Schulprogramm - Gesamtschule Langerwehe

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G ESAMTSCHULE L ANGERWEHE
Sekundarstufen I und II
Josef-Schwarz-Straße 16  52379 Langerwehe
Telefon 02423/9414-0  Fax 02423/7688
SCHULPROGRAMM
Stand: SCHULJAHR 2000/2001
(Beschluss der Schulkonferenz vom 3.4. und 5.6. 2000)
MOTTO: Es gibt nichts Gutes außer: Man tut es. (E. Kästner)
1.
PRÄAMBEL
4
2. LEITSÄTZE
5
Die Gesamtschule als Schule der Integration und Differenzierung
Unterricht
Lernkonzept
5
5
5
Fördern und Fordern
Jahrgangsstufe 5:
Jahrgangsstufe 6:
Jahrgangsstufen 9 und 10:
6
6
6
6
Berufswahlvorbereitung
6
Projekt „Schulverweigerung - Schulversagen"
6
Beratung
7
Mädchen- und Jungenförderung
7
Ganztag
7
Schulleben und Öffnung von Schule
7
Fahrten und Austausch
8
Elternmitarbeit
8
Umgang mit Gewalt / Streitschlichtung
8
Ordnung und Sauberkeit
9
3. KONZEPTE / REGELUNGEN
9
Öffentlichkeitsarbeit
Information und Werbung
Vereinsmitgliedschaften
Förderverein
9
9
9
9
Schulentwicklung
Schwerpunkte
Schulprogramm
Fortbildungsplanung
9
9
9
9
Schulmitwirkung
10
Lernkonzept, Unterricht, Leistungsbewertung
Hausaufgaben
Schulinterne Lehrpläne und Fachabsprachen
Leistungsbewertung
Leistungsdifferenzierung
Selbstständiges Lernen
Stundentafel
Unterrichtskürzungen
Wahlpflichtbereich I und II:
10
10
10
11
11
11
13
13
13
-2-
Förder-/Forderkonzept
Jahrgänge 5 und 6
Jahrgänge 10 und 11
Forderangebote entsprechend dem Konzept für Jg. 10 in allen Jahrgängen ab Jg. 9
Externe Förderangebote
Projekt „Schulversagen - Schulverweigerung“ / Zeitbudget für besondere Aufgaben:
14
14
14
14
14
14
Oberstufe
Kursangebot
Grundsätze zur Kooperation in der Oberstufe
Sicherung der Oberstufe
Übergang S I - S II
Mitarbeit von OberstufenschülerInnen
14
14
15
15
15
15
Ganztag
Essen / Getränke:
Verteilung der Ganztagsstunden
Ausweitung des Ganztagsangebotes
Ganztagsraster
16
16
16
16
16
Schulleben
Klassen- und Studienfahrten, Schüleraustausch und Praktika
Projekte / Betriebspraktikum
Eine-Welt-Verkaufsstand
Schulfeste
Schüler-Portfolio
16
16
17
17
17
17
Soziales Lernen
Streitschlichtung
Zusammenarbeit mit der Polizei
17
17
18
Beratung
Elternsprechtage
Eltern- und Schülerinformation und -beratung
Laufbahnberatung in Jg. 9
18
18
18
18
Ausstattung, Lernmittel, Gebäude, Haushalt
Haushalt
Klassenraumzuweisung
Schulbücher
Eigenanteil der Eltern
Elternbeitrag für Material für das Fach Technik
18
18
19
19
20
20
Anhang:
-
-
-3-
Hausordnung
Schulinterne Lehrpläne
-Zuständigkeitsregelung
Regularien für die Lehrer und Lehrerinnen
Regeln und Orientierungshilfen für Eltern
Jahresterminplan für die Lehrer und Lehrerinnen sowie die Eltern
(Sekundarstufe I und gymnasiale Oberstufe)
1. Präambel
Das Schulprogramm der Gesamtschule Langerwehe fasst - im Rahmen der Rechtsvorschriften
und der pädagogischen Vorgaben des Landes NRW - den Stand der schulinternen Verständigung
über pädagogische Ziele und Werte, über Entwicklungsvorhaben und Konzeptionen, über
Regelungen und Ablaufpläne zusammen, die sich im Lauf der Schulentwicklung seit der
Gründung der Schule im Jahr 1987 ergeben haben. Dabei erfasst das Schulprogramm die
Grundlagen und Bereiche der pädagogischen Arbeit, über die sich in der Schulkonferenz ein tragfähiger Konsens gebildet hat. Es ist entsprechend im Lauf der weiteren Entwicklung und
aufgrund neuer Herausforderungen, Erfahrungen und Schwerpunktsetzungen fortzuschreiben.
Dabei orientiert sich die Fortschreibung an folgenden Entwicklungsphasen:
1. Einführung bei neuen Problemen, Vorhaben und Grundsätzen in einer breiten
Diskussion aller in der Schule vertretenen Gruppen
2. Entwicklung von Handlungsvorschlägen und Beschlussvorlagen als Grundlage für die
Beschlussfassung in der Schulkonferenz
3. Erprobung und Evaluation
4. Fixierung als Teil des Schulprogramms
Das Schulprogramm ist die Grundlage der innerschulischen Verständigung und bietet den
Rahmen für die Gestaltung der pädagogischen Arbeit für die Schulleitung, die Teams und die
einzelnen Lehrer und Lehrerinnen. Es dient zugleich der Darstellung der Schule nach außen,
gegenüber den Eltern, u.a. als Hilfe bei der Wahl der weiterführenden Schule, gegenüber dem
Schulträger und gegenüber der Schulaufsicht.
-4-
2. Leitsätze
Die Gesamtschule als Schule der Integration und Differenzierung
Die Gesamtschule ist eine Schule der Integration und Differenzierung, eine Schule der Einheit in der Vielfalt, in der
Schülerinnen und Schüler unterschiedlicher sozialer, kultureller und nationaler Herkunft, unterschiedlicher
Begabungen und Interessen und unterschiedlicher Ziele und Perspektiven zusammen lernen und zusammen leben.
Das gemeinsame Lernen und Leben im Klassenverband wird durch die Ausprägung eines individuellen Bildungsprofils durch Fördern und Fordern und durch innere und äußere Differenzierung nach Leistung und Neigung ergänzt.
Unterricht
Die Zielvorstellungen von Unterricht an der Gesamtschule Langerwehe orientieren sich an folgenden Grundsätzen:
Der Unterricht
sichert durch klare Regeln und Klassenmanagement die Lernbedingungen,
knüpft an die jeweiligen Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler an,
geht möglichst differenziert auf die unterschiedliche Lern- und Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und
Schüler ein,
berücksichtigt durch Vielfalt in Unterrichtsmethodik und unterrichtlicher Inszenierung die
Unterschiedlichkeit von Lernzugängen und Lerntypen,
sichert die für die Bearbeitung und Lösung von Aufgaben erforderlichen Informationen und (fach-)
methodischen Arbeitstechniken,
berücksichtigt reflektiert die Differenz von Voraussetzungen und Anforderungen,
berücksichtigt die Vergleichbarkeit von Leistungsanforderungen und Leistungsbewertung innerhalb und
zwischen den Jahrgangsstufen
orientiert die Leistungsbeurteilung an klaren Erwartungen, Kriterien und Anforderungsniveaus,
nutzt Fehler als Lernanlass und Lernchance und unterscheidet zwischen Lernen und Leisten,
ermöglicht Mitgestaltungsmöglichkeiten von Unterricht und Lernen durch die Schülerinnen und Schüler
und fördert die Aneignung von Unterrichtsinhalten und die Begriffsbildung durch selbstständige
Erarbeitung und durch Austausch zwischen den Schülerinnen und Schülern,
mutet den Schülerinnen und Schülern die Eigenverantwortung für ihr Lernen zu.
Lernkonzept
Da Kinder und Jugendliche sehr unterschiedlich sind und lernen, versucht die Gesamtschule Langerwehe auf
verschiedenste Weise den Lernprozess der Schülerinnen und Schüler zu begleiten, leistungsstarke Schülerinnen
werden gefordert und leistungsschwache gefördert
durch Binnendifferenzierung in möglichst vielen Unterrichtsphasen
durch Forder- und Förderkurse
durch äußere Leistungsdifferenzierung
im Fach Selbstständiges Lernen, in dem insbesondere Methoden an fächerübergreifenden Themen trainiert
werden
im Projektunterricht bzw. bei Projekttagen, die fester Bestandteil des Unterrichts in allen Jahrgangsstufen
sind.
Darüber hinaus werden in allen Unterrichtsstunden und außerhalb des Unterrichts soziale Handlungskompetenzen
eingeübt und gefordert.
Ziele sollten sein:
allen Schülerinnen und Schülern zumindest die Erreichung des Sekundarstufen I-Abschlusses zu
ermöglichen, um den Übergang in die Berufswelt. sicher zu stellen.
allen Schülerinnen und Schülern mit der entsprechenden Leistungsfähigkeit den Übergang in die
Fachoberschule und in die gymnasiale Oberstufe zu ermöglichen
die Schullaufbahn so lange wie möglich offen zu halten
das Oberstufenangebot mit dem vorhandenen Profil, die für die Oberstufe erforderlichen Eingangsvoraussetzungen und die Qualität der Oberstufe zu sichern.
Diese Ziele setzen voraus, dass pädagogische Maßnahmen rechtzeitig überlegt werden und wirksam sein sollten, um
Schulabbrüche und Schulversagen v o r und i n den Jahrgangsstufen 9 und 10 abzuwenden.
-5-
Fördern und Fordern
Fördern und Fordern sind Ziel und Verpflichtung des gesamten Unterrichts (s. Unterricht, Lernkonzept). Sie haben
das Ziel,
Lernschwierigkeiten zu klären und ihre Aufarbeitung zu ermöglichen,
Lernstärken zu nutzen und durch anspruchsvolle Aufgaben herauszufordern.
Zusätzlich zum Unterricht werden in den Jahrgangsstufen 5 und 6, 9 und 10 Förder- und Forderkurse mit folgenden
Zielen angeboten:
Jahrgangsstufe 5:
Hauptziel ist es, den großen Unterschieden bei den Eingangsvoraussetzungen bezüglich der Lernleistungen und der
Verhaltensentwicklung - so weit eben möglich - gerecht zu werden. Berücksichtigt werden auch Unterschiede in
Bezug auf häuslich-familiäre Voraussetzungen und die Lernmotivation der SchülerInnen. Die Teilziele liegen in
folgenden Bereichen:
Angleichung der unterschiedlichen Voraussetzungen aus den Grundschulen
Basis für die Diagnose zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs
Aufarbeitung von Defiziten in den Fächern Deutsch und Mathematik (Förderkurse)
Angebote für leistungsstarke Schülerlnnen (Forderkurse) in Deutsch und Mathematik
Angebot für SchülerInnen mit auffälligen Konzentrationsschwierigkeiten
Förderung von SchülerInnen mit starken Lese-Rechtschreib-Schwierigkeiten (evtl. auch über externe
Förderung)
Erweiterung des Angebots um das Fach Englisch gegebenenfalls in 5.2
Jahrgangsstufe 6:
- Fortführung der unter Jahrgang 5 genannten Ziele, und zwar
Förderung der schwächeren SchülerInnen in den Fächern D, E, M
Angebote für leistungsstarke SchülerInnen in D, E, M
spezielle Förderung für konzentrationsschwache Kinder
spezielle interne und externe Förderung für Kinder mit LRS-Problematik
Vorbereitung der Differenzierung in Englisch und Mathematik in 6.2
Förderung zur Stabilisierung schwächerer Schüler für G-/E-Kurs
Jahrgangsstufen 9 und 10:
Ziel des Forderunterrichts in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik ist es leistungsstärkere SchülerInnen an
Fachthemen und -aufgabenstellungen heranzuführen, die auf Grund ihres höheren Anspruchsniveaus im regulären
Unterricht nicht thematisiert bzw. bearbeitet werden. Damit sollen die Eingangsvoraussetzungen für die gymnasiale
Oberstufe, aber auch für die Fachoberschule verbessert werden.
Berufswahlvorbereitung
Die Berufswahlvorbereitung hat zum Ziel, dass die Schülerinnen und Schüler
über Information und Berufsberatung hinaus die Berufs- und Arbeitswelt unmittelbar etwa durch die
Betriebspraktika kennenlernen,
ihre eigenen Neigungen, Fähigkeiten und Fertigkeiten erfahren,
sie auf dem Hintergrund der spezifischen Anforderungen der Berufswelt überprüfen und so zu einer
begründeten Berufswahl kommen.
Projekt „Schulverweigerung - Schulversagen"
Das Angebot richtet sich an Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 9 und 10 (als letztes Schulbesuchsjahr)
und an Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 9, deren Versetzung bzw. deren Hauptschulabschluss nach
Klasse 9 gefährdet erscheint.
Dabei wird davon ausgegangen, dass beide Gruppen Schwierigkeiten beim Übergang von der
Schule in den Beruf haben. Deshalb werden folgende Ziele verfolgt:
Ermöglichen des Hauptschulabschlusses
Motivieren zum regelmäßigen Schulbesuch
Hilfen zum Übergang von Schule zum Beruf geben (Berufsfindung)
Hilfen zur realistischen Selbsteinschätzung geben
Selbstvertrauen stärken
-6-
-
Soziales Verhalten trainieren
Hilfen bei der Erstellung eines persönlichen Lebensfahrplanes geben
Hilfen für eine selbstständige Lebensbewältigung anbieten
Beratung
Das Ziel der Beratung ist die Hilfe zur Selbsthilfe, d.h. dass die Schülerinnen und Schüler befähigt werden, bei
Problemen und Konflikten auf Grund der Beratung für sie realisierbare Lösungen zu finden und umzusetzen. Sie
sollen dabei zugleich erfahren, dass sie mit ihren Sorgen nicht allein gelassen werden, sondern Begleitung und
Unterstützung finden.
Die Beratung von Schülerinnen und Schülern erfolgt durch unterschiedliche Personen mit unterschiedlichen Zielen.
Grundlegend als Ansprechpartner bei Lern-, Verhaltens- und Beziehungsproblemen ist dabei zunächst einmal der
Klassenlehrer oder die Klassenlehrerin.
Die Abteilungsleiter beraten im Hinblick auf die Schullaufbahn, die Leistungsentwicklung und -beurteilung und
vermitteln ggf. auch bei Konflikten mit Lehrerinnen oder Lehrern.
Die Schulsozialarbeiterin berät bei persönlichen und familiären Problemen und hilft den Schülerinnen und Schülern,
eigenständige Lösungen zu finden. Sie vermittelt zudem Hilfen durch das Jugendamt und Erziehungsberatungsstellen
und berufspraktisch orientierte Ausbildungsmöglichkeiten bei Schulverweigerung und Schulversagen.
Die Beratungslehrerinnen helfen bei Lernproblemen, bei Schwierigkeiten mit Hausaufgaben und bei schlechten
Noten, bei Schulangst und Problemen mit Lehrerinnen oder Lehrern sowie bei Gruppen- oder Einzelkonflikten. Sie
vermitteln Kontakte zu (Lern-)Beratungsstellen, Kinderpsychologen, Schulpsychologischem Dienst und zu
Nachhilfemöglichkeiten.
Der LRS-Koordinator berät bei der Diagnose und bei Maßnahmen zu Lese-Rechtschreib- Schwierigkeiten und
vermittelt ggf. externe Hilfen.
Der Koordinator für Berufswahlvorbereitung berät im Hinblick auf weiterführende Bildungsgänge und betriebliche
Ausbildungsmöglichkeiten sowie im Hinblick auf die Klärung und realistische Selbsteinschätzung von Schulabschlusszielen und Berufs- bzw. Berufsausbildungs- oder Studienperspektiven. Er vermittelt Kontakte zum
Arbeitsamt und zur Berufsberatung für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I und der Oberstufe.
Mädchen- und Jungenförderung
Gezielte Angebote und Projekte zur Mädchen- und Jungenförderung sollen die spezifischen Bedürfnisse und
Interessen von Jungen und Mädchen berücksichtigen und fördern.
Dazu dienen
in den Jahrgangsstufen 5 und 6 Mittagsangebote wie „Selbstverteidigung für Mädchen“,
in der Jahrgangsstufe 6 (2. Halbjahr) das Projekt Mädchen / Jungen“,
in der Jahrgangsstufe 8 das Projekt „Lebensplanung / Berufsfindung“,
die Bildung von Jungen- und Mädchengruppen in Kursen und Arbeitsgemeinschaften wie in Technik,
Hauswirtschaft, Informatik und in den SporthelferInnen-AG´s.
Gezielte Angebote für Mädchen und die Bildung von Jungen- und Mädchengruppen vor allem in IKG, WP II
Informatik und Computer-Arbeitsgemeinschaften sollen gewährleisten, dass die Schülerinnen und Schüler für die
Berufe mit Zukunft im Bereich der Neuen Medien vorbereitet und qualifiziert werden und dass die Benachteiligung
der Mädchen auf diesem Gebiet ausgeglichen wird.
Die Angebote für eine geschlechtsspezifische Jungen-/Mädchenförderung sollen die Probleme des Mann-/FrauWerdens thematisieren und ein Lern- und Experimentierfeld für die Erprobung traditioneller und neuer Rollenmuster
sein. Ziel ist es, geschlechtsspezifisches Verhalten zu hinterfragen, gegebenenfalls zu ändern und so eine
geschlechtsspezifische Erweiterung der Verhaltens- und Erlebnismöglichkeiten zu erreichen.
Ganztag
Die Gesamtschule Langerwehe ist eine Ganztagsschule. In der Mittagsfreizeit wird ein warmes Mittagessen
angeboten, das gemeinsam in der Schule eingenommen werden kann.
Die Mittagsfreizeit fördert das soziale Miteinander der Schülerinnen und Schüler untereinander, aber auch zwischen
SchülerInnen und LehrerInnen. Dem dienen Ganztagsangebote wie Mittagskurse, Arbeitsgemeinschaften und offene
Angebote. Der Ganztag bietet zudem die Möglichkeit der Mitarbeit von Eltern und SchülerInnen. Die vorhandenen
Ganztagsangebote durch Eltern und SchülerInnen (z.B. Sporthelferlnnen) sollen gesichert und erweitert werden.
Schulleben und Öffnung von Schule
Feste und Feiern wie das Schul- und Sportfest, das Schulkarnevalsfest, der Tag der offenen Tür, die Einschulungs-
-7-
und die Entlassungsfeiern in den Jahrgangsstufen 10 und 13 ermöglichen das gemeinsame Erleben als Schulgemeinschaft. Fächerübergreifende Projekte und die Präsentation von Unterrichtsergebnissen dienen der handlungsorientierten Ergänzung und Vertiefung des Unterrichts. Dabei öffnet sich die Schule dem kommunalen und
regionalen Umfeld, indem sie mit Vereinen, mit der Kirche, mit der Gemeindebücherei, Künstlern, Polizei und
Gemeindeverwaltung und -vertretung in Langerwehe und in der Region Düren im Hinblick auf Unterrichtsvorhaben
wie in Projekten zusammenarbeitet.
Ziele dieser Zusammenarbeit sind die Erweiterung von Angeboten für die Schülerinnen und Schüler und die
Herstellung gegenseitiger Akzeptanz durch gemeinsame Projekte.
Fahrten und Austausch
Wandertage und Klassenfahrten stärken als gemeinsame Unternehmungen im Klassenverband die Klassengemeinschaft und die Beziehung zwischen Klassenlehrern und Schülerinnen bzw. Schülern. Die Klassenfahrten dienen dem
Kennenlernen (Jahrgangsstufe 5), der Stärkung des Zusammenhalts im Klassenverband angesichts der beginnenden
Differenzierung (Jahrgangsstufe 7), als gemeinsames Erlebnis vor der Auflösung der Klassengemeinschaft
(Jahrgangsstufe 10). Die Studienfahrt in der Jahrgangsstufe 12 dient zudem der fächerübergreifenden Ergänzung und
Vertiefung des Unterrichts.
Schüleraustausch mit Frankreich, Belgien und England und Studienfahrten ins Ausland fördern die fremdsprachliche
Kommunikation und Kompetenz und die interkulturelle Erfahrung und tragen so zur Bildung einer europäischen
Identität bei.
Elternmitarbeit
Elternmitarbeit fördert das Zusammenwirken von Schule und Elternhaus in der erzieherischen Arbeit und die
Mitgestaltung der Schule und des Schullebens durch die Eltern.
indem Eltern im Rahmen der Schulmitwirkung und in der Arbeit von Ausschüssen umfassend über
Entwicklungsvorhaben informiert werden und so auf die Entwicklung der Schule Einfluss nehmen können,
indem Eltern in der Mittagsfreizeit und in Projekten mitarbeiten,
indem Eltern an Gelenkstellen der Schullaufbahn auf der Grundlage schulischer Information und Beratung
entscheiden und
indem Eltern bei Entscheidungen – z.B. zur Wiederholung eines Jahrgangs oder zur Umstufung zwischen
Erweiterungs- und Grundkurs – mitbestimmen.
Umgang mit Gewalt / Streitschlichtung
Die Schülerinnen der Gesamtschule Langerwehe sollen lernen, mit Gewaltsituationen umzugehen und Strategien zur
gewaltfreien Konfliktbewältigung anzuwenden. Hauptziel der Gesamtschule Langerwehe ist es, Gewaltsituationen in
der Schule zu reduzieren und so für die Schüler- und Lehrerschaft ein positives Lernklima zu schaffen.
Dazu dienen:
Maßnahmen und Projekte der Gewaltprävention,
Gewalt zum Thema zu machen, wenn sie geschieht und erfahren wird,
den Einsatz und die Erfahrung von Gewalt aufzuarbeiten, indem Ursachen geklärt, Fehlverhalten
aufgearbeitet, Konsequenzen erklärt und Verständigungsmöglichkeiten im Rahmen von Streitschlichtung
gesucht werden,
zu vermitteln, wie man gewaltfrei Gewalt widerstehen kann, und Alternativen zur Gewalt zu erarbeiten,
Regeln für den Umgang mit Gewalt und Grenzen und Konsequenzen von Gewaltanwendung deutlich zu
machen und umzusetzen.
Zu diesen Grenzen hat die Schulkonferenz beschlossen:
„Die Gesamtschule Langerwehe duldet auf keinen Fall:
gezielte Körperverletzung,
Bedrohung und Erpressung,
Herabsetzen und Isolieren,
sexuelle Belästigung.
Alle LehrerInnen, Schülerinnen und Eltern der Gesamtschule setzen sich dafür ein, dass es nicht zu solchen
elementaren Regelverstößen kommt, und sorgen dafür, dass die, die gegen diese Grundregeln verstoßen, sich dafür
verantworten. Die Schulkonferenz beauftragt darüber hinaus die Schulleitung und die Teams, Möglichkeiten von
Maßnahmen und Vorhaben zu entwickeln und umzusetzen, die das Schulklima positiv beeinflussen und als
Gewaltprävention wirken.“
-8-
Bei der Streitschlichtung geht es darum, zum Umgang mit Konflikten zu befähigen und langfristig eine Veränderung
der Streitkultur und damit verbunden eine Reduzierung von Gewalt zu erreichen.
Das Streitschlichtungsprogramm für Schülerinnen und Schüler hat zum Ziel,
Konflikte in der Schule konstruktiv zu bearbeiten,
bei einem Streit gemeinsam eine Lösung zu finden, mit der beide Seiten zufrieden sind,
die soziale Kompetenz zu stärken,
durch die Ausbildung und die Arbeit als Streitschlichter oder -schlichterin zu lernen Konflikte schlichten und
zwischen streitenden Parteien vermitteln zu können.
Ordnung und Sauberkeit
Ordnung und Sauberkeit tragen wie die Gestaltung von Klassenräumen, Fluren und dem Schulgelände insgesamt
dazu bei, sich an der Schule wohlzufühlen. Darüber hinaus ergeben sich Müllvermeidung und Mülltrennung als
verpflichtende Aufgaben in der Schule im Sinn einer ökologischen Erziehung.
Deshalb ist jede Schülerin und jeder Schüler der Gesamtschule Langerwehe verpflichtet, Ordnungsdienste
wahrzunehmen.
3. Konzepte / Regelungen
Öffentlichkeitsarbeit
Information und Werbung
Die Gesamtschule Langerwehe gibt folgende Informationen heraus:
Info (in der Regel wöchentlich für alle LehrerInnen)
Elternbriefe
Faltblatt / Broschüre „Gesamtschule Langerwehe“ für Eltern mit Kindern im 4.Schuljahr
Faltblatt / Broschüre „Die Oberstufe der Gesamtschule Langerwehe“ für SchülerInnen des 10. Jahrgangs und deren
Eltern
Informationsbroschüren zum Wahlpflichtbereich I und Wahlpflichtbereich II
Vereinsmitgliedschaften
Die Gesamtschule Langerwehe ist Mitglied im Dürener Flüchtlingsrat und im Verein zur Förderung der Kreisbildstelle Düren.
Förderverein
Der „Verein der Freunde und Förderer der Gesamtschule Langerwehe“ unterstützt auf ideelle und materielle Weise die
pädagogische Arbeit der Schule.
Schulentwicklung
Schwerpunkte
Die Schulkonferenz legt jeweils für ein Schuljahr Schwerpunkte der Schulentwicklung und der Vergewisserung über die
Wirkungen des Schulprogramms fest.
Schulprogramm
Die Schulkonferenz klärt bei ihren Beschlüssen, ob sie vorübergehend oder für eine Erprobungsphase gelten oder ob sie - auf
Dauer gestellt - Teil des Schulprogramms werden sollen. In der letzten Schulkonferenzsitzung im Schuljahr wird als fester
Tagesordnungspunkt ein Rückblick aufgenommen, was sich im vergangenen Schuljahr am Schulprogramm bewährt hat und was
geändert werden sollte.
Fortbildungsplanung
A. Individuelle Fortbildung
1. Die individuelle Fortbildung soll neben der berufsbezogenen Weiterentwicklung zugleich auf die Entwicklung der Schule
bezogen sein, indem die TeilnehmerInnen Anregungen und Materialien für das Kollegium, Fachgruppen oder Teams zur
Verfügung stellen.
2. Die Schulleitung erstellt eine Übersicht zur individuellen Fortbildungsteilnahme mit Angabe von Themen und AnsprechpartnerInnen. Sie wird jeweils zum Halbjahrsbeginn den TeamsprecherInnen zum Umlauf im Team zur Verfügung gestellt.
3. Wenn in einem Fortbildungsangebot nicht thematisch unterschiedliche Arbeitsgruppen angeboten werden, wird die
Fortbildung in der Regel nur für eine/n Teilnehmer/in genehmigt.
-9-
B. Kollegiumsinterne Fortbildung
1. Pro Halbjahr kann ein Unterrichtstag für eine kollegiumsinterne Fortbildung in Anspruch genommen werden. Im Herbst
findet eine kollegiumsinterne Fortbildung für das ganze Kollegium mit jahrgangsübergreifenden Fortbildungsgruppen zu
pädagogischen und fachlichen Themen statt. Im Frühjahr erfolgt die Fortbildung auf Antrag für Teams oder (Jahrgangs-)
Fachgruppen.
2. Kollegiumsinterne Fortbildung steht im Zusammenhang mit Schulentwicklung. Thematische Schwerpunkte der Fortbildung
ergeben sich deshalb aus den Anforderungen der Schulentwicklung und sollen mit der Perspektive einer Umsetzung in die
Schulentwicklung verbunden sein.
3. Eine Genehmigung und Durchführung von kollegiumsinterner Fortbildung ist deshalb an die Voraussetzung gebunden, dass
die Bedeutsamkeit für die Schulentwicklung ersichtlich ist.
4. Die kollegiumsinterne Fortbildungsveranstaltung sollte so geplant sein, dass Möglichkeiten der Umsetzung an der Schule im
Rahmen der Fortbildung geklärt und Umsetzungsstrategien vereinbart werden. Dabei ist jeweils zu prüfen, inwieweit die
Arbeitsgruppe der Fortbildung weiterhin Träger der Realisierung ist oder inwieweit andere LehrerInnen und
FunktionsträgerInnen bzw. Arbeitszusammenhänge wie z.B. die Jahrgangsstufenteams oder Fachkonferenzen in die
Realisierung eingebunden werden sollen.
5. An der langfristigen Planung kollegiumsinterner Fortbildungsveranstaltungen sollen Eltern und SchülerInnen in geeigneter
Weise im Hinblick auf die Entwicklung und Festlegung thematischer Schwerpunktebeteiligt werden.
6. Die Fortbildungsgruppe spricht rechtzeitig vor der Fortbildung mit den ModeratorInnen und ReferentInnen den Auftrag
entsprechend dem Ziel der Fortbildung und ggf. den groben Ablauf ab.
Schulmitwirkung
1.
2.
3.
4.
Die Schulkonferenz richtet zu den Schwerpunkten der Schulentwicklung sowie zur Vorbereitung von Beschlüssen und
Vorhaben Teilkonferenzen und Projektausschüsse ein, in denen jeweils LehrerInnen, SchülerInnen und Eltern mitarbeiten.
Ergänzend zur Lehrerkonferenz wird eine TeamprecherInnenkonferenz eingerichtet, die aus jeweils zwei
TeamsprecherInnen je Jahrgang bzw. Oberstufe besteht. Diese Konferenz dient einem teamübergreifenden Austausch und
teamübergreifenden Absprachen sowie der Beratung und Beschlussvorbereitung für die Lehrerkonferenz.
Wichtige Themen und Vorhaben werden vor der Beschlussfassung so rechtzeitig eingebracht, dass eine Beratung in der
TeamsprecherInnen- und Lehrerkonferenz, der Schulpflegschaft und dem Schülerrat oder der Gruppe der Eltern- und
SchülervertreterInnen in der Schulkonferenz möglich ist.
Für die Schulkonferenz gelten folgenden Regelungen:
Die stellvertretenden Schulkonferenzmitglieder dürfen mit beratender Stimme an allen Schulkonferenzsitzungen
teilnehmen.
Die Sitzungsdauer der Schulkonferenz wird auf 2 Stunden begrenzt. Sollte die Tagesordnung noch nicht erledigt ein,
ist unverzüglich zu einer neuen Schulkonferenz einzuladen.
Die Anträge von SchülerInnen sollen an den Beginn der Tagesordnung gesetzt werden.
Lernkonzept, Unterricht, Leistungsbewertung
Hausaufgaben
Auf der Grundlage und im Rahmen der Erlassregelungen zu den Hausaufgaben, ihrer Funktion und
ihrer Grenzen einschließlich der Grenzwerte für den Zeitaufwand gelten an der Gesamtschule Langerwehe folgende Grundsätze:
Die Hausaufgaben in den Jahrgangsstufen 5 und 6 beschränken sich auf die Fächer Deutsch, Englisch, Mathematik. Ihr
Umfang muss berücksichtigen, dass die Gesamtschule Langerwehe eine Ganztagsschule ist.
Neben oder anstelle täglicher Hausaufgaben können Aufgaben als Wochenplanarbeiten vorgesehen werden.
Ab der Jahrgangsstufe 7 werden in fachspezifisch unterschiedlicher und angemessener Weise zunehmend Aufgaben aus dem
Bereich aller Fächer auch zu Hause erledigt.
Der Zeitaufwand für die Hausaufgaben muss von den FachlehrerInnen kontrolliert und sollte bei Bedarf durch die
KlassenlehrerInnen und im Team koordiniert werden.
Schulinterne Lehrpläne und Fachabsprachen
-
-
Die Jahrgangsstufenteams und die Jahrgangsfachgruppen sprechen zu Beginn des Schuljahres bzw. Schulhalbjahres unter
Berücksichtigung der schulinternen Lehrpläne die Unterrichtsthemen und -vorhaben ab. Die schulinternen Lehrpläne und
ihre Umsetzung in die Jahresplanung durch die Teams und die Jahrgangsfachgruppen sind verbindliche Vorgaben für die
individuelle Unterrichtsplanung der Lehrer und Lehrerinnen. Sie werden jeweils zum Schuljahrsbeginn den Klassenpflegschaften und – ab Jahrgang 7 – den Klassen bekannt gegeben.
Jeweils zum Schuljahrsende werden die schulinternen Lehrpläne daraufhin überprüft, ob Änderungen erforderlich
erscheinen.
Die schulinternen Lehrpläne sollen für jeden Jahrgang fachliche Standards ausweisen, an denen sich die Leistungsbewertung orientieren soll. In den Jahrgangsstufen 7 und 10 wird in Deutsch, Englisch und Mathematik das Erreichen der
fachlichen Standards durch Parallelarbeiten überprüft. Nach Absprache der Fachkonferenzen und Jahrgangsfachgruppen
können Parallelarbeiten auch in anderen Jahrgangsstufen und Fächern vorgesehen werden.
- 10 -
Leistungsbewertung
-
-
-
-
-
Die Fachkonferenzen beschließen die Grundsätze der Leistungsbewertung im jeweiligen Fach und sind aufgefordert,
Stabilität und Solidität in der Leistungsbewertung, z.B. durch regelmäßige Diskus-sion von schriftlichen Arbeiten in der
Jahrgangsfachgruppe oder der gesamten Fachkonferenz, herzustellen.
Die Bewertung muss sich an den Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten orientieren, die der Schüler / die Schülerin
tatsächlich im Unterricht erwerben konnte.
Um der Heterogenität der Lern- und Leistungsvoraussetzungen zu entsprechen, müssen Leistungsüberprüfungen eine
deutliche Stufung der Schwierigkeit aufweisen. In jeder Leistungsüberprüfung müssen Aufgaben vorgesehen werden, die
auch die leistungsschwächsten SchülerInnen lösen können. Leistungsstarke SchülerInnen sind verpflichtet, zusätzliche
Anforderungen und Aufgaben (wie Lektüren in D, E o.ä.) zu bearbeiten.
Die 6-er Skala muss den unterschiedlichen Bedingungen der Lerngruppen (Klassenverband, Wahlpflichtbereich,
Grundkurse, Erweiterungskurse) entsprechend unterschiedlich angewandt werden.
Die Note “ausreichend“ wird in heterogenen Lerngruppen (Klassenverband, Wahlpflichtbereich) und im Grundkurs
vergeben, wenn die Leistung zwar Mängel aufweist, aber den Anforderungen, die als Voraussetzung für die Vergabe des
Hauptschulabschlusses maßgebend sind, im ganzen noch entspricht. Die Note “ausreichend“ wird in Erweiterungskursen
vergeben, wenn die Leistung zwar Mängel aufweist, den Anforderungen, die als Voraussetzung für die Vergabe der
Fachoberschulreife maßgebend sind, im ganzen noch entspricht. Bei der Vergabe der Notenstufen in den Jahrgangsstufen 5
und 6 muss zunehmend bedacht werden, dass mindestens befriedigende Leistungen eine notwendige Voraussetzung für die
Zuweisung in spätere Erweiterungskurse sind.
Schriftliche Übungen (im Sinne der Allgemeinen Schulordnung) sollten möglichst vermieden werden. Statt dessen sollen
vielfältige und individualisierte Formen der Leistungspräsentation und -überprüfung genutzt werden.
Klassenarbeiten müssen und schriftliche Übungen sollten rechtzeitig angekündigt werden.
Bei der Bildung der Zeugnisnote sollen Klassenarbeiten im Verhältnis zu anderen Leistungsbereichen mit nicht mehr als der
Hälfte der Gewichtung berücksichtigt werden. Als Leistungsbereiche sind neben den unterrichtsbezogenen Fachleistungszielen auch fachbezogene Verhaltensweisen wie Kooperation und Beherrschung von Arbeitstechniken zu
berücksichtigen.
Für die Leistungsbewertung in Jg. 5, 1. Hj.gelten folgende Regelungen:
1. In D und M werden statt der 1. Klassenarbeit diagnostische Tests zur Erhebung der Eingangsvoraussetzungen im
sprachlichen und mathematischen Bereich als Grundlage für die Gestaltung der Fördermaßnahmen und die Zuweisung
der SchülerInnen zu den Förderkursen eingesetzt werden.
2. Die 1. Klassenarbeit in Englisch wird nicht benotet, sondern dient Lernenden und Lehrenden als erste Orientierung in
der neu einsetzenden Fremdsprache. Deshalb tritt an die Stelle einer Bewertung durch die Leistungsnote eine
schriftliche Rückmeldung über Stärken und Schwächen.
3. Ab der 2. Klassenarbeit wird zusätzlich zu den schriftlichen Rückmeldungen eine Leistungsnote erteilt.
4. Die Zeugnisse werden am Ende des ersten Halbjahres im Rahmen eines Elternsprechtages für die Jahrgangsstufe 5
ausgegeben.
Leistungsdifferenzierung
-
-
In Deutsch wird ab Jg. 8 differenziert. In Naturwissenschaften wird Chemie ab Jg. 9 differenziert. - Das Differenzierungsmodell ab Jg. 7 wird durch die Abteilungsleitung I und das Jahrgangsstufenteam 6 unter Berücksichtigung einer gleichmäßigen Ressourcenverteilung für leistungsschwächere und leistungsstärkere SchülerInnen im Zusammenhang der Laufbahnkonferenzen im 2. Halbjahr vorbereitet. Dabei wird auch über die hälftige oder ungleichgewichtige Bildung von G- und
E-Kursen (2:2 und 3:4 mit 3 E- und 3 G-Kursen oder mit 2 E-Kursen und 4 G-Kursen) entschieden.
Je Jahrgang und differenziertem Fach kann ein zusätzlicher Kurs eingerichtet werden. Abweichungen von der Vorgabe 2:2
und 3:4 mit höherem Ressourcenaufwand bedürfen der Genehmigung durch die Schulleitung.
Im 2. Halbjahr der Jahrgangsstufe 8 wird im Zusammenhang der Laufbahnplanung für die Jahrgangsstufen 9 und 10 - ggf.
auf der Grundlage eines diagnostischen Tests in Deutsch, Englisch und Mathematik - das Modell der Leistungsdifferenzierung und die Umstufung von SchülerInnen überprüft.
Selbstständiges Lernen
-
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-
„Selbstständiges Lernen“ wird ab Jahrgangsstufe 5 als zweistündiges Fach im Ganztagsbereich eingeführt. Es wird mit einer
Note versehen, die nicht versetzungswirksam ist. Im Ausschuss der Selbstständiges Lernen unterrichtenden Lehrerinnen
und Lehrer wird der Unterricht zum Schuljahrsende ausgewertet, bevor die Erfahrungen an den folgenden Jahrgang
weitergegeben werden. In den Teams und Jahrgangsfachgruppen soll überlegt werden, wie selbstständiges Lernen an
Fachunterricht angebunden werden kann.
Für das Fach „Selbstständiges Lernen“ soll ein schulinterner Lehrplan entwickelt werden, mit dem verbunden Materialien
und Vorhaben dokumentiert werden sollen.
Materialien für die selbstständige Arbeit wie z.B. Handapparate und Literatur für möglichst alle Fächer in der
Gemeindebücherei oder Lernsoftware in den Informatikräumen sollen zugleich als Forderangebot für leistungsstärkere
SchülerInnen und für die Oberstufe genutzt werden.
Nach einer Erprobungsphase aufgrund eines Durchgangs bis zur Jahrgangsstufe 10 wird entschieden, ob Selbstständiges
Lernen als selbstständiges Fach auf Dauer in das Schulprogramm aufgenommen wird. In die Auswertung sind
Schülerinnen, Schüler und Eltern mit einzubeziehen.
- 11 -
Sprachenfolge
Die Sprachenfolge wird wie folgt festgelegt: WP I (Jg. 7): Französisch, WP II (Jg. 9): Latein, Oberstufe (Jg. 11): Französisch,
Spanisch (in Kooperation)
- 12 -
Stundentafel
Fach
Deutsch
Mathematik
Englisch
GL
Sport
Religion
Wahlpflicht I
Wahlpflicht II
Musik/Kunst
5. Jg.1)
4
4
5
3
3
2
MU 2
KU 2
BI 2
6. Jg.
4
4
5
3
3
2
MU/KU4)
2
BI 2
PH 2
AW 2
7. Jg.
4
4
4
3
3
2
4
8. Jg.
4
4
4
3
2
2
32)
MU/KU4)
2
BI 2
PH 2
AW 1#
9. Jg.
3
3
3
3
3
2
3
35)
MU/KU4)
2
CH 2
BI 2
AW 2
10. Jg.
3
4
3
3
3
2
3
25)
MU/KU4)
MU/KU4)
2
2
Naturwiss.
CH 2
CH 2
PH 2
Arbeitslehre
AT 2
AT 2
AW/AH/
AT3)
SUMME
29 29
30
30
31
31
180
1) In Jg. 5 sind je 1 Std. je Klasse in der Stundentafel nach Entscheidung des Jahrgangsstufenteams zu kürzen.
2) Jg. 8: 2 Stunden IKG, dafür Kürzung AW auf 1 Stunde und Kürzung von AS/SeLe auf 2 Stunden
3) AW / AT / AW nach Wahl der SchülerInnen
4) epochal mit jährlichem Wechsel
5) 2. Fremdsprache 4-stündig
Summe
22
23
24
18
17
12
13(14)
5(8)
14
20
12
22
Unterrichtskürzungen
-
-
-
-
-
Die Entscheidung über Kürzungen sollte möglichst transparent erfolgen; in das Entscheidungsverfahren sollten möglichst
alle am Schulleben beteiligten Gruppen eingebunden werden.
Die Kürzungen sollten den Vorgaben für die Verteilung von Stundentafel und Ganztag folgen und entsprechend Kürzungen
bei der Stundentafel gleichrangig neben Kürzungen beim Ganztag vorsehen. Dabei können die in der KMK-Vereinbarung
von 1982 für die einzelnen Fächer genannten Mindeststundenzahlen eine Orientierung bieten.
Auf die Bildung zusätzlicher Lerngruppen im Bereich der Leistungs- und der Wahlpflichtdifferenzierung zugunsten der
Vermeidung von Kürzungen bei der Stundentafel sollte nur dann verzichtet werden, wenn dies aufgrund der pädagogischen
Laufbahn- und Zuweisungsentscheidungen möglich ist.
Die Kürzungen dürfen die Konzepte des Schulprogramms (z.B. Förderunterricht, Ganztag, Selbstständiges Lernen) nicht so
beeinträchtigen, dass sie nicht mehr schulprägend gewährleistet sind.
Unterrichtskürzungen sollen im Stundenplan möglichst auf den Freitagnachmittag gelegt werden.
Um die Kontinuität von Unterricht und Lehrer-Schüler-Beziehungen soweit möglich zu gewährleisten, sollte
Unterrichtsausfall in einzelnen Fächern bei zu erwartendem Ersatz von Vertretungskräften in Kauf genommen und durch
eine anschließende Erhöhung des Fachunterrichtsdeputates nach Einstellung der Vertretungskraft ausgeglichen werden.
Gesellschaftslehre darf als Integrationsfach der Fächer Erdkunde, Politik und Geschichte im Vergleich zu anderen Fächern
nicht überproportional gekürzt werden und nicht über mehrere Jahre gekürzt werden. Insbesondere im Hinblick auf die
Profilbildung in der Oberstufe (Deutsch / Geschichte, Mathematik / Sozialwissenschaften) soll GL in der S I dreistündig
unterrichtet werden.
Die Schulleitung soll über die jeweiligen Kürzungen zwecks Überprüfbarkeit eine fortzuschreibende Liste führen.
Wahlpflichtbereich I und II:
-
Im Wahlpflichtbereich I werden angeboten: Französisch, Naturwissenschaften, Arbeitslehre, Darstellen und Gestalten
In den Lernbereichen mit mehreren Fächern sollen in den Jahrgangsstufen 7 und 8 die Fächer statt ganzjährig 2-stündig
halbjährlich 4-stündig erteilt werden.
Die Fächer des WP I und des WP II werden rechtzeitig vor den Wahlen während der regulären Unterrichtszeit allen
SchülerInnen von den LehrerInnen, die für die Kurse in Frage kommen, vorgestellt.
Als Wahlangebot für den Wahlpflichtbereich II sollen neben den obligatorischen Bereichen Naturwissenschaften,
Arbeitslehre und Latein folgende Bereiche berücksichtigt werden: 1) Informatik, 2) Bürokunde, 3) musisch-künstlerischer
Bereich, 4) Vorbereitung auf Erziehungsaufgaben in Beruf und Familie, 5) Technik und Gestaltung der Lebensumwelt, 6)
Sport und Gesundheitserziehung, 7) Förderunterricht und Berufswahlvorbereitung. Für die Wahl sollen höchstens 12
Angebote vorgesehen werden, von denen höchstens 8 eingerichtet werden. Die Vorbereitung des Wahlangebots erfolgt
durch das Team, das die jeweiligen Fachkonferenzvorsitzenden zu beteiligen hat. Die Entscheidung über das Wahlangebot
und die Einrichtung der Kurse liegt bei der Abteilungsleitung II.
- 13 -
Förder-/Forderkonzept
Jahrgänge 5 und 6
Neben zwei Kursen LRS-Förderung und einem Kurs Konzentrationstraining werden sieben fachspezifische Forder-/Förderkurse
eingerichtet. Die Kurse sind in der Jg. 5 dreistündig und in der Jg. 6 zweistündig. Die erforderlichen Stunden stehen aus dem
Ganztag und dem Zeitbudget für besondere Aufgaben zur Verfügung.
Die Kurszuweisung zu den Förder- und Forderkursen erfolgt in Jg. 5 durch diagnostische Tests in den ersten beiden
Schulwochen. Bewährt haben sich hier folgende Tests:
Deutsch: Diktat zur Ermittlung der Rechtschreibfähigkeiten
Deutsch: Aufgabenstellungen zur Ermittlung von Fähigkeiten und Fertigkeiten bezüglich Informationsentnahme aus
Texten und Textverständnis
Mathematik: Kenntnisstand bezüglich der Grundrechenarten sowie Überprüfung des mathematischen Verständnisses
LRS-Test bei SchülerInnen, bei denen auf Grund des Diktats eine Lese-Rechtschreib-Schwierigkeit zu vermuten ist
Jahrgänge 10 und 11
-
-
-
In Jg. 10 werden für die SchülerInnen mit dem Ziel der gymnasialen Oberstufe Forderkurse in Deutsch, Englisch und
Mathematik eingerichtet. Die Forderkurse werden so gestaltet, dass die SchülerInnen Zusatzaufgaben und -anforderungen
zur selbständigen Bearbeitung erhalten, die sich auf die Sicherung der Voraussetzungen für die Oberstufe und auf Aufgaben
in Entsprechung zu den Anforderungen in Jg. 11 beziehen (z.B. Lektüren, Filme, Themen und Probleme, die auf die
Aufgaben und Anforderungen der Eingangsvoraussetzungen in der Oberstufe bezogen sind, Nutzung von Lernprogrammen). Diese Arbeitsweise wird in Jg. 11 fortgesetzt.
Die Aufgaben werden jeweils den FachlehrerInnen zur Verfügung gestellt, die sie im Erweiterungskurs als Angebot für
individuelle Bearbeitung auch für die anderen SchülerInnen stellen können, die das Ziel des Übergangs in die Oberstufe
haben.
Die Eltern werden über die Teilnahme am Forderkurs und dessen Gestaltung informiert.
Forderangebote entsprechend dem Konzept für Jg. 10 in allen Jahrgängen ab Jg. 9
Die Jahrgangsstufenteams der Jahrgänge 9 und 10 sollen im Rahmen der Vorbereitung der Unterrichtsverteilung prüfen, ob eine
Forderstunde je Jahrgang in D, E, M vorgesehen werden kann.
Externe Förderangebote
Je nach dem jahrgangsspezifischen Förderbedarf versucht die Schule, in Kooperation mit außerschulischen Partnern externe
Angebote zu gewährleisten.
Projekt „Schulversagen - Schulverweigerung“ / Zeitbudget für besondere Aufgaben:
Die der Schule zugewiesene Stelle wird wie folgt genutzt:
11,5 Stunden für 23 halb angerechnete Aufsichtsstunden im unterrichtsbegleitenden Silentium (Mo, Mi-Fr 3.-5. und 7./8.
Stunde, Di 3.-5. Stunde)
10 Stunden für zusätzliche Fördermaßnahmen in der Jahrgangsstufe 5 zur Angleichung und Aufarbeitung von Defiziten bei
den Eingangsvoraussetzungen
3 Stunden für die Beratung und Vermittlung von Schülern und Schülerinnen aus den Jahrgangsstufen 8 und 9, bei denen der
Hauptschulabschluss gefährdet erscheint und bei denen eine Wiederholung der Jahrgangsstufe 9 nicht sinnvoll erscheint, so
dass andere Bildungsgänge und Ausbildungsangebote erforderlich erscheinen.
Oberstufe
Kursangebot
Die Gesamtschule Langerwehe bietet in der gymnasialen Oberstufe folgende Fächer an: Deutsch, Englisch, Französisch ab 7,
Französisch und Spanisch ab 11, Lateinisch ab 9, Musik, Kunst, Geschichte, Erziehungswissenschaft, Sozialwissenschaften,
Erdkunde, Philosophie, Biologie, Chemie, Physik, Informatik, Religion, Sport. Davon werden folgende Fächer als Leistungskurse angeboten: Deutsch, Mathematik, Englisch, Kunst, Erziehungswissenschaft, Biologie, Chemie. Welche Kurse eingerichtet
werden, hängt von der Wahl durch die Schülerinnen und Schüler ab.
Zur Absicherung von Schullaufbahnen und zur Erweiterung des Angebots findet Kooperation mit den beiden Dürener
Gesamtschulen in mehreren Grundkursen und in den Leistungskursen außer Deutsch und Mathematik statt.
Zum Offenhalten der Schullaufbahn belegen die Schülerinnen und Schüler in Jahrgangsstufe 11 Englisch, Geschichte, Biologie
und Chemie.
Schülerinnen und Schüler ohne einen naturwissenschaftlichen Leistungskurs belegen in den Jahrgangsstufen 12 und 13 je zwei
zweistündige Kurse Biologie und Chemie.
In Jahrgangsstufe 11 wird die Stundenzahl in Mathematik und Englisch um eine Stunde erhöht, um das Aufarbeiten von
- 14 -
Defiziten aus der Sekundarstufe I zu ermöglichen.
In Jahrgangsstufe 11 können einzelne Schülerinnen und Schüler bis zu 3 Fremdsprachen, bis zu 4 Gesellschaftswissenschaften,
neben Mathematik bis zu 3 Fächer aus dem mathematisch-naturwissenschaftlich-technischen Aufgabenfeld gleichzeitig belegen.
Einer der beiden Leistungskurse eines Schülers oder einer Schülerin muss Mathematik oder Deutsch sein. Da in den Fächern
Deutsch (Leistungskurs) und Geschichte (Grundkurs), Mathematik (Leistungskurs) und Sozialwissenschaften (Grundkurs)
fächerübergreifend zusammengearbeitet wird, sollen Schülerinnen und Schüler mit Leistungskurs Deutsch Geschichte bis
Jahrgangsstufe 13 und Schülerinnen und Schüler mit Leistungskurs Mathematik Sozialwissenschaften bis Jahrgangsstufe 13
belegen.
Grundsätze zur Kooperation in der Oberstufe
1)
2)
3)
4)
5)
6)
Die Gesamtschule Langerwehe baut die Oberstufe eigenständig aus dem eigenen Lehrer- und Schülerbestand auf.
Eine Kooperation erscheint unter dem Vorbehalt der organisatorischen Realisierbarkeit und der Zustimmung des
Schulträgers dann geboten,
a) wenn Kurse aus Laufbahngründen mit sehr geringen Schülerzahlen eingerichtet werden müssen;
b) wenn das Kursangebot durch die Möglichkeit erweitert werden kann, Kurse, die an der Gesamtschule Langerwehe
nicht angeboten oder eingerichtet werden, an einer anderen Schule zu besuchen;
c) wenn durch den Austausch von FachlehrerInnen Kurse angeboten und eingerichtet werden können, auch wenn an der
Schule kein/e FachlehrerIn oder -bei Leistungskursen- nur ein/e FachlehrerIn zur Verfügung stehen.
Im Hinblick auf 2 b) sollen bei den Kurswahlen zusätzliche weitere Fach- und Leistungskurswünsche der SchülerInnen
abgefragt werden.
Die Oberstufenkooperation sollte in der Regel zwischen Gesamtschulen und nicht zwischen Gesamtschulen und Gymnasien
erfolgen.
Vor Kurswahlen muss die Verfahrens- und Terminplanung für die Kooperation zwischen den beteiligten Schulen vereinbart
sein.
Unmittelbar nach Schülerwahlen findet zwischen den beteiligten Schulen eine Koordinationssitzung statt, auf der die
Möglichkeiten und Grenzen der Kooperation geprüft und abgesprochen werden.
Sicherung der Oberstufe
Zur Sicherung der Oberstufe sind Maßnahmen wie die Einrichtung von Forderkursen oder Langzeitaufträge im Rahmen des
selbstständigen Lernens mit dem Ziel vorzusehen, die Übergangszahlen in die gymnasiale Oberstufe zu erhöhen, die Voraussetzungen der Schüler und Schülerinnen für die Oberstufe zu verbessern und die Attraktivität der Schule für leistungsstarke
Schüler und Schülerinnen zu steigern.
Übergang S I - S II
Um die Eingangsvoraussetzungen für die Fachoberschule und die Oberstufe zu sichern und den erfolgreichen Besuch der
Oberstufe zu gewährleisten, werden fachintern Standards für FOR und FORQ abgesprochen.
Erfolgreiches Bestehen der gymnasialen Oberstufe bei unterschiedlichen Schullaufbahnen und Fähigkeitsprofilen während der
Sekundarstufe I setzt auf Seiten der Schüler und der Schule die Kenntnis des jeweiligen Leistungsstandes voraus. Deshalb wird
die individuelle Leistungsentwicklung der Schüler mit FORQ-Prognose in den letzten beiden Schuljahren der Sekundarstufe I
kontinuierlich dokumentiert, so dass während der Forderkurse im 10. Schuljahr individuell Defizite aufgearbeitet werden können
und eine realistische Kurswahlberatung stattfinden kann. Selbstständiges und zielorientiertes Arbeiten und die Entwicklung
individueller Berufsperspektiven werden vor allem während der Übergangsphase nach Abschluss der Klasse 10 und während des
einwöchigen Projekts in Jahrgangsstufe 11 angestrebt. Im Verlauf der Oberstufe werden die Möglichkeiten einer Ganztagsschule
genutzt, um in selbstständigen Schülerarbeitsgruppen erfolgreich lernen zu können. Durch die Abteilungsleitung und die
Beratungslehrer wird auf Laufbahnkonferenzen und Einzelberatungen die individuelle Schullaufbahn der Schüler auf der
Grundlage der jeweils aktuellen Dokumentationen kritisch-korrigierend begleitet. Nach den Abiturprüfungen wird dieser
Gesamtprozess durch die Abteilungsleitung und die Beratungslehrer ausgewertet und mit den Eingangsvoraussetzungen
verglichen. Mittelfristig sind die verschiedenen bereits existierenden Maßnahmen zur Sicherung der Oberstufe in ein
durchgängiges, stimmiges Gesamtkonzept zu integrieren.
Mitarbeit von OberstufenschülerInnen
OberstufenschülerInnen sollen Dienste übernehmen wie z.B.
Nachhilfe in der Mittagsfreizeit oder an freien Nachmittagen
Austausch in den Forderkursen 10.2 sowie mit den SchülerInnen in Jg. 9.1, die das Ziel des Übergangs in die Oberstufe
haben, über die Erfahrungen in der Oberstufe und die Konsequenzen für die Vorbereitung auf die Oberstufe
Büchereiaufsicht außerhalb der Öffnungszeiten
Aufsicht im Informatikraum bei Nutzung für selbstständige Schülerarbeit
Patenschaften für Klassen der Jg. 5 und 6
- 15 -
Ganztag
Essen / Getränke:
-
-
Die Schulkonferenz fordert dazu auf, in der SV, in der Schulpflegschaft, im Unterricht, in der erzieherischen Arbeit und in
der Kooperationmit der Küche darauf hinzuwirken, dass der Gesundheitsaspekt beim Essens- und Getränkeangebot stärker
berücksichtigt wird und entsprechende Informationen weitergegeben werden.
Beim Kioskangebot sollen kein Einweggeschirr und keine Einwegverpackungen verwandt werden.
Verteilung der Ganztagsstunden
Jahrgang
5
6
7
8
9
10
Förder/Forder
AG
AS/SeLe
KL
Summe
2 LRS, KT, 6 FÖ/FO
(3 Std., 10 Std. aus
Zeitbudget = 27 Std.)
2 LRS, KT, 7 FÖ/FO
(2 Std. = 20 Std.)
LRS (2 Std.)
LRS (1-2)
FO E, M, D (3x1=3)
FO E, M, D (3x1=3)
KL=20
15
10
72
6x2=12*
15
5
52
3x2=6
Mofa
Mofa
15
15
10
10
5
5
5
5
28
26
20
18
* Für jeden Schüler / jede Schülerin der Jahrgangsstufe 6 ist mindestens eine Arbeitsgemeinschaft im Schuljahr verpflichtend.
Abweichungen von der halbjährlichen Dauer können vom Jahrgangsstufenteam 6 nach Absprache mit der Schulleitung
vorgesehen werden. 4 AG durch LehrerInnen, 2 AG durch Honorarkräfte, SchülersporthelferInnen oder Eltern
Ausweitung des Ganztagsangebotes
Mithilfe von Eltern, von OberstufenschülerInnen, von SchülerInnen des 9. und 10. Jahrgangs (Ausbildung zu FreizeithelferInnen
in WP II), Werbung um Vereine, Krankenkassen etc.)
Ganztagsraster
Unterrichtsbeginn 7.50 Uhr, Rückfahrt der Busse nach der 6. Stunde nach 13.35 Uhr, Unterrichtsschluss nach der 8. Stunde
15.10 Uhr. Die Pausenzeiten und die Mittagsfreizeit werden wie folgt festgelegt: Eine Frühstückspause von 10 Minunten nach
der 1. Std., eine Spielpause von 25 Minuten nach der dritten Stunde, eine Mittagsfreizeit in der 6. Stunde von 75 Minuten
Schulleben
Klassen- und Studienfahrten, Schüleraustausch und Praktika
Jahrgang 5: Klassenfahrt, 3-tägig
Jahrgang 7.2: Klassenfahrt, bis zu 5 Unterrichtstagen
Jahrgang 8: Schüleraustausch (5 Unterrichtstage)
Jahrgang 9.1: Betriebspraktikum (3 Wochen)
Jahrgang 9.2: ggf. Studienfahrten (England, Frankreich) und/oder Schüleraustausch (5 Unterrichtstage)
Jahrgang 10: Klassenfahrt, bis zu 5 Unterrichtstagen
Berufserprobungs- bzw. -findungspraktikum 2 Wochen bzw. Vorbereitungsprojekt Oberstufe
Jahrgang 12: Studienfahrt (bis zu 10 Tagen)
Die Klassen- und Studienfahrten sollen so geplant werden, dass sie zeitlich parallel liegen. Dazu legt die Schulkonferenz eine
Woche im Herbst und eine Woche im Frühjahr zur Auswahl fest.
-
Für Studienfahrten ins Ausland gelten folgende Grundsätze:
Vorrang vor einer Studienfahrt in S I hat der Austausch mit einer Partnerschule. Studienfahrten sind nur möglich, wenn
ein solcher Austausch mit einer englischen und französischen Partnerschule nicht möglich ist, bzw. für SchülerInnen,
die an einem Austausch nicht teilnehmen konnten.
Austausch- und Studienfahrten in S I sind für alle Französisch- bzw. Englisch-Kurse anzubieten, wenn die
FachlehrerInnen und KlassenlehrerInnen die Teilnahme befürworten.
Die Kostenobergrenze für Klassen- und Studienfahrten wird wie folgt festgelegt: Jg. 5: 120 DM, Jg. 7: 250 DM, Jg. 10:
350 DM; Studienfahrten und Austausch in der SI: 400 DM (nach England 500 DM), Jg. 12: 500 DM.
Die Gesamtschule Langerwehe führt einen Schüleraustausch mit dem College in Masny für SchülerInnen der Jg. 8 und
9 und mit dem Institut Saint-Jean Berchmans in Lüttich für die Schülerinnen und Schüler, die Französisch als neue
einsetzende Fremdsprache in der 11 lernen, durch.
- 16 -
Projekte / Betriebspraktikum
-
Projekttage können je Halbjahr einmal stattfinden. Sie sollen in den verschiedenen Jahrgangsstufen möglichst zeitlich
parallel liegen. Im 2. Halbjahr werden sie parallel zu den Klassen- und Studienfahrten durchgeführt.
Betriebspraktikum 3 Wochen unmittelbar nach den Herbstferien
Berufspraktikum bzw. Oberstufenprojekt für die 10. Klassen: 2 Wochen im Januar
In der Jahrgangsstufe 11 findet ein Projekt “Berufsorientierung / Lebensplanung” statt.
Eine-Welt-Verkaufsstand
Die Schule führt einen Eine-Welt-Verkaufsstand, in dem Waren aus fairem Handel angeboten werden. Der Erlös wird als Spende
für Projekte in armen Ländern verwendet. Empfehlung an alle LehrerInnen, eine Sammelbestellung für Klassenarbeitshefte auf
Umweltschutzpapier durchzuführen.
Schulfeste
In jedem Jahr findet mindestens ein Schulfest als Schulkarnevalsfest oder als Schul- und/oder Sportfest statt.
Schüler-Portfolio
Schülerinnen und Schüler werden für ehrenamtliches Engagement als KlassensprecherIn, SporthelferIn, StreitschlichterIn o.ä.
sowie für besondere Lernleistungen wie Teilnahme an SchülerInnenwettbewerben, fremdsprachliche Aktivitäten wie
Auslandsstudienaufenthalte oder Austausch durch ein Zertifikat der Schule ausgezeichnet. Die SchülerInnen sammeln diese
Zertifikate im Lauf Ihrer Schulzeit. Für entsprechende besondere Lernleistungen kann auf Antrag der Schülerin / des Schülers
auch nachträglich ein Zertifikat ausgestellt werden.
Soziales Lernen
Streitschlichtung
1)
2)
3)
Ziele und angestrebte Wirkungen:
a) Schüler und Schülerinnen (Vorschlag: jeweils in Jg. 9) erwerben die Kompetenz zur Lösung von (Schul-)
Alltagskonflikten von Kindern und Jugendlichen.
b) Das Gewaltniveau an der Schule verringert sich; das Schulklima verbessert sich.
c) Die Arbeit als Streitschlichter/in trägt zur Persönlichkeitsentwicklung bei.
d) Die (Klassen-)Lehrer/innen werden im Hinblick auf die Lösung von Alltagskonflikten entlastet.
e) Stärkung des Schulprofils
Verfahren: Die Streitschlichter/innen werden durch Aushang mit Namen, Klasse, Foto in der Schule bekannt gemacht und
bei Bedarf von Konfliktbeteiligten angesprochen. Sie nehmen die Streitschlichtung nach Terminabsprache möglichst
unverzüglich wahr. Das Streitschlichtungsgespräch hat folgende Struktur:
a) Darstellung des Konfliktvorfalls aus der Sicht der Streitbeteiligten
b) Herausfinden von Hintergründen und Ursachen für den Konflikt
c) Entwickeln und Prüfen von Lösungsmöglichkeiten
d) Vertrag über die Vereinbarung zur Konfliktlösung
f) Dauer des Gesprächs: ca. 20 - 30 Minuten
g) Die Verantwortung für das Einhalten des Vertrags liegt bei den Betroffenen; die Streitschlichterin bzw. der
Streitschlichter überwacht die Einhaltung des Vertrags und ist ggf. bei Verstößen AnsprechpartnerIn
Voraussetzungen:
a) Finanzielle Mittel für die Qualifikation von Lehrern und Lehrerinnen sowie Schülern und Schülerinnen durch
Supervisoren oder Sozialpädagogen
b) Bereitschaft von Lehrern / Lehrerinnen und Schülern / Schülerinnen zur Mitarbeit
c) Einrichtung einer Sonderaufgabe (mit Entlastungsstunde) zur Koordination der Streitschlichtung an der Schule
d) (ruhiger) Raum für die Streitschlichtungsgespräche
e) Entwicklung und Umsetzung von Streitschlichtung an der Schule:
Qualifizierung von Schülern und Schülerinnen (Jg. 9) in Streitschlichtung (3 Tage)
Einführung der Streitschlichtung durch Unterrichtsreihen (Schwerpunkt Jg. 5 und 6)
Angebot und Durchführung der Streitschlichtung, begleitet (z.B. als AG) durch 14-tägliche Treffen der
Streitschlichter/innen mit dem/der Koordinationslehrer/in
- 17 -
Zusammenarbeit mit der Polizei
Die Gesamtschule Langerwehe arbeitet mit dem Kommissariat „Vorbeugung“, den Jugendstraßenpolizisten und dem
Bezirksbeamten der Gemeinde Langerwehe partnerschaftlich zusammen. Im Rahmen dieser Zusammenarbeit sind folgende
Angebote für Erziehungsberechtigte, SchülerInnen und LehrerInnen vorgesehen:
Einzelberatung
Sprechstunde für die Schülerinnen und Schüler
Beratung der SV und Austausch mit der SV
Information und Beratung einzelner Klassen
Mitarbeit bei Projekten zur Gewaltprävention und zur Jungen- und Mädchenförderung
Ziele dieser partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen Polizei und Schule sind:
Prävention,
Information, Beratung, Hilfe, auch bei Straftaten und Strafverfolgung,
Aufarbeiten von Fehlverhalten, z.B. durch Erstellen eines Täter-Opfer-Profils
Beratung
Elternsprechtage
Die Beratungszeiten werden wie folgt festgelegt: 9.00-12.00 Uhr und 15.00-18.00 Uhr. Die Beratung soll von allen Eltern und
SchülerInnen der Klasse wahrgenommen werden. Der Elternsprechtag findet als Klassenlehrerberatung statt. Die
FachlehrerInnen informieren die KlassenlehrerInnen über den aktuellen Leistungsstand der SchülerInnen. Ab Jahrgangsstufe 7
findet bei Bedarf parallel zur Klassenlehrerberatung eine Fachlehrerberatung statt, insbesondere in den Fächern mit schriftlichen
Arbeiten.
Eltern- und Schülerinformation und -beratung
durch KlassenlehrerInnen, BeratungslehrerInnen S I und Oberstufe, Abteilungsleitungen und Schulsozialarbeiterin, insbesondere
an folgenden Gelenkstellen der Schullaufbahn:
Am Ende eines Schuljahres für die Eltern der künftigen Jahrgangsstufe 5 zur Klassenbildung und
zur Vorstellung der Klassenlehrer und -lehrerinnen sowie zur Gestaltung der Einstiegsphase und der pädagogischen
Arbeit,
im zweiten Halbjahr der Jahrgangsstufe 6 zur Vorbereitung auf die Wahlen für den Wahlpflichtbereich I,
im zweiten Halbjahr der Jahrgangsstufe 8 zur Vorbereitung auf die Wahlen für den Wahlpflichtbereich II,
im zweiten Halbjahr der Jahrgangsstufe 10 zur Frage "Was kommt nach Jahrgangsstufe 10" in Zusammenarbeit mit der
Berufsberatung des Arbeitsamtes und VertreterInnen von Handwerk und Industrie sowie den Beratungslehrern und lehrerinnen der gymnasialen Oberstufe.
Berufsberatung durch das Arbeitsamt ab Jg. 8 sowie für die SchülerInnen der Oberstufe ab Jg. 11 und vorbereitend in
Jg. 10
Laufbahnberatung in Jg. 9
Aufgrund der Fortbildung „Laufbahnplanung und Planung von Jg. 9 und 10“ in der Frühjahrsfortbildung des 8. Jahrgangs und
auf der Grundlage der Zeugnisnoten Ende Jg. 8 findet zum Schuljahrsbeginn vor dem Betriebspraktikum ein Sprechtag für
Schülerinnen und Schüler des 9. Jahrgangs mit dem Schwerpunkt „Beratung zu Laufbahn und Lebensplanung“ durch die
KlassenlehrerInnen als Projekttag mit folgenden Beratungselementen statt:
Selbsteinschätzung und Abschlussziele der Schüler und Schülerinnen
Zielvereinbarung (im Hinblick auf Arbeitsschwerpunkte und Verhaltensänderung der SchülerInnen sowie
Unterstützungs- und Förderangebote durch die FachlehrerInnen )
Dokumentation der Zielvereinbarung mit Unterschrift durch die SchülerInnen und die KlassenlehrerInnen
Die Zielvereinbarungen werden als Grundlage für Laufbahnkonferenzen und weitere Schülerberatung genutzt.
Ausstattung, Lernmittel, Gebäude, Haushalt
Haushalt
1)
2)
Vor der Beratung in den Ausschüssen und im Rat der Gemeinde Langerwehe sind Anforderungen nur für den Vermögenshaushalt erforderlich. Zudem ist für eine langfristige Haushaltsplanung erforderlich, besonderen Ersatzbedarf im
Vermögenshaushalt, der für die nächsten ca. 5 Jahre absehbar ist, der Organisationsleitung mitzuteilen. Die Organisationsleitung prüft, inwieweit dieser langfristig absehbare Ersatzbedarf durch Ansparen abgedeckt werden kann und / oder
inwieweit frühzeitige Verhandlungen mit dem Schulträger zur Absicherung der erforderlichen Ersatzinvestitionen zu
gewährleisten sind.
Nach Mitteilung des voraussichtlichen Jahresbudgets legt die Schulleitung oder eine von der Schulkonferenz eingerichtete
- 18 -
3)
4)
5)
6)
7)
8)
9)
Teilkonferenz eine vorläufige Verteilung der Haushaltsmittel für die Fächer und Fachbereiche fest, die in der Phase der
Übergangswirtschaft Grundlage der Haushaltsführung ist. Nach Genehmigung des Haushalts der Gemeinde erarbeitet die
Schulleitung oder die Teilkonferenz in einer gemeinsamen Sitzung mit den Fachkonferenzvorsitzenden Vorgaben für die
Fächer und Fachbereiche als Beschlussvorlage für die Schulkonferenz.
Die Fächer und Fachbereiche verwalten die ihnen zugewiesenen Haushaltsmittel in eigener Verantwortung. Sie sind zudem
für die Haushaltskontrolle in dem Sinn verantwortlich, dass keine überplanmäßigen Aufträge erteilt werden.
Aufträge für Beschaffungen werden der Organisationsleitung vorgelegt, die sie jeweils daraufhin prüft,
a) ob der Schulträger für die Auftragserteilung zuständig ist (Vermögenshaushalt und Ausschreibungen nach VOL),
b) ob die erforderliche Deckung im Rahmen der den Fächern und Fachbereichen zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel
gegeben ist und
c) ob ein Beschluss des zuständigen Gremiums (z.B. Fachkonferenz oder Team) vorliegt.
d) In der Phase der Übergangswirtschaft werden Beschaffungsaufträge dem Schulleiter vorgelegt, der sie auf die
Unabweisbarkeit für die Sicherung des laufenden geordneten Schulbetriebs hin prüft.
Die Organisationsleitung zeichnet die Rechnungen ab. Sie vermerkt aufgrund der Rechnungen und der aus den
Kontoauszügen zu entnehmenden Abbuchungsaufträge die Ausgaben in der Haushaltsdatei, aus der jeweils zu entnehmen
sein muss, welche Mittel je Fach oder Fachbereich bereits verausgabt sind bzw. durch erfolgte Aufträge in Anspruch
genommen worden sind. Ausgaben werden in der Datei den Fächern bzw. Fachbereichen und den Haushaltsstellen
zugeordnet.
Soweit Fächer oder Fachbereiche zusätzliche Mittel anfordern, haben sie die Anforderung - möglichst mit einem
Deckungsvorschlag - dem Schulleiter vorzulegen, der ggf. über eine entsprechende Änderung der Verteilung der Haushaltsmittel entscheidet oder den Antrag auf zusätzliche Mittel der Schulkonferenz zur Entscheidung vorlegt. Stellt die
Organisationsleitung bei den laufenden Ausgaben (Abbuchungen) Überschreitungen fest, legt sie einen Deckungsvorschlag
vor und informiert den Schulleiter.
Die Organisationsleitung informiert die Schulkonferenz über unabweisbare Abweichungen vom Haushaltsplan (z.B.
aufgrund von Beschädigungen oder Abweichungen bei laufenden Betriebskosten). Soweit Reparaturen oder Ersatzbeschaffungen bei Beschädigungen aus Sicherheitsgründen nicht unverzüglich und zwingend erforderlich sind, entscheidet über die
Reparatur oder Ersatzbeschaffung bei Beträgen bis 500,- DM die Schulleitung, bei Beträgen über 500,- DM die
Schulkonferenz.
Die Schulleitung legt im Fall solcher Veränderungen der Haushaltsausgaben nach Absprache mit den Fachkonferenzvorsitzenden der Schulkonferenz einen aufgrund der Mehr- oder Minderausgaben veränderten Haushaltsplan vor.
Über Haushaltsüberschreitungen in einzelnen Fächern oder anderen Haushaltsbereichen und über die jeweils erforderliche
Deckung entscheidet bei Beträgen bis 500,- DM die Schulleitung und über 500,- DM die Schulkonferenz unter Beteiligung
der von Änderungen betroffenen Fachkonferenzen.
Klassenraumzuweisung
Die Zuordnung der Räume zu den Klassen wird wie folgt festgelegt: Jg. 5 - 7 Gebäude I, Jg. 8 - 10 Gebäude II, Oberstufe
Gebäude III.
Schulbücher
An der Gesamtschule Langerwehe sind folgende Lehrwerke im Rahmen der Lernmittelfreiheit eingeführt:
Sekundarstufe I (Jahrgang 5-10)
Deutsch
Englisch
Französisch
Latein
Mathematik
Biologie
Chemie
Physik
Gesellschaftslehre
Wirtschaft
Hauswirtschaft
Technik
Religion
- 19 -
Deutschstunden
Treffpunkte
Miteinander sprechen R/G
Notting Hill Gate (Lehrbuch, Practice book)
Grundgrammatik Kurzausgabe 7-10
Ensemble
Itinera
mathe live
bsv Biologie GN
Chemie heute - Sekundarbereich I
Physik
Diercke Weltatlas, Ausgabe 2
Menschen - Zeiten - Räume, Arbeitsbuch
für Gesellschaftslehre (NRW)
Politik gestalten
Lernbereich: Wirtschaft
Haushalt
Elementare Technik
Cornelsen Verlag
Schroedel Verlag
Westermann Verlag
Diesterweg Verlag
Klett Verlag
Klett Verlag
Klett Verlag
Klett Verlag
bsv Verlag
Schroedel Verlag
Cornelsen Verlag
Westermann Verlag
Das neue Kursbuch
Gott und die Welt
Diesterweg/Calwer Verlag
Patmos Verlag
Cornelsen Verlag
Schroedel Verlag
Cornelsen Verlag
Westermann Verlag
Klett Verlag
Musik
Bürokunde
Pädagogik
Musik hören, machen, verstehen
Musicassette
Spielpläne
Banjo
Maschinenschreiben, Ausgabe B
Der kleine Phoenix
Metzler Verlag
bsv Verlag
Klett Verlag
Klett Verlag
Dümmler Verlag
Schöningh Verlag
Gymnasiale Oberstufe (Jahrgang 11-13)
Deutsch
Englisch
Französisch
Erdkunde
Geschichte
Sozialwissenschaften
Pädagogik
Musik
Mathematik
Biologie
Chemie
Physik
Schriftstücke
Aspects
The English Companions Modern Grammar
Etapes (Lehrbuch, Grammatisches Beiheft,
Carnet d`exercices)
Fundamente
Räume und Strukturen
Japan - Industriestaat mit Zukunft
Tempora - Grundriss der Geschichte
Sozialwissenschaftliche Aspekte
Phoenix Bd. 2
Grundlagen Musiktheorie
Analysis Grundkurs / Leistungskurs
Lineare Algebra
Beurteilende Statistik
Biologie
Chemie heute
Physik
Klett Verlag
Schöningh Verlag
Diesterweg Verlag
Cornelsen Verlag
Klett Verlag
Klett Verlag
Westermann Verlag
Klett Verlag
Klett Verlag
Schöningh Verlag
Klett Verlag
Klett Verlag
Klett Verlag
Schroedel Verlag
Metzler Verlag
Schroedel Verlag
Schroedel Verlag
Eigenanteil der Eltern
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Jg. 5: Diercke Weltatlas - Ausgabe 2-, Westermann Verlag; Notting Hill Gate Workbook, Diesterweg Verlag
Jg. 6: Notting Hill Gate Workbook, Diesterweg Verlag
Jg. 7:Chemie heute - Sekundarbereich I, Schroedel Verlag; Notting Hill Gate Workbook, Diesterweg Verlag
Jg. 8: Biologie heute - 7-10, Schroedel Verlag; Notting Hill Gate Workbook, Diesterweg Verlag
Jg. 9: Notting Hill Gate Workbook, Diesterweg Verlag
Jg. 10: Notting Hill Gate Workbook, Diesterweg Verlag
Das Notting Hill Gate Practice book ist im Schuljahr 1997/98 in Jg.5 aufbauend eingeführt worden; in den anderen Jahrgängen,
in denen das vorangehende Lehrwerk eingeführt ist, ist das Orange line Workbook bzw. Arbeitsheft, Klett Verlag, zu beschaffen.
In Biologie wird im Schuljahr 1998/99 bsv Biologie GN aufbauend eingeführt, ab Schuljahr 2001/2002 als Eigenanteil in Jg. 8.
Oberstufe: Der Eigenanteil der Eltern in der Oberstufe umfasst jeweils die Bücher der Leistungskurse, im Fach Deutsch das
Schülerarbeitsbuch sowie diverse Lektüren.
Elternbeitrag für Material für das Fach Technik
Jg. 5-8:
3,- DM je Halbjahr
Jg. 9 und 10 / WP I und WP II
5,- DM je Halbjahr
Jg. 10 (Kernunterricht)
10,- DM je Halbjahr
Die erstellten Werkstücke bleiben im Besitz der SchülerInnen.
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HAUSORDNUNG
Die Hausordnung enthält die Regeln für das Zusammenlernen und Zusammenleben in der Gesamtschule
Langerwehe. Alle Schüler und Schülerinnen sollen durch ihr Verhalten mit dazu beitragen, dass der Unterricht und
das Schulleben nicht gestört werden und sich alle in der Schule wohlfühlen können.
A. REGELUNGEN ZUM UNTERRICHTSVORMITTAG UND -NACHMITTAG
1. Vor dem Unterricht halten sich die SchülerInnen auf dem Schulhof auf. Bei schlechter Witterung steht
das Foyer für den Aufenthalt der SchülerInnen zur Verfügung. Die Frühaufsicht entscheidet, ob das
Foyer geöffnet wird.
2. In der Vormittagspause halten sich alle SchülerInnen auf dem Schulhof, in der Spielzone, im Foyer,
im Forum oder in der Mensa auf. Der Aufenthalt im sonstigen Schulgebäude und das Verlassen des
Schulgeländes während der Pausen sind untersagt.
3. Bei Regenpausen halten sich die SchülerInnen im Forum oder Foyer, im Klassenraumbereich, in der
Spielzone oder der Mensa auf.
4. In den 5-Minuten-Pausen und während der Unterrichtszeit können die Toiletten im Flurbereich benutzt
werden. In der Vormittagspause und während der Mittagsfreizeit stehen ausschließlich die Toiletten
auf dem Hof zur Verfügung.
5. Auf dem gesamten Schulgelände sind Rauchen, Alkohol und andere Drogen entsprechend den
geltenden rechtlichen Regelungen verboten. Waffen aller Art sowie Gegenstände wie Taschenmesser
oder Laserpointer, die als Waffen verwendet werden oder eine Verletzungsgefahr mit sich bringen
können, dürfen nicht in die Schule mitgebracht werden.
6. Zu Beginn jeder Unterrichtsstunde sorgen die SchülerInnen dafür, dass alle für die Stunde
erforderlichen Materialien auf dem Tisch liegen und alle anderen Sachen vom Tisch weggeräumt
sind. Während des Unterrichts können vergessene Arbeitsmaterialien nicht mehr aus anderen
Unterrichtsräumen geholt werden.
7. Sollte sich ein Lehrer oder eine Lehrerin verspäten, verhalten sich die SchülerInnen ruhig. Der
Klassensprecher oder die Klassensprecherin sagt nach spätestens fünf Minuten im Lehrerzimmer
oder bei der Schulleitung Bescheid.
8. Bei Schulschluss verlassen die SchülerInnen den Unterrichtsraum in sauberem Zustand und stellen
die Stühle hoch. Bücher, Hefte u.ä. werden in die Schließfächer eingeordnet, Taschen und Mappen
im Regal abgestellt.
9. Bei mutwilligen Beschädigungen und Zerstörungen haften die Eltern für den entstandenen Schaden.
Für Spiele und Geräte, die die SchülerInnen privat für die Nutzung im Freizeitbereich mitbringen,
übernimmt die Schule keine Haftung.
10. Die SchülerInnen melden Unfälle im Lehrerzimmer.
B. REGELUNGEN ZUR MITTAGSFREIZEIT UND ZUM MITTAGESSEN
1. In der Mittagszeit halten sich die SchülerInnen im Freizeitbereich (Bücherei, Klassenräume, Bistro,
Ruheraum, Spielzone, Schulhof zwischen Gebäude I und II und Sporthallen) auf. Dabei sind die
Bücherei, das Bistro, der Ruheraum und die Klassenräume für Stillbeschäftigungen wie Lesen oder
Schularbeiten, für Karten- und Brettspiele sowie Freizeitangebote vorgesehen; Lauf- und Ballspiele
sind nur auf dem Schulhof erlaubt.
2. Die Ausleihe von Brett- und Kartenspielen und von Spielen für den Hof erfolgt gegen Schülerausweis
bei der Spielothek in der Spielzone.
3. Die Mitnahme von Essen aus der Mensa ist untersagt.
4. Getränke sollen nur in verschließbaren und wiederverwendbaren Behältern in die Schule gebracht
werden.
5. Die Ausgabe der Essensmarken gegen Vorlage der abgestempelten Überweisungsbelege erfolgt in
der Vormittagspause. Die Essensmarken für den nächsten Tag sollen in der Mittagsfreizeit oder am
gleichen Tag bis 10.45 Uhr abgestempelt werden. Fehlen SchülerInnen am folgenden Tag, so können
sie bis 10.45 Uhr mit Angabe des Namens und des gewählten Essens durch Anruf im Sekretariat ihre
Bestellung rückgängig machen.
6. SchülerInnen, die zu Hause Mittag essen, können bei Vorlage einer entsprechenden schriftlichen
Erklärung ihrer Erziehungsberechtigten das Schulgelände verlassen. Diese Erklärung muss den
KlassenlehrerInnen vorliegen und von den SchülerInnen mit sich geführt werden, damit sie sich auf
Verlangen eines Lehrers oder einer Lehrerin ausweisen können.
7. Nach dem Mittagessen wird der Tischplatz aufgeräumt; Essensreste werden vom Teller entfernt und
die Tabletts zurückgestellt.
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C. ORDNUNG UND DIENSTE
1. In den Klassen übernehmen die Tischgruppen oder einzelne SchülerInnen Dienste.
2. Alle Klassen nehmen im Wechsel Ordnungsdienste wie den Mensa-, Hof- und Flurdienst wahr.
3. Ordnungsdienste werden entsprechend dem Plan der Ständigen Vertretung durch die
Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer bzw. die Oberstufen-Beratungslehrerinnen und -lehrer
eingesetzt. Alle Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, diesen Ordnungsdienst zuverlässig
wahrzunehmen.
4. Für SchülerInnen und LehrerInnen gelten folgende Grundsätze:
Müll und Verschmutzungen an unserer Schule gehen uns alle an, denn in einer sauberen
Schule fühlen wir uns wohler.
Ich achte darauf, dass meine Schule sauberer wird.
Das bedeutet,
dass ich Müll vermeide bzw. nur in die dafür vorgesehenen Abfalleimer werfe,
dass ich meinen Klassenraum und den Flurbereich vor meiner Klasse sauberhalte,
dass ich bereit bin Müll aufzuheben, selbst wenn es der Müll anderer ist.
dass der Unterricht erst beginnt, wenn der Klassenraum aufgeräumt und sauber ist.
Wenn LehrerInnen mich auffordern Müll aufzuheben und in die Sammelbehälter zu werfen, so
tue ich dies.
Befolge ich die Anweisung nicht, werde ich der Schulleitung gemeldet. Die Schulleitung setzt
mich dann für einen Ordnungsdienst ein. Außerdem erfolgt eine Meldung an meine/n
KlassenlehrerIn.
MitschülerInnen, die die Schule durch Müll verschmutzen, bitte ich ihren Müll aufzuheben und
in die Papierkörbe zu werfen.
D. UMGANG MIT GEWALT
Die Gesamtschule Langerwehe duldet auf keinen Fall:
gezielte Körperverletzung,
Bedrohung und Erpressung,
Herabsetzen und Isolieren,
sexuelle Belästigung.
Alle LehrerInnen, Schülerinnen und Eltern der Gesamtschule setzen sich dafür ein, dass es nicht zu
solchen elementaren Regelverstößen kommt, und sorgen dafür, dass die, die gegen diese Grundregeln
verstoßen, sich dafür verantworten.
E. REGELUNGEN ZUR BUSORDNUNG
1. Während der Fahrt sind Herumgehen und Herumtoben im Bus untersagt. Den Anordnungen der
Fahrer ist Folge zu leisten.
2. Jede/r Schüler/in achtet darauf, dass der Busfahrer nicht durch das Verhalten der SchülerInnen
(Lautstärke, Herumtoben u.ä.) vom Fahren abgelenkt wird.
3. Wenn die Busse an der Haltestelle ankommen, achten die SchülerInnen auf einen angemessenen
Abstand. Sie steigen ruhig, zügig und ohne Drängeleien ein bzw. aus. Sie begeben sich unverzüglich
auf das Schulgelände bzw. nach Schulschluss nach Hause; nur auf dem direkten Schulweg besteht
Versicherungsschutz.
4. Wenn die Beförderungsbedingungen von SchülerInnen nicht eingehalten werden, entfällt der
Anspruch auf Schulbusbeförderung.
E. REGELUNGEN ZUR OBERSTUFE
1. Die OberstufenschülerInnen unterstützen die Aufsichten, indem sie SchülerInnen der Jahrgängen 5 10 ohne Lehrerbegleitung nicht in Gebäude III und nicht an ihren Versammlungsplätzen außerhalb
des Schulgeländes dulden und indem sie nicht in Sichtweite jüngerer Schüler rauchen.
2. Sie hindern schulfremde Jugendliche daran, sich auf dem Schulgelände aufzuhalten.
3. Sie dürfen -mit Ausnahme des Eingangsbereichs von Gebäude III bei Regenpausen- nicht auf dem
Schulgelände rauchen.
4. Sie können in den Pausen und ihren Freistunden das Gebäude betreten und das Schulgelände
verlassen.
5. Sie müssen sich durch einen Schülerausweis ausweisen können, wenn sie Rechte in Anspruch
nehmen, die die SchülerInnen der Jahrgangsstufen 5 - 10 nicht haben.
(Beschluss der Schulkonferenz vom 26.6.97, 18.6.98, 3.4.2000)
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