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EUROPÄISCHE KOMMISSION – PRESSEMITTEILUNG
Öffentliche Gesundheit: Kommission schlägt
wirksame Maßnahmen zum besseren Schutz der
Bürger vor einer Vielzahl grenzüberschreitender
Gesundheitsbedrohungen vor
Brüssel, 8. Dezember 2011 – Um die Menschen in Europa vor einer breiten Palette
an Gesundheitsbedrohungen zu schützen und im Krisenfall eine umfassend
koordinierte Reaktion zu gewährleisten, verabschiedete die Europäische
Kommission heute einen Legislativvorschlag zum Umgang mit schwerwiegenden
grenzüberschreitenden Gesundheitsbedrohungen. Ausgehend von den Lehren aus
den Krisen der letzten Zeit wie der H1N1-Pandemie 2009, der Vulkanaschewolke
2010 und dem E.-coli-Ausbruch 2011 schlägt die Kommission vor, bessere
Möglichkeiten zur Vorbereitung auf und zum Umgang mit solchen Krisen
vorzusehen. Die wichtigsten Elemente des Vorschlags:
- Ausweitung des derzeitigen Koordinationsmechanismus für übertragbare
Krankheiten auf alle Gesundheitsbedrohungen durch biologische, chemische
und umweltbedingte Ursachen;
- Stärkung des Mandats des Gesundheitssicherheitsausschusses;
- Verbesserung der Krisenbereitschaft etwa durch die Möglichkeit einer
gemeinsamen Beschaffung von Impfstoffen;
- Schaffung der Möglichkeit zur Feststellung einer europäischen
„Gesundheitskrisenlage“, um Arzneimittel rascher verfügbar zu machen;
- Einigung auf europaweite grenzüberschreitende Notfallmaßnahmen, wenn
eine Krise zahlreiche Todesfälle verursacht und nationale Maßnahmen die
Ausbreitung nicht eindämmen können.
John Dalli, EU-Kommissar für Gesundheit und Verbraucherpolitik, erklärte: „In
unserer globalisierten Gesellschaft bewegen sich Menschen und Güter über
Grenzen hinweg, und Krankheiten können innerhalb von Stunden durch ganz
Europa und rund um den Globus wandern. Daher müssen die Europäische Union
und ihre Mitgliedstaaten darauf vorbereitet sein, in koordinierter Weise gemeinsam
vorzugehen, um die Ausbreitung einer Krankheit einzudämmen. Der heute
verabschiedete Vorschlag gibt uns die Mittel und die Strukturen, die Menschen in
ganz Europa wirksam vor einer breiten Palette von Gesundheitsbedrohungen zu
schützen.“
IP/11/1516
Biologische, chemische und umweltbedingte Faktoren können schwerwiegende
grenzüberschreitende Gesundheitsbedrohungen auslösen. Solche Bedrohungen
können sich als von Mensch zu Mensch übertragene Krankheiten wie Influenza,
durch Trinkwasser übertragene Krankheiten wie Botulismus oder Infektionen mit
E. coli manifestieren oder aber das Ergebnis extremer Wetterbedingungen wie
Hitze- oder Kältewellen sein. In den letzten Jahren war die Europäische Union mit
einer Reihe derartiger Krisen konfrontiert. Ausgehend vom 1998 eingerichteten
Frühwarn- und Reaktionssystem für übertragbare Krankheiten schlägt die
Kommission Maßnahmen zur Stärkung der Reaktion auf schwerwiegende
grenzüberschreitende Gesundheitsbedrohungen in der EU vor.
Hintergrund
Die Europäische Kommission hat Kapazitäten zum Umgang mit Gesundheitskrisen
und eine Reihe von Strategien, Mechanismen und Instrumenten zum Umgang mit
schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsbedrohungen geschaffen.
Auf die jeweilige Bedrohung zugeschnittene Maßnahmen wurden eingeführt, die
den Schwerpunkt etwa auf Katastrophenschutz, Rechtsdurchsetzung oder
Unterstützungsstrukturen legen.
Bislang wurden jedoch einige Arten schwerwiegender grenzüberschreitender
Gesundheitsbedrohungen auf EU-Ebene nicht einheitlich gehandhabt.
Bedrohungen durch biologische, chemische und umweltbedingte Zwischenfälle
werden nicht in gleicher Weise behandelt wie solche durch übertragbare
Krankheiten.
Der neue Vorschlag stützt sich auf bestehende Strukturen und verstärkt diese
durch folgende Elemente:
1. Ausweitung der Risikobewertung und der Koordination von
Maßnahmen gegen übertragbare Krankheiten auf alle
Gesundheitsbedrohungen durch biologische, chemische und
umweltbedingte Ursachen
In einer Gesundheitskrise kommt es darauf an, die Art der Bedrohung, Form,
Geschwindigkeit und Ausmaß der Ausbreitung zu kennen, um diese einzudämmen
und Gesundheitsschäden zu minimieren sowie den Bürgern aktuelle Informationen
und Ratschläge bereitstellen zu können. Ein Netz für die epidemiologische
Überwachung übertragbarer Krankheiten, in dem die Europäische Kommission,
das Europäische Zentrum für die Prävention und Kontrolle von Krankheiten
(ECDC) und nationale Behörden zusammenarbeiten, besteht bereits. Mit dem
neuen Vorschlag wird diese Wissensbasis auf andere schwerwiegende
grenzüberschreitende Gesundheitsbedrohungen ausgeweitet. Sollte eine
solche Bedrohung auftreten, können Ad-hoc-Netze für Informationsaustausch,
Risikobewertung und gemeinsame Nutzung wissenschaftlichen Sachverstands
geschaffen werden.
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2. Stärkung der Rolle des Gesundheitssicherheitsausschusses zur
Verbesserung der Koordinierung der Maßnahmen zur Bekämpfung
einer Gesundheitskrise
Die EU-Gesundheitsminister richteten den EUGesundheitssicherheitsausschuss 2001 nach den Terroranschlägen und der
absichtlichen Freisetzung des Anthraxerregers in den Vereinigten Staaten ein.
Seitdem hat der Ausschuss die Koordinierung der Reaktion auf Gesundheitskrisen
auf EU-Ebene durch Koordinierung der Risikobewertung und des Managements
schwerwiegender grenzüberschreitender Gesundheitsbedrohungen unterstützt. Der
Vorschlag formalisiert und erweitert das Mandat des Ausschusses, das die
Beratung der Mitgliedstaaten und der Kommission zu politischen wie auch
technischen Aspekten der Gesundheitssicherheit einschließt.
3. Stärkung der Bereitschaft zur Bekämpfung von Krisen
Ein Bereitschaftsplan, der beschreibt, was im Fall einer Gesundheitskrise zu tun ist,
ist wesentlich für die Eindämmung einer solchen Krise. Der Vorschlag der
Kommission sieht vor, dass jeder Mitgliedstaat seine Bemühungen zur
Entwicklung, Stärkung und Aufrechthaltung der eigenen Bereitschafts- und
Reaktionsplanung mit den anderen Mitgliedstaaten koordiniert. Derartige Pläne
umfassen Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs zu medizinischen
Gegenmaßnahmen und die Koordination mit anderen Schlüsselsektoren. Die
Mitgliedstaaten berücksichtigen die Leitlinien der Kommission, die den Prozess
koordiniert. Solche Leitlinien können gesundheitspolitische Maßnahmen oder die
Kommunikation mit der Öffentlichkeit betreffen. Der Vorschlag sieht auch eine
Basis für die freiwillige gemeinsame Beschaffung von Impfstoffen und anderen
medizinischen Gegenmaßnahmen für interessierte Mitgliedstaaten vor.
4. Schaffung der Möglichkeit zur Feststellung einer europäischen
„Gesundheitskrisenlage“, um Arzneimittel (zur Eindämmung der Krise)
rascher verfügbar zu machen
Der Vorschlag sieht vor, dass die EU im Falle einer lebensbedrohlichen, durch
Arzneimittel zu verhindernden oder heilbaren Krankheit, die sich in Europa rasch
ausbreitet, und zu der die Weltgesundheitsorganisation den „Notfall“ noch nicht
erklärt hat, selbst einen europäischen Gesundheitsnotfall feststellen kann, und zwar
ausschließlich zum Zweck der rascheren Zulassung neuer Arzneimittel oder der
Änderung der Anwendungsbedingungen eines Arzneimittels. Nach derzeitigem EURecht muss die Europäische Kommission warten, bis die WHO einen
internationalen Notfall für mehrere Kontinente erklärt hat. Damit soll für den Fall
vorgesorgt werden, dass eine Krankheit sich in Europa (jedoch nicht weltweit) rasch
ausbreitet und Arzneimittel Leben retten können.
5. Europäische grenzüberschreitende Notfallmaßnahmen
Der Vorschlag sieht vor, dass in einer spezifischen Notfallsituation, in der viele
Menschen sterben oder in Krankenhäuser eingeliefert werden und in der sich zeigt,
dass die Maßnahmen der Mitgliedstaaten die Ausbreitung über Grenzen hinaus
nicht eindämmen können, die Kommission grenzüberschreitende
Notfallmaßnahmen erlässt, etwa Maßnahmen zur Eindämmung eines Ausbruchs
oder die Reihenuntersuchung infizierter Menschen.
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Weitere Informationen finden Sie unter
http://ec.europa.eu/health/preparedness_response/policy/index_de.htm
Website des EU-Kommissars Dalli:
http://ec.europa.eu/commission_2010-2014/dalli/index_en.htm
MEMO/11/884
Contacts :
Frédéric Vincent (+32 2 298 71 66)
Aikaterini Apostola (+32 2 298 76 24)
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