2. Bezahlter Urlaub von 1 Monat – Kosten und betriebliche

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Grosser Rat
75. Sitzung
6. März 2007, 14.00 Uhr
Vorsitzende:
Esther Egger-Wyss, Obersiggenthal
Protokollführung:
Rahel Ommerli, Ratssekretär Stellvertreterin
Präsenz:
Anwesend 126 Mitglieder
(Art. 972-983)
Abwesend mit Entschuldigung 14 Mitglieder
Entschuldigt abwesend: Andreas Binder, Baden; Fredy Böni, Möhlin; Manfred
Breitschmid, Bremgarten; Bernadette Favre-Bitter, Wallbach; Doris FischerTaeschler, Seengen; Cécile Frei, Gebenstorf; Lieni Füglistaller, Rudolfstetten; Franz
Hollinger, Brugg; Regina Lehmann-Wälchli, Reitnau; Thomas Lüpold, MörikenWildegg; Rudolf Lüscher, Laufenburg; Patricia Schreiber-Rebmann, Wegenstetten;
Herbert Strebel, Muri; Guido Weber, Spreitenbach;
Behandelte Traktanden
Seite
972
Auftrag der CVP-Fraktion betreffend Verhinderung der Erteilung einer eventuellen Baubewilligung zum
Errichten und Betreiben einer auf Erdgas oder Kohle basierten Stromerzeugungsanlage auf dem Territorium
des Kantons Aargau; Einreichung und schriftliche Begründung
Gesetz über die Berufs- und Weiterbildung (GBW); 2. Beratung; Fortsetzung der Detailberatung;
Schlussabstimmung; fakultatives Referendum; Auftrag an Staatskanzlei; Aufhebung des
Berufbildungsdekrets, des Dekrets über die Kantonale Schule für Berufsbildung; des Dekrets über die
Organisation der Schweizerischen Bauschule Aarau und des Spitalschuldekrets
1984
974
Gesetz über die Hochschul- und Innovationsförderung (Hochschul- und Innovationsförderungsgesetz, HIG);
1. Beratung; Eintreten, Detailberatung und Gesamtabstimmung
1988
975
Interpellation Dieter Egli, Windisch (Sprecher), und Dr. Jürg Stüssi-Lauterburg, Windisch, vom 19.
September 2006 betreffend das römische Erbe Vindonissa und die damit verbundene Strategie des Kantons
Aargau; Beantwortung und Erledigung
1996
976
Motion der CVP-Fraktion vom 28. November 2006 betreffend Schaffung einer Grundlage für
Schulsozialarbeit im Schulgesetz; Umwandlung in ein Postulat; Überweisung an den Regierungsrat
1998
977
Auftrag der SP-Fraktion vom 29. August 2006 betreffend bezahlten Vaterschaftsurlaub; Ablehnung
2000
978
Postulat der FDP-Fraktion vom 5. September 2006 betreffend Modernisierungspaket Aargau zum Public
Private Partnership; Überweisung an den Regierungsrat
2005
979
Interpellation der SP-Fraktion vom 24. Oktober 2006 betreffend Auswirkungen des neuen Steuergesetzes auf
den Mittelstand; Beantwortung und Erledigung
2010
980
Interpellation der SP-Fraktion vom 24. Oktober 2006 betreffend reduzierte Dividendenbesteuerung im neuen
Steuergesetz; Beantwortung und Erledigung
2012
981
Postulat Yvonne Feri, Wettingen, vom 19. September 2006 betreffend Liegenschaftsunterhalt bei der
Steuerberechnung; Rückzug
2014
982
Interpellation Peter Jean-Richard, Aarau, vom 19. September 2006 betreffend Massnahmen gegen
eingeschleppte Pflanzen im Kanton Aargau; Beantwortung und Erledigung
2014
983
Interpellation der Fraktion der Grünen vom 19. Oktober 2006 betreffend Erfolgskontrolle des Dekrets über
die Möglichkeit der Steuererleichterungen; Beantwortung und Erledigung
2017
973
1984
1983
6. März 2007
Art. 972-973
Vorsitzende: Ich begrüsse Sie zur 75. Sitzung der
Legislaturperiode..
972
Auftrag der CVP-Fraktion betreffend
Verhinderung der Erteilung einer eventuellen
Baubewilligung zum Errichten und Betreiben einer
auf
Erdgas
oder
Kohle
basierten
Stromerzeugungsanlage auf dem Territorium des
Kantons Aargau; Einreichung und schriftliche
Begründung
Von der CVP-Fraktion wird folgender
eingereicht.
Auftrag
Text:
Der Regierungsrat wird beauftragt zu prüfen, mit dem Ziel,
alle in seiner Kompetenz liegenden Befugnisse
anzuwenden, damit im Kanton Aargau keine
Grosskraftwerke gebaut oder betrieben werden können, die
Strom aus Gas oder Kohle gewinnen.
Begründung:
Die Schweiz emittiert zurzeit CO2 in der Grössenordnung von
41 Mio. Tonnen. Der Anteil des Verkehrs beträgt davon einen
Drittel. Laut Kyoto-Protokoll liegt das Sparziel bis 2012 bei
vier Mio. Tonnen.
Strom wird in der Schweiz CO2 -neutral produziert, wobei auf
die Wasserkraft 60% und die Kernenergie 40% entfällt. Der
Anteil des Kantons Aargau bei der Stromerzeugung beträgt
30%, bei der Kernenergie sogar über 50%. Damit ist der
Aargau mit Abstand der Energiekanton Nr. 1 der Schweiz –
ohne CO2 -Ausstoss. Es ist bekannt, dass bis zirka 2020 die
Kernkraftwerke Mühleberg, Beznau I + II aus Altersgründen
vom Netz gehen werden und anderseits Kontrakte mit
Frankreich zum Stromimport in der Grössenordnung 2000
MW auslaufen.
Die Fachleute sind sich einig, dass auch bei grossen
Sparanstrengungen der Stromverbrauch in den nächsten
Jahren im besten Fall stabil gehalten werden kann;
realistische Prognosen gehen von einem Jahreswachstum von
1% aus. Der Grund dafür liegt darin, dass die
Einsparmöglichkeiten beim Strom durch Verlagerungseffekte
(Strassengüterverkehr auf die Schiene; Einsatz von
Wärmepumpen) wieder aufgefressen werden.
Gaskraftwerke zur Stromerzeugung sind zwar schnell gebaut
und in Betrieb genommen, da nur geringe politische Hürden
zu überwinden sind; sie emittieren aber massiv CO2. Ein
Gaskombikraftwerk in der Energieklasse wie Beznau 1 oder
2 kommt auf einen Ausstoss von 600'000 Tonnen. Der Ersatz
der bis 2020 vom Netz gehenden Strommenge würde also bei
Ersatz durch Gaskraftwerke einen CO2 Ausstoss in der
Grössenordnung von vier Mio. Tonnen zur Folge haben. Das
würde alle unsere Einsparbemühungen zur Erreichung des
Kyoto-Zieles illusorisch machen. Die CVP des Kantons AG
spricht sich denn auch für die rasche Realisierung eines
Kernkraftwerks als Ersatz für Beznau 1+2 aus.
Regierung und Parlament des Kantons Aargau haben sich im
Planungsbericht energieAargau klar zur Verbesserung der
1984
CO2 Bilanz bekannt (siehe Hauptausrichtung 2). Ferner kann
auch Paragraph 7 im Energiegesetz von 1993 angewendet
werden (Abwärme). Die CVP-Fraktion erwartet von der
Regierung eine klare Haltung zur Erreichung dieser
formulierten CO2 Ziele.
Der Auftrag wird von 58 Ratsmitgliedern unterzeichnet.
973
Gesetz über die Berufs- und Weiterbildung
(GBW); 2. Beratung; Fortsetzung der Detailberatung;
Schlussabstimmung; fakultatives Referendum; Auftrag
an Staatskanzlei; Aufhebung des Berufbildungsdekrets,
des Dekrets über die Kantonale Schule für
Berufsbildung; des Dekrets über die Organisation der
Schweizerischen
Bauschule
Aarau
und
des
Spitalschuldekrets
(vgl. Art. 971 hievor)
Detailberatung (Fortsetzung)
§§ 14- 54
Zustimmung
§ 55
Wanner Maja, FDP, Würenlos, Präsidentin der Kommission
für Bildung, Kultur und Sport BKS: Die Gemeindebeiträge:
Der
Zuschlag
ist
durch
Diskussionen
mit
Gemeindeammännern entstanden. Das Ganze ist eine Frage
der finanziellen Belastung zwischen Kanton und Gemeinden.
Dr.
Guignard
Marcel,
FDP,
Aarau:
Die
Kommissionspräsidentin hat es schon gesagt. Bei Abs. 2
geht es um die Frage der Belastung der Gemeinden. Und
zwar geht es um die Verzinsung, beziehungsweise den
Zinssatz für die Restschuld für künftige Bauten. § 71 regelt
dann die alten Fälle. Ich werde dort einen gleichen Antrag
noch einmal stellen. Das Gesetz sieht hier eine eindeutige,
durch nichts zu begründende Verschlechterung der Situation
auf Gemeindeseite gegenüber dem heutigen Recht vor. Der
vorgeschlagene Zuschlag von 0,2% ist zwar ein Schritt in die
richtige Richtung. Der Vergleich über die letzten sechs Jahre
zeigt
indessen,
dass
der
neu
vorgeschlagene
Durchschnittssatz immer noch 0,5% unter dem bisherigen
Satz liegt. Der Satz für Anleihen der Kantone schwankt auch
relativ stark und ist deshalb als Budgetbasis für Gemeinden
und für die Berufsschulen wenig geeignet. Fairerweise sollte
deshalb grundsätzlich der bisherige Ansatz zum Tragen
kommen, nämlich der Zinssatz der Aargauischen
Kantonalbank für Darlehen an öffentlich-rechtliche
Körperschaften; so wie das heute der Fall ist und in § 34 EG
Berufsbildungsgesetz Abs. 3 in Verbindung mit § 42 Abs. 1
der Berufsbildungsverordnung geregelt ist. Im Sinne eines
Entgegenkommens wäre ein Treffen in der Mitte, d.h. ein
Entgegenkommen zur Hälfte mit einem Abzug von 0,25%
Art. 973
vorzusehen. Ich stelle Ihnen deshalb den Antrag, § 55 Abs. 2
sei wie folgt zu formulieren: "Für die Verzinsung ist der am
30. Juni des Rechnungsjahres geltende Zinsfuss der AKB für
Darlehen an öffentlich-rechtliche Körperschaften mit einem
Abzug von 0,25% massgebend."
All jene, die meinen, dass dieses von mir jetzt vorgetragene
Anliegen letztlich ausschliesslich im Interesse der
Standortgemeinden liege, muss ich enttäuschen, denn
selbstverständlich werden die hier entstehenden Kosten auch
den von den Gemeinden zu tragenden Schulgeldern für
Berufsschüler weiterbelastet. Die Belastung trifft also alle.
Mein Appell richtet sich deshalb an alle, die hier eine faire
Lösung zwischen Kanton und den Gemeinden beabsichtigen.
Regierungsrat Huber Rainer, CVP: Wir streiten hier um
einen Kompromiss. Der Regierungsrat schlägt einen
Zuschlag von 0,2 Prozentpunkten vor. Überraschenderweise
kann man die Feststellung machen, dass die
Standortgemeinden im Jahr 2006 mit dem neuerlichen
Vorschlag von Marcel Guignard schlechter gefahren wären,
als mit dem Kompromissvorschlag des Regierungsrats. Wir
haben hier einen Vorschlag gemacht, der minimal vom
Vorschlag des Stadtammanns von Aarau abweicht. Es sind
vor allem die vier Standortgemeinden betroffen. Wir haben
die Situation, dass nur gerade bei diesen vier Standorten,
nämlich Aarau, Baden, Lenzburg und Wohlen, dieses Land
verzinst wird. An allen anderen Standorten kennen wir das
nicht. Bei jeder anderen Liegenschaft müssten wir diese
Werte genau erheben und diese Gemeinde gleich halten. Es
gibt keine Begründung, weshalb nur diese vier Standorte in
diesen Genuss kommen sollen. Das ist historisch so
gewachsen.
Der
Regierungsrat
hat
jetzt
einen
Kompromissvorschlag
mit
diesem
Zuschlag
von
0.2 Prozentpunkten gemacht. Wir sind der Meinung, das
sollte ein brauchbarer Vorschlag sein, dem die Mehrheit des
Rats zustimmen könnte.
Vorsitzende: Wir können bereinigen. Ich lese den Antrag
von Marcel Guignard nochmals vor, § 55 Abs. 2 sei wie
folgt zu ändern: "Für die Verzinsung ist der am 30. Juni des
Rechnungsjahres geltende Zinsfuss der AKB für Darlehen an
öffentlich-rechtliche Körperschaften abzüglich 0,.25%
massgebend."
6. März 2007
Im Übrigen Zustimmung
§§ 56 - 70
Zustimmung
§ 71
Guignard Marcel, FDP, Aarau: Bei Absatz 3 geht es
nochmals um dasselbe, aber einfach um das Übergangsrecht.
Hier müsste also umso mehr das gelten, was Sie vorhin
beschlossen haben. Es ist der selbe Antrag, wie ich ihn schon
unter § 55 Abs. 2 gestellt habe, über den Sie vor kurzem
abgestimmt haben. Ich bitte Sie, diesem Antrag
zuzustimmen, jetzt für die altrechtlichen Fälle.
Schweizer Annalise, parteilos, Zufikon: Ich habe absolutes
Verständnis
für
den
Antrag
der
Gemeindeammännervereinigung. Wenn ich diese Fakten
nicht hätte, hätte ich ihn auch unterstützt, aber irgendwie
liegt mir sehr viel daran, das Kässeli des Kantons zu füllen.
Ich stelle fest, wie sich der Dezentralisierungsgrad zu
ungunsten des Kantons entwickelt hat, und zwar ist er von
48,6% auf 44,5% gesunken. Das heisst konkret, dass der
Kanton eigentlich immer mehr auch die Aufgaben
übernimmt, welche früher die Gemeinden finanziell getragen
haben. Wenn Sie dies bei den Finanzkennzahlen
nachschauen, steht das ganz klar. Weiter lässt sich festhalten,
dass der Anteil der Gemeindeausgaben im Kanton Aargau
mit 44,5% im Jahr 2004 unter dem Mittelwert von 47% der
Vergleichskantone liegt. Es geht mir vor allem darum, dass
der Kanton seine Kasse füllen kann, dass der Kanton seine
notwendigen Immobilieninvestitionen vornehmen kann,
damit er keine Finanzierungsgesellschaft gründen muss.
Vorsitzende: In Abs. 3 beziehen wir uns auf § 55 Abs. 2.
Dort ist nun diese Änderung schon festgeschrieben, also
wäre folglich klar, dass dies auch in § 71 Abs. 3 gemäss
Beschluss § 55 Abs. 2 zu handhaben ist. Der Ordnung halber
stimmen wir trotzdem noch einmal ab.
Regierungsrat Huber Rainer, CVP: Ich schliesse mich den
Ausführungen der Präsidentin an.
Guignard Marcel, FDP, Aarau: Hier, beim § 55 geht es um
das Abtragen von Restschulden in Zukunft, nicht um das
Übergangsrecht. Die Landverzinsung spielt hier keine Rolle,
neu wird das Land nicht mehr verzinst - damit sind die
Gemeinden einverstanden -, es geht hier um die Baukosten.
Dies nur zur Korrektur.
Abstimmung:
Regierungsrat Huber Rainer, CVP: Das ist richtig. Ich habe
hier schon einen Paragrafen vorgegriffen. Bitte entschuldige,
Marcel Guignard. Aber die Situation mit der Differenz plus
0,2% auf unserer Basis und minus 0,25% auf Deiner Basis,
wäre 2006 für die Gemeinden besser gewesen, das steht so
fest. Aber das andere ist klar: Landkosten sind im späteren
Paragrafen zu regeln.
§ 72
Abstimmung:
Der Antrag Guignard wird mit 103 gegen 12 Stimmen
gutgeheissen
Der Antrag Guignard wird mit 113 gegen 7 Stimmen
gutgeheissen.
Im Übrigen Zustimmung
Wanner Maja, FDP, Würenlos, Präsidentin der Kommission
für Bildung, Kultur und Sport BKS: Wie der Herr
Regierungsrat vorher schon ausgeführt hat, besteht hier
tatsächlich eine Ungleichheit zwischen den Gemeinden. Es
gibt solche, die fürs Land keine Entschädigungen verlangen.
Vorgesehen ist, dass alle Entschädigungen im Jahr 2011
auslaufen. Die Kommission schloss sich mit 10 ja bei 3
Enthaltungen der Meinung an, dass die Standortgemeinden
doppelt profitieren. Sie verfügen über eine gute Infrastruktur
und erhalten zusätzlich noch Geld für die Landbenützung
durch den Kanton. Daher ist die Kommission für die
1985
6. März 2007
Streichung dieses Paragrafen.
Vorsitzende: Der Regierungsrat stimmt dieser Streichung zu.
Guignard Marcel, FDP, Aarau: Mit der Tatsache, dass in
künftigen Fällen - ich rede ausdrücklich von der Zukunft auf eine Landverzinsung zu verzichten ist, kann man sich
abfinden. Es ist einfach eine neue Regelung, folglich gilt
neues Recht für künftige Fälle. Aber hier geht es um jene
Fälle, die eben noch am Laufen sind. Es sind jene Fälle, wo
die Standortgemeinden dazumal Land eingeworfen haben
und unter der Herrschaft des alten Rechts diese Bedingungen
festgelegt wurden. Darum geht es hier. Was wir von Seiten
der Gemeinden nicht verstehen, ist die Tatsache, dass jetzt
mit dem neuen Gesetz in Bezug auf die alten Fälle auf
einmal die Spielregeln geändert werden sollen. Die
Voraussetzungen, unter denen die Standortgemeinden zu
jener Zeit das Land zur Verfügung stellten, sollen jetzt mit
einem Schlag geändert werden. Dieses Zurverfügungstellen
von Land erfolgte dazumal unter entsprechenden
Krediterteilungen durch das Volk. Da wurden
Volksabstimmungen durchgeführt. Jetzt, nach mehreren
Jahren, werden diese Finanzierungsbedingungen geändert.
Es hat mich erstaunt, dass die Kommission hier alles
gestrichen hat. Der Regierungsrat ist noch etwas entgegen
gekommen und hat sich mit einem abgestuften Rückzug
eingebracht. Aber die Kommission hat dies dann, - offenbar
in der Meinung, den reichen Standortgemeinden müsse man
hier im Sinne von Kollegin Schweizer jetzt eins auswischen
-, abgelehnt. Das geht aber nicht. Hier geht es um
Übergangsrecht über Finanzierungsvereinbarungen, die
einmal getroffen wurden, und die jetzt gebrochen werden
sollen. Dem Argument, die Gemeinden liessen sich das
eingeworfene Land dadurch mehrfach abgelten, ist
entgegenzuhalten, dass das alte Recht tatsächlich eine Art
Baurechtsverhältnis vorgesehen hatte, d.h. eine Verzinsung
auf unbestimmte Zeit, allerdings, - und das im Unterschied
zum Baurecht -, ohne einen Heimfall vorzusehen. Jedoch
mussten die Gemeinden schon dannzumal für jenes Land,
das sie zum Zeitpunkt der Abgabe bereits schon zehn Jahre
in ihrem Eigentum hatten, einen Abschlag vom
Verkehrswert hinnehmen. Die Kommission ist wie gesagt
noch weiter gegangen und hat selbst die vom Regierungsrat
vorgeschlagene, zeitlich beschränkte Lösung gestrichen. Das
hat uns nachdenklich gestimmt. Auch hier gilt natürlich, dass
der Hinweis auf die gut betuchten Standortgemeinden
täuscht. Die entsprechenden Kosten würden auch hier auf die
Schulgelder übertragen. Ich stelle Ihnen deshalb den Antrag,
hier sei die gleiche Formulierung wie bei § 55 Abs. 2 und
§ 71 Abs. 3 einzufügen.
Vorsitzende: Die Kommission beantragt Streichung. Der
Regierungsrat stimmt zu. Marcel Guignard stellt folgenden
Antrag: "Für die Verzinsung ist der am 30. Juni des
Rechnungsjahres geltende Zinsfuss der AKB für Darlehen an
öffentlich-rechtliche Körperschaften abzüglich 0,25%
massgebend."
Regierungsrat Huber Rainer, CVP: Ich habe diesen
Kompromissvorschlag nach der Diskussion in der ersten
Beratung dargestellt. Die Kommission hat die Streichung
dieses Kompromissvorschlags empfohlen, mit dem Hinweis,
die Sache sei ohne Übergangsfrist zu regeln. Da hat sich die
Regierung nicht dagegen gestemmt. Wir waren der Meinung,
1986
Art. 973
dieser Kompromissvorschlag sei tragbar. Die Kommission
ist nun einen Schritt weiter gegangen. Wir stimmen dem im
Interesse des Kantons zu.
Abstimmung:
Der Antrag Guignard wird mit 95 gegen 21 Stimmen
gutgeheissen.
§ 73, II., III. und IV.
Zustimmung
Schlussabstimmung:
Antrag 1 wird mit 121 gegen 0 Stimmen gutgeheissen.
Name
Abbt-Mock
Vorname
Alexandra
Christina
Ackermann
Adrian
Agustoni
Roland
Alder
Rolf
Amacher Dzung Ruth
AndermattAstrid
Bürgler
BachmannRegula
Steiner
Bader Biland
Sybille
Benker-Rohr
Doris
Berger
Erwin
Bhend
Martin
Bialek
Roland
Biffiger
Gregor
Binder
Andreas
Bodmer
Thomas
Breitschmid
Manfred
Brun Klemm
Ursula
Brunner
Andreas
Bryner
Peter
BrünisholzLothar
Kämpfer
Burgener Brogli Elisabeth
Burgherr-Leu
Thomas
Burkart
Thierry
Böni
Fredy
Bürge
Josef
Bütler
Lukas
Chopard-Acklin Max
Wohnort
Islisberg
Abstimmung
Ja
Kaisten
Magden
Brugg AG
Wettingen
Lengnau
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Magden
Ja
Tägerig
Möhlin
Boswil
Oftringen
Buchs AG
Berikon
Baden
Wettingen
Bremgarten
Rheinfelden
Oberentfelden
Möriken-Wildegg
Zofingen
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Abwesend
Ja
Abwesend
Ja
Abwesend
Ja
Ja
Deppeler-Lang
Dubach
Dössegger
DösseggerHeuberger
Egger-Wyss
Egli
EichenbergerWalther
Eliassen Vecko
Walter
Manfred
Hans
Irène
Gipf-Oberfrick
Ja
Wiliberg
Ja
Baden
Ja
Möhlin
Abwesend
Baden
Ja
Beinwil (Freiamt) Ja
Nussbaumen
b. Ja
Baden
Tegerfelden
Ja
Zofingen
Ja
Seon
Ja
Seon
Ja
Esther
Dieter
Corina
Obersiggenthal
Windisch
Kölliken
Ja
Ja
Ja
Eva
Ja
Emmenegger
Kurt
Nussbaumen
b.Baden
Baden
Ja
Art. 973
Favre-Bitter
Feri
FischerTaeschler
Flury
Flückiger-Bäni
Forrer
Frei
Fricker
Friker-Kaspar
Frunz
Fuchs-Holliger
Furer
Füglistaller
Gautschy
Gebhard-Schöni
Giezendanner
Glarner
Groux
Guignard
Haeny
Haller
Heller
Hochuli
Hochuli
Hofer
Hoffmann
Hollinger
Hunn
HuonderAschwanden
Härri
Hürzeler
Jean-Richard
Jost
KaufmannTanner
Keller
Kerr Rüesch
Keusch
Killer-Hodel
Klöti
Knecht
Kohler
LehmannWälchli
Leimbacher
Leitch-Frey
Lepori-Scherrer
Leuenberger
Leuenberger
Liechti-Wagner
Lüpold
Lüscher
Lüscher
Lüscher
Markwalder
MattenbergerSchmitter
6. März 2007
Bernadette Wallbach
Yvonne
Wettingen
Doris
Seengen
Abwesend
Ja
Abwesend
Oliver
Sylvia
Walter
Cécile
Roger
Vreni
Eugen
Udo
Pascal
Lieni
Renate
Esther
Benjamin
Andreas
Rosmarie
Marcel
Urs
Christine
Daniel
Heinrich
Susanne
Liliane
Brigitte
Franz
Jörg
Trudi
Lenzburg
Schöftland
Oberkulm
Gebenstorf
Oberhof
Oberentfelden
Obersiggenthal
Oberentfelden
Staufen
Rudolfstetten
Gontenschwil
Möriken-Wildegg
Rothrist
Oberwil-Lieli
Berikon
Aarau
Oberwil-Lieli
Reinach
Erlinsbach
Aarau
Reitnau
Zofingen
Küttigen
Brugg
Riniken
Egliswil
Ja
Ja
Ja
Abwesend
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Abwesend
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Abwesend
Ja
Ja
Max
Alex
Peter
Rudolf
Elsbeth
Birrwil
Oeschgen
Aarau
Villmergen
Schöftland
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Stefan
Katharina
Linus
Hans
Rainer
Ernst
Hansjörg
Ueli
Regina
Baden
Aarau
Villmergen
Untersiggenthal
Auenstein
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Leibstadt
Baden
Reitnau
Ja
Ja
Abwesend
Markus
Thomas
Theres
Beat
Urs
Alice
Thomas
Brunette
Edith
Rudolf
Walter
Marianna
Villigen
Wohlen
Berikon
Schöftland
Widen
Wölflinswil
Möriken-Wildegg
Magden
Staufen
Laufenburg
Würenlos
Birr
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Abwesend
Ja
Abwesend
Abwesend
Ja
Ja
Meier Doka
Mettler
Miloni
MollReutercrona
Morach
Moser
Müller
Müller-Killer
NadlerDebrunner
Nebel
Nussbaumer
Marty
Ochsner
Plüss-Mathys
Richner
Roth
Rüegger
RüetschiHartmann
Schibli
Schmid-Schmid
Schoch
Scholl
Scholl
SchreiberRebmann
Schweizer
Schöni
Senn
Sommerhalder
Nicole
Hansruedi
Reto
Andrea
Baden
Dürrenäsch
Hausen AG
Fenkrieden
Ja
Ja
Ja
Ja
Annerose
Ernst
Pia
Erika
Kathrin
Obersiggenthal
Würenlos
Wettingen
Lengnau
Lenzburg
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Franz
MarieLouise
Bettina
Richard
Sämi
Barbara
Kurt
Beat
Bad Zurzach
Obersiggenthal
Ja
Ja
Oberlunkhofen
Lupfig
Auenstein
Erlinsbach
Rothrist
Suhr
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Erika
Heidi
Adrian
Bernhard
Herbert H.
Patricia
Wohlenschwil
Muri
Fislisbach
Möhlin
Zofingen
Wegenstetten
Ja
Ja
Ja
Ja
Abwesend
Abwesend
Annalise
Heinrich
Andreas
Martin
Ja
Ja
Ja
Ja
Spielmann
Stierli-Popp
Alois
Walter
Zufikon
Oftringen
Würenlingen
SchmiedruedWalde
Aarburg
FischbachGöslikon
Muri
Wettingen
Muri
Windisch
Seengen
Unterentfelden
Sins
Killwangen
Rheinfelden
Kleindöttingen
Kleindöttingen
Baden
Würenlos
Spreitenbach
Küttigen
Rothrist
Aarau
Aarau
Strengelbach
LeuggernGippingen
Untersiggenthal
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Abwesend
Abwesend
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Strebel
Herbert
Studer
Lilian
Stöckli-Ammann Milly
StüssiJürg
Lauterburg
Suter
Ruedi
Unternährer
Beat
Villiger-Matter Andreas
Voser
Peter
Vulliamy
Daniel
Vögeli
Erich
Vögtli
Theo
Walser
Rolf
Wanner
Maja
Weber
Guido
Wehrli-Löffel Peter
Wernli
Bernhard
Wertli
Otto
Wittwer
Hansjörg
Wullschleger
Stephan
Wyss
Kurt
Zollinger-Keller Ursula
Ja
Ja
Abwesend
Ja
Ja
Ja
Abwesend
1987
6. März 2007
Antrag 2 wird mit 122 gegen 0 Stimmen gutgeheissen.
Beschluss:
1.Der Entwurf zum Gesetz über die Berufs- und
Weiterbildung (GBW) wird in zweiter Lesung, wie aus den
Beratungen hervorgegangen, zum Beschluss erhoben.
2.Es wird festgestellt, dass der Beschluss gemäss § 63 Abs. 1
lit. a der Kantonsverfassung dem fakultativen Referendum
unterstellt.
3.Die Staatskanzlei wird mit der Publikation im Amtsblatt
beauftragt.
4.Die folgenden Dekrete werden aufgehoben:
– Dekret über die Berufsbildung (Berufsbildungsdekret)
vom 5. November 1985 (SAR 422.110)
– Dekret über die Kantonale Schule für Berufsbildung vom
15. Juni 2004 (SAR 422.320)
– Dekret über die Organisation der Schweizerischen
Bauschule Aarau (SBA) vom 7. September 1999 (SAR
422.710)
– Dekret über die Schulen für Spital- und
Gesundheitsberufe (Spitalschuldekret) vom 12. Dezember
1995 (SAR 311.110)
Wanner Maja, FDP, Würenlos, Präsidentin der Kommission
für Bildung, Kultur und Sport BKS: Ich möchte meinen
Dank an das Departement, insbesondere an Kathrin Hunziker
und ihren Stab übermitteln. Die rechtzeitige Umsetzung der
Bundesvorgaben in einem strengen Kostenrahmen war eine
grosse Herausforderung, die mit diesem Gesetz zu
praktikablen Lösungen führt. Mit der Standortfrage dürfen
wir uns ja weiterhin in diesem Saal befassen.
974
Gesetz
über
die
Hochschulund
Innovationsförderung
(Hochschulund
Innovationsförderungsgesetz, HIG); 1. Beratung;
Eintreten, Detailberatung und Gesamtabstimmung
(Vorlage des Regerungsrats vom 20. Dezember 2006)
Wanner Maja, FDP, Würenlos, Präsidentin der Kommission
für Bildung, Kultur und Sport BKS: Diese Gesetzesvorlage
wurde in der Kommission am 23. Januar beraten. Die Herren
Rainer Huber und Dr. Alexander Hoffmann nahmen an der
Beratung
teil.
Der
Kanton
Aargau
ist
kein
Universitätsstandort, leistet aber namhafte Zahlungen an
Universitäten ohne Mitspracherecht. Um Forschung und
Lehre zugunsten der Aargauer Wirtschaft beeinflussen zu
können, hat der Grosse Rat in den letzten Jahren eine
Zusammenarbeit der Fachhochschule mit dem PSI und mit
Swiss Nano Center genehmigt. Schon damals hatte die
Bildungskommission gesetzliche Grundlagen für diese
Erweiterung der Hochschulpolitik gefordert. Mit dem
vorliegenden Rahmengesetz können diese Verträge
gesetzlich verankert werden. Zusätzlich schafft es
Grundlagen für die Errichtung eines Forschungsfonds
zugunsten der Aargauer Wirtschaft. Das Gesetz über den
1988
Art. 974
Beitrag des Kantons Aargau an das gesamtschweizerische
Bildungswesen und das aargauische Fachhochschulgesetz
werden damit abgelöst. Der freie Hochschulzugang wird
durch die interkantonale Universitätsvereinbarung und die
interkantonale Fachhochschulvereinbarung geregelt. Für
beides ist der Grosse Rat zuständig. Dabei ist im Auge zu
behalten, dass es sich hier um ein Rahmengesetz handelt.
Die neuen Projekte, namentlich auch die finanziellen Mittel
dazu, müssen durch den Regierungsrat und den Grosser Rat
genehmigt werden, so z.B. auch eine neue Hochschule im
Aargau. Das Eintreten wurde in der Kommission kontrovers
diskutiert. Eine Mehrheit der Kommission begrüsste die
erweiterten Möglichkeiten zur Zusammenarbeit mit
Universitätsinstituten als notwendige Ergänzung und
Stärkung der Fachhochschule Nordwestschweiz. Der
dadurch mögliche Technologietransfer belebe die Aargauer
Wirtschaft, ohne dass jedoch Förderbeiträge direkt an
einzelne Unternehmen fliessen dürften. Es wird allgemein
bezweifelt, dass der Kanton Aargau je eine eigene
Hochschule führen könnte. Eine Zusammenarbeit mit
einzelnen Instituten sei jedoch wünschenswert. Eine
Minderheit der Kommission lehnte das Eintreten mit der
Begründung ab, dass für dieses Gesetz zuerst ein
Planungsbericht vorliegen müsse, weil es sich um eine neue
Strategie handle. Ein neues Gesetz sei zudem unnötig, man
könne einen Forschungsfonds auch als Einzelvorlage
bewilligen. Die Kommission beschloss Eintreten mit 9 zu 4
Stimmen.
Eintreten
Vorsitzende: Es liegt ein Nichteintretensantrag vor.
Unternährer Beat, SVP, Unterentfelden: Die SVP-Fraktion
tritt auf dieses Hochschul- und Innovationsförderungsgesetz
nicht ein und bittet Sie, das Gleiche zu tun. Unseres
Erachtens ist ein neues Gesetz in dieser Unschärfe bzw. in
diesem "Zwitter" zwischen Unschärfe und Detaillierung
unnötig. Die Realisierung der Fachhochschule wurde
erreicht, die Forschungsbeiträge an das Swiss Nano Center
und an das PSI wurden erbracht. Es geht nun darum
mitzuhelfen, die Fachhochschule Nordwestschweiz in der
schweizerischen Hochschullandschaft zu positionieren, ohne
falsche Signale auszusenden und “Sonderzüglein” zu fahren.
Es kann auch nicht angehen, dass man sich die Kompetenz
geben lässt, neue aargauische Hochschulen zu schaffen. In
diesem Fall wäre der ordentliche Gesetzgebungsweg
einzuhalten.
Der Begriff Rahmengesetz ist irreführend. § 78 Abs. 1 der
Kantonsverfassung, besagt "der Grosse Rat erlässt in Form
eines Gesetzes alle wichtigen Bestimmungen" usw. Ein
Rahmengesetz, das offen die Errichtung einer aargauischen
Hochschule ermöglicht, unterläuft dieses ordentliche
Verfahren. Ausserdem lehnen wir die Ermächtigung zur
direkten Unterstützung von Betrieben ab. Wir lehnen
einzelbetriebliche Förderungsmassnahmen grundsätzlich ab.
Es dürfen keine Subventionen an Betriebe ausgerichtet
werden. Es dürfen nur Projekte an Hochschulen und anderen
dafür vorgesehenen Instituten gefördert werden. Diese
Forschungsförderung muss anhand klarer Kriterien und auf
Schwerpunktthemen ausgerichtet erfolgen, wenn ein
Forschungsfonds errichtet werden soll. Wir bezweifeln, ob
das nicht auch ohne das Rahmengesetz geschehen kann, und
Art. 974
zwar in Zusammenarbeit mit der Aargauer Wirtschaft. So
wäre ein Gesetz über den Forschungsfonds vorzulegen. Wir
bedauern, dass dieser Gesetzgebungsabsicht kein
Planungsbericht (gemäss § 12 GAF) vorgeschaltet wurde.
Weder das entwicklungspolitische Leitbild noch die
wirtschaftspolitischen Massnahmen wurden vom Grossen
Rat genehmigt. Sie sind also keine Planungsunterlagen. Wir
kommen vom Verdacht nicht los, dass sich die Regierung zu
Lasten des Grossen Rats Kompetenzen zuschanzen will. Die
Schaffung neuer aargauischer Hochschulen ist zurzeit weder
notwendig noch realistisch. Trotzdem will der HIG-Entwurf
- Sie müssen sich das auf der Zunge zergehen lassen - sogar
diesen Schritt ohne Erlass eines zusätzlichen Gesetzes
ermöglichen. Es findet sich im HIG auch bereits die
Rechtsgrundlage
für
die
Einführung
von
Zulassungsbeschränkungen für die neue Hochschule.
Zu den Finanzen: Unmittelbar löst das Gesetz zwar, wie die
Präsidentin gesagt hat, keine neue Ausgaben aus. Wenn der
Rahmen aber nur einigermassen ausgeschöpft wird,
entstehen Mehrkosten in noch unbekanntem Ausmass. Wir
vermissen auch Angaben zu den personellen Auswirkungen.
Wir lehnen das geplante Rahmengesetz ab und bitten Sie, auf
dieses unnötige Geschäft nicht einzutreten. Nach unserem
Wissen soll ein Planungsbericht "Wirtschaftspolitik"
entstehen. Wir ersuchen Sie, die Gesetzgebungsarbeiten
zurückzustellen, bis dieser Bericht vorliegt.
Eliassen Vecko Eva, Grüne, Obersiggenthal: Die Grünen
Aargau sehen keinen Grund das Geschäft zurückzuweisen.
Wir treten auf das Geschäft ein und unterstützen die
Stossrichtung. In unseren Augen sind die Forschung und die
Wissenschaft generell als wichtiger Bereich der Bildung zu
fördern. Wir bemängeln allerdings, dass vor allem
wirtschaftlich interessante Forschungen bisher prioritär
gefördert wurden. Wir möchten beliebt machen, wie wir das
bereits in der Vernehmlassung taten, dass auch die kulturelle
Forschung (Pädagogik und Soziales) innovative Bereiche
zeugt. Wir hoffen, dass auch diese vom neuen Gesetz erfasst
werden. Wir leben im Zeitalter der Nachhaltigkeit. Deshalb
möchten wir auch hervorheben, dass der wirtschaftlich
höchst interessante und innovationsbedürftige Bereich der
erneuerbaren Energien unter dieses Gesetz fällt. Für diese
erneuerbaren Energien ist der Kanton Aargau als
Energiekanton geradezu prädestiniert. Die Schweiz hat
diesbezüglich den Vorsprung eingebüsst, den sie noch vor
10 Jahren hatte, weil sich unsere Forschung mit den bereits
vorhandenen
und
nicht
unproblematischen,
aber
finanzkräftigen Energieträgern begnügte. Wir sehen aber in
den erneuerbaren Energien ein grosses Innovationspotential,
das wir hoffentlich mit diesem Gesetz unterstützen und
fördern
können.
Wenn
also
Hochschulund
Innovationsförderung heisst, wir holen diesen verschenkten
Vorsprung wieder ein und investieren auch in die kulturelle
und pädagogische Forschung, so könnten wir uns für dieses
Gesetz sogar hell begeistern. Der Kanton Aargau hat vor ein
paar Jahren parteienübergreifend den mutigen Schritt getan
und sich dem "Fachhochschulzug" erfolgreich angehängt. Es
ist wichtig, diesen zu fördern. Es kann aber nicht sein, dass
sich die Forschung darauf beschränkt, die an der
Fachhochschule Nordwestschweiz laufenden Projekte zu
unterstützen. Es gibt Forschungsprojekte, welche an anderen
Hochschulen und/oder Institutionen laufen, die für uns auch
interessant sind - wir denken dabei nicht nur an die
6. März 2007
Wirtschaft - und deshalb unterstützungswürdig wären. Wir
treten auf das Geschäft ein und unterstützen generell die
Stossrichtung.
Dubach Manfred, SP, Zofingen: Die SP wird auf die Vorlage
des Gesetzes über die Hochschul- und Innovationsförderung
eintreten, und diesem am Schluss auch zustimmen. Wir
können nicht nachvollziehen, dass nun die Angst aufkommt,
der Kanton könne ein zu grosses Engagement im Bereich der
tertiären Bildung und Forschung an den Tag legen. Angst
müsste man vielmehr haben, wenn der Kanton beabsichtigte,
bei diesen Themen abseits zu stehen oder sich nur auf die
Fachhochschule zu beschränken. Viele unserer Studentinnen
und Studenten besuchen verschiedene Hochschulen in der
ganzen Schweiz. Der Aargau muss oder darf bis jetzt nur für
diese Studierenden zahlen, ohne dass er ein Mitspracherecht
hat, das in einem vernünftigen Verhältnis steht. Es wäre aber
wichtig, dass er seine Interessen auch in diesen Institutionen
wahrnehmen könnte. Dies ist nur über ein erweitertes
Engagement zu erreichen. Verschiedene Projekte, die bereits
realisiert sind oder in naher Zukunft angegangen werden
sollen, zeigen, dass wir mit dem Gesetz, welches sich auf die
Führung der Fachhochschule beschränkt, an unnötige
Grenzen stossen. Aus den erwähnten Gründen unterstützen
wir ein Gesetz, dass im Bereich der tertiären Bildung und
Forschung ein Denken in grösseren Zusammenhängen
zulässt, die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen
Partnern fördert und damit vom föderalistischen
"Gärtchendenken" abrückt. Wenn Sie zum Vorteil der
Gesellschaft sind, müssen zukunftsgerichtete Vorhaben,
unabhängig von der Trägerschaft, unterstützt werden
können. Die postulierten Ziele müssen dabei immer das
Wohl der ganzen Gesellschaft im Visier haben und sich nicht
einseitig auf die kurzfristigen finanziellen Interessen der
Wirtschaft beschränken.
Die Verteilung der Kompetenzen zwischen Grossem Rat und
Regierungsrat
erscheint
uns
zweckdienlich
und
stufengerecht. Einzig bei Projekten mit sehr grossem
Risikopotential haben wir Bedenken, dass deren Folgekosten
die ursprünglichen Kosten bei weitem übersteigen könnten.
Einen Numerus clausus als Ultima Ratio können wir insofern
akzeptieren, als dass vor der Ultima Ratio auch ein
zusätzliches finanzielles Engagement des Kantons zu
Gunsten der betroffenen Schulen eingeführt wird.
Unabhängig von der Einführung dieses Gesetzes würden
auch wir einen Planungsbericht begrüssen, der neben den
allgemeinen auch die konkreten Ziele und Massnahmen
enthalten würde, die der Regierungsrat in der Hochschulund Forschungspolitik definiert. In dieser Forderung
unterstützen wir die SVP, was uns keine Mühe macht, aber
bekanntlich nicht unbedingt alltäglich ist.
Gebhard-Schöni Esther, EVP, Möriken-Wildegg: Für die
EVP ist es keine Frage, die Schweiz muss das Ziel,
Bildungsland zu sein, konsequent verfolgen. Dies können
wir auch hier im Aargau mit der Zustimmung zum
vorgeschlagenen Gesetz über die Hochschul- und
Innovationsförderung tun. Wir treten demnach auf das
Geschäft ein. Das alte Gesetz soll ersetzt werden, weil das
Eidgenössische Hochschulgesetz revidiert ist, der Kanton
Aargau den Staatsvertrag mit der Fachhochschule
Nordwestschweiz
verankert
hat
und
neu
der
Forschungsfonds seinen Platz im Gesetz bekommen kann.
1989
6. März 2007
Das neue Rahmengesetz hält unserem Kanton
Hochschulbereich alle Optionen offen. Das heisst:
Art. 974
im
1. Wir können Trägerschaft und Führung übernehmen. Dies
bedeutet nicht, dass wir stante pede selber eine kantonale
Hochschule führen müssen. Es liegt im Zuge der Zeit, dass
sich die Hochschullandschaft weiter entwickeln und dadurch
verändern wird. Da ist es unabdingbar, dass wir eine flexible
Gesetzgebung machen. Für allfällige Standortlücken in der
gesamtschweizerischen Hochschulpolitik kann der Aargau
dann elegant die Türen öffnen.
2. Wir können Mitträger sein, wie wir es bei der
Fachhochschule Nordwestschweiz bereits sind und uns
beteiligen.
3. Wir geben Unterstützung in Institutionen des Wissensund Technologietransfers, wie zum Beispiel Technopark
oder PSI. In diesem Zusammenhang investiert der Kanton
Geld in eine Hochschule - und nicht wie gesagt wurde, in
spezielle Unternehmungen - und arbeitet dann mit
Forschungsinstituten zusammen. Der Kanton erhält dafür
Leistungen. Neu soll dieser Wissenstransfer in die Wirtschaft
ausgerichtet sein. In den Bereichen Soziales und Pädagogik
fördert der Kanton dies bereits. Hier fliesst der
Wissenstransfer mehr in die Gesellschaft. Diese
Innovationsförderung verhilft zu neuen Erkenntnissen und
mündet schlussendlich in neue Produkte. In diesem
Zusammenhang ist eben die Errichtung des Forschungsfonds
zu erwähnen, der mit diesem Gesetz für den Aargau rechtlich
erst realisierbar wird. Die Wertschöpfung Aargau kann auch
gesamtschweizerischen Nutzen bringen. Ebenfalls begrüssen
wir den im Gesetz verankerten Grad- und Titelschutz. Es
geht dabei vor allem darum, die Titelfabriken zu
unterbinden, die Geld in einen Titel verwandeln.
Ich habe zur Kenntnis genommen, dass die Fachhochschule
als beglaubigte Hochschule auch den Professorentitel
verleihen kann. Ihre Professoren machen keine Dissertation,
haben aber den höchstmöglichen Bezug der Wissenschaft
zur Praxis. So gibt es dann den "Professor diss." und den
"Professor wiss.prax.". Bitte unterstützen Sie den
regierungsrätlichen Antrag.
Wertli Otto, CVP, Aarau: Die CVP hat das Gesetz in der
Vernehmlassung grundsätzlich begrüsst. Wir tun das auch
bezüglich des nun vorliegenden Berichts zur ersten
Beratung, insbesondere finden wir die proaktive Haltung des
Regierungsrats im Bereich der Hochschulpolitik und der
Innovationsförderung richtig. Wir sehen hier Taten statt
Worte. Was meinen wir damit? Bildung und Wissen sind
unser einziger Rohstoff, - neben dem Wasser unserer Flüsse.
Diese Worte hört man aus aller Munde bei
Schulhauseinweihungen, an 1. August-Reden oder bei
andern Gelegenheiten. Heute können wir mit der
Zustimmung zu diesem Rahmengesetz zeigen, dass uns die
Nutzung des Rohstoffs Bildung und Forschung wichtig ist.
Wenn wir an die wirtschaftliche Entwicklungsnotwendigkeit,
an die ökologischen und sozialen Probleme unserer Zeit
denken. Handlungsbedarf besteht, insbesondere im Bereich
Forschung und Innovation, dies zum Nutzen von Wirtschaft
und Gesellschaft. Wir wissen, dass die Halbwertszeit des
Wissens immer kürzer wird. Wir brauchen die Forschung,
wir brauchen die hoch qualifizierten Ausbildungsstätten und
wir müssen Synergien nutzen. Forschungskooperationen sind
ein ökonomisches und zukunftsgerichtetes Modell. Wir
1990
wollen die Wirtschaft in unserem Kanton stärken. Der
Wissens- und Technologietransfer und der Forschungsfonds
dienen den Unternehmen im Kanton. Sie helfen,
Arbeitsplätze zu erhalten oder neue zu schaffen. Der Aargau
hat viel Energie und Mittel in den Aufbau der
Fachhochschule Nordwestschweiz gesteckt. Es ist deshalb
richtig, dass bei den Zielen diese Fachhochschule an erster
Stelle als Ziel 1 erscheint. Die Nordwestschweiz nimmt dann
auch beim Ziel 2 eine prioritäre, aber keine ausschliessliche
Position ein. Eine Konzentration der Kräfte ist absolut
notwendig, auch beim Abstecken des geografischen Raums.
Der Titelschutz sowohl bei den Bildungseinrichtungen, wie
auch bei den Absolventinnen und Absolventen sowie die
weiteren Bestimmungen sind richtig. In der Detailberatung
werden wir in jedem Fall zu zwei Punkten Stellung nehmen,
zur Reihenfolge der Auflistung der Institutionen und
Einrichtungen, wie sie in den §§ 1 und 3 vorliegt, und zur
Mitsprache des Grossen Rates bei interkantonalen
Vereinbarungen in § 4. Die CVP ist für das Eintreten auf
diese Vorlage.
Suter Ruedi, FDP, Seengen: Es wurde bereits gesagt und
kann nicht oft genug wiederholt werden. Bildung und
Wissen sind wirklich unsere Rohstoffe, unsere Stärken und
auch unsere Zukunft. Dies gilt für die Schweiz und für den
Kanton Aargau gleichermassen. Daher macht es auch Sinn,
dass der Kanton in einem Gesetz für die Hochschul- und
Innovationsförderung die Grundlagen für die Umsetzung
einer aktiven Hochschul- und Forschungspolitik definiert.
Das vorliegende schlanke und flexible Gesetz ist sinnvoll
und notwendig. Die neuen Rahmenbedingungen halten dem
Kanton verschiedene Optionen zu aktivem Handeln offen
und erlauben ihm auch die entsprechend notwendige
Flexibilität. Durch die klare Kompetenzregelung ist
sichergestellt, dass der Grosse Rat über jede neue Aufgabe
entscheidet, welche eine Kostenfolge mit sich bringt. Die
Befürchtungen von Beat Unternährer sind diesbezüglich
unbegründet. Die Kompetenz liegt bei uns, beim Grossen
Rat, neue Aufgaben zu bewilligen und die notwendigen
Gelder zu sprechen. Inhaltlich begrüssen wir insbesondere
die Förderung des Wissens- und Forschungstransfers in die
Aargauer Wirtschaft. Die aktive Zusammenarbeit und die
Koordination von Forschung und Entwicklung mit der
Wirtschaft haben sich bewährt und müssen weiter verstärkt
werden. Durch dieses konsequente Zusammenführen von
Theorie und Praxis entstehen für alle beteiligten Partner
echte Zugewinne an Wissen, Innovation und Fortschritt.
Förderbeiträge aus dem Forschungsfonds sind jedoch
ausschliesslich
an
Projekte
im
Rahmen
von
wissenschaftlichen Arbeiten zu leisten und nicht an einzelne
Unternehmungen auszurichten. Nach anfänglich eher
skeptischer Haltung unterstützt die FDP die Festschreibung
einer Option Hochschule im Kanton Aargau. Der Aargau
muss sich die Möglichkeit offen halten, ein Institut, einen
neuen Lehrgang auf Hochschulstufe oder eine
Forschungseinrichtung einer Hochschule in unseren Kanton
zu holen. Die FDP ist für Eintreten und empfiehlt Ihnen, das
Gleiche zu tun.
Markwalder Walter, SVP, Würenlos: Nicht nur
"wirtschaftliche", sondern auch "kulturelle Forschung", "ein
erweitertes Engagement", "alle Optionen sind offen zu
halten", "Taten statt Worte" und "aktives Handeln" habe ich
in den bisherigen Meinungen der verschiedenen Fraktionen
Art. 974
gehört. Aber ich habe von niemandem gehört, mit welchen
Mitteln, Ressourcen und in welchem Zeitpunkt der
Regierungsrat dann Projekte bearbeiten, vorantreiben,
absprechen, koordinieren soll.
1. In der Hochschulstrategie, Botschaft ab Seite 6, moniert
der Regierungsrat, dass der Kanton Aargau nicht auf die
fachliche Entwicklung der Universitäten und der
ausserkantonalen Fachhochschulen Einfluss nehmen kann.
2. Der Regierungsrat zeigt, dass der Kanton Aargau ein
vitales Interesse hat, das schweizerische Hochschulsystem
als
Ganzes
leistungsfähig
und
international
wettbewerbsfähig zu erhalten. Voraussetzung dafür ist, dass
genügend Mittel vorhanden sind. Der Regierungsrat verlangt
daher vom Kanton Mittel, welche einen seinem
bevölkerungsmässigen und wirtschaftlichen Gewicht
entsprechenden Beitrag ausmachen sollen.
3. Mit keinem Wort und keiner Zahl wird aber weder die
Grösse der Mittel und Ressourcen noch ein Zeitraum
erwähnt, weder in der Ausrichtung der Hochschulpolitik
noch in den drei formulierten Zielen. Der im Ziel 2
aufgeführte Mehrwert reicht nicht.
4. Mit beschwörerischen Worten, auf durch den Grossen Rat
bereits zugestimmte Taten Bezug nehmend, wird dem
Grossen Rat ein Rahmengesetz schmackhaft gemacht, ohne
die Auswirkungen zu kennen.
Als Volksvertreterinnen und Volksvertreter sind wir
gehalten,
Entscheidungen
bei
vollständiger
Beurteilungsmöglichkeit und in Kenntnis aller Fakten zu
treffen. Mit einem Planungsbericht nach GAF § 12 können
wir in vollständiger Kenntnis arbeiten, beurteilen und
entscheiden.
Ich beantrage Ihnen daher:
a) Das Nichteintreten zu beschliessen.
b) Sollte der Regierungsrat Bedarf betreffend Hochschulund Innovationsförderung haben, wird er beauftragt, uns
einen Planungsbericht nach GAF § 12 zu unterbreiten.
Wir sind nicht in Zeitnot. Machen wir unsere Aufgabe
souverän.
Regierungsrat Huber Rainer, CVP: Ich nehme gerne
Stellung zu diesen Bedenken, die jetzt von Seiten der SVP
durch den Fraktionssprecher und von Walter Markwalder
zum Ausdruck gebracht worden sind. Wir können einen
Planungsbericht nicht mit den Detailangaben erstellen, die
Walter Markwalder wünscht. Wir können nicht zum
Zeitpunkt, wo sich eine Chance bietet, einen Planungsbericht
erstellen - Sie wissen wie viel Zeit dies in Anspruch nimmt und dann anschliessend ein besonderes Gesetz für ein
besonderes Vorhaben erstellen. Auch hier kennen Sie den
Zeitaufwand. So ist man in jedem Fall jämmerlich zu spät.
Ich möchte darauf hinweisen - Sie haben das in der Botschaft
lesen können -, dass Sie mit der Zustimmung zum
Staatsvertrag über die Errichtung und Führung der
Fachhochschule ganz klar Weichen gestellt haben. Sie haben
damit das wichtigste Vorhaben der bisherigen aargauischen
Hochschulpolitik beschlossen und realisiert. Es wurde
richtigerweise auf die Zahlungen hingewiesen, die wir
leisten. Es sind über 70 Mio. Franken pro Jahr, als
Lastenausgleichszahlungen, und dies ohne Einfluss auf die
Hochschulen und auf die Hochschulpolitik der einzelnen
Hochschule nehmen zu können. Der Aargau soll sich auch
im Rahmen der Vorstellungen, die Sie mit dem Leitsatz Nr.
6 im Zusammenhang mit der Leistungsvereinbarung
6. März 2007
genehmigt haben, in diesem Bereich des Wissens und der
Forschung verstärkt engagieren. Der Grosse Rat hat
entsprechende Entwicklungsschwerpunkte in den Aufgabenund Finanzplan aufgenommen. Wegweisende Projekte - ich
denke an das Kompetenzzentrum für nachhaltige Energie
und Mobilität, aber auch an den Beitrag von jährlich 5 Mio.
Franken für den Aufbau und Betrieb des Swiss Nano Centers
in Basel - haben Sie beschlossen. Es gilt jetzt, die
notwendigen rechtlichen Grundlagen für eine weitere
Verfolgung dieser Politik sicherzustellen, denn die Zeit
drängt. Ich erinnere daran, dass die Schweiz zur Zeit von
Investitionen in der Vergangenheit profitiert und zwar in
einer Vergangenheit, welche relativ weit zurück liegt. Beim
Jahreswachstum der Forschungsausgaben im Zeitraum 1995
bis 2004 steht die Schweiz mit 1,25% Kopf an Kopf mit
Frankreich am Schluss der Rangliste. Zum Vergleich habe
ich hier Zahlen aus anderen Ländern: 1.25% im Verhältnis
zu 9% in Finnland, 6,5% in Irland, 5,75% in Belgien, 4,75%
in Schweden, 4,0% in Norwegen. Der Durchschnitt der
OECD-Staaten liegt bei 3,5%. Betrachten wir noch die
öffentlichen Forschungsausgaben in ihrer Entwicklung im
gleichen Zeitraum 1995-2005, so stellen wir fest, dass das
jährliche Wachstum der öffentlichen Forschungsausgaben in
der Schweiz 0,3%, in Spanien 11,4%, in Korea 10,.7%, in
Irland 10,1%, in Italien 5,1%, in Frankreich 2,8% betrug.
Hier ist jeder Kanton gefordert. Deshalb brauchen wir ein
solches Gesetz, welches derartige Investitionen möglich
macht. Niemand hat die Absicht, dem Grossen Rat
irgendwelche Kompetenzen zugunsten des Regierungsrats
wegzunehmen. In § 4 Abs. 3 sehen Sie, welche
Kompetenzen der Regierungsrat hat. Ich zitiere: “Der
Regierungsrat ist im Rahmen der bewilligten Kredite ...”. Sie
selbst bewilligen beziehungsweise der Grosse Rat bewilligt
diese Kredite. Der Regierungsrat kann also nichts ohne die
bewilligten Kredite des Grossen Rats unternehmen. In
diesem Sinne möchte ich Sie auffordern, dass Sie diesem
wegweisenden, klaren und einfachen Rahmengesetz,
welches wirklich eine Entwicklung, ein rasches Handeln mit
einer einfachen Botschaft und der Kreditvorlage an den
Grossen Rat ermöglicht, im Sinne des Regierungsrats
zustimmen.
Vorsitzende:
Wir
stimmen
Nichteintretensantrag der SVP ab.
zuerst
über
den
Abstimmung:
Der Nichteintretensantrag wird mit 77 gegen 41 Stimmen
abgelehnt.
Name
Abbt-Mock
Vorname
Alexandra
Christina
Ackermann
Adrian
Agustoni
Roland
Alder
Rolf
Amacher Dzung Ruth
AndermattAstrid
Bürgler
BachmannRegula
Steiner
Bader Biland
Sybille
Benker-Rohr
Doris
Wohnort
Islisberg
Abstimmung
Nein
Kaisten
Magden
Brugg AG
Wettingen
Lengnau
Nein
Nein
Nein
Nein
Abwesend
Magden
Nein
Tägerig
Möhlin
Nein
Nein
1991
6. März 2007
Art. 974
Berger
Bhend
Bialek
Biffiger
Binder
Bodmer
Breitschmid
Brun Klemm
Brunner
Bryner
BrünisholzKämpfer
Burgener Brogli
Burgherr-Leu
Burkart
Böni
Bürge
Bütler
Chopard-Acklin
Erwin
Martin
Roland
Gregor
Andreas
Thomas
Manfred
Ursula
Andreas
Peter
Lothar
Boswil
Oftringen
Buchs AG
Berikon
Baden
Wettingen
Bremgarten
Rheinfelden
Oberentfelden
Möriken-Wildegg
Zofingen
Elisabeth
Thomas
Thierry
Fredy
Josef
Lukas
Max
Deppeler-Lang
Dubach
Dössegger
DösseggerHeuberger
Egger-Wyss
Egli
EichenbergerWalther
Eliassen Vecko
Walter
Manfred
Hans
Irène
Gipf-Oberfrick
Nein
Wiliberg
Ja
Baden
Abwesend
Möhlin
Abwesend
Baden
Abwesend
Beinwil (Freiamt) Ja
Nussbaumen
b. Nein
Baden
Tegerfelden
Ja
Zofingen
Nein
Seon
Ja
Seon
Ja
Esther
Dieter
Corina
Obersiggenthal
Windisch
Kölliken
Emmenegger
Favre-Bitter
Feri
FischerTaeschler
Flury
Flückiger-Bäni
Forrer
Frei
Fricker
Friker-Kaspar
Frunz
Fuchs-Holliger
Furer
Füglistaller
Gautschy
Gebhard-Schöni
Giezendanner
Glarner
Groux
Guignard
Haeny
Haller
Heller
Hochuli
Hochuli
Hofer
Hoffmann
Hollinger
1992
Eva
Nein
Nein
Nein
Ja
Abwesend
Ja
Abwesend
Nein
Nein
Nein
Nein
Nein
Nein
Nein
Nussbaumen
b.Baden
Kurt
Baden
Bernadette Wallbach
Yvonne
Wettingen
Doris
Seengen
Nein
Oliver
Sylvia
Walter
Cécile
Roger
Vreni
Eugen
Udo
Pascal
Lieni
Renate
Esther
Benjamin
Andreas
Rosmarie
Marcel
Urs
Christine
Daniel
Heinrich
Susanne
Liliane
Brigitte
Franz
Ja
Ja
Nein
Abwesend
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Abwesend
Nein
Nein
Ja
Ja
Nein
Nein
Nein
Nein
Nein
Ja
Nein
Nein
Nein
Abwesend
Lenzburg
Schöftland
Oberkulm
Gebenstorf
Oberhof
Oberentfelden
Obersiggenthal
Oberentfelden
Staufen
Rudolfstetten
Gontenschwil
Möriken-Wildegg
Rothrist
Oberwil-Lieli
Berikon
Aarau
Oberwil-Lieli
Reinach
Erlinsbach
Aarau
Reitnau
Zofingen
Küttigen
Brugg
Nein
Abwesend
Nein
Abwesend
Hunn
HuonderAschwanden
Härri
Hürzeler
Jean-Richard
Jost
KaufmannTanner
Keller
Kerr Rüesch
Keusch
Killer-Hodel
Klöti
Knecht
Kohler
LehmannWälchli
Leimbacher
Leitch-Frey
Lepori-Scherrer
Leuenberger
Leuenberger
Liechti-Wagner
Lüpold
Lüscher
Lüscher
Lüscher
Markwalder
MattenbergerSchmitter
Meier Doka
Mettler
Miloni
MollReutercrona
Morach
Moser
Müller
Müller-Killer
NadlerDebrunner
Nebel
Nussbaumer
Marty
Ochsner
Plüss-Mathys
Richner
Roth
Rüegger
RüetschiHartmann
Schibli
Schmid-Schmid
Schoch
Scholl
Scholl
SchreiberRebmann
Schweizer
Jörg
Trudi
Riniken
Egliswil
Ja
Nein
Max
Alex
Peter
Rudolf
Elsbeth
Birrwil
Oeschgen
Aarau
Villmergen
Schöftland
Ja
Ja
Nein
Nein
Nein
Stefan
Katharina
Linus
Hans
Rainer
Ernst
Hansjörg
Ueli
Regina
Baden
Aarau
Villmergen
Untersiggenthal
Auenstein
Nein
Nein
Nein
Ja
Abwesend
Leibstadt
Baden
Reitnau
Ja
Ja
Abwesend
Markus
Thomas
Theres
Beat
Urs
Alice
Thomas
Brunette
Edith
Rudolf
Walter
Marianna
Villigen
Wohlen
Berikon
Schöftland
Widen
Wölflinswil
Möriken-Wildegg
Magden
Staufen
Laufenburg
Würenlos
Birr
Nein
Nein
Nein
Ja
Nein
Nein
Abwesend
Ja
Nein
Abwesend
Ja
Ja
Nicole
Hansruedi
Reto
Andrea
Baden
Dürrenäsch
Hausen AG
Fenkrieden
Nein
Nein
Nein
Nein
Annerose
Ernst
Pia
Erika
Kathrin
Obersiggenthal
Würenlos
Wettingen
Lengnau
Lenzburg
Ja
Ja
Nein
Nein
Nein
Franz
MarieLouise
Bettina
Richard
Sämi
Barbara
Kurt
Beat
Bad Zurzach
Obersiggenthal
Nein
Nein
Oberlunkhofen
Lupfig
Auenstein
Erlinsbach
Rothrist
Suhr
Nein
Ja
Nein
Abwesend
Ja
Nein
Erika
Heidi
Adrian
Bernhard
Herbert H.
Patricia
Wohlenschwil
Muri
Fislisbach
Möhlin
Zofingen
Wegenstetten
Nein
Nein
Ja
Nein
Nein
Abwesend
Annalise
Zufikon
Nein
Art. 974
6. März 2007
Schöni
Senn
Sommerhalder
Heinrich
Andreas
Martin
Spielmann
Stierli-Popp
Alois
Walter
Strebel
Herbert
Studer
Lilian
Stöckli-Ammann Milly
StüssiJürg
Lauterburg
Suter
Ruedi
Unternährer
Beat
Villiger-Matter Andreas
Voser
Peter
Vulliamy
Daniel
Vögeli
Erich
Vögtli
Theo
Walser
Rolf
Wanner
Maja
Weber
Guido
Wehrli-Löffel Peter
Wernli
Bernhard
Wertli
Otto
Wittwer
Hansjörg
Wullschleger
Stephan
Wyss
Kurt
Zollinger-Keller Ursula
Oftringen
Würenlingen
SchmiedruedWalde
Aarburg
FischbachGöslikon
Muri
Wettingen
Muri
Windisch
Nein
Nein
Ja
Seengen
Unterentfelden
Sins
Killwangen
Rheinfelden
Kleindöttingen
Kleindöttingen
Baden
Würenlos
Spreitenbach
Küttigen
Rothrist
Aarau
Aarau
Strengelbach
LeuggernGippingen
Untersiggenthal
Nein
Ja
Nein
Nein
Ja
Ja
Abwesend
Nein
Nein
Abwesend
Ja
Nein
Nein
Nein
Ja
Abwesend
Nein
Ja
Abwesend
Nein
Ja
Ja
Abwesend
Detailberatung
Titel und Ingress
damals überwiesen. Ich bitte den Prüfungsantrag zu
übernehmen, wie ihn die Kommission gestellt oder
übernommen hat: "Die Reihenfolge der aufgeführten
Institutionen ist zu überprüfen." Dies sowohl in § 1 wie in
§ 3, d.h. nicht mit der kantonalen Hochschule, die momentan
nicht - wenn überhaupt einmal - im Vordergrund steht, zu
beginnen.
Regierungsrat Huber Rainer, CVP: Ich nehme diesen
Prüfungsantrag so entgegen. Ich glaube nicht, dass eine
Anpassung der Reihenfolge etwas am Gesetz ändert. Wir
können das so umsetzen.
Vorsitzende: Wir haben im Büro beschlossen, dass wir über
sämtliche Prüfungsanträge abstimmen, auch wenn der
Regierungsrat dem Antrag zustimmt.
Abstimmung:
Der Prüfungsantrag Wertli wird mit 95 gegen 5 Stimmen
gutgeheissen.
§ 2 Ziele
Wanner Maja, FDP, Würenlos, Präsidentin der Kommission
für Bildung, Kultur und Sport BKS: Hier wird nochmals klar
gemacht, dass die Forschungsgelder nicht direkt in
Unternehmen fliessen. Das Geld fliesst in bestimmte
Projekte
der
Hochschulen,
welche
sie
mit
Wirtschaftsunternehmen zusammen erarbeiten können. Die
Resultate dieser Forschungen bleiben im Besitz der
Hochschulen. Dienstleistungen zu Gunsten von Privatfirmen
müssen von diesen zu 100% bezahlt werden.
Anwendungsorientierte
Forschung
wird
zwischen
Hochschule, Unternehmen und öffentlicher Hand dreigeteilt.
Die Kommission stimmte § 2 mit 9 zu 2 Stimmen bei 2
Enthaltungen zu.
Zustimmung
Zustimmung
§ 1 Geltungsbereich
§ 3 Führung
Wanner Maja, FDP, Würenlos, Präsidentin der Kommission
für Bildung, Kultur und Sport BKS: Es wurde die
Reihenfolge diskutiert und die Kommission stellte einen
Prüfungsantrag auf Abänderung der Reihenfolge, so dass die
Führung einer Hochschule an letzter Stelle steht.
Zustimmung
Wertli Otto, CVP, Aarau: In der Kommission habe ich
angeführt, dass wir bei der Auflistung der Geltungsbereiche
nicht mit einer kantonalen Hochschule beginnen sollen.
Diese steht zurzeit sicher nicht im Vordergrund. Aber sie soll
auch in diesem Rahmengesetz nicht ausgeklammert werden.
Standortfragen, auch von Hochschulprojekten - es muss ja
nicht gleich eine ganze Universität sein - sind vielleicht
plötzlich da. Der Regierungsrat muss sich dann in eine
Diskussion einschalten können. Es reicht nicht, erst bei den
Standortfragen die gesetzliche Grundlage zu schaffen, damit
der Regierungsrat in der Diskussion mitreden kann. In
diesem Parlament werden wir aber darüber entscheiden und
die Mittel bewilligen. Ich stellte bereits in der Kommission
den Prüfungsantrag, eine Umstellung in der Reihenfolge der
Auflistung der Institutionen vorzunehmen. Dieser wurde
Zustimmung
Vorsitzende: Otto Wertli stellt auch hier den gleichen
Prüfungsantrag wie zu § 1.
Wir stimmen über den Prüfungsantrag ab: "Die Reihenfolge
der aufgeführten Institutionen sei zu überprüfen."
Abstimmung:
Der Prüfungsantrag Wertli wird mit 88 gegen 1 Stimmen
gutgeheissen.
§ 4 Beteiligung
Wertli Otto, CVP, Aarau: In § 4 wird von interkantonalen
Vereinbarungen gesprochen, was durchaus richtig ist, da wir
kooperieren sollten. Solche interkantonale Vereinbarungen
kommen oft druckfertig auf den Tisch des Grossen Rats.
Somit bleibt nur ein "entweder - oder" beziehungsweise ein
"ja oder nein" zu einer ganzen Vorlage. Am Beispiel der
Fachhochschule Nordwestschweiz hat sich gezeigt, dass eine
interkantonale parlamentarische Kommission, wenn sie
1993
6. März 2007
Art. 974
rechtzeitig miteinbezogen ist, auch zum raschen Erfolg einer
Vorlage beitragen kann. Diese oder ähnliche Formen der
parlamentarischen
Information
und/oder
der
parlamentarischen Mitsprache wünsche ich mir auch bei
anderen ähnlichen Vorlagen. Wir meinen, dass der Grosse
Rat, in geeigneter Form, in die Vorbereitung solcher
interkantonaler Vereinbarungen einbezogen werden soll.
Dies nicht als Schikane oder Erschwernis, aber zur
Sicherung des raschen Verlaufs bei der Beschlussfassung zu
solchen Verträgen. Ich bitte den Herrn Bildungsdirektor zu
diesem Anliegen noch Stellung zu nehmen.
Institutionen, die Titel gegen Geld verleihen.
Dieser Paragraf wurde etwas zu vollgepackt. Deshalb
werden die Übergangsbestimmungen, auf die zweite Lesung,
in einen separaten Paragrafen geschrieben.
Zustimmung
§ 8 Publikation und Inkrafttreten
Zustimmung
II. Schulgesetz § 2 Abs. 1 lit. d, Titel vor § 34 und § 34
Vorsitzende: Ich gehe
Prüfungsantrag ist.
davon
aus,
dass
dies
kein
Wanner Maja, FDP, Würenlos Präsidentin der Kommission
für Bildung, Kultur und Sport BKS: Auch in der
Kommission wurde die Möglichkeit des Einbezugs des
Parlaments in die Entwicklung einer interkantonalen
Vereinbarung diskutiert. Hierzu liegt eine Motion der SVP
vor, welche überwiesen wurde. Der Regierungsrat hat in der
Kommission zuhanden der Materialien versprochen, gemäss
§ 39b GVG, den Grossen Rat in der Vorbereitung zu
konsultieren. Darauf stimmte die Kommission mit 9 zu 1
Stimme bei 3 Enthaltungen dem § 4 zu.
Regierungsrat Huber Rainer, CVP: Im zitierten Paragrafen
39b des Geschäftsverkehrsgesetzes wird darauf hingewiesen,
dass bei wichtigen interkantonalen Verträgen ein
Konsultationsrecht eingeräumt ist, mit der Möglichkeit zur
Abgabe einer vorgängigen Stellungnahme. Wir haben beim
Staatsvertrag für die Fachhochschule Nordwestschweiz diese
frühe Mitberücksichtigung des Einbezugs des Parlaments
geübt. Das hat zu Gunsten eines guten Ablaufs funktioniert.
Wir werden dies auch weiterhin so pflegen. Hingegen kann
ein direktes Mitverhandlungsrecht wohl kaum eingeräumt
werden, weil dies mit Sicherheit eine starke
Beeinträchtigung der kantonalen Handlungsfähigkeit wäre.
In diesem Sinne werden wir dies, wie beim Staatsvertrag
Fachhochschule Nordwestschweiz geübt und praktiziert,
auch weiterhin so halten.
Wanner Maja, FDP, Würenlos, Präsidentin der Kommission
für Bildung, Kultur und Sport BKS: Die Kommission hat
mit 7 zu 0 bei 4 Enthaltungen zugestimmt.
Zustimmung zur Aufhebung
III. und IV.
Zustimmung
Vorsitzende: Wir haben die Detailberatung somit
abgeschlossen. Ich frage nach einem allfälligen
Rückkommen.
Zustimmung
Unternährer Beat, SVP, Unterentfelden: Bevor die
Schlussabstimmung durchgeführt wird, habe ich eine
grundsätzliche Erwägung zum Antrag auf Seite 28 der
Botschaft. Die SVP ist nicht grundsätzlich gegen eine
allfällige Errichtung einer Hochschule, die jetzt im Moment
überhaupt nicht naheliegend ist. Aber man kann nicht
wissen, was passiert. Die SVP ist auch nicht dagegen, dass
sich der Kanton an Hochschulen beteiligt. Sie ist dagegen,
dass hier ein weiter Spielraum mit einem Rahmengesetz
gegeben, und damit ein ordentliches Gesetzgebungsverfahren unterlaufen wird. Wenn irgend einmal eine
Hochschule errichtet werden sollte, dann müsste ein
ordentliches Gesetzgebungsverfahren durchgeführt werden.
Das ist unsere Meinung. Deshalb werden wir diesem
Hochschul- und Innovationsförderungsgesetz in erster
Lesung nicht zustimmen können.
§ 5 Unterstützung
Gesamtabstimmung:
Wanner Maja, FDP, Würenlos, Präsidentin der Kommission
für Bildung Kultur und Sport BKS: Aufgrund der
Diskussionen in der Kommissionen soll auf die zweite
Lesung der § 5 so ergänzt werden, dass deutlicher wird, dass
eine Unterstützung privater Organisationen an einen
Leistungsauftrag gebunden ist. Dies ist ein Prüfungsantrag
der Kommission an den Regierungsrat.
Der Antrag des Regierungsrats wird mit 78 gegen 38
Stimmen gutgeheissen.
Zustimmung
§ 6 Zulassungsbeschränkung
Zustimmung
§ 7 Schutz der Bezeichnung; Grad- und Titelschutz
Wanner Maja, FDP, Würenlos, Präsidentin der Kommission
Bildung, Kultur und Sport BKS: § 7 richtet sich gegen
1994
Name
Abbt-Mock
Vorname
Alexandra
Christina
Ackermann
Adrian
Agustoni
Roland
Alder
Rolf
Amacher Dzung Ruth
AndermattAstrid
Bürgler
BachmannRegula
Steiner
Bader Biland
Sybille
Benker-Rohr
Doris
Berger
Erwin
Wohnort
Islisberg
Abstimmung
Ja
Kaisten
Magden
Brugg AG
Wettingen
Lengnau
Ja
Ja
Ja
Ja
Abwesend
Magden
Ja
Tägerig
Möhlin
Boswil
Ja
Ja
Ja
Art. 974
6. März 2007
Bhend
Bialek
Biffiger
Binder
Bodmer
Breitschmid
Brun Klemm
Brunner
Bryner
BrünisholzKämpfer
Burgener Brogli
Burgherr-Leu
Burkart
Böni
Bürge
Bütler
Chopard-Acklin
Martin
Roland
Gregor
Andreas
Thomas
Manfred
Ursula
Andreas
Peter
Lothar
Oftringen
Buchs AG
Berikon
Baden
Wettingen
Bremgarten
Rheinfelden
Oberentfelden
Möriken-Wildegg
Zofingen
Elisabeth
Thomas
Thierry
Fredy
Josef
Lukas
Max
Deppeler-Lang
Dubach
Dössegger
DösseggerHeuberger
Egger-Wyss
Egli
EichenbergerWalther
Eliassen Vecko
Walter
Manfred
Hans
Irène
Gipf-Oberfrick
Ja
Wiliberg
Nein
Baden
Ja
Möhlin
Abwesend
Baden
Ja
Beinwil (Freiamt) Nein
Nussbaumen
b. Ja
Baden
Tegerfelden
Nein
Zofingen
Ja
Seon
Nein
Seon
Nein
Esther
Dieter
Corina
Obersiggenthal
Windisch
Kölliken
Emmenegger
Favre-Bitter
Feri
FischerTaeschler
Flury
Flückiger-Bäni
Forrer
Frei
Fricker
Friker-Kaspar
Frunz
Fuchs-Holliger
Furer
Füglistaller
Gautschy
Gebhard-Schöni
Giezendanner
Glarner
Groux
Guignard
Haeny
Haller
Heller
Hochuli
Hochuli
Hofer
Hoffmann
Hollinger
Hunn
Eva
Ja
Abwesend
Nein
Abwesend
Nein
Abwesend
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Nussbaumen
b.Baden
Kurt
Baden
Bernadette Wallbach
Yvonne
Wettingen
Doris
Seengen
Ja
Oliver
Sylvia
Walter
Cécile
Roger
Vreni
Eugen
Udo
Pascal
Lieni
Renate
Esther
Benjamin
Andreas
Rosmarie
Marcel
Urs
Christine
Daniel
Heinrich
Susanne
Liliane
Brigitte
Franz
Jörg
Nein
Nein
Ja
Abwesend
Nein
Nein
Nein
Nein
Nein
Abwesend
Ja
Ja
Nein
Nein
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Abwesend
Ja
Ja
Ja
Abwesend
Nein
Lenzburg
Schöftland
Oberkulm
Gebenstorf
Oberhof
Oberentfelden
Obersiggenthal
Oberentfelden
Staufen
Rudolfstetten
Gontenschwil
Möriken-Wildegg
Rothrist
Oberwil-Lieli
Berikon
Aarau
Oberwil-Lieli
Reinach
Erlinsbach
Aarau
Reitnau
Zofingen
Küttigen
Brugg
Riniken
Ja
Abwesend
Ja
Abwesend
HuonderAschwanden
Härri
Hürzeler
Jean-Richard
Jost
KaufmannTanner
Keller
Kerr Rüesch
Keusch
Killer-Hodel
Klöti
Knecht
Kohler
LehmannWälchli
Leimbacher
Leitch-Frey
Lepori-Scherrer
Leuenberger
Leuenberger
Liechti-Wagner
Lüpold
Lüscher
Lüscher
Lüscher
Markwalder
MattenbergerSchmitter
Meier Doka
Mettler
Miloni
MollReutercrona
Morach
Moser
Müller
Müller-Killer
NadlerDebrunner
Nebel
Nussbaumer
Marty
Ochsner
Plüss-Mathys
Richner
Roth
Rüegger
RüetschiHartmann
Schibli
Schmid-Schmid
Schoch
Scholl
Scholl
SchreiberRebmann
Schweizer
Schöni
Trudi
Egliswil
Ja
Max
Alex
Peter
Rudolf
Elsbeth
Birrwil
Oeschgen
Aarau
Villmergen
Schöftland
Nein
Nein
Ja
Ja
Ja
Stefan
Katharina
Linus
Hans
Rainer
Ernst
Hansjörg
Ueli
Regina
Baden
Aarau
Villmergen
Untersiggenthal
Auenstein
Ja
Ja
Ja
Nein
Abwesend
Leibstadt
Baden
Reitnau
Nein
Abwesend
Abwesend
Markus
Thomas
Theres
Beat
Urs
Alice
Thomas
Brunette
Edith
Rudolf
Walter
Marianna
Villigen
Wohlen
Berikon
Schöftland
Widen
Wölflinswil
Möriken-Wildegg
Magden
Staufen
Laufenburg
Würenlos
Birr
Ja
Ja
Ja
Abwesend
Abwesend
Ja
Abwesend
Nein
Ja
Abwesend
Nein
Nein
Nicole
Hansruedi
Reto
Andrea
Baden
Dürrenäsch
Hausen AG
Fenkrieden
Ja
Ja
Ja
Ja
Annerose
Ernst
Pia
Erika
Kathrin
Obersiggenthal
Würenlos
Wettingen
Lengnau
Lenzburg
Nein
Nein
Ja
Ja
Ja
Franz
MarieLouise
Bettina
Richard
Sämi
Barbara
Kurt
Beat
Bad Zurzach
Obersiggenthal
Ja
Ja
Oberlunkhofen
Lupfig
Auenstein
Erlinsbach
Rothrist
Suhr
Ja
Nein
Abwesend
Abwesend
Nein
Ja
Erika
Heidi
Adrian
Bernhard
Herbert H.
Patricia
Wohlenschwil
Muri
Fislisbach
Möhlin
Zofingen
Wegenstetten
Ja
Ja
Nein
Ja
Ja
Abwesend
Annalise
Heinrich
Zufikon
Oftringen
Ja
Ja
1995
6. März 2007
Art. 975
Senn
Sommerhalder
Andreas
Martin
Spielmann
Stierli-Popp
Alois
Walter
Strebel
Herbert
Studer
Lilian
Stöckli-Ammann Milly
StüssiJürg
Lauterburg
Suter
Ruedi
Unternährer
Beat
Villiger-Matter Andreas
Voser
Peter
Vulliamy
Daniel
Vögeli
Erich
Vögtli
Theo
Walser
Rolf
Wanner
Maja
Weber
Guido
Wehrli-Löffel Peter
Wernli
Bernhard
Wertli
Otto
Wittwer
Hansjörg
Wullschleger
Stephan
Wyss
Kurt
Zollinger-Keller Ursula
Würenlingen
SchmiedruedWalde
Aarburg
FischbachGöslikon
Muri
Wettingen
Muri
Windisch
Ja
Nein
Potenziale für die archäologische Forschung sowie die
Vermittlung an eine breite Öffentlichkeit besser zu nutzen.
Ja
Nein
Seengen
Unterentfelden
Sins
Killwangen
Rheinfelden
Kleindöttingen
Kleindöttingen
Baden
Würenlos
Spreitenbach
Küttigen
Rothrist
Aarau
Aarau
Strengelbach
LeuggernGippingen
Untersiggenthal
Ja
Nein
Ja
Ja
Nein
Nein
Ja
Ja
Ja
Abwesend
Nein
Ja
Ja
Ja
Nein
Abwesend
Über die Strategie im Umgang mit dem archäologischen
Erbe von Vindonissa wurde der Grosse Rat in der
Beantwortung der Interpellationen Binder und Kistler vom
24. September 2003 orientiert (Art. Nr. 2003-1591 und Art.
Nr. 2003-1592). Über die Gesamtstrategie "Zukunft
Vindonissa" wurde die Öffentlichkeit im April 2006 von
Regierungsrat
Rainer
Huber
anlässlich
einer
Medienkonferenz im Gemeindehaus Windisch informiert.
Zum gleichen Thema, mit Schwerpunkt Legionärspfad, fand
im Mai 2006 eine öffentliche Informationsveranstaltung für
die Windischer Bevölkerung statt, an der das vorgestellte
Projekt grossen Zuspruch fand. Über den Fortschritt der
Planung und Realisierung des Legionärspfades konnte sich
die Bevölkerung zuletzt an der Eröffnung der 1. Station
"Offiziersküche" im September 2006 ins Bild setzen lassen.
Der Regierungsrat ist bestrebt, die Bevölkerung auch
weiterhin nach Massgabe des Projektfortschritts über die
Umsetzung der Gesamtstrategie "Zukunft Vindonissa" zu
informieren.
Abwesend
Ja
Nein
Nein
Ja
Beschluss:
Der Entwurf des Gesetzes über die HochschulInnovationsförderung
(HochschulInnovationsförderungsgesetz) HIG wird, wie er aus
Beratungen hervorgegangen ist, in erster Lesung
Beschluss erhoben.
und
und
den
zum
975
Interpellation Dieter Egli, SP, Windisch
(Sprecher), und Dr. Jürg Stüssi-Lauterburg, SVP,
Windisch, vom 19. September 2006 betreffend das
römische Erbe Vindonissa und die damit verbundene
Strategie des Kantons Aargau; Beantwortung und
Erledigung
(vgl. Art. 764 hievor)
Antwort des Regierungsrats vom 17. Januar 2007:
Zu Frage 1: Auf dem Gemeindegebiet von Windisch liegt
bekanntlich einer der bedeutendsten historischen Stätten im
Kanton Aargau. Nach Jahrzehnten archäologischer
Notgrabungen, ausgelöst durch Bauvorhaben, verbleiben
vom einstmals reichen Erbe des römischen Legionslagers
Vindonissa nur noch wenige unzerstörte Flächen. Dem
Regierungsrat ist es deshalb ein Anliegen, die
wissenschaftlichen Schlüsselstellen des kulturgeschichtlich
einzigartigen Bodenarchivs in Vindonissa vor der weiteren
Zerstörung zu bewahren und gleichzeitig die vorhandenen
1996
Die umfangreichen Grundlagen zu möglichen Massnahmen
zum verbesserten Schutz des in Vindonissa noch
vorhandenen Bodenarchivs werden in einer 2003
einberufenen Arbeitsgruppe aus Vertretern Kantonaler
Ämter und des Gemeinderats von Windisch erarbeitet. Unter
anderem waren umfangreiche Sondierungen auf noch nicht
überbauten
Grundstücken
notwendig,
um
deren
Schutzwürdigkeit abzuklären. Die diesbezüglichen Arbeiten
stehen kurz vor dem Abschluss. Danach werden mit der
angekündigte Konsultationsgruppe aus Vertretern und
Vertreterinnen des Grossen Rats und des Einwohnerrats
Windisch mögliche Massnahmen beraten.
Zu Frage 2: Im Sommer 2003 hat der Regierungsrat des
Kantons Aargau einen Strategiewechsel im Umgang mit dem
kulturhistorischen Erbe Vindonissa vollzogen (siehe
genannte Interpellationsbeantwortungen). Nach Jahrzehnten
archäologischer Tätigkeit, die hauptsächlich durch die
Bewältigung von Notgrabungen geprägt war, besteht die
erklärte Absicht, neben einem nachhaltigen Schutz des
verbleibenden Bodenarchivs und einer gezielten Auswertung
von Altgrabungen insbesondere für die Vermittlung im
historischen Gelände eine neue, publikumswirksame
Infrastruktur zu erstellen. Die Zukunft Vindonissas soll im
Interesse nachfolgender Generationen auf die drei Säulen
Schutz, Forschung und Vermittlung abgestützt werden. Der
dadurch wieder gewonnene Handlungsspielraum soll auch
dazu genutzt werden, um die in grosser Zahl gelagerten
Altfunde auszuwerten und der Forschung und Vermittlung
zu erschliessen.
Angestrebt wird eine deutliche Reduktion – nicht aber ein
Ausschliessen – von Notgrabungen. Durch ein „Bauen über
den Ruinen“ und eine frühzeitige, partnerschaftliche
Steuerung von Bauprojekten sollen das Bodenarchiv
geschont und dadurch die Kosten für Ausgrabungen
reduziert werden.
Die vorhandenen archäologischen Zeugnisse und die grossen
touristischen Potentiale sollen genutzt werden, um in
Art. 975
Vindonissa in den nächsten Jahren einen Lern- und
Erlebnisraum für Geschichte und Archäologie mit nationaler
Ausstrahlung einzurichten. Vindonissa eignet sich in
hervorragender
Weise
zur
anschaulichen
Geschichtsvermittlung für ein breites Publikum. Mit einer
attraktiven Präsentation der sichtbaren Bauzeugen und der
Fundstücke kann ein bedeutender kulturtouristischer Nutzen
für die Gemeinde und die Region erzielt werden.
Zu Frage 3: Um die Kostenfrage hinsichtlich angestrebter
Schutzmassnahmen zu prüfen, wurde von der Abteilung
Kultur
und
der
Gemeinde
Windisch
eine
volkswirtschaftliche Studie in Auftrag gegeben. Die
Ergebnisse dieser Studie werden Aufschluss geben über die
zu erwartenden ökonomischen Auswirkungen einer
raumplanerischen Umsetzung der archäologischen Interessen
und einer kulturtouristischen Aufwertung der historischen
Bauzeugen in Vindonissa.
Im
April
2006
hat
der
Regierungsrat
dem
Vermittlungskonzept Legionärspfad zugestimmt und aus
dem
Lotteriefonds
für
die
Planung
einen
Projektierungskredit von Fr. 460'000 Franken bewilligt. Die
Beiträge für die Investitionskosten von Fr. 2'818'000.– sowie
für die Finanzierungslücke von Fr. 2'300'000.– für die
Startphase 2008 - 2010 wurden in den Finanzplan 2007 2010 des Lotteriefonds aufgenommen. Zur Finanzierung soll
ein wesentlicher Anteil der Projektkosten über
Sponsoringbeiträge aufgebracht werden. Der Betrieb des
Legionärspfades ist als Public Private Partnership mit
Beteiligung von Privaten, Fördervereinen und Gemeinden,
vorgesehen.
Zu Frage 4: Die bauliche Entwicklung der Gemeinde
Windisch wird nach Ansicht des Regierungsrats weder durch
die geplanten Schutzmassnahmen, noch durch eine
verstärkte kulturtouristische Nutzung behindert. Durch eine
frühzeitige
und
enge
Zusammenarbeit
zwischen
Kantonsarchäologie, Bauherren und Gemeindeverwaltung,
die in der raumplanerischen Umsetzung der archäologischen
Interessen explizit angestrebt wird, kann im Gegenteil die
Realisierung von Bauvorhaben zeitlich in erheblichem
Masse optimiert werden.
Zu Frage 5: Die Strategie und ihre Umsetzungsmassnahmen
für einen verbesserten Schutz des noch verbleibenden
archäologischen Bodenarchivs in Windisch werden in einer
Projektgruppe bearbeitet, die sich aus Vertretern der
zuständigen Kantonalen Ämter (Abteilung Kultur des
Departements Bildung, Kultur und Sport, Abteilung
Raumentwicklung des Departements Bau, Verkehr und
Umwelt) und des Gemeinderats konstituiert. Nach Vorliegen
der Studie über die volkswirtschaftlichen Auswirkungen der
Schutzmassnahmen soll die Öffentlichkeit und über das
geplante Vorgehen informiert werden. Im Januar 2006 wurde
von der Abteilung Kultur die Interessengemeinschaft
Vindonissapark ins Leben gerufen. In diesem Gremium,
bestehend aus Vertretern der Standortgemeinden, zweier
Fördervereine, der Vision Mitte, der Psychiatrischen Dienste
Aargau AG und der Abteilung Kultur, können sich die direkt
Betroffenen über den Fortschritt im Vermittlungsprojekt
Legionärspfad ins Bild setzen lassen und ihre Anliegen
einbringen.
6. März 2007
Zu Frage 6: Die Gesamtstrategie „Zukunft Vindonissa“
beinhaltet das Vermittlungskonzept Vindonissapark. Unter
diesem Namen sind heute zwei, später drei
Vermittlungsstätten vorgesehen, die zusammen einen
ganzheitlichen Lern- und Erlebnisraum für römische
Kulturgeschichte mit nationaler Ausstrahlung bilden:
- Legionärspfad: Inszenierung der originalen Bauwerke
und Schauplätze im Areal von Vindonissa.
- Vindonissa-Museum: Schausammlung mit den Funden
aus Vindonissa.
In einer späteren Phase könnte die Etablierung einer "Halle
für Archäologie" im Campus Areal eine hoch interessante
Ergänzung bilden. Hier könnten eigene und eingekaufte
Wechselausstellungen
zu
Themen
der
römischen
Archäologie und Geschichte gezeigt werden. Was sich im
Bereich der bildenden Kunst als ideale Ergänzung erweist –
Kunstmuseum und Kunsthalle – würde erstmalig in der
Schweiz auf historisch ausgerichtete Museen übertragen.
Das 1912 erbaute Vindonissa-Museum und 2007/2008 zur
Renovation vorgesehene Museum kann in Ergänzung zum
Legionärspfad seine Potenziale als "Museum im Museum"
voll entfalten und vom zusätzlichen Publikum profitieren.
Durch das Zeigen einer Schausammlung wird dem
Gründergeist dieses Hauses Rechnung getragen. Bis zur
Realisierung einer Ausstellungshalle wird das Vindonissa
Museum in gleicher Form wie heute weiter betrieben.
Zu Frage 7: Das Windischer Plateau am Zusammenfluss von
Aare, Reuss und Limmat war in zwei Epochen Schauplatz
europäischer Geschichte. Die örtliche Konzentration und
teilweise Überlagerung attraktiver römischer Bauten und
mittelalterlicher
Klostergebäude
von
internationaler
Bedeutung birgt nach Ansicht des Regierungsrats ein grosses
und noch zu wenig genutztes Potenzial für die Vermittlung
von Geschichte und Archäologie. Mit dem Konzept
Vindonissapark setzt sich der Regierungsrat zum Ziel, die
historischen Gebäude und archäologischen Zeugen aus
beiden Epochen, dem Mittelalter und der Römerzeit,
kulturtouristisch deutlich aufzuwerten. Die geplante
Realisierung des Legionärspfades bildet in der
Gesamtstrategie dazu den ersten und wegweisenden
Umsetzungsschritt.
Zu Frage 8: Die ehemalige Klosterkirche und die
sogenannten
„Bernerbauten“
stehen
seit
1948
(Regierungsratsbeschluss vom 7. Mai 1948), der Hauptbau
der Psychiatrischen Klinik mit zugehöriger Parkanlage mit
Kleinobjekten und die Grosse Klosterscheune seit 1988
(Regierungsratsbeschluss vom 22. August 1988) unter
kantonalem Schutz.
Für die Parkanlage besteht seit 2003 ein Parkpflegewerk.
Diese wurde ausgearbeitet von der Firma Zulauf Seidel
Schweingruber, Baden, und enthält eine Bestandesaufnahme
von 2001, eine historische Analyse und Würdigung sowie
ein Leitbild, in dem neben der angestrebten räumlichen
Wirkung
gestalterische
und
Pflege-Massnahmen
hierarchisiert festgehalten sind. Enthalten sind auch
Überlegungen zu möglichen Baubereichen im nördlichen
und östlichen Randbereich angrenzend an den historischen
Park. Das Parkpflegewerk ist bei allen Überlegungen und
Massnahmen, die das Denkmal "Parkanlage Königsfelden"
betreffen, als Grundlage zu verwenden und das skizzierte
Leitbild sukzessive gemäss den Konzeptplänen umzusetzen.
1997
6. März 2007
Die angestrebten Massnahmen für einen nachhaltigeren
Umgang mit dem noch unberührten archäologischen
Bodenarchiv verstärken den Schutz der historischen
Parkanlage in Königsfelden. Durch eine kulturtouristische
Aufwertung der römischen Bauzeugen und der
mittelalterlichen
Klosteranlage,
wie
sie
im
Vermittlungskonzept Vindonissapark vorgesehen ist, wird
die Parkanlage in ihrer Schutzwürdigkeit nicht tangiert. Im
geschützten Parkbereich sind keine baulichen Massnahmen,
die über den Bedarf einer Besucherführung hinaus gehen,
vorgesehen.
Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen
2’343 Franken.
Egli Dieter, SP, Windisch: Zuallererst danke ich dem
Regierungsrat für die sehr ausführliche Stellungnahme zu
unserer Interpellation. Dem Regierungsrat ist Vindonissa ein
Anliegen, das spürt man. Der Regierungsrat will ein
kulturgeschichtliches Erbe erster Güte in unserem Kanton
erforschen, der Öffentlichkeit zugänglich machen und
natürlich vor allfälliger Zerstörung schützen. Das schätzen
wir absolut. Mit Befriedigung haben wir auch zur Kenntnis
genommen, dass der Regierungsrat diesbezüglich in den
letzten Jahren vermehrt informiert, und dass es den Anschein
macht, dass er Vindonissa zu einem eigentlichen
Schlüsselgebiet der kulturhistorischen Vermittlung machen
will. Der Grund für unsere Interpellation ist denn auch auf
keinen Fall eine Kritik an diesem Vorhaben. Auch wir
wollen selbstverständlich, dass Vindonissa geschützt und
seine Geschichte sowie seine Geschichten erzählt werden.
Was uns beim regierungsrätlichen Aktivismus bisher aber
ein wenig gefehlt hat, sind einige strategische Festlegungen.
Welche der vielen Optionen will man wie umsetzen, unter
wessen Mitarbeit, in welcher Zeit, mit welchen finanziellen
Mitteln und mit welchen konkreten Einflüssen auf die
Gemeinde Windisch und auf ihre räumliche und
wirtschaftliche Entwicklung? In Windisch ist man stolz auf
das historische Erbe. Es bestehen aber auch Sensibilitäten
und Unsicherheiten. Für Einige, nicht für mich, scheinen die
Römer manchmal mehr zu verhindern, als dass sie bringen.
Wir wollen, dass Vindonissa zugänglich gemacht,
aufgewertet und weiterentwickelt wird. Dabei soll aber kein
Geschirr zerschlagen werden, - in diesem Fall ist das
wortwörtlich zu verstehen -, weder römisches noch heutiges
Geschirr. Die Interpellationsantwort ist eine neuerliche, sehr
informative "Tour d’Horizon" zum Thema. Eine
Gesamtstrategie ist es nicht. Einen konkreten Hinweis auf
eine solche vermissen wir nach wie vor. Vielleicht, das wäre
einzuräumen, ist der Zeitpunkt noch nicht gekommen,
danach zu fragen. Bis dahin stützen wir uns auf die
strategischen Aussagen in der Antwort, bezüglich des
koordinierten Vorgehens bei zukünftigen Bautätigkeiten in
Windisch, der Einbindung wichtiger Akteure und der
Bevölkerung beim weiteren Vorgehen und bezüglich des
fruchtbaren Neben- und Miteinanders der verschiedenen
Kulturgüter bei einer touristischen Nutzung. In diesem Sinne
sind wir mit der Beantwortung noch nicht wunschlos
glücklich, aber vorläufig durchaus zufrieden.
Vorsitzende: Die Interpellanten sind von der Antwort
befriedigt. Das Geschäft ist erledigt.
1998
Art. 976
976
Motion der CVP-Fraktion vom 28. November
2006 betreffend Schaffung einer Grundlage für
Schulsozialarbeit im Schulgesetz; Umwandlung in ein
Postulat; Überweisung an den Regierungsrat
(vgl. Art. 864 hievor)
Antrag des Regierungsrats vom 15. Februar 2007:
Der Regierungsrat lehnt die Motion mit folgender
Begründung ab beziehungsweise ist bereit, die Motion als
Postulat entgegenzunehmen:
Mit der letzten Revision des Schulgesetzes wurde die
Schulsozialarbeit auf den 1. August 2005 gesetzlich
verankert. Die Schulträger können auf eigene Kosten eine
Schulsozialarbeiterin
oder einen
Schulsozialarbeiter
anstellen. Der Regierungsrat regelt die fachliche
Unterstützung.
Es zeigt sich, dass mit dieser Grundlage die bedarfsgerechte
Ausstattung nicht überall erreicht wird. Der Regierungsrat ist
bereit, die in der Motion verlangte Organisationsform zu
prüfen, sieht in dieser aber nicht von vornherein die
zwingend einzige Möglichkeit, dem Anliegen gerecht zu
werden. Er möchte vielmehr auch andere und die in andern
Kantonen gewählten Varianten der Organisation in die
Analyse mit einbeziehen. Er lehnt deshalb die Motion ab, ist
aber bereit, den Vorstoss als Postulat entgegenzunehmen.
Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen
Fr. 1’150.–.
Müller-Killer Erika, CVP, Lengnau: Schulsozialarbeit ist
zweifellos notwendig. Wo sie eingeführt wurde, ist sie nicht
mehr wegzudenken. Keine Gemeinde kann heute von sich
behaupten, in ihrer Gemeinde, vor allem an der Oberstufe,
hätten sie weder Gewalt- noch Suchtprobleme. Die
präventive Wirkung wie auch die Wirkung in akuten
Situationen ist durchwegs positiv und sehr wirkungsvoll.
Schulsozialarbeit ist durchaus auch gesellschaftspolitisch
wichtig. Kostspielige Heimplatzierungen werden weniger oft
notwendig. Schulsozialarbeit dient aber auch dem
Lernklima. Sie ermöglicht mehr Schule, bessere
Unterrichtsqualität. Gleichzeitig schützt sie auch die
Lehrpersonen vor Überforderung. Heute schon können die
Schulträger auf eigene Kosten Schulsozialarbeit einführen
und erhalten dabei auch fachliche Unterstützung. Das ist gut,
aber es reicht nicht. Ich bitte Sie, im Namen der CVPFraktion, der Umwandlung der Motion in ein Postulat
zuzustimmen.
Vorsitzende: Die Überweisung als Postulat wie auch als
Motion wird bestritten.
Morach Annerose, SVP, Obersiggenthal: Ich spreche im
Namen der SVP-Fraktion. Die SVP hat sich bei der letzten
Revision des Schulgesetzes sehr dafür eingesetzt, dass den
Schulträgern
freigestellt
bleibt,
Schulsozialarbeit
einzuführen oder eben nicht. Diese Haltung befürworten wir
nach wie vor. Bekanntlich sind die Bedürfnisse in den
Gemeinden unterschiedlich. Nicht jede Gemeinde braucht
diese Unterstützung im schulischen Umfeld. Verschiedene
andere Gemeinden, wie meine Kollegin gesagt hat, haben in
Art. 976
der vergangenen Zeit die Investition getätigt, weil grosse
ausgewiesene Bedürfnisse da sind. Die Basis der Autonomie
soll aus Sicht der SVP auf diesem Gebiet aber erhalten
bleiben. Die SVP lehnt auch die in der Motion
vorgeschlagene Organisationsform ab, weil Schulsozialarbeit
in dieser Form nicht für eine praxisnahe Umsetzung geeignet
ist. Schulsozialarbeit kann nicht als kantonaler Dienst
angeboten werden, sie muss vor Ort in den Gemeinden
praktiziert werden. Aus den genannten Gründen lehnt die
SVP die Motion und auch eine Entgegennahme als Postulat
ab.
Keller Stefan, Grüne, Baden: Die Grünen unterstützen die
Überweisung des Postulats, hätten aber auch nichts dagegen
gehabt, diesen Vorstoss als Motion zu überweisen. Die
Begründung des Regierungsrats, mit der er die Motion in ein
Postulat umzuwandeln will, ist für uns nicht nachvollziehbar.
Die Einführung von Schulsozialarbeit ist anerkanntermassen
bisher nur mangelhaft beziehungsweise willkürlich erfolgt.
Offensichtlich genügen die Grundlagen im Schulgesetz
nicht.
Die
Motion
schreibt
keine
bestimmte
Organisationsform vor. Die genannte Organisation erscheint
im Begründungstext und ist daher in unserem Verständnis
nicht verbindlich, sondern als Vorschlag zu verstehen.
Verbindlich ist allerdings der eigentliche Motionstext, und
der sollte seine Verbindlichkeit auch behalten. In der
konkreten Ausgestaltung bleibt der Regierungsrat frei.
Erlauben Sie mir ein paar Bemerkungen zur Situation und
zur
weiteren
Entwicklung
der
Schulsozialarbeit.
Längerfristig ist eine organisatorische und finanztechnische
Gleichstellung mit dem schulpsychologischen Dienst
anzustreben. Damit sollen Angebot, Qualität und Löhne auf
einem vergleichbaren und guten Niveau gehalten werden. Es
ist aber davon abzusehen, Schulsozialarbeit à tout prix zu
verordnen. Basis einer erfolgreichen schulischen Sozialarbeit
ist der Wille der einzelnen Schule, die Sozialarbeit nicht nur
einzuführen, sondern auch tagtäglich mit ihr zusammen zu
arbeiten. Dies bedingt einen entsprechenden Prozess bei
Behörden, Schulleitungen und Lehrpersonen, der individuell
verschieden und unterschiedlich schnell verläuft. Ich habe
zum Finanzierungsmodell noch folgenden Vorschlag: Mit
dem Bildungskleeblatt soll der Sozialindex geschaffen
werden. Es drängt sich gerade auf, diesen Index auch für die
Schulsozialarbeit anzuwenden. Gemeinden sollen gemäss
ihrem Sozialindex finanziell vom Kanton unterstützt werden.
Was die Schaffung und Finanzierung von bedarfsgerechten
Angeboten garantiert. Schulsozialarbeit wird nur da
eingeführt, wo nötig, und dies in einem sinnvollen Umfang.
Bader Biland Sybille, SP, Tägerig: Wie auch die Grünen,
hätte die SP die Überweisung der Motion unterstützt. Das tut
Sie jetzt in diesem Fall mit dem Postulat. Dies mit folgender
Begründung: Schulsozialarbeit wird heute in 24 Gemeinden
in unserem Kanton bereits angeboten. Sie leistet einen
Beitrag zur sozialen Integration und zum Wohlbefinden und
damit zur Leistungsfähigkeit aller an der Schule Beteiligten.
Die Schulsozialarbeit ist ein Begleit-, Beratungs- und
Integrationsangebot
auf
sozialarbeiterischer
und
sozialpädagogischer Basis, primär für Schülerinnen und
Schüler, aber auch für Lehrpersonen, Erziehungsberechtigte
und auch Schulbehörden. Der Regierungsrat ist bereit, die in
der Motion verlangte Organisationsform zu prüfen, will aber
die in anderen Kantonen gewählten Varianten der
Organisation in ihre Analyse einbeziehen. Dazu möchte ich
6. März 2007
nur so viel sagen: Im Kanton Baselland die Schulsozialarbeit
in der Form, wie die CVP das vorgeschlagen hat, im
Bildungsgesetz verankert ist. Sie wird dort auch seit mehr als
zwei Jahren mit Erfolg praktiziert. Auch Leute aus der
Praxis, Schulsozialarbeitende - ich gehöre auch dazu - sehen
durchaus Vorteile in diesem Modell, weil es nämlich ganz
klar Aufträge regelt und definiert und weil so auch die
Qualität der Schulsozialarbeit evaluiert und kontrolliert
werden könnte. Es ist natürlich einfach, wenn die
Schulsozialarbeit immer wieder in ihrer Wirkung kritisiert
wird. Es fehlen bisher die entsprechenden Strukturen. Ich
weiss nicht, wie viele von Ihnen schon mit Leuten aus der
Praxis gesprochen haben. Wenn man aber mit einem 40%Pensum für eine Schule mit acht Schulhäusern und 1’200
Schulkindern zuständig ist, dann ist es eben schwierig, eine
Wirkung nachzuweisen. Auf eine entsprechende Anfrage im
Einwohnerrat unserer Kantonshauptstadt betreffend Wirkung
der Schulsozialarbeit, die hier in Aarau seit mehr als zwei
Jahren zu einem festen Bestandteil des Angebots gehört,
wurde zusammenfassend folgende Antwort gegeben: "Der
Kontakt zwischen Eltern und Schule konnte sichtbar
verbessert werden. Auch die präventive Wirkung wurde
genannt: weniger Mobbing, weniger Gewalt, weniger
Vandalismus." Ich und auch die SP sind sich bewusst, dass
Schulsozialarbeit nicht das Allerweltsmittel sein kann, um
alle Probleme zu lösen. Schulsozialarbeit ist aber eine ganz
praktische Antwort und eine Möglichkeit, Probleme zu
lösen. In diesem Sinne bitte ich Sie wirklich, dieses Postulat
zu überweisen.
Walser Rolf, FDP, Baden: Die FDP-Fraktion ist der
einstimmigen Meinung, diesen Vorstoss als Postulat zu
überweisen. Mit der Überweisung als Motion hätten wir uns
wahrscheinlich etwas schwerer getan, denn der Teufel liegt
auch hier im Detail, respektive in der Begründung, in der
von der Motionärin gefordert wird, man solle doch einen
speziellen Dienst schaffen und diesen bedarfsgerecht vor Ort
anbieten. Wir sind der Meinung, dass im Moment die
Organisation der Schulsozialarbeit nicht schlecht
funktioniert, sind aber gleichzeitig auch überzeugt - und da
möchte ich das Argument des Vorredners, Stefan Keller,
übernehmen -, dass die Schulsozialarbeit wahrscheinlich im
Rahmen der geplanten Reformen überdenkt werden muss.
Der Link ist daher durchaus zulässig, hier die
Ressourcensteuerung heranzuziehen und zu argumentieren,
dass wahrscheinlich wirklich den sozial schwächeren
Gemeinden oder den Gemeinden, wo Schulsozialarbeit nötig
ist, auch grössere Ressourcen zur Verfügung gestellt werden
müssen. Ich bitte Sie mit mir und der gesamten FDPFraktion, diesen Vorstoss als Postulat zu überweisen.
Schweizer Annalise, Parteilos, Zufikon: Ich hätte es wirklich
begrüsst, wenn die Motion umgesetzt worden wäre,
akzeptiere aber natürlich auch die Überweisung des
Postulats. Ich hätte es zudem sehr begrüsst, wenn auch in
den kaufmännischen Berufsschulen und vor allem auch in
den Abteilungen des Detailhandels solche Sozialarbeiter im
Einsatz wären. Denn es ist wichtig, dass wir die Realität
betrachten. Es gibt hier auch Fachlehrerinnen und
Fachlehrer, die an der Gewerbeschule unterrichten.
Vielleicht hatten sie nicht das Problem wie ich es hatte, aber
Tatsache ist, dass ich letztes Jahr ein Burnout hatte. In der
Überlegung, was könnte allenfalls für meine Kollegen besser
sein, damit ihnen nicht das Gleiche passiert - wobei mir klar
1999
6. März 2007
ist, Burnout ist immer sehr spezifisch -, bin ich zum Schluss
gekommen, ich hätte es sehr begrüsst, wenn wir auch an den
kaufmännischen Berufsschulen, in den Abteilungen
Detailhandel solche Sozialarbeiter hätten. Stellen Sie sich
vor, Sie betreuen im Durchschnitt 130 Schüler. Ich hatte drei
Fächer unterrichtet, die sogar noch doppelt bewertet wurden.
Weil diese Fächer doppelt bewertet wurden, habe ich einmal
in einer Klasse erlebt, dass 30% meiner Schülerinnen und
Schüler in einer Klasse an der Lehrabschlussprüfung
durchgefallen sind. Ich habe mir danach lange überlegt, wie
dies passieren konnte. Ich hatte jedoch auch schon
Abschlussklassen mit gegen hundert Schülern, in denen
praktisch alle durchgekommen sind. In diesem Sinn kann es
nur von Vorteil sein, wenn wir das Postulat überweisen.
Wenn wir die Sorgen und die Nöte der Lehrerschaft ernst
nehmen, müssen wir der Realität ins Auge schauen.
Markwalder Walter, SVP, Würenlos: Ich weiss nicht genau,
ob ich mich jetzt in einer verspäteten Weihnachtsfeier oder
in einer vorgezogenen Osterfeier befinde. Es kommt mir so
vor, als ob das Parlament heute grosszügig Geschenke nach
allen Seiten macht. Was heisst "bedarfsgerechte
Ausstattung"? Nach gut einem Jahr Praxis will man schon
wieder verbessern. Dabei werden auch schon Versprechen
abgegeben: "…organisiert als kantonaler Dienst, mit
dreiviertel Kostenfolge für den Kanton." Den Schulträgern
stellen sich unterschiedliche Situationen und Bedürfnisse.
Diese werden situativ beurteilt und daraus angemessene
Entscheidungen getroffen. Dies ist die heutige Praxis. Das
kann nicht überall zur gleichen Ausstattung führen. Die
heutige Rechtsetzung ermöglicht aber eine ortsabhängige,
nötige Ausstattung. Darum empfehle ich Ihnen, die
Entgegennahme als Motion oder als Postulat abzulehnen.
Regierungsrat Huber Rainer, CVP: Es fällt dem
Regierungsrat schwer, relativ kurze Zeit nach der Diskussion
bei der letzten Schulgesetzrevision über die Verankerung der
Schulsozialarbeit, die wir damals verpflichtend verankern
wollten. Der Grosse Rat hat anders entschieden, nämlich dies
jetzt schon wieder im Sinne einer Motion absolut verbindlich
in das Schulgesetz einzubauen. Man muss zwischen den
Bedürfnissen der Gemeinden und den Bedürfnissen der
Schulen unterscheiden. Das ist nicht dasselbe. Wenn jetzt
kritisiert wird, das sei doch eine "Überausstattung" der
Schule, dann mag das vielleicht aus der Sicht einzelner
Vertreter von Gemeinderäten der Fall sein. Aber aus der
Sicht der Schule sieht das anders aus. Wir unterschätzen
generell die Belastungssituation in den meisten Schulen
unseres Kantons. Wenn wir diese Belastungssituation ehrlich
beurteilen und uns bemühen, wirklich in die Schulen zu
gehen und zu hören und mit diesen Leuten zu diskutieren,
dann stellen wir fest, dass es nicht zufällig ist, dass wir in
unseren Schulen über 4’500 Teilzeitbeschäftigungen haben:
eine
100%-Beschäftigung
übertrifft
vielfach
die
Belastungsgrenze der Lehrer. Keine Schule, die heute eine
Schulsozialarbeit nur halbwegs eingeführt hat, wäre bereit,
auf diese zu verzichten. Die Wirkung einer Schulsozialarbeit
ist bestechend. Wenn jetzt behauptet wird, es seien nur
wenige ganz grosse und ganz stark belastete Gemeinden, die
das benötigen, dann unterschätzt man die Situation an den
Schulen. Wir werden dieses Postulat sehr sorgfältig prüfen,
Möglichkeiten prüfen und uns auch noch weiter umschauen,
was erfolgversprechende Lösungen sind, ohne dass wir im
Sinne einer Zwängerei auf die noch nicht allzu lange
2000
Art. 977
zurückliegende Debatte zurückkommen müssen. Aber die
Schule braucht eine Ausstattung auch in diesem Bereich,
welche das Erteilen des Unterrichts mit einer Verbesserung
der Rahmenbedingungen wirklich unterstützt. In diesem
Sinne empfehle ich Ihnen, die Überweisung als Postulat zu
unterstützen.
Vorsitzende: Die Motionärin ist mit der Umwandlung in ein
Postulat einverstanden.
Abstimmung:
Der Vorstoss wird mit 81 gegen 44 Stimmen als Postulat an
den Regierungsrat überwiesen.
977
Auftrag der SP-Fraktion vom 29. August 2006
betreffend bezahlten Vaterschaftsurlaub; Ablehnung
(vgl. Art. 713 hievor)
Antrag des Regierungsrats vom 15. November 2006:
Der Regierungsrat ist bereit, den Auftrag mit folgender
Erklärung entgegen zu nehmen:
Zusammenfassung:
Das Personalpolitische Leitbild (PPL) bildet die Grundlage
für die Umsetzung von personalpolitischen Massnahmen.
Ein Vaterschaftsurlaub unterstützt die:



Förderung familienfreundlicher Strukturen, wobei der
Staat als Arbeitgeber eine besondere Stellung einnimmt.
Erhaltung und Steigerung der Attraktivität des
Arbeitgebers Kanton, insbesondere in Hinblick auf das
aufgrund
der
demographischen
Entwicklung
zunehmende knappe Angebot an hoch qualifizierten
Arbeitskräften.
Umsetzung der Chancengleichheit von Frauen und
Männern, mit dem Ziel durch eine hohe Vereinbarkeit
von Familie und Beruf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
während der Familienphase zu halten.
Der Regierungsrat will die verschiedenen Bereiche des
Personalpolitischen Leitbilds umsetzen und hat auch eine
Auslegeordnung vorgenommen. Er schlägt deshalb vor, den
bereits bestehenden Geburtsurlaub von 3 Tagen um zwei
Wochen Vaterschaftsurlaub zu ergänzen, wovon eine Woche
vom Arbeitgeber bezahlt und eine Woche durch den
Mitarbeiter zu kompensieren ist. Die Einführung eines
bezahlten einmonatigen Vaterschaftsurlaubs wird aus
finanziellen und betrieblichen Gründen abgelehnt. Die
Einführung des Vaterschaftsurlaubs in der vorgeschlagenen
Form ist auf das Jahr 2008 vorgesehen.
1. Ausgangslage:
Grundlagen: Ein Vaterschaftsurlaub als personalpolitische
Massnahme ist sinnvoll, wenn er dazu beiträgt, die
(wirtschafts-)politischen Ziele des Regierungsrats im
Allgemeinen und die personalpolitischen Ziele des
Art. 977
Arbeitgebers Kanton im Besonderen zu erreichen.
Bezugsrahmen bilden die folgenden Grundlagen:
6. März 2007


Migros: 2 Wochen bezahlt, plus Anspruch auf 2 Wochen
unbezahlten Urlaub
Mobility Carsharing: 4 Wochen bezahlter Urlaub
Entwicklungsleitbild Aargau


Umfeldentwicklung: Die Zahl der über 65-jährigen
Einwohnerinnen und Einwohner wird sich verdoppeln,
die Geburtenrate stagniert (Seite 2).
Politikbereich Institutionen, Verwaltungsleistungen,
Service Public: Der wirkungsorientierte geführte Staat
mit zeitgemässen Strukturen ist auch ein attraktiver und
wettbewerbsfähiger Arbeitgeber (Seite 21).
Personalgesetz Aargau (PersG)


Der § 2 des Personalgesetzes bildet die Rechtsgrundlage
für den Erlass des Personalpolitischen Leitbilds durch
den Regierungsrat und die Umsetzung der
Personalpolitik.
Gemäss PersG § 2 Abs. 1 lit. c gehört die Umsetzung der
Grundsätze
der
Gleichberechtigung
und
der
Chancengleichheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
zu den Grundsätzen dieser Personalpolitik.
Personalpolitisches Leitbild (PPL)


Das
PPL
hält
unter
dem
Titel
Arbeitsgestaltung/Partnerschaft fest: "Wir erleichtern die
Aufgabenerfüllung, indem wir die Vereinbarkeit von
Beruf und Privatleben fördern".
Im
Abschnitt
Gleichberechtigung
und
Chancengleichheit: "Wir sind uns bewusst, dass der Staat
als Arbeitgeber eine besondere Stellung einnimmt.
Deshalb achten wir darauf, dass wir (…)
3. Mitarbeitenden unabhängig von Beschäftigungsgrad
und Eingliederung in die Organisationseinheit die
Chancen geben, sich persönlich und beruflich weiter zu
entwickeln."
Gesellschaftliche und politische Entwicklung: Mit der
Einführung der staatlichen Mutterschaftsversicherung auf
Bundesebene per 1. Juli 2005, wurde der Vaterschaftsurlaub
als Beitrag zur Familienförderung schweizweit aktuell. Die
Rollen von Männern und Frauen in Arbeit und Familie
wandeln
sich.
Frauen
wollen
oft
nach
dem
Mutterschaftsurlaub wieder ins Erwerbsleben eintreten,
Männer übernehmen zunehmend einen Teil der
Familienarbeit und wollen als Väter in der ersten
Lebensphase ihrer Kinder, die mit zusätzlichen Belastungen
verbunden ist, eine tragende Rolle übernehmen. Die
Möglichkeit, unterschiedliche Rollenvorstellungen zu
verwirklichen, ist Teil der tatsächlichen Chancengleichheit
im Betrieb. Seit der Einführung des obligatorischen
Mutterschaftsurlaubs
wurden
in
verschiedenen
Kantonsparlamenten ähnliche Vorstösse unternommen,
mehrere grössere Unternehmen haben in letzter Zeit einen
Vaterschaftsurlaub für ihre Mitarbeiter eingeführt, teilweise
mit grosser Resonanz in den Medien. Als Beispiele seien
genannt:
Privatwirtschaft:
 Bank Coop, Novartis, Zürich, Raiffeisen-Gruppe:
1 Woche bezahlter Urlaub
 Swiss Re und Swisscom: 2 Wochen bezahlter Urlaub
Öffentliche Arbeitgeber:
 SRG: 1 Woche bezahlter Urlaub
 Kantonale Verwaltungen Genf, Luzern, Waadt: 1 Woche
bezahlter Urlaub
 Stadt Bern: 3 Wochen bezahlter Urlaub
 Stadt Zürich: 1 Woche bezahlter/maximal 3 Wochen
unbezahlter Urlaub
Der Kanton Aargau gewährt seinen männlichen Angestellten
gemäss geltendem Recht einen Geburtsurlaub von 3 Tagen
(Personal- und Lohnverordnung [PLV] Art. 33 Abs. 1 lit. c).
Die Mehrheit der Schweizer Kantone gewährt 2 Tage im
gleichen Fall. Zurzeit ist im Kanton Zürich ein Postulat
hängig, dass die Ausweitung des Geburtsurlaubs von 3
Tagen zu einem eigentlichen bezahlten Vaterschaftsurlaub
von 10 Tagen verlangt. Erst im März 2006 hatte der
Kantonsrat Zürich einen fünftägigen Vaterschaftsurlaub sehr
knapp (nur mit Stichentscheid des Präsidenten) abgelehnt –
in erster Linie aus finanziellen Gründen. Die
Bundesverwaltung
kennt
bis
heute
keinen
Vaterschaftsurlaub; sie gewährt den Vätern einen 2-tägigen
Geburtsurlaub.
Ein Vergleich mit dem europäischen Ausland relativiert die
Schweizer Regelungen. Als Beispiele seien genannt:



Dänemark, mit einem bezahlten Mutterschaftsurlaub von
28 Wochen, wovon 10 Wochen auf den Vater übertragen
werden können.
Finnland mit einer staatlichen Mutterschaftsversicherung
von einem Jahr, wovon die Eltern maximal 31 Wochen
unter sich aufteilen können.
Spanien und Deutschland kennen einen unbezahlten
mehrmonatigen Elternurlaub, in dieser Zeit wird ein
staatliches Elterngeld ausbezahlt. Ab 2007 beträgt das
Elterngeld in Deutschland neu 67 % des bisherigen
Netto-Haushalteinkommens mit einer Obergrenze von
maximal € 1'800.– (ca. Fr. 2'800.–) monatlich. Es wird
für die Dauer von 12 Monaten ausbezahlt, mit
Verlängerung auf 14 Monate für Alleinerziehende und
für Elternpaare, bei denen sich auch die Väter um das
Kind kümmern.
Der Kanton Aargau als familienfreundlicher Arbeitgeber: Im
personalpolitischen Leitbild (PPL) nimmt der Kanton für
sich in Anspruch, als attraktiver Arbeitgeber auch im
Bereich der Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Schrittmacher zu sein. So kann den Anliegen der
Gleichstellung von Frau und Mann Rechnung getragen
werden. Gleichzeitig ist es ein betriebswirtschaftliches
Gebot, wertvolles Know-how zu erhalten, indem Mütter und
Väter in der Familienphase durch den Arbeitgeber
unterstützt werden und sich damit weiterhin beruflich
engagieren.
Der Kanton als Arbeitgeber kennt bereits verschiedene
Massnahmen, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf
zu erleichtern:

Arbeitszeitverordnung (AZV):
(Gleitzeit,
Jahresarbeitszeit,
flexible Arbeitszeit
Bandbreitenmodelle)
2001
6. März 2007






Teilzeitarbeit
ist
unter
Berücksichtigung
der
betrieblichen Gegebenheiten möglich
Mutterschaftsurlaub
Kinderzulage
3 Tage Geburtsurlaub für Väter
Bezahlter Urlaub bis 5 Tage aus wichtigem persönlichen
Grund (Bewilligung durch Anstellungsbehörde)
Unbezahlter Urlaub bis maximal 1 Jahr, sofern die
betrieblichen Verhältnisse es zulassen (Bewilligung
durch Anstellungsbehörde).
Die Übersicht zeigt, dass Väter von Neugeborenen bereits
Instrumente zur Verfügung haben, um die Vereinbarkeit von
Familie und Beruf in ihrer neuen familiären Situation sicher
zu stellen. Die wichtigsten Instrumente in diesem Bereich
(Bandbreitenmodelle
und
Gleitzeit,
Teilzeitarbeit,
unbezahlter Urlaub) gehen finanziell weitgehend zulasten
der Mitarbeitenden.
Umfrage Familie und Beruf: Im laufenden Jahr wurde als
Teil der Gleichstellungsarbeit in der Verwaltung eine
Bestandesaufnahme zum Stand der Gleichstellung gemacht.
Teil dieser Ist-Analyse bildete eine Umfrage bei
Mitarbeitenden mit Kindern, die im Mai 2006 von der
Abteilung Personal und Organisation durchgeführt worden
ist. Die Auswertungen zeigen, dass die Vereinbarkeit von
Familie und Beruf für die Eltern ein wichtiges Thema ist. Es
fordert die Eltern im Alltag organisatorisch, finanziell und
emotional stark. Der Vaterschaftsurlaub gehörte zu den
prioritären Anliegen der Mitarbeitenden mit Kindern.
2. Bezahlter Urlaub von 1 Monat – Kosten und betriebliche
Hindernisse:
Der Auftrag der SP-Fraktion fordert eine minimale Dauer
des bezahlten Vaterschaftsurlaubs von 1 Monat, was einer
für Schweizerische Verhältnisse unüblich langen Dauer
entspricht. Dementsprechend hoch wären die Kostenfolgen,
die der Arbeitgeber Kanton zu tragen hätte. Die mindestens
einmonatige Abwesenheit der Väter vom Arbeitsplatz hätte
erhebliche Auswirkungen auf die betrieblichen Abläufe.
Eine derart lange Abwesenheit könnte in vielen Fällen nur
mit der zusätzlichen Anstellung von Stellvertretungen für die
Zeit der Abwesenheit überbrückt werden, was zusätzliche
Kosten und Schwierigkeiten zur Folge hätte.
3. Gegenvorschlag:
Der Regierungsrat hat eine Auslegeordnung bezüglich der
Realisierung des Personalpolitischen Leitbilds (PPL)
vorgenommen und unterstützt grundsätzlich das Anliegen
eines Vaterschaftsurlaubs. Dieser trägt dazu bei, die
personalpolitische
Stossrichtung des
Regierungsrats
umzusetzen. Er schlägt daher eine Variante des
Vaterschaftsurlaubs vor, die die finanziellen Ressourcen des
Arbeitgebers und die betrieblichen Abläufe weniger
belasten. Gleichzeitig kann der Kanton seinem Anspruch
nachkommen, ein vorbildlicher und attraktiver Arbeitgeber
zu sein. Dies liegt mit Blick auf die demographische
Entwicklung und den damit verbundenen Rückgang bei den
gut qualifizierten Arbeitskräften im vitalen Interesse des
Arbeitgebers Kanton Aargau.
2002
Art. 977
Der Gegenvorschlag
folgenden Elementen:


des
Regierungsrats
besteht
aus
Beibehalten des bezahlten Geburtsurlaubs für Väter von
3 Tagen (Personal- und Lohnverordnung [PLV] § 33
Abs. 1 lit. c)
Zusätzlich 2 Wochen Vaterschaftsurlaub, wovon
1 Woche bezahlt ist.
Der Vaterschaftsurlaub muss innerhalb des ersten Jahrs, nach
der Geburt des Kindes, bezogen werden. Die zweite Woche
kann innerhalb der Verwaltung vom Mitarbeiter durch
Kompensation (Zeitzuschläge, Überstunden, Ferienguthaben
aus dem Vorjahr, Gleitzeitguthaben), durch Ferientage aus
dem Ferienanspruch des laufenden Jahrs oder durch
unbezahlten Urlaub abgegolten werden. Mit dieser Regelung
kann der Zielrichtung des Auftrags entsprochen werden.
Direkte Auswirkungen auf die Legislaturplanung, auf die
Beziehungen zu Bund, Kantonen und Gemeinden und auf
die Wirtschaft ergeben sich keine. Eine indirekte
Vorbildwirkung auf andere Arbeitgeber des Kantons kann
nicht ausgeschlossen werden.
Bei Annahme des Auftrags durch den Grossen Rat wird das
Departement Finanzen und Ressourcen beauftragt, die
notwendigen Anpassungen des Personalrechts vorzubereiten.
Die Erwägungen zeigen, dass die Zielrichtung des Auftrags
vom Regierungsrat geteilt wird, für die konkrete Umsetzung
jedoch eine modifizierte Form vorgeschlagen wird. In dieser
Form ist der Regierungsrat bereit, den Auftrag
entgegenzunehmen.
Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen
Fr. 986.–.
Vorsitzende: Der Auftrag wird vom Regierungsrat
entgegengenommen. Die Entgegennahme wird jedoch
bestritten.
Brun Klemm Ursula, FDP, Rheinfelden: Um es vorweg zu
nehmen, die FDP-Fraktion ist einstimmig gegen
Entgegennahme dieses Auftrags. Wir sind gegen eine
einseitige Privilegierung des Staatspersonals und gegen eine
neue Belastung des Arbeitgebers Kanton Aargau. Ausserdem
meinen wir, dass der Kanton Aargau als Arbeitgeber schon
heute verschiedene Möglichkeiten anbietet, damit Familie
und Beruf besser vereinbart werden können, zum Beispiel
flexible Arbeitszeit, Gleitzeit, Jahresarbeitszeit usw. Bei
Bedarf können Väter über den dreitägigen Geburtsurlaub
hinaus Ferien oder unbezahlten Urlaub beziehen. Die FDPFraktion hätte erwartet, dass der Regierungsrat mindestens
eine ungefähre Auflistung der zusätzlich anfallenden Kosten
aufzeigt; zum Beispiel, was diese beabsichtigte Ausweitung
des Vaterschaftsurlaubs 2005 für finanzielle Konsequenzen
gehabt hätte. Mit dem vorgeschlagenen Modell würde der
Aargau vorpreschen. Die Bundesverwaltung in Bern zum
Beispiel kennt noch keinen Vaterschaftsurlaub und gewährt
lediglich einen zweitägigen Geburtsurlaub. Auch in der
Privatwirtschaft sind so weit gehende Modelle, wie sie der
Regierungsrat vorschlägt, eher selten. Für die FDP ist das
Anliegen
der
partnerschaftlichen
Aufteilung
der
Familienarbeit wichtig und berechtigt. Wenn Eltern die
Möglichkeit bekämen, individuell zu entscheiden, wie sie
Art. 977
den gesetzlichen Mutterschaftsurlaub aufteilen und beziehen
möchten, kämen wir diesem Anliegen wohl eher entgegen.
Dies müsste aber auf Bundesebene geschehen. Die Wahl
stünde dann allen Eltern offen. Auch ohne zusätzlichen
Vaterschaftsurlaub ist die FDP überzeugt, dass die
Attraktivität unseres Kantons als Arbeitgeber nicht gefährdet
ist. Im Namen der FDP-Fraktion bitte ich Sie, die
Entgegennahme abzulehnen.
Stöckli-Ammann Milly, SVP, Muri: Die Idee eines bezahlten
Vaterschaftsurlaubs von einem Monat wurde in der
Zwischenzeit auch schon im Bundesrat diskutiert.
Bundesrätin Doris Leuthard war der Ansicht, dass dies eine
gute Lösung für ihre männlichen Angestellten wäre. Sie hat
jedoch die Rechnung ohne die Mehrheit der
Bundesratsmitglieder gemacht und wurde zurückgepfiffen.
Die SP hat diesen Vorschlag schon im August 2006 lanciert,
er wird jedoch damit auch nicht besser. Beim Kanton ist der
Mutterschaftsurlaub schon deutlich höher angesetzt als in der
Privatwirtschaft. Nun will die SP auch noch den
Vaterschaftsurlaub auf den Spitzenplatz unter den Kantonen
heben. Der Aargau gewährt seinen männlichen Angestellten
gemäss geltendem Recht einen Geburtsurlaub von drei
Tagen. Die Mehrheit der Kantone gewähren im gleichen Fall
zwei Tage. Erst Ende März 2006 wurde im Kantonsrat
Zürich
die
Begehrlichkeit
des
fünftägigen
Vaterschaftsurlaubs abgewiesen. Und zu guter Letzt kennt
die Bundesverwaltung bis heute keinen Vaterschaftsurlaub.
Auch wenn Bundesrätin Leuthard es gerne gehabt hätte,
bleibt den Vätern lediglich ein zweitägiger Geburtsurlaub.
Was nicht vergessen werden darf: Der Kanton Aargau
verwendet bereits verschiedene Massnahmen, um die
Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern: Wir
haben es von Ursula Brun schon gehört, aber ich wiederhole
es gerne noch einmal: Gleitzeit, flexible Arbeitszeit,
Jahresarbeitszeit, Mutterschaftsurlaub, Kinderzulage, drei
Tage Geburtsurlaub für Väter, bezahlter Urlaub bis fünf
Tage, aus wichtigen Gründen. Wichtige Gründe könnten ja
auch bei einer Geburt auftreten. Wie in der Antwort vom
Regierungsrat erwähnt, ist nicht nur die Arbeitskraft für
einen Monat nicht mehr anwesend, es muss in dieser Zeit
auch noch ein Ersatz gefunden werden, was zusätzliche
Kosten verursacht, denn dieser muss in den meisten Fällen
auch noch angelernt werden. Die SVP lehnt auch den
Gegenvorschlag des Regierungsrats ab. Wie bereits erwähnt,
wird der Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei den
Kantonsangestellten in einem hohen Masse Rechnung
getragen. Die SVP-Fraktion schlägt dem Parlament vor, die
drei bezahlten Geburtsurlaubstage für Väter beizubehalten,
wobei sie jedoch eine Woche Vaterschaftsurlaub einziehen
können, wenn sie diese durch Überstunden, Zeitzuschläge,
Ferienguthaben aus dem Vorjahr usw. kompensieren. Aus
diesen Gründen lehnt die SVP-Fraktion den Antrag ab und
ist gegen die Entgegennahme durch den Regierungsrat.
Feri Yvonne, SP, Wettingen: Es wäre zu schön gewesen,
wenn der Auftrag schlank und rasch durch den Grossen Rat
gegangen wäre. Eine Mehrheit des Grossen Rats verfolgt
eine harte Linie, wenn es um das Personal geht. In der
heutigen Zeit genügt der Respekt vor der geleisteten Arbeit
nicht mehr. Es braucht weitere Mittel, damit der Staat als
Arbeitgeber seine Attraktivität nicht verliert. Er muss
flexibel und modern sein und bleiben. Er muss die WorkLife Balance und Partnerschaftsmodelle fördern. Das
6. März 2007
erfordert laufend Anpassungen an die schnelllebige Zeit, und
dazu gehört nun mal ein Vaterschaftsurlaub. Über die Dauer
eines solchen Urlaubs kann und darf man sich
selbstverständlich streiten. Den einen wäre dieser immer zu
kurz, den andern immer zu lang. Wohl deshalb, abgesehen
von den finanzpolitischen Gründen, hat der Regierungsrat
einen fairen Kompromissvorschlag unterbreitet. Dieser sieht
wie folgt aus. Zu den bestehenden drei Tagen Geburtsurlaub
werden künftig eine Woche zusätzlicher Urlaub und eine
Woche unbezahlter Urlaub gewährt. Gemäss Regierungsrat
ist diese Lösung personal- wie auch finanzpolitisch
verkraftbar, in die Arbeitsabläufe integrierbar und die
Abwesenheiten sind lösbar. Das Ziel einer Mehrheit des
Grossen Rats ist es, dem Staat Geld zu entziehen, sei es
durch sinnlose Steuergesetzrevisionen, durch Streichung von
Geldern beim Budget oder durch die Senkung des
Steuerfusses. Die Folgen sind spürbar: Keine Visionen sind
mehr umsetzbar; zumindest keine Visionen, welche unsere
Seite für erstrebenswert hält. Das Argument, vorhandene
Überzeit und Ferienansprüche können anstelle eines
Vaterschaftsurlaubs bezogen werden, kann ich zwar gelten
lassen, doch stellt sich da sogleich die Frage, warum denn so
viel Überzeit im Kanton Aargau geleistet werden muss und
warum die Ferien nicht bezogen werden können. Mir
scheint, da stimmt etwas im System nicht. Die Arbeit muss
so auf die Schultern verteilt werden, dass diese ohne grosse
Überzeit verrichtet werden kann. Ferien sollen regelmässig
bezogen werden können. Wie sieht es aus, wenn ein Mann
Vater wird, welcher keine Überzeit zur Kompensation zur
Verfügung hat? Pech gehabt, heisst es dann und sein Baby
bekommt ihn nicht zu Gesicht.
Die vielfältigen Formen von Familien verlangen von den
Männern heute mehr als noch Generationen vor uns. Die
Männer selber fangen an zu entdecken, dass ihnen die
Kinderbetreuung und die Familienpflichten eine neue Welt
eröffnen und sie dabei viel Freude, Schönes und Wertvolles
erleben dürfen. Es ist auch so, dass die Frauen nach der
Geburt ihres Kindes sehr rasch wieder zuhause sind. In
dieser Zeit sind die Väter sehr gefordert, da weder die
Hebammen, noch die Spitex zeitlich lange zur Verfügung
stehen. Dabei ist nicht zu vergessen, dass jede Mutter froh
ist, wenn sie durch den Partner unterstützt wird, sei es nur,
dass sie sich einmal ausruhen darf, ohne sich Gedanken
machen zu müssen. Ein weiteres Detail: Neuste Erhebungen
des eidgenössischen Departements des Innern zeigen auf,
dass der Kanton Aargau in Sachen Lohnhöhe kein
Vorzeigekanton ist. Der durchschnittliche Bruttolohn im
Kanton Schaffhausen liegt beispielsweise um Fr. 766.höher, als derjenige im Kanton Aargau. Auch schon alleine
deshalb wäre die Einführung eines wenigstens minimalen
Vaterschaftsurlaubs mehr als nötig. Zwischenzeitlich hat
sogar unsere Bundesrätin gemerkt, - das haben wir schon
gehört -, dass ein Vaterschaftsurlaub zeitgerecht und
notwendig ist. Der Kanton Baselland hat heute die Regelung,
dass neben fünf Tagen bezahltem Vaterschaftsurlaub die
Möglichkeit
besteht,
zwölf
Wochen
unbezahlten
Vaterschaftsurlaub zu nehmen. Die SBB hat neben dem
fünftägigen Urlaub ebenfalls die Möglichkeit geschaffen,
dass Väter drei Monate Erziehungsurlaub beziehen können.
Gleichberechtigte Kinderbetreuung ist oft eine Frage des
Geldes. Wohl deshalb sind die Rahmenbedingungen zum
Beispiel in einem Grossbetrieb in Schweden derart, dass
Erziehungsurlaube nicht am Lohnausfall scheitern. So haben
2003
6. März 2007
bei dieser Firma beide Elternteile zusammen einen Anspruch
auf insgesamt 480 Tage. Die finanzielle Kompensation
während dieser Tage beträgt 80% des Jahresgehaltes. Aber
auch die öffentliche Hand ist in anderen Ländern grosszügig.
Dänemark kennt einen bezahlten Mutterschaftsurlaub von
28 Wochen, wovon 10 Wochen auf den Vater übertragen
werden können. In Finnland dauert die bezahlte Auszeit ein
Jahr, die ersten 21 Wochen für die Mutter, die übrigen
31 Wochen dürfen sich die Eltern teilen. Schweden gewährt
einen bezahlten Elternurlaub von 15 Monaten, davon
mindestens einem Monat für den Vater. In Spanien und
Deutschland gibt es während der Beurlaubung bis zu drei
Jahren ein Elterngeld. Von solchen Lösungen sind wir weit
entfernt.
Für die SP ist klar, dass es auch solche grosszügigere
Modelle für Lösungen gibt, welche die Väter nach der
Geburt eines Kindes besser in die Familie integrieren. Wir
wollen jedoch eine rasch umsetzbare Lösung. Dies scheint
uns mit dem Vorschlag des Regierungsrats gegeben. Wir
danken dem Regierungsrat für diese Variante und bitten Sie,
diese ebenfalls zu unterstützen.
Bhend Martin, EVP, Oftringen: Die EVP hat letztes Jahr
bewiesen, dass sie wirtschaftsfreundlich ist. Sie hat die
Steuergesetzreform in diesem Saal unterstützt, notabene
auch in einem Stichentscheid beziehungsweise als Zünglein
an der Waage, welches bei der ersten Beratung
schlussendlich entscheidend war. Wir haben auch die
Ausfinanzierung und das Dekret der APK unterstützt und
somit in Kauf genommen, dass das Personal zum Teil
empfindliche Einbussen bei der Altersvorsorge hinnehmen
muss. Wir können uns der gesellschaftlichen Entwicklung
nicht entziehen. Wir leben heute im Zeitalter des
Jobsharings, wir leben im Zeitalter von Teilpensen und wir
leben im Zeitalter neuer Definitionen der Rollenverteilung.
Im Antrag, wie ihn der Regierungsrat vorschlägt, geht es
nicht darum, eine unbegrenzte Lösung zu bieten, sondern es
geht darum - und es geht nur darum - ein Signal in Richtung
mehr Familie, in Richtung mehr Vaterschaft zu setzen. Es
geht darum, eine Verbesserung zu schaffen, die zielgerichtet
und zweckgebunden ist. Jeder, der den Vaterschaftsurlaub
beziehen muss, soll die eine Woche selber finanzieren. Da
möchte ich den Regierungsrat doch bitten, den Ansatz dieser
zwei Wochen so zu regeln, dass der Betroffene zwei Wochen
nehmen muss, egal ob er die zwei Wochen oder nur eine
Woche haben will,. Wie sie bezogen werden kann, hat der
Regierungsrat ausgeführt und wir finden dies so korrekt. Wir
dürfen bei der ganzen Diskussion um die Kosten nicht
vergessen, dass wir nicht ein einziges Jahr betrachten
müssen, sondern wir können im Vergleich mit den letzten
dreissig Jahren eine demografische Rendite verzeichnen. Der
Kanton Aargau und jeder Arbeitgeber im Kanton oder auch
grundsätzlich in der Schweiz kann darauf Bezug nehmen,
dass die Geburten rückgängig sind und dass er weniger
ausbezahlen muss, sowohl beim Mutterschaftsurlaub wie
auch bei der Vaterschaft. Wir sind der Meinung, dass das
vertretbar ist, dass es eine marginale Veränderung ist und
diese vertretbar ist. Die EVP sagt mit Überzeugung Ja zu
mehr Vaterschaft und zu mehr Urlaub.
Haller Christine, SP, Reinach: "Vater werden ist nicht
schwer, Vater sein dagegen sehr." Dieses Sprichwort hat in
der Aktualität gar nichts verloren. Heute wird es vielen
2004
Art. 977
Vätern verunmöglicht, ihre Vaterpflichten wahrzunehmen,
obwohl sie dies gerne tun würden. Viele Firmen haben noch
nicht erkannt, dass es Väter gibt, die ihre Pflichten
wahrnehmen wollen. Dazu gehört auch, nach der Geburt eine
gewisse Zeit für das Kind voll da zu sein. Es soll Vätern
möglich sein, möglichst früh eine gute und intensive
Beziehung zum Kind aufzubauen. Dies kann aber nicht am
Abend, nach 22 Uhr oder am Wochenende während ein paar
Stunden geschehen. Für ein Kind ist es absolut wichtig, zu
beiden Elternteilen eine gute Beziehung zu entwickeln. Dies
bedeutet aber, dass Vater und Mutter die Zeit erhalten, die
dazu nötig ist. Ich zitiere: "Im Kampf um gut ausgebildete
Mitarbeiter verschaffen sich diejenigen Firmen Vorteile, die
Vätern Teilzeit, bezahlten Vaterschaftsurlaub und
Heimarbeit ermöglichen. Davon profitieren am Ende die
Firmen und die Familien. Das hat nichts mit übertriebener
Gleichbehandlung, sondern mit wirtschaftlichem Denken zu
tun." Das Zitat stammt aus der Handelszeitung vom
November 2006 (nicht ein linkes Blatt). In der gleichen
Zeitung wurde kürzlich publiziert: "Die FDP hat ein Papier
mit dem Thema" unternehmerisches Denken und Innovation,
die Schlüssel zum nachhaltigen Wohlstand" verabschiedet.
Die CVP hat als Wahlkampfthema die Vollbeschäftigung,
aber auch eine gelebte Unternehmensethik gewählt." Der
Vaterschaftsurlaub passt gut zu den oben erwähnten
Aussagen. Wenn der Kanton Aargau eine zusätzliche Woche
bezahlten Vaterschaftsurlaub einführt, ist er auf dem
richtigen Weg. Obwohl dies meiner Meinung nach wirklich
nur eine Minimallösung darstellt. Ich hoffe sehr, dass die
anwesenden Grossrätinnen und Grossräte das Zeichen der
Zeit erkennen und dem Gegenvorschlag des Regierungsrats
zustimmen.
Abbt-Mock Alexandra Christina, CVP, Islisberg: Wie wir
schon gehört haben, ist der Grosse Rat heute offenbar in
Schenklaune. Da ist es ja nur von Vorteil, dass dieses
Geschäft zweimal verschoben wurde und gerade heute
diskutiert wird. Wenn wir über den Vaterschaftsurlaub
reden, dann müssen wir uns aber auch der Relationen
bewusst sein. Der Regierungsrat bietet in seiner Erklärung
zur Entgegennahme dieses Auftrags weder eine Luxuslösung
an noch werden die Steuergelder über Gebühr beansprucht.
Hier handelt es sich lediglich um eine zusätzliche Woche
bezahlten Urlaub. Die zweite Woche muss ja kompensiert
werden und bietet somit nur die Möglichkeit, die kumulierte
Überzeit zu einem bestimmten Zeitpunkt und an einem Stück
einzuziehen. Führen wir uns doch einmal vor Augen, wie
häufig dieses Angebot überhaupt im gesamten Arbeitsleben
eines Angestellten zum Tragen kommt. Die Zeiten der
kinderreichen Familien sind wahrscheinlich vorbei. Auf der
andern Seite steht die Situation der Familie gerade in der
Zeit nach der Geburt eines Kindes. Da sind die Mütter, die
sich häufig allein gelassen fühlen und mit der kompletten
Umstellung ihres gewohnten Alltages zu kämpfen haben. Da
ist die erforderliche Betreuung des älteren Kindes, da sind
Grosseltern, die häufig auch noch voll im Erwerbsleben
stehen und daher die junge Familie nicht beliebig
unterstützen können. Mit der Möglichkeit eines längeren
Vaterschaftsurlaubs als die bisherigen drei Tage gibt der
Kanton
als
Arbeitgeber
ein
vorbildliches,
familienfreundliches Signal. Er demonstriert damit
gegenüber den Familien und dem Engagement der Väter
seine Wertschätzung. Gerade aufgrund der Altersstruktur
unserer Gesellschaft ist es wichtig und nötig, zu den
Art. 978
Familien Sorge zu tragen. Natürlich kann ein Vater auch
innerhalb des ordentlichen Jahresurlaubs seine Familie
während der ersten Wochen nach der Geburt seines Kindes
unterstützen, das wissen wir alle aus eigener Erfahrung. Und
ich bin sicher, dass die hier anwesenden Väter da auch sehr
vorbildlich waren. Aber Sie bestätigen mir sicher, dass das
erste Lebensjahr eines Kindes etwas so Wunderbares, aber
auch sehr Dynamisches ist. Da ist es für jeden Vater ein
Geschenk, daran noch etwas intensiver teilnehmen zu
können. Allerdings ist es aus der Sicht der CVP zwingend,
dass nur Väter, die im selben Haushalt mit ihren Kindern
wohnen, in den Genuss des Vaterschaftsurlaubs kommen. Da
ist die nötige Unterstützung für Mutter und Kind
gewährleistet, und das ist heute auch nicht mehr
selbstverständlich. Unter diesem Vorbehalt unterstützt die
CVP die Entgegennahme dieses Auftrags im Sinne des
Regierungsrats einstimmig. Damit wird mit einem
vergleichsweise geringen Aufwand ein wertvoller Beitrag an
die jungen Familien geleistet. Setzen Sie hier ein Zeichen
und stimmen Sie ebenfalls für die Entgegennahme.
Jean-Richard Peter, SP, Aarau: Ich möchte hier dem
Eindruck ein bisschen entgegenwirken, dass es sich bei
diesem Thema um ein Frauenthema handelt. Ich spreche
daher hier als Vater. Mit der heutigen Lösung haben die
Väter, die ihre Verantwortung ernsthafter wahrnehmen
wollen, schlechte Startbedingungen. Es ist für die Väter und
die Mütter wichtig, das gemeinsam Gestartete auch
gemeinsam zu tragen, mit möglichst allen belastenden und
freudvollen Seiten. Dazu ist ein längerer Vaterschaftsurlaub
ein guter Start. Dieser Start soll jedoch nicht schon ab
Beginn mit einer finanziellen Einbusse belastet werden. Die
finanziellen Auswirkungen werden später noch genug zu
spüren sein. Ich denke, es ist für uns alle - das heisst, vor
allem für diejenigen, die mindestens 20 Jahre jünger sind als
ich - von grossem Vorteil, wenn die neuen Väter spüren,
dass wir ihr Engagement schätzen und es nicht nur verbal
unterstützen. Meine Zustimmung für den Antrag für
bezahlten Vaterschaftsurlaub gebe ich sehr gerne. Es würde
mich freuen, wenn Sie dies auch tun.
Regierungsrat Brogli Roland, CVP: Die Förderung der
Familie und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind
auch dem Regierungsrat wichtige Anliegen. Die
Geburtenrate in der Schweiz ist ja niedrig. Die
demografische Entwicklung muss auch den Kanton Aargau
als Arbeitgeber interessieren. Schliesslich sind ja gut
ausgebildete Arbeitskräfte, Fachkräfte für uns sehr wichtig.
Wir sind auf sie angewiesen, und sie werden in naher
Zukunft knapp werden. Auch aus dieser Interessenlage
heraus will der Kanton für Frauen und Männer ein attraktiver
Arbeitgeber
bleiben.
Mit
der
Einführung
des
Mutterschaftsurlaubs auf Bundesebene wurde auch die Frage
des Vaterschaftsurlaubs als Beitrag zur Familienförderung
schweizweit aktuell. Die Rollen von Männern und Frauen in
Arbeit und Familie wandeln sich eben. Diese Entwicklung
ist in unserer Gesellschaft feststellbar. Frauen wollen oft
nach dem Mutterschaftsurlaub wieder ins Erwerbsleben
eintreten. Männer übernehmen zunehmend einen Teil der
Familienarbeit und wollen als Väter in der ersten
Lebensphase ihre Kinder, die mit zusätzlichen Belastungen
verbunden ist, eine tragende Rolle übernehmen. Seit der
Einführung
des
Mutterschaftsurlaubs
wurden
in
verschiedenen Kantonsparlamenten - Sie haben das zum Teil
6. März 2007
erwähnt - ähnliche Vorstösse unternommen. Aber auch
mehrere grössere Unternehmungen haben in letzter Zeit für
ihre Mitarbeitenden einen Vaterschaftsurlaub eingeführt,
beispielsweise die Bank Coop, die Novartis und die
Raiffeisengruppe. Der Regierungsrat hat in diesem Umfeld
eine Auslegungsordnung vorgenommen. Der Kanton darf
sich mit gutem Gewissen als familienfreundlicher
Arbeitgeber bezeichnen, und er will es auch bleiben. Er will
offen sein gegenüber den gesellschaftlichen Veränderungen.
Der Regierungsrat hält den Vaterschaftsurlaub für eine
wirksame Massnahme zur Umsetzung des von Ihnen auch
beschlossenen
personalpolitischen
Leitbildes.
Das
personalpolitische Leitbild hält unter dem Titel
"Ausgestaltung Partnerschaft" fest, - ich zitiere: "Wir
erleichtern die Aufgabenerfüllung, indem wir die
Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben fördern." Ohne
Massnahme bleibt aber dieses Versprechen leer. Der
Regierungsrat lehnt die von der SP geforderte Dauer von
einem Monat Vaterschaftsurlaub aus finanziellen und
betrieblichen Gründen ab. Er schlägt aber vor, den bereits
bestehenden Vaterschaftsurlaub von drei Tagen auf zwei
Wochen Vaterschaftsurlaub auszudehnen, wovon eine
Woche vom Arbeitgeber bezahlt und eine durch den
Mitarbeiter zu kompensieren ist. Die geschätzten Kosten
belaufen sich pro Jahr auf total 115'000 Franken, um diese
Frage auch noch zu beantworten. Der Regierungsrat würde
eine Einführung des Vaterschaftsurlaubs in dieser Form, die
ich jetzt zitiert habe, auf das Jahr 2008 vorsehen. Deshalb ist
der Regierungsrat bereit, den Auftrag entgegen zu nehmen.
Vorsitzende: Wir stimmen über die Entgegennahme ab.
Abstimmung:
Der Auftrag wird mit 63 gegen 59 Stimmen abgelehnt.
978
Postulat der FDP-Fraktion vom 5. September
2006 betreffend Modernisierungspaket Aargau zum
Public Private Partnership; Überweisung an den
Regierungsrat
(vgl. Art. 741 hievor)
Antrag des Regierungsrats vom 8. November 2006:
Der Regierungsrat ist bereit, das Postulat mit folgender
Erklärung entgegenzunehmen:
1. Ausgangslage: Aus Sicht des Regierungsrats besteht im
Kanton Aargau in verschiedenen Politikbereichen ein
Potenzial für Public Private Partnership (PPP) als neuer
Lösungsansatz für die Bereitstellung öffentlicher Güter und
die staatliche Aufgabenerfüllung. Der Regierungsrat hat sich
deshalb bereits im Rahmen der Formulierung der
finanzpolitischen Ziele und Grundsätze vom 9. August 2006
für eine Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen
Kanton und Privaten ausgesprochen (Grundsatz 12, Seite
14).
Der Kanton Aargau verfügt wie andere Kantone und auch
der Bund bisher über wenig Know-how und keine konkreten
2005
6. März 2007
Erfahrungen bei der Abwägung und Implementierung von
PPP-Lösungen im engeren Sinn. Der Regierungsrat
unterstützt deshalb die Stossrichtung des Postulats und die
darin aufgeworfenen Fragen. Um das Potenzial von PPP
auszuschöpfen, braucht es neben politischer Unterstützung
vor allem konzeptionelles und methodisches Know-how. Der
Regierungsrat ist deshalb bestrebt, das verwaltungsinterne
Wissen über Chancen und Risiken von PPP zu erweitern und
praxistaugliche Hilfsmittel zu erarbeiten, um das Potenzial
abschätzen, methodisch geeignete Eignungstests anwenden
und eine fachlich adäquate Abwicklung von PPP-Projekten
gewährleisten zu können.
Zwecks Klärung der Möglichkeiten von PPP wird
nachfolgend die Grundidee von PPP dargelegt. Die
Ausführungen dazu stützen sich auf eine Grundlagenstudie
(Bolz, Urs (Hrsg.), 2005: Public Private Partnership in der
Schweiz. Grundlagenstudie – Ergebnis einer gemeinsamen
Initiative von Wirtschaft und Verwaltung. Zürich: Schulthess
Verlag.), welche für die Schweiz die wirtschaftlichen und
rechtlichen Aspekte von PPP erstmals in breiter Form
behandelt und kritisch beleuchtet. Daran anschliessend
erfolgt ein kurzer Überblick über den Stand von PPP im
Kanton Aragau und das weitere Vorgehen.
Art. 978

Als Anwendungsfelder von PPP kommen sämtliche
Staatsebenen und zahlreiche Handlungsfelder der
öffentlichen Hand in Frage, sofern es sich nicht um
hoheitliche oder politisch sensible Aufgaben des Staats
handelt. Die Grundlagenstudie unterscheidet zwei PPPTypen:

2. PPP als staatliche Handlungsmöglichkeit: PPP ist ein
Problemlösungsansatz zwischen traditioneller staatlicher
Aufgabenerfüllung und materieller Privatisierung. Er basiert
auf partnerschaftlicher Zusammenarbeit zwischen Staat und
Privatwirtschaft und bezweckt die Verbesserung der
Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit der staatlichen
Aufgabenerfüllung. Eine allgemein gültige und anerkannte
Definition von PPP gibt es (noch) nicht. In der politischen
Diskussion wie auch in den Medien wird der Begriff
meistens sehr weit gefasst und PPP allgemein als eine
Kooperation von Staat und Privaten (zum Beispiel
Ausgliederungen,
Auslagerungen,
Privatisierungen,
Subventionierung etc.) bezeichnet.
PPP im engeren Sinn ist jedoch mehr als nur ein Überbegriff
für diverse Kooperationsformen. Im Kern der PPPKonzeption stehen eine neue Qualität der öffentlich-privaten
Zusammenarbeit und das Oberziel, Effizienz und Effektivität
der Leistungserbringung zu verbessern:



2006
Die Zielsetzungen der beteiligten Partner sind
wirtschaftlicher Art. Primäres Interesse der öffentlichen
Hand an der Zusammenarbeit mit Privaten ist die
effiziente und effektive Aufgabenerfüllung. Typisch für
PPP ist die wirtschaftliche Gegenleistung in Form einer
Abgeltung durch den Staat oder Einnahmen von
privaten oder öffentlichen Benutzern einer Infrastruktur
oder Dienstleistung.
Die
Zusammenarbeit
erfolgt
in
einer
Verantwortungsgemeinschaft, das heisst der Private ist
für die erbrachte Leistung mitverantwortlich. Dies setzt
eine entsprechende Kultur der Zusammenarbeit voraus.
Charakteristisch für PPP ist deshalb der explizite Wille
der Partner, gemeinsam ein Problem zu lösen. Diese
neue Qualität der Zusammenarbeit grenzt PPP deutlich
von anderen Kooperationsformen ab.
Zwecks
Erzielung
von
Synergien
und
Effizienzvorteilen bedingt PPP eine gezielte Bündelung
der beidseitig vorhanden Ressourcen sowie eine
möglichst optimale Risikoallokation. Diese sieht vor,
die Chancen und Gefahren in einem Vorhaben
partnerschaftlich zu identifizieren, zu bewerten und
angemessen auf die beteiligten privaten und
öffentlichen Partner zu verteilen.
Schliesslich erfolgt die Partnerschaft längerfristig und
ist in der Regel über die gesamte Lebensdauer eines
Projekts
ausgerichtet.
Vor
allem
bei
Infrastrukturprojekten
wird
deshalb
ein
Lebenszyklusansatz
verfolgt.
Eine
langfristige
Partnerschaft erfordert zudem eine prozessorientierte
Zusammenarbeit sowie zweckmässige Anpassungsund Gestaltungsspielräume.
Beschaffungs-PPP bieten eine Alternative zum
klassischen Beschaffungsverfahren. Der Staat tritt als
Besteller auf, der Private als Ersteller und Betreiber
einer Infrastruktur oder Erbringer einer langfristig
ausgerichteten Dienstleistung. Die Beschaffung erfolgt
aus
einer Gesamtsicht und beinhaltet typischerweise
Planung, Bau, Finanzierung und Betrieb. Konzeptionell
wird mit einem solchen Lebenszyklusansatz ein Anreiz
geschaffen, Bau, Betrieb und Unterhalt einer
Infrastruktur bereits bei der Planung optimal
aufeinander
abzustimmen.
Dies
fördert
das
phasenübergreifende
Kostenbewusstsein.
Bei
Infrastrukturvorhaben besteht zudem der finanzielle
Vorteil, dass die staatlichen Zahlungen nicht mit dem
politischen Investitionsentscheid, sondern in der Regel
erst mit der Verfügbarkeit einer Infrastruktur einsetzen
und allein auf der Nutzung beruhen sollten.
konventionelle Beschaffung
Kosten-/Zeitüberschreitungen
PPP-Beschaffung
Zahlung basierend auf Nutzung
Geplante Kosten
keine Zahlung bis Infrastruktur
erstellt ist
5
Investition

10
15
20
Betrieb und Unterhalt
5
Investition
10
15
20
Betrieb und Unterhalt
Aufgabenerfüllungs-PPP basieren auf der Erkenntnis,
dass bestimmte öffentliche Aufgaben vom Staat allein
nicht mehr oder nicht mehr optimal erfüllt werden
können. Eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit
Privaten verspricht vor allem Vorteile bei der Effizienz
und Effektivität der Aufgabenerfüllung. An die Stelle
des Besteller-Ersteller-Prinzips der Beschaffungs-PPP
treten hier das gemeinsame Engagement und eine enge
Kooperation
im
Rahmen
der
öffentlichen
Aufgabenerfüllung.
Das Hauptmotiv zur Umsetzung von PPP-Lösungen ist eine
beabsichtigte Effizienz- und Wirkungssteigerung. Aus Sicht
der öffentlichen Hand stehen den Chancen von PPP aber
auch eine Reihe von Gefahren oder Unsicherheiten
Art. 978
6. März 2007
gegenüber. Dazu zählen besonders die richtige Wahl der
privaten Partner, das Problem der mangelnden Flexibilität
aufgrund langfristiger vertraglicher Bindung, Komplexität
und verwaltungsinterner Aufwand sowie die Wahrung der
öffentlichen
Interessen
im
Zuge
allfälliger
Interessenkonflikte zwischen den Vertragsparteien. PPP ist
folglich kein Wundermittel, sondern nur eine weitere
Variante
im
Werkzeugkasten
der
staatlichen
Handlungsmöglichkeiten. Im Einzelfall gilt es immer die
Vor- und Nachteile einer PPP-Lösung im Vergleich zu
herkömmlichen Formen der Aufgabenerfüllung systematisch
gegeneinander abzuwägen. Hierzu sind standardisierte
Eignungstests sowie methodisch gültige und zuverlässige
Kosten-Nutzen-Analysen durchzuführen. PPP-Projekte sind
nur unter der Bedingung nachweislicher Vorteile gegenüber
klassischen Formen der Aufgabenerfüllung durchzuführen.
3. Weiteres Vorgehen: Mit seiner langen Tradition mit
öffentlich-rechtlichen Kooperationen wie auch der flächendeckenden
Einführung
der
wirkungsorientierten
Verwaltungsführung verfügt der Kanton Aargau nach
Ansicht des Regierungsrats über gute Voraussetzungen für
PPP. Im bedeutenden Bereich der Hochbauten liessen sich
zudem mit der in der Botschaft vom 18. Oktober 2006
(06.203)
vorgeschlagenen
Schaffung
einer
Finanzierungsgesellschaft für Immobilien die wichtigsten
Vorteile von Eigenfinanzierung (gute Bonität, tiefere
Zinskosten) und PPP (Wirtschaftlichkeit) kombinieren.
Eine unerlässliche Bedingung für die Entstehung einer für
den Kanton lohnenden PPP sind Anreizstrukturen, die ein
beabsichtigtes und erwünschtes Verhalten des privaten
Partners bewirken. Diese indirekte Form der Steuerung zielt
darauf ab, ein zielkonformes Verhalten materiell zu
belohnen. Bei PPP im engeren Sinn werden die wesentlichen
Anreizstrukturen mit der Risikoallokation festgelegt. Diese
sollte nach der Regel erfolgen, dass Risiken jeweils von
demjenigen Partner getragen werden, der sie am besten
einschätzen, kontrollieren und beeinflussen kann.
Ein weiterer Faktor sind
und Umsetzung von
Regierungsrats
sind
Rechtsgebiete speziell
überprüfen:


rechtliche Fragen bei der Planung
PPP-Projekten. Aus Sicht des
insbesondere
die
folgenden
auf PPP-Tauglichkeit hin zu
Staatsrechtlich
sind
insbesondere
die
verfassungsmässigen
Aufsichtsund
Oberaufsichtspflichten von Regierung und Parlament
zu beachten, die den bestehenden Rechtsgrundlagen
entsprechend wahrzunehmen sind. Mit Blick auf die
kantonalen
Volksrechte
bedarf
zudem
das
Finanzreferendum einer vertieften Betrachtung. Im
Bereich
des
allgemeinen
Verwaltungsrechts
interessieren zusätzlich Fragen in Bezug auf das
öffentliche Haftungsrecht, das öffentliche Personalrecht
und das Subventionsrecht.
Von spezieller Relevanz ist das öffentliche Finanzrecht.
Die Herausforderung besteht darin, PPP-Lösungen
finanzrechtlich zu unterstützen, ohne die dazu
notwendigen Ausgaben am ordentlichen Staatshaushalt
vorbeizuschleusen. Wesentlich ist dabei die Schaffung
von Transparenz über die teilweise langfristigen PPPVerbindlichkeiten und den damit verbundenen Risiken
wie auch die Festlegung der finanzrechtlichen
Kompetenzen zwischen Parlament, Regierung und
Verwaltung. PPP sollte kreditrechtlich weder
schlechter noch besser gestellt werden als andere
Formen der Aufgabenerfüllung.
Die nächsten Schritte sind aufgrund der Komplexität der
PPP-Thematik
anspruchsvoll.
Zuerst
ist
deshalb
verwaltungsintern mit geeigneten Strukturen das notwendige
Wissen zu erarbeiten. Die nachfolgende Tabelle verschafft
einen Überblick über den aktuellen Handlungsbedarf im
Kanton Aargau und das darauf ausgerichtete Vorgehen.
Grundlagenphase
Projektphase
Eventuelle
Erweiterungsphase

Aufbau von Fachwissen/Knowhow im Bereich PPP

Erarbeitung
standardisierter
Hilfsmittel zur Durchführung von
Eignungstests,
Wirtschaftlichkeitsvergleichen,
Kosten-Nutzen-Analysen,
Vertragsverhandlungen,
Projektbegleitungen

Definition
der
rechtlichen
Rahmenbedingungen und deren
Kompatibilität mit PPP (vor allem
Aufsichtsrecht,
Verantwortlichkeitsrecht,
Finanzrecht und andere)

Systematische und methodisch
einheitliche Abklärung des PPPPotenzials in allen Departementen

Entscheid weiteres Vorgehen

PPP-Projekte

Eventuelle
Weiterentwicklung/Optimierung
von PPP und weiterer Formen der
staatlichen
Aufgabenerfüllung
(Outsourcing, Subventionierung,
Privatisierung etc.)
Der Grosse Rat wird im Rahmen der allfällig notwendigen
Rechtsanpassungen für Projekte, deren Beschlusskompetenz
beim Parlament liegt, über die Anwendung der PPPMethodik im Kanton Aargau orientiert.
Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen
Fr. 2’343.–.
Vorsitzende: Das Postulat wird vom Regierungsrat entgegen
genommen. Die Entgegennahme wird jedoch bestritten.
Miloni Reto, Grüne, Grüne, Hausen: Das Ziel,
Einsatzbereiche und Prioritäten von Public Private
Partnership zu erkennen, wird sich nach Vorlage des GPKBerichts über die Vision Mitte weitgehend von selbst
beantworten. In der heutigen Zeit der Anglikanismen ist man
es sich gewohnt, dass alles, was unter einem englischen
Modebegriff segelt, à priori für fortschrittlich gehalten wird.
Meistens oder oft können diejenigen, die sich für einen
Modebegriff einsetzen, dessen Wirkungsweise nicht einmal
erklären, geschweige denn diesen richtig aussprechen. Schon
2007
6. März 2007
beim Terminus "Corporate Governance" müssen viele in
diesem Saal etwas schmunzeln, wenn von "Kopert
Guvernanz" die Rede war. Wir unterstellen der FDP und
dem Regierungsrat nicht, den Begriff Public Private
Partnership nicht verstanden zu haben. Letzterer erklärt
diesen Begriff immerhin auf fünf Seiten episch und bringt
dem FDP-Postulat offene Sympathien entgegen. Wir
unterstellen allerdings der FDP, hier ein unnötiges
Instrument einführen zu wollen und einen unnötigen Bericht
zu provozieren. Grundsätzlich finden die Grünen es als
verfrüht, wenn der Grosse Rat heute über das Thema
befinden soll. Ich habe das bereits beim Traktandum "Zur
Traktandenliste" gesagt. Es gibt einige Gründe, warum man
heute schon aus grundsätzlichen Bedenken gegen PPPVerfahren sein kann. Erstens: Ich spreche hauptsächlich von
Bauvorhaben. Die FDP erwähnt in ihrem Papier, dass PPP
grundsätzlich überall da sinnvoll wäre, wo private
Aktivitäten von öffentlichem Interesse stattfinden, welche
nicht zu den obligatorischen Aufgaben der öffentlichen Hand
gehören. Das erste und einzige grosse Projekt, das der
Kanton in Angriff genommen hat, ist die Vision Mitte. Und
niemand wird wohl bestreiten, dass die Erstellung von
Räumlichkeiten für die öffentliche Hand nicht eine
Kernaufgabe des Staates darstellen sollte. Es gibt Bedenken,
die vor allem gegen das bauliche PPP-Verfahren sprechen.
Aber es gibt auch finanzielle Gründe. Auf Grund seiner
Bonität als Schuldner hat kein Finanzierungsinstitut der Welt
ein besseres Ranking als der Kanton Aargau. Gemäss
simpler Finanzarithmetik wird jedes Bauprojekt im PPPVerfahren den Kanton für gleiche Leistungen teurer zu
stehen kommen, als wenn er dieses selber bauen würde.
Warum soll er hier neue undurchsichtige, organisatorisch
komplizierte Gefässe schaffen? Zweitens: Es ist nicht
durchwegs ausgeschlossen, dass PPP-Verfahren zum
Geldwaschen missbraucht werden könnten. Die Herkunft des
Geldes, mit dem eine Investition realisiert wird, muss nicht
unbedingt offengelegt werden. Drittens: Mit dem PPPVerfahren kann das Submissionsdekret unterlaufen werden.
Warum wohl? Viertens: Das PPP-Verfahren erfordert auf
Seiten des Bestellers, also des Kantons, sowohl
Projektstellungskompetenzen
als
auch
finanzierungstechnisches
und
vertragsrechtliches
Fingerspitzengefühl in einer Breite und Tiefe, wie es in eine
öffentliche Verwaltung leider nicht mehr überall
vorausgesetzt werden kann. Die Tendenz ist daher, Fachleute
aus verschiedenen Departementen zusammenzurufen und
zusammenzuwürfeln, was im Aargau durchaus möglich ist ,
um damit komplexe Projektstrukturen zu schaffen, die von
gewieften Partnern wiederum ausgehebelt werden können.
Fünftens: Die im Postulat der FDP erwähnte Beschleunigung
des Entscheidungsprozesses ist eine Fiktion. Ein PPPVerfahren ist vom Ansatz her das beste Objekt, ein Projekt
zu entschleunigen also zu verlangsamen. Sechstens:
Bezüglich der Nutzung des von der FDP erwähnten privaten
Know-how geben wir der FDP weitgehend Recht. Im PPPVerfahren kann aktuelles technologisches Wissen tatsächlich
eingekauft werden. Dasselbe kann sich allerdings der Kanton
auch via Vergabe von Planungsleistungen an gute
Architekten, Ingenieure und Fachplaner aneignen. Sie sehen
es, die Grünen sind bezüglich dieser Vorlage sehr skeptisch.
Der Weg ist für uns klar. Schaffen wir doch lieber die
Schuldenbremse ab, welche gegenüber dem Kanton eine
unselige, ja selbstkastrierende Wirkung entfaltet. Stehen wir
dazu, dass wir zum Beispiel für ein Hochbauportfolio
2008
Art. 978
einfach Mittel benötigen, vor allem dann, wenn wir
Unterhalts- und Ersatzinvestitionen finanzieren wollen. Wir
brauchen nicht alle paar Jahre ein neues Modell. Für uns ist
PPP mehr Risiko, mehr Gefahr als Chance. Wenn wir schon
für PPP nicht Einsatzgebiete erkennen wollen,
dann
brauchen wir auch keinen Bericht darüber. Wir lehnen
deshalb die Entgegennahme des Postulats ab.
Leimbacher Markus, SP, Villigen: Die Postulantin verlangt
mit ihrem Vorstoss vom Regierungsrat, dass er in einem
Bericht dem Grossen Rat darlegt oder aufzeigt, in welchen
Bereichen, nach welchen Grundsätzen und mit welchen
Prioritäten er künftig Projekte zusammen mit Privaten
realisieren will, dies im Sinne des sogenannten neudeutschen
Begriffs "Public Private Partnership", abgekürzt PPP. Was
die Postulantin damit aber eigentlich bezweckt, ist ja etwas
anderes, nämlich die flächendeckende Auslagerung von
staatlichen Aufgaben an Private. Und das wollen wir nicht.
Die SP hat nichts dagegen, dass mit Privaten
zusammengearbeitet oder allenfalls auch eine Aufgabe an
eine beispielsweise neu zu gründende Aktiengesellschaft
übertragen wird, wenn es Sinn macht. So hat die SP denn
auch
vor
einigen
Wochen
geschlossen
einer
Finanzierungsgesellschaft für Immobilien zugestimmt. Sie
hat die Vorteile dieser Lösung erkannt und war bereit, für
eine auf den ersten Blick zwar unkonventionelle, aber doch
sinnreiche Konstruktion Hand zu bieten. Ich vermag mich
aber doch knapp daran zu erinnern, dass es eigentlich die
Postulantin war, welche mit ihrer Einstimmigkeit neben der
SVP und andern dazu beigetragen hat, dass diese Botschaft
bachab geschickt und begraben wurde. Ich frage mich dann
schon, nach welchen Prinzipien die FDP entscheidet,
offenbar öfters nach demjenigen des Zufalls. In seiner sehr
ausführlichen Stellungnahme weist der Regierungsrat zu
Recht auf die Gefahren und die Unsicherheiten von PPP hin.
Explizit wird dabei unter anderem die Gefahr erwähnt, dass
nicht die richtigen Partner ausgewählt werden und dass auf
Grund langfristiger vertraglicher Bindung eine mangelnde
Flexibilität entsteht. Zusätzlich besteht die grosse Gefahr,
dass allenfalls die öffentlichen Interessen nicht mehr gewahrt
werden. Die SP steht deshalb PPP eher skeptisch gegenüber.
Wir beantragen Ihnen aber nicht die Nichtüberweisung des
Postulats,
sondern,
dass
dieses
Postulat
zwar
entgegengenommen, aber gleichzeitig abgeschrieben wird.
Die Begründung dafür ist genau so einfach wie einleuchtend
und nachvollziehbar. Die Postulantin hat die Vorlage eines
Berichts an den Grossen Rat verlangt, nicht mehr und nicht
weniger. Der Regierungsrat hat diesen Bericht bereits in
Form der Beantwortung des Postulats verfasst. Es ist somit
gar kein weiterer Bericht mehr nötig. Der Regierungsrat wird
auch kaum weitere Ausführungen machen können, als er
bereits gemacht hat. Unter diesem Gesichtspunkt erscheint
mir eine Abschreibung des Postulats sinnvoll. Wir wollen
doch keine Postulate überweisen, die dann in der Schublade
verstauben.
Dr. Stüssi-Lauterburg Jürg, SVP, Windisch: Ich denke,
Markus Leimbacher hat mit seiner Argumentation nicht
Recht. Der Bericht liegt nicht vor. Was die FDP will, was
unsere Schwesterpartei hier verlangt, ist eben genau dieser
Bericht. Ich stehe aus liberaler Überzeugung dazu. Es ist
dieser Bericht, in dem darzulegen oder aufzuzeigen ist, in
welchen Bereichen, nach welchen Grundsätzen und mit
welchen Prioritäten künftig kantonale Projekte zusammen
Art. 978
mit Privaten realisiert werden sollen. Das ist ein sehr
vernünftiger, klarer Vorschlag. Diesem Vorschlag kann und
will die SVP ihre Unterstützung nicht versagen. Soweit so
gut, was nun der Regierungsrat daraus macht, ist eben etwas
ganz anderes. Wer spürt nicht die ausgabenfreudige
Gestaltungslust der Verwaltung, wenn er Sätze wie auf Seite
3 liest? Ich zitiere: “Bei Infrastrukturvorhaben besteht zudem
der finanzielle Vorteil, dass die staatlichen Zahlungen nicht
mit dem politischen Investitionsentscheid, sondern in der
Regel erst mit der Verfügbarkeit einer Infrastruktur einsetzen
und allein auf der Nutzung beruhen sollten.” Darin liegt
auch ein Stück Antwort auf Reto Milonis Fragen. Darüber
sollten wir hier dann aufgrund des verlangten Berichts
diskutieren. Das ist ja der Sinn des Vorstosses. Der
Regierungsrat aber signalisiert sehr deutlich, dass er gleich
den gewohnten Aktivismus entfalten will. Auf Seite 5 spricht
er nur noch von einer "Orientierung" im Rahmen der, ich
zitiere: "allfällig notwendigen Rechtsanpassungen". So
meinen wir das nicht. Damit sind wir nicht einverstanden,
denn bei der Ausgestaltung von PPP handelt es sich um eine
Frage, welche unsere oberste Aufsicht führende Behörde des
Kantons nach § 76 der Kantonsverfassung gesamthaft zu
würdigen hat. Wir stellen dem Regierungsrat deshalb hiermit
die Frage: Will der Regierungsrat tun, was das Postulat
verlangt, nämlich einen Bericht vorlegen oder will er ohne
Rücksicht auf das Parlament einfach von sich aus handeln?
Einem Bericht stimmen wir zu,
regierungsrätlicher
Eigenmächtigkeit nicht.
Dr. Heller Daniel, FDP, Erlinsbach: Ich kann es kurz
machen. Ich habe ja heute schon einmal zu diesem Punkt
gesprochen. PPP findet statt. Es findet beim Bund, es findet
beim Kanton statt. Aber es findet bisher ohne
parlamentarische Kontrollen statt. Wenn Sie diese
parlamentarische Kontrolle ausüben wollen, dann müssen
Sie verlangen, dass die Exekutive ihre Absichten, ihre
Grundsätze, ihre Prinzipien, ihre Anwendungsbeispiele für
das PPP-Verfahren mit uns diskutiert. Wir wollen nichts
anderes. Wir verlangen einen Bericht zur Auslegeordnung,
weil wir wissen wollen, wo die Vor- und Nachteile liegen,
wo Gefahren und Risiken liegen, was für Grundsätze wir
hier anwenden wollen. Es ist für jedermann klar, dass nicht
in allen Bereichen das Submissionsdekret das letzte aller
Gefühle ist. Ich bin Ihnen also dankbar, wenn sie das hier
unterstützen. Bis zum Zeitpunkt, wo uns dieser Bericht
vorliegt, den wir dann auch diskutieren können, werden wir
wissen, was die GPK über den Campus herausgefunden hat.
Dann können diese Erkenntnisse ebenfalls in die Diskussion
einfliessen. Wir haben nachher mindestens die Gewissheit,
dass das, was im Kanton stattfindet, mit Wissen und
Billigung oder eben ohne dies, ohne Billigung des
Parlaments, stattfindet. Das können wir nur, wenn Sie das
Postulat überweisen, wenn Sie bereit sind, den Bericht
nachher mit der Exekutive zu diskutieren. Darum bitte ich
Sie. Ich bitte Sie auch, nicht für eine Abschreibung des
Postulats einzutreten.
Regierungsrat Brogli Roland, CVP: Bereits bei der
Formulierung der finanzpolitischen Ziele und Grundsätze
letztes Jahr hat sich der Regierungsrat explizit für eine
Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen dem Kanton
und Privaten ausgesprochen. Der Regierungsrat unterstützt
und begrüsst deshalb die Stossrichtung des Postulats und die
darin aufgeworfenen Fragen. Der Begriff Public Private
6. März 2007
Partnership hat gegenwärtig ja Hochkonjunktur. Dabei
besteht eine gewisse Gefahr, und das haben wir heute auch
wieder gehört, dass sich PPP nur als modernes und trendiges
Label für altbekannte öffentlich-private Kooperationsformen
etabliert. PPP in diesem weiteren Sinne ist für den Kanton
Aargau nichts Neues, auch wenn man vom Campus absieht.
Und dafür wäre ja schliesslich auch kein Bericht notwendig.
In der Wirtschaft, in der Wissenschaft und auch in der
internationalen Diskussion wird der Begriff PPP jedoch
enger gefasst. Damit wird eine neue Qualität der öffentlichprivaten Partnerschaft betont. Partnerschaft heisst hier
langfristige Verantwortungsübernahme durch Private,
insbesondere eine gezielte Risikoverteilung zwischen der
Verwaltung und den beteiligten privaten Partnern. PPP im
engen Sinn orientiert sich an international bewährten
Standards und Methoden. Zentral sind dabei standardisierte
Eignungstests und systematische Wirtschaftlichkeitsvergleiche von alternativen Formen der Aufgabenerfüllung.
Der Kanton Aargau verfügt wie andere Kantone und auch
der Bund, bisher über keine praktischen Erfahrungen von
PPP im engeren Sinn, wie ich es jetzt geschildert habe. Der
Regierungsrat ist deshalb nach ausführlicher Diskussion der
Meinung, das verwaltungsinterne Know-how auch über PPP
zu erweitern und praxistaugliche Hilfsmittel zu erarbeiten,
um einerseits das Potential im Kanton Aargau abschätzen,
andererseits eine kompetente Abwicklung allfälliger PPPProjekte gewährleisten zu können. Gleichzeitig müssen aber
auch die rechtlichen Rahmenbedingungen auf PPPTauglichkeit überprüft werden. Der Regierungsrat hat dazu ich betone nochmals - bis jetzt keinen Bericht vorgelegt.
Dabei bleibt festzuhalten, PPP ist kein Wundermittel,
sondern nur eine weitere Form der staatlichen
Aufgabenerfüllung. Für den Regierungsrat ist es deshalb aus
konzeptionellen Gründen wichtig und richtig, dass das
Thema PPP nicht isoliert betrachtet und bearbeitet wird,
sondern im Rahmen einer Gesamtbetrachtung der staatlichen
Aufgabenerfüllung angegangen wird. Die PPP-Methodik
kann nämlich vieles zur Verbesserung traditioneller
Kooperationsformen beitragen. Der Regierungsrat verfolgt
damit eine zukunftsweisende Weiterentwicklung der
Aufgabenerfüllung im Kanton Aargau mit dem Ziel, im
Einzelfall die jeweils optimale Form der Aufgabenerfüllung
auszuwählen und kompetent umzusetzen. In diesem Sinn ist
der Regierungsrat bereit, das Postulat entgegenzunehmen
und selbstverständlich einen Bericht vorzulegen.
Miloni Reto, Grüne, Grüne Hausen: Ich habe eine einfache
Frage Herr Regierungsrat Brogli: Wenn Sie an neuen
Formen der Aufgabenerfüllung interessiert sind, wären Sie
dann bereit, den Bericht der GPK betreffend Campus, auch
in diesem Rat zu diskutieren und die entsprechenden
Erkenntnisse, die durchaus Licht und Schatten beinhalten
könnten, auch diesem Plenum kundzutun?
Regierungsrat Brogli Roland, CVP: Das ist eine Frage an
den Grossen Rat. Der Grosse Rat muss selber entscheiden,
welche Geschäfte er hier diskutieren will. Jedenfalls würde
sich der Regierungsrat dagegen nicht sträuben.
Vorsitzende: Ich kann ergänzen: Der Bericht wurde vom
Büro angefordert und das Büro wird über den weiteren
Verlauf entscheiden.
2009
6. März 2007
Art. 979
Abstimmung:
werden. Auf der anderen Seite führte das Vollsplitting sogar
zu einer stärkeren Belastung der Alleinstehenden im
mittleren und höheren Einkommenssegment. Und wegen des
Wegfalls der Rentnerabzüge erfuhren auch die
alleinstehenden Rentnerinnen und Rentner mit tiefen
Einkommen eine stärkere Belastung.
Das Postulat wird mit 83 gegen 27 Stimmen an den
Regierungsrat überwiesen.
Abstimmung:
Eine gleichzeitige Abschreibung wird mit 78 gegen 29
Stimmen abgelehnt.
979
Interpellation der SP-Fraktion vom 24. Oktober
2006 betreffend Auswirkungen des neuen Steuergesetzes
auf den Mittelstand; Beantwortung und Erledigung
(vgl. Art. 787 hievor)
Antwort des Regierungsrats vom 15. November 2006:
Am 26. November 2006 stimmen die Aargauerinnen und
Aargauer über die Teilrevision des Steuergesetzes ab. Mit
der Einreichung dieser Interpellation am 24. Oktober 2006
hat die SP-Fraktion Antrag auf dringliche Behandlung
gestellt. Der Grosse Rat hat diesen Antrag abgelehnt. Weil
die in der Interpellation enthaltenen Fragen zur
Meinungsbildung der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger
von Bedeutung sein können, beantwortet der Regierungsrat
die Interpellation umgehend.
Die Teilrevision des Steuergesetzes verfolgt 4 Ziele:
Stärkung des Standorts Aargau als Wirtschafts- und
Wohnkanton, Entlastung der Rentnerinnen und Rentner und
von erwerbstätigen Steuerpflichtigen in bescheidenen
finanziellen Verhältnissen, Umsetzung von zwingendem
neuem Bundesrecht sowie diverse Bereinigungen und
Vereinfachungen. Auch wenn der Aargau bereits heute ein
attraktiver Wirtschafts- und Wohnkanton ist, müssen
steuerliche Anpassungen vorgenommen werden, damit er
seine Position auch in Zukunft halten respektive stärken und
Wachstum generieren kann. Viele andere Kantone haben in
jüngster Vergangenheit durch Steuerentlastungen ihre eigene
Position verbessert, oder sie planen solche Entlastungen.
Wenn der Aargau steuerlich über einen längeren Zeitraum
nichts unternimmt, verliert er nicht nur ständig an Terrain,
sondern verzichtet auch auf eine wichtige Massnahme zur
Wachstumsförderung. Dies würde sich negativ auf die
Wohlfahrt aller Einwohnerinnen und Einwohner auswirken.
Der Fokus der Teilrevision liegt im Sinne dieser
Zielsetzungen in der vorliegenden Revision auf der
Entlastung der Unternehmen und der Entlastung der höheren
Einkommen und Vermögen. Wenn es gelingt, einerseits neue
Unternehmen und neue attraktive Steuerzahlerinnen und
Steuerzahler in den Aargau zu holen, und andererseits
Wegzüge von solchen Steuerpflichtigen zu vermeiden, so
profitieren letztlich alle Einwohnerinnen und Einwohner des
Kantons. Der Fokus der letzten Steuergesetzrevision – der
auf 2001 in Kraft getretenen Totalrevision – lag nebst dem
Wechsel zur einjährigen Gegenwartsbesteuerung auf der
Entlastung der unteren Einkommen und der Familien. Mit
der Einführung des Vollsplittings konnten die Familien
(Verheiratete und Alleinerziehende) deutlich entlastet
2010
Zu Frage 1: Bezüglich dem Begriff Mittelstand gibt es keine
allgemeingültigen beziehungsweise allgemein akzeptierten
Definitionen. So gehen die Vorstellungen darüber, welche
Einkommenskategorien zum Mittelstand zu zählen sind, zum
Teil weit auseinander. Trotzdem wird in der
gesellschaftlichen und politischen Diskussion häufig vom
Mittelstand gesprochen.
Die Teilrevision des Steuergesetzes hat zur Folge, dass
Steuerpflichtige bis zu einem steuerbaren Einkommen von
Fr. 35'000.– sowie ab einem steuerbaren Einkommen von
Fr. 43'000.– (Tarif A) beziehungsweise Fr. 86'000.– (Tarif
B) eine generelle Entlastung gegenüber dem heute geltenden
Recht erfahren. Anders ausgedrückt werden steuerbare
Einkommen zwischen Fr. 35'000.– und Fr. 43'000.–
beziehungsweise Fr. 86'000.– nicht entlastet. Steuerbare
Einkommen, die nur wenig unter beziehungsweise nur wenig
über dieser Bandbreite liegen, werden nur zu einem kleinen
Prozentsatz entlastet.
Der Regierungsrat geht davon aus, dass der untere
Mittelstand bei einer engen Definition des Mittelstands in
der Bandbreite liegt, die gegenüber dem heute geltenden
Recht keine generelle Entlastung erfährt. Bei einer weiteren
Definition des unteren Mittelstands wären auch
Einkommensklassen dazu zu zählen, die eine kleine
Entlastung erfahren. Da die prozentuale Entlastung zunimmt,
wenn das steuerbare Einkommen sehr klein oder sehr hoch
wird, stimmt die zitierte Aussage folglich sowohl bei einer
engen als auch bei einer weiten Definition des unteren
Mittelstands.
Zu Frage 2: Der Verzicht auf den linearen Ausgleich der
kalten Progression steht im Zusammenhang mit der gezielten
Tarifentlastung 2010 und gilt ohne präjudizielle Wirkung für
die zukünftigen Ausgleiche der kalten Progression nur für
dieses eine Mal. Auch der hierfür einschlägige § 57 des
Steuergesetzes lässt übrigens zu, dass der Grosse Rat
Abweichungen von einem linearen Ausgleich vornehmen
kann – allerdings in einem begrenzteren Umfang.
Der – im Gegenzug zur Tarifentlastung stehende – einmalige
Verzicht auf den Ausgleich der kalten Progression ist
vertretbar, da diejenigen Steuerpflichtigen, die bei einem
ordentlichen Ausgleich der kalten Progression eine höhere
Entlastung erfahren würden als mit der Teilrevision,
überdurchschnittlich von der im Jahr 2001 in Kraft
getretenen Totalrevision profitiert haben. Zudem ist diese
Kategorie von Steuerpflichtigen heute im Aargau im
interkantonalen Vergleich deutlich besser gestellt als in den
meisten anderen Kantonen. Daran ändert grundsätzlich auch
die Teilrevision nichts: Der Mittelstand wird trotz der
einmaligen teilweisen Aussetzung des Ausgleichs der kalten
Progression nach wie vor günstiger als im Durchschnitt der
Kantone besteuert.
Art. 979
Trotz der Tarifentlastungen werden die höheren Einkommen
künftig immer noch leicht überdurchschnittlich besteuert.
Will der Aargau im Steuerwettbewerb um die gut situierten
Steuerpflichtigen mit den Nachbarkantonen mithalten, ist
eine Angleichung an die durchschnittliche Belastung der
Kantone bei den höheren Einkommen unumgänglich. Für die
steuerliche Attraktivität eines Standorts ist aus der Sicht des
Unternehmens nicht nur die Besteuerung des Unternehmens
selber von Bedeutung, sondern auch die Steuerlast für seine
hochqualifizierten Arbeitskräfte.
Der Regierungsrat verspricht sich von der Steuervorlage als
wichtigem Teil der Wachstumsinitiative starke Impulse für
das Wachstum des Wirtschafts- und Wohnkantons Aargau.
Von einem wirtschaftlichen Aufschwung und der damit
verbundenen Prosperität profitieren letztlich alle, auch der
Mittelstand.
Vor diesem Hintergrund ist die auf 2010 vorgesehene
Änderung des Einkommenssteuertarifs sinnvoll und unter
allen Titeln vertretbar.
Zu Frage 3: Es ist klar zu stellen, dass es keine Leute gibt,
die wegen der Teilrevision ab 2010 mehr Steuern bezahlen
müssen als heute. Es gibt aber Steuerpflichtige, die 2010
keine tarifliche Entlastung bekommen und ohne weitere
Abzüge aufgrund zusätzlicher Revisionspunkte gleich viel
Steuern bezahlen werden wie heute. Es sind dies
alleinstehende Steuerpflichtige mit steuerbaren Einkommen
zwischen Fr. 35'000.– und Fr. 43'000.– und verheiratete
sowie alleinerziehende Steuerpflichtige mit steuerbaren
Einkommen zwischen Fr. 35'000.– und Fr. 86'000.–. Und es
gibt Steuerpflichtige, die 2010 zwar eine Steuerreduktion
erfahren, welche aber geringer ist als ohne Teilrevision, aber
mit linearem Ausgleich der kalten Progression im Jahr 2010.
In der Interpellation wird die Veränderung der
Steuerbelastung einer steuerpflichtigen Person mit Tarif B
und steuerbarem Einkommen von Fr. 100'000.– mit
derjenigen einer steuerpflichtigen Person mit Tarif A und
steuerbarem Einkommen von Fr. 320'000.– verglichen. Ein
solcher Vergleich gibt aus verschiedenen Gründen ein
verzerrtes Bild. Einerseits wirken sich tarifliche
Veränderungen frankenmässig bei höheren Einkommen
wegen der progressiven Ausgestaltung des Tarifs immer
stärker aus als bei tieferen Einkommen. Dies sowohl bei
Tarifverschärfungen als auch bei Tarifentlastungen.
Andererseits kommt dieser Effekt wegen des Vollsplittings
bei einem Vergleich zwischen Tarif B (Verheiratete und
Alleinerziehende) und Tarif A (Alleinstehende) noch
verstärkt zum Tragen.
Zur Definition des Mittelstands siehe Beantwortung der
Frage 1. Zur Frage der Ausgewogenheit und Gerechtigkeit
siehe Beantwortung der Frage 2.
Zu Frage 4: Wie bereits eingangs erwähnt lag der Fokus bei
der letzten Totalrevision auf der Entlastung der unteren
Einkommen und der Familien. In der vorliegenden
Teilrevision werden schwergewichtig die Unternehmen
entlastet. Unternehmen können in der Form von juristischen
Personen oder Personengesellschaften geführt werden. Wenn
man eine echte Entlastung der Unternehmen will, muss man
6. März 2007
aber auch die Einkommen der natürlichen Personen
entlasten, insbesondere für die Firmeninhaberinnen und
Firmeninhaber und die hochqualifizierten Arbeitskräfte. In
der Botschaft zur ersten Lesung hat der Regierungsrat
grossmehrheitlich Entlastungen direkt bei den juristischen
Personen vorgeschlagen. Dort liegt der vordringlichste
Handlungsbedarf, wenn man den Wirtschaftsstandort Aargau
mit steuerlichen Massnahmen stärken will. Aufgrund der
damaligen konjunkturellen Aussichten konnte der
Regierungsrat noch keine Entlastungen bei den
Personengesellschaften vorschlagen. Er schloss aber bereits
damals in der Botschaft eine diesbezügliche Überprüfung zu
einem späteren Zeitpunkt nicht aus.
Weil
aufgrund
der
späteren
Erkenntnisse
das
Wirtschaftswachstum in den Jahren 2004 bis 2006 deutlich
besser ausgefallen ist als noch im 3. Quartal 2005
angenommen, konnten auf die 2. Beratung hin doch noch
Entlastungen bei den natürlichen Personen beschlossen
werden. Dabei werden die Entlastungen gezielt dort
vorgenommen, wo der Kanton Aargau im interkantonalen
Vergleich heute eine überdurchschnittliche Steuerbelastung
aufweist, nämlich bei den höheren Einkommen (siehe
Beilage).
Damit wird ersichtlich, dass die Tarifsenkungen nicht
beschlossen worden sind, um die Entlastungen bei den
juristischen Personen mehrheitsfähig zu machen.
Zu
Frage
5:
Der
Regierungsrat
weist
im
Abstimmungsbüchlein zweimal klar darauf hin, dass an
Stelle des Ausgleichs der kalten Progression die
Einkommens- und Vermögenssteuertarife gesenkt werden.
Es wird auch deutlich darauf hingewiesen, welche
steuerbaren Einkommen entlastet werden – nämlich
diejenigen unter Fr. 35'000.– und diejenigen über Fr.
43'000.– (Tarif A) respektive Fr. 86'000.– (Tarif B). Daraus
wird auch klar ersichtlich, welche Einkommen keine
Entlastung erfahren – nämlich die dazwischen liegenden
steuerbaren Einkommen. Zudem hat der Regierungsrat auch
offen kommuniziert, dass der Fokus der Teilrevision des
Steuergesetzes auf der Entlastung einerseits der kleinsten
Einkommen und andererseits der höheren Einkommen sowie
der Vermögen liegt. Diese Fokussierung liegt in der
angestrebten Stossrichtung der Teilrevision: Entlastung der
unteren
Einkommen
(Kleinverdienerund
Kleinrentnerabzug) und Steigerung der Attraktivität für
Steuerpflichtige mit höheren Einkommen zwecks Stärkung
des Wirtschaftsstandorts. Aus der Darstellung dieser Fakten
in den Abstimmungsunterlagen lässt sich auch ersehen, dass
die mittleren Einkommen ab Fr. 43'000.– beim Tarif A
respektive Fr. 86'000.– beim Tarif B wohl entlastet werden,
wenn auch nicht im Ausmass des linearen Ausgleichs der
kalten Progression.
Es ist wohl nicht möglich, mit einer Steuergesetzrevision
sämtliche Steuerpflichtigen wirkungsvoll zu entlasten. Dies
war, wie eingangs erwähnt, auch bei der Totalrevision von
1998 nicht der Fall. Es trifft zu, dass bei alleiniger
Betrachtung des Einkommenssteuertarifs die Mehrheit der
natürlichen Personen schlechter fährt als ohne Teilrevision,
aber mit linearem Ausgleich der kalten Progression. Eine
alleinige
Beurteilung
der
Auswirkungen
des
2011
6. März 2007
Einkommenssteuertarifs ist allerdings unvollständig und
ergibt kein taugliches Bild über die künftige Steuerbelastung.
Die künftige Steuerbelastung der natürlichen Personen hängt
nämlich noch von anderen Faktoren ab, wie dem erhöhten
Kinderabzug, der tieferen Vermögenssteuer oder der
allfälligen tieferen Dividendenbesteuerung. Ein exakter
gesamtheitlicher Vergleich zwischen der Teilrevision und
der Situation ohne Teilrevision, aber mit linearem Ausgleich
der kalten Progression im Jahr 2010 ist wegen der
Etappierung allerdings schwierig. Ohne Teilrevision würden
die Tarifentlastungen wie auch der erhöhte Kinderabzug
voraussichtlich auf 2010 wirksam. Mit der Teilrevision
kommt der gestaffelte und teilweise erhöhte Kinderabzug
bereits 2007 zum Tragen. Steuerpflichtige mit über 14jährigen Kindern können somit während dreier zusätzlicher
Jahre den höheren Abzug geltend machen. Auch nach 2010
fahren diese Steuerpflichtigen besser, weil der gestaffelte
Abzug höher ist als der infolge des Ausgleichs der
Progression erhöhte Einheitsabzug. Steuerpflichtige mit
kleineren Kindern haben bis 2010 bei beiden Varianten
denselben Kinderabzug. Danach fahren sie mit der
Teilrevision solange schlechter, als ihre Kinder noch nicht
14 Jahre alt sind. Wenn die Kinder das 14. Altersjahr
überschreiten, kehrt die Situation und die Teilrevision wird
vorteilhafter. Aufgrund der vielfältigen Konstellationen ist es
somit kaum möglich, exakte Aussagen über die Anzahl der
Gewinner und Verlierer der Teilrevision zu machen.
Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen
Fr. 2'166.–.
Leitch-Frey Thomas, SP, Wohlen: Kalter Kaffee, werden Sie
denken. Die Abstimmung ist gelaufen. Und trotzdem, wir
haben es heute Morgen gehört, sind Steuerthemen aktueller
denn je. Ich werde mir also erlauben, einige Gedanken zur
Antwort des Regierungsrats zu formulieren. Betreffend IP
06.207 steht der entscheidende Satz auf Seite 6 in der
Antwort. Ich zitiere: “Es trifft zu, dass bei alleiniger
Betrachtung des Einkommenssteuertarifs die Mehrheit der
natürlichen Personen schlechter fährt als ohne Teilrevision,
aber mit linearem Ausgleich der kalten Progression.” Die
Tatsache, dass eine Mehrheit der Steuerpflichtigen
schlechter fährt, wurde praktisch während des ganzen
Abstimmungskampfes unter den Tisch gewischt oder
bagatellisiert. Auch in dieser Antwort nimmt dieser Umstand
keinen zentralen Platz ein. Das mag ganz im Interesse der
FDP sein, die ja heute Morgen das Mittel der
Fraktionserklärung dazu missbrauchte, ihre polemische
Medienmitteilung vom 20. Februar betreffend der SPSteuerpolitik aufzuwärmen, wohl, um damit von ihrem
unsozialen Vorschlag zur Abschaffung der direkten
Bundessteuer abzulenken. Im Gegensatz zur FDP setzen wir
uns eben für Steuergerechtigkeit ein. Wenn der in der
Verfassung verankerte Grundsatz, wonach die natürlichen
und juristischen Personen nach ihrer wirtschaftlichen
Leistungsfähigkeit zu besteuern sind, verletzt wird, setzen
wir uns zur Wehr. Und wir sind nun einmal der
Überzeugung, dass die letzte Teilrevision in wesentlichen
Punkten diesen Grundsatz verletzt. Wir akzeptieren aber den
Volksentscheid. Es ist verständlich, wenn sich der
Regierungsrat in seiner Antwort um die Definition des
Begriffs “Mittelstand” drückt, denn bei einer ehrlichen
Antwort hätte er zugeben müssen, dass die im
Abstimmungsbüchlein gemachten Aussagen, nur der untere
2012
Art. 980
Mittelstand
profitiere
weniger
stark
von
den
Tarifanpassungen, ungenau und irreführend waren. Wir
werden uns dafür einsetzen, dass in künftigen
Abstimmungserläuterungen, analog der eidgenössischen
Regelung, auch die Gegner einer Vorlage in eigenen Worten
ihre Argumente einbringen können. Es ist höchste Zeit dafür.
Mit der Antwort sind wir nicht zufrieden.
Vorsitzende: Thomas Leitch, Wohlen, erklärt sich namens
der Interpellantin von der Antwort nicht befriedigt. Das
Geschäft ist erledigt.
980
Interpellation der SP-Fraktion vom 24. Oktober
2006 betreffend reduzierte Dividendenbesteuerung im
neuen Steuergesetz; Beantwortung und Erledigung
(vgl. Art. 789 hievor)
Antwort des Regierungsrats vom 15. November 2006:
Am 26. November 2006 stimmen die Aargauerinnen und
Aargauer über die Teilrevision des Steuergesetzes ab. Mit
der Einreichung dieser Interpellation am 24. Oktober 2006
hat die SP-Fraktion Antrag auf dringliche Behandlung
gestellt. Der Grosse Rat hat diesen Antrag abgelehnt. Weil
die in der Interpellation enthaltenen Fragen zur
Meinungsbildung der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger
von Bedeutung sein können, beantwortet der Regierungsrat
die Interpellation umgehend.
Die Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung
(Besteuerung des Gewinns bei der juristischen Person;
Besteuerung der ausgeschütteten Dividenden bei den
Aktionärinnen und Aktionären) ist ein altes politisches
Anliegen. Mehrere Kantone haben in den letzten Jahren
Regelungen zur Milderung dieser Doppelbelastung
eingeführt oder stehen vor deren Einführung; der Bund plant
eine Milderung im Rahmen der Unternehmenssteuerreform
II. Die Teilrevision des aargauischen Steuergesetzes sieht
nun ebenfalls eine entsprechende Gesetzesänderung vor.
Damit verschafft sich der Kanton Aargau einen weiteren
Standortvorteil, insbesondere gegenüber den anderen
Grosskantonen, die diese Regelung noch nicht haben. Mit
dem sogenannten Teilsatzverfahren werden die Dividenden
bei der Aktionärin oder dem Aktionär nur noch zu 40 % des
Steuersatzes besteuert, der für das gesamte steuerbare
Einkommen massgebend ist. Die Milderung kommt nur zum
Tragen, wenn die Aktionärin resp. der Aktionär über eine
Beteiligung von mindestens 10 % am Unternehmen verfügt.
Damit ist die Milderung auf unternehmerische Beteiligungen
begrenzt, was sowohl der Stossrichtung der aargauischen
Wachstumsinitiative als auch der Unternehmenssteuerreform
II des Bundes entspricht.
Zu Frage 1: Das politische Anliegen der rechtsformneutralen
Besteuerung
verlangt
unter
anderem,
dass
die
Gewinnausschüttungen gleich hoch besteuert werden, ob
diese nun in einer juristischen Person erzielt und an die
Aktionärinnen und Aktionäre ausgeschüttet werden, oder ob
sie in einer Personengesellschaft erzielt und an die
Teilhaberinnen und Teilhaber weiter gegeben werden. Eine
exakte
Gleichstellung
der
Besteuerung
von
Art. 980
Gewinnausschüttungen ist aber wegen der Vielfalt der
möglichen Konstellationen schlichtwegs nicht erreichbar. Es
sind in der Vergangenheit schon viele Anläufe für eine
geeignete Lösung unternommen worden. Auch in der
Unternehmenssteuerreform II wird die rechtsformneutrale
Besteuerung mit verschiedenen Massnahmen angestrebt. Der
Bundesrat spricht in der Botschaft jedoch ausdrücklich nur
von einer Angleichung an die Rechtsformneutralität.
Wegen
der
faktischen
Unmöglichkeit
einer
rechtsformneutralen Besteuerung kann wohl kaum auf eine
Verletzung des Rechtsgleichheitsgebots geschlossen werden.
Bis
anhin
wurden
wegen
der
wirtschaftlichen
Doppelbelastung die Gewinnausschüttungen bei den
Kapitalgesellschaft deutlich stärker besteuert als bei den
Personengesellschaften. Diese Praxis der vollumfänglichen
wirtschaftlichen Doppelbelastung hat seit Jahrzehnten
Bestand, ohne dass sie jemals von einem Gericht als
verfassungswidrig erklärt worden wäre. Mit der Milderung
der wirtschaftlichen Doppelbelastung, wie sie der Kanton
Aargau neu vorsieht, wird eine Annäherung an die
Rechtsformneutralität erreicht. Erst recht kann deshalb diese
neue Regelung, die der Rechtsformneutralität besser
entspricht als die bisherige Praxis, nicht als
verfassungswidrig betrachtet werden.
Die Aussagen des in der Interpellation zitierten Prof.
Waldburger wurden anlässlich eines Referats gemacht und
stellen
eine
persönliche
Meinungsäusserung
dar.
Insbesondere handelt es sich dabei nicht um ein juristisches
Gutachten, und die Äusserung entspricht nicht der Haltung
der Eidgenössischen Steuerverwaltung. Die Aussage von
Prof. Waldburger bezieht sich auf die in der
Unternehmenssteuerreform II auf Bundesebene vorgesehene
Dividendenentlastung. Weder in der Botschaft noch in
anderen Materialien gibt es Hinweise, wonach die reduzierte
Besteuerung von Dividenden nicht verfassungskonform
wäre.
Die im Referat vertretene Ansicht ist für die neue
aargauische Regelung ohnehin aus verschiedenen Gründen
stark in Frage zu stellen und kaum vergleichbar. Erstens wird
die Entlastung auf eine andere Weise vorgenommen, als dies
in der Unternehmenssteuerreform II vorgesehen ist. Im
Aargau kommt eine Steuersatzreduktion zum Tragen,
während die Unternehmenssteuerreform II eine Reduktion
der Steuerbemessungsgrundlage vorsieht. In keinem Kanton,
der die Steuersatzreduktion auf den Dividendeneinkünften
bereits kennt oder sie demnächst einführt, hat es soweit
ersichtlich
bisher
ein
Problem
betreffend
Verfassungskonformität gegeben. Zweitens hat der
aargauische Gesetzgeber schon früher und in der jetzigen
Teilrevision
entlastende
Massnahmen
auch
für
Personengesellschaften
getroffen.
So
werden
die
wiedereingebrachten Abschreibungen bei Geschäftsaufgaben
(neuer § 44a Steuergesetz, StG) und die anlässlich der altersoder gesundheitsbedingten Geschäftsaufgabe erzielten
Kapitalgewinne (§ 45 Abs. 1 lit. f StG) privilegiert besteuert.
Die Reduktion des Einkommenssteuertarifs in der
Teilrevision ist in der vorberatenden Kommission unter
anderem gerade mit dem Argument begründet worden, dass
auch die Personengesellschaften steuerlich entlastet werden
sollen. Schliesslich kann eine natürliche Person bei einem
Steuerbelastung für Aktionäre nach neuer Regelung etwa
6. März 2007
Generationenwechsel einen Steueraufschub beanspruchen
(§ 23 StG).
Aus diesen Gründen erachtet der Regierungsrat die neue
Regelung als verfassungskonform.
Zu Frage 2: Heute ist die Steuerbelastung von
Gewinnausschüttungen wegen der wirtschaftlichen Doppelbelastung bei juristischen Personen grösser als bei
Personengesellschaften. Mit der ermässigten Dividendenbesteuerung wird eine Annäherung der Besteuerung erreicht.
Je nach Höhe des Geschäftsgewinns und des übrigen
Einkommens können sich bei den konkreten Einzelfällen
jedoch immer noch deutliche Differenzen ergeben. Zu
beachten ist insbesondere, dass die Geschäftsinhaberinnen
und
Geschäftsinhaber
bei
der
Festlegung
der
Dividendenausschüttungen und der Lohnentnahmen einen
Spielraum ausnützen können. Je nachdem verändert sich die
Steuerbelastung und damit auch der Vergleich zur
Steuerbelastung bei Personengesellschaften.
Zum
von
der
Interpellantin
aufgeführten
Berechnungsbeispiel ist anzumerken, dass einem wichtigen
Aspekt nicht Rechnung getragen wurde. Das Resultat dieser
Berechnung ändert sich nämlich massgeblich, wenn man
berücksichtigt, dass selbstständig Erwerbende namhafte
steuerliche Abzüge für Beiträge an die Sozialversicherungen
(insbesondere AHV und PK) vornehmen können. Werden
diese Abzüge bei der Steuerberechnung in dem in der
Interpellation dargestellten Beispiel miteinbezogen, so
ergeben sich für die Kantons- und Gemeindesteuern in etwa
vergleichbare Belastungen für die Teilhaber von
Personengesellschaften einerseits und die Besitzer von
Aktiengesellschaften andererseits (siehe Beilage).
Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen
Fr. 1'694.–.
Leitch-Frey Thomas, SP, Wohlen: Es ist ja schon interessant.
Unterdessen fordert sogar die Finanzdirektorenkonferenz, im
Steuerharmonisierungsgesetz eine Untergrenze für den
Teilbesteuerungssatz für Dividendenerträge festzuschreiben.
Und Finanzminister Merz erhielt in der letzten Session eine
Zwangspause auferlegt. Die traktandierte Debatte zur
Reform der Unternehmenssteuer wurde aus dem letzten
Sessionsprogramm gekippt. Und warum? Weil nun auch das
Bundesamt
für
Justiz
in
einem
Gutachten
verfassungsrechtliche Bedenken gegen die vorgesehene
Reduktion der Dividendenbesteuerung vorgebracht hat.
Während
selbst
die
FDP-Vertreter
der
Wirtschaftskommission im Ständerat dafür votiert haben,
den verfassungsrechtlichen Bedenken auf den Grund zu
gehen, zeigt die Antwort des Regierungsrats, dass er an einer
ernsthaften Diskussion über die Verfassungsmässigkeit des
neuen Steuergesetzes nicht interessiert ist. Wirtschaftlich
betrachtet spielt es übrigens keine Rolle, ob eine bestimmte
Einkommensart mittels Reduktion der Bemessungsgrundlage
privilegiert wird oder indem der ansonst anwendbare Tarif
speziell für diese Einkommensart gesenkt wird. Deshalb lässt
sich auch die im Aargau vorgenommene Entlastung sehr
wohl mit der Unternehmenssteuerreform II vergleichen. Als
unkorrekt erweist sich auch das Berechnungsbeispiel des
Regierungsrats, mit dem er nachweisen will, dass die
gleich ausfalle, wie bei einem Selbständigerwerbenden. Der
2013
6. März 2007
angebliche Vorteil des geringeren Einkommens bei
Selbständigerwerbenden infolge der Abzugsfähigkeit der
AHV-Beiträge ist offenkundig ein Scheinvorteil. Sämtliche
AHV-Beiträge, die auf ein Einkommen von mehr als 74’000
Franken bezahlt werden, sind nicht rentenbildend. Sie stellen
in wirtschaftlicher Hinsicht eine reine Steuer dar, von
welcher der Selbständigerwerbende nichts hat. Entscheidend
ist, wie viel Geld am Schluss, nach Bezahlung aller
Zwangsabgaben, in der Kasse bleibt. Wird richtig gerechnet,
resultiert somit nicht etwa ein Steuervorteil für die
Selbständigerwerbenden, sondern die von uns aufgezeigte
massive Benachteiligung. Es ist zu bedauern, dass der
Regierungsrat eine seriöse Diskussion über die
Verfassungsmässigkeit
der
neuen
Regelung
der
Dividendenbesteuerung nicht wünscht und diese Frage auch
nicht rechtzeitig hat klären lassen. Wir sind auch mit dieser
Antwort nicht zufrieden.
Vorsitzende: Thomas Leitch, Wohlen, erklärt sich namens
der Interpellantin von der Antwort nicht befriedigt. Das
Geschäft ist erledigt
981
Postulat Yvonne Feri, SP, Wettingen, vom 19.
September 2006 betreffend Liegenschaftsunterhalt bei
der Steuerberechnung; Rückzug
(vgl. Art. 761 hievor)
Antrag des Regierungsrats vom 13. Dezember 2006:
Der Regierungsrat ist bereit, das Postulat mit folgender
Erklärung entgegenzunehmen:
Gemäss einem Bundesgerichtsurteil vom 15. Juli 2005
(publiziert in der Fachzeitschrift "Der Steuerentscheid",
Ausgabe Februar 2006) sind bei selbstgenutzten
Liegenschaften nur diejenigen Unterhaltskosten abziehbar,
die mit dem steuerbaren Eigenmietwert in unmittelbarem
Zusammenhang stehen. Bei den Grundgebühren für
Wasserversorgung, Kaminfeger, Abwasserreinigung oder
Kehricht handelt es sich gemäss diesem Entscheid um
Aufwendungen, die zwar mit dem Besitz der Liegenschaft
zusammenhängen, aber nicht ganz unmittelbar der
Schaffung,
Erweiterung
oder
Erhaltung
einer
Einkommensquelle dienen, weshalb sie steuerlich nicht
berücksichtigt
werden
können.
Gemäss
neuester
bundesgerichtlicher Rechtsprechung verbleibt den Kantonen
hinsichtlich der Frage, inwiefern Unterhaltskosten abziehbar
sind, kein Freiraum mehr.
Art. 981-982
Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen
Fr. 986.–.
Feri Yvonne, SP, Wettingen: Beim vorliegenden Postulat
handelt es sich um keine grosse Sache. Die Auswirkungen
bei einer Entgegennahme sind minim. Warum habe ich
trotzdem ein Postulat eingereicht? Im Zuge der
Steuergesetzrevision, welche bekanntlich nicht den
Vorstellungen der SP entspricht, wurde mir bewusst, dass bei
den Abzügen für den Liegenschaftsunterhalt einerseits eine
Ungerechtigkeit besteht, andererseits ein Bundesgerichtsentscheid in unserem Kanton nicht umgesetzt wird.
Eine erste telefonische und briefliche Intervention beim
kantonalen Steueramt hat ergeben, dass die Verwaltung nicht
bereit ist, entsprechende Anpassungen vorzunehmen. Ich bin
der Ansicht, es kann nicht sein, dass unser Kanton sich
immer wieder um Bundesgerichtsentscheide futiert. Es ist
nun mal so, dass bundesgerichtliche Entscheide auch uns
betreffen und wir uns daran zu halten haben. Der von
bürgerlicher Seite geforderte Steuerwettbewerb setzt eine
Vergleichbarkeit der Verhältnisse, das heisst, eine möglichst
einheitliche Bemessungsgrundlage voraus. Diese wird durch
das
Steuerharmonisierungsgesetz
geschaffen.
Das
Bundesgericht tut nichts anderes, als die Einheitlichkeit der
Bemessungsgrundlage durchzusetzen. Ein Abweichen von
der bundesgerichtlichen Rechtsprechung stellt nicht nur
einen unerwünschten Vollzugsföderalismus dar, sondern ist
schlicht rechtswidrig. Dies dürfte auch hinsichtlich der
Dividenden, wie es das neue Steuergesetz vorsieht, der Fall
sein, nämlich, in dem die Bemessungsgrundlage via
Sondertarif ausgehöhlt wird. Künftig würde ich es
begrüssen, wenn der Rechtsprechung in unserer Verwaltung
und unserem Parlament mehr Respekt entgegengebracht
würde und akzeptiert würde, dass auch diese Entscheidungen
bei uns umgesetzt werden müssen. So können solche
Vorstösse verhindert werden. Dem Regierungsrat blieb keine
andere Wahl, als das Postulat entgegenzunehmen. So oder so
muss das Merkblatt "Liegenschaftsunterhalt" angepasst
werden. Deshalb ziehe ich mein Postulat zurück.
Vorsitzende: Yvonne Feri zieht das Postulat zurück. Das
Geschäft ist somit erledigt.
982
Interpellation Peter Jean-Richard, SP, Aarau,
vom 19. September 2006 betreffend Massnahmen gegen
eingeschleppte
Pflanzen
im
Kanton
Aargau;
Beantwortung und Erledigung
(vgl. Art. 766 hievor)
Antwort des Regierungsrats vom 22. November 2006:
Das bundesgerichtliche Urteil ist sowohl für die direkte
Bundessteuer als auch für die kantonalen Steuern zu
berücksichtigen. Es muss daher auch im Kanton Aargau zu
einer Praxis-änderung führen. Die Auswirkungen dürften
geringfügig sein. Das Kantonale Steueramt wird das
Merkblatt "Liegenschaftsunterhalt" anpassen und die
kommunalen
Steuerkommissionen
entsprechend
informieren.
2014
Zu Frage 1: Es gibt keine zentrale kantonale Stelle, welche
alle Informationen gegen invasive Pflanzen systematisch
sammelt respektive Massnahmen gegen deren unerwünschte
Entwicklung koordiniert auslöst und Erfolgskontrollen
durchführt.
Die
erforderlichen
Vorbeugeund
Bekämpfungsmassnahmen werden je nach Fall dezentral und
unter Federführung derjenigen Fachstelle konzipiert und
umgesetzt, deren Fachgebiet in erster Linie betroffen ist.
Art. 982
6. März 2007
Die unerwünschte Entwicklung von invasiven Pflanzen
betrifft unter anderem:
a)
b)
c)
d)
e)
f)
g)
h)
Landwirtschaftliche und gärtnerische Kulturen
Industrieareale und Siedlungsgebiete
Strassen- und Wegränder sowie Bahnböschungen
Naturschutzgebiete und ökologische Ausgleichsflächen
Kiesgruben und Deponien
Gewässer und Uferböschungen
Waldflächen
Baustellen und Humushaufen
Die weitere Ausdehnung der invasiven Pflanzen kann
nachhaltig nur gestoppt werden, wenn sämtliche betroffenen
Stellen strategisch richtig und koordiniert vorgehen.
Der Regierungsrat beabsichtigt, mit der Auslösung und
Umsetzung respektive Koordination von Massnahmen eine
Stelle federführend zu beauftragen.
Zu Frage 2: Infolge der unterschiedlichen Betroffenheit
(siehe Auflistung bei Frage 1) sind sehr verschiedene
Bereiche der kantonalen Verwaltung mit Problemen und
Massnahmen zur Überwachung und Bekämpfung
unerwünschter Pflanzen beschäftigt:
Bereich
Zuständigkeit
Abteilung Landwirtschaft
(DFR);
Fachstellen
Landwirtschaft Liebegg
(Kantonaler
Pflanzenschutzdienst)
Land- und gartenbauliche
Nutzflächen sowie weitere
Gebiete, wenn von diesen eine
phytosanitäre Gefahr ausgeht
Abteilung Wald (BVU)
Waldflächen
Abteilung Landschaft und
Gewässer (BVU), Sektion
Natur und Landschaft
Naturschutzgebiete
Abteilung Landschaft und
Gewässer (BVU), Sektion
Wasserbau
Wasserbau
Abteilung
Tiefbau
(BVU), Unterabteilung
Unterhalt
Strassen und Wegränder
sowie Böschungen entlang
von Autobahnen
Amt für Verbraucherschutz (DGS)
Umsetzung der Freisetzungsverordnung
Kantonsärztlicher Dienst
(DGS)
Gesundheitsgefährdung
Umsetzung
verordnung
Pflanzenschutz-
Die zuständigen Stellen im Departement Finanzen und
Ressourcen und im Departement Bau, Verkehr und Umwelt
sensibilisieren Kunden, Bevölkerung, Medien und Politik
seit Jahren zu dieser Problematik. Verschiedene
Organisationen führten mit Unterstützung der Amtsstellen
Kurse zu diesem Thema durch und bekämpften die
unerwünschten Pflanzen – zum Teil in Zusammenarbeit mit
den Gemeinden – im Rahmen von Unterhaltsarbeiten oder
gezielten Aktionen.
Konkrete Beispiele für Kontroll- und Bekämpfungsaktionen:
Ambrosia (Ambrosia artemisiifolia L.) : Eine obligatorische
und flächendeckende Kontrolle sowie die Bekämpfung des
Aufrechten Traubenkrauts erfolgt zurzeit im Siedlungsbiet,
an Strassen und im Landwirtschaftsgebiet in allen
Gemeinden des Kantons Aargau (2006 erstmals). Die
Koordination der Massnahmen obliegt den Fachstellen
Landwirtschaft Liebegg (Kantonaler Pflanzenschutzdienst),
die Umsetzung den Ambrosia-Verantwortlichen in den
Gemeinden. Der Bund beteiligt sich zu 50 % an den Kosten.
Giftige Kreuzkräuter (Senecio spp.): Die Fachstellen
Landwirtschaft Liebegg der Abteilung Landwirtschaft des
Departements Finanzen und Ressourcen haben in den letzten
Jahren in Zusammenarbeit mit den entsprechenden
Bundesstellen und den umliegenden Kantonen verschiedene
Schritte eingeleitet, welche der weiteren Ausbreitung der
giftigen Kreuzkräuter entgegen wirken. Durch Information
und
Sensibilisierung
der
Landwirte,
Strassenunterhaltsdienste, Gemeinden und Bevölkerung wird
versucht, die weitere Ausbreitung des für Nutztiere
gefährlichen Jakobskreuzkrauts zu verhindern.
Die Unterabteilung Unterhalt der Abteilung Tiefbau des
Departements Bau, Verkehr und Umwelt bekämpft seit
mehreren Jahren die giftigen Kreuzkräuter, teilweise auch
Goldruten, Riesenbärenklau, Japanknöterich und Disteln,
entlang der Strassen und Autobahnen mit einem Aufwand
von über 100 Arbeitstagen pro Jahr.
Goldrute (Solidago spp.): Die Fachstelle Naturschutz der
Abteilung Landschaft und Gewässer des Departements Bau,
Verkehr und Umwelt trifft seit 1990 Massnahmen und
bekämpft die Goldrutenherde in den hochwertigen Rieden
der Reussebene mit einem zusätzlichen Schnitt im
Frühsommer. Diese Arbeit wird in Zusammenarbeit mit
örtlichen Landwirten durchgeführt.
Japanknöterich (Reynoutria japonica): Der Kantonale
Pflanzenschutzdienst der Abteilung Landwirtschaft des
Departements Finanzen und Ressourcen führte bereits im
Jahr 1996 erste Bekämpfungsversuche gegen Japanknöterich
durch. Die Testversuche wurden in den Folgejahren in
Zusammenarbeit mit der Eidgenössischen Forschungsanstalt
Reckenholz vertieft und die Erfahrungen in der Praxis in
enger Zusammenarbeit mit der Abteilung Landschaft und
Gewässer sowie der Unterabteilung Unterhalt der Abteilung
Tiefbau des Departements Bau, Verkehr und Umwelt
umgesetzt.
Diverse invasive Pflanzen: In der bäuerlichen Aus- und
Weiterbildung, vor allem auch an den PflanzenschutzAbenden, wo jährlich über 300 Landwirte und
Landwirtinnen teilnehmen, wurde das Thema "Invasive
Pflanzen" durch den Pflanzenschutzdienst mehrmals
thematisiert und Bekämpfungsstrategien diskutiert. Durch
die
Mitarbeit
an
verschiedenen
Weiterbildungsveranstaltungen (zum Beispiel Kurse SANU,
Naturama) wurde die Problematik der "Neophyten" auch an
das wichtige Zielpublikum aus Naturschutz, Strassen- und
Gewässerunterhalt sowie Bau- und Forstwirtschaft getragen.
Entlang der Gewässer (von ca. 3'600 km Länge) wird im
Aargau
keine
gesonderte
Neophyten-Bekämpfung
2015
6. März 2007
durchgeführt. Reinigungsschnitte erfolgen im Rahmen des
ordentlichen Unterhalts.
Dagegen werden bei Wasserbau-Baustellen, zum Beispiel
Renaturierungen, die Neophyten-Bestände tiefgründig
ausgehoben und das verseuchte Material entsorgt, um eine
Ausbreitung durch den Baustellenbetrieb vermeiden zu
können. Die Zusatzkosten für diese Massnahme zum
Beispiel entlang der Wyna betrugen 2006 rund Fr. 50'000.–.
Zu Frage 3: Mit zunehmendem Handelsvolumen und dem
Abbau von Grenzen steigt das Risiko, dass Pflanzen durch
menschliche Einflüsse ungewollt in neue Gebiete gelangen.
Die meisten dieser Pflanzen können sich ohne menschliche
Unterstützung in unseren Gebieten nicht halten. Ein kleiner
Teil kann sich jedoch festsetzen. Nur ein geringer Anteil
dieser Neophyten verursachen durch ihre massenhafte
Verbreitung Probleme. Zusätzlich können klimatische
Faktoren sowie die passive Verbreitung (Ambrosia im
Vogelfutter!) eine grosse Rolle spielen.
Überdies führen die Extensivierung der Landwirtschaft
sowie die weniger intensive Pflege von Strassen- und
Bahnböschungen dazu, dass sich auch heimische Pflanzen
plötzlich invasiv verhalten und rasch ausbreiten.
Basierend auf den Beobachtungen der letzten Jahre muss
davon ausgegangen werden, dass die negativen
Auswirkungen von unerwünschten Pflanzen insbesondere
auf die Gesundheit von Menschen (Allergie) und Tieren, auf
die Landwirtschaft sowie auf die Biodiversität eine noch
grössere Bedeutung bekommen werden.
Für die obligatorische, flächendeckende Kontrolle und
Bekämpfung von Ambrosia rechnet der Regierungsrat in den
kommenden drei Jahren (2006 bis 2008) mit Kosten von
rund Fr. 900'000.– brutto, wovon rund 50% durch den Bund
gedeckt werden. Die weiteren Kosten sind noch nicht
voraussehbar.
Die jährlichen Kosten für den zusätzlichen Aufwand für eine
flächendeckende Bekämpfung von Neophyten entlang der
Gewässer (rund 3'600 km) können nur geschätzt werden; sie
würden aber mehrere Hunderttausend Franken betragen. Da
im Gewässerunterhalt die Gemeinden zu 50% an den
Unterhaltskosten beteiligt sind, müsste deren Bereitschaft
zur Mitfinanzierung vorerst geklärt werden. Erschwerend
kommt hinzu, dass insbesondere bei der Verbreitung von
Reynoutria-Arten über die Fliessgewässer die Massnahmen
mit den Oberliegerkantonen abgestimmt werden müssen,
weil ständig neue Verfrachtungen in die aargauischen
Gewässer stattfinden können.
Die Kosten für den zusätzlichen Aufwand im Wald sind
nicht bekannt; es sind auch keine systematischen
Erhebungen der Vorkommen vorhanden. Durch Maschinen
von Forstunternehmungen und Holztransporteuren, aber
auch durch unerlaubtes Deponieren von Gartenabfällen im
Wald werden Neophyten laufend in bisher noch unbelastete
Waldgebiete gebracht.
Die Kosten für den zusätzlichen Aufwand bei der Pflege der
Naturschutzflächen sind wohl enorm, aber nicht beziffert.
2016
Art. 982
Zu Frage 4: Der Japanknöterich und verwandte asiatische
Knötericharten sind aufgrund ihrer Lebensform und Vitalität
äusserst schwierig zu bekämpfen. Durch die enorme
Regenerationsfähigkeit selbst kleinster Pflanzenteile werden
die Arten bei Unterhalts- und Bauarbeiten unbeabsichtigt
ständig weiterverschleppt, wodurch die Knöterichbestände
sich laufend ausbreiten.
Die Bekämpfung des Japanknöterichs erweist sich als
aufwändig und führt in der Mehrzahl der Versuche nicht
zum gewünschten Erfolg. Erschwerend kommt hinzu, dass
die
am
ehesten
Erfolg
versprechende
Bekämpfungsmassnahme (mit Herbiziden) an der Mehrzahl
der
Knöterichstandorte
aufgrund
der
geltenden
Rechtsgrundlage – in erster Linie der eidgenössischen
Verordnung zur Reduktion von Risiken beim Umgang mit
besonders gefährlichen Stoffen, Zubereitungen und
Gegenständen (Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung
ChemRRV) – nicht angewendet werden darf. Der Einsatz
von Herbiziden ist entlang von Gewässern in einem Streifen
von drei Metern, in Wäldern, Naturschutzgebieten sowie in
Riedgebieten und Mooren (ChemRRV Anhang 2.5)
verboten.
Der Regierungsrat
will den Japanknöterich an
unerwünschten Standorten mit der wirkungsvollsten
Bekämpfungsmethode dezimieren und wo erforderlich zum
Verschwinden bringen. Damit den betroffenen Stellen
praktikable, erfahrungsgeprüfte und umweltschonende
Empfehlungen abgegeben werden können, wurden in
Zusammenarbeit mit den Kantonen Bern, Glarus, Luzern,
Wallis und Zürich Empfehlungen zur Bekämpfung des
Japanknöterichs erarbeitet, welche kürzlich beim Bundesamt
für Umwelt eingereicht wurden. Diese nehmen nicht
Rücksicht
auf
die
aktuellen
rechtlichen
Rahmenbedingungen. Deshalb wird vom Bund gefordert,
Möglichkeiten zu schaffen, in Pilotversuchen entsprechende
Bekämpfungsaktionen legal durchführen zu können, sei es
im Rahmen von Sonderbewilligungen oder durch Änderung
der gesetzlichen Grundlage.
Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen
Fr. 2’697.–.
Jean-Richard Peter, SP, Aarau: Wir haben ein Problem mit
eingeschleppten Pflanzen. Ab welchem Zeitpunkt handelt es
sich um ein Problem, das wir lösen wollen oder lösen
müssen? Oder anders gesagt: Wie gross muss dieses Problem
sein, um uns zu veranlassen, es anzugehen? Bei den fremden
Pflanzen in privaten Hausgärten erkennt kaum jemand ein
Problem. Wenn sich Einzelne davon ausserhalb festsetzen,
merkt das noch niemand. Erst wenn finanzielle oder
gesundheitliche Auswirkungen festgestellt werden, kann
man auf die Idee kommen, etwas dagegen zu tun. Bis die
wichtigsten Akteure überzeugt werden können, dass etwas
getan werden sollte, muss das Problem ein bestimmtes
Ausmass annehmen. Nun sind aber die dafür erforderlichen
Mittel schon so gross, dass die Finanzierung nur über einen
längeren Prozess gesichert werden kann. Geeignete
Bekämpfungsmethoden müssen gesucht werden. Viele
machen Versuche. Misserfolge verunsichern die Akteure.
Erschwerend wirkt, dass die besten Methoden gesetzlich
nicht
zugelassen
sind.
Kompetenzund
Zuständigkeitsprobleme lassen das Problem weiter wachsen,
Art. 983
so weit, dass Einzelne schon zu zweifeln beginnen, ob
überhaupt noch eine Chance besteht, das Problem in den
Griff zu bekommen. Diesen Ablauf kennen wir nicht nur bei
den invasiven Pflanzen. Ähnliches läuft auch in andern
Bereichen unserer Gesellschaft so ab. Wenn wir ein Problem
noch lösen könnten, wenn es klein und überschaubar ist,
wollen wir nicht, und später, wenn wir das Problem lösen
müssten, können wir es nicht mehr oder nur mit sehr
grossem Aufwand. Der Antwort des Regierungsrats
entnehme ich, dass er dem Problem nun den Stellenwert gibt,
der notwendig ist, um erfolgreich sein zu können. Seine
Absicht, eine Stelle mit der Koordination von Massnahmen
im Kanton Aargau zu betrauen, ist eine richtige
Entscheidung. Ich hoffe, es vergeht nicht mehr viel Zeit, bis
Massnahmen greifen. Es ist ja schön, hin und wieder sagen
zu können, dass man mit der Antwort zufrieden ist. Ich bin
zufrieden.
Vorsitzende: Der Interpellant ist von der Antwort befriedigt.
Das Geschäft ist erledigt.
983
Interpellation der Fraktion der Grünen vom 19.
Oktober 2006 betreffend Erfolgskontrolle des Dekrets
über die Möglichkeit der Steuererleichterungen;
Beantwortung und Erledigung
(vgl. Art. 773 hievor)
Antwort des Regierungsrats vom 20. Dezember 2006:
Zu Frage 1: Das Departement Finanzen und Ressourcen
erstattet dem Regierungsrat jährlich Bericht über die
Behandlung
der
Steuererleichterungsgesuche.
Der
Regierungsrat seinerseits orientiert den Grossen Rat im
Rahmen des Rechenschaftsberichts (ab 2006: Jahresbericht)
jährlich über den Umfang der Steuererleichterungen.
Die Unternehmen nehmen regelmässig schon vor der
Einreichung
eines
formellen
Gesuchs
um
Steuererleichterungen Kontakt zum Kantonalen Steueramt
auf, um die Möglichkeiten und Chancen einer
Steuererleichterung abzuklären. Die meisten dieser
mündlichen oder schriftlichen Anfragen müssen negativ
beantwortet werden, häufig wegen Konkurrenzsituationen zu
bereits im Aargau ansässigen Firmen. In solchen Fällen
verzichten die Gesuchsteller in aller Regel auf eine formelle
Gesuchstellung, oder aber sie ziehen ihr Gesuch
ausdrücklich oder stillschweigend zurück. Eine statistische
Erhebung dieser Anfragen respektive der nach
Stellungnahme des Steueramts zurückgezogenen Gesuche
besteht nicht.
Bis Ende 2005 sind 11 Unternehmen Steuererleichterungen
gewährt worden (2001: 2; 2002: 1; 2003: 4; 2004: 3; 2005: 1.
Das Departement Finanzen und Ressourcen erstellte in drei
Fällen eine ablehnende Verfügung, wovon zwei auf Antrag
der gesuchstellenden Unternehmen zum Entscheid dem
Regierungsrat unterbreitet wurden. Der Regierungsrat lehnte
beide Gesuche ab. Im laufenden Jahr hat der Regierungsrat
bisher 6 Steuererleichterungen gewährt und 2 Gesuche
abgelehnt.
6. März 2007
Zu Frage 2: In der letzten Berichterstattung konnten noch
keine aussagekräftigen Zahlen über die frankenmässigen
Beträge der seit 2001 gewährten Steuererleichterungen
präsentiert werden. Von den betreffenden 11 Unternehmen
waren etliche wegen einer zeitlich verzögerten Sitzverlegung
und/oder der zeitlichen Verzögerung der Veranlagung (die
Unternehmen müssen die Steuererklärung erst Ende Juli des
dem Geschäftsabschluss folgenden Jahrs einreichen) noch
nicht rechtskräftig veranlagt. Ab der nächsten Auswertung
werden konkrete Aussagen möglich sein, weil im laufenden
Jahr verschiedene Veranlagungen, die Steuererleichterungen
beinhalten, rechtskräftig geworden sind respektive
rechtskräftig werden.
Zu Frage 3: Bei den 11 Unternehmen, die Steuererleichterungen erhalten haben, handelt es sich um neun aus
einem anderen Kanton zugezogene und zwei bereits im
Aargau ansässige Firmen. Nach den Angaben der
Unternehmen sollen insgesamt rund 300 neue Arbeitsplätze
geschaffen werden.
Zu Frage 4: Wegen des Steuergeheimnisses kann bezüglich
konkreter Einzelfälle keine Auskunft gegeben werden. Es
kann jedoch allgemein gesagt werden, dass wegen der
Wettbewerbssituation in dieser Branche im angestammten
Geschäftsbereich keine Steuererleichterungen gewährt
werden dürfen.
Zu Frage 5: Siehe Antwort zur Frage 4.
Zu Frage 6: Bei Neugründungen respektive Zuzügen von
Unternehmen
stellt
die
Beurteilung
der
Wettbewerbsneutralität die grösste Schwierigkeit dar. Es gibt
weder im Rechtswesen noch in der Praxis klare
Abgrenzungskriterien, die für die Beurteilung einer
Steuererleichterung
tauglich
wären.
Bei
den
gesuchstellenden ansässigen Unternehmen liegt die
Hauptschwierigkeit bei der Beurteilung der Massgeblichkeit
der Betriebserweiterung. Das Dekret definiert die
wesentliche Ausweitung der betrieblichen Tätigkeit als
Schaffung eines neuen Betriebsteils oder als Angebot einer
qualitativ neuen Dienstleistung, die sich zur bisherigen
betrieblichen Tätigkeit gesellt. Es geht also darum, solche
qualifizierten
Betriebserweiterungen
von
Betriebserweiterungen im Sinne des Ausbaus der bisherigen
Tätigkeit
und
ohne
die
Möglichkeit
von
Steuererleichterungen abzugrenzen.
Bestechungsversuche könnten nicht zum Erfolg führen, weil
nicht
eine
einzelne
Fachperson
über
ein
Steuererleichterungsgesuch
entscheidet.
Sämtliche
gewährten Steuererleichterungen werden durch den
Gesamtregierungsrat verfügt. Er entscheidet aufgrund der
einschlägigen Unterlagen und einer gesamthaften
Würdigung.
Zu Frage 7: Das Bundesrecht erlaubt den Kantonen, neu
zuziehenden Unternehmen Steuererleichte-rungen zu
gewähren. Der Kanton Aargau macht seit 2001 davon
Gebrauch.
Ein Problem der Gleichbehandlung zwischen ansässigen
Firmen, denen eine Steuererleichterung gewährt wird, und
2017
6. März 2007
neu
zuziehenden
Unternehmen,
denen
eine
Steuererleichterung gewährt wird, besteht nicht, weil in
beiden Fällen die Voraussetzungen und der zulässige
Umfang von Steuererleichterungen identisch sind. So
können neu zuziehende wie ansässige Unternehmen nur
Steuererleichterungen erhalten, wenn sie eine grössere
Anzahl von neuen Arbeitsplätzen schaffen und ein
bedeutendes Investitionsvolumen realisieren. Für viele neu
zuziehende Unternehmen fallen deshalb gleich wie bei
kleineren
Betriebserweiterungen
von
ansässigen
Unternehmen Steuererleichterungen ausser Betracht (vgl.
Antwort zur Frage 1 betreffend Anfragen ohne Gesuche
beziehungsweise Rückzug von Gesuchen). Ebenso gilt das
Kriterium der Wettbewerbsneutralität sowohl für neu
zuziehende Unternehmen als auch für die Erweiterung von
ansässigen Unternehmen: Weil bei Konkurrenzsituationen
keine Steuererleichterung gewährt werden darf, kann eine
Ungleichbehandlung infolge eines Wettbewerbvorteils
vermieden werden.
Viele ansässige Unternehmen stehen dieser Form von
Standortförderung naturgemäss trotzdem kritisch gegenüber.
Zu Frage 8: Der Regierungsrat strebt grundsätzlich eine
zurückhaltende Ordnungspolitik und eine freiheitliche
Wirtschaftsordnung an. Steuererleichterungen sind daher nur
zurückhaltend zu gewähren. Regierungsrat und Grosser Rat
waren sich dieser Problematik bewusst und schränkten bei
Erlass des Dekrets die bewährten ordnungspolitischen
Grundsätze nur soweit zwingend erforderlich ein. Seit dem
Erlass des Dekrets hat sich der Steuerwettbewerb zwischen
den Kantonen und mit dem Ausland wesentlich verschärft.
Der Steuerwettbewerb unter den Kantonen zwingt auch den
Kanton Aargau, im Interesse einer nachhaltigen Entwicklung
Ordnungspolitik und Standortförderung in einen grösseren
gesamtheitlichen Rahmen zu stellen.
Das Dekret enthält klare Rahmenbedingungen für die
Gewährung von Steuererleichterungen. Der Regierungsrat
hat zusätzlich verwaltungsinterne Richtlinien für die
Beurteilung von konkreten Gesuchen erlassen. In der Praxis
wird von der Möglichkeit von Steuererleichterungen
zurückhaltend Gebrauch gemacht, wie die relativ geringe
Zahl der bisher gutgeheissenen Gesuche zeigt (vgl. Antwort
zur Frage 1).
Art. 983
Der Regierungsrat wird im nächsten Jahr eine vertiefte
Beurteilung der bisherigen Erfahrungen mit diesem
Standortförderungsinstrument
und
der
künftigen
Erfordernisse vornehmen. Aufgrund der gewonnenen
Erkenntnisse wird er allenfalls dem Grossen Rat eine
Änderung des Dekrets beantragen.
Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen
Fr. 1'222.–.
Keller Stefan, Grüne, Baden: Für die ausführliche
Beantwortung unserer Fragen danken wir dem
Regierungsrat. Natürlich wäre es interessant gewesen, zu
erfahren, um welche Beträge es sich bei den gewährten
Steuereinsparungen im Einzelfall handelt. Da eine
Bekanntgabe wegen dem Steuergeheimnis aber nicht
firmenspezifisch möglich ist, warten wir gespannt auf die
Bekanntgabe der Gesamtsumme der eingesparten Steuern.
Ebenso gespannt sind wir auf die Ergebnisse der vertieften
Beurteilung der bisherigen Erfahrungen mit dem
Steuererleichterungsdekret durch den Regierungsrat. Es
stellen sich folgende Anschlussfragen: Wann liegen diese
Auswertungen vor? Werden sie dem Grossen Rat
automatisch zur Kenntnis gebracht? Wir würden es schätzen,
wenn dies der Fall wäre. Das würde uns eine weitere
Interpellation ersparen. Insgesamt haben wir den Eindruck,
dass die Handhabung von Steuererleichterungen in unserem
Kanton zurückhaltend genug ist und mit keinen
Ungerechtigkeiten,
beispielsweise
gegenüber
alteingesessenen Betrieben, gerechnet werden muss.
Trotzdem, die Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste! Wir
würden es schätzen, auch im Interesse des hiesigen
Gewerbes, regelmässig die Anzahl der bewilligten und
abgelehnten Gesuche und die insgesamt gewährten
Steuererleichterungen in Franken und Rappen zu erfahren.
Wir laden den Regierungsrat ein, erstens diese Angaben in
seinem Rechenschaftsbericht zu veröffentlichen und
zweitens eine restriktive Praxis bei Steuererleichterungen
beizubehalten. Mit der Beantwortung der Interpellation sind
wir zufrieden.
Vorsitzende: Stefan Keller, Baden, erklärt sich namens der
Interpellantin von der Antwort befriedigt. Das Geschäft ist
erledigt.
Eine Abschaffung des Dekrets fällt zurzeit ausser Betracht.
Ich schliesse die heutige Sitzung und wünsche Ihnen einen
Der Kanton Aargau wäre der einzige Kanton, der im schönen Abend.
nationalen Standortwettbewerb auf dieses Instrument
verzichten würde. Noch grösser wäre der Nachteil einer (Schluss der Sitzung um 17.00 Uhr)
Abschaffung für den internationalen Standortwettbewerb,
welchem der Aargau zunehmend ausgesetzt ist.
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2018
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