2. Sitzung - beim Kanton Aargau

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Art. 14
27. Mai 1997
2. Sitzung
27. Mai 1997, 09.30Uhr
Vorsitzender:
Dr. Andreas Brunner, Oberentfelden
Protokollführer:
Marc Pfirter, Staatsschreiber
Tonaufnahme/Redaktion:
Norbert Schüler
Präsenz:
Anwesend 188 Mitglieder
Abwesend mit Entschuldigung 10 Mitgliedern, ohne Entschuldigung 2 Mitglieder
Entschuldigt abwesend: Dr. Andreas Binder, Baden; Walter Böhlen, Niederrohrdorf;
Dr. Daniel Heller, Aarau; Hans-Rudolf Hochuli, Reitnau; Daniel Knecht, Windisch; Katrin
Kuhn, Wohlen; Walter Lienhard, Buchs; Judith Meier, Schneisingen; Martin Troller,
Münchwilen; Susanne Weiersmüller-Scheuzger, Rohr
Unentschuldigt abwesend: Kurt Fischer, Zurzach; Dieter Märki, Mandach
Protokoll:
Die Protokolle der 191. - 201. und der 1. Sitzung sind vom Büro genehmigt.
Vorsitzender: Ich begrüsse Sie sehr herzlich zur 2. Sitzung
der laufenden Legislaturperiode.
14
Eröffnungsansprache
von
Grossratspräsident
Dr. Andreas Brunner, Oberentfelden
Dr. Andreas Brunner, Oberentfelden: Die Sitten und
Gebräuche bei Beginn einer Legislaturperiode wollen es so,
dass Sie innerhalb kürzester Zeit zweimal in den Genuss
kommen, einer Eröffnungsansprache zuhören zu können.
Vor vier Wochen hat der Alterspräsident, einer schönen
alten Tradition folgend, die Legislatur eröffnet und die erste
Sitzung geleitet. Er hat Sie aus seinem profunden
Erfahrungsschatz ins Wesen und Leben des Parlamentariers
und der Parlamentarierin eingeführt. Sie haben mich an
ebenderselben Sitzung zu Ihrem Vorsitzenden gewählt,
wofür ich Ihnen an dieser Stelle meinen ganz herzlichen
Dank aussprechen möchte. Es wird mir eine ebenso grosse
Ehre wie Verpflichtung sein, den Grossen Rat bis zum
31. März 1998 zu leiten und mit dem gebührenden Respekt
nach aussen zu vertreten.
Heute beginnt die eigentliche Ratsarbeit im Plenum. In den
Kommissionen haben Sie ja bereits erste politische Luft
geschnuppert. Auch das ist eine Eigenart einer neuen
Legislatur. Zuerst müssen sich die Kommissionen nach ihrer
Wahl konstituieren und ihre Arbeit aufnehmen. Da es ja der
Ehrgeiz eines jeden abtretenden Ratspräsidenten ist,
möglichst alle noch hängigen Geschäfte der Entscheidung
zuzuführen, bleibt dem neuen Parlament eine gewisse
Wartezeit, um wirklich auf Touren zu kommen. Aber ich
kann Sie versichern, dass wir bald mit der üblichen
Frequenz tagen werden. Verschiedene wichtige Geschäfte
erwarten uns.
Am Wochenende des 2. März wurden Sie in den Grossrat
gewählt oder wiedergewählt. Diesen Tag werden Sie alle als
Freudentag in Ihrer Erinnerung behalten. Das ist recht und
gut so. Für mich selber fällt aber ein Wermutstropfen in den
Freudenbecher. Bei einer Stimmbeteiligung von wenig mehr
als 30 % sind wir also nur von jedem dritten
stimmberechtigten Kantonseinwohner oder jeder dritten
Kantonseinwohnerin gewählt worden. Diese Tatsache wiegt
schwer, wie mir scheint. Wer den Wahlkampf aktiv
mitbestritten hat, hat im Kontakt mit der Bevölkerung oft
bemerkt, dass eine gewisse Distanz zu den Politisierenden
besteht. Liegt das daran, dass wir uns zu wenig klar
ausdrücken, oder daran, dass die Politik zu kompliziert neudeutsch komplex - geworden ist? Unser auf Konkordanz
und Subsidiarität ausgerichtetes System setzt in der Tat eine
subtile Pflege unserer politischen Kultur voraus. Es ist daher
auch wirklich schwierig, den Leuten einsichtig zu machen,
welche Ebene - Gemeinde Kanton-Bund - für welches
Problem zuständig ist, oder dass einige Probleme in
unserem liberalen Staatsverständnis gar nicht vom Staat
einer Lösung zuzuführen sind, sondern von uns als
mündigen Bürgerinnen und Bürgern selbst zu lösen sind.
Wir spüren es ja selber bei der Ausführung unserer Arbeit,
wie klein unsere Ermessensspielräume sind. Bald reiben wir
uns mit der Bundesgesetzgebung (Eigenmietwert), bald
stolpern wir über die Gemeindeautonomie (Zonenpläne).
Von den verschlungenen Wegen der Finanzströme wollen
wir gar nicht sprechen. Hier ist es wie in unserem Jurakalk;
wer oben im milden Klima ein erspriessendes Manna regnen
lässt, stellt dreierlei fest: wo der Regen hingelangt, wird es
trotzdem bald wieder trocken, wobei bekannt ist, dass an
Trockenstandorten die schönsten Blumen gedeihen; weiter
wissen wir, dass sich das Wasser in unterirdischen Höhlen
und Seen lange zurückstaut und dass es letztlich dort zum
Vorschein kommt, wo es niemand erwartet hätte.
Ich meine, dass die Aufgabenentflechtung zwischen Bund,
Kanton und Gemeinde eine zentrale Herausforderung für
uns Politiker sein wird im Hinblick auf die
Wiederherstellung der Transparenz und zum Erreichen einer
gewissen Bürgernähe. Und zweitens bin ich der
Überzeugung, dass wir Grossrätinnen und Grossräte mit
Beharrlichkeit den Kontakt zur Bevölkerung und damit zur
Basis suchen müssen und mit Hingabe unsere Standpunkte
klar vertreten müssen. Dies nicht nur vor den Wahlen,
sondern als permanente Aufgabe. Dabei stellen wir bald
einmal fest, dass es ein gerüttelt Mass an Standfestigkeit
11
15. November 1994
braucht, um eine Meinung differenziert zu vertreten und
nicht einer sogenannt gängigen Meinung zu verfallen. Auch
dreihunderttausendmal gedruckt oder von einer halben
Million Zuschauerinnen und Zuschauern gehört wird, muss
diese Meinung nicht unbedingt die reine Wahrheit
darstellen. Wir müssen auch damit leben, dass die politische
Wahrheit etwas sehr Subjektives, etwas Interpretierbares ist.
Damit ergeht mein Wunsch an die Medien, mit der nötigen
Sachlichkeit und Differenziertheit an die Berichterstattung
heranzugehen.
Ich habe es schon erwähnt; der Wahltag war für Sie alle ein
Glückstag. Sie wurden vom Volk gewählt, als Grossrätinnen
und Grossräte hier in diesem Saal die Geschicke unseres
geliebten Kantons Aargau zu vertreten. Sie gehören
zusammen mit 199 Mitstreiterinnen und Mitstreitern zur
sogenannten politischen Elite. Sie wurden gewählt auf einer
Parteiliste. Wir bekennen uns alle zu einer politischen
Partei. Das ist gut so, denn nur so funktioniert unsere
Demokratie. Acht verschiedene Fraktionen werden hier in
diesem Saal in den nächsten vier Jahren die Klingen
kreuzen. Wir werden - so hoffe ich es wenigstens - Zeugen
von packenden Rededuellen und von leidenschaftlichen
Debatten werden. So muss Politik sein. Wir sind aber auch
gewählt worden, weil das Stimmvolk in uns Hoffnungen
setzt, die anstehenden Probleme mit Anstand zu lösen. Nach
der Diskussion, nach der Redeschlacht werden Lösungen
erwartet. Keine der acht Fraktionen kann eine Mehrheit für
sich alleine erreichen, rein rechnerisch gesehen braucht es
dazu mindestens drei. Das war in diesem Parlament schon
immer so. Um die Lösungen zu erarbeiten, wie es die
Bevölkerung von uns erwartet, brauchen wir also auch
Dialogbereitschaft. Es gehört zu den ganz schönen
Momenten im Leben einer Parlamentarierin oder eines
Parlamentariers,
wenn
Freundschaften
über
die
Fraktionsgrenzen hinweg dauerhaft zustande kommen.
Solche Freundschaften wurzeln vielfach in der
Gegensätzlichkeit der persönlichen Ansichten. Respekt vor
dem Mitparlamentarier ist also eine gefragte Tugend.
Politik soll die Kunst des Möglichen sein. Demnach
müssten wir Politikerinnen und Politiker das Unmögliche so
behandeln, als ob es möglich wäre, und in Schwierigkeiten
primär Möglichkeiten sehen. Nur die Sache, meine Damen
und Herren, die man aufgibt, ist verloren. Und wer immer
wieder aufgibt, und nur aufgeben will, der wird früher oder
später zur Selbstaufgabe kommen, als letzte Aufgabe seines
Tuns. Man darf gerade in der Politik das Messband nicht nur
um den Kopf legen, man muss es auch ums Herz legen und
herzhaft sein und handeln. Nicht weil sie schwer und
schwierig sind, wagen wir viele Dinge nicht zu tun. In
Wirklichkeit sind diese Dinge oft deshalb schwer und
schwierig, weil wir uns nicht an sie heranwagen. Was der
Römer Seneca einst festgestellt hat, wird rund 1200 Jahre
später von Dante bestätigt: "Der eine wartet, dass die Zeit
sich wandelt, der andre packt sie kräftig an und handelt".
Und so könnte denn eben unsere Geschichte zur Summe
dessen werden, was vermeidbar gewesen wäre.
Es genügt für den Politiker nicht, immer nur sein Bestes zu
tun. Er darf und soll auch einmal etwas Gutes tun. Und er
muss gelegentlich auch einmal das tun, was verlangt wird.
Und was verlangt wird, hört er im Volk und vom Volk.
Darum wünsche ich Ihnen allen, die Dinge nicht nur richtig
12
Art. 770
wenn
etwas
zu tun, sondern auch und vor allem die richtigen Dinge zu
tun. Das ist noch viel wichtiger als der vielzitierte "richtige
Schritt in die richtige Richtung", wie manche Politikerinnen
und Politiker ihre Vorstösse gerne selber bewerten. Wir
bekommen auch immer wieder den doch schon recht
abgegriffenen Begriff zu hören, dass wir alle im selben Boot
sitzen. Das stimmt zwar, aber man übersieht oft, dass in
diesem selbigen Boot die einen zwar kräftig rudern, viele
aber nur angeln. Es sind die gleichen, die in ihrem Egoismus
übersehen, dass die Welt nicht das Eigentum einer einzigen
Generation ist. Diese Erkenntnis sind wir unserer Jugend
schuldig. An solchen Parametern wird dereinst die Qualität
unseres Parlamentes gemessen werden und nicht an der
Anzahl der Vorstösse und an der Länge der Voten.
Wir werden immer wieder mit immateriellen Werten
konfrontiert werden. Von der Art und Weise, wie wir damit
umgehen werden, wird die Qualität unserer Arbeit in hohem
Masse abhängen und von der erwartungsvollen
Öffentlichkeit auch bewertet. Der Aargau lebt von
Randregionen und Minderheiten. Unsere Vielfalt wird
davon geprägt. Wir sind verpflichtet, vom Gesetz, aber auch
von der Moral her, uns für diese Gruppen einzusetzen.
Anderseits dürfen wir die Handlungsfähigkeit des Ganzen
nicht aus den Augen verlieren. Das ist die politische
Quadratur des Kreises, die uns aufgetragen ist.
Lassen Sie mich zum Schluss noch auf ein Ereignis zu
sprechen kommen, das in mein Amtsjahr als Ratspräsident
fällt. Es geht um die beiden Jubiläen 200 Jahre Helvetik und
150 Jahre Bundesstaat. Anlässlich der nächsten Bürositzung
vom 24. Juni wird sich die Ratsleitung über die geplanten
Aktivitäten ins Bild setzen lassen. Vor allem das
Jubiläumsjahr 1798 ist umstritten, da der Beginn der
Helvetik in unserem Kanton nicht in allen Teilen gleich
bewertet wird. Im Berner Aargau gilt sie als Ende der Berner
Herrschaft und wird daher als Befreiung empfunden. Die
Helvetik wird auch in den verschiedenen eidgenössischen
Kantonen erlebt; an vielen Orten ist das Jahr 1798 und
folgende mit Machtverlust, Hunger, Elend und Not
verbunden. Alle Empfindungen müssen hier einfliessen. Für
unseren Kanton in den heutigen Grenzen ist jenes Datum
aber
wegweisend
für
die
Aufnahme
in
die
Eidgenossenschaft 1803. Und als 1815 nach der Niederlage
Napoleons Europa neu gegliedert wurde, zeigte sich unser
junger Kanton bereits derart gefestigt, dass seine Einheit
gewahrt blieb. Der Aargau war darauf, vor allem nach 1830,
der Kanton, in welchem die Hinwendung zur
Eidgenossenschaft, der Wunsch nach einem festeren
gesamtschweizerischen Zusammenhalt am stärksten zum
Ausdruck kam. Das kommt auch darin zum Ausdruck, dass
der Eidgenössische Schützenverein, der Eidgenössische
Turnverein und der Eidgenössische Sängerverein in Aarau
gegründet wurden. Unter der massgeblichen Mitwirkung des
damaligen Landammanns Friedrich Frey-Herose wurde dann
1848,
nach
der
schmerzlichen
Erfahrung
des
Sonderbundkrieges,
die
erste
schweizerische
Bundesverfassung erarbeitet. Frey-Herose war auch von
1848-1866 im ersten Bundesratskollegium vertreten.
Aus dem Geschilderten versteht sich von selbst, dass dem
Kanton Aargau eine massgebliche Rolle bei der Gestaltung
2. Grossratsitzung vom 27. Mai 1997 (Vormittag) / 1. Entwurfexemplar vom 11. Juni 1997
der Feierlichkeiten im Jubiläumsjahr 1998 zukommt. So fällt
denn auch der Startschuss zur gesamtschweizerischen
Gedenkfeier am Samstag, den 17. Januar 1998, in Aarau
unter Beisein eines Teils des Bundesrates. Es wird davon
ausgegangen, dass Delegationen der freundeidgenössischen
Stände mit dabei sein werden.
Möge der Elan der damaligen Aargauerinnen und Aargauer
in unsere Zeit herüberstrahlen. Auch die heute zu lösenden
Probleme brauchen einen mutigen, entscheidungsfreudigen
und weitsichtigen Grossen Rat. Ich wünsche uns allen ein
erfahrungsreiches Amtsjahr und viel Freude bei der
Erfüllung Ihrer Aufgabe. (Beifall).
Personentransportfahrzeugen
Personenwagen".
15
Mitteilungen
Vorsitzender: Ich kann Ihnen mit grosser Freude
ankündigen, dass auf der Tribüne eine Delegation des
Bundeslandes Baden-Württemberg unter der Leitung des
Landtagspräsidenten Dr. Peter Straub sitzt. (Beifall)
Weiter darf ich Ihnen von zwei Geburtstagen Kenntnis
geben: Hans Gloor aus Suhr wurde am 29. April 54 Jahre alt
und Dr. Andreas Binder wurde am selben Tag 40 Jahre alt.
Am 7. April 1997 verstarb alt Grossrat Hans Zimmerli,
Rothrist. Der Verstorbene gehörte dem Grossen Rat von
1957 bis 1965 als Mitglied der SP-Fraktion an. Den
Angehörigen haben wir in Ihrem Namen das herzliche
Beileid ausgesprochen.
Des weiteren habe ich eine Fraktionsmitteilung der Grünen.
Das Fraktionspräsidium der Grünen hat gewechselt und
zwar von Frau Katrin Kuhn, Wohlen, zu Herrn Thomas
Bretscher, Zeiningen.
Mit Schreiben vom 8. April orientierte die Direktion der
Aargauischen Kantonalbank, dass der Bankrat an seiner
Sitzung vom 4. April Herrn Peter Steiner zum Direktor und
Mitglied der Geschäftsleitung per 15. April 1997 ernannte.
Mit seiner Wahl wird die vakante Stelle des Bereichsleiters
"Individualkunden" aus eigenen Reihen besetzt. Herr Steiner
ist seit 1990 bei der AKB tätig. Bis 1. April leitete er die
Anlageberatung des Sitzes Aarau, anschliessend führte er
erfolgreich den Sitz in Wohlen.
Am 14. April hat der Gemeinderat der Stadt
Laufenburg/Deutschland eine Resolution zum Bau eines
neuen Rheinüberganges in Laufenburg eingereicht. Der
Gemeinderat fordert mit allem Nachdruck und ohne weitere
Verzögerung, die für den Bau des neuen Rheinüberganges
tatsächlich und rechtlich notwendigen Voraussetzungen zu
schaffen, und unverzüglich, nach rechtskräftigem Abschluss
des Planungsverfahrens, alle notwendigen Schritte zu
veranlassen, damit die Baumassnahmen spätestens im Jahre
1998 begonnen und schnellst möglich durchgeführt werden
können. Wir nehmen von dieser Resolution Kenntnis und
leiten sie an den Regierungsrat zuhanden des
Baudepartementes weiter.
Regierungsrätliche Vernehmlassungen an Bundesbehörden
1. Vom 12. März 1997 an das Eidg. Departement des Innern
betreffend Landschaftskonzept Schweiz LKS.
2. Vom 26. März 1997 an das Eidg. Justiz- und
Polizeidepartement
betreffend
Verordnungsänderung
"berufsmässige
Führer
von
leichten
und
schweren
3. Vom 26. März 1997 an das Eidg. Justiz- und
Polizeidepartement
betreffend
Teilrevision
der
Verkehrsregelnverordnung
und
der
Signalisationsverordnung.
4. Vernehmlassung vom 1. April 1997 an das Eidg.
Departement des Innern betreffend Änderung der
Lärmschutzverordnung und der Verordnung über
strassenverkehrsbedingte
Massnahmen
gemäss
Luftreinhalte-Verordnung.
5. Vernehmlassung vom 30. April 1997 an das Eidg.
Departement des Innern betreffend Verordnung über die
Lenkungsabgaben auf flüchtigen organischen Verbindungen
und Verordnungen über die Lenkungsabgaben auf Heizöl
"Extraleicht" mit einem Schwefelgehalt von mehr als 0,1
Prozent.
6. Vernehmlassung vom 30. April 1997 an das Eidg.
Departement des Innern betreffend Verordnung über die
Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und
elektronischer Geräte (VREG).
7. Vernehmlassung vom 30. April 1997 an das Eidg. Justizund Polizeidepartement betreffend Vorentwurf zu einem
Bundesgesetz über den Gerichtsstand in Zivilsachen.
8. Vernehmlassung vom 30. April 1997 an das Eidg. Justizund Polizeidepartement betreffend Konzept des Bundes zur
Verbreitung des Rechts, dessen Zugänglichkeit über den
Informatikweg
(Konzeptstudie
Schweizerisches
Rechtsinformatiksystem).
9. Vernehmlassung vom 30. April 1997 an das Eidg.
Departement des Innern betreffend Revision des
Gewässerschutzgesetzes vom 24. Januar 1991.
10. Vernehmlassung vom 14. Mai 1997 an das Eidg.
Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement und an das
Eidg. Justiz- und Polizeidepartement betreffend 1997 des
Sachplanes Alp Transit.
Verwaltungsgerichtsbeschwerden gegen Beschlüsse des
Grossen Rates:
Neueingänge:
1. Beschwerde vom 21. April 1997 der Josef Koch AG,
Büttikon, gegen den Beschluss vom 11. März 1997 des
Grossen Rates betreffend Nutzungsplanung Kulturland der
Gemeinde Zufikon.
2. Beschwerde vom 21. April 1997 der Stadt/Land
Immobilien AG Zürich, der COB Verwaltung AG,
Bremgarten, und von Albin Fux, Widen, gegen den
Beschluss vom 11. März 1997 des Grossen Rates betreffend
Nutzungsplanung Kulturland der Gemeinde Zufikon.
Die Vernehmlassungen erfolgen durch den Regierungsrat.
Entscheide:
13
27. Mai 1997
Beschwerde von Dr. Eugen Roesle, Zürich, gegen den
Beschluss vom 30. Mai 1995 des Grossen Rates beteffend
Nutzungsplanung der Gemeinde Oeschgen.
Entscheid Verwaltungsgericht: Die Beschwerde wird
abgewiesen.
2. Beschwerde von Peter Stöhr, Turgi, gegen den Beschluss
vom 12. November 1996 des Grossen Rates betreffend
Nutzungsplanung der Gemeinde Turgi.
3. Beschwerde von Friedrich Walti-Steiner, Dürrenäsch,
gegen den Beschluss vom 12. November 1996 des Grossen
Rates betreffend Nutzungsplanung der Gemeinde
Dürrenäsch.
Normenkontrollbegehren gegen Beschlüsse des Grossen
Rates:
Normenkontrollverfahren der Josef Koch AG, Büttikon,
gegen den Beschluss vom 21. Dezember 1993 des Grossen
Rates betreffend Nutzungsplanung Kulturland und
Teiländerung des Bauzonenplans der Gemeinde Dintikon.
Entscheid Verwaltungsgericht: Das Normenkontrollgesuch
wird abgewiesen.
Weiter teile ich Ihnen mit, dass wir unseren Regierungsrat
Thomas Pfisterer für die heutige Sitzung entschuldigen
müssen. Er hält zu diesem Zeitpunkt als Präsident der
kantonalen Direktoren des öffentlichen Verkehrs ein vor
vielen Monaten festgelegtes Referat am internationalen
Eisenbahnkongress in Luzern.
Frau Katharina Kerr Rüesch hat mich ausserdem beauftragt,
Ihnen
mitzuteilen,
dass
die
Kommission
Regierungsprogramm um 12.45 Uhr im Sitzungszimmer 4
tagt.
Art. 14
Erledigung durch Rückzug:
1. Beschwerde von Bernadette und Josef Mösch, Oeschgen,
gegen den Beschluss vom 30. Mai 1995 des Grossen Rates
betreffend Nutzungsplanung der Gemeinde Oeschgen.
populäre politische Überzeugung erfahren, obwohl oder
gerade weil wir bei gewissen Sachgeschäften manchmal mit
harten Bandagen gekämpft haben. Meiner Meinung nach
fehlt es heute bedauerlicherweise bei vielen Politikerinnen
und Politikern an der dringend nötigen Zivilcourage und
dem Mut, auch einmal über den eigenen Schatten springen
zu können. Ich habe mich stets bemüht, mit einfachen
Worten, Worte, welche das Volk versteht, mich für das
Wohl der Aargauerinnen und Aargauer einzusetzen. Den
Medienschaffenden verzeihe ich die Tatsache, dass sie mich
gelegentlich in ein schräges oder unvorteilhaftes Licht
gerückt haben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Heimat das ist und bleibt für mich immer ein Begriff und ein Wert.
Im Gegensatz zu unserer ausländischen Wohnbevölkerung,
welche seltsamerweise stolz auf ihr Land ist, bekunden
heute viele Politikerinnen und Politiker Mühe, sich offen zu
ihrer Heimat und als Schweizerin und Schweizer zu
bekennen. Ich danke Ihnen für das mir entgegengebrachte
Verständnis und verbleibe mit freundlichen Grüssen. Walter
Lienhard."
Ich habe mit Herrn Lienhard noch telefoniert und konnte
mich davon überzeugen, dass sein Gesundheitszustand sich
wieder gebessert hat, dass er aber nicht mehr Willens ist, in
den Rat mitzuwirken. Walter Lienhard trat 1986 in den Rat
ein. Er war zuletzt in der Staatsrechnungskommission, in der
Einbürgerungskommission
und
in
verschiedenen
Spezialkommissionen tätig. Wir wünschen ihm gute
Besserung.
Was erledigte und zurückgezogene Vorstösse betrifft,
verweise ich auf die Traktandenliste.
Weiter haben wir einen grossen Berg von parlamentarischen
Vorstössen.
17
Neueingänge
1. Gemeinde Mühlau; Bau- und Nutzungsordnung,
Änderungen Bauzonen- und Kulturlandplan. Vorlage des
Regierungsrates vom 19. März 1997.
16
Walter Lienhard, Buchs; Rücktritt als Mitglied des
Grossen Rates
Vorsitzender: Leider muss ich Ihnen bereits den Rücktritt
eines Ratsmitgliedes bekanntgeben. Es handelt sich hierbei
um Herrn Walter Lienhard, Buchs. Ich verlese das
Rücktrittsschreiben: "Rücktritt als Mitglied des Grossen
Rates per 27. Mai 1997. Sehr geehrter Herr Präsident, sehr
geehrte Frau Landamman, sehr geehrte Herren
Regierungsräte, geschätzte Kolleginnen und Kollegen.
"Über ein Ding wird viel geplaudert, viel beraten und lang
gezaudert und endlich gibt es ein böses Muss, die Sache
widrig den Beschluss" (Goethe). Meine Damen und Herren.
Mit diesem Zitat muss ich Ihnen leider mitteilen, dass es
mein Gesundheitszustand nicht mehr erlaubt, mich weiterhin
intensiv am politischen Geschehen im Kanton Aargau zu
beteiligen. Ich muss Sie deshalb um meinen Rücktritt aus
dem Grossen Rat bitten. Dieser Entscheid fiel mir nicht
leicht, denn ich habe stets mit Freude an der politischen
Gestaltung unseres Kantons teilgenommen. Auch konnte ich
von Ihnen zuweilen viel Verständnis für meine nicht immer
14
2. Staatsrechnung 1996. Vorlage des Regierungsrates vom
26. März 1997. - Geht an die Staatsrechnungskommission.
3. Gemeinde Besenbüren; Bau- und Nutzungsordnung
(BNO). Vorlage des Regierungsrates vom 26. März 1997.
4. Gemeinde Fislisbach; Bau- und Nutzungsordnung (Teil
Bauordnung). Vorlage des Regierungsrates vom 26. März
1997.
5. Gemeinde Kallern; Bau- und Nutzungsordnung (BNO).
Vorlage des Regierungsrates vom 26. März 1997.
6. Gemeinde Suhr; Bauzonen- und Kulturlandplanänderung
Waldhof/Schwirematt, Bauordnungsänderung Aufhebung
"Spezialbauvor-schriften" Waldhof/Schwirematt. Vorlage
des Regierungsrates vom 26. März 1997.
7. Gemeinde Suhr; Bau- und Nutzungsordnung. Vorlage des
Regierungsrates vom 9. April 1997.
8. Gemeinde Elfingen; Bau- und Nutzungsordnung. Vorlage
des Regierungsrates vom 9. April 1997.
Art. 15
9. Gemeinde Boswil; Änderung Bauordnung (§ 73 Abs. 2).
Vorlage des Regierungsrates vom 9. April 1997.
10. Gemeinde Fislisbach; Änderung Bauzonen- und
Kulturlandplan "Harlachen-/Kreuzäckerstrasse". Vorlage
des Regierungsrates vom 9. April 1997.
11. Rechenschaftsbericht Justizbehörden 1995/96. - Geht an
die Justikommission.
14.
Aargauische
Gebäudeversicherungsanstalt;
Geschäftsbericht und Jahresrechnung 1996. - Geht an die
Kommission für die selbständigen Staatsanstalten.
15. Sozialversicherungsanstalt des Kantons Aargau;
Jahresbericht 1996. - Geht an die Kommission für die
selbständigen Staatsanstalten.
16. Kantonsspital Baden; Jahresbericht 1996. - Geht an die
Gesundheitskommission.
17. Gemeinde Kaiseraugst; Bauzonen- und Kulturlandplanänderung Industrie/Gewerbezone; Änderung Bauordnung
und Nutzungsordnung. Vorlage des Regierungsrates vom
30. April 1997.
18. Gemeinde Abtwil; Bau- und Nutzungsordnung (BNO).
Vorlage des Regierungsrates vom 30. April 1997.
Die Ziffer 1,3 - 10 sowie 17 und 18 gehen an die Bau- und
Planungskommission.
18
Motion
Josef
Bürge,
Baden,
betreffend
Besteuerung der juristischen Personen im Aargau;
Einreichung und schriftliche Begründung
Von Josef Bürge, Baden, und 27 mitunterzeichnenden
Ratsmitgliedern wird folgende Motion eingereicht:
Text:
Der Regierungsrat sei zu beauftragen, im Zuge der
gegenwärtigen Steuergesetzgebungsrevision dem Grossen
Rat eine Botschaft zu unterbreiten, die eine Besteuerung der
Gewinne von juristischen Personen anstelle der bisher
geltenden Kapitalbesteuerung ermöglicht.
Begründung:
Der Wirtschaftsstandort Aargau und seine kontinuierliche,
akzentuierte Weiterentwicklung ist für die zukünftigen
Lebensbedingungen der Bevölkerung unseres Kantons von
entscheidender Bedeutung. Der Ausbau und die Stärkung
ansässiger Unternehmungen ist dabei ebenso wichtig wie die
innovative
Tätigkeit
von
Jungund
Forschungsunternehmungen sowie die Ansiedlung neuer
Betriebe und Dienstleistungsunternehmen. Von zentraler
Bedeutung für den Standortentscheid ansässiger und
zuzugswilliger Unternehmen sind die wirtschaftlichen,
gesellschaftlichen,
kulturellen
und
politischen
Rahmenbedingungen.
Dies
gilt
insbesondere
für
Neugründungen sowie für Klein- und Mittelbetriebe, dem
Rückgrat der aargauischen Wirtschaft.
Gestützt auf meine Motion vom 19. Juni 1990 (Nr. 5421)
wird zurzeit die Revision der Steuergesetzgebung
vorangetrieben. Es bietet sich somit die günstige
27. Mai 1997
12. Aargauisches Elektrizitätswerk; Geschäftsbericht
1995/96. - Geht an die Kommission für die selbständigen
Staatsanstalten.
13. Aargauische Kantonalbank; Geschäftsbericht 1996.
- Geht an die Kommission für die selbständigen
Staatsanstalten.
Gelegenheit, im Steuerbereich einen schwerwiegenden
Standortnachteil des Kantons Aargau gegenüber dem
Ausland zu eliminieren. Die Kapitalbesteuerung erwies sich
in der Vergangenheit oft als entscheidendes Hindernis für
die günstige Entwicklung junger, kleiner Unternehmen, vor
allem im innovativen Bereich. Damit eine unerwünschte
Schwächung des staatlichen Finanzhaushaltes vermieden
werden kann, sollen die mit der Eliminierung der
Kapitalsteuer verbundenen Ertragsausfälle durch die
stärkere Besteuerung der Gewinne erfolgreicher, etablierter
Unternehmen zumindest teilweise kompensiert werden.
Temporär durch die Gesetzesänderung in ihrer Entwicklung
begünstigte juristische Personen werden bei erfolgreicher
Geschäftstätigkeit damit später ihre begünstigte Förderung
selbst abgelten.
19
Motion Harry Lütolf, Wohlen, betreffend
Staatsvertrag über die (Fach-) Hochschulen mit dem
Bundesland Baden-Württemberg; Einreichung und
schriftliche Begründung
Von Harry Lütolf, Wohlen, und 14 mitunterzeichnenden
Ratsmitgliedern wird folgende Motion eingereicht:
Text:
Der Regierungsrat wird ersucht, einen Staatsvertrag mit dem
Bundesland Baden-Württemberg abzuschliessen bezüglich
des freien Zugangs der Einwohnerinnen und Einwohner der
Vertragspartner zu allen Hoch- und Fachhochschulen im
Vertragsgebiet.
Begründung:
Bis zur Jahrtausendwende sollte das Aargauische
Fachhochschulgesetz, über das zurzeit im Grossen Rat
befunden wird, umgesetzt sein. Ab diesem Zeitpunkt wird
der Kanton Aargau über konkurrenz- und leistungsfähige
Fachhochschulen verfügen, die sich auch im internationalen
Vergleich messen lassen können. Damit wird der Aargau
zum (Fach-) Hochschulkanton avancieren.
Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes BadenWürttemberg sollen von diesem neuen Angebot profitieren
können. Ihnen soll der freie Zugang, wie für Aargauerinnen
und Aargauer, zu allen Aargauischen Fachhochschulen
gewährleistet werden. Im Gegenzug soll unseren
Einwohnerinnen und Einwohnern der gleiche Zugang zu
den Baden-Württembergischen Hoch- und Fachhochschulen
ermöglicht werden wie für Baden-WürttembergerInnen. Der
freie Zugang auch zu den Baden-Württembergischen
Hochschulen ist quasi als Kompensation für die grössere
Einwohnerzahl des benachbarten Bundeslandes und damit
des vergleichsweise (potentiell) grösseren Zustroms zu den
Aargauischen Fachhochschulen zu betrachten.
15
27. Mai 1997
Der Aargau wäre mit dieser Massnahme nicht mehr in dem
Masse von den Schweizer Hochschulkantonen abhängig,
wie das heute der Fall ist. So wird jede Medizinstudentin
und jeder Medizinstudent den Kanton Aargau bis zur
Jahrtausendwende Fr. 46'000.-- pro Jahr kosten. Die
zusätzliche Konkurrenz aus dem Bundesland BadenWürttemberg würde tendenziell diese Preise drücken.
Aus dieser sinnvollen Kooperation im tertiären
Bildungsbereich können Erfahrungen gesammelt werden,
20
Motion Philipp Müller, Reinach, betreffend
Ortszulagen von Lehrkräften; Einreichung und
schriftliche Begründung
Von Philipp Müller, Reinach, und 6 mitunterzeichnenden
Ratsmitgliedern wird folgende Motion eingereicht:
Text:
Der Regierungsrat wird eingeladen, den Einbau der
Ortszulagen für Lehrerinnen und Lehrer in die reguläre
Besoldung zu veranlassen und dafür zu sorgen, dass in
Zukunft auf Gemeindeebene keine sinngemäss ähnlichen
Lohnzulagen für Lehrkräfte mehr möglich sind.
Begründung:
Die heutige Situation ist sowohl für die Lehrerschaft wie
auch die Gemeinden unbefriedigend, da sie einen
andauernden Unsicherheitsfaktor darstellt. Je nach
finanzieller Lage der Gemeinden oder nach der
Arbeitsplatzsituation bei den Lehrkräften ist die
Beibehaltung, bzw. die Abschaffung der Ortszulagen immer
wieder ein Thema.
Durch die Verlagerung der Besoldung auf die Kantonsebene
wird
ein
erhebliches
Konfliktpotential
zwischen
Gemeindebehörden und Lehrkräften eliminiert. Der
administrative Aufwand zur Berechnung und Entrichtung
der Ortszulagen ist in Anbetracht von zum Teil sehr kleinen
Pensen unverhältnismässig gross. Auch sind die Ortszulagen
als Instrument zur Benotung von Lehrerinnen und Lehrern
untauglich, da sie nicht selektiv angewandt werden können,
sondern immer den ganzen Lehrkörper betreffen.
In Zeiten von Mangel an Lehrkräften werden Gemeinden
mit einer guten finanziellen Situation durch die Möglichkeit
der Entrichtung von Ortszulagen bevorzugt, was zu einer
gegenseitigen Abwerbung von Lehrkräften führen könnte.
Die Forderung, wonach in Zukunft verhindert werden soll,
dass keine sinngemäss ähnlichen Lohnzahlungen mehr
möglich sind, ist darin begründet, dass nach erfolgter
Integration der Ortszulagen in die Besoldung eine
schleichende Wiedereinführung von Ortszulagen verhindert
werden soll.
Art. 16-17
die für weitere Vorhaben der nachbarschaftlichen
Zusammenarbeit von Bedeutung sein können. Auch können
sich für den Aargau bildungsmässig Chancen ergeben aus
der Tatsache, dass das Bundesland Baden-Württemberg Teil
der Europäischen Union und damit Teil des Europäischen
Wirtschaftsraums ist. Studentinnen und Studenten aus dem
Aargau und aus Baden-Württemberg werden das Angebot zu
nutzen wissen und nicht zuletzt auch kulturell Erfahrungen
sammeln können.
Lehrkräften im Rahmen der Teamarbeit und mit der
Unterstützung professioneller Fachkräfte erlauben, ein an
ihrer Schule geeignetes Frühwarnsystem im Sinne der
Gewaltprävention auszuarbeiten.
Begründung:
Immer öfter erfährt die Öffentlichkeit von Gewalttaten und
sexuellen Übergriffen unter Jugendlichen, vor allem im
Bereich
der
Schule
oder
des
Schulwegs.
Gesamtschweizerisch gesehen ist Gewalt zwischen
Jugendlichen schon seit etlichen Jahren ein Thema. Gewalt
und Aggression sind permanente Herausforderungen, die
nicht nur hie und da beachtet werden sollten.
Das jüngste Beispiel der Vergewaltigung eines 14jährigen
Mädchens durch fünf gleichaltrige Jugendliche in Muttenz
löste landesweit Bestürzung aus. Der Gedanke erschreckt,
dass die Tat hätte vermieden werden können, wenn
Lehrkräfte und Behörden, die Kenntnis vom sexuell
auffälligen Klima der Schüler hatten, rechtzeitig
eingeschritten wären.
An Schulen, die über ein geeignetes Frühwarnsystem, bzw.
über ein entwickeltes Interventionsschema verfügen, ist die
Chance gross, dass in Fällen sich abzeichnender Gewalt
frühzeitig und vor allem koordiniert eingegriffen werden
kann, weil sowohl die Zuständigkeit wie auch die
Verantwortlichkeit verbindlich festgelegt ist.
Insbesondere sollen auch die Ergebnisse der zur Zeit
laufenden nationalen Kampagne zur Gewaltprävention
berücksichtigt werden.
22
Postulat Marianne Herzog-Ernst, Oberhof,
betreffend Schaffung einer Liste der schweizerischen und
eventuell auch ausländischen Therapieplätze für
Suchtmittelabhängige
und
anderen
stationär
therapierten
Personen
mit
Qualitätsangaben;
Einreichung und schriftliche Begründung
Von Marianne Herzog-Ernst, Oberhof,
mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird
Postulat eingereicht:
und 41
folgendes
Text:
21
Postulat der SP-Fraktion betreffend Gewalt an
Schulen; Einreichung und schriftliche Begründung
Von der SP-Fraktion wird folgendes Postulat eingereicht:
Text:
Der Regierungsrat wird aufgefordert, an den aargauischen
Schulen verbindliche Zeitgefässe zu schaffen, die es den
16
Der
Regierungsrat
wird
eingeladen,
sich
gesamtschweizerisch dafür einzusetzen, dass baldmöglichst
eine
aktuelle
Liste
der
Therapieplätze
für
Suchtmittelabhängige und andere Personen, die stationär
therapiert werden, geschaffen wird, die Qualitätsangaben
enthält. Unter Qualitätsangaben verstehe ich zum Beispiel,
ob die jeweilige Therapiestation in ihrem Kanton eine
Therapiebewilligung besitzt, wieviel Personal sich um wie
Art. 18-19
27. Mai 1997
viele Patientinnen und Patienten kümmert, ob und welche
Therapien angewendet werden, ob zum Beispiel auch
Urinproben gemacht werden, in welchem Bereich sich die
Tagespauschalen bewegen, etc.
Begründung:
Immer wieder werden suchtmittelabhängige und andere
Personen, die eine stationäre Therapie benötigen, nicht
richtig plaziert. Der letzte bekanntgewordene Fall wurde in
der Sonntagszeitung vom 11. Mai 1997 erwähnt, wo die
Aargauer Jugendanwaltschaft erst kürzlich eine Person in
Es ist dringend notwendig, die interkantonale
Zusammenarbeit auf diesem Gebiet zu verstärken.
Nicht nur die Jugendanwaltschaft, sondern auch aargauische
Gemeinden haben immer wieder Mühe, die richtige
Therapieeinrichtung auszuwählen. Auch hier würde eine
stets aktualisierte Liste mit wichtigen Eckdaten der
Therapieeinrichtungen die passende Wahl erleichtern. Dabei
geht es nur bei extremen Fällen, wie zum Beispiel jener der
erwähnten Tessiner Therapiestation, um die Empfehlung,
die betreffende Einrichtung nicht zu nutzen. Im Normalfall
würde den Gemeinden und anderen Institutionen die
Übersicht erleichtert. Anhand der Liste könnte das PreisLeistungsangebot besser beurteilt und das Therapieangebot
spezifischer ausgewählt werden.
23
Postulat Marianne Herzog-Ernst, Oberhof,
betreffend Einberechnung der externen Kosten im
Energiebereich bei kantonalen und vom Kanton
subventionierten Bauten; Einreichung und schriftliche
Begründung
Von Marianne Herzog-Ernst, Oberhof,
mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird
Postulat eingereicht:
und 38
folgendes
Text:
Der Regierungsrat wird eingeladen, die vorhandenen
Grundlagen
für
mehr
Kostenwahrheit
und
Verursachergerechtigkeit analog zu den Kantonen Bern,
Solothurn, Neuenburg und Basel-Land umzusetzen. Bei
kantonalen Bauten, sowie subventionierten Bauten sollen
Energiepreiszuschläge miteinbezogen werden und die
Grundlage dafür bilden, auf welche Art Bauten erstellt,
saniert oder unterhalten werden.
Begründung:
Bei der Bereitstellung und Nutzung von Energie und
Verkehr entstehen externe Kosten. Diese Kosten werden als
"extern" bezeichnet, weil sie nicht von den
Verursacherinnen und Verursachern getragen werden. Sie
sind nicht in den Preisen enthalten und geben daher auf dem
Markt falsche Signale: Energie und Verkehr sind zu billig,
es wird zu viel davon bereitgestellt und konsumiert. Dies ist
ineffizient, verzerrt den Markt und richtet einen
volkswirtschaftlichen Schaden von rund 3 % bis 5 % (11 16 Mia Fr./Jahr) des Bruttoinlandproduktes an.
Währenddem im Verkehrsbereich grossflächige Lösungen,
zum Beispiel eine europaweit abgestimmte Einführung der
Einberechnung der externen Kosten nötig sind, können bei
einer Tessiner Therapiestation plaziert hatte, gegen deren
Leiter seit April 1996 wegen Missbrauchs von
Minderjährigen ermittelt wird. Die aargauischen Amtsstellen
hatten offenbar nichts von der schwerwiegenden Anklage
gegen den Therapieleiter gewusst, im Gegensatz zur
Amtsvormundschaft von Basel-Stadt. In einem solchen oder
ähnlichen Fall wäre es sehr wichtig, dass solches Wissen
weitergegeben wird, damit einer solchen Therapiestation
keine weiteren Patientinnen und Patienten zugewiesen
werden.
Neu- und Umbauten diese Kosten kleinräumig, zum Beispiel
in unserem Kanton, problemlos eingeführt werden. Dies
beweist die Einführung des Miteinbezugs externer Kosten in
verschiedenen Kantonen. Energiesparmassnahmen, die bis
jetzt als unwirtschaftlich gelten, erweisen sich unter
Anrechnung der externen Kosten oft als wirtschaftlich. Die
Umweltwirkungen sind als monetäre Grössen verfügbar und
können
so
direkt
als
Grundlage
für
die
Entscheidungsfindung herangezogen werden.
Der Miteinbezug der externen Kosten bei Gebäudeunterhalt,
Umbauten und Neubauten des Kantons oder von ihm
subventionierter Gebäude würde meines Erachtens keine
Änderung bestehender Gesetze verlangen und könnte
unbürokratisch durch eine Verordnungsänderung an die
Hand genommen werden.
24
Postulat Thomas Leitch, Berikon, betreffend
Einreichung eines Fonds zur Förderung der beruflichen
Aus- und Weiterbildung; Einreichung und schriftliche
Begründung
Von Thomas Leitch, Berikon, und 41 mitunterzeichnenden
Ratsmitgliedern wird folgendes Postulat eingereicht:
Text:
Der Regierungsrat wird eingeladen, gemeinsam mit
Berufsverbänden,
Arbeitgeberund
Arbeitnehmerorganisationen die Einrichtung eines Fonds
zur beruflichen Aus- und Weiterbildung zu prüfen.
Begründung:
In der Schweiz fehlen derzeit über 3500 Lehrstellen. Auch
im Kanton Aargau herrscht akuter Handlungsbedarf. Die
Situation wird sich im Sommer 1998 nochmals zuspitzen,
wenn Hunderte von Schülerinnen und Schülern, welche sich
heute in einer Verlegenheitslösung in einem Zwischenjahr,
bzw. 10. Schuljahr befinden, eine Lehrstelle suchen.
Investitionen in die Aus- und Weiterbildung sind deshalb
dringend notwendig.
Mit der Einrichtung eines Fonds, wie er beispielsweise im
Kanton Genf besteht, könnte Engpässen auf dem
Lehrstellenmarkt die Stirn geboten werden. Der Genfer
Fonds wird zu 70 % durch jährliche Beiträge aller
Unternehmen, auch derjenigen, die keine Ausbildungsplätze
anbieten, gespiesen (heutiger Stand: Fr.15.-- pro
beschäftigte Person auf Kantonsgebiet).
Die Mittel sind auf 5 Promille der gesamten Lohnsumme
begrenzt. Liegt der Bedarf unter 2 Promille der gesamten
17
27. Mai 1997
Lohnsumme, beträgt die staatliche Subvention 30 %. Liegt
der Bedarf höher - aber unter 5 Promille - so steigert sich
der staatliche Beitrag bis auf 40 %. In den Genuss der Mittel
kommen immer eine Berufsgruppe und nicht einzelne
Auszubildende oder einzelne Unternehmen.
Der Fonds würde dazu dienen, Aktionen der Berufsverbände
finanziell zu unterstützen. So könnten zum Beispiel die
- ungedeckten Kosten von Einführungskursen
- Ausbildung von Lehraufsichtskommissionen
- Entlöhnung der Leiter(innen) von Ausbildungszentren der
Berufsverbände
ten sich nicht oder zu wenig ausbildende Betriebe an der
Finanzierung der Berufsbildung beteiligen. Durch ihren
Beitrag zu einem solchen Fonds würden sie ihren Anteil zur
Bewältigung der tiefgreifenden Lehrstellenkrise leisten,
während Betriebe, die Ausbildungsplätze anbieten, durch
den Fonds entlastet werden könnten.
25
Postulat Denise Widmer, Brugg, betreffend
"Motiovationskampagne Mädchen" im eidgnössischen
Lehrstellenbeschluss; Einreichung und schriftliche
Begründung
Von Denise Widmer, Brugg, und 33 mitunterzeichnenden
Ratsmitgliedern wird folgendes Postulat eingereicht:
Text:
Der Regierungsrat wird eingeladen, im Rahmen des
Investitionsprogrammes (Lehrstellenbeschluss) beim Bund
Beiträge abzuholen für ein kantonales Projekt zur Förderung
der Berufswahl der Mädchen.
Begründung:
Laut Bundesbeschluss vom 30. April 1997 leistet der Bund
während drei Jahren Beiträge an eine "Motivationskampagne Berufswahl Mädchen" im Rahmen des
Marketings für Lehrstellen im Lehrstellenbeschluss, der Teil
des Investitionsprogrammes ist. Diese Motivationskampagne
zielt nicht direkt auf die Lehrstellensituation, sondern in
Ergänzung zum eigentlichen Lehrstellenmarketing auf die
Berufswahl der Mädchen. Die Motivationskampagne soll
Mädchen und Frauen dazu ermuntern, die Berufswahl
stärker auf ihre Fähigkeiten und Neigungen auszurichten, als
auf geschlechtsspezifische Rollenklischees.
Die
Berufswahl
ist
in
der
Schweiz
sehr
geschlechterspezifisch. Bei der Berufsfindung wählen
Mädchen aus einem sehr engen Berufsspektrum aus. 70 %
der Frauen wählen aus nur gerade 12 Berufen aus.
Ausserdem wählen Frauen zu fast 90 % Berufe des
Dienstleistungssektors (Bundesamt für Statistik, 1996). Die
Berufswahl der Mädchen ist nach wie vor sehr einseitig.
Vorallem Mädchen aus der Realschule können aus maximal
5 - 8 Berufen auswählen. Anlass zur Besorgnis gibt
ausserdem der Umstand, dass die Zahl der Frauen im
Informatik- und Wirtschaftsbereich seit den 80 er Jahren
zurückgegangen ist.
Wir als Kanton können dieses Anliegen unterstützen, indem
wir einerseits selber aktiv werden und andrerseits ein
Projekt einreichen, für das wir Unterstützung aus dem
18
Art. 20-22
- Entlöhnung von Lehrlingen/Lehrtöchtern, die besondere
Kurse besuchen
- Organisation von zwischenbetrieblichen Kursen sowie
Stütz- und Spezialkurse
und zahlreiche weitere Massnahmen im Bereich der
beruflichen Weiterbildung finanziert werden.
Viele Betriebe profitieren von ausgebildeten Fachleuten,
ohne einen Beitrag an die Berufsbildung zu leisten. In der
künftigen Entwicklung der Berufsbildungslandschaft soll-
Investitionsprogramm erhalten. Gegenstand des Projektes
können sein:
- Berufsfindungsveranstaltungen für Mädchen
- Informationsbroschüre für Mädchen
- eine Wanderausstellung zum Thema "Berufe haben kein
Geschlecht"
- Vorträge von Fachleuten in Schulklassen
- Schnuppertage und Berufspraktika in Betrieben mit
technischen Berufen
- usw.
Sicher können Fachleute weitere Vorschläge entwickeln.
Wichtig ist, dass junge Frauen auf der Sekundarstufe 1 und
2 einbezogen werden. Zudem sollen jeweils alle betroffenen
Partner und Partnerinnen (junge Frauen, Lehrkräfte,
Arbeitgeber, Verbände etc.) mitbeteiligt werden, damit
Verbesserungen
über
einen
gewissen
Sensibilisierungsprozess erreicht werden können.
26
Interpellation
Max
Chopard-Acklin,
Untersiggenthal, betreffend Kehrichtimporte in KVA;
Einreichung und schriftliche Begründung
Von Max Chopard-Acklin, Untersiggenthal, und 35
mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird folgende
Interpellation eingereicht:
Text und Begründung:
Die kantonalen Behörden haben 1996 folgenden Verträgen
über eine Koordination zur gegenseitigen Entsorgung von
Abfällen zugestimmt.
Am 26. Februar 1996 dem Vertrag der Aargauer Verbände
(KVA) mit dem Landkreis Waldshut über mindestens
15'000 Jahrestonnen bis höchstens 30'000 Jahrestonnen.
Am 3. September 1996 dem Vertrag der Aargauer Verbände
(KVA) mit dem Regierungsrat des Kantons Luzern über
folgende Jahrestonnen:
2'000 - 5'000 Tonnen 1997
2'000 - 5'000 Tonnen 1998
10'000 - 15'000 Tonnen 1999
10'000 - 20'000 Tonnen 2000-2010
Beide Verträge sind befristet bis 31. Dezember 2010 mit
Verlängerungsoptionen.
Ich bitte den Regierungsrat in diesem Zusammenhang um
die ausführliche Beantwortung folgender Fragen:
Art. 23-24
1.
Sind
bis
jetzt
für
diese
Kehrichtimporte
Transportkonzepte erstellt, resp. verlangt worden? Wenn ja,
wie lauten sie?
27. Mai 1997
liege bei 80 %. Wie wirken sich nun die neuen Verträge auf
die künftige Auslastung dieser drei KVA aus?
2. Stehen nebst den oben aufgeführten Verträgen weitere zur
Diskussion und wenn ja, welche?
4. Was ist an Massnahmen vorgesehen, wenn der
"Eigenbedarf" im Kanton Aargau zunimmt, aber Verträge
wie jene mit Waldshut oder Luzern noch laufen?
3. Ende 1996 betrug die Auslastung der Aargauischen
Kehrichtverbrennungsanlagen in Oftringen 93 %, in Buchs
72 % und in Turgi 70 %. Anlässlich der
Abgeordnetenversammlung vom 25. März 1997 erklärte
Peter Meer (Direktor KVA Turgi), die optimale Auslastung
5. Kommt in Zukunft eine erneute Kapazitätserhöhung,
insbesondere der KVA Turgi (liegt im Einzugsgebiet des
Wasserschlosses) ganz allgemein und im speziellen bei
gleichzeitigen Kehrichtimporten, aus Sicht der Regierung
überhaupt in Frage?
Von
Dr. Marcel Guignard, Aarau, und 15
mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird folgende
Interpellation eingereicht:
27
Interpellation
Max
Chopard-Acklin,
Untersiggenthal, betreffend Aargauische Volksinitiative
"Ja zur Jugendförderung"; Einreichung und schriftliche
Begründung
Von Max Chopard-Acklin, Untersiggenthal, und 41
mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird folgende
Interpellation eingereicht:
Text und Begründung:
Am 7. März 1995 wurde die kantonale Volksinitiative "Ja
zur Jugendförderung" mit 4117 beglaubigten Unterschriften
eingereicht. Die Initiative will den Kanton zu mehr
Engagement in Jugendfragen verpflichten. Dabei ist ein
zentrales Anliegen die Schaffung einer Koordinationsstelle
für Jugendförderung. Diese Koordinationsstelle soll die
Tätigkeiten bestehender Institutionen unterstützen und
vernetzen. Die Thematik einer kantonalen Jugendpolitik ist
schon seit etlichen Jahren pendent (siehe Beilage: "Der
lange, mühsame Weg . . . " ).
Seit der Einreichung der Initiative "Ja zur Jugendförderung"
sind bereits wieder über zwei Jahre verstrichen. Die
Situation ist unbefriedigend. Um so mehr, wenn man die im
Gesetz über die politischen Rechte unter § 60 vorgesehenen
Behandlungsfristen für Volksinitiativen berücksichtigt.
Der Regierungsrat wird gebeten, folgende Fragen zu
beantworten:
1. Wo liegen die Gründe, dass die Behandlung der Volksinitiative "Ja zur Jugendförderung" in Verzug gerät?
2. Wie lautet der "Fahrplan" für die Weiterbehandlung der
Volksinitiative
"Ja
zur
Jugendförderung"
aus
regierungsrätlicher Sicht?
3. Sind in den letzten zwei Jahren Schritte zu einer aktiveren
Jugendpolitik unternommen worden? Wenn ja, welche?
28
Interpellation Dr. Marcel Guignard, Aarau,
betreffend Auswirkungen des Bundesratsentscheides
über die Sanierung der Seetalbahn auf die weiteren
Bahnsanierungs- und Ausbauprojekte im Aargau;
Einreichung und schriftliche Begründung
Text und Begründung:
Am 24. April 1997 wurde der Entscheid des Bundesrates
über die Sanierung der Seetalbahn bekanntgegeben. In der
Folge wird es möglich, im oberen Wynental die WSB auf
das SBB-Trassée zu verlegen. Der Bundesratsentscheid zu
einer raschen, mit beschränkten Mitteln zu realisierenden
Seetalbahnsanierung ruft nun nach raschen Antworten auf
folgende Fragen:
1. Welche Prioritäten setzt der Regierungsrat bei den
ebenfalls überfälligen Streckensanierungen der WSB?
2. Wie sieht das Sanierungs- und Ausbauprogramm der
aargauischen Regionalbahnen unter Berücksichtigung des
Seetalbahnentscheids aus und welche Mittel werden wann
vorgesehen?
3. Ist der Regierungsrat auch der Auffassung, dass es wenig
Sinn macht, die WSB von der Peripherie her statt vom
Hauptzentrum mit der grössten Verkehrsdichte und mit
ebenfalls dringlichem Handlungsbedarf her zu sanieren
(Aarau-Suhr)?
4. Welche Konsequenzen ergeben sich aus dem Seetalbahnentscheid für die Zukunft der Nationalbahnlinien LenzburgSuhr-Aarau und Zofingen-Suhr-Aarau?
5. Ist der Regierungsrat gewillt, die Möglichkeit der
Direktführung der Seetalbahn über Lenzburg hinaus nach
Suhr-Aarau ernsthaft zu prüfen, um die Hauptbeziehungen
zwischen diesen Arbeitsmarktregionen mit öffentlichen
Verkehrsmitteln zu unterstützen?
6. Mit welcher Zugkraft werden dem Grossen Rat Berichte
und Anträge zu den aargauischen Bahnsanierungs- und
Ausbauprojekten unterbreitet (Fristen, Termine)?
29
Interpellation Urs Hümbeli, Hägglingen, betreffend
Schwarzarbeiter und deren Kosten; Einreichung und
schriftliche Begründung
Von Urs Hümbeli, Hägglingen, und 5 mitunterzeichnenden
Ratsmitgliedern wird folgende Interpellation eingereicht:
Text und Begründung:
Das Übel der Schwarzarbeit frisst sich immer tiefer in die
Schweizer Wirtschaft. Der illegal erwirtschaftete Anteil des
Bruttosozialproduktes erreicht heute 8,9 Prozent oder
19
27. Mai 1997
33 Milliarden Franken, das heisst, gesamtschweizerisch
werden gegen 400'000 ungemeldete Erwerbstätige
beschäftigt. Die Folgen sind verhehrend: Dem Staat fehlen
über 7 Milliarden Sozialversicherungsgelder und über 5
Milliarden Franken Steuereinnahmen.
In diesem Zusammenhang bitte ich den Regierungsrat um
Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie hoch schätzen Sie den Schwarzarbeitsanteil im
Kanton?
Art. 25-26
3. Was gedenkt der Regierungsrat gegen die milden Bussen
fehlbarer Arbeitgeber zu unternehmen?
4. Wer trägt die Kosten für am Arbeitsplatz verunfallte
Schwarzarbeiter?
Der Staat muss die Schwarzarbeit schnell in den Griff
bekommen. Sonst rutschen wir endgültig in eine
Zweiklassengesellschaft: Hier die Dummen, die Steuern und
Sozialbeiträge zahlen, dort die Cleveren, die an der
Staatskasse vorbeiwirtschaften.
2. Wie begegnet die Fremdenpolizei der stetig steigenden
Schwarzarbeitszahl?
- Es sind nur Lösungen akzeptabel, die eine Benutzbarkeit des
Transportnetzes für alle Verkehrsteilnehmer anbieten.
Mobilitätsbehinderte Menschen dürfen deshalb nicht von
der Benützung ausgeschlossen werden. Sie müssen
zumindest in ein Transportmittel ein- und aussteigen
30
Interpellation Reinhard Keller, Seon, betreffend
können.
Berücksichtigung der mobilitätsbehinderten Kundinnen
und Kunden des öffentlichen Regionalverkehrs imKanton
Aargau;
Einreichung
und schriftliche
Begründung
Von Reinhard Keller, Seon, und 36 mitunterzeichnenden
Ratsmitgliedern wird folgende Interpellation eingereicht:
Text und Begründung:
Im Interesse aller Behinderter fordern wir den
behindertengerechten
Ausbau
aller
öffentlichen
Verkehrsmittel. Deren Benutzbarkeit darf sich nicht auf
Spezialfahrzeuge beschränken, die einen von anderen
Fahrgästen
getrennten
Spezialtransport
vorsehen.
Sondertransportdienste stehen dem Prinzip der Integration
Behinderter entgegen und kommen deshalb für uns nur als
subsidiäre Lösung in Frage.
Damit der öffentliche Verkehr auch wirklich für alle
benützbar ist, muss er auch den Funktionsansprüchen von- Bei der Gestaltung der Fahrpreise dürfen den behinderten
Fahrgästen gegenüber anderen Reisenden weder Vor- noch
behinderten Personen Rechnung tragen das heisst, er muss
Nachteile entstehen. Die behinderungsbedingten Nachteile
behindertengerecht sein.
sind auszugleichen.
1. Am 9. September 1995 hat PRO INFIRMIS, unterstützt
4. Am 14. April 1997 hat das Baudepartement eine
von Politikerinnen und Politikern, behinderten Menschen
"Grundlagenanalyse über den Regionalverkehr im Kanton
und ihren Angehörigen, Fachleuten des öffentlichen
Aargau" als Grundlage für die Mitwirkung der Gemeinden
Verkehrs und der Sozialarbeit dem Grossen Rat und dem
bei der Ausarbeitung des Angebotskonzeptes zur
Regierungsrat
eine
Resolution
zum
Thema
Stellungnahme veröffentlicht. In dieser Analyse wird über
"ÖFFENTLICHER VERKEHR FÜR ALLE" eingereicht.
die Personen, die den öffentlichen Verkehr benützen, keine
Die Forderungen lauten:
Aussage gemacht.
Personen, die selbständig oder in Begleitung einer
Ich ersuche den Regierungsrat, zum Thema "Berückmitreisenden Person einen Haltepunkt (Haltestelle,
sichtigung der mobilitätsbehinderten Kunden des
Bahnhof) erreichen können, müssen transportiert werden.
Öffentlichen Regionalverkehrs" folgende Fragen zu
Für Personen, die diese Voraussetzungen erfüllen, von der
beantworten:
Transportunternehmung aber nicht befördert werden
1. Kann sich der Regierungsrat den in der Interpellation
können, ist durch diese ein gleichwertiges Ersatzangebot zu
unter
Punkt
3
erwähnten
Angebotszielen
der
Fahrpreisen des öffentlichen Verkehrs zur Verfügung zu
Schweizerischen
Fachstelle
"Behinderte
und
Öffentlicher
stellen.
Verkehr" anschliessen?
2. Seither ist das Eisenbahngesetz vom 20. Dezember 1957
2. Teilt der Regierungsrat meine Auffassung, dass der
revidiert und die Verordnung über Abgeltung, Darlehen und
öffentliche Verkehr für alle Einwohner und Einwohnerinnen
Finanzhilfen nach Eisenbahngesetz vom Bundesrat
benutzbar sein sollte? Oder gedenkt er, bestimmte
genehmigt worden. § 18 bestimmt die Kriterien zur
Personengruppen davon auszuschliessen?
Umschreibung des Angebotskonzeptes und fordert (a.2) ein
Beförderungskonzept
für
Mobilitätsbehinderte.
Im
3. Wie gedenkt der Regierungsrat im Rahmen der
Richtplan Kanton Aargau haben die Anliegen des
Grundlagenanalyse Klarheit über die Bedürfnisse der
Regionalverkehrs Verankerung und planerische Grundlagen
mobilitätsbehinderten Personen zu erhalten?
erhalten. Der Grosse Rat hat zudem das Dekret über die
4. Wie gedenkt der Regierungsrat behinderte Personen in
Beteiligung von Kanton und Gemeinden an den Kosten des
das Bestellverfahren gemäss Abgeltungsverordnung
öffentlichen Verkehrs (ÖVD) am 11. März 1997
einzubeziehen? Wird ein allfälliges Beförderungskonzept
beschlossen.
für Mobilitätsbehinderte den betroffenen Kreisen und
3. Die schweizerische Fachstelle "Behinderte und Öffentlicher
Organisationen zur Vernehmlassung unterbreitet?
Verkehr" umschreibt die Angebotsziele wie folgt:
20
Art. 27-29
27. Mai 1997
31
Interpellation Katharina Kerr Rüesch, Aarau,
betreffend öffentliche Äusserungen des Staatsarchivars;
Einreichung und schriftliche Begründung
Von Katharina Kerr Rüesch, Aarau,
mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird
Interpellation eingereicht:
und 41
folgende
Text und Begründung:
Am 20. Mai 1997 erschien in der "Aargauer Zeitung" unter
dem Titel "Political Correctness oder frisch von der
stumpfen Feder" eine Kolumne des mit seiner amtlichen
Funktion unterzeichnenden Staatsarchivars. Die Kolumne
nimmt wie jene des gleichen Verfassers vom 27. Januar
1997, von der sich der Staatsschreiber als Vorgesetzter und
der Gesamt-regierungsrat öffentlich distanziert hatten,
der Schweiz ergeben müssen, und zwar im Sinne einer
faschistisierenden Anpassung an das 1940 machtpolitisch
dominierende Dritte Reich. Mit einer ähnlich lautenden
Forderung nach Aufhebung der Pressefreiheit und
Gleichschaltung der Zeitungen war seinerzeit auch der
Anschluss Österreichs eingeleitet worden". Nach Kriegsende
wurde der Erstunterzeichner dieser "Eingabe", der damalige
Staatsarchivar und Kantonsbibliothekar Hektor Ammann auf
Antrag des einstimmigen Grossen Rates und aufgrund einer
dienstlichen Untersuchung und eines Rechtsgutachtens vom
Regierungsrat (der mit drei zu zwei Stimmen entschied) im
Amt eingestellt und fristlos entlassen. Die Fristlosigkeit der
Entlassung wurde später vom Bundesgericht aufgehoben mit
der Begründung, die Gesinnung ihres Staatsarchivars sei der
Regierung vor dessen Wiederwahl schon lange bekannt
gewesen.
Bezug auf schweizerische Geschehnisse zur Zeit des
Nationalsozialismus. Konkret geht es um die so genannte
"Eingabe der 200" vom 15. November 1940 zu Handen des
Bundesrates. Der Aargauer Historiker Willi Gautschi
beschreibt diese Eingabe in seiner vom Regierungsrat 1978
herausgegebenen "Geschichte des Kantons Aargau", Bd. 3,
Seite 392 wie folgt: "Was hier im Namen der Neutralität in
verbrämtem Wortlaut gefordert wurde, lief nicht nur auf eine
staatliche Gleichschaltung der Presse hinaus, sondern
bedeutete 'einen schweren Einbruch in das Gefüge des
schweizerischen Rechtsstaates' (Joseph Boesch). Aus der
Befolgung der verfassungs- und gesetzeswidrigen Schritte,
die dem Bundesrat empfohlen wurden, hätte sich eine
entscheidende Umstellung der innen- und aussenpolitischen
Haltung
2. Ist der Regierungsrat auch der Ansicht, dass mit solchen
Äusserungen Loyalitäten verletzt wurden? Gibt es für einen
Staatsbeamten im Rang eines Staatsarchivars auch Grenzen
der Loyalität, die nicht immer wieder ohne Folgen für den
Betreffenden überschritten werden dürfen?
3. Was gedenkt der Regierungsrat vorzukehren, damit
solche auch für den Kanton unrühmlichen Angelegenheiten
sich nicht wiederholen?
Wenn nun der gegenwärtig amtierende Staatsarchivar heute
die Eingabe der "200" als Aufforderung zu Political
Correctness an die Schweizer Presse von damals
verharmlost, so kann dieser politische Ausrutscher weder als
Scherz noch als Satire und schon gar nicht als Ironie
verstanden werden. Auch tiefere Bedeutung geht dieser
zynischen Aussage ab, welche nur Kraft des Amtes ihres
Verfassers von Interesse ist. In einem Moment, in dem die
Schweiz daran geht, sich auch ihrer teilweise dunklen
Vergangenheit zu stellen, muss eine solche Kolumne eines
Amtsträgers, der zudem als Historiker ein weniger gestörtes
Verhältnis zur Geschichte entwickelt haben sollte, als
ungeschickt
und
kontraproduktiv,
eventuell
als
verantwortungslos beurteilt werden. Ferner ist zu beachten,
dass mit solchen Äusserungen die Gefühle differenziert
denkender Bürgerinnen und Bürger und auch jener
Menschen, die unter den Umständen der NS-Zeit zu leiden
hatten, verletzt werden können. Auch stellt sich erneut die
Frage, ob der Staatsarchivar damit die Grenzen der Loyalität
überschritten hat. Ich bitte den Regierungsrat deshalb,
folgende Fragen zu beantworten:
1. Kann der Regierungsrat tolerieren, dass jemand in der
Position des Staatsarchivars öffentlich eine Angelegenheit
wie die auch im Aargau seinerzeit folgenreiche "Eingabe der
200" als Aufruf zu Political Correctness bezeichnet und
diese damit verharmlost? Ist eine solche Haltung, selbst
wenn sie ironisch sein will, mit der Würde des Amtes eines
Staatsarchivars, der die Geschichte eines Kantons in ihren
Zeugnissen wahren und pflegen sollte, vereinbar?
21
27. Mai 1997
32
Interpellation Philipp Müller, Reinach, betreffend
Stiftung Wendepunkt, Kölliken, und die bisherigen und
zukünftigen Verwendungen öffentlicher Gelder durch die
Stiftung; Einreichung und schriftliche Begründung
Von Philipp Müller, Reinach, und 24 mitunterzeichnenden
Ratsmitgliedern wird folgende Interpellation eingereicht:
Text und Begründung:
Mit einer Interpellation vom 25. März 1997 (7514) ist die
Stiftung
Wendepunkt
bereits
Gegenstand
eines
parlamentarischen Vorstosses. Nach einer Publikation in der
Aargauer Zeitung vom 4. April 1997 über die Stiftung und
durch weitere diesbezügliche Entwicklungen ergeben sich
noch zusätzliche Fragen.
Art. 30-31
2. Ist die in der Aargauer Zeitung vom 4. April 1997 von
Hans-Peter Lang publizierte Äusserung zutreffend, wonach
die Stiftung keine finanzielle Unterstützung oder zinslose
Darlehen vom Kanton Aargau erhalten hat oder weiterhin
erhält?
3. Ist die in der "Aargauer Zeitung" vom 4. April 1997 durch
den Geschäftsführer der Stiftung, Hans-Peter Lang,
angekündigte Auslagerung der Tätigkeit im Baugewerbe
tatsächlich erfolgt und ist die ebenfalls angekündigte,
privatwirtschaftlich organisierte Wendepunkt Bau/Öko AG
tatsächlich gegründet und im Handelsregister eingetragen
worden?
4. Wer ist Eigentümer dieser allfälligen neuen Wendepunkt
Bau/Öko AG und ist gesichert, dass keine Mittel der
Stiftung für die Gründung und das Eigenkapital verwendet
werden?
In weiten Kreisen des Gewerbes ist ein zunehmender Unmut
insbesondere über die Tätigkeit der Stiftung im Baugewerbe
und den Erwerb von Grundstücken durch die Stiftung zu 5. Ist es zulässig, dass die neue Firma Wendepunkt Bau/Öko AG
in ihrem Namen die Bezeichnung "Wende-punkt" führt und
bemerken. Es stellt sich die Frage, inwiefern der Art. 72 des
damit eine öffentlich mitfinanzierte Stiftung als
Arbeitslosenversicherungsgesetzes verletzt wird, wonach
"lmageträger" herbeizieht?
Beschäftigungsprogramme die private Wirtschaft nicht
unmittelbar konkurrenzieren dürfen. Um die grundsätzlich
6. Zu welchen Bedingungen und Preisen wurden bisher und
begrüssenswerte Idee von Beschäftigungsprogrammen nicht
werden weiterhin von der Stiftung Wendepunkt Arbeiten im
in ein schlechtes Licht zu rücken, ist es nötig, anhand des
Baugewerbe für private Auftraggeber ausgeführt und zu
vorliegenden Falles Abklärungen zu treffen und wenn nötig
welchen Bedingungen und Preisen sollen von der Stiftung
Massnahmen zu ergreifen.
Arbeitskräfte an die neu zu gründende Wendepunkt
Bau/Öko AG ausgemietet werden, wie dies Hans-Peter Lang
Ich bitte deshalb die Regierung um Beantwortung der
angekündigt hat?
folgenden Fragen:
1. Welche Zuschüsse in welcher Form (zinslose Darlehen,
Zuschüsse, nicht rückzahlbare Beträge, usw.) sind in den
Jahren 1995 und 1996 an die Stiftung bezahlt worden?
7. Ist die Leitung, die Eigentümerschaft und die Infrastruktur der
Wendepunkt Bau/Öko AG mit der Stiftung verflochten oder
gar identisch?
8. Sind die von einer allfälligen neuen Wendepunkt
Bau/Öko AG benutzten Infrastrukturen, Werkzeuge,
Maschinen und Werkstätten Eigentum der Wendepunkt
Bau/Öko AG und auch von ihr bezahlt oder werden
allenfalls auch derartige, der Stiftung gehörende
Betriebsstrukturen verwendet?
9. Welche Grundstücke hat die Stiftung Wendepunkt bis
heute käuflich erworben, ist sie eine Kaufverpflichtung
eingegangen, besitzt sie ein Kaufrecht oder einen Vorvertrag
und wie sind die sich daraus ergebenden Verpflichtungen
finanziert worden?
10. Wie verträgt sich die Tätigkeit der Stiftung Wendepunkt
und ihr Auftreten als Grundstückskäuferin mit dem Art. 72
des
Arbeitslosenversicherungsgesetzes,
wonach
die
Versicherung finanzielle Beiträge für die vorübergehende
Beschäftigung von Arbeitslosen im Rahmen von
Programmen leisten kann, sofern diese die private
Wirtschaft nicht unmittelbar konkurrenzieren?
33
34
Roland Agustoni, Magden, Martin Brauen,
Lenzburg, Sepp Damann, Magden, Hans Ulrich Mathys,
Holziken, Walter Nef, Klingnau, Heinz Senn, Oftringen,
Anita Wilhelm, Neuenhof; Inpflichtnahme als Mitglieder
des Grossen Rates
Roland Agustoni, Magden, Martin Brauen, Lenzburg, Sepp
Daman, Magden, Hans Ulrich Mathys, Holziken, Walter
Nef, Klingnau, Heinz Senn, Oftringen, sowie Frau Anita
Wilhelm, Neuenhof, werden in Pflicht genommen.
Zur Traktandenliste
Vorsitzender: Ich möchte Ihnen die Traktandenliste zur
Diskussion stellen. Ich meinerseits habe zwei Änderungen
22
bekanntzugeben: erstens ziehen wir VI. Wahlen vor und
zwar vor III. Wenn wir dies machen, dann können während
der Erledigung der Geschäfte unter III.-V. die Wahlzettel
dergestalt vorbereitet werden, dass die Wahlbüros nach den
Geschäften sofort mit der Auszählung beginnen können. Die
zweite Änderung der Traktandenliste betrifft Traktandum 9:
Interpellation Judith Meier. Diese Interpellation muss
abgesetzt werden, da Judith Meier an der heutigen Sitzung
nicht teilnehmen kann. Liegen Wortmeldungen zur
Traktandenliste vor? Das ist nicht der Fall. Sie haben die
Änderungen der Traktandenliste stillschweigend genehmigt.
35
Kommissionswahl
Kenntnisnahme
in
ständige
Kommission;
Art. 32
Vorsitzender: Gemäss schriftlicher Mitteilung hat das Büro
am 2. Mai 1997 gestützt auf § 12 Abs. 1 des
Geschäftsverkehrsgesetzes folgende Wahl in eigener
Kompetenz (unter Vorbehalt von § 12 Abs. 4 des
Geschäftsverkehrsgesetzes) vorgenommen:
Präsident der Energiekommission: Kurt Stierli, Muri.
Dazu liegen keine Wortmeldungen vor. Der Wahlentscheid
des Büros gilt somit stillschweigend als genehmigt. Ich
gratuliere dem Gewählten.
36
Kommissionswahlen in nichtständige Kommission;
Kenntnisnahme
Vorsitzender: Gemäss schriftlicher Mitteilung hat das Büro
am 2. Mai 1997 gestützt auf § 12 Abs. 2 des
Geschäftsverkehrsgesetzes folgende Wahlen in eigener
Kompetenz (unter Vorbehalt von § 12 Abs. 4 des
Geschäftsverkehrsgesetzes) vorgenommen:
Nichtständige Kommission "Waldgesetz": Urs Locher,
Zofingen, Präsident, Erwin Berger, Boswil, Roland Brogli,
Zeiningen, Martin Christen, Turgi, Walter Gloor,
Niederlenz, Angela Herrigel, Brugg, Marianne HerzogErnst, Oberhof, Hans-Rudolf Hochuli, Reitnau, Rudolf Hug,
Oberrohrdorf, René JeanRichard, Lenzburg, Damian Keller,
Endingen, Hans Lüscher, Muhen, Ernst Moser, Würenlos,
Urs Müller, Schöftland, Richard Plüss, Lupfig, Gisela
Sommer, Wettingen, Kurt Stierli, Muri.
27. Mai 1997
37
Wahlen von Justizbehörden, Staatsanwaltschaft,
Kantonales Untersuchungsamt, Jugendanwaltschaft,
Beamtenpensionskasse, Erziehungsrat, Kuratorium,
Bankrat
der
Aargauischen
Kantonalbank,
Kontrollkommision der Aargauischen Kantonalbank,
Verwaltungsrat des Aargauischen Elektrizitätswerkes,
Kontrollstelle des Aargauischen Elektrizitätswerkes,
Verwaltungsrat
der
Aargauischen
Gebäudeversicherungsanstalt,
Kontrollstelle
der
Aargauischen Gebäudeversicherungsanstalt
Vorsitzender: Ich möchte Sie noch darauf hinweisen, dass
am 8. Juni über das Einführungsgesetz zum Ausländerrecht
abgestimmt wird. Wenn das EGAR vom Volk angenommen
wird, so haben wir noch das Rekursgericht in
Ausländerfragen zu wählen, das aus einem Präsidenten oder
einer
Präsidentin,
zwei
Mitgliedern
und
zwei
Ersatzmitgliedern besteht. Wir gehen davon aus, dass wir
diese Wahlen noch vor den Sommerferien durchführen
können. Als zweite Bemerkung: Sie haben gesehen, dass im
Bankrat der Ersatz von Alois Lüthold nominiert wurde in
der Person von Herrn Josef Eichholzer. Herr Eichholzer ist
aber in der Zeit zwischen der Nomination und heute
unerwarteterweise verstorben. Die Ersatzwahl erfolgt also zu
einem späteren Zeitpunkt!
Ich gebe Ihnen eine Änderung der Zusammensetzung der
Wahlbüros bekannt. Ins Wahlbüro Nr. 2 tritt anstelle von
Andreas Binder Dr. Erich Stieger, in Wahlbüro Nr. 10
anstelle von Judith Meier Beat Edelmann und in Wahlbüro
Nr. 11 anstelle von Katrin Kuhn Thomas Bretscher.
Dazu liegen keine Wortmeldungen vor. Damit ist diese
Kommission so gewählt. Ich gratuliere den Gewählten.
Ich habe einen Antrag der SD-Fraktion zur Verschiebung
der Wahl der Erziehungsräte erhalten. Ich bitte Herrn Urs
Hümbeli, diesen Antrag zu begründen.
Urs Hümbeli, Hägglingen: Die SD-Fraktion stellt Ihnen den
Antrag, die Wahl der Erziehungsräte zu verschieben und
zwar wie folgt: Die zuständigen Gremien werden beauftragt,
für die zur Wiederwahl stehenden Erziehungsrätinnen und räte zuhanden des Grossen Rates neue Nominationen
vorzunehmen. Zuerst spreche ich über die menschlichen und
danach über die politischen Aspekte unseres Vorgehens.
Wir begründen wie folgt: Die SD-Fraktion kann
Erziehungsratsmitglieder bei einer solch schlechten
Entscheidungsfindung bei der Beurteilung des neuen
Zweitklasslesebuches im Amt nicht wieder bestätigen. Das
Gutheissen fragwürdiger Illustrationen, die Streitereien und
Konflikte in einer Gossensprache darstellen, animieren zur
Nachahmung. Die SD-Fraktion hat nichts gegen
Gefühlsausbrüche - wir respektieren sie - aber nicht in Form
von Beleidigungen gegen die Eltern. Die beinahe
unbegrenzte Toleranz des vom heutigen Erziehungsrat
gutgeheissenen
Buches
züchtet
geradewegs
die
Unverschämtheit von Kindern. Die SD-Fraktion verlangt
keine Umschreibung einer heilen Welt, aber wir erwarten
eine Darstellung, die auf eine heitere Welt hinweist, die Gott
sei Dank immer noch als möglich und erstrebenswert
erscheint. Sind es nicht der Erziehungsrat als auch die
Lehrerschaft, die bei jeder Gelegenheit propagieren, die
Eltern sollen die Schule unterstützen? Doch was für eine
Unterstützung bieten denn die heute zur Wiederwahl
stehenden Erziehungsrätinnen und -räte den Eltern im neuen
Zweitklasslesebuch an? Begegnen sie nicht Mutter und
Vater in einer erschreckend verwerflichen Art und erweisen
ihnen somit in erzieherischer Hinsicht äusserst schlechte
Dienste? Die einzige Konsequenz, die wir aus solch krassen
Fehlentscheidungen zu ziehen haben, ist die Abwahl in
Globo, mit der klaren Weisung, neue Anwärterinnen und
Anwärter zu nominieren. Für Ihre Unterstützung wird Ihnen
die Mehrheit der im Kanton Aargau lebenden jungen
Familien danken.
Ich komme nun zur politischen Sicht: Wir müssen wissen,
wo die gesetzlichen Grundlagen hergenommen werden
müssen. Es ist noch nicht lange her, da hat das
Schweizervolk über den Sprachenartikel in der
Bundesverfassung
abgestimmt.
Es
hat
mit
Zweidrittelsmehrheit beschlossen, alle vier Landessprachen
gleichwertig zu behandeln. In diesem ominösen
Zweitklasslesebuch sind Texte in verschiedensten Sprachen
aufgeführt. Darüber kann man geteilter Meinung sein. Aber
dass von den eigenen vier Landessprachen nur deren zwei
vertreten sind, verstösst gegen den Bundesbeschluss über
die Revision des Sprachenartikels. Ja, Sie haben richtig
gehört. Unsere beiden Landessprachen Französisch und
Romanisch sind im Zweitklasslesebuch nicht vertreten.
Daher bitte ich Sie, unseren Antrag zu unterstützen: Diese
Erziehungsrätinnen und Erziehungsräte haben den
Sprachenartikel und somit den Volkswillen wie auch Herrn
Regierungsrat Wertli sträflich missachtet.
23
27. Mai 1997
Vorsitzender: Herr Urs Hümbeli stellt folgenden Antrag:
"Die heutigen Wahlen der Erziehungsräte sind zu
verschieben. Die zuständigen Gremien werden beauftragt,
für die zur Wiederwahl stehenden Erziehungsrätinnen und räte zu Handen des Grossen Rates neue Nominationen
vorzuschlagen."
Ich verstehe diesen Antrag als Ordnungsantrag, über den wir
sogleich abstimmen werden. Gibt es dazu weitere
Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall.
Abstimmung:
Der Antrag Hümbeli wird bei 6 befürwortenden Stimmen
mit überwältigender Mehrheit abgelehnt.
Thomas Bretscher, Zeiningen: Es geht um die Wahl eines
Erziehungsratsmitgliedes. Die Herren Weber und Brun
stellen sich für diese Wahl zur Verfügung. Beide Herren
sind einzelnen Fraktionsmitgliedern persönlich bekannt und
es wurde dann von diesen Bekannten wärmstens empfohlen,
dass wir sie doch beide wählen sollen. Das ist eine komische
Situation. Einzelne Leute aus unseren Fraktionen kennen die
beiden und sagen: "Das sind gute Leute, die sollte man
eigentlich beide wählen". Wie kommen wir in die Situation,
dass nur gerade beim Erziehungsrat zwei gut ausgewiesene
Fachkräfte auf ihre Wahl warten? Es geht eigentlich gar
nicht um die beiden Herren, sondern darum, dass die
Lehrervertretung immer zwei präsentieren muss, dass man
den Lehrern nicht zugesteht, selbst zu bestimmen, wen sie
schicken wollen. Wenn wir Ihren Parteien sagen würden:
"Ihr müsst zwei oder drei schicken, damit wir hier
auswählen können" - Sie würden schön - ich sage jetzt nicht,
was Sie sagen würden (Heiterkeit). Man erlaubt sich nur bei
den Lehrern zu sagen: "Wir brauchen zwei: Die Lehrer sind
René Birri, Stein; Erich Stieger, Baden; Ernst Flückiger,
Oftringen.
Wahlbüro 3 (Wahlzettel 6 + 7; Präsident/Vizepräsident
Verwaltungsgericht
/
10
nebenamtl.
Mitglieder
Verwaltungsgericht); Dr. Marcel Guignard, Aargau,
Präsident; Karin Ammann, Aarau, Therese Bachofen,
Rothrist; Dr. Max Brentano, Brugg; Martin Bossard,
Kölliken.
Wahlbüro 4 (Wahlzettel 8 - 10; 8 Ersatzrichterinnen/
-richter Verwaltungsgericht; 2 hauptamtl. Mitglieder
Handelsgericht; 4 Stellvertreter des Präsidenten bzw. des
Vize-präsidenten
Handelsgericht);
Peter
Binggeli,
Mellingen, Präsident; Ursi Arpagaus, Rudolfstetten; Fredy
Böni, Möhlin; Walter Böhlen, Niederrohrdorf; Linus Angst,
Wettingen.
Wahlbüro 5 (Wahlzettel 11 + 12; 12 kaufm. Richter
Handelsgericht / Präsident Steuerrekursgericht); Pia Brizzi,
Baden, Präsidentin; Susanne Weiersmüller, Rohr; Peter
Zubler, Aarau; Josef Winter, Laufenburg; Sämi Richner,
Auenstein.
Wahlbüro 6 (Wahlzettel 13 + 14; 4 Mitglieder
Steuerrekursgericht
/
5
Ersatzmitglieder
Steuerrekursgericht); Walter Markwalder, Würenlos,
Präsident; Denise Widmer, Brugg; Ursula Zollinger,
Untersiggenthal; Otto Wertli, Aarau; Anita Wilhelm,
Neuenhof.
24
Art. 33-37
nicht fähig, ihre Vertretung selbst zu bestimmen". Diesen
Leuten vertrauen Sie aber Ihre Kinder an, obwohl Sie ihnen
nicht einmal zutrauen, ihre Vertretung selber zu bestimmen.
Mir kommt das komisch vor. Trotzdem hat die Fraktion der
Grünen offen Stellung bezogen und eine Gewichtung der
beiden Kandidaturen vorgenommen. (Die andern schweigen
sich ja darüber aus, wie immer bei Wahlen, wenn mehrere
Personen vorgeschlagen sind.) Wir haben aber nicht von der
Person her Stellung bezogen, sondern von der Vertretung
her. Die Realschule war bisher noch nie vertreten und die
spezifischen Probleme könnten eine Vertretung im
Erziehungsrat gebrauchen. Deshalb hat eine Mehrheit der
Fraktion der Grünen beschlossen, Ihnen Herrn Weber
wärmstens zur Wahl zu empfehlen.
Vorsitzender: Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.
Wir werden nun in einem Mal über alle Wahlen befinden.
Sie bekommen von den Stimmenzählerinnen und
Stimmenzählern alle 15 Wahlzettel. Die nicht ausgeteilten
Stimmzettel sind dem Vizepräsidenten zurückzubringen.
(Die Stimmzettel werden ausgeteilt und nach angemessener
Frist wieder eingesammelt.)
Ich gebe Ihnen die Mitglieder der Wahlbüros bekannt:
Wahlbüro 1 (Wahlzettel 1 + 2; 19 hauptamtl. Mitglieder
Obergericht / Präsident/Vizepräsident Obergericht): Dr. Urs
Hofmann, Aarau, Präsident; Hansruedi Abbühl, Oberkulm;
Peter Beyeler, Baden-Rüttihof; Erwin Berger, Boswil; Dr.
Heidi Berner-Fankhauser, Lenzburg.
Wahlbüro 2 (Wahlzettel 3 - 5; 11 Ersatzrichterinnen/-richter
Obergericht
/
Präsident
Versicherungsgericht
/
4 hauptamtl. Mitglieder Verwaltungsgericht); Hans Killer,
Untersiggenthal, Präsident; Roland Agustoni, Magden;
Wahlbüro 7 (Wahlzettel 15 - 17; Präsident Landw.
Rekurskommission
/
4
Mitglieder
Landw.
Rekurskommission
/
3
Ersatzmitglieder
Landw.
Rekurskommission); Rolf Alder, Brugg, Präsident; Eugen
Steinmann, Baden; Peter Wehrli, Küttigen; Dr. Theo Vögtli,
Kleindöttingen; Geri Müller, Baden.
Wahlbüro 8 (Wahlzettel 18 + 19; Präsident und Stv.
Schätzungskommission
/
10
Mitglieder
Schätzungskommission); Josef Bürge, Baden, Präsident;
Kurt Stierli, Muri; Erich Vögeli, Kleindöttingen; Thomas
Villiger;
Beinwil
(Freiamt);
Rudolf
Scheibler,
Unterentfelden.
Wahlbüro 9 (Wahlzettel 20 + 21; 1. Staatsanwalt
Staatsanwaltschaft / 5 Staatsanwälte Staatsanwaltschaft);
Heinz Senn, Oftringen, Präsident; Dieter Märki, Mandach;
Philipp Müller, Reinach; Erwin Meier, Wohlen; Samuel
Müller, Gontenschwil.
Wahlbüro 10 (Wahlzettel 22 + 23; 5 Untersuchungsrichter
Untersuchungsamt / 4 Jugendanwälte Jugendanwaltschaft);
Hans Hagenbuch, Oberlunkhofen, Präsident; Otto Ming,
Beinwil am See; Walter Nef, Klingnau; Dr. Beat Edelmann,
Zurzach; Urs Müller, Schöftland.
Wahlbüro 11 (Wahlzettel 24 + 25; 5 Vorstandsmitglieder
Beamtenpensionskasse / 4 Mitglieder auf Vorschlag der
Kantonalkonferenz Erziehungsrat); Ernst Werthmüller,
Holziken, Präsident; Josef Muff, Wohlen; Robert Meyer,
Dintikon; Nicole Meier, Untersiggenthal; Thomas Bretscher,
Zeiningen.
Art. 37
Wahlbüro 12 (Wahlzettel 26 + 27; 6 Mitglieder
Erziehungsrat / 6 Mitglieder Kuratorium); Dr. Karl Frey,
Wettingen, Präsident; Marianne Herzog-Ernst, Oberhof;
Fritz Hauri, Staffelbach; Patrick Fischer, Bremgarten; Erwin
Plüss, Rothrist.
Wahlbüro 13 (Wahlzettel 28 - 31; Präsident Bankrat AKB /
12 Mitglieder Bankrat AKB / 3 Mitglieder
Kontrollkommission
AKB
/
3
Ersatzmitglieder
Kontrollkommission AKB); Judith Bigler, Rupperswil,
Präsidentin; Harry Burgherr, Rothrist; Corina Eichenberger,
Kölliken; Flory Dubler-Mattmann, Kallern; Dr. Roland
Bialek, Buchs.
Wahlbüro 14 (Wahlzettel 32 - 34; 8 Mitglieder
Verwaltungsrat AEW / 3 Mitglieder Kontrollstelle AEW / 3
Ersatzmitglieder Kontrollstelle AEW); Reinhard Gloor, Birr,
Präsident; Annalise Gubler, Menziken; Werner Häfliger,
Wettingen; Leo Erne, Döttingen; Stefan Nyffenegger,
Gontenschwil.
Wahlbüro 15 (Wahlzettel 35 - 37; 5 Mitglieder
Verwaltungsrat AGVA / 2 Mitglieder Kontrollstelle AGVA
/
2 Ersatzmitglieder Kontrollstelle AGVA); Urs Locher,
Zofingen, Präsident; Rosi Magon, Windisch; Erich Mäder,
Boswil; Harry Lütolf, Wohlen; Angela Herrigel, Brugg.
Es wurden 188 Wahlzettel ausgeteilt. - Ich bitte die
Stimmenzähler, die Wahlzettel wieder einzusammeln.
38
Aargauisches Fachhochschulgesetz (AFHG); zweite
Lesung;
Eintreten,
Detailberatung
und
Schlussabstimmung; Abschreibung der Motion (6015)
Josef Bürge, Baden
27. Mai 1997
Vorsitzender: Zur Beratung dieser zweiten Lesung nimmt
Herr Dr. Alexander Hofmann, Amt für Berufsbildung, im
Rat Einsitz.
Doris Fischer-Taeschler, Seengen, Präsidentin der
nichtständigen Kommission "Fachhochschulen": Der Grosse
Rat hat im März zu diesem Geschäft Dringlichkeit
beschlossen, damit die Volksabstimmung wie vorgesehen im
September stattfinden kann. Wenn wir die Entwicklungen
der letzten Wochen betrachten, sind wir meines Erachtens
auf dem rechten Weg. Die Signale aus dem BIGA und aus
der Fachhochschulkommission sind nach wie vor positiv für
eine Fachhochschule Aargau. Der Austritt der Zürcher aus
der
Ostschweizer
Konkordatslösung
und
die
Austrittsbemühungen der Genfer aus dem Westschweizer
Fachhochschulkonkordat - die Genfer stimmen am 8. Juni
darüber ab - lassen mich zum Schluss kommen, dass der
Aargauer Alleingang nicht so schlecht ist, wie es uns
teilweise weisgemacht werden wollte. Mit an Sicherheit
grenzender Wahrscheinlichkeit wären wir heute mit einer
Verbundslösung nicht so weit, wie wir jetzt sind.
Die Schwerpunktbildung "Kunststoff" im Bereich der FH
Wirtschaft/Technik scheint sich zu konkretisieren. Der
Aargau war schon immer stark in der Berufsbildung. So ist
es nichts als nur legitim, wenn wir im Bereich der
Fachhochschulen federführend sind und bleiben.
Fachhochschulen sind im Interesse des Kantons und des
Wirtschaftsstandortes Aargau. Die Fachhochschule Aargau
wird Modellcharakter für den Rest der Schweiz haben.
Zur
Kommissionsberatung:
Die
Kommission
Fachhochschulen hat an zwei kurzen Sitzungen am 10. April
und am 13. Mai zweimal über das Gesetz beraten. Nachdem
das Gesetz in der ersten Lesung hier im Saal guten Anklang
gefunden hat und keine Prüfungsanträge eingereicht wurden,
konnten wir der Vorlage in zweiter Lesung mit einer
(Vorlage vom 30. April 1997 des Regierungsrates)
winzigen - redaktionellen Änderung zustimmen. Und zwar
haben wir in § 25 Absatz 4 neu geschrieben: ... nur im
Rahmen der lit. a und b von § 25 Abs. 3 möglich. Dies
erleichtert die Lesbarkeit.
Nachdem unsere Kommission am 29. April bestätigt und
ergänzt wurde, haben wir am 13. Mai die
Schlussabstimmung durchgeführt. Ich darf Sie nun namens
der einstimmigen Kommission bitten, dem Gesetz mit der
vorliegenden Änderung zuzustimmen.
Vorsitzender: Eintreten ist unbestritten und somit
stillschweigend beschlossen. Die Gesetzeslesung ist
ebenfalls nicht bestritten. Somit können die Anträge 2 und 3
ebenfalls stillschweigend beschlossen werden.
Regierungsrat Peter Wertli: Mit der heutigen Entscheidung
werden Sie einen Meilenstein für das aargauische
Bildungswesen setzen. Der Kanton Aargau wird, wenn das
Volk diesem Gesetz zustimmt, als bisher grösster NichtHochschulkanton Fachhochschul-Kanton werden. Er wird
damit
seinen
Platz
in
der
schweizerischen
Hochschullandschaft und die ihm durch seine Grösse und
seine wirtschaftliche Bedeutung zukommende Rolle,
Aufgabe und Verantwortung wahrnehmen können. Der
Kanton Aargau wird einen Meilenstein für die
Berufsbildung setzen, die im Moment in einer notwendigen
Reform ist und sich qualitativ weiter entwickelt. Es kommt
nicht von ungefähr, dass der Auf- und Ausbau von
Fachhochschulen
übereinstimmend
als
die
wohl
bedeutsamste bildungspolitische Reformschrittbewegung
der letzten Jahre (wenn nicht Jahrzehnte) bezeichnet wurde.
Schliesslich wird der Kanton Aargau auch einen Meilenstein
für seinen Wirtschaftsstandort Aargau setzen, der damit eine
bedeutende Aufwertung erhalten wird. Ich danke Ihnen für
die deutliche Zustimmung zu diesem Gesetz in der ersten
Lesung. Ihr Einsatz hat bewiesen, dass Ihnen am
qualitativen Ausbau unseres Bildungswesens viel liegt. Ich
möchte Sie bitten, dies heute in der Schlussabstimmung mit
Ihrer Stimme zu dokumentieren und dieses Gesetz auch in
der Volksabstimmung im September in der Bevölkerung zu
unterstützen.
Vorsitzender: Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.
Schlussabstimmung:
Das Fachhochschulgesetz, wie es aus der zweiten Beratung
hervorgegangen ist, wird mit 154 Stimmen, ohne
Gegenstimme,
gutgeheissen
und
zuhanden
der
Volksabstimmung verabschiedet.
Vorsitzender: Die Motion (6015) Josef Bürge, Baden, vom
3.
November
1992
betreffend
Schaffung
von
25
27. Mai 1997
Fachhochschulen nach europäischer Norm im Kanton
Aargau wird als erfüllt abgeschrieben.
Doris Fischer-Taeschler, Seengen: Es ist mir ein spezielles
Bedürfnis, an dieser Stelle der Spezialkommission für die
speditive
Behandlung,
die
Flexibilität
bei
der
Terminfindung und vor allem für die konstruktive
Diskussion zu danken.
Dank auch an Regierungsrat Wertli und seine Crew vom
Amt für Berufsbildung. Die Herren Ady Bütler und Dr.
Alexander Hofmann waren für eine optimale Vorbereitung
des Geschäftes besorgt. Kreativ, effizient und mit viel
Sachverstand waren sie die Konstrukteure dieser
Gesetzgebung. Sie haben es gewagt, Neuland zu betreten.
Das Wagnis hat sich gelohnt.
Vorsitzender: Ich danke meinerseits der Kommission und
der Präsidentin für die gute Arbeit, die sie geleistet hat.
Auch ich bin der Überzeugung, dass wir damit in die
Zukunft investieren.
39
Interpellation Martin Christen, Turgi, vom
24. September
1996
betreffend
Auswirkungen
elektromagnetischer Strahlen auf Mensch und Umwelt
im Zusammenhang mit dem Neu- und Ausbau von
Hochspannungsleitungen; Beantwortung und Erledigung
(vgl. GR-Prot. 1993/97, Art. 1875)
Art. 38
bewohnten Gebäuden festlegen; das Thema "Auswirkungen
elektromagnetischer Strahlen auf Mensch und Umwelt" und
seine Phänomene ist in seiner ganzen Tragweite zudem noch
wenig erforscht.
Weder die sogenannte "Schwedenstudie" noch andere
Beiträge, noch die jeweils ohne wissenschaftliche
Begleitung der Methodik erstellten "Krebsarten" vermögen
Klarheit zu schaffen.
Eine erste zuverlässige Auslegeordnung liegt in der Schweiz
nur in Form der Studie des BUWAL vor. Gestützt darauf hat
das Finanzdepartement bei Leistungsbewilligungen als
federführendes Departement seine Praxis seit Frühjahr 1996
so definiert, dass aufgrund des Vorsorgeprinzips nach USG
auch ohne entsprechende Rechtsvorschriften präventive
Abstände von 50 Metern als Minimalregel und grössere
Abstände bis zu 80 oder 100 Metern jeweils im Rahmen der
Gütererwägungen soweit wie möglich angestrebt werden.
Häufig stehen aber im Rahmen der Abwägung auch andere
Gesichtspunkte, vor allem diejenigen des Landschafts- und
Ortsbildes, entgegen. Solche Gütererwägungen sind im
Sinne auch der Umweltschutzgesetzgebung jedenfalls dann
massgebend, wenn es um den Bereich über 50 Meter geht.
Unter dem Bereich von 50 Metern müssen hingegen nach
heutigen Erkenntnissen deutlich strengere Massstäbe
angewandt werden.
Zurzeit ist eine Verordnung des Bundesrates
Vorbereitung; Zeitpunkt und Inhalt sind jedoch offen.
in
B. Beantwortung der in der Interpellation gestellten Fragen:
Zu Frage 1: Auf der Basis der Volkszählung 1990 stehen im
Kanton Aargau ungefähr 1'150 Wohngebäude im
unmittelbaren Bereich von Hochspannungsleitungen (220
A. Einleitende Bemerkungen: Zum Thema der Interpellation
kV und höher), d.h. innerhalb eines Korridors von ca. 200
ist vorerst festzustellen, dass es keine rechtlich
Metern, also links und rechts der Grundlinie in je 100
verbindlichen Vorschriften gibt, welche im Zusammenhang
Metern Abstand. In diesen Wohngebäuden wohnen ca.
mit den Auswirkungen von elektromagnetischen Wellen
5'500 Menschen.
konkret Abstände von elektrischen Freileitungen zu
Antwort des Regierungsrats vom 5. März 1997:
Zu Frage 2: Bei den Leitungsprojekten, die in nächster Zeit
realisiert werden, dürfte es sich grösstenteils um
Ersatzanlagen handeln. Oft werden Interessen der Anwohner
oder Teile von wertvollen Landschaften dabei tangiert.
Im Bereich der 380 kV-Leitungen (Beznau - Birr - Niederwil Obfelden; Mettlen - Gösgen und Obfelden - Albisrieden)
werden ca. 40 Gebäude in den 200-Meter-Korridor zu liegen
kommen. In diesen Gebäuden wohnten 1990 ca. 150
Personen.
Vektors) von Starkstromanlagen ist aufgrund der heutigen
Literatur und der in- und ausländischen Berichte
anzunehmen, dass das Risiko einer Schädigung bei
Kurzzeitexpositionen gering ist. Hingegen ist bei
Dauerexpositionen
im
Nahbereich
von
Hochspannungsleitungen der Spannungsebenen 220 kV bis
400 kV der Verdacht auf biologische Auswirkungen nicht
von der Hand zu weisen. Verschiedene epidemologische
Untersuchungen auf gesundheitsschädigende Wirkungen
durch schwache, unterhalb der IRPA-Grenzwerte
(International Radiation Protection Association) liegende,
niederfrequente (u.a. 50 Hz) Magnetfelder sind in den USA,
in Skandinavien und an der ETH-Zürich zurzeit im Gange.
Auf der andern Seite werden diese durch Leitungsverlegungen
in den Gemeinden Rüfenach, Riniken und Unterbözberg ca.
190 Gebäude mit ca. 900 Einwohnern von der bestehenden
Leitung entlastet und werden damit nicht mehr im 200Nach dem heutigen Wissensstand kann davon ausgegangen
Meter-Korridor liegen.
werden, dass in 50 bis 80 m Entfernung zu einer
Hochspannungsleitung der Spannungsebene über 220 - 400
Bei Leitungsneubauten oder -verlegungen ist zu beachten, dass
kV keine negativen Einflüsse auf den Menschen mehr zu
in unserem dichtbesiedelten Kanton Leitungsumbauten oder
erwarten sind.
-verlegungen nicht möglich sind, ohne dass Menschen oder
Landschaften, die vorher noch nicht berührt wurden, neu
Als potentiell belastet gelten aufgrund verschiedener
betroffen sind. Es ist dabei immer eine Interessenabwägung
wissenschaftlicher Untersuchungen alle im Abstand von
zwischen
Landschaftsschutz
und
Menschenschutz
weniger als 50 m zur Hochspannungsleitungsachse
vorzunehmen.
liegenden Wohngebäude. Diese Belastung wird aber auch
dadurch bereits deutlich reduziert, wenn die Leiterseile
Zu Frage 3: Bezüglich der gesundheitlichen Wirkungen der
möglichst hoch, d.h. 60-80 m über Boden angeordnet
elektromagnetischen Felder (Schwingung des magnetischen
26
Art. 39
werden. Die für biologische Auswirkungen der Immissionsbzw.
Emmissionswerte
verantwortlichen
elektromagnetischen Felder können durch eine optimale
Phasenanordnung der Leiterseile deutlich vermindert
werden, indem dadurch eine gegenseitige Aufhebung resp.
Neutralisation der Wirkungen auftritt.
Die elektrischen Felder (Schwingung des elektrischen Vektors)
werden leicht von Mauern oder Metallteilen bei Wohn- und
Landwirtschaftsbauten
abgeschirmt
(Faraday-Effekt),
wodurch sie die praktische biologische Einwirkung
verlieren.
International anerkannte Richtlinien wurden von unabhängigen
Fachleuten
der
IRPA
(Internationale
Strahlenschutzvereinigung) aufgrund von Erfahrungen und
bereits bestehenden Studien festgelegt. Eine vom BUWAL
einberufene medizinische Arbeitsgruppe empfiehlt in ihrem
Bericht (BUWAL, Schriftenreihe Nr. 214, Biologische
Wirkungen elektromagnetische Felder) die Übernahme
IRPA-Werte für die Netzfrequenz von 50 Hz. Die
Grenzwerte bei Dauerexposition liegen gemäss IRPA bei
100  T für das magnetische und bei 5'000 V/m für das
elektrische Feld.
In Anbetracht der möglichen Langzeitrisiken von schwachen
niederfrequenten
Magnetfeldern
kommt
dem
im
Umweltschutzgesetz verankerten Vorsorgeprinzip (Art. 1,
Abs. 2; Art. 11 Abs. 2 USG) besondere Bedeutung zu. Auch
wenn die IRPA-Richtlinienwerte eingehalten werden
können, ist deshalb bei einem Neubau die Leitungsführung
über die erwähnte 50 m-Marke hinaus so zu optimieren,
dass
das
Risiko
von
gesundheitsschädigenden
Zu
Auswirkungen auf die Bevölkerung minimiert wird.
Nach heutigem Stand der Forschung ist auch bekannt, dass die
Wirkung mit zunehmender Distanz abnimmt, bei 50 m
bereits auf 10 % der Wirkung, und bei 80 m fällt auch
Dauerbelastung weg.
Um eine klare rechtliche Grundlage mit entsprechend deutlichen
Vorschriften für die Umsetzung der bisherigen
Die Felder werden durch die Angabe einer Feldstärke, nämlich
A/m (Ampere/Meter) für die magnetische Feldstärke, T
(Tesla), mT (10-3),   (10-6), oder nT (10-9 T) für die
magnetische Induktion bzw. V/m (Volt/Meter) für die
elektrische Feldstärke gekennzeichnet. In Zusammenhang
mit der Einwirkung auf biologische Systeme kommt die
Messgrösse Mikrotesla ( ) zur Anwendung.
Zu
Weder die bei der Koordination der Leitungsführungen
federführende
Abteilung
Energiewirtschaft
des
Finanzdepartementes noch die für den Vollzug der
Umweltschutzgesetzgebung
zuständige
Abteilung
Umweltschutz des Baudepartementes, noch das für die
menschliche
Gesundheit
zuständige
Gesundheitsdepartement, haben selber ElektrosmogMessungen vorgenommen oder in Auftrag gegeben. Dies
erwies sich nicht als nötig, da die berechneten Feldstärken
bei
den
eingereichten
Konzessionsund
Plangenehmigungsgesuchen deutlich unter den vom
BUWAL empfohlenen IRPA-Grenzwerten lagen. Örtlich
wurden
auch
durch
Private
bei
bestehenden
Zu
Hochspannungsleitungen Messungen durchgeführt, deren
Ergebnisse mit den Berechnungen der elektromagnetischen
27. Mai 1997
Feststellungen und Erfahrungen sicherzustellen, beauftragte
zwar der Bundesrat verschiedene Bundesämter unter der
Federführung des BUWAL, Entscheidungsgrundlagen für
eine eventuelle Verordnung zu den "Nichtionisierenden
elektromagnetischen Strahlen (NIEMS)" zu erarbeiten. Da
die Festlegung von einheitlichen Grenzwerten auch
international abgestimmt werden muss und eindeutige
Regeln vorerst noch fehlen, konnte diese Arbeit noch nicht
weitergeführt werden. Deshalb muss sich der Regierungsrat
vorläufig
auf
das
Vorsorgeprinzip
gemäss
Umweltschutzgesetz direkt berufen. Dies hat zur Faustregel
geführt, dass im Aargau bei neuen Hochspannungsleitungen
der Abstand zu Wohngebäuden auf mindestens 50 m
angesetzt wird, wenn es die Verhältnisse an Ort und die
übrigen Interessen erlauben jedoch bis zu 80 m oder 100 m.
Diese Anordnung des Finanzdepartementes nimmt also die
50 Meter-Limite politisch als Mindestgrenzwert und sucht
nachher im Bereich über diesen 50 Metern, gestützt auf das
Verursacherprinzip, eine weitere Optimierung im Rahmen
einer umfassenden Güterabwägung. Dabei stehen sich
häufig die Gesichtspunkte dieser vorsorglichen Prävention
und diejenigen des Schutzes der Landwirtschafts- und
Ortsbilder gegenüber. In den neuesten Fällen wurde diese
Praxis angewendet (Bözberggemeinen; Schinznach-Bad,
Uerkheim). In Anwendung dieser Erkenntnis hat der
Regierungsrat in seiner Stellungnahme beispielsweise
verlangt, dass bei der 400 kV-Leitung Mettlen - Gösgen des
Konsortiums ATEL, CKW und NOK die Leitungsführung in
den Gemeinden Uerkheim und Bottenwil zur weiteren
Entlastung des Siedlungsgebietes Gütsch von den
Einwirkungen elektromagnetischer Felder geändert wird.
Frage 4: Der Begriff Elektrosmog wird als
Sammelbezeichnung im allgemeinen Gebrauch verwendet
und beinhaltet die potentiell schädigenden Auswirkungen
von elektromagnetischen Feldern. Bei den sogenannten
Elektro-smog-Messungen interessieren vor allem die
elektromagnetischen Felder, weil diese schwierig
abzuschirmen sind, und für biologische Effekte im
Organismus verantwortlich sein können.
Felder an sich übereinstimmen. In den meisten Fällen
erübrigt sich eine Messung, da die entstehenden Felder
genügend genau berechnet werden können. Berechnungen
von elektrischen und elektromagnetischen Feldern werden
gemäss Vorsorgeprinzip ohnehin immer über das durch
Messungen nachweisbare Mass hinaus festgelegt.
Frage 5: Diese Aufstellung ist bei den Verfahrensakten
vorhanden. Ob sie jedoch zu schlüssigen Ergebnissen
kommt, und wie diese Ergebnisse aufgebaut wurden, haben
der Regierungsrat und seine Fachstelle nicht überprüft. Die
Basisdaten (Krankheitsursachen in einem ganzen Gebiet
während einer langen Zeitdauer) sind nämlich gar nicht
verfügbar, somit ist die Übersicht nicht nachvollziehbar. Die
Frage der Verwendbarkeit der "Karte" zu Beweiszwecken
stellte sich nicht, da ein Abrücken mit der neu geplanten
Leitung im Sinne des dargestellten Sicherheitskorridors vom
Regierungsrat aufgrund des Vorsorgeprinzips und nicht
aufgrund einer schwer überprüfbaren Beweisführung
beantragt wurde.
Frage 6: Es ist zu unterscheiden zwischen der technischen
Machbarkeit, der Betriebssicherheit und den Kosten für die
27
27. Mai 1997
Verkabelungen von Hochspannungsleitungen und die damit
verbundenen baulichen Folgen.
Grundsätzlich werden die elektrischen Felder durch weniger
leitfähige Strukturen wie Erdmaterial Mauerwerk etc.
abgeschirmt.
Dagegen
durchdringen
die
elektromagnetischen Felder praktisch jede Materie
ungehindert, sodass eine Verkabelung und unterirdische
Verlegung dieses Phänomen kaum einzudämmen vermag.
Die unterirdische Verlegung von Hochspannungsleitungen in
einen Kabelgraben ist, wie bereits an vereinzelten neuralgischen Orten geschehen, realisierbar. Allerdings ist der
Preis dafür hoch; die Kosten betragen meistens mehr als das
10fache der Freileitungen.
Unter anderem spricht gegen die Erdverlegung von
Hochspannungsleitungen in einem Kabelgraben sodann der
Umstand, dass die elektrischen Phasen nicht feldoptimiert
wie bei den Freileitungen angeordnet werden können.
Ausserdem führen Energieverluste in Form von Wärme in
unterirdischen Kabelleitungen zu Bodenerwärmungen und austrocknungen, wodurch möglicherweise auch das örtliche
biologische System der Flora beeinträchtigt wird.
Schliesslich
benötigen
Verkabelungen
von
Hochspannungsleitungen von 220 kV und höher am
Verkabelungsanfang
und
-ende grosse Bauwerke, die dann am Anfang und Ende der
Strecke oft zu unerwünschten Landschaftseingriffen führen.
Zu Frage 7: Nachdem es nach der geltenden Rechtsordnung
überhaupt nicht zulässig ist, unter Hochspannungsleitungen
bewohnte Bauten zu errichten, ergibt sich daraus, dass im
unmittelbaren Bereich von Hochspannungsleitungen nur
andere als Wohnnutzungen in Frage kommen, also meistens
nicht bauliche Nutzungen. Ein Wertverlust von
Liegenschaften, mit Ausnahme der Maststandorte, ist also in
der Regel kaum gegeben, da schon bei der Nutzungsplanung
der Aspekt beachtet wird. Verbleibende Entschädigungen
und Abgeltungen für die bescheidenen mit der
Überspannung
verbundenen
Belastungen
der
Grundeigentümer werden übrigens meistens im Rahmen der
Durchleitungsverträge
geregelt,
welche
die
Stromversorgungsunternehmen mit den betroffenen
Landeigentümern abschliessen. In Frage käme sodann die
tromagnetischer Strahlen noch immer verharmlost. Gestützt
auf zahlreiche Studien und Forschungsergebnisse verlangen
immer mehr Leute tiefere Grenzwerte - Grenzwerte, die um
das fünfhundert- bis tausendfache tiefer liegen, als die heute
noch international mehr oder weniger gültigen 100 MikroTesla, die, wenn es um den Schutz vor chronischer
Langzeitbelastung durch Niedrigstrahlung geht, völlig
untauglich sind. Wenn man den Grenzwert von 100
Nanotesla als Basis nimmt, den die schweizerische
Arbeitsgemeinschaft "Biologische Elektrotechnik" und die
Schweizerische Energiestiftung verlangt, dann wird klar,
dass auch ein Abstand von 50 Metern keineswegs genügt.
Beispielsweise wurden von der ATL in Safenwil und
Uerkheim zwischen 1200 und 10700 Nanotesla gemessen,
das heisst Werte, die um das zwölf- bis hundertsiebenfache
über dem geforderten und empfohlenen Grenzwert liegen.
Ich gebe dem Regierungsrat in der Frage der
Interessenabwägung zwischen Gesundheitsschutz und
Landschaftsschutz zum Teil recht.. Wir dürfen allerdings
28
Art. 39
Festlegung im Rahmen eines Enteignungsverfahrens.
Nachdem der Bau von bewohnten Gebäuden im
unmittelbaren Bereich von Hochspannungsleitungen bei
Berücksichtigung eines Korridors und auch gestützt auf das
kantonale und kommunale Baurecht nicht möglich ist, wird
das Problem des Wertverlustes und der Entschädigungen
ohnehin nur in Fällen relevant, wo bestehende Bauten
betroffen sind. Der Umstand, dass aufgrund des
Vorsorgeprinzips Sicherheitsabstände eingehalten werden
müssen, ist aber kein Präjudiz dafür, dass bei einer Baute im
Korridorbereich bereits von einer Wertverminderung
gesprochen werden kann. Entscheidend sind stets die
Verhältnisse des Einzelfalls.
Zu Frage 8: Es ist zutreffend, dass der Ausbau des
nationalen Stromleitungsnetzes teilweise auch dem
internationalen Stromhandel dient, an welchem allerdings
auch schweizerische Unternehmen beteiligt sind. Die
aktuellen Bedürfnisse konzentrieren sich insbesondere auf
die Alpentransversalen. Der im Gange befindliche Ausbau
dient aber zu einem gewichtigen Teil auch der Verbesserung
der schweizerischen Versorgungsstruktur, insbesondere der
Versorgungssicherheit von Wirtschaft und Bevölkerung mit
ihren ständig wachsenden Ansprüchen.
Die Schweiz ist auch im Strombereich ein Transitland,
darüber hinaus vor allem im Bereich elektrischer Energie ein
wichtiger
Rollenträger
in
der
Aufgabe
Spitzenbedarfsdeckung, zu deren Zweck die Speicherseen in
den Alpen schon früh erstellt wurden. Damit wird die
europäische Stromversorgung mit ihren Schwankungen
ausgeglichen, insbesondere bei Spitzenbedarf im Winter.
Diese Rolle hat die schweizerische Elektrizitätswirtschaft
schon sehr früh übernommen, und sie gehört noch heute zu
einer wichtigen Aufgabe. Darüber hinaus beteiligt sich auch
die Schweiz am internationalen Stromhandel, meist in der
Rolle des Importlandes.
Martin Christen, Turgi: Ich danke dem Regierungsrat für
die ausführliche, sachbezogene und kompetente Antwort.
Ich bin allerdings trotzdem nur teilweise von dieser Antwort
befriedigt. Sehr positiv und heute noch nicht
selbstverständlich ist das Festlegen eines Mindestabstandes
von 50 - 80 Metern. Der Regierungsrat hat das Problem
erkannt, obwohl ich denke, dass er die Auswirkungen elekdiese beiden Interessen nicht einfach gegeneinander
ausspielen. Beide Interessen sind gleichwertig und absolut
prioritär zu behandeln. Eine Interessenabwägung hat aber
zwischen den gesellschaftlichen Kosten, erheblichen
Gesundheitsrisiken
und
auf
Jahrzehnte
hinaus
verschandelten
Landschaften
einerseits
und
den
Profitsteigerungen der Stromwirtschaft mittels eines
gigantischen Ausbaus des Stromnetzes im Dienste des
europäischen Stromhandels andererseits zu erfolgen. Diese
Interessensabwägung hat der Regierungsrat offenbar nicht
vorgenommen, da er den Ausbau der Stromautobahnen - wie
es scheint - kritiklos akzeptiert, als ob es sich um einen
Sachzwang, um etwas Gottgegebenes, um ein Naturereignis
handelte. Ich erkläre mich immerhin teilweise von der
Antwort befriedigt.
Vorsitzender:
befriedigt.
Der
Interpellant
erklärt
sich
teilweise
Art. 39
40
Interpellation der SP-Fraktion vom 12. November
1996 betreffend Sparmassnahmen zu Lasten des
Staatspersonals; Beantwortung und Erledigung
(vgl. GR-Prot. 1993/97, Art. 1933)
Antwort des Regierungsrates vom 5. März 1997:
Zu Frage 1: In den Jahren 1993 und 1994 sowie 1996 und
1997 wurden die Dienstalterszulagen halbiert. Die
Teuerungszulagen wurden seit 1993 nur noch teilweise oder
gar nicht gewährt.
Zu beachten ist dabei auch die Ausgangslage, von denen die
Massnahmen ausgingen: In den Jahren 1990 - 1992, einer
Zeit mit starker Teuerung, wurde der volle
Teuerungsausgleich
durchgehend
(damals
noch
automatisch) gewährt. In dieser Zeitspanne wurden die mit
der
Besoldungsrevision
1990
beschlossenen
Lohnerhöhungen (struk-turelle Verbesserungen und
Erhöhung des Reallohnniveaus) sowie die anschliessenden
Revisionen bei den Lehrerbesoldungen (Verbesserungen bei
den Lehrbeauftragten; teilweise Stundenzahlreduktion)
umgesetzt, was ebenfalls zu einem entsprechend hohen
Lohnniveau im Ausgangsjahr 1993 führte.
Die Massnahmen, welche zu Lasten der Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter beschlossen wurden, sind in diesem
Gesamtkontext zu sehen und haben insgesamt nicht die
Lohnsumme und das Lohnniveau reduziert, sondern
lediglich die Wachstumsrate abgebremst. Insgesamt bewegte
sich auf Grund dieser Politik das Lohnniveau für das
kantonale Personal und die Lehrerschaft zwischen 1992 und
1997 etwa in der Bandbreite der Lohnentwicklung bei der
übrigen Wirtschaft, in letzter Zeit tendenziell eher etwas
unter dem Durchschnitt. Angesichts der in den Jahren 19901992 geschaffenen Ausgangslage waren die Massnahmen
jedoch personalpolitisch verantwortbar und finanzpolitisch
notwendig.
Zu Frage 2: Im Vergleich zu einer Lohnentwicklung, wie sie
sich
bei
regelmässigem
vollumfänglichen
Teuerungsausgleich präsentiert hätte, besteht bis zum 1.
Januar 1997 eine Differenz von 5,8 Indexpunkten, was
ungefähr 3,8 Lohnprozenten, also etwa 48 Mio. Franken
entspricht.
griffen; eine umfassende Übersicht hierüber liegt nicht vor,
könnte aber notfalls bei Bedarf erstellt werden.
b) Die damit erzielten Einsparungen halten sich in engen
Grenzen.
Wie
der
Regierungsrat
schon
im
Regierungsprogramm 1993 und bei anderer Gelegenheit
immer wieder betont hat, erfolgen Auslagerungen meistens
nicht zu kurzfristigen Einsparungszwecken, sondern zur
Erhaltung der langfristigen Flexibilität der Verwaltung. Es
geht mehr um langfristige Wirtschaftlichkeitsaspekte als um
kurzfristige Budgetaspekte. Häufig verhält es sich sogar so,
dass Auslagerungen - wie namentlich die damalige HayekAnalyse an verschiedenen Stellen aufzeigte - kurzfristig
weniger kostengünstig ist, langfristig aber bessere Synergien
und einen optimaleren Ressourceneinsatz mit sich bringen.
Eher selten lassen sich dagegen effektive kurzfristige
Einsparungen nachweisen.
27. Mai 1997
Die verschiedenen Halbierungen der Dienstalterszulagen im
gleichen Zeitraum entsprechen einem eingesparten Betrag
von 33 Mio. Franken.
Zusammenfassend bedeutet dies, dass ohne diese
Einsparungen das Lohnniveau beim Kanton um 81 Mio.
Franken (entsprechend etwa 6,3 Lohnprozenten) stärker
gestiegen wären als sie es nun effektiv sind; in diesen
Zahlen ist das Wachstum der Lohnsumme zufolge neuer
Stellen nicht eingeschlossen.
Es sei wiederholt: Diese Einsparungen hatten nicht eine
Reduktion des Lohnniveaus, sondern nur ein flacheres
Wachstum zur Folge. In der gleichen Zeitspanne wurden
immerhin die Teuerung im Umfang von 6 Indexpunkten,
entsprechend etwa 4 %, sowie von mehreren halben und
ganzen Dienstalterszulagen entsprechend einem Umfang
von mindestens 1,2 Lohnprozenten, erhöht. Dies führte zu
einer Erhöhung von mindestens 5,2 Lohnprozenten oder 68
Mio. Franken; diese Zahlen verstehen sich ohne das
Wachstum zufolge zusätzlicher Stellen oder strukturellen
Veränderungen der Verwaltung.
Insgesamt ist die Quote der Personalausgaben innerhalb der
Gesamtausgaben des Kantons über all diese Jahre ungefähr
stabil geblieben. Dies zeigt, dass es der aargauischen
Finanzpolitik gelungen ist, bei den Personalkosten eine
Politik zu verfolgen, welche
- einerseits im Personal- und Besoldungsbereich genau die
gleichen Massstäbe an die Sparpolitik wie in den übrigen
Bereichen angesetzt hat, die Dämpfung der Ausgabenkurve
der Löhne also im Gleichschritt mit der Dämpfung der
Gesamtausgabenkurve halten konnte; und
- anderseits das Wachstum der Personalausgaben im
Gleichschritt
mit
dem
Wirtschaftswachstum
beziehungsweise dem aargauischen Volkseinkommen halten
konnte, liegt doch das Ausgabenwachstum beim Kanton in
dieser Phase leicht unter dem in der gleichen Zeit
stattgefundenen
Wachstum
von
Wirtschaft
und
Volkseinkommen.
Zu Frage 3: a) Auslagerungen wurden wie schon in den
Jahren vor 1993 überall vorgenommen, wo dies aus
sachlichen, organisatorischen oder finanziellen Gründen als
zweckmässig erschien. Alle Departemente haben bei
verschiedenen Gelegenheiten zu solchen Auslagerungen gec) Auf die Anstellungsbedingungen für das verbleibende
Staatspersonal bestehen in solchen Fällen keine direkten
Auswirkungen. Indirekte Auswirkungen bestehen insofern,
als dadurch tendenziell das Selbstverständnis der
Verwaltung verändert wird. Für diejenigen Personen, die in
solchem Zusammenhang zu privaten Firmen wechseln,
erfolgt eine Verschiebung vom öffentlichen Angestelltenund Beamtenrecht zum privaten Arbeitsvertragsrecht; dabei
bietet das private Arbeitsvertragsrecht in der heutigen
Ausgestaltung oft bessere Möglichkeiten, flexibel auf die
spezifischen Eigenheiten einer Branche oder eines
Teilmarktes einzugehen.
In diesem Zusammenhang ist festzustellen, dass
Auslagerungen in der Vergangenheit sowohl in solchen
Branchen stattgefunden haben, in welchen der Kanton
tendenziell bessere Entlöhnung anbietet, wie auch in
solchen Branchen, wo die Löhne beim Kanton deutlich
29
27. Mai 1997
Art. 40
tiefer sind. Auch dies zeigt, dass Auslagerungen in der
Regel nicht zum Zwecke erfolgen, die direkten oder
indirekten Personalkosten zu reduzieren, sondern aus einer
ganzen Palette von Gründen und Überlegungen.
d) Es bestehen keine Anzeichen dafür, dass Massnahmen
gemäss lit. a - c in grosser Zahl ergriffen wurden. Ebenfalls
bestehen keine Anzeichen dafür, dass Frauen oder ältere
Personen einseitig davon erfasst worden wären.
Zu Frage 4: a) In der Periode 1989 - 1993 lag die Zahl unter
10. Bei den Wahlen für die Periode 1997 - 2001 lag die Zahl
unter 20. Gegenüber exakten Zahlen ist aber eine gewisse
Vorsicht am Platz, da häufig formelle Nichtwiederwahlen,
daneben aber auch andere Formen zur Auflösung von
Arbeitsverhältnissen gewählt werden. Eine moderne
Personalpolitik verlangt zudem, dass anstehende Probleme
nicht erst im Zusammenhang mit dem Ablauf einer
Amtsperiode gelöst werden. Das Mittel der Wiederwahl
bzw. Nichtwiederwahl verliert im gleichen Umfang an
Bedeutung, in welchem neue Formen der Personalführung
und der Mitarbeiterförderung entwickelt werden. Zudem
handelt es sich bei Nichtwiederwahlen in der Regel um
individuelle Personalgeschäfte, nicht um Fragen der
generellen Lohn- oder Personalpolitik.
Zu Frage 5: Es wurde weder eine Sozialpartnerschaft
aufgekündigt, noch eine "Delegation" vom Regierungsrat an
den Grosse Rat vorgenommen. Vielmehr entspricht es den
Vorschriften sowohl der alten Staatsverfassung vor 1980
wie auch der neuen Kantonsverfassung, dass die
Verantwortung für das Lohnniveau, die Lohnstruktur und
die Lohnsumme beim Grossen Rat liegt. Auch die
Personalverbände haben in den letzten 20 Jahren wiederholt
und häufig mit Erfolg sich mit ihrer Stimme an den Grossen
Rat gewandt, wenn die Anträge des Regierungsrates ihnen
als ungenügend erschienen.
b) Über die Kündigungen und die Kündigungsgründe wird
keine zentrale Kontrolle geführt. Ebenso wie die Kompetenz
zur Wahl und Einstellung von Personal dezentral
wahrgenommen wird, werden auch die Auflösungen
dezentral abgewickelt; ein starkes Ausmass an Dezentralität
herrscht vor allem in denjenigen Bereichen, wo
Angestelltenverhältnisse vorherrschend sind. Fest steht
jedoch, dass in einer sehr kleinen Zahl von Fällen die
Kündigung durch den Kanton erfolgt ist; die stark
überwiegende Zahl von Kündigungen erfolgt durch die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter selber.
c) Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden gemäss
heutigem Personalrecht im Rahmen der dekretsgemässen
Randbedingungen in die vom Grossen Rat festgelegte
Besoldungsordnung eingestuft. Für die Vorgesetzten besteht
kein Spielraum, einen Teil des Personals zu tieferen
Bedingungen einzustellen, selbst wenn der Markt dies
erlauben würde. Flexibilität besteht dagegen in individuellen
Einzelfällen, wo die Auflösung von Arbeitsverhältnissen mit
den Leistungen, der Einsatzbereitschaft oder dem Verhalten
der entsprechenden Person zusammenhängen oder wo eine
Person durch die zugeteilte Arbeit überfordert ist. In diesen
Fällen sind solche Änderungen der Bedingungen oft
notwendig und sinnvoll.
Dagegen hat der Regierungsrat keinerlei Anzeichen dafür,
dass in einem Bereich der Verwaltung diese Möglichkeit
missbräuchlich verwendet wurde.
der Regierungsrat
Anhörung anordnen.
voraussichtlich
eine
Als der Index-Automatismus aufgehoben bzw. gelockert
wurde, fand sogar der umgekehrte Weg einer Delegation an
die Regierung statt, indem über Teuerungsanpassungen
unterhalb einer Teuerungsentwicklung von 3 % seit 1992
jeweils der Regierungsrat entscheidet.
Im Zusammenhang mit der Vorbereitung des neuen
Lohnsystems und mit der Revision des Besoldungsdekrets
wurden lediglich Modelle zur Diskussion gestellt, bei
welchem über das Lohnniveau jeweils nicht im Dekret
sondern im Budget entschieden würde. Gestützt auf die
Anträge
des
Regierungsrates
und
der
Staatsrechnungskommission hat der Grosse Rat diese Frage
inzwischen entschieden, d.h., es soll über das Lohnniveau
wie bisher per Dekret, immer aber vom Grossen Rat
entschieden werden (mit Ausnahme der bereits erwähnten
Anpassungen an die Teuerung).
Zu Frage 6: Die Sozialpartner sind immer dann einbezogen
worden, wenn es um generelle Massnahmen für alle
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder für einen grossen Teil
davon ging, also in den Fällen der Ziffern 1, 2 und 5. In den
Fällen der Ziffer 3 sind sie in aller Regel nicht einbezogen
worden, weil es meistens um Auslagerungen von kleinen
und überblickbaren Verwaltungseinheiten ging, bei welchen
der Kontakt mit den Mitarbeitern direkt gesucht wurde oder
bei welchen überhaupt keine Mitarbeiter unmittelbar
betroffen wurden. In wenigen Fällen wurde eine grosse Zahl
von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erfasst, z.B. bei der
Auslagerung von Reinigungsdiensten der Anstalten; in
diesen Fällen würde gestützt auf die Erfahrungen heute
vorgängige
Dienstalterszulage im Jahr 1991, erfüllte die Anhörung den
normalen Standard allerdings nicht).
Im übrigen kann festgestellt werden, dass die Information in
der Regel vorzeitig und die Anhörung im Sinne des
Vernehmlassungsverfahrens bei den Personalverbänden
rechtzeitig erfolgt. Schwieriger gestaltet sich der Einbezug
derjenigen Mehrheit des kantonalen Personals, welche in
keiner der Verbände organisiert ist; diesbezüglich sind
Verbesserungen in den nächsten Jahren vorgesehen.
b) Die Stellungnahmen wurden jeweils bei den Beschlüssen
vom Regierungsrat gewürdigt, wenn auch nicht immer
befolgt.
a) Die Personalverbände wurde rechtzeitig und in geeigneter
Form informiert und angehört (in einem Fall, nämlich beim
Beschluss des Grossen Rates über die Halbierung der
30
c) Der Regierungsrat ist in vielen Fällen den
Stellungnahmen der Sozialpartner ganz oder teilweise
gefolgt. Erwähnt seien folgende Beispiele: Ende 1995
beantragte der Regierungsrat im Gegensatz zur
Vernehmlassungsvorlage nicht eine Abschaffung, sondern
lediglich eine Sistierung der Dienstalterszulage (der Grosse
Rat ging dann noch weiter und nahm auch nicht eine
Sistierung, sondern nur eine Halbierung vor). Der Wechsel
Art. 40
27. Mai 1997
von der Variante der Lohnfestlegung durch Budget zur
Variante der Festlegung durch Dekret erfolgte auf Grund der
eindrücklichen Stellungnahmen der Personalverbände. Auf
Grund der Stellungnahme der Personalverbände wurden
sodann
verschiedene
Verbesserungen
am
Vorbereitungsdekret für das neue Lohnsystem vom
Regierungsrat und später auch noch von der
Staatsrechnungskommission vorgenommen. Schliesslich ist
auch das neue Konzept im Zusammenhang mit den
Familienzulagen (Neugestaltung mit Halbierung anstatt
vollständige Abschaffung) aus den Gesprächen mit den
Personalverbänden im Sinne einer Zwischenlösung
hervorgegangen. Bei der Abschaffung der Treueprämie
waren es die Personalverbände, welche als erste das nun
vorliegende Konzept der abgestuften Inkraftsetzung
vorgeschlagen haben. Viele weitere Fälle könnten
aufgeführt werden. Das Gespräch mit den Sozialpartnern
wurde in den letzten Jahren laufend intensiviert. Vieles ist
dabei noch zu lernen, auch auf Seiten von Regierungsrat
und Grossrat. Insgesamt bedingt eine Änderung von den
hierarchischen
und
starren
Lohnstrukturen
der
Vergangenheit hin zu flexibleren und weniger hierarchisch
strukturierten Ansätzen der Zukunft auch eine Änderung der
Kultur im Umgang zwischen der Führung und dem
Personal, als begleitende Massnahme auch eine
Verbesserung der Kommunikation zwischen Sozialpartnern
und Arbeitgeber. Anders ist die Situation in einem derart
grossen und komplexen Unternehmen kaum führbar.
Zu Frage 7: Die bisher getroffenen Massnahmen im
Lohnbereich haben folgende Vorteile: Sie konzentrieren
sich stark auf die nicht nur finanzpolitisch, sondern auch
personalpolitisch unerwünschten und letztlich überholten
Automatismen. Sie schaffen deshalb Spielraum, um die
beschränkten Lohnsteigerungsmöglichkeiten der nächsten
Jahre auf personalpolitisch sinnvolle Weise umzusetzen.
Eine weitere Besonderheit der Massnahmen liegt darin, dass
sie jeweils nicht nur im betreffenden Jahr greifen, sondern
das Lohnniveau generell reduzieren und somit die
Ausgangslage für die kommenden Jahre verändern.
Die Planung der Besoldungskosten für die nächsten Jahre
erfolgt mit vorsichtigem Optimismus. Letztlich ist die
Entwicklung
stark
von
der
allgemeinen
Wirtschaftsentwicklung und ebenso von der Entwicklung
des allgemeinen Lohnniveaus in der gesamten
Volkswirtschaft abhängig. Der Kanton wird sich im
wesentlichen in den Bandbreiten der übrigen Wirtschaft
bewegen, sei es nach unten oder nach oben. Prognosen über
die langfristige Lohnentwicklung sind deshalb ebenso
schwierig wie über die langfristige Entwicklung des
Im übrigen teilt der Regierungsrat die Meinung der
Interpellanten, dass die Besoldungspolitik nicht nur unter
den Aspekten der finanziellen Einsparungen, sondern auch
unter den personalpolitischen Aspekten der langfristigen
Motivation und der Kultur im Unternehmen zu betrachten
ist. Der Regierungsrat hat jedoch bei seinen bisherigen
Entscheiden diese Aspekte zu würdigen versucht und
erachtet die bisherige Linie als verantwortbar.
Ursula Padrutt-Ernst, Buchs: Die SP-Fraktion dankt
Regierung für die Beantwortung unserer Interpellation.
nimmt zur Kenntnis, dass auch nach Auffassung
Regierung ca. 80 Millionen Franken pro Jahr zu Lasten
der
Sie
der
des
wirtschaftlichen Wachstums und des Volkseinkommens. Im
Hinblick auf die kommende Legislaturperiode gehen wir
davon aus, dass die Lohnentwicklung des Kantons soweit
wie möglich mit der Teuerungsentwicklung Schritt halten
sollte. Dies bedeutet aber, dass die Ausrichtung von
Teuerungsausgleich oder andere Lohnverbesserung nur in
demjenigen Mass möglich sind, in welchem die Spielräume
nicht durch Automatismen zum voraus verbraucht werden.
Im übrigen wird sich der Regierungsrat mit der
Besoldungsentwicklung für 1998 im Herbst 1997 befassen,
auf der Basis des Legislaturfinanzplanes und im Anschluss
an weitere Verhandlungen mit den Personalverbänden.
Zusatzbemerkung: Die Gestaltung des Arbeitsklimas ist ein
ständiges und vorrangiges Anliegen des Regierungsrates.
Allerdings hängt das Klima nicht allein von der
Lohnentwicklung ab, sondern auch von der Art und Weise,
wie die verschiedenen Partner mit solchen Entwicklungen
umgehen. Unzufriedenheit und Demonstrationen hat es
übrigens auch inmitten der Hochkonjunktur gegeben und
nicht nur bei Sparmassnahmen.
Im übrigen ist es verständlich, wenn in jüngster Zeit die
Personalverbände
stärkeren
Widerstand
gegen
Sparmassnahmen angekündigt haben; teilweise wird nicht
nur auf Sparmassnahmen an sich reagiert, sondern auch auf
die Art, wie zum Teil unser Personal mit unqualifizierten
Anwürfen in der Öffentlichkeit konfrontiert wird. Das
politische Klima bedarf der Versachlichung, damit
Sparmassnahmen auch sachlich diskutiert werden können.
In diesem Zusammenhang ist kurz auf den in der
Interpellation zitierten Artikel betreffend Primarlehrerlohn
im Schulblatt einzugehen: Im erwähnten Artikel werden
Ausführungen über "kontraproduktive Sparübungen" des
Staates auf dem "Buckel des Personals" gemacht, die wenig
Einfühlungsvermögen in die gegenwärtige Wirtschaftslage
und in die Probleme der übrigen Bevölkerung verraten. Als
zentraler Teil des Artikels wird sodann das Beispiel eines
Primarlehrers berechnet, welcher von 1992 - 1997 eine
Lohneinbusse von 10'000 Franken hinnehmen musste (die
Interpellation geht noch weiter und spricht von einer Lohneinbusse von 10'000 Franken pro Jahr). In Tat und Wahrheit
verhält es sich wie folgt: Ohne die erwähnten
Sparmassnahmen
wäre
die
Bruttobesoldung
des
entsprechenden Lehrers von 69'700 Franken auf 90'100
Franken angestiegen. Wegen der Sparmassnahmen ist nun
die Bruttobesoldung statt dessen von 69'700 Franken auf
80'700 Franken angestiegen. Bei allem Verständnis, welches
der Regierungsrat für das Personal immer wieder aufbringt,
ist eine derartige Berichterstattung der Zielsetzung einer
sachlichen Information nicht förderlich.
Staatspersonals eingespart werden. Die in der Zwischenzeit
vom Grossen Rat beschlossenen Abschaffungen der
Dienstaltersgeschenke und der Familienzulagen sind in
dieser Zahl noch nicht eingerechnet. Wir können feststellen:
Das Staatspersonal hat seinen Beitrag zur Sanierung des
Staatshaushaltes mehr als geleistet. Ich bitte Sie, dies in den
kommenden Debatten zu bedenken. Die SP-Fraktion kann
im übrigen die Meinung der Regierung nicht teilen, dass ein
nominal gleichbleibender Lohn ohne volle Ausrichtung der
Teuerung keine effektive Lohneinbusse darstellt. Andere
Fragen wurden von der Regierung nicht beantwortet. So
zum Beispiel die Frage 3a, worauf die Antwort lautete:
31
27. Mai 1997
"Eine umfassende Übersicht hierüber liegt nicht vor, könnte
aber notfalls bei Bedarf erstellt werden". Die SP-Fraktion
stellt dazu fest, dass eine Fraktionsinterpellation offenbar
keinen Notfall darstellt, der die Beantwortung von Fragen
rechtfertigen würde. Welcher Notfall muss denn eintreten,
damit eine Frage eine befriedigende Antwort erhält? Auch
andere Fragen wurden ungenau beantwortet. Wie kann die
Regierung behaupten, es bestünden keine Anzeichen dafür,
dass Frauen oder ältere Personen mehr oder weniger
betroffen sind als andere, wenn keine Erhebungen darüber
vorgenommen wurden. Zum Abschluss möchte die SPFraktion zu bedenken geben, dass in Zeiten des Sparens das
Arbeitsklima in der öffentlichen Verwaltung leidet, dass
dem Mobbing Tür und Tor geöffnet werden und ein solches
Klima den Einsatz der Beamtinnen und Beamten
beeinträchtigt und lähmt. Es schadet der Verwaltung und
damit unserem Kanton. Die SP-Fraktion erklärt sich von der
Antwort nicht befriedigt.
Vorsitzender: Die SP-Fraktion erklärt sich mit der Antwort
des Regierungsrates nicht befriedigt, verlangt aber keine
Diskussion. Das Geschäft ist somit erledigt.
41
Interpellation Urs Hümbeli, Hägglingen, vom
22. Oktober 1996 betreffend Kollektivversicherung von
Asylbewerberinnen bzw. Asylbewerbern; Beantwortung
und Erledigung
(vgl. GR-Prot. 1993/97, Art. 1900)
Antwort des Regierungsrates vom 26. März 1997:
Zu Frage 1: Die seit dem 1. Januar 1996 auch für
Asylsuchende obligatorische Krankenversicherung wurde
mit
der
Konkordia,
Schweiz.
Krankenund
Unfallversicherung, Luzern, als Kollektivversicherung,
abgeschlossen.
Zu Frage 2: Es trifft zu, dass ein beträchtlicher Teil der
Asylsuchenden mit Krankheiten in unser Land einreist. Der
weitaus grösste Teil hat sich jedoch lediglich der
grenzsanitarischen Untersuchung zu unterziehen und wird
danach geimpft, was mehrere Arztbesuche bedingt. Daneben
gibt es allerdings auch Einzelfälle, welche zum Zwecke
einer ärztlichen Behandlung, welche im Herkunftsland nicht
erhältlich wäre, in die Schweiz einreisen. Es zeigt sich auch,
dass Kriegsvertriebene traumatisiert worden waren und hier
der psychiatrischen Hilfe bedürfen.
42
Interpellation Margrit Kuhn, Wohlen, vom
25. Juni 1996 betreffend Konkurrenzfähigkeit der DES
gegenüber privaten Anbieterinnen; Beantwortung und
Erledigung
(vgl. GR-Prot. 1993/97, Art. 1739)
Antwort des Regierungsrates vom 5. März 1997:
Zu
Frage
1:
Die
Belegungszahlen
der
Drogenentzugsstationen waren in den letzten beiden Jahren
unterschiedlich. Nach einem Rückgang 1995 zog die
32
Art. 40
Die Generaldirektion der Konkordia bestätigt trotz dieser
Umstände schriftlich, dass die Versicherten des
Rahmenvertrags für fürsorgeabhängige Asylsuchende und
vorläufig Aufgenommene bis heute eine normale
Kostenentwicklung wie die übrigen Versicherten der
Konkordia aufweisen. Überdies werden die Kosten bei
diesem Vertrag periodisch überprüft.
Zu Frage 3: Angesichts der Beantwortung der Frage 2 sind
die genannten Befürchtungen nicht angebracht. Es findet
keine Überwälzung der Kosten der Asylbewerber auf die
übrigen Versicherten der Konkordia statt. Es ist mit der
Krankenversicherung abgesprochen, dass bei grossen,
negativen
Abweichungen
Kontakt
zwecks
einer
Vertragsänderung aufgenommen würde.
Urs Hümbeli, Hägglingen: Sehr geehrte Frau Landamman.
Ich danke Ihnen für Ihre Antwort. Sie gleicht allerdings
einem Stück Holz, welches einer Qualitätskontrolle in keiner
Weise standhält: oberflächlich intakt, bei eingehender
Analyse erweist sie sich als substanzlose Materie.
1. Warum haben sich die Krankenkassen wohl nicht um die
Neumitglieder gerissen? Dies um so mehr, als die
überwiegenden Teile unserer Asylbewerber in die
risikoärmste Versicherungsgruppe einzustufen wären?
2. Wer bezahlt allen Asylbewerbern - zum Teil auch
Wirtschaftsflüchtlingen - die Franchise von bis zu 800
Franken, die im Gespräch ist? Das ist doch der Steuerzahler.
Wer zahlt dem beträchtlichen Teil von Asylbewerbern mit
Krankheiten (um die Worte der Gesundheitsdirektorin zu
verwenden) den 10 %-igen Selbstbehalt bei Spitalaufenthalt
- das können bis zu 600 Franken sein? Der Steuerzahler.
Wer zahlt für die Singles, die über 50 % der Personen
ausmachen, die tägliche Zusatzgebühr im Spital von
10 Franken? Der Steuerzahler. In dieser Analyse sind alle
Spezialfälle, wie zum Beispiel Schönheitsoperationen, noch
nicht berücksichtigt. Für stationäre und ambulante
Behandlung
bezahlt
der
Steuerzahler
im
schlimmstmöglichen Fall also pro Asylbewerber zusätzlich
1765 Franken an Grundgebühren. Ich erlaube mir die Frage
an die Mehrheit der Kantonsbewohner zu stellen, nicht ans
Plenum: Wer bezahlt Ihnen und Ihrer Familie als
Steuerzahler den Krankenkassenselbstbehalt? Wie könnte
man mit einer Antwort zufrieden sein, die einen grossen Teil
der zu tragenden Kosten verschweigt?
Vorsitzender: Der Interpellant erklärt sich nicht befriedigt,
verlangt aber keine Diskussion. Das Geschäft ist somit
erledigt.
Belegung sowohl in Neuenhof als auch in der DES
Königsfelden 1996 wieder an.
Der Regierungsrat ist der Ansicht, dass beide
Entzugsstationen einem Bedürfnis entsprechen und somit
ihre Daseinsberechtigung haben. Allerdings ist die
zukünftige Entwicklung der Belegungszahlen kaum
abschätzbar. Deshalb muss die Situation periodisch neu
beurteilt werden. Die direkte Finanzierung der DES
Königsfelden bzw. die Subventionierung der Entzugsstation
Neuenhof kann nur dann gerechtfertigt werden, wenn die
Auslastung befriedigend ist.
Art. 41
Zu Frage 2: Bei den Taxverhandlungen mit den
Krankenkassen waren die Psychiatrischen Dienste mit einem
Vertreter oder einer Vertreterin in den letzten Jahren immer
anwesend. Es würde den Rahmen der Taxverhandlungen
sprengen, wenn seitens der Kantonsspitäler und der
Psychiatrischen Dienste alle Bereichsleiter und -leiterinnen
mit einbezogen werden. Die betriebsinterne Koordination
und Abstimmung gehört zur operativen Führung und ist
Sache der Gesamtleitung der Psychiatrischen Dienste.
Bei der Festlegung der Taxen für Selbstzahlende sowie
ausserkantonale Patienten und Patientinnen wurde die
Leitung der Psychiatrischen Dienste in die Vernehmlassung
mit einbezogen.
Zu Frage 3: Die in der Interpellation angesprochenen Tarife
gelten für Selbstzahlende und ausserkantonale Patienten und
Patientinnen. In den weitaus meisten Fällen kommen die mit
den Krankenkassen vereinbarten Tarifansätze zum Tragen.
Die Krankenkassentarife für Aargauer Patienten und
Patientinnen waren in den letzten Jahren für beide
Institutionen identisch.
Bei der Vernehmlassung der Taxen für 1997 wies die
Leitung der Psychiatrischen Dienste auf die Problematik der
unterschiedlichen Taxen hin. Aufgrund dieser Intervention
wurden die Taxen für 1997 wie folgt angepasst:
27. Mai 1997
Taxdekret 1997
DES Königsfelden
Phase
Aargauer
Patienten/innen
Ausserkantonale
Patienten/
-innen
Taxordnung 1997
Entzugsstation
Neuenhof
Aargauer
AusserPatienten/ kantonale
-innen Patienten/innen
DrogenFr. 550.-- Fr. 580.-- Fr. 550.-- Fr. 580.-entzug
(1.-21. Tag)
Übergangs- Fr. 235.-- Fr. 285.-- Fr. 235.-- Fr. 285.-therapie
(ab 22. bis
längst. 90
Tage)
Somit haben im heutigen Zeitpunkt beide Institutionen aus
tariflicher Sicht die gleiche Ausgangslage.
Margrit Kuhn, Anglikon: Ich danke dem Regierungsrat für
die Beantwortung meiner Interpellation. Ich bin mit der
Antwort zufrieden, möchte aber zuhanden des Protokolls
noch eine Bemerkung anbringen. Die in der Interpellation
aufgeworfene
Problematik
wurde
erkannt.
Die
unterschiedlichen Taxen der beiden Entzugsstationen
Königsfelden und Neuenhof wurden unter Einbezug des
IPD ab 1. Januar 1997 vereinheitlicht. Die
Konkurrenzfähigkeit ist also für den Moment hergestellt. Es
ist aber wichtig, dass dies auch in Zukunft so bleibt. Ich
bitte deshalb die Gesundheitsdirektorin und die
Spitalabteilung, die Konkurrenzfähigkeit der DES auch
künftig zu gewährleisten, damit nicht eine erneute
Ungleichheit entsteht. Die Entzugsstation Neuenhof kann
die Tarife selber bestimmen und ist daher flexibler als die
Drogenentzugsstation Königsfelden.
Vorsitzender: Die Interpellantin erklärt sich von der Antwort
der Regierung befriedigt. Das Geschäft ist somit erledigt.
43
Ergebnis der vorgenommenen Wahlen
Die schriftlich zugestellten Wahlergebnisse lauten:
1. 19 Mitglieder des Obergerichts 1997/2001
Absolutes Mehr: 94. Gewählt sind:
Bauhofer Elisabeth
Bühler Alfred
Bürgi Ruedi
Fehr Jürg
Frey Urs Peter
Hauser Marco
Herzog Susanne
Huber Werner
Hunziker Rolf
Iberg Gottlieb
Knecht Armin
Marbet Guido
Müller Arthur
Roduner Ernst
Schmid Rudolf
lic. iur.,
Dr. iur.,
Dr. iur.,
lic. iur.,
Dr. iur.,
Dr. iur.,
lic. iur.,
lic. iur.
Dr. iur.,
lic. iur.,
Dr. iur.,
lic. iur.,
Dr. iur.
Dr. iur.,
lic. iur.
Stimmen
Gebenstorf
Egliswil
Sarmenstorf
Zofingen
Aarau
Muri
Aarau
Wohlen
Wohlen
Buchs
Hausen
Kaisten
Aarau
Untersiggenthal
Gipf-Oberfrick
174
124
181
177
175
179
180
159
175
151
178
161
172
165
178
33
27. Mai 1997
Schwartz Alfred
Ursprung Rudolf
Weber Rudolf
Wuffli Urs
Art. 42-43
lic. iur.,
lic. iur.,
lic. iur.,
lic. iur.,
Freienwil
Unterentfelden
Brugg
Aarau
179
173
178
167
2. Präsident / Vizepräsident des Obergerichts 1997/1999
Absolutes Mehr: 92. Gewählt sind:
Roduner Ernst
(als Präsident)
Schmid Rudolf
(als Vizepräsident)
Stimmen
Dr. iur.,
Untersiggenthal
165
lic. iur.
Gipf-Oberfrick
179
3. 11 Mitglieder Ersatzrichter Obergericht 1997/2001
Absolutes Mehr: 95. Gewählt sind:
Arnet Ruth
Berger-Meier
Catherine Andrea
Briner-Viscione
Daniela
Carrel Burger
Anne Marie
FehlmannLeutwyler Monika
Lanz-Bosshard Ruth
Ramisberger Martin
Schnitter Weber
Barbara
Wyser Josef
Ziswiler Hans
Ulrich
Zünd Andreas
Stimmen
Dr. iur.,
lic. iur.,
Zofingen
Rheinfelden
184
179
lic. iur.,
Suhr
179
lic. iur.,
Möriken
164
Dr. iur.,
Buchs
180
lic. iur.,
Dr. iur.,
lic. iur.,
Auenstein
Nussbaumen
Birmenstorf
181
174
176
Dr. iur.,
Dr. iur.,
Aarau
Kölliken
179
175
Dr. iur.,
Aarburg
170
Absolutes Mehr: 88. Gewählt ist:
Dr. iur.
Stimmen
Aarau
174
5. 4 Mitglieder des Obergerichts am Verwaltungsgericht
1997/2001
Absolutes Mehr: 94. Gewählt sind:
Huber Werner
Iberg Gottlieb
Schwartz Alfred
Weber Rudolf
lic. iur.
lic. iur.,
lic. iur.,
lic. iur.,
Wohlen
Buchs
Freienwil
Brugg
Stimmen
166
166
179
176
6. Präsident / Vizepräsident des Verwaltungsgerichts
1997/1999
Absolutes Mehr: 93. Gewählt sind:
Weber Rudolf
(als Präsident)
Schwartz Alfred
(als Vizepräsident)
des Verwaltungsgerichts 1997/2001
Absolutes Mehr: 94. Gewählt sind:
Gnädig
(neu SP)
Noldi Eidg.
dipl.
Immob.Treuhänder
Gossweiler Martin
Dr. iur.
Gysi René
dipl.
Architekt
SIA
Hurni Tina
lic. iur.,
Kink Gabi
lic. iur.,
Lang Elisabeth
lic. iur.
(neu FDP)
Leuenberger
lic. iur.,
Christophe
Oetiker Thomas
Bauverwalter
Salm Hans Ulrich
pens.
Instr.
BAINF
Woodtli Hans
Meisterlandwirt
Stimmen
Aarau
168
Aarau
Küttigen
174
176
Rheinfelden
Bremgarten
Würenlos
167
175
178
Baden
174
Reinach
175
Veltheim
174
Egliswil
174
8. 8 Ersatzrichterinnen/-richter des Verwaltungsgerichts
1997/2001
Absolutes Mehr: 95. Gewählt sind:
4. Präsident des Versicherungsgerichts 1997/2001
Müller Arthur
7. 10 nebenamtliche Richterinnen/Richter
Börlin Beat
Grossmann-Dürst
Markus
Höchli Andreas
Klöti-Weber
Marianne
Lienhard Jürg
(neu SP)
Merker Michael
Metzler Andrea
Winkler Marcel
Ernst
Stimmen
Dr. med.
dipl.
Bauführer
Dr. iur.,
Dr. iur.,
Wohlen
Seengen
174
176
Oberrohrdorf
Auenstein
180
183
lic. iur.,
Suhr
179
lic. iur.,
lic. iur.,
lic. iur.,
Ennetbaden
Brugg
Baden-Dättwil
177
164
181
9. 2 Mitglieder des Obergerichts am Handelsgericht
1997/2001
Absolutes Mehr: 95. Gewählt sind:
Stimmen
Stimmen
lic. iur.,
Brugg
179
lic. iur.,
Freienwil
178
Frey Urs Peter
(als Präsident)
Bühler Alfred
(als Vizepräsident)
Dr. iur.,
Aarau
178
Dr. iur.,
Egliswil
143
10. 4 Juristen als Stellvertreter des Präsidenten bzw. des
Vizepräsidenten 1997/2001
Absolutes Mehr: 95. Gewählt sind:
Boner Wilhelm
Fiechter Markus
34
Dr. iur.,
Dr. iur.,
Aarau
Rohr
Stimmen
184
181
Art. 43
27. Mai 1997
Heer Peter
Dr. iur.,
Baden-Rütihof
180
(neu FDP)
11. 12 kaufm. Richter des Handelsgerichts 1997/2001
Absolutes Mehr: 95. Gewählt sind:
Amacher Peter F.
dipl. Ing.
ETH
Fenkart Kurt
Dr.
Chem.
Geiser Walter
dipl. Ing
ETH SIA
Imhof Erik
lic. iur.
Kim Andreas
dipl.
Architekt
ETH
Knecht-Binder
MüllerHansruedi
meister
Knobel Robert
dipl. Ing.
HTL
Münch Otto
Patentan
walt
Nauer Hans
Kaufmann
Oser Hans-Peter
Elektroing. ETH
Strässle
Alois Dr.,
Albert
Bücherexperte
VSB
Werder Max
lic. oec.
HSG
Stimmen
Beinwil am See
184
Möhlin
182
Unterkulm
177
Riken
Küttigen
184
183
Leibstadt
184
Beinwil am See
184
Seon
182
Baden
182
Riniken
185
Oberrohrdorf
180
Lenzburg
182
Weber Benno
Dr. iur.,
Merenschwand
181
(neu SP)
Schmid Kurt
(neu AGV)
AGB
Bücherexperte
Lengnau
177
12. Präsident des Steuerrekursgerichts 1997/2001
Absolutes Mehr: 93. Gewählt ist:
Müllhaupt Hansjörg lic. iur.,
Stimmen
Baden
184
13. 4 Mitglieder des Steuerrekursgerichts 1997/2001
Absolutes Mehr: 95. Gewählt sind:
Schirmer Anton
Schwarz Alfred
Vögeli Otto
Widmer Alfons
Sekretär
GBI
dipl.
Bücherexperte
Meisterlandwirt
eidg.
dipl.
Buchhalter
Stimmen
Koblenz
162
Baden-Dättwil
177
Wildegg
171
Untersiggenthal
176
14. 5 Ersatzmitglieder des Steuerrekursgerichts 1997/2001
Absolutes Mehr: 95. Gewählt sind:
Feldmeier Gerhard
Forster-Widmer
Peter
Franck Hansjörg
Mazzocco Renato
lic. oec.
HSG
Rechtsanwalt
Dr. Ing.
Agr.
Sekretär
Stimmen
Oberrohrdorf
176
Rombach
175
Riniken
178
Aarau
146
35
27. Mai 1997
Art. 43
15. Präsident der Landw. Rekurskommission 1997/2001
Absolutes Mehr: 95. Gewählt ist:
Hauller-Peter
Eduard
Stimmen
lic. iur., Ennetbaden
Fürsprecher
177
16. 4 Mitglieder der Landw. Rekurskommission 1997/2001
Absolutes Mehr: 95. Gewählt sind:
Krummenacher
Esther
(neu SP)
Riner Johann
(wählbar bis 2000)
Schwendimann
Fritz
(wählbar bis 1999)
Wernli Robert
17.
Biologin
Hausen
der
Keller Walter
Koch Franz
Külling Harold
Villiger Peter
Dr. iur.,
Fürsprecher
und
Notar
Raumplaner
BSP
Architekt
dipl. Ing.
ETH
lic. iur.,
Fürsprecher
Bezirkslehrer
Hauller-Peter
Eduard
(als Präsident)
Müller René
(als Stellvertreter)
179
Landwirt
Gipf-Oberfrick
181
lic. iur., Ennetbaden
Fürsprecher
Dr. iur., Umiken
Fürsprecher
Absolutes Mehr: 95. Gewählt sind:
176
177
Andreatta Paul
Bertschi Reinhold
Burgherr Peter
Flury Herbert
Stimmen
Frey Hanspeter
182
Aarau
176
Plüss Franziska
Fislisbach
Laufenburg
181
180
Sommerhalder Beat
Wohlen
177
Von Däniken
Daniel
Schöftland
lic. iur., Aarau
Fürsprecher
182
Stimmen
178
163
19. 10 Mitglieder der Schätzungskommission 1997/2001
172
Hochbau
zeichner/
Maurer
AgroIng. HTL
Landwirt
dipl.
Kulturing. ETH
SIA
Ing. HTL
Stimmen
Würenlingen
183
Rüfenach
178
Zetzwil
Lenzburg
182
178
Küttigen
179
lic. iur., Ennetbaden
Fürsprecherin
lic. iur., Döttingen
Fürsprecher
lic. iur., Aarau
Fürsprecher
169
160
169
22. 5 Untersuchungsrichterin/-richter des Kant.
20. 1. Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft 1997/2001
Kuhn Erich
Beinwil/Freiamt
Absolutes Mehr: 95. Gewählt sind:
Zofingen
Absolutes Mehr: 83. Gewählt ist:
Landwirt
18. Präsident und Stellvertreter der Schätzungskommission
1997/2001
Landw.Rekurskommission
Absolutes Mehr: 95. Gewählt sind:
Henz Hans-Rudolf
(neu SP)
104
a.
Ueken
Gemeind
eammann
Dr. Ing. Rudolfstetten
Agr.
ETH
dipl. Ing. Asp
ETH
Geometer
3 Ersatzmitglieder
1997/2001
Brunner Christian
Stimmen
Kaufmann-Villiger
Jürg
Schmid Werner
Untersuchungsamt 1997/2001
Stimmen
164
Absolutes Mehr: 93. Gewählt sind:
Stüssi Dieter
lic. iur.
21. 5 Staatsanwältin/Staatsanwälte der Staatsanwaltschaft
1997/2001
Junker Adrian
170
Absolutes Mehr: 95. Gewählt sind:
Hochuli-Bertschi
Rudolf
Umbricht Philipp
lic. iur., Suhr
Fürsprecher
lic. iur.
Staufen
lic. iur., Windisch
Fürsprecher
lic. iur., Laufenburg
Rechts-
180
Aufdenplatten
Dominik
Heuberger Peter
36
lic. iur., Aarau
Fürsprecher
lic. iur., Aarau
Fürsprecher
Stimmen
167
159
Villiger Katharina
Buchs
Stimmen
176
182
182
Art. 43
27. Mai 1997
anwältin
23. 4 Jugendanwältinnen/-anwälte der
Jugendanwaltschaft 1997/2001
Absolutes Mehr: 95. Gewählt sind:
Preiswerk Matthias
Bieri Rosa
Dr. iur.
lic. iur.,
Rechtsanwältin
Melliger Hans
lic. iur.,
Fürsprecher
Schmid
Susanne lic. iur.
Katharina
Stimmen
Unterkulm
Staufen
186
182
Sarmenstorf
180
Aarau
184
24. 5 Vorstandsmitglieder der Beamtenpensionskasse
1997/2001
Absolutes Mehr: 95. Gewählt sind:
Berz Alfons
(wählbar bis 1999)
Gloor Hans
Lüpold Thomas
(neu SVP)
Sacher Martin
(neu FDP)
Wernli Kurt
(neu SP)
pens.
Betreibungsbea
mter
dipl.
Schmiedemeister
Geschäftsführer
lic. iur.,
Fürsprecher
Bezirkslehrer
Stimmen
Neuenhof
168
Suhr
172
Möriken
171
Schinznach-Dorf
174
Windisch
169
25. 4 Mitglieder auf Vorschlag der Kantonalkonferenz
des Erziehungsrates 1997/2001
Absolutes Mehr: 93. Gewählt sind:
Eichenberger Rolf
Hoffmann Renate
Wasser Alfred
Primarlehrer
Bezirkslehrerin
Kantonsschullehrer
Brun Viktor
Oberentfelden
177
Baden
171
Suhr
168
Hägglingen
110
Nicht gewählt ist:
Weber-Rizzo
Marcel
Stimmen
Stimmen
Reallehrer
Brittnau
58
26. 6 weitere Mitglieder des Erziehungsrates 1997/2001
Absolutes Mehr: 89. Gewählt sind:
Fuchs-Müri Verena
Haeny Urs
Logopädin
BankProkurist
Stimmen
Seon
170
Oberwil-Lieli
168
37
27. Mai 1997
HedingerSchumacher Susan
John-Busslinger
Margrit
Matter Hans Ruedi
(neu SVP)
Widmer Susanne
Art. 43
Arztgehilfin/
Journalistin
Handarbeits/Hauswirtschaftslehrerin
Handelslehrer
lic. iur.
Zofingen
156
Weiss Ernst
(wählbar bis 1998)
Frick
176
Zeller Arthur
pens.
Magden
Amtsvormund
lic. iur., Klingnau
Fürsprecher
140
166
(Wahl des 12. Bankratsmitgliedes siehe Protokoll der
7. Sitzung vom 1. Juli 1997!)
Schinznach Dorf
168
Aarau
173
30. 3 Mitglieder der Kontrollkommission AKB 1997/2001
Absolutes Mehr: 93. Gewählt sind:
Stimmen
27. 6 Mitglieder des Kuratoriums 1997/2001
Absolutes Mehr: 91. Gewählt sind:
Amrein Hans
Buri Peter
Dumsch Thea
(neu SP)
Grenacher-Schärer
Susanne
Mettauer Carlo
Stoffel-Matthias
Brigitte
(neu SVP)
Architekt
VSI/
SWB
Buchhändler/
Redaktor
Theaterregisseurin
Violinistin
Sekundarlehrer
Musiklehrerin
Stimmen
Lenzburg
182
Lenzburg
181
Winterthur
169
Brugg
180
Aarau
178
Attenhofer
Hanspeter
Irniger Stefan
Staufen
180
Sauer Gerhard
Stimmen
Baden
156
Bircher Peter
Hard Josef
Ringele Fritz
Studer Marino
Stimmen
Brauen Martin
Clavuot-Brutschy
Maria
lic. iur.,
Leiterin
Sozialdienst
Lenzburg
Rheinfelden
Frey Ernst
dipl.
Bauing.
ETH SIA
Unternehmer
Dr. rer.
pol.
Kaufmann
Dr.
iur./lic.
oec. publ.
lic. oec.
publ.
Kaiseraugst
171
Rudolfstetten
160
Baden-Rütihof
176
Mumpf
182
Würenlos
174
Strengelbach
179
Steinegger Urs
38
Grüt-Gossau
175
Treuhänder
Wettingen
182
lic. oec. Zurzach
HSG
TreuEggenwil
händer
lic. oec.
Hägglingen
Absolutes Mehr: 94. Gewählt sind:
Absolutes Mehr: 95. Gewählt sind:
Rohr Rudolf
Direktor
Stimmen
182
182
179
32. 8 Mitglieder des Verwaltungsrates AEW 1997/2001
Hasler Ernst
Gersbach
Hans-Ulrich
Güntert Peter
177
AKB 1997/2001
29. 12 Mitglieder inkl. Präsident des Bankrates AKB
1997/2001
Füglistaller Lieni
Egnach
Absolutes Mehr: 92. Gewählt sind:
Absolutes Mehr: 81. Gewählt ist:
Dr. iur.,
Direktor
31. 3 Ersatzmitglieder der Kontrollkommission
28. Präsident des Bankrates AKB 1997/2001
Stutz Wendolin
Bleisch Anton Hugo
(wählbar bis 2000)
Fehlmann Rudolf
(wählbar bis 1999)
Huggenberger
Marcel
168
170
Suter Heinz
Wehrli-Koch André
Werthmüller Ernst
Nationalrat
Chefmonteur
Baumeister
Landwirt
Gemeindeschreiber
Dr. iur.,
Direktor
AIHK
Vebandssekretär
VPOD
dipl.
Masch.Ing. HTL
Stimmen
Wölflinswil
168
Muri
176
Strengelbach
167
Böttstein
Möhlin
174
173
Gränichen
165
Küttigen
166
Holziken
176
33. 3 Mitglieder der Kontrollstelle AEW 1997/2001
Absolutes Mehr: 93. Gewählt sind:
Brem Josef
Börsenkommissär
Jonen
Stimmen
183
Art. 43
27. Mai 1997
Leutwyler Walter
Betriebs- Lupfig
182
assistent
34. 3 Ersatzmitglieder der Kontrollstelle AEW 1997/2001
Thut Bruno
Absolutes Mehr: 93. Gewählt sind:
Absolutes Mehr: 92. Gewählt sind:
Bächli Kurt
Ponti Franco
(neu EVP)
Weiss Ernst
(wählbar bis 1998)
Notar
Würenlingen
eidg.
Baden-Dättwil
dipl.
Bücherexperte
pens.
Magden
Amtsvormund
Stimmen
182
183
Seengen
176
36. 2 Mitglieder der Kontrollstelle AGVA 1997/2001
Schaffner Georges
Schmid Kurt
150
dipl.
Bücherexperte
Betriebsökonom
HWV
Stimmen
Oberlunkhofen
179
Lengnau
179
37. 2 Ersatzmitglieder der Kontrollstelle AGVA 1997/2001
35. 5 Mitglieder des Verwaltungsrates AGVA 1997/2001
Absolutes Mehr: 94. Gewählt sind:
Notar
Stimmen
Absolutes Mehr: 93. Gewählt sind:
Hirter Peter
dipl.
Buchhalter
eidg.
dipl.
Buchhalter
Laufenburg
Stimmen
182
Bischofsberger Kurt Konstr.- Wittnau
179
Schlosser
Merkli Benjamin
Neuenhof
177
(neu SP)
Klemm Jakob
Architekt Bremgarten
177
(wählbar
bis
19.06.2000)
Peterhans Jakob
InstalSins
172
Wir haben die Traktandenliste abgetragen. Ich erkläre die
lateur
Sitzung für geschlossen und wünsche Ihnen noch einen
Würgler Viktor
Gemein- Schlossrued
176
schönen Tag.
deschrei(Schluss der Sitzung um 10.55 Uhr.)
ber
Zimmermann
pens.
Aarau
158
Arnold
Handels(wählbar
bis lehrer
13.02.1998)
_________________________________________________
39
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