteiligungspolitik: Ein
Planungsbericht nach § 12 Gesetz über die wirkungsorientierte Steuerung von Aufgaben und Finanzen (GAF)
wird es dem Grossen Rat erlauben, sich mit der
Beteiligungspolitik grundsätzlich zu befassen. Als erster
Schritt wurde mit dem Erarbeiten von allgemeingültigen
Richtlinien zur Corporate Governance begonnen - einem
Thema, dem sich auch der Corporate-Governance-Bericht
des Bundesrats vom 13. September 2006 widmet. In einem
zweiten Schritt werden anschliessend Eigentümerstrategien
für jede einzelne Beteiligung des Kantons erarbeitet. Die
Stossrichtungen für die Ausarbeitung der Eigentümerstrategien finden sich in der Botschaft zur Revision des
Dekrets über die Aargauische Pensionskasse (Pensionskassendekret) des Regierungsrats des Kantons Aargau an den
Grossen Rat vom 22. März 2006 (06.49, Teil VII, Kapitel 6):
Der Kanton erfüllt grundsätzlich Aufgaben, an denen ein
öffentliches Interesse besteht (Versorgungssicherheit und
andere) und er tut dies mit einer möglichst geringen Risikoexposition, am ehesten über Leistungsaufträge und
Regulierungen. Bestehen Beteiligungen oder geht der
Kanton solche ein, so ist die Wettbewerbsfähigkeit (die
Erhöhung der unternehmerischen Freiheit) ein wichtiger
Grundsatz. Der Verkauf einer Beteiligung berücksichtigt die
aktuellen Marktbedingungen.
Bei den Arbeiten zum Planungsbericht zur kantonalen
Beteiligungspolitik stehen somit zentrale Fragen zur
Disposition: Welche Aufgaben soll der Staat erfüllen? Wann
ist eine Beteiligung das geeignete Instrument? Wie sieht ein
1752
Burkart Thierry, FDP, Baden: Mit dem nun vorliegenden
Postulat fordert die FDP letztlich einen Bericht und die
Beantwortung von folgenden drei Fragestellungen:
1. Welche Beteiligungen sind staatsnotwendig?
2. In welcher Form sollen die staatsnotwendigen Beteiligungen geführt werden?
3. Wie soll die Steuerung wahrgenommen werden?
Das grundsätzliche Zulassen solcher Fragestellungen soll
vorab einmal ohne ideologische Brille gemacht werden.
Diese sollen, werden und müssen erst später politisch
beantwortet werden. Heute, bei der Überweisung dieses
Postulats geht es indes nicht um politische Bewertungen,
sondern lediglich darum, die Auslegeordnung zu erstellen.
Deshalb bitte ich Sie, das Postulat im Sinne des
Regierungsrats und der FDP zu überweisen und gegen eine
Diskussionsverweigerung anzutreten.
Art. 858
Bodmer Thomas, SVP, Wettingen: Das Postulat der FDPFraktion verlangt einen Bericht, der aufzeigt, welche
Beteiligungen veräussert werden könnten. Es ist nicht so,
dass die FDP-Fraktion verlangt, dass Beteiligungen
veräussert werden sollen, wenn auch das Gedankengut bei
einzelnen Beteiligungen in diese Richtung geht. Die Ideen,
die hinter diesem Postulat stehen, dass der Staat nur dort
tätig sein soll, wo es ihn braucht, jedoch nicht, wo ein
Privater etwas besser machen kann, diese liegen genau auf
der Linie der SVP und deshalb sind wir für die Überweisung
dieses Postulats.
Regierungsrat Brogli Roland, CVP: Der Regierungsrat hat
beschlossen und Ihnen versprochen, die Ziele, die der
Kanton mit den Beteiligungen verfolgt, klar zu formulieren
und deren Erreichung aus Sicht der politischen Verantwortungsträger auch laufend zu überwachen. Offensichtlich
wollen Sie jedoch nicht einmal den Bericht und diesen auch
nicht diskutieren. Das verstehe ich nicht. Ich erinnere Sie
daran, dass Sie nicht laufend Ausgaben zulasten der
Spezialfinanzierung Sonderlasten beschliessen können, ohne
diskutieren zu wollen, welche Einnahmen der Staat dafür
generieren soll. Aus all diesen Gründen bitte ich Sie, das
Postulat zu überweisen.
Abstimmung:
Das Postulat wird mit 87 gegen 23 Stimmen an den
Regierungsrat überwiesen.
858
Aargauer Kunsthaus; Sicherstellung des Betriebs;
Grosskredit; Bewilligung; fakultatives Referendum;
Auftrag an Staatskanzlei
(Vorlage des Regierungsrats vom 27. September 2006)
Wanner Maja, FDP, Würenlos, Präsidentin der Kommission
für Bildung, Kultur und Sport BKS: Die Kommissionssitzung zu diesem Geschäft fand am 31. Oktober statt. Vom
Departement waren der Vorsteher, Rainer Huber, und der
Leiter Abteilung Kultur, Hans Ulrich Glarner, anwesend
sowie der Direktor des Kunsthauses, Beat Wismer. Die
Botschaft ist sehr umfassend und beantwortet die meisten
Fragen. Sie macht auch klar, dass schon im Jahr 2000 bei der
Zustimmung des Grossen Rats zur Erweiterung eine Studie
von 1998 vorlag, die für den Betrieb im doppelt so grossen
Kunsthaus 850 Stellenprozente berechnete. Dazu kommt,
dass der Publikumserfolg des neuen Hauses sehr viel grösser
ist als erwartet. Als Übergangslösung hat der Kanton für drei
Jahre den Betrieb mit Projektstellen aufrechterhalten,
finanziert aus dem Lotteriefond. Deshalb ist es heute auch
möglich, sehr genau zu definieren, wie viele Stellen für den
Betrieb auf heutigem Niveau nötig sind. In der
Eintretensdebatte wird von allen Parteien bestätigt, dass das
Kunsthaus heute in der Superleague der Schweizer Museen
spielt und weit über die Kantonsgrenzen, sogar über die
Landesgrenzen hinaus als Leuchtturm des Kulturkantons
Aargau ausstrahlt. Niemand will auf den halbherzigen
Vorschlag zurückkommen, das Kunsthaus periodisch zu
schliessen. Es wird von allen Seiten bedauert, dass in der
Erweiterungsdebatte vom damaligen Regierungsrat und vom
Parlament nicht mit offenen Karten gespielt wurde. Es war
immer klar, dass der Betrieb des Hauses mit der
einzigartigen Sammlung von Schweizer Kunst eine
21. November 2006
Staatsaufgabe ist. Sponsoren finden sich für die Organisation
von Ausstellungen und für die Anschaffung von
Kunstwerken. Der Kunstverein unterstützt das Team von
Beat Wismer und bekommt dank dem Renommée des
Hauses immer wieder namhafte Beiträge an Ausstellungen
sowie Schenkungen für die Sammlung.
Die Debatte in der Kommission drehte sich um die Frage, ob
die notwendigen Stellen nicht kompensiert werden können.
Herr Glarner führt aus, dass die Kulturbetriebe des Kantons
mit einem minimalen Stellenplan geführt werden und dort
eine Kompensation nicht möglich ist: Historisches Museum,
Staatsarchiv, Denkmalpflege und Naturama kämpfen selber
mit Personalengpässen. Eine Einschränkung beim Personal
hätte ganz klar einen Leistungsabbau zur Folge: Weniger
und kleinere Ausstellungen, weniger Museumspädagogik
und weniger Führungen. Ausserdem hätte ein Kunsthaus auf
bescheidenerem Niveau keine Chance, private Gelder in der
Höhe der heutigen Beiträge zu erhalten. In der Kommission
wird votiert, dass bei Vorlagen wie dieser zur Sicherstellung
des Betriebs im Aargauer Kunsthaus aufgrund von WOV
und AFP das Parlament nicht mehr global weniger Geld
sprechen kann, sondern Kürzungen ganz klar mit einem
Auftrag auf Verzicht bestimmter Leistungen verbunden sein
müssen. Der Regierungsrat weist darauf hin, dass in der
Botschaft eine Leistung des Kunsthauses zu einem
bestimmten Preis vorgestellt wird. Wenn das Parlament das
Geld für die von allen gewünschte Wirkung nicht bewilligt,
muss die Qualität des Kunsthauses den vorhandenen
Geldmitteln angepasst werden. Beat Wismer, der Direktor
des Kunsthauses, betont, dass der vorliegende Antrag nicht
den Wünschen des Kunsthauses entspricht und vom
Regierungsrat bereits auf ein an der Schmerzgrenze
liegendes Minimum heruntergekämmt worden ist. Weltweit
hat sich der Betrieb von Kunsthäusern und die Einrichtung
von Ausstellungen massiv verteuert, weil die Kunstwerke
auf Auktionen immer höhere Summen erzielen. Man muss
die Werke zu höheren Summen versichern und mehr
Personal für die Überwachung stellen. Die Hälfte des
Personals im Kunsthaus sind Aufsichtspersonen. Ebenso
erhöhen sich die Transportkosten und die Anforderungen an
die Restauration. Ausstellungen mit so berühmten Werken
wie vor zehn Jahren wären heute gar nicht mehr finanzierbar.
Der
Regierungsrat
bot
eine
Verzögerung
der
Ausfinanzierung um zwei Jahre an, 2008 und 2009 würden
um Fr. 50'000.-- entlastet. Die Diskussion ergab aber, dass
damit nichts gewonnen wird. Kosten werden weiter
verschleppt und wichtige Unterhaltsarbeiten nicht
ausgeführt. So wurde dieser Antrag mit 8 zu 3 Stimmen bei 1
Enthaltung abgelehnt, wobei 12 Kommissionsmitglieder
anwesend waren. Der Vorschlag, dass man Stellen auslagert,
z.B. die Restauration, bringt in finanzieller Hinsicht nichts,
da diese Arbeiten trotzdem bezahlt werden müssen. Die
Schlussabstimmung über den Antrag ergab bei 12
Anwesenden eine Zustimmung von 8 zu 3 Stimmen bei 1
Enthaltung. Im Namen der Kommission bitte ich Sie, der
Vorlage ebenfalls zuzustimmen und den Betrieb unseres
Kunsthauses auf hohem Niveau zu sichern. Dazu möchte ich
darauf aufmerksam machen, dass es 71 Ja-Stimmen braucht,
damit dieser Kredit angenommen wird. Ich bitte Sie also, bei
der Abstimmung im Saal zu sein.
Eintreten
Eliassen Vecko Eva, Grüne, Obersiggenthal: Die Grüne
Fraktion tritt auf dieses Geschäft ein und unterstützt die
1753
21. November 2006
Erteilung des Kredits einstimmig. Kultur verursacht wie die
Bildung auch Kosten, deren Wirkung nicht unmittelbar
messbar ist. Ein Kulturbetrieb von der Qualität und der
Ausstrahlungskraft eines Aargauer Kunsthauses sieht sich
heute mit einem internationalen Kunstbusiness konfrontiert,
das von den Abläufen, Vorgaben und vom Geldfluss her
deutlich zugenommen hat. In dieser Vorlage geht es
eindeutig um ein Format, das über den Kanton hinausreicht.
Wir anerkennen die hervorragende Arbeit und die starke
Anziehungskraft, die das Kunsthaus auch auf Kulturinteressierte der Greater Zurich Area und darüber hinaus hat. Wenn
in diesem Parlament und in diesem Kanton schon dauernd
von Wachstum, Wirtschaftsförderung und Standortattraktivität die Rede ist, wäre es fahrlässig, wenn dieser Leuchtturm
der Aargauer Kultur aus Personalmangel auf Sparflamme
gesetzt werden müsste. Mit Sparflammen ist es schwierig,
ein Fünfstern-Menü zu kochen. Von Kompensation von
nötigen Stellen halten wir gar nichts. Man kann für ein
Apfelmus nun mal keine Orangen verwenden. Diese
pauschalen personellen Rundumschläge von Sparfreaks
waren noch nie mit klaren Vorstellungen und Vorgaben
verknüpft und sind so nicht realisierbar. Sponsoren
übernehmen nun mal aus verständlichen Gründen keine
Betriebskosten. Bei der Kultur arbeitet der Aargau an der
unteren Grenze des Tragbaren, was das Personal anbelangt.
Gewisse Aufgaben müssen aus Kapazitätsgründen auf den
Sankt-Nimmerleinstag verzögert werden, z.B. die Archivierung. Im BKS generell abzubauen, geht zulasten der
Bildung, die ebenfalls schon enorm gestrafft wurde.
Grundsätzlich pflegt unsere Partei ein breit gefächertes
Kulturverständnis. So stand es auch in unserer Vernehmlassung und in unserer Verteidigung des Kulturprozents. Im
Aargau leben verschiedene Menschen mit unterschiedlichen
Kulturbedürfnissen. Wir möchten nicht nur Fünfstern-Menüs
kochen, wir machen auch durchaus einfachere und
erschwinglichere Kost. Es ist ein zentrales Anliegen in der
Kulturpolitik der Grünen, dass nebst der Förderung von
arrivierten Künstlern auch finanzielle Mittel bereitgestellt
werden für neue, alternative, wilde und innovative Kunst.
Damit das Aargauer Kunsthaus auch in 50 Jahren noch
Aargauer Kunstschaffen internationalen Formats zu
präsentieren hat, um die heute entstehende Kunst ins rechte
Licht zu rücken, sprechen wir uns für diesen Kredit aus und
bitten auch Sie, dies zu tun.
Gebhard-Schöni Esther, EVP, Möriken-Wildegg: Ein Bild
ohne Rahmen ist wie ein Kunsthaus ohne ausreichend
Betriebspersonal. Ein ungerahmtes Bild kann schlecht
aufgehängt werden und droht zu verstauben. Müsste das
erweiterte Kunsthaus, ein Juwel in der Kunstmuseumslandschaft der Schweiz, teilweise geschlossen werden, wäre
dies ein schlechtes Aushängeschild für unseren Kulturanton.
Die Aargauische Kunstsammlung ist eine der schönsten und
umfassendsten öffentlichen Sammlungen von neuerer
Schweizerkunst. Anhand repräsentativer und qualitativ
hochstehender Werke kann hier der Weg der Schweizer
Kunst vom ausgehenden 18. Jahrhundert bis zur Gegenwart
verfolgt werden, also quasi von unserer Kantonsgründung
her. Bedeutung, Leistung und Strahlkraft des Kunsthauses
waren sowohl in der Vernehmlassung als auch in der
Kommission unbestritten. Dennoch gibt es Stimmen, welche
die vorgeschlagene Stellenprozenterhöhung für die Gewährleistung des Museumsbetriebs nicht unterstützen können. Sie
monieren, dass in anderen Bereichen schon längst
Stellenerhöhungen fällig wären. Dem ist entgegenzuhalten,
1754
Art. 858
dass in der ganzen Abteilung Kultur keine Kompensationen
mehr vorgenommen werden können. Der vorliegende Antrag
stellt bereits eine abgespeckte Variante dar. Man kann nicht
unten fördern, sprich, das Kunsthaus vergrössern und die
Besucherzahlen steigern und dann im oberen Teil, sprich
beim Betriebspersonal nichts tun. Die Besucherzahlen sind
in erfreulichem Masse gestiegen, nämlich über 65%.
Besonders begehrt sind auch die museumspädagogischen
Angebote, sie werden rege besucht. Diese vermitteln den
Kindern und Jugendlichen, dass ein Museum ein Ort des
Wissens, der Bildung, aber auch der Unterhaltung und der
Fantasie ist. Diese Arbeit trägt bestimmt dazu bei, dass ein
noch breiteres Publikum das Kunsthaus besuchen wird und
auch in Zukunft gute Besucherzahlen ausgewiesen werden
können. Geben wir also unserem Kunsthaus den richtigen
Rahmen, indem wir die nötigen Rahmenbedingungen
schaffen. Die EVP-Fraktion unterstützt diesen Antrag
mehrheitlich.
Wertli Otto, CVP, Aarau: Schon in ihrer Vernehmlassungsantwort hat die CVP erwähnt, dass das Kunsthaus eine sehr
gute Arbeit leistet und in der Kulturszene Schweiz einen
hervorragenden Platz einnimmt. Gerne wiederhole ich hier
im Rat, im Rahmen der Beratung des Kredits zur Sicherstellung des Betriebs im Aargauer Kunsthaus, diese Beurteilung. Aufgrund der Besucherfrequenz, der Entwicklung
der weiteren Dienstleistungen und verschiedenen Erfahrungen, ist es für die CVP klar, dass die personelle Infrastruktur
angepasst, d.h. der Stellenplan erhöht werden muss. Wenn
unser kulturelles Aushängeschild in der Superleague der
Kunsthäuser mitwirken soll, dann braucht es den erhöhten
Aufwand. Der Aargau braucht auch in der Kultur
Institutionen der Spitzenklasse, denn auch Kultur ist ein
Element im Standortwettbewerb. In der Vernehmlassungsantwort und in der Beratung des Geschäfts in der
Kommission hat die CVP insbesondere die Frage der
Möglichkeit der verstärkten Nutzung von Synergien
zwischen den Bereichen des Kunsthauses und innerhalb der
Abteilung Kultur aufgenommen. Der Regierungsrat hat zu
diesem Anliegen Stellung bezogen und einsichtig dargelegt,
dass Synergien genutzt und verstärkt genutzt werden. Aber
diese Nutzung wird personell keine Einsparungen bei
anderen Institutionen bringen, da deren Stellenpläne
ausgereizt sind. Diese Zusammenarbeit wird eine Erhöhung
der Wirkung und der Ausstrahlung kultureller Einrichtungen
bringen. Das Kunsthaus mit seiner Ausstrahlung bewirkt ein
starkes Engagement weiter Kreise, ausserhalb des Staates, zu
Gunsten des Kunsthauses in Form von Sponsorenbeiträgen,
Schenkungen oder auch in der Zunahme der Mitgliederzahl
im Kunstverein, der ein wesentlicher Partner ist. Und dieses
Engagement weiter Kreise gilt es zu erhalten - eben mit
einem Kunsthaus in der Superleague. Die CVP tritt auf das
Geschäft ein und empfiehlt und hofft auf Zustimmung zum
Kreditantrag.
Nadler-Debrunner Kathrin, SP, Lenzburg: Mit der
vorliegenden Botschaft wird uns aufgezeigt in welcher Form
und in welcher Dotation der Stellenprozente der Betrieb des
Kunsthauses in Zukunft gesichert werden kann. Um einem
solchen Vorhaben zustimmen zu können, muss man sich des
Wertes des Kunsthauses bewusst sein. Mit dem Erweiterungsbau hat das Kunsthaus nicht nur die
Ausstellungsfläche beinahe verdoppelt, nein, mit der
Ausweitung der Dauerausstellung mit hochwertigen
Exponaten aus der Sammlung konnte der Zuschauerstrom
Art. 858
über 65% gesteigert werden. Dies ist eine bemerkenswerte
Zahl und verdient Respekt, ist sie doch ein Ausdruck der
Ausstrahlungskraft der national wie international
anerkannten, einzigartigen Sammlung von Schweizer Kunst.
Das Spannungsfeld zwischen Betriebs- und Projektfinanzierung treffen wir auch in anderen Kulturinstitutionen
an. Für Projekte lassen sich Sponsorengelder eher rekrutieren. Die Sicherstellung des Betriebs - oder wie es zu
neudeutsch nun heisst: die Overhead-Kosten - ist zwar
wichtigste Hintergrundsaufgabe, scheint für Sponsoring
jedoch wenig attraktiv. Mit der vertraglich geregelten
gemischten Trägerschaft von Kanton als öffentlich-rechtliche
und Kunstverein als private Trägerschaft ist eine ideale
Lösung gefunden worden, um die Vorteile beider nutzen zu
können. Es macht daher wenig Sinn, dies aus Gründen des
Stellenplans zu ändern und eine Stiftung zu errichten.
Ebenfalls nicht ausser Acht lassen darf man die doch
beträchtlichen Mehrerträge seit der Neueröffnung. Dies gilt
es Dank eines gesicherten Betriebs nun zu konsolidieren. Die
Auslagerung des Musuemscafés scheint im Hinblick,
insbesondere auf den Stellenetat, sinnvoll zu erscheinen. Ein
weiterer Abbau oder gar Kompensierung des Stellenetats ist
gerade auch aus Sicherheitsgründen nicht verantwortbar
resp. gar nicht Sache des Grossen Rats. Sind die
nachträglichen Anpassungen des Betriebskonzepts und die
damit verbundenen Kosten auch unschön, insbesondere
auch, weil die Ausgestaltung schon vor der Tätigung der
Investitionen bekannt war, dürfen wir dies nicht als
Guillotine für das Kunsthaus nutzen. Es sollte bei
Investitionen in zweistelliger Millionenhöhe wirklich von
Anfang an bekannt und beim Sprechen des Investitionskredits auch bewilligt werden. Wir schlucken diese Kröte im
vollen Bewusstsein, dass wir sonst eine Institution von
grosser Ausstrahlung und Wirkung in ihrer Existenz
gefährden. Die SP will ganz klar ein starkes Kunsthaus, das
Kultur lebbar machen kann.
Ich zitiere aus der Jubiläumsrede zur 700-JahrStadtrechtsfeier in Lenzburg einige Stellen von Hans Ulrich
Glarners Rede. "Die Kultur ist der Firnis und der Kitt, der
eine Stadt, eine Gemeinschaft schützt und zusammenhält.
Kultur ist ein Schlüssel individuell zur Ichwerdung, kollektiv
ein Schlüssel zur gesellschaftlichen Identität. Es ist nicht
primär die wirtschaftliche Prosperität, die zu dieser Identität
führt, aber es könnte umgekehrt sein, dass kulturelle
Prosperität die wirtschaftliche nach sich zieht." Zeigen Sie
mit einem klaren Ja, dass Kultur in unserem Kanton etwas
wert ist.
Hochuli Heinrich, SVP, Aarau: Bei diesem Geschäft hat sich
einmal mehr die Wahrheit befürwortet, dass bei jedem Kredit
für eine Erweiterung, für eine Vergrösserung einer
Institution mehr Geld für das Führen und das Verwalten
dieser Einrichtung gebraucht wird. Der Grosse Rat wusste
bei der Zustimmung zur Kunsthauserweiterung am 20. Juni
2000, dass, wenn der Betrieb gut läuft, mehr Personal
benötigt wird. Dies ist in der Botschaft 00.149 vom Februar
2000 nachzulesen. Man fasste damals, ohne Personalaufstockung, eine Schliessung von 10 Wochen im Jahr ins
Auge. Unter den damaligen Umständen und der angespannten Finanzlage wurde der Erweiterung zugestimmt.
Dem Regierungsrat lag schon damals ein Bericht vor,
welcher vom Zusatzstellenbedarf von 825% sprach. Heute
sind wir vor der tollen Situation, dass das Aargauische
Kunsthaus eine grosse Ausstrahlung hat, ein Aushängeschild
21. November 2006
des Kantons Aargau ist. Und dieser Ruf verdankt das
Kunsthaus weitgehend seiner Leitung, welche eine
hervorragende Arbeit macht. Ich würde als Anmerkung zur
Botschaft aber erwähnen, dass das Kunsthaus nach wie vor
eher eine elitäre Kundschaft anspricht und nicht unbedingt,
wie in der Botschaft beschrieben, alle Bevölkerungsschichten. Man hat die Bodenhaftung bei so vielen
Lorbeeren wohl etwas verloren. Die AZ macht jeweils auf
der letzten Seite eine Umfrage. Es wurde die Frage gestellt:
"Was halten sie von der Aufstockung des Aargauischen
Kunsthauses um 625% Stellenprozenten? Die von der AZ
zur Verfügung gestellten Antworten lauteten:
a) gut - Kunst ist wichtig
b) schade um das Geld
c) schafft Gratiseintritt
63% gaben b an "schade ums Geld". Nun weiss ich nicht, ob
alle AZ-Leser Kunstbanausen oder an Kultur nicht
interessiert sind.
Wir von der SVP sind von diesem Stellenbegehren nicht
besonders begeistert. Was wir absolut nicht goutieren ist,
dass, wenn wir Stellen in einem anderen Bereich zu
kompensieren versuchen, man uns zu einem Rundgang ins
Departement einlädt, um dem Regierungsrat zu sagen,
welche Stellen gestrichen werden können. So kann das ja
nicht gehen. Ich möchte an dieser Stelle noch eine Frage
anbringen. Wie teuer war das Gutachten von Herrn Fischer
für das Betriebskonzept? Dies auch mit Blick auf das
Konzept von 2000, welches Herr Brändli erstellt hat, da es
beinahe zum gleichen Resultat kam. Sie haben es schon
gehört, die SVP kann nur teilweise der Stellenerhöhung bzw.
dem Grosskredit für die wiederkehrenden Aufwendungen für
die Jahre 2007 bis 2010 zustimmen. Übrigens wurde den
Grossrätinnen und Grossräten in der Botschaft zur
Kunsthauserweiterung im Jahr 2000 auch verkauft, dass der
Dachrand am Kunsthaus begrünt werden soll. Ich frage mich
nach wie vor, wann das eintreten wird. Zwar wurden damals
diese Dachrandplatten nach Frankreich gefahren, um Moos
oder Gras anzusetzen, was leider bis heute noch nicht
eingetreten ist.
Suter Ruedi, FDP, Seengen: Seit seiner Wiedereröffnung im
Jahr 2003 hat sich das Aargauer Kunsthaus einen
hervorragenden Namen geschaffen. Das stetig steigende
Publikumsinteresse ist Ausdruck dieser Attraktivität.
Insbesondere die Vielschichtigkeit der Aktivitäten ist
bemerkenswert und sehr zu begrüssen. Die Leitung des
Kunsthauses ist bemüht, sowohl Fachspezialisten als auch
Jugendlichen und Erwachsenen aus allen Bevölkerungsschichten den Zugang zur Kunst zu ebnen und zu
ermöglichen. Dieses Konzept überzeugt und hat dem
Aargauer Kunsthaus viel Anerkennung eingebracht. Für die
FDP sind die Leistung und die Bedeutung des Kunsthauses
unbestritten. In der vorliegenden Botschaft legt der
Regierungsrat ein Konzept zur Sicherstellung des Betriebs
vor, welcher einen Stellenausbau bedingt. Bisher wurde der
Betrieb mit Projektstellen sichergestellt. Diese Leistungen
sollen in Zukunft von festangestellten Personen erbracht
werden, was zu dieser Ausweitung des Stellenplans führt.
Das vorliegende Betriebskonzept mit einer Erweiterung des
Stellenplans im BKS von rund sechs Stellen ist für die FDP
unbestritten. Das Konzept ist vernünftig und es entspricht
den Bedürfnissen für den zukünftigen Betrieb des
Kunsthauses auf dem heutigen Niveau.
1755
21. November 2006
Was einmal mehr nicht akzeptabel ist und auch leicht sauer
aufstösst, ist die Tatsache, dass dem Grossen Rat im Jahr
2000 mit der Botschaft zur Erweiterung des Kunsthauses
lediglich die Kosten für den Bau unterbreitet worden sind. Es
wurde von meinen Vorrednerinnen und Vorrednern schon
mehrfach wiederholt und unterstrichen. Die FDP hat damals
ein Betriebskonzept gefordert, welches dem Neubau
Rechnung trägt. Obwohl dieses Konzept vorhanden war,
wurde es dem Grossen Rat aus wahrscheinlich taktischen
Überlegungen enthalten. Diese Taktik holt uns heute ein.
Nachträglich müssen wir nun ein Betriebskonzept
bewilligen, welches an sich nötig und auch sinnvoll ist,
welches jedoch bereits beim Neubau planbar und absehbar
war. Wir erwarten, dass bei zukünftigen Bauvorhaben des
Regierungsrats die Folgekosten zur Sicherstellung eines
angemessenen Betriebs mit allen Konsequenzen und allen
Folgen aufgezeigt werden. Zurück zum Betriebskonzept: Die
FDP begrüsst die Auslagerung der Cafeteria und den damit,
gegenüber der Vernehmlassungsvorlage, um zwei Stellen
reduzierten Stellenplan. Die Alternative, mit einer saisonalen
Schliessung des Kunsthauses die Kosten zu senken, ist aus
unserer Sicht nicht sinnvoll. Eine teilweise Schliessung des
Kunsthauses wäre ein Armutszeugnis für unseren Kanton
und auch ganz schlechtes Standortmarketing. Zudem wird
das Kunsthaus mit namhaften Beiträgen von privater Seite
unterstützt. Ich möchte "namhafte Beiträge" doppelt
unterstreichen und hervorheben, dass es sich um grosse
Summen handelt, die in die Kunstsammlung von privater
Seite eingebracht werden. Eine teilweise Schliessung des
Museums oder eine Reduktion des Betriebs würde mit
Sicherheit zum Rückzug dieser Sponsoren führen. Wer
möchte schon in ein Museum investieren, welches zwei bis
drei Monate pro Jahr geschlossen ist. Ich glaube kaum
jemand. Aus diesen Überlegungen und im Interesse der
Sache sagt die FDP einstimmig ja zum vorgeschlagenen
Betriebskonzept. Ich lade Sie ein, das gleiche zu tun. Sagen
Sie ja zu einem aktiven Kunsthaus und sagen Sie ja zum
vorliegenden Betriebskonzept.
Vorsitzende: Die Liste der Fraktionssprecher ist abgetragen.
Wir kommen zu den Einzelvotanten.
Unternährer Beat, SVP, Unterentfelden: Ich spreche als
Einzelvotant. Das Kunsthaus ist bestimmt ein Solitär in der
Museumslandschaft. Es hat schweizweit einen ausserordentlichen Ruf und tut sehr viel für die Ausstrahlung des
Kulturkantons Aargau. Aus diesem Grund waren wir auch
etwas verunsichert. Diese Vorlage hat das Kulturengagement
und Kulturverständnis der SVP relativ stark strapaziert.
Unsere Kommissionsvertreter waren auch über die brüske
Erhöhung, um 625% Personaleinheit, nicht erbaut. Das
Dilemma ist jedoch, dass das Kunsthaus diesen
Personalzuwachs tatsächlich nötig hat. Das wurde bereits bei
der Beratung im Jahre 2000 erwähnt, offensichtlich aber aus
taktischen Gründen bei den damaligen Anträgen
verschwiegen bzw. im Kommentar beschönigt. Wir hätten es
vorgezogen, wenn die tatsächlichen Folgekosten auch zur
Beratung unterbreitet worden wären. Ich bin allerdings der
Meinung, dass das Kunsthaus nicht für einen taktischen
Schachzug im Jahr 2000 zu büssen hat. Ich zweifle nicht
daran, dass eine Personalaufstockung, im Vergleich zu
andern Häusern in der Schweiz, notwendig ist. Ich werde
deshalb aus Überzeugung zustimmen und ich bin auch der
Meinung, dass hier ein Betriebskonzept vorliegt, das eine
1756
Art. 858
Zustimmung verdient. Aufgrund dieses Betriebskonzepts
lässt sich auch wirkungsorientiert rapportieren. Einige SVPAbgeordnete werden gegen den beantragten Kredit stimmen,
nicht aus mangelndem Kulturengagement, sondern aus den
bereits erwähnten Gründen der taktischen Verniedlichung
der Folgekosten im Jahre 2000. Das weist einmal mehr
darauf hin, dass Fakten auf dem Tisch sein müssen, wenn
das Parlament entscheiden soll. Ich bin überzeugt, dass Sie
das jetzt tun. Ich bitte Sie deshalb, der Vorlage zuzustimmen.
Dr. Guignard Marcel, FDP, Aarau: Als Vertreter der
Standortgemeinde fällt es mir etwas leichter, mich in die
Reihe der Befürworter zu stellen, als das bei einigen
Mitgliedern der SVP leider der Fall ist. Vor rund sechs
Jahren hat dieser Rat "A" und "Ja" gesagt zum Ausbau und
Betrieb des Aargauer Kunsthauses. Er hat "A" und "Ja"
gesagt zur Frage, ob das Führen eines Kunsthauses zu
Beginn des 21. Jahrhunderts auch eine Kernaufgabe des
Kantons Aargau sei. Er hat "A" und "Ja" gesagt zum Fakt,
dass ein Kunsthaus ein entscheidender Standortfaktor
darstellt. Er hat "A" und "Ja" zur Tatsache gesagt, dass das
seit Jahren praktizierte Public Private Partnership-Prinzip,
d.h. die Zusammenarbeit mit dem Kunstverein, den
Freunden der Aargauer Kunstsammlung und mit Sponsoren
aus dem privaten und aus dem öffentlichen Bereich ein
beispielhaftes Erfolgskonzept darstellt. Schliesslich hat der
Grosse Rat damals mit Bezug auf die erforderlichen
personellen Ressourcen zur Kenntnis genommen, dass
voraussichtlich ein Mehrbedarf von über 800 Stellenprozent
erforderlich wäre, dass gestützt auf die damalige Finanzlage
auf die erforderlichen Anträge verzichtet wurde. Das hat man
im Grossen Rat sehr wohl gewusst. In der Zwischenzeit, d.h.
seit der Eröffnung des erweiterten Kunsthauses im Jahre
2003, haben sich in betrieblicher Hinsicht und in Bezug auf
die Ausstrahlungskraft alle positiven Erwartungen in hohem
Masse erfüllt. Es ist schon gesagt worden, die
Besucherzahlen haben sich um 65% erhöht, die Führungen
und die museumspädagogischen Angebote haben sich
verdoppelt und das Renommee des Kunsthauses ist durch
Ausleihungen an andere Museen und durch weitherum
beachtete Ausstellungen gewachsen. Das Aargauer
Kunsthaus gehört heute in der Branche, wenn man das so
sagen darf, unbestrittenermassen zu den führenden Häusern
in der Schweiz. Das darf, meine Damen und Herren, den
wirtschaftlich drittgrössten und bevölkerungsmässig
viertgrössten Kanton freuen; er darf auch darauf stolz sein.
Aus all diesen Gründen gilt es nicht nur dem Kunsthaus,
sondern auch unserem Kanton zu liebe heute auch "B" zu
sagen. "B" zu sagen ist heute zu einem ausgewiesenen
Personalbedarf, der während der Pilotphase bzw.
Bewährungszeit der Jahre 2004 und 2005 sorgfältig erhoben,
überprüft und erhärtet wurde und nun auch schrittweise
erfüllt werden soll. Ich bitte Sie abschliessend "B" und "Ja"
zu sagen, damit das heutige Niveau erhalten und weiter
entwickelt werden kann und damit im Interesse einer immer
breiter werdenden Öffentlichkeit ein ganzjähriger Betrieb
auch in Zukunft gewährleistet ist.
Regierungsrat Huber Rainer, CVP: Es wurde die Frage nach
den Kosten dieses Gutachtens Fricker gestellt. Dieses
Gutachten hat das Betriebskonzept sowie auch die Beratung
und das Coatching während der ganzen Pilotphase umfasst
und hat Fr. 16'000.-- gekostet. Die Investition hat sich jedoch
nach unserer Beurteilung gelohnt.
Art. 859
Am 20. Juni 2000, nachmittags, fand hier die beinahe
historische Debatte um den Erweiterungsbau des
Kunsthauses statt. Damals wurde ein klares Bekenntnis
abgegeben zu Kultur und Kunst als wichtiger Faktor in
unserer Gesellschaft und als eine Staatsaufgabe. Dieses
Bekenntnis wurde von mehreren Seiten abgegeben. Die
Forderungen
nach
nationaler
und
internationaler
Ausstrahlung des Kunsthauses wurden gestellt. Eine
Reduktion des Betriebs von 52 auf 40 Wochen wurde als
schlechte Lösung bezeichnet. Der Regierungsrat übte sich
damals betreffend der Betriebskosten in grosser
Zurückhaltung. Der damalige Grosse Rat hat mit 125 gegen
15 Stimmen den Kredit von 16 Mio. Franken und das
damalige Betriebskonzept genehmigt. Ein weiser und auch
zukunftsgerichteter Beschluss. Die Qualität des Baus, die
nationale/internationale Ausstrahlung hat sich bewahrheitet
und seit der Eröffnung im Jahr 2003 bewährt. Die
Sorgenfalten des damaligen Kulturdirektors beim Thema
Betriebskonzept haben sich auf seinen Nachfolger
übertragen. Der Betrieb liess sich seit 2003 nur durch eine
sehr strapazierte oder auch sehr grosszügige Auslegung des
Lotteriefondsgesetzes gewährleisten. Als Pilotprojekt
wurden 250% Stellenprozente auf diesem Weg finanziert.
Nun soll nach einer rund dreijährigen Pilotphase eine
rechtlich und betrieblich klare Situation geschaffen werden.
Dies bedingt eine Ausweitung des Stellenplans um die
geforderten 625% gegenüber dem früheren Betrieb ohne
Erweiterungsbau. Die mehr als verdoppelte Ausstellungsfläche, die internationalen Verflechtungen und Verpflichtungen des Hauses, die stark erhöhten Sicherheitsbedürfnisse
lassen sich heute nicht wegdiskutieren. Die Forderungen
nach einer verstärkt privaten Finanzierung oder gar nach der
Bildung einer Stiftung lassen sich bei realistischer
Einschätzung nicht bewerkstelligen. Das Museum hat heute
eine sehr komfortable Lage, was das Verhältnis zwischen
privaten Geldern und öffentlichen Geldern umfasst. Ich
nenne die Phase 1 bis 6. Der Kanton hat in dieser Zeit rund 9
Mio. Franken in den Betrieb gesteckt und 11 Mio. Franken
in den Bau. Das sind 20 Mio. Franken. Demgegenüber
stehen Privatinvestitionen von 5 Mio. Franken in den Bau,
3,3 Mio. Franken in den Betrieb durch den Kunstverein und
4,7 Mio. Franken in die Sammlung durch Schenkungen aus
dem ganzen Kanton. Das sind insgesamt 13 Mio. Franken.
Dieses Verhältnis 20 Mio. Franken öffentliche Gelder
gegenüber 13 Mio. Franken von privater Seite und von
Seiten der Wirtschaft, das lässt sich durchaus sehen. Das ist
ein fantastisches Ergebnis, was den Ruf des Kunsthauses
bestätigt. Sie sehen also, unser Kunsthaus ist in der
Öffentlichkeit bei Privaten und Unternehmungen sehr gut
verankert. Eine Verlagerung von Stellen aus der Verwaltung,
die unter hohem Druck sehr gute Arbeit leistet, hinüber ins
Kunsthaus ist nicht realistisch, es sei denn, Sie bezeichnen
tatsächlich die Aufgaben, auf welche die Öffentlichkeit
verzichten will. Dann ist es machbar. Ihre Vorgängerinnen
und Vorgänger haben am 20. Juni 2000 Weitsicht und ein
grosses Herz für die Kunst bewiesen. Der Regierungsrat
weiss, dass mit der Verkleinerung des Rats Weitsicht und
Sinn für Kunst nicht auf der Strecke geblieben sind. Und so
ersuche ich Sie, im Namen des Regierungsrats, im Interesse
der Öffentlichkeit, im Interesse der Strahlkraft unseres von
Beat Wismer und seiner Crew vorbildlich geführten
Kunsthauses dem formulierten Antrag für die Sicherstellung
eines qualitativ hochstehenden Betriebs zuzustimmen.
21. November 2006
Vorsitzende: Eintreten ist nicht bestritten. Wir sind auf die
Vorlage eingetreten und kommen zur Detailberatung.
Detailberatung
Keine Wortmeldungen
Abstimmung:
Dem Antrag von Regierungsrat und Kommission wird mit
101 gegen 17 Stimmen zugestimmt.
Beschluss:
1.
Für die Sicherstellung des Betriebs des Aargauer
Kunsthauses
wird
ein
Grosskredit
für
jährlich
wiederkehrende Nettoaufwendungen von Fr. 354'900.-- für
das Jahr 2007, Fr. 411'900.-- für das Jahr 2008, Fr. 634'400.- für das Jahr 2009 und Fr. 645'600.-- für das Jahr 2010
beschlossen.
2.
Es wird festgestellt, dass der Beschluss gemäss § 63 Abs. 1
lit. d der Kantonsverfassung dem fakultativen Referendum
untersteht.
3.
Die Staatskanzlei wird mit der Publikation im Amtsblatt
beauftragt.
Wanner Maja, FDP, Würenlos, Präsidentin der Kommission
für Bildung, Kultur und Sport BKS: Ich möchte dem
Grossen Rat für die grosse Zustimmung danken und nehme
das auch als Kompliment an das Kunsthaus-Team, um Beat
Wismer für seinen grossen Einsatz vor allem jetzt in der
Startphase zu danken. Ich hoffe, die hohe Qualität und die
ausgezeichneten Ausstellungen und Aktionen können
fortgeführt werden, und ich wünsche dem Kunsthaus
weiterhin viel Erfolg.
859
Kantonaler
Richtplan;
Anpassung
des
Richtplans; Festsetzung eines Golfplatzes in Beinwil
(Freiamt) (Kapitel L 4.2, Beschluss 4.1, Vorhaben Nr. 9)
und Änderung der Festsetzung des Golfplatzes in Aristau
(Kapitel L 4.2, Beschluss 4.1, Vorhaben Nr. 3);
Beschlussfassung
(Vorlage des Regierungsrats vom 27. September 2006)
Berger Erwin, CVP, Boswil, Präsident der Kommission für
Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung UBV:
Nachdem seit Jahren Bestrebungen im Gange sind, im
Freiamt einen Golfplatz zu erstellen, erfolgte bereits im
Dezember 2002 die richtplanerische Festsetzung eines
Golfplatzes in der Gemeinde Aristau. In der Zwischenzeit
kam auch die Gemeinde Beinwil (Freiamt), mit einem
solchen Anliegen an den Regierungsrat. Diese Richtplananpassung in der Gemeinde Beinwil liegt nun vor. Gemäss
Aussagen des Regierungsrats, in der Vorlage Beinwil, wird
die Nachfrage nach Golfplätzen im Freiamt durch eine
Anlage abgedeckt. Entsprechend beantragt sie, dass lediglich
eines der beiden Vorhaben - entweder Golfplatz in Aristau
oder Golfplatz in Beinwil - verwirklicht werden darf. Dieser
Punkt gab dann in der Kommissionsberatung auch zu
1757
21. November 2006
Diskussionen Anlass. Eine klare Kommissionsmehrheit
konnte sich jedoch der Argumentation des Regierungsrats
anschliessen, auch wenn man sich einig war, dass der Kanton
im Hinblick auf die Festsetzung von Golfplätzen keine
Aktivplanung machen sollte. Allfällige Initianten und
Investoren müssen sich am Markt orientieren. Im
vorliegenden Fall wollte jedoch der Regierungsrat aus
raumplanerischen Überlegungen eingreifen, liegen doch die
beiden zur Diskussion stehenden Anlagen keine 10
Kilometer
auseinander.
Durch
den
vorliegenden
Richtplanbeschluss bleiben jedoch beide Vorhaben vorerst
realisierbar und bei beiden Vorhaben haben die
Stimmberechtigten noch das letzte Wort. Die Kommission
UBV trat an der Sitzung vom 30. Oktober mit 12:0 Stimmen
auf die Vorlage ein. Ich bitte Sie, das gleiche auch zu tun.
Vorsitzende: Stillschweigend tritt die CVP-Fraktion auf die
Vorlage ein.
Bütler Lukas, SVP, Beinwil (Freiamt): Im Namen der
einstimmigen SVP-Fraktion kann ich Ihnen mitteilen, dass
wir der Anpassung des Richtplans zustimmen und somit die
Festsetzung eines Golfplatzes in Beinwil (Freiamt) bzw. eine
diesbezügliche Änderung in Aristau befürworten. Im Sinne
unserer freien Marktwirtschaft, in der wir leben, wird in der
Detailberatung aus unseren Reihen ein Änderungsantrag
gestellt. Dieser Antrag zielt darauf ab, Einschränkungen
bezüglich Anzahl und befristete Geltungsdauer bei der
Realisierung von Golfplätzen aufzuheben. Nach unserer
Klärung der Ausgangslage und dem Abwägen der Vor- und
Nachteile sind wir der Meinung, dass neben der neuen
Festsetzung in Aristau diese Richtplananpassung richtig ist,
um die Voraussetzung zu schaffen, dass mit der kommunalen
Nutzungsplanung und dem Baubewilligungsverfahren das
Golfplatzprojekt in Beinwil (Freiamt) vorangetrieben werden
kann. Ein Golfplatz in Beinwil, Freiamt, deckt sich mit den
Zielen und Strategien des Planungsberichts raumentwicklungAARGAU.
Als positive Punkte werten wir die wirtschaftliche
Bedeutung im Zusammenhang mit Investitionen und der
Schaffung von neuen Arbeitsplätzen. Die Grundeigentümer
könnten mit den langfristigen Pachtverträgen aus ihrem
Kulturland eine höhere Wertschöpfung realisieren.
Unabhängig zur Frage, ob wir infolge Marktsättigung
überhaupt noch neue Golfplätze brauchen, soll es mindestens
erlaubt sein, sich auch über allfällige Nachteile von
Golfplätzen Gedanken zu machen. Ist es richtig, qualitativ
gutes Landwirtschaftsland, das kürzlich melioriert wurde,
der landwirtschaftlichen Nutzung zu entziehen? Wie sehen
die Zukunftsperspektiven der angrenzenden Bauern, welche
weiterhin Landwirtschaft betreiben möchten, bezüglich
Landverfügbarkeit, Pachtzinse und Immissionen aus? In
Beinwil konnte das nötige Land offenbar nicht ausgelesen
werden. Die Golfplatzzone wurde dort festgelegt, wo mit den
Grundeigentümern Pachtverträge abgeschlossen werden
konnten. Dies hat zur Folge, dass sich das vorgesehene
Gebiet verästelt und sich zu wenig kompakt präsentiert.
Möglicherweise kann mit Verhandlungen und gewissen
Konzessionen das Projekt diesbezüglich noch optimiert
werden. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, trotz
gewissen Vorbehalten empfehle ich im Namen der Fraktion
auf das Geschäft einzutreten und der Richtplananpassung
zuzustimmen. Mit der Richtplanänderung schaffen Sie die
Grundlage, dass der Gemeinderat das Baubewilligungsverfahren einleiten kann. Der Entscheid wird den
1758
Art. 859
Versammlungsteilnehmern an der Gemeindeversammlung
überlassen.
Andermatt-Bürgler Astrid, SP, Lengnau: Einmal mehr geht
es hier um einen 18-Loch Golfplatz und dessen Anpassung
im Richtplan. Nur wirft dieses Geschäft nicht ganz so hohe
Wellen wie das Zurzacher Projekt. Wir hoffen nun, dass die
Richtplanfestsetzungen "Golfplätze" endlich abgeschlossen
sein werden. Welche von den sieben Projekten endgültig
realisiert werden, ist aber noch nicht klar und wird sicher
noch zu reden geben. Die Bedenken der SP bleiben aber
nach wie vor. Ein schleichender Verlust von
Fruchtfolgeflächen ist feststellbar. Zum ersten Mal gibt es
immerhin eine Minimierung, dank einer Gesamtplanung so
etwas Ähnliches wie eine von uns schon immer geforderte
Positivplanung. Es wird im Sinne dieser regionalen
Positivplanung beantragt, dass nur ein Golfplatz realisiert
werden darf - Aristau oder Beinwil. Mit diesem Antrag ist im
Übrigen auch die Repla oberes Freiamt einverstanden. Auch
wird mit gleichlangen Spiessen, wie in Bad Zurzach
gekämpft, wenn innerhalb von fünf Jahren mit der
Realisierung begonnen werden muss. Dies dient
insbesondere der Landwirtschaft. Die betroffenen Landwirte
und die Bevölkerung möchten nämlich wissen, wie die
Zukunft zu planen ist. Die SP stimmt dem Antrag
grossmehrheitlich zu.
Richner Sämi, EVP, Auenstein: Die EVP ist für einen
Golfplatz im Freiamt, ich möchte es noch präzisieren, nur für
einen. Man muss auch daran denken, dass es ein grosser
Platz ist - ein 18-Loch Golfplatz. So wie ich mich erinnern
mag, gibt es im Aargau noch keine so grosse Anlage. Wo im
Freiamt die 18-Loch-Anlage erstellt wird, ist uns egal. Die
Weichen wurden aber sicher an der Gemeindeversammlung
2003 in Aristau gestellt, welche die Einzonung abgelehnt
hat. Die EVP stellt sich hinter die regierungsrätliche
Vorlage, wie sie von der Kommission bestätigt wurde.
Alder Rolf, FDP, Brugg: Bericht und Antrag, wir haben es
bereits von drei Vorrednern und dem Präsidenten gehört,
zum Geschäft Golfplätze - und ich betone Golfplätze Aristau und Beinwil (Freiamt) liegen vor. Die FDP-Fraktion
tritt auf die Vorlage ein und stimmt den beiden Anträgen mit
einer geringen Ausnahme zu. Ich nehme das bereits vorweg,
da ich nachher bei der Detailberatung diese kleine Ausnahme
nicht mehr speziell erwähnen werde. Sie stellt den Antrag,
im neuen Richtplantext Buchstabe d zu streichen. Weshalb?
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der freie Markt
soll über die Anzahl Golfplätze entscheiden und deshalb ist
diese unnötige Einschränkung zu streichen. 2. Der Rückbau
eines Golfplatzes zu Fruchtfolgeflächen ist relativ einfach.
Beispielsweise kann bei der Erteilung der Baubewilligung
eine Auflage gemacht werden, damit ein Rückbau, sollte es
überhaupt einmal dazu kommen, gewährleistet ist. Sie sehen,
es ist eigentlich alles offen und es gehen keine
Fruchtfolgeflächen verloren. Mit b, Realisierung innerhalb
von fünf Jahren, ist bereits eine sehr hohe Hürde für den
Investor, also jeden, der dort einmal einen Golfplatz bauen
will, gesetzt worden. Und ich meine, das ist ebenfalls zu
respektieren. Zusammenfassend bitte ich Sie, den beiden
Anträgen ohne Buchstabe d beim neuen Richtplantext für
Beinwil und Aristau zuzustimmen.
Miloni Reto, Grüne, Hausen: Ach wie einfach wäre es doch,
wenn wir auch diesen Golfplatz nur durchwinken könnten.
Bald alle zwei Monate bekommen wir im Grossen Rat ein
Art. 859
Golfplatzprojekt auf den Tisch. Das vorliegende ist von der
Projektreife her wahrscheinlich eines der ausgewogeneren,
die wir bisher auf den Tisch erhalten haben. Trotzdem sind
wir Grünen mehrheitlich dagegen. Warum? Uns fehlt eine
Gesamtsicht, die Gesamtsicht, wo und wie viele Golfplätze
der Kanton insgesamt erstellen will. Immer wieder wurde
vom freien Markt gesprochen. Meine Damen und Herren,
wir haben auch ein Raumplanungsgesetz, wir haben eine
Verfassung und wir sind dazu aufgerufen, haushälterisch mit
dem Boden umzugehen. Dieses plakative Hervorkehren der
Marktwirtschaft und des freien Marktes scheint mir ein
bisschen eng gedacht. Hier, wie andern Orts, schliesst der
Regierungsrat eine Gesamtplanung aus und lässt private
Investoren und Interessengemeinschaften gewähren,
Golfplätze nach Gutdünken ins mehr oder weniger flache
Land zu setzen. Ob sie dereinst die Finanzkraft haben
werden, das auch zu realisieren, das wird sich noch weisen.
Bereits im Fall Zurzach haben wir darauf hingewiesen, dass
die Umgestaltung von - wie im Fall Beinwil - 65 ha
Fruchtfolgeflächen ein unvertretbarer Raubbau am Boden
und unserer Ernährungsbasis darstellt.
Stellen Sie sich einmal vor, wir würden verlangen, dass auf
65 ha eine grosse Solar- oder Windkraftanlage errichtet
werden soll. Ich glaube, der liebe Peter Beyeler würde uns
stante pede ins Gesicht springen und verlangen, dass das
natürlich nur in der Industriezone ginge und dass man den
Boden doch nicht der Landwirtschaft entziehen dürfe. Wenn
es aber um Golf geht, tickt in diesem Kanton alles anders.
Plötzlich spielt es keine Rolle, wenn wir hektarenweise
Boden verlieren, auf dem wir Nahrungsmittel, später
vielleicht Biofuels anbauen könnten, die mit Sicherheit einen
volkswirtschaftlich und ökologisch wesentlich höheren
Nutzen aufweisen als Golf. Wäre der Kanton ein
Tourismuskanton, dann hätte er doch schon längst sein
Potential an touristischer Intensiverholungsinfrastruktur
durchleuchtet. Er wüsste, wo er welche räumlichen,
wirtschaftlichen Aktivitäten ausbauen, abstimmen möchte
und wie er diese mit der Beherbergungsinfrastruktur
koordiniert. Von daher ist es mir - auch unter den
Apologeten der freien Marktwirtschaft - eigentlich schwer
verständlich, dass man nun sagt, jetzt darf in diesem Raum
nur ein Golfplatz realisiert werden. Haben wir denn am
Hallwilersee nur einen Hafenplatz; haben wir in den
Skigebieten nur einen Skilift oder eine Bahn? Das zeigt
doch, dass hier die Potentiale schlecht abgeklärt sind, - wenn
man wüsste, was das Potential ist, wenn man wüsste, wie
viele Leute Golf spielen - wir könnten als nächste Übung
eine Abstimmung durchführen, um zu sehen wer Golf spielt
und wer nicht. Ich bin sicher, über 5 oder 10% Golfspieler
haben wir in diesem Raum nicht. Warum nun im Kanton
Aargau das Golffieber ausgebrochen sein soll, entzieht sich
noch meiner Kenntnis. Nicht dass einzelne Golfplätze
entstehen, ist das Problem, sondern dass der Staat
gewissermassen vor jedem Projekt auf die Knie fallen soll
und - ich sage dem - raumplanungssystematische Fehler
begeht oder Inkorrektheiten.
Wenn Sie zum Beispiel in Beinwil Besitzer eines
Bauernhauses sind und einen Reitstall oder einen
Buschenschank eröffnen möchten und um mehr als 100 m2
erweitern wollen, gehen Sie zur Abteilung für
Baubewilligungen und dann teilt uns das Departement von
Baudirektor Beyeler mit, dass das nicht rechtens ist, wenn
wir mehr als 100 m2 auf unserem Bauernhof ausbauen. Die
21. November 2006
Begründung ist, wir dürfen der Landwirtschaft nicht den
Boden entziehen. Wenn wir aber das 6500-fache dieses
Buschenschanks oder dieses Pferdestalls bauen wollen, dann
fliegen wir flach auf den Rücken. Meine Damen und Herren,
wo ist da die Rechtsgleichheit? Die Grünen weisen deshalb
mehrheitlich und aus systematischen Gründen dieses Projekt
zurück. Nicht als Aberwille gegen Beinwil, sondern weil wir
wissen möchten, wie viele Golfplätze in diesem Kanton
entstehen sollen. Wir finden es etwas an den Haaren herbei
gezogen, alle Golfplätze durchzuwinken und am Schluss ein
Projekt landwirtschaftAARGAU zu präsentieren. Ich danke
Ihnen.
Regierungsrat Beyeler Peter C., FDP: Es trifft zu, wir haben
wieder eine Golfplatzvorlage und wir haben eine spezielle
insofern, weil wir zwei Richtplaneinträge verbinden wollen
und zwar ganz klar aufgrund der Raumplanungsgesetzgebung, die uns auffordert, eine zweckmässige und haushälterische Nutzung des Bodens anzuwenden (Raumplanungsgesetz Art. 75). Die Entscheidung, dass wir Ihnen das
in Zusammenhang mit Aristau vorlegen, ist berechtigt. Ich
glaube es hat Platz für einen Golfplatz im Freiamt. Wir vom
Regierungsrat sind aber auch der Meinung, ein Platz ja zwei Plätze nein. Wir müssen daran denken, ein Platz
braucht zwischen 50 und 80 ha. Zwei Plätze, würde ich
sagen, so um die 120 - 150 ha, das sind 1,5 Mio.
Quadratmeter, die da der Nutzung wegfallen. Natürlich gibt
es ökologische Werte, natürlich ist die Nutzungsfläche nicht
so, wie wenn wir das überbauen würden, aber es entgeht der
Landwirtschaft. Bei jedem Golfplatzprojekt braucht die
Landwirtschaft auch ihren Spielraum. Wir haben
landwirtschaftAARGAU in der Vernehmlassung und darin
wird auch aufgeführt, dass gerade im Freiamt die
Landwirtschaft eine gute Position hat und die Produktion
grossflächig gut angegangen werden kann. Darum ist es
nicht ganz ohne, wenn wir sagen, wir lassen einfach den
freien Markt spielen. Die Raumplanung und der Handel mit
dem Boden ist kein freier Markt. Weil das Ganze sehr
begrenzt ist und wir die Interessen aneinander vorbei bringen
müssen - auch wenn man liberal denkt - kann nicht der freie
Markt einfach regieren, sondern wir müssen uns eben
politisch überlegen, was ist zumutbar und zulässig und was
nicht. Daher ist ja auch der Grosse Rat aufgefordert, im
Richtplanverfahren einen politischen Entscheid zu fällen und
hier auch festzulegen, in welche Richtung diese Nutzung des
Kantons Aargau erfolgen soll. Die Aussage von Herrn
Miloni bezüglich den 100 m2 ist ein bisschen unterschiedlich. Es ist eine Gesetzesvorgabe des Raumplanungsgesetzes und wir pflegen die Gesetze im Kanton Aargau
immer anzuwenden. Ob sie sinnvoll sind oder nicht, möchte
ich nicht einmal bewerten, aber wenn wir Gesetze haben,
dann haben wir die Gesetze einzuhalten, damit wir kein
Willkürstaat werden. Ich glaube, das ist auch die richtige
Aufgabe des Baudepartements. In Fragen Golfplatz haben
wir aber Ermessensspielraum, daher braucht es die politische
Entscheidung. Ich möchte den Antrag der FDP zurückweisen
und zwar ganz klar aufgrund dieser raumplanerischen
Aufgabe, Art. 75 der Bundesverfassung "haushälterische
Nutzung des Bodens." Ich bitte Sie, das zu respektieren. Ich
bitte Sie zu respektieren, dass die Landwirtschaft auch
grossflächige Flächen zur Produktion braucht. Bei über 80 ha
können wir wirklich nicht so mir nichts dir nichts sagen, es
geht über den Markt der Golfplätze. Es wird aber auch nicht
möglich sein zu sagen, wie viele Golfplätze wir im Kanton
noch brauchen. Das sind Privatinitiativen - in Rheinfelden,
1759
21. November 2006
Art. 859
im Fricktal, in Hornussen, in Bad Zurzach. Welche dann
umgesetzt werden, das ist noch offen. Aber ich meine,
gerade bei diesem zweiten Antrag, dass wir die ganzen
Eintragungen auf fünf Jahre beschränken, wie wir das in
Rheinfelden, Hornussen und in Bad Zurzach gemacht haben,
ist genau die richtige Art der Richtplanung, dass man nicht
einfach sagt, man sieht mal einen Richtplan vor und
irgendwann dann in den nächsten 10, 15 Jahren kann man
dann darüber entscheiden, sondern wenn man einen Platz
will, dann soll er auch umgesetzt werden. Darum bitte ich
Sie wirklich, diese Frage der fünf Jahre - wenn ein Antrag
noch gestellt werden sollte - nicht mehr zu diskutieren.
Damit haben wir ein gewisses Leading, eine gewisse
zeitliche Führung in die ganzen Projekte eingebaut. Was ist
der Stand der verschiedenen Projekte? In Aristau wurde, wie
es gesagt wurde, von der Gemeindeversammlung der
Golfplatz abgelehnt. Es ist auch so, dass die vorgesehene
Lösung vom Bund zurückgewiesen wurde. Das wurde vom
Bund nicht akzeptiert, weil man im BLN-Gebiet ist. In
Beinwil ist die Nutzungsplanung abschliessend vorgeprüft,
dies auf der Basis eines vorhandenen Projekts. Die
öffentliche Auflage soll im November/Dezember beginnen.
Die Gemeindeversammlung soll im Frühling 2007
entscheiden. Das Projekt in Beinwil läuft zum ersten Mal vor
der Gemeinde. Die Gemeinde wird dann entscheiden, aber
Sie, so glaube ich, müssen jetzt entscheiden, ob Sie dem
Regierungsrat folgen und wirklich den haushälterischen
Umgang mit dem Boden unterstützen wollen. Ich bitte Sie,
das wirklich zu tun und den Antrag der FDP abzulehnen. Ich
danke Ihnen grundsätzlich für die Unterstützung dieser
Vorlage.
Abstimmung:
Der Rückweisungsantrag wird mit 90 gegen 12 Stimmen
abgelehnt.
Name
Abbt-Mock
Vorname
Alexandra
Christina
Ackermann
Adrian
Agustoni
Roland
Alder
Rolf
Amacher Dzung Ruth
AndermattAstrid
Bürgler
BachmannRegula
Steiner
Bader Biland
Sybille
Benker-Rohr
Doris
Berger
Erwin
Bhend
Martin
Bialek
Roland
Biffiger
Gregor
Binder
Andreas
Bodmer
Thomas
Breitschmid
Manfred
Brizzi
Simona
Brun Klemm
Ursula
Brunner
Andreas
Bryner
Peter
BrünisholzKämpfer
1760
Lothar
Wohnort
Islisberg
Abstimmung
Nein
Kaisten
Magden
Brugg AG
Wettingen
Lengnau
Nein
Nein
Nein
Ja
Nein
Magden
Nein
Tägerig
Möhlin
Boswil
Oftringen
Buchs AG
Berikon
Baden
Wettingen
Hermetschwil
Ennetbaden
Rheinfelden
Oberentfelden
MörikenWildegg
Zofingen
Nein
Abwesend
Nein
Abwesend
Nein
Nein
Nein
Abwesend
Nein
Abwesend
Nein
Abwesend
Nein
Nein
Burgherr-Leu
Burkart
Böni
Bürge
Bütler
Thomas
Thierry
Fredy
Josef
Lukas
Walter
Manfred
Hans
Irène
Wiliberg
Baden
Möhlin
Baden
Beinwil
(Freiamt)
Nussbaumen b.
Baden
Tegerfelden
Zofingen
Seon
Seon
Esther
Dieter
Corina
Obersiggenthal Nein
Windisch
Ja
Kölliken
Abwesend
Chopard-Acklin Max
Deppeler-Lang
Dubach
Dössegger
DösseggerHeuberger
Egger-Wyss
Egli
EichenbergerWalther
Eliassen Vecko
Emmenegger
Favre-Bitter
Feri
FischerTaeschler
Flury
Flückiger-Bäni
Forrer
Frei
Fricker
Friker-Kaspar
Frunz
Fuchs-Holliger
Furer
Füglistaller
Eva
Nein
Nein
Nein
Abwesend
Nein
Nein
Nein
Nein
Abwesend
Nein
Nussbaumen
b.Baden
Kurt
Baden
Bernadette Wallbach
Yvonne
Wettingen
Doris
Seengen
Ja
Oliver
Sylvia
Walter
Cécile
Roger
Vreni
Eugen
Udo
Pascal
Lieni
Nein
Nein
Abwesend
Abwesend
Abwesend
Nein
Abwesend
Abwesend
Nein
Nein
Lenzburg
Schöftland
Oberkulm
Gebenstorf
Oberhof
Oberentfelden
Obersiggenthal
Oberentfelden
Staufen
RudolfstettenFriedlisberg
Gautschy
Renate
Gontenschwil
Gebhard-Schöni Esther
MörikenWildegg
Giezendanner
Benjamin Rothrist
Glarner
Andreas Oberwil-Lieli
Graf
Nils
Frick
Groux
Rosmarie Berikon
Guignard
Marcel
Aarau
Haber
Johanna Menziken
Haeny
Urs
Oberwil-Lieli
Haller
Christine Reinach
Heller
Daniel
Erlinsbach
Hochuli
Heinrich Aarau
Hochuli
Susanne Reitnau
Hofer
Liliane
Zofingen
Hoffmann
Brigitte
Küttigen
Hollinger
Franz
Brugg
Hunn
Jörg
Riniken
HuonderTrudi
Egliswil
Aschwanden
Härri
Max
Birrwil
Hürzeler
Alex
Oeschgen
Jean-Richard
Peter
Aarau
Jost
Rudolf
Villmergen
KaufmannElsbeth
Schöftland
Tanner
Enthalten
Nein
Ja
Abwesend
Nein
Nein
Abwesend
Nein
Abwesend
Nein
Nein
Enthalten
Nein
Nein
Nein
Nein
Ja
Nein
Nein
Abwesend
Nein
Nein
Nein
Nein
Abwesend
Nein
Nein
Art. 859
Keller
Kerr Rüesch
Keusch
Killer-Hodel
Klöti
Knecht
Kohler
LehmannWälchli
Leimbacher
Leitch-Frey
21. November 2006
Stefan
Katharina
Linus
Hans
Rainer
Ernst
Hansjörg
Ueli
Regina
Markus
Thomas
Baden
Aarau
Villmergen
Untersiggenthal
Auenstein
Ja
Ja
Nein
Nein
Nein
Leibstadt
Baden
Reitnau
Nein
Nein
Nein
Villigen
HermetschwilStaffeln
Lepori-Scherrer Theres
Berikon
Leuenberger
Beat
Schöftland
Leuenberger
Urs
Widen
Liechti-Wagner Alice
Wölflinswil
Lüpold
Thomas
MörikenWildegg
Lüscher
Brunette Magden
Lüscher
Edith
Staufen
Lüscher
Rudolf
Laufenburg
Markwalder
Walter
Würenlos
Mattenberger- Marianna Birr
Schmitter
Meier Doka
Nicole
Wettingen
Miloni
Reto
Hausen AG
MollAndrea
Fenkrieden
Reutercrona
Morach
Annerose Obersiggenthal
Moser
Ernst
Würenlos
Müller-Killer
Erika
Lengnau
NadlerKathrin
Lenzburg
Debrunner
Nebel
Franz
Bad Zurzach
Nussbaumer
MarieObersiggenthal
Marty
Louise
Ochsner
Bettina
Oberlunkhofen
Plüss-Mathys
Richard
Lupfig
Richner
Sämi
Auenstein
Roth
Barbara
Erlinsbach
Rüegger
Kurt
Rothrist
RüetschiBeat
Suhr
Hartmann
Schibli
Erika
Wohlenschwil
Schmid-Schmid Heidi
Muri
Schoch
Adrian
Fislisbach
Scholl
Bernhard Möhlin
Scholl
Herbert H. Zofingen
SchreiberPatricia
Wegenstetten
Rebmann
Schweizer
Annalise Zufikon
Schöni
Heinrich Oftringen
Senn
Andreas Würenlingen
Sommerhalder Martin
SchmiedruedWalde
Spielmann
Alois
Aarburg
Stierli-Popp
Walter
FischbachGöslikon
Strebel
Herbert
Muri
Studer
Lilian
Wettingen
Ja
Nein
Nein
Nein
Nein
Nein
Nein
Abwesend
Nein
Nein
Abwesend
Nein
Stöckli-Ammann Milly
StüssiJürg
Lauterburg
Suter
Ruedi
Unternährer
Beat
Villiger-Matter Andreas
Voser
Peter
Vulliamy
Daniel
Vögeli
Erich
Vögtli
Theo
Walser
Rolf
Wanner
Maja
Weber
Guido
Wehrli-Löffel Peter
Wernli
Bernhard
Wertli
Otto
Wittwer
Hansjörg
Wullschleger
Stephan
Wyss
Kurt
Zollinger-Keller Ursula
Muri
Windisch
Abwesend
Nein
Seengen
Unterentfelden
Sins
Killwangen
Rheinfelden
Kleindöttingen
Kleindöttingen
Baden
Würenlos
Spreitenbach
Küttigen
Rothrist
Aarau
Aarau
Strengelbach
LeuggernGippingen
Untersiggenthal
Abwesend
Nein
Abwesend
Nein
Nein
Abwesend
Nein
Abwesend
Nein
Nein
Abwesend
Nein
Abwesend
Ja
Nein
Nein
Abwesend
Vorsitzende: Wir treten auf dieses Geschäft ein und kommen
zur Detailberatung.
Detailberatung
Nein
Ja
Nein
Nein
Nein
Abwesend
Abwesend
Nein
Abwesend
Nein
Nein
Nein
Abwesend
Abwesend
Nein
Nein
Abwesend
Nein
Nein
Abwesend
Ja
Ja
Nein
Abwesend
Nein
Nein
Nein
Nein
Nein
Berger Erwin, CVP, Boswil, Präsident der Kommission für
Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung UBV: In
der Detailberatung kam einmal mehr die Fünfjahresklausel
zur Sprache, ohne dass jedoch ein Antrag auf Änderung,
Ergänzung oder gar Streichung gestellt wurde. Grossmehrheitlich war die Kommission der Meinung, dass diese
Fünfjahresklausel auch in dieser Vorlage anzuwenden sei. Es
wäre unfair gegenüber dem so vor kurzen so bewilligten
Richtplananpassungen für Golfplätze. Nach einigen
Verständnisfragen, welche kompetent beantwortet wurden,
stimmte die Kommission der Vorlage grossmehrheitlich mit
10:0 Stimmen bei 2 Enthaltungen zu. Anträge wurden in der
Kommission keine gestellt.
Killer-Hodel Hans, SVP, Untersiggenthal: Ich spreche im
Namen der SVP-Fraktion zum Richtplantext, Kapitel 4.1,
Nr. 3 und 9 im Anhang der Botschaft. Wir haben heute
Morgen in der Fraktion intensiv über die Golfplätze im
Freiamt diskutiert. Ich kann mich hier outen, da ich ja nicht
Golf spiele. Wir sind bei der Diskussion fast einstimmig zur
Überzeugung gelangt, dass wir die Richtplaneintragung für
das Objekt Beinwil (Freiamt), jedoch ohne die Einschränkungen - wie sie jeweils in der Botschaft beim Antrag
formuliert sind - gemäss Anhang 9 resp. gemäss Anhang 3 in
den Anträgen 1 und 2 gutheissen wollen. Diese
Einschränkungen regeln die Anzahl der möglichen
Golfplätze im Freiamt, resp. die Zeit, in welcher die Anlagen
realisiert sein sollen, ansonsten die Richtplaneintragung
dahin fallen solle. Wir sind der Meinung, dass die Entscheide
- ob ein oder zwei Golfplätze und innert welcher Zeit sie
realisiert werden sollen - liberal und dem Markt folgend
gefällt werden müssen. Wir sprechen hier von Richtplaneintragungen und nicht von Projekten. Die Gemeinden
können über ihre Zonenplanungen autonom entscheiden. Es
könnte ja auch sein, dass die Gemeindeversammlung von
Beinwil die Änderung ablehnt. Ein Dahinfallen eines
Richtplaneintrags innert fünf Jahren widerspricht jeglicher
planerischen Zeitspanne. Die Nutzungsplanungen sollen
1761
21. November 2006
durch die Gemeinden alle 15 Jahre, die Richtplananpassungen jeweils innert 10 Jahren überprüft werden.
Warum also dann fünf Jahre? Es kommt hinzu, dass an der
jetzigen Nutzung des Kulturlands bis zur tatsächlichen
Realisierung von Projekten nichts ändern würde, auch wenn
das 10 Jahre dauert. Ich bitte Sie, diese beiden
Einschränkungen in Kapitel 4.1 unter Nr. 3 und 9
Buchstaben b und d zu streichen. Somit würde der Antrag 1
der Botschaft lauten: "Festsetzung eines Golfplatzes in
Beinwil/Freiamt." Antrag 2 würde somit obsolet und er
würde entfallen, da er keinen Sinn mehr machen würde. Ich
bitte Sie, diesen Anträgen zuzustimmen.
Leuenberger Urs, CVP, Widen: Die CVP hat sich beim
Eintreten nicht gemeldet, weil wir der Meinung waren, dass
das Geschäft und die beiden Anträge - 10:0 und 11:0 in der
Kommission - unbestritten sind. Wir stellen jetzt aber fest,
dass dem nicht so ist. Es ist natürlich dem Grossen Rat
erlaubt, hier eine andere Meinung zu haben als die
Kommissionsmitglieder. Die CVP ist für die Aufnahme des
Golfplatzes Beinwil in den Richtplan. Freie Marktwirtschaft
kann alles regeln. Man könnte davon ausgehen, wenn ein
Golfplatz gebaut ist, ein anderer keine Chance mehr hat. Was
passiert aber, wenn die Investoren zum Trugschluss kommen
würden, dass trotzdem zwei Golfplätze nebeneinander
realisiert würden? Dies hätte einen enormen Preisdruck auf
das Landwirtschaftsland zur Folge, sprich Pachtland,
Landkäufe. Man geht davon aus, dass ein Golfplatz, wenn er
fertig gebaut ist, 80-100 ha umfasst. Also werden 200 ha - in
der Luftlinie etwa 5 km - alleine für Golfplätze reserviert.
Die praktizierenden Landwirte kämen enorm unter Druck,
wenn sie Land pachten wollten. Das ist meines Erachtens und im Sinne der CVP - nicht vertretbar. Die
Fünfjahresregelung finden wir sinnvoll. Dies wurde bei
anderen Geschäften auch schon so angesprochen. Innerhalb
von fünf Jahren kann ein Projekt in der Planung soweit sein,
dass man davon ausgehen kann, dass es auch realisiert wird.
Das ist möglich, wenn man das will und wenn alle dahinter
stehen, auch die Gemeindeversammlung. Trotz der
Hochhaltung der freien Marktwirtschaft sind wir der
Meinung, dass gerade bei der Zweckentfremdung von
Landwirtschaftsland - und dies wäre bei einem Golfplatz der
Fall - durch den Grossen Rat regulierend eingegriffen
werden muss. Wir können das nicht offen lassen, sonst
können wir die ganzen Richtpläne vergessen. Stimmen Sie
wie die grossmehrheitliche Kommission - und ohne die
Anträge der SVP - der Vorlage unverändert zu.
Glarner Andreas, SVP, Oberwil-Lieli: Wir hören es wieder
einmal. KMU-Förderung à la CVP. Golfplatzunternehmer
sind typische KMUs. Der Regierungsrat, der immer wieder
von Wirtschaftsförderung spricht, bringt es wieder einmal
mehr fertig, sich Mühe zu geben, zu verstehen wie ein Markt
funktionieren sollte, aber er begreift es nicht. Wenn dort am
Schluss zwei Golfplätze stehen, könnte das für das Freiamt,
das kürzlich eine eigene Marke entwickeln wollte, sogar eine
Chance sein. Wieso nicht eine Golfregion Freiamt? Und den
Herren der Landwirtschaft muss man sagen, wenn man das
Geld für Brachland, Ökoflächen und Hecken einzieht, dann
kann ein Golfplatz sogar noch dienlich sein, denn sie
bekommen dort für jede Hecke trotzdem noch Direktzahlungen. Herr Baudirektor, es ist - ich kann es nicht anders
sagen - eine himmeltraurige Denkweise eines freisinnigen
Baudirektors, wenn er hier wieder in den Markt eingreifen
will, wieder nicht liberal sein will, sondern blockadenhaft
1762
Art. 859
den Markt verhindern will. Wir überlegen uns langsam, ob
die FDP nicht besser "Unsere Blockierer" statt "Wir
Liberalen" auf ihre Fahne schreiben soll.
Leuenberger Urs, CVP, Widen: Lieber Andreas Glarner, Du
hast von der KMU unfreundlichen CVP gesprochen. Wie ist
das mit der landwirtschaftsfreundlichen SVP nach Deinen
Äusserungen? Hecken und ähnliche Ökomassnahmen auf
einem Golfplatz kommen keinem Landwirt zugute. Es ist
tatsächlich so, dass Golfplätze für gewisse Landwirte eine
Chance sind. Ich habe aber für die produzierende Landwirtschaft gesprochen, die noch auf Fläche angewiesen ist.
Also überlege Dir einmal, wie sich die SVP in Zukunft
gegenüber den Landwirten verhalten soll.
Regierungsrat Beyeler Peter C., FDP: Ich möchte auf die
zwei Streichungsanträge eingehen. Ich habe erklärt, dass die
Fünfjahresfrist, die wir bei den anderen Vorlagen eingebaut
haben, immer wieder diskutiert worden ist. Der Grosse Rat
hat jedoch, und zwar erst kürzlich wieder, diese fünf Jahre
immer wieder aufgenommen. Ich möchte Sie bitten, diesen
Grundsatz nicht zu streichen, sondern ihm treu zu bleiben. Es
geht nämlich darum, dass wir bei allem, was wir im
Richtplan tun, zwischen den Interessen abwägen müssen.
Was im Richtplan drinbleibt und nicht geändert wird, das
bedeutet auch Einschränkungen. Änderungen müssen bei
jedem nächsten Projekt wieder beantragt werden. Ich glaube,
wenn Initiativen und Investoren da sind, dann ist etwas in
fünf Jahren realisierbar. Über diese Frist ist schon in Zurzach
diskutiert und in Hornussen sowie Rheinfelden so entschieden worden. Ich bitte Sie, dass man diese
Fünfjahresfrist, die Streichung ist übrigens auch in der
Kommission diskutiert und markant abgelehnt worden, nicht
streicht. Zum zweiten hier noch eine Antwort für Herrn
Glarner: Auch wenn man zweimal fragwürdige Aussagen
macht, werden diese Aussagen nicht besser. Ich glaube, dass
wir hier ein Problem haben, das ich Ihnen erklärt habe. Wir
sind raumplanerisch verpflichtet laut Artikel 75 BV, die
haushälterische Nutzung vorzunehmen, die Interessen der
Landwirtschaft sind zu respektieren. Wie Herr Leuenberger
schon gesagt hat: Wir müssen verschiedene Interessen
abwägen. Liberal heisst nicht einseitig, liberal heisst, dass
man wirtschaftlich unterstützt, aber gesellschaftliche und
auch ökologische Kriterien im Sinne der Nachhaltigkeit
miteinbezieht. Liberalismus, der nur einseitig wirkt, ist
absolut nicht liberal, um dies hier noch einmal klar
festzuhalten. Aber auch darüber scheinen Meinungen
auseinander zu gehen. Ich stehe auch heute zur Nachhaltigkeit und nenne mich in dem Sinne liberal, wie die Freisinnigen auch. Ich denke es ist falsch, Parteien anzugreifen, wenn
es um Personen geht. Herr Glarner, schiessen Sie auf mich,
ich kann die Schüsse gut aufnehmen, ich habe keine Angst
davor. Soviel zu den permanenten Angriffen. Lehnen Sie
beide Anträge ab. Ich glaube, die Kommission hat intensiv
darüber beraten, die Interessen abgewägt und so entschieden
wie der Regierungsrat. Ich bitte Sie, der Kommission zu
folgen.
Killer-Hodel Hans, SVP, Untersiggenthal: Lieber Herr
Baudirektor, wenn wir ehrlich sein wollen, wir haben in den
letzten zwei Jahren fünf Golfplatzanlagen bewilligt und
überall die Fünfjahresklausel eingebaut. Gehen wir davon
aus, dass wir ab Beginn bis heute, in fünf Jahren also innert
sieben Jahren, die vier oder fünf Anlagen gebaut sehen
wollen. Glaubt jemand ernsthaft daran, dieser Bedarf sei
vorhanden? Wenn die Fünfjahresklausel einem Bedarf
Art. 860
dienen soll, dann sieht man, wie unsinnig diese Fünfjahresklausel ist. Wenn ein Bedarf abgeklärt wird, nachdem eine
neue Anlage gebaut ist, dann soll man entsprechend warten
können, bis sich der Bedarf wieder gefestigt hat. Darum
denke ich, wenn wir ehrlich sein wollen und zu den
Golfplätzen stehen, müssen wir diese Fünfjahresklausel
fallen lassen.
Regierungsrat Beyeler Peter C., FDP: Das war ein gutes
Votum von Herrn Killer, um eben diese fünf Jahre stehen zu
lassen. Wenn in fünf Jahren nichts passiert, dann werden
wieder neue Projekte lanciert werden können. Wenn zwei
oder drei realisiert werden, dann muss derjenige, der nach
fünf Jahren nochmals realisieren will, nochmals einen neuen
Antrag stellen. Aber es kann und darf nicht sein, dass man
sagt, ich mache einmal einen Richtplaneintrag und dann
schaue ich einmal, was so geschieht. In fünf oder zehn
Jahren können wir dann wieder schauen. Dies lässt die
Absicht des Richtplans nicht zu. So wird eine Entwicklung
reserviert, die nicht stattfinden kann oder wird. Ich glaube,
Festsetzung heisst, es sind alle Probleme gelöst, man kann
dort realisieren und dann soll auch realisiert werden. Das gilt
bei anderen Festsetzungen im Grundsatz auch. Wir wollen ja
eine Entwicklung, wollen nicht eine Reservation für
Wünsche, die jemand irgendwo hat und dann sagt, ich
schaue einmal, was daraus geschieht. Gerade dieses
Führungsinstrument des Richtplans, das dem Grossen Rat
zusteht, ist dafür da, dass auch Elemente, die man nicht
realisiert wieder rausfallen. Dieser Automatismus scheint mir
bei den Golfplätzen sehr wirksam zu sein, damit zeitgerecht
realisiert wird. Wer zuerst realisiert, hat eine grössere
Chance, seinen wirtschaftlichen Betrieb zu erhalten. Der
zweite wird sich dann ein bisschen mehr strecken müssen. In
diesem Sinne soll diese Frist belassen werden. Sie ist ein
richtiges Instrument, um die Umsetzung zu fördern.
Vorsitzende: Ich schlage Ihnen folgendes Vorgehen vor. Ich
werde zuerst aufgrund dieser beiden Anträgen den Richtplantext bereinigen. Diese Anträge haben ja dann den
direkten Einfluss auf die Anträge auf Seite 10 und 11 der
Botschaft. Ich schlage auch vor, dass ich über den Antrag
von Hans Killer auf Streichung der Ziffern 3 und 9 mit
jeweils lit. b und d gemeinsam abstimme, da sie ja einen
direkten Zusammenhang haben. Ich gehe davon aus, Hans
Killer, dass Du damit einverstanden bist? Gut, das wird so
akzeptiert.
Abstimmung:
Der Antrag Killer wird mit 72 gegen 45 Stimmen abgelehnt.
Der Antrag Alder unterliegt mit 70 gegen 49 Stimmen.
Zu den Anträgen
Abstimmung:
Antrag 1 wird mit 107 gegen 9 Stimmen gutgeheissen.
Antrag 2 wird mit 85 gegen 27 Stimmen gutgeheissen.
Beschluss:
Der Entwurf zur Anpassung des Richtplans wird in
zustimmender
Kenntnis
der
Anforderungen
und
Massnahmen für die nachgeordneten Verfahren (Kapitel 7)
wie folgt zum Beschluss erhoben.
21. November 2006
1.
Festsetzung eines Golfplatzes in Beinwil (Freiamt) gemäss
Anhang (Nr. 9).
2.
Änderung der Festsetzung des Golfplatzes in Aristau gemäss
Anhang (Nr. 3).
860
Postulat Guido Weber, CVP, Spreitenbach, vom
13. Juni 2006 betreffend Streichung der zumutbaren
Verhütungsmassnahme
"Waldabstand"
in
den
kantonalen Weisungen über die Verhütung und
Vergütung von Wildschweinschäden an landwirtschaftlichen Kulturen; Überweisung an den Regierungsrat
(vgl. Art. 629 hievor)
Antrag des Regierungsrats vom 9. August 2006:
Der Regierungsrat ist bereit, das Postulat mit folgender
Erklärung entgegenzunehmen:
Das zuständige Departement wollte mit den Weisungen über
die Vergütung und Verhütung von Wildschweinschäden an
landwirtschaftlichen Kulturen vom 24. Januar 2003 den
betroffenen Landwirten nicht zuletzt eine gewisse Rechtssicherheit geben in der Frage, welche Verhütungsmassnahmen generell als zumutbar gelten. Gemäss Bundesrecht
haben Landwirte nur dann einen Anspruch auf Entschädigung, wenn zumutbare Verhütungsmassnahmen
getroffen worden sind und es sich nicht um Bagatellschäden
handelt. Dieser Grundsatz wurde in einem Aargauer Fall
durch das Bundesgericht bestätigt.
In den 2002/2003 geführten Gesprächen zwischen
Jagdschutzverein, Bauernverband und dem zuständigen
Departement hat man sich darauf geeinigt, den Waldabstand,
nicht aber das Einzäunen, als generell zumutbare Verhütungsmassnahme zu bezeichnen und die Bagatellschadengrenze vergleichsweise niedrig anzusetzen. Andere
Kantone kennen zum Teil wesentlich höhere Bagatellschadengrenzen. Wir verweisen in diesem Zusammenhang
auf die Beantwortung der Interpellation 05.216 Dr. Jürg
Stüssi-Lauterburg vom 30. August 2005.
Im Aargau werden alle Schäden, die im Einzelfall Fr. 100.-überschreiten, entschädigt, sofern sie zusammen Fr. 300.-pro Betrieb und Jahr erreichen. 2005 wurden Entschädigungen von insgesamt Fr. 345'000.-- an 312 Landwirtschaftsbetriebe ausbezahlt, also durchschnittlich ca. Fr.
1'100.-- pro Betrieb. Die Mehrzahl der Zahlungen bewegte
sich zwischen Fr. 300.-- und Fr. 600.--, in 11 Betrieben lag
die Schadensumme über Fr. 5'000.--.
Die meisten Landwirte halten den Waldabstand problemlos
ein. Ertragreiche Kulturen im Waldrandbereich machen in
vielen Fällen auch ökonomisch und ökologisch wenig Sinn.
Landwirte, die das Risiko von Schwarzwildschäden selbst
tragen wollen, müssen sich nicht an die Waldabstände
gemäss den Weisungen halten. Nur in wenigen Fällen
mussten die Schadenabgeltungen gekürzt werden, weil der
Waldabstand nicht eingehalten wurde. Es sind vor allem
einzelne Streit- und Kürzungsfälle, welche Unmut auslösten
1763
21. November 2006
Art. 861
und das Waldabstandsthema zu einer politischen Frage
hochstilisierten. Einige Beschwerdefälle sind noch hängig.
Heizzwecke genutzt werden. Auch Thermalquellen können
für die Bereitstellung genutzt werden.
Die anfangs 2003 gemeinsam mit dem Jagdschutzverein und
dem Bauernverband festgelegte Strategie zur Verhütung und
Vergütung von Wildschweinschäden an landwirtschaftlichen
Kulturen und die entsprechenden Weisungen haben sich
insgesamt gut bewährt. Die Abschüsse haben ein hohes
Niveau erreicht und das Ausmass der Schwarzwildschäden
ist deutlich zurückgegangen. Es gibt aber nach wie vor
Problemgebiete, in denen die bisherigen Anstrengungen der
Beteiligten nicht zu einer wesentlichen Reduktion der
Schäden führten. In diesen Hauptschadengebieten werden in
Pilotprojekten weitere Möglichkeiten der Verhütung und
Vergütung von Schäden geprüft.
Soll die Erdwärme mittels einer Dampfturbine auch für die
Stromproduktion genutzt werden, so muss mit wesentlich
höheren Temperaturen gearbeitet werden. Pro 1'000 Meter
Tiefe beträgt die Temperaturzunahme durchschnittlich 33
Grad. Die notwendige Temperatur von ca. 150 bis 250 Grad
erreicht man in einer Tiefe von rund 5'000 Metern. Diese
Tiefe kann nur mit aufwendigen Bohrungen erreicht werden.
Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt ist bereit, die
Frage des Waldabstands beziehungsweise der Zumutbarkeit
von Verhütungsmassnahmen sowie die Bagatellschadengrenze mit den Verbänden erneut zu diskutieren und bessere
beziehungsweise administrativ einfachere Lösungen zu
verwirklichen. Die bevorstehenden Beschwerdeentscheide
und die Erkenntnisse aus den Pilotprojekten werden bei einer
Anpassung der geltenden Weisungen ebenfalls berücksichtigt.
Es stellen sich aber im Zusammenhang mit der Verhütung
und Vergütung von Schäden, die durch wildlebende Tiere
verursacht werden, auch grundsätzlichere Fragen betreffend
der Lastenverteilung und der Risiken, welche die
Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer selbst tragen
müssen. Diese Fragen werden im Rahmen einer Revision des
Jagdgesetzes angegangen.
Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen
Fr. 927.--.
Vorsitzende: Dieses Postulat wird vom Regierungsrat
entgegengenommen. Die Entgegennahme ist nicht bestritten.
Der Rat überweist es stillschweigend an den Regierungsrat.
861
Postulat der SP-Fraktion vom 4. Juli 2006
betreffend Klärung der Potentiale und Standorte von
Geothermiekraftwerken im Kanton Aargau; Ablehnung
(vgl. Art. 669 hievor)
Antrag des Regierungsrats vom 13. September 2006:
In Basel wird das Hot-Dry-Rock-Verfahren als Pilotanlage
entwickelt, welche die Erdwärme für die Stromproduktion
und für Heizzwecke nutzen soll. Kaltes Wasser wird in
Tiefen von rund 5000 Metern in den rund 200 Grad warmen
Felsen gepresst. Durch künstlich erzeugte Klüftung im
Felsen fliesst das erwärmte Wasser über eine weitere
Bohrung wieder an die Erdoberfläche und kann zur
Wärmeproduktion und Stromproduktion genutzt werden. In
Genf ist ebenfalls ein weiteres Projekt gestartet worden.
Die Kosten für Kraftwerk mit einer elektrischen Leistung
von 3 MW in Basel sind auf 80 Mio. Franken geschätzt
worden. Aufgrund von Stahlpreissteigerungen und tieferen
Verfügbarkeit von Bohrgeräten wird mit einer
Kostensteigerung von 30% gerechnet. Die Inbetriebnahme
der Produktion ist per 2009 geplant. Heute ist es noch
ungewiss, ob das Verfahren erfolgreich sein wird oder nicht.
Potenzial im Kanton Aargau: Weil das Hot-Dry-RockVerfahren sich nicht auf geologisch aktive Gebiete
beschränkt, kommen viele Standorte für eine Anlage in
Frage. Damit die Kosten nicht zu hoch werden, sollte die
Temperaturzunahme mit der Tiefe möglichst hoch sein. Als
Standorte sind somit Orte mit einem überdurchschnittlichen
Wärmegradienten
geeignet.
Die
Eignung
der
Gesteinsschichten für eine künstliche Zerklüftung ist noch
schwer abschätzbar.
Neben den geologischen Parametern ist vor allem eine gute
Anbindung der Anlage an bestehende Infrastruktur wichtig.
In erster Linie muss der grosse Anteil an Abwärme sinnvoll
genutzt werden können. Die Anlage sollte deshalb im
Umfeld eines Fernwärmenetzes oder eines grossen
industriellen Abnehmers gebaut werden.
Eine Grobanalyse für die technisch-infrastrukturelle und
geologische Machbarkeit zeigt, dass im Kanton Aargau
verschiedene Gebiete gut bis sehr gut geeignet sind. Wie
Grafik 1 zeigt, fallen die geologisch gut geeigneten Standorte
insbesondere an den Flüssen Aare, Rhein, Reuss und Limmat
mit den technisch machbaren zusammen.
Der Regierungsrat lehnt das Postulat mit folgender
Begründung ab:
Ausgangslage: Geothermie - Wärme aus dem Boden - stellt
zumindest theoretisch eine unerschöpfliche Energiequelle
dar. Sofern die notwendige Technologie entwickelt werden
kann, wird Geothermie längerfristig einen namhaften Beitrag
zur Strom- und Wärmeproduktion leisten können. Erdwärme
ist praktisch überall verfügbar.
Im Kanton Aargau wird Erdwärme bereits intensiv für die
Gebäudeheizung genutzt. Grundwasser- und Erdsondenwärmepumpen nutzen die Erdwärme für den Betrieb von
Wärmepumpen aus. Dabei wird der Erdkruste bis auf Tiefen
von rund 100 m Wärme entzogen. Die Temperatur in diesen
Tiefen liegt weit unter 100 Grad Celsius und kann nur für
1764
Grafik 1
Für einen Standortentscheid für ein Geothermiekraftwerk
spielt gemäss Expertenaussage die Geologie nicht die
Art. 861
entscheidende Rolle. Wichtiger sind die vor Ort bereits
vorhandene Infrastruktur und eine geeignete Abwärmenutzung in der Nähe. Eine aussagekräftige geologische
Untersuchung mit Probebohrung würde Kosten in
Millionenhöhe auslösen. Sofern kein konkretes Projekt
vorhanden ist, sollte eine vertiefte Analyse der Geologie erst
nach der Auswertung der Erfahrungen in Basel gemacht
werden.
Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen
Fr. 1'812.--.
Vorsitzende: Dieses Postulat wird vom Regierungsrat
abgelehnt. Diese Ablehnung wird bestritten.
Agustoni Roland, SP, Magden: Mitten in der Basler
Gewerbezone steht ein Bohrturm, wie er sonst nur in
Ländern zu sehen ist, in denen Öl gefördert wird. Es wird
jedoch dort seit dem 20. Mai dieses Jahres nicht nach Öl,
sondern nach Erdwärme gebohrt. Auch unter Beteiligung
von Aargauer Energieproduzenten will man bis im Jahre
2009 in rund 5'000 Metern Tiefe, in 360 Mio. Jahre altem
kristallinen Gestein, Temperaturen von über 200 Grad
Celsius antreffen. Der Rheingraben, an welchem auch grosse
Teile des Aargaus, speziell das schöne Fricktal, liegen, ist
dafür besonders geeignet. Es handelt sich hier um eine
Nahtstelle, an der vor rund 40 Mio. Jahren die europäische
Kontinentalplatte auseinanderzudriften begann. Die Zerrung
bewirkte im Gestein Dehnungsbrüche verschiedenster Art,
welche eine natürliche Zirkulation von heissem Porengewässer aus grosser Tiefe ermöglichen kann. Als Zusatznutzung dient diese Geothermiebohrung als einmalige Erdbebenstation, die die vielen kleinen Erdstösse, deren
Entstehungsherde in noch grösserer Tiefe liegen und meist
nicht wahrnehmbar sind, in ungedämpfter Form registrieren.
Der Kanton Aargau hat also aufgrund seiner geologischen
günstigen Lage der bereits verfügbaren Infrastruktur, dem
Vorhandensein von Energieabnehmern, seinem wirtschaftlichen und technischen Wissen und politisch auch abgestützt
durch die beschlossenen Leitsätze in energieAARGAU die
besten Voraussetzungen, hier das bestehende Potenzial an
Geothermie zu nutzen. Geschätzte Anwesende, wir haben in
unserem Postulat dazu lediglich die Klärung, dieser
Potenziale und mögliche Standorte verlangt, nicht mehr und
nicht weniger. Wobei mit Standort nicht nur ein möglicher
Ort eines Kraftwerkes, sondern auch und gerade
wirtschaftliche, gesellschaftliche und natürlich auch
umweltrelevante Aspekte gemeint sind. Der Regierungsrat
teilt die Meinung, dass der Kanton Aargau für die Nutzung
der Geothermie geeignet ist. Was hindert ihn und uns dann
an einer Prüfung? Geben wir doch dem Regierungsrat die
Möglichkeit zu diesen Abklärungen. Ich bitte Sie deshalb,
das Postulat im Sinne einer Überprüfung zu überweisen.
Miloni Reto, Grüne, Hausen: Es ist vielleicht ein bisschen
schwierig, von der Golfschlägerstimmung jetzt in die
Geothermie zu kommen, obwohl im Ausland bei der
Geothermie eine Goldgräberstimmung herrscht. Die Grünen
stimmen den Ausführungen des Regierungsrats teilweise zu,
mit Ausnahme des letzten Satzes: "Sofern kein konkretes
Projekt vorhanden ist, sollte eine vertiefte Analyse der
Geologie erst nach der Auswertung der Erfahrungen in Basel
gemacht werden." Wie war das doch gleich mit den
Bohrungen, die der Kanton für die Jurazementfabriken
vornehmen will, obwohl da noch kein Projekt weit und breit
ist? Geothermie aus mehreren Kilometern Tiefe ist geeignet,
21. November 2006
aus über 120 Grad heissem Wasser Strom zu erzeugen und
Wärme zu nutzen. Danach wird das Wasser über eine zweite
Leitung wieder in die Tiefe gepumpt. Am Oberrheingraben
wird auf Deutscher, Französischer und bei Basel auf
Schweizer Seite, wie erwähnt, teilweise seit über 15 Jahren
nach Möglichkeiten für die Nutzung von Erdwärme
geforscht. Zur Wärmegewinnung laufen zurzeit in
Deutschland 32 Geothermiekraftwerke. Sie tragen im
Moment noch zum deutschen Energiebedarf 0,04% bei.
Theoretisch könnte in Deutschland zwischen 3 und 7
Kilometern Tiefe 600 Mal so viel Energie gewonnen werden,
wie das ganze Land braucht. Ähnliche Situationen hätten wir
bei uns. Das ist alles nur eine Frage der Wirtschaftlichkeit,
der Kosten der örtlichen Verhältnisse. Da verrate ich Ihnen
jetzt ein Geheimnis, sagen sie es bitte nicht weiter. Würde
Geothermie als Wärme genutzt und gleichzeitig Prozessenergie dafür gebraucht, zum Beispiel für die Jurazementwerke, würde man die beiden Dinge kombinieren, so würde
die Wirtschaftlichkeit drastisch verbessert. Das Problem ist
nämlich, wenn sie nur im Winter die Wärme gebrauchen
können, dann müssen sie die Wirtschaftlichkeit nur auf ein
halbes Jahr auslegen. Wenn sie aber auch im Sommer die
Wärme nutzen können, sind sie schlagartig in einem
besseren Bereich. Es macht also durchaus Sinn, Bohrungen
zu machen, die Forschung zu betreiben und allenfalls nach
synergetischen Vorteilen zu suchen, wie denn geothermische
Nutzung mit Prozesswärme kombiniert werden könnte. In
Prozesswärme zum Beispiel von Zementindustrie, von
Nahrungsmittelindustrie, von Chemie, die wir sehr wohl in
diesem Kanton haben und die eigentlich auch ein
Energieproblem in der Zukunft haben, liegt hier durchaus
Potenzial. Offensichtlich hat dieses Potenzial auch die Axpo
erfasst, die in der Geothermie eine Schlüsseltechnologie in
unserem Versorgungsgebiet sieht. Mit Ablehnung des SPPostulats verbaut sich leider der Aargau die Möglichkeit,
entsprechende Potenziale frühzeitig zu erfassen und konkrete
Projekte aus fachlich neutraler Warte beurteilen zu können.
Die Ablehnung des SP-Postulats erscheint uns Grünen nicht
nur schwer verständlich, sondern völlig unbegründet, auch
aus der Sicht von energieAARGAU.
Bütler Lukas, SVP, Beinwil (Freiamt): Die SVP weiss, dass
im Aargau verschiedene Gebiete für den Bau von
Geothermiekraftwerken geeignet sind. Wir wissen auch, dass
eines Tages Handlungsbedarf besteht, Standorte festzulegen.
Die SVP-Fraktion ist aber einstimmig mit dem
Regierungsrat einverstanden, bezüglich Potenzialbabklärungen, Standorte, Geothermie, Kraftwerke, die Erfahrungen
in Basel abzuwarten. Mit dem Abwarten verlieren wir nichts,
können aber hohe Untersuchungskosten einsparen. Deshalb
empfehle ich im Namen der einstimmigen Fraktion, das
Postulat abzulehnen.
Ackermann Adrian, FDP, Kaisten: So rasch, rasch, wie dies
der Vorstoss der SP-Fraktion vom Regierungsrat verlangt,
können die Potenziale und möglichen Standorte für
Geothermiekraftwerke im Kanton Aargau nicht abgeklärt
werden. So rasch, rasch, wie von der SP gewünscht, kann die
praktisch unerschöpfliche Energiequelle Erdwärme nicht
genutzt werden. Offenbar aber hat auch die SP gemerkt, dass
die bisher von ihr favorisierten neuen erneuerbaren Energien
mit allen möglichen und unmöglichen Fördermitteln - die in
unseren heutigen Traktandenliste nachfolgende Motion
betreffend Einführung einer Förderabgabe lässt an dieser
Stelle grüssen - nicht einmal den jährlichen Mehrverbrauch
1765
21. November 2006
an elektrischer Energie von rund 2% zu decken vermögen.
Aus Sicht der FDP-Fraktion lehnt der Regierungsrat das
Postulat zu Recht ab. Abklärungen im Aargau werden mit
grosser Wahrscheinlichkeit keine neuen und auswertbaren
Erkenntnisse bringen. Mit Gesamtkosten von fast 100 Mio.
Franken wird seit geraumer Zeit und bis zur
voraussichtlichen Inbetriebnahme im Jahre 2009 in Basel an
einer 3 Megawatt Pilotanlage gearbeitet. An diesem
Zeithorizont lässt sich mühelos erkennen, dass Erkenntnisse
sich eben nicht rasch erarbeiten lassen. Kurz gesagt, wird das
Pilotprojekt in Basel zeigen, dass sich die getroffenen
Annahmen als realistisch erweisen, wären gleiche oder
ähnliche Anlagen im so genannten Hot-Dry-Rock-Verfahren
auch im Kanton Aargau realisierbar. Zusammengefasst, der
im Vorstoss der SP-Fraktion ins Auge gefasste Weg weist
aus Sicht der FDP nicht in die richtige Richtung. Wir
unterstützen den Regierungsrat und lehnen das Postulat ab.
Weber Guido, CVP, Spreitenbach: Im Licht der immer
steigenden Energiepreise erscheint die Geothermie, wie die
Lösung aller unserer Energieprobleme, quasi als "perpetuum
mobile". Wenn einst die notwendige Technik entwickelt ist,
kann ein Grossteil des Energiebedarfs abgedeckt werden,
dies absolut CO2-neutral und frei von problematischem
Abfall. Das Geothermiekraftwerk in Basel hat die erste
Hürde überwunden. Die Bohrung hat die Endtiefe von 5007
Metern erreicht. Als nächster Schritt steht die Erschliessung
des Wärmereservoirs an. Wenn alles wie geplant läuft, kann
bis 2011 das Kraftwerk gebaut werden. Das technische
Potenzial zur Ausschöpfung der Energie aus tiefen
Erdschichten ist praktisch unbeschränkt. Im Kanton Aargau
sind die Aussichten für die Nutzung günstig. Die Fachstelle
Energie des Kantons Zürich geht davon aus, dass unter
Einbezug der Nutzung tiefer Erdwärme 70% des aktuellen
Energieverbrauchs mit erneuerbaren Energien gedeckt
werden könnten. Ohne Einbezug der Geothermie wären es
nur 30%. Ausschlaggebend für die Ausschöpfung des
Energieangebots aus tiefen Erdschichten ist ein hohes
energiepolitisches Engagement. Für den Kanton Aargau
heisst dies, dass die Arbeit am Pilotprojekt aktiv verfolgt
wird und bereits heute Überlegungen zu Potenzialabschätzungen und der Standortfrage eingeleitet werden. Die CVP
unterstützt alle wirtschaftlich vertretbaren Massnahmen zur
Förderung von alternativen Energiequellen. Für den richtigen
Zeitpunkt kann ich nur im Namen der halben CVP-Fraktion
sprechen. Nach meiner Meinung sollten die Abklärungen der
Potenziale und Standorte von Geothermiekraftwerken jetzt
an die Hand genommen werden, um in Zukunft bereit zu
sein. Die andere Hälfte der CVP lehnt das Postulat ab, zwar
mit der Würdigung, dass die Geothermie sicher eine
zukunftsträchtige Energiequelle sei, aber zuerst seien die
Ergebnisse und die Erfahrungen aus dem Grossversuch in
Basel abzuwarten.
Richner Sämi, EVP, Auenstein: Auch die EVP ist für eine
grosstechnologische Nutzung von Geothermie. Nur, bevor
wir mit den Vorbereitungen im Aargau beginnen, müssen nach Meinung der EVP - Erfahrungen und Erkenntnisse vom
Pilotprojekt Kraftwerk Basel vorhanden sein. Erst dann ist es
sinnvoll, mögliche Standorte abzuklären. Aus diesem Grund
lehnen wir das Postulat ab. Der Regierungsrat hätte es auch
entgegennehmen und noch solange in der Schublade liegen
lassen können bis die Erfahrungen gemacht sind. Jetzt - mit
dieser Begründung vom Regierungsrat - müssen wir aber das
Postulat auch ablehnen. Ich denke, dass man im Moment mit
1766
Art. 861
wenig Geld noch nichts machen kann.
Strebel Herbert, CVP, Muri: Ich empfehle Ihnen, das
Postulat zu überweisen. Das harte Wort Ablehnung - wie in
der Antwort des Regierungsrats - ist der aargauischen
Wachstumsinitiativen und den Leitsätzen in energieAARGAU nicht würdig. Warum hat der Regierungsrat eine
Wachstumsinitiative lanciert, wenn er bei einer
zukunftsträchtigen Technologie im Voraus abwinkt? Wir alle
sind uns der Energieverknappung in den nächsten Jahren
bewusst. Dies ist in allen politischen Lagern unbestritten und
wird auch in der Antwort des Regierungsrats bejaht. Deshalb
mein Unverständnis, diese zukunftsgerichtete Energiegewinnung nicht näher abzuklären und umso mehr, als in der
regierungsrätlichen Antwort immer wieder Ansätze von
Unterstützung für diese Art Energiegewinnung heraus zu
spüren sind. Die Angst vor grossen finanziellen
Auswirkungen scheint mir unbegründet. Wenn wir Zeit
gewinnen wollen und bei Bedarf uns schnell entscheiden
müssen, sind Vorabklärungen und Vorarbeiten dringend
nötig und die getätigten Investitionen gut angelegtes Geld.
Die viel gepriesene Wachstumsinitiative ist auch
Wirtschaftsförderung. Sofern diese Art Energiegewinnung
funktioniert, ist ein gut abgeklärter Standort im Aargau auch
Wirtschaftsförderung. Ich möchte aber nochmals betonen,
dass im Postulat nur Abklärung und keine Realisierung
gefordert ist. Eine Realisierung hängt klar von den
Auswertungen und den Erfahrungen von Basel ab. Viele
unterschiedliche Faktoren werden einen möglichen Standort
beeinflussen und erfordern daher sehr viel Zeit. Bitte
überweisen Sie dieses Postulat und setzen wir damit ein
Zeichen, dass wir der drohenden Energieverknappung nicht
tatenlos zusehen.
Miloni Reto, Grüne, Hausen: Ich möchte nochmals betonen,
dass es sicher nicht schlecht ist, wenn man die Ergebnisse
von Basel abwartet, aber die Übertragbarkeit der Ergebnisse
auf den Standort Aargau - oder unsere Bereiche - muss doch
auch so von Geologen und geothermisch gewieften
Spezialisten hinterfragt werden. Ich mache hier eine
Analogie: Wenn sie am Lötschberg gebohrt haben, um für
den Neat-Tunnel etwas herauszufinden, waren die
Ergebnisse auch nicht unbedingt übertragbar für die Piora
Mulde am Gotthard. Von daher muss sich doch der Aargau
selbständig fit machen und beurteilen können, ob und wo er
selber entsprechende Bohrungen ansetzen kann. Im Übrigen
gibt es nicht nur das Beispiel von Basel, ich habe Ihnen von
32 Projekten in Deutschland erzählt. Im Übrigen baut Hessen
derzeit zwei Projekte und bei München gehen in Bruchsal,
Landau und Unterhaching im Jahr 2007 Geothermiekraftwerke ans Netz. Die Schweiz hat das Problem, dass sie früh
aufsteht und spät erwacht. Der Aargau zählt ganz speziell zu
dieser Spezies und ich würde mich sehr freuen, wenn wir in
der Geothermie nicht zu den "Spät-Erwachern" und "SpätAufstehern" gehören. Lieber jetzt im Bauen von
Netzinfrastruktur Erfahrungen sammeln - wir haben RefunaNetze, wir haben kapitalstarke Gesellschaften in diesem
Sektor und wir haben eine Industrie, die Komponenten
absetzen kann. Sie begehen einen grossen Fehler, meine
Damen und Herren, wenn Sie dieser Potenzialabklärung
nicht zustimmen.
Bürge Josef, CVP, Baden: Lieber Reto Miloni, Du hast mich
aus dem Busch geklopft. In diesem Fall ist der Aargau
wirklich nicht spät erwacht! Punkt eins: Falls Du nicht
weisst, dass es eine Geothermie-Studie gibt, die seit 18
Art. 861
Jahren fertig ist - anwendbar mit der BadewasserGeothermie -, dann weisst Du es jetzt! Punkt zwei: Wir
haben gewaltige Energiemengen, die wir jeden Tag - jede
Stunde, jede Minute, jede Sekunde - die Aare
hinunterschicken. Und warum? Weil damals beim
Wärmetransport vom Aare- ins Limmattal kurzsichtig
gehandelt, abgestimmt bzw. verweigert wurde. Man soll mir
nicht aus dieser Ecke kommen, dass man zu spät
aufgestanden oder noch gar nicht erwacht sei. Dies stimmt
einfach nicht! Diese Erfahrungen mit der Geothermiestudie
Aargau - mit Zentrum Schinznach - die sind ganz klar darauf
angelegt, dass man die Erkenntnisse aus Basel nutzen kann.
Es wäre nun wirklich Wasser - zusätzlich zu der Wärme - in
die Aare und den Rhein geschüttet, wenn man eine
Konkurrenz-Bohrung machen würde. Diese Systeme in fünf
Kilometern Tiefe hängen zusammen. Ich habe die Sache obschon ich nicht Naturwissenschafter bin - damals sehr
genau studiert. Wir sollten jetzt nicht eine Konkurrenzübung
abhalten, denn in unmittelbarer Nähe sind die gleichen
Resultate zu erwarten. Mit dem Erwachen stimmt es also
schlicht nicht.
21. November 2006
längere Zeit genügend Wärme ab? Es kann nämlich sein,
dass, wenn das Gestein 200 Grad Celsius warm ist, das
Wasser über den Energieentzug dieser geologischen
Formation kalt wird und nicht mehr genügend Energie
abgeben kann. Es sind einige Probleme vorhanden und es ist
- glaube ich - falsch, wenn wir hier nun sagen, wir müssten
auch diese Erfahrung noch selbst erproben. Wir haben
entschieden - über unsere Vertretung im Verwaltungsrat uns mit den entsprechenden Entscheidungen am Projekt
Basel zu beteiligen. Wir verfolgen dieses Projekt über die
Resultate, die wir erhalten, und wir werden dann handeln,
wenn es Zeit ist, aus den Erfahrungen wirklich Energie zu
gewinnen. Aber ein Postulat einfach in den nächsten vier
oder fünf Jahren stehen zu lassen hat keinen Sinn. Warten
wir gemeinsam auf diese Resultate und dann können wir
entscheiden, ob der Kanton Aargau hier wieder aktiv werden
will. Noch ein kleiner Hinweis, wieso in der Stadt Basel
dieses Projekt lanciert wurde: In Basel stehen durch
Abgaben immerhin jährlich 11 Mio. Franken Förderbeiträge
zur Verfügung. Damit kann man mehr erreichen als im
Kanton Aargau mit nur 2 Mio. Franken. Ich möchte dies
auch immer wieder erwähnen, wenn Sie den Kanton Aargau
beurteilen. Wir versuchen, mit den wenigen Mitteln aber
auch über unsere Beteiligungen Energiepolitik umzusetzen
und bis heute - glaube ich - haben wir das gerade über die
Axpo recht gut getan. Ich bitte Sie also, das Postulat
abzulehnen, obwohl die Zielrichtung richtig ist. Aber zeitlich
ist es zu früh, kommen Sie wieder, wenn wir Erfahrungen
gesammelt haben, dann können wir wieder diskutieren.
Vielleicht ist dann die Situation bezüglich der Energie noch
brisanter und vielleicht werden dann die Entscheidungen
einfacher zu fällen sein.
Regierungsrat Beyeler Peter C., FDP: energieAARGAU hat
verschiedene Schwerpunkte gesetzt. Wir unterstützen die
Geothermie und auch die Kleintechnologie der Geothermie.
Hier geht es aber um die Grosstechnologie. Der Kanton
Aargau hat sich an diesem Pilotprojekt in Basel beteiligt.
Wir sind auch an der Axpo beteiligt und das ist nicht
zufällig, denn wir sind im Verwaltungsrat vertreten. Wir
müssen nicht immer selbst etwas tun, wir können über
unsere Beteiligungen auch Erfahrungen sammeln. Aus den
Resultaten, den Erfahrungen und dem Wissen kann man
entsprechend dann auch investieren. Ich garantiere, es wird
investiert, wenn die Tiefen-Geothermie sich wirklich als Abstimmung:
rentable Energie erweist. energieAARGAU ist für sichere
und auch preisgünstigere Energieversorgung und nicht für Das Postulat wird mit 75 gegen 39 Stimmen abgelehnt.
Energieversorgung um jeden Preis. Die Beantwortung des Vorsitzende: Ich schliesse die heutige Sitzung und mache die
Regierungsrats auf Seite 2 zeigt in einer Grobanalyse - wir Kommissionspräsidien und das Büro darauf aufmerksam,
haben entsprechende geologische Formationen, aber das dass wir um 17.15 Uhr unsere Sitzung abhalten werden. Ich
Problem ist nicht die Geologie - dass bei diesem Hot-Dry- wünsche Ihnen allen einen schönen Abend und einen guten
Rock-Verfahren das Wasser in die Tiefe gepumpt wird, dann Rest der Woche.
lässt man das Wasser durch die Geologie strömen und
wieder absaugen. Die Frage ist dann, gibt diese Technik für (Schluss der Sitzung um 17.03 Uhr)
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