Art. 2324 28. November 2000 173. Sitzung 28. November 2000, 10.00 Uhr Vorsitzender: Hans Ulrich Fischer, Meisterschwanden Protokollführer: Marc Pfirter, Staatsschreiber Tonaufnahme/Redaktion: Norbert Schüler Präsenz: Anwesend 178 Mitglieder Abwesend mit Entschuldigung 21 Mitglieder, ohne Entschuldigung 1 Mitglied Entschuldigt abwesend: Binder Andreas, Baden; Bolliger-Sahli Beatrice, Strengelbach; Bron-Maurer Silvia, Schöftland; Brun Hansruedi, Merenschwand; Burgherr-Leu Thomas, Wiliberg; Chopard-Acklin Max, Untersiggenthal; Damann Sepp, Magden; Fiechter Regula, Suhr; Fischer Patrick, Bremgarten AG; Gersbach Hans-Ulrich, Baden-Rütihof; Guignard Marcel, Aarau; Heller Daniel, Aarau; Hümbeli Urs, Hägglingen; Lüscher-Grieder Adolf, Oberentfelden; Mösch Anton, Frick; Obrist-Kohler Alfred, Dättwil AG; Plüss Bruno, Rheinfelden; Rothlin Werner, Wohlen AG; Suter Heinz, Gränichen; Vögtli Theo, Kleindöttingen; Züger Marcel, Umiken Unentschuldigt abwesend: Flückiger Ernst, Oftringen Protokoll: Die Protokolle der 157. - 164. Sitzung sind vom Büro genehmigt. Vorsitzender: Einen schönen, guten Tag wünsche ich Ihnen, meine Kolleginnen und Kollegen, ich begrüsse Sie zur 173. Ratssitzung der laufenden Legislaturperiode. wird mit ihrem Ausscheiden Ende März 2001 eine gehörige Portion Know-how verloren gehen. Bei den anstehenden einschneidenden und wegweisenden Reformen wie Demokratiereform, Parlamentsreform, Verwaltungsreform wäre ihre Erfahrung sehr wertvoll gewesen. 2324 Mitteilungen Erlauben Sie mir dazu auch noch einige persönliche Bemerkungen: Bei allem Demokratieverständnis habe ich Mühe, die Nichtwiederwahl von unserer Finanzdirektorin zu verstehen. Ich habe in meiner Funktion als Grossratspräsident Einsicht in die Tätigkeit der Regierungsmitglieder. Ich habe das Engagement und die Einsatzbereitschaft unserer Regierungsmitglieder - ganz besonders auch die von Frau Regierungsrätin Stéphanie Mörikofer unmittelbar erlebt. Ich kann daher nachempfinden, was für Gefühle bei der Betroffenen aufkommen. Die Wählerinnen und Wähler müssen wissen, dass mit dem neuen Wahlgesetz das Verpassen von Denkzetteln nicht mehr funktioniert! Es bleibt mir heute nur noch, Frau Stéphanie Mörikofer für ihre bisherige und noch zu leistende immense und gute Arbeit zugunsten unseres Kantons herzlich zu danken! Leistung und Wahlergebnis stehen in diesem Fall in einem krassen Missverhältnis. Ich weiss, dass Frau Mörikofer bis zuletzt ihre Aufgabe perfekt erfüllen wird. Liebe Stéphanie, ich danke Dir für Deine gute Arbeit, für Dein hohes Engagement, auch im Namen dieses Grossen Rates! (Beifall). - Vorsitzender: Geschätzte Regierungsmitglieder, liebe Kolleginnen und Kollegen: 35,94 % der Stimmberechtigten im Aargau haben sich über das vergangene Wochenende an der Wahl des Regierungsrates für die Amtsperiode 2001/2005 und an der Abstimmung über das Strassenbaugesetz beteiligt. Ich darf feststellen, dass dem Strassenbaugesetz mit deutlichem Mehr zugestimmt wurde und dieses somit in Kraft treten kann. Die Wahlresultate der Regierungsratswahlen: Kurt Wernli: 86'412 Stimmen; Peter C. Beyeler: 83'698 Stimmen; Ernst Hasler: 72'425 Stimmen; Roland Brogli: 56'715 Stimmen; Rainer Huber: 52'365 Stimmen; Dr. Stéphanie MörikoferZwez: 49'731 Stimmen; Barbara Roth: 43'413 Stimmen; Geri Müller: 27'477 Stimmen. Der Regierungsrat setzt sich somit ab 1. April 2001 zusammen aus den Herren: Kurt Wernli, Peter C. Beyeler, Ernst Hasler, Roland Brogli und Rainer Huber. Ich gratuliere den drei bisherigen Regierungsmitgliedern herzlich zu ihrer Wiederwahl! Ebenso gelten meine Glückwünsche den neugewählten Roland Brogli und Rainer Huber! Ich wünsche der Regierung in neuer Zusammensetzung für die kommenden Jahre Glück und Erfolg, - wir hoffen alle auf eine erspriessliche Zusammenarbeit! Die bedauerliche Tatsache, dass Frau Regierungsrätin Dr. Stéphanie Mörikofer die Wiederwahl verweigert wurde, ist in erster Linie für sie persönlich, aber auch für die Frauen, für ihre Partei und für die Mitarbeitenden des Departementes sehr schmerzlich. Als Amtsälteste im Regierungskollegium Ich lasse allen Gewählten und nicht Gewählten von den Mitgliedern des Kleinen Büros einen Blumenstrauss überreichen. Heute darf ich zwei Ratskollegen zum Geburtstag gratulieren: Es sind dies die Herren Martin Groves, Obersiggenthal, und Matthias Häusermann, Seengen. Ich hoffe, dass Sie beide ein schönes und bleibendes Erlebnis auf dem Hallwilersee geniessen werden und wünsche Ihnen einen schönen Geburtstag im Kreise der Ratskolleginnen und Ratskollegen! 3592 28. November 2000 2325 Corina Stefan, Baden; Rücktritt als Mitglied des Grossen Rates Vorsitzender: Ich habe folgendes Rücktrittsschreiben datiert vom 12. November - erhalten: "Mit diesem Schreiben trete ich per 21. November 2000 aus dem Grossen Rat sowie aus der ständigen Begnadigungskommission, der ständigen Kommission Erziehung, Bildung und Kultur zurück. Im September 2000 habe ich mein Mittelschulpraktikum zur Bankkauffrau erfolgreich abgeschlossen. Eine erste Arbeitsstelle trete ich per 1. Dezember 2000 in Arosa an. Der Kantonswechsel lässt es leider nicht zu, dass ich mein Amt als Grossrätin weiterführe. Mit freundlichen Grüssen, Corina Stefan." Frau Corina Stefan ist mit Beginn der Legislatur 1997 in den Grossen Rat als Mitglied der SP-Fraktion eingetreten. Sie gehörte zwei ständigen Kommissionen an: Kommission für Erziehung, Bildung und Kultur und der Begnadigungskommission. Weiter wirkte Frau Stefan als Mitglied der Spezialkommission Gesetz über die Massnahme zur Erneuerung der Justiz und präsidierte die nichtständige Kommission "Ja zur Jugendförderung". Ich danke Frau Stefan für ihren Einsatz in unserem Rat und hoffe, dass sie nebst einiger politischer Erfahrung auch einige wertvollen Erlebnisse aus der Zeit in diesem Rate mitnimmt. Ich wünsche ihr in ihrer neuen Tätigkeit im sonnigen Arosa viel Erfolg und alles Gute! 2326 Neueingänge 1. Umstrukturierung der Nordostschweizerischen Kraftwerke AG (NOK), Schritt 3; Zustimmung zur Aufhebung des NOK Gründungsvertrags vom 22. April 1914 und Ermächtigung des Regierungsrates zum Vollzug; Zustimmung zur Überführung von 51 % der Aktien der AEW Energie AG und der direkten Beteiligung an der Axpo Holding (vormals NOK) ins Finanzvermögen und Ermächtigung des Regierungsrates zum Vollzug; Zustimmung zur Aufspaltung der AEW Energie AG in eine AEW Holding mit Tochtergesellschaften sowie zur anschliessenden Einbringung der Betriebsaktivitäten in die Axpo Holding und Ermächtigung des Regierungsrates zum Vollzug; Aufhebung des Dekrets über den Leistungsauftrag der AEW Energie AG vom 7. September 1999. Vorlage des Regierungsrates vom 25. Oktober 2000. - Geht an die Energiekommission. 2. Gemeinde Rudolfstetten-Friedlisberg; Bauzonen- und Kulturlandplan, Bau- und Nutzungsordnung (BNO). Vorlage des Regierungsrates vom 1. November 2000. - Geht an die Bau- und Planungskommission. 3. Standortkonzept für Berufsschulen. Vorlage des Regierungsrates vom 15. November 2000. - Geht an die Kommission für Erziehung, Bildung und Kultur. Art. 2325-2327 2327 Interpellation Flory Dubler, Kallern, betreffend Abschaffung der Schulräte der Bezirke durch die Revision der aargauischen Strafprozessordnung (Vorgezogenes Projekt der Justizreform); Einreichung und schriftliche Begründung Von Flory Dubler, Kallern, und 24 mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird folgende Interpellation eingereicht: Text und Begründung: Die geltende Strafprozessordnung soll punktuell einer Revision unterzogen werden. Bei der Revision ist unter § 13 Abs. 4 StPO vorgesehen, dass gegen Beschlüsse, Entscheide und Strafverfügungen der Schulpflegen innert 20 Tagen von der Zustellung an Beschwerde beim Jugendgericht geführt werden kann. Bisher mussten solche Beschwerden an den Bezirksschulrat gerichtet und von diesem behandelt werden. Diese Änderung wird u.a. damit begründet, dass die jetzige Regelung nicht EMRK-kompatibel sei. Die Schulpflegen könnten in Strafverfahren Arbeitsleistungen und Arrest verfügen und solche Einschränkungen der persönlichen Freiheit müssten von einer richterlichen Behörde überprüfbar sein. Auch wird unter den zu ändernden Gesetzesbestimmungen darauf hingewiesen, dass § 77 Abs. 3 des Schulgesetzes aufgehoben werde. Wenn man das Schulgesetz konsultiert, stellt man fest, dass § 77 Abs. 3 wie folgt lautet: "Er (der Schulrat) entscheidet über Beschwerden gegen Beschlüsse, Entscheide und Strafverfügungen der Schulpflegen des Bezirks". Dadurch, dass die Bezirksschulräte als Beschwerdeinstanz bei Entscheidungen der Schulpflegen ausgeschaltet werden sollen, wird ihnen die Existenzgrundlage entzogen. Die Abschaffung der Bezirksschulräte wäre damit vorprogrammiert. Wenn dem neu vorgeschlagenen Gesetzestext von § 75 Schulgesetz: "Gegen Beschlüsse, Entscheide und Strafverfügungen der Schulpflegen kann innert 20 Tagen von der Zustellung an Beschwerde beim Jugendgericht geführt werden" und dem neu vorgeschlagenen Text von § 13 Abs. 4 StPO: "Erledigungsbeschlüsse und Urteile der Schulpflegen können innert 20 Tagen beim Jugendgericht angefochten werden, dessen Entscheid endgültig ist", sowie der ersatzlosen Streichung von § 77 Abs. 3 Schulgesetz, nachgelebt werden soll, wäre das Jugendgericht für alle Belange der Schulpflegen Beschwerdeinstanz, also z.B. auch bei Promotions-, Übertritts- und Prüfungsentscheiden, Einweisungen in Kleinklassen und Sonderschulen, etc. Der Regierungsrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Hat die bisherige Regelung, dass alle Entscheide der Schulpflegen beim Schulrat angefochten werden können, zu Kritik Anlass gegeben? 2. Ist der Regierungsrat der Meinung, dass zentrale Entscheidungsträger im Schulwesen effizienter arbeiten als solche, welche in den Bezirken verankert sind? 3. Sind bei einer Abschaffung der Bezirksschulräte der Erziehungsrat und das Erziehungsdepartement in der Lage, 3593 Art. 2328 im Interesse der Betroffenen Entscheidungen in ebenso kurzer Zeit zu treffen, wie dies die Schulräte tun? 4. Wäre zur Verkürzung des Beschwerdeinstanzenweges im Schulwesen nicht die Abschaffung von zentralen Entscheidungsträgern zu überprüfen? 5. Würde die vorgesehene Gesetzesänderung nicht bedeuten, dass eine Kriminalisierung der Kinder in Bagatellfällen erfolgt, sobald der Beschwerdeweg beschritten wird, dass im Beschwerdefall für den Staat, aber auch für die Beschwerdeführer weit höhere Kosten anfallen, dass die vorgesehenen Beschwerdegremien (Jugendanwaltschaft, Jugendgerichte), welche bereits eine erhebliche Arbeitslast aufweisen, noch mehr belastet würden. 2328 Interpellation Ruth Humbel Näf, Birmenstorf, betreffend Auswirkung des neuen Arbeitsgesetzes und der Besoldungsrevision auf die Spitäler; Einreichung und schriftliche Begründung; Antrag auf dringliche Behandlung; Zustimmung Von Ruth Humbel Näf, Birmenstorf, und 30 mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird folgende Interpellation eingereicht: Text und Begründung: Von Seiten der Spitäler wird befürchtet, dass das neue Arbeitsgesetz und die Besoldungsrevision zu massiv höheren Kosten führen wird. Wie der Presse entnommen werden konnte, hat der Präsident der Vereinigung Aargauischer Krankenhäuser (VAKA), Edmond E. Bürgi, an der Generalversammlung der VAKA vor den im nächsten Jahr auf die Spitäler zukommenden Aufwandsteigerungen gewarnt. Er hat namentlich auf 4 Bereiche hingewiesen, nämlich auf die kantonale Besoldungsrevision mit Verbesserungen speziell für Gesundheitsberufe, auf die Einführung von TarMed, auf den Rahmenvertrag mit Assistenz- und Oberärzten sowie auf das neue Arbeitsgesetz. Allein bedingt durch die Neuerungen im Arbeitsgesetz müsse ein kleineres Regionalspital mit einer Aufwandsteigerung von rund 1,5 Mio. Franken rechnen. Im Budget 2001 (36'460'000 Franken) sind hingegen keine solchen Aufwandsteigerungen zu verzeichnen. Bei den Beiträgen an die Regionalspitäler liegt der für 2001 budgetierte Betrag gar leicht unter dem diesjährigen Budget (36'830'000 Franken), obwohl bereits 1999 rund 39'233'000 Franken ausbezahlt worden sind. In diesem Zusammenhang bitte ich den Regierungsrat, folgende Fragen zu beantworten: 1. Sind alle Aargauer Spitäler zwingend dem Arbeitsgesetz unterstellt? 2. Wie hoch schätzt der Regierungsrat die durch das neue Arbeitsgesetz bedingten Mehrkosten für die Regionalspitäler insgesamt und für die Kantonsspitäler Aarau, Baden und die Psychiatrische Klinik Königsfelden? 3. Hat der Regierungsrat die Folgen des neuen Arbeitsgesetzes bei den Spitälern im Jahr 2001 budgetiert? 28. November 2000 4. Wie hoch werden Kostenfolgen der Besoldungsrevision und des neuen Rahmenvertrages mit den Assistenz- und Oberärzten für die Regionalspitäler sowie für die Kantonsspitäler Aarau, Baden und die Psychiatrische Klinik Königsfelden sein? 5. Wurden die durch das Arbeitsgesetz, die Besoldungsrevision und den Rahmenvertrag mit den Assistenz- und Oberärzten bedingten höheren Personalkosten von den Regionalspitälern budgetiert? Wie waren die diesbezüglichen Vorgaben des Gesundheitsdepartements? 6. Gibt es bei den per 1.1.2001 ausgehandelten Fallpreispauschalen mit den Regionalspitälern Anpassungsmodalitäten? Wie sehen sie aus? 7. Wie wirken sich die erwähnten Aufwandsteigerungen auf die Anpassungsmodalitäten bei den WOV-Projekten Kantonsspitäler Aarau und Baden aus? Ruth Humbel Näf, Birmenstorf: Ich habe eine Interpellation betreffend Auswirkungen des neuen Arbeitsgesetzes und der Besoldungsrevision auf die Spitäler eingereicht. Weil die Antworten meiner Interpellation für die Budgetdebatte von Interesse sind, beantrage ich dringliche Behandlung der Interpellation. Von Seiten der Spitäler wird nämlich eine massive Kostensteigerung befürchtet, insbesondere durch die Besoldungsrevision, aber ebenso durch das Arbeitsgesetz. Nach den Präsidenten der VAKA muss ein mittleres Regionalspital mit einer Aufwandsteigerung von 1,5 Mio. Franken rechnen. Im Budget 2001 sind hingegen keine solchen Aufwandsteigerungen zu verzeichnen. Bei den Beiträgen an die Regionalspitäler liegt der für 2001 budgetierte Betrag knapp 3 Mio. Franken unter den Aufwendungen von 1999. Hier ist eine Diskrepanz zwischen den Erwartungen und den Aussagen der Spitäler und der Budgetierung zu verzeichnen. Ich habe deshalb einige Fragen zu dieser Diskrepanz gestellt, namentlich zu den Auswirkungen des Arbeitsgesetzes. Es geht mir nicht primär darum, den Budgetposten zu erhöhen, ich meine aber, dass Antworten auf die offenen Fragen zu erwarten sind, und dass wir wissen müssen, was allenfalls nach der Budgetverabschiedung auf uns zukommen könnte. Ich bitte Sie deshalb, die dringliche Behandlung der Interpellation zu unterstützen! Regierungsrat Ernst Hasler: Ich äussere mich nicht zum Inhalt, sondern zu der Dringlichkeit. Erstens: Im zweiten Anlauf hat das Parlament die Änderung des Arbeitsgesetzes im OR beschlossen. Leider wurde einmal mehr die Verordnung, also der Vollzug zu diesen Änderungen viel zu spät erlassen und an die Kantone gesandt. Inzwischen sind wir intensiv an der Arbeit, was das für den Kanton Aargau, insbesondere für die Regionalspitäler für Auswirkungen bringt. Frau Grossrätin Humbel hat darauf hingewiesen, dass sich bereits die VAKA dazu geäussert hat. Wir sind jedoch noch nicht soweit. Wir machen jetzt interkantonale Abklärungen, auch mit dem Gesetzgeber in Bern, damit wir wirklich wissen, ob diese Aussagen fundiert sind. Die laufenden Abklärungen können nicht in dieser Dringlichkeitsphase, in diesem Zeitraum, den wir zur Verfügung haben, gemacht werden, wenn sie wirklich auch zu soliden Aussagen führen sollen. Ich bin mit den Fragen selbstverständlich einverstanden, sie bewegen uns sehr. Der Zeitfaktor ist von der Vorgabe her unmöglich zu erfüllen. Daher bitte ich Sie, die Dringlichkeit abzulehnen! 3594 28. November 2000 Abstimmung: Für Dringlichkeit: 114 Stimmen. Vorsitzender: Im Saal befinden sich 171 Stimmberechtigte. Das Quorum liegt bei 114 Stimmen. Mit 114 Stimmen haben Sie somit Dringlichkeit beschlossen. 2329 Interpellation Marcel Iseli, Zurzach, betreffend Buchbindeaufträge an die Strafanstalten; Einreichung und schriftliche Begründung Von Marcel Iseli, Zurzach, und 9 mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird folgende Interpellation eingereicht: Text und Begründung: Die Strafanstalt Lenzburg empfiehlt sich in der "Schweizerischen Juristen Zeitung" für allgemeine Buchbinderarbeiten. Nur noch sehr wenige KMU-Betriebe teilen sich im Kanton Aargau diesen Markt. Als Offertgrundlagen dienen den Buchbindern die aktuellen Verbandspreislisten (VISCOM). Aufträge werden in der Regel einiges unter diesen Empfehlungen vergeben. Mit ausserordentlich tiefen Preisen steht die Strafanstalt Lenzburg teilweise konkurrenzlos da. Dass ein Beschäftigungsprogramm in den Strafanstalten wichtig und therapeutisch hilfreich ist, wird nicht bestritten. Arbeiten sollten resp. müssten zu marktüblichen Preisen offeriert werden um einen fairen Vergleiche vorzunehmen. Ebenso sollten die Buchbinderaufträge, wenn immer möglich im Konkurrenzvergleich im Kanton Aargau vergeben werden. In diesem Zusammenhang stelle ich dem Regierungsrat folgende Fragen: 1. Nach welchen Kriterien werden die Aufträge an die Strafanstalt Lenzburg evtl. an weitere Strafanstalten vergeben? 2. Wie hoch sind die jährlich erteilten Buchbindeaufträge: - total - davon an die Strafanstalten (kantonal und ausserkantonal) - an KMU Betriebe ausserkantonal im Vergleich zu den KMU Betrieben im Kanton Aargau? 3. Welchen Bonus haben die kantonalen Buchbindereien gegenüber ausserkantonalen Betrieben? Art. 2329-2331 2330 Interpellation Dr. Rudolf Jost, Villmergen, betreffend Verseuchung der Fische mit PKD (Proliferative Kidney Disease) in den aargauischen Fliessgewässern; Einreichung und schriftliche Begründung Von Dr. Rudolf Jost, Villmergen, und 22 mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird folgende Interpellation eingereicht: Text und Begründung: In der Schweiz wurde in vielen Fliessgewässern bei verschiedenen Fischarten eine zunehmende Beeinträchtigung des Gesundheitszustandes festgestellt. Als mögliche Ursache kommen einerseits die häufig diskutierten toxischen Einflüsse von Schadstoffen in Frage. Andererseits gibt es auch infektiöse Erreger, welche zum Teil durch eine herabgesetzte Wasserqualität begünstigt werden. Nach neuesten Erkenntnissen grassiert in den aargauischen Fliessgewässern die parasitär bedingte Nierenerkrankung PKD. Dabei soll die Krankheit vorerst bei jungen Bachforellen festgestellt worden sein. In diesem Zusammenhang bitte ich den Regierungsrat, folgende Fragen zu beantworten: 1. Stimmt es, dass PKD in den aargauischen Fliessgewässern ein ernst zu nehmendes Problem darstellt? Wie lange ist dieses Problem dem Regierungsrat bekannt und was wurde bis jetzt unternommen, um diese Krankheit im Kanton Aargau einzudämmen? 2. Wie stark sind die Fischbestände in den grossen Flüssen Rhein, Aare, Limmat und Reuss befallen? 3. Ist diese Krankheit auch in Fischzuchtanstalten und Hälterungsanlagen aufgetreten? 4. Entspricht es einer Tatsache, dass PKD in über 15 0 C erwärmten Fliessgewässern zu enormen Fischschäden bei Salmoniden führt? 5. Welche Auswirkungen wird diese Krankheit auf den zukünftigen Besatz von Fischen, insbesondere von Bachforellen, in die aargauischen Bäche und Flüsse haben? 6. Wie erkennt man Fische, welche von diesen Parasiten befallen sind? Sind die Fische noch geniessbar und ist es möglich, dass die Krankheit auch auf den Menschen übertragen werden kann? 4. Ist der Regierungsrat mit dem Interpellanten einig, dass die Buchbindeaufträge zu Konkurrenzpreisen den im Kanton ansässigen Betrieben vergeben werden sollen? 2331 Kurt Emmenegger, Baden; Inpflichtnahme als Mitglied des Grossen Rates 5. Was unternimmt der Regierungsrat, dass sich die kantonalen Strafanstalten auch an die marktüblichen Preise halten? Anstelle der zurückgetretenen Frau Corina Stefan, Baden, tritt neu in den Rat ein: Kurt Emmenegger, Baden. Herr Emmenegger wird in Pflicht genommen. 3595 Art. 2332 2332 Wahlen; Urs Michel, Buchs, als Präsident des Personalrekursgerichts; Katharina Kerr Rüesch, Aarau, als Mitglied des Verwaltungsrates der Aargauischen Gebäudeversicherungsanstalt Esther Egger-Wyss, Obersiggenthal: Im Namen der CVPFraktion möchte ich Ihnen zur Wahl als Präsident des Personalrekursgerichtes Urs Michel vorschlagen. Wir haben bereits an der Bürositzung gegen den Zweiervorschlag Frau Dr. Saner und Herrn Richli votiert. Es war ein eindeutiger Bürobeschluss, dass die Qualifikation einer Person ausschlaggebend sein sollte. Die Qualifikation für Funktionen hat auch bei Auswahlverfahren in der Wirtschaft höchste Priorität. Herrn Urs Michel wird denn auch von allen Seiten eine sehr grosse fachliche Qualifikation attestiert. Wir sind überzeugt, dass sein breites Wissen und seine Fachkompetenz sowie seine fundierten Kenntnisse von Verwaltung und Justiz wesentlich zu einem guten Aufbau und zur Organisation eines neuen Personalrekursgerichtes beitragen können. Er ist absolut prädestiniert für diese Aufgabe. Herr Urs Michel verfügt über grosse Erfahrung in der Personalführung, unterstehen ihm doch zur Zeit etwa 400 Mitarbeitende. Er zeichnet sich aus durch Konsequenz, Kooperation und Menschlichkeit und verfügt über ausgeprägte Stärken im kommunikativen Bereich. Für eine richterliche Funktion ist dies sicher ausschlaggebend. Er versteht es jedoch ebensogut, Verhandlungen und komplexe Problemstellungen erfolgreich zu leiten. Von verschiedenen Seiten wurden Interessenkonflikte bezüglich früherem Arbeitgeber oder aber auch Mitarbeitenden befürchtet. Wir sind überzeugt, in Herrn Michel eine Persönlichkeit vorschlagen zu können, welche sehr wohl die Neutralität wahren kann und eine Verhandlung fair und ohne Befangenheit durchführen wird. Bei Bedarf - so hat er sich auch bei der Vorstellungsrunde geäussert - wird Herr Michel selbstverständlich in den Ausstand treten. Das ist nichts Ungewöhnliches. Ich denke, diese Konflikte oder Befangenheit können durchaus auch in anderen Bereichen für andere Personen zum Tragen kommen. Wir sind auch überzeugt, dass die Kenntnisse von Herrn Michel bezüglich der neuen Führungsstrukturen in unserer Verwaltung sowie der neuen Führungsmethodik von WOV keinesfalls negativ sind, sondern einen Vorteil darstellen. Gerade die anstehende Justizreform verlangt von Richterinnen und Richtern Erfahrungen in den erwähnten Bereichen. Herr Urs Michel möchte sich gerne der Herausforderung stellen, ein neues Gericht aufzubauen. Wir danken auch denjenigen Fraktionen, welche bereit waren, Herrn Michel zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen. Ich bitte Sie, am Grundsatz festzuhalten, die bestqualifizierte Person zu wählen und daher Ihre überzeugte Stimme für Herrn Urs Michel abzugeben. Besten Dank! Corina Eichenberger-Walther, Kölliken: Personalrecht und insbesondere Rechtssprechung im Personalrecht ist ein sehr heikler und sensibler Bereich. Drei ausgewiesene Persönlichkeiten stellen sich für dieses Amt zur Verfügung. Fachliche Kompetenz, Berufserfahrung, insbesondere im Personalrecht, soziale Kompetenz, das heisst Geschick im Umgang mit Rechtsuchenden, im Verhandeln, aber auch im Führen von Verhandlungen, richterliche Unabhängigkeit und Vermeidung von Interessenkollisionen, alles dies sind Eigenschaften, die für das Präsidium des Personalrekursgerichtes in hohem Masse gefordert sind. Frau Dr. Corinne Saner erfüllt diese Voraussetzung. Sie ist eine Persönlichkeit, die rundum geeignet ist für dieses Amt. Die FDP-Fraktion wird 28. November 2000 sie grossmehrheitlich wählen, und ich bitte Sie, ihr die Stimme zu geben. Rolf Urech, Hallwil: Die Wahlvorbereitungsgruppe hat sämtliche Kandidaten geprüft, hat fünf Kandidaten dem Büro vorgeschlagen, um näher zu betrachten. Das Büro hat eine Auswahl getroffen. Es sind drei Personen in die engere Wahl gekommen. Das Büro hat beschlossen, Frau Corinne Saner und Herrn Peter Richli Ihnen zur Wahl vorzuschlagen. Am 21. November bekamen wir Post, dass die CVP an der Nomination von Herrn Michel festhält. Es wurde auch eine Vorstellungsrunde angefragt. Unsere Fraktion hat darauf verzichtet, weil Herr Michel für uns nicht zur Diskussion steht. Herr Michel hat, wie es die Sprecherin der CVP gesagt hat, 400 Angestellte, welchen er vorsteht. Er hat da die Bewertungsgespräche geführt und sollte dann später als Personalrichter im Personalrekursgericht darüber urteilen. Dann müsste er in den Ausstand, das ist klar. Für uns steht Herr Michel jedoch nicht zur Debatte. Ich richte jetzt ein Wort an die CVP: Obwohl dieses Schreiben am 21. November bei uns eingegangen ist, ist es stossend, dass man einen Bürobeschluss nicht akzeptiert. Ich sage jetzt etwas Böses: Auch mit zwei Regierungsräten hätten Sie nicht das Recht, etwas zu ändern. Aber damals wussten Sie noch nicht, dass Sie zwei Regierungsräte haben werden als kleinste der grossen Parteien. Ich bitte Sie, Ihre Wahl zwischen Frau Corinne Saner und Herrn Peter Richli zu treffen, auf keinen Fall steht hier Urs Michel zur Wahl. Lieni Füglistaller, Rudolfstetten: Es ist eigentlich nicht Usanz, vor Richterwahlen im Plenum die Werbetrommel für eigene oder entsprechend genehme Kandidatinnen oder Kandidaten zu rühren. Es ist aber durchaus Mode geworden, dass man sich offensichtlich an keinerlei geschriebene oder ungeschriebene Gesetze oder Gepflogenheiten halten will. Die CVP geht da einen eigenen, neuen Weg. Ich enthalte mich eines Kommentars darüber, das Wesentliche hat Rolf Urech schon gesagt. Corina Eichenberger und Rolf Urech haben Ihnen auch die Gründe dargelegt, weshalb eine Wahl des CVP Kandidaten auch im Büro nicht möglich war. Offenbar nimmt die CVP-Fraktion diesen Umstand nicht zur Kenntnis. Im Namen der SVP-Fraktion drücke ich an dieser Stelle vor der Wahl darüber unser Befremden aus. Auch sollten Sie sich alle in Erinnerung rufen, dass wir einen mehr oder weniger freiwilligen Proporz für die Wahl in diesen Gremien pflegen. Die SVP ist die einzige Regierungspartei, die keine Präsidentin und keinen Präsidenten in einem Rekursgericht stellt. Unsere Fraktion würde es sehr schätzen, wenn diese Tatsache zur Kenntnis genommen wird, und beim Ausfüllen des Stimmzettels zum Tragen kommt. "Peter Richli" wäre dann der Name, den Sie aufschreiben sollten! Ich sage Ihnen das vollkommen emotionslos, weil ich wie Sie weiss, dass man entsprechende Retuschen spätestens bei den Gesamtwahlen im nächsten Jahr anbringen kann. Noch etwas zur Kandidatur von Frau Dr. Saner: Als einfach gebildeter Mensch habe ich immer geglaubt, dass Leute, die eine juristische Ausbildung haben, auch die entsprechenden einschlägigen Gesetze kennen. Gemäss unserem GOG § 5 müssen Richterinnen und Richter ihren Wohnsitz im Amtsbezirk haben. Frau Dr. Saner hat unserer Fraktion heute Morgen erklärt, dass sie das nicht so eng sehe, und dass sie sich dann gelegentlich durchaus eine "Züglete" überlegen werde. Ich lade Sie aus den genannten Gründen und Aspekten ein, unserem Peter Richli die Stimme zu geben! 3596 28. November 2000 Dr. Max Brentano, Brugg: Über die Qualifikation von Herrn Michel wie auch der andern Kandidaten haben wir die Präsentationen sowie auch Anhörungen hinter uns. Ich nehme nur Stellung zur Frage der Argumentation durch die SVP, FDP und FP. Die Unvereinbarkeit bzw. die Interessenlage: Sie haben hier in diesem Raum schon sehr viele Leute gewählt, die die Seite gewechselt haben. Anwälte, die Partei waren, wurden Oberrichter, hatten sehr viele Bekannte bei den Anwälten, die antreten. Wir haben wieder ein sehr extremes Beispiel neu. Es wurde beispielsweise in der Bankiervereinigung nicht Herr Bohrer, der hier nicht involviert gewesen wäre, sondern ein Kandidat aus der UBS gewählt, der Chef der Rechtsabteilung, der zweifellos, nachdem Sie die Geschichte dieser Bank kennen, mehrfach mit der eidgenössischen Bankenkommissionen differente Meinungen hatte. Dieser Vorgang ist in unserer Demokratie gang und gäbe. Wenn jemand aus dem operationellen Geschäft in die Judikative wechselt, hat er diese Situation jedesmal zu bewältigen. Es geht schlicht und einfach darum, die Qualifikation zu beachten, ob der Kandidat geeignet ist oder nicht, und ob man davon ausgehen kann, dass er auch eine neutrale Beurteilung als Richter vornimmt. Sonst dürften wir keine Richter, keine Judikative mehr bestimmen. Wir haben die Qualifikation gemacht, wir wollen uns aber nicht vorwerfen lassen, dass dieser Interessenskonflikt von unserer Partei her nicht berücksichtigt wurde. Auch bei anderen Positionen, die durch Leute Ihrer Parteien besetzt wurden, wäre immer irgendwo dieses Scheinargument zu finden. Es ist ein Scheinargument, weil Sie hier offensichtlich Parteipolitik pflegen wollen. Wir wollen die besten Leute an wichtige Stellen in unserem Kanton, und ich danke Ihnen in diesem Sinne, wenn Sie auch objektiv und nicht aufgrund von Scheinargumenten beurteilen! Vorsitzender: Es liegen dazu keine Wortmeldungen mehr vor. Das Wahlbüro setzt sich wie folgt zusammen: Daniel Knecht, Windisch, Präsident; Otto Ming, Beinwil am See, Roger Fricker, Oberhof, Manfred Breitschmid, Niederwil, Martin Bossard, Kölliken. Wahlergebnisse : Präsident des Personalrekursgerichtes: Ausgeteilte Stimmzettel: 179, eingelangte Stimmzettel: 179. Leer oder ungültig: 0, verbleibende gültige Stimmen: 179, absolutes Mehr: 90. Stimmen hat erhalten und ist gewählt mit 91 Stimmen: Urs Michel. Ferner haben Stimmen erhalten: Peter Richli: 54, Dr. Corinne Saner: 33 Wahl eines Verwaltungsratsmitgliedes der Aargauischen Gebäudeversicherungsanstalt für den Rest der Legislaturperiode 1997 - 2001: Ausgeteilte Stimmzettel: 179, eingelangte Stimmzettel: 179, davon leer: 19, ungültig: 0, verbleiben gültige Stimmzettel: 160. Absolutes Mehr: 81. Stimmen hat erhalten und ist gewählt mit 90 Stimmen: Katharina Kerr Rüesch, Aarau. Verner haben Stimmen erhalten: Fritz Baumgartner 14, Ursula Padrutt 22. 3597 Art. 2333 2333 Motion Elisabeth Imhof-Kappeler, Gipf-Oberfrick, vom 26. September 2000 betreffend Revision des Leistungsauftrages für Krankenheime und Krankenheimabteilungen in der Spitalkonzeption 2005; Umwandlung in ein Postulat; Überweisung an den Regierungsrat (vgl. Art. 2224 hievor) Antrag des Regierungsrates vom 8. November 2000: Der Regierungsrat ist bereit, die Motion mit folgender Erklärung entgegenzunehmen: Worum geht es? Die Motionärin will den Regierungsrat beauftragen, den Leistungskatalog für die Krankenheime und Krankenheimabteilungen zu revidieren und um die "Geriatrische Rehabilitation" zu erweitern. Stellungnahme Die geriatrische Rehabilitation ist ein multidimensionaler und interdisziplinärer Prozess, unter Beachtung der pflegerischen, medizinischen, psychosozialen und funktionalen Ressourcen und Probleme der älteren Menschen unter Berücksichtigung ihrer Umgebungssituation. Schon früh wurde vom Gesundheitsdepartement erkannt, dass mit zunehmendem Anteil der Betagten und Hochbetagten an der Gesamtbevölkerung, die pflegerische, medizinische und rehabilitative Versorgung dieser Gruppe quantitativ aber auch qualitativ an Bedeutung zunimmt. Unter dem Begriff "Perspektiven" wurde daher bereits in der Spitalkonzeption vom 16. August 1994 die Erweiterung des Leistungsauftrages für Krankenheime und Krankenheimabteilungen für die Zukunft wie folgt vorgemerkt: "Übergangspflege und reaktivierende therapeutische Pflege und Betreuung mit dem Ziel, Patientinnen und Patienten eine Rückkehr nach Hause zu ermöglichen". Vorsorglich sei jedoch bereits darauf hingewiesen, dass die "Geriatrische Rehabilitation" im Sinne der laufenden Neuverteilung der Aufgaben zwischen Kanton und Gemeinden, in den Aufgabenbereich der Gemeinden fallen wird. Judith Meier, Schneisingen: Die Geriatrie ist eine Herausforderung der Zukunft für uns alle, und dies aus verschiedenen Gründen: Denken wir an die demographischen Entwicklungen, die veränderten Behandlungsmethoden usw. Die geriatrische Rehabilitation ist ein Teilbereich der Geriatrie mit einem sehr hohen Stellenwert. Sie ist sehr komplex, anspruchsvoll, und braucht umfassendes Know-how und Fähigkeiten. Einen Patienten mit einer Kreuzbandruptur zu rehabilitieren ist relativ einfach. Denken Sie aber an eine Patientin, die 80 jährig ist, multimorbid ist, und unter Demens leidet: Das ist eine Herausforderung für die Rehabilitation. Gerade deshalb ist es nicht sinnvoll, einen Teilbereich der Geriatrie einer Institution zuzuweisen. Viel wichtiger ist es, eine umfassende Sichtweise der ganzen Behandlungkette von geriatrischen Patientinnen und Patienten zu erstellen und die geeigneten Institutionen dafür zu suchen. Aus diesem Grund erachten wir es als richtig, dass ein Geriatriekonzept, wie die Motionärin verlangt, erstellt wird, und dies umfassend sein sollte. Aus diesem Grund bitten wir Sie, die vorliegende Motion in ein Postulat umzuwandeln, um damit die Chance wahrzunehmen, ein ganzheitliches Konzept für die Geriatrie zu erstellen. Die Motionärin ist mit Art. 2334-2336 diesem Vorschlag einverstanden, wir bitten Sie, auch diesem Antrag zuzustimmen! Vorsitzender: Die Motionärin ist mit der Umwandlung in ein Postulat einverstanden. Das Postulat ist unbestritten. Sie haben es stillschweigend an den Regierungsrat überwiesen. 2334 Beschwerde Dr. Norbert Münster, Künten, gegen das Obergericht des Kantons Aargau; Behandlung durch die Justizkommission; Nichteintreten Dr. Ernst Kistler, Brugg, Referent der Justizkommission: Sie haben die Empfehlung der Justizkommission erhalten. Ich möchte dazu nichts beifügen. Wir empfehlen die Abwandlung der Petition, das heisst: Ablehnung der Beschwerde. Vorsitzender: Die Kommission beantragt, auf die Beschwerde mangels Zuständigkeit nicht einzutreten. 28. November 2000 dieser Stelle ausdrücklich fest, dass durch diese Flexibilisierung die Probleme des Verwaltungsgerichts nicht tangiert und somit auch nicht entschärft werden. Die hier vorgenommene Massnahme betrifft lediglich die eingangs erwähnten Fälle. Zur Kommissionsberatung: In der Justizkommission war, wie bereits gesagt, das Geschäft unbestritten. Es war unbestritten, dass aufgrund der neuen Umstände und der rasant angestiegenen Fälle in diesem Bereich eine flexiblere Lösung zu suchen ist, und in diesem Sinn beantragt Ihnen die Justizkommission einstimmig, den flexibler ausgestalteten § 44 Abs. 1 zu genehmigen. Vorsitzender: Eintreten ist nicht bestritten. Detailberatung Titel, I., § 44 Abs. 1, II. Zustimmung Dem Antrag der Justizkommission wird mit grosser Mehrheit zugestimmt. Vorsitzender: Der Antrag lautet: "Der Grosse Rat möge auf die Änderung des Dekretes über die Organisation des Obergerichts, des Handelsgerichts, des Versicherungsgerichts und des Verwaltungsgerichts eintreten und dieses zum Beschluss erheben." Beschluss: Abstimmung: Auf die Beschwerde wird mangels Zuständigkeit nicht eingetreten. Für die Dekretsänderung, wie sie aus den Beratungen hervorgegangen ist; 135 Stimmen (ohne Gegenstimme). 2335 Dekret über die Organisation des Obergerichts, des Handelsgerichts, des Versicherungsgerichts und des Verwaltungsgerichts (Gerichtsorganisationsdekret, GOD); Änderung; Genehmigung bzw. Beschlussfassung 2336 Petition der Gruppe Reform 91 betreffend Einweisungsstopp für Schweizer Delinquenten in die Strafanstalten Pöschwies (Zürich), Lenzburg, Thorberg (Bern), bzw. Einweisungsstopp für Ausländer-Delinquenten in die interkantonale Strafanstalt Bostadel (Zug); keine Folge Abstimmung: (Vorlage vom 11. September 2000 des Regierungsrates) Thomas Lüpold, Möriken, Präsident der Justizkommission: Es scheint, dass wir heute für die Justiz nicht sehr viel Zeit brauchen. Ernst Kistler hat sich sehr kurz gehalten, und ich kann es ihm gleichtun. Das Gerichtsorganisationsdekret war in der Kommission eigentlich unumstritten. Ich mache trotzdem einige Vorbemerkungen: Auf Druck von übergeordnetem Bundesrecht hat der Grosse Rat ziemlich genau vor einem Jahr, am 16. November 1999, das Einführungsgesetz zum ZGB ergänzt. Durch diese Ergänzung kann gegen die Einweisung per fürsorgerischem Freiheitsentzug bzw. gegen die Abweisung eines Entlassungsgesuches durch ärztliche Leitung neu auch gegen die Verfügung der psychiatrischen Klinik von Zwangsmassnahmen beim Verwaltungsgericht Beschwerde erhoben werden. Diese Änderung ist per 3. Dezember 1999 in Kraft getreten. Seit diesem Datum haben sich die Beschwerdeeingänge im Bereich des fürsorgerischen Freiheitsentzugs drastisch erhöht. Durch diese Erhöhung ist es nötig, zusätzliche nebenamtliche Richter bzw. Ersatzrichter, insbesondere Psychiater, einsetzen zu können. Zum Inhalt der Vorlage: Gemäss § 44 Abs. 1 GOD ist die Anzahl der nebenamtlichen Richter bzw. Ersatzrichter auf 10 bzw. 8 beschränkt. Die vorliegende Botschaft sieht nun vor, die Anzahl der nebenamtlichen Richter bzw. Ersatzrichter nicht mehr fix im Dekret festzuschreiben, vielmehr wird betreffend der Anzahl ein Rahmen vorgegeben. Ich halte an Ursula Brun, Mumpf: Präsidentin der Petitionenkommission: Zuerst möchte ich Ihnen Kenntnis geben von einer Petition von Hans und Marie Pfander, Veltheim: Die Petitionenkommission hat eine Petition vom 26. September 2000 von Hans und Marie Pfander-Fricker bezüglich Bau- und Nutzungsordnung der Gemeinde Veltheim (Zuweisung der Spezialzone Gebiet Rein in eine Gewerbezone) geprüft. Das Anliegen betrifft ein abgeschlossenes, rechtsgültiges Geschäft. Aufgrund der Unzuständigkeit des Grossen Rates wurde der Petition keine Folge geleistet. Dem Petenten wird dies schriftlich mitgeteilt. Ich bitte den Grossen Rat um Kenntnisnahme. Petition Strafanstalten für Ausländer: Die Gruppe Reform 91 reichte im März 2000 an den Gesamtbundesrat eine Petition ein mit dem Begehren, dass die Kantone eigene Strafanstalten für Ausländer einrichten. Vom Bundesamt für Justiz wurden die Petenten darauf hingewiesen, dass für die Ausgestaltung des Strafvollzuges nach verfassungsrechtlicher Kompetenzverteilung die Kantone zuständig seien. Deshalb reichte Peter Zimmermann aus Salez am 17. April die Petition im Namen der Gruppe Reform 91 dem Grossen Rat des Kantons Aargau ein. Am 2. Mai wurde die Petition der Kommission zugewiesen. Das Begehren verfolgt das Ziel, dass Schweizer und Ausländer in getrennte Strafanstalten eingewiesen werden sollen. Die Petitionäre machen 3598 28. November 2000 geltend, dass in Anbetracht des hohen Ausländeranteils der Auftrag zur Resozialisierung weitgehend erschwert oder unmöglich sei. Sie fordern einen Einweisungsstopp für Schweizer Delinquenten in die Strafanstalten Pöschwies, Lenzburg, Thorberg bzw. einen Einweisungsstopp für ausländische Delinquenten in die interkantonale Strafanstalt Bostadel. Als Entscheidungsgrundlagen dienten der Kommission einerseits die vom Departement des Innern angeforderte Stellungnahme und anderseits lag vom Bundesamt für Justiz der Bericht der Expertenkommission zum Postulat Gadient über die Schaffung von Strafanstalten für Ausländer vor. In einem ausführlichen Bericht legen das Departement des Innem und die Direktion der Strafanstalt Lenzburg die Problematik dar und lehnen das Begehren entschieden ab. Es wird festgestellt, dass die Schweiz 1994 das internationale Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung unterzeichnet habe. Damit habe sie sich insbesondere zur Wahrung der Rechtsgleichheit und Gleichbehandlung vor Gerichten und allen sonstigen Organen der Rechtspflege verpflichtet. Eine systematische Trennung zwischen ausländischen und schweizerischen Delinquenten wäre unvereinbar mit dieser völkerrechtlichen Verpflichtung. Auch sei bisher der Nachweis nicht erbracht worden, für das viel behauptete höhere Gewaltpotential bei Personen nicht schweizerischer Herkunft. Bei der Wahl unter den verschiedenen Vollzugsorten werde soweit möglich Rücksicht auf das soziale Umfeld der Betroffenen genommen und somit die Wiedereingliederung in das bürgerliche Leben erleichtert. Gegen die vorgebrachte Forderung sprechen auch eine Verschärfung bei der Rekrutierung des Vollzugspersonals sowie die Auswirkungen auf die Vollzugskosten. Zusammenfassend wird festgehalten, dass das mit der Petition verfolgte Ziel unrealistisch sei. Soweit Handlungsbedarf besteht, liegt dies in der Anpassung der anstaltsinternen Strukturen. Entsprechende Massnahmen sind im Rahmen des Gefängniskonzeptes bereits vorgesehen. Ein weiterer Lösungsansatz könnte der stellvertretende Strafvollzug im Heimatland sein, für dessen Umsetzung aber in erster Linie der Bund besorgt sein müsse. Vom Bundesamt für Justiz wurde uns bestätigt, dass die Aussagen der Expertenkommission zur anderen Ausgestaltung des Freiheitsentzuges bei Ausländern von 1994 nach wie vor Gültigkeit habe und dass dieser Vorschlag nicht weiter verfolgt werde. Die Kommission kann die Argumentation nachvollziehen. Sie schätzt das verfolgte Ziel ebenfalls als unrealistisch und eine derartige Massnahme vor allem im Lichte des verfassungsrechtlichen Gleichheitsgebotes als sehr problematisch ein. Antrag: Die Kommission beantragt dem Grossen Rat, der Petition mit Hinweis auf den Bericht des Departements des Innern sowie des Bundesamtes für Justiz keine Folge zu leisten. Vorsitzender: Es liegen keine Wortmeldungen vor. Wir befinden über den Antrag der Kommission. Abstimmung: Der Antrag der Kommission wird mit grosser Mehrheit gutgeheissen. Beschluss: Der Petition wird mit Hinweis auf den Bericht des Departementes des Innern sowie des Bundesamtes für Justiz keine Folge geleistet. 3599 Art. 2337 2337 Motion Walter Markwalder, Würenlos, vom 22. August 2000 betreffend Änderung des Grossratswahlgesetzes und der Verordung über die Wahl des Nationalrates; Umwandlung in ein Postulat; Überweisung an den Regierungsrat (vgl. Art. 2103 hievor) Antrag des Regierungsrates vom 25. Oktober 2000: Der Regierungsrat lehnt die Motion mit folgender Begründung ab bzw. ist bereit, die Motion als Postulat entgegenzunehmen: 1. Ausgangslage: Nach § 7 Abs. 2 des Grossratswahlgesetzes vom 8. März 1988 werden die Listen mit arabischen Zahlen nummeriert. Die Nummerierung der einzelnen Listen erfolgt entsprechend der Anzahl der für die Verteilung der Sitze massgebenden Stimmen, die bei der letzten Gesamterneuerungswahl auf die Listen entfallen sind. Die Liste mit der im Kanton erreichten höchsten Stimmenzahl erhält in allen Wahlkreisen die Nr. 1. Wird eine Liste aufgeteilt, werden die Teillisten zusätzlich durch einen Buchstaben gekennzeichnet (§ 7 Abs. 3). Auch bei den Nationalratswahlen sind für die Kennzeichnung der Teillisten Buchstaben zu verwenden (vgl. § 4 Abs. 2 der Verordnung über die Wahl des Nationalrates vom 25. Januar 1995). In den Materialien finden sich keine Anhaltspunkte oder nähere Angaben, weshalb man seinerzeit für die Nummerierung der Teillisten das alphanumerische System vorgesehen hat. 2. Beurteilung der Motion: Dem Regierungsrat liegen keine Hinweise vor, dass die alphanumerische Listenbezeichnung bei den Stimmberechtigten bisher zu Unsicherheiten oder Verwechslungen geführt hätte. Das System erscheint vielmehr einfach und verständlich. Zusammengehörende Teillisten sind sofort erkennbar. Nach Ansicht des Regierungsrates hat sich die zum Standard werdende kantonale Informatiklösung zur Erfassung der Resultate in den Gemeindewahlbüros, welche auf der geltenden Ordnung basiert, bei den Nationalratswahlen 1999 bewährt. Zwar mag es durchaus zutreffen, dass die elektronische Verarbeitung der Wahlzettel bei einem rein numerischen System einfacher ist. Doch kann deswegen bei der heutigen Lösung von einer sehr erschwerten Eingabe der Namen der Kandidatinnen und Kandidaten in den Personalcomputer nicht die Rede sein. Ein Vorteil der heutigen Lösung mit den Buchstaben besteht darin, dass damit zusammengehörende Teillisten auf den ersten Blick erkennbar sind. Dies wäre nach einem Systemwechsel nicht mehr der Fall. Eine Abtrennung der Teillisten mit Zahlen (beispielsweise 1.1 und 1.2) ist für die elektronische Verarbeitung der Wahlzettel auch nicht optimal. Die Gefahr des Vertippens bei der Eingabe der Namen ist, insbesondere bei der zweiten Ziffer, wohl grösser als beim alphanumerischen System. Sollen die Vorzüge der numerischen Bezeichnung voll zum Tragen kommen, müssen die Teillisten somit verschiedene Nummern erhalten. Das kann einerseits zu einer aufwändigeren Werbekampagne führen. Bei der Wahlpropaganda muss allenfalls auf verschiedene Listennummern hingewiesen werden. Andererseits stellt sich auch die Frage, nach welchen Kriterien die Vergabe der Listennummern erfolgen Art. 2337 soll. Denkbar wäre eine Nummerierung nach dem zeitlichen Eingang der Listen oder nach der Parteistärke. Dabei könnten die Teillisten indes weit auseinanderliegende Nummern erhalten. Hinsichtlich der Verständlichkeit für die Wählerinnen und Wähler bringt demnach die Umstellung auf ein rein numerisches System nach der Beurteilung des Regierungsrates keine wesentliche Verbesserung. Ob die vorgeschlagene Lösung zu einer Vereinfachung der Arbeit in den Wahlbüros und damit zu einer Kostenreduktion führt, lässt sich nicht schlüssig beantworten. Jedenfalls sind keine signifikanten Veränderungen in diesem Bereich zu erwarten. 3. Schlussfolgerungen und Antrag: Diese Überlegungen führen zum Schluss, dass die Umsetzung der Motion aus technischen Gründen sinnvoll sein könnte. In politischer Hinsicht hingegen bedarf der Vorstoss noch einer umfassenden Überprüfung. Nachdem eine Änderung für die kommenden Grossratswahlen aus zeitlichen Gründen ohnehin ausgeschlossen ist, erachten wir die Umsetzung des Anliegens als nicht dringlich. Der Regierungsrat lehnt deshalb den Vorstoss in Form einer Motion ab, ist aber bereit, das Anliegen im Sinne eines Postulats zu prüfen. Walter Markwalder, Würenlos: Für die Behandlung der Motion in der Zeit danke ich dem Regierungsrat. Dem Bericht kann ich jedoch nur in einem kleinen Teil zustimmen, und mit dem Antrag bin ich nur unter Bedingungen einverstanden. Anhand der Begründungen, welche der Regierungsrat im Bericht anführt, entsteht bei mir die Vermutung, dass der Regierungsrat, die Departementsleitung und die Gemeindeabteilung sowie die Staatskanzlei hier schlicht über zu wenig Informationen von der "Front" verfügen. Nach meinen Abklärungen waren gerade anlässlich der letzten Nationalratswahlen 1999 unverhältnismässig viele Wahlzettel falsch ausgefüllt. Dies offensichtlich deshalb, weil viele Wählerinnen und Wähler mit den Listenverbindungen schon sehr gefordert sind und schliesslich mit der verlangten alphanumerischen Bezeichnung der betreffenden Listen und deren Kandidaten überfordert sind. Oft fehlten auf den Wahlzetteln die notwendigen Zusätze a oder b, oder sie wurden verwechselt. Damit entstanden den Wahlbüros zusätzliche Aufwendungen. Die heutige Lösung erschwert die Verarbeitung der Wahllisten entgegen der Meinung des Regierungsrates sehr wohl. Sie ist hinderlich am Tempo der Eingabe der aufgeführten Kandidatennummern. Es liegt nicht zuletzt im Interesse der Öffentlichkeit, und dieses sollte auch der Regierungsrat vertreten, dass die Wahlresultate rasch möglichst vorliegen. Wenn also Vereinfachungen beim Ablauf der Wahlzettelverarbeitung noch möglich sind, sollten sie auch ausgenutzt werden. Die vom Regierungsrat angeführte Abtrennung der Teillisten mit 1.1 und 1.2 (auf Seite 2 oben) ist genauso falsch, wie die alphanumerische Bezeichung. Eine Vereinfachung ist nur die strikte Listenbezeichnung mit einer fortlaufenden arabischen Zahl. Für die Vergabe der Listennummern kann auch bei der Listenbezeichnung mit einer rein arabischen Zahl das heutige System beibehalten werden, wonach die Liste mit der im Kanton erreichten höchsten Stimmenzahl die Nummer 1 erhält. Die Praxis aus angrenzenden und anderen Kantonen begründen dies. Ich kann mir denn auch nur schwer vorstellen, dass die Wählerschaft wegen verschiedenen Listennummern nicht mehr oder nur noch unter erschwerten Bedingungen in der Lage sein soll, wie der 28. November 2000 Regierungsrat ausführt, "die miteinander verbundenen Listen zu erkennen", und deshalb die Wahlpropaganda aufwendiger werden soll. Gemessen an den bisherigen Aufwendungen ist dies wohl kaum zutreffend. Übereinstimmend mit dem Regierungsrat, dass eine Listenbezeichung mit nur arabischen Zahlen eine Verbesserung bringt und zu einer Vereinfachung der Arbeit in den Wahlbüros führt und damit zu einer Kostenreduktion beiträgt, komme ich zu folgendem Schluss: Die Übereinstimmung zeigt die Wichtigkeit des Geschäftes und verlangt nach einer prioritären Behandlung so, dass eine Änderung für die Nationalratswahlen 2003 Anwendung finden könnte: Fristfestsetzung durch den Grossen Rat nach Artikel 42, Abs. 3 Geschäftsverkehrsgesetz. Sofern der Regierungsrat anlässlich der heutigen Sitzung zusichert, die Behandlung des Postulates zeitlich so durchzuführen, dass eine Änderung für die Nationalratswahlen 2003 Anwendung finden könnte, bin ich mit der Umwandlung in ein Postulat einverstanden. Andernfalls halte ich an der Überweisung als Motion fest. Bei gutem Willen sollte die zur Verfügung stehende Zeit von knapp drei Jahren genügen, um eine umfassende Überprüfung einschliesslich einer Vernehmlassung, die Erstellung der Botschaften und Behandlung durch den Grossen Rat, die Abstimmung und die Vorbereitungen für die Nationalratswahlen 2003 ordentlich durchzuführen, möglich sein. Ich bitte Sie, das Postulat oder die Motion zu überweisen mit dem Ziel, dass Änderungen für die Nationalratswahlen 2003 Anwendung finden könnten. Regierungsrat Kurt Wernli: Die Motion von Herrn Grossrat Markwalder verlangt eine Änderung des Gesetzes über die Wahl des Grossen Rates und parallel dazu eine Änderung der Verordnung über die Wahl des Nationalrates. Das Anliegen, das er hier vorträgt, mag eine gewisse Berechtigung haben - ich betone: mag. Ob das wirklich so ist, wie Herr Markwalder hier vorträgt, das kann ich beim besten Willen nicht bestätigen. Es liegen uns keine signifikanten Beschwerden von Seiten der Gemeinden vor bezüglich der letzten Wahlsituation des Grossen Rates in bezug auf diese alphanumerische Bezeichnung der Teillisten. Immerhin möchte ich Folgendes zu bedenken geben: Wenn wir vorgehen, wie das Herr Markwalder vorschlägt, hat das zur Folge, dass Teillisten, die miteinander unterverbunden sind, nicht mehr in gleicher Reihenfolge vorgenommen werden könnten, wie das jetzt der Fall ist, d.h. unmittelbar nach einander. Zum Beispiel hat die Teilliste Baden-Limmattal die Nummer 13A, und die Teilliste Rohrdorferberg hat dann 13B, also beide hintereinander, weil sie von der gleichen Partei lanciert sind. Wenn wir nach dem Vorschlag von Herrn Markwalder verfahren, dann ist das nicht mehr gewährleistet, dann werden diese Teillisten nicht mehr unmittelbar nach einander aufgeführt werden können, sondern nach Eingang bzw. nach Wahlerfolg der letzten Wahlen. Das kann dann bedeuten, dass zum Beispiel die Teilliste 13A künftig die Nummer 13 hat, die Teilliste 13B die Nummer 17. Ob das eine Erleichterung ist für die Wählerinnen und Wähler, das darf immerhin gefragt werden. Wenn es ein Problem gibt für die Wahlbüros, was Herr Markwalder hier dargelegt hat, dann ist das näher zu prüfen. Ich wiederhole es aber: Es liegen uns keine signifikanten Meldungen vor. Deshalb beantragt Ihnen der Regierungsrat, die Motion als Postulat entgegenzunehmen, zwecks vertieften Prüfens des 3600 28. November 2000 Anliegens. Im Vordergrund muss der Wille der Wählerinnen System transparent und sofort erkennbar sein, dass es beispielsweise zwei Teillisten sind, die miteinander verbunden sind. Das muss doch im Vordergrund stehen, im Interesse auch der Wählerinnen und Wähler und letztlich der Parteien. Wir können aber Herrn Markwalder zusichern, dass wir diese Abklärungen sicherlich innerhalb von 3 Jahren gewärtigen können. Erwarten Sie aber nicht, dass nach eingehender Prüfung wir automatisch zur Schlussfolgerung kommen, dass ein Wechsel vorgenommen werden sollte. Das ist ja der Sinn der Prüfung, dass wir das exakt im Sinne der Bürgerinnen und Bürger tun. Dann werden wir Ihnen zur rechten Zeit Bericht erstatten, ob wir eine Änderung des Gesetzes und der Verordnung vornehmen. In diesem Sinne bin ich bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Vorsitzender: Der Motionär ist bereit, seinen Vorstoss in ein Postulat umzuwandeln. Es gibt keine Einwände, das Postulat ist überwiesen. 2338 Postulat Dr. Beat Edelmann, Zurzach, vom 22. August 2000 betreffend Verstärkung und Aufwertung des Grenzwachtkorps unter besonderer Berücksichtigung der Bedürfnisse des Kantons Aargau als Grenzkanton; Überweisung an den Regierungsrat (vgl. Art. 2104 hievor) Antrag des Regierungsrates vom 25. Oktober 2000: Der Regierungsrat lehnt das Postulat mit folgender Begründung ab: 1. Der Bund gewährleistet durch das Grenzwachtkorps (GWK) die Personenkontrollen an den Grenzübergängen im Strassenverkehr und besorgt die Überwachung der sogenannt grünen Grenze. Namentlich beim Schutz der Landesgrenze vor unerwünschten "Einwanderern" spielt das Grenzwachtkorps zwar nicht die einzige, aber eine zentrale Rolle. Obwohl das Grenzwachtkorps sehr gute Arbeit verrichtet und auf motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zählen kann, gelingt es ihm naturgemäss nicht, die rund 70 Kilometer lange Grenze zwischen dem Bundesland BadenWürttemberg und dem Kanton Aargau hermetisch abzuriegeln und damit die illegale Einwanderung zu verhindern. Dazu wären unverhältnismässige Mittel erforderlich und die Massnahmen würden den gewünschten Grenzverkehr beeinträchtigen. 2. Obwohl die Situation an der Grenze nie als alarmierend beurteilt werden musste, ist der Regierungsrat im Dezember 1998 an den Vorsteher des Eidgenössischen Finanzdepartementes, Herrn Bundesrat Kaspar Villiger, gelangt und hat ihm die Sorge der Bevölkerung über die illegalen Einreisen zur Kenntnis gebracht. In seiner Antwort hat Herr Bundesrat Villiger darauf hingewiesen, dass das Grenzwachtkorps in Kenntnis der vom Regierungsrat beschriebenen Sachlage durch das Festungswachtkorps personell verstärkt wurde und diverse Massnahmen zur Unterstützung des Grenzwachtkorps im logistischen Bereich bereits umgesetzt wurden. Im weiteren erhoffe sich der Bundesrat eine weitere Entschärfung der Lage durch engere Zusammenarbeit des 3599 Art. 2337 und Wähler stehen, d.h., für die Wahlberechtigten muss das Grenzwachtkorps mit der Kantonspolizei Aargau sowie durch bilaterale Verhandlungen zwischen Deutschland und der Schweiz über die grenzüberschreitende polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit. In der Tat ist erfreulicherweise festzustellen, dass durch die internen Ausrüstungs-, Optimierungs- und Verstärkungsmassnahmen des Bundes im Grenzwachtkorps aber auch durch eine verstärkte Zusammenarbeit des GWK mit der Kantonspolizei Aargau die festgestellten - und damit erfahrungsgemäss auch die nicht registrierten - illegalen Grenzübertritte seit 1998 um ca. 25 % zurückgegangen sind. Im vergangenen Jahr wurden bei der Kantonspolizei Aargau 395 illegale Einreisen, 191 Rücküberstellungen an den Bundesgrenzschutz und 129 angehaltene Schlepper registriert. Diese Erfolge sind unter anderem auf eine klare Verbesserung im Einsatzkonzept zwischen dem Grenzwachtkorps und der Kantonspolizei zurückzuführen. Der Regierungsrat setzt sich schon seit einiger Zeit für eine sachgerechte und enge Zusammenarbeit der beiden erwähnten Korps ein und stellt dem GWK hierzu auch logistische Unterstützung wie Informatikmittel und Kommunikationsverbindungen zur Verfügung. Mit der parallelen Realisierung eines neuen Funknetzes POLYCOM beim GWK und der Kantonspolizei werden vorhandene Synergien ausgenützt, die heute schon höchst erfreuliche Zusammenarbeit weiter ausgebaut und gemeinsame Einsatzkonzepte forciert. 3. Die neu abgeschlossene Vereinbarung zwischen dem Kanton Aargau und dem Grenzwachtkorps einerseits und der kurz vor dem Inkrafttreten stehende Staatsvertrag mit der Bundesrepublik Deutschland über polizeiliche Zusammenarbeit andererseits fördern die Zusammenarbeit im Grenzraum zur Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität und illegaler Einreisen. Der Regierungsrat hat auch künftig die Absicht, zweckdienliche Massnahmen zur Verbesserung der Kooperation zwischen dem Kanton Aargau bzw. der Kantonspolizei, dem Grenzwachtkorps und der Bundesrepublik Deutschland zu treffen. Die aufgrund der erzielten Verbesserungen im Vergleich zu den Vorjahren entschärfte Lage macht eine Vorsprache beim Bund bezüglich sofortige personelle Verstärkung des Grenzwachtkorps jedoch nicht notwendig. Vorsitzender: Der Regierungsrat hat mit Datum vom 25. Oktober 2000 schriftlich beantragt, das erwähnte Postulat abzulehnen. Walter Gloor, Niederlenz: Die SVP ist mit grosser Mehrheit für die Überweisung des Postulates. Der Aargau hat mit seiner 70 km langen Grenze zu Baden-Württemberg und dem Rhein eine einfache Grenze. Sorge bereiten die Auswirkungen auf den Grenzschutz im Süden. Die neue Vereinbarung zwischen dem Aargau und dem Grenzwachtkorps wird begrüsst und die Verbesserungen von der letzten Zeit werden anerkannt. Das heisst, die engere Zusammenarbeit des Grenzwachtkorps mit der Kantonspolizei Aargau ist notwendig. Wir sind der Meinung, dass der Regierungsrat beauftragt wird, beim Bund vorstellig zu werden, und auf eine personelle Verstärkung des Grenzwachtkorps hinzuwirken. Die Grenzkontrollen sind eine Aufgabe des Bundes, und eine Aufstockung des Personals ist angezeigt. Die SVP ist mit grossem Mehr für die Überweisung des Postulates. Art. 2337 Astrid Andermatt, Lengnau: Dass von einer Fraktion, die personelle Verstärkung und bessere, sprich marktkonformere Besoldung gefordert wird, befremdet uns sehr, zumal die Situation der illegalen Einwanderungen in unserem Kanton nie als alarmierend beurteilt werden musste. Ausserdem ist diese Forderung nicht realistisch. Trotz dieser verlangten Verstärkung des Grenzwachtkorps könnte unsere 70 km lange Grenze zwischen dem Bundesland BadenWürttemberg und dem Aargau nicht hermetisch abgeriegelt werden. Die Beantwortung der Motion Leu durch den Bundesrat, dass die Schweiz immer stärker damit rechnen muss, von Schlepperaktivitäten betroffen zu werden, ist hypothetisch. Die Realität zeigt nämlich andere Zahlen. Die illegalen Grenzübertritte sind seit 1998 um ca. 25 % zurückgegangen dank verschiedenen Massnahmen wie zum Beispiel personelle Verstärkung des GWKs durch das Festungswachkorps und einer engeren Zusammenarbeit mit unserer Kantonspolizei und nicht zuletzt durch bilaterale Verhandlungen zwischen Deutschland und der Schweiz. Die SPFraktion unterstützt die Ablehnung des Postulates und unterstützt aber auch die Bemühungen des Regierungsrates, weitere Verbesserungen im Einsatzkonzept zu forcieren, logistisch noch besser zu unterstützen und die Möglichkeit zu geben, vorhandene Kommunikationssynergien zu nutzen. Dank diesen guten Voraussetzungen und dank der entschärften Lage fühlen wir Zurzacherinnen uns nach wie vor sicher. Rolf Alder, Brugg: Das Postulat Edelmann greift eine Angelegenheit auf, die uns alle und nicht nur die Grenzbezirke betrifft. Die FDP unterstützt sämtliche Anliegen, die der Postulant aufführt. Gerade dies müsste uns direkt zum sofortigen Handeln auffordern. Tatsächlich ist es wichtig, dass der desolate Zustand an unseren Grenzen mit allen Mitteln verbessert wird. Eine knappe Mehrheit der FDP-Fraktion ist aber der Meinung, dass sämtliche Massnahmen, es sind dies vor allem logistische und personelle, auf der Ebene Kanton ausgeschöpft sind. Wir vertrauen der Regierung, dass sie das Bestmögliche realisieren und weiterhin am Ball bleiben wird. Bekanntlich wurde der Regierungsrat - und da hat ihn niemand geheissen - mit einem Postulat vor zwei Jahren beim Bundesrat vorstellig und Verbesserungen wurden unverzüglich in die Wege geleitet. Vielmehr sind bei diesen Anliegen unsere Vertreter in Bern gefordert. Weitergehende Massnahmen sind deshalb primär von den Bundesbehörden voranzutreiben. In diesem Zusammenhang stellt sich für uns, für die knappe Mehrheit, die Frage, was ein Postulat denn nützt, wenn es nicht umgesetzt werden kann auf der Ebene des Kantons. Deshalb empfehlen wir Ihnen, das Postulat nicht zu überweisen! Dr. Beat Edelmann, Zurzach: Es ist ein legitimes Anliegen eines Staates, sich zu schützen, eine Grenzwacht aufzubauen und zu erhalten, die diesen Schutz auch gewähren kann. Aus persönlicher Erfahrung weiss ich, dass die Eidgenossenschaft diese Aufgabe bislang korrekt und effizient wahrgenommen hat. Ich weiss aber auch, dass der effiziente Grenzschutz zur Zeit arg gefährdet ist. Das Grenzwachtkorps verfügt über zuwenig personelle Ressourcen, das hat die SVP-Fraktion auch richtig erkannt. Wir müssen uns schon entscheiden, wieviel Sicherheit wir uns leisten wollen. Der Schutz unseres Staates vor illegalen Einwanderern ist eine primäre Staatsaufgabe. Ich habe Bedenken, dass diese Staatsaufgabe je länger je mehr in den Hintergrund gedrängt und vergessen wird. Das mag daran liegen, dass wir uns gerne mit Europa befassen und offene Grenzen fordern. 28. November 2000 kantonal den radikalen Sparkurs klar mitgeht, eine sofortige Dazu stehen wir - aber, wir wollen diesen Zustrom kontrolliert haben. Wir wollen, dass auch des Nachts beispielsweise Grenzen überwacht und genau überprüft werden. Ein umfassender Schutz kann nie möglich sein, das ist völlig klar. Wenn aber dieser Schutz nicht mehr ernst genommen wird, wenn beispielsweise Personen, die kriminell sind, in unser Land einwandern können, wie sie wollen und das Land wieder verlassen können, dann stimmt etwas nicht mehr. Das ist die Zielrichtung des Postulates. Ich lade den Regierungsrat ein, beim Bund vorstellig zu werden, und dem Bundesrat nahezulegen, dass dieser Grenzschutz nicht vernachlässigt werden darf. Ich weiss es von den Verantwortungsträgern des Grenzschutzes, dass diese Aufgabe ernsthaft nicht mehr ausgeführt werden kann, wenn wir hier diesen Organen nicht Unterstützung gewähren. Ich rufe in Erinnerung, dass andere Kantone in die gleiche Richtung vorstellig geworden sind. Der Kanton Zürich hat auch hier, obwohl er kein unmittelbarer oder nur ein kleiner Grenzkanton ist, genau gleich agiert und wurde in Bern vorstellig. Es ist sicher richtig, wenn wir hier etwas bewirken, und ich bin auch der Meinung, dass bei aller Europaeuphorie diesem Punkt unbedingt Beachtung geschenkt werden sollte! Es ist auch so, dass diese Grenzbeamtinnen und Grenzbeamten salärmässig in den letzten Jahren sehr kurz gehalten wurden. Das hat dazu geführt, dass Rekrutierungsprobleme aufgetreten sind. Wie wollen wir unseren Grenzschutz gewährleisten, wenn wir keine Leute mehr für diese wichtige und schwergewichtige Aufgabe finden? Ich lade Sie also ein, dieses Postulat zu überweisen und damit zur inneren Sicherheit einen Beitrag zu leisten. Regierungsrat Kurt Wernli: Selbstverständlich ist es dem Regierungsrat ein hohes Anliegen, die Sicherheit unseres Landes zu gewährleisten, die Grenzen zu schützen, und entsprechende Massnahmen auch vorzukehren. Immerhin darf ich in Erinnerung rufen: Wir haben bereits im Dezember 1998 mit dem zuständigen Bundesrat Kontakte gepflegt und auf das Problem aufmerksam gemacht. Dem entsprechend ist dann auch eine Verbesserung erfolgt, was sich niedergeschlagen hat in einer klaren Abnahme der Problemsituationen. Wir haben das aufgeführt in der Beantwortung des Postulates. Diese erzielten Verbesserungen dürfen immerhin aufzeigen, dass man auch in Bern, beim Bund, das Problem ernst genommen und entsprechende Massnahmen eingeleitet hat. Das Zweite, was wir ebenfalls mit dem Grenzwachtkorps gemeinsam erreicht haben, ist diese Vereinbarung der Kantonspolizei Aargau im Bereiche der Logistik. Es ist aber nicht nur die Logistik, die hier gut spielt. Ich darf das doch ergänzend sagen. Neben diesen logistischen Unterstützungen besteht auch durchaus ein sehr gutes Zusammenarbeitskonzept im Bereiche der personellen Vernetzungen, da wo sich Notwendigkeiten ergeben. Schliesslich versuchen wir jetzt - und das ist natürlich Zuständigkeit Bern, beim Bund einen Staatsvertrag abzuschliessen mit der Bundesrepublik Deutschland über die polizeiliche Zusammenarbeit. Es geht insbesondere um die Regelung der Nacheile. Da sind wir auf gutem Weg. Faktisch besteht diese Situation heute schon, wir können durchaus mit den Organen im grenznahen Bereich, Landkreis Waldshut beispielsweise, diese Regelung 3600 28. November 2000 jetzt schon treffen. Wir wollen das jetzt aber juristisch, das Die Situation ist keineswegs alarmierend. Die Verbesserungen, die erzielt worden sind, zeigen, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Schliesslich - und ich erlaube mir diese Bemerkung ebenfalls noch: Der Aargau soll jetzt vorstellig werden beim Bund, entsprechende personelle Aufstockungen vorzunehmen und personalmässig die Besoldungen anzupassen. Ich weiss nicht, wie Sie das empfinden würden, wenn eine andere staatliche Ebene Ihnen solche Begehren stellen würde. Die sind selbstverständlich legitim. Aber ich bin zusammen mit dem Regierungsrat der Meinung, dass die Bekämpfung der Kriminalität zuerst auf eigenem Boden, mit eigenen Kräften, mit eigenen Mitteln optimal erfüllt werden muss. Wieweit hier der Kanton Aargau als Muster dasteht, überlasse ich Ihrem Urteil. Sie kennen die relative Stärke der Kantonspolizei Aargau im Verhältnis mit den anderen Kantonen. Die Antwort von Herrn Bundesrat Villiger weiss ich jetzt schon, wenn ich bei ihm vorstellig werde. Vielleicht müssen wir zuerst auch prüfen, ob nicht unsere eigenen Mittel verstärkt werden sollten im Vergleich mit anderen Kantonen. Ich kann mir das durchaus vorstellen. Die zweite Situation, wieweit der Kanton Aargau besoldungsmässig sich da einmischen soll, ist eine Frage, die zu prüfen wäre. Auf jeden Fall scheint mir das nicht unbedingt das vorderste Anliegen zu sein. Die Kontakte, die wir hier pflegen - und sie bestehen immer noch - zeigen uns, dass das Grenzwachtkorps durchaus seine Kräfte verstärken will und dass man auch auf Seiten des Bundes gewillt ist, diesem Anliegen Rechnung zu tragen. Deshalb kommt die Regierung zur Auffassung, jetzt noch einmal offiziell und formell vorstössig zu werden, könnte auch kontraproduktive Wirkung haben, man könnte das als "Gestürm" empfinden. Deshalb kommt die Regierung zur Auffassung, das Postulat nicht entgegenzunehmen. Abstimmung: Für Überweisung des Postulates: 61 Stimmen Dagegen: 50 Stimmen 2339 Motion Ursula Padrutt, Buchs, vom 5. Januar 1999 betreffend Einführung des Öffentlichkeitsprinzips in der aargauischen Staatsverwaltung; Überweisung an den Regierungsrat (vgl. Art. 990 hievor) Antrag des Regierungsrates vom 1. November 2000: Der Regierungsrat ist bereit, die Motion mit folgender Erklärung entgegenzunehmen: 1. Der Regierungsrat teilt die Auffassung der Motionärin, dass Rechtsgrundlagen für die Einführung des Öffentlichkeitsprinzips zu schaffen sind. Er befürwortet den beantragten Paradigmenwechsel vom Grundsatz der Geheimhaltung mit Öffentlichkeitsvorbehalt hin zum Grundsatz der Öffentlichkeit mit Geheimhaltungsvorbehalt. Die grundsätzlich positive Haltung des Regierungsrates gegenüber dem Öffentlichkeitsprinzip geht auch aus der Vernehmlassung zum Bundesgesetz über die Öffentlichkeit der Verwaltung (BÖG) 3601 Art. 2338 heisst staatsvertraglich noch korrekt absichern. vom 9. August 2000 hervor, welche dem Grossratspräsidium am 14. August 2000 zugestellt wurde. 2. Zwar sind der Öffentlichkeit bereits heute die Unterlagen von Regierung und Verwaltung zuhanden der Parlamente ohne weiteres zugänglich, über wichtige Vorlagen finden Mitwirkungsverfahren statt, die Rechte der Betroffenen im Verfahren sind durch die Akteneinsicht gewährleistet, und Medien und Bevölkerung werden - gestützt auf § 73 Abs. 1 KV, § 12 des Organisationsgesetzes vom 26. März 1985 und das Informationskonzept des Regierungsrates vom 9. November 1987 - laufend über wichtige Geschäfte informiert. Gleichwohl befürwortet der Regierungsrat die vorgesehene Änderung als grundlegenden Schritt und Wechsel der Denkweise. Zudem bringt die Neuerung grössere Klarheit und Sicherheit für das Verwaltungspersonal und entschärft das Problem der Amtsgeheimnis-Verletzung. 3. Der Regierungsrat teilt nicht die Auffassung der Motionärin, durch die Einführung der Wirkungsorientierten Verwaltungsführung (WOV) werde das Parlament geschwächt, und das Öffentlichkeitsprinzip sei als neues parlamentarisches Kontrollinstrument zu etablieren. WOV bringt vielmehr eine Aufwertung und Stärkung der Legislative auf strategischer Ebene, nicht zuletzt durch die Einführung echter Führungsund Kontroll-Instrumente. Die Stärkung der Legislative bildet auch das Ziel der laufenden Parlamentsreform. Die Befürchtungen der Motionärin sind nach Auffassung des Regierungsrates unbegründet und kein Argument für die Einführung des Öffentlichkeitsprinzips. 4. Nichtsdestotrotz soll das Öffentlichkeitsprinzip nach Auffassung des Regierungsrates auch im Aargau eingeführt werden. Der Regierungsrat trägt damit in erster Linie der Veränderung der gesellschaftlichen und politischen Kultur Rechnung: Die traditionelle Form der permanenten Interessenvertretung durch politische Parteien und Verbände verliert seit Jahren an Gewicht, während der Bedarf an punktueller Wahrung von Einzelinteressen zunimmt. Der einzelnen Bürgerin, dem einzelnen Bürger soll somit die Möglichkeit eröffnet werden, die individuellen Interessen selber wahrzunehmen. Das Recht auf Akteneinsicht ist eine wesentliche Voraussetzung dazu. 5. Im Aargau erfordert die Einführung des Öffentlichkeitsprinzips eine Verfassungsänderung, insbesondere hinsichtlich des Rechts auf Akteneinsicht. Die nähere Ausgestaltung des Öffentlichkeitsprinzips - insbesondere der Umfang des Geheimhaltungsvorbehalts - wäre in der Folge auf Gesetzesstufe zu normieren. Denkbar wäre entweder eine Änderung bzw. Ergänzung aller bestehenden Erlasse oder aber ein eigenes, neues Gesetz, verbunden mit einer Anpassung oder Aufhebung derjenigen Normen, die sich heute zu Fragen der Akteneinsicht, der Information, des Datenschutzes sowie der Verschwiegenheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der kantonalen Verwaltung äussern. In beiden Fällen müssten nach schwedischem Muster die Ausnahmen und die konträren Interessen sorgfältig umschrieben werden. Die Justiz ist dabei - wie auch beim Bund - grundsätzlich auszuklammern: Das Öffentlichkeitsprinzip soll nicht die Rechtssprechung erschweren. 6. Im Hinblick auf die sich abzeichnende Bundesgesetzgebung und kantonale Datenschutz-Vorstösse beauftragte der Regierungsrat im September 1999 das Departement des Art. 2338 Innern, im Zusammenhang mit dem Datenschutz (vgl. Motion Rudolf Hug und Motion Harry Lütolf vom 9. Juni 1998 sungsmässigen und gesetzlichen Grundlagen werden gegenwärtig in einer Arbeitsgruppe des Departementes des Innern vorbereitet. Ob die Einführung des Öffentlichkeitsprinzips in der kantonalen Verwaltung in einem speziellen Gesetz zu regeln ist, wird im Rahmen dieser Vorbereitungen abgeklärt. Vorsitzender: Das Postulat wird vom Regierungsrat entgegengenommen. Es gibt einen Nichtüberweisungsantrag von Alex Hürzeler, Oeschgen. Alexander Hürzeler, Oeschgen: Obwohl der Regierungsrat in seiner Erklärung verschiedene deutliche Bedenken gegen die Einführung des Öffentlichkeitsprinzips anbringt, nimmt er die Motion trotzdem entgegen. Diese Schlussfolgerung des Regierungsrates überrascht doch. Wie schon der Regierungsrat ausführt, vertritt auch die SVP die Meinung, dass bereits heute der Öffentlichkeit die Unterlagen von Regierung und Verwaltung in genügendem Ausmasse zugänglich sind. Ebenfalls teilen wir die Meinung des Regierungsrates, dass die Einführung von WOV kein Argument für die Einführung des Öffentlichkeitsprinzips darstellt. Aufgrund der verschiedenen offensichtlichen Bedenken ist unsere Schlussfolgerung, dass der Grosse Rat diese Motion nicht so sangund klanglos stillschweigend überweisen darf. Wir empfehlen Ihnen deshalb, die Motion Padrutt nicht zu überweisen. Es kommt hinzu, dass das Departement des Innern im Auftrag des Regierungsrates bereits seit September 1999 Abklärungen über eine mögliche Einführung des Öffentlichkeitsprinzips durchführt. Ein neuerlicher Vorstoss in einer solch grundsätzlichen Frage und insbesondere in Form einer Motion kann und will die SVP nicht unterstützen. Es geht hier um viel Heikleres, als viele denken. Ich bitte Sie, diese Motion unter diesen Voraussetzungen abzulehnen! Ursula Padrutt-Ernst, Buchs: Ich bitte Sie, die Motion zu überweisen, und zwar aus folgenden Gründen: Die Verwaltung und die Welt haben sich verändert. Wenn sich die Welt verändert, dann müssen auch wir nachziehen. In der ganzen Schweiz ist auf verschiedenen Ebenen, auf kantonaler wie auch auf Bundesebene dieser Wandel im Gang. Es ist richtig, dass sich auch der Aargau dem nicht verschliesst und auch in diesem Bereich prüft, wo gibt es schützenswerte Interessen und wo nicht, und mit dem Öffentlichkeitsprinzip dann eine Änderung beschliesst, dass eben nicht mehr alles grundsätzlich geheim ist, was die Verwaltung erledigt, sondern nur noch punktuell, wo es um schützenswerte persönliche Interessen von Einzelnen oder dann um übergeordnete Staatsinteressen geht. Der Bund will das Öffentlichkeitsprinzip einführen, der Kanton Solothurn hat es bereits getan; nur ein kleines Beispiel, wobei ich damit nicht sagen will, dass das im Aargau gleich gehandhabt würde: Im Kanton Solothurn kann man an den Regierungsratssitzungen als Zuschauerin oder Zuschauer teilnehmen. Die Gründe, die von der SVP für eine Ablehnung angeführt werden, verfangen nicht. Wenn sich ja der Regierungsrat mit dieser Frage schon eingehend befasst hat, dann heisst dies nur, dass die Richtung stimmt, die die Motion vorgibt, und dies ist kein Grund, diese Motion abzulehnen. Ich bitte Sie daher, die Motion zu überweisen! Walter Markwalder, Würenlos: Ich bin mit Frau Padrutt einig, dass sich die Welt verändert hat. Ich bin auch mit ihr 28. November 2000 betreffend Datenschutz auf kantonaler Ebene) auch das Öffentlichkeitsprinzip zu prüfen. Die entsprechenden verfaseinig, dass der Wandel im Gang ist. Aus der Botschaft des Regierungsrates konnten wir entnehmen, dass eine gesetzliche und verfassungsmässige Grundlage geprüft wird durch eine Arbeitsgruppe. Nun frage ich mich, wieso noch eine Motion nötig sein soll, die ja doch überfällig ist. Es geht hier um eine sehr wichtige Sache. Wir haben heute eine Grenze, eine neue Grenze muss gesucht werden. Es ist sehr wichtig, wo und wie die gesteckt wird, und da bin ich auch mit Frau Padrutt einig, dass es wichtig ist, welches die schützenswerten Interessen sind. Wenn also daran gearbeitet wird, dann lassen wir sie arbeiten und wir werden dann über das Resultat beraten und befinden können. Vorsitzender: Ich schliesse die Diskussion. Regierungsrat Kurt Wernli: Die Regierung hat Ihnen aufgezeigt, warum wir bereit sind, die Motion entgegenzunehmen. Ergänzend halte ich Folgendes fest: Es ist nicht so, wie Herr Hürzeler meint, dass die Regierung Bedenken hätte, dieses Prinzip jetzt in der gesamten Verwaltung anzuwenden. Es ist natürlich eine Umstellung der Denkweise und auch der grundlegenden Verwaltungstätigkeit. Die Regierung hat lediglich aufzeigen wollen, dass wir uns jetzt schon in Richtung Öffentlichkeitsprinzips bewegen. Aber der entscheidende Schritt, der Wechsel, der jetzt mit dieser Motion angestrebt wird - und das werden wir prüfen, das ist richtig der beinhaltet doch etwas grundsätzlich anderes, nämlich das Prinzip, dass wir künftig all das, was in der Verwaltung an Tätigkeiten abläuft, öffentlich erklären mit gewissen Vorbehalten, da wo gewisse Persönlichkeiten oder Güter zu schützen sind, da wo aus datenschützerischen Gründen diese Vorbehalte angebracht sind. Es ist ein wesentlicher Wechsel. Die Regierung ist bereit, diesen Wechsel jetzt zu vollziehen. Ich bitte Sie, in diesem Sinne auch einen klaren Vorentscheid zu treffen. Wenn Sie jetzt diese Motion ablehnen, dann ist das für die Regierung ein klares Signal, auf diese Richtung zu verzichten und nicht weiter das Datenschutzgesetz, das wir jetzt in Bearbeitung haben, in diese Richtung auszugestalten. Wenn Sie die Motion überweisen, werden wir das Datenschutzgesetz im Prinzip danach ausrichten. Aber ich möchte eigentlich nicht unbedingt eine doppelte Arbeit leisten und jetzt gewissermassen alles vorbereiten im Datenschutzgesetz, das auf dem Öffentlichkeitsprinzip basiert mit dem Geheimhaltungsvorbehalt, und nachher sagt der Grosse Rat, dass er das nicht wolle. Diesen Vorentscheid möchte ich heute gerne von Ihnen haben, und, wie gesagt, die Regierung stimmt diesem Prinzip zu und ist bereit, die Motion entgegenzunehmen und dem entsprechend auch die gesetzlichen Grundlagen zu erarbeiten. Das ist dann für uns Auftrag. Abstimmung: Für Überweisung der Motion: 89 Stimmen. Dagegen: 49 Stimmen. 2340 Jahresbericht 1998/99 der Fachhochschule Aargau für Technik, Wirtschaft und Gestaltung und Jahresberichte 1999/2000 der übrigen kantonalen Schulen; Genehmigung 3602 28. November 2000 Art. 2339 (Jahresbericht 1998/99 der Fachhochschule Aargau für Technik, Wirtschaft und Gestaltung, Jahresberichte 1999/2000 der Fachhochschule Aargau Gesundheit und Kantonsschule Zofingen, der Aargauischen Maturitätsschule für Erwachsene (AME), der Höheren Pädagogischen Lehranstalt, des Didaktikums, des Kantonalen Seminars Brugg, der Lehramtsschule Aargau LSA, der Schweizerischen Bauschule Aarau, der Technikerschule Unterentfelden und der Kantonalen Schule für Berufsbildung) Vorsitzender: Die schriftliche Berichterstattung des Präsidenten der Kommission Erziehung, Bildung und Kultur (EBK), Dr. Daniel Heller, Aarau, ist den Ratsmitgliedern gestützt auf § 26 Abs. 2 GO vor der Sitzung zugestellt worden. Dr. Daniel Heller, Aarau, Präsident der Kommission Erziehung, Bildung und Kultur: 1. Schwergewichte der EBK für die Aussprachen im Jahr 2000: Die EBK hat sich bei der Behandlung der Rechenschaftsberichte 2000 nun zum vierten Mal primär auf vorher definierte strategische Fragen im Zusammenhang mit den kantonalen Schulen konzentriert. Dazu gehören primär diejenigen Bereiche, in welchen der Grosse Rat möglicherweise Entscheidungen zu fällen haben wird (Zuteilung von Mitteln, Erteilen von Leistungsaufträgen, Festlegung von Kompetenzen und Strukturen in Form von Gesetz, Dekret und Verordnung, Massnahmen zur Qualitätssicherung) oder Bereiche, bei denen die Auswirkungen bereits getroffener Entscheidungen interessieren (Politisches Controlling). Die EBK hat sich dieses Jahr am 20.8. auf folgende Schwerpunktthemen (Beschlüsse der EBK, 20.8.2000) für die Aussprachen der Subkommissionen mit den Schulleitungen (und wo möglich mit Vertretungen der Schülerschaft) geeinigt: - Fachhochschulen: Probleme und Entwicklungstendenzen; - Künftige Aufgaben- und Kompetenzordnung zwischen ED, Schulleitungen und Aufsichtskommissionen; Ausloten der Vorstellungen und Ideen der Schulleitungen; - Arbeitsmarktbeurteilung resp. Rekrutierung Mittelschullehrer; Lagebeurteilung Situation; allfälliger Support ED; ABAKABA Umfrage - Einschätzung Lohnsituation; Frage der Feminisierung über kleine Pensen; - Erste praktische Erfahrungen mit MAR aus Sicht Lehrerschaft und ev. Schülerschaft, Korrekturbedarf; - Stand der Qualitätssicherungsmassnahmen; - Freie Fragen und Berichtspunkte (vor allem Feedback zu getroffenen/kommenden politischen Entscheidungen durch Regierungsrat und Parlament); Einbezug der Schülerschaft nach Ermessen der Subkommissionen. Erstmals hat die Kommission dieses Jahr auch schriftliche Stellungnahmen aus dem Departement zur Vorbereitung der Gespräche mit den Schulen erhalten: - "Stellungnahme zu den Prüfpunkten", Abteilung Lehrer/innen und Erwachsenenbildung, Aarau 19. September 2000 - "Stellungnahme zu den Themenschwerpunkten", Abteilung Mittelschule, Aarau 19. September 2000 - "Bericht", Pädagogischer 11. September 2000 3603 Dienst Fachhochschulen, soziale Arbeit, der Alten Kantonsschule Aarau, der Neuen Kantonsschule Aarau, der Kantonsschule Baden, der Kantonsschule Wettingen, der Kantonsschule Wohlen, der Die Kommission will mit dem gewählten Vorgehen bei der Behandlung der Rechenschaftsberichte dazu beitragen, die bildungspolitische Arbeit des Parlamentes zu erleichtern. Wichtig bleibt für die EBK, in Fragen der Weiterentwicklung des Schulwesens ungefilterte Informationen aus den Schulen zu erhalten. Nur so macht die Behandlung der Jahresberichte im Parlament überhaupt noch Sinn. Die vorliegende Berichterstattung versucht das durch die Subkommissionen erhobene Bild und die dazu in der Gesamtkommission geführte Diskussion bezüglich der gestellten Fragen wiederzugeben. Dieses Bild tritt ergänzend neben die Rechenschaftsberichte der verschiedenen Schulen, die im folgenden nicht mehr einzeln kommentiert werden. 2. Subkommissionen und Verzeichnis der behandelten Geschäfte: Die Kommission hat Subkommissionen gebildet, welche die einzelnen Schulleitungen - grösstenteils im Verlaufe des Oktobers - aufgesucht haben. Die eigentliche Beratung des vorliegenden Berichtes sowie der einzelnen Rechenschaftsberichte erfolgte dann anlässlich der halbtägigen Kommissionssitzung vom 20. November 1999. Folgende Subkommissionen haben sich mit folgenden Schulen befasst: - Geschäft 00.308: Alte Kantonsschule Aarau AKSA (Subkommission: Linus Keusch, Villmergen und Margrit Wahrstätter, Wettingen) - Geschäft 00.309: Neue Kantonsschule Aarau NKSA (Subkommission: Walter Hunkeler, Wettingen und Margrit Wahrstätter, Wettingen) - Geschäft 00.310: Kantonsschule Baden KSBA (Subkommission: Corina Stefan, Baden und Geri Müller, Baden) - Geschäft 00.311: Kantonsschule Wettingen KSWE (Subkommission Eva Kuhn-Wittig, Full und Geri Müller, Baden) - Geschäft 00.312: Kantonsschule Wohlen KSWO (Subkommission Doris Fischer-Taeschler, Seengen und Flory Dubler-Mattmann, Kallern) - Geschäft 00.313: Kantonsschule Zofingen KSZO (Subkommission Thomas Burgherr, Wiliberg und Richard Plüss, Lupfig) - Geschäft 00.314: Aargauische Maturitätsschule für Erwachsene AME (Subkommission: Doris Fischer-Taeschler, Seengen und Susanne Weiersmüller, Rohr) - Geschäft 00.322: Fachhochschule Wirtschaft, Technik und Gestaltung FHWTG (Subkommission: Corina Stefan, Baden; Richard Plüss, Lupfig; Susanne Weiersmüller, Rohr) - Geschäft 00.320: Technikerschule Unterentfelden TSU (Subkommission Walter Hunkeler, Wettingen und Judith Bigler, Rupperswil) - Geschäft 00319: Schweizerische Bauschule Aarau SBA (Subkommission Walter Hunkeler, Wettingen und Judith Bigler, Rupperswil) - Geschäft 00.321: Kant. Schule für Berufsbildung KSB (Subkommission: Thomas Burgherr, Wiliberg und Thomas Leitch, Hermetschwil) Art. 2340 - Geschäft 00.323: Fachhochschule Gesundheit und soziale Arbeit FHGSA (Subkommission: Eva Kuhn-Wittig, Full, - Geschäft 00.315: Höhere Pädagogische Lehranstalt HPL (Subkommission: Flory Dubler-Mattmann, Kallern und Vally Stäger-Meyer, Wohlen) - Geschäft 00.316: Didaktikum (Subkommission: Linus Keusch, Villmergen und Thomas Leitch, Hermetschwil) - Geschäft 00.317: Kantonales Seminar Brugg SB (Subkommission: Elisabeth Kunz-Keller, Unterendingen und Vally Stäger-Meyer, Wohlen) - Geschäft 00.318: Lehramtsschule Aargau LSA (Subkommission: Esther Egger-Wyss, Kirchdorf und Elisabeth KunzKeller, Unterendingen) 3. Umfeld der kantonalen Schulen: Die Aargauer Schullandschaft steht weiterhin in einer Umbruch- und Orientierungsphase, welche die kantonalen Schulen stark mitbetrifft. Stichworte lauten: Einführung MAR, erste WOVPilotprojekte, Meinungsbildung bezüglich Strukturreform, GKLL und Standortfragen, insbesondere auch im Fachhochschulbereich. Der Feedback war deshalb durchzogen, ein gewisser Hang zum Klagen ist unübersehbar, die Schmerzgrenze ist, was die finanziellen Rahmenbedingungen betrifft, auch aus Sicht der EBK erreicht. Die Kommission erhielt den Eindruck, dass trotz dieser schwierigen Rahmenbedingungen an unseren Schulen grossmehrheitlich gute bis sehr gute Arbeit geleistet wird. Sie fand überall offene Türen und grosse Diskussionsbereitschaft vor. Der Einbezug von Schülervertretern wurde von einzelnen Subkommissionen gesucht und erwies sich als informativ. 4. Fachhochschulen: Probleme und Entwicklungstendenzen Wirtschaft, Technik, Gestaltung und Soziale Arbeit: Die finanzielle Situation wird trotz starkem zusätzlichem Engagement des Kantons in den Jahre 1997-1999 bei den FH als schwierig beurteilt. Die Entwicklung der FH brauche neue Ressourcen auf allen Ebenen personell, finanziell und materiell. (FHWTG) Die Reorganisation des Verwaltungsbereichs muss dringend angegangen werden können. Die Schulen haben den entsprechenden Auftrag erhalten. Für diese Bedürfnisse ist für das Jahr 2000 ein Sonderkredit von 1 Mio. Franken gesprochen worden. Die Ausstattung der FH entspricht im administrativen Bereich immer noch einer Höheren Fachschule! Es sind auch für 2001 Mittel vorgesehen. Die Forschungsabteilung wird aufgebaut und konnte personell sehr gut besetzt werden. Ausschlaggebend für die Weiterentwicklung der Forschung sind jedoch die notwendigen Mittel. Eine funktionierende Forschungsabteilung ist zentral und gewährleis-tet letztlich die Anerkennung der FH. (FHSA) Die FHWTG braucht unbedingt mehr Kompetenzen und Freiheiten im operativen Bereich. Sie verlangt nach einem Globalbudget und nach WOV. Die Kontrolle durch das ED wird als kleinlich empfunden und erfolge vorwiegend auf der operativen Ebene (speziell Mühe machte der Budgetprozess). Die Meldeflut und Administration für das ED erachtet die Schule als belastend und unnötig (Personalkosten). Auch vom Bund bestehen viele Auflagen. 28. November 2000 Esther Egger-Wyss, Kirchdorf, Judith Bigler, Rupperswil) nalen Konkurrenzkampf auf eine harte Probe gestellt. Letztlich geht es um genügend Studierende. Die Aargauer FH sind bestrebt, ihre Qualität und ihr Angebot laufend zu verbessern. Ohne kritische Grösse mit Konzentration der Standorte und Abgleich und Abtausch der Studiengänge wird die Erreichung ausreichender Qualität aber sehr schwierig. Die FH wünscht zur Beruhigung der Situation, dass möglichst schnell ein Standortentscheid gefällt wird, da dessen Fehlen sowohl Lehrkörper als auch Studierende verunsichert. Fachhochschule für Gesundheit: Ein besonderes Schwergewicht widmete die EBK diesem FH-Bereich. Verschiedene Fehleinschätzungen im Rahmen der Gründung sowie massive innere Probleme sind Ursache für die momentanen Schwierigkeiten beim Aufbau (Stichworte: Der Studiengang Therapie wurde mangels Anmeldungen im Mai 2000 geschlossen. Für das Jahr 2000/01 kann mangels Anmeldungen kein neuer Ausbildungsgang Pflege stattfinden. Die zwei bisherigen Klassen werden fortgesetzt. Die Direktorin kündigt auf Ende 2000). Zu den Fehleinschätzungen, die primär dem GD und nicht dem ED anzulasten sind, gehören: Der neue Lehrstuhl an der Universität Basel wurde zunächst als Nachdiplomstudiengang eingeschätzt; die Realität zeigt jedoch, dass die Ausbildung im Bereich Pflege mit Matur an der Universität Basel stattfindet. Es fehlen Ausbildungsgänge im vorbereitenden Bereich einer Fachhochschule Gesundheit (kein Ausbildungsgang für Berufsmatur im Bereich Gesundheit) und im Nachfolgebereich (Unklarheit und Ungewissheit, wo Diplomanden der FH Gesundheit auf dem Arbeitsmarkt ihren Platz finden.) An internen Schwierigkeiten wäre zu erwähnen: Der Aufbau eines neuen FH-Bereichs mit einer externen Chefin erwies sich als äusserst schwierig mit einem Lehrkörper, der dem SRK entstammt. Schritte zur Verbesserung sind eingeleitet: Ob die Kantonalisierung der FH Gesundheit mit Anhebung der Löhne auf kantonales Niveau (bisher auf SRK-Niveau, 14 % tiefer als andere FH-Löhne) und die Implementierung einer neuen Führungsstruktur (die FH Gesundheit bildet keinen Schwerpunkt mehr der FH Aargau und wird neu von der Direktorin FH Soziales geleitet werden - vgl. Verlautbarung FH-Rat vom 13.11.2000) wird sich noch zeigen müssen. Die EBK hat folgende Elemente einer Lagebeurteilung vorgenommen: Ein adaptiertes Ziel könnte sein, die FH Gesundheit besser und interdisziplinär zu positionieren und andere Berufsgruppen einzubeziehen. Die Grenzen einer solchen Strategie setzt die Tatsache, dass der Aargau kein Hochschulkanton ist und deshalb unter anderem das vernetzende und anschliessende Angebot an der Hochschule fehlt. Es fehlt auch ein Universitätsspital mit Forschung und demzufolge die notwendigen hochqualifizierten Fachkräfte. Wie weit eine intensivierte Zusammenarbeit mit Hochschulkantonen und Universitätsspitälern, insbesondere im Forschungsbereich, Abhilfe schaffen könnte, bliebe abzuklären. Aus Sicht der EBK müssen folgende Fragen grundsätzlich diskutiert werden: Die Bundesauflage verlangt eine Verschmelzung zu sieben FH. Nebst Standortsfragen sind die Schulen im interkanto3604 28. November 2000 Art. 2340 - Wie lange kann und will sich der Kanton Investitionen in diesen Spezialbereich leisten, ohne unnötigerweise Ressourcen für andere Bildungsbereiche zu binden? - Bietet der Aargau überhaupt ausreichende Infrastruktur und ein Umfeld (Universitätsspital mit Forschung?) mit genügend Ressourcen für eine FH Gesundheit? - Kann ein anderer Kanton dieses Angebot ev. besser ausführen, weil eine bessere Infrastruktur vorhanden (Bern oder Basel) ist, oder kann durch intensivere Zusammenarbeit eine sinnvolle Ausbildung aufrecht erhalten werden? Die AK soll als "Controllingstelle" funktionieren, Arbeitgeberfunktionen wie die personellen Anstellungen/Wahlen vornehmen, wie auch die Arbeitsverträge abschliessen. Ebenfalls soll sie die Qualitätsaufsichtsfunktion wahrnehmen. Eine zukunftsfähige FH Gesundheit ist klar mit beträchtlichen Zusatzkosten verbunden. Die EBK betrachtet die Zukunft der FH Gesundheit als fraglich. 5. Künftige Aufgaben- und Kompetenzordnung zwischen ED, Schulleitungen und Aufsichtskommissionen; Ausloten der Vorstellungen und Ideen der Schulleitungen Seit zwei Jahren sind Arbeiten zu diesen Fragen unter Federführung des ED im Gange. Die Kernfragen lauten: Welche Bereiche sollen autonom, welche teilautonom geführt werden; welche Bereiche sollen dem ED unterstellt bleiben? Im Rahmen der Rektorenkonferenz wurden diesbezüglich folgende Fragen und Vorstellungen diskutiert und beraten: - Vorgehen bei Anstellungen der Mittelschullehrkräfte - In welcher Kompetenz liegen die befristeten, die unbefristeten Anstellungen? - Wie sehen die künftigen Schulleitungen aus? - Wer wählt die Schulleitung? - System-Wechsel bedingt grosse zeitliche Aufwendungen - Reorganisation im ED führt zu grosser Unsicherheit. Tendenziell verlangen alle Schulen nach mehr Autonomie und Kompetenzen, speziell nach Globalbudgetierung, WOV, Kompetenzen zur Aufteilung der Stellenvolumen und generell mehr Selbständigkeit. Kritisiert wird das als "extrem" empfundene Controlling des Erziehungsdepartementes und die Einschränkungen auf operativer Ebene. Zur Arbeitsteilung Aufsichtskommission (AK)/Schulleitung herrschen allerdings zum Teil stark unterschiedliche Auffassungen; dies nicht nur zwischen ED und Schulleitungen (Diskussionspapier), sondern auch unter den Schulen. Schulleitungen: Die Schulleitung soll primär pädagogische Führungsarbeit übernehmen, welche für die Qualitätsentwicklung im Unterricht verantwortlich ist, Lehrpläne zusammen mit den Fachschaften entwickelt, sowie die administrativen Arbeiten erledigen. (KSBA) Schulleitungen werden in Zukunft mehr Managementfunktionen zu übernehmen haben. Dies sei nicht für alle Lehrkräfte und Dozierenden wünschenswert, jedoch unvermeidbar. (LSA) Eine starke Schulleitung übernimmt Verantwortung auf der operativen Ebene: Globalbudgets verlangen eine intensive Auseinandersetzung innerhalb der verschiedenen Fachschaften, was Auswirkungen auf die Schulhauskultur hat. (AKSA) Aufsichtskommissionen: Hier gehe es darum, die Fachkompetenzen zu stärken, Kompetenzbereiche fest zu legen, die Mitglieder den Aufgaben entsprechend besser zu entschädigen, da die qualitativ genügende Besetzung dieser Kommissionen ansonsten in Frage gestellt ist. (AKSA) 3605 Aus Sicht der Schulleitungen sei wichtig, dass die Mitglieder der AK ein genügend grosses Zeitvolumen haben, da ca. 8 Sitzungen pro Jahr zuwenig sind. Wünschenswert wären 2-3 Tage pro Monat für LehrerInnen-besuche und Wahlen. Es sollten weniger von "Amtes wegen" delegierte Personen in den AK sein. (KSBA) Zentralverwaltung: Die Zentralverwaltung soll vermehrt mittels Leistungsaufträgen führen resp. Vorgaben machen, sowie die Finanzen und die Umsetzung des Leistungsauftrages kontrollieren. Heute werde durch die kumulierten Auflagen die Schuladministration überbeansprucht. (KSBA) Die Lohnfrage soll bei der Zentralverwaltung bleiben und nicht in ein Globalbudget hinein fallen. (KSBA) Die Schulleitung der KSZO bemängelt den Zustand, dass der Rektor vom Lehrerkollegium gewählt ist und infolgedessen als Vertreter der Lehrerschaft betrachtet wird. Die Schulleitung müsse vom ED ernannt werden und somit in eine klare Vorgesetztenrolle erhoben werden. Ergeben sich aus einer möglichen Zusammenführung der Abteilung Mittelschulen mit dem Amt für Berufsbildung sinnvolle Aufgaben- und Kompetenzordnungen? (AKSA) Soll mit der Vorstellung von teilautonomen Schulen wirklich Ernst gemacht werden - und darin sehen die Schulleitungen der kantonalen Schulen mehrheitlich die richtige Lösung für die Zukunft -, dann muss nicht nur umgehend eine neue Führungsstruktur festgelegt, sondern auch die Gestaltung der Kompentenzordnung und der Kooperationsformen auf und zwischen allen Ebenen neu definiert werden. Für die Schulen bedeutet das klare Kompetenzzuweisungen an Aufsichtskommission, Schulleitung und Lehrkörper in dem Sinne, dass ihnen allen eine echte Verantwortlichkeit übertragen wird. 6. Arbeitsmarktbeurteilung resp. Rekrutierung Lehrerschaft/Dozenten; Lagebeurteilung Situation; allfälliger Support ED; ABAKABA Umfrage - Einschätzung Lohnsituation; Frage der Feminisierung über kleine Pensen Arbeitsmarktbeurteilung: Momentan wird eine eher schwierige Lehrkräfterekrutierung (KSZO: "erschreckend") vermeldet. Das Angebot an qualifizierten Lehrkräften sei teilweise in dramatischer Weise schrumpfend, auf Stellenausschreibungen gingen auch schon mal überhaupt keine Bewerbungen ein. (alle KS) Mittelschulen: Probleme für qualifizierte Bewerbungen ergäben sich vor allem in den Bereichen Wirtschaft und Recht. Die Wirtschaft bezahle die besseren Löhne. Die Fluktuation unter den Dozierenden ist sehr gering. (LSA) Auch die Fachhochschulen klagen, der Arbeitsmarkt sei ausgetrocknet und neu finden sich gar keine Dozenten mehr. Art. 2340 Auf einige Stellenausschreibungen gingen keine Schweizer Bewerbungen ein. Im Informatikbereich wirbt die Wirtschaft mit höheren Löhnen gute Fachkräfte ab. Im Bereich Support ED: Als Ursache ausgemacht wird vor allem die Sparpolitik und der Konjunkturaufschwung, der auch in der Wirtschaft die Suche nach qualifiziertem Personal schwierig und aufwendig macht. Angeführt wird weiter, dass die Schülerzahlen der Klassen zu gross seien; daneben seien die Arbeitszeiten zu lang, und die Aufgaben im Bereich der "Sozial- und Erziehungsarbeit" steigen weiter an, bei gleichbleibender pädagogischer Aufgabenfülle. Aktivitäten vom ED werden zwar erwartet, klare Vorstellungen über zu ergreifende Massnahmen seitens der Schulleitungen bei der Suche nach Lehrkräften fehlen aber. ABAKABA: Auch Lehrpersonen wünschen Arbeitsplatzbewertung. Ein Pflichtenheft sollte die Ausweitung auf alle Tätigkeiten enthalten, nicht nur auf die Lehrtätigkeit. (LSA) ABAKABA habe Erwartungen in Bezug auf Lohnerhöhungen geweckt, die Realität sehe heute anders aus. Im Zusammenhang mit ABAKABA wird auch auf die Durchführung von Mitarbeitergesprächen hingewiesen. Die Lehrpersonen wünschen solche Gespräche, diese sollten jedoch durch qualifizierte Personen (Kompetenz AK, Schulpflegen wird angezweifelt) durchgeführt werden. Die Diskussion um das GAL schafft Unsicherheiten - hier zeichnet sich Informations- und Kommunikationsbedarf ab. (AKSA, KSWE) Die Motivation für Lehrpersonen sei schwierig zu erhalten, der Kanton als Arbeitgeber verliere an Attraktivität. Personalanliegen können zur Zeit nur mit massiven gewerkschaftlichen Interventionen wie Petitionen etc. erreicht werden. (LSA) Feminisierung: Der Trend wird bestätigt. Wünschenswert wäre die Übernahme grösserer Pensen. Die Zahl der weiblichen Lehrkräfte ist steigend und heute an einzelnen Schulen ausgeglichen (KSZO). Die KS Wettingen plant eine Kinderkrippe. 7. Erste praktische Erfahrungen mit MAR aus Sicht Lehrerschaft und ev. Schülerschaft, Korrekturbedarf Mit dem MAR werden gemischte Erfahrungen gemacht, mehrheitlich ist der Feedback aber positiv. Schulplanung und Schulorganisation sind wesentlich komplexer geworden. Neuland wurde bei den Akzentfächern betreten: Die Studierenden konnten sich bei deren Wahl nicht auf Erfahrungen früherer Jahrgänge abstützen und auch an die Lehrkräfte wurden hohe Anforderungen gestellt, damit diese Akzentfächer ab Beginn erfolgreich durchgeführt werden konnten. (KSBA) Die Lektionenzahl wird als eher zu hoch eingeschätzt; die Schüler könnten den Stoff zu wenig trainieren. Die Stundentafel müsste um mindestens 10 % gesenkt werden. Hier wäre auch noch ein Sparpotential und zugleich eine Qualitätsverbesserung zu erzielen. Aus einer Befragung von Schülern und Eltern ging hervor, dass die Schülerinnen und Schüler mit MAR zeitlich viel stärker beansprucht sind und die Eltern befürchten mit diesen Klassengrössen Probleme und Komplikationen. (KSZO) 28. November 2000 Gestaltung ist es noch extremer. Die meisten heutigen Dozenten stammen aus dem Ausland. (FHWTG) wird der Bericht des Evaluationsverfahrens, welcher Ende 2003 fertiggestellt sein sollte, abgewartet. Ab 2004 sollen daraus Schlüsse gezogen werden können, um Änderungen vornehmen zu können. (KSBA) Unter der Schülerschaft herrscht an einzelnen Schulen offenbar eine Verunsicherung betreffend dem MAR. Sie erhalten keine oder zu wenig Informationen durch die Lehrerschaft/Rektor betreffend den Freifächer, Schwerpunktfächer und Akzentfächern. (KSBA) 8. Stand der Qualitätssicherungsmassnahmen: Wird als sehr wichtig erachtet, ist aber teilweise noch wenig umgesetzt. Qualitätssicherung würde auch von der Schülerschaft begrüsst werden. (KSBA) Teilweise sind konkrete Projekte unter Einbezug der Schülerschaft im Gange. (KSWE) KSZO: Die Kanti Zofingen (auch KSWO) ist ein Pilotbetrieb des NWEDK-Projektes "Qualitätssicherung". Dieser Pilot wird von Fachpersonen begleitet und steht im dritten Jahr. Die Erfahrungen sind positiv, das Projekt wird im nächsten Jahr abgeschlossen. Es finden nicht nur Lehrerbeurteilungen statt, sondern auch Schüler - Lehrerbeurteilungen. Effiziente Qualitätssicherung erfolge am besten durch Aufsicht und Entwicklung vor Ort (schulhausintern). (AKSA) Qualitätssicherung wird an der Bau- und Technikerschule professionell betrieben (TSU, SBA). Auch die Lehramtsschule betreibt Qualitätssicherung auf hohem Standard (LSA). Schülerorganisationen beklagen teilweise, dass gegen mangelhafte Lehrkräfte oft wenig bis gar nichts unternommen wird (resp. werden kann). Mit dem GAL sollte die Qualitätssicherung auch in diesem Bereich besser gewährleistet werden. 9. Freie Fragen und Berichtspunkte (vor allem Feedback zu getroffenen/kommenden politischen Entscheidungen durch Regierungsrat und Parlament); Einbezug der Schülerschaft nach Ermessen der Subkommissionen Sparmassnahmen: Einzelne Schulleitungen stellen fest, dass die pro Schüler zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel nur noch die Hälfte gegenüber vor 10 Jahren sind. Die Sparmassnahmen und Rückstellungen in den letzten Jahren werden von Jahr zu Jahr immer mehr spürbar und es entstehen Lücken und Rückstände (z.B. in Mediathek/Grenzen in den alten Atlanten stimmen heute nicht mehr/Einsatz moderner Kommunikationsmittel im Sprachbereich ist nicht möglich/Modernisierung und Anpassungen im EDV-Bereich sind finanziell nicht tragbar). Die Kantonsschule Zofingen kann, trotz mehreren Anläufen, bis heute noch über keinen Internetanschluss für Schülerinnen und Schüler verfügen. Die Situation in der Fortbildung der Lehrpersonen ist aus Sicht einzelner Schulen unbefriedigend, die vorhandenen Ressourcen und Angebote werden nach Bescheid des ED allerdings gar nicht ausgeschöpft. (AKSA) Schülerfeedback: Die Schülerorganisation (SO) von Wettingen rapportierte der Subkommission folgende Feststellungen: Vermisst werden Rückfragen/Abklärungen von Seiten des EDs bezüglich der MAR - Erfahrungen. (KSZO) Ansonsten 3606 28. November 2000 Die MAR-Schüler/innen würden eine andere Mentalität mitbringen: - kein Interesse an der SO SO-Vertreter/innen sind besorgt um die Zukunft der SO. 10. Fazit: Die Konzentration auf Schwerpunktthemen hat sich gelohnt. Die Relevanz der Ergebnisse (in Form des zumeist nicht weiter im Plenum diskutierten Berichtes) bleibt allerdings fraglich. Die Rahmenbedingungen der kantonalen Schulen haben sich beispielsweise in den Jahren der knappen Finanzen sukzessive verschlechtert, was sich in den Berichten der EBK wiederspiegelt. An politischen Konsequenzen aus dieser Feststellung hat sich bisher allerdings wenig Konkretes ergeben - unterschiedliche finanzielle Prioritäten haben einheitliche Stossrichtungen verunmöglicht. Es wäre zumindest zu prüfen, ob die EBK nicht künftig konkrete Empfehlungen oder Vorschläge zu Handen Departement und Plenum formulieren sollte. 11. Antrag: Die Kommission dankt allen Beteiligten - Schulleitungen, Lehrkräften, Aufsichtskommissionen, Erziehungsdepartement - für die im Interesse des Kantons im Schuljahr 1999/00 geleistete Arbeit. Die Kommission Erziehung, Bildung und Kultur beantragt dem Grossen Rat, von den unter Absatz 2 verzeichneten Rechenschaftsberichten der kantonalen Schulen sowie vom vorliegenden Bericht des Kommissionspräsidenten Kenntnis nehmen zu wollen. Vorsitzender: Ich kann mich diesem Vorgehen ohne Weiteres anschliessen. Geri Müller, Baden: Ich spreche speziell zu einem Punkt in diesem Traktandum 12 und im allgemeinen zur Zusammenfassung dieser Jahresberichte. Es ist das erste Mal, dass Sie in dieser Art und Weise die Zusammenfassung der verschiedenen Berichte der kantonalen Schulen erhalten, und es ist deshalb umso wichtiger, dass das ein Abbild dessen ist, was die Kommissionsbreite dazu empfunden hat. Im Speziellen betrifft es die Fachhochschule für Gesundheit, mit dessen Inhalt, der am Schluss wiedergegeben worden ist in Ihrem Bericht auf der Seite 6, wir überhaupt nicht einverstanden sind. Wir halten fest, dass die Kommission für Erziehung, Bildung und Kultur der Fachhochschule Gesundheit absolut kein Schwergewicht gewidmet hat, wie es da drin steht. Die EDK war vor vollendete Tatsachen gestellt, und hat letzte Woche, nachdem alle Entscheide gefallen waren - bei der Regierung, bei der Spezialkommission Fachhochschulen und beim Fachhochschulrat - einfach Kenntnis davon nehmen können, dass auch die Fachhochschule Gesundheit keine Überlebenschancen erhält. Ich halte hier auch fest, dass die im Bericht erwähnten Gründe für Probleme Vermutungen sind, dass wir jedoch im Besitz von wesentlich tiefgründigeren Argumenten sind und nun sehr hoffen, dass, wenn schon die Kommission an den wirklichen Gründen kein Interesse hatte, das herauszufinden, das die Öffentlichkeit haben wird, und dass wir im nächst folgenden Traktandum darüber sprechen können. Es ist übrigens ein Geschäft, das das Anliegen von Ursula Padrutt absolut unterstützt; die Transparenz in den Geschäften, vor allem dann, wenn wir anfangen, mit WOV gewisse Dinge weiterzudelegieren. 3607 Art. 2340 - wenig Interesse an Schulkultur und -Atmosphäre - stehen unter erhörtem Leistungsdruck Thomas Leitch, Hermetschwil-Staffeln: Ich spreche zum gleichen Bereich. Ich spreche zu den im Bericht gemachten Aussagen auf den Seiten 6 und 7 betreffend Fachhochschule für Gesundheit. Nach der Besprechung des Fachhochschulbereichs Gesundheit ging ich eigentlich davon aus, dass der Kommissionspräsident auch die Überlegungen der Kommissionsminderheit in den Bericht einfliessen lassen würde, so war es jedenfalls abgemacht. Ich vermisse nun leider etliche Passagen und Fragestellungen, die unbedingt in diesen Bericht hätten aufgenommen werden müssen und die beim nächsten Traktandum noch Anlass zu Diskussionen geben werden. Die hier aufgeführten Aussagen bezüglich des Fachhochschulbereiches Gesundheit suggerieren eine einhellige Kommissionsmeinung und gipfeln in der Aussage, die EBK betrachte die Zukunft der Fachhochschule Gesundheit als fraglich. Ich möchte zu Handen des Protokolls festhalten, dass ich diese Einschätzung nicht teilen kann, weil ich nach wie vor davon überzeugt bin, dass der Kanton Aargau sich eine einmalige Chance vergibt, wenn er auf die Weiterführung der zukunftsträchtigen Fachhochschule Gesundheit verzichtet. Die Frage ist nicht, ob, sondern wie die dringend notwendige Zusammenarbeit mit Hochschulkantonen und Universitätsspitälern gesucht und intensiviert werden kann und, ob der politische Wille dazu besteht. Ich gehe an dieser Stelle aber nicht weiter auf die Thematik ein, da wir diese ja beim nächsten Traktandum diskutieren werden. Doris Fischer-Taeschler, Seengen: Ich darf zu Herrn Geri Müller und zum Vorgehen schon noch präzisieren: Es ist jetzt das dritte Mal, dass wir dieses Vorgehen wählen. Vor zwei Jahren hat Daniel Heller hier den Bericht noch vorgelesen, was dann dazu geführt hat, dass alle frühzeitig in den Mittag verschwunden sind und nicht mehr zugehört haben, was er da gesagt hat. Dann haben wir uns letztes Jahr in der Kommission entschieden, wieder diesen Weg zu beschreiten, mit den Fragen, die wir gemeinsam auch in der Kommission verabschiedet haben, und dass wir den Bericht allen Kolleginnen und Kollegen zustellen, und dass dann eigentlich nur noch diskutiert wird, wenn Fragen kommen, aber niemand mehr 10 Seiten herunterliest, einfach damit heruntergelesen ist für das Protokoll. Herr Schüler kann ja das auch so ins Protokoll übernehmen! Das war eigentlich die Ausgangslage und war jetzt zum dritten Mal so abgemacht. Wir haben in der Kommission das Vorgehen auch diskutiert und beschlossen. Ich habe gegenüber Geri Müller also kein schlechtes Gewissen. Wieso der Kommissionspräsident die Anliegen von Herrn Thomas Leitch nicht aufgenommen hat, und was er dort versprochen hat, das kann ich nicht beantworten. Ich kann auch nicht hellsehen, und ich kann nur insofern Stellung nehmen, als es hier eben schriftlich vorliegt, aber ich kann nicht wissen und Stellung nehmen zu etwas, was der Kommissionspräsident angeblich gesagt hat oder eben nicht, ich kann es auch nicht beurteilen! Landammann Peter Wertli: Einige ganz wenige Bemerkungen zu diesen Rechenschaftsberichten. Sie haben feststellen können aus diesem Rechenschaftsbericht des Kommissionspräsidenten, dass an den Schulen im Aargau, an den kantonalen Schulen, gute Arbeit geleistet wird. Ich darf Ihnen an Art. 2340 dieser Stelle sagen, dass dies nicht einfach selbstverständlich ist, da steckt sehr viel Arbeit und sehr viel Engagement und auch Kompetenz der Schulbehörden, der Schulleitungen und der Lehrkräfte dahinter. Da steckt auch erfreulicherweise Leistungsbereitschaft der Studierenden dahinter. Dafür Schulen, die Schulleitungen beschäftigen. Der eine Problemkreis ist jener der Veränderungen an den Schulen, es sind da Prozesse im Gang. Ich denke an das neue Maturitätsanerkennungsreglement bei den Mittelschulen, ich denke an die Veränderungen im Bereich der Lehrerbildung, ich denke an die ganze Entwicklung an den Fachhochschulen: Das sind Veränderungen, die selbstverständlich die Schulen stark fordern, die auch belasten, und die auch Verunsicherung auslösen können. Ein zweiter Problemkreis an den Schulen sind ohne Zweifel die schwieriger gewordenen Rahmenbedingungen. Sie haben das festgestellt in verschiedenen Berichten. Es wird gesprochen von grösseren Klassen, von Einschränkung des Freifachangebotes, von weniger Weiterbildungsmöglichkeiten oder fehlenden Entwicklungsmöglichkeiten beispielsweise der Fachhochschule. Es ist in der Tat so: Durch die finanziell angespannte Situation des Kantons haben wir in den letzten Jahren die Rahmenbedingungen nicht verbessern, sondern teilweise erschweren müssen, und das belastet naturgemäss die Schulen. Zum Dritten die Feststellung von einzelnen Schulen, die sich beklagen über zuviel Administration und Bürokratie. Ich verstehe das, aber ich muss Ihnen sagen, gerade im Zusammenhang mit dem aufwendigen Budgetierungsprozess, im Zusammenhang mit den Vorgaben des Bundes bei den Fachhochschulen werden hohe Anforderungen gestellt, wie immer wieder von den Schulen gemeldet wird. Wir sind aber sehr bestrebt, auch vom Erziehungsdepartement, den Schulen diese Aufgabe zu erleichtern, - ich denke an Leistungsvereinbarungen, an Globalbudgetierung. Aber wir sind erst am Anfang dieses Weges. Hier braucht es noch den Ausbau der diesbezüglichen Instrumente, damit wir das auch so steuern können, und so letztlich das Ganze auch im Controlling funktioniert. Da sind wir am Anfang dieses Prozesses, der ja auch zusammenhängt mit der WOV-Thematik. Zu den beiden Wortmeldungen von Geri Müller und Thomas Leitch. Es ist in der Tat so, dass in der EBK bei der Besprechung der Rechenschaftsberichte bezüglich Fachhochschule Gesundheit unterschiedliche Auffassungen bestanden, unterschiedliche Beurteilung vorgenommen wurde. Aber ich bin mit den beiden Vorrednern einverstanden, dass wir das besser beim nächsten Traktandum diskutieren und nicht an dieser Stelle. Ich danke der Kommission EBK herzlich für die sehr eingehende und sorgfältige Beschäftigung mit den Jahresberichten für Schulen, auch für ihr Eingehen auf die Schulen und deren Anliegen. Vorsitzender: Der Diskussionsteil über die Gesamtheit der Berichte ist damit abgeschlossen. Das Wort wird nicht verlangt. Die Jahresberichte der kantonalen Schulen sind stillschweigend genehmigt. 28. November 2000 danke ich an dieser Stelle auch und wiederholt, für das, was an diesen Schulen geleistet wird! Wenn Sie die einzelnen Berichte der Schulen und den Bericht des Kommissionspräsidenten durchgelesen haben, dann haben Sie festgestellt, dass vor allem drei Problemkreise die 2341 FH Aargau für Gesundheit und Soziale Arbeit, Direktionsbereich Gesundheit; Kantonalisierung; Beginn der Eintretensdiskussion (Vorlage vom 6. September 2000 des Regierungsrates samt Änderungsanträgen vom 6. November 2000 der nichtständigen Kommission "Fachhochschulen") Vorsitzender: Ich begrüsse Herrn Dr. Alexander Hofmann, der auf der Regierungsbank Einsitz nimmt. Er ist zuständig für den Fachhochschulbereich im Erziehungsdepartement. Doris Fischer-Taeschler, Seengen, Präsidentin der nichtständigen Kommission "Fachhochschulen": Namens der Spezialkommission Fachhochschulen darf ich Ihnen heute über die Kommissionsarbeit und die Anträge zu diesem sehr diffizilen Geschäft berichten. Zur Ausgangslage: Die Spatzen pfeifen es von den Dächern, wir stehen hier und heute vor der äusserst unangenehmen Situation, den Prozess zur Ausmerzung des Direktionsbereiches Gesundheit einläuten zu müssen. Die Kantonalisierung des Gesundheitsbereiches ist der Anfang des langsamen Todes eines kleinen, aber feinen Portofolio-Teiles unseres Fachhochschulangebotes. Mit "klein aber fein", "Nischenangebot", "zukunftsträchtig" und vieler anderer schöner Worte haben wir am 13. Januar 1998 im Rahmen des Dekretes über die Errichtung und Organisation der "FH Gesundheit und Soziale Arbeit" den Startschuss für diesen neuen FH-Zweig abgegeben. Modern und zukunftsorientiert, mit neuen Ideen und Modellen in Zusammenarbeit mit dem Schweizerischen Roten Kreuz sollte die neue Aufgabe gelöst werden. Sollte! Und nun, nur zweieinhalb Jahre später, stehen wir ernüchtert vor der Tatsache, dass der Kanton selbst die interimistische Führung dieses Direktionsbereiches übernehmen muss, weil 1. die fachliche Kompetenz nicht mehr beim SRK liegt: Im Gegensatz zur Projektphase liegt heute die Kompetenz und Initiative für die fachliche Entwicklung im Gesundheitswesen zum Leidwesen aller Beteiligter nicht mehr beim SRK, sondern bei der FH selbst. Offensichtlich liegen die fachlichen spezifischen Kompetenzen im Hochschulbereich nicht mehr beim SRK. 2. Erweisen sich die Führungsstrukturen als problematisch: Die Kombination der öffentlich-rechtlichen Bildungsinstitution mit privatrechtlicher operativer Führung erweist sich als äusserst schwerfällig. 3. Der Gesundheitsbereich besitzt einen Sonderstatus gegenüber den anderen kantonalen FH-Bereichen: Der führungs- und finanzmässige Sonderstatus verhindert eine echte Integration in die geplante Fachhochschule AargauSolothurn. 4. Die heutige Situation bringt Konkurrenznachteile. Der Aargau verfügt bekanntlich über keine universitären Einrichtungen im Gesundheitsbereich, was eine echte und starke Positionierung in diesem Fall behindert, vor allem vor dem Hintergrund, dass Basel und Bern - entgegen den ur3608 28. November 2000 sprünglichen Abmachungen - bereits mit Konkurrenzprodukten auf dem Markt sind oder nächstens drängen werden. Vor diesem Hintergrund ist das Anliegen der Regierung, die Kantonalisierung des Gesundheitsbereiches, gerechtfertigt. Zeitlicher Ablauf: Am 6. September erst hat der Regierungsrat die Botschaft verabschiedet, welche heute zur Debatte steht. Eine erste Kommissionssitzung, auf den 15. September geplant, musste mangels Beschlussfähigkeit kurzfristig gelung dieses Fachhochschulbereiches ist. (Die nächsten Kommissionssitzungen und Geschäfte in diesem Bereich sind bereits angekündigt auf Januar 2001.) Die Kommission hat es sich naturgemäss nicht nehmen lassen, sich nebst dieser Frage der Kantonalisierung auch generell mit der Zukunft des FH-Bereiches Gesundheit auseinanderzusetzen. Wie Sie aus der vorhergehenden Diskussion unschwer entnehmen können, hat es keine grosse Einigkeit in der Kommission gegeben. Wir konnten uns relativ schnell mit den Überlegungen zur Ausgangslage, zur Beurteilung über die Entwicklung, zu den Erwägungen und zum daraus gezogenen Fazit einverstanden erklären. Die Vorlage betrachten wir als eine Art Sofortmassnahme, die dazu dient, den Studierenden und Dozierenden in diesem sehr bedrohlichen Umfeld Sicherheit zu geben. Sicherheit einerseits, dass sie als Studierende ihr angefangenes Studium korrekt zu Ende führen können. Das ist ein legitimer Anspruch der Studierenden. Sicherheit andererseits, dass sie als Dozierende in dieser Übergangsphase auf planbare und übersichtliche Zeitabschnitte zählen können. Aus diesen Gründen beantragt Ihnen die Kommission auch eine Änderung der von der Regierung vorgeschlagenen Anträge: 1. Übernahme der festen Stellen für das Schuljahr 2000/2001 im vorgesehenen Umfang und 2. für das darauffolgende Schuljahr eine neue Botschaft, welche die Entwicklungen aufzeigt. Wenn die Studiengänge im Gesundheitsbereich auslaufen werden, braucht es für das Schuljahr 2001/2002 nicht mehr die beantragten 525 Stellenprozente. Die Regierung stimmt den Änderungen der Kommission vollumfänglich zu. Das heisst nun nicht - und ich betone dies ausdrücklich -, dass wir die Dozierenden und Studierenden im Ungewissen lassen wollen! Die Kommission ist sich der Verantwortung gegenüber allen Beteiligten durchaus bewusst. Sie will aber mit dieser heutigen Vorlage erstens nicht schon alle vielleicht noch möglichen Varianten verhindern (zum Beispiel ein Zusammengehen mit einer anderen Institution, mit einer Universität) und zweitens sich auch in der Frage der Aufhebung des Gesundheitsbereiches nicht das Heft aus der Hand nehmen lassen. Der Grosse Rat ist strategisch verantwortlich für den Fachhochschulbereich. Änderungen am FH-Portfolio müssen mit einer Dekretsänderung vom Grossen Rat genehmigt werden. Die Diskussion um die Ursachen, die Konsequenzen und allenfalls die Verantwortung für das Scheitern dieses FH-Bereiches wurde denn auch an einer weiteren Sitzung weitergeführt. Ich verzichte, heute darauf einzugehen, weil es nicht Gegenstand dieser Vorlage ist. Da die Kommission nicht in allen Teilen von den Antworten befriedigt ist, werden wir die Diskussion im Januar fortsetzen, nämlich dann, wenn es um die Dekretsänderung geht. Heute geht es einzig darum, die Frage nach der Übergangsregelung für die Dozierenden bis zum Ende der begonnenen Studiengänge zu 3609 Art. 2340 abgesagt werden, so dass die Kommission erst am 6. November definitiv über die Vorlage befinden konnte. Die Dozierenden im Gesundheitsbereich befinden sich demnach seit dem 30. September quasi im Niemandsland, in einer Art Übergangsregelung, wo sie formell weder beim SRK, noch beim Kanton angestellt sind. Diesem Zustand wollen und sollen wir heute Abhilfe schaffen - auch wenn wir uns bewusst sind, dass es nur für die Zeit bis zur definitiven Reregeln. Die materielle Diskussion um die Fortführung des Gesundheitsbereiches werden wir anfang nächsten Jahres führen, auch wenn der heutige Entscheid - mit dem Hintergrund der Lagebeurteilung des Fachhochschulrates vom 13. November - den Anfang des Endes einläutet. Trotzdem und mit einem bitteren Nachgeschmack bitte ich Sie, auf das Geschäft einzutreten und die Anträge der Kommission zum Beschluss zu erheben! Geri Müller, Baden: Gleich vorweg: für die Grünen ist es klar: Die Fachhochschule Gesundheit braucht es in dieser Ausführung, wie es gewesen ist, wie es hätte werden können für die Zukunft! Dass dort vieles nicht so gelaufen ist, wie man sich das vorgestellt hat, ist die eine Sache. Für uns ist es klar, dass es der Zukunftsbereich schlechthin ist. Sie kennen alle die Zahlen der steigenden Gesundheitskosten, Sie wissen alle, wie gewisse Dinge völlig aus den Rudern laufen, und hier wäre eine Antwort gewesen, zumindest weiss man das aus anderen Ländern, dass eine Fachhochschule für Gesundheit wesentliche Erleichterungen bringen kann. Im Moment jedoch diskutieren wir nicht darüber, das wird im Januar der Fall sein. Es schaudert mich aber schon, wenn man nicht bereit ist, in die Karten zu gucken, die man uns auf den Tisch gelegt hat, und die wir uns auch teilweise selbst erarbeiten mussten, um wirklich die gesamte Breite des Problems kennenzulernen. Ich schicke auch voraus, dass es gewährleistet sein muss, so wie es die Studierenden wie auch die Dozierenden fordern, dass jede Studentin und jeder Student seinen Lehrgang abschliessen kann und zwar so, dass er hinterher wirklich das bekommen hat, was man ihm oder ihr versprochen hatte, dass die erforderliche Qualität aufrecht erhalten werden kann, und dass eine detaillierte Ursachenanalyse gemacht wird! Lassen wir uns das machen, lassen wir nicht die Medien das machen! Das ist wirklich unsere Aufgabe, dort aufzuräumen, wo wirklich Probleme bestanden haben! Die Ursachen für die heutige Situation sind uns nämlich nicht klar. Wir verspielen hier einige Millionen und wissen nicht, warum. Es wurde immer gesagt, dass kein Bedürfnis da sei. Wenn man die Fachleute fragt, besteht jedoch dieses Bedürfnis. Ich zitiere beispielsweise den Schweizerischen Berufsverband für Krankenpflege, der schreibt, dass das Interesse Berufsangehöriger an weiterführenden Studiengängen sehr gross sei. Er beschreibt auch, dass es auch für die wirtschaftliche Entwicklung des Gesundheitswesens wesentlich wäre, diese Kurse weiterzuführen. Er kritisiert aber auch scharf die Frage des Marketings und beschreibt einige Situationen in einem Brief, den wir bekommen haben, die nicht erfolgt sind, die für eine Fachhochschule für Gesundheit hätten erfolgen müssen. Ich erinnere Sie an andere Fachhochschulen, wo wir auch als Grossräte zu jeder Veranstaltung eingeladen werden. Dort ist nicht einmal Fachpersonal eingeladen worden. Es ist auch sehr schwierig, von "kein Bedarf" zu sprechen, wenn sogar die Universität Basel bestätigt, dass sie sehr gerne diesen Fachhochschulbereich Art. 2341 gehabt hätte, oder dann auch, wenn man zitiert, was die WHO schreibt und sagt, dass Förderung und Erhaltung der Gesundheit und die Verhütung von Krankheiten eines der wesentlichen Punkte sei, die eine Fachhochschule für Gesundheit begründen würde, oder auch, dass die Grundversorgung gewährleistet werden kann, vor allem dann, wenn die Mittel knapper werden und das auch als Argument sieht für die Aufrechterhaltung einer Fachhochschule. Ich könnte hier reihenweise zitieren, was die einzelnen Leute dazu ist natürlich heute schon in der ganzen Diskussion um Fachhochschulzusammenlegung Nordwestschweiz verfehlt, wenn man jetzt der Universität Basel vorwirft, sie hätten Konzepte, Curricula von der Fachhochschule Aargau kopiert. Ich denke, es ist diplomatisch nicht sehr geschickt, in der jetzigen Situation so etwas zu sagen. Ich weise auch darauf hin, dass eine Strategietagung am 12. Dezember 1998 auch moniert worden ist und schon damals gesagt wurde, dass die Fachhochschule für Gesundheit sich speziell positionieren müsse und auf die Bedürfnisse der Leute, die diesen Studiengang suchen, Einfluss nehmen müsste. Die Frage der Konkurrenz: Sowohl Inselspital Bern, Universität Basel, wie auch das Weiterbildungszentrum in Aarau vom SRK haben niemals gesagt, dass sie das als Konkurrenz erleben, sondern immer als sinnvolle Ergänzung, das ist schriftlich bestätigt worden! Die Bildungssystematik wurde beschrieben. Die Bildungssystematik, das ist dieses unglückliche Papier mit sehr vielen Vierecken, das sich alle zwei drei Monate ändert. Wenn man sich jetzt auf dieses Papier abstützt, das jetzt vorschreibt, dass eine terziäre Ausbildung zwei Jahre bedeuten sollte, könnte das im Januar wieder anders sein, nämlich drei Jahre - das wird wirklich alle 2-3 Monate geändert. Das ist das Papier der Schweizerischen Sanitätsdirektorinnenkonferenz. Da befürchtet man, dass die Leute lieber zwei Jahre in die Schule gingen anstatt drei und deshalb auch das Interesse an der Fachhochschule für Gesundheit abgenommen hat. Ich muss Ihnen einfach sagen, dass die Vereinbarung von Bologna festgelegt hat, dass man drei Jahre zur Fachhochschule gehen muss, damit es als Fachhochschule akzeptiert werden kann. Ich kann dieses Argument absolut nicht nachvollziehen! Man hat sogar einen externen Bericht machen lassen, der die Zukunft der Fachhochschulen beinhalten sollte, der berühmte Biaggi-Bericht, den wir zusätzlich einfordern mussten, sonst wäre er uns auch nicht vorgelegen, und dieser Biaggi-Bericht fasst auch zusammen, dass wir diese Fachhochschule brauchen, dass sie nötig ist, dass sie eine wichtige Lücke deckt. Ich könnte auch das noch seitenweise zitieren. Es gilt als Empfehlung an den Kanton Aargau, die Fachhochschule Gesundheit nicht fallenzulassen. Es ist für mich auch eine Frage des WOV-Prinzips generell - und damit komme ich zum letzten Punkt - wenn ein Fachhochschulrat die strategische Führung zwar wohl delegiert bekommt und übernimmt, aber ohne uns direkt zu informieren, Entscheide fällt, bevor wir überhaupt darüber diskutieren konnten. Das ist für mich ein bedenkliches Vorgehen und wirft einen Schlagschatten auf die ganze Diskussion von WOV. Wenn das natürlich so ist, das habe ich in der vorherigen Debatte angetönt, dann wird so eine Motion wie sie Ursula Padrutt eingereicht hat, sehr wichtig, weil wir dann wirklich den Papieren nachrennen müssen, wenn dort einfach Dinge laufen, die nicht nachvollziehbar sind! Ich halte auch fest, dass im Fachhochschulrat niemand sitzt, der direkt mit der Gesundheit betraut ist und davon etwas detailliert versteht. Die heutige Situation wie auch die Anträge, 28. November 2000 gesagt haben, da kommt noch das Universitätsspital Bern usw. Die Frage der Konkurrenz: Diese Frage der Konkurrenz hat man 1997 schon abgetischt und gesagt, die Universität Basel bietet einen Studiengang an, der für Maturitätsabgängerinnen gedacht ist, aber nicht für die anderen. Man hat damals schon die Konkurrenz moniert und gesagt, es würde problematisch sein, die Universität Basel zu konkurrenzieren. Es die wir heute haben, sind ein Resultat von erstens einem Sparwahn des Kantons Aargau, - das wurde in der Kommission deutlich gesagt, wir haben keine Reserven mehr -, zweitens eine Frage der Geduld: Ich frage Sie an, ob das bei anderen Fachhochschulen, die nicht als typisch frauenspezifisch gelten, so gehandhabt würde. Es ist zusätzlich eine ganze Reihe von operativen Fehlern, die nicht hätten passieren dürfen, die andere Fachhochschulbereiche nicht gemacht haben und nicht derart ins Leere gelaufen sind, wie die Fachhochschule für Gesundheit. Stellen Sie sich einmal vor, dass es in der Schweiz fast nicht möglich ist, eine Therapieausbildung zu machen, und diese Fachhochschule schafft es, fünf Leute zu motivieren, diese Ausbildung bei ihnen zu machen! Da muss etwas schief laufen! Ich hoffe sehr, dass die Fachhochschule Gesundheit im Aargau überleben wird! Ich frage mich, ob es der Aargau allerdings verdient hat, eine solche Schule zu besitzen. Sie wird irgendwo in der Schweiz überleben. Vielleicht nicht hier. Dann konzentrieren wir uns halt wieder auf die anderen Dinge, und das ist so mein bitterer Nachgeschmack auf die Atommülldeponien usw. Dort sind wir Spezialisten. Wir bitten Sie wirklich dringend, diese drei Anträge, die jetzt gestellt worden sind, mindestens einmal zu gewähren und hoffen, dass Sie bis im Januar sehr gut informiert sind, was eine Fachhochschule für Gesundheit wirklich machen könnte, dass wir dort auf keinen Fall per Dekret diesen Bereich herausbrechen oder verabschieden! Dr. Max Brentano, Brugg: Die Frau Kommissionspräsidentin hat es gesagt: Es geht um die drei Anträge, die heute gestellt sind. Trotzdem gestatte ich mir, ganz leicht auszuholen mit der Frage: wie war die Ausgangslage, als dieser Fachhochschulbereich gegründet wurde? Die Ausgangslage war so, dass einerseits die Sanitätsdirektorenkonferenz wie auch das SRK den Kanton Aargau wissen liess, dass sie sehr interessiert sind, dass dieser Bereich vom Kanton Aargau für die deutsche Schweiz abgedeckt wird. Unter diesen Voraussetzungen hat der Grosse Rat wie auch der Fachhochschulrat der Gründung der Fachhochschule Soziales und Gesundheit den Sonderzug Gesundheit befürwortet. Abgedeckt wurde dieses Thema insbesondere auch durch eine vertragliche Sicherung zwischen dem Schweizerischen Roten Kreuz und dem Kanton Aargau. Die Sachlage heute: Aus bedauerlichen Gründen - und ich glaube, es ist nicht nur etwa das schlechte Marketing - ist die Nachfrage nach den beiden Zügen Therapie und Pflege im Kanton Aargau an unserer Fachhochschule ungenügend. Es zwang uns, bereits diesen Fachzug Therapie aufzuheben. Die Weiterführung des Fachzuges Gesundheit allein ist für eine gesamte Fachhochschule eine knappe Ausstattung, und es ist ernsthaft zu überlegen, wie dieser Bereich Gesundheit, der ja nicht nur aus Pflege besteht, eben weiter abgedeckt werden kann in Zukunft. Was wir aber tun müssen, und da haben wir eine Verantwortung übernommen: Den Schülern einerseits wie dem Lehrkörper andrerseits eine Rechtssi3610 28. November 2000 cherheit zu gewähren. Wenn ein Kanton wie der Kanton Aargau ein Angebot macht, muss er auch dazu stehen und die Konsequenzen durchziehen! Aus diesem Grund sind die Anträge, wie sie hier gestellt werden, ganz klar zu befürworten, um eine Rechtssicherheit zu schaffen! Der Antrag, der ursprünglich von der Regierung kam, wurde gesplittet auf einen Jahres- bzw. Zweijahrestranchen. Was wir hier machen können ist versichern, dass die Schüler ihre Ausbildung zu Ende führen können, und dass der LehrkörWir werden darüber bestimmt noch zu diskutieren haben. Im Namen der CVP-Fraktion bitte ich Sie, allen drei Anträgen, die unseres Ermessens sachgerecht und verhältnismässig sind, zuzustimmen, und wo der Kanton auch in der genügenden Flexibilität in Absprachen mit anderen Kantonen reagieren kann! Walter Gloor, Niederlenz: Die SVP unterstützt die drei Anträge der nichtständigen Kommission Fachhochschule und wird in einem Ergänzungsantrag Antrag 3 mit einem Termin ergänzen. Der Kanton Aargau ist rasch eingestiegen. Mit dem Pilotprojekt wurde etwas Neues in Zusammenarbeit mit dem Roten Kreuz aufgebaut. Aber nicht vorauszusehen waren die gesamtschweizerischen Veränderungen um die inzwischen entstandenen Konkurrenzangebote. Mit dem Fachhochschulgesetz von 1997 hat man dem Fachhochschulrat weitgehende Kompetenzen übertragen. Der Fachhochschulrat hat vor 14 Tagen mutig entschieden. Wie heisst es doch in den Leitsätzen: Es geht darum, konkurrenzfähige Positionen im Fachhochschulbereich auszubauen, bisherige Stärken zu optimieren und zukunftsträchtige Positionen aufzubauen. Man ist aber auch bereit zur sinnvollen Arbeitsteilung. In diesem Bereich ist offenbar der Markt noch nicht vorhanden, und es besteht nur eine kleine Nachfrage. Will man die anderen Fachhochschulbereiche nicht gefährden, so kann der Entscheid nur konsequent sein, aber es ist ein bedauerlicher Schritt für die Betroffenen! Doch muss man auch sehen, dass die beiden Studiengänge Architektur und Bauingenieurwesen infolge kritischer Grösse geschlossen werden müssen. Die Idee eines nur zweijährigen Studiengangs im Bereich Gesundheit ist in Frage zu stellen, insbesondere im Vergleich zur Technik, wo ein zweijähriges Studium schlicht unvorstellbar ist. Die Fortführung der laufenden Studiengänge muss gewährleistet sein. In diesem Zusammenhang ist auf das Geschäft betreffend Kantonalisierung einzutreten. Die Stellen für die Dozierenden sind sicherzustellen. Die eidgenössische Anerkennung der Studiengänge muss erreicht werden. Dies ist nicht nur eine rechtliche, sondern auch eine moralische Verpflichtung gegenüber den Studierenden. Ich ersuche Sie, auf das Geschäft einzutreten! Bei Antrag 3 möchten wir einen Termin einbauen, ergänzen mit "31. März 2001." Rainer Kaufmann, Rupperswil: Der Direktionsbereich Gesundheit wurde mit viel Elan und ohne Marktanalyse gestartet. Die bevorstehende Beerdigung der Fachhochschule Gesundheit ist konsequent, aber sehr traurig. Für die FDP ist es sehr wichtig, dass die Studentinnen und Studenten ihr Studium abschliessen können. Für die FDP ist es sehr wichtig, dass die Zusammenarbeit mit der Uni Basel und der Uni Bern verstärkt und das Diplom als Fachhochschuldiplom anerkannt wird. Dr. Roland Bialek, Buchs: Vor uns stehen zwei klare Fragen: Soll der Bereich Gesundheit kantonalisiert werden? Sollen die Stellen dazu geschaffen werden? oder besser 3611 Art. 2341 per seine Leistung weiterhin erbringen kann. Das ist mit diesen Anträgen gewährleistet. Wir sind uns auch bewusst, dass mit der Aufgabe kein neuer Ausbildungszug Pflege aus dem aargauischen Fachhochschulangebot verschwinden wird. Das heisst aber nicht, dass integriert in die Fachhochschule des Kantons Aargau nicht auch quervernetzte Themen zur Gesundheit weitergeführt werden können. Aber kein Sonderzug in diesem Bereich! gesagt, im Kanton übernommen werden? Diese sind in der Botschaft genannt. Im Raum stehen für uns jedoch viele offene Fragen. Wir können nur ein paar hier nennen. Wieso wurde dieser Bereich überhaupt gestartet? Zuständig dannzumal war ja bekanntlich das Gesundheitsdepartement. War denn das Problem mit der Maturität damals nicht bekannt? Soviel ich weiss, braucht es eine gewisse Zeit, bis Leute eine Maturität haben. War dieses Problem nicht bekannt? Das sollte ja bekannt sein! Hat man hier wirklich eine saubere Analyse gemacht? Oder zum Beispiel Frage zwei: Welche Unterstützung hatte diese "outgesourcte" Schule? Es wird wohl vom Werbeaufwand gesprochen, aber nicht von der Wirkung dieses Werbeaufwandes. Wenn man natürlich Leute anfragt, die verzweifelt nach Personal suchen, ob sie vielleicht hier eine Ausbildungsmöglichkeit weitergeben wollen mit dem Resultat, sie haben eine bestimmte Zeit - 3 Jahre - diese Person nicht mehr, dann kann man sich ja etwa vorstellen, was damit geschehen könnte. Oder von der politischen Seite: Kann man hier sagen: "Outgesourced" und vergessen? Die Situation hat sich erst dann merklich geändert, als dieser Bereich ins Erziehungsdepartement kam. Oder dritte Frage: Wieso trifft es hier einfach so rein zufällig einen Ausbildungsbereich, in dem vor allem Frauen tätig sind? Wieso? Ich bringe zwei Bemerkungen an: Der Gesundheitsbereich ist stark in öffentlicher Hand. Das merken wir immer wieder, und die Schule letzten Endes auch. Nun ändert diese öffentliche Hand die Randbedingung so, dass diese gleiche öffentliche Hand diese Schule nicht mehr weiterführen kann. Ist doch absurd! Das ist jedenfalls die Sicht der Leute, die die staatlichen Organe etwas von aussen betrachten. Man sieht, dass diese öffentliche Hand mehr oder weniger aus vielen öffentlichen Händen mit Löffeln besteht, die dauernd irgendwo in einer Suppe rühren, die dann letzten Endes versalzen ist! Zweite Bemerkung: Dieser Grosse Rat - Sie hier - haben ja gesagt zur Fachhochschule Gesundheit. Wir haben das in einem Dekret festgeschrieben. Darin steht: "Der Kanton Aargau führt eine Fachhochschule mit den Direktionsbereichen Gesundheit und soziale Arbeit." Ferner heisst es in § 2: "Die Fachhochschule bietet in den Bereichen Gesundheit und soziale Arbeit Diplomstudien, Weiterbildungsveranstaltungen usw. an." Was geschieht dann? Zum Beispiel als einfaches Kommissionsmitglied erhalten Sie eine Medienmitteilung vom Fachhochschulrat vom 13. November, worin steht: "Auf eine Ausschreibung des sistierten Studiengangs Pflege wird verzichtet." Also: Wir bestimmen, dass es eine Schule gibt, aber diese Schule macht irgendwann keine Ausbildung mehr. Grundlage ist ein Bericht, den erhalten Sie als Kommissionmitglied selbstverständlich nicht! Am 13. November ist diese Medienmitteilung, Sie raten, wann findet die Kommissionssitzung statt: am 14. November! Das ist interessant, Sie können also erst die Medienmitteilung lesen. Art. 2341 Wir haben drei Probleme zu lösen: ein kurzfristiges und zwei mittelfristige. Das kurzfristige: Hier stehen vor uns Menschen, die haben viel Zeit und Kraft in eine Ausbildung gesteckt. Deshalb haben wir eine Verpflichtung. Wir müssen alle Kräfte einsetzen, damit diese Studentinnen und Studenten die Ausbildung in guter Qualität abschliessen können! Das ist Anstand. Zweitens, mittelfristig: Es braucht eine Ausbildung im Bereich der Gesundheit auf dieser Stufe. Wir müssen dem kurrenz ist immer optimal, vor allem dann, wenn man keine Eigenkompetenz hat. Diese Strategie müsste man also mindestens einmal noch überdenken. Zweites mittelfristiges Problem: Was heisst diese Situation für andere staatliche Schulen? Ist es möglich und sinnvoll, dass eine staatliche Schule, wenn sich die Randbedingungen ändern, einfach mehr oder weniger zusammenfällt? Können wir uns das leisten, zum Beispiel in anderen Bereichen, dass wir plötzlich keine Berufsleute haben, weil hier Änderungen sind und die Leute nicht mehr kommen und die Schule zusammenfällt? Die Situation ist eben nicht vergleichbar mit der Architektur. Architektur war ein älteres, traditionelles Gebiet, wo man sich als Überlegungen gesagt hat, es ist sinnvoller, diese Bereiche zusammenzuschliessen. Die Leute können an einem anderen Ort die Ausbildung machen. Wir haben das schon seit langer Zeit gemacht und heute nochmals überlegt, ob das heute in dieser Art und Weise sinnvoll _______________________________________________ 28. November 2000 Pflegeberuf Chancen geben, anders geht es in diesem Bereich nicht! Schauen wir die weitere Entwicklung an. Man will nun Nachdiplomstudien machen in Querschnittsdisziplinen. Das wird vorgeschlagen. Aber das ist wirklich so, wie wenn ich eine Hängematte zwischen einem Baum erstellen und nichts aufhängen will. Das ist nicht sehr intelligent, deshalb hat man die Universitäten gesucht. Aber ist es nicht gerade dieser Bereich, von dem man wieder sagt, das sind unsere Konkurrenten? Zusammenarbeit mit der Konist. Das ist ein grosser Unterschied zu einer Schule, die erst zwei Jahre alt ist! Konsequenzen für uns: 1. Wir müssen den Studentinnen und Studenten eine Möglichkeit geben, die Ausbildung in guter Qualität dazu abzuschliessen. Deshalb Zustimmung zum ersten und zweiten Antrag der Kommission! 2. Es besteht ein dringlicher Handlungsbedarf im Fachhochschulbereich Gesundheit, aber auch im grundsätzlichen Umgang mit dieser Schule. Deshalb Zustimmung zum dritten Antrag, damit wir das in sinnvoller Zeit auch wirklich eingehend behandeln können. Stimmen Sie also diesen drei Anträgen zu! Vorsitzender: Ich schliesse die Vormittagssitzung und wünsche Ihnen einen guten Appetit! (Schluss der Sitzung um 12:30 Uhr.) 3612