SLOWENIEN

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SLOWENIEN
Sehr kleines Land (ca. 2 Mill. Ew., ca. 20.270km2)
Bis 1918 Teil der Habsburgermonarchie, 1848 slowenische Nationalbewegung
Erster südslawischer Staat der Slowenen, Kroaten und Serben ungefähr auf dem Gebiet des heutigen Slowenien, aber nur ein Monat, dann
angeschlossen an Königreich der Serben, Kroaten und Slowenen, 1929 umbenannt in Königreich Jugoslawien (zentralistisches
System nach dem Vorbild Frankreichs)
Ungelöste Nationalitätenproblematik seit Habsburgermonarchie
Teilung im WW II in drei Zonen (deutsch, italienisch und ungarisch), Umsiedlungen vor allem in der deutschen Zone, Ansiedlung der
Gottscheer Deutschen
Nationaler Befreiungskampf unter Leitung der KP, ein Teil der Slowenen (unter Mitwirkung der Katholischen Kirche) bildete
militärische Einheiten, die mit den Nationalsozialisten kollaborierten
1945 Ausrufung der Föderativen Republik Jugoslawien (FLRJ), SLO war einer der Teilstaaten, slowenisches Küstengebiet, das bis
dahin zu Italien gehörte, in slowenisches Staatsgebiet integriert
bis 1947 Verstaatlichung des gesamten privaten Sektors, Industrialisierung der vormals stark agrarischen Gesellschaft, zentralistisches
Modell nach sowjetischem Vorbild
1948 Bruch mit der UdSSR, allmählich mildere Variante des Sozialismus, Dezentralisierung, Entstaatlichung, Selbstverwaltung
seit 1963 Sozialistische Föderative Republik Jugoslawien (SFRJ), Verfassungsänderungen um Nationalitätenfrage zu lösen: in der
Bundesverfassung von 1974 wurden die Teilrepubliken innenpolitisch und verfassungsrechtlich als Staaten definiert und den
Völkern Souveränität zuerkannt
Die Sozialistische Republik Slowenien war der am stärksten westlich orientierte Teil YU, ökonomisch am besten entwickelt,
Annäherung an Marktwirtschaft
Tod Titos 1980: Zuspitzung interner ökonomischer und politischer Konflikte, Krise v.a. auch wegen der großserbischen
Hegemoniebestrebungen
Systemwechsel und Unabhängigkeit
Friedlicher Systemwechsel ermöglichte Unabhängigkeit SLO, gemeinsam getragen von Demos-Bewegung (seit 1989,
Zusammenschluss von Oppositionsparteien) und den Reformkommunisten (Milan Kucan), Verfassungsänderungen bzw. -ergänzungen
u.a. in Richtung demokratische Mehrparteienwahlen und gewerkschaftlichem Pluralismus, Streichung der Bezeichnung „Sozialistische“
Republik“
Erste freie Wahlen 1990 (in jeder der damals drei Kammern unterschiedliche Wahlsysteme: Gesellschaftspolitischer Rat/ Rat der
vereinigten Arbeit/ Rat der Gemeinden): Bildung einer nichtkommunistischen Regierung
Referendum auf Vorschlag der Sozialistischen Partei, die später von allen Parlamentsparteien unterstützt wurde: überwältigende
Mehrheit (88,5%) für Unabhängigkeit (Beteiligung 93,2%), Proklamation durch Parlament im Juni 1991 (25.6.), erstmals eigener
Nationalstaat, 10 Tage später Angriff der jugoslawischen Volksarmee, die Auseinanderfall YU verhindern wollte, Waffenstillstand nach 10
Tagen Krieg; EG vermittelte, Unabhängigkeit wurde um 3 Monate verzögert
Ende 1991 Verabschiedung der neuen Verfassung (mit 2/3 Mehrheit, in allen drei Kammern insgesamt nur 4 Gegenstimmen),
Anerkennung durch EG 1 Monat später; 1992 Aufnahme in die UNO
schon vor Unabhängigkeit EG orientiert, auch als Ausdruck des Bruches mit Belgrad und dem Balkan
innenpolitisch und ökonomisch im Vgl. zu anderen Transformationsstaaten weit fortgeschritten, Transformation gilt als „success
story“, es war leichter Institutionen und Strukturen des Übergangs rechtzeitig zu schaffen, da das Bundestaatssystem seit 1974 den
Teilrepubliken bereits im innerrechtlichen Sinn alle Attribute eines Staates gewährten, lange Tradition lokaler/ regionaler Selbstverwaltung
wollte so rasch wie mgl. Assoziierungsabkommen mit EG, aber von Italien – das Unabhängigkeit SLO noch sehr wohlwollend gegen über
stand - blockierte
Entstaatlichung und Privatisierung

Privatisierungsgesetz 1993, StaatsbürgerInnen erhielten Zertifikate, die sie als Aktien in Unternehmen ihrer Wahl anlegen
konnten

Entstaatlichung: Durch Wiedergutmachung einstigen Unrechts kein neues Unrecht entstehen lassen; Problem Rückerstattung/
Entschädigung, alles was nicht in natura zurück erstattet werden kann sollte aus einem staatlichen Entschädigungsfonds
entschädigt werden (physische Personen können Eigentum behalten, wenn sie es gekauft haben, juristische Personen müssen es
in jedem Fall zurückgeben); Probleme. Oftmaliger Besitzerwechsel, Wertsteigerung, Wertminderung; Wenn Eigentümer unsicher:
ungünstige Situation für ausländische Investitionen; 1995 Moratorium für Rückgabe von Großbesitz (betr. insbesondere auch
Kirche); Privatisierung von Banken, Versicherungen und des Telekommunikationssektors erst 2001 begonnen

Vfg. Verbot: Kauf von Grundstücken durch AusländerInnen, später mgl. nach 3 Jahren Ansässigkeit (vgl. H)
Probleme mit Nachbarländern

Avnoj-Bestimmungen, Vertreibung von Deutschen nach WW II aus YU, Bevölkerung an der Grenze zwischen I und YU hatte aber
das Recht zu optieren und die Staatsbürgerschaft zu wählen, viele ItalienerInnen optierten für Italien und zogen weg, deren
unbewegliches Eigentum wurde verstaatlicht); Rückstellung nur für Leute mit ex YU Staatsbürgerschaft; Italien verlangte völlige
Rückgabe, Mitte der 1990er Jahre trilaterale Erklärung über gute Beziehungen H/I/SLO (vgl. CZ/ Bénes-Dekrete), gemeinsame
Historikerkommission SLO/A

„Kärnten wird einsprachig“-Kampagne, Ortstafelproblematik, Haider (vgl. auch Streiz Symbol auf Tolar/ Herzogstuhl) –
slowenischsprachige Minderheit in Kärnten seit dem 6. Jahrhundert; Ö anerkennt SLO nicht als Schutzmacht für slowenische
Minderheit in Ö, aber dennoch Diskussion über Ö als potentielle Schutzmacht der dt. Minderheit in SLO (dort leben ca. 1.000
deutschsprachige BürgerInnen)

Problem mit Kroatien weil Grenzen auf dem Festland nie genau und am Meer überhaupt nicht festgelegt waren, aber bis Mitte der
1990er Jahre Einigung über 90% des Grenzverlaufs auf dem Festland
SLO
Systemtyp
Parlamentarisches System
Teilung der Funktionen zwischen Parlament und Regierung nicht immer ganz eindeutig und im
Detail nicht in der Verfassung sondern durch Gesetze geregelt
Kompromiss zwischen Wunsch nach starker, unabhängiger Regierung versus Regierung, die nur den
Willen des Parlaments befolgen soll
Verfassung
1991 nach westlichem Vorbild und in Verbindung mit grundlegender Parlamentsreform
Verfassung garantiert Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Sozialstaatlichkeit, Menschen und
Bürgerrechte sowie Schutz nationaler Minderheiten (ItalienerInnen, UngarInnen, z.B. doppelte
Amtssprachen in deren Gebiet, gilt nicht für SerbInnen, KroatInnen und Roma, letztere haben zwar
Sonderrechte aber keinen Minderheitenstatus)
Präambel verweist u.a. auf Selbstbestimmungsrecht des slowenischen Volkes
Verfassungsänderungen:

auf Initiative von mindestens 20 Abgeordneten der ersten Kammer oder 30.000 WählerInnen,
Verfahrenseinleitung: 2/3 der Anwesenden, Beschluss 2/3 aller Abgeordneten,

30 Abgeordnete können Plebiszit zu Verfassungsänderung verlangen (Wahlbeteiligung > 50%
und Mehrheit muss zustimmen) z.B. 1997 und 2000 (Ausländergrunderwerb, Wahlsystem)
Verfassungsgericht
Ombudsmann
Parlament
Bedingtes oder unvollständiges Zweikammernsystem seit 1992
Staatsversammlung/ Nationalversammlung:
starke Kammer mit vielen Funktionen
90 Abg. (je 1 Sitz italienische und ungarische Minderheit), 4 Jahre
Abgeordnetenmandat und Regierungsamt sind nicht vereinbar

einziges Gesetzgebungsorgan, ratifiziert völkerrechtliche Verträge

schreibt Volksentscheide aus

bestimmt MinisterpräsidentIn mit Mehrheit der Anwesenden, wählt Minister, Mitglieder des Vfg.Gerichts und Ombudsmann

entscheidet über Vertrauensfrage bzw. Misstrauensvotum

kann parlamentarische Untersuchung über Angelegenheiten öffentlicher Bedeutung anordnen,
wenn 1/3 der MPs zustimmt

Ausschüsse mit Ausnahme der Untersuchungsausschüsse sind in der Regel öffentlich
Staatsrat/ Nationalrat:
40 Mitglieder (VertreterInnen der ArbeitgeberInnen, der ArbeitnehmerInnen, der Bauern, der
Gewerbetreibenden, der selbständigen Berufe; nichtkommerzieller Aktivitäten und
LokalvertreterInnen), bringt Korporatismus zum Ausdruck: institutionalisierte Vertretung funktionaler
Interessen

hpts. beratende Funktion, aber auch Gesetzesinitiative und suspensives Veto gegen Gesetze

kann Referendum und Untersuchungsausschüsse beantragen
Auflösung durch Präsident, wenn keine Einigung über Ministerpräsident bzw. wenn dieser
Vertrauensfrage stellt und nicht die Stimmen der Mehrheit der Abgeordneten erhält bzw. nicht
binnen 30 Tagen neuer Ministerpräsident gewählt wird oder dem alten doch noch das Vertrauen
ausgesprochen wird
Wahlsystem
Wahlgesetzänderung braucht 2/3 Mehrheit (obwohl einfaches Gesetz)
Staatsversammlung/ Nationalversammlung

Verhältniswahlsystem in Mehrpersonenwahlkreisen, 88 Wahlbezirke, jeweils 11
ergeben einen der 8 Wahlkreise, lose gebundene Parteilisten, Präferenzstimmen, seit
2000: 4%-Klausel

je ein ungarischer und ein italienischer Abgeordneter als Vertreter anerkannter
autochthoner Minderheiten werden nach Mehrheitswahl in einem Einerwahlkreis von den
Minderheitenangehörigen gewählt – bei Gesetzen, die ausschliesslich die rechte der
jeweiligen Minderheit betreffen, haben sie absolutes Vetorecht
Für Staatsrat/ Nationalrat

Gesetzgebung
22 Wahlkreise unterschiedlicher Größe, mittelbare Wahl über von Gemeinden gebildete
Wahlkörper bei lokal/ regional-VertreterInnen, von Interessenorganisationen im Falle von
RepräsentantInnen verschiedener Funktionsbereiche
Initiativrecht: Regierung, MPs der Staatsversammlung, Staatsrat und 5.000 Wahlberechtigte (in der
Regel meist Regierung)

Im regulären Verfahren drei Lesungen, aber auch beschleunigtes und abgekürztes
Verfahren mgl. (in Ausnahmesituationen)
 Veto des Staatsrates kann von Staatsversammlung mit absoluter Mehrheit überstimmt
werden
Plebiszit
bundesweit, verpflichtend auf Antrag von 1/3 MPs der Staatsversammlung, des Staatsrats oder
40.000 BürgerInnen, bindend wenn Mehrheit der abgegebenen Stimmen dafür
Regierung
Laut Vfg. kann Staat nicht ohne Regierung bleiben (da Krisen im Transformationsprozess befürchtet
wurden), Vorzeitige Neuwahlen unwahrscheinlich, Regierungsumbildung relativ schwierig, In
Krisenzeiten kann Amtsdauer der Regierung verlängert werden (nach Beratung der FührerInnen
der politischen Parteien
Kollegialorgan, dem Parlament verantwortlich; Ministerpräsident wird von Staats-versammlung auf
Vorschlag des Präsidenten mit absoluter Mehrheit aller MPs gewählt, er bestellt die Minister,
Hearing vor zuständigem Ausschuss, dann Wahl durch Mehrheit der Anwesenden
Konstruktives Misstrauensvotum (gegenüber Regierung oder einzelnem Minister mgll., erfolgreich
1992) auf Vorschlag von 10 Abgeordneten; Ministerpräsident kann Vertrauensfrage stellen
(führte 2000 zum Sturz der Regierung); Nationalversammlung kann Regierung beim
Verfassungsgerichtshof anklagen
Präsident

1990-1992 Lojze Peterle

1992, 1996 und 2000 Janez Drnovšek, seit dieser 2002 Präsident wurde Tone Rop

seit 2004 Janez Jansa (liberal-konservative Slowenische Demokratische Partei, errang etwa
29% der Stimmen): Regierungskoalition aus SDS (Slowenische Demokratische Partei, ehem.
Sozialdemokratische Partei Sloweniens), NSI (Christliche Volkspartei), SLS (Slowenische
Volkspartei und DeSUS (Demokratische Partei der Rentner Sloweniens)
Direkte Wahl, absolute Mehrheit im 1 Wahlgang, Stichwahl zwischen den beiden stimmenstärksten im
2. Wahlgang, 5 Jahre, 1x Wiederwahl mgl., repräsentative Funktion, Oberbefehl Streitkräfte,
schlägt nach Beratung mit Fraktionsvorsitzenden Ministerpräsident vor, Vorschlagsrecht für Vfg.RichterInnen, in Ausnahmezuständen auf Antrag der Regierung Notverordnungen

1992-2002 parteiunabhängiger Milan Kučan (bereits Präsidiumspräsident der Teilrepublik SLO
im ehemaligen YU und 1986 bis 1989 Präsident des Bundes der Kommunisten sowie Anführer
demokratischer Reformen), Garant für Stabilität und Kontinuität, Integrationsfigur

2002-2007: Wunschnachfolger Janez Drnovšek (postkommunistisches Establishment)

seit 2007 parteiloser Kandidat der Sozialdemokraten und Mitte-Links-Parteien Danilo Türk
Seine Funktionen übernimmt bei längerer Verhinderung Präsident der Staatsversammlung
kann aufgrund Verfassungsbruchs oder grober Gesetzesverstöße abgesetzt werden, wenn 30
Abgeordnete Anklage erheben und das Verfassungsgericht ihn mit 2/3 des Amtes enthebt,
Staatsversammlung kann wegen politisch schädlichen Verhaltens Untersuchungsverfahren einleiten
ParteienSystem
Erste Parteien entstanden bereits Ende 19.Jhdt.
Ära Tito: Prinzip der pluralistischen Selbstverwaltung (Interessenartikulation) als Alternative
zum Parteiensystem; 1989 Parteien/Verbände/Vereine wieder als Akteure aufgetaucht,
Parteienszene fragmentiert, 1990-1992 131 Parteien registriert, nicht alle zu Wahlen angetreten, aber
es kandidierten meist viele Parteien (1922: 33, 1996; 22, 2000: 23); 1990-2001: 7-9 jeweils im
Parlament, häufige Parteiwechsel von MPs und PolitikerInnen
bereits vor Systemwechsel aktive Zivilgesellschaft, Parteien und Parlament absorbierten auch
wichtige zivilgesellschaftliche RepräsentantInnen,
Klerikal, liberal, sozialistisch als zentrale gesellschaftliche Konfliktlinie; z.T. parallel
katholisch/Land – liberal, sozialistisch/ Stadt, starke lokale und regionale Bezüge; klassische
Rechts/Links-Teilung fragwürdig, Parteinahmen täuschen oft (z.B. Sozialdemokratische Partei, die
eher liberal bis rechtspopulistisch war);Spektrum von Miitte-Links über Mitte und ChristlichKonservativ bis lLberal-Populistisch zu Nationalistisch-Rechtsextrem
Angehörige von Polizei und Streitkräften dürfen nicht Mitglieder in Parteien sein, Richter und
Staatsanwälte kein Parteiamt übernehmen
Wahlen 2004

SDS (Slowenische Demokratische Partei, ehem. Sozialdemokratische Partei Sloweniens),
liberalkonservativ: 29,1%

LDS (Liberaldemokratische Partei Sloweniens), liberal: 22,8%

SD (Sozialdemokraten), sozialdemokratisch: 10,2%

NSI (Neues Slowenien/ Christliche Volkspartei), christdemokratisch: 9,1%

SLS (Slowenische Volkspartei), agrarisch: 6,8%

SNS (Slowenische Nationalpartei), nationalistisch6,3%

DeSUS (Demokratische Partei der Rentner Sloweniens), 4,0%
 Grüne scheiterten an der 4%-Hürde
EU-Annäherung
1993 Kooperationsabkommen und 1996 Assoziierungsabkommen mit EU sowie
Beitrittsantrag
Eröffnung der 1998, Ende November 2003 erklärt die EU Kommission SLO zum am besten
Bei-trittsverh. vorbereiteten Beitrittsland
EU-Abstimmung und
NATOAbstimmung
März 2003, sehr große Mehrheit für Beitritt zu EU (89,61%) und Zweidrittelmehrheit
für Beitritt zu NATO (66,02%); Beteiligung 60,29%
Beitritt 2004
EP-Wahl 2004 Wahlbeteiligung 28,34%
Mitglied der
Euro-Zone
Seit 2007
EURatsvorsitz
Erstes Halbjahr 2008 (als erster der 2004 beigetretenen Staaten):
 rasche Ratifizierung des Reformvertrags um als Vorsitzland des Rates der
Vorbildrolle gerecht zu werden (ratifizierte Reformvertrag als zweites Land nach
Ungarn, Slowenische Nationalpartei wolle – erfolglos – Referendum)
 Unterstützung für ukrainische Bemühungen um „europäische Perspektive“
und NATO-Mitgliedschaft
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