Grosser Rat - beim Kanton Aargau

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Art. 2324
28. November 2000
173. Sitzung
28. November 2000, 10.00 Uhr
Vorsitzender:
Hans Ulrich Fischer, Meisterschwanden
Protokollführer:
Marc Pfirter, Staatsschreiber
Tonaufnahme/Redaktion:
Norbert Schüler
Präsenz:
Anwesend 178 Mitglieder
Abwesend mit Entschuldigung 21 Mitglieder, ohne Entschuldigung 1 Mitglied
Entschuldigt abwesend: Binder Andreas, Baden; Bolliger-Sahli Beatrice, Strengelbach;
Bron-Maurer Silvia, Schöftland; Brun Hansruedi, Merenschwand; Burgherr-Leu Thomas,
Wiliberg; Chopard-Acklin Max, Untersiggenthal; Damann Sepp, Magden; Fiechter Regula,
Suhr; Fischer Patrick, Bremgarten AG; Gersbach Hans-Ulrich, Baden-Rütihof; Guignard
Marcel, Aarau; Heller Daniel, Aarau; Hümbeli Urs, Hägglingen; Lüscher-Grieder Adolf,
Oberentfelden; Mösch Anton, Frick; Obrist-Kohler Alfred, Dättwil AG; Plüss Bruno,
Rheinfelden; Rothlin Werner, Wohlen AG; Suter Heinz, Gränichen; Vögtli Theo, Kleindöttingen; Züger Marcel, Umiken
Unentschuldigt abwesend: Flückiger Ernst, Oftringen
Protokoll:
Die Protokolle der 157. - 164. Sitzung sind vom Büro genehmigt.
Vorsitzender: Einen schönen, guten Tag wünsche ich Ihnen,
meine Kolleginnen und Kollegen, ich begrüsse Sie zur
173. Ratssitzung der laufenden Legislaturperiode.
wird mit ihrem Ausscheiden Ende März 2001 eine gehörige
Portion Know-how verloren gehen. Bei den anstehenden
einschneidenden und wegweisenden Reformen wie Demokratiereform, Parlamentsreform, Verwaltungsreform wäre
ihre Erfahrung sehr wertvoll gewesen.
2324 Mitteilungen
Erlauben Sie mir dazu auch noch einige persönliche Bemerkungen: Bei allem Demokratieverständnis habe ich Mühe,
die Nichtwiederwahl von unserer Finanzdirektorin zu verstehen. Ich habe in meiner Funktion als Grossratspräsident
Einsicht in die Tätigkeit der Regierungsmitglieder. Ich habe
das Engagement und die Einsatzbereitschaft unserer Regierungsmitglieder - ganz besonders auch die von Frau Regierungsrätin Stéphanie Mörikofer unmittelbar erlebt. Ich kann
daher nachempfinden, was für Gefühle bei der Betroffenen
aufkommen. Die Wählerinnen und Wähler müssen wissen,
dass mit dem neuen Wahlgesetz das Verpassen von Denkzetteln nicht mehr funktioniert! Es bleibt mir heute nur noch,
Frau Stéphanie Mörikofer für ihre bisherige und noch zu
leistende immense und gute Arbeit zugunsten unseres Kantons herzlich zu danken! Leistung und Wahlergebnis stehen
in diesem Fall in einem krassen Missverhältnis. Ich weiss,
dass Frau Mörikofer bis zuletzt ihre Aufgabe perfekt erfüllen wird. Liebe Stéphanie, ich danke Dir für Deine gute
Arbeit, für Dein hohes Engagement, auch im Namen dieses
Grossen Rates! (Beifall). -
Vorsitzender: Geschätzte Regierungsmitglieder, liebe Kolleginnen und Kollegen: 35,94 % der Stimmberechtigten im
Aargau haben sich über das vergangene Wochenende an der
Wahl des Regierungsrates für die Amtsperiode 2001/2005
und an der Abstimmung über das Strassenbaugesetz beteiligt. Ich darf feststellen, dass dem Strassenbaugesetz mit
deutlichem Mehr zugestimmt wurde und dieses somit in
Kraft treten kann.
Die Wahlresultate der Regierungsratswahlen: Kurt Wernli:
86'412 Stimmen; Peter C. Beyeler: 83'698 Stimmen; Ernst
Hasler: 72'425 Stimmen; Roland Brogli: 56'715 Stimmen;
Rainer Huber: 52'365 Stimmen; Dr. Stéphanie MörikoferZwez: 49'731 Stimmen; Barbara Roth: 43'413 Stimmen;
Geri Müller: 27'477 Stimmen.
Der Regierungsrat setzt sich somit ab 1. April 2001 zusammen aus den Herren: Kurt Wernli, Peter C. Beyeler, Ernst
Hasler, Roland Brogli und Rainer Huber.
Ich gratuliere den drei bisherigen Regierungsmitgliedern
herzlich zu ihrer Wiederwahl! Ebenso gelten meine Glückwünsche den neugewählten Roland Brogli und Rainer Huber! Ich wünsche der Regierung in neuer Zusammensetzung
für die kommenden Jahre Glück und Erfolg, - wir hoffen
alle auf eine erspriessliche Zusammenarbeit!
Die bedauerliche Tatsache, dass Frau Regierungsrätin Dr.
Stéphanie Mörikofer die Wiederwahl verweigert wurde, ist
in erster Linie für sie persönlich, aber auch für die Frauen,
für ihre Partei und für die Mitarbeitenden des Departementes
sehr schmerzlich. Als Amtsälteste im Regierungskollegium
Ich lasse allen Gewählten und nicht Gewählten von den
Mitgliedern des Kleinen Büros einen Blumenstrauss überreichen.
Heute darf ich zwei Ratskollegen zum Geburtstag gratulieren: Es sind dies die Herren Martin Groves, Obersiggenthal,
und Matthias Häusermann, Seengen. Ich hoffe, dass Sie
beide ein schönes und bleibendes Erlebnis auf dem Hallwilersee geniessen werden und wünsche Ihnen einen schönen
Geburtstag im Kreise der Ratskolleginnen und Ratskollegen!
3592
28. November 2000
2325 Corina Stefan, Baden; Rücktritt als Mitglied des
Grossen Rates
Vorsitzender: Ich habe folgendes Rücktrittsschreiben datiert vom 12. November - erhalten: "Mit diesem Schreiben
trete ich per 21. November 2000 aus dem Grossen Rat sowie
aus der ständigen Begnadigungskommission, der ständigen
Kommission Erziehung, Bildung und Kultur zurück. Im
September 2000 habe ich mein Mittelschulpraktikum zur
Bankkauffrau erfolgreich abgeschlossen. Eine erste Arbeitsstelle trete ich per 1. Dezember 2000 in Arosa an. Der Kantonswechsel lässt es leider nicht zu, dass ich mein Amt als
Grossrätin weiterführe. Mit freundlichen Grüssen, Corina
Stefan."
Frau Corina Stefan ist mit Beginn der Legislatur 1997 in den
Grossen Rat als Mitglied der SP-Fraktion eingetreten. Sie
gehörte zwei ständigen Kommissionen an: Kommission für
Erziehung, Bildung und Kultur und der Begnadigungskommission. Weiter wirkte Frau Stefan als Mitglied der Spezialkommission Gesetz über die Massnahme zur Erneuerung der
Justiz und präsidierte die nichtständige Kommission "Ja zur
Jugendförderung". Ich danke Frau Stefan für ihren Einsatz
in unserem Rat und hoffe, dass sie nebst einiger politischer
Erfahrung auch einige wertvollen Erlebnisse aus der Zeit in
diesem Rate mitnimmt. Ich wünsche ihr in ihrer neuen
Tätigkeit im sonnigen Arosa viel Erfolg und alles Gute!
2326 Neueingänge
1. Umstrukturierung der Nordostschweizerischen Kraftwerke AG (NOK), Schritt 3; Zustimmung zur Aufhebung des
NOK Gründungsvertrags vom 22. April 1914 und Ermächtigung des Regierungsrates zum Vollzug; Zustimmung zur
Überführung von 51 % der Aktien der AEW Energie AG
und der direkten Beteiligung an der Axpo Holding (vormals
NOK) ins Finanzvermögen und Ermächtigung des Regierungsrates zum Vollzug; Zustimmung zur Aufspaltung der
AEW Energie AG in eine AEW Holding mit Tochtergesellschaften sowie zur anschliessenden Einbringung der Betriebsaktivitäten in die Axpo Holding und Ermächtigung des
Regierungsrates zum Vollzug; Aufhebung des Dekrets über
den Leistungsauftrag der AEW Energie AG vom 7. September 1999. Vorlage des Regierungsrates vom 25. Oktober
2000. - Geht an die Energiekommission.
2. Gemeinde Rudolfstetten-Friedlisberg; Bauzonen- und
Kulturlandplan, Bau- und Nutzungsordnung (BNO). Vorlage des Regierungsrates vom 1. November 2000. - Geht an
die Bau- und Planungskommission.
3. Standortkonzept für Berufsschulen. Vorlage des Regierungsrates vom 15. November 2000. - Geht an die Kommission für Erziehung, Bildung und Kultur.
Art. 2325-2327
2327 Interpellation Flory Dubler, Kallern, betreffend
Abschaffung der Schulräte der Bezirke durch die Revision der aargauischen Strafprozessordnung (Vorgezogenes Projekt der Justizreform); Einreichung und schriftliche Begründung
Von Flory Dubler, Kallern, und 24 mitunterzeichnenden
Ratsmitgliedern wird folgende Interpellation eingereicht:
Text und Begründung:
Die geltende Strafprozessordnung soll punktuell einer Revision unterzogen werden.
Bei der Revision ist unter § 13 Abs. 4 StPO vorgesehen,
dass gegen Beschlüsse, Entscheide und Strafverfügungen
der Schulpflegen innert 20 Tagen von der Zustellung an
Beschwerde beim Jugendgericht geführt werden kann. Bisher mussten solche Beschwerden an den Bezirksschulrat
gerichtet und von diesem behandelt werden. Diese Änderung wird u.a. damit begründet, dass die jetzige Regelung
nicht EMRK-kompatibel sei. Die Schulpflegen könnten in
Strafverfahren Arbeitsleistungen und Arrest verfügen und
solche Einschränkungen der persönlichen Freiheit müssten
von einer richterlichen Behörde überprüfbar sein.
Auch wird unter den zu ändernden Gesetzesbestimmungen
darauf hingewiesen, dass § 77 Abs. 3 des Schulgesetzes
aufgehoben werde. Wenn man das Schulgesetz konsultiert,
stellt man fest, dass § 77 Abs. 3 wie folgt lautet: "Er (der
Schulrat) entscheidet über Beschwerden gegen Beschlüsse,
Entscheide und Strafverfügungen der Schulpflegen des
Bezirks".
Dadurch, dass die Bezirksschulräte als Beschwerdeinstanz
bei Entscheidungen der Schulpflegen ausgeschaltet werden
sollen, wird ihnen die Existenzgrundlage entzogen. Die
Abschaffung der Bezirksschulräte wäre damit vorprogrammiert.
Wenn dem neu vorgeschlagenen Gesetzestext von § 75
Schulgesetz: "Gegen Beschlüsse, Entscheide und Strafverfügungen der Schulpflegen kann innert 20 Tagen von der
Zustellung an Beschwerde beim Jugendgericht geführt
werden" und dem neu vorgeschlagenen Text von § 13 Abs.
4 StPO: "Erledigungsbeschlüsse und Urteile der Schulpflegen können innert 20 Tagen beim Jugendgericht angefochten werden, dessen Entscheid endgültig ist", sowie der ersatzlosen Streichung von § 77 Abs. 3 Schulgesetz, nachgelebt werden soll, wäre das Jugendgericht für alle Belange
der Schulpflegen Beschwerdeinstanz, also z.B. auch bei
Promotions-, Übertritts- und Prüfungsentscheiden, Einweisungen in Kleinklassen und Sonderschulen, etc.
Der Regierungsrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
1. Hat die bisherige Regelung, dass alle Entscheide der
Schulpflegen beim Schulrat angefochten werden können, zu
Kritik Anlass gegeben?
2. Ist der Regierungsrat der Meinung, dass zentrale Entscheidungsträger im Schulwesen effizienter arbeiten als
solche, welche in den Bezirken verankert sind?
3. Sind bei einer Abschaffung der Bezirksschulräte der
Erziehungsrat und das Erziehungsdepartement in der Lage,
3593
Art. 2328
im Interesse der Betroffenen Entscheidungen in ebenso
kurzer Zeit zu treffen, wie dies die Schulräte tun?
4. Wäre zur Verkürzung des Beschwerdeinstanzenweges im
Schulwesen nicht die Abschaffung von zentralen Entscheidungsträgern zu überprüfen?
5. Würde die vorgesehene Gesetzesänderung nicht bedeuten,
dass eine Kriminalisierung der Kinder in Bagatellfällen
erfolgt, sobald der Beschwerdeweg beschritten wird,
dass im Beschwerdefall für den Staat, aber auch für die
Beschwerdeführer weit höhere Kosten anfallen,
dass die vorgesehenen Beschwerdegremien (Jugendanwaltschaft, Jugendgerichte), welche bereits eine erhebliche
Arbeitslast aufweisen, noch mehr belastet würden.
2328 Interpellation Ruth Humbel Näf, Birmenstorf,
betreffend Auswirkung des neuen Arbeitsgesetzes und
der Besoldungsrevision auf die Spitäler; Einreichung
und schriftliche Begründung; Antrag auf dringliche
Behandlung; Zustimmung
Von Ruth Humbel Näf, Birmenstorf, und 30 mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird folgende Interpellation eingereicht:
Text und Begründung:
Von Seiten der Spitäler wird befürchtet, dass das neue Arbeitsgesetz und die Besoldungsrevision zu massiv höheren
Kosten führen wird. Wie der Presse entnommen werden
konnte, hat der Präsident der Vereinigung Aargauischer
Krankenhäuser (VAKA), Edmond E. Bürgi, an der Generalversammlung der VAKA vor den im nächsten Jahr auf die
Spitäler zukommenden Aufwandsteigerungen gewarnt. Er
hat namentlich auf 4 Bereiche hingewiesen, nämlich auf die
kantonale Besoldungsrevision mit Verbesserungen speziell
für Gesundheitsberufe, auf die Einführung von TarMed, auf
den Rahmenvertrag mit Assistenz- und Oberärzten sowie
auf das neue Arbeitsgesetz. Allein bedingt durch die Neuerungen im Arbeitsgesetz müsse ein kleineres Regionalspital
mit einer Aufwandsteigerung von rund 1,5 Mio. Franken
rechnen.
Im Budget 2001 (36'460'000 Franken) sind hingegen keine
solchen Aufwandsteigerungen zu verzeichnen. Bei den
Beiträgen an die Regionalspitäler liegt der für 2001 budgetierte Betrag gar leicht unter dem diesjährigen Budget
(36'830'000 Franken), obwohl bereits 1999 rund 39'233'000
Franken ausbezahlt worden sind.
In diesem Zusammenhang bitte ich den Regierungsrat,
folgende Fragen zu beantworten:
1. Sind alle Aargauer Spitäler zwingend dem Arbeitsgesetz
unterstellt?
2. Wie hoch schätzt der Regierungsrat die durch das neue
Arbeitsgesetz bedingten Mehrkosten für die Regionalspitäler
insgesamt und für die Kantonsspitäler Aarau, Baden und die
Psychiatrische Klinik Königsfelden?
3. Hat der Regierungsrat die Folgen des neuen Arbeitsgesetzes bei den Spitälern im Jahr 2001 budgetiert?
28. November 2000
4. Wie hoch werden Kostenfolgen der Besoldungsrevision
und des neuen Rahmenvertrages mit den Assistenz- und
Oberärzten für die Regionalspitäler sowie für die Kantonsspitäler Aarau, Baden und die Psychiatrische Klinik
Königsfelden sein?
5. Wurden die durch das Arbeitsgesetz, die Besoldungsrevision und den Rahmenvertrag mit den Assistenz- und Oberärzten bedingten höheren Personalkosten von den Regionalspitälern budgetiert? Wie waren die diesbezüglichen Vorgaben des Gesundheitsdepartements?
6. Gibt es bei den per 1.1.2001 ausgehandelten Fallpreispauschalen mit den Regionalspitälern Anpassungsmodalitäten?
Wie sehen sie aus?
7. Wie wirken sich die erwähnten Aufwandsteigerungen auf
die Anpassungsmodalitäten bei den WOV-Projekten Kantonsspitäler Aarau und Baden aus?
Ruth Humbel Näf, Birmenstorf: Ich habe eine Interpellation
betreffend Auswirkungen des neuen Arbeitsgesetzes und der
Besoldungsrevision auf die Spitäler eingereicht. Weil die
Antworten meiner Interpellation für die Budgetdebatte von
Interesse sind, beantrage ich dringliche Behandlung der
Interpellation.
Von Seiten der Spitäler wird nämlich eine massive Kostensteigerung befürchtet, insbesondere durch die Besoldungsrevision, aber ebenso durch das Arbeitsgesetz. Nach den
Präsidenten der VAKA muss ein mittleres Regionalspital
mit einer Aufwandsteigerung von 1,5 Mio. Franken rechnen.
Im Budget 2001 sind hingegen keine solchen Aufwandsteigerungen zu verzeichnen. Bei den Beiträgen an die Regionalspitäler liegt der für 2001 budgetierte Betrag knapp 3
Mio. Franken unter den Aufwendungen von 1999. Hier ist
eine Diskrepanz zwischen den Erwartungen und den Aussagen der Spitäler und der Budgetierung zu verzeichnen. Ich
habe deshalb einige Fragen zu dieser Diskrepanz gestellt,
namentlich zu den Auswirkungen des Arbeitsgesetzes. Es
geht mir nicht primär darum, den Budgetposten zu erhöhen,
ich meine aber, dass Antworten auf die offenen Fragen zu
erwarten sind, und dass wir wissen müssen, was allenfalls
nach der Budgetverabschiedung auf uns zukommen könnte.
Ich bitte Sie deshalb, die dringliche Behandlung der Interpellation zu unterstützen!
Regierungsrat Ernst Hasler: Ich äussere mich nicht zum
Inhalt, sondern zu der Dringlichkeit. Erstens: Im zweiten
Anlauf hat das Parlament die Änderung des Arbeitsgesetzes
im OR beschlossen. Leider wurde einmal mehr die Verordnung, also der Vollzug zu diesen Änderungen viel zu spät
erlassen und an die Kantone gesandt. Inzwischen sind wir
intensiv an der Arbeit, was das für den Kanton Aargau,
insbesondere für die Regionalspitäler für Auswirkungen
bringt. Frau Grossrätin Humbel hat darauf hingewiesen, dass
sich bereits die VAKA dazu geäussert hat. Wir sind jedoch
noch nicht soweit. Wir machen jetzt interkantonale Abklärungen, auch mit dem Gesetzgeber in Bern, damit wir wirklich wissen, ob diese Aussagen fundiert sind. Die laufenden
Abklärungen können nicht in dieser Dringlichkeitsphase, in
diesem Zeitraum, den wir zur Verfügung haben, gemacht
werden, wenn sie wirklich auch zu soliden Aussagen führen
sollen. Ich bin mit den Fragen selbstverständlich einverstanden, sie bewegen uns sehr. Der Zeitfaktor ist von der Vorgabe her unmöglich zu erfüllen. Daher bitte ich Sie, die Dringlichkeit abzulehnen!
3594
28. November 2000
Abstimmung:
Für Dringlichkeit: 114 Stimmen.
Vorsitzender: Im Saal befinden sich 171 Stimmberechtigte.
Das Quorum liegt bei 114 Stimmen. Mit 114 Stimmen
haben Sie somit Dringlichkeit beschlossen.
2329 Interpellation Marcel Iseli, Zurzach, betreffend
Buchbindeaufträge an die Strafanstalten; Einreichung
und schriftliche Begründung
Von Marcel Iseli, Zurzach, und 9 mitunterzeichnenden
Ratsmitgliedern wird folgende Interpellation eingereicht:
Text und Begründung:
Die Strafanstalt Lenzburg empfiehlt sich in der "Schweizerischen Juristen Zeitung" für allgemeine Buchbinderarbeiten.
Nur noch sehr wenige KMU-Betriebe teilen sich im Kanton
Aargau diesen Markt. Als Offertgrundlagen dienen den
Buchbindern die aktuellen Verbandspreislisten (VISCOM).
Aufträge werden in der Regel einiges unter diesen Empfehlungen vergeben.
Mit ausserordentlich tiefen Preisen steht die Strafanstalt
Lenzburg teilweise konkurrenzlos da. Dass ein Beschäftigungsprogramm in den Strafanstalten wichtig und therapeutisch hilfreich ist, wird nicht bestritten. Arbeiten sollten resp.
müssten zu marktüblichen Preisen offeriert werden um einen
fairen Vergleiche vorzunehmen.
Ebenso sollten die Buchbinderaufträge, wenn immer möglich im Konkurrenzvergleich im Kanton Aargau vergeben
werden.
In diesem Zusammenhang stelle ich dem Regierungsrat
folgende Fragen:
1. Nach welchen Kriterien werden die Aufträge an die Strafanstalt Lenzburg evtl. an weitere Strafanstalten vergeben?
2. Wie hoch sind die jährlich erteilten Buchbindeaufträge:
- total
- davon an die Strafanstalten (kantonal und ausserkantonal)
- an KMU Betriebe ausserkantonal
im Vergleich zu den KMU Betrieben im Kanton Aargau?
3. Welchen Bonus haben die kantonalen Buchbindereien
gegenüber ausserkantonalen Betrieben?
Art. 2329-2331
2330 Interpellation Dr. Rudolf Jost, Villmergen, betreffend Verseuchung der Fische mit PKD (Proliferative
Kidney Disease) in den aargauischen Fliessgewässern;
Einreichung und schriftliche Begründung
Von Dr. Rudolf Jost, Villmergen, und 22 mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird folgende Interpellation eingereicht:
Text und Begründung:
In der Schweiz wurde in vielen Fliessgewässern bei verschiedenen Fischarten eine zunehmende Beeinträchtigung
des Gesundheitszustandes festgestellt. Als mögliche Ursache
kommen einerseits die häufig diskutierten toxischen Einflüsse von Schadstoffen in Frage. Andererseits gibt es auch
infektiöse Erreger, welche zum Teil durch eine herabgesetzte Wasserqualität begünstigt werden. Nach neuesten Erkenntnissen grassiert in den aargauischen Fliessgewässern
die parasitär bedingte Nierenerkrankung PKD. Dabei soll
die Krankheit vorerst bei jungen Bachforellen festgestellt
worden sein.
In diesem Zusammenhang bitte ich den Regierungsrat,
folgende Fragen zu beantworten:
1. Stimmt es, dass PKD in den aargauischen Fliessgewässern ein ernst zu nehmendes Problem darstellt? Wie lange ist
dieses Problem dem Regierungsrat bekannt und was wurde
bis jetzt unternommen, um diese Krankheit im Kanton Aargau einzudämmen?
2. Wie stark sind die Fischbestände in den grossen Flüssen
Rhein, Aare, Limmat und Reuss befallen?
3. Ist diese Krankheit auch in Fischzuchtanstalten und Hälterungsanlagen aufgetreten?
4. Entspricht es einer Tatsache, dass PKD in über 15 0 C
erwärmten Fliessgewässern zu enormen Fischschäden bei
Salmoniden führt?
5. Welche Auswirkungen wird diese Krankheit auf den
zukünftigen Besatz von Fischen, insbesondere von Bachforellen, in die aargauischen Bäche und Flüsse haben?
6. Wie erkennt man Fische, welche von diesen Parasiten
befallen sind? Sind die Fische noch geniessbar und ist es
möglich, dass die Krankheit auch auf den Menschen übertragen werden kann?
4. Ist der Regierungsrat mit dem Interpellanten einig, dass
die Buchbindeaufträge zu Konkurrenzpreisen den im Kanton
ansässigen Betrieben vergeben werden sollen?
2331 Kurt Emmenegger, Baden; Inpflichtnahme als
Mitglied des Grossen Rates
5. Was unternimmt der Regierungsrat, dass sich die kantonalen Strafanstalten auch an die marktüblichen Preise halten?
Anstelle der zurückgetretenen Frau Corina Stefan, Baden,
tritt neu in den Rat ein: Kurt Emmenegger, Baden.
Herr Emmenegger wird in Pflicht genommen.
3595
Art. 2332
2332 Wahlen; Urs Michel, Buchs, als Präsident des
Personalrekursgerichts; Katharina Kerr Rüesch, Aarau,
als Mitglied des Verwaltungsrates der Aargauischen
Gebäudeversicherungsanstalt
Esther Egger-Wyss, Obersiggenthal: Im Namen der CVPFraktion möchte ich Ihnen zur Wahl als Präsident des Personalrekursgerichtes Urs Michel vorschlagen. Wir haben
bereits an der Bürositzung gegen den Zweiervorschlag Frau
Dr. Saner und Herrn Richli votiert. Es war ein eindeutiger
Bürobeschluss, dass die Qualifikation einer Person ausschlaggebend sein sollte. Die Qualifikation für Funktionen
hat auch bei Auswahlverfahren in der Wirtschaft höchste
Priorität. Herrn Urs Michel wird denn auch von allen Seiten
eine sehr grosse fachliche Qualifikation attestiert. Wir sind
überzeugt, dass sein breites Wissen und seine Fachkompetenz sowie seine fundierten Kenntnisse von Verwaltung und
Justiz wesentlich zu einem guten Aufbau und zur Organisation eines neuen Personalrekursgerichtes beitragen können.
Er ist absolut prädestiniert für diese Aufgabe. Herr Urs
Michel verfügt über grosse Erfahrung in der Personalführung, unterstehen ihm doch zur Zeit etwa 400 Mitarbeitende.
Er zeichnet sich aus durch Konsequenz, Kooperation und
Menschlichkeit und verfügt über ausgeprägte Stärken im
kommunikativen Bereich. Für eine richterliche Funktion ist
dies sicher ausschlaggebend. Er versteht es jedoch ebensogut, Verhandlungen und komplexe Problemstellungen
erfolgreich zu leiten. Von verschiedenen Seiten wurden Interessenkonflikte bezüglich früherem Arbeitgeber oder aber
auch Mitarbeitenden befürchtet. Wir sind überzeugt, in
Herrn Michel eine Persönlichkeit vorschlagen zu können,
welche sehr wohl die Neutralität wahren kann und eine
Verhandlung fair und ohne Befangenheit durchführen wird.
Bei Bedarf - so hat er sich auch bei der Vorstellungsrunde
geäussert - wird Herr Michel selbstverständlich in den Ausstand treten. Das ist nichts Ungewöhnliches. Ich denke,
diese Konflikte oder Befangenheit können durchaus auch in
anderen Bereichen für andere Personen zum Tragen kommen. Wir sind auch überzeugt, dass die Kenntnisse von
Herrn Michel bezüglich der neuen Führungsstrukturen in
unserer Verwaltung sowie der neuen Führungsmethodik von
WOV keinesfalls negativ sind, sondern einen Vorteil darstellen. Gerade die anstehende Justizreform verlangt von
Richterinnen und Richtern Erfahrungen in den erwähnten
Bereichen. Herr Urs Michel möchte sich gerne der Herausforderung stellen, ein neues Gericht aufzubauen. Wir danken
auch denjenigen Fraktionen, welche bereit waren, Herrn
Michel zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen. Ich bitte
Sie, am Grundsatz festzuhalten, die bestqualifizierte Person
zu wählen und daher Ihre überzeugte Stimme für Herrn Urs
Michel abzugeben. Besten Dank!
Corina Eichenberger-Walther, Kölliken: Personalrecht und
insbesondere Rechtssprechung im Personalrecht ist ein sehr
heikler und sensibler Bereich. Drei ausgewiesene Persönlichkeiten stellen sich für dieses Amt zur Verfügung. Fachliche Kompetenz, Berufserfahrung, insbesondere im Personalrecht, soziale Kompetenz, das heisst Geschick im Umgang
mit Rechtsuchenden, im Verhandeln, aber auch im Führen
von Verhandlungen, richterliche Unabhängigkeit und Vermeidung von Interessenkollisionen, alles dies sind Eigenschaften, die für das Präsidium des Personalrekursgerichtes
in hohem Masse gefordert sind. Frau Dr. Corinne Saner
erfüllt diese Voraussetzung. Sie ist eine Persönlichkeit, die
rundum geeignet ist für dieses Amt. Die FDP-Fraktion wird
28. November 2000
sie grossmehrheitlich wählen, und ich bitte Sie, ihr die
Stimme zu geben.
Rolf Urech, Hallwil: Die Wahlvorbereitungsgruppe hat
sämtliche Kandidaten geprüft, hat fünf Kandidaten dem
Büro vorgeschlagen, um näher zu betrachten. Das Büro hat
eine Auswahl getroffen. Es sind drei Personen in die engere
Wahl gekommen. Das Büro hat beschlossen, Frau Corinne
Saner und Herrn Peter Richli Ihnen zur Wahl vorzuschlagen.
Am 21. November bekamen wir Post, dass die CVP an der
Nomination von Herrn Michel festhält. Es wurde auch eine
Vorstellungsrunde angefragt. Unsere Fraktion hat darauf
verzichtet, weil Herr Michel für uns nicht zur Diskussion
steht. Herr Michel hat, wie es die Sprecherin der CVP gesagt
hat, 400 Angestellte, welchen er vorsteht. Er hat da die
Bewertungsgespräche geführt und sollte dann später als
Personalrichter im Personalrekursgericht darüber urteilen.
Dann müsste er in den Ausstand, das ist klar. Für uns steht
Herr Michel jedoch nicht zur Debatte. Ich richte jetzt ein
Wort an die CVP: Obwohl dieses Schreiben am 21. November bei uns eingegangen ist, ist es stossend, dass man einen
Bürobeschluss nicht akzeptiert. Ich sage jetzt etwas Böses:
Auch mit zwei Regierungsräten hätten Sie nicht das Recht,
etwas zu ändern. Aber damals wussten Sie noch nicht, dass
Sie zwei Regierungsräte haben werden als kleinste der
grossen Parteien. Ich bitte Sie, Ihre Wahl zwischen Frau
Corinne Saner und Herrn Peter Richli zu treffen, auf keinen
Fall steht hier Urs Michel zur Wahl.
Lieni Füglistaller, Rudolfstetten: Es ist eigentlich nicht
Usanz, vor Richterwahlen im Plenum die Werbetrommel für
eigene oder entsprechend genehme Kandidatinnen oder
Kandidaten zu rühren. Es ist aber durchaus Mode geworden,
dass man sich offensichtlich an keinerlei geschriebene oder
ungeschriebene Gesetze oder Gepflogenheiten halten will.
Die CVP geht da einen eigenen, neuen Weg. Ich enthalte
mich eines Kommentars darüber, das Wesentliche hat Rolf
Urech schon gesagt. Corina Eichenberger und Rolf Urech
haben Ihnen auch die Gründe dargelegt, weshalb eine Wahl
des CVP Kandidaten auch im Büro nicht möglich war.
Offenbar nimmt die CVP-Fraktion diesen Umstand nicht zur
Kenntnis. Im Namen der SVP-Fraktion drücke ich an dieser
Stelle vor der Wahl darüber unser Befremden aus. Auch
sollten Sie sich alle in Erinnerung rufen, dass wir einen
mehr oder weniger freiwilligen Proporz für die Wahl in
diesen Gremien pflegen. Die SVP ist die einzige Regierungspartei, die keine Präsidentin und keinen Präsidenten in
einem Rekursgericht stellt. Unsere Fraktion würde es sehr
schätzen, wenn diese Tatsache zur Kenntnis genommen
wird, und beim Ausfüllen des Stimmzettels zum Tragen
kommt. "Peter Richli" wäre dann der Name, den Sie aufschreiben sollten! Ich sage Ihnen das vollkommen emotionslos, weil ich wie Sie weiss, dass man entsprechende Retuschen spätestens bei den Gesamtwahlen im nächsten Jahr
anbringen kann. Noch etwas zur Kandidatur von Frau Dr.
Saner: Als einfach gebildeter Mensch habe ich immer geglaubt, dass Leute, die eine juristische Ausbildung haben,
auch die entsprechenden einschlägigen Gesetze kennen.
Gemäss unserem GOG § 5 müssen Richterinnen und Richter
ihren Wohnsitz im Amtsbezirk haben. Frau Dr. Saner hat
unserer Fraktion heute Morgen erklärt, dass sie das nicht so
eng sehe, und dass sie sich dann gelegentlich durchaus eine
"Züglete" überlegen werde. Ich lade Sie aus den genannten
Gründen und Aspekten ein, unserem Peter Richli die Stimme zu geben!
3596
28. November 2000
Dr. Max Brentano, Brugg: Über die Qualifikation von Herrn
Michel wie auch der andern Kandidaten haben wir die Präsentationen sowie auch Anhörungen hinter uns. Ich nehme
nur Stellung zur Frage der Argumentation durch die SVP,
FDP und FP. Die Unvereinbarkeit bzw. die Interessenlage:
Sie haben hier in diesem Raum schon sehr viele Leute gewählt, die die Seite gewechselt haben. Anwälte, die Partei
waren, wurden Oberrichter, hatten sehr viele Bekannte bei
den Anwälten, die antreten. Wir haben wieder ein sehr
extremes Beispiel neu. Es wurde beispielsweise in der Bankiervereinigung nicht Herr Bohrer, der hier nicht involviert
gewesen wäre, sondern ein Kandidat aus der UBS gewählt,
der Chef der Rechtsabteilung, der zweifellos, nachdem Sie
die Geschichte dieser Bank kennen, mehrfach mit der eidgenössischen Bankenkommissionen differente Meinungen
hatte. Dieser Vorgang ist in unserer Demokratie gang und
gäbe. Wenn jemand aus dem operationellen Geschäft in die
Judikative wechselt, hat er diese Situation jedesmal zu bewältigen. Es geht schlicht und einfach darum, die Qualifikation zu beachten, ob der Kandidat geeignet ist oder nicht,
und ob man davon ausgehen kann, dass er auch eine neutrale
Beurteilung als Richter vornimmt. Sonst dürften wir keine
Richter, keine Judikative mehr bestimmen. Wir haben die
Qualifikation gemacht, wir wollen uns aber nicht vorwerfen
lassen, dass dieser Interessenskonflikt von unserer Partei her
nicht berücksichtigt wurde. Auch bei anderen Positionen,
die durch Leute Ihrer Parteien besetzt wurden, wäre immer
irgendwo dieses Scheinargument zu finden. Es ist ein
Scheinargument, weil Sie hier offensichtlich Parteipolitik
pflegen wollen. Wir wollen die besten Leute an wichtige
Stellen in unserem Kanton, und ich danke Ihnen in diesem
Sinne, wenn Sie auch objektiv und nicht aufgrund von
Scheinargumenten beurteilen!
Vorsitzender: Es liegen dazu keine Wortmeldungen mehr
vor. Das Wahlbüro setzt sich wie folgt zusammen: Daniel
Knecht, Windisch, Präsident; Otto Ming, Beinwil am See,
Roger Fricker, Oberhof, Manfred Breitschmid, Niederwil,
Martin Bossard, Kölliken.
Wahlergebnisse :
Präsident des Personalrekursgerichtes:
Ausgeteilte Stimmzettel: 179, eingelangte Stimmzettel: 179.
Leer oder ungültig: 0, verbleibende gültige Stimmen: 179,
absolutes Mehr: 90. Stimmen hat erhalten und ist gewählt
mit 91 Stimmen: Urs Michel.
Ferner haben Stimmen erhalten: Peter Richli: 54, Dr. Corinne Saner: 33
Wahl eines Verwaltungsratsmitgliedes der Aargauischen
Gebäudeversicherungsanstalt für den Rest der Legislaturperiode 1997 - 2001:
Ausgeteilte Stimmzettel: 179, eingelangte Stimmzettel: 179,
davon leer: 19, ungültig: 0, verbleiben gültige Stimmzettel:
160. Absolutes Mehr: 81. Stimmen hat erhalten und ist
gewählt mit 90 Stimmen: Katharina Kerr Rüesch, Aarau.
Verner haben Stimmen erhalten: Fritz Baumgartner 14,
Ursula Padrutt 22.
3597
Art. 2333
2333 Motion Elisabeth Imhof-Kappeler, Gipf-Oberfrick,
vom 26. September 2000 betreffend Revision des Leistungsauftrages für Krankenheime und Krankenheimabteilungen in der Spitalkonzeption 2005; Umwandlung in
ein Postulat; Überweisung an den Regierungsrat
(vgl. Art. 2224 hievor)
Antrag des Regierungsrates vom 8. November 2000:
Der Regierungsrat ist bereit, die Motion mit folgender Erklärung entgegenzunehmen:
Worum geht es?
Die Motionärin will den Regierungsrat beauftragen, den
Leistungskatalog für die Krankenheime und Krankenheimabteilungen zu revidieren und um die "Geriatrische Rehabilitation" zu erweitern.
Stellungnahme
Die geriatrische Rehabilitation ist ein multidimensionaler
und interdisziplinärer Prozess, unter Beachtung der pflegerischen, medizinischen, psychosozialen und funktionalen
Ressourcen und Probleme der älteren Menschen unter Berücksichtigung ihrer Umgebungssituation.
Schon früh wurde vom Gesundheitsdepartement erkannt,
dass mit zunehmendem Anteil der Betagten und Hochbetagten an der Gesamtbevölkerung, die pflegerische, medizinische und rehabilitative Versorgung dieser Gruppe quantitativ aber auch qualitativ an Bedeutung zunimmt. Unter dem
Begriff "Perspektiven" wurde daher bereits in der Spitalkonzeption vom 16. August 1994 die Erweiterung des Leistungsauftrages für Krankenheime und Krankenheimabteilungen für die Zukunft wie folgt vorgemerkt: "Übergangspflege und reaktivierende therapeutische Pflege und Betreuung mit dem Ziel, Patientinnen und Patienten eine Rückkehr
nach Hause zu ermöglichen".
Vorsorglich sei jedoch bereits darauf hingewiesen, dass die
"Geriatrische Rehabilitation" im Sinne der laufenden Neuverteilung der Aufgaben zwischen Kanton und Gemeinden,
in den Aufgabenbereich der Gemeinden fallen wird.
Judith Meier, Schneisingen: Die Geriatrie ist eine Herausforderung der Zukunft für uns alle, und dies aus verschiedenen Gründen: Denken wir an die demographischen Entwicklungen, die veränderten Behandlungsmethoden usw. Die
geriatrische Rehabilitation ist ein Teilbereich der Geriatrie
mit einem sehr hohen Stellenwert. Sie ist sehr komplex,
anspruchsvoll, und braucht umfassendes Know-how und
Fähigkeiten. Einen Patienten mit einer Kreuzbandruptur zu
rehabilitieren ist relativ einfach. Denken Sie aber an eine
Patientin, die 80 jährig ist, multimorbid ist, und unter Demens leidet: Das ist eine Herausforderung für die Rehabilitation. Gerade deshalb ist es nicht sinnvoll, einen Teilbereich
der Geriatrie einer Institution zuzuweisen. Viel wichtiger ist
es, eine umfassende Sichtweise der ganzen Behandlungkette
von geriatrischen Patientinnen und Patienten zu erstellen
und die geeigneten Institutionen dafür zu suchen. Aus diesem Grund erachten wir es als richtig, dass ein Geriatriekonzept, wie die Motionärin verlangt, erstellt wird, und dies
umfassend sein sollte. Aus diesem Grund bitten wir Sie, die
vorliegende Motion in ein Postulat umzuwandeln, um damit
die Chance wahrzunehmen, ein ganzheitliches Konzept für
die Geriatrie zu erstellen. Die Motionärin ist mit
Art. 2334-2336
diesem Vorschlag einverstanden, wir bitten Sie, auch diesem
Antrag zuzustimmen!
Vorsitzender: Die Motionärin ist mit der Umwandlung in ein
Postulat einverstanden. Das Postulat ist unbestritten. Sie
haben es stillschweigend an den Regierungsrat überwiesen.
2334 Beschwerde Dr. Norbert Münster, Künten, gegen
das Obergericht des Kantons Aargau; Behandlung
durch die Justizkommission; Nichteintreten
Dr. Ernst Kistler, Brugg, Referent der Justizkommission:
Sie haben die Empfehlung der Justizkommission erhalten.
Ich möchte dazu nichts beifügen. Wir empfehlen die Abwandlung der Petition, das heisst: Ablehnung der Beschwerde.
Vorsitzender: Die Kommission beantragt, auf die Beschwerde mangels Zuständigkeit nicht einzutreten.
28. November 2000
dieser Stelle ausdrücklich fest, dass durch diese Flexibilisierung die Probleme des Verwaltungsgerichts nicht tangiert
und somit auch nicht entschärft werden. Die hier vorgenommene Massnahme betrifft lediglich die eingangs erwähnten Fälle.
Zur Kommissionsberatung: In der Justizkommission war,
wie bereits gesagt, das Geschäft unbestritten. Es war unbestritten, dass aufgrund der neuen Umstände und der rasant
angestiegenen Fälle in diesem Bereich eine flexiblere Lösung zu suchen ist, und in diesem Sinn beantragt Ihnen die
Justizkommission einstimmig, den flexibler ausgestalteten
§ 44 Abs. 1 zu genehmigen.
Vorsitzender: Eintreten ist nicht bestritten.
Detailberatung
Titel, I., § 44 Abs. 1, II.
Zustimmung
Dem Antrag der Justizkommission wird mit grosser Mehrheit zugestimmt.
Vorsitzender: Der Antrag lautet: "Der Grosse Rat möge auf
die Änderung des Dekretes über die Organisation des Obergerichts, des Handelsgerichts, des Versicherungsgerichts
und des Verwaltungsgerichts eintreten und dieses zum Beschluss erheben."
Beschluss:
Abstimmung:
Auf die Beschwerde wird mangels Zuständigkeit nicht
eingetreten.
Für die Dekretsänderung, wie sie aus den Beratungen hervorgegangen ist; 135 Stimmen (ohne Gegenstimme).
2335 Dekret über die Organisation des Obergerichts,
des Handelsgerichts, des Versicherungsgerichts und des
Verwaltungsgerichts
(Gerichtsorganisationsdekret,
GOD); Änderung; Genehmigung bzw. Beschlussfassung
2336 Petition der Gruppe Reform 91 betreffend Einweisungsstopp für Schweizer Delinquenten in die Strafanstalten Pöschwies (Zürich), Lenzburg, Thorberg (Bern),
bzw. Einweisungsstopp für Ausländer-Delinquenten in
die interkantonale Strafanstalt Bostadel (Zug); keine
Folge
Abstimmung:
(Vorlage vom 11. September 2000 des Regierungsrates)
Thomas Lüpold, Möriken, Präsident der Justizkommission:
Es scheint, dass wir heute für die Justiz nicht sehr viel Zeit
brauchen. Ernst Kistler hat sich sehr kurz gehalten, und ich
kann es ihm gleichtun. Das Gerichtsorganisationsdekret war
in der Kommission eigentlich unumstritten. Ich mache
trotzdem einige Vorbemerkungen: Auf Druck von übergeordnetem Bundesrecht hat der Grosse Rat ziemlich genau
vor einem Jahr, am 16. November 1999, das Einführungsgesetz zum ZGB ergänzt. Durch diese Ergänzung kann gegen
die Einweisung per fürsorgerischem Freiheitsentzug bzw.
gegen die Abweisung eines Entlassungsgesuches durch
ärztliche Leitung neu auch gegen die Verfügung der psychiatrischen Klinik von Zwangsmassnahmen beim Verwaltungsgericht Beschwerde erhoben werden. Diese Änderung
ist per 3. Dezember 1999 in Kraft getreten. Seit diesem
Datum haben sich die Beschwerdeeingänge im Bereich des
fürsorgerischen Freiheitsentzugs drastisch erhöht. Durch
diese Erhöhung ist es nötig, zusätzliche nebenamtliche
Richter bzw. Ersatzrichter, insbesondere Psychiater, einsetzen zu können.
Zum Inhalt der Vorlage: Gemäss § 44 Abs. 1 GOD ist die
Anzahl der nebenamtlichen Richter bzw. Ersatzrichter auf
10 bzw. 8 beschränkt. Die vorliegende Botschaft sieht nun
vor, die Anzahl der nebenamtlichen Richter bzw. Ersatzrichter nicht mehr fix im Dekret festzuschreiben, vielmehr wird
betreffend der Anzahl ein Rahmen vorgegeben. Ich halte an
Ursula Brun, Mumpf: Präsidentin der Petitionenkommission: Zuerst möchte ich Ihnen Kenntnis geben von einer Petition von Hans und Marie Pfander, Veltheim: Die Petitionenkommission hat eine Petition vom 26. September 2000 von
Hans und Marie Pfander-Fricker bezüglich Bau- und Nutzungsordnung der Gemeinde Veltheim (Zuweisung der
Spezialzone Gebiet Rein in eine Gewerbezone) geprüft. Das
Anliegen betrifft ein abgeschlossenes, rechtsgültiges Geschäft. Aufgrund der Unzuständigkeit des Grossen Rates
wurde der Petition keine Folge geleistet. Dem Petenten wird
dies schriftlich mitgeteilt. Ich bitte den Grossen Rat um
Kenntnisnahme.
Petition Strafanstalten für Ausländer: Die Gruppe Reform
91 reichte im März 2000 an den Gesamtbundesrat eine
Petition ein mit dem Begehren, dass die Kantone eigene
Strafanstalten für Ausländer einrichten. Vom Bundesamt für
Justiz wurden die Petenten darauf hingewiesen, dass für die
Ausgestaltung des Strafvollzuges nach verfassungsrechtlicher Kompetenzverteilung die Kantone zuständig seien.
Deshalb reichte Peter Zimmermann aus Salez am 17. April
die Petition im Namen der Gruppe Reform 91 dem Grossen
Rat des Kantons Aargau ein. Am 2. Mai wurde die Petition
der Kommission zugewiesen. Das Begehren verfolgt das
Ziel, dass Schweizer und Ausländer in getrennte Strafanstalten eingewiesen werden sollen. Die Petitionäre machen
3598
28. November 2000
geltend, dass in Anbetracht des hohen Ausländeranteils der
Auftrag zur Resozialisierung weitgehend erschwert oder
unmöglich sei. Sie fordern einen Einweisungsstopp für
Schweizer Delinquenten in die Strafanstalten Pöschwies,
Lenzburg, Thorberg bzw. einen Einweisungsstopp für ausländische Delinquenten in die interkantonale Strafanstalt
Bostadel. Als Entscheidungsgrundlagen dienten der Kommission einerseits die vom Departement des Innern angeforderte Stellungnahme und anderseits lag vom Bundesamt für
Justiz der Bericht der Expertenkommission zum Postulat
Gadient über die Schaffung von Strafanstalten für Ausländer
vor. In einem ausführlichen Bericht legen das Departement
des Innem und die Direktion der Strafanstalt Lenzburg die
Problematik dar und lehnen das Begehren entschieden ab.
Es wird festgestellt, dass die Schweiz 1994 das internationale Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung unterzeichnet habe. Damit habe sie sich
insbesondere zur Wahrung der Rechtsgleichheit und Gleichbehandlung vor Gerichten und allen sonstigen Organen der
Rechtspflege verpflichtet. Eine systematische Trennung
zwischen ausländischen und schweizerischen Delinquenten
wäre unvereinbar mit dieser völkerrechtlichen Verpflichtung. Auch sei bisher der Nachweis nicht erbracht worden,
für das viel behauptete höhere Gewaltpotential bei Personen
nicht schweizerischer Herkunft. Bei der Wahl unter den
verschiedenen Vollzugsorten werde soweit möglich Rücksicht auf das soziale Umfeld der Betroffenen genommen und
somit die Wiedereingliederung in das bürgerliche Leben
erleichtert. Gegen die vorgebrachte Forderung sprechen
auch eine Verschärfung bei der Rekrutierung des Vollzugspersonals sowie die Auswirkungen auf die Vollzugskosten.
Zusammenfassend wird festgehalten, dass das mit der Petition verfolgte Ziel unrealistisch sei. Soweit Handlungsbedarf
besteht, liegt dies in der Anpassung der anstaltsinternen
Strukturen. Entsprechende Massnahmen sind im Rahmen
des Gefängniskonzeptes bereits vorgesehen. Ein weiterer
Lösungsansatz könnte der stellvertretende Strafvollzug im
Heimatland sein, für dessen Umsetzung aber in erster Linie
der Bund besorgt sein müsse. Vom Bundesamt für Justiz
wurde uns bestätigt, dass die Aussagen der Expertenkommission zur anderen Ausgestaltung des Freiheitsentzuges bei
Ausländern von 1994 nach wie vor Gültigkeit habe und dass
dieser Vorschlag nicht weiter verfolgt werde. Die Kommission kann die Argumentation nachvollziehen. Sie schätzt das
verfolgte Ziel ebenfalls als unrealistisch und eine derartige
Massnahme vor allem im Lichte des verfassungsrechtlichen
Gleichheitsgebotes als sehr problematisch ein.
Antrag: Die Kommission beantragt dem Grossen Rat, der
Petition mit Hinweis auf den Bericht des Departements des
Innern sowie des Bundesamtes für Justiz keine Folge zu
leisten.
Vorsitzender: Es liegen keine Wortmeldungen vor. Wir
befinden über den Antrag der Kommission.
Abstimmung:
Der Antrag der Kommission wird mit grosser Mehrheit
gutgeheissen.
Beschluss:
Der Petition wird mit Hinweis auf den Bericht des Departementes des Innern sowie des Bundesamtes für Justiz keine
Folge geleistet.
3599
Art. 2337
2337 Motion Walter Markwalder, Würenlos, vom
22. August 2000 betreffend Änderung des Grossratswahlgesetzes und der Verordung über die Wahl des
Nationalrates; Umwandlung in ein Postulat; Überweisung an den Regierungsrat
(vgl. Art. 2103 hievor)
Antrag des Regierungsrates vom 25. Oktober 2000:
Der Regierungsrat lehnt die Motion mit folgender Begründung ab bzw. ist bereit, die Motion als Postulat entgegenzunehmen:
1. Ausgangslage: Nach § 7 Abs. 2 des Grossratswahlgesetzes vom 8. März 1988 werden die Listen mit arabischen
Zahlen nummeriert. Die Nummerierung der einzelnen Listen
erfolgt entsprechend der Anzahl der für die Verteilung der
Sitze massgebenden Stimmen, die bei der letzten Gesamterneuerungswahl auf die Listen entfallen sind. Die Liste mit
der im Kanton erreichten höchsten Stimmenzahl erhält in
allen Wahlkreisen die Nr. 1. Wird eine Liste aufgeteilt,
werden die Teillisten zusätzlich durch einen Buchstaben
gekennzeichnet (§ 7 Abs. 3). Auch bei den Nationalratswahlen sind für die Kennzeichnung der Teillisten Buchstaben zu
verwenden (vgl. § 4 Abs. 2 der Verordnung über die Wahl
des Nationalrates vom 25. Januar 1995).
In den Materialien finden sich keine Anhaltspunkte oder
nähere Angaben, weshalb man seinerzeit für die Nummerierung der Teillisten das alphanumerische System vorgesehen
hat.
2. Beurteilung der Motion: Dem Regierungsrat liegen keine
Hinweise vor, dass die alphanumerische Listenbezeichnung
bei den Stimmberechtigten bisher zu Unsicherheiten oder
Verwechslungen geführt hätte. Das System erscheint vielmehr einfach und verständlich. Zusammengehörende Teillisten sind sofort erkennbar. Nach Ansicht des Regierungsrates
hat sich die zum Standard werdende kantonale Informatiklösung zur Erfassung der Resultate in den Gemeindewahlbüros, welche auf der geltenden Ordnung basiert, bei den
Nationalratswahlen 1999 bewährt. Zwar mag es durchaus
zutreffen, dass die elektronische Verarbeitung der Wahlzettel bei einem rein numerischen System einfacher ist. Doch
kann deswegen bei der heutigen Lösung von einer sehr
erschwerten Eingabe der Namen der Kandidatinnen und
Kandidaten in den Personalcomputer nicht die Rede sein.
Ein Vorteil der heutigen Lösung mit den Buchstaben besteht
darin, dass damit zusammengehörende Teillisten auf den
ersten Blick erkennbar sind. Dies wäre nach einem Systemwechsel nicht mehr der Fall. Eine Abtrennung der Teillisten
mit Zahlen (beispielsweise 1.1 und 1.2) ist für die elektronische Verarbeitung der Wahlzettel auch nicht optimal. Die
Gefahr des Vertippens bei der Eingabe der Namen ist, insbesondere bei der zweiten Ziffer, wohl grösser als beim alphanumerischen System.
Sollen die Vorzüge der numerischen Bezeichnung voll zum
Tragen kommen, müssen die Teillisten somit verschiedene
Nummern erhalten. Das kann einerseits zu einer aufwändigeren Werbekampagne führen. Bei der Wahlpropaganda
muss allenfalls auf verschiedene Listennummern hingewiesen werden. Andererseits stellt sich auch die Frage, nach
welchen Kriterien die Vergabe der Listennummern erfolgen
Art. 2337
soll. Denkbar wäre eine Nummerierung nach dem zeitlichen
Eingang der Listen oder nach der Parteistärke. Dabei könnten die Teillisten indes weit auseinanderliegende Nummern
erhalten.
Hinsichtlich der Verständlichkeit für die Wählerinnen und
Wähler bringt demnach die Umstellung auf ein rein numerisches System nach der Beurteilung des Regierungsrates
keine wesentliche Verbesserung. Ob die vorgeschlagene
Lösung zu einer Vereinfachung der Arbeit in den Wahlbüros
und damit zu einer Kostenreduktion führt, lässt sich nicht
schlüssig beantworten. Jedenfalls sind keine signifikanten
Veränderungen in diesem Bereich zu erwarten.
3. Schlussfolgerungen und Antrag: Diese Überlegungen
führen zum Schluss, dass die Umsetzung der Motion aus
technischen Gründen sinnvoll sein könnte. In politischer
Hinsicht hingegen bedarf der Vorstoss noch einer umfassenden Überprüfung. Nachdem eine Änderung für die kommenden Grossratswahlen aus zeitlichen Gründen ohnehin
ausgeschlossen ist, erachten wir die Umsetzung des Anliegens als nicht dringlich. Der Regierungsrat lehnt deshalb
den Vorstoss in Form einer Motion ab, ist aber bereit, das
Anliegen im Sinne eines Postulats zu prüfen.
Walter Markwalder, Würenlos: Für die Behandlung der
Motion in der Zeit danke ich dem Regierungsrat. Dem Bericht kann ich jedoch nur in einem kleinen Teil zustimmen,
und mit dem Antrag bin ich nur unter Bedingungen einverstanden. Anhand der Begründungen, welche der Regierungsrat im Bericht anführt, entsteht bei mir die Vermutung, dass
der Regierungsrat, die Departementsleitung und die Gemeindeabteilung sowie die Staatskanzlei hier schlicht über
zu wenig Informationen von der "Front" verfügen. Nach
meinen Abklärungen waren gerade anlässlich der letzten
Nationalratswahlen 1999 unverhältnismässig viele Wahlzettel falsch ausgefüllt. Dies offensichtlich deshalb, weil viele
Wählerinnen und Wähler mit den Listenverbindungen schon
sehr gefordert sind und schliesslich mit der verlangten alphanumerischen Bezeichnung der betreffenden Listen und
deren Kandidaten überfordert sind. Oft fehlten auf den
Wahlzetteln die notwendigen Zusätze a oder b, oder sie
wurden verwechselt. Damit entstanden den Wahlbüros
zusätzliche Aufwendungen. Die heutige Lösung erschwert
die Verarbeitung der Wahllisten entgegen der Meinung des
Regierungsrates sehr wohl. Sie ist hinderlich am Tempo der
Eingabe der aufgeführten Kandidatennummern. Es liegt
nicht zuletzt im Interesse der Öffentlichkeit, und dieses
sollte auch der Regierungsrat vertreten, dass die Wahlresultate rasch möglichst vorliegen. Wenn also Vereinfachungen
beim Ablauf der Wahlzettelverarbeitung noch möglich sind,
sollten sie auch ausgenutzt werden.
Die vom Regierungsrat angeführte Abtrennung der Teillisten mit 1.1 und 1.2 (auf Seite 2 oben) ist genauso falsch, wie
die alphanumerische Bezeichung. Eine Vereinfachung ist
nur die strikte Listenbezeichnung mit einer fortlaufenden
arabischen Zahl. Für die Vergabe der Listennummern kann
auch bei der Listenbezeichnung mit einer rein arabischen
Zahl das heutige System beibehalten werden, wonach die
Liste mit der im Kanton erreichten höchsten Stimmenzahl
die Nummer 1 erhält. Die Praxis aus angrenzenden und
anderen Kantonen begründen dies. Ich kann mir denn auch
nur schwer vorstellen, dass die Wählerschaft wegen verschiedenen Listennummern nicht mehr oder nur noch unter
erschwerten Bedingungen in der Lage sein soll, wie der
28. November 2000
Regierungsrat ausführt, "die miteinander verbundenen Listen zu erkennen", und deshalb die Wahlpropaganda aufwendiger werden soll. Gemessen an den bisherigen Aufwendungen ist dies wohl kaum zutreffend. Übereinstimmend mit dem Regierungsrat, dass eine Listenbezeichung
mit nur arabischen Zahlen eine Verbesserung bringt und zu
einer Vereinfachung der Arbeit in den Wahlbüros führt und
damit zu einer Kostenreduktion beiträgt, komme ich zu
folgendem Schluss: Die Übereinstimmung zeigt die Wichtigkeit des Geschäftes und verlangt nach einer prioritären
Behandlung so, dass eine Änderung für die Nationalratswahlen 2003 Anwendung finden könnte: Fristfestsetzung durch
den Grossen Rat nach Artikel 42, Abs. 3 Geschäftsverkehrsgesetz.
Sofern der Regierungsrat anlässlich der heutigen Sitzung
zusichert, die Behandlung des Postulates zeitlich so durchzuführen, dass eine Änderung für die Nationalratswahlen
2003 Anwendung finden könnte, bin ich mit der Umwandlung in ein Postulat einverstanden. Andernfalls halte ich an
der Überweisung als Motion fest. Bei gutem Willen sollte
die zur Verfügung stehende Zeit von knapp drei Jahren
genügen, um eine umfassende Überprüfung einschliesslich
einer Vernehmlassung, die Erstellung der Botschaften und
Behandlung durch den Grossen Rat, die Abstimmung und
die Vorbereitungen für die Nationalratswahlen 2003 ordentlich durchzuführen, möglich sein. Ich bitte Sie, das
Postulat oder die Motion zu überweisen mit dem Ziel, dass
Änderungen für die Nationalratswahlen 2003 Anwendung
finden könnten.
Regierungsrat Kurt Wernli: Die Motion von Herrn Grossrat
Markwalder verlangt eine Änderung des Gesetzes über die
Wahl des Grossen Rates und parallel dazu eine Änderung
der Verordnung über die Wahl des Nationalrates. Das Anliegen, das er hier vorträgt, mag eine gewisse Berechtigung
haben - ich betone: mag. Ob das wirklich so ist, wie Herr
Markwalder hier vorträgt, das kann ich beim besten Willen
nicht bestätigen. Es liegen uns keine signifikanten Beschwerden von Seiten der Gemeinden vor bezüglich der
letzten Wahlsituation des Grossen Rates in bezug auf diese
alphanumerische Bezeichnung der Teillisten. Immerhin
möchte ich Folgendes zu bedenken geben: Wenn wir vorgehen, wie das Herr Markwalder vorschlägt, hat das zur Folge,
dass Teillisten, die miteinander unterverbunden sind, nicht
mehr in gleicher Reihenfolge vorgenommen werden könnten, wie das jetzt der Fall ist, d.h. unmittelbar nach einander.
Zum Beispiel hat die Teilliste Baden-Limmattal die Nummer 13A, und die Teilliste Rohrdorferberg hat dann 13B,
also beide hintereinander, weil sie von der gleichen Partei
lanciert sind. Wenn wir nach dem Vorschlag von Herrn
Markwalder verfahren, dann ist das nicht mehr gewährleistet, dann werden diese Teillisten nicht mehr unmittelbar
nach einander aufgeführt werden können, sondern nach
Eingang bzw. nach Wahlerfolg der letzten Wahlen. Das
kann dann bedeuten, dass zum Beispiel die Teilliste 13A
künftig die Nummer 13 hat, die Teilliste 13B die Nummer
17. Ob das eine Erleichterung ist für die Wählerinnen und
Wähler, das darf immerhin gefragt werden. Wenn es ein
Problem gibt für die Wahlbüros, was Herr Markwalder hier
dargelegt hat, dann ist das näher zu prüfen. Ich wiederhole
es aber: Es liegen uns keine signifikanten Meldungen vor.
Deshalb beantragt Ihnen der Regierungsrat, die Motion als
Postulat entgegenzunehmen, zwecks vertieften Prüfens des
3600
28. November 2000
Anliegens. Im Vordergrund muss der Wille der Wählerinnen
System transparent und sofort erkennbar sein, dass es beispielsweise zwei Teillisten sind, die miteinander verbunden
sind. Das muss doch im Vordergrund stehen, im Interesse
auch der Wählerinnen und Wähler und letztlich der Parteien.
Wir können aber Herrn Markwalder zusichern, dass wir
diese Abklärungen sicherlich innerhalb von 3 Jahren gewärtigen können. Erwarten Sie aber nicht, dass nach eingehender Prüfung wir automatisch zur Schlussfolgerung kommen,
dass ein Wechsel vorgenommen werden sollte. Das ist ja der
Sinn der Prüfung, dass wir das exakt im Sinne der Bürgerinnen und Bürger tun. Dann werden wir Ihnen zur rechten Zeit
Bericht erstatten, ob wir eine Änderung des Gesetzes und
der Verordnung vornehmen. In diesem Sinne bin ich bereit,
das Postulat entgegenzunehmen.
Vorsitzender: Der Motionär ist bereit, seinen Vorstoss in ein
Postulat umzuwandeln. Es gibt keine Einwände, das Postulat
ist überwiesen.
2338 Postulat Dr. Beat Edelmann, Zurzach, vom
22. August 2000 betreffend Verstärkung und Aufwertung des Grenzwachtkorps unter besonderer Berücksichtigung der Bedürfnisse des Kantons Aargau als
Grenzkanton; Überweisung an den Regierungsrat
(vgl. Art. 2104 hievor)
Antrag des Regierungsrates vom 25. Oktober 2000:
Der Regierungsrat lehnt das Postulat mit folgender Begründung ab:
1. Der Bund gewährleistet durch das Grenzwachtkorps
(GWK) die Personenkontrollen an den Grenzübergängen im
Strassenverkehr und besorgt die Überwachung der sogenannt grünen Grenze. Namentlich beim Schutz der Landesgrenze vor unerwünschten "Einwanderern" spielt das Grenzwachtkorps zwar nicht die einzige, aber eine zentrale Rolle.
Obwohl das Grenzwachtkorps sehr gute Arbeit verrichtet
und auf motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zählen
kann, gelingt es ihm naturgemäss nicht, die rund 70 Kilometer lange Grenze zwischen dem Bundesland BadenWürttemberg und dem Kanton Aargau hermetisch abzuriegeln und damit die illegale Einwanderung zu verhindern.
Dazu wären unverhältnismässige Mittel erforderlich und die
Massnahmen würden den gewünschten Grenzverkehr beeinträchtigen.
2. Obwohl die Situation an der Grenze nie als alarmierend
beurteilt werden musste, ist der Regierungsrat im Dezember
1998 an den Vorsteher des Eidgenössischen Finanzdepartementes, Herrn Bundesrat Kaspar Villiger, gelangt und hat
ihm die Sorge der Bevölkerung über die illegalen Einreisen
zur Kenntnis gebracht. In seiner Antwort hat Herr Bundesrat
Villiger darauf hingewiesen, dass das Grenzwachtkorps in
Kenntnis der vom Regierungsrat beschriebenen Sachlage
durch das Festungswachtkorps personell verstärkt wurde
und diverse Massnahmen zur Unterstützung des Grenzwachtkorps im logistischen Bereich bereits umgesetzt wurden. Im weiteren erhoffe sich der Bundesrat eine weitere
Entschärfung der Lage durch engere Zusammenarbeit des
3599
Art. 2337
und Wähler stehen, d.h., für die Wahlberechtigten muss das
Grenzwachtkorps mit der Kantonspolizei Aargau sowie
durch bilaterale Verhandlungen zwischen Deutschland und
der Schweiz über die grenzüberschreitende polizeiliche und
justizielle Zusammenarbeit.
In der Tat ist erfreulicherweise festzustellen, dass durch die
internen Ausrüstungs-, Optimierungs- und Verstärkungsmassnahmen des Bundes im Grenzwachtkorps aber auch
durch eine verstärkte Zusammenarbeit des GWK mit der
Kantonspolizei Aargau die festgestellten - und damit erfahrungsgemäss auch die nicht registrierten - illegalen Grenzübertritte seit 1998 um ca. 25 % zurückgegangen sind. Im
vergangenen Jahr wurden bei der Kantonspolizei Aargau
395 illegale Einreisen, 191 Rücküberstellungen an den
Bundesgrenzschutz und 129 angehaltene Schlepper registriert.
Diese Erfolge sind unter anderem auf eine klare Verbesserung im Einsatzkonzept zwischen dem Grenzwachtkorps
und der Kantonspolizei zurückzuführen. Der Regierungsrat
setzt sich schon seit einiger Zeit für eine sachgerechte und
enge Zusammenarbeit der beiden erwähnten Korps ein und
stellt dem GWK hierzu auch logistische Unterstützung wie
Informatikmittel und Kommunikationsverbindungen zur
Verfügung. Mit der parallelen Realisierung eines neuen
Funknetzes POLYCOM beim GWK und der Kantonspolizei
werden vorhandene Synergien ausgenützt, die heute schon
höchst erfreuliche Zusammenarbeit weiter ausgebaut und
gemeinsame Einsatzkonzepte forciert.
3. Die neu abgeschlossene Vereinbarung zwischen dem
Kanton Aargau und dem Grenzwachtkorps einerseits und
der kurz vor dem Inkrafttreten stehende Staatsvertrag mit
der Bundesrepublik Deutschland über polizeiliche Zusammenarbeit andererseits fördern die Zusammenarbeit im
Grenzraum zur Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität und illegaler Einreisen.
Der Regierungsrat hat auch künftig die Absicht, zweckdienliche Massnahmen zur Verbesserung der Kooperation zwischen dem Kanton Aargau bzw. der Kantonspolizei, dem
Grenzwachtkorps und der Bundesrepublik Deutschland zu
treffen. Die aufgrund der erzielten Verbesserungen im Vergleich zu den Vorjahren entschärfte Lage macht eine Vorsprache beim Bund bezüglich sofortige personelle Verstärkung des Grenzwachtkorps jedoch nicht notwendig.
Vorsitzender: Der Regierungsrat hat mit Datum vom
25. Oktober 2000 schriftlich beantragt, das erwähnte Postulat abzulehnen.
Walter Gloor, Niederlenz: Die SVP ist mit grosser Mehrheit
für die Überweisung des Postulates. Der Aargau hat mit
seiner 70 km langen Grenze zu Baden-Württemberg und
dem Rhein eine einfache Grenze. Sorge bereiten die Auswirkungen auf den Grenzschutz im Süden. Die neue Vereinbarung zwischen dem Aargau und dem Grenzwachtkorps
wird begrüsst und die Verbesserungen von der letzten Zeit
werden anerkannt. Das heisst, die engere Zusammenarbeit
des Grenzwachtkorps mit der Kantonspolizei Aargau ist
notwendig. Wir sind der Meinung, dass der Regierungsrat
beauftragt wird, beim Bund vorstellig zu werden, und auf
eine personelle Verstärkung des Grenzwachtkorps hinzuwirken. Die Grenzkontrollen sind eine Aufgabe des Bundes,
und eine Aufstockung des Personals ist angezeigt. Die SVP
ist mit grossem Mehr für die Überweisung des Postulates.
Art. 2337
Astrid Andermatt, Lengnau: Dass von einer Fraktion, die
personelle Verstärkung und bessere, sprich marktkonformere Besoldung gefordert wird, befremdet uns sehr, zumal die
Situation der illegalen Einwanderungen in unserem Kanton
nie als alarmierend beurteilt werden musste. Ausserdem ist
diese Forderung nicht realistisch. Trotz dieser verlangten
Verstärkung des Grenzwachtkorps könnte unsere 70 km
lange Grenze zwischen dem Bundesland BadenWürttemberg und dem Aargau nicht hermetisch abgeriegelt
werden. Die Beantwortung der Motion Leu durch den Bundesrat, dass die Schweiz immer stärker damit rechnen muss,
von Schlepperaktivitäten betroffen zu werden, ist hypothetisch. Die Realität zeigt nämlich andere Zahlen. Die illegalen Grenzübertritte sind seit 1998 um ca. 25 % zurückgegangen dank verschiedenen Massnahmen wie zum Beispiel
personelle Verstärkung des GWKs durch das Festungswachkorps und einer engeren Zusammenarbeit mit unserer
Kantonspolizei und nicht zuletzt durch bilaterale Verhandlungen zwischen Deutschland und der Schweiz. Die SPFraktion unterstützt die Ablehnung des Postulates und unterstützt aber auch die Bemühungen des Regierungsrates,
weitere Verbesserungen im Einsatzkonzept zu forcieren,
logistisch noch besser zu unterstützen und die Möglichkeit
zu geben, vorhandene Kommunikationssynergien zu nutzen.
Dank diesen guten Voraussetzungen und dank der entschärften Lage fühlen wir Zurzacherinnen uns nach wie vor sicher.
Rolf Alder, Brugg: Das Postulat Edelmann greift eine Angelegenheit auf, die uns alle und nicht nur die Grenzbezirke
betrifft. Die FDP unterstützt sämtliche Anliegen, die der
Postulant aufführt. Gerade dies müsste uns direkt zum sofortigen Handeln auffordern. Tatsächlich ist es wichtig, dass
der desolate Zustand an unseren Grenzen mit allen Mitteln
verbessert wird. Eine knappe Mehrheit der FDP-Fraktion ist
aber der Meinung, dass sämtliche Massnahmen, es sind dies
vor allem logistische und personelle, auf der Ebene Kanton
ausgeschöpft sind. Wir vertrauen der Regierung, dass sie das
Bestmögliche realisieren und weiterhin am Ball bleiben
wird. Bekanntlich wurde der Regierungsrat - und da hat ihn
niemand geheissen - mit einem Postulat vor zwei Jahren
beim Bundesrat vorstellig und Verbesserungen wurden
unverzüglich in die Wege geleitet. Vielmehr sind bei diesen
Anliegen unsere Vertreter in Bern gefordert. Weitergehende
Massnahmen sind deshalb primär von den Bundesbehörden
voranzutreiben. In diesem Zusammenhang stellt sich für
uns, für die knappe Mehrheit, die Frage, was ein Postulat
denn nützt, wenn es nicht umgesetzt werden kann auf der
Ebene des Kantons. Deshalb empfehlen wir Ihnen, das
Postulat nicht zu überweisen!
Dr. Beat Edelmann, Zurzach: Es ist ein legitimes Anliegen
eines Staates, sich zu schützen, eine Grenzwacht aufzubauen
und zu erhalten, die diesen Schutz auch gewähren kann. Aus
persönlicher Erfahrung weiss ich, dass die Eidgenossenschaft diese Aufgabe bislang korrekt und effizient wahrgenommen hat. Ich weiss aber auch, dass der effiziente Grenzschutz zur Zeit arg gefährdet ist. Das Grenzwachtkorps
verfügt über zuwenig personelle Ressourcen, das hat die
SVP-Fraktion auch richtig erkannt. Wir müssen uns schon
entscheiden, wieviel Sicherheit wir uns leisten wollen. Der
Schutz unseres Staates vor illegalen Einwanderern ist eine
primäre Staatsaufgabe. Ich habe Bedenken, dass diese
Staatsaufgabe je länger je mehr in den Hintergrund gedrängt
und vergessen wird. Das mag daran liegen, dass wir uns
gerne mit Europa befassen und offene Grenzen fordern.
28. November 2000
kantonal den radikalen Sparkurs klar mitgeht, eine sofortige
Dazu stehen wir - aber, wir wollen diesen Zustrom kontrolliert haben. Wir wollen, dass auch des Nachts beispielsweise
Grenzen überwacht und genau überprüft werden. Ein umfassender Schutz kann nie möglich sein, das ist völlig klar.
Wenn aber dieser Schutz nicht mehr ernst genommen wird,
wenn beispielsweise Personen, die kriminell sind, in unser
Land einwandern können, wie sie wollen und das Land
wieder verlassen können, dann stimmt etwas nicht mehr.
Das ist die Zielrichtung des Postulates.
Ich lade den Regierungsrat ein, beim Bund vorstellig zu
werden, und dem Bundesrat nahezulegen, dass dieser
Grenzschutz nicht vernachlässigt werden darf. Ich weiss es
von den Verantwortungsträgern des Grenzschutzes, dass
diese Aufgabe ernsthaft nicht mehr ausgeführt werden kann,
wenn wir hier diesen Organen nicht Unterstützung gewähren. Ich rufe in Erinnerung, dass andere Kantone in die
gleiche Richtung vorstellig geworden sind. Der Kanton
Zürich hat auch hier, obwohl er kein unmittelbarer oder nur
ein kleiner Grenzkanton ist, genau gleich agiert und wurde
in Bern vorstellig. Es ist sicher richtig, wenn wir hier etwas
bewirken, und ich bin auch der Meinung, dass bei aller
Europaeuphorie diesem Punkt unbedingt Beachtung geschenkt werden sollte! Es ist auch so, dass diese Grenzbeamtinnen und Grenzbeamten salärmässig in den letzten
Jahren sehr kurz gehalten wurden. Das hat dazu geführt,
dass Rekrutierungsprobleme aufgetreten sind. Wie wollen
wir unseren Grenzschutz gewährleisten, wenn wir keine
Leute mehr für diese wichtige und schwergewichtige Aufgabe finden? Ich lade Sie also ein, dieses Postulat zu überweisen und damit zur inneren Sicherheit einen Beitrag zu
leisten.
Regierungsrat Kurt Wernli: Selbstverständlich ist es dem
Regierungsrat ein hohes Anliegen, die Sicherheit unseres
Landes zu gewährleisten, die Grenzen zu schützen, und
entsprechende Massnahmen auch vorzukehren. Immerhin
darf ich in Erinnerung rufen: Wir haben bereits im Dezember 1998 mit dem zuständigen Bundesrat Kontakte gepflegt
und auf das Problem aufmerksam gemacht. Dem entsprechend ist dann auch eine Verbesserung erfolgt, was sich
niedergeschlagen hat in einer klaren Abnahme der Problemsituationen. Wir haben das aufgeführt in der Beantwortung
des Postulates. Diese erzielten Verbesserungen dürfen immerhin aufzeigen, dass man auch in Bern, beim Bund, das
Problem ernst genommen und entsprechende Massnahmen
eingeleitet hat.
Das Zweite, was wir ebenfalls mit dem Grenzwachtkorps
gemeinsam erreicht haben, ist diese Vereinbarung der Kantonspolizei Aargau im Bereiche der Logistik. Es ist aber
nicht nur die Logistik, die hier gut spielt. Ich darf das doch
ergänzend sagen. Neben diesen logistischen Unterstützungen besteht auch durchaus ein sehr gutes Zusammenarbeitskonzept im Bereiche der personellen Vernetzungen, da wo
sich Notwendigkeiten ergeben. Schliesslich versuchen wir
jetzt - und das ist natürlich Zuständigkeit Bern, beim Bund einen Staatsvertrag abzuschliessen mit der Bundesrepublik
Deutschland über die polizeiliche Zusammenarbeit. Es geht
insbesondere um die Regelung der Nacheile. Da sind wir auf
gutem Weg. Faktisch besteht diese Situation heute schon,
wir können durchaus mit den Organen im grenznahen Bereich, Landkreis Waldshut beispielsweise, diese Regelung
3600
28. November 2000
jetzt schon treffen. Wir wollen das jetzt aber juristisch, das
Die Situation ist keineswegs alarmierend. Die Verbesserungen, die erzielt worden sind, zeigen, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Schliesslich - und ich erlaube mir diese Bemerkung ebenfalls noch: Der Aargau soll jetzt vorstellig
werden beim Bund, entsprechende personelle Aufstockungen vorzunehmen und personalmässig die Besoldungen
anzupassen. Ich weiss nicht, wie Sie das empfinden würden,
wenn eine andere staatliche Ebene Ihnen solche Begehren
stellen würde. Die sind selbstverständlich legitim. Aber ich
bin zusammen mit dem Regierungsrat der Meinung, dass die
Bekämpfung der Kriminalität zuerst auf eigenem Boden, mit
eigenen Kräften, mit eigenen Mitteln optimal erfüllt werden
muss. Wieweit hier der Kanton Aargau als Muster dasteht,
überlasse ich Ihrem Urteil. Sie kennen die relative Stärke der
Kantonspolizei Aargau im Verhältnis mit den anderen Kantonen. Die Antwort von Herrn Bundesrat Villiger weiss ich
jetzt schon, wenn ich bei ihm vorstellig werde. Vielleicht
müssen wir zuerst auch prüfen, ob nicht unsere eigenen
Mittel verstärkt werden sollten im Vergleich mit anderen
Kantonen. Ich kann mir das durchaus vorstellen.
Die zweite Situation, wieweit der Kanton Aargau besoldungsmässig sich da einmischen soll, ist eine Frage, die zu
prüfen wäre. Auf jeden Fall scheint mir das nicht unbedingt
das vorderste Anliegen zu sein. Die Kontakte, die wir hier
pflegen - und sie bestehen immer noch - zeigen uns, dass das
Grenzwachtkorps durchaus seine Kräfte verstärken will und
dass man auch auf Seiten des Bundes gewillt ist, diesem
Anliegen Rechnung zu tragen. Deshalb kommt die Regierung zur Auffassung, jetzt noch einmal offiziell und formell
vorstössig zu werden, könnte auch kontraproduktive Wirkung haben, man könnte das als "Gestürm" empfinden.
Deshalb kommt die Regierung zur Auffassung, das Postulat
nicht entgegenzunehmen.
Abstimmung:
Für Überweisung des Postulates: 61 Stimmen
Dagegen: 50 Stimmen
2339 Motion Ursula Padrutt, Buchs, vom 5. Januar 1999
betreffend Einführung des Öffentlichkeitsprinzips in der
aargauischen Staatsverwaltung; Überweisung an den
Regierungsrat
(vgl. Art. 990 hievor)
Antrag des Regierungsrates vom 1. November 2000:
Der Regierungsrat ist bereit, die Motion mit folgender Erklärung entgegenzunehmen:
1. Der Regierungsrat teilt die Auffassung der Motionärin,
dass Rechtsgrundlagen für die Einführung des Öffentlichkeitsprinzips zu schaffen sind. Er befürwortet den beantragten Paradigmenwechsel vom Grundsatz der Geheimhaltung
mit Öffentlichkeitsvorbehalt hin zum Grundsatz der Öffentlichkeit mit Geheimhaltungsvorbehalt. Die grundsätzlich
positive Haltung des Regierungsrates gegenüber dem Öffentlichkeitsprinzip geht auch aus der Vernehmlassung zum
Bundesgesetz über die Öffentlichkeit der Verwaltung (BÖG)
3601
Art. 2338
heisst staatsvertraglich noch korrekt absichern.
vom 9. August 2000 hervor, welche dem Grossratspräsidium
am 14. August 2000 zugestellt wurde.
2. Zwar sind der Öffentlichkeit bereits heute die Unterlagen
von Regierung und Verwaltung zuhanden der Parlamente
ohne weiteres zugänglich, über wichtige Vorlagen finden
Mitwirkungsverfahren statt, die Rechte der Betroffenen im
Verfahren sind durch die Akteneinsicht gewährleistet, und
Medien und Bevölkerung werden - gestützt auf § 73 Abs. 1
KV, § 12 des Organisationsgesetzes vom 26. März 1985 und
das Informationskonzept des Regierungsrates vom 9. November 1987 - laufend über wichtige Geschäfte informiert.
Gleichwohl befürwortet der Regierungsrat die vorgesehene
Änderung als grundlegenden Schritt und Wechsel der
Denkweise. Zudem bringt die Neuerung grössere Klarheit
und Sicherheit für das Verwaltungspersonal und entschärft
das Problem der Amtsgeheimnis-Verletzung.
3. Der Regierungsrat teilt nicht die Auffassung der Motionärin, durch die Einführung der Wirkungsorientierten Verwaltungsführung (WOV) werde das Parlament geschwächt, und
das Öffentlichkeitsprinzip sei als neues parlamentarisches
Kontrollinstrument zu etablieren. WOV bringt vielmehr eine
Aufwertung und Stärkung der Legislative auf strategischer
Ebene, nicht zuletzt durch die Einführung echter Führungsund Kontroll-Instrumente. Die Stärkung der Legislative
bildet auch das Ziel der laufenden Parlamentsreform. Die
Befürchtungen der Motionärin sind nach Auffassung des
Regierungsrates unbegründet und kein Argument für die
Einführung des Öffentlichkeitsprinzips.
4. Nichtsdestotrotz soll das Öffentlichkeitsprinzip nach
Auffassung des Regierungsrates auch im Aargau eingeführt
werden. Der Regierungsrat trägt damit in erster Linie der
Veränderung der gesellschaftlichen und politischen Kultur
Rechnung: Die traditionelle Form der permanenten Interessenvertretung durch politische Parteien und Verbände verliert seit Jahren an Gewicht, während der Bedarf an punktueller Wahrung von Einzelinteressen zunimmt. Der einzelnen
Bürgerin, dem einzelnen Bürger soll somit die Möglichkeit
eröffnet werden, die individuellen Interessen selber wahrzunehmen. Das Recht auf Akteneinsicht ist eine wesentliche
Voraussetzung dazu.
5. Im Aargau erfordert die Einführung des Öffentlichkeitsprinzips eine Verfassungsänderung, insbesondere hinsichtlich des Rechts auf Akteneinsicht. Die nähere Ausgestaltung
des Öffentlichkeitsprinzips - insbesondere der Umfang des
Geheimhaltungsvorbehalts - wäre in der Folge auf Gesetzesstufe zu normieren. Denkbar wäre entweder eine Änderung
bzw. Ergänzung aller bestehenden Erlasse oder aber ein
eigenes, neues Gesetz, verbunden mit einer Anpassung oder
Aufhebung derjenigen Normen, die sich heute zu Fragen der
Akteneinsicht, der Information, des Datenschutzes sowie der
Verschwiegenheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
kantonalen Verwaltung äussern. In beiden Fällen müssten
nach schwedischem Muster die Ausnahmen und die konträren Interessen sorgfältig umschrieben werden. Die Justiz ist
dabei - wie auch beim Bund - grundsätzlich auszuklammern:
Das Öffentlichkeitsprinzip soll nicht die Rechtssprechung
erschweren.
6. Im Hinblick auf die sich abzeichnende Bundesgesetzgebung und kantonale Datenschutz-Vorstösse beauftragte der
Regierungsrat im September 1999 das Departement des
Art. 2338
Innern, im Zusammenhang mit dem Datenschutz (vgl. Motion Rudolf Hug und Motion Harry Lütolf vom 9. Juni 1998
sungsmässigen und gesetzlichen Grundlagen werden gegenwärtig in einer Arbeitsgruppe des Departementes des
Innern vorbereitet. Ob die Einführung des Öffentlichkeitsprinzips in der kantonalen Verwaltung in einem speziellen
Gesetz zu regeln ist, wird im Rahmen dieser Vorbereitungen
abgeklärt.
Vorsitzender: Das Postulat wird vom Regierungsrat entgegengenommen. Es gibt einen Nichtüberweisungsantrag von
Alex Hürzeler, Oeschgen.
Alexander Hürzeler, Oeschgen: Obwohl der Regierungsrat
in seiner Erklärung verschiedene deutliche Bedenken gegen
die Einführung des Öffentlichkeitsprinzips anbringt, nimmt
er die Motion trotzdem entgegen. Diese Schlussfolgerung
des Regierungsrates überrascht doch. Wie schon der Regierungsrat ausführt, vertritt auch die SVP die Meinung, dass
bereits heute der Öffentlichkeit die Unterlagen von Regierung und Verwaltung in genügendem Ausmasse zugänglich
sind. Ebenfalls teilen wir die Meinung des Regierungsrates,
dass die Einführung von WOV kein Argument für die Einführung des Öffentlichkeitsprinzips darstellt. Aufgrund der
verschiedenen offensichtlichen Bedenken ist unsere Schlussfolgerung, dass der Grosse Rat diese Motion nicht so sangund klanglos stillschweigend überweisen darf. Wir empfehlen Ihnen deshalb, die Motion Padrutt nicht zu überweisen.
Es kommt hinzu, dass das Departement des Innern im Auftrag des Regierungsrates bereits seit September 1999 Abklärungen über eine mögliche Einführung des Öffentlichkeitsprinzips durchführt. Ein neuerlicher Vorstoss in einer solch
grundsätzlichen Frage und insbesondere in Form einer Motion kann und will die SVP nicht unterstützen. Es geht hier
um viel Heikleres, als viele denken. Ich bitte Sie, diese
Motion unter diesen Voraussetzungen abzulehnen!
Ursula Padrutt-Ernst, Buchs: Ich bitte Sie, die Motion zu
überweisen, und zwar aus folgenden Gründen: Die Verwaltung und die Welt haben sich verändert. Wenn sich die Welt
verändert, dann müssen auch wir nachziehen. In der ganzen
Schweiz ist auf verschiedenen Ebenen, auf kantonaler wie
auch auf Bundesebene dieser Wandel im Gang. Es ist richtig, dass sich auch der Aargau dem nicht verschliesst und
auch in diesem Bereich prüft, wo gibt es schützenswerte
Interessen und wo nicht, und mit dem Öffentlichkeitsprinzip
dann eine Änderung beschliesst, dass eben nicht mehr alles
grundsätzlich geheim ist, was die Verwaltung erledigt,
sondern nur noch punktuell, wo es um schützenswerte persönliche Interessen von Einzelnen oder dann um übergeordnete Staatsinteressen geht. Der Bund will das Öffentlichkeitsprinzip einführen, der Kanton Solothurn hat es bereits
getan; nur ein kleines Beispiel, wobei ich damit nicht sagen
will, dass das im Aargau gleich gehandhabt würde: Im
Kanton Solothurn kann man an den Regierungsratssitzungen
als Zuschauerin oder Zuschauer teilnehmen.
Die Gründe, die von der SVP für eine Ablehnung angeführt
werden, verfangen nicht. Wenn sich ja der Regierungsrat mit
dieser Frage schon eingehend befasst hat, dann heisst dies
nur, dass die Richtung stimmt, die die Motion vorgibt, und
dies ist kein Grund, diese Motion abzulehnen. Ich bitte Sie
daher, die Motion zu überweisen!
Walter Markwalder, Würenlos: Ich bin mit Frau Padrutt
einig, dass sich die Welt verändert hat. Ich bin auch mit ihr
28. November 2000
betreffend Datenschutz auf kantonaler Ebene) auch das
Öffentlichkeitsprinzip zu prüfen. Die entsprechenden verfaseinig, dass der Wandel im Gang ist. Aus der Botschaft des
Regierungsrates konnten wir entnehmen, dass eine gesetzliche und verfassungsmässige Grundlage geprüft wird durch
eine Arbeitsgruppe. Nun frage ich mich, wieso noch eine
Motion nötig sein soll, die ja doch überfällig ist. Es geht hier
um eine sehr wichtige Sache. Wir haben heute eine Grenze,
eine neue Grenze muss gesucht werden. Es ist sehr wichtig,
wo und wie die gesteckt wird, und da bin ich auch mit Frau
Padrutt einig, dass es wichtig ist, welches die schützenswerten Interessen sind. Wenn also daran gearbeitet wird, dann
lassen wir sie arbeiten und wir werden dann über das Resultat beraten und befinden können.
Vorsitzender: Ich schliesse die Diskussion.
Regierungsrat Kurt Wernli: Die Regierung hat Ihnen aufgezeigt, warum wir bereit sind, die Motion entgegenzunehmen.
Ergänzend halte ich Folgendes fest: Es ist nicht so, wie Herr
Hürzeler meint, dass die Regierung Bedenken hätte, dieses
Prinzip jetzt in der gesamten Verwaltung anzuwenden. Es ist
natürlich eine Umstellung der Denkweise und auch der
grundlegenden Verwaltungstätigkeit. Die Regierung hat
lediglich aufzeigen wollen, dass wir uns jetzt schon in Richtung Öffentlichkeitsprinzips bewegen. Aber der entscheidende Schritt, der Wechsel, der jetzt mit dieser Motion
angestrebt wird - und das werden wir prüfen, das ist richtig der beinhaltet doch etwas grundsätzlich anderes, nämlich
das Prinzip, dass wir künftig all das, was in der Verwaltung
an Tätigkeiten abläuft, öffentlich erklären mit gewissen
Vorbehalten, da wo gewisse Persönlichkeiten oder Güter zu
schützen sind, da wo aus datenschützerischen Gründen diese
Vorbehalte angebracht sind. Es ist ein wesentlicher Wechsel. Die Regierung ist bereit, diesen Wechsel jetzt zu vollziehen. Ich bitte Sie, in diesem Sinne auch einen klaren
Vorentscheid zu treffen. Wenn Sie jetzt diese Motion ablehnen, dann ist das für die Regierung ein klares Signal, auf
diese Richtung zu verzichten und nicht weiter das Datenschutzgesetz, das wir jetzt in Bearbeitung haben, in diese
Richtung auszugestalten. Wenn Sie die Motion überweisen,
werden wir das Datenschutzgesetz im Prinzip danach ausrichten. Aber ich möchte eigentlich nicht unbedingt eine
doppelte Arbeit leisten und jetzt gewissermassen alles vorbereiten im Datenschutzgesetz, das auf dem Öffentlichkeitsprinzip basiert mit dem Geheimhaltungsvorbehalt, und
nachher sagt der Grosse Rat, dass er das nicht wolle. Diesen
Vorentscheid möchte ich heute gerne von Ihnen haben, und,
wie gesagt, die Regierung stimmt diesem Prinzip zu und ist
bereit, die Motion entgegenzunehmen und dem entsprechend auch die gesetzlichen Grundlagen zu erarbeiten. Das
ist dann für uns Auftrag.
Abstimmung:
Für Überweisung der Motion: 89 Stimmen.
Dagegen: 49 Stimmen.
2340 Jahresbericht 1998/99 der Fachhochschule Aargau
für Technik, Wirtschaft und Gestaltung und Jahresberichte 1999/2000 der übrigen kantonalen Schulen; Genehmigung
3602
28. November 2000
Art. 2339
(Jahresbericht 1998/99 der Fachhochschule Aargau für
Technik, Wirtschaft und Gestaltung, Jahresberichte
1999/2000 der Fachhochschule Aargau Gesundheit und
Kantonsschule Zofingen, der Aargauischen Maturitätsschule
für Erwachsene (AME), der Höheren Pädagogischen Lehranstalt, des Didaktikums, des Kantonalen Seminars Brugg,
der Lehramtsschule Aargau LSA, der Schweizerischen
Bauschule Aarau, der Technikerschule Unterentfelden und
der Kantonalen Schule für Berufsbildung)
Vorsitzender: Die schriftliche Berichterstattung des Präsidenten der Kommission Erziehung, Bildung und Kultur
(EBK), Dr. Daniel Heller, Aarau, ist den Ratsmitgliedern
gestützt auf § 26 Abs. 2 GO vor der Sitzung zugestellt worden.
Dr. Daniel Heller, Aarau, Präsident der Kommission Erziehung, Bildung und Kultur: 1. Schwergewichte der EBK für
die Aussprachen im Jahr 2000: Die EBK hat sich bei der
Behandlung der Rechenschaftsberichte 2000 nun zum vierten Mal primär auf vorher definierte strategische Fragen im
Zusammenhang mit den kantonalen Schulen konzentriert.
Dazu gehören primär diejenigen Bereiche, in welchen der
Grosse Rat möglicherweise Entscheidungen zu fällen haben
wird (Zuteilung von Mitteln, Erteilen von Leistungsaufträgen, Festlegung von Kompetenzen und Strukturen in Form
von Gesetz, Dekret und Verordnung, Massnahmen zur
Qualitätssicherung) oder Bereiche, bei denen die Auswirkungen bereits getroffener Entscheidungen interessieren
(Politisches Controlling).
Die EBK hat sich dieses Jahr am 20.8. auf folgende Schwerpunktthemen (Beschlüsse der EBK, 20.8.2000) für die Aussprachen der Subkommissionen mit den Schulleitungen (und
wo möglich mit Vertretungen der Schülerschaft) geeinigt:
- Fachhochschulen: Probleme und Entwicklungstendenzen;
- Künftige Aufgaben- und Kompetenzordnung zwischen
ED, Schulleitungen und Aufsichtskommissionen; Ausloten
der Vorstellungen und Ideen der Schulleitungen;
- Arbeitsmarktbeurteilung resp. Rekrutierung Mittelschullehrer; Lagebeurteilung Situation; allfälliger Support ED;
ABAKABA Umfrage - Einschätzung Lohnsituation; Frage
der Feminisierung über kleine Pensen;
- Erste praktische Erfahrungen mit MAR aus Sicht Lehrerschaft und ev. Schülerschaft, Korrekturbedarf;
- Stand der Qualitätssicherungsmassnahmen;
- Freie Fragen und Berichtspunkte (vor allem Feedback zu
getroffenen/kommenden politischen Entscheidungen durch
Regierungsrat und Parlament); Einbezug der Schülerschaft
nach Ermessen der Subkommissionen.
Erstmals hat die Kommission dieses Jahr auch schriftliche
Stellungnahmen aus dem Departement zur Vorbereitung der
Gespräche mit den Schulen erhalten:
- "Stellungnahme zu den Prüfpunkten", Abteilung Lehrer/innen und Erwachsenenbildung, Aarau 19. September
2000
- "Stellungnahme zu den Themenschwerpunkten", Abteilung
Mittelschule, Aarau 19. September 2000
- "Bericht", Pädagogischer
11. September 2000
3603
Dienst
Fachhochschulen,
soziale Arbeit, der Alten Kantonsschule Aarau, der Neuen
Kantonsschule Aarau, der Kantonsschule Baden, der Kantonsschule Wettingen, der Kantonsschule Wohlen, der
Die Kommission will mit dem gewählten Vorgehen bei der
Behandlung der Rechenschaftsberichte dazu beitragen, die
bildungspolitische Arbeit des Parlamentes zu erleichtern.
Wichtig bleibt für die EBK, in Fragen der Weiterentwicklung des Schulwesens ungefilterte Informationen aus den
Schulen zu erhalten. Nur so macht die Behandlung der
Jahresberichte im Parlament überhaupt noch Sinn.
Die vorliegende Berichterstattung versucht das durch die
Subkommissionen erhobene Bild und die dazu in der Gesamtkommission geführte Diskussion bezüglich der gestellten Fragen wiederzugeben. Dieses Bild tritt ergänzend neben
die Rechenschaftsberichte der verschiedenen Schulen, die
im folgenden nicht mehr einzeln kommentiert werden.
2. Subkommissionen und Verzeichnis der behandelten Geschäfte: Die Kommission hat Subkommissionen gebildet,
welche die einzelnen Schulleitungen - grösstenteils im Verlaufe des Oktobers - aufgesucht haben. Die eigentliche
Beratung des vorliegenden Berichtes sowie der einzelnen
Rechenschaftsberichte erfolgte dann anlässlich der halbtägigen Kommissionssitzung vom 20. November 1999.
Folgende Subkommissionen haben sich mit folgenden Schulen befasst:
- Geschäft 00.308: Alte Kantonsschule Aarau AKSA (Subkommission: Linus Keusch, Villmergen und Margrit Wahrstätter, Wettingen)
- Geschäft 00.309: Neue Kantonsschule Aarau NKSA (Subkommission: Walter Hunkeler, Wettingen und Margrit
Wahrstätter, Wettingen)
- Geschäft 00.310: Kantonsschule Baden KSBA (Subkommission: Corina Stefan, Baden und Geri Müller, Baden)
- Geschäft 00.311: Kantonsschule Wettingen KSWE (Subkommission Eva Kuhn-Wittig, Full und Geri Müller, Baden)
- Geschäft 00.312: Kantonsschule Wohlen KSWO (Subkommission Doris Fischer-Taeschler, Seengen und Flory
Dubler-Mattmann, Kallern)
- Geschäft 00.313: Kantonsschule Zofingen KSZO (Subkommission Thomas Burgherr, Wiliberg und Richard Plüss,
Lupfig)
- Geschäft 00.314: Aargauische Maturitätsschule für Erwachsene AME (Subkommission: Doris Fischer-Taeschler,
Seengen und Susanne Weiersmüller, Rohr)
- Geschäft 00.322: Fachhochschule Wirtschaft, Technik und
Gestaltung FHWTG (Subkommission: Corina Stefan, Baden; Richard Plüss, Lupfig; Susanne Weiersmüller, Rohr)
- Geschäft 00.320: Technikerschule Unterentfelden TSU
(Subkommission Walter Hunkeler, Wettingen und Judith
Bigler, Rupperswil)
- Geschäft 00319: Schweizerische Bauschule Aarau SBA
(Subkommission Walter Hunkeler, Wettingen und Judith
Bigler, Rupperswil)
- Geschäft 00.321: Kant. Schule für Berufsbildung KSB
(Subkommission: Thomas Burgherr, Wiliberg und Thomas
Leitch, Hermetschwil)
Art. 2340
- Geschäft 00.323: Fachhochschule Gesundheit und soziale
Arbeit FHGSA (Subkommission: Eva Kuhn-Wittig, Full,
- Geschäft 00.315: Höhere Pädagogische Lehranstalt HPL
(Subkommission: Flory Dubler-Mattmann, Kallern und
Vally Stäger-Meyer, Wohlen)
- Geschäft 00.316: Didaktikum (Subkommission: Linus
Keusch, Villmergen und Thomas Leitch, Hermetschwil)
- Geschäft 00.317: Kantonales Seminar Brugg SB (Subkommission: Elisabeth Kunz-Keller, Unterendingen und
Vally Stäger-Meyer, Wohlen)
- Geschäft 00.318: Lehramtsschule Aargau LSA (Subkommission: Esther Egger-Wyss, Kirchdorf und Elisabeth KunzKeller, Unterendingen)
3. Umfeld der kantonalen Schulen: Die Aargauer Schullandschaft steht weiterhin in einer Umbruch- und Orientierungsphase, welche die kantonalen Schulen stark mitbetrifft.
Stichworte lauten: Einführung MAR, erste WOVPilotprojekte, Meinungsbildung bezüglich Strukturreform,
GKLL und Standortfragen, insbesondere auch im Fachhochschulbereich. Der Feedback war deshalb durchzogen, ein
gewisser Hang zum Klagen ist unübersehbar, die Schmerzgrenze ist, was die finanziellen Rahmenbedingungen betrifft,
auch aus Sicht der EBK erreicht.
Die Kommission erhielt den Eindruck, dass trotz dieser
schwierigen Rahmenbedingungen an unseren Schulen
grossmehrheitlich gute bis sehr gute Arbeit geleistet wird.
Sie fand überall offene Türen und grosse Diskussionsbereitschaft vor. Der Einbezug von Schülervertretern wurde von
einzelnen Subkommissionen gesucht und erwies sich als
informativ.
4. Fachhochschulen: Probleme und Entwicklungstendenzen
Wirtschaft, Technik, Gestaltung und Soziale Arbeit: Die
finanzielle Situation wird trotz starkem zusätzlichem Engagement des Kantons in den Jahre 1997-1999 bei den FH als
schwierig beurteilt. Die Entwicklung der FH brauche neue
Ressourcen auf allen Ebenen personell, finanziell und materiell. (FHWTG)
Die Reorganisation des Verwaltungsbereichs muss dringend
angegangen werden können. Die Schulen haben den entsprechenden Auftrag erhalten. Für diese Bedürfnisse ist für
das Jahr 2000 ein Sonderkredit von 1 Mio. Franken gesprochen worden. Die Ausstattung der FH entspricht im administrativen Bereich immer noch einer Höheren Fachschule!
Es sind auch für 2001 Mittel vorgesehen. Die Forschungsabteilung wird aufgebaut und konnte personell sehr gut besetzt
werden. Ausschlaggebend für die Weiterentwicklung der
Forschung sind jedoch die notwendigen Mittel. Eine funktionierende Forschungsabteilung ist zentral und gewährleis-tet
letztlich die Anerkennung der FH. (FHSA)
Die FHWTG braucht unbedingt mehr Kompetenzen und
Freiheiten im operativen Bereich. Sie verlangt nach einem
Globalbudget und nach WOV. Die Kontrolle durch das ED
wird als kleinlich empfunden und erfolge vorwiegend auf
der operativen Ebene (speziell Mühe machte der Budgetprozess). Die Meldeflut und Administration für das ED erachtet
die Schule als belastend und unnötig (Personalkosten). Auch
vom Bund bestehen viele Auflagen.
28. November 2000
Esther Egger-Wyss, Kirchdorf, Judith Bigler, Rupperswil)
nalen Konkurrenzkampf auf eine harte Probe gestellt. Letztlich geht es um genügend Studierende. Die Aargauer FH
sind bestrebt, ihre Qualität und ihr Angebot laufend zu
verbessern. Ohne kritische Grösse mit Konzentration der
Standorte und Abgleich und Abtausch der Studiengänge
wird die Erreichung ausreichender Qualität aber sehr
schwierig. Die FH wünscht zur Beruhigung der Situation,
dass möglichst schnell ein Standortentscheid gefällt wird, da
dessen Fehlen sowohl Lehrkörper als auch Studierende
verunsichert.
Fachhochschule für Gesundheit: Ein besonderes Schwergewicht widmete die EBK diesem FH-Bereich. Verschiedene
Fehleinschätzungen im Rahmen der Gründung sowie massive innere Probleme sind Ursache für die momentanen
Schwierigkeiten beim Aufbau (Stichworte: Der Studiengang
Therapie wurde mangels Anmeldungen im Mai 2000 geschlossen. Für das Jahr 2000/01 kann mangels Anmeldungen kein neuer Ausbildungsgang Pflege stattfinden. Die
zwei bisherigen Klassen werden fortgesetzt. Die Direktorin
kündigt auf Ende 2000). Zu den Fehleinschätzungen, die
primär dem GD und nicht dem ED anzulasten sind, gehören:
Der neue Lehrstuhl an der Universität Basel wurde zunächst
als Nachdiplomstudiengang eingeschätzt; die Realität zeigt
jedoch, dass die Ausbildung im Bereich Pflege mit Matur an
der Universität Basel stattfindet.
Es fehlen Ausbildungsgänge im vorbereitenden Bereich
einer Fachhochschule Gesundheit (kein Ausbildungsgang
für Berufsmatur im Bereich Gesundheit) und im Nachfolgebereich (Unklarheit und Ungewissheit, wo Diplomanden der
FH Gesundheit auf dem Arbeitsmarkt ihren Platz finden.)
An internen Schwierigkeiten wäre zu erwähnen: Der Aufbau
eines neuen FH-Bereichs mit einer externen Chefin erwies
sich als äusserst schwierig mit einem Lehrkörper, der dem
SRK entstammt. Schritte zur Verbesserung sind eingeleitet:
Ob die Kantonalisierung der FH Gesundheit mit Anhebung
der Löhne auf kantonales Niveau (bisher auf SRK-Niveau,
14 % tiefer als andere FH-Löhne) und die Implementierung
einer neuen Führungsstruktur (die FH Gesundheit bildet
keinen Schwerpunkt mehr der FH Aargau und wird neu von
der Direktorin FH Soziales geleitet werden - vgl. Verlautbarung FH-Rat vom 13.11.2000) wird sich noch zeigen müssen.
Die EBK hat folgende Elemente einer Lagebeurteilung
vorgenommen: Ein adaptiertes Ziel könnte sein, die FH
Gesundheit besser und interdisziplinär zu positionieren und
andere Berufsgruppen einzubeziehen. Die Grenzen einer
solchen Strategie setzt die Tatsache, dass der Aargau kein
Hochschulkanton ist und deshalb unter anderem das vernetzende und anschliessende Angebot an der Hochschule fehlt.
Es fehlt auch ein Universitätsspital mit Forschung und demzufolge die notwendigen hochqualifizierten Fachkräfte. Wie
weit eine intensivierte Zusammenarbeit mit Hochschulkantonen und Universitätsspitälern, insbesondere im Forschungsbereich, Abhilfe schaffen könnte, bliebe abzuklären.
Aus Sicht der EBK müssen folgende Fragen grundsätzlich
diskutiert werden:
Die Bundesauflage verlangt eine Verschmelzung zu sieben
FH. Nebst Standortsfragen sind die Schulen im interkanto3604
28. November 2000
Art. 2340
- Wie lange kann und will sich der Kanton Investitionen in
diesen Spezialbereich leisten, ohne unnötigerweise Ressourcen für andere Bildungsbereiche zu binden?
- Bietet der Aargau überhaupt ausreichende Infrastruktur
und ein Umfeld (Universitätsspital mit Forschung?) mit
genügend Ressourcen für eine FH Gesundheit?
- Kann ein anderer Kanton dieses Angebot ev. besser ausführen, weil eine bessere Infrastruktur vorhanden (Bern oder
Basel) ist, oder kann durch intensivere Zusammenarbeit eine
sinnvolle Ausbildung aufrecht erhalten werden?
Die AK soll als "Controllingstelle" funktionieren, Arbeitgeberfunktionen wie die personellen Anstellungen/Wahlen
vornehmen, wie auch die Arbeitsverträge abschliessen.
Ebenfalls soll sie die Qualitätsaufsichtsfunktion wahrnehmen.
Eine zukunftsfähige FH Gesundheit ist klar mit beträchtlichen Zusatzkosten verbunden. Die EBK betrachtet die Zukunft der FH Gesundheit als fraglich.
5. Künftige Aufgaben- und Kompetenzordnung zwischen
ED, Schulleitungen und Aufsichtskommissionen; Ausloten
der Vorstellungen und Ideen der Schulleitungen
Seit zwei Jahren sind Arbeiten zu diesen Fragen unter Federführung des ED im Gange. Die Kernfragen lauten: Welche Bereiche sollen autonom, welche teilautonom geführt
werden; welche Bereiche sollen dem ED unterstellt bleiben?
Im Rahmen der Rektorenkonferenz wurden diesbezüglich
folgende Fragen und Vorstellungen diskutiert und beraten:
- Vorgehen bei Anstellungen der Mittelschullehrkräfte
- In welcher Kompetenz liegen die befristeten, die unbefristeten Anstellungen?
- Wie sehen die künftigen Schulleitungen aus?
- Wer wählt die Schulleitung?
- System-Wechsel bedingt grosse zeitliche Aufwendungen
- Reorganisation im ED führt zu grosser Unsicherheit.
Tendenziell verlangen alle Schulen nach mehr Autonomie
und Kompetenzen, speziell nach Globalbudgetierung, WOV,
Kompetenzen zur Aufteilung der Stellenvolumen und generell mehr Selbständigkeit. Kritisiert wird das als "extrem"
empfundene Controlling des Erziehungsdepartementes und
die Einschränkungen auf operativer Ebene.
Zur Arbeitsteilung Aufsichtskommission (AK)/Schulleitung
herrschen allerdings zum Teil stark unterschiedliche Auffassungen; dies nicht nur zwischen ED und Schulleitungen
(Diskussionspapier), sondern auch unter den Schulen.
Schulleitungen: Die Schulleitung soll primär pädagogische
Führungsarbeit übernehmen, welche für die Qualitätsentwicklung im Unterricht verantwortlich ist, Lehrpläne zusammen mit den Fachschaften entwickelt, sowie die administrativen Arbeiten erledigen. (KSBA)
Schulleitungen werden in Zukunft mehr Managementfunktionen zu übernehmen haben. Dies sei nicht für alle Lehrkräfte und Dozierenden wünschenswert, jedoch unvermeidbar.
(LSA)
Eine starke Schulleitung übernimmt Verantwortung auf der
operativen Ebene: Globalbudgets verlangen eine intensive
Auseinandersetzung innerhalb der verschiedenen Fachschaften, was Auswirkungen auf die Schulhauskultur hat.
(AKSA)
Aufsichtskommissionen: Hier gehe es darum, die Fachkompetenzen zu stärken, Kompetenzbereiche fest zu legen, die
Mitglieder den Aufgaben entsprechend besser zu entschädigen, da die qualitativ genügende Besetzung dieser Kommissionen ansonsten in Frage gestellt ist. (AKSA)
3605
Aus Sicht der Schulleitungen sei wichtig, dass die Mitglieder der AK ein genügend grosses Zeitvolumen haben, da ca.
8 Sitzungen pro Jahr zuwenig sind. Wünschenswert wären
2-3 Tage pro Monat für LehrerInnen-besuche und Wahlen.
Es sollten weniger von "Amtes wegen" delegierte Personen
in den AK sein. (KSBA)
Zentralverwaltung: Die Zentralverwaltung soll vermehrt
mittels Leistungsaufträgen führen resp. Vorgaben machen,
sowie die Finanzen und die Umsetzung des Leistungsauftrages kontrollieren. Heute werde durch die kumulierten Auflagen die Schuladministration überbeansprucht. (KSBA)
Die Lohnfrage soll bei der Zentralverwaltung bleiben und
nicht in ein Globalbudget hinein fallen. (KSBA)
Die Schulleitung der KSZO bemängelt den Zustand, dass
der Rektor vom Lehrerkollegium gewählt ist und infolgedessen als Vertreter der Lehrerschaft betrachtet wird. Die
Schulleitung müsse vom ED ernannt werden und somit in
eine klare Vorgesetztenrolle erhoben werden.
Ergeben sich aus einer möglichen Zusammenführung der
Abteilung Mittelschulen mit dem Amt für Berufsbildung
sinnvolle Aufgaben- und Kompetenzordnungen? (AKSA)
Soll mit der Vorstellung von teilautonomen Schulen wirklich Ernst gemacht werden - und darin sehen die Schulleitungen der kantonalen Schulen mehrheitlich die richtige
Lösung für die Zukunft -, dann muss nicht nur umgehend
eine neue Führungsstruktur festgelegt, sondern auch die
Gestaltung der Kompentenzordnung und der Kooperationsformen auf und zwischen allen Ebenen neu definiert werden.
Für die Schulen bedeutet das klare Kompetenzzuweisungen
an Aufsichtskommission, Schulleitung und Lehrkörper in
dem Sinne, dass ihnen allen eine echte Verantwortlichkeit
übertragen wird.
6. Arbeitsmarktbeurteilung resp. Rekrutierung Lehrerschaft/Dozenten; Lagebeurteilung Situation; allfälliger
Support ED; ABAKABA Umfrage - Einschätzung Lohnsituation; Frage der Feminisierung über kleine Pensen
Arbeitsmarktbeurteilung: Momentan wird eine eher schwierige Lehrkräfterekrutierung (KSZO: "erschreckend") vermeldet. Das Angebot an qualifizierten Lehrkräften sei teilweise in dramatischer Weise schrumpfend, auf Stellenausschreibungen gingen auch schon mal überhaupt keine Bewerbungen ein. (alle KS)
Mittelschulen: Probleme für qualifizierte Bewerbungen
ergäben sich vor allem in den Bereichen Wirtschaft und
Recht. Die Wirtschaft bezahle die besseren Löhne.
Die Fluktuation unter den Dozierenden ist sehr gering.
(LSA)
Auch die Fachhochschulen klagen, der Arbeitsmarkt sei
ausgetrocknet und neu finden sich gar keine Dozenten mehr.
Art. 2340
Auf einige Stellenausschreibungen gingen keine Schweizer
Bewerbungen ein. Im Informatikbereich wirbt die Wirtschaft mit höheren Löhnen gute Fachkräfte ab. Im Bereich
Support ED: Als Ursache ausgemacht wird vor allem die
Sparpolitik und der Konjunkturaufschwung, der auch in der
Wirtschaft die Suche nach qualifiziertem Personal schwierig
und aufwendig macht. Angeführt wird weiter, dass die
Schülerzahlen der Klassen zu gross seien; daneben seien die
Arbeitszeiten zu lang, und die Aufgaben im Bereich der
"Sozial- und Erziehungsarbeit" steigen weiter an, bei gleichbleibender pädagogischer Aufgabenfülle. Aktivitäten vom
ED werden zwar erwartet, klare Vorstellungen über zu
ergreifende Massnahmen seitens der Schulleitungen bei der
Suche nach Lehrkräften fehlen aber.
ABAKABA: Auch Lehrpersonen wünschen Arbeitsplatzbewertung. Ein Pflichtenheft sollte die Ausweitung auf alle
Tätigkeiten enthalten, nicht nur auf die Lehrtätigkeit. (LSA)
ABAKABA habe Erwartungen in Bezug auf Lohnerhöhungen geweckt, die Realität sehe heute anders aus. Im Zusammenhang mit ABAKABA wird auch auf die Durchführung
von Mitarbeitergesprächen hingewiesen. Die Lehrpersonen
wünschen solche Gespräche, diese sollten jedoch durch
qualifizierte Personen (Kompetenz AK, Schulpflegen wird
angezweifelt) durchgeführt werden. Die Diskussion um das
GAL schafft Unsicherheiten - hier zeichnet sich Informations- und Kommunikationsbedarf ab. (AKSA, KSWE)
Die Motivation für Lehrpersonen sei schwierig zu erhalten,
der Kanton als Arbeitgeber verliere an Attraktivität. Personalanliegen können zur Zeit nur mit massiven gewerkschaftlichen Interventionen wie Petitionen etc. erreicht werden.
(LSA)
Feminisierung: Der Trend wird bestätigt. Wünschenswert
wäre die Übernahme grösserer Pensen. Die Zahl der weiblichen Lehrkräfte ist steigend und heute an einzelnen Schulen
ausgeglichen (KSZO). Die KS Wettingen plant eine Kinderkrippe.
7. Erste praktische Erfahrungen mit MAR aus Sicht Lehrerschaft und ev. Schülerschaft, Korrekturbedarf
Mit dem MAR werden gemischte Erfahrungen gemacht,
mehrheitlich ist der Feedback aber positiv.
Schulplanung und Schulorganisation sind wesentlich komplexer geworden.
Neuland wurde bei den Akzentfächern betreten: Die Studierenden konnten sich bei deren Wahl nicht auf Erfahrungen
früherer Jahrgänge abstützen und auch an die Lehrkräfte
wurden hohe Anforderungen gestellt, damit diese Akzentfächer ab Beginn erfolgreich durchgeführt werden konnten.
(KSBA)
Die Lektionenzahl wird als eher zu hoch eingeschätzt; die
Schüler könnten den Stoff zu wenig trainieren. Die Stundentafel müsste um mindestens 10 % gesenkt werden. Hier wäre
auch noch ein Sparpotential und zugleich eine Qualitätsverbesserung zu erzielen. Aus einer Befragung von Schülern
und Eltern ging hervor, dass die Schülerinnen und Schüler
mit MAR zeitlich viel stärker beansprucht sind und die
Eltern befürchten mit diesen Klassengrössen Probleme und
Komplikationen. (KSZO)
28. November 2000
Gestaltung ist es noch extremer. Die meisten heutigen Dozenten stammen aus dem Ausland. (FHWTG)
wird der Bericht des Evaluationsverfahrens, welcher Ende
2003 fertiggestellt sein sollte, abgewartet. Ab 2004 sollen
daraus Schlüsse gezogen werden können, um Änderungen
vornehmen zu können. (KSBA)
Unter der Schülerschaft herrscht an einzelnen Schulen offenbar eine Verunsicherung betreffend dem MAR. Sie erhalten keine oder zu wenig Informationen durch die Lehrerschaft/Rektor betreffend den Freifächer, Schwerpunktfächer
und Akzentfächern. (KSBA)
8. Stand der Qualitätssicherungsmassnahmen: Wird als sehr
wichtig erachtet, ist aber teilweise noch wenig umgesetzt.
Qualitätssicherung würde auch von der Schülerschaft begrüsst werden. (KSBA) Teilweise sind konkrete Projekte
unter Einbezug der Schülerschaft im Gange. (KSWE)
KSZO: Die Kanti Zofingen (auch KSWO) ist ein Pilotbetrieb des NWEDK-Projektes "Qualitätssicherung". Dieser
Pilot wird von Fachpersonen begleitet und steht im dritten
Jahr. Die Erfahrungen sind positiv, das Projekt wird im
nächsten Jahr abgeschlossen. Es finden nicht nur Lehrerbeurteilungen statt, sondern auch Schüler - Lehrerbeurteilungen.
Effiziente Qualitätssicherung erfolge am besten durch Aufsicht und Entwicklung vor Ort (schulhausintern). (AKSA)
Qualitätssicherung wird an der Bau- und Technikerschule
professionell betrieben (TSU, SBA). Auch die Lehramtsschule betreibt Qualitätssicherung auf hohem Standard
(LSA). Schülerorganisationen beklagen teilweise, dass
gegen mangelhafte Lehrkräfte oft wenig bis gar nichts unternommen wird (resp. werden kann). Mit dem GAL sollte
die Qualitätssicherung auch in diesem Bereich besser gewährleistet werden.
9. Freie Fragen und Berichtspunkte (vor allem Feedback zu
getroffenen/kommenden politischen Entscheidungen durch
Regierungsrat und Parlament); Einbezug der Schülerschaft
nach Ermessen der Subkommissionen
Sparmassnahmen: Einzelne Schulleitungen stellen fest, dass
die pro Schüler zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel
nur noch die Hälfte gegenüber vor 10 Jahren sind. Die
Sparmassnahmen und Rückstellungen in den letzten Jahren
werden von Jahr zu Jahr immer mehr spürbar und es entstehen Lücken und Rückstände (z.B. in Mediathek/Grenzen in
den alten Atlanten stimmen heute nicht mehr/Einsatz moderner Kommunikationsmittel im Sprachbereich ist nicht
möglich/Modernisierung und Anpassungen im EDV-Bereich
sind finanziell nicht tragbar). Die Kantonsschule Zofingen
kann, trotz mehreren Anläufen, bis heute noch über keinen
Internetanschluss für Schülerinnen und Schüler verfügen.
Die Situation in der Fortbildung der Lehrpersonen ist aus
Sicht einzelner Schulen unbefriedigend, die vorhandenen
Ressourcen und Angebote werden nach Bescheid des ED
allerdings gar nicht ausgeschöpft. (AKSA)
Schülerfeedback: Die Schülerorganisation (SO) von Wettingen rapportierte der Subkommission folgende Feststellungen:
Vermisst werden Rückfragen/Abklärungen von Seiten des
EDs bezüglich der MAR - Erfahrungen. (KSZO) Ansonsten
3606
28. November 2000
Die MAR-Schüler/innen würden eine andere Mentalität
mitbringen:
- kein Interesse an der SO
SO-Vertreter/innen sind besorgt um die Zukunft der SO.
10. Fazit: Die Konzentration auf Schwerpunktthemen hat
sich gelohnt. Die Relevanz der Ergebnisse (in Form des
zumeist nicht weiter im Plenum diskutierten Berichtes)
bleibt allerdings fraglich. Die Rahmenbedingungen der
kantonalen Schulen haben sich beispielsweise in den Jahren
der knappen Finanzen sukzessive verschlechtert, was sich in
den Berichten der EBK wiederspiegelt. An politischen
Konsequenzen aus dieser Feststellung hat sich bisher allerdings wenig Konkretes ergeben - unterschiedliche finanzielle Prioritäten haben einheitliche Stossrichtungen verunmöglicht. Es wäre zumindest zu prüfen, ob die EBK nicht künftig konkrete Empfehlungen oder Vorschläge zu Handen
Departement und Plenum formulieren sollte.
11. Antrag: Die Kommission dankt allen Beteiligten - Schulleitungen, Lehrkräften, Aufsichtskommissionen, Erziehungsdepartement - für die im Interesse des Kantons im
Schuljahr 1999/00 geleistete Arbeit.
Die Kommission Erziehung, Bildung und Kultur beantragt
dem Grossen Rat, von den unter Absatz 2 verzeichneten
Rechenschaftsberichten der kantonalen Schulen sowie vom
vorliegenden Bericht des Kommissionspräsidenten Kenntnis
nehmen zu wollen.
Vorsitzender: Ich kann mich diesem Vorgehen ohne Weiteres anschliessen.
Geri Müller, Baden: Ich spreche speziell zu einem Punkt in
diesem Traktandum 12 und im allgemeinen zur Zusammenfassung dieser Jahresberichte. Es ist das erste Mal, dass Sie
in dieser Art und Weise die Zusammenfassung der verschiedenen Berichte der kantonalen Schulen erhalten, und es ist
deshalb umso wichtiger, dass das ein Abbild dessen ist, was
die Kommissionsbreite dazu empfunden hat. Im Speziellen
betrifft es die Fachhochschule für Gesundheit, mit dessen
Inhalt, der am Schluss wiedergegeben worden ist in Ihrem
Bericht auf der Seite 6, wir überhaupt nicht einverstanden
sind. Wir halten fest, dass die Kommission für Erziehung,
Bildung und Kultur der Fachhochschule Gesundheit absolut
kein Schwergewicht gewidmet hat, wie es da drin steht. Die
EDK war vor vollendete Tatsachen gestellt, und hat letzte
Woche, nachdem alle Entscheide gefallen waren - bei der
Regierung, bei der Spezialkommission Fachhochschulen
und beim Fachhochschulrat - einfach Kenntnis davon nehmen können, dass auch die Fachhochschule Gesundheit
keine Überlebenschancen erhält. Ich halte hier auch fest,
dass die im Bericht erwähnten Gründe für Probleme Vermutungen sind, dass wir jedoch im Besitz von wesentlich tiefgründigeren Argumenten sind und nun sehr hoffen, dass,
wenn schon die Kommission an den wirklichen Gründen
kein Interesse hatte, das herauszufinden, das die Öffentlichkeit haben wird, und dass wir im nächst folgenden Traktandum darüber sprechen können. Es ist übrigens ein Geschäft, das das Anliegen von Ursula Padrutt absolut unterstützt; die Transparenz in den Geschäften, vor allem dann,
wenn wir anfangen, mit WOV gewisse Dinge weiterzudelegieren.
3607
Art. 2340
- wenig Interesse an Schulkultur und -Atmosphäre
- stehen unter erhörtem Leistungsdruck
Thomas Leitch, Hermetschwil-Staffeln: Ich spreche zum
gleichen Bereich. Ich spreche zu den im Bericht gemachten
Aussagen auf den Seiten 6 und 7 betreffend Fachhochschule
für Gesundheit. Nach der Besprechung des Fachhochschulbereichs Gesundheit ging ich eigentlich davon aus, dass der
Kommissionspräsident auch die Überlegungen der Kommissionsminderheit in den Bericht einfliessen lassen würde, so
war es jedenfalls abgemacht. Ich vermisse nun leider etliche
Passagen und Fragestellungen, die unbedingt in diesen
Bericht hätten aufgenommen werden müssen und die beim
nächsten Traktandum noch Anlass zu Diskussionen geben
werden.
Die hier aufgeführten Aussagen bezüglich des Fachhochschulbereiches Gesundheit suggerieren eine einhellige
Kommissionsmeinung und gipfeln in der Aussage, die EBK
betrachte die Zukunft der Fachhochschule Gesundheit als
fraglich. Ich möchte zu Handen des Protokolls festhalten,
dass ich diese Einschätzung nicht teilen kann, weil ich nach
wie vor davon überzeugt bin, dass der Kanton Aargau sich
eine einmalige Chance vergibt, wenn er auf die Weiterführung der zukunftsträchtigen Fachhochschule Gesundheit
verzichtet. Die Frage ist nicht, ob, sondern wie die dringend
notwendige Zusammenarbeit mit Hochschulkantonen und
Universitätsspitälern gesucht und intensiviert werden kann
und, ob der politische Wille dazu besteht. Ich gehe an dieser
Stelle aber nicht weiter auf die Thematik ein, da wir diese ja
beim nächsten Traktandum diskutieren werden.
Doris Fischer-Taeschler, Seengen: Ich darf zu Herrn Geri
Müller und zum Vorgehen schon noch präzisieren: Es ist
jetzt das dritte Mal, dass wir dieses Vorgehen wählen. Vor
zwei Jahren hat Daniel Heller hier den Bericht noch vorgelesen, was dann dazu geführt hat, dass alle frühzeitig in den
Mittag verschwunden sind und nicht mehr zugehört haben,
was er da gesagt hat. Dann haben wir uns letztes Jahr in der
Kommission entschieden, wieder diesen Weg zu beschreiten, mit den Fragen, die wir gemeinsam auch in der Kommission verabschiedet haben, und dass wir den Bericht allen
Kolleginnen und Kollegen zustellen, und dass dann eigentlich nur noch diskutiert wird, wenn Fragen kommen, aber
niemand mehr 10 Seiten herunterliest, einfach damit heruntergelesen ist für das Protokoll. Herr Schüler kann ja das
auch so ins Protokoll übernehmen!
Das war eigentlich die Ausgangslage und war jetzt zum
dritten Mal so abgemacht. Wir haben in der Kommission das
Vorgehen auch diskutiert und beschlossen. Ich habe gegenüber Geri Müller also kein schlechtes Gewissen. Wieso der
Kommissionspräsident die Anliegen von Herrn Thomas
Leitch nicht aufgenommen hat, und was er dort versprochen
hat, das kann ich nicht beantworten. Ich kann auch nicht
hellsehen, und ich kann nur insofern Stellung nehmen, als es
hier eben schriftlich vorliegt, aber ich kann nicht wissen und
Stellung nehmen zu etwas, was der Kommissionspräsident
angeblich gesagt hat oder eben nicht, ich kann es auch nicht
beurteilen!
Landammann Peter Wertli: Einige ganz wenige Bemerkungen zu diesen Rechenschaftsberichten. Sie haben feststellen
können aus diesem Rechenschaftsbericht des Kommissionspräsidenten, dass an den Schulen im Aargau, an den kantonalen Schulen, gute Arbeit geleistet wird. Ich darf Ihnen an
Art. 2340
dieser Stelle sagen, dass dies nicht einfach selbstverständlich
ist, da steckt sehr viel Arbeit und sehr viel Engagement und
auch Kompetenz der Schulbehörden, der Schulleitungen und
der Lehrkräfte dahinter. Da steckt auch erfreulicherweise
Leistungsbereitschaft der Studierenden dahinter. Dafür
Schulen, die Schulleitungen beschäftigen. Der eine Problemkreis ist jener der Veränderungen an den Schulen, es
sind da Prozesse im Gang. Ich denke an das neue Maturitätsanerkennungsreglement bei den Mittelschulen, ich denke
an die Veränderungen im Bereich der Lehrerbildung, ich
denke an die ganze Entwicklung an den Fachhochschulen:
Das sind Veränderungen, die selbstverständlich die Schulen
stark fordern, die auch belasten, und die auch Verunsicherung auslösen können.
Ein zweiter Problemkreis an den Schulen sind ohne Zweifel
die schwieriger gewordenen Rahmenbedingungen. Sie
haben das festgestellt in verschiedenen Berichten. Es wird
gesprochen von grösseren Klassen, von Einschränkung des
Freifachangebotes, von weniger Weiterbildungsmöglichkeiten oder fehlenden Entwicklungsmöglichkeiten beispielsweise der Fachhochschule. Es ist in der Tat so: Durch die
finanziell angespannte Situation des Kantons haben wir in
den letzten Jahren die Rahmenbedingungen nicht verbessern, sondern teilweise erschweren müssen, und das belastet
naturgemäss die Schulen.
Zum Dritten die Feststellung von einzelnen Schulen, die
sich beklagen über zuviel Administration und Bürokratie.
Ich verstehe das, aber ich muss Ihnen sagen, gerade im
Zusammenhang mit dem aufwendigen Budgetierungsprozess, im Zusammenhang mit den Vorgaben des Bundes bei
den Fachhochschulen werden hohe Anforderungen gestellt,
wie immer wieder von den Schulen gemeldet wird. Wir sind
aber sehr bestrebt, auch vom Erziehungsdepartement, den
Schulen diese Aufgabe zu erleichtern, - ich denke an Leistungsvereinbarungen, an Globalbudgetierung. Aber wir sind
erst am Anfang dieses Weges. Hier braucht es noch den
Ausbau der diesbezüglichen Instrumente, damit wir das auch
so steuern können, und so letztlich das Ganze auch im Controlling funktioniert. Da sind wir am Anfang dieses Prozesses, der ja auch zusammenhängt mit der WOV-Thematik.
Zu den beiden Wortmeldungen von Geri Müller und
Thomas Leitch. Es ist in der Tat so, dass in der EBK bei der
Besprechung der Rechenschaftsberichte bezüglich Fachhochschule Gesundheit unterschiedliche Auffassungen
bestanden, unterschiedliche Beurteilung vorgenommen
wurde. Aber ich bin mit den beiden Vorrednern einverstanden, dass wir das besser beim nächsten Traktandum diskutieren und nicht an dieser Stelle. Ich danke der Kommission
EBK herzlich für die sehr eingehende und sorgfältige Beschäftigung mit den Jahresberichten für Schulen, auch für
ihr Eingehen auf die Schulen und deren Anliegen.
Vorsitzender: Der Diskussionsteil über die Gesamtheit der
Berichte ist damit abgeschlossen.
Das Wort wird nicht verlangt. Die Jahresberichte der kantonalen Schulen sind stillschweigend genehmigt.
28. November 2000
danke ich an dieser Stelle auch und wiederholt, für das, was
an diesen Schulen geleistet wird!
Wenn Sie die einzelnen Berichte der Schulen und den Bericht des Kommissionspräsidenten durchgelesen haben, dann
haben Sie festgestellt, dass vor allem drei Problemkreise die
2341 FH Aargau für Gesundheit und Soziale Arbeit,
Direktionsbereich Gesundheit; Kantonalisierung; Beginn der Eintretensdiskussion
(Vorlage vom 6. September 2000 des Regierungsrates samt
Änderungsanträgen vom 6. November 2000 der nichtständigen Kommission "Fachhochschulen")
Vorsitzender: Ich begrüsse Herrn Dr. Alexander Hofmann,
der auf der Regierungsbank Einsitz nimmt. Er ist zuständig
für den Fachhochschulbereich im Erziehungsdepartement.
Doris Fischer-Taeschler, Seengen, Präsidentin der nichtständigen Kommission "Fachhochschulen": Namens der
Spezialkommission Fachhochschulen darf ich Ihnen heute
über die Kommissionsarbeit und die Anträge zu diesem sehr
diffizilen Geschäft berichten. Zur Ausgangslage: Die Spatzen pfeifen es von den Dächern, wir stehen hier und heute
vor der äusserst unangenehmen Situation, den Prozess zur
Ausmerzung des Direktionsbereiches Gesundheit einläuten
zu müssen. Die Kantonalisierung des Gesundheitsbereiches
ist der Anfang des langsamen Todes eines kleinen, aber
feinen Portofolio-Teiles unseres Fachhochschulangebotes.
Mit "klein aber fein", "Nischenangebot", "zukunftsträchtig"
und vieler anderer schöner Worte haben wir am 13. Januar
1998 im Rahmen des Dekretes über die Errichtung und
Organisation der "FH Gesundheit und Soziale Arbeit" den
Startschuss für diesen neuen FH-Zweig abgegeben. Modern
und zukunftsorientiert, mit neuen Ideen und Modellen in
Zusammenarbeit mit dem Schweizerischen Roten Kreuz
sollte die neue Aufgabe gelöst werden. Sollte! Und nun, nur
zweieinhalb Jahre später, stehen wir ernüchtert vor der
Tatsache, dass der Kanton selbst die interimistische Führung
dieses Direktionsbereiches übernehmen muss, weil 1. die
fachliche Kompetenz nicht mehr beim SRK liegt: Im Gegensatz zur Projektphase liegt heute die Kompetenz und
Initiative für die fachliche Entwicklung im Gesundheitswesen zum Leidwesen aller Beteiligter nicht mehr beim SRK,
sondern bei der FH selbst. Offensichtlich liegen die fachlichen spezifischen Kompetenzen im Hochschulbereich nicht
mehr beim SRK.
2. Erweisen sich die Führungsstrukturen als problematisch:
Die Kombination der öffentlich-rechtlichen Bildungsinstitution mit privatrechtlicher operativer Führung erweist sich als
äusserst schwerfällig.
3. Der Gesundheitsbereich besitzt einen Sonderstatus gegenüber den anderen kantonalen FH-Bereichen: Der führungs- und finanzmässige Sonderstatus verhindert eine echte
Integration in die geplante Fachhochschule AargauSolothurn.
4. Die heutige Situation bringt Konkurrenznachteile. Der
Aargau verfügt bekanntlich über keine universitären Einrichtungen im Gesundheitsbereich, was eine echte und
starke Positionierung in diesem Fall behindert, vor allem vor
dem Hintergrund, dass Basel und Bern - entgegen den ur3608
28. November 2000
sprünglichen Abmachungen - bereits mit Konkurrenzprodukten auf dem Markt sind oder nächstens drängen werden.
Vor diesem Hintergrund ist das Anliegen der Regierung, die
Kantonalisierung des Gesundheitsbereiches, gerechtfertigt.
Zeitlicher Ablauf: Am 6. September erst hat der Regierungsrat die Botschaft verabschiedet, welche heute zur Debatte
steht. Eine erste Kommissionssitzung, auf den 15. September geplant, musste mangels Beschlussfähigkeit kurzfristig
gelung dieses Fachhochschulbereiches ist. (Die nächsten
Kommissionssitzungen und Geschäfte in diesem Bereich
sind bereits angekündigt auf Januar 2001.)
Die Kommission hat es sich naturgemäss nicht nehmen
lassen, sich nebst dieser Frage der Kantonalisierung auch
generell mit der Zukunft des FH-Bereiches Gesundheit
auseinanderzusetzen. Wie Sie aus der vorhergehenden Diskussion unschwer entnehmen können, hat es keine grosse
Einigkeit in der Kommission gegeben. Wir konnten uns
relativ schnell mit den Überlegungen zur Ausgangslage, zur
Beurteilung über die Entwicklung, zu den Erwägungen und
zum daraus gezogenen Fazit einverstanden erklären. Die
Vorlage betrachten wir als eine Art Sofortmassnahme, die
dazu dient, den Studierenden und Dozierenden in diesem
sehr bedrohlichen Umfeld Sicherheit zu geben. Sicherheit
einerseits, dass sie als Studierende ihr angefangenes Studium korrekt zu Ende führen können. Das ist ein legitimer
Anspruch der Studierenden. Sicherheit andererseits, dass sie
als Dozierende in dieser Übergangsphase auf planbare und
übersichtliche Zeitabschnitte zählen können.
Aus diesen Gründen beantragt Ihnen die Kommission auch
eine Änderung der von der Regierung vorgeschlagenen
Anträge:
1. Übernahme der festen Stellen für das Schuljahr
2000/2001 im vorgesehenen Umfang und 2. für das darauffolgende Schuljahr eine neue Botschaft, welche die Entwicklungen aufzeigt. Wenn die Studiengänge im Gesundheitsbereich auslaufen werden, braucht es für das Schuljahr
2001/2002 nicht mehr die beantragten 525 Stellenprozente.
Die Regierung stimmt den Änderungen der Kommission
vollumfänglich zu. Das heisst nun nicht - und ich betone
dies ausdrücklich -, dass wir die Dozierenden und Studierenden im Ungewissen lassen wollen! Die Kommission ist
sich der Verantwortung gegenüber allen Beteiligten durchaus bewusst. Sie will aber mit dieser heutigen Vorlage erstens nicht schon alle vielleicht noch möglichen Varianten
verhindern (zum Beispiel ein Zusammengehen mit einer
anderen Institution, mit einer Universität) und zweitens sich
auch in der Frage der Aufhebung des Gesundheitsbereiches
nicht das Heft aus der Hand nehmen lassen. Der Grosse Rat
ist strategisch verantwortlich für den Fachhochschulbereich.
Änderungen am FH-Portfolio müssen mit einer Dekretsänderung vom Grossen Rat genehmigt werden.
Die Diskussion um die Ursachen, die Konsequenzen und
allenfalls die Verantwortung für das Scheitern dieses
FH-Bereiches wurde denn auch an einer weiteren Sitzung
weitergeführt. Ich verzichte, heute darauf einzugehen, weil
es nicht Gegenstand dieser Vorlage ist. Da die Kommission
nicht in allen Teilen von den Antworten befriedigt ist, werden wir die Diskussion im Januar fortsetzen, nämlich dann,
wenn es um die Dekretsänderung geht. Heute geht es einzig
darum, die Frage nach der Übergangsregelung für die Dozierenden bis zum Ende der begonnenen Studiengänge zu
3609
Art. 2340
abgesagt werden, so dass die Kommission erst am 6. November definitiv über die Vorlage befinden konnte. Die
Dozierenden im Gesundheitsbereich befinden sich demnach
seit dem 30. September quasi im Niemandsland, in einer Art
Übergangsregelung, wo sie formell weder beim SRK, noch
beim Kanton angestellt sind. Diesem Zustand wollen und
sollen wir heute Abhilfe schaffen - auch wenn wir uns bewusst sind, dass es nur für die Zeit bis zur definitiven Reregeln. Die materielle Diskussion um die Fortführung des
Gesundheitsbereiches werden wir anfang nächsten Jahres
führen, auch wenn der heutige Entscheid - mit dem Hintergrund der Lagebeurteilung des Fachhochschulrates vom
13. November - den Anfang des Endes einläutet. Trotzdem
und mit einem bitteren Nachgeschmack bitte ich Sie, auf das
Geschäft einzutreten und die Anträge der Kommission zum
Beschluss zu erheben!
Geri Müller, Baden: Gleich vorweg: für die Grünen ist es
klar: Die Fachhochschule Gesundheit braucht es in dieser
Ausführung, wie es gewesen ist, wie es hätte werden können
für die Zukunft! Dass dort vieles nicht so gelaufen ist, wie
man sich das vorgestellt hat, ist die eine Sache. Für uns ist es
klar, dass es der Zukunftsbereich schlechthin ist. Sie kennen
alle die Zahlen der steigenden Gesundheitskosten, Sie wissen alle, wie gewisse Dinge völlig aus den Rudern laufen,
und hier wäre eine Antwort gewesen, zumindest weiss man
das aus anderen Ländern, dass eine Fachhochschule für
Gesundheit wesentliche Erleichterungen bringen kann. Im
Moment jedoch diskutieren wir nicht darüber, das wird im
Januar der Fall sein. Es schaudert mich aber schon, wenn
man nicht bereit ist, in die Karten zu gucken, die man uns
auf den Tisch gelegt hat, und die wir uns auch teilweise
selbst erarbeiten mussten, um wirklich die gesamte Breite
des Problems kennenzulernen.
Ich schicke auch voraus, dass es gewährleistet sein muss, so
wie es die Studierenden wie auch die Dozierenden fordern,
dass jede Studentin und jeder Student seinen Lehrgang
abschliessen kann und zwar so, dass er hinterher wirklich
das bekommen hat, was man ihm oder ihr versprochen hatte,
dass die erforderliche Qualität aufrecht erhalten werden
kann, und dass eine detaillierte Ursachenanalyse gemacht
wird! Lassen wir uns das machen, lassen wir nicht die Medien das machen! Das ist wirklich unsere Aufgabe, dort
aufzuräumen, wo wirklich Probleme bestanden haben!
Die Ursachen für die heutige Situation sind uns nämlich
nicht klar. Wir verspielen hier einige Millionen und wissen
nicht, warum. Es wurde immer gesagt, dass kein Bedürfnis
da sei. Wenn man die Fachleute fragt, besteht jedoch dieses
Bedürfnis. Ich zitiere beispielsweise den Schweizerischen
Berufsverband für Krankenpflege, der schreibt, dass das
Interesse Berufsangehöriger an weiterführenden Studiengängen sehr gross sei. Er beschreibt auch, dass es auch für
die wirtschaftliche Entwicklung des Gesundheitswesens
wesentlich wäre, diese Kurse weiterzuführen. Er kritisiert
aber auch scharf die Frage des Marketings und beschreibt
einige Situationen in einem Brief, den wir bekommen haben,
die nicht erfolgt sind, die für eine Fachhochschule für Gesundheit hätten erfolgen müssen. Ich erinnere Sie an andere
Fachhochschulen, wo wir auch als Grossräte zu jeder Veranstaltung eingeladen werden. Dort ist nicht einmal Fachpersonal eingeladen worden. Es ist auch sehr schwierig, von
"kein Bedarf" zu sprechen, wenn sogar die Universität Basel
bestätigt, dass sie sehr gerne diesen Fachhochschulbereich
Art. 2341
gehabt hätte, oder dann auch, wenn man zitiert, was die
WHO schreibt und sagt, dass Förderung und Erhaltung der
Gesundheit und die Verhütung von Krankheiten eines der
wesentlichen Punkte sei, die eine Fachhochschule für Gesundheit begründen würde, oder auch, dass die Grundversorgung gewährleistet werden kann, vor allem dann, wenn
die Mittel knapper werden und das auch als Argument sieht
für die Aufrechterhaltung einer Fachhochschule. Ich könnte
hier reihenweise zitieren, was die einzelnen Leute dazu
ist natürlich heute schon in der ganzen Diskussion um Fachhochschulzusammenlegung Nordwestschweiz verfehlt,
wenn man jetzt der Universität Basel vorwirft, sie hätten
Konzepte, Curricula von der Fachhochschule Aargau kopiert. Ich denke, es ist diplomatisch nicht sehr geschickt, in
der jetzigen Situation so etwas zu sagen. Ich weise auch
darauf hin, dass eine Strategietagung am 12. Dezember 1998
auch moniert worden ist und schon damals gesagt wurde,
dass die Fachhochschule für Gesundheit sich speziell positionieren müsse und auf die Bedürfnisse der Leute, die diesen
Studiengang suchen, Einfluss nehmen müsste. Die Frage der
Konkurrenz: Sowohl Inselspital Bern, Universität Basel, wie
auch das Weiterbildungszentrum in Aarau vom SRK haben
niemals gesagt, dass sie das als Konkurrenz erleben, sondern
immer als sinnvolle Ergänzung, das ist schriftlich bestätigt
worden!
Die Bildungssystematik wurde beschrieben. Die Bildungssystematik, das ist dieses unglückliche Papier mit sehr vielen Vierecken, das sich alle zwei drei Monate ändert. Wenn
man sich jetzt auf dieses Papier abstützt, das jetzt vorschreibt, dass eine terziäre Ausbildung zwei Jahre bedeuten
sollte, könnte das im Januar wieder anders sein, nämlich drei
Jahre - das wird wirklich alle 2-3 Monate geändert. Das ist
das Papier der Schweizerischen Sanitätsdirektorinnenkonferenz. Da befürchtet man, dass die Leute lieber zwei Jahre in
die Schule gingen anstatt drei und deshalb auch das Interesse an der Fachhochschule für Gesundheit abgenommen hat.
Ich muss Ihnen einfach sagen, dass die Vereinbarung von
Bologna festgelegt hat, dass man drei Jahre zur Fachhochschule gehen muss, damit es als Fachhochschule akzeptiert
werden kann. Ich kann dieses Argument absolut nicht nachvollziehen! Man hat sogar einen externen Bericht machen
lassen, der die Zukunft der Fachhochschulen beinhalten
sollte, der berühmte Biaggi-Bericht, den wir zusätzlich
einfordern mussten, sonst wäre er uns auch nicht vorgelegen, und dieser Biaggi-Bericht fasst auch zusammen, dass
wir diese Fachhochschule brauchen, dass sie nötig ist, dass
sie eine wichtige Lücke deckt. Ich könnte auch das noch
seitenweise zitieren. Es gilt als Empfehlung an den Kanton
Aargau, die Fachhochschule Gesundheit nicht fallenzulassen. Es ist für mich auch eine Frage des WOV-Prinzips
generell - und damit komme ich zum letzten Punkt - wenn
ein Fachhochschulrat die strategische Führung zwar wohl
delegiert bekommt und übernimmt, aber ohne uns direkt zu
informieren, Entscheide fällt, bevor wir überhaupt darüber
diskutieren konnten. Das ist für mich ein bedenkliches Vorgehen und wirft einen Schlagschatten auf die ganze Diskussion von WOV. Wenn das natürlich so ist, das habe ich in
der vorherigen Debatte angetönt, dann wird so eine Motion
wie sie Ursula Padrutt eingereicht hat, sehr wichtig, weil wir
dann wirklich den Papieren nachrennen müssen, wenn dort
einfach Dinge laufen, die nicht nachvollziehbar sind! Ich
halte auch fest, dass im Fachhochschulrat niemand sitzt, der
direkt mit der Gesundheit betraut ist und davon etwas detailliert versteht. Die heutige Situation wie auch die Anträge,
28. November 2000
gesagt haben, da kommt noch das Universitätsspital Bern
usw.
Die Frage der Konkurrenz: Diese Frage der Konkurrenz hat
man 1997 schon abgetischt und gesagt, die Universität Basel
bietet einen Studiengang an, der für Maturitätsabgängerinnen gedacht ist, aber nicht für die anderen. Man hat damals
schon die Konkurrenz moniert und gesagt, es würde problematisch sein, die Universität Basel zu konkurrenzieren. Es
die wir heute haben, sind ein Resultat von erstens einem
Sparwahn des Kantons Aargau, - das wurde in der Kommission deutlich gesagt, wir haben keine Reserven mehr -,
zweitens eine Frage der Geduld: Ich frage Sie an, ob das bei
anderen Fachhochschulen, die nicht als typisch frauenspezifisch gelten, so gehandhabt würde. Es ist zusätzlich eine
ganze Reihe von operativen Fehlern, die nicht hätten passieren dürfen, die andere Fachhochschulbereiche nicht gemacht
haben und nicht derart ins Leere gelaufen sind, wie die
Fachhochschule für Gesundheit. Stellen Sie sich einmal vor,
dass es in der Schweiz fast nicht möglich ist, eine Therapieausbildung zu machen, und diese Fachhochschule schafft es,
fünf Leute zu motivieren, diese Ausbildung bei ihnen zu
machen! Da muss etwas schief laufen!
Ich hoffe sehr, dass die Fachhochschule Gesundheit im
Aargau überleben wird! Ich frage mich, ob es der Aargau
allerdings verdient hat, eine solche Schule zu besitzen. Sie
wird irgendwo in der Schweiz überleben. Vielleicht nicht
hier. Dann konzentrieren wir uns halt wieder auf die anderen
Dinge, und das ist so mein bitterer Nachgeschmack auf die
Atommülldeponien usw. Dort sind wir Spezialisten. Wir
bitten Sie wirklich dringend, diese drei Anträge, die jetzt
gestellt worden sind, mindestens einmal zu gewähren und
hoffen, dass Sie bis im Januar sehr gut informiert sind, was
eine Fachhochschule für Gesundheit wirklich machen könnte, dass wir dort auf keinen Fall per Dekret diesen Bereich
herausbrechen oder verabschieden!
Dr. Max Brentano, Brugg: Die Frau Kommissionspräsidentin hat es gesagt: Es geht um die drei Anträge, die heute
gestellt sind. Trotzdem gestatte ich mir, ganz leicht auszuholen mit der Frage: wie war die Ausgangslage, als dieser
Fachhochschulbereich gegründet wurde? Die Ausgangslage
war so, dass einerseits die Sanitätsdirektorenkonferenz wie
auch das SRK den Kanton Aargau wissen liess, dass sie sehr
interessiert sind, dass dieser Bereich vom Kanton Aargau für
die deutsche Schweiz abgedeckt wird. Unter diesen Voraussetzungen hat der Grosse Rat wie auch der Fachhochschulrat
der Gründung der Fachhochschule Soziales und Gesundheit
den Sonderzug Gesundheit befürwortet. Abgedeckt wurde
dieses Thema insbesondere auch durch eine vertragliche
Sicherung zwischen dem Schweizerischen Roten Kreuz und
dem Kanton Aargau.
Die Sachlage heute: Aus bedauerlichen Gründen - und ich
glaube, es ist nicht nur etwa das schlechte Marketing - ist die
Nachfrage nach den beiden Zügen Therapie und Pflege im
Kanton Aargau an unserer Fachhochschule ungenügend. Es
zwang uns, bereits diesen Fachzug Therapie aufzuheben.
Die Weiterführung des Fachzuges Gesundheit allein ist für
eine gesamte Fachhochschule eine knappe Ausstattung, und
es ist ernsthaft zu überlegen, wie dieser Bereich Gesundheit,
der ja nicht nur aus Pflege besteht, eben weiter abgedeckt
werden kann in Zukunft. Was wir aber tun müssen, und da
haben wir eine Verantwortung übernommen: Den Schülern
einerseits wie dem Lehrkörper andrerseits eine Rechtssi3610
28. November 2000
cherheit zu gewähren. Wenn ein Kanton wie der Kanton
Aargau ein Angebot macht, muss er auch dazu stehen und
die Konsequenzen durchziehen! Aus diesem Grund sind die
Anträge, wie sie hier gestellt werden, ganz klar zu befürworten, um eine Rechtssicherheit zu schaffen!
Der Antrag, der ursprünglich von der Regierung kam, wurde
gesplittet auf einen Jahres- bzw. Zweijahrestranchen. Was
wir hier machen können ist versichern, dass die Schüler ihre
Ausbildung zu Ende führen können, und dass der LehrkörWir werden darüber bestimmt noch zu diskutieren haben. Im
Namen der CVP-Fraktion bitte ich Sie, allen drei Anträgen,
die unseres Ermessens sachgerecht und verhältnismässig
sind, zuzustimmen, und wo der Kanton auch in der genügenden Flexibilität in Absprachen mit anderen Kantonen
reagieren kann!
Walter Gloor, Niederlenz: Die SVP unterstützt die drei
Anträge der nichtständigen Kommission Fachhochschule
und wird in einem Ergänzungsantrag Antrag 3 mit einem
Termin ergänzen. Der Kanton Aargau ist rasch eingestiegen.
Mit dem Pilotprojekt wurde etwas Neues in Zusammenarbeit mit dem Roten Kreuz aufgebaut. Aber nicht vorauszusehen waren die gesamtschweizerischen Veränderungen um
die inzwischen entstandenen Konkurrenzangebote. Mit dem
Fachhochschulgesetz von 1997 hat man dem Fachhochschulrat weitgehende Kompetenzen übertragen. Der Fachhochschulrat hat vor 14 Tagen mutig entschieden. Wie
heisst es doch in den Leitsätzen: Es geht darum, konkurrenzfähige Positionen im Fachhochschulbereich auszubauen,
bisherige Stärken zu optimieren und zukunftsträchtige Positionen aufzubauen. Man ist aber auch bereit zur sinnvollen
Arbeitsteilung. In diesem Bereich ist offenbar der Markt
noch nicht vorhanden, und es besteht nur eine kleine Nachfrage. Will man die anderen Fachhochschulbereiche nicht
gefährden, so kann der Entscheid nur konsequent sein, aber
es ist ein bedauerlicher Schritt für die Betroffenen! Doch
muss man auch sehen, dass die beiden Studiengänge Architektur und Bauingenieurwesen infolge kritischer Grösse
geschlossen werden müssen. Die Idee eines nur zweijährigen Studiengangs im Bereich Gesundheit ist in Frage zu
stellen, insbesondere im Vergleich zur Technik, wo ein
zweijähriges Studium schlicht unvorstellbar ist. Die Fortführung der laufenden Studiengänge muss gewährleistet sein. In
diesem Zusammenhang ist auf das Geschäft betreffend
Kantonalisierung einzutreten. Die Stellen für die Dozierenden sind sicherzustellen. Die eidgenössische Anerkennung
der Studiengänge muss erreicht werden. Dies ist nicht nur
eine rechtliche, sondern auch eine moralische Verpflichtung
gegenüber den Studierenden. Ich ersuche Sie, auf das Geschäft einzutreten! Bei Antrag 3 möchten wir einen Termin
einbauen, ergänzen mit "31. März 2001."
Rainer Kaufmann, Rupperswil: Der Direktionsbereich Gesundheit wurde mit viel Elan und ohne Marktanalyse gestartet. Die bevorstehende Beerdigung der Fachhochschule
Gesundheit ist konsequent, aber sehr traurig. Für die FDP ist
es sehr wichtig, dass die Studentinnen und Studenten ihr
Studium abschliessen können. Für die FDP ist es sehr wichtig, dass die Zusammenarbeit mit der Uni Basel und der Uni
Bern verstärkt und das Diplom als Fachhochschuldiplom
anerkannt wird.
Dr. Roland Bialek, Buchs: Vor uns stehen zwei klare Fragen: Soll der Bereich Gesundheit kantonalisiert werden? Sollen die Stellen dazu geschaffen werden? oder besser
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Art. 2341
per seine Leistung weiterhin erbringen kann. Das ist mit
diesen Anträgen gewährleistet.
Wir sind uns auch bewusst, dass mit der Aufgabe kein neuer
Ausbildungszug Pflege aus dem aargauischen Fachhochschulangebot verschwinden wird. Das heisst aber nicht, dass
integriert in die Fachhochschule des Kantons Aargau nicht
auch quervernetzte Themen zur Gesundheit weitergeführt
werden können. Aber kein Sonderzug in diesem Bereich!
gesagt, im Kanton übernommen werden? Diese sind in der
Botschaft genannt. Im Raum stehen für uns jedoch viele
offene Fragen. Wir können nur ein paar hier nennen. Wieso
wurde dieser Bereich überhaupt gestartet? Zuständig dannzumal war ja bekanntlich das Gesundheitsdepartement. War
denn das Problem mit der Maturität damals nicht bekannt?
Soviel ich weiss, braucht es eine gewisse Zeit, bis Leute eine
Maturität haben. War dieses Problem nicht bekannt? Das
sollte ja bekannt sein! Hat man hier wirklich eine saubere
Analyse gemacht? Oder zum Beispiel Frage zwei: Welche
Unterstützung hatte diese "outgesourcte" Schule? Es wird
wohl vom Werbeaufwand gesprochen, aber nicht von der
Wirkung dieses Werbeaufwandes. Wenn man natürlich
Leute anfragt, die verzweifelt nach Personal suchen, ob sie
vielleicht hier eine Ausbildungsmöglichkeit weitergeben
wollen mit dem Resultat, sie haben eine bestimmte Zeit - 3
Jahre - diese Person nicht mehr, dann kann man sich ja etwa
vorstellen, was damit geschehen könnte. Oder von der politischen Seite: Kann man hier sagen: "Outgesourced" und
vergessen? Die Situation hat sich erst dann merklich geändert, als dieser Bereich ins Erziehungsdepartement kam.
Oder dritte Frage: Wieso trifft es hier einfach so rein zufällig
einen Ausbildungsbereich, in dem vor allem Frauen tätig
sind? Wieso?
Ich bringe zwei Bemerkungen an: Der Gesundheitsbereich
ist stark in öffentlicher Hand. Das merken wir immer wieder, und die Schule letzten Endes auch. Nun ändert diese
öffentliche Hand die Randbedingung so, dass diese gleiche
öffentliche Hand diese Schule nicht mehr weiterführen kann.
Ist doch absurd! Das ist jedenfalls die Sicht der Leute, die
die staatlichen Organe etwas von aussen betrachten. Man
sieht, dass diese öffentliche Hand mehr oder weniger aus
vielen öffentlichen Händen mit Löffeln besteht, die dauernd
irgendwo in einer Suppe rühren, die dann letzten Endes
versalzen ist!
Zweite Bemerkung: Dieser Grosse Rat - Sie hier - haben ja
gesagt zur Fachhochschule Gesundheit. Wir haben das in
einem Dekret festgeschrieben. Darin steht: "Der Kanton
Aargau führt eine Fachhochschule mit den Direktionsbereichen Gesundheit und soziale Arbeit." Ferner heisst es in § 2:
"Die Fachhochschule bietet in den Bereichen Gesundheit
und soziale Arbeit Diplomstudien, Weiterbildungsveranstaltungen usw. an." Was geschieht dann? Zum Beispiel als
einfaches Kommissionsmitglied erhalten Sie eine Medienmitteilung vom Fachhochschulrat vom 13. November, worin
steht: "Auf eine Ausschreibung des sistierten Studiengangs
Pflege wird verzichtet." Also: Wir bestimmen, dass es eine
Schule gibt, aber diese Schule macht irgendwann keine
Ausbildung mehr. Grundlage ist ein Bericht, den erhalten
Sie als Kommissionmitglied selbstverständlich nicht! Am
13. November ist diese Medienmitteilung, Sie raten, wann
findet die Kommissionssitzung statt: am 14. November! Das
ist interessant, Sie können also erst die Medienmitteilung
lesen.
Art. 2341
Wir haben drei Probleme zu lösen: ein kurzfristiges und
zwei mittelfristige. Das kurzfristige: Hier stehen vor uns
Menschen, die haben viel Zeit und Kraft in eine Ausbildung
gesteckt. Deshalb haben wir eine Verpflichtung. Wir müssen
alle Kräfte einsetzen, damit diese Studentinnen und Studenten die Ausbildung in guter Qualität abschliessen können!
Das ist Anstand.
Zweitens, mittelfristig: Es braucht eine Ausbildung im
Bereich der Gesundheit auf dieser Stufe. Wir müssen dem
kurrenz ist immer optimal, vor allem dann, wenn man keine
Eigenkompetenz hat. Diese Strategie müsste man also mindestens einmal noch überdenken.
Zweites mittelfristiges Problem: Was heisst diese Situation
für andere staatliche Schulen? Ist es möglich und sinnvoll,
dass eine staatliche Schule, wenn sich die Randbedingungen
ändern, einfach mehr oder weniger zusammenfällt? Können
wir uns das leisten, zum Beispiel in anderen Bereichen, dass
wir plötzlich keine Berufsleute haben, weil hier Änderungen
sind und die Leute nicht mehr kommen und die Schule
zusammenfällt? Die Situation ist eben nicht vergleichbar mit
der Architektur. Architektur war ein älteres, traditionelles
Gebiet, wo man sich als Überlegungen gesagt hat, es ist
sinnvoller, diese Bereiche zusammenzuschliessen. Die Leute
können an einem anderen Ort die Ausbildung machen. Wir
haben das schon seit langer Zeit gemacht und heute nochmals überlegt, ob das heute in dieser Art und Weise sinnvoll
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28. November 2000
Pflegeberuf Chancen geben, anders geht es in diesem Bereich nicht! Schauen wir die weitere Entwicklung an. Man
will nun Nachdiplomstudien machen in Querschnittsdisziplinen. Das wird vorgeschlagen. Aber das ist wirklich so, wie
wenn ich eine Hängematte zwischen einem Baum erstellen
und nichts aufhängen will. Das ist nicht sehr intelligent,
deshalb hat man die Universitäten gesucht. Aber ist es nicht
gerade dieser Bereich, von dem man wieder sagt, das sind
unsere Konkurrenten? Zusammenarbeit mit der Konist. Das ist ein grosser Unterschied zu einer Schule, die erst
zwei Jahre alt ist!
Konsequenzen für uns: 1. Wir müssen den Studentinnen und
Studenten eine Möglichkeit geben, die Ausbildung in guter
Qualität dazu abzuschliessen. Deshalb Zustimmung zum
ersten und zweiten Antrag der Kommission!
2. Es besteht ein dringlicher Handlungsbedarf im Fachhochschulbereich Gesundheit, aber auch im grundsätzlichen
Umgang mit dieser Schule. Deshalb Zustimmung zum dritten Antrag, damit wir das in sinnvoller Zeit auch wirklich
eingehend behandeln können. Stimmen Sie also diesen drei
Anträgen zu!
Vorsitzender: Ich schliesse die Vormittagssitzung und wünsche Ihnen einen guten Appetit!
(Schluss der Sitzung um 12:30 Uhr.)
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