lokales@fuldaerzeitung - NABU Kreisverband Fulda

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Zum Artikel „Windkraft-Invest nicht ohne Risiko“
von Volker Nies am 9.3.13
Sehr geehrte Damen und Herren,
in genanntem Artikel wird vom Vorsitzenden des Vorstandes der Sparkasse Fulda auf
Investitionsrisiken bei Windkraftanlagen hingewiesen. Gleichzeitig wird ein Vorgang im
Vogelsbergkreis dargestellt, bei dem der NABU-Hessen in ein Genehmigungsverfahren für
Windkraftanlagen eingebunden war. Durch den Artikel wird der Eindruck erweckt, der
NABU würde sich seine Zustimmung zu WKA erkaufen lassen („Wegezoll für Windräder“).
Durch die Hauptverbreitung der FZ im Landkreis Fulda werden Mitglieder des NABU im
Kreis Fulda nun oft auf diesen Vorgang angesprochen, ohne an diesem Verfahren beteiligt
gewesen zu sein. Auch ich, als Kreisvorsitzender, bin mit diesem Vorgang nicht vertraut. Ich
gebe Ihnen hiermit jedoch die Darstellung des NABU-Landesverbandes zur Kenntnis. Diese
ist bereits am 22.2.13 als PM erschienen und halte ich für nachvollziehbar. Vor dem
Hintergrund dieser Darstellung ist mir der Artikel in der FZ nicht verständlich, erscheint sehr
einseitig und gibt an keiner Stelle die Position des NABU wieder.
Ich bitte Sie, im Sinne einer sachgerechten darstellung, auch diese Position nachzuvollziehen
und gebe einen Auszug aus der gennten PM wieder:
„ Vogelsberg: Das Verfahren im Vogelsberg lief so: Zwei Windkraftbetreiber
wollten in einem Gebiet im Vogelsberg, das laut Regionalplan als Korridor für
Zugvögel frei von Windkraft bleiben sollte, einen Windpark bauen und beantragten
dafür in einem sog. „Abweichverfahren“ eine Baugenehmigung. Der NABU Hessen
machte gleich klar, dass er gegen eine solche Genehmigung klagen würde. Der
Windpark wurde dennoch vom RP genehmigt. Daraufhin erhob der NABU Hessen
Klage. Trotz des rechtlichen Risikos errichteten die Windkraftbetreiber die Anlagen
in einem laufenden Verfahren (ein vernünftiger Bauherr hätte das Verfahren
abgewartet). Das Verwaltungsgericht in Gießen gab den Betreibern in erster
Instanz Recht. In zweiter Instanz hob der VGH in Kassel den Beschluss auf und
entschied im Sinne des NABU Hessen. Daraufhin mussten fünf Windkraftanlagen
still gelegt werden.
Das war die rechtliche Ausgangsituation für Mediations-Gespräche zwischen dem
NABU Hessen und den Windkraftbetreibern. Die erste vom NABU vorgeschlagene
Lösung, die Anlagen ab- und in etwa 1 Km Entfernung wieder aufzubauen, fand
aus Kostengründen keine Akzeptanz bei der Windbauern. Da der NABU Hessen
die Energiewende für notwendig hält und für den naturverträglichen Ausbau der
Windenergie eintritt (Positionspapier:
http://hessen.nabu.de/naturschutz/energie/windkraft), konnte er sich für eine
Lösung erwärmen, bei der auf der einen Seite die bestehenden Anlagen nicht
wieder abgebaut werden müssen und auf der anderen Seite Verbesserungen für
den Schutz der biologischen Vielfalt in der Region vorgenommen werden. So kam
es am ENDE eines langen Rechtsprozesses zur Gründung des Naturschutzfonds.
Das Gericht hatte den Lösungsweg einer Einigung auch eindringlich empfohlen.
Die Schilderung des Falles zeigt, dass der Vorwurf „Spende oder Klage“ jeder
Grundlage entbehrt und mit der Wirklichkeit des Verfahrens nicht in Einklang zu
bringen ist.
Bad Endbach: Beim Verfahren in Bad Endbach ging es darum, in einem Windpark
Verbesserungen für den Schutz des Rotmilans zu erreichen. Die Einigung mit der
Gemeinde (auch hier wieder in einem laufenden Verfahren und nicht als
„Klageandrohung gegen Spende“) führte zu dem, was der NABU mit der Klage von
Anfang an erreichen wollte: Das mittlere der fünf geplanten Windräder im Wald
wird verschoben, um einen Korridor für Rotmilan und Schwarzstorch frei zu halten
und einen wertvollen Altbuchenbestand nicht zu roden (wird im Artikel leider nicht
erwähnt). Zudem werden zwei alte kleine Windräder in der Feldflur abgebaut, eine
Freileitung in den Boden verlegt und ein Nahrungsbiotop optimiert. Dazu kommt
dann der 2 Hektar große Wald in der Feldflur, in dem ein Rotmilan seinen Horst
eingerichtet hat. Hier war die Überlegung, den Horststandort dauerhaft zu sichern
(unabhängig von politischen Veränderungen in der Gemeinde), was durch eine
Übertragung an die NABU-Stiftung Hessisches Naturerbe am einfachsten möglich
ist. Einen monetären Vorteil bringt das dem NABU nicht, weil das Gebiet als
Naturwaldfläche entwickelt und einfach sich selbst überlassen wird. Der NABU
kommt damit seinen gesellschaftlichen Auftrag nach, Refugien der biologischen
Vielfalt dauerhaft zu sichern.
Fazit: Der NABU Hessen ist kein „Wegelagerer“, der irgendwelchen Profit aus
Planungs- und Genehmigungsfehlern der Behörden ziehen will. Unser Ziel ist es,
die Energiewende zu fördern und dabei gleichzeitig den Schutz der biologischen
Vielfalt nicht aus den Augen zu verlieren.“
Mit freundlichen Grüßen!
Volker Strauch / 13.03.2013
Vorsitzender NABU-Kreisverband Fulda
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