pflichten des ersthelfers_korr

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Erste Hilfe – kann auch dein Leben retten
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PFLICHTEN DES ERSTHELFERS
Als erste Hilfe versteht man alle Maßnahmen, die ein Ersthelfer vom Zeitpunkt des
Unfalls bis zum Eintreffen der Rettung durchzuführen hat. Er muss schnell und richtig
erkennen, was geschehen ist, muss überlegen, welche Gefahr droht, und muss zielstrebig – unter Berücksichtigung der Situation –
handeln. Er darf keine Maßnahmen ergreifen,
die Ärzten, Krankenpflegepersonal und Sanitätern vorbehalten sind. Dazu gehört auch
die Verabreichung von Medikamenten. Nach
der Hilfeleistung gibt der Ersthelfer immer
den Rat, einen Arzt aufzusuchen.
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2
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RETTUNGSKETTE
Die Reihenfolge der durchzuführenden Maßnahmen vom Zeitpunkt des Unfallgeschehens
bis zur Behandlung im Krankenhaus wird wie
eine Kette gesehen. Diese Kette besteht aus
gleichwertigen, funktionstüchtigen miteinander verbundenen Gliedern. Weist sie irgendwo eine Schwachstelle auf, so ist das Leben
des Verletzten in Gefahr.
3
3.1
MASSNAHMEN
Notfall erkennen und lebensrettende Sofortmassnahmen durchführen
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Weitere Erste Hilfe leisten
Den Verletzten vor zusätzlichen Schädigungen und Gefahren bewahren.
Wunden versorgen.
Die Schmerzen durch sachgerechte Lagerung oder andere Hilfeleistung lindern.
Den Verletzten betreuen, trösten und
Zuversicht ausstrahlen.
Unbedachtes und falsches Eingreifen
Dritter verhindern.
Keine Diagnosen stellen.
4
GEFAHRENZONE
Eine Gefahrenzone liegt dort vor, wo sich ein
Verunglückter in einem Bereich befindet, in
dem akute Gefahr für sein Leben und das
des Helfers besteht.
Beispiele:
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Straße bei Verkehrsunfall.
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Schipiste oder durch Lawinen gefährdete
Gebiete.
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Dünne Eisfläche.
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Badesee.
4.1
Verhalten in Gefahrenzonen
4.1.1
Verhalten bei Straßenunfällen
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3.2
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Der Notruf muss die folgenden Informationen
enthalten:
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Wo ist der Unfallort?
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Ort, Straße, Hausnummer, Ecke, Kilometerstein angeben.
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Was ist geschehen?
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Zum Beispiel Verkehrsunfall, Brandunglück, Elektrounfall.
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Sind Verletzte eingeklemmt?
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Ist die Fahrbahn blockiert?
Angabe des eigenen Namens und der
Rufnummer.
3.3
Darunter versteht man alle Hilfeleistungen,
die unmittelbar der Erhaltung des Lebens
eines Schwerverletzten, akut lebensbedrohlich Erkrankten oder Vergifteten dienen.
Notruf veranlassen
Gefahrenguttransport? (Wichtig: Zahlen,
die auf der Warntafel aufscheinen, exakt
durchgeben!)
Wie viele Verletzte?
Zahl der Verletzten am Unfallort.
Wer ruft an?
Absichern der Gefahrenzone mit Warndreieck – in ausreichender Entfernung.
4.1.2
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Verhalten bei Unfällen mit gefährlichen
Gütern
Kontakt mit Gefahrengut vermeiden.
Sicherheitsabstand einhalten (mindestens 60 m), keine Annäherung.
Unfallstelle absichern (mind. 100 – 200
m).
Zündquellen ausschalten bzw. vermeiden.
Ausweichen, wenn Gefahrengut durch
Wind vertragen wird.
Notruf; spezielle Kennzeichnung angeben.
Erste Hilfe – kann auch dein Leben retten
4.1.3
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Absichern der Gefahrenzone bzw. Schipiste, in ausreichender Entfernung mit
Schiern und Schistöcken.
Notruf.
4.1.4
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4.2
Verhalten bei Unfällen durch Einbrechen
in Eis
Verunglückten auffordern, beide Arme
auf die Eisfläche zu legen und sich möglichst wenig zu bewegen.
Notruf.
Nicht ohne Seilsicherung oder Sicherung
durch einen zweiten Helfer die Bergung
durchführen.
Hilfsmittel verwenden: Bretter, Leiter,
Stangen.
Tragfähigkeit des Eises prüfen.
Auf breiter Unterlage sich liegend dem
Eingebrochenen nähern.
4.1.7
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Verhalten bei Elektrounfällen
Vor der Bergung Stromkreis unterbrechen (Stecker ziehen, FI-Schalter betätigen, Sicherung herausnehmen).
Wenn eine Unterbrechung nicht möglich
ist, eine Isolierung zum Verletzten
(Gummihandschuhe, Plastiksäcke) und
zur Erde herstellen.
4.1.6
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Verhalten bei Brandunfällen
Notruf durchführen und die Anweisungen
befolgen.
Bei der Bergung sich vom Feuer nicht
einschließen lassen.
Vergiftungsgefahr durch Rauch- und
Giftgase beachten.
4.1.5

Verhalten bei Schi- bzw. Lawinenunfällen
Verhalten bei Badeunfällen
überkreuzt beide Arme des Verletzten unterhalb des Kopfes und zieht ihn aus der Gefahrenzone.
Nach einem Verkehrsunfall kann das Bergen
aus einem Kraftfahrzeug erforderlich sein.
Dabei sind folgende Maßnahmen zu setzen:
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Bergen aus einer Gefahrenzone
Befindet sich ein Verunglückter in einer Gefahrenzone, also in einem Bereich, in dem
trotz Absichern akute Gefahr für das Leben
des Verletzten und des Helfers besteht oder
in dem eine Absicherung nicht möglich ist,
muss er rasch und so schonend wie möglich
geborgen werden.
Die Bergung erfolgt durch Wegziehen, ohne
die Wirbelsäule zu verdrehen. Der Helfer
KONTROLLE
LEBENSFUNKTIONEN
DER
Um richtig handeln zu können, muss der
Ersthelfer nach dem Absichern bzw. Bergen
oder Auffinden eines reglosen Notfallpatienten zunächst die Lebensfunktionen Bewusstsein, Atmung und Kreislauf überprüfen, um
dann eine Notfalldiagnose stellen zu können.
Diese ist jedoch keine Diagnose im medizinischen Sinn. Die Kontrolle der Lebensfunktionen kann jeder Laie ausführen, weil man
keinerlei Hilfsmittel – weder Instrumente
noch irgendwelche Apparaturen – dazu
braucht. Sie erfolgt ausschließlich durch
SEHEN, HÖREN, FÜHLEN.
5.1
Notruf.
Rettung mit Bootshilfe oder Rettungsring
und -leine dem Ertrinkenden zuwerfen
oder Rettungsschwimmbretter einsetzen.
Fahrzeugtür öffnen.
Den noch laufenden Motor des Unfallfahrzeuges
abstellen
(Zündschlüssel
nach links drehen und stecken lassen).
Einen eventuell entstehenden Brand löschen (Feuerlöscher, Decken).
Darauf achten, dass die Beine des Verletzten nicht eingeklemmt sind.
Sicherheitsgurte öffnen.
Den zu Bergenden leicht nach vorne
beugen, mit Hilfe des Rautegriffes erfassen und aus dem Wagen ziehen (der
Verletzte soll zunächst auf dem Oberschenkel des Helfers zu liegen kommen).
Bewusstsein
Die Bewusstseinskontrolle erfolgt durch
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Ansprechen des reglosen Notfallpatienten.
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Berühren.

Zufügen eines leichten Schmerzreizes.
Reagiert ein Mensch auf Ansprechen, Berühren, Schmerz nicht, so ist er ohne Bewusstsein.
5.2
Atmung
Die Kontrolle der Atmung ist nur dann sinnvoll, wenn die Atemwege frei sind.
Die Atemwege werden freigemacht durch:
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Erste Hilfe – kann auch dein Leben retten

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Öffnen beengender Kleidungsstücke und
Entfernung strangulierender Materialien.
Inspektion und Ausräumen der Mundhöhle (Erbrochenes, Schleim, Blut...).
Überstrecken des Kopfes nackenwärts,
um die eventuell zurückgesunkene Zunge hochzuheben und somit eine freie
Atmung zu ermöglichen.
Die Kontrolle der Atmung erfolgt durch:

Hören auf Ein- und Ausatmungsgeräusche.
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Schauen auf Brustkorbbewegungen.

Fühlen der Ausatmungsluft.
Sind bei einem Menschen keine Brustkorbbewegungen sichtbar, keine Atemgeräusche
hörbar und fühlbar, so ist er ohne Atmung.
5.3
Kreislauf
Die Kreislaufkontrolle erfolgt durch Fühlen
des Pulses an der Halsschlagader.
Ist bei einem Menschen der Halsschlagaderpuls nicht tastbar, so ist er ohne Kreislauf.
Erst nach der Überprüfung der Lebensfunktionen
Bewusstseinskontrolle
Atemkontrolle
Kreislaufkontrolle
kann der Ersthelfer eine Notfalldiagnose stellen und die entsprechende Notfallhilfe – die
lebensrettenden Sofortmaßnahmen – durchführen.
6
6.1
LEBENSRETTENDE
SOFORTMASSNAHMEN
6.2
Fehlende Atmung durch Beatmung ersetzen!
Bei Atemstillstand muss sofort Sauerstoffzufuhr durch Beatmung erfolgen:
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Schutzauflage
bzw.
Stofftaschentuch
über Mund und Nase des Notfallpatienten
legen.
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Der Helfer kniet neben dem Notfallpatienten, verschließt mit Daumen und Zeigefinder die Nase und überstreckt den
Kopf, damit die Atemwege frei werden.
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Der Helfer bläst seine Ausatmungsluft
über den leicht geöffneten Mund des
Notfallpatienten ein.
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Nach dem Einblasen hebt der Helfer seinen Kopf und beobachtet das Ausströmen der Luft aus der Lunge des Notfallpatienten.
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Der Vorgang wird bei Erwachsenen ca.
15-mal in der Minute wiederholt.
6.3
6.3.1
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Bewusstlosigkeit
Der Helfer legt den ihm näher liegenden Arm
des Bewusstlosen seitlich. Dann erfasst er
den gegenüberliegenden Arm am Handgelenk und das gegenüberliegende Bein in der
Kniekehle, winkelt das Bein ab, so dass Arm
und Bein mit dem Körper ein stabiles Dreieck
bilden. Nun wird der Bewusstlose vorsichtig
in Seitenlage gedreht. Anschließend wird der
Kopf des Bewusstlosen nackenwärts überstreckt und das Gesicht dem Boden zugewandt, so dass die Zunge die Atemwege
nicht verlegt.
Kreislaufstillstand
Fehlende Atmung durch Beatmung und
fehlenden Kreislauf durch Herzmassage
ersetzen!
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Freihalten der Atemwege durch stabile Seitenlagerung!
Atemstillstand
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Durchführung der Herzmassage
Der Notfallpatient wird auf eine harte,
unnachgiebige Unterlage gelegt.
Der Helfer kniet seitlich vom Notfallpatienten und legt den Handballen einer
Hand auf den Anfang der unteren Hälfte
des Brustbeins (Druckpunkt), ohne mit
den Fingern den Brustkorb zu berühren.
Der Handballen der anderen Hand wird
darüber gelegt.
Bei gestreckten Armen wird nun so starker Druck senkrecht auf das Brustbein
ausgeübt, dass es 4 – 6 cm niedergedrückt wird.
Die Hände dürfen dabei nicht abgehoben
werden.
Die Herzmassage ist gleichmäßig in einer
Arbeitsfrequenz von ca. 80-mal pro Minute durchzuführen.
6.3.2
Einhelfermethode
Nach zwei Beatmungen werden 15 Herzmassagen durchgeführt, dann wiederum zwei
Beatmungen – 15 Herzmassagen ...
Die richtige Durchführung der Beatmung und
Herzmassage muss in einem Erste-Hilfe-Kurs
korrekt erlernt und geübt werden.
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