Grosser Rat 114. Sitzung 11. Dezember 2007, 14.00 Uhr (Art. 1473

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Grosser Rat
114. Sitzung
11. Dezember 2007, 14.00 Uhr
Vorsitzender:
Heinrich Schöni, Oftringen
Protokollführung:
Adrian Schmid, Ratssekretär
Präsenz:
Anwesend 122 Mitglieder
(Art. 1473-1478)
Abwesend mit Entschuldigung 18 Mitglieder
Entschuldigt abwesend: Andreas Binder, Baden; Kurt Emmenegger, Baden; Yvonne
Feri, Wettingen; Sylvia Flückiger-Bäni, Schöftland; Jonas Fricker, Baden; Lieni
Füglistaller, Rudolfstetten; Esther Gebhard-Schöni, Möriken-Wildegg; Liliane Hofer,
Zofingen; Brigitte Hoffmann, Küttigen; Hans Killer-Hodel, Untersiggenthal; Markus
Leimbacher, Villigen; Rudolf Lüscher, Laufenburg; Pia Müller, Wettingen; Bettina
Ochsner, Oberlunkhofen; Patricia Schreiber-Rebmann, Wegenstetten; Alois
Spielmann, Aarburg; Ruedi Suter, Seengen; Andreas Villiger-Matter, Sins
Behandelte Traktanden
Seite
1473
Hans Killer, Untersiggenthal; Rücktritt als Vizepräsident 1 des Grossen Rats
3060
1474
Interpellation Walter Forrer, Oberkulm, vom 28. August 2007 betreffend sachgerechte Information der
Bevölkerung über die Luftqualität; Beantwortung und Erledigung
3060
1475
Interpellation der Fraktion der Grünen vom 21. August 2007 betreffend routinemässige und
nichtroutinemässige Abgabe von radioaktiven Stoffen durch atomare Anlagen; Beantwortung und
Erledigung
3061
1476
Dekret über die Anpassung der kantonalen Dekrete an das Verwaltungsrechtspflegegesetz; Beschlussfassung
3063
1477
"Sunset-Legislation"; Bericht in Umsetzung des Postulats Dr. Daniel Heller, Erlinsbach, vom 14. September
2004; Abschreibung des Postulats Dr. Daniel Heller, Erlinsbach vom 14. September 2004
3064
1478
Gesetz über die Grundbuchabgaben;
Gesamtabstimmung
3066
Änderung;
1.
Beratung;
Eintreten,
Detailberatung
und
3059
11. Dezember 2007
Vorsitzender: Ich begrüsse Sie zur 114. Sitzung der
laufenden Legislaturperiode.
1473
Hans Killer, Untersiggenthal; Rücktritt als
Vizepräsident 1 des Grossen Rats
Vorsitzender: Wie Sie bereits der Presse entnehmen konnten,
tritt Hans Killer im Grossen Rat als 1. Vizepräsident zurück.
Ich lese Ihnen die schriftliche Bestätigung vor: "Sehr
geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit bestätige ich die mündlich gemachten Äusserungen,
dass ich in Anbetracht meiner neuen terminlich
anspruchsvollen Funktion als Nationalrat auf das Amt als
Vizepräsident des Grossen Rats verzichte und daher nicht als
Kandidat zum Ratspräsident für die Wahlen vom 18. März
2008 zur Verfügung stehe.
Dieser Entscheid ist mir nicht leicht gefallen, zu gerne hätte
ich die Möglichkeiten der Kontaktnahme zur Bevölkerung,
die sich durch das Ratspräsidium bieten, wahrgenommen.
Mit meinem Entscheid möchte ich die Möglichkeit bieten,
möglichst rasch einen neuen Vizepräsidenten zu wählen und
damit die Grundlage zu legen, ab März 2008 einen
vorbereiteten Präsidenten wählen zu können. Mit
freundlichen
Grüssen
aus
dem
budget-belasteten
Bundesbern."
Damit ist dieser Verzicht offiziell. Die SVP-Fraktion hat
heute Morgen die Nomination für das 1. Vizepräsidium
vorgenommen. Nominiert wurde: Walter Markwalder,
Würenlos. Die Wahl werden wir am 8. Januar 2008
durchführen.
1474
Interpellation Walter Forrer, Oberkulm, vom
28. August 2007 betreffend sachgerechte Information der
Bevölkerung über die Luftqualität; Beantwortung und
Erledigung
(vgl. Art. 1246 hievor)
Antwort des Regierungsrats vom 7. November 2007:
Zu Frage 1: Bedingt ja. Eine Verbesserung ist bei einzelnen
Schadstoffen feststellbar. Sie als deutlich zu bezeichnen, ist
aber zu optimistisch. Nach wie vor besteht Handlungsbedarf
bei der Reduktion der Belastung durch Stickstoffdioxid
(NO2), Feinstaub (PM10) und Ozon (O3).
Betrachtet man die langjährigen Immissionsmesswerte der
NABEL (Nationales Beobachtungsnetz für Luftfremdstoffe)
Messstationen, so ist beim Stickstoffdioxid (NO2) in den
Jahren 1991 bis 2002 eine Verbesserung der Luftqualität um
rund 20% feststellbar. Ab 2002 stellt man eine Stagnation
fest. Vielerorts sind sogar wiederum Zunahmen der
Jahresbelastungen zu verzeichnen. Zudem findet die
steigende Tendenz der Luftbelastung immer noch auf einem
Niveau statt, das sich über dem zulässigen Jahresmittelwert
von 30 µg/m3 befindet.
Beim Staub wurde bis 1997 der Gesamtstaub gemessen. Ab
1998 wurde der Feinstaub (PM10) gemessen. Die Differenz
vom Gesamtstaub zum Feinstaub kann nicht als
Verbesserung der Luftqualität betrachtet werden. Im
Gegenteil, seit 1998 stagnieren die Feinstaubbelastungen.
3060
Art. 1473-1474
Die Tendenz ist eher steigend. Und auch beim Feinstaub sind
die Konzentrationen vielerorts noch deutlich über dem
zulässigen
Immissionsgrenzwert
von
20
µg/m3
(Jahresmittelwert).
Beim Ozon (O3) wird der 24-h-Mittelwert von 120 µg/m3,
der höchstens einmal pro Jahr überschritten werden darf,
durchgehend um mehr als 100 Stunden überschritten.
Zu Frage 2: Die Bevölkerung des Kantons Aargau ist sehr
gut und richtig über den Stand und die Entwicklung der
Luftverunreinigungen auf dem Kantonsgebiet informiert.
Der Regierungsrat weist den in der Frage enthaltenen
Vorwurf, er informiere nicht richtig entschieden zurück. Er
sieht keinen Bedarf, etwas an der Informationspolitik zur
Luftbelastung zu ändern.
Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt betreibt mit den
Zentralschweizer
Kantonen
ein
gemeinsames
Luftbeobachtungsnetz. Alle Messdaten werden im Internet
veröffentlicht. Stündlich können die neuesten Messdaten im
Internet unter www.in-luft.ch abgerufen werden. Zusätzlich
besteht ein SMS-Dienst, bei dem die aktuelle PM10beziehungsweise Ozonbelastung abgefragt werden kann.
Jährlich werden ein detaillierter Messbericht und die
Luftqualität in der Zentralschweiz und im Kanton Aargau in
einem Flyer veröffentlicht.
Zwei Luftbelastungsanzeigen geben die Kurzzeitbelastung
an der Autobahn an, die stündlich aktualisiert werden.
Bei hohen Luftbelastungen (Ozon und Feinstaub) informiert
Radio Argovia regelmässig über die aktuelle Situation.
Jährlich erscheinen mehrere Publikationen zum Thema Luft
in den Medien und in der Informationsbroschüre UMWELT
AARGAU.
Zu Frage 3: Der Regierungsrat hat verschiedentlich bei der
Beantwortung von Vorstössen den Stellenwert der
Immissionsgrenzwerte der Luftreinhalte-Verordnung (LRV)
dargelegt (letztmals bei der Beantwortung der [06.21]
Interpellation Kurt Rüegger, Rothrist, vom 21. Februar 2006
betreffend Temposchikanen aufgrund der Feinstaub-Hysterie
während einer kurzen Inversions-Wetterlage im Kanton
Aargau [Frage 7]). Er sieht keinen Grund, hier verstärkt
aktiv zu werden.
Die schweizerische Gesetzgebung kennt keine Alarmwerte
für Luftschadstoffe, weil Alarmwerte den Kriterien des
Umweltschutzgesetzes nicht entsprechen würden. Die
Grenzwerte sind so festzulegen, dass bei Belastungen
unterhalb dieser Grenze noch niemand – auch nicht Kranke,
Kinder oder alte Menschen – Schaden nimmt. Die
Immissionsgrenzwerte sind also keine Alarmwerte, bei deren
Überschreitung eine akute Gefahr für die Gesundheit besteht.
Sie sind vielmehr als verbindliche Zielwerte zu verstehen:
Sind die Immissionsgrenzwerte der Luftreinhalteverordnung
(LRV) eingehalten, sind – nach heutigem Stand der
Wissenschaft und der Erfahrung – keinerlei negative
gesundheitliche Auswirkungen auf Menschen, Tiere und
Pflanzen, ihre Lebensgemeinschaften und Lebensräume zu
befürchten.
Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen
Fr. 1'340.–.
Forrer Walter, FDP, Oberkulm: Es ist für mich nicht
verständlich, warum der Regierungsrat in seiner Antwort die
Art. 1475
wirklich deutliche Verbesserung unserer Luftqualität derart
pessimistisch beurteilt, als ob diese Meldung unerfreulich
sei. Die messbar deutliche Verbesserung widerspiegelt die
Wirkung der mit hohen Kosten verbundenen Investitionen
zur Verminderung des Ausstosses von Luftschadstoffen bei
Verkehr, Industrie, Gewerbe und Hausfeuerungen.
Offensichtlich beurteilen Bund und andere Kantone bzw.
Städte die Entwicklung der Luftbelastung anders, nämlich
positiver, z.B. die Stadt Zürich, die sicher mit einer
wesentlich höheren Luftbelastung als der Aargau zu
kämpfen hat. Unter dem Titel "Luftbilanz der Stadt Zürich"
schreibt sie, dass sich die Luftqualität in den vergangenen 15
Jahren deutlich verbessert hat. Dieser Erfolg gehe
hauptsächlich auf das Konto der ergriffenen technischen
Massnahmen. Bei diesen handelt es sich notabene um die
gleichen wie jene, die in der übrigen Schweiz, also auch im
Aargau ergriffen wurden. Bewusst verzichte ich darauf, Sie
mit Zahlen zu den einzelnen Luftschadstoffen zu langweilen.
Bitte konsultieren Sie die Homepage des Bundesamts für
Umwelt, welche diese Werte korrekt und wertfrei publiziert.
In einem Flyer veröffentlicht der Kanton Aargau zusammen
mit den Zentralschweizer Kantonen jährlich detaillierte
Messberichte zu den Luftschadstoffen. Bekanntlich ist bei
jeder Information entscheidend, was vom Publikum
verstanden und nicht was vermittelt wurde. Wenn das
Zielpublikum
mehrheitlich
das
Gegenteil
des
Informationsinhalts glaubt, ist dieser falsch verstanden
worden.
Deshalb ist es für mich schwer verständlich, warum der
Regierungsrat behauptet, die Bevölkerung des Kantons
Aargau sei gut und richtig über den Stand der
Qualitätsentwicklung unserer Luft informiert, wenn gemäss
einer repräsentativen Umfrage rund 70% der Befragten
glauben, die Luftqualität habe sich verschlechtert. Aus
meiner Sicht ist dies kein Zufall. Die Berichterstattung
öffentlicher Stellen über die Luftreinhaltung erwähnt
regelmässig nur Grenzwertüberschreitungen, aber kaum
erreichte Verbesserungen. Dies ist bedauerlich und schade,
wird doch der Bevölkerung damit suggeriert, es seien bisher
kaum solche Verbesserungen eingetreten. Zum Schluss
nehme
ich
gerne
zur
Kenntnis,
dass
die
Immissionsgrenzwerte der Luftreinhalteverordnung keine
Alarmwerte darstellen, bei deren Überschreitung eine akute
Gefahr für die Gesundheit besteht. Schön wäre es, wenn der
Kanton Aargau dies seiner Bevölkerung schlicht und einfach
bekanntmachen könnte. Ich bin mit den regierungsrätlichen
Antworten auf meine drei Fragen nicht zufrieden.
Vorsitzender: Der Interpellant erklärt sich von der Antwort
nicht befriedigt. Das Geschäft ist erledigt.
1475
Interpellation der Fraktion der Grünen vom
21. August 2007 betreffend routinemässige und
nichtroutinemässige Abgabe von radioaktiven Stoffen
durch atomare Anlagen; Beantwortung und Erledigung
(vgl. Art. 1210 hievor)
Antwort des Regierungsrats vom 7. November 2007:
Grundsätzliches: Für die Bewilligung und Überwachung von
Kernanlagen ist der Bund allein zuständig (Hauptabteilung
für die Sicherheit der Kernanlagen, HSK, und das
11. Dezember 2007
Bundesamt für Gesundheit, BAG). Diese Stellen wurden
deshalb für die Beantwortung der gestellten Fragen
einbezogen. Ebenso ein Vertreter der Betreiber (für Frage 9).
Für das Verständnis der nachfolgenden Beantwortung sollen
hier wichtige Begriffe aus dem Strahlenschutz erläutert
werden:
Aktivität: Die Anzahl der pro Zeiteinheit zerfallenden
Atomkerne (zum Beispiel in einer Sekunde) nennt man die
Aktivität einer gegebenen Substanz. Sie wird in (Bq)
angegeben; ein Becquerel (1 Bq) bedeutet, dass pro Sekunde
ein Zerfall in der Substanz passiert.
Dosis: In lebenden Zellen werden durch radioaktive
Strahlung (Alpha-, Beta- und Gamma-Strahlung) Atome und
Moleküle ionisiert oder angeregt. Dabei wird Energie an die
Atome und Moleküle übertragen. Als Folge davon können
Bindungen aufgetrennt und das chemische Gefüge verändert
werden. Dadurch kann das Funktionieren von Zellen und
Organen gestört werden und es können sich gesundheitliche
Auswirkungen ergeben. Als Mass für die Beurteilung des
gesundheitlichen Risikos durch Strahlung wurde deshalb
sowohl eine Organdosis (massgebend für Akutschäden) als
auch eine effektive Dosis (bezüglich Krebs und genetischen
Schäden) eingeführt. Ausgangspunkt für die Organ- und für
die effektive Dosis ist die Energieabgabe der Strahlung pro
Kilogramm Masse, zum Beispiel an Gewebe oder an ein
Organ. Die übertragene Energie ist eine rein physikalische
Grösse und kann mit Dosimetern gemessen werden. Für die
biologische Wirkung ist aber zudem entscheidend, ob sich
beim Durchdringen der Strahlung durch das Gewebe die
Ionisationen dicht oder locker folgen. Die Ionisationsdichte
ist beispielsweise bei Alpha-Strahlung und Neutronen
grösser als bei Beta- und Gamma-Strahlung. Dicht
ionisierende Strahlung ist biologisch schädlicher als locker
ionisierende. Deshalb ist Alpha-Strahlung bei gleicher
Energieabgabe schädigender als Beta- oder GammaStrahlung. Man beschreibt diese Unterschiede der
Strahlenarten mit einem Zahlenfaktor: Die übertragene
Energie wird für jede Strahlenart mit dem ihr zugehörigen
Faktor gewichtet (Wichtungsfaktor der Strahlenart).
Röntgenund
Gammastrahlung
werden
als
Referenzstrahlung genommen. Ihr Wichtungsfaktor wird
gleich Eins gesetzt. Für Alpha- und Neutronenstrahlung ist
dieser bis 20 Mal grösser. Multipliziert man die
Energieabgabe pro Kilogramm an ein Organ mit dem
Wichtungsfaktor der einwirkenden Strahlenart, so erhält man
den Dosiswert an Gamma-Strahlung, der die gleiche
Organschädigung bewirkt wie die Strahlenart, der das Organ
wirklich ausgesetzt war. Ein so berechneter Dosiswert
berücksichtigt also die dem Gewebe übertragene Energie
und die unterschiedliche biologische Wirkung verschiedener
Strahlenarten.
Die Masseinheit für die Organdosis und für die effektive
Dosis ist das Sievert (Sv). Für Gamma- und Beta-Strahlung
gilt 1 Sv = 1 Joule/kg. Für andere Strahlenarten wird bei
gleicher Energieabgabe der Dosiswert in Sievert um den
Wichtungsfaktor der Strahlenart grösser als für GammaStrahlung. Kleine Dosen werden in Millisievert (mSv)
angegeben (1 Sv = 1000 mSv).
Die durchschnittliche Jahres-Dosis, welcher die Bevölkerung
in der Schweiz natürlicherweise beziehungsweise in der
Medizin ausgesetzt ist, beträgt ungefähr 4 mSv.
3061
11. Dezember 2007
Permanente Überwachung durch den Bund: Die HSK
betreibt
das
Messnetz
zur
automatischen
Dosisleistungsüberwachung in der Umgebung der
Kernkraftwerke (MADUK). Dieses Netz setzt sich aus vier
Teilnetzen im Umkreis von rund sechs Kilometern um die
schweizerischen Kernkraftwerke und um das Paul-ScherrerInstitut mit je 12 bis 18 Sonden zusammen.
Die Sonden messen mit Geiger-Müller-Zählrohren die
Ortsdosisleistung im Bereich des natürlichen Strahlenpegels
im Bereich von wenigen 100 nSv/h (1 nSv = 1 Nano-Sievert
= 0.000000001 Sv) bis zu 10 Sievert pro Stunde (Sv/h). Die
Messwerte werden im Zehn-Minuten-Takt an die HSK
übertragen, wo sie automatisch auf Erhöhungen gegenüber
dem natürlichen Untergrund geprüft und abgespeichert
werden. Bei Überschreitungen der Schwellenwerte führt die
HSK
in
Zusammenarbeit
mit
der
Sektion
Umweltradioaktivität (URA) des BAG die notwendigen
Abklärungen durch.
Die HSK, als Aufsichtsbehörde des Bundes über die
nukleare Sicherheit in den schweizerischen Kernanlagen,
veröffentlicht jährlich im Frühjahr einen Aufsichtsbericht
und einen Strahlenschutzbericht. Darin legt sie unter
anderem in umfassenden Tabellen und Grafiken die
Abgaben radioaktiver Stoffe aus den Kernanlagen an die
Umwelt dar. Diese Berichte sowie weitere Information
publiziert die HSK auch im Internet (www.hsk.ch).
Das BAG, Sektion Umweltradioaktivität (URA), hat ein
ergänzendes Überwachungsprogramm für die ganze Schweiz
festgelegt. Es werden Proben (Luft, Wasser, Gras, Erde,
Milch, Fleisch, Fisch, usw.) gesammelt und bezüglich
Radioaktivität analysiert. Die Resultate werden ebenfalls im
Internet publiziert (www.bag.admin.ch/themen/strahlung).
Zu Frage 1: Das radioaktiv kontaminierte Kühlwasser aus
der Protonen-Beschleunigeranlage enthält 5•1012 Bq
(Becquerel) Tritium. Laut den jährlichen Berichten
(Aufsichtsbericht, Strahlenschutzbericht) der HSK gibt das
PSI im Mittel etwa 5•1010 Bq Tritium, sowie etwa 5•107 Bq
andere radioaktive Stoffe an die Aare ab.
Zu Frage 2: Ja, das trifft zu. Die Druckwasserreaktoren der
KKW Beznau I und II sowie Gösgen haben je eine
Abgabelimite für Tritium von 7•1013 Bq/Jahr. Davon werden
pro Anlage jeweils etwa 15 bis 20% ausgeschöpft, das heisst,
1•1013 Bq/Jahr. Insgesamt wurden im Jahr 2006 durch die
Anlagen im Kanton Aargau (KKB, KKL, PSI und Zentrales
Zwischenlager der Zwilag) ungefähr 2.4•1013 Bq/Jahr
abgegeben.
Zu Frage 3: Wie bereits eingangs erwähnt, ist für diesen
Bereich abschliessend der Bund zuständig.
Die Abgabe von Tritium an die Aare führt zu Dosen für
Kleinkinder und Erwachsene von weniger als 1 Mikrosievert
pro
Jahr.
Gemäss
Artikel
5
und
6
der
Strahlenschutzverordnung können diese Abgaben als
optimiert und gerechtfertigt und somit auch als unbedenklich
betrachtet werden. Zum Vergleich: die „natürliche“
Strahlenbelastung der Bevölkerung beträgt in der Schweiz
etwa 4 Millisievert pro Jahr, also 4'000 Mal mehr.
Zu Frage 4: Vergleiche Antwort zur Frage 5.
Zu Frage 5: Die Mengen und Aktivitäten der Abgaben von
radioaktiven Stoffen aus den schweizerischen Kernanlagen
3062
Art. 1475
bilanziert die HSK in ihren jährlichen Aufsichts- und
Strahlenschutzberichten, die auch auf der Internetseite der
HSK (www.hsk.ch) unter „Infos/Jahresberichte“ verfügbar
sind. Im Jahresbericht 2006 sind für das Kernkraftwerk
Leibstadt (KKL), das Kernkraftwerk Beznau (KKB, beide
Blöcke zusammen), das Paul-Scherrer-Institut (PSI) und das
Zentrale Zwischenlager Würenlingen (ZZL) die folgenden
Aktivitäten angegeben:
Alle Angaben
KKL
KKB
PSI
ZZL
in Bq/Jahr
11
12
14
Edelgase
in 3.5•10
8.6•10
2.7•10
Abluft
Aerosole
in 1.0•106
1.1•105
1.9•1010 2.7•105
Abluft
Nuklidgemisch 7.5•107
4.3•109
2.2•107
2.8•108
im Abwasser
(ohne Tritium)
Tritium
im 7.0•1011 1.1•1013 3.8•1010 8.5•108
Abwasser
Auf eine detaillierte Auflistung der Ergebnisse nach
gemessenen
Einzelstoffen
sowie
der
übrigen
schweizerischen Kernanlagen wird hier verzichtet. Sie kann
den genannten Jahresberichten entnommen werden.
Zu Frage 6: Nein. Es ist allenfalls auf nationaler Ebene zu
prüfen,
ob
ein
zentrales,
gesamtschweizerisches
Krebsregister aufgebaut werden soll. Ein nationales Register
ist gegenüber einem kantonalen Register nicht nur
effizienter, sondern aufgrund der einheitlichen Methodik und
grösseren Fallzahlen auch effektiver. Eine nationale
Überwachung der Krebserkrankungen wäre auch insofern
gerechtfertigt, als primär der Bund für die Sicherheit der
Kernanlagen zuständig ist. So betreibt er unter anderem das
Messnetz MADUK zur gezielten Überwachung einer
allfälligen radioaktiven Belastung der Bevölkerung in der
Umgebung von Kernanlagen. Das MADUK-Messnetz gibt
einen Stand der Dosisleistung an einem bestimmten
Zeitpunkt. Andere Messungen welche zum Beispiel die
Radioaktivität in Lebensmitteln detektieren, erlauben
zusätzliche Aussagen über die Risiken ionisierender
Strahlung für die Bevölkerung. Es erfordert breit angelegte
Messnetze und -programme, um eine radiologische Lage zu
beurteilen.
Alle
radiologischen
Risikofaktoren
(Dosisleistung, Radioaktivität in Lebensmittel, usw.) sind
mit den Messprogrammen der HSK und des BAG abgedeckt.
Die Frage der kantonalen Überwachung von gewissen
Krebsarten
wird
erneut
aktuell,
wenn
Krebsfrüherkennungsprogramme zu Brust- oder Darmkrebs
im Aargau erwogen werden.
Zu Frage 7: Die unter ungünstigsten Annahmen berechnete
Jahresdosis aus den oben aufgeführten Anlagen beträgt laut
dem Jahresbericht 2006 der HSK für ein Kleinkind 0.0032
bis0.0056 mSv/Jahr und für eine erwachsene Person 0.0020
bis 0.0053 mSv/Jahr. Sie liegt damit rund einen Faktor 1'000
tiefer als die "natürliche" Exposition. Der Regierungsrat
sieht keine Veranlassung aus dieser Belastung ein erhöhtes
Gefährdungspotenzial für die Aargauer Bevölkerung
abzuleiten.
Zu Frage 8: Nein.
Art. 1476
Zu Frage 9: Für die Beantwortung dieser Frage wurden keine
Recherchen durch die Verwaltung vorgenommen, sondern
das Fachwissen der Betreiberin (NOK) beigezogen. Sie
äussert sich dazu wie folgt:
Grundsätzlich wird der Verbrauch an Tonnen Uranerz auf
die damit produzierte Strommenge umgerechnet. Für die
Bestimmung der Werte wurden die Kernkraftwerke Beznau,
Leibstadt und Gösgen, an denen der Kanton Aargau indirekt
beteiligt ist, berücksichtigt. Die gesamte Stromproduktion
der oben genannten Werke im Jahr 2006 betrug 23.5
Terawattstunden.
Die genannten Kernkraftwerke verbrauchen pro Jahr
durchschnittlich 500 Tonnen Uran. Wie viel Uranerz
abgebaut werden muss, um diese Menge Uran zu gewinnen,
ist vom Urangehalt des Gesteins am Förderort abhängig. Die
Abschätzung basiert auf einem konservativ angenommen
Urangehalt von 0.1 %. Dementsprechend beträgt der
jährliche Verbrauch an „Uranerz“ etwa 500’000 Tonnen für
die drei erwähnten Kernkraftwerke. Also werden pro
produzierte kWh rund 0.021 Gramm Uran oder 21 g
„Uranerz“ benötigt (Zum Vergleich: Für die gleiche
produzierte Menge an Strom braucht es rund 400 g Kohle).
Die CO2-Äquivalenten Emissionen für die Urangewinnung,
können für die betrachteten Kernkraftwerke mit ca. 1.9
Gramm CO2-Äquivalent pro produzierte kWh abgeschätzt
werden, welche vorwiegend auf den Verbrauch von
Treibstoff für Maschinen, Stromgeneratoren sowie auf die
Erzeugung von Prozesswärme zurück zu führen ist.
Ausserdem können die totale CO2-Äquivalenten Emissionen
für die Brennstoffherstellung, summiert über alle Verarbeitungsschritte, bis zur Anlieferung im Werk, für die
betrachteten Kernkraftwerke mit ca. 8 Gramm CO2Äquivalent pro produzierte kWh abgeschätzt werden (Zum
Vergleich: Kohle mit 950 Gramm für die gleiche produzierte
Menge an Strom) (Dones R. (2003) Kernenergie. In: Dones,
R. (Ed.) et al., Sachbilanzen von Energiesystemen:
Grundlagen für den ökologischen Vergleich von
Energiesystemen und den Einbezug von Energiesystemen in
Ökobilanzen für die Schweiz. Final report ecoinvent 2000
No. 6-VII, Paul Scherrer Institut Villigen, Swiss Centre for
Life Cycle Inventories, Dübendorf, CH. Online:
www.ecoinvent.ch).
Der hauptsächliche Beitrag an der Emission von
Radioaktivität bei Uran-„Mills“ (Mills sind Orte der
Weiterverarbeitung von uranhaltigem Gestein, bei denen
auch die "Schlacke" entsteht) stammt aus dem Zerfall des im
Gestein natürlich vorhandenen Radons. Die Einhaltung der
in den jeweiligen Betriebsbewilligungen festgelegten
Vorschriften und Grenzwerte wird von der Landesbehörde
überwacht.
Gemäss Studien (Long Term Population Dose Due to Radon
(Rn-222) Released from Uranium Mill Tailings, prepared by
SENES Consultants Limited, April 1998) beträgt der Beitrag
der verbleibenden Schlacke rund 150 Bq/kWh. Für die
Menschen relevanter als die Zerfallsrate ist die
Dosisleistung. Die zusätzliche Dosisleistung aus einer
solchen "Schlackenhalde" für die betroffene Bevölkerung ist
weniger als 0.05 % der natürlichen Dosisleistung von
typischerweise 4 mSv/Jahr. Es besteht faktisch also keine
zusätzliche Belastung für die Bevölkerung aufgrund der
Radon-Emissionen aus Schlackenhalden von Uranminen.
Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen
Fr. 4’231.–.
11. Dezember 2007
Miloni Reto, Grüne, Hausen: Wir Grünen bedanken uns
beim Regierungsrat für die interessanten Ausführungen zur
Schädlichkeit von Strahlung und zur Gewinnung und
Anreicherung von Uran.
Allerdings lässt der Regierungsrat unerwähnt, wie die
Dosislimiten für Röntgen- und Gammastrahlung festgelegt
worden sind. Wenige wissen, dass dies durch eine Korona
von Spezis aus dem Dunstkreis der Atomlobby geschehen
ist. Neueste Untersuchungen von Krebserkrankungen,
insbesondere bei Kindern mit Kinderleukämie, beweisen
eine erhöhte Sterblichkeit im Umkreis von Atomanlagen.
Die Zeitungen sind mittlerweile voll davon. Allerdings
lassen sich diese Schädigungen nicht mit den gemessenen
Dosiswerten begründen. Es scheint offensichtlich so, dass
neben diesen Werten, die wissenschaftlich erwiesen aber
relativ niedrig sind, trotzdem schädigende Effekte vorhanden
sind, so dass Kleinorganismen, also auch Kleintiere und
Kleinkinder, besonders in Mitleidenschaft gezogen werden.
Vor diesem Hintergrund ist der Mangel an einem kantonalen
Krebsregister zu bedauern. Vierzehn Kantone haben ein
solches Krebsregister, aber kein Atomkanton hat eins; der
grösste Atomkanton sowieso nicht. Es ist auch bedauerlich,
dass der Regierungsrat weiterhin kein Problem darin sieht, in
diesem Kontext Tritium in die Aare zu verklappen. Er sieht
darin kein Problem, wir Grünen schon. Wir sind mit der
Beantwortung unserer Interpellation nicht zufrieden.
Vorsitzender: Namens der Interpellantin erklärt sich Reto
Miloni, Hausen, von der Antwort nicht befriedigt.
1476
Dekret über die Anpassung der kantonalen
Dekrete
an
das
Verwaltungsrechtspflegegesetz;
Beschlussfassung
(Vorlage des Regierungsrats vom 12. September 2007)
Schoch Adrian, SVP, Fislisbach, Präsident der Kommission
für Justiz JUS: Zufolge der Totalrevision des Gesetzes über
die Verwaltungsrechtspflege vom 9. Juli 1968 sind
Anpassungen in den kantonalen Dekreten nötig. Diese
Vorlage zeigt den Anpassungsbedarf der kantonalen Dekrete
an die genannte Revision des VRPG auf. Anzupassen sind
13 kantonale Dekrete hauptsächlich in Bezug auf
Instanzenzug, Rechtsmittelfrist und/oder Verweisungen auf
das VRPG.
Auf das Inkrafttreten des neuen VRPG hin sind die Dekrete,
die nicht der Konzeption des neuen VRPG entsprechen,
anzupassen. Im Dekret wurden in erster Linie die
Fristenanpassungen vorgenommen. Im Weiteren wurden die
korrekten Bezeichnungen der Departemente übernommen,
die durch Namensänderungen entstanden sind. Eintreten in
der Kommission war nicht bestritten, die Kommission trat
stillschweigend auf die Vorlage ein.
In der Detailberatung gab es keine Wortmeldungen. Dem
Antrag gemäss Botschaft vom 12. September 2007 stimmt
die Kommission für Justiz mit 9 zu 3 Stimmen bei einer
Enthaltung zu.
Eintreten
Stillschweigend treten die Fraktionen der Grünen, FDP, SP,
CVP und EVP auf die Vorlage ein.
3063
11. Dezember 2007
Sommerhalder Martin, SVP, Schmiedrued: Ich spreche im
Namen der SVP-Fraktion zum Dekret über die Anpassung
der
kantonalen
Dekrete
an
das
Verwaltungsrechtspflegegesetz. Die SVP tritt auf das
Geschäft ein und stimmt den Dekretsanpassungen
mehrheitlich zu. Wir danken dem Regierungsrat und der
vorberatenden Kommission für die gute Arbeit. Alles andere
hat der Präsident bereits gesagt.
Vorsitzender: Eintreten ist unbestritten. Wir sind auf das
Geschäft eingetreten.
Detailberatung
Titel, Ingress, I., Ziffern 1 – 13, II., III., IV.
Zustimmung
Abstimmung:
Der Antrag wird mit 107 gegen 0 Stimmen gutgeheissen.
Beschluss:
Der Entwurf für das Dekret über die Anpassung der
kantonalen Dekrete an das Verwaltungsrechtspflegegesetz
wird zum Beschluss erhoben.
1477
"Sunset-Legislation"; Bericht in Umsetzung
des Postulats Dr. Daniel Heller, Erlinsbach, vom
14. September 2004; Abschreibung des Postulats Dr.
Daniel Heller, Erlinsbach vom 14. September 2004
(Vorlage des Regierungsrats vom 19. September 2007)
Kerr Rüesch Katharina, SP, Aarau, Präsidentin der
Kommission für Allgemeine Verwaltung AVW: Allgemeine
Bemerkungen: Der Regierungsrat legt uns mit diesem
Geschäft einen Antrag auf Abschreibung eines überwiesenen
Postulats vor, etwas, das normalerweise früher mit dem
Rechenschaftsbericht erledigt wurde und heute mit dem
Jahresbericht erledigt werden kann. Die Umsetzung des
Postulats betreffend "Sunset Legislation" von Daniel Heller
besteht aber eben in der Überprüfung der gesamten
Systematischen Sammlung des Aargauer Rechts (SAR). Das
Resultat der Überprüfung wird uns mit der Botschaft
dargelegt. Die Botschaft des Regierungsrats zeichnet sich
aus durch Pragmatik und Sachlichkeit. Dementsprechend
konnten die Resultate von der Kommission auch
pragmatisch beurteilt werden.
Inhaltlich und nachdem er die 640 Erlasse mit rund 12’000
Paragrafen des aargauischen Rechts hat überprüfen lassen,
kommt der Regierungsrat zum Schluss, dass der "Sunset
Legislation" ein interessantes dynamisches Moment
innewohnt, dass sie aber dennoch nicht prinzipiell, sondern
nur dort einzusetzen ist, wo dies "zweck- und sachgerecht"
ist. Ferner garantiere die Befristung eines Erlasses allein
seine Qualität noch nicht. Diese müsse auf allen Stufen auch
mit Wirkungsanalysen und –kontrollen der Erlasse überprüft
werden. Oberstes Prinzip ist aber auch bei der "Sunset
Legislation" die Rechtssicherheit. Aus dieser ergibt sich eine
klare Begrenzung ihrer Anwendung. Anhand von sechs
Lebenssachverhalten – ein Begriff aus der Rechtsprechung –
3064
Art. 1477
wird in der Botschaft gezeigt, wie und nach welchen
Kriterien eine solche Überprüfung von Erlassen vor sich
gehen kann, die eventuell zeitlich begrenzt werden könnten.
Grundsätzlich wird heute im Rahmen der Vorbereitung des
Normkonzepts für neue Erlasse verlangt, dass die
Begrenzung derselben a priori geprüft wird. In der Botschaft
werden im Übrigen auch die weiteren vom Postulanten
gestellten Fragen beantwortet. Bei der Beratung hat die
Kommission Allgemeine Verwaltung AVW das Geschäft am
6. November 2007 angeschaut. Als Auskunftspersonen
waren die Herren Dr. Peter Grünenfelder, Staatsschreiber,
und Dr. Marcel Bolz, Chef Rechtsdienst des Regierungsrats,
anwesend. Die Kommission beriet aufgrund der Botschaft,
ohne weitere Unterlagen.
Eintreten: In der Eintretensdiskussion wurde die
Kommission vom Chef Rechtsdienst unter anderem darüber
informiert, dass die Evaluation der "Sunset Legislation"
unter anderem auch aufgrund der Erfahrungen gemacht
wurde, die die deutschen Bundesländer Hessen und Bayern
mit diesem Instrument bereits gemacht haben. In der
Kommission unbestritten war, dass jede Staatshandlung, also
auch die Legiferierung, immer wieder der Überprüfung
bedarf. Ebenso unbestritten war, dass die "Sunset
Legislation" als Grundprinzip dafür nicht geeignet ist. Ein
Kommissionsmitglied formulierte die mögliche Konsequenz
daraus sehr treffend, ich zitiere: "Damit würde eine
politische Aufgabe im Prinzip in das Gesetzgebungsverfahren verpflanzt; das wäre ein Trugschluss. Die "Sunset
Legislation" ist nur eines der möglichen Instrumente für die
Durchführung einer Aufgabenüberprüfung. Eine prinzipielle
Einführung einer "Sunset Legislation", sozusagen zusätzlich
zur ordentlichen Aufgabenüberprüfung, würde über das Ziel
hinausschiessen." Das Mittel der Sunset Legislation wurde
als eines der weniger geeigneten Mittel zur Überprüfung von
Erlassen beurteilt. Allgemein überwog die Gewichtung der
Rechtssicherheit als wichtigster Grundsatz des Staats.
In der Beratung wurde klar, in welcher Weise die
Legiferierung im Kanton gestaltet wird, ich zitiere den Chef
des Rechtsdiensts: "Die Überprüfung der Ziele ist
Gegenstand der Regeln für die Rechtssetzung. Die
Verwaltung muss bei der Erarbeitung von neuen Erlassen die
sogenannte Evaluationsklausel berücksichtigen. Konkret
muss sich die Verwaltung über die Ziele eines neuen
Gesetzes im Klaren sein. Zudem muss sie, angepasst an den
jeweiligen Lebenssachverhalt, über die Erreichung der
beabsichtigten Ziele Bericht erstatten. Dieses Gebot für neue
Erlasse besteht als Dienstanweisung des Regierungsrats an
die Verwaltung. Im Rahmen des verwaltungsinternen
Mitberichtverfahrens achten wir darauf, dass die
Evaluationsklausel tatsächlich vorliegt. Es gilt aber zu
beachten, dass eine echte Evaluation sehr aufwendig ist."
Eintreten war nicht bestritten. Die Kommission trat
stillschweigend auf das Geschäft ein.
Eintreten
Vorsitzender: Stillschweigend treten die Fraktionen der
Grünen, der CVP, der SVP und der EVP auf die Vorlage ein.
Soldati Emanuele, SP, Staufen: Im Namen der SP-Fraktion
können wir dem Antrag des Regierungsrats ebenfalls folgen.
Das Prinzip der generellen Befristung von Erlassen zielt aus
unserer Sicht in eine falsche Stossrichtung. Gerade in der
Wirtschaftspolitik
muss
die
Rechtssicherheit
im
Art. 1477
Vordergrund stehen. Ohne Stabilität und soziale Sicherheit
können wir keine guten Rahmenbedingungen für die
Wirtschaft schaffen. Übergangslösungen können befristet
werden. Das wird bereits so gemacht. Überholte Erlasse
können durch den Grossen Rat jederzeit angepasst werden.
Der Punkt der Rechtssicherheit ist in der Botschaft nur am
Rand behandelt worden. Unseres Erachtens hätten diese
Aspekte es durchaus verdient, ausführlicher behandelt zu
werden. Dieser Mangel ist zumindest teilweise in der AVWBeratung behoben worden.
Zusammenfassend: Die Aufgaben im Kanton können nur
erfüllt werden, wenn sie eine gesetzliche Grundlage haben.
Die Gesetzgebung ist also die Basis für die
Aufgabenerfüllung. Der Regierungsrat und das Parlament
sind für die laufende Aufgabenüberprüfung im Parlament
zuständig. Zudem haben wir die Möglichkeit, Erlasse zu
befristen, wenn dies nicht oder nur ungenügend erfolgt,
haben wir - und ich betone wir - unsere Aufgaben nicht
gemacht und sollten uns selber an der Nase nehmen. Eine
prinzipielle Einführung einer Sunset-Legislation zusätzlich
zur ordentlichen Aufgabenüberprüfung würde über das Ziel
hinausschiessen. Wir stimmen der Abschreibung des
Postulats Heller zu.
Dr. Heller Daniel, FDP, Erlinsbach: Wenn die Sonne
untergeht wird es dunkel. Aber nicht jede Dunkelheit
bewirkt auch Umnachtung, insbesondere nicht im Bereich
der Gesetzgebung. Dort kann gar das Gegenteil der Fall sein.
Geht eine überflüssige Regelung wie das Licht der Sonne am
Ende des Tags unter, können wirtschaftliche Freiheit und
gesellschaftlicher Fortschritt erblühen. Die Aufgabe des
modernen Staats ist über 200 Jahre permanent gewachsen.
Das drückt sich in drei Bereichen aus: erstens im Wachstum
des personellen und materiellen Aufwands beim
Staatsapparat,
zweitens
im
Wachstum
des
volkswirtschaftlichen Konsumanteils des Staats in Form von
steigenden Staats- und Fiskalquoten und drittens im
entsprechenden Wachstum der Regelungsdichte auf allen
Ebenen des Staats in Bund, Kantonen, Gemeinden und in
allen Bereichen des Lebens.
Der Begriff "Sunset Legislation" geht auf den "Federal
Agency Sunset Review Act" von 1998 zurück. Dieser Erlass
hat US-Gesetze auf Bundesebene erstmals mit einem
Verfalldatum versehen. Bei Erreichen dieses Verfalldatums
muss das jeweilige Gesetz ausdrücklich verlängert werden.
Tat der Gesetzgeber nichts, so trat das Gesetz automatisch
ausser Kraft. Mir ist klar, dass sich die angelsächsische,
speziell die oft punktuell interventionistische USamerikanische, Gesetzgebung nicht einfach auf unsere
zumeist flächendeckende Gesetzgebung übertragen werden
kann. Mir ist auch klar, dass Rechtssicherheit und auch die
Konstanz der Probleme, mit denen der Staat in Erfüllung
seiner
Aufgaben
konfrontiert
ist,
den
Befristungsmöglichkeiten Grenzen setzt.
Ich danke dem Regierungsrat für seinen systematischen
Bericht,
der
Verwaltung
insbesondere
dem
regierungsrätlichen Rechtsdienst und auch der Kommission
Allgemeine Verwaltung - für Ihre Arbeit. Mit den
Ergebnissen bin ich grosso modo zufrieden. Das Potenzial
der Befristung wurde systematisch erhoben. Einige
Befristungsmassnahmen - sie sind aufgelistet - können auch
konkret umgesetzt werden. Bedeutsamer ist, dass man
periodisch automatisch unsere Erlasse auf ihre Aktualität
und Zweckmässigkeit überprüft und sicher am wichtigsten
11. Dezember 2007
ist die ergänzte regierungsrätliche Richtlinie zur
Rechtsetzung. Sie stipuliert die Prüfung einer Befristung von
Gesetzen, Dekreten, Verordnungen und vor allem von
finanzwirksamen Beschlüssen als Prinzip. Die Verankerung
von Verfalldaten in Rechtserlassen sollte vor allem eine
Umkehr der Beweislast für die Weiterführung von Aufgaben
und Leistungen des Staats oder von einschränkenden
Regulierungen bewirken. Die Beweislast verschiebt sich
nämlich zu demjenigen, welcher die Aufgabe weiterhin
erfüllen möchte, die Einschränkung weiterhin aufrecht
erhalten möchte oder die Subvention weiterhin ausrichten
möchten. In dieser Umkehr der Beweislast liegt das
Bestechende und das staats- und ordnungspolitisch
Bedeutsame der Massnahme. Nicht die Abschaffung
überflüssiger Regelungen soll der Rechtfertigung und der
gesetzgeberischen
Zustimmung
bedürfen,
rechtfertigungspflichtig ist der Beibehalt oder der
Fortbestand von Vorschriften. Ich bin mit dem Bericht und
den Massnahmen, wie sie beantragt sind, einverstanden.
Schweizer Annalise, parteilos, Zufikon: Ich habe diese
Vorlage sehr intensiv studiert. Ich finde, es ist wirklich
wichtig, dass man sich bewusst macht, warum ein Gesetz
sinnvoll und warum es eben nicht sinnvoll ist. Daniel Heller,
bezüglich Deiner Aussage in Bezug auf den Gesamtindex
der Steuerbelastung oder auf das Problem der Staatsquote
des Kantons Aargau möchte ich Dich an die Seite 29 mit den
Finanzkennzahlen erinnern: Die Gesamtindex der
Steuerbelastung ist im Kanton Aargau seit 1990 von 100,7 %
auf 90,2 im Jahr 2006 gesunken.
Regierungsrat Kurt Wernli, parteilos: Ich mache es sehr
kurz, obwohl ich ein 10-seitiges Referat vorbereitet habe. Es
ist alles gesagt und geschrieben. Ich danke Ihnen.
Kerr Rüesch Katharina, SP, Aarau, Präsidentin der
Kommission
für
Allgemeine
Verwaltung
AVW:
Abstimmung: Die Kommission AVW genehmigte den
Antrag auf Seite 8 der Botschaft einstimmig mit 13 zu 0
Stimmen, bei 13 anwesenden Kommissionsmitgliedern. Ich
danke den Herren Staatsschreiber Dr. Grünenfelder und Dr.
Bolz für ihre sachkundigen und interessanten Auskünfte.
Zum Schluss kann ich nicht umhin, eine persönliche
Bemerkung anzubringen. Ich kann eigentlich nicht
verstehen, warum man für diesen ordnungspolitischen
Begriff der Sunset Legislation das Wort "Sunset" gewählt
hat. Obwohl Daniel Heller es vorher versucht hat
herzuleiten. Warum kann ich das nicht verstehen? Der
Sonnenuntergang ist seit 180 Jahren ironisch besetzt, und das
fällt einem jedes Mal ein, mindestens mir, wenn man das
Wort liest. Die literarische Referenz findet sich in einem
Gedicht von Heinrich Heine aus dem "Buch der Lieder" von
1827, also genau vor 180 Jahren veröffentlicht, das der
Autor als Rache an einer seiner zahlreichen Geliebten
geschrieben hat. Das Gedicht geht so: "Das Fräulein stand
am Meere / Und seufzte lang und bang, / Es rührte sie so
sehre / Der Sonnenuntergang. / Mein Fräulein! Sein Sie
munter, / Das ist ein altes Stück; / Hier vorne geht sie unter /
Und kehrt von hinten zurück."
Vorsitzender: Eintreten ist unbestritten. Wir sind auf das
Geschäft eingetreten.
Detailberatung
3065
11. Dezember 2007
Keine Wortmeldungen
Art. 1478
zweiten Lesung darzulegen. Eintreten auf die Vorlage war
nicht bestritten.
Abstimmung:
Eintreten
Der Antrag gemäss Botschaft wird mit 112 gegen 0 Stimmen
gutgeheissen.
Vorsitzender: Stillschweigend tritt die Fraktion der EVP auf
die Vorlage ein.
Beschluss:
Das (04.246) Postulat Dr. Daniel Heller, Erlinsbach, vom 14.
September 2004 betreffend Überprüfung der kantonalen
Regulierungsdichte und allfälligen Übergang zum Prinzip
der "Sunset-Legislation" (Prinzip der Befristung von
Erlassen) im Kanton Aargau wird abgeschrieben.
1478
Gesetz
über
die
Grundbuchabgaben;
Änderung; 1. Beratung; Eintreten, Detailberatung und
Gesamtabstimmung
(Vorlage des Regierungsrats vom 24. Oktober 2007 samt den
abweichenden
Anträgen
der
Kommission
für
Volkswirtschaft und Abgaben (VWA) vom 19. November
2007)
Knecht Hansjörg, SVP, Leibstadt, Präsident der Kommission
für Volkswirtschaft und Abgaben: Die Kommission VWA
hat am 19. November 2007 die vorliegende Botschaft mit
dem Departementsvorsteher, Herrn Regierungsrat Wernli,
sowie den Herren Aufderblatten und Rusterholz beraten.
Da die bisherige Abgabe für die grundbuchamtliche
Behandlung von Unternehmensumstrukturierungen zu hoch
ist, muss sie aufgrund des eidgenössischen Fusionsgesetzes
erheblich reduziert werden. Die Kommission VWA
begrüsste die vom Regierungsrat entsprechend beantragte
Anpassung. Eine Mehrheit der Kommission bedauerte
jedoch, dass im Rahmen der Teilrevision des Gesetzes über
die Grundbuchabgaben vom Regierungsrat keine über die
Anpassung an das Bundesrecht hinaus gehenden
Änderungen vorgeschlagen wurden. Zur Stärkung der
Standortattraktivität des Kantons Aargau beschloss sie
deshalb über den Antrag des Regierungsrats hinaus
weitergehende Entlastungen. So soll bei Handänderungen an
Grundstücken die Abgabe von 5 auf 4‰ der Kauf- oder
Übernahmesumme gesenkt werden. Des Weiteren legte sie
für die Eintragung von Grundpfändern in Bezug auf
vertragliche Grundpfandrechte eine Abgabe von 1,5‰ der
jeweiligen Pfandsumme fest. Der bisherige Ansatz liegt bei
2‰. Auch mit den von der Kommission beschlossenen
Änderungen erzielen die Grundbuchämter immer noch
massive Überschüsse, die in die Staatskasse fliessen. Die
gesamten Entlastungen für den Grundeigentümer können bei
einer Annahme der Kommissionsanträge mit rund 8,5 Mio.
Franken pro Jahr beziffert werden.
In der Kommission wurde auch diskutiert, die Anträge zu
den §§ 8 und 23 nur als Prüfungsanträge zu stellen. Da die
Auswirkungen der beiden Anträge aber abschätzbar sind,
wurde einem solchen Vorgehen nicht zugestimmt. Die
Frage, was unter den Begriff "Umstrukturierungen von
Unternehmen" fällt, wurde in der Kommission aufgeworfen.
Für die Praxis ist es wichtig, dass dieser Begriff breit
definiert ist und dass es eine Entscheidungsinstanz gibt. Der
Regierungsrat hat sich in der Kommission bereit erklärt, den
diesbezüglichen Sachverhalt im Rahmen der Botschaft zur
3066
Liechti-Wagner Alice, CVP, Wölflinswil: Das eidgenössische
Fusionsgesetz
verbietet
den
Kantonen,
bei
Unternehmensumstrukturierungen Handänderungssteuern zu
verlangen. Der Aargau darf somit keine Gemengsteuern
mehr verlangen, sondern nur kostendeckende Gebühren.
Darum ist diese Gesetzesanpassung gefordert bzw. die
Gebühr in einem Dekret festzulegen. Der Regierungsrat wird
dies auf die zweite Lesung vorlegen. Die Festlegung der
Gebühren soll transparent und in allen Regionen des Aargaus
gleich gehandhabt werden. Zurzeit stehen Einnahmeausfälle
von 200’000 Franken zur Diskussion, zu Einnahmen von 45
Mio. Franken. Das ist absolut verkraftbar. Wir erwarten im
Gegenzug zur Einführung des GRUNAG nämlich nochmals
eine Reduktion der Aufwendungen. Das muss, wie von
Herrn Regierungsrat Wernli bereits versprochen, zu jenem
Zeitpunkt genau überprüft werden. Die CVP unterstützt
daher die Aufhebung des § 22 und damit das
Kostendeckungsprinzip. In den nächsten Jahren werden viele
Betriebe umstrukturieren müssen. Insbesondere bei vielen
KMU stehen Nachfolgeregelungen an, die meist noch nicht
eingefädelt sind und entsprechende Umstrukturierungen
nach sich ziehen werden. Hier gilt es zu unterstützen. Im
Kantonsvergleich verlangt der Aargau für Handänderungen
von Grundstücken und für Eintragungen von Grundpfänden
in Bezug auf vertragliche Grundpfandrechte relativ tiefe
Ansätze. Trotzdem kann eine Senkung ins Auge gefasst
werden. Vor einigen Jahren wurden die Gebühren bei
schlechter Finanzlage des Kantons angehoben. Dies ist heute
nicht mehr gerechtfertigt.
Die CVP hat die Sachlage diskutiert und dankt für das
Nachliefern der entsprechenden Berechnungen. Aufgrund
der Analysen der Situation gemäss den Anträgen in der
Kommission sind wir der Ansicht, die Senkung der
Gebühren bereits in der ersten Lesung vertreten und die
Senkung der Einnahmen von 6 bzw. 2,5 Mio. Franken
verkraften zu können.
Egli Dieter, SP, Windisch: Die SP-Fraktion tritt auf die vom
Regierungsrat vorgeschlagene Teilrevision ein, die eine
Anpassung an das eidgenössische Fusionsgesetz von 2004
darstellt. Das eidgenössische Gesetz schreibt den Kantonen
vor,
bei
Unternehmensumstrukturierungen
keine
Handänderungssteuer für Grundstücke, sondern nur noch
kostendeckende Gebühren zu erheben. Aufgrund dieser
Anpassungen ist für uns Eintreten unbestritten.
Die Streichung des § 22 aus dem Gesetz über die
Grundbuchabgaben
und
die
Überführung
der
Gebührenregelungen
in
das
Dekret
über
die
Grundbuchgebühren macht unseres Erachtens Sinn.
Insbesondere begrüssen wir, dass eine sorgfältige Abklärung
bei allen Grundbuchämtern erfolgte. Im Sinn des
Äquivalenzprinzips wurde ein Durchschnitt der erhobenen
Daten ermittelt und diese Gebühr soll künftig kantonal
Anwendung finden sowie kostendeckend anfallen. Die
geschätzten Mindereinnahmen von jährlich 200’000 Franken
Art. 1478
entsprechen 0,4% der Grundbuchabgaben von 45 Mio.
Franken und erscheinen uns ebenfalls vertretbar.
Ich nehme die Detailberatung vorweg. Wir stehen den
Änderungen von § 8 Abs. 1 und von § 23 lit. a sicher
ablehnend gegenüber, solange wir dazu nicht eine Strategie
des Regierungsrats vorgelegt bekommen. Die Anträge der
Kommission kommen einer weiteren Steuersenkung gleich,
da daraus Einnahmenausfälle von ca. 8,5 Mio. Franken
entstehen. Ohne die regierungsrätliche Strategie erfahren zu
haben, sind wir von der SP-Fraktion nicht bereit zusätzlich
zu den Ausfällen, die die Steuergesetzrevision und die
Senkung des Staatssteuerfusses bewirken, weitere
Mindereinnahmen zu akzeptieren. Insbesondere sind wir
nicht bereit, auf diese beiden Anträge einzugehen, weil sie
kurzfristig gestellt worden sind und man keine Zeit hatte, auf
die Thematik einzugehen.
In dieser Situation hat der Regierungsrat aus unserer Sicht
richtig reagiert, indem er bereit ist, diese beiden Anträge als
Prüfungsanträge entgegenzunehmen. Das ist das richtige
Vorgehen. Wir sind nicht bereit, auf diese Zwängerei und
diese Anträge, die unvorbereitet in der Kommission gestellt
worden sind, einzugehen. Wir sind inhaltlich nicht damit
einverstanden und können das Vorgehen nicht tolerieren.
Falls die beiden Anträge angenommen würden, würde die
SP-Fraktion grossmehrheitlich gegen diese Revision
stimmen. In diesem Sinne bitte ich Sie, Vorsicht walten zu
lassen. Wir sind in der 1. Beratung dieser Revision. Für uns
ist es richtig, diese Anträge als Prüfungsanträge
entgegenzunehmen und sich Zeit bis zur 2. Beratung zu
lassen, um alle nötigen Informationen einzuholen, die
Situation zu diskutieren und vom Regierungsrat eine
Strategie zu erfahren, wie mit diesen Gebühren umgegangen
werden soll, speziell im Hinblick auf die Einführung von
GRUNAG. Dazu wird der Herr Regierungsrat sicher noch
etwas sagen. Wir sind für Eintreten, werden uns aber die
Voten der Detailberatung ganz genau anhören und allenfalls
die Teilrevision ablehnen.
Hochuli Susanne, Grüne, Reitnau: Die zu beratenden
Vorlage ist unbestritten, da das kantonale Recht an das
eidgenössische Fusionsgesetz angepasst werden muss. Die
Grünen treten darauf ein. Ebenfalls unterstützen die Grünen
die in der Kommission gestellten Anträge, bei
Handänderungen an Grundstücken die Abgabe um 1‰ auf
4‰ der Kauf- oder Übernahmesumme zu senken, sowie die
Abgaben für die vertraglichen Grundpfandrechte um 0.5‰
auf 1.5‰ zu senken. Wir gehen davon aus, dass es nicht
nötig ist, die beiden Anträge als Prüfungsanträge für die
zweite Beratung zu überweisen. Der Ertragsausfall von ca.
8,5 Mio. Franken ist bekannt. Ebenfalls bekannt ist die
Meinung, dass Gebühren nur kostendeckend sein und nicht
Einnahmen für den Staat generieren sollten. Falls
überraschend neue Erkenntnisse aufgetaucht sein sollten,
bitten wir den Regierungsrat sie hier und jetzt auf den Tisch
zu legen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Moll-Reutercrona Andrea, FDP, Sins: Die FDP-Fraktion tritt
auf
die
Teilrevision
des
Gesetzes
über
die
Grundbuchabgaben ein. Wir sehen ein, dass mit der
Einführung des eidgenössischen Fusionsgesetzes den
Kantonen
verboten
wird,
für
grundbuchliche
Unternehmensumstrukturierungen Handänderungssteuern zu
verlangen. Ebenso ist die Erhebung von Gemengsteuern
nicht mehr erlaubt.
11. Dezember 2007
Die FDP begrüsst die dadurch entstandene Harmonisierung
sowie die Senkung der Abgaben. Dies sehen wir als Beitrag
zur Wirtschaftsförderung. Wir gehen davon aus, dass mit den
Einführungen des elektronischen Grundbuchs GRUNAG die
Abgaben noch einmal massiv reduziert werden können. Wir
von der FDP werden dies verfolgen und den Herrn
Regierungsrat bezüglich seiner Antworten beim Wort
nehmen, welche er in den Kommissionsberatungen auf
meine diesbezügliche Frage dem Zusammenhang zwischen
den Abgaben und GRUNAG gab.
Die Anträge der SVP zu § 8 Abs. 1 und § 23 lit. a werden
wir unterstützen. 1996 wurde die Handänderung an
Grundstücken von 3,5 auf 4‰ und 1999 von 4 auf ‰ erhöht.
Die Abgabe für die Eintragung von Grundpfändern wurde
vor nicht allzu langer Zeit von 1,5 auf 2‰ angehoben. Die
Grundbuchämter haben nun um ein Vielfaches grössere
Einnahmen als Ausgaben. Die vorgeschlagene Senkung der
Handänderungsgebühren an Grundstücken von 5 auf 4‰
und die Gebühren für die Eintragung von Grundpfändern
von 2 auf 1,5‰ unterstützt die FDP-Fraktion einstimmig. Sie
wird als weiteres Puzzleteil für einen attraktiven Wirtschaftsund Wohnstandort Kanton Aargau beitragen. Die FDPFraktion tritt einstimmig auf die Vorlage ein und unterstützt
die Anträge. Wir bitten Sie, dasselbe zu tun.
Hürzeler Alex, SVP, Oeschgen: Auch die SVP-Fraktion tritt
ohne Vorbehalte auf die uns vorgelegte Teilrevision über die
Grundbuchabgaben ein. Aufgrund der Tatsache, dass die
Führung des Grundbuchs seit Jahren jährliche Nettoerträge
von über 30 Mio. Franken in die Staatskasse abwirft, ist es
für die SVP-Fraktion völlig unbestritten und logisch, dass
unabhängig vom eidgenössischen Fusionsgesetz eine
Reduktion der Grundbuchabgaben ohnehin längst angebracht
ist. Es erstaunt allerdings nun, dass der Regierungsrat nur
das absolute Minimum einer Anpassung vorschlägt, also
lediglich, was vom Fusionsgesetz zwingend vorgegeben
wird. Die SVP hat deshalb in der vorberatenden Kommission
weitergehende Anträge gestellt, welchen mehrheitlich
zugestimmt wurde und welche die SVP-Fraktion auch hier
im Plenum vorbehaltlos unterstützen wird.
Dass der Regierungsrat diesen beiden beantragten und aus
unserer Sicht massvollen Abgabereduktionen in den §§ 8
und 23 nicht zustimmen kann, diese aber prüfen will,
erstaunt uns nochmals. Die Mindererträge von ca. 8,5 Mio.
Franken sind ja bereits bekannt und ausgewiesen. Werte SP
und werter Herr Innendirektor, was wollen Sie denn noch
prüfen? Es geht nicht um Motion oder Postulat, sondern es
geht um eine Gesetzesrevision in erster Beratung. Sollten
dem Regierungsrat auf die zweite Lesung völlig neue
Aspekte und/oder Zahlen vorliegen, dann könnten diese wie
üblich dannzumal wieder eingebracht werden. Nein, werter
Regierungsrat, bekennen Sie Farbe! Es gilt nur Ja oder Nein
auch für den Regierungsrat. Das Parlament hat Anrecht zu
erfahren, ob der Regierungsrat in erster Beratung
grundsätzlich
zustimmt
oder
nicht.
Mit
einem
Prüfungsantrag bliebe dies offen. Wenn der Regierungsrat
bzw. eines seiner Mitglieder sich im Zusammenhang mit der
Wachstumsinitiative ganz kürzlich wie folgt zitieren lässt:
"Das Zielpublikum von Zuzügern sollen insbesondere
Personen sein, welche sich langfristig im Kanton Aargau
niederlassen und in Grundeigentum investieren wollen", ja
dann müsste der Regierungsrat diesen Kommissionanträgen
doch zustimmen können! Oder etwa doch nicht? Ich frage
deshalb nochmals: Was will denn noch geprüft werden? Das
3067
11. Dezember 2007
Parlament wird hoffentlich eine klarere Haltung abgeben und
zusammen mit der SVP-Fraktion den ausgewogenen
Anträgen der Kommission zustimmen.
Regierungsrat Kurt Wernli, parteilos: Ich danke Ihnen, dass
Sie auf die Vorlage eintreten. Die Anpassung gemäss der
eidgenössischen Vorgabe ist völlig unbestritten. Deshalb
gehe ich darauf auch nicht mehr näher ein, sondern nur noch
auf die Frage der Senkung der Sätze in Bezug auf
Handänderungen usw.
Die Frage ist berechtigt: Soll man jetzt in der ersten Lesung
diese Senkung vornehmen, Ja oder Nein? Der Regierungsrat
kommt aus drei Gründen dazu, dass diese Frage näher zu
prüfen ist. Für eine Senkung des Promillesatzes gemäss
Antrag der Kommission sprechen nach heutigem
Kenntnisstand standortpolitische Faktoren, also die
Wirtschaftsförderung. Das ist richtig. Gegen eine mögliche
Senkung gemäss Antrag sprechen nach heutigem
Kenntnisstand folgende Gründe:
1. Der interkantonale Vergleich, den wir in der Zwischenzeit
präziser vornehmen konnten, zeigt an, dass sich kein
dringender standortpolitischer Handlungsbedarf ergibt. Nur
gerade die Kantone Zürich und Zug weisen geringfügig
tiefere Ansätze auf. Alle andern umliegenden Kantone haben
höhere Ansätze als der Kanton Aargau. Die Frage der
Anpassung der Promillesätze ist deshalb vertieft und
umfassend wirtschaftspolitisch zu prüfen, mit dem Blick auf
das ganze wirtschaftspolitische weitere Gedeihen. Die
beantragten Änderungen, das ist mehrfach gesagt worden,
hätten einen geschätzten Ertragsausfall von ca. 8,5 Mio.
Franken zur Folge. Ob das angesichts der bereits erfolgten
standortpolitischen Massnahmen - ich spreche auch vom
Steuergesetz - sinnvoll und angesichts der kantonalen
Aufgaben verkraftbar ist, ist auch im finanzpolitischen
Gesamtkontext und unter Einbezug der zu erfüllenden
Kantonsaufgaben zu überprüfen. Deshalb sind wir durchaus
bereit, das genauer anzuschauen. Für eine Überprüfung im
Gesamtüberblick spricht auch die im Zusammenhang
unabhängigen Abgaben eingereichte Interpellation von
Erwin Berger vom 13. November 2007.
2. Wenn wir eine Gesetzesrevision in Angriff nehmen, ist
bekanntlich jeweils eine Vernehmlassung durchzuführen.
Wir haben in der Vernehmlassung die Anpassung an die
eidgenössische Gesetzgebung vorgeschlagen. Das war auch
unbestritten. Die hier nun eingebrachten, von der
Kommission beantragten Punkte waren nicht Gegenstand der
Anhörung und deshalb konnten diese Punkte auch nicht in
die Vernehmlassung einbezogen werden. Deshalb ist jetzt
die Frage zur Vernehmlassung zu stellen: Wird denn eine
Vernehmlassung ernsthaft wahrgenommen - Ja oder Nein?
Ich denke, dass dies zumindest auch auf die zweite Lesung
hin zu berücksichtigen ist.
3. Bei einer Teilrevision ist jeweils auch das Prinzip der
Einheit der Materie zu berücksichtigen. Die Anpassungen an
das Fusionsgesetz ist der eine Punkt. Dies hat aber mit
Handänderungssenkung gar nichts tun. Es sind zwei
unterschiedliche Bereiche. Nun packt man beides in einer
Teilrevision zusammen und deshalb ist dieses Prinzip der
Einheit der Materie zumindest vom Gesetzgeber geritzt, weil
bei
allen
obligatorischen
und
fakultativen
Volksabstimmungen die Einheit der Materie zu
berücksichtigen ist. Ich gebe zu, das wird nicht immer sauber
eingehalten - auch seitens des Regierungsrats. Aber
zumindest ist auch diese Frage vertiefter anzuschauen.
3068
Art. 1478
Aus diesen drei Gründen, meine Damen und Herren, kommt
der Regierungsrat zur Überzeugung, dass man das jetzt nicht
in einem Schnellschussverfahren bereits in der ersten Lesung
verabschieden soll, sondern dass diese Punkte seriös
überprüft werden müssen und dementsprechend im Hinblick
auf die zweite Lesung dargestellt werden. Dann kann auch
der Zusammenhang mit GRUNAG nochmals einbezogen
werden und allenfalls kommen wir dann zu einer
differenzierten Lösung gegenüber dem jetzigen Antrag der
Kommission.
Haeny Urs, FDP, Oberwil-Lieli: Herr Regierungsrat, ich
anerkenne alle Ihre Argumente. Von mir aus können Sie
diese Prüfung noch durchführen und wir sind Ihnen auch
dankbar, wenn Sie in der 2. Lesung mit einer Vorlage
kommen, die noch tiefere Sätze hat. Aber bitte stimmen Sie
jetzt zu.
Vorsitzender: Eintreten ist unbestritten. Wir sind auf das
Geschäft eingetreten.
Detailberatung
Titel und I.
Zustimmung
§ 8 Abs.1
Knecht Hansjörg, SVP, Leibstadt, Präsident der Kommission
für Volkswirtschaft und Abgaben VWA: Die Abgabe bei
Handänderungen an Grundstücken wurde aus fiskalischen
Gründen im Jahre 1996 von 3,5 auf 4‰ und im 1999 von 4
auf 5‰ erhöht. Die bisherigen Einnahmen bei
Handänderungen betragen rund 30 Mio. Franken. Zugunsten
der Standortattraktivität beschloss die Kommission mit 7 zu
2 Stimmen bei 2 Enthaltungen eine Senkung, dies auch
deshalb, weil umliegende Kantone die entsprechenden
Abgaben in den letzten Jahren ebenfalls reduziert haben. Die
Reduktion auf 4‰ ergibt einen Ertragsausfall von 6 Mio.
Franken. Die entsprechenden Angaben lagen der
Kommission vor. Die Angaben wurden geliefert, damit die
Kommission fundiert dokumentiert war und sich nachher
auch entsprechend zu den Anträgen äussern und abstimmen
konnte.
Regierungsrat Kurt Wernli, parteilos: Ich habe lediglich eine
kleine Korrektur zur Aussage des Kommissionspräsidenten,
der gesagt hat, dass die umliegenden Kantone die Sätze
gesenkt hätten. Das stimmt nur bedingt für den Kanton Zug.
Ich habe es bereits bei meinem Eintretensvotum gesagt, nur
Zürich und Zug haben tiefere Sätze als der Kanton Aargau.
Es sind bescheiden tiefere Sätze. So hat der Kanton Zürich
bei der Handänderung 0,25% und Zug 0,4% und wir haben
0,5%. Zug war der einzige Kanton der seinen Satz gesenkt
hat. Die übrigen Kantone haben höhere Sätze als der Kanton
Aargau bspw. Bern 1,8%, Luzern 1,7%, Basel-Land 2,5%
und Basel-Stadt 3,1%. Sie sehen, da besteht wirklich ein
Unterschied und wir stehen bei den Sätzen immer noch
dritter Stelle. Nach Zürich und Zug kommt der Aargau mit
einem Satz von 0,5%. Ich wollte diese Zahlen doch noch
bekräftigt wissen.
Schweizer Annalise, parteilos, Zufikon: Zur ganzheitliche
Art. 1478
11. Dezember 2007
Betrachtungsweise in Bezug auf die Finanzen: Zürich und
Zug haben einen tieferen Satz. Darf ich Sie darauf
hinweisen, dass Zürich einen Finanzkraftindex von 147, Zug
von 224 und Aargau von 108 hat. Also bitte vergleichen Sie,
bevor Sie immer wieder senken, senken, senken.
Vorsitzender: Der Regierungsrat hält an seinem
ursprünglichen Antrag fest, respektive er wäre bereit, den
Antrag
der
Kommission
als
Prüfungsantrag
entgegenzunehmen.
Abstimmung:
Die Fassung der Kommission obsiegt mit 98 gegen
23 Stimmen.
Titel nach § 21, § 22
Zustimmung zur Aufhebung
§ 23 lit. a
Knecht Hansjörg, SVP, Leibstadt: Die Abgabe für die
Eintragung von Grundpfändern in Bezug auf vertragliche
Grundpfandrechte wurde ebenfalls im Jahre 1996 von 1,5
auf 2‰ angehoben. Die bisherigen Einnahmen bei den
Grundpfandrechten betragen rund 10 Mio. Franken. Durch
die Reduktion auf 1,5‰ ergibt sich ein Ertragsausfall von
2,5 Mio. Franken. Der Kommissionsantrag wurde mit 7 zu
2 Stimmen bei 2 Enthaltungen beschlossen.
Vorsitzender: Der Regierungsrat hält an seinem
ursprünglichen Antrag fest, respektive er wäre bereit, den
Antrag
der
Kommission
als
Prüfungsantrag
entgegenzunehmen.
Abstimmung:
Die Fassung der Kommission obsiegt mit 96 gegen
25 Stimmen.
II., III., IV.
Zustimmung
Knecht Hansjörg, SVP, Leibstadt, Präsident der Kommission
für Volkswirtschaft und Abgaben: Dem Antrag wurde mit 7
zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen zugestimmt.
Gesamtabstimmung:
Der Entwurf für die Änderung des Gesetzes über die
Grundbuchabgaben wird, wie aus den Beratungen
hervorgegangen, in 1. Beratung mit 97 gegen 24 Stimmen
zum Beschluss erhoben.
Name
Abbt-Mock
Vorname
Alexandra
Christina
Ackermann
Adrian
Agustoni
Roland
Alder
Rolf
Amacher Dzung Ruth
Wohnort
Islisberg
Abstimmung
Ja
Kaisten
Magden
Brugg AG
Wettingen
Ja
Nein
Ja
Nein
AndermattBürgler
BachmannSteiner
Bader Biland
Benker-Rohr
Berger
Bhend
Bialek
Biffiger
Binder
Breitschmid
Brunner
Bryner
Astrid
Lengnau
Nein
Regula
Magden
Ja
Sybille
Doris
Erwin
Martin
Roland
Gregor
Andreas
Manfred
Andreas
Peter
Nein
Nein
Ja
Ja
Ja
Ja
Abwesend
Ja
Ja
Nein
BrünisholzKämpfer
Burgener Brogli
Burgherr-Leu
Burkart
Böni
Bühler
Lothar
Tägerig
Möhlin
Boswil
Oftringen
Buchs AG
Berikon
Baden
Bremgarten
Oberentfelden
MörikenWildegg
Zofingen
Gipf-Oberfrick
Wiliberg
Baden
Möhlin
Stein
Nein
Ja
Ja
Ja
Ja
Beinwil
(Freiamt)
Nussbaumen
Baden
Tegerfelden
Zofingen
Seon
Seon
Ja
Bütler
Elisabeth
Thomas
Thierry
Fredy
Hans
Ulrich
Lukas
Chopard-Acklin Max
Deppeler-Lang
Dubach
Dössegger
DösseggerHeuberger
Egli
Eliassen Vecko
Emmenegger
Favre-Bitter
Feri
FischerTaeschler
Flury
Flückiger-Bäni
Forrer
Frei
Fricker
Fricker
Friker-Kaspar
Frunz
Fuchs-Holliger
Furer
Füglistaller
Gautschy
Gebhard-Schöni
Giezendanner
Glarner
Groux
Guignard
Haeny
Haller
Heller
Walter
Manfred
Hans
Irène
Dieter
Eva
Nein
b. Nein
Ja
Nein
Ja
Ja
Windisch
Nussbaumen
b.Baden
Kurt
Baden
Bernadette Wallbach
Yvonne
Wettingen
Doris
Seengen
Nein
Ja
Oliver
Sylvia
Walter
Cécile
Jonas
Roger
Vreni
Eugen
Udo
Pascal
Lieni
Renate
Esther
Ja
Abwesend
Ja
Nein
Abwesend
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Abwesend
Ja
Abwesend
Lenzburg
Schöftland
Oberkulm
Gebenstorf
Baden
Oberhof
Oberentfelden
Obersiggenthal
Oberentfelden
Staufen
Rudolfstetten
Gontenschwil
MörikenWildegg
Benjamin Rothrist
Andreas Oberwil-Lieli
Rosmarie Berikon
Marcel
Aarau
Urs
Oberwil-Lieli
Christine Reinach
Daniel
Erlinsbach
Abwesend
Ja
Abwesend
Ja
Ja
Ja
Nein
Ja
Ja
Nein
Ja
3069
11. Dezember 2007
Hochuli
Hochuli
Hofer
Hoffmann
Hollinger
Hunn
HuonderAschwanden
Härri
Hürzeler
Hürzeler
Jean-Richard
Jost
Kerr Rüesch
Keusch
Killer-Hodel
Klöti
Knecht
Kohler
LehmannWälchli
Leimbacher
Leitch-Frey
Lepori-Scherrer
Leuenberger
Leuenberger
Liechti-Wagner
Läng
Lüpold
Lüscher
Lüscher
Markwalder
MattenbergerSchmitter
Meier Doka
Mettler
Miloni
MollReutercrona
Morach
Moser
Müller
Müller-Killer
NadlerDebrunner
Nebel
Nussbaumer
Marty
Ochsner
Plüss-Mathys
Rhiner
Richner
3070
Art. 1478
Heinrich
Susanne
Liliane
Brigitte
Franz
Jörg
Trudi
Aarau
Reitnau
Zofingen
Küttigen
Brugg
Riniken
Egliswil
Ja
Ja
Abwesend
Abwesend
Ja
Ja
Ja
Max
Alex
Bernhard
Peter
Rudolf
Katharina
Linus
Hans
Rainer
Ernst
Hansjörg
Ueli
Regina
Birrwil
Oeschgen
Schöftland
Aarau
Villmergen
Aarau
Villmergen
Untersiggenthal
Auenstein
Ja
Ja
Nein
Nein
Ja
Nein
Ja
Abwesend
Ja
Leibstadt
Baden
Reitnau
Ja
Ja
Ja
Markus
Thomas
Theres
Beat
Urs
Alice
Max
Villigen
Wohlen
Berikon
Schöftland
Widen
Wölflinswil
Nussbaumen
b.Baden
Thomas
MörikenWildegg
Brunette Magden
Rudolf
Laufenburg
Walter
Würenlos
Marianna Birr
Abwesend
Nein
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Nicole
Hansruedi
Reto
Andrea
Baden
Dürrenäsch
Hausen AG
Fenkrieden
Ja
Ja
Ja
Ja
Annerose
Ernst
Pia
Erika
Kathrin
Obersiggenthal
Würenlos
Wettingen
Lengnau
Lenzburg
Ja
Ja
Abwesend
Ja
Nein
Franz
MarieLouise
Bettina
Richard
Robert
Sämi
Bad Zurzach
Ja
Obersiggenthal Nein
Ja
Ja
Abwesend
Ja
Ja
Roth
Rüegger
RüetschiHartmann
Schibli
Schmid-Schmid
Schoch
Scholl
Scholl
SchreiberRebmann
Schuhmacher
Schweizer
Schöni
Senn
Soldati
Sommerhalder
Barbara
Kurt
Beat
Erlinsbach
Rothrist
Suhr
Nein
Ja
Ja
Erika
Heidi
Adrian
Bernhard
Herbert H.
Patricia
Wohlenschwil
Muri
Fislisbach
Möhlin
Zofingen
Wegenstetten
Ja
Nein
Ja
Ja
Ja
Abwesend
Peter
Annalise
Heinrich
Andreas
Emanuele
Martin
Ja
Nein
Ja
Ja
Nein
Ja
Spielmann
Stierli-Popp
Alois
Walter
Wettingen
Zufikon
Oftringen
Würenlingen
Staufen
SchmiedruedWalde
Aarburg
FischbachGöslikon
Muri
Wettingen
Muri
Windisch
Seengen
Bergdietikon
Unterentfelden
Sins
Killwangen
Rheinfelden
Kleindöttingen
Kleindöttingen
Würenlos
Spreitenbach
Küttigen
Rothrist
Aarau
Baden
Aarau
Strengelbach
LeuggernGippingen
Untersiggenthal
Abwesend
Ja
Ja
Abwesend
Ja
Ja
Ja
Ja
Abwesend
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Strebel
Herbert
Studer
Lilian
Stöckli-Ammann Milly
StüssiJürg
Lauterburg
Suter
Ruedi
Ungricht
Gusti
Unternährer
Beat
Villiger-Matter Andreas
Voser
Peter
Vulliamy
Daniel
Vögeli
Erich
Vögtli
Theo
Wanner
Maja
Weber
Guido
Wehrli-Löffel Peter
Wernli
Bernhard
Wertli
Otto
Wiederkehr
Kurt
Wittwer
Hansjörg
Wullschleger
Stephan
Wyss
Kurt
Zollinger-Keller Ursula
Abwesend
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Vorsitzender: Ich schliesse hiermit die Sitzung. Wir treffen
uns am 8. Januar wieder.
(Schluss der Sitzung um 15:06 Uhr)
Oberlunkhofen Abwesend
Lupfig
Ja
Zofingen
Ja
Auenstein
Ja
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