Pilotprojekt - Landestierschutzverband Schleswig

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1. Pilotprojekt gegen Katzenelend in Schleswig-Holstein
Kommunen, Land, Tierschutzverbände und Tierärzteschaft rufen in der gemeinsam getragenen
Aktion „Pilotprojekt gegen Katzenelend in Schleswig-Holstein“ zur Kastration von Katzen auf.
Die Gesamtzahl der herrenlosen Katzen in Schleswig-Holstein wird mit ca. 75.000 beziffert. Hinzu
kommen die Katzen privater Halter in einer Größenordnung, die etwa dem Vierfachen entspricht. Von
einer weiblichen Katze können in einem Jahr bis zu 35 Nachkommen ausgehen. Dies führt ohne
Kastration verstärkt zu großen Katzenpopulationen, da Katzen in Schleswig-Holstein keine
natürlichen Feinde haben. Neben dem Leiden der Tiere selbst aufgrund von schlechter Versorgung
ist dies vor allem ein Problem für Wildvögel und andere Kleintiere.
Halterinnen und Halter von Katzen sollen motiviert werden, ihre Tiere kastrieren, chippen und in einer
Datenbank erfassen zu lassen. Sie tragen auf diese Weise mit dafür Sorge, dass frei lebende
Katzenpopulationen in Schleswig-Holstein wieder kleiner werden, das Elend dieser Tiere sinkt und
weniger Katzen in Tierheime gebracht werden.
Mit dem nachfolgend landesweiten Fondsmodell werden unter bestimmten Kriterien Zuschüsse zu
den Kastrationskosten gezahlt. Ziel sind 5.000 kastrierte weibliche Katzen in Schleswig-Holstein
innerhalb des ersten Jahres.
Dieses Projekt richtet sich an Tierhalterinnen und Tierhalter sowie Tierschutzvereine in SchleswigHolstein und bezieht ausschließlich Katzen aus Schleswig-Holstein ein, die zu Tierärzten in
Schleswig-Holstein gebracht werden.
Aktionszeiträume
Katzen werden mit sechs bis zehn Monaten geschlechtsreif und tragen in der Regel zweimal im Jahr.
Um die bereits geschlechtsreifen Tiere des letzten Wurfes, die selbst noch nicht wieder tragend sind,
zu erreichen, werden besondere Aktionszeiträume festgelegt, in denen das Kastrieren der Tiere
finanziell unterstützt wird:
Probelaufaktion
Frühjahrsaktion
Herbstaktion
15. Oktober bis 14. November 2014
02. bis 27. Februar 2015
15. Oktober bis 13. November 2015
Einrichtung des Fonds „Gegen Katzenelend in Schleswig-Holstein“
Es wird ein Fonds der bei der Tierärztekammer Schleswig-Holstein eingerichtet, verwaltet und
abgerechnet.
Dafür wurde folgendes Sonderkonto errichtet:
Kontobezeichnung:
Konto:
BLZ:
IBAN:
BIC:
Pilotprojekt Katzenelend S-H
33200558
218 604 18
DE61 2186 0418 0033 2005 58
GENODEF1RHE
An dem Fonds beteiligen sich:
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das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume,
der Landestierschutzverband Schleswig-Holstein e. V. (LTV), der bereits mit 10.000 Euro beteiligt
hat,
der Deutschen Tierschutzbund, Landesverband Schleswig-Holstein,
die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein,
Die Kommunen,
BingoLotto,
Privatspenderinnen und –spender.
Die Tierärzte in Schleswig-Holstein leisten einen finanziellen Beitrag zu dem Projekt durch
Honorarverzicht in Höhe von 25 Euro je Kastration in den Aktionszeiträumen
Finanzielle Unterstützung
In den o.g. Aktionszeiträumen werden – solange finanzielle Mittel im Fonds zur Verfügung stehen –
das Kastrieren, Chippen und Erfassen von Katzen in einer Datenbank (Tasso und Deutsches
Haustierregister) in folgenden Fällen finanziell unterstützt:

Kostenübernahme in voller Höhe für freilebende weibliche und männliche Katzen, die z. B. von
einem Tierschutzverein zur Tierärztin bzw. zum Tierarzt gebracht werden.

Kostenübernahme in voller Höhe für weibliche und männliche Katzen von Eigentümerinnen bzw.
Eigentümern, die ihrer Tierärztin oder ihrem Tierarzt einen aktuell gültigen Bescheid über den
Bezug von Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II bzw. XII oder Hilfe zum
Lebensunterhalt nach dem SGB XII vorlegen.

Zuschuss in Höhe von 25 Euro für alle anderen weiblichen Katzen.
Die Kostenübernahmen und der Zuschuss werden direkt von den Tierärztinnen und -ärzten mit der
Tierärztekammer abgerechnet. Die Tierhalterin / der Tierhalter und auch die Tierschutzvereine
müssen dazu nichts veranlassen.
Öffentlichkeitsarbeit
Weitere Informationen erhalten Sie über www.gegenkatzenelend.schleswig-holstein.de des
Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes SchleswigHolstein.
Mit Plakaten wird auf das Projekt besonders aufmerksam gemacht werden. Zum Start der
Aktionszeiträume erfolgt außerdem jeweils eine Pressemitteilung.
Das Projekt wird getragen von:
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dem Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes
Schleswig-Holstein,
dem Schleswig-Holsteinischen Gemeindetag,
dem Schleswig-Holsteinischen Landkreistag,
dem Städteverband Schleswig-Holstein,
dem Landestierschutzverband Schleswig-Holstein e.V. (LTV),
dem Deutschen Tierschutzbund - Landesverband Schleswig-Holstein und
der Tierärztekammer Schleswig-Holstein.
2. Hinweise an die Mitglieder des LTV:
Die Mitgliedsvereine des LTV werden gebeten, sich möglichst aktiv an dem Pilotprojekt zu beteiligen.
Wir alle haben lange darauf gewartet, dass sich endlich neben den Tierschutzvereinen auch andere
daran beteiligen, das Katzenelend in unserem Lande zu lindern.
Der LTV unterstützt die Beteiligung der Vereine durch die Beschaffung von Katzenfallen, die
spätestens zu Beginn der Probelaufaktion (15. Oktober 2014) zur Verfügung stehen werden. Sie
werden im Tierheim Flensburg gelagert und können beim 3. Vorsitzenden Willy Sandvoß unter der
Telefonnummer 04639-7837444 oder per Mail unter [email protected] angefordert werden, wenn
eigene Fallern nicht oder nicht ausreichend zur Verfügung stehen.
3. Einige Tipps zum Katzenfangen
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Die Fallen einige Tage zum Angewöhnen am Futterplatz offen und mit Futter stehen lassen.
Vor dem eigentlichen Fangen eine Mahlzeit ausfallen lassen oder nur wenig füttern.
Am Fangtag: Fallen mit etwas Abstand zueinander aufstellen; das Futter in der Falle sollte eine
„Strasse“ bis an das Ende der Falle bilden.
Wenn eine Katze in der Falle ist, gleich eine Decke/Tuch drüberdecken, damit die Katze ruhiger
wird.
Dann die Falle mit Katze gleich ins Auto packen, damit die anderen Katzen nicht nervös werden.
Im Auto „wasserdichte“ Unterlage nicht vergessen.
Die Katze ggf. direkt zum Tierarzt bringen, wo sie kastriert und gechippt sowie bei Tasso und
dem Deutschen Haustierregister registriert wird.
Nach der Kastration: die Katzen in den Fallen wach werden lassen, möglichst an einem warmen
Ort, ggf. in der Tierarztpraxis.
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