Grosser Rat 75. Sitzung 6. März 2007, 14.00 Uhr Vorsitzende: Esther Egger-Wyss, Obersiggenthal Protokollführung: Rahel Ommerli, Ratssekretär Stellvertreterin Präsenz: Anwesend 126 Mitglieder (Art. 972-983) Abwesend mit Entschuldigung 14 Mitglieder Entschuldigt abwesend: Andreas Binder, Baden; Fredy Böni, Möhlin; Manfred Breitschmid, Bremgarten; Bernadette Favre-Bitter, Wallbach; Doris FischerTaeschler, Seengen; Cécile Frei, Gebenstorf; Lieni Füglistaller, Rudolfstetten; Franz Hollinger, Brugg; Regina Lehmann-Wälchli, Reitnau; Thomas Lüpold, MörikenWildegg; Rudolf Lüscher, Laufenburg; Patricia Schreiber-Rebmann, Wegenstetten; Herbert Strebel, Muri; Guido Weber, Spreitenbach; Behandelte Traktanden Seite 972 Auftrag der CVP-Fraktion betreffend Verhinderung der Erteilung einer eventuellen Baubewilligung zum Errichten und Betreiben einer auf Erdgas oder Kohle basierten Stromerzeugungsanlage auf dem Territorium des Kantons Aargau; Einreichung und schriftliche Begründung Gesetz über die Berufs- und Weiterbildung (GBW); 2. Beratung; Fortsetzung der Detailberatung; Schlussabstimmung; fakultatives Referendum; Auftrag an Staatskanzlei; Aufhebung des Berufbildungsdekrets, des Dekrets über die Kantonale Schule für Berufsbildung; des Dekrets über die Organisation der Schweizerischen Bauschule Aarau und des Spitalschuldekrets 1984 974 Gesetz über die Hochschul- und Innovationsförderung (Hochschul- und Innovationsförderungsgesetz, HIG); 1. Beratung; Eintreten, Detailberatung und Gesamtabstimmung 1988 975 Interpellation Dieter Egli, Windisch (Sprecher), und Dr. Jürg Stüssi-Lauterburg, Windisch, vom 19. September 2006 betreffend das römische Erbe Vindonissa und die damit verbundene Strategie des Kantons Aargau; Beantwortung und Erledigung 1996 976 Motion der CVP-Fraktion vom 28. November 2006 betreffend Schaffung einer Grundlage für Schulsozialarbeit im Schulgesetz; Umwandlung in ein Postulat; Überweisung an den Regierungsrat 1998 977 Auftrag der SP-Fraktion vom 29. August 2006 betreffend bezahlten Vaterschaftsurlaub; Ablehnung 2000 978 Postulat der FDP-Fraktion vom 5. September 2006 betreffend Modernisierungspaket Aargau zum Public Private Partnership; Überweisung an den Regierungsrat 2005 979 Interpellation der SP-Fraktion vom 24. Oktober 2006 betreffend Auswirkungen des neuen Steuergesetzes auf den Mittelstand; Beantwortung und Erledigung 2010 980 Interpellation der SP-Fraktion vom 24. Oktober 2006 betreffend reduzierte Dividendenbesteuerung im neuen Steuergesetz; Beantwortung und Erledigung 2012 981 Postulat Yvonne Feri, Wettingen, vom 19. September 2006 betreffend Liegenschaftsunterhalt bei der Steuerberechnung; Rückzug 2014 982 Interpellation Peter Jean-Richard, Aarau, vom 19. September 2006 betreffend Massnahmen gegen eingeschleppte Pflanzen im Kanton Aargau; Beantwortung und Erledigung 2014 983 Interpellation der Fraktion der Grünen vom 19. Oktober 2006 betreffend Erfolgskontrolle des Dekrets über die Möglichkeit der Steuererleichterungen; Beantwortung und Erledigung 2017 973 1984 1983 6. März 2007 Art. 972-973 Vorsitzende: Ich begrüsse Sie zur 75. Sitzung der Legislaturperiode.. 972 Auftrag der CVP-Fraktion betreffend Verhinderung der Erteilung einer eventuellen Baubewilligung zum Errichten und Betreiben einer auf Erdgas oder Kohle basierten Stromerzeugungsanlage auf dem Territorium des Kantons Aargau; Einreichung und schriftliche Begründung Von der CVP-Fraktion wird folgender eingereicht. Auftrag Text: Der Regierungsrat wird beauftragt zu prüfen, mit dem Ziel, alle in seiner Kompetenz liegenden Befugnisse anzuwenden, damit im Kanton Aargau keine Grosskraftwerke gebaut oder betrieben werden können, die Strom aus Gas oder Kohle gewinnen. Begründung: Die Schweiz emittiert zurzeit CO2 in der Grössenordnung von 41 Mio. Tonnen. Der Anteil des Verkehrs beträgt davon einen Drittel. Laut Kyoto-Protokoll liegt das Sparziel bis 2012 bei vier Mio. Tonnen. Strom wird in der Schweiz CO2 -neutral produziert, wobei auf die Wasserkraft 60% und die Kernenergie 40% entfällt. Der Anteil des Kantons Aargau bei der Stromerzeugung beträgt 30%, bei der Kernenergie sogar über 50%. Damit ist der Aargau mit Abstand der Energiekanton Nr. 1 der Schweiz – ohne CO2 -Ausstoss. Es ist bekannt, dass bis zirka 2020 die Kernkraftwerke Mühleberg, Beznau I + II aus Altersgründen vom Netz gehen werden und anderseits Kontrakte mit Frankreich zum Stromimport in der Grössenordnung 2000 MW auslaufen. Die Fachleute sind sich einig, dass auch bei grossen Sparanstrengungen der Stromverbrauch in den nächsten Jahren im besten Fall stabil gehalten werden kann; realistische Prognosen gehen von einem Jahreswachstum von 1% aus. Der Grund dafür liegt darin, dass die Einsparmöglichkeiten beim Strom durch Verlagerungseffekte (Strassengüterverkehr auf die Schiene; Einsatz von Wärmepumpen) wieder aufgefressen werden. Gaskraftwerke zur Stromerzeugung sind zwar schnell gebaut und in Betrieb genommen, da nur geringe politische Hürden zu überwinden sind; sie emittieren aber massiv CO2. Ein Gaskombikraftwerk in der Energieklasse wie Beznau 1 oder 2 kommt auf einen Ausstoss von 600'000 Tonnen. Der Ersatz der bis 2020 vom Netz gehenden Strommenge würde also bei Ersatz durch Gaskraftwerke einen CO2 Ausstoss in der Grössenordnung von vier Mio. Tonnen zur Folge haben. Das würde alle unsere Einsparbemühungen zur Erreichung des Kyoto-Zieles illusorisch machen. Die CVP des Kantons AG spricht sich denn auch für die rasche Realisierung eines Kernkraftwerks als Ersatz für Beznau 1+2 aus. Regierung und Parlament des Kantons Aargau haben sich im Planungsbericht energieAargau klar zur Verbesserung der 1984 CO2 Bilanz bekannt (siehe Hauptausrichtung 2). Ferner kann auch Paragraph 7 im Energiegesetz von 1993 angewendet werden (Abwärme). Die CVP-Fraktion erwartet von der Regierung eine klare Haltung zur Erreichung dieser formulierten CO2 Ziele. Der Auftrag wird von 58 Ratsmitgliedern unterzeichnet. 973 Gesetz über die Berufs- und Weiterbildung (GBW); 2. Beratung; Fortsetzung der Detailberatung; Schlussabstimmung; fakultatives Referendum; Auftrag an Staatskanzlei; Aufhebung des Berufbildungsdekrets, des Dekrets über die Kantonale Schule für Berufsbildung; des Dekrets über die Organisation der Schweizerischen Bauschule Aarau und des Spitalschuldekrets (vgl. Art. 971 hievor) Detailberatung (Fortsetzung) §§ 14- 54 Zustimmung § 55 Wanner Maja, FDP, Würenlos, Präsidentin der Kommission für Bildung, Kultur und Sport BKS: Die Gemeindebeiträge: Der Zuschlag ist durch Diskussionen mit Gemeindeammännern entstanden. Das Ganze ist eine Frage der finanziellen Belastung zwischen Kanton und Gemeinden. Dr. Guignard Marcel, FDP, Aarau: Die Kommissionspräsidentin hat es schon gesagt. Bei Abs. 2 geht es um die Frage der Belastung der Gemeinden. Und zwar geht es um die Verzinsung, beziehungsweise den Zinssatz für die Restschuld für künftige Bauten. § 71 regelt dann die alten Fälle. Ich werde dort einen gleichen Antrag noch einmal stellen. Das Gesetz sieht hier eine eindeutige, durch nichts zu begründende Verschlechterung der Situation auf Gemeindeseite gegenüber dem heutigen Recht vor. Der vorgeschlagene Zuschlag von 0,2% ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung. Der Vergleich über die letzten sechs Jahre zeigt indessen, dass der neu vorgeschlagene Durchschnittssatz immer noch 0,5% unter dem bisherigen Satz liegt. Der Satz für Anleihen der Kantone schwankt auch relativ stark und ist deshalb als Budgetbasis für Gemeinden und für die Berufsschulen wenig geeignet. Fairerweise sollte deshalb grundsätzlich der bisherige Ansatz zum Tragen kommen, nämlich der Zinssatz der Aargauischen Kantonalbank für Darlehen an öffentlich-rechtliche Körperschaften; so wie das heute der Fall ist und in § 34 EG Berufsbildungsgesetz Abs. 3 in Verbindung mit § 42 Abs. 1 der Berufsbildungsverordnung geregelt ist. Im Sinne eines Entgegenkommens wäre ein Treffen in der Mitte, d.h. ein Entgegenkommen zur Hälfte mit einem Abzug von 0,25% Art. 973 vorzusehen. Ich stelle Ihnen deshalb den Antrag, § 55 Abs. 2 sei wie folgt zu formulieren: "Für die Verzinsung ist der am 30. Juni des Rechnungsjahres geltende Zinsfuss der AKB für Darlehen an öffentlich-rechtliche Körperschaften mit einem Abzug von 0,25% massgebend." All jene, die meinen, dass dieses von mir jetzt vorgetragene Anliegen letztlich ausschliesslich im Interesse der Standortgemeinden liege, muss ich enttäuschen, denn selbstverständlich werden die hier entstehenden Kosten auch den von den Gemeinden zu tragenden Schulgeldern für Berufsschüler weiterbelastet. Die Belastung trifft also alle. Mein Appell richtet sich deshalb an alle, die hier eine faire Lösung zwischen Kanton und den Gemeinden beabsichtigen. Regierungsrat Huber Rainer, CVP: Wir streiten hier um einen Kompromiss. Der Regierungsrat schlägt einen Zuschlag von 0,2 Prozentpunkten vor. Überraschenderweise kann man die Feststellung machen, dass die Standortgemeinden im Jahr 2006 mit dem neuerlichen Vorschlag von Marcel Guignard schlechter gefahren wären, als mit dem Kompromissvorschlag des Regierungsrats. Wir haben hier einen Vorschlag gemacht, der minimal vom Vorschlag des Stadtammanns von Aarau abweicht. Es sind vor allem die vier Standortgemeinden betroffen. Wir haben die Situation, dass nur gerade bei diesen vier Standorten, nämlich Aarau, Baden, Lenzburg und Wohlen, dieses Land verzinst wird. An allen anderen Standorten kennen wir das nicht. Bei jeder anderen Liegenschaft müssten wir diese Werte genau erheben und diese Gemeinde gleich halten. Es gibt keine Begründung, weshalb nur diese vier Standorte in diesen Genuss kommen sollen. Das ist historisch so gewachsen. Der Regierungsrat hat jetzt einen Kompromissvorschlag mit diesem Zuschlag von 0.2 Prozentpunkten gemacht. Wir sind der Meinung, das sollte ein brauchbarer Vorschlag sein, dem die Mehrheit des Rats zustimmen könnte. Vorsitzende: Wir können bereinigen. Ich lese den Antrag von Marcel Guignard nochmals vor, § 55 Abs. 2 sei wie folgt zu ändern: "Für die Verzinsung ist der am 30. Juni des Rechnungsjahres geltende Zinsfuss der AKB für Darlehen an öffentlich-rechtliche Körperschaften abzüglich 0,.25% massgebend." 6. März 2007 Im Übrigen Zustimmung §§ 56 - 70 Zustimmung § 71 Guignard Marcel, FDP, Aarau: Bei Absatz 3 geht es nochmals um dasselbe, aber einfach um das Übergangsrecht. Hier müsste also umso mehr das gelten, was Sie vorhin beschlossen haben. Es ist der selbe Antrag, wie ich ihn schon unter § 55 Abs. 2 gestellt habe, über den Sie vor kurzem abgestimmt haben. Ich bitte Sie, diesem Antrag zuzustimmen, jetzt für die altrechtlichen Fälle. Schweizer Annalise, parteilos, Zufikon: Ich habe absolutes Verständnis für den Antrag der Gemeindeammännervereinigung. Wenn ich diese Fakten nicht hätte, hätte ich ihn auch unterstützt, aber irgendwie liegt mir sehr viel daran, das Kässeli des Kantons zu füllen. Ich stelle fest, wie sich der Dezentralisierungsgrad zu ungunsten des Kantons entwickelt hat, und zwar ist er von 48,6% auf 44,5% gesunken. Das heisst konkret, dass der Kanton eigentlich immer mehr auch die Aufgaben übernimmt, welche früher die Gemeinden finanziell getragen haben. Wenn Sie dies bei den Finanzkennzahlen nachschauen, steht das ganz klar. Weiter lässt sich festhalten, dass der Anteil der Gemeindeausgaben im Kanton Aargau mit 44,5% im Jahr 2004 unter dem Mittelwert von 47% der Vergleichskantone liegt. Es geht mir vor allem darum, dass der Kanton seine Kasse füllen kann, dass der Kanton seine notwendigen Immobilieninvestitionen vornehmen kann, damit er keine Finanzierungsgesellschaft gründen muss. Vorsitzende: In Abs. 3 beziehen wir uns auf § 55 Abs. 2. Dort ist nun diese Änderung schon festgeschrieben, also wäre folglich klar, dass dies auch in § 71 Abs. 3 gemäss Beschluss § 55 Abs. 2 zu handhaben ist. Der Ordnung halber stimmen wir trotzdem noch einmal ab. Regierungsrat Huber Rainer, CVP: Ich schliesse mich den Ausführungen der Präsidentin an. Guignard Marcel, FDP, Aarau: Hier, beim § 55 geht es um das Abtragen von Restschulden in Zukunft, nicht um das Übergangsrecht. Die Landverzinsung spielt hier keine Rolle, neu wird das Land nicht mehr verzinst - damit sind die Gemeinden einverstanden -, es geht hier um die Baukosten. Dies nur zur Korrektur. Abstimmung: Regierungsrat Huber Rainer, CVP: Das ist richtig. Ich habe hier schon einen Paragrafen vorgegriffen. Bitte entschuldige, Marcel Guignard. Aber die Situation mit der Differenz plus 0,2% auf unserer Basis und minus 0,25% auf Deiner Basis, wäre 2006 für die Gemeinden besser gewesen, das steht so fest. Aber das andere ist klar: Landkosten sind im späteren Paragrafen zu regeln. § 72 Abstimmung: Der Antrag Guignard wird mit 103 gegen 12 Stimmen gutgeheissen Der Antrag Guignard wird mit 113 gegen 7 Stimmen gutgeheissen. Im Übrigen Zustimmung Wanner Maja, FDP, Würenlos, Präsidentin der Kommission für Bildung, Kultur und Sport BKS: Wie der Herr Regierungsrat vorher schon ausgeführt hat, besteht hier tatsächlich eine Ungleichheit zwischen den Gemeinden. Es gibt solche, die fürs Land keine Entschädigungen verlangen. Vorgesehen ist, dass alle Entschädigungen im Jahr 2011 auslaufen. Die Kommission schloss sich mit 10 ja bei 3 Enthaltungen der Meinung an, dass die Standortgemeinden doppelt profitieren. Sie verfügen über eine gute Infrastruktur und erhalten zusätzlich noch Geld für die Landbenützung durch den Kanton. Daher ist die Kommission für die 1985 6. März 2007 Streichung dieses Paragrafen. Vorsitzende: Der Regierungsrat stimmt dieser Streichung zu. Guignard Marcel, FDP, Aarau: Mit der Tatsache, dass in künftigen Fällen - ich rede ausdrücklich von der Zukunft auf eine Landverzinsung zu verzichten ist, kann man sich abfinden. Es ist einfach eine neue Regelung, folglich gilt neues Recht für künftige Fälle. Aber hier geht es um jene Fälle, die eben noch am Laufen sind. Es sind jene Fälle, wo die Standortgemeinden dazumal Land eingeworfen haben und unter der Herrschaft des alten Rechts diese Bedingungen festgelegt wurden. Darum geht es hier. Was wir von Seiten der Gemeinden nicht verstehen, ist die Tatsache, dass jetzt mit dem neuen Gesetz in Bezug auf die alten Fälle auf einmal die Spielregeln geändert werden sollen. Die Voraussetzungen, unter denen die Standortgemeinden zu jener Zeit das Land zur Verfügung stellten, sollen jetzt mit einem Schlag geändert werden. Dieses Zurverfügungstellen von Land erfolgte dazumal unter entsprechenden Krediterteilungen durch das Volk. Da wurden Volksabstimmungen durchgeführt. Jetzt, nach mehreren Jahren, werden diese Finanzierungsbedingungen geändert. Es hat mich erstaunt, dass die Kommission hier alles gestrichen hat. Der Regierungsrat ist noch etwas entgegen gekommen und hat sich mit einem abgestuften Rückzug eingebracht. Aber die Kommission hat dies dann, - offenbar in der Meinung, den reichen Standortgemeinden müsse man hier im Sinne von Kollegin Schweizer jetzt eins auswischen -, abgelehnt. Das geht aber nicht. Hier geht es um Übergangsrecht über Finanzierungsvereinbarungen, die einmal getroffen wurden, und die jetzt gebrochen werden sollen. Dem Argument, die Gemeinden liessen sich das eingeworfene Land dadurch mehrfach abgelten, ist entgegenzuhalten, dass das alte Recht tatsächlich eine Art Baurechtsverhältnis vorgesehen hatte, d.h. eine Verzinsung auf unbestimmte Zeit, allerdings, - und das im Unterschied zum Baurecht -, ohne einen Heimfall vorzusehen. Jedoch mussten die Gemeinden schon dannzumal für jenes Land, das sie zum Zeitpunkt der Abgabe bereits schon zehn Jahre in ihrem Eigentum hatten, einen Abschlag vom Verkehrswert hinnehmen. Die Kommission ist wie gesagt noch weiter gegangen und hat selbst die vom Regierungsrat vorgeschlagene, zeitlich beschränkte Lösung gestrichen. Das hat uns nachdenklich gestimmt. Auch hier gilt natürlich, dass der Hinweis auf die gut betuchten Standortgemeinden täuscht. Die entsprechenden Kosten würden auch hier auf die Schulgelder übertragen. Ich stelle Ihnen deshalb den Antrag, hier sei die gleiche Formulierung wie bei § 55 Abs. 2 und § 71 Abs. 3 einzufügen. Vorsitzende: Die Kommission beantragt Streichung. Der Regierungsrat stimmt zu. Marcel Guignard stellt folgenden Antrag: "Für die Verzinsung ist der am 30. Juni des Rechnungsjahres geltende Zinsfuss der AKB für Darlehen an öffentlich-rechtliche Körperschaften abzüglich 0,25% massgebend." Regierungsrat Huber Rainer, CVP: Ich habe diesen Kompromissvorschlag nach der Diskussion in der ersten Beratung dargestellt. Die Kommission hat die Streichung dieses Kompromissvorschlags empfohlen, mit dem Hinweis, die Sache sei ohne Übergangsfrist zu regeln. Da hat sich die Regierung nicht dagegen gestemmt. Wir waren der Meinung, 1986 Art. 973 dieser Kompromissvorschlag sei tragbar. Die Kommission ist nun einen Schritt weiter gegangen. Wir stimmen dem im Interesse des Kantons zu. Abstimmung: Der Antrag Guignard wird mit 95 gegen 21 Stimmen gutgeheissen. § 73, II., III. und IV. Zustimmung Schlussabstimmung: Antrag 1 wird mit 121 gegen 0 Stimmen gutgeheissen. Name Abbt-Mock Vorname Alexandra Christina Ackermann Adrian Agustoni Roland Alder Rolf Amacher Dzung Ruth AndermattAstrid Bürgler BachmannRegula Steiner Bader Biland Sybille Benker-Rohr Doris Berger Erwin Bhend Martin Bialek Roland Biffiger Gregor Binder Andreas Bodmer Thomas Breitschmid Manfred Brun Klemm Ursula Brunner Andreas Bryner Peter BrünisholzLothar Kämpfer Burgener Brogli Elisabeth Burgherr-Leu Thomas Burkart Thierry Böni Fredy Bürge Josef Bütler Lukas Chopard-Acklin Max Wohnort Islisberg Abstimmung Ja Kaisten Magden Brugg AG Wettingen Lengnau Ja Ja Ja Ja Ja Magden Ja Tägerig Möhlin Boswil Oftringen Buchs AG Berikon Baden Wettingen Bremgarten Rheinfelden Oberentfelden Möriken-Wildegg Zofingen Ja Ja Ja Ja Ja Ja Abwesend Ja Abwesend Ja Abwesend Ja Ja Deppeler-Lang Dubach Dössegger DösseggerHeuberger Egger-Wyss Egli EichenbergerWalther Eliassen Vecko Walter Manfred Hans Irène Gipf-Oberfrick Ja Wiliberg Ja Baden Ja Möhlin Abwesend Baden Ja Beinwil (Freiamt) Ja Nussbaumen b. Ja Baden Tegerfelden Ja Zofingen Ja Seon Ja Seon Ja Esther Dieter Corina Obersiggenthal Windisch Kölliken Ja Ja Ja Eva Ja Emmenegger Kurt Nussbaumen b.Baden Baden Ja Art. 973 Favre-Bitter Feri FischerTaeschler Flury Flückiger-Bäni Forrer Frei Fricker Friker-Kaspar Frunz Fuchs-Holliger Furer Füglistaller Gautschy Gebhard-Schöni Giezendanner Glarner Groux Guignard Haeny Haller Heller Hochuli Hochuli Hofer Hoffmann Hollinger Hunn HuonderAschwanden Härri Hürzeler Jean-Richard Jost KaufmannTanner Keller Kerr Rüesch Keusch Killer-Hodel Klöti Knecht Kohler LehmannWälchli Leimbacher Leitch-Frey Lepori-Scherrer Leuenberger Leuenberger Liechti-Wagner Lüpold Lüscher Lüscher Lüscher Markwalder MattenbergerSchmitter 6. März 2007 Bernadette Wallbach Yvonne Wettingen Doris Seengen Abwesend Ja Abwesend Oliver Sylvia Walter Cécile Roger Vreni Eugen Udo Pascal Lieni Renate Esther Benjamin Andreas Rosmarie Marcel Urs Christine Daniel Heinrich Susanne Liliane Brigitte Franz Jörg Trudi Lenzburg Schöftland Oberkulm Gebenstorf Oberhof Oberentfelden Obersiggenthal Oberentfelden Staufen Rudolfstetten Gontenschwil Möriken-Wildegg Rothrist Oberwil-Lieli Berikon Aarau Oberwil-Lieli Reinach Erlinsbach Aarau Reitnau Zofingen Küttigen Brugg Riniken Egliswil Ja Ja Ja Abwesend Ja Ja Ja Ja Ja Abwesend Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Abwesend Ja Ja Max Alex Peter Rudolf Elsbeth Birrwil Oeschgen Aarau Villmergen Schöftland Ja Ja Ja Ja Ja Stefan Katharina Linus Hans Rainer Ernst Hansjörg Ueli Regina Baden Aarau Villmergen Untersiggenthal Auenstein Ja Ja Ja Ja Ja Leibstadt Baden Reitnau Ja Ja Abwesend Markus Thomas Theres Beat Urs Alice Thomas Brunette Edith Rudolf Walter Marianna Villigen Wohlen Berikon Schöftland Widen Wölflinswil Möriken-Wildegg Magden Staufen Laufenburg Würenlos Birr Ja Ja Ja Ja Ja Ja Abwesend Ja Abwesend Abwesend Ja Ja Meier Doka Mettler Miloni MollReutercrona Morach Moser Müller Müller-Killer NadlerDebrunner Nebel Nussbaumer Marty Ochsner Plüss-Mathys Richner Roth Rüegger RüetschiHartmann Schibli Schmid-Schmid Schoch Scholl Scholl SchreiberRebmann Schweizer Schöni Senn Sommerhalder Nicole Hansruedi Reto Andrea Baden Dürrenäsch Hausen AG Fenkrieden Ja Ja Ja Ja Annerose Ernst Pia Erika Kathrin Obersiggenthal Würenlos Wettingen Lengnau Lenzburg Ja Ja Ja Ja Ja Franz MarieLouise Bettina Richard Sämi Barbara Kurt Beat Bad Zurzach Obersiggenthal Ja Ja Oberlunkhofen Lupfig Auenstein Erlinsbach Rothrist Suhr Ja Ja Ja Ja Ja Ja Erika Heidi Adrian Bernhard Herbert H. Patricia Wohlenschwil Muri Fislisbach Möhlin Zofingen Wegenstetten Ja Ja Ja Ja Abwesend Abwesend Annalise Heinrich Andreas Martin Ja Ja Ja Ja Spielmann Stierli-Popp Alois Walter Zufikon Oftringen Würenlingen SchmiedruedWalde Aarburg FischbachGöslikon Muri Wettingen Muri Windisch Seengen Unterentfelden Sins Killwangen Rheinfelden Kleindöttingen Kleindöttingen Baden Würenlos Spreitenbach Küttigen Rothrist Aarau Aarau Strengelbach LeuggernGippingen Untersiggenthal Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Abwesend Abwesend Ja Ja Ja Ja Ja Strebel Herbert Studer Lilian Stöckli-Ammann Milly StüssiJürg Lauterburg Suter Ruedi Unternährer Beat Villiger-Matter Andreas Voser Peter Vulliamy Daniel Vögeli Erich Vögtli Theo Walser Rolf Wanner Maja Weber Guido Wehrli-Löffel Peter Wernli Bernhard Wertli Otto Wittwer Hansjörg Wullschleger Stephan Wyss Kurt Zollinger-Keller Ursula Ja Ja Abwesend Ja Ja Ja Abwesend 1987 6. März 2007 Antrag 2 wird mit 122 gegen 0 Stimmen gutgeheissen. Beschluss: 1.Der Entwurf zum Gesetz über die Berufs- und Weiterbildung (GBW) wird in zweiter Lesung, wie aus den Beratungen hervorgegangen, zum Beschluss erhoben. 2.Es wird festgestellt, dass der Beschluss gemäss § 63 Abs. 1 lit. a der Kantonsverfassung dem fakultativen Referendum unterstellt. 3.Die Staatskanzlei wird mit der Publikation im Amtsblatt beauftragt. 4.Die folgenden Dekrete werden aufgehoben: – Dekret über die Berufsbildung (Berufsbildungsdekret) vom 5. November 1985 (SAR 422.110) – Dekret über die Kantonale Schule für Berufsbildung vom 15. Juni 2004 (SAR 422.320) – Dekret über die Organisation der Schweizerischen Bauschule Aarau (SBA) vom 7. September 1999 (SAR 422.710) – Dekret über die Schulen für Spital- und Gesundheitsberufe (Spitalschuldekret) vom 12. Dezember 1995 (SAR 311.110) Wanner Maja, FDP, Würenlos, Präsidentin der Kommission für Bildung, Kultur und Sport BKS: Ich möchte meinen Dank an das Departement, insbesondere an Kathrin Hunziker und ihren Stab übermitteln. Die rechtzeitige Umsetzung der Bundesvorgaben in einem strengen Kostenrahmen war eine grosse Herausforderung, die mit diesem Gesetz zu praktikablen Lösungen führt. Mit der Standortfrage dürfen wir uns ja weiterhin in diesem Saal befassen. 974 Gesetz über die Hochschulund Innovationsförderung (Hochschulund Innovationsförderungsgesetz, HIG); 1. Beratung; Eintreten, Detailberatung und Gesamtabstimmung (Vorlage des Regerungsrats vom 20. Dezember 2006) Wanner Maja, FDP, Würenlos, Präsidentin der Kommission für Bildung, Kultur und Sport BKS: Diese Gesetzesvorlage wurde in der Kommission am 23. Januar beraten. Die Herren Rainer Huber und Dr. Alexander Hoffmann nahmen an der Beratung teil. Der Kanton Aargau ist kein Universitätsstandort, leistet aber namhafte Zahlungen an Universitäten ohne Mitspracherecht. Um Forschung und Lehre zugunsten der Aargauer Wirtschaft beeinflussen zu können, hat der Grosse Rat in den letzten Jahren eine Zusammenarbeit der Fachhochschule mit dem PSI und mit Swiss Nano Center genehmigt. Schon damals hatte die Bildungskommission gesetzliche Grundlagen für diese Erweiterung der Hochschulpolitik gefordert. Mit dem vorliegenden Rahmengesetz können diese Verträge gesetzlich verankert werden. Zusätzlich schafft es Grundlagen für die Errichtung eines Forschungsfonds zugunsten der Aargauer Wirtschaft. Das Gesetz über den 1988 Art. 974 Beitrag des Kantons Aargau an das gesamtschweizerische Bildungswesen und das aargauische Fachhochschulgesetz werden damit abgelöst. Der freie Hochschulzugang wird durch die interkantonale Universitätsvereinbarung und die interkantonale Fachhochschulvereinbarung geregelt. Für beides ist der Grosse Rat zuständig. Dabei ist im Auge zu behalten, dass es sich hier um ein Rahmengesetz handelt. Die neuen Projekte, namentlich auch die finanziellen Mittel dazu, müssen durch den Regierungsrat und den Grosser Rat genehmigt werden, so z.B. auch eine neue Hochschule im Aargau. Das Eintreten wurde in der Kommission kontrovers diskutiert. Eine Mehrheit der Kommission begrüsste die erweiterten Möglichkeiten zur Zusammenarbeit mit Universitätsinstituten als notwendige Ergänzung und Stärkung der Fachhochschule Nordwestschweiz. Der dadurch mögliche Technologietransfer belebe die Aargauer Wirtschaft, ohne dass jedoch Förderbeiträge direkt an einzelne Unternehmen fliessen dürften. Es wird allgemein bezweifelt, dass der Kanton Aargau je eine eigene Hochschule führen könnte. Eine Zusammenarbeit mit einzelnen Instituten sei jedoch wünschenswert. Eine Minderheit der Kommission lehnte das Eintreten mit der Begründung ab, dass für dieses Gesetz zuerst ein Planungsbericht vorliegen müsse, weil es sich um eine neue Strategie handle. Ein neues Gesetz sei zudem unnötig, man könne einen Forschungsfonds auch als Einzelvorlage bewilligen. Die Kommission beschloss Eintreten mit 9 zu 4 Stimmen. Eintreten Vorsitzende: Es liegt ein Nichteintretensantrag vor. Unternährer Beat, SVP, Unterentfelden: Die SVP-Fraktion tritt auf dieses Hochschul- und Innovationsförderungsgesetz nicht ein und bittet Sie, das Gleiche zu tun. Unseres Erachtens ist ein neues Gesetz in dieser Unschärfe bzw. in diesem "Zwitter" zwischen Unschärfe und Detaillierung unnötig. Die Realisierung der Fachhochschule wurde erreicht, die Forschungsbeiträge an das Swiss Nano Center und an das PSI wurden erbracht. Es geht nun darum mitzuhelfen, die Fachhochschule Nordwestschweiz in der schweizerischen Hochschullandschaft zu positionieren, ohne falsche Signale auszusenden und “Sonderzüglein” zu fahren. Es kann auch nicht angehen, dass man sich die Kompetenz geben lässt, neue aargauische Hochschulen zu schaffen. In diesem Fall wäre der ordentliche Gesetzgebungsweg einzuhalten. Der Begriff Rahmengesetz ist irreführend. § 78 Abs. 1 der Kantonsverfassung, besagt "der Grosse Rat erlässt in Form eines Gesetzes alle wichtigen Bestimmungen" usw. Ein Rahmengesetz, das offen die Errichtung einer aargauischen Hochschule ermöglicht, unterläuft dieses ordentliche Verfahren. Ausserdem lehnen wir die Ermächtigung zur direkten Unterstützung von Betrieben ab. Wir lehnen einzelbetriebliche Förderungsmassnahmen grundsätzlich ab. Es dürfen keine Subventionen an Betriebe ausgerichtet werden. Es dürfen nur Projekte an Hochschulen und anderen dafür vorgesehenen Instituten gefördert werden. Diese Forschungsförderung muss anhand klarer Kriterien und auf Schwerpunktthemen ausgerichtet erfolgen, wenn ein Forschungsfonds errichtet werden soll. Wir bezweifeln, ob das nicht auch ohne das Rahmengesetz geschehen kann, und Art. 974 zwar in Zusammenarbeit mit der Aargauer Wirtschaft. So wäre ein Gesetz über den Forschungsfonds vorzulegen. Wir bedauern, dass dieser Gesetzgebungsabsicht kein Planungsbericht (gemäss § 12 GAF) vorgeschaltet wurde. Weder das entwicklungspolitische Leitbild noch die wirtschaftspolitischen Massnahmen wurden vom Grossen Rat genehmigt. Sie sind also keine Planungsunterlagen. Wir kommen vom Verdacht nicht los, dass sich die Regierung zu Lasten des Grossen Rats Kompetenzen zuschanzen will. Die Schaffung neuer aargauischer Hochschulen ist zurzeit weder notwendig noch realistisch. Trotzdem will der HIG-Entwurf - Sie müssen sich das auf der Zunge zergehen lassen - sogar diesen Schritt ohne Erlass eines zusätzlichen Gesetzes ermöglichen. Es findet sich im HIG auch bereits die Rechtsgrundlage für die Einführung von Zulassungsbeschränkungen für die neue Hochschule. Zu den Finanzen: Unmittelbar löst das Gesetz zwar, wie die Präsidentin gesagt hat, keine neue Ausgaben aus. Wenn der Rahmen aber nur einigermassen ausgeschöpft wird, entstehen Mehrkosten in noch unbekanntem Ausmass. Wir vermissen auch Angaben zu den personellen Auswirkungen. Wir lehnen das geplante Rahmengesetz ab und bitten Sie, auf dieses unnötige Geschäft nicht einzutreten. Nach unserem Wissen soll ein Planungsbericht "Wirtschaftspolitik" entstehen. Wir ersuchen Sie, die Gesetzgebungsarbeiten zurückzustellen, bis dieser Bericht vorliegt. Eliassen Vecko Eva, Grüne, Obersiggenthal: Die Grünen Aargau sehen keinen Grund das Geschäft zurückzuweisen. Wir treten auf das Geschäft ein und unterstützen die Stossrichtung. In unseren Augen sind die Forschung und die Wissenschaft generell als wichtiger Bereich der Bildung zu fördern. Wir bemängeln allerdings, dass vor allem wirtschaftlich interessante Forschungen bisher prioritär gefördert wurden. Wir möchten beliebt machen, wie wir das bereits in der Vernehmlassung taten, dass auch die kulturelle Forschung (Pädagogik und Soziales) innovative Bereiche zeugt. Wir hoffen, dass auch diese vom neuen Gesetz erfasst werden. Wir leben im Zeitalter der Nachhaltigkeit. Deshalb möchten wir auch hervorheben, dass der wirtschaftlich höchst interessante und innovationsbedürftige Bereich der erneuerbaren Energien unter dieses Gesetz fällt. Für diese erneuerbaren Energien ist der Kanton Aargau als Energiekanton geradezu prädestiniert. Die Schweiz hat diesbezüglich den Vorsprung eingebüsst, den sie noch vor 10 Jahren hatte, weil sich unsere Forschung mit den bereits vorhandenen und nicht unproblematischen, aber finanzkräftigen Energieträgern begnügte. Wir sehen aber in den erneuerbaren Energien ein grosses Innovationspotential, das wir hoffentlich mit diesem Gesetz unterstützen und fördern können. Wenn also Hochschulund Innovationsförderung heisst, wir holen diesen verschenkten Vorsprung wieder ein und investieren auch in die kulturelle und pädagogische Forschung, so könnten wir uns für dieses Gesetz sogar hell begeistern. Der Kanton Aargau hat vor ein paar Jahren parteienübergreifend den mutigen Schritt getan und sich dem "Fachhochschulzug" erfolgreich angehängt. Es ist wichtig, diesen zu fördern. Es kann aber nicht sein, dass sich die Forschung darauf beschränkt, die an der Fachhochschule Nordwestschweiz laufenden Projekte zu unterstützen. Es gibt Forschungsprojekte, welche an anderen Hochschulen und/oder Institutionen laufen, die für uns auch interessant sind - wir denken dabei nicht nur an die 6. März 2007 Wirtschaft - und deshalb unterstützungswürdig wären. Wir treten auf das Geschäft ein und unterstützen generell die Stossrichtung. Dubach Manfred, SP, Zofingen: Die SP wird auf die Vorlage des Gesetzes über die Hochschul- und Innovationsförderung eintreten, und diesem am Schluss auch zustimmen. Wir können nicht nachvollziehen, dass nun die Angst aufkommt, der Kanton könne ein zu grosses Engagement im Bereich der tertiären Bildung und Forschung an den Tag legen. Angst müsste man vielmehr haben, wenn der Kanton beabsichtigte, bei diesen Themen abseits zu stehen oder sich nur auf die Fachhochschule zu beschränken. Viele unserer Studentinnen und Studenten besuchen verschiedene Hochschulen in der ganzen Schweiz. Der Aargau muss oder darf bis jetzt nur für diese Studierenden zahlen, ohne dass er ein Mitspracherecht hat, das in einem vernünftigen Verhältnis steht. Es wäre aber wichtig, dass er seine Interessen auch in diesen Institutionen wahrnehmen könnte. Dies ist nur über ein erweitertes Engagement zu erreichen. Verschiedene Projekte, die bereits realisiert sind oder in naher Zukunft angegangen werden sollen, zeigen, dass wir mit dem Gesetz, welches sich auf die Führung der Fachhochschule beschränkt, an unnötige Grenzen stossen. Aus den erwähnten Gründen unterstützen wir ein Gesetz, dass im Bereich der tertiären Bildung und Forschung ein Denken in grösseren Zusammenhängen zulässt, die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Partnern fördert und damit vom föderalistischen "Gärtchendenken" abrückt. Wenn Sie zum Vorteil der Gesellschaft sind, müssen zukunftsgerichtete Vorhaben, unabhängig von der Trägerschaft, unterstützt werden können. Die postulierten Ziele müssen dabei immer das Wohl der ganzen Gesellschaft im Visier haben und sich nicht einseitig auf die kurzfristigen finanziellen Interessen der Wirtschaft beschränken. Die Verteilung der Kompetenzen zwischen Grossem Rat und Regierungsrat erscheint uns zweckdienlich und stufengerecht. Einzig bei Projekten mit sehr grossem Risikopotential haben wir Bedenken, dass deren Folgekosten die ursprünglichen Kosten bei weitem übersteigen könnten. Einen Numerus clausus als Ultima Ratio können wir insofern akzeptieren, als dass vor der Ultima Ratio auch ein zusätzliches finanzielles Engagement des Kantons zu Gunsten der betroffenen Schulen eingeführt wird. Unabhängig von der Einführung dieses Gesetzes würden auch wir einen Planungsbericht begrüssen, der neben den allgemeinen auch die konkreten Ziele und Massnahmen enthalten würde, die der Regierungsrat in der Hochschulund Forschungspolitik definiert. In dieser Forderung unterstützen wir die SVP, was uns keine Mühe macht, aber bekanntlich nicht unbedingt alltäglich ist. Gebhard-Schöni Esther, EVP, Möriken-Wildegg: Für die EVP ist es keine Frage, die Schweiz muss das Ziel, Bildungsland zu sein, konsequent verfolgen. Dies können wir auch hier im Aargau mit der Zustimmung zum vorgeschlagenen Gesetz über die Hochschul- und Innovationsförderung tun. Wir treten demnach auf das Geschäft ein. Das alte Gesetz soll ersetzt werden, weil das Eidgenössische Hochschulgesetz revidiert ist, der Kanton Aargau den Staatsvertrag mit der Fachhochschule Nordwestschweiz verankert hat und neu der Forschungsfonds seinen Platz im Gesetz bekommen kann. 1989 6. März 2007 Das neue Rahmengesetz hält unserem Kanton Hochschulbereich alle Optionen offen. Das heisst: Art. 974 im 1. Wir können Trägerschaft und Führung übernehmen. Dies bedeutet nicht, dass wir stante pede selber eine kantonale Hochschule führen müssen. Es liegt im Zuge der Zeit, dass sich die Hochschullandschaft weiter entwickeln und dadurch verändern wird. Da ist es unabdingbar, dass wir eine flexible Gesetzgebung machen. Für allfällige Standortlücken in der gesamtschweizerischen Hochschulpolitik kann der Aargau dann elegant die Türen öffnen. 2. Wir können Mitträger sein, wie wir es bei der Fachhochschule Nordwestschweiz bereits sind und uns beteiligen. 3. Wir geben Unterstützung in Institutionen des Wissensund Technologietransfers, wie zum Beispiel Technopark oder PSI. In diesem Zusammenhang investiert der Kanton Geld in eine Hochschule - und nicht wie gesagt wurde, in spezielle Unternehmungen - und arbeitet dann mit Forschungsinstituten zusammen. Der Kanton erhält dafür Leistungen. Neu soll dieser Wissenstransfer in die Wirtschaft ausgerichtet sein. In den Bereichen Soziales und Pädagogik fördert der Kanton dies bereits. Hier fliesst der Wissenstransfer mehr in die Gesellschaft. Diese Innovationsförderung verhilft zu neuen Erkenntnissen und mündet schlussendlich in neue Produkte. In diesem Zusammenhang ist eben die Errichtung des Forschungsfonds zu erwähnen, der mit diesem Gesetz für den Aargau rechtlich erst realisierbar wird. Die Wertschöpfung Aargau kann auch gesamtschweizerischen Nutzen bringen. Ebenfalls begrüssen wir den im Gesetz verankerten Grad- und Titelschutz. Es geht dabei vor allem darum, die Titelfabriken zu unterbinden, die Geld in einen Titel verwandeln. Ich habe zur Kenntnis genommen, dass die Fachhochschule als beglaubigte Hochschule auch den Professorentitel verleihen kann. Ihre Professoren machen keine Dissertation, haben aber den höchstmöglichen Bezug der Wissenschaft zur Praxis. So gibt es dann den "Professor diss." und den "Professor wiss.prax.". Bitte unterstützen Sie den regierungsrätlichen Antrag. Wertli Otto, CVP, Aarau: Die CVP hat das Gesetz in der Vernehmlassung grundsätzlich begrüsst. Wir tun das auch bezüglich des nun vorliegenden Berichts zur ersten Beratung, insbesondere finden wir die proaktive Haltung des Regierungsrats im Bereich der Hochschulpolitik und der Innovationsförderung richtig. Wir sehen hier Taten statt Worte. Was meinen wir damit? Bildung und Wissen sind unser einziger Rohstoff, - neben dem Wasser unserer Flüsse. Diese Worte hört man aus aller Munde bei Schulhauseinweihungen, an 1. August-Reden oder bei andern Gelegenheiten. Heute können wir mit der Zustimmung zu diesem Rahmengesetz zeigen, dass uns die Nutzung des Rohstoffs Bildung und Forschung wichtig ist. Wenn wir an die wirtschaftliche Entwicklungsnotwendigkeit, an die ökologischen und sozialen Probleme unserer Zeit denken. Handlungsbedarf besteht, insbesondere im Bereich Forschung und Innovation, dies zum Nutzen von Wirtschaft und Gesellschaft. Wir wissen, dass die Halbwertszeit des Wissens immer kürzer wird. Wir brauchen die Forschung, wir brauchen die hoch qualifizierten Ausbildungsstätten und wir müssen Synergien nutzen. Forschungskooperationen sind ein ökonomisches und zukunftsgerichtetes Modell. Wir 1990 wollen die Wirtschaft in unserem Kanton stärken. Der Wissens- und Technologietransfer und der Forschungsfonds dienen den Unternehmen im Kanton. Sie helfen, Arbeitsplätze zu erhalten oder neue zu schaffen. Der Aargau hat viel Energie und Mittel in den Aufbau der Fachhochschule Nordwestschweiz gesteckt. Es ist deshalb richtig, dass bei den Zielen diese Fachhochschule an erster Stelle als Ziel 1 erscheint. Die Nordwestschweiz nimmt dann auch beim Ziel 2 eine prioritäre, aber keine ausschliessliche Position ein. Eine Konzentration der Kräfte ist absolut notwendig, auch beim Abstecken des geografischen Raums. Der Titelschutz sowohl bei den Bildungseinrichtungen, wie auch bei den Absolventinnen und Absolventen sowie die weiteren Bestimmungen sind richtig. In der Detailberatung werden wir in jedem Fall zu zwei Punkten Stellung nehmen, zur Reihenfolge der Auflistung der Institutionen und Einrichtungen, wie sie in den §§ 1 und 3 vorliegt, und zur Mitsprache des Grossen Rates bei interkantonalen Vereinbarungen in § 4. Die CVP ist für das Eintreten auf diese Vorlage. Suter Ruedi, FDP, Seengen: Es wurde bereits gesagt und kann nicht oft genug wiederholt werden. Bildung und Wissen sind wirklich unsere Rohstoffe, unsere Stärken und auch unsere Zukunft. Dies gilt für die Schweiz und für den Kanton Aargau gleichermassen. Daher macht es auch Sinn, dass der Kanton in einem Gesetz für die Hochschul- und Innovationsförderung die Grundlagen für die Umsetzung einer aktiven Hochschul- und Forschungspolitik definiert. Das vorliegende schlanke und flexible Gesetz ist sinnvoll und notwendig. Die neuen Rahmenbedingungen halten dem Kanton verschiedene Optionen zu aktivem Handeln offen und erlauben ihm auch die entsprechend notwendige Flexibilität. Durch die klare Kompetenzregelung ist sichergestellt, dass der Grosse Rat über jede neue Aufgabe entscheidet, welche eine Kostenfolge mit sich bringt. Die Befürchtungen von Beat Unternährer sind diesbezüglich unbegründet. Die Kompetenz liegt bei uns, beim Grossen Rat, neue Aufgaben zu bewilligen und die notwendigen Gelder zu sprechen. Inhaltlich begrüssen wir insbesondere die Förderung des Wissens- und Forschungstransfers in die Aargauer Wirtschaft. Die aktive Zusammenarbeit und die Koordination von Forschung und Entwicklung mit der Wirtschaft haben sich bewährt und müssen weiter verstärkt werden. Durch dieses konsequente Zusammenführen von Theorie und Praxis entstehen für alle beteiligten Partner echte Zugewinne an Wissen, Innovation und Fortschritt. Förderbeiträge aus dem Forschungsfonds sind jedoch ausschliesslich an Projekte im Rahmen von wissenschaftlichen Arbeiten zu leisten und nicht an einzelne Unternehmungen auszurichten. Nach anfänglich eher skeptischer Haltung unterstützt die FDP die Festschreibung einer Option Hochschule im Kanton Aargau. Der Aargau muss sich die Möglichkeit offen halten, ein Institut, einen neuen Lehrgang auf Hochschulstufe oder eine Forschungseinrichtung einer Hochschule in unseren Kanton zu holen. Die FDP ist für Eintreten und empfiehlt Ihnen, das Gleiche zu tun. Markwalder Walter, SVP, Würenlos: Nicht nur "wirtschaftliche", sondern auch "kulturelle Forschung", "ein erweitertes Engagement", "alle Optionen sind offen zu halten", "Taten statt Worte" und "aktives Handeln" habe ich in den bisherigen Meinungen der verschiedenen Fraktionen Art. 974 gehört. Aber ich habe von niemandem gehört, mit welchen Mitteln, Ressourcen und in welchem Zeitpunkt der Regierungsrat dann Projekte bearbeiten, vorantreiben, absprechen, koordinieren soll. 1. In der Hochschulstrategie, Botschaft ab Seite 6, moniert der Regierungsrat, dass der Kanton Aargau nicht auf die fachliche Entwicklung der Universitäten und der ausserkantonalen Fachhochschulen Einfluss nehmen kann. 2. Der Regierungsrat zeigt, dass der Kanton Aargau ein vitales Interesse hat, das schweizerische Hochschulsystem als Ganzes leistungsfähig und international wettbewerbsfähig zu erhalten. Voraussetzung dafür ist, dass genügend Mittel vorhanden sind. Der Regierungsrat verlangt daher vom Kanton Mittel, welche einen seinem bevölkerungsmässigen und wirtschaftlichen Gewicht entsprechenden Beitrag ausmachen sollen. 3. Mit keinem Wort und keiner Zahl wird aber weder die Grösse der Mittel und Ressourcen noch ein Zeitraum erwähnt, weder in der Ausrichtung der Hochschulpolitik noch in den drei formulierten Zielen. Der im Ziel 2 aufgeführte Mehrwert reicht nicht. 4. Mit beschwörerischen Worten, auf durch den Grossen Rat bereits zugestimmte Taten Bezug nehmend, wird dem Grossen Rat ein Rahmengesetz schmackhaft gemacht, ohne die Auswirkungen zu kennen. Als Volksvertreterinnen und Volksvertreter sind wir gehalten, Entscheidungen bei vollständiger Beurteilungsmöglichkeit und in Kenntnis aller Fakten zu treffen. Mit einem Planungsbericht nach GAF § 12 können wir in vollständiger Kenntnis arbeiten, beurteilen und entscheiden. Ich beantrage Ihnen daher: a) Das Nichteintreten zu beschliessen. b) Sollte der Regierungsrat Bedarf betreffend Hochschulund Innovationsförderung haben, wird er beauftragt, uns einen Planungsbericht nach GAF § 12 zu unterbreiten. Wir sind nicht in Zeitnot. Machen wir unsere Aufgabe souverän. Regierungsrat Huber Rainer, CVP: Ich nehme gerne Stellung zu diesen Bedenken, die jetzt von Seiten der SVP durch den Fraktionssprecher und von Walter Markwalder zum Ausdruck gebracht worden sind. Wir können einen Planungsbericht nicht mit den Detailangaben erstellen, die Walter Markwalder wünscht. Wir können nicht zum Zeitpunkt, wo sich eine Chance bietet, einen Planungsbericht erstellen - Sie wissen wie viel Zeit dies in Anspruch nimmt und dann anschliessend ein besonderes Gesetz für ein besonderes Vorhaben erstellen. Auch hier kennen Sie den Zeitaufwand. So ist man in jedem Fall jämmerlich zu spät. Ich möchte darauf hinweisen - Sie haben das in der Botschaft lesen können -, dass Sie mit der Zustimmung zum Staatsvertrag über die Errichtung und Führung der Fachhochschule ganz klar Weichen gestellt haben. Sie haben damit das wichtigste Vorhaben der bisherigen aargauischen Hochschulpolitik beschlossen und realisiert. Es wurde richtigerweise auf die Zahlungen hingewiesen, die wir leisten. Es sind über 70 Mio. Franken pro Jahr, als Lastenausgleichszahlungen, und dies ohne Einfluss auf die Hochschulen und auf die Hochschulpolitik der einzelnen Hochschule nehmen zu können. Der Aargau soll sich auch im Rahmen der Vorstellungen, die Sie mit dem Leitsatz Nr. 6 im Zusammenhang mit der Leistungsvereinbarung 6. März 2007 genehmigt haben, in diesem Bereich des Wissens und der Forschung verstärkt engagieren. Der Grosse Rat hat entsprechende Entwicklungsschwerpunkte in den Aufgabenund Finanzplan aufgenommen. Wegweisende Projekte - ich denke an das Kompetenzzentrum für nachhaltige Energie und Mobilität, aber auch an den Beitrag von jährlich 5 Mio. Franken für den Aufbau und Betrieb des Swiss Nano Centers in Basel - haben Sie beschlossen. Es gilt jetzt, die notwendigen rechtlichen Grundlagen für eine weitere Verfolgung dieser Politik sicherzustellen, denn die Zeit drängt. Ich erinnere daran, dass die Schweiz zur Zeit von Investitionen in der Vergangenheit profitiert und zwar in einer Vergangenheit, welche relativ weit zurück liegt. Beim Jahreswachstum der Forschungsausgaben im Zeitraum 1995 bis 2004 steht die Schweiz mit 1,25% Kopf an Kopf mit Frankreich am Schluss der Rangliste. Zum Vergleich habe ich hier Zahlen aus anderen Ländern: 1.25% im Verhältnis zu 9% in Finnland, 6,5% in Irland, 5,75% in Belgien, 4,75% in Schweden, 4,0% in Norwegen. Der Durchschnitt der OECD-Staaten liegt bei 3,5%. Betrachten wir noch die öffentlichen Forschungsausgaben in ihrer Entwicklung im gleichen Zeitraum 1995-2005, so stellen wir fest, dass das jährliche Wachstum der öffentlichen Forschungsausgaben in der Schweiz 0,3%, in Spanien 11,4%, in Korea 10,.7%, in Irland 10,1%, in Italien 5,1%, in Frankreich 2,8% betrug. Hier ist jeder Kanton gefordert. Deshalb brauchen wir ein solches Gesetz, welches derartige Investitionen möglich macht. Niemand hat die Absicht, dem Grossen Rat irgendwelche Kompetenzen zugunsten des Regierungsrats wegzunehmen. In § 4 Abs. 3 sehen Sie, welche Kompetenzen der Regierungsrat hat. Ich zitiere: “Der Regierungsrat ist im Rahmen der bewilligten Kredite ...”. Sie selbst bewilligen beziehungsweise der Grosse Rat bewilligt diese Kredite. Der Regierungsrat kann also nichts ohne die bewilligten Kredite des Grossen Rats unternehmen. In diesem Sinne möchte ich Sie auffordern, dass Sie diesem wegweisenden, klaren und einfachen Rahmengesetz, welches wirklich eine Entwicklung, ein rasches Handeln mit einer einfachen Botschaft und der Kreditvorlage an den Grossen Rat ermöglicht, im Sinne des Regierungsrats zustimmen. Vorsitzende: Wir stimmen Nichteintretensantrag der SVP ab. zuerst über den Abstimmung: Der Nichteintretensantrag wird mit 77 gegen 41 Stimmen abgelehnt. Name Abbt-Mock Vorname Alexandra Christina Ackermann Adrian Agustoni Roland Alder Rolf Amacher Dzung Ruth AndermattAstrid Bürgler BachmannRegula Steiner Bader Biland Sybille Benker-Rohr Doris Wohnort Islisberg Abstimmung Nein Kaisten Magden Brugg AG Wettingen Lengnau Nein Nein Nein Nein Abwesend Magden Nein Tägerig Möhlin Nein Nein 1991 6. März 2007 Art. 974 Berger Bhend Bialek Biffiger Binder Bodmer Breitschmid Brun Klemm Brunner Bryner BrünisholzKämpfer Burgener Brogli Burgherr-Leu Burkart Böni Bürge Bütler Chopard-Acklin Erwin Martin Roland Gregor Andreas Thomas Manfred Ursula Andreas Peter Lothar Boswil Oftringen Buchs AG Berikon Baden Wettingen Bremgarten Rheinfelden Oberentfelden Möriken-Wildegg Zofingen Elisabeth Thomas Thierry Fredy Josef Lukas Max Deppeler-Lang Dubach Dössegger DösseggerHeuberger Egger-Wyss Egli EichenbergerWalther Eliassen Vecko Walter Manfred Hans Irène Gipf-Oberfrick Nein Wiliberg Ja Baden Abwesend Möhlin Abwesend Baden Abwesend Beinwil (Freiamt) Ja Nussbaumen b. Nein Baden Tegerfelden Ja Zofingen Nein Seon Ja Seon Ja Esther Dieter Corina Obersiggenthal Windisch Kölliken Emmenegger Favre-Bitter Feri FischerTaeschler Flury Flückiger-Bäni Forrer Frei Fricker Friker-Kaspar Frunz Fuchs-Holliger Furer Füglistaller Gautschy Gebhard-Schöni Giezendanner Glarner Groux Guignard Haeny Haller Heller Hochuli Hochuli Hofer Hoffmann Hollinger 1992 Eva Nein Nein Nein Ja Abwesend Ja Abwesend Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nussbaumen b.Baden Kurt Baden Bernadette Wallbach Yvonne Wettingen Doris Seengen Nein Oliver Sylvia Walter Cécile Roger Vreni Eugen Udo Pascal Lieni Renate Esther Benjamin Andreas Rosmarie Marcel Urs Christine Daniel Heinrich Susanne Liliane Brigitte Franz Ja Ja Nein Abwesend Ja Ja Ja Ja Ja Abwesend Nein Nein Ja Ja Nein Nein Nein Nein Nein Ja Nein Nein Nein Abwesend Lenzburg Schöftland Oberkulm Gebenstorf Oberhof Oberentfelden Obersiggenthal Oberentfelden Staufen Rudolfstetten Gontenschwil Möriken-Wildegg Rothrist Oberwil-Lieli Berikon Aarau Oberwil-Lieli Reinach Erlinsbach Aarau Reitnau Zofingen Küttigen Brugg Nein Abwesend Nein Abwesend Hunn HuonderAschwanden Härri Hürzeler Jean-Richard Jost KaufmannTanner Keller Kerr Rüesch Keusch Killer-Hodel Klöti Knecht Kohler LehmannWälchli Leimbacher Leitch-Frey Lepori-Scherrer Leuenberger Leuenberger Liechti-Wagner Lüpold Lüscher Lüscher Lüscher Markwalder MattenbergerSchmitter Meier Doka Mettler Miloni MollReutercrona Morach Moser Müller Müller-Killer NadlerDebrunner Nebel Nussbaumer Marty Ochsner Plüss-Mathys Richner Roth Rüegger RüetschiHartmann Schibli Schmid-Schmid Schoch Scholl Scholl SchreiberRebmann Schweizer Jörg Trudi Riniken Egliswil Ja Nein Max Alex Peter Rudolf Elsbeth Birrwil Oeschgen Aarau Villmergen Schöftland Ja Ja Nein Nein Nein Stefan Katharina Linus Hans Rainer Ernst Hansjörg Ueli Regina Baden Aarau Villmergen Untersiggenthal Auenstein Nein Nein Nein Ja Abwesend Leibstadt Baden Reitnau Ja Ja Abwesend Markus Thomas Theres Beat Urs Alice Thomas Brunette Edith Rudolf Walter Marianna Villigen Wohlen Berikon Schöftland Widen Wölflinswil Möriken-Wildegg Magden Staufen Laufenburg Würenlos Birr Nein Nein Nein Ja Nein Nein Abwesend Ja Nein Abwesend Ja Ja Nicole Hansruedi Reto Andrea Baden Dürrenäsch Hausen AG Fenkrieden Nein Nein Nein Nein Annerose Ernst Pia Erika Kathrin Obersiggenthal Würenlos Wettingen Lengnau Lenzburg Ja Ja Nein Nein Nein Franz MarieLouise Bettina Richard Sämi Barbara Kurt Beat Bad Zurzach Obersiggenthal Nein Nein Oberlunkhofen Lupfig Auenstein Erlinsbach Rothrist Suhr Nein Ja Nein Abwesend Ja Nein Erika Heidi Adrian Bernhard Herbert H. Patricia Wohlenschwil Muri Fislisbach Möhlin Zofingen Wegenstetten Nein Nein Ja Nein Nein Abwesend Annalise Zufikon Nein Art. 974 6. März 2007 Schöni Senn Sommerhalder Heinrich Andreas Martin Spielmann Stierli-Popp Alois Walter Strebel Herbert Studer Lilian Stöckli-Ammann Milly StüssiJürg Lauterburg Suter Ruedi Unternährer Beat Villiger-Matter Andreas Voser Peter Vulliamy Daniel Vögeli Erich Vögtli Theo Walser Rolf Wanner Maja Weber Guido Wehrli-Löffel Peter Wernli Bernhard Wertli Otto Wittwer Hansjörg Wullschleger Stephan Wyss Kurt Zollinger-Keller Ursula Oftringen Würenlingen SchmiedruedWalde Aarburg FischbachGöslikon Muri Wettingen Muri Windisch Nein Nein Ja Seengen Unterentfelden Sins Killwangen Rheinfelden Kleindöttingen Kleindöttingen Baden Würenlos Spreitenbach Küttigen Rothrist Aarau Aarau Strengelbach LeuggernGippingen Untersiggenthal Nein Ja Nein Nein Ja Ja Abwesend Nein Nein Abwesend Ja Nein Nein Nein Ja Abwesend Nein Ja Abwesend Nein Ja Ja Abwesend Detailberatung Titel und Ingress damals überwiesen. Ich bitte den Prüfungsantrag zu übernehmen, wie ihn die Kommission gestellt oder übernommen hat: "Die Reihenfolge der aufgeführten Institutionen ist zu überprüfen." Dies sowohl in § 1 wie in § 3, d.h. nicht mit der kantonalen Hochschule, die momentan nicht - wenn überhaupt einmal - im Vordergrund steht, zu beginnen. Regierungsrat Huber Rainer, CVP: Ich nehme diesen Prüfungsantrag so entgegen. Ich glaube nicht, dass eine Anpassung der Reihenfolge etwas am Gesetz ändert. Wir können das so umsetzen. Vorsitzende: Wir haben im Büro beschlossen, dass wir über sämtliche Prüfungsanträge abstimmen, auch wenn der Regierungsrat dem Antrag zustimmt. Abstimmung: Der Prüfungsantrag Wertli wird mit 95 gegen 5 Stimmen gutgeheissen. § 2 Ziele Wanner Maja, FDP, Würenlos, Präsidentin der Kommission für Bildung, Kultur und Sport BKS: Hier wird nochmals klar gemacht, dass die Forschungsgelder nicht direkt in Unternehmen fliessen. Das Geld fliesst in bestimmte Projekte der Hochschulen, welche sie mit Wirtschaftsunternehmen zusammen erarbeiten können. Die Resultate dieser Forschungen bleiben im Besitz der Hochschulen. Dienstleistungen zu Gunsten von Privatfirmen müssen von diesen zu 100% bezahlt werden. Anwendungsorientierte Forschung wird zwischen Hochschule, Unternehmen und öffentlicher Hand dreigeteilt. Die Kommission stimmte § 2 mit 9 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen zu. Zustimmung Zustimmung § 1 Geltungsbereich § 3 Führung Wanner Maja, FDP, Würenlos, Präsidentin der Kommission für Bildung, Kultur und Sport BKS: Es wurde die Reihenfolge diskutiert und die Kommission stellte einen Prüfungsantrag auf Abänderung der Reihenfolge, so dass die Führung einer Hochschule an letzter Stelle steht. Zustimmung Wertli Otto, CVP, Aarau: In der Kommission habe ich angeführt, dass wir bei der Auflistung der Geltungsbereiche nicht mit einer kantonalen Hochschule beginnen sollen. Diese steht zurzeit sicher nicht im Vordergrund. Aber sie soll auch in diesem Rahmengesetz nicht ausgeklammert werden. Standortfragen, auch von Hochschulprojekten - es muss ja nicht gleich eine ganze Universität sein - sind vielleicht plötzlich da. Der Regierungsrat muss sich dann in eine Diskussion einschalten können. Es reicht nicht, erst bei den Standortfragen die gesetzliche Grundlage zu schaffen, damit der Regierungsrat in der Diskussion mitreden kann. In diesem Parlament werden wir aber darüber entscheiden und die Mittel bewilligen. Ich stellte bereits in der Kommission den Prüfungsantrag, eine Umstellung in der Reihenfolge der Auflistung der Institutionen vorzunehmen. Dieser wurde Zustimmung Vorsitzende: Otto Wertli stellt auch hier den gleichen Prüfungsantrag wie zu § 1. Wir stimmen über den Prüfungsantrag ab: "Die Reihenfolge der aufgeführten Institutionen sei zu überprüfen." Abstimmung: Der Prüfungsantrag Wertli wird mit 88 gegen 1 Stimmen gutgeheissen. § 4 Beteiligung Wertli Otto, CVP, Aarau: In § 4 wird von interkantonalen Vereinbarungen gesprochen, was durchaus richtig ist, da wir kooperieren sollten. Solche interkantonale Vereinbarungen kommen oft druckfertig auf den Tisch des Grossen Rats. Somit bleibt nur ein "entweder - oder" beziehungsweise ein "ja oder nein" zu einer ganzen Vorlage. Am Beispiel der Fachhochschule Nordwestschweiz hat sich gezeigt, dass eine interkantonale parlamentarische Kommission, wenn sie 1993 6. März 2007 Art. 974 rechtzeitig miteinbezogen ist, auch zum raschen Erfolg einer Vorlage beitragen kann. Diese oder ähnliche Formen der parlamentarischen Information und/oder der parlamentarischen Mitsprache wünsche ich mir auch bei anderen ähnlichen Vorlagen. Wir meinen, dass der Grosse Rat, in geeigneter Form, in die Vorbereitung solcher interkantonaler Vereinbarungen einbezogen werden soll. Dies nicht als Schikane oder Erschwernis, aber zur Sicherung des raschen Verlaufs bei der Beschlussfassung zu solchen Verträgen. Ich bitte den Herrn Bildungsdirektor zu diesem Anliegen noch Stellung zu nehmen. Institutionen, die Titel gegen Geld verleihen. Dieser Paragraf wurde etwas zu vollgepackt. Deshalb werden die Übergangsbestimmungen, auf die zweite Lesung, in einen separaten Paragrafen geschrieben. Zustimmung § 8 Publikation und Inkrafttreten Zustimmung II. Schulgesetz § 2 Abs. 1 lit. d, Titel vor § 34 und § 34 Vorsitzende: Ich gehe Prüfungsantrag ist. davon aus, dass dies kein Wanner Maja, FDP, Würenlos Präsidentin der Kommission für Bildung, Kultur und Sport BKS: Auch in der Kommission wurde die Möglichkeit des Einbezugs des Parlaments in die Entwicklung einer interkantonalen Vereinbarung diskutiert. Hierzu liegt eine Motion der SVP vor, welche überwiesen wurde. Der Regierungsrat hat in der Kommission zuhanden der Materialien versprochen, gemäss § 39b GVG, den Grossen Rat in der Vorbereitung zu konsultieren. Darauf stimmte die Kommission mit 9 zu 1 Stimme bei 3 Enthaltungen dem § 4 zu. Regierungsrat Huber Rainer, CVP: Im zitierten Paragrafen 39b des Geschäftsverkehrsgesetzes wird darauf hingewiesen, dass bei wichtigen interkantonalen Verträgen ein Konsultationsrecht eingeräumt ist, mit der Möglichkeit zur Abgabe einer vorgängigen Stellungnahme. Wir haben beim Staatsvertrag für die Fachhochschule Nordwestschweiz diese frühe Mitberücksichtigung des Einbezugs des Parlaments geübt. Das hat zu Gunsten eines guten Ablaufs funktioniert. Wir werden dies auch weiterhin so pflegen. Hingegen kann ein direktes Mitverhandlungsrecht wohl kaum eingeräumt werden, weil dies mit Sicherheit eine starke Beeinträchtigung der kantonalen Handlungsfähigkeit wäre. In diesem Sinne werden wir dies, wie beim Staatsvertrag Fachhochschule Nordwestschweiz geübt und praktiziert, auch weiterhin so halten. Wanner Maja, FDP, Würenlos, Präsidentin der Kommission für Bildung, Kultur und Sport BKS: Die Kommission hat mit 7 zu 0 bei 4 Enthaltungen zugestimmt. Zustimmung zur Aufhebung III. und IV. Zustimmung Vorsitzende: Wir haben die Detailberatung somit abgeschlossen. Ich frage nach einem allfälligen Rückkommen. Zustimmung Unternährer Beat, SVP, Unterentfelden: Bevor die Schlussabstimmung durchgeführt wird, habe ich eine grundsätzliche Erwägung zum Antrag auf Seite 28 der Botschaft. Die SVP ist nicht grundsätzlich gegen eine allfällige Errichtung einer Hochschule, die jetzt im Moment überhaupt nicht naheliegend ist. Aber man kann nicht wissen, was passiert. Die SVP ist auch nicht dagegen, dass sich der Kanton an Hochschulen beteiligt. Sie ist dagegen, dass hier ein weiter Spielraum mit einem Rahmengesetz gegeben, und damit ein ordentliches Gesetzgebungsverfahren unterlaufen wird. Wenn irgend einmal eine Hochschule errichtet werden sollte, dann müsste ein ordentliches Gesetzgebungsverfahren durchgeführt werden. Das ist unsere Meinung. Deshalb werden wir diesem Hochschul- und Innovationsförderungsgesetz in erster Lesung nicht zustimmen können. § 5 Unterstützung Gesamtabstimmung: Wanner Maja, FDP, Würenlos, Präsidentin der Kommission für Bildung Kultur und Sport BKS: Aufgrund der Diskussionen in der Kommissionen soll auf die zweite Lesung der § 5 so ergänzt werden, dass deutlicher wird, dass eine Unterstützung privater Organisationen an einen Leistungsauftrag gebunden ist. Dies ist ein Prüfungsantrag der Kommission an den Regierungsrat. Der Antrag des Regierungsrats wird mit 78 gegen 38 Stimmen gutgeheissen. Zustimmung § 6 Zulassungsbeschränkung Zustimmung § 7 Schutz der Bezeichnung; Grad- und Titelschutz Wanner Maja, FDP, Würenlos, Präsidentin der Kommission Bildung, Kultur und Sport BKS: § 7 richtet sich gegen 1994 Name Abbt-Mock Vorname Alexandra Christina Ackermann Adrian Agustoni Roland Alder Rolf Amacher Dzung Ruth AndermattAstrid Bürgler BachmannRegula Steiner Bader Biland Sybille Benker-Rohr Doris Berger Erwin Wohnort Islisberg Abstimmung Ja Kaisten Magden Brugg AG Wettingen Lengnau Ja Ja Ja Ja Abwesend Magden Ja Tägerig Möhlin Boswil Ja Ja Ja Art. 974 6. März 2007 Bhend Bialek Biffiger Binder Bodmer Breitschmid Brun Klemm Brunner Bryner BrünisholzKämpfer Burgener Brogli Burgherr-Leu Burkart Böni Bürge Bütler Chopard-Acklin Martin Roland Gregor Andreas Thomas Manfred Ursula Andreas Peter Lothar Oftringen Buchs AG Berikon Baden Wettingen Bremgarten Rheinfelden Oberentfelden Möriken-Wildegg Zofingen Elisabeth Thomas Thierry Fredy Josef Lukas Max Deppeler-Lang Dubach Dössegger DösseggerHeuberger Egger-Wyss Egli EichenbergerWalther Eliassen Vecko Walter Manfred Hans Irène Gipf-Oberfrick Ja Wiliberg Nein Baden Ja Möhlin Abwesend Baden Ja Beinwil (Freiamt) Nein Nussbaumen b. Ja Baden Tegerfelden Nein Zofingen Ja Seon Nein Seon Nein Esther Dieter Corina Obersiggenthal Windisch Kölliken Emmenegger Favre-Bitter Feri FischerTaeschler Flury Flückiger-Bäni Forrer Frei Fricker Friker-Kaspar Frunz Fuchs-Holliger Furer Füglistaller Gautschy Gebhard-Schöni Giezendanner Glarner Groux Guignard Haeny Haller Heller Hochuli Hochuli Hofer Hoffmann Hollinger Hunn Eva Ja Abwesend Nein Abwesend Nein Abwesend Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Nussbaumen b.Baden Kurt Baden Bernadette Wallbach Yvonne Wettingen Doris Seengen Ja Oliver Sylvia Walter Cécile Roger Vreni Eugen Udo Pascal Lieni Renate Esther Benjamin Andreas Rosmarie Marcel Urs Christine Daniel Heinrich Susanne Liliane Brigitte Franz Jörg Nein Nein Ja Abwesend Nein Nein Nein Nein Nein Abwesend Ja Ja Nein Nein Ja Ja Ja Ja Ja Abwesend Ja Ja Ja Abwesend Nein Lenzburg Schöftland Oberkulm Gebenstorf Oberhof Oberentfelden Obersiggenthal Oberentfelden Staufen Rudolfstetten Gontenschwil Möriken-Wildegg Rothrist Oberwil-Lieli Berikon Aarau Oberwil-Lieli Reinach Erlinsbach Aarau Reitnau Zofingen Küttigen Brugg Riniken Ja Abwesend Ja Abwesend HuonderAschwanden Härri Hürzeler Jean-Richard Jost KaufmannTanner Keller Kerr Rüesch Keusch Killer-Hodel Klöti Knecht Kohler LehmannWälchli Leimbacher Leitch-Frey Lepori-Scherrer Leuenberger Leuenberger Liechti-Wagner Lüpold Lüscher Lüscher Lüscher Markwalder MattenbergerSchmitter Meier Doka Mettler Miloni MollReutercrona Morach Moser Müller Müller-Killer NadlerDebrunner Nebel Nussbaumer Marty Ochsner Plüss-Mathys Richner Roth Rüegger RüetschiHartmann Schibli Schmid-Schmid Schoch Scholl Scholl SchreiberRebmann Schweizer Schöni Trudi Egliswil Ja Max Alex Peter Rudolf Elsbeth Birrwil Oeschgen Aarau Villmergen Schöftland Nein Nein Ja Ja Ja Stefan Katharina Linus Hans Rainer Ernst Hansjörg Ueli Regina Baden Aarau Villmergen Untersiggenthal Auenstein Ja Ja Ja Nein Abwesend Leibstadt Baden Reitnau Nein Abwesend Abwesend Markus Thomas Theres Beat Urs Alice Thomas Brunette Edith Rudolf Walter Marianna Villigen Wohlen Berikon Schöftland Widen Wölflinswil Möriken-Wildegg Magden Staufen Laufenburg Würenlos Birr Ja Ja Ja Abwesend Abwesend Ja Abwesend Nein Ja Abwesend Nein Nein Nicole Hansruedi Reto Andrea Baden Dürrenäsch Hausen AG Fenkrieden Ja Ja Ja Ja Annerose Ernst Pia Erika Kathrin Obersiggenthal Würenlos Wettingen Lengnau Lenzburg Nein Nein Ja Ja Ja Franz MarieLouise Bettina Richard Sämi Barbara Kurt Beat Bad Zurzach Obersiggenthal Ja Ja Oberlunkhofen Lupfig Auenstein Erlinsbach Rothrist Suhr Ja Nein Abwesend Abwesend Nein Ja Erika Heidi Adrian Bernhard Herbert H. Patricia Wohlenschwil Muri Fislisbach Möhlin Zofingen Wegenstetten Ja Ja Nein Ja Ja Abwesend Annalise Heinrich Zufikon Oftringen Ja Ja 1995 6. März 2007 Art. 975 Senn Sommerhalder Andreas Martin Spielmann Stierli-Popp Alois Walter Strebel Herbert Studer Lilian Stöckli-Ammann Milly StüssiJürg Lauterburg Suter Ruedi Unternährer Beat Villiger-Matter Andreas Voser Peter Vulliamy Daniel Vögeli Erich Vögtli Theo Walser Rolf Wanner Maja Weber Guido Wehrli-Löffel Peter Wernli Bernhard Wertli Otto Wittwer Hansjörg Wullschleger Stephan Wyss Kurt Zollinger-Keller Ursula Würenlingen SchmiedruedWalde Aarburg FischbachGöslikon Muri Wettingen Muri Windisch Ja Nein Potenziale für die archäologische Forschung sowie die Vermittlung an eine breite Öffentlichkeit besser zu nutzen. Ja Nein Seengen Unterentfelden Sins Killwangen Rheinfelden Kleindöttingen Kleindöttingen Baden Würenlos Spreitenbach Küttigen Rothrist Aarau Aarau Strengelbach LeuggernGippingen Untersiggenthal Ja Nein Ja Ja Nein Nein Ja Ja Ja Abwesend Nein Ja Ja Ja Nein Abwesend Über die Strategie im Umgang mit dem archäologischen Erbe von Vindonissa wurde der Grosse Rat in der Beantwortung der Interpellationen Binder und Kistler vom 24. September 2003 orientiert (Art. Nr. 2003-1591 und Art. Nr. 2003-1592). Über die Gesamtstrategie "Zukunft Vindonissa" wurde die Öffentlichkeit im April 2006 von Regierungsrat Rainer Huber anlässlich einer Medienkonferenz im Gemeindehaus Windisch informiert. Zum gleichen Thema, mit Schwerpunkt Legionärspfad, fand im Mai 2006 eine öffentliche Informationsveranstaltung für die Windischer Bevölkerung statt, an der das vorgestellte Projekt grossen Zuspruch fand. Über den Fortschritt der Planung und Realisierung des Legionärspfades konnte sich die Bevölkerung zuletzt an der Eröffnung der 1. Station "Offiziersküche" im September 2006 ins Bild setzen lassen. Der Regierungsrat ist bestrebt, die Bevölkerung auch weiterhin nach Massgabe des Projektfortschritts über die Umsetzung der Gesamtstrategie "Zukunft Vindonissa" zu informieren. Abwesend Ja Nein Nein Ja Beschluss: Der Entwurf des Gesetzes über die HochschulInnovationsförderung (HochschulInnovationsförderungsgesetz) HIG wird, wie er aus Beratungen hervorgegangen ist, in erster Lesung Beschluss erhoben. und und den zum 975 Interpellation Dieter Egli, SP, Windisch (Sprecher), und Dr. Jürg Stüssi-Lauterburg, SVP, Windisch, vom 19. September 2006 betreffend das römische Erbe Vindonissa und die damit verbundene Strategie des Kantons Aargau; Beantwortung und Erledigung (vgl. Art. 764 hievor) Antwort des Regierungsrats vom 17. Januar 2007: Zu Frage 1: Auf dem Gemeindegebiet von Windisch liegt bekanntlich einer der bedeutendsten historischen Stätten im Kanton Aargau. Nach Jahrzehnten archäologischer Notgrabungen, ausgelöst durch Bauvorhaben, verbleiben vom einstmals reichen Erbe des römischen Legionslagers Vindonissa nur noch wenige unzerstörte Flächen. Dem Regierungsrat ist es deshalb ein Anliegen, die wissenschaftlichen Schlüsselstellen des kulturgeschichtlich einzigartigen Bodenarchivs in Vindonissa vor der weiteren Zerstörung zu bewahren und gleichzeitig die vorhandenen 1996 Die umfangreichen Grundlagen zu möglichen Massnahmen zum verbesserten Schutz des in Vindonissa noch vorhandenen Bodenarchivs werden in einer 2003 einberufenen Arbeitsgruppe aus Vertretern Kantonaler Ämter und des Gemeinderats von Windisch erarbeitet. Unter anderem waren umfangreiche Sondierungen auf noch nicht überbauten Grundstücken notwendig, um deren Schutzwürdigkeit abzuklären. Die diesbezüglichen Arbeiten stehen kurz vor dem Abschluss. Danach werden mit der angekündigte Konsultationsgruppe aus Vertretern und Vertreterinnen des Grossen Rats und des Einwohnerrats Windisch mögliche Massnahmen beraten. Zu Frage 2: Im Sommer 2003 hat der Regierungsrat des Kantons Aargau einen Strategiewechsel im Umgang mit dem kulturhistorischen Erbe Vindonissa vollzogen (siehe genannte Interpellationsbeantwortungen). Nach Jahrzehnten archäologischer Tätigkeit, die hauptsächlich durch die Bewältigung von Notgrabungen geprägt war, besteht die erklärte Absicht, neben einem nachhaltigen Schutz des verbleibenden Bodenarchivs und einer gezielten Auswertung von Altgrabungen insbesondere für die Vermittlung im historischen Gelände eine neue, publikumswirksame Infrastruktur zu erstellen. Die Zukunft Vindonissas soll im Interesse nachfolgender Generationen auf die drei Säulen Schutz, Forschung und Vermittlung abgestützt werden. Der dadurch wieder gewonnene Handlungsspielraum soll auch dazu genutzt werden, um die in grosser Zahl gelagerten Altfunde auszuwerten und der Forschung und Vermittlung zu erschliessen. Angestrebt wird eine deutliche Reduktion – nicht aber ein Ausschliessen – von Notgrabungen. Durch ein „Bauen über den Ruinen“ und eine frühzeitige, partnerschaftliche Steuerung von Bauprojekten sollen das Bodenarchiv geschont und dadurch die Kosten für Ausgrabungen reduziert werden. Die vorhandenen archäologischen Zeugnisse und die grossen touristischen Potentiale sollen genutzt werden, um in Art. 975 Vindonissa in den nächsten Jahren einen Lern- und Erlebnisraum für Geschichte und Archäologie mit nationaler Ausstrahlung einzurichten. Vindonissa eignet sich in hervorragender Weise zur anschaulichen Geschichtsvermittlung für ein breites Publikum. Mit einer attraktiven Präsentation der sichtbaren Bauzeugen und der Fundstücke kann ein bedeutender kulturtouristischer Nutzen für die Gemeinde und die Region erzielt werden. Zu Frage 3: Um die Kostenfrage hinsichtlich angestrebter Schutzmassnahmen zu prüfen, wurde von der Abteilung Kultur und der Gemeinde Windisch eine volkswirtschaftliche Studie in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse dieser Studie werden Aufschluss geben über die zu erwartenden ökonomischen Auswirkungen einer raumplanerischen Umsetzung der archäologischen Interessen und einer kulturtouristischen Aufwertung der historischen Bauzeugen in Vindonissa. Im April 2006 hat der Regierungsrat dem Vermittlungskonzept Legionärspfad zugestimmt und aus dem Lotteriefonds für die Planung einen Projektierungskredit von Fr. 460'000 Franken bewilligt. Die Beiträge für die Investitionskosten von Fr. 2'818'000.– sowie für die Finanzierungslücke von Fr. 2'300'000.– für die Startphase 2008 - 2010 wurden in den Finanzplan 2007 2010 des Lotteriefonds aufgenommen. Zur Finanzierung soll ein wesentlicher Anteil der Projektkosten über Sponsoringbeiträge aufgebracht werden. Der Betrieb des Legionärspfades ist als Public Private Partnership mit Beteiligung von Privaten, Fördervereinen und Gemeinden, vorgesehen. Zu Frage 4: Die bauliche Entwicklung der Gemeinde Windisch wird nach Ansicht des Regierungsrats weder durch die geplanten Schutzmassnahmen, noch durch eine verstärkte kulturtouristische Nutzung behindert. Durch eine frühzeitige und enge Zusammenarbeit zwischen Kantonsarchäologie, Bauherren und Gemeindeverwaltung, die in der raumplanerischen Umsetzung der archäologischen Interessen explizit angestrebt wird, kann im Gegenteil die Realisierung von Bauvorhaben zeitlich in erheblichem Masse optimiert werden. Zu Frage 5: Die Strategie und ihre Umsetzungsmassnahmen für einen verbesserten Schutz des noch verbleibenden archäologischen Bodenarchivs in Windisch werden in einer Projektgruppe bearbeitet, die sich aus Vertretern der zuständigen Kantonalen Ämter (Abteilung Kultur des Departements Bildung, Kultur und Sport, Abteilung Raumentwicklung des Departements Bau, Verkehr und Umwelt) und des Gemeinderats konstituiert. Nach Vorliegen der Studie über die volkswirtschaftlichen Auswirkungen der Schutzmassnahmen soll die Öffentlichkeit und über das geplante Vorgehen informiert werden. Im Januar 2006 wurde von der Abteilung Kultur die Interessengemeinschaft Vindonissapark ins Leben gerufen. In diesem Gremium, bestehend aus Vertretern der Standortgemeinden, zweier Fördervereine, der Vision Mitte, der Psychiatrischen Dienste Aargau AG und der Abteilung Kultur, können sich die direkt Betroffenen über den Fortschritt im Vermittlungsprojekt Legionärspfad ins Bild setzen lassen und ihre Anliegen einbringen. 6. März 2007 Zu Frage 6: Die Gesamtstrategie „Zukunft Vindonissa“ beinhaltet das Vermittlungskonzept Vindonissapark. Unter diesem Namen sind heute zwei, später drei Vermittlungsstätten vorgesehen, die zusammen einen ganzheitlichen Lern- und Erlebnisraum für römische Kulturgeschichte mit nationaler Ausstrahlung bilden: - Legionärspfad: Inszenierung der originalen Bauwerke und Schauplätze im Areal von Vindonissa. - Vindonissa-Museum: Schausammlung mit den Funden aus Vindonissa. In einer späteren Phase könnte die Etablierung einer "Halle für Archäologie" im Campus Areal eine hoch interessante Ergänzung bilden. Hier könnten eigene und eingekaufte Wechselausstellungen zu Themen der römischen Archäologie und Geschichte gezeigt werden. Was sich im Bereich der bildenden Kunst als ideale Ergänzung erweist – Kunstmuseum und Kunsthalle – würde erstmalig in der Schweiz auf historisch ausgerichtete Museen übertragen. Das 1912 erbaute Vindonissa-Museum und 2007/2008 zur Renovation vorgesehene Museum kann in Ergänzung zum Legionärspfad seine Potenziale als "Museum im Museum" voll entfalten und vom zusätzlichen Publikum profitieren. Durch das Zeigen einer Schausammlung wird dem Gründergeist dieses Hauses Rechnung getragen. Bis zur Realisierung einer Ausstellungshalle wird das Vindonissa Museum in gleicher Form wie heute weiter betrieben. Zu Frage 7: Das Windischer Plateau am Zusammenfluss von Aare, Reuss und Limmat war in zwei Epochen Schauplatz europäischer Geschichte. Die örtliche Konzentration und teilweise Überlagerung attraktiver römischer Bauten und mittelalterlicher Klostergebäude von internationaler Bedeutung birgt nach Ansicht des Regierungsrats ein grosses und noch zu wenig genutztes Potenzial für die Vermittlung von Geschichte und Archäologie. Mit dem Konzept Vindonissapark setzt sich der Regierungsrat zum Ziel, die historischen Gebäude und archäologischen Zeugen aus beiden Epochen, dem Mittelalter und der Römerzeit, kulturtouristisch deutlich aufzuwerten. Die geplante Realisierung des Legionärspfades bildet in der Gesamtstrategie dazu den ersten und wegweisenden Umsetzungsschritt. Zu Frage 8: Die ehemalige Klosterkirche und die sogenannten „Bernerbauten“ stehen seit 1948 (Regierungsratsbeschluss vom 7. Mai 1948), der Hauptbau der Psychiatrischen Klinik mit zugehöriger Parkanlage mit Kleinobjekten und die Grosse Klosterscheune seit 1988 (Regierungsratsbeschluss vom 22. August 1988) unter kantonalem Schutz. Für die Parkanlage besteht seit 2003 ein Parkpflegewerk. Diese wurde ausgearbeitet von der Firma Zulauf Seidel Schweingruber, Baden, und enthält eine Bestandesaufnahme von 2001, eine historische Analyse und Würdigung sowie ein Leitbild, in dem neben der angestrebten räumlichen Wirkung gestalterische und Pflege-Massnahmen hierarchisiert festgehalten sind. Enthalten sind auch Überlegungen zu möglichen Baubereichen im nördlichen und östlichen Randbereich angrenzend an den historischen Park. Das Parkpflegewerk ist bei allen Überlegungen und Massnahmen, die das Denkmal "Parkanlage Königsfelden" betreffen, als Grundlage zu verwenden und das skizzierte Leitbild sukzessive gemäss den Konzeptplänen umzusetzen. 1997 6. März 2007 Die angestrebten Massnahmen für einen nachhaltigeren Umgang mit dem noch unberührten archäologischen Bodenarchiv verstärken den Schutz der historischen Parkanlage in Königsfelden. Durch eine kulturtouristische Aufwertung der römischen Bauzeugen und der mittelalterlichen Klosteranlage, wie sie im Vermittlungskonzept Vindonissapark vorgesehen ist, wird die Parkanlage in ihrer Schutzwürdigkeit nicht tangiert. Im geschützten Parkbereich sind keine baulichen Massnahmen, die über den Bedarf einer Besucherführung hinaus gehen, vorgesehen. Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen 2’343 Franken. Egli Dieter, SP, Windisch: Zuallererst danke ich dem Regierungsrat für die sehr ausführliche Stellungnahme zu unserer Interpellation. Dem Regierungsrat ist Vindonissa ein Anliegen, das spürt man. Der Regierungsrat will ein kulturgeschichtliches Erbe erster Güte in unserem Kanton erforschen, der Öffentlichkeit zugänglich machen und natürlich vor allfälliger Zerstörung schützen. Das schätzen wir absolut. Mit Befriedigung haben wir auch zur Kenntnis genommen, dass der Regierungsrat diesbezüglich in den letzten Jahren vermehrt informiert, und dass es den Anschein macht, dass er Vindonissa zu einem eigentlichen Schlüsselgebiet der kulturhistorischen Vermittlung machen will. Der Grund für unsere Interpellation ist denn auch auf keinen Fall eine Kritik an diesem Vorhaben. Auch wir wollen selbstverständlich, dass Vindonissa geschützt und seine Geschichte sowie seine Geschichten erzählt werden. Was uns beim regierungsrätlichen Aktivismus bisher aber ein wenig gefehlt hat, sind einige strategische Festlegungen. Welche der vielen Optionen will man wie umsetzen, unter wessen Mitarbeit, in welcher Zeit, mit welchen finanziellen Mitteln und mit welchen konkreten Einflüssen auf die Gemeinde Windisch und auf ihre räumliche und wirtschaftliche Entwicklung? In Windisch ist man stolz auf das historische Erbe. Es bestehen aber auch Sensibilitäten und Unsicherheiten. Für Einige, nicht für mich, scheinen die Römer manchmal mehr zu verhindern, als dass sie bringen. Wir wollen, dass Vindonissa zugänglich gemacht, aufgewertet und weiterentwickelt wird. Dabei soll aber kein Geschirr zerschlagen werden, - in diesem Fall ist das wortwörtlich zu verstehen -, weder römisches noch heutiges Geschirr. Die Interpellationsantwort ist eine neuerliche, sehr informative "Tour d’Horizon" zum Thema. Eine Gesamtstrategie ist es nicht. Einen konkreten Hinweis auf eine solche vermissen wir nach wie vor. Vielleicht, das wäre einzuräumen, ist der Zeitpunkt noch nicht gekommen, danach zu fragen. Bis dahin stützen wir uns auf die strategischen Aussagen in der Antwort, bezüglich des koordinierten Vorgehens bei zukünftigen Bautätigkeiten in Windisch, der Einbindung wichtiger Akteure und der Bevölkerung beim weiteren Vorgehen und bezüglich des fruchtbaren Neben- und Miteinanders der verschiedenen Kulturgüter bei einer touristischen Nutzung. In diesem Sinne sind wir mit der Beantwortung noch nicht wunschlos glücklich, aber vorläufig durchaus zufrieden. Vorsitzende: Die Interpellanten sind von der Antwort befriedigt. Das Geschäft ist erledigt. 1998 Art. 976 976 Motion der CVP-Fraktion vom 28. November 2006 betreffend Schaffung einer Grundlage für Schulsozialarbeit im Schulgesetz; Umwandlung in ein Postulat; Überweisung an den Regierungsrat (vgl. Art. 864 hievor) Antrag des Regierungsrats vom 15. Februar 2007: Der Regierungsrat lehnt die Motion mit folgender Begründung ab beziehungsweise ist bereit, die Motion als Postulat entgegenzunehmen: Mit der letzten Revision des Schulgesetzes wurde die Schulsozialarbeit auf den 1. August 2005 gesetzlich verankert. Die Schulträger können auf eigene Kosten eine Schulsozialarbeiterin oder einen Schulsozialarbeiter anstellen. Der Regierungsrat regelt die fachliche Unterstützung. Es zeigt sich, dass mit dieser Grundlage die bedarfsgerechte Ausstattung nicht überall erreicht wird. Der Regierungsrat ist bereit, die in der Motion verlangte Organisationsform zu prüfen, sieht in dieser aber nicht von vornherein die zwingend einzige Möglichkeit, dem Anliegen gerecht zu werden. Er möchte vielmehr auch andere und die in andern Kantonen gewählten Varianten der Organisation in die Analyse mit einbeziehen. Er lehnt deshalb die Motion ab, ist aber bereit, den Vorstoss als Postulat entgegenzunehmen. Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen Fr. 1’150.–. Müller-Killer Erika, CVP, Lengnau: Schulsozialarbeit ist zweifellos notwendig. Wo sie eingeführt wurde, ist sie nicht mehr wegzudenken. Keine Gemeinde kann heute von sich behaupten, in ihrer Gemeinde, vor allem an der Oberstufe, hätten sie weder Gewalt- noch Suchtprobleme. Die präventive Wirkung wie auch die Wirkung in akuten Situationen ist durchwegs positiv und sehr wirkungsvoll. Schulsozialarbeit ist durchaus auch gesellschaftspolitisch wichtig. Kostspielige Heimplatzierungen werden weniger oft notwendig. Schulsozialarbeit dient aber auch dem Lernklima. Sie ermöglicht mehr Schule, bessere Unterrichtsqualität. Gleichzeitig schützt sie auch die Lehrpersonen vor Überforderung. Heute schon können die Schulträger auf eigene Kosten Schulsozialarbeit einführen und erhalten dabei auch fachliche Unterstützung. Das ist gut, aber es reicht nicht. Ich bitte Sie, im Namen der CVPFraktion, der Umwandlung der Motion in ein Postulat zuzustimmen. Vorsitzende: Die Überweisung als Postulat wie auch als Motion wird bestritten. Morach Annerose, SVP, Obersiggenthal: Ich spreche im Namen der SVP-Fraktion. Die SVP hat sich bei der letzten Revision des Schulgesetzes sehr dafür eingesetzt, dass den Schulträgern freigestellt bleibt, Schulsozialarbeit einzuführen oder eben nicht. Diese Haltung befürworten wir nach wie vor. Bekanntlich sind die Bedürfnisse in den Gemeinden unterschiedlich. Nicht jede Gemeinde braucht diese Unterstützung im schulischen Umfeld. Verschiedene andere Gemeinden, wie meine Kollegin gesagt hat, haben in Art. 976 der vergangenen Zeit die Investition getätigt, weil grosse ausgewiesene Bedürfnisse da sind. Die Basis der Autonomie soll aus Sicht der SVP auf diesem Gebiet aber erhalten bleiben. Die SVP lehnt auch die in der Motion vorgeschlagene Organisationsform ab, weil Schulsozialarbeit in dieser Form nicht für eine praxisnahe Umsetzung geeignet ist. Schulsozialarbeit kann nicht als kantonaler Dienst angeboten werden, sie muss vor Ort in den Gemeinden praktiziert werden. Aus den genannten Gründen lehnt die SVP die Motion und auch eine Entgegennahme als Postulat ab. Keller Stefan, Grüne, Baden: Die Grünen unterstützen die Überweisung des Postulats, hätten aber auch nichts dagegen gehabt, diesen Vorstoss als Motion zu überweisen. Die Begründung des Regierungsrats, mit der er die Motion in ein Postulat umzuwandeln will, ist für uns nicht nachvollziehbar. Die Einführung von Schulsozialarbeit ist anerkanntermassen bisher nur mangelhaft beziehungsweise willkürlich erfolgt. Offensichtlich genügen die Grundlagen im Schulgesetz nicht. Die Motion schreibt keine bestimmte Organisationsform vor. Die genannte Organisation erscheint im Begründungstext und ist daher in unserem Verständnis nicht verbindlich, sondern als Vorschlag zu verstehen. Verbindlich ist allerdings der eigentliche Motionstext, und der sollte seine Verbindlichkeit auch behalten. In der konkreten Ausgestaltung bleibt der Regierungsrat frei. Erlauben Sie mir ein paar Bemerkungen zur Situation und zur weiteren Entwicklung der Schulsozialarbeit. Längerfristig ist eine organisatorische und finanztechnische Gleichstellung mit dem schulpsychologischen Dienst anzustreben. Damit sollen Angebot, Qualität und Löhne auf einem vergleichbaren und guten Niveau gehalten werden. Es ist aber davon abzusehen, Schulsozialarbeit à tout prix zu verordnen. Basis einer erfolgreichen schulischen Sozialarbeit ist der Wille der einzelnen Schule, die Sozialarbeit nicht nur einzuführen, sondern auch tagtäglich mit ihr zusammen zu arbeiten. Dies bedingt einen entsprechenden Prozess bei Behörden, Schulleitungen und Lehrpersonen, der individuell verschieden und unterschiedlich schnell verläuft. Ich habe zum Finanzierungsmodell noch folgenden Vorschlag: Mit dem Bildungskleeblatt soll der Sozialindex geschaffen werden. Es drängt sich gerade auf, diesen Index auch für die Schulsozialarbeit anzuwenden. Gemeinden sollen gemäss ihrem Sozialindex finanziell vom Kanton unterstützt werden. Was die Schaffung und Finanzierung von bedarfsgerechten Angeboten garantiert. Schulsozialarbeit wird nur da eingeführt, wo nötig, und dies in einem sinnvollen Umfang. Bader Biland Sybille, SP, Tägerig: Wie auch die Grünen, hätte die SP die Überweisung der Motion unterstützt. Das tut Sie jetzt in diesem Fall mit dem Postulat. Dies mit folgender Begründung: Schulsozialarbeit wird heute in 24 Gemeinden in unserem Kanton bereits angeboten. Sie leistet einen Beitrag zur sozialen Integration und zum Wohlbefinden und damit zur Leistungsfähigkeit aller an der Schule Beteiligten. Die Schulsozialarbeit ist ein Begleit-, Beratungs- und Integrationsangebot auf sozialarbeiterischer und sozialpädagogischer Basis, primär für Schülerinnen und Schüler, aber auch für Lehrpersonen, Erziehungsberechtigte und auch Schulbehörden. Der Regierungsrat ist bereit, die in der Motion verlangte Organisationsform zu prüfen, will aber die in anderen Kantonen gewählten Varianten der Organisation in ihre Analyse einbeziehen. Dazu möchte ich 6. März 2007 nur so viel sagen: Im Kanton Baselland die Schulsozialarbeit in der Form, wie die CVP das vorgeschlagen hat, im Bildungsgesetz verankert ist. Sie wird dort auch seit mehr als zwei Jahren mit Erfolg praktiziert. Auch Leute aus der Praxis, Schulsozialarbeitende - ich gehöre auch dazu - sehen durchaus Vorteile in diesem Modell, weil es nämlich ganz klar Aufträge regelt und definiert und weil so auch die Qualität der Schulsozialarbeit evaluiert und kontrolliert werden könnte. Es ist natürlich einfach, wenn die Schulsozialarbeit immer wieder in ihrer Wirkung kritisiert wird. Es fehlen bisher die entsprechenden Strukturen. Ich weiss nicht, wie viele von Ihnen schon mit Leuten aus der Praxis gesprochen haben. Wenn man aber mit einem 40%Pensum für eine Schule mit acht Schulhäusern und 1’200 Schulkindern zuständig ist, dann ist es eben schwierig, eine Wirkung nachzuweisen. Auf eine entsprechende Anfrage im Einwohnerrat unserer Kantonshauptstadt betreffend Wirkung der Schulsozialarbeit, die hier in Aarau seit mehr als zwei Jahren zu einem festen Bestandteil des Angebots gehört, wurde zusammenfassend folgende Antwort gegeben: "Der Kontakt zwischen Eltern und Schule konnte sichtbar verbessert werden. Auch die präventive Wirkung wurde genannt: weniger Mobbing, weniger Gewalt, weniger Vandalismus." Ich und auch die SP sind sich bewusst, dass Schulsozialarbeit nicht das Allerweltsmittel sein kann, um alle Probleme zu lösen. Schulsozialarbeit ist aber eine ganz praktische Antwort und eine Möglichkeit, Probleme zu lösen. In diesem Sinne bitte ich Sie wirklich, dieses Postulat zu überweisen. Walser Rolf, FDP, Baden: Die FDP-Fraktion ist der einstimmigen Meinung, diesen Vorstoss als Postulat zu überweisen. Mit der Überweisung als Motion hätten wir uns wahrscheinlich etwas schwerer getan, denn der Teufel liegt auch hier im Detail, respektive in der Begründung, in der von der Motionärin gefordert wird, man solle doch einen speziellen Dienst schaffen und diesen bedarfsgerecht vor Ort anbieten. Wir sind der Meinung, dass im Moment die Organisation der Schulsozialarbeit nicht schlecht funktioniert, sind aber gleichzeitig auch überzeugt - und da möchte ich das Argument des Vorredners, Stefan Keller, übernehmen -, dass die Schulsozialarbeit wahrscheinlich im Rahmen der geplanten Reformen überdenkt werden muss. Der Link ist daher durchaus zulässig, hier die Ressourcensteuerung heranzuziehen und zu argumentieren, dass wahrscheinlich wirklich den sozial schwächeren Gemeinden oder den Gemeinden, wo Schulsozialarbeit nötig ist, auch grössere Ressourcen zur Verfügung gestellt werden müssen. Ich bitte Sie mit mir und der gesamten FDPFraktion, diesen Vorstoss als Postulat zu überweisen. Schweizer Annalise, Parteilos, Zufikon: Ich hätte es wirklich begrüsst, wenn die Motion umgesetzt worden wäre, akzeptiere aber natürlich auch die Überweisung des Postulats. Ich hätte es zudem sehr begrüsst, wenn auch in den kaufmännischen Berufsschulen und vor allem auch in den Abteilungen des Detailhandels solche Sozialarbeiter im Einsatz wären. Denn es ist wichtig, dass wir die Realität betrachten. Es gibt hier auch Fachlehrerinnen und Fachlehrer, die an der Gewerbeschule unterrichten. Vielleicht hatten sie nicht das Problem wie ich es hatte, aber Tatsache ist, dass ich letztes Jahr ein Burnout hatte. In der Überlegung, was könnte allenfalls für meine Kollegen besser sein, damit ihnen nicht das Gleiche passiert - wobei mir klar 1999 6. März 2007 ist, Burnout ist immer sehr spezifisch -, bin ich zum Schluss gekommen, ich hätte es sehr begrüsst, wenn wir auch an den kaufmännischen Berufsschulen, in den Abteilungen Detailhandel solche Sozialarbeiter hätten. Stellen Sie sich vor, Sie betreuen im Durchschnitt 130 Schüler. Ich hatte drei Fächer unterrichtet, die sogar noch doppelt bewertet wurden. Weil diese Fächer doppelt bewertet wurden, habe ich einmal in einer Klasse erlebt, dass 30% meiner Schülerinnen und Schüler in einer Klasse an der Lehrabschlussprüfung durchgefallen sind. Ich habe mir danach lange überlegt, wie dies passieren konnte. Ich hatte jedoch auch schon Abschlussklassen mit gegen hundert Schülern, in denen praktisch alle durchgekommen sind. In diesem Sinn kann es nur von Vorteil sein, wenn wir das Postulat überweisen. Wenn wir die Sorgen und die Nöte der Lehrerschaft ernst nehmen, müssen wir der Realität ins Auge schauen. Markwalder Walter, SVP, Würenlos: Ich weiss nicht genau, ob ich mich jetzt in einer verspäteten Weihnachtsfeier oder in einer vorgezogenen Osterfeier befinde. Es kommt mir so vor, als ob das Parlament heute grosszügig Geschenke nach allen Seiten macht. Was heisst "bedarfsgerechte Ausstattung"? Nach gut einem Jahr Praxis will man schon wieder verbessern. Dabei werden auch schon Versprechen abgegeben: "…organisiert als kantonaler Dienst, mit dreiviertel Kostenfolge für den Kanton." Den Schulträgern stellen sich unterschiedliche Situationen und Bedürfnisse. Diese werden situativ beurteilt und daraus angemessene Entscheidungen getroffen. Dies ist die heutige Praxis. Das kann nicht überall zur gleichen Ausstattung führen. Die heutige Rechtsetzung ermöglicht aber eine ortsabhängige, nötige Ausstattung. Darum empfehle ich Ihnen, die Entgegennahme als Motion oder als Postulat abzulehnen. Regierungsrat Huber Rainer, CVP: Es fällt dem Regierungsrat schwer, relativ kurze Zeit nach der Diskussion bei der letzten Schulgesetzrevision über die Verankerung der Schulsozialarbeit, die wir damals verpflichtend verankern wollten. Der Grosse Rat hat anders entschieden, nämlich dies jetzt schon wieder im Sinne einer Motion absolut verbindlich in das Schulgesetz einzubauen. Man muss zwischen den Bedürfnissen der Gemeinden und den Bedürfnissen der Schulen unterscheiden. Das ist nicht dasselbe. Wenn jetzt kritisiert wird, das sei doch eine "Überausstattung" der Schule, dann mag das vielleicht aus der Sicht einzelner Vertreter von Gemeinderäten der Fall sein. Aber aus der Sicht der Schule sieht das anders aus. Wir unterschätzen generell die Belastungssituation in den meisten Schulen unseres Kantons. Wenn wir diese Belastungssituation ehrlich beurteilen und uns bemühen, wirklich in die Schulen zu gehen und zu hören und mit diesen Leuten zu diskutieren, dann stellen wir fest, dass es nicht zufällig ist, dass wir in unseren Schulen über 4’500 Teilzeitbeschäftigungen haben: eine 100%-Beschäftigung übertrifft vielfach die Belastungsgrenze der Lehrer. Keine Schule, die heute eine Schulsozialarbeit nur halbwegs eingeführt hat, wäre bereit, auf diese zu verzichten. Die Wirkung einer Schulsozialarbeit ist bestechend. Wenn jetzt behauptet wird, es seien nur wenige ganz grosse und ganz stark belastete Gemeinden, die das benötigen, dann unterschätzt man die Situation an den Schulen. Wir werden dieses Postulat sehr sorgfältig prüfen, Möglichkeiten prüfen und uns auch noch weiter umschauen, was erfolgversprechende Lösungen sind, ohne dass wir im Sinne einer Zwängerei auf die noch nicht allzu lange 2000 Art. 977 zurückliegende Debatte zurückkommen müssen. Aber die Schule braucht eine Ausstattung auch in diesem Bereich, welche das Erteilen des Unterrichts mit einer Verbesserung der Rahmenbedingungen wirklich unterstützt. In diesem Sinne empfehle ich Ihnen, die Überweisung als Postulat zu unterstützen. Vorsitzende: Die Motionärin ist mit der Umwandlung in ein Postulat einverstanden. Abstimmung: Der Vorstoss wird mit 81 gegen 44 Stimmen als Postulat an den Regierungsrat überwiesen. 977 Auftrag der SP-Fraktion vom 29. August 2006 betreffend bezahlten Vaterschaftsurlaub; Ablehnung (vgl. Art. 713 hievor) Antrag des Regierungsrats vom 15. November 2006: Der Regierungsrat ist bereit, den Auftrag mit folgender Erklärung entgegen zu nehmen: Zusammenfassung: Das Personalpolitische Leitbild (PPL) bildet die Grundlage für die Umsetzung von personalpolitischen Massnahmen. Ein Vaterschaftsurlaub unterstützt die: Förderung familienfreundlicher Strukturen, wobei der Staat als Arbeitgeber eine besondere Stellung einnimmt. Erhaltung und Steigerung der Attraktivität des Arbeitgebers Kanton, insbesondere in Hinblick auf das aufgrund der demographischen Entwicklung zunehmende knappe Angebot an hoch qualifizierten Arbeitskräften. Umsetzung der Chancengleichheit von Frauen und Männern, mit dem Ziel durch eine hohe Vereinbarkeit von Familie und Beruf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter während der Familienphase zu halten. Der Regierungsrat will die verschiedenen Bereiche des Personalpolitischen Leitbilds umsetzen und hat auch eine Auslegeordnung vorgenommen. Er schlägt deshalb vor, den bereits bestehenden Geburtsurlaub von 3 Tagen um zwei Wochen Vaterschaftsurlaub zu ergänzen, wovon eine Woche vom Arbeitgeber bezahlt und eine Woche durch den Mitarbeiter zu kompensieren ist. Die Einführung eines bezahlten einmonatigen Vaterschaftsurlaubs wird aus finanziellen und betrieblichen Gründen abgelehnt. Die Einführung des Vaterschaftsurlaubs in der vorgeschlagenen Form ist auf das Jahr 2008 vorgesehen. 1. Ausgangslage: Grundlagen: Ein Vaterschaftsurlaub als personalpolitische Massnahme ist sinnvoll, wenn er dazu beiträgt, die (wirtschafts-)politischen Ziele des Regierungsrats im Allgemeinen und die personalpolitischen Ziele des Art. 977 Arbeitgebers Kanton im Besonderen zu erreichen. Bezugsrahmen bilden die folgenden Grundlagen: 6. März 2007 Migros: 2 Wochen bezahlt, plus Anspruch auf 2 Wochen unbezahlten Urlaub Mobility Carsharing: 4 Wochen bezahlter Urlaub Entwicklungsleitbild Aargau Umfeldentwicklung: Die Zahl der über 65-jährigen Einwohnerinnen und Einwohner wird sich verdoppeln, die Geburtenrate stagniert (Seite 2). Politikbereich Institutionen, Verwaltungsleistungen, Service Public: Der wirkungsorientierte geführte Staat mit zeitgemässen Strukturen ist auch ein attraktiver und wettbewerbsfähiger Arbeitgeber (Seite 21). Personalgesetz Aargau (PersG) Der § 2 des Personalgesetzes bildet die Rechtsgrundlage für den Erlass des Personalpolitischen Leitbilds durch den Regierungsrat und die Umsetzung der Personalpolitik. Gemäss PersG § 2 Abs. 1 lit. c gehört die Umsetzung der Grundsätze der Gleichberechtigung und der Chancengleichheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu den Grundsätzen dieser Personalpolitik. Personalpolitisches Leitbild (PPL) Das PPL hält unter dem Titel Arbeitsgestaltung/Partnerschaft fest: "Wir erleichtern die Aufgabenerfüllung, indem wir die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben fördern". Im Abschnitt Gleichberechtigung und Chancengleichheit: "Wir sind uns bewusst, dass der Staat als Arbeitgeber eine besondere Stellung einnimmt. Deshalb achten wir darauf, dass wir (…) 3. Mitarbeitenden unabhängig von Beschäftigungsgrad und Eingliederung in die Organisationseinheit die Chancen geben, sich persönlich und beruflich weiter zu entwickeln." Gesellschaftliche und politische Entwicklung: Mit der Einführung der staatlichen Mutterschaftsversicherung auf Bundesebene per 1. Juli 2005, wurde der Vaterschaftsurlaub als Beitrag zur Familienförderung schweizweit aktuell. Die Rollen von Männern und Frauen in Arbeit und Familie wandeln sich. Frauen wollen oft nach dem Mutterschaftsurlaub wieder ins Erwerbsleben eintreten, Männer übernehmen zunehmend einen Teil der Familienarbeit und wollen als Väter in der ersten Lebensphase ihrer Kinder, die mit zusätzlichen Belastungen verbunden ist, eine tragende Rolle übernehmen. Die Möglichkeit, unterschiedliche Rollenvorstellungen zu verwirklichen, ist Teil der tatsächlichen Chancengleichheit im Betrieb. Seit der Einführung des obligatorischen Mutterschaftsurlaubs wurden in verschiedenen Kantonsparlamenten ähnliche Vorstösse unternommen, mehrere grössere Unternehmen haben in letzter Zeit einen Vaterschaftsurlaub für ihre Mitarbeiter eingeführt, teilweise mit grosser Resonanz in den Medien. Als Beispiele seien genannt: Privatwirtschaft: Bank Coop, Novartis, Zürich, Raiffeisen-Gruppe: 1 Woche bezahlter Urlaub Swiss Re und Swisscom: 2 Wochen bezahlter Urlaub Öffentliche Arbeitgeber: SRG: 1 Woche bezahlter Urlaub Kantonale Verwaltungen Genf, Luzern, Waadt: 1 Woche bezahlter Urlaub Stadt Bern: 3 Wochen bezahlter Urlaub Stadt Zürich: 1 Woche bezahlter/maximal 3 Wochen unbezahlter Urlaub Der Kanton Aargau gewährt seinen männlichen Angestellten gemäss geltendem Recht einen Geburtsurlaub von 3 Tagen (Personal- und Lohnverordnung [PLV] Art. 33 Abs. 1 lit. c). Die Mehrheit der Schweizer Kantone gewährt 2 Tage im gleichen Fall. Zurzeit ist im Kanton Zürich ein Postulat hängig, dass die Ausweitung des Geburtsurlaubs von 3 Tagen zu einem eigentlichen bezahlten Vaterschaftsurlaub von 10 Tagen verlangt. Erst im März 2006 hatte der Kantonsrat Zürich einen fünftägigen Vaterschaftsurlaub sehr knapp (nur mit Stichentscheid des Präsidenten) abgelehnt – in erster Linie aus finanziellen Gründen. Die Bundesverwaltung kennt bis heute keinen Vaterschaftsurlaub; sie gewährt den Vätern einen 2-tägigen Geburtsurlaub. Ein Vergleich mit dem europäischen Ausland relativiert die Schweizer Regelungen. Als Beispiele seien genannt: Dänemark, mit einem bezahlten Mutterschaftsurlaub von 28 Wochen, wovon 10 Wochen auf den Vater übertragen werden können. Finnland mit einer staatlichen Mutterschaftsversicherung von einem Jahr, wovon die Eltern maximal 31 Wochen unter sich aufteilen können. Spanien und Deutschland kennen einen unbezahlten mehrmonatigen Elternurlaub, in dieser Zeit wird ein staatliches Elterngeld ausbezahlt. Ab 2007 beträgt das Elterngeld in Deutschland neu 67 % des bisherigen Netto-Haushalteinkommens mit einer Obergrenze von maximal € 1'800.– (ca. Fr. 2'800.–) monatlich. Es wird für die Dauer von 12 Monaten ausbezahlt, mit Verlängerung auf 14 Monate für Alleinerziehende und für Elternpaare, bei denen sich auch die Väter um das Kind kümmern. Der Kanton Aargau als familienfreundlicher Arbeitgeber: Im personalpolitischen Leitbild (PPL) nimmt der Kanton für sich in Anspruch, als attraktiver Arbeitgeber auch im Bereich der Vereinbarkeit von Familie und Beruf Schrittmacher zu sein. So kann den Anliegen der Gleichstellung von Frau und Mann Rechnung getragen werden. Gleichzeitig ist es ein betriebswirtschaftliches Gebot, wertvolles Know-how zu erhalten, indem Mütter und Väter in der Familienphase durch den Arbeitgeber unterstützt werden und sich damit weiterhin beruflich engagieren. Der Kanton als Arbeitgeber kennt bereits verschiedene Massnahmen, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern: Arbeitszeitverordnung (AZV): (Gleitzeit, Jahresarbeitszeit, flexible Arbeitszeit Bandbreitenmodelle) 2001 6. März 2007 Teilzeitarbeit ist unter Berücksichtigung der betrieblichen Gegebenheiten möglich Mutterschaftsurlaub Kinderzulage 3 Tage Geburtsurlaub für Väter Bezahlter Urlaub bis 5 Tage aus wichtigem persönlichen Grund (Bewilligung durch Anstellungsbehörde) Unbezahlter Urlaub bis maximal 1 Jahr, sofern die betrieblichen Verhältnisse es zulassen (Bewilligung durch Anstellungsbehörde). Die Übersicht zeigt, dass Väter von Neugeborenen bereits Instrumente zur Verfügung haben, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in ihrer neuen familiären Situation sicher zu stellen. Die wichtigsten Instrumente in diesem Bereich (Bandbreitenmodelle und Gleitzeit, Teilzeitarbeit, unbezahlter Urlaub) gehen finanziell weitgehend zulasten der Mitarbeitenden. Umfrage Familie und Beruf: Im laufenden Jahr wurde als Teil der Gleichstellungsarbeit in der Verwaltung eine Bestandesaufnahme zum Stand der Gleichstellung gemacht. Teil dieser Ist-Analyse bildete eine Umfrage bei Mitarbeitenden mit Kindern, die im Mai 2006 von der Abteilung Personal und Organisation durchgeführt worden ist. Die Auswertungen zeigen, dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für die Eltern ein wichtiges Thema ist. Es fordert die Eltern im Alltag organisatorisch, finanziell und emotional stark. Der Vaterschaftsurlaub gehörte zu den prioritären Anliegen der Mitarbeitenden mit Kindern. 2. Bezahlter Urlaub von 1 Monat – Kosten und betriebliche Hindernisse: Der Auftrag der SP-Fraktion fordert eine minimale Dauer des bezahlten Vaterschaftsurlaubs von 1 Monat, was einer für Schweizerische Verhältnisse unüblich langen Dauer entspricht. Dementsprechend hoch wären die Kostenfolgen, die der Arbeitgeber Kanton zu tragen hätte. Die mindestens einmonatige Abwesenheit der Väter vom Arbeitsplatz hätte erhebliche Auswirkungen auf die betrieblichen Abläufe. Eine derart lange Abwesenheit könnte in vielen Fällen nur mit der zusätzlichen Anstellung von Stellvertretungen für die Zeit der Abwesenheit überbrückt werden, was zusätzliche Kosten und Schwierigkeiten zur Folge hätte. 3. Gegenvorschlag: Der Regierungsrat hat eine Auslegeordnung bezüglich der Realisierung des Personalpolitischen Leitbilds (PPL) vorgenommen und unterstützt grundsätzlich das Anliegen eines Vaterschaftsurlaubs. Dieser trägt dazu bei, die personalpolitische Stossrichtung des Regierungsrats umzusetzen. Er schlägt daher eine Variante des Vaterschaftsurlaubs vor, die die finanziellen Ressourcen des Arbeitgebers und die betrieblichen Abläufe weniger belasten. Gleichzeitig kann der Kanton seinem Anspruch nachkommen, ein vorbildlicher und attraktiver Arbeitgeber zu sein. Dies liegt mit Blick auf die demographische Entwicklung und den damit verbundenen Rückgang bei den gut qualifizierten Arbeitskräften im vitalen Interesse des Arbeitgebers Kanton Aargau. 2002 Art. 977 Der Gegenvorschlag folgenden Elementen: des Regierungsrats besteht aus Beibehalten des bezahlten Geburtsurlaubs für Väter von 3 Tagen (Personal- und Lohnverordnung [PLV] § 33 Abs. 1 lit. c) Zusätzlich 2 Wochen Vaterschaftsurlaub, wovon 1 Woche bezahlt ist. Der Vaterschaftsurlaub muss innerhalb des ersten Jahrs, nach der Geburt des Kindes, bezogen werden. Die zweite Woche kann innerhalb der Verwaltung vom Mitarbeiter durch Kompensation (Zeitzuschläge, Überstunden, Ferienguthaben aus dem Vorjahr, Gleitzeitguthaben), durch Ferientage aus dem Ferienanspruch des laufenden Jahrs oder durch unbezahlten Urlaub abgegolten werden. Mit dieser Regelung kann der Zielrichtung des Auftrags entsprochen werden. Direkte Auswirkungen auf die Legislaturplanung, auf die Beziehungen zu Bund, Kantonen und Gemeinden und auf die Wirtschaft ergeben sich keine. Eine indirekte Vorbildwirkung auf andere Arbeitgeber des Kantons kann nicht ausgeschlossen werden. Bei Annahme des Auftrags durch den Grossen Rat wird das Departement Finanzen und Ressourcen beauftragt, die notwendigen Anpassungen des Personalrechts vorzubereiten. Die Erwägungen zeigen, dass die Zielrichtung des Auftrags vom Regierungsrat geteilt wird, für die konkrete Umsetzung jedoch eine modifizierte Form vorgeschlagen wird. In dieser Form ist der Regierungsrat bereit, den Auftrag entgegenzunehmen. Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen Fr. 986.–. Vorsitzende: Der Auftrag wird vom Regierungsrat entgegengenommen. Die Entgegennahme wird jedoch bestritten. Brun Klemm Ursula, FDP, Rheinfelden: Um es vorweg zu nehmen, die FDP-Fraktion ist einstimmig gegen Entgegennahme dieses Auftrags. Wir sind gegen eine einseitige Privilegierung des Staatspersonals und gegen eine neue Belastung des Arbeitgebers Kanton Aargau. Ausserdem meinen wir, dass der Kanton Aargau als Arbeitgeber schon heute verschiedene Möglichkeiten anbietet, damit Familie und Beruf besser vereinbart werden können, zum Beispiel flexible Arbeitszeit, Gleitzeit, Jahresarbeitszeit usw. Bei Bedarf können Väter über den dreitägigen Geburtsurlaub hinaus Ferien oder unbezahlten Urlaub beziehen. Die FDPFraktion hätte erwartet, dass der Regierungsrat mindestens eine ungefähre Auflistung der zusätzlich anfallenden Kosten aufzeigt; zum Beispiel, was diese beabsichtigte Ausweitung des Vaterschaftsurlaubs 2005 für finanzielle Konsequenzen gehabt hätte. Mit dem vorgeschlagenen Modell würde der Aargau vorpreschen. Die Bundesverwaltung in Bern zum Beispiel kennt noch keinen Vaterschaftsurlaub und gewährt lediglich einen zweitägigen Geburtsurlaub. Auch in der Privatwirtschaft sind so weit gehende Modelle, wie sie der Regierungsrat vorschlägt, eher selten. Für die FDP ist das Anliegen der partnerschaftlichen Aufteilung der Familienarbeit wichtig und berechtigt. Wenn Eltern die Möglichkeit bekämen, individuell zu entscheiden, wie sie Art. 977 den gesetzlichen Mutterschaftsurlaub aufteilen und beziehen möchten, kämen wir diesem Anliegen wohl eher entgegen. Dies müsste aber auf Bundesebene geschehen. Die Wahl stünde dann allen Eltern offen. Auch ohne zusätzlichen Vaterschaftsurlaub ist die FDP überzeugt, dass die Attraktivität unseres Kantons als Arbeitgeber nicht gefährdet ist. Im Namen der FDP-Fraktion bitte ich Sie, die Entgegennahme abzulehnen. Stöckli-Ammann Milly, SVP, Muri: Die Idee eines bezahlten Vaterschaftsurlaubs von einem Monat wurde in der Zwischenzeit auch schon im Bundesrat diskutiert. Bundesrätin Doris Leuthard war der Ansicht, dass dies eine gute Lösung für ihre männlichen Angestellten wäre. Sie hat jedoch die Rechnung ohne die Mehrheit der Bundesratsmitglieder gemacht und wurde zurückgepfiffen. Die SP hat diesen Vorschlag schon im August 2006 lanciert, er wird jedoch damit auch nicht besser. Beim Kanton ist der Mutterschaftsurlaub schon deutlich höher angesetzt als in der Privatwirtschaft. Nun will die SP auch noch den Vaterschaftsurlaub auf den Spitzenplatz unter den Kantonen heben. Der Aargau gewährt seinen männlichen Angestellten gemäss geltendem Recht einen Geburtsurlaub von drei Tagen. Die Mehrheit der Kantone gewähren im gleichen Fall zwei Tage. Erst Ende März 2006 wurde im Kantonsrat Zürich die Begehrlichkeit des fünftägigen Vaterschaftsurlaubs abgewiesen. Und zu guter Letzt kennt die Bundesverwaltung bis heute keinen Vaterschaftsurlaub. Auch wenn Bundesrätin Leuthard es gerne gehabt hätte, bleibt den Vätern lediglich ein zweitägiger Geburtsurlaub. Was nicht vergessen werden darf: Der Kanton Aargau verwendet bereits verschiedene Massnahmen, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern: Wir haben es von Ursula Brun schon gehört, aber ich wiederhole es gerne noch einmal: Gleitzeit, flexible Arbeitszeit, Jahresarbeitszeit, Mutterschaftsurlaub, Kinderzulage, drei Tage Geburtsurlaub für Väter, bezahlter Urlaub bis fünf Tage, aus wichtigen Gründen. Wichtige Gründe könnten ja auch bei einer Geburt auftreten. Wie in der Antwort vom Regierungsrat erwähnt, ist nicht nur die Arbeitskraft für einen Monat nicht mehr anwesend, es muss in dieser Zeit auch noch ein Ersatz gefunden werden, was zusätzliche Kosten verursacht, denn dieser muss in den meisten Fällen auch noch angelernt werden. Die SVP lehnt auch den Gegenvorschlag des Regierungsrats ab. Wie bereits erwähnt, wird der Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei den Kantonsangestellten in einem hohen Masse Rechnung getragen. Die SVP-Fraktion schlägt dem Parlament vor, die drei bezahlten Geburtsurlaubstage für Väter beizubehalten, wobei sie jedoch eine Woche Vaterschaftsurlaub einziehen können, wenn sie diese durch Überstunden, Zeitzuschläge, Ferienguthaben aus dem Vorjahr usw. kompensieren. Aus diesen Gründen lehnt die SVP-Fraktion den Antrag ab und ist gegen die Entgegennahme durch den Regierungsrat. Feri Yvonne, SP, Wettingen: Es wäre zu schön gewesen, wenn der Auftrag schlank und rasch durch den Grossen Rat gegangen wäre. Eine Mehrheit des Grossen Rats verfolgt eine harte Linie, wenn es um das Personal geht. In der heutigen Zeit genügt der Respekt vor der geleisteten Arbeit nicht mehr. Es braucht weitere Mittel, damit der Staat als Arbeitgeber seine Attraktivität nicht verliert. Er muss flexibel und modern sein und bleiben. Er muss die WorkLife Balance und Partnerschaftsmodelle fördern. Das 6. März 2007 erfordert laufend Anpassungen an die schnelllebige Zeit, und dazu gehört nun mal ein Vaterschaftsurlaub. Über die Dauer eines solchen Urlaubs kann und darf man sich selbstverständlich streiten. Den einen wäre dieser immer zu kurz, den andern immer zu lang. Wohl deshalb, abgesehen von den finanzpolitischen Gründen, hat der Regierungsrat einen fairen Kompromissvorschlag unterbreitet. Dieser sieht wie folgt aus. Zu den bestehenden drei Tagen Geburtsurlaub werden künftig eine Woche zusätzlicher Urlaub und eine Woche unbezahlter Urlaub gewährt. Gemäss Regierungsrat ist diese Lösung personal- wie auch finanzpolitisch verkraftbar, in die Arbeitsabläufe integrierbar und die Abwesenheiten sind lösbar. Das Ziel einer Mehrheit des Grossen Rats ist es, dem Staat Geld zu entziehen, sei es durch sinnlose Steuergesetzrevisionen, durch Streichung von Geldern beim Budget oder durch die Senkung des Steuerfusses. Die Folgen sind spürbar: Keine Visionen sind mehr umsetzbar; zumindest keine Visionen, welche unsere Seite für erstrebenswert hält. Das Argument, vorhandene Überzeit und Ferienansprüche können anstelle eines Vaterschaftsurlaubs bezogen werden, kann ich zwar gelten lassen, doch stellt sich da sogleich die Frage, warum denn so viel Überzeit im Kanton Aargau geleistet werden muss und warum die Ferien nicht bezogen werden können. Mir scheint, da stimmt etwas im System nicht. Die Arbeit muss so auf die Schultern verteilt werden, dass diese ohne grosse Überzeit verrichtet werden kann. Ferien sollen regelmässig bezogen werden können. Wie sieht es aus, wenn ein Mann Vater wird, welcher keine Überzeit zur Kompensation zur Verfügung hat? Pech gehabt, heisst es dann und sein Baby bekommt ihn nicht zu Gesicht. Die vielfältigen Formen von Familien verlangen von den Männern heute mehr als noch Generationen vor uns. Die Männer selber fangen an zu entdecken, dass ihnen die Kinderbetreuung und die Familienpflichten eine neue Welt eröffnen und sie dabei viel Freude, Schönes und Wertvolles erleben dürfen. Es ist auch so, dass die Frauen nach der Geburt ihres Kindes sehr rasch wieder zuhause sind. In dieser Zeit sind die Väter sehr gefordert, da weder die Hebammen, noch die Spitex zeitlich lange zur Verfügung stehen. Dabei ist nicht zu vergessen, dass jede Mutter froh ist, wenn sie durch den Partner unterstützt wird, sei es nur, dass sie sich einmal ausruhen darf, ohne sich Gedanken machen zu müssen. Ein weiteres Detail: Neuste Erhebungen des eidgenössischen Departements des Innern zeigen auf, dass der Kanton Aargau in Sachen Lohnhöhe kein Vorzeigekanton ist. Der durchschnittliche Bruttolohn im Kanton Schaffhausen liegt beispielsweise um Fr. 766.höher, als derjenige im Kanton Aargau. Auch schon alleine deshalb wäre die Einführung eines wenigstens minimalen Vaterschaftsurlaubs mehr als nötig. Zwischenzeitlich hat sogar unsere Bundesrätin gemerkt, - das haben wir schon gehört -, dass ein Vaterschaftsurlaub zeitgerecht und notwendig ist. Der Kanton Baselland hat heute die Regelung, dass neben fünf Tagen bezahltem Vaterschaftsurlaub die Möglichkeit besteht, zwölf Wochen unbezahlten Vaterschaftsurlaub zu nehmen. Die SBB hat neben dem fünftägigen Urlaub ebenfalls die Möglichkeit geschaffen, dass Väter drei Monate Erziehungsurlaub beziehen können. Gleichberechtigte Kinderbetreuung ist oft eine Frage des Geldes. Wohl deshalb sind die Rahmenbedingungen zum Beispiel in einem Grossbetrieb in Schweden derart, dass Erziehungsurlaube nicht am Lohnausfall scheitern. So haben 2003 6. März 2007 bei dieser Firma beide Elternteile zusammen einen Anspruch auf insgesamt 480 Tage. Die finanzielle Kompensation während dieser Tage beträgt 80% des Jahresgehaltes. Aber auch die öffentliche Hand ist in anderen Ländern grosszügig. Dänemark kennt einen bezahlten Mutterschaftsurlaub von 28 Wochen, wovon 10 Wochen auf den Vater übertragen werden können. In Finnland dauert die bezahlte Auszeit ein Jahr, die ersten 21 Wochen für die Mutter, die übrigen 31 Wochen dürfen sich die Eltern teilen. Schweden gewährt einen bezahlten Elternurlaub von 15 Monaten, davon mindestens einem Monat für den Vater. In Spanien und Deutschland gibt es während der Beurlaubung bis zu drei Jahren ein Elterngeld. Von solchen Lösungen sind wir weit entfernt. Für die SP ist klar, dass es auch solche grosszügigere Modelle für Lösungen gibt, welche die Väter nach der Geburt eines Kindes besser in die Familie integrieren. Wir wollen jedoch eine rasch umsetzbare Lösung. Dies scheint uns mit dem Vorschlag des Regierungsrats gegeben. Wir danken dem Regierungsrat für diese Variante und bitten Sie, diese ebenfalls zu unterstützen. Bhend Martin, EVP, Oftringen: Die EVP hat letztes Jahr bewiesen, dass sie wirtschaftsfreundlich ist. Sie hat die Steuergesetzreform in diesem Saal unterstützt, notabene auch in einem Stichentscheid beziehungsweise als Zünglein an der Waage, welches bei der ersten Beratung schlussendlich entscheidend war. Wir haben auch die Ausfinanzierung und das Dekret der APK unterstützt und somit in Kauf genommen, dass das Personal zum Teil empfindliche Einbussen bei der Altersvorsorge hinnehmen muss. Wir können uns der gesellschaftlichen Entwicklung nicht entziehen. Wir leben heute im Zeitalter des Jobsharings, wir leben im Zeitalter von Teilpensen und wir leben im Zeitalter neuer Definitionen der Rollenverteilung. Im Antrag, wie ihn der Regierungsrat vorschlägt, geht es nicht darum, eine unbegrenzte Lösung zu bieten, sondern es geht darum - und es geht nur darum - ein Signal in Richtung mehr Familie, in Richtung mehr Vaterschaft zu setzen. Es geht darum, eine Verbesserung zu schaffen, die zielgerichtet und zweckgebunden ist. Jeder, der den Vaterschaftsurlaub beziehen muss, soll die eine Woche selber finanzieren. Da möchte ich den Regierungsrat doch bitten, den Ansatz dieser zwei Wochen so zu regeln, dass der Betroffene zwei Wochen nehmen muss, egal ob er die zwei Wochen oder nur eine Woche haben will,. Wie sie bezogen werden kann, hat der Regierungsrat ausgeführt und wir finden dies so korrekt. Wir dürfen bei der ganzen Diskussion um die Kosten nicht vergessen, dass wir nicht ein einziges Jahr betrachten müssen, sondern wir können im Vergleich mit den letzten dreissig Jahren eine demografische Rendite verzeichnen. Der Kanton Aargau und jeder Arbeitgeber im Kanton oder auch grundsätzlich in der Schweiz kann darauf Bezug nehmen, dass die Geburten rückgängig sind und dass er weniger ausbezahlen muss, sowohl beim Mutterschaftsurlaub wie auch bei der Vaterschaft. Wir sind der Meinung, dass das vertretbar ist, dass es eine marginale Veränderung ist und diese vertretbar ist. Die EVP sagt mit Überzeugung Ja zu mehr Vaterschaft und zu mehr Urlaub. Haller Christine, SP, Reinach: "Vater werden ist nicht schwer, Vater sein dagegen sehr." Dieses Sprichwort hat in der Aktualität gar nichts verloren. Heute wird es vielen 2004 Art. 977 Vätern verunmöglicht, ihre Vaterpflichten wahrzunehmen, obwohl sie dies gerne tun würden. Viele Firmen haben noch nicht erkannt, dass es Väter gibt, die ihre Pflichten wahrnehmen wollen. Dazu gehört auch, nach der Geburt eine gewisse Zeit für das Kind voll da zu sein. Es soll Vätern möglich sein, möglichst früh eine gute und intensive Beziehung zum Kind aufzubauen. Dies kann aber nicht am Abend, nach 22 Uhr oder am Wochenende während ein paar Stunden geschehen. Für ein Kind ist es absolut wichtig, zu beiden Elternteilen eine gute Beziehung zu entwickeln. Dies bedeutet aber, dass Vater und Mutter die Zeit erhalten, die dazu nötig ist. Ich zitiere: "Im Kampf um gut ausgebildete Mitarbeiter verschaffen sich diejenigen Firmen Vorteile, die Vätern Teilzeit, bezahlten Vaterschaftsurlaub und Heimarbeit ermöglichen. Davon profitieren am Ende die Firmen und die Familien. Das hat nichts mit übertriebener Gleichbehandlung, sondern mit wirtschaftlichem Denken zu tun." Das Zitat stammt aus der Handelszeitung vom November 2006 (nicht ein linkes Blatt). In der gleichen Zeitung wurde kürzlich publiziert: "Die FDP hat ein Papier mit dem Thema" unternehmerisches Denken und Innovation, die Schlüssel zum nachhaltigen Wohlstand" verabschiedet. Die CVP hat als Wahlkampfthema die Vollbeschäftigung, aber auch eine gelebte Unternehmensethik gewählt." Der Vaterschaftsurlaub passt gut zu den oben erwähnten Aussagen. Wenn der Kanton Aargau eine zusätzliche Woche bezahlten Vaterschaftsurlaub einführt, ist er auf dem richtigen Weg. Obwohl dies meiner Meinung nach wirklich nur eine Minimallösung darstellt. Ich hoffe sehr, dass die anwesenden Grossrätinnen und Grossräte das Zeichen der Zeit erkennen und dem Gegenvorschlag des Regierungsrats zustimmen. Abbt-Mock Alexandra Christina, CVP, Islisberg: Wie wir schon gehört haben, ist der Grosse Rat heute offenbar in Schenklaune. Da ist es ja nur von Vorteil, dass dieses Geschäft zweimal verschoben wurde und gerade heute diskutiert wird. Wenn wir über den Vaterschaftsurlaub reden, dann müssen wir uns aber auch der Relationen bewusst sein. Der Regierungsrat bietet in seiner Erklärung zur Entgegennahme dieses Auftrags weder eine Luxuslösung an noch werden die Steuergelder über Gebühr beansprucht. Hier handelt es sich lediglich um eine zusätzliche Woche bezahlten Urlaub. Die zweite Woche muss ja kompensiert werden und bietet somit nur die Möglichkeit, die kumulierte Überzeit zu einem bestimmten Zeitpunkt und an einem Stück einzuziehen. Führen wir uns doch einmal vor Augen, wie häufig dieses Angebot überhaupt im gesamten Arbeitsleben eines Angestellten zum Tragen kommt. Die Zeiten der kinderreichen Familien sind wahrscheinlich vorbei. Auf der andern Seite steht die Situation der Familie gerade in der Zeit nach der Geburt eines Kindes. Da sind die Mütter, die sich häufig allein gelassen fühlen und mit der kompletten Umstellung ihres gewohnten Alltages zu kämpfen haben. Da ist die erforderliche Betreuung des älteren Kindes, da sind Grosseltern, die häufig auch noch voll im Erwerbsleben stehen und daher die junge Familie nicht beliebig unterstützen können. Mit der Möglichkeit eines längeren Vaterschaftsurlaubs als die bisherigen drei Tage gibt der Kanton als Arbeitgeber ein vorbildliches, familienfreundliches Signal. Er demonstriert damit gegenüber den Familien und dem Engagement der Väter seine Wertschätzung. Gerade aufgrund der Altersstruktur unserer Gesellschaft ist es wichtig und nötig, zu den Art. 978 Familien Sorge zu tragen. Natürlich kann ein Vater auch innerhalb des ordentlichen Jahresurlaubs seine Familie während der ersten Wochen nach der Geburt seines Kindes unterstützen, das wissen wir alle aus eigener Erfahrung. Und ich bin sicher, dass die hier anwesenden Väter da auch sehr vorbildlich waren. Aber Sie bestätigen mir sicher, dass das erste Lebensjahr eines Kindes etwas so Wunderbares, aber auch sehr Dynamisches ist. Da ist es für jeden Vater ein Geschenk, daran noch etwas intensiver teilnehmen zu können. Allerdings ist es aus der Sicht der CVP zwingend, dass nur Väter, die im selben Haushalt mit ihren Kindern wohnen, in den Genuss des Vaterschaftsurlaubs kommen. Da ist die nötige Unterstützung für Mutter und Kind gewährleistet, und das ist heute auch nicht mehr selbstverständlich. Unter diesem Vorbehalt unterstützt die CVP die Entgegennahme dieses Auftrags im Sinne des Regierungsrats einstimmig. Damit wird mit einem vergleichsweise geringen Aufwand ein wertvoller Beitrag an die jungen Familien geleistet. Setzen Sie hier ein Zeichen und stimmen Sie ebenfalls für die Entgegennahme. Jean-Richard Peter, SP, Aarau: Ich möchte hier dem Eindruck ein bisschen entgegenwirken, dass es sich bei diesem Thema um ein Frauenthema handelt. Ich spreche daher hier als Vater. Mit der heutigen Lösung haben die Väter, die ihre Verantwortung ernsthafter wahrnehmen wollen, schlechte Startbedingungen. Es ist für die Väter und die Mütter wichtig, das gemeinsam Gestartete auch gemeinsam zu tragen, mit möglichst allen belastenden und freudvollen Seiten. Dazu ist ein längerer Vaterschaftsurlaub ein guter Start. Dieser Start soll jedoch nicht schon ab Beginn mit einer finanziellen Einbusse belastet werden. Die finanziellen Auswirkungen werden später noch genug zu spüren sein. Ich denke, es ist für uns alle - das heisst, vor allem für diejenigen, die mindestens 20 Jahre jünger sind als ich - von grossem Vorteil, wenn die neuen Väter spüren, dass wir ihr Engagement schätzen und es nicht nur verbal unterstützen. Meine Zustimmung für den Antrag für bezahlten Vaterschaftsurlaub gebe ich sehr gerne. Es würde mich freuen, wenn Sie dies auch tun. Regierungsrat Brogli Roland, CVP: Die Förderung der Familie und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind auch dem Regierungsrat wichtige Anliegen. Die Geburtenrate in der Schweiz ist ja niedrig. Die demografische Entwicklung muss auch den Kanton Aargau als Arbeitgeber interessieren. Schliesslich sind ja gut ausgebildete Arbeitskräfte, Fachkräfte für uns sehr wichtig. Wir sind auf sie angewiesen, und sie werden in naher Zukunft knapp werden. Auch aus dieser Interessenlage heraus will der Kanton für Frauen und Männer ein attraktiver Arbeitgeber bleiben. Mit der Einführung des Mutterschaftsurlaubs auf Bundesebene wurde auch die Frage des Vaterschaftsurlaubs als Beitrag zur Familienförderung schweizweit aktuell. Die Rollen von Männern und Frauen in Arbeit und Familie wandeln sich eben. Diese Entwicklung ist in unserer Gesellschaft feststellbar. Frauen wollen oft nach dem Mutterschaftsurlaub wieder ins Erwerbsleben eintreten. Männer übernehmen zunehmend einen Teil der Familienarbeit und wollen als Väter in der ersten Lebensphase ihre Kinder, die mit zusätzlichen Belastungen verbunden ist, eine tragende Rolle übernehmen. Seit der Einführung des Mutterschaftsurlaubs wurden in verschiedenen Kantonsparlamenten - Sie haben das zum Teil 6. März 2007 erwähnt - ähnliche Vorstösse unternommen. Aber auch mehrere grössere Unternehmungen haben in letzter Zeit für ihre Mitarbeitenden einen Vaterschaftsurlaub eingeführt, beispielsweise die Bank Coop, die Novartis und die Raiffeisengruppe. Der Regierungsrat hat in diesem Umfeld eine Auslegungsordnung vorgenommen. Der Kanton darf sich mit gutem Gewissen als familienfreundlicher Arbeitgeber bezeichnen, und er will es auch bleiben. Er will offen sein gegenüber den gesellschaftlichen Veränderungen. Der Regierungsrat hält den Vaterschaftsurlaub für eine wirksame Massnahme zur Umsetzung des von Ihnen auch beschlossenen personalpolitischen Leitbildes. Das personalpolitische Leitbild hält unter dem Titel "Ausgestaltung Partnerschaft" fest, - ich zitiere: "Wir erleichtern die Aufgabenerfüllung, indem wir die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben fördern." Ohne Massnahme bleibt aber dieses Versprechen leer. Der Regierungsrat lehnt die von der SP geforderte Dauer von einem Monat Vaterschaftsurlaub aus finanziellen und betrieblichen Gründen ab. Er schlägt aber vor, den bereits bestehenden Vaterschaftsurlaub von drei Tagen auf zwei Wochen Vaterschaftsurlaub auszudehnen, wovon eine Woche vom Arbeitgeber bezahlt und eine durch den Mitarbeiter zu kompensieren ist. Die geschätzten Kosten belaufen sich pro Jahr auf total 115'000 Franken, um diese Frage auch noch zu beantworten. Der Regierungsrat würde eine Einführung des Vaterschaftsurlaubs in dieser Form, die ich jetzt zitiert habe, auf das Jahr 2008 vorsehen. Deshalb ist der Regierungsrat bereit, den Auftrag entgegen zu nehmen. Vorsitzende: Wir stimmen über die Entgegennahme ab. Abstimmung: Der Auftrag wird mit 63 gegen 59 Stimmen abgelehnt. 978 Postulat der FDP-Fraktion vom 5. September 2006 betreffend Modernisierungspaket Aargau zum Public Private Partnership; Überweisung an den Regierungsrat (vgl. Art. 741 hievor) Antrag des Regierungsrats vom 8. November 2006: Der Regierungsrat ist bereit, das Postulat mit folgender Erklärung entgegenzunehmen: 1. Ausgangslage: Aus Sicht des Regierungsrats besteht im Kanton Aargau in verschiedenen Politikbereichen ein Potenzial für Public Private Partnership (PPP) als neuer Lösungsansatz für die Bereitstellung öffentlicher Güter und die staatliche Aufgabenerfüllung. Der Regierungsrat hat sich deshalb bereits im Rahmen der Formulierung der finanzpolitischen Ziele und Grundsätze vom 9. August 2006 für eine Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen Kanton und Privaten ausgesprochen (Grundsatz 12, Seite 14). Der Kanton Aargau verfügt wie andere Kantone und auch der Bund bisher über wenig Know-how und keine konkreten 2005 6. März 2007 Erfahrungen bei der Abwägung und Implementierung von PPP-Lösungen im engeren Sinn. Der Regierungsrat unterstützt deshalb die Stossrichtung des Postulats und die darin aufgeworfenen Fragen. Um das Potenzial von PPP auszuschöpfen, braucht es neben politischer Unterstützung vor allem konzeptionelles und methodisches Know-how. Der Regierungsrat ist deshalb bestrebt, das verwaltungsinterne Wissen über Chancen und Risiken von PPP zu erweitern und praxistaugliche Hilfsmittel zu erarbeiten, um das Potenzial abschätzen, methodisch geeignete Eignungstests anwenden und eine fachlich adäquate Abwicklung von PPP-Projekten gewährleisten zu können. Zwecks Klärung der Möglichkeiten von PPP wird nachfolgend die Grundidee von PPP dargelegt. Die Ausführungen dazu stützen sich auf eine Grundlagenstudie (Bolz, Urs (Hrsg.), 2005: Public Private Partnership in der Schweiz. Grundlagenstudie – Ergebnis einer gemeinsamen Initiative von Wirtschaft und Verwaltung. Zürich: Schulthess Verlag.), welche für die Schweiz die wirtschaftlichen und rechtlichen Aspekte von PPP erstmals in breiter Form behandelt und kritisch beleuchtet. Daran anschliessend erfolgt ein kurzer Überblick über den Stand von PPP im Kanton Aragau und das weitere Vorgehen. Art. 978 Als Anwendungsfelder von PPP kommen sämtliche Staatsebenen und zahlreiche Handlungsfelder der öffentlichen Hand in Frage, sofern es sich nicht um hoheitliche oder politisch sensible Aufgaben des Staats handelt. Die Grundlagenstudie unterscheidet zwei PPPTypen: 2. PPP als staatliche Handlungsmöglichkeit: PPP ist ein Problemlösungsansatz zwischen traditioneller staatlicher Aufgabenerfüllung und materieller Privatisierung. Er basiert auf partnerschaftlicher Zusammenarbeit zwischen Staat und Privatwirtschaft und bezweckt die Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit der staatlichen Aufgabenerfüllung. Eine allgemein gültige und anerkannte Definition von PPP gibt es (noch) nicht. In der politischen Diskussion wie auch in den Medien wird der Begriff meistens sehr weit gefasst und PPP allgemein als eine Kooperation von Staat und Privaten (zum Beispiel Ausgliederungen, Auslagerungen, Privatisierungen, Subventionierung etc.) bezeichnet. PPP im engeren Sinn ist jedoch mehr als nur ein Überbegriff für diverse Kooperationsformen. Im Kern der PPPKonzeption stehen eine neue Qualität der öffentlich-privaten Zusammenarbeit und das Oberziel, Effizienz und Effektivität der Leistungserbringung zu verbessern: 2006 Die Zielsetzungen der beteiligten Partner sind wirtschaftlicher Art. Primäres Interesse der öffentlichen Hand an der Zusammenarbeit mit Privaten ist die effiziente und effektive Aufgabenerfüllung. Typisch für PPP ist die wirtschaftliche Gegenleistung in Form einer Abgeltung durch den Staat oder Einnahmen von privaten oder öffentlichen Benutzern einer Infrastruktur oder Dienstleistung. Die Zusammenarbeit erfolgt in einer Verantwortungsgemeinschaft, das heisst der Private ist für die erbrachte Leistung mitverantwortlich. Dies setzt eine entsprechende Kultur der Zusammenarbeit voraus. Charakteristisch für PPP ist deshalb der explizite Wille der Partner, gemeinsam ein Problem zu lösen. Diese neue Qualität der Zusammenarbeit grenzt PPP deutlich von anderen Kooperationsformen ab. Zwecks Erzielung von Synergien und Effizienzvorteilen bedingt PPP eine gezielte Bündelung der beidseitig vorhanden Ressourcen sowie eine möglichst optimale Risikoallokation. Diese sieht vor, die Chancen und Gefahren in einem Vorhaben partnerschaftlich zu identifizieren, zu bewerten und angemessen auf die beteiligten privaten und öffentlichen Partner zu verteilen. Schliesslich erfolgt die Partnerschaft längerfristig und ist in der Regel über die gesamte Lebensdauer eines Projekts ausgerichtet. Vor allem bei Infrastrukturprojekten wird deshalb ein Lebenszyklusansatz verfolgt. Eine langfristige Partnerschaft erfordert zudem eine prozessorientierte Zusammenarbeit sowie zweckmässige Anpassungsund Gestaltungsspielräume. Beschaffungs-PPP bieten eine Alternative zum klassischen Beschaffungsverfahren. Der Staat tritt als Besteller auf, der Private als Ersteller und Betreiber einer Infrastruktur oder Erbringer einer langfristig ausgerichteten Dienstleistung. Die Beschaffung erfolgt aus einer Gesamtsicht und beinhaltet typischerweise Planung, Bau, Finanzierung und Betrieb. Konzeptionell wird mit einem solchen Lebenszyklusansatz ein Anreiz geschaffen, Bau, Betrieb und Unterhalt einer Infrastruktur bereits bei der Planung optimal aufeinander abzustimmen. Dies fördert das phasenübergreifende Kostenbewusstsein. Bei Infrastrukturvorhaben besteht zudem der finanzielle Vorteil, dass die staatlichen Zahlungen nicht mit dem politischen Investitionsentscheid, sondern in der Regel erst mit der Verfügbarkeit einer Infrastruktur einsetzen und allein auf der Nutzung beruhen sollten. konventionelle Beschaffung Kosten-/Zeitüberschreitungen PPP-Beschaffung Zahlung basierend auf Nutzung Geplante Kosten keine Zahlung bis Infrastruktur erstellt ist 5 Investition 10 15 20 Betrieb und Unterhalt 5 Investition 10 15 20 Betrieb und Unterhalt Aufgabenerfüllungs-PPP basieren auf der Erkenntnis, dass bestimmte öffentliche Aufgaben vom Staat allein nicht mehr oder nicht mehr optimal erfüllt werden können. Eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Privaten verspricht vor allem Vorteile bei der Effizienz und Effektivität der Aufgabenerfüllung. An die Stelle des Besteller-Ersteller-Prinzips der Beschaffungs-PPP treten hier das gemeinsame Engagement und eine enge Kooperation im Rahmen der öffentlichen Aufgabenerfüllung. Das Hauptmotiv zur Umsetzung von PPP-Lösungen ist eine beabsichtigte Effizienz- und Wirkungssteigerung. Aus Sicht der öffentlichen Hand stehen den Chancen von PPP aber auch eine Reihe von Gefahren oder Unsicherheiten Art. 978 6. März 2007 gegenüber. Dazu zählen besonders die richtige Wahl der privaten Partner, das Problem der mangelnden Flexibilität aufgrund langfristiger vertraglicher Bindung, Komplexität und verwaltungsinterner Aufwand sowie die Wahrung der öffentlichen Interessen im Zuge allfälliger Interessenkonflikte zwischen den Vertragsparteien. PPP ist folglich kein Wundermittel, sondern nur eine weitere Variante im Werkzeugkasten der staatlichen Handlungsmöglichkeiten. Im Einzelfall gilt es immer die Vor- und Nachteile einer PPP-Lösung im Vergleich zu herkömmlichen Formen der Aufgabenerfüllung systematisch gegeneinander abzuwägen. Hierzu sind standardisierte Eignungstests sowie methodisch gültige und zuverlässige Kosten-Nutzen-Analysen durchzuführen. PPP-Projekte sind nur unter der Bedingung nachweislicher Vorteile gegenüber klassischen Formen der Aufgabenerfüllung durchzuführen. 3. Weiteres Vorgehen: Mit seiner langen Tradition mit öffentlich-rechtlichen Kooperationen wie auch der flächendeckenden Einführung der wirkungsorientierten Verwaltungsführung verfügt der Kanton Aargau nach Ansicht des Regierungsrats über gute Voraussetzungen für PPP. Im bedeutenden Bereich der Hochbauten liessen sich zudem mit der in der Botschaft vom 18. Oktober 2006 (06.203) vorgeschlagenen Schaffung einer Finanzierungsgesellschaft für Immobilien die wichtigsten Vorteile von Eigenfinanzierung (gute Bonität, tiefere Zinskosten) und PPP (Wirtschaftlichkeit) kombinieren. Eine unerlässliche Bedingung für die Entstehung einer für den Kanton lohnenden PPP sind Anreizstrukturen, die ein beabsichtigtes und erwünschtes Verhalten des privaten Partners bewirken. Diese indirekte Form der Steuerung zielt darauf ab, ein zielkonformes Verhalten materiell zu belohnen. Bei PPP im engeren Sinn werden die wesentlichen Anreizstrukturen mit der Risikoallokation festgelegt. Diese sollte nach der Regel erfolgen, dass Risiken jeweils von demjenigen Partner getragen werden, der sie am besten einschätzen, kontrollieren und beeinflussen kann. Ein weiterer Faktor sind und Umsetzung von Regierungsrats sind Rechtsgebiete speziell überprüfen: rechtliche Fragen bei der Planung PPP-Projekten. Aus Sicht des insbesondere die folgenden auf PPP-Tauglichkeit hin zu Staatsrechtlich sind insbesondere die verfassungsmässigen Aufsichtsund Oberaufsichtspflichten von Regierung und Parlament zu beachten, die den bestehenden Rechtsgrundlagen entsprechend wahrzunehmen sind. Mit Blick auf die kantonalen Volksrechte bedarf zudem das Finanzreferendum einer vertieften Betrachtung. Im Bereich des allgemeinen Verwaltungsrechts interessieren zusätzlich Fragen in Bezug auf das öffentliche Haftungsrecht, das öffentliche Personalrecht und das Subventionsrecht. Von spezieller Relevanz ist das öffentliche Finanzrecht. Die Herausforderung besteht darin, PPP-Lösungen finanzrechtlich zu unterstützen, ohne die dazu notwendigen Ausgaben am ordentlichen Staatshaushalt vorbeizuschleusen. Wesentlich ist dabei die Schaffung von Transparenz über die teilweise langfristigen PPPVerbindlichkeiten und den damit verbundenen Risiken wie auch die Festlegung der finanzrechtlichen Kompetenzen zwischen Parlament, Regierung und Verwaltung. PPP sollte kreditrechtlich weder schlechter noch besser gestellt werden als andere Formen der Aufgabenerfüllung. Die nächsten Schritte sind aufgrund der Komplexität der PPP-Thematik anspruchsvoll. Zuerst ist deshalb verwaltungsintern mit geeigneten Strukturen das notwendige Wissen zu erarbeiten. Die nachfolgende Tabelle verschafft einen Überblick über den aktuellen Handlungsbedarf im Kanton Aargau und das darauf ausgerichtete Vorgehen. Grundlagenphase Projektphase Eventuelle Erweiterungsphase Aufbau von Fachwissen/Knowhow im Bereich PPP Erarbeitung standardisierter Hilfsmittel zur Durchführung von Eignungstests, Wirtschaftlichkeitsvergleichen, Kosten-Nutzen-Analysen, Vertragsverhandlungen, Projektbegleitungen Definition der rechtlichen Rahmenbedingungen und deren Kompatibilität mit PPP (vor allem Aufsichtsrecht, Verantwortlichkeitsrecht, Finanzrecht und andere) Systematische und methodisch einheitliche Abklärung des PPPPotenzials in allen Departementen Entscheid weiteres Vorgehen PPP-Projekte Eventuelle Weiterentwicklung/Optimierung von PPP und weiterer Formen der staatlichen Aufgabenerfüllung (Outsourcing, Subventionierung, Privatisierung etc.) Der Grosse Rat wird im Rahmen der allfällig notwendigen Rechtsanpassungen für Projekte, deren Beschlusskompetenz beim Parlament liegt, über die Anwendung der PPPMethodik im Kanton Aargau orientiert. Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen Fr. 2’343.–. Vorsitzende: Das Postulat wird vom Regierungsrat entgegen genommen. Die Entgegennahme wird jedoch bestritten. Miloni Reto, Grüne, Grüne, Hausen: Das Ziel, Einsatzbereiche und Prioritäten von Public Private Partnership zu erkennen, wird sich nach Vorlage des GPKBerichts über die Vision Mitte weitgehend von selbst beantworten. In der heutigen Zeit der Anglikanismen ist man es sich gewohnt, dass alles, was unter einem englischen Modebegriff segelt, à priori für fortschrittlich gehalten wird. Meistens oder oft können diejenigen, die sich für einen Modebegriff einsetzen, dessen Wirkungsweise nicht einmal erklären, geschweige denn diesen richtig aussprechen. Schon 2007 6. März 2007 beim Terminus "Corporate Governance" müssen viele in diesem Saal etwas schmunzeln, wenn von "Kopert Guvernanz" die Rede war. Wir unterstellen der FDP und dem Regierungsrat nicht, den Begriff Public Private Partnership nicht verstanden zu haben. Letzterer erklärt diesen Begriff immerhin auf fünf Seiten episch und bringt dem FDP-Postulat offene Sympathien entgegen. Wir unterstellen allerdings der FDP, hier ein unnötiges Instrument einführen zu wollen und einen unnötigen Bericht zu provozieren. Grundsätzlich finden die Grünen es als verfrüht, wenn der Grosse Rat heute über das Thema befinden soll. Ich habe das bereits beim Traktandum "Zur Traktandenliste" gesagt. Es gibt einige Gründe, warum man heute schon aus grundsätzlichen Bedenken gegen PPPVerfahren sein kann. Erstens: Ich spreche hauptsächlich von Bauvorhaben. Die FDP erwähnt in ihrem Papier, dass PPP grundsätzlich überall da sinnvoll wäre, wo private Aktivitäten von öffentlichem Interesse stattfinden, welche nicht zu den obligatorischen Aufgaben der öffentlichen Hand gehören. Das erste und einzige grosse Projekt, das der Kanton in Angriff genommen hat, ist die Vision Mitte. Und niemand wird wohl bestreiten, dass die Erstellung von Räumlichkeiten für die öffentliche Hand nicht eine Kernaufgabe des Staates darstellen sollte. Es gibt Bedenken, die vor allem gegen das bauliche PPP-Verfahren sprechen. Aber es gibt auch finanzielle Gründe. Auf Grund seiner Bonität als Schuldner hat kein Finanzierungsinstitut der Welt ein besseres Ranking als der Kanton Aargau. Gemäss simpler Finanzarithmetik wird jedes Bauprojekt im PPPVerfahren den Kanton für gleiche Leistungen teurer zu stehen kommen, als wenn er dieses selber bauen würde. Warum soll er hier neue undurchsichtige, organisatorisch komplizierte Gefässe schaffen? Zweitens: Es ist nicht durchwegs ausgeschlossen, dass PPP-Verfahren zum Geldwaschen missbraucht werden könnten. Die Herkunft des Geldes, mit dem eine Investition realisiert wird, muss nicht unbedingt offengelegt werden. Drittens: Mit dem PPPVerfahren kann das Submissionsdekret unterlaufen werden. Warum wohl? Viertens: Das PPP-Verfahren erfordert auf Seiten des Bestellers, also des Kantons, sowohl Projektstellungskompetenzen als auch finanzierungstechnisches und vertragsrechtliches Fingerspitzengefühl in einer Breite und Tiefe, wie es in eine öffentliche Verwaltung leider nicht mehr überall vorausgesetzt werden kann. Die Tendenz ist daher, Fachleute aus verschiedenen Departementen zusammenzurufen und zusammenzuwürfeln, was im Aargau durchaus möglich ist , um damit komplexe Projektstrukturen zu schaffen, die von gewieften Partnern wiederum ausgehebelt werden können. Fünftens: Die im Postulat der FDP erwähnte Beschleunigung des Entscheidungsprozesses ist eine Fiktion. Ein PPPVerfahren ist vom Ansatz her das beste Objekt, ein Projekt zu entschleunigen also zu verlangsamen. Sechstens: Bezüglich der Nutzung des von der FDP erwähnten privaten Know-how geben wir der FDP weitgehend Recht. Im PPPVerfahren kann aktuelles technologisches Wissen tatsächlich eingekauft werden. Dasselbe kann sich allerdings der Kanton auch via Vergabe von Planungsleistungen an gute Architekten, Ingenieure und Fachplaner aneignen. Sie sehen es, die Grünen sind bezüglich dieser Vorlage sehr skeptisch. Der Weg ist für uns klar. Schaffen wir doch lieber die Schuldenbremse ab, welche gegenüber dem Kanton eine unselige, ja selbstkastrierende Wirkung entfaltet. Stehen wir dazu, dass wir zum Beispiel für ein Hochbauportfolio 2008 Art. 978 einfach Mittel benötigen, vor allem dann, wenn wir Unterhalts- und Ersatzinvestitionen finanzieren wollen. Wir brauchen nicht alle paar Jahre ein neues Modell. Für uns ist PPP mehr Risiko, mehr Gefahr als Chance. Wenn wir schon für PPP nicht Einsatzgebiete erkennen wollen, dann brauchen wir auch keinen Bericht darüber. Wir lehnen deshalb die Entgegennahme des Postulats ab. Leimbacher Markus, SP, Villigen: Die Postulantin verlangt mit ihrem Vorstoss vom Regierungsrat, dass er in einem Bericht dem Grossen Rat darlegt oder aufzeigt, in welchen Bereichen, nach welchen Grundsätzen und mit welchen Prioritäten er künftig Projekte zusammen mit Privaten realisieren will, dies im Sinne des sogenannten neudeutschen Begriffs "Public Private Partnership", abgekürzt PPP. Was die Postulantin damit aber eigentlich bezweckt, ist ja etwas anderes, nämlich die flächendeckende Auslagerung von staatlichen Aufgaben an Private. Und das wollen wir nicht. Die SP hat nichts dagegen, dass mit Privaten zusammengearbeitet oder allenfalls auch eine Aufgabe an eine beispielsweise neu zu gründende Aktiengesellschaft übertragen wird, wenn es Sinn macht. So hat die SP denn auch vor einigen Wochen geschlossen einer Finanzierungsgesellschaft für Immobilien zugestimmt. Sie hat die Vorteile dieser Lösung erkannt und war bereit, für eine auf den ersten Blick zwar unkonventionelle, aber doch sinnreiche Konstruktion Hand zu bieten. Ich vermag mich aber doch knapp daran zu erinnern, dass es eigentlich die Postulantin war, welche mit ihrer Einstimmigkeit neben der SVP und andern dazu beigetragen hat, dass diese Botschaft bachab geschickt und begraben wurde. Ich frage mich dann schon, nach welchen Prinzipien die FDP entscheidet, offenbar öfters nach demjenigen des Zufalls. In seiner sehr ausführlichen Stellungnahme weist der Regierungsrat zu Recht auf die Gefahren und die Unsicherheiten von PPP hin. Explizit wird dabei unter anderem die Gefahr erwähnt, dass nicht die richtigen Partner ausgewählt werden und dass auf Grund langfristiger vertraglicher Bindung eine mangelnde Flexibilität entsteht. Zusätzlich besteht die grosse Gefahr, dass allenfalls die öffentlichen Interessen nicht mehr gewahrt werden. Die SP steht deshalb PPP eher skeptisch gegenüber. Wir beantragen Ihnen aber nicht die Nichtüberweisung des Postulats, sondern, dass dieses Postulat zwar entgegengenommen, aber gleichzeitig abgeschrieben wird. Die Begründung dafür ist genau so einfach wie einleuchtend und nachvollziehbar. Die Postulantin hat die Vorlage eines Berichts an den Grossen Rat verlangt, nicht mehr und nicht weniger. Der Regierungsrat hat diesen Bericht bereits in Form der Beantwortung des Postulats verfasst. Es ist somit gar kein weiterer Bericht mehr nötig. Der Regierungsrat wird auch kaum weitere Ausführungen machen können, als er bereits gemacht hat. Unter diesem Gesichtspunkt erscheint mir eine Abschreibung des Postulats sinnvoll. Wir wollen doch keine Postulate überweisen, die dann in der Schublade verstauben. Dr. Stüssi-Lauterburg Jürg, SVP, Windisch: Ich denke, Markus Leimbacher hat mit seiner Argumentation nicht Recht. Der Bericht liegt nicht vor. Was die FDP will, was unsere Schwesterpartei hier verlangt, ist eben genau dieser Bericht. Ich stehe aus liberaler Überzeugung dazu. Es ist dieser Bericht, in dem darzulegen oder aufzuzeigen ist, in welchen Bereichen, nach welchen Grundsätzen und mit welchen Prioritäten künftig kantonale Projekte zusammen Art. 978 mit Privaten realisiert werden sollen. Das ist ein sehr vernünftiger, klarer Vorschlag. Diesem Vorschlag kann und will die SVP ihre Unterstützung nicht versagen. Soweit so gut, was nun der Regierungsrat daraus macht, ist eben etwas ganz anderes. Wer spürt nicht die ausgabenfreudige Gestaltungslust der Verwaltung, wenn er Sätze wie auf Seite 3 liest? Ich zitiere: “Bei Infrastrukturvorhaben besteht zudem der finanzielle Vorteil, dass die staatlichen Zahlungen nicht mit dem politischen Investitionsentscheid, sondern in der Regel erst mit der Verfügbarkeit einer Infrastruktur einsetzen und allein auf der Nutzung beruhen sollten.” Darin liegt auch ein Stück Antwort auf Reto Milonis Fragen. Darüber sollten wir hier dann aufgrund des verlangten Berichts diskutieren. Das ist ja der Sinn des Vorstosses. Der Regierungsrat aber signalisiert sehr deutlich, dass er gleich den gewohnten Aktivismus entfalten will. Auf Seite 5 spricht er nur noch von einer "Orientierung" im Rahmen der, ich zitiere: "allfällig notwendigen Rechtsanpassungen". So meinen wir das nicht. Damit sind wir nicht einverstanden, denn bei der Ausgestaltung von PPP handelt es sich um eine Frage, welche unsere oberste Aufsicht führende Behörde des Kantons nach § 76 der Kantonsverfassung gesamthaft zu würdigen hat. Wir stellen dem Regierungsrat deshalb hiermit die Frage: Will der Regierungsrat tun, was das Postulat verlangt, nämlich einen Bericht vorlegen oder will er ohne Rücksicht auf das Parlament einfach von sich aus handeln? Einem Bericht stimmen wir zu, regierungsrätlicher Eigenmächtigkeit nicht. Dr. Heller Daniel, FDP, Erlinsbach: Ich kann es kurz machen. Ich habe ja heute schon einmal zu diesem Punkt gesprochen. PPP findet statt. Es findet beim Bund, es findet beim Kanton statt. Aber es findet bisher ohne parlamentarische Kontrollen statt. Wenn Sie diese parlamentarische Kontrolle ausüben wollen, dann müssen Sie verlangen, dass die Exekutive ihre Absichten, ihre Grundsätze, ihre Prinzipien, ihre Anwendungsbeispiele für das PPP-Verfahren mit uns diskutiert. Wir wollen nichts anderes. Wir verlangen einen Bericht zur Auslegeordnung, weil wir wissen wollen, wo die Vor- und Nachteile liegen, wo Gefahren und Risiken liegen, was für Grundsätze wir hier anwenden wollen. Es ist für jedermann klar, dass nicht in allen Bereichen das Submissionsdekret das letzte aller Gefühle ist. Ich bin Ihnen also dankbar, wenn sie das hier unterstützen. Bis zum Zeitpunkt, wo uns dieser Bericht vorliegt, den wir dann auch diskutieren können, werden wir wissen, was die GPK über den Campus herausgefunden hat. Dann können diese Erkenntnisse ebenfalls in die Diskussion einfliessen. Wir haben nachher mindestens die Gewissheit, dass das, was im Kanton stattfindet, mit Wissen und Billigung oder eben ohne dies, ohne Billigung des Parlaments, stattfindet. Das können wir nur, wenn Sie das Postulat überweisen, wenn Sie bereit sind, den Bericht nachher mit der Exekutive zu diskutieren. Darum bitte ich Sie. Ich bitte Sie auch, nicht für eine Abschreibung des Postulats einzutreten. Regierungsrat Brogli Roland, CVP: Bereits bei der Formulierung der finanzpolitischen Ziele und Grundsätze letztes Jahr hat sich der Regierungsrat explizit für eine Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen dem Kanton und Privaten ausgesprochen. Der Regierungsrat unterstützt und begrüsst deshalb die Stossrichtung des Postulats und die darin aufgeworfenen Fragen. Der Begriff Public Private 6. März 2007 Partnership hat gegenwärtig ja Hochkonjunktur. Dabei besteht eine gewisse Gefahr, und das haben wir heute auch wieder gehört, dass sich PPP nur als modernes und trendiges Label für altbekannte öffentlich-private Kooperationsformen etabliert. PPP in diesem weiteren Sinne ist für den Kanton Aargau nichts Neues, auch wenn man vom Campus absieht. Und dafür wäre ja schliesslich auch kein Bericht notwendig. In der Wirtschaft, in der Wissenschaft und auch in der internationalen Diskussion wird der Begriff PPP jedoch enger gefasst. Damit wird eine neue Qualität der öffentlichprivaten Partnerschaft betont. Partnerschaft heisst hier langfristige Verantwortungsübernahme durch Private, insbesondere eine gezielte Risikoverteilung zwischen der Verwaltung und den beteiligten privaten Partnern. PPP im engen Sinn orientiert sich an international bewährten Standards und Methoden. Zentral sind dabei standardisierte Eignungstests und systematische Wirtschaftlichkeitsvergleiche von alternativen Formen der Aufgabenerfüllung. Der Kanton Aargau verfügt wie andere Kantone und auch der Bund, bisher über keine praktischen Erfahrungen von PPP im engeren Sinn, wie ich es jetzt geschildert habe. Der Regierungsrat ist deshalb nach ausführlicher Diskussion der Meinung, das verwaltungsinterne Know-how auch über PPP zu erweitern und praxistaugliche Hilfsmittel zu erarbeiten, um einerseits das Potential im Kanton Aargau abschätzen, andererseits eine kompetente Abwicklung allfälliger PPPProjekte gewährleisten zu können. Gleichzeitig müssen aber auch die rechtlichen Rahmenbedingungen auf PPPTauglichkeit überprüft werden. Der Regierungsrat hat dazu ich betone nochmals - bis jetzt keinen Bericht vorgelegt. Dabei bleibt festzuhalten, PPP ist kein Wundermittel, sondern nur eine weitere Form der staatlichen Aufgabenerfüllung. Für den Regierungsrat ist es deshalb aus konzeptionellen Gründen wichtig und richtig, dass das Thema PPP nicht isoliert betrachtet und bearbeitet wird, sondern im Rahmen einer Gesamtbetrachtung der staatlichen Aufgabenerfüllung angegangen wird. Die PPP-Methodik kann nämlich vieles zur Verbesserung traditioneller Kooperationsformen beitragen. Der Regierungsrat verfolgt damit eine zukunftsweisende Weiterentwicklung der Aufgabenerfüllung im Kanton Aargau mit dem Ziel, im Einzelfall die jeweils optimale Form der Aufgabenerfüllung auszuwählen und kompetent umzusetzen. In diesem Sinn ist der Regierungsrat bereit, das Postulat entgegenzunehmen und selbstverständlich einen Bericht vorzulegen. Miloni Reto, Grüne, Grüne Hausen: Ich habe eine einfache Frage Herr Regierungsrat Brogli: Wenn Sie an neuen Formen der Aufgabenerfüllung interessiert sind, wären Sie dann bereit, den Bericht der GPK betreffend Campus, auch in diesem Rat zu diskutieren und die entsprechenden Erkenntnisse, die durchaus Licht und Schatten beinhalten könnten, auch diesem Plenum kundzutun? Regierungsrat Brogli Roland, CVP: Das ist eine Frage an den Grossen Rat. Der Grosse Rat muss selber entscheiden, welche Geschäfte er hier diskutieren will. Jedenfalls würde sich der Regierungsrat dagegen nicht sträuben. Vorsitzende: Ich kann ergänzen: Der Bericht wurde vom Büro angefordert und das Büro wird über den weiteren Verlauf entscheiden. 2009 6. März 2007 Art. 979 Abstimmung: werden. Auf der anderen Seite führte das Vollsplitting sogar zu einer stärkeren Belastung der Alleinstehenden im mittleren und höheren Einkommenssegment. Und wegen des Wegfalls der Rentnerabzüge erfuhren auch die alleinstehenden Rentnerinnen und Rentner mit tiefen Einkommen eine stärkere Belastung. Das Postulat wird mit 83 gegen 27 Stimmen an den Regierungsrat überwiesen. Abstimmung: Eine gleichzeitige Abschreibung wird mit 78 gegen 29 Stimmen abgelehnt. 979 Interpellation der SP-Fraktion vom 24. Oktober 2006 betreffend Auswirkungen des neuen Steuergesetzes auf den Mittelstand; Beantwortung und Erledigung (vgl. Art. 787 hievor) Antwort des Regierungsrats vom 15. November 2006: Am 26. November 2006 stimmen die Aargauerinnen und Aargauer über die Teilrevision des Steuergesetzes ab. Mit der Einreichung dieser Interpellation am 24. Oktober 2006 hat die SP-Fraktion Antrag auf dringliche Behandlung gestellt. Der Grosse Rat hat diesen Antrag abgelehnt. Weil die in der Interpellation enthaltenen Fragen zur Meinungsbildung der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger von Bedeutung sein können, beantwortet der Regierungsrat die Interpellation umgehend. Die Teilrevision des Steuergesetzes verfolgt 4 Ziele: Stärkung des Standorts Aargau als Wirtschafts- und Wohnkanton, Entlastung der Rentnerinnen und Rentner und von erwerbstätigen Steuerpflichtigen in bescheidenen finanziellen Verhältnissen, Umsetzung von zwingendem neuem Bundesrecht sowie diverse Bereinigungen und Vereinfachungen. Auch wenn der Aargau bereits heute ein attraktiver Wirtschafts- und Wohnkanton ist, müssen steuerliche Anpassungen vorgenommen werden, damit er seine Position auch in Zukunft halten respektive stärken und Wachstum generieren kann. Viele andere Kantone haben in jüngster Vergangenheit durch Steuerentlastungen ihre eigene Position verbessert, oder sie planen solche Entlastungen. Wenn der Aargau steuerlich über einen längeren Zeitraum nichts unternimmt, verliert er nicht nur ständig an Terrain, sondern verzichtet auch auf eine wichtige Massnahme zur Wachstumsförderung. Dies würde sich negativ auf die Wohlfahrt aller Einwohnerinnen und Einwohner auswirken. Der Fokus der Teilrevision liegt im Sinne dieser Zielsetzungen in der vorliegenden Revision auf der Entlastung der Unternehmen und der Entlastung der höheren Einkommen und Vermögen. Wenn es gelingt, einerseits neue Unternehmen und neue attraktive Steuerzahlerinnen und Steuerzahler in den Aargau zu holen, und andererseits Wegzüge von solchen Steuerpflichtigen zu vermeiden, so profitieren letztlich alle Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons. Der Fokus der letzten Steuergesetzrevision – der auf 2001 in Kraft getretenen Totalrevision – lag nebst dem Wechsel zur einjährigen Gegenwartsbesteuerung auf der Entlastung der unteren Einkommen und der Familien. Mit der Einführung des Vollsplittings konnten die Familien (Verheiratete und Alleinerziehende) deutlich entlastet 2010 Zu Frage 1: Bezüglich dem Begriff Mittelstand gibt es keine allgemeingültigen beziehungsweise allgemein akzeptierten Definitionen. So gehen die Vorstellungen darüber, welche Einkommenskategorien zum Mittelstand zu zählen sind, zum Teil weit auseinander. Trotzdem wird in der gesellschaftlichen und politischen Diskussion häufig vom Mittelstand gesprochen. Die Teilrevision des Steuergesetzes hat zur Folge, dass Steuerpflichtige bis zu einem steuerbaren Einkommen von Fr. 35'000.– sowie ab einem steuerbaren Einkommen von Fr. 43'000.– (Tarif A) beziehungsweise Fr. 86'000.– (Tarif B) eine generelle Entlastung gegenüber dem heute geltenden Recht erfahren. Anders ausgedrückt werden steuerbare Einkommen zwischen Fr. 35'000.– und Fr. 43'000.– beziehungsweise Fr. 86'000.– nicht entlastet. Steuerbare Einkommen, die nur wenig unter beziehungsweise nur wenig über dieser Bandbreite liegen, werden nur zu einem kleinen Prozentsatz entlastet. Der Regierungsrat geht davon aus, dass der untere Mittelstand bei einer engen Definition des Mittelstands in der Bandbreite liegt, die gegenüber dem heute geltenden Recht keine generelle Entlastung erfährt. Bei einer weiteren Definition des unteren Mittelstands wären auch Einkommensklassen dazu zu zählen, die eine kleine Entlastung erfahren. Da die prozentuale Entlastung zunimmt, wenn das steuerbare Einkommen sehr klein oder sehr hoch wird, stimmt die zitierte Aussage folglich sowohl bei einer engen als auch bei einer weiten Definition des unteren Mittelstands. Zu Frage 2: Der Verzicht auf den linearen Ausgleich der kalten Progression steht im Zusammenhang mit der gezielten Tarifentlastung 2010 und gilt ohne präjudizielle Wirkung für die zukünftigen Ausgleiche der kalten Progression nur für dieses eine Mal. Auch der hierfür einschlägige § 57 des Steuergesetzes lässt übrigens zu, dass der Grosse Rat Abweichungen von einem linearen Ausgleich vornehmen kann – allerdings in einem begrenzteren Umfang. Der – im Gegenzug zur Tarifentlastung stehende – einmalige Verzicht auf den Ausgleich der kalten Progression ist vertretbar, da diejenigen Steuerpflichtigen, die bei einem ordentlichen Ausgleich der kalten Progression eine höhere Entlastung erfahren würden als mit der Teilrevision, überdurchschnittlich von der im Jahr 2001 in Kraft getretenen Totalrevision profitiert haben. Zudem ist diese Kategorie von Steuerpflichtigen heute im Aargau im interkantonalen Vergleich deutlich besser gestellt als in den meisten anderen Kantonen. Daran ändert grundsätzlich auch die Teilrevision nichts: Der Mittelstand wird trotz der einmaligen teilweisen Aussetzung des Ausgleichs der kalten Progression nach wie vor günstiger als im Durchschnitt der Kantone besteuert. Art. 979 Trotz der Tarifentlastungen werden die höheren Einkommen künftig immer noch leicht überdurchschnittlich besteuert. Will der Aargau im Steuerwettbewerb um die gut situierten Steuerpflichtigen mit den Nachbarkantonen mithalten, ist eine Angleichung an die durchschnittliche Belastung der Kantone bei den höheren Einkommen unumgänglich. Für die steuerliche Attraktivität eines Standorts ist aus der Sicht des Unternehmens nicht nur die Besteuerung des Unternehmens selber von Bedeutung, sondern auch die Steuerlast für seine hochqualifizierten Arbeitskräfte. Der Regierungsrat verspricht sich von der Steuervorlage als wichtigem Teil der Wachstumsinitiative starke Impulse für das Wachstum des Wirtschafts- und Wohnkantons Aargau. Von einem wirtschaftlichen Aufschwung und der damit verbundenen Prosperität profitieren letztlich alle, auch der Mittelstand. Vor diesem Hintergrund ist die auf 2010 vorgesehene Änderung des Einkommenssteuertarifs sinnvoll und unter allen Titeln vertretbar. Zu Frage 3: Es ist klar zu stellen, dass es keine Leute gibt, die wegen der Teilrevision ab 2010 mehr Steuern bezahlen müssen als heute. Es gibt aber Steuerpflichtige, die 2010 keine tarifliche Entlastung bekommen und ohne weitere Abzüge aufgrund zusätzlicher Revisionspunkte gleich viel Steuern bezahlen werden wie heute. Es sind dies alleinstehende Steuerpflichtige mit steuerbaren Einkommen zwischen Fr. 35'000.– und Fr. 43'000.– und verheiratete sowie alleinerziehende Steuerpflichtige mit steuerbaren Einkommen zwischen Fr. 35'000.– und Fr. 86'000.–. Und es gibt Steuerpflichtige, die 2010 zwar eine Steuerreduktion erfahren, welche aber geringer ist als ohne Teilrevision, aber mit linearem Ausgleich der kalten Progression im Jahr 2010. In der Interpellation wird die Veränderung der Steuerbelastung einer steuerpflichtigen Person mit Tarif B und steuerbarem Einkommen von Fr. 100'000.– mit derjenigen einer steuerpflichtigen Person mit Tarif A und steuerbarem Einkommen von Fr. 320'000.– verglichen. Ein solcher Vergleich gibt aus verschiedenen Gründen ein verzerrtes Bild. Einerseits wirken sich tarifliche Veränderungen frankenmässig bei höheren Einkommen wegen der progressiven Ausgestaltung des Tarifs immer stärker aus als bei tieferen Einkommen. Dies sowohl bei Tarifverschärfungen als auch bei Tarifentlastungen. Andererseits kommt dieser Effekt wegen des Vollsplittings bei einem Vergleich zwischen Tarif B (Verheiratete und Alleinerziehende) und Tarif A (Alleinstehende) noch verstärkt zum Tragen. Zur Definition des Mittelstands siehe Beantwortung der Frage 1. Zur Frage der Ausgewogenheit und Gerechtigkeit siehe Beantwortung der Frage 2. Zu Frage 4: Wie bereits eingangs erwähnt lag der Fokus bei der letzten Totalrevision auf der Entlastung der unteren Einkommen und der Familien. In der vorliegenden Teilrevision werden schwergewichtig die Unternehmen entlastet. Unternehmen können in der Form von juristischen Personen oder Personengesellschaften geführt werden. Wenn man eine echte Entlastung der Unternehmen will, muss man 6. März 2007 aber auch die Einkommen der natürlichen Personen entlasten, insbesondere für die Firmeninhaberinnen und Firmeninhaber und die hochqualifizierten Arbeitskräfte. In der Botschaft zur ersten Lesung hat der Regierungsrat grossmehrheitlich Entlastungen direkt bei den juristischen Personen vorgeschlagen. Dort liegt der vordringlichste Handlungsbedarf, wenn man den Wirtschaftsstandort Aargau mit steuerlichen Massnahmen stärken will. Aufgrund der damaligen konjunkturellen Aussichten konnte der Regierungsrat noch keine Entlastungen bei den Personengesellschaften vorschlagen. Er schloss aber bereits damals in der Botschaft eine diesbezügliche Überprüfung zu einem späteren Zeitpunkt nicht aus. Weil aufgrund der späteren Erkenntnisse das Wirtschaftswachstum in den Jahren 2004 bis 2006 deutlich besser ausgefallen ist als noch im 3. Quartal 2005 angenommen, konnten auf die 2. Beratung hin doch noch Entlastungen bei den natürlichen Personen beschlossen werden. Dabei werden die Entlastungen gezielt dort vorgenommen, wo der Kanton Aargau im interkantonalen Vergleich heute eine überdurchschnittliche Steuerbelastung aufweist, nämlich bei den höheren Einkommen (siehe Beilage). Damit wird ersichtlich, dass die Tarifsenkungen nicht beschlossen worden sind, um die Entlastungen bei den juristischen Personen mehrheitsfähig zu machen. Zu Frage 5: Der Regierungsrat weist im Abstimmungsbüchlein zweimal klar darauf hin, dass an Stelle des Ausgleichs der kalten Progression die Einkommens- und Vermögenssteuertarife gesenkt werden. Es wird auch deutlich darauf hingewiesen, welche steuerbaren Einkommen entlastet werden – nämlich diejenigen unter Fr. 35'000.– und diejenigen über Fr. 43'000.– (Tarif A) respektive Fr. 86'000.– (Tarif B). Daraus wird auch klar ersichtlich, welche Einkommen keine Entlastung erfahren – nämlich die dazwischen liegenden steuerbaren Einkommen. Zudem hat der Regierungsrat auch offen kommuniziert, dass der Fokus der Teilrevision des Steuergesetzes auf der Entlastung einerseits der kleinsten Einkommen und andererseits der höheren Einkommen sowie der Vermögen liegt. Diese Fokussierung liegt in der angestrebten Stossrichtung der Teilrevision: Entlastung der unteren Einkommen (Kleinverdienerund Kleinrentnerabzug) und Steigerung der Attraktivität für Steuerpflichtige mit höheren Einkommen zwecks Stärkung des Wirtschaftsstandorts. Aus der Darstellung dieser Fakten in den Abstimmungsunterlagen lässt sich auch ersehen, dass die mittleren Einkommen ab Fr. 43'000.– beim Tarif A respektive Fr. 86'000.– beim Tarif B wohl entlastet werden, wenn auch nicht im Ausmass des linearen Ausgleichs der kalten Progression. Es ist wohl nicht möglich, mit einer Steuergesetzrevision sämtliche Steuerpflichtigen wirkungsvoll zu entlasten. Dies war, wie eingangs erwähnt, auch bei der Totalrevision von 1998 nicht der Fall. Es trifft zu, dass bei alleiniger Betrachtung des Einkommenssteuertarifs die Mehrheit der natürlichen Personen schlechter fährt als ohne Teilrevision, aber mit linearem Ausgleich der kalten Progression. Eine alleinige Beurteilung der Auswirkungen des 2011 6. März 2007 Einkommenssteuertarifs ist allerdings unvollständig und ergibt kein taugliches Bild über die künftige Steuerbelastung. Die künftige Steuerbelastung der natürlichen Personen hängt nämlich noch von anderen Faktoren ab, wie dem erhöhten Kinderabzug, der tieferen Vermögenssteuer oder der allfälligen tieferen Dividendenbesteuerung. Ein exakter gesamtheitlicher Vergleich zwischen der Teilrevision und der Situation ohne Teilrevision, aber mit linearem Ausgleich der kalten Progression im Jahr 2010 ist wegen der Etappierung allerdings schwierig. Ohne Teilrevision würden die Tarifentlastungen wie auch der erhöhte Kinderabzug voraussichtlich auf 2010 wirksam. Mit der Teilrevision kommt der gestaffelte und teilweise erhöhte Kinderabzug bereits 2007 zum Tragen. Steuerpflichtige mit über 14jährigen Kindern können somit während dreier zusätzlicher Jahre den höheren Abzug geltend machen. Auch nach 2010 fahren diese Steuerpflichtigen besser, weil der gestaffelte Abzug höher ist als der infolge des Ausgleichs der Progression erhöhte Einheitsabzug. Steuerpflichtige mit kleineren Kindern haben bis 2010 bei beiden Varianten denselben Kinderabzug. Danach fahren sie mit der Teilrevision solange schlechter, als ihre Kinder noch nicht 14 Jahre alt sind. Wenn die Kinder das 14. Altersjahr überschreiten, kehrt die Situation und die Teilrevision wird vorteilhafter. Aufgrund der vielfältigen Konstellationen ist es somit kaum möglich, exakte Aussagen über die Anzahl der Gewinner und Verlierer der Teilrevision zu machen. Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen Fr. 2'166.–. Leitch-Frey Thomas, SP, Wohlen: Kalter Kaffee, werden Sie denken. Die Abstimmung ist gelaufen. Und trotzdem, wir haben es heute Morgen gehört, sind Steuerthemen aktueller denn je. Ich werde mir also erlauben, einige Gedanken zur Antwort des Regierungsrats zu formulieren. Betreffend IP 06.207 steht der entscheidende Satz auf Seite 6 in der Antwort. Ich zitiere: “Es trifft zu, dass bei alleiniger Betrachtung des Einkommenssteuertarifs die Mehrheit der natürlichen Personen schlechter fährt als ohne Teilrevision, aber mit linearem Ausgleich der kalten Progression.” Die Tatsache, dass eine Mehrheit der Steuerpflichtigen schlechter fährt, wurde praktisch während des ganzen Abstimmungskampfes unter den Tisch gewischt oder bagatellisiert. Auch in dieser Antwort nimmt dieser Umstand keinen zentralen Platz ein. Das mag ganz im Interesse der FDP sein, die ja heute Morgen das Mittel der Fraktionserklärung dazu missbrauchte, ihre polemische Medienmitteilung vom 20. Februar betreffend der SPSteuerpolitik aufzuwärmen, wohl, um damit von ihrem unsozialen Vorschlag zur Abschaffung der direkten Bundessteuer abzulenken. Im Gegensatz zur FDP setzen wir uns eben für Steuergerechtigkeit ein. Wenn der in der Verfassung verankerte Grundsatz, wonach die natürlichen und juristischen Personen nach ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu besteuern sind, verletzt wird, setzen wir uns zur Wehr. Und wir sind nun einmal der Überzeugung, dass die letzte Teilrevision in wesentlichen Punkten diesen Grundsatz verletzt. Wir akzeptieren aber den Volksentscheid. Es ist verständlich, wenn sich der Regierungsrat in seiner Antwort um die Definition des Begriffs “Mittelstand” drückt, denn bei einer ehrlichen Antwort hätte er zugeben müssen, dass die im Abstimmungsbüchlein gemachten Aussagen, nur der untere 2012 Art. 980 Mittelstand profitiere weniger stark von den Tarifanpassungen, ungenau und irreführend waren. Wir werden uns dafür einsetzen, dass in künftigen Abstimmungserläuterungen, analog der eidgenössischen Regelung, auch die Gegner einer Vorlage in eigenen Worten ihre Argumente einbringen können. Es ist höchste Zeit dafür. Mit der Antwort sind wir nicht zufrieden. Vorsitzende: Thomas Leitch, Wohlen, erklärt sich namens der Interpellantin von der Antwort nicht befriedigt. Das Geschäft ist erledigt. 980 Interpellation der SP-Fraktion vom 24. Oktober 2006 betreffend reduzierte Dividendenbesteuerung im neuen Steuergesetz; Beantwortung und Erledigung (vgl. Art. 789 hievor) Antwort des Regierungsrats vom 15. November 2006: Am 26. November 2006 stimmen die Aargauerinnen und Aargauer über die Teilrevision des Steuergesetzes ab. Mit der Einreichung dieser Interpellation am 24. Oktober 2006 hat die SP-Fraktion Antrag auf dringliche Behandlung gestellt. Der Grosse Rat hat diesen Antrag abgelehnt. Weil die in der Interpellation enthaltenen Fragen zur Meinungsbildung der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger von Bedeutung sein können, beantwortet der Regierungsrat die Interpellation umgehend. Die Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung (Besteuerung des Gewinns bei der juristischen Person; Besteuerung der ausgeschütteten Dividenden bei den Aktionärinnen und Aktionären) ist ein altes politisches Anliegen. Mehrere Kantone haben in den letzten Jahren Regelungen zur Milderung dieser Doppelbelastung eingeführt oder stehen vor deren Einführung; der Bund plant eine Milderung im Rahmen der Unternehmenssteuerreform II. Die Teilrevision des aargauischen Steuergesetzes sieht nun ebenfalls eine entsprechende Gesetzesänderung vor. Damit verschafft sich der Kanton Aargau einen weiteren Standortvorteil, insbesondere gegenüber den anderen Grosskantonen, die diese Regelung noch nicht haben. Mit dem sogenannten Teilsatzverfahren werden die Dividenden bei der Aktionärin oder dem Aktionär nur noch zu 40 % des Steuersatzes besteuert, der für das gesamte steuerbare Einkommen massgebend ist. Die Milderung kommt nur zum Tragen, wenn die Aktionärin resp. der Aktionär über eine Beteiligung von mindestens 10 % am Unternehmen verfügt. Damit ist die Milderung auf unternehmerische Beteiligungen begrenzt, was sowohl der Stossrichtung der aargauischen Wachstumsinitiative als auch der Unternehmenssteuerreform II des Bundes entspricht. Zu Frage 1: Das politische Anliegen der rechtsformneutralen Besteuerung verlangt unter anderem, dass die Gewinnausschüttungen gleich hoch besteuert werden, ob diese nun in einer juristischen Person erzielt und an die Aktionärinnen und Aktionäre ausgeschüttet werden, oder ob sie in einer Personengesellschaft erzielt und an die Teilhaberinnen und Teilhaber weiter gegeben werden. Eine exakte Gleichstellung der Besteuerung von Art. 980 Gewinnausschüttungen ist aber wegen der Vielfalt der möglichen Konstellationen schlichtwegs nicht erreichbar. Es sind in der Vergangenheit schon viele Anläufe für eine geeignete Lösung unternommen worden. Auch in der Unternehmenssteuerreform II wird die rechtsformneutrale Besteuerung mit verschiedenen Massnahmen angestrebt. Der Bundesrat spricht in der Botschaft jedoch ausdrücklich nur von einer Angleichung an die Rechtsformneutralität. Wegen der faktischen Unmöglichkeit einer rechtsformneutralen Besteuerung kann wohl kaum auf eine Verletzung des Rechtsgleichheitsgebots geschlossen werden. Bis anhin wurden wegen der wirtschaftlichen Doppelbelastung die Gewinnausschüttungen bei den Kapitalgesellschaft deutlich stärker besteuert als bei den Personengesellschaften. Diese Praxis der vollumfänglichen wirtschaftlichen Doppelbelastung hat seit Jahrzehnten Bestand, ohne dass sie jemals von einem Gericht als verfassungswidrig erklärt worden wäre. Mit der Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung, wie sie der Kanton Aargau neu vorsieht, wird eine Annäherung an die Rechtsformneutralität erreicht. Erst recht kann deshalb diese neue Regelung, die der Rechtsformneutralität besser entspricht als die bisherige Praxis, nicht als verfassungswidrig betrachtet werden. Die Aussagen des in der Interpellation zitierten Prof. Waldburger wurden anlässlich eines Referats gemacht und stellen eine persönliche Meinungsäusserung dar. Insbesondere handelt es sich dabei nicht um ein juristisches Gutachten, und die Äusserung entspricht nicht der Haltung der Eidgenössischen Steuerverwaltung. Die Aussage von Prof. Waldburger bezieht sich auf die in der Unternehmenssteuerreform II auf Bundesebene vorgesehene Dividendenentlastung. Weder in der Botschaft noch in anderen Materialien gibt es Hinweise, wonach die reduzierte Besteuerung von Dividenden nicht verfassungskonform wäre. Die im Referat vertretene Ansicht ist für die neue aargauische Regelung ohnehin aus verschiedenen Gründen stark in Frage zu stellen und kaum vergleichbar. Erstens wird die Entlastung auf eine andere Weise vorgenommen, als dies in der Unternehmenssteuerreform II vorgesehen ist. Im Aargau kommt eine Steuersatzreduktion zum Tragen, während die Unternehmenssteuerreform II eine Reduktion der Steuerbemessungsgrundlage vorsieht. In keinem Kanton, der die Steuersatzreduktion auf den Dividendeneinkünften bereits kennt oder sie demnächst einführt, hat es soweit ersichtlich bisher ein Problem betreffend Verfassungskonformität gegeben. Zweitens hat der aargauische Gesetzgeber schon früher und in der jetzigen Teilrevision entlastende Massnahmen auch für Personengesellschaften getroffen. So werden die wiedereingebrachten Abschreibungen bei Geschäftsaufgaben (neuer § 44a Steuergesetz, StG) und die anlässlich der altersoder gesundheitsbedingten Geschäftsaufgabe erzielten Kapitalgewinne (§ 45 Abs. 1 lit. f StG) privilegiert besteuert. Die Reduktion des Einkommenssteuertarifs in der Teilrevision ist in der vorberatenden Kommission unter anderem gerade mit dem Argument begründet worden, dass auch die Personengesellschaften steuerlich entlastet werden sollen. Schliesslich kann eine natürliche Person bei einem Steuerbelastung für Aktionäre nach neuer Regelung etwa 6. März 2007 Generationenwechsel einen Steueraufschub beanspruchen (§ 23 StG). Aus diesen Gründen erachtet der Regierungsrat die neue Regelung als verfassungskonform. Zu Frage 2: Heute ist die Steuerbelastung von Gewinnausschüttungen wegen der wirtschaftlichen Doppelbelastung bei juristischen Personen grösser als bei Personengesellschaften. Mit der ermässigten Dividendenbesteuerung wird eine Annäherung der Besteuerung erreicht. Je nach Höhe des Geschäftsgewinns und des übrigen Einkommens können sich bei den konkreten Einzelfällen jedoch immer noch deutliche Differenzen ergeben. Zu beachten ist insbesondere, dass die Geschäftsinhaberinnen und Geschäftsinhaber bei der Festlegung der Dividendenausschüttungen und der Lohnentnahmen einen Spielraum ausnützen können. Je nachdem verändert sich die Steuerbelastung und damit auch der Vergleich zur Steuerbelastung bei Personengesellschaften. Zum von der Interpellantin aufgeführten Berechnungsbeispiel ist anzumerken, dass einem wichtigen Aspekt nicht Rechnung getragen wurde. Das Resultat dieser Berechnung ändert sich nämlich massgeblich, wenn man berücksichtigt, dass selbstständig Erwerbende namhafte steuerliche Abzüge für Beiträge an die Sozialversicherungen (insbesondere AHV und PK) vornehmen können. Werden diese Abzüge bei der Steuerberechnung in dem in der Interpellation dargestellten Beispiel miteinbezogen, so ergeben sich für die Kantons- und Gemeindesteuern in etwa vergleichbare Belastungen für die Teilhaber von Personengesellschaften einerseits und die Besitzer von Aktiengesellschaften andererseits (siehe Beilage). Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen Fr. 1'694.–. Leitch-Frey Thomas, SP, Wohlen: Es ist ja schon interessant. Unterdessen fordert sogar die Finanzdirektorenkonferenz, im Steuerharmonisierungsgesetz eine Untergrenze für den Teilbesteuerungssatz für Dividendenerträge festzuschreiben. Und Finanzminister Merz erhielt in der letzten Session eine Zwangspause auferlegt. Die traktandierte Debatte zur Reform der Unternehmenssteuer wurde aus dem letzten Sessionsprogramm gekippt. Und warum? Weil nun auch das Bundesamt für Justiz in einem Gutachten verfassungsrechtliche Bedenken gegen die vorgesehene Reduktion der Dividendenbesteuerung vorgebracht hat. Während selbst die FDP-Vertreter der Wirtschaftskommission im Ständerat dafür votiert haben, den verfassungsrechtlichen Bedenken auf den Grund zu gehen, zeigt die Antwort des Regierungsrats, dass er an einer ernsthaften Diskussion über die Verfassungsmässigkeit des neuen Steuergesetzes nicht interessiert ist. Wirtschaftlich betrachtet spielt es übrigens keine Rolle, ob eine bestimmte Einkommensart mittels Reduktion der Bemessungsgrundlage privilegiert wird oder indem der ansonst anwendbare Tarif speziell für diese Einkommensart gesenkt wird. Deshalb lässt sich auch die im Aargau vorgenommene Entlastung sehr wohl mit der Unternehmenssteuerreform II vergleichen. Als unkorrekt erweist sich auch das Berechnungsbeispiel des Regierungsrats, mit dem er nachweisen will, dass die gleich ausfalle, wie bei einem Selbständigerwerbenden. Der 2013 6. März 2007 angebliche Vorteil des geringeren Einkommens bei Selbständigerwerbenden infolge der Abzugsfähigkeit der AHV-Beiträge ist offenkundig ein Scheinvorteil. Sämtliche AHV-Beiträge, die auf ein Einkommen von mehr als 74’000 Franken bezahlt werden, sind nicht rentenbildend. Sie stellen in wirtschaftlicher Hinsicht eine reine Steuer dar, von welcher der Selbständigerwerbende nichts hat. Entscheidend ist, wie viel Geld am Schluss, nach Bezahlung aller Zwangsabgaben, in der Kasse bleibt. Wird richtig gerechnet, resultiert somit nicht etwa ein Steuervorteil für die Selbständigerwerbenden, sondern die von uns aufgezeigte massive Benachteiligung. Es ist zu bedauern, dass der Regierungsrat eine seriöse Diskussion über die Verfassungsmässigkeit der neuen Regelung der Dividendenbesteuerung nicht wünscht und diese Frage auch nicht rechtzeitig hat klären lassen. Wir sind auch mit dieser Antwort nicht zufrieden. Vorsitzende: Thomas Leitch, Wohlen, erklärt sich namens der Interpellantin von der Antwort nicht befriedigt. Das Geschäft ist erledigt 981 Postulat Yvonne Feri, SP, Wettingen, vom 19. September 2006 betreffend Liegenschaftsunterhalt bei der Steuerberechnung; Rückzug (vgl. Art. 761 hievor) Antrag des Regierungsrats vom 13. Dezember 2006: Der Regierungsrat ist bereit, das Postulat mit folgender Erklärung entgegenzunehmen: Gemäss einem Bundesgerichtsurteil vom 15. Juli 2005 (publiziert in der Fachzeitschrift "Der Steuerentscheid", Ausgabe Februar 2006) sind bei selbstgenutzten Liegenschaften nur diejenigen Unterhaltskosten abziehbar, die mit dem steuerbaren Eigenmietwert in unmittelbarem Zusammenhang stehen. Bei den Grundgebühren für Wasserversorgung, Kaminfeger, Abwasserreinigung oder Kehricht handelt es sich gemäss diesem Entscheid um Aufwendungen, die zwar mit dem Besitz der Liegenschaft zusammenhängen, aber nicht ganz unmittelbar der Schaffung, Erweiterung oder Erhaltung einer Einkommensquelle dienen, weshalb sie steuerlich nicht berücksichtigt werden können. Gemäss neuester bundesgerichtlicher Rechtsprechung verbleibt den Kantonen hinsichtlich der Frage, inwiefern Unterhaltskosten abziehbar sind, kein Freiraum mehr. Art. 981-982 Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen Fr. 986.–. Feri Yvonne, SP, Wettingen: Beim vorliegenden Postulat handelt es sich um keine grosse Sache. Die Auswirkungen bei einer Entgegennahme sind minim. Warum habe ich trotzdem ein Postulat eingereicht? Im Zuge der Steuergesetzrevision, welche bekanntlich nicht den Vorstellungen der SP entspricht, wurde mir bewusst, dass bei den Abzügen für den Liegenschaftsunterhalt einerseits eine Ungerechtigkeit besteht, andererseits ein Bundesgerichtsentscheid in unserem Kanton nicht umgesetzt wird. Eine erste telefonische und briefliche Intervention beim kantonalen Steueramt hat ergeben, dass die Verwaltung nicht bereit ist, entsprechende Anpassungen vorzunehmen. Ich bin der Ansicht, es kann nicht sein, dass unser Kanton sich immer wieder um Bundesgerichtsentscheide futiert. Es ist nun mal so, dass bundesgerichtliche Entscheide auch uns betreffen und wir uns daran zu halten haben. Der von bürgerlicher Seite geforderte Steuerwettbewerb setzt eine Vergleichbarkeit der Verhältnisse, das heisst, eine möglichst einheitliche Bemessungsgrundlage voraus. Diese wird durch das Steuerharmonisierungsgesetz geschaffen. Das Bundesgericht tut nichts anderes, als die Einheitlichkeit der Bemessungsgrundlage durchzusetzen. Ein Abweichen von der bundesgerichtlichen Rechtsprechung stellt nicht nur einen unerwünschten Vollzugsföderalismus dar, sondern ist schlicht rechtswidrig. Dies dürfte auch hinsichtlich der Dividenden, wie es das neue Steuergesetz vorsieht, der Fall sein, nämlich, in dem die Bemessungsgrundlage via Sondertarif ausgehöhlt wird. Künftig würde ich es begrüssen, wenn der Rechtsprechung in unserer Verwaltung und unserem Parlament mehr Respekt entgegengebracht würde und akzeptiert würde, dass auch diese Entscheidungen bei uns umgesetzt werden müssen. So können solche Vorstösse verhindert werden. Dem Regierungsrat blieb keine andere Wahl, als das Postulat entgegenzunehmen. So oder so muss das Merkblatt "Liegenschaftsunterhalt" angepasst werden. Deshalb ziehe ich mein Postulat zurück. Vorsitzende: Yvonne Feri zieht das Postulat zurück. Das Geschäft ist somit erledigt. 982 Interpellation Peter Jean-Richard, SP, Aarau, vom 19. September 2006 betreffend Massnahmen gegen eingeschleppte Pflanzen im Kanton Aargau; Beantwortung und Erledigung (vgl. Art. 766 hievor) Antwort des Regierungsrats vom 22. November 2006: Das bundesgerichtliche Urteil ist sowohl für die direkte Bundessteuer als auch für die kantonalen Steuern zu berücksichtigen. Es muss daher auch im Kanton Aargau zu einer Praxis-änderung führen. Die Auswirkungen dürften geringfügig sein. Das Kantonale Steueramt wird das Merkblatt "Liegenschaftsunterhalt" anpassen und die kommunalen Steuerkommissionen entsprechend informieren. 2014 Zu Frage 1: Es gibt keine zentrale kantonale Stelle, welche alle Informationen gegen invasive Pflanzen systematisch sammelt respektive Massnahmen gegen deren unerwünschte Entwicklung koordiniert auslöst und Erfolgskontrollen durchführt. Die erforderlichen Vorbeugeund Bekämpfungsmassnahmen werden je nach Fall dezentral und unter Federführung derjenigen Fachstelle konzipiert und umgesetzt, deren Fachgebiet in erster Linie betroffen ist. Art. 982 6. März 2007 Die unerwünschte Entwicklung von invasiven Pflanzen betrifft unter anderem: a) b) c) d) e) f) g) h) Landwirtschaftliche und gärtnerische Kulturen Industrieareale und Siedlungsgebiete Strassen- und Wegränder sowie Bahnböschungen Naturschutzgebiete und ökologische Ausgleichsflächen Kiesgruben und Deponien Gewässer und Uferböschungen Waldflächen Baustellen und Humushaufen Die weitere Ausdehnung der invasiven Pflanzen kann nachhaltig nur gestoppt werden, wenn sämtliche betroffenen Stellen strategisch richtig und koordiniert vorgehen. Der Regierungsrat beabsichtigt, mit der Auslösung und Umsetzung respektive Koordination von Massnahmen eine Stelle federführend zu beauftragen. Zu Frage 2: Infolge der unterschiedlichen Betroffenheit (siehe Auflistung bei Frage 1) sind sehr verschiedene Bereiche der kantonalen Verwaltung mit Problemen und Massnahmen zur Überwachung und Bekämpfung unerwünschter Pflanzen beschäftigt: Bereich Zuständigkeit Abteilung Landwirtschaft (DFR); Fachstellen Landwirtschaft Liebegg (Kantonaler Pflanzenschutzdienst) Land- und gartenbauliche Nutzflächen sowie weitere Gebiete, wenn von diesen eine phytosanitäre Gefahr ausgeht Abteilung Wald (BVU) Waldflächen Abteilung Landschaft und Gewässer (BVU), Sektion Natur und Landschaft Naturschutzgebiete Abteilung Landschaft und Gewässer (BVU), Sektion Wasserbau Wasserbau Abteilung Tiefbau (BVU), Unterabteilung Unterhalt Strassen und Wegränder sowie Böschungen entlang von Autobahnen Amt für Verbraucherschutz (DGS) Umsetzung der Freisetzungsverordnung Kantonsärztlicher Dienst (DGS) Gesundheitsgefährdung Umsetzung verordnung Pflanzenschutz- Die zuständigen Stellen im Departement Finanzen und Ressourcen und im Departement Bau, Verkehr und Umwelt sensibilisieren Kunden, Bevölkerung, Medien und Politik seit Jahren zu dieser Problematik. Verschiedene Organisationen führten mit Unterstützung der Amtsstellen Kurse zu diesem Thema durch und bekämpften die unerwünschten Pflanzen – zum Teil in Zusammenarbeit mit den Gemeinden – im Rahmen von Unterhaltsarbeiten oder gezielten Aktionen. Konkrete Beispiele für Kontroll- und Bekämpfungsaktionen: Ambrosia (Ambrosia artemisiifolia L.) : Eine obligatorische und flächendeckende Kontrolle sowie die Bekämpfung des Aufrechten Traubenkrauts erfolgt zurzeit im Siedlungsbiet, an Strassen und im Landwirtschaftsgebiet in allen Gemeinden des Kantons Aargau (2006 erstmals). Die Koordination der Massnahmen obliegt den Fachstellen Landwirtschaft Liebegg (Kantonaler Pflanzenschutzdienst), die Umsetzung den Ambrosia-Verantwortlichen in den Gemeinden. Der Bund beteiligt sich zu 50 % an den Kosten. Giftige Kreuzkräuter (Senecio spp.): Die Fachstellen Landwirtschaft Liebegg der Abteilung Landwirtschaft des Departements Finanzen und Ressourcen haben in den letzten Jahren in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Bundesstellen und den umliegenden Kantonen verschiedene Schritte eingeleitet, welche der weiteren Ausbreitung der giftigen Kreuzkräuter entgegen wirken. Durch Information und Sensibilisierung der Landwirte, Strassenunterhaltsdienste, Gemeinden und Bevölkerung wird versucht, die weitere Ausbreitung des für Nutztiere gefährlichen Jakobskreuzkrauts zu verhindern. Die Unterabteilung Unterhalt der Abteilung Tiefbau des Departements Bau, Verkehr und Umwelt bekämpft seit mehreren Jahren die giftigen Kreuzkräuter, teilweise auch Goldruten, Riesenbärenklau, Japanknöterich und Disteln, entlang der Strassen und Autobahnen mit einem Aufwand von über 100 Arbeitstagen pro Jahr. Goldrute (Solidago spp.): Die Fachstelle Naturschutz der Abteilung Landschaft und Gewässer des Departements Bau, Verkehr und Umwelt trifft seit 1990 Massnahmen und bekämpft die Goldrutenherde in den hochwertigen Rieden der Reussebene mit einem zusätzlichen Schnitt im Frühsommer. Diese Arbeit wird in Zusammenarbeit mit örtlichen Landwirten durchgeführt. Japanknöterich (Reynoutria japonica): Der Kantonale Pflanzenschutzdienst der Abteilung Landwirtschaft des Departements Finanzen und Ressourcen führte bereits im Jahr 1996 erste Bekämpfungsversuche gegen Japanknöterich durch. Die Testversuche wurden in den Folgejahren in Zusammenarbeit mit der Eidgenössischen Forschungsanstalt Reckenholz vertieft und die Erfahrungen in der Praxis in enger Zusammenarbeit mit der Abteilung Landschaft und Gewässer sowie der Unterabteilung Unterhalt der Abteilung Tiefbau des Departements Bau, Verkehr und Umwelt umgesetzt. Diverse invasive Pflanzen: In der bäuerlichen Aus- und Weiterbildung, vor allem auch an den PflanzenschutzAbenden, wo jährlich über 300 Landwirte und Landwirtinnen teilnehmen, wurde das Thema "Invasive Pflanzen" durch den Pflanzenschutzdienst mehrmals thematisiert und Bekämpfungsstrategien diskutiert. Durch die Mitarbeit an verschiedenen Weiterbildungsveranstaltungen (zum Beispiel Kurse SANU, Naturama) wurde die Problematik der "Neophyten" auch an das wichtige Zielpublikum aus Naturschutz, Strassen- und Gewässerunterhalt sowie Bau- und Forstwirtschaft getragen. Entlang der Gewässer (von ca. 3'600 km Länge) wird im Aargau keine gesonderte Neophyten-Bekämpfung 2015 6. März 2007 durchgeführt. Reinigungsschnitte erfolgen im Rahmen des ordentlichen Unterhalts. Dagegen werden bei Wasserbau-Baustellen, zum Beispiel Renaturierungen, die Neophyten-Bestände tiefgründig ausgehoben und das verseuchte Material entsorgt, um eine Ausbreitung durch den Baustellenbetrieb vermeiden zu können. Die Zusatzkosten für diese Massnahme zum Beispiel entlang der Wyna betrugen 2006 rund Fr. 50'000.–. Zu Frage 3: Mit zunehmendem Handelsvolumen und dem Abbau von Grenzen steigt das Risiko, dass Pflanzen durch menschliche Einflüsse ungewollt in neue Gebiete gelangen. Die meisten dieser Pflanzen können sich ohne menschliche Unterstützung in unseren Gebieten nicht halten. Ein kleiner Teil kann sich jedoch festsetzen. Nur ein geringer Anteil dieser Neophyten verursachen durch ihre massenhafte Verbreitung Probleme. Zusätzlich können klimatische Faktoren sowie die passive Verbreitung (Ambrosia im Vogelfutter!) eine grosse Rolle spielen. Überdies führen die Extensivierung der Landwirtschaft sowie die weniger intensive Pflege von Strassen- und Bahnböschungen dazu, dass sich auch heimische Pflanzen plötzlich invasiv verhalten und rasch ausbreiten. Basierend auf den Beobachtungen der letzten Jahre muss davon ausgegangen werden, dass die negativen Auswirkungen von unerwünschten Pflanzen insbesondere auf die Gesundheit von Menschen (Allergie) und Tieren, auf die Landwirtschaft sowie auf die Biodiversität eine noch grössere Bedeutung bekommen werden. Für die obligatorische, flächendeckende Kontrolle und Bekämpfung von Ambrosia rechnet der Regierungsrat in den kommenden drei Jahren (2006 bis 2008) mit Kosten von rund Fr. 900'000.– brutto, wovon rund 50% durch den Bund gedeckt werden. Die weiteren Kosten sind noch nicht voraussehbar. Die jährlichen Kosten für den zusätzlichen Aufwand für eine flächendeckende Bekämpfung von Neophyten entlang der Gewässer (rund 3'600 km) können nur geschätzt werden; sie würden aber mehrere Hunderttausend Franken betragen. Da im Gewässerunterhalt die Gemeinden zu 50% an den Unterhaltskosten beteiligt sind, müsste deren Bereitschaft zur Mitfinanzierung vorerst geklärt werden. Erschwerend kommt hinzu, dass insbesondere bei der Verbreitung von Reynoutria-Arten über die Fliessgewässer die Massnahmen mit den Oberliegerkantonen abgestimmt werden müssen, weil ständig neue Verfrachtungen in die aargauischen Gewässer stattfinden können. Die Kosten für den zusätzlichen Aufwand im Wald sind nicht bekannt; es sind auch keine systematischen Erhebungen der Vorkommen vorhanden. Durch Maschinen von Forstunternehmungen und Holztransporteuren, aber auch durch unerlaubtes Deponieren von Gartenabfällen im Wald werden Neophyten laufend in bisher noch unbelastete Waldgebiete gebracht. Die Kosten für den zusätzlichen Aufwand bei der Pflege der Naturschutzflächen sind wohl enorm, aber nicht beziffert. 2016 Art. 982 Zu Frage 4: Der Japanknöterich und verwandte asiatische Knötericharten sind aufgrund ihrer Lebensform und Vitalität äusserst schwierig zu bekämpfen. Durch die enorme Regenerationsfähigkeit selbst kleinster Pflanzenteile werden die Arten bei Unterhalts- und Bauarbeiten unbeabsichtigt ständig weiterverschleppt, wodurch die Knöterichbestände sich laufend ausbreiten. Die Bekämpfung des Japanknöterichs erweist sich als aufwändig und führt in der Mehrzahl der Versuche nicht zum gewünschten Erfolg. Erschwerend kommt hinzu, dass die am ehesten Erfolg versprechende Bekämpfungsmassnahme (mit Herbiziden) an der Mehrzahl der Knöterichstandorte aufgrund der geltenden Rechtsgrundlage – in erster Linie der eidgenössischen Verordnung zur Reduktion von Risiken beim Umgang mit besonders gefährlichen Stoffen, Zubereitungen und Gegenständen (Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung ChemRRV) – nicht angewendet werden darf. Der Einsatz von Herbiziden ist entlang von Gewässern in einem Streifen von drei Metern, in Wäldern, Naturschutzgebieten sowie in Riedgebieten und Mooren (ChemRRV Anhang 2.5) verboten. Der Regierungsrat will den Japanknöterich an unerwünschten Standorten mit der wirkungsvollsten Bekämpfungsmethode dezimieren und wo erforderlich zum Verschwinden bringen. Damit den betroffenen Stellen praktikable, erfahrungsgeprüfte und umweltschonende Empfehlungen abgegeben werden können, wurden in Zusammenarbeit mit den Kantonen Bern, Glarus, Luzern, Wallis und Zürich Empfehlungen zur Bekämpfung des Japanknöterichs erarbeitet, welche kürzlich beim Bundesamt für Umwelt eingereicht wurden. Diese nehmen nicht Rücksicht auf die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen. Deshalb wird vom Bund gefordert, Möglichkeiten zu schaffen, in Pilotversuchen entsprechende Bekämpfungsaktionen legal durchführen zu können, sei es im Rahmen von Sonderbewilligungen oder durch Änderung der gesetzlichen Grundlage. Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen Fr. 2’697.–. Jean-Richard Peter, SP, Aarau: Wir haben ein Problem mit eingeschleppten Pflanzen. Ab welchem Zeitpunkt handelt es sich um ein Problem, das wir lösen wollen oder lösen müssen? Oder anders gesagt: Wie gross muss dieses Problem sein, um uns zu veranlassen, es anzugehen? Bei den fremden Pflanzen in privaten Hausgärten erkennt kaum jemand ein Problem. Wenn sich Einzelne davon ausserhalb festsetzen, merkt das noch niemand. Erst wenn finanzielle oder gesundheitliche Auswirkungen festgestellt werden, kann man auf die Idee kommen, etwas dagegen zu tun. Bis die wichtigsten Akteure überzeugt werden können, dass etwas getan werden sollte, muss das Problem ein bestimmtes Ausmass annehmen. Nun sind aber die dafür erforderlichen Mittel schon so gross, dass die Finanzierung nur über einen längeren Prozess gesichert werden kann. Geeignete Bekämpfungsmethoden müssen gesucht werden. Viele machen Versuche. Misserfolge verunsichern die Akteure. Erschwerend wirkt, dass die besten Methoden gesetzlich nicht zugelassen sind. Kompetenzund Zuständigkeitsprobleme lassen das Problem weiter wachsen, Art. 983 so weit, dass Einzelne schon zu zweifeln beginnen, ob überhaupt noch eine Chance besteht, das Problem in den Griff zu bekommen. Diesen Ablauf kennen wir nicht nur bei den invasiven Pflanzen. Ähnliches läuft auch in andern Bereichen unserer Gesellschaft so ab. Wenn wir ein Problem noch lösen könnten, wenn es klein und überschaubar ist, wollen wir nicht, und später, wenn wir das Problem lösen müssten, können wir es nicht mehr oder nur mit sehr grossem Aufwand. Der Antwort des Regierungsrats entnehme ich, dass er dem Problem nun den Stellenwert gibt, der notwendig ist, um erfolgreich sein zu können. Seine Absicht, eine Stelle mit der Koordination von Massnahmen im Kanton Aargau zu betrauen, ist eine richtige Entscheidung. Ich hoffe, es vergeht nicht mehr viel Zeit, bis Massnahmen greifen. Es ist ja schön, hin und wieder sagen zu können, dass man mit der Antwort zufrieden ist. Ich bin zufrieden. Vorsitzende: Der Interpellant ist von der Antwort befriedigt. Das Geschäft ist erledigt. 983 Interpellation der Fraktion der Grünen vom 19. Oktober 2006 betreffend Erfolgskontrolle des Dekrets über die Möglichkeit der Steuererleichterungen; Beantwortung und Erledigung (vgl. Art. 773 hievor) Antwort des Regierungsrats vom 20. Dezember 2006: Zu Frage 1: Das Departement Finanzen und Ressourcen erstattet dem Regierungsrat jährlich Bericht über die Behandlung der Steuererleichterungsgesuche. Der Regierungsrat seinerseits orientiert den Grossen Rat im Rahmen des Rechenschaftsberichts (ab 2006: Jahresbericht) jährlich über den Umfang der Steuererleichterungen. Die Unternehmen nehmen regelmässig schon vor der Einreichung eines formellen Gesuchs um Steuererleichterungen Kontakt zum Kantonalen Steueramt auf, um die Möglichkeiten und Chancen einer Steuererleichterung abzuklären. Die meisten dieser mündlichen oder schriftlichen Anfragen müssen negativ beantwortet werden, häufig wegen Konkurrenzsituationen zu bereits im Aargau ansässigen Firmen. In solchen Fällen verzichten die Gesuchsteller in aller Regel auf eine formelle Gesuchstellung, oder aber sie ziehen ihr Gesuch ausdrücklich oder stillschweigend zurück. Eine statistische Erhebung dieser Anfragen respektive der nach Stellungnahme des Steueramts zurückgezogenen Gesuche besteht nicht. Bis Ende 2005 sind 11 Unternehmen Steuererleichterungen gewährt worden (2001: 2; 2002: 1; 2003: 4; 2004: 3; 2005: 1. Das Departement Finanzen und Ressourcen erstellte in drei Fällen eine ablehnende Verfügung, wovon zwei auf Antrag der gesuchstellenden Unternehmen zum Entscheid dem Regierungsrat unterbreitet wurden. Der Regierungsrat lehnte beide Gesuche ab. Im laufenden Jahr hat der Regierungsrat bisher 6 Steuererleichterungen gewährt und 2 Gesuche abgelehnt. 6. März 2007 Zu Frage 2: In der letzten Berichterstattung konnten noch keine aussagekräftigen Zahlen über die frankenmässigen Beträge der seit 2001 gewährten Steuererleichterungen präsentiert werden. Von den betreffenden 11 Unternehmen waren etliche wegen einer zeitlich verzögerten Sitzverlegung und/oder der zeitlichen Verzögerung der Veranlagung (die Unternehmen müssen die Steuererklärung erst Ende Juli des dem Geschäftsabschluss folgenden Jahrs einreichen) noch nicht rechtskräftig veranlagt. Ab der nächsten Auswertung werden konkrete Aussagen möglich sein, weil im laufenden Jahr verschiedene Veranlagungen, die Steuererleichterungen beinhalten, rechtskräftig geworden sind respektive rechtskräftig werden. Zu Frage 3: Bei den 11 Unternehmen, die Steuererleichterungen erhalten haben, handelt es sich um neun aus einem anderen Kanton zugezogene und zwei bereits im Aargau ansässige Firmen. Nach den Angaben der Unternehmen sollen insgesamt rund 300 neue Arbeitsplätze geschaffen werden. Zu Frage 4: Wegen des Steuergeheimnisses kann bezüglich konkreter Einzelfälle keine Auskunft gegeben werden. Es kann jedoch allgemein gesagt werden, dass wegen der Wettbewerbssituation in dieser Branche im angestammten Geschäftsbereich keine Steuererleichterungen gewährt werden dürfen. Zu Frage 5: Siehe Antwort zur Frage 4. Zu Frage 6: Bei Neugründungen respektive Zuzügen von Unternehmen stellt die Beurteilung der Wettbewerbsneutralität die grösste Schwierigkeit dar. Es gibt weder im Rechtswesen noch in der Praxis klare Abgrenzungskriterien, die für die Beurteilung einer Steuererleichterung tauglich wären. Bei den gesuchstellenden ansässigen Unternehmen liegt die Hauptschwierigkeit bei der Beurteilung der Massgeblichkeit der Betriebserweiterung. Das Dekret definiert die wesentliche Ausweitung der betrieblichen Tätigkeit als Schaffung eines neuen Betriebsteils oder als Angebot einer qualitativ neuen Dienstleistung, die sich zur bisherigen betrieblichen Tätigkeit gesellt. Es geht also darum, solche qualifizierten Betriebserweiterungen von Betriebserweiterungen im Sinne des Ausbaus der bisherigen Tätigkeit und ohne die Möglichkeit von Steuererleichterungen abzugrenzen. Bestechungsversuche könnten nicht zum Erfolg führen, weil nicht eine einzelne Fachperson über ein Steuererleichterungsgesuch entscheidet. Sämtliche gewährten Steuererleichterungen werden durch den Gesamtregierungsrat verfügt. Er entscheidet aufgrund der einschlägigen Unterlagen und einer gesamthaften Würdigung. Zu Frage 7: Das Bundesrecht erlaubt den Kantonen, neu zuziehenden Unternehmen Steuererleichte-rungen zu gewähren. Der Kanton Aargau macht seit 2001 davon Gebrauch. Ein Problem der Gleichbehandlung zwischen ansässigen Firmen, denen eine Steuererleichterung gewährt wird, und 2017 6. März 2007 neu zuziehenden Unternehmen, denen eine Steuererleichterung gewährt wird, besteht nicht, weil in beiden Fällen die Voraussetzungen und der zulässige Umfang von Steuererleichterungen identisch sind. So können neu zuziehende wie ansässige Unternehmen nur Steuererleichterungen erhalten, wenn sie eine grössere Anzahl von neuen Arbeitsplätzen schaffen und ein bedeutendes Investitionsvolumen realisieren. Für viele neu zuziehende Unternehmen fallen deshalb gleich wie bei kleineren Betriebserweiterungen von ansässigen Unternehmen Steuererleichterungen ausser Betracht (vgl. Antwort zur Frage 1 betreffend Anfragen ohne Gesuche beziehungsweise Rückzug von Gesuchen). Ebenso gilt das Kriterium der Wettbewerbsneutralität sowohl für neu zuziehende Unternehmen als auch für die Erweiterung von ansässigen Unternehmen: Weil bei Konkurrenzsituationen keine Steuererleichterung gewährt werden darf, kann eine Ungleichbehandlung infolge eines Wettbewerbvorteils vermieden werden. Viele ansässige Unternehmen stehen dieser Form von Standortförderung naturgemäss trotzdem kritisch gegenüber. Zu Frage 8: Der Regierungsrat strebt grundsätzlich eine zurückhaltende Ordnungspolitik und eine freiheitliche Wirtschaftsordnung an. Steuererleichterungen sind daher nur zurückhaltend zu gewähren. Regierungsrat und Grosser Rat waren sich dieser Problematik bewusst und schränkten bei Erlass des Dekrets die bewährten ordnungspolitischen Grundsätze nur soweit zwingend erforderlich ein. Seit dem Erlass des Dekrets hat sich der Steuerwettbewerb zwischen den Kantonen und mit dem Ausland wesentlich verschärft. Der Steuerwettbewerb unter den Kantonen zwingt auch den Kanton Aargau, im Interesse einer nachhaltigen Entwicklung Ordnungspolitik und Standortförderung in einen grösseren gesamtheitlichen Rahmen zu stellen. Das Dekret enthält klare Rahmenbedingungen für die Gewährung von Steuererleichterungen. Der Regierungsrat hat zusätzlich verwaltungsinterne Richtlinien für die Beurteilung von konkreten Gesuchen erlassen. In der Praxis wird von der Möglichkeit von Steuererleichterungen zurückhaltend Gebrauch gemacht, wie die relativ geringe Zahl der bisher gutgeheissenen Gesuche zeigt (vgl. Antwort zur Frage 1). Art. 983 Der Regierungsrat wird im nächsten Jahr eine vertiefte Beurteilung der bisherigen Erfahrungen mit diesem Standortförderungsinstrument und der künftigen Erfordernisse vornehmen. Aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse wird er allenfalls dem Grossen Rat eine Änderung des Dekrets beantragen. Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen Fr. 1'222.–. Keller Stefan, Grüne, Baden: Für die ausführliche Beantwortung unserer Fragen danken wir dem Regierungsrat. Natürlich wäre es interessant gewesen, zu erfahren, um welche Beträge es sich bei den gewährten Steuereinsparungen im Einzelfall handelt. Da eine Bekanntgabe wegen dem Steuergeheimnis aber nicht firmenspezifisch möglich ist, warten wir gespannt auf die Bekanntgabe der Gesamtsumme der eingesparten Steuern. Ebenso gespannt sind wir auf die Ergebnisse der vertieften Beurteilung der bisherigen Erfahrungen mit dem Steuererleichterungsdekret durch den Regierungsrat. Es stellen sich folgende Anschlussfragen: Wann liegen diese Auswertungen vor? Werden sie dem Grossen Rat automatisch zur Kenntnis gebracht? Wir würden es schätzen, wenn dies der Fall wäre. Das würde uns eine weitere Interpellation ersparen. Insgesamt haben wir den Eindruck, dass die Handhabung von Steuererleichterungen in unserem Kanton zurückhaltend genug ist und mit keinen Ungerechtigkeiten, beispielsweise gegenüber alteingesessenen Betrieben, gerechnet werden muss. Trotzdem, die Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste! Wir würden es schätzen, auch im Interesse des hiesigen Gewerbes, regelmässig die Anzahl der bewilligten und abgelehnten Gesuche und die insgesamt gewährten Steuererleichterungen in Franken und Rappen zu erfahren. Wir laden den Regierungsrat ein, erstens diese Angaben in seinem Rechenschaftsbericht zu veröffentlichen und zweitens eine restriktive Praxis bei Steuererleichterungen beizubehalten. Mit der Beantwortung der Interpellation sind wir zufrieden. Vorsitzende: Stefan Keller, Baden, erklärt sich namens der Interpellantin von der Antwort befriedigt. Das Geschäft ist erledigt. Eine Abschaffung des Dekrets fällt zurzeit ausser Betracht. Ich schliesse die heutige Sitzung und wünsche Ihnen einen Der Kanton Aargau wäre der einzige Kanton, der im schönen Abend. nationalen Standortwettbewerb auf dieses Instrument verzichten würde. Noch grösser wäre der Nachteil einer (Schluss der Sitzung um 17.00 Uhr) Abschaffung für den internationalen Standortwettbewerb, welchem der Aargau zunehmend ausgesetzt ist. __________________________________________________ 2018