Grosser Rat 64. Sitzung 21. November 2006, 14.00 Uhr Vorsitzende: Esther Egger-Wyss, Obersiggenthal Protokollführung: Rahel Ommerli, Ratssekretär Stellvertreterin Präsenz: Anwesend 124 Mitglieder (Art. 849-861) Abwesend mit Entschuldigung 14 Mitglieder, ohne Entschuldigung 2 Mitglieder Entschuldigt abwesend: Martin Bhend, Oftringen; Corina Eichenberger-Walther, Kölliken; Walter Forrer, Oberkulm; Nils Graf, Frick; Franz Hollinger, Brugg; Peter Jean-Richard, Aarau; Brunette Lüscher, Magden; Walter Markwalder, Würenlos; Erika Müller-Killer, Lengnau; Kurt Rüegger, Rothrist; Heidi Schmid, Muri; Andreas Senn, Würenlingen; Rolf Walser, Baden; Peter Wehrli-Löffel, Küttigen Unentschuldigt abwesend: Benjamin Giezendanner, Rothrist; Andreas Villiger-Matter, Sins Behandelte Traktanden Seite 849 Mitteilungen 1744 850 Berger-Meier Catherine, Rheinfelden; Rücktritt als Ersatzrichterin des Obergerichts des Kantons Aargau 1744 851 Neueingänge 1744 852 Interpellation Hans Killer, Untersiggenthal, betreffend Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons 1744 Aargau über Nutzungseinschränkungen von Sportanlagen in der Nähe des Siedlungsgebiets; Einreichung und schriftliche Begründung; Antrag auf dringliche Behandlung; Zustimmung 853 Interpellation der FDP-Fraktion vom 29. August 2006 betreffend Auswirkungen der Einführung einer 1745 Einheitskasse auf das kantonale Gesundheitssystem; Beantwortung; Erledigung 854 Interpellation Theres Lepori, Berikon, vom 29. August 2006 betreffend flankierende Massnahmen im 1746 Gesundheitsbereich zu den Freizügigkeitsabkommen, insbesondere in Bezug auf die steigende Anzahl Neuerkrankungen von Tuberkulose-Patienten/Patientinnen; Beantwortung; Erledigung 855 Thomas Leitch-Frey, Hermetschwil-Staffeln; Fraktionserklärung 1746 856 Telli-Hochhaus Aarau; Instandsetzungsarbeiten; Grosskredit; Bewilligung 1747 857 Postulat der FDP-Fraktion vom 5. September 2006 betreffend Modernisierungspaket Aargau zu den 1752 Staatsbeteiligungen; Überweisung an den Regierungsrat 858 Aargauer Kunsthaus; Sicherstellung des Betriebs; Grosskredit; Bewilligung; fakultatives Referendum; 1753 Auftrag an Staatskanzlei 859 Kantonaler Richtplan; Anpassung des Richtplans; Festsetzung eines Golfplatzes in Beinwil (Freiamt) 1757 (Kapitel L 4.2, Beschluss 4.1, Vorhaben Nr. 9) und Änderung der Festsetzung des Golfplatzes in Aristau (Kapitel L 4.2, Beschluss 4.1, Vorhaben Nr. 3); Beschlussfassung 860 Postulat Guido Weber, Spreitenbach, vom 13. Juni 2006 betreffend Streichung der zumutbaren 1763 Verhütungsmassnahme "Waldabstand" in den kantonalen Weisungen über die Verhütung und Vergütung von Wildschweinschäden an landwirtschaftlichen Kulturen; Überweisung an den Regierungsrat 861 Postulat der SP-Fraktion vom 4. Juli 2006 betreffend Klärung der Potentiale und Standorte von 1764 Geothermiekraftwerken im Kanton Aargau; Ablehnung 1743 21. November 2006 Vorsitzende: Ich begrüsse Sie herzlich zur 64. Ratssitzung der Legislaturperiode. 849 Mitteilungen Vorsitzende: Ich habe heute wiederum die Freude, zu einem Geburtstag zu gratulieren. Hans Stirnemann, unser Ratsweibel, hat heute Geburtstag. Lieber Hans, ich gratuliere Dir ganz herzlich zu Deinem Geburtstag und wünsche Dir alles Gute, gute Gesundheit und für die Zukunft natürlich auch alles Gute. Ich möchte gleich auch noch den Dank für Deine Dienstleistungen einschliessen, die Du hier jeden Dienstag einbringst. Herzlichen Dank, Hans, und alles Gute! Regierungsrätliche Vernehmlassung an Bundesbehörden: 1. Vom 8. November 2006 an das Bundesamt für Raumentwicklung, Bern, zur Planungshilfe Raumplanung und Störfallvorsorge. 2. Vom 8. November 2006 an das Eidg. Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport, Bern, zur Revision 09 der Militärgesetzgebung (Entwurf A: Militärgesetz; Entwurf B: Armeeorganisation; Entwurf C: Bundesgesetz über die militärischen Informationssysteme). 3. Vom 15. November 2006 an das Informatikstrategieorgan Bund, Leistungsbereich E-Government, Bern, zur E-Government-Strategie Schweiz; Öffentlich-rechtliche Rahmenvereinbarung über die E-Government-Zusammenarbeit von Bund und Kantonen. 4. Vom 15. November 2006 an das Bundesamt für Gesundheit, Bern, zur Teilrevision der Strahlenschutzverordnung, der Strahlenschutz-Ausbildungsverordnung und der Dosimetrieverordnung. Die Staatskanzlei stellt auf Verlangen die Vernehmlassungen samt den Unterlagen des Bundes zur Verfügung. Die Vernehmlassungen können auch im Internet (www.ag.ch) abgerufen werden. 850 Berger-Meier Catherine, Rheinfelden; Rücktritt als Ersatzrichterin des Obergerichts des Kantons Aargau Vorsitzende: Ich habe Sie von einem Rücktritt in Kenntnis zu setzen. Frau Catherine Berger, Rheinfelden, hat ihren Rücktritt als Ersatzrichterin des Obergerichts bekannt gegeben. 851 Neueingänge 1. Dekret über die Höchstansätze der Ausbildungsbeiträge (Stipendiendekret, StipD). Vorlage des Regierungsrats vom 8. November 2006. - Geht an die Kommission BKS. 2. Gesetz über die Berufs- und Weiterbildung (GBW); 2. Beratung. Vorlage des Regierungsrats vom 8. November 2006. - Geht an die Kommission BKS. 1744 Art. 849-852 852 Interpellation Hans Killer, SVP, Untersiggenthal, betreffend Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Aargau über Nutzungseinschränkungen von Sportanlagen in der Nähe des Siedlungsgebiets; Einreichung und schriftliche Begründung; Antrag auf dringliche Behandlung; Zustimmung Von Hans Killer, SVP, Untersiggenthal, und 33 mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird folgende Interpellation eingereicht: Text und Begründung: Das Aargauische Verwaltungsgericht hat in einem Entscheid gegen die Gemeinde Würenlos in Sachen Konformität von Sportanlagen in der Umgebung von Wohngebiet einschneidende und einschränkende Benutzungsauflagen in Bezug auf Betriebszeiten verfügt. Durch diese Einschränkungen sind sehr viele Gemeinden mit ihren Schul-/Turn- und Freizeitsportanlagen stark verunsichert. Vor allem die Unterscheidung von schulsportlicher und vereinssportlicher Aktivität von künftigen Nutzungen stellt jede Art von unentgeltlicher Freizeittätigkeit einer grossen Anzahl von freiwilligen Trainerinnen und Trainern in Frage. Jede Art von Gesundheit fördernder Aktivität, die auch der drohenden Übergewichtigkeit von Jugendlichen entgegenwirkt, wäre stark in Frage gestellt. Als Konsequenz ist zu vermuten, dass viele dieser Anlagen einem Teil ihrer Verwendungszwecke künftig nicht mehr dienen könnten, die Investitionen sinnlos lassen würden und ausserhalb des Siedlungsgebiets für Vereinstätigkeiten Neueinzonungen vorgenommen werden müssten. Es stellen sich bei dieser Ausgangslage folgende Fragen: 1. Ist dem Regierungsrat dieser Entscheid bekannt? 2. Was sind die Konsequenzen aus diesem Entscheid für die Gemeinden mit solchen Sportanlagen? 3. Was gedenkt der Regierungsrat zu unternehmen, falls dieser Verwaltungsgerichtsentscheid endgültig bleiben würde? 4. Wäre der Regierungsrat bereit, künftig Einzonungen von Arealen zu unterstützen, um solche Anlagen in Gebieten zu realisieren, die Emissionen auf Siedlungsgebiet ausschliessen? 5. Gibt es Möglichkeiten, vor einem Entscheid des angerufenen Bundesgerichts, auf die Tragweite eines solchen Urteils auch aus Sicht der Raumplanung und der Investitionen durch die öffentliche Hand in Sportanlagen Einfluss zu nehmen? Killer-Hodel Hans, SVP, Untersiggenthal: Ich überfalle Sie heute mit einem Antrag auf Dringlichkeit. Ich habe mit dem heutigen Datum eine Interpellation zum Thema "Verwaltungsgerichtsentscheid über künftige Nutzung von Sportanlagen in der Nähe von Siedlungsgebiet" eingereicht. Die vom Verwaltungsgericht betroffene Gemeinde Würenlos hat den Entscheid über die Nutzungseinschränkungen an das Bundesgericht weitergezogen. Das Bundesgericht wird aller Voraussicht nach im Laufe des Winters abschliessend entscheiden. Die vom Verwaltungsgericht verfügten Nutzungseinschränkungen haben weitestreichende Konsequenzen für alle Sportanlagen in den Gemeinden, sowohl für den Art. 853 Schul- als auch für den Freizeit- und Vereinssport. Die Einschränkungen würden, wenn man die vereinssportlichen Tätigkeiten als sinnvoll und vor allem aus volksgesundheitlicher Sicht als notwendig erachtet, weitreichende Folgen für Ersatzbauten und entsprechende Investitionen auslösen. Raumplanerische Grundsatzfragen müssten gestellt und beantwortet, finanzielle Auswirkungen für Vereine und Gemeinden befürchtet werden. Die Interpellation möchte Antworten auf solche Konsequenzen und mit der Dringlichkeit würde die Beantwortung des Regierungsrats mit Sicherheit zu erwarten sein, bevor das Bundesgericht abschliessend entscheidet. Ich bitte Sie, der Dringlichkeit bei der Bearbeitung der Interpellation zuzustimmen. Ich danke Ihnen dafür. Vorsitzende: Gemäss § 74 Abs. 2 GO stimmen wir über diesen Antrag ab. Die Annahme erfordert eine Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Ratsmitglieder. Die Präsenzaufnahme ergibt, dass 116 Ratsmitglieder anwesend sind. Abstimmung: Für dringliche Behandlung 99 Stimmen. Vorsitzende: Das Quorum von 78 Stimmen wird damit erreicht und der dringlichen Behandlung zugestimmt. 853 Interpellation der FDP-Fraktion vom 29. August 2006 betreffend Auswirkungen der Einführung einer Einheitskasse auf das kantonale Gesundheitssystem; Beantwortung; Erledigung (vgl. Art. 714 hievor) Antwort des Regierungsrats vom 25. Oktober 2006: Die am 9. Dezember 2004 mit 111'154 gültigen Unterschriften eingereichte Initiative lautet wie folgt: "Die Bundesverfassung vom 18. April 1999 wird wie folgt geändert: Art. 117 Abs. 3 (neu) Der Bund richtet eine Einheitskasse für die obligatorische Kankenpflegeversicherung ein. Im Verwaltungsrat und im Aufsichtsrat sind die Behörden, die Leistungserbringer und die Interessenvertretung der Versicherten mit jeweils gleich vielen Personen vertreten. Das Gesetz regelt die Finanzierung der Kasse. Es legt die Prämien nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Versicherten fest." Zu Frage 1: Nach Meinung des Bundesrats, dem sich der Regierungsrat anschliesst, bietet die Initiative für das nach wie vor nicht befriedigend gelöste Kostenproblem in der Krankenversicherung keine Lösungsansätze. Der Bundesrat will vielmehr auf dem eingeschlagenen Weg der System- 21. November 2006 konsolidierung und -optimierung wirkungsvolle Impulse für ein kosteneffizientes Gesundheitssystem schaffen. Eine Lösung kann durch eine gezielte Überprüfung der von der OKP zu bezahlenden Leistungen sowie durch eine weitere Senkung der Preise erreicht werden. Vor allem gilt es der Mengenausweitung der erbrachten Leistungen wirksam entgegenzutreten. Diese Linie wird durch eine Abfolge gezielter Massnahmen, die zum Teil schon wirksam sind, verfolgt und ist durch markante Schritte in den kommenden Jahren zu erweitern und zu vertiefen. Zu Frage 2: Er ist der Auffassung, dass ein wettbewerbliches System mit mehreren Versicherern in der sozialen Krankenversicherung klare Vorzüge gegenüber einer Monopolstellung einer einzigen Krankenkasse aufweist. Mit der vollen Freizügigkeit wird der Bevölkerung eine uneingeschränkte Freiheit bei der Wahl des Versicherers eingeräumt. Damit sind dem System wesentliche Wettbewerbselemente eigen, die auch die Anreize zu kostendämpfenden Massnahmen fördern. Mit der von der Initiative vorgeschlagenen Finanzierung könnten Versicherungsformen mit Kostensparanreizen über Prämienrabatte kaum attraktiv ausgestaltet werden und der fehlende Wettbewerb unter den Versicherern würde die Ideenvielfalt bei solchen Angeboten behindern. Er lehnt auch eine Neuordnung der Finanzierung nach den Vorstellungen der Initiative ab. Das heutige System der Kopfprämien mit dem sozialen Ausgleich durch die Prämienverbilligung hat sich im Grundsatz bewährt und seine rasche Anpassungsfähigkeit unter Beweis gestellt. Soweit es noch Lücken aufweist, werden diese laufend analysiert und korrigiert. Auf den 1. Januar 2006 tritt eine Korrektur zugunsten der Haushalte in bescheidenen und mittleren finanziellen Verhältnissen mit Kindern in Kraft. Die Einführung von Prämien nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Versicherten und damit die Abschaffung der einkommens- und vermögensunabhängigen Kopfprämie kommen der Schaffung einer neuen Einkommensund Vermögenssteuer gleich, welche vor allem den Mittelstand zusätzlich belasten würde. Das Schweizer Stimmvolk hat im Mai 2003 einer in diesem Punkt vergleichbaren Vorlage, der Volksinitiative «Gesundheit muss bezahlbar bleiben (Gesundheitsinitiative)», eine deutliche Absage erteilt. Die negativen Auswirkungen der Einheitskassen kommen auch bei der Prämienhöhe im Aargau zum Ausdruck. Zu Frage 3: Wie bei Bundesvorlagen wird der Bund die Orientierung machen. Ob der Regierungsrat noch zusätzliche Informationen heraus gibt, wird später entschieden. Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen Fr. 1'564.50. Vorsitzende: Mit Datum vom 14. November 2006 hat sich die Interpellantin gemäss § 84 Abs. 2 GO schriftlich von der Antwort des Regierungsrats befriedigt erklärt. Das Geschäft ist somit erledigt. 1745 21. November 2006 854 Interpellation Theres Lepori, CVP, Berikon, vom 29. August 2006 betreffend flankierende Massnahmen im Gesundheitsbereich zu den Freizügigkeitsabkommen, insbesondere in Bezug auf die steigende Anzahl Neuerkrankungen von Tuberkulose-Patienten/Patientinnen; Beantwortung; Erledigung (vgl. Art. 716 hievor) Antwort des Regierungsrats vom 1. November 2006: Einleitung: Die Tuberkel-Bazillen werden zwar wie die Grippeviren durch Tröpfchen übertragen, sind aber viel weniger ansteckend und führen zu einer sich sehr langsam über Wochen und Monate entwickelnden Krankheit. Die Tuberkulose-Erkrankung stellt heute in der industrialisierten Welt aufgrund der Eigenschaften des Erregers, des hohen Hygiene- und Lebensstandards, der bewährten Überwachungssysteme und der guten Behandlungsmöglichkeiten keine Bedrohung für die öffentliche Gesundheit dar. In Entwicklungs- und Schwellenländern (insbesondere Afrika, aber auch in Teilen Asiens), in den GUS-Staaten sowie in Rumänien, wo diese Voraussetzungen nicht alle erfüllt sind, treten Tuberkulose-Erkrankungen, auch im Zusammenhang mit einer Aids-Erkrankung, bedeutend häufiger auf und verlaufen zum Teil tödlich. In diesen Staaten entstehen unter diesen ungünstigen Umständen auch multiresistente Tuberkulose-Keime. Die Diagnosestellung soll insbesondere frühzeitig erfolgen, um eine Ausbreitung zu verhindern. Die Heilungschancen sind bei konsequent durchgeführter monatelanger Therapie hoch (andernfalls besteht das Risiko eines Rückfalls oder einer Resistenzentwicklung). Ausserdem besteht die Möglichkeit einer präventiven Therapie für Personen, die einen engeren Kontakt zu Tuberkulosekranken hatten und dabei nachweislich infiziert wurden (sogenannte latente Tuberkulose-Infektion). Dadurch kann eine manifeste Erkrankung verhütet werden. In der Schweiz ist seit dem 19. Jahrhundert die Zahl der Tuberkulose-Erkrankungen laufend gesunken. Im Jahr 2004 wurden dem Bundesamt für Gesundheit 593 Tuberkulosefälle gemeldet. Im Kanton Aargau wurden 2004 total 19 Tuberkulosefälle, davon 15 Lungen-Tuberkulosefälle, 2005 total 30 Tuberkulosefälle, davon 17 Lungen-Tuberkulosefälle gemeldet. Somit ist die Zahl der ansteckenden Lungen-TuberkuloseErkrankungen praktisch unverändert geblieben. Die Lungenliga Aargau führt in der Regel im Auftrag des Kantonsärztlichen Diensts bei einer offenen LungenTuberkulose-Erkrankung die Umgebungsuntersuchung durch (sofern nicht der behandelnde Arzt diese Untersuchung durchführen will). Eine Nachprüfung aufgrund dieses Vorstosses hat ergeben, dass beim Erstellen des Jahresberichts 2005 der Lungenliga ein Fehler entstand: Es wurden irrtümlich 27 anstelle von tatsächlich 17 Umgebungsuntersuchungen erwähnt. Zu Frage 1: Die Zahl der Tuberkulose-Erkrankungen insgesamt und insbesondere der offenen, ansteckenden Lungen-Tuberkulosefälle im Kanton Aargau ist in den letzten Jahren recht stabil geblieben. Das Überwachungs- 1746 Art. 854-855 system funktioniert gut. Der Regierungsrat sieht in der heutigen Situation keinen zusätzlichen Handlungsbedarf. Sollte sich die Lage wesentlich ändern, würden der Bund und die Kantone gemeinsam neue Lösungsansätze prüfen. Zu Frage 2: Die Personenfreizügigkeit gestützt auf die Bilateralen Abkommen I und II führt in der Schweiz kaum zu einem Anstieg der Tuberkulose-Erkrankungen. Die bisherigen EU-Länder stellen aufgrund ihrer tiefen Rate für neue Tuberkulosefälle keine Risikoländer dar. Nicht nur für die EU-Länder, sondern generell hat der Bund die Pflicht zur Tuberkulose-Abklärung vor der Arbeitsaufnahme in der Schweiz vor einiger Zeit aufgehoben. Einzig im Asylbereich werden einreisenden Personen im Rahmen der grenzsanitätsdienstlichen Massnahmen des Bundes in Bezug auf eine ansteckende Tuberkulose befragt und beurteilt. Es besteht weder eine Tuberkulose-Impfempfehlung noch eine Tuberkulose-Impfpflicht für diese Personengruppe. Zu Frage 3: Weil keine besonderen Gefahren vorliegen, besteht keine Notwendigkeit, Arbeitgeber auf flankierende Massnahmen im Gesundheitsbereich aufmerksam zu machen. Zu Frage 4: Für einzelne Kantone liegen keine Zahlen vor. Die Angaben für die Schweiz sind in der Einleitung dargestellt. Zu Frage 5: Die routinemässige BCG-Impfung zum Schutz von Kindern unter einem Jahr, deren Eltern festen Wohnsitz in der Schweiz haben, wird vom Bundesamt für Gesundheit und Lungenliga Schweiz nicht mehr empfohlen. Die Impfung von Neugeborenen und Kindern unter einem Jahr wird nur empfohlen, wenn die Eltern aus Ländern mit einer hohen Tuberkulose-Häufigkeit stammen und möglicherweise in diese Länder zurückkehren. Für die übrigen Tuberkulose-Krankheitsformen nach dem Kleinkindesalter bietet die BCG-Impfung keinen genügenden Schutz; dafür stehen wirksame Therapien zur Verfügung. Zu Frage 6: Für die Neugeborenen der festen Wohnbevölkerung in der Schweiz wird die routinemässige BCGImpfung gemäss Empfehlungen nicht mehr durchgeführt (siehe Antwort zur Frage 5). Damit entfällt eine diesbezügliche Information der Eltern. Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen Fr. 1'623.--. Vorsitzende: Mit Datum vom 13. November 2006 hat sich die Interpellantin gemäss § 84 Abs. 2 GO schriftlich von der Antwort des Regierungsrats befriedigt erklärt. Das Geschäft ist somit erledigt. 855 Thomas Leitch-Frey, SP, Hermetschwil-Staffeln; Fraktionserklärung Leitch-Frey Thomas, SP, Hermetschwil-Staffeln: Eine Woche vor der Abstimmung nimmt der Regierungsrat Stellung zu unseren beiden Interpellationen zur Steuergesetzrevision. Was lange Zeit unter den Tisch gekehrt werden sollte, muss der Regierungsrat nun eingestehen, dass Art. 856 21. November 2006 es nämlich zutrifft, dass bei der Einkommenssteuer die Mehrheit der natürlichen Personen schlechter fährt als ohne Teilrevision aber mit im geltenden Recht zwingend vorgesehenem linearen Ausgleich der kalten Progression. Dieses Steuergesetz bedeutet nichts anderes, als dass die Mehrheit der Steuerpflichtigen die Tarifsenkung der Reichen finanziert, und dass die gleichen Steuerpflichtigen die Zeche gleich doppelt bezahlen, zum Beispiel als Staatsangestellte durch eine Verschlechterung ihrer Pensionskasse, als Patienten durch einen Leistungsabbau in den Spitälern, als Eltern durch höhere Gebühren für ihre Kinder usw. Die Antwort des Regierungsrats zur Frage der Dividendenbesteuerung zeigt, dass der Regierungsrat an einer ernsthaften Diskussion über die Verfassungsmässigkeit des neuen Steuergesetzes nicht interessiert ist, schlimmer noch, ihm ist offenbar fast jedes Mittel recht, um mit fadenscheinigen, bei näherem Hinsehen geradezu unlauteren Argumenten eine nicht nur politisch verfehlte, sondern rechtlich fragwürdige Neuregelung der Gunst des Stimmvolks zu empfehlen. Die Kritik des Vizedirektors der eidgenössischen Steuerverwaltung, Professor Waldburger, weiss Gott kein Mann der Linken, an einem analogen Vorgehen auf Bundesebene, ist auch für die aargauische Lösung berechtigt. Wirtschaftlich betrachtet, spielt es selbstverständlich keine Rolle, ob eine bestimmte Einkommensart mittels Reduktion der Bemessungsgrundlage privilegiert wird, oder indem der ansonsten anwendbare Tarif speziell für diese Einkommensart gesenkt wird. Als verwirrlich und unvollständig erweist sich auch das Berechnungsbeispiel des Regierungsrats, mit dem er nachweisen will, dass die Belastung für Aktionäre nach der neuen Regelung etwa gleich ausfalle wie bei einem Selbständigerwerbenden. Entscheidend ist selbstverständlich wie viel Geld am Schluss nach Bezahlung aller Zwangsabgaben in der Tasche bleibt. So gerechnet resultiert nicht etwa ein Steuervorteil für den Selbständigerwerbenden, sondern nach wie vor eine massive Benachteiligung. Die Antwort des Regierungsrats ist eine rein politische Kampfschrift im Hinblick auf die bevorstehende Abstimmung. Mit einer fairen Steuerpolitik für die Mehrzahl der KMUs, die nicht in der Form einer juristischen Person geschäften wollen oder können, hat das neue Recht nichts zu tun. Vielmehr wird der Flucht in die Kapitalgesellschaften massiv Vorschub geleistet und zwar, ohne dass je über die Wünschbarkeit dieser Entwicklung auch nur diskutiert worden wäre. Kanton Aargau erworbenen Telli-Hochhauses gut. Der Kredit sollte für eine äussere Sanierung mit den Bereichen "Sicherheit, Haustechnik sowie Glas- und Storenwechsel" verwendet werden. Eine Innensanierung in Etappen, jedoch eher im Sinne einer "Aktion Pinselstrich", war ebenfalls geplant mit Zahlungskrediten, die der Grosse Rat mit den Voranschlägen 2003 bis 2005 mit dem Hochbauplafonds bzw. mit dem Globalbudget Hochbauten bewilligt hatte. Im Lauf der Planung zeigte sich, so der Regierungsrat in seiner Botschaft, dass die geplanten Sanierungen, innen wie aussen, aus verschiedenen Gründen völlig von Grund auf neu zu beurteilen und damit neu zu planen waren. Mit der so genannten Regierungsreform gab es eine Abteilungsrochade mit dem Baudepartement, indem die Abteilung Hochbau zum DFR wechselte und die Abteilung Wald von der Telli in den Buchenhof umzog. Für die AHB wurde am Sitz der Aargauischen Pensionskasse an der Hinteren Bahnhofstrasse für drei Jahre Büroraum zugemietet mit der Absicht, in der Telli drei Geschosse frei zu halten für eine etappenweise Belegung durch Abteilungen, deren Büroräume gerade saniert würden. Ausserdem ist die Stabsstelle für Wirtschaftsfragen an den Rain zum DVI gezogen. Damit wurde eine Vorbereitung oder ein Präjudiz, je nach Betrachtungsweise, für die Innensanierung des Horta-Turms geschaffen. Eine umfassende Innensanierung drängte sich in der neuen Planungs- und Raumbelegungssituation aus mehreren Gründen auf: So genügt der Bau den Brandschutzvorschriften schon lange nicht mehr, die veralteten Klimageräte müssten ersetzt und eine neue Verkabelung für die Kommunikation soll gelegt werden; ebenso gibt es bei diversen Beleuchtungen Renovationsbedarf. Ausserdem wurde dem Kanton, was nicht in der Botschaft steht, von der Eigentümerin des Einkaufszentrums, der BVK-Personalvorsorge des Kantons Zürich, das bisher vom China-Restaurant belegte 1. Obergeschoss zur Miete angeboten. Es ergibt sich daraus die Gelegenheit, die räumliche Aufteilung des Büroturms zu verbessern, indem die unpraktisch abgeschotteten Sitzungszimmer im 22. Stock in einen öffentlich zugänglicheren Raum im 1. Obergeschoss verlegt werden, und so auch die Sicherheit im ganzen Haus besser konzipiert werden könnte. Die neue Einrichtung des 1. Obergeschosses - auch das steht nicht in der Botschaft könnte im Zusammenhang mit einer vorgesehenen Totalsanierung des Telli-Zentrums ab Februar 2007 vorgenommen werden. Der Mietpreis beträgt momentan 140 Franken pro Quadratmeter, nach der Renovation 200 bis 210 Franken (zum Vergleich: Im Behmen liegt der Preis bei 270 Franken). 856 Telli-Hochhaus Aarau; Instandsetzungsarbeiten; Grosskredit; Bewilligung Zur Fassade: Im Lauf der Planung der Aussensanierung zeigte sich, dass das ursprünglich beabsichtigte Vorgehen in dem Sinn nicht nachhaltige Wirkung hätte, als die nur partielle Sanierung durch Glasersatz bei den Fenstern das eigentliche Problem dieser Fassade, nämlich deren Konstruktion, nicht lösen würde. Angestrebt werden sollte ja eine Fassadensanierung, die mindestens Minergie-Standard nahe kommt, dies aus Gründen der Sanierungsstrategie des Kantons, die gemäss Aufgaben- und Finanzplan AFP ökologische Elemente einbezieht, wie aus finanziellen Gründen. Besser isolierte Gebäude verursachen kleinere Energiekosten. Eine Fassadensanierung würde ein halbes bis ein Jahr dauern, könnte nicht etappiert werden und kann und sollte nun nach Ansicht des Regierungsrats hinausgeschoben werden. Aus diesen Gründen schlug der Regierungsrat mit der Botschaft 06.160 eine völlig neue Sanierung des Telli- (Vorlage des Regierungsrats vom 16. August 2006 samt abweichenden Anträgen der Kommission Allgemeine Verwaltung AVW vom 27. Oktober 2006, denen der Regierungsrat zustimmt) Kerr Rüesch Katharina, SP, Aarau, Präsidentin der Kommission für Allgemeine Verwaltung AVW: Zur Sanierung des Telli-Hochhauses; Vorgeschichte und Strategiewechsel: Zuerst zum Innenraum: Am 28. Juni 2005 hiess der Grosse Rat nach einer längeren kritischen Diskussion in der Kommission KAPF mit den Nachtragskrediten einen Verpflichtungskredit in der Höhe von 4,8 Mio. Franken für die Sanierung des 1972 erstellten und 1977 durch den 1747 21. November 2006 Hochhauses vor und beantragte für diese einen Grosskredit (ehemals Verpflichtungskredit) von 9 Mio. Franken, der den ursprünglichen Verpflichtungskredit von 4, 8 Mio. Franken "ersetzen" soll, wie Antrag 2 lautet. Zur Beratung: Die Kommission Allgemeine Verwaltung AVW hat das Geschäft 06.160 "Telli-Hochhaus Aarau; Instandsetzungsarbeiten; Grosskredit" am 20. und am 27. Oktober 2006 beraten. Als Auskunftspersonen waren Regierungsrat Roland Brogli, DV DFR, Kantonsbaumeister René Birri, Dr. Sergio Caneve vom Generalsekretariat DFR und der Projektbearbeiter Kuno Schumacher von der Abteilung Hochbauten DFR anwesend. Als Grundlagen dienten der Kommission die Botschaft 06.160 und mehrere zusätzliche mündliche Erläuterungen und schriftliche Darstellungen und Folien, dies zum geplanten neuen Raummanagement und speziell zu diversen Kostenvarianten. Die zusätzlich von der Kommission verlangten Berechnungen wurden sehr speditiv und transparent gemacht und übermittelt, was für die sachliche Beratung von Vorteil war. Zum Eintreten: Bereits in den ersten Voten zum Eintreten wurde zwar der Bedarf für eine werterhaltende Innensanierung nicht bestritten, ebenso wenig deren Details. Im Zusammenhang mit der Finanzierung wurde auch darauf hingewiesen, dass sowohl das Immobilienmanagement wie die kantonale Finanzierungsgesellschaft für Immobilien gerade für solche Fälle von Bedeutung seien. Das Vorgehen aber wurde in Frage gestellt: Warum sollte nun nur eine Innensanierung ausgeführt werden anstelle der ursprünglich mindestens in Ansätzen geplanten, ebenso notwendigen Aussensanierung? Der Ausdruck "Pflästerlipolitik" fiel, und es wurde auch die Grundsatzfrage nach der Immobilienstrategie gestellt: Ist das Telli-Hochhaus in der Verteilung der Verwaltungsbauten auf dem Platz Aarau auch für längere Zeit vorgesehen? So wurde ein Rückweisungsantrag gestellt mit dem Inhalt, es sei eine Gesamtbotschaft vorzulegen, die auch die Sanierung der Fassade beinhalte. Die Aussensanierung und die Innensanierung sollten Minergiestandard möglich machen, immerhin sei mit dem AFP vorgesehen, dass mindestens 90% der Neubauten und Sanierungen den Minergiestandard erreichen. Dieser oder sogar Standard Minergie P sollte gemäss Kantonsbaumeister René Birri mit einer Sanierung der Aussenhülle verwirklicht werden können. Argumente für die Rückweisung waren zudem, dass so der vorgesehene, wenn auch nur notdürftige und nicht sehr teure (gemäss Kantonsbaumeister ein paar Tausend Franken) Ersatz von Fensterglas und Lamellenstoren eingespart, dass aber vor allem die Sanierung von Innen- und Aussenbereich kluger- und effizienterweise gemeinsam geplant werden sollte. Die nicht ganz klare Stellungnahme seitens Regierungsrat Brogli zur Zukunft des Telli-Hochhauses als Verwaltungsgebäude, die unklare Kostensituation im Variantenvergleich und die weiteren, bereits erwähnten Argumente führten zu folgendem Abstimmungsergebnis: Bei 10 Anwesenden stimmten 5 für die Rückweisung und 4 für Eintreten ohne Rückweisung. Ein Kommissionsmitglied, das Aktionär bei einem mitplanenden Architekturbüro ist, befand sich im Ausstand. Die Kommission beschloss jedoch, das Geschäft trotz Rückweisung materiell zu beraten. Zur Detailberatung: Am 27. Oktober lagen zusätzliche Informationen vor, so ein Kostenvergleich für eine gleichzeitige Sanierung von Aussen- und Innenraum, ein Argumentarium pro und contra gleichzeitige Sanierung und eine Auskunft betreffend Standort der Verwaltungsgebäude. 1748 Art. 856 Zum Standort war klar zu vernehmen, dass der Regierungsrat zurzeit keine Absicht habe, das Telli-Hochhaus als Verwaltungsgebäude aufzugeben. Zum Kostenvergleich: Die Auskunft (Projektleiter Kuno Schumacher) lautete wie folgt und jetzt zitiere ich aus seiner schriftlichen Auskunft: "Die Sanierung der Fassade beinhaltet die Ost-West-Glasfassade, die beiden Stirnfassaden und die gesamten Gerüstbauten. Der Bauprozess dauert rund fünf Monate plus Reserve. In der Kostenschätzung von 7 Mio. Franken sind sämtliche Nebenarbeiten, Honorare und eine kleine Reserve eingestellt. Hinzu kommen neue Sanitärsteigleitungen plus Nasszellen. Dafür werden Kosten von 1,5 Mio. Franken geschätzt. Bei einer gleichzeitigen Sanierung kann man auf die Auswechslung der Klikogeräte (Klimageräte an der Fassade) und der blinden Gläser verzichten; damit könnten rund 1 Mio. Franken eingespart werden. Andererseits ist ein neues Lüftungs- und Heizungssystem notwendig. Bei dieser Kostenschätzung gehen wir von einem Minergiestandard aus. Der Zusatzkredit für die Fassadensanierung betrüge insgesamt 10 Mio. Franken. Für die Berücksichtigung von Minergie P müssten zusätzliche Arbeiten gemacht werden, die weitere Kosten von 4 Mio. Franken auslösten. Das Label wäre allerdings nicht garantiert: Viele Hochhäuser haben ein Problem mit der Dichtigkeit. Bei Minergie P ist die Dichtigkeit der Gebäude jedoch ein Muss, das überprüft wird. Das könnte beim betreffenden Gebäude ein Problem werden. Den Standard dagegen könnte man anstreben." Das heisst also, dass sich die vom Regierungsrat beantragten Sanierungskosten von 9 Mio. Franken mit einer gleichzeitigen Sanierung der Fassade auf rund 19 Mio. Franken mehr als verdoppeln würden, bei dem Anspruch Minergie P, der aber nicht korrekt zu erreichen wäre, um weitere 4 Mio. auf 23 Mio. Franken. Der Mietwert des im Eigentum des Kantons stehenden Gebäudes würde sich mit einer gleichzeitigen Sanierung auf rund 300 Franken pro Quadratmeter erhöhen. Mit der Fassadensanierung würden kleinere Energie- und Wartungskosten im Betrag von rund 150'000 Franken jährlich anfallen. Auf die Frage, was ein Neubau kosten würde, war zu vernehmen, dass ein solcher "teuer" würde und vor allem, dass der Rohbau des bestehenden Gebäudes in einem "absolut guten Zustand" sei. Erwägungen pro und contra gemeinsame Sanierung Innenund Aussenbereich: Wägt man die relativ geringen Mehrkosten für Planung und Betrieb, die eine gestaffelte Sanierung des Innenbereichs und der Fassade verursacht, gegen die unnötigen Mehrkosten, die bei gleichzeitiger Sanierung inklusive Planungszeit durch längere Mietdauer an der Hinteren Bahnhofstrasse für die AHB entstehen, ab, so sind diese zu vernachlässigen. Priorität hat die Innensanierung, nicht zuletzt wegen der Feuerschutzvorschriften, aber auch wegen des Umbaus des 1. Obergeschosses, der im Rahmen der Renovation des Telli-Einkaufszentrums getätigt werden kann. Die Kommission legt aber grossen Wert darauf, dass die Fassadensanierung, gerade aus Energiesparund darum auch Kostengründen, nicht auf die lange Bank geschoben wird. Darum entwickelte sie einen Antrag 3, der den Regierungsrat dazu verpflichtet, innerhalb einer bestimmten Zeit Bericht und Antrag für eine Fassadensanierung vorzulegen. Die Sanierung der Fassade würde, wenn man sie nachträglich macht, von aussen gemacht. Man müsste dann also nicht wieder innen alles aufreissen und verdrecken. Einem Rückkommensantrag auf den Rück- Art. 856 weisungsbeschluss vom 20. Oktober folgte die Kommission aufgrund der erhaltenen Auskünfte und des neuen Antrags bei 11 Anwesenden und einem Mitglied im Ausstand mit 10 zu 0 Stimmen, also einstimmig. In einer Eventualabstimmung über die Frist, in der die Fassadensanierung beantragt werden soll, entschied sich die Kommission bei 11 Anwesenden und 1 Mitglied im Ausstand mit 7 zu 3 Stimmen für die Variante von 5 Jahren gegenüber 3 Jahren. In der Hauptabstimmung genehmigte die Kommission (11 Anwesende, 1 Mitglied im Ausstand) den neuen Absatz 3 mit 9 zu 1 Stimme. Eintreten Vorsitzende: Stillschweigend tritt die EVP auf die Vorlage ein. Leuenberger Beat, SVP, Schöftland: Ich spreche im Namen der Mehrheit der SVP-Fraktion. Das Telli-Hochhaus, als eines der Wahrzeichen der Stadt Aarau, wurde 1972 erstellt und ist mit dem Empfangsbereich und ab Etage 2 bis Etage 23 seit 1997 im Besitz des Kantons Aargau. Nach gut 30 Jahren Nutzung ist dieses Gebäude sanierungsbedürftig geworden. Die Haustechnik, Klimageräte aber auch die Oberflächen, Fassade, Fenster und Storen müssen saniert werden. Am 28. Juni 2005 hat der Grosse Rat für die Sanierungen im Telli-Hochhaus bereits einen Kredit von 4,8 Mio. Franken unter dem Titel Nachtragskredit 2005, I. Teil, bewilligt. Mit der Regierungsreform ist die Abteilung Wald ausgezogen, da diese dem Departement Bau, Verkehr und Umwelt zugeordnet wurde. Die Abteilung Hochbauten ist dem Departement Finanzen und Ressourcen zugeteilt worden, diese wird am Ende der Sanierung I. Etappe im Telli-Hochhaus einziehen. Die Stabsstelle für Wirtschaftsfragen ist in diesem Herbst ebenfalls ausgezogen. Im TelliHochhaus werden auch die Liegenschaftsschätzer ihre Büros beziehen. Mit dem Kredit von 4,8 Mio. Franken wollte man alle Geschosse auf den gleichen Stand - sprich Pinselstrich bringen und einige Verglasungen und Lamellenstoren ersetzen. In der Planung für die Ausführungen wurde jedoch festgestellt, dass die geplanten Massnahmen nicht optimal sind. Es wurde daraufhin ein neues Konzept erarbeitet, das zur vorliegenden Botschaft geführt hat. Die neue Strategie steht auch in direktem Zusammenhang mit der Sanierung des Einkaufszentrums. In der vorliegenden Botschaft ist die Objektstrategie mit Phase I enthalten. Die Phase I beinhaltet somit Innensanierung, Haustechnik, Kliko-Geräte, Klimatisierung, Anpassungen Brandschutz - sprich Einbau einer Sprinkleranlage - und das Nutzungskonzept des 1. Obergeschosses. Die Objektstrategie Etappe II ist im vorliegenden Projekt nicht enthalten, sie besteht aus Gebäudehülle, Haustechnik, Sanitäre Anlagen. Das Nutzungskonzept für das Parterre und 1. Etage bildet ein halb-öffentlicher Bereich. Das Parterre mit Empfang und Zutrittskontrolle wird saniert. Die 1. Etage, wo ein Restaurant eingemietet werden soll, soll in Besprechungsräume, Sitzungszimmer, Konferenzräume und in eine Cafeteria mit separatem Aufgang umgebaut werden. Der Entscheid für diese Einmietung ist gemäss Regierungsrat dringend und soll auf den 1. Januar 2007 erfolgen. Die Sitzungsräume im obersten Geschoss werden dann entfallen. Ab der 2. Etage wird ein rein interner Bereich geschaffen und auf das Departement Finanzen und Ressourcen konzentriert. Folgende Abteilungen sind im Telli-Hochhaus dann angesiedelt: Generalsekretariat, Personal und Organisation, Finanzverwaltung, Abteilung Hochbauten, Abteilung Landwirtschaft und das 21. November 2006 Steueramt. Die Büroräume sind in einem offenen Layout neu gestaltet. Heute beinhalten die Etagen viele einzelne Büros. Zu den Kosten: Die Kosten belaufen sich auf insgesamt 9 Mio. Franken, wovon 6,773 Mio. Franken reine Sanierungsund Umbaukosten sind und etappiert werden. 1,037 Mio. Franken sind für Fremdmieten an der Hinteren Bahnhofstrasse und 1,19 Mio. Franken für Mieten der 1. Etage - auf 10 Jahre - festgelegt. Der Beschluss des Grossen Rats vom 28. Juni 2005 mit Verpflichtungskredit von 4,8 Mio. Franken wird durch den Beschluss des Grossen Rats mit dieser Vorlage ersetzt. Die 2. Etappe wird weitere 10 Mio. Franken kosten. Für Fassade 7 Mio. Franken, Sanitäre Anlagen, Leitungen und Nasszellen 1,5 Mio. Franken, Heizung und Lüftung 2,5 Mio. Franken. Die 2. Etappe ist nicht Gegenstand der Botschaft, jedoch mit Antrag 3 der gelben Synopse vordefiniert. Die vorliegende Botschaft hat viele Fragen aufgeworfen, insbesondere wurden die fehlenden Kosten der 2. Etappe und das Fehlen eines Gesamtkonzepts bemängelt. Die linke Seite, SP und Grüne, hätten zwar am liebsten die Fassade sofort und mit Minergiestandard ausbauen wollen. Von Seite der SVP wollte man einfach alles auf einem Tisch haben, um die Gesamtkosten und eine Etappierung festlegen zu können. Die vorliegende Botschaft hat Zweifel und Bedenken ausgelöst, weil sie einerseits undurchsichtig ist und die Aufzeichnung des Gesamtkonzepts fehlt. Dieses Vorgehen darf wohl als "Pflästerli-Politik" bezeichnet werden. Die SVP-Fraktion erwartet vom Regierungsrat, dass insbesondere bei weiteren und zukünftigen Projekten jeweils alle Karten auf den Tisch gelegt werden. Ebenso erwartet wird ein Konzept für das Liegenschafts- und Unterhaltsmanagement, weil die jetzige Politik immer nur einzelne Objekte erfasst und keine Gesamtschau bietet. Die SVPFraktion kündet entsprechende Vorstösse in diesen Fragen an. Die SVP tritt - mit bitterem Nachgeschmack - auf diese Vorlage ein. Ochsner Bettina, FDP, Oberlunkhofen: Das Telli-Hochhaus wurde 1972 erstellt und der Kanton hat 1977 den Empfangsbereich sowie die Geschosse 2 bis 23 erworben. Am 28. Juni 2005 wurde ein Verpflichtungskredit beschlossen. Bei der Ausführungsvorbereitung wurde erkannt, dass die Sanierung so nicht vorgenommen werden kann. Das jetzige Konzept beinhaltet folgende Renovationen: Erdgeschoss freundlicher und zeitgemässer gestalten, 2. bis 17. Geschoss werden neu organisiert, 18. bis 21. Geschoss wurden bereits teilweise saniert. Vorgesehen ist eine kostengünstige und funktionelle Renovation. Die Zumietung der restlichen Obergeschosse macht Sinn und gibt zusätzliche Sitzungszimmer. Im Weiteren können die Arbeitsplätze von 342 auf 378 erhöht werden. Die Bauzeit ist von April 2007 bis 2009 vorgesehen und dementsprechend im Finanzplan berücksichtigt. Das Gebäude ist mit über 30 Jahren wirklich in die Jahre gekommen. Für Bauten aus diesen Jahren ist eine Sanierung unumgänglich und zur Werterhaltung nötig. Da in diesem Konzept die Innensanierung vorgezogen wird, ist es für die Fraktion wichtig und absolut notwendig, dass der Regierungsrat innerhalb von 5 Jahren einen Antrag zur Sanierung der Aussenfassade vorlegt. Dies gibt die Gewähr, dass das Gebäude werterhaltend saniert wird. Die Fraktion ist einstimmig für die Vorlage und für Eintreten. Wittwer Hansjörg, Grüne, Aarau: Die Fraktion der Grünen befürwortet den Grosskredit für die inneren Instandsetzungsarbeiten. Der Umbau ist nötig, die Geschosse stehen 1749 21. November 2006 leer, die Abteilung Hochbauten braucht diese Büros. Aus nachfolgend etwas ausführlicher erklärten Gründen befürworten wir den Zusatzantrag der Kommission AVW, eine Botschaft für die Sanierung der Fassade innert 5 Jahren vorzulegen. Der Grosse Rat kann und soll strategisch ausgerichtete Empfehlungen abgeben können. Für die Gesamtinstandstellung soll eben als Strategieempfehlung gelten, dass Aspekte der Nachhaltigkeit in vorbildlicher und progressiver Form umzusetzen seien. Die baulichen und technischen Massnahmen sollen innovativ sein und sich an die Grenzen des heute Machbaren herantasten. Die Sanierung "nur" nach den Richtlinien des MinergieStandards für Altbauten auszulegen, genügt nicht. Um die Ziele und Vorgaben von energieAARGAU und der 2000Watt-Gesellschaft zu erreichen, braucht es mehr Innovation. Das Ziel muss logischerweise der Minergie P- oder der Passivhaus-Standard sein. Die Abteilung Hochbauten gibt für das Telli-Hochhaus heutige Energiekosten mit Fr. 90'000.-- pro Jahr an. Nach der Fassadensanierung würden die Energiekosten noch Fr. 30'000.--/Jahr betragen. Mit Passivhaus-Standard könnte man auch diese Fr. 30'000.-vergessen. Was will ich damit sagen? Der Staat Aargau als Eigentümerin verschleudert momentan erstens sehr viel Geld für die Nutzung von Energieträgern und belastet zweitens damit unsere Umwelt völlig unnötig und über Gebühr. Als realistische Vision würde das Telli-Hochhaus neu weder über eine aktive Heizung noch eine aktive Kühlung verfügen. Also als Konsequenz ab sofort kein Ersatz der veralteten Klimageräte - sondern weglassen derselben. Die Gebäudehülle wird zusätzlich sehr gut wärmegedämmt, und das Gebäude würde neu über ein ausgeklügeltes Lüftungssystem verfügen. Die anfallende Wärme von Personen, Beleuchtung, Geräten für die Datenverarbeitung und die Globalstrahlung genügt in der Regel, um eine angenehme Raumtemperatur zu erhalten. Wir haben die Möglichkeit, mit der Nutzung der bestehenden vernünftigen Primärstruktur, dem Einsatz der heute bestmöglichen Fassadentechnik und der optimierten Energietechnik ein bautechnisch zukunftsfähiges und ein langfristig bezahl- und benutzbares Vorzeigeobjekt zu erhalten. Der Kanton Aargau steht in Pflicht als verantwortungsbewusster Bauherr. Er soll die Synthese von Funktionalität, Ästhetik, Bauqualität und den konsequenten Einbezug der Kriterien für nachhaltiges Bauen gemeinsam mit Planern und Ausführenden anstreben. Das ernüchternde Resultat des Klimagipfels von Nairobi zeigt es auf. "Nur Luft an der Klimakonferenz", dies die Headline in der AZ vom 18. November dazu. Die Lösung unserer Umweltprobleme braucht aber jetzt Taten, keinesfalls nur lauwarme Luft. Wir haben jetzt die Möglichkeit, die Weichen zu stellen, damit das Telli-Hochhaus möglichst schnell zum "Leuchtturmprojekt" für den Kanton Aargau werden kann oder aber eine unattraktive und umweltbelastende Energieschleuder bleibt. Mit dem "Leuchtturmprojekt" als Vision stimmen wir mit gutem Gewissen auch dem heutigen Grosskredit für 9 Mio. Franken zu. Breitschmid Manfred, CVP, Hermetschwil: Die CVP ist ebenfalls für Eintreten und gleichzeitig auch für den Zusatzantrag der Kommission. Meine Vorrednerinnen und Vorredner haben eigentlich alle wesentlichen Faktoren zu diesem Geschäft erläutert und darum verzichte ich darauf, das zu wiederholen. In der CVP-Fraktion war jedoch die Diskussion, die Innen- und Aussensanierung der Fassade gleichzeitig zu machen, ein wichtiger Bestandteil. Würde doch dadurch die Belastung für die Mitarbeitenden in einem 1750 Art. 856 Aufwisch gleichzeitig ausfallen, was bei einer späteren Aussenfassadensanierung in zwei Phasen ablaufen wird. Andererseits ist die Baubranche gemäss heutiger Wirtschaftslage sehr gut ausgelastet. Wir wissen nicht, wie das in 5 oder 10 Jahren aussieht. Vielleicht ist dann die Baubranche dankbar, dass wir diese Sanierung in zwei Phasen durchführen. Die CVP bittet Sie, diese beiden Anträge zu unterstützen. Lüscher Edith, SP, Staufen: Frau Katharina Kerr und meine Vorrednerinnen und Vorredner haben bereits ausführlich über die Vorlage und die Diskussionen in der Kommission berichtet, und ich beschränke mich auf unsere Hauptpunkte in Kurzform. Die SP geht nach den Erläuterungen in der Kommission davon aus, dass das Telli-Hochhaus auch längerfristig als kantonales Verwaltungsgebäude dient, auch wenn es nicht als architektonisches oder städtebauliches Meisterwerk angesehen werden kann. Sollten daran ernst zu nehmende Zweifel oder anders lautende Absichten bestehen, sei es von Seiten Regierungsrat oder von Seiten Verwaltung, so müsste dies spätestens jetzt offengelegt werden. Ausgehend von diesem Bekenntnis zum Telli-Hochhaus müssen deshalb alle Sanierungen auf Nachhaltigkeit ausgerichtet werden. "Pflästerli-Politik" macht hier keinen Sinn. Das Parlament ist gehalten, entsprechende Finanzmittel auch bereitzustellen. In diesem Sinne ist der neue Abs. 3 der Beschlüsse zum Telli-Hochhaus für die SP wichtig und im Sinne einer weitsichtigen und ökologischen Planung. Auch wenn wir gerne eine etwas schnellere Gangart bei der Fassadensanierung sähen, können wir der vorliegenden Fassung im Sinne eines Kompromisses zustimmen. Die SP tritt auf die Vorlage ein und empfiehlt die Annahme der Beschlüsse gemäss Kommission. Vorsitzende: Die Liste der Fraktionssprecher ist abgetragen. Wir kommen zu den Einzelvotanten. Miloni Reto, Grüne, Hausen: Es kommt selten vor, dass ich der SVP hier vorne Recht gebe; aber mit ihrer Aussage, dass sie hier ein Gesamtkonzept sehen möchte und dass sie im weitesten Sinn diese hasenfüssige Immobilienpolitik des Regierungsrats verurteilt, damit kann ich mich im vorliegenden Fall nur einverstanden erklären. Die SP hat sich bereits am 28. Juni 2005, als dieser Nachtrags- und Verpflichtungskredit am Grossen Rat knapp unter der 5 Mio. Franken Grenze vorbeigeschmuggelt werden sollte, daran gestossen. Yvonne Feri - ich habe das nachgelesen - hat sich auch daran gestossen. Der Eindruck war nicht abzuwenden, dass hier Beträge, knapp unterhalb der 5 Mio. Franken Grenze, gewissermassen diskussionslos unter dem Titel der Nachtrags- und Verpflichtungsbegehren am Grossen Rat vorbeigeschmuggelt werden sollten. Bereits damals hätte man eigentlich feststellen können, dass hier eine vertieftere Planung notwendig wäre. In der jetzigen Botschaft steht es so: "mit zunehmender Bearbeitungstiefe ergaben sich neue Aspekte." Anders gesagt, wir haben es nicht sauber angeschaut und genau das, meine Damen und Herren, ist professionelle Immobilienbewirtschaftung. Genau das fordern wir Grünen seit Jahren, dass man endlich ein Gesamtkonzept erstellt. Was hier wieder auf unser Pult flattert, mit einer Teilsanierung, mit Umbauzeiten über 30 Monate, finde ich eine Zumutung und ich bin unbefriedigt über die Art dieser Vorlage. Selbstverständlich müssten wir jetzt diesen Kredit durchwinken, aber die Vorbereitung dieses Geschäfts ist einmal mehr kein Ruhmesblatt für die Immobilienpolitik des Kantons Aargau. Art. 856 Regierungsrat Brogli Roland, CVP: Das Telli-Hochhaus wird seit fast 30 Jahren vom Departement Finanzen und Ressourcen genutzt. Es ist somit eines der Gebäude, das schon sehr lange im Eigentum des Kantons steht und auch immer von der Verwaltung genutzt wurde. Während dieser Zeit wurden keine wesentlichen Instandsetzungsarbeiten vorgenommen. Sie, meine Damen und Herren, haben im Juni 2005 im Rahmen eines Nachtragskreditbegehrens einen Verpflichtungskredit von 4,8 Mio. Franken genehmigt. Die ursprüngliche damalige Idee war, an der Fassade lediglich das Nötigste zu machen - nötig ist aber doch einiges -, nur sämtliche Gläser und Aussenstoren zu ersetzen. Damit sollte der Energiehaushalt - das war die Absicht - des Gebäudes verbessert werden. Die tragenden Fassadenelemente, die Blechteile und die Betonelemente auf den Schmalseiten des Gebäudes sollten beibehalten werden. Mit diesem Teilersatz hätte man aber auch nur eine Teilverbesserung der Fassade erzielt, das wäre ein Flickwerk gewesen. Während der Bearbeitung des Projekts führten dann Untersuchungen zur Überzeugung - man kann ja klüger werden -, dass langfristig ein vollständiger Ersatz der Fassade eben notwendig wird. Dafür reichen jedoch die bewilligten Mittel nicht aus. Die Fassadenerneuerung würde rund, das haben wir der Kommission dargelegt, 10 Mio. Franken zusätzlich kosten. Aus diesem Grund macht es keinen Sinn, jetzt alle Gläser auszuwechseln, da diese bei einer total neuen Fassade nicht mehr verwendet werden könnten. In der Zwischenzeit änderte sich auch die Situation beim Einkaufszentrum - auch ohne uns - wir sind nicht Eigentümer dieses Einkaufszentrums. Bisher hat ja der Kanton einen Teil des 1. Obergeschosses für Büros des kantonalen Steueramts zugemietet. Eigentümerin des Einkaufszentrums und des 1. Obergeschosses ist die zürcherische Beamtenversicherungskasse. Nun bietet sich die Gelegenheit, dass der Kanton Aargau diesen 1. Stock zumieten könnte, weil das Restaurant dort geschlossen wurde und diese Fläche jetzt zur freien Nutzung steht. Damit kann der neu benötigte Raum für die weitere Konzentration des Departements Finanzen und Ressourcen an einem Standort geschaffen werden. Zurzeit sind die Abteilung Hochbauten - ich erwähne das nochmals und das Statistische Amt noch ausserhalb des TelliHochhauses untergebracht. Auch arbeiten die kantonalen Schätzer des Steueramts von zu Hause oder von einem eigenen Büro aus. Mit der Neuorganisation des Gebäudes wird es möglich sein, diese Abteilungen auch im TelliHochhaus unterzubringen. Dadurch wird auch die Führung dieser Abteilungen vereinfacht. Nach dieser Konzentration werden dem Departement Finanzen und Ressourcen als Aussenstandort lediglich noch die Abteilung Informatik, im AEW-Hochhaus und Buchenhof, und die landwirtschaftlichen Fachstellen, auf der Liebegg, verbleiben. Mit dem vorliegenden Kreditantrag soll jetzt die gesamte Innensanierung finanziert werden. Aus Kostengründen wird zurzeit auf den Fassadenersatz verzichtet. Wir stimmen aber selbstverständlich Antrag 3 zu und werden uns an diesen Antrag halten und dementsprechend für die Phase II dem Grossen Rat eine neue Botschaft unterbreiten. Ich erinnere daran, dass die Arbeiten getrennt - Phase I und Phase II durchgeführt und ausgeführt werden können, ohne dass aufgrund dieser Aufteilung wesentliche Zusatzkosten entstehen. Dies wurde anlässlich der Sitzung der vorberatenden Kommission bereits schon ausführlich diskutiert. Der Ersatz der Fassade wird später von aussen ausgeführt. Mit der vorgeschlagenen Sanierung kann das Gebäude bald 21. November 2006 möglichst wieder vollständig genutzt und die heute zugemieteten Aussenstellen an der Hinteren Bahnhofstrasse und an der Bleichenmattstrasse 4 können gekündigt werden. Das funktioniert aber nur, wenn das 1. Obergeschoss im Telli-Hochhaus zugemietet werden kann. Dort ist vorgesehen, Sitzungszimmer und eine Cafeteria einzubauen, damit wird in den anderen Etagen Raum frei für zusätzliche Büros. Mit dem vorliegenden Belegungskonzept können 36 Arbeitsplätze bereitgestellt werden, die wir für die Umplatzierung der Aussenstellen Abteilung Hochbauten, Schätzer und wenn möglich Statistisches Amt benötigen. Meine Damen und Herren, mit der vorliegenden Vorlage können Sie auch heute aus dem Telli-Hochhaus keine Schönheit machen. Ich ersuche Sie im Namen des Regierungsrats, auf die Vorlage einzutreten und den Anträgen der Kommission und des Regierungsrats zuzustimmen. Vorsitzende: Eintreten ist unbestritten. Wir sind auf dieses Geschäft eingetreten und kommen zur Detailberatung. Detailberatung Keine Wortmeldungen Abstimmung: Antrag 1 wird mit 89 gegen 22 Stimmen gutgeheissen. Antrag 2 wird mit 96 gegen 17 Stimmen gutgeheissen. Antrag 3 wird mit 111 gegen 5 Stimmen gutgeheissen. Beschluss: 1. Für die Sanierung des Telli-Hochhauses wird ein Grosskredit für einen Nettoaufwand von 9 Mio. Franken beschlossen. Der Betrag besteht aus einem einmaligen Nettoaufwand von 7,810 Mio. Franken und dem Zehnfachen des jährlichen Nettoaufwands von Fr. 119'000.-- (Total Fr. 1'190'000.--). 2. Der vom Grossen Rat am 28. Juni 2005 (Nachtragskredite 2005, I. Teil) beschlossene Verpflichtungskredit von 4,8 Mio. Franken wird durch den Beschluss gemäss Ziffer 1 ersetzt. 3. Der Regierungsrat legt innerhalb von 5 Jahren Bericht und Antrag für die Sanierung der Fassade des Telli-Hochhauses vor. Die Varianten Minergie und Minergie P werden evaluiert. Kerr Rüesch Katharina, SP, Aarau, Präsidentin der Kommission für Allgemeine Verwaltung AVW: Als eine Person, die in der Telli aufgewachsen ist, mindestens den grössten Teil ihrer Jugend, möchte ich doch betonen - und da wird mir der Herr Stadtammann von Aarau ausnahmsweise auch zustimmen -, es heisst nicht das Telli, es heisst die Telli. Weiter sagt man nicht im Telli, sondern es heisst in der Telli. Die Etymologie ist die Tülle und diese ist der Ausguss bei einem Krug. Ich danke dem Herrn Regierungsrat - er wird es auch noch lernen - Roland Brogli und den Herren Dr. Sergio Caneve, René Birri und Kuno Schumacher für ihre differenzierten und transparenten Erläuterungen. Der Kommission danke ich für ein sorgfältig erarbeitetes Resultat der Beratung. 1751 21. November 2006 Art. 857 (vgl. Art. 742 hievor) angemessenes Steuerungsmodell aus? Wie werden nicht mehr benötigte Beteiligungen aufgelöst? Der Regierungsrat ist gewillt, bis Ende 2007 einen Planungsbericht zur kantonalen Beteiligungspolitik zu erarbeiten, mit dem auch das hier zur Diskussion stehende Postulat erfüllt wird. Antrag des Regierungsrats vom 25. Oktober 2006: Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen Fr. 1'045.--. Der Regierungsrat ist bereit, das Postulat mit folgender Erklärung entgegenzunehmen: Vorsitzende: Der Regierungsrat ist bereit dieses Postulat entgegenzunehmen. Die Entgegennahme wird bestritten. 1. Vorbemerkungen: Bei der Entgegennahme des (05.303) Postulats der CVP-Fraktion vom 29. November 2005 betreffend Vertretung des Kantons Aargau in den Verwaltungs-, Bank- und Aufsichtsräten der vom Kanton beherrschten Gesellschaften und Institutionen hat der Regierungsrat einleitend erklärt, dass Aspekte der Unternehmensüberwachung nicht nur für die Privatwirtschaft einen zentralen Stellenwert haben, sondern auch im öffentlichen Sektor. Sinn und Zweck des regierungsrätlichen Beteiligungsmanagements, wie es an der Sitzung des Regierungsrats am 2. November 2005 beschlossen wurde, sei denn auch, die Ziele, die der Kanton mit den Beteiligungen verfolgt, klar zu formulieren und deren Erreichung aus Sicht der politischen Verantwortungsträger laufend zu überwachen. Leimbacher Markus, SP, Villigen: Was die FDP-Fraktion mit ihrem Postulat will, ist offensichtlich: Sie möchte möglichst rasch alle Beteiligungen des Kantons veräussern. Hierzu soll rasch ein Bericht erstellt werden, damit danach im Eilzugstempo die Privatisierungen vorgenommen werden können. Einen solchen Bericht wollen wir aber nicht. Wir wollen nämlich zusammen mit der Mehrheit der Aargauerinnen und Aargauer nicht, dass bspw. die Aargauische Kantonalbank (AKB) und die AEW Energie AG verkauft werden. Diese Unternehmungen erfüllen im Kanton Aargau eine wichtige volkswirtschaftliche Funktion. Gleiches gilt für den Gesundheitsbereich, der eine der zentralen staatlichen Kernaufgaben darstellt und sich deshalb ebenfalls nicht ausschliesslich an betriebswirtschaftlichen Kriterien orientieren darf. Ich spreche damit unter anderem die Kantonsspitäler Aarau und Baden sowie die Psychiatrischen Dienste Aargau an. Wir wollen den Service Public nicht gefährden und wehren uns deshalb mit aller Vehemenz gegen den Abbau staatlicher Leistungen und ideologisch motivierte Privatisierungsbestrebungen. Gut funktionierende Schulen und Spitäler sind genau so wenig zum Nulltarif zu haben wie qualitativ hochstehende Dienstleistungen in anderen Handlungsfeldern des Kantons, so in den Bereichen öffentlicher Sicherheit, öffentlicher Verkehr oder bei der Energieversorgung. Damit steht für uns auch fest, dass sich der Aargau nicht aus zentralen Bereichen seiner Verantwortung für die Versorgung der Bevölkerung zurückziehen darf. Mit der Erstellung eines Planungsberichts gehen wir einen ersten Schritt in diese aus unserer Sicht falsche Richtung. Der nächste Schritt ist derjenige, staatliche Unternehmungen oder Beteiligungen daran zu verkaufen. Dies wollen wir nicht. Gerade deshalb sind wir auch der Ansicht, dass ein Planungsbericht nicht notwendig ist. Wir lehnen die Überweisung des Postulats ab. 857 Postulat der FDP-Fraktion vom 5. September 2006 betreffend Modernisierungspaket Aargau zu den Staatsbeteiligungen; Überweisung an den Regierungsrat Am 28. Juni 2006 nahm der Regierungsrat den ersten halbjährlich erstellten Beteiligungsreport mit Beschreibung aller Beteiligungen des Kantons zur Kenntnis. Auf dieser Grundlage fasste der Regierungsrat verschiedene Beschlüsse, so zur Vertretung des Kantons an Generalversammlungen, zum Verkauf von kleineren Beteiligungen und zum Erstellen eines Planungsberichts zur kantonalen Beteiligungspolitik. 2. Planungsbericht zur kantonalen Beteiligungspolitik: Ein Planungsbericht nach § 12 Gesetz über die wirkungsorientierte Steuerung von Aufgaben und Finanzen (GAF) wird es dem Grossen Rat erlauben, sich mit der Beteiligungspolitik grundsätzlich zu befassen. Als erster Schritt wurde mit dem Erarbeiten von allgemeingültigen Richtlinien zur Corporate Governance begonnen - einem Thema, dem sich auch der Corporate-Governance-Bericht des Bundesrats vom 13. September 2006 widmet. In einem zweiten Schritt werden anschliessend Eigentümerstrategien für jede einzelne Beteiligung des Kantons erarbeitet. Die Stossrichtungen für die Ausarbeitung der Eigentümerstrategien finden sich in der Botschaft zur Revision des Dekrets über die Aargauische Pensionskasse (Pensionskassendekret) des Regierungsrats des Kantons Aargau an den Grossen Rat vom 22. März 2006 (06.49, Teil VII, Kapitel 6): Der Kanton erfüllt grundsätzlich Aufgaben, an denen ein öffentliches Interesse besteht (Versorgungssicherheit und andere) und er tut dies mit einer möglichst geringen Risikoexposition, am ehesten über Leistungsaufträge und Regulierungen. Bestehen Beteiligungen oder geht der Kanton solche ein, so ist die Wettbewerbsfähigkeit (die Erhöhung der unternehmerischen Freiheit) ein wichtiger Grundsatz. Der Verkauf einer Beteiligung berücksichtigt die aktuellen Marktbedingungen. Bei den Arbeiten zum Planungsbericht zur kantonalen Beteiligungspolitik stehen somit zentrale Fragen zur Disposition: Welche Aufgaben soll der Staat erfüllen? Wann ist eine Beteiligung das geeignete Instrument? Wie sieht ein 1752 Burkart Thierry, FDP, Baden: Mit dem nun vorliegenden Postulat fordert die FDP letztlich einen Bericht und die Beantwortung von folgenden drei Fragestellungen: 1. Welche Beteiligungen sind staatsnotwendig? 2. In welcher Form sollen die staatsnotwendigen Beteiligungen geführt werden? 3. Wie soll die Steuerung wahrgenommen werden? Das grundsätzliche Zulassen solcher Fragestellungen soll vorab einmal ohne ideologische Brille gemacht werden. Diese sollen, werden und müssen erst später politisch beantwortet werden. Heute, bei der Überweisung dieses Postulats geht es indes nicht um politische Bewertungen, sondern lediglich darum, die Auslegeordnung zu erstellen. Deshalb bitte ich Sie, das Postulat im Sinne des Regierungsrats und der FDP zu überweisen und gegen eine Diskussionsverweigerung anzutreten. Art. 858 Bodmer Thomas, SVP, Wettingen: Das Postulat der FDPFraktion verlangt einen Bericht, der aufzeigt, welche Beteiligungen veräussert werden könnten. Es ist nicht so, dass die FDP-Fraktion verlangt, dass Beteiligungen veräussert werden sollen, wenn auch das Gedankengut bei einzelnen Beteiligungen in diese Richtung geht. Die Ideen, die hinter diesem Postulat stehen, dass der Staat nur dort tätig sein soll, wo es ihn braucht, jedoch nicht, wo ein Privater etwas besser machen kann, diese liegen genau auf der Linie der SVP und deshalb sind wir für die Überweisung dieses Postulats. Regierungsrat Brogli Roland, CVP: Der Regierungsrat hat beschlossen und Ihnen versprochen, die Ziele, die der Kanton mit den Beteiligungen verfolgt, klar zu formulieren und deren Erreichung aus Sicht der politischen Verantwortungsträger auch laufend zu überwachen. Offensichtlich wollen Sie jedoch nicht einmal den Bericht und diesen auch nicht diskutieren. Das verstehe ich nicht. Ich erinnere Sie daran, dass Sie nicht laufend Ausgaben zulasten der Spezialfinanzierung Sonderlasten beschliessen können, ohne diskutieren zu wollen, welche Einnahmen der Staat dafür generieren soll. Aus all diesen Gründen bitte ich Sie, das Postulat zu überweisen. Abstimmung: Das Postulat wird mit 87 gegen 23 Stimmen an den Regierungsrat überwiesen. 858 Aargauer Kunsthaus; Sicherstellung des Betriebs; Grosskredit; Bewilligung; fakultatives Referendum; Auftrag an Staatskanzlei (Vorlage des Regierungsrats vom 27. September 2006) Wanner Maja, FDP, Würenlos, Präsidentin der Kommission für Bildung, Kultur und Sport BKS: Die Kommissionssitzung zu diesem Geschäft fand am 31. Oktober statt. Vom Departement waren der Vorsteher, Rainer Huber, und der Leiter Abteilung Kultur, Hans Ulrich Glarner, anwesend sowie der Direktor des Kunsthauses, Beat Wismer. Die Botschaft ist sehr umfassend und beantwortet die meisten Fragen. Sie macht auch klar, dass schon im Jahr 2000 bei der Zustimmung des Grossen Rats zur Erweiterung eine Studie von 1998 vorlag, die für den Betrieb im doppelt so grossen Kunsthaus 850 Stellenprozente berechnete. Dazu kommt, dass der Publikumserfolg des neuen Hauses sehr viel grösser ist als erwartet. Als Übergangslösung hat der Kanton für drei Jahre den Betrieb mit Projektstellen aufrechterhalten, finanziert aus dem Lotteriefond. Deshalb ist es heute auch möglich, sehr genau zu definieren, wie viele Stellen für den Betrieb auf heutigem Niveau nötig sind. In der Eintretensdebatte wird von allen Parteien bestätigt, dass das Kunsthaus heute in der Superleague der Schweizer Museen spielt und weit über die Kantonsgrenzen, sogar über die Landesgrenzen hinaus als Leuchtturm des Kulturkantons Aargau ausstrahlt. Niemand will auf den halbherzigen Vorschlag zurückkommen, das Kunsthaus periodisch zu schliessen. Es wird von allen Seiten bedauert, dass in der Erweiterungsdebatte vom damaligen Regierungsrat und vom Parlament nicht mit offenen Karten gespielt wurde. Es war immer klar, dass der Betrieb des Hauses mit der einzigartigen Sammlung von Schweizer Kunst eine 21. November 2006 Staatsaufgabe ist. Sponsoren finden sich für die Organisation von Ausstellungen und für die Anschaffung von Kunstwerken. Der Kunstverein unterstützt das Team von Beat Wismer und bekommt dank dem Renommée des Hauses immer wieder namhafte Beiträge an Ausstellungen sowie Schenkungen für die Sammlung. Die Debatte in der Kommission drehte sich um die Frage, ob die notwendigen Stellen nicht kompensiert werden können. Herr Glarner führt aus, dass die Kulturbetriebe des Kantons mit einem minimalen Stellenplan geführt werden und dort eine Kompensation nicht möglich ist: Historisches Museum, Staatsarchiv, Denkmalpflege und Naturama kämpfen selber mit Personalengpässen. Eine Einschränkung beim Personal hätte ganz klar einen Leistungsabbau zur Folge: Weniger und kleinere Ausstellungen, weniger Museumspädagogik und weniger Führungen. Ausserdem hätte ein Kunsthaus auf bescheidenerem Niveau keine Chance, private Gelder in der Höhe der heutigen Beiträge zu erhalten. In der Kommission wird votiert, dass bei Vorlagen wie dieser zur Sicherstellung des Betriebs im Aargauer Kunsthaus aufgrund von WOV und AFP das Parlament nicht mehr global weniger Geld sprechen kann, sondern Kürzungen ganz klar mit einem Auftrag auf Verzicht bestimmter Leistungen verbunden sein müssen. Der Regierungsrat weist darauf hin, dass in der Botschaft eine Leistung des Kunsthauses zu einem bestimmten Preis vorgestellt wird. Wenn das Parlament das Geld für die von allen gewünschte Wirkung nicht bewilligt, muss die Qualität des Kunsthauses den vorhandenen Geldmitteln angepasst werden. Beat Wismer, der Direktor des Kunsthauses, betont, dass der vorliegende Antrag nicht den Wünschen des Kunsthauses entspricht und vom Regierungsrat bereits auf ein an der Schmerzgrenze liegendes Minimum heruntergekämmt worden ist. Weltweit hat sich der Betrieb von Kunsthäusern und die Einrichtung von Ausstellungen massiv verteuert, weil die Kunstwerke auf Auktionen immer höhere Summen erzielen. Man muss die Werke zu höheren Summen versichern und mehr Personal für die Überwachung stellen. Die Hälfte des Personals im Kunsthaus sind Aufsichtspersonen. Ebenso erhöhen sich die Transportkosten und die Anforderungen an die Restauration. Ausstellungen mit so berühmten Werken wie vor zehn Jahren wären heute gar nicht mehr finanzierbar. Der Regierungsrat bot eine Verzögerung der Ausfinanzierung um zwei Jahre an, 2008 und 2009 würden um Fr. 50'000.-- entlastet. Die Diskussion ergab aber, dass damit nichts gewonnen wird. Kosten werden weiter verschleppt und wichtige Unterhaltsarbeiten nicht ausgeführt. So wurde dieser Antrag mit 8 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt, wobei 12 Kommissionsmitglieder anwesend waren. Der Vorschlag, dass man Stellen auslagert, z.B. die Restauration, bringt in finanzieller Hinsicht nichts, da diese Arbeiten trotzdem bezahlt werden müssen. Die Schlussabstimmung über den Antrag ergab bei 12 Anwesenden eine Zustimmung von 8 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung. Im Namen der Kommission bitte ich Sie, der Vorlage ebenfalls zuzustimmen und den Betrieb unseres Kunsthauses auf hohem Niveau zu sichern. Dazu möchte ich darauf aufmerksam machen, dass es 71 Ja-Stimmen braucht, damit dieser Kredit angenommen wird. Ich bitte Sie also, bei der Abstimmung im Saal zu sein. Eintreten Eliassen Vecko Eva, Grüne, Obersiggenthal: Die Grüne Fraktion tritt auf dieses Geschäft ein und unterstützt die 1753 21. November 2006 Erteilung des Kredits einstimmig. Kultur verursacht wie die Bildung auch Kosten, deren Wirkung nicht unmittelbar messbar ist. Ein Kulturbetrieb von der Qualität und der Ausstrahlungskraft eines Aargauer Kunsthauses sieht sich heute mit einem internationalen Kunstbusiness konfrontiert, das von den Abläufen, Vorgaben und vom Geldfluss her deutlich zugenommen hat. In dieser Vorlage geht es eindeutig um ein Format, das über den Kanton hinausreicht. Wir anerkennen die hervorragende Arbeit und die starke Anziehungskraft, die das Kunsthaus auch auf Kulturinteressierte der Greater Zurich Area und darüber hinaus hat. Wenn in diesem Parlament und in diesem Kanton schon dauernd von Wachstum, Wirtschaftsförderung und Standortattraktivität die Rede ist, wäre es fahrlässig, wenn dieser Leuchtturm der Aargauer Kultur aus Personalmangel auf Sparflamme gesetzt werden müsste. Mit Sparflammen ist es schwierig, ein Fünfstern-Menü zu kochen. Von Kompensation von nötigen Stellen halten wir gar nichts. Man kann für ein Apfelmus nun mal keine Orangen verwenden. Diese pauschalen personellen Rundumschläge von Sparfreaks waren noch nie mit klaren Vorstellungen und Vorgaben verknüpft und sind so nicht realisierbar. Sponsoren übernehmen nun mal aus verständlichen Gründen keine Betriebskosten. Bei der Kultur arbeitet der Aargau an der unteren Grenze des Tragbaren, was das Personal anbelangt. Gewisse Aufgaben müssen aus Kapazitätsgründen auf den Sankt-Nimmerleinstag verzögert werden, z.B. die Archivierung. Im BKS generell abzubauen, geht zulasten der Bildung, die ebenfalls schon enorm gestrafft wurde. Grundsätzlich pflegt unsere Partei ein breit gefächertes Kulturverständnis. So stand es auch in unserer Vernehmlassung und in unserer Verteidigung des Kulturprozents. Im Aargau leben verschiedene Menschen mit unterschiedlichen Kulturbedürfnissen. Wir möchten nicht nur Fünfstern-Menüs kochen, wir machen auch durchaus einfachere und erschwinglichere Kost. Es ist ein zentrales Anliegen in der Kulturpolitik der Grünen, dass nebst der Förderung von arrivierten Künstlern auch finanzielle Mittel bereitgestellt werden für neue, alternative, wilde und innovative Kunst. Damit das Aargauer Kunsthaus auch in 50 Jahren noch Aargauer Kunstschaffen internationalen Formats zu präsentieren hat, um die heute entstehende Kunst ins rechte Licht zu rücken, sprechen wir uns für diesen Kredit aus und bitten auch Sie, dies zu tun. Gebhard-Schöni Esther, EVP, Möriken-Wildegg: Ein Bild ohne Rahmen ist wie ein Kunsthaus ohne ausreichend Betriebspersonal. Ein ungerahmtes Bild kann schlecht aufgehängt werden und droht zu verstauben. Müsste das erweiterte Kunsthaus, ein Juwel in der Kunstmuseumslandschaft der Schweiz, teilweise geschlossen werden, wäre dies ein schlechtes Aushängeschild für unseren Kulturanton. Die Aargauische Kunstsammlung ist eine der schönsten und umfassendsten öffentlichen Sammlungen von neuerer Schweizerkunst. Anhand repräsentativer und qualitativ hochstehender Werke kann hier der Weg der Schweizer Kunst vom ausgehenden 18. Jahrhundert bis zur Gegenwart verfolgt werden, also quasi von unserer Kantonsgründung her. Bedeutung, Leistung und Strahlkraft des Kunsthauses waren sowohl in der Vernehmlassung als auch in der Kommission unbestritten. Dennoch gibt es Stimmen, welche die vorgeschlagene Stellenprozenterhöhung für die Gewährleistung des Museumsbetriebs nicht unterstützen können. Sie monieren, dass in anderen Bereichen schon längst Stellenerhöhungen fällig wären. Dem ist entgegenzuhalten, 1754 Art. 858 dass in der ganzen Abteilung Kultur keine Kompensationen mehr vorgenommen werden können. Der vorliegende Antrag stellt bereits eine abgespeckte Variante dar. Man kann nicht unten fördern, sprich, das Kunsthaus vergrössern und die Besucherzahlen steigern und dann im oberen Teil, sprich beim Betriebspersonal nichts tun. Die Besucherzahlen sind in erfreulichem Masse gestiegen, nämlich über 65%. Besonders begehrt sind auch die museumspädagogischen Angebote, sie werden rege besucht. Diese vermitteln den Kindern und Jugendlichen, dass ein Museum ein Ort des Wissens, der Bildung, aber auch der Unterhaltung und der Fantasie ist. Diese Arbeit trägt bestimmt dazu bei, dass ein noch breiteres Publikum das Kunsthaus besuchen wird und auch in Zukunft gute Besucherzahlen ausgewiesen werden können. Geben wir also unserem Kunsthaus den richtigen Rahmen, indem wir die nötigen Rahmenbedingungen schaffen. Die EVP-Fraktion unterstützt diesen Antrag mehrheitlich. Wertli Otto, CVP, Aarau: Schon in ihrer Vernehmlassungsantwort hat die CVP erwähnt, dass das Kunsthaus eine sehr gute Arbeit leistet und in der Kulturszene Schweiz einen hervorragenden Platz einnimmt. Gerne wiederhole ich hier im Rat, im Rahmen der Beratung des Kredits zur Sicherstellung des Betriebs im Aargauer Kunsthaus, diese Beurteilung. Aufgrund der Besucherfrequenz, der Entwicklung der weiteren Dienstleistungen und verschiedenen Erfahrungen, ist es für die CVP klar, dass die personelle Infrastruktur angepasst, d.h. der Stellenplan erhöht werden muss. Wenn unser kulturelles Aushängeschild in der Superleague der Kunsthäuser mitwirken soll, dann braucht es den erhöhten Aufwand. Der Aargau braucht auch in der Kultur Institutionen der Spitzenklasse, denn auch Kultur ist ein Element im Standortwettbewerb. In der Vernehmlassungsantwort und in der Beratung des Geschäfts in der Kommission hat die CVP insbesondere die Frage der Möglichkeit der verstärkten Nutzung von Synergien zwischen den Bereichen des Kunsthauses und innerhalb der Abteilung Kultur aufgenommen. Der Regierungsrat hat zu diesem Anliegen Stellung bezogen und einsichtig dargelegt, dass Synergien genutzt und verstärkt genutzt werden. Aber diese Nutzung wird personell keine Einsparungen bei anderen Institutionen bringen, da deren Stellenpläne ausgereizt sind. Diese Zusammenarbeit wird eine Erhöhung der Wirkung und der Ausstrahlung kultureller Einrichtungen bringen. Das Kunsthaus mit seiner Ausstrahlung bewirkt ein starkes Engagement weiter Kreise, ausserhalb des Staates, zu Gunsten des Kunsthauses in Form von Sponsorenbeiträgen, Schenkungen oder auch in der Zunahme der Mitgliederzahl im Kunstverein, der ein wesentlicher Partner ist. Und dieses Engagement weiter Kreise gilt es zu erhalten - eben mit einem Kunsthaus in der Superleague. Die CVP tritt auf das Geschäft ein und empfiehlt und hofft auf Zustimmung zum Kreditantrag. Nadler-Debrunner Kathrin, SP, Lenzburg: Mit der vorliegenden Botschaft wird uns aufgezeigt in welcher Form und in welcher Dotation der Stellenprozente der Betrieb des Kunsthauses in Zukunft gesichert werden kann. Um einem solchen Vorhaben zustimmen zu können, muss man sich des Wertes des Kunsthauses bewusst sein. Mit dem Erweiterungsbau hat das Kunsthaus nicht nur die Ausstellungsfläche beinahe verdoppelt, nein, mit der Ausweitung der Dauerausstellung mit hochwertigen Exponaten aus der Sammlung konnte der Zuschauerstrom Art. 858 über 65% gesteigert werden. Dies ist eine bemerkenswerte Zahl und verdient Respekt, ist sie doch ein Ausdruck der Ausstrahlungskraft der national wie international anerkannten, einzigartigen Sammlung von Schweizer Kunst. Das Spannungsfeld zwischen Betriebs- und Projektfinanzierung treffen wir auch in anderen Kulturinstitutionen an. Für Projekte lassen sich Sponsorengelder eher rekrutieren. Die Sicherstellung des Betriebs - oder wie es zu neudeutsch nun heisst: die Overhead-Kosten - ist zwar wichtigste Hintergrundsaufgabe, scheint für Sponsoring jedoch wenig attraktiv. Mit der vertraglich geregelten gemischten Trägerschaft von Kanton als öffentlich-rechtliche und Kunstverein als private Trägerschaft ist eine ideale Lösung gefunden worden, um die Vorteile beider nutzen zu können. Es macht daher wenig Sinn, dies aus Gründen des Stellenplans zu ändern und eine Stiftung zu errichten. Ebenfalls nicht ausser Acht lassen darf man die doch beträchtlichen Mehrerträge seit der Neueröffnung. Dies gilt es Dank eines gesicherten Betriebs nun zu konsolidieren. Die Auslagerung des Musuemscafés scheint im Hinblick, insbesondere auf den Stellenetat, sinnvoll zu erscheinen. Ein weiterer Abbau oder gar Kompensierung des Stellenetats ist gerade auch aus Sicherheitsgründen nicht verantwortbar resp. gar nicht Sache des Grossen Rats. Sind die nachträglichen Anpassungen des Betriebskonzepts und die damit verbundenen Kosten auch unschön, insbesondere auch, weil die Ausgestaltung schon vor der Tätigung der Investitionen bekannt war, dürfen wir dies nicht als Guillotine für das Kunsthaus nutzen. Es sollte bei Investitionen in zweistelliger Millionenhöhe wirklich von Anfang an bekannt und beim Sprechen des Investitionskredits auch bewilligt werden. Wir schlucken diese Kröte im vollen Bewusstsein, dass wir sonst eine Institution von grosser Ausstrahlung und Wirkung in ihrer Existenz gefährden. Die SP will ganz klar ein starkes Kunsthaus, das Kultur lebbar machen kann. Ich zitiere aus der Jubiläumsrede zur 700-JahrStadtrechtsfeier in Lenzburg einige Stellen von Hans Ulrich Glarners Rede. "Die Kultur ist der Firnis und der Kitt, der eine Stadt, eine Gemeinschaft schützt und zusammenhält. Kultur ist ein Schlüssel individuell zur Ichwerdung, kollektiv ein Schlüssel zur gesellschaftlichen Identität. Es ist nicht primär die wirtschaftliche Prosperität, die zu dieser Identität führt, aber es könnte umgekehrt sein, dass kulturelle Prosperität die wirtschaftliche nach sich zieht." Zeigen Sie mit einem klaren Ja, dass Kultur in unserem Kanton etwas wert ist. Hochuli Heinrich, SVP, Aarau: Bei diesem Geschäft hat sich einmal mehr die Wahrheit befürwortet, dass bei jedem Kredit für eine Erweiterung, für eine Vergrösserung einer Institution mehr Geld für das Führen und das Verwalten dieser Einrichtung gebraucht wird. Der Grosse Rat wusste bei der Zustimmung zur Kunsthauserweiterung am 20. Juni 2000, dass, wenn der Betrieb gut läuft, mehr Personal benötigt wird. Dies ist in der Botschaft 00.149 vom Februar 2000 nachzulesen. Man fasste damals, ohne Personalaufstockung, eine Schliessung von 10 Wochen im Jahr ins Auge. Unter den damaligen Umständen und der angespannten Finanzlage wurde der Erweiterung zugestimmt. Dem Regierungsrat lag schon damals ein Bericht vor, welcher vom Zusatzstellenbedarf von 825% sprach. Heute sind wir vor der tollen Situation, dass das Aargauische Kunsthaus eine grosse Ausstrahlung hat, ein Aushängeschild 21. November 2006 des Kantons Aargau ist. Und dieser Ruf verdankt das Kunsthaus weitgehend seiner Leitung, welche eine hervorragende Arbeit macht. Ich würde als Anmerkung zur Botschaft aber erwähnen, dass das Kunsthaus nach wie vor eher eine elitäre Kundschaft anspricht und nicht unbedingt, wie in der Botschaft beschrieben, alle Bevölkerungsschichten. Man hat die Bodenhaftung bei so vielen Lorbeeren wohl etwas verloren. Die AZ macht jeweils auf der letzten Seite eine Umfrage. Es wurde die Frage gestellt: "Was halten sie von der Aufstockung des Aargauischen Kunsthauses um 625% Stellenprozenten? Die von der AZ zur Verfügung gestellten Antworten lauteten: a) gut - Kunst ist wichtig b) schade um das Geld c) schafft Gratiseintritt 63% gaben b an "schade ums Geld". Nun weiss ich nicht, ob alle AZ-Leser Kunstbanausen oder an Kultur nicht interessiert sind. Wir von der SVP sind von diesem Stellenbegehren nicht besonders begeistert. Was wir absolut nicht goutieren ist, dass, wenn wir Stellen in einem anderen Bereich zu kompensieren versuchen, man uns zu einem Rundgang ins Departement einlädt, um dem Regierungsrat zu sagen, welche Stellen gestrichen werden können. So kann das ja nicht gehen. Ich möchte an dieser Stelle noch eine Frage anbringen. Wie teuer war das Gutachten von Herrn Fischer für das Betriebskonzept? Dies auch mit Blick auf das Konzept von 2000, welches Herr Brändli erstellt hat, da es beinahe zum gleichen Resultat kam. Sie haben es schon gehört, die SVP kann nur teilweise der Stellenerhöhung bzw. dem Grosskredit für die wiederkehrenden Aufwendungen für die Jahre 2007 bis 2010 zustimmen. Übrigens wurde den Grossrätinnen und Grossräten in der Botschaft zur Kunsthauserweiterung im Jahr 2000 auch verkauft, dass der Dachrand am Kunsthaus begrünt werden soll. Ich frage mich nach wie vor, wann das eintreten wird. Zwar wurden damals diese Dachrandplatten nach Frankreich gefahren, um Moos oder Gras anzusetzen, was leider bis heute noch nicht eingetreten ist. Suter Ruedi, FDP, Seengen: Seit seiner Wiedereröffnung im Jahr 2003 hat sich das Aargauer Kunsthaus einen hervorragenden Namen geschaffen. Das stetig steigende Publikumsinteresse ist Ausdruck dieser Attraktivität. Insbesondere die Vielschichtigkeit der Aktivitäten ist bemerkenswert und sehr zu begrüssen. Die Leitung des Kunsthauses ist bemüht, sowohl Fachspezialisten als auch Jugendlichen und Erwachsenen aus allen Bevölkerungsschichten den Zugang zur Kunst zu ebnen und zu ermöglichen. Dieses Konzept überzeugt und hat dem Aargauer Kunsthaus viel Anerkennung eingebracht. Für die FDP sind die Leistung und die Bedeutung des Kunsthauses unbestritten. In der vorliegenden Botschaft legt der Regierungsrat ein Konzept zur Sicherstellung des Betriebs vor, welcher einen Stellenausbau bedingt. Bisher wurde der Betrieb mit Projektstellen sichergestellt. Diese Leistungen sollen in Zukunft von festangestellten Personen erbracht werden, was zu dieser Ausweitung des Stellenplans führt. Das vorliegende Betriebskonzept mit einer Erweiterung des Stellenplans im BKS von rund sechs Stellen ist für die FDP unbestritten. Das Konzept ist vernünftig und es entspricht den Bedürfnissen für den zukünftigen Betrieb des Kunsthauses auf dem heutigen Niveau. 1755 21. November 2006 Was einmal mehr nicht akzeptabel ist und auch leicht sauer aufstösst, ist die Tatsache, dass dem Grossen Rat im Jahr 2000 mit der Botschaft zur Erweiterung des Kunsthauses lediglich die Kosten für den Bau unterbreitet worden sind. Es wurde von meinen Vorrednerinnen und Vorrednern schon mehrfach wiederholt und unterstrichen. Die FDP hat damals ein Betriebskonzept gefordert, welches dem Neubau Rechnung trägt. Obwohl dieses Konzept vorhanden war, wurde es dem Grossen Rat aus wahrscheinlich taktischen Überlegungen enthalten. Diese Taktik holt uns heute ein. Nachträglich müssen wir nun ein Betriebskonzept bewilligen, welches an sich nötig und auch sinnvoll ist, welches jedoch bereits beim Neubau planbar und absehbar war. Wir erwarten, dass bei zukünftigen Bauvorhaben des Regierungsrats die Folgekosten zur Sicherstellung eines angemessenen Betriebs mit allen Konsequenzen und allen Folgen aufgezeigt werden. Zurück zum Betriebskonzept: Die FDP begrüsst die Auslagerung der Cafeteria und den damit, gegenüber der Vernehmlassungsvorlage, um zwei Stellen reduzierten Stellenplan. Die Alternative, mit einer saisonalen Schliessung des Kunsthauses die Kosten zu senken, ist aus unserer Sicht nicht sinnvoll. Eine teilweise Schliessung des Kunsthauses wäre ein Armutszeugnis für unseren Kanton und auch ganz schlechtes Standortmarketing. Zudem wird das Kunsthaus mit namhaften Beiträgen von privater Seite unterstützt. Ich möchte "namhafte Beiträge" doppelt unterstreichen und hervorheben, dass es sich um grosse Summen handelt, die in die Kunstsammlung von privater Seite eingebracht werden. Eine teilweise Schliessung des Museums oder eine Reduktion des Betriebs würde mit Sicherheit zum Rückzug dieser Sponsoren führen. Wer möchte schon in ein Museum investieren, welches zwei bis drei Monate pro Jahr geschlossen ist. Ich glaube kaum jemand. Aus diesen Überlegungen und im Interesse der Sache sagt die FDP einstimmig ja zum vorgeschlagenen Betriebskonzept. Ich lade Sie ein, das gleiche zu tun. Sagen Sie ja zu einem aktiven Kunsthaus und sagen Sie ja zum vorliegenden Betriebskonzept. Vorsitzende: Die Liste der Fraktionssprecher ist abgetragen. Wir kommen zu den Einzelvotanten. Unternährer Beat, SVP, Unterentfelden: Ich spreche als Einzelvotant. Das Kunsthaus ist bestimmt ein Solitär in der Museumslandschaft. Es hat schweizweit einen ausserordentlichen Ruf und tut sehr viel für die Ausstrahlung des Kulturkantons Aargau. Aus diesem Grund waren wir auch etwas verunsichert. Diese Vorlage hat das Kulturengagement und Kulturverständnis der SVP relativ stark strapaziert. Unsere Kommissionsvertreter waren auch über die brüske Erhöhung, um 625% Personaleinheit, nicht erbaut. Das Dilemma ist jedoch, dass das Kunsthaus diesen Personalzuwachs tatsächlich nötig hat. Das wurde bereits bei der Beratung im Jahre 2000 erwähnt, offensichtlich aber aus taktischen Gründen bei den damaligen Anträgen verschwiegen bzw. im Kommentar beschönigt. Wir hätten es vorgezogen, wenn die tatsächlichen Folgekosten auch zur Beratung unterbreitet worden wären. Ich bin allerdings der Meinung, dass das Kunsthaus nicht für einen taktischen Schachzug im Jahr 2000 zu büssen hat. Ich zweifle nicht daran, dass eine Personalaufstockung, im Vergleich zu andern Häusern in der Schweiz, notwendig ist. Ich werde deshalb aus Überzeugung zustimmen und ich bin auch der Meinung, dass hier ein Betriebskonzept vorliegt, das eine 1756 Art. 858 Zustimmung verdient. Aufgrund dieses Betriebskonzepts lässt sich auch wirkungsorientiert rapportieren. Einige SVPAbgeordnete werden gegen den beantragten Kredit stimmen, nicht aus mangelndem Kulturengagement, sondern aus den bereits erwähnten Gründen der taktischen Verniedlichung der Folgekosten im Jahre 2000. Das weist einmal mehr darauf hin, dass Fakten auf dem Tisch sein müssen, wenn das Parlament entscheiden soll. Ich bin überzeugt, dass Sie das jetzt tun. Ich bitte Sie deshalb, der Vorlage zuzustimmen. Dr. Guignard Marcel, FDP, Aarau: Als Vertreter der Standortgemeinde fällt es mir etwas leichter, mich in die Reihe der Befürworter zu stellen, als das bei einigen Mitgliedern der SVP leider der Fall ist. Vor rund sechs Jahren hat dieser Rat "A" und "Ja" gesagt zum Ausbau und Betrieb des Aargauer Kunsthauses. Er hat "A" und "Ja" gesagt zur Frage, ob das Führen eines Kunsthauses zu Beginn des 21. Jahrhunderts auch eine Kernaufgabe des Kantons Aargau sei. Er hat "A" und "Ja" gesagt zum Fakt, dass ein Kunsthaus ein entscheidender Standortfaktor darstellt. Er hat "A" und "Ja" zur Tatsache gesagt, dass das seit Jahren praktizierte Public Private Partnership-Prinzip, d.h. die Zusammenarbeit mit dem Kunstverein, den Freunden der Aargauer Kunstsammlung und mit Sponsoren aus dem privaten und aus dem öffentlichen Bereich ein beispielhaftes Erfolgskonzept darstellt. Schliesslich hat der Grosse Rat damals mit Bezug auf die erforderlichen personellen Ressourcen zur Kenntnis genommen, dass voraussichtlich ein Mehrbedarf von über 800 Stellenprozent erforderlich wäre, dass gestützt auf die damalige Finanzlage auf die erforderlichen Anträge verzichtet wurde. Das hat man im Grossen Rat sehr wohl gewusst. In der Zwischenzeit, d.h. seit der Eröffnung des erweiterten Kunsthauses im Jahre 2003, haben sich in betrieblicher Hinsicht und in Bezug auf die Ausstrahlungskraft alle positiven Erwartungen in hohem Masse erfüllt. Es ist schon gesagt worden, die Besucherzahlen haben sich um 65% erhöht, die Führungen und die museumspädagogischen Angebote haben sich verdoppelt und das Renommee des Kunsthauses ist durch Ausleihungen an andere Museen und durch weitherum beachtete Ausstellungen gewachsen. Das Aargauer Kunsthaus gehört heute in der Branche, wenn man das so sagen darf, unbestrittenermassen zu den führenden Häusern in der Schweiz. Das darf, meine Damen und Herren, den wirtschaftlich drittgrössten und bevölkerungsmässig viertgrössten Kanton freuen; er darf auch darauf stolz sein. Aus all diesen Gründen gilt es nicht nur dem Kunsthaus, sondern auch unserem Kanton zu liebe heute auch "B" zu sagen. "B" zu sagen ist heute zu einem ausgewiesenen Personalbedarf, der während der Pilotphase bzw. Bewährungszeit der Jahre 2004 und 2005 sorgfältig erhoben, überprüft und erhärtet wurde und nun auch schrittweise erfüllt werden soll. Ich bitte Sie abschliessend "B" und "Ja" zu sagen, damit das heutige Niveau erhalten und weiter entwickelt werden kann und damit im Interesse einer immer breiter werdenden Öffentlichkeit ein ganzjähriger Betrieb auch in Zukunft gewährleistet ist. Regierungsrat Huber Rainer, CVP: Es wurde die Frage nach den Kosten dieses Gutachtens Fricker gestellt. Dieses Gutachten hat das Betriebskonzept sowie auch die Beratung und das Coatching während der ganzen Pilotphase umfasst und hat Fr. 16'000.-- gekostet. Die Investition hat sich jedoch nach unserer Beurteilung gelohnt. Art. 859 Am 20. Juni 2000, nachmittags, fand hier die beinahe historische Debatte um den Erweiterungsbau des Kunsthauses statt. Damals wurde ein klares Bekenntnis abgegeben zu Kultur und Kunst als wichtiger Faktor in unserer Gesellschaft und als eine Staatsaufgabe. Dieses Bekenntnis wurde von mehreren Seiten abgegeben. Die Forderungen nach nationaler und internationaler Ausstrahlung des Kunsthauses wurden gestellt. Eine Reduktion des Betriebs von 52 auf 40 Wochen wurde als schlechte Lösung bezeichnet. Der Regierungsrat übte sich damals betreffend der Betriebskosten in grosser Zurückhaltung. Der damalige Grosse Rat hat mit 125 gegen 15 Stimmen den Kredit von 16 Mio. Franken und das damalige Betriebskonzept genehmigt. Ein weiser und auch zukunftsgerichteter Beschluss. Die Qualität des Baus, die nationale/internationale Ausstrahlung hat sich bewahrheitet und seit der Eröffnung im Jahr 2003 bewährt. Die Sorgenfalten des damaligen Kulturdirektors beim Thema Betriebskonzept haben sich auf seinen Nachfolger übertragen. Der Betrieb liess sich seit 2003 nur durch eine sehr strapazierte oder auch sehr grosszügige Auslegung des Lotteriefondsgesetzes gewährleisten. Als Pilotprojekt wurden 250% Stellenprozente auf diesem Weg finanziert. Nun soll nach einer rund dreijährigen Pilotphase eine rechtlich und betrieblich klare Situation geschaffen werden. Dies bedingt eine Ausweitung des Stellenplans um die geforderten 625% gegenüber dem früheren Betrieb ohne Erweiterungsbau. Die mehr als verdoppelte Ausstellungsfläche, die internationalen Verflechtungen und Verpflichtungen des Hauses, die stark erhöhten Sicherheitsbedürfnisse lassen sich heute nicht wegdiskutieren. Die Forderungen nach einer verstärkt privaten Finanzierung oder gar nach der Bildung einer Stiftung lassen sich bei realistischer Einschätzung nicht bewerkstelligen. Das Museum hat heute eine sehr komfortable Lage, was das Verhältnis zwischen privaten Geldern und öffentlichen Geldern umfasst. Ich nenne die Phase 1 bis 6. Der Kanton hat in dieser Zeit rund 9 Mio. Franken in den Betrieb gesteckt und 11 Mio. Franken in den Bau. Das sind 20 Mio. Franken. Demgegenüber stehen Privatinvestitionen von 5 Mio. Franken in den Bau, 3,3 Mio. Franken in den Betrieb durch den Kunstverein und 4,7 Mio. Franken in die Sammlung durch Schenkungen aus dem ganzen Kanton. Das sind insgesamt 13 Mio. Franken. Dieses Verhältnis 20 Mio. Franken öffentliche Gelder gegenüber 13 Mio. Franken von privater Seite und von Seiten der Wirtschaft, das lässt sich durchaus sehen. Das ist ein fantastisches Ergebnis, was den Ruf des Kunsthauses bestätigt. Sie sehen also, unser Kunsthaus ist in der Öffentlichkeit bei Privaten und Unternehmungen sehr gut verankert. Eine Verlagerung von Stellen aus der Verwaltung, die unter hohem Druck sehr gute Arbeit leistet, hinüber ins Kunsthaus ist nicht realistisch, es sei denn, Sie bezeichnen tatsächlich die Aufgaben, auf welche die Öffentlichkeit verzichten will. Dann ist es machbar. Ihre Vorgängerinnen und Vorgänger haben am 20. Juni 2000 Weitsicht und ein grosses Herz für die Kunst bewiesen. Der Regierungsrat weiss, dass mit der Verkleinerung des Rats Weitsicht und Sinn für Kunst nicht auf der Strecke geblieben sind. Und so ersuche ich Sie, im Namen des Regierungsrats, im Interesse der Öffentlichkeit, im Interesse der Strahlkraft unseres von Beat Wismer und seiner Crew vorbildlich geführten Kunsthauses dem formulierten Antrag für die Sicherstellung eines qualitativ hochstehenden Betriebs zuzustimmen. 21. November 2006 Vorsitzende: Eintreten ist nicht bestritten. Wir sind auf die Vorlage eingetreten und kommen zur Detailberatung. Detailberatung Keine Wortmeldungen Abstimmung: Dem Antrag von Regierungsrat und Kommission wird mit 101 gegen 17 Stimmen zugestimmt. Beschluss: 1. Für die Sicherstellung des Betriebs des Aargauer Kunsthauses wird ein Grosskredit für jährlich wiederkehrende Nettoaufwendungen von Fr. 354'900.-- für das Jahr 2007, Fr. 411'900.-- für das Jahr 2008, Fr. 634'400.- für das Jahr 2009 und Fr. 645'600.-- für das Jahr 2010 beschlossen. 2. Es wird festgestellt, dass der Beschluss gemäss § 63 Abs. 1 lit. d der Kantonsverfassung dem fakultativen Referendum untersteht. 3. Die Staatskanzlei wird mit der Publikation im Amtsblatt beauftragt. Wanner Maja, FDP, Würenlos, Präsidentin der Kommission für Bildung, Kultur und Sport BKS: Ich möchte dem Grossen Rat für die grosse Zustimmung danken und nehme das auch als Kompliment an das Kunsthaus-Team, um Beat Wismer für seinen grossen Einsatz vor allem jetzt in der Startphase zu danken. Ich hoffe, die hohe Qualität und die ausgezeichneten Ausstellungen und Aktionen können fortgeführt werden, und ich wünsche dem Kunsthaus weiterhin viel Erfolg. 859 Kantonaler Richtplan; Anpassung des Richtplans; Festsetzung eines Golfplatzes in Beinwil (Freiamt) (Kapitel L 4.2, Beschluss 4.1, Vorhaben Nr. 9) und Änderung der Festsetzung des Golfplatzes in Aristau (Kapitel L 4.2, Beschluss 4.1, Vorhaben Nr. 3); Beschlussfassung (Vorlage des Regierungsrats vom 27. September 2006) Berger Erwin, CVP, Boswil, Präsident der Kommission für Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung UBV: Nachdem seit Jahren Bestrebungen im Gange sind, im Freiamt einen Golfplatz zu erstellen, erfolgte bereits im Dezember 2002 die richtplanerische Festsetzung eines Golfplatzes in der Gemeinde Aristau. In der Zwischenzeit kam auch die Gemeinde Beinwil (Freiamt), mit einem solchen Anliegen an den Regierungsrat. Diese Richtplananpassung in der Gemeinde Beinwil liegt nun vor. Gemäss Aussagen des Regierungsrats, in der Vorlage Beinwil, wird die Nachfrage nach Golfplätzen im Freiamt durch eine Anlage abgedeckt. Entsprechend beantragt sie, dass lediglich eines der beiden Vorhaben - entweder Golfplatz in Aristau oder Golfplatz in Beinwil - verwirklicht werden darf. Dieser Punkt gab dann in der Kommissionsberatung auch zu 1757 21. November 2006 Diskussionen Anlass. Eine klare Kommissionsmehrheit konnte sich jedoch der Argumentation des Regierungsrats anschliessen, auch wenn man sich einig war, dass der Kanton im Hinblick auf die Festsetzung von Golfplätzen keine Aktivplanung machen sollte. Allfällige Initianten und Investoren müssen sich am Markt orientieren. Im vorliegenden Fall wollte jedoch der Regierungsrat aus raumplanerischen Überlegungen eingreifen, liegen doch die beiden zur Diskussion stehenden Anlagen keine 10 Kilometer auseinander. Durch den vorliegenden Richtplanbeschluss bleiben jedoch beide Vorhaben vorerst realisierbar und bei beiden Vorhaben haben die Stimmberechtigten noch das letzte Wort. Die Kommission UBV trat an der Sitzung vom 30. Oktober mit 12:0 Stimmen auf die Vorlage ein. Ich bitte Sie, das gleiche auch zu tun. Vorsitzende: Stillschweigend tritt die CVP-Fraktion auf die Vorlage ein. Bütler Lukas, SVP, Beinwil (Freiamt): Im Namen der einstimmigen SVP-Fraktion kann ich Ihnen mitteilen, dass wir der Anpassung des Richtplans zustimmen und somit die Festsetzung eines Golfplatzes in Beinwil (Freiamt) bzw. eine diesbezügliche Änderung in Aristau befürworten. Im Sinne unserer freien Marktwirtschaft, in der wir leben, wird in der Detailberatung aus unseren Reihen ein Änderungsantrag gestellt. Dieser Antrag zielt darauf ab, Einschränkungen bezüglich Anzahl und befristete Geltungsdauer bei der Realisierung von Golfplätzen aufzuheben. Nach unserer Klärung der Ausgangslage und dem Abwägen der Vor- und Nachteile sind wir der Meinung, dass neben der neuen Festsetzung in Aristau diese Richtplananpassung richtig ist, um die Voraussetzung zu schaffen, dass mit der kommunalen Nutzungsplanung und dem Baubewilligungsverfahren das Golfplatzprojekt in Beinwil (Freiamt) vorangetrieben werden kann. Ein Golfplatz in Beinwil, Freiamt, deckt sich mit den Zielen und Strategien des Planungsberichts raumentwicklungAARGAU. Als positive Punkte werten wir die wirtschaftliche Bedeutung im Zusammenhang mit Investitionen und der Schaffung von neuen Arbeitsplätzen. Die Grundeigentümer könnten mit den langfristigen Pachtverträgen aus ihrem Kulturland eine höhere Wertschöpfung realisieren. Unabhängig zur Frage, ob wir infolge Marktsättigung überhaupt noch neue Golfplätze brauchen, soll es mindestens erlaubt sein, sich auch über allfällige Nachteile von Golfplätzen Gedanken zu machen. Ist es richtig, qualitativ gutes Landwirtschaftsland, das kürzlich melioriert wurde, der landwirtschaftlichen Nutzung zu entziehen? Wie sehen die Zukunftsperspektiven der angrenzenden Bauern, welche weiterhin Landwirtschaft betreiben möchten, bezüglich Landverfügbarkeit, Pachtzinse und Immissionen aus? In Beinwil konnte das nötige Land offenbar nicht ausgelesen werden. Die Golfplatzzone wurde dort festgelegt, wo mit den Grundeigentümern Pachtverträge abgeschlossen werden konnten. Dies hat zur Folge, dass sich das vorgesehene Gebiet verästelt und sich zu wenig kompakt präsentiert. Möglicherweise kann mit Verhandlungen und gewissen Konzessionen das Projekt diesbezüglich noch optimiert werden. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, trotz gewissen Vorbehalten empfehle ich im Namen der Fraktion auf das Geschäft einzutreten und der Richtplananpassung zuzustimmen. Mit der Richtplanänderung schaffen Sie die Grundlage, dass der Gemeinderat das Baubewilligungsverfahren einleiten kann. Der Entscheid wird den 1758 Art. 859 Versammlungsteilnehmern an der Gemeindeversammlung überlassen. Andermatt-Bürgler Astrid, SP, Lengnau: Einmal mehr geht es hier um einen 18-Loch Golfplatz und dessen Anpassung im Richtplan. Nur wirft dieses Geschäft nicht ganz so hohe Wellen wie das Zurzacher Projekt. Wir hoffen nun, dass die Richtplanfestsetzungen "Golfplätze" endlich abgeschlossen sein werden. Welche von den sieben Projekten endgültig realisiert werden, ist aber noch nicht klar und wird sicher noch zu reden geben. Die Bedenken der SP bleiben aber nach wie vor. Ein schleichender Verlust von Fruchtfolgeflächen ist feststellbar. Zum ersten Mal gibt es immerhin eine Minimierung, dank einer Gesamtplanung so etwas Ähnliches wie eine von uns schon immer geforderte Positivplanung. Es wird im Sinne dieser regionalen Positivplanung beantragt, dass nur ein Golfplatz realisiert werden darf - Aristau oder Beinwil. Mit diesem Antrag ist im Übrigen auch die Repla oberes Freiamt einverstanden. Auch wird mit gleichlangen Spiessen, wie in Bad Zurzach gekämpft, wenn innerhalb von fünf Jahren mit der Realisierung begonnen werden muss. Dies dient insbesondere der Landwirtschaft. Die betroffenen Landwirte und die Bevölkerung möchten nämlich wissen, wie die Zukunft zu planen ist. Die SP stimmt dem Antrag grossmehrheitlich zu. Richner Sämi, EVP, Auenstein: Die EVP ist für einen Golfplatz im Freiamt, ich möchte es noch präzisieren, nur für einen. Man muss auch daran denken, dass es ein grosser Platz ist - ein 18-Loch Golfplatz. So wie ich mich erinnern mag, gibt es im Aargau noch keine so grosse Anlage. Wo im Freiamt die 18-Loch-Anlage erstellt wird, ist uns egal. Die Weichen wurden aber sicher an der Gemeindeversammlung 2003 in Aristau gestellt, welche die Einzonung abgelehnt hat. Die EVP stellt sich hinter die regierungsrätliche Vorlage, wie sie von der Kommission bestätigt wurde. Alder Rolf, FDP, Brugg: Bericht und Antrag, wir haben es bereits von drei Vorrednern und dem Präsidenten gehört, zum Geschäft Golfplätze - und ich betone Golfplätze Aristau und Beinwil (Freiamt) liegen vor. Die FDP-Fraktion tritt auf die Vorlage ein und stimmt den beiden Anträgen mit einer geringen Ausnahme zu. Ich nehme das bereits vorweg, da ich nachher bei der Detailberatung diese kleine Ausnahme nicht mehr speziell erwähnen werde. Sie stellt den Antrag, im neuen Richtplantext Buchstabe d zu streichen. Weshalb? Meine sehr verehrten Damen und Herren, der freie Markt soll über die Anzahl Golfplätze entscheiden und deshalb ist diese unnötige Einschränkung zu streichen. 2. Der Rückbau eines Golfplatzes zu Fruchtfolgeflächen ist relativ einfach. Beispielsweise kann bei der Erteilung der Baubewilligung eine Auflage gemacht werden, damit ein Rückbau, sollte es überhaupt einmal dazu kommen, gewährleistet ist. Sie sehen, es ist eigentlich alles offen und es gehen keine Fruchtfolgeflächen verloren. Mit b, Realisierung innerhalb von fünf Jahren, ist bereits eine sehr hohe Hürde für den Investor, also jeden, der dort einmal einen Golfplatz bauen will, gesetzt worden. Und ich meine, das ist ebenfalls zu respektieren. Zusammenfassend bitte ich Sie, den beiden Anträgen ohne Buchstabe d beim neuen Richtplantext für Beinwil und Aristau zuzustimmen. Miloni Reto, Grüne, Hausen: Ach wie einfach wäre es doch, wenn wir auch diesen Golfplatz nur durchwinken könnten. Bald alle zwei Monate bekommen wir im Grossen Rat ein Art. 859 Golfplatzprojekt auf den Tisch. Das vorliegende ist von der Projektreife her wahrscheinlich eines der ausgewogeneren, die wir bisher auf den Tisch erhalten haben. Trotzdem sind wir Grünen mehrheitlich dagegen. Warum? Uns fehlt eine Gesamtsicht, die Gesamtsicht, wo und wie viele Golfplätze der Kanton insgesamt erstellen will. Immer wieder wurde vom freien Markt gesprochen. Meine Damen und Herren, wir haben auch ein Raumplanungsgesetz, wir haben eine Verfassung und wir sind dazu aufgerufen, haushälterisch mit dem Boden umzugehen. Dieses plakative Hervorkehren der Marktwirtschaft und des freien Marktes scheint mir ein bisschen eng gedacht. Hier, wie andern Orts, schliesst der Regierungsrat eine Gesamtplanung aus und lässt private Investoren und Interessengemeinschaften gewähren, Golfplätze nach Gutdünken ins mehr oder weniger flache Land zu setzen. Ob sie dereinst die Finanzkraft haben werden, das auch zu realisieren, das wird sich noch weisen. Bereits im Fall Zurzach haben wir darauf hingewiesen, dass die Umgestaltung von - wie im Fall Beinwil - 65 ha Fruchtfolgeflächen ein unvertretbarer Raubbau am Boden und unserer Ernährungsbasis darstellt. Stellen Sie sich einmal vor, wir würden verlangen, dass auf 65 ha eine grosse Solar- oder Windkraftanlage errichtet werden soll. Ich glaube, der liebe Peter Beyeler würde uns stante pede ins Gesicht springen und verlangen, dass das natürlich nur in der Industriezone ginge und dass man den Boden doch nicht der Landwirtschaft entziehen dürfe. Wenn es aber um Golf geht, tickt in diesem Kanton alles anders. Plötzlich spielt es keine Rolle, wenn wir hektarenweise Boden verlieren, auf dem wir Nahrungsmittel, später vielleicht Biofuels anbauen könnten, die mit Sicherheit einen volkswirtschaftlich und ökologisch wesentlich höheren Nutzen aufweisen als Golf. Wäre der Kanton ein Tourismuskanton, dann hätte er doch schon längst sein Potential an touristischer Intensiverholungsinfrastruktur durchleuchtet. Er wüsste, wo er welche räumlichen, wirtschaftlichen Aktivitäten ausbauen, abstimmen möchte und wie er diese mit der Beherbergungsinfrastruktur koordiniert. Von daher ist es mir - auch unter den Apologeten der freien Marktwirtschaft - eigentlich schwer verständlich, dass man nun sagt, jetzt darf in diesem Raum nur ein Golfplatz realisiert werden. Haben wir denn am Hallwilersee nur einen Hafenplatz; haben wir in den Skigebieten nur einen Skilift oder eine Bahn? Das zeigt doch, dass hier die Potentiale schlecht abgeklärt sind, - wenn man wüsste, was das Potential ist, wenn man wüsste, wie viele Leute Golf spielen - wir könnten als nächste Übung eine Abstimmung durchführen, um zu sehen wer Golf spielt und wer nicht. Ich bin sicher, über 5 oder 10% Golfspieler haben wir in diesem Raum nicht. Warum nun im Kanton Aargau das Golffieber ausgebrochen sein soll, entzieht sich noch meiner Kenntnis. Nicht dass einzelne Golfplätze entstehen, ist das Problem, sondern dass der Staat gewissermassen vor jedem Projekt auf die Knie fallen soll und - ich sage dem - raumplanungssystematische Fehler begeht oder Inkorrektheiten. Wenn Sie zum Beispiel in Beinwil Besitzer eines Bauernhauses sind und einen Reitstall oder einen Buschenschank eröffnen möchten und um mehr als 100 m2 erweitern wollen, gehen Sie zur Abteilung für Baubewilligungen und dann teilt uns das Departement von Baudirektor Beyeler mit, dass das nicht rechtens ist, wenn wir mehr als 100 m2 auf unserem Bauernhof ausbauen. Die 21. November 2006 Begründung ist, wir dürfen der Landwirtschaft nicht den Boden entziehen. Wenn wir aber das 6500-fache dieses Buschenschanks oder dieses Pferdestalls bauen wollen, dann fliegen wir flach auf den Rücken. Meine Damen und Herren, wo ist da die Rechtsgleichheit? Die Grünen weisen deshalb mehrheitlich und aus systematischen Gründen dieses Projekt zurück. Nicht als Aberwille gegen Beinwil, sondern weil wir wissen möchten, wie viele Golfplätze in diesem Kanton entstehen sollen. Wir finden es etwas an den Haaren herbei gezogen, alle Golfplätze durchzuwinken und am Schluss ein Projekt landwirtschaftAARGAU zu präsentieren. Ich danke Ihnen. Regierungsrat Beyeler Peter C., FDP: Es trifft zu, wir haben wieder eine Golfplatzvorlage und wir haben eine spezielle insofern, weil wir zwei Richtplaneinträge verbinden wollen und zwar ganz klar aufgrund der Raumplanungsgesetzgebung, die uns auffordert, eine zweckmässige und haushälterische Nutzung des Bodens anzuwenden (Raumplanungsgesetz Art. 75). Die Entscheidung, dass wir Ihnen das in Zusammenhang mit Aristau vorlegen, ist berechtigt. Ich glaube es hat Platz für einen Golfplatz im Freiamt. Wir vom Regierungsrat sind aber auch der Meinung, ein Platz ja zwei Plätze nein. Wir müssen daran denken, ein Platz braucht zwischen 50 und 80 ha. Zwei Plätze, würde ich sagen, so um die 120 - 150 ha, das sind 1,5 Mio. Quadratmeter, die da der Nutzung wegfallen. Natürlich gibt es ökologische Werte, natürlich ist die Nutzungsfläche nicht so, wie wenn wir das überbauen würden, aber es entgeht der Landwirtschaft. Bei jedem Golfplatzprojekt braucht die Landwirtschaft auch ihren Spielraum. Wir haben landwirtschaftAARGAU in der Vernehmlassung und darin wird auch aufgeführt, dass gerade im Freiamt die Landwirtschaft eine gute Position hat und die Produktion grossflächig gut angegangen werden kann. Darum ist es nicht ganz ohne, wenn wir sagen, wir lassen einfach den freien Markt spielen. Die Raumplanung und der Handel mit dem Boden ist kein freier Markt. Weil das Ganze sehr begrenzt ist und wir die Interessen aneinander vorbei bringen müssen - auch wenn man liberal denkt - kann nicht der freie Markt einfach regieren, sondern wir müssen uns eben politisch überlegen, was ist zumutbar und zulässig und was nicht. Daher ist ja auch der Grosse Rat aufgefordert, im Richtplanverfahren einen politischen Entscheid zu fällen und hier auch festzulegen, in welche Richtung diese Nutzung des Kantons Aargau erfolgen soll. Die Aussage von Herrn Miloni bezüglich den 100 m2 ist ein bisschen unterschiedlich. Es ist eine Gesetzesvorgabe des Raumplanungsgesetzes und wir pflegen die Gesetze im Kanton Aargau immer anzuwenden. Ob sie sinnvoll sind oder nicht, möchte ich nicht einmal bewerten, aber wenn wir Gesetze haben, dann haben wir die Gesetze einzuhalten, damit wir kein Willkürstaat werden. Ich glaube, das ist auch die richtige Aufgabe des Baudepartements. In Fragen Golfplatz haben wir aber Ermessensspielraum, daher braucht es die politische Entscheidung. Ich möchte den Antrag der FDP zurückweisen und zwar ganz klar aufgrund dieser raumplanerischen Aufgabe, Art. 75 der Bundesverfassung "haushälterische Nutzung des Bodens." Ich bitte Sie, das zu respektieren. Ich bitte Sie zu respektieren, dass die Landwirtschaft auch grossflächige Flächen zur Produktion braucht. Bei über 80 ha können wir wirklich nicht so mir nichts dir nichts sagen, es geht über den Markt der Golfplätze. Es wird aber auch nicht möglich sein zu sagen, wie viele Golfplätze wir im Kanton noch brauchen. Das sind Privatinitiativen - in Rheinfelden, 1759 21. November 2006 Art. 859 im Fricktal, in Hornussen, in Bad Zurzach. Welche dann umgesetzt werden, das ist noch offen. Aber ich meine, gerade bei diesem zweiten Antrag, dass wir die ganzen Eintragungen auf fünf Jahre beschränken, wie wir das in Rheinfelden, Hornussen und in Bad Zurzach gemacht haben, ist genau die richtige Art der Richtplanung, dass man nicht einfach sagt, man sieht mal einen Richtplan vor und irgendwann dann in den nächsten 10, 15 Jahren kann man dann darüber entscheiden, sondern wenn man einen Platz will, dann soll er auch umgesetzt werden. Darum bitte ich Sie wirklich, diese Frage der fünf Jahre - wenn ein Antrag noch gestellt werden sollte - nicht mehr zu diskutieren. Damit haben wir ein gewisses Leading, eine gewisse zeitliche Führung in die ganzen Projekte eingebaut. Was ist der Stand der verschiedenen Projekte? In Aristau wurde, wie es gesagt wurde, von der Gemeindeversammlung der Golfplatz abgelehnt. Es ist auch so, dass die vorgesehene Lösung vom Bund zurückgewiesen wurde. Das wurde vom Bund nicht akzeptiert, weil man im BLN-Gebiet ist. In Beinwil ist die Nutzungsplanung abschliessend vorgeprüft, dies auf der Basis eines vorhandenen Projekts. Die öffentliche Auflage soll im November/Dezember beginnen. Die Gemeindeversammlung soll im Frühling 2007 entscheiden. Das Projekt in Beinwil läuft zum ersten Mal vor der Gemeinde. Die Gemeinde wird dann entscheiden, aber Sie, so glaube ich, müssen jetzt entscheiden, ob Sie dem Regierungsrat folgen und wirklich den haushälterischen Umgang mit dem Boden unterstützen wollen. Ich bitte Sie, das wirklich zu tun und den Antrag der FDP abzulehnen. Ich danke Ihnen grundsätzlich für die Unterstützung dieser Vorlage. Abstimmung: Der Rückweisungsantrag wird mit 90 gegen 12 Stimmen abgelehnt. Name Abbt-Mock Vorname Alexandra Christina Ackermann Adrian Agustoni Roland Alder Rolf Amacher Dzung Ruth AndermattAstrid Bürgler BachmannRegula Steiner Bader Biland Sybille Benker-Rohr Doris Berger Erwin Bhend Martin Bialek Roland Biffiger Gregor Binder Andreas Bodmer Thomas Breitschmid Manfred Brizzi Simona Brun Klemm Ursula Brunner Andreas Bryner Peter BrünisholzKämpfer 1760 Lothar Wohnort Islisberg Abstimmung Nein Kaisten Magden Brugg AG Wettingen Lengnau Nein Nein Nein Ja Nein Magden Nein Tägerig Möhlin Boswil Oftringen Buchs AG Berikon Baden Wettingen Hermetschwil Ennetbaden Rheinfelden Oberentfelden MörikenWildegg Zofingen Nein Abwesend Nein Abwesend Nein Nein Nein Abwesend Nein Abwesend Nein Abwesend Nein Nein Burgherr-Leu Burkart Böni Bürge Bütler Thomas Thierry Fredy Josef Lukas Walter Manfred Hans Irène Wiliberg Baden Möhlin Baden Beinwil (Freiamt) Nussbaumen b. Baden Tegerfelden Zofingen Seon Seon Esther Dieter Corina Obersiggenthal Nein Windisch Ja Kölliken Abwesend Chopard-Acklin Max Deppeler-Lang Dubach Dössegger DösseggerHeuberger Egger-Wyss Egli EichenbergerWalther Eliassen Vecko Emmenegger Favre-Bitter Feri FischerTaeschler Flury Flückiger-Bäni Forrer Frei Fricker Friker-Kaspar Frunz Fuchs-Holliger Furer Füglistaller Eva Nein Nein Nein Abwesend Nein Nein Nein Nein Abwesend Nein Nussbaumen b.Baden Kurt Baden Bernadette Wallbach Yvonne Wettingen Doris Seengen Ja Oliver Sylvia Walter Cécile Roger Vreni Eugen Udo Pascal Lieni Nein Nein Abwesend Abwesend Abwesend Nein Abwesend Abwesend Nein Nein Lenzburg Schöftland Oberkulm Gebenstorf Oberhof Oberentfelden Obersiggenthal Oberentfelden Staufen RudolfstettenFriedlisberg Gautschy Renate Gontenschwil Gebhard-Schöni Esther MörikenWildegg Giezendanner Benjamin Rothrist Glarner Andreas Oberwil-Lieli Graf Nils Frick Groux Rosmarie Berikon Guignard Marcel Aarau Haber Johanna Menziken Haeny Urs Oberwil-Lieli Haller Christine Reinach Heller Daniel Erlinsbach Hochuli Heinrich Aarau Hochuli Susanne Reitnau Hofer Liliane Zofingen Hoffmann Brigitte Küttigen Hollinger Franz Brugg Hunn Jörg Riniken HuonderTrudi Egliswil Aschwanden Härri Max Birrwil Hürzeler Alex Oeschgen Jean-Richard Peter Aarau Jost Rudolf Villmergen KaufmannElsbeth Schöftland Tanner Enthalten Nein Ja Abwesend Nein Nein Abwesend Nein Abwesend Nein Nein Enthalten Nein Nein Nein Nein Ja Nein Nein Abwesend Nein Nein Nein Nein Abwesend Nein Nein Art. 859 Keller Kerr Rüesch Keusch Killer-Hodel Klöti Knecht Kohler LehmannWälchli Leimbacher Leitch-Frey 21. November 2006 Stefan Katharina Linus Hans Rainer Ernst Hansjörg Ueli Regina Markus Thomas Baden Aarau Villmergen Untersiggenthal Auenstein Ja Ja Nein Nein Nein Leibstadt Baden Reitnau Nein Nein Nein Villigen HermetschwilStaffeln Lepori-Scherrer Theres Berikon Leuenberger Beat Schöftland Leuenberger Urs Widen Liechti-Wagner Alice Wölflinswil Lüpold Thomas MörikenWildegg Lüscher Brunette Magden Lüscher Edith Staufen Lüscher Rudolf Laufenburg Markwalder Walter Würenlos Mattenberger- Marianna Birr Schmitter Meier Doka Nicole Wettingen Miloni Reto Hausen AG MollAndrea Fenkrieden Reutercrona Morach Annerose Obersiggenthal Moser Ernst Würenlos Müller-Killer Erika Lengnau NadlerKathrin Lenzburg Debrunner Nebel Franz Bad Zurzach Nussbaumer MarieObersiggenthal Marty Louise Ochsner Bettina Oberlunkhofen Plüss-Mathys Richard Lupfig Richner Sämi Auenstein Roth Barbara Erlinsbach Rüegger Kurt Rothrist RüetschiBeat Suhr Hartmann Schibli Erika Wohlenschwil Schmid-Schmid Heidi Muri Schoch Adrian Fislisbach Scholl Bernhard Möhlin Scholl Herbert H. Zofingen SchreiberPatricia Wegenstetten Rebmann Schweizer Annalise Zufikon Schöni Heinrich Oftringen Senn Andreas Würenlingen Sommerhalder Martin SchmiedruedWalde Spielmann Alois Aarburg Stierli-Popp Walter FischbachGöslikon Strebel Herbert Muri Studer Lilian Wettingen Ja Nein Nein Nein Nein Nein Nein Abwesend Nein Nein Abwesend Nein Stöckli-Ammann Milly StüssiJürg Lauterburg Suter Ruedi Unternährer Beat Villiger-Matter Andreas Voser Peter Vulliamy Daniel Vögeli Erich Vögtli Theo Walser Rolf Wanner Maja Weber Guido Wehrli-Löffel Peter Wernli Bernhard Wertli Otto Wittwer Hansjörg Wullschleger Stephan Wyss Kurt Zollinger-Keller Ursula Muri Windisch Abwesend Nein Seengen Unterentfelden Sins Killwangen Rheinfelden Kleindöttingen Kleindöttingen Baden Würenlos Spreitenbach Küttigen Rothrist Aarau Aarau Strengelbach LeuggernGippingen Untersiggenthal Abwesend Nein Abwesend Nein Nein Abwesend Nein Abwesend Nein Nein Abwesend Nein Abwesend Ja Nein Nein Abwesend Vorsitzende: Wir treten auf dieses Geschäft ein und kommen zur Detailberatung. Detailberatung Nein Ja Nein Nein Nein Abwesend Abwesend Nein Abwesend Nein Nein Nein Abwesend Abwesend Nein Nein Abwesend Nein Nein Abwesend Ja Ja Nein Abwesend Nein Nein Nein Nein Nein Berger Erwin, CVP, Boswil, Präsident der Kommission für Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung UBV: In der Detailberatung kam einmal mehr die Fünfjahresklausel zur Sprache, ohne dass jedoch ein Antrag auf Änderung, Ergänzung oder gar Streichung gestellt wurde. Grossmehrheitlich war die Kommission der Meinung, dass diese Fünfjahresklausel auch in dieser Vorlage anzuwenden sei. Es wäre unfair gegenüber dem so vor kurzen so bewilligten Richtplananpassungen für Golfplätze. Nach einigen Verständnisfragen, welche kompetent beantwortet wurden, stimmte die Kommission der Vorlage grossmehrheitlich mit 10:0 Stimmen bei 2 Enthaltungen zu. Anträge wurden in der Kommission keine gestellt. Killer-Hodel Hans, SVP, Untersiggenthal: Ich spreche im Namen der SVP-Fraktion zum Richtplantext, Kapitel 4.1, Nr. 3 und 9 im Anhang der Botschaft. Wir haben heute Morgen in der Fraktion intensiv über die Golfplätze im Freiamt diskutiert. Ich kann mich hier outen, da ich ja nicht Golf spiele. Wir sind bei der Diskussion fast einstimmig zur Überzeugung gelangt, dass wir die Richtplaneintragung für das Objekt Beinwil (Freiamt), jedoch ohne die Einschränkungen - wie sie jeweils in der Botschaft beim Antrag formuliert sind - gemäss Anhang 9 resp. gemäss Anhang 3 in den Anträgen 1 und 2 gutheissen wollen. Diese Einschränkungen regeln die Anzahl der möglichen Golfplätze im Freiamt, resp. die Zeit, in welcher die Anlagen realisiert sein sollen, ansonsten die Richtplaneintragung dahin fallen solle. Wir sind der Meinung, dass die Entscheide - ob ein oder zwei Golfplätze und innert welcher Zeit sie realisiert werden sollen - liberal und dem Markt folgend gefällt werden müssen. Wir sprechen hier von Richtplaneintragungen und nicht von Projekten. Die Gemeinden können über ihre Zonenplanungen autonom entscheiden. Es könnte ja auch sein, dass die Gemeindeversammlung von Beinwil die Änderung ablehnt. Ein Dahinfallen eines Richtplaneintrags innert fünf Jahren widerspricht jeglicher planerischen Zeitspanne. Die Nutzungsplanungen sollen 1761 21. November 2006 durch die Gemeinden alle 15 Jahre, die Richtplananpassungen jeweils innert 10 Jahren überprüft werden. Warum also dann fünf Jahre? Es kommt hinzu, dass an der jetzigen Nutzung des Kulturlands bis zur tatsächlichen Realisierung von Projekten nichts ändern würde, auch wenn das 10 Jahre dauert. Ich bitte Sie, diese beiden Einschränkungen in Kapitel 4.1 unter Nr. 3 und 9 Buchstaben b und d zu streichen. Somit würde der Antrag 1 der Botschaft lauten: "Festsetzung eines Golfplatzes in Beinwil/Freiamt." Antrag 2 würde somit obsolet und er würde entfallen, da er keinen Sinn mehr machen würde. Ich bitte Sie, diesen Anträgen zuzustimmen. Leuenberger Urs, CVP, Widen: Die CVP hat sich beim Eintreten nicht gemeldet, weil wir der Meinung waren, dass das Geschäft und die beiden Anträge - 10:0 und 11:0 in der Kommission - unbestritten sind. Wir stellen jetzt aber fest, dass dem nicht so ist. Es ist natürlich dem Grossen Rat erlaubt, hier eine andere Meinung zu haben als die Kommissionsmitglieder. Die CVP ist für die Aufnahme des Golfplatzes Beinwil in den Richtplan. Freie Marktwirtschaft kann alles regeln. Man könnte davon ausgehen, wenn ein Golfplatz gebaut ist, ein anderer keine Chance mehr hat. Was passiert aber, wenn die Investoren zum Trugschluss kommen würden, dass trotzdem zwei Golfplätze nebeneinander realisiert würden? Dies hätte einen enormen Preisdruck auf das Landwirtschaftsland zur Folge, sprich Pachtland, Landkäufe. Man geht davon aus, dass ein Golfplatz, wenn er fertig gebaut ist, 80-100 ha umfasst. Also werden 200 ha - in der Luftlinie etwa 5 km - alleine für Golfplätze reserviert. Die praktizierenden Landwirte kämen enorm unter Druck, wenn sie Land pachten wollten. Das ist meines Erachtens und im Sinne der CVP - nicht vertretbar. Die Fünfjahresregelung finden wir sinnvoll. Dies wurde bei anderen Geschäften auch schon so angesprochen. Innerhalb von fünf Jahren kann ein Projekt in der Planung soweit sein, dass man davon ausgehen kann, dass es auch realisiert wird. Das ist möglich, wenn man das will und wenn alle dahinter stehen, auch die Gemeindeversammlung. Trotz der Hochhaltung der freien Marktwirtschaft sind wir der Meinung, dass gerade bei der Zweckentfremdung von Landwirtschaftsland - und dies wäre bei einem Golfplatz der Fall - durch den Grossen Rat regulierend eingegriffen werden muss. Wir können das nicht offen lassen, sonst können wir die ganzen Richtpläne vergessen. Stimmen Sie wie die grossmehrheitliche Kommission - und ohne die Anträge der SVP - der Vorlage unverändert zu. Glarner Andreas, SVP, Oberwil-Lieli: Wir hören es wieder einmal. KMU-Förderung à la CVP. Golfplatzunternehmer sind typische KMUs. Der Regierungsrat, der immer wieder von Wirtschaftsförderung spricht, bringt es wieder einmal mehr fertig, sich Mühe zu geben, zu verstehen wie ein Markt funktionieren sollte, aber er begreift es nicht. Wenn dort am Schluss zwei Golfplätze stehen, könnte das für das Freiamt, das kürzlich eine eigene Marke entwickeln wollte, sogar eine Chance sein. Wieso nicht eine Golfregion Freiamt? Und den Herren der Landwirtschaft muss man sagen, wenn man das Geld für Brachland, Ökoflächen und Hecken einzieht, dann kann ein Golfplatz sogar noch dienlich sein, denn sie bekommen dort für jede Hecke trotzdem noch Direktzahlungen. Herr Baudirektor, es ist - ich kann es nicht anders sagen - eine himmeltraurige Denkweise eines freisinnigen Baudirektors, wenn er hier wieder in den Markt eingreifen will, wieder nicht liberal sein will, sondern blockadenhaft 1762 Art. 859 den Markt verhindern will. Wir überlegen uns langsam, ob die FDP nicht besser "Unsere Blockierer" statt "Wir Liberalen" auf ihre Fahne schreiben soll. Leuenberger Urs, CVP, Widen: Lieber Andreas Glarner, Du hast von der KMU unfreundlichen CVP gesprochen. Wie ist das mit der landwirtschaftsfreundlichen SVP nach Deinen Äusserungen? Hecken und ähnliche Ökomassnahmen auf einem Golfplatz kommen keinem Landwirt zugute. Es ist tatsächlich so, dass Golfplätze für gewisse Landwirte eine Chance sind. Ich habe aber für die produzierende Landwirtschaft gesprochen, die noch auf Fläche angewiesen ist. Also überlege Dir einmal, wie sich die SVP in Zukunft gegenüber den Landwirten verhalten soll. Regierungsrat Beyeler Peter C., FDP: Ich möchte auf die zwei Streichungsanträge eingehen. Ich habe erklärt, dass die Fünfjahresfrist, die wir bei den anderen Vorlagen eingebaut haben, immer wieder diskutiert worden ist. Der Grosse Rat hat jedoch, und zwar erst kürzlich wieder, diese fünf Jahre immer wieder aufgenommen. Ich möchte Sie bitten, diesen Grundsatz nicht zu streichen, sondern ihm treu zu bleiben. Es geht nämlich darum, dass wir bei allem, was wir im Richtplan tun, zwischen den Interessen abwägen müssen. Was im Richtplan drinbleibt und nicht geändert wird, das bedeutet auch Einschränkungen. Änderungen müssen bei jedem nächsten Projekt wieder beantragt werden. Ich glaube, wenn Initiativen und Investoren da sind, dann ist etwas in fünf Jahren realisierbar. Über diese Frist ist schon in Zurzach diskutiert und in Hornussen sowie Rheinfelden so entschieden worden. Ich bitte Sie, dass man diese Fünfjahresfrist, die Streichung ist übrigens auch in der Kommission diskutiert und markant abgelehnt worden, nicht streicht. Zum zweiten hier noch eine Antwort für Herrn Glarner: Auch wenn man zweimal fragwürdige Aussagen macht, werden diese Aussagen nicht besser. Ich glaube, dass wir hier ein Problem haben, das ich Ihnen erklärt habe. Wir sind raumplanerisch verpflichtet laut Artikel 75 BV, die haushälterische Nutzung vorzunehmen, die Interessen der Landwirtschaft sind zu respektieren. Wie Herr Leuenberger schon gesagt hat: Wir müssen verschiedene Interessen abwägen. Liberal heisst nicht einseitig, liberal heisst, dass man wirtschaftlich unterstützt, aber gesellschaftliche und auch ökologische Kriterien im Sinne der Nachhaltigkeit miteinbezieht. Liberalismus, der nur einseitig wirkt, ist absolut nicht liberal, um dies hier noch einmal klar festzuhalten. Aber auch darüber scheinen Meinungen auseinander zu gehen. Ich stehe auch heute zur Nachhaltigkeit und nenne mich in dem Sinne liberal, wie die Freisinnigen auch. Ich denke es ist falsch, Parteien anzugreifen, wenn es um Personen geht. Herr Glarner, schiessen Sie auf mich, ich kann die Schüsse gut aufnehmen, ich habe keine Angst davor. Soviel zu den permanenten Angriffen. Lehnen Sie beide Anträge ab. Ich glaube, die Kommission hat intensiv darüber beraten, die Interessen abgewägt und so entschieden wie der Regierungsrat. Ich bitte Sie, der Kommission zu folgen. Killer-Hodel Hans, SVP, Untersiggenthal: Lieber Herr Baudirektor, wenn wir ehrlich sein wollen, wir haben in den letzten zwei Jahren fünf Golfplatzanlagen bewilligt und überall die Fünfjahresklausel eingebaut. Gehen wir davon aus, dass wir ab Beginn bis heute, in fünf Jahren also innert sieben Jahren, die vier oder fünf Anlagen gebaut sehen wollen. Glaubt jemand ernsthaft daran, dieser Bedarf sei vorhanden? Wenn die Fünfjahresklausel einem Bedarf Art. 860 dienen soll, dann sieht man, wie unsinnig diese Fünfjahresklausel ist. Wenn ein Bedarf abgeklärt wird, nachdem eine neue Anlage gebaut ist, dann soll man entsprechend warten können, bis sich der Bedarf wieder gefestigt hat. Darum denke ich, wenn wir ehrlich sein wollen und zu den Golfplätzen stehen, müssen wir diese Fünfjahresklausel fallen lassen. Regierungsrat Beyeler Peter C., FDP: Das war ein gutes Votum von Herrn Killer, um eben diese fünf Jahre stehen zu lassen. Wenn in fünf Jahren nichts passiert, dann werden wieder neue Projekte lanciert werden können. Wenn zwei oder drei realisiert werden, dann muss derjenige, der nach fünf Jahren nochmals realisieren will, nochmals einen neuen Antrag stellen. Aber es kann und darf nicht sein, dass man sagt, ich mache einmal einen Richtplaneintrag und dann schaue ich einmal, was so geschieht. In fünf oder zehn Jahren können wir dann wieder schauen. Dies lässt die Absicht des Richtplans nicht zu. So wird eine Entwicklung reserviert, die nicht stattfinden kann oder wird. Ich glaube, Festsetzung heisst, es sind alle Probleme gelöst, man kann dort realisieren und dann soll auch realisiert werden. Das gilt bei anderen Festsetzungen im Grundsatz auch. Wir wollen ja eine Entwicklung, wollen nicht eine Reservation für Wünsche, die jemand irgendwo hat und dann sagt, ich schaue einmal, was daraus geschieht. Gerade dieses Führungsinstrument des Richtplans, das dem Grossen Rat zusteht, ist dafür da, dass auch Elemente, die man nicht realisiert wieder rausfallen. Dieser Automatismus scheint mir bei den Golfplätzen sehr wirksam zu sein, damit zeitgerecht realisiert wird. Wer zuerst realisiert, hat eine grössere Chance, seinen wirtschaftlichen Betrieb zu erhalten. Der zweite wird sich dann ein bisschen mehr strecken müssen. In diesem Sinne soll diese Frist belassen werden. Sie ist ein richtiges Instrument, um die Umsetzung zu fördern. Vorsitzende: Ich schlage Ihnen folgendes Vorgehen vor. Ich werde zuerst aufgrund dieser beiden Anträgen den Richtplantext bereinigen. Diese Anträge haben ja dann den direkten Einfluss auf die Anträge auf Seite 10 und 11 der Botschaft. Ich schlage auch vor, dass ich über den Antrag von Hans Killer auf Streichung der Ziffern 3 und 9 mit jeweils lit. b und d gemeinsam abstimme, da sie ja einen direkten Zusammenhang haben. Ich gehe davon aus, Hans Killer, dass Du damit einverstanden bist? Gut, das wird so akzeptiert. Abstimmung: Der Antrag Killer wird mit 72 gegen 45 Stimmen abgelehnt. Der Antrag Alder unterliegt mit 70 gegen 49 Stimmen. Zu den Anträgen Abstimmung: Antrag 1 wird mit 107 gegen 9 Stimmen gutgeheissen. Antrag 2 wird mit 85 gegen 27 Stimmen gutgeheissen. Beschluss: Der Entwurf zur Anpassung des Richtplans wird in zustimmender Kenntnis der Anforderungen und Massnahmen für die nachgeordneten Verfahren (Kapitel 7) wie folgt zum Beschluss erhoben. 21. November 2006 1. Festsetzung eines Golfplatzes in Beinwil (Freiamt) gemäss Anhang (Nr. 9). 2. Änderung der Festsetzung des Golfplatzes in Aristau gemäss Anhang (Nr. 3). 860 Postulat Guido Weber, CVP, Spreitenbach, vom 13. Juni 2006 betreffend Streichung der zumutbaren Verhütungsmassnahme "Waldabstand" in den kantonalen Weisungen über die Verhütung und Vergütung von Wildschweinschäden an landwirtschaftlichen Kulturen; Überweisung an den Regierungsrat (vgl. Art. 629 hievor) Antrag des Regierungsrats vom 9. August 2006: Der Regierungsrat ist bereit, das Postulat mit folgender Erklärung entgegenzunehmen: Das zuständige Departement wollte mit den Weisungen über die Vergütung und Verhütung von Wildschweinschäden an landwirtschaftlichen Kulturen vom 24. Januar 2003 den betroffenen Landwirten nicht zuletzt eine gewisse Rechtssicherheit geben in der Frage, welche Verhütungsmassnahmen generell als zumutbar gelten. Gemäss Bundesrecht haben Landwirte nur dann einen Anspruch auf Entschädigung, wenn zumutbare Verhütungsmassnahmen getroffen worden sind und es sich nicht um Bagatellschäden handelt. Dieser Grundsatz wurde in einem Aargauer Fall durch das Bundesgericht bestätigt. In den 2002/2003 geführten Gesprächen zwischen Jagdschutzverein, Bauernverband und dem zuständigen Departement hat man sich darauf geeinigt, den Waldabstand, nicht aber das Einzäunen, als generell zumutbare Verhütungsmassnahme zu bezeichnen und die Bagatellschadengrenze vergleichsweise niedrig anzusetzen. Andere Kantone kennen zum Teil wesentlich höhere Bagatellschadengrenzen. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf die Beantwortung der Interpellation 05.216 Dr. Jürg Stüssi-Lauterburg vom 30. August 2005. Im Aargau werden alle Schäden, die im Einzelfall Fr. 100.-überschreiten, entschädigt, sofern sie zusammen Fr. 300.-pro Betrieb und Jahr erreichen. 2005 wurden Entschädigungen von insgesamt Fr. 345'000.-- an 312 Landwirtschaftsbetriebe ausbezahlt, also durchschnittlich ca. Fr. 1'100.-- pro Betrieb. Die Mehrzahl der Zahlungen bewegte sich zwischen Fr. 300.-- und Fr. 600.--, in 11 Betrieben lag die Schadensumme über Fr. 5'000.--. Die meisten Landwirte halten den Waldabstand problemlos ein. Ertragreiche Kulturen im Waldrandbereich machen in vielen Fällen auch ökonomisch und ökologisch wenig Sinn. Landwirte, die das Risiko von Schwarzwildschäden selbst tragen wollen, müssen sich nicht an die Waldabstände gemäss den Weisungen halten. Nur in wenigen Fällen mussten die Schadenabgeltungen gekürzt werden, weil der Waldabstand nicht eingehalten wurde. Es sind vor allem einzelne Streit- und Kürzungsfälle, welche Unmut auslösten 1763 21. November 2006 Art. 861 und das Waldabstandsthema zu einer politischen Frage hochstilisierten. Einige Beschwerdefälle sind noch hängig. Heizzwecke genutzt werden. Auch Thermalquellen können für die Bereitstellung genutzt werden. Die anfangs 2003 gemeinsam mit dem Jagdschutzverein und dem Bauernverband festgelegte Strategie zur Verhütung und Vergütung von Wildschweinschäden an landwirtschaftlichen Kulturen und die entsprechenden Weisungen haben sich insgesamt gut bewährt. Die Abschüsse haben ein hohes Niveau erreicht und das Ausmass der Schwarzwildschäden ist deutlich zurückgegangen. Es gibt aber nach wie vor Problemgebiete, in denen die bisherigen Anstrengungen der Beteiligten nicht zu einer wesentlichen Reduktion der Schäden führten. In diesen Hauptschadengebieten werden in Pilotprojekten weitere Möglichkeiten der Verhütung und Vergütung von Schäden geprüft. Soll die Erdwärme mittels einer Dampfturbine auch für die Stromproduktion genutzt werden, so muss mit wesentlich höheren Temperaturen gearbeitet werden. Pro 1'000 Meter Tiefe beträgt die Temperaturzunahme durchschnittlich 33 Grad. Die notwendige Temperatur von ca. 150 bis 250 Grad erreicht man in einer Tiefe von rund 5'000 Metern. Diese Tiefe kann nur mit aufwendigen Bohrungen erreicht werden. Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt ist bereit, die Frage des Waldabstands beziehungsweise der Zumutbarkeit von Verhütungsmassnahmen sowie die Bagatellschadengrenze mit den Verbänden erneut zu diskutieren und bessere beziehungsweise administrativ einfachere Lösungen zu verwirklichen. Die bevorstehenden Beschwerdeentscheide und die Erkenntnisse aus den Pilotprojekten werden bei einer Anpassung der geltenden Weisungen ebenfalls berücksichtigt. Es stellen sich aber im Zusammenhang mit der Verhütung und Vergütung von Schäden, die durch wildlebende Tiere verursacht werden, auch grundsätzlichere Fragen betreffend der Lastenverteilung und der Risiken, welche die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer selbst tragen müssen. Diese Fragen werden im Rahmen einer Revision des Jagdgesetzes angegangen. Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen Fr. 927.--. Vorsitzende: Dieses Postulat wird vom Regierungsrat entgegengenommen. Die Entgegennahme ist nicht bestritten. Der Rat überweist es stillschweigend an den Regierungsrat. 861 Postulat der SP-Fraktion vom 4. Juli 2006 betreffend Klärung der Potentiale und Standorte von Geothermiekraftwerken im Kanton Aargau; Ablehnung (vgl. Art. 669 hievor) Antrag des Regierungsrats vom 13. September 2006: In Basel wird das Hot-Dry-Rock-Verfahren als Pilotanlage entwickelt, welche die Erdwärme für die Stromproduktion und für Heizzwecke nutzen soll. Kaltes Wasser wird in Tiefen von rund 5000 Metern in den rund 200 Grad warmen Felsen gepresst. Durch künstlich erzeugte Klüftung im Felsen fliesst das erwärmte Wasser über eine weitere Bohrung wieder an die Erdoberfläche und kann zur Wärmeproduktion und Stromproduktion genutzt werden. In Genf ist ebenfalls ein weiteres Projekt gestartet worden. Die Kosten für Kraftwerk mit einer elektrischen Leistung von 3 MW in Basel sind auf 80 Mio. Franken geschätzt worden. Aufgrund von Stahlpreissteigerungen und tieferen Verfügbarkeit von Bohrgeräten wird mit einer Kostensteigerung von 30% gerechnet. Die Inbetriebnahme der Produktion ist per 2009 geplant. Heute ist es noch ungewiss, ob das Verfahren erfolgreich sein wird oder nicht. Potenzial im Kanton Aargau: Weil das Hot-Dry-RockVerfahren sich nicht auf geologisch aktive Gebiete beschränkt, kommen viele Standorte für eine Anlage in Frage. Damit die Kosten nicht zu hoch werden, sollte die Temperaturzunahme mit der Tiefe möglichst hoch sein. Als Standorte sind somit Orte mit einem überdurchschnittlichen Wärmegradienten geeignet. Die Eignung der Gesteinsschichten für eine künstliche Zerklüftung ist noch schwer abschätzbar. Neben den geologischen Parametern ist vor allem eine gute Anbindung der Anlage an bestehende Infrastruktur wichtig. In erster Linie muss der grosse Anteil an Abwärme sinnvoll genutzt werden können. Die Anlage sollte deshalb im Umfeld eines Fernwärmenetzes oder eines grossen industriellen Abnehmers gebaut werden. Eine Grobanalyse für die technisch-infrastrukturelle und geologische Machbarkeit zeigt, dass im Kanton Aargau verschiedene Gebiete gut bis sehr gut geeignet sind. Wie Grafik 1 zeigt, fallen die geologisch gut geeigneten Standorte insbesondere an den Flüssen Aare, Rhein, Reuss und Limmat mit den technisch machbaren zusammen. Der Regierungsrat lehnt das Postulat mit folgender Begründung ab: Ausgangslage: Geothermie - Wärme aus dem Boden - stellt zumindest theoretisch eine unerschöpfliche Energiequelle dar. Sofern die notwendige Technologie entwickelt werden kann, wird Geothermie längerfristig einen namhaften Beitrag zur Strom- und Wärmeproduktion leisten können. Erdwärme ist praktisch überall verfügbar. Im Kanton Aargau wird Erdwärme bereits intensiv für die Gebäudeheizung genutzt. Grundwasser- und Erdsondenwärmepumpen nutzen die Erdwärme für den Betrieb von Wärmepumpen aus. Dabei wird der Erdkruste bis auf Tiefen von rund 100 m Wärme entzogen. Die Temperatur in diesen Tiefen liegt weit unter 100 Grad Celsius und kann nur für 1764 Grafik 1 Für einen Standortentscheid für ein Geothermiekraftwerk spielt gemäss Expertenaussage die Geologie nicht die Art. 861 entscheidende Rolle. Wichtiger sind die vor Ort bereits vorhandene Infrastruktur und eine geeignete Abwärmenutzung in der Nähe. Eine aussagekräftige geologische Untersuchung mit Probebohrung würde Kosten in Millionenhöhe auslösen. Sofern kein konkretes Projekt vorhanden ist, sollte eine vertiefte Analyse der Geologie erst nach der Auswertung der Erfahrungen in Basel gemacht werden. Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen Fr. 1'812.--. Vorsitzende: Dieses Postulat wird vom Regierungsrat abgelehnt. Diese Ablehnung wird bestritten. Agustoni Roland, SP, Magden: Mitten in der Basler Gewerbezone steht ein Bohrturm, wie er sonst nur in Ländern zu sehen ist, in denen Öl gefördert wird. Es wird jedoch dort seit dem 20. Mai dieses Jahres nicht nach Öl, sondern nach Erdwärme gebohrt. Auch unter Beteiligung von Aargauer Energieproduzenten will man bis im Jahre 2009 in rund 5'000 Metern Tiefe, in 360 Mio. Jahre altem kristallinen Gestein, Temperaturen von über 200 Grad Celsius antreffen. Der Rheingraben, an welchem auch grosse Teile des Aargaus, speziell das schöne Fricktal, liegen, ist dafür besonders geeignet. Es handelt sich hier um eine Nahtstelle, an der vor rund 40 Mio. Jahren die europäische Kontinentalplatte auseinanderzudriften begann. Die Zerrung bewirkte im Gestein Dehnungsbrüche verschiedenster Art, welche eine natürliche Zirkulation von heissem Porengewässer aus grosser Tiefe ermöglichen kann. Als Zusatznutzung dient diese Geothermiebohrung als einmalige Erdbebenstation, die die vielen kleinen Erdstösse, deren Entstehungsherde in noch grösserer Tiefe liegen und meist nicht wahrnehmbar sind, in ungedämpfter Form registrieren. Der Kanton Aargau hat also aufgrund seiner geologischen günstigen Lage der bereits verfügbaren Infrastruktur, dem Vorhandensein von Energieabnehmern, seinem wirtschaftlichen und technischen Wissen und politisch auch abgestützt durch die beschlossenen Leitsätze in energieAARGAU die besten Voraussetzungen, hier das bestehende Potenzial an Geothermie zu nutzen. Geschätzte Anwesende, wir haben in unserem Postulat dazu lediglich die Klärung, dieser Potenziale und mögliche Standorte verlangt, nicht mehr und nicht weniger. Wobei mit Standort nicht nur ein möglicher Ort eines Kraftwerkes, sondern auch und gerade wirtschaftliche, gesellschaftliche und natürlich auch umweltrelevante Aspekte gemeint sind. Der Regierungsrat teilt die Meinung, dass der Kanton Aargau für die Nutzung der Geothermie geeignet ist. Was hindert ihn und uns dann an einer Prüfung? Geben wir doch dem Regierungsrat die Möglichkeit zu diesen Abklärungen. Ich bitte Sie deshalb, das Postulat im Sinne einer Überprüfung zu überweisen. Miloni Reto, Grüne, Hausen: Es ist vielleicht ein bisschen schwierig, von der Golfschlägerstimmung jetzt in die Geothermie zu kommen, obwohl im Ausland bei der Geothermie eine Goldgräberstimmung herrscht. Die Grünen stimmen den Ausführungen des Regierungsrats teilweise zu, mit Ausnahme des letzten Satzes: "Sofern kein konkretes Projekt vorhanden ist, sollte eine vertiefte Analyse der Geologie erst nach der Auswertung der Erfahrungen in Basel gemacht werden." Wie war das doch gleich mit den Bohrungen, die der Kanton für die Jurazementfabriken vornehmen will, obwohl da noch kein Projekt weit und breit ist? Geothermie aus mehreren Kilometern Tiefe ist geeignet, 21. November 2006 aus über 120 Grad heissem Wasser Strom zu erzeugen und Wärme zu nutzen. Danach wird das Wasser über eine zweite Leitung wieder in die Tiefe gepumpt. Am Oberrheingraben wird auf Deutscher, Französischer und bei Basel auf Schweizer Seite, wie erwähnt, teilweise seit über 15 Jahren nach Möglichkeiten für die Nutzung von Erdwärme geforscht. Zur Wärmegewinnung laufen zurzeit in Deutschland 32 Geothermiekraftwerke. Sie tragen im Moment noch zum deutschen Energiebedarf 0,04% bei. Theoretisch könnte in Deutschland zwischen 3 und 7 Kilometern Tiefe 600 Mal so viel Energie gewonnen werden, wie das ganze Land braucht. Ähnliche Situationen hätten wir bei uns. Das ist alles nur eine Frage der Wirtschaftlichkeit, der Kosten der örtlichen Verhältnisse. Da verrate ich Ihnen jetzt ein Geheimnis, sagen sie es bitte nicht weiter. Würde Geothermie als Wärme genutzt und gleichzeitig Prozessenergie dafür gebraucht, zum Beispiel für die Jurazementwerke, würde man die beiden Dinge kombinieren, so würde die Wirtschaftlichkeit drastisch verbessert. Das Problem ist nämlich, wenn sie nur im Winter die Wärme gebrauchen können, dann müssen sie die Wirtschaftlichkeit nur auf ein halbes Jahr auslegen. Wenn sie aber auch im Sommer die Wärme nutzen können, sind sie schlagartig in einem besseren Bereich. Es macht also durchaus Sinn, Bohrungen zu machen, die Forschung zu betreiben und allenfalls nach synergetischen Vorteilen zu suchen, wie denn geothermische Nutzung mit Prozesswärme kombiniert werden könnte. In Prozesswärme zum Beispiel von Zementindustrie, von Nahrungsmittelindustrie, von Chemie, die wir sehr wohl in diesem Kanton haben und die eigentlich auch ein Energieproblem in der Zukunft haben, liegt hier durchaus Potenzial. Offensichtlich hat dieses Potenzial auch die Axpo erfasst, die in der Geothermie eine Schlüsseltechnologie in unserem Versorgungsgebiet sieht. Mit Ablehnung des SPPostulats verbaut sich leider der Aargau die Möglichkeit, entsprechende Potenziale frühzeitig zu erfassen und konkrete Projekte aus fachlich neutraler Warte beurteilen zu können. Die Ablehnung des SP-Postulats erscheint uns Grünen nicht nur schwer verständlich, sondern völlig unbegründet, auch aus der Sicht von energieAARGAU. Bütler Lukas, SVP, Beinwil (Freiamt): Die SVP weiss, dass im Aargau verschiedene Gebiete für den Bau von Geothermiekraftwerken geeignet sind. Wir wissen auch, dass eines Tages Handlungsbedarf besteht, Standorte festzulegen. Die SVP-Fraktion ist aber einstimmig mit dem Regierungsrat einverstanden, bezüglich Potenzialbabklärungen, Standorte, Geothermie, Kraftwerke, die Erfahrungen in Basel abzuwarten. Mit dem Abwarten verlieren wir nichts, können aber hohe Untersuchungskosten einsparen. Deshalb empfehle ich im Namen der einstimmigen Fraktion, das Postulat abzulehnen. Ackermann Adrian, FDP, Kaisten: So rasch, rasch, wie dies der Vorstoss der SP-Fraktion vom Regierungsrat verlangt, können die Potenziale und möglichen Standorte für Geothermiekraftwerke im Kanton Aargau nicht abgeklärt werden. So rasch, rasch, wie von der SP gewünscht, kann die praktisch unerschöpfliche Energiequelle Erdwärme nicht genutzt werden. Offenbar aber hat auch die SP gemerkt, dass die bisher von ihr favorisierten neuen erneuerbaren Energien mit allen möglichen und unmöglichen Fördermitteln - die in unseren heutigen Traktandenliste nachfolgende Motion betreffend Einführung einer Förderabgabe lässt an dieser Stelle grüssen - nicht einmal den jährlichen Mehrverbrauch 1765 21. November 2006 an elektrischer Energie von rund 2% zu decken vermögen. Aus Sicht der FDP-Fraktion lehnt der Regierungsrat das Postulat zu Recht ab. Abklärungen im Aargau werden mit grosser Wahrscheinlichkeit keine neuen und auswertbaren Erkenntnisse bringen. Mit Gesamtkosten von fast 100 Mio. Franken wird seit geraumer Zeit und bis zur voraussichtlichen Inbetriebnahme im Jahre 2009 in Basel an einer 3 Megawatt Pilotanlage gearbeitet. An diesem Zeithorizont lässt sich mühelos erkennen, dass Erkenntnisse sich eben nicht rasch erarbeiten lassen. Kurz gesagt, wird das Pilotprojekt in Basel zeigen, dass sich die getroffenen Annahmen als realistisch erweisen, wären gleiche oder ähnliche Anlagen im so genannten Hot-Dry-Rock-Verfahren auch im Kanton Aargau realisierbar. Zusammengefasst, der im Vorstoss der SP-Fraktion ins Auge gefasste Weg weist aus Sicht der FDP nicht in die richtige Richtung. Wir unterstützen den Regierungsrat und lehnen das Postulat ab. Weber Guido, CVP, Spreitenbach: Im Licht der immer steigenden Energiepreise erscheint die Geothermie, wie die Lösung aller unserer Energieprobleme, quasi als "perpetuum mobile". Wenn einst die notwendige Technik entwickelt ist, kann ein Grossteil des Energiebedarfs abgedeckt werden, dies absolut CO2-neutral und frei von problematischem Abfall. Das Geothermiekraftwerk in Basel hat die erste Hürde überwunden. Die Bohrung hat die Endtiefe von 5007 Metern erreicht. Als nächster Schritt steht die Erschliessung des Wärmereservoirs an. Wenn alles wie geplant läuft, kann bis 2011 das Kraftwerk gebaut werden. Das technische Potenzial zur Ausschöpfung der Energie aus tiefen Erdschichten ist praktisch unbeschränkt. Im Kanton Aargau sind die Aussichten für die Nutzung günstig. Die Fachstelle Energie des Kantons Zürich geht davon aus, dass unter Einbezug der Nutzung tiefer Erdwärme 70% des aktuellen Energieverbrauchs mit erneuerbaren Energien gedeckt werden könnten. Ohne Einbezug der Geothermie wären es nur 30%. Ausschlaggebend für die Ausschöpfung des Energieangebots aus tiefen Erdschichten ist ein hohes energiepolitisches Engagement. Für den Kanton Aargau heisst dies, dass die Arbeit am Pilotprojekt aktiv verfolgt wird und bereits heute Überlegungen zu Potenzialabschätzungen und der Standortfrage eingeleitet werden. Die CVP unterstützt alle wirtschaftlich vertretbaren Massnahmen zur Förderung von alternativen Energiequellen. Für den richtigen Zeitpunkt kann ich nur im Namen der halben CVP-Fraktion sprechen. Nach meiner Meinung sollten die Abklärungen der Potenziale und Standorte von Geothermiekraftwerken jetzt an die Hand genommen werden, um in Zukunft bereit zu sein. Die andere Hälfte der CVP lehnt das Postulat ab, zwar mit der Würdigung, dass die Geothermie sicher eine zukunftsträchtige Energiequelle sei, aber zuerst seien die Ergebnisse und die Erfahrungen aus dem Grossversuch in Basel abzuwarten. Richner Sämi, EVP, Auenstein: Auch die EVP ist für eine grosstechnologische Nutzung von Geothermie. Nur, bevor wir mit den Vorbereitungen im Aargau beginnen, müssen nach Meinung der EVP - Erfahrungen und Erkenntnisse vom Pilotprojekt Kraftwerk Basel vorhanden sein. Erst dann ist es sinnvoll, mögliche Standorte abzuklären. Aus diesem Grund lehnen wir das Postulat ab. Der Regierungsrat hätte es auch entgegennehmen und noch solange in der Schublade liegen lassen können bis die Erfahrungen gemacht sind. Jetzt - mit dieser Begründung vom Regierungsrat - müssen wir aber das Postulat auch ablehnen. Ich denke, dass man im Moment mit 1766 Art. 861 wenig Geld noch nichts machen kann. Strebel Herbert, CVP, Muri: Ich empfehle Ihnen, das Postulat zu überweisen. Das harte Wort Ablehnung - wie in der Antwort des Regierungsrats - ist der aargauischen Wachstumsinitiativen und den Leitsätzen in energieAARGAU nicht würdig. Warum hat der Regierungsrat eine Wachstumsinitiative lanciert, wenn er bei einer zukunftsträchtigen Technologie im Voraus abwinkt? Wir alle sind uns der Energieverknappung in den nächsten Jahren bewusst. Dies ist in allen politischen Lagern unbestritten und wird auch in der Antwort des Regierungsrats bejaht. Deshalb mein Unverständnis, diese zukunftsgerichtete Energiegewinnung nicht näher abzuklären und umso mehr, als in der regierungsrätlichen Antwort immer wieder Ansätze von Unterstützung für diese Art Energiegewinnung heraus zu spüren sind. Die Angst vor grossen finanziellen Auswirkungen scheint mir unbegründet. Wenn wir Zeit gewinnen wollen und bei Bedarf uns schnell entscheiden müssen, sind Vorabklärungen und Vorarbeiten dringend nötig und die getätigten Investitionen gut angelegtes Geld. Die viel gepriesene Wachstumsinitiative ist auch Wirtschaftsförderung. Sofern diese Art Energiegewinnung funktioniert, ist ein gut abgeklärter Standort im Aargau auch Wirtschaftsförderung. Ich möchte aber nochmals betonen, dass im Postulat nur Abklärung und keine Realisierung gefordert ist. Eine Realisierung hängt klar von den Auswertungen und den Erfahrungen von Basel ab. Viele unterschiedliche Faktoren werden einen möglichen Standort beeinflussen und erfordern daher sehr viel Zeit. Bitte überweisen Sie dieses Postulat und setzen wir damit ein Zeichen, dass wir der drohenden Energieverknappung nicht tatenlos zusehen. Miloni Reto, Grüne, Hausen: Ich möchte nochmals betonen, dass es sicher nicht schlecht ist, wenn man die Ergebnisse von Basel abwartet, aber die Übertragbarkeit der Ergebnisse auf den Standort Aargau - oder unsere Bereiche - muss doch auch so von Geologen und geothermisch gewieften Spezialisten hinterfragt werden. Ich mache hier eine Analogie: Wenn sie am Lötschberg gebohrt haben, um für den Neat-Tunnel etwas herauszufinden, waren die Ergebnisse auch nicht unbedingt übertragbar für die Piora Mulde am Gotthard. Von daher muss sich doch der Aargau selbständig fit machen und beurteilen können, ob und wo er selber entsprechende Bohrungen ansetzen kann. Im Übrigen gibt es nicht nur das Beispiel von Basel, ich habe Ihnen von 32 Projekten in Deutschland erzählt. Im Übrigen baut Hessen derzeit zwei Projekte und bei München gehen in Bruchsal, Landau und Unterhaching im Jahr 2007 Geothermiekraftwerke ans Netz. Die Schweiz hat das Problem, dass sie früh aufsteht und spät erwacht. Der Aargau zählt ganz speziell zu dieser Spezies und ich würde mich sehr freuen, wenn wir in der Geothermie nicht zu den "Spät-Erwachern" und "SpätAufstehern" gehören. Lieber jetzt im Bauen von Netzinfrastruktur Erfahrungen sammeln - wir haben RefunaNetze, wir haben kapitalstarke Gesellschaften in diesem Sektor und wir haben eine Industrie, die Komponenten absetzen kann. Sie begehen einen grossen Fehler, meine Damen und Herren, wenn Sie dieser Potenzialabklärung nicht zustimmen. Bürge Josef, CVP, Baden: Lieber Reto Miloni, Du hast mich aus dem Busch geklopft. In diesem Fall ist der Aargau wirklich nicht spät erwacht! Punkt eins: Falls Du nicht weisst, dass es eine Geothermie-Studie gibt, die seit 18 Art. 861 Jahren fertig ist - anwendbar mit der BadewasserGeothermie -, dann weisst Du es jetzt! Punkt zwei: Wir haben gewaltige Energiemengen, die wir jeden Tag - jede Stunde, jede Minute, jede Sekunde - die Aare hinunterschicken. Und warum? Weil damals beim Wärmetransport vom Aare- ins Limmattal kurzsichtig gehandelt, abgestimmt bzw. verweigert wurde. Man soll mir nicht aus dieser Ecke kommen, dass man zu spät aufgestanden oder noch gar nicht erwacht sei. Dies stimmt einfach nicht! Diese Erfahrungen mit der Geothermiestudie Aargau - mit Zentrum Schinznach - die sind ganz klar darauf angelegt, dass man die Erkenntnisse aus Basel nutzen kann. Es wäre nun wirklich Wasser - zusätzlich zu der Wärme - in die Aare und den Rhein geschüttet, wenn man eine Konkurrenz-Bohrung machen würde. Diese Systeme in fünf Kilometern Tiefe hängen zusammen. Ich habe die Sache obschon ich nicht Naturwissenschafter bin - damals sehr genau studiert. Wir sollten jetzt nicht eine Konkurrenzübung abhalten, denn in unmittelbarer Nähe sind die gleichen Resultate zu erwarten. Mit dem Erwachen stimmt es also schlicht nicht. 21. November 2006 längere Zeit genügend Wärme ab? Es kann nämlich sein, dass, wenn das Gestein 200 Grad Celsius warm ist, das Wasser über den Energieentzug dieser geologischen Formation kalt wird und nicht mehr genügend Energie abgeben kann. Es sind einige Probleme vorhanden und es ist - glaube ich - falsch, wenn wir hier nun sagen, wir müssten auch diese Erfahrung noch selbst erproben. Wir haben entschieden - über unsere Vertretung im Verwaltungsrat uns mit den entsprechenden Entscheidungen am Projekt Basel zu beteiligen. Wir verfolgen dieses Projekt über die Resultate, die wir erhalten, und wir werden dann handeln, wenn es Zeit ist, aus den Erfahrungen wirklich Energie zu gewinnen. Aber ein Postulat einfach in den nächsten vier oder fünf Jahren stehen zu lassen hat keinen Sinn. Warten wir gemeinsam auf diese Resultate und dann können wir entscheiden, ob der Kanton Aargau hier wieder aktiv werden will. Noch ein kleiner Hinweis, wieso in der Stadt Basel dieses Projekt lanciert wurde: In Basel stehen durch Abgaben immerhin jährlich 11 Mio. Franken Förderbeiträge zur Verfügung. Damit kann man mehr erreichen als im Kanton Aargau mit nur 2 Mio. Franken. Ich möchte dies auch immer wieder erwähnen, wenn Sie den Kanton Aargau beurteilen. Wir versuchen, mit den wenigen Mitteln aber auch über unsere Beteiligungen Energiepolitik umzusetzen und bis heute - glaube ich - haben wir das gerade über die Axpo recht gut getan. Ich bitte Sie also, das Postulat abzulehnen, obwohl die Zielrichtung richtig ist. Aber zeitlich ist es zu früh, kommen Sie wieder, wenn wir Erfahrungen gesammelt haben, dann können wir wieder diskutieren. Vielleicht ist dann die Situation bezüglich der Energie noch brisanter und vielleicht werden dann die Entscheidungen einfacher zu fällen sein. Regierungsrat Beyeler Peter C., FDP: energieAARGAU hat verschiedene Schwerpunkte gesetzt. Wir unterstützen die Geothermie und auch die Kleintechnologie der Geothermie. Hier geht es aber um die Grosstechnologie. Der Kanton Aargau hat sich an diesem Pilotprojekt in Basel beteiligt. Wir sind auch an der Axpo beteiligt und das ist nicht zufällig, denn wir sind im Verwaltungsrat vertreten. Wir müssen nicht immer selbst etwas tun, wir können über unsere Beteiligungen auch Erfahrungen sammeln. Aus den Resultaten, den Erfahrungen und dem Wissen kann man entsprechend dann auch investieren. Ich garantiere, es wird investiert, wenn die Tiefen-Geothermie sich wirklich als Abstimmung: rentable Energie erweist. energieAARGAU ist für sichere und auch preisgünstigere Energieversorgung und nicht für Das Postulat wird mit 75 gegen 39 Stimmen abgelehnt. Energieversorgung um jeden Preis. Die Beantwortung des Vorsitzende: Ich schliesse die heutige Sitzung und mache die Regierungsrats auf Seite 2 zeigt in einer Grobanalyse - wir Kommissionspräsidien und das Büro darauf aufmerksam, haben entsprechende geologische Formationen, aber das dass wir um 17.15 Uhr unsere Sitzung abhalten werden. Ich Problem ist nicht die Geologie - dass bei diesem Hot-Dry- wünsche Ihnen allen einen schönen Abend und einen guten Rock-Verfahren das Wasser in die Tiefe gepumpt wird, dann Rest der Woche. lässt man das Wasser durch die Geologie strömen und wieder absaugen. Die Frage ist dann, gibt diese Technik für (Schluss der Sitzung um 17.03 Uhr) ________________________________________________ 1767