republique francaise - Europäische Kommission

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1. ------IND- 2014 0652 F-- DE- ------ 20150112 --- --- PROJET
FRANZÖSISCHE REPUBLIK
Ministerium für Wirtschaft, Industrie
und Digitales
Entwurf eines Erlasses vom [ ]
zur Änderung des Erlasses vom 19. Oktober 2006 über die Verwendung von
Verarbeitungshilfsstoffen bei der Herstellung bestimmter Lebensmittel
NOR-Nr.:
Der Minister für Wirtschaft, Industrie und Digitales, die Ministerin für Soziales,
Gesundheit und Frauenrechte, der Minister für Landwirtschaft, Ernährung und
Forstwirtschaft, Regierungssprecher, und die für Handel, Handwerk, Verbraucherschutz,
Sozial- und Solidarwirtschaft zuständige Staatssekretärin,
gestützt auf die geänderte Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 22. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und
technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft in
Verbindung mit der an die Europäische Kommission übermittelten Notifizierung Nr. [...] vom
[...];
gestützt auf das Verbraucherschutzgesetz, insbesondere Artikel L 214-1;
gestützt auf den Erlass Nr. 2011-509 vom 10. Mai 2011 zur Festlegung von Bedingungen
für die Zulassung und Verwendung von Verarbeitungshilfsstoffen, die bei der Herstellung von
für den menschlichen Verzehr bestimmten Lebensmitteln eingesetzt werden, insbesondere
Artikel 5;
gestützt auf den Erlass vom 19. Oktober 2006 über die
Verarbeitungshilfsstoffen bei der Herstellung bestimmter Lebensmittel;
Verwendung
von
gestützt auf die Stellungnahme der nationalen Behörde für Lebensmittel-, Umwelt- und
Arbeitssicherheit vom 17. Dezember 2014;
erlassen das Folgende:
Artikel 1
Anhang I des oben genannten Erlasses vom 19. Oktober 2006 wird gemäß den Bestimmungen
des Anhangs des vorliegenden Erlasses geändert.
Artikel 2
Der Generaldirektor für Unternehmen, der Generaldirektor für Gesundheit, der Generaldirektor
für Ernährung sowie die Generaldirektorin für Wettbewerb, Verbraucherfragen und
Betrugsbekämpfung sind beauftragt, in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich für die
Durchführung des vorliegenden Erlasses zu sorgen, der im Amtsblatt der Französischen Republik
veröffentlicht wird.
Datum: [ ].
Der Minister für Wirtschaft, Industrie und Digitales,
Im Auftrag des Ministers,
Die Ministerin für Soziales, Gesundheit und Frauenrechte,
Im Auftrag der Ministerin,
Der Minister für Landwirtschaft, Ernährung und Forstwirtschaft,
Regierungssprecher,
Im Auftrag des Ministers,
Die Staatssekretärin für Handel, Handwerk, Verbrauch und
soziale und solidarische Wirtschaft,
Im Auftrag der Staatssekretärin,
ANHANG
1. Die folgenden Bestimmungen werden Anhang I-A des oben genannten Erlasses vom 19. Oktober 2006 hinzugefügt:
Verarbeitungshilfsstoffe
Durch Natron stabilisierte
Natriumborhydridlösung (12 % m/m).
Kaliumpermanganatlösung (98,5 %)
Kategorie des
Verarbeitungsh
ilfsstoffes
Andere
Hilfsstoffe
Andere
Hilfsstoffe
Lebensmittel
Verwendungsbedingungen/Fun
ktion
Ethylalkohol
landwirtschaftlichen
Ursprungs
Mit einem
Natriumborhydridgehalt von
maximal 5 g pro hL Alkohol als
Reduktionsmittel flüchtiger
Verbindungen, die für
organoleptische Ausfälle
verantwortlich sind
Ethylalkohol
landwirtschaftlichen
Ursprungs
Mit einem
Kaliumpermanganatgehalt von
maximal 5 g pro hL Alkohol als
Oxidationsmittel flüchtiger
Verbindungen, die für
organoleptische Ausfälle
verantwortlich sind
Maximaler
Restgehalt
Technisch
unvermeidbarer
Restgehalt
Technisch
unvermeidbarer
Restgehalt
2. Die folgenden Bestimmungen werden Anhang I-C der oben genannten Verordnung vom 19. Oktober 2006 hinzugefügt:
3
Verarbeitungshilfsstoffe
Alpha-Amylase aus einem genetisch
veränderten Stamm von Bacillus
licheniformis (AV), Träger des
kodierenden Gens für die AlphaAmylase aus Bacillus licheniformis.
Kategorie des
Verarbeitungshilfsstoffes
Lebensmittel
Verwendungsbedingungen/Funktion
Maximaler
Restgehalt
Enzyme.
Stärkegewinnung,
Hydrolyse von 1,4-alphaHerstellung von
glycosidischen Bindungen von
Glucosesirup.
Polysacchariden.
Alkoholindustrie.
Technisch
unvermeidbarer
Gehalt.
Alpha-Amylase aus einem genetisch
veränderten Stamm von Aspergillus
niger (MC) mit dem kodierenden Gen Enzyme.
für die Alpha-Amylase von Rhizomucor
pusillus.
Stärkegewinnung,
Hydrolyse von 1,4-alphaHerstellung von
glycosidischen Bindungen von
Glucosesirup.
Polysacchariden.
Alkoholindustrie.
Technisch
unvermeidbarer
Gehalt.
Amyloglucosidase (oder Glucoamylase) Enzyme.
aus einem genetisch veränderten Stamm
von Aspergillus niger (BF) mit dem
kodierenden Gen für Amyloglucosidase
aus Penicillium oxalicum.
Stärkegewinnung, Hydrolyse von 1,4-alphaHerstellung von glycosidischen Bindungen von
Glucosesirup.
Polysacchariden.
Brauerei.
Alkoholindustrie.
Technisch
unvermeidbarer
Gehalt.
Brotwaren (mit
Ausnahme von
traditionellem
französischen
Brot) und
spezielle
Brotwaren,
Keksgebäck,
Frühstücksgebäck
und
Feinbackwaren
4
Dextranase aus einem nicht genetisch
veränderten Stamm von Chaetomium
erraticum (3Z).
Enzyme.
Zuckerindustrie.
Hydrolyse der Alpha-1,6-Bindungen
von Dextranen.
Technisch
unvermeidbarer
Gehalt.
3. Die folgenden Bestimmungen ersetzen die Bestimmungen zur Asparaginase von Aspergillus oryzae und zur Xylanase von Aspergillus oryzae
(FB) in Anhang I-C des oben genannten Erlasses vom 19. Oktober 2006:
Verarbeitungshilfsstoffe
Kategorie des
Lebensmittel
Verarbeitungshilfsstoffes
Asparaginase aus einem genetisch
Enzyme.
Getreideerzeugnisse
veränderten Stamm von Aspergillus
(mit Ausnahme von
oryzae (SP oder pCaHj62/BECh2)
traditionellem
mit dem kodierenden Gen für die
französischem Brot)
Asparaginase von Aspergillus oryzae.
einschließlich
Frühstückscerealien,
frittierte Produkte
auf Kartoffelbasis,
Hefeextrakte.
Verwendungsbedingungen/Funktion
Verwendung zur Zubereitung von
Lebensmitteln, die L-Asparagin und
Kohlenhydrate enthalten und bei
Temperaturen über 120 °C gekocht
werden, um den Gehalt an LAsparagin zu reduzieren
(Hauptverursacher der
Acrylamidbildung).
Maximaler
Restgehalt
Technisch
unvermeidbarer
Gehalt.
Vorbehandlung von
grünen
Kaffeebohnen.
5
Brauerei.
Xylanase aus einem genetisch
veränderten Stamm von Aspergillus
oryzae (FB), der Träger eines Gens
Enzyme.
ist, das eine Xylanase von Aspergillus
aculeatus kodiert.
Brotwaren (mit
Ausnahme von
traditionellem
französischem Brot) Hydrolyse der osidischen Bindungen
und spezielle
von Hemicellulosen.
Brotwaren,
Keksgebäck,
Frühstücksgebäck,
Kleingebäck und
Feinbackwaren.
Technisch
unvermeidbarer
Restgehalt.
6
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