Grosser Rat - beim Kanton Aargau

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Art. 1136
25. Februar 2003
83. Sitzung
25. Februar 2003, 08.00 Uhr
Vorsitzender:
Dr. Peter Müller, Magden
Protokollführer:
Urs Meier, Staatsschreiber-Stellvertreter
Tonaufnahme/Redaktion:
Norbert Schüler
Präsenz:
Anwesend 185 Mitglieder
Abwesend mit Entschuldigung 15 Mitglieder
Entschuldigt abwesend: Brizzi Simona, Ennetbaden; Ernst Susanne, Aarau; Fässler Lukas,
Möhlin; Fehlmann Hans Ulrich, Oberbözberg; Fiechter Regula, Aarau; Kalt Rudolf,
Spreitenbach; Kuhn-Wittig Eva, Full; Lepori-Scherrer Theres, Berikon; Lüscher-Grieder
Adolf, Oberentfelden; Lüthi Benedikt, Lenzburg; Moser Joerg, Fislisbach; Nietlispach
Franz, Zeiningen; Schreiber-Rebmann Patricia, Wegenstetten; Suter Peter, Murgenthal;
Troller-Zumsteg Martin, Münchwilen
Vorsitzender: Ich begrüsse Sie herzlich zur 83. Ratssitzung
der laufenden Legislaturperiode.
1136 Mitteilungen
Vorsitzender: Ich habe Ihnen zu Beginn der Sitzung eine
schmerzliche Mitteilung zu machen. Am Montag, den
17. Februar, ist Herr Hans Roth, Alt-Grossratspräsident und
Alt-Nationalrat im 90. Lebensjahr verstorben. Herr Roth
stand während vieler Jahre im Dienst der Öffentlichkeit,
insbesondere im Dienst unseres Kantons und des Bezirks
Aarau. Der Verstorbene gehörte dem Grossen Rat von 19451957 und von 1961-1974 an. In dieser Zeit wirkte er in
zahlreichen Kommissionen als Mitglied und zum Teil als
Präsident mit. Das Parlament präsidierte er im Amtsjahr
1967/1968. Ab 1967 gehörte er während 16 Jahren dem
Nationalrat an. Uneigennützig, mit grosser Hingabe, klar
und bestimmt vertrat er insbesondere die Interessen der
Landwirtschaft. Dank und Anerkennung der Öffentlichkeit
sind ihm gewiss. Wir werden des Verstorbenen stets ehrend
gedenken und entbieten seiner Familie unser herzliches
Beileid. Ich bitte Sie, geschätzte Damen und Herren im Saal
und auf der Tribüne, sich zu Ehren von Herrn Hans Roth
von den Sitzen zu erheben! - Ich danke Ihnen.
Wie so oft im Leben sind Freud und Leid nahe beieinander.
Ich darf Ihnen als Nächstes mitteilen, dass unser
Ratsmitglied Martin Bhend, Oftringen, am 1. Februar stolzer
Vater einer Tochter mit dem Namen Sarah geworden ist. Ich
gratuliere ihm und seiner Frau ganz herzlich! (Beifall)
Am Dienstag, 4. März, ist der Grosse Rat über den Mittag
zum Besuch der Ausstellung "Aargau, eine Grenzerfahrung"
ins Didaktikum in der Blumenhalde Aarau eingeladen. Sie
werden in der nächsten Grossratspost eine Einladung dazu
vorfinden. Um möglichst wenig Zeit zu verlieren wird ein
Bus die Teilnehmenden an den Ausstellungsort und wieder
zurück befördern. Ich werde zudem die Vormittagssitzung
etwas früher beenden und mit der Nachmittagssitzung um
14.15 Uhr beginnen. Die Fraktionschefs bitte ich, die Zahl
der Teilnehmenden an der Fraktionssitzung vom nächsten
Dienstag zu erheben und am 4. März vor Beginn der
Vormittagssitzung dem Ratssekretär mitzuteilen!
Dann gestatte ich mir noch die folgende Mitteilung: Das
Büro des Grossen Rates war gestern zum Besuch beim
Grossen Rat des Kantons Appenzell Innerhoden eingeladen.
Man redet ja viel von Benchmarking. Ich möchte Sie einfach
auf 2 Gegebenheiten aufmerksam machen: 1. Die
vorbildliche Ruhe, die im Ratssaal von Appenzell herrschte
und 2. die Tatsache - der Zufall wollte es so - dass gerade
das Spitalgesetz in zweiter Lesung behandelt wurde. Die
Behandlung war innert 10 Minuten abgeschlossen. Dies
einfach als kleine Vorgabe. Ganz werden wir ja nicht an die
Appenzeller herankommen. Die Appenzeller haben etwas
weniger Einwohner als wir; sie haben aber auch nur 6
Paragraphen gebraucht für dieses Gesetz!
Regierungsrätliche Vernehmlassungen an Bundesbehörden:
1. Vom 8. Januar 2003 an das Bundesamt für Umwelt, Wald
und
Landschaft,
Bern,
betreffend
Naturund
Landschaftspärke von nationaler Bedeutung; Teilrevision
des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz
(NHG).
2. Vom 29. Januar 2003 an Bundesrätin Micheline CalmyRey, Vorsteherin des Departementes für auswärtige
Angelegenheiten, Bern, zum Zwischenbericht über das erste
Zusatzprotokoll zur Europäischen Konvention zum Schutze
der Menschenrechte und Grundfreiheiten.
3. Vom 29. Januar 2003 an das Bundesamt für
Kommunikation, Biel, zur Neuen Verfassungsbestimmung
betreffend Medienpolitik; Förderung der Vielfalt und
Unabhängigkeit der Medien.
4. Vom 29. Januar 2003 an das Bundesamt für Gesundheit,
Bern, zur Totalrevision der Schall- und Laserverordnung.
Die
Staatskanzlei
stellt
auf
Verlangen
die
Vernehmlassungen samt den Unterlagen des Bundes zur
Verfügung. Die Vernehmlassungen können auch im Internet
(www.ag.ch) abgerufen werden.
Verwaltungsgerichtsbeschwerden gegen Beschlüsse des
Grossen Rates: Urteil: Gemäss Urteil vom 11. Dezember
2002 im Beschwerdeverfahren des Werner Wernli-Fuchs,
1723
15. November 1994
Art. 770
Hunzenschwil, gegen den Beschluss des Grossen Rates vom
zonen- und Kulturlandplan der Gemeinde Gränichen, hat das
Verwaltungsgericht entschieden, in teilweiser Gutheissung
der Beschwerde den Genehmigungsbeschluss des Grossen
Rates insoweit aufzuheben, als er die Parzellen Nrn. 1026,
1027 und 2511 der Naturschutzzone mit Weideflächen
zuweist. Die Sache wird zum neuen Entscheid an den
Regierungsrat im Sinne der Erwägungen zurückgewiesen.
Der Beschwerdeentscheid des Regierungsrates vom 17. Mai
2000 wird in Dispositiv Ziffer 1a und 4 Abs. 1 vollständig
und in Dispositiv Ziffer 3 teilweise (Anteil Verfahrenskosten) aufgehoben. Im Übrigen wird die Beschwerde
abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist.
1137 Neueingänge
1. Wyna; Vorprojekt für Hochwasserschutz und
Renaturierung mit Kreditantrag und Richtplananpassung.
Vorlage des Regierungsrates vom 22. Januar 2003. - Geht an
die Kommission für Umwelt und Gewässer.
2. Einführung einer Ausgaben- und Schuldenbremse (ASB);
Gegenvorschlag des Regierungsrates zur Volksinitiative der
SVP Aargau: "Weniger Steuern und Ausgaben! - Für eine
schuldenfreie Zukunft!"; Änderung des Gesetzes über den
Finanzhaushalt des Kantons Aargau (FHG); 1. Beratung.
Vorlage des Regierungsrates vom 22. Januar 2003. - Geht an
die Staatsrechnungskommission.
3.
Heroingestützte
Behandlung
schwerstabhängiger
Drogensüchtiger im Kanton Aargau (HAG); Bericht zum
Abschluss der zweijährigen Pilotphase. Vorlage des
Regierungsrates vom 22. Januar 2003. - Geht an die
Gesundheitskommission.
1138 Postulat
der
SP-Fraktion
Kinderpartizipation; Einreichung und
Begründung
betreffend
schriftliche
Von der SP-Fraktion wird folgendes Postulat eingereicht:
20. Juni 2000 in Sachen Pro Natura Aargau betreffend Bauvon Kindern und Jugendlichen in der Schweiz hat klar
aufgezeigt, dass vor allem in den Gemeinden und auch in
den Schulen grosser Handlungsbedarf bezüglich der
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen besteht.
Gleichzeitig zeigt die Studie, dass Kinder und Jugendliche entgegen einer oft geäusserten landläufigen Meinung - ein
lebhaftes Interesse daran haben, ihr Lebensumfeld aktiv zu
gestalten.
Die Schweiz hat die UN-Kinderrechtskonvention
verabschiedet, in welcher der Artikel 12 klar sagt, dass die
Vertragsstaaten dem Kind einerseits das Recht zusichern,
sich frei zu äussern und sich andrerseits verpflichten, die
Meinung des Kindes zu berücksichtigen.
Kinder und Jugendliche stellen bis jetzt eine besondere
Gruppe dar, die weitgehend von politischen Entscheiden
ausgeschlossen ist, obwohl gerade sie mit diesen am
längsten zu leben haben. Insbesondere die drei folgenden
Gründe
unterstreichen
die
Notwendigkeit
von
Mitbestimmung auch der jüngeren Altersklasse:
- Eine Gesellschaft, die besonders stolz auf ihre
basisdemokratischen Verhältnisse ist, soll möglichst viele
Menschen mitbestimmen lassen und deren Meinung ernst
nehmen.
- Partizipationsförderung wirkt sich positiv aufs
Demokratieverständnis aus. Partizipation muss aber auch
eingeübt werden können. Damit wird gesellschaftliches
Interesse und Engagement langfristig gesichert.
- Die Erfahrung von Kindern und Jugendlichen, dass ihre
Meinung
zählt,
kann
sich
positiv
auf
ihre
Persönlichkeitsentwicklung auswirken.
Oftmals ist es nicht fehlender Wille von Schulen und
Gemeinden,
der
für
das
Fehlen
von
Partizipationsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche
verantwortlich ist, sondern mangelnde Sensibilität und
Kenntnisse über dieses Thema. Es fehlen beispielsweise ein
Leitbild Kinderpolitik, die Gewichtung im Lehrplan,
Förderung des Partizipationsgedanken in Gemeinden und
der pädagogischen Ausbildung.
Die Kantone und der Bund sind also gefordert.
Text:
Der Regierungsrat wird aufgefordert, die Partizipation von
Kindern und Jugendlichen auf kantonaler Ebene und in
Gemeinden und Schulen aktiv zu fördern. Im Sinne der UNKinderrechtskonvention soll dabei den jüngeren und älteren
Kindern
gleiche
Aufmerksamkeit
zukommen
(Nachholbedarf besteht vor allem bei den bis 12-Jährigen).
Es
sollen
Datengrundlagen,
Informationen
und
Umsetzungshilfen zum Thema bereitgestellt werden, damit
Schulen und Gemeindebehörden den Einstieg im
Zusammenhang mit der Beteiligung von Kindern einfacher
finden. Dabei sollen vom Kanton her klare Signale gesetzt
und konkrete Hilfestellungen geleistet werden. Die vom
Kanton bereits eingesetzte Arbeitsgruppe "Kinderrechte"
kann hierfür - mit den nötigen Kompetenzen und
Ressourcen ausgestattet - einen wichtigen Beitrag leisten.
Begründung:
Die kürzlich unter Leitung des Pädagogischen Instituts der
Universität Zürich veröffentlichte Studie zur Partizipation
1139 Postulat
Max
Chopard-Acklin,
SP,
Obersiggenthal, betreffend Kostenwahrheit beim
Einkauf von Leistungen bei der Kantonspolizei Aargau;
Einreichung und schriftliche Begründung
Von Max Chopard-Acklin, SP, Obersiggenthal, und 26
mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird folgendes
Postulat eingereicht:
Text:
Der Regierungsrat ist aufgefordert, den realen
Aufwendungen entsprechende Kostenansätze beim Einkauf
polizeilicher Leistungen von der Kantonspolizei Aargau
festzusetzen. Es ist künftig zu vermeiden, dass
ausserkantonale
weniger
bezahlen
müssen
als
Leistungsbezüger aus dem Kanton Aargau.
1724
83. Grossratssitzung vom 25. Februar 2003 (Vormittag) / 1. Entwurfexemplar vom 21. März 2003
Begründung:
Die Kostenansätze für Einsätze der Kantonspolizei geben zu
diskutieren. Die Gemeinden wollen wissen, mit welchen
bezüglich Kostensätze der Kantonspolizei zu reden. Laut
Medienbenichten stellte die Aargauer Regierung für diese
Veranstaltung den Einsatz eines grösseren Kontingentes
aargauischer Polizelkräfte für nur Fr. 50.-- pro Person und
Stunde in Rechnung. Begründet wurden diese
subventionierten Kostensätze beim WEF mit Abmachungen
im Polizeikonkordat. Im eigenen Kanton werden andere
Massstäbe angesetzt: Vom Regierungsrat wurde bei der
Diskussion um das Projekt "Horizont 2003" (möglicher
Einkauf von KAPO-Leistungen durch die Gemeinden) in
Aussicht gestellt, der Einkauf polizeilicher Leistungen
müsse mindestens zu Stundenansätzen von Fr. 100.-- bis
140.-- (je nach Umfang) erfolgen.
Am 4. September 2002 wurde die revidierte "Verordnung
über die von der Kantonspolizei zu beziehenden Gebühren"
durch den Aargauer Regierungsrat verabschiedet. Daraus
zwei Beispiele:
§ 2d Abs. 1 (Sportliche, Kulturelle und weitere Anlässe)
1 Die Gebühren für Einsatzkräfte der Kantonspolizei bei
sportlichen, kulturellen oder anderen Anlässen beträgt Fr.
120.-- pro Stunde und Einsatzkraft. Sie wird zu Lasten der
Veranstalterin oder des Veranstalters erhoben. Teile einer
Stunde werden anteilsmässig berechnet.
§ 2e (Verkehrsunterricht)
1 Für die Durchführung des Verkehrsunterrichts im
Kindergarten und an der Volksschule durch die
Kantonspolizei wird eine Gebühr zu Lasten der
Trägergemeinde erhoben.
2
Die Gebühr beträgt Fr. 150.-- pro Unterrichtsstunde und
Instruktionsperson. Teile einer Stunde werden anteilsmässig
berechnet. Für den Hin- und Rückfahrtsweg wird eine
Pauschale von Fr. 150.-- verrechnet.
Zahlen sie bei einem Einkauf von Leistungen gemäss
"Horizont 2003" effektiv zu rechnen haben. Auch die
kürzlich von privaten Kreisen durchgeführte WEF
Veranstaltung
gab
Gemäss dem Antwortschreiben des Regierungsrats bedeutet
jede Verletzung der Limmatsedimente eine akute Gefahr für
das Grundwasser einer Region mit über 80'000
Einwohner/Einwohnerinnen.
Weiter
können
diese
Verletzungen durch alltägliche Vorkommnisse zugefügt
werden. Dazu reicht es, einen Pfahl in den Flussgrund zu
treiben, wie es anlässlich von Festivitäten schon gemacht
worden ist. Aber auch grössere Ereignisse, wie das jüngste
Erdbeben könnten zu Rissen im Sediment führen.
Im Gegensatz zur Regierung betrachte ich diesen traurigen
Umstand als ein zu grosses Risiko für die Bevölkerung im
Grossraum Baden-Wettingen. Eine Kontamination des
Trinkwassers mit kleinen Mengen an Kobalt oder Cadmium
kann verheerend sein. Es kann eine Zeit dauern, bis sie
entdeckt wird.
Unter dem Stausee tickt eine Zeitbombe. Irgendwann
werden unsere Nachfahren die Hände über dem Kopf
zusammenschlagen und sich darüber ärgern, was wir ihnen
da wieder vererbt haben. Um sich vorzustellen, wie das
aussieht, kann man die Reaktionen im Fall Kölliken
vergleichen. Die Kosten, so vermutet ja die Regierung,
werden enorm sein. Diese Kloake nun sich selbst zu
überlassen und das Problem auf die lange Bank schieben, ist
nicht Sache Grüner Politik.
Wir stellen fest ...
- dass durch unachtsame Produktion Private verdient haben
und die Gesellschaft oder eben der Staat dafür die Sauerei
hat und den Schaden bezahlen muss. Diese Art von
Umverteilung ist schädlich für alle;
- dass die Verursacher nicht mehr auffindbar sind. Wurde
danach je mal geforscht?
Es ist stossend, wenn ausserkantonale nicht mal halb so viel
bezahlen müssen für den Einkauf von Leistungen der
Kantonspolizei, wie Gemeinden und Private (die hier auch
Steuern zahlen) im Kanton Aargau. Solche Bestimmungen
müssen korrigiert werden.
- dass es im Kanton weiterhin Betriebe gibt, die Gifte
produzieren ohne zu wissen, wie diese entsorgt werden
sollen, zum Beispiel Atomkraftwerke;
1140 Postulat Geri Müller, Grüne, Baden, betreffend
Sanierung Wettinger-Stausee (giftige Sedimente);
Einreichung und schriftliche Begründung
Wir müssen handeln und zwar sofort. Dazu gehört eine
saubere und flächendeckende Information, eine sorgfältige
Restauration und ein nachhaltiger "Lehrgang". Deshalb
fordern wir den Regierungsrat auf, dem Grossen Rat einen
Bericht vorzulegen, der folgende Massnahmen beinhaltet:
Von Geri Müller, Grüne, Baden, und 2 mitunterzeichnenden
Ratsmitgliedern wird folgendes Postulat eingereicht:
Text und Begründung:
Für die schnelle und ausführliche Beantwortung meiner
Fragen vom 29. Januar 2003 in der Interpellation vom
5. November 2002 bedanke ich mich sehr. Der sehr hohe
Preis dafür lässt vermuten, dass der Aufwand nicht gering
war, um diese Informationen zusammen zu tragen. Damit ist
der erste Schritt getan: Wir wissen nun alle, dass im
Wettinger Stausee eine Vielzahl von Schwermetallen wie
Blei, Cadmium, Chrom, Kobalt, Kupfer, Quecksilber, Zinn,
Zink, und anorganischen Stoffen eingelagert sind.
- dass daraus Konsequenzen gezogen werden müssen. Wir
können nicht den Kindern verbieten, Kaugummis unter den
Bank zu kleben oder Wände zu besprayen und gleichzeitig
tolerieren, dass Erwachsene eine ganze Region vergiften.
1. Die Bevölkerung um den Wettinger Stausee sei sorgfältig
zu informieren über die heutige Situation. Sie sei
insbesondere zur Beobachtung ihres Trinkwassers
aufzufordern, damit nicht versehentlich kontaminiertes
Wasser getrunken wird oder an andere weitergegeben wird.
Ausserdem sei sie über allfällige Massnahmen bei
Vergiftungen zu instruieren. Die Ärztinnen/Ärzte müssen
ebenso informiert werden und eventuell gar in dieser Frage
weitergebildet werden.
2. Der Regierungsrat legt dem Grossen Rat einen
Sanierungs- und Finanzierungsplan vor, der ausserhalb der
laufenden Rechnung zu erfolgen hat. Dabei soll auch
1725
25. Februar 2003
Art. 1137-1139
berücksichtigt werden, dass andere Kantone und allenfalls
auch der Bund, Mitverantwortung tragen.
3. Der Regierungsrat setzt alle ihm zur Verfügung stehenden
Mittel ein, um die Verursacher ausfindig zu machen und zur
Wiedergutmachung zu zwingen.
4. Der Regierungsrat legt dem Grossen Rat ein Konzept vor,
das aufzeigt, wie in Zukunft solche verursacherlose
Umweltkatastrophen griffig vermieden werden können.
1141 Postulat Otto Wertli, CVP, Aarau, betreffend
Beschäftigungsprogramme
für
Asylbewerber;
Einreichung und schriftliche Begründung
für Leibstadt 2014), will das zweite Volksbegehren das
Ende der Kernkraftwerke nach jeweils 40 Betriebsjahren
einläuten (Beznau I/II 2009 respektive 2011, Leibstadt
2024).
Von Otto Wertli, CVP, Aarau, und 17 mitunterzeichnenden
Ratsmitgliedern wird folgendes Postulat eingereicht:
Dreissig Prozent der in der Schweiz produzierten Elektrizität
kommen aus dem Energie-Kanton Aargau: 17 Prozent aus
Wasserkraft und 83 Prozent aus Kernenergie. Angesichts
dieses Tatbestandes hätte die Annahme der Initiativen für
den Wirtschaftsstandort Aargau verhängnisvolle Folgen mit
Blick auf Arbeitsplätze, Aufträge an die Wirtschaft,
Forschung (PSI), Steuern. Ganz abgesehen davon, dass der
Verzicht auf die Kernenergie die Stromversorgung ernsthaft
gefährden würde. Immerhin 40 Prozent des in der Schweiz
konsumierten Stroms kommt C02-frei aus Kernkraftwerken.
Text:
Der Regierungsrat wird eingeladen, in Zusammenarbeit mit
Gemeinden, Betrieben und Organisationen (weitere)
Beschäftigungsprogramme
für
Asylbewerber
zu
ermöglichen.
Begründung:
Asylbewerber und Asylbewerberinnen, welche nichts zu
ihrem Lebensunterhalt beitragen müssen, erhalten ein
falsches Bild der Schweiz und von den Kosten, welche ihr
Aufenthalt bewirkt. Und wenn nach einer gewissen Zeit das
Arbeitsverbot wegfällt, wenn Arbeitsbewilligungen möglich
sind, dann sind sie nicht auf den Arbeitsprozess vorbereitet,
so wie er in der Schweiz gestaltet ist.
Untätige Asylbewerber verbringen viel Zeit auf öffentlichen
Plätzen, was immer wieder zu negativen Reaktionen in der
Bevölkerung führt. Untätigkeit kann Ausgangspunkt für
kriminelle Handlungen sein. Demgegenüber kann die
Mitwirkung
von
Asylbewerbern
in
Beschäftigungsprogrammen ein "Tatbeweis" für die
Bereitschaft sein, einen persönlichen Beitrag zu leisten, um
die Notlage zu überwinden, welche Asylbewerber geltend
machen.
Beschäftigungsprogramme konkurrenzieren nicht den
Arbeitsmarkt. Es geht um Arbeiten, welche nützlich sind,
welche aber aus Kosten- oder andern Gründen nicht getätigt
werden. In Stellungnahmen haben verschiedenen
Gemeindevertreter auf solche Möglichkeiten hingewiesen.
Im Übrigen gibt es schon Beschäftigungsprogramme, aber
mit zu wenig Plätzen.
1142 Interpellation der CVP-Fraktion betreffend
Information der Aargauer Stimmberechtigten über die
beiden für den Kanton Aargau verhängnisvollen AtomAusstiegsinitiativen; Einreichung und schriftliche
Begründung
Von der CVP-Fraktion
eingereicht:
wird folgende Interpellation
Text und Begründung:
Seit dem 29. Januar 2003 steht fest, dass am 18. Mai 2003
die Schweizer Stimmberechtigten über die beiden
Volksinitiativen "Strom ohne Atom" und "MoratoriumPlus"
zu befinden haben.
Während die eine Initiative den abrupten Ausstieg aus der
Kernenergie anstrebt (Ende für Beznau I/II 2005 respektive
1724
Wir danken dem Regierungsrat für die Beantwortung der
folgenden Fragen:
1. Hat der Regierungsrat für den Fall der Annahme der
Initiativen ein Szenario entwickelt bezüglich Auswirkungen
auf den Kanton Aargau, namentlich auch mit Blick auf die
Zerstörung von getätigten Investitionen und auf fehlende
Einnahmen in Zukunft.
2. Kann der Regierungsrat absehen, ob Lenkungsabgaben
auf den Kanton und seine Bevölkerung zukommen, wenn 40
Prozent des Stromkonsums ersetzt werden müssen?
3. Was tut der Regierungsrat, um den für die
Stromversorgung, den Arbeitsplatz Aargau und die
Volkswirtschaft verhängnisvollen Ausstieg aus der
Kernenergie abzuwenden?
4. Ist der Regierungsrat namentlich bereit, der Bevölkerung
aufzuzeigen, dass die zweite Initiative entgegen ihrem Titel
keine Denkpause bringt, sondern den Ausstieg in Raten
anstrebt und nur für politische Verwirrung mit laufenden
Volksabstimmungen sorgt?
1143 Interpellation
der
SP-Fraktion
betreffend
Kostenwahrheit
beim
Vorstosspaket
zur
Aufgabenüberprüfung
und
betreffend
Kostentransparenz
bei
Grossrats-Vorstössen;
Einreichung und schriftliche Begründung
Von der SP-Fraktion
eingereicht:
wird
folgende
Interpellation
Text und Begründung:
Seit knapp zwei Jahren weist der Regierungsrat bei der
Beantwortung von parlamentarischen Vorstössen den
frankenmässigen Aufwand aus, den eine Motion, ein
Postulat oder eine Interpellation verursacht hat, dies
aufgrund eines entsprechend überwiesenen Postulates des
Grossrates Herbert H. Scholl, Zofingen. In ihrer Ausgabe
vom 12. Februar 2003 errechnet die Aargauer Zeitung die
Kosten für die 254 Antworten der Regierung seit
Art. 1140
Legislaturbeginn auf Fr. 448'895.-- und schildert
gleichzeitig, dass die SP die "teuerste Fraktion" sei.
Die SP-Fraktion stört sich nicht grundsätzlich daran, dass
die Kosten, die bei der Beantwortung eines Vorstosses
auflaufen, angegeben werden, obwohl damit der Eindruck
entsteht, es handle sich bei diesen Vorstössen um einen
(Antwort auf das Postulat von Reinhard Keller, Seon, zum
Thema
Krankenkassenprämien,
Sozialhilfe
bzw.
Zahlungsmoral einzelner Gemeinden) und Fr. 9'381.-(Antwort auf die Interpellation von Geri Müller, Baden, zur
Situation von Schulabgängerinnen und Schulabgängern)
nicht erklären.
Sodann hat es die Regierung unterlassen, bei der
Beantwortung des Postulates von Hans Bürge, Safenwil,
betreffend Kunsthaus-Sponsoring die Kosten aufzuführen,
da sich ansonst "ein verzerrtes Bild ergeben" (Originalzitat)
würde. Stossend ist insbesondere, dass die Kosten der
Beantwortung des Vorstosspaketes der FDP betreffend
Aufgabenüberprüfung, bestehend aus 26 Interpellationen,
mit Fr. 29'484.-- angegeben wurden, obwohl es heute kein
Geheimnis mehr ist, dass die Beantwortung dieser Vorstösse
weit mehr als das Doppelte gekostet hat. Würde dies
zutreffen, so hätte nicht die Fraktion der SP, sondern
diejenige der FDP die höchsten Kosten "verursacht".
In diesem Zusammenhang bitten wir den Regierungsrat,
folgende Fragen zu beantworten:
1. Nach welchen Grundsätzen und Ansätzen wurden bis
heute die Kosten der Beantwortung der einzelnen Vorstösse
errechnet?
Welche Stundenansätze wurden für welche intern
Mitarbeitenden (bspw. Sachbearbeiter/Sachbearbeiterin,
Departementssekretär, Regierungsrat) angewandt?
2. Falls es zutreffen sollte, dass - wie die Aargauer Zeitung
am 12. Februar 2003 schreibt - für alle intern Mitarbeitenden
ein einheitlicher Stundenansatz zur Anwendung kommt: Ist
die Regierung bereit, inskünftig je nach Qualifikation der
Mitarbeitenden entsprechend differenzierte Stundenansätze
zur Anwendung zu bringen?
3. Werden bereits bestehende Dossiers, die für die
Bearbeitung von parlamentarischen Vorstössen beigezogen
werden, ebenfalls verrechnet? Falls ja: Nach welchem Tarif?
4. Welches waren (nach der bisherig angewandten
Berechnungsmethode) die tatsächlichen Kosten der
Beantwortung des Postulates Hans Bürge, Safenwil, vom
22. Oktober 2002 betreffend Sponsoringforderungen im
Zusammenhang mit Arbeitsvergaben bei der Erweiterung
Kunsthaus (02.347)?
5. Welches waren (nach der bisher angewandten
Berechnungsmethode) die tatsächlichen Kosten der
Beantwortung der 26 Interpellationen der FDP-Fraktion vom
28. Mai 2002 betreffend Aufgabenüberprüfung (02.153 bis
02.178)?
Falls dieser Betrag höher als Fr. 29'484.-- ist: Weshalb
wurde nicht der effektive Betrag in der Antwort angefügt?
6. Ist der Regierungsrat bereit, inskünftig bei der
Beantwortung von Vorstössen die effektiven Kosten
auszuweisen und zwar nach einem einheitlichen und
konsequent angewandten Berechnungsmodus?
25. Februar 2003
blossen Unkostenfaktor. Die von der Regierung am Schluss
der Antworten angegebenen Kosten erscheinen aber oft
willkürlich und sind nicht nachvollziehbar. Insbesondere
fehlt Transparenz darüber, wie sich diese Kosten
zusammensetzen und ob sie auf einer Vollkostenrechnung
beruhen. So lassen sich bspw. Unterschiede zwischen Fr.
464.-1144 Interpellation Markus Leimbacher, SP, Villigen,
betreffend
Bluttat
in
Biberstein
und
damit
zusammenhängende Fragen des Waffenerwerbes im
Kanton Aargau und entsprechende Folgen; Einreichung
und schriftliche Begründung
Von Markus Leimbacher, SP, Villigen,
mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird
Interpellation eingereicht:
und 22
folgende
Text und Begründung:
Am 7. Februar 2003 versuchte ein im Jahre 2001 entlassener
Pfleger der Klinik Barmelweid die Leiterin des
Pflegedienstes und ehemalige Chefin sowie deren Ehemann
in Biberstein zu töten, indem er aus einer halbautomatischen
Waffe
eine
grössere
Anzahl
Schüsse
abgab.
Glücklicherweise ist der Tötungsversuch fehlgeschlagen und
den Opfern geht es den Verhältnissen entsprechend gut.
Dem Vernehmen nach führte der Täter - ein 54-jähriger
Franzose - ein "ganzes Waffenarsenal" im Kofferraum
seines PW mit (Aargauer Zeitung vom 13. Februar 2003).
Vollautomatische Waffen (bspw. Uzi) fallen unter die
verbotenen Waffen, bei denen zwar nicht der Besitz, wohl
aber der Erwerb verboten ist. Die Kantone können allerdings
Ausnahmen bewilligen. Die Aargauer Regierung und die
Aargauer Kantonspolizei haben sich bis heute immer für
eine
lasche
und
lockere
Handhabung
der
Waffengesetzgebung und einen möglichst ungehinderten
Handel mit Waffen für wenig Kontrollen und für
weitgehende Ausnahmeregelungen stark gemacht.
In diesem Zusammenhang bitte ich in Bezug auf Art. 8 ff.
des Bundesgesetzes über Waffen, Waffenzubehör und
Munition vom 20.06.1997 (Waffengesetz [WG]) und § 12
ff. der Aargauischen Vollziehungsverordnung zur
Bundesgesetzgebung über Waffen, Waffenzubehör und
Munition vom 25.11.1998 (VVO WG) den Regierungsrat,
folgende Fragen zu beantworten:
1. a) Wie gelangte der Täter von Biberstein in den Besitz der
Tatwaffe und der weiteren, im Kofferraum aufgefundenen
Waffen?
b) Wie gelangte er in den Besitz der dazu gehörigen
Munition?
c) Welche Stelle hat ihm eine entsprechende
Ausnahmebewilligung erteilt?
d) Welches war der Bewilligungsgrund gemäss § 12 ff.
VVO WG?
e) Welche Abklärungen wurden getroffen?
2. a) Über welches Profil verfügt der Täter?
b) Ist er vorbestraft, allenfalls einschlägig?
c) Leidet er unter psychischen Störungen?
d) Wurde dieses Profil bei der Erteilung einer allfälligen
Bewilligung erhoben und berücksichtigt?
e) Aus welchen Gründen hat der Täter im Jahre 2001 die
Arbeitsstelle verloren? Wurde dies bei der Erteilung einer
allfälligen Bewilligung berücksichtigt?
1725
25. Februar 2003
Art. 1141-1143
3. Wo hat sich der Täter die Tatwaffe, die weiteren Waffen
und die entsprechende Munition beschafft? Stammten diese
aus privaten Kreisen? Falls ja: Wurden oder werden diese
strafrechtlich zur Rechenschaft gezogen?
4. Falls dem Täter eine Ausnahmebewilligung erteilt wurde:
Ist aufgrund einer allfällig mangelhaften Überprüfung des-
sen Profils und der damit verkannten Gefährlichkeit des
Täters mit der Möglichkeit einer Staatshaftung zu rechnen?
3. Sieht der Regierungsrat eine Möglichkeit, seine guten
Dienste für eine objektive Prüfung und allenfalls für eine
spätere Realisierung der Idee einzusetzen?
5. a) Ist der Regierungsrat unter dem Eindruck des Vorfalles
von Biberstein bereit und willens, inskünftig seine liberale
Haltung und Bewilligungspraxis aufzugeben und eine restriktivere Praxis und Handhabung der Waffengesetzgebung
zu unterstützen und insbesondere § 12 ff. VVO WG zu
verschärfen?
aa) Falls ja: Welche Massnahmen werden in welchem
Zeitrahmen konkret getroffen?
bb) Falls nein: Welches sind die Gründe? Wie will der
Regierungsrat dafür sorgen, dass sich inskünftig keine
derartigen Vorfälle mehr ereignen?
1145 Interpellation
Dr.
Theo
Vögtli,
CVP,
Kleindöttingen, betreffend Zukunft der sogenannten
"Halbbrücke" im Stausee Klingnau; Einreichung und
schriftliche Begründung
Von Dr. Theo Vögtli, CVP, Kleindöttingen, und 16
mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird folgende
Interpellation eingereicht:
Text und Begründung:
Die Aarewerke AG planen den Abbruch der Halbbrücke
über die Aare bei Klingnau. Eine öffentliche Auflage des
Projekts hat bis 25.2.03 in der Gemeinde Klingnau
stattgefunden. Der Rückbau der 1919 erstellten Halbbrücke
wird mit der Gewährleistung der Sicherheit bei Hochwasser
begründet. Die Abbruchkosten sind mit 820'000 Franken
vorangeschlagt. Die heftigen Reaktionen in Klingnau und in
der Region widerspiegeln die grosse Sorge der Bevölkerung
gegen einen Abbau der Brücke. Grundeigentümer ist der
Staat Aargau. Aus Fischereikreisen sowie dem Natur- und
Vogelschutz wurden Einsprachen in die gleiche Richtung
hinterlegt. Von Seiten des Klingnauer Stadtrats und der
Bevölkerung ist in der Zwischenzeit die Idee aufgetaucht,
die Brücke stehen zu lassen oder allenfalls einen Steg über
den ganzen See zu erstellen. Ein Steg wäre eine Aufwertung
des Stauseegebietes und ein neuer Anziehungspunkt für die
Region, gilt doch der Klingnauer Stausee als Eldorado der
Vogelwelt. Damit wären die Bedürfnisse für den
Hochwasserschutz, den Naturschutz und die Bedürfnisse der
Bevölkerung sowie Ornithologen aus meiner Sicht optimal
abgedeckt.
Ich bitte den Regierungsrat um die Beantwortung folgender
Fragen:
1. Ist der Regierungsrat über das Vorhaben der Aarewerke
informiert?
Liegen
allenfalls
Bedenken
unter
Berücksichtigung auf das Dekret über den Schutz des
Klingnauer Stausees vom 17.5.88 vor?
2. Wie stellt sich der Regierungsrat zur Idee einer ganzen
Brücke in Form eines Stegs namentlich in raumplanerischer
Hinsicht? Könnten dazu möglicherweise die bestehenden
Brückenpfeiler teilweise genutzt werden?
1726
1146 Markus Leimbacher, SP, Villigen; Abgabe einer
Fraktionserklärung
Markus Leimbacher, SP, Villigen: Die Grossratsfraktionen
als reine Unkostenfaktoren? Das darf doch nicht wahr sein!
Dies
meine
Reaktion
und
diejenige
meiner
Fraktionskolleginnen und -kollegen, als wir uns über die
Zahlenjongliererei in der monopolisierten Presselandschaft
des Aargaus über die Zusammenstellung der Kosten
unterhielten, die die Beantwortung der Grossrats-Vorstösse
in den letzten knapp 2 Jahren verursacht haben sollen. Mit
dieser Berichterstattung, die wohl nur deshalb Eingang in
die Presse fand, weil sich während der Skiferien kein
anderes Thema aufmischen liess, wird der Eindruck
erweckt, die Einreichung von Vorstössen koste nur viel,
bringe aber nichts oder nur wenig. Dass die Beantwortung
der Vorstösse der SP-Fraktion dabei am meisten kosten
würde, war dann das Tüpfelchen auf dem I. Ich und mit mir
die gesamte SP-Fraktion legen Wert auf folgende 3
Feststellungen:
1. Bei den parlamentarischen Instrumenten der Motion, des
Postulates und der Interpellation handelt es sich um
gesetzlich verbriefte Rechte eines jeden Mitgliedes des
Parlamentes. Damit wird die Möglichkeit gegeben, sich
Gehör zu verschaffen, ein Anliegen einzubringen oder
Fragen zu stellen. Dass dies Kosten verursacht, ist
selbstverständlich und auch logisch. Von einer
überbordenden Belastung der Verwaltung kann aber keine
Rede sein: Jeder Parlamentarier beansprucht mit seinen
Vorstössen nur etwa ein Stellenprozent.
2. Die SP ist die einzige der grossen Fraktionen, die
momentan in der Regierung nicht vertreten ist. Es ist
deshalb gerade unser gutes Recht und sogar unsere Pflicht,
der Regierung unsere Anliegen, unsere Wünsche und unsere
Ideen auf dem Wege von Vorstössen mitzuteilen - einen
anderen Weg gibt es gar nicht. Nur so können wir uns Gehör
verschaffen.
3. Falsch ist die Feststellung, die SP sei - so wörtlich - "die
teuerste Fraktion". Dies stimmt vor allem deshalb nicht, weil
offenbar die Kosten der Beantwortung des Vorstosspaketes
zur Aufgabenüberprüfung nicht korrekt angegeben wurden.
Stimmt nämlich, was hinter vorgehaltener Hand gemunkelt
wird, so haben diese Vorstösse weit mehr als das Doppelte
der angegebenen Kosten verursacht. Dies wiederum hätte
zur Folge, dass - wie bezeichnend die FDP-Fraktion die
meisten Kosten verursacht hätte. Genau hierüber verlangen
wir von der Regierung mittels einer Interpellation
Aufschluss. Falsch ist diese Feststellung aber auch, weil
damit vermittelt wird, die SP-Fraktion koste zwar viel, leiste
aber inhaltlich wenig. Mit der Angabe der Kosten ist rein
gar nichts über die Qualität der Vorstösse und deren
nachhaltigen Wirkung gesagt. Die Kosten sagen im Übrigen
Art. 1144
auch nichts aus über die Qualität der Beantwortung durch
die Regierung!
Wir wehren uns dagegen, dass die SP und alle anderen
Fraktionen als reine Unkostenfaktoren bezeichnet werden,
nur weil wir von unseren parlamentarischen Rechten
1147 Werner Schib, Aarau; Wahl als Mitglied der
Schätzungskommission
Vorsitzender: Für die Wahl als Mitglied der
Schätzungskommission anstelle von Hans-Rudolf Henz,
Aarau, unterbreitet das Büro folgende Vorschläge:
Christoph Brun, Brugg, Raoul Laimberger Brizzi,
Wettingen, Werner Schib, Aarau.
Das Wahlbüro setzt sich wie folgt zusammen: Rainer
Kaufmann, Rupperswil, Präsident, Andreas Glarner,
Oberwil-Lieli, Doris Benker, Möhlin, Erwin Meier, Wohlen,
Lilian Studer, Wettingen, Martin Bossard, Kölliken, Ernst
Flückiger, Rothrist.
Ergebnis der Wahl im ersten Wahlgang:
Ausgeteilte Stimmzettel 174, eingegangene Stimmzettel
174, leer 10, ungültig 0, gültige Stimmzettel 164, absolutes
Mehr 83.
Stimmen haben erhalten: Werner Schib, 61, Christoph Brun
49, Raoul Laimberger Brizzi 41.
Ergebnis der Wahl im zweiten Wahlgang:
Ausgeteilte Stimmzettel 155, eingegangene Stimmzettel
155, leer 13, ungültig 0, gültige Stimmzettel 142.
Stimmen hat erhalten und ist gewählt: Werner Schib 54.
Ferner haben Stimmen erhalten: Raoul Laimberger Brizzi
42, Christoph Brun 39.
1148 Einsatz
des
Präsidenten
des
Personalrekursgerichts
als
Präsident
des
Steuerrekursgerichts mit einem Pensum von 20 %;
Zustimmung
(Der Rat behandelt Bericht und Antrag vom 14. Januar 2003
des Büros des Grossen Rates.)
Barbara Roth, SP, Erlinsbach, Vizepräsidentin: Wie Sie
dem Ihnen vorliegenden Bericht und Antrag des Büros des
Grossen Rates vom 14. Januar 2003 entnehmen können, hat
die Verwaltungskommission des Obergerichts dem Grossen
Rat mit Zuschrift vom 23. September 2002 beantragt:
- Herrn Urs Michel, Präsident des Personalrekursgerichts,
sei zusätzlich als Präsident II im Teilamt des
Steuerrekursgerichts zu wählen.
- Gleichzeitig sei das Pensum von Herrn Hans Jörg
Müllhaupt, Präsident des Steuerrekursgerichts, auf den 1.
Januar 2003 von 100 % auf 80 % zu reduzieren.
Aufgrund des bereits erwähnten ausführlichen Berichts
verzichte ich darauf, die Begründungen zu diesem Antrag
der Verwaltungskommission des Obergerichts sowie die
einzelnen rechtlichen, fachlichen und sachlichen Aspekte,
die durch die Justizkommission geprüft wurden, näher
auszuführen.
25. Februar 2003
Gebrauch machen! Dies ist falsch und vermittelt in der
Bevölkerung einen falschen Eindruck. Durch die AZ
entstand nämlich der Eindruck, dass die parlamentarische
Arbeit der Volksvertreterinnen und -vertreter unnütz und
kostenintensiv sei; dies trifft in keiner Art und Weise zu!
Nach intensiver Beratung dieses Geschäfts hat das Büro des
Grossen Rates beschlossen, dem Grossen Rat folgende
Anträge auf Zustimmung zu unterbreiten:
Antrag 1: Mit Wirkung ab 1. März 2003 wird das Pensum
von Herrn Hans Jörg Müllhaupt als Präsident I des
Steuerrekursgerichts auf 80 % reduziert.
Antrag 2: Mit Wirkung ab 1. März 2003 wird das Pensum
von
Herrn
Urs
Michel
als
Präsident
des
Personalrekursgerichts auf 80 % reduziert. Gleichzeitig wird
er mit einem Pensum von 20 % als Präsident II des
Steuerrekursgerichts eingesetzt.
Antrag 3: Dieser Beschluss gilt ohne Präjudiz für andere
Fälle bis zum Widerruf, längstens bis zum Rücktritt von
Herrn Hans Jörg Müllhaupt als Präsident des
Steuerrekursgerichts.
Namens des Büros des Grossen Rates danke ich Ihnen für
Ihre Zustimmung.
Vorsitzender: Die Diskussion ist eröffnet.
Gregor Biffiger, SVP, Berikon: Ich spreche im Namen der
SVP-Fraktion. Gemäss AZ vom 28. Januar 2003 gingen am
Personalrekursgericht im Jahre 2001 9 Beschwerden ein,
wovon 3 erledigt wurden. Im Jahr 2002 gingen 12
Beschwerden ein und deren 7 wurden erledigt. Diese 10
Beschwerden waren also das Zweijahreswerk eines
vollamtlichen Präsidenten, von 2 Teilzeitgerichtsschreibern
und dem entsprechenden Kanzleipersonal. Vor diesem
Hintergrund erstaunt es nicht, dass sich der Präsident des
Personalrekursgerichts um zusätzliche Arbeit bemüht. Im
Gegenteil: Man müsste ihm massive Vorwürfe machen,
wenn er das nicht täte. Vordergründig geht es in concreto
um eine Pensenverschiebung. In Tat und Wahrheit geht es
aber um die Feststellung, dass das Personalrekursgericht
personell völlig überdotiert ist. Daran ändert auch die
beantragte präsidiale Pensenreduktion auf 80 % nichts. Die
entscheidende Frage lautet also: Wie weiter mit dem
Personalrekursgericht?
Die Justizkommission hat an ihrer Sitzung vom 29. Oktober
2002 den Antrag an das Büro des Grossen Rates betreffend
Einsatz des Präsidenten des Personalrekursgerichts als
Präsident des Steuerrekursgerichts mit einem Pensum von
20 % vorbereitet. Schon damals vertrat eine Minderheit der
Justizkommission
die
Ansicht,
es
sei
ein
Vorprüfungsverfahren gemäss § 20 Abs. 4 der
Geschäftsordnung durchzuführen, welches Aufschluss über
persönliche und fachliche Befähigung des Kandidaten geben
solle. Nach dem Entscheid der Justizkommission tauchten
zudem diverse Fakten auf, welchen leider im Bürobeschluss
nicht Rechnung getragen wurde.
Das Steuerrecht ist ohne Zweifel ein relativ komplexes
Rechtsgebiet, das zudem vertiefte betriebswirtschaftliche
Kenntnisse verlangt. Stellung und Besoldung eines
Gerichtspräsidenten erfordern entsprechende Fachkenntnisse
und eine grosse praktische Erfahrung.
1727
25. Februar 2003
Bericht und Antrag des Büros des Grossen Rates lassen die
Vermutung aufkommen, der in Frage stehende Kandidat
verfüge über die entsprechenden Voraussetzungen. Leider
ist dem aber nicht so. So wird etwa gesagt, Urs Michel sei
bereits jetzt im Umfang von ca. 20 % im Rahmen der
Urteilsvorbereitung für das Verwaltungsgericht bzw. für das
tungsgericht im Bereich Steuerrecht tätig gewesen. Seine
fachliche Qualifikation sei nachgewiesen. In Tat und
Wahrheit hat Urs Michel im Jahre 1995 - also vor 8 Jahren rund 25 steuerrechtliche Fälle bearbeitet. In Stellenprozente
umgerechnet ergibt das einen Monat Steuerrechtserfahrung.
Für die richtige Anwendung des Steuerrechts sind vor allem
der Präsident und die beiden juristischen Sekretäre
zuständig. Sie befassen sich tagtäglich mit der äusserst
umfangreichen Literatur und Rechtsprechung zum
Steuerrecht und sind dafür besorgt, dass die hängigen Fälle
im Sinne der bisherigen aargauischen Rechtsprechung
behandelt werden. Diese Aufgabe können sie umso besser
erfüllen, je erfahrener sie im (möglichst aargauischen)
Steuerrecht sind. Der Präsident des Steuerrekursgerichts hat
daher kürzlich bei der Neubesetzung der Stelle eines
juristischen Sekretärs einem externen gegenüber einem seit
2 Jahren aushilfsweise mit einem halben Pensum am
Steuerrekursgericht tätigen internen Bewerber den Vorzug
gegeben, weil der externe Bewerber die breitere Erfahrung
im Steuerrecht hat und ausserdem in der Ausbildung zum
eidg. dipl. Steuerexperten steht.
Für einen Präsidenten des Steuerrekursgerichts sind
fundierte
Steuerrechtskenntnisse
aufgrund
einer
mehrjährigen Tätigkeit in diesem Gebiet unabdingbar. Es
kann doch nicht sein, dass Fachkenntnisse bei einem
Präsidenten eine weniger wichtige Rolle spielen als bei
einem juristischen Sekretär.
Es geht uns überhaupt nicht darum, die grundsätzliche
persönliche Eignung und die allgemeinen juristischen
Fähigkeiten von Urs Michel in Zweifel zu ziehen. Aber es
kann doch nicht sein, dass man faktisch den Inhaber eines
Lernfahrausweises ans Steuer eines Vierzigtönners setzt!
Benjamin Giezendanner möge mir diesen Vergleich
verzeihen! Im Übrigen stellt sich in concreto ohnehin die
Frage, ob für das Präsidium des Steuerrekursgerichts nicht
ein 80 %-Pensum genügt und die restlichen 20 %
sinnvollerweise mit einem juristischen Sekretär besetzt
werden können.
Die grosse Mehrheit der SVP-Fraktion beantragt Ihnen, den
Antrag des Büros abzulehnen und den Bericht zur
Neubeurteilung an das Büro zurückzuweisen!
Es ist jetzt an uns allen, einen sachlichen Entscheid zu
fällen,
der
keine
Rücksicht
auf
persönliche
Unterbeschäftigung nimmt. Das Problem, und nicht seine
Auswirkungen haben wir zu lösen!
Vorsitzender: Es liegt keine Wortmeldung mehr aus dem
Plenum vor. Da diese 3 Anträge in einem inneren
Zusammenhang stehen, schlage ich vor, dass wir gemeinsam
darüber abstimmen. Dagegen wird nicht opponiert.
Abstimmung:
Für die 3 Anträge: 95 Stimmen.
Dagegen: 68 Stimmen.
1728
Art. 1145-1146
Steuerrekursgericht tätig. Mit 300 Stellenprozenten
bewältigt das Steuerrekursgericht jährlich ca. 300 Fälle. Urs
Michel hat nach ernstzunehmenden Hinweisen im Jahre
2002 5-6 steuerrechtliche Fälle bearbeitet. Zudem wird im
Bürobericht dargelegt, Urs Michel sei bereits früher am
VerwalBeschluss:
1.
Mit Wirkung ab 1. März 2003 wird das Pensum von Hans
Jörg Müllhaupt als Präsident I des Steuerrekursgerichts auf
80 % reduziert.
Art. 1147-1148
25. Februar 2003
2.
Abstimmung:
Mit Wirkung ab 1. März 2003 wird das Pensum von Urs
Michel als Präsident des Personalrekursgerichts auf 80 %
reduziert. Gleichzeitig wird er mit einem Pensum von 20 %
als Präsident II des Steuerrekursgerichts eingesetzt.
Der Rat stimmt der redaktionell bereinigten Fassung des
Gesetzes, wie sie aus den Beratungen hervorgegangen ist,
mit grosser Mehrheit zu.
3.
Dieser Beschluss gilt ohne Präjudiz für andere Fälle bis zum
Widerruf, längstens bis zum Rücktritt von Hans Jörg
Müllhaupt als Präsident des Steuerrekursgerichts.
1150 Einführungsgesetz
zum
Schweizerischen
Zivilgesetzbuch (EG ZGB); Änderung (Neuorganisation
Zivilstandswesen);
zweite
Beratung;
Eintreten,
Detailberatung und Schlussabstimmung
1149 Gesetz über die Anstellung von Lehrpersonen
(GAL); Redaktionslesung
(Vorlage vom 18. Dezember 2002 des Regierungsrates samt
Änderungsanträgen vom 23. Januar 2003 der nichtständigen
Kommission Nr. 01-7 Zivilstandswesen, denen der
Regierungsrat zustimmt)
(Der Rat unterzieht das in der Sitzung vom 17. Dezember
2002 verabschiedete Gesetz über die Anstellung von
Lehrpersonen (GAL) der Redaktionslesung)
Thierry
Burkart,
FDP,
Baden,
Präsident
der
Redaktionskommission: Die Redaktionskommission schlägt
Ihnen aufgrund der Sitzung vom 17. Januar 2003
Änderungen des GAL vor. Es handelt sich nicht um
materielle Änderungen, sondern lediglich um formelle,
redaktionelle
Änderungen
gemäss
Auftrag
der
Redaktionskommission. Im Namen der Kommission bitte
ich Sie daher, die Anträge gemäss beiliegender Synopse
anzunehmen!
Vorsitzender: Sie finden die redaktionellen Änderungen auf
dieser grünen Synopse. Ich verzichte darauf, alle Artikel
einzeln aufzurufen. Es liegt keine Wortmeldung aus dem
Plenum vor.
Margrit Kuhn, SP, Wohlen, Präsidentin der nichtständigen
Kommission Nr. 01-7 Zivilstandswesen: Die wichtigste
Neuerung der 2. Lesung zur EG ZGB-Revision, welche der
Regierungsrat beantragt, ist die Streichung des
Sonderzivilstandsamtes. In der Botschaft zur 2. Lesung wird
dies damit begründet, dass aus der 1. Lesung ein
Prüfungsantrag Markwalder hervor gegangen ist, der
verlangte, die Arbeiten des Sonderzivilstandsamtes an die
zuständigen Zivilstandskreise zu verteilen. Nun hat eine
Nachfrage beim Eidgenössischen Amt für Zivilstandswesen
(EAZW) in Bern ergeben, dass die Beurkundung der
Einbürgerungen und andere Angelegenheiten, die dem
Sonderzivilstandsamt hätten übergeben werden sollen, auch
durch die regionalen Zivilstandsämter erbracht werden
können.
Durch die Streichung des Sonderzivilstandsamtes bleibt das
Zivilstandswesen integral in der Zuständigkeit der
Gemeinden. Die Organisationsregelung erfolgt weitgehend
durch Bundesrecht, deshalb wird auf einen kantonalen
Regelungsbedarf verzichtet. Zu allen weiteren Bereichen der
Vorlage werden vom Regierungsrat zuhanden der 2. Lesung
keine Änderungen beantragt.
Gespräch mit den Gemeinden versucht, diese zu
vernünftigen Lösungen anzuhalten. Aus der Mitte der
Kommission wurde die Meinung geäussert, dass sich eine
vernünftige Kreiseinteilung über die Kosten definieren
werde. Auch wurde das Departement des Innern angehalten,
dass von Seiten des Kantons kein Druck auf die Gemeinden
ausgeübt werden solle.
Die nichtständige Kommission zur Revision des EG ZGB
hat für die 2. Beratung lediglich eine Sitzung benötigt und
ist einstimmig auf die 2. Lesung der Vorlage eingetreten.
Die Paragraphen, welche schon bei der 1. Lesung nur
aufgrund von formellen Änderungen ohne Diskussion
verabschiedet
wurden,
ergaben
wiederum
keine
Diskussionen; Sie finden diese in der gelben Synopse zur 2.
Beratung. Somit wurden lediglich die §§ 27 bis 31a beraten.
Bei § 28 Abs. 2 stellte Jörg Hunn den Antrag, dass die
Kostenverteilung
nach
der
Einwohnerund
Einwohnerinnenzahl wieder aufgenommen werden soll.
Regierungsrat Wernli hielt dagegen, dass dies nun den
Gemeinden überlassen werden soll, im Rahmen der
Aufgabenteilung werde auf eine strikte Trennung der
Kompetenzen geachtet. Der Antrag Hunn wurde aufgrund
dieser Argumentation von der Kommission abgelehnt.
In der Detailberatung nimmt die Kommission als Erstes zur
Kenntnis, dass die Reihenfolge der einzelnen Bestimmungen
auf Anraten des Rechtsdienstes des Regierungsrates
geändert wurde, weil mit dieser Änderung der Aufbau der
Bestimmungen gesetzessystematisch besser gegliedert
werden kann.
Beim § 29 Abs. 1 stellte Andreas Senn den Antrag, das
Sonderzivilstandsamt beim Kanton zu belassen. Die
Kommission war jedoch der Meinung, dass die regionalen
Ämter in der Lage sein werden, die Geschäfte des
Sonderzivilstandsamtes zu verarbeiten.
Weiter nahm die Kommission zur Kenntnis, dass die
Gemeinden orientiert und eingeladen wurden, sich
Gedanken über eine Gemeindelösung zu machen.
Regierungsrat Kurt Wernli führte aus, dass die Gemeinden
bei der Bildung von regionalen Ämtern grundsätzlich nur
die Vorgaben des Bundes erfüllen müssen. Um allzu
unterschiedliche Lösungen anzugleichen, werde im
Die längste Diskussion in der Kommission wurde sodann
bei § 29 Abs. 2 geführt. Dieser Absatz betrifft die
informatisierten Standesregister der Bürgerinnen/Bürgerund der Ortsbürgerinnen-/Ortsbürgergemeinden. Die
Diskussion entspann sich um die beiden Wörter "auf
Verlangen". Milly Stöckli stellte den Antrag, diese beiden
Wörter zu streichen, die Gemeinden sollten die Listen
automatisch bekommen. In der Kommission wurde
1729
25. Februar 2003
hingegen gesagt, dass alle für die Gemeinden wichtigen
Veränderungen ohnehin gemeldet werden und ein Versand
an alle Gemeinden lediglich eine Papierflut produzieren
werde.
Schliesslich wurde der Antrag von Rolf Urech
angenommen, dass die Gemeinden die Liste "auf
Verlangen" beziehen sollten, hingegen wurde das Wort
"jährlich" gestrichen, das bedeutet, dass eine Gemeinde nun
nach Bedarf eine solche Liste anfordern kann. - Die
restlichen Paragraphen wurden diskussionslos genehmigt.
Vorsitzender: Die Diskussion ist eröffnet.
Jörg Hunn, SVP, Riniken: Ich spreche im Namen der SVPFraktion. Die SVP-Fraktion stimmt der Vorlage, und damit
den beantragten Änderungen gegenüber dem Ergebnis der
ersten Beratung zu. Der Verzicht auf die Schaffung eines
kantonalen Sonderzivilstandsamtes ist sinnvoll. Auf diese
Weise werden die Aufgaben klar zugeordnet und es entsteht
keine neue Verflechtung zwischen Kanton und Gemeinden.
Zudem entfällt dadurch eine unnötige Kostenverrechnung.
Das entspricht schliesslich auch dem Ziel der
Aufgabenteilung. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
von den Gemeinden geführten regionalen Zivilstandsämter
sind ohne weiteres in der Lage, die ausländischen
Zivilstandsurkunden,
die
Gerichtsentscheide,
die
Adoptionen, die Einbürgerungen und die weiteren
Verwaltungsentscheide zu verarbeiten.
Übrigens kann ich Ihnen heute sagen, dass die
Verhandlungen unter den Gemeinden über die Bildung und
die Organisation der Zivilstandskreise gut angelaufen sind.
In allen Bezirken haben erste Gespräche stattgefunden und
es zeichnen sich gute, vernünftige und bürgerfreundliche
Lösungen ab. Es gibt ausreichend Bewerbungen von
§ 27
Art. 1149-1150
Gemeinden, die ein regionales Zivilstandsamt führen
möchten. Ganz sicher wird es pro Bezirk mindestens einen
Zivilstandskreis geben, wobei aus der Sicht von möglichst
kurzen
und
praktischen
Verkehrswegen
auch
bezirksübergreifende Möglichkeiten diskutiert werden.
Ich gebe hier meiner Hoffnung Ausdruck, dass der
Regierungsrat und letztlich der Grosse Rat die Vorschläge
der Gemeinden aufnimmt. Es sollen auch kleinere
Zivilstandskreise entstehen können, wenn sie aus gut
funktionierenden regionalen Strukturen hervorgehen und die
Professionalisierungs-Vorgaben des Bundes erfülllen.
Nach meiner Beurteilung dürfen wir heute davon ausgehen,
dass die Gemeinden mit tatkräftiger Unterstützung der
Abteilung
Bürgerrecht
und
Personenstand
des
Departementes des Innern die zeitlichen Vorgaben erfüllen
und bei der Einführung des informatisierten Standesregisters
(INFOSTAR) Mitte Juni 2004 bereit sein werden.
Vorsitzender: Es liegen keine weiteren Wortmeldungen zum
Eintreten vor. Eintreten ist unbestritten und wir sind
stillschweigend darauf eingetreten.
Detailberatung
Vorsitzender: Ich rufe zuerst die Botschaft auf. Dazu gibt es
keine Wortmeldungen. Damit kommen wir zur gelben Synopse.
Titel, I. §§ 2 Abs. 2 lit. e, 21 Abs. 2, 22 bis Abs. 2, 25 Abs. 1
und 2
Zustimmung
§ 26
Zustimmung zur Aufhebung
Zustimmung zur Aufhebung
Katharina Kerr Rüesch, SP, Aarau: Es geht nur um etwas
Redaktionelles. Es steht hier, "Der Grosse Rat regelt durch
Dekret..." usw. Soeben haben wir in der Redaktionslesung
des GAL dieses "durch Dekret" gestrichen, weil es ein
Pleonasmus ist. Es ist nicht nötig, denn der Grosse Rat kann
nur durch Dekret regeln. Ich möchte also der
Redaktionskommission den informellen Auftrag geben,
diese Sache zu prüfen, ob man dieses "durch Dekret" hier
nicht auch streichen könnte.
§ 64a, 66 Abs. 2
Im Übrigen Zustimmung.
§ 161a
§§ 28 Abs. 1 - 4, 29 Abs. 1 und 2, 30 Abs. 1 und 2
§ 23 Zivilprozessordnung (ZPO)
Zustimmung
Zustimmung zur Aufhebung
§§ 31, 31a, 32, 33
§§ 23a ZPO
Zustimmung zur Aufhebung
Zustimmung
§ 39
§§ 24, 25, 26, 28, 29, 30 - 39 ZPO
Zustimmung
Zustimmung zur Aufhebung
§ 41
§ 210 Abs. 1 und 2 ZPO, Marginalie
Zustimmung zur Aufhebung
Zustimmung
§§ 42, 42a und 42b, 43, 47 Abs. 2, 48, 48a, 55, 55d
§ 365 ZPO
Zustimmung
Zustimmung zur Aufhebung
§ 58
1730
Zustimmung
§ 68
Zustimmung zur Aufhebung
§§ 72, 76a, 77 Abs. 1, 122, 147, 148, 150 Ziffer 1, 151
Zustimmung
Art. 1150
Titel nach § 165, § 165a (§ 2 Abs. 1 EG OR, Titel vor § 11ter
EG OR, 5bis, § 11ter Abs. 1 und 2 EG OR)
Zustimmung
25. Februar 2003
§ 171 gestrichen.
II.
Vorsitzender: Es fehlt auf der Synopse II: "Diese Änderung
ist in der Gesetzessammlung zu publizieren. Der
Regierungsrat bestimmt den Zeitpunkt des Inkrafttretens".
Damit haben wir die Beratung abgeschlossen.
Margrit Kuhn, SP, Wohlen, Präsidentin der nichtständigen
Kommission Nr. 01-7 Zivilstandswesen: Ich danke allen für
die speditive Behandlung der 2. Lesung.
Vorsitzender: Es liegt keine Wortmeldung mehr aus dem
Plenum vor. Rückkommen wird nicht verlangt.
Schlussabstimmung:
Für die Änderung des Einführungsgesetzes zum
Schweizerischen Zivilgesetzbuch (EG ZGB) zu Handen der
Volksabstimmung, wie sie aus der 2. Beratung
hervorgegangen ist: 143 Stimmen.
Dagegen: 2 Stimmen.
Vorsitzender: Ich danke der Kommission und ihrer
Präsidentin.
1151 Projekt Spitallandschaft Aargau; Erlass eines
neuen Spitalgesetzes (SpiG); zweite Beratung; Eintreten,
Beginn der Detailberatung
(Vorlage vom 20. November 2002 des Regierungsraters
samt Änderungsanträgen vom 13. Dezember 2002 der
nichtständigen Kommission Spitalgesetz, denen der
Regierungsrat zustimmt)
Vorsitzender: Ich begrüsse Herrn Max Neuhaus, Chef
Spitalabteilung, und bitte ihn, auf der Regierungsbank Platz
zu nehmen!
Heinrich Schweizer, SVP, Waltenschwil, Präsident der
nichtständigen Kommission Spitalgesetz: 1. Eintreten: In 4
Sitzungen hat die nichtständige Kommission Spitalgesetz in
der 2. Lesung das Gesetz bearbeitet. Frau Cécile Frei als
Nachfolgerin von Reinhard Keller und Frau Katharina Kerr
als Nachfolgerin von Frau Barbara Roth wurden neu in die
Kommission gewählt. Die Kommissionsarbeit ging in einer
konstruktiven Weise vor sich. Das Gesundheitsthema ist
äusserst komplex und Vieles, das in kurzer Form hier steht,
ist im Hintergrund mit anderen Zusammenhängen
verbunden und diese sind nicht immer offensichtlich. Diese
für uns nicht Gesundheitsprofis schwierige Thematik birgt
die Gefahr, die Übersicht zu verlieren.
Zur Klärung: Wir sind heute in der 2. Lesung. Deshalb
sollten nur noch strittige Punkte aus der 1. Lesung
thematisiert werden. Die Kommissionsmitglieder wurden
zeitgerecht informiert und mit den notwendigen Unterlagen
bedient. Aus grundsätzlichen Überlegungen gegenüber der
Rechtsform der Aktiengesellschaft wollten die Mitglieder
von SP und Grünen innerhalb der Kommission nicht auf das
Gesetz eintreten.
Der Antrag von SP und Grünen auf Nicht-Eintreten, wurde
mit 10 zu 3 Stimmen abgelehnt. Deshalb bitte ich Sie
namens der Kommissionsmehrheit auf die Gesetzesberatung
zur 2. Lesung des Spitalgesetzes einzutreten!
1731
25. Februar 2003
Art. 1151
2. Detailberatung: Den Vorschlägen des Regierungsrates
wurde weitgehend und meistens mit deutlicher Mehrheit
zugestimmt. Wesentliche Änderungen und grössere
Diskussionen ergaben sich nur bei einigen Paragraphen, auf
die ich in der Detailberatung näher eingehen werde.
Gegen diese Symptome wird als erste Therapie ein
"Kleiderwechsel" vorgeschlagen, - ist das nicht reichlich
zynisch? Und dies, obwohl zwischen der 1. und der 2.
Lesung weitere Argumente gegen die Gründung einer AG
aufgetaucht sind!
Vorsitzender: Ich eröffne damit die Eintretensdiskussion.
Die CS, eine weiss Gott nicht Grüne Bank, schlägt vor, im
Spitalbereich keinen Wettbewerb zu veranstalten, sondern
dringend zusammenzuarbeiten, sogar interkantonal und
-national. Alle weiteren Reformvorschläge verlangen alles
andere als eine Formveränderung. Das
Grüne
Positionspapier verlangt einen Zusammenzug der
Ressourcen und eine Wiederbefähigung der Bevölkerung,
mit seinem eigenen Körper umzugehen.
Geri Müller, Grüne, Baden: Ich spreche im Namen der
Fraktion der Grünen. Gestatten Sie mir, dass ich Sie nicht im
politischen Sinn anspreche, sondern im medizinischen Sinn.
Vor uns liegt ein Patient. "Das Patient" hat folgende Symptome:
Als Kind war es brav und strebsam, man hatte es gern. Mit
zunehmender Bildung wuchsen die Erwartungen an "das
vorliegende Patient" und die Ansprüche von "das Patient" an
sich selber. Die nichterfüllten Liebeszuwendungen werden
vor allem im Herbst stark betrübt, in letzter Zeit jedoch eher
im Winter, meist fällt jedoch das Patient nach der
Budgetberatung in eine eigentümliche Depression. Statt das
Problem anzugehen, intellektualisiert das Patient seine
Probleme und fällt in eine Arbeitswut, man kann sagen, es
arbeite für zwei.
Nun, welche Diagnose wollen wir denn an das Patient
geben? Denn eine gute Diagnose ist bekanntlich die halbe
Therapie. Man greift zum Lehrbuch und Herr Heinz Stefan
Herzka benennt die obige Symptomatik als Anorexia
nervosa. Lesen wir weiter, wie reagiert denn die Familie? Ja,
das steht hier: Von seiten der Familie wird dieses Problem
allzu oft bagatellisiert, schreibt Herzka auf der Seite 180
weiter, und die Eltern finden, es fehle dem Kind überhaupt
nichts, ausser dem Appetit. Die Eltern bewundern gar die
enorme Leistungsbereitschaft, sie sind froh, dass nur das
need to have und nicht das nice to have verlangt wird!
Die Krankheit hat den Charakter einer Selbstkasteiung, einer
zwanghaft wirkenden Askese, das imponiert doch auch uns,
geschätzte Kolleginnen und Kollegen!
Ob Herzka wohl einen Therapievorschlag hat? "Schrei Dich
frei"-Veranstaltungen vor diesem Gebäude brächten nach
seiner Ansicht nichts. Medikamentöse Behandlungen, die
150 Franken kosten, bringen auch nicht wirklich etwas. Er
schlägt deshalb eine individuelle, sachbezogene Therapie
vor. Und das tun wir von der Grünen Fraktion hier auch.
Dieses Patient hat auch einen Namen: Es heisst: das
Gesundheitswesen. - Jetzt wird's aber ernst, liebe
Politkolleginnen, lieber Ernst Hasler! Ich erlaube mir die
Symptome des kranken Gesundheitswesens nochmals
zusammenzufassen: Die Folgen der demographischen
Entwicklung belasten uns auf der einen Seite. Die
Verlockungen der Technik und Chemie, alle Leiden
beseitigen zu können, auf der anderen Seite. Die
Umweltbelastung mit Lärm, Schadstoffen, Gift in den
Böden, aktuell jetzt wieder in Wettingen mit dem Stausee;
die Entsolidarisierung in der Bevölkerung; der "Kunde ist
König"-Schwachsinn; die Monokultur der Schulmedizin, die
mittlerweile nur noch den Chemiker als Bauern kennt; die
Parasiten, die aus dem einzig noch wachsenden Geschäft
ihren Profit ziehen, wenig bescheiden, sondern
milliardenschwer; die sparwütigen Politiker, die den
Dienstleistenden im Gesundheitswesen die letzte Motivation
rauben.
1732
AGs als Rechtsform sind vor allem für grosse Firmen in
letzter Zeit deutlich zu einem Problem geworden. Man
verlässt sich auf einen Verwaltungsrat, der in der Schule
gelernt hat, wie man einen Betrieb bei Sonnenschein führt,
beim nächsten Regentropfen aber mit dem gesamten
Unternehmen gegroundet wird. Das Volk will kein EMG,
Wettingen will kein privatisiertes EW. Wer will denn eine
AG im KSA, KSB oder IPD?
Die Probleme im Gesundheitswesen sind so gross, dass sie
dringend angegangen werden müssen. Tun wir das! Lesen
Sie die Berichte über den Ambulanzdienst oder die
Psychiatrischen Dienste usw. Wir müssen die Bevölkerung
ernst nehmen. Sie will - so steht es im
Gesundheitsmonitoring, das letztes Jahr veröffentlicht wurde
- gesund sein. Und dafür ist sie bereit, viel Geld zu bezahlen.
Sie ist bereit zu sich Sorge zu tragen! Das ist doch toll. Dann
unterstützen wir doch dies und schauen, dass das hart
verdiente Geld nicht in die Taschen einiger fetter Abzocker
gelangt, sondern dass damit unser Gesundheitswesen gesund
gemacht werden kann!
Dass dies mit diesem Gesetz nicht geht, zeigt alleine schon
die Diskussion über die Verwaltungsräte. Sollen es 3
verschiedene sein oder einer für alle? Keiner soll es sein.
Der Verwaltungsrat ist das Volk, es soll bestimmen, wie die
Gesundheitsinstitutionen funktionieren sollen und nicht
irgendwelche Herzinfarktkandidaten, die bei der geringsten
Anforderung einen goldenen Fallschirm verlangen!
Ich weiss sehr wohl, dass hier drin Verfechter von AGs
sitzen, die dieses System sogar am eigenen Leib erfahren.
Daniel Heller ist ein erfolgreicher VR-Präsident von einem
kleinen Spital, ich ziehe ehrlich meinen Hut vor diesen
Leistungen. Nur ist das nicht vergleichbar mit einem
Notfallspital Baden oder gar Aarau! Und Hans Dösegger
führt zur vollen Zufriedenheit eine ReHa-Klinik. Bravo,
aber eben kein Kantonsspital, hinter dem die Bevölkerung
voll stehen muss!
Und noch etwas zum Personal: Es mag sein, dass es unter
den Erfahrungen des Grossen Rates froh wäre, endlich in die
Privatwirtschaft abwandern zu dürfen. Heute aber steht es
im Dauerregen eines Parlamentes. Dieses Personal ist
natürlich froh, jede Form zu erhalten, welche Sie vor dem
Zorn des Grossen Rates schützt. Denen rufe ich zu: Eine
selbständige Anstalt lässt Euch genauso frei sein vom
Grossen Rat.
Damit die Regierung weiss, wovon wir sprechen, habe ich
mir erlaubt, das Gesetz vom Kanton Appenzell
mitzunehmen. Dies in Absprache mit der deren
Art. 1151
25. Februar 2003
Gesundheitskommission. Auf zwei Seiten wird formuliert,
was die Gesundheit eigentlich möchte: Eine gute,
leistungsbezogene Haltung, die für die ganze Bevölkerung
des Kantons Appenzell Innerhoden gelten soll. Das steht in
gebracht haben: die unselige Standortfrage den 5
Regierungsräten zu übergeben. Auf diesem Stein kann das
nächste nachhaltige SpiG gebaut werden. Wir bitten Sie,
diese Vorlage zurückzuweisen! Ich überreiche hiermit das
Geschenk an den Herrn Gesundheitsdirektor Ernst Hasler!
diesem Gesetz. Der Rest ist Aufgabe der Verordnung. Auch
wenn wir immerhin einen der wichtigsten Vorschläge in
diesem
Gesetz
durch-
Katharina Kerr Rüesch, SP, Aarau: Ich spreche im Namen
der SP-Fraktion. Zunächst etwas ausserhalb der
Eintretensdebatte: Der Kanton Appenzell Ausserrhoden hat
so eine Art Regionalspital und dieses will er als
unselbständige Staatsanstalt führen. Es gibt dort einfach
nichts zu diskutieren. Sowieso muss man die Dinge für die
Landsgemeinde schlank halten, sonst gibt das ewiglange
Landsgemeinden. Ich will damit nur ausdrücken, dass wir
uns da - leider oder nicht - nicht vergleichen können.
Die schlechten Bedingungen wurden und werden von der
gleichen Mehrheit des Grossen Rates gesetzt, die jetzt als
Allheilmittel gegen ein selbstverschuldetes Malaise den
Abgang durch die Hintertüre der Privatisierung sucht. Dies
erachtet die SP-Fraktion als unehrlich und für das Aargauer
Gesundheitswesen verhängnisvoll. Eine Verselbständigung
der kantonalen Spitäler kann die SP grundsätzlich
unterstützen. Wir fordern jedoch die Schaffung von 3
selbständigen, öffentlich-rechtlichen Anstalten anstelle von
3 Aktiengesellschaften. Dies werden wir bei § 9 erneut
beantragen. Diese Form ist bei einer Volksabstimmung
mehrheitsfähig - hinter ihr stehen auch restlos alle
Personalverbände.
Zum Eintreten: Bereits in der 1. Lesung des Spitalgesetzes
vom 21. Mai und 4. Juni 2002 hat sich die SP-Fraktion
positiv zu einer Verselbständigung der drei kantonalen
Krankenanstalten, jedoch ganz klar gegen die Privatisierung
der öffentlichen Spitäler geäussert. An dieser Haltung hat
sich nichts geändert. Wir lassen uns auch nicht auf das in der
vorberatenden Kommission wie ein Mantra wiederholte
Scheinargument ein, bei dieser Privatisierung handle es sich
eigentlich nicht um eine Privatisierung, da es sich um eine
sogenannt gemeinnützige handle. Die Befürworter der
Privatisierung sind denn auch mindestens in ihren
öffentlichen Verlautbarungen ehrlich: Hier wird von der
Privatisierung ohne Wenn und Aber gesprochen.
Die Problematik in den Aargauer Krankenanstalten liegt ja
auch nicht nur und sicher nicht vor allem in der
Kostensteigerung, wie dies die Privatisierungsverkäufer
überall als Hauptargument für eine Spitalprivatisierung
vorgeben. Und wollte man die Kostensteigerung im Spitalund überhaupt beim Gesundheitswesen wirklich angehen, so
kann man dies gewiss nicht mit einer lokalen Privatisierung
erreichen. Denn das Kostenproblem, das von der SP nicht
bestritten wird, ist nicht im Aargau hausgemacht - es ist ein
komplexes strukturelles Problem, das viel mit dem
angeblich kostensenkenden Markt und wenig mit den
Aargauer Krankenheimen zu tun hat. Die Probleme der 3
Aargauer Kantonsspitäler liegen an anderem Ort:
Die
umfassende
medizinische,
pflegerische
und
therapeutische Versorgung der Bevölkerung, die eine der
zentralen Kernaufgaben des Staates ist, wird heute zwar von
hoch qualifizierten Fachleuten mit grossem persönlichen
Einsatz wahrgenommen, dies jedoch unter sehr erschwerten
Bedingungen. Notwendige, neue Stellen sowie finanzielle
Mittel für Investitionen und Weiterentwicklungen werden
seit einigen Jahren durch die bürgerliche Mehrheit
verweigert. Den Spitälern werden erarbeitete WOVGewinne willkürlich entzogen. So werden sie ausgehungert.
Die Qualität der Dienstleistungen wird dadurch zunehmend
gefährdet.
Rationierung
von
medizinischen
und
pflegerischen
Leistungen
wird
zwar
von
den
Verantwortlichen verbal bestritten, sie findet heute aber aus
Spargründen statt. Dass dies aus unserer Sicht ein Skandal
ist, haben wir schon mehrmals klargemacht!
Diese unwürdigen Zustände können durch eine grössere
Selbständigkeit der Spitäler und neue Führungsstrukturen
teilweise verändert werden. Von grösserer Bedeutung ist
und bleibt jedoch die Tatsache, dass den Kantonsspitälern
und den psychiatrischen Diensten, ob mit oder ohne neuem
Spitalgesetz, genügende Ressourcen zur Verfügung gestellt
werden müssen.
Es gibt keinen zwingenden Grund für eine Privatisierung der
Spitäler. Für eine grössere unternehmerische Freiheit
derselben
braucht
es
keine
privatrechtlichen
Aktiengesellschaften. Nicht eine betriebswirtschaftliche,
sondern nur eine gesamtvolkswirtschaftliche Sicht wird
gegen den Kostenanstieg im Gesundheitswesen erfolgreich
sein. Die Verantwortung in versorgungspolitisch relevanten
Bereichen der Gesellschaft darf nicht dem Markt
anheimgestellt werden - das wäre grundsätzlich falsch. Man
hat dies überall dort festgestellt, wo Privatisierungen in
diesen Bereichen stattgefunden haben. Dass es in diesen
elementaren Bereichen eine politische Kontrolle braucht, hat
mittlerweile
auch
das
Volk
gemerkt,
Privatisierungsvorhaben schaffen heute die Volkshürde
nicht mehr selbstverständlich.
Neben diesen grundsätzlichen Überlegungen gibt es auch
Einzelaspekte, die eine Privatisierung, wie sie mit diesem
Gesetz vorgeschlagen wird, problematisch machen. So kann
die Steuerung des Angebotes von Spitalleistungen über die
Menge nur zum Qualitäts- und Leistungsabbau führen. Mit
allem Nachdruck weisen wir darauf hin, dass wir jede Form
von Rationierung zurückweisen!
Weiter erachten wir mit den Personalverbänden die
Auswirkungen
der
Privatisierung
auf
die
Anstellungsbedingungen für das Personal, welches ein
Personalrecht eben erst errungen hat, als gefährlich, wo mit
der Kompetenzaufteilung zwischen den Hierarchiestufen die
strategischen Aufgaben bei Parlament und Regierung
konzentriert werden, anderseits mit der Steuerung über
Mengen und Preiskontingente auch tief in die operativen
Bereiche der Spitäler eingegriffen wird und auch das
Anlagevermögen beim Kanton zurückgehalten wird, bleibt
der operativen Stufe eigentlich nur noch das Personal als zu
bewirtschaftende Ressource. Das führt zwangsläufig zu
einer
Verschlechterung
der
Anstellungsund
Weiterbildungsbedingungen. Da macht die SP nicht mit!
Weiter finden wir den Etikettenschwindel der angeblich 3
selbständigen Gesellschaften mit einem einzigen
Verwaltungsrat grotesk und leider auch signifikant für die
1733
25. Februar 2003
Stossrichtung dieser Gesetzgebung; allenfalls wird es heute
hier andere Anträge geben!
Wie in der 1. Lesung bereits dargelegt, unterstützen wir die
folgenden vorgeschlagenen Stossrichtungen; diese können
mit selbständigen, öffentlich-rechtlichen Anstalten bestens
tiver Ebene, eine neue Regelung von Verantwortlichkeiten
und Kompetenzen des Grossen Rates, des Regierungsrates
und der Institutionen, die Sicherstellung des Controllings
über Wirkung, Leistung, Qualität und Zielerreichung, die
Verselbständigung der Regionalspitäler, eine Konzentration
der Spitzenmedizin in den Kantonsspitälern, die Möglichkeit
der Abschaffung der Spitalregionen und die Ausweisung der
Spitalsteuer als Sondersteuer.
Die SP-Fraktion stellt hiermit einen Rückweisungsantrag
mit der Empfehlung, die Verselbständigung der
KantonsspitäIer als selbständige Staatsanstalten zu
organisieren. Die 2. Lesung hat nichts Besseres in Richtung
der erwähnten VorbehaIte gebracht. Sollten wir mit diesem
und eventuellen anderen Anträgen keine Mehrheit finden,
werden wir das Gesetz in der Gesamtabstimmung ablehnen
und einen Abstimmungskampf in dieser Richtung führen. Im
Übrigen kann ich noch mitteilen, dass der Vorschlag der
FDP-Fraktion betreffend § 18, wo es um Rechtsschutz und
um das Schiedsgericht geht, in der schlanken Formulierung
von der SP unterstützt werden kann.
Ruth Humbel Näf, CVP, Birmenstorf: Die CVP-Fraktion ist im Gegensatz zu meinen beiden Vorrednern - für Eintreten
auf die 2. Lesung des Spitalgesetzes. Es wäre interessant, die
Grundsatzdiskussion über unsere Gesellschaft und die
Gesundheitspolitik weiterzuführen, wie sie von Herrn Geri
Müller und Frau Kerr teilweise aufgenommen wurde. Es ist
aber hier nicht der Ort, diese Fragen zu diskutieren und
schon gar nicht zu lösen. Wir haben uns jetzt einzig und
allein darauf zu beschränken, die Organisation unseres
Spitalwesens so zu lösen, dass die optimale, qualitativ gute
und wirtschaftlich tragbare Spitalversorgung für die
Bevölkerung unseres Kantons sichergestellt ist!
Die CVP-Fraktion unterstützt die Zielsetzung der
Gesetzesrevision. Wir sind für eine subjektorientierte
Leistungsfinanzierung, für die Verselbständigung der
Kantonsspitäler in 3 unabhängige gemeinnützige
Aktiengesellschaften. Es geht dabei wirklich nicht um eine
Privatisierung um jeden Preis, wie von Frau Kerr behauptet
wurde. Es geht darum, eine ideale Organisationsform für die
Spitäler zu finden, damit sie im operativen Bereich
selbständig handeln können. Die Spitäler unterstützen diese
Form ausdrücklich und es ist nicht so, dass das ganze
Personal dagegen wäre, sondern auch aus dem Personal wird
diese Form unterstützt.
Die CVP-Fraktion ist auch für die Aufhebung der
Spitalregionen. Wir sind aber mehrheitlich gegen die
Kompetenzverschiebung bezüglich dem Entscheid über die
Spitalstandorte vom Grossen Rat hin zum Regierungsrat.
Wir sind grossmehrheitlich der Meinung, dass dieser
Entscheid beim Grossen Rat bleiben soll.
In der Fraktion haben wir eingehend den § 10 Abs. 4 die
Zusammensetzung der Verwaltungsräte diskutiert. Wir sind
der Meinung, dass die Kriterien für den Verwaltungsrat,
welche der Regierungsrat in der Übergangsbestimmung von
§ 28 Abs. 3 definiert hat, nämlich die Unabhängigkeit von
Leistungseinkäufern und gegenüber anderen Spitälern
1734
Art. 1151
umgesetzt werden: Eine flächendeckende medizinische,
pflegerische
und
therapeutische
Versorgung
der
Bevölkerung,
eine
leistungsbezogene,
einheitliche
Finanzierung der Kantonsspitäler, die Trennung von
strategischer
und
operabereits bei der Gründung der Aktiengesellschaften
Gültigkeit haben muss! Die vom Regierungsrat vorgesehene
Übergangsbestimmung, welche die Kommission aus dem
Gesetz gestrichen hat, ging wesentlich weiter als die nun
vorliegende Formulierung in § 10. Es ist allerdings nicht
einzusehen, wieso diese Voraussetzung erst auf den
Zeitpunkt
der
Einführung
einer
monistischen
Spitalfinanzierung Gültigkeit haben soll. Wir sind nach wie
vor der Überzeugung, dass die Verwaltungsräte der 3
gemeinnützigen
Aktiengesellschaften
unabhängig
voneinander sein müssen und zwar nicht nur unabhängig
bezüglich der Mehrheit der Mitglieder, sondern bezüglich
aller Mitglieder! Die CVP will hier keinen
Etikettenschwindel!
Die laufende KVG-Revision wie die bereits angekündigte 3.
Revision soll klar Wettbewerbselemente stärken. Im Kanton
Aargau dürfen wir nicht gegen diese Tendenz arbeiten! Die
CVP jedenfalls will für den Spitalbereich soviel staatliche
Regulierung wie nötig, aber auch soviel Wettbewerb wie
möglich!
Die Regierung hat die Aufgabe, den Service public, d.h. die
Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen und hat den
Spitälern gemäss KVG Leistungsaufträge zu erteilen. Unter
Spitälern mit gleichem Leistungsauftrag und gleichem
Qualitätsstandard muss aber ein Preiswettbewerb möglich
sein. Es ist eben nicht so, wie Herr Geri Müller gesagt hat,
dass der horizontale Wettbewerb eine Zusammenarbeit unter
den Spitälern ausschliessen muss. Im Gegenteil, das muss
zusammen erfolgen!
Wenn wir die 3 Spitäler zwar nicht explizit, aber inplizit zu
einem Monopolbetrieb zusammenschliessen würden,
würden wir hier Wettbewerb verunmöglichen. Wir werden
einen entsprechenden Antrag stellen.
Der Regierungsrat will selber Einsitz in die Verwaltungsräte
nehmen. Diese Absicht widerspricht dem grundsätzlichen
Ziel der Rollenentflechtung des Regierungsrates. Der
Regierungsrat hat auf jeden Fall nach wie vor folgende
Mehrfachfunktionen:
Er wählt den Verwaltungsrat, macht Statuten, gibt
Leistungsaufträge,
macht
Rahmenverträge,
macht
Leistungsverträge, entscheidet über Investitionen und ist
zuletzt noch Judikative gemäss KVG.
Der
Regierungsrat
gibt
von
seinen bisherigen
Mehrfachfunktionen keine einzige ab. Dennoch sind wir
seitens der CVP bereit, zu einem Kompromiss Hand zu
bieten und dem Regierungsrat zu ermöglichen, in den drei
Verwaltungsräten Einsitz zu nehmen.
Von der Systematik her wäre es richtig, wenn die
Entscheidung über die Spitalstandorte mit der
Spitalkonzeption in die Kompetenz des Regierungsrates
verschoben würde. Mit der Spitalkonzeption erlässt der
Regierungsrat die Planung für eine bedarfsgerechte
Spitalversorgung. Die Frage der Standorte ist im Prinzip der
Spitalkonzeption untergeordnet. Dennoch ist die CVPFraktion der Meinung, dass der Entscheid über die
Art. 1151
25. Februar 2003
Spitalstandorte beim Grossen Rat bleiben soll. Zum einen
dürfte es politisch kaum möglich sein, ein Spital zu
schliessen ohne die Zustimmung des Grossen Rates, zum
andern wissen wir dann wenigstens, worüber der Grosse Rat
noch entscheiden kann. Ansonsten bleibt ihm noch die
gesundheitspolitische Gesamtplanung. Über den Inhalt
dieser gesundheitspolitischen Gesamtplanung ist allerdings
tik nicht einzig und allein mit dem Budget über die
Finanzpolitik erledigt werden!
wenig bekannt. Der Regierungsrat schreibt dazu in der
Botschaft Seite 15: "Die Steuerungsmöglichkeiten des
Grossen Rates bestehen im Wesentlichen mit dem Budget".
Diese Aussage ist natürlich völlig ungenügend! Die
gesundheitspolitische Gesamtplanung steht über dem
jährlichen Budget. Auch in unserem Kanton darf die
GesundheitspoliWie soll denn so jemand eine strategische Funktion im
Spitalwesen vornehmen?
Was die finanziellen Auswirkungen betrifft, hoffen wir, dass
wir nicht ein Trojanisches Pferd in die Spitallandschaft
führen werden. Im Gegensatz zur Botschaft der 1. Lesung
werden verschiedene Aussagen zu den finanziellen
Auswirkungen gemacht. Es ist von "groben Schätzungen"
die Rede, welche beispielsweise die Anwendbarkeit des
Arbeitsgesetzes in der Grössenordnung von ca. 2 Mio.
Franken beziffern; genauere Zahlen gibt es keine!
Zum Eintreten: Die SVP ist mehrheitlich für Eintreten und
steht im Grundsatz hinter der Kommissionsfassung. Ich
möchte Ihnen aber nicht verhehlen, dass sich unsere
Fraktion mit diesem Entscheid sehr schwer getan hat. Viele,
ja vielleicht zu viele Zähne wurden hier gezogen, die SVP
wird sich gegen eine weitere Verwässerung wehren. Sie
kann dem Gesetz nur dann zustimmen, wenn die
wesentlichsten Zielsetzungen noch erreicht werden können.
Die kurze Bemerkung Seite 21 der Botschaft zur
Pensionskasse, dass der Kanton eine Garantie von 100 Mio.
Franken gegenüber der AKP abgibt, vermag nicht zu
befriedigen. Besteht nicht ein gewisses Risiko, dass diese
Garantie dereinst eine Altlast sein wird?
Ich habe es in diesem Saal schon mehrfach gesagt und
wiederhole es gerne einmal mehr: Jeder Franken, den wir im
Gesundheitswesen ausgeben, muss von jemandem bezahlt
werden: vom Prämienzahler oder vom Steuerzahler. In
diesem Sinne muss doch eine der wichtigsten Zielsetzungen
des vorliegenden Spitalgesetzes ganz einfach sein, die
Kostenspirale zumindest zu bremsen. In der Absicht, dieses
Ziel möglichst gut zu erreichen, hatte sich die SVP
ursprünglich für eine Lösung mit möglichst hohem
Steuerungspotenzial ausgesprochen. Sie hat aber bei der
Behandlung des Gesetzes auch Hand geboten, wenn es
darum ging, echte Kompromisse zu finden, Kompromisse,
bei denen die wesentlichen Zielsetzungen nicht aus den
Augen verloren, aber auch die Ängste der Regionen und der
Spitäler mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ernst
genommen werden.
In unserer Fraktion wurde das Aktienkapital der
Eröffnungsbilanzen von insgesamt lediglich 42 Mio.
Franken als zu tief beurteilt. Wir bitten den Herrn
Gesundheitsdirektor sich dazu noch zu äussern!
Im Weiteren wurde in unserer Fraktion die Frage gestellt,
welche rechtliche Grundlage für die Krankenheime mit der
Einführung des neuen Spitalgesetzes gelten wird. Wir bitten
den Gesundheitsdirektor die Frage zu beantworten, ob die
gesetzliche Grundlage des alten Spitalgesetzes für die
Krankenheime weiterhin gelten wird, selbst wenn das neue
Spitalgesetz für die Akutspitäler Mitte Jahr in Kraft gesetzt
werden sollte!
Am 13. Dezember hat die letzte Kommissionssitzung
stattgefunden. Seither ist aber wieder einiges gegangen und
unter verschiedenen Akteuren wurden die Gespräche
informell weitergeführt. Wir haben in der Fraktion deshalb
die Frage diskutiert, ob es nicht sinnvoll wäre, eine 3.
Lesung zu diesem Gesetz durchzuführen. Diese Frage wird
sich aber erst im Laufe der Beratung dieses Gesetzes
beantworten.
Zusammenfassend halte ich fest: Die CVP-Fraktion ist für
Eintreten auf die 2. Lesung des Spitalgesetzes. Die Vorlage
ist noch verbesserungsfähig und wir laden Sie ein, den
Anträgen, welche die CVP stellen wird, zuzustimmen! Im
Weiteren ersuche ich den Herrn Gesundheitsdirektor um
Beantwortung der Fragen!
Hans Dössegger, SVP, Seon: Ich spreche im Namen der
SVP-Fraktion. Ich erlaube mir hier eine Vorbemerkung zum
Votum von Herrn Geri Müller: Herr Müller hat erklärt, dass
das Volk der Verwaltungsrat der Spitäler ist. Weshalb das
nicht funktionieren kann, habe ich hier auch schon erklärt.
Das Volk, wir alle, nehmen im Gesundheitswesen
verschiedene Rollen ein. Einerseits sind wir Prämienzahler
und möchten, dass diese möglichst tief sind. Dann sind wir
Steuerzahler und möchten möglichst wenig Steuern
bezahlen und dann sind wir aber Patient und möchten
möglichst die teuerste und beste Leistung beanspruchen.
Dass man hinter dieser Kompromissbereitschaft nun noch
immer einen Haken sucht und eine Mogelpackung sieht, hat
auch mich persönlich enttäuscht, habe ich mich doch selbst
immer wieder für einen gangbaren Weg eingesetzt. Und
dies, obwohl ich mich zuweilen auch fragte, wie weit man
mit einem Kompromiss gehen kann, bis daraus ein "fauler
Kompromiss" wird!
Wie einfach hatte es da die SP. Von Anfang an wurde
angekündigt, dass dem Gesetz nie zugestimmt werde, wenn
bei den kantonalen Spitälern nicht auf die Rechtsform der
Aktiengesellschaft verzichtet werde. Bei gleicher
Kompromissbereitschaft
müssten
viele
bürgerliche
Grossrätinnen und Grossräte noch heute der Idee einer
einzigen AG verhaftet sein. Nun, mit der gleichen
Konsequenz spricht man in der SP bekanntlich auch seit der
1. Lesung von einer Privatisierung. Ich nehme an, dass wir
das von unserer lieben Kollegin Katharina Kerr, auch in der
vor uns liegenden Diskussion noch mehrfach hören werden
und erlaube mir daher, zu betonen: Was wir machen, ist eine
Verselbständigung! Es handelt sich um gemeinnützige
Aktiengesellschaften, und der Kanton wird gemäss
Gesetzesentwurf mehr als 2 Drittel der Aktien behalten. Art.
620 Abs. 3 OR sieht übrigens vor, dass eine AG auch für
andere als wirtschaftliche Zwecke gegründet werden kann.
Und genau das wollen wir ja. Wie man den Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern der kantonalen Spitäler nun einreden will,
dass die Anstellungsbedingungen in einer gemeinnützigen
AG schlechter seien als in der Staatsanstalt, weiss ich auch
nicht. Scheinbar sind ja die Anstellungsbedingungen sogar
1735
25. Februar 2003
Art. 1151
in einer echt privaten Klinik gar nicht so schlecht, sonst
würden nicht so viele Mitarbeitende von Kantonalen
Anstalten zu diesen abwandern. All jenen, welche die
Rechtsform Aktiengesellschaften verteufeln, empfehle ich wenn sie Gelegenheit haben - sich einmal die Ergebnisse
von Mitarbeiterzufriedenheitsmessungen anzuschauen und
zwischen kantonalen Häusern und bereits bestehenden AGs
zu vergleichen!
Nun, das Gesetz ist ein Kompromiss, ein Kompromiss,
hinter dem man stehen kann! Und zwar nicht im Sinne einer
Mogelpackung! Wir stehen hinter dem Gesetz und haben die
Absicht, diesen Kompromiss auch später mitzutragen.
1. Die Regelung von Kompetenzen und Zuständigkeiten
wird klarer. Die Mehrfachrolle des Kantons wird
weitgehend entflochten, so weit dies eben möglich ist, wenn
der Kanton Mehrheits- oder gar Alleinaktionär ist.
Zusammenarbeit unter allen Spitälern, die Nutzung von
Synergien sowie gut ausgelastete Kompetenzzentren im
Vordergrund. In dieser Systematik hat die Diskussion um
einzelne Standorte im Grossen Rat nichts verloren.
Standortentscheide gehören nach unserer Ansicht in die
Hand des Regierungsrates!
2. Kantons- und Regionalspitäler erhalten den nötigen
unternehmerischen Freiraum. Bei Regionalspitälern schaffen
wir zum Teil die Rechtsgrundlage für Strukturen, die bereits
bestehen und sich bestens bewähren.
3. Mit dem Abschaffen der Spitalregionen schaffen wir die
Möglichkeit für sinnvolle Zusammenarbeit zwischen
Spitälern verschiedener Regionen.
4. Auch die Leistungsfinanzierung hat sich in der Praxis
schon weitgehend bewährt und erhält nun die gesetzliche
Grundlage.
5. Und letztendlich glaube ich persönlich noch immer daran,
dass das Gesetz - obwohl einige Kompromisse gemacht
werden mussten - ein gutes Werkzeug ist, um positiv
Einfluss auf die stetige Kostensteigerung nehmen zu
können. Dazu ist es aber unabdingbar, dass Synergien
genutzt werden und kostenbewusstes Denken gefördert
wird! - Ich bitte Sie im Namen der SVP, auf die Vorlage
einzutreten!
Elisabeth Imhof-Kappeler, FDP, Gipf-Oberfrick: Die
Fraktion der FDP steht hinter den Hauptlinien und
Stossrichtungen
dieses
Spitalgesetzes
und
tritt
grossmehrheitlich auf die 2. Lesung ein. Das vorliegende
Gesetz macht endlich den Weg frei für längst fällige
Entwicklungen in den Kantonsspitälern und leistet zudem
einen Beitrag zur Kostensenkung im stationären Bereich.
So ist es dringend nötig, Unternehmen von der Grösse der
Kantonsspitäler zu verselbständigen! Die Umwandlung in 3
gemeinnützige Aktiengesellschaften, bei denen nicht die
Gewinnorientierung im Vordergrund steht, ist nach Meinung
der FDP die Organisationsform, die eine wirtschaftlich
effiziente Führung und die optimale Nutzung von Synergien
ermöglicht.
Mit der neuen Kompetenzregelung werden die Rollen von
Grossrat, Regierungsrat sowie von Verwaltungsrat und
Spitalleitungen entflochten. Es ist dringend nötig, dass sich
der Staat auf seine strategische Führungsrolle zurückzieht,
indem er die Rahmenbedingungen setzt und seine
Verantwortung der Aufsicht und Steuerung wahrnimmt.
Operative Entscheide hingegen gehören auf die Fachebene
und müssen an die fachkompetenten Stellen in den Spitälern
delegiert werden! Es ist dringend nötig, dass sich hier die
Politik heraushält! Die Spitäler brauchen diesen
unternehmerischen Spielraum.
In dieser neuen Systematik der Kompetenzordnung steht
auch die Aufhebung der Spitalregionen. Mittels
Leistungsaufträgen steuert
der Regierungsrat die
Gesundheitsversorgung im ganzen Kanton. Dabei stehen die
1736
Ich möchte Sie gerne noch an einige wesentliche Punkte
erinnern, weshalb wir auf das Gesetz eintreten und zu einem
guten Abschluss bringen sollten.
Die Fraktion der FDP unterstützt die Ziele und
Hauptstossrichtungen des neuen Spitalgesetzes. Im engen
Korsett des schweizerischen Gesundheitswesens und
inmitten der steigenden Gesundheitskosten müssen wir
jeden möglichen Spielraum optimal nützen! Wir wollen ein
gutes und modernes Spitalgesetz für unseren Kanton,
wehren uns aber gegen unnötige Einschränkungen und
weitere
Verwässerungen!
Wir
sind
bereit
für
Verbesserungen in Detailfragen und werden hier einige
Anträge stellen. Wir wollen aber die grossen Ziele dieses
Gesetzes verwirklichen und die notwendigen Entwicklungen
im Spitalbereich gewährleisten!
Dr. Johanna Haber, EVP, Menziken: Ich spreche im Namen
der EVP-Fraktion. Wir danken für die Vorlage dieses
Gesetzes und werden uns, wenn nicht allzu Wesentliches
geändert wird, dafür einsetzen. Wir sind dezidiert für die
Schaffung von 3 gemeinnützigen AGs mit in ihrer Mehrheit
nicht identischen Verwaltungsräten. Warum AG, warum 3
und warum in ihrer Mehrheit nicht mit identischen
Verwaltungsräten?
Warum AG? 1. Wir sehen, dass durch den Wandel des
Umfeldes - Globalisierung, Mobilität, Konzentration in der
Wirtschaft, Einfluss der Medien - unsere in den
Staatsapparat eingezwängten Spitäler nicht rasch genug auf
die rasante Entwicklung in der Medizin reagieren können.
Insbesondere bei der Anschaffung teurer, technischer Geräte
gilt es, diese als erstes in das auf den allgemein-versicherten
offene Spital zu holen und eventuell auch den mit der
Methode vertrauten Arzt zu gewinnen, weil dort von der
grossen Patientenzahl her die Auslastung am besten sein
wird und weil die Zahl der Fälle die fachliche Kompetenz
optimiert. Vor allem aber, weil nur so verhindert wird, dass
der Zweiklassenmedizin Tür und Tor geöffnet werden. Um
nämlich gegenüber der Konkurenz der Privatspitäler rasch
genug handeln zu können, braucht es sehr flexible, situativ
anpassungsfähige Strukturen, eben Aktiengesellschaften!
2. Eine AG kann Synergien, beispielsweise durch Abschluss
von Verträgen mit anderen auch privaten Spitälern nutzen
und auf Aktualitäten im Personalbereich rascher reagieren.
ABAKABA lässt grüssen.
Warum 3 AGs und nicht identische Verwaltungsräte? 1.
Wegen der Corporate Identity. Personal und Verwaltungsrat
sollen sagen und fühlen: "Unser Spital", "unsere
Psychiatrie!" Nur das bringt die Motivation, die in einem
solchen Betrieb mit so viel ausserordentlichem Einsatz wie
Nacht- und Wochenenddienst und so viel psychischer
Belastung nötig ist.
Art. 1151
2. Wegen der zeitlichen Belastung für die Verwaltungsräte.
3. Wir befürchten, dass bei der Schaffung einer einzigen AG
innerhalb des Verwaltungsrates Qualitionsbildung entstehen
könnte und dass dabei insbesondere die Psychiatrischen
Dienste benachteiligt würden, weil sie keine spektakulären
Erfolge bezüglich Lebensrettung aufweisen können und weil
ihre Therapieerfolge meistens im pharmazeutischen Bereich
liegen, weshalb keine brandneue, bahnbrechende Technik
medienwirksam gezeigt werden kann. Ein Beispiel für die
5. Last but not least: Es scheint uns dem Stimmbürger
gegenüber unehrlich, im Gesetz 3 AGs festzuschreiben und
die Verwaltungsräte dann mit den gleichen Persönlichkeiten
zu besetzen!
Mit der Formulierung der persönlichen und fachlichen
Kompetenzen der Verwaltungsratsmitglieder, was immer
darunter zu verstehen ist, können wir uns einverstanden
erklären. Wir sind für die Erhöhung des Staatsanteils auf
70 % der Aktien der einzelnen AGs sowie der Zuständigkeit
des Grossen Rates beim Verkauf der zum Verkauf
freigegebenen 30 %. Wir sind für klarere Trennung,
strategische Führung beim Grossen Rat und operative
Führung beim Regierungsrat. Wir sind einverstanden damit,
dass der Grosse Rat nur noch durch die
gesundheitspolitische
Gesamtplanung
und
die
Finanzplanung Einfluss nehmen kann und dass
Spitalkonzeption, Standortwahl der Spitäler und der
Abschluss von Rahmen- und Leistungsverträgen in die
Kompetenz der Regierung fallen. Wir stimmen der
Zusammensetzung des Schiedsgerichtes sowie seiner
abschliessenden Kompetenz zu. Wir begrüssen die
Aufhebung der Spitalregionen und stimmen der dadurch
nötig gewordenen Regelung der Mitfinanzierung der
Wundpflege über den ganzen Kanton hinweg durch die
Gemeinden zu. Wir sind überzeugt, dass bei der heutigen
Mobilität Synergienen in den Spitälern nutzbar sind und
dass die Möglichkeit, spezielle Fähigkeiten weiter anwenden
zu können ein Anreiz sein kann, sehr kompetente Chefärzte
für die Regionalspitäler zu gewinnen. Ich erinnere daran,
dass man lange Zeit aus dem ganzen Kanton für
Knieoperationen nach Laufenburg ging. Warum soll nicht
ein Regionalspital auf eine bestimmte Behandlungsmethode
spezialisiert sein und diese kantonsweit anbieten? Wir sind
auch mit der Anpassung von § 1 Abs. 1 des Patientendekrets
einverstanden. Allerdings meinen wir, diejenigen
Privatspitäler,
mit
welchen
der
Regierungsrat
Leistungsverträge im Akutbereich abschliesst, sollten mit
diesen Verträgen zum Notfalldienst - zumindest im
betreffenden Bereich - verpflichtet werden! Die Befreiung
der Privatspitäler vom Notfalldienst ist übrigens ein
wesentlicher Faktor in der Abwerbung vom Personal, das in
Zeiten wirtschaftlicher Prosperität wieder sehr aktuell
werden wird.
Die einstimmige EVP-Fraktion appelliert noch einmal an
Sie, den Kampf gegen eine Zweiklassenmedizin zu führen,
indem Sie unsere Spitäler in die Selbständigkeit entlassen
als 3 AGs mit mehrheitlich nicht identischen
Verwaltungsräten. Nur damit werden die Spitäler maximal
situativ flexibel und das Personal motiviert füfr seine nicht
leichte, zunehmend anspruchsvollere und belastende
Aufgabe!
Vorsitzender: Wir kommen zu den Einzelvoten.
25. Februar 2003
Situation der Psychiatrie kennen Sie bestens: Seit über 10
Jahren wartet Königsfelden auf sein Begegnungszentrum.
4. Wir denken, dass bei 3 Verwaltungsräten mehr Bezug zur
Region besteht, was bessere Kenntnisse der Situation
draussen bringt. Man kennt Gemeindeammänner und
Gemeinderäte,
Exponenten
der
Wirtschaft,
die
praktizierenden Ärzte, die Spitexorganisationen, die Pro
Senectute, aber auch die mulitkulturelle Zusammensetzung
und die Einkommensverhältnisse usw. der Bevölkerung.
Cécile Frei, SP, Gebenstorf: Es braucht ein neues
Spitalgesetz. Die Voraussetzungen für die Sicherstellung der
medizinischen und pflegerischen Grundversorgung müssen
neu geregelt werden. Das Gesundheitswesen befindet sich
im Umbruch. Es ist eine Tatsache, dass den finanziellen
Mitteln im Gesundheitswesen während Jahren zu wenig
Beachtung geschenkt wurde. Doppelspurigkeiten, fehlende
Koordination und schlechte Ausnutzung der Synergien sind
zweifellos
mitverantwortlich
für
das
enorme
Kostenwachstum.
Dieses
Gesetz
schafft
die
Voraussetzungen, dass die hohe Qualität und der Zugang für
alle gewährleistet ist und bleibt.
Ich begrüsse in diesem neuen Gesetz die leistungsbezogene
einheitliche
Finanzierung.
Die
heute
geltende
Defizitfinanzierung ist veraltet und setzt die falschen
Anreize. Es ist richtig, dass die Beiträge des Kantons an die
erbrachte Leistung gekoppelt werden. Nur so wird die
optimale Auslastung der Betriebe garantiert. Die
Zielerreichung wird mittels einem Controlling über
Wirkung, Leistung und Qualität überprüft. Auch dies ist ein
wirksames Qualitätsmanagement, um den grossen
Herausforderungen im Gesundheitswesen gerecht zu
werden. Die Konzentration der Spitzenmedizin in den
Kantonsspitälern setzt einen wichtigen und richtigen
Schwerpunkt. Die Spitalregionen werden abgeschafft. Diese
Aufteilung ist veraltet und entspricht nicht den realen
Patientenströmen.
Das Wichtigste in dieser neuen Gesetzesvorlage ist aber
zweifellos die Verselbständigung der Kantonsspitäler und
der Psychiatrischen Dienste. Dies ist zwingend notwendig,
denn die Entscheidungswege sind heute zu lang und zu
schwerfällig. Es fehlen qualifizierte Gremien, welche sich
ausschliesslich der strategischen Führung der Spitäler
widmen können.
Es braucht eine klare Trennung zwischen dem politischen
Auftraggeber und dem betrieblichen Leistungserbringer.
Aufgaben und Kompetenzen müssen mit der Verantwortung
neu gebündelt werden. Die Spitäler brauchen mehr
unternehmerische
Freiheiten,
um
den
grossen
Anforderungen im Gesundheitswesen gerecht zu werden!
Mit schlanken Strukturen und flachen Hierarchien müssen
sie für die Zukunft ausgerüstet werden. Diese Ressourcen
müssen über effiziente Strukturen einfliessen. Die
Herausforderungen der Spitäler werden weiter ansteigen. Sie
müssen optimale Leistungen unter dem Kostendruck des
Kantons und der Krankenkassen erbringen. Ebenso müssen
sie sich vermehrt auf die Konkurrenzierung durch private
und ausserkantonale Leistungserbringer einstellen. Ich
befürworte deshalb die Verselbständigung der Spitäler. Eine
Privatisierung in der Rechtsform der Aktiengesellschaften
geht mir aber zu weit. Wir alle wollen eine optimale
Grundversorgung. Diese Grundversorgung ist denn auch
eine öffentliche Aufgabe, welche zu einem grossen Teil mit
1737
25. Februar 2003
Art. 1151
öffentlichen Mitteln finanziert wird. Gerade deshalb darf
sich die öffentliche Hand nicht aus der Verantwortung
schleichen und diese an Aktiengesellschaften delegieren!
Die Kontrolle durch Parlament und Regierung muss
gewährleistet sein!
jeweiligen Leistung berufen. Vor allem die Pflegeleistungen
werden unter den rein wirtschaftlich ausgerichteten
Aktiengesellschaften unter Druck geraten und reduziert
werden. Dies hat fatale Auswirkungen für die Patienten und
Patientinnen.
Wir alle, Sie und ich, wollen eine optimale
Grundversorgung, weil wir auch die Benutzer und
Benutzerinnen sind. Erwarten Sie nicht, dass mit knappen
Leistungsaufträgen und engen finanziellen Vorgaben an die
Aktiengesellschaften alle Probleme gelöst werden! Nein, sie
werden nur verlagert. Heute können sich die Ärzte und die
Pflegenden in den öffentlichen Spitälern in erster Linie auf
die medizinische und pflegerische Notwendigkeit ihrer
auch die Volkswirtschaft im Auge behalten. Bei
Aktiengesellschaften beschränkt sich der Einfluss des
Kantons auf die Generalversammlung und die Wahl der
Verwaltungsräte. Also schwache Möglichkeiten, auf die
Unternehmensphilosophie Einfluss zu nehmen. Es zeigt sich
hier das Spannungsfeld zwischen Privatisierung und sozialer
Verantwortung
des
Staates.
Die
Bildung
von
Aktiengesellschaften ist und bleibt eine Privatisierung und
der Grosse Rat und der Regierungsrat entziehen sich so ihrer
gesundheitspolitischen Verantwortung. Dies zwingt mich,
einen Rückweisungsantrag zu unterstützen.
Dieses Gesetz soll Voraussetzungen schaffen, dass der hohe
Standard in der Grundversorgung gehalten werden kann. Die
Grundversorgung ist ein Service public. Die Umwandlung
der Spitäler in Aktiengesellschaften darf nicht als Mittel
zum Zweck sein, über Strukturreformen Kosten für den
Kanton einzusparen, die aber auf der anderen Seite wieder
ausgegeben werden müssen. Dies ist ein rein wirtschaftlich
ausgerichtetes Ziel. Wir hier in diesem Saal müssen aber
werden die Ersatzinvestitionen in das Anlagevermögen,
welches nicht Immobilien sind, finanziert? Zu guter Letzt
stellen wir fest, wenn wir die Anträge betrachten, über die
wir heute abstimmen: Über die Frage der Finanzierung
stimmen wir nicht ab!
Dr. Andreas Binder, CVP, Baden: Die Art und Weise, wie
diese wichtige Gesetzesvorlage bisher behandelt wurde, ist
nach
meinem
Dafürhalten
mit
einer
seriösen
Gesetzgebungsarbeit nur knapp zu vereinbaren. Der
Regierungsrat hat uns in der ersten und teilweise auch noch
in der zweiten Lesung eine Vorlage unterbreitet, die in
wesentlichen Punkten inkonsistent war und immer noch ist.
Die Art, wie der Regierungsrat mit kritischen
Fragestellungen zum Gesetzesentwurf umgeht, spricht
Bände. Er ändert seine Haltung, und dies in der Regel ohne
nachvollziehbare Begründung. Ich nenne dazu 2 Beispiele:
Zunächst die Fragen der Geltungsbereiche und der Begriffe,
die in den Paragraphen 1 und 2 des Gesetzes geregelt sind.
Auf die erste Lesung bekamen wir von der Regierung ein
Konzept vorgeschlagen. Wir haben dazu im Rahmen der
Gesetzesberatungen einige kritische Fragen und einen
Prüfungsantrag an die Regierung gestellt. Und nun kommt
in der zweiten Lesung eine doch grundlegend andere
Konzeption in diesen Geltungsbereichsfragen und in den
Fragen der Begriffsdefinitionen. Man fragt sich, was wir
verabschiedet hätten, wenn wir keine Fragen gestellt hätten?
Ein zweites Beispiel: Das bekannte Hin- und Hergehen und
Lavieren des Regierungsrates im Zusammenhang bei der
grundsätzlichen Frage, wie viele Aktiengesellschaften wir
haben sollen und insbesondere wie diese AGs gesteuert
werden sollen. Bei der Vorbereitung auf die heutige zweite
Lesung - ich muss gestehen leider auch erst heute - ist mir
ein weiterer Fragenkomplex in die Augen gestochen - Herr
Christian Brunner hat mich mit einer Frage darauf
aufmerksam gemacht -, nämlich die Frage der genügenden
Finanzierung, der genügenden Eigenkapitalausstattung der 3
Aktiengesellschaften! Wieso geben wir die Immobilien nicht
mit, wie wir das bei den anderen Rechtsformumwandlungen,
die wir ja auch in der Diskussion haben, ganz automatisch
tun? Wie sieht die Liquiditätsplanung in den 3 Spitälern
aus? Es gibt keine Planerfolgsrechnung, es gibt keine
Liquiditätsplanung für die Zukunft! Dann eine ganz zentrale
Frage, auf die ich keine Antwort gefunden habe: Wie
1738
Nach den mir vorliegenden Informationen wurden diese
wichtigen Fragen auch in der Kommission teils gar nicht
und teils nicht fundiert diskutiert. Man hat dort mehr nach
dem Motto Tempo - Tempo gearbeitet als sich fundiert mit
diesen Fragen auseinanderzusetzen. Eine eigentliche
Meinungsbildung in der Kommission hat dazu nicht
stattgefunden.
Die Folgerung, die wir als Plenum daraus ziehen müssen, ist
sehr einfach: Wir müssen uns heute in der 2. Lesung sehr
tief und differenziert mit diesen offenen Fragen
auseinandersetzen. Je nachdem welche Antworten wir auf
unsere Fragen erhalten, müssen wir uns am Ende der
Debatte überlegen, ob es der Qualität des Gesetzes nicht gut
tun würde, eine 3. Lesung durchzuführen. Es geht
schliesslich um eine sehr grundlegende Vorlage für das
Gesundheitswesen!
Ich
halte
inhaltlich 3 Dinge
fest:
1.
Die
Rechtsformumwandlung und die damit verbundene erhöhte
Autonomie der Kantonsspitäler ist richtig. Sie führt
garantiert zu Effizienzgewinnen.
2. Das Modell mit 3 unabhängigen AGs ist richtig. Es nimmt
Rücksicht
auf
gewachsene
Strukturen
und
Unternehmenskulturen und lässt den im Gesetz bewusst von
uns verankerten Grundsatz des Wettbewerbs zwischen den
Kantonsspitälern zu. Dafür, dass dieser Wettbewerb nicht
leistungs- und kostentreibend ist, dafür sorgt der Kanton mit
dem Leistungsauftrag, dem Rahmenvertrag und dem
Instrumentarium, das wir ihm mit diesem Gesetz geben. Ich
erinnere daran, dass der Kanton definiert, welche Leistungen
in welchem Spital überhaupt angeboten werden, in welcher
Menge diese Leistungen angeboten werden und zu welchem
Preis. Zudem definiert er auch das Qualitätsniveau. Der
Kanton hat durchaus Möglichkeiten, zu steuern, dafür
brauchen wir keine zentral gesteuerte AG.
3. Die Geschichte des 3 AG-Modells ist ein Trauerspiel in 6
Akten. Ich nenne nur die Stichworte: Haltung des
Regierungsrates in der Vernehmlassung; Haltung des
Regierungsrates in der Botschaft für die 1. Lesung; Haltung
der Kommission in der 1. Lesung; Haltung des
Regierungsrates in der Botschaft für die 2. Lesung; Haltung
der Kommission in der 2. Lesung, und letztlich die
Zustimmung des Regierungsrates zu dieser Haltung der
Kommission!
Art. 1151
Bei alledem ist offenkundig: es ging und geht den
treibenden Kräften immer nur um eines, nämlich um die
Durchsetzung
der
zentralen
Steuerung
dieser
Aktiengesellschaften. Man hat es in öffentlichen
Verlautbarungen immer wieder hören können, man konnte
es auch in den Voten meiner Vorredner wieder hören: die
zentrale Steuerung ist das Ziel. Man trauert eigentlich dem 1
AG-Modell nach. Weil man dieses aber offensichtlich als
politisch nicht durchsetzbar erachtet, ist man für das 3 AGModell und unterläuft dieses dann in der Frage der
Zusammensetzung der Verwaltungsräte. Ich muss deshalb,
Herr Dössegger, bei meiner Beurteilung bleiben: das Ganze
ist eine Mogelpackung! Ich möchte niemanden verletzten,
aber ich stelle einfach fest: man gaukelt dem Stimmbürger
vor, dass er 3 unabhängige AGs hat. In Tat und Wahrheit
wollen wir sie zentral geführt haben.
Verwaltungsräte der drei Aktiengesellschaften ohne Wenn
und Aber ins Gesetz! Ringt sich der Grosse Rat nicht zu
einer diese Unabhängigkeit garantierenden Regelung durch,
so werde ich in der Volksabstimmung gegen dieses und für
ein besseres Gesetz kämpfen! Da ich aber die Stossrichtung
des Gesetzes richtig finde, hoffe ich sehr, dass der Grosse
Rat in dieser wichtigen Frage noch rechtzeitig richtig
schaltet und dass es heute noch möglich ist, einen
Kompromiss, aber nicht einen faulen, sondern einen
ehrlichen Kompromiss - der den Grundanliegen von 3
unabhängigen AGs gerecht wird - zu finden! Persönlich bin
ich in dieser Frage kompromissbereit. Ich werde zu dieser
und anderen Fragen der Corporate Governance in der
Detailberatung Anträge stellen. Mit diesen soeben
gemachten Vorbehalten bin ich für Eintreten auf die
Vorlage.
Vorsitzender: Es liegt keine Wortmeldung mehr aus dem
Plenum vor.
Landammann Ernst Hasler, SVP: Sie gestatten, Herr
Grossratspräsident, wenn ich zuerst auf die allgemeine
Eintretensdebatte Replik gebe und dann einige
grundsätzliche Ausführungen mache. Dazu werde ich etwas
mehr Zeit benötigen als gewöhnlich.
Vorweg bedanke ich mich beim Präsidenten und den
Mitgliedern der Kommission für die konstruktive
Zusammenarbeit. Es ist für uns alle hier im Saal klar: In
dieser Materie werden wir nie eine Einigung finden! Sie
haben hoffentlich die Debatten in Bern verfolgt im
Nationalrat, im Ständerat und wieder zurück. Sie werden das
gleiche Spiel dann im März und im Herbst wieder erfahren,
denn dieses Thema ist dermassen komplex und es gibt so
viele Interessenvertreter, dass das Thema so kontrovers ist.
Man muss aufpassen, dass bei allem, was man tut, man die
Hauptlinien nicht zu stark verlassen muss. Zur Diagnose, die
Herr Geri Müller eingangs der Debatte gestellt hat, kann ich
nicht viel sagen. Die Ansprüche im Gesundheitswesen sind
dermassen vielfältig und unterschiedlich, dass es
schlichtweg nicht möglich ist, die Ansprüche zu erfüllen. Es
ist auch nicht möglich, dass ich allen 100 Chefärzten in
diesem Kanton jeden Wunsch erfülle, das können wir nicht
machen! Deshalb ist es wichtig, dass wir gewisse Leitlinien
setzen. Es ist aus meiner Sicht auch vermessen, wenn man
denkt, mit diesem Spitalgesetz könnten wir auch nur
annähernd diese Grundproblematiken im Gesundheitswesen
lösen!
25. Februar 2003
Der Kommissionsvorschlag lässt zu und impliziert, dass die
Minderheit der Verwaltungsräte der 3 AGs durch gleiche
Personen besetzt werden. Bei einem 5-köpfigen
Verwaltungsrat können dies sein: der Präsident und der
Vizepräsident oder der Delegierte. Jedem, der nur ein
bisschen Einblick in die Mechanik eines Verwaltungsrates
hat, leuchtet unmittelbar ein, dass es mit der richtigen
Besetzung dieser Stellen ein Leichtes ist, dass diese beiden
gleichen Personen eine 3. Person in jeder AG auf ihre Seite
ziehen können; und dann ist aus der Minderheit plötzlich
eine Mehrheit geworden, und die Verfechter des 1 AGModells haben ihr Ziel erreicht, nämlich die zentrale
Steuerung. Ich appelliere an uns alle in diesem Saal: Machen
wir eine ehrliche und konsequente Politik und schreiben wir
die
Unabhängigkeit
der
Vordringlich geht es um eine Verbesserung der
Organisation! Das ist unsere Verantwortung, dass wir die
Form der Organisation klarstellen und für alle Beteiligten
klare Verhältnisse schaffen! Das gilt gerade auch bei einer
selbständigen Staatsanstalt. Von mir aus gesehen ist die
Vorstellung, dass das Volk ein Spital leiten soll, jenseits von
Gut und Böse! Die Zusammensetzung des Verwaltungsrates:
So oder so kommt es darauf an, welche Persönlichkeiten in
diesen
Gremien
sitzen
und
wie
sie
ihre
Führungsverantwortung wahrnehmen. Dabei spielt es eine
untergeordnete Rolle, ob eine oder zwei Persönlichkeiten in
allen Verwaltungsräten sitzen oder nicht. Wenn wir
Appenzell-Innerhoden nehmen: Gestützt auf die Verfassung,
die im 24. Wintermonat 1872 geschaffen wurde, kann man
da wie in einem Lesebüchlein lesen, dass man mindestens 3
Viertel der Leistungen von auswärts einkauft. Dort haben
Sie keinen Einfluss auf die Organisation. Aber wir selber als
Kanton Aargau haben eine geschlossene Region mit über
500'000 Einwohnern. Wir müssen hier differenzierte
Lösungen finden, um unsere Aufgabe wahrzunehmen!
Zu Frau Kerr: Sie haben wieder und wieder die
Privatisierung zitiert. Sie können das nochmals machen, das
ändert nichts daran, dass sowohl Professor Forstmoser wie
auch Professor Poledna, deren fachliche Kompetenz sicher
unbestritten ist, in ihrer Aussage ganz klar sind, dass es sich
hier nicht um eine Privatisierung, sondern um eine ihrer
Meinung nach gute Form der Verselbständigung handelt. Es
ist absolut klar - und daran wird sich auch nichts ändern das Umfeld im gesamten Gesundheitswesen ist im Umbruch
und entsprechend ist es meiner Meinung nach ganz wichtig,
dass wir die Eigenständigkeiten, die Verantwortung, die
Kompetenzen usw. klar zuteilen. Das ist eine Art, wie wir
die Führung und Lenkung im Gesundheitswesen trotz der
Ressourcenknappheit verstärken können. Ich nenne Ihnen
diesbezüglich nur eine Zahl: seit das KVG im Kanton
Aargau eingeführt wird, haben wir die kantonalen Ausgaben
von 170 Mio. auf 270 Mio. Franken pro Jahr erhöht. Jetzt
soll mir noch jemand sagen, dass es hier nicht um
Ressourcenfragen geht, wo doch die Frage an uns gestellt
wird: wie können wir die Ressourcen möglichst effizient
einsetzen, um ein gutes Ziel zu erreichen?
Wir sind überzeugt, dass mit dem vorliegenden Gesetz der
Auftrag gerade auch im Sinne des "service public"
wahrgenommen werden kann. Bezüglich der öffentlichrechtlichen Anstalten haben wir die Diskussion ja schon in
der 1. Lesung geführt. Wir haben immer festgestellt, dass es
auch mit der öffentlich-rechtlichen Anstalt möglich wäre,
1739
25. Februar 2003
Art. 1151
aber wir erachten die konsequente Lösung der
gemeinnützigen AG als Vorteil, weil die Fragen sich dort
klar lösen. Wir werden in § 9 diese Frage weiter diskutieren.
ist richtig, das ist einerseits eine Sachfrage, andererseits aber
auch eine politische Frage, die wir bei 5 und 6 Paragraphen
diskutieren werden.
Zu Frau Humbel: Sie haben dem Gesetz zugestimmt.
Bezüglich der Zusammensetzung des Verwaltungsrates
werden wir bei den §§ 10 und 11 die Grundsatzdiskussion
führen. Die Wettbewerbselemente müssen gestärkt werden!
Das ist natürlich auch eine Frage bei der Zusammensetzung
des Verwaltungsrates. Nur wissen Sie ja hier wohl am
besten, dass wir im Gesundheitswesen in einem speziellen
Markt sind, in einem sogenannten "Angebotsmarkt".
Deshalb haben wir immer gesagt, es braucht Marktelemente,
aber auch Steuerungselemente! Da muss man das
Gleichgewicht möglichst gut erreichen!
Wir sind bezüglich der Auswirkungen dieser neuen
Gesetzgebung immer davon ausgegangen, dass durch diese
neuen Möglichkeiten der Organisation, durch die
Leistungsfinanzierung wie auch durch die Fragen der
höheren Kompetenz in den Spitälern das Kostenwachstum
gedämpft werden kann. Wir haben nie von einem
"Spargesetz" gesprochen. Wir haben gesagt, das
Kostenwachstum kann gedämpft werden! Das Arbeitsgesetz
hat immer zwei Seiten: die eine Seite ist die, dass das
Arbeitsgesetz zum Ziel hat, dort wo man Bestimmungen
braucht - vor allem bei der Nachtarbeit - Änderungen
vorzunehmen, die selbstverständlich für das öffentliche wie
auch für das verselbständigte Spital genau gleich Geltung
haben.
Darum
muss
man
aufpassen,
die
Bei der Frage der Gesamtplanung bezüglich der
strategischen Instrumente für den Grossen Rat sind wir
meines Erachtens auf dem richtigen Weg. Die Standortfrage
Wirkungen von der Gesetzgebung her und auch die
Zielsetzung im Auge zu behalten!
Die Pensionskassenfrage: Hier haben wir ja gemäss § 12
Abs. 2 eigentlich vorgeschlagen, dass die Spitäler bei der
kantonalen Pensionskasse versichert bleiben. Zum
Aktienkapital gemäss dem Handelsregisteramt - darauf hat
auch Herr Grossrat Binder verwiesen - die Aussagen, die
dort gemacht wurden, betreffen eine normale Ausstattung
mit Eigenkapital zwischen 30 und 50 % dar. Das wird nach
der Gründung mit dem Handelsregisteramt geprüft. Ein
Vergleich mit der Eigenkapitaldecke im Kanton Thurgau
zeigt, dass dort die Eigenkapitalbasis 17 % beträgt. Bei uns
macht das bei 42 Mio. Franken Eigenkapital bei einer
Bilanzsumme von ca. 110 Mio. macht das 38 %. Wir gehen
davon aus, dass unser Vorschlag hier gut ist, auch im
Vergleich
mit
Eigenkapitalquoten
von
privaten
Gesellschaften. Bezüglich der Immobilien haben wir ja in §
28 einen Vorschlag gemacht: Wenn die Investitionen in die
Betriebsrechnungen einfliessen, dass man zu jenem
Zeitpunkt dann entscheidet, was mit den Immobilien
geschieht. Wenn die Immobilien überführt werden in die
einzelnen gemeinnützigen Spitalaktiengesellschaften, geht
man davon aus, dass man das gegen Aktienkapital
eintauscht und dann wird sich die Situation ein weiteres Mal
verbessern.
Zu Herrn Hans Dössegger: Er hat hat das Spannungsfeld der
verschiedenen Haltungen gegenüber diesem Gesetz
aufgezeigt und es wird unsere Aufgabe sein, dass wir die
Hauptzielsetzungen hier in den Vordergrund stellen.
Bezüglich
der
Organisationsform
und
der
Kooperationsmöglichkeiten kann ich hier nichts beifügen.
Zu Frau Elisabeth Imhof: Sie hat die Hauptzielsetzungen
unterstützt, insbesondere auch die Organisationsform. Einen
weiteren Schritt in besserer Trennung zwischen strategischer
Ebene, politischer Ebene und der einzelnen Institution, das
ist ganz klar dann der Fall, wenn wir das dual fixe System
bekommen mit dem neuen KVG. Das ist der 2. Schritt und
der 3. Schritt wird sein, wenn das monistische System
kommt, dann wird es eine ganz klare Trennung brauchen!
Aber wir sind heute noch nicht so weit. Deshalb müssen wir
unserer Überzeugung nach heute den ersten Schritt tun, ohne
dass wir an Maximalforderungen festhalten!
Frau Dr. Haber hat die Zielsetzungen unterstützt. Es ist
richtig: Je klarer die Kompetenzen und die Verantwortungen
1740
sind, desto besser ist die Führung eines Betriebes möglich.
Sie haben auf die Frage der Identität verwiesen; das ist ja
auch eine der Hauptbegründungen, warum wir mit 3
gemeinnützigen Aktiengesellschaften fahren und eingetreten
sind. Über die Standortfrage und den Rechtsschutz werden
wir uns noch unterhalten. Bezüglich der Leistungsverträge
mit den Privatspitälern ist absolut richtig, was Sie
festgestellt haben. Deshalb habe ich auch so grosse Mühe
mit dem Sockelbeitrag in die Privatspitäler, weil die Frage
des Notfalldienstes, des Rettungsdienstes und der
Ausbildung nicht gelöst sind. Deshalb kann man nicht nur
einfach sagen, es ist in den privaten Spitälern gleich wie in
den öffentlichen Spitälern! Da deckt sich meine Meinung
mit Ihrer Meinung. Wir haben immerhin mit der Klinik im
Schachen bei der Herzchirurgie die Notfall- und
Rettungsfrage ja gelöst. Das ist natürlich ein spezielles
Gebiet.
Zu Frau Grossrätin Cécile Frei: Sie unterstützt zu meiner
Freude alle Stossrichtungen dieses Gesetzes. Das überzeugt
uns eigentlich, dass das Gesetz nicht so schlecht sein kann.
Sie hat Mühe bezüglich der Verselbständigung, weil es
offenbar nach Ihrer Meinung um eine Privatisierung geht.
Ich habe es gesagt und ich möchte mich nicht wiederholen:
Es ist keine Privatisierung! Wir wollen die Verantwortung
nicht abschieben. Wir behalten mindestens 70 % des
Aktienkapitals beim Kanton. Wir sind also diejenigen, die
hier das Sagen haben und deshalb ist die Aussage in diesem
Sinn nicht richtig!
Zu Herrn Grossrat Andreas Binder: Ja, da sprechen Sie mir
aus dem Herzen: Das ist tatsächlich keine leichte Übung, das
hier zu machen. Und es ist nicht meine Bequemlichkeit, dass
ich mich derart exponiert und bemüht habe, eine Lösung zu
finden, die mehrheitsfähig wird, weil ich doch sehe, was hier
abläuft und wie stark die Regionenfrage im Aargau immer
noch im Vordergrund steht. Das ist genau meine Intention.
Sonst müsste ich von einer anderen innovativen Lösung
reden, die aber hier eine Illusion ist. Auch jene, die glauben,
man könnte hier jetzt auch noch die Regionalspitäler
einpacken und all diese Fragen auch noch lösen: das ist eine
Illusion, das hier politisch umzusetzen und machbar zu
machen in unserem Kanton! Deshalb bitte ich Sie, Herr
Binder: Anerkennen Sie, dass es - wenn auch nicht die
Maximalforderung ist, die wir hier erfüllen können - so doch
das Bemühen ist, im Rahmen unseres Kantons eine gute und
Art. 1151
realisierbare Lösung zu finden, die gewiss zwar den ersten
Schritt darstellt, die jedoch noch ausdiskutiert werden muss.
Ich bin überzeugt, dass wir - wenn das monistische System
kommt - keine Beträge mehr direkt in die Spitäler bezahlen,
sondern die Beträge an die Versicherungen oder an eine
Clearingstelle gehen, dann ist ganz sicher der Zeitpunkt
gekommen, diese Fragen wieder zu diskutieren. Aber im
Moment bitte ich Sie zur Kenntnis zu nehmen, dass wir hier
noch eine spezielle Situation im Gesundheitswesen haben.
Damit ist überhaupt nichts gesagt gegen jemanden, gegen
Baden oder so, sondern es ist das Gegenteil: die machen
sehr gute Arbeit!
Zur Finanzierung: 23 Mio. Franken geben wir ihnen, um in
der Startphase die Liquidität zu sichern. Die wird dann über
ihre eigene Tätigkeit wieder abgebaut. Hingegen haben wir
eine längerfristige Komponente und dort verlangen wir ja
mit Antrag 3 eine Höherverschuldungskompetenz von 36
Mio. Franken. Gesamthaft gesehen gehen wir davon aus,
dass damit die Basis, um in diesen 3 Spitälern zu handeln,
Bundesebene zwar vom Nationalrat geblockt wurde, der
Ständerat jedoch in seiner Verantwortung und angesichts der
Tatsache, dass etwas geschehen muss, das jetzt schnell
wieder aufgenommen hat und somit die grundsätzlichen
Stossrichtungen nach wie vor gewahrt sind, wie z.B. die
Frage des Sockelbeitrags für die Zusatzversicherten.
Inwieweit das die Privatspitäler betrifft, muss die Diskussion
jetzt weisen!
Die Leistungsfinanzierung, fixe Kostenverteiler 50/50
werden wir bei den §§ 18 und 19 diskutieren, wenn der fixe
Kostenverteiler 50/50 kommt, werden wir das Rechtssystem
vom KVG dann neu übernehmen müssen, dann wird § 18
gar keine Rolle mehr spielen.
Investitionen: In Zukunft werden die Investitionen in die
Betriebsrechnung einfliessen, das ist bis jetzt unbestritten.
Das wird selbstverständlich von der Art, wie in den
Spitälern gewirtschaftet wird, massgebend beeinflusst,
davon bin ich überzeugt. Das Sozialziel wird jetzt flexibel
von 2 % - 12 % gestaltet, das haben Sie mitbekommen, ganz
einfach, weil bei einer fixen Stufe von 8 % die welschen
Kantone das gar nicht finanzieren könnten.
Zum
heiklen
Punkt
und
der
Frage
des
Kontrahierungszwangs: Da spielt die Frage eine wichtige
Rolle, ob man eine Lösung mit den Ärzten findet, die sehen,
dass es ein gerechtes System ist, das keinen Missbrauch
zulässt. Aber hier ist man auch auf gutem Wege.
Die Vorgaben für das monistische System: Der Nationalrat
wollte hier in seiner Fassung in 3 Jahren, der Ständerat in 5
Jahren eine Lösung finden.
Wir sehen aus dieser Aussage, was auf Bundesebene
passiert, dass man die Zielsetzungen des KVG 95 eigentlich
erreicht hat, - allerdings mit Ausnahme der Frage der
Kostendämpfung! Deshalb will man jetzt verschiedene
Elemente einbauen, mit denen dieses Ziel besser erreicht
werden soll. Insofern sind wir als Kantonsvertreter genau so
gefordert wie der Bundesgesetzgeber, dass wir, was in
unserer Kompetenz liegt, hier entsprechend regulieren!
Damit komme ich zu den Hauptpunkten: Die
Zuständigkeiten sollen neu geregelt werden mit dem Gesetz,
die Neuordnung der Organisation und schliesslich die
Neuordnung der Finanzierung. Dass die gemeinnützige
25. Februar 2003
gegeben ist. Aber selbstverständlich, das braucht
Anstrengung. Das kommt nicht von sich aus. Ich gehe aber
davon aus, dass in der Entwicklung dieser 3 Spitäler, die
immer noch ein hohes Wachstum haben, das einen guten
Verlauf nehmen wird, davon bin ich absolut überzeugt.
Zur "Mogelpackung": Natürlich kann man das immer von
jeder Sichtweise her beleuchten. Ich glaube aber, nachdem
die Aktionärsrechte dermassen klar verteilt sind, kann man
hier sicher nicht von einer absoluten Freiheit oder von einer
absoluten Situation sprechen, da man jede Berührung fast
als schlecht beurteilt. Ich glaube, diese Situation, die wir
heute noch haben, ist es auch gerechtfertigt, wenn man mit
der Variante "Unabhängigkeit in der Mehrheit" fährt!
Ich bin, wie ich schon gesagt habe, zuversichtlich, dass,
wenn das Finanzierungssystem grundsätzlich ändert, wir
dann auch die Änderungen wieder erreichen müssen.
Einige Bemerkungen noch zum Grundsätzlichen: Das
gesundheitspolitische Umfeld zeigt, dass die Revision auf
Gesellschaft eine geeignete Rechtsform ist, haben wir
hinlänglich ausgeführt. Ich möchte dazu eigentlich keine
weiteren Ausführungen machen. Aber noch einmal ganz
klar: Es geht nicht um eine Privatisierung, es geht ganz klar
um eine Verselbständigung, bei der die Verantwortung beim
Kanton bleibt!
Die Suche nach dem Aargauer Weg bei der Besetzung der
Verwaltungsräte werden wir bei den §§ 10 und 11 führen.
Der Regierungsrat hat sich schrittweise bemüht, hier eine
konsensfähige Lösung zu finden. Ich bitte Sie, das zur
Kenntnis zu nehmen!
Der Gesundheitsmarkt ist ein besonderer Markt, vor allem
ein Angebotsmarkt. Bezüglich des Verwaltungsrates bin ich
auch zuversichtlich, dass wir hier die Gesamtsicht für das
Gesundheitswesen wahren! Es geht darum, dass vor allem
auch der Kanton als Hauptaktionär hier Einfluss nehmen
kann, nicht als Leistungseinkäufer, sondern in der
Wahrnehmung der Verantwortung als Hauptaktionär.
Zu den Statuten und der Finanzierung: Die Statuten richten
sich ja nach dem OR und die Finanzierung, die wir
vorschlagen, hat folgende Vorteile: Die Übertragung des
Betriebsvermögens aus der Staatsrechnung erfolgt ohne
Bargeldverkehr. Bei der vorgesehenen Finanzierung erhält
der Kanton also seine Aktien im Austausch zum
Anlagevermögen der Spitäler, was jedoch keine Barauslagen
mit
sich
bringt.
Schliesslich
muss
die
Höherverschuldungskompetenz nur deshalb eingeholt
werden, weil sich die Spitäler jetzt unabhängig vom
Staatshaushalt finanzieren müssen. Der Staat gewährt
deshalb den Spitälern ein Darlehen, welche diese verzinsen
und zurückzahlen müssen.
Zum Schluss geschätzte Damen und Herren: Das neue
Spitalgesetz erhält eine modern konzipierte Lösung für die
Versorgung des Kantons Aargau mit Spitälern. Mit dem
vorliegenden Gesetz können nicht alle Probleme im
Gesundheitswesen gelöst werden. Die Interessen, das stellen
Sie selber fest, aller Beteiligten sind sehr vielseitig und
keineswegs deckungsgleich. Oftmals habe ich den Eindruck,
von Eigeninteressen gehört zu haben. Es gilt heute, den
Schritt in die richtige Richtung zu gehen und uns nicht in
Detailfragen zu verlieren! Unsere Spitäler und Instutionen
warten auf diese Neuerung. Nach 30 Jahren Spitalgesetz, das
1741
25. Februar 2003
Art. 1151
völlig veraltet ist, das die Neuerungen des KVG noch nicht
beinhaltet und nach zahlreichen Vorstössen hier im Rat ist
es wichtig, dass wir jetzt einen Schritt gehen! Für die
Leistungsfinanzierung brauchen wir nach der längeren
Pilotphase nun dringend die gesetzliche Grundlage. Sonst
müssten
wir
zur
Hintennachdefizitfinanzierung
zurückkehren. Das wäre ein Rückschritt. Ich spüre auch, vor
allem in den Regionalspitälern, dass sich ein Kulturwandel
eingestellt hat, seit wir die Leistungsfinanzierung eingeführt
haben. Es ist eine positive Entwicklung und das macht mich
auch mutig, dass wir in diese Richtung weitergehen sollen!
Vergessen Sie nicht: Ich bitte Sie, den § 8 genau zu
studieren. Dieser gibt uns nun die Koordination und die
Synergienutzung in der Entwicklung des Gesundheitswesens
im Kanton Aargau. Im administrativen Bereich, im
technischen, aber auch im medizinischen Bereich wollen wir
die Zusammenarbeit unter den Regionalspitälern und unter
den und mit den Kantonsspitälern verstärken. Mit dieser
gesetzlichen Grundlage werden wir weiter arbeiten. Wir sind
hier auf dem guten Weg. Das braucht noch Verstärkung hier
und deshalb brauchen wir auch das Gesetz mit dem § 8.
Aber auch die Aufhebung der Spitalregion: Es darf ja nicht
sein, dass wenn wir jetzt eine Patientenströmungslinie
erhalten, also aus jeder Region, wohin die Patienten ins
Spital gehen und wir hier feststellen, dass sich diese
Patientenströme noch stärker verändern, wir auch
Auslagerungen vom Spital Aarau, Operationen in Menziken
und Zofingen haben und diese Regionen dann diese
Operationen über die Fallpauschalen finanzieren müssen,
das kann ja nicht mehr sein! Da werden wir natürlich
unglaubwürdig, wenn wir ein solches System weiterführen
würden.
Geri Müller, Grüne, Baden: Ich möchte nicht so ausführlich
werden, wie es nun der Herr Regierungsrat wurde. Aber ich
muss natürlich schon sagen, ich versuche mich sehr
differenziert gegen diese Fehlplanung einzusetzen und ich
finde es dann deftig, wenn man mir unterstellt, ich möchte
gerne die Bestellungseingänge von 100 Chefärzten
annehmen und die auch finanzieren. Das ist eine sehr
reduzierte Zusammenfassung meines Vortrages gewesen.
Ich möchte noch einmal zusammenfassen, damit das auch in
der Spitaldirektion ankommt: Mir ist wichtig zu sagen, dass
das Spitalgesetz keine Lösung für die anstehenden Probleme
ist, lediglich für die Kleiderprobleme, die es dort hat. Es ist
mir ein Anliegen hiermit auch zu dokumentieren, dass wir
an Grundsatzlösungen arbeiten wollen und nicht an
Scheinlösungen! Damit habe ich auch das Gesetz des
Kantons Appenzell gemeint. Es geht dort darum,
festzulegen, dass das Gesundheitswesen einen hohen
Stellenwert besitzt. Hinterher hat das Volk - und das meine
ich auch mit dem Verwaltungsrat - die Möglichkeit, wieviel
wert ihm das Gesundheitswesen ist. Das ist mir wichtig,
dass dieses Anliegen durchkommt. Das ist mit der jetzigen
Formlösung nicht mehr möglich. Ich bitte Sie also noch
einmal dringlich, diese Vorlage zurückzuweisen! Es gibt
bessere Dinge, die man machen könnte. Das Geschenk ist
nur einer der besseren Vorschläge.
privatrechtliche Gesellschaften heisst ja auch Privatisierung.
Und weiter: "Wer die Mehrheit in einer AG hat, hat das
Sagen, kann die Organe frei bestimmen und kann
grundsätzlich auch die Statuten ändern." Wollen wir das so?
Genau das ist ja eben die Privatisierung. Das Ziel also ist
zwar die organisatorische Verselbständigung, aber auf dem
Wege der Privatisierung. Das zur Klarstellung.
Markus Leimbacher, SP, Villigen: Ich habe nur eine kurze
Anmerkung zu machen und zwar zum Thema
"Privatisierung und Verselbständigung". Sie haben gesagt,
es liege vorliegend keine Privatisierung, sondern nur eine
Verselbständigung vor. Sie haben auch zitiert aus einem
Schreiben von Herrn Professor Forstmoser. Ich kenne dieses
Schreiben. Ich zitiere daraus: "Ihr Ziel" - (das Ziel der
Regierung) - "ist nicht die Privatisierung, sondern die
organisatorische Verselbständigung der Kantonsspitäler."
Also das Ziel! - Aber der Weg zu diesem Ziel ist halt eben
doch die Privatisierung! Was heisst denn Privatisierung?
Hier zitiere ich aus einem anderen Artikel von Herrn
Forstmoser: "Privatisierung bedeutet Unterstellung unter das
Privatrecht." Vorliegend ist ja klar und wohl unbestritten
"bei den Spitalaktiengesellschaften handelt es sich um echte
privatrechtliche Gesellschaften." Auch dies ein Zitat aus
diesem Schreiben von Herrn Professor Forstmoser. Echte
Botschaft: Kapitel I., II., III., IV., V. und VI
1742
Ganz zum Schluss: Wir stehen hier - Regierungsrat und
Grosser Rat - gemeinsam in der Verantwortung, diese
Veränderungen umzusetzen. Es geht letztlich um unsere
Patientinnen und Patienten, dass wir möglichst gute
Leistungen anbieten können, diese aber letztlich auch
bezahlbar bleiben! In diesem Sinne bitte ich Sie, auf diese 2.
Lesung einzutreten und das Gesetz im guten Sinne zu
verabschieden!
Vorsitzender: Es liegen 2 direkte Entgegnungen vor.
Vorsitzender: Es liegt kein Antrag auf Nichteintreten vor.
Wir sind damit eingetreten. Hingegen beantragen die
Fraktionen der SP und der Grünen, die Vorlage
zurückzuweisen.
Abstimmung:
Für Rückweisung der Vorlage: 36 Stimmen.
Für Durchführung der Detailberatung: 120 Stimmen.
Vorsitzender: Ich schlage Ihnen vor, dass wir die
Detailberatung wie folgt durchführen: Ich stelle zuerst die
Botschaft zur Diskussion. Dann den Anhang 2. Dann
werden wir anhand der blauen Synopse die eigentliche
Detailberatung durchführen und am Schluss werde ich den
Statutenentwurf zur Diskussion stellen. Sind Sie mit diesem
Ablauf einverstanden? Das scheint der Fall zu sein.
Detailberatung
Zustimmung
VII Finanzierung
Dr. Andreas Binder, CVP, Baden: Ich habe es in meinem
Eintretensreferat angekündigt: Die Unterlagen der Botschaft
zur Frage der genügenden Finanzierung sind meines
Erachtens ungenügend. Ich gebe zu, dass ich mit dieser
Erkenntnis sehr spät komme. Es ist aber auch nicht so
einfach, darauf zu kommen, und zwar deshalb, weil das
Problem nicht in den Ausführungen in der Botschaft liegen,
sondern darin, was nicht ausgeführt ist! Wenn man die
Botschaft betrachtet, dann sieht man, dass man einen
Eigenkapitaldeckungsgrad von etwa 38 % - 40 % hat. Das
ist grundsätzlich eine gesunde Finanzierung. Das Verhältnis
Eigenkapital zu Fremdkapital ist umproblematisch, und
Art. 1151
deshalb hat man auf den ersten Blick den Eindruck, die
ganze Finanzierung sei in Ordnung.
Wenn man jedoch das Ganze etwas genauer betrachtet,
einige weitere Zahlen in Betracht zieht und Mechanismen
sich vergegenwärtigt, dann tauchen doch grundsätzliche
Fragen auf:
Betrachten wir die Umsätze der 3 Spitäler: Insgesamt haben
diese im Jahr 2000 einen Umsatz von 463 Mio. Franken
gemacht. Das Aktienkapital, welches hier auch dem
Eigenkapital entspricht, soll - kumuliert für die 3 Spitäler 42 Mio. Franken betragen. Das sind also weniger als 10 %
des Umsatzes. Wenn Sie die Zahlen für die einzelnen
Spitäler betrachten, dann kommen Sie immer auf die
gleichen Verhältnisse. Beispielsweise Kantonsspital Aarau
(KSA): 277 Mio. Umsatz im Jahr 2000, 25 Mio.
Eigenkapital gemäss unserer Vorlage. Oder Kantonsspital
Baden: 133 Mio. Umsatz, 13 Mio. Eigenkapital. Das Ganze
zeigt uns eines deutlich auf: Die Gesellschaften werden ganz
schmal kapitalisiert. Wir machen hier das Gegenteil von
dem,
was
wir
zu
tun
planen
bei
den
Rechtsformumwandlungen bei der Kantonalbank und bei
der AEW Energie AG. Wir geben hier nicht sehr viel Mittel
Wir haben hier also eine Kapitalisierung, die meines
Erachtens sehr fragwürdig ist.
Wir haben aber eine 2. Problematik, und das ist die Frage
der Liquidität. Bekanntlich gehen die meisten Unternehmen
nicht Konkurs, weil sie überschuldet sind, sondern weil
ihnen die Liquidität ausgeht, weil sie Ende Monat
beispielsweise die Löhne nicht mehr bezahlen können. Ich
habe es im einleitenden Votum schon gesagt: Wir haben in
den
Unterlagen
keine
Liquiditätsplanung,
keine
Planmittelflussrechnung. Wir haben eine Ausführung, dass
das kurzfristige Darlehen von kumuliert 23 Mio. Franken,
das der Kanton bei der Gründung gewährt, innert 12
Monaten zurückbezahlt werden soll. Es fliessen also 23 Mio.
von den 54 Mio. liquiden Mitteln inklusive Debitoren ab.
Die Liquidität wird knapp. Nun kommt die ganz
grundsätzliche Frage, nämlich die Frage der Finanzierung
der Ersatzinvestitionen. Wenn Sie die Unterlagen
betrachten, dann sehen Sie, dass die Anlagen, also das ganze
Mobiliar und die teuren Gerätschaften nur mit 42 Mio.
Franken bewertet sind. Es wird in der Botschaft ausgeführt,
dass das zugegebenermassen sehr kleine Werte sind, dass
der Grund aber darin liegt, dass sie schon weitgehend
abgeschrieben sind und somit keinen grossen Wert mehr
haben. Wenn das stimmt, müssen wir davon ausgehen, dass
wir uns da auf einige Wiederbeschaffungen von Anlagen
gefasst machen müssen, nicht nur wegen dem technischmedizinischen
Fortschritt,
sondern
auch
weil
Ersatzinvestitionen fällig sind. Diese Ersatzinvestitionen
kosten dann eben nicht 42 Mio. Franken, sondern sie kosten
so viel, wie sie heute am Markt kosten. Meine Frage lautet
ganz einfach: Wie sollen denn die Spitäler diese
Ersatzinvestitionen finanzieren? Sagen Sie mir, Herr
Gesundheitsdirektor, woher die das Geld nehmen? Nach der
bisherigen Handhabung hatten sie das Geld dafür nicht. Neu
ist klar - so ist es jedenfalls in § 15 geregelt -, dass dieses
Finanzierungen durch die Spitäler erfolgen sollen, und dass
dann
über
die
Leistungsfinanzierung
diese
Anlageninvestitionen abgegolten werden sollen. Ich gehe
davon aus, dass diese Abgeltung nicht in einem Zug erfolgt
im Moment der Anschaffung der Investition, sondern dass
25. Februar 2003
mit, sondern nur ganz wenig. Nun kann man sagen, das ist
nicht unbedingt schlecht, denn das zwingt diese
Unternehmen haushälterisch zu wirtschaften. Das stimmt
schon, aber ich gebe eines zu bedenken: Diese Unternehmen
- wenn wir das Spiel nun wirklich ernsthaft spielen - werden
unter einen grossen Leistungsdruck gesetzt werden. Sie
haben nicht mehr automatisch eine Defizitdeckung durch
den Kanton, sondern eine Leistungsfinanzierung; und das
heisst im Ergebnis, dass es durchaus sein kann, dass das
KSA oder KSB in einem Jahr einen Verlust macht. Wenn
Sie sich vorstellen, dass bei einem Verlust in der Höhe von 5
% des Umsatzes diese Gesellschaften, wenn das einmal in
einem Jahr passiert - und wenn Sie schauen, was in der
Wirtschaft passiert, im wilden Wirtschaftsleben, dann sehen
Sie, dass das sehr schnell einmal der Fall sein kann, ein
Verlust von 5 % des Umsatzes, - wenn das hier passiert,
dann haben Sie nach einem Jahr eine Unterbilanz gemäss
Art. 725 OR und das heisst nichts anderes als einen
Sanierungsfall! Das OR zwingt uns in diesem Fall zu
Sanierungsmassnahmen. Wenn das Ganze im Folgejahr
noch einmal geschehen sollte, dann haben wir etwas ganz
Schlimmes, nämlich eine Überschuldung der Gesellschaft,
die dann ihre Bilanz deponieren muss und Konkurs geht.
diese Abgeltung über die Jahre erfolgt durch die einzelnen
Leistungen, die vom Kanton eingekauft werden. Das würde
aber bedeuten, wenn dieser Mechanismus stimmt, dass die
Spitäler gar nicht in der Lage sind, diese Ersatzinvestitionen
zu finanzieren bzw. dass sie irgendwo einen Kapitalgeber
finden müssen, der Ihnen diesbezüglich das Kapital gibt.
Sie sehen, ich kann auch nur Fragen stellen und Probleme
aufwerfen. Ich hoffe, es gibt die richtigen Antworten!
Jedenfalls will ich eines sagen (Ich will mich nicht auf die
Diskussion
bezüglich
Privatisierung
oder
Rechtsformumwandlung einlassen. Oder doch, wenn ich
schon davon rede: Es ist meines Erachtens klarerweise eine
Rechtsformumwandlung und keine Privatisierung!): Aber es
ist natürlich nachher eine Aktiengesellschaft, für die nachher
das private Aktienrecht, das OR massgeblich ist. Wenn wir
das machen, dann müssen wir das Spiel der AG auch
spielen. Wir können nicht sagen, jetzt lassen wir die mal in
die unternehmerische Freiheit gehen und dann schauen wir
mal, was da passiert. Und wenn die dann halt tatsächlich
Sanierungsfall werden, dann können wir die Löcher wieder
stopfen. Wir sind verantwortlich dafür, diese Unternehmen
mit einer Kapitalbasis auszustatten, die sicherstellt, dass
man zwar unter einem Druck, aber doch realistischerweise
dieses Geschäft betreiben kann. Ich sage nicht, dass es nicht
geht. Aber ich frage, geht es wirklich? Ich möchte
diesbezüglich vom Regierungsrat klare Antworten!
Landammann Ernst Hasler, SVP: Ich bin der gleichen
Meinung wie Herr Dr. Binder, dass die Eigenkapitalbasis
mit 38 % gut ist, weil man es natürlich in der Regel auf die
Bilanz bezieht und nicht auf den Umsatz. Das wäre etwas
Neues. Deshalb ist der Bezug zur Bilanz gut. Wenn Verlust
entsteht, das ist bei den Rahmenverträgen festgelegt, dass
dort Verlust- und Gewinnverteilung im Rahmenvertrag
definiert wird. Wenn jetzt ein Spital über dieses Mass hinaus
Verluste oder Gewinne hat, wird abgemacht, wie die
Öffentichkeit bzw. das Spital partizipiert. Das ist im
Rahmenvertrag enthalten. Bezüglich der Liquidität:
Selbstverständlich haben wir eine Flussplanerfolgsrechnung
gemacht. Das haben wir auch gegenüber der Kommission
aufgezeigt, wie sich das verhält und entsprechend haben wir
1743
25. Februar 2003
dann auch aufgezeigt bezüglich der kurzfristigen
Ausfinanzierung mit diesen 23 Mio. bzw. die längerfristige
Finanzierung über die Höherverschuldung von 36 Mio.
Bezüglich der Bewertung der 42 Mio.: Das ist richtig, das ist
eine vorsichtige Schätzung der heutigen Werte, die
vorhanden sind. Es ist auch richtig, dass es über die Jahre
Ersatzinvestitionen braucht. In § 15 ist aufgeführt, wie es
mit den Unterhaltskosten geht. Wir haben heute schon diese
Abmachung in den Regionalspitälern, dass wir diesen pro
Jahr in Prozenten einen bestimmten Investitionsbetrag
geben.
Damit
können
Sie
die
Ersatzoder
Unterhaltsaufwendungen des Betriebes decken. Wenn es
jetzt um eine Grossanlage geht, dann müsste man das wie
einen Neubau handhaben und dafür bräuchte es eine
Kreditvorlage, die hier im Grossen Rat bewilligt werden
müsste. In diesem Sinne ist es richtig. Es wird laufend
Neuerungen brauchen, aber die sind hier investiert. Das
Gleiche tun wir auch bei den Leistungseinkäufen. Das haben
wir bei den Paragraphen 1 und 2, indem wir dort
festgehalten haben, dass dort, wo wir Leistungen einkaufen,
wo wir sie nicht selbst erbringen in einem Privatspital, dort
wird in der Abmachung mit den Spitälern die Frage der
Investitionen über die Leistungseinkäufe definiert und
abgegolten, was in einem Privatspital dann für Investitionen
erfolgen.
triebsrechnung einfliessen, dass wir dannzumal die
Liegenschaften den Betreibern übergeben müssen, damit sie
dann mit den Investitionen in eigener Verantwortung
handeln können. Aber wir sind heute noch nicht so weit.
Deshalb sind die §§ 14 und 15 so formuliert, damit man das
heute so tun kann, aber später in § 28 müssen wir das dann
gemeinsam regeln und die Kompetenzverschiebung
allenfalls vornehmen. Dannzumal ist es auch wieder klar:
Wenn die Investitionen übergehen, kann man dann mit
Aktienkapital eine Veränderung der Verhältnisse bringen
und sie dann völlig in diesen Investitionen verselbständigen.
Wir haben keine Meinungsdifferenz, es ist einfach eine
Frage des Ablaufes.
Katharina
Kerr
Rüesch,
SP,
Aarau:
Herr
Gesundheitsdirektor: Ich bin auch nicht der Meinung, dass
es sich hier um eine unwichtige Frage handelt. Ich bin aber
der Meinung, dass Sie die Frage nicht beantwortet haben. Es
geht nicht darum, ob Sie der ganzen Verselbständigung
politisch den Vorzug geben, wie Sie das in Aussicht stellen
für das monistische System, sondern es geht darum, was
passiert jetzt mit diesem Gesetz und wie wird das
gehandhabt. Alles andere ist eventuell Zukunft! - (Das Natel
von Frau Kerr ertönt von ihrem Platz im Saal; den
Sitzkolleginnen zugewandt): - Stellen Sie mein Natel ab!
(Heiterkeit) - Ich bitte um Entschuldigung! - In § 15 geht es
um die übrigen Investitionen und den Unterhalt. Das ist
nicht definiert in der Grössenordnung und es ist eben nicht
klar, was wirklich darunter fällt. Es heisst: "... der Unterhalt
von Gebäuden und Anlagen". Herr Dr. Binder hat gefragt,
ob das antragsgemäss sofort passiert oder ob sich die
Anstalten verschulden müssen. - So habe ich die Frage
verstanden. Wenn Sie, Herr Landammann, uns nun sagen,
das wird so bezahlt, wie es die Spitäler beantragen, dann ist
die Sache in Ordnung, aber das haben Sie eben nicht gesagt!
Landammann Ernst Hasler, SVP: Wir können ja mit den
§§ 14 und 15 unser Finanzhaushaltsrecht nicht aushebeln.
Die Finanzkompetenzen, je nach Höhe der Summe, liegen
1744
Art. 1151
Dr. Andreas Binder, CVP, Baden: Ich bin verwirrt. Ich habe
eine grundsätzliche Verständnisfrage: Ich habe gemeint, wir
machen eine Rechtsformumwandlung, damit diese
Aktiengesellschaften dann möglichst autonom entscheiden
können, was notwendig ist, um am Markt bestehen zu
können. Nun erzählen Sie uns, dass, wenn beispielsweise die
Investition einer MRI-Anlage ansteht, nicht der
Verwaltungsrat der AG darüber entscheidet, ob das sinnvoll
ist oder nicht und wie er das finanzieren will, sondern dass
dies bedeutet, dass ein Kreditantrag an dieses Parlament
kommt und dass wir da-rüber entscheiden, ob ein MRI am
KSA beispielsweise angeschafft oder ersetzt wird. Ich habe
diese Rechtsformumwandlung bisher anders verstanden. Ist
das wirklich die Meinung, dass wir solche Anträge, solche
Kredite beschliessen müssen?
Landammann Ernst Hasler, SVP: Dazu zwei Aspekte: 1.
Hier sind wir bei der Frage der Unabhängigkeit. Sie können
von mir aus schon beschliessen, dass Sie das völlig
weggeben möchten. Ich glaube nicht, dass wir das als
Regierung oder als Grosser Rat machen können. Ich habe
bei bei den Übergangsparagraphen 14 und 28 gesagt, dass
wir dann, wenn das monistische System kommt, in diesem
Raum hier entscheiden müssen, was wir mit den Immobilien
tun. Ich bin Ihrer Meinung, dass wenn die Investitionen in
die
Bebeim Regierungsrat oder beim Grossen Rat. Das ist wie bei
den übrigen Investitionen. Wenn die Immobilien gemäss
§ 28 Abs. 2 an die Institutionen übergeben werden, dann ist
die Zuständigkeit vollständig bei den Institutionen. Dann
wird es eine neue Regelung geben mit dem KVG bezüglich
der Abgeltung über die Investitionen in die
Betriebsrechnung. Ich weiss noch nicht, wie das Modell
aussieht. Ich gehe davon aus, dass dann über
Tagespauschalen den Spitälern die Investitionsabgeltung
gemacht wird und dass sie dann mit diesen Beiträgen ihre
Investitionen in die Betriebe selbständig erfüllen werden.
Ich kann nichts anderes sagen, als dass wir uns hier nach den
§§ 14 und 15 nach unserem Finanzhaushaltsgesetz richten.
Da sind die Kompetenzen abgestuft geregelt.
Vorsitzender: Es liegt keine Wortmeldung mehr zu diesem
Thema vor. Wir gehen weiter auf Seite 21, Pensionskasse.
Ruth Humbel Näf, CVP, Birmenstorf: Ich wiederhole meine
Frage, welche ich beim Eintreten gestellt habe, die jedoch
nicht beantwortet wurde. Es geht um die Finanzierung der
100 Mio. Franken. Wir haben im Kanton Aargau ja im
Zusammenhang mit Pensionskassen verschiedene Probleme
zu lösen, Stichworte Lehrerpensionskasse, deutliche
Unterdeckung bei der aargauischen Pensionskasse.
Ich stelle die Frage, ob es rechtlich abgestützt ist, dass es
reicht, dass der Kanton Aargau eine Garantieerklärung für
100 Mio. Franken abgibt. Genügt lediglich eine
Garantieerklärung? Wie lange gilt sie, ist das kurzfristig
oder langfristig? Müssen diese 100 Mio. nicht in den
Finanzplan aufgenommen werden? Anders gefragt: Wird es
dereinst eine Altlast werden, die wir unserer nachfolgenden
Generation übergeben?
Landammann Ernst Hasler, SVP: Die Frage von Frau
Humbel habe ich schon zu beantworten versucht. Es ist so,
dass nach dem Gutachten Poledna, das ganz neu gekommen
ist, eine Garantieerklärung des Kantons über das
Deckungsdefizit bei den Spitälern ausreicht. Diese Fragen
Art. 1151
bezüglich der Dauer kann ich nicht beantworten. Die
zentrale Aussage ist einfach: es braucht eine
Garantieerklärung des Kantons.
Vorsitzender: Wir fahren weiter in der Botschaft: VIII. Es
liegt keine Wortmeldung aus dem Plenum vor. Dann
kommen wir auf Seite 28 zu Anhang 2.
Zustimmung
Vorsitzender: Damit können wir nun zur Beratung auf der
blauen Synopse übergehen.
Spitalgesetz (SpiG)
Titel und Ingress, § 1 Abs. 1 und 2
Heinrich Schweizer, SVP, Waltenschwil, Präsident der
nichtständigen Kommission Spitalgesetz: Hier wurde Absatz
3 präzisiert, dass Bau- und Investitionsbeiträge für die
Privatspitäler ausgeschlossen sind. Als Privatspitäler gelten
beispielsweise
auch
die
Rheumaund
Rehabilitationskliniken wie Schinznach, Rheinfelden oder
Zurzach. Gemäss Abs. 2 nicht ausgeschlossen sind Kliniken,
wie beispielsweise die Barmelweid, der Hasel usw.
Zustimmung
§ 1 Abs. 3
Walter Markwalder, SVP, Würenlos: Wir behandeln die
allgemeinen Bestimmungen, Zweck und Geltungsbereich. In
ich hier jetzt wiederholen - dass unsere Rheuma- und
Rehabilitationskliniken im Kanton als Privatspitäler gelten!
Damit ist klar, dass in §§ 14 und 15 diese Paragraphen für
diese Institutionen nicht zur Anwendung kommen. Das ist
zu Handen der Materialien klar festgestellt. Wenn Sie auf
das System von Herrn Markwalder einschwenken würden,
müsste man das in den folgenden Paragraphen neben den
Privatspitälern natürlich auch wieder erwähnen, damit die
Einheit der Materie gewahrt bleibt! In diesem Sinn bitte ich
Sie, den Antrag Markwalder abzulehnen!
Abstimmung:
Für den Antrag von Regierungsrat und Kommission: 103
Stimmen.
Für den Antrag Markwalder: 31 Stimmen.
§2
Heinrich Schweizer, SVP, Waltenschwil, Präsident der
nichtständigen Kommission Spitalgesetz: Die Kommission
hat hier lediglich in Abs. 2 den Passus "im Spital"
gestrichen.
Dies
deshalb,
weil
die
stationäre
Grundversorgung, der Ausdruck zu Beginn des Satzes,
immer im Spital stattfindet. Deshalb erübrigt sich eine
Wiederholung!
25. Februar 2003
§ 1 Abs. 3 geht es um die Abgeltungen der Investitionen
durch den Kanton. Ich beantrage Ihnen, die Formulierung in
der Mitte, also "Anträge des Regierungsrates", zum
Beschluss zu erheben. Begründung: Die mittlere
Formulierung des Regierungsrates ist eine klare für die
Stimmbürgerinnen und Stimmbürger eindeutige Fassung.
Aus dem Gesetzestext geht nirgends hervor, dass die
Rheuma- und Rehabilitationskliniken als Privatspitäler
gelten, so wie es vorher der Präsident der Kommission
gesagt hat. In der Botschaft Seite 7 wird im letzten Satz des
1. Abschnittes zwar darauf hingewiesen. Der Regierungsrat
schreibt aber weiter unten, bei der Umsetzung der
Baufinanzierung, Finanzierung der übrigen Investitionen
und Unterhalt von Gebäuden und Anlagen (Zitat):
"Aufgrund von § 1 Abs. 3 usw. entfällt die Baufinanzierung
bzw. eine spezielle Finanzierung der übrigen Investitionen
bzw. des Unterhaltes von Gebäuden und Anlagen bei
Privatspitälern und Rheuma- und Rehabilitationskliniken."
Diese Formulierung also ist korrekt und im Gesetz
festzuhalten, denn nach meiner Auffassung ist landläufig
bekannt, dass die Klinik im Schachen als Privatspital gilt,
nicht aber die Rehabilitationskliniken Baden oder
Schinznach!
Landammann Ernst Hasler, SVP: Die Feststellung von
Herrn Walter Markwalder ist richtig. Die Kommission hat
aber zu Handen der Materialien festgestellt - und das möchte
Aus diesem Grund schlage ich Ihnen den Tausch der Wörter
'sowie' und 'und' auf den neuen Text oder Wortlaut vor: Die
verstärkte Nutzung von Synergien durch Kooporation mit
inner- und ausserkantonalen Spitälern und durch
Konzentration der spezialisierten Medizin sowie der
Spitzenmedizin.
Begründung: Das Wort "sowie" aus der 1. Beratung bezog
sich auf die Kooperation auch mit den Privatspitälern. Die
verstärkte Nutzung von Synergien als Ziel des Gesetzes
bezieht sich aber auf Kooperation mit und Konzentration der
spezialisierten Medizin. Dies ist auch die klare Absicht,
welche mit diesem Gesetz erreicht werden soll.
Vorsitzender: Es liegt keine Wortmeldung aus dem Plenum
vor. Wir haben also die Fassung des Regierungsrates, die da
lautet: "Die verstärkte Nutzung von Synergien durch
Kooperation mit inner- und ausserkantonalen Spitälern
sowie durch Konzentration der spezialisierten Medizin und
der Spitzenmedizin."
Dem steht die Fassung Markwalder gegenüber: "Die
verstärkte Nutzung von Synergien durch Kooperation mit
inner- und ausserkantonalen Spitälern und durch
Konzentration der spezialisierten Medizin sowie der
Spitzenmedizin."
Zustimmung
Abstimmung:
§3
Der Fassung von Regierungsrat und Kommission wird mit
grosser Mehrheit zugestimmt.
Walter Markwalder, SVP, Würenlos: Zu Abs. 1 lit. d: Es
geht hier um die Ziele und Massnahmen. Im Ergebnis der
ersten Beratung durch den Grossen Rat haben wir unter
Ziffer d die verstärkte Nutzung von Synergien durch
Kooperation mit inner- und ausserkantonalen Spitälern
sowie Privatspitälern und durch Konzentration festgelegt.
Der Regierungsrat schlägt jetzt in seinem Antrag vor, dass
wir durch Kooperation "sowie" durch Konzentration usw.
Im Übrigen Zustimmung.
§4
Zustimmung
§5
1745
25. Februar 2003
Heinrich Schweizer, SVP, Waltenschwil, Präsident der
nichtständigen Kommission Spitalgesetz: Der Antrag von
Geri Müller, die Festlegung der Spitalstandorte sei Sache
der Regierung, wird von der Kommission mit 11 zu 2
Stimmen angenommen. Die grosse Mehrheit ist der Ansicht,
dass diese Entscheidung auf die gleiche staatspolitische
Ebene wie der Erlass der Spitalkonzeption und die Erteilung
der Leistungsaufträge gelegt werden muss. Wichtig für den
Grossen Rat ist es, die Gewähr zu haben, dass in allen
Kantonsteilen eine genügende Versorgung zur Verfügung
steht. Bei den Spitalstandorten handelt es sich um eine Frage
des Wie. Diese gehört auf die operationelle Ebene delegiert.
Weder der Grosse Rat noch der Regierungsrat sind Besitzer
der Regionalspitäler. Wir können also in keinem Fall
irgendwelche Schliessungsentscheide treffen. Hingegen
kann die Regierung über den Leistungsvertrag die
Regionalspitäler beim Leistungseinkauf berücksichtigen
oder nicht. Aber auch dann können die Häuser grundsätzlich
als Privatspitäler weiter betrieben werden. Man muss hier
also das Gewicht von Parlament und Regierung richtig
einschätzen. Absatz 2 wurde verallgemeinert. Das Budget
gehört ebenfalls zu den grundlegenden Plänen der
staatlichen Tätigkeiten und muss deshalb nicht noch einmal
erwähnt werden.
Cécile Frei, SP, Gebenstorf: Ich spreche im Namen der SPFraktion. Unter § 5 werden die Kompetenzen des Grossen
Rat
beschrieben.
Er
ist
zuständig
für
die
gesundheitspolitische Gesamtplanung. Diese Planung bildet
die wichtigste Grundlage zur zielgerichteten Steuerung eines
bedarfsgerechten Angebotes und die Grundlage zur
beibehalten wird sowie auch der Absatz 2 der 1. Lesung. Sie
enthält die strategischen Ziele und Grundsätze im
Gesundheitswesen und legt die Standorte der Spitäler fest.
Wir bitten Sie, diesem Antrag zu zustimmen!
Dr. Theo Vögtli, CVP, Kleindöttingen: Ich möchte einen
Teil des Antrages meiner Vorrednerin mit Herz unterstützen,
nämlich die Beibehaltung der Fassung aus der 1. Lesung von
§ 5 Abs. 1 bezüglich der Spitalstandorte und zwar aus
Überlegungen einer übergeordneten Planung. Ich meine, die
medizinische
Grundversorgung
gehört
in
die
Regionalspitäler. Ich meine, eine Spezialmedizin gehört in
Kantons- und Schwerpunktspitäler und die Spitzenmedizin
gehört an die Universitätsspitäler und zwar bundesweit
zentral geplant. Jetzt geht es nicht an, dass wir Gefahr
laufen, dass das gute Netz der Regionalspitäler im Kanton
Aargau ausgedünnt wird! Erlauben Sie mir diese
Bemerkung und diesen Antrag!
Art. 1151
Koordination. In dieser Gesamtplanung werden auch die
Erfahrungen und Kenntnisse der Leistungserbringer
berücksichtigt. Der Mehrheit der Kommission gelang es
relativ schnell, unseren Gesundheitsdirektor zu überzeugen,
dass er für die Standorte der Spitäler zuständig sein soll. Die
SP ist dagegen, weil eine Gesamtplanung auch die
Standortentscheide miteinschliessen soll. Auch hier soll der
Grosse Rat entscheiden und nicht der Regierungsrat!
Unter § 3 Absatz 1a will die bürgerliche Mehrheit in diesem
Saal eine angemessene medizinische und pflegerische
Grundversorgung; Das Wort "angemessene" drückt einen
politischen Willen aus. Die Politik will hier steuern. Die
Mehrheit will kein bedarfsgerechtes Angebot machen, eben
nur ein "angemessenes". Dann seien Sie bitte konsequent
und fällen Sie auch die Standortentscheide für die Spitäler!
Auch das steht in direktem Zusammenhang mit Ihrem
angemessenen Angebot. Überlassen Sie Standortentscheide
von Spitälern nicht dem Regierungsrat! Überlassen Sie
allfälligen Bettenabbau oder Schliessungen nicht dem
Regierungsrat! Der Grosse Rat muss abschliessend
entscheiden können!
Die Standortentscheide der Spitäler sollen durch den
Grossen Rat festgelegt werden. Auch wenn diese Entscheide
im Grunde genommen ökonomische sind, sollen sie
demokratisch abgesegnet werden! Sie müssen deshalb in der
Gesamtplanung integriert bleiben.
Die SP stellt den Antrag, dass die ursprüngliche Fassung
von § 5 Abs. 1, wie sie nach der 1. Lesung formuliert ist,
Hier werden die Anträge des Regierungsrates unterstützt.
Die Anträge der Kommission sind abzulehnen."
Begründung: Die Festlegung der Spitalstandorte ist nach
unserer Meinung eine wichtige Gesamtplanungsaufgabe und
nicht eine Konzeptaufgabe. In diesem Sinn gehört das in den
Aufgabenbereich des Grossen Rates! Dies ist nicht ein
Misstrauensvotum gegen den Regierungsrat, doch eine
Entscheidung von solcher Tragweite muss breiter abgestützt
werden. Der Stimmbürger hat über die einzelnen Grossräte
der Region eine einfachere und direktere Möglichkeit der
Einflussnahme. Die Festlegung der Spitalstandorte ist
emotional ein schwergewichtiges Thema. Sollte in ferner
Zukunft einmal eine Aufhebung eines Spitals in Erwägung
gezogen werden, so ist dies ohne eine ausführliche
Erarbeitung unter Einbezug der Öffentlichkeit und des
Grossen Rates ohnehin nicht möglich.
Unterstützen Sie also die Anträge der SVP! Faktisch ändert
Urs Leuenberger, SVP, Widen: Gesamtplanungen gehören
sich dadurch nichts. Aber wir können dadurch verhindern,
in die Kompetenz des Grossen Rates. Dies ist sicher
dass dieses Thema, emotional aufgebauscht, zu einem
unbestritten. Anders gefragt: Kann sich hier drin jemand
Stolperstein für das Gesetz bei der Volksabstimmung wird.
vorstellen, dass der Regierungsrat in eigener Kompetenz ein
Vorsitzender: Ich habe noch mehrere Wortmeldungen zu
Spital schliesst? Wohl kaum! Das wäre nicht nur politischer
diesem Paragraphen. Ich schliesse daher die Morgensitzung.
Selbstmord, sondern das würde in der betroffenen Region zu
Wir fahren um 13.00 Uhr mit den Beratungen weiter. Ich
einem Volksaufstand führen! Man erinnert sich noch an die
möchte Ihnen jetzt schon sagen, dass wir dieses Gesetz
Diskussion um die Schliessung der Geburtshilfeabteilung in
heute zu Ende beraten, ob wir um 17.30 Uhr oder später
Laufenburg. Das hat nur eine Abteilung betroffen. Ich
fertig sind. Guten Appetit! Die Sitzung ist geschlossen.
spreche im Namen einer sehr grossen Mehrheit der SVPFraktion zu den §§ 5 und 6. Die Anträge lauten: "1. § 5 ist
(Schluss der Sitzung: 11.30 Uhr.)
beim Ergebnis der 1. Beratung zu belassen. 2. § 6 Abs. 2:
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1746
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