G ESAMTSCHULE L ANGERWEHE Sekundarstufen I und II Josef-Schwarz-Straße 16 52379 Langerwehe Telefon 02423/9414-0 Fax 02423/7688 SCHULPROGRAMM Stand: SCHULJAHR 2000/2001 (Beschluss der Schulkonferenz vom 3.4. und 5.6. 2000) MOTTO: Es gibt nichts Gutes außer: Man tut es. (E. Kästner) 1. PRÄAMBEL 4 2. LEITSÄTZE 5 Die Gesamtschule als Schule der Integration und Differenzierung Unterricht Lernkonzept 5 5 5 Fördern und Fordern Jahrgangsstufe 5: Jahrgangsstufe 6: Jahrgangsstufen 9 und 10: 6 6 6 6 Berufswahlvorbereitung 6 Projekt „Schulverweigerung - Schulversagen" 6 Beratung 7 Mädchen- und Jungenförderung 7 Ganztag 7 Schulleben und Öffnung von Schule 7 Fahrten und Austausch 8 Elternmitarbeit 8 Umgang mit Gewalt / Streitschlichtung 8 Ordnung und Sauberkeit 9 3. KONZEPTE / REGELUNGEN 9 Öffentlichkeitsarbeit Information und Werbung Vereinsmitgliedschaften Förderverein 9 9 9 9 Schulentwicklung Schwerpunkte Schulprogramm Fortbildungsplanung 9 9 9 9 Schulmitwirkung 10 Lernkonzept, Unterricht, Leistungsbewertung Hausaufgaben Schulinterne Lehrpläne und Fachabsprachen Leistungsbewertung Leistungsdifferenzierung Selbstständiges Lernen Stundentafel Unterrichtskürzungen Wahlpflichtbereich I und II: 10 10 10 11 11 11 13 13 13 -2- Förder-/Forderkonzept Jahrgänge 5 und 6 Jahrgänge 10 und 11 Forderangebote entsprechend dem Konzept für Jg. 10 in allen Jahrgängen ab Jg. 9 Externe Förderangebote Projekt „Schulversagen - Schulverweigerung“ / Zeitbudget für besondere Aufgaben: 14 14 14 14 14 14 Oberstufe Kursangebot Grundsätze zur Kooperation in der Oberstufe Sicherung der Oberstufe Übergang S I - S II Mitarbeit von OberstufenschülerInnen 14 14 15 15 15 15 Ganztag Essen / Getränke: Verteilung der Ganztagsstunden Ausweitung des Ganztagsangebotes Ganztagsraster 16 16 16 16 16 Schulleben Klassen- und Studienfahrten, Schüleraustausch und Praktika Projekte / Betriebspraktikum Eine-Welt-Verkaufsstand Schulfeste Schüler-Portfolio 16 16 17 17 17 17 Soziales Lernen Streitschlichtung Zusammenarbeit mit der Polizei 17 17 18 Beratung Elternsprechtage Eltern- und Schülerinformation und -beratung Laufbahnberatung in Jg. 9 18 18 18 18 Ausstattung, Lernmittel, Gebäude, Haushalt Haushalt Klassenraumzuweisung Schulbücher Eigenanteil der Eltern Elternbeitrag für Material für das Fach Technik 18 18 19 19 20 20 Anhang: - - -3- Hausordnung Schulinterne Lehrpläne -Zuständigkeitsregelung Regularien für die Lehrer und Lehrerinnen Regeln und Orientierungshilfen für Eltern Jahresterminplan für die Lehrer und Lehrerinnen sowie die Eltern (Sekundarstufe I und gymnasiale Oberstufe) 1. Präambel Das Schulprogramm der Gesamtschule Langerwehe fasst - im Rahmen der Rechtsvorschriften und der pädagogischen Vorgaben des Landes NRW - den Stand der schulinternen Verständigung über pädagogische Ziele und Werte, über Entwicklungsvorhaben und Konzeptionen, über Regelungen und Ablaufpläne zusammen, die sich im Lauf der Schulentwicklung seit der Gründung der Schule im Jahr 1987 ergeben haben. Dabei erfasst das Schulprogramm die Grundlagen und Bereiche der pädagogischen Arbeit, über die sich in der Schulkonferenz ein tragfähiger Konsens gebildet hat. Es ist entsprechend im Lauf der weiteren Entwicklung und aufgrund neuer Herausforderungen, Erfahrungen und Schwerpunktsetzungen fortzuschreiben. Dabei orientiert sich die Fortschreibung an folgenden Entwicklungsphasen: 1. Einführung bei neuen Problemen, Vorhaben und Grundsätzen in einer breiten Diskussion aller in der Schule vertretenen Gruppen 2. Entwicklung von Handlungsvorschlägen und Beschlussvorlagen als Grundlage für die Beschlussfassung in der Schulkonferenz 3. Erprobung und Evaluation 4. Fixierung als Teil des Schulprogramms Das Schulprogramm ist die Grundlage der innerschulischen Verständigung und bietet den Rahmen für die Gestaltung der pädagogischen Arbeit für die Schulleitung, die Teams und die einzelnen Lehrer und Lehrerinnen. Es dient zugleich der Darstellung der Schule nach außen, gegenüber den Eltern, u.a. als Hilfe bei der Wahl der weiterführenden Schule, gegenüber dem Schulträger und gegenüber der Schulaufsicht. -4- 2. Leitsätze Die Gesamtschule als Schule der Integration und Differenzierung Die Gesamtschule ist eine Schule der Integration und Differenzierung, eine Schule der Einheit in der Vielfalt, in der Schülerinnen und Schüler unterschiedlicher sozialer, kultureller und nationaler Herkunft, unterschiedlicher Begabungen und Interessen und unterschiedlicher Ziele und Perspektiven zusammen lernen und zusammen leben. Das gemeinsame Lernen und Leben im Klassenverband wird durch die Ausprägung eines individuellen Bildungsprofils durch Fördern und Fordern und durch innere und äußere Differenzierung nach Leistung und Neigung ergänzt. Unterricht Die Zielvorstellungen von Unterricht an der Gesamtschule Langerwehe orientieren sich an folgenden Grundsätzen: Der Unterricht sichert durch klare Regeln und Klassenmanagement die Lernbedingungen, knüpft an die jeweiligen Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler an, geht möglichst differenziert auf die unterschiedliche Lern- und Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler ein, berücksichtigt durch Vielfalt in Unterrichtsmethodik und unterrichtlicher Inszenierung die Unterschiedlichkeit von Lernzugängen und Lerntypen, sichert die für die Bearbeitung und Lösung von Aufgaben erforderlichen Informationen und (fach-) methodischen Arbeitstechniken, berücksichtigt reflektiert die Differenz von Voraussetzungen und Anforderungen, berücksichtigt die Vergleichbarkeit von Leistungsanforderungen und Leistungsbewertung innerhalb und zwischen den Jahrgangsstufen orientiert die Leistungsbeurteilung an klaren Erwartungen, Kriterien und Anforderungsniveaus, nutzt Fehler als Lernanlass und Lernchance und unterscheidet zwischen Lernen und Leisten, ermöglicht Mitgestaltungsmöglichkeiten von Unterricht und Lernen durch die Schülerinnen und Schüler und fördert die Aneignung von Unterrichtsinhalten und die Begriffsbildung durch selbstständige Erarbeitung und durch Austausch zwischen den Schülerinnen und Schülern, mutet den Schülerinnen und Schülern die Eigenverantwortung für ihr Lernen zu. Lernkonzept Da Kinder und Jugendliche sehr unterschiedlich sind und lernen, versucht die Gesamtschule Langerwehe auf verschiedenste Weise den Lernprozess der Schülerinnen und Schüler zu begleiten, leistungsstarke Schülerinnen werden gefordert und leistungsschwache gefördert durch Binnendifferenzierung in möglichst vielen Unterrichtsphasen durch Forder- und Förderkurse durch äußere Leistungsdifferenzierung im Fach Selbstständiges Lernen, in dem insbesondere Methoden an fächerübergreifenden Themen trainiert werden im Projektunterricht bzw. bei Projekttagen, die fester Bestandteil des Unterrichts in allen Jahrgangsstufen sind. Darüber hinaus werden in allen Unterrichtsstunden und außerhalb des Unterrichts soziale Handlungskompetenzen eingeübt und gefordert. Ziele sollten sein: allen Schülerinnen und Schülern zumindest die Erreichung des Sekundarstufen I-Abschlusses zu ermöglichen, um den Übergang in die Berufswelt. sicher zu stellen. allen Schülerinnen und Schülern mit der entsprechenden Leistungsfähigkeit den Übergang in die Fachoberschule und in die gymnasiale Oberstufe zu ermöglichen die Schullaufbahn so lange wie möglich offen zu halten das Oberstufenangebot mit dem vorhandenen Profil, die für die Oberstufe erforderlichen Eingangsvoraussetzungen und die Qualität der Oberstufe zu sichern. Diese Ziele setzen voraus, dass pädagogische Maßnahmen rechtzeitig überlegt werden und wirksam sein sollten, um Schulabbrüche und Schulversagen v o r und i n den Jahrgangsstufen 9 und 10 abzuwenden. -5- Fördern und Fordern Fördern und Fordern sind Ziel und Verpflichtung des gesamten Unterrichts (s. Unterricht, Lernkonzept). Sie haben das Ziel, Lernschwierigkeiten zu klären und ihre Aufarbeitung zu ermöglichen, Lernstärken zu nutzen und durch anspruchsvolle Aufgaben herauszufordern. Zusätzlich zum Unterricht werden in den Jahrgangsstufen 5 und 6, 9 und 10 Förder- und Forderkurse mit folgenden Zielen angeboten: Jahrgangsstufe 5: Hauptziel ist es, den großen Unterschieden bei den Eingangsvoraussetzungen bezüglich der Lernleistungen und der Verhaltensentwicklung - so weit eben möglich - gerecht zu werden. Berücksichtigt werden auch Unterschiede in Bezug auf häuslich-familiäre Voraussetzungen und die Lernmotivation der SchülerInnen. Die Teilziele liegen in folgenden Bereichen: Angleichung der unterschiedlichen Voraussetzungen aus den Grundschulen Basis für die Diagnose zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs Aufarbeitung von Defiziten in den Fächern Deutsch und Mathematik (Förderkurse) Angebote für leistungsstarke Schülerlnnen (Forderkurse) in Deutsch und Mathematik Angebot für SchülerInnen mit auffälligen Konzentrationsschwierigkeiten Förderung von SchülerInnen mit starken Lese-Rechtschreib-Schwierigkeiten (evtl. auch über externe Förderung) Erweiterung des Angebots um das Fach Englisch gegebenenfalls in 5.2 Jahrgangsstufe 6: - Fortführung der unter Jahrgang 5 genannten Ziele, und zwar Förderung der schwächeren SchülerInnen in den Fächern D, E, M Angebote für leistungsstarke SchülerInnen in D, E, M spezielle Förderung für konzentrationsschwache Kinder spezielle interne und externe Förderung für Kinder mit LRS-Problematik Vorbereitung der Differenzierung in Englisch und Mathematik in 6.2 Förderung zur Stabilisierung schwächerer Schüler für G-/E-Kurs Jahrgangsstufen 9 und 10: Ziel des Forderunterrichts in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik ist es leistungsstärkere SchülerInnen an Fachthemen und -aufgabenstellungen heranzuführen, die auf Grund ihres höheren Anspruchsniveaus im regulären Unterricht nicht thematisiert bzw. bearbeitet werden. Damit sollen die Eingangsvoraussetzungen für die gymnasiale Oberstufe, aber auch für die Fachoberschule verbessert werden. Berufswahlvorbereitung Die Berufswahlvorbereitung hat zum Ziel, dass die Schülerinnen und Schüler über Information und Berufsberatung hinaus die Berufs- und Arbeitswelt unmittelbar etwa durch die Betriebspraktika kennenlernen, ihre eigenen Neigungen, Fähigkeiten und Fertigkeiten erfahren, sie auf dem Hintergrund der spezifischen Anforderungen der Berufswelt überprüfen und so zu einer begründeten Berufswahl kommen. Projekt „Schulverweigerung - Schulversagen" Das Angebot richtet sich an Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 9 und 10 (als letztes Schulbesuchsjahr) und an Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 9, deren Versetzung bzw. deren Hauptschulabschluss nach Klasse 9 gefährdet erscheint. Dabei wird davon ausgegangen, dass beide Gruppen Schwierigkeiten beim Übergang von der Schule in den Beruf haben. Deshalb werden folgende Ziele verfolgt: Ermöglichen des Hauptschulabschlusses Motivieren zum regelmäßigen Schulbesuch Hilfen zum Übergang von Schule zum Beruf geben (Berufsfindung) Hilfen zur realistischen Selbsteinschätzung geben Selbstvertrauen stärken -6- - Soziales Verhalten trainieren Hilfen bei der Erstellung eines persönlichen Lebensfahrplanes geben Hilfen für eine selbstständige Lebensbewältigung anbieten Beratung Das Ziel der Beratung ist die Hilfe zur Selbsthilfe, d.h. dass die Schülerinnen und Schüler befähigt werden, bei Problemen und Konflikten auf Grund der Beratung für sie realisierbare Lösungen zu finden und umzusetzen. Sie sollen dabei zugleich erfahren, dass sie mit ihren Sorgen nicht allein gelassen werden, sondern Begleitung und Unterstützung finden. Die Beratung von Schülerinnen und Schülern erfolgt durch unterschiedliche Personen mit unterschiedlichen Zielen. Grundlegend als Ansprechpartner bei Lern-, Verhaltens- und Beziehungsproblemen ist dabei zunächst einmal der Klassenlehrer oder die Klassenlehrerin. Die Abteilungsleiter beraten im Hinblick auf die Schullaufbahn, die Leistungsentwicklung und -beurteilung und vermitteln ggf. auch bei Konflikten mit Lehrerinnen oder Lehrern. Die Schulsozialarbeiterin berät bei persönlichen und familiären Problemen und hilft den Schülerinnen und Schülern, eigenständige Lösungen zu finden. Sie vermittelt zudem Hilfen durch das Jugendamt und Erziehungsberatungsstellen und berufspraktisch orientierte Ausbildungsmöglichkeiten bei Schulverweigerung und Schulversagen. Die Beratungslehrerinnen helfen bei Lernproblemen, bei Schwierigkeiten mit Hausaufgaben und bei schlechten Noten, bei Schulangst und Problemen mit Lehrerinnen oder Lehrern sowie bei Gruppen- oder Einzelkonflikten. Sie vermitteln Kontakte zu (Lern-)Beratungsstellen, Kinderpsychologen, Schulpsychologischem Dienst und zu Nachhilfemöglichkeiten. Der LRS-Koordinator berät bei der Diagnose und bei Maßnahmen zu Lese-Rechtschreib- Schwierigkeiten und vermittelt ggf. externe Hilfen. Der Koordinator für Berufswahlvorbereitung berät im Hinblick auf weiterführende Bildungsgänge und betriebliche Ausbildungsmöglichkeiten sowie im Hinblick auf die Klärung und realistische Selbsteinschätzung von Schulabschlusszielen und Berufs- bzw. Berufsausbildungs- oder Studienperspektiven. Er vermittelt Kontakte zum Arbeitsamt und zur Berufsberatung für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I und der Oberstufe. Mädchen- und Jungenförderung Gezielte Angebote und Projekte zur Mädchen- und Jungenförderung sollen die spezifischen Bedürfnisse und Interessen von Jungen und Mädchen berücksichtigen und fördern. Dazu dienen in den Jahrgangsstufen 5 und 6 Mittagsangebote wie „Selbstverteidigung für Mädchen“, in der Jahrgangsstufe 6 (2. Halbjahr) das Projekt Mädchen / Jungen“, in der Jahrgangsstufe 8 das Projekt „Lebensplanung / Berufsfindung“, die Bildung von Jungen- und Mädchengruppen in Kursen und Arbeitsgemeinschaften wie in Technik, Hauswirtschaft, Informatik und in den SporthelferInnen-AG´s. Gezielte Angebote für Mädchen und die Bildung von Jungen- und Mädchengruppen vor allem in IKG, WP II Informatik und Computer-Arbeitsgemeinschaften sollen gewährleisten, dass die Schülerinnen und Schüler für die Berufe mit Zukunft im Bereich der Neuen Medien vorbereitet und qualifiziert werden und dass die Benachteiligung der Mädchen auf diesem Gebiet ausgeglichen wird. Die Angebote für eine geschlechtsspezifische Jungen-/Mädchenförderung sollen die Probleme des Mann-/FrauWerdens thematisieren und ein Lern- und Experimentierfeld für die Erprobung traditioneller und neuer Rollenmuster sein. Ziel ist es, geschlechtsspezifisches Verhalten zu hinterfragen, gegebenenfalls zu ändern und so eine geschlechtsspezifische Erweiterung der Verhaltens- und Erlebnismöglichkeiten zu erreichen. Ganztag Die Gesamtschule Langerwehe ist eine Ganztagsschule. In der Mittagsfreizeit wird ein warmes Mittagessen angeboten, das gemeinsam in der Schule eingenommen werden kann. Die Mittagsfreizeit fördert das soziale Miteinander der Schülerinnen und Schüler untereinander, aber auch zwischen SchülerInnen und LehrerInnen. Dem dienen Ganztagsangebote wie Mittagskurse, Arbeitsgemeinschaften und offene Angebote. Der Ganztag bietet zudem die Möglichkeit der Mitarbeit von Eltern und SchülerInnen. Die vorhandenen Ganztagsangebote durch Eltern und SchülerInnen (z.B. Sporthelferlnnen) sollen gesichert und erweitert werden. Schulleben und Öffnung von Schule Feste und Feiern wie das Schul- und Sportfest, das Schulkarnevalsfest, der Tag der offenen Tür, die Einschulungs- -7- und die Entlassungsfeiern in den Jahrgangsstufen 10 und 13 ermöglichen das gemeinsame Erleben als Schulgemeinschaft. Fächerübergreifende Projekte und die Präsentation von Unterrichtsergebnissen dienen der handlungsorientierten Ergänzung und Vertiefung des Unterrichts. Dabei öffnet sich die Schule dem kommunalen und regionalen Umfeld, indem sie mit Vereinen, mit der Kirche, mit der Gemeindebücherei, Künstlern, Polizei und Gemeindeverwaltung und -vertretung in Langerwehe und in der Region Düren im Hinblick auf Unterrichtsvorhaben wie in Projekten zusammenarbeitet. Ziele dieser Zusammenarbeit sind die Erweiterung von Angeboten für die Schülerinnen und Schüler und die Herstellung gegenseitiger Akzeptanz durch gemeinsame Projekte. Fahrten und Austausch Wandertage und Klassenfahrten stärken als gemeinsame Unternehmungen im Klassenverband die Klassengemeinschaft und die Beziehung zwischen Klassenlehrern und Schülerinnen bzw. Schülern. Die Klassenfahrten dienen dem Kennenlernen (Jahrgangsstufe 5), der Stärkung des Zusammenhalts im Klassenverband angesichts der beginnenden Differenzierung (Jahrgangsstufe 7), als gemeinsames Erlebnis vor der Auflösung der Klassengemeinschaft (Jahrgangsstufe 10). Die Studienfahrt in der Jahrgangsstufe 12 dient zudem der fächerübergreifenden Ergänzung und Vertiefung des Unterrichts. Schüleraustausch mit Frankreich, Belgien und England und Studienfahrten ins Ausland fördern die fremdsprachliche Kommunikation und Kompetenz und die interkulturelle Erfahrung und tragen so zur Bildung einer europäischen Identität bei. Elternmitarbeit Elternmitarbeit fördert das Zusammenwirken von Schule und Elternhaus in der erzieherischen Arbeit und die Mitgestaltung der Schule und des Schullebens durch die Eltern. indem Eltern im Rahmen der Schulmitwirkung und in der Arbeit von Ausschüssen umfassend über Entwicklungsvorhaben informiert werden und so auf die Entwicklung der Schule Einfluss nehmen können, indem Eltern in der Mittagsfreizeit und in Projekten mitarbeiten, indem Eltern an Gelenkstellen der Schullaufbahn auf der Grundlage schulischer Information und Beratung entscheiden und indem Eltern bei Entscheidungen – z.B. zur Wiederholung eines Jahrgangs oder zur Umstufung zwischen Erweiterungs- und Grundkurs – mitbestimmen. Umgang mit Gewalt / Streitschlichtung Die Schülerinnen der Gesamtschule Langerwehe sollen lernen, mit Gewaltsituationen umzugehen und Strategien zur gewaltfreien Konfliktbewältigung anzuwenden. Hauptziel der Gesamtschule Langerwehe ist es, Gewaltsituationen in der Schule zu reduzieren und so für die Schüler- und Lehrerschaft ein positives Lernklima zu schaffen. Dazu dienen: Maßnahmen und Projekte der Gewaltprävention, Gewalt zum Thema zu machen, wenn sie geschieht und erfahren wird, den Einsatz und die Erfahrung von Gewalt aufzuarbeiten, indem Ursachen geklärt, Fehlverhalten aufgearbeitet, Konsequenzen erklärt und Verständigungsmöglichkeiten im Rahmen von Streitschlichtung gesucht werden, zu vermitteln, wie man gewaltfrei Gewalt widerstehen kann, und Alternativen zur Gewalt zu erarbeiten, Regeln für den Umgang mit Gewalt und Grenzen und Konsequenzen von Gewaltanwendung deutlich zu machen und umzusetzen. Zu diesen Grenzen hat die Schulkonferenz beschlossen: „Die Gesamtschule Langerwehe duldet auf keinen Fall: gezielte Körperverletzung, Bedrohung und Erpressung, Herabsetzen und Isolieren, sexuelle Belästigung. Alle LehrerInnen, Schülerinnen und Eltern der Gesamtschule setzen sich dafür ein, dass es nicht zu solchen elementaren Regelverstößen kommt, und sorgen dafür, dass die, die gegen diese Grundregeln verstoßen, sich dafür verantworten. Die Schulkonferenz beauftragt darüber hinaus die Schulleitung und die Teams, Möglichkeiten von Maßnahmen und Vorhaben zu entwickeln und umzusetzen, die das Schulklima positiv beeinflussen und als Gewaltprävention wirken.“ -8- Bei der Streitschlichtung geht es darum, zum Umgang mit Konflikten zu befähigen und langfristig eine Veränderung der Streitkultur und damit verbunden eine Reduzierung von Gewalt zu erreichen. Das Streitschlichtungsprogramm für Schülerinnen und Schüler hat zum Ziel, Konflikte in der Schule konstruktiv zu bearbeiten, bei einem Streit gemeinsam eine Lösung zu finden, mit der beide Seiten zufrieden sind, die soziale Kompetenz zu stärken, durch die Ausbildung und die Arbeit als Streitschlichter oder -schlichterin zu lernen Konflikte schlichten und zwischen streitenden Parteien vermitteln zu können. Ordnung und Sauberkeit Ordnung und Sauberkeit tragen wie die Gestaltung von Klassenräumen, Fluren und dem Schulgelände insgesamt dazu bei, sich an der Schule wohlzufühlen. Darüber hinaus ergeben sich Müllvermeidung und Mülltrennung als verpflichtende Aufgaben in der Schule im Sinn einer ökologischen Erziehung. Deshalb ist jede Schülerin und jeder Schüler der Gesamtschule Langerwehe verpflichtet, Ordnungsdienste wahrzunehmen. 3. Konzepte / Regelungen Öffentlichkeitsarbeit Information und Werbung Die Gesamtschule Langerwehe gibt folgende Informationen heraus: Info (in der Regel wöchentlich für alle LehrerInnen) Elternbriefe Faltblatt / Broschüre „Gesamtschule Langerwehe“ für Eltern mit Kindern im 4.Schuljahr Faltblatt / Broschüre „Die Oberstufe der Gesamtschule Langerwehe“ für SchülerInnen des 10. Jahrgangs und deren Eltern Informationsbroschüren zum Wahlpflichtbereich I und Wahlpflichtbereich II Vereinsmitgliedschaften Die Gesamtschule Langerwehe ist Mitglied im Dürener Flüchtlingsrat und im Verein zur Förderung der Kreisbildstelle Düren. Förderverein Der „Verein der Freunde und Förderer der Gesamtschule Langerwehe“ unterstützt auf ideelle und materielle Weise die pädagogische Arbeit der Schule. Schulentwicklung Schwerpunkte Die Schulkonferenz legt jeweils für ein Schuljahr Schwerpunkte der Schulentwicklung und der Vergewisserung über die Wirkungen des Schulprogramms fest. Schulprogramm Die Schulkonferenz klärt bei ihren Beschlüssen, ob sie vorübergehend oder für eine Erprobungsphase gelten oder ob sie - auf Dauer gestellt - Teil des Schulprogramms werden sollen. In der letzten Schulkonferenzsitzung im Schuljahr wird als fester Tagesordnungspunkt ein Rückblick aufgenommen, was sich im vergangenen Schuljahr am Schulprogramm bewährt hat und was geändert werden sollte. Fortbildungsplanung A. Individuelle Fortbildung 1. Die individuelle Fortbildung soll neben der berufsbezogenen Weiterentwicklung zugleich auf die Entwicklung der Schule bezogen sein, indem die TeilnehmerInnen Anregungen und Materialien für das Kollegium, Fachgruppen oder Teams zur Verfügung stellen. 2. Die Schulleitung erstellt eine Übersicht zur individuellen Fortbildungsteilnahme mit Angabe von Themen und AnsprechpartnerInnen. Sie wird jeweils zum Halbjahrsbeginn den TeamsprecherInnen zum Umlauf im Team zur Verfügung gestellt. 3. Wenn in einem Fortbildungsangebot nicht thematisch unterschiedliche Arbeitsgruppen angeboten werden, wird die Fortbildung in der Regel nur für eine/n Teilnehmer/in genehmigt. -9- B. Kollegiumsinterne Fortbildung 1. Pro Halbjahr kann ein Unterrichtstag für eine kollegiumsinterne Fortbildung in Anspruch genommen werden. Im Herbst findet eine kollegiumsinterne Fortbildung für das ganze Kollegium mit jahrgangsübergreifenden Fortbildungsgruppen zu pädagogischen und fachlichen Themen statt. Im Frühjahr erfolgt die Fortbildung auf Antrag für Teams oder (Jahrgangs-) Fachgruppen. 2. Kollegiumsinterne Fortbildung steht im Zusammenhang mit Schulentwicklung. Thematische Schwerpunkte der Fortbildung ergeben sich deshalb aus den Anforderungen der Schulentwicklung und sollen mit der Perspektive einer Umsetzung in die Schulentwicklung verbunden sein. 3. Eine Genehmigung und Durchführung von kollegiumsinterner Fortbildung ist deshalb an die Voraussetzung gebunden, dass die Bedeutsamkeit für die Schulentwicklung ersichtlich ist. 4. Die kollegiumsinterne Fortbildungsveranstaltung sollte so geplant sein, dass Möglichkeiten der Umsetzung an der Schule im Rahmen der Fortbildung geklärt und Umsetzungsstrategien vereinbart werden. Dabei ist jeweils zu prüfen, inwieweit die Arbeitsgruppe der Fortbildung weiterhin Träger der Realisierung ist oder inwieweit andere LehrerInnen und FunktionsträgerInnen bzw. Arbeitszusammenhänge wie z.B. die Jahrgangsstufenteams oder Fachkonferenzen in die Realisierung eingebunden werden sollen. 5. An der langfristigen Planung kollegiumsinterner Fortbildungsveranstaltungen sollen Eltern und SchülerInnen in geeigneter Weise im Hinblick auf die Entwicklung und Festlegung thematischer Schwerpunktebeteiligt werden. 6. Die Fortbildungsgruppe spricht rechtzeitig vor der Fortbildung mit den ModeratorInnen und ReferentInnen den Auftrag entsprechend dem Ziel der Fortbildung und ggf. den groben Ablauf ab. Schulmitwirkung 1. 2. 3. 4. Die Schulkonferenz richtet zu den Schwerpunkten der Schulentwicklung sowie zur Vorbereitung von Beschlüssen und Vorhaben Teilkonferenzen und Projektausschüsse ein, in denen jeweils LehrerInnen, SchülerInnen und Eltern mitarbeiten. Ergänzend zur Lehrerkonferenz wird eine TeamprecherInnenkonferenz eingerichtet, die aus jeweils zwei TeamsprecherInnen je Jahrgang bzw. Oberstufe besteht. Diese Konferenz dient einem teamübergreifenden Austausch und teamübergreifenden Absprachen sowie der Beratung und Beschlussvorbereitung für die Lehrerkonferenz. Wichtige Themen und Vorhaben werden vor der Beschlussfassung so rechtzeitig eingebracht, dass eine Beratung in der TeamsprecherInnen- und Lehrerkonferenz, der Schulpflegschaft und dem Schülerrat oder der Gruppe der Eltern- und SchülervertreterInnen in der Schulkonferenz möglich ist. Für die Schulkonferenz gelten folgenden Regelungen: Die stellvertretenden Schulkonferenzmitglieder dürfen mit beratender Stimme an allen Schulkonferenzsitzungen teilnehmen. Die Sitzungsdauer der Schulkonferenz wird auf 2 Stunden begrenzt. Sollte die Tagesordnung noch nicht erledigt ein, ist unverzüglich zu einer neuen Schulkonferenz einzuladen. Die Anträge von SchülerInnen sollen an den Beginn der Tagesordnung gesetzt werden. Lernkonzept, Unterricht, Leistungsbewertung Hausaufgaben Auf der Grundlage und im Rahmen der Erlassregelungen zu den Hausaufgaben, ihrer Funktion und ihrer Grenzen einschließlich der Grenzwerte für den Zeitaufwand gelten an der Gesamtschule Langerwehe folgende Grundsätze: Die Hausaufgaben in den Jahrgangsstufen 5 und 6 beschränken sich auf die Fächer Deutsch, Englisch, Mathematik. Ihr Umfang muss berücksichtigen, dass die Gesamtschule Langerwehe eine Ganztagsschule ist. Neben oder anstelle täglicher Hausaufgaben können Aufgaben als Wochenplanarbeiten vorgesehen werden. Ab der Jahrgangsstufe 7 werden in fachspezifisch unterschiedlicher und angemessener Weise zunehmend Aufgaben aus dem Bereich aller Fächer auch zu Hause erledigt. Der Zeitaufwand für die Hausaufgaben muss von den FachlehrerInnen kontrolliert und sollte bei Bedarf durch die KlassenlehrerInnen und im Team koordiniert werden. Schulinterne Lehrpläne und Fachabsprachen - - Die Jahrgangsstufenteams und die Jahrgangsfachgruppen sprechen zu Beginn des Schuljahres bzw. Schulhalbjahres unter Berücksichtigung der schulinternen Lehrpläne die Unterrichtsthemen und -vorhaben ab. Die schulinternen Lehrpläne und ihre Umsetzung in die Jahresplanung durch die Teams und die Jahrgangsfachgruppen sind verbindliche Vorgaben für die individuelle Unterrichtsplanung der Lehrer und Lehrerinnen. Sie werden jeweils zum Schuljahrsbeginn den Klassenpflegschaften und – ab Jahrgang 7 – den Klassen bekannt gegeben. Jeweils zum Schuljahrsende werden die schulinternen Lehrpläne daraufhin überprüft, ob Änderungen erforderlich erscheinen. Die schulinternen Lehrpläne sollen für jeden Jahrgang fachliche Standards ausweisen, an denen sich die Leistungsbewertung orientieren soll. In den Jahrgangsstufen 7 und 10 wird in Deutsch, Englisch und Mathematik das Erreichen der fachlichen Standards durch Parallelarbeiten überprüft. Nach Absprache der Fachkonferenzen und Jahrgangsfachgruppen können Parallelarbeiten auch in anderen Jahrgangsstufen und Fächern vorgesehen werden. - 10 - Leistungsbewertung - - - - - Die Fachkonferenzen beschließen die Grundsätze der Leistungsbewertung im jeweiligen Fach und sind aufgefordert, Stabilität und Solidität in der Leistungsbewertung, z.B. durch regelmäßige Diskus-sion von schriftlichen Arbeiten in der Jahrgangsfachgruppe oder der gesamten Fachkonferenz, herzustellen. Die Bewertung muss sich an den Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten orientieren, die der Schüler / die Schülerin tatsächlich im Unterricht erwerben konnte. Um der Heterogenität der Lern- und Leistungsvoraussetzungen zu entsprechen, müssen Leistungsüberprüfungen eine deutliche Stufung der Schwierigkeit aufweisen. In jeder Leistungsüberprüfung müssen Aufgaben vorgesehen werden, die auch die leistungsschwächsten SchülerInnen lösen können. Leistungsstarke SchülerInnen sind verpflichtet, zusätzliche Anforderungen und Aufgaben (wie Lektüren in D, E o.ä.) zu bearbeiten. Die 6-er Skala muss den unterschiedlichen Bedingungen der Lerngruppen (Klassenverband, Wahlpflichtbereich, Grundkurse, Erweiterungskurse) entsprechend unterschiedlich angewandt werden. Die Note “ausreichend“ wird in heterogenen Lerngruppen (Klassenverband, Wahlpflichtbereich) und im Grundkurs vergeben, wenn die Leistung zwar Mängel aufweist, aber den Anforderungen, die als Voraussetzung für die Vergabe des Hauptschulabschlusses maßgebend sind, im ganzen noch entspricht. Die Note “ausreichend“ wird in Erweiterungskursen vergeben, wenn die Leistung zwar Mängel aufweist, den Anforderungen, die als Voraussetzung für die Vergabe der Fachoberschulreife maßgebend sind, im ganzen noch entspricht. Bei der Vergabe der Notenstufen in den Jahrgangsstufen 5 und 6 muss zunehmend bedacht werden, dass mindestens befriedigende Leistungen eine notwendige Voraussetzung für die Zuweisung in spätere Erweiterungskurse sind. Schriftliche Übungen (im Sinne der Allgemeinen Schulordnung) sollten möglichst vermieden werden. Statt dessen sollen vielfältige und individualisierte Formen der Leistungspräsentation und -überprüfung genutzt werden. Klassenarbeiten müssen und schriftliche Übungen sollten rechtzeitig angekündigt werden. Bei der Bildung der Zeugnisnote sollen Klassenarbeiten im Verhältnis zu anderen Leistungsbereichen mit nicht mehr als der Hälfte der Gewichtung berücksichtigt werden. Als Leistungsbereiche sind neben den unterrichtsbezogenen Fachleistungszielen auch fachbezogene Verhaltensweisen wie Kooperation und Beherrschung von Arbeitstechniken zu berücksichtigen. Für die Leistungsbewertung in Jg. 5, 1. Hj.gelten folgende Regelungen: 1. In D und M werden statt der 1. Klassenarbeit diagnostische Tests zur Erhebung der Eingangsvoraussetzungen im sprachlichen und mathematischen Bereich als Grundlage für die Gestaltung der Fördermaßnahmen und die Zuweisung der SchülerInnen zu den Förderkursen eingesetzt werden. 2. Die 1. Klassenarbeit in Englisch wird nicht benotet, sondern dient Lernenden und Lehrenden als erste Orientierung in der neu einsetzenden Fremdsprache. Deshalb tritt an die Stelle einer Bewertung durch die Leistungsnote eine schriftliche Rückmeldung über Stärken und Schwächen. 3. Ab der 2. Klassenarbeit wird zusätzlich zu den schriftlichen Rückmeldungen eine Leistungsnote erteilt. 4. Die Zeugnisse werden am Ende des ersten Halbjahres im Rahmen eines Elternsprechtages für die Jahrgangsstufe 5 ausgegeben. Leistungsdifferenzierung - - In Deutsch wird ab Jg. 8 differenziert. In Naturwissenschaften wird Chemie ab Jg. 9 differenziert. - Das Differenzierungsmodell ab Jg. 7 wird durch die Abteilungsleitung I und das Jahrgangsstufenteam 6 unter Berücksichtigung einer gleichmäßigen Ressourcenverteilung für leistungsschwächere und leistungsstärkere SchülerInnen im Zusammenhang der Laufbahnkonferenzen im 2. Halbjahr vorbereitet. Dabei wird auch über die hälftige oder ungleichgewichtige Bildung von G- und E-Kursen (2:2 und 3:4 mit 3 E- und 3 G-Kursen oder mit 2 E-Kursen und 4 G-Kursen) entschieden. Je Jahrgang und differenziertem Fach kann ein zusätzlicher Kurs eingerichtet werden. Abweichungen von der Vorgabe 2:2 und 3:4 mit höherem Ressourcenaufwand bedürfen der Genehmigung durch die Schulleitung. Im 2. Halbjahr der Jahrgangsstufe 8 wird im Zusammenhang der Laufbahnplanung für die Jahrgangsstufen 9 und 10 - ggf. auf der Grundlage eines diagnostischen Tests in Deutsch, Englisch und Mathematik - das Modell der Leistungsdifferenzierung und die Umstufung von SchülerInnen überprüft. Selbstständiges Lernen - - - „Selbstständiges Lernen“ wird ab Jahrgangsstufe 5 als zweistündiges Fach im Ganztagsbereich eingeführt. Es wird mit einer Note versehen, die nicht versetzungswirksam ist. Im Ausschuss der Selbstständiges Lernen unterrichtenden Lehrerinnen und Lehrer wird der Unterricht zum Schuljahrsende ausgewertet, bevor die Erfahrungen an den folgenden Jahrgang weitergegeben werden. In den Teams und Jahrgangsfachgruppen soll überlegt werden, wie selbstständiges Lernen an Fachunterricht angebunden werden kann. Für das Fach „Selbstständiges Lernen“ soll ein schulinterner Lehrplan entwickelt werden, mit dem verbunden Materialien und Vorhaben dokumentiert werden sollen. Materialien für die selbstständige Arbeit wie z.B. Handapparate und Literatur für möglichst alle Fächer in der Gemeindebücherei oder Lernsoftware in den Informatikräumen sollen zugleich als Forderangebot für leistungsstärkere SchülerInnen und für die Oberstufe genutzt werden. Nach einer Erprobungsphase aufgrund eines Durchgangs bis zur Jahrgangsstufe 10 wird entschieden, ob Selbstständiges Lernen als selbstständiges Fach auf Dauer in das Schulprogramm aufgenommen wird. In die Auswertung sind Schülerinnen, Schüler und Eltern mit einzubeziehen. - 11 - Sprachenfolge Die Sprachenfolge wird wie folgt festgelegt: WP I (Jg. 7): Französisch, WP II (Jg. 9): Latein, Oberstufe (Jg. 11): Französisch, Spanisch (in Kooperation) - 12 - Stundentafel Fach Deutsch Mathematik Englisch GL Sport Religion Wahlpflicht I Wahlpflicht II Musik/Kunst 5. Jg.1) 4 4 5 3 3 2 MU 2 KU 2 BI 2 6. Jg. 4 4 5 3 3 2 MU/KU4) 2 BI 2 PH 2 AW 2 7. Jg. 4 4 4 3 3 2 4 8. Jg. 4 4 4 3 2 2 32) MU/KU4) 2 BI 2 PH 2 AW 1# 9. Jg. 3 3 3 3 3 2 3 35) MU/KU4) 2 CH 2 BI 2 AW 2 10. Jg. 3 4 3 3 3 2 3 25) MU/KU4) MU/KU4) 2 2 Naturwiss. CH 2 CH 2 PH 2 Arbeitslehre AT 2 AT 2 AW/AH/ AT3) SUMME 29 29 30 30 31 31 180 1) In Jg. 5 sind je 1 Std. je Klasse in der Stundentafel nach Entscheidung des Jahrgangsstufenteams zu kürzen. 2) Jg. 8: 2 Stunden IKG, dafür Kürzung AW auf 1 Stunde und Kürzung von AS/SeLe auf 2 Stunden 3) AW / AT / AW nach Wahl der SchülerInnen 4) epochal mit jährlichem Wechsel 5) 2. Fremdsprache 4-stündig Summe 22 23 24 18 17 12 13(14) 5(8) 14 20 12 22 Unterrichtskürzungen - - - - - Die Entscheidung über Kürzungen sollte möglichst transparent erfolgen; in das Entscheidungsverfahren sollten möglichst alle am Schulleben beteiligten Gruppen eingebunden werden. Die Kürzungen sollten den Vorgaben für die Verteilung von Stundentafel und Ganztag folgen und entsprechend Kürzungen bei der Stundentafel gleichrangig neben Kürzungen beim Ganztag vorsehen. Dabei können die in der KMK-Vereinbarung von 1982 für die einzelnen Fächer genannten Mindeststundenzahlen eine Orientierung bieten. Auf die Bildung zusätzlicher Lerngruppen im Bereich der Leistungs- und der Wahlpflichtdifferenzierung zugunsten der Vermeidung von Kürzungen bei der Stundentafel sollte nur dann verzichtet werden, wenn dies aufgrund der pädagogischen Laufbahn- und Zuweisungsentscheidungen möglich ist. Die Kürzungen dürfen die Konzepte des Schulprogramms (z.B. Förderunterricht, Ganztag, Selbstständiges Lernen) nicht so beeinträchtigen, dass sie nicht mehr schulprägend gewährleistet sind. Unterrichtskürzungen sollen im Stundenplan möglichst auf den Freitagnachmittag gelegt werden. Um die Kontinuität von Unterricht und Lehrer-Schüler-Beziehungen soweit möglich zu gewährleisten, sollte Unterrichtsausfall in einzelnen Fächern bei zu erwartendem Ersatz von Vertretungskräften in Kauf genommen und durch eine anschließende Erhöhung des Fachunterrichtsdeputates nach Einstellung der Vertretungskraft ausgeglichen werden. Gesellschaftslehre darf als Integrationsfach der Fächer Erdkunde, Politik und Geschichte im Vergleich zu anderen Fächern nicht überproportional gekürzt werden und nicht über mehrere Jahre gekürzt werden. Insbesondere im Hinblick auf die Profilbildung in der Oberstufe (Deutsch / Geschichte, Mathematik / Sozialwissenschaften) soll GL in der S I dreistündig unterrichtet werden. Die Schulleitung soll über die jeweiligen Kürzungen zwecks Überprüfbarkeit eine fortzuschreibende Liste führen. Wahlpflichtbereich I und II: - Im Wahlpflichtbereich I werden angeboten: Französisch, Naturwissenschaften, Arbeitslehre, Darstellen und Gestalten In den Lernbereichen mit mehreren Fächern sollen in den Jahrgangsstufen 7 und 8 die Fächer statt ganzjährig 2-stündig halbjährlich 4-stündig erteilt werden. Die Fächer des WP I und des WP II werden rechtzeitig vor den Wahlen während der regulären Unterrichtszeit allen SchülerInnen von den LehrerInnen, die für die Kurse in Frage kommen, vorgestellt. Als Wahlangebot für den Wahlpflichtbereich II sollen neben den obligatorischen Bereichen Naturwissenschaften, Arbeitslehre und Latein folgende Bereiche berücksichtigt werden: 1) Informatik, 2) Bürokunde, 3) musisch-künstlerischer Bereich, 4) Vorbereitung auf Erziehungsaufgaben in Beruf und Familie, 5) Technik und Gestaltung der Lebensumwelt, 6) Sport und Gesundheitserziehung, 7) Förderunterricht und Berufswahlvorbereitung. Für die Wahl sollen höchstens 12 Angebote vorgesehen werden, von denen höchstens 8 eingerichtet werden. Die Vorbereitung des Wahlangebots erfolgt durch das Team, das die jeweiligen Fachkonferenzvorsitzenden zu beteiligen hat. Die Entscheidung über das Wahlangebot und die Einrichtung der Kurse liegt bei der Abteilungsleitung II. - 13 - Förder-/Forderkonzept Jahrgänge 5 und 6 Neben zwei Kursen LRS-Förderung und einem Kurs Konzentrationstraining werden sieben fachspezifische Forder-/Förderkurse eingerichtet. Die Kurse sind in der Jg. 5 dreistündig und in der Jg. 6 zweistündig. Die erforderlichen Stunden stehen aus dem Ganztag und dem Zeitbudget für besondere Aufgaben zur Verfügung. Die Kurszuweisung zu den Förder- und Forderkursen erfolgt in Jg. 5 durch diagnostische Tests in den ersten beiden Schulwochen. Bewährt haben sich hier folgende Tests: Deutsch: Diktat zur Ermittlung der Rechtschreibfähigkeiten Deutsch: Aufgabenstellungen zur Ermittlung von Fähigkeiten und Fertigkeiten bezüglich Informationsentnahme aus Texten und Textverständnis Mathematik: Kenntnisstand bezüglich der Grundrechenarten sowie Überprüfung des mathematischen Verständnisses LRS-Test bei SchülerInnen, bei denen auf Grund des Diktats eine Lese-Rechtschreib-Schwierigkeit zu vermuten ist Jahrgänge 10 und 11 - - - In Jg. 10 werden für die SchülerInnen mit dem Ziel der gymnasialen Oberstufe Forderkurse in Deutsch, Englisch und Mathematik eingerichtet. Die Forderkurse werden so gestaltet, dass die SchülerInnen Zusatzaufgaben und -anforderungen zur selbständigen Bearbeitung erhalten, die sich auf die Sicherung der Voraussetzungen für die Oberstufe und auf Aufgaben in Entsprechung zu den Anforderungen in Jg. 11 beziehen (z.B. Lektüren, Filme, Themen und Probleme, die auf die Aufgaben und Anforderungen der Eingangsvoraussetzungen in der Oberstufe bezogen sind, Nutzung von Lernprogrammen). Diese Arbeitsweise wird in Jg. 11 fortgesetzt. Die Aufgaben werden jeweils den FachlehrerInnen zur Verfügung gestellt, die sie im Erweiterungskurs als Angebot für individuelle Bearbeitung auch für die anderen SchülerInnen stellen können, die das Ziel des Übergangs in die Oberstufe haben. Die Eltern werden über die Teilnahme am Forderkurs und dessen Gestaltung informiert. Forderangebote entsprechend dem Konzept für Jg. 10 in allen Jahrgängen ab Jg. 9 Die Jahrgangsstufenteams der Jahrgänge 9 und 10 sollen im Rahmen der Vorbereitung der Unterrichtsverteilung prüfen, ob eine Forderstunde je Jahrgang in D, E, M vorgesehen werden kann. Externe Förderangebote Je nach dem jahrgangsspezifischen Förderbedarf versucht die Schule, in Kooperation mit außerschulischen Partnern externe Angebote zu gewährleisten. Projekt „Schulversagen - Schulverweigerung“ / Zeitbudget für besondere Aufgaben: Die der Schule zugewiesene Stelle wird wie folgt genutzt: 11,5 Stunden für 23 halb angerechnete Aufsichtsstunden im unterrichtsbegleitenden Silentium (Mo, Mi-Fr 3.-5. und 7./8. Stunde, Di 3.-5. Stunde) 10 Stunden für zusätzliche Fördermaßnahmen in der Jahrgangsstufe 5 zur Angleichung und Aufarbeitung von Defiziten bei den Eingangsvoraussetzungen 3 Stunden für die Beratung und Vermittlung von Schülern und Schülerinnen aus den Jahrgangsstufen 8 und 9, bei denen der Hauptschulabschluss gefährdet erscheint und bei denen eine Wiederholung der Jahrgangsstufe 9 nicht sinnvoll erscheint, so dass andere Bildungsgänge und Ausbildungsangebote erforderlich erscheinen. Oberstufe Kursangebot Die Gesamtschule Langerwehe bietet in der gymnasialen Oberstufe folgende Fächer an: Deutsch, Englisch, Französisch ab 7, Französisch und Spanisch ab 11, Lateinisch ab 9, Musik, Kunst, Geschichte, Erziehungswissenschaft, Sozialwissenschaften, Erdkunde, Philosophie, Biologie, Chemie, Physik, Informatik, Religion, Sport. Davon werden folgende Fächer als Leistungskurse angeboten: Deutsch, Mathematik, Englisch, Kunst, Erziehungswissenschaft, Biologie, Chemie. Welche Kurse eingerichtet werden, hängt von der Wahl durch die Schülerinnen und Schüler ab. Zur Absicherung von Schullaufbahnen und zur Erweiterung des Angebots findet Kooperation mit den beiden Dürener Gesamtschulen in mehreren Grundkursen und in den Leistungskursen außer Deutsch und Mathematik statt. Zum Offenhalten der Schullaufbahn belegen die Schülerinnen und Schüler in Jahrgangsstufe 11 Englisch, Geschichte, Biologie und Chemie. Schülerinnen und Schüler ohne einen naturwissenschaftlichen Leistungskurs belegen in den Jahrgangsstufen 12 und 13 je zwei zweistündige Kurse Biologie und Chemie. In Jahrgangsstufe 11 wird die Stundenzahl in Mathematik und Englisch um eine Stunde erhöht, um das Aufarbeiten von - 14 - Defiziten aus der Sekundarstufe I zu ermöglichen. In Jahrgangsstufe 11 können einzelne Schülerinnen und Schüler bis zu 3 Fremdsprachen, bis zu 4 Gesellschaftswissenschaften, neben Mathematik bis zu 3 Fächer aus dem mathematisch-naturwissenschaftlich-technischen Aufgabenfeld gleichzeitig belegen. Einer der beiden Leistungskurse eines Schülers oder einer Schülerin muss Mathematik oder Deutsch sein. Da in den Fächern Deutsch (Leistungskurs) und Geschichte (Grundkurs), Mathematik (Leistungskurs) und Sozialwissenschaften (Grundkurs) fächerübergreifend zusammengearbeitet wird, sollen Schülerinnen und Schüler mit Leistungskurs Deutsch Geschichte bis Jahrgangsstufe 13 und Schülerinnen und Schüler mit Leistungskurs Mathematik Sozialwissenschaften bis Jahrgangsstufe 13 belegen. Grundsätze zur Kooperation in der Oberstufe 1) 2) 3) 4) 5) 6) Die Gesamtschule Langerwehe baut die Oberstufe eigenständig aus dem eigenen Lehrer- und Schülerbestand auf. Eine Kooperation erscheint unter dem Vorbehalt der organisatorischen Realisierbarkeit und der Zustimmung des Schulträgers dann geboten, a) wenn Kurse aus Laufbahngründen mit sehr geringen Schülerzahlen eingerichtet werden müssen; b) wenn das Kursangebot durch die Möglichkeit erweitert werden kann, Kurse, die an der Gesamtschule Langerwehe nicht angeboten oder eingerichtet werden, an einer anderen Schule zu besuchen; c) wenn durch den Austausch von FachlehrerInnen Kurse angeboten und eingerichtet werden können, auch wenn an der Schule kein/e FachlehrerIn oder -bei Leistungskursen- nur ein/e FachlehrerIn zur Verfügung stehen. Im Hinblick auf 2 b) sollen bei den Kurswahlen zusätzliche weitere Fach- und Leistungskurswünsche der SchülerInnen abgefragt werden. Die Oberstufenkooperation sollte in der Regel zwischen Gesamtschulen und nicht zwischen Gesamtschulen und Gymnasien erfolgen. Vor Kurswahlen muss die Verfahrens- und Terminplanung für die Kooperation zwischen den beteiligten Schulen vereinbart sein. Unmittelbar nach Schülerwahlen findet zwischen den beteiligten Schulen eine Koordinationssitzung statt, auf der die Möglichkeiten und Grenzen der Kooperation geprüft und abgesprochen werden. Sicherung der Oberstufe Zur Sicherung der Oberstufe sind Maßnahmen wie die Einrichtung von Forderkursen oder Langzeitaufträge im Rahmen des selbstständigen Lernens mit dem Ziel vorzusehen, die Übergangszahlen in die gymnasiale Oberstufe zu erhöhen, die Voraussetzungen der Schüler und Schülerinnen für die Oberstufe zu verbessern und die Attraktivität der Schule für leistungsstarke Schüler und Schülerinnen zu steigern. Übergang S I - S II Um die Eingangsvoraussetzungen für die Fachoberschule und die Oberstufe zu sichern und den erfolgreichen Besuch der Oberstufe zu gewährleisten, werden fachintern Standards für FOR und FORQ abgesprochen. Erfolgreiches Bestehen der gymnasialen Oberstufe bei unterschiedlichen Schullaufbahnen und Fähigkeitsprofilen während der Sekundarstufe I setzt auf Seiten der Schüler und der Schule die Kenntnis des jeweiligen Leistungsstandes voraus. Deshalb wird die individuelle Leistungsentwicklung der Schüler mit FORQ-Prognose in den letzten beiden Schuljahren der Sekundarstufe I kontinuierlich dokumentiert, so dass während der Forderkurse im 10. Schuljahr individuell Defizite aufgearbeitet werden können und eine realistische Kurswahlberatung stattfinden kann. Selbstständiges und zielorientiertes Arbeiten und die Entwicklung individueller Berufsperspektiven werden vor allem während der Übergangsphase nach Abschluss der Klasse 10 und während des einwöchigen Projekts in Jahrgangsstufe 11 angestrebt. Im Verlauf der Oberstufe werden die Möglichkeiten einer Ganztagsschule genutzt, um in selbstständigen Schülerarbeitsgruppen erfolgreich lernen zu können. Durch die Abteilungsleitung und die Beratungslehrer wird auf Laufbahnkonferenzen und Einzelberatungen die individuelle Schullaufbahn der Schüler auf der Grundlage der jeweils aktuellen Dokumentationen kritisch-korrigierend begleitet. Nach den Abiturprüfungen wird dieser Gesamtprozess durch die Abteilungsleitung und die Beratungslehrer ausgewertet und mit den Eingangsvoraussetzungen verglichen. Mittelfristig sind die verschiedenen bereits existierenden Maßnahmen zur Sicherung der Oberstufe in ein durchgängiges, stimmiges Gesamtkonzept zu integrieren. Mitarbeit von OberstufenschülerInnen OberstufenschülerInnen sollen Dienste übernehmen wie z.B. Nachhilfe in der Mittagsfreizeit oder an freien Nachmittagen Austausch in den Forderkursen 10.2 sowie mit den SchülerInnen in Jg. 9.1, die das Ziel des Übergangs in die Oberstufe haben, über die Erfahrungen in der Oberstufe und die Konsequenzen für die Vorbereitung auf die Oberstufe Büchereiaufsicht außerhalb der Öffnungszeiten Aufsicht im Informatikraum bei Nutzung für selbstständige Schülerarbeit Patenschaften für Klassen der Jg. 5 und 6 - 15 - Ganztag Essen / Getränke: - - Die Schulkonferenz fordert dazu auf, in der SV, in der Schulpflegschaft, im Unterricht, in der erzieherischen Arbeit und in der Kooperationmit der Küche darauf hinzuwirken, dass der Gesundheitsaspekt beim Essens- und Getränkeangebot stärker berücksichtigt wird und entsprechende Informationen weitergegeben werden. Beim Kioskangebot sollen kein Einweggeschirr und keine Einwegverpackungen verwandt werden. Verteilung der Ganztagsstunden Jahrgang 5 6 7 8 9 10 Förder/Forder AG AS/SeLe KL Summe 2 LRS, KT, 6 FÖ/FO (3 Std., 10 Std. aus Zeitbudget = 27 Std.) 2 LRS, KT, 7 FÖ/FO (2 Std. = 20 Std.) LRS (2 Std.) LRS (1-2) FO E, M, D (3x1=3) FO E, M, D (3x1=3) KL=20 15 10 72 6x2=12* 15 5 52 3x2=6 Mofa Mofa 15 15 10 10 5 5 5 5 28 26 20 18 * Für jeden Schüler / jede Schülerin der Jahrgangsstufe 6 ist mindestens eine Arbeitsgemeinschaft im Schuljahr verpflichtend. Abweichungen von der halbjährlichen Dauer können vom Jahrgangsstufenteam 6 nach Absprache mit der Schulleitung vorgesehen werden. 4 AG durch LehrerInnen, 2 AG durch Honorarkräfte, SchülersporthelferInnen oder Eltern Ausweitung des Ganztagsangebotes Mithilfe von Eltern, von OberstufenschülerInnen, von SchülerInnen des 9. und 10. Jahrgangs (Ausbildung zu FreizeithelferInnen in WP II), Werbung um Vereine, Krankenkassen etc.) Ganztagsraster Unterrichtsbeginn 7.50 Uhr, Rückfahrt der Busse nach der 6. Stunde nach 13.35 Uhr, Unterrichtsschluss nach der 8. Stunde 15.10 Uhr. Die Pausenzeiten und die Mittagsfreizeit werden wie folgt festgelegt: Eine Frühstückspause von 10 Minunten nach der 1. Std., eine Spielpause von 25 Minuten nach der dritten Stunde, eine Mittagsfreizeit in der 6. Stunde von 75 Minuten Schulleben Klassen- und Studienfahrten, Schüleraustausch und Praktika Jahrgang 5: Klassenfahrt, 3-tägig Jahrgang 7.2: Klassenfahrt, bis zu 5 Unterrichtstagen Jahrgang 8: Schüleraustausch (5 Unterrichtstage) Jahrgang 9.1: Betriebspraktikum (3 Wochen) Jahrgang 9.2: ggf. Studienfahrten (England, Frankreich) und/oder Schüleraustausch (5 Unterrichtstage) Jahrgang 10: Klassenfahrt, bis zu 5 Unterrichtstagen Berufserprobungs- bzw. -findungspraktikum 2 Wochen bzw. Vorbereitungsprojekt Oberstufe Jahrgang 12: Studienfahrt (bis zu 10 Tagen) Die Klassen- und Studienfahrten sollen so geplant werden, dass sie zeitlich parallel liegen. Dazu legt die Schulkonferenz eine Woche im Herbst und eine Woche im Frühjahr zur Auswahl fest. - Für Studienfahrten ins Ausland gelten folgende Grundsätze: Vorrang vor einer Studienfahrt in S I hat der Austausch mit einer Partnerschule. Studienfahrten sind nur möglich, wenn ein solcher Austausch mit einer englischen und französischen Partnerschule nicht möglich ist, bzw. für SchülerInnen, die an einem Austausch nicht teilnehmen konnten. Austausch- und Studienfahrten in S I sind für alle Französisch- bzw. Englisch-Kurse anzubieten, wenn die FachlehrerInnen und KlassenlehrerInnen die Teilnahme befürworten. Die Kostenobergrenze für Klassen- und Studienfahrten wird wie folgt festgelegt: Jg. 5: 120 DM, Jg. 7: 250 DM, Jg. 10: 350 DM; Studienfahrten und Austausch in der SI: 400 DM (nach England 500 DM), Jg. 12: 500 DM. Die Gesamtschule Langerwehe führt einen Schüleraustausch mit dem College in Masny für SchülerInnen der Jg. 8 und 9 und mit dem Institut Saint-Jean Berchmans in Lüttich für die Schülerinnen und Schüler, die Französisch als neue einsetzende Fremdsprache in der 11 lernen, durch. - 16 - Projekte / Betriebspraktikum - Projekttage können je Halbjahr einmal stattfinden. Sie sollen in den verschiedenen Jahrgangsstufen möglichst zeitlich parallel liegen. Im 2. Halbjahr werden sie parallel zu den Klassen- und Studienfahrten durchgeführt. Betriebspraktikum 3 Wochen unmittelbar nach den Herbstferien Berufspraktikum bzw. Oberstufenprojekt für die 10. Klassen: 2 Wochen im Januar In der Jahrgangsstufe 11 findet ein Projekt “Berufsorientierung / Lebensplanung” statt. Eine-Welt-Verkaufsstand Die Schule führt einen Eine-Welt-Verkaufsstand, in dem Waren aus fairem Handel angeboten werden. Der Erlös wird als Spende für Projekte in armen Ländern verwendet. Empfehlung an alle LehrerInnen, eine Sammelbestellung für Klassenarbeitshefte auf Umweltschutzpapier durchzuführen. Schulfeste In jedem Jahr findet mindestens ein Schulfest als Schulkarnevalsfest oder als Schul- und/oder Sportfest statt. Schüler-Portfolio Schülerinnen und Schüler werden für ehrenamtliches Engagement als KlassensprecherIn, SporthelferIn, StreitschlichterIn o.ä. sowie für besondere Lernleistungen wie Teilnahme an SchülerInnenwettbewerben, fremdsprachliche Aktivitäten wie Auslandsstudienaufenthalte oder Austausch durch ein Zertifikat der Schule ausgezeichnet. Die SchülerInnen sammeln diese Zertifikate im Lauf Ihrer Schulzeit. Für entsprechende besondere Lernleistungen kann auf Antrag der Schülerin / des Schülers auch nachträglich ein Zertifikat ausgestellt werden. Soziales Lernen Streitschlichtung 1) 2) 3) Ziele und angestrebte Wirkungen: a) Schüler und Schülerinnen (Vorschlag: jeweils in Jg. 9) erwerben die Kompetenz zur Lösung von (Schul-) Alltagskonflikten von Kindern und Jugendlichen. b) Das Gewaltniveau an der Schule verringert sich; das Schulklima verbessert sich. c) Die Arbeit als Streitschlichter/in trägt zur Persönlichkeitsentwicklung bei. d) Die (Klassen-)Lehrer/innen werden im Hinblick auf die Lösung von Alltagskonflikten entlastet. e) Stärkung des Schulprofils Verfahren: Die Streitschlichter/innen werden durch Aushang mit Namen, Klasse, Foto in der Schule bekannt gemacht und bei Bedarf von Konfliktbeteiligten angesprochen. Sie nehmen die Streitschlichtung nach Terminabsprache möglichst unverzüglich wahr. Das Streitschlichtungsgespräch hat folgende Struktur: a) Darstellung des Konfliktvorfalls aus der Sicht der Streitbeteiligten b) Herausfinden von Hintergründen und Ursachen für den Konflikt c) Entwickeln und Prüfen von Lösungsmöglichkeiten d) Vertrag über die Vereinbarung zur Konfliktlösung f) Dauer des Gesprächs: ca. 20 - 30 Minuten g) Die Verantwortung für das Einhalten des Vertrags liegt bei den Betroffenen; die Streitschlichterin bzw. der Streitschlichter überwacht die Einhaltung des Vertrags und ist ggf. bei Verstößen AnsprechpartnerIn Voraussetzungen: a) Finanzielle Mittel für die Qualifikation von Lehrern und Lehrerinnen sowie Schülern und Schülerinnen durch Supervisoren oder Sozialpädagogen b) Bereitschaft von Lehrern / Lehrerinnen und Schülern / Schülerinnen zur Mitarbeit c) Einrichtung einer Sonderaufgabe (mit Entlastungsstunde) zur Koordination der Streitschlichtung an der Schule d) (ruhiger) Raum für die Streitschlichtungsgespräche e) Entwicklung und Umsetzung von Streitschlichtung an der Schule: Qualifizierung von Schülern und Schülerinnen (Jg. 9) in Streitschlichtung (3 Tage) Einführung der Streitschlichtung durch Unterrichtsreihen (Schwerpunkt Jg. 5 und 6) Angebot und Durchführung der Streitschlichtung, begleitet (z.B. als AG) durch 14-tägliche Treffen der Streitschlichter/innen mit dem/der Koordinationslehrer/in - 17 - Zusammenarbeit mit der Polizei Die Gesamtschule Langerwehe arbeitet mit dem Kommissariat „Vorbeugung“, den Jugendstraßenpolizisten und dem Bezirksbeamten der Gemeinde Langerwehe partnerschaftlich zusammen. Im Rahmen dieser Zusammenarbeit sind folgende Angebote für Erziehungsberechtigte, SchülerInnen und LehrerInnen vorgesehen: Einzelberatung Sprechstunde für die Schülerinnen und Schüler Beratung der SV und Austausch mit der SV Information und Beratung einzelner Klassen Mitarbeit bei Projekten zur Gewaltprävention und zur Jungen- und Mädchenförderung Ziele dieser partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen Polizei und Schule sind: Prävention, Information, Beratung, Hilfe, auch bei Straftaten und Strafverfolgung, Aufarbeiten von Fehlverhalten, z.B. durch Erstellen eines Täter-Opfer-Profils Beratung Elternsprechtage Die Beratungszeiten werden wie folgt festgelegt: 9.00-12.00 Uhr und 15.00-18.00 Uhr. Die Beratung soll von allen Eltern und SchülerInnen der Klasse wahrgenommen werden. Der Elternsprechtag findet als Klassenlehrerberatung statt. Die FachlehrerInnen informieren die KlassenlehrerInnen über den aktuellen Leistungsstand der SchülerInnen. Ab Jahrgangsstufe 7 findet bei Bedarf parallel zur Klassenlehrerberatung eine Fachlehrerberatung statt, insbesondere in den Fächern mit schriftlichen Arbeiten. Eltern- und Schülerinformation und -beratung durch KlassenlehrerInnen, BeratungslehrerInnen S I und Oberstufe, Abteilungsleitungen und Schulsozialarbeiterin, insbesondere an folgenden Gelenkstellen der Schullaufbahn: Am Ende eines Schuljahres für die Eltern der künftigen Jahrgangsstufe 5 zur Klassenbildung und zur Vorstellung der Klassenlehrer und -lehrerinnen sowie zur Gestaltung der Einstiegsphase und der pädagogischen Arbeit, im zweiten Halbjahr der Jahrgangsstufe 6 zur Vorbereitung auf die Wahlen für den Wahlpflichtbereich I, im zweiten Halbjahr der Jahrgangsstufe 8 zur Vorbereitung auf die Wahlen für den Wahlpflichtbereich II, im zweiten Halbjahr der Jahrgangsstufe 10 zur Frage "Was kommt nach Jahrgangsstufe 10" in Zusammenarbeit mit der Berufsberatung des Arbeitsamtes und VertreterInnen von Handwerk und Industrie sowie den Beratungslehrern und lehrerinnen der gymnasialen Oberstufe. Berufsberatung durch das Arbeitsamt ab Jg. 8 sowie für die SchülerInnen der Oberstufe ab Jg. 11 und vorbereitend in Jg. 10 Laufbahnberatung in Jg. 9 Aufgrund der Fortbildung „Laufbahnplanung und Planung von Jg. 9 und 10“ in der Frühjahrsfortbildung des 8. Jahrgangs und auf der Grundlage der Zeugnisnoten Ende Jg. 8 findet zum Schuljahrsbeginn vor dem Betriebspraktikum ein Sprechtag für Schülerinnen und Schüler des 9. Jahrgangs mit dem Schwerpunkt „Beratung zu Laufbahn und Lebensplanung“ durch die KlassenlehrerInnen als Projekttag mit folgenden Beratungselementen statt: Selbsteinschätzung und Abschlussziele der Schüler und Schülerinnen Zielvereinbarung (im Hinblick auf Arbeitsschwerpunkte und Verhaltensänderung der SchülerInnen sowie Unterstützungs- und Förderangebote durch die FachlehrerInnen ) Dokumentation der Zielvereinbarung mit Unterschrift durch die SchülerInnen und die KlassenlehrerInnen Die Zielvereinbarungen werden als Grundlage für Laufbahnkonferenzen und weitere Schülerberatung genutzt. Ausstattung, Lernmittel, Gebäude, Haushalt Haushalt 1) 2) Vor der Beratung in den Ausschüssen und im Rat der Gemeinde Langerwehe sind Anforderungen nur für den Vermögenshaushalt erforderlich. Zudem ist für eine langfristige Haushaltsplanung erforderlich, besonderen Ersatzbedarf im Vermögenshaushalt, der für die nächsten ca. 5 Jahre absehbar ist, der Organisationsleitung mitzuteilen. Die Organisationsleitung prüft, inwieweit dieser langfristig absehbare Ersatzbedarf durch Ansparen abgedeckt werden kann und / oder inwieweit frühzeitige Verhandlungen mit dem Schulträger zur Absicherung der erforderlichen Ersatzinvestitionen zu gewährleisten sind. Nach Mitteilung des voraussichtlichen Jahresbudgets legt die Schulleitung oder eine von der Schulkonferenz eingerichtete - 18 - 3) 4) 5) 6) 7) 8) 9) Teilkonferenz eine vorläufige Verteilung der Haushaltsmittel für die Fächer und Fachbereiche fest, die in der Phase der Übergangswirtschaft Grundlage der Haushaltsführung ist. Nach Genehmigung des Haushalts der Gemeinde erarbeitet die Schulleitung oder die Teilkonferenz in einer gemeinsamen Sitzung mit den Fachkonferenzvorsitzenden Vorgaben für die Fächer und Fachbereiche als Beschlussvorlage für die Schulkonferenz. Die Fächer und Fachbereiche verwalten die ihnen zugewiesenen Haushaltsmittel in eigener Verantwortung. Sie sind zudem für die Haushaltskontrolle in dem Sinn verantwortlich, dass keine überplanmäßigen Aufträge erteilt werden. Aufträge für Beschaffungen werden der Organisationsleitung vorgelegt, die sie jeweils daraufhin prüft, a) ob der Schulträger für die Auftragserteilung zuständig ist (Vermögenshaushalt und Ausschreibungen nach VOL), b) ob die erforderliche Deckung im Rahmen der den Fächern und Fachbereichen zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel gegeben ist und c) ob ein Beschluss des zuständigen Gremiums (z.B. Fachkonferenz oder Team) vorliegt. d) In der Phase der Übergangswirtschaft werden Beschaffungsaufträge dem Schulleiter vorgelegt, der sie auf die Unabweisbarkeit für die Sicherung des laufenden geordneten Schulbetriebs hin prüft. Die Organisationsleitung zeichnet die Rechnungen ab. Sie vermerkt aufgrund der Rechnungen und der aus den Kontoauszügen zu entnehmenden Abbuchungsaufträge die Ausgaben in der Haushaltsdatei, aus der jeweils zu entnehmen sein muss, welche Mittel je Fach oder Fachbereich bereits verausgabt sind bzw. durch erfolgte Aufträge in Anspruch genommen worden sind. Ausgaben werden in der Datei den Fächern bzw. Fachbereichen und den Haushaltsstellen zugeordnet. Soweit Fächer oder Fachbereiche zusätzliche Mittel anfordern, haben sie die Anforderung - möglichst mit einem Deckungsvorschlag - dem Schulleiter vorzulegen, der ggf. über eine entsprechende Änderung der Verteilung der Haushaltsmittel entscheidet oder den Antrag auf zusätzliche Mittel der Schulkonferenz zur Entscheidung vorlegt. Stellt die Organisationsleitung bei den laufenden Ausgaben (Abbuchungen) Überschreitungen fest, legt sie einen Deckungsvorschlag vor und informiert den Schulleiter. Die Organisationsleitung informiert die Schulkonferenz über unabweisbare Abweichungen vom Haushaltsplan (z.B. aufgrund von Beschädigungen oder Abweichungen bei laufenden Betriebskosten). Soweit Reparaturen oder Ersatzbeschaffungen bei Beschädigungen aus Sicherheitsgründen nicht unverzüglich und zwingend erforderlich sind, entscheidet über die Reparatur oder Ersatzbeschaffung bei Beträgen bis 500,- DM die Schulleitung, bei Beträgen über 500,- DM die Schulkonferenz. Die Schulleitung legt im Fall solcher Veränderungen der Haushaltsausgaben nach Absprache mit den Fachkonferenzvorsitzenden der Schulkonferenz einen aufgrund der Mehr- oder Minderausgaben veränderten Haushaltsplan vor. Über Haushaltsüberschreitungen in einzelnen Fächern oder anderen Haushaltsbereichen und über die jeweils erforderliche Deckung entscheidet bei Beträgen bis 500,- DM die Schulleitung und über 500,- DM die Schulkonferenz unter Beteiligung der von Änderungen betroffenen Fachkonferenzen. Klassenraumzuweisung Die Zuordnung der Räume zu den Klassen wird wie folgt festgelegt: Jg. 5 - 7 Gebäude I, Jg. 8 - 10 Gebäude II, Oberstufe Gebäude III. Schulbücher An der Gesamtschule Langerwehe sind folgende Lehrwerke im Rahmen der Lernmittelfreiheit eingeführt: Sekundarstufe I (Jahrgang 5-10) Deutsch Englisch Französisch Latein Mathematik Biologie Chemie Physik Gesellschaftslehre Wirtschaft Hauswirtschaft Technik Religion - 19 - Deutschstunden Treffpunkte Miteinander sprechen R/G Notting Hill Gate (Lehrbuch, Practice book) Grundgrammatik Kurzausgabe 7-10 Ensemble Itinera mathe live bsv Biologie GN Chemie heute - Sekundarbereich I Physik Diercke Weltatlas, Ausgabe 2 Menschen - Zeiten - Räume, Arbeitsbuch für Gesellschaftslehre (NRW) Politik gestalten Lernbereich: Wirtschaft Haushalt Elementare Technik Cornelsen Verlag Schroedel Verlag Westermann Verlag Diesterweg Verlag Klett Verlag Klett Verlag Klett Verlag Klett Verlag bsv Verlag Schroedel Verlag Cornelsen Verlag Westermann Verlag Das neue Kursbuch Gott und die Welt Diesterweg/Calwer Verlag Patmos Verlag Cornelsen Verlag Schroedel Verlag Cornelsen Verlag Westermann Verlag Klett Verlag Musik Bürokunde Pädagogik Musik hören, machen, verstehen Musicassette Spielpläne Banjo Maschinenschreiben, Ausgabe B Der kleine Phoenix Metzler Verlag bsv Verlag Klett Verlag Klett Verlag Dümmler Verlag Schöningh Verlag Gymnasiale Oberstufe (Jahrgang 11-13) Deutsch Englisch Französisch Erdkunde Geschichte Sozialwissenschaften Pädagogik Musik Mathematik Biologie Chemie Physik Schriftstücke Aspects The English Companions Modern Grammar Etapes (Lehrbuch, Grammatisches Beiheft, Carnet d`exercices) Fundamente Räume und Strukturen Japan - Industriestaat mit Zukunft Tempora - Grundriss der Geschichte Sozialwissenschaftliche Aspekte Phoenix Bd. 2 Grundlagen Musiktheorie Analysis Grundkurs / Leistungskurs Lineare Algebra Beurteilende Statistik Biologie Chemie heute Physik Klett Verlag Schöningh Verlag Diesterweg Verlag Cornelsen Verlag Klett Verlag Klett Verlag Westermann Verlag Klett Verlag Klett Verlag Schöningh Verlag Klett Verlag Klett Verlag Klett Verlag Schroedel Verlag Metzler Verlag Schroedel Verlag Schroedel Verlag Eigenanteil der Eltern Jg. 5: Diercke Weltatlas - Ausgabe 2-, Westermann Verlag; Notting Hill Gate Workbook, Diesterweg Verlag Jg. 6: Notting Hill Gate Workbook, Diesterweg Verlag Jg. 7:Chemie heute - Sekundarbereich I, Schroedel Verlag; Notting Hill Gate Workbook, Diesterweg Verlag Jg. 8: Biologie heute - 7-10, Schroedel Verlag; Notting Hill Gate Workbook, Diesterweg Verlag Jg. 9: Notting Hill Gate Workbook, Diesterweg Verlag Jg. 10: Notting Hill Gate Workbook, Diesterweg Verlag Das Notting Hill Gate Practice book ist im Schuljahr 1997/98 in Jg.5 aufbauend eingeführt worden; in den anderen Jahrgängen, in denen das vorangehende Lehrwerk eingeführt ist, ist das Orange line Workbook bzw. Arbeitsheft, Klett Verlag, zu beschaffen. In Biologie wird im Schuljahr 1998/99 bsv Biologie GN aufbauend eingeführt, ab Schuljahr 2001/2002 als Eigenanteil in Jg. 8. Oberstufe: Der Eigenanteil der Eltern in der Oberstufe umfasst jeweils die Bücher der Leistungskurse, im Fach Deutsch das Schülerarbeitsbuch sowie diverse Lektüren. Elternbeitrag für Material für das Fach Technik Jg. 5-8: 3,- DM je Halbjahr Jg. 9 und 10 / WP I und WP II 5,- DM je Halbjahr Jg. 10 (Kernunterricht) 10,- DM je Halbjahr Die erstellten Werkstücke bleiben im Besitz der SchülerInnen. - 20 - HAUSORDNUNG Die Hausordnung enthält die Regeln für das Zusammenlernen und Zusammenleben in der Gesamtschule Langerwehe. Alle Schüler und Schülerinnen sollen durch ihr Verhalten mit dazu beitragen, dass der Unterricht und das Schulleben nicht gestört werden und sich alle in der Schule wohlfühlen können. A. REGELUNGEN ZUM UNTERRICHTSVORMITTAG UND -NACHMITTAG 1. Vor dem Unterricht halten sich die SchülerInnen auf dem Schulhof auf. Bei schlechter Witterung steht das Foyer für den Aufenthalt der SchülerInnen zur Verfügung. Die Frühaufsicht entscheidet, ob das Foyer geöffnet wird. 2. In der Vormittagspause halten sich alle SchülerInnen auf dem Schulhof, in der Spielzone, im Foyer, im Forum oder in der Mensa auf. Der Aufenthalt im sonstigen Schulgebäude und das Verlassen des Schulgeländes während der Pausen sind untersagt. 3. Bei Regenpausen halten sich die SchülerInnen im Forum oder Foyer, im Klassenraumbereich, in der Spielzone oder der Mensa auf. 4. In den 5-Minuten-Pausen und während der Unterrichtszeit können die Toiletten im Flurbereich benutzt werden. In der Vormittagspause und während der Mittagsfreizeit stehen ausschließlich die Toiletten auf dem Hof zur Verfügung. 5. Auf dem gesamten Schulgelände sind Rauchen, Alkohol und andere Drogen entsprechend den geltenden rechtlichen Regelungen verboten. Waffen aller Art sowie Gegenstände wie Taschenmesser oder Laserpointer, die als Waffen verwendet werden oder eine Verletzungsgefahr mit sich bringen können, dürfen nicht in die Schule mitgebracht werden. 6. Zu Beginn jeder Unterrichtsstunde sorgen die SchülerInnen dafür, dass alle für die Stunde erforderlichen Materialien auf dem Tisch liegen und alle anderen Sachen vom Tisch weggeräumt sind. Während des Unterrichts können vergessene Arbeitsmaterialien nicht mehr aus anderen Unterrichtsräumen geholt werden. 7. Sollte sich ein Lehrer oder eine Lehrerin verspäten, verhalten sich die SchülerInnen ruhig. Der Klassensprecher oder die Klassensprecherin sagt nach spätestens fünf Minuten im Lehrerzimmer oder bei der Schulleitung Bescheid. 8. Bei Schulschluss verlassen die SchülerInnen den Unterrichtsraum in sauberem Zustand und stellen die Stühle hoch. Bücher, Hefte u.ä. werden in die Schließfächer eingeordnet, Taschen und Mappen im Regal abgestellt. 9. Bei mutwilligen Beschädigungen und Zerstörungen haften die Eltern für den entstandenen Schaden. Für Spiele und Geräte, die die SchülerInnen privat für die Nutzung im Freizeitbereich mitbringen, übernimmt die Schule keine Haftung. 10. Die SchülerInnen melden Unfälle im Lehrerzimmer. B. REGELUNGEN ZUR MITTAGSFREIZEIT UND ZUM MITTAGESSEN 1. In der Mittagszeit halten sich die SchülerInnen im Freizeitbereich (Bücherei, Klassenräume, Bistro, Ruheraum, Spielzone, Schulhof zwischen Gebäude I und II und Sporthallen) auf. Dabei sind die Bücherei, das Bistro, der Ruheraum und die Klassenräume für Stillbeschäftigungen wie Lesen oder Schularbeiten, für Karten- und Brettspiele sowie Freizeitangebote vorgesehen; Lauf- und Ballspiele sind nur auf dem Schulhof erlaubt. 2. Die Ausleihe von Brett- und Kartenspielen und von Spielen für den Hof erfolgt gegen Schülerausweis bei der Spielothek in der Spielzone. 3. Die Mitnahme von Essen aus der Mensa ist untersagt. 4. Getränke sollen nur in verschließbaren und wiederverwendbaren Behältern in die Schule gebracht werden. 5. Die Ausgabe der Essensmarken gegen Vorlage der abgestempelten Überweisungsbelege erfolgt in der Vormittagspause. Die Essensmarken für den nächsten Tag sollen in der Mittagsfreizeit oder am gleichen Tag bis 10.45 Uhr abgestempelt werden. Fehlen SchülerInnen am folgenden Tag, so können sie bis 10.45 Uhr mit Angabe des Namens und des gewählten Essens durch Anruf im Sekretariat ihre Bestellung rückgängig machen. 6. SchülerInnen, die zu Hause Mittag essen, können bei Vorlage einer entsprechenden schriftlichen Erklärung ihrer Erziehungsberechtigten das Schulgelände verlassen. Diese Erklärung muss den KlassenlehrerInnen vorliegen und von den SchülerInnen mit sich geführt werden, damit sie sich auf Verlangen eines Lehrers oder einer Lehrerin ausweisen können. 7. Nach dem Mittagessen wird der Tischplatz aufgeräumt; Essensreste werden vom Teller entfernt und die Tabletts zurückgestellt. - 21 - C. ORDNUNG UND DIENSTE 1. In den Klassen übernehmen die Tischgruppen oder einzelne SchülerInnen Dienste. 2. Alle Klassen nehmen im Wechsel Ordnungsdienste wie den Mensa-, Hof- und Flurdienst wahr. 3. Ordnungsdienste werden entsprechend dem Plan der Ständigen Vertretung durch die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer bzw. die Oberstufen-Beratungslehrerinnen und -lehrer eingesetzt. Alle Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, diesen Ordnungsdienst zuverlässig wahrzunehmen. 4. Für SchülerInnen und LehrerInnen gelten folgende Grundsätze: Müll und Verschmutzungen an unserer Schule gehen uns alle an, denn in einer sauberen Schule fühlen wir uns wohler. Ich achte darauf, dass meine Schule sauberer wird. Das bedeutet, dass ich Müll vermeide bzw. nur in die dafür vorgesehenen Abfalleimer werfe, dass ich meinen Klassenraum und den Flurbereich vor meiner Klasse sauberhalte, dass ich bereit bin Müll aufzuheben, selbst wenn es der Müll anderer ist. dass der Unterricht erst beginnt, wenn der Klassenraum aufgeräumt und sauber ist. Wenn LehrerInnen mich auffordern Müll aufzuheben und in die Sammelbehälter zu werfen, so tue ich dies. Befolge ich die Anweisung nicht, werde ich der Schulleitung gemeldet. Die Schulleitung setzt mich dann für einen Ordnungsdienst ein. Außerdem erfolgt eine Meldung an meine/n KlassenlehrerIn. MitschülerInnen, die die Schule durch Müll verschmutzen, bitte ich ihren Müll aufzuheben und in die Papierkörbe zu werfen. D. UMGANG MIT GEWALT Die Gesamtschule Langerwehe duldet auf keinen Fall: gezielte Körperverletzung, Bedrohung und Erpressung, Herabsetzen und Isolieren, sexuelle Belästigung. Alle LehrerInnen, Schülerinnen und Eltern der Gesamtschule setzen sich dafür ein, dass es nicht zu solchen elementaren Regelverstößen kommt, und sorgen dafür, dass die, die gegen diese Grundregeln verstoßen, sich dafür verantworten. E. REGELUNGEN ZUR BUSORDNUNG 1. Während der Fahrt sind Herumgehen und Herumtoben im Bus untersagt. Den Anordnungen der Fahrer ist Folge zu leisten. 2. Jede/r Schüler/in achtet darauf, dass der Busfahrer nicht durch das Verhalten der SchülerInnen (Lautstärke, Herumtoben u.ä.) vom Fahren abgelenkt wird. 3. Wenn die Busse an der Haltestelle ankommen, achten die SchülerInnen auf einen angemessenen Abstand. Sie steigen ruhig, zügig und ohne Drängeleien ein bzw. aus. Sie begeben sich unverzüglich auf das Schulgelände bzw. nach Schulschluss nach Hause; nur auf dem direkten Schulweg besteht Versicherungsschutz. 4. Wenn die Beförderungsbedingungen von SchülerInnen nicht eingehalten werden, entfällt der Anspruch auf Schulbusbeförderung. E. REGELUNGEN ZUR OBERSTUFE 1. Die OberstufenschülerInnen unterstützen die Aufsichten, indem sie SchülerInnen der Jahrgängen 5 10 ohne Lehrerbegleitung nicht in Gebäude III und nicht an ihren Versammlungsplätzen außerhalb des Schulgeländes dulden und indem sie nicht in Sichtweite jüngerer Schüler rauchen. 2. Sie hindern schulfremde Jugendliche daran, sich auf dem Schulgelände aufzuhalten. 3. Sie dürfen -mit Ausnahme des Eingangsbereichs von Gebäude III bei Regenpausen- nicht auf dem Schulgelände rauchen. 4. Sie können in den Pausen und ihren Freistunden das Gebäude betreten und das Schulgelände verlassen. 5. Sie müssen sich durch einen Schülerausweis ausweisen können, wenn sie Rechte in Anspruch nehmen, die die SchülerInnen der Jahrgangsstufen 5 - 10 nicht haben. (Beschluss der Schulkonferenz vom 26.6.97, 18.6.98, 3.4.2000) - 22 -