12-735-sv

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Begründung:
Die Neufassung der Betriebssatzung für die Rheinischen Heilpädagogischen Heime zukünftig Betriebssatzung für das Netzwerk Heilpädagogischer Hilfen des
Landschaftsverbandes Rheinland – ist aufgrund folgender Veränderungen erforderlich:
1. Organisationsänderung zum 01.01.2006
2. Anpassung der Wertgrenzen (Harmonisierung mit den Rhein. Kliniken)
3. Neugestaltung des Tarifrechts des öffentlichen Dienstes
Die Änderungen gegenüber der zurzeit geltenden Fassung sind in der als Anlage
beigefügten synoptischen Darstellung durch Fettdruck gekennzeichnet.
In allen Paragraphen wurden - soweit erforderlich - die Bezeichnungen geändert.
Weitere Änderungen werden nachstehend erläutert:
§ 1 Rechtsgrundlagen
Aufgrund der Vorlage 11/777 LA hat der Landschaftsausschuss am 08.10.2004 beschlossen,
„die bisherige Organisation der Rhein. Heilpädagogischen Heime zum 01.01.2006 in ein
regionalisiertes dezentrales HPH-Netz in der Rechtsform von wie Eigenbetrieben geführten
Einrichtungen mit drei Betriebsleitungen überzuleiten“.
Diese drei wie Eigenbetriebe geführten Einrichtungen führen die Bezeichnung:
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HPH-Netz Niederrhein (bisher: HPH Bedburg-Hau)
HPH-Netz Mittelrhein Ost (bisher: HPH Bonn und HPH Langenfeld)
HPH-Netz Mittelrhein West (bisher: HPH Düren und HPH Viersen).
Die Einrichtungen bilden gemeinsam das „Netzwerk Heilpädagogischer Hilfen des LVR HPH-Netz“.
Die Rechtsgrundlagen wurden entsprechend angepasst.
§ 2 Gemeinnützigkeit
Abs. 3 Ergänzung des Wortes „Rheinland“ erfolgt zur Klarstellung
§ 3 Zweck
Konkretisierung der Versorgung als ambulant und stationär
Streichung der Sonderregelung zu § 3 wegen Umwandlung der Betriebsstelle Euskirchen in
eine Region des HPH-Netzes Mittelrhein-West
-2-
§ 4 Betriebsleitung
Sonderregelung zu § 4 Abs. 1 und 2 wird gestrichen wegen Wegfalls der Funktion „Weitere
Fachliche Direktorin/ Weiterer Fachlicher Direktor“
§ 4 Abs. 3 Sonderregelung für die Vertretung des Fachlichen Direktors mit Rücksicht auf
besonderen Aufgabenstellungen
§ 5 Aufgaben der Betriebsleitung
Sonderregelung zu § 5 Abs. 3 wird gestrichen wegen Wegfalls der Funktion „Weitere
Fachliche Direktorin/ Weiterer Fachlicher Direktor“ im HPH-Netz Mittelrhein-West
§ 8 Zuständigkeiten des Landschaftsausschusses
Ziffer 2 Änderung in Versorgungsgebiet als Folge der Regionalisierung
Ziffer 3 Anpassung der Wertgrenze
§ 9 Zuständigkeit des Ausschusses für das HPH-Netz
Abs. 1 Anpassung der Wertgrenze
Abs. 1 Ziffer 2 Konkretisierung der Zielbereiche der Betreuung sowie Streichen der
Möglichkeit neue Heime zu errichten oder bestehende Einrichtungen zu übernehmen
Abs. 3 Ziffer 1 a.F. Streichen der Zuständigkeit für die Festlegung der Allgemeinen
Vertragsbedingungen. Die nachfolgende Bezifferung ändert sich entsprechend.
Abs. 3 Ziffer 3 n.F. Anpassung der Wertgrenze
Abs. 3 Ziffer 7 n.F. Anpassung der Wertgrenze
Abs. 3 Ziffer 8 n.F. Anpassung der Wertgrenze
Abs. 4 redaktionelle Anpassung
§ 10 Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland
Abs. 6 Ziffer 2 Änderung in Versorgungsgebiet als Folge der Regionalisierung
Abs. 6 Ziffer 3 Anpassung der Wertgrenze
§ 11 Personalangelegenheiten
Abs. 2 Satz 1 Ergänzung des Bezugs auf Regionen, Ergänzung der entsprechenden
Entgeltgruppen (redaktionelle Änderung aufgrund Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD))
Abs. 2 Satz 2 Angestellte und Arbeiter werden durch den Begriff Arbeitnehmer ersetzt
(redaktionelle Änderung aufgrund TVöD), Zuständigkeitsänderung innerhalb der
Betriebsleitung für Einstellungen
-3-
Abs. 3 Angestellte und Arbeiter werden durch den Begriff Arbeitnehmer ersetzt (redaktionelle
Änderung aufgrund TVöD), Zuständigkeitsänderung innerhalb der Betriebsleitung für
arbeitsrechtliche Maßnahmen
§ 16 In-Kraft-Treten
Redaktionelle Änderung
In Vertretung
Kukla
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