erste hilfe_textvorlage

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Pflichten des Ersthelfers (Ü1)
Als Erste Hilfe versteht man alle Maßnahmen, die ein Ersthelfer vom Zeitpunkt des Unfalls bis zum
Eintreffen der Rettung durchzuführen hat. Er muss schnell und richtig erkennen, was geschehen ist,
muss überlegen, welche Gefahr droht, und muss zielstrebig – unter Berücksichtigung der Situation –
handeln. Er darf keine Maßnahmen ergreifen, die Ärzten, Krankenpflegepersonal und Sanitätern
vorbehalten sind. Dazu gehört auch die Verabreichung von Medikamenten. Nach der Hilfeleistung
gibt der Ersthelfer immer den Rat, einen Arzt aufzusuchen.
Rettungskette (Ü1)
Die Reihenfolge der durchzuführenden Maßnahmen vom Zeitpunkt des Unfallgeschehens bis zur
Behandlung im Krankenhaus wird wie eine Kette gesehen. Diese Kette besteht aus gleichwertigen,
funktionstüchtigen miteinander verbundenen Gliedern. Weist sie irgendwo eine Schwachstelle auf,
so ist das Leben des Verletzten in Gefahr.
Maßnahmen (Ü1)
Notfall erkennen und lebensrettende Sofortmaßnahmen (Ü2)
Darunter versteht man alle Hilfeleistungen, die unmittelbar der Erhaltung des Lebens eines
Schwerverletzten, akut lebensbedrohlich Erkrankten oder Vergifteten dienen.
Notruf veranlassen (Ü2)
Der Notruf muss die folgenden Informationen enthalten:
Wo ist der Unfallort?
Was ist geschehen?
Wie viele Verletzte?
Wer ruft an?
Weitere Erste Hilfe leisten (Ü2)
Den Verletzten vor zusätzlichen Schädigungen und Gefahren bewahren.
Wunden versorgen.
Die Schmerzen durch sachgerechte Lagerung oder andere Hilfeleistung lindern.
Den Verletzten betreuen, trösten und Zuversicht ausstrahlen.
Unbedachtes und falsches Eingreifen Dritter verhindern.
Keine Diagnosen stellen.
Gefahrenzone (Ü1)
Eine Gefahrenzone liegt dort vor, wo sich ein Verunglückter in einem Bereich befindet, in dem akute
Gefahr für sein Leben und das des Helfers besteht.
Beispiele:
Straße bei Verkehrsunfall.
Skipiste oder durch Lawinen gefährdete Gebiete.
Dünne Eisfläche.
Badesee.
Verhalten in Gefahrenzonen (Ü2)
Verhalten bei Straßenunfällen (Ü3)
Absichern der Gefahrenzone mit Warndreieck – in ausreichender Entfernung.
Verhalten bei Ski- bzw. Lawinenunfällen (Ü3)
Absichern der Gefahrenzone bzw. Skipiste, in ausreichender Entfernung mit Skiern und Skistöcken.
Notruf.
Verhalten bei Brandunfällen (Ü3)
Notruf durchführen und die Anweisungen befolgen.
Bei der Bergung sich vom Feuer nicht einschließen lassen.
Vergiftungsgefahr durch Rauch- und Giftgase beachten.
Verhalten bei Unfällen durch Einbrechen in Eis (Ü3)
Verunglückten auffordern, beide Arme auf die Eisfläche zu legen und sich möglichst wenig zu
bewegen.
Notruf.
Nicht ohne Seilsicherung oder Sicherung durch einen zweiten Helfer die Bergung durchführen.
Hilfsmittel verwenden: Bretter, Leiter, Stangen.
Tragfähigkeit des Eises prüfen.
Auf breiter Unterlage sich liegend dem Eingebrochenen nähern.
Verhalten bei Badeunfällen (Ü3)
Notruf.
Rettung mit Bootshilfe oder Rettungsring und -leine dem Ertrinkenden zuwerfen oder
Rettungsschwimmbretter einsetzen.
Kontrolle der Lebensfunktionen (Ü1)
Um richtig handeln zu können, muss der Ersthelfer nach dem Absichern bzw. Bergen oder Auffinden
eines reglosen Notfallpatienten zunächst die Lebensfunktionen Bewusstsein, Atmung und Kreislauf
überprüfen, um dann eine Notfalldiagnose stellen zu können. Das ist jedoch keine Diagnose im
medizinischen Sinn. Die Kontrolle der Lebensfunktionen kann jeder Laie ausführen, weil man
keinerlei Hilfsmittel – weder Instrumente noch irgendwelche Apparaturen – dazu braucht. Sie erfolgt
ausschließlich durch SEHEN, HÖREN, FÜHLEN.
Bewusstsein (Ü2)
Die Bewusstseinskontrolle erfolgt durch:
Ansprechen des reglosen Notfallpatienten.
Berühren.
Zufügen eines leichten Schmerzreizes.
Reagiert ein Mensch auf Ansprechen, Berühren, Schmerz nicht, so ist er ohne Bewusstsein.
Atmung (Ü2)
Die Kontrolle der Atmung ist nur dann sinnvoll, wenn die Atemwege frei sind.
Die Atemwege werden frei gemacht durch:
Öffnen beengender Kleidungsstücke und Entfernung strangulierender Materialien.
Inspektion und Ausräumen der Mundhöhle (Erbrochenes, Schleim, Blut ...).
Überstrecken des Kopfes nackenwärts, um die eventuell zurückgesunkene Zunge hochzuheben und
somit eine freie Atmung zu ermöglichen.
Die Kontrolle der Atmung erfolgt durch:
Hören auf Ein- und Ausatmungsgeräusche.
Schauen auf Brustkorbbewegungen.
Fühlen der Ausatmungsluft.
Sind bei einem Menschen keine Brustkorbbewegungen sichtbar, keine Atemgeräusche hörbar und
fühlbar, so ist er ohne Atmung.
Kreislauf (Ü2)
Die Kreislaufkontrolle erfolgt durch Fühlen des Pulses an der Halsschlagader.
Ist bei einem Menschen der Halsschlagaderpuls nicht tastbar, so ist er ohne Kreislauf.
Erst nach der Überprüfung der Lebensfunktionen
Bewusstseinskontrolle
Atemkontrolle
Kreislaufkontrolle
kann der Ersthelfer eine Notfalldiagnose stellen und die entsprechende Notfallhilfe – die
lebensrettenden Sofortmaßnahmen – durchführen.
Lebensrettende Sofortmaßnahmen (Ü1)
Bewusstlosigkeit (Ü2)
Freihalten der Atemwege durch stabile Seitenlagerung!
Der Helfer legt den ihm näher liegenden Arm des Bewusstlosen seitlich. Dann erfasst er den
gegenüberliegenden Arm am Handgelenk und das gegenüberliegende Bein in der Kniekehle, winkelt
das Bein ab, so dass Arm und Bein mit dem Körper ein stabiles Dreieck bilden. Nun wird der
Bewusstlose vorsichtig in Seitenlage gedreht. Anschließend wird der Kopf des Bewusstlosen
nackenwärts überstreckt und das Gesicht dem Boden zugewandt, so dass die Zunge die Atemwege
nicht verlegt.
Atemstillstand (Ü2)
Fehlende Atmung durch Beatmung ersetzen!
Bei Atemstillstand muss sofort Sauerstoffzufuhr durch Beatmung erfolgen:
Schutzauflage bzw. Stofftaschentuch über Mund und Nase des Notfallpatienten legen.
Der Helfer kniet neben dem Notfallpatienten, verschließt mit Daumen und Zeigefinder die Nase und
überstreckt den Kopf, damit die Atemwege frei werden.
Der Helfer bläst seine Ausatmungsluft über den leicht geöffneten Mund des Notfallpatienten ein.
Nach dem Einblasen hebt der Helfer seinen Kopf und beobachtet das Ausströmen der Luft aus der
Lunge des Notfallpatienten.
Der Vorgang wird bei Erwachsenen ca. 15-mal in der Minute wiederholt.
Kreislaufstillstand (Ü2)
Fehlende Atmung durch Beatmung und fehlenden Kreislauf durch Herzmassage ersetzen!
Durchführung der Herzmassage (Ü3)
Der Notfallpatient wird auf eine harte, unnachgiebige Unterlage gelegt.
Der Helfer kniet seitlich vom Notfallpatienten und legt den Handballen einer Hand auf den Anfang
der unteren Hälfte des Brustbeins (Druckpunkt), ohne mit den Fingern den Brustkorb zu berühren.
Der Handballen der anderen Hand wird darübergelegt.
Bei gestreckten Armen wird nun so starker Druck senkrecht auf das Brustbein ausgeübt, dass es 4 bis
6 cm niedergedrückt wird.
Die Hände dürfen dabei nicht abgehoben werden.
Die Herzmassage ist gleichmäßig in einer Arbeitsfrequenz von ca. 80-mal pro Minute durchzuführen.
Einhelfermethode (Ü3)
Nach zwei Beatmungen werden 30 Herzmassagen durchgeführt, dann wiederum zwei Beatmungen –
30 Herzmassagen …
Die richtige Durchführung der Beatmung und Herzmassage muss in einem Erste-Hilfe-Kurs korrekt
erlernt und geübt werden.
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