Abschlagzahlungen

Werbung
Begriffserklärung zur Energieabrechnung (Strom)
Abschlagzahlungen
Abschlagszahlungen sind monatliche Teil- bzw. Vorauszahlungen auf den Energieverbrauch eines
Abrechnungszeitraums, die mir der Jahresrechnung verrechnet werden. Die Höhe des Abschlags
orientiert sich am Verbrauch im Vorjahreszeitraum bzw. am Durchschnittsverbrauch vergleichbarer
Kunden und den gültigen Preisen.
Grundentgelt
Das Grundentgelt beinhaltet alle verbrauchsunabhängigen Aufwendungen und Kosten.
Lieferstelle
Die Lieferstelle ist der Ort, an dem die Stromlieferung erbracht wird.
Messstellenbetrieb
Der Messstellenbetrieb umfasst die Bereitstellung, den Ein- und Ausbau sowie Betrieb und Wartung
des Stromzählers.
Messdienstleistung
Die Messdienstleistung beinhaltet die Ablesung des Zählers bzw. die Ermittlung des Stromverbrauchs
sowie die Erfassung, Verwaltung und Bereitstellung der Zählerdaten.
Code Nummer Netzbetreiber
Die Code Nummer des Netzbetreibers dient der eindeutigen Identifikation des Verteilnetzbetreibers,
an dessen Netz die Lieferstelle angeschlossen ist.
Netznutzungsentgelte
Netznutzungsentgelte sind die an den jeweiligen Netzbetreiber zu zahlenden Entgelte für den
Transport und die Verteilung der Energie sowie den damit verbundenen Dienstleistungen.
Stromkennzeichnung (Energiemix)
Die Stromkennzeichnung (Energiemix) dient der Information über die Herkunft/Anteile der einzelnen
Energieträger des bezogenen Stroms und dessen Umweltauswirkungen.
Stromsteuer
Die Stromsteuer ist eine gesetzlich geregelte Steuer auf den Energieverbrauch.
Verbrauch
Bezeichnet den gemessenen bzw. ermittelten Stromverbrauch in Kilowattstunden (kWh) für den
jeweiligen Abrechnungszeitraum.
Arbeitsentgelt
Das Arbeitsentgelt bezeichnet den Preis für eine verbrauchte Kilowattstunde Strom.
Zählpunkt / Zählpunktbezeichnung
Die Zählpunktbezeichnung dient der eindeutigen Zuordnung und Identifikation der Lieferstelle im
Energienetz (Netzanschlusspunkt an das vorgelagerte Verteilnetz). Dem Zählpunkt sind die
entsprechenden Verbrauchsstellen/Zähler zugeordnet.
Zähler / Zählernummer
Der Zähler dient der Erfassung der an der Verbrauchsstelle bezogenen Strommenge; die
Zählernummer der Bezeichnung der konkreten Verbrauchsstelle.
Konzessionsabgabe
Konzessionsabgaben sind Entgelte für die Einräumung des Rechts zur Benutzung öffentlicher
Verkehrswege und Flächen für die Verlegung und den Betrieb von Versorgungsleitungen zur
Versorgung von Letztverbrauchern im Versorgungsgebiet.
EEG-Umlage
Mit der EEG-Umlage wird die Erzeugung von Strom in Anlagen erneuerbarer Energieträger gefördert,
die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vergütet werden. Diese Kosten werden gemäß
EEG auf alle Letztverbraucher umgelegt.
KWK-Umlage
Kraft-Wärme-Kopplungs- (KWK-) Anlagen erzeugen gleichzeitig Strom und Wärme. Dadurch wird ein
höherer Nutzungsgrad erreicht, wodurch Brennstoff eingespart und Kohlendioxid-Emissionen
gemindert werden können. Betreiber von KWK-Anlagen erhalten einen gesetzlich festgelegten
Zuschlag. Diese Kosten werden gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G) auf die
Letztverbraucher umgelegt.
§ 19 StromNEV-Umlage
Mit der § 19 StromNEV-Umlage wird die Entlastung bzw. Befreiung stromintensiver Unternehmen von
Netzentgelten finanziert. Die aus der Strom-Netzentgeltverordnung (StromNEV) entstehenden
Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.
Offshore-Haftungsumlage (§17 f EnWG)
Mit der Offshore-Haftungsumlage nach § 17 f. des EnWG werden Risiken der Anbindung von
Offshore-Windparks an das Stromnetz abgesichert. Die daraus entstehenden Belastungen werden
bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.
abLa-Umlage (§ 18 AbLaV)
Die abLa-Umlage (Umlage abschaltbare Lasten) dient auf der Grundlage des § 13 Abs. 4a und 4b
EnWG der Versorgungssicherheit durch die Förderung abschaltbarer Versorgungseinrichtungen.
Herunterladen