Art. 14 27. Mai 1997 2. Sitzung 27. Mai 1997, 09.30Uhr Vorsitzender: Dr. Andreas Brunner, Oberentfelden Protokollführer: Marc Pfirter, Staatsschreiber Tonaufnahme/Redaktion: Norbert Schüler Präsenz: Anwesend 188 Mitglieder Abwesend mit Entschuldigung 10 Mitgliedern, ohne Entschuldigung 2 Mitglieder Entschuldigt abwesend: Dr. Andreas Binder, Baden; Walter Böhlen, Niederrohrdorf; Dr. Daniel Heller, Aarau; Hans-Rudolf Hochuli, Reitnau; Daniel Knecht, Windisch; Katrin Kuhn, Wohlen; Walter Lienhard, Buchs; Judith Meier, Schneisingen; Martin Troller, Münchwilen; Susanne Weiersmüller-Scheuzger, Rohr Unentschuldigt abwesend: Kurt Fischer, Zurzach; Dieter Märki, Mandach Protokoll: Die Protokolle der 191. - 201. und der 1. Sitzung sind vom Büro genehmigt. Vorsitzender: Ich begrüsse Sie sehr herzlich zur 2. Sitzung der laufenden Legislaturperiode. 14 Eröffnungsansprache von Grossratspräsident Dr. Andreas Brunner, Oberentfelden Dr. Andreas Brunner, Oberentfelden: Die Sitten und Gebräuche bei Beginn einer Legislaturperiode wollen es so, dass Sie innerhalb kürzester Zeit zweimal in den Genuss kommen, einer Eröffnungsansprache zuhören zu können. Vor vier Wochen hat der Alterspräsident, einer schönen alten Tradition folgend, die Legislatur eröffnet und die erste Sitzung geleitet. Er hat Sie aus seinem profunden Erfahrungsschatz ins Wesen und Leben des Parlamentariers und der Parlamentarierin eingeführt. Sie haben mich an ebenderselben Sitzung zu Ihrem Vorsitzenden gewählt, wofür ich Ihnen an dieser Stelle meinen ganz herzlichen Dank aussprechen möchte. Es wird mir eine ebenso grosse Ehre wie Verpflichtung sein, den Grossen Rat bis zum 31. März 1998 zu leiten und mit dem gebührenden Respekt nach aussen zu vertreten. Heute beginnt die eigentliche Ratsarbeit im Plenum. In den Kommissionen haben Sie ja bereits erste politische Luft geschnuppert. Auch das ist eine Eigenart einer neuen Legislatur. Zuerst müssen sich die Kommissionen nach ihrer Wahl konstituieren und ihre Arbeit aufnehmen. Da es ja der Ehrgeiz eines jeden abtretenden Ratspräsidenten ist, möglichst alle noch hängigen Geschäfte der Entscheidung zuzuführen, bleibt dem neuen Parlament eine gewisse Wartezeit, um wirklich auf Touren zu kommen. Aber ich kann Sie versichern, dass wir bald mit der üblichen Frequenz tagen werden. Verschiedene wichtige Geschäfte erwarten uns. Am Wochenende des 2. März wurden Sie in den Grossrat gewählt oder wiedergewählt. Diesen Tag werden Sie alle als Freudentag in Ihrer Erinnerung behalten. Das ist recht und gut so. Für mich selber fällt aber ein Wermutstropfen in den Freudenbecher. Bei einer Stimmbeteiligung von wenig mehr als 30 % sind wir also nur von jedem dritten stimmberechtigten Kantonseinwohner oder jeder dritten Kantonseinwohnerin gewählt worden. Diese Tatsache wiegt schwer, wie mir scheint. Wer den Wahlkampf aktiv mitbestritten hat, hat im Kontakt mit der Bevölkerung oft bemerkt, dass eine gewisse Distanz zu den Politisierenden besteht. Liegt das daran, dass wir uns zu wenig klar ausdrücken, oder daran, dass die Politik zu kompliziert neudeutsch komplex - geworden ist? Unser auf Konkordanz und Subsidiarität ausgerichtetes System setzt in der Tat eine subtile Pflege unserer politischen Kultur voraus. Es ist daher auch wirklich schwierig, den Leuten einsichtig zu machen, welche Ebene - Gemeinde Kanton-Bund - für welches Problem zuständig ist, oder dass einige Probleme in unserem liberalen Staatsverständnis gar nicht vom Staat einer Lösung zuzuführen sind, sondern von uns als mündigen Bürgerinnen und Bürgern selbst zu lösen sind. Wir spüren es ja selber bei der Ausführung unserer Arbeit, wie klein unsere Ermessensspielräume sind. Bald reiben wir uns mit der Bundesgesetzgebung (Eigenmietwert), bald stolpern wir über die Gemeindeautonomie (Zonenpläne). Von den verschlungenen Wegen der Finanzströme wollen wir gar nicht sprechen. Hier ist es wie in unserem Jurakalk; wer oben im milden Klima ein erspriessendes Manna regnen lässt, stellt dreierlei fest: wo der Regen hingelangt, wird es trotzdem bald wieder trocken, wobei bekannt ist, dass an Trockenstandorten die schönsten Blumen gedeihen; weiter wissen wir, dass sich das Wasser in unterirdischen Höhlen und Seen lange zurückstaut und dass es letztlich dort zum Vorschein kommt, wo es niemand erwartet hätte. Ich meine, dass die Aufgabenentflechtung zwischen Bund, Kanton und Gemeinde eine zentrale Herausforderung für uns Politiker sein wird im Hinblick auf die Wiederherstellung der Transparenz und zum Erreichen einer gewissen Bürgernähe. Und zweitens bin ich der Überzeugung, dass wir Grossrätinnen und Grossräte mit Beharrlichkeit den Kontakt zur Bevölkerung und damit zur Basis suchen müssen und mit Hingabe unsere Standpunkte klar vertreten müssen. Dies nicht nur vor den Wahlen, sondern als permanente Aufgabe. Dabei stellen wir bald einmal fest, dass es ein gerüttelt Mass an Standfestigkeit 11 15. November 1994 braucht, um eine Meinung differenziert zu vertreten und nicht einer sogenannt gängigen Meinung zu verfallen. Auch dreihunderttausendmal gedruckt oder von einer halben Million Zuschauerinnen und Zuschauern gehört wird, muss diese Meinung nicht unbedingt die reine Wahrheit darstellen. Wir müssen auch damit leben, dass die politische Wahrheit etwas sehr Subjektives, etwas Interpretierbares ist. Damit ergeht mein Wunsch an die Medien, mit der nötigen Sachlichkeit und Differenziertheit an die Berichterstattung heranzugehen. Ich habe es schon erwähnt; der Wahltag war für Sie alle ein Glückstag. Sie wurden vom Volk gewählt, als Grossrätinnen und Grossräte hier in diesem Saal die Geschicke unseres geliebten Kantons Aargau zu vertreten. Sie gehören zusammen mit 199 Mitstreiterinnen und Mitstreitern zur sogenannten politischen Elite. Sie wurden gewählt auf einer Parteiliste. Wir bekennen uns alle zu einer politischen Partei. Das ist gut so, denn nur so funktioniert unsere Demokratie. Acht verschiedene Fraktionen werden hier in diesem Saal in den nächsten vier Jahren die Klingen kreuzen. Wir werden - so hoffe ich es wenigstens - Zeugen von packenden Rededuellen und von leidenschaftlichen Debatten werden. So muss Politik sein. Wir sind aber auch gewählt worden, weil das Stimmvolk in uns Hoffnungen setzt, die anstehenden Probleme mit Anstand zu lösen. Nach der Diskussion, nach der Redeschlacht werden Lösungen erwartet. Keine der acht Fraktionen kann eine Mehrheit für sich alleine erreichen, rein rechnerisch gesehen braucht es dazu mindestens drei. Das war in diesem Parlament schon immer so. Um die Lösungen zu erarbeiten, wie es die Bevölkerung von uns erwartet, brauchen wir also auch Dialogbereitschaft. Es gehört zu den ganz schönen Momenten im Leben einer Parlamentarierin oder eines Parlamentariers, wenn Freundschaften über die Fraktionsgrenzen hinweg dauerhaft zustande kommen. Solche Freundschaften wurzeln vielfach in der Gegensätzlichkeit der persönlichen Ansichten. Respekt vor dem Mitparlamentarier ist also eine gefragte Tugend. Politik soll die Kunst des Möglichen sein. Demnach müssten wir Politikerinnen und Politiker das Unmögliche so behandeln, als ob es möglich wäre, und in Schwierigkeiten primär Möglichkeiten sehen. Nur die Sache, meine Damen und Herren, die man aufgibt, ist verloren. Und wer immer wieder aufgibt, und nur aufgeben will, der wird früher oder später zur Selbstaufgabe kommen, als letzte Aufgabe seines Tuns. Man darf gerade in der Politik das Messband nicht nur um den Kopf legen, man muss es auch ums Herz legen und herzhaft sein und handeln. Nicht weil sie schwer und schwierig sind, wagen wir viele Dinge nicht zu tun. In Wirklichkeit sind diese Dinge oft deshalb schwer und schwierig, weil wir uns nicht an sie heranwagen. Was der Römer Seneca einst festgestellt hat, wird rund 1200 Jahre später von Dante bestätigt: "Der eine wartet, dass die Zeit sich wandelt, der andre packt sie kräftig an und handelt". Und so könnte denn eben unsere Geschichte zur Summe dessen werden, was vermeidbar gewesen wäre. Es genügt für den Politiker nicht, immer nur sein Bestes zu tun. Er darf und soll auch einmal etwas Gutes tun. Und er muss gelegentlich auch einmal das tun, was verlangt wird. Und was verlangt wird, hört er im Volk und vom Volk. Darum wünsche ich Ihnen allen, die Dinge nicht nur richtig 12 Art. 770 wenn etwas zu tun, sondern auch und vor allem die richtigen Dinge zu tun. Das ist noch viel wichtiger als der vielzitierte "richtige Schritt in die richtige Richtung", wie manche Politikerinnen und Politiker ihre Vorstösse gerne selber bewerten. Wir bekommen auch immer wieder den doch schon recht abgegriffenen Begriff zu hören, dass wir alle im selben Boot sitzen. Das stimmt zwar, aber man übersieht oft, dass in diesem selbigen Boot die einen zwar kräftig rudern, viele aber nur angeln. Es sind die gleichen, die in ihrem Egoismus übersehen, dass die Welt nicht das Eigentum einer einzigen Generation ist. Diese Erkenntnis sind wir unserer Jugend schuldig. An solchen Parametern wird dereinst die Qualität unseres Parlamentes gemessen werden und nicht an der Anzahl der Vorstösse und an der Länge der Voten. Wir werden immer wieder mit immateriellen Werten konfrontiert werden. Von der Art und Weise, wie wir damit umgehen werden, wird die Qualität unserer Arbeit in hohem Masse abhängen und von der erwartungsvollen Öffentlichkeit auch bewertet. Der Aargau lebt von Randregionen und Minderheiten. Unsere Vielfalt wird davon geprägt. Wir sind verpflichtet, vom Gesetz, aber auch von der Moral her, uns für diese Gruppen einzusetzen. Anderseits dürfen wir die Handlungsfähigkeit des Ganzen nicht aus den Augen verlieren. Das ist die politische Quadratur des Kreises, die uns aufgetragen ist. Lassen Sie mich zum Schluss noch auf ein Ereignis zu sprechen kommen, das in mein Amtsjahr als Ratspräsident fällt. Es geht um die beiden Jubiläen 200 Jahre Helvetik und 150 Jahre Bundesstaat. Anlässlich der nächsten Bürositzung vom 24. Juni wird sich die Ratsleitung über die geplanten Aktivitäten ins Bild setzen lassen. Vor allem das Jubiläumsjahr 1798 ist umstritten, da der Beginn der Helvetik in unserem Kanton nicht in allen Teilen gleich bewertet wird. Im Berner Aargau gilt sie als Ende der Berner Herrschaft und wird daher als Befreiung empfunden. Die Helvetik wird auch in den verschiedenen eidgenössischen Kantonen erlebt; an vielen Orten ist das Jahr 1798 und folgende mit Machtverlust, Hunger, Elend und Not verbunden. Alle Empfindungen müssen hier einfliessen. Für unseren Kanton in den heutigen Grenzen ist jenes Datum aber wegweisend für die Aufnahme in die Eidgenossenschaft 1803. Und als 1815 nach der Niederlage Napoleons Europa neu gegliedert wurde, zeigte sich unser junger Kanton bereits derart gefestigt, dass seine Einheit gewahrt blieb. Der Aargau war darauf, vor allem nach 1830, der Kanton, in welchem die Hinwendung zur Eidgenossenschaft, der Wunsch nach einem festeren gesamtschweizerischen Zusammenhalt am stärksten zum Ausdruck kam. Das kommt auch darin zum Ausdruck, dass der Eidgenössische Schützenverein, der Eidgenössische Turnverein und der Eidgenössische Sängerverein in Aarau gegründet wurden. Unter der massgeblichen Mitwirkung des damaligen Landammanns Friedrich Frey-Herose wurde dann 1848, nach der schmerzlichen Erfahrung des Sonderbundkrieges, die erste schweizerische Bundesverfassung erarbeitet. Frey-Herose war auch von 1848-1866 im ersten Bundesratskollegium vertreten. Aus dem Geschilderten versteht sich von selbst, dass dem Kanton Aargau eine massgebliche Rolle bei der Gestaltung 2. Grossratsitzung vom 27. Mai 1997 (Vormittag) / 1. Entwurfexemplar vom 11. Juni 1997 der Feierlichkeiten im Jubiläumsjahr 1998 zukommt. So fällt denn auch der Startschuss zur gesamtschweizerischen Gedenkfeier am Samstag, den 17. Januar 1998, in Aarau unter Beisein eines Teils des Bundesrates. Es wird davon ausgegangen, dass Delegationen der freundeidgenössischen Stände mit dabei sein werden. Möge der Elan der damaligen Aargauerinnen und Aargauer in unsere Zeit herüberstrahlen. Auch die heute zu lösenden Probleme brauchen einen mutigen, entscheidungsfreudigen und weitsichtigen Grossen Rat. Ich wünsche uns allen ein erfahrungsreiches Amtsjahr und viel Freude bei der Erfüllung Ihrer Aufgabe. (Beifall). Personentransportfahrzeugen Personenwagen". 15 Mitteilungen Vorsitzender: Ich kann Ihnen mit grosser Freude ankündigen, dass auf der Tribüne eine Delegation des Bundeslandes Baden-Württemberg unter der Leitung des Landtagspräsidenten Dr. Peter Straub sitzt. (Beifall) Weiter darf ich Ihnen von zwei Geburtstagen Kenntnis geben: Hans Gloor aus Suhr wurde am 29. April 54 Jahre alt und Dr. Andreas Binder wurde am selben Tag 40 Jahre alt. Am 7. April 1997 verstarb alt Grossrat Hans Zimmerli, Rothrist. Der Verstorbene gehörte dem Grossen Rat von 1957 bis 1965 als Mitglied der SP-Fraktion an. Den Angehörigen haben wir in Ihrem Namen das herzliche Beileid ausgesprochen. Des weiteren habe ich eine Fraktionsmitteilung der Grünen. Das Fraktionspräsidium der Grünen hat gewechselt und zwar von Frau Katrin Kuhn, Wohlen, zu Herrn Thomas Bretscher, Zeiningen. Mit Schreiben vom 8. April orientierte die Direktion der Aargauischen Kantonalbank, dass der Bankrat an seiner Sitzung vom 4. April Herrn Peter Steiner zum Direktor und Mitglied der Geschäftsleitung per 15. April 1997 ernannte. Mit seiner Wahl wird die vakante Stelle des Bereichsleiters "Individualkunden" aus eigenen Reihen besetzt. Herr Steiner ist seit 1990 bei der AKB tätig. Bis 1. April leitete er die Anlageberatung des Sitzes Aarau, anschliessend führte er erfolgreich den Sitz in Wohlen. Am 14. April hat der Gemeinderat der Stadt Laufenburg/Deutschland eine Resolution zum Bau eines neuen Rheinüberganges in Laufenburg eingereicht. Der Gemeinderat fordert mit allem Nachdruck und ohne weitere Verzögerung, die für den Bau des neuen Rheinüberganges tatsächlich und rechtlich notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, und unverzüglich, nach rechtskräftigem Abschluss des Planungsverfahrens, alle notwendigen Schritte zu veranlassen, damit die Baumassnahmen spätestens im Jahre 1998 begonnen und schnellst möglich durchgeführt werden können. Wir nehmen von dieser Resolution Kenntnis und leiten sie an den Regierungsrat zuhanden des Baudepartementes weiter. Regierungsrätliche Vernehmlassungen an Bundesbehörden 1. Vom 12. März 1997 an das Eidg. Departement des Innern betreffend Landschaftskonzept Schweiz LKS. 2. Vom 26. März 1997 an das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement betreffend Verordnungsänderung "berufsmässige Führer von leichten und schweren 3. Vom 26. März 1997 an das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement betreffend Teilrevision der Verkehrsregelnverordnung und der Signalisationsverordnung. 4. Vernehmlassung vom 1. April 1997 an das Eidg. Departement des Innern betreffend Änderung der Lärmschutzverordnung und der Verordnung über strassenverkehrsbedingte Massnahmen gemäss Luftreinhalte-Verordnung. 5. Vernehmlassung vom 30. April 1997 an das Eidg. Departement des Innern betreffend Verordnung über die Lenkungsabgaben auf flüchtigen organischen Verbindungen und Verordnungen über die Lenkungsabgaben auf Heizöl "Extraleicht" mit einem Schwefelgehalt von mehr als 0,1 Prozent. 6. Vernehmlassung vom 30. April 1997 an das Eidg. Departement des Innern betreffend Verordnung über die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte (VREG). 7. Vernehmlassung vom 30. April 1997 an das Eidg. Justizund Polizeidepartement betreffend Vorentwurf zu einem Bundesgesetz über den Gerichtsstand in Zivilsachen. 8. Vernehmlassung vom 30. April 1997 an das Eidg. Justizund Polizeidepartement betreffend Konzept des Bundes zur Verbreitung des Rechts, dessen Zugänglichkeit über den Informatikweg (Konzeptstudie Schweizerisches Rechtsinformatiksystem). 9. Vernehmlassung vom 30. April 1997 an das Eidg. Departement des Innern betreffend Revision des Gewässerschutzgesetzes vom 24. Januar 1991. 10. Vernehmlassung vom 14. Mai 1997 an das Eidg. Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement und an das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement betreffend 1997 des Sachplanes Alp Transit. Verwaltungsgerichtsbeschwerden gegen Beschlüsse des Grossen Rates: Neueingänge: 1. Beschwerde vom 21. April 1997 der Josef Koch AG, Büttikon, gegen den Beschluss vom 11. März 1997 des Grossen Rates betreffend Nutzungsplanung Kulturland der Gemeinde Zufikon. 2. Beschwerde vom 21. April 1997 der Stadt/Land Immobilien AG Zürich, der COB Verwaltung AG, Bremgarten, und von Albin Fux, Widen, gegen den Beschluss vom 11. März 1997 des Grossen Rates betreffend Nutzungsplanung Kulturland der Gemeinde Zufikon. Die Vernehmlassungen erfolgen durch den Regierungsrat. Entscheide: 13 27. Mai 1997 Beschwerde von Dr. Eugen Roesle, Zürich, gegen den Beschluss vom 30. Mai 1995 des Grossen Rates beteffend Nutzungsplanung der Gemeinde Oeschgen. Entscheid Verwaltungsgericht: Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Beschwerde von Peter Stöhr, Turgi, gegen den Beschluss vom 12. November 1996 des Grossen Rates betreffend Nutzungsplanung der Gemeinde Turgi. 3. Beschwerde von Friedrich Walti-Steiner, Dürrenäsch, gegen den Beschluss vom 12. November 1996 des Grossen Rates betreffend Nutzungsplanung der Gemeinde Dürrenäsch. Normenkontrollbegehren gegen Beschlüsse des Grossen Rates: Normenkontrollverfahren der Josef Koch AG, Büttikon, gegen den Beschluss vom 21. Dezember 1993 des Grossen Rates betreffend Nutzungsplanung Kulturland und Teiländerung des Bauzonenplans der Gemeinde Dintikon. Entscheid Verwaltungsgericht: Das Normenkontrollgesuch wird abgewiesen. Weiter teile ich Ihnen mit, dass wir unseren Regierungsrat Thomas Pfisterer für die heutige Sitzung entschuldigen müssen. Er hält zu diesem Zeitpunkt als Präsident der kantonalen Direktoren des öffentlichen Verkehrs ein vor vielen Monaten festgelegtes Referat am internationalen Eisenbahnkongress in Luzern. Frau Katharina Kerr Rüesch hat mich ausserdem beauftragt, Ihnen mitzuteilen, dass die Kommission Regierungsprogramm um 12.45 Uhr im Sitzungszimmer 4 tagt. Art. 14 Erledigung durch Rückzug: 1. Beschwerde von Bernadette und Josef Mösch, Oeschgen, gegen den Beschluss vom 30. Mai 1995 des Grossen Rates betreffend Nutzungsplanung der Gemeinde Oeschgen. populäre politische Überzeugung erfahren, obwohl oder gerade weil wir bei gewissen Sachgeschäften manchmal mit harten Bandagen gekämpft haben. Meiner Meinung nach fehlt es heute bedauerlicherweise bei vielen Politikerinnen und Politikern an der dringend nötigen Zivilcourage und dem Mut, auch einmal über den eigenen Schatten springen zu können. Ich habe mich stets bemüht, mit einfachen Worten, Worte, welche das Volk versteht, mich für das Wohl der Aargauerinnen und Aargauer einzusetzen. Den Medienschaffenden verzeihe ich die Tatsache, dass sie mich gelegentlich in ein schräges oder unvorteilhaftes Licht gerückt haben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Heimat das ist und bleibt für mich immer ein Begriff und ein Wert. Im Gegensatz zu unserer ausländischen Wohnbevölkerung, welche seltsamerweise stolz auf ihr Land ist, bekunden heute viele Politikerinnen und Politiker Mühe, sich offen zu ihrer Heimat und als Schweizerin und Schweizer zu bekennen. Ich danke Ihnen für das mir entgegengebrachte Verständnis und verbleibe mit freundlichen Grüssen. Walter Lienhard." Ich habe mit Herrn Lienhard noch telefoniert und konnte mich davon überzeugen, dass sein Gesundheitszustand sich wieder gebessert hat, dass er aber nicht mehr Willens ist, in den Rat mitzuwirken. Walter Lienhard trat 1986 in den Rat ein. Er war zuletzt in der Staatsrechnungskommission, in der Einbürgerungskommission und in verschiedenen Spezialkommissionen tätig. Wir wünschen ihm gute Besserung. Was erledigte und zurückgezogene Vorstösse betrifft, verweise ich auf die Traktandenliste. Weiter haben wir einen grossen Berg von parlamentarischen Vorstössen. 17 Neueingänge 1. Gemeinde Mühlau; Bau- und Nutzungsordnung, Änderungen Bauzonen- und Kulturlandplan. Vorlage des Regierungsrates vom 19. März 1997. 16 Walter Lienhard, Buchs; Rücktritt als Mitglied des Grossen Rates Vorsitzender: Leider muss ich Ihnen bereits den Rücktritt eines Ratsmitgliedes bekanntgeben. Es handelt sich hierbei um Herrn Walter Lienhard, Buchs. Ich verlese das Rücktrittsschreiben: "Rücktritt als Mitglied des Grossen Rates per 27. Mai 1997. Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Frau Landamman, sehr geehrte Herren Regierungsräte, geschätzte Kolleginnen und Kollegen. "Über ein Ding wird viel geplaudert, viel beraten und lang gezaudert und endlich gibt es ein böses Muss, die Sache widrig den Beschluss" (Goethe). Meine Damen und Herren. Mit diesem Zitat muss ich Ihnen leider mitteilen, dass es mein Gesundheitszustand nicht mehr erlaubt, mich weiterhin intensiv am politischen Geschehen im Kanton Aargau zu beteiligen. Ich muss Sie deshalb um meinen Rücktritt aus dem Grossen Rat bitten. Dieser Entscheid fiel mir nicht leicht, denn ich habe stets mit Freude an der politischen Gestaltung unseres Kantons teilgenommen. Auch konnte ich von Ihnen zuweilen viel Verständnis für meine nicht immer 14 2. Staatsrechnung 1996. Vorlage des Regierungsrates vom 26. März 1997. - Geht an die Staatsrechnungskommission. 3. Gemeinde Besenbüren; Bau- und Nutzungsordnung (BNO). Vorlage des Regierungsrates vom 26. März 1997. 4. Gemeinde Fislisbach; Bau- und Nutzungsordnung (Teil Bauordnung). Vorlage des Regierungsrates vom 26. März 1997. 5. Gemeinde Kallern; Bau- und Nutzungsordnung (BNO). Vorlage des Regierungsrates vom 26. März 1997. 6. Gemeinde Suhr; Bauzonen- und Kulturlandplanänderung Waldhof/Schwirematt, Bauordnungsänderung Aufhebung "Spezialbauvor-schriften" Waldhof/Schwirematt. Vorlage des Regierungsrates vom 26. März 1997. 7. Gemeinde Suhr; Bau- und Nutzungsordnung. Vorlage des Regierungsrates vom 9. April 1997. 8. Gemeinde Elfingen; Bau- und Nutzungsordnung. Vorlage des Regierungsrates vom 9. April 1997. Art. 15 9. Gemeinde Boswil; Änderung Bauordnung (§ 73 Abs. 2). Vorlage des Regierungsrates vom 9. April 1997. 10. Gemeinde Fislisbach; Änderung Bauzonen- und Kulturlandplan "Harlachen-/Kreuzäckerstrasse". Vorlage des Regierungsrates vom 9. April 1997. 11. Rechenschaftsbericht Justizbehörden 1995/96. - Geht an die Justikommission. 14. Aargauische Gebäudeversicherungsanstalt; Geschäftsbericht und Jahresrechnung 1996. - Geht an die Kommission für die selbständigen Staatsanstalten. 15. Sozialversicherungsanstalt des Kantons Aargau; Jahresbericht 1996. - Geht an die Kommission für die selbständigen Staatsanstalten. 16. Kantonsspital Baden; Jahresbericht 1996. - Geht an die Gesundheitskommission. 17. Gemeinde Kaiseraugst; Bauzonen- und Kulturlandplanänderung Industrie/Gewerbezone; Änderung Bauordnung und Nutzungsordnung. Vorlage des Regierungsrates vom 30. April 1997. 18. Gemeinde Abtwil; Bau- und Nutzungsordnung (BNO). Vorlage des Regierungsrates vom 30. April 1997. Die Ziffer 1,3 - 10 sowie 17 und 18 gehen an die Bau- und Planungskommission. 18 Motion Josef Bürge, Baden, betreffend Besteuerung der juristischen Personen im Aargau; Einreichung und schriftliche Begründung Von Josef Bürge, Baden, und 27 mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird folgende Motion eingereicht: Text: Der Regierungsrat sei zu beauftragen, im Zuge der gegenwärtigen Steuergesetzgebungsrevision dem Grossen Rat eine Botschaft zu unterbreiten, die eine Besteuerung der Gewinne von juristischen Personen anstelle der bisher geltenden Kapitalbesteuerung ermöglicht. Begründung: Der Wirtschaftsstandort Aargau und seine kontinuierliche, akzentuierte Weiterentwicklung ist für die zukünftigen Lebensbedingungen der Bevölkerung unseres Kantons von entscheidender Bedeutung. Der Ausbau und die Stärkung ansässiger Unternehmungen ist dabei ebenso wichtig wie die innovative Tätigkeit von Jungund Forschungsunternehmungen sowie die Ansiedlung neuer Betriebe und Dienstleistungsunternehmen. Von zentraler Bedeutung für den Standortentscheid ansässiger und zuzugswilliger Unternehmen sind die wirtschaftlichen, gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Rahmenbedingungen. Dies gilt insbesondere für Neugründungen sowie für Klein- und Mittelbetriebe, dem Rückgrat der aargauischen Wirtschaft. Gestützt auf meine Motion vom 19. Juni 1990 (Nr. 5421) wird zurzeit die Revision der Steuergesetzgebung vorangetrieben. Es bietet sich somit die günstige 27. Mai 1997 12. Aargauisches Elektrizitätswerk; Geschäftsbericht 1995/96. - Geht an die Kommission für die selbständigen Staatsanstalten. 13. Aargauische Kantonalbank; Geschäftsbericht 1996. - Geht an die Kommission für die selbständigen Staatsanstalten. Gelegenheit, im Steuerbereich einen schwerwiegenden Standortnachteil des Kantons Aargau gegenüber dem Ausland zu eliminieren. Die Kapitalbesteuerung erwies sich in der Vergangenheit oft als entscheidendes Hindernis für die günstige Entwicklung junger, kleiner Unternehmen, vor allem im innovativen Bereich. Damit eine unerwünschte Schwächung des staatlichen Finanzhaushaltes vermieden werden kann, sollen die mit der Eliminierung der Kapitalsteuer verbundenen Ertragsausfälle durch die stärkere Besteuerung der Gewinne erfolgreicher, etablierter Unternehmen zumindest teilweise kompensiert werden. Temporär durch die Gesetzesänderung in ihrer Entwicklung begünstigte juristische Personen werden bei erfolgreicher Geschäftstätigkeit damit später ihre begünstigte Förderung selbst abgelten. 19 Motion Harry Lütolf, Wohlen, betreffend Staatsvertrag über die (Fach-) Hochschulen mit dem Bundesland Baden-Württemberg; Einreichung und schriftliche Begründung Von Harry Lütolf, Wohlen, und 14 mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird folgende Motion eingereicht: Text: Der Regierungsrat wird ersucht, einen Staatsvertrag mit dem Bundesland Baden-Württemberg abzuschliessen bezüglich des freien Zugangs der Einwohnerinnen und Einwohner der Vertragspartner zu allen Hoch- und Fachhochschulen im Vertragsgebiet. Begründung: Bis zur Jahrtausendwende sollte das Aargauische Fachhochschulgesetz, über das zurzeit im Grossen Rat befunden wird, umgesetzt sein. Ab diesem Zeitpunkt wird der Kanton Aargau über konkurrenz- und leistungsfähige Fachhochschulen verfügen, die sich auch im internationalen Vergleich messen lassen können. Damit wird der Aargau zum (Fach-) Hochschulkanton avancieren. Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes BadenWürttemberg sollen von diesem neuen Angebot profitieren können. Ihnen soll der freie Zugang, wie für Aargauerinnen und Aargauer, zu allen Aargauischen Fachhochschulen gewährleistet werden. Im Gegenzug soll unseren Einwohnerinnen und Einwohnern der gleiche Zugang zu den Baden-Württembergischen Hoch- und Fachhochschulen ermöglicht werden wie für Baden-WürttembergerInnen. Der freie Zugang auch zu den Baden-Württembergischen Hochschulen ist quasi als Kompensation für die grössere Einwohnerzahl des benachbarten Bundeslandes und damit des vergleichsweise (potentiell) grösseren Zustroms zu den Aargauischen Fachhochschulen zu betrachten. 15 27. Mai 1997 Der Aargau wäre mit dieser Massnahme nicht mehr in dem Masse von den Schweizer Hochschulkantonen abhängig, wie das heute der Fall ist. So wird jede Medizinstudentin und jeder Medizinstudent den Kanton Aargau bis zur Jahrtausendwende Fr. 46'000.-- pro Jahr kosten. Die zusätzliche Konkurrenz aus dem Bundesland BadenWürttemberg würde tendenziell diese Preise drücken. Aus dieser sinnvollen Kooperation im tertiären Bildungsbereich können Erfahrungen gesammelt werden, 20 Motion Philipp Müller, Reinach, betreffend Ortszulagen von Lehrkräften; Einreichung und schriftliche Begründung Von Philipp Müller, Reinach, und 6 mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird folgende Motion eingereicht: Text: Der Regierungsrat wird eingeladen, den Einbau der Ortszulagen für Lehrerinnen und Lehrer in die reguläre Besoldung zu veranlassen und dafür zu sorgen, dass in Zukunft auf Gemeindeebene keine sinngemäss ähnlichen Lohnzulagen für Lehrkräfte mehr möglich sind. Begründung: Die heutige Situation ist sowohl für die Lehrerschaft wie auch die Gemeinden unbefriedigend, da sie einen andauernden Unsicherheitsfaktor darstellt. Je nach finanzieller Lage der Gemeinden oder nach der Arbeitsplatzsituation bei den Lehrkräften ist die Beibehaltung, bzw. die Abschaffung der Ortszulagen immer wieder ein Thema. Durch die Verlagerung der Besoldung auf die Kantonsebene wird ein erhebliches Konfliktpotential zwischen Gemeindebehörden und Lehrkräften eliminiert. Der administrative Aufwand zur Berechnung und Entrichtung der Ortszulagen ist in Anbetracht von zum Teil sehr kleinen Pensen unverhältnismässig gross. Auch sind die Ortszulagen als Instrument zur Benotung von Lehrerinnen und Lehrern untauglich, da sie nicht selektiv angewandt werden können, sondern immer den ganzen Lehrkörper betreffen. In Zeiten von Mangel an Lehrkräften werden Gemeinden mit einer guten finanziellen Situation durch die Möglichkeit der Entrichtung von Ortszulagen bevorzugt, was zu einer gegenseitigen Abwerbung von Lehrkräften führen könnte. Die Forderung, wonach in Zukunft verhindert werden soll, dass keine sinngemäss ähnlichen Lohnzahlungen mehr möglich sind, ist darin begründet, dass nach erfolgter Integration der Ortszulagen in die Besoldung eine schleichende Wiedereinführung von Ortszulagen verhindert werden soll. Art. 16-17 die für weitere Vorhaben der nachbarschaftlichen Zusammenarbeit von Bedeutung sein können. Auch können sich für den Aargau bildungsmässig Chancen ergeben aus der Tatsache, dass das Bundesland Baden-Württemberg Teil der Europäischen Union und damit Teil des Europäischen Wirtschaftsraums ist. Studentinnen und Studenten aus dem Aargau und aus Baden-Württemberg werden das Angebot zu nutzen wissen und nicht zuletzt auch kulturell Erfahrungen sammeln können. Lehrkräften im Rahmen der Teamarbeit und mit der Unterstützung professioneller Fachkräfte erlauben, ein an ihrer Schule geeignetes Frühwarnsystem im Sinne der Gewaltprävention auszuarbeiten. Begründung: Immer öfter erfährt die Öffentlichkeit von Gewalttaten und sexuellen Übergriffen unter Jugendlichen, vor allem im Bereich der Schule oder des Schulwegs. Gesamtschweizerisch gesehen ist Gewalt zwischen Jugendlichen schon seit etlichen Jahren ein Thema. Gewalt und Aggression sind permanente Herausforderungen, die nicht nur hie und da beachtet werden sollten. Das jüngste Beispiel der Vergewaltigung eines 14jährigen Mädchens durch fünf gleichaltrige Jugendliche in Muttenz löste landesweit Bestürzung aus. Der Gedanke erschreckt, dass die Tat hätte vermieden werden können, wenn Lehrkräfte und Behörden, die Kenntnis vom sexuell auffälligen Klima der Schüler hatten, rechtzeitig eingeschritten wären. An Schulen, die über ein geeignetes Frühwarnsystem, bzw. über ein entwickeltes Interventionsschema verfügen, ist die Chance gross, dass in Fällen sich abzeichnender Gewalt frühzeitig und vor allem koordiniert eingegriffen werden kann, weil sowohl die Zuständigkeit wie auch die Verantwortlichkeit verbindlich festgelegt ist. Insbesondere sollen auch die Ergebnisse der zur Zeit laufenden nationalen Kampagne zur Gewaltprävention berücksichtigt werden. 22 Postulat Marianne Herzog-Ernst, Oberhof, betreffend Schaffung einer Liste der schweizerischen und eventuell auch ausländischen Therapieplätze für Suchtmittelabhängige und anderen stationär therapierten Personen mit Qualitätsangaben; Einreichung und schriftliche Begründung Von Marianne Herzog-Ernst, Oberhof, mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird Postulat eingereicht: und 41 folgendes Text: 21 Postulat der SP-Fraktion betreffend Gewalt an Schulen; Einreichung und schriftliche Begründung Von der SP-Fraktion wird folgendes Postulat eingereicht: Text: Der Regierungsrat wird aufgefordert, an den aargauischen Schulen verbindliche Zeitgefässe zu schaffen, die es den 16 Der Regierungsrat wird eingeladen, sich gesamtschweizerisch dafür einzusetzen, dass baldmöglichst eine aktuelle Liste der Therapieplätze für Suchtmittelabhängige und andere Personen, die stationär therapiert werden, geschaffen wird, die Qualitätsangaben enthält. Unter Qualitätsangaben verstehe ich zum Beispiel, ob die jeweilige Therapiestation in ihrem Kanton eine Therapiebewilligung besitzt, wieviel Personal sich um wie Art. 18-19 27. Mai 1997 viele Patientinnen und Patienten kümmert, ob und welche Therapien angewendet werden, ob zum Beispiel auch Urinproben gemacht werden, in welchem Bereich sich die Tagespauschalen bewegen, etc. Begründung: Immer wieder werden suchtmittelabhängige und andere Personen, die eine stationäre Therapie benötigen, nicht richtig plaziert. Der letzte bekanntgewordene Fall wurde in der Sonntagszeitung vom 11. Mai 1997 erwähnt, wo die Aargauer Jugendanwaltschaft erst kürzlich eine Person in Es ist dringend notwendig, die interkantonale Zusammenarbeit auf diesem Gebiet zu verstärken. Nicht nur die Jugendanwaltschaft, sondern auch aargauische Gemeinden haben immer wieder Mühe, die richtige Therapieeinrichtung auszuwählen. Auch hier würde eine stets aktualisierte Liste mit wichtigen Eckdaten der Therapieeinrichtungen die passende Wahl erleichtern. Dabei geht es nur bei extremen Fällen, wie zum Beispiel jener der erwähnten Tessiner Therapiestation, um die Empfehlung, die betreffende Einrichtung nicht zu nutzen. Im Normalfall würde den Gemeinden und anderen Institutionen die Übersicht erleichtert. Anhand der Liste könnte das PreisLeistungsangebot besser beurteilt und das Therapieangebot spezifischer ausgewählt werden. 23 Postulat Marianne Herzog-Ernst, Oberhof, betreffend Einberechnung der externen Kosten im Energiebereich bei kantonalen und vom Kanton subventionierten Bauten; Einreichung und schriftliche Begründung Von Marianne Herzog-Ernst, Oberhof, mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird Postulat eingereicht: und 38 folgendes Text: Der Regierungsrat wird eingeladen, die vorhandenen Grundlagen für mehr Kostenwahrheit und Verursachergerechtigkeit analog zu den Kantonen Bern, Solothurn, Neuenburg und Basel-Land umzusetzen. Bei kantonalen Bauten, sowie subventionierten Bauten sollen Energiepreiszuschläge miteinbezogen werden und die Grundlage dafür bilden, auf welche Art Bauten erstellt, saniert oder unterhalten werden. Begründung: Bei der Bereitstellung und Nutzung von Energie und Verkehr entstehen externe Kosten. Diese Kosten werden als "extern" bezeichnet, weil sie nicht von den Verursacherinnen und Verursachern getragen werden. Sie sind nicht in den Preisen enthalten und geben daher auf dem Markt falsche Signale: Energie und Verkehr sind zu billig, es wird zu viel davon bereitgestellt und konsumiert. Dies ist ineffizient, verzerrt den Markt und richtet einen volkswirtschaftlichen Schaden von rund 3 % bis 5 % (11 16 Mia Fr./Jahr) des Bruttoinlandproduktes an. Währenddem im Verkehrsbereich grossflächige Lösungen, zum Beispiel eine europaweit abgestimmte Einführung der Einberechnung der externen Kosten nötig sind, können bei einer Tessiner Therapiestation plaziert hatte, gegen deren Leiter seit April 1996 wegen Missbrauchs von Minderjährigen ermittelt wird. Die aargauischen Amtsstellen hatten offenbar nichts von der schwerwiegenden Anklage gegen den Therapieleiter gewusst, im Gegensatz zur Amtsvormundschaft von Basel-Stadt. In einem solchen oder ähnlichen Fall wäre es sehr wichtig, dass solches Wissen weitergegeben wird, damit einer solchen Therapiestation keine weiteren Patientinnen und Patienten zugewiesen werden. Neu- und Umbauten diese Kosten kleinräumig, zum Beispiel in unserem Kanton, problemlos eingeführt werden. Dies beweist die Einführung des Miteinbezugs externer Kosten in verschiedenen Kantonen. Energiesparmassnahmen, die bis jetzt als unwirtschaftlich gelten, erweisen sich unter Anrechnung der externen Kosten oft als wirtschaftlich. Die Umweltwirkungen sind als monetäre Grössen verfügbar und können so direkt als Grundlage für die Entscheidungsfindung herangezogen werden. Der Miteinbezug der externen Kosten bei Gebäudeunterhalt, Umbauten und Neubauten des Kantons oder von ihm subventionierter Gebäude würde meines Erachtens keine Änderung bestehender Gesetze verlangen und könnte unbürokratisch durch eine Verordnungsänderung an die Hand genommen werden. 24 Postulat Thomas Leitch, Berikon, betreffend Einreichung eines Fonds zur Förderung der beruflichen Aus- und Weiterbildung; Einreichung und schriftliche Begründung Von Thomas Leitch, Berikon, und 41 mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird folgendes Postulat eingereicht: Text: Der Regierungsrat wird eingeladen, gemeinsam mit Berufsverbänden, Arbeitgeberund Arbeitnehmerorganisationen die Einrichtung eines Fonds zur beruflichen Aus- und Weiterbildung zu prüfen. Begründung: In der Schweiz fehlen derzeit über 3500 Lehrstellen. Auch im Kanton Aargau herrscht akuter Handlungsbedarf. Die Situation wird sich im Sommer 1998 nochmals zuspitzen, wenn Hunderte von Schülerinnen und Schülern, welche sich heute in einer Verlegenheitslösung in einem Zwischenjahr, bzw. 10. Schuljahr befinden, eine Lehrstelle suchen. Investitionen in die Aus- und Weiterbildung sind deshalb dringend notwendig. Mit der Einrichtung eines Fonds, wie er beispielsweise im Kanton Genf besteht, könnte Engpässen auf dem Lehrstellenmarkt die Stirn geboten werden. Der Genfer Fonds wird zu 70 % durch jährliche Beiträge aller Unternehmen, auch derjenigen, die keine Ausbildungsplätze anbieten, gespiesen (heutiger Stand: Fr.15.-- pro beschäftigte Person auf Kantonsgebiet). Die Mittel sind auf 5 Promille der gesamten Lohnsumme begrenzt. Liegt der Bedarf unter 2 Promille der gesamten 17 27. Mai 1997 Lohnsumme, beträgt die staatliche Subvention 30 %. Liegt der Bedarf höher - aber unter 5 Promille - so steigert sich der staatliche Beitrag bis auf 40 %. In den Genuss der Mittel kommen immer eine Berufsgruppe und nicht einzelne Auszubildende oder einzelne Unternehmen. Der Fonds würde dazu dienen, Aktionen der Berufsverbände finanziell zu unterstützen. So könnten zum Beispiel die - ungedeckten Kosten von Einführungskursen - Ausbildung von Lehraufsichtskommissionen - Entlöhnung der Leiter(innen) von Ausbildungszentren der Berufsverbände ten sich nicht oder zu wenig ausbildende Betriebe an der Finanzierung der Berufsbildung beteiligen. Durch ihren Beitrag zu einem solchen Fonds würden sie ihren Anteil zur Bewältigung der tiefgreifenden Lehrstellenkrise leisten, während Betriebe, die Ausbildungsplätze anbieten, durch den Fonds entlastet werden könnten. 25 Postulat Denise Widmer, Brugg, betreffend "Motiovationskampagne Mädchen" im eidgnössischen Lehrstellenbeschluss; Einreichung und schriftliche Begründung Von Denise Widmer, Brugg, und 33 mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird folgendes Postulat eingereicht: Text: Der Regierungsrat wird eingeladen, im Rahmen des Investitionsprogrammes (Lehrstellenbeschluss) beim Bund Beiträge abzuholen für ein kantonales Projekt zur Förderung der Berufswahl der Mädchen. Begründung: Laut Bundesbeschluss vom 30. April 1997 leistet der Bund während drei Jahren Beiträge an eine "Motivationskampagne Berufswahl Mädchen" im Rahmen des Marketings für Lehrstellen im Lehrstellenbeschluss, der Teil des Investitionsprogrammes ist. Diese Motivationskampagne zielt nicht direkt auf die Lehrstellensituation, sondern in Ergänzung zum eigentlichen Lehrstellenmarketing auf die Berufswahl der Mädchen. Die Motivationskampagne soll Mädchen und Frauen dazu ermuntern, die Berufswahl stärker auf ihre Fähigkeiten und Neigungen auszurichten, als auf geschlechtsspezifische Rollenklischees. Die Berufswahl ist in der Schweiz sehr geschlechterspezifisch. Bei der Berufsfindung wählen Mädchen aus einem sehr engen Berufsspektrum aus. 70 % der Frauen wählen aus nur gerade 12 Berufen aus. Ausserdem wählen Frauen zu fast 90 % Berufe des Dienstleistungssektors (Bundesamt für Statistik, 1996). Die Berufswahl der Mädchen ist nach wie vor sehr einseitig. Vorallem Mädchen aus der Realschule können aus maximal 5 - 8 Berufen auswählen. Anlass zur Besorgnis gibt ausserdem der Umstand, dass die Zahl der Frauen im Informatik- und Wirtschaftsbereich seit den 80 er Jahren zurückgegangen ist. Wir als Kanton können dieses Anliegen unterstützen, indem wir einerseits selber aktiv werden und andrerseits ein Projekt einreichen, für das wir Unterstützung aus dem 18 Art. 20-22 - Entlöhnung von Lehrlingen/Lehrtöchtern, die besondere Kurse besuchen - Organisation von zwischenbetrieblichen Kursen sowie Stütz- und Spezialkurse und zahlreiche weitere Massnahmen im Bereich der beruflichen Weiterbildung finanziert werden. Viele Betriebe profitieren von ausgebildeten Fachleuten, ohne einen Beitrag an die Berufsbildung zu leisten. In der künftigen Entwicklung der Berufsbildungslandschaft soll- Investitionsprogramm erhalten. Gegenstand des Projektes können sein: - Berufsfindungsveranstaltungen für Mädchen - Informationsbroschüre für Mädchen - eine Wanderausstellung zum Thema "Berufe haben kein Geschlecht" - Vorträge von Fachleuten in Schulklassen - Schnuppertage und Berufspraktika in Betrieben mit technischen Berufen - usw. Sicher können Fachleute weitere Vorschläge entwickeln. Wichtig ist, dass junge Frauen auf der Sekundarstufe 1 und 2 einbezogen werden. Zudem sollen jeweils alle betroffenen Partner und Partnerinnen (junge Frauen, Lehrkräfte, Arbeitgeber, Verbände etc.) mitbeteiligt werden, damit Verbesserungen über einen gewissen Sensibilisierungsprozess erreicht werden können. 26 Interpellation Max Chopard-Acklin, Untersiggenthal, betreffend Kehrichtimporte in KVA; Einreichung und schriftliche Begründung Von Max Chopard-Acklin, Untersiggenthal, und 35 mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird folgende Interpellation eingereicht: Text und Begründung: Die kantonalen Behörden haben 1996 folgenden Verträgen über eine Koordination zur gegenseitigen Entsorgung von Abfällen zugestimmt. Am 26. Februar 1996 dem Vertrag der Aargauer Verbände (KVA) mit dem Landkreis Waldshut über mindestens 15'000 Jahrestonnen bis höchstens 30'000 Jahrestonnen. Am 3. September 1996 dem Vertrag der Aargauer Verbände (KVA) mit dem Regierungsrat des Kantons Luzern über folgende Jahrestonnen: 2'000 - 5'000 Tonnen 1997 2'000 - 5'000 Tonnen 1998 10'000 - 15'000 Tonnen 1999 10'000 - 20'000 Tonnen 2000-2010 Beide Verträge sind befristet bis 31. Dezember 2010 mit Verlängerungsoptionen. Ich bitte den Regierungsrat in diesem Zusammenhang um die ausführliche Beantwortung folgender Fragen: Art. 23-24 1. Sind bis jetzt für diese Kehrichtimporte Transportkonzepte erstellt, resp. verlangt worden? Wenn ja, wie lauten sie? 27. Mai 1997 liege bei 80 %. Wie wirken sich nun die neuen Verträge auf die künftige Auslastung dieser drei KVA aus? 2. Stehen nebst den oben aufgeführten Verträgen weitere zur Diskussion und wenn ja, welche? 4. Was ist an Massnahmen vorgesehen, wenn der "Eigenbedarf" im Kanton Aargau zunimmt, aber Verträge wie jene mit Waldshut oder Luzern noch laufen? 3. Ende 1996 betrug die Auslastung der Aargauischen Kehrichtverbrennungsanlagen in Oftringen 93 %, in Buchs 72 % und in Turgi 70 %. Anlässlich der Abgeordnetenversammlung vom 25. März 1997 erklärte Peter Meer (Direktor KVA Turgi), die optimale Auslastung 5. Kommt in Zukunft eine erneute Kapazitätserhöhung, insbesondere der KVA Turgi (liegt im Einzugsgebiet des Wasserschlosses) ganz allgemein und im speziellen bei gleichzeitigen Kehrichtimporten, aus Sicht der Regierung überhaupt in Frage? Von Dr. Marcel Guignard, Aarau, und 15 mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird folgende Interpellation eingereicht: 27 Interpellation Max Chopard-Acklin, Untersiggenthal, betreffend Aargauische Volksinitiative "Ja zur Jugendförderung"; Einreichung und schriftliche Begründung Von Max Chopard-Acklin, Untersiggenthal, und 41 mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird folgende Interpellation eingereicht: Text und Begründung: Am 7. März 1995 wurde die kantonale Volksinitiative "Ja zur Jugendförderung" mit 4117 beglaubigten Unterschriften eingereicht. Die Initiative will den Kanton zu mehr Engagement in Jugendfragen verpflichten. Dabei ist ein zentrales Anliegen die Schaffung einer Koordinationsstelle für Jugendförderung. Diese Koordinationsstelle soll die Tätigkeiten bestehender Institutionen unterstützen und vernetzen. Die Thematik einer kantonalen Jugendpolitik ist schon seit etlichen Jahren pendent (siehe Beilage: "Der lange, mühsame Weg . . . " ). Seit der Einreichung der Initiative "Ja zur Jugendförderung" sind bereits wieder über zwei Jahre verstrichen. Die Situation ist unbefriedigend. Um so mehr, wenn man die im Gesetz über die politischen Rechte unter § 60 vorgesehenen Behandlungsfristen für Volksinitiativen berücksichtigt. Der Regierungsrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wo liegen die Gründe, dass die Behandlung der Volksinitiative "Ja zur Jugendförderung" in Verzug gerät? 2. Wie lautet der "Fahrplan" für die Weiterbehandlung der Volksinitiative "Ja zur Jugendförderung" aus regierungsrätlicher Sicht? 3. Sind in den letzten zwei Jahren Schritte zu einer aktiveren Jugendpolitik unternommen worden? Wenn ja, welche? 28 Interpellation Dr. Marcel Guignard, Aarau, betreffend Auswirkungen des Bundesratsentscheides über die Sanierung der Seetalbahn auf die weiteren Bahnsanierungs- und Ausbauprojekte im Aargau; Einreichung und schriftliche Begründung Text und Begründung: Am 24. April 1997 wurde der Entscheid des Bundesrates über die Sanierung der Seetalbahn bekanntgegeben. In der Folge wird es möglich, im oberen Wynental die WSB auf das SBB-Trassée zu verlegen. Der Bundesratsentscheid zu einer raschen, mit beschränkten Mitteln zu realisierenden Seetalbahnsanierung ruft nun nach raschen Antworten auf folgende Fragen: 1. Welche Prioritäten setzt der Regierungsrat bei den ebenfalls überfälligen Streckensanierungen der WSB? 2. Wie sieht das Sanierungs- und Ausbauprogramm der aargauischen Regionalbahnen unter Berücksichtigung des Seetalbahnentscheids aus und welche Mittel werden wann vorgesehen? 3. Ist der Regierungsrat auch der Auffassung, dass es wenig Sinn macht, die WSB von der Peripherie her statt vom Hauptzentrum mit der grössten Verkehrsdichte und mit ebenfalls dringlichem Handlungsbedarf her zu sanieren (Aarau-Suhr)? 4. Welche Konsequenzen ergeben sich aus dem Seetalbahnentscheid für die Zukunft der Nationalbahnlinien LenzburgSuhr-Aarau und Zofingen-Suhr-Aarau? 5. Ist der Regierungsrat gewillt, die Möglichkeit der Direktführung der Seetalbahn über Lenzburg hinaus nach Suhr-Aarau ernsthaft zu prüfen, um die Hauptbeziehungen zwischen diesen Arbeitsmarktregionen mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu unterstützen? 6. Mit welcher Zugkraft werden dem Grossen Rat Berichte und Anträge zu den aargauischen Bahnsanierungs- und Ausbauprojekten unterbreitet (Fristen, Termine)? 29 Interpellation Urs Hümbeli, Hägglingen, betreffend Schwarzarbeiter und deren Kosten; Einreichung und schriftliche Begründung Von Urs Hümbeli, Hägglingen, und 5 mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird folgende Interpellation eingereicht: Text und Begründung: Das Übel der Schwarzarbeit frisst sich immer tiefer in die Schweizer Wirtschaft. Der illegal erwirtschaftete Anteil des Bruttosozialproduktes erreicht heute 8,9 Prozent oder 19 27. Mai 1997 33 Milliarden Franken, das heisst, gesamtschweizerisch werden gegen 400'000 ungemeldete Erwerbstätige beschäftigt. Die Folgen sind verhehrend: Dem Staat fehlen über 7 Milliarden Sozialversicherungsgelder und über 5 Milliarden Franken Steuereinnahmen. In diesem Zusammenhang bitte ich den Regierungsrat um Beantwortung folgender Fragen: 1. Wie hoch schätzen Sie den Schwarzarbeitsanteil im Kanton? Art. 25-26 3. Was gedenkt der Regierungsrat gegen die milden Bussen fehlbarer Arbeitgeber zu unternehmen? 4. Wer trägt die Kosten für am Arbeitsplatz verunfallte Schwarzarbeiter? Der Staat muss die Schwarzarbeit schnell in den Griff bekommen. Sonst rutschen wir endgültig in eine Zweiklassengesellschaft: Hier die Dummen, die Steuern und Sozialbeiträge zahlen, dort die Cleveren, die an der Staatskasse vorbeiwirtschaften. 2. Wie begegnet die Fremdenpolizei der stetig steigenden Schwarzarbeitszahl? - Es sind nur Lösungen akzeptabel, die eine Benutzbarkeit des Transportnetzes für alle Verkehrsteilnehmer anbieten. Mobilitätsbehinderte Menschen dürfen deshalb nicht von der Benützung ausgeschlossen werden. Sie müssen zumindest in ein Transportmittel ein- und aussteigen 30 Interpellation Reinhard Keller, Seon, betreffend können. Berücksichtigung der mobilitätsbehinderten Kundinnen und Kunden des öffentlichen Regionalverkehrs imKanton Aargau; Einreichung und schriftliche Begründung Von Reinhard Keller, Seon, und 36 mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird folgende Interpellation eingereicht: Text und Begründung: Im Interesse aller Behinderter fordern wir den behindertengerechten Ausbau aller öffentlichen Verkehrsmittel. Deren Benutzbarkeit darf sich nicht auf Spezialfahrzeuge beschränken, die einen von anderen Fahrgästen getrennten Spezialtransport vorsehen. Sondertransportdienste stehen dem Prinzip der Integration Behinderter entgegen und kommen deshalb für uns nur als subsidiäre Lösung in Frage. Damit der öffentliche Verkehr auch wirklich für alle benützbar ist, muss er auch den Funktionsansprüchen von- Bei der Gestaltung der Fahrpreise dürfen den behinderten Fahrgästen gegenüber anderen Reisenden weder Vor- noch behinderten Personen Rechnung tragen das heisst, er muss Nachteile entstehen. Die behinderungsbedingten Nachteile behindertengerecht sein. sind auszugleichen. 1. Am 9. September 1995 hat PRO INFIRMIS, unterstützt 4. Am 14. April 1997 hat das Baudepartement eine von Politikerinnen und Politikern, behinderten Menschen "Grundlagenanalyse über den Regionalverkehr im Kanton und ihren Angehörigen, Fachleuten des öffentlichen Aargau" als Grundlage für die Mitwirkung der Gemeinden Verkehrs und der Sozialarbeit dem Grossen Rat und dem bei der Ausarbeitung des Angebotskonzeptes zur Regierungsrat eine Resolution zum Thema Stellungnahme veröffentlicht. In dieser Analyse wird über "ÖFFENTLICHER VERKEHR FÜR ALLE" eingereicht. die Personen, die den öffentlichen Verkehr benützen, keine Die Forderungen lauten: Aussage gemacht. Personen, die selbständig oder in Begleitung einer Ich ersuche den Regierungsrat, zum Thema "Berückmitreisenden Person einen Haltepunkt (Haltestelle, sichtigung der mobilitätsbehinderten Kunden des Bahnhof) erreichen können, müssen transportiert werden. Öffentlichen Regionalverkehrs" folgende Fragen zu Für Personen, die diese Voraussetzungen erfüllen, von der beantworten: Transportunternehmung aber nicht befördert werden 1. Kann sich der Regierungsrat den in der Interpellation können, ist durch diese ein gleichwertiges Ersatzangebot zu unter Punkt 3 erwähnten Angebotszielen der Fahrpreisen des öffentlichen Verkehrs zur Verfügung zu Schweizerischen Fachstelle "Behinderte und Öffentlicher stellen. Verkehr" anschliessen? 2. Seither ist das Eisenbahngesetz vom 20. Dezember 1957 2. Teilt der Regierungsrat meine Auffassung, dass der revidiert und die Verordnung über Abgeltung, Darlehen und öffentliche Verkehr für alle Einwohner und Einwohnerinnen Finanzhilfen nach Eisenbahngesetz vom Bundesrat benutzbar sein sollte? Oder gedenkt er, bestimmte genehmigt worden. § 18 bestimmt die Kriterien zur Personengruppen davon auszuschliessen? Umschreibung des Angebotskonzeptes und fordert (a.2) ein Beförderungskonzept für Mobilitätsbehinderte. Im 3. Wie gedenkt der Regierungsrat im Rahmen der Richtplan Kanton Aargau haben die Anliegen des Grundlagenanalyse Klarheit über die Bedürfnisse der Regionalverkehrs Verankerung und planerische Grundlagen mobilitätsbehinderten Personen zu erhalten? erhalten. Der Grosse Rat hat zudem das Dekret über die 4. Wie gedenkt der Regierungsrat behinderte Personen in Beteiligung von Kanton und Gemeinden an den Kosten des das Bestellverfahren gemäss Abgeltungsverordnung öffentlichen Verkehrs (ÖVD) am 11. März 1997 einzubeziehen? Wird ein allfälliges Beförderungskonzept beschlossen. für Mobilitätsbehinderte den betroffenen Kreisen und 3. Die schweizerische Fachstelle "Behinderte und Öffentlicher Organisationen zur Vernehmlassung unterbreitet? Verkehr" umschreibt die Angebotsziele wie folgt: 20 Art. 27-29 27. Mai 1997 31 Interpellation Katharina Kerr Rüesch, Aarau, betreffend öffentliche Äusserungen des Staatsarchivars; Einreichung und schriftliche Begründung Von Katharina Kerr Rüesch, Aarau, mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird Interpellation eingereicht: und 41 folgende Text und Begründung: Am 20. Mai 1997 erschien in der "Aargauer Zeitung" unter dem Titel "Political Correctness oder frisch von der stumpfen Feder" eine Kolumne des mit seiner amtlichen Funktion unterzeichnenden Staatsarchivars. Die Kolumne nimmt wie jene des gleichen Verfassers vom 27. Januar 1997, von der sich der Staatsschreiber als Vorgesetzter und der Gesamt-regierungsrat öffentlich distanziert hatten, der Schweiz ergeben müssen, und zwar im Sinne einer faschistisierenden Anpassung an das 1940 machtpolitisch dominierende Dritte Reich. Mit einer ähnlich lautenden Forderung nach Aufhebung der Pressefreiheit und Gleichschaltung der Zeitungen war seinerzeit auch der Anschluss Österreichs eingeleitet worden". Nach Kriegsende wurde der Erstunterzeichner dieser "Eingabe", der damalige Staatsarchivar und Kantonsbibliothekar Hektor Ammann auf Antrag des einstimmigen Grossen Rates und aufgrund einer dienstlichen Untersuchung und eines Rechtsgutachtens vom Regierungsrat (der mit drei zu zwei Stimmen entschied) im Amt eingestellt und fristlos entlassen. Die Fristlosigkeit der Entlassung wurde später vom Bundesgericht aufgehoben mit der Begründung, die Gesinnung ihres Staatsarchivars sei der Regierung vor dessen Wiederwahl schon lange bekannt gewesen. Bezug auf schweizerische Geschehnisse zur Zeit des Nationalsozialismus. Konkret geht es um die so genannte "Eingabe der 200" vom 15. November 1940 zu Handen des Bundesrates. Der Aargauer Historiker Willi Gautschi beschreibt diese Eingabe in seiner vom Regierungsrat 1978 herausgegebenen "Geschichte des Kantons Aargau", Bd. 3, Seite 392 wie folgt: "Was hier im Namen der Neutralität in verbrämtem Wortlaut gefordert wurde, lief nicht nur auf eine staatliche Gleichschaltung der Presse hinaus, sondern bedeutete 'einen schweren Einbruch in das Gefüge des schweizerischen Rechtsstaates' (Joseph Boesch). Aus der Befolgung der verfassungs- und gesetzeswidrigen Schritte, die dem Bundesrat empfohlen wurden, hätte sich eine entscheidende Umstellung der innen- und aussenpolitischen Haltung 2. Ist der Regierungsrat auch der Ansicht, dass mit solchen Äusserungen Loyalitäten verletzt wurden? Gibt es für einen Staatsbeamten im Rang eines Staatsarchivars auch Grenzen der Loyalität, die nicht immer wieder ohne Folgen für den Betreffenden überschritten werden dürfen? 3. Was gedenkt der Regierungsrat vorzukehren, damit solche auch für den Kanton unrühmlichen Angelegenheiten sich nicht wiederholen? Wenn nun der gegenwärtig amtierende Staatsarchivar heute die Eingabe der "200" als Aufforderung zu Political Correctness an die Schweizer Presse von damals verharmlost, so kann dieser politische Ausrutscher weder als Scherz noch als Satire und schon gar nicht als Ironie verstanden werden. Auch tiefere Bedeutung geht dieser zynischen Aussage ab, welche nur Kraft des Amtes ihres Verfassers von Interesse ist. In einem Moment, in dem die Schweiz daran geht, sich auch ihrer teilweise dunklen Vergangenheit zu stellen, muss eine solche Kolumne eines Amtsträgers, der zudem als Historiker ein weniger gestörtes Verhältnis zur Geschichte entwickelt haben sollte, als ungeschickt und kontraproduktiv, eventuell als verantwortungslos beurteilt werden. Ferner ist zu beachten, dass mit solchen Äusserungen die Gefühle differenziert denkender Bürgerinnen und Bürger und auch jener Menschen, die unter den Umständen der NS-Zeit zu leiden hatten, verletzt werden können. Auch stellt sich erneut die Frage, ob der Staatsarchivar damit die Grenzen der Loyalität überschritten hat. Ich bitte den Regierungsrat deshalb, folgende Fragen zu beantworten: 1. Kann der Regierungsrat tolerieren, dass jemand in der Position des Staatsarchivars öffentlich eine Angelegenheit wie die auch im Aargau seinerzeit folgenreiche "Eingabe der 200" als Aufruf zu Political Correctness bezeichnet und diese damit verharmlost? Ist eine solche Haltung, selbst wenn sie ironisch sein will, mit der Würde des Amtes eines Staatsarchivars, der die Geschichte eines Kantons in ihren Zeugnissen wahren und pflegen sollte, vereinbar? 21 27. Mai 1997 32 Interpellation Philipp Müller, Reinach, betreffend Stiftung Wendepunkt, Kölliken, und die bisherigen und zukünftigen Verwendungen öffentlicher Gelder durch die Stiftung; Einreichung und schriftliche Begründung Von Philipp Müller, Reinach, und 24 mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird folgende Interpellation eingereicht: Text und Begründung: Mit einer Interpellation vom 25. März 1997 (7514) ist die Stiftung Wendepunkt bereits Gegenstand eines parlamentarischen Vorstosses. Nach einer Publikation in der Aargauer Zeitung vom 4. April 1997 über die Stiftung und durch weitere diesbezügliche Entwicklungen ergeben sich noch zusätzliche Fragen. Art. 30-31 2. Ist die in der Aargauer Zeitung vom 4. April 1997 von Hans-Peter Lang publizierte Äusserung zutreffend, wonach die Stiftung keine finanzielle Unterstützung oder zinslose Darlehen vom Kanton Aargau erhalten hat oder weiterhin erhält? 3. Ist die in der "Aargauer Zeitung" vom 4. April 1997 durch den Geschäftsführer der Stiftung, Hans-Peter Lang, angekündigte Auslagerung der Tätigkeit im Baugewerbe tatsächlich erfolgt und ist die ebenfalls angekündigte, privatwirtschaftlich organisierte Wendepunkt Bau/Öko AG tatsächlich gegründet und im Handelsregister eingetragen worden? 4. Wer ist Eigentümer dieser allfälligen neuen Wendepunkt Bau/Öko AG und ist gesichert, dass keine Mittel der Stiftung für die Gründung und das Eigenkapital verwendet werden? In weiten Kreisen des Gewerbes ist ein zunehmender Unmut insbesondere über die Tätigkeit der Stiftung im Baugewerbe und den Erwerb von Grundstücken durch die Stiftung zu 5. Ist es zulässig, dass die neue Firma Wendepunkt Bau/Öko AG in ihrem Namen die Bezeichnung "Wende-punkt" führt und bemerken. Es stellt sich die Frage, inwiefern der Art. 72 des damit eine öffentlich mitfinanzierte Stiftung als Arbeitslosenversicherungsgesetzes verletzt wird, wonach "lmageträger" herbeizieht? Beschäftigungsprogramme die private Wirtschaft nicht unmittelbar konkurrenzieren dürfen. Um die grundsätzlich 6. Zu welchen Bedingungen und Preisen wurden bisher und begrüssenswerte Idee von Beschäftigungsprogrammen nicht werden weiterhin von der Stiftung Wendepunkt Arbeiten im in ein schlechtes Licht zu rücken, ist es nötig, anhand des Baugewerbe für private Auftraggeber ausgeführt und zu vorliegenden Falles Abklärungen zu treffen und wenn nötig welchen Bedingungen und Preisen sollen von der Stiftung Massnahmen zu ergreifen. Arbeitskräfte an die neu zu gründende Wendepunkt Bau/Öko AG ausgemietet werden, wie dies Hans-Peter Lang Ich bitte deshalb die Regierung um Beantwortung der angekündigt hat? folgenden Fragen: 1. Welche Zuschüsse in welcher Form (zinslose Darlehen, Zuschüsse, nicht rückzahlbare Beträge, usw.) sind in den Jahren 1995 und 1996 an die Stiftung bezahlt worden? 7. Ist die Leitung, die Eigentümerschaft und die Infrastruktur der Wendepunkt Bau/Öko AG mit der Stiftung verflochten oder gar identisch? 8. Sind die von einer allfälligen neuen Wendepunkt Bau/Öko AG benutzten Infrastrukturen, Werkzeuge, Maschinen und Werkstätten Eigentum der Wendepunkt Bau/Öko AG und auch von ihr bezahlt oder werden allenfalls auch derartige, der Stiftung gehörende Betriebsstrukturen verwendet? 9. Welche Grundstücke hat die Stiftung Wendepunkt bis heute käuflich erworben, ist sie eine Kaufverpflichtung eingegangen, besitzt sie ein Kaufrecht oder einen Vorvertrag und wie sind die sich daraus ergebenden Verpflichtungen finanziert worden? 10. Wie verträgt sich die Tätigkeit der Stiftung Wendepunkt und ihr Auftreten als Grundstückskäuferin mit dem Art. 72 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes, wonach die Versicherung finanzielle Beiträge für die vorübergehende Beschäftigung von Arbeitslosen im Rahmen von Programmen leisten kann, sofern diese die private Wirtschaft nicht unmittelbar konkurrenzieren? 33 34 Roland Agustoni, Magden, Martin Brauen, Lenzburg, Sepp Damann, Magden, Hans Ulrich Mathys, Holziken, Walter Nef, Klingnau, Heinz Senn, Oftringen, Anita Wilhelm, Neuenhof; Inpflichtnahme als Mitglieder des Grossen Rates Roland Agustoni, Magden, Martin Brauen, Lenzburg, Sepp Daman, Magden, Hans Ulrich Mathys, Holziken, Walter Nef, Klingnau, Heinz Senn, Oftringen, sowie Frau Anita Wilhelm, Neuenhof, werden in Pflicht genommen. Zur Traktandenliste Vorsitzender: Ich möchte Ihnen die Traktandenliste zur Diskussion stellen. Ich meinerseits habe zwei Änderungen 22 bekanntzugeben: erstens ziehen wir VI. Wahlen vor und zwar vor III. Wenn wir dies machen, dann können während der Erledigung der Geschäfte unter III.-V. die Wahlzettel dergestalt vorbereitet werden, dass die Wahlbüros nach den Geschäften sofort mit der Auszählung beginnen können. Die zweite Änderung der Traktandenliste betrifft Traktandum 9: Interpellation Judith Meier. Diese Interpellation muss abgesetzt werden, da Judith Meier an der heutigen Sitzung nicht teilnehmen kann. Liegen Wortmeldungen zur Traktandenliste vor? Das ist nicht der Fall. Sie haben die Änderungen der Traktandenliste stillschweigend genehmigt. 35 Kommissionswahl Kenntnisnahme in ständige Kommission; Art. 32 Vorsitzender: Gemäss schriftlicher Mitteilung hat das Büro am 2. Mai 1997 gestützt auf § 12 Abs. 1 des Geschäftsverkehrsgesetzes folgende Wahl in eigener Kompetenz (unter Vorbehalt von § 12 Abs. 4 des Geschäftsverkehrsgesetzes) vorgenommen: Präsident der Energiekommission: Kurt Stierli, Muri. Dazu liegen keine Wortmeldungen vor. Der Wahlentscheid des Büros gilt somit stillschweigend als genehmigt. Ich gratuliere dem Gewählten. 36 Kommissionswahlen in nichtständige Kommission; Kenntnisnahme Vorsitzender: Gemäss schriftlicher Mitteilung hat das Büro am 2. Mai 1997 gestützt auf § 12 Abs. 2 des Geschäftsverkehrsgesetzes folgende Wahlen in eigener Kompetenz (unter Vorbehalt von § 12 Abs. 4 des Geschäftsverkehrsgesetzes) vorgenommen: Nichtständige Kommission "Waldgesetz": Urs Locher, Zofingen, Präsident, Erwin Berger, Boswil, Roland Brogli, Zeiningen, Martin Christen, Turgi, Walter Gloor, Niederlenz, Angela Herrigel, Brugg, Marianne HerzogErnst, Oberhof, Hans-Rudolf Hochuli, Reitnau, Rudolf Hug, Oberrohrdorf, René JeanRichard, Lenzburg, Damian Keller, Endingen, Hans Lüscher, Muhen, Ernst Moser, Würenlos, Urs Müller, Schöftland, Richard Plüss, Lupfig, Gisela Sommer, Wettingen, Kurt Stierli, Muri. 27. Mai 1997 37 Wahlen von Justizbehörden, Staatsanwaltschaft, Kantonales Untersuchungsamt, Jugendanwaltschaft, Beamtenpensionskasse, Erziehungsrat, Kuratorium, Bankrat der Aargauischen Kantonalbank, Kontrollkommision der Aargauischen Kantonalbank, Verwaltungsrat des Aargauischen Elektrizitätswerkes, Kontrollstelle des Aargauischen Elektrizitätswerkes, Verwaltungsrat der Aargauischen Gebäudeversicherungsanstalt, Kontrollstelle der Aargauischen Gebäudeversicherungsanstalt Vorsitzender: Ich möchte Sie noch darauf hinweisen, dass am 8. Juni über das Einführungsgesetz zum Ausländerrecht abgestimmt wird. Wenn das EGAR vom Volk angenommen wird, so haben wir noch das Rekursgericht in Ausländerfragen zu wählen, das aus einem Präsidenten oder einer Präsidentin, zwei Mitgliedern und zwei Ersatzmitgliedern besteht. Wir gehen davon aus, dass wir diese Wahlen noch vor den Sommerferien durchführen können. Als zweite Bemerkung: Sie haben gesehen, dass im Bankrat der Ersatz von Alois Lüthold nominiert wurde in der Person von Herrn Josef Eichholzer. Herr Eichholzer ist aber in der Zeit zwischen der Nomination und heute unerwarteterweise verstorben. Die Ersatzwahl erfolgt also zu einem späteren Zeitpunkt! Ich gebe Ihnen eine Änderung der Zusammensetzung der Wahlbüros bekannt. Ins Wahlbüro Nr. 2 tritt anstelle von Andreas Binder Dr. Erich Stieger, in Wahlbüro Nr. 10 anstelle von Judith Meier Beat Edelmann und in Wahlbüro Nr. 11 anstelle von Katrin Kuhn Thomas Bretscher. Dazu liegen keine Wortmeldungen vor. Damit ist diese Kommission so gewählt. Ich gratuliere den Gewählten. Ich habe einen Antrag der SD-Fraktion zur Verschiebung der Wahl der Erziehungsräte erhalten. Ich bitte Herrn Urs Hümbeli, diesen Antrag zu begründen. Urs Hümbeli, Hägglingen: Die SD-Fraktion stellt Ihnen den Antrag, die Wahl der Erziehungsräte zu verschieben und zwar wie folgt: Die zuständigen Gremien werden beauftragt, für die zur Wiederwahl stehenden Erziehungsrätinnen und räte zuhanden des Grossen Rates neue Nominationen vorzunehmen. Zuerst spreche ich über die menschlichen und danach über die politischen Aspekte unseres Vorgehens. Wir begründen wie folgt: Die SD-Fraktion kann Erziehungsratsmitglieder bei einer solch schlechten Entscheidungsfindung bei der Beurteilung des neuen Zweitklasslesebuches im Amt nicht wieder bestätigen. Das Gutheissen fragwürdiger Illustrationen, die Streitereien und Konflikte in einer Gossensprache darstellen, animieren zur Nachahmung. Die SD-Fraktion hat nichts gegen Gefühlsausbrüche - wir respektieren sie - aber nicht in Form von Beleidigungen gegen die Eltern. Die beinahe unbegrenzte Toleranz des vom heutigen Erziehungsrat gutgeheissenen Buches züchtet geradewegs die Unverschämtheit von Kindern. Die SD-Fraktion verlangt keine Umschreibung einer heilen Welt, aber wir erwarten eine Darstellung, die auf eine heitere Welt hinweist, die Gott sei Dank immer noch als möglich und erstrebenswert erscheint. Sind es nicht der Erziehungsrat als auch die Lehrerschaft, die bei jeder Gelegenheit propagieren, die Eltern sollen die Schule unterstützen? Doch was für eine Unterstützung bieten denn die heute zur Wiederwahl stehenden Erziehungsrätinnen und -räte den Eltern im neuen Zweitklasslesebuch an? Begegnen sie nicht Mutter und Vater in einer erschreckend verwerflichen Art und erweisen ihnen somit in erzieherischer Hinsicht äusserst schlechte Dienste? Die einzige Konsequenz, die wir aus solch krassen Fehlentscheidungen zu ziehen haben, ist die Abwahl in Globo, mit der klaren Weisung, neue Anwärterinnen und Anwärter zu nominieren. Für Ihre Unterstützung wird Ihnen die Mehrheit der im Kanton Aargau lebenden jungen Familien danken. Ich komme nun zur politischen Sicht: Wir müssen wissen, wo die gesetzlichen Grundlagen hergenommen werden müssen. Es ist noch nicht lange her, da hat das Schweizervolk über den Sprachenartikel in der Bundesverfassung abgestimmt. Es hat mit Zweidrittelsmehrheit beschlossen, alle vier Landessprachen gleichwertig zu behandeln. In diesem ominösen Zweitklasslesebuch sind Texte in verschiedensten Sprachen aufgeführt. Darüber kann man geteilter Meinung sein. Aber dass von den eigenen vier Landessprachen nur deren zwei vertreten sind, verstösst gegen den Bundesbeschluss über die Revision des Sprachenartikels. Ja, Sie haben richtig gehört. Unsere beiden Landessprachen Französisch und Romanisch sind im Zweitklasslesebuch nicht vertreten. Daher bitte ich Sie, unseren Antrag zu unterstützen: Diese Erziehungsrätinnen und Erziehungsräte haben den Sprachenartikel und somit den Volkswillen wie auch Herrn Regierungsrat Wertli sträflich missachtet. 23 27. Mai 1997 Vorsitzender: Herr Urs Hümbeli stellt folgenden Antrag: "Die heutigen Wahlen der Erziehungsräte sind zu verschieben. Die zuständigen Gremien werden beauftragt, für die zur Wiederwahl stehenden Erziehungsrätinnen und räte zu Handen des Grossen Rates neue Nominationen vorzuschlagen." Ich verstehe diesen Antrag als Ordnungsantrag, über den wir sogleich abstimmen werden. Gibt es dazu weitere Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Abstimmung: Der Antrag Hümbeli wird bei 6 befürwortenden Stimmen mit überwältigender Mehrheit abgelehnt. Thomas Bretscher, Zeiningen: Es geht um die Wahl eines Erziehungsratsmitgliedes. Die Herren Weber und Brun stellen sich für diese Wahl zur Verfügung. Beide Herren sind einzelnen Fraktionsmitgliedern persönlich bekannt und es wurde dann von diesen Bekannten wärmstens empfohlen, dass wir sie doch beide wählen sollen. Das ist eine komische Situation. Einzelne Leute aus unseren Fraktionen kennen die beiden und sagen: "Das sind gute Leute, die sollte man eigentlich beide wählen". Wie kommen wir in die Situation, dass nur gerade beim Erziehungsrat zwei gut ausgewiesene Fachkräfte auf ihre Wahl warten? Es geht eigentlich gar nicht um die beiden Herren, sondern darum, dass die Lehrervertretung immer zwei präsentieren muss, dass man den Lehrern nicht zugesteht, selbst zu bestimmen, wen sie schicken wollen. Wenn wir Ihren Parteien sagen würden: "Ihr müsst zwei oder drei schicken, damit wir hier auswählen können" - Sie würden schön - ich sage jetzt nicht, was Sie sagen würden (Heiterkeit). Man erlaubt sich nur bei den Lehrern zu sagen: "Wir brauchen zwei: Die Lehrer sind René Birri, Stein; Erich Stieger, Baden; Ernst Flückiger, Oftringen. Wahlbüro 3 (Wahlzettel 6 + 7; Präsident/Vizepräsident Verwaltungsgericht / 10 nebenamtl. Mitglieder Verwaltungsgericht); Dr. Marcel Guignard, Aargau, Präsident; Karin Ammann, Aarau, Therese Bachofen, Rothrist; Dr. Max Brentano, Brugg; Martin Bossard, Kölliken. Wahlbüro 4 (Wahlzettel 8 - 10; 8 Ersatzrichterinnen/ -richter Verwaltungsgericht; 2 hauptamtl. Mitglieder Handelsgericht; 4 Stellvertreter des Präsidenten bzw. des Vize-präsidenten Handelsgericht); Peter Binggeli, Mellingen, Präsident; Ursi Arpagaus, Rudolfstetten; Fredy Böni, Möhlin; Walter Böhlen, Niederrohrdorf; Linus Angst, Wettingen. Wahlbüro 5 (Wahlzettel 11 + 12; 12 kaufm. Richter Handelsgericht / Präsident Steuerrekursgericht); Pia Brizzi, Baden, Präsidentin; Susanne Weiersmüller, Rohr; Peter Zubler, Aarau; Josef Winter, Laufenburg; Sämi Richner, Auenstein. Wahlbüro 6 (Wahlzettel 13 + 14; 4 Mitglieder Steuerrekursgericht / 5 Ersatzmitglieder Steuerrekursgericht); Walter Markwalder, Würenlos, Präsident; Denise Widmer, Brugg; Ursula Zollinger, Untersiggenthal; Otto Wertli, Aarau; Anita Wilhelm, Neuenhof. 24 Art. 33-37 nicht fähig, ihre Vertretung selbst zu bestimmen". Diesen Leuten vertrauen Sie aber Ihre Kinder an, obwohl Sie ihnen nicht einmal zutrauen, ihre Vertretung selber zu bestimmen. Mir kommt das komisch vor. Trotzdem hat die Fraktion der Grünen offen Stellung bezogen und eine Gewichtung der beiden Kandidaturen vorgenommen. (Die andern schweigen sich ja darüber aus, wie immer bei Wahlen, wenn mehrere Personen vorgeschlagen sind.) Wir haben aber nicht von der Person her Stellung bezogen, sondern von der Vertretung her. Die Realschule war bisher noch nie vertreten und die spezifischen Probleme könnten eine Vertretung im Erziehungsrat gebrauchen. Deshalb hat eine Mehrheit der Fraktion der Grünen beschlossen, Ihnen Herrn Weber wärmstens zur Wahl zu empfehlen. Vorsitzender: Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir werden nun in einem Mal über alle Wahlen befinden. Sie bekommen von den Stimmenzählerinnen und Stimmenzählern alle 15 Wahlzettel. Die nicht ausgeteilten Stimmzettel sind dem Vizepräsidenten zurückzubringen. (Die Stimmzettel werden ausgeteilt und nach angemessener Frist wieder eingesammelt.) Ich gebe Ihnen die Mitglieder der Wahlbüros bekannt: Wahlbüro 1 (Wahlzettel 1 + 2; 19 hauptamtl. Mitglieder Obergericht / Präsident/Vizepräsident Obergericht): Dr. Urs Hofmann, Aarau, Präsident; Hansruedi Abbühl, Oberkulm; Peter Beyeler, Baden-Rüttihof; Erwin Berger, Boswil; Dr. Heidi Berner-Fankhauser, Lenzburg. Wahlbüro 2 (Wahlzettel 3 - 5; 11 Ersatzrichterinnen/-richter Obergericht / Präsident Versicherungsgericht / 4 hauptamtl. Mitglieder Verwaltungsgericht); Hans Killer, Untersiggenthal, Präsident; Roland Agustoni, Magden; Wahlbüro 7 (Wahlzettel 15 - 17; Präsident Landw. Rekurskommission / 4 Mitglieder Landw. Rekurskommission / 3 Ersatzmitglieder Landw. Rekurskommission); Rolf Alder, Brugg, Präsident; Eugen Steinmann, Baden; Peter Wehrli, Küttigen; Dr. Theo Vögtli, Kleindöttingen; Geri Müller, Baden. Wahlbüro 8 (Wahlzettel 18 + 19; Präsident und Stv. Schätzungskommission / 10 Mitglieder Schätzungskommission); Josef Bürge, Baden, Präsident; Kurt Stierli, Muri; Erich Vögeli, Kleindöttingen; Thomas Villiger; Beinwil (Freiamt); Rudolf Scheibler, Unterentfelden. Wahlbüro 9 (Wahlzettel 20 + 21; 1. Staatsanwalt Staatsanwaltschaft / 5 Staatsanwälte Staatsanwaltschaft); Heinz Senn, Oftringen, Präsident; Dieter Märki, Mandach; Philipp Müller, Reinach; Erwin Meier, Wohlen; Samuel Müller, Gontenschwil. Wahlbüro 10 (Wahlzettel 22 + 23; 5 Untersuchungsrichter Untersuchungsamt / 4 Jugendanwälte Jugendanwaltschaft); Hans Hagenbuch, Oberlunkhofen, Präsident; Otto Ming, Beinwil am See; Walter Nef, Klingnau; Dr. Beat Edelmann, Zurzach; Urs Müller, Schöftland. Wahlbüro 11 (Wahlzettel 24 + 25; 5 Vorstandsmitglieder Beamtenpensionskasse / 4 Mitglieder auf Vorschlag der Kantonalkonferenz Erziehungsrat); Ernst Werthmüller, Holziken, Präsident; Josef Muff, Wohlen; Robert Meyer, Dintikon; Nicole Meier, Untersiggenthal; Thomas Bretscher, Zeiningen. Art. 37 Wahlbüro 12 (Wahlzettel 26 + 27; 6 Mitglieder Erziehungsrat / 6 Mitglieder Kuratorium); Dr. Karl Frey, Wettingen, Präsident; Marianne Herzog-Ernst, Oberhof; Fritz Hauri, Staffelbach; Patrick Fischer, Bremgarten; Erwin Plüss, Rothrist. Wahlbüro 13 (Wahlzettel 28 - 31; Präsident Bankrat AKB / 12 Mitglieder Bankrat AKB / 3 Mitglieder Kontrollkommission AKB / 3 Ersatzmitglieder Kontrollkommission AKB); Judith Bigler, Rupperswil, Präsidentin; Harry Burgherr, Rothrist; Corina Eichenberger, Kölliken; Flory Dubler-Mattmann, Kallern; Dr. Roland Bialek, Buchs. Wahlbüro 14 (Wahlzettel 32 - 34; 8 Mitglieder Verwaltungsrat AEW / 3 Mitglieder Kontrollstelle AEW / 3 Ersatzmitglieder Kontrollstelle AEW); Reinhard Gloor, Birr, Präsident; Annalise Gubler, Menziken; Werner Häfliger, Wettingen; Leo Erne, Döttingen; Stefan Nyffenegger, Gontenschwil. Wahlbüro 15 (Wahlzettel 35 - 37; 5 Mitglieder Verwaltungsrat AGVA / 2 Mitglieder Kontrollstelle AGVA / 2 Ersatzmitglieder Kontrollstelle AGVA); Urs Locher, Zofingen, Präsident; Rosi Magon, Windisch; Erich Mäder, Boswil; Harry Lütolf, Wohlen; Angela Herrigel, Brugg. Es wurden 188 Wahlzettel ausgeteilt. - Ich bitte die Stimmenzähler, die Wahlzettel wieder einzusammeln. 38 Aargauisches Fachhochschulgesetz (AFHG); zweite Lesung; Eintreten, Detailberatung und Schlussabstimmung; Abschreibung der Motion (6015) Josef Bürge, Baden 27. Mai 1997 Vorsitzender: Zur Beratung dieser zweiten Lesung nimmt Herr Dr. Alexander Hofmann, Amt für Berufsbildung, im Rat Einsitz. Doris Fischer-Taeschler, Seengen, Präsidentin der nichtständigen Kommission "Fachhochschulen": Der Grosse Rat hat im März zu diesem Geschäft Dringlichkeit beschlossen, damit die Volksabstimmung wie vorgesehen im September stattfinden kann. Wenn wir die Entwicklungen der letzten Wochen betrachten, sind wir meines Erachtens auf dem rechten Weg. Die Signale aus dem BIGA und aus der Fachhochschulkommission sind nach wie vor positiv für eine Fachhochschule Aargau. Der Austritt der Zürcher aus der Ostschweizer Konkordatslösung und die Austrittsbemühungen der Genfer aus dem Westschweizer Fachhochschulkonkordat - die Genfer stimmen am 8. Juni darüber ab - lassen mich zum Schluss kommen, dass der Aargauer Alleingang nicht so schlecht ist, wie es uns teilweise weisgemacht werden wollte. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wären wir heute mit einer Verbundslösung nicht so weit, wie wir jetzt sind. Die Schwerpunktbildung "Kunststoff" im Bereich der FH Wirtschaft/Technik scheint sich zu konkretisieren. Der Aargau war schon immer stark in der Berufsbildung. So ist es nichts als nur legitim, wenn wir im Bereich der Fachhochschulen federführend sind und bleiben. Fachhochschulen sind im Interesse des Kantons und des Wirtschaftsstandortes Aargau. Die Fachhochschule Aargau wird Modellcharakter für den Rest der Schweiz haben. Zur Kommissionsberatung: Die Kommission Fachhochschulen hat an zwei kurzen Sitzungen am 10. April und am 13. Mai zweimal über das Gesetz beraten. Nachdem das Gesetz in der ersten Lesung hier im Saal guten Anklang gefunden hat und keine Prüfungsanträge eingereicht wurden, konnten wir der Vorlage in zweiter Lesung mit einer (Vorlage vom 30. April 1997 des Regierungsrates) winzigen - redaktionellen Änderung zustimmen. Und zwar haben wir in § 25 Absatz 4 neu geschrieben: ... nur im Rahmen der lit. a und b von § 25 Abs. 3 möglich. Dies erleichtert die Lesbarkeit. Nachdem unsere Kommission am 29. April bestätigt und ergänzt wurde, haben wir am 13. Mai die Schlussabstimmung durchgeführt. Ich darf Sie nun namens der einstimmigen Kommission bitten, dem Gesetz mit der vorliegenden Änderung zuzustimmen. Vorsitzender: Eintreten ist unbestritten und somit stillschweigend beschlossen. Die Gesetzeslesung ist ebenfalls nicht bestritten. Somit können die Anträge 2 und 3 ebenfalls stillschweigend beschlossen werden. Regierungsrat Peter Wertli: Mit der heutigen Entscheidung werden Sie einen Meilenstein für das aargauische Bildungswesen setzen. Der Kanton Aargau wird, wenn das Volk diesem Gesetz zustimmt, als bisher grösster NichtHochschulkanton Fachhochschul-Kanton werden. Er wird damit seinen Platz in der schweizerischen Hochschullandschaft und die ihm durch seine Grösse und seine wirtschaftliche Bedeutung zukommende Rolle, Aufgabe und Verantwortung wahrnehmen können. Der Kanton Aargau wird einen Meilenstein für die Berufsbildung setzen, die im Moment in einer notwendigen Reform ist und sich qualitativ weiter entwickelt. Es kommt nicht von ungefähr, dass der Auf- und Ausbau von Fachhochschulen übereinstimmend als die wohl bedeutsamste bildungspolitische Reformschrittbewegung der letzten Jahre (wenn nicht Jahrzehnte) bezeichnet wurde. Schliesslich wird der Kanton Aargau auch einen Meilenstein für seinen Wirtschaftsstandort Aargau setzen, der damit eine bedeutende Aufwertung erhalten wird. Ich danke Ihnen für die deutliche Zustimmung zu diesem Gesetz in der ersten Lesung. Ihr Einsatz hat bewiesen, dass Ihnen am qualitativen Ausbau unseres Bildungswesens viel liegt. Ich möchte Sie bitten, dies heute in der Schlussabstimmung mit Ihrer Stimme zu dokumentieren und dieses Gesetz auch in der Volksabstimmung im September in der Bevölkerung zu unterstützen. Vorsitzender: Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Schlussabstimmung: Das Fachhochschulgesetz, wie es aus der zweiten Beratung hervorgegangen ist, wird mit 154 Stimmen, ohne Gegenstimme, gutgeheissen und zuhanden der Volksabstimmung verabschiedet. Vorsitzender: Die Motion (6015) Josef Bürge, Baden, vom 3. November 1992 betreffend Schaffung von 25 27. Mai 1997 Fachhochschulen nach europäischer Norm im Kanton Aargau wird als erfüllt abgeschrieben. Doris Fischer-Taeschler, Seengen: Es ist mir ein spezielles Bedürfnis, an dieser Stelle der Spezialkommission für die speditive Behandlung, die Flexibilität bei der Terminfindung und vor allem für die konstruktive Diskussion zu danken. Dank auch an Regierungsrat Wertli und seine Crew vom Amt für Berufsbildung. Die Herren Ady Bütler und Dr. Alexander Hofmann waren für eine optimale Vorbereitung des Geschäftes besorgt. Kreativ, effizient und mit viel Sachverstand waren sie die Konstrukteure dieser Gesetzgebung. Sie haben es gewagt, Neuland zu betreten. Das Wagnis hat sich gelohnt. Vorsitzender: Ich danke meinerseits der Kommission und der Präsidentin für die gute Arbeit, die sie geleistet hat. Auch ich bin der Überzeugung, dass wir damit in die Zukunft investieren. 39 Interpellation Martin Christen, Turgi, vom 24. September 1996 betreffend Auswirkungen elektromagnetischer Strahlen auf Mensch und Umwelt im Zusammenhang mit dem Neu- und Ausbau von Hochspannungsleitungen; Beantwortung und Erledigung (vgl. GR-Prot. 1993/97, Art. 1875) Art. 38 bewohnten Gebäuden festlegen; das Thema "Auswirkungen elektromagnetischer Strahlen auf Mensch und Umwelt" und seine Phänomene ist in seiner ganzen Tragweite zudem noch wenig erforscht. Weder die sogenannte "Schwedenstudie" noch andere Beiträge, noch die jeweils ohne wissenschaftliche Begleitung der Methodik erstellten "Krebsarten" vermögen Klarheit zu schaffen. Eine erste zuverlässige Auslegeordnung liegt in der Schweiz nur in Form der Studie des BUWAL vor. Gestützt darauf hat das Finanzdepartement bei Leistungsbewilligungen als federführendes Departement seine Praxis seit Frühjahr 1996 so definiert, dass aufgrund des Vorsorgeprinzips nach USG auch ohne entsprechende Rechtsvorschriften präventive Abstände von 50 Metern als Minimalregel und grössere Abstände bis zu 80 oder 100 Metern jeweils im Rahmen der Gütererwägungen soweit wie möglich angestrebt werden. Häufig stehen aber im Rahmen der Abwägung auch andere Gesichtspunkte, vor allem diejenigen des Landschafts- und Ortsbildes, entgegen. Solche Gütererwägungen sind im Sinne auch der Umweltschutzgesetzgebung jedenfalls dann massgebend, wenn es um den Bereich über 50 Meter geht. Unter dem Bereich von 50 Metern müssen hingegen nach heutigen Erkenntnissen deutlich strengere Massstäbe angewandt werden. Zurzeit ist eine Verordnung des Bundesrates Vorbereitung; Zeitpunkt und Inhalt sind jedoch offen. in B. Beantwortung der in der Interpellation gestellten Fragen: Zu Frage 1: Auf der Basis der Volkszählung 1990 stehen im Kanton Aargau ungefähr 1'150 Wohngebäude im unmittelbaren Bereich von Hochspannungsleitungen (220 A. Einleitende Bemerkungen: Zum Thema der Interpellation kV und höher), d.h. innerhalb eines Korridors von ca. 200 ist vorerst festzustellen, dass es keine rechtlich Metern, also links und rechts der Grundlinie in je 100 verbindlichen Vorschriften gibt, welche im Zusammenhang Metern Abstand. In diesen Wohngebäuden wohnen ca. mit den Auswirkungen von elektromagnetischen Wellen 5'500 Menschen. konkret Abstände von elektrischen Freileitungen zu Antwort des Regierungsrats vom 5. März 1997: Zu Frage 2: Bei den Leitungsprojekten, die in nächster Zeit realisiert werden, dürfte es sich grösstenteils um Ersatzanlagen handeln. Oft werden Interessen der Anwohner oder Teile von wertvollen Landschaften dabei tangiert. Im Bereich der 380 kV-Leitungen (Beznau - Birr - Niederwil Obfelden; Mettlen - Gösgen und Obfelden - Albisrieden) werden ca. 40 Gebäude in den 200-Meter-Korridor zu liegen kommen. In diesen Gebäuden wohnten 1990 ca. 150 Personen. Vektors) von Starkstromanlagen ist aufgrund der heutigen Literatur und der in- und ausländischen Berichte anzunehmen, dass das Risiko einer Schädigung bei Kurzzeitexpositionen gering ist. Hingegen ist bei Dauerexpositionen im Nahbereich von Hochspannungsleitungen der Spannungsebenen 220 kV bis 400 kV der Verdacht auf biologische Auswirkungen nicht von der Hand zu weisen. Verschiedene epidemologische Untersuchungen auf gesundheitsschädigende Wirkungen durch schwache, unterhalb der IRPA-Grenzwerte (International Radiation Protection Association) liegende, niederfrequente (u.a. 50 Hz) Magnetfelder sind in den USA, in Skandinavien und an der ETH-Zürich zurzeit im Gange. Auf der andern Seite werden diese durch Leitungsverlegungen in den Gemeinden Rüfenach, Riniken und Unterbözberg ca. 190 Gebäude mit ca. 900 Einwohnern von der bestehenden Leitung entlastet und werden damit nicht mehr im 200Nach dem heutigen Wissensstand kann davon ausgegangen Meter-Korridor liegen. werden, dass in 50 bis 80 m Entfernung zu einer Hochspannungsleitung der Spannungsebene über 220 - 400 Bei Leitungsneubauten oder -verlegungen ist zu beachten, dass kV keine negativen Einflüsse auf den Menschen mehr zu in unserem dichtbesiedelten Kanton Leitungsumbauten oder erwarten sind. -verlegungen nicht möglich sind, ohne dass Menschen oder Landschaften, die vorher noch nicht berührt wurden, neu Als potentiell belastet gelten aufgrund verschiedener betroffen sind. Es ist dabei immer eine Interessenabwägung wissenschaftlicher Untersuchungen alle im Abstand von zwischen Landschaftsschutz und Menschenschutz weniger als 50 m zur Hochspannungsleitungsachse vorzunehmen. liegenden Wohngebäude. Diese Belastung wird aber auch dadurch bereits deutlich reduziert, wenn die Leiterseile Zu Frage 3: Bezüglich der gesundheitlichen Wirkungen der möglichst hoch, d.h. 60-80 m über Boden angeordnet elektromagnetischen Felder (Schwingung des magnetischen 26 Art. 39 werden. Die für biologische Auswirkungen der Immissionsbzw. Emmissionswerte verantwortlichen elektromagnetischen Felder können durch eine optimale Phasenanordnung der Leiterseile deutlich vermindert werden, indem dadurch eine gegenseitige Aufhebung resp. Neutralisation der Wirkungen auftritt. Die elektrischen Felder (Schwingung des elektrischen Vektors) werden leicht von Mauern oder Metallteilen bei Wohn- und Landwirtschaftsbauten abgeschirmt (Faraday-Effekt), wodurch sie die praktische biologische Einwirkung verlieren. International anerkannte Richtlinien wurden von unabhängigen Fachleuten der IRPA (Internationale Strahlenschutzvereinigung) aufgrund von Erfahrungen und bereits bestehenden Studien festgelegt. Eine vom BUWAL einberufene medizinische Arbeitsgruppe empfiehlt in ihrem Bericht (BUWAL, Schriftenreihe Nr. 214, Biologische Wirkungen elektromagnetische Felder) die Übernahme IRPA-Werte für die Netzfrequenz von 50 Hz. Die Grenzwerte bei Dauerexposition liegen gemäss IRPA bei 100 T für das magnetische und bei 5'000 V/m für das elektrische Feld. In Anbetracht der möglichen Langzeitrisiken von schwachen niederfrequenten Magnetfeldern kommt dem im Umweltschutzgesetz verankerten Vorsorgeprinzip (Art. 1, Abs. 2; Art. 11 Abs. 2 USG) besondere Bedeutung zu. Auch wenn die IRPA-Richtlinienwerte eingehalten werden können, ist deshalb bei einem Neubau die Leitungsführung über die erwähnte 50 m-Marke hinaus so zu optimieren, dass das Risiko von gesundheitsschädigenden Zu Auswirkungen auf die Bevölkerung minimiert wird. Nach heutigem Stand der Forschung ist auch bekannt, dass die Wirkung mit zunehmender Distanz abnimmt, bei 50 m bereits auf 10 % der Wirkung, und bei 80 m fällt auch Dauerbelastung weg. Um eine klare rechtliche Grundlage mit entsprechend deutlichen Vorschriften für die Umsetzung der bisherigen Die Felder werden durch die Angabe einer Feldstärke, nämlich A/m (Ampere/Meter) für die magnetische Feldstärke, T (Tesla), mT (10-3), (10-6), oder nT (10-9 T) für die magnetische Induktion bzw. V/m (Volt/Meter) für die elektrische Feldstärke gekennzeichnet. In Zusammenhang mit der Einwirkung auf biologische Systeme kommt die Messgrösse Mikrotesla ( ) zur Anwendung. Zu Weder die bei der Koordination der Leitungsführungen federführende Abteilung Energiewirtschaft des Finanzdepartementes noch die für den Vollzug der Umweltschutzgesetzgebung zuständige Abteilung Umweltschutz des Baudepartementes, noch das für die menschliche Gesundheit zuständige Gesundheitsdepartement, haben selber ElektrosmogMessungen vorgenommen oder in Auftrag gegeben. Dies erwies sich nicht als nötig, da die berechneten Feldstärken bei den eingereichten Konzessionsund Plangenehmigungsgesuchen deutlich unter den vom BUWAL empfohlenen IRPA-Grenzwerten lagen. Örtlich wurden auch durch Private bei bestehenden Zu Hochspannungsleitungen Messungen durchgeführt, deren Ergebnisse mit den Berechnungen der elektromagnetischen 27. Mai 1997 Feststellungen und Erfahrungen sicherzustellen, beauftragte zwar der Bundesrat verschiedene Bundesämter unter der Federführung des BUWAL, Entscheidungsgrundlagen für eine eventuelle Verordnung zu den "Nichtionisierenden elektromagnetischen Strahlen (NIEMS)" zu erarbeiten. Da die Festlegung von einheitlichen Grenzwerten auch international abgestimmt werden muss und eindeutige Regeln vorerst noch fehlen, konnte diese Arbeit noch nicht weitergeführt werden. Deshalb muss sich der Regierungsrat vorläufig auf das Vorsorgeprinzip gemäss Umweltschutzgesetz direkt berufen. Dies hat zur Faustregel geführt, dass im Aargau bei neuen Hochspannungsleitungen der Abstand zu Wohngebäuden auf mindestens 50 m angesetzt wird, wenn es die Verhältnisse an Ort und die übrigen Interessen erlauben jedoch bis zu 80 m oder 100 m. Diese Anordnung des Finanzdepartementes nimmt also die 50 Meter-Limite politisch als Mindestgrenzwert und sucht nachher im Bereich über diesen 50 Metern, gestützt auf das Verursacherprinzip, eine weitere Optimierung im Rahmen einer umfassenden Güterabwägung. Dabei stehen sich häufig die Gesichtspunkte dieser vorsorglichen Prävention und diejenigen des Schutzes der Landwirtschafts- und Ortsbilder gegenüber. In den neuesten Fällen wurde diese Praxis angewendet (Bözberggemeinen; Schinznach-Bad, Uerkheim). In Anwendung dieser Erkenntnis hat der Regierungsrat in seiner Stellungnahme beispielsweise verlangt, dass bei der 400 kV-Leitung Mettlen - Gösgen des Konsortiums ATEL, CKW und NOK die Leitungsführung in den Gemeinden Uerkheim und Bottenwil zur weiteren Entlastung des Siedlungsgebietes Gütsch von den Einwirkungen elektromagnetischer Felder geändert wird. Frage 4: Der Begriff Elektrosmog wird als Sammelbezeichnung im allgemeinen Gebrauch verwendet und beinhaltet die potentiell schädigenden Auswirkungen von elektromagnetischen Feldern. Bei den sogenannten Elektro-smog-Messungen interessieren vor allem die elektromagnetischen Felder, weil diese schwierig abzuschirmen sind, und für biologische Effekte im Organismus verantwortlich sein können. Felder an sich übereinstimmen. In den meisten Fällen erübrigt sich eine Messung, da die entstehenden Felder genügend genau berechnet werden können. Berechnungen von elektrischen und elektromagnetischen Feldern werden gemäss Vorsorgeprinzip ohnehin immer über das durch Messungen nachweisbare Mass hinaus festgelegt. Frage 5: Diese Aufstellung ist bei den Verfahrensakten vorhanden. Ob sie jedoch zu schlüssigen Ergebnissen kommt, und wie diese Ergebnisse aufgebaut wurden, haben der Regierungsrat und seine Fachstelle nicht überprüft. Die Basisdaten (Krankheitsursachen in einem ganzen Gebiet während einer langen Zeitdauer) sind nämlich gar nicht verfügbar, somit ist die Übersicht nicht nachvollziehbar. Die Frage der Verwendbarkeit der "Karte" zu Beweiszwecken stellte sich nicht, da ein Abrücken mit der neu geplanten Leitung im Sinne des dargestellten Sicherheitskorridors vom Regierungsrat aufgrund des Vorsorgeprinzips und nicht aufgrund einer schwer überprüfbaren Beweisführung beantragt wurde. Frage 6: Es ist zu unterscheiden zwischen der technischen Machbarkeit, der Betriebssicherheit und den Kosten für die 27 27. Mai 1997 Verkabelungen von Hochspannungsleitungen und die damit verbundenen baulichen Folgen. Grundsätzlich werden die elektrischen Felder durch weniger leitfähige Strukturen wie Erdmaterial Mauerwerk etc. abgeschirmt. Dagegen durchdringen die elektromagnetischen Felder praktisch jede Materie ungehindert, sodass eine Verkabelung und unterirdische Verlegung dieses Phänomen kaum einzudämmen vermag. Die unterirdische Verlegung von Hochspannungsleitungen in einen Kabelgraben ist, wie bereits an vereinzelten neuralgischen Orten geschehen, realisierbar. Allerdings ist der Preis dafür hoch; die Kosten betragen meistens mehr als das 10fache der Freileitungen. Unter anderem spricht gegen die Erdverlegung von Hochspannungsleitungen in einem Kabelgraben sodann der Umstand, dass die elektrischen Phasen nicht feldoptimiert wie bei den Freileitungen angeordnet werden können. Ausserdem führen Energieverluste in Form von Wärme in unterirdischen Kabelleitungen zu Bodenerwärmungen und austrocknungen, wodurch möglicherweise auch das örtliche biologische System der Flora beeinträchtigt wird. Schliesslich benötigen Verkabelungen von Hochspannungsleitungen von 220 kV und höher am Verkabelungsanfang und -ende grosse Bauwerke, die dann am Anfang und Ende der Strecke oft zu unerwünschten Landschaftseingriffen führen. Zu Frage 7: Nachdem es nach der geltenden Rechtsordnung überhaupt nicht zulässig ist, unter Hochspannungsleitungen bewohnte Bauten zu errichten, ergibt sich daraus, dass im unmittelbaren Bereich von Hochspannungsleitungen nur andere als Wohnnutzungen in Frage kommen, also meistens nicht bauliche Nutzungen. Ein Wertverlust von Liegenschaften, mit Ausnahme der Maststandorte, ist also in der Regel kaum gegeben, da schon bei der Nutzungsplanung der Aspekt beachtet wird. Verbleibende Entschädigungen und Abgeltungen für die bescheidenen mit der Überspannung verbundenen Belastungen der Grundeigentümer werden übrigens meistens im Rahmen der Durchleitungsverträge geregelt, welche die Stromversorgungsunternehmen mit den betroffenen Landeigentümern abschliessen. In Frage käme sodann die tromagnetischer Strahlen noch immer verharmlost. Gestützt auf zahlreiche Studien und Forschungsergebnisse verlangen immer mehr Leute tiefere Grenzwerte - Grenzwerte, die um das fünfhundert- bis tausendfache tiefer liegen, als die heute noch international mehr oder weniger gültigen 100 MikroTesla, die, wenn es um den Schutz vor chronischer Langzeitbelastung durch Niedrigstrahlung geht, völlig untauglich sind. Wenn man den Grenzwert von 100 Nanotesla als Basis nimmt, den die schweizerische Arbeitsgemeinschaft "Biologische Elektrotechnik" und die Schweizerische Energiestiftung verlangt, dann wird klar, dass auch ein Abstand von 50 Metern keineswegs genügt. Beispielsweise wurden von der ATL in Safenwil und Uerkheim zwischen 1200 und 10700 Nanotesla gemessen, das heisst Werte, die um das zwölf- bis hundertsiebenfache über dem geforderten und empfohlenen Grenzwert liegen. Ich gebe dem Regierungsrat in der Frage der Interessenabwägung zwischen Gesundheitsschutz und Landschaftsschutz zum Teil recht.. Wir dürfen allerdings 28 Art. 39 Festlegung im Rahmen eines Enteignungsverfahrens. Nachdem der Bau von bewohnten Gebäuden im unmittelbaren Bereich von Hochspannungsleitungen bei Berücksichtigung eines Korridors und auch gestützt auf das kantonale und kommunale Baurecht nicht möglich ist, wird das Problem des Wertverlustes und der Entschädigungen ohnehin nur in Fällen relevant, wo bestehende Bauten betroffen sind. Der Umstand, dass aufgrund des Vorsorgeprinzips Sicherheitsabstände eingehalten werden müssen, ist aber kein Präjudiz dafür, dass bei einer Baute im Korridorbereich bereits von einer Wertverminderung gesprochen werden kann. Entscheidend sind stets die Verhältnisse des Einzelfalls. Zu Frage 8: Es ist zutreffend, dass der Ausbau des nationalen Stromleitungsnetzes teilweise auch dem internationalen Stromhandel dient, an welchem allerdings auch schweizerische Unternehmen beteiligt sind. Die aktuellen Bedürfnisse konzentrieren sich insbesondere auf die Alpentransversalen. Der im Gange befindliche Ausbau dient aber zu einem gewichtigen Teil auch der Verbesserung der schweizerischen Versorgungsstruktur, insbesondere der Versorgungssicherheit von Wirtschaft und Bevölkerung mit ihren ständig wachsenden Ansprüchen. Die Schweiz ist auch im Strombereich ein Transitland, darüber hinaus vor allem im Bereich elektrischer Energie ein wichtiger Rollenträger in der Aufgabe Spitzenbedarfsdeckung, zu deren Zweck die Speicherseen in den Alpen schon früh erstellt wurden. Damit wird die europäische Stromversorgung mit ihren Schwankungen ausgeglichen, insbesondere bei Spitzenbedarf im Winter. Diese Rolle hat die schweizerische Elektrizitätswirtschaft schon sehr früh übernommen, und sie gehört noch heute zu einer wichtigen Aufgabe. Darüber hinaus beteiligt sich auch die Schweiz am internationalen Stromhandel, meist in der Rolle des Importlandes. Martin Christen, Turgi: Ich danke dem Regierungsrat für die ausführliche, sachbezogene und kompetente Antwort. Ich bin allerdings trotzdem nur teilweise von dieser Antwort befriedigt. Sehr positiv und heute noch nicht selbstverständlich ist das Festlegen eines Mindestabstandes von 50 - 80 Metern. Der Regierungsrat hat das Problem erkannt, obwohl ich denke, dass er die Auswirkungen elekdiese beiden Interessen nicht einfach gegeneinander ausspielen. Beide Interessen sind gleichwertig und absolut prioritär zu behandeln. Eine Interessenabwägung hat aber zwischen den gesellschaftlichen Kosten, erheblichen Gesundheitsrisiken und auf Jahrzehnte hinaus verschandelten Landschaften einerseits und den Profitsteigerungen der Stromwirtschaft mittels eines gigantischen Ausbaus des Stromnetzes im Dienste des europäischen Stromhandels andererseits zu erfolgen. Diese Interessensabwägung hat der Regierungsrat offenbar nicht vorgenommen, da er den Ausbau der Stromautobahnen - wie es scheint - kritiklos akzeptiert, als ob es sich um einen Sachzwang, um etwas Gottgegebenes, um ein Naturereignis handelte. Ich erkläre mich immerhin teilweise von der Antwort befriedigt. Vorsitzender: befriedigt. Der Interpellant erklärt sich teilweise Art. 39 40 Interpellation der SP-Fraktion vom 12. November 1996 betreffend Sparmassnahmen zu Lasten des Staatspersonals; Beantwortung und Erledigung (vgl. GR-Prot. 1993/97, Art. 1933) Antwort des Regierungsrates vom 5. März 1997: Zu Frage 1: In den Jahren 1993 und 1994 sowie 1996 und 1997 wurden die Dienstalterszulagen halbiert. Die Teuerungszulagen wurden seit 1993 nur noch teilweise oder gar nicht gewährt. Zu beachten ist dabei auch die Ausgangslage, von denen die Massnahmen ausgingen: In den Jahren 1990 - 1992, einer Zeit mit starker Teuerung, wurde der volle Teuerungsausgleich durchgehend (damals noch automatisch) gewährt. In dieser Zeitspanne wurden die mit der Besoldungsrevision 1990 beschlossenen Lohnerhöhungen (struk-turelle Verbesserungen und Erhöhung des Reallohnniveaus) sowie die anschliessenden Revisionen bei den Lehrerbesoldungen (Verbesserungen bei den Lehrbeauftragten; teilweise Stundenzahlreduktion) umgesetzt, was ebenfalls zu einem entsprechend hohen Lohnniveau im Ausgangsjahr 1993 führte. Die Massnahmen, welche zu Lasten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschlossen wurden, sind in diesem Gesamtkontext zu sehen und haben insgesamt nicht die Lohnsumme und das Lohnniveau reduziert, sondern lediglich die Wachstumsrate abgebremst. Insgesamt bewegte sich auf Grund dieser Politik das Lohnniveau für das kantonale Personal und die Lehrerschaft zwischen 1992 und 1997 etwa in der Bandbreite der Lohnentwicklung bei der übrigen Wirtschaft, in letzter Zeit tendenziell eher etwas unter dem Durchschnitt. Angesichts der in den Jahren 19901992 geschaffenen Ausgangslage waren die Massnahmen jedoch personalpolitisch verantwortbar und finanzpolitisch notwendig. Zu Frage 2: Im Vergleich zu einer Lohnentwicklung, wie sie sich bei regelmässigem vollumfänglichen Teuerungsausgleich präsentiert hätte, besteht bis zum 1. Januar 1997 eine Differenz von 5,8 Indexpunkten, was ungefähr 3,8 Lohnprozenten, also etwa 48 Mio. Franken entspricht. griffen; eine umfassende Übersicht hierüber liegt nicht vor, könnte aber notfalls bei Bedarf erstellt werden. b) Die damit erzielten Einsparungen halten sich in engen Grenzen. Wie der Regierungsrat schon im Regierungsprogramm 1993 und bei anderer Gelegenheit immer wieder betont hat, erfolgen Auslagerungen meistens nicht zu kurzfristigen Einsparungszwecken, sondern zur Erhaltung der langfristigen Flexibilität der Verwaltung. Es geht mehr um langfristige Wirtschaftlichkeitsaspekte als um kurzfristige Budgetaspekte. Häufig verhält es sich sogar so, dass Auslagerungen - wie namentlich die damalige HayekAnalyse an verschiedenen Stellen aufzeigte - kurzfristig weniger kostengünstig ist, langfristig aber bessere Synergien und einen optimaleren Ressourceneinsatz mit sich bringen. Eher selten lassen sich dagegen effektive kurzfristige Einsparungen nachweisen. 27. Mai 1997 Die verschiedenen Halbierungen der Dienstalterszulagen im gleichen Zeitraum entsprechen einem eingesparten Betrag von 33 Mio. Franken. Zusammenfassend bedeutet dies, dass ohne diese Einsparungen das Lohnniveau beim Kanton um 81 Mio. Franken (entsprechend etwa 6,3 Lohnprozenten) stärker gestiegen wären als sie es nun effektiv sind; in diesen Zahlen ist das Wachstum der Lohnsumme zufolge neuer Stellen nicht eingeschlossen. Es sei wiederholt: Diese Einsparungen hatten nicht eine Reduktion des Lohnniveaus, sondern nur ein flacheres Wachstum zur Folge. In der gleichen Zeitspanne wurden immerhin die Teuerung im Umfang von 6 Indexpunkten, entsprechend etwa 4 %, sowie von mehreren halben und ganzen Dienstalterszulagen entsprechend einem Umfang von mindestens 1,2 Lohnprozenten, erhöht. Dies führte zu einer Erhöhung von mindestens 5,2 Lohnprozenten oder 68 Mio. Franken; diese Zahlen verstehen sich ohne das Wachstum zufolge zusätzlicher Stellen oder strukturellen Veränderungen der Verwaltung. Insgesamt ist die Quote der Personalausgaben innerhalb der Gesamtausgaben des Kantons über all diese Jahre ungefähr stabil geblieben. Dies zeigt, dass es der aargauischen Finanzpolitik gelungen ist, bei den Personalkosten eine Politik zu verfolgen, welche - einerseits im Personal- und Besoldungsbereich genau die gleichen Massstäbe an die Sparpolitik wie in den übrigen Bereichen angesetzt hat, die Dämpfung der Ausgabenkurve der Löhne also im Gleichschritt mit der Dämpfung der Gesamtausgabenkurve halten konnte; und - anderseits das Wachstum der Personalausgaben im Gleichschritt mit dem Wirtschaftswachstum beziehungsweise dem aargauischen Volkseinkommen halten konnte, liegt doch das Ausgabenwachstum beim Kanton in dieser Phase leicht unter dem in der gleichen Zeit stattgefundenen Wachstum von Wirtschaft und Volkseinkommen. Zu Frage 3: a) Auslagerungen wurden wie schon in den Jahren vor 1993 überall vorgenommen, wo dies aus sachlichen, organisatorischen oder finanziellen Gründen als zweckmässig erschien. Alle Departemente haben bei verschiedenen Gelegenheiten zu solchen Auslagerungen gec) Auf die Anstellungsbedingungen für das verbleibende Staatspersonal bestehen in solchen Fällen keine direkten Auswirkungen. Indirekte Auswirkungen bestehen insofern, als dadurch tendenziell das Selbstverständnis der Verwaltung verändert wird. Für diejenigen Personen, die in solchem Zusammenhang zu privaten Firmen wechseln, erfolgt eine Verschiebung vom öffentlichen Angestelltenund Beamtenrecht zum privaten Arbeitsvertragsrecht; dabei bietet das private Arbeitsvertragsrecht in der heutigen Ausgestaltung oft bessere Möglichkeiten, flexibel auf die spezifischen Eigenheiten einer Branche oder eines Teilmarktes einzugehen. In diesem Zusammenhang ist festzustellen, dass Auslagerungen in der Vergangenheit sowohl in solchen Branchen stattgefunden haben, in welchen der Kanton tendenziell bessere Entlöhnung anbietet, wie auch in solchen Branchen, wo die Löhne beim Kanton deutlich 29 27. Mai 1997 Art. 40 tiefer sind. Auch dies zeigt, dass Auslagerungen in der Regel nicht zum Zwecke erfolgen, die direkten oder indirekten Personalkosten zu reduzieren, sondern aus einer ganzen Palette von Gründen und Überlegungen. d) Es bestehen keine Anzeichen dafür, dass Massnahmen gemäss lit. a - c in grosser Zahl ergriffen wurden. Ebenfalls bestehen keine Anzeichen dafür, dass Frauen oder ältere Personen einseitig davon erfasst worden wären. Zu Frage 4: a) In der Periode 1989 - 1993 lag die Zahl unter 10. Bei den Wahlen für die Periode 1997 - 2001 lag die Zahl unter 20. Gegenüber exakten Zahlen ist aber eine gewisse Vorsicht am Platz, da häufig formelle Nichtwiederwahlen, daneben aber auch andere Formen zur Auflösung von Arbeitsverhältnissen gewählt werden. Eine moderne Personalpolitik verlangt zudem, dass anstehende Probleme nicht erst im Zusammenhang mit dem Ablauf einer Amtsperiode gelöst werden. Das Mittel der Wiederwahl bzw. Nichtwiederwahl verliert im gleichen Umfang an Bedeutung, in welchem neue Formen der Personalführung und der Mitarbeiterförderung entwickelt werden. Zudem handelt es sich bei Nichtwiederwahlen in der Regel um individuelle Personalgeschäfte, nicht um Fragen der generellen Lohn- oder Personalpolitik. Zu Frage 5: Es wurde weder eine Sozialpartnerschaft aufgekündigt, noch eine "Delegation" vom Regierungsrat an den Grosse Rat vorgenommen. Vielmehr entspricht es den Vorschriften sowohl der alten Staatsverfassung vor 1980 wie auch der neuen Kantonsverfassung, dass die Verantwortung für das Lohnniveau, die Lohnstruktur und die Lohnsumme beim Grossen Rat liegt. Auch die Personalverbände haben in den letzten 20 Jahren wiederholt und häufig mit Erfolg sich mit ihrer Stimme an den Grossen Rat gewandt, wenn die Anträge des Regierungsrates ihnen als ungenügend erschienen. b) Über die Kündigungen und die Kündigungsgründe wird keine zentrale Kontrolle geführt. Ebenso wie die Kompetenz zur Wahl und Einstellung von Personal dezentral wahrgenommen wird, werden auch die Auflösungen dezentral abgewickelt; ein starkes Ausmass an Dezentralität herrscht vor allem in denjenigen Bereichen, wo Angestelltenverhältnisse vorherrschend sind. Fest steht jedoch, dass in einer sehr kleinen Zahl von Fällen die Kündigung durch den Kanton erfolgt ist; die stark überwiegende Zahl von Kündigungen erfolgt durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter selber. c) Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden gemäss heutigem Personalrecht im Rahmen der dekretsgemässen Randbedingungen in die vom Grossen Rat festgelegte Besoldungsordnung eingestuft. Für die Vorgesetzten besteht kein Spielraum, einen Teil des Personals zu tieferen Bedingungen einzustellen, selbst wenn der Markt dies erlauben würde. Flexibilität besteht dagegen in individuellen Einzelfällen, wo die Auflösung von Arbeitsverhältnissen mit den Leistungen, der Einsatzbereitschaft oder dem Verhalten der entsprechenden Person zusammenhängen oder wo eine Person durch die zugeteilte Arbeit überfordert ist. In diesen Fällen sind solche Änderungen der Bedingungen oft notwendig und sinnvoll. Dagegen hat der Regierungsrat keinerlei Anzeichen dafür, dass in einem Bereich der Verwaltung diese Möglichkeit missbräuchlich verwendet wurde. der Regierungsrat Anhörung anordnen. voraussichtlich eine Als der Index-Automatismus aufgehoben bzw. gelockert wurde, fand sogar der umgekehrte Weg einer Delegation an die Regierung statt, indem über Teuerungsanpassungen unterhalb einer Teuerungsentwicklung von 3 % seit 1992 jeweils der Regierungsrat entscheidet. Im Zusammenhang mit der Vorbereitung des neuen Lohnsystems und mit der Revision des Besoldungsdekrets wurden lediglich Modelle zur Diskussion gestellt, bei welchem über das Lohnniveau jeweils nicht im Dekret sondern im Budget entschieden würde. Gestützt auf die Anträge des Regierungsrates und der Staatsrechnungskommission hat der Grosse Rat diese Frage inzwischen entschieden, d.h., es soll über das Lohnniveau wie bisher per Dekret, immer aber vom Grossen Rat entschieden werden (mit Ausnahme der bereits erwähnten Anpassungen an die Teuerung). Zu Frage 6: Die Sozialpartner sind immer dann einbezogen worden, wenn es um generelle Massnahmen für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder für einen grossen Teil davon ging, also in den Fällen der Ziffern 1, 2 und 5. In den Fällen der Ziffer 3 sind sie in aller Regel nicht einbezogen worden, weil es meistens um Auslagerungen von kleinen und überblickbaren Verwaltungseinheiten ging, bei welchen der Kontakt mit den Mitarbeitern direkt gesucht wurde oder bei welchen überhaupt keine Mitarbeiter unmittelbar betroffen wurden. In wenigen Fällen wurde eine grosse Zahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erfasst, z.B. bei der Auslagerung von Reinigungsdiensten der Anstalten; in diesen Fällen würde gestützt auf die Erfahrungen heute vorgängige Dienstalterszulage im Jahr 1991, erfüllte die Anhörung den normalen Standard allerdings nicht). Im übrigen kann festgestellt werden, dass die Information in der Regel vorzeitig und die Anhörung im Sinne des Vernehmlassungsverfahrens bei den Personalverbänden rechtzeitig erfolgt. Schwieriger gestaltet sich der Einbezug derjenigen Mehrheit des kantonalen Personals, welche in keiner der Verbände organisiert ist; diesbezüglich sind Verbesserungen in den nächsten Jahren vorgesehen. b) Die Stellungnahmen wurden jeweils bei den Beschlüssen vom Regierungsrat gewürdigt, wenn auch nicht immer befolgt. a) Die Personalverbände wurde rechtzeitig und in geeigneter Form informiert und angehört (in einem Fall, nämlich beim Beschluss des Grossen Rates über die Halbierung der 30 c) Der Regierungsrat ist in vielen Fällen den Stellungnahmen der Sozialpartner ganz oder teilweise gefolgt. Erwähnt seien folgende Beispiele: Ende 1995 beantragte der Regierungsrat im Gegensatz zur Vernehmlassungsvorlage nicht eine Abschaffung, sondern lediglich eine Sistierung der Dienstalterszulage (der Grosse Rat ging dann noch weiter und nahm auch nicht eine Sistierung, sondern nur eine Halbierung vor). Der Wechsel Art. 40 27. Mai 1997 von der Variante der Lohnfestlegung durch Budget zur Variante der Festlegung durch Dekret erfolgte auf Grund der eindrücklichen Stellungnahmen der Personalverbände. Auf Grund der Stellungnahme der Personalverbände wurden sodann verschiedene Verbesserungen am Vorbereitungsdekret für das neue Lohnsystem vom Regierungsrat und später auch noch von der Staatsrechnungskommission vorgenommen. Schliesslich ist auch das neue Konzept im Zusammenhang mit den Familienzulagen (Neugestaltung mit Halbierung anstatt vollständige Abschaffung) aus den Gesprächen mit den Personalverbänden im Sinne einer Zwischenlösung hervorgegangen. Bei der Abschaffung der Treueprämie waren es die Personalverbände, welche als erste das nun vorliegende Konzept der abgestuften Inkraftsetzung vorgeschlagen haben. Viele weitere Fälle könnten aufgeführt werden. Das Gespräch mit den Sozialpartnern wurde in den letzten Jahren laufend intensiviert. Vieles ist dabei noch zu lernen, auch auf Seiten von Regierungsrat und Grossrat. Insgesamt bedingt eine Änderung von den hierarchischen und starren Lohnstrukturen der Vergangenheit hin zu flexibleren und weniger hierarchisch strukturierten Ansätzen der Zukunft auch eine Änderung der Kultur im Umgang zwischen der Führung und dem Personal, als begleitende Massnahme auch eine Verbesserung der Kommunikation zwischen Sozialpartnern und Arbeitgeber. Anders ist die Situation in einem derart grossen und komplexen Unternehmen kaum führbar. Zu Frage 7: Die bisher getroffenen Massnahmen im Lohnbereich haben folgende Vorteile: Sie konzentrieren sich stark auf die nicht nur finanzpolitisch, sondern auch personalpolitisch unerwünschten und letztlich überholten Automatismen. Sie schaffen deshalb Spielraum, um die beschränkten Lohnsteigerungsmöglichkeiten der nächsten Jahre auf personalpolitisch sinnvolle Weise umzusetzen. Eine weitere Besonderheit der Massnahmen liegt darin, dass sie jeweils nicht nur im betreffenden Jahr greifen, sondern das Lohnniveau generell reduzieren und somit die Ausgangslage für die kommenden Jahre verändern. Die Planung der Besoldungskosten für die nächsten Jahre erfolgt mit vorsichtigem Optimismus. Letztlich ist die Entwicklung stark von der allgemeinen Wirtschaftsentwicklung und ebenso von der Entwicklung des allgemeinen Lohnniveaus in der gesamten Volkswirtschaft abhängig. Der Kanton wird sich im wesentlichen in den Bandbreiten der übrigen Wirtschaft bewegen, sei es nach unten oder nach oben. Prognosen über die langfristige Lohnentwicklung sind deshalb ebenso schwierig wie über die langfristige Entwicklung des Im übrigen teilt der Regierungsrat die Meinung der Interpellanten, dass die Besoldungspolitik nicht nur unter den Aspekten der finanziellen Einsparungen, sondern auch unter den personalpolitischen Aspekten der langfristigen Motivation und der Kultur im Unternehmen zu betrachten ist. Der Regierungsrat hat jedoch bei seinen bisherigen Entscheiden diese Aspekte zu würdigen versucht und erachtet die bisherige Linie als verantwortbar. Ursula Padrutt-Ernst, Buchs: Die SP-Fraktion dankt Regierung für die Beantwortung unserer Interpellation. nimmt zur Kenntnis, dass auch nach Auffassung Regierung ca. 80 Millionen Franken pro Jahr zu Lasten der Sie der des wirtschaftlichen Wachstums und des Volkseinkommens. Im Hinblick auf die kommende Legislaturperiode gehen wir davon aus, dass die Lohnentwicklung des Kantons soweit wie möglich mit der Teuerungsentwicklung Schritt halten sollte. Dies bedeutet aber, dass die Ausrichtung von Teuerungsausgleich oder andere Lohnverbesserung nur in demjenigen Mass möglich sind, in welchem die Spielräume nicht durch Automatismen zum voraus verbraucht werden. Im übrigen wird sich der Regierungsrat mit der Besoldungsentwicklung für 1998 im Herbst 1997 befassen, auf der Basis des Legislaturfinanzplanes und im Anschluss an weitere Verhandlungen mit den Personalverbänden. Zusatzbemerkung: Die Gestaltung des Arbeitsklimas ist ein ständiges und vorrangiges Anliegen des Regierungsrates. Allerdings hängt das Klima nicht allein von der Lohnentwicklung ab, sondern auch von der Art und Weise, wie die verschiedenen Partner mit solchen Entwicklungen umgehen. Unzufriedenheit und Demonstrationen hat es übrigens auch inmitten der Hochkonjunktur gegeben und nicht nur bei Sparmassnahmen. Im übrigen ist es verständlich, wenn in jüngster Zeit die Personalverbände stärkeren Widerstand gegen Sparmassnahmen angekündigt haben; teilweise wird nicht nur auf Sparmassnahmen an sich reagiert, sondern auch auf die Art, wie zum Teil unser Personal mit unqualifizierten Anwürfen in der Öffentlichkeit konfrontiert wird. Das politische Klima bedarf der Versachlichung, damit Sparmassnahmen auch sachlich diskutiert werden können. In diesem Zusammenhang ist kurz auf den in der Interpellation zitierten Artikel betreffend Primarlehrerlohn im Schulblatt einzugehen: Im erwähnten Artikel werden Ausführungen über "kontraproduktive Sparübungen" des Staates auf dem "Buckel des Personals" gemacht, die wenig Einfühlungsvermögen in die gegenwärtige Wirtschaftslage und in die Probleme der übrigen Bevölkerung verraten. Als zentraler Teil des Artikels wird sodann das Beispiel eines Primarlehrers berechnet, welcher von 1992 - 1997 eine Lohneinbusse von 10'000 Franken hinnehmen musste (die Interpellation geht noch weiter und spricht von einer Lohneinbusse von 10'000 Franken pro Jahr). In Tat und Wahrheit verhält es sich wie folgt: Ohne die erwähnten Sparmassnahmen wäre die Bruttobesoldung des entsprechenden Lehrers von 69'700 Franken auf 90'100 Franken angestiegen. Wegen der Sparmassnahmen ist nun die Bruttobesoldung statt dessen von 69'700 Franken auf 80'700 Franken angestiegen. Bei allem Verständnis, welches der Regierungsrat für das Personal immer wieder aufbringt, ist eine derartige Berichterstattung der Zielsetzung einer sachlichen Information nicht förderlich. Staatspersonals eingespart werden. Die in der Zwischenzeit vom Grossen Rat beschlossenen Abschaffungen der Dienstaltersgeschenke und der Familienzulagen sind in dieser Zahl noch nicht eingerechnet. Wir können feststellen: Das Staatspersonal hat seinen Beitrag zur Sanierung des Staatshaushaltes mehr als geleistet. Ich bitte Sie, dies in den kommenden Debatten zu bedenken. Die SP-Fraktion kann im übrigen die Meinung der Regierung nicht teilen, dass ein nominal gleichbleibender Lohn ohne volle Ausrichtung der Teuerung keine effektive Lohneinbusse darstellt. Andere Fragen wurden von der Regierung nicht beantwortet. So zum Beispiel die Frage 3a, worauf die Antwort lautete: 31 27. Mai 1997 "Eine umfassende Übersicht hierüber liegt nicht vor, könnte aber notfalls bei Bedarf erstellt werden". Die SP-Fraktion stellt dazu fest, dass eine Fraktionsinterpellation offenbar keinen Notfall darstellt, der die Beantwortung von Fragen rechtfertigen würde. Welcher Notfall muss denn eintreten, damit eine Frage eine befriedigende Antwort erhält? Auch andere Fragen wurden ungenau beantwortet. Wie kann die Regierung behaupten, es bestünden keine Anzeichen dafür, dass Frauen oder ältere Personen mehr oder weniger betroffen sind als andere, wenn keine Erhebungen darüber vorgenommen wurden. Zum Abschluss möchte die SPFraktion zu bedenken geben, dass in Zeiten des Sparens das Arbeitsklima in der öffentlichen Verwaltung leidet, dass dem Mobbing Tür und Tor geöffnet werden und ein solches Klima den Einsatz der Beamtinnen und Beamten beeinträchtigt und lähmt. Es schadet der Verwaltung und damit unserem Kanton. Die SP-Fraktion erklärt sich von der Antwort nicht befriedigt. Vorsitzender: Die SP-Fraktion erklärt sich mit der Antwort des Regierungsrates nicht befriedigt, verlangt aber keine Diskussion. Das Geschäft ist somit erledigt. 41 Interpellation Urs Hümbeli, Hägglingen, vom 22. Oktober 1996 betreffend Kollektivversicherung von Asylbewerberinnen bzw. Asylbewerbern; Beantwortung und Erledigung (vgl. GR-Prot. 1993/97, Art. 1900) Antwort des Regierungsrates vom 26. März 1997: Zu Frage 1: Die seit dem 1. Januar 1996 auch für Asylsuchende obligatorische Krankenversicherung wurde mit der Konkordia, Schweiz. Krankenund Unfallversicherung, Luzern, als Kollektivversicherung, abgeschlossen. Zu Frage 2: Es trifft zu, dass ein beträchtlicher Teil der Asylsuchenden mit Krankheiten in unser Land einreist. Der weitaus grösste Teil hat sich jedoch lediglich der grenzsanitarischen Untersuchung zu unterziehen und wird danach geimpft, was mehrere Arztbesuche bedingt. Daneben gibt es allerdings auch Einzelfälle, welche zum Zwecke einer ärztlichen Behandlung, welche im Herkunftsland nicht erhältlich wäre, in die Schweiz einreisen. Es zeigt sich auch, dass Kriegsvertriebene traumatisiert worden waren und hier der psychiatrischen Hilfe bedürfen. 42 Interpellation Margrit Kuhn, Wohlen, vom 25. Juni 1996 betreffend Konkurrenzfähigkeit der DES gegenüber privaten Anbieterinnen; Beantwortung und Erledigung (vgl. GR-Prot. 1993/97, Art. 1739) Antwort des Regierungsrates vom 5. März 1997: Zu Frage 1: Die Belegungszahlen der Drogenentzugsstationen waren in den letzten beiden Jahren unterschiedlich. Nach einem Rückgang 1995 zog die 32 Art. 40 Die Generaldirektion der Konkordia bestätigt trotz dieser Umstände schriftlich, dass die Versicherten des Rahmenvertrags für fürsorgeabhängige Asylsuchende und vorläufig Aufgenommene bis heute eine normale Kostenentwicklung wie die übrigen Versicherten der Konkordia aufweisen. Überdies werden die Kosten bei diesem Vertrag periodisch überprüft. Zu Frage 3: Angesichts der Beantwortung der Frage 2 sind die genannten Befürchtungen nicht angebracht. Es findet keine Überwälzung der Kosten der Asylbewerber auf die übrigen Versicherten der Konkordia statt. Es ist mit der Krankenversicherung abgesprochen, dass bei grossen, negativen Abweichungen Kontakt zwecks einer Vertragsänderung aufgenommen würde. Urs Hümbeli, Hägglingen: Sehr geehrte Frau Landamman. Ich danke Ihnen für Ihre Antwort. Sie gleicht allerdings einem Stück Holz, welches einer Qualitätskontrolle in keiner Weise standhält: oberflächlich intakt, bei eingehender Analyse erweist sie sich als substanzlose Materie. 1. Warum haben sich die Krankenkassen wohl nicht um die Neumitglieder gerissen? Dies um so mehr, als die überwiegenden Teile unserer Asylbewerber in die risikoärmste Versicherungsgruppe einzustufen wären? 2. Wer bezahlt allen Asylbewerbern - zum Teil auch Wirtschaftsflüchtlingen - die Franchise von bis zu 800 Franken, die im Gespräch ist? Das ist doch der Steuerzahler. Wer zahlt dem beträchtlichen Teil von Asylbewerbern mit Krankheiten (um die Worte der Gesundheitsdirektorin zu verwenden) den 10 %-igen Selbstbehalt bei Spitalaufenthalt - das können bis zu 600 Franken sein? Der Steuerzahler. Wer zahlt für die Singles, die über 50 % der Personen ausmachen, die tägliche Zusatzgebühr im Spital von 10 Franken? Der Steuerzahler. In dieser Analyse sind alle Spezialfälle, wie zum Beispiel Schönheitsoperationen, noch nicht berücksichtigt. Für stationäre und ambulante Behandlung bezahlt der Steuerzahler im schlimmstmöglichen Fall also pro Asylbewerber zusätzlich 1765 Franken an Grundgebühren. Ich erlaube mir die Frage an die Mehrheit der Kantonsbewohner zu stellen, nicht ans Plenum: Wer bezahlt Ihnen und Ihrer Familie als Steuerzahler den Krankenkassenselbstbehalt? Wie könnte man mit einer Antwort zufrieden sein, die einen grossen Teil der zu tragenden Kosten verschweigt? Vorsitzender: Der Interpellant erklärt sich nicht befriedigt, verlangt aber keine Diskussion. Das Geschäft ist somit erledigt. Belegung sowohl in Neuenhof als auch in der DES Königsfelden 1996 wieder an. Der Regierungsrat ist der Ansicht, dass beide Entzugsstationen einem Bedürfnis entsprechen und somit ihre Daseinsberechtigung haben. Allerdings ist die zukünftige Entwicklung der Belegungszahlen kaum abschätzbar. Deshalb muss die Situation periodisch neu beurteilt werden. Die direkte Finanzierung der DES Königsfelden bzw. die Subventionierung der Entzugsstation Neuenhof kann nur dann gerechtfertigt werden, wenn die Auslastung befriedigend ist. Art. 41 Zu Frage 2: Bei den Taxverhandlungen mit den Krankenkassen waren die Psychiatrischen Dienste mit einem Vertreter oder einer Vertreterin in den letzten Jahren immer anwesend. Es würde den Rahmen der Taxverhandlungen sprengen, wenn seitens der Kantonsspitäler und der Psychiatrischen Dienste alle Bereichsleiter und -leiterinnen mit einbezogen werden. Die betriebsinterne Koordination und Abstimmung gehört zur operativen Führung und ist Sache der Gesamtleitung der Psychiatrischen Dienste. Bei der Festlegung der Taxen für Selbstzahlende sowie ausserkantonale Patienten und Patientinnen wurde die Leitung der Psychiatrischen Dienste in die Vernehmlassung mit einbezogen. Zu Frage 3: Die in der Interpellation angesprochenen Tarife gelten für Selbstzahlende und ausserkantonale Patienten und Patientinnen. In den weitaus meisten Fällen kommen die mit den Krankenkassen vereinbarten Tarifansätze zum Tragen. Die Krankenkassentarife für Aargauer Patienten und Patientinnen waren in den letzten Jahren für beide Institutionen identisch. Bei der Vernehmlassung der Taxen für 1997 wies die Leitung der Psychiatrischen Dienste auf die Problematik der unterschiedlichen Taxen hin. Aufgrund dieser Intervention wurden die Taxen für 1997 wie folgt angepasst: 27. Mai 1997 Taxdekret 1997 DES Königsfelden Phase Aargauer Patienten/innen Ausserkantonale Patienten/ -innen Taxordnung 1997 Entzugsstation Neuenhof Aargauer AusserPatienten/ kantonale -innen Patienten/innen DrogenFr. 550.-- Fr. 580.-- Fr. 550.-- Fr. 580.-entzug (1.-21. Tag) Übergangs- Fr. 235.-- Fr. 285.-- Fr. 235.-- Fr. 285.-therapie (ab 22. bis längst. 90 Tage) Somit haben im heutigen Zeitpunkt beide Institutionen aus tariflicher Sicht die gleiche Ausgangslage. Margrit Kuhn, Anglikon: Ich danke dem Regierungsrat für die Beantwortung meiner Interpellation. Ich bin mit der Antwort zufrieden, möchte aber zuhanden des Protokolls noch eine Bemerkung anbringen. Die in der Interpellation aufgeworfene Problematik wurde erkannt. Die unterschiedlichen Taxen der beiden Entzugsstationen Königsfelden und Neuenhof wurden unter Einbezug des IPD ab 1. Januar 1997 vereinheitlicht. Die Konkurrenzfähigkeit ist also für den Moment hergestellt. Es ist aber wichtig, dass dies auch in Zukunft so bleibt. Ich bitte deshalb die Gesundheitsdirektorin und die Spitalabteilung, die Konkurrenzfähigkeit der DES auch künftig zu gewährleisten, damit nicht eine erneute Ungleichheit entsteht. Die Entzugsstation Neuenhof kann die Tarife selber bestimmen und ist daher flexibler als die Drogenentzugsstation Königsfelden. Vorsitzender: Die Interpellantin erklärt sich von der Antwort der Regierung befriedigt. Das Geschäft ist somit erledigt. 43 Ergebnis der vorgenommenen Wahlen Die schriftlich zugestellten Wahlergebnisse lauten: 1. 19 Mitglieder des Obergerichts 1997/2001 Absolutes Mehr: 94. Gewählt sind: Bauhofer Elisabeth Bühler Alfred Bürgi Ruedi Fehr Jürg Frey Urs Peter Hauser Marco Herzog Susanne Huber Werner Hunziker Rolf Iberg Gottlieb Knecht Armin Marbet Guido Müller Arthur Roduner Ernst Schmid Rudolf lic. iur., Dr. iur., Dr. iur., lic. iur., Dr. iur., Dr. iur., lic. iur., lic. iur. Dr. iur., lic. iur., Dr. iur., lic. iur., Dr. iur. Dr. iur., lic. iur. Stimmen Gebenstorf Egliswil Sarmenstorf Zofingen Aarau Muri Aarau Wohlen Wohlen Buchs Hausen Kaisten Aarau Untersiggenthal Gipf-Oberfrick 174 124 181 177 175 179 180 159 175 151 178 161 172 165 178 33 27. Mai 1997 Schwartz Alfred Ursprung Rudolf Weber Rudolf Wuffli Urs Art. 42-43 lic. iur., lic. iur., lic. iur., lic. iur., Freienwil Unterentfelden Brugg Aarau 179 173 178 167 2. Präsident / Vizepräsident des Obergerichts 1997/1999 Absolutes Mehr: 92. Gewählt sind: Roduner Ernst (als Präsident) Schmid Rudolf (als Vizepräsident) Stimmen Dr. iur., Untersiggenthal 165 lic. iur. Gipf-Oberfrick 179 3. 11 Mitglieder Ersatzrichter Obergericht 1997/2001 Absolutes Mehr: 95. Gewählt sind: Arnet Ruth Berger-Meier Catherine Andrea Briner-Viscione Daniela Carrel Burger Anne Marie FehlmannLeutwyler Monika Lanz-Bosshard Ruth Ramisberger Martin Schnitter Weber Barbara Wyser Josef Ziswiler Hans Ulrich Zünd Andreas Stimmen Dr. iur., lic. iur., Zofingen Rheinfelden 184 179 lic. iur., Suhr 179 lic. iur., Möriken 164 Dr. iur., Buchs 180 lic. iur., Dr. iur., lic. iur., Auenstein Nussbaumen Birmenstorf 181 174 176 Dr. iur., Dr. iur., Aarau Kölliken 179 175 Dr. iur., Aarburg 170 Absolutes Mehr: 88. Gewählt ist: Dr. iur. Stimmen Aarau 174 5. 4 Mitglieder des Obergerichts am Verwaltungsgericht 1997/2001 Absolutes Mehr: 94. Gewählt sind: Huber Werner Iberg Gottlieb Schwartz Alfred Weber Rudolf lic. iur. lic. iur., lic. iur., lic. iur., Wohlen Buchs Freienwil Brugg Stimmen 166 166 179 176 6. Präsident / Vizepräsident des Verwaltungsgerichts 1997/1999 Absolutes Mehr: 93. Gewählt sind: Weber Rudolf (als Präsident) Schwartz Alfred (als Vizepräsident) des Verwaltungsgerichts 1997/2001 Absolutes Mehr: 94. Gewählt sind: Gnädig (neu SP) Noldi Eidg. dipl. Immob.Treuhänder Gossweiler Martin Dr. iur. Gysi René dipl. Architekt SIA Hurni Tina lic. iur., Kink Gabi lic. iur., Lang Elisabeth lic. iur. (neu FDP) Leuenberger lic. iur., Christophe Oetiker Thomas Bauverwalter Salm Hans Ulrich pens. Instr. BAINF Woodtli Hans Meisterlandwirt Stimmen Aarau 168 Aarau Küttigen 174 176 Rheinfelden Bremgarten Würenlos 167 175 178 Baden 174 Reinach 175 Veltheim 174 Egliswil 174 8. 8 Ersatzrichterinnen/-richter des Verwaltungsgerichts 1997/2001 Absolutes Mehr: 95. Gewählt sind: 4. Präsident des Versicherungsgerichts 1997/2001 Müller Arthur 7. 10 nebenamtliche Richterinnen/Richter Börlin Beat Grossmann-Dürst Markus Höchli Andreas Klöti-Weber Marianne Lienhard Jürg (neu SP) Merker Michael Metzler Andrea Winkler Marcel Ernst Stimmen Dr. med. dipl. Bauführer Dr. iur., Dr. iur., Wohlen Seengen 174 176 Oberrohrdorf Auenstein 180 183 lic. iur., Suhr 179 lic. iur., lic. iur., lic. iur., Ennetbaden Brugg Baden-Dättwil 177 164 181 9. 2 Mitglieder des Obergerichts am Handelsgericht 1997/2001 Absolutes Mehr: 95. Gewählt sind: Stimmen Stimmen lic. iur., Brugg 179 lic. iur., Freienwil 178 Frey Urs Peter (als Präsident) Bühler Alfred (als Vizepräsident) Dr. iur., Aarau 178 Dr. iur., Egliswil 143 10. 4 Juristen als Stellvertreter des Präsidenten bzw. des Vizepräsidenten 1997/2001 Absolutes Mehr: 95. Gewählt sind: Boner Wilhelm Fiechter Markus 34 Dr. iur., Dr. iur., Aarau Rohr Stimmen 184 181 Art. 43 27. Mai 1997 Heer Peter Dr. iur., Baden-Rütihof 180 (neu FDP) 11. 12 kaufm. Richter des Handelsgerichts 1997/2001 Absolutes Mehr: 95. Gewählt sind: Amacher Peter F. dipl. Ing. ETH Fenkart Kurt Dr. Chem. Geiser Walter dipl. Ing ETH SIA Imhof Erik lic. iur. Kim Andreas dipl. Architekt ETH Knecht-Binder MüllerHansruedi meister Knobel Robert dipl. Ing. HTL Münch Otto Patentan walt Nauer Hans Kaufmann Oser Hans-Peter Elektroing. ETH Strässle Alois Dr., Albert Bücherexperte VSB Werder Max lic. oec. HSG Stimmen Beinwil am See 184 Möhlin 182 Unterkulm 177 Riken Küttigen 184 183 Leibstadt 184 Beinwil am See 184 Seon 182 Baden 182 Riniken 185 Oberrohrdorf 180 Lenzburg 182 Weber Benno Dr. iur., Merenschwand 181 (neu SP) Schmid Kurt (neu AGV) AGB Bücherexperte Lengnau 177 12. Präsident des Steuerrekursgerichts 1997/2001 Absolutes Mehr: 93. Gewählt ist: Müllhaupt Hansjörg lic. iur., Stimmen Baden 184 13. 4 Mitglieder des Steuerrekursgerichts 1997/2001 Absolutes Mehr: 95. Gewählt sind: Schirmer Anton Schwarz Alfred Vögeli Otto Widmer Alfons Sekretär GBI dipl. Bücherexperte Meisterlandwirt eidg. dipl. Buchhalter Stimmen Koblenz 162 Baden-Dättwil 177 Wildegg 171 Untersiggenthal 176 14. 5 Ersatzmitglieder des Steuerrekursgerichts 1997/2001 Absolutes Mehr: 95. Gewählt sind: Feldmeier Gerhard Forster-Widmer Peter Franck Hansjörg Mazzocco Renato lic. oec. HSG Rechtsanwalt Dr. Ing. Agr. Sekretär Stimmen Oberrohrdorf 176 Rombach 175 Riniken 178 Aarau 146 35 27. Mai 1997 Art. 43 15. Präsident der Landw. Rekurskommission 1997/2001 Absolutes Mehr: 95. Gewählt ist: Hauller-Peter Eduard Stimmen lic. iur., Ennetbaden Fürsprecher 177 16. 4 Mitglieder der Landw. Rekurskommission 1997/2001 Absolutes Mehr: 95. Gewählt sind: Krummenacher Esther (neu SP) Riner Johann (wählbar bis 2000) Schwendimann Fritz (wählbar bis 1999) Wernli Robert 17. Biologin Hausen der Keller Walter Koch Franz Külling Harold Villiger Peter Dr. iur., Fürsprecher und Notar Raumplaner BSP Architekt dipl. Ing. ETH lic. iur., Fürsprecher Bezirkslehrer Hauller-Peter Eduard (als Präsident) Müller René (als Stellvertreter) 179 Landwirt Gipf-Oberfrick 181 lic. iur., Ennetbaden Fürsprecher Dr. iur., Umiken Fürsprecher Absolutes Mehr: 95. Gewählt sind: 176 177 Andreatta Paul Bertschi Reinhold Burgherr Peter Flury Herbert Stimmen Frey Hanspeter 182 Aarau 176 Plüss Franziska Fislisbach Laufenburg 181 180 Sommerhalder Beat Wohlen 177 Von Däniken Daniel Schöftland lic. iur., Aarau Fürsprecher 182 Stimmen 178 163 19. 10 Mitglieder der Schätzungskommission 1997/2001 172 Hochbau zeichner/ Maurer AgroIng. HTL Landwirt dipl. Kulturing. ETH SIA Ing. HTL Stimmen Würenlingen 183 Rüfenach 178 Zetzwil Lenzburg 182 178 Küttigen 179 lic. iur., Ennetbaden Fürsprecherin lic. iur., Döttingen Fürsprecher lic. iur., Aarau Fürsprecher 169 160 169 22. 5 Untersuchungsrichterin/-richter des Kant. 20. 1. Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft 1997/2001 Kuhn Erich Beinwil/Freiamt Absolutes Mehr: 95. Gewählt sind: Zofingen Absolutes Mehr: 83. Gewählt ist: Landwirt 18. Präsident und Stellvertreter der Schätzungskommission 1997/2001 Landw.Rekurskommission Absolutes Mehr: 95. Gewählt sind: Henz Hans-Rudolf (neu SP) 104 a. Ueken Gemeind eammann Dr. Ing. Rudolfstetten Agr. ETH dipl. Ing. Asp ETH Geometer 3 Ersatzmitglieder 1997/2001 Brunner Christian Stimmen Kaufmann-Villiger Jürg Schmid Werner Untersuchungsamt 1997/2001 Stimmen 164 Absolutes Mehr: 93. Gewählt sind: Stüssi Dieter lic. iur. 21. 5 Staatsanwältin/Staatsanwälte der Staatsanwaltschaft 1997/2001 Junker Adrian 170 Absolutes Mehr: 95. Gewählt sind: Hochuli-Bertschi Rudolf Umbricht Philipp lic. iur., Suhr Fürsprecher lic. iur. Staufen lic. iur., Windisch Fürsprecher lic. iur., Laufenburg Rechts- 180 Aufdenplatten Dominik Heuberger Peter 36 lic. iur., Aarau Fürsprecher lic. iur., Aarau Fürsprecher Stimmen 167 159 Villiger Katharina Buchs Stimmen 176 182 182 Art. 43 27. Mai 1997 anwältin 23. 4 Jugendanwältinnen/-anwälte der Jugendanwaltschaft 1997/2001 Absolutes Mehr: 95. Gewählt sind: Preiswerk Matthias Bieri Rosa Dr. iur. lic. iur., Rechtsanwältin Melliger Hans lic. iur., Fürsprecher Schmid Susanne lic. iur. Katharina Stimmen Unterkulm Staufen 186 182 Sarmenstorf 180 Aarau 184 24. 5 Vorstandsmitglieder der Beamtenpensionskasse 1997/2001 Absolutes Mehr: 95. Gewählt sind: Berz Alfons (wählbar bis 1999) Gloor Hans Lüpold Thomas (neu SVP) Sacher Martin (neu FDP) Wernli Kurt (neu SP) pens. Betreibungsbea mter dipl. Schmiedemeister Geschäftsführer lic. iur., Fürsprecher Bezirkslehrer Stimmen Neuenhof 168 Suhr 172 Möriken 171 Schinznach-Dorf 174 Windisch 169 25. 4 Mitglieder auf Vorschlag der Kantonalkonferenz des Erziehungsrates 1997/2001 Absolutes Mehr: 93. Gewählt sind: Eichenberger Rolf Hoffmann Renate Wasser Alfred Primarlehrer Bezirkslehrerin Kantonsschullehrer Brun Viktor Oberentfelden 177 Baden 171 Suhr 168 Hägglingen 110 Nicht gewählt ist: Weber-Rizzo Marcel Stimmen Stimmen Reallehrer Brittnau 58 26. 6 weitere Mitglieder des Erziehungsrates 1997/2001 Absolutes Mehr: 89. Gewählt sind: Fuchs-Müri Verena Haeny Urs Logopädin BankProkurist Stimmen Seon 170 Oberwil-Lieli 168 37 27. Mai 1997 HedingerSchumacher Susan John-Busslinger Margrit Matter Hans Ruedi (neu SVP) Widmer Susanne Art. 43 Arztgehilfin/ Journalistin Handarbeits/Hauswirtschaftslehrerin Handelslehrer lic. iur. Zofingen 156 Weiss Ernst (wählbar bis 1998) Frick 176 Zeller Arthur pens. Magden Amtsvormund lic. iur., Klingnau Fürsprecher 140 166 (Wahl des 12. Bankratsmitgliedes siehe Protokoll der 7. Sitzung vom 1. Juli 1997!) Schinznach Dorf 168 Aarau 173 30. 3 Mitglieder der Kontrollkommission AKB 1997/2001 Absolutes Mehr: 93. Gewählt sind: Stimmen 27. 6 Mitglieder des Kuratoriums 1997/2001 Absolutes Mehr: 91. Gewählt sind: Amrein Hans Buri Peter Dumsch Thea (neu SP) Grenacher-Schärer Susanne Mettauer Carlo Stoffel-Matthias Brigitte (neu SVP) Architekt VSI/ SWB Buchhändler/ Redaktor Theaterregisseurin Violinistin Sekundarlehrer Musiklehrerin Stimmen Lenzburg 182 Lenzburg 181 Winterthur 169 Brugg 180 Aarau 178 Attenhofer Hanspeter Irniger Stefan Staufen 180 Sauer Gerhard Stimmen Baden 156 Bircher Peter Hard Josef Ringele Fritz Studer Marino Stimmen Brauen Martin Clavuot-Brutschy Maria lic. iur., Leiterin Sozialdienst Lenzburg Rheinfelden Frey Ernst dipl. Bauing. ETH SIA Unternehmer Dr. rer. pol. Kaufmann Dr. iur./lic. oec. publ. lic. oec. publ. Kaiseraugst 171 Rudolfstetten 160 Baden-Rütihof 176 Mumpf 182 Würenlos 174 Strengelbach 179 Steinegger Urs 38 Grüt-Gossau 175 Treuhänder Wettingen 182 lic. oec. Zurzach HSG TreuEggenwil händer lic. oec. Hägglingen Absolutes Mehr: 94. Gewählt sind: Absolutes Mehr: 95. Gewählt sind: Rohr Rudolf Direktor Stimmen 182 182 179 32. 8 Mitglieder des Verwaltungsrates AEW 1997/2001 Hasler Ernst Gersbach Hans-Ulrich Güntert Peter 177 AKB 1997/2001 29. 12 Mitglieder inkl. Präsident des Bankrates AKB 1997/2001 Füglistaller Lieni Egnach Absolutes Mehr: 92. Gewählt sind: Absolutes Mehr: 81. Gewählt ist: Dr. iur., Direktor 31. 3 Ersatzmitglieder der Kontrollkommission 28. Präsident des Bankrates AKB 1997/2001 Stutz Wendolin Bleisch Anton Hugo (wählbar bis 2000) Fehlmann Rudolf (wählbar bis 1999) Huggenberger Marcel 168 170 Suter Heinz Wehrli-Koch André Werthmüller Ernst Nationalrat Chefmonteur Baumeister Landwirt Gemeindeschreiber Dr. iur., Direktor AIHK Vebandssekretär VPOD dipl. Masch.Ing. HTL Stimmen Wölflinswil 168 Muri 176 Strengelbach 167 Böttstein Möhlin 174 173 Gränichen 165 Küttigen 166 Holziken 176 33. 3 Mitglieder der Kontrollstelle AEW 1997/2001 Absolutes Mehr: 93. Gewählt sind: Brem Josef Börsenkommissär Jonen Stimmen 183 Art. 43 27. Mai 1997 Leutwyler Walter Betriebs- Lupfig 182 assistent 34. 3 Ersatzmitglieder der Kontrollstelle AEW 1997/2001 Thut Bruno Absolutes Mehr: 93. Gewählt sind: Absolutes Mehr: 92. Gewählt sind: Bächli Kurt Ponti Franco (neu EVP) Weiss Ernst (wählbar bis 1998) Notar Würenlingen eidg. Baden-Dättwil dipl. Bücherexperte pens. Magden Amtsvormund Stimmen 182 183 Seengen 176 36. 2 Mitglieder der Kontrollstelle AGVA 1997/2001 Schaffner Georges Schmid Kurt 150 dipl. Bücherexperte Betriebsökonom HWV Stimmen Oberlunkhofen 179 Lengnau 179 37. 2 Ersatzmitglieder der Kontrollstelle AGVA 1997/2001 35. 5 Mitglieder des Verwaltungsrates AGVA 1997/2001 Absolutes Mehr: 94. Gewählt sind: Notar Stimmen Absolutes Mehr: 93. Gewählt sind: Hirter Peter dipl. Buchhalter eidg. dipl. Buchhalter Laufenburg Stimmen 182 Bischofsberger Kurt Konstr.- Wittnau 179 Schlosser Merkli Benjamin Neuenhof 177 (neu SP) Klemm Jakob Architekt Bremgarten 177 (wählbar bis 19.06.2000) Peterhans Jakob InstalSins 172 Wir haben die Traktandenliste abgetragen. Ich erkläre die lateur Sitzung für geschlossen und wünsche Ihnen noch einen Würgler Viktor Gemein- Schlossrued 176 schönen Tag. deschrei(Schluss der Sitzung um 10.55 Uhr.) ber Zimmermann pens. Aarau 158 Arnold Handels(wählbar bis lehrer 13.02.1998) _________________________________________________ 39