2-001 SITZUNG AM DIENSTAG, 9. APRIL 2002 ___________________________ 2-002 VORSITZ: CATHERINE LALUMIÈRE Vizepräsidentin (Die Sitzung wird um 9.00 Uhr eröffnet.) 2-003 Genehmigung des Protokolls der vorangegangenen Sitzung 2-004 Die Präsidentin. – Das Protokoll der gestrigen Sitzung wurde verteilt. Gibt es Einwände? 2-005 Wynn (PSE). – (EN) Herr Präsident, das Protokoll ist in Ordnung, dennoch möchte ich eine Anmerkung machen. Ich war gestern in Straßburg anwesend. Ich hatte allerdings bis nach 21.00 Uhr eine Sitzung nach der anderen und konnte mich deshalb nicht in das Register im Plenarsaal eintragen. Deshalb fehlt mein Name im Protokoll. Es ist ein Ding der Unmöglichkeit, dass Abgeordnete des Europäischen Parlaments nicht an den Debatten teilnehmen können. Wie einige andere Kollegen war auch ich bei der gestrigen Debatte mit einem Redebeitrag vorgesehen. Ich bitte den Präsident, sich mit den Zuständigen in Verbindung zu setzen und sie zu bitten, etwas zu unternehmen. (Beifall) 2-008 Die Präsidentin. – Frau Lynne, Ihr Protest wird natürlich weitergeleitet. Wie Sie wissen, war unser Präsident, Herr Cox, ebenfalls von diesem Zwischenfall betroffen. Wir werden die französische Regierung darüber informieren. Allerdings scheint die Verantwortung für diesen von uns allen bedauerten Zwischenfall nicht nur bei einer Stelle zu liegen, sondern bei mehreren. Wir werden unsere Proteste daher an alle Verantwortlichen übermitteln, damit ein solcher Vorfall sich nicht wiederholt (Das Protokoll wird genehmigt.)1 Einige Organisationen veröffentlichen Angaben zur Anwesenheit ihrer Mitglieder. Dies ist ein klassisches Beispiel dafür, dass ein Abgeordneter offiziell deshalb nicht anwesend war, weil er sich schlicht und einfach an dem betreffenden Tag nicht in die Anwesenheitsliste eingetragen hat. Das möchte ich hiermit zu Protokoll geben. Dies sollten die Abgeordneten bitte bedenken, wenn sie bei Veröffentlichung des Protokolls feststellen, dass dieses nicht der Realität entspricht. 2-006 Die Präsidentin. – Danke, Herr Wynn. Ihre Anmerkungen werden selbstverständlich in das Protokoll aufgenommen. 2-009 Beschluss über die Dringlichkeit 2-010 Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 218/92 über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet der indirekten Besteuerung (MwSt) (KOM(2000) 349 – C5-0103/2002 – 2000/0147(COD)) (Ausschuss für Wirtschaft und Währung) *** *** 2-011 2-007 Lynne (ELDR). – (EN) Frau Präsidentin, zur Geschäftsordnung. Ich möchte Sie bitten, den Präsidenten des Parlaments um Weiterleitung unserer Beschwerde an die französische Regierung, den Bürgermeister von Straßburg sowie die Air France zu ersuchen. Einigen von uns war es unmöglich, gestern rechtzeitig zu Beginn der Sitzung hier zu sein, weil die Air France einen der wenigen Direktflüge vom Vereinigten Königreich nach Straßburg gestrichen hat. Dadurch waren viele von uns gezwungen, über Nantes zu fliegen, und trafen erst nach 9.00 Uhr hier ein. Wir hatten noch Glück. Soweit ich weiß, war auch der Präsident des Parlaments betroffen. Wenn die französische Regierung darauf besteht, dass wir zwölf Sitzungen im Jahr hier durchführen - und ich gehöre nicht zu denen, die sich darüber beschweren - dann sollte sie uns die An- und vor allem auch die Abreise am Donnerstag nach der Abstimmung um 18.30 ermöglichen. Randzio-Plath (PSE), Verfasserin der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für Wirtschaft und Währung. – Frau Präsidentin! Wir können diesem Antrag auf Dringlichkeit zustimmen, wenn dies in der April-II-Tagung behandelt wird. Wir werden dann auch die Rechtsauffassung des Ausschusses für Recht und Binnenmarkt kennen. Wenngleich wir mit der Änderung der Rechtsgrundlage nicht einverstanden sind, sind wir doch bereit, das unter diesen Bedingungen in der AprilII-Tagung zu behandeln. 2-012 (Das Parlament beschließt die Dringlichkeit.) Die Präsidentin. – Dieser Punkt wird somit in die Tagesordnung der Apriltagung in Brüssel aufgenommen.2 1 Dringlichkeitsdebatte (eingereichte Entschließungsanträge): siehe Protokoll. 2 Frist für die Einreichung von Änderungsanträgen: siehe Protokoll. 6 09/04/2002 *** Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit Usama bin Laden, dem AlQaida-Netzwerk und den Taliban in Verbindung stehen, und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 467/2001 über das Verbot der Ausfuhr bestimmter Waren und Dienstleistungen nach Afghanistan, über die Ausweitung des Flugverbots und des Einfrierens von Geldern und anderen Finanzmitteln betreffend die Taliban von Afghanistan (KOM(2002) 117 – C50132/2002 – 2002/0059(CNS)) (Ausschuss für die Freiheiten und Rechte der Bürger, Justiz und innere Angelegenheiten) von Namen natürlicher oder juristischer Personen korrigieren zu können. Derzeit löst diese Frage starke Beunruhigung in der Öffentlichkeit unserer Mitgliedstaaten aus. Darüber hinaus haben wir die Kommission schon gebeten, die Lösung solcher Aufgaben nicht von uns zu erzwingen. Es ist nicht seriös, dass dieses Parlament gerade einmal fünf Tage hat, um diesen Beschluss zu unterstützen, denn es handelt sich eigentlich nicht um eine Stellungnahme, sondern um die Unterstützung dieser Resolution der Vereinten Nationen, die vom 19. Januar stammt. Wir ersuchen darum, uns künftig früher in den Erarbeitungsprozess solcher Verordnungen einzubinden, damit dieses Parlament seine Unterstützung mit voller Sachkenntnis leisten kann und nicht einen wahrhaft unverhältnismäßigen Verfahrensaufwand betreiben muss. 2-013 Palacio Vallelersundi (PPE-DE), Verfasserin der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für Freiheiten und Rechte der Bürger, Justiz und innere Angelegenheiten. – (ES) Frau Präsidentin, mit diesem Vorschlag für eine Verordnung wird die Resolution 1390 umgesetzt, die am 16. Januar dieses Jahres vom UN-Sicherheitsrat gemäß Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen verabschiedet wurde. Aufgrund des Zeitraums von 30 Tagen, innerhalb dessen die Unterzeichnerstaaten die entsprechenden Maßnahmen zur Anwendung dieser UN-Resolution zu ergreifen haben, stimmte der Ausschuss für Freiheiten und Rechte der Bürger gestern für die Dringlichkeit und für die Durchführung eines Verfahrens ohne Bericht, das heißt, die dringliche Angelegenheit geht direkt in die Plenarsitzung, wobei den Fraktionen eine Frist für Änderungsanträge gegeben wird. Angesichts dieser Umstände ersuche ich das Präsidium, den längstmöglichen Zeitraum für Änderungsanträge anzusetzen. Gestatten Sie mir zwei Zusatzbemerkungen. Als Erstes sei gesagt, dass die Europäische Union zur Umsetzung solcher Resolutionen wie der Resolution 1390 Maßnahmen zweierlei Art ergreifen muss: eine im Hinblick auf den zweiten Pfeiler, das heißt, die Außenpolitik, und die andere im Rahmen des EGVertrags. Der Ausschuss war gestern praktisch einhellig der Ansicht, dass dieses Parlament an der Schaffung der Instrumente des zweiten Pfeilers mitarbeiten müsste, also an der Erarbeitung des gemeinsamen Standpunkts, der zum jetzigen Zeitpunkt angenommen werden soll. Und wenn es nicht hinzugezogen wird, sollte es zumindest unterrichtet werden, denn eine Sache ist der Text des Vertrags und eine andere der gesunde Menschenverstand und der Gedanke, dass dieses Hohe Haus die Interessen der Bürgerinnen und Bürger vertritt. Zum Zweiten möchte ich bemerken, dass der Ausschuss für Freiheiten und Rechte der Bürger große Bedenken äußerte und den Rat und die im UN-Sicherheitsrat vertretenen Mitgliedstaaten formell ersuchen wird, noch über die notwendigen Verfahrensmechanismen zu entscheiden, um etwaige ungerechtfertigte Auflistungen 2-014 Die Präsidentin. – Frau Frahm, Sie haben sich zu Wort gemeldet. Wollen Sie für oder gegen die Dringlichkeit sprechen? 2-015 Frahm (GUE/NGL). – (DA) Frau Palacio, ich verstehe nicht, dass Sie es zugelassen haben, dass der Ausschuss für Freiheiten und Rechte der Bürger, Justiz und innere Angelegenheiten dieses Verfahren akzeptiert. Ich verstehe nicht, dass der Ausschuss für Freiheiten und Rechte der Bürger, Justiz und innere Angelegenheiten sich mit einer Namensliste befassen soll ohne zu wissen, wie diese Liste entstanden ist oder wie sie geändert werden kann. Hätte der Ausschuss für Freiheiten und Rechte der Bürger, Justiz und innere Angelegenheiten seine Aufgaben ernst genommen, wäre die Behandlung dieser Angelegenheit zurückgestellt worden, bis man Näheres über die Änderung der Namensliste weiß. Wenn man von der Kommission respektiert werden will, darf man das Tempo der Kommission nicht einfach hinnehmen. Man hätte es ablehnen müssen. 2-016 Die Präsidentin. – Gibt es jemanden, der für die Dringlichkeit sprechen möchte? 2-017 Palacio Vallelersundi (PPE-DE). – (ES) Frau Präsidentin, ich möchte mich für die Dringlichkeit aussprechen und speziell auf diesen Punkt eingehen. Wie ich hier sagte, geht es nicht darum, dass das Parlament eine Stellungnahme zu einer Liste abgibt. Das Parlament soll einen Beschluss des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen unterstützen. Es ist eine vom UNSicherheitsrat beschlossene Maßnahme, die die Unterzeichnerstaaten und die Europäische Union – als Regionalmacht, die diese Unterzeichnerstaaten in einigen Aspekten repräsentiert – unterstützen sollen, an der sie aber nicht beteiligt sind. Die Charta der Vereinten Nationen sieht in den Artikeln 40 und 41 des Kapitels VII vor, dass der Sicherheitsrat die Maßnahmen beschließt, die er als zweckmäßig erachtet und die die Unterzeichnerstaaten durchführen „müssen“– dazu sind sie verpflichtet. 09/04/2002 7 Deshalb muss jede Änderung dieser Listen im Sicherheitsrat durchgesetzt werden. Der Rechtsausschuss ersucht nun darum – wir werden das weiter ausführen –, dass der Rat als Vertreter der Europäischen Union und die dem Sicherheitsrat angehörenden Mitgliedstaaten dafür eintreten, dass im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen Verfahren und Mechanismen festgelegt werden, um Einrede einlegen zu können, falls eine natürliche oder juristische Person auf dieser Liste erscheint, die dort nicht stehen dürfte. 2-018 (Das Parlament beschließt die Dringlichkeit.) Die Präsidentin. – Dieser Punkt wird somit als Verfahren ohne Bericht in die Abstimmungsstunde am Donnerstag um 12.00 Uhr in Straßburg aufgenommen. 3 2-019 Entlastungen 2000 2-020 Die Präsidentin. – Nach der Tagesordnung folgt die gemeinsame Aussprache über: – den Bericht (A5-0103/2002) von Herrn McCartin im Namen des Ausschusses für Haushaltskontrolle über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2000 (Kommission) (SEK(2001) 0528 – C5-0234/2001 – 2001/2102(DEC)); – den Bericht (A5-0088/2002) von Herrn Blak im Namen des Ausschusses für Haushaltskontrolle über die Entlastung der Kommission für die finanzielle Abwicklung des sechsten, siebten und achten Europäischen Entwicklungsfonds für das Haushaltsjahr 2000 (KOM(2001) 233 – C5-0209/2001 – 2001/2096(DEC)); – den Bericht (A5-0079/2002) von Herrn Seppänen im Namen des Ausschusses für Haushaltskontrolle über die Entlastung für die Haushaltsführung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) für das Haushaltsjahr 2000 (C5-0043/2002 – 2001/2101(DEC)); – den Bericht (A5-0098/2002) von Herrn Virrankoski im Namen des Ausschusses für Haushaltskontrolle über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2000 (Einzelplan I - Europäisches Parlament) (SEK(2001) 530 – C5-0238/2001 – 2001/2103(DEC)); – den Bericht (A5-0094/2002) von Frau Morgan im Namen des Ausschusses für Haushaltskontrolle 1. über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2000: Einzelplan IV - Gerichtshof (SEK(2001) 530 – C5-0240/2001 –2001/2105(DEC)) Einzelplan V - Rechnungshof 3 Frist für die Einreichung von Änderungsanträgen: siehe Protokoll. (SEK(2001) 530 – C5-0241/2001 –2001/2106(DEC)) Einzelplan VI - Wirtschafts- und Sozialausschuss (SEK(2001) 530 – C5-0242/2001 –2001/2107(DEC)) Einzelplan VII - Ausschuss der Regionen (SEK(2001) 530 – C5-0243/2001 –2001/2108(DEC)) Einzelplan VIII - Bürgerbeauftragter (SEK(2001) 530 – C5-0244/2001 –2001/2109(DEC)) und die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für die Haushaltsjahre 1996-1999 Einzelplan VI - Wirtschafts- und Sozialausschuss (SEK(1997) 402 – C4-0197/1997 – 1997/2076(DEC), SEK(1998) 521 – C4-0353/1998 – 1998/2011(DEC), SEK(1999) 414 – C5-0008/1999 – 1999/2166(DEC), SEK(2000) 539 – C5-0312/2000 – 2000/2156(DEC)) 2. über den Aufschub des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2000: Einzelplan II - Rat (SEK(2001) 530 – C5-0239/2001 – 2001/2104(DEC)); und – den Bericht (A5-0101) von Herrn Staes im Namen des Ausschusses für Haushaltskontrolle 1. über die Entlastung der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen für das Haushaltsjahr 2000 (C5-0126/2002 – 2001/2111(DEC)) 2. über die Entlastung des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung für das Haushaltsjahr 2000 (C5-0127/2002 – 2001/2112(DEC)) 3. über die Entlastung der Europäischen Agentur für Wiederaufbau für das Haushaltsjahr 2000 (C50673/2001 – 2001/2238(DEC)). – Entlastung 2000: Gesamthaushaltsplan, Einzelplan III 2-021 McCartin (PPE-DE), Berichterstatter. – (EN) Frau Präsidentin, ich möchte eingangs den Mitgliedern des Ausschusses für Haushaltskontrolle einzeln und kollektiv für ihre Zusammenarbeit bei der Erarbeitung dieses Berichts danken. Ich möchte auch Frau Schreyer dafür danken, dass sie regelmäßig an unseren Sitzungen teilgenommen hat. Mein Dank gilt des Weiteren ihren Mitarbeitern für ihre Unterstützung und Sachkenntnis. Ganz besonders möchte ich mich bei den Bediensteten unseres Ausschusses für Haushaltskontrolle bedanken, die sehr viel Fleiß, Sachkenntnis und Zeit aufgebracht haben, obwohl sie in letzter Zeit ständig umziehen mussten, was wenig hilfreich war. Dennoch muss ich ihnen mein höchstes Lob aussprechen. Bedanken möchte ich mich auch bei Herrn Bourlanges, der die Strategie für diesen Bericht erarbeitet hat. Umfasste der Bericht anfänglich die Ziffern1-65, so sind daraus schließlich Ziffern 1-95 geworden. Ich versuche erst gar nicht, eine Zusammenfassung des Berichts zu 8 geben, weil das viel zu lange dauern würde. Ich werde mich auf seine Hauptmerkmale beschränken. Das wichtigste Hauptmerkmal dieses Berichts zur Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2000 war der Überschuss in Höhe von 11 Mrd. EUR (bzw. von 14 %). Diese Zahl bedarf der Erklärung. Erstens stammen über 2 Mrd. EUR aus den Einnahmen. Ich glaube nicht, dass sich irgendeine nationale Regierung für zu hohe Einnahmen entschuldigen würde. Ein weiterer Faktor ist die Reserve in Höhe von 800 Millionen Euro. Reserven sind dazu da, dass sie nach Möglichkeit nicht ausgegeben werden. Sie sollten daher aus dem Überschuss ausgeklammert werden. Berücksichtigt man weitere Faktoren, so beträgt der tatsächliche Überschuss ca. 9 %. Davon entfallen 7,2 % auf die Strukturfonds. Vernachlässigt man die Strukturfonds, stellt der übrige Haushalt kein Problem mehr dar. Die Verordnungen zu den Strukturfonds wurden Mitte 1999 fertiggestellt, also gerade zu der Zeit, als die neue Kommission ihre Arbeit aufnahm. Angesichts der Detailliertheit der Verordnungen und den mit ihnen verbundenen Komplikationen, stand von vornherein fest, dass wir unsere Ausgabenziele für das Jahr 2000 nicht erreichen konnten. Damit kommen wir zu den Schwierigkeiten, die diese Verordnungen aufweisen. Die meisten Regierungen der Mitgliedstaaten legten ihre Rahmenpläne erst im Jahr 2000 vor. Einige mussten damals abgelehnt werden, weil es Probleme bezüglich des Verständnisses dieser Verordnungen gegeben hatte. Das war also ein Problem. Lassen Sie mich das anhand eines Beispiels verdeutlichen. Ein deutscher Beamter sagte mir, dass es während des 1999 zu Ende gegangen Sechsjahresprogramms allein in Deutschland 60 000 Projekte in Ziel-1-Gebieten gegeben habe. Das vermittelt einen Eindruck davon, mit welchen Problemen die Verwaltung dieser Fonds verbunden ist, und die zuständige Generaldirektion hat etwa 500 Mitarbeiter. Wir müssen uns eingehend mit der Frage der Strukturfonds beschäftigen. Sämtliche Organe der Union müssen sich um eine Vereinfachung der für die Durchführung der europäischen Regionalpolitik geltenden Regelungen bemühen, bevor das neue Programm in Kraft tritt und bevor in vier Jahren die Erweiterung beginnt. Mein nächster Punkt betrifft die aktuelle Frage des Betrugs und der Unregelmäßigkeiten. Der Ausschuss für Haushaltskontrolle ist verpflichtet, Mängel in der Verwaltung aufzudecken und Lösungen vorzuschlagen. Deshalb muss sich der Ausschuss für Haushaltskontrolle stets kritisch äußern, selbst auf die Gefahr hin, ziemlich negativ zu klingen. Die Verantwortung für derartige Mängel trägt letztlich stets die Europäische Kommission. Doch die Mittel werden von den nationalen Regierungen ausgegeben. Wenn wir über Mängel seitens der Kommission sprechen, dann meinen 09/04/2002 wir damit, dass es der Kommission nicht immer gelingt, die nationalen Regierungen und die regionalen Behörden zu kontrollieren, was ohnehin keine einfache Aufgabe ist. Die EU stellt auf allen Ebenen eine Partnerschaft mit den einzelstaatlichen Regierungen dar. Wenn man der Kommission überhaupt etwas vorwerfen kann, dann dass sie keine ordentliche Öffentlichkeitsarbeit betreibt und dass sie sich nicht gegenüber ihren Kritikern und den nationalen Regierungen behauptet, wenn diese gegen die Gemeinschaftsgesetzgebung verstoßen. Im Rahmen des Entlastungsverfahrens wird von uns erwartet, dass wir eine politische Aussage zur Leistung der Kommission machen. Wir im Ausschuss für Haushaltskontrolle tun dies auf der Grundlage eines Berichts seitens des Rechnungshofs sowie des Jahresabschlusses der Kommission. Der Ausschuss für Haushaltskontrolle hat die Entlastung mit 17:4 Stimmen angenommen. Das stellt ein klares Vertrauensvotum für die Arbeit der Kommission im Jahr 2000 dar. Uns sind allerdings auch nicht die Schwächen des Systems entgangen, und wir schlagen deshalb in unserem Entschließungsantrag Veränderungen und Verbesserungen für die Planung und Verwaltung vor. Wir streben eine bessere Zusammenarbeit zwischen dem Rechnungshof, dem Parlament und der Kommission bei der Durchführung der europäischen Politiken sowie eine effizientere Verwendung der europäischen Mittel an. Als letzten Punkt möchte ich erwähnen, dass der Rechnungshof versäumt hat, eine Zuverlässigkeitserklärung abzugeben. Hinweisen sollten wir jedoch darauf, dass er in Bezug auf die Einnahmen und die Verwaltung eine Zuverlässigkeitserklärung abgegeben hat. In Ziffer 44 haben wir dazu entsprechende Vorschläge unterbreitet. Wir sind an konkreten Angaben zur Fehlerquote interessiert. Wir sind an konkreten Angaben interessiert, die einen Vergleich mit dem jeweiligen Vorjahr ermöglichen. Wir bitten den Rechnungshof, seine Zuverlässigkeitserklärung für die Einnahmen und die Verwaltung des Haushalts klarer zu formulieren. Die einzigen Informationen, die uns zur Betrugs- und Fehlerquote vorliegen, stammen aus dem Jahresabschlussbericht der Kommission für das Jahr 2000. Danach beläuft sich die Betrugs- und Fehlerquote offenbar auf ca. 2 Mrd. EUR oder etwa 2,5 % des Gesamthaushaltes. Dabei scheinen die Probleme hauptsächlich bei etwa 10 % der traditionellen Eigenmittel zu liegen. Klammert man diesen Betrag aus, dann beläuft sich die Betrugs- und Fehlerquote nach unseren Berechnungen auf ca. 1 %. Ich habe versucht herauszufinden, wie andere Staaten mit diesem Problem umgehen, und habe festgestellt, dass lediglich die USA und die Niederlande vergleichbare Systeme aufweisen. Legt man deren Maßstab zugrunde, dann muss ich klar und deutlich feststellen, dass die Kommission erstklassig abschneiden würde. Unsere Betrugs- und Fehlerquote liegt unter dem, was in anderen Staaten als akzeptabel 09/04/2002 gilt. Obwohl wir also einige Korrekturen vornehmen müssen und Empfehlungen für Verbesserungen geben, wollen wir die negativen Aspekte unseres Berichts nicht überbetonen. Als letzten Punkt lassen Sie mich noch anführen, dass wir eine Situation anstreben sollten, in der es so ist, dass uns der Rechnungshof eine Erklärung vorlegt, die von den Mitgliedern des Ausschusses für Haushaltskontrolle in einem angemessenen Zeitraum gelesen werden kann. Unsererseits könnten wir dann eine Erklärung erarbeiten, die von den Abgeordneten dieses Parlaments, den Abgeordneten der nationalen Parlamente und von Europapolitikinteressierten gelesen und verstanden werden könnte. Das ist uns bisher nicht gelungen. Ich hoffe, dass es meinen Nachfolgern gelingen wird, etwas zu erarbeiten, das die europäischen Bürger verstehen. 2-022 – Entlastung 2000: 6., 7. und 8. EEF 2-023 Blak (GUE/NGL), Berichterstatter. – (DA) Frau Präsidentin, ich möchte empfehlen, der Kommission Entlastung für den Entwicklungsfonds zu erteilen, und ich möchte Frau Schreyer bitten, dies Herrn Nielson mitzuteilen, da er heute bei dieser wichtigen Debatte nicht anwesend ist. Ich habe im Laufe des Verfahrens die Verschiebung des Entlastungsbeschlusses angedroht, falls die Kommission keine Ergebnisse vorlegt. Das hat sie dann aber getan. Es gibt noch immer ein paar Probleme, mit denen wir uns in einem Anschlussbericht befassen müssen. Ich habe mich insbesondere auf die Qualität konzentriert, die sich in der Anzahl der in diesem Jahr durchgeführten Prüfungen ausdrückt. Es macht mir Sorgen, dass die Kommission keinen Überblick darüber hat, wie viele Prüfungen von wem und wo durchgeführt worden sind. Eine meiner ersten Fragen an die Kommission lautete: „Wie viele Prüfungen haben Sie im Jahr 2000 durchgeführt?“ Die erste Antwort lautete 12 Prüfungen, was meiner Ansicht nach eine sehr niedrige Zahl ist, wenn man bedenkt, dass es 70 AKP-Länder gibt. Die Kommission entdeckte später noch weitere Berichte. Sie erinnerte sich daran, dass sicher auch einige Berichte von den Delegationen erstellt worden waren, und Herr Nielson versicherte dem Ausschuss, dass im Jahr 2000 73 Prüfungen durchgeführt worden sind. Ich habe dann um eine Liste dieser Prüfungen gebeten. Die spärlichen Informationen auf dieser Liste halfen mir jedoch nicht weiter. Es trug jedoch zur Erheiterung bei – insbesondere im Rechnungshof -, als man sah, was hier als Prüfung bezeichnet worden war. Fast die Hälfte stammte im Übrigen aus Malawi und nach Abzug dieser Prüfungen lagen wir bei 52. Nicht, wie Herr Nielson dem Ausschuss versichert hatte, 73 Prüfungen. Es kann sein, dass 52 Prüfungen genug sind, aber es gibt Anlass zur Sorge, dass die Kommission keinen besseren Überblick darüber hat, wie viele Prüfungen durchgeführt werden und wer sie durchführt. Es existiert kein Zentralarchiv und es gibt keinen Überblick über die Aktivitäten „vor Ort“. Die Kommission hat mich aber davon überzeugt, dass es nicht notwendig ist, die Prüfungen im Hauptquartier in Brüssel durchzuführen. Deshalb habe 9 ich meine ursprüngliche Forderung von 50 Prüfungen zurückgezogen. Aber je größer die den Delegationen übertragene finanzielle Verantwortung ist, desto höhere Ansprüche müssen an Überblick und Koordination im Hauptquartier gestellt werden. Ich habe die Kommission ferner um eine bessere Erklärung dafür gebeten, weshalb die restlichen Millionen Euro, die im Jahresbericht des Rechnungshofs genannt werden, noch nicht zurückgefordert worden sind. Dies hat man vor zwei Jahren festgestellt, aber es ist noch nichts geschehen. Ich habe den Generaldirektor der DG-AIDCO gefragt, ob er auf der Grundlage des Kontrollsystems und der Informationen der Delegationen eine Erklärung abgeben könne, die EEFMittel seien in Übereinstimmung mit den Prinzipien einer „ordnungsgemäßen Verwaltung“ verwendet worden. Ich habe noch keine Antwort darauf bekommen. Dieselbe Frage hätte ich Herrn Nielson stellen können, wenn er heute hier gewesen wäre. Aber vielleicht kann Frau Schreyer mir helfen. Die Arbeitsweise des AKPSekretariats ist häufig kritisiert worden. Es gibt äußerst kritische Prüfungsberichte und es hat leider auch einige Gerichtsverfahren in Belgien gegeben, die mit einer Verurteilung wegen Nichteinhaltung der Gesetzesvorschriften endeten. Das kann die EU meiner Meinung nach nicht hinnehmen. Wir haben jetzt eine neue Führung, mit der ich einige sehr gute Aussprachen hatte. Ich hoffe auf Besserung und habe deshalb gesagt, dass wir die Entscheidungen des Rechnungshofs abwarten und dann die Angelegenheit erneut aufgreifen sollten. Im Namen der GUE-Fraktion möchte ich noch einige Anmerkungen zum Bericht McCartin machen. Ich finde den Bericht gut und möchte Herrn McCartin dafür danken, dass er sich meine zahlreichen Änderungsvorschläge angehört und aufgenommen hat. Hier haben wir eine von mehreren Möglichkeiten, die früheren Entlastungsbeschlüsse fortzuschreiben, und das ist äußerst wichtig. Auf zwei wichtige Fragen möchte ich aber noch eine Antwort haben: Wann wird das Disziplinarverfahren das Stockholmer Büro betreffend auch vonseiten OLAF abgeschlossen? Dieselbe Frage habe ich in Bezug auf das IRELA-Verfahren in Spanien, über das wir so lange gesprochen haben. Ich möchte noch ein paar Worte über die Entlastung für das Parlament sagen. Herr Virrankoski hat hervorragende Arbeit geleistet. Sein Bericht ist streng und ausgewogen. Im Zusammenhang mit der Entlastung für das Parlament ist nur schwer nachzuvollziehen, dass wir um Offenheit bitten. Alle hier sind sofort hellwach, insbesondere wenn es um die eigenen Mittel geht. Ich möchte meiner tiefen Enttäuschung darüber Ausdruck geben, dass der Generalsekretär der PPE-DE-Fraktion die anderen Fraktionen angeschrieben und gesagt hat, es wäre eine Katastrophe, wenn unsere eigene Rechnungslegung offen gelegt würde. Wir kritisieren die Kommission wegen ihrer mangelnden Offenheit und wenn wir dann selbst an der Reihe sind, verschließen wir die Augen. Ich finde wirklich, der Generalsekretär der PPE-DE-Fraktion sollte sich sehr dafür schämen, dass er 10 die Einsicht in die Mittel der Steuerzahler abblockt. Damit können wir nicht leben. Ich möchte auch sagen, dass mir aufgefallen ist, dass man die Finanzkontrolle abschaffen will. Sieht man sich die Zahlen für das Jahr 2000 an, dann ist zu erkennen, dass 7 % der Dokumente Fehler enthalten. Das zeigt meiner Meinung nach, dass die jetzt kommende Innenrevision unabhängig arbeiten können muss. Ich sage aber nach wie vor: Die Finanzkontrolle sollte nicht abgeschafft werden. Im Hinblick auf den Entlastungsbeschluss für den Rat möchte ich sagen, dass wir an den Bemerkungen und der Entscheidung des Ausschusses festhalten. Ich kann nicht akzeptieren, dass Mitglieder in einer Fraktion derart zurechtgewiesen werden, dass wir den Beschluss ändern müssen, für den wir im Haushaltskontrollausschuss gestimmt haben. Im Großen und Ganzen möchte ich aber die Entlastung für alle Bereiche empfehlen. Es geht gut, es geht wesentlich besser, und darüber kann man nur froh sein. 09/04/2002 Aufnahme von Verhandlungen mit den alten Mitgliedstaaten zu ersuchen, damit auch die neuen Mitglieder von den auf diese Weise erworbenen Forschungsergebnissen profitieren können. Die Kommission muss das verbleibende Vermögen der EGKS so anlegen, dass eine möglichst hohe Rendite erwirtschaftet wird. Wenn Kompromisse zwischen Sicherheit und Risiko der Anlagen einzugehen sind, dann sollten Risiken vermieden werden. Es muss abzuschätzen sein, welchen Gewinn die Kommission mit den angelegten Mitteln erzielen kann. Im Zusammenhang mit der vorliegenden Gewinn- und Verlustrechnung erhalten wir erstmalig Kenntnis von den Anlagegewinnen aus dem Vermögen der EGKS. Im Jahre 2000 lagen die durchschnittlichen Renditen bei 4,72 %. Die Offenlegung dieser Daten ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, aber es müssen weitere Schritte folgen. Für die nächsten Jahre sollte ein ungefähres Ziel für die Renditen aufgezeigt werden, auf dessen Grundlage die Rechnungsprüfer eine Einschätzung der Ergebnisse der Aktivitäten im Vergleich zu dem gesetzten Ziel vornehmen können. 2-024 – Entlastung 2000: EGKS-Haushalt 2-025 Seppänen (GUE/NGL), Berichterstatter. – (FI) Frau Präsidentin! Die Arbeit der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl war in den vergangenen Jahren davon gekennzeichnet, auf das Auslaufen des Vertrages im kommenden Sommer zu warten. Der Beschluss ist gefasst, die Arbeit der EGKS wird nicht fortgesetzt, ein halbes Jahrhundert reicht. In den letzten Jahren ihres Bestehens arbeitete die EGKS wie eine Bank. Sie lieh und verlieh Geld als Darlehen. Ihre Mittel wurden durch die Kommission verwaltet, die nun vor der Aufgabe steht, diese Banktätigkeit zu beenden, die als Darlehen vergebenen Gelder einzutreiben und die Schulden zu tilgen. Die Einnahmen übersteigen die Schulden. Es scheint aus der Arbeit der EGKS ein Überschuss in Höhe von 1,1 Mrd. Euro zu verbleiben. Nach den zu einem früheren Zeitpunkt gefassten Beschlüssen wird dieser Überschuss auf dem Finanzmarkt gewinnbringend angelegt. Aus der Rendite wird ein spezieller Kohle- und Stahlfonds gebildet, aus dem nach den von der Kommission vorgeschlagenen und dem Rat gebilligten Grundsätzen Mittel für die Forschungstätigkeit in den entsprechenden Branchen gewährt werden. Der Gewinn aus den Mitteln soll dem Kohle- und Stahlsektor zugute kommen, von dem die EGKS Zahlungen für die Finanzierung ihrer Tätigkeit verlangt hatte. Dies ist auch begründet. In diesem Zusammenhang darf nicht vergessen werden, dass die Mittel für den Forschungsfonds von den alten Mitgliedstaaten kommen und deshalb auch vorrangig für die Forschungstätigkeit in der Kohle- und Stahlbranche dieser Länder verwendet werden sollte. Wenn man jedoch die große Bedeutung dieser Sektoren in den Volkswirtschaften vieler Bewerberländer berücksichtigt, dann ist ebenso begründet, die Kommission um die Ebenso muss in den kommenden Jahren eine Bewertung erfolgen, ob der Abbau der früheren Tätigkeit der EGKS in der geplanten Weise verläuft. Die Kommission beabsichtigt, mehr als dreißig Beamte für Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Verwaltung und Verteilung des Vermögens der EGKS in ihren Ämtern zu belassen. Diese Zahl scheint hoch. Das Parlament muss in den kommenden Jahren darüber wachen, dass die verbleibenden Mittel der Gemeinschaft für Kohle und Stahl nicht für die Aufrechterhaltung einer unnötigen Bürokratie durch die Kommission verwendet werden. Der Rechnungshof hat seinen Bericht über den Jahresabschluss vorgelegt, in dem die Erteilung der Entlastung befürwortet wird. Das Parlament kann sich dieser Empfehlung anschließen. 2-026 – Entlastung 2000: Gesamthaushaltsplan, Einzelplan I 2-027 Virrankoski (ELDR), Berichterstatter. – (FI) Frau Präsidentin! Der Haushaltsplan des Europäischen Parlaments für das Haushaltsjahr 2000 wurde recht gut umgesetzt. Die Verwendungsrate betrug 99,28 %, die Quote der Zahlungen im Verhältnis zu den Verpflichtungen 91,505 %. Auf den hohen Verwendungsgrad wirkten sich die im Verlauf des Jahres getätigten Sammelmittelübertragungen aus, durch die Mittel für die Finanzierung von Gebäuden übertragen wurden. So konnten künftige Mietzahlungen verringert werden. Künftig sollten derartige Aktivitäten unterbleiben und die Mittel strenger anhand der wirklichen vorgegebenen Ausgaben budgetiert werden. Der Jahresabschluss des Parlaments ist dennoch schwierig zu erfassen. Aus diesem Grund wird im Bericht eine vereinfachte Darstellungsweise und insbesondere eine klare Differenzierung der Kapitalanlagen für Gebäude vorgeschlagen. 09/04/2002 Schwerpunkte des Haushaltsplans für das Jahr 2000 waren eine Förderung der Effizienz des Managements und eine bessere Ausrichtung der Humanressourcen. Mit der Entwicklung einer aktivitätsorientierten Budgetierung und eines entsprechenden Managements wurde begonnen, aber die Ergebnisse sind noch bescheiden, wie auch im Bericht festgestellt wird. Entscheidungsbefugnisse und Zuständigkeit müssen auf eine niedrigere Ebene delegiert werden, und die persönliche Verantwortung jedes einzelnen Mitarbeiters ist zu klären. Wir müssen eine Verwaltung schaffen, in der Ergebnisse der Arbeit und nicht die Abläufe der Verwaltung bewertet werden. Nur so können wir das Management effizienter gestalten und die Wirtschaftlichkeit verbessern. In diesem Sinne sind die Empfehlungen der „ROMEPE“-Studie umzusetzen und die interne Kontrolle der Haushaltsführung zu entwickeln. Die Humanressourcen müssen neu und flexibler gebündelt und unnötige Funktionen abgeschafft werden. Das gegenwärtige System ist zu unflexibel und zu sehr alten Mustern verhaftet. Damit verbunden ist auch die mangelnde Gleichstellung der Geschlechter. Das Europäische Parlament ist noch immer ein ziemlich altmodischer Arbeitsplatz. Im Laufe der letzten anderthalb Jahre wurden 18 Personen für Stellen der Besoldungsgruppen A1-A3 berufen, unter ihnen war nur eine Frau, die restlichen 17 waren Männer. Im Bericht wird diese Praxis kritisiert und als Übergang zu normalen Verhältnissen die Einführung einer Quotenregelung gefordert. Auch die Fraktionen sind an der Verwaltung beteiligt. Dem Grundsatz des aktivitätsorientierten Managements entspricht es, die interne Autonomie der Fraktionen zu entwickeln. Aus diesem Grund wird im Bericht darum ersucht, dass im Zusammenhang mit der Reform der Verordnung über die Haushaltsführung diese Besonderheit auf die eine oder andere Weise Berücksichtigung findet. Der Bericht fordert, dass die Fraktionen ihre Bilanzen und ihren Jahresabschluss in klarerer Form erstellen und veröffentlichen. Weiterhin müssen die Vermögensübersichten und Bestandsverzeichnisse verbessert werden. Auch die Verantwortung der Faktionen als Vertragspartner im Allgemeinen und als Arbeitgeber im Besonderen ist juristisch zu klären, damit nicht am Ende immer das Europäische Parlament in die Pflicht genommen wird. Zu den beiden Sitzungsorten des Parlaments wird festgestellt, dass allein die variablen Tagungskosten in Straßburg um 33 Prozent höher liegen als in Brüssel. Hinzu kommen die durch die Doppelexistenz der Gebäude verursachten beträchtlichen Kosten. Eine Verkürzung der Sitzungswoche bewirkt nur eine Ersparnis von einem Prozent. Mit dieser Frage sollte sich vielleicht der Vorbereitungsausschuss zur Erneuerung des EG-Vertrags befassen. 11 Das größte Einzelproblem stellen die Kosten für das Louise-Weiss-Gebäude in Straßburg dar. Über die endgültigen Investitionskosten konnte mit dem Bauträger, der SERS-Gesellschaft, keine Einigung erzielt werden. Der Streit bezieht sich auf den Zeitpunkt der Fertigstellung und ist jetzt beim Europäischen Gerichtshof anhängig. Weiterhin wird über Arbeiten, zusätzliche Arbeiten und überflüssige Arbeiten gestritten. Auch zwischen Bauträger und Subunternehmern gibt es Streit. Die Lösung dieses Konflikts kann insgesamt bis zu zehn Jahren dauern. Wenn man berücksichtigt, dass das Parlament keine zwei Sitzungsorte wollte, sondern seine Sitzungen wegen des starken Drucks Frankreichs in Straßburg abhält, sollten wir erwarten können, dass der Streit um die Baukosten für das Parlamentsgebäude zügig beigelegt wird. Die Stadt Straßburg und die Region Elsass sind mit 60 Prozent die größten Anteilseigner an der SERS und müssen ihren Einfluss geltend machen. Auch der französische Staat hat seiner Verantwortung nachzukommen, damit das Europäische Parlament nicht Partei in einem Rechtsstreit sein muss, sondern seinen Arbeitsort unverzüglich bezahlen kann und das Bestimmungsrecht dafür erhält. Es ist unangemessen, dass das Parlament ständig vor unbegründeten Zahlungsleistungen auf der Hut sein muss. Mit diesen Anmerkungen schlägt der Bericht dem Generalsekretär vor, für die Umsetzung des Haushaltsplans 2000 und dem Rechnungsführer für den Rechenschaftsbericht 2000 Entlastung zu erteilen. 2-028 – Entlastung 2000: Gesamthaushaltsplan, Einzelpläne IV, V, VI (+ Entlastung 1996-1999), VII, VIII/Aufschub der Entlastung 2000 für Einzelplan II 2-029 Morgan (PSE), Berichterstatterin. – (EN) Frau Präsidentin, Ihre Aufzählung klingt, als hätte ich furchtbar viel zu tun gehabt. Ich möchte mich auf die Einrichtungen konzentrieren, die Sie eben erwähnt haben. Dabei geht es natürlich um die Ausgaben und darum, wie effektiv mit den europäischen Steuergeldern umgegangen worden ist. Der Bericht enthält auch eine Bezugnahme auf den Rat. Doch dazu später. Generell gibt es im Hinblick auf den Gerichtshof keine größeren Beanstandungen, obwohl wir einige Anfragen, die wir in Detailfragen an den Gerichtshof gerichtet haben, weiterverfolgen werden. Wir erteilen dem Gerichtshof Entlastung. Der Rechnungshof ist offenbar noch immer nicht bereit, säumige Mitgliedstaaten beim Namen zu nennen, und ich warne den Rechnungshof nochmals, dass wir nicht ruhen werden, bis er unserer Bitte nachgekommen ist. Wir würden verbraucherfreundlichere Berichte ebenso begrüßen wie eine Erklärung zu den Interessen des Rechnungshofs, die, wie bei den meisten anderen Einrichtungen bereits üblich, ins Internet gestellt werden sollte. Der Rechnungshof sollte nicht meinen, dass er sich über die Standards, die wir von anderen 12 hochrangigen Einrichtungen des öffentlichen Dienstes erwarten, hinwegsetzen kann. Wir erteilen dem Rechnungshof jedoch Entlastung. Der neue Haushalt für den Bürgerbeauftragten ist sehr gering, so dass nicht ausgegebene Mittel prozentual gegebenenfalls in einem unproportionalen Licht erscheinen. Das sollte der Haushaltsausschuss bei der Festlegung des Haushalts für den Bürgerbeauftragten bedenken. Wir erteilen dem Bürgerbeauftragten Entlastung. Der Ausschuss der Regionen ist auf der europäischen Szene relativ neu. Die teilweise gemeinsame Ausgabenstruktur mit dem Wirtschaftsund Sozialausschuss ist zu begrüßen, obwohl sie bisweilen nicht weit genug geht. Es wäre denkbar, dass der Ausschuss für Haushaltskontrolle in einem künftigen Bericht die Wirtschaftlichkeit und Wirkung dieser Einrichtung prüft. Sowohl der Wirtschafts- und Sozialausschuss als auch der Ausschuss der Regionen haben in Bezug auf das Belliard- und das Montoyer-Gebäude trotz der schlechten Karten, die sie vom Parlament unfairerweise erhalten haben, gute Arbeit geleistet. Wir erteilen dem Ausschuss der Regionen Entlastung. Ich komme jetzt zu dem Organ, das im Mittelpunkt des Berichts steht, nämlich zum Wirtschafts- und Sozialausschuss, einem Ausschuss, der so alt ist wie dieses großartige Projekt selbst. Wenngleich der Bericht die Rolle des Wirtschafts- und Sozialausschusses als ein Forum für Interessengruppen anerkennt, die sich ansonsten auf EU-Ebene kein Gehör verschaffen könnten, müssen jetzt einige Entwicklungen der letzten Jahre, wie z. B. das Sozialprotokoll überdacht werden. Kommt es hier beispielsweise zu Überschneidungen? Wir befürchten, dass die Informationen nicht bis an die Basis gelangen. Große Sorgen bereiten uns zudem die immensen Kosten der Finanzierung dieser Institution, die nach der Erweiterung auf fast 100 Mio. EUR ansteigen werden. Selbst in einigen Gewerkschaften, die vom WSA anerkannt werden und ihn nutzen, wird Kritik laut. So stellte eine der größten Gewerkschaften im Vereinigten Königreich fest: „Der WSA ist offensichtlich überflüssig, und wir wären zufrieden, wenn er abgeschafft würde“. Auch die Reaktion des WSA auf diesen Bericht ist beunruhigend, wonach es höchst fragwürdig und politisch ungerechtfertigt sei, auf ein im Rahmen der europäischen Verträge gebildetes Gremium das Prinzip der Kostenwirksamkeit anzuwenden. Das machen Sie einmal dem europäischen Steuerzahler klar. Ich glaube, Reaktionen wie diese machen deutlich, dass man im Wirtschafts- und Sozialausschuss von Rechenschaftspflicht wenig hält. Der Haushaltskontrollausschuss empfiehlt, dem Wirtschafts- und Sozialausschuss die Entlastung für die Haushaltsjahre 1996 und 1997 zu verweigern. Das ist ein 09/04/2002 historischer Schritt, den wir nicht leichtfertig ergreifen. Die Entlastung wurde bisher lediglich zweimal verweigert. Einmal hatte die Verweigerung den Rücktritt der Kommission im Jahre 1999 zur Folge. Es mag merkwürdig anmuten, dass wir die Abschlüsse und Ausgaben des Jahres 1996 erst jetzt prüfen. Die Klärung der Unregelmäßigkeiten in Bezug auf die Zahlung der Dienstreisekosten der Mitglieder hat jedoch bis jetzt gedauert. Die ganze Kette der Ereignisse vom Betrug selbst, an dem 59 Mitglieder des Wirtschaftsund Sozialausschusses beteiligt waren und dessen Schaden sich auf über eine Million Euro belief, über die skandalös lässige Einstellung der Leitung des Wirtschafts- und Sozialausschusses und deren Vertuschungsversuche bis hin zum stümperhaften und unprofessionellen Herangehen von OLAF, dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung, ist ein Paradebeispiel für Inkompetenz, Zögerlichkeit und Dilettantismus. Es hat sechs Jahre gedauert, bis der Betrug aus dem Jahre 1996 vollkommen aufgedeckt werden konnte. Das ist eine Schande. Das bedeutet, dass die Schuldigen nicht belangt werden konnten, weil, wie die Gerichte sagen, die Sache verjährt ist. Die Lage hat sich seither jedoch verbessert, und deswegen erteilen wir dem Wirtschaftsund Sozialausschuss für die Haushaltsjahre 1998, 1999 und 2000 Entlastung. Wichtig ist, dass der Konvent über die Zukunft Europas den Erkenntnissen dieses Berichts Beachtung schenkt. Noch kurz ein Wort zum Rat. Traditionell haben wir seine Ausgaben zusammen mit den Ausgaben der Kommission behandelt. Doch in diesem Jahr hat der Rechnungshof einen kritischen Bericht zu den haushaltspolitischen Aspekten der Gemeinsamen Außenund Sicherheitspolitik erarbeitet. Auch das ist ein relativ neuer Bereich für den Rat. Der Ausschuss für Haushaltskontrolle hat um Antworten und Klarstellungen zu einigen Problemen gebeten, die dem Rechnungshof Sorge bereiten. Dazu finden heute Morgen Beratungen im Rat statt, deren Ergebnis wir abwarten wollen, bevor wir abstimmen. Ich hoffe, dass Sie dies bei der Abstimmung bedenken. Ich hoffe, dass sich der Wirtschafts- und Sozialrat nicht leichtfertig über die Tatsache hinwegsetzt, dass wir ihm die Entlastung verweigert haben. (Beifall) 2-030 – Entlastung 2000: dezentralisierte Agenturen 2-031 Staes (Verts/ALE), Berichterstatter. – (NL) Frau Präsidentin! Zunächst möchte ich mich den Dankesworten an die Mitglieder des Ausschusses für Haushaltskontrolle sowie an Frau Schreyer anschließen. Meiner Meinung nach war die Zusammenarbeit in diesem Jahr ausgezeichnet. Den beiden Verfassern der Stellungnahme des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten sowie des Ausschusses für 09/04/2002 auswärtige Angelegenheiten, Menschenrechte, gemeinsame Sicherheit und Verteidigungspolitik möchte ich ebenfalls für die überaus angenehme und reibungslose Zusammenarbeit danken. Selbstverständlich gebührt ein Wort des Dankes schließlich auch den Vertretern der dezentralen Agenturen, denen wir heute Entlastung erteilen können. Tatsächlich geht es um drei Organe: die Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen in Dublin, das Europäische Zentrum für die Förderung der Berufsbildung CEDEFOP in Thessaloniki und die Europäische Agentur für den Wiederaufbau des Kosovo mit Sitz in Thessaloniki und Pristina. Nach eingehender Prüfung der Haushaltsrechungen dieser drei Einrichtungen ist der Rechnungshof zu dem Ergebnis gekommen, dass der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2000 zuverlässig sowie die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind. Als Ihr Berichterstatter habe ich nachgeschlagen, was wir in dem Bericht über die Entlastung für das Jahr 1999 festgehalten hatten. In den beiden ersten Fällen hatten wir eine externe Bewertung und die Vorlage eines Aktionsplans empfohlen. Der Dubliner Stiftung hatten wir im vergangenen Jahr zudem die Frage gestellt, ob es nicht günstiger wäre, enger mit der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zusammenzuarbeiten. CEDEFOP hatten wir aufgefordert zu prüfen, inwieweit die Kooperation mit der Europäischen Stiftung für Berufsbildung in Turin verbessert werden kann. Nun muss ich Ihnen mitteilen, verehrte Kolleginnen und Kollegen, dass die Stiftung in Dublin diese Forderung mit beträchtlicher Verzögerung umsetzt. Die externe Bewertung wurde gerade abgeschlossen, der Aktionsplan erst erörtert, das Ersuchen aber wurde inzwischen gebilligt und liegt zur Diskussion vor. Als Berichterstatter werde ich selbstverständlich zu den Vertretern der Dubliner Stiftung Kontakt halten und dafür Sorge tragen, dass der Entlastungsbericht für das Jahr 1999 gewissenhaft befolgt wird. Im Hinblick auf CEDEFOP ist diese Aufgabe vollständig abgeschlossen und kann ich hier Erfreuliches vermelden. Ich finde es auch einmal angenehm, in einem Entlastungsverfahren frohe Kunde überbringen zu können. CEDEFOP ist tatsächlich unserer Forderung zur Gänze nachgekommen und hat inzwischen auch ein Kooperationsabkommen mit der Turiner Stiftung geschlossen. Auch unter dem Druck unserer Institution, des Europäischen Parlaments, wurden hier, so meine ich, im Sinne des europäischen Steuerzahlers wesentliche Fortschritte erzielt. Für positive Nachrichten, verehrte Kolleginnen und Kollegen, sorgt schließlich auch die Europäische Agentur für den Wiederaufbau des Kosovo. Wir sollten uns die damalige Situation genau vergegenwärtigen. Der Kosovo stand nach dem Krieg vor enormen Herausforderungen. Nicht nur wegen der materiellen 13 Schäden und der menschlichen Katastrophe im Kosovo infolge des Krieges, sondern insbesondere wegen des Schadens, den das Milosevic-Regime mit der chronischen Unterinvestition in Mittel und der permanenten Verletzung der Menschenrechte über mehr als ein Jahrzehnt im Kosovo angerichtet hat. Aus tiefster Überzeugung möchte ich unsere Leute vor Ort, die in der Europäischen Agentur für Wiederaufbau Beschäftigten, aber auch die Angehörigen der Task Force Kosovo loben, die unmittelbar nach dem Krieg dorthin gezogen sind. Unter bisweilen überaus komplizierten Bedingungen haben sie dort Unvorstellbares geleistet. Der Rechnungshof und jeder, der in den Jahresberichten und den vierteljährlichen Berichten nachliest, erkennt, wie unglaublich effizient unsere Verwaltung dort arbeitet. Selbstverständlich haben wir Lehren gezogen, und das ist ebenfalls eine solch positive Botschaft, aus den Fehlern, die uns in Bosnien-Herzegowina unterlaufen sind. Ich war Ihr Berichterstatter für einen Sonderbericht des Rechnungshofs über das Auftreten der Europäischen Union in Bosnien-Herzegowina. Wir haben dort Fehler gemacht, wir haben daraus Lehren gezogen und so dafür sorgen können, dass wir im Kosovo gute Arbeit abgeliefert haben. Abschließend noch ein Wort zur Lage im Kosovo: der Energiesektor gilt als der Bereich, in den wir am stärksten investieren, und er weist eine Widersprüchlichkeit auf. Trotz der immensen Summen, die in die Energieversorgung fließen, kommt es fast täglich zu Stromausfällen. Das empfinden die Menschen als nicht nachvollziehbar, und ich fordere in meinem Bericht zu vermehrten Anstrengungen auf, um der Bevölkerung im Kosovo zu verdeutlichen, dass im Hinblick auf eine nachhaltigere Politik Energie eingespart und die Energie auch bezahlt werden muss. Schließlich, liebe Kolleginnen und Kollegen, gingen mir Meldungen über Unterschlagungen bei dem kosovarischen Stromlieferanten zu, die allerdings noch keine Schlüsse zulassen. Ich habe die UNMIK aufgefordert, dazu einen Bericht vorzulegen, denn letzten Endes trägt die UNMIK dafür die Verantwortung. Meines Erachtens sollten wir die Ergebnisse dieses Berichts in unseren Entlastungsbericht für das Jahr 2001 einfließen lassen. 2-032 Schreyer, Kommission. – Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete! 82 Milliarden Euro wurden im Jahr 2000 über den europäischen Haushalt ausgegeben. Das waren Hunderttausende von verschiedenen Zahlungsvorgängen, Zahlungen an Forscher, Forschungsinstitute, Stipendienzahlungen, Prämienzahlungen an Bauern für Rinder oder Flächenstilllegungen, Lebensmittelhilfen für Flüchtlinge, Zahlungen für die Bereitstellung von Baumaterial im Kosovo oder die Bekämpfung von Aids in Afrika, Zuschüsse für den Ausbau von Schienennetzen in der EU, für den Bau von Gewerbeparks usw. – ich könnte die Liste lange fortsetzen. 14 09/04/2002 Dieses zeigt, wie heterogen und vielfältig die Aufgaben der Europäischen Union sind, in die finanzielle Mittel fließen. Es zeigt auch, wie unterschiedlich die Anforderungen an eine gute Haushaltsführung und eine korrekte Kontrolle sind. Hinzu kommt, was Herr McCartin nachdrücklich betont hat, dass nämlich die Verwaltungszuständigkeit nur für einen geringen Teil zentral bei der Kommission liegt und ansonsten Tausende von Zahlstellen für Agrarausgaben in den Mitgliedstaaten sowie Hunderte von Ministerien und Behörden in den Mitgliedstaaten für die Implementierung zuständig sind, das heißt Anträge auf Förderung entgegennehmen, prüfen und bewilligen. Milliarden Euro, der von den Finanzministern der Mitgliedstaaten allerdings sehr begrüßt wurde. Ich kann der Darlegung von Herrn McCartin über die positive Entwicklung auf der Einnahmenseite eigentlich nichts hinzufügen. Es ist natürlich schlichtweg begrüßenswert, wenn Wachstumsraten höher sind als zunächst erwartet. Kritischer zu sehen ist dagegen tatsächlich die Frage, dass die Ausgaben unter den im Haushalt veranschlagten lagen. Dies betrifft nicht die Agrarausgaben oder die Verwaltungsausgaben, wo geringere Ausgaben als veranschlagt tatsächliche Einsparungen bedeuten. Bei den Strukturfonds jedoch handelt es sich um zeitliche Verschiebungen der Ausgaben. Ihr Bericht, Herr McCartin, zur Entlastung für die Durchführung des Haushalts 2000 spiegelt diese breite Palette der Aktivitäten der Kommission, die spezifischen Risiken und Fehlerquellen, die erforderlichen Maßnahmen und natürlich auch die Mängel in der Haushaltsausführung wider. Es ist wahrlich ein sehr umfassender Bericht, und die Kommission bedankt sich ganz herzlich bei Ihnen für diesen sehr ausgewogenen Bericht. Ich darf mich auch für Ihre Rede und für Ihr Engagement im Haushaltskontrollausschuss sehr bedanken. In der Tat konnten die gesamten Verordnungen, die notwendig waren, nicht rechtzeitig beschlossen werden, weil die Agendabeschlüsse erst so spät im Jahr 1999 erfolgten. Auch dies hat Herr McCartin dargelegt. Aber wir haben auch heute noch, im Jahr 2002, eine schlechte Durchführung des Programms zu verzeichnen. Für die nächste Förderperiode müssen deshalb hieraus Konsequenzen gezogen werden, und auch für die jetzige Förderperiode kann dies nicht ohne Änderung bleiben. Die Kommission begrüßt, dass der Haushaltskontrollausschuss die Entlastung der Kommission für den Haushalt 2000 mit einer so großen Mehrheit empfiehlt. Dabei stellen der Bericht und die Entschließung ja alles andere als ein Ruhekissen für die Kommission dar. 144 Anforderungen an die Kommission – von der Vorlage von Berichten über die Ergreifung von administrativen Maßnahmen bis zur Änderung von Gesetzen – sind in dem Bericht enthalten. Natürlich kann ich jetzt nicht auf alle diese Anforderungen eingehen, aber ich möchte einige herausgreifen. Ich möchte mich im Namen der Kommission zunächst bei Ihnen, Herr Blak, für die Arbeit über den Entwicklungsfonds und für die Entlastungsempfehlung bedanken, die entsprechend Ihrer von mir sehr geschätzten Tradition mit zahlreichen Forderungen verbunden ist. Herr Seppänen, Sie spielen eine geradezu historische Rolle als Berichterstatter für den EGKSHaushalt, und bei Frau Morgan und Herrn Virrankoski darf ich mich auch bedanken. Auch wenn Ihre Berichte die Haushaltsausführungen der anderen Institutionen betreffen, handelt es sich doch um ein Element des gesamten europäischen Haushalts. Auf den Bericht von Ihnen, Herr Staes, den die Kommission sehr begrüßt, möchte ich später nochmals eingehen. Die Kommission dankt der Vorsitzenden des Haushaltskontrollausschusses, Frau Theato, für das gute Management des gesamten Diskussionsprozesses über die Entlastung und natürlich dem Sekretariat und dem gesamten Ausschuss für die harte Arbeit. Ein Ergebnis des Haushaltsjahres 2000, das von dem Haushaltskontrollausschuss sehr kritisch aufgenommen wurde, ist der große Haushaltsüberschuss von 11,6 Für den Europäischen Entwicklungsfonds hat Herr Blak hervorgehoben, dass im Jahr 2000 wesentlich mehr Mittel konkret umgesetzt werden konnten als im Jahr davor, wir haben hier also eine positive Entwicklung. Angesichts der riesigen Not in vielen AKP-Staaten ist es auch klar, dass die Nichtausschöpfung von Mitteln nicht eine Frage des mangelnden Bedarfs ist, sondern oft des Mangels an konkreten Projekten. Die Kommission ist dazu übergegangen, dann teilweise mehr Zuschüsse zu den Budgets dieser Staaten zu gewähren, was einerseits richtig ist, andererseits aber natürlich neue Konzepte für die Kontrolle erfordert. Hinsichtlich der Informationsübermittlung im Entlastungsverfahren darf ich noch einmal darauf hinweisen, dass die Kommission Evaluierungsberichte für die verschiedenen Programme und für die verschiedenen Haushaltslinien immer sofort ins Internet setzt und dass die Implementierungszahlen für den laufenden Haushalt wöchentlich elektronisch auch an den Haushaltskontrollausschuss übermittelt werden. Nach Überzeugung der Kommission hat sich das Übereinkommen mit dem Parlament zur Übermittlung von vertraulichen Informationen bewährt. Aber ich muss noch einmal darauf hinweisen, dass sowohl für die Berichte der Kommission als auch für die Berichte von OLAF die Regelungen über Datenschutz und Wahrung des Untersuchungsgeheimnisses gelten. Die Kommission hat auf Nachfrage des Haushaltskontrollausschusses auch die Meldungen der Mitgliedstaaten über Fehler und Rückforderungen im Bereich der Strukturfonds weiter aufgeschlüsselt. Die Meldungen haben aufgrund stärkerer Kontrolle zugenommen, die Mitgliedstaaten kontrollieren jedoch oft immer noch nicht in dem vorgeschriebenen Umfang. Herr McCartin, Sie haben dies in Ihrem Bericht kritisch vermerkt. Ich teile die Kritik. Es ist allerdings sehr fraglich, ob sich die föderal strukturierten 09/04/2002 Mitgliedstaaten vorschreiben lassen, wie in dem Bericht vorgeschlagen, dass sie ihre Zuständigkeitsverteilung für Kontrollen im Hinblick auf europäische Fonds ändern müssen, zumal dies ja oft verfassungsmäßig verankert ist. Dies ist also wirklich eine sehr gravierende Fragestellung. Ein wesentliches Thema in der Diskussion in diesem Entlastungsverfahren war und ist die Methode des Europäischen Rechnungshofes, die dieser seiner Entscheidung über die Erteilung oder Nichterteilung einer Zuverlässigkeitserklärung zugrundelegt. Die Kommission begrüßt, dass der Europäische Rechnungshof bereit ist, Vorschläge für ein verändertes Konzept zur Schaffung von nachprüfbaren und zeitlich vergleichbaren Indikatoren für das Finanzmanagement zu diskutieren. Im Bericht über den Haushalt der Kommission wie im Bericht von Frau Morgan wird gefordert, Fehlerraten pro Generaldirektion zu ermitteln. Der Rechnungshof hat hierzu bereits klargelegt, dass dies mit seiner jetzigen Sampling-Methode nicht im Einklang stehe, weil dafür wesentlich mehr Stichproben notwendig wären, als der Rechnungshof erheben kann. Aber ich weise darauf hin, dass mit der Reform der Kommission neue Standards für Kontrollen eingeführt wurden und die Generaldirektionen hierüber jetzt jährlich in ihren Aktivitätsberichten zu berichten haben, d. h. welche Standards wie erfüllt wurden. Wir werden mit dem Rechnungshof prüfen, welche Beiträge sich aus diesen Aktivitätsberichten und den Erklärungen der Generaldirektion für die Ermittlung solcher Indikatoren, die man dann zeitlich vergleichen kann, ableiten lassen. In Ihrem Bericht, Herr Staes, zur Entlastung des Direktors der Europäischen Agentur für den Wiederaufbau des Kosovo schließen Sie sich dem positiven Urteil des Rechnungshofes an. Ich greife dies aus mehrfachen Gründen heraus. Zum einen, weil die Erfahrung mit der Agentur für Wiederaufbau zeigt, dass der Weg der Dekonzentration der Verantwortung, also mehr Entscheidungen vor Ort zu treffen, der richtige ist. Zum anderen greife ich es heraus, weil Presseberichte teils den Anschein erweckt haben, als hätten sich für den Bereich der Energieversorgung bereits Vorwürfe des Missmanagements erhärtet. Sie haben noch einmal klargestellt, dass dies nicht der Fall ist, dass aber die Situation nach wie vor unbefriedigend ist. Sie haben auch dargelegt, wie die Lage im Jahre 2000 war, nämlich absolut desolat, sowohl bezüglich dieses Kraftwerks und auch hinsichtlich der Tatsache, dass wie überall im früheren Ostblock - Stromrechnungen nicht bezahlt wurden. Ein wesentlicher Punkt ist natürlich auch, dass die Eigentumsverhältnisse für das Kraftwerk unklar waren, weshalb keine Privatisierung erfolgen konnte, und dass dieses Kraftwerk eine enorme Bedeutung für den Erhalt von Arbeitsplätzen habe. Auch das musste in dieser sehr heiklen, politisch labilen Situation mitberücksichtigt werden, wobei aber natürlich hier eine Weiterentwicklung notwendig ist. 15 Ich bin sehr froh, dass der Rechnungshof die Agentur für den Wiederaufbau des Kosovo sehr frühzeitig und gründlich geprüft hat. Sie waren auch selbst vor Ort. Das Ergebnis der Prüfung des Rechnungshofes insgesamt ist sehr positiv. Das ist insofern wesentlich, als diese Arbeit im Balkan, die Arbeit im Kosovo nicht nur für die Außenpolitik, sondern gerade auch für die Budgetpolitik in den nächsten Jahren eine sehr große Bedeutung haben wird. Ich möchte noch kurz auf die Anmerkung und Aufforderung zum Agrarbereich, speziell zu den Agrarexporterstattungen, eingehen. Hier konnte ja schon während des Entlastungsverfahrens zwischen dem Ausschuss und meinem Kollegen Fischler Verständigung über manchen Punkt erreicht werden. Dies zeigt auch, dass sich das Klima zwischen Haushaltskontrollausschuss und Kommission positiv zu einer direkten kritischen, aber konstruktiven Zusammenarbeit verändert hat. Es wird nicht nur von meiner Seite, sondern wohl auch von den meisten Bürgern und Bürgerinnen begrüßt, dass das Parlament nun Entscheidungen fordert, um die Transporte lebender Tiere, die ja oft nur durchgeführt werden, um Exporterstattungen zu erhalten, zu verringern. In dieser Plenarsitzung wird, so hoffe ich, das Entlastungsverfahren für den Haushalt 2000 voraussichtlich abgeschlossen. Gleichzeitig laufen die Arbeiten für die Aufstellung des Haushalts 2003. Dies wird voraussichtlich der letzte Haushalt für eine EU mit 15 Mitgliedstaaten sein. Mit der Erweiterung der Union wird der Haushalt ein weiteres Mal komplexer, ein weiteres Mal vielfältiger werden. Die Kommission wird die Zeit bis dahin nutzen, die Kandidatenstaaten bei der Vorbereitung auf die Erweiterung, bei der Vorbereitung auf die Teilnahme an den europäischen Fonds zu unterstützen, sie wird die Einführung der notwendigen Maßnahmen kontrollieren, und sie wird selbst ihre Verwaltungsabläufe weiter reformieren. Das erfordert manchen Anstoß vom Parlament, aber insbesondere die Kooperation zwischen Parlament und Kommission. Für diese Kooperation in den vergangenen Monaten möchte ich mich im Namen der Kommission bedanken und darf in Anlehnung an einen alten Fußballerspruch damit schließen, dass der Kommission sehr genau bewusst ist, dass nach der Entlastung immer vor der nächsten Entlastung ist. (Beifall) 2-033 Titley (PSE), Verfasser der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten, Menschenrechte, gemeinsame Sicherheit und Verteidigungspolitik. – (EN) Frau Präsidentin, für den Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, Menschenrechte, gemeinsame Sicherheit und Verteidigungspolitik stellen Transparenz und Haushaltsvollzug die Schlüsselelemente des diesjährigen Entlastungsverfahrens dar. 16 09/04/2002 Was die Transparenz betrifft, so hatte ich ein interessantes Erlebnis, als ich Bedienstete des Parlaments um eine Aufstellung der Maßnahmen bat, die die Kommission im Hinblick auf all jene Punkte des Haushaltsplans 2000 ergriffen hat, zu denen das Parlament Änderungen beschlossen hatte. Dabei war ich sowohl an konkreten Beträgen als auch allgemeinen Bemerkungen interessiert. Man sagte mir, dass, selbst wenn dies möglich sei, das Zusammentragen dieser Informationen mehrere Monate in Anspruch nehmen würde. Das ist völlig inakzeptabel, denn wenn das Parlament Änderungen zum Haushaltsplan beschließt, dann muss es einen Mechanismus geben, mit dem die Umsetzung dieser Änderungen kontrolliert werden kann. Aufmerksamkeit zukommen zu lassen, was bisher nicht der Fall war. Dabei trifft das Parlament eine Teilschuld, weil wir die Ausführung des Haushaltsplans nicht im erforderlichen Maße prüfen und kontrollieren. Ich gebe nicht dem Ausschuss für Haushaltskontrolle die Schuld, sondern den einzelnen Ausschüssen, die diese Verantwortung häufig scheuen. Doch auch die Kommission ist an dieser Situation nicht unschuldig, denn wir brauchen klarere Informationen, damit wir die Haushaltsausführung analysieren können. Der Dialog zwischen Parlament und Kommission ist grundlegend zu verbessern, damit eindeutig festgestellt werden kann, welche Maßnahmen im Hinblick auf die Prioritäten des Europäischen Parlaments ergriffen wurden. Ich vermute, dass die Kommission die Änderungen des Parlaments zum Haushaltsplan nur allzu häufig ignoriert. Mit Befriedigung festgestellt haben wir, dass die Generaldirektion Justiz und Inneres die Zahl der in ihren Dienststellen durchgeführten Finanzprüfungen beträchtlich erhöht hat: von 44 im Jahr 1999 auf 64 im Jahr 2000. Weiterhin ist festzustellen, dass die infolge dieser Prüfungen wiedereinziehbaren Beträge oder verminderten Zahlungen sich auf über 10 % des Gesamtbetrags der geprüften Verträge belaufen. Daher sind wir der Meinung, dass die Kommission ihre Bemühungen im Kampf gegen die unsachgemäße Verwendung von Beihilfen sowie gegen die überhöhte Angabe der tatsächlichen Kosten gegebenenfalls auch mittels Vertragsstrafen fortführen sollte. Wir benötigen mehr Klarheit zur Gemeinsamen Außenund Sicherheitspolitik. Hier wissen wir nicht genau, wer was tut. Deshalb befürworte ich den Vorschlag für eine interinstitutionelle Vereinbarung zur Klärung der Rolle der Kommission im Rahmen der GASP. Was den Haushaltsvollzug betrifft, so war zum Ende des Haushaltsjahres 2000 eine starke Konzentration der Mittelbindungen auf Lateinamerika, Asien usw. zu verzeichnen. Das Ungleichgewicht zwischen Mittelbindungen und Auszahlungen bereitet uns noch immer Sorgen. Gleiches gilt auch für die Bemerkungen des Rechnungshofes im Hinblick auf das TacisProgramm. Die Kommission hat durchaus Fortschritte erzielt, und zwar vor allem in Bezug auf die Nutzung der Website zur Informationszwecken, doch wir müssen uns auf die Transparenz und den Haushaltsvollzug konzentrieren. 2-034 Deprez (PPE-DE), Verfasser der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für die Freiheiten und Rechte der Bürger, Justiz und innere Angelegenheiten. – (FR) Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! In dem Bericht, den ich dem Ausschuss für die Freiheiten und Rechte der Bürger vorgelegt habe und den dieser einstimmig angenommen hat, wird gleich zu Anfang der Rechnungshof aufgefordert, in seinem Jahresbericht das Bestehen des Titels B5-8 „Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts“ ausdrücklich anzuerkennen und diesem ein Mindestmaß an Bezüglich der Ausführung des Haushaltsplans 2000 ist festzustellen, dass die außerordentlich niedrige Verwendungsrate von 50 % bei den Verpflichtungsermächtigungen und von 70 % bei den Zahlungsermächtigungen nicht auf Managementschwächen oder bösen Willen von Seiten der Kommission zurückzuführen ist, sondern im Wesentlichen darauf, dass die Rechtsgrundlagen vom Ministerrat zu spät angenommen wurden, so dass die Mittel für bestimmte Haushaltsposten auf das nächste Haushaltsjahr übertragen werden mussten. Ferner haben wir mit Befriedigung zur Kenntnis genommen, dass der Rechnungshof in seinem Bericht eine Verbesserung des Finanzgebarens der Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht sowie der Europäischen Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit festgestellt hat. Allerdings ist auf bestimmte Anomalien z. B. bei den für die Einstellung von Mitarbeitern aufgewendeten Mitteln zu verweisen. So fallen in Lissabon durchschnittlich 2 780 Euro für die Einstellung eines Mitarbeiters an, während dies in Wien 6 610 Euro sind. Davon abgesehen hat der Ausschuss für die Freiheiten und Rechte der Bürger generell keine Einwände gegen die Erteilung der Entlastung in seinem Zuständigkeitsbereich. 2-035 McNally (PSE), Verfasserin der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für Industrie, Außenhandel, Forschung und Energie. – (EN) Frau Präsidentin, auf unseren Ausschuss entfallen 120 z. T. sehr umfangreiche Haushaltslinien, zu denen u. a. die Forschungsprogramme Tacis, Phare und Meda zählen. Die Ausführung dieser Haushaltslinien wurde in der Vergangenheit heftig kritisiert. Mein erster Punkt betrifft die im Jahre 2000 bereitgestellten Mittel für das Programm Synergy, das die internationale Zusammenarbeit im Energiesektor fördern soll und vom Europäischen Parlament umfassend unterstützt wird. Sie können sich sicher unser Erstaunen und unsere Bestürzung vorstellen, Frau Schreyer, als wir feststellten, dass die Kommission das Programm 2000 eingestellt hat, die bereits veröffentlichte Ausschreibung annullierte, was 09/04/2002 erhebliche Unannehmlichkeiten verursachte, und während des gesamten Jahres 2000 keinerlei Mittel mehr ausgegeben hat. Ich kann nur immer wieder betonen, dass das vollkommen inakzeptabel ist und dass dem zuständigen Kommissionsmitglied unsere Ansichten wohl bekannt sind. Ich freue mich, feststellen zu können, dass Gegenmaßnahmen ergriffen worden sind, so dass wir mit einem verbesserten Programm auf diesem sehr wichtigen Sektor rechnen können. Ich komme jetzt zu den Vorhaben für nukleare Sicherheit in der ehemaligen Sowjetunion im Rahmen des Tacis-Programms, das in der Vergangenheit regelmäßig und mit Recht heftig kritisiert wurde. Diese Maßnahmen erfolgen unter schwierigen Bedingungen in einem Umfeld, in dem eine nachlässige und ineffiziente Haushaltsausführung Tradition hat. Wir nehmen mit Freude zur Kenntnis, dass sich die Situation spürbar verbessert hat, und sind über die erhöhte Sicherheit der Nuklearanlagen in der ehemaligen Sowjetunion erleichtert. 17 Hierzu müssen vor allem die Rechtsgrundlagen entsprechend geändert werden. Andernfalls werden wir nämlich auch in Zukunft die Haushaltskontrolle der Agenturen nicht zufriedenstellend durchführen können, was ja wohl in niemandes Interesse liegen kann. Auch unsere hausinterne Zusammenarbeit zwischen den Ausschüssen muss verbessert werden. Die 1998 für die Agenturen erarbeiteten Leitlinien sollten daher unter vier Aspekten überprüft werden, und zwar unter dem Aspekt der Sicherung angemessener Kontrollmechanismen in den Fachausschüssen, der Sicherstellung von Transparenz im Haushaltsverfahren, der Verstärkung der gegenseitigen Informationspflichten und der klareren Kompetenzabgrenzung zwischen den beteiligten Ausschüssen. Unser Ausschuss wird hierzu entsprechende Vorschläge erarbeiten. Abschließend danke ich den Kollegen McCartin und Staes noch einmal herzlich für die bisherige Unterstützung in dieser Angelegenheit. (Beifall) Ich möchte den Kollegen aus dem Ausschuss für Haushaltskontrolle für ihre Zusammenarbeit danken. Sie haben uns in unserer wichtigen Untersuchungsfunktion unterstützt, auf die unser Ausschuss all seine Zeit hätte verwenden können. 2-036 Jöns (PSE), Verfasserin der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten. – Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Als Berichterstatterin für den Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten möchte ich mich auf die Agenturen konzentrieren. Denn hier brauchen wir dringend eine effizientere sowie transparente Begleitung und Kontrolle. Das sage ich nicht nur, weil der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten für vier Agenturen zuständig ist, sondern auch angesichts der Tatsache, dass die Zahl der Agenturen ständig zunimmt. Heute haben wir noch 11 Agenturen, aber es werden bald schon 14 sein, denn Sie wissen, dass wir, sobald die Frage von deren Sitz geklärt ist, auch Agenturen für Lebensmittel-, Flugzeug- und Seeverkehrssicherheit haben werden. Wie bereits erwähnt wurde, ist unser Ausschuss für vier Agenturen zuständig: für Dublin, Bilbao, Thessaloniki und Turin und hier gibt es im Prinzip auch keine Probleme. Das aber ändert nichts daran, dass es ein grundsätzliches Problem darstellt, wenn es nur für vier Agenturen ein individuelles Entlastungsverfahren durch das Europäische Parlament gibt. Gut, wir haben jetzt immerhin einen Berichterstatter für die Agenturen im Haushaltsausschuss, und Wilfried Kuckelkorn hat auch schon vieles auf den Weg gebracht. Aber nichtsdestotrotz brauchen wir eine Gleichbehandlung aller Agenturen. Deshalb fordere ich heute die Kommission auf, doch bitte Vorschläge zu erarbeiten, um alle Agenturen im Entlastungsverfahren gleichzustellen. 2-037 Goodwill (PPE-DE), Verfasser der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherpolitik. - (EN) Frau Präsidentin, zunächst einmal möchte ich Herrn Bowe, der während der ersten Hälfte des Mandats als Haushaltsberichterstatter des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherpolitik fungierte, offiziell meinen Dank aussprechen. Beim Entlastungsverfahren wird vor allem geprüft, welcher prozentuale Anteil der im Rahmen einer Haushaltslinie vorgesehenen Mittel tatsächlich ausgegeben wurde. Beläuft sich dieser Anteil auf mindestens 95 %, wird der Punkt abgehakt. Beträgt er weniger als 80 %, gibt es Minuspunkte. Doch sofern uns die entsprechenden Informationen vorliegen, sollten wir sorgfältiger prüfen, ob die gestellten Ziele mit diesen Geldern erreicht wurden, anstatt uns bei prozentualen Anteilen aufzuhalten. So wurden lediglich 70 % der für das Fünfte Umweltaktionsprogramm vorgesehenen Haushaltsmittel gebunden. Das ist auf die mangelnde Qualität vieler Projekte sowie darauf zurückzuführen, dass bei einigen Ausschreibungen keinerlei Angebote unterbreitet wurden. Wir sollten kein Geld auf schlechte Projekte verschwenden. Wir sollten allerdings auch überlegen, ob unsere Ausschreibungssysteme nicht derart bürokratisch sind, dass sie potenzielle Anbieter, die über gute Projekte verfügen, abschrecken. Ein Wort zur Haushaltslinie B3-4301 zur Bekämpfung von Krebs. 1999 war die Verwendungsrate erheblich zu niedrig, und ich freue mich, feststellen zu können, dass die 2000 bereitgestellten Mittel fast vollständig gebunden sind, und zwar einschließlich des Übertrags von 1999. Es wäre ja fast schon als kriminell zu bezeichnen, die für die Bekämpfung von Krankheiten wie Krebs bereitgestellten Mittel nicht einzusetzen. 18 Es stimmt, dass die im Haushaltsplan für Umweltmaßnahmen vorgesehenen Mittel in Höhe von 200 Millionen Euro, das sind 125 Millionen britische Pfund, im Jahr 2000 nur zur Hälfte ausgegeben wurden. Das hängt mit den LIFE-Projekten zusammen, auf die die Hälfte dieses Haushalts entfällt. Diese Projekte konnten im Jahr 2000 deshalb nicht finanziert werden, weil die entsprechende Rechtsgrundlage erst im Wege der Vermittlung im Juli 2000 geschaffen worden war. Ich freue mich, dass das Fünfjahresprojekt in einen Vierjahresrahmen gezwängt werden konnte. Trotz der sehr niedrigen Verwendungsrate, die im Wesentlichen auf Probleme in Bezug auf LIFE-IIIHaushaltslinien zurückzuführen ist, und ausgehend davon, dass der Rechnungshof keine Bedenken geäußert hat, empfiehlt der Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherpolitik, der Kommission Entlastung für die Haushaltslinien des Haushalts 2000 zu erteilen, die in die Zuständigkeit des Ausschusses fallen. 2-038 Watts (PSE), Verfasser der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für Regionalpolitik, Verkehr und Fremdenverkehr. – (EN) Frau Präsidentin, im Namen des Ausschusses für Regionalpolitik, Verkehr und Fremdenverkehr möchte ich dem Berichterstatter, Herrn McCartin, für seinen Bericht und seine Bemühungen sowie dafür danken, dass er die niedrige Verwendungsrate bei den Strukturfondsmaßnahmen der Gemeinschaft, die meinem Ausschuss besondere Sorge bereitet, in den Mittelpunkt gestellt hat. Wie er ganz richtig unterstrich, ist der Überschuss, mit dem sich dieses Parlament beschäftigt, im Wesentlichen auf die niedrige Verwendungsrate zurückzuführen. Die Frage, auf die mein Ausschuss keine zufrieden stellende Antwort von der Kommission erhalten hat, lautet: Wieso lassen wir es überhaupt soweit kommen? Es war doch absehbar, dass die Verwendungsraten im ersten Jahr der Strukturfondsprogramme sehr niedrig sein würden. Trotzdem wurden durch den Haushaltsplan völlig unrealistische Erwartungen geschürt und Szenarien erstellt, die einfach nicht umsetzbar waren. Im Ergebnis dessen konnten in vielen Bereichen fast keine der durch bestimmte Haushaltslinien für Strukturfondsmaßnahmen der Kommission bereitgestellten Mittel ausgegeben werden. Unserer Ansicht nach erschwert dies dem Parlament und meinem Ausschuss eine strenge und angemessene Prüfung des Haushalts. Wir haben jetzt beschlossen, die Haushaltskontrolle zu einem festen Bestandteil unserer Ausschusssitzungen zu machen und Kommission und Rat einzuladen, damit wir die Ausgabenlage im Bereich der Strukturfonds gemeinsam erörtern und überprüfen können. Doch diese Aufgabe wird durch diese völlig unrealistischen Haushaltspläne stark erschwert. Wir möchten von der Kommissarin wissen, wie wir einen Haushalt evaluieren sollen, der selbst schon äußerst fragwürdig ist. 09/04/2002 Unser zweiter Kritikpunkt bezieht sich auf den vom Berichterstatter in seinen einführenden Bemerkungen angesprochenen zweiten Punkt, und zwar die Art und Weise, in der die Strukturfonds derzeit verwaltet werden. Wir sind ebenfalls der Ansicht, dass die Regelungen zu kompliziert sind und unsere Aufgabe, als Parlament die Haushaltsausführung zu überprüfen, sehr erschweren. Wir haben hier also ein zweifaches Problem. Das übermäßig komplizierte Beantragungsverfahren hindert zahlreiche Organisationen, Personen, Gruppen, Verbände und Kommunen, die Anspruch auf Mittel aus den Strukturfonds haben, daran, den ihnen zustehenden Anteil auch zu erhalten. Für uns als Parlament und die anderen mit der Überwachung der Haushaltsausführung beauftragten Gremien besteht das Problem darin, dass wir nicht in der Lage sind, die Ausgaben so zu überwachen, dass eine wirtschaftliche Verwendung der Mittel garantiert ist. Mein letzter Punkt betrifft die transeuropäischen Netze. Wir möchten wiederholen, dass wir das Bestreben der Kommission, weniger Projekte zu fördern, begrüßen. Wir sind jedoch der Ansicht, dass die geplante Aufstockung der TEN-Haushaltslinie um 60 Milliarden Euro falsch ist. Wir wüssten gern, wie die Kommission angesichts einer derart massiven Aufstockung der Ausgaben ein günstiges AusgabenNutzen-Verhältnis garantieren kann. 2-039 Sauquillo Pérez del Arco (PSE), Verfasserin der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für Entwicklung und Zusammenarbeit. – (ES) Frau Präsidentin, zunächst beglückwünsche ich Herrn Blak zu der letztlichen Entscheidung, in seinem Bericht den Rechnungsabschluss des sechsten, siebenten und achten Europäischen Entwicklungsfonds vorzuschlagen. Die Bemühungen der Kommission, insbesondere von Kommissar Nielson, das Parlament über die Ausgaben dieser Mittel auf dem Laufenden zu halten, und vor allem die begünstigten Entwicklungsländer verdienen es, dass das Parlament eine Entlastung vornimmt, zu der der Rechnungshof bereits seine Zustimmung gegeben hat. Aus allen diesen Gründen sind die Sozialistische Fraktion und der Ausschuss für Entwicklung, dessen Stellungnahme ich verfasst habe, für die Entlastung. Allerdings ersuchen wir die Kommission, die Mittel für die soziale Entwicklung künftig zu erhöhen und sie deutlicher auszuweisen, wie vom Ausschuss für Entwicklung vorgeschlagen, sowohl im Hinblick auf den Haushalt als auch in Bezug auf den EEF. Wir hoffen, im nächsten Jahr die Zahlen der Hilfe der Europäischen Union im Einklang mit dem System des Ausschusses für Entwicklungshilfe der OECD analysieren zu können, was uns die Möglichkeit geben wird, die Wirkung der Mittel der Gemeinschaftshilfe auf den Fortschritt der sozialen Entwicklung exakter einzuschätzen. 09/04/2002 19 Was die von Herrn Blak selbst eingereichten Änderungsanträge betrifft, so müssen wir jene ablehnen, die sich auf den Zugang zu den Dokumenten und die Revision des interinstitutionellen Rahmenabkommens beziehen, und zwar nicht aus grundsätzlichen Erwägungen, weil sich das Abkommen nicht als wirklich effektiv erweist, sondern weil nicht in jedem Bericht des Ausschusses für Haushaltskontrolle die Gültigkeit eines Abkommens in Frage gestellt werden kann, das von diesem Parlament unter Mitwirkung, das sei nicht vergessen, wichtiger Mitglieder des betreffenden Ausschusses verhandelt, unterzeichnet und verabschiedet wurde. Zudem haben sich auch die Gerichte in diesem Sinne geäußert. vorgesehen sind. Das Europäische Parlament hatte jedoch 15 % gefordert. Daher sind wir der Ansicht, dass das Thema des Zugangs zu den Dokumenten nicht in einem Bericht behandelt werden soll. Dagegen stimmen wir den übrigen Änderungsanträgen in Bezug auf die Prüfungen und das Management des Zentrums für die Entwicklung der Unternehmen zu. Der Evaluierungsbericht für das Programm DAPHNE liegt erst seit gestern vor. Hier interessieren mich besonders die Beweggründe für die niedrige Verwendungsrate bei den Zahlungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2000. Eines ist ganz wichtig: In der nachhaltigen Entwicklung spielen Frauen eine wichtige Rolle, und deshalb sollten geschlechterspezifische Fragen in jeder Phase der Planung, Ausführung und Evaluierung der Entwicklungszusammenarbeit berücksichtigt werden. Deshalb bitte ich um Klärung, wieso gerade hier nur 59 % der Mittel für Zahlungen ausgegeben wurden. Diese Entlastung des EEF, die wir jedes Jahr als Ritual durchführen, soll dazu dienen, einmal mehr die absurde Situation zu verdeutlichen, dass das Parlament die Verwaltung von Fonds kontrolliert, die nicht Teil des Gemeinschaftshaushalts sind, zu deren Summen wir nicht konsultiert wurden und über deren Verwendung wir a posteriori unterrichtet werden. Der EEF, der von der Kommission ausgeführt und theoretisch vom Parlament kontrolliert wird, muss als quantitativ und qualitativ wichtiger Teil der Entwicklungspolitik in den Gemeinschaftshaushalt aufgenommen werden. Wir sind der Auffassung, dass dieser Zeitpunkt der Reform der Europäischen Union bestens dazu geeignet ist, dies in Erinnerung zu bringen, und ich lege allen Fraktionen nahe, diesen Vorschlag, den das Europäische Parlament schon seit Jahren macht, an den Konvent heranzutragen. 2-040 Klaß (PPE-DE), Verfasserin der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für die Rechte der Frau und Chancengleichheit. – Frau Präsidentin, Frau Kommissarin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Überprüfung und Kontrolle des Haushalts der EU gehört zu den vornehmsten Aufgaben des Europäischen Parlaments. Dabei muss der Finanzierung der Politik der Chancengleichheit im Programmplanungszeitraum 2000-2006 des Europäischen Sozialfonds dringend eine größere Aufmerksamkeit geschenkt werden. Der spanische Ratspräsident hat in seiner Vorstellung im Ausschuss die Absicht geäußert, die Gleichstellungspolitik als Querschnittsaufgabe im Komplex von Beschäftigung und sozialen Angelegenheiten zu verankern. Das ist auch notwendig geworden, denn die Zahlen belegen, dass nur 6 % der Mittel im Europäischen Sozialfonds für besondere Maßnahmen betreffend die Chancengleichheit Die Nichtausschöpfung der Mittel und der große Umfang der Mittelübertragungen ist eine Folge der Startschwierigkeiten bei der Ausführung der Strukturfonds im Programmplanungszeitraum 20002006. Die Verfahren für strukturelle Maßnahmen müssten rationalisiert und vereinfacht werden, denn sie sind sowohl auf gemeinschaftlicher als auch auf nationaler Ebene zu komplex, und wir müssen jetzt daran arbeiten, dass sich derartige Schwierigkeiten nicht wiederholen, wenn es künftig gilt, die neuen Programme aufzustellen. Der Ausschuss für die Rechte der Frau und Chancengleichheit legt seine Schwerpunkte auf einige wenige Haushaltslinien, die jedoch umso wichtiger sind, als damit die Ziele der Gleichstellungspolitik in der EU weiter verfolgt werden können. 2-041 Stauner (PPE-DE). - Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Der vom Kollegen Blak vorgelegte Bericht zur Entlastung für die Europäischen Entwicklungsfonds zeigt deutlich die besonderen Schwierigkeiten der europäischen Entwicklungspolitik. Deutlich sind die Probleme, die ihren Ursprung im System und in der Arbeitsweise der Kommission haben. So kann es nicht akzeptiert werden, dass Ende 2000 ein Betrag von 6 Milliarden € verfügbar war, aber nicht verwendet worden ist. Angesichts der zunehmenden Verarmung in vielen AKP-Ländern kann es nicht sein, dass die Kommission es nicht schafft, zur Verfügung gestellte Mittel nicht an die Bedürftigen zu bringen. Die Kommission hat eine Systemänderung in diesen Bereichen in Angriff genommen. Seit dem Abkommen von Cotonou verfolgt sie zunehmend die Hilfe in Form von sektoralen Haushaltsunterstützungsprogrammen. Das bedeutet einfach ausgedrückt: Die Kommission setzt mehr Vertrauen in die Verantwortung der Empfängerländer. An sich ist das eine begrüßenswerte Methode. Nur: Zwingendes Gegenstück zu diesem Vertrauen muss im Fall von Missbrauch eine konsequente Rückforderung der Gelder sein. An dieser Konsequenz fehlt es aber offensichtlich, denn der Rechnungshof stellte fest, dass die Kommission zwar Audits durchführt, auch Missbräuche feststellt, aber 20 bisher keinen Cent von den vom Rechnungshof genannten immerhin 14 Millionen € zurückgefordert bzw. wiedereingezogen hat. Die Kommission muss hier den Mut aufbringen, die Gründe dafür zu nennen. Entweder liegt es an der eigenen inkompetenten Verwaltung, oder man verzichtet aus allgemeinen politischen Gründen auf eine Rückforderung der Gelder. Meines Erachtens wird es hier zur Nagelprobe für das neue Finanzierungssystem kommen. Gesteigertes Vertrauen in die Empfängerstaaten setzt auch die volle Verantwortung der Empfänger bei Missbräuchen voraus. Alles andere erscheint mir inkonsequent und dient auch längerfristig nicht dem eigenen Interesse der Empfänger. Die Kommission muss sich hier klar entscheiden und darf nicht den - sicher bequemeren - Weg des geringsten Widerstands gehen. Bleiben noch einige altbekannte Anachronismen dieses EEF-Verfahrens zu bemängeln, die schnellstens beseitigt werden sollten. Dem Parlament müssen die Haushaltsund Legislativbefugnisse über die EEF-Mittel eingeräumt werden, wenn es schon Entlastung erteilen soll. Auch die Zuverlässigkeitserklärung, die der Rechnungshof im EEF-Bereich abgibt, muss, wie die Zuverlässigkeitserklärung für den Gesamthaushalt, eine vollständige Prüfung beinhalten und darf nicht dort aufhören, wo die Mittel die Kommissionsebene verlassen. Das erklärt auch, warum im EEF-Bereich die Zuverlässigkeitserklärung positiv ist. Zwei verschiedene Zuverlässigkeitserklärungen sind nicht nur verwirrend, sie sind irreführend. Nun komme ich zur Entlastung für den Parlamentshaushalt. Hier muss das Parlament besonders sorgfältig sein, um jeden Geruch zu vermeiden, es könnte mit den eigenen Mitteln weniger streng verfahren als mit anderen. Ausdrücklich möchte ich die in dem Kapitel Personalpolitik des Berichts des Kollegen Virrankoski enthaltene Forderung betonen, endlich die geringe Präsenz von Frauen auf leitenden Positionen zu beenden und mit einer Politik der Chancengleichheit Ernst zu machen. Der Generalsekretär des Parlaments steht hier persönlich in der Verantwortung. Das Parlament muss ein Vorbild sein, wenn es seine Glaubwürdigkeit nicht verlieren will. Es ist mehr als traurig, dass der Generalsekretär diese Chance in den langen Jahren seiner Amtsinhaberschaft nicht ergriffen hat. Eine Vorbildfunktion, so meine ich, muss das Parlament auch bei der Schaffung eines unabhängigen internen Auditdienstes einnehmen. Das bedeutet, dass der Rechnungsprüfer keinerlei Weisungen von Generaldirektoren und Generalsekretär unterworfen sein darf. Wir begrüßen auch ein direktes Berichtsrecht gegenüber dem Parlamentspräsidenten. Der Bericht zur Entlastung des Parlamentshaushalts darf weder Versäumnisse und Mängel zudecken, noch sollte er dazu missbraucht werden, die Lösung interner Probleme nach außen zu tragen. Bei manchen, mittlerweile wieder eingebrachten Änderungsanträgen erscheint mir dies der Zweck zu sein. 09/04/2002 Insbesondere ist die Haushaltsordnung nicht dafür geeignet, parlamentsinterne Probleme zu lösen. Diese müssen wir schon selbst lösen. Transparenz, Ordnungsmäßigkeit und Verantwortung für die Mitarbeiter sind Prinzipien, die für das Parlament selbstverständlich - lieber Freddy Blak, Du hast es angesprochen - sind. Sie eignen sich nicht dazu, parteipolitische Streitigkeiten auszutragen, und sollten deshalb auch nicht selbstquälerisch immer wieder gefordert werden. Ich bitte schließlich um Unterstützung meines Änderungsantrags 8 zum Bericht McCartin, der den Parlamentspräsidenten schon jetzt beauftragt, die Rechte des Parlaments aus Artikel 276 EG-Vertrag vor dem Gerichtshof zu verteidigen, sollte eine weitere Einschränkung durch den Rat in Angriff genommen werden. 2-042 VORSITZ: GIORGOS DIMITRAKOPOULOS Vizepräsident 2-043 Kuhne (PSE). – Herr Präsident! Nachdem fast alle meiner Vorrednerinnen und Vorredner die Redezeit um mindestens eine Minute überschritten haben, bitte ich gegebenenfalls um Nachsicht. Als im Dezember des vergangenen Jahres mit dem Bericht des Rechnungshofs dieses Entlastungsverfahren begonnen hat, habe ich darauf hingewiesen, dass wir jetzt in eine Phase eintreten, in der wir über die systematischen Probleme der Haushaltspolitik der Europäischen Union reden und nicht so sehr damit beschäftigt sind, hinter jedem möglichen oder tatsächlichen Skandal herzurennen. In der Tat weisen auch zwei Aspekte, nämlich die vergleichsweise geringe Zahl der vorliegenden Änderungsanträge zu allen Berichten und die breiten Mehrheiten, mit denen sie angenommen worden sind, sowie der vergleichsweise geringe Wellenschlag in der Presse vor dieser Entlastungsdebatte, in diese Richtung. Ich möchte aber noch etwas sehr Konkretes zur Frage Parlament sagen. Ich will einen Punkt aufgreifen, den Frau Stauner, meine Vorrednerin, angesprochen hat. Es ist in der Tat richtig, dass es wünschenswert wäre, wenn das Parlament sämtliche sein Haushaltsgebaren betreffenden Angelegenheiten in vollständiger Autonomie rechtlich regeln könnte. Das wäre wunderbar, und ich würde das unterstützen. Es gibt dabei aber ein Problem: In der Haushaltsordnung der Europäischen Union ist keine Trennung des Finanzgebarens des Parlaments und der in diesem Parlament vertretenen Fraktionen vorgesehen. Wir brauchen aber eine solche Trennung. Ich erinnere daran, dass wir anlässlich des Rechnungshofberichts über das Finanzgebaren der Fraktionen vor zwei Jahren eine große Debatte in diesem Hause hatten, wobei bestimmte fragwürdige Finanzierungspraktiken einzelner Fraktionen auf das Parlament als Institution insgesamt zurückgefallen sind 09/04/2002 und für die Menschen auf der Tribüne und für die Presse alle Kolleginnen und Kollegen in diesem Hause für etwas verantwortlich gemacht wurden, wofür de facto immer nur einzelne Fraktionen verantwortlich waren. Ich möchte nicht für bestimmte fragwürdige Finanzierungspraktiken, die in anderen Fraktionen möglicherweise ablaufen, verantwortlich gemacht werden, und ebenso unterstelle ich, dass, wenn in meiner Fraktion etwas schief läuft, andere Kolleginnen und Kollegen, die anderen Fraktionen angehören, dafür ebenfalls nicht haftbar gemacht werden. Mit dem Bericht des Kollegen Virrankoski haben wir jetzt die Möglichkeit, einen wesentlichen Schritt zu tun auf dem Wege der Trennung der Verantwortlichkeiten von Parlamentsverwaltung und Fraktionen. Diesen Schritt müssen wir tun. Ich warne davor, dass wir uns hinstellen und sagen: Wie kommen wir dazu, uns von der Kommission in einem Legislativvorschlag über die Durchführungsbestimmungen zur Haushaltsverordnung vorschreiben zu lassen, was wir tun sollen und was nicht? Dann kreieren wir nämlich einen wunderbaren Scheinkonflikt mit der Kommission, in dem wir zeigen, wie toll und stark wir sind, mit dem Nebeneffekt, dass die Trennung der Verantwortlichkeiten von Parlamentsverwaltung und Fraktionen auf den SanktNimmerleinstag verschoben wird, mit dem vielleicht angenehmen Nebeneffekt, dass bestimmte Dinge, die in der Vergangenheit passiert sind, weiter betrieben werden können. Zum Beispiel dass, wenn eine Fraktion einen Mitarbeiter entlässt, dieser Mitarbeiter sich an der Parlamentsverwaltung schadlos hält und das Parlament vor dem Arbeitsgericht verklagt. Oder dass aufgelaufene und übertragene Urlaubsansprüche von Fraktionsbediensteten in astronomischer Höhe aus dem Parlamentshaushalt beglichen werden müssen, während es eigentlich in der Verantwortung der Fraktionen läge, dafür geradezustehen. Ich warne also davor, hier über Scheinkonflikte eine solche Situation zu produzieren. Wenn diese Situation vermieden werden soll, haben wir die Möglichkeit, bis morgen auf der Formulierungsebene eine Lösung zu finden. Aber sollte sich am Ende tatsächlich eine Situation ergeben, in der sich der jetzige Zustand fortsetzt, dann werden wir auch die Verantwortlichen dafür beim Namen nennen. (Beifall) 2-044 Mulder (ELDR). – (NL) Herr Präsident! Erstmals seit vielen Jahren sieht es auch in diesem Jahr wieder so aus, als werde dieses Parlament der Kommission wie vorgeschrieben zum 30. April Entlastung erteilen. Das halte ich für positiv, und deshalb möchte ich Herrn McCartin und übrigens auch die anderen Berichterstatter beglückwünschen. Was die Kommission betrifft, so hat sie meinem Eindruck zufolge keine Mühe gescheut und ist in sehr kurzer Zeit den zahlreichen Forderungen des Parlaments nachgekommen. Am meisten fällt an diesem Haushaltsplan auf, dass wiederum keine positive Zuverlässigkeitserklärung abgegeben wird. Und dabei 21 handelt es sich um den ersten Haushaltsplan, für den die neue Kommission verantwortlich zeichnet. Wir als Fraktion der Liberalen und Demokratischen Partei Europas –und übrigens nicht nur wir – haben immer wieder betont, dass wir Indikatoren brauchen, an denen wir messen können, ob sich die Situation verbessert hat. Wenn wir jedes Jahr zu hören bekommen, eine positive Zuverlässigkeitserklärung werde nicht abgegeben, wie sollen wir dann der Öffentlichkeit erklären, wenn wir im Nachhinein doch wieder Entlastung erteilen? Ich möchte die Kommission deshalb nochmals auf dieses Problem hinweisen und sie ersuchen, wenn der Rechnungshof nicht gewillt ist, einen Indikator zu entwickeln, und danach sieht es ja aus, selbst für einen Indikator zu sorgen, an dem sich beispielsweise ablesen lässt, ob es in einer Generaldirektion eine Fehlerquote gibt, wie hoch sie ist und wie hoch sie in anderen Sektoren ausfällt. Der Rechnungshof kann dann nachträglich prüfen, ob das Verfahren richtig ist. Dann verfügen wir als Parlament über ein Instrument, mit dem wir beurteilen können, ob die Dinge besser laufen oder auch nicht. Das sollte im nächsten Jahr ein Schwerpunkt sein. Ein weiterer Aspekt, Frau Jöns hat ihn auch schon genannt, betrifft die ständig zunehmende Zahl von Agenturen. Fast jede Agentur besitzt eine eigene Haushaltsordnung, und dazu gehört auch ein kompliziertes Entlastungsverfahren. Das ist für diese Fülle von Agenturen kaum zu bewältigen. Kann die Kommission nicht ein einheitliches Modell für alles entwickeln? Auch dadurch gestaltet sich die Kontrolle für das Parlament einfacher. Ein anderer Punkt betrifft den Clearance of Accounts. Wir, die Fraktion der Liberalen und Demokratischen Partei Europas, haben einen Änderungsantrag eingebracht, der darauf hinausläuft, den Zeitraum, der verstreicht, bis es endgültig wird, von 24 auf 36 Monate zu verlängern. Dann können wir als Parlament die Entscheidungen der Kommission noch nachträglich über eine etwas längere Zeit anfechten. Zudem ist es unserer Meinung nach möglicherweise erforderlich, die Finanzkorrekturen noch einmal zu erhöhen. Das Maximum liegt bei 100 Prozent, aber weshalb nicht weitere Abstufungen vornehmen, damit wir auch messen können, ob sich etwas verbessert oder verschlechtert. Deshalb sollte die Einführung der EDV bei den Zollämtern in Europa, insbesondere in den neuen Ländern, Priorität haben. Was unternimmt die Kommission im Einzelnen, um die künftigen Außengrenzen Europas zu stärken, und inwieweit können wir als Parlament diesbezüglich zu einer Verbesserung beitragen? Ein letzter Punkt, Herr Präsident, auf den ebenfalls schon einzelne Redner hingewiesen haben, hängt mit der neuen Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union zusammen. Es hat den Anschein, als entwickele sich tatsächlich eine völlig neue Politik, die sich der Kontrolle durch das Parlament entziehen könnte. Das halten wir als ELDR-Fraktion für unverantwortlich. Unserer Auffassung nach sollten sich Kommission, Parlament und Rat auf eine neue interinstitutionelle 22 Vereinbarung verständigen, damit die vom Rat in diesem Zusammenhang getätigten Ausgaben gewissenhafter kontrolliert werden können. 09/04/2002 Parteienstatut, damit die Kritik der Öffentlichkeit an diesem Punkt endlich umgesetzt wird. (Beifall) 2-045 Rühle (Verts/ALE). – Herr Präsident! Auch ich möchte mich im Namen der Fraktion bei allen Berichterstattern für ihre gute Arbeit zur Entlastung des Gesamthaushalts in diesem Jahr bedanken und nur einige wenige Anmerkungen machen. Zum Beispiel begrüßen wir sehr, dass im Bericht McCartin das Thema Ausfuhrsubventionen angesprochen worden ist. Wir werden das durch einen Änderungsantrag noch etwas stärker zuspitzen, weil wir der Meinung sind, dass gerade im Bereich der Subvention des Transports von lebenden Tieren immer noch zu viele Türen für den Subventionsbetrug offen stehen und diese Subventionen überhaupt den Steuerzahlern der EU nicht zu vermitteln sind. Da wollen wir noch eine stärkere Zuspitzung. Wir halten dieses Thema für ausgesprochen wichtig. Wir werden Frau Morgan darin unterstützen, dass der Wirtschafts- und Sozialausschuss für die letzten Jahre zwar entlastet wird, dass aber für die Jahre 1996 und 1997 weiterhin keine Entlastung erteilt wird. Wir halten es für ausgesprochen wichtig, dass wir hier als Ausschuss noch einmal bekräftigen, dass in diesen Jahren mit den Reisespesen nicht ordentlich gewirtschaftet worden ist und, was noch viel wichtiger ist, dass die Aufklärung dieses Reisespesenbetrugs durch den Wirtschafts- und Sozialausschuss verschleppt worden ist und dass OLAF nicht genügend zugearbeitet wurde. Das muss weiterhin kritisiert werden. Wir sollten darüber nicht den Mantel des Schweigens breiten, sondern dies noch einmal bekräftigen. Auch möchte ich Frau Morgan ausdrücklich in ihrer Forderung unterstützen, dass der Rat im Bereich der Außen- und Sicherheitspolitik, aber auch im Bereich der Innenpolitik, die zunehmend zu operativen Ausgaben führen, entlastet werden muss. Ich bin allerdings überhaupt nicht zufrieden mit der Art und Weise, wie der Rat mit diesen Fragen in der Vergangenheit umgegangen ist, und ich fürchte, dass er uns auch jetzt keine zufriedenstellende Antwort geben wird. Dann müssen wir noch einmal bekräftigen, dass diese Entlastung unseres Erachtens wirklich zu erfolgen hat. Das läuft nicht mehr innerhalb des Gentlemen's Agreement. Hier muss es eine klare Entscheidung geben. Abschließend möchte ich meinem Vorredner, Herrn Kuhne, ausdrücklich Recht geben. Wenn wir den Rat im Bereich der Entlastung kritisieren, müssen wir auch im Parlament sehr sorgfältig mit unserer eigenen Entlastung umgehen. Die Trennung zwischen Verwaltungshaushalt und Fraktionshaushalt ist schon lange angesagt. Ich möchte aber auch den Rat auffordern, endlich Entscheidungen bezüglich der Parteien zu treffen. Da sind wir als Parlament nicht fähig zu handeln. Wir brauchen endlich die Entscheidung des Rates für ein 2-046 Camre (UEN). - (DA) Herr Präsident, ich möchte damit beginnen, meine Kollegen vom Haushaltskontrollausschuss und den Ausschussvorsitzenden zu loben sowie den Mitarbeitern des Ausschusses und der Fraktionen zu danken, die großartige und gründliche Arbeit geleistet haben. Diese gute Arbeit hat die Mehrheit veranlasst, die Entlastung zu empfehlen. Wegen der knapp bemessenen Zeit kann ich, ebenso wenig wie andere, nicht auf Einzelheiten dieser vielfältigen Gegebenheiten eingehen, ich möchte aber auf die ausgezeichneten Anmerkungen meiner Kollegen Virrankoski, Blak und Morgan verweisen. Ich werde mich auf den Bericht McCartin über die Entlastung für die Kommission konzentrieren. Ich möchte zwei Punkte zitieren. In Punkt L heißt es: „in der Erwägung, dass im Jahr 2000 ein erheblicher Anstieg des Umfangs der von den Mitgliedstaaten und OLAF ermittelten Betrugsfälle und Unregelmäßigkeiten … verzeichnet wurde“. In Punkt P heißt es: „in der Erwägung, dass die entscheidende Frage im Rahmen der Prüfung der Ausführung des Haushaltsplans 2000 lautet, welches einerseits die Elemente der Gemeinschaftsverwaltung sind, auf denen die Wirksamkeit basieren sollte, die jedoch Schwachpunkte aufweisen, und welches andererseits die Komponenten des Systems sind, die anfällig für Betrügereien und Unregelmäßigkeiten sind”. So geht es weiter mit einer langen Auflistung strenger Bemerkungen, die beim Lesen den Eindruck vermitteln, es handele sich um eine südamerikanische Bananenrepublik. Die EU besteht aber nicht erst seit ein paar Jahren, dieses System befindet sich seit 1957 im Aufbau und es ist sehr unbefriedigend, dass Jahr für Jahr Berichte mit eindeutigen und deutlichen Hinweisen auf die Fehler verfasst werden, ohne dass etwas besser wird. Im nächsten Jahr wird etwas geschrieben werden, was den Ausführungen in diesem Jahr zum Verwechseln ähnlich ist, und wir werden trotzdem Entlastung erteilen. Die Kritik in Herrn Cartins Bericht ist genauso hart wie die Kritik im Bericht über die Rechnungslegung von 1996, die zum Sturz der letzten Kommission führte. Finanzverwaltung und die Rechtsnormen selbst sind unannehmbar schlecht. In meinem Land würde eine Regierung mit einer solchen Verwaltung gestürzt und die verantwortlichen Beamten würden entlassen. Wir können nicht zulassen, dass so viel Geld der europäischen Steuerzahler durch Betrügereien und Unregelmäßigkeiten verloren geht. Die Bürger wollen sich ganz einfach nicht damit abfinden; das darf nicht der Preis für die europäische Zusammenarbeit sein. Die einzige logische Schlussfolgerung besteht darin, der Kommission die Entlastung zu verweigern. 2-047 van Dam (EDD). – (NL) Herr Präsident! Der enorme Haushaltsüberschuss im Jahr 2000 in Höhe von 11,6 Milliarden EUR zeugt von der nach wie vor unzulänglichen Bewirtschaftung der Haushaltsmittel. 09/04/2002 Bei den Strukturfonds weitet sich der zu geringe Haushaltsvollzug allmählich sogar zu einem Strukturproblem aus. Unserer Meinung nach sollten die nicht ausgeschöpften Mittel auf jeden Fall nach zwei Jahren in die Mitgliedstaaten zurückfließen. Diese können dann beispielsweise ihre Staatsschulden abbauen. Den Änderungsantrag 9 des Kollegen HeatonHarris unterstützen wir deshalb. Die Verwaltung der Strukturfonds bedarf einer erheblichen Verbesserung. Die komplizierten Gemeinschaftsvorschriften müssen vereinfacht werden. Die Koordinierung zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten wird den Anforderungen längst nicht gerecht. Sowohl die Ex-ante- als auch die Ex-postFinanzkontrolle weisen eklatante Lücken auf. Und das derzeitige System für die Finanzkorrektur muss unbedingt verändert werden, denn es verleitet die Mitgliedstaaten dazu, Unregelmäßigkeiten und Betrügereien zu vertuschen, anstatt Mauscheleien anzuzeigen. Obgleich uns das schon seit Jahren bekannt ist, gehen die Kommission und die Mitgliedstaaten wirklich kaum dagegen vor. Uns enttäuscht, dass die Vorbeitrittsprogramme ihre Ziele bei weitem verfehlen. Die Feststellungen des Rechnungshofs in seinem Sonderbericht tragen nicht eben zur Beruhigung bei. Wir halten es für nicht hinnehmbar, dass die einzelnen Förderprogramme in den Beitrittsländern möglicherweise nicht in diesem Jahr 2002 anlaufen können. Ich darf die Kommission bitten, sich zum aktuellen Stand der Dinge zu äußern. Die 1999 in Angriff genommene Reform der Europäischen Kommission zeitigt im Jahr 2000 noch keine konkreten Ergebnisse. Die Frau Kommissarin wird inzwischen allerdings einen Überblick über die im Jahr 2001 erzielten Resultate gewonnen haben. Wir sind gespannt, ob sie das Sündenregister aufschlägt. Auch bei den Förderprogrammen für die Entwicklungszusammenarbeit ist eine erhebliche Unterausnutzung zu konstatieren. Das könnte auf Dopplungen mit der Politik der Mitgliedstaaten zurückzuführen sein. Wird sich die Kommission demnächst dazu äußern? Auf die EUEntwicklungspolitik muss unseres Erachtens das Subsidiaritätsprinzip strikte Anwendung finden. Schließlich, Herr Präsident, empfinde ich es als schockierend zu hören, dass jede Sitzungswoche in Straßburg etwa 11,5 Millionen EUR zusätzlich kostet, wobei die Umweltbelastung nicht einmal berücksichtigt ist. Dieses Parlament ist ausschließlich auf Wunsch eines einzelnen Mitgliedstaats dazu gezwungen. Deshalb wäre es nur gerecht, wenn dieser Mitgliedstaat dem Hohen Haus die geschätzten Mehrkosten von insgesamt 138 Millionen EUR pro Jahr erstattete. 2-048 Dell'Alba (NI). – (FR) Herr Präsident, Frau Kommissarin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist üblich, die Berichterstatter zu beglückwünschen, wenn 23 man das Wort ergreift. Das tue ich gern. Ich beglückwünsche sie alle, außer einem. Ich werde nicht sagen, um wen es sich handelt, doch da wir uns unter Freunden und Eingeweihten befinden, füge ich hinzu: Ich beglückwünsche einen Berichterstatter nicht, dessen Bericht einstimmig verabschiedet wurde und der vier Änderungsanträge im Namen seiner Fraktion einreicht. Ich halte eine solche Vorgehensweise nicht für angebracht – mehr will ich dazu nicht sagen -, denn wenn die Kollegen den Namen des Berichterstatters sehen, denken sie, es handele sich um technische Änderungsanträge zu einem einstimmig verabschiedeten Text. Meiner Meinung nach sollte ein Berichterstatter ein gewisses Maß an Loyalität gegenüber seinen Kollegen und sich selbst an den Tag legen. Er erarbeitet einen Bericht, der einstimmig von den Mitgliedern seines Ausschusses – zu denen ich gehöre – angenommen wird, und dann muss ich feststellen, dass er im Namen von Kollegen Änderungsanträge eingebracht hat, die in eine ganz andere Richtung gehen. Ich finde, ein solches Vorgehen ist wirklich nicht in Ordnung, und fordere daher die Kollegen und die Fraktionen auf, diese Änderungsanträge abzulehnen. Man kann nicht auf zwei Hochzeiten gleichzeitig tanzen: Entweder ist man Berichterstatter oder Verfasser von Änderungsanträgen. Zu anderen Berichten kann man selbstverständlich Änderungsanträge einreichen, aber nicht zu seinem eigenen! Es tut mir leid, aber aus diesem Grunde kann ich diesen Kollegen nicht zu seiner Arbeit beglückwünschen. Bezüglich der anderen Berichte möchte ich zwei Punkte ansprechen. Meine erste Bemerkung richtet sich an Frau Morgan, meine liebe Freundin Eluned. Wir befinden uns im Jahr 2002, im dritten Jahrtausend. Die Welt schreitet voran, und juristische Tatbestände verjähren zuweilen. Warum sollte man also darauf beharren, der kleinsten Institution in unserem EU-System die Entlastung 96/97 zu verweigern? Was sollen unsere Mitbürger davon halten, wenn sie erfahren, dass wir alle Institutionen entlastet haben, aber die Entlastung des Wirtschafts- und Sozialausschusses für einen sieben oder acht Jahre zurückliegenden Zeitraum verschieben? Wir haben ihn doch wegen der bemängelten Sachverhalte schon genügend getadelt, genügend an den Pranger gestellt. Wir sollten uns auf jeden Fall das Schauspiel ersparen, diese alte Geschichte immer wieder zu strapazieren, denn wenn wir das wollen – das sage ich an die Adresse von Eluned – dann kann jeder irgend eine alte Geschichte ausgraben und hochspielen. Das ist keine gute Idee. Was nun den Bericht McCartin betrifft – zu dem ich den Berichterstatter besonders beglückwünsche -, so möchte ich unterstreichen, dass man zwar alle Fälle in allen Mitgliedstaaten aufgreifen und hervorheben kann, aber man sollte sich nicht auf spezifische Fälle versteifen. Ich bitte daher alle Kolleginnen und Kollegen nachdrücklich, die Formulierungen nicht aufrechtzuerhalten, die in Ziffer 60 gegenüber einem 24 Mitgliedstaat gebraucht werden, der mir sehr am Herzen liegt. 2-049 Heaton-Harris (PPE-DE). – (EN) Herr Präsident, ich schließe mich den Glückwünschen an sämtliche Berichterstatter und insbesondere an Herrn McCartin an, dem ich das Leben nicht immer leicht gemacht habe. Ich möchte auch Frau Morgan zu ihrem Entlastungsbericht gratulieren. Als sie sich zum Wirtschafts- und Sozialausschuss äußerte, war ich gerade nicht im Plenarsaal, aber ich bin sicher, dass sie mir zustimmt, wenn ich dazu aufrufe, dieser Organisation nicht nur keine Entlastung zu erteilen, sondern sie aufzulösen, weil sie eine Geldverschwendung darstellt. Meine eigentliche Aufgabe ist es jedoch, mich im Namen meiner Fraktion zu den Entlastungsberichten von Herrn Staes und Herrn Seppänen zu äußern. Das fällt mir sehr leicht, da es sich hier um zwei sehr gute Berichte handelt, die von zwei sehr guten Parlamentariern verfasst wurden. Im Hinblick auf den Bericht McCartin möchte ich vor allem für unsere Gäste auf der Besuchertribüne offiziell auf einige simple Fakten verweisen, über die wir uns unterhalten sollten. So liegt uns noch immer keine positive Zuverlässigkeitserklärung vom Rechnungshof vor und das bereits zum siebten Mal in Folge. Möglicherweise wird er nie eine erteilen, weil er sich selbst in eine ziemlich schwierige Lage manövriert hat. Wie kann er einer Organisation Entlastung erteilen, in der 5 % des Haushalts oder mehr durch Betrug, Misswirtschaft oder Verschwendung verloren gehen und der Haushalt einen Überschuss von mindestens 14 % aufweist? Fast 20 % des Haushalts werden nicht ordnungsgemäß und so, wie wir uns das vorstellen, ausgegeben. Auf diese Bilanz kann man wirklich nicht stolz sein. Der Entlastungsbericht von Herrn McCartin übt in einigen Punkten scharfe Kritik und verweist auf anhaltende Probleme in der Kommission. Dennoch kommt Herr McCartin zu dem Schluss, dass die Entlastung empfehlen sollte. Er stellt ganz zu Recht fest, dass der Großteil des EU-Haushalts in den Mitgliedstaaten verwaltet wird. Das entbindet die Kommission jedoch nicht von ihrer Verantwortung und Rechenschaftspflicht. Die Verantwortung trägt letztlich die Kommission. Gemäß Artikel 274 EG-Vertrag ist es ihre Aufgabe, den Haushaltsplan der Gemeinschaft auszuführen und zu überwachen. Auch in diesem Jahr ist es der Kommission nicht gelungen, den Gemeinschaftshaushalt ordnungsgemäß zu verwalten und zu kontrollieren. Die Vertreter meiner Partei in diesem Haus wurden auf der Grundlage einer Vielzahl von Versprechen gewählt, wobei das wichtigste darin bestand, Licht ins Dunkel der Rechnungsabschlüsse der Europäischen Kommission und anderer europäischer Organe und Einrichtungen zu 09/04/2002 bringen und dafür zu sorgen, dass der Reformprozess, über dessen Fortschritte sich die meisten Abgeordneten dieses Hauses freuen, konsequent und ergebnisorientiert fortgesetzt wird. Die durch Betrug und Misswirtschaft verursachten Einbußen waren im Haushaltsjahr 2000 noch genauso hoch wie 1999, als wir unser Versprechen gaben, etwas dagegen zu unternehmen. In einer britischen Tageszeitung wird John Wiggins, der ehemals Mitglied des Europäischen Rechnungshofs war, mit den Worten zitiert, dass sich an der Situation in der Kommission nichts geändert habe. Es muss sich aber etwas ändern! In einer Mitteilung an den Haushaltskontrollausschuss vom 5. November 2001 nahm der juristische Dienst des Europäischen Parlaments Stellung zu der Frage, ob die Verweigerung der Entlastung die Kommission zu Fall bringen sollte. Er stellt fest, dass die Verweigerung der Entlastung zweifellos einer schwerwiegenden politischen Sanktion der Kommission gleichkommt, die diese rechtlich jedoch nicht zum Rücktritt zwingen würde. Dieser wird durch ein spezielles Verfahren nach Artikel 114 EG-Vertrag geregelt. Mit einer Verweigerung der Entlastung sorgen wir sogar dafür, dass die Kommission weiß, dass wir erstens nicht an ihrem Rücktritt, sondern zweitens an einer Lösung ihrer Probleme interessiert sind. Wenn sich bis nächstes Jahr um diese Zeit nichts geändert hat, wenn immer noch keine positive Zuverlässigkeitserklärung vorliegt, wenn noch immer 5 % des Haushalts und mehr aufgrund von Verschwendung, Misswirtschaft und Betrug verloren gehen und wenn bis dahin der riesige Überschuss nicht abgebaut werden kann, dann müssen wir unseren Gästen auf der Besuchertribüne und unseren Wählern gegenüber, denen wir dieses Amt verdanken, eingestehen, dass sich in der Europäischen Kommission nichts geändert hat, dass der Reformprozess - der an Langsamkeit kaum zu unterbieten ist - noch läuft und dass wir nicht in der Lage waren, eine unserer Hauptaufgaben, nämlich diese Probleme zu klären, zu erfüllen. Auf diese Leistung können wir nicht stolz sein, und ich bin nicht bereit, mit dieser Botschaft vor meine Wähler zu treten. 2-050 Van Hulten (PSE). – (EN) Herr Präsident, die Tatsache, dass sich die Besuchertribüne während des Beitrags von Herrn Heaton-Harris geleert hat, ist sicher kein Hinweis auf die Qualität seines Beitrags. 2-051 (NL) Herr Präsident! Auch ich möchte den sechs Berichterstattern meine Anerkennung aussprechen, im Grunde sieben, denn Herr Bourlanges sah sich auf halbem Wege gezwungen, seine Aufgabe Herrn McCartin zu übertragen. Im meinem Beitrag zu dieser Aussprache beschränke ich mich auf den Bericht, den sie gemeinsam verfasst haben. Unserer Meinung nach kommt darin vier Dingen zentrale Bedeutung zu: zunächst der wiederholte Ruf nach Modernisierung der Arbeitsweise des Europäischen Rechnungshofs. Ebenso wie in den Vorjahren hat der Rechnungshof für die 09/04/2002 25 Ausführung des Haushaltsplans 2000 keine positive Zuverlässigkeitserklärung abgeben können. Das war zu erwarten, denn in seinem methodischen Vorgehen ist der Rechnungshof gnadenlos. Ein einziger Fehler in einer Stichprobe von 300 Transaktionen bewirkt ein negatives Urteil. Der Rechnungshof verhält sich wie ein Astronom, der mit einem Fernrohr den Sternenhimmel absucht und lediglich Staubteilchen entdeckt. Auf der Grundlage der derzeitigen Methodik wird eine positive Zuverlässigkeitserklärung noch lange auf sich warten lassen. Frau Kommissarin Schreyer hat das inzwischen auch erkannt. sind wir mit der Art und Weise einverstanden, wie die Kommission damit umgeht. Wir haben keinen Grund, an der Integrität von OLAF oder anderen Beteiligten zu zweifeln. Wir warten auf die Untersuchungsergebnisse und äußern uns dann. So haben wir es miteinander vereinbart, und daran werden wir uns halten. Herr Präsident, die PSE-Fraktion unterstützt den Vorschlag, der Kommission für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2000 Entlastung zu erteilen, und Frau Kommissarin Schreyer gratuliere ich herzlich zu diesem Ergebnis, denn schließlich geht es um das erste Haushaltsjahr, das sie voll und ganz zu vertreten hatte. Im Hinblick auf ihre Forderungen zur Bekämpfung von Betrug und Unregelmäßigkeiten sollte die Kommission für mehr Transparenz sorgen. Unterschiedliche Risiken zwischen den einzelnen Sektoren müssen offen gelegt werden. Die Beurteilung des Rechnungshofs sollte vornehmlich auf die Qualität der Kontrollsysteme ausgerichtet sein. Dabei kann die Entwicklung des single audit-Konzepts, und damit komme ich zu meinem zweiten Punkt, eine nicht unbedeutende Rolle spielen. Die einzelstaatlichen und die europäischen Behörden arbeiten bei der Kontrolle der Verwendung von EUMitteln noch zu stark nebeneinander her. Wir plädieren in dem Bericht McCartin für die Entwicklung nur eines Auditsystems für den EU-Haushaltsplan, bei dem jede einzelne Kontrollebene auf der vorherigen aufbaut, um die Belastung für den Kontrollierten zu mindern und die Qualität des Audits zu steigern. Frau Kommissarin, sind Sie bereit zu prüfen, ob sich diese Überlegung verwirklichen lässt? 2-052 Drittens macht der Bericht McCartin auf die gravierenden Probleme im Agrarsektor, insbesondere bei den Ausfuhrerstattungen, aufmerksam. Die vom Rechnungshof festgestellten Probleme unterstreichen nochmals, wie dringlich eine tiefgreifende Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik ist. Kollege Casaca wird sicherlich noch darauf eingehen. Abschließend möchte ich mich zu der Diskussion äußern, die erneut um Paul van Buitenen entbrannt ist. Paul van Buitenen hatte 1999 mit seiner Untersuchung zu Betrügereien und Unregelmäßigkeiten in der Kommission entscheidenden Anteil am Rücktritt der Kommission Santer und an dem Reformierungsprozess, der anschließend in Gang gesetzt worden ist. Zu Recht gilt er als Held der europäischen Demokratie. Seit 1999 haben sich enorme Veränderungen auf dem Gebiet der Personalpolitik und der Finanzverwaltung vollzogen. OLAF hat den Status der Unabhängigkeit erlangt. Whistleblowers genießen jetzt den ihnen gebührenden Schutz. Mitte letzten Jahres, Herr Präsident, hat Paul van Buitenen wiederum einen Bericht mit Informationen über mögliche Unregelmäßigkeiten vorgelegt. Sämtlichen Anschuldigungen in diesem Bericht muss gewissenhaft nachgegangen werden. Falls erforderlich sind Disziplinarmaßnahmen oder sogar rechtliche Schritte einzuleiten. Vermieden werden sollte, dass jemand, den kein Tadel trifft, zu Unrecht an den Pranger gestellt wird, denn die Folgen für die Betroffenen, aber auch für die Kommission sind kaum abzusehen. Vorerst Turchi (UEN). – (IT) Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Gestatten Sie mir zunächst, alle an diesem umfassenden Dossier beteiligten Berichterstatter zu der geleisteten Arbeit zu beglückwünschen. Das Entlastungsverfahren ist meiner Ansicht nach ein wichtiges Moment und eine charakteristische Befugnis unseres Parlaments, die uns Jahr für Jahr die Möglichkeit gibt, zu überprüfen, ob die guten Absichten und Vorsätze, aber auch die Erwartungen der Bürger, die uns gewählt haben und deren Anliegen wir in erster Linie vertreten, erfüllt werden. Dieses Dossier ist zugleich äußerst technisch und äußerst politisch, wobei die Folgen übereilt und gefühlsmäßig getroffener Entscheidungen in beiden Bereichen verheerend sein können und bedauerlicherweise auch sein werden. Deshalb müssen wir uns jedes Jahr vor der Abstimmung nicht unbedingt fragen, ob alles optimal gelaufen ist, sondern vielmehr, ob wir in die richtige Richtung gehen, ob die richtigen Prioritäten gesetzt werden, ob die ausführende Tätigkeit der Kommission bzw. im kleineren Maßstab all der anderen Einrichtungen auf den Willen schließen lässt, die Anliegen der beiden Teile der Haushaltsbehörde optimal umzusetzen oder nicht. Ich möchte insbesondere auf den Bericht des Kollegen McCartin und somit auf den Haushalt der Kommission eingehen, wobei meines Erachtens drei Aspekte besonders hervorgehoben werden müssen, was im Übrigen der Berichterstatter selbst schon getan hat. Erstens war im Haushaltsjahr 2000 ein außergewöhnlich hoher Haushaltsüberschuss zu verzeichnen, was eine sehr große Schwäche der Haushaltsplanung offenbart. Zweitens hat, obwohl das Haushaltsjahr 2000 sowohl für die Strukturfonds als auch für die Vorbeitrittshilfen den Beginn eines neuen Programmplanungszeitraums bis 2006 bedeutete, das Ganze nicht optimal funktioniert, denn bei der Durchführung traten zahlreiche Probleme auf. Drittens, und das ist vielleicht der wichtigste Aspekt, hat der Berichterstatter das Augenmerk eindeutig auf die Notwendigkeit gelenkt, zu ermitteln, welches einerseits die Elemente der Gemeinschaftsverwaltung sind, auf denen die Wirksamkeit basieren sollte, die jedoch Schwachpunkte aufweisen, und welches andererseits die Komponenten 26 des Systems sind, die anfällig für Betrügereien und Unregelmäßigkeiten sind. Auf diesen Feldern wird meiner Ansicht nach in den nächsten Jahren das Spiel einer gesunden und korrekten Haushaltsausführung ausgetragen werden. 09/04/2002 Verantwortliche haben Fehler gemacht, es wurden zahlreiche Ermittlungen angestellt, es wurden Dokumente als Nachweis gefordert, und es wurden die vorgelegt, die vorhanden waren. Tatsache ist, dass wir heute neue Verantwortliche, eine neue Arbeitsweise haben; es gibt keine Probleme, wie die Entlastung 1998, 1999 und 2000 zeigt. 2-053 Ilgenfritz (NI). – Herr Präsident! Die Organe der Union ermöglichen nach wie vor größere Unregelmäßigkeiten in der Finanzgebarung. Grund dafür sind immer noch Schwachstellen in der Gesetzgebung, eine schlechte beziehungsweise überhaupt nicht koordinierte Zusammenarbeit der nationalen Behörden und zu laxe Strafen beziehungsweise Kontrollen. Dies wird in den vorliegenden Berichten zum Entlastungsverfahren 2000 erneut bestätigt. So wurden zum Beispiel vom Hof säumige Mitgliedstaaten nicht beim Namen genannt. Diese Mitgliedstaaten, die durch laxe Kontrollen die Betrugsbekämpfung unterwandern, sollten nicht nur aufgezeigt werden, sondern auch für die Schäden aufkommen, die der Union durch ihre laxen Handlungen entstehen. Die Arbeit von OLAF im Zusammenhang mit der Reisekostenaffäre war ebenfalls unzureichend. Zur Eindämmung des Betruges benötigen wir aber auch eine grundlegende Reform des europäischen Mehrwertsteuersystems. So müsste zum Beispiel der Vorsteuerabzug innerhalb der Unternehmerkette auch auf nationaler Ebene abgeschafft werden, weil zurzeit dadurch der Mehrwertsteuerbetrug stark begünstigt wird. 2-054 Avilés Perea (PPE-DE). – (ES) Herr Präsident, zunächst möchte ich allen Berichterstattern für ihre Arbeit danken und ihnen gratulieren, insbesondere Herrn McCartin, der in sehr kurzer Zeit Hervorragendes geleistet hat. Im Ergebnis ist eine gute Beschreibung dessen entstanden, was die Entlastung für das Haushaltsjahr 2000 darstellen muss. In der Tat gibt es noch einige Schwierigkeiten. Insgesamt besteht die einhellige Forderung nach der Modernisierung der Verwaltungen und der weiteren Vereinfachung des Verfahrens, wodurch eine größere Transparenz und ein besseres Verständnis der Öffentlichkeit im Allgemeinen erreicht und dieses wichtige Verfahren den Bürgern der Union näher gebracht werden kann. Ich möchte besonders auf einen Bericht eingehen, zu dem sich unsere Fraktion, die Fraktion der Europäischen Volkspartei, der Stimme enthalten hat, während sie den übrigen Berichten zustimmte, wie Ihnen bekannt sein dürfte. Es geht um den Bericht Morgan, bei dem wir einige Meinungsverschiedenheiten mit der Berichterstatterin und mit ihrem Ergebnis im Ausschuss haben. Wir verstehen gut, was hier insgesamt über die Unregelmäßigkeiten des Wirtschaftsund Sozialausschusses in den Jahren 1996 und 1997 gesagt wurde. Diese Jahre liegen schon weit zurück, einige Wir halten es nicht für zweckmäßig, diese Lücke zuzulassen, diesen schwarzen Fleck des genannten Organs, das ansonsten mit den übrigen Institutionen und insbesondere dem Europäischen Parlament zusammenarbeitet, zumal die jetzigen Verantwortlichen das Mögliche und Unmögliche getan haben, um alle jene Unregelmäßigkeiten aufzuklären. Das Beste wäre unserer Meinung nach, diese Angelegenheit abzuschließen, diese mangelhafte Verwaltung aus dem Gedächtnis zu streichen und dem Wirtschafts- und Sozialausschuss eine neue Chance zu geben, künftig gute Beziehungen mit dem Parlament zu pflegen und alle sozialen Belange gut zu vertreten – wie er es bisher getan hat – und von allen heute in diesem Bericht analysierten Organen eines der effektivsten – eines der ältesten, wenn nicht gar das älteste – der Europäischen Union zu sein. Hier besteht also eine Diskrepanz, die hoffentlich bei der Abstimmung im Plenum behoben wird. Ebenso wenig sind wir einverstanden mit dem Vorschlag der Berichterstatterin in Bezug auf den Rat. Unserer Meinung sollte der Rat entlastet werden. Die Außenund Verteidigungspolitik ist noch neu. Man muss die Dinge aus einer anderen Sicht betrachten. Ich glaube, die Berichterstatterin ist auf dem Weg zu einer geeigneteren Lösung, wenn sie den Standpunkt der Fraktion der Europäischen Volkspartei zu dieser Angelegenheit berücksichtigt. Ansonsten müssten wir gegen den Bericht stimmen. Wir hoffen, dass sich diese Frage klärt und dieser Teil des Berichts ansonsten in den Ausschuss zurückverwiesen werden kann, damit die Entwicklung dieser Außen- und Verteidigungspolitik unterstützt wird, denn wir dürfen, wie gesagt, die derzeitige Forderung nicht beibehalten; man muss ein besseres Verständnis und eine umfassendere Klarstellung der bisherigen Tätigkeit anstreben. 2-055 Casaca (PSE). – (PT) Herr Präsident, Frau Kommissarin! Mein Glückwunsch an alle unsere Berichterstatter für ihre hervorragende Arbeit und mein aufrichtiger Dank an die Kommission für ihre Zusammenarbeit. Gestatten Sie mir, dass ich den konstruktiven und europäischen Geist unseres Kollegen McCartin sowie die Unterstützung durch die Dienste der Generaldirektion Landwirtschaft der Kommission hervorhebe. Der Bericht McCartin ist ein wichtiges Element für den Reformierungsprozess der gemeinsamen Politik. Ich hoffe, die übrigen europäischen Institutionen berücksichtigen ihn entsprechend, wenn sie die erforderlichen Maßnahmen zum stufenweisen Abbau der 09/04/2002 Ausfuhrerstattungen im Agrarbereich vorbereiten, damit diese Erstattungen eher für ein vom Vertrag festgelegtes Ziel eingesetzt werden, um der Landbevölkerung ein gleiches Lebensniveau zu sichern. Ich möchte sagen, dass wir im Bereich der Verfälschung von Nahrungsmittelerzeugnissen jedoch noch viel weiter gehen müssen. Wenn von den Milcherzeugnissen – einem Bereich von grundlegender Bedeutung auf den Azoren – gesprochen wird, kann ich nicht hinnehmen, dass die Landwirte in ständiger Angst leben, Strafen wegen einer Überschussproduktion zahlen zu müssen, während europäische kriminelle Organisationen Zehntausende Tonnen Butter unter Mittäterschaft großer europäischer Milchproduzenten verfälschen, während die Milchbe- und Verarbeitungsindustrie Subventionen für Milchpulver erhält, was letztlich ja nur die Molke von Hartkäse ist, während die großen Milchbe- und Verarbeitungsbetriebe ein Äquivalent von Hunderten Millionen Liter Milch an verfälschten Erzeugnissen verkaufen, die nicht aus Milch hergestellt werden. Und die Kommission hat dazu nichts oder nur sehr wenig zu sagen! Und wenn wir uns andere Bereiche wie Olivenöl, Wein oder selbst den Fleischsektor anschauen, sieht es doch nicht viel anders aus. Die Verfälschung von Nahrungsmittelerzeugnissen, die oft mit dem Ziel durchgeführt wird, an Ausfuhr- oder Absatzerstattung zu gelangen, stellt inzwischen heute eines der Hauptprobleme bei der Haushaltskontrolle der Landwirtschaft dar. Deshalb ersuchen wir die Kommission, zügig einen Initiativplan in diesem Bereich festzulegen, der diesem Zustand ein Ende bereitet. 2-056 Gallagher (UEN). – (EN) Herr Präsident, ich glaube, ich sollte eingangs die Fortsetzung der Waffenabgabe in Irland erwähnen. Ich begrüße diese Entwicklung, und zwar gerade angesichts des in verschiedenen Teilen der Welt vorherrschenden Klimas politischer Feindseligkeiten. Das ist ein deutlicher Ausdruck dafür, dass der politische Prozess und der Friedensprozess vorankommen. Warum stelle ich eine Verbindung zur Haushaltsdebatte her? Nun, im Rahmen der Haushaltsdebatte sollte auf die wichtige Rolle verwiesen werden, die die Europäische Union und das Europäische Parlament mittels des Internationalen Fonds für Irland, der Einrichtung des Fonds für Frieden und Versöhnung, von INTERREG sowie durch die Aufhebung der die Entwicklung der Grenzregion behindernden wirtschaftlichen Grenze durch die Einheitliche Europäische Akte gespielt haben. Vor diesem Hintergrund ist die erwähnte Entwicklung zu sehen. Ich möchte meinem Kollegen, Herrn McCartin, meine Anerkennung für seinen gründlichen und umfassenden Beitrag zu der sehr wichtigen Problematik, mit der wir uns heute beschäftigen, aussprechen. Unsere Rolle als Haushaltsbehörde der Union stellt möglicherweise auch unsere größte Verantwortung dar. Es geht hier um 27 öffentliche Gelder in Höhe von 100 Mrd. EUR. Es ist unsere Pflicht, die Verwendung dieser Summe nach strengsten Kriterien zu prüfen. Auch wenn letztlich das Parlament für die Absegnung der Rechnungsabschlüsse verantwortlich ist, sollten wir nicht vergessen, dass 84 % des Gemeinschaftshaushaltes in den Mitgliedstaaten verwaltet werden. Zudem kommt es darauf an, dass die Beziehungen zwischen der Kommission und den nationalen, regionalen und lokalen Behörden von Offenheit und Zusammenarbeit geprägt sind. Natürlich entfällt der Löwenanteil des Haushaltsplans auf die Gemeinsame Agrarpolitik, eine der wenigen wirklich gemeinsamen Politiken der Union. Sie hat uns gute Dienste geleistet und muss erhalten und verteidigt werden. Mich beunruhigen Vorschläge, die auf eine Abschaffung der Ausfuhrerstattungen abzielen, und ich lehne die Vorstellung, Ausfuhrerstattungen förderten gewissermaßen zwangsläufig den Betrug, ab. Meiner Ansicht nach stellen Ausfuhrerstattungen nach wie vor ein grundlegendes Element der GAP dar. Sie spielen eine wichtige Rolle bei der Steuerung der Agrarmärkte, und sie müssen auf WTO-Ebene verteidigt werden. 2-057 Theato (PPE-DE), Vorsitzende des Ausschusses für Haushaltskontrolle. – Herr Präsident, Frau Kommissarin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal möchte ich feststellen: Wir haben sechs Berichte, die alle die Entlastung empfehlen – außer einem Teil in dem Bericht von Frau Morgan, worüber wir ja schon gesprochen haben –, ich glaube, das hat es schon lange nicht mehr gegeben! Ich will die Berichterstatter ganz herzlich beglückwünschen. Ich möchte aber auch erwähnen, dass die Kommission auf der höchsten Ebene in vielen Sitzungen bei uns vertreten war, und dadurch auch das Management – was Sie angesprochen haben, Frau Schreyer – erleichtert hat. Die Entlastung ist ja eigentlich die höchste Kompetenz, die das Parlament hat. Hier steht das Parlament über dem Rat, deshalb ist sie ein hochpolitisches Instrument. Ich möchte das noch einmal betonen. Diesmal fällt das Urteil über die Haushaltsführung 2000 recht milde aus, besonders auch im Bericht zur Kommission. Ich möchte deshalb kurz nur drei Punkte ansprechen. Das eine ist die Frage des hohen Überschusses, der übriggeblieben ist. Es geht mir nicht so sehr darum, dass dieses Geld an die Mitgliedstaaten zurückgeht oder verrechnet wird, sondern mir geht es darum, dass hier politische Ziele nicht erreicht wurden, insbesondere im Strukturbereich und im Erweiterungsbereich, und das lässt mich sehr aufmerken. Hier muss nachgebessert werden, und es geht nicht, dass 2001 wieder ein solcher Überschuss entsteht. Der zweite Punkt ist die nicht erteilte DAS des Rechnungshofes. Dieses Instrument ist offenbar so nicht voll anwendbar. Wenn wir keine Prozentzahlen über die 28 Fehlerquote haben, dann ist es für uns sehr schwierig zu beurteilen, ob Fehler gemacht wurden und wie viele. Als Drittes möchte ich die Frage der Kontrollen ansprechen. Hier muss die Kommission als Verantwortliche bei den Mitgliedstaaten, aber auch schon in den Beitrittskandidatenländern – beispielsweise in Kapitel 28 – sehr darauf achten, dass die finanziellen Interessen der Europäischen Union wirksam geschützt werden. Ich halte deshalb das Grünbuch zur Schaffung eines europäischen Staatsanwalts für wegweisend. 09/04/2002 dieses Agreement zwischen Kommission und Parlament ist. Es geht darum, dass Sie endlich begreifen, dass Sie der europäischen Öffentlichkeit für das, was Sie ausgeschöpft haben oder in diesem Fall nicht ausgeschöpft haben, bis auf den letzten Heller Rechenschaft schuldig sind. Dann werden wir hoffentlich in diese neue Kultur der politischen Verwaltung in Brüssel eintreten, die uns Herr Prodi zwar versprochen hat, die wir aber bis heute noch nicht feststellen können. (Beifall) 2-058 Bösch (PSE). – Herr Präsident! Wenn wir dieses erste Entlastungsverfahren für die neue Kommission etwas leidenschaftslos anschauen, dann kommen wir zu zwei brisanten Feststellungen: erstens ein ungeheurer Budgetüberschuss, eine ungeheure Budgetunterausnutzung, die eigentlich schon an den Grundfesten der Budgetwahrheit rüttelt. Man muss sich ja einmal fragen, wozu wir hier monatelang ein Budgetverfahren durchführen, wenn 14 % eines Budgets nicht ausgeschöpft werden. Ich weiß, und wir alle wissen, dass diese Unterausführung im Jahr 2001 noch größer war als im Jahr 2000. Wenn wir dem noch die Tatsache gegenüberstellen, dass wir im selben Jahr 2000 auch eine Verdoppelung der festgestellten Unregelmäßigkeiten und Betrügereien in diesem Haushalt hatten, dann schaut dieses erste Jahr der Kommission Prodi im Bereich des Budgets eigentlich eher bescheiden aus. Hier geht es aber nicht um eine Zuweisung der Schuld an die Mitgliedstaaten, Herr Kollege McCartin! Es wurde von der Frau Kommissarin schon darauf hingewiesen, dass man die Zeit für die Erweiterung nutzen will, um diese Länder heranzuführen. Dann frage ich die selbe Kommission: Wie schaut es denn aus mit der Durchführung von Vorbeitrittsbeihilfen im Zusammenhang von Landwirtschaftspolitiken? Diese Durchführung ist nachgewiesenermaßen in den Jahren 2000 und 2001 gleich Null gewesen! Die selbe Kommission schlägt der Europäischen Union vor, im Jahr 2004 eine Erweiterung durchzuführen. Wie soll denn das geschehen? Entweder sind die beitrittswilligen Länder auf Deutsch gesagt zu dumm, geschenktes Geld abzuholen, oder die Kommission ist nicht in der Lage, Vorbeitrittsprogramme zu formulieren, die eine derartige Umsetzung letztendlich auch ermöglichen! Schon heute, Frau Kommissarin, können wir davon ausgehen, dass zum Beispiel ein Programm wie IACS, also die ganzen Kontrollsysteme im Landwirtschaftsbereich, von denen hier so viel die Rede war, jahrelang nicht umgesetzt werden kann, wenn diese Länder dabei sind, unter anderem auch deshalb, weil die Kommission Vorbeitrittsprogramme verschlafen hat. Ich glaube, es ist sehr wichtig, dass wir in den kommenden Jahren nicht die ganze Zeit darüber philosophieren, wer wem welche Dokumente übergeben darf oder nicht, Frau Kommissarin, und hier unterscheiden sich die Einschätzungen darüber, wie toll 2-059 Hyland (UEN). – (EN) Herr Präsident, zunächst möchte ich dem Berichterstatter meine Anerkennung für die von ihm geleistete Arbeit aussprechen. Seine jahrelange Erfahrung und Sachkenntnis auf diesem Gebiet befähigen ihn, sich kompetent mit dieser Materie auseinander zu setzen. Der größte Teil des Haushalts fließt der Gemeinsamen Agrarpolitik zu, die eine bedeutende Gemeinschaftsmaßnahme darstellt, die nicht unterminiert werden darf. In Berlin war man übereingekommen, dass die Kommission im kommenden Sommer ihre Vorschläge für die Halbzeitevaluierung der Gemeinsamen Agrarpolitik vorlegen soll. Dabei darf diese Zwischenauswertung auf keinen Fall als Mittel zur Reformierung der GAP zu diesem Zeitpunkt genutzt werden. Damit muss gewartet werden, bis im Rahmen der WTO-Verhandlungen eine Vereinbarung zur Landwirtschaft erzielt wurde. Die von einigen vorgeschlagene Abschaffung der Ausfuhrerstattungen hätte vor allem für Irland, wo bis zu 90 % der gesamten landwirtschaftlichen Produktion exportiert werden, katastrophale Folgen. 2-060 Lulling (PPE-DE). - Herr Präsident! Der Bericht über die Ausführung des Haushalts des Europäischen Parlaments ist äußerst umstritten. Ich kann nicht auf alle darin enthaltenen Ungereimtheiten eingehen. Ich komme aber nicht umhin, die regelrechten Milchmädchenrechnungen zu denunzieren, die darin in Bezug auf Personal und andere Kosten an unseren verschiedenen Arbeitsorten enthalten sind. All das geschieht mit der Absicht, die Arbeitsorte Luxemburg und Straßburg madig zu machen, einen ungesunden Zentralismus in Brüssel zu glorifizieren und die vertraglichen Beschlüsse betreffend die Festsetzung der Arbeitsorte Straßburg und Luxemburg zu unterwandern. Diese wurden im Vertrag verankert. Sie können also von diesem Parlament nicht verändert werden. Gott sei Dank! Sie sollten natürlich auch nicht auf kaltem Wege ausgehöhlt werden, weder von der Verwaltung oder vom Präsidium noch von einer kleinen Mehrheit dieses Parlaments auf dem Umweg über unseren Tagungskalender. Für mich ist es geradezu pervers, dass in dem uns vorliegenden Bericht begrüßt wird, dass die Zahl der 09/04/2002 Dienstreisen der Beamten von Luxemburg nach Brüssel und umgekehrt abgenommen hat, und dass man sich dann brüstet, so im Jahr 2000 2,8 Millionen Euro eingespart zu haben, abgesehen davon, dass hinter diesen Zahlen erzwungene Transfers von Beamten der unteren und mittleren Laufbahn von Luxemburg nach Brüssel stecken, welche für die Familien schmerzhaft und sozial sowie finanziell unerträglich sind! Außerdem hat man vergessen anzugeben, welche Mehrkosten entstanden sind, weil man jetzt jeden Monat Hunderte von Beamten von Brüssel nach Straßburg, anstatt von Luxemburg nach Straßburg auf Dienstreise schicken muss, was natürlich teurer ist. Man merkt die Absicht und wird verstimmt! Straßburg bekommt dann in dem Bericht noch zusätzlich seinen Senf ab, indem darauf hingewiesen wird, dass die variablen Kosten der fünftägigen Tagungen in Straßburg 33 % höher seien als in Brüssel. Den Rechenkünstler möchte ich für das Guinnessbuch der Rekorde empfehlen! Sicher ist, dass der unsinnige Kalenderbeschluss dieses Parlaments, die StraßburgTagungen auf vier Tage zu verkürzen, dazu geführt hat, dass die Kosten pro Sitzungstag jetzt wesentlich höher liegen, abgesehen davon, dass die Zeit für eine vernünftige Behandlung insbesondere der legislativen Texte hier im Plenum fehlt! Was als billiger gepriesen wird, erweist sich im Endeffekt als wesentlich teurer. Das Verhältnis von Preis und Qualität stimmt einfach nicht. Das wollte ich bei dieser Gelegenheit einmal klar und deutlich gesagt haben! (Beifall) 2-061 Bourlanges (PPE-DE). – (FR) Herr Präsident, ich möchte mich zunächst meinen Vorrednern anschließen und Jo McCartin zu seinem Bericht beglückwünschen. Herr McCartin hat diesen Bericht ganz kurzfristig übernommen (ursprünglich war ich dafür vorgesehen) und hat diese Aufgabe mit viel Geschick und Gründlichkeit gemeistert: Sein Bericht ist zu einem Beispiel an Ausgewogenheit, Gemäßigtheit und positivem Denken geworden. Ich möchte ihm meine Hochachtung aussprechen und wünsche nachdrücklich, dass sein Bericht angenommen wird. Herr McCartin hat völlig Recht, wenn er die Entlastung vorschlägt. Die aufgetretenen Probleme stehen doch weniger mit einer unsachgemäßen Haushaltsausführung im Zusammenhang als mit der – auch von anderer Seite angeführten – zunehmenden Kluft zwischen der in Berlin festgelegten Finanziellen Vorausschau und den jährlich von der Kommission bestimmten Haushaltsansätzen einerseits und den sich aus der Haushaltsausführung ergebenden tatsächlichen Bedürfnissen andererseits. In dieser Hinsicht müssen Korrekturen erfolgen. Was den Bericht Morgan betrifft, so gehe ich mit Frau Avilés darin konform, dass wir nicht zustimmen können, dem Wirtschafts- und Sozialausschuss die Entlastung für zwei aufeinander folgende Haushaltsjahre zu verweigern, da diese Institution beträchtliche 29 Anstrengungen zur Verbesserung der Situation unternommen hat und da es nicht angebracht ist, auf die eingeleitete positive Reform mit der Aufrechterhaltung von Sanktionen zu antworten. Ich bin deshalb der Meinung, dass die positiven Anstrengungen des Ausschusses ein positives Signal von uns verlangen. Beim Bericht Virrankoski schließe ich mich den soeben von Astrid Lulling gemachten Ausführungen zu den Problemen bezüglich der Ziffern 25 und 33 der Entschließung an. Man kann zwar für einen einzigen Tagungsort dieses Parlaments in Brüssel sein, doch wenn im Vertrag nun einmal etwas anderes steht, wenn darin mehrere Tagungsorte festgelegt sind, dann haben wir die Pflicht, dafür zu sorgen, dass diese Arbeit unter angemessenen Bedingungen ablaufen kann. Mit den Ziffern 25 und 33 scheint man jedoch diese Festlegungen des Vertrags auf heimtückische Weise hintertreiben zu wollen. Herr van Hulten hat hier gesagt, dass der Vertrag nur von einem einzigen Mitgliedstaat gewollt war, dies ist allein seine Auffassung. Der Vertrag ist Ausdruck eines gemeinsamen Willens, Ausdruck eines politischen Gleichgewichts, und daher müssen wir ihn alle zusammen achten. 2-062 Schreyer, Kommission. - Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete! Ich möchte mich im Namen der Kommission ganz kurz für die zahlreichen Beiträge, Bemerkungen und Anregungen zu dieser Diskussion bedanken. In Bezug auf die einzelnen Fragen, die die Berichterstatter der einzelnen Ausschüsse gestellt haben, möchte ich anregen, dass diese Fragen auch mit meinen Kollegen in den Ausschüssen diskutiert werden. Wir haben ein neues Verfahren für die gemeinsame Arbeit an der Prioritätensetzung für das jeweils nächste Jahr vereinbart, und in diesem Rahmen sollen nun in den Monaten April und Mai auch viele bilaterale Diskussionen zwischen den zuständigen Ausschüssen und den Kommissaren stattfinden. Wenn man über die Prioritäten für ein nächstes Jahr redet, dann muss man natürlich auch die Erfahrungen aus den vergangenen Jahren miteinbeziehen. An den anderen Fragen und Aufforderungen in den Berichten wird die Kommission in den nächsten Monaten natürlich arbeiten und im Follow up-Bericht über diese Arbeit berichten. Es hat sich in der Tat gezeigt, dass diese Diskussion viel stärker als in der Vergangenheit auch strukturellen Fragen der Haushaltsausführung, der Haushaltsdurchführung und auch der Zuverlässigkeitsprüfung gewidmet war. Diese Fragen werden in den nächsten Monaten wohl auch die gemeinsame Diskussion mitprägen. Hinsichtlich der Frage der DAS-Methode des Rechnungshofes sind wir selbstverständlich auch bereit, diesem Konzept und der Idee des single audits stärker nachzugehen, um eine stärkere Abstimmung zwischen den Prüfungen, die die Kommission on the spot durch den Internal Audit Service durchführt, und dem Rechnungshof zu verbessern. 30 09/04/2002 Hinsichtlich der Frage der Erweiterung hat die doch große Verzögerung bei dem landwirtschaftlichen Programm gezeigt, dass es manchmal eben notwendig ist, den Kontrollanforderungen Vorrang zu gewähren. Dies hat auch eine sehr starke Umstellung seitens der Beitrittsländer erfordert, in denen jetzt sukzessive die einzelnen Zahlstellen akkreditiert werden. Wir hoffen, dass dann in diesem Jahr auch die Auszahlung an die Landwirte beginnen kann. Ich darf mich nochmals beim Berichterstatter, Herrn McCartin, bei den anderen Berichterstattern und beim gesamten Ausschuss für Haushaltskontrolle für die Arbeit und für die Entlastungsempfehlung bedanken. 2-063 Der Präsident. – Vielen Dank, Frau Kommissarin. Die Aussprache ist geschlossen. Die Abstimmung findet morgen um 12.00 Uhr statt. 2-064 Europäische Agentur für Flugsicherheit 2-065 Der Präsident. – Nach der Tagesordnung folgt die Empfehlung für die zweite Lesung (A5-0093/2002) von Herrn Schmitt im Namen des Ausschusses für Regionalpolitik, Verkehr und Fremdenverkehr betreffend den Gemeinsamen Standpunkt des Rates im Hinblick auf den Erlass der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Zivilluftfahrt und zur Errichtung einer Europäischen Agentur für Flugsicherheit (13382/1/2001 – C5-0696/2001 – 2000/0246(COD)). 2-066 Schmitt (PPE-DE), Berichterstatter. – Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir befinden uns heute in der zweiten Lesung zu einer Vorlage für eine Verordnung, die aus meiner Sicht große Bedeutung hat und die insbesondere eines deutlich macht, nämlich dass es in den letzten Monaten gelungen ist, insbesondere auch durch das Engagement der zuständigen Kommissarin, im Bereich des Flugverkehrs letztlich das nachzuholen, was eigentlich schon längst eine Selbstverständlichkeit hätte sein sollen, nämlich dass der Flugverkehr grenzenlos stattzufinden hat, dass deshalb natürlich auch die Regelungen und die Sicherheitsmaßnahmen, die den Flugverkehr betreffen, grenzenlos, d. h. in diesem Falle europaweit bzw. zumindest im Bereich der Mitgliedstaaten, entsprechend einheitlich organisiert werden. Mit der vorliegenden Verordnung zur Einrichtung einer Agentur für Flugsicherheit, die wir in zweiter Lesung behandeln, wird sichergestellt, dass zukünftig einheitlich beurteilt wird, welche Flugzeuge nach welchen Kriterien gebaut und anschließend für den Luftverkehr zugelassen werden. Dieser Schritt ist aus meiner Sicht nicht nur, und das liegt auf der Hand, für die Sicherheit am Himmel von Bedeutung, weil die Konstruktionen einheitlich beurteilt werden, sondern er ist selbstverständlich auch wesentlich für die Flugzeugindustrie, die bisher in jedem Mitgliedstaat einzeln eine Zulassung beantragen musste, zukünftig aber in der Lage ist, sich mit einer Behörde, mit einer Agentur über diese Problematik auseinander zu setzen und hier die entsprechende Zertifizierung zu erhalten. Die Flugsicherheitsagentur wird die Aufgabe haben, Flugzeuge zuzulassen, zu zertifizieren und zu überwachen. Gleichzeitig, und das ist der Wunsch, den wir im Rahmen der Beratungen im Ausschuss und bei der Vorbereitung der zweiten Lesung deutlich gemacht haben, sollen die entsprechende Überwachung des Flugpersonals, aber auch die Instandhaltung und sonstige Maßnahmen, die alle in den Bereich der Flugsicherheit hineinspielen, künftig gesetzlich geregelt werden. Ich wiederhole noch einmal die klare Botschaft: Das Hauptziel dieser Verordnung ist die Schaffung eines einheitlich hohen Niveaus der Flugsicherheit in Europa. Es gibt darüber hinaus natürlich entsprechende weitere Ziele oder Reflexwirkungen, die man ganz kurz beschreiben kann. Zum einen sind dies die Steigerung der Kosteneffizienz, nämlich der entsprechenden Flugzeugindustrie, zum anderen aber, und das halte ich ebenfalls für sehr wichtig, die Gewährleistung der einheitlichen Auslegung von entsprechenden Normen sowie die Förderung und Stärkung der Standpunkte der Gemeinschaft in der Welt, d. h. insbesondere auch in Bezug auf die amerikanische Situation. Dem Ausschuss ging es um die weitgehende Unabhängigkeit der Flugsicherheitsagentur. Unabhängigkeit einerseits von der Politik, denn es geht ausschließlich um Fachfragen, in denen sachverständige Fachleute und Spezialisten zu entscheiden haben und nicht die Politik, also weder das Parlament noch der Rat. Es war darüber hinaus wichtig, die Selbständigkeit der Agentur zu gewährleisten, d. h. dass der Exekutivdirektor auch wirklich der Behördenchef ist und dass der Verwaltungsrat auch gleichzeitig in der Lage ist, die Richtlinien sowie die Arbeitsweise dieser Agentur entsprechend zu bestimmen und zu beeinflussen. Ich weiß, dass wir uns da in einem Konfliktfeld mit Rat und Kommission befunden haben. Ich glaube aber, dass wir bei den vielen Gesprächen, die wir geführt haben, zu Lösungen gekommen sind, die sicherstellen, dass natürlich die Verantwortung der Kommission deutlich wird, dass sie auch weiterhin sozusagen die Flugsicherheitsagentur zu überwachen hat, dass aber gleichzeitig auch klar ist, dass die Flugsicherheitsagentur in dem Bereich, in dem sie sachkundig ist, auch die eigenständige Verantwortung zu tragen hat. Ich bin zuversichtlich, dass es gelingt, ein Vermittlungsverfahren zu vermeiden, dass wir diese 09/04/2002 Verordnung mit Zustimmung des Rates in Kraft setzen können und dass die Agentur weitere zwölf Monate später dann tatsächlich die Arbeit aufnimmt. Meines Erachtens sind wir damit einen großen Schritt in diesem Bereich der Flugsicherheit vorangekommen. Ich darf mich bei all denen bedanken, die dieses Gesetzesvorhaben auf den Weg gebracht und unterstützt haben, insbesondere bei meinen Kollegen im Verkehrsausschuss. Ich danke auch der Kommission und dem Rat für die Bereitschaft, nach Kompromissen zu suchen, und hoffe nunmehr, dass wir durch die heutige Abstimmung diesen Bericht abschließen können, und dass wir dann in diesem Bereich ein neues Kapitel in der Geschichte der Flugsicherheit in Europa aufschlagen. (Beifall) 2-067 Foster (PPE-DE). – (EN) Herr Präsident, darf ich zunächst Herrn Schmitt, unseren Berichterstatter, zu seinem Bericht beglückwünschen, der einen sinnvollen Kompromiss zum ursprünglichen Kommissionsvorschlag darstellt. Es kann wohl davon ausgegangen werden, dass sämtliche Abgeordneten dieses Hauses der Schaffung eines europaweiten Gremiums zur Zulassung von Produkten der Luftfahrtindustrie, die ich für ausgesprochen sinnvoll und begrüßenswert halte, ihre volle Zustimmung gegeben hätten. Ich selbst war jedoch der Ansicht, dass der ursprüngliche Vorschlag der Kommission zu breit angelegt war, und es gab eine ganze Reihe von Bedenken in Bezug auf Probleme wie die Souveränität, den ordnungspolitischen Rahmen und vor allem die Autonomie der vorgeschlagenen Agentur. Dabei muss unterstrichen werden, dass sich diese Behörde in Anlehnung an einzelstaatliche Luftfahrtbehörden, die sich ausschließlich mit Fragen der Sicherheit befassen, aus anderen Aspekten wie Fragen der Umwelt- und Wettbewerbspolitik heraushalten sollte. Meines Erachtens sollte sich ihre Arbeitsweise an der der einzelstaatlichen Luftfahrtbehörden orientieren, die als unabhängige Regulierungsbehörden fungieren. Obwohl ich eine umfassende Antwort zur Zukunft der einzelstaatlichen Luftfahrtbehörden von der Kommission erhalten habe, sind noch einige Fragen hinsichtlich ihrer Zuständigkeit und ihres Aufgabenbereiches offen. Außerdem muss auch weiterhin intensiv an einer einheitlichen Anwendbarkeit der bereits existierenden ICAO-, JAA- und Eurocontrol-Standards gearbeitet werden. Die Sicherheitsbehörde darf zu keinen Überschneidungen oder unbeabsichtigten Verzerrungen im Hinblick auf den derzeitigen Sicherheitsrahmen auf ICAO-Grundlage beitragen. Da diese Agentur von unabhängigen Experten geleitet werden soll, hätte niemand etwas davon, wenn sich Politiker oder Kommission in unangemessener Weise einmischen und damit dem Aspekt der Sicherheit den Vorrang nehmen würden. 31 2-068 Wiersma (PSE). – (NL) Nach Ansicht meiner Fraktion wird mit der Errichtung der Europäischen Agentur für Flugsicherheit und mit der zugehörigen Rechtsvorschrift das Hauptziel verfolgt, in den Bereichen Sicherheit und Umweltschutz in der Zivilluftfahrt ein hohes einheitliches Niveau zu erreichen. Dabei handelt es sich um einen wichtigen und folgerichtigen Schritt auf dem Weg zu einer allumfassenden Luftfahrtpolitik in Europa. Gemeinschaftsvorschriften sorgen für Klarheit und Überschaubarkeit, können aber auch Dopplungen vermeiden und damit Kosten einsparen helfen. Europaweit geltende Vorschriften liegen im Interesse der Industrie, müssen aber selbstverständlich auch zu vermehrter Sicherheit der Verbraucher beitragen. Von uns aus darf der Tätigkeitsbereich der Agentur breit angelegt sein: beginnend mit der Zulassung von Flugzeugtypen, mit anschließender Ausdehnung auf andere Bereiche, beispielsweise die Ausbildung. Dabei sollten wir selbstverständlich bestehende einzelstaatliche Kapazitäten nutzen und eine Übergangsfrist bis zum vollständigen Funktionieren der Agentur vorsehen, wobei dieser Zeitraum allerdings schon befristet sein sollte. Wir wollen keine zweigleisige Politik miteinander konkurrierender Stellen. So genannte Drittländer sollten in die Verbesserung der Sicherheitsvereinbarungen einbezogen werden. Dafür muss die Europäische Union eine aktive Politik konzipieren. In aller Redlichkeit, aber durchaus beharrlich. Wir dürfen nicht zulassen, dass sich in dem Sicherheitssystem Lücken auftun, weil es an gezielten Vereinbarungen mit Ländern mangelt, die nicht in den Anwendungsbereich der vorgeschlagenen Rechtsvorschrift und das Tätigkeitsfeld der Agentur fallen. Im Ausschuss für Regionalpolitik, Verkehr und Fremdenverkehr haben wir den Kompromissänderungsanträgen des Berichterstatters zugestimmt. Auch wir sind für eine zügige Abhandlung. Und wir appellieren an den Rat und die Kommission, sich gleichermaßen kooperativ zu verhalten. Die PSE-Fraktion lobt dort die Beharrlichkeit des Berichterstatters, wo es um die Unabhängigkeit der Agentur geht. Auch wir halten sie für einen Kernpunkt. Die Sicherheit, nicht die Frage nach Zuständigkeiten muss an oberster Stelle stehen. Unabhängigkeit bedeutet nicht, es brauche keine Rechenschaft abgelegt zu werden, und das Europäische Parlament möchte dabei ausdrücklich einbezogen werden. Wir übernehmen Mitverantwortung, auch heute, für die Errichtung der Agentur, allerdings sollten wir dann auch in die Lage versetzt werden, hinreichend informiert unsere Arbeit als Volksvertreter Europas leisten zu können. 2-069 Pohjamo (ELDR). – (FI) Herr Präsident! Im Namen meiner Fraktion danke ich Herrn Schmitt für die Erstellung des guten Berichts. Die Festlegung gemeinsamer Vorschriften für den zivilen Luftverkehr und die Errichtung einer Flugsicherheitsagentur ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Verbesserung der Flugsicherheit. Bedeutsame Ziele sind auch die 32 Erhöhung des Niveaus im Bereich Umweltschutz und die Förderung eines fairen Wettbewerbs und eines Zulassungsverfahrens. Um diese Ziele zu erreichen, muss die Agentur für Flugsicherheit weitgehend unabhängig sein. Die erforderlichen Vorschriften müssen sowohl auf nationaler als auch auf der Ebene der Behörde einheitlich umgesetzt werden. Mit solchen einheitlichen Regeln wird die Kosteneffizienz erhöht und unnötiger Verwaltungsaufwand vermieden. Die im Gemeinsamen Standpunkt vorgesehene längere Übergangsfrist ist notwendig, damit die Mitgliedstaaten nachweislich ihre bisher geltenden komplizierten Regulierungs- und Zulassungsverfahren umstellen können. Die meisten Flugunfälle sind auf menschliche Faktoren zurückzuführen. Mit der weiteren technischen Entwicklung des Flugwesens wird das Sammeln von Daten und der Informationsaustausch entscheidend für eine Verbesserung der Sicherheit im zivilen Luftverkehr sein. Wenngleich der Flugverkehr bisher als eine relativ sichere Verkehrsform galt, haben seine Zunahme und die verstärkte Belastung der Flughäfen das Risiko für Unfälle erhöht. Eine enge Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten zur Verbesserung der Sicherheit im zivilen Luftverkehr stellt daher eine vorbeugende Maßnahme dar, wenn der Flugverkehr weiter zunimmt. Die Sicherheit des europäischen Luftraums liegt in unserem gemeinsamen Interesse. Meiner Auffassung nach sollte in dieser Frage schnellstmöglich ein Kompromiss erzielt und ein Vermittlungsverfahren vermieden werden. 2-070 Nogueira Román (Verts/ALE). – Herr Präsident, Frau Kommissarin! Mit der Errichtung einer Europäischen Agentur für Flugsicherheit soll ein hohes Sicherheitsund Schutzniveau für die Umwelt erreicht und aufrechterhalten werden, was von objektivem Interesse für die europäische Gesellschaft und ebenso für den Aufbau Europas ist. Wir sind selbstverständlich mit diesem Ziel einverstanden. In jedem Fall möchte ich sagen, dass die Sicherheit und der Schutz der Umwelt eng mit der Flughafenstruktur verbunden sind, die wahrnehmbar und in starkem Maße durch die Tendenzen zur Zentralisierung der Flughäfen, die in den meisten europäischen Staaten vorherrscht und von den Zentralregierungen gefördert wird, die aus politischen und Machtgründen die Investitionen in den Hauptstädten konzentrieren, sowie durch die so genannten Billigflaggen, die ihre Flüge aus den selben Gründen auf eben diesen Flughäfen zentralisieren, beeinträchtigt wird. Als Folge ist der größte Teil des europäischen Territoriums – so auch in meiner Heimat Galizien – äußerst stark benachteiligt, da sie über keine guten Luftverkehrsverbindungen verfügen, sich der Verkehr exorbitant in den Luftkorridoren konzentriert, die mit den Hauptstädten verbunden sind, und die Bevölkerung, 09/04/2002 die in der Nähe dieser zentralen Flughäfen lebt, unter den Folgen des Lärms und den Staus zu leiden hat. Das alles steht der nachhaltigen Entwicklung entgegen, die wir sowohl vom Gesichtspunkt der Sicherheit als auch aufgrund wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Kriterien anstreben müssen. Meiner Ansicht nach haben wir es damit mit einem gravierenden Problem zu tun, für das wir anfangen müssen Lösungen zu finden. 2-071 Vatanen (PPE-DE). – (FI) Herr Präsident, Frau De Palacio, liebe Kollegen! Die Verkehrssicherheit ist ein Bereich, in dem mit gemeinsamen Anstrengungen der EU-Länder Tausende Menschenleben gerettet werden können. Bei uns in Europa hat die Flugsicherheit ein hohes Niveau, aber die Zunahme des Verkehrs zwingt uns, die Anstrengungen ständig zu verstärken. In diesem Zusammenhang möchte ich jedoch nicht unerwähnt lassen, dass es unbegreiflich, ja skandalös ist, dass diese Vorschläge erst jetzt und nicht schon vor zehn Jahren unterbreitet wurden. Die Staaten haben sozusagen auf Kosten von Menschenleben im Alleingang Politik gemacht. Nationalstolz sollte auf dem Weg der Zusammenarbeit durch Vernunft ersetzt werden. Die Agentur für Flugsicherheit könnte im besten Sinne beispielgebend für die Integration der EU sein, wenn dabei die Hürden der Bürokratie umgangen werden. Hier sollten wir von Amerika lernen, wo auf den Menschen gesetzt wird. Die Sammlung von Daten und die Harmonisierung der Standards sind für die Vermeidung von Unfällen unabdingbar, aber die Vorschriften sollten nicht erst grundsätzlich nach Unglücksfällen verschärft werden. Vielmehr gilt es, bestehende und künftige Risiken systematisch zu analysieren. Das wiederum gelingt nicht, wenn nicht in allen Mitgliedstaaten die gleichen Instrumente verwendet werden. Unsere Welt öffnet sich mit Schwindel erregender Geschwindigkeit immer mehr, auch wenn das in diesem Hause nicht immer zugegeben wird. Die Agentur für Flugsicherheit müsste – wenn immer es möglich ist – weltweite Lösungen bieten. Deshalb ist auch der Artikel 2 E des Ratsvorschlags zu unterstützen. Vorgegebene Lösungen rächen sich nämlich immer. Ansonsten bin ich Auffassung, dass Parma ein geeigneter Ort für die Flugsicherheitsagentur ist. Das gute Essen in Parma, wie beispielsweise der ProsciuttoSchinken, würde die Zufriedenheit der Beamten und damit hoffentlich ausgereifte Lösungen für die Flugsicherheit und die europäischen Bürger garantieren. 2-072 Stockmann (PSE). - Herr Präsident, Frau Kommissarin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der heutige Beschluss über die Agentur für Flugsicherheit steht mit am Beginn einer Vielzahl von Entscheidungen, die wir im Bereich des Luftverkehrs zu treffen haben. Es ist viel Bewegung am europäischen Himmel. Die Krise der Luftfahrt nach dem 11. September scheint inzwischen fast überwunden. Die Flugbewegungen sollen sich bis 2015 wieder einmal verdoppeln. Die Umstrukturierung des Luftverkehrssektors ist in vollem Gange. 09/04/2002 33 Die politische Antwort auf diese Herausforderungen sind an vorderster Stelle der einheitliche europäische Himmel und die Optimierung der Kapazitäten an den Flughäfen. Kontinuität im Wandel ist das Gebot der Stunde. Flugsicherheit muss die oberste Priorität im Luftverkehr bleiben. Die bisherigen Strategien zur Harmonisierung der technischen Vorschriften haben mit der rasanten Entwicklung im Luftverkehrssektor nicht Schritt halten können. Auch deshalb brauchen wir die Europäische Agentur für Flugsicherheit. Sie soll das Herzstück eines künftig einheitlichen Sicherheitskonzeptes sein. Ich bin froh, dass wir gerade in diesem sensiblen Bereich eine europäische Antwort gefunden haben. Kommission und andere nicht in allen Details als Mitgestalter aufspielen. Zu viele Köche verderben den Brei, nicht nur im bekannten Sprichwort, sondern auch im vorliegenden Fall. Als Erfolg in den Verhandlungen mit Rat und Kommission können wir verbuchen, dass bereits ein Jahr nach In-Kraft-Treten der Verordnung die Erarbeitung von Anforderungen für den Betrieb von Luftfahrzeugen und für die Zulassung von Flugbesatzungen festgeschrieben sind, und dass diese Schritte auch auf Flugzeuge aus Drittländern angewandt werden sollen. Auch Sicherheitsaspekte auf Flughäfen werden einbezogen. Wir wollen, wir benötigen aber noch etwas: möglichst rasch einen geltenden Rechtstext, damit die Agentur so schnell wie möglich ihre Arbeit im Dienste von mehr Sicherheit am europäischen Himmel aufnehmen kann. Deswegen hoffen wir, dass wir schnell zu einem gemeinsamen Text mit der Kommission, aber vor allem auch mit dem Rat gelangen. Was die Verfasstheit der Agentur betrifft, ist es dem Parlament gelungen, ihr mehr Unabhängigkeit, auch gegenüber der Kommission, zu geben. Ferner wurde festgeschrieben, dass bei der Errichtung von Außenstellen der Agentur die betroffenen Mitgliedstaaten einen angemessenen Beitrag zu leisten haben – ich meine aus Sicht des Parlamentes einen finanziellen Beitrag. Insgesamt zeigt die Diskussion um die EASA, dass wir von der Kommission eigentlich eine Rahmenrichtlinie für europäische Agenturen benötigten, die die horizontalen Fragen für eine einheitliche Struktur von Agenturen beantworten müssten. Es bleibt unbefriedigend, dass das Problem der Budgetierung der Einnahmen von Agenturen nicht im Sinne des Ausschusses für Haushaltskontrolle geregelt werden konnte. Der Agentur für Flugsicherung werden weitere Agenturen, zum Beispiel für Bahnsicherheit und Schiffssicherheit, folgen. Ich halte diese Strategie insgesamt für geeignet, um die Integration der europäischen Verkehrsmärkte voranzubringen. 2-073 Rack (PPE-DE). - Herr Präsident, Frau Vizepräsidentin, meine Damen und Herren! Mit dem ausgezeichneten Berichtsentwurf Schmitt sind wir auf einem guten Weg. Wir sind aber noch immer nicht ganz am Ziel. Sicherer Flugverkehr muss zumindest innerhalb der Union grenzenlos sicher erfolgen. Das ist unser Ziel. Eines der Kernelemente zur Erreichung dieses Zieles ist eine Flugsicherheitsagentur, die in gut organisierter Eigenverantwortung ein einheitliches hohes Niveau an Flugsicherheit gewährleisten kann. Gut organisierte Eigenverantwortung ist das Schlüsselwort. Das Europäische Parlament muss nach wie vor darauf pochen, dass es bei aller Aufsichtsverantwortung der Kommission bei Aufsicht bleibt und dass sich die Daher müssen wir Parlamentarier nach wie vor und immer wieder auf weitestgehende Unabhängigkeit der Agentur pochen, darauf beispielsweise, dass der Exekutivdirektor der Agentur nicht nur eine starke Position nach außen, sondern auch nach innen besitzt. So wollen wir, dass weitere Direktoren der Agentur auf Vorschlag und insofern auch in Verantwortung durch den Exekutivdirektor ernannt werden. Das Parlament hat sich in seinen Abänderungsvorschlägen daher ganz bewusst überall dort zurückgehalten, wo wir glauben, dass diese Gemeinsamkeit gefährdet wäre. Und wir hoffen, dass die anderen jetzt auch mittun, wenn es darum geht, diese Gemeinsamkeit zu finden. (Beifall) 2-074 De Veyrac (PPE-DE). – (FR) Herr Präsident, Frau Kommissarin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zunächst wie alle anderen Kollegen die effiziente Arbeit des Berichterstatters, Herrn Ingo Schmitt, würdigen, der sich einer konstruktiven Zusammenarbeit mit dem Rat und der Kommission befleißigt hat. Das Ergebnis ist ein ausgewogener Kompromisstext, der alle Chancen bietet, ein Vermittlungsverfahren zu vermeiden. Ich möchte insbesondere die Qualität der vom Berichterstatter eingebrachten Änderungsanträge hervorheben und betonen, dass wir Zeit sparen müssen, denn wir haben schon zu lange gewartet. Im Verkehrsbereich müssen wir ebenso wie in anderen Bereichen ein hohes einheitliches Sicherheitsniveau in den Mitgliedstaaten gewährleisten. Es ist höchste Zeit, dass auch die Luftfahrtindustrie für das Inverkehrbringen ihrer Erzeugnisse in den Genuss eines einheitlichen Zertifizierungsverfahrens kommt Daher hoffe ich, dass die Europäische Agentur für Flugsicherheit ihre Arbeit möglichst rasch aufnehmen kann, damit sie eine einheitliche Zertifizierung für den Airbus A 380 vornehmen kann. Dies wäre die Krönung für viele Jahre Arbeit von Ingenieuren, Arbeitern und Angestellten sowie der Beweis dafür, was die Europäer zustande bringen können, wenn sie geeint sind. Dies wäre ein starkes Signal. Der erste Probeflug des A 380 ist für 2004 vorgesehen, der erste kommerzielle Flug für 2006, also in sehr naher Zukunft. 34 Um ihre Aufgaben wahrnehmen zu können, muss die Europäische Agentur für Flugsicherheit unabhängig sein und sich auf die in den Mitgliedstaaten vorhandenen Sachkenntnisse und Qualifizierungen stützen. Uns ist klar, dass die Europäische Agentur für Flugsicherheit nicht dazu dienen kann, die Tätigkeit der bestehenden nationalen Agenturen zu koordinieren. An vorderster Stelle muss die Effizienz stehen, und so ist es nur logisch, davon auszugehen, dass die Europäische Agentur mit den bedeutenden europäischen Standorten für Flugzeugentwurf und -bau zusammenarbeiten muss. Meiner Meinung nach bieten die regionalen Agenturen eine gute Möglichkeit, dies zu erreichen. Europa muss seinen Bürgern konkrete Vorteile bringen. Daher müssen wir zu einer einheitlichen Sicherheit in einem einheitlichen Luftraum und zu einer einheitlichen Zertifizierung in einem einheitlichen Markt kommen. Der uns heute vorliegende Text ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung. (Beifall) 2-075 De Palacio, Kommission. – (ES) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zunächst möchte auch ich dem Berichterstatter, Herrn Schmitt, zu der Arbeit gratulieren, die er in enger Zusammenarbeit mit der Kommission und dem Rat geleistet hat. Diese Zusammenarbeit wird uns – wie wir hoffen – die Möglichkeit geben, diesen Text, die Gründung der Agentur, anzunehmen, ohne auf das Vermittlungsverfahren zurückgreifen zu müssen. Das Hauptziel der gemeinsamen Normen auf dem Gebiet der Zivilluftfahrt und der Errichtung einer Europäischen Agentur für Flugsicherheit ist die Gewährleistung eines hohen und einheitlichen Sicherheitsniveaus im gesamten Territorium der Union sowie ein größerer Schutz der Umwelt – wie meine Vorrednerin soeben sagte. Zudem wird mit diesem System eine den Binnenmarkt und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Produkte begünstigende Vereinfachung der gegenwärtigen Zulassungsverfahren für die Flugzeuge erreicht, wie verschiedene Redner hervorhoben. Das Hauptinstrument des neuen Systems wird eine einheitliche europäische Zulassung sein, die Zugang zum gesamten europäischen Markt gewähren und als Grundlage für die Abkommen über die gegenseitige Anerkennung dienen wird. Wie Sie wissen und wie im Verlaufe der Debatte hervorgehoben wurde, erwartet die europäische Industrie, dass diese Agentur die Zulassung ihres künftigen Starprodukts, des Airbus 380, unterstützt. Betrachtet man also die mit dem Vorschlag verfolgten Ziele, so stellt er einen spürbaren Fortschritt dar. Und nicht nur das, es handelt sich zudem um eine echte Neuerung auf dem Gebiet der Integration der Gemeinschaft, wenn man bedenkt, dass der Sektor der Zivilluftfahrt bislang stark von der Souveränität der 09/04/2002 Staaten und der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit geprägt war. In erster Lesung haben Sie den Vorschlag der Kommission angenommen, zu dem Sie verschiedene Änderungsanträge einreichten, von denen viele von der Kommission akzeptiert und in den gemeinsamen Standpunkt des Rates aufgenommen wurden. In dieser zweiten Lesung wollte der Berichterstatter, Herr Ingo Schmitt, Nachdruck auf einige Aspekte legen, die nicht im Gemeinsamen Standpunkt enthalten sind. Durch die Kontakte zwischen den drei Institutionen, die alle daran interessiert sind, die Errichtung der Europäischen Agentur für Flugsicherheit baldmöglichst zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen, konnte eine allgemein annehmbare Lösung gefunden werden. Deshalb hoffe ich, dass das Parlament in seiner Gesamtheit heute seine Unterstützung für diesen Text bekräftigen kann, um die Verabschiedung der Verordnung im kommenden Juni und die Errichtung der Agentur ab Sommer 2003 zu ermöglichen. Was die Änderungsanträge betrifft, so möchte ich darauf hinweisen, dass der neue Änderungsantrag 29 das erzielte zerbrechliche Gleichgewicht sowie den vorgesehenen Zeitplan gefährden kann. Deshalb kann dieser Änderungsantrag nicht die Unterstützung der Kommission erhalten. Ich möchte hervorheben, dass die Änderungsanträge 1 und 4 für uns sehr problematisch waren; sie bringen den Willen des Europäischen Parlaments zur schnellen Ausweitung der Kompetenz der Agentur auf alle Sicherheitsbereiche, insbesondere die Zulassungen von Personal und die Flugoperationen, zum Ausdruck. Zum Kern der Frage ist die Kommission einer Meinung mit dem Parlament, aber im Namen des Kollegiums muss ich hier formal die Vorbehalte der Kommission in Bezug auf Formulierungen vortragen, die ihr im Vertrag verankertes Initiativrecht beeinträchtigen könnten. Daher darf die Akzeptanz der Änderungsanträge 1 und 4 keinesfalls als Einschränkung dieses Initiativrechts betrachtet werden, da diese Maßnahmen schon in unserem Arbeitsprogramm vorgesehen waren. Im konkreten Kontext akzeptiert die Kommission somit diese Änderungsanträge und bekräftigt ihren Willen zur Unterbreitung dieser Vorschläge, wobei sie darauf hinweist, dass dies schon in unserem Zeitplan vorgesehen war, und betont, dass dies in keinem Fall als Einschränkung unserer in den Verträgen festgeschriebenen Initiativbefugnis betrachtet werden darf. Den übrigen Änderungsanträgen kann die Kommission voll und ganz zustimmen. Viele verbessern den Text des gemeinsamen Standpunkts oder präzisieren seinen Inhalt. Die Kommission kann die Änderungsanträge vorbehaltlos unterstützen, die die Vollmachten des Exekutivdirektors und die Vorschriften für seine Ernennung stärken. Wir können jene Änderungsanträge mittragen, die die Selbständigkeit der Agentur zum Ziel haben, konkret die 09/04/2002 35 Nr. 9 und 11, und besonders durchdacht erscheint uns, dass die Kommission, die nicht über die notwendigen technischen Kenntnisse verfügt, keine Änderungen technischer Normen ohne vorherige Koordinierung mit der Agentur vornehmen darf. Diese Änderungsanträge sind so abgefasst, dass das Initiativrecht der Kommission gewahrt bleibt, und ich möchte dem Parlament dafür meinen Dank aussprechen. statt, für eine Frau, die sich während des wohl turbulentesten Jahrhunderts in der europäischen Geschichte durch ihre Verdienste um Großbritannien einen besonderen Platz in den Herzen des britischen Volkes erworben hat. Ich möchte Sie, verehrte Kollegen, bitten, sich als Zeichen der Achtung für die Verstorbene zu einer Schweigeminute zu erheben. (Das Parlament erhebt sich zu einer Schweigeminute.) Das Parlament will in Wahrnehmung seiner Funktion als Haushaltsbehörde einen Änderungsantrag einbringen, die Nr. 2, in dem es gemeinsame Normen für die Beiträge in Geld oder Sachleistungen fordert, die die Staaten oft beisteuern, um die Errichtung von Agenturen auf ihrem Territorium zu erleichtern. Seitens der Kommission erheben wir keinen Einwand in dieser Hinsicht. Schließlich wollte das Parlament mit dem Änderungsantrag 16 auch ein klares politisches Signal setzen. Er soll den Zeitraum begrenzen, in dem ein Gemeinschaftssystem und ein nationales System nebenher bestehen können. Die Kommission hält die Argumente des Parlaments für gerechtfertigt, und deshalb schließen wir uns diesem Änderungsantrag ebenfalls an. Abschließend zum Änderungsantrag Nummer 15, Erwägung D, wo die Kommission wie auch der Rat und der Berichterstatter interpretieren – und ich möchte diese Frage hervorheben –, dass der Zugang zu diesen Orten zweckdienlich zu sein hat und nicht wahllos erfolgen darf. Ich glaube, damit können wir das Problem beilegen. Wie die Dinge stehen, kann man auf eine schnelle Verabschiedung der Verordnung hoffen, und ich möchte dem Berichterstatter nochmals zu seiner ausgezeichneten Arbeit gratulieren und das Parlament insgesamt beglückwünschen, dass es, wie auch der Rat, die Annahme unterstützt, ohne dass auf das Vermittlungsverfahren zurückgegriffen werden muss. 2-080 VORSITZ: RENZO IMBENI Vizepräsident 2-082 Abstimmungen 2-081 Vereinfachtes Verfahren - Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für die Typengenehmigung von Rückspiegeln, von zusätzlichen Systemen für indirekte Sicht und von mit solchen Einrichtungen ausgestatteten Fahrzeugen sowie zur Anpassung der Richtlinie 70/156/EWG (KOM(2001) 811 - C50005/2002 - 2001/0317(COD)) (Das Parlament billigt den Vorschlag der Kommission.) *** Vereinfachtes Verfahren - Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Typgenehmigung für land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen, ihre Anhänger, und die von ihnen gezogenen auswechselbaren Geräte sowie für Systeme, Bauteile und selbständige technische Einheiten dieser Fahrzeuge (KOM(2002) 6 - C5-0025/2002 - 2002/0017(COD)) (Das Parlament billigt den Vorschlag der Kommission.) *** 2-076 Der Präsident. – Vielen Dank, Frau Kommissarin. Die Aussprache ist geschlossen. Die Abstimmung findet in wenigen Minuten um 12.00 Uhr statt. Die Sitzung wird unterbrochen Abstimmungsstunde wieder aufgenommen. und zur 2-077 VORSITZ: PATRICK COX Präsident 2-078 Nachruf Vereinfachtes Verfahren - Geänderter Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über den Verkehr mit Pflanzkartoffeln (kodifizierte Fassung) (KOM(2001) 192 - C5-0353/2001 - 1995/0302(CNS)) (Das Parlament billigt den Vorschlag der Kommission.) *** Vereinfachtes Verfahren - Geänderter Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über den Verkehr mit Saatgut von Öl- und Faserpflanzen (kodifizierte Fassung) (KOM(2001) 195 - C5-0354/2001 1995/0304(CNS)) (Das Parlament billigt den Vorschlag der Kommission.) 2-079 Der Präsident. – Heute morgen findet in London die Trauerfeier für Königin Elizabeth, die Königinmutter, *** 36 09/04/2002 Vereinfachtes Verfahren - Geänderter Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über einen gemeinsamen Sortenkatalog für landwirtschaftliche Pflanzenarten (kodifizierte Fassung) (KOM(2001) 191 - C50355/2001 - 1995/0322(CNS)) (Das Parlament billigt den Vorschlag der Kommission.) *** Vereinfachtes Verfahren - Geänderter Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über den Verkehr mit Gemüsesaatgut (kodifizierte Fassung) (KOM(2001) 194 - C5-0356/2001 - 2001/0108(CNS)) (Das Parlament billigt den Vorschlag der Kommission.) hinweisen will, der sich im Laufe des Verfahrens eingeschlichen hat. Es geht um den Änderungsantrag 15, Absatz 1, Buchstabe d). Da muss vor das Wort Räumlichkeiten „relevant“ eingefügt werden. Da gibt es Unterschiede in den Textfassungen, zum Teil fehlt das Wort völlig, zum Teil ist daraus ein any geworden. Ich bitte deshalb, das folgendermaßen zu korrigieren: „relevante Räumlichkeiten, Grundstücke oder Verkehrsmittel zu betreten.“ 2-084 Der Präsident. – Wir fordern die Sprachendienste auf, den Text wie vom Berichterstatter angegeben zu ändern. Ich möchte nun die Kommission bitten, ihren Standpunkt zu den Änderungsanträgen darzulegen. 2-085 *** Vereinfachtes Verfahren - Geänderter Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über den Verkehr mit Betarübensaatgut (kodifizierte Fassung) (KOM(2001) 177 - C5-0357/2001 - 2001/0147(CNS)) (Das Parlament billigt den Vorschlag der Kommission.) 2-086 *** Bericht ohne Aussprache (A5-0104/2002) von Herrn Westendorp y Cabeza im Namen des Ausschusses für Industrie, Außenhandel, Forschung und Energie über den Vorschlag für eine Entscheidung des Rates zur Unterzeichnung des Zusatzprotokolls zum Assoziationsabkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Malta im Hinblick auf die Beteiligung der Republik Malta am Fünften Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (1998-2002) (KOM(2001) 777 - C5-0041/2002 - 2001/0303(CNS)) (Das Parlament nimmt Entschließungsantrag an.) De Palacio, Kommission. – (ES) Herr Präsident, ich danke dem Berichterstatter für diese Klarstellung, auf die ich auch in meiner Rede eingegangen bin. Wir akzeptieren somit alle Änderungsanträge mit Ausnahme der Nummer 29. Wir hoffen, damit die interinstitutionelle Vereinbarung beibehalten zu können, die uns die Möglichkeit gibt, in diesem Akt die Europäische Agentur für Flugsicherheit zu bestätigen. den legislativen *** Empfehlung für die zweite Lesung (A5-0093/2002) im Namen des Ausschusses für Regionalpolitik, Verkehr und Fremdenverkehr betreffend den Gemeinsamen Standpunkt des Rates im Hinblick auf den Erlass der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Zivilluftfahrt und zur Errichtung einer Europäischen Agentur für Flugsicherheit (13382/1/2001 – C5-0696/2001 – 2000/0246(COD)) (Berichterstatter: Herr Schmitt) Vor der Abstimmung: (Der Präsident erklärt den geänderten Gemeinsamen Standpunkt für gebilligt.) *** Bericht (A5-0099/2002) von Frau Oomen-Ruijten im Namen des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherpolitik über den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt (KOM(2001) 139 - C5-0116/2001 - 2001/0076(COD)) Vor der Abstimmung: 2-087 Goodwill (PPE-DE). – (EN) Herr Präsident, bevor wir über diesen speziellen Bericht abstimmen, möchte ich die Abgeordneten auf den Standpunkt des juristischen Dienstes aufmerksam machen, der zum Zeitpunkt der Abstimmung im Ausschuss noch nicht vorgelegen hatte. Daraus geht deutlich hervor, dass bestimmte Aspekte des Berichts die Zuständigkeit der Gemeinschaft gemäß Artikel 175 EGV überschreiten. Durch Befürwortung von Änderungsantrag 28 lassen sich diese Probleme jedoch unkompliziert lösen. 2-088 (Das Parlament nimmt Entschließungsantrag an.) den legislativen Nach der Abstimmung: 2-089 2-083 Schmitt (PPE-DE), Berichterstatter. – Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich habe mich nur zu Wort gemeldet, weil ich auf einen kleinen Textfehler Oomen-Ruijten (PPE-DE), Berichterstatterin. – (NL) Herr Präsident! Ich möchte Sie auf Folgendes aufmerksam machen. Im Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherpolitik sind die heute 09/04/2002 37 angenommenen Änderungsanträge – und mein Dank gilt dem Plenum – von der Europäischen Kommission übernommen worden. Gestern hat sich die Europäische Kommission am Ende der Aussprache dahingehend geäußert, sie wolle etwa fünf, sechs Änderungsanträge nicht berücksichtigen. Herr Präsident, die Art und Weise, wie dies gestern zum Schluss der Aussprache gelaufen ist, halte ich für verwerflich. Weshalb? Weil einzig und allein die Berichterstatterin über die Gründe informiert ist, weshalb an sich legally korrekte Änderungsanträge dennoch nicht übernommen werden. Vorschlag für einen Beschluss des Rates über ein Rahmenprogramm auf der Grundlage von Titel VI des Vertrags über die Europäische Union Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (KOM(2001) 646 - C5-0694/2001 2001/0262(CNS)) Meiner Auffassung nach sollte die Kommission aufgefordert werden, ihr Verhalten zu erläutern. Es geht nicht an: heute hü, morgen hott oder andersherum. Die Kommission sollte zudem, so meine ich, in einer Mitteilung die nunmehr angenommenen Änderungsanträge noch einmal erwägen sowie allen meinen Kolleginnen und Kollegen eine Abschrift von dem zugehen lassen, was in der Aussprache eigentlich hätte gesagt werden müssen. Vielen Dank. Bericht (A5-0080/2002) von Herrn di Lello Finuoli im Namen des Ausschusses für die Freiheiten und Rechte der Bürger, Justiz und innere Angelegenheiten über den Entwurf eines Rahmenbeschlusses des Rates über den Schutz der Umwelt durch das Strafrecht (Erneute Konsultation) (15525/2001 - C5-0022/2002 - 2000/0801(CNS)) (Das Parlament nimmt Entschließungsantrag an.) den legislativen *** (Das Parlament nimmt Entschließungsantrag an.) den legislativen 2-090 Der Präsident. – Die Kommission ist anwesend und hat Ihre Ausführungen vernommen, Frau Oomen-Ruijten. Ich hoffe, sie wird dafür Sorge tragen, dass Sie eine Antwort auf Ihre Anmerkungen erhalten. *** Bericht (A5-0047/2002) von Herrn Deprez im Namen des Ausschusses für die Freiheiten und Rechte der Bürger, Justiz und innere Angelegenheiten über den Entwurf eines Beschlusses des Rates betreffend die Sicherheit bei Fußballspielen mit internationaler Dimension (12175/1/2001 C5-0067/2002 2001/0824(CNS)) (Das Parlament nimmt Entschließungsantrag an.) den legislativen *** Bericht (A5-0036/2002) von Herrn Kirkhope im Namen des Ausschusses für die Freiheiten und Rechte der Bürger, Justiz und innere Angelegenheiten über die Initiative des Königreichs der Niederlande im Hinblick auf den Erlass eines Beschlusses des Rates zur Einrichtung eines europäischen Netzes von Anlaufstellen betreffend Personen, die für Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen verantwortlich sind (11658/2001 - C5-0499/2001 2001/0826(CNS)) (Das Parlament nimmt Entschließungsantrag an.) den legislativen *** Bericht (A5-0082/2002) von Herrn Coelho im Namen des Ausschusses für die Freiheiten und Rechte der Bürger, Justiz und innere Angelegenheiten über den *** Bericht (A5-0085/2002) von Herrn Oostlander im Namen des Ausschusses für die Freiheiten und Rechte der Bürger, Justiz und innere Angelegenheiten über den Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über ein Aktionsprogramm für Verwaltungszusammenarbeit in den Bereichen Außengrenzen, Visa, Asyl und Einwanderung (ARGO) (KOM(2001) 567 - C5-0553/2001 2001/0230(CNS)) (Das Parlament nimmt Entschließungsantrag an.) den legislativen *** Bericht (A5-0081/2002) von Herrn Marinho im Namen des Ausschusses für die Freiheiten und Rechte der Bürger, Justiz und innere Angelegenheiten über den Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Festlegung von Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines Asylantrags zuständig ist, den ein Staatsangehöriger eines dritten Landes in einem Mitgliedstaat gestellt hat (KOM(2001) 447 C5-0403/2001 - 2001/0182(CNS)) (Das Parlament nimmt Entschließungsantrag an.) den legislativen *** Bericht (A5-0078/2002) von Herrn von Boetticher im Namen des Ausschusses für die Freiheiten und Rechte der Bürger, Justiz und innere Angelegenheiten über eine Initiative des Königreichs Belgien, des Königreichs Spanien und der Französischen Republik im Hinblick auf den Erlass durch den Rat des Beschlusses zur Änderung des 38 09/04/2002 Artikels 40 Absätze 1 und 7 des Übereinkommens zur Durchführung des Schengener Übereinkommens vom 14. Juni 1985 betreffend den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen (11896/2001 - C5-0563/2001 - 2001/0828(CNS)) (Das Parlament nimmt Entschließungsantrag an.) den legislativen Erklärungen zur Abstimmung - Bericht Schmitt (A5-0093/2002) Ebner (PPE-DE). – (IT) Herr Präsident, ich habe für den Bericht Schmitt gestimmt, weil ich ihn für sehr wichtig halte. Die Sicherheit und der Umweltschutz müssen nämlich noch ernsthafter bewertet und ob ihrer enormen Bedeutung unterstützt werden. Ich habe in der Vergangenheit mehrmals Anfragen sowohl zur Besteuerung von Kerosin als auch zu einem einheitlichen Kontrollsystem für den Luftraum gestellt und diesbezügliche Redebeiträge gehalten. Ich erhoffe mir von diesen, auch von anderen Kolleginnen und Kollegen unterstützten Initiativen stärkere Auswirkungen auf die Arbeit der Kommission und den Beitrag der Mitglieder des Parlaments sowie der zuständigen Ausschüsse. Ich wünsche mir, dass dieser von uns eingeschlagene Weg zügig weiterverfolgt werden möge. 2-091 - Bericht Oomen-Ruijten (A5-0099/2002) 2-092 Fatuzzo (PPE-DE). – (IT) Herr Präsident, den gestrigen Abend verbrachte ich wie viele andere von uns in Straßburg. Ich war in Begleitung eines Abgeordneten, dessen Namen ich nicht nennen werde – er beginnt jedenfalls mit einem S –, sowie zweier sehr attraktiver Beamtinnen des Europäischen Parlaments – einer Blonden und einer Brünetten –, deren Namen ich ebenfalls nicht verraten werde, die jedoch mit V und T beginnen; wir betrachteten den Sternenhimmel über Straßburg, um etwas über Konstellationen zu erfahren. Sie werden es nicht glauben, Herr Präsident, aber plötzlich sagte mein Begleiter: „Was für ein schöner Sternenhimmel! Wie könnte man umhin, die Umwelt nicht auch durch das Strafrecht zu schützen, um sich immer diese Naturschönheiten ansehen zu können? Deshalb müssen wir morgen für diesen Bericht stimmen.“ Der Präsident. – Ich danke Ihnen, Herr Abgeordneter, für dieses indirekte Zitat des großen Kant. 2-093 Flemming (PPE-DE). - Herr Präsident, ich habe für den Bericht von Ria Oomen-Ruijten gestimmt, obwohl Österreich ursprünglich gegen eine Richtlinie war. Ich möchte mich wirklich bei der Frau Berichterstatterin bedanken. Ich begrüße ihre Arbeit, durch die uns eine ganz, ganz effiziente Möglichkeit an die Hand gegeben wurde, auch durch die Auflistung aller strafbaren Tatbestände in Artikel 2. Ich habe auch deswegen dafür gestimmt, weil die Kommission in ihrem Dokument zwar völlig unverbindlich, aber immerhin erklärt, dass sie die Vorbereitung eines Rechtsaktes prüfen werde, der strafrechtliche Sanktionen gegen unerlaubte Tätigkeiten im Zusammenhang mit nuklearen Stoffen vorsehe. Wenn es eine wirkliche Bedrohung nicht nur der Umwelt, sondern auch der Menschen gibt, dann durch atomare Unfälle. Ich glaube, es ist einfach lächerlich, dass wir eine ganze Liste von strafbaren Tatbeständen haben, aber keine einzige strafrechtliche Sanktion für vorsätzliche oder auch fahrlässige Unfälle und Schäden, die im nuklearen Bereich vorgesehen sind. Ich fordere die Kommission, die jetzt nicht mehr da ist, und ich werde das auch in einer Anfrage tun, nachdrücklich auf, so rasch wie möglich eine diesbezügliche Richtlinie vorzulegen! 2-094 Thors (ELDR). (SV) Herr Präsident, liebe Freunde! Ich halte Frau Oomen-Ruijtens Gedanken zu dieser Richtlinie für korrekt, muss aber gegen bestimmte Punkte im Bericht stimmen, da das Subsidiaritätsprinzip darin zu leichtfertig behandelt wird. Der größte Einwand, der auch von der Kommission vorgebracht wurde, betrifft die Änderungsanträge 19 und 27. Ich bin der Ansicht, dass man explizit alle strafbaren Handlungen aufzählen sollte. Eine Annahme der Richtlinie ohne die genaue Angabe der zu bestrafenden Handlungen ist nicht mit dem von mir und meiner Partei unterstützten Grundsatz der Rechtmäßigkeit vereinbar. Wir müssen in diesem Punkt sorgfältiger mit dem Grundsatz der Rechtmäßigkeit umgehen, denn nicht einmal die Umweltfragen berechtigen zu Undeutlichkeiten bei der Unterscheidung zwischen kriminellen und nicht strafbaren Handlungen. Im Übrigen ist der Bericht ausgezeichnet. 2-095 Andersson, Färm, Hedkvist Petersen, Hulthén, Hans Karlsson und Theorin (PSE), schriftlich. (SV) Wir schwedischen Sozialdemokraten haben uns bei der Abstimmung über den geänderten Vorschlag und die legislative Entschließung der Stimme enthalten. Wir sind der Ansicht, dass die Schaffung einer gemeinsamen strafrechtlichen Plattform im Kampf gegen die Umweltkriminalität notwendig ist und stehen einem Rahmenbeschluss auf diesem Gebiet positiv gegenüber. Zweifel hegen wir jedoch hinsichtlich einer Entschließung in diesem Bereich, da es keine Rechtsgrundlage dafür gibt, die Mitgliedstaaten im Rahmen des ersten Pfeilers zur Verhängung strafrechtlicher Sanktionen für die Durchsetzung von Umweltvorschriften zu verpflichten. Gegenwärtig enthält der EG-Vertrag keine Bestimmungen, die der 09/04/2002 Europäischen Gemeinschaft eine solche Zuständigkeit einräumen. 2-097 Berthu (NI), schriftlich. – (FR) Ich habe gegen den Bericht Oomen-Ruijten gestimmt, der die Forderungen der Kommission unterstützt, die Festlegung des Grundsatzes von strafrechtlichen Sanktionen gegen Straftäter im Umweltbereich in die Kompetenzen der Gemeinschaft einzubeziehen. Wie ich in der gestrigen Aussprache ausführte, muss vielmehr das kluge Konzept des dänischen Vorsitzes unterstützt werden, die Mitgliedstaaten anzuregen, die Sanktionen im Umweltbereich zu verstärken, aber diesen strafrechtlichen Aspekt im Rahmen der Regierungszusammenarbeit zu belassen, d. h. ihn nicht der einzelstaatlichen Zuständigkeit zu entziehen. Dieser Bericht Oomen-Ruitjen und der Kommissionsverschlag, der darin unterstützt wird, zeigen recht deutlich, wie Europa aufgrund einer kurzsichtigen Vorgehensweise, bei der jede Etappe die natürliche Folge der vorausgehenden zu sein scheint, ohne dass der Versuch einer Gesamtsicht unternommen wird, schrittweise auf ein Modell mit immer stärkeren Vereinheitlichungstendenzen festgelegt wird. Offiziell befürwortet natürlich niemand die letzten Folgen dieses Modells, das zum Verschwinden der Nationen führen würde, doch in jeder konkreten Angelegenheit, bei jedem kleinen Schritt, der vollzogen werden muss, wird stets die Einheitslösung als die rationellste hingestellt. Auf diese Weise entfernt sich das praktizierte Europa zum größten Unbehagen der Bürger immer mehr vom beabsichtigten Europa. 2-098 Bonde, Krarup und Sandbæk (EDD), schriftlich. (DA) Es ist eine betrübliche Tatsache, dass die Umweltgesetze zum Nachteil für die Umwelt in den Mitgliedstaaten nicht ausreichend eingehalten werden. Die derzeit zur Verfügung stehenden Sanktionsmöglichkeiten sind unzureichend und sollten deshalb erweitert werden. Dass wir trotzdem gegen die beiden Berichte über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt gestimmt haben, beruht darauf, dass wir möchten, dass diese Erweiterung der Sanktionsmöglichkeiten und des Umweltschutzes durch die Angleichung der Strafrechtsbestimmungen in Pfeiler 3 erfolgt. Wir möchten die dänische Initiative im Rat unterstützen und wir sind gegen den Richtlinienentwurf der Kommission und die Umwandlung des Strafrechts in „Unionsrecht“ durch Eingliederung in Pfeiler 1. 2-099 Titley (PSE), schriftlich. – (EN) Maßnahmen zur wirksameren Bekämpfung der Umweltverschmutzung haben meine volle Unterstützung. Die Forderung, den Mitgliedstaaten die Möglichkeit einzuräumen, Verletzungen der EU-Umweltgesetzgebung als strafrechtlich relevant einzustufen, dürfte zudem keinen 39 Zweifel daran lassen, dass die EU im Bereich Umweltschutz ein ernst zu nehmender Partner ist. Mit der Auflistung von Umweltstraftaten und der entsprechenden Sanktionen gibt der Richtlinienentwurf der Kommission den Mitgliedstaaten ein konkretes Mittel zur symmetrischen Umsetzung des Umweltrechts in die Hand, denn bisher wurde die EU-Umweltpolitik eher unsystematisch und asymmetrisch umgesetzt. Und schließlich wird die EU mit der Annahme dieser Richtlinie die klare Botschaft, die sie mit der Unterzeichnung des Protokolls von Kyoto ausgesandt hat, erneut bekräftigen, dass sie nämlich zu den weltweit führenden verantwortungsbewussten Akteuren im Bereich Umwelt zählt. 2-100 - Bericht Deprez (A5-0047/2002) 2-101 Fatuzzo (PPE-DE). – (IT) Es geht um die Sicherheit bei internationalen Fußballspielen: Ich befürworte diesen Bericht so sehr – wie könnte ich das auch nicht tun? –, dass ich, um seine Bedeutung zu propagieren, gegenwärtig ein Fußballspiel zwischen ledigen und verheirateten männlichen EP-Mitgliedern organisiere, bei dem natürlich Herr Gérard Deprez als Schiedsrichter fungieren wird. Wegen der Gleichberechtigung zwischen Männern und Frauen bereite ich jedoch gleichzeitig auch ein Fußballspiel zwischen verheirateten und unverheirateten weiblichen Abgeordneten des EP vor. Als Schiedsrichterin schlage ich Frau Lulling vor, und Sie, Herr Präsident, werden den Anstoß geben. Ich erwarte also die Meldungen von Interessenten, die daran teilnehmen wollen. Meine E-Mail-Adresse lautet: [email protected]. 2-102 Der Präsident. – Wenn Sie mir den Ball für den Anstoß geben, dann werde ich es mit Sicherheit nicht dabei bewenden belassen, sondern ihn ins Tor befördern! 2-103 Lynne (ELDR). – (EN) Herr Präsident, ich habe zwei Änderungsanträge zu diesem Bericht vorgeschlagen. Der eine, und zwar Änderungsantrag 20, wurde leider nicht angenommen, aber ich freue mich, dass es der andere, nämlich Änderungsantrag 21, geschafft hat. Mit dem ersten Änderungsantrag sollte erreicht werden, dass nationale Informationszentren bzw. die zuständigen Behörden oder die Polizei sich bereit erklären, die ihnen gegebenenfalls vorliegenden Informationen für Gerichtsverfahren in dem Mitgliedstaat bereitzustellen, in dem der Fußballfan verhaftet wurde. Ich habe diesen Antrag deshalb vorgelegt, weil Mark Forrester, ein Bürger aus meinem Wahlkreis, während der Europameisterschaft im Jahr 2000 nach einem Spiel in Belgien verurteilt wurde, obwohl der britische Geheimdienst den belgischen Behörden Videomaterial angeboten hatte, aus dem eindeutig hervorging, dass sich Herr Forrester vom Ort der Gewalttätigkeiten entfernte. Deshalb habe ich diesen Änderungsantrag eingebracht und für ihn gestimmt. Leider haben die belgischen Behörden die Verwendung des Materials abgelehnt. Ich hatte gehofft, dass dieser Bericht ein Zeichen setzen 40 würde, indem er den Behörden die Möglichkeit einräumt, die ihnen von nationalen Informationszentren in anderen Mitgliedstaaten bereitgestellten Informationen zu verwenden. Damit könnten wir wirksam gegen die wahren Fußballrowdys vorgehen, und die unschuldigen Fußballfans blieben verschont. 2-104 Hudghton (Verts/ALE), schriftlich. – (EN) Dank der Inkompetenz von Air France bin ich zu spät in Straßburg eingetroffen und konnte deshalb nicht meinen für die gestrige Debatte zur Sicherheit bei internationalen Fußballspielen geplanten Beitrag halten, und ich danke meinem Kollegen Neil MacCormick, dass er kurzfristig für mich eingesprungen ist. Der internationale Fußball leidet seit Jahren unter gewaltsamen Ausschreitungen, die häufig organisierten Charakter tragen. Initiativen, die auf eine Verstärkung der Zusammenarbeit zwischen Behörden in verschiedenen Mitgliedstaaten abzielen, sind als ein wirksames Mittel im Kampf gegen das Rowdytum zu begrüßen. Ich habe die von den Abgeordneten der Fraktion der Grünen / Freie Europäische Allianz eingebrachten Änderungsanträge befürwortet, mit denen auf die Tatsache aufmerksam gemacht wird, dass es in mindestens einem Mitgliedstaat mehr als eine Nationalmannschaft gibt. So wird beispielsweise mein Heimatland durch ein eigenes Länderspielteam vertreten, obwohl Schottland noch kein unabhängiger Mitgliedstaat ist. Die schottischen Fußballfans sind seit Jahren für ihr einwandfreies Verhalten und ihre Gutmütigkeit bekannt. Mit den Änderungsanträgen meiner Fraktion wird der unterschiedlichen Fußballgeschichte von Schottland, Wales, Nordirland und England Rechnung getragen und anerkannt, dass es im Vereinigten Königreich mehr als eine „Nationalmannschaft“ gibt. 09/04/2002 Die Zunahme der Gewalttätigkeiten bei nationalen und internationalen Sportveranstaltungen resultiert nicht aus dem Fehlen von Informationsnetzen und ausreichenden Unterdrückungsmechanismen, sondern ist auf die Kommerzialisierung des Sports, die damit zusammenhängenden enormen wirtschaftlichen Interessen, die Förderung eines desorientierenden „sportlichen“ Geistes des Fanatismus (Fußballrowdytums) sowie die Propagierung einer Psychologie der Gewalt insbesondere unter den Jugendlichen zurückzuführen. Die Ursachen für diese Vorkommnisse liegen demnach in der Natur des kapitalistischen Systems selbst begründet. Zur Lösung dieser gravierenden Probleme leisten die hier diskutierten Dokumente des Rates und des Europäischen Parlaments nicht den geringsten Beitrag. Aus diesen Gründen stimmen die Abgeordneten der Kommunistischen Partei Griechenlands im Europäischen Parlament gegen den Bericht. 2-106 Titley (PSE), schriftlich. – (EN) Ich erkläre mich uneingeschränkt mit den Bemühungen um die Schaffung eines europäischen Netzes ständiger nationaler Fußballinformationsstellen einverstanden. Eine solche vernünftige und praktikable Lösung für die mit Fußballkriminalität und -rowdytum verbundenen Probleme ist seit langem überfällig. Bis vor kurzem waren Mitgliedstaaten in ihrem Kampf gegen derartige Probleme fast völlig auf sich gestellt. Durch die Zusammenarbeit in diesem Bereich sollte es möglich sein, den negativen Einfluss, den einige wenige Fußballrowdys auf das Spiel haben, einzudämmen. Für eine möglichst enge Zusammenarbeit bedarf es des Austauschs von personenbezogenen Daten der wenigen Personen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen. Die Privatsphäre der Bürger wird dadurch nicht gefährdet, wohl aber die Sicherheit bei Fußballspielen beträchtlich erhöht. 2-107 2-105 Korakas (GUE/NGL), schriftlich. – (EL) Der hier zur Debatte stehende Bericht Deprez verfolgt angeblich das Ziel, sich mit dem Problem der Gewalt bei Fußballspielen mit internationaler Dimension auseinander zu setzen. Wir sagen angeblich, weil sowohl der Bericht als auch der Vorschlag des Rates lediglich fordern, die Mitgliedstaaten zur Einrichtung von nationalen Fußballinformationsstellen, das heißt von „Informationsstellen der Polizei“ zu verpflichten, die für die „Erhebung, Verwaltung, Verarbeitung, Auswertung und für den Austausch von Informationen über die Fans im Allgemeinen und die Risikofans im Besonderen“ verantwortlich wären. Es wird also versucht, mit polizeilicher Repression das real existierende Problem der Gewalt bei Fußballspielen in den Griff zu bekommen und gleichzeitig ein Instrument zu schaffen, mit dem die persönlichen und demokratischen Rechte und Freiheiten der EU-Bürger beschnitten werden können. - Bericht Kirkhope (A5-0036/2002) 2-108 Fatuzzo (PPE-DE). – (IT) Wir reden über den Bericht zur Errichtung des europäischen Netzes von Anlaufstellen betreffend Personen, die für Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen verantwortlich sind. Ich war für Freitag Nachmittag und Samstag Vormittag zum Kongress der Transnationalen Radikalen Partei eingeladen und habe daran teilgenommen, wobei ich auch den Antrag auf meine persönliche Mitgliedschaft in dieser Organisation gestellt habe, der bewilligt wurde. Da das vorrangige und wichtigste Ziel dieser Parteiorganisation die Bekämpfung jeglicher Gewalt nach der Gandhi-Methode, d. h. also mit friedlichen Mitteln, ist, dachte ich, es wäre gut, die Abgeordneten Cappato, Dupuis und Dell'Alba, die als Führer der Transnationalen Radikalen Partei auf dem Kongress 09/04/2002 41 weilten, zu fragen, wie ich mich bei der Abstimmung über diese Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt verhalten sollte. Sie haben mir versichert, dass es gut wäre, dafür zu stimmen, was ich demzufolge auch gern getan habe. polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen vorgesehen. Gleichzeitig obliegen die Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung im eigenen Land sowie der Schutz der inneren Sicherheit nach wie vor den einzelnen Mitgliedstaaten. 2-109 Parallel zur Bestätigung des Amsterdamer Vertrags hat der Europäische Rat zwei Programme zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität auf den Weg gebracht, mit denen die zwischen den einzelstaatlichen Verfahren bestehenden Unterschiede überwunden und die justizielle Zusammenarbeit effizienter gestaltet werden sollen. Dank der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Tampere sieht sich die Union in ihrem Bestreben um eine Überwindung der Schwierigkeiten im Hinblick auf die Verfolgung aller Formen der grenzüberschreitenden Kriminalität politisch bestärkt. Dell'Alba (NI). – (IT) Herr Präsident, dieser Redebeitrag weist auf vielerlei hin: zunächst auf die Wachstumsfähigkeit der Transnationalen Radikalen Partei sowie auf ihre Kraft, sich auch zu einem Zeitpunkt, da wir, wie Sie wissen, um die Rechte der fraktionslosen Mitglieder kämpfen, im Plenum Ausdruck zu verleihen. Es freut uns also, im Rahmen der Abstimmungserklärungen eine Stimme zu hören, die sich auch im Namen der Transnationalen Radikalen Partei erhebt. Zweitens haben wir uns, indem wir diesem neuen Mitglied die Ehre erweisen, im Verlaufe einer Versammlung, in der verschiedene Thesen gegenübergestellt wurden, ohne jedoch Abstimmungsanweisungen zu geben, weil die Abstimmung selbstverständlich eine persönliche Angelegenheit ist, mit Herrn Fatuzzo auf die Befürwortung dieses Entschließungsantrags verständigt, und zwar völlig demokratisch und ohne von Herrn Fatuzzo zu verlangen, dass er sich an von der Partei vorgegebene Anweisungen in Bezug auf die Stimmabgabe hält. Wir haben also alle aus freien Stücken für diesen wichtigen Bericht gestimmt, der einen Fortschritt auf dem Wege zu einem Internationalen Strafgerichtshof markiert, dessen unmittelbar bevorstehende Einsetzung in drei Tagen von UN-Generalsekretär Kofi Annan in Rom angekündigt werden wird. Ich befürworte von ganzem Herzen die Verfolgung derartiger Straftaten bei gleichzeitigem Schutz der Freiheiten und Rechte des Einzelnen. Die Erweiterung der Befugnisse von Europol war wohl eines der wichtigsten Ergebnisse dieser neuen breit angelegten EU-Politik. Europol ist seit Juli 1999 einsatzbereit, und seit Januar 2002 ist Europol in der Lage, internationale Straftaten in einer Vielzahl unterschiedlicher Bereiche zu bekämpfen. Dazu zählen der Drogenhandel, Straftaten im Zusammenhang mit illegalen Schleppernetzen, der illegale Handel mit Fahrzeugen, Menschenhandel, Geldfälschung, der illegale Handel mit radioaktiven Substanzen, Terrorismus und Geldwäscheaktivitäten. (Gekürzt nach Artikel 137 der Geschäftsordnung) 2-110 - Bericht Coelho (A5-0082/2002) 2-113 - Bericht Di Lello Finuoli (A5-0080/2002) 2-111 Fatuzzo (PPE-DE). – (IT) Herr Präsident, Ziel des Berichts von Herrn Carlos Coelho ist die Intensivierung der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen. Die Partei der Rentner hat durch mich für diesen Bericht gestimmt. Warum? Weil ich einen in diesem Bericht enthaltenen Aspekt für außerordentlich bedeutsam halte: die Bekämpfung der Bestechung, die zu einem Zeitpunkt, da sich die Kandidatenländer auf die Mitgliedschaft in der Europäischen Union vorbereiten, besonders wichtig ist. Der Kommunismus, der 50 Jahre lang mit einem autoritären und undemokratischen System in diesen Staaten regierte, hat leider zu einem erheblichen Anstieg der Korruption geführt, und die Europäische Union muss mit ihrem demokratischen System dazu beitragen, sie auf ein möglichst niedriges Niveau zurückzudrängen. 2-112 Fitzsimons (UEN), schriftlich. – (EN) Nach Inkrafttreten des Amsterdamer Vertrags wurde in den 15 Mitgliedstaaten der EU ein neuer Rahmen zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität geschaffen. Darin ist ein Mechanismus zur Förderung der engen 2-114 Fatuzzo (PPE-DE). – (IT) Ich beglückwünsche Herrn Di Lello Finuoli zu seinem Bericht, den er als großartiger Jurist auf das Beste vorzubereiten wusste, um nützliche Empfehlungen für diesen ebenfalls den Schutz der Umwelt durch das Strafrecht betreffenden Rahmenbeschluss des Rates zu geben. Obgleich ich dafür gestimmt habe, könnten nach meiner persönlichen Auffassung greifbarere Ergebnisse in der Bekämpfung von Umweltstraftaten und von Umweltschädigungen erzielt werden, indem man nicht nur einige Tage Haft verhängt – die mancher auch froh und angenehm absitzen kann –, sondern die großen Industrieunternehmen, die unserer Umwelt in vielen Teilen der Europäischen Union so großen Schaden zufügen, zu saftigen Geldstrafen verurteilt. 2-115 Bernié (EDD), schriftlich. – (FR) Das Tauziehen zwischen der Richtlinie der Kommission und dem Rahmenbeschluss des Rates zum Nachteil von Artikel 174 des EG-Vertrags wirft die Frage auf: Wer macht was in Europa? Während der Konvent sich mit 42 der Kompetenzabgrenzung zwischen Union und Mitgliedstaaten befasst, führt dieser Vorschlag zu einer Ausweitung des Gemeinschaftsrechts über den Wortlaut der Verträge hinaus. Bis 2004 sollten wir das institutionelle Vorsorgeprinzip anwenden. Ist es angebracht, die Umweltkriminalität in den gemeinschaftlichen Besitzstand einzubeziehen und zu bekräftigen, dass dieses Ziel auf Unionsebene besser erreicht werden kann? Laut Vertrag von Amsterdam gehört diese Frage zum 3. Pfeiler (justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen). Alle Verstöße gegen das Umweltrecht sanktionieren zu wollen, ist ein irrealistisches Ziel, mit dem nur den Forderungen einiger ökologischer Lobbygruppen, die zwar stark, aber wenig repräsentativ sind, nachgekommen werden soll. Ich kann mich auch nicht der Forderung im Bericht Di Lello Finuoli anschließen, nach der der Rat bis zur Annahme des Vorschlags für eine Richtlinie über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt keine Maßnahmen auf dem Gebiet des Umweltstrafrechts ergreifen soll. Jedem Mitgliedstaat muss es aufgrund seines innerstaatlichen Rechts unbenommen bleiben, die im Rahmenbeschluss aufgeführten Tatbestände als Straftaten einzustufen. Bestimmte Verstöße zu sanktionieren, ist durchaus sinnvoll, aber nur wenn es sich um wirklich schwer wiegende handelt und wenn sie einen grenzübergreifenden Charakter aufweisen. Die Bekämpfung muss im Wesentlichen auf internationaler Ebene durchgeführt werden. (Gemäß Artikel 137 Absatz 1 GO gekürzte Erklärung zur Abstimmung) 2-116 Bonde, Krarup und Sandbæk (EDD), schriftlich. – (DA) Es ist eine betrübliche Tatsache, dass die Umweltgesetze zum Nachteil für die Umwelt in den Mitgliedstaaten nicht ausreichend eingehalten werden. Die derzeit zur Verfügung stehenden Sanktionsmöglichkeiten sind unzureichend und sollten deshalb erweitert werden Dass wir heute trotzdem gegen die beiden Berichte über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt gestimmt haben, beruht darauf, dass wir möchten, dass diese Erweiterung der Sanktionsmöglichkeiten und des Umweltschutzes durch die Angleichung der Strafrechtsbestimmungen in Pfeiler 3 erfolgt. Wir möchten die dänische Initiative im Rat unterstützen und wir sind gegen den Richtlinienentwurf der Kommission und die Umwandlung des Strafrechts in „Unionsrecht“ durch Eingliederung in Pfeiler 1. 09/04/2002 Text „Für den Abriss der Grenzbarrikaden! Für die Unterstützung der Fluchthilfe! Für freies Fluten!“, womit sie im Wesentlichen die Öffnung der Grenzen für alle fordert. Damit bin ich nicht einverstanden, Herr Präsident. Ich möchte Ihnen erzählen, dass ich vergangene Nacht, als ich an diesen Bericht dachte, von Frau Schröder träumte, deren Vater das Haus verlassen hatte und, nachdem er seinen Lohn empfangen hatte, mehreren Armen begegnete, die zweifellos seine Hilfe brauchten. So verteilte er nach und nach seinen gesamten Monatslohn, zunächst an den Ersten, dann an den Zweiten und schließlich an den Dritten. Als er jedoch nach Hause zurückgekehrt war, hatte seine Familie eine ganze Woche lang absolut nichts zum Essen und zum Leben. Im Traum erschien mir also Frau Schröder, die ebenso, wie dies Frau Roth-Behrendt in einem meiner früheren berühmten Träume getan hatte, zu mir sagte: „Stimm gegen meine Empfehlungen, das heißt stimm für diesen Bericht! Wir müssen zwar an die anderen denken, doch auch an uns selbst.“ 2-119 Berthu (NI), schriftlich. – (FR) Das ARGO-Programm ist ein gutes Programm, das auf die Unterstützung der Verwaltungszusammenarbeit bei der Anwendung der gemeinsamen Rechtsvorschriften in den Bereichen Außengrenzen, Visa, Asyl und Einwanderung gerichtet ist. Es beinhaltet nicht die Festlegung der entsprechenden Politik, zu der wir einiges zu sagen hätten, sondern lediglich die Schulung der Verwaltungen für eine wirksame, objektive und somit durchaus wünschenswerte Arbeit. Wir haben jedoch zwei Vorbehalte, die uns veranlasst haben, gegen den Bericht Oostlander zu stimmen. - Die Durchführung des ARGO-Programms erfolgt in einer Partnerschaft zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten, die uns jedoch unausgewogen erscheint. So hat in dem Fall, dass Maßnahmen von den Mitgliedstaaten vorgeschlagen werden, allein die Kommission das Recht, nach bloßer Anhörung eines Ausschusses nationaler Vertreter zu entscheiden, welche tatsächlich umgesetzt werden. Mit seinen Änderungsanträgen hat das Europäische Parlament die Befugnisse der Kommission in einem Maße gestärkt, das noch über deren eigene Wünsche hinausgeht. - So ist insbesondere ein Änderungsantrag mit der Forderung angenommen worden, dass der Flüchtlingsstatus künftig sowohl im Falle von „staatlicher als auch nichtstaatlicher Verfolgung“ zu gewähren ist. Diese äußerst weit gefasste Formulierung würde die Türen des Asyls für eine Unmenge neuer Immigranten öffnen. Eine solche unverantwortliche Maßnahme muss selbstverständlich zurückgewiesen werden, zudem sie nichts mit dem eigentlichen Thema des Berichts zu tun hat. 2-117 - Bericht Oostlander (A5-0085/2002) 2-118 Fatuzzo (PPE-DE). – (IT) Die Verfasserin der Minderheitenansicht, Ilka Schröder, schreibt in ihrem 2-120 Lund (PSE), schriftlich. - (DA) Ich habe heute im Europäischen Parlament für den Bericht über ein Aktionsprogramm für Verwaltungszusammenarbeit in 09/04/2002 den Bereichen Außengrenzen, Einwanderung gestimmt. 43 Visa, Asyl und Ich bin mir allerdings darüber im Klaren, dass der Vorschlag einen Bereich betrifft, der in den Abschnitt IV des EG-Vertrags gehört und somit nicht für Dänemark gilt, vgl. Protokoll über die Haltung Dänemarks. 2-121 - Bericht Marinho (A5-0081/2002) 2-122 Fatuzzo (PPE-DE). – (IT) Herr Marinho hat einen Bericht über eine Verordnung ausgearbeitet, welche die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen in einem Mitgliedstaat gestellten Asylantrags betrifft. Dieser Bericht ist sehr wichtig – und ich befürworte ihn, denn das ist Europa –, doch würde ich mir wünschen, dass man sich den Inhalt dieser Dokumente etwas genauer anschaut und auch die Gründe prüft, aus denen so viele Drittstaatsangehörige um Aufnahme in der Europäischen Union ersuchen, denn einige von ihnen verhalten sich nicht gerade vorbildlich. So weit ich informiert bin, werden beispielsweise in unterentwickelten Ländern Afrikas, des Fernen Ostens und sogar in einigen unserer Nachbarländer Auswanderungen älterer Menschen organisiert, welche die Einreise nach Italien beantragen, weil sie dort nach Vollendung des 65. Lebensjahrs und nach Bewilligung ihres Asylantrags monatlich eine Million Lire erhalten. Ich bin selbstverständlich dafür, allen Menschen, von wo auch immer in der Welt sie herkommen mögen, zu helfen, doch müssen wir meines Erachtens die Gründe beachten, die diese Menschen veranlassen, in unsere Staaten zu kommen, d. h. ob sie zu uns kommen, um für sie besonders günstige Gesetze auszunutzen oder um Arbeit zu suchen und somit gleichzeitig die Produktion unserer Staaten zu steigern. 2-123 Andersson, Färm, Hedkvist Petersen, Hulthén, Hans Karlsson (PSE), schriftlich. (SV) Wir schwedischen Sozialdemokraten haben bei der Abstimmung zum Bericht Marinho über die Festlegung von Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines Asylantrags zuständig ist, gegen Änderungsantrag 13 gestimmt und uns bei den Änderungsanträgen 14, 15 und 24 der Stimme enthalten. In dem von der ELDR-Fraktion eingereichten Änderungsantrag 13 wird vorgeschlagen, dass der Asylantrag eines Asylbewerbers in dem Land zu bearbeiten ist, in dem bereits seine Familienmitglieder Asyl beantragt oder einen Aufenthaltstitel erhalten haben. Wir möchten hier erklären, dass wir eine Familienzusammenführung befürworten und der Ansicht sind, dass Asylbewerber derselben Familie in denselben Mitgliedstaat aufgenommen werden sollten. Wenn dies aber, wie in Änderungsantrag 13, nach unserer Interpretation auch auf Familienmitglieder ausgedehnt werden soll, die sich aus anderen Gründen bereits im Lande befinden, so kann das sehr weit führen. Das könnte dann alle Rechtsgrundlagen, wie beispielsweise auch das Aufenthaltsrecht zum Zwecke des Studiums, umfassen. Ein solches System würde auch einer Angleichung der Asylverfahren entgegenwirken. In den Änderungsanträgen 14, 15 und 24 wird, in Abänderung des Vorschlags der Kommission und des Ausschusses für die Freiheiten und Rechte der Bürger, Justiz und innere Angelegenheiten, vorgeschlagen, dass eine Beschwerde gegen die Entscheidung über den für den Asylantrag zuständigen Mitgliedstaat aufschiebende Wirkung für die Überführung von einem Mitgliedstaat in den anderen haben soll. Unserer Ansicht nach ist eine aufschiebende Wirkung nur in bestimmten Fällen zu akzeptieren. Aus diesem Grund haben wir uns der Stimme enthalten. 2-124 Berthu (NI), schriftlich. – (FR) Heute liegt uns der Vorschlag einer Verordnung des Rates zur Festlegung von Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats vor, der für die Prüfung eines Asylantrags zuständig ist. Mit dieser Verordnung sollen die bestehenden Vorschriften des Dubliner Übereinkommens ersetzt und verbessert werden. Wir befürworten diesen Vorschlag, denn er ist das Ergebnis einer seriösen Vorgehensweise, da die Kommission dabei eng mit den nationalen Sachverständigen zusammengearbeitet hat. Es wird das Grundprinzip aufrechterhalten, dass der Mitgliedstaat der Ersteinreise für die Prüfung des Asylantrags zuständig ist, doch dieser wird durch einen weiteren Grundsatz ergänzt, nämlich dass jeder Mitgliedstaat gegenüber allen anderen für seine Handlungen im Bereich der Einreise und des Aufenthalts von Drittstaatsangehörigen verantwortlich ist und die Konsequenzen seines Vorgehens im Geiste der Solidarität und der loyalen Zusammenarbeit tragen muss. So ist insbesondere in dem Fall, dass illegale Einwanderer Asyl in einem Mitgliedstaat beantragen, während sie sich vorher in einem anderen Mitgliedstaat illegal aufgehalten haben, dieser letztere für die Bearbeitung des Asylantrags zuständig und kann dies nicht von sich schieben. Es ist leicht ersichtlich, dass diese Bestimmungen auch für Frankreich gelten werden, das bewusst zulässt, dass sich illegale Einwanderer in Sangatte und der Umgebung ansammeln, um in Großbritannien Asyl zu beantragen. Zahlreiche Änderungsanträge zu diesem Richtlinienvorschlag sind von der sehr aktiven Gruppe der einwanderungsfreundlichen linksextremen Abgeordneten eingereicht worden. Die meisten davon wurden glücklicherweise abgelehnt. Allerdings sind auch einige umstrittene Änderungen durchgekommen, was unsere Vorbehalte gegenüber dem Bericht Marinho erklärt. 2-125 Evans, Robert (PSE), schriftlich. – (EN) Meine LabourKollegen und ich haben für die Änderungsanträge 13 und 24 zu Artikel 20 sowie Änderungsantrag 15 zu Artikel 21 des Berichtes Marinho gestimmt. Diese Änderungsanträge sollen die suspendierende Wirkung 44 von Entscheidungen zur Überstellung von Asylbewerbern sichern. Andernfalls könnte es passieren, dass Asylbewerber von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat überstellt werden, solange ihr Berufungsverfahren läuft. 09/04/2002 Roure (PSE), schriftlich. – (FR) Dieser Verordnungsvorschlag wird die gleichen Unzulänglichkeiten wie das Dubliner Übereinkommen aufweisen, da die Grundprinzipien im Wesentlichen unverändert geblieben sind. 2-126 Farage (EDD), schriftlich. – (EN) Ich habe heute gegen den Bericht Marinho über den Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Bestimmung des Mitgliedstaats gestimmt, der für die Prüfung des durch einen Angehörigen eines Drittstaates gestellten Asylantrags zuständig ist. Ich bin der festen Überzeugung, dass das Vereinigte Königreich als eine Insel eine Sonderstellung in der EU innehat. Wir waren stets selbst für unsere Politik in Bezug auf Asylanträge und illegale Einwanderer verantwortlich, und so soll es auch bleiben. Diese ewige Herumreiterei auf der Genfer Flüchtlingskonvention, wie sie derzeit an der Tagesordnung ist, ist beschämend. Wird die Inkraftsetzung dieser Ratsverordnung die Lage verbessern, oder wird Frankreich auch weiterhin nach eigenem Ermessen mit seinen illegalen Einwanderern verfahren? 2-127 Lund (PSE), schriftlich. - (DA) Ich habe heute im Europäischen Parlament für den Parlamentsbericht über die Prüfung eines Asylantrags gestimmt. Die größten Belastungen werden auf die ost- und südeuropäischen Länder abgewälzt, die die meisten Asylbewerber aufnehmen müssen. Dieser Bericht ermöglicht jedoch auch einige Fortschritte und weist nicht zu unterschätzende positive Punkte auf, weswegen wir dafür gestimmt haben. So ist nur ein Mitgliedstaat für den Asylantrag zuständig, dem Anliegen der Familienzusammenführung wird größerer Platz eingeräumt, und die persönlichen Daten der Asylbewerber sowie ihrer Familienangehörigen bleiben relativ geschützt. Anstelle des Übereinkommens gilt nun eine Verordnung, die der Auslegung durch den Gerichtshof und der Kontrolle durch diesen sowie durch die Kommission unterliegt. Dies stellt einen weiteren Schritt in Richtung auf die Verwirklichung des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts dar. 2-130 - Bericht von Boetticher (A5-0078/2002) 2-131 Ich bin mir allerdings darüber im Klaren, dass der Vorschlag einen Bereich betrifft, der in den Abschnitt IV des EG-Vertrags gehört und somit nicht für Dänemark gilt, vgl. Protokoll über die Haltung Dänemarks. 2-128 Malmström, Paulsen und Olle Schmidt (ELDR), schriftlich. (SV) Wir haben uns bei der Abstimmung zu Änderungsantrag 16 der Stimme enthalten, um stattdessen den von unserer eigenen Fraktion vorgelegten Änderungsantrag 12 zu unterstützen. Den Vorschlag, auch eingetragene Partner als Familienmitglieder zu rechnen, befürworten wir, sind aber der Meinung, dass diese auch unter den Begriff „nicht verheiratete Partner“ fallen. Ferner würden wir es gerne sehen, wenn noch mehr Mitgliedstaaten ihre Gesetze dahingehend änderten, dass auch eingetragene Partnerschaften für Homosexuelle und deren Lebensgemeinschaften anerkannt werden. Bei der Anwendung der Definition der Familienmitglieder ist jedoch auch die Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips wichtig. Es ist nicht angebracht, dass das Europäische Parlament und der Rat durch eine Richtlinie über die Asylpolitik das Familienrecht der Mitgliedstaaten verändern. Daher haben wir in Änderungsantrag 12 vorgeschlagen, gleichgeschlechtliche Partner als Familienmitglieder anzuerkennen, wenn nach dem Recht und der Rechtspraxis des zuständigen Mitgliedstaates nicht verheiratete, gleichgeschlechtliche und verheiratete Paare gleichgestellt sind. 2-129 Fatuzzo (PPE-DE). – (IT) Herr Präsident, dieser Bericht legt unter anderem fest, dass es künftig durch den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen leichter sein wird, einen Bürger beim Überschreiten der Binnengrenzen der Union zu beschatten. Ich wollte eigentlich für den Bericht stimmen, doch dann überkamen mich gewisse Zweifel. Ebenfalls in der vergangenen Nacht träumte ich, ich sei im Pariser Lido, wo ich mit einer wunderschönen Frau, meiner Traumfrau, zu Abend aß. Während ich mir das Ballett der Bluebells anschaute, sah ich plötzlich die heftigen Bewegungen von zwei merkwürdig behaarten Beinen. Sie waren so schrecklich behaart – es waren die Beine von Herrn Christian Ulrik von Boetticher –, dass ich erschrak und mir plötzlich darüber klar wurde, dass es sich um einen mich verfolgenden Polizisten handelte, den meine Frau beauftragt hatte, zu überprüfen, ob ich im Europäischen Parlament oder im Pariser Lido weilte, um mir eine Vorstellung der Folies Bergères oder der Bluebells anzusehen. Zu guter Letzt habe ich beschlossen, mich der Stimme zu enthalten, um derartige Situationen, die wahrscheinlich über das Anliegen des Berichts hinausgehen, zu vermeiden. 2-132 Berthu (NI), schriftlich. – (FR) Wir haben uns zum Bericht von Boetticher über das Verfahren der „grenzüberschreitenden Observierung“ (Artikel 40 des Durchführungsabkommens zum Schengener Übereinkommen vom 14. Juni 1985) enthalten, denn wie ich bereits in der gestrigen Aussprache darlegte, tendiert dieser dazu, dieses Recht der Nacheile bei der Observierung zu einem umfassenderen Eingriffsrecht 09/04/2002 werden zu lassen, was zu einem Zuständigkeitswirrwarr in einem Europa ohne Grenzen führen könnte. Er tendiert ferner dazu, die grenzüberschreitende Observierung zu einer Art Allheilmittel gegen die Unzulänglichkeiten der Polizeidienste in bestimmten Mitgliedstaaten zu machen, in denen die Nachbarn dann leichter eingreifen könnten. So liest man z. B. mit gewissem Erstaunen in der Begründung des Europäischen Parlaments die folgenden Ausführungen des deutschen Innenministeriums (ich zitiere ohne jede Änderung): „Ein benachbarter Mitgliedstaat besteht häufig nach wie vor formell auf Übernahme der Observation an der Grenze. Probleme bereitet dadurch der Umstand, dass die betreffenden Observationskräfte wegen restriktiver nationaler arbeitszeitrechtlicher Bestimmungen nach Verstreichen bestimmter Einsatzzeiten die Observation abbrechen und/oder am darauffolgenden Tag aus Personalmangel nicht wiederaufnehmen.“ Ich hoffe, dass der Name dieses mysteriösen Nachbarstaats Deutschlands nicht mit F beginnt. Unabhängig davon kann das Problem auf keinen Fall durch ein verstärktes polizeiliches Eingreifen im jeweiligen Nachbarland gelöst werden. 2-133 Malmström, Paulsen und Olle Schmidt (ELDR), schriftlich. – (SV) Wir haben für den Bericht über den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen gestimmt, hegen aber einige Befürchtungen bezüglich Änderungsantrag 4, der den Polizeibeamten die Möglichkeit gibt, unter bestimmten Umständen Personen auf dem Territorium eines anderen Mitgliedstaats anzuhalten oder vorläufig festzunehmen. Darüber hinaus möchten wir auch die Aufmerksamkeit auf Änderungsantrag 1 richten, der Polizeibeamten eines anderen Mitgliedstaats das Recht einräumt, eine Observation selbst fortzuführen, wenn der übernehmende Staat nicht in der Lage ist, diese in dem Umfang fortzuführen, in dem die übergebende Vertragspartei sie durchgeführt hätte. Das Gewaltmonopol der nationalen Polizeibehörde ist ein Grundsatz in der demokratischen Gesellschaft. Polizeibeamte anderer Länder sollten nur unter ganz besonderen Bedingungen die Befugnis erhalten, in einem anderen Mitgliedstaat tätig zu werden, so wie das auch im Schengener Übereinkommen festgelegt ist. Aber natürlich bedeutet die Berechtigung zur Übernahme der Überwachung oder zur vorläufigen Festnahme auch eine größere Effizienz der Arbeit. Gleichzeitig muss aber auch darauf hingewiesen werden, dass für die Tätigkeit ausländischer Polizeibeamter in einem anderen Mitgliedstaat allein die Gesetze dieses Mitgliedstaats ausschlaggebend sind. In den einzelnen Ländern gibt es unterschiedliche Vorschriften und Traditionen, z. B. hinsichtlich der Identitätskontrolle und der Festnahme von Personen, die nicht Gegenstand einer Harmonisierung sein sollten. 45 Es ist ferner sicherzustellen, dass das Recht der Polizei, verdächtige Personen außerhalb der eigenen Staatsgrenzen zu observieren, nicht missbraucht wird und gleichzeitig die jeweiligen nationalen Gesetze und Bestimmungen in jedem Fall eingehalten werden. Darüber hinaus muss auch garantiert werden, dass sämtliche Bestimmungen des Schengener Übereinkommens eingehalten werden, ehe Polizeibeamte in einem anderen Mitgliedstaat tätig werden. 2-134 Der Präsident. – Die Abstimmungsstunde ist damit beendet. *** 2-135 Gorostiaga Atxalandabaso (NI). – (EN) Herr Präsident, dieses Haus hat heute Morgen das Protokoll für die gestrige Sitzung genehmigt. Es besteht ein Widerspruch zwischen dem heute Morgen angenommenen Text und dem ausführlichen Bericht für die gestrige Sitzung. In dem heute Morgen angenommenen Protokoll heißt es am Ende meines Beitrags: „Der Präsident entzieht dem Redner unter Verweis darauf, dass diese Angelegenheit bereits angesprochen wurde, das Wort.“ Erstens hatte der Präsident die Angelegenheit, zu der ich mich geäußert habe, nicht bereits angesprochen. Im ausführlichen Sitzungsbericht wird nicht erwähnt, wie ich unterbrochen wurde. Ich möchte, dass die Worte „Der Präsident entzieht dem Redner das Wort.“ in den ausführlichen Sitzungsbericht aufgenommen werden. Das ist durchaus keine Kleinigkeit. Der Präsident hat mich an der Ausübung meines Rechts auf Redefreiheit gehindert. Mein Verweis darauf, dass ein Mann von der Guardia Civil getötet wurde, machte ihn nervös. Ich wollte erklären, was passiert war. Das war mir nicht möglich. Für die Zukunft hoffe und erwarte ich, dass dieses Haus die Redefreiheit jedes Abgeordneten des Europäischen Parlaments respektieren wird und dass sich Situationen wie gestern nicht wiederholen. Ich möchte Vizepräsident Dimitrakopoulos bitten einzusehen, dass er unsensibel und als Abgeordneter der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und europäischer Demokraten parteiisch reagiert hat. 2-136 Der Präsident. – Herr Gorostiaga, ich möchte nur zwei Bemerkungen anführen: Erstens meine ich, dass sich mein Kollege Dimitrakopoulos äußerst korrekt verhalten hat, wobei er die Bestimmungen unserer Geschäftsordnung mit Sicherheit achtete; und zweitens wird man selbstverständlich versuchen, den Text des Protokolls mit dem Ausführlichen Sitzungsbericht in Einklang zu bringen, damit in beiden dasselbe steht. (Die Sitzung wird um 13.00 Uhr unterbrochen und um 15.05 Uhr wieder aufgenommen.) 2-137 46 09/04/2002 VORSITZ: PATRICK COX Präsident 2-138 Verteidigungs- und Rüstungspolitik 2-139 Der Präsident. – Nach der Tagesordnung folgt die gemeinsame Aussprache zur Verteidigungspolitik, einschließlich der Beziehungen EU/NATO sowie der folgenden zwei mündlichen Anfragen: - O-0089/01 - B5-0012/02 von Elmar Brok im Namen des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten, Menschenrechte, gemeinsame Sicherheit und Verteidigungspolitik an den Rat zur europäischen Rüstungspolitik; - O-0090/01 - B5-0013/02 von Elmar Brok im Namen des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten, Menschenrechte, gemeinsame Sicherheit und Verteidigungspolitik an die Kommission zur europäischen Verteidigungsindustrie. Ich freue mich, dass wir heute Nachmittag den Verteidigungsminister des Ratsvorsitzes bei uns begrüßen können. Das hat es in einer Plenarsitzung noch nie gegeben. Das ist das erste Mal, dass eine Aussprache zur Weiterentwicklung der europäischen Sicherheitsund Verteidigungspolitik von einem Verteidigungsminister geführt wird. Er leistet damit einen wichtigen Beitrag, und ich möchte dem Minister des Rates danken. 2-140 Trillo-Figueroa, Rat. – (ES) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir zunächst, in meinem eigenen Namen und im Namen der Regierung Spaniens meine außerordentlich große Genugtuung über dieses erste Auftreten eines Verteidigungsministers zum Ausdruck zu bringen, das vom Herrn Präsidenten hervorgehoben wurde und der in meinem Fall zudem, wenn Sie mir gestatten, ein neuerliches Zusammentreffen mit der parlamentarischen Welt ist. Ich hatte die Ehre, in der vergangenen Wahlperiode das spanische Parlament – die Cortes Generales – als Präsident zu leiten, und diese – die parlamentarische – ist meine echte und definitive politische Berufung. Daher möchte ich nochmals betonen, dass ich mich geehrt fühle, und Sie auch daran erinnern, dass ich Gelegenheit hatte, die Vorsitzenden der Verteidigungsausschüsse der Parlamente der fünfzehn europäischen Staaten und die Vertretung des Europäischen Parlaments und der Parlamentarischen Versammlung der WEU zu empfangen, um eben die Ziele des spanischen Ratsvorsitzes der Union in diesem Halbjahr zu erörtern, wie ich sie am 18. Februar dieses Jahres auch dem Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, Menschenrechte, gemeinsame Sicherheit und Verteidigungspolitik dieses Parlaments vorgetragen habe. Gestatten Sie mir, zu Beginn den Aufbau meiner Rede vorzustellen: Zunächst will ich kurz auf die Hintergründe und Prinzipien der europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik eingehen und dann die Ziele des spanischen Ratsvorsitzes, aufgeteilt in drei Bereiche, analysieren. Ich will auf die operative Dimension oder den operativen Bereich, die institutionelle und zuletzt auf die nicht weniger wichtigen Fragen der Öffentlichkeitsarbeit, sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene, eingehen. Um also mit den Hintergründen zu beginnen, muss ich betonen, dass unser eigentliches Mandat nach der Tagung von St. Malo im Dezember 1999 in Helsinki beginnt, als die Schaffung eines Armeekorps als europäische schnelle Eingreiftruppe mit einer Gesamtstärke von mindestens 60 000 Mann beschlossen wird, die binnen zwei Monaten einsetzbar sind und mindestens ein Jahr im Krisengebiet bleiben können, versehen mit Mitteln der logistischen Unterstützung, mit Flugzeugen, Schiffen und Landfahrzeugen zur Durchführung von Missionen, für die wir den Begriff „Petersberg“ geprägt haben, in Anspielung an das schon berühmte Schloss bei Bonn, wo diese Missionen analysiert wurden, bei denen es in der Hauptsache um die Erhaltung und Stiftung von Frieden, Rettungs- und humanitäre Aktionen geht. Diese Eingreiftruppe soll bis zum Jahr 2003 gebildet sein. Somit verblieben uns seit Anfang 2000 knapp zwei Jahre Zeit, um dieses grundsätzliche Ziel weitgehend umzusetzen, so dass nach der portugiesischen und der französischen Vorsitzperiode Organe geschaffen wurden, die zunächst Übergangscharakter hatten und jetzt ständige Einrichtungen sind; gleichzeitig wurde ein Katalog der militärischen Kapazitäten erstellt. Er wurde später aktualisiert, die Beiträge von sechs Bewerberländern wurden einbezogen, und er wurde dann von der vorangegangenen belgischen Präsidentschaft überarbeitet, der ich für ihre Arbeit danken möchte. Das militärische Ziel trat während des schwedischen Ratsvorsitzes etwas in den Hintergrund. Die schwedische Präsidentschaft nutzte die Zeit jedoch sehr gut, um die Verfahren und Organe für das zivile Krisenmanagement zu entwickeln. Wie Sie wissen, verkündete der Europäische Rat von Laeken die Einsatzbereitschaft dieser schnellen Eingreiftruppe, wobei ich ganz offen sagen muss, dass es sich gegenwärtig eher um eine virtuelle Einsatzbereitschaft als um eine tatsächlich praktische Einsatzbereitschaft handelt. Das stellt die spanische Präsidentschaft vor eine Aufgabe, die nach den Ereignissen vom 11. September noch zwingender ist, wenn das überhaupt möglich ist. Wenn ich jetzt kurz die Grundsätze in Erinnerung rufe, dann möchte ich zunächst auf den zwischenstaatlichen Charakter des uns beschäftigenden Bereichs verweisen, der diesem Parlament sehr gut bekannt ist und aus dem sich außerdem als logische Folge der Grundsatz der Freiwilligkeit, die direkte Bindung an den Europäischen Rat und die eigene Organisation sui generis dieses 09/04/2002 47 Bereichs ergeben, in dem es den Hohen Vertreter und Generalsekretär gibt, der später Gelegenheit haben wird, vor dem Plenum für ein anderes Gebiet, den APS, den Militärausschuss und den Europäischen Militärstab, aufzutreten. Notwendigkeit einer gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik stärker bewusst wird. Mehr Verteidigung nach außen bedeutet nicht mehr und nicht weniger, als einer existenziellen Notwendigkeit nachzukommen. Der zweite Grundsatz betrifft die Besonderheit des Auftrags. Meine Damen und Herren, ich glaube, dass dieser Grundsatz der Besonderheit als Bewertungsprinzip verstanden werden muss, so dass ich nochmals wiederhole, dass wir ausschließlich von militärischen Missionen zur Abwicklung von Petersberg-Aufgaben, von humanitären Missionen zur Friedensstiftung und Friedenserhaltung bzw. Rettungsmaßnahmen sprechen. Darin besteht eine der Schwierigkeiten, wenn es um den Beitrag der europäischen militärischen Kapazitäten zur Verteidigung gegen den äußeren Terrorismus geht, der im Zusammenhang mit der ersten Priorität des spanischen Ratsvorsitzes zu sehen ist, die im Kampf gegen den Terrorismus besteht und die wir allerdings beim gegenwärtigen Stand unserer Missionen wegen des Bewertungsprinzips nicht ohne eine vorherige Erklärung des Rates übernehmen können, auf die ich später, wenn Zeit bleibt, noch eingehen kann. Meine Damen und Herren, glauben Sie mir, dass ich nicht nur eine persönliche Meinung, sondern den Standpunkt der Regierung Spaniens zum Ausdruck bringe, wenn ich sage, dass die europäische Sicherheitsund Verteidigungspolitik eine existenzielle Notwendigkeit für die Europäische Union darstellt. Wenn Europa in der Welt einheitlich auftreten will, braucht es unbedingt eine gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Eine Europäische Union ist nicht glaubhaft in der Welt, wenn sie keine eigene, einheitliche Stimme auf dem Gebiet der Sicherheit hat und wenn diese Stimme nicht von militärischen Fähigkeiten begleitet und gestützt wird. Dieser Mangel wird uns bei genügend Gelegenheiten offenbar. Ich glaube außerdem, dass langfristig nicht einmal eine gemeinsame Währungspolitik denkbar ist, wenn es keine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik zur Stützung dieser Währung gibt. Ein dritter Grundsatz ist die Subsidiarität, natürlich nicht in dem traditionellen Sinne, wie er in diesem Parlament, im gesamten europäischen Recht, dem früheren Gemeinschaftsrecht, verstanden wird, sondern einfach in dem Sinne, dass unsere Aufgaben als Europäer im Europa der Sicherheits- und Verteidigungspolitik der nationalen Verteidigung untergeordnet sind, die – da sie noch Bestandteil dieses einst harten Kerns der Souveränität sind – den nationalen Regierungen zusteht. Zweifellos ist sie auch der kollektiven Verteidigung untergeordnet, die für die meisten Mitgliedstaaten der Union als der Atlantischen Allianz übertragen anzusehen ist, so dass unsere Missionen wiederum insofern der kollektiven Verteidigung im Rahmen der Atlantischen Allianz untergeordnet, aber deshalb nicht weniger autonom sind. Daher ist der vierte Grundsatz die Komplementarität, so dass wir diese Prinzipien durch eine angemessene Kombination der Strukturen der Atlantischen Allianz mit denen der Europäischen Union aufrechterhalten können, die durch den gesunden Menschenverstand zur Vermeidung von Doppelungen, Redundanzen und Duplizitäten sowohl bei den Strukturen als auch bei der Planung und den Ausgaben gefordert werden. Schließlich sind Investitionen in die Verteidigung wie zwei Seiten ein und derselben Münze, in diesem Fall unserer gemeinsamen Münze. Gestatten Sie mir jetzt, bevor ich die Ziele des spanischen Ratsvorsitzes aufschlüssele, auf das von der Präsidentschaft für diese sechs Monate gewählte Motto zu sprechen zu kommen, das, wie Sie wissen, „Mehr Europa“ lautet und sich nach innen und nach außen versteht. Mehr Europa nach innen will Bezug nehmen auf die europäische Sicherheitsund Verteidigungspolitik, damit den Bürgern die Schließlich hatte ich bereits eingangs gesagt, dass wir die Ziele dieser sechs Monate der spanischen Präsidentschaft in folgende drei Bereiche zusammenfassen könnten: Ziele mit operativem oder operationellem Charakter, Ziele mit institutionellem Charakter und Ziele in Bezug auf die Öffentlichkeit. Um mit den Zielen operativen Charakters zu beginnen, die notwendigerweise schon mehr technischer Art sind, muss ich diesem Parlament sagen, dass sie auf dem informellen Treffen, das ich mit meinen Kollegen, den Verteidigungsministern der Union, am 22. und 23. März dieses Jahres in Zaragoza durchgeführt habe, den wichtigsten Punkt darstellten. Wir sind alle entschlossen, dem Headline Goal und seinen militärischen Fähigkeiten allerhöchste Priorität einzuräumen. Und so muss ich als Erstes darauf verweisen, dass mit der Festlegung der Elemente von Sofortmaßnahmen für die mögliche Durchführung der in Helsinki beschlossenen PetersbergOperationen begonnen wurde. Diese notwendige Festlegung der Elemente von Sofortmaßnahmen ergibt sich auch aus dem in letzter Zeit nachgewiesenen Erfordernis, bestimmte Kapazitäten des Headline Goal – aus seinem Katalog – auszuwählen, so dass Verfahren existieren, die ihre sofortige Mobilisierung im Krisenfall ermöglichen. Wir haben nicht versucht, einfach ein Mini-Headline Goal oder ein paralleles Headline Goal zu errichten, sondern einfach die Verfahren festzulegen, um auszuwählen, welche Kapazitäten von Anfang an verfügbar wären, um unmittelbar auf eine Krise zu reagieren. Zum Zweiten drängen wir auf Fortschritte bei der Benennung von operationellen Hauptquartieren. Um es ganz deutlich zu sagen: Die Erklärung von Laeken über die Einsatzbereitschaft gibt derzeit keinen Aufschluss darüber, welches das Hauptquartier wäre, das eine mit der Abwicklung einer Petersberg-Mission in einer 48 Krisensituation beauftragte Truppe führen würde. Das wissen wir noch nicht, aber zudem würden wir auch nicht wissen, welche Elemente dieser Truppe als erste verlegt werden müssten. Folglich sind diese beiden ersten Ziele von entscheidender Bedeutung, um die Wirksamkeit der Einsatzbereitschaft zu erreichen. Es gibt genügend Angebote, um festzulegen, welche in unmittelbarer Zukunft diese Hauptquartiere sein können. Sie müssen die entsprechende Multinationalität ihrer Strukturen und die Vereinheitlichung ihrer Verfahren und ihrer Funktionsweise erreichen – wir haben die Anforderungen dafür festgelegt. Die Ratspräsidentschaft wird die Arbeiten durch Verfolgung von zwei Aktionslinien in diesem Punkt weiter vorantreiben: Entwicklung von standardisierten operativen Verfahren, die für das Funktionieren der künftigen Hauptquartiere gelten, und zweitens auch Beteiligung am Panel von Hauptquartieren, das innerhalb des Europäischen Aktionsplans geschaffen wurde und zu dem ich jetzt übergehen möchte. Der Rat von Laeken nahm einen von den Niederlanden unterstützten belgischen Vorschlag für einen europäischen Aktionsplan zu den militärischen Kapazitäten an. Das ist nichts anderes als die Arbeitsmethode, um die fehlenden Kapazitäten, die Unzulänglichkeiten unseres Katalogs aufzuzeigen und die Methoden zur Lösung dieser fehlenden Fähigkeiten zu liefern. Die spanische Präsidentschaft hat gerade diese Aufgabe in Angriff genommen, die Generalstabschefs aller Länder aufzufordern, die aus ihrer Sicht vorrangig fehlenden Kapazitäten des Katalogs zu benennen. Die Antworten sind in Rekordzeit eingegangen, und es konnten siebzehn Expertenpanels gebildet werden, die bereits tätig sind und Lösungen für dreiundzwanzig Prioritäten bzw. als vorrangig angesehene fehlende Kapazitäten analysieren. Wir unternehmen unsererseits solidarische Anstrengungen, indem wir vier dieser Panels leiten, die sich, um Ihnen anhand von Beispielen eine Vorstellung zu geben, mit Angriffshubschraubern, Auftanken in der Luft, seegestützten Luftstreitkräften und Feldlazaretten beschäftigen. Außerdem beteiligen wir uns an acht weiteren Panels. Wir haben in Zaragoza einen vorläufigen Meinungsaustausch über den einzuschlagenden Weg für die Ausstattung und Finanzierung der neuen Kapazitäten durchgeführt, die infolge der laufenden Untersuchungen erforderlich werden, und es wurden originelle Ideen für eine gemeinsame Finanzierung unterbreitet, die wir analysieren und über die ich vielleicht zu einem späteren Zeitpunkt meiner Rede ausführlicher sprechen kann. Andererseits und in Übereinstimmung mit dem ständigen Ziel von Transparenz in unseren Handlungen im Zusammenhang mit der Atlantischen Allianz ist bereits eine Expertengruppe der Europäischen Union tätig, die als Headline Task Force bekannt ist und Untersuchungen durchführt, die während unserer Präsidentschaft gemeinsam mit den Experten der NATO und folglich in voller Abstimmung und Transparenz mit den Arbeiten der Atlantischen Allianz für die Entwicklung ihrer Initiative zu den 09/04/2002 Verteidigungsfähigkeiten zusammengestellt werden. großformatig Hier muss ich auch die Notwendigkeit erwähnen, uns mit einem Mechanismus zur Entwicklung von Fähigkeiten auszustatten, der uns jederzeit die europäischen Fähigkeiten und Grenzen eindeutig aufzeigen kann. Das muss natürlich ein selbstständiger, eigener Mechanismus der Europäischen Union sein, aber zu unserem eigenen Nutzen muss er auch die positiven Erfahrungen der Atlantischen Allianz berücksichtigen. Fraglos besteht heute im Zusammenhang mit dem Planungsprozess der Streitkräfte der Bündnisse die größte Schwierigkeit in solchen Fragen wie beispielsweise dem angepassten Formular und den Aufgaben der Kapazitätengruppe. Zweifellos kommen wir damit zu einem wesentlichen, wenn nicht gar entscheidenden Aspekt, nicht nur für unsere Präsidentschaft, sondern für die Entwicklung der europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik, nämlich dem der Beziehungen zwischen der Europäischen Union und der Atlantischen Allianz, der Gestaltung der so genannten Berlin Plus-Vereinbarung, speziell in der Frage des ständigen Zugriffs der Europäischen Union auf die Kapazitäten der NATO bei Krisenmanagementprozessen. Der Europäische Rat von Barcelona hat die Bedeutung unterstrichen, die ständigen Vereinbarungen zwischen der Europäischen Union und der NATO schnellstmöglich unter Dach und Fach zu bringen, und die Präsidentschaft und den Generalsekretär, den Hohen Vertreter, beauftragt, die notwendigen Kontakte auf hoher Ebene herzustellen, um die Verhandlungen erfolgreich abzuschließen. Unsere Staats- und Regierungschefs haben lediglich festgestellt, dass man die Erreichung eines ständigen Rahmens der Zusammenarbeit mit der NATO nicht weiter hinauszögern darf und dass die Ad-hoc- oder Einzelfalllösungen zu ähnlichen Blockadesituationen führen könnten, wie den bereits erlebten, und sich zum unpassendsten Zeitpunkt schädlich für die Union auswirken könnten, nämlich dem Zeitpunkt, an dem sie erstmalig mit einer Krisenbewältigung zu tun hat, indem sie ihr gegenwärtiges und künftiges Ansehen in große Gefahr bringt. Herr Präsident, meine Damen und Herren, ich möchte Sie nur darauf hinweisen, dass ich auf die Behandlung des Themas der Übernahme der Führung bestimmter Missionen durch die Europäische Union sowohl bei der Fortsetzung der Operation Amber Fox in der Ehemaligen Jugoslawischen Republik Mazedonien als auch der Übernahme bestimmter Verantwortlichkeiten in Bosnien und Herzegowina verzichte und mir hier nur noch der Hinweis auf die Bedeutung der Übung CME 02 im Mai dieses Jahres bleibt, die unsere Organisationsfähigkeit durch die Krisenbewältigungsverfahren auf die Probe stellen wird. Sie wird während der spanischen Vorsitzperiode durchgeführt, und ich kann Ihnen versichern, dass die anfangs unlösbar scheinenden Schwierigkeiten nach und 09/04/2002 nach überwunden wurden. Ich kann Ihnen auch bestätigen, dass wir diese Übung nicht nur zum vorgesehenen Termin, sondern – da bin ich mir sicher – auch erfolgreich abwickeln und dabei den verschiedenen Institutionen der Europäischen Union, wie dem Militärausschuss, dem Politischen und Sicherheitsausschuss, dem Generalsekretär und Hohen Vertreter und dem Militärstab selbst, die ihnen zustehende Rolle einräumen werden. Ich hatte einen zweiten Bereich angesprochen, den institutionellen Bereich. In diesem Punkt muss ich darauf hinweisen, dass Spanien zusammen mit einer Gruppe weiterer Länder die Notwendigkeit der Bildung und Gestaltung eines Ministerrats „Verteidigung“ vorangetrieben hat. Verstehen Sie mich richtig, meine Damen und Herren Abgeordneten. Es geht nicht darum, zu der europäischen institutionellen Galaxis einen weiteren Rat hinzuzufügen; es handelt sich einfach darum, dass wir, denen diese Verantwortung übertragen wurde, ihr gerecht werden, dass wir arbeiten können. Wir wollen weder die Minister für auswärtige Angelegenheiten verdrängen noch uns in deren Zuständigkeiten einmischen; wir wollen nur unsere Arbeit machen, uns untereinander mit den Problemen beschäftigen können, die ich angesprochen habe: die Wirksamkeit des Headline Goal und die mögliche Ausführung von Petersberg-Aufgaben. Dazu ist dieser Rat von ausschlaggebender Bedeutung. Wir haben bereits einen ersten und großen Schritt getan, nämlich die Zustimmung aller erreicht, die Tagung eines Ministerrats „Verteidigung“, der nur aus den Verteidigungsministern besteht, unter dem Schirm des Rates „Allgemeine Angelegenheiten“ für Mai dieses Jahres in Brüssel einzuberufen. Als zweiten Punkt innerhalb der institutionellen Ziele möchte ich die Grundlagen für eine europäische Rüstungspolitik ansprechen, womit ich gleichzeitig auf die Fragen und Sorgen des Abgeordneten Herrn Brok antworten möchte. In der Tat ist bis jetzt, obwohl es dazu eine ganz kurze Erwähnung in der Erklärung von Helsinki gibt, noch kein Versuch unternommen worden, eine europäische Rüstungspolitik zu verwirklichen – oder wenigstens die Grundlagen dafür zu legen, den Weg zu bereiten. Wir wollten diesen Weg entschlossen beschreiten. Es geht in keiner Weise darum, uns in die europäische Rüstungsindustrie einzumischen, was nicht in unserer Zuständigkeit liegen würde, sondern die Grundlagen, die elementaren Prinzipien einer europäischen Rüstungspolitik festzulegen. Ich sagte bereits, dass die europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik eine existenzielle Notwendigkeit für die Union ist, und eine existenzielle Notwendigkeit für jegliche Verteidigungspolitik ist auch eine Rüstungspolitik. Demzufolge haben wir eine Art von Zehn Geboten erarbeitet – die Anzahl von Grundsätzen ist letztendlich das Geringste –, die einen Konsens in den Grundzügen einer europäischen Rüstungspolitik herstellen sollen. Diese Liste geht von dem Konzept aus, dass die europäische Rüstungsindustrie im Dienste der GASP stehen muss und nicht umgekehrt – eine 49 Behauptung, die offenkundig zu sein scheint, wenn man die Realität außer Acht lässt, die gewöhnlich das Gegenteil beweist – und dass sie natürlich auf den Grundsätzen der Freiwilligkeit, Transparenz und Koordinierung mit anderen Organisationen beruhen muss. Zu den vorgesehenen konkreten Maßnahmen gehören auch die Harmonisierung der operativen Voraussetzungen, die gemeinsame Nutzung von Kapazitäten, deren möglicher Erwerb über eine europäische Rüstungsagentur, mit der die vorhandenen Agenturen vereinheitlicht oder zumindest koordiniert werden sollen, die Analyse eines der Realität besser gerecht werdenden Rechnungslegungssystems, das die langfristige Finanzierung bestimmter Systeme und auch die Suche – das sagte ich schon – nach neuen Formeln der gemeinsamen Finanzierung erleichtert. Die Notwendigkeit der Definition einer Methodik, die es gestattet, mittel- und langfristig die Beseitigung der im Katalog von Helsinki festgestellten Kapazitätsmängel in Angriff zu nehmen, erfordert die Befassung mit diesen Grundsätzen einer europäischen Rüstungspolitik, die die für die Rüstung zuständigen nationalen Direktoren der einzelnen Länder in einer Tagung prüfen werden, die von der Präsidentschaft für den 29. April dieses Jahres einberufen wurde. Da ich mich bereits dem Ende der mir gewährten Redezeit nähere, möchte ich in den mir verbleibenden Sekunden versuchen, zwar nicht weniger wichtige, aber zweifellos nicht so vorrangige Aspekte wie die operativen ansprechen, Aspekte, die mit der Schaffung eines Bewusstseins um die europäische Verteidigung in der Öffentlichkeit zu tun haben, sowie Aspekte, die mit diesem Bewusstsein verkettet sind. Die jüngsten Ereignisse veranlassen uns, für die Zukunft einen rechtlichen Besitzstand des humanitären Rechts der Petersberg-Aufgaben zu errichten. Als Spanien diesen Vorschlag machte, hatte es den 11. September noch nicht gegeben. Nach dem 11. September, einige Monate danach, haben bestimmte Ereignisse bewiesen, dass es absolut unumgänglich ist, das auf die Krisensituationen anwendbare Recht zu klären. Ich beziehe mich natürlich auf die Behandlung von Gefangenen, die Behandlung der Zivilbevölkerung, den Umgang mit privatem Eigentum und das Verhältnis zu den zivilen Behörden bei der Abwicklung dieser Petersberg-Aufgaben. Wir haben gedacht, dass dies ein Weg sein kann, der in Salamanca beginnen soll, der derzeitigen europäischen Kulturhauptstadt, wo vor vielen Jahren, im 16. Jahrhundert, das ius ad bellum und das ius in bello geboren wurden, und zu diesem Zweck haben wir auch für den Monat Mai eine Beratung in Salamanca einberufen, zu der natürlich die Vertreter aller Länder der Union und auch von Drittländern sowie das Internationale Komitee vom Roten Kreuz eingeladen sind. Schließlich durften wir als spanische Präsidentschaft nicht die mediterrane Dimension der GASP außer Acht lassen. Wie Sie wissen, wurde für den 22. und 23. April dieses Jahres, genau zum richtigen Zeitpunkt, eine Beratung in Valencia einberufen. Wir wollten die GASP 50 nicht aus dieser mediterranen Dimension ausgeschlossen sehen, und dazu haben wir für den 20. und 21. Mai in Barcelona zu einem Seminar über die mediterrane Dimension unserer Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik eingeladen. Es geht einfach darum, die Anrainerländer im Süden des Mittelmeers davon in Kenntnis zu setzen, dass das Headline Goal keine Bedrohung darstellt und schon gar nicht gegen sie gerichtet ist: Es geht darum, stabile Kontakte mit ihren Streitkräften und ihren Regierungen herzustellen, die es ermöglichen, das Mittelmeer als Zone der Sicherheit und des Wohlstands zu stärken. Schließlich werden wir mit demselben Ziel, einer belgischen Initiative folgend, in Cartagena die Verantwortlichen für die Öffentlichkeitsarbeit der verschiedenen Abteilungen für Verteidigung mit Spezialisten diverser Massenkommunikationsmittel zusammenführen, um dem Verständnis und der Übermittlung unserer Botschaft an die europäischen Bürger einen neuen Impuls zu verleihen. Mir bleibt nur noch, Herr Präsident, unter Ausnutzung Ihrer Geduld, eine ganz kurze Überlegung zum Terrorismus anzufügen, die ich für wichtig halte. Ich habe bereits darauf hingewiesen, dass die spanische Präsidentschaft – und Präsident Aznar hatte Gelegenheit, dies hier zum Ausdruck zu bringen – den Kampf gegen den Terrorismus als oberste Priorität ansieht. Es versteht sich von selbst, warum Spanien unter diesen Umständen die moralische Verpflichtung hat, den Kampf gegen den Terrorismus auf die Titelseite seiner Präsidentschaft zu setzen. Wir haben unsererseits und gemeinsam mit den Kollegen aus dem Verteidigungsbereich der Europäischen Union viel darüber nachgedacht und sind uns darin einig, dass der Kampf gegen den Terrorismus nicht unter die Petersberg-Aufgaben fällt, wie ich vorher schon gesagt hatte. Wir sind uns auch darin einig, dass dem Kampf gegen den inneren Terrorismus in der Union dem Rechtsstaat mittels seiner ordentlichen Verfahren, mittels der Gerichte und der staatlichen Sicherheitskräfte zukommt, aber wir dürfen nicht tatenlos sein bei der Verteidigung der europäischen Bürgerschaft gegenüber möglichen Terrorangriffen von außen, wofür ohne jeden Zweifel militärische Kapazitäten erforderlich wären, wie diejenigen, die wir derzeit alle gemeinsam zu schaffen versuchen. Ich meine die Kapazitäten gegen ABCMassenvernichtungswaffen – nukleare, bakteriologische oder chemische –, auch die Geheimdienstkapazitäten, den Selbstschutz unserer Streitkräfte bei Einsätzen im Ausland und schließlich diejenigen, die den gemeinsamen oder einheitlichen europäischen Luftraum schützen können. Diese Kapazitäten, diese Aufgaben bilden den Ideengehalt und die Grundlinien eines Dokuments, das von der spanischen Präsidentschaft erarbeitet wird, um es dem Europäischen Rat von Sevilla zu unterbreiten, wobei wir hoffen, dass es von diesem angenommen wird, und für das wir auch wie bei allen anderen angesprochenen Fragen gern die Unterstützung dieses Parlaments haben würden. Vielen Dank, Herr Präsident. 09/04/2002 (Beifall) 2-142 Brok (PPE-DE). – Herr Präsident, Herr Ratspräsident, verehrte Kommissare! Ich möchte mich sehr herzlich für diese Debatte bedanken, insbesondere weil wir auch eine Premiere feiern, indem die spanische Ratspräsidentschaft dieses Thema durch ihren Verteidigungsminister hier einführt. Ich glaube, dies ist auch eine positive Botschaft, die wir als solche aufnehmen, und dafür möchten wir uns bedanken. Ich sehe es auch als richtig an, Herr Ratspräsident, was Sie zum Schluss zum Terrorismus gesagt haben, und was Spanien dort zu Recht versucht. Aber auch hier habe ich, wenn ich mir die politische Landschaft seit dem 11. September anschaue, das Gefühl, dass wir zwar vieles beschlossen haben, dass vieles beredet worden ist, aber dass auch viel an Momentum in den nationalen Ministerialmaschinerien verlorengegangen ist, was die tatsächliche Umsetzung dieses Kampfes gegen den Terrorismus und die Klärung der Schnittstellenfragen zwischen äußerer und innerer Sicherheit angeht. Wir haben gerade in der vergangenen Woche bei der Mission der Europäischen Union im Nahen Osten gesehen, wie gering unser politischer Einfluss ist. Dieser Einfluss ist auch deswegen so gering, weil wir neben unseren großen Anstrengungen zur Auslandshilfe - wir geben als Europäische Union dreimal soviel für Auslandshilfe aus wie die Vereinigten Staaten von Amerika - und trotz unseres zunehmenden Einsatzes im Bereich des zivilen Krisenmanagements nach wie vor nicht in der Lage sind, wirkliche Sicherheitsgarantien zu liefern, weil die militärischen Fähigkeiten noch bei weitem nicht ausgebildet sind. Die Entscheidungen, die man in den letzten Jahren gefasst hat, ausgehend vom Vertrag von Amsterdam über Köln bis heute, sind hervorragend gewesen, aber die Umsetzung ist in manchen Bereichen noch höchst bedauerlich. Wenn ich die Debatten rund um das Transportflugzeug A 400 M in manchen unserer Mitgliedstaaten verfolge, sind sie ein Hinweis darauf, dass man zwar das Ziel vor Augen hat und vielleicht Zahlen liefert, dass aber die tatsächliche Umsetzung und die Ausstattung nicht ausreichend sind und nicht schnell genug erfolgen, und wir deswegen eine geringe Rolle spielen, weil man uns nicht ernst nimmt, weil wir nicht wirklich liefern können, weil die entsprechende Umsetzung nicht erfolgt. Hier müssen wir auch zu den institutionellen Fragen kommen. Herr Ratspräsident, ich stimme nicht mit Ihnen überein, dass dies eine ausschließlich intergouvernementale Veranstaltung ist. Fragen der Auslandshilfe und des zivilen Krisenmanagements sind zum großen Teil eine Aufgabe der ersten Säule und sollten auch budgetär über den Bereich des Haushaltes abgewickelt werden. Deswegen ist es keine einzig und allein intergouvernementale Veranstaltung. Es ist eine gemischte Veranstaltung, und wir sehen, dass die Schwächen der Veranstaltung auf der 09/04/2002 intergouvernementalen Seite liegen. Deswegen meinen wir, dass wir in diesem Konvent zu Verbesserungen kommen müssen - bei allen Notwendigkeiten der Rücksichtnahme auf nationale Souveränitäten, die in dieser Frage eine Rolle spielen - und zu Letztentscheidungen. Wir können nicht mit Brüssel Mehrheitsentscheidungen fassen, dass die Soldaten aller EU-Länder in einen Krieg zu ziehen haben. Hier haben die nationalen Parlamente ein gewichtiges Wort mitzureden. Wir müssen dennoch beispielsweise das Thema der verstärkten Zusammenarbeit durchsetzen, um eine coalition of the willing zustande zu bringen. Wir haben dies in Nizza überall zustande gebracht, nur nicht im Bereich der Verteidigungspolitik, also da, wo wir es am nötigsten bräuchten. Dies wurde in Nizza leider Gottes verhindert. Hier müssen wir den entscheidenden Durchbruch schaffen. Dass wir dies alles gemeinsam mit unseren Partnern in der Nato tun wollen, ist klar. Die Nato ist für die kollektive Sicherheit unverzichtbar. Wir müssen auch die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik so organisieren, dass die Nicht-EUStaaten, die Nato-Staaten sind, sich davon nicht ausgeklammert fühlen. Es muss ein intensiver Dialog stattfinden. Deswegen halte ich es auch für richtig, dass man mit der Türkei eine Lösung findet, dass, wenn in der Nähe der Türkei etwas geschieht, ein vernünftiger Konsultationsprozess stattfindet. In diesem Sinne gehen die Vereinbarungen, die man uns leider offiziell nicht vorgelegt hat, hoffentlich in eine richtige Richtung. Aber es muss eine klare Stellungnahme vom Rat erfolgen, dass damit nicht die autonome Entscheidungsberechtigung der Europäischen Union als solche in Frage gestellt ist. Vielleicht kann das im Laufe dieser Debatte noch nachgeliefert werden, damit wir in unserer Stellungnahme zu dieser Frage sicherer werden. Wir müssen sehen, dass wir zwar in vielen Zielen übereinstimmen, nicht aber in deren Umsetzung. Das ist auch bei der Rüstungspolitik der Fall. Wir sehen, dass der technologische Abstand zwischen den USA und den Europäern immer größer wird, und dass wir gar nicht mehr zusammen wirklich Krieg führen können, weil die technologischen Unterschiede so gewaltig geworden sind. Dies hat ja auch katastrophale Folgen, nicht nur für unsere Fähigkeit in der Verteidigungspolitik, sondern auch industriepolitisch katastrophale Folgen. Deswegen ist dies auch eine Frage des Europäischen Binnenmarktes. Ich bin froh, dass neben Kommissar Patten auch Kommissar Liikanen hier ist. Ich kann mir vorstellen, dass das europäische Forschungsrahmenprogramm für gemeinsame Projekte wegen dieser Nahtstelle zur Industriepolitik und Rüstungspolitik, in zunehmendem Umfang auch im Bereich militärischer Forschung genutzt werden könnte. Vielleicht können Überlegungen angestellt werden, wie dies geschehen sollte, wie man auch bei der Anschaffung poolen kann. Man kann bestimmte Dinge gemeinsam anschaffen, beispielsweise Transportkapazität, um auf dieser Grundlage bei der maintenance, bei der Anschaffung und bei vielem anderen Synergieeffekte zu erzielen und damit billiger 51 zu werden. Wir geben 60 % der Militärausgaben aus, die die Vereinigten Staaten von Amerika ausgeben, aber mit 10 % des Resultates der Vereinigten Staaten von Amerika. Das hat doch offensichtlich damit zu tun, dass wir uns falsch organisieren. Das heißt, wenn wir schon auf europäischer und nationaler Ebene knappe Haushaltsmittel haben, dann muss es doch verdammt noch mal möglich sein, dass wir uns so organisieren, und zwar gemeinschaftlich, dass wir das Notwendige erreichen, dass wir die entsprechenden Effekte in unserem gemeinsamen Interesse erzielen. Dazu gehören auch natürlich Fragen des Waffenexportes und die Klärung der europäischen Zuständigkeiten, um die Uneinheitlichkeit code of conduct zu beseitigen. Die Europäische Union muss für die Wahrnehmung ihrer Interessen auch im militärischen Teil besser werden. Sie muss besser werden, um auch den Frieden zu sichern. Ich stimme aber mit Ihnen überein - ich finde, Sie haben ein sehr gutes Beispiel gebracht, Herr Ratspräsident -, dass eine Gemeinschaft, die eine gemeinsame Währung hat, auch gemeinsame sicherheitspolitische Interessen hat. Aus diesem Grunde müssen wir auch dazu kommen, dass wir in einer Europäischen Union mit gemeinsamem Binnenmarkt, gemeinsamer Währung, gemeinsamer Rechtsordnung keine Gebiete unterschiedlicher Sicherheitsqualität mehr haben. Wir müssen gemeinsame Sicherheitsqualität durchsetzen. Ich bedanke mich dafür, dass wir dies in einem kooperativen Prozess voranbringen durften. (Beifall) 2-143 Patten, Kommission. – (EN) Herr Präsident, Herr Minister, lassen Sie mich eingangs dem Parlament dafür danken, dass es der Kommission die Möglichkeit gegeben hat, diese äußerst wichtigen Punkte, um die es in diesen Entschließungsanträgen geht, zu diskutieren. Gleichzeitig möchten ich dem Ratsvorsitz für seinen Beitrag danken, den der spanische Verteidigungsminister mit seinem höchst interessanten und wichtigen Vortrag stellvertretend geleistet hat. Ganz besonders unterstütze ich, was er gegen Ende seiner Ausführungen über den Terrorismus und darüber gesagt hat, dass wir dem Terrorismus die Priorität einräumen müssen, die er von Seiten pluralistischer Demokratien verdient. Einigen Mitgliedstaaten liegt die Bekämpfung des Terrorismus in all seinen Erscheinungsformen ganz besonders am Herzen. Herr Präsident, wie Sie bereits sagten, wird sich mein Kollege Herr Liikanen nachher zur Problematik Handel und Produktion in der Verteidigungswirtschaft äußern, aber zuvor möchte ich Ihnen einen Überblick über den Ansatz der Kommission zu Fragen der Sicherheit und Verteidigung geben. Ich bin der grundsätzlichen Überzeugung, dass sich die Außenpolitik nicht fein säuberlich in einen zivilen Bereich einerseits und einen militärischen und Verteidigungsbereich andererseits unterteilen lässt, so als hätten beide Bereiche nichts miteinander zu tun, als 52 könne man sie voneinander losgelöst behandeln. Die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik ist fester Bestandteil der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik. Der Vertrag sieht vor, dass die Kommission umfassend in diese Politik einbezogen wird. Die Kommission spielt in Bezug auf militärische Aspekte, die durch den Vertrag auf die so genannten Petersberg-Aufgaben begrenzt sind, keine direkte Rolle. In der Praxis bedeutet unsere umfassende Einbeziehung in die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik jedoch, dass wir maßgeblich an dieser Politik als Ganzes beteiligt sind. So sollte es auch sein, denn eine in sich geschlossene, auf Sicherheit, Konfliktverhütung und Krisenmanagement abzielende europäische Politik umfasst zwangsläufig sowohl zivile als auch militärische Aspekte, und auf diesen Punkt möchte ich am Ende meiner Ausführungen zurückkommen. Die Europäische Union unterhält auf vielen Gebieten internationale Beziehungen und Programme. Dazu zählen beispielsweise der Energiebereich, die Umwelt, wirtschaftliche Zusammenarbeit, Menschenrechte, Justiz und Inneres, Programme im Bereich der Außenhilfe usw. In Krisensituation werden gegebenenfalls Initiativen ergriffen, die auch militärische Einsätze vorsehen oder sonstigen Verteidigungscharakter tragen. Doch in einem solchen Fall stellt das militärische Element lediglich einen Aspekt einer ansonsten nahtlosen und einheitlichen Politik im Hinblick auf das in Frage stehende Land bzw. die in Frage stehende Region dar. Als Beispiel sei der westliche Balkan angeführt, über den wir hier im Plenarsaal schon so oft debattiert haben. Nach Jahren des Blutvergießens und der Kämpfe zwischen verschiedenen ethnischen Gruppen, die in einer erfolgreichen Militärkampagne zur Beendigung der ethnischen Säuberung im Kosovo gipfelten, startete die Europäische Union eine konzertierte Aktion, um die Stabilität wiederherzustellen und eine durchgreifende politische und ökonomische Reform in der Region herbeizuführen. Wir haben ein System von Stabilisierungsund Assoziierungsabkommen geschaffen, um die regionale Integration anzukurbeln und diesen Ländern langfristig die Perspektive der EUMitgliedschaft zu bieten. Wir sind für einen sehr wichtigen Teil der UN-Mission im Kosovo verantwortlich. Wir hatten zudem Initiativen wie das Programm „Energie für Demokratie“ in Serbien eingeleitet, das eindeutig politische wie auch wirtschaftliche und humanitäre Ziele verfolgte. All dies sind Elemente - wichtige Elemente - einer integrierten europäischen Sicherheitsund Konfliktverhütungspolitik in der Region. Die Europäische Kommission wird auch künftig eine zentrale Rolle bei der Erarbeitung und Umsetzung dieser Politik spielen. Doch die von der EU in der Region verfolgte Politik umfasste auch Militäreinsätze, so beispielsweise in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, wo die NATO vornehmlich 09/04/2002 europäische Truppen stationierte, um zu einer Zeit zunehmender ethnischer Spannungen und Gewalt die Suche nach einer politischen Lösung zu unterstützen. Dieser Truppeneinsatz musste sorgfältig mit den anderen Maßnahmen der Europäischen Union abgestimmt werden. Wie den Abgeordneten bekannt ist, haben Herr Solana und ich zum Zeitpunkt des Truppeneinsatzes eine Vermittlerrolle gespielt. Über ihren Mechanismus für Kriseneinsätze unterstützte die Kommission die politischen Ziele des Militäreinsatzes und konnte durch ein Programm zum Wiederaufbau der Häuser und andere Maßnahmen zur Schaffung von Vertrauen in der Region und zum Abbau der ethnischen Spannungen beitragen. Auf der Tagung des Europäischen Rates, die kürzlich in Barcelona stattfand, haben die Regierungschefs die Bereitschaft der Europäischen Union zur Übernahme der Verantwortung für eine Nachfolge-Militäroperation zum Ausdruck gebracht, vorausgesetzt, es werden bestimmte Bedingungen erfüllt, zu denen beispielsweise dauerhafte Vorkehrungen für die Zusammenarbeit zwischen EU und NATO zählen. Die Kommission ist an dieser Entscheidung, die die Sicherheit der in der Region stationierten nationalen militärischen Einsatzkräfte berührt, weder direkt beteiligt noch strebt sie eine direkte Beteiligung an. Doch auch hier ist unsere Einbeziehung insofern erforderlich, als dies die Bemühungen der Europäischen Union insgesamt aufwertet. Wir müssen die Möglichkeit haben, uns Gehör zu verschaffen, weil, wie ich bereits sagte, militärische Entscheidungen die umfangreiche Sicherheitspolitik der Europäischen Union im weiteren Sinne beeinflussen. Die Schnittstellen zwischen den verteidigungsbezogenen und militärischen Aspekten der GASP und den traditionellen Bereichen der Gemeinschaftspolitik sind kompliziert und häufig auch politisch brisant. Die Europäische Kommission ist bereit, ihren Beitrag zur Ausschöpfung der Möglichkeiten, die der Vertrag im Hinblick auf die Entwicklung einer leistungsfähigen und wirtschaftlich gesunden europäischen Rüstungsindustrie bietet, zu leisten. Aus den uns heute vorliegenden Anträgen geht hervor, dass dies dem Wunsch des Europäischen Parlaments entspricht. So würden die meisten Abgeordneten des Hauses die Initiative der Kommission zur Bildung der unter der Bezeichnung STAR 21 bekannten Beratungsgruppe über Luft- und Raumfahrt zur Prüfung der strategischen Aufgaben der Europäischen Union in diesem bedeutenden Sektor befürworten. Wir begrüßen die Mitarbeit von Carlos Westendorp, dem Vorsitzenden des Ausschusses für Industrie, Außenhandel, Forschung und Energie, sowie von Karl von Wogau in dieser Gruppe. Wie ich schon sagte, sind wir bereit, unseren Beitrag zu leisten. Dies muss jedoch in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten erfolgen, in deren nationale Zuständigkeit viele der betroffenen Politiken fallen. Noch wird über die Schnittstellen zwischen zivilen und militärischen Belangen sowie Aufgaben der Europäischen Union und der einzelnen Mitgliedstaaten 09/04/2002 im Hinblick auf ein integriertes Sicherheits- und Krisenmanagement nachgedacht. Die erforderlichen institutionellen Strukturen nehmen jedoch bereits Gestalt an - z. B. in Form des Ausschusses für politische und Sicherheitsfragen sowie seiner Beratungsgremien, zu denen der Militärausschuss, die politisch-militärische Gruppe und der Ausschuss für zivile Aspekte des Krisenmanagements zählen. Gemeinsam mit Herrn Solana versuche ich derzeit, die Möglichkeiten und Grenzen unserer jeweiligen Rollen und Aufgaben zu definieren. Das ist nicht immer einfach. Es gibt nach wie vor ungeklärte Fragen beispielsweise im Hinblick auf die Finanzierung der Gemeinsamen Außenund Sicherheitspolitik. Davon sind sowohl Aktionen betroffen, die aus dem Gemeinschaftshaushalt finanziert werden, als auch Ausgaben mit militärischem oder Verteidigungscharakter, die stets den Mitgliedstaaten in Rechnung zu stellen sind. Die Europäische Union braucht Mechanismen, die im Bereich der Außenpolitik eine größere Haushaltsflexibilität und eine schnellere Bereitstellung von Mitteln in Krisensituationen ermöglichen. Wir haben zu diesem Zweck einige Vorschläge für die Gestaltung des Gemeinschaftshaushalts vorgelegt. In unserem Bemühen um mehr Flexibilität dürfen wir jedoch keine Parallelstrukturen im Bereich der Gemeinsamen Außenund Sicherheitspolitik schaffen, die sich einer ordnungsgemäßen Prüfung durch das Parlament oder der finanziellen Kontrolle durch den Rechnungshof entziehen oder die einen Übergriff auf Belange darstellen, die der Kompetenz der Gemeinschaft unterliegen. Diese Probleme sind nicht unlösbar. So haben wir uns auf Bedingungen für die Polizeimission der EU in Bosnien geeinigt, die den konkurrierenden Interessen der verschiedenen Seiten vorsichtig Rechnung tragen. Wir müssen jedoch auch weiterhin sehr sensibel vorgehen. Das gilt auch für den Bereich der Verteidigungsindustrie, zu dem sich mein Kollege Herr Liikanen nachher äußern wird. Ich möchte noch einen letzten Punkt ansprechen, zu dem mich die interessanten Bemerkungen von Herrn Brok provozieren bzw. ermutigen. Herr Brok sagte verständlicherweise, dass wir in der Lage sein müssen nachzuweisen, wie ernst es uns mit der europäischen Sicherheit ist. Er sprach von Ausgaben für die Verteidigung und von Aufwendungen für die Rüstung. Ich gerate hier als Kommissionsmitglied in gefährliche, ja geradezu von Haien wimmelnde Gewässer, wenn ich mich dazu konkret festlege. Die Kommission ist ja kein 16. Mitgliedstaat; sie hat keine eigenen Steuerzahler, von denen sie gewählt oder entlastet wird. Mir ist die wichtige Debatte bekannt, in der es darum geht, ob Europa mehr Mittel für präzisionsgelenkte Flugkörper, für Spezialkräfte, für unsere die Transportkapazität unserer Luftstreitkräfte oder die militärische Telekommunikation ausgeben sollte. Ich habe den Eindruck, dass intellektuell wie politisch massiv dahingehend argumentiert wird, dass die Unterschiede in 53 der technologischen Leistungsfähigkeit früher oder später zur Destabilisierung des transatlantischen Bündnisses führen müssen, sofern wir nicht bereit sind, unsere Ausgaben in diesen Bereichen aufzustocken. Ich möchte mich nicht weiter in diese Debatte vertiefen, ich möchte nur einen sehr wichtigen und realistischen Punkt ansprechen. Der Präsident der USA hat eben erst eine Erhöhung der Verteidigungsausgaben um 14 % gefordert - bezogen auf den US-Verteidigungshaushalt ist das eine Erhöhung um 48 Milliarden Dollar. Ich wüsste wirklich gern, ob es hier in diesem Parlament jemanden gibt, der einer politischen Partei angehört und mit einer Forderung nach einer 14 %igen Aufstockung des europäischen Verteidigungshaushalts gewählt werden würde, während gleichzeitig die Ausgaben für Gesundheit und Bildung gekürzt werden. Melden Sie sich ruhig. Ich möchte unterstreichen, dass wir das Machbare nicht aus den Augen verlieren sollten. Lassen wir also keine allzu große Schere entstehen zwischen unseren flotten Sprüchen und den Maßnahmen, für die wir uns als Politiker tatsächlich einsetzen. Vergessen sollten wir dabei nicht, dass wir einen äußerst wichtigen Beitrag zu zahlreichen anderen Sicherheitsaspekten leisten, über die wir beispielsweise vor einigen Wochen in Monterrey unter der Schirmherrschaft der UNO gesprochen haben. Nicht unwichtig ist beispielsweise unser derzeitiges Engagement in Afghanistan, was von einigen spöttisch als Sozialarbeit abgetan wird. Wenn diese Sozialarbeit in Afghanistan verhindert, dass wir dort in fünf oder zehn Jahren erneut militärisch eingreifen müssen, dann ist das doch wohl eine sehr gute Investition in die Sicherheit der Europäischen Union und der Region sowie der Welt. Ich hoffe, dass es uns gelingt, Fragen der Sicherheit realistisch einzuschätzen und mit realistischen Methoden zu mehr Sicherheit weltweit beizutragen, und dass wir dies mit der rückhaltlosen Zustimmung Ihrer, wenn schon nicht meiner Wähler tun. (Beifall) 2-144 Der Präsident. – Ich habe den Eindruck, Herr Patten, dass Sie notfalls gegen die Haie ankämen. 2-145 Liikanen, Kommission. – (EN) Herr Präsident, wie in der von Herrn Brok gestellten Frage angedeutet wird, stellte die Mitteilung der Kommission von Dezember 1997 „Umsetzung der Strategie der Europäischen Union im Bereich der Verteidigungsindustrie“ ein ehrgeiziges Gesamtvorhaben dar. Die Mitteilung enthielt einen Entwurf für einen Gemeinsamen Standpunkt des Rates zur Entwicklung der europäischen Rüstungspolitik sowie einen aus 14 Punkten bestehenden Aktionsplan für die Rüstungsindustrie. Einige der in diesen 14 Punkten vorgesehenen Maßnahmen erfordern entsprechende Rechtsvorschriften, während andere mit Hilfe der der Union bereits zur Verfügung stehenden Instrumente umgesetzt werden können. 54 Hinsichtlich der Mehrzahl der geplanten Maßnahmen um genau zu sein bei 11 der insgesamt 14 Maßnahmen wurden bereits bemerkenswerte Fortschritte erzielt. Bis vor kurzem waren die Diskussionen im Rat jedoch von Meinungsverschiedenheiten zwischen den Mitgliedstaaten gekennzeichnet, die die Annahme eines gemeinsamen Standpunktes zur Formulierung einer europäischen Rüstungspolitik verhinderten. Dies erschwerte insbesondere Fortschritte bei Maßnahmen, die rechtliche Schritte erfordern, wie z. B. bei den im Aktionsplan enthaltenen Bereichen Zolleinnahmen und innergemeinschaftliche Transfers. Ich möchte an dieser Stelle jedoch unterstreichen, dass die Kommission gegen zehn Mitgliedstaaten Vertragsverletzungsverfahren wegen der nicht ordnungsgemäßen Anwendung der gemeinsamen Zolltarife für militärische und nichtmilitärische Güter eingeleitet hat. Diese Maßnahmen werden die Diskussionen zu dieser Thematik möglicherweise wieder in Gang bringen. Was den innergemeinschaftlichen Transfer dieser Güter angeht, so wird weiter nach geeigneten technischen Lösungen gesucht, wobei sich bereits erste Fortschritte abzeichnen. Obwohl wir in einigen kritischen Bereichen nicht so rasch vorankommen, wie wir uns das wünschen, möchte ich unterstreichen, dass die Einschätzung, derzufolge die europäische Verteidigungsindustrie umzustrukturieren ist und ein Binnenmarkt für Erzeugnisse der Rüstungsindustrie geschaffen werden muss, nichts von ihrer Gültigkeit eingebüßt hat. Im Gegenteil. Aus mindestens zwei Gründen ist dies heute wichtiger denn je. Diese Gründe sind erstens die Entwicklung der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik und zweitens die Schaffung transnationaler Rüstungsunternehmen. Die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Rüstungsindustrie ist von entscheidender Bedeutung für die Glaubwürdigkeit der sich herausbildenden Europäischen Sicherheitsund Verteidigungspolitik. Deshalb geht die Kommission davon aus, dass sich die Regierungen zunehmend der dringenden Notwendigkeit eines Sinneswandels bewusst werden, damit Politiken und Praktiken eingestellt werden können, die europäische Rüstungsunternehmen an einer effektiveren Zusammenarbeit hindern. Ein solcher Sinneswandel würde es der Kommission gestatten, durch Nutzung der ihr zu Gebote stehenden Mittel einen wirksameren Beitrag zu Schaffung eines europäischen Marktes für Rüstungsprodukte sowie zu Gemeinschaftspolitiken beispielsweise im Hinblick auf die Schaffung eines Binnenmarktes für die Verteidigungsindustrie, den Außenhandel usw. zu leisten. Daher beabsichtigt die Kommission, den Aktionsplan zu überprüfen und zu aktualisieren, um neuen Entwicklungen Rechnung zu tragen. Diese Frage kann ich also positiv beantworten, Herr Brok. Darüber hinaus strebt die Kommission in enger Zusammenarbeit mit nationalen Behörden und Vertretern der Industrie die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Verteidigungsindustrie an. 09/04/2002 Herr Brok sprach auch die Frage der Standardisierung an. Unsere Bemühungen zur Sensibilisierung der Beteiligten für die Bedeutung der Standardisierung im Hinblick auf die Effizienz und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Verteidigungsindustrie sowie im Hinblick auf die Prüfung von Möglichkeiten und potenziellen ersten Maßnahmen für eine Reform in diesem Bereich stellen eine wichtige Initiative auf diesem Gebiet dar. Dabei stellte sich heraus, dass das Europäische Komitee für Normung CEN das ideale Forum für derartige Maßnahmen ist. So ist die Erarbeitung eines Handbuches der Normen und Verfahren der Verteidigungsindustrie durch das CEN vorgesehen, das Harmonisierungsanforderungen enthalten wird und zu einer Verbesserung der Transparenz, der Interoperabilität und der Kosteneffizienz bei der Beschaffung betragen dürfte. Die in zwei Bereichen erzielten Fortschritte stimmen uns zuversichtlich, dass effiziente Lösungen in greifbare Nähe rücken. Dabei handelt es sich zum einen um Fortschritte in der ESVP, durch die die Grundlagen für eine Harmonisierung der Nachfrage nach Erzeugnissen der Rüstungsindustrie in Europa geschaffen werden, und zum anderen darum, dass sich allmählich die Erkenntnis durchsetzt, dass die die Wettbewerbsfähigkeit einer umstrukturierten Verteidigungsindustrie beeinflussenden Regelungen und Bestimmungen der Harmonisierung bedürfen. Wie Herr Patten sagte, haben diese Entwicklungen Eingang in die Initiative STAR 21 gefunden, die die Überprüfung der strategischen Luftund Raumfahrtentwicklung im 21. Jahrhundert zum Ziel hat. Das Ziel von STAR 21 besteht darin, das Verständnis für Belange der Luft- und Raumfahrt in Europa zu vertiefen und Maßnahmen auszulösen, die gewährleisten, dass die europäische Luft- und Raumfahrtindustrie einen umfassenden Beitrag zur europäischen Zukunft leistet. Diese Initiative vereint führende Vertreter der Branche mit Vertretern der Kommission, des Rates sowie des Europäischen Parlaments. Es wurde ja schon erwähnt, dass Herr von Wogau sowie Herr von Westendorp y Cabeza als Vorsitzender des Ausschusses für Industrie, Außenhandel, Forschung und Energie in diesem Gremium vertreten sind. Ich hoffe, dass der Bericht, den wir im Juli vorlegen werden, unseren Bemühungen um die Entwicklung einer leistungs- und wettbewerbsfähigen europäischen Verteidigungsindustrie neue Impulse verleihen wird. 2-146 Salafranca Sánchez-Neyra (PPE-DE). – (ES) Herr Präsident, Herr amtierender Ratspräsident, meine Damen und Herren Kommissionsmitglieder, meine Damen und Herren! Ich glaube, wir können zufrieden sein, was den Bereich der Verteidigungspolitik angeht: Wir haben einen Katalog der Kapazitäten, einen Militärausschuss, einen Militärstab, wir streben nach Komplementarität mit der NATO, aber es gibt meiner Meinung nach auch Gründe anzunehmen, dass noch viel zu tun ist. 09/04/2002 In diesem Zusammenhang glaube ich, dass wir eine nie gekannte politische und militärische Hegemonie der USA erleben. Wenn wir uns vor Augen führen, dass die USA etwa 4 % der Weltbevölkerung ausmachen – ich sage das mit Bewunderung – und in der Lage sind, 30 % der Waren und Dienstleistungen zu produzieren, dass China, mit einer fünfmal größeren Fläche und einer sehr viel höheren Bevölkerungszahl nur imstande ist, 3 % zu produzieren, wenn wir berücksichtigen, dass Russland auf ein Produktionsniveau gesunken ist, das unter dem der Schweiz liegt, und wenn wir uns die hier genannten Ziffern des Militärbudgets in Erinnerung rufen, erkennen wir deutlich das vorhandene große Missverhältnis. Herr amtierender Ratspräsident, meine Damen und Herren Vertreter der Kommission! Ich möchte eine Frage formulieren, die etwas auf die Zukunft gerichtet ist. Ich würde gern wissen, ob dieser Konvent, der sich mit der Zukunft Europas befasst, zum gegebenen Zeitpunkt in seinem Verfassungswerk präzisiert, welcher Platz der Verteidigungspolitik in diesem Vertrag zukommt und ob es eine politische Fiktion wäre, den Gedanken an eine Sicherheits- und Verteidigungspolitik zu hegen – wie Herr Kommissar Patten kurz zuvor sagte –, die in den ersten Pfeiler aufgenommen wird und über Konfliktverhütung und Krisenmanagement hinausgeht und dazu führen könnte, dass Europa auf der internationalen Bühne die Rolle spielt, die seinem wirtschaftlichen, finanziellen oder industriellen Gewicht entspricht. Der Herr amtierende Ratspräsident hat über den Kampf gegen den Terrorismus gesprochen, und als am 11. September vorigen Jahres die Freiheit durch die Barbarei angegriffen wurde, hat sich ganz klar gezeigt, dass in der heutigen globalisierten Welt die Begriffe Sicherheit, Verteidigung, Diplomatie, Handel, Kultur und Religion miteinander verknüpft sind und allen gemeinsam bewusst werden muss, dass angesichts des Phänomens des Terrorismus, das uns alle gleichermaßen trifft, von allen in gleicher Weise eine Antwort erteilt werden muss. Deshalb halte ich es für unbedingt erforderlich, dass wir in den hier vorgenommenen Bewertungen der normalen Elemente des Rechtsstaats beim Kampf gegen den Terrorismus und in der Notwendigkeit der Koordinierung der uns zur Verfügung stehenden Informationsinstrumente sowie der Instrumente zum Kampf gegen die Gefahr eines ABC-Kriegs einer Meinung sind. Ein letztes Wort, Herr amtierender Ratspräsident, zu den Bemerkungen, die wir hier vernommen haben und die von Herrn Patten brillant kommentiert wurden, denn wenn wir von den humanitären Forderungen zu den Zahlen übergehen, ist das so, als würden wir von der Glückseligkeit zu den Rechnungsbüchern wechseln. Wir müssen uns meiner Meinung nach darüber im Klaren sein, dass, wenn wir eine Verteidigungspolitik wollen, diese bezahlt werden muss, und es ist wichtig, die Wünsche der Öffentlichkeit nach einer international 55 präsenten Europäischen Union mit der Notwendigkeit in Einklang zu bringen, nicht zu hohe Kosten zu verursachen, die in unserer Öffentlichkeit doch nicht sehr populär sein dürften. Deshalb ist es wichtig – und damit komme ich zum Schluss, Herr Präsident –, das Adjektiv nicht mit dem Substantiv, das Nebensächliche nicht mit dem Wesentlichen und die Schatten eines Bilds nicht mit dem Bild selbst zu verwechseln. 2-147 Wiersma (PSE). – (NL) Herr Präsident! Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union nimmt allmählich Gestalt an. Sinnvolle Vorhaben werden in immer konkretere Aktivitäten umgesetzt, und der Aufbau einer schnellen Eingreifkapazität erfordert Beständigkeit. Erstmals kann sie hoffentlich in Mazedonien zum Einsatz kommen. Trotzdem bleibt sogar die Bereitstellung einer etwa 2 000 Mann starken Truppe ein mühseliges Unterfangen, wobei es die Europäische Union noch nicht ohne die NATO richten kann, und das führt unweigerlich zu Problemen. An sich ist die Zusammenarbeit mit der NATO insoweit vernünftig, als wir dann auch schneller einsatzbereit sein können, allerdings stellt sie auch einen erschwerenden Faktor dar, wie die Gespräche mit der Türkei zeigen. Längerfristig sollte die Europäische Union dort vollständige Autonomie anstreben, wo es um den Einsatz der schnellen Eingreiftruppe geht. Vordringlich müssen deshalb die noch fehlenden militärischen Fazilitäten entwickelt werden. Die Europäische Union ist nicht die NATO, und die NATO nicht die Vereinten Nationen. Wir dürfen die Rollen nicht vertauschen. Die Europäische Union bemüht sich nicht darum, eine Organisation für die kollektive Verteidigung zu sein. Sie gilt nicht als militärische Supermacht und stellt deshalb eine multilaterale Lösung internationaler Probleme mit Hilfe der UN und anderer internationaler Organisationen obenan. In letzter Zeit sind gravierende Unterschiede zwischen der Europäischen Union und den USA zu Tage getreten, die zum großen Teil aus divergierenden Sicherheitsdoktrinen resultieren. Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik ist im Grunde Ausdruck der Geschichte Europas in den vergangenen 100 Jahren. Das Zusammenarbeitsmodell genießt dabei oberste Priorität. Auf das militärische Instrument wird dabei erheblich weniger Nachdruck gelegt als in den Vereinigten Staaten, und das ist nicht nur auf den fehlenden Status einer militärischen Supermacht zurückzuführen. Wir haben den relativen Wert des Instruments erkannt und betonen deshalb den Einsatz ziviler Mittel wie Diplomatie und wirtschaftliche Zusammenarbeit weitaus stärker. Nicht ohne Grund haben sich Konfliktprävention und Konfliktbeilegung als wesentlicher Ausgangspunkt unserer Politik herauskristallisiert. Die Erweiterung der Europäischen Union, aber auch die Balkanpolitik beweisen das. Allerdings erklärt sich damit auch die erneute Aufmerksamkeit für die Armutsbekämpfung, und das nicht nur infolge des 11. September. Eine solche Politik ist per se multilateral konzipiert, und so ist es auch zu erklären, weshalb wir mit Entsetzen auf Scharons 56 militärisches Vorgehen reagieren. Aus eigener schmerzlicher Erfahrung wissen wir, dass sich dadurch die Probleme nur noch verschärfen. Die USA haben häufig eine andere Sicht der Dinge. Den Streitkräften und ihrem möglichen Einsatz wird oberste Priorität eingeräumt. Nötigenfalls machen wir es allein, hört man sie sagen. Ein Indiz dafür ist die Haltung der USA zur Rüstungskontrolle, ein weiteres ihre Drohungen in Richtung Irak. Selbstverständlich unterstützen wir die Bemühungen, die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen zunächst im Irak zu stoppen. Dafür haben wir die Vereinten Nationen, und die EU sollte an der Entwicklung eines Konzepts mitwirken. Dabei dürfen wir Zwang sicherlich nicht ausschließen, aber Gewalt sollte nicht als Erstes eingesetzt werden. Zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten ist es zu einer Art unnatürlicher Aufgabenverteilung gekommen. Sie nutzen ihre militärische Übermacht und geben damit oft die politische Linie vor, während die Europäische Union häufig für die Schäden aufkommt – zumindest sieht es häufig danach aus. Auf lange Sicht ist das nicht akzeptabel. Weil wir zivile Fähigkeiten für wichtiger erachten als militärische, sollte der transatlantische Dialog auf sie fokussiert werden. 2-148 van den Bos (ELDR). – (NL) Europa kann auf der Weltbühne nur dann eine bestimmende Rolle spielen, wenn es bereit ist, dafür einen hohen Preis zu zahlen. Leider ist das nach wie vor nicht der Fall. Das eigene Unvermögen führt zu Enttäuschungen und sogar zu offensichtlichen Erniedrigungen, wie die jüngste Mission nach Israel gezeigt hat. Der politische Preis für eine effizientere Politik besteht in Einschnitten beim nationalen Mitspracherecht zugunsten eines enger zusammenrückenden Europas. Eine schlagkräftige Außenpolitik kann nicht allein auf Wirtschaftskraft und dem großzügigen Umgang mit Euros beruhen. Der Konflikt im Nahen Osten beweist, wie begrenzt der Einfluss des wichtigsten Handelspartners Israels und des größten Gebers der Palästinenser ist. Ohne den Aufbau einer glaubwürdigen europäischen Verteidigung bleibt Europa ein Kläffer, der um die amerikanische Bulldogge herumschwänzeln darf. Die schnelle Eingreiftruppe gilt in diesem Rahmen als eine notwendige, aber bei weitem noch nicht hinreichende Voraussetzung für die Wahrnehmung sämtlicher Petersberg-Aufgaben und für die Terrorismusbekämpfung. Gegenüber der USMilitärmacht bleibt Europa immer wieder im Nachtrab. Ohne substanzielle Aufstockung der Verteidigungsausgaben wird Europa nie imstande sein, den Rückstand aufzuholen. Und wenn wir diese Politik nicht wollen, nun gut, dann müssen wir uns eben auch mit den Folgen abfinden. Am vordringlichsten geht es darum, die Einsatzbereitschaft der Eingreiftruppe herzustellen. Nun, in Mazedonien liegt ein tragfähiges Konzept für die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der NATO bereit, dem die Türkei zustimmen kann. Griechenland türmt leider nach wie vor Hindernisse auf. Europa bleibt auf jeden Fall in seiner Beschlussfassung autonom. Ohne 09/04/2002 Standardisierung und Rationalisierung der Mittel kommt eine europäische Verteidigung nie vom Fleck. Nationaler Egoismus und kommerzielle Interessen haben der Herausbildung einer Verteidigungsindustrie zu lange im Wege gestanden. Herr Präsident, wenn Europa nicht bereit ist, den politischen und finanziellen Preis für eine glaubwürdige Verteidigung zu zahlen, sollte es sich nicht mehr darüber beklagen, dass es in der Welt eine Nebenrolle spielt. Dann bleiben wir weiterhin die Kläffer und finden kein Gehör. 2-149 Lagendijk (Verts/ALE). – (NL) Zunächst möchte ich die Bemerkung von Herrn Kommissar Patten herausstellen, den zivilen Sicherheitsaspekten komme entscheidende Bedeutung zu. Inzwischen haben wir uns im Parlament an die Anwesenheit eines ehemaligen Generals, unseres Kollegen Morillon, gewöhnt, aber meines Wissens sind in diesem Saal erstmals echte Generäle, wie ich annehme hohe Militärs, zugegen. Meine Herren, ich heiße Sie herzlich willkommen. Dennoch möchte ich betonen, dass Sicherheit für die Europäische Union nicht nur, nicht einmal an erster Stelle militärische Sicherheit bedeutet. Die zivilen Aspekte der Sicherheit wiederum – das Kommissionsmitglied hat sie zu Recht angeführt – haben bewirkt, dass die Europäische Union in Mazedonien einen Erfolg errungen hat. Das hatte nichts mit militärischer Stärke zu tun. Ebenso wenig, Herr Kollege van den Bos, lag es am Kläffen. Er war auf einen wirkungsvollen Mix zwischen zivilen und militärischen Elementen zurückzuführen. Damit erklärt sich der Erfolg der Europäischen Union in Mazedonien, und auf diesem Wege möchte ich auch gern fortfahren. Bekanntlich wollte die Europäische Union in Mazedonien ihre erste große Operation durchführen. Ich unterstütze das zwar voll und ganz, aber wir wissen auch, dass dann in dem Moment die notwendige Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der NATO nach wie vor erhebliche Probleme in sich birgt. Zweifellos gibt es zwischen dem Vereinigten Königreich und der Türkei einen Deal, der wahrlich keinen Schönheitspreis verdient, die Griechen indessen stemmen sich derzeit als Einzige dagegen. Und deshalb möchte ich eindringlich an den Rat, an den Ratspräsidenten, appellieren, in der nächsten Zeit alles daranzusetzen und dafür zu sorgen, dass ein erster Versuch nicht in eine erste riesige Blamage mündet. Die vorliegende Vereinbarung, ich sage es noch einmal, verdient keinen Schönheitspreis, gleichwohl müssen die Griechen gezwungen werden, sich ihr anzuschließen, weil wir uns sonst wirklich blamieren würden, wenn unsere erste Aktion an innerer Zerrissenheit scheitert. Eine letzte Bemerkung zur Bedeutung der gemeinsamen Pläne Europas für Verteidigungsinvestitionen. Derzeit sehen wir uns in den Niederlanden mit den Problemen konfrontiert, die sich ergeben, wenn ein einzelner Mitgliedstaat umfangreiche Investitionen in neue militärische Ausrüstungen tätigen muss. Im Falle der Niederlande handelt es sich um den Nachfolger des F16. Offensichtlich ist dort eine gezielte Abwägung fast 09/04/2002 unmöglich. Und damit meine ich nicht das Prä amerikanischer oder europäischer Flugzeuge. Wir brauchen Zusammenarbeit auf europäischer Ebene, denn ansonsten investieren wir in Dinge, die wir schon längst haben, und dann verfügen wir im moment suprême nicht mehr über hinreichende Mittel für Investitionen in Dinge, die wir wirklich benötigen. Vielen Dank. 2-150 Marset Campos (GUE/NGL). – (ES) Herr Präsident, ich danke Herrn Trillo für seine Rede, der meine Wertschätzung ebenso gilt wie den aufschlussreichen Beiträgen der Kommissionsmitglieder. Wenn der Aufbau Europas ein hoffnungs- und erwartungsvolles Projekt sein soll, dann ist meiner Ansicht nach auch eine Dimension der Sicherheit und Verteidigung erforderlich. Allerdings gibt es drei Aspekte, denen ich nicht zustimme und die vielleicht von entscheidender Bedeutung sind: Zum Ersten glaube ich, dass ein Verteidigungskonzept auf der Grundlage der gemeinsamen Sicherheit angestrebt werden sollte: So stimmt es zwar, dass auf den Terrorismus reagiert werden muss, aber die militärische Antwort reicht nicht aus, wenn sie nicht auf dem Recht – in diesem Fall dem Völkerrecht – und auf der Beseitigung der Ursachen basiert, die solchen Wahnsinn wie den vom 11. September hervorrufen. Deshalb ist es von grundlegender Bedeutung, dass das gemeinsame Sicherheitskonzept ein substanzielles Element in diesem Vorschlag darstellt. Zum Zweiten halten wir es für falsch, unsere gesamte Aufmerksamkeit darauf zu richten, die NATO als unseren Schutzschirm anzusehen und uns insbesondere auf die Zusammenarbeit mit den USA zu konzentrieren. Diese Richtung ist meiner Ansicht nach ein Hindernis, ein Bremsklotz, um die selbständige, unabhängige und wirksame Sicherheits- und Verteidigungspolitik durchzusetzen, die Europa benötigt. Dies geht mit dem dritten Aspekt einher: Es geht um die Rolle, die die Europäische Union mit ihrem Sicherheitsund Verteidigungskonzept jetzt und künftig spielen sollte, es geht um die Förderung des Friedens und von andersgearteten Beziehungen in der Welt, und daher müssen die Vereinten Nationen und das Völkerrecht als einzige Bezugspunkte für das Vorgehen der Europäischen Union gelten. Eben dieser Aspekt ist vom amtierenden Ratspräsidenten nicht berührt oder nicht ausreichend berücksichtigt worden, und er sollte meiner Meinung nach nochmals aufgegriffen werden, denn wenn wir uns nicht auf das Völkerrecht und die internationale Legalität stützen, gehen wir, glaube ich, in die Irre. Gerade dies ist einer der notwendigsten Aspekte in der Gegenwart, um Besonnenheit, Vernunft und ein Solidaritätskonzept in die Lage des Nahen Ostens zu tragen. In dieser Hinsicht wäre es jetzt angebracht, angesichts der uns nicht zur Verfügung stehenden Instrumente auf das Konzept der OSZE zurückzugreifen, um die 57 Sicherheit in Europa zu gewährleisten, und die Aufmerksamkeit einzig und allein auf das zu konzentrieren, was Kommissar Patten und auch andere Redner anführten: die Notwendigkeit der Anhebung des derzeitigen Haushaltslimits, denn es ist unmöglich, zufrieden stellende Fortschritte in der Verteidigungsindustrie, der Koordinierung und Zusammenarbeit mit den von der Union vorgesehenen kümmerlichen Haushaltsmitteln zu erzielen. Abschließend will ich die Bedeutung der parlamentarischen demokratischen Kontrolle erwähnen, sowohl durch das Europäische Parlament als auch durch die verschiedenen nationalen Parlamente. 2-151 Queiró (UEN). – (PT) Herr Präsident! In dieser Aussprache und nachdem wir die Erklärungen des Rates und der Kommission gehört haben, denen ich für ihre Qualität und Sachdienlichkeit danken möchte, scheint es angebracht daran zu erinnern, dass die Europäische Union nach wie vor in ihren Verträgen weder über eine Klausel über die gegenseitige militärische Hilfe ähnlich der in der NATO oder in der Westeuropäischen Union noch über spezielle Bestimmungen zur Zusammenarbeit im Rüstungsbereich verfügt. Was Europa betrifft, so sind diese Fragen bekanntermaßen in dem geänderten Vertrag von Brüssel, im Rahmen der so genannten noch zu lösenden Aufgaben der Westeuropäischen Union geregelt. Hinzu kommt, dass uns allen seit dem 11. September noch klarer und bewusster ist, dass eine neue Definition der Verteidigung erforderlich ist, die innere und äußere Sicherheit miteinander verbindet. Wir müssen uns zurzeit Feinden stellen, die keine Armeen haben und dennoch die Sicherheit der Länder und der Bürger gefährden, ohne dass es den traditionellen Armeen gelingt, darauf im Sinne ihrer Verteidigung eine entscheidende Antwort zu geben. In der globalisierten Welt, in der wir leben, gehen nun Politik, Diplomatie, Informationen, innere Sicherheit und Verteidigung Hand in Hand, um auf diese neuen Gefahren zu reagieren. Die Sicherheit ist zu einem globalen und unteilbaren Begriff geworden, der sich von den herkömmlichen Auffassungen unterscheidet. Deshalb müssen die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten ihre Fähigkeiten auf militärischem Gebiet und im Bereich der Rüstungsherstellung rationalisieren und die Mittel der diplomatischen Zusammenarbeit, der Nachrichtendienste und der justiziellen und polizeilichen Beziehungen in einer echten Synergie der nationalen und länderübergreifenden Politiken verstärken. In Bezug auf die Beziehungen zum Nordatlantikbündnis meinen wir, dass die Bemühungen zur Entwicklung einer gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik auf die Partnerschaft mit der NATO ausgerichtet sein müssen. Die Stärke der europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik liegt eindeutig in der Zusammenarbeit mit der NATO und nicht in der 58 gefährlichen und nutzlosen Versuchung, mit dieser Organisation in irgendeinen Wettbewerb zu treten. Abschließend ein Wort zur parlamentarischen Aufsicht der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik, die bekanntlich auf zwei Ebenen stattfindet: der europäischen, von diesem Parlament sichergestellten, was mit der Prävention und dem zivilen Management von Krisen im Zusammenhang steht, und der nationalen, was deren militärisches Management betrifft, deren Aufsicht von den nationalen Parlamenten ausgeübt wird. Diese Frage war jüngst Gegenstand einer Aussprache und Stellungnahme in diesem Parlament. Deshalb ist es auf jeden Fall angebracht anzumahnen, dass zwischen dem Europäischen Parlament und den nationalen Parlamenten in den Fragen zur Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik die Beziehungen enger zu gestalten sind und ein umfassenderer Informationsaustausch erfolgen muss, um den einzelnen parlamentarischen Organen eine sachdienlichere und zweckgemäßere Ausübung ihrer demokratischen Aufsicht zu ermöglichen. 2-152 Bonde (EDD). – (DA) Herr Präsident, Nationen verfügen über Machtmittel wie Polizei, Währungen und Militär. Dass die EU jetzt über diese Machtmittel bestimmen will, ist nicht durch praktische Erfordernisse motiviert. Die grenzüberschreitende Kriminalität könnte durch Interpol bekämpft werden. Stattdessen soll mit Europol der Grundstein zu einem europäischen FBI gelegt werden. Sinn der Währungsunion ist nicht das gemeinsame Geld für den internationalen Handel, sondern das Verbot nationaler Währungen, was zu einer gemeinsamen wirtschaftlichen Regierung führen wird. Und der Zweck der schnellen Eingreiftruppe (Rapid Reaction Force) ist nicht nur die Friedenssicherung, da es dafür die UNO und die OSZE gibt. Dahinter verbirgt sich die schlecht versteckte Absicht zur Schaffung eines gemeinsamen Militärs, das im Laufe der Zeit die NATO ablösen kann. Die EU soll zu einem Staat mit gemeinsamer Polizei, Währung und Militär werden. Meine Fraktion hat eine andere Vision von Europa. Wir wünschen uns ein Europa der Demokratien, in dem selbständige Länder in Bereichen zusammenarbeiten, die wir nicht alleine in den Griff bekommen, aber wir wünschen uns keine EU, die zu einer neuen Supermacht mit dem Militär einer Supermacht ausgebaut wird. Die EU ist der mächtigste Handelsblock der Welt. Es gibt Großmächte, die früher Kolonialmächte waren. Es ist nicht sicher, dass wir überall in der Welt als so friedlich eingeschätzt werden, wie wir uns selbst sehen. Auch um des Friedens willen ist es besser, wenn wir uns mit der UNO, der OSZE und der NATO begnügen, anstatt eine neue Militärmacht aufzubauen. 2-153 Souchet (NI). – (FR) Herr amtierender Ratspräsident, Herr Präsident, meine Herren Kommissionsmitglieder! Man darf sich nicht mit schönen Worten begnügen. Wir kommen nicht um die traurige Feststellung herum, dass trotz einiger positiver Anzeichen, wie der Entscheidung zur Realisierung des Satellitenortungsprogramms 09/04/2002 GALILEO und zum Bau des militärischen Transportflugzeugs A400M bis 2008 nach endlosen und mühsamen Verhandlungen, die europäische Verteidigung nicht in der Lage ist, konkrete Gestalt anzunehmen und meist nicht über das Stadium der Semantik oder der Komitologie hinauskommt. Dass es so schlecht um die europäische Verteidigung bestellt ist, liegt daran, dass das Verfahren der variablen Geometrie nicht konsequent zur Anwendung kommt, welches es den Mitgliedstaaten ermöglichen würde, entsprechend ihren gemeinsamen strategischen Interessen zu handeln und daraus die einzusetzenden Mittel abzuleiten. Das gewählte ungeeignete Verfahren führt dazu, dass wir immer noch nicht über die wichtigsten Elemente verfügen, die unseren gemeinsamen Verteidigungsbedürfnissen gerecht würden. Wir haben immer noch keine europäische Rüstungsagentur. Jetzt, wo die Luftkampfflotten in der ganzen Welt ersetzt werden müssen, stehen die Europäer dieser Herausforderung schlecht gewappnet gegenüber und lassen es im Gegensatz zu ihren entschlossenen und innovativen amerikanischen Rivalen an Geschlossenheit fehlen. Wir haben kein Raketenabwehrprogramm. Die Verurteilung des amerikanischen Vorhabens ersetzt bei den Europäern eine eigene Politik in diesem Bereich. Ferner sind die Verteidigungshaushalte überall mit Ausnahme des Vereinigten Königreichs im Schrumpfen begriffen. In den letzten zehn Jahren haben die Verteidigungshaushalte den meisten unserer Regierungen als Anpassungsvariable gedient und haben so im Umfang und auch anteilig in erschreckender Weise abgenommen. Der Schock der Ereignisse des 11. September und die Gewissheit, einen nunmehr ständigen Kampf gegen den Terrorismus führen zu müssen, hat bei den europäischen Spitzenpolitikern – seltsamerweise, denn wir sind ebenso gefährdet – nicht zu dem erforderlichen Ruck geführt. Es ist jedoch höchste Zeit, das verhängnisvolle Gerede von den Friedensdividenden endgültig einzustellen. Um den neuen Gefahren begegnen zu können, kommen unsere Länder um eine beträchtliche Erhöhung ihrer Verteidigungsaufwendungen nicht herum. Dies wird umso schwerer sein, da man sich in Europa an eine gewisse Bequemlichkeit gewöhnt hat. Es ist vielleicht nicht ganz unnütz, dies in Zeiten des Wahlkampfes in einigen Mitgliedstaaten hervorzuheben. 2-154 Morillon (PPE-DE). – (FR) Herr Präsident, Herr amtierender Ratspräsident! Im Verlaufe der letzten zehn Jahre ist sich die Öffentlichkeit immer mehr der Notwendigkeit bewusst geworden, die Europäische Union mit einer autonomen Verteidigungskapazität auszustatten, damit sie bei der Regelung der internationalen Angelegenheiten mit dem politischen Gewicht auftreten kann, das ihr aufgrund ihrer moralischen Autorität und ihrer Wirtschaftskraft eigentlich zukommt. Die Union, die an der Lösung der jugoslawischen Krise nicht beteiligt war, da sie nicht mit 09/04/2002 einer Stimme zu sprechen vermochte, die im Kosovo einen Krieg führte, bei dem sich herausstellte, dass sie in einer Reihe von wesentlichen Bereichen auf amerikanische Mittel angewiesen war, ist auch heute weiterhin auf der internationalen Bühne nicht präsent, weder in Afghanistan noch im Nahen Osten, da sie in der kurzen Zeit ihre wesentlichen Lücken nicht schließen konnte und vor allem da es ihr an dem politischen Willen fehlte, die dafür erforderlichen Mittel aufzubringen. Herr Kommissar Patten, wir werden keine Aufstockung der Haushalte um 14 % fordern, doch bereits vor zwei Jahren hat unser Parlament mit der Verabschiedung des Initiativberichts unserer Kollegin Lalumière zur Verteidigungspolitik eine grundlegende Passage gebilligt, in der die Mitgliedstaaten aufgefordert werden – ich zitiere -, „nicht von vornherein eine Aufstockung der Haushaltsmittel aus[zu]schließen, wenn eine solche Aufstockung für die Glaubwürdigkeit der Union notwendig ist.“ Es ist jedoch festzustellen, dass diese Aufforderung nicht umgesetzt worden ist und dass – abgesehen vom Vereinigten Königreich – die europäischen Regierungen die regelmäßige Verringerung ihrer Verteidigungsaufwendungen unerschütterlich fortgesetzt und so den erklärten Absichten jegliche Glaubwürdigkeit entzogen haben. Angesichts der beträchtlichen Anstrengungen, die die USA nach dem Schock vom 11. September unternommenen haben, muss die Europäische Union heute ihrer Verantwortung nachkommen. Entweder begnügt sie sich damit, ihren amerikanischen Partner die militärischen Probleme allein regeln zu lassen, und übernimmt es lediglich wie bisher, die Friedensprobleme mehr oder weniger mit ihm zusammen zu regeln, wobei sie dann, Herr Wiersma, Herr Lagendijk und Herr Bonde, die Rolle der Athener im alten Rom spielt, oder aber sie entscheidet sich endlich, ihre Ausgaben durch Bündelung der bisher zersplitterten Aufwendungen nicht nur effektiver zu gestalten, sondern, jawohl Herr Kommissar Patten, diese auch zu erhöhen. Wenn ich diese schwierige Entscheidung erneut vorschlage, halte ich es für angebracht, darauf zu verweisen, dass die gegenwärtig für Rüstungszwecke entwickelten Technologien stets dualer Natur sind und daher Auswirkungen auf sämtliche zivilen und militärischen Kapazitäten der europäischen Industrie haben werden. Ja, im Vordergrund muss die Errichtung einer wirklichen europäischen Rüstungsindustrie stehen, die in einer ersten Phase – wie Sie, Herr Kommissar, und Sie, Herr amtierender Ratspräsident, bereits darlegten – mit einem gemeinsamen europäischen Haushalt für Forschung und Entwicklung ausgestattet werden muss. Was halten Sie, Herr amtierender Ratspräsident, vom Vorschlag des französischen Präsidentschaftskandidaten François Bayrou, einen solchen Haushalt möglichst rasch mit einem Beitrag von 0,5 % des BIP jedes Mitgliedstaats zu bilden? 2-155 Titley (PSE). – (EN) Herr Präsident, Kommissar Patten bezweifelte, dass es uns gelingen würde, vor unseren 59 Wählern eine Forderung nach Erhöhung der Verteidigungsausgaben zu rechtfertigen. Er vermutet zu Recht, dass eine solche Forderung auf wenig Gegenliebe stoßen würde. Es sollte jedoch möglich sein, die Verteidigungsausgaben weit effizienter und effektiver zu gestalten. Im Kosovo mussten wir feststellen, dass wir zwar 60 % dessen ausgeben, was die Amerikaner aufwenden, dass wir damit jedoch nur 10 % ihres Einflusses erzielen. Als Steuerzahler möchte ich wissen, was in diesem Fall mit unserem Geld geschieht. Die Antwort lautet: Verschwendung, Ineffizienz und Überschneidungen, und damit müssen wir uns auseinandersetzen. Es ist Aufgabe der Kommission, etwas dagegen zu unternehmen. Die Mitteilungen von 1996 und 1997 vermittelten den Eindruck, als habe die Kommission dies auch vor. Doch während die Kommission von Herrn Santer bereit war, kühn neue Wege zu beschreiten, verschanzt sich die jetzige Kommission hinter Barrikaden und scheut sich, in dieser Sache den Mitgliedstaaten gegenüber entschlossen aufzutreten. Sie kommt damit ihren Pflichten als Hüterin der Verträge nicht nach. Können Sie, Herr Liikanen, bestätigen, dass die Entscheidungen C-70/94 und C-83/94 des Gerichtshofes die Kommission dazu befugen, die Auslegung von Artikel 296 EG-Vertrag durch die Mitgliedstaaten, die in diesem Artikel eine Art von in den Römischen Verträgen keineswegs beabsichtigten Freibrief sehen, anzufechten? Wir wollen, dass die Kommission den Weg weist. Ich begrüße, was Herr Liikanen gesagt hat, aber wir kommen einfach nicht schnell genug voran. Wir können unsere Truppen nicht in den Kampf schicken, wenn wir nicht in der Lage sind, sie entsprechend zu unterstützen. Wie George Robertson sagte, verhält es sich mit der Frage der Gefechtsbereitschaft wie mit der der Schwangerschaft: Es gibt nur eine Antwort, Ja oder Nein. Man kann sich nicht einfach auf ein Drittel der erforderlichen Verteidigungsfähigkeit beschränken, wie der spanische Verteidigungsminister sagte. Wieso nur ein Drittel? Wenn es uns mit einer europäischen Verteidigungsidentität ernst ist, dann müssen wir den entsprechenden Erfordernissen in vollem Umfang gerecht werden. Ich möchte, dass wir ernsthaft nach einer Lösung für dieses Problem suchen. Wir brauchen jemanden, der Verantwortung übernimmt. Wir brauchen, um einen Begriff aus der Fußballterminologie zu gebrauchen, jemanden wie Roy Kean, der das Spiel macht und dafür sorgt, dass unsere Gefechtsbereitschaft den Anforderungen entspricht. 2-156 Duff (ELDR). – (EN) Herr Präsident, ich danke dem Herrn Minister für seinen äußerst interessanten Beitrag und seine Unterstützung für die Bildung eines Ministerrates im Bereich Verteidigung. Was ich nicht verstehe, das ist der genaue Status des zwischen Großbritannien, den USA und der Türkei, zwischen der Europäischen Union und den europäischen NATOMitgliedern, die nicht der EU angehören, ausgehandelten 60 Vertragsentwurfs. Obwohl der Vertragsentwurf noch recht geheim ist, habe ich ihn sehr aufmerksam gelesen. Meiner Ansicht nach widerspiegelt er recht getreu die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Nizza, die besagen, dass durch die schnelle Eingreiftruppe nicht nur die Sicherheitsinteressen der Europäischen Union, sondern auch die der Türkei garantiert werden sollten. Der Vertragsentwurf gestattet dem Rat die Hinzuziehung der Türkei in Fällen, in denen kein NATO-Einsatz erforderlich ist. Meiner Ansicht nach stellt das keine Bedrohung der Autonomie der Europäischen Union dar. Ich wäre sehr dankbar, wenn mir jemand erklären könnte, worin das Problem im Rat besteht. 2-157 Lannoye (Verts/ALE). – (FR) Herr Präsident, ich möchte eine Frage aufwerfen, die mit den beiden heute Nachmittag debattierten Politikbereichen in Zusammenhang steht. Es handelt sich um die Problematik des Einsatzes von Waffen und Munition mit abgereichertem Uran. Ich erinnere daran, dass das Europäische Parlament am 15. Januar 2001 eine Entschließung angenommen hat, in der die Annahme eines Moratoriums für den Einsatz solcher Waffen und Geschosse gefordert wird. Vor kurzem, am 27. März 2002, hat das Umweltprogramm der Vereinten Nationen die Ergebnisse einer Untersuchung über sieben im Balkankrieg 1999 durch den Einsatz von Geschossen mit abgereichertem Uran betroffene Gebiete in Serbien und Montenegro veröffentlicht. Die Studie bestätigt eine allgemeine Kontaminierung von fünf der sechs untersuchten Gebiete; in zwei Gebieten ist das Vorhandensein von abgereicherten Uranpartikeln in der Umgebungsluft festzustellen. Die Messergebnisse belegen, dass durch die Einschläge solcher Geschosse uranhaltiger Staub weiträumig in die Umwelt gelangt ist. Auch wenn der Grad der radioaktiven Verseuchung vom UN-Umweltprogramm als gering angegeben wird, so bestätigt diese Verseuchung doch nichtsdestoweniger die Risiken, die von der Verwendung von Waffen und Geschossen mit abgereichertem Uran natürlich für die Militärangehörigen, aber auch für die Zivilbevölkerung ausgehen, und zwar sicherlich über mehrere Generationen. Auch wenn dies heute noch durch keine offiziellen Angaben bestätigt wird, bestehen doch zahlreiche Hinweise darauf, dass ein Teil des massiv bombardierten afghanischen Territoriums mit abgereichertem Uran verseucht ist, so die Äußerungen von US-Außenminister Rumsfeld, der von einem kontaminierten Gebiet sprach; die von pakistanischen Wissenschaftlern geäußerten Befürchtungen und vor allem die Bestätigung des Einsatzes ferngesteuerter Bomben mit Kernen aus sehr hartem Metall, wahrscheinlich abgereichertes Uran. Nach unseren Informationen wird das UNEP in den nächsten Wochen eine Studie über Kriegsauswirkungen auf die Umwelt in Angriff nehmen. Es bleiben jedoch Fragen, die ich dem Rat stellen möchte: Beabsichtigt der 09/04/2002 Rat, spezielle Maßnahmen zu ergreifen, um den Schutz von Truppen und Hilfsorganisationen vor Ort in Afghanistan zu gewährleisten? Welche Auffassung hat der Rat hinsichtlich des langfristigen Einsatzes solcher Waffen und Munition angesichts der Tatsache, dass es sich dabei um Waffen handelt, deren Auswirkungen unterschiedslos die Zivilbevölkerung ebenso wie die militärischen Kräfte treffen? 2-158 Korakas (GUE/NGL). – (EL) Herr Präsident! Wieder einmal wird eine Aussprache über die gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik sowie über die Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der NATO geführt, ohne dass die Verantwortlichen den Gegner benennen, dessen Bekämpfung die vorgeschlagene Verwendung und Aufstockung der militärischen Mittel rechtfertigen würde. Nach Überzeugung der KPG und der anderen friedliebenden Kräfte in Griechenland dient diese Politik nicht dem Frieden. Es handelt sich vielmehr um eine vor allem auf militärischem Gebiet praktizierte Interventionspolitik, die je nach Belieben den Schutz der Menschenrechte bzw. die Bekämpfung des Terrorismus, den diejenigen, die jetzt intervenieren wollen, selbst provozieren oder fördern, zum Vorwand nimmt, wobei sie die Lasten auf das Volk abwälzt, die Gewinne jedoch wie üblich dem Großkapital zuschanzt. Das Ziel besteht in der Neuaufteilung der Märkte zugunsten der Stärkeren. Lassen Sie es uns ganz offen sagen: Um dieses Ziel zu erreichen, wird sogar aus dem terroristischen Anschlag vom 11. September Profit geschlagen. Dies geschieht in einer solch provokanten Weise, dass man sich fragt, wer denn in Wirklichkeit hinter den Anschlägen steckt. Deshalb lehnen wir, lehnen alle friedliebenden Kräfte diese Politik ab. Unsere Vision ist eine andere Welt, die sich in jeder Hinsicht von der heutigen Welt, in der bedauerlicherweise mehr und mehr die Gesetze des Dschungels herrschen, unterscheidet. 2-159 Belder (EDD). – (NL) Herr Präsident! Die gemeinsame Aussprache über die Verteidigungspolitik der Europäischen Union und die Verteidigungsindustrie spricht Bände. Zwar liegen zwei gesonderte Entschließungsanträge vor, die Verbindung zwischen beiden wird darin allerdings künstlich aufrechterhalten. Ich bin dafür, beide Themen zu entflechten. Die Verteidigungspolitik kann im Zusammenhang mit der Europäischen Union vernünftig erörtert werden. Die nationalen Verteidigungsanstrengungen vorzugsweise in dem größeren Rahmen der NATO zu koordinieren schadet nichts. Gleichwohl bleiben letztlich die Mitgliedstaaten verantwortlich. Eine europäische Verteidigungspolitik setzt allerdings Übereinstimmung über ein strategisches Konzept voraus. Und dabei geht es meines Erachtens nicht um headline goals und den Entwurf nebulöser Szenarien. Was 09/04/2002 bezweckt denn Europa schließlich mit seiner Verteidigungspolitik? Welche konkreten Bedrohungen gibt es, und wie vermögen wir darauf eine passende Antwort zu geben? Bis zum heutigen Tage bleibt der Rat eine einmütige Antwort schuldig. Vereinbarungen über die Verteidigungsindustrie auf europäischer Ebene zu treffen, halte ich nicht für sinnvoll. Das Argument, dies gereiche der ESVP zum Vorteil, ist nicht stichhaltig. Offenbar geht es hier einzig und allein um die Interessen der Großindustrie. In der Praxis wird militärisches Gerät mit Hilfe von Joint Ventures hergestellt. Diese sind nicht auf den europäischen Kontinent beschränkt. Außerdem herrscht in der europäischen Industrie derzeit kaum Einigkeit. Die Belange der einzelnen Mitgliedstaaten wiegen schwer. EU-Projekte verlaufen im Allgemeinen zögerlich. Deshalb stellt sich nur die Frage, was letztendlich der militärischen Fähigkeit, die im Moment erheblich begrenzt ist, mehr zugute kommt, europäisches oder anderes Gerät? 2-160 Kronberger (NI). – Herr Präsident! Die Aufteilung der Welt in Gut und Böse ist keine zielführende Definition für eine aktive Friedenspolitik - zumal die Definition von Gut und Böse einseitig gemäß den jeweiligen Interessen vorgenommen wird. Jeder militärische Konflikt hat eine Vorgeschichte. Man darf z. B. nicht vergessen, dass das Taliban-Regime in Afghanistan von multinationalen Ölinteressen unterstützt und gefördert worden ist. Dies war allgemein bekannt. Bereits damals wäre es wichtig gewesen, auf die Gefahren, die aus dieser Unterstützung resultieren, hinzuweisen. Wenn nun die Vereinigten Staaten androhen, in Zukunft den Irak und möglicherweise auch noch andere Staaten wie den Iran und Nordkorea anzugreifen, so ist das ein enorm gefährliches Spiel, das jederzeit außer Kontrolle geraten kann. Die Europäische Union muss hier stärker als bisher als Hüterin der Wertestandards des Völkerrechts auftreten. Dies bedarf eines hohen Ausmaßes an Zivilcourage und Unabhängigkeit. 2-161 von Wogau (PPE-DE). – Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wenn es heute in dieser Debatte auch um die industriellen Aspekte der europäischen Verteidigungspolitik geht, dann ist das ein wichtiges Ereignis. Wir sollten uns daran erinnern, dass die Väter der Europäischen Union diese nicht deswegen gegründet haben, weil sie wirtschaftlich zusammenarbeiten wollten, sondern dass deren erste Aufgabe sein sollte, den Frieden zu sichern, und dass es schon in den Jahren 1952 bis 1954 ein Projekt für eine europäische Verteidigungspolitik gegeben hat. Es ist richtig, dass wir diesen Faden heute wieder aufgreifen. Kommissar Patten hat uns herausgefordert. Er hat uns die Frage gestellt: Wären wir bereit zu fordern, dass 14 % mehr für Verteidigung ausgegeben werden, wie das in den Vereinigten Staaten der Fall ist? Ich möchte 61 aber zunächst einmal eine andere Forderung stellen, die Forderung nämlich, dass wir das Geld, das wir ohnehin für Verteidigung aufwenden, sinnvoller ausgeben, dass nicht 15 unterschiedliche Politiken auf diesem Gebiet betrieben werden, sondern dass die Synergien genutzt werden, die dadurch möglich sind, dass wir in diesem Bereich zusammenarbeiten. Dazu gehört, dass in diesem Bereich vermehrt die Regeln des europäischen Binnenmarktes angewendet werden müssen. Hier gibt es Ausnahmen, die sinnvoll sind, aber diese Ausnahmen werden zu extensiv angewendet, und darum müssen wir dafür sorgen, dass diese Regeln zunehmend Anwendung finden. Wenn 15 verschiedene Nationen letztendlich zusammenarbeiten, dann gehört dazu auf diesem Gebiet auch eine gewisse Standardisierung, weil sonst die größten Kompatibilitätsprobleme entstehen. Wir haben im zivilen Bereich Verfahren bei der Standardisierung entwickelt, die auch in diesem Zusammenhang, insbesondere im Hinblick auf den dualen Gebrauch, nützlich sein können. Schließlich sollten wir uns vor Augen führen, dass das wichtigste Pilotprojekt auf diesem Gebiet die Kriseninterventionstruppe ist, die in Helsinki beschlossen wurde. Die Frage ist: Sollte die Europäische Union in absehbarer Zeit tatsächlich die Führung in Mazedonien übernehmen? Ich bin der Auffassung, dass wir dies sehr sorgfältig prüfen müssen. Wir dürfen hier nicht den ersten Schritt vor dem nächsten tun. Wir dürfen nicht in eine Situation kommen, in der wir von irgendeiner Seite erpresst werden, denn dieser erste Einsatz Europas wird für uns von allergrößter Bedeutung sein. 2-162 Lalumière (PSE). – (FR) Herr Präsident, Herr amtierender Ratspräsident, meine Herren Kommissare! Zuerst möchte ich Ihre Anwesenheit, Herr Minister, in unserem Haus begrüßen. Im Verlauf der einzelnen Präsidentschaften ist es nunmehr üblich geworden, dass uns die Verteidigungsminister einen Besuch abstatten, was ein wirklicher Fortschritt ist. Ich möchte auch begrüßen, dass Sie auf die ESVP ihren Wahlspruch „Mehr Europa“ anwenden wollen. In diesem Zusammenhang möchte ich darauf verweisen, dass die ESVP sehr beliebt ist, da sich nach den EurobarometerBefragungen über 70 % der Europäer eine europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik wünschen, sofern diese glaubwürdig ist. Ebenso begrüße ich Ihre Absicht, an der Einführung einer mediterranen Dimension der ESVP arbeiten zu wollen. Neben diesen positiven Punkten möchte ich Ihnen meinerseits zwei Fragen stellen, deren erste wie folgt lautet: Was unternimmt die spanische Präsidentschaft, um die Verhandlungen zwischen der Europäischen Union und der NATO voranzubringen, um den Widerstand einiger Länder zu überwinden? Herr Minister, Sie haben diesen Punkt bereits angesprochen. Können Sie uns genau sagen, wie der heutige Stand in dieser Hinsicht ist? Parallel dazu haben Sie 62 Überlegungen zur Zukunft der NATO und über die möglichen Folgen der Veränderungen der NATO für unsere europäische Sicherheitsund Verteidigungspolitik unter Berücksichtigung der jüngsten Stellungnahmen unserer amerikanischen Freunde, der Appelle Russlands und der Entwicklung seit dem 11. September eingeleitet. Meine zweite Frage richtet sich gleichermaßen an den Minister wie an den Kommissar. Es handelt sich um die Folgen des 11. September sowohl für die zivilen Mittel der Kommission als auch für die in die Kompetenz des Rates fallenden militärischen Mittel. Herr Minister, Sie haben den Antiterrorkampf erwähnt, doch Sie haben nichts dazu gesagt, ob unsere seit Köln und Helsinki festgelegte ESVP für diese neue Kampfform geeignet ist. Kann man sich auf unsere ESVP nicht nur bei den Petersberg-Missionen verlassen, sondern auch im Antiterrorkampf? Müssen nicht einige Elemente unseres Konzepts neu überdacht werden, und wenn ja, welche? Ist die spanische Präsidentschaft bereit, solche neuen Überlegungen einzuleiten? Diese scheinen mir notwendig zu sein. 2-163 Atkins (PPE-DE). – (EN) Herr Präsident, im Bereich der militärischen Beschaffungswirtschaft ist der Grundsatz der europäischen Zusammenarbeit fest etabliert. Ich habe es bei zahlreichen Projekten in meiner Region, wie z. B. beim Tornado, dem Eurofighter und selbst beim Airbus und davon abgeleiteten Erzeugnissen, in Aktion gesehen. Ich war sogar eine Zeit lang der für Aerospace und damit den Airbus zuständige Minister und gehöre damit zu jenen, die den A400M möglichst bald in der Luft sehen wollen. Zwischen den Unternehmen im englischen Nordwesten und Spezialisten in der ganzen Europäischen Union besteht eine enge und langjährige Zusammenarbeit, und diese Unternehmen hoffen beispielsweise auf eine Mitarbeit am Galileo-Projekt, wobei es keine Rolle spielt, ob es militärisch genutzt wird oder nicht. Die Rüstungsindustrie ist für die Union von immenser Bedeutung. Zum einen natürlich aus militärstrategischen Gründen, aber auch aus Gründen der Hochtechnologie. So können militärtechnische Entwicklungen häufig für zivile Zwecke genutzt werden. Und schließlich leistet dieser Wirtschaftszweig mit seinen Arbeitsplätzen, Infrastruktureinrichtungen und Gewinnen einen Beitrag zur Entwicklung der Kommunen. Doch es gibt auch Verschwendung. Da werden Kosten überschritten, Prämien gezahlt, außervertragliche Zuwendungen oder auf gut Deutsch - Bestechungsgelder vermittelt usw. Auch in der Rüstungsindustrie sollte in abgewandelter Form gelten, was beim Militär gilt - Kooperation, Koordination und Kostenkontrolle. Wie viele meiner Kollegen in der Gruppe der britischen Konservativen habe auch ich grundsätzliche Bedenken, was die EVSP betrifft. Welche Auswirkungen werden beispielsweise die Kontrolle und Beschränkungen von Waffenexporten auf die souveränen Rechte der 09/04/2002 Mitgliedstaaten haben? Worin bestehen die konkreten Aufgaben der Europäischen Rüstungsagentur? Warum sollte die Erfüllung der aus der EVSP resultierenden Anforderungen für die Verteidigungsfähigkeit oberste Priorität genießen? Generell sind diese Ziele jedoch zu begrüßen, und mit etwas Geschick sollten sie auch zu erreichen sein. Ich befürworte die Ziele vom Grundsatz her. 2-164 Swoboda (PSE). - Herr Präsident, Herr Ratspräsident, sehr geehrte Herren Kommissare! Kommissar Patten meinte, wir sollten die nichtmilitärischen Aspekte der europäischen Außen- und Sicherheitspolitik nicht unterschätzen. Das ist absolut richtig! Auf der anderen Seite ist es aber ebenso richtig, wie Elmar Brok und Gary Titley festgestellt haben, dass unsere Militärausgaben von hoher Ineffizienz getragen sind, insbesondere aus europäischer Perspektive. Derzeit herrschen – und das ist kein Geheimnis – in vielen Ländern der Europäischen Union Unsicherheit und sogar Chaos bei der Beschaffungspolitik. Wir brauchen einen von Rat und Kommission gemeinsam eingesetzten Beauftragten für Verteidigung, insbesondere für das militärische Beschaffungswesen. Er oder sie müssten sowohl dem Hohen Vertreter für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, also Herrn Solana, als auch den Kommissaren Patten und Liikanen gegenüber Rechenschaft ablegen und einen gemeinsamen Verteidigungs- und Beschaffungsplan entwickeln. Es geht primär nicht, Kommissar Patten, um Mehrausgaben für militärisches Gerät, es geht um eine aufeinander abgestimmte, vorrangig auch für die europäische Verteidigung geeignete Beschaffungspolitik in den Mitgliedsländern der EU. Das ist ein Gebot der Sicherheit, der Effizienz und der Sparsamkeit. 2-165 Oostlander (PPE-DE). – (NL) Herr Präsident! Schon oft war zu hören, die Europäische Union sei gewissermaßen ein wirtschaftlicher Riese, aber ein militärischer und politischer Zwerg. Die Öffentlichkeit hat das damals kaum glauben können. Die Kriege in Jugoslawien haben dies letztendlich jedem, der es nur sehen wollte, ganz nachdrücklich zu Bewusstsein gebracht. Hohe Militärs nahezu des gesamten europäischen Pfeilers der NATO haben sich im Fernsehen dahingehend geäußert, wir könnten die JNA, die in Auflösung begriffene jugoslawische Armee, nicht besiegen. Das hat ein zutiefst trauriges Bild von dem gezeichnet, wozu wir als Europäische Union und europäischer Pfeiler der NATO in der Lage sind. Erfreulicherweise haben wir seit dieser Zeit gelernt. Wir haben gelernt, uns der Geschehnisse zu schämen, und offensichtlich haben wir doch auch Fortschritte erzielt. Wir haben sogar den Mut, bestimmte Aufgaben zu übernehmen, den Amerikanern abzunehmen. Die Rede ist von Mazedonien und von einer speziellen Rolle der Europäischen Union, gerade in Bosnien. 09/04/2002 Es geht also vorwärts. Von dem Mut, die Militärausgaben aufzustocken, ist allerdings noch wenig zu spüren. Herr Patten hat bereits darauf hingewiesen: im Grunde gibt es in diesem Parlament durchaus eine klare Mehrheit für eine Anhebung der Verteidigungshaushalte, aber man muss verdammt gut zwischen den Zeilen lesen können, um zu erkennen, dass dem auch so ist. Für noch entscheidender halte ich eigentlich, dass unseren Anstrengungen kein Erfolg beschieden ist. Soeben wurde schon dargestellt, woher das rührt. Zahlreiche Elemente spielen eine Rolle: verschiedene Argumente, nationale Überlegungen weniger rationaler Art, die Einstellung des Redners, die wirtschaftlichen Vorteile für die Industrie und diverse Gesichtspunkte sind dann relevant, wenn es um Verteidigungsanstrengungen und Beschaffung geht. Prinzipiell haben wir ein starkes Bedürfnis an europäischer Politik mit einer klaren Vision. Und die Bevölkerung erkennt das klar und deutlich, wie auch die Zahlen von Frau Lalumière beweisen, aber wie wir soeben auch vernommen haben, ist das in manchen Ministerien bei weitem noch nicht so populär. Wir sollten die Botschaft weiterhin verkünden. Nationale Souveränität ist insofern sinnvoll, als sie insbesondere der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger dient. Falls das nicht machbar ist, indem man die nationale Souveränität davon trennt, müssen wir lernen, es in einem breiteren Kontext zu sehen. 2-166 Katiforis (PSE). – (EL) Herr Präsident, Herr Ratspräsident, verehrte Kommissare, liebe Kolleginnen und Kollegen! Eine besondere und bedeutende Seite der gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik stellen die Beziehungen zwischen den in der Aufstellung befindlichen europäischen Streitkräften und der NATO dar. Ein Aspekt dieser Beziehung besteht darin, dass die NATO die Organisation für die kollektive Sicherheit ist, auf die Europa seine Verteidigung stützt. Dieses Konzept ist weder darauf ausgerichtet, noch in der Lage, die Rolle der NATO zu übernehmen. Das steht außer Frage. 63 Ein Langzeitabkommen über die Nutzung von NATOMitteln durch die europäischen Streitkräfte würde zweifellos einen Fortschritt darstellen, aber wir wissen alle um die enormen Schwierigkeiten, die einem solchen Abkommen im Wege stehen und die wir zu überwinden hoffen. Ein Kollege hat gesagt, auch die Griechen müssten bestimmte Dinge akzeptieren. Ich weiß nicht, welche damit gemeint sind. Die Unabhängigkeit der europäischen Verteidigungspolitik ist keine spezifisch griechische Angelegenheit. Das anzunehmen wäre doch lächerlich. Das Problem hat eine weitaus größere Dimension, es betrifft die Glaubwürdigkeit unserer Politik, und uns allen ist auferlegt, sie zu bewahren. 2-167 Medina Ortega (PSE). – (ES) Herr Präsident, ich möchte den Herrn amtierenden Ratspräsidenten zu dem wichtigen Impuls beglückwünschen, den er dem Start der europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik durch die Einberufung eines speziellem Rates „Verteidigung“ verliehen hat. Ich glaube, die heutige Debatte kann eine große Hilfe für die Politik darstellen, die der amtierende Ratspräsident verfolgen will, denn es besteht ein kleiner Unterschied in der Beurteilung zwischen ihm und vielen der Teilnehmer: Der Herr amtierende Ratspräsident hat den zwischenstaatlichen Charakter der Verteidigungspolitik betont, und hier haben einerseits Herr Brok und andererseits eine Reihe weiterer Abgeordneter wie Herr Titley, Herr Marset, Herr Morillon usw. und die Kommissionsmitglieder Patten und Liikanen darauf hingewiesen, dass es Elemente für eine europäische Politik im Bereich der Rüstungsindustrie gibt. Artikel 296 ist ein Schloss, das nicht vollkommen verriegelt ist. Es gibt einen Schlüssel; es besteht die Möglichkeit, es zu öffnen: Wir haben bereits eine Rechtsprechung des Gerichtshofs, die den Weg dazu ebnet, und ich hoffe, dass der Rat neben den Aktionen auf zwischenstaatlicher Ebene die Möglichkeit einer Entwicklung des Gemeinschaftsrechts speziell auf Gemeinschaftsebene in Betracht zieht. 2-168 Zudem gibt es für die europäischen Streitkräfte keinen Grund, Mittel zu erwerben, über die die NATO bereits verfügt, da es keinen Sinn macht, Ausgaben doppelt zu tätigen. Ich bin mir nicht sicher, ob der zweite Punkt gleichbedeutend mit dem ersten ist. Dieser Ansatz setzt die völlige konzeptionelle Übereinstimmung und Kongruenz in Bezug darauf voraus, wie die Europäische Union und die NATO Politik machen, und diese völlige Übereinstimmung kann niemand garantieren. Es ist wirklich nicht beabsichtigt, zur NATO eine konträre, feindselige Haltung einzunehmen, aber das Bündnis könnte bereits eine geringfügige Meinungsverschiedenheit zum Anlass nehmen, den Streitkräften der EU die Bereitstellung seiner Ausrüstungen zu verweigern. Trillo-Figueroa, Rat. – (ES) Herr Präsident, ich knüpfe an die letzten Worte des Abgeordneten Professor Medina Ortega an. Ich gestehe, dass mich der Grad der Unterstützung überrascht hat, den wahrscheinlich keiner meiner Amtskollegen für Verteidigung vom Europäischen Parlament mit allen logischen Nuancen seiner legitimen Pluralität für die europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik festzustellen Gelegenheit hatte. Ebenso überraschen mich die vielen Möglichkeiten und Varianten, die sich in jeder einzelnen Rede eröffnet haben, für die ich danke und die ich sorgfältig vermerkt habe. Ich glaube, Frau Lalumière hat Recht, wenn sie sagt, dass die europäische Sicherheitsund Verteidigungspolitik nach dieser Sitzung und im 64 Ergebnis der Umfragen, die sie uns vorgetragen hat – die im Wesentlichen mit denen meines Landes übereinstimmen –, eine gute Perspektive hat. Ich möchte meine Antworten einteilen in Überlegungen für die nächste Zukunft und die für eine Zukunft, die ich mir zum Greifen nahe wünsche, die aber vielleicht noch in einiger Ferne liegt. Mit besonderem Interesse verfolgte ich die Ausführungen von Kommissar Patten zu den Haushaltsthemen wie auch die Antwort, die unter anderem Herr Souchet dazu gegeben hat. Könnten wir doch solche Dinge immer und in allen Parlamenten hören. Die Verteidigungsminister der Mitgliedstaaten sind für jeden Fortschritt im Europäischen Parlament überaus dankbar und wünschen sich, dass dieses Beispiel Schule macht. Ich will die Argumentation von Herrn von Wogau fortsetzen, der von der Nutzung der Synergieeffekte sprach. Es geht nicht nur darum, einen zusätzlichen Haushalt im Schoße der Union zu schaffen. Es geht auch um Anstrengungen zur gemeinsamen Gestaltung unserer Rüstungspolitiken, denn wenn wir die Anforderungen, die Programme und die Verwaltung über eine europäische Agentur zur Koordinierung der Vermarktung und natürlich der Finanzierung zusammenlegen, sparen wir in der Tat Geld. Wir erhöhen nicht nur unsere Effektivität, wie es unsere Aufgabe ist. Wir sparen ein. Ich gebe zu, dass der Abstand nicht aufholbar ist, der durch die hier genannte 14 %ige Aufstockung in den USA entsteht, aber diese Unterschiede zwischen unseren Programmen, die wir vereinen müssen, sind überwindbar und müssen es sein. Im Übrigen, würde dies für die KMU nicht nachteilig sein, denn in allen Ländern gibt es Beispiele, wie die kleinen und mittleren Unternehmen ihre Produktion an die großen Programme ankoppeln und eine Beteiligungsquote jenseits der großen europäischen Konzerne erreichen, die fraglos unvermeidlich und im transatlantischen Sinne vielleicht die Zukunft der Unternehmen sind. Aber auf diesen Punkt will ich nicht näher eingehen. Herrn Marset möchte ich beruhigen, was das Recht angeht. Unsere Union basiert unter anderem auf dem Recht. Dies war auch die Sorge der Präsidentschaft bei der Einberufung der Tagung von Salamanca. Wir halten es für unbedingt notwendig und nicht weniger dringlich, dass wir alle gemeinsam – und natürlich mit der völlig unabdingbaren Unterstützung dieses Parlaments – darauf hinwirken, dass dieses Recht der Petersberg-Aufgaben sofort zur Anwendung kommen kann, wenn diese Missionen ausgeführt werden. Sie fragen nach den Beziehungen zur NATO. Herr Marset selbst hat das Subsidiaritätsprinzip in Frage gestellt, was Herr Katiforis danach bestätigte. Tatsache ist, dass die NATO heute als Instrument der kollektiven Verteidigung absolut unersetzbar ist. Nicht einmal unter uns wäre es möglich, zum jetzigen Zeitpunkt über eine europäische Armee zu sprechen. Ich bin sicher, dass, wie 09/04/2002 es bisher Übereinstimmungen gab, auch ernsthafte Meinungsverschiedenheiten auftreten könnten. Die kollektive Verteidigung ist heute der Atlantischen Allianz auf der Grundlage des Vertrags von Washington übertragen und von ihr übernommen worden. Wir haben – wie Herr Duff in seinem Redebeitrag sagte – noch eine weitere Vision von der Atlantischen Allianz, was nicht daran hindert – eher ist das Gegenteil der Fall –, dass wir in dieser europäischen Sicherheitsund Verteidigungspolitik vorankommen, unsere Missionen, die Integration, die Rüstungspolitik und die Institutionen erweitern. Frau Lalumière fragt mich, welche Änderungen sich in der NATO nach dem 11. September vollzogen haben. Notgedrungen muss ich mich dazu sehr kurz halten: In erster Linie werden ständige Beratungen mit Russland durchgeführt, die vor dem 11. September undenkbar waren. Ich muss hier bestätigen, dass ohne die Unterstützung Russlands die Operationen der internationalen Koalition in Afghanistan nicht möglich gewesen wären und nicht das Ergebnis gebracht hätten, von dem einige sagen, dass es in zwei Monaten erreicht wurde, obwohl die Aktionen noch nicht abgeschlossen sind. Russland hat zu diesem Zeitpunkt so vorzügliche Beziehungen mit der Atlantischen Allianz, dass es widersinnig wäre, diese Gelegenheit ungenutzt verstreichen zu lassen, um stabile Mechanismen mit den erforderlichen institutionellen Reformen zu errichten. Was die Erweiterung der Allianz angeht, so hat der 11. September meiner Ansicht nach bei uns allen das Gefühl hinterlassen – wie natürlich auch beim Ratsvorsitz und bei der spanischen Regierung –, dass die Erweiterung mehr auf die ideologische Gemeinschaft als auf die strikte Erfüllung militärischer Anforderungen gerichtet sein sollte, denn wir haben bemerkt, dass jene Werte, die wir gemeinsam verteidigen und von denen die Europäische Union getragen wird, nicht von allen akzeptiert werden und dass sie auf dem Spiel stehen. Deshalb müssen wir besonders verständnisvoll gegenüber jenen Ländern sein, die gerade in der Demokratie und bei der Verteidigung dieser Werte angekommen sind und an ihrer gemeinsamen Verteidigung mitwirken wollen. Zunächst hat Herr Patten – und dann viele von Ihnen, meine Damen und Herren, – auf den pfeilerübergreifenden Charakter hingewiesen, den die Einordnung der Sicherheits- und Verteidigungspolitik haben sollte. Ich möchte das Parlament daran erinnern – ich habe das vorher nicht getan –, dass diesen Charakter zweifellos bereits das Satellitenzentrum von Torrejón besitzt, das in den Besitzstand der Westeuropäischen Union eingegangen ist, wie auch das Institut für Sicherheitsstudien von Paris, das ebenfalls aus der Westeuropäischen Union hervorgegangen ist und derzeit im Übrigen – in erster Linie auf Betreiben des belgischen und jetzt des spanischen Ratsvorsitzes – eine Studie zum europäischen Weißbuch über Verteidigung durchführt. Dieses Weißbuch kann von großem Interesse sein, denn ich glaube, bis jetzt spielen wir alle auf dasselbe Tor, haben aber unterschiedliche Vorstellungen 09/04/2002 vom Ziel der europäischen Verteidigungspolitik. 65 Sicherheits- und bekommen. Könnte der Ratspräsident bestätigen, dass er nicht in der Lage ist, darauf zu antworten? Es war die Rede von der institutionellen Reform, an der mit der Studie des COPS und des Hohen Vertreters gearbeitet wird. Hier möchte ich, und damit komme ich zum Schluss, Herr Präsident, die Fragen von Herrn Salafranca zu meinen vielleicht bescheidenen Visionen über die nächste Zukunft der europäischen Sicherheitsund Verteidigungspolitik beantworten. Dazu einige kurze, streng persönliche Überlegungen: Zum Ersten muss im Konvent die institutionelle Struktur dieses Pfeilers neu beraten werden, wobei ihr pfeilerübergreifender Charakter zu berücksichtigen ist. Daher müssen die einstweiligen Organe, aus denen in kurzer Zeit ständige Einrichtungen wurden, nochmals überdacht werden. Zum Zweiten, die Missionen. Fraglos müssen die Missionen erweitert werden. Faktisch wäre die Erklärung von Sevilla, die wir zum Problem des ausschließlich von außen angreifenden Terrorismus vorbereiten, bereits eine Erweiterung der PetersbergAufgaben von Helsinki. Zu berücksichtigen sind auch die hier genannten Mechanismen der verstärkten Zusammenarbeit. Wir haben in einigen Ländern bereits Eurofor, Euromarfor und einige andere Formen der Zusammenarbeit im Bereich der seegestützten Luftstreitkräfte in Gang gesetzt. Und schließlich muss – warum denn nicht? – auch an einige Konvergenzkriterien gedacht werden, bei denen – ohne dass es mir zukommt aufzuzeigen, welche – natürlich der Qualität der Vorzug vor der Quantität und dem Zusammentreffen bestimmter Voraussetzungen gegeben werden muss. 2-171 (Beifall) Zum Dritten erinnere ich Sie daran, dass die belgische Präsidentschaft eine von der spanischen Präsidentschaft fortgeführte Studie über die zweckmäßigsten Maßnahmen zur Gewährleistung der Gesundheit der Truppen in Auftrag gab. Und schließlich muss ich Ihnen sagen, dass der wissenschaftliche Ausschuss, der in Spanien das Problem prüfte – und dies waren unabhängige Wissenschaftler von Universitäten und Kliniken –, versicherte, dass keine direkte Beziehung zwischen dem Einsatz von abgereichertem Uran und gewissen Tumoren, die bei einigen Soldaten festgestellt worden waren, hergestellt werden kann. 2-169 Liikanen, Kommission. – (EN) Herr Präsident, Herr Titley bat die Kommission um eine Antwort auf eine sehr detaillierte Frage zu den Entscheidungen des Gerichtshofs in Bezug auf die Auslegung von Artikel 296 EG-Vertrag. Die Kommission hat diese Rechtsprechung zur Verbesserung ihrer Regelung zur Ausfuhrkontrolle von Gütern und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck genutzt. Wie ich bereits in meinem Beitrag sagte, hat die Kommission Maßnahmen gegen zwölf Mitgliedstaaten ergriffen, die Artikel 296 EG-Vertrag im Zusammenhang mit Zöllen auf Waffenimporten missbraucht und damit die Einrichtung eines Gemeinsamen Zolltarifs verhindert hatten. Die Kommission wird in diesem Sinne weiterarbeiten. Ich möchte dem Parlament für eine sehr interessante Debatte danken. Sehr wichtig ist, dass wir uns auch weiterhin für eine leistungsfähige Verteidigungsindustrie und wirksame Verteidigungsfähigkeit in Europa einsetzen. 2-170 Lannoye (Verts/ALE). – (FR) Ganz kurz, Herr Präsident: Ich habe keine Antwort auf meine Frage zu den Waffen und Geschossen mit abgereichertem Uran Der Präsident. – Ich denke, er ist bereit, Ihre Frage zu beantworten. Ob er dazu in der Lage ist, das vermag ich nicht zu sagen. 2-172 Trillo-Figueroa, Rat. – (ES) Herr Präsident, Herr Abgeordneter! Entschuldigen Sie, aber der Zeitdruck, den Sie so gut meistern, hat mich an einer Antwort gehindert. Ich werde es nunmehr gern tun. Zum Ersten muss ich Ihnen sagen, dass unsere Informationen nicht mit den von Ihnen genannten übereinstimmen. Nach meiner Information, die durchaus freigegeben werden kann, wurde in Afghanistan keine Munition mit abgereichertem Uran verwendet, und dies haben auch die im Rahmen der ISAF operierenden Einheiten mit ABC-Spürausrüstungen direkt in Afghanistan erklärt. Zum Zweiten und zu Ihrer Frage über die Schutzmaßnahmen, die getroffen wurden: Neben der Ausrüstung der von den verschiedenen Ländern nach Kabul oder – wie im Fall von Spanien – nach Bagram entsandten Einheiten mit ABC-Spürgeräten halten die Sanitätseinheiten sehr genaue Verhaltensregeln ein und verfolgen ständig die Situation, sowohl hinsichtlich solcher gesundheitlicher Schädigungen als auch in Bezug auf die Risiken, die sich aus der innenpolitischen Situation des Landes oder infolge von Widerstandsnestern ergeben können. 2-173 Der Präsident. – Die gemeinsame Aussprache ist geschlossen.4 Die Abstimmung findet am Mittwoch um 12.00 Uhr statt. 2-174 Lage im Nahen Osten 2-175 Der Präsident. – Es folgen die Erklärungen des Hohen Vertreters für die Gemeinsame Außen- und 4 Entschließungsanträge gemäß Artikel 37 Absatz 2 und Artikel 47 Absatz 5 der Geschäftsordnung: siehe Protokoll. 66 Sicherheitspolitik, Herrn Solana, des Rates und der Kommission zur Lage im Nahen Osten. Bevor ich Herrn Solana bitte, die Debatte zu eröffnen, möchte ich – und das bitte ich ins Protokoll aufzunehmen – Herrn Solana und dem Kommissionsmitglied, Herrn Patten, im Namen des Parlaments meinen Dank aussprechen, denn beide haben u. a. auch mit dem spanischen Ratsvorsitz spezielle Absprachen getroffen, um zu dieser Debatte hier sein zu können. 2-176 Solana, Hoher Vertreter für die GASP. - (ES) Meine Damen und Herren Abgeordneten, seit ich mein Amt angetreten habe, war ich immer bemüht, offen, deutlich und mit Achtung zu den Mitgliedern dieses Parlaments zu sprechen. Ich glaube, dass die heutige Debatte eine der schwierigsten ist, an denen ich mich je beteiligt habe, und wir müssen sie mit der gewohnten Verantwortung und dem gewohnten politischen Verstand führen. Das Problem, das wir heute Nachmittag behandeln, betrifft uns sehr und ist wichtig, denn es hat mit unseren Werten zu tun, und es hat auch mit unserer Sicherheit und unseren Interessen zu tun. Deshalb, so denke ich, ist es die Pflicht von uns allen und aller heute hier vereinigten Institutionen, sich auf die Suche nach Formeln zu begeben, die eine Lösung des Problems ermöglichen. Wir müssen Teil einer Lösung des Problems sein, nicht Teil des Problems. Die derzeitige Lage im Nahen Osten ist ohne Zweifel dramatisch, tragisch und gefährlich, da sie Folgen hat, die nicht nur die dort lebenden Menschen, sondern die Region betreffen. Wir müssen uns der brutalen Realität mit jenem Verantwortungsgefühl stellen, das wir Europäer immer gehabt haben. Ich glaube ernsthaft, dass wir an die Grenze des Vertretbaren gelangt sind. Die Dinge, die sich in dem Gebiet abspielen, führen nirgendwohin, sie führen nicht zu einer Lösung des Problems, sondern sie führen nur zu Verzweiflung und zu Elend. Deshalb glaube ich, dass wir an allen Fronten aktiv werden müssen, nicht nur, um die unmittelbare Krise zu lösen, die wir in diesen Stunden erleben, sondern auch, um uns um eine Beseitigung ihrer Ursachen zu bemühen. Ich möchte einige kurze Überlegungen zu diesen drei Punkten anstellen: Es besteht wohl kein Zweifel darüber, dass alle in diesem Parlament Anwesenden und alle Bürger Europas den Terrorismus verurteilt haben, ihn verurteilen und verurteilen werden. Aus diesem Grund, so denke ich, können wir mit der Offenheit, die wir gegenüber unseren Freunden in Israel immer an den Tag gelegt haben, behaupten, dass wir den Terrorismus hunderttausend Mal und so oft, wie es nötig sein mag, verurteilen werden und dass wir ihn keinesfalls gutheißen. Mit derselben Offenheit können wir aber unseren Freunden sagen, dass wir mit ihrer jetzigen Vorgehensweise nicht einverstanden sind. 09/04/2002 (Lebhafter Beifall) Wir glauben, dass wir ohne Vorbehalte aus der Freundschaft und aus der Offenheit heraus, mit der wir unsere früheren Äußerungen beurteilen können, heute die Verpflichtung haben, das zu sagen, was wir denken, es mit der gleichen Aufrichtigkeit, aber auch mit dem gleichen Verantwortungsgefühl zu sagen. Ich glaube ernsthaft, dass die militärische Antwort, die der Staat Israel derzeit gibt und die wir in den besetzten Gebieten miterleben, nicht geduldet werden kann und dass wir sie unverzüglich stoppen müssen. Sie muss unverzüglich gestoppt werden, weil sie zu nichts führt und nicht zur Lösung des Problems beiträgt, welche, wie bereits erwähnt, in der Beendigung des Terrorismus besteht. (Beifall) Wir kennen bereits das enorme Leid der Zivilbevölkerung, die nicht an einem Krieg teilnehmen will, die in Frieden leben möchte, gemeinsam mit dem Nachbarland. Ganzen Ortschaften Wasser und Strom zu verweigern, das sind Bereiche oder Handlungen, die mit Sicherheitsgründen nicht zu rechtfertigen sind. Es finden ohne jeglichen Zweifel Verletzungen des humanitären Völkerrechts und sogar des Kriegsrechts statt, die nicht unerwähnt bleiben dürfen. Die Regierung Israels hat das Recht und die Pflicht, ihre Bürger zu schützen. Was wir gegenwärtig erleben, wird unserer Auffassung nach jedoch nicht zu diesem Ziel beitragen. Dies ist nicht nur eine Operation zur Terrorismusbekämpfung, sondern trägt gefährliche Anzeichen eines Krieges, und ich sage das mit großem Bedauern. Es gibt mindestens zwei klare, sehr klare Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, die keine unterschiedlichen Deutungen zulassen. Die unmissverständliche Deutung dieser Resolutionen läuft darauf hinaus, dass die Lage, die wir gegenwärtig in den besetzten Gebieten erleben, ein Ende haben muss. Diese klaren Resolutionen müssen unverzüglich umgesetzt werden. Die Militäroperation muss eingestellt werden, und dies nicht schrittweise und auch nicht Stadt für Stadt, sondern auf einmal, für alle und unverzüglich. Das Völkerrecht muss von allen respektiert werden, und diese Feststellung erlaubt mir zu sagen, dass es auch von den Bürgern eingehalten werden muss, die jenseits der Nordgrenze leben. Israel muss seinen Verpflichtungen gegenüber dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen nachkommen. Ebenso verurteilen wir die Angriffe, die von der Nordgrenze Israels aus gegen die israelischen Bürger erfolgen. Ich wiederhole: Wir werden immer für die Einhaltung des Völkerrechts sein. Diese militärischen Aktionen sind nicht angetan, dem Terrorismus ein Ende zu bereiten. Wir können uns zu diesen Operationen allerhand Fragen stellen, 09/04/2002 beispielsweise ob die Bürger Israels nach deren Beendigung besser geschützt sein werden oder nicht, ob sie ihre Sicherheit erhöhen werden oder nicht, ob diese Operation den Terrorismus bekämpfen und er danach zurückgehen wird. Leider glauben wir, dass dem nicht so sein wird und dass diese Operationen nicht zu diesem Ziel führen werden, und aus diesem Grund fordern wir ernsthaft, so wie es der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen getan hat, dass sie ein Ende haben. Am heutigen Nachmittag ist es mir sehr wichtig zu betonen, dass eine der Folgen dieser Militäroperation die Zerstörung der Palästinensischen Behörde ist. Dies macht uns außerordentlich besorgt, denn wenn es zu einem Waffenstillstand kommen soll, stellt sich die Frage, mit wem denn dieser Waffenstillstand vereinbart werden soll, wenn wir auf der anderen Seite, der Seite der Palästinensischen Behörde, keine Personen oder Institutionen haben, mit denen man sprechen kann. Ich hatte Gelegenheit dazu, als ich auf meinen zahlreichen Reisen der letzten Monate – wie Ihnen allen bekannt ist – mit den für die Sicherheit verantwortlichen Personen der Palästinensischen Behörde zusammentraf. Mit diesen Personen haben wir, Israel und auch die Behörden der Vereinigten Staaten zusammengearbeitet. Heute haben einige von ihnen ihre Glaubwürdigkeit und ihre gesamte Handlungsfähigkeit eingebüßt. Deshalb müssen wir uns um eine Wiederherstellung der Palästinensischen Behörde bemühen. Nach dieser Militäroperation ist eine Annäherung an den Frieden mit einer zerstörten Palästinensischen Autonomiebehörde nicht vorstellbar. Aus diesem Grund müssen wir von diesem Parlament und von der Europäischen Union aus ernsthaft und entschlossen dazu aufrufen, die Palästinensische Behörde zu respektieren. Wir meinen, dass der Tenet-Plan, der Sicherheitsplan, unterstützt werden muss, aber welche Person oder welche Personen auf palästinensischer Seite werden diese Aushandlung des Tenet-Plans in die Tat umsetzen? Leider wissen wir es nicht, und deshalb werden wir weiterhin alles dafür tun müssen, damit die Palästinensische Autonomiebehörde wieder die Bedeutung, die Verantwortung und den Sinn zurückgewinnt, wie es in den Oslo-Abkommen vorgesehen ist. Aus dieser Erkenntnis heraus müssen wir weiterhin an allen Fronten tätig sein. Ich denke ernsthaft, und ich betone es immer wieder, dass Präsident Arafat Bewegungsfreiheit genießen und sich mit seinen Mitarbeitern treffen können muss. (Beifall) Meine Damen und Herren Abgeordneten, wir stehen vor der Situation, der etwas lächerlichen Situation, wenn Sie mir diesen Ausdruck gestatten, dass, nachdem Herr Zinni sich mit Arafat getroffen hatte, um sich um eine Umsetzung des Sicherheitsplans zu bemühen, es den Führern der Palästinensischen Behörde, die sich zur späteren Aushandlung dieses Sicherheitsabkommens mit 67 Arafat treffen mussten, nicht gestattet wurde, ihn zu sehen. Gestern Abend um acht Uhr betrat unser aller Vertreter, Herr Moratinos, zum ersten Mal Ramallah und führte ein Gespräch mit einem der engsten Berater Arafats, Abu Mazen. Die einzige Bitte Abu Mazens, die auch an uns alle gerichtet ist, bestand darin, den politischen Verantwortlichen und den politischen Mitarbeitern Arafats ein Treffen mit ihm zu gestatten. Glücklicherweise ist dies auf Druck verschiedener Seiten heute ermöglicht worden, was zu begrüßen ist. Es war zu hören und auch zu lesen, dass Europa gedemütigt worden ist. Ich möchte dieses Argument zurückweisen, denn ich denke, dass es keine Demütigung für Europa war. Es gab einen Premierminister, der nicht die gebotene Weitsicht hatte, eine richtige Entscheidung zu treffen, und die Demütigung haben die Führer der Palästinensischen Behörde erfahren, denen an jenem Tag verboten wurde, ihren Präsidenten und politischen Führer Arafat zu treffen. Dies ist die eigentliche Demütigung, nämlich die, die das palästinensische Volk erlebt. Wir arbeiten im Rahmen unserer Mittel und Möglichkeiten und mit dem Willen, den wir alle bekräftigt haben, weiter daran, dass eine Lösung dieses dramatischen Problems gefunden wird. In dem Gebiet hält sich nicht nur dauerhaft unser Vertreter, Herr Moratinos, auf, es sind auch Vertreter dieses Parlaments dort gewesen und haben sich mit eigenen Augen ein Bild von den Bedürfnissen und der Lage vor Ort gemacht. Ich hatte Gelegenheit, mit ihnen zu sprechen. Ich danke ihnen für ihre Arbeit, die für alle - nicht zuletzt für mich selbst – nützlich und sehr positiv gewesen ist. Was wir meiner Ansicht nach jetzt tun müssen, ist nicht nur, uns auf die Möglichkeit eines Waffenstillstands zu konzentrieren. So sehr ein Waffenstillstand absolut notwendig ist, werden wir eine dauerhafte Waffenruhe nicht erreichen, wenn es keine politische Zukunftsperspektive gibt. Deshalb muss es unser Wunsch sein, so früh wie möglich über einen Waffenstillstand hinaus zu denken und auf die Möglichkeit einer politischen Beziehung hinzuarbeiten, die dauerhaft ist. Wir werden uns fragen, welche Parameter diesem politischen Abkommen zugrunde liegen müssen. Meine Damen und Herren, die Vereinbarungen oder Parameter dieses politischen Abkommens sind allen wohlbekannt, da muss nicht viel Neues erfunden werden, wir wollen, dass am Ende zwei Staaten existieren, ein Staat Israel mit sicheren und klar anerkannten Grenzen und ein Staat Palästina mit gesicherten und garantierten Grenzen, zwei Staaten, die in Nachbarschaft leben können. Dies war auch das Angebot, das die politischen Führer der Region in Beirut unterbreitet haben, wo die Europäische Union anwesend war und ich in den Tagen zuvor die Ehre hatte, am Zustandekommen dieser Entschließung mitwirken zu können. Wir haben somit die objektiven 68 Voraussetzungen, um zu einem Ende des Prozesses zu gelangen, nur wissen wir nicht, wie wir aus der Sackgasse herauskommen sollen, in der wir uns in diesem Augenblick befinden. In wenigen Stunden werden wir die Gelegenheit haben, uns in Madrid mit dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, dem amerikanischen Außenminister Powell, der danach in den Nahen Osten, nach Israel aufbricht, und dem russischen Außenminister zu treffen, um zu sehen, ob wir gemeinsam eine Regelung finden können, die uns einen Ausweg aus dieser Situation ermöglicht. Ich denke, dass die einzige Lösung in einer ordnungsgemäßen, klaren und engen Abstimmung zwischen den eben erwähnten Akteuren besteht, um so zu einer Formel zu gelangen, die uns einen Ausweg aus dieser Situation aufzeigt. (Beifall) Ich betone jedoch, dass sich eine Formel, die uns einen Ausweg aus dieser Situation ermöglicht, nicht ausschließlich auf den Waffenstillstand beschränken darf, der sicher wesentlich ist und einen ersten Schritt darstellt; wenn wir allerdings nicht in der Lage sind, eine politische Perspektive zu bieten, wird der Waffenstillstand zwar unterzeichnet, aber von den Parteien nicht eingehalten werden. Aus diesem Grund besteht der Standpunkt, den ich hier in aller Bescheidenheit anregen möchte, darin, dass wir die Willensstärke und den Mut zeigen, um mehr als nur den Waffenstillstand zu fordern, nämlich zu fordern, dass die politische Lösung so bald wie möglich auf die Tagesordnung gesetzt wird. Ich sagte zu Beginn, und ich wiederhole es erneut, dass dieses Parlament, dass die Bürger der Europäischen Union, dass alle gegen den Terrorismus sind, und dass Israel in uns immer einen ernsthaften und verantwortungsvollen Verbündeten im Kampf gegen den Terrorismus finden wird. Wir glauben, dass die gegenwärtige Situation ein Irrtum ist, und als Freunde möchten wir sagen: je schneller sie beendet wird, desto besser. Deshalb werden wir alles Erdenkliche tun, damit die Resolution des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen umgesetzt wird und wir auf dieser Grundlage einen Waffenstillstand erreichen können, der uns die Einleitung eines politischen Prozesses ermöglicht, welcher schließlich zwei Staaten zum Ziel hat, zwei demokratische Staaten mit sicheren Grenzen, die in friedlicher Nachbarschaft leben können, umgeben von anderen Staaten der Region, die Israel bereits in Beirut einen Friedensvertrag angeboten haben. Meine Damen und Herren Abgeordneten, das wollte ich Ihnen heute mitteilen, und ich möchte hinzufügen, dass ich nach meiner Rückkehr, wann immer Sie dies für angebracht halten – wenn Sie wünschen, am 24. April – sehr gern wieder zu Ihnen komme, um Ihnen erneut die Lage bzw. meinen Eindruck von der Entwicklung der Lage in diesem Zeitraum zu schildern. 09/04/2002 (Beifall) 2-177 Der Präsident. – Vielen Dank für Ihre Wortmeldung und auch für das Angebot, uns nach Ihrer Rückkehr die Lage zu schildern, denn das Parlament wird diese Gelegenheit sicherlich gern wahrnehmen. Wir werden uns um die Einzelheiten kümmern. 2-178 de Miguel, Rat. – (ES) Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten, das Parlament hat mit einer gewissen Dringlichkeit, die aufgrund der Dramatik und der raschen Abfolge der Ereignisse berechtigt ist, den Ratsvorsitz um Erscheinen gebeten, damit dieser die Standpunkte der Europäischen Union zur Krise im Nahen Osten darlegt. Dies hier und heute tun zu können, an der Seite des Hohen Vertreters, Herrn Solana, und auch des Kommissars Patten, ist, wie ich denke, ein gutes Zeichen für den inneren Zusammenhalt, der zwischen uns allen herrscht. Ich möchte diese Gelegenheit nutzen, um zum Ausdruck zu bringen, dass der Hohe Vertreter und auch die Kommission die uneingeschränkte Unterstützung des Ratsvorsitzes genießen und dass die Zusammenarbeit und der Zusammenhalt aller bei der Eindämmung dieser Krise hervorragend ist. Sie alle werden mir zustimmen, wenn ich die Lage im Nahen Osten als kritisch bezeichne. Die palästinensischen Gebiete befinden sich am Rande einer humanitären Katastrophe. Die Palästinensische Autonomiebehörde steht vor einer ungewissen Zukunft, und die Stabilität und die Sicherheit in der Region sind eindeutig in Gefahr. Alle Versuche, die Krise beizulegen, sind bislang gescheitert und haben nicht verhindern können, dass die Gewalt in den letzten Wochen weiter zugenommen hat. Eine Spirale der Gewalt, die durch brutale Terroranschläge palästinensischer Selbstmörder und durch die darauf folgenden israelischen Repressalien angetrieben wird und die jeden Tag das Leid beider Völker vergrößert. Es muss noch einmal betont werden, dass der Konflikt, mit dem wir es zu tun haben, erst dann gelöst werden kann, wenn die Palästinenser von der Besatzung von 1967 befreit sind und die Israelis das Gefühl haben, in Frieden und Sicherheit zu leben; erst dann, wenn Israelis und Palästinenser in zwei Staaten mit sicheren und international anerkannten Grenzen leben können. Es muss erneut mit Nachdruck darauf hingewiesen werden, dass es keine militärische Lösung für diesen Konflikt gibt und dass Frieden und Sicherheit nur auf dem Verhandlungsweg hergestellt werden können. Die internationale Gemeinschaft und insbesondere die Europäische Union haben eine Verantwortung und eine Rolle, aus der sie sich nicht heraushalten können. Es ist ebenfalls notwendig, jegliches Eingreifen und jegliche Initiative genauestens abzustimmen, vor allem zwischen den Vereinten Nationen, der Europäischen Union und den wichtigsten beteiligten Mächten. 09/04/2002 Der Vorsitz der Union ist im Laufe der vergangenen Wochen nicht untätig geblieben. In der Erklärung von Barcelona vom 16. März betonte die Europäische Union die Notwendigkeit, in allen Bereichen tätig zu werden, was sowohl die Sicherheit betreffende als auch politische und wirtschaftliche Aspekte umfasst. In der Erklärung wurde erneut auf die Grundlagen für die Lösung des Konflikts verwiesen, nämlich die Resolutionen 242, 338 und 1397 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, die Grundsätze der Konferenzen von Madrid und Oslo sowie spätere Abkommen, die es den beiden Staaten Israel und Palästina ermöglichen werden, in Frieden und Sicherheit zu leben. Wie ich bereits erwähnte, gibt es eine zweifache Zielsetzung: die Schaffung eines demokratischen, lebensfähigen und unabhängigen palästinensischen Staates, welche die Besatzung von 1967 beendet, sowie das garantierte Recht Israels, innerhalb sicherer Grenzen zu leben, die durch die Verpflichtung der internationalen Gemeinschaft und insbesondere der arabischen Staaten garantiert werden. Die letzte Phase der gegenwärtigen Krise fiel praktisch mit dem Ende des Gipfeltreffens der Arabischen Liga in Beirut zusammen. Der Vorsitz der Union, vertreten durch den Präsidenten der spanischen Regierung, nahm an diesem Gipfel teil, um das Interesse der Europäischen Union am gesamten Prozess zu bekunden und um die saudische Initiative zu unterstützen, die unter der Voraussetzung eines israelischen Rückzugs hinter die Linien von 1967 eine Normalisierung der Beziehungen zwischen Israel und seinen arabischen Nachbarn und eine gerechte Lösung des Flüchtlingsproblems auf der Grundlage der entsprechenden Resolutionen der Vereinten Nationen ermöglicht hätte. Zum ersten Mal nahm ein Vertreter der Europäischen Union auf höchster Ebene an einem Gipfeltreffen der Arabischen Liga teil. Die Europäische Union hat unentwegt Anstrengungen unternommen, um einen sofortigen Waffenstillstand, den Abzug der israelischen Truppen aus den palästinensischen Städten, die Wiederherstellung der uneingeschränkten Bewegungsfreiheit von Präsident Arafat, die Einhaltung des Völkerrechts und die Rückkehr an den Verhandlungstisch zu erreichen. Ebenso haben wir Terrorakte wie das Attentat von Netanya in eindeutiger Form verurteilt und Arafat mehrmals eindringlich dazu aufgerufen, alle erforderlichen Maßnahmen zur Unterbindung dieser Anschläge zu ergreifen. Das Recht Israels auf eine Bekämpfung des Terrorismus darf den Handlungsspielraum von Präsident Arafat als legitimem Vertreter des palästinensischen Volkes und der Palästinensischen Autonomiebehörde nicht einschränken. Die Union fordert eine Einstellung der Angriffe auf das Hauptquartier der Palästinensischen Behörde in Ramallah und den sofortigen Abzug der israelischen Streitkräfte aus der Stadt. Die auf dem Gipfeltreffen der Arabischen Liga in Beirut gefasste Resolution bildet eine solide Grundlage für eine politische Perspektive zu einer gerechten und umfassenden Lösung in der Region und zu einer 69 Normalisierung der Beziehungen zwischen Israel und der arabischen Welt. Der Vorsitz ist bemüht, seine diplomatischen Kontakte, die er auf allen politischen Ebenen zu den übrigen europäischen Hauptstädten, allen arabischen Ländern der Region sowie den Vereinigten Staaten und Russland unterhält, für die erforderliche Abstimmung zwischen allen internationalen Akteuren einzusetzen, um den Konflikt zu stoppen und die Lösung der Krise einzuleiten. Angesichts der ernsten Lage berief der Vorsitz der Union kürzlich den Botschafter Israels ein, um ihm vier Dinge mitzuteilen: erstens, es gibt keine militärische Lösung des Konflikts; zweitens, die israelischen Truppen haben sich aus den palästinensischen Städten zurückzuziehen, so wie es die Resolution 1402 vorsieht, die unverzüglich umgesetzt werden muss, und die Belagerung des Präsidenten Arafat muss beendet werden; drittens, Israel muss den Sondergesandten erlauben, ihre diplomatische Mission zu erfüllen und freien Zutritt zu Präsident Arafat zu haben; viertens, Israel muss den freien Zutritt der diplomatischen und konsularischen Vertreter der Europäischen Union zu ihren Staatsangehörigen garantieren, ebenso wie die normale Wahrnehmung ihrer diplomatischen und konsularischen Aufgaben gewährleistet sein muss. Als Land, das derzeit den Vorsitz im Rat der Europäischen Union innehat, berief Spanien am 3. April eine Sondertagung des Rates „Allgemeine Angelegenheiten“ der Europäischen Union ein, die in Luxemburg stattfand und eine dreifache Zielsetzung hatte: das Vorgehen der Mitgliedstaaten der Union abzustimmen, die Besorgnis des Vorsitzes der Union über die Ereignisse und seinen Willen, in dieser unerträglichen Lage nicht passiv zu bleiben, zum Ausdruck zu bringen und das gesamte politische Gewicht der Europäischen Union für Maßnahmen einzusetzen, die zu einer Entkrampfung der festgefahrenen Situation beitragen. Im Anschluss an diese Tagung wurde, wie Sie wissen, beschlossen, den Vorsitz und den Hohen Vertreter, Herrn Solana, in das Gebiet zu entsenden, um dort auf höchster Ebene mit den Parteien Gespräche zu führen und sie zu einer sofortigen Waffenruhe, zur Umsetzung der Resolutionen 1397 und 1402 der Vereinten Nationen und zu einer Rückkehr zu Verhandlungen über eine politische Einigung aufzufordern. Der Widerstand des israelischen Premierministers gegen ein Treffen der europäischen Delegation mit Präsident Arafat hat leider die Möglichkeiten dieser Mission begrenzt, von deren Notwendigkeit und Dringlichkeit der Vorsitz überzeugt war und auch weiterhin bleibt, ebenso wie er davon überzeugt ist, dass die Rede von Präsident Bush vom vergangenen Donnerstag einen erneuten Versuch darstellt, den Konflikt neu zu bewerten und kurzfristig seine Lösung herbeizuführen. Die Europäische Union ist der Auffassung, dass die weiteren Schritte auf das Erreichen folgender Ziele gerichtet sein müssen: vollständige und sofortige Umsetzung der Resolution 1402 des Sicherheitsrats; 70 dringende Notwendigkeit eines echten Waffenstillstands und eines Abzugs der israelischen Streitkräfte aus den palästinensischen Städten, darunter auch dem Hauptquartier der Palästinensischen Behörde in Ramallah, dabei Garantie der Unversehrtheit und vollen Bewegungsfreiheit von Präsident Arafat; die diplomatischen Bemühungen der Sondergesandten im Nahen Osten dürfen nicht behindert werden, und es muss ihnen insbesondere der freie Zutritt zu Präsident Arafat garantiert werden; die Notwendigkeit, dass das legitime Recht Israels auf Bekämpfung des Terrorismus im Rahmen des Völkerrechts und insbesondere des internationalen humanitären Rechts ausgeübt wird; die Palästinensische Behörde, deren Funktionsfähigkeit garantiert sein muss, hat alle erforderlichen Anstrengungen zu unternehmen, um terroristische Aktivitäten zu verhindern; die ernste humanitäre Lage in den Gebieten macht es erforderlich, dass die medizinischen und humanitären Einrichtungen und Hilfskräfte ihre Tätigkeit ungehindert ausüben können. Zum Schluss möchte ich unterstreichen – wie es bereits vor mir der Hohe Vertreter getan hat –, dass sich morgen in Madrid der Außenminister Spaniens, Herr Piqué, als Ratspräsident der Europäischen Union, und der Hohe Vertreter, Herr Solana, mit dem Außenminister der Vereinigten Staaten, Herrn Powell, dem Außenminister der Russischen Föderation, Herrn Iwanow, und dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, Herrn Kofi Annan, treffen werden, um die Lage zu analysieren und Lösungen für diese Krise zu suchen, was eine weitere Anstrengung des spanischen Vorsitzes darstellt, die Bemühungen der internationalen Gemeinschaft in diesem Bereich aufeinander abzustimmen. (Beifall) 2-179 Patten, Kommission. – (EN) Herr Präsident, ich möchte gleich zu Beginn zum Ausdruck bringen, wie sehr ich die Erklärungen des Hohen Vertreters und des Ratsvorsitzes begrüße. Wie ist es zu dieser Situation gekommen? Vor fast zehn Jahren legten Israel und die Palästinenser den Grundstein für eine friedliche Beilegung des arabischisraelischen Konflikts, indem beide Seiten das Recht der jeweils anderen Seite auf Existenz anerkannten und das Abkommen von Oslo geschlossen wurde, welches zur Schaffung der ersten regierungsähnlichen Strukturen in Palästina überhaupt beitrug. Gleichzeitig wurde dadurch Israels diplomatisches und wirtschaftliches Ansehen in der internationalen Gemeinschaft aufgewertet. Im OsloAbkommen ist auch eine Übergangsperiode festgelegt, nach deren Ablauf im Jahre 1999 das endgültige israelisch-palästinensische Friedensabkommen hätte geschlossen werden sollen. Bedauerlicherweise wurde das Versprechen von Oslo nicht eingehalten, teils aufgrund des Vorgehens der israelischen Seite, die ihre Siedlungsgebiete rasch ausbaute und sich nicht wie vereinbart aus den Gebieten des Westjordanlandes zurückzog, teils aufgrund der 09/04/2002 palästinensischen Gewaltakte, die von extremistischen Kräften eindeutig mit dem Ziel verübt wurden, ein israelisch-palästinensisches Friedensabkommen zu vereiteln. Auch das Camp-David-Treffen im Sommer 2000 und der Versuch, in den als letzte Chance bezeichneten Verhandlungen in Taba im Januar 2001 eine Lösung zu finden, brachten keinen dauerhaften Frieden. Seither wurden wir Zeugen entsetzlicher Zerstörungen und großen Elends. Israel – ein demokratischer Staat, der zu Recht auf seine Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und humanitären Grundsätze stolz ist, und der zweifelsohne von schrecklichen Selbstmordanschlägen bedroht ist – hat leider ein solches Verhalten an den Tag gelegt, dass vielem widerspricht, wofür dieses Land eigentlich steht. (Beifall) Selbstmordanschläge sind völlig inakzeptabel; sie sind schreckliche Terrorakte – und ich sage dies ohne jede Einschränkung. Sie sind zu jedem Zeitpunkt und an jedem Ort zu verurteilen. Falsch zu jeder Zeit, falsch an jedem Ort! (Beifall) Ich hätte mir gewünscht, die Staats- und Regierungschefs der islamischen Länder wären bei der Verurteilung dieser Anschläge deutlicher gewesen. Ja, ich wünschte mir, sie hätten sich überhaupt klar dazu geäußert ... (Beifall) ... und ich wünschte mir, sie würden mehr tun, um junge Leute von solchen extremen Handlung abzuhalten. Nichts – und ich möchte das wiederholen – kann derartige Terrorakte rechtfertigen. Ich empfinde großes Mitleid mit all den israelischen Familien, die bei diesen Anschlägen ihre Angehörigen verloren haben, aber ich trauere auch mit all den palästinensischen Familien, die ebenfalls Verluste zu beklagen haben. Es gibt ganz sicherlich keine einfachen Lösungen. Meiner Ansicht nach besteht der einzige Weg, der Welle von Selbstmordanschlägen ein für alle Mal ein Ende zu setzen, darin, das Problem bei der Wurzel zu packen und einen gerechten und dauerhaften Frieden zu schaffen. Andernfalls wird es keine Aussicht auf ein Ende der Gewalt geben. Dies stellt die einzige Alternative dar, so wie das ja bereits von solch mutigen Menschen wie dem Sprecher der Knesset, Avraham Burg, gesagt wurde, der – wie wir uns sicherlich alle erinnern – vor ungefähr einem Jahr von diesem Podium aus zu uns gesprochen hat. Er hatte sich offen dagegen ausgesprochen, sich in diese unsägliche Spirale der Gewalt hineinziehen zu lassen. (Beifall) Die gegenwärtige Reaktion Israels, die in der Blockade eines ganzen Volkes, der Einbehaltung von 09/04/2002 Steuereinnahmen, außergerichtlichen Tötungen, der Vernichtung der Infrastruktur und der Zerstörung arabischer Gebiete besteht, ist keinesfalls eine Lösung. Diese Vorgehensweise scheint nicht allein auf die Bekämpfung des Terrors, sondern auch auf die Vernichtung der Palästinensischen Autonomiebehörde und die Zerstörung all dessen abzuzielen, was mit dem Abkommen von Oslo erreicht wurde. (Beifall) Ich möchte dem Parlament den neuesten mir vorliegenden Bericht übermitteln, für den ich mich zwar nicht verbürgen kann, der jedoch meiner Meinung nach den Tatsachen zu entsprechen scheint. Wir haben eben erst erfahren, dass israelische Streitkräfte in das Ministerium für Industrie, das Ministerium für Bildung und das Ministerium für zivile Angelegenheiten eingedrungen sind. Sie haben Computer, Akten und die Infrastruktur der Behörden zerstört. Es wird damit gerechnet, dass sie heute Abend in das Wirtschaftsministerium eindringen und vermutlich genau dasselbe tun werden. Ich frage mich ernsthaft, was das mit dem Stoppen von Selbstmordanschlägen zu tun haben soll? (Lebhafter Beifall) Dies ist ein vorsätzlicher und gezielter Angriff auf die Infrastruktur der palästinensischen Regierung. Es handelt sich hier um den mutwilligen Versuch, das rechtmäßige politische Streben der Palästinenser auf ein Leben in einem funktionsfähigen Staat in ihrem eigenen Land zunichte zu machen. Die Europäische Union hat deutlich gemacht, dass sie die Palästinensische Autonomiebehörde und ihren gewählten Präsidenten weiterhin unterstützen wird, denn eine einheitliche Regierungsstruktur ist – wie der Hohe Vertreter erklärte – für die Verwaltung der palästinensischen Gebiete und zur Vertretung der Palästinenser in Friedensverhandlungen und auf internationaler Ebene unbedingt notwendig. Wie ich ja schon sagte – und andere ebenfalls: Was soll denn die Alternative zur Palästinensischen Autonomiebehörde sein? Die Alternative zur Palästinensischen Autonomiebehörde ist palästinensische Anarchie. Ist es das, was die politischen Führer Israels wirklich wollen? (Beifall) In dieser Situation müssen wir Europäer, die wir über die tägliche Verschlechterung der Lage und die schreckliche Gewalt entsetzt sind, uns fragen, was wir tun können. Wir können zu gegebener Zeit, d. h. wenn die Lage es erlaubt, ein Minimum an humanitärer Hilfe leisten. In diesem Zusammenhang müssen wir Israel nachdrücklich auffordern, humanitäres Völkerrecht und vor allem die Vierte Genfer Konvention zu respektieren. Wir müssen Israel drängen, medizinische Versorgung den Menschen, die sie benötigen, nicht länger vorzuenthalten sowie das wahllose Granatfeuer auf Flüchtlingslager, die 71 entwürdigende Behandlung der Gefangenen und die mutwillige Zerstörung von öffentlichem und privatem Eigentum zu stoppen. Dies alles wird nur ein Gefühl der Bitterkeit hinterlassen und Israels internationalem Ansehen schaden. Wir müssen ganz klar Initiativen wie die von der UNHochkommissarin für Menschenrechte, Mary Robinson vorgeschlagene Mission, unterstützen, die die Einhaltung der Menschenrechte untersuchen und entsprechende Maßnahmen empfehlen soll, die zum Schutz der Menschenrechte gemäß den internationalen Normen notwendig sein könnten. Es steht außer Frage, dass Israel als ein demokratisches Land, das auf seine pluralistischen Traditionen stolz ist, sich früher oder später vor der Weltöffentlichkeit für seine Vorgehensweise rechtfertigen muss. Wir unterstützen die Aufforderung der internationalen Gemeinschaft an Israel, seine militärischen Operationen im Westjordanland zu stoppen, und zwar sofort. Wir befürworten die Initiative Saudi-Arabiens, die Ende März zu der historischen Entscheidung beim Gipfeltreffen der Arabischen Liga führte. Wir unterstützten auch die jüngsten UN-Resolutionen, und wir haben unsere Zustimmung zu der Erklärung von Präsident Bush zum Ausdruck gebracht, der Israel zur sofortigen Beendigung seiner militärischen Operationen auffordert. Dennoch scheint Israel keinen Rat von ausländischer Seite zu befolgen. Israel sollte dabei nicht übersehen, wie sehr es mit seinem gegenwärtigen Verhalten seinem internationalen Ansehen schadet. Ganz abgesehen von der Tatsache, dass – wie der Hohe Vertreter bereits sagte – mit einer Politik, die auf Repression und Gewalt beruht, langfristig keine Sicherheit für die israelische Bevölkerung erzielt werden kann. Dadurch wird lediglich eine neue Welle der Gewalt und des Todes ausgelöst. Der Rat „Allgemeine Angelegenheiten“ wird auf seiner Sitzung nächste Woche den Ernst der Lage erörtern und darüber beraten, wie wir Israel gegenüber unsere Besorgnis am wirksamsten zum Ausdruck bringen können. Wir möchten alle Kanäle für einen Dialog mit Israel offen halten. Das lag sicherlich auch in der Absicht von Präsident Prodi. Dennoch muss Israel endlich zeigen, dass es für Ratschläge offen ist und die internationalen Verhaltensnormen respektieren wird, auf deren Einhaltung wir uns alle geeinigt haben, dass es alle Möglichkeiten für eine friedliche Lösung prüfen wird und nicht nur auf militärische Maßnahmen setzt. Fast die ganze Welt ist sich einig in der Aufforderung an Israel, sich aus den palästinensischen Gebieten zurückzuziehen und an den Verhandlungstisch zurückzukehren. Dies ist der einzige Weg zur Schaffung eines ehrenhaften und dauerhaften Friedens, den die Menschen in dieser Region und in der ganzen Welt so sehr herbeisehnen. Wenn wir diesen Weg nicht einschlagen, dann wird die einzige Alternative mehr Elend, mehr Zerstörung und mehr Tod sein. (Lebhafter und anhaltender Beifall) 72 2-180 Suominen (PPE-DE). – (FI) Herr Präsident! Sehr geehrte Vertreter von Rat und Kommission! Die PPEDE-Fraktion, der ich angehöre, setzt sich mit Nachdruck für die Förderung einer Zukunft von zwei unabhängigen Staaten, Israel und Palästina, ein, in der diese Staaten in Frieden und Zusammenarbeit leben können. Das muss unser aller Ziel sein, und dieses Ziel muss bald erreicht werden. In der gegenwärtigen schrecklichen Situation verurteilen wir alle terroristischen Anschläge gegen Israel auf das Schärfste. Jede Region, sie sich als selbständig bezeichnet, sollte in der Lage sein, dafür Sorge zu tragen, dass über ihre Grenzen hinaus nicht Verbrechen und Gewalt gegen seine Nachbarn verübt werden. Die palästinensische Führung hat gezeigt, dass sie dazu nicht imstande ist, dennoch ist die übertriebene Anwendung militärischer Macht, durch die zivile Ziele in Palästina zerstört werden, ebenso zu verurteilen und nicht zu rechtfertigen, auch wenn sie als Krieg gegen den Terrorismus bezeichnet wird. Gleichzeitig muss die Isolierung der palästinensischen Führung, insbesondere von Yasser Arafat, beendet werden. Die israelischen Truppen dürfen auch nicht verhindern, dass verletzte Palästinenser in Krankenhäuser gebracht werden. Das Rote Kreuz hat wiederholt berichtet, dass sich das israelische Militär so verhält. Wenn die palästinensischen Extremisten glauben, sie können die Israelis durch sinnlose Selbstmordattentate im Meer versenken, irren sie sich. Wenn Israel glaubt, die Zukunft des Landes ausschließlich durch die Macht seines Militärs sichern zu können, so wird es auf lange Sicht ebenso einem tragischen Irrtum unterliegen. Nur eine friedliche Zusammenarbeit kann die Existenz und den Wohlstand beider Länder garantieren. Herr Patten hat es im Februar in diesem Hause auf den Punkt gebracht: Wie viele Menschen müssen noch sterben, bis die Stimme der Besonnenen, die es nach wie vor in Palästina und Israel gibt, von den Bürgern dieser beiden Gemeinschaften erhört wird? In der gleichen Debatte stellte Hans-Gert Poettering fest: Für die Zukunft von uns Europäern ist es von größter Wichtigkeit, dass im Nahen Osten Frieden einkehrt und dass wir Europäer gut und in Frieden mit allen Staaten des Mittelmeers zusammenarbeiten. Genauso ist es, aber die israelische und die palästinensische Führung weiß, dass auch sie Europa brauchen. Wir sind der größte Handelspartner Israels und geben den Palästinensern die größtmögliche Unterstützung. Wenn wir in der Region kein Zeichen von Einigkeit und Friedenswillen erkennen, können wir unsere Politik ändern. Wir haben die Möglichkeit, das Assoziationsabkommen mit Israel zu kündigen, und wir sind ebenso wenig bereit, eine Tätigkeit zu finanzieren, von der man zu Recht annehmen kann, dass sie weiter Terror hervorbringt und dessen Einsatz gegen Israel unterstützt. Die Nachrichten von dem teilweisen Rückzug der Israelis waren ermutigend, aber der Rückzug erfolgte 09/04/2002 natürlich nur zum Teil. Das, was Herr Patten soeben ausführte, steht wiederum im Widerspruch zu den Nachrichten von heute Morgen. Wir fordern die vollständige Umsetzung der Resolution 1402 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen. Hoffentlich geht Außenminister Colin Powell rasch und konsequent vor, um eine beidseitige Waffenruhe und den vollständigen Abzug der israelischen Truppen zu erreichen, dem der Rat voll und ganz zustimmt. Das Töten muss sofort ein Ende haben. Israel, die Palästinenser, die Europäische Union, die Vereinigten Staaten, Russland und die besonnenen Länder des Nahen Ostens, die Frieden für ihre Region wollen, müssen sobald wir möglich an einem Tisch zusammenkommen und die Region in den Frieden führen. (Beifall) 2-181 Barón Crespo (PSE). – (ES) Herr Präsident, Herr Hoher Vertreter für die GASP, Herr amtierender Ratspräsident, Herr Kommissar, meine Damen und Herren Abgeordneten! Dies ist eine schwere Stunde, in der wir zusammenarbeiten müssen, um den Teufelskreis von Gewalt und Gegengewalt zu durchbrechen und einen Waffenstillstand zu erzielen, der uns eine Chance aufzeigt und den Weg für Verhandlungen freimacht, um die Koexistenz zweier Staaten im Nahen Osten zu erreichen. Wir Europäer tragen aus historischen, politischen, kulturellen und auch religiösen Gründen eine enorme Verantwortung, der wir uns nicht entziehen können. Deshalb möchte ich im Namen der Fraktion der Sozialdemokratischen Partei Europas anregen, dass wir drei Botschaften aussenden. Die erste ist über den Hohen Vertreter für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik an das morgige Gipfeltreffen in Madrid gerichtet. Wir fordern, dass der Ratsvorsitz, der Generalsekretär der Vereinten Nationen, der Außenminister der Vereinigten Staaten und der Außenminister Russlands mit einer Stimme die Notwendigkeit eines Waffenstillstands zum Ausdruck bringen und gemeinsam die Bereitschaft äußern, zur Unterstützung eine internationale Eingreif- und Beobachtertruppe zu entsenden. Israel war ein Staat, der durch einen Beschluss der Vereinten Nationen entstand, ein David, der eine weltweite politische und moralische Verpflichtung zum Ausdruck bringt, und dieser David muss uns zuhören und den wiederholten Erklärungen des Sicherheitsrates Folge leisten. Die zweite Botschaft, die ausgesandt werden muss, ist an die Regierung Sharon gerichtet, die von ihrer Linie, David in Goliath zu verwandeln, sofort abrücken und ihre einseitige Erklärung des totalen Kriegs zurücknehmen muss, die als Antwort auf die von einigen palästinensischen Elementen verübten Selbstmordattentate gegen die Zivilbevölkerung ausgesprochen worden war. Die Lösung liegt weder in der Ausweitung von Operationen, deren Ziel die Ausschaltung der Palästinensischen Autonomiebehörde 09/04/2002 und ihres gewählten Präsidenten Arafat ist, dessen Festsetzung unverzüglich beendet werden muss, noch in den flagranten Verletzungen des internationalen humanitären Rechts und des Kriegsrechts in den besetzten Gebieten. Die dritte Botschaft ist eine Botschaft der Unterstützung an die Palästinensische Behörde, damit sie ihre Rolle im Kampf gegen den Terrorismus erfüllen kann, wofür sie über Mittel verfügen muss, die nicht zerstört werden dürfen – es sei daran erinnert, dass wir als Europäische Union aktiv zu diesen Mitteln beigetragen haben –, und damit sie in Zukunft als Kerninstanz des palästinensischen Staates wirken kann. Gleichzeitig möchten wir unsere Besorgnis über die derzeitigen Gefahren einer Ausweitung und Polarisierung auf der Welt zum Ausdruck bringen. So, wie wir die Anschläge auf jüdische Symbole und Einrichtungen in Europa verurteilen, so erfüllt uns auch die wachsende Spannung, die nicht nur in den arabischen Ländern, sondern auch in der restlichen Welt zu verzeichnen ist, mit Sorge. Zwischen beiden Seiten und uns besteht eine Verbindung durch Assoziationsabkommen und -verträge, die ein gegenseitiges Band der Freundschaft und Zusammenarbeit darstellen. In diesem Zusammenhang möchten wir zum Ausdruck bringen, dass wir die Weigerung der israelischen Regierung, die Vermittlung durch die am 4. April von der Europäischen Union entsandten Mission zu akzeptieren, missbilligen und der Ansicht sind, dass unter diesen Bedingungen das Assoziierungsabkommen gemäß Artikel 2 dieses Abkommens ausgesetzt werden muss, bis wir von der Regierung Israels ein klares und unmissverständliches Signal erhalten, dass sie zur Überwindung dieser Krise gewillt ist. (Beifall) Ebenso unterstützen und verteidigen wir das gegen beide Seiten gerichtete Waffenembargo durch die Europäische Union, und ich gebe bekannt, dass ich meine Fraktion auffordern werde, bei dem von uns ausgehandelten länderübergreifenden Kompromiss einer Entschließung – obwohl sie uns nicht weit genug geht – Ziffer 8 zuzustimmen. Abschließend möchten wir trotz allem erneut unsere Überzeugung zum Ausdruck bringen, dass ungeachtet der gegenwärtig ernsten Lage ein Frieden möglich ist. Wie Sie wissen, pflegen wir eine lange und fruchtbare historische Beziehung zu unseren Freunden von der israelischen Arbeiterpartei. Wir haben ihre Beteiligung an dieser Regierung öffentlich kritisiert, aber wir möchten unseren Dialog fortsetzen. Erst gestern rief mich Shimon Peres an, eine beliebte und geachtete Persönlichkeit in diesem Haus, und wir haben eine baldige Aussprache mit der Arbeiterpartei in unserer Fraktion vereinbart. Ich rufe dazu auf, dass wir alle in unseren Bemühungen nicht nachlassen und alle Möglichkeiten des Dialogs nutzen, die sich mit unseren Gesprächspartnern und israelischen und 73 palästinensischen Freunden bieten, um ihnen mitzuteilen, dass wir nicht zu endloser Gewalt verdammt sind. Unsere eigene Geschichte ist ein Beweis dafür, und unsere Aufgabe besteht nun darin, die aufeinander abgestimmten internationalen Maßnahmen im Rahmen der Vereinten Nationen zu unterstützen und dabei die Vorschläge der Arabischen Liga aufzugreifen, damit Madrid wieder zu einem Hoffnungsschimmer wird. (Beifall) 2-182 Watson (ELDR). – (EN) Herr Präsident, in dieser Woche debattieren wir über militärische Konflikte in zwei Regionen: Tschetschenien und Palästina. In beiden Gebieten hat sich die Lage verschärft, seit die westliche Welt dem Terrorismus den Kampf angesagt hat. Es scheint fast so, als mache sich die in dem jeweiligen Konflikt dominierende Seite die Antiterrorkampagne zunutze, um ihre strategische Position zu stärken. Auf das Leben der Menschen, die im wörtlichen wie im übertragenen Sinne ins Kreuzfeuer geraten sind, hat das verheerende Auswirkungen. Wir sind aus historischen, humanitären und sicherheitspolitischen Gründen verpflichtet, in diese Konflikte einzugreifen und die Kämpfe zu stoppen. Diplomatische Bemühungen – ob nun unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen, der USA, der Europäischen Union oder der Nachbarländer – sind bislang erfolglos geblieben. Allem Anschein nach bietet derzeit lediglich der saudische Friedensplan eine vielversprechende Lösung. Die kriegführenden Seiten selbst scheinen nicht viel zu einer Lösung beitragen zu wollen. Weder Herr Sharon noch Herr Arafat können den Frieden garantieren, ebenso wenig wie sie ihn erzwingen können. Herrn Arafats nachweisliche Verwicklung in den Terrorismus und seine fortgesetzte Duldung der abscheulichen, palästinensischen Terrorakte sind zumindest teilweise an der derzeitigen Lage Schuld. Die Fraktion der liberalen Demokraten in diesem Parlament sieht die beste Lösung darin, ein sofortiges Embargo für Waffenexporte nach Israel und Palästina zu verhängen und die Vereinten Nationen davon zu überzeugen, dass eine internationale Friedenstruppe zur Durchsetzung des Friedens in die Region entsandt wird. (Beifall) Nur dann können die Extremisten verdrängt und die moderaten Kräfte durch einen ehrlichen Vermittler in einem politischen Prozess zusammengebracht werden, in dem die Argumente der Gewalt der Überzeugungskraft der Argumente weichen. Rücksichtsloses militärisches Abenteurertum auf der einen Seite und zynische Hinnahme des Terrorismus auf der anderen führen nur zu weiterem Blutvergießen und Elend und der Vertiefung des gegenseitigen Hasses, wodurch die Schaffung eines dauerhaften Friedens verzögert und erschwert wird. 74 Die jüngsten militärischen Übergriffe Israels auf palästinensisches Gebiet waren nicht nur schockierend, sondern haben Israel auch selbst geschadet. Der Westen besitzt durchaus Druckmittel und Sie, Herr Solana, müssen sie einsetzen. Eine Dringlichkeitssitzung des Assoziationsrates EU-Israel mit folgenden Tagesordnungspunkten sollte einberufen werden: Israels Ablehnung eines Treffens zwischen unseren Vertretern und Herrn Arafat, die vorsätzliche Zerstörung von EUfinanzierter Infrastruktur und die Verletzung der Menschenrechtsbestimmungen gemäß Artikel 2 des Assoziierungsabkommens. Sie könnten morgen mit Colin Powell auch über die Androhung sprechen, die jährliche US-Hilfe für Israel in Höhe von 3 Mrd. USD auszusetzen. Es sollten Menschenrechtsbeobachter entsandt werden, um das Elend der unschuldigen Palästinenser zu dokumentieren, die unter täglichen Repressalien, willkürlichen Verfolgungen, unnötigen Erniedrigungen und, in einigen Fällen, unter Folter und Tod zu leiden haben. Die internationale Gemeinschaft weiß genau, wo die Grenzen gezogen werden müssen, um die friedliche Koexistenz von sechs Millionen Israelis und etwa vier Millionen Palästinensern in zwei Staaten zu gewährleisten. Wir können nicht die Hände in den Schoß legen, wenn UN-Resolutionen durch eine aggressive Siedlungspolitik und die Ablehnung einer Friedenslösung mit Füßen getreten werden. Wenn man sich auf so eklatante Weise über Völkerrecht hinwegsetzt, dann ist ein solches Blutvergießen, wie wir es gesehen haben, unvermeidlich. Die Verantwortlichen müssen eines Tages zur Rechenschaft gezogen werden. Am Donnerstag dieser Woche tritt das Statut des ständigen Internationalen Strafgerichtshofs in Kraft. Beginnend mit den Massakern in Sabra und Schatila vor 20 Jahren bis hin zu den Vorkommnissen heute Nachmittag in Dschenin sollte Herr Sharon darüber nachdenken, ob er einer der Ersten vor dem Internationalen Strafgerichtshof sein will. (Beifall) 2-183 Boumediene-Thiery (Verts/ALE). – (FR) Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin gestern aus Palästina zurückgekehrt, und mit Ihrer Erlaubnis werde ich zwei Minuten darüber berichten. Es gibt keine Worte, um die Schrecken und die Grausamkeiten zu schildern, denen das palästinensische Volk ausgesetzt ist, dem die elementarsten Rechte genommen sind. In Ramallah ist das Krankenhaus umstellt, das Behandlungszentrum mit der Anzahl der Schwerverletzten überfordert. Alle medizinischen Behandlungseinrichtungen sind verwüstet. Es sterben Frauen in den Wehen wie auch ihre Kinder. Die Krankenwagen fahren unter Gewehrsalven umher, um Verwundete abzutransportieren, Tote einzusammeln, die nicht begraben werden können. Im Hof des Krankenhauses wird ein Massengrab ausgehoben, in das die Leichen gezwängt werden. Ein Kind will die Straße überqueren und wird von einer Kugel für immer 09/04/2002 gelähmt. Eine alte Frau will einen Topf Wasser im Hof holen, wird von einer Kugel getroffen und bricht zusammen. Ein an Diabetes leidender Mann kommt auf einen Stock gestützt zum Behandlungszentrum und wird auf der ersten Stufe von einer Kugel getötet. Als wir zum Amtssitz Yasser Arafats kommen, um Wasser und Lebensmittel zu bringen, richtet ein Panzer seine Kanone auf uns. Soldaten mit schussbereiten Waffen drängen uns zurück. Unter ihren Drohungen kehren wir mit unseren Lebensmitteln wieder um. Sind diese Kinder, diese alten Leute, diese Frauen etwa Terroristen, die den israelischen Staat und das israelische Volk bedrohen? In Bethlehem herrscht ebenfalls Ausgangssperre. Es ist Sonntag, weltweit ein Tag des Gebets. Doch es sind pausenlos Schüsse zu hören. Wir entschließen uns, Gläubige in die Kirche zu begleiten. Am Fuß der Treppe, auf dem Platz vor der Geburtskirche sind Panzer aufgefahren und blockieren alle Zugänge. Die Soldaten weisen uns an, sofort umzukehren, sie drohen zu schießen. Wir durchqueren eine kleine Gasse, kommen an zerstörten Schulen und Kirchen vorbei. Wir klettern über Ruinen, zerstörte und ausgebrannte Autowracks, über Trümmer von zusammengestürzten Häusern, über aufgerissene Gehwege. Aus zerstörten Leitungen dringt Wasser und bildet schmutzige Rinnsale. Die Behälter mit Trinkwasser auf den Dächern leeren sich; bald werden die Bewohner keine Wasser mehr haben, so wie sie jetzt schon keinen Strom mehr haben. An einer Häuserecke werden wir erneut von Soldaten umstellt, die ihre Maschinenpistolen auf uns richten. Es muss gesagt werden, dass unsere Parlamentarierdelegation sich ohne Erlaubnis über Umwege, die über Sandgruben und Baustellen führten, wobei wir uns vor den Militärstreifen verstecken mussten, in diese Städte begeben hatte. Wenn sie uns sahen, kamen junge und ältere Leute aus ihren Häusern, um mit uns zu sprechen, um uns zu bitten, dringend etwas zu unternehmen. Sie erwarten viel von Europa. Sie setzten all ihre Hoffnung in uns. Sie sagen, dass sie niemals Yasser Arafat aufgeben werden, den sie trotz aller Vorwürfe an ihn als ihren einzigen legitimen Vertreter betrachten. Wir, die demokratisch gewählten Volksvertreter, mussten uns trotz unserer weißen Armbinden wie Terroristen verstecken, um diesem unter terroristischen Praktiken leidenden Volk Hilfe und Schutz zu bringen. Ja, es handelt sich um einen Krieg, aber nicht um einen Religionskrieg, sondern um einen Kolonialkrieg, um Widerstand gegen militärische Okkupation, gegen einen Staat, der völlig ungestraft weiterhin das Völkerrecht, das Recht auf Leben missachtet. Hier, an der Wiege der Kulturen und der Zivilisation, der universellen Werte, wird die Menschenwürde mit Füßen getreten, die Menschlichkeit geht unter. Wir dürfen nicht länger schweigen, und wir können künftig nicht sagen, wir hätten nichts gewusst. Wir müssen uns unserer 09/04/2002 Verantwortung stellen und alles tun, damit dieses Massaker sofort aufhört. Wir müssen wirkliche Vorschläge unterbreiten. Sie, meine Herren, müssen wirkliche Vorschläge für eine politische Lösung unterbreiten. Für die Aussetzung des Assoziierungsabkommens zu stimmen, ein Embargo über Waffenexporte nach Israel zu verhängen, unverzüglich Pufferstreitkräfte zum Schutz des palästinensischen Volkes zu entsenden – das ist konkretes Engagement für den Frieden und die Sicherheit dieser beiden Staaten. Dies nützt dem Frieden für das gesamte israelische und das gesamte palästinensische Volk, für die gesamte Region und die Welt. Dies bedeutet zu bekräftigen, dass Zukunft und Wohlstand nicht unter Missachtung von Recht und Gerechtigkeit aufgebaut werden können. Danke, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass auch Sie zum Frieden beitragen, indem sie für diese Entschließung stimmen. (Beifall) 2-184 Morgantini (GUE/NGL). – (IT) Herr Präsident, ich weinte im Angesicht eines israelischen Soldaten, der uns daran hinderte, einem verletzten Palästinenser zu Hilfe zu kommen. Ich weinte um Ahmed, der am Boden lag und uns durch eine Handbewegung herzu rief. Ich weinte, ehrlich gesagt, wegen meiner bzw. unserer Ohnmacht. Ich weinte, weil der israelische Soldat seine Menschlichkeit verloren hatte. Ich sprach mit ihm: „Ich weine nicht aus Angst vor Deinem Gewehr, sondern um Dich, der Du jung bist. Ich weine um Hetty Hillesum, die sogar in dem Konzentrationslager, in das man sie eingesperrt hatte, das denkende Herz der Baracke sein wollte. Ich weine, weil Du mich daran hinderst, einem Menschen, der im Sterben liegt und der, wie Du weißt, nicht geschossen hat, zu helfen. Ich weine, weil ich gesehen habe, wie Du Männer der palästinensischen Polizei, die nicht auf Dich geschossen hatten, zu Boden gedrückt und gezwungen hast, mit den Händen an der Mauer niederzuknien. Du hast sie gezwungen, sich nackt auszuziehen, und hast ihnen dann die Augen verbunden und die Hände gefesselt. Sie waren alle mit erhobenen Händen aus der gewaltsam niedergerissenen Haustür gekommen. Unter ihnen war ein alter Mann, den ich seit Jahren aus Ramallah kannte. Wir grüßten uns immer. Er sagte ’Kiffech’, und ich antwortete ’Mapsuta’. Ich weine, weil wir, während der Panzer das Haus beschoss, aus dem wir auf Euren Befehl hin Männer, Frauen und Kinder evakuieren mussten, durch das Fenster eines anderen Hauses von einem Jugendlichen um Brot und Zigaretten gebeten wurden. Ich weine, weil der mehrmals verwundete Arzt Mohammed Iskafi, als er einen verwundeten israelischen Soldaten sah, nicht zögerte. Wir jedoch wurden durch die Panzer und durch Dein Gewehr gestoppt. Der verwundete israelische Soldat wurde fortgebracht, während Ahmed auf der Straße 75 liegen blieb, denn Ihr habt ihn uns entrissen, kaum dass wir ihn auf eine provisorische Bahre gelegt hatten.“ Sind das normale Kriegsszenen? Ist das die schmerzliche Notwendigkeit der militärischen Intervention, um die Zukunft des israelischen Staates zu schützen, der durch Selbstmordattentate, die ihn zerstören könnten, bedroht wird? Ebenso wie viele Israelis, mit denen wir uns gemeinsam seit Jahren um einen gerechten Frieden bemühen, in dessen Rahmen das Recht beider Seiten auf einen eigenen Staat anerkannt wird, halte ich die Beendigung der militärischen Okkupation durch Israel für den einzigen Weg, um den israelischen Staat zu retten. Die Ausdehnung der Siedlungen, die Beschlagnahmung von Grund und Boden, die Ausgangssperren, die in ihren Dörfern eingesperrten Palästinenser, die Hinrichtungen ohne Verfahren, die aufgehaltenen Krankenwagen, die an den Kontrollpunkten niederkommenden Frauen, die Zerstörung des Sitzes der Palästinensischen Autonomiebehörde – das alles sind keine Irrtümer oder kleine Pannen. Das sind gezielte politische Praktiken, ausdrücklich verkündet von Scharon, der gemeinsam mit den Koalitionsparteien seiner Regierung die Umsiedelung, das heißt die Deportation der palästinensischen Bevölkerung fordert, und zwar nicht nur jener aus den besetzten Gebieten, sondern auch der arabischen Bürger Israels. Die erneute Besetzung des Gebiets und die Zerstörungen zeugen von dem Willen der kolonialistischen Annexion. Die Politik der Selbstmordattentate, die leider und tragischerweise nicht nur von den Organisationen Hamas oder der Dschihad verfolgt wird - die ich als Frau nicht nur als zerstörerisch für alle betrachte, sondern die auch meine Rechte verletzten –, muss gestoppt werden. Es gibt weder eine moralische noch eine politische Rechtfertigung für diese Attentate. Ich verstehe die Angst der Israelis, doch bestärkt mich die Organisation der israelischen und palästinensischen Angehörigen von Opfern, die gemeinsam sagen: „Die militärische Besetzung tötet alle Frauen und Männer.“ Mich bestärkt ein Palästinenser namens Jamal Zakout, dessen Körper die Spuren der Folter aufweist, und der sagt: „Ich ertrage es nicht, wenn Zivilisten in Israel angegriffen werden. Auch wenn Zivilisten durch die Bombardierungen ums Leben kommen, darf man nicht Gleiches mit Gleichem vergelten; man darf nicht denken, weil jeden Tag Kinder und Jugendliche von uns sterben, müssen auch die anderen sterben. Wir dürfen unsere Menschlichkeit nicht verlieren. Die Zukunft des palästinensischen Volkes kann nicht durch die Kultur des Todes und der Rache aufgebaut werden.“ Es ist eine doppelte Tragödie. Ich würde mir wünschen, dass wir alle dort unten bei jenen Palästinensern und Israelis sein könnten, die weiterhin daran glauben, dass die beste Sicherheit für jedes Volk und jeden Menschen in der gegenseitigen Anerkennung des Rechts auf ein Leben in Freiheit und Demokratie auf eigenem Gebiet liegt. 76 Die Israelin Shulamit Aloni erklärt Tag für Tag: „Ich habe in der Hagganah gekämpft, damit wir einen jüdischen Staat in Palästina bekommen; nun finde ich mich in einem kolonialistischen Staat wieder. Ich ertrage das nicht, ich schäme mich für diese Armee, für unsere Regierungen, die im Namen der Sicherheit Menschenleben und all unsere menschlichen Werte zerstören.“ Ich bitte meine Fraktion um Entschuldigung, wenn ich die gemeinsame Redezeit für eine so persönliche, jedoch viele politische Fragen in sich bergende Berichterstattung genutzt habe. Wir fordern von der Europäischen Union eine entschlossene und klare Position, die mit der internationalen Legalität und der Verteidigung der Menschenrechte in Einklang steht. Wir fordern, alle verfügbaren Mittel zu nutzen, um die israelische Regierung zum Rückzug aus den besetzten Gebieten zu bewegen. Wir fordern die Anerkennung des Staates Palästina in den Grenzen von 1967. Wir fordern die sofortige Entsendung einer internationalen Truppe. Wir fordern die Aussetzung des Assoziationsabkommens mit Israel wegen der offenkundigen Verstöße gegen Artikel 2 dieses Abkommens – wozu es keiner weiteren Prüfungen bedarf. Der Frieden ist für die Palästinenser und für die Israelis, für die gesamte Region und auch für uns unverzichtbar. 09/04/2002 Lösung beizutragen, mit der dieser Situation ein Ende bereitet werden könnte. Natürlich ist dies nicht leicht, das ist mir völlig bewusst. Doch gewisse Dinge dürfen nicht vergessen werden, insbesondere dass der Frieden kurz vor dem Abschluss stand, und wenn es nicht dazu kam, dann vor allem weil das von Ehud Barak vorgeschlagene Abkommen nicht angenommen wurde, und seitdem hat sich die Situation immer mehr verschlimmert. Meiner Überzeugung nach wird es auch der Vorschlag der arabischen Länder nicht ermöglichen, diese Situation zu überwinden. Nur im Falle eines starken Engagements der gesamten internationalen Gemeinschaft und der Entsendung einer Pufferstreitkraft besteht eine gewisse Chance, den Schrecken und die gegenwärtige Situation zu überwinden. Wir müssen umso wachsamer sein, da diese Situation Folgen in unseren eigenen Ländern nach sich ziehen kann, wo es bereits zu Auseinandersetzungen zwischen Vertretern der einzelnen Gemeinschaften gekommen ist. Ebenso ist ein Anwachsen bestimmter rassistischer Erscheinungen, des Antisemitismus festzustellen, was nicht hinnehmbar ist. Aus diesem Grunde werde ich, was mich betrifft, die Vorschläge, die auf die Entsendung einer Pufferstreitkraft und auf die Schaffung der Bedingungen zur Beendigung dieser Situation abzielen, mit aller Kraft unterstützen. 2-186 Es geht nicht darum, sich auf eine der beiden Seiten zu stellen. Ich bin für den Frieden bzw. wir sind für den Frieden; wir wollen keine Siege – weder auf der einen noch auf der anderen Seite. Gleichwohl muss hinsichtlich der Verantwortung unterschieden werden und müssen wir sie in vollem Umfang wahrnehmen, weil wir alle zusammen nicht wollen, dass Tod, Schmerz und Leid weiterhin den Lebensrhythmus in Palästina und in Israel bestimmen. (Beifall) 2-185 Pasqua (UEN). – (FR) Herr Präsident, Herr Hoher Vertreter, Herr Kommissar! Ich bin von zwei Gefühlen beherrscht. Das erste ist natürlich die Bestürzung, die sich aller Anwesenden bei der Schilderung dessen bemächtigt, was in diesem Teil der Welt geschieht und uns alle angeht. Auf die Kette der Attentate und Morde folgte eine Kriegssituation, denn um eine solche handelt es sich zweifellos. Um Krieg mit allen seinen Schrecken und Grausamkeiten. Das zweite Gefühl, das sich bei mir einstellt, wenn ich den Hohen Vertreter höre, der mit großer Offenheit gesprochen hat, wie er selbst betonte – und das will ich ihm gern glauben – sowie mit Unparteilichkeit, besteht in einer gewissen Ratlosigkeit, denn man kann ja nicht sagen, dass die Union bisher den Weg gefunden hätte, um mit all ihrem Gewicht zur Herbeiführung einer Belder (EDD). – (NL) Im Dezember vergangenen Jahres forderte der Europäische Rat die Palästinensische Autonomiebehörde auf, die terroristischen Netzwerke der Hamas und des islamischen Dschihad zu zerschlagen, alle terroristischer Akte verdächtigen Personen in ihrem Autonomiegebiet zu verhaften und strafrechtlich zu verfolgen sowie das Ende der Intifada in arabischer Sprache öffentlich zu verkünden. Vier Monate später, Herr Präsident, müssen wir erkennen, dass Arafat und die übrigen Palästinenserführer dieser Forderung der EUMitgliedstaaten in keiner Weise nachgekommen sind. Schlimmer noch, die Beweise häufen sich, dass der Präsident der Palästinensischen Autonomiebehörde an den Terrorakten gegen die Bürger Israels unmittelbar beteiligt ist. Welche Konsequenzen zieht die EU, die doch der größte Geber der Palästinensischen Autonomiebehörde ist, aus diesem Verhalten? Sollte hier nicht ernsthaft erwogen werden, finanzielle Sanktionen zu verhängen? Für legitim halte ich es, wenn die Regierung Scharon, wenngleich erst nach einer langen Serie äußerst blutiger palästinensischer Selbstmordanschläge, schließlich selbst dazu übergegangen ist, die palästinensischen Terrornetzwerke auszuschalten. Die westliche Diplomatie setzt Israel jetzt erheblich unter Druck, die Militäroperation abzubrechen. Aber welche Sicherheitsgarantie bieten die EU und ihre Mitgliedstaaten Israel? Kann Europa zusichern, dass nach dem Rückzug der palästinensische Terror gegen die 09/04/2002 Israelis nicht erneut mit aller Wucht aufflammt? Ich appelliere gleichermaßen an die Europäer wie an die Amerikaner, diese schreckliche Vision für die potenziellen Opfer, die Bürger Israels, morgen auf dem Gipfel in Spanien unbedingt zur Sprache zu bringen. Schließlich, Herr Präsident, hat die Eskalation im Nahen Osten in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu überaus beschämenden Erscheinungsformen eines unverhüllten Antisemitismus geführt. Ich rufe alle EUOrgane auf, diese nachdrücklich zu verurteilen, und hoffe, die Mitgliedstaaten treten diesem Antisemitismus wirkungsvoll entgegen. 2-187 Della Vedova (NI). – (IT) Herr Präsident, als Erstes möchte ich den Wunsch zum Ausdruck bringen, dass Europa dieselbe gebotene und dringende Aufmerksamkeit, die es der in Palästina grassierenden blutigen Gewalt widmet, auch dem vom Kollegen Watson erwähnten Massenmord an dem tschetschenischen Volk zuteil werden lässt, dem bereits 20 % dieses Volkes zum Opfer fielen. Bis heute ist hierzu aus Europa mit Verlaub gesagt nur furchtsames Schweigen zu vernehmen. Europa kann keine unparteiische Position zwischen Israel und Palästinensischer Autonomiebehörde beanspruchen. Es gibt keine moralische Autorität für irgendeine Vermittlung, wenn die Verurteilungen nahezu nur in eine Richtung gehen bzw. wenn nicht bewiesen wird, dass man zwischen einem demokratischen Land, dem einzigen in der Region, das sich jedenfalls für die Wahrung der Menschenrechte einsetzt – aber bis wann, muss man sich fragen –, und einer Tyrannei, in der die der Kollaboration Verdächtigen ohne jeden Schein eines Prozesses hingerichtet werden, unterscheidet; wenn man nicht berücksichtigt, dass die israelische Armee einen militärischen Gegenschlag führt, der zwar falsch und fruchtlos sein mag und nicht die einzige Antwort sein kann und darf, der jedoch auf die unablässigen Morde an harmlosen und unschuldigen Zivilisten zurückzuführen ist. Für sie werden nur wenige Tränen vergossen. Es kann sein, dass Scharon, wie der Hohe Vertreter Solana sagte, bei dem Versuch, die Infrastruktur des Terrorismus zu zerstören, letztendlich neue Scharen fanatischer Terroristen erzieht, doch können wir nicht wirklich glauben, hinter den palästinensischen Selbstmordattentätern stünden im Unterschied zu denen, die die Twin Towers zum Einsturz brachten, keine ebenso blutgierigen und zynischen Drahtzieher. Wir verlangen von Scharon, sich zurückzuziehen und seine Waffen schweigen zu lassen. Das ist sehr gut. Aber was fordern wir von Arafat? Vorausgesetzt, dass Arafat etwas anderes tun kann, als „Nein“ zu sagen, wie er es bisher getan hat. Welche Sicherheiten, welche Lösungen bieten wir Scharon, wenn wir ihn auffordern, die gewaltsamen Unterdrückungsmaßnahmen einzustellen? Die Rede ist von wirtschaftlichen Vergeltungsmaßnahmen gegen Israel. Es sollte jemand von der Palästinensischen Autonomiebehörde eine 77 Untersuchung über die finanzielle Hilfe der EU verlangen, um zumindest die europäischen Steuerzahler dahingehend zu beruhigen, dass sie nicht die Gehälter von Funktionären und Führungskräften finanzieren, die in die Organisation der Selbstmordattentäter verstrickt sind. Europa muss einen klaren Schritt tun, indem es der israelischen Demokratie die volle Integration in die Europäische Union anbietet. Das wäre ein Weg, um Autorität zu gewinnen, um den Institutionen des Staates Israel einen Anker zuzuwerfen und – auch im Hinblick auf die Wirtschaftsentwicklung – eine strategische Perspektive zu eröffnen. Es wäre ein Weg, um den palästinensischen und den israelischen Bürgern eine konkrete Hoffnung auf Frieden zu geben. 2-188 Der Präsident. – Zum Abschluss der Debatte habe ich sechs Entschließungsanträge erhalten5. Soweit mir bekannt ist, wurde ein Kompromisstext ausgearbeitet, aber ich weiß nicht, inwieweit er bereits in den Fraktionen behandelt wurde. Es ist zwar nicht Sache des Ratsvorsitzes, in den ordnungsgemäßen parlamentarischen Ablauf einzugreifen, doch möchte ich vom Präsidium aus an Sie appellieren, dass unser Standpunkt morgen die größtmögliche Unterstützung erhält, damit klar und überzeugend zum Ausdruck kommt, wofür eine große und repräsentative Mehrheit steht. 2-189 Galeote Quecedo (PPE-DE). – (ES) Herr Präsident, wir stehen offenkundig vor einer nie da gewesenen Krise im Nahen Osten, deren Bedrohung durch die Gefahr ihrer Ausweitung noch zunimmt. In derselben Region müssen wir uns über die Entwicklung der Ereignisse an der Grenze zwischen Israel und Libanon zutiefst besorgt zeigen und einflussreiche Länder wie Iran oder Syrien dazu aufrufen, dass sie trotz ihrer verständlichen Empörung ihre guten Dienste anbieten, um das angespannte Klima unter Kontrolle zu halten. Aber auch in anderen Gebieten dieser Erde sind zornige Solidaritätsbekundungen mit den gedemütigten Palästinensern zu verzeichnen, wie man bei der Massendemonstration in Marokko feststellen konnte. Die israelische Regierung muss begreifen, dass sie sich nicht abseits der klaren Vorgaben durch die internationale Gemeinschaft bewegen kann. Wir vertrauen darauf, dass auf dem morgigen Gipfeltreffen in Madrid mit dem amtierenden Ratsvorsitz der Europäischen Union, den Vereinigten Staaten, Russland sowie dem Generalsekretär der Vereinten Nationen die Gelegenheit ergriffen wird, um übereinstimmend den festen Willen der Schirmherren des Friedensprozesses zu bekräftigen, die Erfüllung der jüngsten Resolutionen der Vereinten Nationen durchzusetzen. Es hat den Anschein, als fände derzeit ein Teilrückzug der Truppen statt, was zwar ein Schritt in die richtige Richtung, aber bei 5 Entschließungsanträge gemäß Artikel Geschäftsordnung: siehe Protokoll. 37 Absatz 2 der 78 weitem nicht ausreichend ist, vor allem, wenn das, was Herr Patten heute hier gesagt hat, zutrifft. Ich stamme aus einem Land, in dem der Terrorismus die größte Sorge der Bürger darstellt, und aus diesem Grund fühlen wir uns mit seinen Opfern besonders solidarisch. Aber es sind nicht alle Mittel erlaubt im Kampf gegen den Terror; die Rechtsstaatlichkeit und das Völkerrecht müssen stets gewahrt bleiben. Unter diesem Gesichtspunkt ist es unter keinerlei Umständen akzeptabel, die Strukturen der Palästinensischen Autonomiebehörde, der derzeit einzigen legitimen Vertreterin des palästinensischen Volkes, untergraben zu wollen, auch wenn ihr Vorgehen in einigen Punkten noch so sehr zu kritisieren ist. Ja, man muss von ihr verlangen, dass sie die Attentate klar verurteilt: es gibt keine guten und schlechten Terroristen, alle sind gleichermaßen verabscheuenswürdig. Sie muss alles in ihrer Macht Stehende tun, um Anschläge zu verhindern und ihre Täter und Anstifter festzunehmen, was leider nicht immer geschehen ist. In der Europäischen Union müssen wir ein einheitliches Vorgehen sicherstellen. Ein gespaltenes Europa ist das Gleiche wie kein Europa. Unter den Außenministern der Mitgliedstaaten sind einige Fortschritte erzielt worden, die unsere Öffentlichkeit, wie ich denke, als unzureichend erachtet. Ich glaube, es gibt andere Wege, es gibt in der internationalen Praxis Instrumente, mit denen wir unser Missfallen gegenüber der Politik einer Regierung wie der Israels zum Ausdruck bringen können. (Beifall) 2-190 Sakellariou (PSE). – Herr Präsident! Wir sind konfrontiert mit der schlimmsten Situation, die es je in der Region gegeben hat, wenn man vom Kriegszustand '67 und '73 absieht. Israel zeigt seine totale Verachtung gegenüber den Resolutionen des UNO-Sicherheitsrates, gegenüber dem Völkerrecht, den internationalen Abkommen und den internationalen Konventionen. Wir machen uns mitschuldig an den Massakern, an den Verbrechen gegen die Menschlichkeit, an der Unterdrückung und täglichen Erniedrigung eines ganzen Volkes, wenn wir dazu Stillschweigen bewahren und nach Ausgewogenheit zwischen Unterdrücker und Unterdrücktem suchen. Die gibt es nicht! Was können wir tun? Sehr viel meine ich. Beispiele wären ein Embargo für Rüstungsgüter gegen Israel, eine Rückberufung unserer Botschafter zur Berichterstattung in den Hauptstädten der Europäischen Union, das Einfrieren sämtlicher Kontakte mit hohen Regierungspersönlichkeiten Israels und schließlich die Aussetzung des Assoziierungsvertrags. Herr Kommissar, ich spreche jetzt Sie als den Vertreter der Kommission hier an - und meine aber den Präsidenten der Kommission Prodi, dem ich großen 09/04/2002 Respekt für seine Persönlichkeit und auch für sein Werk entgegenbringe. Ich habe nur kein Verständnis für die Erklärungen, die er in den letzten Tagen gemacht hat. Ich zitiere: 2-191 (FR) Prodi hat jedoch ausgeschlossen, dass die Europäische Union ihr Assoziierungsabkommen mit Israel als Mittel des Drucks oder der Erpressung einsetzen könnte ... 2-192 Sollten Kriegsverbrechen, Hinrichtungen, Angriffskrieg, Zerstörung, Verachtung des Völkerrechts und der Resolutionen des Sicherheitsrates der UNO nicht ausreichen, um dieses Abkommen auszusetzen, zumindest solange dies andauert? Sind wir denn Erpresser, Herr Kommissar, wenn wir angesichts einer humanitären Katastrophe - und auch die Kommission meint, dass es sich um eine humanitäre Katastrophe handelt - den Vertrag anwenden? Wenn wir diesen Vertrag jetzt nicht aussetzen, was müssen unsere Vertragspartner denn noch tun, damit Artikel 2 Anwendung findet? Die Atombombe abwerfen? Wenn wir es jetzt nicht tun, können wir Artikel 2 gleich einfür allemal aus sämtlichen Partnerschaftsabkommen und sämtlichen Partnerschaftsverträgen streichen. (Beifall) 2-193 Malmström (ELDR). (SV) Herr Präsident! Der Albtraum im Nahen Osten nimmt kein Ende. Während wir hier diskutieren, versinkt diese Region in Gewalt und Tod. Wie Sie hören können, Herr Solana und Herr Patten, empfinden wir alle eine enorme Hilflosigkeit, Abscheu und Frustration. Die Selbstmordattentate hindern die Israelis daran, sich frei zu bewegen. Eine Tasse Kaffee mit Freunden trinken zu gehen oder Lebensmittel zu kaufen, ist mit Lebensgefahr verbunden. Die Angst vor neuen Attentaten lähmt natürlich die Menschen. Das Europäische Parlament hat die Terrorangriffe bereits unzählige Male verurteilt und an Arafat und die palästinensischen Behörden appelliert, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um solche Taten und den gegen die Israelis geschürten Hass zu unterbinden. Auch die Palästinenser in der West Bank und in Ramallah sind Gewalt ausgesetzt, wo Hunderte von ihnen getötet wurden, darunter auch zahlreiche Kinder. Als Freunde Israels, die den israelischen Staat und sein Existenzrecht verteidigen, müssen wir energisch auf die Aktionen des Militärs und der Regierung dort reagieren können. Die eskalierte Gewalt und die Brutalität der Okkupation sind völlig unangemessen. Die ganze Welt ist sich jetzt einig in der Forderung an Israel, sich aus den palästinensischen Gebieten zurückzuziehen. Das Agieren Israels ist unverantwortlich; die Angriffe auf zivile Palästinenser werden noch mehr Selbstmordattentäter hervorbringen, nicht weniger. Die 09/04/2002 Offensive der Gewalt und des Mordens kann nie zu einem Frieden führen. Wenn sich Israel im Kriegszustand befindet, wie Sharon das erklärt hat, dann gelten bestimmte internationale Übereinkünfte und Abkommen. Uns erreichen aber täglich Berichte über die Verletzung dieser Konventionen. Wir haben jedoch keine sicheren Angaben dazu, da dieses Gebiet für Vertreter von Organisationen und Medien gesperrt ist. Nach Angaben von Kollegen sind dort nicht einmal Krankenwagen zugelassen. Sharon und Arafat trennt ein alter erbitterter Hass. Es scheint, keine der beiden Parteien kann sich mehr aus dieser Situation befreien. Aus diesem Grunde brauchen wir eine umfassende internationale Unterstützung und eine deutliche Liste von Forderungen. Es ist daher positiv, dass die USA ihr Engagement intensivieren und endlich Colin Powell in die Region entsandt haben. Aber auch die EU muss sich stärker engagieren. Auf der Beratung am Montag müssen die Minister sich die Frage stellen, was wir tun können. Ein sofortiges Waffenembargo? – Ja. Und natürlich müssen wir auch das Assoziationsabkommen diskutieren. Ich glaube nicht, dass eine Aufhebung im Moment aktuell ist, aber eine Diskussion sollte zumindest geführt werden. Es muss für die Palästinenser und Israelis möglich sein, Seite an Seite in Frieden miteinander zu leben. Eine Lösung dieses Konflikts wäre der wichtigste Beitrag für den Weltfrieden und den internationalen Kampf gegen den Terrorismus. 2-194 Maes (Verts/ALE). – (NL) Herr Präsident, Herr Kommissar, Herr Ratspräsident, Herr Hoher Vertreter! Im Namen der Parteien der staatenlosen Völker Europas kann ich Ihnen versichern, dass wir die Vision von Herrn Solana und von Kommissar Patten teilen. Die Gewalt muss aufhören, und dauerhafter Frieden muss Einzug halten. Ein Staat Palästina neben einem Staat Israel. Aber wir sind enttäuscht über die Instrumente, deren sich die internationale Gemeinschaft bedient, um dieses Ziel zu erreichen, und speziell über die Ohnmacht der EU. Uns beschämt die Machtlosigkeit gegenüber dem Leid zahlloser Menschen, so vieler sinnloser Toter, der Geiselnahme unzähliger Bürger. Der Geist von Oslo ist tot. Israel begeht Staatsterrorismus. In der Regierung von Herrn Scharon sitzen Minister, die sich das Westjordanufer wieder einverleiben wollen. Die gravierenden Menschenrechtsverletzungen durch Israel in Dschenin und an zahlreichen anderen Orten in den wiederbesetzten Gebieten bedeuten de facto eine Aufkündigung des Assoziierungsabkommens von Seiten Israels selbst, denn die Achtung der Menschenrechte ist Bestandteil der Klauseln des Assoziierungsabkommens. Die EU muss das Assoziierungsabkommen jetzt aussetzen. Die Verhängung eines Waffenembargos reicht nicht aus. Das israelische Volk und das palästinensische Volk flehen um Frieden, um Wasser, um Brot und um Würde, werden jedoch mit Gewalt und 79 Krieg überzogen. Wir müssen alles daransetzen, um dieser Gewalt Einhalt zu gebieten. Deshalb sollten wir jetzt die Entsendung einer Friedenstruppe beschließen, denn sie ist unverzichtbar geworden. 2-195 Collins (UEN). – (EN) Herr Präsident, es gibt keine militärische Lösung für den Konflikt zwischen Israel und Palästina. Wenn nicht die Ursachen des Konflikts beseitigt werden, kann zwischen den gegnerischen Seiten auch keine friedliche Lösung erzielt werden. Premierminister Sharon hat einen kompromisslosen Kampf gegen den Terror aufgenommen, aber er hat keine diplomatische Lösung angeboten, um die eskalierende Spirale von Gewalt und Brutalität zu verhindern. Der Tenet- und der Mitchell-Plan sind noch nicht vom Tisch und bieten zusammen mit den jüngsten Vorschlägen der saudiarabischen Regierung ebenfalls eine Grundlage für die Wiederaufnahme der Friedensgespräche, sollte die israelische Regierung die jüngsten UN-Resolutionen vollständig einhalten. Es steht für mich außer Frage, dass Yasser Arafat der politische Führer ist, mit dem die israelische Regierung dieses Mal verhandeln muss. Der Versuch, die Palästinensische Autonomiebehörde zu stürzen, wird zu langfristiger Instabilität führen und nur den Hass zwischen dem palästinensischen und dem israelischen Volk sowie zwischen Israel und anderen arabischen Ländern im Nahen Osten schüren. Nur die sofortige und ernst gemeinte Vermittlung durch einen Dritten kann beide Seiten wieder an den Verhandlungstisch bringen. Die USA müssen sich ebenso wie die Europäische Union entschlossen und aktiv an diesem Prozess beteiligen und einen bedeutenden Beitrag leisten. Wir sollten in Erwägung ziehen, die Europa-MittelmeerAbkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der EU und Israel außer Kraft zu setzen, wenn Israel seine militärischen Angriffe auf das palästinensische Volk nicht einstellt. Abschließend möchte ich sagen, dass ich die jüngsten fortgesetzten Gewaltausbrüche im Nahen Osten und alle antisemitischen Ausschreitungen verurteile, die in Europa und in anderen Teilen der Welt verübt werden bzw. wurden. 2-196 Sandbæk (EDD). - (DA) Herr Präsident, nichts deutet darauf hin, dass Scharon einer der Empfehlungen der EU oder der USA folgen wird. Es deutet im Moment auch überhaupt nichts darauf hin, dass Israel um seinen Ruf besorgt ist. Geld ist das einzige Mittel, auf das Israel reagiert und wir sollten deshalb Druck ausüben, indem wir einleitende Verhandlungen über unsere Handelsverträge verlangen. Ich war im Januar in Israel, es gab große Demonstrationen wegen Kürzungen der Unterstützung für Studenten und Ältere. Scharon möchte natürlich, wie alle Politiker, wiedergewählt werden, doch wäre dieses Ziel gefährdet, wenn die israelische Bevölkerung aufgrund von Scharons 80 Regierungsmaßnahmen von wirtschaftlichen Sanktionen betroffen wäre. Die EU hat bereits zu lange vergeblich versucht, durch Nachsicht Einfluss auf Scharons Regierung zu bekommen. Scharon hat der EU aber nicht einmal erlaubt, mit Arafat zu sprechen. Alle meine Freunde in Israel - die ich kennen lernte, als ich 1967 mit dem ersten Freiwilligenflugzeug landete und dann zwei Jahre dort blieb -, sind sich darin einig, dass Scharons Staatsterrorismus die israelische Gesellschaft von innen zerstört. Deshalb muss Scharon auch aus Rücksicht auf Israel Einhalt geboten werden. Wann wird die EU sagen, dass es jetzt genug ist? Und wann wird die EU beim Namen nennen, was Scharon, seine Soldaten und Siedler tun, nämlich Tausende Zivilisten und Unschuldige – Männer, Frauen und Kinder – töten: Terrorismus. Bis wir Scharons Vorgehen mit dieser Bezeichnung belegen, kann er weiterhin die Versorgung mit Lebensmitteln, Wasser und ärztlicher Hilfe unterbinden, indem er auf Sanitätswagen schießen lässt, wobei er sich sicher sein kann, dass wir nicht mehr tun werden als reden und niemals zur Handlung schreiten. 2-197 Borghezio (NI). – (IT) Herr Präsident, viele haben gefordert, auf Israel einzuwirken und zugunsten eines Waffenstillstands zu intervenieren, und wir schließen uns diesen Forderungen an. Weitaus weniger Stimmen haben jedoch außerhalb des Chores im Zusammenhang mit dem „Verlust der Menschlichkeit“ – um die Formulierung einer unserer Kolleginnen zu verwenden – auf die dramatische Situation der Opfer des blindwütigen und bestialischen Terrorismus hingewiesen, der sich gegen unschuldige Zivilisten richtet. Diesen Forderungen möchten wir eine andere hinzufügen. Europa kann nicht weiter ruhig bleiben, wenn die Waffen symbolträchtige Stätten unserer Zivilisation, d. h. der christlichen Zivilisation, zu zerstören drohen. Warum hat Europa nie daran gedacht, sich den von hohen geistigen Würdenträgern stammenden und von uns seit Jahren unterstützten Vorschlag zur Internationalisierung der Heiligen Stätten zu Eigen zu machen? Ich fordere den Präsidenten auf, sowohl der israelischen Regierung als auch der Palästinensischen Autonomiebehörde die Gefühle des Schmerzes zu übermitteln, die in diesen Tagen Millionen von europäischen Bürgern christlichen Glaubens empfinden, wenn sie sehen, dass in Bethlehem die Heiligen Stätten, d. h. die Geburtsstätte von Jesus Christus, durch Bomben, Kämpfe und die Okkupation durch bewaffnete Männer entweiht, in Biwaks von Kämpfern umgewandelt und zur Zielscheibe der beiden Parteien werden. 2-198 Napoletano (PSE). – (IT) Herr Präsident, die Aufgabe des Dialogs und des Verhandlungsweges hatte für alle schreckliche Folgen. Gewalt schafft keine Gerechtigkeit, beseitigt kein Unrecht und würdigt keine Argumente. 09/04/2002 In diesen Stunden werden in den palästinensischen Gebieten erneute schwerwiegende Völkerrechts- und Menschenrechtsverletzungen begangen, denen die internationale Gemeinschaft Einhalt gebieten muss. Ebenso muss der terroristische Wahn gestoppt werden, der junge Frauen und Männer dazu bringt, ihr junges Leben für eine Sache zu opfern, die dem eigenen Volk keineswegs zum Vorteil gereicht, zu weiteren unschuldigen Opfern führt und dem israelischen Regierungschef ein Alibi liefert, um den einseitigen und totalen Krieg gegen die Palästinensische Autonomiebehörde, ihre Struktur und ihre Führer, allen voran Präsident Arafat, zu erklären. Es ist wichtig, dass es gelungen ist, für morgen in Madrid die Durchführung eines Treffens zu erreichen, auf dem die Vertreter der Vereinigten Staaten, der Europäischen Union, Russlands und der Vereinten Nationen endlich ihre Anstrengungen darauf konzentrieren können, hoffentlich umgehend eine internationale Sicherheitstruppe in die Region zu entsenden, die fähig ist, einen Waffenstillstand und die Beendigung sämtlicher Gewaltakte durchzusetzen. Um die Einhaltung der zahlreichen Resolutionen des UN-Sicherheitsrats, den Rückzug der israelischen Streitkräfte aus den besetzten Gebieten und die Freilassung von Präsident Arafat zu erwirken, muss jedweder Druck ausgeübt werden, einschließlich der Aussetzung des Assoziationsabkommens zwischen der Europäischen Union und Israel. Die Proklamation eines souveränen palästinensischen Staates verbunden mit einem internationalen Engagement zur Gewährleistung der Sicherheit von Israel in der Richtung, wie sie durch die jüngste Stellungnahme der Arabischen Liga aufgezeigt wurde, muss unser Ziel bleiben. Deshalb werden wir diejenigen, die auch in diesen dramatischen Zeiten für Frieden, für gegenseitige Achtung und für das Miteinander der beiden Gemeinschaften sowohl in Palästina als auch in Europa kämpfen, weiterhin unterstützen. Aus eben diesem Grund verurteilen wir erneut und mit noch größerem Nachdruck alle Akte der Gewalt und der Intoleranz, die sich gegen Symbole und führende Vertreter der jüdischen Gemeinschaften richten. 2-199 Brok (PPE-DE). - Herr Präsident, Herr Kommissar, Herr Ratspräsident, Herr Hoher Beauftragter! Es geht hier um den Existenzkampf zweier Völker. Dies ist insbesondere aus deren eigener, subjektiver Sicht der Fall. Es ist ein Existenzkampf, der auf beiden Seiten nicht gerade unter guter politischer Führung geschieht. Da dies so ist und die Emotionen so hoch gehen, ist es falsch nachzuforschen, wo jetzt diese oder jene Aktion ihren Ausgang nahm. Wer die neuere oder ältere Geschichte des Heiligen Landes kennt, weiß, dass man den, der als erster den Stein geworfen hat, nicht finden kann. Aus diesem Grund sollten wir nicht neue Emotionen, sondern Vertrauen erwecken, damit die Völker dort zur 09/04/2002 Ruhe und damit in die Lage kommen, wieder miteinander zu reden. Es ist also außerordentlich wichtig, dass wir kein Öl ins Feuer gießen. Deswegen bedanke ich mich bei Ihnen allen dafür, dass Sie heute hier sind, und dass morgen dieses Treffen in Madrid stattfindet. Wenn die Europäische Union, die Vereinigten Staaten von Amerika, Russland und die Vereinten Nationen zu einer gemeinsamen Position kommen, sie mit ihren höchsten außenpolitischen Repräsentanten erarbeiten und sie gemeinsam beiden Parteien erläutern, ist erstmalig die Chance gegeben, dass die Ernsthaftigkeit der Situation auf beiden Seiten begriffen wird. Vor allen Dingen ist der Glaubwürdigkeitsfaktor vorhanden, denn so, wie jeder Einzelne Glaubwürdigkeitsdefizite auf der einen oder anderen Seite hat, ist die Glaubwürdigkeit hier im Kollektiv gegeben. Man sollte dies entsprechend nutzen. Eine Glaubwürdigkeit, dass man in der Lage ist, Sicherheitsgarantien zu geben für einen Staat Israel und für einen palästinensischen Staat, dass man in der Lage ist, die Vorschläge des Kronprinzen von Saudi-Arabien einzubeziehen, einschließlich der Anerkennung des Staates Israel durch arabische Staaten, um auf dieser Grundlage dann die Glaubwürdigkeit zu erwecken, dass es nun Zeit ist, den Abzug durchzuführen und dem Terror abzuschwören – eine Bedingung, damit man in konkrete Verhandlungen hineingehen kann. Hier haben wir unser eigenes konkretes Interesse, nicht nur generell an Frieden und Menschenrechten: Wegen der unmittelbaren Nähe sind wir daran interessiert, dass die Antiterror-Koalition nicht zerbricht, dass ein neuer Fundamentalismus dies nicht als Alibi benutzt, und dass wir mit unserer Mittelmeerpolitik im Rahmen des Barcelona-Prozesses erfolgreich vorankommen. Wir sollten daher den Versuch unternehmen, dass nicht Herr Solana, Herr Patten und die Ratspräsidentschaft alleine nach Jerusalem und danach acht Tage später Powell alleine dorthin reisen; bekommen Sie es morgen hin, dass sie gemeinsam dorthin fahren. Das wäre die Botschaft der Weltgemeinschaft an die streitenden Parteien, damit wir aus dem Meer des Feuers herauskommen. Ich wünsche Ihnen allen, dass morgen dieser Erfolg erzielt wird. 81 der Zustimmung der USA und Israels. Diese sollten wir nicht nach Israel schicken und auch keine israelischen Städte bombardieren, aber wir sollten den Wunsch der Palästinenser nach Schutztruppen in Palästina erhören. Es kann keinen völkerrechtlichen Hinderungsgrund für die Entsendung Zehntausender ziviler und militärischer Friedenskräfte nach Palästina geben. Warum also, Herr Solana und Herr Patten, haben Sie solche Angst davor zu agieren? 2-201 Segni (UEN). – (IT) Herr Präsident, aufgrund kultureller und auch politischer Traditionen war ich immer ein aufrichtiger Freund der Israelis und des Staates Israel. Heute besteht die Aufgabe eines aufrichtigen Freundes von Israel meines Erachtens darin, der israelischen Regierung verständlich zu machen, dass sie auf dem falschen Wege ist. Freunde müssen eine klare Sprache sprechen, wenn sie wirkliche Freunde sein wollen, und dies ist der Moment, es zu tun. Deshalb muss das Europäische Parlament zwar seinen Wunsch nach Frieden bekunden und alles für den Frieden tun, doch muss es auch klar und deutlich sagen, dass auf Seiten einer Regierung, die wir schätzen, und eines Landes, mit dem wir ehrlich verbunden sind und das wir schützen wollen, ein Wandel vollzogen werden muss, und gerade, weil wir es schützen wollen, fordern wir es zu diesem Wandel auf. Herr Präsident Cox, wir haben heute den Vorsitzenden der jüdischen Gemeinschaften Italiens, Herrn Professor Luzzatto gesehen: Er hat Sie vor kurzem getroffen und um ein Eingreifen des Europäischen Parlaments ersucht. Ich bin mir dessen bewusst, wie schwierig das ist, aber wenn auch wir als Parlament, als Delegation, als Präsidium des EP irgendetwas, und sei es auch noch so wenig, auf diesem Weg zum Frieden bewerkstelligen können, so lassen Sie es uns tun! Die Europäische Union hat gut daran getan, es zu versuchen, auch wenn sie auf Ablehnung gestoßen ist. Lassen Sie auch uns unsere Verantwortung im vollen Umfang wahrnehmen! 2-202 Wenn man die Vertreter des Rates und der Kommission so hört, kann man diese Äußerungen verstehen. Schöne Worte und Eigenlob, aber keine Taten. Umso erfreulicher ist es, die Fraktionsvorsitzenden und Abgeordneten zu hören, die Taten fordern, die Nutzung der Möglichkeiten des Assoziierungsabkommens und nicht zuletzt die Entsendung von Friedenstruppen. Gawronski (PPE-DE). – (IT) Herr Präsident, die Diskussion der letzten Tage und auch die Debatte in diesem Parlament beweisen nach meinem Dafürhalten – sofern es überhaupt noch eines Beweises bedarf –, wie unterschiedlich und wie weit voneinander entfernt die unterbreiteten Vorschläge sind. Daraus lässt sich die traurige Schlussfolgerung ziehen, dass augenblicklich nicht die Voraussetzungen bestehen, um den Krieg im Nahen Osten zu beenden. Und inzwischen fahren zwei Männer im Nahen Osten, nämlich Scharon und Arafat, fort, die gegenwärtige internationale Stabilität zu gefährden, und obwohl sie vom Frieden sprechen, wollen sie ihn gar nicht, entziehen sie sich ihm und verhindern sie ihn, denn beide wollen keinen Frieden, sondern hoffen und glauben, den Krieg zu gewinnen – der eine mit militärischer Überlegenheit und der andere mit Selbstmordattentaten. Wir müssen unbedingt Tausende zivile und militärische Friedenskräfte in die Region schicken, unabhängig von Die Auswirkungen dieser Krise im Nahen Osten machen sich allmählich auch in unseren Ländern bemerkbar und 2-200 Gahrton (Verts/ALE). (SV) Herr Präsident! Dieser Tage konstatierte die Financial Times das Scheitern der Nahostpolitik der EU, während Le Monde die Machtlosigkeit der Union im Nahen Osten beklagte. 82 ziehen sie in Mitleidenschaft, wie soeben Herr Pasqua betonte. Der Rassismus nimmt zu, er erfasst die übrige Welt, Europa und die Vereinigten Staaten und führt zu gefährlichen Missverständnissen und Divergenzen zwischen diesen beiden Realitäten EU und USA. Eine Lösung ist schwer erkennbar, und trotzdem muss, wie Herr Solana vorhin sagte, eine Perspektive aufgezeigt werden. Die Idee von einer Art internationalem Marshall-Plan zur mindestens teilweisen Lösung der Probleme der Palästinenser könnte meines Erachtens ein nützlicher Beitrag sein. Die italienische Regierung hat vor geraumer Zeit eine derartige Initiative zur Unterstützung der Wirtschaft im Nahen Osten und insbesondere in Palästina ausgearbeitet, die Ministerpräsident Berlusconi vor kurzem all seinen europäischen Amtskollegen vorgestellt hat. Dieser Vorschlag sollte nach meinem Dafürhalten von all denen unterstützt werden, die sich wahren Frieden im Nahen Osten wünschen und erhoffen. 2-203 Soares (PSE). – (PT) Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten! Ich unterstütze den in dieser Aussprache von meinem Freund Barón Crespo geäußerten Vorschlag, das Europäische Parlament solle, wie er sagte, je eine Botschaft an den Gipfel in Madrid, an die Regierung Sharon und an die palästinensische Behörde richten. Worte allein reichen uns aber nicht! Wir haben schon zur Genüge gesprochen und sind nicht gehört worden. Die Behandlung der Delegation der Europäischen Union in Israel war demütigend und unannehmbar und das Gegenteil dessen, was mein Freund Javier Solana beabsichtigt hatte. Wir müssen jetzt zu Taten übergehen, damit wir respektiert werden. Beim gegenwärtigen Stand, an dem die Regierung Sharon angelangt ist, wird man nur Taten verstehen. Israel ist kein Rechtsstaat mehr, so sehr uns das auch schmerzt. Es respektiert weder das Völkerrecht noch das Gesetz. Wie Herr Kommissar Chris Patten sagte, kann der Kampf gegen den Terrorismus, den wir alle unterstützen, nicht als Vorwand dienen, um das internationale Recht zu missachten. Deshalb unterstütze ich die Maßnahme – die dringend geboten ist –, das Assoziierungsabkommen zwischen Israel und der Europäischen Union auszusetzen. Das ist der Weg, der uns bleibt. Des weiteren müssen wir bei den Vereinten Nationen darauf bestehen, dass eine militärische Eingreiftruppe entsandt wird, um den Waffenstillstand abzusichern. Nach den wiederholten Erklärungen von Präsident Bush, denen bis heute nichts nachfolgte, gibt es keinen anderen Weg. Ich hatte Israel gegenüber gewaltigen Respekt, stelle jedoch mit großem Bedauern fest, dass sich die israelische Armee Israels wie eine wirkliche Kolonialarmee gebärdet und in ihrem Krieg gegen die Palästinenser nicht einmal die Genfer Konvention achtet. 2-204 Nassauer (PPE-DE). - Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ministerpräsident Scharon hatte seinem Volk versprochen, mehr Sicherheit und Frieden zu schaffen. Tatsächlich hat seine Politik zu weniger Sicherheit für Israel und zu weniger Frieden für die 09/04/2002 Region geführt. Auch wir in Europa müssen das israelische Vorgehen kritisieren, weil wir Israel an den Maßstäben messen, die uns gemeinsam sind, dem der Rechtsstaatlichkeit und dem Schutz der Menschenrechte. Aber diese Feststellung darf nicht darüber hinwegtäuschen, worum es im Kern bei diesem Konflikt geht. Es geht um das Existenzrecht, ja um die Existenz Israels schlechthin, nicht um die der arabischen Nachbarstaaten. Zu einer gesicherten Existenz gehört ein Leben ohne Terror. Das Recht auf ein Leben ohne Terror hat man den Israelis ständig vorenthalten. Ständig war Israel von Terror nicht nur bedroht, sondern es wurde Terror von Organisationen wie Hamas und Dschihad, die in den palästinensischen Gebieten nahezu unbeeinträchtigt ihr blutiges Handwerk ausüben konnten. Die Verantwortung für diesen Terror trifft eindeutig Palästinenserführer Arafat, der sich vom Terror nie entschieden distanziert, geschweige denn ihn wirkungsvoll bekämpft hat. Die unzureichende Bekämpfung des Terrors hat viel Vertrauen zerstört. Wir Europäer sollten unseren Einfluss nicht noch mehr dadurch mindern, dass wir den Eindruck erwecken, wir könnten zwischen Ursache und Wirkung nicht mehr unterscheiden. Aber durch Terror und Gewalt wird kein Konflikt gelöst. Deswegen müssen beide Parteien ihre gewaltsame Auseinandersetzung beenden. Israel muss sich aus den Palästinensergebieten zurückziehen. Der Terror der Palästinenser muss beendet werden. Die Forderung müssen wir an beide richten! (Beifall) 2-205 Menéndez del Valle (PSE). – (ES) Herr Präsident, Ariel Sharon hat Krieg im Sinn, das entspricht seinem Wesen, er schwor, Oslo zu begraben, und das tut er gerade. Er verwechselt vorsätzlich die Bekämpfung des Terrorismus mit der Auflösung der Palästinensischen Autonomiebehörde und tagtäglichen Massakern. Mit unserer Einwilligung und seinen Panzern hat er es geschafft, eine neue politisch-administrative Kategorie einzuführen: Jetzt gibt es besetzte Gebiete und wiederbesetzte palästinensische Gebiete. Ich begrüße die Ratschläge von Präsident Bush, dass sich die Urheber der Massaker aus den Orten zurückziehen, in denen sie grausame und unnötige Zerstörungen angerichtet haben. Powell hat daran erinnert, dass der Präsident dem Premierminister eines souveränen Staates keine Befehle erteilt, aber Ratschläge scheinen nicht viel zu nützen. Sharon wird den Befehl zum Rückzug souverän erteilen, sobald das Massaker abgeschlossen ist. Es sei denn, wir alle, die wir keine Massaker begehen, beschließen gemeinsam, dass es eine Grenze gibt, auch für die Souveränität, wenn deren Auffassung so sehr im Widerspruch zur menschlichen Würde und Ethik steht. Scharfsinniger erschien mir Außenminister Powell, als er zu bedenken gab, dass wir womöglich gerade eine ganze neue Generation von Palästinensern radikalisieren 09/04/2002 und viele neue Terroristen vielleicht auf ihren Einsatz warten, sobald die gegenwärtige Operation abgeschlossen ist. Dies ist die mögliche Folge, ein Ausschalten der Gemäßigten. Vorgestern demonstrierten, wie wir wissen, fast eine Million Marokkaner in Rabat gegen Sharon und für Palästina. Sie sind gemäßigt oder radikal. Wenn wir alle Sharon jetzt nicht aufhalten, werden sich der Hass und die Radikalisierung auf die gesamte islamische Welt ausdehnen. Wir müssen jetzt mit konkreten und präzisen Maßnahmen handeln. 2-206 Van Orden (PPE-DE). – (EN) Herr Präsident, ich traf sowohl Shimon Peres als auch Yasser Arafat letzten Sommer im Nahen Osten. Damals war die Lage hoffnungslos. Einerseits gab es diesen Teufelskreis schrecklicher Gewalt, andererseits wussten wir inzwischen aber auch, dass in Camp David und Taba die Ansätze für eine Friedenslösung auf dem Tisch lagen. Seitdem hat sich die Sicherheitslage katastrophal verschlechtert. Extremistische Terroristen haben die abscheulichsten Terrorakte verübt und vorsätzlich Emotionen, Vorurteile und Ängste bei Menschen – insbesondere der islamischen Gemeinschaft –, die dem hilflos ausgeliefert sind, geschürt und größte Furcht bei den Israelis ausgelöst. Wir sollten uns vor Augen führen, wie verletzbar Israel in strategischer Hinsicht ist, ein kleines Land, dessen Menschen den schrecklichsten Terroranschlägen ausgesetzt waren, die teils unvorhersehbar und zufällig, dann wieder organisiert und geplant erfolgten, um die grausamsten und verheerendsten Folgen zu erzielen. Ich denke dabei an die israelische Mutter, die ihre kleinen Kinder nicht in demselben Bus fahren lässt, damit sie nicht alle auf einmal verliert. Ich denke an die Eltern der Jugendlichen und andere, die in zahllosen terroristischen Selbstmordanschlägen verkrüppelt oder umgebracht wurden. Für solche schrecklichen Gewalttaten gibt es keine moralische oder politische Rechtfertigung. Ich will damit jedoch keine Lanze für Ariel Sharon brechen. Vielmehr bin ich – um ehrlich zu sein – ob seiner Vorgehensweise verwirrt und bestürzt. So fordert er einerseits die Palästinensische Autonomiebehörde auf, den Terroristen in ihrer Mitte das Handwerk zu legen, zerstört jedoch andererseits genau die Behörden, die das bewerkstelligen können. Er wollte die Einstellung der arabischen Völker zu Israel verändern, hat aber durch seine Handlungsweise dazu beigetragen, den uralten Hass in einer weiteren Generation von Palästinensern zu schüren, und das Märtyrertum aufgewertet. Wir müssen die verzweifelte Lage der Palästinenser erkennen, von denen viele von ihren arabischen Brüdern im Stich gelassen wurden und seit Generationen in Flüchtlingslagern leben, die Extremisten zum Opfer fallen und in entscheidenden Momenten oft genug keine ausreichend qualifizierte Führung haben, mit deren Hilfe 83 sie sich aus ihrem Elend befreien könnten. So sieht für uns die Ausgangssituation aus. In dieser Phase sollte die Europäische Union nicht aus Eigennutz handeln und sich eine Rolle anmaßen, die ihr nicht zukommt, sondern eine ausgewogene, positive und konstruktive Haltung einnehmen. Die EU wäre sicherlich schlecht beraten, wenn sie in dieser Angelegenheit für eine Seite Partei ergreifen würde, indem sie zum Beispiel Sanktionen gegen Israel verhängt. Dies würde den Extremisten lediglich wieder Zündstoff liefern und die Differenzen mit den USA verschärfen. Was wir nun benötigen, ist eine mutige, großzügige und dringende internationale Initiative mit den europäischen Ländern, den USA, Russland und wohlwollenden arabischen Staaten, um mit einer Stimme zu sprechen. Wir müssen uns auf ein klares Angebot an umfassender internationaler Hilfe einigen. Andere dunkle Kräfte warten schon, bis ihre Stunde in diesem Konflikt gekommen ist. Die Zeit läuft uns langsam davon. 2-207 Berès (PSE). – (FR) Herr Präsident, Europa setzt nicht auf Krieg, es setzt auf Frieden und somit auf eine friedliche Lösung. Das setzt voraus, dass jeder seiner Verantwortung nachkommt. Von den arabischen Ländern hat kürzlich Saudi-Arabien, ein bedeutsames Land, eine wichtige Initiative ergriffen und einen Plan zur Überwindung der Krise für die gesamte Region vorgelegt. Also sollten auch wir uns unserer Verantwortung stellen. Und so hoffe ich, dass es Ihnen, Herr Hoher Vertreter, Herr Ratsvertreter und Herr Kommissar, morgen in Madrid gelingen wird, den Abgesandten von Präsident Bush zu überzeugen, dass die Zeit gekommen ist, sich dafür zu engagieren, dass in diesem Konflikt eine Lösung gefunden wird, die selbstverständlich nur politischer Natur sein kann. Dies setzt auch voraus, dass wir morgen im Sicherheitsrat, wenn der Waffenstillstand und der Rückzug aus den besetzten Gebieten erreicht sind, in der Lage sein müssen, Puffer- und Beobachtungsstreitkräfte vor Ort zu entsenden, deren Aufgabe es nicht sein kann, den Frieden aufzuzwingen, sondern die jeden im Sicherheitsrat zwingen, Farbe zu bekennen und seine Verantwortung wahrzunehmen. Die französischen Sozialisten sind mehrheitlich für eine Aussetzung des Assoziierungsabkommens, doch müssen wir darauf achten, eine Lösung zu finden, die unsere Fähigkeit erhält, uns an alle Parteien zu wenden, und nicht Mechanismen zu schaffen, die missbraucht werden können, die die Solidarität mit denjenigen, die wir sanktionieren wollen, verstärken würden. Doch nichts, was im Nahen Osten geschieht, kann zu irgendeinem Zeitpunkt rechtfertigen, dass hier und da in allen unseren Ländern sporadisch oder in organisierter 84 Form Akte des Antisemitismus geschehen, die uns an die finstersten Zeiten des vergangenen Jahrhunderts erinnern. Ich hoffe, dass jeder von uns sich aktiv dafür einsetzen wird, die Öffentlichkeit zu alarmieren, und dass wir in unseren Ländern einen Geist der Toleranz, der gegenseitigen Achtung und des Laizismus aufrechtzuerhalten vermögen. 2-208 Morillon (PPE-DE). – (FR) Herr Präsident, was kann man angesichts des Dramas, das auch in diesem Augenblick im Nahen Osten anhält, anderes sagen als unsere Überzeugung zum Ausdruck zu bringen, dass die Steigerung der Gewalt bis zum Äußersten nur zu einer Verstärkung der bereits unerträglichen Leiden der Bevölkerungsgruppen jeglicher Herkunft führen kann. Unter diesen Umständen können wir lediglich, erstens, die sehr entschiedene Position des US-Präsidenten unterstützen, der bekanntlich der einzige ist, der heute die Entscheidungen von Ariel Sharon tatsächlich zu beeinflussen vermag, zweitens zur Konkretisierung dieser Unterstützung den Rat und die Kommission ersuchen, alles in ihren Kräften Stehende zu tun, um eine Rückkehr zum Frieden zu fördern, ohne dabei ein mögliches Aussetzen des Assoziierungsabkommens auszuschließen; und drittens die Regierungen der Europäischen Union auffordern, ihre nationalen Beiträge zum Einsatz einer Pufferstreitkraft unverzüglich vorzubereiten, wenn der UN-Sicherheitsrat einen solchen Einsatz beschließen sollte. Ich erinnere mich, von dieser Stelle aus unseren Kollegen der Knesset gesagt zu haben, dass es für die Befriedung keine andere als diese Lösung gibt. Auf dieser Grundlage ist ein Antrag für eine Kompromissentschließung ausgehandelt worden. Ich wünsche mir wie Sie, Herr Präsident, dass dieser mit einer möglichst großen Stimmenzahl verabschiedet wird. 2-209 Fava (PSE). – (IT) Herr Präsident, vor drei Tagen war ich in Ramallah und gehöre somit zu jenen Parlamentsmitgliedern, die vom Kollegen Santini gestern undiplomatisch beschuldigt wurden, sich dem Kriegstourismus hinzugeben. Ich möchte ihn beruhigen: Es gibt keinen Tourismus, nur Krieg. Und gegen diesen Krieg hilft auch die Zeugenberichterstattung von Mitgliedern des Europäischen Parlaments. Dort unten haben wir Dinge beobachtet, die wir lieber nicht gesehen hätten: von der israelischen Armee geschlossene Kontrollposten; Maschinengewehrsalven, die auf Kinder und alte Menschen abgefeuert wurden; Panzer der israelischen Armee, die sich im Hof des Krankenhauses von Ramallah versorgten. Wenn diesem Krankenhaus nicht dasselbe Schicksal wie all den anderen öffentlichen Gebäuden der Palästinenser zuteil wurde und es nicht die schändlichen Razzien über sich ergehen lassen musste, so ist dies auch der friedlichen Präsenz dieser Parlamentsmitglieder, ihrer Zeugenberichterstattung und ihrer Kritikfähigkeit zu verdanken. 09/04/2002 Herr Präsident, es bleibt nicht mehr viel Zeit. Zwischen einer an die Besetzung gewöhnten Armee und einer sich mit der Okkupation abfindenden Zivilbevölkerung kann es nur schwer einen Frieden ohne Hass geben. Heute braucht die Welt vielmehr einen Frieden ohne Wenn und Aber, und vor allem, wie die Kollegin Morgantini in Erinnerung brachte, einen Frieden ohne Sieg. 2-210 Souladakis (PSE). – (EL) Herr Präsident, während wir heute hier debattieren, spielt sich in Palästina sowohl eine humanitäre als auch politische Tragödie ab. Wenn man dieser Politik nicht Einhalt gebietet, wird einer politischen Lösung nicht nur für die Gegenwart, sondern auch für die Zukunft der Weg verbaut. Und das hätte sowohl für die Palästinenser als auch für die Israelis katastrophale Folgen. Deshalb ist Scharons Vorgehen zu verurteilen. In dieser Phase kommen Neutralität oder Sichheraushalten einer Mitschuld gleich. Jetzt gilt es zu handeln, die Initiative zu ergreifen und zu intervenieren. Alles andere sind nur Ausflüchte, die nichts bringen und destruktiv wirken. Morgen treffen Sie sich, Herr Solana, mit Herrn Powell und den anderen Vermittlern, um die Lage zu erörtern. Hoffentlich haben sich die Herren Powell, Bush, Rumsfeld und Cheney in ihrer Haltung abgestimmt. Sie wissen, was ich damit meine. Zu einer Zeit jedoch, da Europa seine Werte und Prinzipien einer kritischen Prüfung unterziehen muss, sollten wir ein erstes Signal setzen, dass wir an das, was wir sagen, auch glauben und es umsetzen können. Die von verschiedenen Kollegen unterbreiteten Vorschläge müssen zielgerichtet in tatkräftiges Handeln umgesetzt werden. Jetzt sind wir gefordert, jetzt muss sich unsere Politik beweisen. 2-211 Solana, Hoher Vertreter für die GASP. – (ES) Herr Präsident, ich möchte, da die Zeit fortgeschritten ist, nur einige kurze Überlegungen anstellen. An meinen Vorredner, Herrn Souladakis, anknüpfend, möchte ich Ihnen sagen, dass wir morgen nicht zum ersten Mal mit Herrn Colin Powell sprechen: Wir befinden uns praktisch im täglichen Kontakt mit ihm, und diese Gespräche haben sicher zum Teil zu der für morgen vorgesehenen Tagung geführt. Ich teile nicht den Standpunkt, dass die Europäische Union keinerlei Gewicht besitzt, habe nicht dieses Gefühl des eigenen Gescheitertseins. Eher im Gegenteil: Aus diesen Gründen, durch diesen Kontakt und diesen Eifer, mit dem wir für die Lösung des Problems arbeiten, ist sicherlich die für morgen in Madrid vorgesehene Tagung zustande gekommen, auf der es darum gehen wird, dass die Hauptakteure dieses Konflikts einen gemeinsamen Nenner zu dessen Lösung finden. Lassen Sie mich sagen, dass es zumindest für morgen meiner Ansicht nach drei grundlegende Botschaften gibt. Dann werden wir hierher zurückkehren, um in einer parlamentarischen Debatte Rechenschaft über die Entwicklung der Dinge zu geben. 09/04/2002 Die erste und ganz wesentliche Botschaft besteht darin, dass die morgen zusammentreffenden Vertreter der Hauptakteure Anstrengungen unternehmen müssen, damit die Resolution des Sicherheitsrats unverzüglich und ohne Verzögerung zur Anwendung kommt. Ich wiederhole: ohne Verzögerung. (Beifall) Ich halte es für grundlegend, dass zum ersten Mal seitens des Generalsekretärs der Vereinten Nationen, der Europäischen Union, der Russischen Föderation und der USA eine gemeinsame öffentliche Erklärung dieser Art abgegeben wird. Ich denke, wir Europäer müssen hinter diesem Vorhaben und hinter einer solchen Erklärung stehen. Zum Zweiten: Es sollte alles getan werden, damit die Hauptakteure morgen das Ziel erreichen, dass die Palästinensische Behörde nicht noch mehr Schaden erleidet. Es muss alles getan werden, damit die Palästinensische Behörde ihre Handlungsfähigkeit wiedererlangt. Es ist ein großer Widerspruch – wie hier schon betont wurde –, die Palästinensische Behörde zur Unterzeichnung eines Waffenstillstandsabkommens und zur Verhaftung der irgendwo in Palästina unbehelligt lebenden Terroristen aufzufordern, wenn sie nicht die Mittel dazu besitzt. Heute Morgen haben Sie in den Nachrichten gesehen, dass sich die israelischen Streitkräfte aus einer Stadt zurückgezogen haben. Bei ihrem Rückzug haben sie das Hauptquartier der Palästinensischen Behörde bombardiert und zerstört. Es ist ein großer Widerspruch, wenn wir morgen gleichzeitig von der Palästinensischen Behörde erwarten, dass sie die führende Rolle beim Zustandekommen einer Waffenruhe spielt. Folglich halte ich es für entscheidend, dass diese Botschaft klar und deutlich ausgesprochen wird. Es ist eine Botschaft, die ankommen und klar formuliert sein muss, damit sie in aller Welt und auch von unseren israelischen Freunden verstanden wird. Wir alle haben viele Freunde in Israel, die diese Überlegung teilen. Aus dieser Überlegung folgt, dass die internationale Gemeinschaft bereit sein muss, ihre Kräfte vor Ort zu stationieren. So etwas sage ich zum ersten Mal, und zwar mit Entschiedenheit. Ich glaube, man muss diesen Gedanken ernsthaft ins Auge fassen. Aber das wird nicht in 24 Stunden und nicht ohne ein Mandat geschehen. Als es hieß, dass die Europäer mit militärischen oder Polizeikräften vor Ort eingreifen müssen – ich weiß nicht wie –, war klar, dass dazu ein Mandat notwendig ist. Und daran müssen wir arbeiten: Es muss uns gelingen, dass die nächste Resolution des Sicherheitsrats die Möglichkeit einer internationalen Präsenz vor Ort einräumt, wenn die erforderlichen Bedingungen gegeben sind. Mir scheint dies eine vernünftige Maßnahme zu sein, die von der Europäischen Union unterstützt werden kann, aber sie muss gemeinsam mit anderen, insbesondere den USA und der Russischen Föderation, unterstützt werden. Das ist es, was wir tun müssen. 85 Die dritte Frage: Wir müssen morgen ein deutliches Signal setzen – nicht nur die Europäer, sondern alle Hauptakteure gemeinsam –, dass eine politische Perspektive benötigt wird. Diese Perspektive braucht nicht erfunden zu werden, sie wurde es bereits: Sie besteht in zwei Staaten mit sicheren Grenzen (einer davon ist der Palästinenserstaat mit Grenzen gemäß den Resolutionen des Sicherheitsrats, das heißt, den Grenzen von 1967), und sie müssen zusammenleben können. Dies ist das letztendliche Ziel. Wie ist nun dieses Ziel zu erreichen? Hier liegt die Schwierigkeit, an der wir seit vielen Monaten arbeiten. Möglicherweise ist der einzige Weg dorthin der Tenet-Plan und danach die Umsetzung des Mitchell-Plans, den ich sehr gut kenne, da ich ihn zusammen mit Senator Mitchell abgefasst habe. Mir kommen allmählich Zweifel – daher rührt mein tiefer Pessimismus –, dass der Tenet-Plan, gefolgt vom Mitchell-Plan und späteren Verhandlungen – von denen ich nicht weiß, wann sie stattfinden – die ideale Formel sind. Wenn wir keinen Gesprächspartner auf palästinensischer Seite haben, wird es sehr schwierig werden – wie ich zuvor sagte –, durch diesen stufenweisen Prozess der kleinen Schritte einen Erfolg zu erreichen. Dies sind meine Bedenken, und daraus resultiert mein Pessimismus. Ich kann keine Lösung herbeizaubern, und es wäre naiv, unsinnig und unangebracht, das zu erwarten. Wenn wir allerdings eine Lösung suchen müssen, so brauchen wir, wie ich einmal sagte, einen Mitchell-Express-Plan, einen MitchellSofortplan, nicht für die Zeiten, für die er erdacht wurde, sondern ein viel schnelleres Mitchell-Programm, das uns so zügig wie möglich zum endgültigen Abkommen führt. Schließlich halte ich die Forderung für entscheidend, dass die Resolution von Beirut – die nicht richtig gelesen worden ist, was aber notwendig wäre, da einige ihrer Punkte sehr wichtig sind – auch zu einer Resolution des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen wird; dass dieser Kompromiss, diese für die Sicherheit Israels ausgestreckte Hand der arabischen Welt auch zu einer Resolution des Sicherheitsrats wird. Ich glaube, das wäre ein weiteres Element zur Wiederherstellung des Vertrauens zwischen den Seiten, einem Vertrauen, das jetzt leider nicht vorhanden ist. (Beifall) Abschließend eine persönliche Überlegung: Ich weiß, dass viele von Ihnen viel Leid erlebt haben. Ich habe Menschen gesehen, die besonders viel Leid erfahren haben, manche von ihnen wurden sogar aus der Region vertrieben. Ich kann Ihnen sagen, dass ich Ihre Gefühle und auch die der Palästinenser und der Israelis verstehe. Ich habe viele Palästinenser sterben und leiden sehen und ich habe auch Familien meiner alten Freunde aus dem israelischen Friedenscamp gesehen, die ihre Kinder nicht in demselben Autobus zur Schule bringen und ihre Kinder aufteilen aus Angst, dass sie durch einen terroristischen Anschlag alle miteinander sterben könnten. Das alles müssen wir richtig verstehen. Ohne das richtige Verständnis für beide Seiten werden wir das 86 Problem niemals lösen können. Deshalb müssen wir das Problem von Grund auf begreifen, um es lösen zu können. 09/04/2002 dies ein Appell an das Gewissen aller Regierungen der Staaten der Union sein wird. (Beifall) Eine letzte Frage: Was mich, Javier Solana, angeht, seien Sie gewiss, dass ich wie bisher weiter unermüdlich für den Frieden im Nahen Osten arbeiten werde. Ich arbeite daran seit der Konferenz von Madrid und werde es weiter tun, solange meine Kraft und Energie reicht. (Beifall) 2-212 De Miguel, Rat. – (ES) Herr Präsident, ich werde mich ganz kurz fassen. Natürlich kann ich nur alles das unterstützen, was der Hohe Vertreter als Antwort auf die Debatte in diesem Parlament erklärt hat, mit dem die Präsidentschaft völlig einer Meinung ist. Ich möchte die Gelegenheit für zwei Präzisierungen nutzen. Die erste betrifft die morgige Tagung: Ich glaube, wir sollten eine gewisse Genugtuung darüber empfinden, dass diese Tagung nicht zufällig in der Hauptstadt des Landes stattfindet, das gegenwärtig die Präsidentschaft der Union innehat. Diese Tagung erfolgt auf Initiative der Union und des Ratsvorsitzes; sie ist somit der bislang wichtigste Akt für die Erreichung des Friedens und bietet wirklich die einzig reale Möglichkeit des Zusammenschlusses aller derzeitigen Akteure, um diesen Teufelskreis der Gewalt durchbrechen zu können. Hoffen wir, dass alle den gleichen Willen besitzen wie die Präsidentschaft und natürlich die gesamte Union, wie hier in der Unterstützung durch das Parlament zum Ausdruck kam, damit auf der morgigen Tagung eine letzte große Kraftanstrengung unternommen werden kann. Meine zweite Bemerkung betrifft die von vielen Abgeordneten und Fraktionsvorsitzenden angesprochene Notwendigkeit, das Assoziierungsabkommen mit Israel zu überprüfen, um dieses Abkommen als Instrument einzusetzen. Ich möchte nachdrücklich erklären, dass die Ratspräsidentschaft mit dieser Linie völlig einverstanden ist, und gerade heute Vormittag hat der Außenminister Spaniens, Herr Piqué, angekündigt, dass er in Abstimmung mit der Kommission beabsichtigt, den Assoziationsrat einzuberufen, um eine Überprüfung unserer Beziehungen zu Israel vorzunehmen. (Beifall) Aber um eine Maßnahme im Rahmen des Assoziierungsabkommens ergreifen zu können, ist Einstimmigkeit im Rat vonnöten. Sicher muss das nicht gesagt werden, denn Sie wissen es, aber ich halte es dennoch für angebracht zu erklären, dass es nicht nur vom Willen der Kommission und dem amtierenden Ratsvorsitz abhängt, sondern vom gemeinsamen Willen der Mitgliedstaaten der Union. Aber schon den Willen dieses Parlaments schätzen wir hoch. Er wird sicherlich auch in der Entschließung, die morgen angenommen wird, seinen Niederschlag finden, und ich hoffe, dass 2-213 Der Präsident. – Die Aussprache ist geschlossen. Die Abstimmung findet am Mittwoch um 12.00 Uhr statt. Ich möchte hiermit dem Hohen Vertreter, dem Rat und der Kommission für Ihre Teilnahme an dieser Aussprache sowie unseren Kollegen für Ihre Beiträge danken. (Die Sitzung wird um 19.10 Uhr unterbrochen und um 21.00 Uhr wieder aufgenommen.) 2-215 VORSITZ: GERHARD SCHMID Vizepräsident Der Präsident. – Bevor wir mit der Aussprache beginnen, möchte ich Sie wie immer bitten, dass Sie sich, wenn es irgendwie möglich ist, an die Redezeit halten. Wir sind nämlich in solch einer Nachtsitzung nicht allein hier. Da sind nicht nur die Dolmetscherinnen und Dolmetscher, die Sie sehen, sondern es gibt eine Menge Menschen hinter den Kulissen, die parallel zu uns arbeiten, auch dann noch, wenn wir die Sitzung schon geschlossen haben, weil das Protokoll bis morgen fertig sein muss. Bitte tragen Sie alle miteinander dazu bei, dass wir das möglichst schnell und geordnet über die Bühne bekommen! 2-216 Gemeinschaftliches Überwachungs- und Informationssystem für den Schiffsverkehr 2-217 Der Präsident. – Nach der Tagesordnung folgt die Empfehlung für die zweite Lesung (A5-0095/2002) von Herr Sterckx im Namen des Ausschusses für Regionalpolitik, Verkehr und Fremdenverkehr betreffend den Gemeinsamen Standpunkt des Rates (11367/1/2001 - C5-0635/2001 - 2000/0325(COD)) im Hinblick auf den Erlass der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einrichtung eines gemeinschaftlichen Überwachungsund Informationssystems für den Schiffsverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 93/75/EWG des Rates. 2-218 Sterckx (ELDR), Berichterstatter. – (NL) Möglicherweise ist das Interesse nicht allzu groß, gleichwohl ist die heute zu behandelnde Rechtsvorschrift nicht minder wichtig. Wir beschäftigen uns mit dem vierten Bericht des ErikaPakets, und meines Erachtens können diese beiden Erika-Pakete zusammen einen bedeutsamen Beitrag zu mehr Sicherheit auf See leisten. In dem ersten Erika-Paket ging es um die Hafenstaatkontrolle, die Klassifikationsgesellschaft und 09/04/2002 die Doppelhüllen-Öltankschiffe. Jetzt sitzen wir über dem ersten Bericht des zweiten Erika-Pakets, der sich mit Maßnahmen zur Verbesserung der Überwachungsund Informationssysteme auf Schiffen sowie zur wirksameren Eindämmung von Gefahren, insbesondere bei schlechtem Wetter befasst. Darin besteht der Sinn der Richtlinie, die wir nunmehr erarbeiten. Vornehmlich geht es also um vorbeugende Maßnahmen, denen ich außerordentliche Bedeutung beimesse. Erstens die Überwachungs- und Informationssysteme, wo wir uns mit der Ausrüstung von Schiffen mit Transpondersystemen beschäftigen, die automatisch bestimmte Informationen zu den Küstenstationen weiterleiten. Wichtig dabei ist nicht so sehr die Liste der zu übermittelnden Daten – darüber besteht allenthalben Übereinstimmung –, sondern dass diese Informationen von den einzelnen Mitgliedstaaten auch verstanden werden; die Computersysteme also kompatibel sind und sich auch die Menschen verständigen können. Wir sollten genau darauf achten, dass dies gelingt. Zweitens sollten wir bei der Novellierung der Richtlinie die Reichweite der Transponder prüfen. Derzeit ist sie relativ begrenzt. Wir dürften ein grundlegendes Interesse daran haben – und hier wende ich mich an die Frau Kommissarin –, uns bei der Änderung der Richtlinie in Zusammenarbeit mit der IMO um eine größere Reichweite zu bemühen, eventuell mit Satellitenkommunikation, und dafür Sorge zu tragen, dass dieses System im Grunde den gesamten Erdball abdeckt. Ein zweiter Punkt betrifft die Black Box, die bereits Herr Watts in seinem Bericht erwähnt hat. Selbstverständlich haben wir beharrlich dafür kämpfen müssen, aber nun gibt es sie. Die Black Box ist zwar kein Allheilmittel, aber durchaus ein sehr nützliches Instrument, und wir sollten auch dafür eintreten, dass dieses Hilfsmittel zur Vorbeugung eingesetzt wird, dass wir aus Beinaheunfällen und Unfällen lernen, um weitere Unfälle zu verhindern. Unsere Kontrollen gelten vornehmlich Schiffen, von denen ihrer Ladung, ihrer Geschichte wegen eine größere Gefahr ausgeht. Und wir müssen uns dafür stark machen, dass jeder Vorfall – und diesen Punkt halte ich in dem Kommissionsvorschlag für sehr sinnvoll – künftig gemeldet wird, damit wir auch besser darüber im Bilde sind, was auf See tatsächlich geschieht, denn das ist im Grunde bislang ziemlich unklar. Ein weiterer Punkt betrifft die Tatsache, dass sich die meisten schweren Unfälle auf See mit erheblichen und schlimmen Folgen bei Schlechtwetter ereignen, sowie das wirksamere Gefahrenmanagement bei schlechter Sicht und Sturm auf See. Hier haben wir einige Überlegungen einbringen können, die meiner Auffassung nach einen Beitrag dazu leisten können, und das Parlament hat daran erheblichen Anteil. Die Behörden müssen bei schlechtem Wetter Maßnahmen treffen, wie beispielsweise den Kapitän besser unterrichten, ein speziell der jeweiligen Situation in 87 einem Hafen angepasstes Ein- oder Auslaufverbot verhängen und Bunkern auf See verbieten. Aber dennoch möchte ich betonen, dass die Verantwortung für das Schiff, wie auch immer, letzten Endes beim Kapitän liegt. Diesen überaus wichtigen Punkt haben wir, so meine ich, im Parlament geradegerückt. Ein weiterer Aspekt. Die Mitgliedstaaten müssen Schiffen in Seenot beistehen. Das dürfte von entscheidender Bedeutung sein, und auch hier hat das Parlament gemeinsam mit der Kommission und dem Rat die Dinge gegenüber der ursprünglichen Fassung verschärft. Zufluchtsstellen, sichere Häfen für Schiffe in Not – die Erika hat bewiesen, wie wichtig das ist –, eine ordnungsgemäße Ausrüstung – und aus meiner Sicht heißt das auch Schleppboote sowie Einrichtungen, die die Verschmutzung begrenzen können –, ein timing, das Festschreiben einer Frist, nämlich 18 Monate, binnen der die Mitgliedstaaten Auskunft über ihre Maßnahmen geben müssen, – das hat das Parlament hinzugefügt –, und Entschädigung eines Hafens oder Platzes an der Küste, an dem ein Schiff Zuflucht findet. Die Kommission hat die Absicht, dies zu prüfen und dem Parlament innerhalb von drei Jahren Bericht zu erstatten, um Auskunft darüber zu geben, wie die Dinge stehen. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich möchte allen, die mitgewirkt haben, für ihren Beitrag, für ihre Mühewaltung danken. Wir haben, so meine ich, gute Arbeit abgeliefert. Mein Dank gilt gleichermaßen den Dienststellen der Kommission und den Mitarbeitern im Rat, denn das meiner Meinung nach sehr gute und konstruktive Zusammenspiel hat letzen Endes eine vernünftige Rechtsvorschrift hervorgebracht. Nicht unbedeutend finde ich es, Frau Kommissarin, dass wir jetzt und in dem Maße, wie wir die sechs Maßnahmen der beiden Erika-Pakete abarbeiten, auch verfolgen, was unternommen wird. Dem Europäischen Parlament, von mir aus den Berichterstattern der einzelnen Berichte, obliegt es, gemeinsam mit der Kommission regelmäßig zu prüfen, was geschehen ist, wo wir stehen und welche Probleme wir überwinden müssen. Wir verfügen über eine Vorschrift, wir haben eine meines Erachtens sinnvolle Rechtsvorschrift zu Stande gebracht, Sicherheit aber, Herr Präsident, auch auf See ist das Werk von Menschen. Und deshalb sollten wir auch in der Union in diese Menschen investieren, in Menschen, die sich auf See und an Land um eine wirksamere Kontrolle der Sicherheit bemühen. 2-219 Hatzidakis (PPE-DE). – (EL) Herr Präsident, Frau Vizepräsidentin! Das Erika-II-Paket sowie das vorangegangene Erika-I-Paket bilden wichtige Meilensteine in dem Bemühen, geeignete Sicherheitsmaßnahmen festzulegen und den Schutz der Meeresumwelt zu verbessern, deren Bedeutung niemand im Mindesten anzweifelt. 88 Das uns heute zur Annahme vorliegende Maßnahmenpaket kann meiner Meinung nach als ausgewogen bezeichnet werden. Es ist ein weiterer Beleg dafür, dass die Überwachung und qualitative Verbesserung der europäischen Schifffahrt untrennbar mit der Erhöhung der Sicherheit des Schiffsverkehrs sowie mit dem notwendigen Schutz menschlichen Lebens und der Meeresumwelt verbunden sind. Deshalb möchte ich Herrn Sterckx gratulieren, der seit geraumer Zeit unermüdlich daran gearbeitet hat, das uns heute präsentierte Ergebnis zu erreichen. Der ursprüngliche Vorschlag der Kommission enthielt hinsichtlich der Verbesserung der Sicherheit des Schiffsverkehrs und der Verringerung der Verschmutzungsgefahr durch Unfälle auf See positive Regelungen. Er schreibt den Schiffen die Verwendung von Transpondern und Schiffsdatenschreibern, den so genannten black boxes, vor. Dies ist mit dem Bericht Watts inzwischen erreicht worden. Unter anderem verpflichtet er die Schiffe dazu, an den Schiffsverkehrsmanagementsystemen teilzunehmen, und die Identifizierung von Schiffen zu verbessern. Das Parlament seinerseits hat in erster Lesung 29 Änderungsanträge angenommen, die, so meine ich, den Vorschlag der Kommission verbessert haben. Ich möchte darauf hinweisen, dass der Rat im Weiteren die meisten Änderungsanträge des Parlaments akzeptiert und sich damit als kooperativ erwiesen hat. Da aber in Bezug auf bestimmte Sachverhalte noch Klärungsbedarf besteht, sind wir gut beraten, auf der Grundlage der im Ausschuss für Regionalpolitik, Verkehr und Fremdenverkehr angenommenen 9 Änderungsanträge die konkrete Richtung, die sowohl der Kommission als auch dem Rat den Weg weist, beizubehalten. Ich möchte ganz kurz zu drei Änderungsanträgen Stellung nehmen. In Änderungsantrag 1 wird im Wesentlichen erläutert, dass es einem Mitgliedstaat bei außergewöhnlich schlechten Seeoder Wetterbedingungen möglich ist, sowohl das Auslaufen als auch das Einlaufen eines Schiffes zu beschränken, da das Verbleiben eines Schiffes im Hafen bisweilen ein höheres Sicherheitsrisiko darstellt und für den Hafen selbst die Gefahr der Verschmutzung besteht. Unser Ausschuss, der Ausschuss für Regionalpolitik, Verkehr und Fremdenverkehr, spricht sich meiner Meinung nach ganz richtig dafür aus, die Entscheidung über das Auslaufen des Schiffes dem Kapitän zu überlassen, der seine Entscheidung allerdings begründen muss. Änderungsantrag 2 verfolgt das Ziel, die Kostenvergütung bei Verschmutzungen und Beschädigungen von Häfen, die ein in Seenot geratenes Schiff aufgenommen haben, auf unbürokratische Weise sicherzustellen. Denn die Bereitschaft der Häfen, ein in Seenot geratenes Schiff aufzunehmen, wird unweigerlich steigen, wenn die Hafenbehörden wissen, dass sie angemessen und rasch für die sich daraus ergebenden Kosten entschädigt werden. 09/04/2002 Schließlich zielt Änderungsantrag 3 im Wesentlichen darauf ab, unverzüglich die erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen, damit die Mitgliedstaaten Pläne für die Bereitstellung ausreichender Mittel und Ausrüstungen in den Zufluchthäfen erstellen können, um Schiffen in Seenot zu helfen und sie zu bergen sowie bei Verschmutzungen einzugreifen. Bei der Umsetzung dieser Pläne kommt dem Vorschlag von Herrn Sterckx, eine Frist von 18 Monaten festzuschreiben, große Bedeutung zu, denn damit wäre sichergestellt, dass diese Vorschläge keine frommen Wünsche bleiben, sondern in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union geltendes Recht werden. 2-220 Watts (PSE). – (EN) Herr Präsident, wir als Parlament und als Europäische Union unternehmen Schritte, um aufgrund der tragischen Verluste der Herald of Free Enterprise, der Scandinavian Star, der Estonia und - erst kürzlich - der Erika die Sicherheit auf See zu verbessern. Wir nehmen eine Reihe von Maßnahmen in Angriff, die solche Vorkommnisse künftig verhindern sollen. Dadurch retten wir Leben und schützen die Meere. Ich begrüße daher die Bemühungen der Kommission und des zuständigen Kommissionsmitglieds, die Sicherheit auf See zu verbessern, sowie die Bereitschaft des Rates zur Durchführung des Mitentscheidungsverfahrens. Meine Anerkennung gilt vor allem dem Berichterstatter für seine Entschlossenheit, den Vorschlag, der bereits einen guten Ansatz bietet, weiter auszubauen und zu präzisieren. Die drei wichtigsten Elemente sind die Einrichtung eines Überwachungsund Informationssystems, die Verwendung von Transpondern auf jedem Schiff und die Überwachung durch die jeweilige Schifffahrtsbehörde – ein wesentlicher Bestandteil unseres Maßnahmenpakets, des Erika-Pakets. Damit soll sichergestellt werden, dass Schiffe, die nicht den Normen entsprechen, keine Schlupflöcher mehr finden, und alle Schiffe überprüft und überwacht werden und sich nicht mehr den einschlägigen internationalen Bestimmungen entziehen können. Das ist unsere Antwort auf Schiffe, die nicht den Normen entsprechen und unter Billigflaggen fahren. Zweitens stimmt der Vorschlag mit meinem Bericht über die Hafenstaatkontrolle überein, vor allem, was den Schiffsdatenschreiber betrifft. Auf diese Weise werden wir – wie der Berichterstatter bereits erwähnte – nicht nur zeigen, dass wir unsere Lektion gelernt haben, sondern auch verhindern, dass Probleme überhaupt erst auftreten. Wir bieten Schiffen in Seenot wirkliche Hilfe, damit sie in Notsituationen richtig reagieren können und schließen damit eine Lücke in der Sicherheitskette. Wie der Berichterstatter möchte auch ich sicherstellen, dass diese Zielvorgaben und andere Maßnahmen des Erika-Pakets eingehalten werden. Vermutlich ist dies die größte Herausforderung, der wir als Gemeinschaft gegenüber stehen. Wir wollen dafür Sorge tragen, dass diese neuen und gleichermaßen bedeutsamen 09/04/2002 Rechtsvorschriften nicht nur von den Schiffsbetreibern, sondern auch von den Mitgliedstaaten selbst befolgt werden, die sich in den vergangenen Jahren bedauerlicherweise nur widerstrebend an Gemeinschaftsrecht gehalten haben. Ich hoffe, die Berichterstatter zum Thema Erika-Paket werden bald mit dem zuständigen Kommissionsmitglied zusammentreffen, um Vorschläge vorzulegen, wie das Parlament am besten gewährleisten kann, dass die Mitgliedstaaten die strengeren Auflagen einhalten. Ich hoffe – und damit komme ich zum Schluss –, dass unsere Änderungsanträge ohne Einschränkung angenommen werden, so dass ein Mitentscheidungsverfahren überflüssig ist und diese Vorschriften, die die Sicherheit auf See wesentlich verbessern, schnellstmöglich Rechtskraft erlangen. 2-221 Pohjamo (ELDR). – (FI) Herr Präsident! Ich möchte Herrn Sterckx für seine gründliche Arbeit und die Erstellung des guten Berichts danken. Der vorliegende zum Erika-II-Paket gehörende Vorschlag für eine Richtlinie enthält wesentliche Fragen zur Erhöhung der Sicherheit auf See und zur Verringerung von Umweltschäden infolge von Unfällen. Der Schiffsverkehr ist unter anderem wegen seiner Umweltfreundlichkeit eine günstige Verkehrsform. Dies ist in den Randgebieten der EU und im Handelsverkehr zwischen der EU und Drittländern von besonders großer Bedeutung. Allerdings hat sich das Unfallrisiko mit zunehmendem Verkehr stark erhöht. Der Ausschuss hat erneut einige Vorschläge zur Erhöhung der Sicherheit angenommen, die im Gemeinsamen Standpunkt des Rates nicht enthalten sind. Von besonderem Gewicht ist dabei die Bereitstellung von Einrichtungen zur Rettung und Ölbekämpfung in den Küstengebieten. Ebenso wichtig ist die Organisation von notwendigen Such- und Rettungsdiensten. Neben der weiteren Verschärfung der Vorschriften sollte gewährleistet werden, dass die angestrebten Lösungen realistisch und auch umsetzbar sind. Im Interesse aller liegt jedoch, dass der Vorschlag rasch angenommen wird und wir echte Fortschritte für die Sicherheit auf See erzielen. Da die Richtlinie zügig angenommen werden und in Kraft treten sollte, ist es nicht zweckmäßig, den Beschluss der Versammlung der Internationalen Seefahrtsorganisation im Dezember abzuwarten. Die Anlagen der Richtlinie können in einem Komitologieverfahren geändert werden, um sie entsprechend den Beschlüssen der IMO anzugleichen. Mit diesem Verfahren lassen sich international vereinbarte Fristen problemlos und zügig in der Richtlinie ergänzen. Ich möchte weiterhin darauf verweisen, dass die allein innerhalb der Union unternommenen Lösungen zur Erhöhung der Sicherheit auf See nicht ausreichend sind. Es bedarf weltweiter Vereinbarungen beispielsweise zur Regelung von Haftungsfragen. 2-222 89 Varaut (NI). – (FR) Ich möchte zuerst den Berichterstatter zu seiner ausgezeichneten Arbeit beglückwünschen. Wie er bin auch ich der Meinung, dass wir uns auf einen ausgezeichneten Text hinbewegen. Allerdings haben wir einen weiten Weg zurücklegen müssen, denn nach dem Drama der Amoco Cadiz, das allen Europäern und insbesondere allen Franzosen im Gedächtnis geblieben ist, war lange nichts geschehen, sondern die Dinge hatten sich im Gegenteil verschlechtert, da die Erdölgesellschaften beschlossen hatten, sich aus dem Transportgeschäft zurückzuziehen, damit ihr Name nicht mehr auf den Rümpfen der havarierten Schiffe zu sehen sei und sie nicht mehr mit all diesen Tankerhavarien und Verschmutzungen in Verbindung gebracht würden. Dies hatte zu dramatischen Folgen geführt, da der Transport von Erdöl auf dem Seeweg nun zu einem eigenständigen Profitcenter geworden war, das wie alle Profitcenters seine Kosten senken und Profite erwirtschaften musste sowie dem Druck der Auftraggeber, d. h. der Erdölgesellschaften, ausgesetzt war. Dies hatte unbestreitbare Folgen für die Qualität des Transports und die Sicherheit. So hatte sich das durchschnittliche Alter der Schiffe innerhalb von 15 Jahren verdoppelt, während es einen offensichtlichen Zusammenhang zwischen dem Durchschnittsalter der Schiffe und der Unfallhäufigkeit gibt Obwohl unser Parlament besonders legitimiert ist, sich mit diesen Fragen zu befassen, nicht nur weil sie die Umwelt betreffen, sondern auch weil sie naturgemäß länderübergreifend sind, und obwohl wir uns auf einen guten Text hinbewegen, möchte ich auf dennoch einen speziellen Punkt aufmerksam machen. Natürlich sind die Kontrolle des Schiffsverkehrs, die Erfassung von Daten und die Identifizierung sehr gute Dinge, doch wäre es aus dem gleichen Geist des Widerstandes gegenüber wirtschaftlichem Druck auch sehr angebracht, das Auslaufen der Schiffe aus dem Hafen bei schwierigen Seeverhältnissen nicht nur dem Ermessen des Kapitäns zu überlassen, der sich naturgemäß unter wirtschaftlichem Druck befinden kann, sondern auch den Hafenbehörden ein Entscheidungsrecht zuzugestehen, die unabhängig von jeglichen finanziellen Erwägungen feststellen können, ob es angebracht ist, sich auf die See zu begeben oder nicht. 2-223 Jarzembowski (PPE-DE). - Herr Präsident, liebe Frau Vizepräsidentin! Ich glaube, es wird entscheidend sein, dass der Rat schnell beschließt, was wir morgen in zweiter Lesung beschließen werden. Der Berichterstatter ist ja sehr vorsichtig gewesen. Er hat in der zweiten Lesung nicht überzogen, weil wir schnell Ergebnisse haben wollen, denn ehrlich gesagt: Der Untergang der Erika II ist schon sehr lange her. Insofern müssen wir rasch Maßnahmen ergreifen, und ich möchte darauf hinweisen, dass die Transponder nicht nur für Überwachung, sondern vor allem auch für Rettungsmaßnahmen geeignet sind. Falls sich also ein Schiff tatsächlich in Seenot befindet und nicht mehr 90 genügend absetzen kann, kann es über die Transponder schneller erreicht und gerettet werden. Unsere Forderungen sind bezüglich der Ausrüstung mit Transpondern wie auch der Ausrüstung von Schiffdatenschreibern mit Rücksicht auf den Rat eigentlich sehr zaghaft. Wir wollen hoffen, dass die IMO im Herbst einen schnelleren Zeitplan beschließt, den wir auch rasch umsetzen können. Frau Kommissarin, entscheidend ist - der Kollege Sterckx war so nett, Ihnen für die Regelung der Entschädigung für Häfen, die Zuflucht bieten, drei Jahre zu geben -, dass wir schneller reagieren. Die Erika hätte nicht untergehen müssen, hätte sie in den Hafen einlaufen können, und sie ist deshalb ein Spiegelbild. Wir wollen Fluchthäfen, um Schiffe zu sichern, aber damit die Häfen die Schiffe auch einlaufen lassen, brauchen wir Entschädigungsleistungen. Frau Kommissarin, kommen Sie rascher zu einer Regelung, dann wird die Bereitschaft von Häfen, auch Schiffe in schwierigen Situationen einlaufen zu lassen, sehr viel größer sein, und ein Fall wie Erika II kann verhindert werden. 09/04/2002 Lassen Sie mich sagen, dass die Kommission während der gesamten Analyse und Beratung dieses Vorschlags – bei diesem und den vorangegangenen Vorschlägen – auf die aktive Unterstützung des Parlaments zählen konnte und ganz besonders auf den konstruktiven Beitrag des Berichterstatters, Herrn Sterckx. Ich glaube, dass die Zusammenarbeit zwischen beiden Institutionen Früchte getragen hat, und wir stehen heute kurz vor der definitiven Einigung über einen Text, dem es anfangs nicht an heiklen Themen mangelte, beispielsweise das Auslaufverbot bei schlechtem Wetter oder die Zufluchtshäfen, über die wir gerade gesprochen haben, oder auch die Pflicht der Verwendung von Transpondern oder Schiffsdatenschreibern. In diesem Zusammenhang möchte ich nochmals die Hartnäckigkeit von Herrn Watts loben, denn durch sie ist der Beschluss des Rates auf der Grundlage der Vermittlung in der Frage der Richtlinie zur Hafenstaatkontrolle möglich geworden. Zu den Zufluchtshäfen möchte ich bemerken, dass die Entschädigungszahlungen für die eventuell verursachten Schäden ein grundlegendes Element sind – ich stimme da mit Herrn Jarzembowski überein –, um zu erreichen, dass die Staaten der Union Zufluchtshäfen zur Verfügung stellen. Das ist wirklich eine Schlüsselfrage. (Beifall) 2-224 De Palacio, Kommission. – (ES) Herr Präsident, meine Damen und Herren, ich glaube, wir alle, die wir uns um die Sicherheit auf See und den Schutz unserer Meere sorgen – und bei der Sicherheit auf See steht der Schutz der Seeleute natürlich an erster Stelle –, wohnen heute dem krönenden Abschluss einer weiteren Maßnahme im Rahmen der Pakete Erika I und Erika II bei, die aus einer Gesamtheit von Aktionen bestehen, die der Europäischen Union ausreichende und geeignete Instrumente in die Hand geben, um eine wirkliche Prävention zu gewährleisten und Unfälle auf See zu verhindern. Der Untergang der Erika rief der Welt die ständige Gefahr ins Bewusstsein, die der Seetransport von Erdölprodukten darstellt, und verdeutlichte die Notwendigkeit, den Schiffsverkehr an den europäischen Küsten besser zu kennen und zu überwachen. Die von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen sind weit darüber hinausgegangen und haben sich nicht auf Vorschläge für den Erdölsektor beschränkt, sondern sie wurden auf den gesamten Seeverkehr ausgedehnt. Der heutige Vorschlag für die Richtlinie zur Überwachung des Schiffsverkehrs trägt dieser Sorge Rechnung. Er sieht eine globale Strategie zur Gewährleistung einer hohen Verkehrssicherheit entlang den europäischen Küsten vor, und sein Ziel – ich sage es noch einmal – ist die Prävention durch eine genauere Identifizierung und eine stärkere Überwachung der Schiffe. Des Weiteren ist er auf ein verbessertes Eingreifen der Küstenbehörden im Fall eines Unfalls oder einer Unfallgefahr gerichtet, denn wie Herr Hatzidakis sagte, sind die Kontrolle der Häfen, die Einrichtung von Zufluchtshäfen, die Hilfe für Schiffe in Seenot absolute Schlüsselelemente. Meine Damen und Herren, ich möchte zum Schluss kommen und nochmals dem Berichterstatter, Herrn Sterckx, und allen Verantwortlichen im entsprechenden Ausschuss für die großartige Arbeit danken. Wir teilen viele Ihrer Sorgen und werden alle eingereichten Änderungsanträge akzeptieren. In diesem Zusammenhang weise ich auf die Fortsetzung des Berichts nach drei Jahren und die Beurteilung der Situation, die Frage der Überwachung der Zufluchtsorte und die Hilfe für Schiffe hin. Mit einem Wort, wir akzeptieren alle eingereichten Änderungsanträge, und ich hoffe, dass sie auch vom Rat gebilligt werden, so dass wir nicht in die Vermittlung gehen müssten. In Kürze werden wir die letzte Maßnahme vorlegen, die uns zum Abschluss dieses Pakets noch fehlt, durch das wir die Sicherheit im Seeverkehr spürbar verbessern können. Nach der Verabschiedung der Maßnahmen zum Personenverkehr durch die Kommission werden wir die Maßnahmen in Bezug auf die Schiffsbesatzungen vorlegen, denn die Menschen sind immer ein entscheidender Faktor. (Beifall) 2-225 Der Präsident. – Vielen Dank, Frau Kommissarin De Palacio! Die Aussprache ist geschlossen. Die Abstimmung findet morgen um 12.00 Uhr statt. 2-226 Gemeinschaftspatent 2-227 09/04/2002 Der Präsident. – Nach der Tagesordnung folgt der Bericht von Frau Palacio Vallelersundi (A5-0059/2002) im Namen des Ausschusses für Recht und Binnenmarkt über den Vorschlag für eine Verordnung des Rates (KOM(2000) 412 - C5-0461/2000 - 2000/0177(CNS)) über das Gemeinschaftspatent. 2-228 Palacio Vallelersundi (PPE-DE), Berichterstatterin. – (ES) Herr Präsident, ich darf eingangs sagen, dass mich dieser Bericht mit Genugtuung erfüllt, denn er bildet den Abschluss einer langen Arbeit des Ausschusses für Recht und Binnenmarkt, den ich die Ehre hatte, über einen großen Teil dieser Wegstrecke zu leiten. Darüber hinaus bin ich Berichterstatterin für diesen Bericht. Wir legen heute den Bericht des Europäischen Parlaments über das Gemeinschaftspatent vor. Ich muss zunächst sagen, dass das Europäische Parlament in diesem Fall eine Kompetenz für einen einfachen Bericht hat. Dies ist die erste, ich will nicht sagen, Anomalie, aber letztendlich die erste Frage, die ich aus der Sicht des Parlaments hervorheben will. Vor uns liegt ein Vorschlag der Europäischen Kommission, der vom August 2000 stammt. Er liegt also schon geraume Zeit zurück. Er wurde vom Europäischen Rat von Lissabon aufgegriffen, der betonte, dass es wichtig sei, bis Ende 2001 ein Gemeinschaftspatent zu schaffen; diese Wichtigkeit wurde auf dem Europäischen Rat von Barcelona erneut verdeutlicht, und der Rat wurde somit gedrängt, am 21. Mai dieses Jahres im Rat „Binnenmarkt“ eine politische Position zu beziehen. Diese Daten bilden die Eckpunkte einer Debatte, die schwierig war, denn die Zustimmung zu diesem Gemeinschaftspatent ist keine Bagatelle. Wir unternehmen jetzt unseren zweiten Versuch, und ich hoffe und vertraue darauf, dass wir dieses Mal zu einem Gemeinschaftspatent kommen. Wir benötigen ein Gemeinschaftspatent, das das gesamte Gebiet der Union abdeckt, das zusätzlich zum europäischen Patent und zu den nationalen Patenten existiert und in der Welt wettbewerbsfähig ist. Dies sind die drei Achsen, die der Europäischen Kommission als Referenzbasis und dem Rechtsausschuss gleichzeitig als Ausgangspunkt dienten. Aber für uns, und vor allem, da wir nur einen einfachen Bericht haben, war es entscheidend, im Rechtsausschuss einen Konsens zu finden. Ich glaube, das ist uns gelungen. Ich hoffe, dass das Plenum morgen mit seiner Stimme die Position des Rechtsausschusses im Wesentlichen stützt, zu der wir nach stundenlangen Debatten und Diskussionen über die folgenden drei Hauptpunkte gelangt sind, die die drei Achsen dieses Gemeinschaftspatents bilden: Zum Ersten die Rolle der nationalen Ämter: Wenn wir das Gemeinschaftspatent haben, wird die Rolle der nationalen Ämter zweifellos sehr eingeschränkt sein, es sei denn, dass wir ihnen zusätzliche Arbeitsaufgaben übertragen. Der Bericht des Rechtsausschusses sieht die Möglichkeit vor, die nationalen Ämter an der ersten 91 Phase der Bearbeitung des Gemeinschaftspatents – der Phase der Untersuchung – zu beteiligen, wenn sie ein ausreichendes Qualitätsniveau gewährleisten. Dies ist die erste Konsensachse des Rechtsausschusses. Zum Zweiten, die Frage der Gerichtsbarkeit: Der Vorschlag der Kommission ist ambitiös und hat im Übrigen derzeit keine Rechtsgrundlage im Vertrag, er würde auf einem Ansatz des Vertrags von Nizza basieren, der noch nicht in Kraft getreten ist und in dem es um die Schaffung eines zentralen Gemeinschaftsgerichts von der ersten Instanz an geht. Nach einer langen Debatte befindet sich der Rechtsausschuss nunmehr voll und ganz auf dem Weg der Europäischen Kommission, aber er geht diesen Weg nicht so weit: Es wird noch eine erste nationale Instanz vorgeschlagen, wenn auch mit vielen schon vergemeinschafteten Elementen. Ich glaube, das ist eine Richtschnur für Überlegungen, welcher der Rat folgen muss, wenn wir unser Patent so gestalten wollen, wie wir es benötigen. Zum Dritten, die Verfahrenssprachen: Zum gegenwärtigen Zeitpunkt lautet der Vorschlag der Kommission, das System des europäischen Patents beizubehalten, das bedeutet drei Verfahrenssprachen (englisch, französisch und deutsch). Als Berichterstatterin und in Anbetracht der Realität, dass die englische Sprache viel mehr als die Sprache eines Staats der Europäischen Union ist, sie ist die lingua franca der Forschung, habe ich nur das Englische vorgeschlagen. Letztendlich sind wir aus Gründen der kulturellen und linguistischen Vielfalt, die das Parlament vertritt, zu einem Konsens gelangt, indem wir uns für das System von Alicante ausgesprochen haben, das heißt, für fünf Verfahrenssprachen. Ich glaube, dass das Parlament auch hier ein wichtiges politisches Signal setzt, das dem Rat zu denken geben muss, wenn es um die Suche nach einem Konsens geht. Ich sage dies auch angesichts der jüngsten Informationen, die ich über die Arbeit der Gruppe des Rates erhalten habe. 2-229 Lehne (PPE-DE). - Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst einmal möchte ich mich insbesondere auch namens meiner Fraktion ganz herzlich bei der Berichterstatterin für ihren Bericht bedanken. Es hat ja ganz zwangsläufig, weil es ein kompliziertes und wichtiges Thema ist, einige Zeit gedauert, aber wir haben einen für die Mehrheit in diesem Haus tragfähigen Kompromiss gefunden. Er wird nicht alle Beteiligten glücklich machen, aber das haben Kompromisse so an sich. Dies ist trotzdem ein gutes Ergebnis. Ich möchte im Hinblick auf die begrenzte Zeit, die ich habe, nur auf einen Aspekt eingehen, der aus meiner Sicht bei den Beratungen ganz entscheidend gewesen ist, und das ist die Frage des Gerichtssystems. Die Kommission hatte uns ursprünglich vorgeschlagen, dass es, sozusagen parallel zu den bestehenden nationalen Strukturen, ein rein europäisches Gerichtssystem geben soll. Ich habe immer gesagt – und das will ich auch jetzt 92 betonen –, dass ich das für einen völlig falschen Weg halte. Wir sollten nicht den Fehler begehen, den schon die Vereinigten Staaten von Amerika bei ihrer Gerichtsstruktur begangen haben, indem sie neben ein staatliches Gerichtssystem ein bundesstaatliches Gerichtssystem gestellt haben, und zwar nach dem Motto: Die bundesstaatlichen Gerichte entscheiden über Bundesrecht und die staatlichen Gerichte über staatliches Recht. Dies macht keinen Sinn, dies ist für den Steuerzahler nicht erklärbar, dies kostet viel Geld und führt zu einer Auseinanderentwicklung der Rechtsprechung. Wir sind vielmehr der Meinung, dass europäische Gerichte natürlich auch nationale Gerichte sind und dass nationale Gerichte ganz selbstverständlich auch europäisches Recht wie eigenstaatliches Recht anzuwenden haben. Darum ist es ein ganz entscheidender Fortschritt, was in diesem Bericht von Anna Palacio Vallelersundi steht, dass nämlich die Kompetenzen, die es auf nationaler Ebene gibt, auch in Zukunft weiter für das europäische Recht genutzt werden können und die erste Instanz nationale Gerichte umfassen wird. Damit die Rechtsprechung einheitlich bleibt und wir in Europa keine Auseinanderentwicklung haben, wird es in zweiter Instanz dann ein übergeordnetes europäisches Gericht geben. Ich halte das für einen guten Vorschlag. Herr Präsident, ich möchte mich dafür entschuldigen, dass ich leider gleich diese Parlamentssitzung verlassen muss, weil ich noch eine andere Verpflichtung habe und an einer anderen Sitzung teilnehmen muss. Ich bitte, das zu entschuldigen, und darf mich herzlich für die Aufmerksamkeit bedanken. 2-230 Medina Ortega (PSE). – (ES) Herr Präsident, ich möchte mich dem Glückwunsch meines Kollegen Lehne an Frau Palacio Vallelersundi für ihre Arbeit zur Angleichung dieses Berichts anschließen. Wie Frau Palacio Vallelersundi bemerkte, hat das Europäische Parlament hier nur eine beratende Funktion, womit wir wirklich der Kommission und dem Rat ausgeliefert sind. Aber ich glaube, dass das Europäische Parlament zu diesem Zeitpunkt gute Ratschläge erteilt. Zum Ersten, wie Frau Palacio Vallelersundi erklärte, in Bezug auf die in einer Gemeinschaft wie der unseren wichtige Rolle der nationalen Patentämter. Zum Zweiten, wie Herr Lehne sagte, auf dem Gebiet der Rechtsprechung. Kürzlich erklärten mir Anwälte großer US-Unternehmen, der Vorteil des nordamerikanischen föderalen Systems liege darin, dass die Gerichte der Bundesstaaten eher zugunsten der lokalen Unternehmen und der Verbraucher Recht sprechen, während die großen Gesellschaften das Bundesgericht vorziehen, das mehr zu ihren Gunsten entscheide. Wahrscheinlich müssen wir prüfen, ob die Übertragung von Befugnissen an ein spezielles Gemeinschaftsgericht nicht vielleicht 09/04/2002 ein Ungleichgewicht hervorrufen und zudem dazu führen würde, was in den USA forum shopping genannt wird und bedeutet, dass jeder Anwalt oder Rechtsexperte die Angelegenheit vor das Gericht bringt, das für ihn am günstigsten ist. Ich möchte auf einen weiteren Aspekt eingehen. Wir sind nämlich zu diesem neuen europäischen Patent auf indirektem Weg durch den Beitritt zu einem bereits bestehenden internationalen Abkommen gelangt. Dies schafft Probleme, darunter vor allem das Sprachenproblem, das für die Europäische Union recht bedeutsam ist. Die Europäische Gemeinschaft ist kein föderaler Bund, sondern nähert sich einer Art von Konföderation, in der die nationalen Kulturen und Traditionen große Bedeutung haben. Konkret bedeutet für ein Land wie Spanien und für die 500 Millionen Menschen, die Spanisch sprechen, die Unterwerfung unter eine Sprache, die nicht ihre eigene ist, eine sehr wesentliche Einschränkung, wenn es um die Entwicklung der Forschung geht, nicht nur in unserem Land, sondern in allen Ländern, die sich bei der Patentierung von Erfindungen auf das spanische Patentamt gestützt haben. Das Europäische Parlament kann nur eine Empfehlung geben, und zwar durch die Erwägung 2 zum Artikel 5. Es wird empfohlen, wie Frau Palacio Vallelersundi aufzeigt, auf das System von Alicante zurückzugreifen, das schon erprobt ist und jetzt gut mit fünf Sprachen funktioniert, eine breite Beteiligung auf Gemeinschaftsebene gestattet und dabei nicht teuer ist. Wir sehen, dass sich dieses System gut an die Forderungen der Europäischen Union anpasst. Ich halte die Vorschläge des Parlaments und die Einigung, die wir im Rechtsausschuss erreicht haben, für vernünftig. Deshalb wird unsere Fraktion alle im Rechtsausschuss angenommenen Änderungsanträge unterstützen. Ansonsten halten wir es zu diesem Zeitpunkt nicht für ratsam, über weitere Änderungsanträge abzustimmen, da dadurch das im Ausschuss erzielte Gleichgewicht auseinanderfallen würde. 2-231 Manders (ELDR). – (NL) Herr Präsident, sehr geehrter Herr Kommissar, verehrte Mitglieder, liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch im Namen unserer Fraktion darf ich der Berichterstatterin für ihre gesamte Arbeit danken, und ich möchte es auf drei Punkte bringen: eine recht praktische Lösung, ein weniger politischer Ansatz, wie ich inzwischen von zahlreichen Kolleginnen und Kollegen vernommen habe. Erstens das Sprachenproblem, und dazu haben wir einen Änderungsantrag eingebracht, Änderungsantrag 31, weil es nämlich überaus wichtig ist, dass das Gemeinschaftspatent für die Wirtschaft in Europa kommt, das einen großen gemeinsamen Markt bildet, und wir bedauern es deshalb, dass dies auf dem Gipfel von Laeken auf den 21. Mai verschoben worden ist. Die 09/04/2002 Diskussion um die Sprachenregelung zeugt, wie ich bereits sagte, eher von einem politischen Sentiment als von Realitätssinn. In Lissabon sind wir übereingekommen, Europa zum wettbewerbsfähigsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu entwickeln, und meiner Meinung nach werden wir dieses Vorhaben, wenn es darauf ankommt, nicht umsetzen, wie die Fülle von Änderungsanträgen zu diesem Thema beweist. Die Übersetzungskosten werden den Preis für das Patent unverhältnismäßig in die Höhe treiben, was die Unternehmen in diesem Binnenmarkt in ihrer Wettbewerbsstellung gegenüber Unternehmen auf anderen großen Märkten wie den Vereinigten Staaten und Japan benachteiligt. Die europäische Wirtschaft hat selbst erklärt, das Gemeinschaftspatent nicht nutzen zu wollen, wenn es zu kostspielig ist. Im Weiteren möchte ich kurz auf die gerichtliche Zuständigkeit eingehen. Im Gegensatz zu Herrn Lehne sind wir der Meinung, dass es nicht zielführend wäre, wenn es in Europa zu einem Flickwerk käme und jedes Gericht das Gemeinschaftspatent anders auslegt. Wir brauchen, so meinen wir, nur ein, ein zentrales Gericht, das in erster Instanz urteilt, und dann den Europäischen Gerichtshof für die Berufung. Damit komme ich zum letzten Punkt, zur rechtlichen Frage. Unserer Auffassung als Liberale zufolge wäre es sinnvoll, wenn Europa unabhängig von dem Übereinkommen ein einziges europäisches Patent einführte, also ohne Beitritt zu dem Übereinkommen, damit das Europäische Parlament seinen demokratischen Einfluss auf das europäische Patent wahrt und die EURechtsvorschrift diesem Patent angepasst werden kann. Herr Präsident, vielen Dank, dass ich Gelegenheit zu diesen Ausführungen hatte, ich danke allen für die Aufmerksamkeit. 93 Patentrecht zu beeinträchtigen. Wie Herr Lehne sagte, sollten wir uns davor hüten, den falschen Weg einzuschlagen, weil dies die Auflockerung der gemeinschaftlichen Gerichtssysteme in und die Herausbildung paralleler Strukturen auf nationaler und gemeinschaftlicher Ebene zur Folge hätte. Das wäre sehr schade. Ich hoffe also, dass die Vorschläge zur Zuständigkeit akzeptiert werden. Ein weiteres Problem ist die Sprachenregelung, und in diesem Punkt vertrete ich bei allem Respekt für Frau Palacio Vallelersundi einen anderen Standpunkt, den meine Fraktion teilt. Unserer Ansicht nach sollte die im Europäischen Patentamt derzeit geltende Regelung erhalten werden. Wir sind allerdings auch der Ansicht, dass die Bürger die Möglichkeit haben sollten, Patentansprüche in ihrer Muttersprache anzumelden. Wir sind außerdem der Meinung, dass eine Übersetzung in alle anderen Sprachen vorgenommen werden sollte, allerdings nicht für das gesamte Verfahren, sondern, wie in Änderungsantrag 20 Absatz c vorgeschlagen: „Das Gemeinschaftspatent wird in der Sprache, in der es eingereicht wurde, und in der Amtssprache, in der das Verfahren durchgeführt wurde, erteilt, begleitet von Übersetzungen der Patentansprüche und von einer kurzen Zusammenfassung in den anderen Amtssprachen der Gemeinschaft“. Außerdem sollten die Übersetzungen, wie in Absatz d von Änderungsantrag 20 vorgeschlagen, vom Übersetzungsdienst der Europäischen Union angefertigt und die Kosten von der Europäischen Union übernommen werden. Die Erhaltung des Grundsatzes der sprachlichen Gleichbehandlung ist ein wichtiges öffentliches Gut der Europäischen Union dar, für das die Union finanziell aufkommen sollte. Diese Kosten dürfen nicht zu Lasten der Patentinhaber gehen. Deshalb sind die Einwände in Bezug auf die Mehrkosten des europäischen Patents unzutreffend. 2-232 2-233 MacCormick (Verts/ALE). – (EN) Herr Präsident, ich schließe mich den sehr anerkennenden Worten meiner Vorredner für die Berichterstatterin, Frau Palacio Vallelersundi, an, zumal wir bereits ihre Arbeit als Vorsitzende des Ausschusses für Recht und Binnenmarkt sehr zu schätzen wussten. Schröder, Ilka (GUE/NGL). - Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Für mich ist die Frage, welche nationalen Gerichte wann für ein europäisches Patent zuständig sind, nicht die entscheidende Frage an diesem Bericht. Es geht mir vielmehr darum, welchem Zweck dieser Entwurf dient, und was ein solches Patentregime genau bewirkt. Ich stimme den drei Punkten, auf die wir uns ihrer Ansicht nach konzentrieren sollten, zu, obwohl ich in einem Punkt anderer Meinung bin. Wir sind uns alle darin einig, dass die Rolle der nationalen Patentämter erhalten bleiben muss. Was den zweiten Punkt, also die Zuständigkeiten, betrifft, so bestand für viele von uns das Geniale an der Entwicklung der Europäischen Gemeinschaft u. a. darin, dass die Rechtsprechung im Wesentlichen dezentralisiert blieb und die Gemeinschaftsgerichte in Angelegenheiten des Privatund Wirtschaftsrechts eine beratende oder untergeordnete Rolle spielen, solche Fälle also im Wesentlichen in den Zuständigkeitsbereich der lokalen Gerichte fallen. Diesen Grundsatz gilt es unbedingt zu erhalten, und zwar nach Möglichkeit, ohne das Dieser Bericht und weitere geplante Änderungen des Patentregimes in der EU sollen Patentanmeldungen attraktiver machen, indem der Patentschutz unmittelbar in der EU gilt und damit ausgeweitet wird. Ein Patent suggeriert, dass die entsprechende Patenthalterin all das erfunden hat, was sie da patentieren will. In der Regel greift sie aber auf allerlei Wissen zurück, das Menschen vor ihr entwickelt und weiterentwickelt haben und das sie nur nutzen kann, und zwar kostenlos, wenn es nicht unter das Patentregime fällt. Gerade bei den aktuellen Bestrebungen, immer mehr Software patentierbar zu machen, wird diese Absurdität besonders deutlich. Sogar Algorithmen in 94 Computerprogrammen sollen nicht mehr frei verfügbar sein. Damit wird jedem Entwickler die Grundlage für ein neues Computerprogramm aus den Händen genommen. Oft wird von Seiten der Patentregimebefürworter und befürworterinnen das Argument vorgebracht, Patente würden Tüftlerinnen zugute kommen, die nicht für einen Konzern arbeiten, sondern ihre Erfindungen privat oder zumindest mit wenigen finanziellen Ressourcen machen. Ein Patent würde diese Leute davor schützen, dass Unternehmen ihre Erfindung nutzen, ohne ein Entgelt an die Erfinderinnen zu zahlen, und sie damit auch nicht für ihre Arbeit zu entlohnen. Das Problem an diesem Gedanken ist nur: Dieses Bild entspricht bei weitem nicht der Patentrealität. In der BRD zumindest halten Konzerne die meisten Patente und bauen diese immer weiter aus. Privatpersonen ist der Zugriff oft durch hohe Patentnutzungsgebühren verwehrt. Wie die Bezeichnung geistiges Eigentum andeutet, heißt Patentierung nichts anderes als die Inwertsetzung von immateriellen Dingen wie Ideen, Erfindungen und sogar Entdeckungen. Dass die Verfechterinnen und Verfechter des Kapitalismus sich damit selbst ein Bein stellen, zumindest, wenn sie an ihr Credo von Innovation und Wettbewerbsfähigkeit glauben, interessiert mich dabei nicht. Denn mein Ziel ist ein freier Zugang zu und Austausch von Informationen und Wissen und deren Weiterentwicklung. Das genau ist Voraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben und einen emanzipatorischen Politikansatz. Im Gegensatz dazu zielt aber der Bericht von Frau Palacio darauf ab, einen immer größeren Anteil des weltweiten Wissens der Warenform zu unterwerfen, um ihn so für die Industrie zum Gewinnbringer zu machen. 2-234 Vanhecke Frank (NI). – (NL) Wenn der heute vorliegende Bericht in meinem Land, in Flandern, beträchtliches Interesse geweckt hat, so liegt dies erstaunlicherweise weniger am Kern des Gemeinschaftspatents, als vielmehr an der vorgeschlagenen Sprachenregelung, bei der in der Europäischen Union bedauerlicherweise wieder einmal zwischen Sprachen ersten und zweiten Ranges unterschieden wird. Die Berichterstatterin schlägt nämlich, im Grunde analog zum Standpunkt des Rates, vor, das Verfahren, die Arbeitsweise des Markenamts nun auch auf das Gemeinschaftspatent zu übertragen. Ich möchte in aller Deutlichkeit erklären, dass dies für uns, für Flandern, nicht akzeptabel ist und dass sämtliche Arbeitssprachen der Europäischen Union gleich behandelt werden müssen, was mit Sicherheit auch für Niederländisch gilt, meine Muttersprache, die von mehr als 21 Millionen Europäern gesprochen wird. Selbstverständlich sind damit hohe Mehrkosten verbunden. Das ist mir schon klar. Aber das ist eben der Preis, den wir zahlen müssen, wenn wir die Vielfalt, die den Reichtum unseres Kontinents ausmacht, bewahren wollen. Im Übrigen stelle ich ganz konkret fest, dass die 09/04/2002 Mitgliedstaaten dieser so genannten großen Sprachen auch bereit sind, diese erheblichen Kosten der Europäischen Union aufzubürden, wenn ihre Sprache eventuell zu kurz kommen sollte. Das OVV, das Beratungszentrum Flämischer Vereinigungen, eine große repräsentative Organisation, die als Dachverband zahlreicher flämischer kulturpolitischer Vereinigungen meines Landes fungiert, fordert übrigens eben dies und folgert diesbezüglich, dass dann, wenn die Europäische Union versagt, ich zitiere „Europa zunehmend ein volksfremder Besatzer zu werden droht, anstatt sich zu einem Kooperationsverband auf der Grundlage der Gleichberechtigung mit Achtung vor der nationalen Identität aller Mitglieder zu entwickeln, wie es nun einmal in den Grundverträgen niedergeschrieben ist“. So lautet die ernste Warnung eines großen und angesehenen kulturpolitischen Verbandes. Ihr sollte auch die Europäische Union Gehör schenken. 2-235 Inglewood (PPE-DE). – (EN) Herr Präsident, ich schließe mich den Glückwünschen der Kollegen aus dem Ausschuss für Recht und Binnenmarkt an Frau Palacio Vallelersundi, unsere ehemalige Vorsitzende, für ihre umfangreiche Arbeit zu diesem Thema an. Es war eine wahre Herkulesarbeit, dennoch, so fürchte ich, ist es ihr nach Ansicht der britischen Konservativen nicht gelungen, eine zufrieden stellende Lösung für diese im Ausschuss für Recht und Binnenmarkt so heftig debattierte Problematik zu finden. Ich möchte jedoch nochmals betonen, dass das meiner Ansicht nach nicht ihre Schuld ist. Vielmehr ist das wohl, wie bereits einige meiner Vorredner feststellten, darauf zurückzuführen, dass eine Reihe sehr schwieriger Probleme den Kern dieses Vorschlags bilden. Vor allem macht er deutlich, dass sich unsere Sprachenpolitik so gut wie gar nicht mit den Bedürfnissen derjenigen, die mit Patenten arbeiten, vereinbaren lässt. Ich vermute, dass dies nur eines von einer Vielzahl von Problemen ist, denen wir uns in nicht allzu ferner Zukunft in der Union gegenübersehen werden. Meiner Ansicht nach ist ein Gemeinschaftspatent, das eine sehr nützliche Entwicklung im Rahmen des Rechtes für geistiges Eigentum sein könnte, wenig sinnvoll, wenn es dem Patentnutzer nicht hilft. Wie ich aus der Branche höre, könnten die Vorschläge der Kommission hilfreich sein, doch die des Parlaments seien es nicht. Da diese Angelegenheit nicht in den Bereich der Mitentscheidung fällt, wäre es am sinnvollsten, wenn das Parlament die geforderte Stellungnahme abgibt und es dann dem Rat überlässt, nach einer Lösung zu suchen. Ich gebe bereitwillig zu, dass das kein sonderlich glanzvoller Vorschlag ist, aber er ist pragmatisch. Unter den gegebenen Umständen stellt er meiner Ansicht nach das richtige Vorgehen dar. 09/04/2002 Wie Herr Lehne habe auch ich jetzt noch eine andere Sitzung und hoffe, dass Sie mich ebenfalls entschuldigen werden. 95 den KMU günstigere Bedingungen anzubieten, damit sich der Schutz von geistigem Eigentum zu einer echten Möglichkeit für die Förderung von Innovation entwickelt. 2-236 McCarthy (PSE). – (EN) Herr Präsident, auch ich möchte Frau Palacio Vallelersundi, unserer Berichterstatterin, für ihren ausgezeichneten Bericht sowie vor allem für ihre konsequenten und energischen Anstrengungen danken, mit denen sie sich im Ausschuss für Recht und Binnenmarkt um einen Konsens zum Gemeinschaftspatent bemüht hat. Und das sind genau die Fähigkeiten, die wir jetzt, da sie den Ausschussvorsitz aufgegeben hat, sehr vermissen. Dabei hat ihr der Rat, dem es nicht gelungen ist, auf diesem Gebiet zu einen Ergebnis und zu einer einstimmigen Einigung zu kommen, die Arbeit nicht eben erleichtert. Es liegt auf der Hand, dass wir ein Gemeinschaftspatent brauchen, das ein Schlüsselelement bei der Umsetzung der Lissabonner Agenda zur Förderung von Innovation und Wettbewerbsfähigkeit in der EU darstellt. Doch wie Lord Inglewood bereits sagte, muss ein solches System für die Wirtschaft attraktiv sein, andernfalls hat es wenig Sinn. Die Industrie hat den Mitgliedstaaten, der Kommission und dem Parlament gegenüber eindeutig klar gemacht, dass sie an einheitlichen Urteilen im Rahmen einer Gemeinschaftsgerichtsbarkeit und einer gemeinsamen Rechtsprechung interessiert ist, und zwar insbesondere im Hinblick auf die Vollstreckung. Vor allem ist sie an einem preiswerten und nutzerfreundlichen System interessiert. Das Gemeinschaftspatent nützt KMU und insbesondere Erfindern nur dann etwas, wenn es überschaubar bleibt und mit einem vertretbaren Verwaltungsaufwand verbunden ist. Ich möchte das Problem am Beispiel von John Hamson aus meinem Wahlkreis veranschaulichen. Er ist Ingenieur und Erfinder und kann sich keine teuren Patentanwälte leisten. Er besitzt ein britisches Patent. In mehreren Schreiben an mich schildert er seine Probleme mit dem Europäischen Patentamt sowie die zahlreichen Hürden, die er überwinden muss, um ein europäisches Patent zu erhalten. Ich möchte sie nicht wiederholen, und das ist auch gar nicht als Kritik am Europäischen Patentamt gemeint. Tatsache ist jedoch, dass er sehr viel Geld ausgegeben hat und noch immer kein europäisches Patent besitzt. In seinem letzten Schreiben, das ich vor einigen Wochen erhielt, zieht er folgendes Fazit: „Mit diesem Verfahren sollen Einzelpersonen, die Erfindungen gemacht haben, eindeutig abgeschreckt werden, während große Unternehmen, die über die erforderliche juristische und patentrechtliche Sachkenntnis zur Bewältigung des äußerst komplizierten Verwaltungsaufwandes verfügen, begünstigt werden.“ Wir sind es der Branche, den kleinen und mittleren Unternehmen und unabhängigen Erfindern schuldig, dass wir ein einfaches und kostengünstiges Gemeinschaftspatent schaffen, das wiederum die Innovation und Wettbewerbsfähigkeit in der EU ankurbelt. Wir müssen in der Lage sein, der Branche und Wie Lord Inglewood glaube auch ich nicht, dass der Rat eine Lösung für diese Probleme hat. Letztlich wird sich wohl Herr Bolkestein um eine Lösung bemühen müssen. Unsere Berichterstatterin jedenfalls hat übermenschliche Anstrengungen unternommen, um das zu erreichen. Es ist nicht ihre Schuld, dass wir keinen Konsens erzielen konnten. Ich muss allerdings sagen, dass es zur Sprachenregelung keinen Kompromiss geben wird. Ich überlasse die Suche nach einer Lösung, die meine Wähler in Nordwestengland zufrieden stellen wird, daher Herrn Bolkestein. 2-237 Thors (ELDR). (SV) Herr Präsident! Frau McCarthy meint, es sei Sache der Kommission, einen solchen Kompromiss zu finden. Ich möchte dazu Änderungsantrag 32 einbringen, der ein einfaches System enthält, nach dem Vorschläge auf Englisch oder einer anderen Sprache der Gemeinschaft eingereicht werden. Die Zusammenfassung der Anträge sollte dann in alle Amtssprachen der Gemeinschaft übersetzt werden. Lassen Sie mich unterstreichen, dass dieser Änderungsantrag den Bürgern die Möglichkeit gibt, sich darüber zu informieren, welche Monopole ihre Möglichkeiten einschränken. Ferner will ich noch darauf hinweisen, dass es für die Verbesserung der innovativen Infrastruktur in Europa noch andere Faktoren gibt, die ebenso wichtig sind wie das Gemeinschaftspatent. So halte ich beispielsweise die Erfindungen der Universitäten und deren Nutzung für äußerst wichtig. Gegenwärtig haben wir in Europa sehr komplizierte Vorschriften, die es den Universitäten unmöglich machen, ihre Möglichkeiten zu nutzen. Ich appelliere an die Kommission, dieses Problem zu untersuchen, das relativ viele Länder sowie das Recht der Universitäten und der Wissenschaftler auf ihre Erfindungen betrifft. Wir sind dabei, ein wettbewerbsfähiges System zu schaffen, von dem nicht unbedingt nur europäische Erfinder profitieren können. Der Kampf zwischen den Patentsystemen spielt beim Gemeinschaftspatent eine zentrale Rolle. 2-238 Maes (Verts/ALE). – (NL) Herr Präsident, sehr geehrte Mitglieder der Kommission, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir treten grundsätzlich für die Gleichberechtigung aller Sprachen ein. Das hat für uns Vorrang. Selbstverständlich befürworten wir ein Gemeinschaftspatent. Es ist ein Dienst an der Gemeinschaft der Bürgerinnen und Bürger Europas, und deshalb müssen sich meiner Meinung nach alle Bürger Europas auch mit einem Patentantrag in ihrer Muttersprache an die Organe der Union wenden und in ihrer Sprache eine Antwort erhalten können. Diskriminierung auf Grund der Sprache verstieße gegen das Gemeinschaftsrecht und die Grundrechtecharta. In 96 der Auswahl von fünf Sprachen können wir deshalb keinen ehrbaren Kompromiss erkennen. Wir ersuchen das Parlament, den Rat und die Kommission, unseren Änderungsanträgen zuzustimmen, auf Grund derer es jedem möglich wäre, ein Patent in seiner Muttersprache zu beantragen und auch eine Antwort in seiner Sprache zu erhalten, und zwar mit Übersetzungen in die anderen Amtssprachen der Gemeinschaft. Unserer Meinung nach würde die Behandlung innerhalb des Amtes in den drei Arbeitssprachen deshalb diesen Prinzipien nicht widersprechen, weil zugleich eine Kosteneinsparung erzielt und verhindert würde, dass das ganze Verfahren nur in Englisch durchgeführt wird. 2-239 Figueiredo (GUE/NGL). – (PT) Herr Präsident! Es ist unzulässig, um jeden Preis ein Gemeinschaftspatent zu schaffen und dabei vor allem die Interessen der kleinen und mittleren Länder sowohl bei der Sprachenregelung als auch bei der Rolle der nationalen Ämter in Frage zu stellen. Hinzu kommen noch grundlegende Fragen im Zusammenhang mit dem Bestehen von Gemeinschaftspatenten und das gravierende Problem der möglichen Auswirkung der Patente auf wesentliche Bereiche wie etwa das Leben, das natürliche Erbe oder die Arzneimittel, in denen im Dienste vor allem der Interessen der großen Multinationalen bereits inakzeptable Wege eröffnet wurden. Die Anwendung der für europäische Patente bestehenden Münchener Regelung auf Gemeinschaftspatente ist unannehmbar, da nur drei Sprachen zur Anwendung kommen und sie damit im Widerspruch zu dem Grundsatz der Gleichbehandlung aller Amtssprachen steht und zu inakzeptablen Diskriminierungen beim Verfahren und zu Problemen der Rechtssicherheit führt. Vollkommen unvertretbar ist aber die in diesem Bericht vorgeschlagene Sprachenregelung - die so genannte Alicante-Regelung für die Handelsmarke, die lediglich die Benutzung von fünf Sprachen der größten Länder vorsieht und damit dem Grundsatz der Nichtdiskriminierung zwischen Unternehmen widerspricht, ein Verzeichnis der Hauptsprachen entwickelt, für die Zukunft Präzedenzfälle schafft und die Benutzung aller Amtssprachen in Frage stellt. Vor diesem Hintergrund haben wir unseren Änderungsantrag eingereicht, in dem wir dafür eintreten, dass auf der nächsten Diplomatischen Konferenz zur Revision des Übereinkommens über die Erteilung europäischer Patente für das Gemeinschaftspatent gleichberechtigt die Benutzung aller Amtssprachen der Europäischen Union festgeschrieben wird, um für alle die Benutzung ihrer eigenen Sprache während des gesamten Verfahrens und die Rechtssicherheit des Patents zu gewährleisten. Eine zweite Frage betrifft die Software und die Notwendigkeit, dass sie weiterhin unabhängig von jedwedem europäischen Gemeinschaftspatent existiert, wie wir es auch in unserem Vorschlag empfohlen haben. 09/04/2002 Die freie Entwicklung von Software, vor allem der so genannten freien Software, ist eine wesentliche Voraussetzung, um die Innovation und Verbreitung zu fördern und damit die Kontinuität ihrer Entwicklung und ihre öffentliche Nutzung zu sichern und einen Wertzuwachs zu erreichen. Deshalb muss sichergestellt werden, dass Software wie bisher frei von jeder Einschränkung durch ein europäisches Gemeinschaftspatent bleibt. 2-240 Fourtou (PPE-DE). – (FR) Herr Präsident, das Gemeinschaftspatent darf nicht zu einer verpassten Gelegenheit werden. Alle wollen es, aber keiner vermag dieses Dossier zum Abschluss zu bringen. Zwei Daten kennzeichnen dieses Hin und Her: 1975 und 1989, die für fehlgeschlagene Versuche stehen. In Lissabon haben die Staats- und Regierungschefs diese Angelegenheit zu einer Priorität erklärt. Das Gemeinschaftspatent sollte bis Ende 2001 verfügbar sein. Auf den Ratstagungen von Feira, Stockholm und Göteborg wurden die Notwendigkeit und die Dringlichkeit nochmals unterstrichen. Wie ist der Stand heute? Der Rat hat immer noch keine Einigung erzielt. Das Parlament schlägt über den federführenden Ausschuss für Recht einen politischen Kompromiss vor, zu dem ich Frau de Palacio beglückwünsche, der mir jedoch nicht wirklich den Erwartungen der künftigen Nutzer zu entsprechen scheint, denn er bringt im Vergleich zur gegenwärtigen Regelung keine wesentlichen Verbesserungen. Die Unternehmer und die Erfinder fordern eine Senkung der Patentkosten, damit das europäische Patent wettbewerbsfähig wird. Sie wollen ebenfalls, dass Rechtssicherheit bei größtmöglicher Gerechtigkeit gewährleistet wird. Der Vorschlag der Europäischen Kommission ist eine pragmatische Antwort auf diese Erwartungen. Er beinhaltet eine Kostensenkung vor allem durch die drei Arbeitssprachen vorsehende Sprachregelung des Europäischen Patentamtes, die ein Mindestmaß an internationaler Wettbewerbsfähigkeit garantiert und dabei mit unserer sprachlichen Spezifik vereinbar ist, sowie durch die Anerkennung der besonderen Rolle der nationalen Patentämter bei spezifischen Aufgaben der Information und technischen Hilfe für Erfinder und KMU und ferner durch ein Rechtsprechungssystem, das die Einheitlichkeit der Rechtsprechung durch die Einrichtung eines Gemeinschaftsgerichts für geistiges Eigentum gewährleistet. Diese drei grundlegenden Punkte haben die Zustimmung der Wirtschaftsbeteiligten gefunden. Wir sollten nicht das Risiko eingehen, ein Gemeinschaftspatent zu schaffen, das diese nicht nutzen würden, weil es zu weit von ihren Erwartungen entfernt ist. Dieses Signal müssen wir dem Rat mit unserer morgigen Abstimmung übermitteln. 2-241 Koukiadis (PSE). – (EL) Herr Präsident, Frau de Palacio hat ihre Fähigkeiten als Juristin und Politikerin 09/04/2002 unter Beweis gestellt und in ihrem Bericht sinnvoll vereint. Dazu beglückwünsche sie. Insbesondere in der heutigen, von Wissen und Innovation geprägten Zeit benötigt Europa, in dem der freie Wettbewerb herrscht, ein Gemeinschaftspatent, damit es prosperieren kann. Diese Notwendigkeit wird zwar allseits anerkannt, die Art und Weise allerdings, mit der bis heute Gegenargumente hervorgebracht werden, führt uns wieder einmal eine wesentliche Feststellung vor Augen, nämlich, wie überaus schwierig es ist, die begrenzten nationalen Interessen mit dem engen gemeinschaftlichen Interesse, das letztendlich den jeweiligen nationalen Belangen dienen soll, in Einklang zu bringen. Die Grundlagen für die Erteilung des europäischen Patents wurden mit dem Übereinkommen von München gelegt. Dessen ungeachtet wurde das Patent nach seiner Erteilung als Objekt des nationalen Rechts angesehen und unterlag nationalen Vorschriften. Nachdem in Luxemburg die Bemühungen um eine Übereinkunft gescheitert sind, wird nun versucht, das europäische Patent zu vergemeinschaften. Ich möchte auf drei Punkte eingehen. Der erste betrifft das Sprachenproblem. Hierzu ist alles gesagt worden, und meiner Meinung nach ist es gelungen, einen Kompromissvorschlag zu finden. Dennoch wäre es sinnvoll, sich dafür einzusetzen, dass zumindest alle Ansprüche eines Gemeinschaftspatents in sämtliche Amtssprachen der Europäischen Union übersetzt werden. Diese Lösung trägt angesichts der immensen Kosten, die bei der Erteilung eines in 15 Ländern geltenden europäischen Patents entstehen, beträchtlich zu deren Senkung bei. Was die Aufgabenverteilung der Behörden betrifft, so ist die Lösung zu begrüßen, nach der dem Europäischen Patentamt eine zentrale Rolle zukommt und die nationalen Patentämter einen Teil der Sachbearbeitertätigkeit übernehmen. Somit werden die Vorteile einer starken Europäischen Patentorganisation mit den Stärken der entsprechenden nationalen Behörden, die ipso facto in der geografischen Nähe, der Ortskenntnis, der Kenntnis der örtlichen Ausdrucksweise, der Vermittlung einer Zusammenarbeit zwischen privatem und öffentlichem Sektor bestehen, vereint. Der enge Kontakt zu den entsprechenden einschlägigen nationalen Behörden trägt ganz entscheidend dazu bei, den Informationsfluss sicherzustellen, im Sinne der Gemeinschaft zu wirken und das in dem jeweiligen Patent enthaltene technologische Wissen zu verbreiten. Darüber hinaus wird kleinen und mittleren Unternehmen der Zugang zu Patentinformationen erleichtert. Wenn wir in diesem wesentlichen Punkt übereinstimmen, werden wir uns, davon bin ich überzeugt, auch über die Art der Sachbearbeitertätigkeiten, die die nationalen Patentämter übernehmen können, einigen. Abschließend noch ein Wort zur Rechtsprechung. Die angestrebte Lösung, nach der für sämtliche Klagen in erster Instanz die Patentgerichte der Mitgliedstaaten und 97 in zweiter Instanz das Gemeinschaftsgericht für geistiges Eigentum zuständig sind, stellt einen glücklichen Kompromiss zwischen zentripetalen und zentrifugalen Tendenzen dar. Auf diese Art und Weise werden ein müheloser Zugang zu den Gerichten, eine rasche Rechtsprechung sowie für die Kläger erschwingliche Kosten gewährleistet. Zudem wird die Beteiligung von Klein- und Mittelunternehmen an Innovationen gefördert. Und das entspricht generell den Zielen der europäischen Beschäftigungspolitik. 2-242 Thyssen (PPE-DE). – (NL) Herr Präsident! Das Recht an gewerblichem und geistigem Eigentum gilt als sinnvolles Instrument für die Wirtschaft und die Gesellschaft im Allgemeinen, und dass wir es in einem Binnenmarkt über einen gemeinsamen Leisten schlagen wollen, halte ich für eine Selbstverständlichkeit. Deshalb begrüße ich den Vorschlag der Kommission, ein Gemeinschaftspatent ins Leben zu rufen. Ich möchte auch der Berichterstatterin meine Anerkennung für die von ihr insgesamt geleistete Arbeit zollen, gehe allerdings in einem Punkt, nämlich der Sprachenregelung, nicht mit ihr konform. Ein gemeinsamer Leisten setzt meiner Meinung nach auch die Achtung der Prinzipien der Gemeinschaft voraus, auch und gerade auf der Ebene des Sprachgebrauchs. Und die Tatsache, dass es in den Aussprachen nie an Diskussionen über die Sprachenregelung gemangelt hat, halte ich für aufschlussreich. Ich habe auch meinen französischen, meinen italienischen, meinen deutschen und meinen spanischen Kollegen ganz genau zugehört und dann festgestellt, dass jeder für eine Regelung plädiert, bei der man sich gerade noch seiner eigenen Sprache vollwertig bedient. Schon seit 1958 haben die Bürgerinnen und Bürger der Mitgliedstaaten das Recht, in ihrer Korrespondenz mit den EU-Institutionen sowie vor Gerichten der Gemeinschaft ihre eigene Amtssprache zu verwenden. In Amsterdam haben wir dies sogar vertraglich festgeschrieben. Aber während man dem Bürger auf der einen Seite den Eindruck vermittelt, dass sich seine Sprachenrechte in dieser Hinsicht verbessern, werden sie auf der anderen Seite immer weiter ausgehöhlt, was ganz sicher auf den Bereich geistige Eigentumsrechte zutrifft. Zunächst war es das Markenamt, dann hatten wir die Muster und Modelle, und jetzt haben wir auch die Patentverordnung. Inzwischen wurde auch noch der Versuch unternommen, sogar allgemein verbindliche Normen, die unser Buchführungsrecht bereichern, ebenfalls nicht mehr in alle Amtssprachen zu übersetzen. Dieses Bemühen ist zum Glück fehlgeschlagen Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich rufe Sie deshalb auf, morgen bewusst abzustimmen, um dem Rat und der Kommission ein Zeichen zu geben, die Artikel zur Sprachenregelung noch einmal gründlich zu überdenken. Wir müssen wirklich verhindern, dass zu den nicht vertretbaren Diskriminierungen auf Grund der Sprache ein weiteres Kapitel hinzukommt, wenn die Verordnung 98 über das Gemeinschaftspatent in Kraft tritt. Ich appelliere deshalb an Sie, die Änderungsanträge zur Sprachenregelung ganz genau zu prüfen und zu unterstützen. 2-243 Bartolozzi (PPE-DE). – (IT) Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Nachdem jahrelang auf die Einführung eines wirksamen Gemeinschaftspatents hingearbeitet wurde, müssen wir hervorheben, dass einige Probleme immer noch nicht geklärt sind: die Sprachenregelung, die Rolle der nationalen Patentämter im Vergleich zum Europäischen Patentamt und das Gerichtssystem. Trotz wiederholter Appelle der Staatsund Regierungschefs und der verschiedenen Tagungen des Europäischen Rates, zuletzt in Barcelona, kommt man hier nicht weiter. Im Ausschuss für Recht und Binnenmarkt sind wir in Bezug auf die Sprachenregelung auf dieselben Probleme gestoßen. Nach langen Diskussionen hat der Ausschuss für eine Sprachenregelung optiert, die bereits bei der Gemeinschaftsmarke erprobt wurde und wonach die Anmeldung in jeder Amtssprache der Gemeinschaft erfolgen kann. Trotzdem soll der Anmelder auch eine zweite, so genannte Verfahrenssprache angeben, die er aus einer Palette von fünf Sprachen – Englisch, Französisch, Deutsch, Italienisch und Spanisch auszuwählen hätte und deren Gebrauch er bei Verfahren, insbesondere bei Einspruchs- und Widerrufsverfahren sowie Verfahren zur Nichtigerklärung, akzeptieren würde. Wird die Anmeldung in einer anderen als den fünf genannten Sprachen eingereicht, so würde das Amt deren Übersetzung in die vom Anmelder angegebene Verfahrenssprache veranlassen. Das ist meiner Ansicht nach keine ideale Lösung. Aus Wirtschaftlichkeitsgründen wäre es besser gewesen, nur eine Sprache, nämlich Englisch, zuzulassen. Dies wird auch von der europäischen Industrie gefordert. Dazu kam es jedoch nicht, weshalb wir das Modell von Alicante als einzig mögliche, wenn auch nicht optimale Lösung begrüßen. In Bezug auf das Gerichtssystem empfiehlt der Rechtsausschuss eine Gerichtsbarkeit erster Instanz auf nationaler Ebene, um auf nationale Gerichte mit Erfahrung in Fragen des Patentsrechts als Gerichte für Gemeinschaftspatentenverfahren zurückgreifen zu können, während Entscheidungen zweiter Instanz dem Gemeinschaftsgericht für geistiges Eigentum obliegen sollen. Dabei handelt es sich um eine Kompromisslösung. Wir hätten einer einzigen, d. h. zentralen erst- und zweitinstanzlichen Rechtsprechung den Vorzug gegeben, da dies mehr Einheitlichkeit bei der Auslegung gewährleistet hätte. Aber auch hier sind wir auf starke Widerstände gestoßen. Schließlich wird den nationalen Patentämtern zugesichert, dass sie weiterhin eine wichtige Rolle in den Verfahren zur Erteilung des Europäischen Patents übernehmen können. 09/04/2002 Kurz und gut, die gefundene Lösung ist unseres Erachtens nicht voll zufriedenstellend, doch wurde diese komplexe Frage endlich unter Dach und Fach gebracht. Ich glaube, auch die Berichterstatterin, Frau Palacio – die ich selbstverständlich zu der geleisteten Arbeit beglückwünsche – teilt im Grunde ihres Herzens diese Bedenken. Allerdings wird das Europäische Parlament in diesem Verfahren nur konsultiert und ist kein Mitgesetzgeber. Wir geben also grünes Licht und hoffen, dass der Ministerrat schnellstens zu einer Einigung gelangt, ohne sich hinter irgendwelchen Ausreden zu verstecken. 2-244 Bolkestein, Kommission. – (EN) Die Kommission begrüßt den Bericht von Frau Palacio Vallelersundi. Zu einem Zeitpunkt, da der Rat noch angestrengt nach einer Lösung für das Gemeinschaftspatent sucht, kommt die Stellungnahme des Parlaments in dieser schwierigen und komplizierten Angelegenheit sehr gelegen. Der Bericht von Frau Palacio Vallelersundi beschäftigt sich mit allen Schlüsselproblemen, die beim Gemeinschaftspatent eine Rolle spielen. Einige der vorgeschlagenen Änderungsanträge beinhalten Grundsätze, die die Kommission bereit ist, wohlwollend zu prüfen. Das betrifft erstens den in Änderungsantrag 8 verankerten Grundsatz, Tests zuzulassen, deren Zweck einzig und allein in der Erreichung der Marktzulassung nach Ablauf der Patentschutzzeit besteht, also die so genannte BowlerAusnahme. Die Kommission hat in ihrer Überarbeitung bereits eine ähnliche Möglichkeit vorgeschlagen. Ohne mich auf eine exakte Wortwahl festlegen zu wollen, kann ich dem Parlament mitteilen, dass die Kommission dieses Problem unter Berücksichtigung der Tatsache, dass für Gemeinschaftspatente und die nationalen Patente der Mitgliedstaaten identische Rechte gelten sollten, sorgfältig prüfen wird. Doch Änderungsantrag 18 zum gleichen Thema geht zu weit und kann daher nicht akzeptiert werden. Zweitens betrifft das die Änderungsanträge 1, 6, 7, 21, 27 und 39, in denen es um die nationalen Patentämter geht. Die Kommission erkennt die wichtige Rolle der nationalen Patentämter an. Zudem ist die Kommission prinzipiell ebenfalls der Ansicht, dass sie in die Bearbeitung von Anmeldungen des Gemeinschaftspatents einbezogen werden sollten, wobei die folgenden vier Bedingungen zu erfüllen sind. Erstens müssen für die nationalen Patentämter und deren Mitarbeit genau definierte Rahmenbedingungen festgelegt werden, damit die Qualität und Einheitlichkeit von Gemeinschaftspatenten gewährleistet werden können. Derartige Rahmenbedingungen könnten aus Partnerschaftsverträgen mit dem Europäischen Patentamt resultieren, die bestimmte Qualitätskriterien und Mechanismen für die Qualitätskontrolle vorsehen. Zweitens könnte sich die Mitarbeit der nationalen Patentämter sogar auf die Recherche nach dem Stand der Technik erstrecken, wie Frau Palacio Vallelersundi vorhin vorgeschlagen hat. Drittens sollte es einem 09/04/2002 Anmelder stets freistehen, um die Bearbeitung seiner Anmeldung ausschließlich durch das Europäische Patentamt zu bitten. Schließlich sollten für nationale Patentämter und deren Einbeziehung eindeutige quantitative Grenzen gelten. Ich muss selbst nach dieser Klarstellung dennoch betonen, dass Entscheidungen zur Mitarbeit der nationalen Patentämter nicht allein Sache der Gemeinschaft sind. Sie lässt sich also nicht einfach durch Vorschriften regeln, sondern sollte im Rahmen der Europäischen Patentorganisation verhandelt werden. Ein drittes Beispiel ist Änderungsantrag 9 zur Verteilung der Einnahmen aus den Verlängerungsgebühren. Zwar kann die Kommission dem Grundsatz zustimmen, dass ein Teil der Gebühreneinnahmen an die Mitgliedstaaten bzw. deren Patentämter zur Förderung von Innovationsmaßnahmen abgeführt werden könnte, dennoch vertritt sie den Standpunkt, dass diese Angelegenheit im Rahmen der Europäischen Patentorganisation geklärt werden sollte, wobei noch zu entscheiden wäre, ob sich die Höhe der Zuwendung tatsächlich nach der Bedeutung des Patentamtes richten sollte. Einige der Änderungsanträge befinden sich nicht im Einklang mit den Zielen des Gemeinschaftspatents und können daher nicht akzeptiert werden. Die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft auf globaler Ebene ist heute die Triebkraft für ein Gemeinschaftspatent. Es hat wenig Sinn, ein Instrument zu schaffen, das für unsere Erfinder und unsere Industrie nicht erschwinglich genug ist und das kein ausreichendes Niveau an Rechtssicherheit bietet. Die Kommission ist nach wie vor von der Erschwinglichkeit der Sprachen- und Übersetzungsregelungen überzeugt. Davon sind zwei verschiedene Probleme betroffen. Zum einen geht es um die Sprache für die Bearbeitung von Patentanmeldungen und die Erteilung von Patenten einschließlich der Übersetzung der Anmeldungen. Das Europäische Patentamt ist mit der Dreisprachigkeit bisher gut gefahren, und es besteht kein Anlass, diese Regelung durch eine Verringerung der Anzahl der Sprachen oder, wie von einigen vorgeschlagen, durch Erhöhung ihrer Anzahl zu ändern. Hinzu kommt, dass bereits zwei weitere Arbeitssprachen die Arbeit des Europäischen Patentamtes beträchtlich erschweren würden und der Kosteneffizienz keinesfalls zuträglich wären. Das Europäische Patentübereinkommen gestattet EU-Bürgern im Prinzip, die ursprüngliche Anmeldung in ihrer Muttersprache vorzulegen. Für Anmelder, die ihre Anmeldung in eine der Arbeitssprachen des Europäischen Patentamtes übersetzen müssen, ist ein finanzieller Ausgleich vorgesehen. Hinzufügen sollte ich noch, dass Entscheidungen zur Sprachenregelung des Europäischen Patentamtes nicht allein von der Gemeinschaft getroffen werden können. Das war das erste Problem. Das zweite Problem betrifft die Übersetzung von Patenten, nachdem diese erteilt wurden. Wenn mit den 99 Änderungsanträgen beabsichtigt wird, dass ein Patent vollständig in sämtliche Amtssprachen der Gemeinschaft zu übersetzen ist, deren Zahl bald auf 19 oder 20 - je nachdem, ob Maltesisch Amtssprache wird - ansteigen wird, so würde dies die Kosten für ein Patent derart in die Höhe treiben, dass keiner das Gemeinschaftspatentsystem mehr nutzen würde. Ich möchte das Parlament daran erinnern, dass wir schon einmal an diesem Punkt waren. Es gibt ein Übereinkommen von Luxemburg, das die Übersetzung des vollständigen Patentes in sämtliche Amtssprachen der Gemeinschaft vorschrieb. Dieses Übereinkommen ist nie zur Anwendung gekommen. Ich bin sicher, dass wir denselben Fehler nicht noch einmal machen wollen. Ich möchte Ihnen einige Beispiele bezüglich der Kosten geben. In einer Gemeinschaft von 15 Mitgliedstaaten würden sich die Übersetzungskosten auf 17 000 Euro belaufen. Bei der Evaluierung der Kosten muss nicht zuletzt auch die Erweiterung berücksichtigt werden. Die Übersetzung in 19 Gemeinschaftssprachen (ohne Maltesisch) würde sich auf ca. 31 500 Euro je Patent belaufen. Aus all diesen Gründen kann die Kommission die Änderungsanträge 2, 22, 31, 32 Absatz 2, Artikel 32 Absatz 3 und 36 nicht akzeptieren. Die Kommission würde gern Änderungsantrag 34 befürworten. Das bedeutet nicht, dass die Kommission grundsätzlich die Forderung nach Übersetzung eines Teils eines Patents oder der Patentanmeldung oder anderer Informationen ablehnt. Schließlich gibt es neben dem vollständigen Patent noch die Zusammenfassung und die Ansprüche. Es geht hier also gegebenenfalls um unterschiedliche Übersetzungsbedürfnisse. Die Kommission könnte die Übersetzung von Teilen eines Patents akzeptieren, vorausgesetzt, es besteht ein entsprechender Bedarf, die Rechtssicherheit bleibt unangetastet und das Gemeinschaftspatentsystem bleibt erschwinglich, einfach und kostengünstig. Ausgehend davon sind Änderungsantrag 25 sowie Teile der Änderungsanträge 19 (Absatz 1), 30, 32 (Absatz 1) sowie 32 (Absatz 4) eingehender zu prüfen. Dagegen können Teile der Änderungsanträge 19 (Absatz 1), 19 (Absatz 2), 19 (Absatz 3) sowie 19 (Absatz 4) und Teile der Änderungsanträge 20, 28 sowie 31 (Absatz 4) nicht akzeptiert werden. Erstens gibt es keinen Grund, weshalb ein Patent in die Sprache übersetzt werden sollte, in der es ursprünglich angemeldet worden war. Es liegt bereits in dieser Sprache vor. Zweitens sollte weder der Gemeinschaftshaushalt zur Finanzierung von Übersetzungen benutzt werden, noch sollten Anmelder verpflichtet sein, die Übersetzungsdienste der europäischen Institutionen in Anspruch zu nehmen. Drittens sollte das Patent vom Europäischen Patentamt im Blatt für Gemeinschaftspatente und nicht im 100 Amtsblatt der Europäischen veröffentlicht werden. 09/04/2002 Gemeinschaften Viertens bietet Artikel 44 (Absatz 3) in der von der Kommission vorgeschlagenen Form ausreichende Garantien für den Schutz gutgläubiger Dritter. Es gibt keinen Grund, einem Patentinhaber, der seine Patente schützen will, weitere Formalitäten aufzuerlegen. Andererseits kann Artikel 11 (Absatz 3) nicht gestrichen werden, weil er im Einklang mit Artikel 44 (Absatz 3) steht; er findet lediglich auf den Zeitraum vor der Erteilung eines Gemeinschaftspatents Anwendung. Die Sprachenregelung für die Gerichte ist an anderer Stelle festzulegen und nicht in diesem Zusammenhang. Die Kommission hat auch Probleme mit den Änderungsanträgen 23, 24 und 38, die die Beziehungen zum Europäischen Patentamt betreffen. Die Kommission hält an einem nutzerfreundlichen System fest, das es Anmeldern ermöglicht, vom Europäischen Patentamt in einem einzigen Verfahren ein europäisches Patent und ein Gemeinschaftspatent zu erhalten. Dies wird durch den Beitritt zum Europäischen Patentübereinkommen ermöglicht. Damit würde die EU auch eine ausreichende juristische und politische Kontrolle über das Europäische Patentamt erlangen, das schließlich keine Einrichtung der Gemeinschaft ist. Was das von einigen Abgeordneten angesprochene gerichtliche System angeht, so ist die Kommission bereit, die Änderungsanträge 26 und 29 dem Grundsatz nach zu prüfen, allerdings vor dem Hintergrund der in Nizza beschlossenen Bestimmungen des neuen EGVertrags, und zwar konkret der Artikel 225a und 229a. Der Vertrag sieht die Möglichkeit der Bildung von gerichtlichen Kammern zur Verhandlung von Fällen im ersten Rechtszug vor, gegen deren Entscheidungen vor dem Gericht erster Instanz Berufung eingelegt werden kann. Die Einrichtung eines solchen Systems ist natürlich erst nach In-Kraft-Treten des Vertrags von Nizza möglich. Sie bedarf eines gesonderten Vorschlags der Kommission. Große Schwierigkeiten bereiten der Kommission jedoch die Änderungsanträge 3, 4, 5 und 10 bis 17. Von Anfang an müssen ein hohes Maß an Sachkenntnis und eine einheitliche Rechtsprechung gewährleistet sein. Das spricht für eine zentralisierte Gemeinschaftsrechtsprechung. Jedoch kann das von dem in diesen Änderungsanträgen vorgeschlagenen System nicht geleistet werden, da einige nationale Gerichte zu wenig Fälle zu verhandeln hätten, als dass es ihnen möglich wäre, die erforderliche Sachkenntnis zu erwerben und aufrechtzuerhalten. Dies könnte zu einer abweichenden Rechtsprechung und damit zu einer quasi systematischen Berufung bei einem übergeordneten Gericht führen. Das wiederum würde die Prozesskosten in die Höhe treiben, und die Prozessparteien müssten länger auf eine endgültige Entscheidung warten. Ich halte es zudem für höchst zweifelhaft, dass die Artikel des EG-Vertrags, auf die sich diese Änderungsanträge zulassen. beziehen, ein solches System Was die Berichterstattung zur Anwendung der Verordnung betrifft, so ist die Kommission bereit, spätestens fünf Jahre nach In-Kraft-Treten der Verordnung ihren ersten Bericht zu erarbeiten. Sollte es nach Ansicht der Kommission notwendig sein, zu einem früheren Zeitpunkt einen Bericht vorzulegen, so wird sie dies veranlassen. Zudem dürfte mit den in den Vorschlägen der Kommission enthaltenen Formulierungen in Bezug auf die mit dem Erwerb und der Verlängerung von Patenten verbundenen Kosten die Kostenfrage umfassend geklärt sein. Es versteht sich von selbst, dass die Kommission selbst Änderungen vorschlagen wird, wann immer sie dies für notwendig hält. Deshalb kann die Kommission Änderungsantrag 33 leider nicht akzeptieren. Schließlich müssen auch die Änderungsanträge 35 und 37 nach Ansicht der Kommission abgelehnt werden. Die Kommission hat einen Vorschlag über die Patentierbarkeit von Software bezogenen Erfindungen erarbeitet, der dem Parlament und dem Rat derzeit vorliegt. Deshalb sollte diese Frage in Verbindung damit und nicht in Verbindung mit dem vorliegenden Vorschlag diskutiert werden. Ich möchte den Abgeordneten für ihre Unterstützung und Zusammenarbeit im Hinblick auf diese wichtige Verordnung danken. Ich hoffe, dass Europa bald in der Lage sein wird, der Industrie ein wettbewerbsfähiges, einheitliches, erschwingliches und von Rechtssicherheit geprägtes Gemeinschaftspatent anzubieten und damit auch international besser abzuschneiden. 2-245 Der Präsident. – Vielen Dank, Herr Kommissar! Die Aussprache ist geschlossen. Die Abstimmung findet morgen um 12.00 Uhr statt. 2-246 Elektrische und elektronische Geräte 2-247 Der Präsident. – Nach der Tagesordnung folgt die gemeinsame Aussprache über zwei Empfehlungen für die zweite Lesung: - A5-0100/2000 von Herrn Florenz (11304/2/2001 - C50636/2001 - 2000/0158(COD)) im Hinblick auf den Erlass der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Elektro- und Elektronik-Altgeräte; - A5-0097/2002 von Herrn Florenz im Namen des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherpolitik betreffend den Gemeinsamen Standpunkt des Rates (11356/1/2001 - C5-0637/2001 2000/0159(COD)) zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten 09/04/2002 2-248 Florenz (PPE-DE), Berichterstatter. – Herr Präsident, Frau Kommissarin! Als Berichterstatter bedaure ich es eigentlich, dass ein doch relativ interessanter Bericht über die Frage, wie wir in Zukunft Elektronikschrott in Europa recyceln werden, mitten in der Nacht debattieren. Wenn ich zu Hause in meinem Wahlkreis erzähle, dass wir bis 24.00 Uhr über solche Themen reden, glaubt mir das kein Mensch. Aber die Verwaltung scheint ja wohl keine anderen Wege zu finden. Oft werde ich gefragt, warum wir eigentlich eine solche Richtlinie brauchen. Müssen wir wieder einmal ein europäisches Werk haben, um die Frage von Elektronikschrott zu beantworten? Die Antwort ist relativ einfach. Sieben bis acht Millionen Tonnen an Schrott haben wir jedes Jahr in der Europäischen Gemeinschaft zu verzeichnen, und jedes Jahr kommt eine Million Tonnen dazu. Das alleine ist Argument genug zu erkennen, dass es sich hier wirklich nicht nur um Schrott handelt, sondern um Wertstoffe, die wir zukünftigen Generationen nicht vorenthalten dürfen, und die schon gar nicht auf die Mülldeponie gekippt werden dürfen. Damit komme ich gleich zur ersten Forderung des Europäischen Parlaments. Wir haben in den diversen Beratungen und Ausschussentscheidungen ein Wegwerfverbot in die Richtlinie hineingeschrieben, das den Bürgern in Europa sagt, dass der Rasierapparat nicht mehr in die Mülltonne geworfen werden darf, sondern in Zukunft separat gesammelt werden muss, weil es eben ein Wertstoff ist. Die Mitgliedstaaten, vorneweg mein eigenes Land, sind da wenig ambitioniert und glauben, dass eine solche Aufforderung an die Mitglieder und an die Bürger Europas nicht notwendig ist. Ebenso wenig engagiert sind die Mitgliedstaaten in der Frage, welche Sammelziele wir in Zukunft anstreben wollen. Die Mitgliedstaaten sind der Auffassung, dass eine unverbindliche Quote, in diesem Fall 4 Kilo, der richtige Weg sei. Ich kann dazu nur sagen: Warum sollte sich ein Parlament wie dieses mit einem Bericht beschäftigen, wenn das Ergebnis danach unverbindlich ist und unter den jetzt schon erreichten Zielen liegt? Denn das Vereinigte Königreich - man höre und staune - hat heute schon weit mehr als das, was wir fordern, nämlich verbindliche 6 Kilo. Ein wichtiger Punkt ist natürlich die Frage: Wer zahlt die Kosten? Da gehen auch in diesem Hause die Auffassungen auseinander. Ich glaube, dass die Kommission ursprünglich einen sehr guten Vorschlag gemacht hat, von dem sie leider abgegangen ist. Bezüglich der Kosten gibt es zwei Modelle, eines für den historischen Abfall und ein anderes für neue Geräte. Was den historischen Abfall angeht, sollten die Kosten kollektiv übernommen werden, weil man das individuell nicht mehr machen kann. Sie wissen, dass es eine Menge an Waisenprodukten gibt; es gibt no name-Produkte, und genau die kann man nicht mehr individuell zuordnen. Deswegen muss hier eine kollektive Finanzierung erfolgen. 101 Aber die Kosten sollen eben bis zur Sammelstelle, beispielsweise in der Stadtmitte, von den Unternehmen getragen werden. In diesem Haus gibt es vereinzelte Abgeordnete, die glauben, dass in Zukunft auch die Zahnbürste in der Nähe des Badezimmers von den Unternehmen, den Produzenten abgeholt werden muss. Natürlich ist das ein bisschen übertrieben, aber ich will darauf hinweisen, dass das ein enormer Kostenaufwand ist: von der Sammelstelle bis zur Haustür fallen nämlich genau 50 % der Kosten an. Ich bin davon überzeugt, dass dies in vielen Fällen dazu führen wird, dass mittlere Unternehmen in ganz Europa sehr stark darunter leiden. Deswegen meine ich, dass in Zukunft die Kosten für die Unternehmen ab Sammelstelle und nicht an der Haustür entstehen sollten. Bei den kollektiven historischen Abfällen haben wir mit der freiwilligen Visible Fee für die Unternehmen eine Alternative der Kostenteilung vorgeschlagen. Das hilft auch gerade bei der Beantwortung der Frage, ob es in diesem Bereich eine Rückwirkung gibt. Gerade dann, wenn die Kosten kollektiv getragen werden, aber auch ausgewiesen werden, dürfte diese Frage der Retroactivity, die wir anlässlich der Altauto-Richtlinie in diesem Hause leidenschaftlich debattiert haben, wohl beantwortet sein. Bei der Finanzierung der Neuprodukte geht es nach meiner Vorstellung und auch nach der Vorstellung dieses Hauses um eine individuelle Kostenverteilung. Das hat viele gute Gründe, und darin steckt eigentlich auch das Innovations- und Motivationspotential, denn die Unternehmen müssen in Zukunft wissen, dass sie ihren Kühlschrank wieder auf ihren Hof zurückbekommen. Sie müssen endlich einen Weg finden, ihn leichter und kostengünstiger zu demontieren. Genau deswegen schlagen wir hier eine individuelle Verantwortung vor. Wir würden hier den Mitgliedstaaten keine individuelle Entscheidungsmöglichkeit zugestehen, sondern das sollen die Unternehmen individuell für sich machen. Für mich ist ganz wichtig, dass auch hier die Kosten bis zur Sammelstelle gehen. Wir erleben gerade bei der Umsetzung der AltautoVerordnung, wo dieses Parlament auch beschlossen hat, dass die Unternehmen alles zahlen müssen, dass die Unternehmen heute sagen - da gibt es ganz klanghafte Namen in meinem Land: Wer alles zahlt, bestimmt auch den Preis! Genau das ist verbraucherunfreundlich. Deswegen möchte ich Sie wirklich davor warnen, zu glauben, die Abholung bis vor der Haustür sei ein verbraucherfreundlicher Akt, Frau Kollegin van Brempt, es ist es nicht, denn die Unternehmen haben dann die ganz alleinige Möglichkeit, zu entscheiden, was die Sammelkosten und die Recyclingkosten tatsächlich ausmachen. Ein Dritter ist dann kein Kontrolleur mehr. Ich bin Unternehmer genug, um zu wissen, dass das durchaus auch für Unternehmen eine Chance bietet, wenn man dann sagt, wie der Rat und leider jetzt auch Frau Wallström, dass die Kosten mindestens ab Sammelstelle übernommen werden sollen. Dann wird es 102 eben wieder zu diesem Flickenteppich kommen, den wir eigentlich mit dieser Richtlinie abschaffen wollten. Wir haben gesagt, wir wollen die unterschiedlichen Regeln in Europa auf Dauer zusammenführen mit dem Ziel, vergleichbare Regeln zu bekommen. Das war eines meiner großen Ideale, warum ich nach Europa gegangen bin, weil ich gesagt habe, dieser riesengroße Binnenmarkt muss seine Synergiekräfte sammeln und wir gehen hin und machen, weil wir so gute Menschen sind, hier wieder individuelle, gar 15 verschiedene Möglichkeiten in diesem Binnenmarkt. Das kann nicht richtig sein. Ich möchte darauf aufmerksam machen, dass diese Richtlinie den Mitgliedsländern dient, die heute schon fleißig Ziele erreichen und Systeme aufgebaut haben, und dass wir alles daransetzen, dass diese Mitgliedsländer, ich denke beispielsweise an die Niederlande, aber auch an Belgien, diese Systeme, die sie heute haben, behalten können. Ich wäre ja mit dem Klammerbeutel gepudert, wenn ich diese Länder dann bestrafen und sagen würde, ihr müsst jetzt das System Europa übernehmen. Natürlich nicht, sie sollen die Ziele erreichen, und wenn sie die Ziele und Quoten und Vorgaben erreichen, dann sollen sie über eine Distanz von etwa 10 Jahren ihre Finanzierungssysteme beibehalten können. Die Industrie hat in den letzten Tagen böse Briefe geschrieben, weil im Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherschutz eine Entscheidung daneben gegangen ist, nämlich die Frage: Wie kann man sich vor freeridern in Zukunft bei Neuprodukten schützen? Sie kennen alle die Superangebote kurz vor Weihnachten: Große Unternehmen kaufen 10 000 Kühlschränke im Pazifischen Raum, und das wird über einen verträumten Agenten in wo auch immer vertrieben, und dann auf einmal, wenn die Kühlschränke verkauft sind, ist dieser Agent, dieser Importeur weg und die kleinen und mittleren Unternehmen, die nachher dann die Zeche zahlen, müssen darunter leiden. Die Industrie muss selbst Garantien dafür entwickeln, wie sie sich vor freeridern schützen kann in Form von Garantien. Da ist die Industrie intelligent genug, um sich selbst vor solchen freeridern oder - Verzeihung - auch Pleitegeiern zu schützen. Das ist für mich im übrigen auch ganz aktueller Schutz für mittelständische Unternehmen. Hier gibt es eine euphorische Leidenschaft, Frau Kollegin, das Wort „Wiederverwendung“ in diesem Bereich sehr zu strapazieren. Wiederverwendung hört sich im ersten Moment immer sehr gut an, aber ist Wiederverwendung wirklich so gut, wie wir glauben? Ein 10 Jahre alter Kühlschrank ist ein Stromräuber ersten Grades. Eine 20 Jahre alte Waschmaschine braucht Wasser, wie Sie sich kaum etwas vorstellen können. Das ist nicht so automatisch die beste Lösung, sondern das gehört kritisch auf den Prüfstand. Ich hoffe, dass Sie mit mir einverstanden sind. 09/04/2002 Ich habe die Verwertungsquoten ganz bescheiden um 10 % angehoben, weil wir in absehbarerer Zeit ein Deponieverbot bekommen. Ich habe die Recycling- und die Wiederverwendungsquoten belassen, weil sie Einstiegsquoten sind und weil die Industrie, auch die kleineren Industriebereiche, sich an diesen Einstiegsquoten orientieren müssen. Die Quoten um 20 % zu erhöhen - z. B. bei einem Handy wie diesem ist kein Kunststück und keine politische Meisterleistung, sondern die Frage, was machen sie mit Recycelmaterial, ist für mich die entscheidende und wichtigste Frage. Wir streben ein Materialverbot in allerkürzester Zeit bei den sechs gefährlichen Stoffen an. Wir haben das von 2008 auf 2006 vorgezogen. Frau Kommissarin, ich würde mich freuen, wenn Sie diesen Initiativen folgen könnten, und motivieren Sie Ihre Kollegen in den Mitgliedsländern! Sie waren bei der Elektronikschrottverordnung nicht besonders ambitiös. 2-249 Der Präsident. – Vielen Dank, Herr Kollege Florenz! Ich habe großes Verständnis für Ihre Beschwerde, was den Zeitpunkt dieser Aussprache betrifft. Ich erlaube mir aber in aller Bescheidenheit den Hinweis, dass es nicht die Verwaltung ist, auch nicht das Präsidium des Parlaments, sondern dass es die Fraktionsvorsitzenden sind, die in ihrer Weisheit die Tagesordnung festlegen. Wenn die Großen des Reiches glauben, dass wir unter Tag über NATO und Verteidigung reden sollen, wo wir keine Zuständigkeiten haben, dann ist das eben so. Viele von denen handeln nach dem Prinzip, Kenntnisse im Detail trüben nur die Urteilskraft, und dann kommen solche Tagesordnungen raus. Ich kann auch nichts dafür! (Beifall) 2-250 Jackson (PPE-DE). – (EN) Herr Präsident, das Anliegen dieser Richtlinie hat meine uneingeschränkte Unterstützung, doch wir sollten den Vorschlag und unsere Änderungsanträge unter bestimmten Gesichtspunkten prüfen. Dürfen erstens bereits existierende erfolgreiche Systeme zur Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten weiterbetrieben werden? Ich befürchte, dass dies möglicherweise nicht der Fall ist. In den Änderungsanträgen des Parlaments wird mit Nachdruck auf die Verantwortung der einzelnen Hersteller verwiesen. Damit soll gesichert werden, dass sich niemand dieser Richtlinie entziehen kann. Doch das bedeutet, dass existierende kollektive Systeme verändert werden müssen. Als Lösung hat der Berichterstatter die Möglichkeit der Beibehaltung derartiger kollektiver Finanzierungsvereinbarungen für die Dauer von zehn Jahren nach In-Kraft-Treten der Richtlinie eingeräumt. Dadurch entstehen zwei Systeme innerhalb einer EU und Wettbewerbsverzerrungen sind vorprogrammiert. Mir graut schon jetzt vor den Problemen, die uns diese Frage im Vermittlungsverfahren bereiten wird. Sind wir uns zweitens wirklich der Kosten bewusst, die diese Vorschläge mit sich bringen werden? Wohl kaum. Die im ursprünglichen Vorschlag enthaltene 09/04/2002 Abschätzung der finanziellen Auswirkungen ist zwangsläufig unangemessen. Die britische Regierung hat aus dem Kühlschrank-Debakel gelernt und eine Abschätzung der finanziellen Auswirkungen vorgenommen, derzufolge sich die Kosten für die Umsetzung dieser Richtlinie auf jährlich schätzungsweise 500 Mio. EUR belaufen werden. Diesen Kosten stehen Einsparungen bei den Deponiekosten in Höhe von jährlich maximal 15 Mio. EUR gegenüber. Liegen uns ähnliche Kostenvoranschläge aus anderen Ländern vor? Nein. Werden die Gesetze verabschiedet, ohne dass sich jemand der damit verbundenen Kosten bewusst ist? Sehr wahrscheinlich! Sollten wir drittens die Interessen des Mittelstandes in Betracht ziehen? Nicht, wenn es nach dem Berichterstatter geht, denn er hat die in Änderungsantrag 15 vorgesehene Möglichkeit der Freistellung von Kleinstunternehmen von den Anforderungen dieser Richtlinie für einen Zeitraum von fünf Jahren, die diesen die Möglichkeit geben würde, von technischen Neuentwicklungen größerer Unternehmen zu profitieren, gestrichen. Das bedauere ich sehr, und ich werde diesen Änderungsantrag nicht befürworten. Unterstützen wir viertens mit unserem Tun verantwortungsbewusste Unternehmen? Noch nicht. In ihrer jetzigen Form lässt die Richtlinie durchaus zu, dass einige Unternehmen für die so genannten Trittbrettfahrer zur Kasse gebeten werden. Wir sind gespannt darauf, was die Kommissarin zu Änderungsantrag 92 zu sagen hat. Verhalten wir uns fünftens fair gegenüber den Kommunen. Nein, sie werden von den Änderungsanträgen ignoriert. Ist es sechstens klug, die Recyclingziele anzuheben? Nein, denn es wurden weder die damit verbundenen Kosten abgeschätzt noch die praktische Umsetzbarkeit des Vorschlags geprüft. Das Parlament setzt Ziele gewohnheitsmäßig herauf, ganz gleich welche Ziele. Das ist eine sehr schlechte Angewohnheit, die wir von den Gewerkschaften kennen und die wir uns abgewöhnen sollten. 2-251 Van Brempt (PSE). – (NL) Vielen Dank. Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Berichterstatter ist bereits ausführlich auf die Bedeutung der Richtlinie eingegangen, und wie viele in diesem Parlament gehe ich mit ihm konform. Ebenso unterstütze ich seine wichtigen Ergänzungen zu der Richtlinie wie die Verpflichtung zur Sammlung sämtlicher elektronischer Abfälle, die vorgeschriebene höhere Sammelquote von 6 Kilogramm, die, wie der Berichterstatter schon erwähnte, durchaus realistisch ist, und drittens den ja wohl nicht unbedeutenden Kompromiss, den wir hier mit den einzelnen Fraktionen in erster Lesung gefunden haben und den wir weiterhin unterstützen sollten: die individuelle Herstellerhaftung. 103 Ohne noch einmal im Einzelnen auf diese drei Punkte einzugehen, können wir, so meine ich, also dafür sorgen, dass weniger neue Abfälle anfallen, was folglich die denkbar beste Vermeidung darstellt, dass die Abfälle umweltfreundlicher werden und einfacher zu verwerten sind. Diese drei Punkte sind meiner Meinung nach für dieses Parlament von maßgeblicher Bedeutung, und ich möchte schon ein wenig vorgreifen und dem Rat mitteilen, dass wir hoffentlich geschlossen oder doch alle zusammen hinter diesen drei Prinzipien stehen können, wenn wir in das Vermittlungsverfahren gehen. Dennoch gibt es einige Punkte, bei denen ich die Meinung des Berichterstatters nicht teile. Er selbst hat sich ziemlich lange damit beschäftigt, nämlich mit der Frage, wie weit diese individuelle Verantwortung reicht und wer nun für die Abholung von den Sammelstellen zahlen soll. Wenn wir nichts tun, dann wird, wie Frau Jackson ausgeführt hat, die lokale Behörde für diese Kosten aufkommen. Nun ja, das befürworte ich nicht. Wenn wir das Haftungs- und das Verursacherprinzip gewissenhaft anwenden wollen, dann werden wir uns dafür einsetzen müssen, dass auch die Hersteller diese Kosten tragen. Also müssen wir zumindest erreichen, dass diesbezüglich Änderungsantrag 67 des Berichterstatters keine Unterstützung findet. Vermeidung von Abfällen bedeutet auch, dass Produkte möglichst lange wiederverwendet werden müssen. Zwar bin ich damit einverstanden, dass bestimmte Kühlschränke, die viel zu viel verbrauchen, nicht wiederverwendet werden sollten, aber in Anbetracht der aktuellen Tendenz zu einer immer kürzeren Lebenszeit dieser Produkte können wir durchaus für eine künftige Wiederverwendung der heute hergestellten Produkte sorgen. Das halte ich auch für eine ganz wichtige soziale Zielsetzung, für die ich unbedingt eintrete, und deshalb bitte ich um Unterstützung für Änderungsantrag 73. Was den Verbraucher betrifft, finden wir es außerdem wichtig, dass er darüber im Bilde ist, welche gefährlichen Stoffe wie Quecksilber, Blei und dergleichen mehr im Moment in den Produkten enthalten sind. Abschließend möchte ich doch noch eine strittige Frage aufgreifen, nämlich die Glühlampen. Darauf gehe ich deshalb noch einmal ein, weil insbesondere bei diesem Aspekt erhebliche Lobbyarbeit betrieben wurde, und ich kann mich mitunter des Eindrucks nicht erwehren, je stärker die Lobby in diesem Parlament, desto mehr lässt sich auch herausholen. Ich halte es nachgerade für irrational, Glühlampen aus der Richtlinie auszuklammern, während eine Menge anderer, sogar weniger verunreinigender Produkte durchaus darin aufgeführt sind. Herr Präsident, zum Schluss möchte ich Sie wie auch den Berichterstatter doch insoweit bestärken, als diese Aussprache viel zu spät am Abend mit wenig Publikum stattfindet. Ein Kollege sagte mir heute, es sei doch zum Verrücktwerden: die zweifellos wichtigste Richtlinie, die 104 09/04/2002 wir in dieser Woche im Plenum zur Abstimmung stellen, behandeln wir zu einer unmöglichen Zeit. Richtlinie meiner eigenen Gebietskörperschaft und widerspenstigen Regierung Feuer unterm Hintern macht. 2-252 2-253 Davies (ELDR). – (EN) Herr Präsident, eine Reise durch die Union gleicht bisweilen einer Reise mit der Zeitmaschine. In Großbritannien, das sich mit dem Recycling noch immer sehr schwer tut, klingt die Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte wie Zukunftsmusik. Doch wenn man nach Dänemark oder in die Niederlande kommt, wo Elektro- und ElektronikAltgeräte routinemäßig erfasst werden, stellt man fest, dass die Richtlinie der Union wirklich nur ein Versuch der Harmonisierung, des Aufbaus auf bewährten Praktiken ist. Nur diejenigen unter uns, Herr Bowe, die noch immer in der Vergangenheit leben, halten dies für eine schwierige und ehrgeizige Aufgabe. Diese Richtlinie wird natürlich eine wichtige Rolle in der Abfallpolitik spielen, und das ist gut so. Die Fraktion der Liberalen und Demokratischen Partei Europas setzt sich für ein verstärktes Recycling, gutes Produktdesign, größtmögliche Ressourceneffizienz und die Senkung der Umweltbelastung ein. Wir befürworten den Grundsatz der Herstellerverantwortung. de Roo (Verts/ALE). – (NL) Vielen Dank, Herr Präsident. Auch ich möchte Karl-Heinz Florenz, den Berichterstatter, loben. Mein Dank gilt ebenso den anderen Schattenberichterstattern für die reibungslose Zusammenarbeit. Das nenne ich moderne Umweltpolitik. Die Unterstützung beispielhafter Unternehmen und nicht unser übliches Prozedere: auf einen europäischen Durchschnitt zusteuern und den zurückbleibenden Ländern noch einmal drei Jahre zusätzlich zugestehen. Noch gibt es zahlreiche Fragen, die Parlament und Rat im Rahmen des Vermittlungsverfahrens klären müssen. Die Tatsache, dass uns langwierige Debatten bevorstehen, haben wir dem Berichterstatter zu verdanken, dem es gelungen ist, die politischen Parteien in diesem Haus unter einen Hut zu bringen, so dass es uns morgen mit großer Sicherheit gelingen dürfte, bei vielen Änderungsanträgen eine qualifizierte Mehrheit zu erzielen. Insbesondere begrüße ich seinen jüngsten Kompromissvorschlag zur Finanzierung der Entsorgung von Waisenprodukten. Meiner Ansicht nach sollten große legitime Hersteller nicht für die von anderen Unternehmen wie „Free Rider“ oder kleine Organisationen verursachten Kosten aufkommen müssen. Ich freue mich, dass die umweltverträgliche Wiederverwendung von Rohstoffen gefördert wird und danke meinen Kollegen hier im Hohen Haus dafür, dass sie mich in meinem Kampf gegen die Entwicklung dieser so genannten „intelligenten“ Vorrichtungen unterstützt haben. Meine Worte mögen zwar zum Teil auf taube Ohren stoßen, dennoch möchte ich die Abgeordneten bitten, nach Möglichkeit einige der von mir eingebrachten Änderungsanträge zu unterstützen. Änderungsantrag 82 nimmt sich der Sorge von Kabelherstellern an und stellt klar, dass die finanzielle Verantwortung für Elektro- und Elektronik-Altgeräte beim Hersteller des Endgerätes und nicht beim Zulieferer liegt. Ich nahm an, dass wir uns in diesem Punkt einig waren. Änderungsantrag 71 ist ein Aufruf zur Unterstützung der Kunststoff-Recycling-Branche. Abschließend stelle ich nicht ohne eine gewisse Schadenfreude fest, dass ich, der ich mich seit 30 Jahren für ein verstärktes Recycling in meinem Heimatland einsetze, hoffe, dass diese Fast das gesamte Parlament entscheidet sich morgen für die individuelle Herstellerverantwortung. Das ist neu. Blicken wir neun Jahre zurück: die Verpackungsrichtlinie. Wir als Grüne standen damals mit unserem Plädoyer allein da. Beim Recycling von Autos haben wir uns für die Herstellerhaftung entschieden, noch nicht für die individuelle Verantwortung. Und jetzt, morgen, ist es endlich soweit. Individuelle Herstellerverantwortung. Weshalb schließen sich die beiden großen Fraktionen nun der Linie der Grünen an? Ein Grund besteht darin, dass Unternehmen, die vorangehen, jetzt auch Lobbyarbeit betrieben haben. Electrolux aus Schweden gebührt an dieser Stelle ein Lob. Philips war vor einem Jahr noch dagegen, kuscht jetzt aber. Das berühmte Umweltprinzip lautet: der Verursacher zahlt. Nicht: die Verursacher zahlen. Und schon gar nicht: die Verbraucher zahlen, wie beim niederländischen System. Die Niederlande praktizieren ein kollektives System: alle, jeder Verbraucher, zahlen einen Entsorgungsbeitrag. Dieses System macht die Hersteller bequem. Verantwortung für einzelne Hersteller ist gleichbedeutend mit Innovation und Erneuerung. Und damit ist der Umwelt besser gedient, und letzten Endes kommt es auch dem Verbraucher billiger. Wenn ein Unternehmen heute ein Produkt herstellt, das doppelt so lange hält, dann halbieren sich auch die Recyclingkosten. Wenn sie keine gefährlichen Stoffe mehr einbauen, dann brauchen sie später auch die Kosten für ihre Entfernung nicht zu zahlen. Die neue Regelung tritt, wenn es nach dem Parlament geht, im Jahr 2006 in Kraft oder 2007, wenn es nach dem Rat geht. Meiner Meinung nach gehört auch das niederländische System auf den Prüfstand. Dann bekommen wir nicht das zweigeteilte Europa, von dem Frau Jackson gesprochen hat, und brauchen nicht die zehn Jahre abzuwarten, die wir als Kompromiss vereinbart haben. Allerdings müssen wir morgen den Rat überzeugen, denn er hat stümperhaft gearbeitet. Die Länder können sich zwischen einem individuellen und einem kollektiven System entscheiden. Das funktioniert nicht. Wir haben einen gemeinsamen Markt und brauchen demzufolge auch ein einheitliches System für ganz Europa. 2-254 09/04/2002 Sjöstedt (GUE/NGL). (SV) Herr Präsident! Unsere Fraktion steht den Hauptpunkten dieses Vorschlags positiv gegenüber. Die Abfallfrage ist eines der größten Umweltprobleme, die wir zu lösen haben. Uns überzeugt dabei die Idee einer ganzheitlichen Lösung mit dem Ziel, die Gesamtabfallmenge zu reduzieren, den Anteil recycelter Erzeugnisse zu erhöhen und gleichzeitig die Verbreitung gefährlicher Stoffe bei der Abfallbehandlung zu verringern. Eine gut durchdachte Richtlinie kann auch positive Impulse für eine bessere Produktgestaltung durch die großen Hersteller haben. Schon bei der ersten Lesung haben wir einen relativ breiten Kompromiss im Parlament erreicht, und meiner Ansicht nach war es von Vorteil, dass wir den Großteil dieser Kompromisse auch in der zweiten Lesung beibehalten konnten. Das gibt uns auch im Vermittlungsverfahren eine starke Position gegenüber dem Ministerrat. Ich möchte dem Berichterstatter für die gute Zusammenarbeit und die offene Einstellung danken. Was die Richtlinie zu gefährlichen Stoffen betrifft, so sind wir mit einem Punkt darin besonders zufrieden. Das ist die Einführung eines Verbots gefährlicher Stoffe wie Blei und Kadmium bereits 2006. Das darf aber auch kein Hindernis für die Länder darstellen, die schneller vorangehen wollen und bereits eine fortgeschrittenere Gesetzgebung auf diesen Gebieten besitzen. Eine Grundsatzfrage hinsichtlich der WEEE-Richtlinie ist für uns die direkte Produkthaftung, die so deutlich wie möglich sein muss. Zum einen ist es eine Frage des Prinzips, dass die Hersteller ihre Kosten selbst bezahlen und zum anderen stellt eine direkte und vollständige Produkthaftung eine wirkliche Triebkraft für die Produktentwicklung dar, damit die einzelnen Erzeugnisse so leicht wie möglich zu recyceln sind. Der Vorschlag des Rates kann in einigen weiteren Punkten verbessert werden. So sollten beispielsweise auch kleine Hersteller unter die Richtlinie fallen und das Problem der so genannten „Free Riders“ gelöst werden, wofür Änderungsantrag 92 meiner Meinung nach gute Möglichkeiten bietet. Selbstverständlich unterstützen wir auch die Forderung nach einer höheren Recyclingquote sowie nach konkreten Mindestquoten pro Einwohner für getrennt gesammelte Elektro- und Elektronik-Altgeräte. 2-255 Blokland (EDD). – (NL) Vielen Dank, Herr Präsident. Herrn Florenz möchte ich zu seinem Bericht gratulieren. Im Großen und Ganzen bin ich mit seinem Ansatz einverstanden. Allerdings gibt es einige Punkte, bei denen wir die Realität nicht aus dem Auge verlieren sollten. Damit meine ich die Glühlampen, Bildröhren und Flammschutzmittel. Glühlampen haben nur begrenzt Auswirkung auf die Umwelt. Die getrennte Sammlung ist im Hinblick auf den Umweltschutz nicht wirkungsvoll. Das Verbot von Blei im Glas von Glühlampen halte ich deshalb nicht für vernünftig. Die Glühlampen werden dadurch sehr 105 zerbrechlich, was insbesondere bei der Herstellung Schwierigkeiten verursacht. Aus Sicherheitsgründen bin ich dafür, in Bildröhren Blei zu verwenden. Würden wir hier Blei verbieten, so können wir damit rechnen, dass weitaus mehr Unglücke passieren. Gleiches gilt im Grunde für Flammschutzmittel. Ich bin für das Verbot bromierter Flammschutzmittel, die nachweislich schädlich sind. Ein Verbot sämtlicher Flammschutzmittel geht mir allerdings einen Schritt zu weit. Die Entfernung von Gasen mit einem hohen Erderwärmungspotenzial ist kaum effizient. Der Beitrag, der damit zur Bekämpfung des Treibhauseffekts geleistet würde, liegt nahezu bei null. Außerdem möchte ich auf die Gefahr hinweisen, dass Elektronik-Altgeräte unter dem Deckmantel der Wiederverwendung in Nicht-EU-Länder entsorgt werden. Die Mitgliedstaaten müssen deshalb dafür Sorge tragen, dass in Drittländer lediglich geeignete elektrische und elektronische Geräte ausgeführt werden, die tatsächlich auch zur Wiederverwendung bestimmt sind. Abschließend, Herr Präsident, möchte ich von der Europäischen Kommission, von Frau Wallström, wissen, wann die Novelle der Batterierichtlinie zu erwarten ist. Die Europäische Kommission hat stets als Argument angeführt, dieser Änderungsvorschlag könne präsentiert werden, sobald der Vorschlag für die Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte vorliegt. Hoffentlich muss ich nun zum letzten Mal bei der Europäischen Kommission darauf drängen. 2-256 García-Orcoyen Tormo (PPE-DE). – (ES) Herr Präsident, die beiden Vorschläge, die Gegenstand der Aussprache am heutigen Abend sind – wobei auch ich der Ansicht bin, dass sie angesichts ihrer Bedeutung zu ziemlich später Stunde stattfindet –, sind aus verschiedenen Gründen interessant. Zum Ersten, weil sie die Fähigkeit und den Willen des Elektro- und Elektroniksektors, weiterhin eine Haltung des aktiven Kompromisses mit dem Umweltschutz einzunehmen, aber auch, weil sie die Fähigkeit und den Willen dieser europäischen Institutionen und des Parlaments im Besonderen, ein realistisches und kohärentes Konzept zu schaffen, das von der Industrie angenommen werden kann, auf die Probe stellen werden. Der Berichterstatter, Herr Florenz, hat eine schwierige Aufgabe gehabt und dabei versucht, zu einem soliden und wirksamen Vorschlag zu gelangen, der von allen betroffenen Parteien akzeptiert werden kann. Wie wir nun in dieser Aussprache feststellen, handelt es sich um eine komplexe Pionierinitiative auf diesem Gebiet, die meiner Meinung nach noch viele Lücken und problematische Punkte für ihre praktische Anwendung offenbart. Zwei davon bereiten mir besondere Sorgen: einerseits die Verbrauchsmaterialien, über die heute 106 09/04/2002 Abend bereits gesprochen wurde. Ich glaube, wenn wir dieses Konzept in einem zu weit gefassten Sinne verwenden, werden dadurch alle diejenigen Mitgliedstaaten Nachteile erleiden, die bereits ein Rücknahmesystem errichtet haben, indem die bereits bestehenden Wiederverwendungskreise durchbrochen werden, womit wir dem Recycling gegenüber der Wiederverwendung Vorrang einräumen würden, bevor wir uns die Frage vorgelegt haben, ob wir dem aus Sicht der Umwelt besseren System den Vorzug geben. Verbraucher zu sichern, noch ist er in jedem Falle technisch durchführbar. Zum Zweiten möchte ich die freerider erwähnen. Ich glaube, dass der eingereichte Kompromissantrag eine angemessene Lösung darstellt, da es nicht logisch erschien, dass beim Thema der individuellen finanziellen Verantwortung die Hersteller für die Produkte die Verantwortung tragen sollten, die vom Markt verschwinden, oder für diejenigen, die nicht mehr identifiziert werden können. Meiner Meinung nach müssen wir gegenüber den Herstellern, die ihrer Verantwortung in Bezug auf die Abfälle nicht nachkommen, eine harte Haltung einnehmen, um die verantwortungsvollen Hersteller zu schützen, die keine Veranlassung haben, die Kosten der freerider zu übernehmen. Deswegen meine ich, dass wir mehr Zeit brauchen. Wir sollten uns nach der morgigen Abstimmung die Zeit nehmen und darüber nachdenken, wie wir diese Richtlinie möglichst umweltfreundlich, kostengünstig und für die Öffentlichkeit attraktiv gestalten können. 2-257 Bowe (PSE). – (EN) Herr Präsident, ich schließe mich den Glückwünschen meiner Vorredner für die vom Berichterstatter geleistete Arbeit an. In seinem Bericht, den er für parlamentarische Verhältnisse recht schnell über die Bühne gebracht hat, steckt sehr viel Arbeit. Wenn man das ganze Ausmaß der Konsequenzen dieses Berichts bedenkt, dann hat der Berichterstatter wirklich Erstaunliches zu Wege gebracht. Vor uns liegt das weitreichendste Recycling-Programm, das es je in Europa gegeben hat. Wollen wir wirklich Verbrauchszubehör und Baugruppen in diesen Vorschlag aufnehmen, obwohl sie den Recyclingprozess belasten und erhebliche technische Probleme mit sich bringen? Ist nicht jedem von uns klar, dass Kleinbetriebe in der Europäischen Union mehr Zeit und Unterstützung brauchen, um diesen Anforderungen ordnungsgemäß gerecht zu werden? 2-258 Thors (ELDR). (SV) Herr Präsident! In dem Stadtteil in Helsinki, wo ich aufgewachsen bin, fährt in dieser Woche ein Müllauto herum, das gegen eine Gebühr auch WEEE-Abfall entgegennimmt. In dieser Gegend wird ein Kilo pro Person und Jahr gesammelt. In einem anderen Teil Finnlands bezahlt man eine besondere Öko-Gebühr für die Annahme und Beratung. Hier arbeitet das Abfallunternehmen „Rosk'n Roll” nach marktwirtschaftlichen Prinzipien, das übrigens der Größe nach an 15. Stelle in der Müllbranche Europas steht. In dieser Region werden jährlich acht Kilogramm WEEE-Abfall pro Person gesammelt. Ich glaube wir können aus diesem praktischen Beispiel etwas lernen, ebenso wie aus der Frage der Altölbeseitigung unter Seebedingungen. Wir brauchen Marktwirtschaft und gemeinsame Systeme. Es darf sich nicht lohnen, etwas wegzuwerfen. Leider leben wir in einer Wegwerfgesellschaft, in der wir immer mehr Abfall erzeugen. Ich freue mich, dass dieser Vorschlag dazu beitragen wird, dass die Zeiten, da Kühlschränke, Fernsehgeräte, Toaster, Handys und sonstige Elektrogeräte auf der Müllhalde landeten, bald endgültig vorbei sein dürften. Wir alle streben eine neue Ära an, in der umweltfreundliche Elektrogeräte vollständig recycelt oder wiederverwendet werden. Dazu müssen wir alle als Verbraucher einen Beitrag leisten. Das Recycling muss uns in Fleisch und Blut übergehen. Ich unterstütze den Vorschlag des Berichterstatters, da er meines Erachtens diese Anforderungen erfüllt. Gleichzeitig muss ich aber feststellen, dass der Vorschlag zum Brom bzw. zu den Flammschutzmitteln in der Praxis die Umweltbelange nicht berücksichtigt, da dies zu einer umfassenden Ansammlung von Abfällen führen kann, solange wir die Kunststoffe nicht auf andere Weise verwenden dürfen. Nach meiner Ansicht bringt der Änderungsantrag zu den Flammschutzmitteln keine Vorteile für die Umwelt. Doch werden uns diese Vorschläge dabei helfen, und stellen die Änderungsanträge des Parlaments eine weitere Verbesserung dar? 2-259 Im Großen und Ganzen kann ich diese Frage mit „Ja“ beantworten, allerdings mit Einschränkungen. Eine zu starre Anwendung des Prinzips der individuellen Verantwortung ist für kleine und mittlere Unternehmen europaweit mit schwerwiegenden Problemen verbunden und verhindert die Durchführung vernünftiger kollektiver Programme. Der Versuch, die Bürger notfalls unter Strafandrohung zu zwingen, Elektro-Altgeräte bereits in den Haushalten getrennt zu erfassen, ist weder eine sinnvolle Methode, um sich die Mitarbeit der Ahern (Verts/ALE). - (EN) Herr Präsident, ich begrüße diese Richtlinie und danke dem Berichterstatter für seine angestrengte Arbeit. Dank dieser Richtlinie müssen Elektro- und ElektronikAltgeräte künftig gesammelt und recycelt werden und dürfen nicht mehr - wie in meinem Land - auf dem Müll landen und die Umwelt belasten. Die Hersteller müssen Verantwortung für ihre Produkte übernehmen und gewährleisten, dass künftige Produkte nach ökologischen Gesichtspunkten entworfen werden. So ist es heute möglich, sämtliche Einbauteile von Fernsehgeräten vollständig aus Kunststoffen und nicht wie bisher aus Kunststoffen und Metall herzustellen, was 09/04/2002 das Recycling erleichtert. Hersteller, die sich für ein umweltfreundliches Design bei wettbewerbsfähigen Preisen entscheiden, sollten dafür belohnt werden. Die Verbraucher müssen in diesen Prozess einbezogen werden; nur so wird der Richtlinie Erfolg beschieden sein. Dazu müssen die Verbraucher problemlosen Zugang zu Sammelsystemen haben, und die Abgabe der Altgeräte muss kostenlos sein. Macht man die Hersteller für ihre Produkte verantwortlich, so zieht dies Konstruktionsverbesserungen nach sich, die sich wiederum direkt auf die Kosten auswirken. Die zur Zeit noch etwas lockeren Vorgaben des Gemeinsamen Standpunktes müssen verschärft werden, um die so genannten Trittbrettfahrer, die sich der Verantwortung für ihre Altgeräte entziehen, abzuschrecken. Ich begrüße in diesem Zusammenhang den Änderungsantrag zu Waisenprodukten. Ganz besonders wichtig ist, dass in allen Mitgliedstaaten vergleichbare Regelungen durchgesetzt werden. Andernfalls versinken wir im Chaos. 2-260 Flemming (PPE-DE). - Herr Präsident! Meine Gratulation an den Berichterstatter Florenz für diesen Meilenstein der Umweltpolitik. Ich möchte zu zwei großen Ängsten Stellung nehmen: erstens, dass bereits bestehende Sammelsysteme zerstört werden könnten. Ich sehe das nicht so wie Frau Jackson, sondern ich glaube, dass sie weiterhin bestehen können. Wenn man dann nach zehn Jahren etwas ändern muss, ist das wohl zumutbar. Zweitens haben Städte und Gemeinden schreckliche Angst, dass es sie entsetzlich viel kosten wird. Es muss die Gemeinde aber gar nichts kosten, denn selbstverständlich werden die Kosten über die Abfallgebühren von den Konsumenten hereingeholt werden können. Kosten mindestens ab der Sammelstelle vom Hersteller zu übernehmen, das halte ich für eine sehr gefährliche Sache. Nachdem es spät ist, lassen Sie mich literarisch werden: Ich halte das fast für eine uneuropäische Vorgehensweise. Ein letztes Wort zu Finnland: Dass dort so ein Durcheinander herrscht, tut mir für die Finnen leid, aber in Finnland geht ja überhaupt einiges schief. Sie wollen ja sogar auch noch ein neues Atomkraftwerk bauen! 2-261 Corbey (PSE). – (NL) Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Richtlinie über Elektrikund Elektronik-Altgeräte soll meiner Meinung nach an erster Stelle der Umwelt zugute kommen. Sämtliche Änderungsanträge zur Stärkung des Umweltziels unterstützen wir. Mit EU-Rechtsvorschriften gegen kollektive Systeme ist der Umwelt allerdings nicht gedient. Die Hersteller müssen individuell verantwortlich sein, das steht außer Frage. Für die Hersteller müssen wir Anreize zum Ökodesign schaffen, auch damit bin ich einverstanden. Aber die individuelle Finanzierung ist dafür kein geeignetes Mittel. 107 Verschiedene Haartrockner, elektrische Zahnbürsten, Stabmixer, Wasserkocher, Fernsehgeräte usw. unterscheiden sich kaum hinsichtlich der Möglichkeit, sie wiederzuverwenden. Die individuelle Finanzierung bringt folglich fast keinerlei Gewinn für die Umwelt. Kollektive Systeme hingegen sind weniger bürokratisch und eher praktikabel. Und deshalb sehe ich keinen Grund, weshalb kollektive Systeme eine Ausnahmestellung einnehmen sollten. Ein weiterer Punkt betrifft den Entsorgungsbeitrag. Weshalb sollte er nicht sichtbar sein? Ich verstehe den ideologischen Hintergrund insofern, als Umweltkosten in den Preis einfließen sollen, aber muss das unbedingt unsichtbar sein? Herrscht nicht mehr Transparenz, wenn er doch vermerkt wird? Sichtbarkeit schärft auf jeden Fall das Bewusstsein des Verbrauchers, und das ist nicht ohne Bedeutung, weil es für die Erreichung der Umweltziele unbedingt der Mitwirkung des Verbrauchers bedarf. 2-262 Korhola (PPE-DE). – (FI) Herr Präsident! Ich möchte dem Berichterstatter, Karl-Heinz Florenz, meinen herzlichen Glückwunsch aussprechen. Unter seiner Leitung konnte das Parlament die Auffassungen von Verbraucherorganisationen, Umweltorganisationen und selbst Hersteller unter einen Hut bringen. Der damit erreichte seltene Konsens ist eine Ressource, die alle Seiten auch angesichts künftiger Gesetzesvorhaben pflegen sollten. Die Richtlinie ist ein wichtiger Ausdruck für die Verantwortung der Hersteller. Mit Befriedigung stelle ich fest, dass ich das in vielen Teilen mit meinen Änderungsanträgen noch stärker herausstellen konnte. Die Zuweisung der Verantwortung an die Hersteller hat eine große Wirkung in Bezug auf die Quantität und Qualität des anfallenden Elektro- und Elektronikschrotts – eine weitaus größere als jeder Beschluss, den das Parlament über Schrott fassen könnte. Sie gibt Impulse für ein umweltfreundlicheres Design und entsprechende Innovationen, noch bevor die Produkte auf den Markt kommen, und so wird die Umweltbelastung, die das Produkt während seines gesamten Lebensbogens verursacht, verringert. Entsprechend wird ein Ansporn für die Entwicklung von alternativen Verfahren zur Behandlung des Abfalls geschaffen, so dass auch die daraus resultierende ökologische Belastung möglichst gering ist. Ein Änderungsantrag meinerseits zu dieser Frage wurde bereits in der ersten Lesung des Parlaments angenommen, und der Rat hat ihn in einer verbesserten Formulierung erneut in den Gemeinsamen Standpunkt aufgenommen. Die Europäische Union ist dabei, eine Rechtsvorschrift zu schaffen, die der übrigen Welt deutlich macht, dass der Widerspruch zwischen der Berücksichtigung von Umweltbelangen und der Wirtschaft nicht unumgänglich 108 ist, sondern mit einer gut durchdachten Gesetzgebung in Einklang gebracht werden kann. Deshalb scheint es töricht, wenn der Rat eine kollektive Finanzierung zulassen will, d. h. praktisch eine Abfallsteuer, nicht nur für den alten, sondern auch für den künftigen Müll. Zunächst wäre dann kein Ansporn für ein umweltfreundliches Design vorhanden, was die gesamte Richtlinie praktisch verwässern würde. Zweitens würde sie die Möglichkeit des freeriding eröffnen, was ehrliche und vernünftige Hersteller bestrafen würde. Drittens würde sie die Steuerlast der Bürger erhöhen, da eine Senkung bestehender Steuern nicht zu erwarten ist. Der Gemeinsame Standpunkt des Rates ist nichts weiter als fiskalische Habsucht, unter der sowohl die Verbraucher als auch die Hersteller und die Umwelt zu leiden hätten. Glücklicherweise sieht es so aus, dass das Parlament auf der Seite der Letztgenannten steht. Meines Erachtens hat das Parlament im Zusammenhang mit dieser Richtlinie eine so gute Arbeit geleistet, dass es sich zu untersuchen und zu klären lohnen würde, welche Verfahrensweisen wir uns generell für die Zukunft aneignen sollten. Wenn auch für Gesetzesvorhaben Denkmale errichtet würden, dann könnte das gerne hier getan werden. 09/04/2002 unterbreiteten Änderungsanträge. Vor allem begrüße ich den vom Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherpolitik vorgeschlagenen weiteren Ausbau der individuellen Finanzierung und den Vorschlag, die kollektiven Systeme auf die Fälle zu beschränken, in denen sie aus praktischen Gründen notwendig sind. Ein solches Vorgehen könnte die Internalisierung der Entsorgungskosten in den Produktpreis fördern und als Anreiz für ein verwertungsund recyclingfreundliches Design dienen. Dies ist ein erster Schritt auf dem Weg zu einer umfassenderen Integration von ökologischen Überlegungen in das Produktdesign und in Verbrauchsmuster. Wir müssen zudem geeignete Lösungen für die Finanzierung der Entsorgung von historischen Altgeräten finden, die vor dem Inkrafttreten dieser Richtlinie auf den Markt gebracht wurden. Eine Möglichkeit wäre die Anwendung einer „Visible-Fee“Gebühr. Dies sollte jedoch im Einklang mit Artikel 88 und 89 EGV geschehen. Ich begrüße das Vorhaben, die Sammlungsvorgabe auf 6 kg pro Person und Jahr anzuheben, obwohl der Zeitplan realistischer sein sollte und die für die Erfassung und Bearbeitung der Daten erforderliche Zeit berücksichtigt werden muss. 2-263 Wallström, Kommission. – (EN) Herr Präsident, ich möchte eingangs Herrn Florenz für die im Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherpolitik geleistete Arbeit sowie für die Zusammenarbeit mit der Kommission danken. Ich darf Sie kurz daran erinnern, weshalb wir uns mit dem speziellen Problem der Elektro- und ElektronikAltgeräte befassen. Mit einer Zuwachsrate, die das Dreifache des Durchschnitts beträgt, ist diese Produktgruppe der am schnellsten wachsende Bestandteil des Abfallstroms. Jeder Einzelne von uns erzeugt durchschnittlich etwa 14 kg dieses Schrotts pro Jahr, und bis 2010, wenn diese Richtlinie vollständig in Kraft sein wird, werden mehr als 8 % des gesamten Aufkommens an Siedlungsabfällen auf Elektro- und Elektronik-Altgeräte entfallen. Nach ihrer Annahme und Umsetzung wird die Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte dafür sorgen, dass diese Art der Abfälle nicht mehr auf Deponien und in Verbrennungsanlagen entsorgt, sondern umweltverträglich wiederverwendet und wiederverwertet wird. Die Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten wird dafür sorgen, dass auf den verschiedenen Stufen des Lebenszyklus derartiger Geräte einschließlich ihrer Entsorgung nach Möglichkeit keine Substanzen auftreten, die eine Gefahr für die menschliche Gesundheit und die Umwelt darstellen. Die vom Europäischen Parlament geleistete Arbeit bestätigt den ursprünglichen Vorschlag im Wesentlichen, und ich begrüße die Mehrzahl der Ich unterstütze außerdem den Vorschlag, das in der Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten vorgesehene Stoffverbot bereits 2006 einzuführen. Dies sollte jedoch unter Berücksichtigung der in Artikel 95 EGV formulierten Grundsätze erfolgen. Ich möchte jetzt auf einige der in der Debatte angesprochenen Punkte eingehen. Ich kann Ihnen versichern, dass wir sämtliche Aspekte dieses Vorschlags einschließlich der Kosten sorgfältig evaluiert haben. Unseren Schätzungen zufolge werden sich die Kosten bei einer Gesamtvorgabe von 4 kg Elektroschrott pro Person auf 500 bis 900 Mio. EUR belaufen. Wir legen unseren Schätzungen und Evaluierungen bereits existierende Systeme zugrunde, von denen es nicht viele gibt. Das niederländische System ist das einzige Beispiel, das wir heranziehen und von dem wir lernen können. Diese Zahlen beruhen auf praktischen Erfahrungen, die beispielsweise in den Niederlanden gemacht wurden. Wenn das Parlament die Sammelvorgabe erhöhen will, dann ist das natürlich eine politische Entscheidung, gegen die wir nichts einzuwenden haben. Ein Wort zur Subsidiarität. Wir haben versucht, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der Harmonisierung bestimmter Elemente des Vorschlags und der Anwendung des Subsidiaritätsprinzips bei anderen Elementen zu erzielen. Deshalb ist die Organisation der Sammlungssysteme auch weiterhin Sache der Mitgliedstaaten. Unserer Ansicht nach muss auch nicht auf Gemeinschaftsebene geregelt werden, wer für die Finanzierung der Sammelstelle bis zu dem Zeitpunkt, da die Altgeräte dort ankommen, zuständig ist. Deshalb 09/04/2002 lehnen wir sowohl Änderungsantrag 69 als auch Änderungsantrag 83 ab. Ein Wort zu den kleinen und mittleren Unternehmen. Der Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherpolitik hat sich gegen eine zeitweilige Freistellung der KMU von den aus der Richtlinie resultierenden Finanzierungsverpflichtungen ausgesprochen. Diesen Standpunkt können wir akzeptieren, weil unserer Ansicht nach die Praxis gezeigt hat, dass diesen Unternehmen keine übermäßig hohen Kosten entstehen und dass eine solche Freistellung nicht notwendig ist und sogar zu Marktverzerrungen führen kann. Herr Blokland, ich hoffe, dass wir schon sehr bald in der Lage sein werden, einen Vorschlag zu den Batterien vorzulegen. Ich arbeite jedenfalls intensiv daran. Insgesamt wurden 82 Änderungsanträge zur Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte sowie 18 Änderungsanträge zur Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten eingereicht. Von den Änderungsanträgen zum Vorschlag über Elektro- und Elektronik-Altgeräte kann die Kommission 32 vollständig, zwei teilweise und 20 dem Grundsatz nach akzeptieren. Die Kommission kann die Änderungsanträge 9, 11-19, 24, 27-37, 39, 40, 43, 44, 45, 50, 57, 65, 76 und 77 akzeptieren. In Änderungsantrag 23 befürwortet die Kommission den neuen Absatz 1 sowie Absatz 1(b), den letzten Unterabsatz vollständig sowie Absatz 1(b), dritter und vierter Unterabsatz, und Absatz 2 dem Grundsatz nach. Von Änderungsantrag 73 akzeptiert die Kommission den ersten Teil. Bei den Änderungsanträgen 1, 3, 5, 6, 7, 10 können der erste, dritte und vierte Satz vollständig akzeptiert werden. Bei den Änderungsanträgen 20, 21 und 41 kann der erste Satz vollständig übernommen werden. Die Änderungsanträge 42, 48, 49, 51-55, 66, 78 und 92 können dem Grundsatz nach akzeptiert werden. Bei der Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten kann die Kommission vier Änderungsanträge vollständig, einen teilweise und sieben dem Grundsatz nach akzeptieren. Vollständig akzeptiert werden können die Änderungsanträge 3, 4, 10 und 17. Änderungsantrag 5 kann teilweise - erster Absatz - akzeptiert werden, und bei den Änderungsanträgen 2, 6, 7, 8, und 9 kann der erste Absatz vollständig und die Änderungsanträge 13 und 15 können dem Grundsatz nach akzeptiert werden. Ich bedanke mich bei allen Abgeordneten für diese wichtige Aussprache. 2-264 Der Präsident. – Vielen Dank, Frau Kommissarin! Die Aussprache ist geschlossen. Die Abstimmung findet morgen um 12.00 Uhr statt. 109 2-265 Gefährliche Stoffe und Zubereitungen: Pentabromdiphenylether 2-266 Der Präsident. – Nach der Tagesordnung folgt die Empfehlung für die zweite Lesung (A5-0090/2002) von Frau Ries im Namen des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherpolitik betreffend den Gemeinsamen Standpunkt des Rates (12332/1/2001 C5-0638/2001 - 2001/0018(COD)) im Hinblick auf den Erlass einer Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur 24. Änderung der Richtlinie 76/769/EWG des Rates über Beschränkungen des Inverkehrbringens und der Verwendung gewisser gefährlicher Stoffe und Zubereitungen (Pentabromdiphenylether). 2-267 Ries (ELDR), Berichterstatterin. – (FR) Herr Präsident, Frau Kommissarin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Am 27. Oktober 2000 verabschiedete der Ministerrat seinen Gemeinsamen Standpunkt zu diesem Richtlinienvorschlag über das Inverkehrbringen und die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, im vorliegenden Fall Pentabromdiphenylether, ein Flammschutzmittel, das – wie ich erinnern möchte – zu 95 % zur Herstellung von Polyurethanweichschaum verwendet wird. pentaBDE ist bioakkumulativ und sehr stabil. Es hat die Eigenschaft, aus den Schaumstoffen auszutreten und über die Umgebungsluft in unser Blut und unser Nervensystem einzudringen. Daher begrüße ich, dass der Gemeinsame Standpunkt – wie dies unser Parlament im Übrigen mit seiner Abstimmung in erster Lesung vorschlug - pentaBDE in all seinen Formen verbietet, einschließlich der Fälle, in denen es als Restprodukt bei der Herstellung einer verwandten chemischen Verbindung, d. h. von Octabromdiphenylether, anfällt. Dieses Verbot soll ab Juli 2003 gelten. Was alle weiteren Punkte betrifft, so muss ich sagen, dass der Text ziemlich weit von unseren Vorstellungen entfernt ist. So hat der Rat gemäß der Stellungnahme der Kommission nicht den Vorschlag des Parlaments akzeptiert, den Geltungsbereich der Verordnung auf alle auf dem Markt befindlichen Polybromdiphenylether auszudehnen, d. h. auf octaBDE und decaBDE. Ich füge hinzu, dass diesbezüglich von einer Mehrzahl von Mitgliedstaaten zwei Gegenargumente angeführt werden: erstens sollen die Endergebnisse der gegenwärtig laufenden Risikoeinschätzung abgewartet werden und zweitens soll vor jedem Verbot eines Flammschutzmittels sichergestellt werden, dass ebenso wirksame Ersatzprodukte zur Verfügung stehen. Ich möchte daran erinnern, dass sich das Parlament in der ersten Lesung und unser Ausschuss für Umwelt bei seiner Abstimmung am 21. März genau von diesen Überlegungen hat leiten lassen, zumindest was Decabromdiphenylether betrifft. Zur Erläuterung füge ich hinzu, dass das Parlament mit der Forderung nach einem bis spätestens 1. Januar 2006 aufgeschobenen Verbot für dieses Substanz, das von den endgültigen 110 Ergebnissen der Risikoanalyse abhängig ist, den neuesten verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnissen Rechnung trägt, die vom Vereinigten Königreich, dem berichterstattenden Mitgliedstaat für den Umwelt-Teil der Risikoanalyse, übermittelt wurden. Die britischen Sachverständigen haben in ihren Schlussfolgerungen den zuständigen Behörden vorgeschlagen, die Notwendigkeit der Anwendung des Vorsorgeprinzips auch für octaBDE und decaBDE in Erwägung zu ziehen. Das Europäische Parlament kommt ferner dem Wunsch des Rates und der Kommission nach, dass die in der Verordnung von 1993 zur Bewertung und Kontrolle der Umweltrisiken chemischer Altstoffe festgelegten Regeln, das Vorhandensein von Substitutionserzeugnissen und das schwierig zu findende Gleichgewicht zwischen nachgewiesenen Sicherheitseigenschaften im Brandfall und der festgestellten Umwelt- und Gesundheitsschädlichkeit berücksichtigt werden müssen. Diesbezüglich möchte ich darauf verweisen, dass decaBDE, das 80 % der bromierten Brandschutzmittel ausmacht, ein besonders widerstandsfähiges und wirksames Flammschutzmittel ist. Allein im Jahr 2000 wurden im Vereinigten Königreich durch diese Stoffe 155 Menschenleben gerettet und tausende von schweren Brandwunden vermieden. Aus diesem Grund will der Umweltausschuss das Vorsorgeprinzip nicht sofort vollständig, sondern – wie ich bereits sagte – schrittweise anwenden. Dies ist Gegenstand von Änderungsantrag 4, der einstimmig angenommen wurde, und daher lehne ich auch wie in erster Lesung und bei der Abstimmung im Ausschuss die von meinen Kollegen Schörling und Sjöstedt eingebrachten Änderungsanträge 9 und 10 ab. Befürworten kann ich hingegen ihren Änderungsantrag 7, der mehr redaktionelle Klarheit bringt, indem decaBDE ausdrücklich in den Erwägungsgründen erwähnt wird. Was octaBDE und dessen bevorstehendes Verbot betrifft, das mir gerechtfertigt erscheint, so liegen keine neuen Erkenntnisse vor, die unsere Bedenken zerstreuen und es daher dem Parlament ermöglichen würden, seine am 6. September 2001 verabschiedete Position zu ändern. Die von den französischen Behörden übermittelten Zwischenergebnisse, welche die Schädlichkeit von octaBDE für die Gesundheit und die Umwelt belegen, bleiben aktuell. Für unsere Forderung nach einer Begrenzung des Inverkehrbringens dieses Flammschutzmittels sowie für die erneute Einbringung der Änderungsanträge 1, 2 und 3 spricht noch eine weitere Tatsache: octaBDE wird nur bei der Herstellung einer relativ geringen Anzahl von Produkten verwendet und kann in vielen Fällen durch Decabromdiphenylether ersetzt werden. Aus diesem Grund fordern meine Kollegen und ich den Vorrang des Vorsorgeprinzips vor allen anderen Überlegungen. 09/04/2002 Zum Schluss noch ein Wort an Sie, Frau Kommissarin. Die Kommission entwickelt Programme und startet eine Vielzahl von Initiativen, um ein immer höheres Niveau des Schutzes der menschlichen Gesundheit und der Umwelt zu gewährleisten. Das beste Beispiel dafür ist die von Ihren Dienststellen angeregte neue Strategie für chemische Erzeugnisse. In diesem Zusammenhang würde ein starkes und beruhigendes Signal von der Verpflichtung ausgehen, möglichst rasch eine Politik der Risikoverringerung in Bezug auf alle Polybromdiphenylether in die Wege zu leiten. Selbstverständlich habe ich die diesbezüglichen Fortschritte der Kommission in ihrer Erklärung zum Protokoll des Gemeinsamen Standpunkts zur Kenntnis genommen, in der Sie sich verpflichten, die Notwendigkeit eines weiteren Vorschlags zur Beschränkung des Inverkehrbringens und der Verwendung der beiden anderen polybromierten Diphenylether, nämlich Octaund Decabromdiphenylether, unverzüglich prüfen, doch unter den gegebenen Umständen, in erster Linie angesichts der Notwendigkeit, auch hier das Ende der Risikobewertung abzuwarten, besteht hier die Gefahr weiterer Verzögerungen, obwohl doch dringend Maßnahmen ergriffen werden müssten. Denn wo keine gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse vorliegen, muss eine politische Entscheidung getroffen werden. Daher scheint es mir angebracht, nicht das Ende einer endlosen Geschichte von Risikoanalysen abzuwarten, sondern gemeinsam eine ausgewogene Lösung zu suchen, wobei es darauf ankommt, die unmittelbare Sicherheit der Bürger gegenüber Brandgefahren und die langfristigen positiven Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit und die Umwelt miteinander in Einklang zu bringen. 2-268 Flemming (PPE-DE). – Herr Präsident! Zweite Lesung, Beschränkung gewisser gefährlicher Stoffe und Zubereitungen. Ich glaube, man sollte sich schon fragen, wofür wir dieses ungeheuer wichtige Produkt denn nun eigentlich brauchen. Nun: PentaBDE wird ausschließlich zur Herstellung eines Weichschaums für Möbel und Polsterungen verwendet. Ein sicherlich unendlich wichtiger Bereich. Der Gemeinsame Standpunkt des Rates stimmt im Allgemeinen mit dem geänderten Vorschlag der Kommission überein, und der Rat begrüßt auch erfreulicherweise den Änderungsantrag, der auf die Streichung der Ausnahme für OctaBDE mit einem PentaBDE-Gehalt von weniger als 5 % abzielt. Sehr erfreulich ist auch, dass der Rat teilweise einen Änderungsantrag übernommen hat, in dem gefordert wird, dass OctaBDE mit einem PentaBDE-Gehalt von mehr als 0,1 % nicht länger zugelassen werden kann, weil die Verwendung von PentaBDE eingeschränkt wird. In der zweiten Lesung im Ausschuss wurden alle vier von der Berichterstatterin eingebrachten Änderungsanträge von meiner Fraktion voll und ganz unterstützt, wie auch bereits in der ersten Lesung, mit 09/04/2002 dem Ziel, auch ein Verbot von OctaBDE zu erreichen. Wir werden selbstverständlich auch die Änderungsanträge 1, 2, 3 und 4 unterstützen. Nachdem ich hier nur Frau Ria Oomen-Ruijten vertrete, erlauben Sie mir, dass ich ihre Wortwahl bezüglich der übrigen Änderungsanträge verwende, die meine Fraktion nicht unterstützen wird: Sie meinte, dass die übrigen Änderungsanträge eigentlich nur Unsinn wären. 2-269 Bowe (PSE). – (EN) Herr Präsident, ich danke der Berichterstatterin für die von ihr geleistete Arbeit. Ihre Zusammenarbeit mit anderen Berichterstattern war sehr hilfreich. Das ist ein interessantes Problem. Die Substanzen, um die es hier geht, sind gefährlich; sie sind toxisch. Gleichzeitig jedoch sind sie auch äußerst nützlich und wichtig, denn als Flammschutzmittel schützen sie Menschenleben. Diese Tatsache steht völlig außer Frage. Wir müssen sehr sorgfältig prüfen, wie wir mit diesen Substanzen umgehen wollen. Klar ist, dass pentaBDE und möglicherweise auch octaBDE nicht wirklich notwendig sind und dass die Gefahr, die sie für die Umwelt und die menschliche Gesundheit darstellen, ihre fortgesetzte Verwendung als Flammschutzmittel nicht rechtfertigen. Ich fordere das Parlament jedoch auf, einen Moment innezuhalten und ernsthaft darüber nachzudenken, welche Alternativen es zu diesen sehr nützlichen Flammschutzmitteln gibt. Können wir decaBDE noch in einer sinnvollen Weise einsetzen? Werden die Risikobewertungen letztlich zu einem Verbot für decaBDE führen? Wir wissen es einfach nicht, weil noch keine Risikobewertungen stattgefunden haben. Die Kommission muss die Mitgliedstaaten drängen, hier schnellstmöglich tätig zu werden. Diese Sache muss endlich geklärt werden. Wir wollen genau wissen, was wir mit diesen Substanzen tun können. Zurzeit ist diese Frage noch ungeklärt. Ich hoffe, dass wir in dieser Frage unseren Verstand einsetzen und erkennen, wie wichtig diese Substanzen als Flammschutzmittel für den Schutz von Menschenleben sind. 2-270 Schörling (Verts/ALE). (SV) Herr Präsident! Frau Kommissarin, sehr geehrte Kollegen! Für mich ist es inakzeptabel, dass die meisten Umweltthemen so spät am Abend behandelt werden. Die Umweltpolitik und die Umweltvorschriften könnten hier im Parlament wirklich etwas „Prime Time" vertragen. Es ist eine große Verantwortung, Beschlüsse über Gesundheit und Umwelt zu fassen, die für eine lange Zeit in der Zukunft gelten sollen. Diese Richtlinie und der Bericht über bromierte Flammschutzmittel sind ein gutes Beispiel für eine solche Verantwortung. Nach der ersten Lesung im September 2001 hat die Kommission im November vorigen Jahres die Risikobewertung der EU bezüglich OktaBDE und DekaBDE geprüft. Nach Auffassung des Europäischen Büros für chemische Stoffe ist die Risikobewertung und die Situation für OktaBDE und DekaBDE nun dieselbe für PentaBDE, die zu einem vollständigen Verbot geführt hat. 111 Diese Stoffe sind persistent und bioakkumulierend. Die neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse über OktaBDE und DekaBDE sind so beunruhigend, was ihre Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt betrifft, dass das Büro den Mitgliedstaaten empfohlen hat, einen politischen Beschluss zu fassen und das Vorsorgeprinzip zur Anwendung zu bringen. Wir Abgeordnete des Europäischen Parlaments müssen als Mitgesetzgeber unsere Verantwortung wahrnehmen. Nach der Prüfung und der neuen Risikobewertung müssen wir auch das Vorsorgeprinzip anwenden. Aus diesem Grunde legen die Fraktionen der Grünen, der Vereinigten Europäischen Linken und der Sozialdemokratischen Partei Europas erneut die Änderungsanträge 7 - 10 vor, die ein Verbot der Verwendung von DekaBDE fordern. Es gibt keinen Grund, noch länger zu warten, denn wir haben bereits Ersatzstoffe dafür. DekaBDE wird in 80 % aller bromierten Flammschutzmittel verwendet. Angesichts der neuen Erkenntnisse können wir nicht mehr länger die Umwelt und die menschliche Gesundheit gefährden und hoffen daher, dass die Fraktionen den Änderungsanträgen zustimmen und auch Frau Kommissarin Wallström die Anwendung des Vorsorgeprinzips befürwortet. 2-271 Sjöstedt (GUE/NGL). (SV) Herr Präsident! Der Vorschlag des Berichterstatters sowie die vom Ausschuss angenommenen Änderungsanträge zeugen von einer strengeren Haltung als die im Gemeinsamen Standpunkt des Rates, was ich für positiv halte. Ich meine jedoch, genau wie Frau Schörling, dass wir heute bereits Argumente besitzen, um noch weiterzugehen und nicht nur PentaBDE und OktaBDE sondern auch DekaBDE zu verbieten. Wenn wir auf die Risikobewertung warten, besteht die Gefahr, dass wir zu viel Zeit verstreichen lassen. Außerdem haben wir die notwendigen Argumente bereits heute, denn wir wissen, dass diese gefährlichen Stoffe im menschlichen Körper akkumuliert werden und in großem Ausmaß in unserer Lebensumwelt vorkommen. Eigentlich besitzen wir alle Erkenntnisse, um schon jetzt einen Beschluss fassen zu können. Für diese bromierten Flammschutzmittel, die in der Zukunft zu einem großen Gesundheitsproblem werden können, gibt es auch schon Ersatzstoffe. Ebenso wie Herr Bowe meine auch ich, wir sollten einen intelligenten Beschluss fassen. Das bedeutet in diesem Fall, dass wir es wagen, uns an die Spitze zu stellen und die Stoffe zu verbieten, von denen wir wissen, dass sie gefährlich sind. 2-272 Hulthén (PSE). (SV) Herr Präsident! Die bromierten Flammschutzmittel stellen eine ernsthafte Gefahr für die menschliche Gesundheit und die Umwelt dar. Nach Jahrzehnten der industriellen Nutzung finden wir sie überall, in Fisch, Vogeleiern, Eisbären, 112 landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Muttermilch. Man könnte meinen, dies sei einem Propagandaartikel einer fundamentalistischen Umweltorganisation entnommen, aber dem ist nicht so. Einer der Unterzeichner dieses Artikels ist der Generaldirektor des Schwedischen Zentralamtes für Katastrophenschutz. Sogar diese Behörde, die u. a. für den Brandschutz zuständig ist, ist also bereit zu erklären, dass die Flammschutzmittel ausgespielt haben. Solchen Stimmen sollte man meiner Ansicht nach Aufmerksamkeit schenken. Das stärkste Argument, das in der Debatte gegen ein Verbot von OktaBDE und DekaBDE angeführt wird, ist, dass die Menschen einer Gefahr ausgesetzt werden, wenn nicht ausreichend Flammschutzmittel in Gebäuden, Möbeln usw. verwendet werden. Gleichzeitig wissen wir aber, dass es Ersatzstoffe gibt, dass andere Materialien verwendet werden können und die Produktion anders als bisher gestaltet werden kann. Irgendwie ist es fast absurd, dass wir gezwungen sind, Chemikalien zu einzusetzen, um die heute in unseren Gebäuden verwendeten chemischen Stoffe zu bekämpfen. Denn der Grund für ihre leichte Brennbarkeit ist eben die Verwendung von Chemikalien in unseren Produkten. Die Kommission sollte wirklich intensiv darüber nachdenken und gleichzeitig ernsthafte Anstrengungen unternehmen, um auch OktaBDE und DekaBDE zu verbieten. Die Frage ist, wie lange wir nach der Auswertung auf ein Verbot oder eine Beschränkung der Verwendung von OktaBDE und DekaBDE warten müssen. Die Kommission hat erklärt, sie sei bereit, schnell zu handeln. Aber wie zügig wird die Kommission wirklich agieren? 2-273 Wallström, Kommission. (SV) Herr Präsident! Zunächst einmal möchte ich den Abgeordneten für ihr Interesse an diesem Vorschlag danken. Meine besondere Anerkennung gilt natürlich der Berichterstatterin Frau Ries für ihre konstruktive Arbeit. Dies ist eine wirklich bedeutsame Richtlinie, da mit ihr ein Verbot der Verwendung von Pentabromdiphenylether, PentaBDE, erreicht wird, das sich in einer Risikobewertung als Umweltrisiko erwiesen hat. Dieser Stoff wird in der Natur akkumuliert und wurde, wie das hier bereits angesprochen wurde, auch in Muttermilch nachgewiesen. Die Richtlinie ist sehr weitgehend, denn sie bezieht sich auf sämtliche Anwendungsbereiche von PentaBDE und alle Arten von Erzeugnissen, die diesen Stoff enthalten. Grundlage dafür ist das Vorsorgeprinzip. Die vorgeschlagene Richtlinie wird die Brandgefahr oder Gefährdung der Umwelt nicht erhöhen, denn es gibt bereits geeignete Ersatzstoffe. Ich verstehe und teile Ihre Beunruhigung hinsichtlich anderer verwandter Stoffe, die nicht in den ursprünglichen Geltungsbereich des Richtlinienentwurfs aufgenommen wurden. Lassen Sie mich auf diese Frage sowie auf das Problem des Timing näher eingehen. 09/04/2002 Die Kommission analysiert aktiv die mit den beiden verwandten Stoffen OktaBDE und DekaBDE verbundenen Risiken sowie die möglichen Brandrisiken bei einem Verbot dieser Stoffe, wobei unser Ziel die Verringerung der Gesamtrisiken ist. Die Risikobewertung für OktaBDE und DekaBDE ist demnächst fertig und wir rechnen damit, vor Jahresende Informationen über die Konsequenzen eines Verbots dieser Stoffe vorliegen zu haben. Das betrifft sowohl die Begrenzung chemischer Risiken als auch eine mögliche Verstärkung der Risiken aufgrund von Bränden. Ausgehend von den Ergebnissen dieser Analysen wird die Kommission dann zu Beginn des kommenden Jahres, d. h. Anfang 2003, einen neuen Entwurf vorlegen. Ferner werden wir auch allen betroffenen Parteien deutliche Anweisungen zum beschleunigten Abschluss der Bewertungen erteilen, um diese möglichst noch vor Jahresende vorliegen zu haben. Aus diesen Gründen ist es der Kommission im Moment nicht möglich, die Änderungsanträge des Parlaments anzunehmen, die den Geltungsbereich der vorgeschlagenen Richtlinie auch auf das vollständige und direkte Verbot von OktaBDE und DekaBDE ausdehnen würden. Das betrifft somit die Änderungsanträge 1, 2, 3, 7, 8, 9 und 10. Ebenso wenig können wir den Änderungsantrag befürworten, der ein vollständiges Verbot von DekaBDE ab dem 1. Januar 2006 vorschlägt, falls die Risikobewertung ergeben sollte, dass diese Stoffe mit Risiken behaftet sind. Denn wenn es sich als notwendig erweisen sollte, können geeignete Maßnahmen schon wesentlich früher in Kraft treten. Ich kann Ihnen versichern, dass die Kommission bei der ersten möglichen Gelegenheit bezüglich dieser Stoffe unter Beachtung des Vorsorgeprinzips reagieren wird. Darüber hinaus ist Ihnen hoffentlich auch bekannt, dass die Kommission in ihrem Vorschlag für eine Richtlinie über Beschränkungen des Inverkehrbringens und der Verwendung gewisser gefährlicher Stoffe in Elektround Elektronikgeräten ein Verbot dieser drei Stoffe Penta-, Okta- und Dekadiphenylether – angeregt hat. Das betrifft den auch während dieser Sitzung diskutierten Bericht des Abgeordneten Florenz. Lassen Sie mich auch unterstreichen, dass die Kommission dafür sorgen wird, dass der Anfang nächsten Jahres fertiggestellte Vorschlag zu OktaBDE und DekaBDE mit unserem Vorschlag über Beschränkungen des Inverkehrbringens und der Verwendung gewisser gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten vereinbar ist. Da die Risikobewertung für OktaBDE und DekaBDE bereits weit fortgeschritten ist, wird es der Kommission möglich sein, erforderlichenfalls bereits wesentlich früher als 2006 Maßnahmen zu ergreifen. Wenn die Risikobewertung abgeschlossen und der Zugang zu Ersatzstoffen gesichert ist, sollte festgestellt werden können, in welchen Fällen eine Verwendung mit Risiken behaftet ist. Dann können sofort geeignete Maßnahmen ergriffen werden. Da diese Arbeit in Kürze 09/04/2002 abgeschlossen ist, sollte mit der Umsetzung der dann beschlossenen Maßnahmen schon vor dem Jahr 2006 begonnen werden können. Ausgehend von den Zusagen, die ich jetzt im Namen der Kommission gegeben habe, sehe ich der schnellstmöglichen Annahme dieses äußerst dringlichen Gesetzentwurfs mit Spannung entgegen. Ich danke Ihnen für diese Aussprache. 2-274 Der Präsident. – Vielen Dank, Frau Kommissarin Wallström! Die Aussprache ist geschlossen. Die Abstimmung findet morgen um 12.00 Uhr statt. Bevor ich die Aussprache schließe, möchte ich unsere Dienste darauf hinweisen, dass im Abänderungsantrag 4 die Formel für Diphenylether-Octabromderivat falsch ist. Da steht C12H2Br10O. Die zwei Wasserstoffe müssen raus. (Die Sitzung wird um 23.37 Uhr geschlossen.) 6 6 Tagesordnung der nächsten Sitzung: siehe Protokoll. 113 114 09/04/2002 INHALT SITZUNG AM DIENSTAG, 9. APRIL 2002 .................................................................5 Genehmigung des Protokolls der vorangegangenen Sitzung .....................5 Beschluss über die Dringlichkeit ..........5 Entlastungen 2000 ..................................7 Europäische Agentur für Flugsicherheit ............................................................... 30 Nachruf .................................................. 35 Abstimmungen ..................................... 35 Verteidigungs- und Rüstungspolitik ... 46 Lage im Nahen Osten ........................... 65 Gemeinschaftliches Überwachungsund Informationssystem für den Schiffsverkehr....................................... 86 Gemeinschaftspatent ........................... 90 Elektrische und elektronische Geräte ............................................................. 100 Gefährliche Stoffe und Zubereitungen: Pentabromdiphenylether ................... 109