Grosser Rat 164. Sitzung 19. Oktober 2004, 14.00 Uhr Vorsitzender: Thomas Lüpold, Möriken-Wildegg Protokollführer: Urs Meier, Staatsschreiber-Stellvertreter Tonaufnahme/Redaktion: Norbert Schüler Präsenz: Anwesend 184 Mitglieder (Art. 2145-2165) Abwesend mit Entschuldigung 15 Mitglieder, ohne Entschuldigung 1 Mitglied Entschuldigt abwesend: Baur Josef, Villmergen; Baur-Wechsler Regula, Sarmenstorf; Bhend Martin, Oftringen; Giezendanner Benjamin, Rothrist; Jean-Richard Peter, Aarau; Kistler Ernst, Dr., Brugg; Leitch-Frey Thomas, Hermetschwil-Staffeln; Rüegger Kurt, Rothrist; Schenkel Fabian, Bergdietikon; Unternährer Beat, Unterentfelden; Villiger-Matter Andreas, Sins; Walser Rolf, Baden; Wehrli-Löffel Peter, Küttigen; Werthmüller Ernst, Holziken; Wittwer Hansjörg, Aarau Unentschuldigt abwesend: Brentano Max, Dr., Brugg Vorsitzender: Ich begrüsse Sie herzlich zur 164. Ratssitzung der laufenden Legislaturperiode. während er im Kanton Zürich von Gemeinde zu Gemeinde schwankt. 2145 Postulat Thomas Bodmer, SVP, Wettingen, betreffend Standortmarketing und Arbeitsplatzbeschaffung durch die Einführung einer günstigen Flat Rate für juristische Personen; Einreichung und schriftliche Begründung Wie die Regierung in der Antwort auf mein Postulat betreffend rasche Anpassung des Steuergesetzes an das Fusionsgesetz zutreffend festhält, besteht die Gefahr, dass sich der Steuerwettbewerb zum Nachteil der Kantone mit höheren Steuersätzen verschärfen wird. Spätestens per 1. Juli 2007 wird der Aargau die steuerfreie Vermögensübertragung im Konzern zulassen müssen und damit in Kauf nehmen müssen, dass Steuersubstrat unbesteuert in Tiefsteuerkantone verschoben werden kann. Von Thomas Bodmer, SVP, Wettingen, und 27 mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird folgendes Postulat eingereicht: Text: Der zweistufige Steuersatz für juristische Personen sei durch einen Einheitssatz zu ersetzen, vorzugsweise von 7%. Begründung: Der Steuersatz für juristische Personen ist heute zweistufig. Er beträgt 7% auf dem 5% des Eigenkapitals nicht übersteigenden Teil des Reingewinns, mindestens aber auf den ersten Fr. 100'000.-- des steuerbaren Reingewinns; 11% auf dem übrigen Reingewinn. Dieser Tarif ist schwer verständlich und liegt im Vergleich zu anderen Industriekantonen relativ hoch. Andere Kantone, u.a. der benachbarte Wirtschaftskanton Zürich, gehen vom komplizierten mehrstufigen Tarif weg und führen ebenfalls einen Einheitssatz ein. Der neue Einheitssatz im Kanton Zürich beträgt ab 1.1.2005 8% (bisher maximal 10%). Der Einheitssatz ist zu multiplizieren mit dem Steuerfuss. Der Steuerfuss beträgt im Kanton Aargau einheitlich 184%, Die Feststellungen in gewissen Publikationen von Grossbanken, wonach im Aargau ein günstiges Steuerklima herrsche, mag für die Vergangenheit gegolten haben. Die nachfolgenden Beispiele zeigen überdeutlich, dass die Gefahr besteht, dass der Aargau seine Chancen nicht wahrnimmt. Beispiel: Kanton Aargau heute: 11% Steuersatz nach Steuern * 184% = 20.24%. Die Steuerschuld kann als Aufwand abgesetzt werden. Vor dem Abzug der Steuern werden deshalb bloss 16.63% erhoben. Dazu kommt die direkte Bundessteuer von 7.9% vor Steuern. Der Gesamtsteuersatz im Kanton Aargau beträgt demzufolge 24.73% des steuerbaren Gewinns vor Steuerabzug. Kanton Zug: 7% Steuersatz nach Steuern vor Multiplikation mit dem Steuerfuss; 11.2% nach Multiplikation mit dem Steuerfuss (Stadt Zug); vor dem Steuerabzug ergibt sich ein Satz von 10.1% zuzüglich 7.9% Bundessteuer. Der Gesamtsteuersatz im Kanton Zug (Stadt Zug) beträgt demzufolge 18.0% des steuerbaren Gewinns vor Steuerabzug. 3525 19. Oktober 2004 Art. 2146 Kanton Zürich heute: Der Steuersatz beträgt heute i.d.R. 10%. Er ist mit dem Steuerfuss zu multiplizieren, der z.B. in Zollikon 179.08% beträgt. Vor Steuerabzug beträgt der Satz 15.23% zuzüglich 7.9% Bundessteuer. Der Gesamtsteuersatz im Kanton Zürich (Gemeinde Zollikon) beträgt demzufolge heute 23.13% des steuerbaren Gewinns vor Steuerabzug. Auf den 1.1.2005 wird der Steuersatz im Kanton Zürich auf 8% reduziert. Multipliziert mit dem Steuerfuss ergibt sich 14.38% nach Steuern, resp. 12.57% vor Steuern, zuzüglich 7.9% Bundessteuer. Der Gesamtsteuersatz im Kanton Zürich (Gemeinde Zollikon) beträgt demzufolge ab 2005 20.5% des steuerbaren Gewinns vor Steuerabzug. 2146 Bremgarten-Dietikon-Bahn; Streckensanierung Rudolfstetten-Reppischhof und Ausbau Ausweich- und Haltestelle Reppischhof; 6. und 7. Vereinbarung über Investitionsbeiträge des Kantons; Anpassung des Richtplans; Festsetzung des Ausbaus Station Reppischhof (Kapitel V 3.3); Eintreten; Detailberatung; Kreditbewilligung; Ermächtigung an Regierungsrat; fakultatives Referendum; Auftrag an Staatskanzlei Die Steuersätze in anderen günstigen Ländern betragen z.B. 17.5% in Hong Kong, 0% im EU-Land Estland (wobei Ausschüttungen anfänglich mit bis zu 32%, später mit 20% besteuert werden), ca. 15% in Irland. Auch traditionelle Hochsteuerländer wie Deutschland, UK, etc. haben ihre Spitzensteuersätze gesenkt. Die Belastung in diesen Ländern liegt aber immer noch in der Grössenordnung von 40%. Vorsitzender: Wir fahren fort mit der Behandlung der Vorlage und sind bei den Eintretensvoten der Fraktionssprecher. Die gesamte Steuerbelastung ist bei der Standortevaluation von juristischen Personen von grösster Bedeutung. Der Kanton Aargau ist mit einer Gesamtbelastung von 25% am oberen Rand der eher steuergünstigen Standorte. Er kann mit steuergünstigen Gemeinden im Kanton Zürich, mit dem Kanton Zug und mit günstigen ausländischen Standorten nicht mithalten. Gegenüber Offshore-Standorten hat die Schweiz gewichtige Vorteile anzubieten: Sie verfügt über ein weitverzweigtes Doppelbesteuerungsabkommensnetz. Sie muss deshalb an ihren Standorten nicht günstiger sein als diese Domizile. Auch die neuen EU-Länder, welche mit günstigen Steuersätzen die Ansiedelung von Unternehmungen fördern wollen, sind nur dann echte Konkurrenten für die Schweiz, wenn sie auch in anderen Bereichen gleichziehen können. Die Schweiz hat hier noch klare Vorteile. Wenn der Steuerabstand aber zu gross wird, dann werden steuerliche Faktoren entscheidend. Die Besteuerung sollte m.E. um nicht mehr als 5% von diesen Standorten abweichen, heute ist der Aargau rund 10% teurer. Mit einer Reduktion des Basissteuersatzes auf 7% könnte der Aargau mit dem Kanton Zug gleichziehen. Der Aargau hat indessen gegenüber dem Kanton Zug als Wirtschaftsstandort für grössere Unternehmen erhebliche Vorteile aufzuweisen: Vernünftige Bodenpreise, vernünftige Wohnungspreise, eine bessere Verkehrserschliessung etc. Die Steuerfuss-senkung würde im Aargau mehr bringen als in Zug. Finanziell wäre die Senkung für den Kanton verkraftbar. Einerseits werden künftig weitere Gelder aus dem Verkauf der Goldreserven fliessen, andererseits beträgt der gesamte Steuerertrag der juristischen Personen bloss ca. 300 Mio., während der gesamte Steuerertrag sich auf 1.65 Milliarden beläuft. Die Senkung auf 7% würde Einnahmenausfälle von schätzungsweise 50 Mio. verursachen. Mit den zusätzlichen Steuererträgen, die durch die neu angesiedelten Betriebe anfallen würden, dürfte sich kurzfristig insgesamt etwa ein Nullsummenspiel ergeben, längerfristig ist gar mit steigenden Steuereinnahmen zu rechnen. 3526 (Vorlage vom 30. Juni 2004 des Regierungsrats samt Änderungsanträgen vom 30. August 2004 der Verkehrskommission, denen der Regierungsrat zustimmt) Roger Fricker, SVP, Oberhof: Ich spreche im Namen der SVP-Fraktion. Wir haben die vorliegende Botschaft intensiv beraten. Wir unterstützen die Sanierungsstrecke Rudolfstetten-Reppischhof und den Ausbau der Haltestelle Reppischhof. Die Bremgarten-Dietikon-Bahn leistet im Öffentlichen Verkehr für die Region Mutschellen einen wichtigen Dienst. Sie ist kompetent geführt und weist mit über 47% einen sehr hohen Kostendeckungsgrad aus. Sehr viele Pendler benutzen die Bremgarten-Dietikon-Bahn, sie sind auf eine gute Infrastruktur angewiesen. Das vorliegende Projekt verbessert diese Infrastruktur. Wir sind uns aber auch bewusst, dass in den nächsten Jahren auch neues Rollmaterial beschafft werden muss und damit auch weitere Investitionen nötig sein werden. Wir unterstützen die Änderungsanträge, wie sie aus der Beratung der Verkehrskommission vom 30. August 2004 hervorgingen. Zusätzlich stellen wir aber bei Antrag 2 noch einen Kürzungsantrag: Das ganze Projekt sei um 500'000 Franken zu kürzen, d.h. bei Antrag 3.1 ist eine Kürzung von 350'000 Franken und bei Antrag 3.2 eine Kürzung von 150'000 zu vollziehen. Wir von der SVP sind überzeugt, dass diese Kürzung um 500'000 Franken das vorliegende Projekt nicht gefährdet. Diese Einsparungen müssen ganz nach dem Motto des Baudepartements, das ja für das Jahr 2004 heisst: "Das Unmögliche ist oft nur die andere Möglichkeit", gemacht werden! Annalise Schweizer, Grüne, Zufikon: Ich spreche im Namen der Fraktion der Grünen. Wir unterstützen die Investition und danken der Regierung dafür. Wir unterstützen aber nicht, dass man bei der Vororientierung zwei Dinge rausgekippt hat. Dazu werden wir einen Antrag stellen. Wir wollen eine andere Finanzierungsart und werden dazu zwei Anträge stellen. Max Chopard-Acklin, SP, Obersiggenthal: Ich spreche im Namen der SP-Fraktion. "Mehr Sicherheit für Bahn, Strasse und Fussgänger!" Unter diesen Titel stelle ich mein Eintretensreferat im Namen der SP-Fraktion. Das vorliegende Geschäft zur Streckensanierung der Bremgarten-DietikonBahn im Bereich Rudolfstetten und der gleichzeitige Ausbau der Ausweich- und Haltestelle Reppischhof sind dringend notwendig. Mit diesem Projekt wird nicht nur die Attraktivität der Bahn gefördert. Darüber hinaus werden vor allem auch gewichtige Sicherheitsdefizite beseitigt. Ich denke an das instabile Trassee mit Befestigungen in desolatem Zustand und ich denke an den viel zu knappen Abstand zwischen Strasse und Bahn, der den gesetzlichen Vorgaben notabene nicht mehr entspricht. Die Haltestelle Reppischhof Art. 2146 ist sehr eng und unmittelbar am Strassenrand. Es gibt bis heute keinen Wetterschutz. Bei diesem Huddelwetter möchten Sie dort sicher nicht stehen. Es gibt auch keinen Warteraum zwischen Zug und Strasse. Fussgänger leben gefährlich, da auch ein Gehsteig bis heute fehlt. Kommt dazu, dass im Bereich dieser dringend notwendigen Streckensanierung die ziemlich enge Brücke Reppischhof liegt. Laut Auskunft von Herrn Zimmermann, Leiter der Sektion Öffentlicher Verkehr, führte dieses Engnis schon mehrfach zu unkontrollierten Überschwemmungen, die auch den Betrieb der Bahn beeinträchtigen können. Der Handlungsbedarf ist also klar nachgewiesen. Diese Strecke ist gerade auch zur Bewältigung der täglichen Pendlerströme im Grossraum AargauZürich wichtig. Eine attraktive Bahn hilft, den Strassenverkehr flüssig zu halten. Das vorliegende Projekt ist ausgewogen und finanzierbar. Ein gewichtiger Finanzierungsanteil von 43% am Gesamtprojekt ist von Bundesseite noch zugesichert. Da das Projekt unvernünftigerweise und aus kurzsichtigen finanzpolitischen Überlegungen jahrelang immer wieder hinausgeschoben wurde, würden diese Bundesgelder bei einer weiteren Verzögerung verfallen. Die SP-Fraktion fordert Sie auf, den Anträgen, wie sie aus den Beratungen der Verkehrskommission hervorgegangen sind - Sie sehen diese auf der rosa Synopse - jetzt zuzustimmen! Machen Sie heute Nägel mit Köpfen für mehr Sicherheit von Bahn, Strasse und Fussgängern! Rudolf Kalt, CVP, Spreitenbach: Ich spreche im Namen der CVP-Fraktion. Die Bremgarten Dietikon-Bahn hat sich in den letzten Jahren erfolgreich entwickelt. Dies ist einerseits auf ein vorbildliches Engagement und die Kreativität der Betriebsleitung, andererseits auf den Bau von neuen Haltestellen und zusätzlichen betrieblichen Verbesserungen zurückzuführen. Nun gilt es, ein weiteres Projekt zu realisieren. Nur mit diesem wird es gelingen, das gute Angebot auch in Zukunft auf hohem Standard zu stabilisieren. Vertiefte Abklärungen haben gezeigt, dass der früher vorgesehene durchgehende Doppelspurausbau zwischen Rudolfstetten und Reppischhof nicht notwendig ist. Dringend sind aber die Vergrösserung des Abstandes zwischen Schiene und Strasse, die Erneuerung der Gleisanlagen, die Sanierung diverser Bahnübergänge, der Bau einer neuen Brücke über die Reppisch und schliesslich der Ausbau der Haltestelle auf den bei der BD und anderen Bahnen üblich hohen Standard. Die Kosten für das ganze Projekt sind zwar hoch, aber wie vertiefte Planungen und Zusatzabklärungen gezeigt haben, ausgewiesen und zwingend notwendig. Eintreten auf die Vorlage ist für die CVP-Fraktion daher unbestritten. Wir stimmen den Anträgen 1 und 2 sowie 4-6 vorbehaltlos zu. Zu Diskussionen Anlass gaben - wie schon in der Kommission - die Anträge 3.1 und 3.2. Strittig ist, wie viel vom Gesamtkredit der Strassenkasse angelastet werden soll. Hier besteht - weil klare gesetzliche Definitionen fehlen - ein gewisser Ermessensspielraum. Die Regierung hat diesen in der Botschaft eher grosszügig ausgelegt. Dies hat bereits im Vorfeld in den Kommissionsberatungen zu einer Referendumsdrohung seitens des TCS geführt. Auch wenn dieses Vorgehen heute leider immer üblicher wird, darf sich der Grosse Rat durch solche Interventionen nicht einschüchtern lassen! Er hat vielmehr bei jeder Vorlage abzuwägen, was angemessen bzw. vertretbar ist. Die Kommission hat diese Diskussion gründlich geführt und schliesslich einen Kompromiss gefunden, bei dem die ursprünglich vorgesehene 19. Oktober 2004 Summe um 500'000 Franken gekürzt wird. Mit dem neuen Verteilschlüssel werden nach Meinung der CVP nicht - wie es heute in einem Inserat steht - die Strassen skandalös geschröpft, sondern der gefundene Kompromiss ist vertretbar. Aus diesem Grund stimmt die CVP den Anträgen 3.1 und 3.2 in der Fassung der Verkehrskommission ohne Gegenstimme zu. Ich bitte Sie, dies ebenfalls zu tun und allfällige Kürzungsanträge abzulehnen! Vorsitzender: Wir kommen zu den Einzelvoten. Daniel Knecht, FDP, Windisch: Ich finde, die vorliegende Vorlage ist eine gute Vorlage. Das Projekt ist in Ordnung und soll auch gebaut werden. Wenn ich mich jetzt kurz auslasse, dann spreche ich zur Finanzierung. Sie wissen ja alle, dass die Staatskasse Not leidet. In solchen Situationen sucht man natürlich immer, wo es noch Geld hat, das man sich zu Nutze machen kann. Die Botschaft, die in die Vernehmlassung geschickt wurde, war etwas ehrlicher. Da wurde nämlich direkt geschrieben, dass man eine Million der Strassenkasse entnimmt, weil man es einfach nötig hätte. In der vorliegenden definitiven Vorlage wurde das etwas verbrämt; dies wohl aufgrund der Vernehmlassungsantworten. Ich spreche hier dazu, weil das Vorgehen natürlich etwas System hat. Ein erstes Mal ging dieses Vorgehen gut, als man nämlich Geld für die S-Bahnhaltestelle bei Mellingen abzwackte. Da haben die Strassenverbände mit Knurren zugestimmt. Man sah die Situation und konnte nicht einfach nur zu allem Nein sagen und sagte, dass das auch der Strasse etwas bringen würde. Man schluckte dort die Kröte. Jetzt wird nochmals eine aufgetischt. Sie wurde durch die Kommission halbiert, aber sie bleibt natürlich immer noch eine Kröte. Sie ist meiner Beurteilung nach angesichts der Situation akzeptabel. Ich fordere den Regierungsrat aber schon auf, es nun bei dieser halben Kröte bewenden zu lassen und bei einer dritten Vorlage nicht wieder mit einer so guten Idee zu kommen! Die Strassenprojekte sind am Laufen, jetzt gerade zusätzlich mit dem, was jetzt alles gleichzeitig läuft und dort wird das Geld auch gebraucht. Ich möchte deshalb hier nochmals meine Bedenken kundtun. Ich fordere den Regierungsrat auch auf, das Spielfeld jetzt sauber abzustecken, indem der Auftrag wahrgenommen und ein Dekret erarbeitet wird, wie ich es seinerzeit in meiner Motion verlangt habe, damit das Spielfeld nachher nicht nur eben, sondern eben auch klar abgesteckt ist und man weiss, was zulässig ist und was nicht! Ich fordere Sie auf, diese servierte Kröte halt mit einem Knurren zu schlucken! In Zukunft sollen solche Dinge aber nicht mehr gebracht werden. In diesem Sinne stimme ich auch dem Vermittlungsantrag der Kommission zu. Vorsitzender: Aus dem Plenum liegen keine weiteren Wortmeldungen dazu vor. Regierungsrat Peter C. Beyeler, FDP: In diesem Fall darf ich wirklich sagen, dass ich für die positive Aufnahme dieser Botschaft danke! Es ist so - und das beschäftigt uns schon lange -, dass wir im Rahmen der Budgetdebatte immer wieder diese Projekte der BDWM vor uns hergeschoben haben und damit an die Grenzen gekommen sind bezüglich dem Termin des Vollzugs der sechsten und siebten Vereinbarung betreffend ÖV-Sanierung, die dann wegfallen würde. Wir sind nun ganz klar gefordert, dass wir diese Entscheidung bezüglich dieses Projekts fällen, damit die Umsetzung noch termingerecht stattfinden kann. 3527 19. Oktober 2004 Sie sehen auf Seite 17 der Botschaft, dass gesamthaft 16,9 Mio. Franken als Budget vorgesehen sind. Wir entscheiden hier nicht über einen Bruttokredit, sondern über einen Beitrag zu einem Bruttokredit. Dieser Beitrag wurde ausgemittelt und ausdiskutiert im Rahmen dieser Kostenteilung, die für diese Projekte gelten. Da sind der Bund, der Kanton Zürich, die Gemeinden und die Bahnen involviert. Ich sage das speziell, denn wenn wir nun eine Reduktion des ganzen Kredits bestimmen, so wie das der Antrag Fricker um 500'000 Franken für den Teil des Kantons Aargau will, dann bedeutet das für das ganze Projekt 1,2-1,3 Mio. Franken, weil ja der Kanton nur diese 43% finanzieren muss. Es kann nicht angehen, dass jeder Kreditantrag, den wir bringen, um zehn oder mehr Prozente gekürzt wird! Man kann nicht damit rechnen, dass sämtliche Vergaben wieder mit grossem Vergabegewinn gemacht werden, weil diese Kalkulation auf aktuellen Preisen basiert. Wir müssen Reserven haben, gerade bei diesem Projekt. Wir werden diese nur nützen, wenn es absolut notwendig ist. Wenn wir einen Zusatzkredit bräuchten, dann müssten die Kreditbeantragungen beim Bund, beim Kanton Zürich, bei uns und in allen Organisationen stattfinden. Ich bitte Sie von daher gesehen, nicht auf den Antrag der SVP einzugehen! Ich habe mich immer zu einem guten und kostenbewussten Bauen verpflichtet. Nicht billig, aber kostenbewusst. Man kann jetzt natürlich diskutieren, ob eine Unterführung drei oder vier Meter breit sein muss oder auch andere Details. Im Grundsatz haben wir aber ein kostenbewusstes Bauen in den letzten vier Jahren umgesetzt. Darum bitte ich Sie, diesen Antrag nicht zu gewähren! Dem Antrag der Kommission, nur 500'000 Franken zwischen der Strassenkasse und der laufenden Rechnung zu verschieben, hat die Regierung zugestimmt. Ich bitte Sie, diesem Antrag ebenfalls zuzustimmen! Die Diskussion um die Strassenkasse bewegt sich hier in einem Ermessensspielraum und ich darf bestätigen, dass der Ermessensspielraum ein bisschen zu Gunsten der laufenden Rechnung verschoben wurde, aber nicht so, dass wir es nicht hätten verantworten können, denn das Gesetz lässt diese Interpretation, wie sie der Regierungsrat anstellt, zu. Aber dennoch meine ich im Sinne der Sache, dass dieser Kompromiss, den Ihnen die Kommission vorträgt, ein guter Kompromiss ist. Die Regierung kann dahinter stehen. Ich bitte Sie, den Anträgen mit dem Kommissionsabänderungsvorschlag zuzustimmen und diesem wichtigen Projekt eine Chance zu geben! Vorsitzender: Eintreten ist nicht bestritten. Sie sind somit auf das Geschäft eingetreten. Wir kommen zur Detailberatung. Detailberatung Lieni Füglistaller, SVP, Rudolfstetten: Die SVP Aargau dankt der Regierung, dass mindestens drei ihrer Anliegen in die vorliegende Botschaft Aufnahme gefunden haben und sich hoffentlich auch bei der Ausführung verwirklichen lassen. 1. Der Ausbau der Haltestelle Reppischhof muss wirklich massvoll sein. Schon beim Projekt Ausbau Bahnhof Rudolfstetten vor einigen Jahren sah die Planung eine 105 Meter lange Perronüberdachung vor. Ich konnte den damaligen Baudirektor von solchem Planungsunsinn überzeugen. Gebaut wurde eine ansprechende Lösung. Gleichermassen soll man sich die Perronüberdachung - geplant sind jetzt 40 3528 Art. 2146 Meter - im Reppischhof nochmals überlegen! Heute ist überhaupt kein Wetterschutz irgendwelcher Art vorhanden. Die verhältnismässig kleine Zahl der Fahrgäste, welche im Reppischhof ein- und aussteigen, rechtfertigt eine Perronüberdachung von 40 Metern in keiner Weise! 40 Meter, damit Sie sich das vorstellen können, ist mindestens so lang wie heute der Durchmesser dieses Gebäudes. Also bitte: Anpassen und Kosten/Nutzen rechnen. Das Projekt ist in diesem Sinne zu redimensionieren! 2. Der Fussgängerübergang alte Mühle in Rudolfstetten ist zusammen mit der Zufahrt Gwindenstrasse zu verbessern. Die Gwindenstrasse dient als Zufahrt zur Gewerbezone Grossmatt. Schon jetzt ist diese Zufahrt für LKWs, welche vom Reppischtal her kommend einbiegen möchten, schwierig bis unmöglich zu befahren. Es bleibt als nur der Weg durch die Tempo 30 Zone, also mitten durchs Wohngebiet. Diese Einfahrt ist nicht noch weiter zu verschlechtern! Der Aspekt der Zufahrt zu den Arbeitsplätzen ist bei weitem stärker zu gewichten als der sehr wenig genutzte Fussgängerübergang zur alten Mühle. Die geplante Mittelinsel auch wenn diese überfahren werden kann - verschlechtert den Standort der Gewerbebetriebe in der Grossmatt nochmals deutlich, da der Zugang mit grossen LKWs kaum mehr möglich sein wird. Das Trassee der Bahn und der geplante meiner Meinung nach - unnötige Fussgängerübergang, sollte deshalb zu Gunsten einer besseren Zufahrt in die Gewerbezone gebaut werden. Auch hier könnte man, wenn man wollte, durch eine Optimierung Kosten einsparen und eine erhöhte Sicherheit für Bahn und Fussgänger erreichen. 3. Nachdem weitere Teilprojekte mit einem grossen Finanzbedarf folgen werden - Doppelspur Bremgarten-Bibenlos, Verlegung Ausweich- und Haltestelle Heinrüti und die Sanierung der Reussbrücke - sind wir der Meinung, dass durch entsprechend aufgezeigte Optimierungen und Redimensionierungen weitere Kosten eingespart werden können. Die Bahn hat heute schon einen guten Auslastungslevel, welcher sich wohl kaum durch luxuriöse Ausbauten steigern lässt. Mindestens lässt der Ausbau der Strecke zwischen Zufikerrank und Heinrütirank kaum den Schluss zu, dass hier ein entsprechend kleiner Sparwille vorhanden ist. Sie müssen diese Kunstbauten einmal anschauen. Da blieb kein Stein auf dem andern und man hat alles versucht, wirklich Kosten in diese Anlagen hineinzubuttern. Die BDWMTransport AG wird sehr gut geführt und es wäre wahrscheinlich weitaus klüger, noch etwas ins Marketing und in die Werbung zu investieren, als in solch überdimensionierte Ausbauten! Wie angekündigt, wird die SVP-Fraktion an ihrem Antrag zur entsprechenden Kostenreduktion festhalten und diesen auch präzise stellen. Wir haben in unserer Vernehmlassung bemängelt, dass jeweils unsere Anliegen kaum ernst genommen werden und es liegt nun am Baudepartement zu beweisen, dass unsere Anregungen und Vorschläge auch bei der Ausführung zum Tragen kommen und nicht nur in der Botschaft erwähnt werden! Gerne werden wir auch die Realisierung in diesem Sinne überwachen. Ich lade Sie ein, unseren Anträgen zu einer massvollen Kürzung zuzustimmen! Vorsitzender: Aus dem Plenum liegen keine weiteren Wortmeldungen dazu vor. Regierungsrat Peter C. Beyeler, FDP: Nur ganz kurz: Ich kenne natürlich nicht alle Details, aber der Fussgängerstrei- Art. 2146 fen und diese Übergänge wurden geplant und ich nehme an, dass die Gemeinde involviert wurde. Ich kann versichern, dass wenn die Gemeinde anderer Meinung wäre bzw. meint, dass man das noch optimieren kann, dann werden wir das sicher tun. Es fragt sich einfach, ob wir auf die Vernehmlassung der SVP eingehen oder auf die Gemeinde. Ich meine, die Gemeinde ist die Ansprechpartnerin und wir werden das sicher noch nachvollziehen. Ich kann aber nicht auf die einzelnen Details eingehen, ausser beim Perrondach. Ich halte fest, dass klare Erwartungen an den Öffentlichen Verkehr gestellt werden. Wenn wir in Baden oder in Brugg die Perrondächer verlängern, dann ist das aus der klaren Überzeugung heraus - und die Zahlen zeigen das auch -, dass der Öffentliche Verkehr nur dann aufgenommen wird, wenn er einen bestimmten Standard hat. Dazu zählen nun mal Perrondächer und Bushäuschen. Für die Züge - das sollen aufgrund der hohen Frequenz Doppelkompositionen werden - wurde ein Minimum von 40 Metern Länge gefunden. Früher waren es 105 Meter. Ich glaube, das sind Entwicklungen, die man durchaus vertreten soll und kann. Da wäre das Sparen am falschen Ort. Wir werden uns aber wirklich bemühen, hier einen effektiven und effizienten Bau zu vollziehen und auf Schnörkel und andere Details verzichten. "In den Bau zu buttern", das ist eine Sprache, die ich nicht kenne und die werde ich auch in Zukunft nicht kennen. Dafür verbürge ich mich! Vorsitzender: Wir kommen somit zu den Anträgen. Ich bitte Sie, die rote Synopse zur Hand zu nehmen. Antrag 1 Annalise Schweizer, Grüne, Zufikon: Ich spreche im Namen der Fraktion der Grünen. Wir stellen folgenden Antrag: "Der Regierungsrat soll die Vororientierung im Richtplan der Haltestelle Alte Mühle und die Personenunterführung Süd nicht streichen, sondern neu überdenken." Dies obwohl wir wissen, dass es in der Kompetenz des Regierungsrats ist, eine Vororientierung im Richtplan zu streichen oder anzupassen. Vorsitzender: Zu Antrag 1 liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Frau Schweizer hat einen Zusatzantrag gestellt. Regierungsrat Peter C. Beyeler, FDP: Ich meine, dass der Regierungsrat dies überprüft hat und den Antrag aus der Überzeugung stellt, dass man hier im Richtplan keine Projekte führen soll, die in den nächsten 10-15 Jahren nicht realisiert werden können. Deshalb meine ich, sollte dem Zusatzantrag Schweizer nicht entsprochen werden. Wir möchten auch keine Projekte im Richtplan führen, die nicht der klaren Strategie eines effizienten Bahnbetriebs - auch für den Benützer - optimal dienen. Ich bitte Sie, dem Zusatzantrag nicht zu entsprechen! Vorsitzender: Antrag 1, wie er auf der roten Synopse aufgeführt ist, ist unbestritten. Zustimmung Vorsitzender: Frau Schweizer stellt einen Zusatzantrag zu Antrag 1, der wie folgt lautet: "Der Regierungsrat soll die Vororientierung im Richtplan der Haltestelle Alte Mühle und die Personenunterführung Süd nicht streichen, sondern neu überdenken (Kompetenz des Regierungsrats)." 19. Oktober 2004 Abstimmung: Der Zusatzantrag Schweizer wird mit grosser Mehrheit, bei 5 befürwortenden Stimmen, abgelehnt. Antrag 2 Vorsitzender: Hierzu liegt ein Antrag vor. Roger Fricker, SVP, Oberhof: Ich spreche im Namen der SVP-Fraktion. Ich stelle Ihnen folgenden Antrag zu Antrag 2: "Kürzung des Verpflichtungskredits um Fr. 500'000.-- auf neu Fr. 6'787'200.--." Begründung: Es ist unschwer festzustellen, dass der Ausbaustandard auf der heutigen Bahnanlage sehr hoch ist. Der kürzlich erfolgte Ausbau zwischen dem Zufikerrank und dem Heinrütirank beweisen das eindrücklich. Wir sind der Ansicht, dass durch eine Projektoptimierung einiges eingespart werden kann. Der sehr luxuriöse Ausbau im Reppischhof könnte sicher redimensioniert werden. Zum 40 Meter langen Perrondach sei in Klammern gesagt: Das kann man doch nicht ganz mit Brugg oder Baden vergleichen. Es sind dort auch nicht so viele Personen, die ein- und aussteigen. In der Kommission wurde uns gesagt, dass es sich hier um 40-60 Personen handelt. Die vier Meter breite Unterführung müsste im Hinblick auf die Kosten überprüft werden. Unserer Ansicht nach müsste dieses Projekt redimensioniert werden. Ebenso dürfte der stattfindende Wettbewerb bei der Arbeitsvergabe zu deutlich günstigeren Angeboten führen. Die SVP hat ja bereits in der Vernehmlassung eine Kostenreduktion gefordert. Ich bitte Sie im Namen der SVP-Fraktion, dieser Kürzung zuzustimmen! Vorsitzender: Aus dem Plenum liegen keine weiteren Wortmeldungen dazu vor. Dr. Beat Edelmann, CVP, Zurzach, Präsident der Verkehrskommission: Dieser Zusatzantrag der SVP-Fraktion wurde in der Kommission nicht gestellt. Wir konnten uns also nicht darüber unterhalten. Ich empfehle Ihnen, diesen Antrag abzuweisen! Es kann hier im Parlament nicht darum gehen, am Projekt Detailarbeit zu leisten. Das ist nicht unsere Aufgabe. Wir wären überfordert und würden vermutlich auch nicht das Richtige tun. Das Parlament hat über das Projekt als Ganzes zu entscheiden und ich denke, dass es hier der falsche Moment wäre, am Projekt herumzuflicken. Ich bitte Sie deshalb, diesen Antrag abzuweisen! Regierungsrat Peter C. Beyeler, FDP: Ich kann Sie versichern, dass wir schon einiges an diesem Projekt abgespeckt haben. Es war mal - ganz früher - ganz anders, als man noch andere Projekte machte. Aber ich möchte doch sagen, dass es über Unterführungen klare Erkenntnisse gibt: Wenn diese schmal sind, werden sie vom Publikum nicht aufgenommen. Personen haben Angst, durch eine zwei Meter breite Unterführung zu gehen. Das ist eine Tatsache. Also entweder macht man etwas, das akzeptiert wird oder man lässt es sein. Wieso brauchen wir diese Unterführung? Einerseits bahnund sicherheitstechnisch, aber sicher auch im Zusammenhang mit der Strasse. Wir müssen einfach sehen, dass diese Strasse hochbefahren ist mit ca. 17'000 Fahrzeugen pro Tag. Deshalb brauchen wir diese Unterführung. Es ist bei jeder Investition immer wieder zu überlegen, ob wir nicht am falschen Ort sparen. Hier aber glaube ich, sparen wir am falschen Ort! 3529 19. Oktober 2004 Art. 2146 Ich versichere nochmals, dass ich alles daransetze, dass hier das Geld wirklich nicht - wie haben Sie gesagt, Herr Füglistaller? - "herausgebuttert" wird, sondern dass wir das nochmals überarbeiten. Ich habe bei allen Projekten ein Triumvirat, das alle grossen und kleinen Projekte überprüft, um zu schauen, wo es noch Potential zu nutzen gibt. Das werden wir hier auch tun. Das versichere ich. Aber nochmals: Wir brauchen gewisse Reserven. Insbesondere bei diesem Projekt, weil sehr viele Kostenbeteiligte darin involviert sind. Das gilt es zu berücksichtigen. Wenn wir selbst über den ganzen Kredit verfügen könnten, dann könnte man das noch etwas anders angehen. Aber in diesem Fall bitte ich Sie, den Antrag der SVP, den ich jetzt gut gehört habe, abzulehnen! erhöht. D.h. konkret, dass wir von der Quantität der Bezüger her auf der BD-Bahn viel höhere Frequenzen antreffen werden. D.h. doch konkret, dass die Autoverbände - der TCS, der ein Lobbing betrieben hat - auch ein Interesse daran haben müssten, ebenso wie die Autofahrer, die nicht umsteigen können, die Umwelt und die höhere Ausnützungsziffer, dass immer mehr Menschen auf den ÖV umsteigen und somit die Kantonsstrasse entlasten! Mit gutem Gewissen kann man sagen, dass wir die Kantonsstrasse entlasten, indem immer mehr Leute auf den Öffentlichen Verkehr umsteigen müssen und die Wirtschaft durch eine höhere Verdichtung profitiert. Das ist eigentlich wirklich zum Vorteil dieser Interessengruppen, die ich vorhin genannt habe. Ich bitte Sie, unseren Antrag zu unterstützen! Lothar Brünisholz-Kämpfer, SP, Zofingen: Ich bin seit 41 Jahren Eisenbahner und ich möchte der SVP Folgendes sagen: Die Perronlänge wird bestimmt durch die Länge der Züge. Das BAV schreibt vor, dass bei Zügen, die länger sind als die bestehenden Perrons, die überhängenden Wagen abgeschlossen werden müssen. Dies erfordert Personal. Die BDWM ist schaffnerlos geführt bzw. hat nur einen Wagenführer. Dieser kann die Wagen aber nicht abschliessen. Deshalb ist die Perronlänge von 105 Metern für einen Doppelzug gerechtfertigt. Zur Perronüberdachung: Es sieht so aus, als wollte die SVP die Kunden, die ja möglicherweise auch vom Individualverkehr weiter umsteigen auf die BDWM im Regen stehen lassen. 40 Meter, das sind zwei Wagenlängen. Das ist das Minimum von Überdachung, das überhaupt erforderlich ist, wenn es überhaupt etwas nützen soll. Sonst lassen wir die Überdachung ganz weg und lassen die Leute tatsächlich im Regen stehen. Ich bitte Sie eindringlich, diesen Antrag abzulehnen! Vorsitzender: Aus dem Plenum liegen keine weiteren Wortmeldungen dazu vor. Vorsitzender: Die SVP stellte den Antrag, den Verpflichtungskredit um Fr. 500'000.-- auf neu Fr. 6'787'200.-- zu kürzen. Die Konsequenz, wenn Sie diesem Kürzungsantrag zustimmen ist, dass in Antrag 3.1 der Betrag von 4,98 Mio. Franken um 350'000 Franken auf 4,55 Mio. Franken gekürzt wird, und in 3.2 wird der Betrag von 2,38 Mio. Franken um 150'000 Franken auf 2,23 Mio. Franken gekürzt. Wenn Sie Ja sagen zum vorliegenden Antrag der SVP, dann kürzen Sie automatisch in 3.1 und 3.2. Abstimmung: Regierungsrat Peter C. Beyeler, FDP: Diese Verschiebung wäre nach unserer Interpretation nicht rechtens, das können Sie so nicht tun! Die Verlagerung und auch die Entflechtung von Strasse und Schiene, das waren die Hauptanliegen. Hier eine Million zu verschieben, dafür hätten wir keine Begründung, dies wäre rechtlich fragwürdig, ohne jetzt in eine Diskussion zu gehen, inwieweit die Umlagerung der Strasse dient. Ich bitte Sie, sich hier an die Spielregeln zu halten! Annalise Schweizer, Grüne, Zufikon: Ich habe gemeint, dass ein Teil der Entlastung der Kantonsstrasse jetzt schon rechtlich abgesichert ist. Dann verstehe ich nicht, dass man diese Million noch zusätzlich absichern kann. Es sollte meiner Meinung nach eben rechtens sein. Vorsitzender: Der Antrag von Frau Schweizer lautet: "In Ziff. 3.1 ist ein Kantonsbeitrag von Fr. 3'400'800.-- statt Fr. 4'400'800.-- und in Ziff. 3.2 ein Kantonsbeitrag von Fr. 3'886'400.-- statt Fr. 2'886'400.-- zu beschliessen." Abstimmung: Der Antrag Schweizer wird mit grosser Mehrheit, bei 4 befürwortenden Stimmen, abgelehnt. Anträge 3.1, 3.2, 4, 5 und 6 Zustimmung Beschluss: Für den Antrag der SVP-Fraktion: 57 Stimmen. Dagegen: 108 Stimmen. 1. Antrag 3 Das Ausbauvorhaben Station Reppischhof wird im kantonalen Richtplan festgesetzt. Annalise Schweizer, Grüne, Zufikon: Ich spreche im Namen der Fraktion der Grünen. In unserer Vernehmlassung haben wir darauf hingewiesen, dass wir die beiden Konti auf der Seite des Öffentlichen Verkehrs um 1 Mio. runterschrauben möchten und dafür in der Frage 3.2 die eine Million zuhanden der Strassenkasse belastet. Zur Begründung: Es ist eine Tatsache, dass der Mutschellen ein Wachstumsgebiet ist. Es ist eine Tatsache, dass ein Drittel bzw. bis 37% der Leute auf der BD-Bahn anzutreffen sind. Es ist aber auch eine Tatsache, dass durch das Wachstum publikumsintensive Anlagen erstellt wurden. Es gab neue Fachmärkte. Diese haben wirklich als positives Signal eben die BremgartenDietikon-Bahn hervorheben können. Im Sinne, dass sehr viele Gebiete auf Zufikoner Boden, Bremgartner Boden und vermutlich auch Berikoner Boden in Sondernutzungsplanungen ausgeschieden wurden, wurde die Verdichtung 3530 2. Für die Streckensanierung Rudolfstetten-Reppischhof und den Ausbau der Ausweich- und Haltestelle Reppischhof wird ein Verpflichtungskredit von Fr. 7'287'200.-- zuzüglich Teuerung (Preisbasis 1. Quartal 2001) bewilligt. 3. Die Finanzierung erfolgt durch: 3.1 Einen Kantonsbeitrag von Fr. 4'900'800.-- zuzüglich Teuerung (Preisbasis 1. Quartal 2001) gestützt auf § 12 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über den Öffentlichen Verkehr (ÖVG) zulasten Konto 6152.5642 Abteilung Verkehr, Investitionsbeiträge an Nebenbahnen. Art. 2147-2148 3.2 Einen Kantonsbeitrag von Fr. 2'386'400.-- brutto zuzüglich Teuerung (Preisbasis 1. Quartal 2001) zulasten der Strassenrechnung, Konto 6506.02.5642, Investitionsbeiträge an Privatbahnen. 4. Die Gemeinde Rudolfstetten hat sich dekretsgemäss mit einem Betrag von Fr. 198'700.-- am Strassenanteil der Innerortsstrecke der K127 zu beteiligen. 5. Der Regierungsrat wird ermächtigt, die 6. und die 7. Investitionsvereinbarung mit der Eidgenossenschaft, dem Kanton Zürich und der BDWM Transport AG über die Finanzierung der baulichen Massnahmen im Umfang der bewilligten Kredite abzuschliessen. 6. Es wird festgestellt, dass der Beschluss unter Ziffer 2 gemäss § 63 Abs. 1 lit. d der Kantonsverfassung dem fakultativen Referendum untersteht. 7. Die Staatskanzlei wird mit der Publikation im Amtsblatt beauftragt. 2147 Einbürgerungen; Kenntnisnahme Gemäss schriftlicher Mitteilung hat die Einbürgerungskommission an ihrer Sitzung vom 14. September 2004 gestützt auf § 29 Abs. 1 des Dekretes über die Geschäftsführung des Grossen Rates (GO) die Einbürgerung von 406 ausländischen Staatsangehörigen gemäss vorliegender Liste (Nrn. 4984, 5121, 5364, 5480-5500, 5502-5549, 5551-5560, 55625650, 5652-5677, 5679, 5680 und 5235) beschlossen. Vorsitzender: Aus der Mitte des Rats wird das Wort nicht verlangt. Wir nehmen von den Einbürgerungen Kenntnis. 2148 Standesinitiative "Einbürgerungen"; Beschlussfassung bzw. Verabschiedung (Bericht und Antrag vom 14. September 2004 der Einbürgerungskommission) Bettina Ochsner, FDP, Oberlunkhofen, Präsidentin der Einbürgerungskommission: Allgemeine Bemerkungen: Es geht hier nicht um die Frage wer und ob wir einbürgern wollen, sondern um die Frage wie. Daher kann diese Frage sachlich und ohne grosse Emotionen geführt werden. Der jährliche Zuwachs an Stimmberechtigten bewegt sich im Rahmen von 2-3 Promillen. Was gab den Anstoss zur Initiative? Das Bundesgericht entschied am 9. Juli 2003, dass Einbürgerungsentscheide an der Urne verfassungswidrig sind. Damit hat sich das Bundesgericht auf den Standpunkt gestellt, dass es sich hier um Verwaltungsakte handelt, d.h., es besteht der Anspruch auf eine Verfügung mit Anspruch auf eine Begründung, - was bei einem Urnengang nicht der Fall ist. 19. Oktober 2004 Der Inhalt der Initiative verlangt eine Ergänzung zu Artikel 38 der Bundesverfassung mit folgendem Zusatz: "Die Stimmberechtigten jeder Gemeinde legen in der Gemeindeordnung fest, welches Organ das Gemeindebürgerrecht erteilt. Der Entscheid des Bürgerrechts ist endgültig." Die Frage des Kantons- und des Schweizer Bürgerrechts bleibt offen. Was geschah in der Zwischenzeit seit der Einreichung am 26. August 2003 und der Genehmigung durch den Grossen Rat vom 9. Juni 2003? Es läuft eine Eidgenössische Volksinitiative mit dem genau gleichen Text. Die Sammelfrist läuft bis 18. November 2005. Die Motion der SVP-Fraktion des Kantons Solothurn mit gleichem Wortlaut wurde am 17. März 2004 mit grossem Mehr abgelehnt. Die staatspolitische Kommission des Ständerats hat sich im Juli und August 2004 der anstehenden Probleme angenommen. Der Herr Ständerat Dr. Thomas Pfisterer hat eine Parlamentarische Initiative mit folgendem Inhalt eingereicht: "1. Die Kantone sollen selbständig sein und die Einbürgerungen an Gemeindeversammlung, Urne, Einwohnerrat usw. vornehmen können. 2. Das Bundesgericht soll keinen Entscheid über Einbürgerungen fällen, aber Rügen auf Verletzung der Verfahrensgarantie vornehmen." Wie läuft heute eine Einbürgerung ab? Wir haben ein dreistufiges Verfahren: Gemeinde, Kanton und Bund. Die Gemeinde prüft die Unterlagen, prüft das Gesuch. Bern gibt, wenn alles in Ordnung ist ebenfalls die Zustimmung. Nachher kommen sämtliche Dossiers in die Kommission, wo jedes Dossier von 3-4 Mitgliedern begutachtet wird und die offenen Fragen in der Kommission behandelt werden. An der letzten Sitzung haben wir über 30 Gesuche von den 200 Einbürgerungsdossiers, welche bereits bei den Gemeinden als positiv behandelt wurden, diskutiert und entschieden. Es sind immer wieder Gesuche dabei, die auf Antrag der Kommission zurückgestellt oder abgelehnt werden. Wir stellen fest, dass die Gemeinden die Gesuche unterschiedlich prüfen und entscheiden. Wie wird in andern Kantonen eingebürgert? Der Kanton Zürich entscheidet auf Kantonsebene, d.h. ein Amt und keine politische Behörde - also weder Kantonsrat noch Regierungsrat - sind in das Verfahren involviert. Die Kantone Appenzell-Ausserrhoden, Bern, Basel-Land, Basel-Stadt, Glarus, Schaffhausen, Schwyz, Solothurn, Zug und Zürich haben ein Rechtsmittel gegen ablehnende Entscheide. Genfer-Gemeinden haben lediglich ein Antragsrecht und im Tessin werden die Gemeinden lediglich konsultiert. Einige Kantone schreiben die Zuständigkeit des Gemeinderates vor. Was bedeutet eine solche Initiative? Die Gemeindeordnung müsste angepasst und der Gemeindeversammlung zur Abstimmung gebracht werden. Nachher muss zwingend an der Urne abgestimmt werden, da das obligatorische Referendum zum Zuge kommt. Im Kanton Aargau betrifft das ca. 230 Gemeinden. Gesamtschweizerisch haben wir ca. 3'000 Gemeinden! In der Gemeindeordnung müsste festgelegt werden, wer zuständig ist: Dies könnte beispielsweise die Gemeindeversammlung, Stimmberechtigte an der Urne, der Gemeinderat, der Gemeindeammann oder eine Kommission sein. Die Mitwirkung des Kantons bei der Erteilung des 3531 19. Oktober 2004 Kantonsbürgerrechts ist noch unklar. Das kantonale und eidgenössische Bürgerrechtsgesetz müsste sicher angepasst werden! Die Initiative möchte die Rechtsgleichheit, ob dies in Anbetracht der vorgängig erwähnten Bemerkungen gewährt ist, bleibt mehr als fraglich. Wir wollen letztlich für alle Einbürgerungswilligen eine möglichst faire und gerechte Einbürgerung. Unter Berücksichtigung der heutigen Faktoren und der bereits laufenden eidgenössischen Initiative und der Parlamentarischen Initiative von Herrn Ständerat Thomas Pfisterer, welche von 31 Ständeräten inkl. Maximilian Reimann unterstützt wird und das Bürgerrechtsgesetz, das ebenfalls in Bearbeitung ist, lehnte die Kommission mit Stichentscheid des Präsidiums die Initiative ab. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit und hoffe, dass ich ein wenig Transparenz in die nicht ganz einfache Thematik bringen konnte. Vorsitzender: Wir kommen zum Eintreten. Stillschweigendes Eintreten hat die SD/FP-Fraktion signalisiert. Gregor Biffiger, SVP, Berikon: Ich spreche im Namen der SVP-Fraktion. "Lotterie romande", so nannten schon zu unseren Zeiten an der Alma mater gestandene Rechtsprofessoren dann und wann das Bundesgericht. Auch dem Antrag der Einbürgerungskommission in Sachen Standesinitiative mutet etwas Zufallhaftes an. Nach einem Pattentscheid der Kommission mit nachfolgendem Stichentscheid der Kommissionspräsidentin waren hehre und stichhaltige Gründe für den Entscheid gefragt. Da wurde der Vorwurf der Doppelund Mehrfachspurigkeit erhoben. Da wurde von Kreisen, denen sonst kein administrativer staatlicher Aufwand zu gross ist, gerügt, bei Annahme der Standesinitiative müsse jede Gemeinde ihre Gemeindeordnung anpassen und dieser Mehraufwand könne den Gemeinden und der Stimmbürgerschaft nicht zugemutet werden. Da wurde einmal mehr die rechtsungleiche Tendenz föderalistischer Entscheide angeprangert. Allen sonstigen zentralistischen Tendenzen zum Trotz wurde auch die Einschränkung der kantonalen Autonomie auf Vorrat bejammert. Und last but not least wurde auch noch gerügt, die Standesinitiative lasse die Rechtsweggarantie ausser Acht. Dass der Regierungsrat argumentativ in die gleiche Kerbe haut, ist zwar bedauerlich, erstaunt aber eigentlich niemanden mehr in diesem Saal! Das Denkschema ist mittlerweile allseits bekannt und sogar bundesrätlich abgesegnet: Bei der Ausübung von Rechten wird der Durchschnittsbürger als "hirnamputiert" betrachtet. Dafür wird ihm bei der Erfüllung staatlicher Pflichten regelmässig volle Zurechnungsfähigkeit attestiert! Mitte 2003 sprach das Bundesgericht überraschend ein Verbot von Urnenabstimmungen zu Einbürgerungsverfahren aus und setzte gegen negative Entscheide ein Rekursrecht fest - ohne dass für ein solches Urteil eine Verfassungsgrundlage bestanden hätte. Dieser Bundesgerichtsentscheid durchbrach Gemeindeautonomie und Gewaltentrennung! Er setzte den Souverän als oberstes Organ in der direkten Demokratie ab! Die Schweiz bezeichnet sich - zu Recht - als Willensnation, geschaffen aus dem Willen, von Menschen unterschiedlicher Kultur und unterschiedlicher Sprache, auf gemeinsam und 3532 Art. 2148 demokratisch geschaffener Verfassungs- und Rechtsgrundlage eine staatliche Ordnung der direkten Demokratie zu schaffen und weiter zu entwickeln, wobei der föderalistische Staatsaufbau jedem Einzelnen, aber auch jeder sprachlichen und kulturellen Gruppe ein Maximum an Freiheit und Autonomie sichert. Im Rahmen einer "Willensnation" ist es fundamentales Recht einer jeden Bürgerin und eines jeden Bürgers, danach zu fragen, ob jemand, der um Einbürgerung ersucht, die der Willensnation Schweiz zugrunde liegenden Wertvorstellungen und deren Umsetzung in die Realität mitträgt oder nicht - eine Frage, die immer mit Ja oder mit Nein beantwortet werden kann. So wie die Aufnahme einer Bewerberin oder eines Bewerbers ins Bürgerrecht beschlossen werden kann, so ist es auch das selbstverständliche demokratische Recht jedes Bürgers, solche Gesuchsteller, welche fundamentale Prinzipien der schweizerischen Staatsordnung nicht mittragen, nicht einzubürgern. Damit erachten sie diese als ungeeignet, an der Weiterentwicklung der hiesigen Rechtsordnung mitzuwirken. Die Konstruktion, wonach die Bürgerrechtserteilung einer Verwaltungsverfügung gleichkomme, gegen welche Einsprachemöglichkeiten zu schaffen seien, erweist sich als dürftiger Versuch, die Legitimität des Souveräns zur Weiterentwicklung des Rechtsstaats zu untergraben. Man könnte im Rahmen dieser Eintretensdebatte stundenlang über die Rechtsnatur des Bürgerrechts, die tragenden Prinzipien der Bürgerrechtserteilung oder den Rechtsschutz sinnieren. Doch letztlich geht es immer um dieselben politischen Fragen und Antworten - und die Meinungen dazu sind gemacht. Die SVP-Fraktion will, dass die Bürgerinnen und Bürger unseres Kantons und unseres Landes an ihrer Gemeindeversammlung oder an der Urne darüber befinden können, welche Ausländer sie einbürgern wollen und welche nicht. Mit dem Verbot von Urneneinbürgerungen hat das Bundesgericht die demokratische Ordnung unseres Landes auf den Kopf gestellt. Wir wollen diesen Entscheid korrigieren und künftige Fehlinterpretationen in Einbürgerungsfragen verhindern. Mit dieser Standesinitiative wollen wir ein weitherum sichtbares Zeichen setzen, dass das Aargauer Volk und seine Vertreterinnen und Vertreter volles Vertrauen in das bewährte System demokratischer Einbürgerungen hat. In diesem Sinne bitten wir Sie, dem Antrag der SVPFraktion auf Direktbeschluss betreffend Einreichung einer Standesinitiative "Einbürgerungen" zuzustimmen! Susanne Hochuli, Grüne, Reitnau: Ich spreche im Namen der Fraktion der Grünen. Ich verzichte darauf, die Punkte zu wiederholen, die Sie den Antworten der Kommission und der Regierung entnehmen können und stelle nur einige Fragen und knüpfe an das "Wie?" der Kommissionspräsidentin an: Ist die Einbürgerung ein politischer oder ein Verwaltungsakt? Sind gewisse zu Recht gestellte Forderungen wie Anpassung an die hiesigen Lebensgewohnheiten und Mentalität, Sprachkenntnisse, guter Leumund, keine Betreibungen in den letzten drei Jahren, keine laufenden Strafverfahren usw., sind diese Forderungen mehr zu gewichten oder ist die Sympathie oder Antipathie der Stimmbürger und -bürgerinnen gewissen ethnischen Kulturen gegenüber wichtiger? Darf ich daran erinnern: Zwei junge albanische Frauen wurden vor zwei Jahren in Beromünster nicht eingebürgert, Art. 2148 obwohl sie schweizerischer nicht hätten sein können! Reine Willkür, so empfanden auch rechtskonservativ denkende Menschen, die sich im Nachhinein für diese jungen Frauen eingesetzt haben. Darf ich daran erinnern: Wenn Menschen aus dem Balkangebiet eingebürgert werden sollen, haben sie automatisch mehr Neinstimmen als Menschen aus nördlichen Kulturkreisen. Wer aber hat die Einbürgerungskommission letztens über längere Zeit beschäftigt? Ein Deutscher, der auf Gemeindeebene mit keiner Gegenstimme eingebürgert wurde, vermutlich weil er eben Deutscher ist. Sein fragwürdiger Leumund hat die Einbürgerungskommission zu Recht dazu bewogen, sein Gesuch um Einbürgerung abzulehnen. Es scheint, die betreffende Gemeinde hat politisch entschieden und dazu falsch. Gerade die Vertreter der SVP begutachten in der Einbürgerungskommission die von den Gemeinden getätigten Abklärungen über die Einbürgerungswilligen mit einer überaus detektivischen Nase. Wollt ihr euch dieses Rechts berauben lassen? Haben wir nicht schon einige Male festgestellt, dass es gut ist, aus einer gewissen Distanz die Gesuche beurteilen zu können, obwohl die Aufgabe der Einbürgerungskommission eigentlich nur eine formale Beurteilung sein sollte? Ich bin erstaunt, über die Vertrauensseligkeit, die von einigen parlamentarischen Vertretern den Gemeinden gegenüber jetzt an den Tag gelegt wird. Ich hoffe, das Plenum folge der Kommission und dem Regierungsrat und lehne die Einreichung der Standesinitiative ab, mit folgenden Begründungen: Die Einbürgerung ist und soll ein Verwaltungsakt bleiben, die üblichen Verfahrensgrundsätze sind einzuhalten. Der Grundrechtsschutz muss gewährleistet bleiben. Die Autonomie der Kantone sollte nicht eingeschränkt werden. Es ist hinfällig, eine Standesinitiative einzureichen, wenn auf eidgenössischer Ebene bereits dementsprechende Vorstösse vorliegen. Albert Fischer, CVP, Merenschwand: Ich spreche im Namen der CVP-Fraktion. Schweizer Bürger kann nur werden, wer auch Kantonsbürger ist. Mit der Standesinitiative würde der Kanton ganz aus der Kontrolle und Beurteilung entbunden und würde in seiner Autonomie eingeschränkt. 1. Die Beurteilung der Integration steht den Gemeinden und ihren zuständigen Organen zu. Die Nachbarn und Vorgesetzten der Einbürgerungswilligen werden vorgängig um ihre Meinung angefragt. Der Einwohnerrat oder die Gemeindeversammlung beurteilt die Integration mit der Abstimmung. 2. Die Beurteilung der Rechtsgleichheit ist auf der Staatsebene an der richtigen Stelle. Alle Kommissionsmitglieder auch die Mitglieder aus der SVP-Fraktion - achten bei jedem Einbürgerungsgesuch sehr stark auf unsere Schweizer Werte. Bei etlichen Gesuchen werden von den Kommissionsmitgliedern zusätzliche oder fehlende Unterlagen und Informationen zur Abklärung eingefordert. 3. Die aktuelle Regelung hat sich auf kantonaler Ebene bewährt. Die Beurteilung der Integrität ist nicht in allen Gemeinden gleich. Die zur Diskussion stehende Standesinitiative will aber den Gemeinden den abschliessenden Entscheid gewähren. Wir unterstützen den Antrag der Einbürgerungskommission und lehnen die Einreichung der Standesinitiative ab. Ich bitte Sie, das ebenfalls zu tun! 19. Oktober 2004 Dr. Bernhard Scholl, FDP, Möhlin: Ich spreche im Namen der FDP-Fraktion. Wir sind der Meinung, dass das Volk bei der Erteilung des Schweizer Bürgerrechts das letzte Wort haben sollte. Einbürgerungen dürfen nicht zu einem reinen Verwaltungsakt degradiert werden. Wir sind auch der Meinung, dass das Bundesgericht keinen Entscheid auf eine ordentliche Einbürgerung fällen sollte. Die Initiative zielt also in eine richtige Richtung, - etwas holzschnittartig zwar, aber die Mehrheit der FDP-Fraktion unterstützt die Standesinitiative. Paul Wachter, SP, Kaiseraugst: Ich spreche im Namen der SP-Fraktion. Standesinitiative "Einbürgerungen". Wir reden hier zu einem sehr emotionalen Thema. Die SP vertritt die Auffassung, dass gut integrierte Ausländerinnen und Ausländer eingebürgert werden sollen, wenn sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen und sie dies wünschen. Die SP versteht die Einbürgerung als Ergebnis einer geglückten Integration. Massstab für die Einbürgerung ist deshalb die ausreichende Integration. Die entsprechende Beurteilung muss nach sachlichen Kriterien und transparent erfolgen. Das Verfahren ist so auszugestalten, dass es diesen Anforderungen genügt. Wenn wir eine Standesinitiative auf den Weg schicken, müssen wir uns auch den Nutzen und den Ertrag überlegen. Bis man mit Standesinitiativen Erfolg hat, braucht es grosse Anstrengungen und teilweise vielleicht auch etwas Glück. Wir müssen uns überlegen, ob es uns wert ist, Verwaltungsressourcen für ein Thema aufzuwenden, das bereits mittels eines Vorstosses beim eidgenössischen Parlament liegt und damit so oder so in Bern diskutiert wird. Zur Feststellung des Bundesgerichts, dass ein Entscheid über eine einzelne Person ein Verwaltungsakt ist, gibt es sicher verschiedene Meinungen. Wenn wir in einem demokratischen Land mit der Rechtsstaatlichkeit operieren, so bin ich überzeugt, dass ein Entscheid über eine einzelne Person nur ein Verwaltungsakt sein kann, der auch anfechtbar ist. Im Wortlaut der Standesinitiative heisst es: Art. 38 Abs. 4 BV (neu): "Die Stimmberechtigten jener Gemeinde legen in der Gemeindeordnung fest, welches Organ das Gemeindebürgerrecht erteilt. Der Entscheid dieses Organs über die Erteilung des Gemeindebürgerrechts ist endgültig". Das heisst aber auch, dass bei Fehlern in der Durchführung von Abstimmungen oder bei Verletzungen des Stimm- oder des Verfahrensrechts ein Entscheid nicht mehr umgestossen werden kann. Wollen wir uns das in einem demokratischen Land leisten, in dem wir immer von Gerechtigkeit und von Basisdemokratie reden? Wir müssen uns sorgfältig überlegen, welche Mittel wir einsetzen. Wir sollten die Behandlung des Vorstosses in Bern abwarten und nachher unsere Verwaltungsressourcen für allfällige Korrekturen brauchen! Im Namen der SP-Fraktion ersuche ich Sie, die Standesinitiative "Einbürgerungen" der SVP abzulehnen! Vorsitzender: Wir kommen zu den Einzelvoten. Dr. Jürg Stüssi-Lauterburg, SVP, Windisch: Das Holzschnittartige von Herrn Bernhard Scholl lassen wir uns gerne gefallen. Aber zu gewissen andern Dingen wird man doch noch das eine oder andere sagen müssen. Frau Hochuli hat Fragen gestellt und wir wollen diese beantworten. Ist die Einbürgerung ein politischer Akt oder ein Verwaltungsakt? Das Wort 'politisch' kommt von polis, Staat. Der politaes ist der Bürger. Schon die Etymologie des Wortes macht klar, dass es gar nichts Politischeres gibt als das Bürgerrecht! 3533 19. Oktober 2004 Geht es um Sympathie oder Antipathie? Natürlich nicht! Es geht um die Wahrung der Hoheit nicht um mehr und nicht um weniger. Herr Fischer hat Angst um den Kanton, dem da Kompetenzen entgehen würden. Zu Unrecht! Wenn die Gemeinde zugestimmt hat, hat der Kanton für seine Stufe noch die volle Wahlfreiheit. Herr Wachter will als Massstab für die Einbürgerung die Integration gelten lassen. Sachlich beurteilt bin ich damit einverstanden. Aber wer kann das am besten? Das legt jede Gemeinde für sich selbst fest, weil die Verhältnisse in der Stadt Zürich und in der Gemeinde Gallenkirch wahrlich nicht dieselben sind. Wenn sich das Bundesgericht die Souveränität anmasst, muss der Souverän Ordnung schaffen. Damit er dies kann, müssen wir dafür sorgen, dass er die Gelegenheit dazu erhält. Die Gemeinden müssen in einem für ihre Identität zentralen Bereich gegen richterliche Willkür geschützt werden. Stimmen wir deshalb der vorliegenden Standesinitiative zu! Susanne Hochuli, Grüne, Reitnau: Herr Stüssi: Angst ist ein schlechter Ratgeber. Darf ich daran erinnern, als es im Kanton Aargau darum ging, die Juden einzubürgern, wie gross die Angst der Schweizer Bürger war, dass die Juden die Macht übernehmen könnten. Troxler beispielsweise hatte diese Angst. Welti Gott sei Dank nicht! Art. 2149 bedenklich, wenn der Bundesgesetzgeber beginnt, unter Umgehung der Kantone die Abläufe für einzelne Sachbereiche auf Gemeindeebene zu regeln. § 6 unserer Kantonsverfassung bestimmt zudem, dass das Kantons- und das Gemeindebürgerrecht durch das Gesetz geregelt werden. Die Standesinitiative würde bewirken, dass diesem Grundsatz, welcher auf höchster Erlassstufe des Kantons festgelegt ist, widersprochen würde. Das Verfahren um die Einbürgerung ist ein kantonales Verfahren. Die Standesinitiative greift massiv in das schweizerische Föderalismusprinzip ein. Die Realisierung der Standesinitiative würde im Kanton Aargau zu unterschiedlichen Lösungen auf Gemeindeebene führen, dadurch dass jede Gemeinde das Organ selber festlegt, was zu einer Zersplitterung in der Handhabung der Einbürgerungsgesuche führen könnte und zur oft bemängelten, fehlenden Rechtsgleichheit. Schliesslich: Die Endgültigkeit des Gemeindeorgans, wie das die Standesinitiative fordert, könnte zur fast absurden Situation führen, dass ein diesbezüglicher allenfalls positiver Entscheid - die Initianten denken natürlich vor allem an die negativen Entscheide - auf kantonaler Ebene auch durch die jetzt amtierende Kommission nicht überprüft werden könnten. Es gälte abschliessend der Entscheid jeder einzelnen Gemeinde. Das ist doch ein ganz wesentlicher Einbruch in die bestehende Situation. Aus diesen Gründen lehnt auch der Regierungsrat diese Standesinitiative ab! Dr. Jürg Stüssi-Lauterburg, SVP, Windisch: Keine Angst, nur noch ein Spezifikum zur Einbürgerung der Juden: Sie haben vorher schon Militärdienst geleistet und dass der Staat ihnen die Waffe und das Recht zu dienen anvertraut hat, beweist, dass es nicht um die Angst ging, sondern leider um die materiellen Interessen, die natürlich immer auch vertreten werden. Aber dies ist alles seit 1874 in diesem Land kein Thema mehr! Vorsitzender: Die SVP-Fraktion stellt einen Antrag auf Direktbeschluss betreffend Einreichung einer Standesinitiative "Einbürgerung". - Kommission und Regierung lehnen diesen Antrag ab. Katharina Kerr Rüesch, SP, Aarau: Ich kann da mitreden. Ich weise Herrn Dr. Stüssi darauf hin, dass dies auf Druck des Auslands geschah und sicher nicht, weil die Schweizer das wollten. Das war schon damals eine Schande! Bettina Ochsner, FDP, Oberlunkhofen, Präsidentin der Einbürgerungskommission: Es ist mir ein echtes Anliegen, allen Kommissionsmitgliedern zu danken. Wir haben teilweise auch hart diskutiert. Es ging jedoch immer um die Sache und es wurde fair und mit Engagement debattiert. Nicht ausschliessen möchte ich den Herrn Regierungsrat Wernli, Herrn Häusler und die Protokollführerin. Sie haben nicht unwesentlich dazu beigetragen, dass die Verhandlungen sachlich und inhaltlich richtig liefen. Herzlichen Dank! Vorsitzender: Nun haben Sie ein Problem, Herr Stüssi, denn Sie haben schon zwei Mal geredet! Aus dem Plenum liegen keine weiteren Wortmeldungen dazu vor. Regierungsrat Kurt Wernli, parteilos: Ich erlaube mir eine Vorbemerkung zum Grundsatz der Standesinitiative. Einer solchen kommt rechtlich keine stärkere Bedeutung zu als einer Motion oder einer Parlamentarischen Initiative. Es erscheint deshalb aus kantonaler Sicht als opportun, dieses Instrument nicht mit allgemeinen politischen Forderungen abzustumpfen, wie das aus der Sicht des Regierungsrats im Moment aufscheint, sondern eigentlich für wesentliche, wirklich kantonale Interessen vorzubehalten. Das war auch die ursprüngliche Absicht dieses Instrumentes, als man es schuf. Es bestehen nämlich genügend Möglichkeiten, durch Mitglieder der Bundesversammlung auf direktem Weg Interessen wahrzunehmen. Zum Inhalt: Die Regelung der Gemeindeorganisation ist Sache des Kantons und nicht des Bundes! Ich muss das festhalten. Eine solche Verfassungsbestimmung würde die Autonomie des Kantons beschränken. Es kann nicht im Interesse des Kantons liegen, eine Beschränkung seiner Hoheitsbefugnisse selber zu initiieren. Es ist staatspolitisch 3534 Abstimmung: Für den Antrag der SVP-Fraktion: 88 Stimmen. Dagegen: 72 Stimmen. Vorsitzender: Besten Dank der Kommissionspräsidentin. Damit ist die Standesinitiative "Einbürgerungen" der SVPFraktion überwiesen. 2149 Zusammenschluss der Einwohnergemeinden Oberehrendingen und Unterehrendingen zur Einwohnergemeinde Ehrendingen; Genehmigung (Vorlage vom 4. August 2004 des Regierungsrats) Marcel Iseli, FDP, Zurzach, Referent der nichtständigen Kommission Aufgabenteilung Kanton - Gemeinden: Ich erlaube mir die beiden Traktanden 6 und 7 bzw. die Geschäfte Zusammenschluss der Einwohnergemeinden Oberehrendingen und Unterehrendingen zur Einwohnergemeinde Ehrendingen und Stilli und Villigen zur Einwohnergemeinde Villigen zusammenzufassen. Art. 2150 In den Gemeinden Ober- und Unterehrendingen wie auch in Villigen und Stilli haben die Stimmbürger einem Zusammenschluss mit der Nachbargemeinde zugestimmt. Dieser Beschluss kam zustande, nachdem die Gemeinden schon im Vorfeld intensiv zusammen gearbeitet haben. Aufgrund der Verschuldung der vier Gemeinden kommt die in GAT III vorgesehene Regelung nicht zum Tragen. Die nichtständige Kommission Aufgabenteilung hat die beiden Geschäfte eingehend geprüft. Den Anträgen in Bezug auf die Zusammenschlüsse der Gemeinden Ober- und Unterehrendingen sowie Villigen und Stilli unter gleichzeitiger Vereinigung der beiden Ortsbürgergemeinden wurde durch die Kommission einstimmig zugestimmt. Wir laden Sie ein, bei beiden Traktanden dasselbe zu tun! Vorsitzender: Wir kommen zum Eintreten. Stillschweigendes Eintreten haben die SD/FP-Fraktion, die FDP-Fraktion und die CVP-Fraktion signalisiert. Jörg Hunn, SVP, Riniken: Ich spreche im Namen der SVPFraktion. Ich spreche gleichzeitig zu den Traktanden 6 und 7. Wir stimmen den beiden Gemeindezusammenschlüssen einstimmig zu. Diese Zusammenschlüsse werden begrüsst. Der mehrheitliche Wille in den Gemeinden ist zu unterstützen! Allerdings drängen sich für mich noch einige Bemerkungen und Feststellungen auf. Sie kennen meine Zurückhaltung, wenn es um Gemeindefusionen geht, denn "grösser" ist nicht zwangsläufig auch "billiger". Das ist meine Überzeugung und die lässt sich auch mit Zahlen belegen. In grossen Kommunalverwaltungen hat das günstige Milizsystem keinen Platz mehr. Die Bürgernähe und die basisdemokratischen Einrichtungen gehen verloren. Die einfachsten Verrichtungen werden professionalisiert und dadurch administrativ aufwändiger. Das Interesse der Bürgerinnen und Bürger an der Gemeinschaft und am uneigennützigen Einsatz für diese Gemeinschaft wird weiter schwinden. Gemeindezusammenschlüsse können durchaus sinnvoll sein. Sie müssen jedoch von unten - also aus der Bevölkerung heraus - wachsen und dürfen nicht von oben diktiert oder durch die Hintertüre mit ständigen finanziellen Mehrbelastungen durch den Kanton erzwungen werden. Stichwort Beteiligung der Gemeinden an den Kosten der Prämienverbilligung ausserhalb der Aufgabenteilung. Villigen und Stilli, wie auch Unter- und Oberehrendingen haben ideale Voraussetzungen für eine Fusion, die aber nicht automatisch auf andere Gemeinden übertragen werden können. Man darf diese Gemeinden deshalb nicht als Vorzeigeobjekte oder Mustergemeinden für andere Zusammenschlüsse darstellen. Die Gemeinden sind von der geographischen Lage her für einen Zusammenschluss geradezu prädestiniert. Das Villiger Neuquartier Josebode liegt optisch in Stilli. Villigen hat unter anderem dank der Zementindustrie mit einem Steuerfuss von 93% eine hervorragende Finanzlage. Die Fusion hat keinen Einfluss auf den Steuerfuss. Die Einwohner von Stilli mit einem derzeitigen Steuerfuss von 128% können steuermässig erheblich profitieren. In Unterund Oberehrendingen wird der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt. Die Gemeinden sind optisch ein Dorf und haben fast den gleichen Steuerfuss. Die Zusammenschlüsse bringen viele Vorteile und sind deshalb zu unterstützen! Das sind beste Verhältnisse für eine Fusion. 19. Oktober 2004 Nur lassen sich diese nicht ohne weiteres auf andere Gemeinden übertragen. Das will ich hier festhalten und zu bedenken geben. Vorsitzender: Aus dem Plenum liegen keine weiteren Wortmeldungen dazu vor. Regierungsrat Kurt Wernli, parteilos: Die Regierungsrat freut sich, dass diese vier Gemeinden freiwillig und selbständig zu diesem Schritt gekommen sind und sich aus klarer Abklärungssituation zur Fusion entschlossen haben. Ich benutze gerne die Gelegenheit, hier noch einmal die Grundsätze zu wiederholen, die ich immer wieder betont habe, auch wenn manchmal etwas anderes behauptet wird. 1. Die Regierung hat zu keiner Zeit die Absicht gehabt und wird das auch weiterhin nicht haben, Fusionen von oben zu diktieren. Im Gegenteil! Da teile ich die Auffassung von Herrn Hunn. Solche Zusammenschlüsse müssen von unten her wachsen und es muss eine Freiwilligkeit der Bürgerschaft vorliegen. Abgesehen davon hätten wir ja gar keine rechtlichen Mittel, etwas anderes zu beschliessen, ausser dem Grossen Rat. Der könnte das tun, aber das werden Sie ja hoffentlich auch nicht tun! 2. Neben dieser Freiwilligkeit und dem Wachsen von unten ist es aber durchaus ein Bestreben der Regierung, allfällige Hemmnisse, die solchen Zusammenschlüssen im Weg stehen könnten, zu beseitigen, um solche Zusammenschlüsse zu ermöglichen, wenn sie denn gewünscht werden. 3. Es ist ebenso ein berechtigtes Anliegen, dass wir mit Anreizen, mit Möglichkeiten zur Verbesserung der Situation - ich denke da an die Schuldenfrage, die wir mit dem GAT III anpacken wollen - diese Zusammenschlüsse ermöglichen und dadurch auch die Freiwilligkeit fördern können. Es ist mir ein Anliegen, dass wir das ganz klar so festhalten und dass die Gemeinden immer wieder wissen, dass die Regierung keine anderen Absichten hegt! Vorsitzender: Wir kommen zum Antrag auf Seite 4 der Botschaft. Abstimmung: Der Antrag des Regierungsrats wird mit grosser Mehrheit gutgeheissen. Beschluss: Der Zusammenschluss der Einwohnergemeinden Oberehrendingen und Unterehrendingen sowie der entsprechende Zusammenschlussvertrag werden unter gleichzeitiger Vereinigung der beiden Ortsbürgergemeinden genehmigt. 2150 Zusammenschluss der Einwohnergemeinden Stilli und Villigen zur Einwohnergemeinde Villigen; Genehmigung (Vorlage vom 4. August 2004 des Regierungsrats) Vorsitzender: Wir kommen zum Eintreten. Stillschweigendes Eintreten haben die SD/FP-Fraktion, die FDP-Fraktion und die CVP-Fraktion signalisiert. Herr Iseli, der Referent der nichtständigen Kommission Aufgabenteilung Kanton - Gemeinden hat sein Votum zu 3535 19. Oktober 2004 diesem Geschäft bereits vorher abgegeben (vgl. Art. 2149 hievor). Emanuele Soldati, SP, Staufen: Ich spreche im Namen der SP-Fraktion. Wir unterstützen diesen Vorstoss. Der Regierungsrat unterbreitet dem Grossen Rat zwei Pilotprojekte für je zwei Gemeindezusammenschlüsse. Parallel hierzu erfolgen die Beratungen betreffend die Aufgabenteilung Kanton und Gemeinden 3. Paket, unter anderem auch betreffend die Schaffung von Grundlagen und Übergangsregelungen für Gemeindezusammenschlüsse. Die SP-Fraktion wird den beiden Vorlagen einstimmig und mit voller Überzeugung zustimmen. Die beiden Vorlagen geben uns jedoch gleichzeitig auch die Möglichkeit, die Grundlagen für weitere Zusammenschlüsse, auch aus der Sicht der Gemeinden, zu überprüfen. Ich halte im Namen der SP-Fraktion fest: Die Gemeindelandschaft wird sich aus vielfältigen Gründen in naher und ferner Zukunft weiter verändern. Bei den vorliegenden Gemeindezusammenschlüssen handelt es sich um erfreuliche Pilotprojekte. Die organisatorischen und finanziellen Rahmenbedingungen sowie der politische Wille stimmen mit diesen Gemeinden überein. Die je zwei Gemeinden haben Pionierarbeit geleistet. Weitere Gemeinden werden hiervon profitieren können. Von den beiden Vorlagen kann jedoch nicht apriori auf andere geschlossen werden. Weitere Zusammenschlüsse werden ohne weitere Unterstützung folgen. Die Bewährungsprobe folgt, sobald Gemeinden mit unterschiedlichen Interessen einen Zusammenschluss suchen oder suchen müssen. Hierfür werden wir demnächst die Rahmenbedingungen auch in finanzieller Hinsicht schaffen müssen. Jedes Projekt wird seine Eigenheit haben. Unsere Aufgabe und die Aufgabe des Regierungsrats ist es, dass wir das Netzwerk und die auch die finanziellen Anreize für weitere Zusammenschlüsse schaffen. Gleichzeitig müssen wir den Gemeinden möglichst viel Spielraum für die Ausgestaltung der Verträge geben. Zusammenschlüsse können nur gelingen, wenn diese von den Gemeinden - also von unten her, wie es der Herr Regierungsrat Kurt Wernli zu Recht erwähnt hat gewünscht werden. Die Gemeinden dürfen nicht unter Druck gesetzt werden. Für die Bevölkerung und die weiteren Beteiligten muss ein klarer Vorteil entstehen. Ich bitte Sie, den Regierungsrat zu unterstützen und der Vorlage zuzustimmen! Vorsitzender: Wir kommen zu den Einzelvoten. Markus Leimbacher, SP, Villigen: Die Gemeinden Villigen und Stilli (und natürlich auch diejenigen von Ober- und Unterehrendingen) haben die Zeichen der Zeit erkannt und können Ihnen heute das Resultat von intensiven Gesprächen und Verhandlungen vorlegen, welches in einem wohl austarierten Kompromiss gemündet hat. Als Einwohner von Villigen und ehemaliger Gemeindeammann habe ich natürlich grosse Freude und empfinde heute eine tiefe Genugtuung darüber, dass das, was vor einigen Jahren noch als "Phantasterei" und "Hirngespinst" abgetan wurde, realisiert werden konnte. Ich möchte allen Beteiligten für ihren unermüdlichen und wichtigen Einsatz danken: Sie alle haben einen Beitrag für das gute Gelingen des Projektes geleistet. Ich möchte an dieser Stelle auf einige Punkte hinweisen, die mir in der Arbeit als wichtig erschienen und die auch in ähnlichen Projekten beachtet werden sollten: 3536 Art. 2150 Ein Zusammenschluss von Gemeinden hat als partnerschaftliches Unternehmen stattzufinden. Auch wenn die beiden Gemeinden unterschiedlich gross oder unterschiedlich finanzkräftig sind, so müssen sich beide Partner als Gewinner fühlen können. Dies bedeutet unter anderem, dass alle Arbeitsgruppen paritätisch zusammengesetzt sein sollen. Keine der Gemeinden soll das Gefühl haben, von der anderen übernommen oder geschluckt zu werden. Von allem Anfang ist einer professionellen Kommunikation die notwendige Beachtung zu schenken. Die Gemeindepolitiker meinen ja immer, sie wüssten schon, wie sie ihre Bürgerinnen informieren sollen. Dies ist ein Trugschluss: Gerade in unserem Projekt war es sehr wichtig und hilfreich, dass die Kommunikation durch einen ausgewiesenen Fachmann vorgenommen wurde. Sodann ist es wichtig, die kantonalen Stellen von allem Anfang in die Projektierung und Realisierung miteinzubeziehen. So können Leerläufe vermieden werden. Die kantonale Verwaltung war gerade in unserem Projekt immer bereit, innert kürzester Frist profunde Auskünfte zu geben. Wenn diesen Punkten die notwendige Beachtung geschenkt wird, werden auch künftige Projekte gelingen, davon bin ich überzeugt. Gleichzeitig möchte ich der Regierung zwei wesentliche Punkte zu bedenken geben: Herr Regierungsrat: Setzen Sie die Gemeinden nicht unter Druck, verzichten Sie auf ein Diktat von oben! Ein Zusammenschluss kann nur gelingen, wenn die Erkenntnis zu diesem Schritt von unten her wächst. Und schaffen Sie weitere finanzielle Anreize für zusammenschlusswillige Gemeinden, entsprechende Prüfungsanträge wurden für die zweite Lesung des 3. Aufgabenteilungspaketes gestellt. Auch wenn die finanzielle Seite bei einem Zusammenschluss nie im Vordergrund stehen sollte, so ist den Gemeinden das liebe Geld halt doch sehr wichtig. Herr Gemeindeschreiber Hunn sprach nämlich heute auch davon. Stimmt die finanzielle Seite nicht, so scheitert manch möglicher und sinnvoller Zusammenschluss. Ich wünsche den vier Gemeinden, die im Aargau Pionierarbeit geleistet haben, alles Gute für die gemeinsame Zukunft und hoffe, dass wir in den kommenden Monaten und Jahren noch einige Male über derartige Zusammenschlüsse befinden dürfen! Vorsitzender: Aus dem Plenum liegen keine weiteren Wortmeldungen dazu vor. Wir kommen damit zum Antrag auf Seite 4 der Botschaft. - Der Antrag lautet: Der Zusammenschluss der Einwohnergemeinden Stilli und Villigen sowie der entsprechende Zusammenschlussvertrag werden unter gleichzeitiger Vereinigung der beiden Ortsbürgergemeinden genehmigt. Abstimmung: Dem Antrag der Regierung wird mit sehr grosser Mehrheit zugestimmt. Beschluss: Der Zusammenschluss der Einwohnergemeinden Stilli und Villigen sowie der entsprechende Zusammenschlussvertrag werden unter gleichzeitiger Vereinigung der beiden Ortsbürgergemeinden genehmigt. Art. 2151 19. Oktober 2004 2151 Motion Sylvia Flückiger-Bäni, SVP, Schöftland, vom 22. Juni 2004 betreffend Sterbehilfe und Abschaffung des Sterbetourismus im Kanton Aargau; Ablehnung herrschaft auf jeden Fall bei der sterbewilligen Person verbleiben muss, so dass sich Sterbehelfer, die aktiv den Tod der unheilbar kranken Person herbeiführen oder aus selbstsüchtigen Beweggründen handeln, gemäss Art. 114 StGB oder Art. 115 StGB strafbar machen. (vgl. Art. 1973 hievor) Die aargauischen Strafverfolgungsbehörden haben beim Vorliegen eines Suizids entsprechend den Regeln des Gesetzes über die Strafrechtspflege (Strafprozessordnung, StPO) vom 11. November 1958 vorzugehen. Die Selbsttötung gilt als aussergewöhnlicher Todesfall, bei welchem die Strafuntersuchungsbehörden nach erfolgter Meldung zwingend auszurücken haben, auch wenn kein Anfangsverdacht betreffend der Begehung einer strafbaren Handlung von Dritten vorliegt. Die Bezirksamtmänner des Kantons Aargau sind gestützt auf § 116 und § 117 StPO für die Anordnung von Legalinspektionen und Legalobduktionen bei aussergewöhnlichen Todesfällen zuständig. Diese strafprozessualen Massnahmen dienen der umfassenden und sorgfältigen Aufklärung der Todesursache, da zum Zeitpunkt der Meldung eines aussergewöhnlichen Todesfalls das Vorliegen einer strafbaren Handlung von Dritten grundsätzlich nie ausgeschlossen werden kann. Die Ermittlungs- und Untersuchungshandlungen im Rahmen des besonderen Vorverfahrens gemäss den § 116 und § 117 StPO genügen in aller Regel, um das Vorliegen einer unzulässigen Dritteinwirkung auszuschliessen. Antrag des Regierungsrats vom 1. September 2004: Der Regierungsrat lehnt die Motion mit folgender Begründung ab bzw. ist bereit, die Motion als Postulat entgegenzunehmen: Allgemeine Bemerkungen: Die Schweiz verfügt im Vergleich zu anderen Ländern über eine liberale Regelung der Sterbehilfe. Als Folge davon haben während den vergangenen Jahren vermehrt Sterbewillige aus dem Ausland bei den schweizerischen Sterbehilfeorganisationen die Hilfe zur Selbsttötung gesucht. Dieser sogenannte "Sterbetourismus" hat - wie die Beihilfe zur Selbsttötung durch Sterbehilfeorganisationen generell - schon vor einigen Jahren eine rege ethische und rechtliche Diskussion ausgelöst, die nun aktuell durch die neuesten Fälle von Suizidbeihilfe durch die Sterbehilfeorganisation "DIGNITAS" erneut angeregt worden ist. Die vier schweizerischen Sterbehilfeorganisationen "DIGNITAS", "EXIT", "EXIT-International" und die "Organisation Suizidhilfe" sind als Vereine gemäss Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs (ZGB) vom 10. Dezember 1907 konstituiert, die als rein privatrechtliche Organisationen keiner staatlichen Aufsicht unterstehen. Das Recht des Bundes wie das kantonale Recht sehen für die Tätigkeit der Sterbehilfeorganisationen auch keine Bewilligungspflicht vor, doch müssen die Sterbehilfeorganisationen bei der Ausübung der Sterbehilfe die Grenzen der Rechtsordnung beachten, welche die direkte aktive Sterbehilfe und das Leisten von Sterbehilfe aus selbstsüchtigen und pekuniären Beweggründen verbietet. Die sich als Sterbehelfer betätigenden Ärztinnen und Ärzte haben sich darüber hinaus namentlich an die Bestimmungen der Gesundheits-, der Heilmittel- und der Betäubungsmittelgesetzgebung zu halten, müssen über eine kantonale Berufsausübungsbewilligung verfügen und unterstehen der Aufsicht des Kantonsarztes, der bei Verletzung der ärztlichen Sorgfaltspflichten einschreitet. Der Regelungsbedarf bei der Suizidbeihilfe durch Sterbehilfeorganisationen wird aufgrund der fehlenden staatlichen Aufsicht über privatrechtliche Vereine, der Irreversibilität des Tods sowie angesichts der zunehmenden Anzahl der Fälle gesamtschweizerisch anerkannt. Die Verhinderung des Sterbetourismus und weiterer negativer Begleiterscheinungen der Suizidbeihilfe erfordern aber eine einheitliche gesetzliche Regelung für die ganze Schweiz, da die Sterbehilfe auch materiell durch das Bundesrecht geregelt wird und es keinen Sinn macht, wenn die Kantone nun einzeln versuchen, einer gesamtschweizerischen Lösung vorzugreifen. Rechtliche Grundlagen und Kostenfrage: Das Schweizerische Strafgesetzbuch (StGB) vom 21. Dezember 1937 regelt abschliessend, welche Formen der Sterbehilfe bei unheilbar kranken Personen zulässig und welche verboten sind. Die Sterbehilfeorganisationen praktizieren grundsätzlich die erlaubten Formen der Suizidbeihilfe, bei welchen die Tat- Die Kostentragung wird entgegen der Begründung der Motion zwar geregelt, doch sieht die entsprechende Regelung keine Überwälzung der Kosten auf Sterbehelfer oder Sterbehilfeorganisationen vor. Die Kosten der Legalinspektionen und Legalobduktionen trägt gemäss § 60 Abs. 4 des Gesundheitsgesetzes (GesG) vom 10. November 1987 unter Vorbehalt eines Kostenentscheids in einem Strafverfahren der Kanton. Die allfällige Ergänzung des § 60 Abs. 4 GesG mit einer Bestimmung, wonach die Kosten bei Suiziden von urteilsfähigen Personen dem Nachlass belastet und bei ausländischer Nachlasszuständigkeit auch allfälligen Drittbeteiligten oder den juristischen Personen, für die sie handeln, auferlegt werden können, bedarf einer vertieften Abklärung. Die Kosten einer Strafuntersuchung können bei Einstellung des Verfahrens dem Sterbehelfer gestützt auf § 139 Abs. 3 StPO auferlegt werden, sofern die beschuldigte Person durch ein verwerfliches oder leichtfertiges Benehmen die Untersuchung oder deren Durchführung erschwert hat. Nach § 192 Abs. 1 StPO entscheidet schliesslich das Gericht über die Tragung der Kosten des Strafverfahrens, sollte ein Fall eines durch eine Sterbehilfeorganisation begleiteten Suizids bis zur gerichtlichen Beurteilung gelangen. Schlussfolgerung: Die aargauischen Strafverfolgungsbehörden und der Kantonsarzt schöpfen die bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten aus, welche dazu geeignet sind, allfälligen unzulässigen Einwirkungen auf unheilbar kranke Personen durch Sterbehelfer und Sterbehilfeorganisationen sowie Sorgfaltspflichtverletzungen von Ärzten angemessen zu begegnen. Die grundsätzlichen Bedenken gegenüber der Leistung von Sterbehilfe können wohl aber auch durch die Einführung eine Bewilligungspflicht für Sterbehilfeorganisationen nicht völlig ausgeräumt werden. Letztlich hängt die Haltung für oder gegen die Sterbehilfe generell von der weltanschaulichen, religiösen und ethischen Haltung des einzelnen Menschen ab. 3537 19. Oktober 2004 Art. 2151 Wie erwähnt, erfordert die Verhinderung des Sterbetourismus und weiterer negativer Begleiterscheinungen der Suizidbeihilfe eine einheitliche gesetzliche Regelung für die ganze Schweiz. Das entsprechende Anliegen ist beim Bund in Prüfung, und der Regierungsrat wird sich für eine Bundeslösung einsetzen. Spezifisch kantonale Fragen wie die Überwälzung der Kosten müssen noch vertieft geklärt werden. In diesem Sinne lehnt der Regierungsrat die vorliegende Motion ab, ist aber bereit, den Vorstoss als Postulat entgegen zu nehmen. lassen werden. Wenn der Bund nicht handeln will, müssen eben die Kantone aktiv werden! Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen Fr. 1'753.--. "Dignitas" wurde vorerst vor allem im Kanton Zürich tätig. Sie haben dort beispielsweise im Jahr 2003 91 Freitodbegleitungen durchgeführt. Vorsitzender: Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat, die vorliegende Motion als Postulat zu überweisen. Die Motionärin hält an ihrem Vorstoss als Motion fest. Sylvia Flückiger-Bäni, SVP, Schöftland: Einerseits hat der Regierungsrat rasch auf meine Motion geantwortet, doch will er nur ein Postulat entgegennehmen. Vorerst möchte ich festhalten, dass es mir jetzt an dieser Stelle nicht um ethische oder moralische Gründe bezüglich Sterbehilfe geht, aber es geht um gesellschaftspolitische Gründe. Es geht mir darum, Suizidwillige aus dem Ausland vom assistierten Freitod in der Schweiz bzw. im Kanton Aargau, wie von "Dignitas" angeboten, auszuschliessen und damit dem Sterbetourismus Einhalt zu gebieten! "Dignitas" ist ein Verein, der rund 3'809 Mitglieder aus 52 Staaten zählt. Der Verein bietet gemäss Website www.Dignitas.ch weltweit Sterbehilfe an, so auch in Amerika, Australien, Belgien, Canada, England, Frankreich, Israel, Italien, Japan und natürlich in der Schweiz. Aus rechtlichen Gründen darf "Dignitas" nur auf Schweizer Staatsgebiet tätig werden, vor allem deswegen, weil in vielen Ländern die Sterbehilfe in dieser Form verboten ist. Die Schweiz hingegen kennt eine der weltweit liberalsten Regelungen bei der Sterbehilfe. Sie wird einzig durch zwei Artikel im Strafgesetzbuch geregelt StGB 114 verbietet die direkte, aktive Sterbehilfe indem Tötung auf Verlangen unter Strafe gestellt wird. Erlaubt sind demnach die indirekte, aktive Sterbehilfe, also Einsatz von schmerzstillenden Medikamenten, die die Lebensdauer verkürzen. Und die passive Sterbehilfe, welche den Verzicht auf lebenserhaltende Massnahmen bedeutet. StGB 115 befasst sich mit der Suizidbeihilfe, wie sie die Sterbehilfeorganisationen anbieten. Der Artikel stellt nur die Verleitung oder Beihilfe zum Selbstmord aus selbstsüchtigen Beweggründen unter Strafe. Bundesrat und Parlament haben sich in den letzten Jahren mehrmals geweigert, diese Rechte zu ändern, beziehungsweise anzupassen. Die straflose Hilfe zum Freitod stützt sich also heute immer noch auf einen bald 90 Jahre alten Artikel im Strafgesetz, nämlich von 1918. Auch auf Bundesebene wurde eine entsprechende Motion in ein Postulat umgewandelt und damit die ganze Problematik erneut auf die lange Bank geschoben. Der Direktor des Bundesamtes für Justiz, Heinrich Koller, äusserte sich dahingehend, dass er an der Dringlichkeit einer staatlichen Regelung zweifle, was die Sterbehilfe als Ganzes angehe. Es gibt wohl Regelungsbedarf, aber viele offene Fragen. Dieses sind wohl eindeutige Signale, die darauf schliessen lassen, dass eine Lösung für all diese Bereiche noch eine ganz gute Weile auf sich warten 3538 Der ganze Bereich um die Sterbehilfe ist eine ausserordentliche, kritische Herausforderung unserer Zeit. Wir werden wohl je länger je mehr damit konfrontiert werden, ich denke da besonders an die demografische Entwicklung, die auf uns zukommen wird. Auch ist es möglich, dass weitere Vereine in ähnlicher Art gegründet werden können und diese die gleichen Dienste anbieten könnten. Da der Bund nicht handelt, beschreitet der Kanton Zürich den gesetzgeberischen Alleingang. Staatsanwalt Herr Andreas Brunner arbeitet an einem Bericht zuhanden des zürcherischen Justizdirektors Herr Markus Notter. Er soll ins erste kantonale Suizidhilfe-Gesetz münden. Dieser Bericht sieht unter anderem eine Bewilligungspflicht für Sterbehilfeorganisationen und eine Beschränkung auf Sterbewillige mit Wohnsitz in der Schweiz vor. Der grösste Schwachpunkt des in Zürich geplanten Gesetzes wäre wohl die Gefahr, dass die Sterbehilfeorganisationen ihre Aktivitäten und damit die Probleme - in einen anderen Kanton verlagern würden. Und genau das ist passiert! Wohl in Anbetracht der geplanten Restriktionen im Kanton Zürich hat sich "Dignitas" im Bezirk Kulm, in Reinach eingemietet. Die Tätigkeiten dieser Sterbehilfeorganisation hat die Menschen im Bezirk Kulm, der als traditionell, eher konservativ und auch religiös eingestuft werden kann, sehr beunruhigt, denn es wurde in einen heiklen und sensiblen Bereich eingedrungen. Seit dem 27. Mai 2004, wurden in Reinach elf Sterbewillige in den Tod begleitet. Ein schwerkranker Mensch wurde gar mit der Ambulanz von Deutschland in die Schweiz überführt, um hier das todbringende Pentobarbital zu erhalten. Jeder Fall muss durch die Behörden, Bezirksamtmann, Polizei usw. sorgfältig überprüft und abgeklärt werden. Handelt es sich um Suizid, besteht keine Fremdeinwirkung, liegt das ärztliche Gutachten vor, es müssen Zeugen befragt werden, was sich oft als kompliziert herausstellt, weil sie sich auch im Ausland befinden können. Es braucht Übersetzer. Dadurch entstehen pro Fall einige tausend Franken an Kosten, was gemäss geltendem Gesetz vollständig zulasten der Steuerzahler geht und das ist besonders stossend. Diese Kosten müssten unbedingt nach dem Verursacherprinzip überwälzt werden können. Auf der anderen Seite hat man kürzlich in der Zeitung von einem Sterbehospiz im Reussport gelesen, das eine würdige Sterbebegleitung ermöglicht und dort fehlt wieder das Geld. Wo ist da die Logik?! Ich bitte den Regierungsrat um Verständnis, wenn ich aus all diesen Gründen an meiner Motion festhalten möchte! Einerseits muss unbedingt ein gewisser Druck sozusagen als Zeichen aufrechterhalten werden, und andererseits um unseren Kanton Aargau vor dem Ruf des "Sterbeimport-antons" in Zukunft zu bewahren! Der Kanton Aargau müsste nicht das Rad neu erfinden, er könnte sich der Vorarbeit, die der Kanton Zürich hier bereits geleistet hat, anschliessen und daran partizipieren. Ich bitte Sie, meine Motion zu unterstützen! Art. 2151 Vorsitzender: Frau Flückiger hält an der Motion fest. Wir diskutieren damit nur noch über die Motion und werden auch darüber abstimmen. Dr. Rainer E. Klöti, FDP, Auenstein: Ich spreche im Namen der FDP-Fraktion. Suizid bedeutet übersetzt ins Deutsche "Freitod", "Selbsttötung" oder "Selbstmord". Diese Begriffe zeigen, wie sehr dieses Wort, dieses Handeln, in seiner Wertung ethischen, religiösen und gesellschaftspolitischen Vorstellungen unterliegt. Dass das Suizidproblem nicht nur für den einzelnen Menschen und seine Familie, sondern auch für unsere Gesellschaft von grosser Bedeutung ist, ist ersichtlich aus den in den letzten Jahren wiederholt geführten engagierten Diskussionen auf der Publikumsebene, in politischen Zirkeln sowie in Fachgremien. Kürzlich wurden durch die schweizerische Akademie für medizinische Wissenschaften "Richtlinien zur Betreuung von Patienten am Lebensende" publiziert. Diese beschränkten sich auf die ärztlichen Aspekte des Freitodes bei chronisch kranken Menschen. Durch die nationale Ethikkommission wurden dieses Jahr zehn Thesen über Suizidhilfe erarbeitet. Diese Thesen zeigen, dass beim assistierten Suizid - der begleiteten Sterbehilfe - Lösungen vorzubereiten sind, die das Spannungsfeld zwischen der Pflicht zur Fürsorge und dem Respekt vor der Selbstbestimmung des Individuums zu berücksichtigen haben. In weiten Kreisen der Schweiz, speziell bei Fachpersonen, unbestritten ist, dass die Beihilfe zur Selbsttötung weiterhin straffrei bleiben soll, sofern nicht eigennützige Motive im Spiel sind. Dass die Sterbehilfe neben individuellen und politischen Elementen auch eine reale volkswirtschaftliche Bedeutung hat, ist aus der hohen Zahl von Selbsttötungen abzuleiten. Gemäss offizieller Sterbestatistik sind im Jahre 1980 über 1'600 Menschen freiwillig aus dem Leben geschieden, 1997 waren es 1'341. Die Zahl der Suizidversuche ist noch viel höher. Genaue Statistiken dazu gibt es nicht. Die Zahl wird geschätzt auf weit über 20'000 Versuche pro Jahr, die teils in fatalen chronischen Siechenzuständen enden. Eine kürzlich publizierte Studie über die Kostenfolgen des Suizidgeschehens kam zum Schluss, dass Folgekosten von 2,3 Milliarden Franken pro Jahr entstanden sind, dies nota bene im Jahr 1999! Das ausserordentlich hohe Betroffenheitspotenzial einerseits sowie die nicht zu unterschätzenden rechtlichen Probleme des sogenannten "Sterbetourismus" waren Grund für verschiedene politische Vorstösse in Bern. Das Thema wird seit Jahren intensiv diskutiert und führte zu einem Entwurf eines Gesetzes zur Suizidprävention. Der NZZ vom 22. Februar 2004 ist zu entnehmen, dass der Vorsteher des eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements, Herr Bundesrat Blocher, dieses Rechtsetzungsprojekt aber aus den Zielen der laufenden Legislatur gestrichen hat. Entsprechend ist eine gesetzliche Grundlage auf Bundesebene voraussichtlich in den nächsten Jahren nicht zu erwarten. Möglich ist eventuell ein bundesweit geltender verwaltungsrechtlicher Erlass zum Wirken von Sterbehelfern. Die wesentlichsten Elemente des nun aus der nationalen Legislaturperiode gekippten Gesetzesentwurfs waren einerseits die Förderung und Einrichtung von Informations- und Beratungsstellen für suizidgefährdete Menschen, andererseits die Regelung der begleiteten Selbsttötung. 19. Oktober 2004 Diese Regelungen zielen Richtung Definition eines Anforderungskatalogs an die Durchführung der Sterbebegleitung. Zudem würde das Gesetz die Registrierung von Organisationen, die begleitete Selbsttötungen anbieten, regeln. Des Weiteren hätte der Gesetzesentwurf die Übernahme der Kosten, die sich aus der begleiteten Selbsttötung ergeben, geregelt. Zwar soll der Suizid weiterhin als aussergewöhnlicher Todesfall gelten mit konsekutiver Anzeigepflicht und behördlicher Bestandesaufnahme. Die sich daraus ergebenden Kosten könnten aber gemäss neuem Gesetz nicht mehr dem Staat, sondern den Erben oder allenfalls der Sterbegleitungsorganisation übertragen werden. Die vorliegende Motion von Frau Flückiger hat m.E. zwei Stossrichtungen: 1. Schaffung einer Rechtsgrundlage auf kantonaler Ebene für die Ausübung der begleiteten Sterbehilfe (Bewilligungspflicht). Gegen diese Zielsetzung ist aus unserer Sicht nichts einzuwenden. In Anbetracht des verzögerten eidgenössischen Rechtssetzungsprozesses ist eine kantonale Regelung dringlich und notwendig, dies im Interesse aller Beteiligten. 2. Einschränkung der Sterbehilfemöglichkeit bei ausländischen oder allenfalls ausserkantonalen Menschen mit dem Ziel, einen sogenannten Sterbetourismus zu verhindern. Die Unterscheidung in ausländische und schweizerische bzw. aargauische Sterbewillige ist ethisch kaum zu begründen und auch umsetzungstechnisch sehr problematisch. Aus ethischer Sicht ist es nicht nachvollziehbar, warum eine Dienstleistung, die geordnet und allen Vorschriften Genüge leistend nur auf Menschen mit kantonalem Wohnsitz oder allenfalls schweizerischem Wohnsitz angewendet werden darf. Auch die nationale Ethikkommission sieht keinen Grund, aus ethischer Sicht Suizidwilligen aus dem Ausland die Assistenz zu verweigern, vorausgesetzt, dass die Prinzipien der umfassenden Abklärung vorgängig erfüllt werden. Dazu gehören die zweifelsfreie Kenntnis der Person sowie deren Umstände und die sog. Konstanz des Suizidwunsches. Es wird wohl niemandem einfallen, andere medizinische Dienstleistungen - und als solche sehe ich letztendlich auch die Sterbehilfe - auf lokale Anwender einzuschränken. Die Not Sterbewilliger ist zum Teil unerträglich. Dies unter anderem, weil ihnen die Gesetzgebung im Ausland einen geordneten Übergang vom Leben in den Tod verbietet und die daran Beteiligten und im Leben Zurückgelassenen kriminalisiert. Der europäische Gerichtshof hat sich bereits ausführlich zu dieser Thematik äussern müssen. Der Kanton Aargau ist stolz darauf, ein europäisch - vielleicht sogar weltweit führendes Zentrum für die Bestrahlung von Augentumoren zu haben. Es ist nicht unvermessen, sich gesetzgeberisch auch mit dem Übergang vom Leben zum Tod zu beschäftigen, umso mehr, als dieser Zeitpunkt auf jeden von uns zukommen wird und somit unbestritten häufiger auftreten wird als ein Augenhintergrundstumor. Auch wenn es mich persönlich schaudert beim Gedanken an Sterbehospize - wir sollten uns in der Zeit des vorwiegend auf Lebensverlängerungsmöglichkeiten ausgerichteten Gesundheitswesens auch mit den Realitäten des Regelungsbedarfs lebensverkürzender Massnahmen im Sinne der begleiteten Sterbehilfe auseinandersetzen! Präventive Aus- 3539 19. Oktober 2004 grenzungsstrategien sind ebenso unopportun wie das Hoffen auf Bundesbern, das es schon richten wird! Eine gesetzliche Regelung ist dringlich und sollte unverzüglich an die Hand genommen werden! Zu den Inhalten und Stossrichtungen können wir uns bei der vertieften Auseinandersetzung mit der Materie weiter beschäftigen. Ich empfehle deshalb der Motionärin, ihren Vorstoss in ein Postulat umzuwandeln, das wir gerne unterstützen werden! Cécile Frei, SP, Gebenstorf: Ich spreche im Namen der SPFraktion. Die SP setzt sich für die Straflosigkeit der altruistischen Sterbehilfe ein. Nötig sind wirksame Massnahmen zum Schutze der Sterbewilligen und eine Bundesaufsicht über die Organisation der Sterbehilfe und den internationalen Sterbetourismus. Die Motionärin verlangt, dass der Regierungsrat eine Rechtsgrundlage ausarbeitet. Wir können dies nicht unterstützen, da es eine Bundesaufgabe ist. Auf Antrag von Bundesrat Blocher wurde leider das Sterbehilfe-Gesetz aus der Legislaturplanung gestrichen, obwohl in diesem Bereich seit längerem eine Grauzone besteht! Direkte aktive und passive Sterbehilfe sind seit Jahren unklar geregelt bzw. umstritten. Diese Unsicherheiten können nicht weiter aufgeschoben werden, sondern bedürfen einer inhaltlichen Klärung, da dies eine grosse soziale Dimension aufweist. Der Bund ist gefordert, Richtlinien auf Strafgesetzebene zu erlassen. Die Kantone haben in gewissen Teilbereichen eine eigene Praxis entwickelt, was aber unbefriedigend ist und die Rechtsunsicherheit auch nicht behebt. Bundesrat Blocher stoppte das Geld für die Ethikkommission, welche den Auftrag hatte, diese Frage anzugehen und strich das Sterbehilfegesetz von der Prioritätenliste, obschon im Parlament Einigkeit darüber herrschte, dass eine Regelung getroffen werden muss. Mit dem Verschieben dieser Gesetzesvorlage zur Sterbehilfe lässt euer Bundesrat, Frau Flückiger, die Kantone im Stich und eine grosse Grauzone in einem sensiblen Bereich bleibt offen! Die SP-Fraktion unterstützt den Regierungsrat, welcher bereit ist, diese Motion als Postulat entgegenzunehmen und fordert ihn auf, sich vehement für eine Bundeslösung einzusetzen. Liliane Studer, EVP, Wettingen: Ich spreche im Namen der EVP-Fraktion. Immer wieder erleben wir, dass Menschen, die schwer krank sind und nicht mehr lange leben werden, keine Lebenslust mehr besitzen und sterben wollen. Wenn sie aber ins Hospiz eintreten, blühen sie plötzlich auf und wollen leben und wenn es eben auch nur noch für einige Wochen sein wird. Diese Erfahrungen machen Pflegepersonen im Zürcher Hospiz Light House. Die Hospizarbeit bedeutet das zugewandte und achtungsvolle Begleiten von Menschen in der schwierigen Zeit der Endphase ihres Lebens, also ein menschenwürdiges Abtreten, was auch jeder und jede von uns verdient hat. Ich habe mir sagen lassen, dass ein menschenwürdiges Sterben, also ein ethisch vertretbares Sterben nur dann da ist, wenn Menschen geborgen und nicht alleine sind neben noch zusätzlichen Komponenten. Ist also die Sterbehilfe ethisch vertretbar? Wenn wir das genannte Beispiel anschauen, wo Menschen aus vielen Gründen bereit sind zu sterben, aber bei plötzlicher Anteil3540 Art. 2151 nahme am Leben dieser Menschen Geborgenheitsgefühle usw. plötzlich von Lebenslust gepackt werden? Auch wenn Menschen in einer Sterbephase sind, sie leben dennoch und brauchen Menschen, die sich um sie kümmern und nicht solche, die ihr Leben noch mehr oder für immer verhindern! Nun, Sterbehilfemeldungen scheinen sich - nachdem sie in anderen Kantonen schon anzutreffen waren - im Kanton Aargau zu häufen. Ich und die ganze EVP-Fraktion unterstützen darum das Anliegen der Regierung, dass eine einheitliche gesetzliche Regelung in der ganzen Schweiz gemacht werden soll. Trotzdem ist in unserer Situation das Abwarten auf den Bund einfach zu vage. Denn hier geht es um Leben und Tod und speziell um Menschen. Der Kanton Zürich hat die Problematik mit dem Sterbetourismus erkannt und hat ein kantonales Suizidhilfegesetz in Bearbeitung, wo unter anderem eine Bewilligungspflicht für Sterbehilfeorganisationen und eine Beschränkung auf Sterbewillige in der Schweiz vorgesehen ist. Wir also haben die Chance, jetzt diesen Tourismus zu verhindern. Deshalb bitten wir Sie, den Zürchern bzw. der Motion von Frau Flückiger zu folgen und dieser zuzustimmen! Vorsitzender: Aus dem Plenum liegen keine weiteren Wortmeldungen dazu vor. Regierungsrat Kurt Wernli, parteilos: Fast zum Abschluss des heutigen Tages befassen wir uns noch mit einem sehr ernsten Thema. Ich schliesse mich da sämtlichen Votantinnen und Votanten an. Ich möchte aber bei meinen Ausführungen klar unterscheiden zwischen den reinen Rechtsfragen, die hier gestellt sind, und den verständlichen ethischen Aspekten. Was wir hier nicht regeln können, sind die ethischen Fragen und damit auch die darauf bauenden Probleme. Die Voraussetzungen für die Ausübung der Sterbehilfe sind abschliessend auf Bundesebene geregelt. Es ist die aktive und direkte Sterbehilfe verboten. Sterbehilfe aus selbstsüchtigen und pekuniären Gründen ist ebenfalls verboten. Die als Sterbehelfer tätigen Ärztinnen und Ärzte haben sich an die relevanten Gesetze zu halten und sie müssen über eine kantonale Berufsausübungsbewilligung verfügen. Das eidgenössische Strafgesetzbuch regelt die Sterbehilfe abschliessend. Somit können wir gar nicht auf kantonaler Ebene andere Bestimmungen erlassen, weil hier das übergeordnete Recht vorgeht! In diesem Sinne ist die Motion - ich muss das fast so sagen - gar nicht zulässig! Wir könnten nicht anders regeln, als was die eidgenössische Gesetzgebung schon festhält. Wenn es allerdings zum Zweiten in diesem Anliegen um die Verhinderung des Sterbetourismus geht, so sind wir der Meinung, dass das eine einheitliche, gesetzliche Regelung für die ganze Schweiz erfordert. Wenn wir das lediglich jetzt in einem Gesetz für den Kanton Aargau festhalten wollten, dann macht das zwar möglicherweise für den Kanton Aargau Sinn, aber ob das gesamtschweizerisch Sinn macht, darf füglich hinterfragt werden. Da die Sterbehilfe materiell durch das Bundesrecht geregelt wird, macht es keinen Sinn, wenn nun die Kantone einzeln versuchen, dies zu tun! Herr Dr. Klöti hat es sehr klar ausgeführt: Man muss auch die Verhältnissituation anschauen. Wir haben jährlich in der Schweiz rund 1'000 Suizidfälle. Bei sämtlichen dieser Fälle ist eine Legalinspektion erforderlich. Es sind also genau die Abklärungen vorzunehmen, wie sie auch bei der Sterbehilfe Art. 2152-2153 erfolgen. Die Kosten fallen genau so an. Im Verhältnis zu diesen 1'000 in der Schweiz zählen wir im Kanton Aargau bisher elf solche Sterbehilfefälle, wie sie Frau Flückiger geschildert hat. Seit den Sommerferien sind zwei Fälle bekannt. Jetzt stellt man hier die Erfordernis, für diese vielleicht zwölf Fälle pro Jahr im Kanton eine spezielle Gesetzgebung zu erlassen, meine Damen und Herren! Sie verlangen also, dass wir hier gesetzlich tätig werden und zwar nur für den Kanton Aargau und um zu verhindern, dass im Kanton Aargau solche Sterbehilfeorganisationen tätig werden können. Sie verhindern damit ja nicht, dass in anderen Kantonen, wo diese Verbotssituation nicht oder noch nicht besteht, solche Institutionen tätig werden können. Ich frage mich, ob das wirklich der Sinn der Gesetzgebung ist. Deshalb wird sich der Regierungsrat dafür einsetzen - und das haben wir in unserer Botschaft auch ausgeführt -, dass eine Bundeslösung gefunden wird. Spezifische Fragen, wie die Überwälzung der Kosten, müssen noch vertieft geklärt werden. Das ist durchaus kantonal möglich. Die Motion hingegen zielt in zweierlei Hinsicht in die falsche Richtung: Wir können keine kantonale Sterbehilferegelung aufstellen! Es geht höchstens um das Verbot des "Sterbehilfetourismus". Wenn das das Anliegen ist, dass wir dafür eine spezielle Gesetzgebung erlassen, so appelliere ich an den Grossen Rat, dass das eidgenössisch zu regeln ist und zudem hätten wir für Gesetzgebungen eigentlich andere Prioritäten zu setzen! Vorsitzender: Frau Flückiger hält an der Überweisung des Vorstosses als Motion fest. Abstimmung: Für Überweisung der Motion: 57 Stimmen. Dagegen: 76 Stimmen. Vorsitzender: Die Motion wird nicht überwiesen. Das Geschäft ist damit erledigt. 2152 Interpellation Dr. Rainer Klöti, FDP, Auenstein, vom 22. Juni 2004 betreffend Sterbehilfe; Beantwortung und Erledigung (vgl. Art. 1978 hievor) Antwort des Regierungsrats vom 1. September 2004: Zur Frage: Das Recht des Bundes, wie auch das kantonale Recht sehen für die Tätigkeit der Sterbehelfer und der Sterbehilfeorganisationen keine Bewilligungspflicht vor, doch müssen diese bei der Ausübung der Sterbehilfe die Grenzen der Rechtsordnung beachten, welche die aktive direkte Sterbehilfe und die Sterbehilfe aus selbstsüchtigen Beweggründen verbietet. Die an der Sterbehilfe beteiligten Ärztinnen und Ärzte haben sich zudem namentlich an die Bestimmungen der Gesundheits-, der Heilmittel- und der Betäubungsmittelgesetzgebung zu halten, müssen über eine kantonale Berufsausübungsbewilligung verfügen und unterstehen der Aufsicht des Kantonsarzts. Der Regelungsbedarf bei der Suizidbeihilfe durch Sterbehilfeorganisationen wird aufgrund der fehlenden staatlichen Aufsicht über privatrechtliche Vereine, der Irreversibilität 19. Oktober 2004 des Tods sowie angesichts der zunehmenden Anzahl der Fälle gesamtschweizerisch anerkannt. Die Verhinderung des Sterbetourismus und weiterer negativer Begleiterscheinungen der Suizidbeihilfe erfordern aber eine einheitliche gesetzliche Regelung für die ganze Schweiz. Das entsprechende Anliegen ist beim Bund in Prüfung, und der Regierungsrat wird sich für eine Bundeslösung einsetzen. Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen Fr. 691.--. Vorsitzender: Der Interpellant verzichtet auf eine Wortmeldung. Er ist von der Antwort befriedigt. Das Geschäft ist damit erledigt. 2153 Postulat Milly Stöckli, SVP, Muri, vom 22. Juni 2004 betreffend Absolvieren der Fahrprüfung nur noch in unseren Landessprachen; Überweisung an den Regierungsrat (vgl. Art. 1975 hievor) Antrag des Regierungsrats vom 1. September 2004: Der Regierungsrat ist bereit, das Postulat mit folgender Erklärung entgegenzunehmen: Rechtslage: Gemäss Art. 25 Abs. 3 lit. b des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) ist es Sache des Bundes, nach Anhörung der Kantone Vorschriften über die Durchführung der Fahrzeug- und Führerprüfungen zu erlassen. Der Bundesrat hat damit die Möglichkeit, Vorschriften über das Sprachangebot bei Führerprüfungen zu erlassen. Die einschlägige Verkehrszulassungsverordnung (VZV) vom 27. Oktober 1976 schreibt in der geltenden Fassung jedoch lediglich vor, dass die Kantone die Prüfungsfragen im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Strassen (ASTRA) erarbeiten (Art. 13 Abs. 2 VZV). Hingegen gibt es keine Bestimmungen darüber, in welchen Sprachen die Theorieprüfung abgelegt werden kann bzw. muss. Ist-Zustand in der Schweiz: Grundlage für die BasisTheorieprüfungen ist das vom ASTRA herausgegebene Handbuch der Verkehrsregeln. Dieses wird allen Personen abgegeben, die erstmals ein Gesuch um einen schweizerischen Lernfahr- oder Führerausweis stellen. Heute werden die Basis-Theorieprüfungen in allen Kantonen, ausgenommen im Kanton St. Gallen, in den Sprachen Deutsch, Französisch, Italienisch, Englisch, Portugiesisch, Spanisch, Albanisch, Serbokroatisch und Türkisch abgenommen. Ins Gewicht fallen insbesondere die Fremdsprachen Albanisch, Serbokroatisch und Türkisch. Im Kanton St. Gallen ist das Sprachangebot seit kurzem auf die Landessprachen Deutsch, Französisch und Italienisch sowie auf Englisch beschränkt. Für die Erteilung eines Führerausweises ist die gute Kenntnis einer Landessprache wünschenswert, jedoch keine Voraussetzung. Entscheidend ist, dass die Führerausweisinhaberinnen und -inhaber die Verkehrsregeln kennen und diese korrekt anwenden. Das breite Sprachangebot ist in erster Linie gewählt worden, weil Arbeitgebende daran interessiert sind, dass bei ihnen beschäftigte Ausländer möglichst rasch Fahrzeuge mit einem schweizerischen Führerausweis lenken können und damit vielseitiger einsetzbar sind. 3541 19. Oktober 2004 Art. 2154 Praxis im Kanton Aargau: Der Kanton Aargau wendet die interkantonale Praxis an. Die Auswertung aller BasisTheorieprüfungen 2003 zeigt folgendes Bild: Sprache Deutsch Französisch Italienisch Englisch Portugiesisch Spanisch Albanisch Serbokroatisch Türkisch Arabisch Total Anzahl 15'291 47 66 61 80 78 923 376 378 82 17'382 % 87.98 0.27 0.38 0.35 0.46 0.45 5.31 2.16 2.17 0.47 100 Das Sprachangebot hat sich grundsätzlich bewährt. Arabisch ist aber seit der Einführung der computerunterstützten Theorieprüfung ab April 2004 nicht mehr im Angebot. Vorstösse in weiteren Kantonen und im Bund: Parlamentarische Vorstösse in Zürich, Bern und weiteren Kantonen sowie im Bund verlangen, dass die Basis-Theorieprüfungen nur noch in den Landessprachen absolviert werden können. Der Bundesrat hat sich am 27. August 2003 bereit erklärt, eine entsprechende Motion von Nationalrat Alex Heim als Postulat entgegen zu nehmen. In seiner Stellungnahme hält der Bundesrat fest: "Ob das Anliegen des Motionärs zwingend integrierend wirken würde, ist für den Bundesrat zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehbar. Es könnte beispielsweise auch dazu führen, dass Personen von der Ausübung eines Berufs ausgeschlossen würden, und dass sich dadurch ihre Lebenssituation sogar noch verschlechtern würde. In Unkenntnis der tatsächlichen Auswirkungen kann der Bundesrat keinen definitiven Entscheid fällen. Er ist aber bereit, zusammen mit den betroffenen Behörden zu prüfen, ob das Sprachangebot für die Basis-Theorieprüfung im Bundesrecht reduziert werden soll." Einheitliche Vorschriften: Nach Auffassung des Regierungsrats muss das Sprachangebot für Basis-Theorieprüfungen gesamtschweizerisch einheitlich sein. Andernfalls entsteht ein interkantonaler Prüfungs-Tourismus mit einem vermehrten Verwaltungsaufwand. Zudem wäre eine rechtsgleiche Behandlung nicht mehr gewährleistet. Da der Erlass von Strassenverkehrsvorschriften Bundessache ist, soll auch das Sprachangebot bundesrechtlich einheitlich geregelt werden. Der Regierungsrat ist daher bereit, sich für eine solche Lösung auf Bundesebene einzusetzen. Er ist auch bereit, die Situation neu zu prüfen, falls sich eine einheitliche Bundeslösung nicht realisieren lässt und nach St. Gallen weitere Kantone dazu übergehen, das Sprachenangebot einzuschränken. Traktandum Nr. 10 wurde bereits am Morgen erledigt. 2154 Interpellation Dr. Christian Brunner, Zofingen, vom 8. Juni 2004 betreffend Überbelegung der Gefängnisse im Kanton Aargau; Beantwortung und Erledigung (vgl. Art. 1939 hievor) Antwort des Regierungsrats vom 25. August 2004: Zu Frage 1: Die neun im Kanton Aargau noch bestehenden Bezirksgefängnisse sind seit dem Frühjahr 2002 stark belegt, nachdem in den Jahren 2000 und 2001 die Auslastung der Bezirksgefängnisse deutlich tiefer lag. In Zahlen ausgedrückt bedeutet dies Folgendes: 2000 2001 2002 2003 2004 (Januar bis Mai) Auslastung 57.07% 56.95% 62.87% 80.57% 88.71% Die aufgeführten Auslastungszahlen stellen Durchschnittswerte dar, die zeitlich begrenzte, höher liegende Spitzenbelegungen nicht sichtbar machen. Zudem ist bei Gefängnissen, die überwiegend der Untersuchungshaft dienen, bei einer durchschnittlichen Auslastung von 80% von einer vollen Auslastung auszugehen. Die Belegung der Gefängnisse ist starken Schwankungen unterworfen. Zurzeit befindet sich der Zyklus auf einem Zehnjahres-Hoch. Das Angebot an Haftplätzen ist zeitweise kleiner als die Nachfrage. Dass tatsächlich ein Trend in Richtung einer dauerhaft höheren Gefängnisbelastung besteht, ist zwar wahrscheinlich, lässt sich zur Zeit aber nicht mit Sicherheit prognostizieren. Zu beachten ist auch, dass mit dem Inkrafttreten des revidierten Allgemeinen Teils des Schweizerischen Strafgesetzbuchs (voraussichtlich auf den 1. Januar 2006) ein Teil der heute in den Bezirksgefängnissen vollzogenen kurzen Freiheitsstrafen wegfallen dürfte. Kurzfristige Handlungsmöglichkeiten fehlen, weil es bei der Bereitstellung von Gefängnisplätzen sehr schwierig ist, kurzfristig improvisierte Lösungen zu realisieren. Dass im aargauischen Gefängniswesen jedoch grosser Handlungsbedarf besteht, ist hingegen schon lange klar. Ausfluss dieser durch das Departement des Innern und den Regierungsrat schon vor Jahren vorgenommenen Lagebeurteilung ist das Gefängniskonzept und das darauf fussende Projekt Zentralgefängnis. Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen Fr. 1'281.--. Zu Frage 2: Die Zahl der benötigten Plätze für die Untersuchungs- und Sicherheitshaft ist - wie bereits erwähnt - starken zyklischen Schwankungen unterworfen. Es verbietet sich damit von selbst, bei naturgemäss längerfristig angelegten Planungen nur gerade auf die aktuellen Bedürfnisse abzustellen, ohne mögliche Entwicklungen über Jahre im Auge zu behalten. Vorsitzender: Der Regierungsrat hat sich in seiner Antwort schriftlich bereit erklärt, das Postulat entgegenzunehmen. Das Postulat ist unbestritten. Der Rat überweist es damit stillschweigend an den Regierungsrat. Entwicklungen, die zurzeit absehbar sind und einen Einfluss auf die zur Untersuchungs- sowie Sicherheitshaft und zum Kurzvollzug benötigten Gefängnisplätze haben werden, sind: In diesem Sinn ist der Regierungsrat bereit, das Postulat entgegenzunehmen. 3542 Art. 2154 - Beseitigung der zurzeit herrschenden Ressourcenknappheit im polizeilichen Bereich und entsprechend höhere Zahl von Verhaftungen; - weitere Zunahme der Migration, insbesondere im Asylbereich; - Inkrafttreten des revidierten Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuchs mit einem neuen Sanktionensystem. Während die ersten beiden Faktoren mittelfristig eine Zunahme der Nachfrage nach Untersuchungshaftplätzen mit sich bringen werden, sind die Auswirkungen des neuen Sanktionensystems auf die für den Kurzvollzug benötigten Kapazitäten selbst für die Experten des Bundes nicht sicher prognostizierbar. Stellt man die den Insassenbestand im Freiheitsentzug belastenden Faktoren (verstärkte Verfolgung der Gewalt- und Sexualdelinquenz, schärfere Intervention bei häuslicher Gewalt, Wirtschaftskriminalität, erhöhte Straffälligkeit von Jugendlichen, wachsende Ausländerkriminalität, zunehmend offene Grenzen und wachsende Migrationsströme) den entlastenden Faktoren (Entwicklung alternativer Sanktionsformen, Ausdehnung der Geldstrafen, Stabilisierung der medizinischen Drogenhilfe) gegenüber, so ist davon auszugehen, dass die Nachfrage nach Plätzen für Untersuchungsund Sicherheitshaft eher zunehmen wird. Das vom Grossen Rat verabschiedete Gefängniskonzept sieht vor, dass zur Gewährleistung des Vollzugs kurzer Freiheitsstrafen, der Halbgefangenschaft, der Untersuchungshaft sowie der Vorbereitungs- und Ausschaffungshaft rund 190 Plätze bereitzustellen sind (Leitsatz 1a des Gefängniskonzepts). Zurzeit beträgt das Platzangebot in den neun Bezirksgefängnissen rund 170 Plätze. Mit den im Gefängniskonzept vorgesehenen zusätzlichen rund 20 Plätzen sowie der Multifunktionalität der Zellen im projektierten Zentralgefängnis (keine ungenügend gesicherten Zellen für Halbgefangenschaft, die für Untersuchungshaft nicht genutzt werden können) kann aktuellen und künftig zu erwartenden Belastungen begegnet werden. Das Gefängniskonzept als langfristig angelegte, vorausschauende Planungsgrundlage erweist sich damit nach wie vor als richtig. Zu Frage 3: Damit das Gefängniskonzept endlich umgesetzt werden kann, muss sein Herzstück - das geplante Zentralgefängnis - realisiert werden. Dem Grossen Rat soll 2005 das Projekt zur Genehmigung und zur Bewilligung des entsprechenden Verpflichtungskredits vorgelegt werden. Nach der geplanten Inbetriebnahme des Zentralgefängnisses in den Jahren 2008/2009 werden die Bezirksgefängnisse Brugg, Bremgarten, Laufenburg, Lenzburg und Zurzach geschlossen. Diese Gefängnisse sind bereits heute betrieblich und sicherheitstechnisch in prekärem Zustand. Sie entsprechen weder den Mindestvorschriften der Europäischen Menschenrechtskonvention noch den Anforderungen des Brandschutzes. Die Gefängnisse Bremgarten, Laufenburg, Lenzburg und Zurzach verfügen über keinen Spazierhof, was personalintensive und gefährliche externe Spaziergänge nötig macht. Ein Weiterbetrieb dieser Gefängnisse über das Ende dieses Jahrzehnts hinaus ist undenkbar. Nach Schliessung dieser Gefängnisse wird genau die mit dem Gefängniskonzept angepeilte Kapazität von rund 190 Plätzen zur Verfügung stehen. 19. Oktober 2004 Ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen dem Gefängniskonzept und dem Polizeikonzept bzw. dem neuen Gesetz über die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit (Polizeigesetz) besteht nicht. Denkbar ist allenfalls, dass mit der mit dem Polizeigesetz angestrebten Fokussierung der Kantonspolizei auf ihre Kernaufgaben die zurzeit herrschende Ressourcenknappheit im polizeilichen Bereich beseitigt wird, was eine höhere Zahl von Verhaftungen nach sich ziehen könnte (siehe Beantwortung der Frage 2). Die Erfahrungen in der Pilotregion Nord (Bezirke Brugg, Laufenburg, Rheinfelden, Zurzach) haben gezeigt, dass auch nach der Straffung des Postennetzes der Kantonspolizei die Zusammenarbeit zwischen den Ermittlungsbehörden im Regionenzentrum Nord und den Untersuchungsbehörden in den Bezirken nach wie vor gut und problemlos funktioniert. Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen Fr. 1'281.--. Dr. Christian Brunner, FDP, Zofingen: Ich danke dem Regierungsrat für die Antwort und erkläre, dass ich damit im Grundsatz zufrieden bin. Ich gestatte mir aber an dieser Stelle noch einige Bemerkungen zum ganzen Sachverhalt. Zunächst möchte ich auf die Praxis der Bezirksämter hinweisen, wonach Urteile auf Bussen, die nach Rechtskraft der Strafbefehle nicht bezahlt werden, in Haft umgewandelt werden können. Gerade in den letzten Wochen und Monaten habe ich im Amtsblatt des Kantons Aargau seitenweise Verfügungen der Bezirksämter unseres Kantons gesehen, in welchem Bussen in Haft umgewandelt wurden. Gegen diese Praxis ist an sich nichts einzuwenden, zumal dafür im Strafgesetzbuch eine rechtliche Grundlage besteht. Immerhin führt diese Praxis selbstverständlich zu einer stärkeren Belastung der Gefängnisse. Das ist klar. Mit einem gewissen Erstaunen habe ich gleichzeitig auch zur Kenntnis genommen, dass im Kanton Aargau die Möglichkeit, die Haftstrafe in gemeinnützige Arbeit umzuwandeln in der Vollzugsverordnung des Regierungsrats zur neuen Strafprozessordnung nicht vorgesehen ist. Ich denke, dass insbesondere bei geringfügigen Strafen im Kanton Aargau die Möglichkeit geschaffen werden sollte, diese Strafen statt in Strafanstalten mit gemeinnütziger Arbeit, also beispielsweise in Altersheimen, abverdienen zu können. Diese Art der Strafverbüssung ist im Strafgesetzbuch vorgesehen und es ist aus meiner Sicht nicht einzusehen, weshalb diese Möglichkeit in der Vollzugsverordnung zur Strafprozessordnung im Kanton Aargau nicht ebenfalls vorgesehen ist, zumal diese Art der Strafverbüssung im Kanton Aargau offenbar bereits angewendet wird und sich bewährt hat. Als weiteren Punkt weise ich an dieser Stelle auf die erhöhte Strafkompetenz der Bezirksämter hin. Wie Sie alle wissen, wurde in der letzten Revision der Strafprozessordnung der obere Strafrahmen der Bezirksämter von einem Monat Gefängnis auf drei Monate Gefängnis erhöht. Bei meinen Abklärungen zu dieser Interpellation habe ich den Eindruck erhalten, dass mit dieser Erhöhung des Strafrahmens auch die Strafen als solche in der Praxis höher ausfallen, was wiederum zu einer Mehrbelastung der Gefängnisse führt. Ich bin mit der Beantwortung der Interpellation einverstanden, bin aber der Meinung, dass mit diesen Praktiken, die ich eben erwähnt habe, die Sache sorgfältig im Auge behalten werden sollte, zumal diese auf die Dauer zu einer Überbelastung der Gefängnisse führt! 3543 19. Oktober 2004 Vorsitzender: Der Interpellant ist von der Antwort befriedigt. Das Geschäft ist damit erledigt. 2155 Motion Dr. Dragan Najman, SD, Baden, vom 29. Juni 2004 betreffend statistische Erfassung der Nationalität und des Alters von Rasern; Rückzug (vgl. Art. 1994 hievor) Antrag des Regierungsrats vom 15. September 2004: Der Regierungsrat lehnt die Motion mit folgender Begründung ab: A. Formell: Gemäss § 45 des Geschäftsverkehrsgesetzes verpflichtet eine Motion den Regierungsrat, eine Verfassungs-, Gesetzes- oder Dekretsvorlage oder den Entwurf für einen Beschluss vorzulegen. Auf Grund der geltenden Zuständigkeitsordnung kann der Grossen Rat den Regierungsrat nicht mittels Motion beauftragen, bei "Rasern die Nationalität und das Alter der Betreffenden statistisch zu erfassen (…)". Er könnte allenfalls die Ausarbeitung entsprechender Rechtsgrundlagen verlangen. Die Motion ist damit formell unzulässig und bereits aus diesem Grund abzulehnen. Dessen ungeachtet nimmt der Regierungsrat im Folgenden auch materiell zur Motion Stellung. B. Materiell: Vorbemerkungen: Ab Mitte 2003 war auf den Aargauer Strassen eine starke Zunahme der tödlich verlaufenen Verkehrsunfälle, die auf Geschwindigkeitsexzesse zurückzuführen waren, zu verzeichnen. Die Häufung der Ereignisse hat die politisch und polizeilich verantwortlichen Stellen veranlasst, Gegenmassnahmen einzuleiten. So wurden die polizeiliche Präsenz an bekannten Raserstrecken in der Nacht massiv erhöht und pro Woche an verschiedenen Orten drei bis vier Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. An sechs geeigneten Orten auf der Autobahn wurden Mahntafeln mit dem Wortlaut "Hallo Raser - Probleme gefällig?" aufgestellt. Parallel dazu traten Exponenten aus Politik, Verwaltung und Polizei in den Medien auf und verurteilten die Geschwindigkeitsexzesse in aller Deutlichkeit. Nicht zuletzt aufgrund der eingeleiteten Massnahmen hat sich die Situation darauf etwas "beruhigt": Die Gesamtzahl der polizeilich bearbeiteten Unfälle war im Jahr 2003 mit 3'310 Fällen insgesamt leicht rückläufig. Die Zahl der Verletzten ging von gut 2'100 auf unter 2'000 zurück. Ebenso konnte bei den Verkehrstoten eine minimale Abnahme von 44 auf 43 registriert werden. Auch im Jahr 2004 hat sich die positive Tendenz im Unfallgeschehen fortgesetzt. Im 1. Semester 2004 gab es bei 19 Verkehrsunfällen noch 20 Unfalltote gegenüber 29 Unfalltoten in der Vorjahresperiode. Von den 19 Verkehrsunfällen sind deren fünf auf nicht angepasste Geschwindigkeit zurückzuführen, wovon wiederum zwei Ereignisse als "Raser"-Unfälle" zu bezeichnen sind. Einen Dämpfer erfuhren die Anstrengungen anfangs September 2004, als bei Unfällen in Würenlos und Gränichen mehrere jugendliche Autofahrer bei Selbstunfällen getötet bzw. verletzt wurden. 3544 Art. 2155 Bundesvorgaben: Das Bundesgesetz legt die Erfassung von Verstössen gegen die Strassenverkehrsregeln wie folgt fest: - Für die weitaus überwiegende Zahl der Übertretungen der Verkehrsregeln setzt die Ordnungsbussenverordnung (OBV) vom 4. März 1996 die Bussenbeträge für die Überschreitung der signalisierten oder gesetzlichen Höchstgeschwindigkeiten verbindlich fest. Das Ordnungsbussenverfahren sieht die Erfassung von Personalien nicht vor. - Im Fall gravierender Geschwindigkeitsübertretungen gemäss Art. 90 Ziff. 1 und 2 des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) sind die Personalien zuhanden der Strafbehörden zu erfassen. Statistiken über die Nationalitäten und das Alter derjenigen Personen, welche die Geschwindigkeitsüberschreitungen begangen haben, sind nicht vorgeschrieben. - Verkehrsunfälle werden auf Grund von Art. 128 Verkehrszulassungsverordnung (VZV) erfasst. Auch diese sieht keine Erfassung der Nationalität der Unfallbeteiligten vor. Aufwändige Erfassung der Nationalität ohne relevanten Nutzen: Nach Beurteilung von Fachleuten ist weniger die Nationalität als vielmehr das Alter und der gesellschaftliche sowie soziale Hintergrund der Fahrzeuglenker ein massgebender Faktor für auffälliges Verhalten im Strassenverkehr. Personen mit geringerer gesellschaftlicher Anerkennung neigen eher dazu, vermeintliche oder tatsächliche Defizite am Steuer eines Fahrzeugs zu kompensieren. Die Veröffentlichung von Daten über die Nationalität würde gerade in diesem Zusammenhang diskriminierend wirken. Zudem ist zu beachten, dass zunehmend junge Erwachsene mit ausländischen Wurzeln die Schweizer Staatsbürgerschaft besitzen. Diesfalls wäre es also von zufälligen Faktoren abhängig, ob ein "Raser" als Schweizer oder Ausländer registriert würde. Wenn schon müssten Faktoren wie Alter und Geschlecht von Rasern erfasst werden. Die Erfahrungen zeigen, dass vor allem junge Männer "Raser-Unfälle" verursachen. Insgesamt wäre also die statistische Erfassung der Nationalität von Unfallverursachern ohne Nutzen für die Verkehrssicherheit, würde aber das Verhältnis unter den verschiedenen Bevölkerungsgruppen unnötig belasten. Massnahmen mit Wirkung: Auf den 1. Januar 2005 wird das neue Recht über die Administrativmassnahmen im Strassenverkehr in Kraft treten. Es enthält wesentlich strengere Bestimmungen für erstmalige schwere Vorfälle und für Wiederholungstäter im Strassenverkehr. In einer zweiten Stufe treten auf den 1. Januar 2006 weitere revidierte Bestimmungen des Strassenverkehrsgesetzes in Kraft. So erhalten Neulenker den Führerausweis auf Probe und durchlaufen ihre Ausbildung in zwei Phasen. Dieses Vorgehen erlaubt eine eingehende Ausbildung sowie die Möglichkeit, provisorisch erteilte Ausweise nach relativ geringfügigen Delikten wieder einzuziehen. Für die mittel- und langfristige Senkung der Verkehrsunfälle unterstützt der Regierungsrat auch die Anstrengungen des Bundes für eine neue Strassenverkehrssicherheitspolitik (Vesipo). Erklärtes Ziel ist es, bei der Entwicklung der Anzahl Toten und Schwerverletzten einen klaren Trendbruch herbei zu führen. Solche Massnahmen dienen der Verkehrssicherheit wesentlich mehr als die aufwändige Erfassung der Nationalität von Rasern und Unfallverursachern. Art. 2156 Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen Fr. 1'694.--. Dr. Dragan Najman, SD, Baden: In den Vorbemerkungen der regierungsrätlichen Antwort kann man unter anderem lesen, dass (Zitat): "ab Mitte 2003 Exponenten aus Politik, Verwaltung und Polizei in den Medien auftraten und die Geschwindigkeitsexzesse in aller Deutlichkeit verurteilten", - also nicht nur verurteilten, sondern in aller Deutlichkeit verurteilten! Nun, meine Vorbemerkung lautet: Der Auftritt dieser Leute wird die Raser sicher "sehr" beeindruckt haben. Die festgestellte Abnahme der Todesfälle auf Strassen von 44 auf 43 gehört meines Erachtens in die Rubrik "statistische Schwankungen"! Dass in den Bundesvorgaben die Erfassung von Nationalität und Alter der Überschreiter von Geschwindigkeiten, sowie ganz allgemein die Verursacher von Verkehrsunfällen nicht vorgeschrieben sind, sagt überhaupt nichts aus. Der Kanton Aargau kann diese Erfassung genauso einführen, wie es verschiedene Kantone wie Luzern und Zürich bereits getan haben. Der Satz aus der Botschaft (Zitat): "Die Veröffentlichung von Daten über die Nationalität würde gerade in diesem Zusammenhang diskriminierend wirken," scheint mir im Zusammenhang mit Rasern äusserst deplaziert. Die panische Angst unserer Regierenden vor möglichen Diskriminierungen selbst bei Verbrechern - und solche Raser sind nichts anderes als Verbrecher - treibt wirklich sehr sonderbare Blüten! Offenbar nimmt der Regierungsrat lieber die Nennung von Namen unschuldiger Toter oder Verletzter in Kauf. Bevor ich zum Schluss komme, möchte ich noch erwähnen, dass ich jetzt endlich weiss, wieso in der neuen Deutschen Rechtschreibung das Wort aufwändig mit 'ä' geschrieben wird, wie es im vorliegenden Bericht des Regierungsrats mehrmals zu lesen ist. Wenn man solche und ähnliche Berichte des Regierungsrats liest, jagt es einem wirklich die Wände hinauf! Der Regierungsrat findet, dass die Erfassung der Nationalität zu aufwendig pardon ich meine natürlich zu aufwändig - wäre! Diese Auffassung kann ich erstens nicht teilen, denn es wird ja wohl keiner besonderen Anstrengung bedürfen, um die Registrierung der Personalien aus dem Führerschein im Unfallprotokoll gleich auch noch die Nationalität zu notieren. Zweitens fällt sie aus einem anderen Grund ausser Betracht. Kurz nach der Bearbeitung der Motion durch den Regierungsrat wurde eine Verlautbarung des Bundesamtes für Strassen ASTRA veröffentlicht, wonach das ASTRA genau diese von mir geforderte statistische Erfassung der Nationalität der Raser einzuführen beabsichtigt, vermeintliche Diskriminierung hin oder her! Schliesslich komme ich noch zum Formellen: Der Regierungsrat schreibt, der Grosse Rat könne den Regierungsrat nicht mittels Motion beauftragen, die geforderte Statistik zu erstellen. Er könne allenfalls die Ausarbeitung entsprechender Rechtsgrundlagen verlangen. Nun, ich habe dem Regierungsrat ja auch nicht vorgeschrieben, wie er meine Motion bearbeiten soll. Wenn er es für nötig erachtet und es ihm Spass macht, kann er selbstverständlich zuerst die entsprechenden Rechtsgrundlagen schaffen. Aus den erwähnten Gründen bitte ich Sie, meine Motion zu überweisen! Vorsitzender: Aus dem Plenum liegen keine weiteren Wortmeldungen dazu vor. Regierungsrat Kurt Wernli, parteilos: Zuerst zum Formellen. Wir wollen ja nicht formalistisch sein, Herr Najman. 19. Oktober 2004 Aber wir müssen doch klare Regeln miteinander vereinbaren. Hier geht es darum, festzuhalten, dass eine Motion eine Rechtserlasssituation erfordert. Das kann der Grosse Rat fordern. Aber er kann nicht einfach sagen, es ist eine Statistik zu erheben! Mit welcher Rechtsgrundlage würden wir das dann tun? Wenn Sie jetzt sagen, ja dann sollen wir halt die Rechtsgrundlage schaffen, dann bitte ich Sie, die Motion so abzufassen. Sie müssen dann sagen, dass in diesem und jenem Erlass eine entsprechende Ergänzung des Gesetzes einzubauen, so dass die Befugnis besteht, damit der Regierungsrat das tun kann! Wir dürfen nicht einfach irgendetwas in diesem Staate tun, sonst würde der Grosse Rat zu Recht einschreiten. Es bestehen Gesetze und Grundlagen und an die hat sich auch der Regierungsrat zu halten und ich meine, eigentlich auch der Grosse Rat. Aus diesen Gründen müssen wir bereits aus formellen Gründen die Motion ablehnen! Zum Inhalt: Es ist richtig, dass in der Zwischenzeit seit der Beantwortung das ASTRA zugesichert hat, eine solche Statistik erheben zu wollen. Ich habe meine berechtigten Zweifel. Wir erheben selbstverständlich die Personalien jener Raser, die einen Unfall verursachen. Wie viele Raser sind auf den Strassen, die - Gott sei Dank - keinen Unfall verursachen? Die erfassen wir dann statistisch nicht! Wir haben dann nur die Personalien von jenen, die einen Unfall verursacht haben. Ob das dann eine aussagekräftige Situation ist, um nachher zielgruppenorientiert einzuschreiten und die entsprechenden Massnahmen zu errichten, das darf doch mit Fug und Recht bezweifelt werden. Deshalb ist es das Anliegen des Regierungsrats, die Raserunfälle erstens zu vermeiden und präventiv zu wirken und zweitens ist es dann Sache der Gerichte, jene, die einen solchen Unfall verursacht haben, mit der Härte der Strafen zu packen! Da teile ich Ihre Auffassung. Da haben wir überhaupt keine Differenzen. Aber es nützt uns wirklich nichts, wenn wir nur von diesem kleinen Prozentsatz wahrscheinlich, eine Statistik erstellen wollen. Was machen wir dann damit? Wir haben ein Papier ausgefüllt. Aus diesen Gründen bitte ich Sie doch, uns diese Aufwändungen mit 'ä' zu ersparen! Dr. Dragan Najman, SD, Baden: Aus formalen Gründen ziehe ich die Motion zurück und werde an der nächsten Grossratssitzung dieselbe Motion mit demselben Inhalt wieder einreichen mit dem geänderten Titel, dass ich den Regierungsrat darum bitte, die Rechtsgrundlagen zur statistischen Erfassung der Nationalität von Rasern zu erfassen. Dann wird es offenbar und hoffentlich in Ordnung sein! Vorsitzender: Der Motionär zieht seinen Vorstoss zurück. Das Geschäft ist damit erledigt. 2156 Interpellation Erika Müller, CVP, Lengnau, vom 27. April 2004 betreffend Täterbetreuung nach häuslicher Gewalt; Beantwortung und Erledigung (vgl. Art. 1864 hievor) Antwort des Regierungsrats vom 8. September 2004: Zu Frage 1: Die Voraussetzungen für die Anordnung der Untersuchungshaft werden durch das Gesetz über die Strafrechtspflege (Strafprozessordnung, StPO) vom 11. November 1958 bestimmt. Nach § 67 Abs. 1 StPO darf gegen eine 3545 19. Oktober 2004 beschuldigte Person grundsätzlich nur dann ein Haftbefehl erlassen werden, wenn diese einer mit Freiheitsstrafe bedrohten Handlung dringend verdächtigt wird und zudem entweder eine Flucht erfolgt ist oder ein Fluchtverdacht besteht, oder aber wenn Anzeichen vorliegen, welche den Verdacht begründen, dass die beschuldigte Person die Spuren der Tat vernichten, Zeugen oder Mitschuldige zu falscher Aussage verleiten oder sonst den Zweck der Untersuchung gefährden werde. Aus sicherheitspolizeilichen Gründen kann gestützt auf § 67 Abs. 2 StPO aber auch dann ein Haftbefehl erlassen werden, wenn die Freiheit der beschuldigten Person eine Gefahr für andere darstellt, namentlich, wenn eine Fortsetzung der strafbaren Tätigkeit befürchtet werden muss. Die einer Straftat beschuldigte Person muss von den Strafverfolgungsbehörden aus der Untersuchungshaft entlassen werden, sobald die genannten Voraussetzungen für die Anordnung der Untersuchungshaft nicht mehr gegeben sind. Zu Frage 2: Der Kanton Aargau verfügt über keine explizite gesetzliche Grundlage, welche die Betreuung der Täterschaft bei häuslicher Gewalt nach der Entlassung aus der Untersuchungshaft vorsieht. Die zuständige Untersuchungsbehörde kann aber gestützt auf § 86 f. der Verordnung über den Vollzug von Strafen und Massnahmen (Strafvollzugsverordnung, SMV) vom 9. Juli 2003 eine durchgehende soziale Betreuung der verhafteten Person und deren Angehörigen anordnen, wobei aber die mit der sozialen Betreuung betrauten Seelsorger, Vollzugsangestellten und Sozialdienste der Vollzugsanstalten nicht auf die Betreuung von Tätern bei der Anwendung häuslicher Gewalt spezialisiert sind. Die zuständige Untersuchungsbehörde hat sodann nach § 70 StPO den Gemeinderat des Wohnorts über die Verhaftung zu benachrichtigen, sofern Fürsorgemassnahmen für die Familie einer verhafteten Person erforderlich sind. Die Untersuchungsbehörde kann zudem gestützt auf § 83 StPO als Voraussetzung für die Entlassung des Täters oder der Täterin aus der Untersuchungshaft geeignete Ersatzmassnahmen anordnen und dabei etwa die regelmässige persönliche Meldung bei einer Amtsstelle oder das Nichtverlassen eines bestimmten Orts verfügen. Die analoge Anwendbarkeit des Art. 38 Ziff. 3 des Schweizerischen Strafgesetzbuchs (StGB) vom 21. Dezember 1937, welcher bei bedingten Entlassungen aus dem Strafvollzug die Erteilung von Weisungen erlaubt, wonach sich die entlassene Person einer ärztlichen Betreuung unterziehen oder auf alkoholische Getränke verzichten muss, wird noch näher geprüft werden müssen. Zu Frage 3: Im März 1999 beauftragte der Regierungsrat das Departement des Innern, zusammen mit einer interdisziplinären Arbeitsgruppe Massnahmen zur Verbesserung der aargauischen Interventionspraxis im Bereich der häuslichen Gewalt zu erarbeiten. Zwei Jahre später legte die Arbeitsgruppe einen rund 50 Massnahmen umfassenden Katalog vor. Neben Schwachstellen wie fehlende Koordination und gegenseitige Abstimmung der Massnahmen im Interventionsverlauf zeigten sich schwerwiegende Lücken im institutionellen Angebot. Das seit Mitte 2003 laufende Interventionsprojekt gegen häusliche Gewalt hat zum Ziel, a) Gewalt zu stoppen und Eskalationen zu verhindern, b) Opfer wirksam und nachhaltig zu schützen und c) Gewaltausübende zur Verantwortung zu ziehen. Um dieses Ziel zu erreichen und die genannten Mängel zu beheben, sind neben einem nachhaltigen Opfer3546 Art. 2157 schutz Massnahmen auf Täterseite wie die Schaffung einer Beratungsstelle sowie die Einführung eines sozialen Trainingsprogramms für die Gewaltausübenden dringend notwendig. Für gewaltausübende Männer gibt es im Kanton Aargau kein Unterstützungsangebot im Rahmen einer Beratungsstelle, und die strafrechtlichen Massnahmen sind, wie bereits bei Frage 2 erwähnt, nicht auf häusliche Gewalt ausgerichtet. Diese Schwachstellen führen insgesamt dazu, dass die Interventionskette frühzeitig unterbrochen wird, keine wirkungsvolle Strafverfolgung stattfinden kann und unter Umständen - die Gewalt eskaliert. Das Interventionsprojekt bearbeitet zurzeit diese und weitere Massnahmen zur Verbesserung des institutionellen Angebots. Dabei wird geprüft, inwiefern die vorgeschlagenen Unterstützungsangebote Wirkung erzielen und welche finanziellen und personellen Ressourcen benötigt werden. Zusätzlich wird abgeklärt, wie die Kostenaufteilung zwischen Kanton und Gemeinden geregelt werden kann. Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen Fr. 1'517.--. Erika Müller, CVP, Lengnau: Ich danke dem Regierungsrat für die Beantwortung meiner Fragen. Ich bin mit der Beantwortung zufrieden. Die Beantwortung zeigt jedoch, dass grosser Handlungsbedarf besteht. Die Hemmschwelle zur Ausübung von Gewalt sinkt besorgniserregend. Bei der Beantwortung darf es nicht bleiben. Das seit 2003 laufende Interventionsprojekt gegen häusliche Gewalt ist auf gutem Weg und verdient hohe Anerkennung. Verschiedene Schwachstellen zeigen sich aber und müssen in das Projekt einfliessen. Deshalb bitte ich den Regierungsrat, dafür besorgt zu sein, dass neben einem nachhaltigen Opferschutz auch unterstützende Beratungsstellen für Gewalt ausübende Täterinnen und Täter geschaffen werden! Ebenso müssen dringend strafrechtliche Massnahmen für häusliche Gewalt eingerichtet werden! Aus sicherheitspolizeilichen Gründen ist ein Haftbefehl zu erlassen, wenn eine beschuldigte Person eine Gefahr für Schutzbedürftige darstellt. Die Strafrechtspflege erlaubt dies. Dass sich eine haftentlassene Person in jedem Fall einer ärztlichen Betreuung unterziehen muss, soll nicht nur erlaubt sein, sondern eine ärztliche und fachliche Betreuung muss selbstverständlich angeordnet werden! Die Verhinderung von Eskalation nach häuslicher Gewalt muss zwingend weiterverfolgt werden! Vorsitzender: Die Interpellantin ist von der Antwort befriedigt. Das Geschäft ist damit erledigt. 2157 Postulat Roland Stöckli, SP, Boswil, vom 29. Juni 2004 betreffend mehr Sicherheit auf Aargauer Strassen und Autobahnen; Überweisung an den Regierungsrat und gleichzeitige Abschreibung (vgl. Art. 2002 hievor) Antrag des Regierungsrats vom 22. September 2004: Der Regierungsrat nimmt das Postulat entgegen und beantragt mit folgender Begründung die gleichzeitige Abschreibung: Art. 2157 Einleitende Bemerkungen: Gemäss den geltenden gesetzlichen Grundlagen sind die Kantone befugt, für bestimmte Strassen Verkehrsbeschränkungen und Anordnungen zur Regelung des Verkehrs zu erlassen. Massnahmen auf den Nationalstrassen liegen allerdings im Kompetenzbereich des Bundesamts für Strassen (ASTRA); die Kantone können Anträge stellen. Sämtliche Verkehrsbeschränkungen müssen verhältnismässig und durch ein überwiegendes öffentliches Interesse begründet sein. Es ist diejenige Massnahme zu wählen, die den angestrebten Zweck mit den geringsten Einschränkungen erreicht. Schwere Motorfahrzeuge dürfen auf Autobahnen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h fahren. Davon ausgenommen sind Reisecars, die mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung von 100 km/h belegt sind. Diese Geschwindigkeiten ermöglichen einen einigermassen flüssigen Verkehr. Eine generelle Tempobeschränkung für Lastwagen macht im Regelfall wenig Sinn und dürfte die Gefahr von Unfällen eher erhöhen als vermindern. Zur Gewährleistung der Sicherheit und des Verkehrsflusses erarbeiteten und erarbeiten die zuständigen Fachstellen des Kantons andere, wirksamere Lösungen. Beispielhaft sind zu erwähnen: - Hochbelastete Autobahnabschnitte wie beispielsweise die A1 zwischen Lenzburg und Dietikon sind mit einem Verkehrsleitsystem ausgerüstet. Dieses ermöglicht bei Bedarf eine Reduktion der Höchstgeschwindigkeit, z.B. bei hohen Verkehrsfrequenzen. - Im Bereich Mägenwil bis Kantonsgrenze Zürich ist eine dynamische Geschwindigkeitssteuerung im Aufbau mit dem Ziel, bei hohen Verkehrsbelastungen durch das systematische Reduzieren der Höchstgeschwindigkeit den Verkehrsfluss zu verstetigen und die stockende Fahrweise ("stop and go") möglichst zu verhindern. Das Angleichen der Geschwindigkeiten zwischen Personenwagen und Lastwagen reduziert das Unfallpotential erheblich. Beim Auftreten eines Staus kann mittels Geschwindigkeitstrichter und dem Einschalten der Warnsignale das Unfallrisiko weiter gesenkt werden. - Auf der Basis der Richtlinien des ASTRA erarbeitete das Baudepartement für die A1-Strecke zwischen Rothrist und Safenwil ein Konzept für ein dynamisches Lastwagenüberholverbot. Im Steigungsbereich sollen bei hoher Verkehrsbelastung die so genannten "Elefantenrennen" verhindert werden. Durch ein zeitlich begrenztes Verbot soll die Akzeptanz dieser Einschränkung erhöht werden. Das Überholverbot ist nur bei entsprechender Verkehrsbelastung in Kraft. In verkehrsarmen Zeiten ist diese Massnahme nicht notwendig und somit unverhältnismässig und rechtlich nicht zulässig. Nachdem aus dem Ausland positive Erfahrungen mit zeitlich begrenzten LKW-Überholverboten vorliegen, soll mit dem vorgesehenen Pilotversuch die Praxistauglichkeit auf unseren Strassen geprüft werden. - Im Bereich der A3 - Verzweigung Rheinfelden werden zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit und des Verkehrsflusses für das LKW-Management verschiedene Massnahmen geprüft. - Auf den Vorschlag eines LKW-Überholverbots in den Baregg-Tunnels ist im Rahmen des Postulats Benjamin Giezendanner vom 27. April 2004 betreffend eine Spur nur 19. Oktober 2004 für Lastwagen, gekoppelt an ein Überholverbot für LKWs, eingegangen worden. Aus dieser Darstellung geht hervor, dass dem Regierungsrat die Gewährleistung der Sicherheit bei der Abwicklung des Schwerverkehrs ein grosses Anliegen ist. Sorge bereitet ihm aber die Verkehrsgefährdung, die von unverantwortlich handelnden Hochrisiko-Verkehrsteilnehmern mit ihren Personenwagen verursacht wird. Der Regierungsrat misst der Senkung der Verkehrsunfälle einen hohen Stellenwert bei. Verwaltungsintern wird ein Konzept "Verkehrssicherheit Strasse Aargau" erarbeitet. Gleichzeitig unterstützt der Regierungsrat auch die Anstrengungen des Bundes für eine neue Strassenverkehrssicherheitspolitik. Erklärtes Ziel ist es, bei der Entwicklung der Anzahl Toten und Schwerverletzten einen klaren Trendbruch herbei zu führen. Verkehrskontrollen: Die Kantonspolizei Aargau führt im Rahmen der personellen Möglichkeiten regelmässig Schwerverkehrskontrollen durch. Mit dem Bund besteht eine Leistungsvereinbarung zur Intensivierung der Schwerverkehrskontrollen, deren Vorgaben erfüllt werden. Zurzeit sind jährlich gut 5'000 Kontrollstunden vereinbart, während denen örtliche Schwerverkehrskontrollen sowie Betriebskontrollen durchgeführt werden. Eine tabellarische Darstellung der Kontrollen zeigt folgendes Bild: Zeitraum 2003 Jan. - Jun. 2003 Jan. - Jun. 2004 Kontrollen 60 29 41 Stunden 3'981 1'632 2'690 Anzeigen Ruhezeit 260 102 191 Total 613 282 387 (In den aufgeführten Stundenzahlen sind die Betriebskontrollen nicht enthalten) Die aufgeführten Ergebnisse zeigen, dass die Kontrollen umfassend, aufwändig und nötig sind. Um zusätzliche Kontrollen durchführen zu können, müsste mehr Personal zur Verfügung stehen. Schwerverkehrszentren: Zurzeit steht der Kantonspolizei einzig der Kontrollplatz in Mülligen (Kreuzungsbereich A1/A3) für stationäre Kontrollen entlang der Autobahnen zur Verfügung. Dieser ist allerdings in Bezug auf die Infrastruktur (fehlende Waage) nicht befriedigend. Das Bundesamt für Strassen hat ein Konzept betreffend Intensivierung der Schwerverkehrskontrollen ausgearbeitet. Der Schwerverkehr soll noch effektiver kontrolliert werden. Für diesen Zweck sollen in der ganzen Schweiz Schwerverkehrskompetenzzentren mit spezialisierten Einrichtungen und Fachkräften gebaut und betrieben werden. Im Kanton Aargau sind zwei solche Zentren (Werkhöfe Frick und Schafisheim) geplant. Diese werden jedoch erst in zweiter Priorität (ab 2008) gebaut. Ebenfalls in zweiter Priorität sind neben Frick, Schafisheim und anderen auch Schwerverkehrszentren in Reiden LU und Oensingen SO geplant. Ein Kontrollplatz in der Wiggertal-Verzweigung ist mangels Eignung jedoch nicht vorgesehen. Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen Fr. 1'517.--. Vorsitzender: Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat, das Postulat entgegenzunehmen und gleichzeitig abzu- 3547 19. Oktober 2004 schreiben. Weder der Überweisung noch der Abschreibung erwachsen Opposition. Damit ist der Vorstoss stillschweigend an den Regierungsrat überwiesen und gleichzeitig als erfüllt von der Kontrolle abgeschrieben. Das Geschäft ist damit erledigt. 2158 Aargauische Pensionskasse; Genehmigung der Jahresrechnung 2003; Genehmigung (Vorlage vom 4. August 2004 des Regierungsrats) Vorsitzender: Ich begrüsse Frau Susanne Jäger, Geschäftsführerin der APK, die zur Beratung dieses Geschäftes auf der Regierungsbank Einsitz genommen hat. Walter Markwalder, SVP, Würenlos, Referent der Staatsrechnungskommission: Das Resultat, welches die Aargauische Pensionskasse (APK) im Jahre 2003 erwirtschaftet hat, ist sehr gut. Dies können Sie dem Bericht über das Geschäftsjahr 2003 der APK und der Botschaft des Regierungsrats zur Genehmigung der Jahresrechnung 2003 entnehmen. 2003 war das letzte Geschäftsjahr ohne die Personalvorsorge für Lehrpersonen an der Volksschule. Die vorliegende Jahresrechnung 2003 der APK erfüllt vollumfänglich die durch das Bundesrecht gestellten Anforderungen. Per 31. Dezember 2003 gehörten der APK 16'231 aktive Versicherte an. Der Bestand hat gegenüber dem Vorjahr um 270 Personen oder 1,7% zugenommen. Im Berichtsjahr wurden 2'300 Personen neu versichert und 1'710 Personen traten aus. Ebenfalls per 31. Dezember 2003 gehörten der APK 5'077 Rentnerinnen und Rentner an. Die Anzahl der Renten nahm um 1,1% zu und die finanziellen Verpflichtungen wuchsen um 0,7%. Die Wertschwankungsreserve stieg im Laufe des Jahres von 8 Mio. auf 183 Mio. Franken an. Die Gesamtperformance erreichte sehr gute 8,9%. Das noch immer tiefe Zinsniveau verunmöglichte allerdings, dass der direkte Ertrag von 3,1% das langfristig angestrebte Renditenziel von 4,5% erreichte, was sich auf den Deckungsgrad negativ auswirkt. Dieser Effekt konnte aber teilweise durch das positive versicherungstechnische Resultat aufgefangen werden, so dass der Deckungsgrad nur um 0,7% von 77,7% auf 77,0% sank. Dies stimmt allerdings nur in der alten Pensionskassen-Definition ohne Auflösung der Schwankungsreserve. Gemäss den neuen Bestimmungen im BVG ist der Deckungsgrad gestiegen und zwar von 77,9% auf 81,6%. Die Kontrollstelle in ihrem Bericht und der Regierungsrat in seiner Botschaft empfehlen bzw. beantragen die Jahresrechnung 2003 der Aargauischen Pensionskasse (APK) zu genehmigen! Die Überprüfung und Beurteilung durch die Staatsrechnungskommission (SRK) ergab keine abweichende Feststellungen. Die gestellten Fragen wurden vollständig beantwortet. Dem Antrag gemäss Seite 2 der Botschaft 04.203 wurde mit 14 zu 0 Stimmen zugestimmt. Herr Grossrat Peter Voser war als Vorstandsmitglied der APK im Ausstand. Im Namen der SRK beantrage ich Ihnen daher, die Jahresrechnung 2003 der Aarg. Pensionskasse zu genehmigen! Vorsitzender: Die Fraktion der Grünen, die SVP-Fraktion und die FDP-Fraktion haben signalisiert, dass sie sich bei diesem Geschäft nicht zu Wort melden wollen. 3548 Art. 2158 Heinrich Schöni, SP, Oftringen: Ich spreche im Namen der SP-Fraktion. Ich kann Ihnen bestätigen, dass die SPFraktion einstimmig diese Jahresrechnung genehmigen kann. Auch wenn die Kasse mit einem Verlust von rund 45 Mio. Franken abschliessen muss, können wir den Verantwortlichen für ihre geleistete Arbeit bestens danken und bitten gleichzeitig, diesen Dank dem ganzen Personal weiterzuleiten! Ich verzichte auf Wiederholungen von diversen Zahlen und Prozentvergleichen. Der uns vorliegende Bericht mit der Jahresrechnung ist sehr umfassend und gibt über alle wichtigen Daten und Fakten genauestens Auskunft. Das hat auch die Kurzbehandlung in der SRK gezeigt. Auch hier gebührt Dank an die Verantwortlichen der APK! Das Umfeld war auch im Jahre 2003 sicher nicht leicht. Aber es sind einige Lichtblicke am Horizont vorhanden, die uns optimistisch in die Zukunft blicken lassen. Dies im Hinblick auf die laufende Verbesserung der zukünftigen Rechnungen unserer APK. Vor allem die Luftblase "Börse" ist in einem vernünftigen Rahmen geschrumpft und hat die Euphorie entsprechend gedämpft. Anstelle der euphorischen Erwartungen der letzten Jahre ist ein gedämpfter Optimismus eingetreten, der mehr den Realitäten entspricht. Ein steigendes Wirtschaftswachstum wird uns dabei sicher auch zugute kommen. Was mich aber noch nicht optimistisch stimmt, ist die Tatsache, dass wir bei der Überarbeitung der Statuten und der Versicherungsbedingungen nicht vorwärts kommen. Eine entsprechende Teilrevision liegt uns allerdings vor, doch sind weder der Regierungsrat noch die vorberatenden Kommissionen in der Lage, klare Entscheidungen zu treffen. Das Geschäft wird nur mangelhaft behandelt und es ist kaum würdig, es in diesem Plenum zu verabschieden! Vor längerer Zeit wurden in Runden Tisch Gesprächen Lösungen diskutiert und es sah fast so aus, als könnte man sich einig werden. Leider lehnt dann der Regierungsrat selbst wichtige Veränderungen bei den Beiträgen ab und es wird auf das Dekret verwiesen und hinausgeschoben. Man will scheinbar dieses heisse Eisen, nämlich die Erhöhung der Beiträge, und die Leistungs- oder Beitragsprimatfrage erst nach den Wahlen anpacken. Ich glaube aber nicht, dass dieses Eisen deshalb kühler werden wird. Für die Verantwortlichen der APK und allen Versicherten ist das eine unschöne Sache, da zuviel Zeit verloren geht, bis tragbare Lösungen realisiert und umgesetzt werden können. Trotz dieser kritischen Worte stehen wir voll und ganz hinter der APK! Vorsitzender: Aus dem Plenum liegen keine weiteren Wortmeldungen dazu vor. Wir kommen zum Antrag auf Seite 2 der Botschaft. Der Antrag lautet: Die Jahresrechnung 2003 der aargauischen Pensionskasse wird genehmigt. Abstimmung: Dem Antrag des Regierungsrats wird mit grosser Mehrheit zugestimmt. Beschluss: Die Jahresrechnung 2003 der Aargauischen Pensionskasse wird genehmigt. Art. 2159 2159 Motion Bruno Bertschi, SVP, Wohlen, vom 26. August 2003 betreffend Abschaffung von Formularen in der kantonalen Verwaltung; Ablehnung (vgl. Art. 1450 hievor) Antrag des Regierungsrats vom 23. Juni 2004: 19. Oktober 2004 2. Aufgaben und Formulare: Umständliche und komplizierte Formulare sind oft die Folge einer differenzierten Aufgabenerfüllung, die möglichst allen Anliegen gerecht werden will. Je komplizierter beispielsweise das Steuerrecht ist, desto komplizierter müssen die Formulare sein. Mit einfachen Formularen können keine differenzierten Aufgaben erfüllt werden. Gemäss § 45 des Geschäftsverkehrsgesetzes verpflichtet eine Motion den Regierungsrat, eine Verfassungs-, Gesetzes- oder Dekretsvorlage oder den Entwurf für einen Beschluss vorzulegen. Für die mit der vorliegenden Motion angestrebte Abschaffung von Formularen in der kantonalen Verwaltung ist aber nicht der Grosse Rat, sondern sind der Regierungsrat und die Departemente zuständig. Die Motion ist damit formell unzulässig und bereits aus diesem Grund abzulehnen. Eine Abschaffung von Formularen hat keine Reduktion der zu erfüllenden Aufgaben zur Folge. Eine Verbesserung ist dann möglich, wenn in einem ersten Schritt die Aufgabenerfüllung vereinfacht wird. Dieses Anliegen ist, wie die Erfahrung in den letzten Jahrzehnten gezeigt hat, sehr schwierig zu erfüllen. Einerseits soll bei der Beurteilung der Anspruchsberechtigung von staatlichen Leistungen möglichst differenziert vorgegangen, anderseits sollen die spezifischen Bedürfnisse verschiedenster Interessengruppen erfüllt werden. Ungeachtet der formellen Unzulässigkeit dieser Motion nimmt der Regierungsrat im Folgenden auch materiell Stellung. Hier hat der Grosse Rat als gesetzgebende Behörde die Möglichkeit, korrigierend einzugreifen. Der Regierungsrat lehnt die Motion des Weitern mit folgender Begründung ab: 1. Bedeutung der Formulare für Prozessabläufe: Formulare haben die Bedeutung, Prozessabläufe zu systematisieren und die einzelnen Fälle zu vereinheitlichen. Formulare tragen dazu bei, die Effizienz bei der Aufgabenerfüllung zu erhöhen. Diese Effizienzsteigerung wird nicht nur bei der Verwaltung erreicht, sondern auch bei den Leistungsempfängern der staatlichen Aufgaben. Bürgerinnen und Bürger können dadurch ihre Gesuche auf einfache Weise mit allen notwendigen Angaben erstellen. Diese standardisierten Abläufe mit Formularen ermöglichen es der Verwaltung, ohne unnötigen Aufwand für Rücksprachen die Bearbeitung vorzunehmen. Gerade im Zeitalter der elektronischen Datenübertragung kommt Formularen eine noch zusätzliche Bedeutung zu. Nur Angaben aus Formularen sind lesbar und ohne Doppelerfassung weiter verarbeitbar. Ein typisches Beispiel für solche Geschäftsprozesse stellen die jährlichen Steuererklärungen dar. Mit Formularen in digitaler Form können die Angaben der Steuerpflichtigen direkt weiterverwendet werden. Dank Easy Tax ist es den Steuerämtern von Kanton und Gemeinden gelungen, den Mehraufwand durch die jährliche Steuerveranlagung in engen Grenzen zu halten. Somit erhöhen Formulare die Effizienz für die Leistungsempfänger wie auch für die Verwaltung. Weiter ermöglichen sie die Gleichbehandlung bei Gesuchstellern, indem die notwendigen Angaben einheitlich aufgeführt werden müssen. Der Regierungsrat ist sich bewusst, dass Formulare möglichst einfach und verständlich gestaltet und auf das Notwendigste beschränkt sein sollen. Diese Einsicht führt dazu, dass Formulare periodisch überprüft werden müssen. Dabei werden die Rückmeldungen der Bürgerinnen und Bürger ernst genommen und Formulare entsprechend angepasst. Diese ständige Aufgabe ist insbesondere bei der Einführung und der Anpassung von Informatiklösungen von grosser Bedeutung. Beim Projektmanagement von Informatikprojekten wird deshalb ein hohes Gewicht auf die Vereinfachung von Formularen gelegt. 3. Reduktion der Aufgabenerfüllung: Mit den Entlastungsmassnahmen 2003 hat der Regierungsrat dem Parlament ein umfassendes Paket zur Reduktion von Staatsaufgaben vorgelegt. Die Massnahmen sollten rasch wirken, um den Haushaltsausgleich zu ermöglichen. Mit diesem Kraftakt von Regierungsrat und Grossem Rat gelang es, den Voranschlag 2004 fast ausgeglichen zu gestalten. Vor geraumer Zeit ist das Projekt Aufgaben- und Leistungsüberprüfung (ALÜP) gestartet worden. Mit diesem Projekt soll primär eine strukturelle, d.h. auch langfristig wirksame Entlastung bei den Staatsaufgaben erreicht werden. Diese Beispiele zeigen, dass der Regierungsrat den Anliegen des Motionärs bereits in der Vergangenheit nachgekommen ist. 4. Kein neues Projekt neben WOV: WOV hat unter anderem zum Ziel, die Effizienz der Aufgabenerfüllung zu erhöhen. Mit der Einführung von WOV sollen auch die bestehende Prozessabläufe überprüft und, wo notwendig, angepasst werden. Der Regierungsrat erachtet es als wenig sinnvoll, neben WOV noch ein neues Projekt "Reduktion von Formularen" zu starten. Beide Projekte haben die gleiche Stossrichtung. 5. Ergebnis: Zusammenfassend lehnt der Regierungsrat die Motion aus den folgenden Gründen ab: - Formulare dienen gerade im elektronischen Zeitalter der Effizienzsteigerung. Komplizierte Formulare sind Folge einer differenzierten Aufgabenerfüllung. - Mit einer Reduktion von Formularen können keine Aufgaben reduziert oder abgeschafft werden. - WOV und ALÜP stellen bereits Projekte zur Effektivitätsund Effizienzsteigerung dar. Es soll deshalb kein neues Projekt mit gleicher Stossrichtung gestartet werden. Dessen ungeachtet teilt der Regierungsrat die Auffassung, dass Formulare möglichst einfach und verständlich sein sollen. Er betrachtet dies als ständige Aufgabe, der insbesondere bei Informatikprojekten eine hohe Priorität zukommt. 3549 19. Oktober 2004 Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen Fr. 1'547.--. Vorsitzender: Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat, die vorliegende Motion nicht zu überweisen. Der Motionär hält an der Überweisung fest. Bruno Bertschi, SVP, Wohlen: "Von der Wiege bis zur Bahre schreibt der Schweizer Formulare"! Die Tatsache, dass die Behandlung meiner Motion so lange dauerte, zeigt, welche Wertschätzung unsere Direktion (sprich Regierungsrat) dem Verwaltungsrat (sprich Grosser Rat) entgegenbringt. Die permanente, in jedem einzelnen Fall vielleicht nachvollziehbare, kumulativ aber gravierende Verletzung unserer geltenden Gesetze und Verordnungen sind bei unserer Regierung zur Tagesordnung geworden. Es sei hier wieder einmal festgehalten, dass der Grosse Rat und nur dieser - die Oberaufsicht über die Regierung und die Verwaltung führt. Ob eine Motion formell zulässig sei oder nicht, entscheidet nicht die Regierung, sondern der Grosse Rat! Die seltsame Behauptung der Regierung, es verhalte sich anders, passt fugenlos zu ihrer Diskretion, wenn es um Auskünfte geht, die Mitglieder des Grossen Rates benötigen, um ihre Aufsichtspflicht zu erfüllen! Der tiefere Sinn meines Vorstosses soll eine flankierende Massnahme zu den übrigen Spar- und Rationalisierungsbemühungen sein. Ich will einen schlankeren, effektiveren und vor allem effizienteren Staat, einen Staat, der uns nicht jährlich mehr Geld aus der Tasche zieht, sondern die ihm zustehende Aufgabe erfüllt! Nicht mehr und nicht weniger! Wäre dieser Staat nicht bereits zu gross und zu ineffizient, müssten wir uns ja nicht mit der Aufgaben- und Leistungsüberprüfung (ALÜP) befassen. Der Bürger soll entlastet werden, indem er zum Beispiel im Kanton Aargau fischen kann, ohne dass er einen Stapel von Formularen, Kontrollblättern, Fangstatistiken usw. ausfüllen muss! Der Jäger soll endlich das Schwarzwild, das jährlich grosse Schäden verursacht und unsere Staatsrechnung belastet, uneingeschränkt dezimieren können, statt zu Hause am Tisch Rapporte bis zum "Gehtnichtmehr" über seine jagdliche Tätigkeit ausfüllen zu müssen. Das sind nur zwei Beispiele. Speckt man hier ab, kann man zum Beispiel auf gutbezahlte ETH-Fischbiologen und Ähnliches verzichten und erreicht damit vielleicht sogar, dass die Wirtschaftsförderung in unserem Kanton qualitativ und personell stärker dotiert ist als die Abteilung für Jagd und Fischerei. Und überhaupt hinterlässt die regierungsrätliche Stellungnahme den fahlen Nachgeschmack einer Regierung, die parlamentarische Vorstösse als "Ungehörigkeiten" betrachtet. Gut ins Bild passt dann auch noch die Kostennota von über Fr. 1'500.-- ganz nach dem Motto: "Was viel kostet, ist nichts wert"! Ich bitte Sie, meine Motion, die von 61 weiteren Grossrätinnen und Grossräten mitgetragen wird, zu überweisen und damit der Regierung klar zum Ausdruck zu bringen, dass unser Staat einfacher, effizienter, übersichtlicher und kostengünstiger werden muss! Markus Leimbacher, SP, Villigen: Ich spreche im Namen der SP-Fraktion. Die SP-Fraktion ist mit der Regierung der Meinung, dass die Motion abzulehnen ist. Massgeblich sind formelle und materielle Gründe. 3550 Art. 2159 Betrachten wir den Vorstoss aus einem formellen Blickwinkel, so ist auf den ersten Blick erkennbar, dass es sich gar nicht um ein motionsfähiges Anliegen von Bruno Bertschi handelt. Der Verdacht liegt nahe, dass es ihm auch gar nie darum gegangen ist, den Regierungsrat zu verpflichten, eine Verfassungs-, eine Gesetzes- oder Dekretsvorlage zu erarbeiten und dem Grossen Rat vorzulegen. Vielmehr sollte wohl ein politisches Zeichen gesetzt werden. Der Motionär weiss wohl selber, dass im Falle der Überweisung der Motion diese gar nicht umgesetzt werden kann: Wie soll denn die Verfassung geändert, wie ein entsprechendes Gesetz aussehen? Ich bitte Herrn Bertschi, dies bei einem nächsten Vorstoss zu bedenken! Eine Motion ist ein vom Gesetz vorgesehenes und seriöses parlamentarisches Instrument, welches nicht für politische Propaganda missbraucht werden darf. Aber auch bei einer materiellen Betrachtungsweise kann die Motion keine Zustimmung finden. Die SP-Fraktion ist der Ansicht, dass sinnvoll gestaltete Formulare zu einer Vereinheitlichung der Aufgabenerfüllung des Staates beitragen und letztendlich zu einer Effizienz- und Qualitätssteigerung führen. Die standardisierten Abläufe mit Formularen ermöglichen es der Verwaltung insbesondere, ohne unnötigen Aufwand für Rücksprachen die Bearbeitung vorzunehmen. Das ist die eine Seite, diejenige der Amtsstellen. Die andere Seite ist darin zu sehen, dass mit dem sinnvollen Einsatz von Formularen der Zugang von Bürgerinnen und Bürgern zur kantonalen Verwaltung und den entsprechenden Amtsstellen vereinfacht und Schwellenängste abgebaut werden. Auch die Aargauerinnen und Aargauer profitieren vom sinnvollen Einsatz von Formularen. Die Abschaffung von Formularen wird nie eine Reduktion der Aufgaben nach sich ziehen, wie es Herr Bertschi offenbar wünscht. Vielmehr werden die Abläufe komplizierter und weniger bürgerinnenfreundlich - und damit auch weniger effizient. Die SP-Fraktion lehnt deshalb die Motion einstimmig ab. In einem Punkte ist sie sich aber mit dem Motionär einig. Die Formulare sind darauf zu überprüfen, ob sie tatsächlich notwendig, ob sie sinnvoll, ob sie einfach und ob sie verständlich sind. In diesem Sinne ist die Regierung aufgefordert, die notwendigen Schritte zu ergreifen! Übrigens: Der Wohler Anzeiger hat in seiner Ausgabe vom 14. September - also bereits vor Wochen - mitgeteilt, dass Herr Bertschi mit seiner Motion gescheitert ist. (Zitat) "Bruno Bertschi, SVP, scheiterte mit seiner Motion zur Abschaffung der Formulare." Die Presse weiss also immer, so auch hier, zumindest Wochen im Voraus, wie der Grosse Rat entscheidet - ich hoffe, Sie enttäuschen die Journalistinnen nicht! (Heiterkeit). Dr. Jürg Stüssi-Lauterburg, SVP, Windisch: Dewey beats Truman! So hat die amerikanische Presse getitelt und Truman wurde dann doch Präsident. Das hoffe ich selbstverständlich, geschehe auch mit dem Wohler Anzeiger und der vorliegenden Motion. Nein, wir werden nicht müde werden! Nein, wir lassen uns nicht unterkriegen! Der Regierungsrat und seine Anhänger wissen wohl ganz genau, dass wir tatsächlich zuständig sind, ihn zu beauftragen, den Entwurf für einen Beschluss vorzulegen, genau gemäss § 45 des Geschäftsverkehrsgesetzes. Denn sonst würde er nicht jeweils der beschwörenden Arenga der angeblichen Unzuständigkeit unseres Rats seine materiellen Ausführungen folgen lassen. Art. 2160 Diese lohnen die Lektüre im vorliegenden Fall nur schon deshalb, weil es sich um eine eigentliche Liebeserklärung an das Formular und an die Komplexität handelt. Schöner könnten die Prioritäten der Verwaltung nicht sichtbar gemacht werden. Formulare und Komplexität sind, gewiss, in zweiter Linie eine Folge der Vielfalt des modernen Lebens, in erster Linie aber sind sie eine Folge der Verwaltung, deren permanentes Bestreben es ist, ihre bleibende Notwendigkeit, ihre Unabschaffbarkeit, ihre Unverkleinerbarkeit unter Beweis zu stellen. Das geschieht nicht zuletzt dadurch, dass die Abläufe so kompliziert ausgestaltet werden, dass es Fachleute braucht, um sich in ihnen zurechtzufinden. Das Interesse von Bürgerinnen und Bürgern ist aber das genaue Gegenteil: Die Verwaltung ist für sie ein durch die moderne arbeitsteilige Gesellschaft geschaffenes notwendiges Übel. Dieses notwendige Übel ist möglichst stark einzugrenzen, damit nämlich für die vom Staat mehr als von jeder anderen Macht bedrohte menschliche Freiheit möglichst viel Raum bleibt. Die bescheidene, massvolle Forderung von Herrn Bertschi, wenigstens einmal nachzusehen, ob es wirklich alle Formulare noch brauche und einen Fünftel abzuschaffen, wird, stimmt ihr der Grosse Rat zu, bewirken, dass sich in einem ganz bescheidenen Umfang die Verwaltungskultur in Richtung auf zusätzliche Bürgernähe bewegt. Unterstützen wir deshalb diesen am gesunden Menschenverstand orientierten Vorstoss und verbannen wir wenigstens aus unserem Saal den bürokratischen Obskurantismus! Wir können dies tun, indem wir Herrn Bertschis Motion überweisen! Dr. Karl Frey, CVP, Wettingen: Ich spreche im Namen der CVP-Fraktion. Wir sind mehrheitlich gegen diesen Vorstoss. Wir haben Verständnis dafür, dass komplizierte und umständliche Abläufe verbessert werden müssen, insbesondere auch im Interesse der KMU. In dieser Hinsicht liegt der Vorstoss auf der Linie der CVP. Aber der Weg ist falsch. Es geht nicht an, dass zuerst ein fixierter Anteil von Formularen abgeschafft wird und danach überlegt wird, wie die entsprechenden Aufgaben zweckmässig gelöst werden sollen und können. Der Hebel muss anderswo angesetzt werden, nämlich bei den Aufgaben und deren Effizienz, was jedoch bereits in die Wege geleitet ist, namentlich mit WOV und ALÜP. Im Übrigen sind optimal und knapp gestaltete Formulare sehr benutzerfreundlich, auch im EDV-Zeitalter. Die CVP ist mehrheitlich gegen die Motion, spricht sich aber für die Optimierung der erforderlichen Formulare aus! Andreas Glarner, SVP, Oberwil-Lieli: Herr Frey hat mich hier nach vorne gerufen. Gelinde gesagt, ist das Unwissenheit. Wenn jemand behauptet, WOV und ALÜP würden in diesem Staat zu weniger Formularen führen, dann attestiere ich Ihnen Unwissenheit. Es gäbe dafür auch noch andere Ausdrücke. Haben wir doch den Mut, und machen wir mal den Versuch. Der Aargau wird doch nicht zusammenbrechen, wenn 20% der Formulare eingespart werden. Jeder hat hier gesagt, die Stossrichtung sei grundsätzlich richtig. Aber ein Gegenrezept liegt auch nicht vor. Machen Sie hier doch jetzt mal mit. Ich verspreche Ihnen, dass der Kanton Aargau weiter existieren wird! Vorsitzender: Aus dem Plenum liegen keine weiteren Wortmeldungen dazu vor. Landammann Roland Brogli, CVP: Der Regierungsrat ist geradezu beeindruckt ob der feurigen Voten zu diesem Thema! Er lehnt aus formellen Gründen die Motion ab. Mit 19. Oktober 2004 der Motion kann eben nicht nur ein Nachsehen verlangt werden oder eine Nachprüfung, sondern eine Vorlage für einen Beschluss. Für diesen Beschluss ist der Grosse Rat nicht zuständig! Der Regierungsrat lehnt die Motion also nicht nur aus formellen Gründen, sondern hauptsächlich aus folgenden materiellen Gründen ab: 1. Ursache für die Formulare sind die Komplexität der gesellschaftlichen Verhältnisse. Wir haben auch entsprechend komplexe Regelungen und eine komplexe Regelungsdichte. Die Motion zielt aber auf das falsche Objekt. Sie zielt nicht auf die Ursache, sonst hätte Sie die Abschaffung dieser Regelungsdichte oder die Eindämmung derselben verlangen müssen. Ich bitte Sie also, das zu berücksichtigen und aus diesem materiellen Grunde die Motion abzulehnen! 2. Unbestritten ist, dass sinnvoll aufgebaute Formulare der Vereinfachung von organisatorischen Abläufen dienen. Sie helfen ja gezielt notwendige Informationen zwischen Partnern und zwischen Staat, Bürgern und Bürgerinnen auszutauschen. Sie vereinfachen und rationalisieren im Geschäftsleben wie im öffentlichen Leben die Kommunikation und damit die Erfüllung der Aufgaben. 3. Formulare des Staates werden regelmässig, soweit möglich, den internen und externen Verbesserungswünschen angepasst. Es gibt eben viele Köche in diesem Gebiet. 4. Ein weiteres Projekt zur Eliminierung von Formularen in der Verwaltung ist jetzt wirklich nicht notwendig. Effektivität und Effizienz in der Verwaltung sind laufend zu überprüfen und zu verbessern und auch die entsprechenden Prozesse dafür! Selbstverständlich müssen in diesem Zusammenhang auch laufend Formulare optimiert werden. Es ist also laufend die Notwendigkeit von Formularen zu überprüfen und entsprechende Entscheide sind laufend zu fällen und nicht in einem bestimmten Moment! - Ich bitte Sie, dem Antrag des Regierungsrats Folge zu leisten. Vorsitzender: Der Regierungsrat beantragt Ihnen, die Motion Bertschi abzulehnen. Der Motionär votiert für Überweisung. Abstimmung: Für Überweisung der Motion Bertschi: 66 Stimmen. Dagegen: 77 Stimmen. Vorsitzender: Die Motion ist abgewiesen. Das Geschäft ist damit erledigt. 2160 Postulat Rudolf Lüscher, CVP, Laufenburg, vom 29. Juni 2004 betreffend Änderung des Kantonalen Steuergesetzes; Überweisung an den Regierungsrat (vgl. Art. 2000 hievor) Antrag des Regierungsrats vom 1. September 2004: Der Regierungsrat ist bereit, das Postulat mit folgender Erklärung entgegenzunehmen. Gemäss § 163 Abs. 2 StG können mehrere Einwohnergemeinden ein gemeinsames Steueramt (Veranlagungszentrum) führen. Zurzeit (Stand August 2004) bestehen 30 Veranlagungszentren, in welchen die Steuerämter von 82 Ge3551 19. Oktober 2004 meinden geführt werden. Es handelt sich dabei vorwiegend um kleinere Gemeinden, die sich zur Führung eines gemeinsamen Steueramts zusammengeschlossen haben oder Anschluss bei einem grösseren Steueramt gesucht haben. Der Regierungsrat unterstützt die Bestrebungen zur Schaffung von regionalen Steuerämtern. Der schnelle einjährige Veranlagungsrhythmus, die Komplexität des Steuerrechts, der Einsatz von hochspezialisierter Informatik zur Veranlagungsunterstützung sowie der spürbare Kostendruck auf Gemeinde- und Kantonsebene erfordern eine effiziente und professionelle Organisation der Steuerämter. Die Bildung von regionalen Veranlagungszentren kann sich positiv auf die Veranlagungsqualität und die Personal- und Infrastrukturkosten auswirken (siehe Ausführungen in der Broschüre "Regionalisierung Gemeindesteuerämter", April 2003, Herausgeber Kantonales Steueramt und Verband Steuerfachleute Aargauer Gemeinden). Die Steuerveranlagungen werden gemäss § 164 Abs. 3 und 4 StG in der Regel im Namen der Steuerkommission durch eine Delegation, bestehend aus der kantonalen Steuerkommissärin oder dem kantonalen Steuerkommissär sowie der Vorsteherin oder dem Vorsteher des Gemeindesteueramts, vorgenommen. Die Veranlagung erfolgt nur ausnahmsweise durch die gesamte Steuerkommission. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ein Mitglied der Delegation befangen ist (z.B. in Bezug auf Mitarbeitende der Gemeinde und Mitglieder des Gemeinderats) oder wenn eine steuerpflichtige Person ausdrücklich Vorladung vor die gesamte Steuerkommission verlangt. Im Weiteren werden die Einsprachen durch die gesamte Steuerkommission beurteilt. Der gegenüber dem alten Steuergesetz wesentlich reduzierte Aufgabenumfang bedeutet insbesondere in kleinen Gemeinden, dass pro Jahr höchstens 2 Sitzungen der gesamten Steuerkommission erforderlich sind. Trotzdem beschränkt sich die Traktandenliste in der Regel auf wenige Fälle. Die Mitglieder dieser Steuerkommissionen haben folglich kaum Gelegenheit, sich praktische Kenntnisse für ihre Kommissionstätigkeit anzueignen. In einem Veranlagungszentrum mit mehreren zusammengeschlossenen Gemeinden hat die Durchführung von separaten Steuerkommissionssitzungen für jede angeschlossene Gemeinde darüber hinaus einen Effizienzverlust zur Folge. Um die Einsprachen speditiv behandeln zu können, muss ein Veranlagungszentrum für 5 Gemeinden pro Jahr 10 Steuerkommissionssitzungen durchführen, währenddem eine grössere Gemeinde mit gleich vielen Steuerpflichtigen die vergleichbare Anzahl Fälle in 2 Sitzungen erledigen kann. Der Grund, weshalb die Möglichkeit der gemeinsamen Steuerkommission für mehrere Gemeinden nicht bereits in die Steuergesetzrevision per 1. Januar 2001 aufgenommen wurde, dürfte in erster Linie die historische Bedeutung der Steuerkommission und deren damalige Verankerung in der Bevölkerung gewesen sein. Die praktische Umsetzung der einjährigen Gegenwartsbesteuerung zeigt nun, dass sich die Situation in der Zwischenzeit verändert hat. Die Zusammenlegung von kleineren Steuerämtern hat sich bestens bewährt. Aus der Bevölkerung wird den Zusammenlegungen auf Grund von positiven Erfahrungen kein Widerstand entgegengebracht. Aus der Sicht der Steuerberatung wird der mit einer Zusammenlegung verbundene Effizienz-, Qualitätsund Dienstleistungsgewinn sehr positiv beurteilt (siehe 3552 Art. 2161 "Regionalisierung Steuerämter", S. 11). Kompetente, motivierte und überzeugende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leisten einen wesentlichen Beitrag zur Erhaltung und Festigung des Vertrauens der Bevölkerung in die Arbeit der Steuerbehörden. Weitere Zusammenlegungen von Steuerämtern sind daher zu fördern. Dies beinhaltet auch, dass die gesetzlichen Grundlagen im Hinblick auf dieses Ziel zu optimieren sind. Eine Ergänzung von § 164 StG mit der Möglichkeit, dass mehrere Einwohnergemeinden eine gemeinsame Steuerkommission bestellen können, die sich aus Personen der betreffenden Gemeinden zusammensetzt, ist zu begrüssen. Ein Autonomieverlust der Gemeinden ist damit nicht verbunden, da es Gemeinden, welche einem regionalen Steueramt angeschlossen sind, nicht verwehrt ist, weiterhin eine eigene Steuerkommission zu bestellen. Die Kosten der Bearbeitung dieses Vorstosses betragen Fr. 1'213.50. Vorsitzender: Der Regierungsrat hat sich in seiner Antwort bereit erklärt, das Postulat zu übernehmen. Es ist unbestritten. Der Rat überweist es damit stillschweigend an den Regierungsrat. 2161 Postulat Thomas Bodmer, SVP, Wettingen, vom 29. Juni 2004 betreffend rasche Anpassung des Steuergesetzes an das Fusionsgesetz; Überweisung an den Regierungsrat (vgl. Art. 2020 hievor) Antrag des Regierungsrats vom 8. September 2004: Das Fusionsgesetz vom 3. Oktober 2003 ist auf den 1. Juli 2004 in Kraft gesetzt worden. Auf denselben Zeitpunkt ist die damit verbundene Änderung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer in Kraft getreten. Die Kantone haben bis zum 1. Juli 2007 Zeit, ihre kantonalen Steuergesetze an das ebenfalls geänderte Steuerharmonisierungsgesetz anzupassen. Das Fusionsgesetz schafft eine privatrechtliche Regelung der Fusion, der Spaltung und der Umwandlung von Rechtsträgern. Die neuen Vorschriften ersetzen die bisherigen Bestimmungen des Obligationenrechts über die Fusion und schliessen gleichzeitig bisherige Lücken. Während das bisherige Recht nur die Fusion für die Aktiengesellschaften, die Kommandit-AG und die Genossenschaften kannte, sind nun alle Umwandlungstatbestände für alle Handelsgesellschaften und Genossenschaften sowie die Vereine und Stiftungen geregelt. In steuerlicher Hinsicht bezweckt das Fusionsgesetz eine Vereinfachung und Vereinheitlichung der steuerlichen Behandlung von Umstrukturierungen. Zur Hauptsache wird dabei aber lediglich die in den meisten Kantonen bereits bestehende Verwaltungspraxis ins formelle Recht überführt. Insbesondere der Kanton Aargau verfügt bereits heute über eine grosszügige gesetzliche Regelung. So sind gemäss §§ 28 und 71 StG schon unter dem geltenden Recht Umwandlungen in eine andere Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft, Unternehmenszusammenschlüsse und Aufteilun- Art. 2162 19. Oktober 2004 gen eines Unternehmens steuerneutral unter denselben Bedingungen möglich, die auch das Fusionsgesetz vorsieht. Kanton Aargau kann dabei auf eine engagierte, naturverbundene Jägerschaft zählen. Für den Kanton Aargau ergeben sich mit dem Fusionsgesetz nur wenige Neuerungen: Wegfall der Sperrfrist bei Abspaltungen von Kapitalgesellschaften, steuerfreie Übertragung von Teilbetrieben und einzelnen Gütern des Anlagevermögens auf Tochtergesellschaften sowie steuerfreie Vermögensübertragungen innerhalb des Konzerns. Die beiden ersten erwähnten Neuerungen werden seit dem 1. Juli 2004 bereits in der Praxis umgesetzt, um bei diesen komplexen Sachverhalten keine Differenzen zur direkten Bundessteuer zu schaffen, welche seit dem 1. Juli 2004 verbindlich ist. Nur die dritte Neuerung, die steuerfreie Übertragung von Beteiligungen, Betrieben oder Teilbetrieben und Gegenständen des betrieblichen Anlagevermögens auf eine andere Konzerngesellschaft, wird in der Praxis noch nicht umgesetzt. Diese Neuerung ermöglicht es den Unternehmen zum Beispiel, Immaterialgüterrechte oder Lizenzen steuerneutral in andere Konzerngesellschaften zu übertragen. Obwohl damit eine 5-jährige Veräusserungssperrfrist verbunden ist, wird allgemein erwartet, dass die neuen Möglichkeiten zu Steuersubstratverschiebungen in Tiefsteuerkantone führen und sich zum Nachteil des Aargauer Fiskus auswirken werden, ohne dass damit positive Wirtschaftsimpulse für den Standort Aargau geschaffen werden. Die Umsetzung dieses einen Punkts kann im Rahmen der nächsten Steuergesetzrevision vorgenommen werden. Das Jagdrecht ist ein kantonales Regal und wird namens der Grundeigentümer von den Einwohnergemeinden revierweise verpachtet. Das Reviersystem wurde 1834 eingeführt. Jagderlasse regeln seither die Rechte und Pflichten der Jagdgesellschaften und ihrer Gäste - zum Schutz der Jagd, der Wildtiere und deren Lebensräume. Mit der Veränderung der Kulturlandschaft haben sich die Aufgaben der Jagd gewandelt. Dieser Wandel prägte wiederum die jagdliche Praxis und führte zu einer laufenden Optimierung der jagdlichen Methoden und Techniken. Neue Erkenntnisse aus der Jagdbiologie mündeten in angepasste Jagdstrategien, die sich in ein umfassendes Wildtiermanagement sowohl für jagbare als auch für geschützte Arten einfügen. Es ist somit festzustellen, dass die steuerrechtlichen Regelungen des Fusionsgesetzes mit der geschilderten einzigen Ausnahme im Kanton Aargau bereits heute angewendet werden und die Anliegen des Postulats weitgehend erfüllt sind. Die formelle Anpassung des Steuergesetzes kann im Rahmen der nächsten ordentlichen Revision auf den 1. Januar 2007 erfolgen. Zu Frage 1: a) Rund 2500 Männer und Frauen besitzen zur Zeit als Jagdpächter, Jagdaufseher oder Jagdgäste einen gültigen Jagdpass bzw. eine gültige Jagdkarte. Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen Fr. 1'038.--. Vorsitzender: Der Regierungsrat hat sich in seiner Antwort bereit erklärt, das Postulat zu übernehmen. Es ist unbestritten. Der Rat überweist es damit stillschweigend an den Regierungsrat. 2162 Interpellation Dr. Rainer Klöti, FDP, Auenstein, vom 29. Juni 2004 betreffend Aufwand und volkswirtschaftlichen Nutzen freiheitlicher und selbstverantwortlicher Jagdausübung im Kanton Aargau; Beantwortung und Erledigung (vgl. Art. 2022 hievor) Antwort des Regierungsrats vom 8. September 2004: Das heutige Wildtiermanagement bezweckt die Erhaltung und Förderung der Wildtiere und deren Lebensräume. Die Wildbestände sollen angemessen genutzt und die durch wildlebende Tiere verursachten Schäden an Wald und landwirtschaftlichen Kulturen auf ein tragbares Mass begrenzt werden. Seltene und geschützte Tiere sollen erhalten und gefördert werden. Die Jagd erfüllt vielseitige und unverzichtbare Aufgaben im Interesse der Öffentlichkeit. Der Der Regierungsrat hat sich wiederholt für eine eigenverantwortliche Jagd ausgesprochen. Er anerkennt die Leistungen der Jägerinnen und Jäger und ist sich auch bewusst, dass die hohen Erwartungen verschiedener Interessengruppen (beispielsweise bezüglich der Reduktion der Wildschäden) nicht einfach zu erfüllen sind. Die Jagdpächter können die Verantwortung nicht allein, sondern nur in Partnerschaft mit Gemeinden und Grundeigentümern tragen. Da die Anforderungen an die Jagd zugenommen haben, wurde seit Jahren darauf verzichtet, die Jagdpachtzinsen zu erhöhen und der Teuerung anzupassen. b) 956 Pächterinnen und Pächter tragen die Verantwortung für die 218 Jagdreviere. c) Die Zahl der Helferinnen und Helfer, die beispielsweise zum Erfolg von grossflächigen Bewegungsjagden beitragen können, dürften ein Mehrfaches der Aargauer Pächterinnen und Pächter ausmachen. Zu Frage 2: a) Der Kanton bezieht von den Jagdgesellschaften einen alljährlichen Zuschlag von 15% des Pachtzinses (sog. Staatszuschlag). Es sind dies Fr. 199'427.--. b) Die jährlichen Pachtzinsabgaben, die den Einwohnergemeinden zufliessen, betragen total Fr. 1'329'516.--. c) In die Wildschadenskasse flossen im Jahr 2003 Wildschadenzuschläge von total Fr. 494'175.--. Die Einwohnergemeinden und Jagdgesellschaften steuerten mit 20% bzw. 10% des Jahrespachtzinses Fr. 398'855.-- bei. Der Restbetrag von Fr. 95'320.-- ergab sich aus dem Verkauf von Tages- und Jahresjagdpässen gemäss den Bestimmungen im Dekret über die Jagdpassgebühren und Zuschläge vom 16. Dezember 1969. d) Im Staatszuschlag inbegriffen ist eine in § 16 des aargauischen Jagdgesetzes vom 25. Februar 1969 verankerte Subvention an den Verband aargauischer Natur- und Vogelschutzvereine in der Höhe von 1,5 bis 2% des Staatszuschlags. Zu Frage 3: Die Bruttoerträge aus der Jagdausübung können aufgrund der aktuellen Jagdstrecken (rund 1'000 Wildschweine und 5'000 Rehe) auf einen jährlichen Verkaufswert des Wildbrets von rund 1 Mio. Franken grob geschätzt werden. 3553 19. Oktober 2004 Zu Frage 4: a) Nach § 33 des kantonalen Jagdgesetzes ist für das Lösen eines Jagdpasses der Nachweis über den Abschluss einer genügenden Jagdhaftpflichtversicherung verlangt. In § 43 der Jagdverordnung sind die minimalen Versicherungssummen festgelegt. Der Abschluss von Unfall- und Haftpflichtversicherungen ist Privatsache, dem Kanton sind die entsprechenden Gesamtkosten nicht bekannt. Einen Anhaltspunkt liefern die Prämien der von einer privaten Versicherungsgesellschaft angebotenen KollektivJagdhaftpflichtversicherung. Gemäss § 42 der Jagdverordnung ist das Finanzdepartement ermächtigt, eine Kollektivversicherung abzuschliessen, wobei die Jagdpassbewerber bei dessen Bezug auf dem Bezirksamt oder beim Finanzdepartement die Versicherungsprämie bezahlen können. Im Jagdjahr 2003 machten 141 Tagesjagdbezüger und 433 Jahresjagdpassbezüger von dieser Dienstleistung Gebrauch. Die Versicherungsprämie beträgt für einen Tagesjagdpass Fr. 5.50 und für einen Jahresjagdpass Fr. 25.80. b) Die Jagdgesetzgebung regelt lediglich, welche Hunderassen für die Jagd eingesetzt werden dürfen. Die Kosten der Hundeausbildung und -haltung sind dem Kanton nicht bekannt. c) Eine obligatorische Fleischkontrolle und Trichinellenuntersuchung ist nur bei Wildschweinen vorgeschrieben, deren Fleisch zum Verzehr (ohne Eigenbedarf) bestimmt sind. Dabei fallen die ordentlichen Gebühren an. Art. 2163 Formulare um den Faktor drei, damit wir mit diesen Fragestellungen sauber umgehen und die richtigen Antworten geben können. Zum Ernst der Sache: Ich danke dem Regierungsrat für die Feststellung, dass bei einer teilweisen oder völligen Verstaatlichung der jagdlichen Tätigkeit sehr hohe Kosten entstehen würden. Leider hat er es versäumt, diese Kosten in etwa in Millionen auszudrücken. Ich kann Ihnen vielleicht zwei Zahlen dazu geben: Im Kanton Genf, der ja bekanntlicherweise nur über einige hundert Hektaren noch offener Fläche verfügt, werden pro Jahr mehrere Millionen ausgegeben, um die staatlich finanzierten Jagdhüter mit Nachtsichtgeräten und schallgedämpften Gewehren auszurüsten, um das dortige Wildmanagement umzusetzen. Für den Kanton Zürich wurde die Zahl auf etwa 20-25 Mio. Franken geschätzt. Wir gehen davon aus, dass eine Verstaatlichung der Jagd bzw. die Übertragung der Funktionen an staatliche Auftragnehmer 30-40 Mio. Franken oder mehr kosten könnten. Ich bedaure, dass es der Regierungsrat versäumt hat, die Fragen etwas präziser zu beantworten. Es wäre wichtig gewesen, im Hinblick auch auf die weiteren Aspekte, die früher unter dem Begriff "Jagd", heute unter dem Begriff "Wildmanagement" anzugehen sind. Zum Wildmanagement gehört eben auch das Management derjenigen, die das Wild zu bejagen bzw. zu dezimieren haben. Ich bin teilweise mit der Antwort zufrieden. Vorsitzender: Der Interpellant ist von der Antwort teilweise befriedigt. Das Geschäft ist damit erledigt. Zu Frage 5: Weil die jagdlichen Aufgaben nicht durch "Staatsfunktionäre", sondern durch eigenverantwortliche Jägerinnen und Jäger erfüllt werden, verfügt der Kanton nicht über die nötigen Zahlen und Schätzungen, um die ins Detail gehende Frage 5 auch nur annähernd zu beantworten. Die Frage gibt immerhin einen Überblick über die Rechte und Pflichten, die mit der Jagdausübung verbunden sind. Es wurde darauf verzichtet, die fehlenden Angaben durch eine aufwändige Befragung bei den Jagdgesellschaften zu erheben. 2163 Postulat Lukas Bütler, SVP, Beinwil (Freiamt), vom 23. März 2004 betreffend Verlegung des ÖLNKontrolljahres auf das Kalenderjahr; Überweisung an den Regierungsrat Zu Frage 6: siehe Antwort auf Frage 5. Antrag des Regierungsrats vom 22. September 2004: Zu Frage 7: Der Regierungsrat sieht gegenwärtig keine grundsätzlichen Alternativen zum bewährten Jagdsystem im Kanton Aargau und hat sich deshalb auch nicht mit alternativen Kosten befasst. Über den volkswirtschaftlichen Nutzen der Jagd sind keine zuverlässigen Studien bekannt, die auch für die Verhältnisse des Kantons Aargau Anhaltspunkte liefern könnten. Für den Regierungsrat ist klar und er anerkennt, dass die Jägerinnen und Jäger im Rahmen ihrer jagdlichen Pflichten und Rechte sehr viele Freizeitstunden einsetzen und beträchtliche Kosten übernehmen. Für den Kanton würden sehr hohe Kosten für das Wildtiermanagement entstehen, wenn er nicht mehr auf die Mitwirkung engagierter und verantwortungsbewusster Jägerinnen und Jäger zählen könnte. 1. Anliegen des Postulats: Das Postulat bezieht sich auf den Vollzug der Direktzahlungen des Bundes an die Landwirtschaft, der den Kantonen übertragen ist. Als Voraussetzung für den Erhalt von Direktzahlungen haben die landwirtschaftlichen Betriebe neben anderem auch den "ökologischen Leistungsnachweis" (ÖLN) zu erbringen. Dieser setzt die Erfüllung einer ganzen Reihe von Anforderungen in den Bereichen Tierschutz, Düngung, ökologischer Ausgleich, Fruchtfolge, Bodenschutz, Pflanzenschutz voraus. Alle diese Anforderungen müssen von den Bewirtschafterinnen und Bewirtschaftern der Betriebe eingehalten und mit regelmässigen Aufzeichnungen belegt werden. Mittels periodischer Betriebskontrollen wird die Einhaltung der Vorgaben überprüft. Dafür zuständig sind im Aargau die Abteilung Landwirtschaft des Finanzdepartements, die Gemeindeackerbaustellen sowie beauftragte private Kontrollorganisationen. Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen Fr. 1'812.--. Dr. Rainer Klöti, FDP, Auenstein: Ich danke dem Regierungsrat für die prompte und schnelle Beantwortung meines ausführlichen Fragenkatalogs. Im Hinblick auf die im Raume stehende Initiative zur Einschränkung der Jagd, hat er und das meine ich etwas ironisch - seine Hausaufgaben gut gemacht. In den letzten vier Jahren wurden eben Daten gesammelt durch eine Multiplikation der vorbereitenden 3554 (vgl. Art. 1817 hievor) Nicht alle Details der ÖLN-Anforderungen und des Vollzugsablaufs werden jedoch vom Bund vorgegeben. Um die unterschiedlichen Verhältnisse, insbesondere die natürlichen Gegebenheiten berücksichtigen zu können, lässt der Bund den Kantonen einen gewissen Spielraum. Dies betrifft auch die Festlegung der Kontrollperiode, welche Beginn und Abschluss des jeweiligen ÖLN-Aufzeichnungsjahrs festlegt. Art. 2164-2165 In Berücksichtigung des hohen Anteils an Ackerkulturen wird im Kanton Aargau bereits seit dem Jahr 1995 mit dem sogenannten Vegetationsjahr gearbeitet, welches von August bis Juli des Folgejahrs dauert. Dies wird auch von der überwiegenden Mehrheit der Kantone mit bedeutendem Ackerbau so gehandhabt. Mit dem Postulat wird der Regierungsrat ersucht, dies zu ändern und das Kontrolljahr neu auf das Kalenderjahr festzulegen. 2. Haltung des Regierungsrats 2.1 Zuständigkeit: Gemäss Kantonsverfassung § 91 kann der Regierungsrat die zum Vollzug des Bundesrechts notwendigen Bestimmungen erlassen, soweit das Bundesrecht den Inhalt des Ausführungsrechts festlegt. Dies geschieht im vorliegenden Fall im Rahmen der Direktzahlungsverordnung des Bundes. 19. Oktober 2004 ten. Der Rat überweist es damit stillschweigend an den Regierungsrat. 2164 Postulat Dr. Andreas Binder, CVP, Baden, vom 17. August 2004 betreffend Vorlage eines ausgeglichenen Voranschlags 2005; Überweisung an den Regierungsrat und gleichzeitig Abschreibung (vgl. Art. 2042 hievor) Antrag des Regierungsrats vom 22. September 2004: Der Regierungsrat nimmt das Postulat entgegen und beantragt mit folgender Begründung die gleichzeitige Abschreibung: Hinzu kommt gemäss § 35 des kantonalen Landwirtschaftsgesetzes, dass der Regierungsrat für einen koordinierten Vollzug der Massnahmen von Bund und Kanton sorgt. Das Postulat wird durch die entsprechende Vorlage des Budgets 2005 erfüllt und kann demzufolge abgeschrieben werden. 2.2 Prüfung des Anliegens des Postulats; Zielsetzungen: Der Regierungsrat ist bereit, das Anliegen des Postulats unvoreingenommen zu prüfen. Dazu will er neben den Vollzugsstellen auch die landwirtschaftliche Praxis sowie die anderen interessierten Kreise (betreffend ökologischer Ausgleich, Schutz der Ressourcen, Tierschutz) miteinbeziehen. Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen Fr. 809.--. Der ÖLN ist mehr als nur eine Auflage für die Landwirtschaftsbetriebe für den Bezug von Direktzahlungen. Einerseits stellen die mit dem ÖLN anvisierten Zielsetzungen für Bevölkerung und Politik eine wichtige Legitimation für die Unterstützungsmassnahmen der Agrarpolitik generell dar, andererseits bauen viele Qualitäts-Labels bei den Nahrungsmitteln auf dem ÖLN als Basis auf. Als Beispiel sei das neue Herkunftszeichen "Suisse Garantie" genannt, das verbreitet am Markt eingeführt wird. Dabei handelt es sich um eine geschützte Garantiemarke, deren Verwendung auf Stufe Produktion die Einhaltung des ÖLN und zusätzlicher spezifischer Auflagen voraussetzt. Das zeigt, dass in diesem komplexen Bereich von Seiten des Markts immer wieder Änderungen und Neuerungen verlangt und veranlasst werden. Solche Begehren konnten im bislang stabil gehaltenen aargauischen System gut aufgefangen werden. Auch in der Agrarpolitik des Bundes, wo gegenwärtig die Grundlagen für die Agrarpolitik 2008-2011 erarbeitet werden, sind weitreichende Änderungen zu erwarten. Es ist noch nicht absehbar, in welcher Weise sich diese Massnahmen auch auf den Vollzug der ÖLN-Kontrolle auswirken werden. Der Regierungsrat wird diese Mechanismen im Auge behalten und mögliche Auswirkungen auf den Vollzug prüfen. Der Regierungsrat will einen gesetzeskonformen, auf die Ziele des ÖLN ausgerichteten Vollzug, der praxisgerecht ausgestaltet und verwaltungsmässig effizient zu handhaben ist. In diesem Sinne ist er bereit, das Postulat zur Prüfung entgegenzunehmen. Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen Fr. 1'812.--. Vorsitzender: Der Regierungsrat hat sich in seiner Antwort bereit erklärt, das Postulat zu übernehmen. Es ist unbestrit- Vorsitzender: Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat, das Postulat entgegenzunehmen und gleichzeitig abzuschreiben. Weder der Überweisung noch der Abschreibung erwachsen Opposition. Das Postulat wird stillschweigend an den Regierungsrat überwiesen und gleichzeitig als erfüllt von der Kontrolle abgeschrieben. Das Geschäft ist damit erledigt. 2165 Interpellation Katharina Kerr Rüesch, SP, Aarau, vom 20. November 2001 betreffend Kündigungen im Zusammenhang mit dem neuen Lohnsystem; Beantwortung und Erledigung (vgl. Art. 295 hievor) Antwort des Regierungsrats vom 22. September 2004: Bei der Beantwortung der Interpellation sind grundsätzliche Aspekte zu beachten: Die Fluktuation ist in der Schweiz in den letzten Jahren stetig angestiegen. Während 1992/1993 erst 7.4% kündigten, stieg die Zahl im Jahr 2000 auf 10.2%. Ein bestimmtes Mass an Fluktuation ist notwendig, damit sich eine gewisse Erneuerung im Personalbestand ergibt. Die Fluktuation steigt in Zeiten des wirtschaftlichen Aufschwungs an. Im Jahr 2001 befand sich die Schweiz in einer solchen Situation. Die Fluktuation ist auch abhängig von Veränderungen in der Unternehmung selbst. In Phasen von betrieblichen Restrukturierungen oder Umbrüchen, wie z.B. bei der Einführung eines neuen Lohnsystems, steigt die Anzahl der Austritte an. Wichtige Gründe für den freiwilligen Stellenwechsel sind neben der allgemeinen Arbeitsunzufriedenheit vor allem der Lohn und die Belastung am Arbeitsplatz, respektive die Überstunden. Zu den Fragen 1, 2 und 3: Beim Vergleich von Fluktuationsraten ist zu beachten, dass die Messung bei verschiedenen Arbeitgebern unterschiedlich erfolgt. Es gibt keine verbindliche Definition der Fluktuationsrate. So ist bei Vergleichen 3555 19. Oktober 2004 darauf zu achten, ob etwa befristete Anstellungsverhältnisse, Austritte wegen Schwangerschaft, Pensionierungen, oder auch Austritte auf Grund von Kündigungen durch den Arbeitgeber (Stellenabbau) als Teil der Fluktuation gelten oder nicht. Die Angabe der Fluktuationsrate für die in der Interpellation genannten Zeiträume ist nicht möglich. Die Austrittsgründe können nicht mehr unterschieden werden. Unbestritten ist, dass die Anzahl Austritte in den letzten Jahren angestiegen ist und heute bei über 12% liegt. Allerdings lässt sich bei den Austritten im Zeitraum Januar 2001 bis Herbst 2001 nur ein geringer Anstieg feststellen, d.h. die Einführung des neuen Lohnsystems hat nicht zu einer Austrittswelle geführt. Innerhalb des Kantons kam es in dieser Zeitperiode in keiner Organisationseinheit zu besonders vielen Austritten. Ein Vergleich mit den selbständigen Staatsanstalten zeigt, dass diese über tiefere Fluktuationsraten verfügen. Sie bewegen sich in der Grössenordnung von 7-11%. Zu den Fragen 4 und 5: Die Gründe für die Austritte können nachträglich nicht mehr eruiert werden. Gründe für die Fluktuation können sein: - Ausnutzen der verbesserten, teilweise guten wirtschaftlichen Situation für einen Stellenwechsel und Personalmangel bei gewissen Funktionen (Periode 2000/2001). - Verunsicherung und/oder Unzufriedenheit über die Arbeitssituation beim Kanton. In den Jahren 1999 und 2000 fanden wiederholte Diskussionen statt betreffend Einsparungen im Personalbereich (Stichworte waren etwa Lohnkürzungen, Beitragsparität, Stellenkürzungen). Es wurden Einsparungen bei Personal- und in Sachkonti beschlossen. - Die Einführung des neuen Lohnsystems führte an verschiedenen Orten zu einer Verunsicherung. In Austrittsgesprächen in den Departementen werden als Gründe für Austritte immer wieder genannt: Berufliche Veränderung, Erfahrung sammeln in anderer Tätigkeit, neue Herausforderung, Wegzug, Belastung, Lohnunzufriedenheit, Unterforderung, Motivation. Oft sind es gleichzeitig verschiedene Gründe, welche schliesslich zum Austritt führen. Zu Frage 6: Mit der Einführung des neuen Personalinformationssystems (PULS) ist es möglich, Austrittsarten und -gründe zu erfassen. Die Angabe der Austrittsgründe durch die Departemente kann eine wichtige Grundlage sein, um gezielt Massnahmen im Bereich der Führung zu ergreifen. Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen Fr. 986.--. Art. 2165 einfach war, die im November 2001 hochaktuellen Fragen drei Jahre zu spät irgendwie vernünftig zu beantworten. Dies ist denn auch nicht gelungen! Die Frage dabei ist, ob das die Absicht war! Im Herbst 2001 verliessen etliche Mitarbeitende des Kantons ihre Stelle auch darum, weil im kleinen Aufschwung von damals Stellenwechsel einfacher waren. Aber auch, weil sich bereits abzeichnete, dass der Arbeitgeber Kanton Aargau seinem Personal immer und immer mehr an Lasten zumutete und zumuten würde. Dies haben die Verbände in verschiedenen Gesprächen mit ihren Mitgliedern festgestellt. Allein das Trauerspiel mit der seither beobachteten Umsetzung des sogenannten Leistungslohns bestätigt diese Auffassungen. Heute scheint es ja so zu sein, dass nur ein abwesender oder inexistenter Arbeitnehmer für den Kanton ein guter Arbeitnehmer ist. So sieht es jedenfalls eine Regierung, die keine Hemmungen hat, für einen erzwungenen Budgetausgleich Stellen zu streichen. Dass es im Rest der Schweiz an manchen Orten im öffentlichen Dienst nicht besser aussieht, verschärft die Situation nur: Wo sollen die Leute im Nachtwächterstaat noch Arbeitsplätze finden? Die Regierung drückt sich leider um die harten Facts und nennt keine Zahlen. Sie hat auch nicht überall recherchiert, im Versicherungsamt jedenfalls nicht. Die Mitglieder des Grossen Rates wissen aber aus den Erhebungen der Geschäftsprüfungskommission und aus Staatsrechnungen, dass die Fluktuationsraten nicht ganz so unbekannt waren, wie dies nun behauptet wird. Dass in der Koordination der Austrittsgesprächspraxis unter den Departementen ein Malaise besteht, haben die GPK-Mitglieder und mit ihnen die Grossratsmitglieder auch schon festgestellt und auch bemängelt. Die Verantwortung dafür tragen die Regierungsmitglieder und nicht die Personalverantwortlichen der Departemente oder der Abteilung Personal und Organisation! Auch Frage 6 ist mit dem Hinweis auf PULS kaum beantwortet. Über eine entsprechende Personalpolitik wird denn auch gar nichts ausgesagt - der Kanton könnte aber, schon aus Gründen der Standortpflege, wieder auf motivierte und nicht verunsicherte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen angewiesen sein. Mit der Interpellation wollte ich einen Hinweis darauf geben, dass es neben Feuerwehrübungen auch Planung geben könnte. Man hat den Hinweis nicht entgegennehmen wollen. Die Interpellations-Beantwortung kann nicht zufriedenstellen. Wir müssen andere Mittel suchen! Vorsitzender: Die Interpellantin ist von der Antwort nicht befriedigt. Das Geschäft ist damit erledigt. Wir haben die Traktandenliste abgetragen. Ich wünsche Ihnen einen schönen Abend! Die Sitzung ist geschlossen. Katharina Kerr Rüesch, SP, Aarau: Vorerst möchte ich der Regierung dafür danken, dass sie diese Interpellation nicht (Schluss der Sitzung: 17.00 Uhr.) vergessen hat. Ich kann mir vorstellen, dass es gar nicht so ______________________________________________ 3556