Grosser Rat Wortprotokoll 12. Sitzung 15. September 2009, 14.00

Werbung
Grosser Rat
Wortprotokoll
12. Sitzung
15. September 2009, 14.00 Uhr
Vorsitzender:
Herbert H. Scholl, Zofingen
Protokollführung:
Rahel Ommerli-Peyer, Ratssekretär Stellvertreterin
Präsenz:
Anwesend 134 Mitglieder
(Art. 0221–0244)
Abwesend mit Entschuldigung 6 Mitglieder
Entschuldigt abwesend: Benjamin Brander, Muri; Jonas Fricker,
Baden; Clemens Hochreuter, Aarau; Christian Sprenger,
Hendschiken; Herbert Strebel, Muri; Gusti Ungricht, Bergdietikon
Behandelte Traktanden
0221 Inpflichtnahmen; Richterwahlen, I. Staatsanwalt, neues Mitglied Bankrat Aargauische
Kantonalbank, Mitglied Erziehungsrat
0222 Motion der Fraktionen der SP (Sprecherin), der EVP und der Grünen vom 15.
September 2009 betreffend Erhalt und Rekrutierung einer genügend grossen Anzahl von
gut qualifizierten Lehrpersonen für die Schule Aargau; Einreichung und schriftliche
Begründung
0223 Motion der Fraktionen der SP (Sprecherin), der CVP-BDP, der EVP und der Grünen
betreffend bedarfsgerechte Steuerung der Ressourcen für die Schule Aargau;
Einreichung und schriftliche Begründung
0224 Motion Vreni Friker-Kaspar, SVP, Oberentfelden (Sprecherin), und Samuel Schmid,
EDU, Biberstein, betreffend Förderung der psychischen Gesundheit im Aargau;
Einreichung und schriftliche Begründung
0225 Motion Hansjörg Knecht, SVP, Leibstadt (Sprecher), Thierry Burkart, FDP, Baden, und
Peter Voser, CVP, Killwangen, betreffend Zurückstufung der Tätigkeiten der
Schweizerischen Steuerkonferenz auf die informelle Ebene; Einreichung und schriftliche
Begründung
0226 Postulat der SP-Fraktion betreffend Stärkung der Schulleitungen durch Verbesserung
von Aus- und Weiterbildung; Einreichung und schriftliche Begründung
0227 Postulat Vreni Friker-Kaspar, SVP, Oberentfelden, und Samuel Schmid, EDU, Biberstein
(Sprecher), betreffend Versorgung durch niedergelassene Psychiater im Kanton Aargau;
Einreichung und schriftliche Begründung
0228 Postulat Kathrin Nadler, SP, Lenzburg (Sprecherin), Esther Gebhard, EVP, MörikenWildegg, Renate Gautschy, FDP, Gontenschwil, und Kathrin Fricker, Grüne, Baden,
betreffend Reduktion der Klassengrösse bei den Berufsfachschulen; Einreichung und
schriftliche Begründung
0229 Interpellation der SVP-Fraktion betreffend Kostenentwicklung der Sanierungsarbeiten
der SMDK Kölliken; Einreichung und schriftliche Begründung
0230 Interpellation der SP-Fraktion betreffend Frühförderung von Kindern und Unterstützung
der Erziehungsberechtigten; Einreichung und schriftliche Begründung
0231 Interpellation der SP-Fraktion betreffend Integrative Schulung im Kanton Aargau;
Einreichung und schriftliche Begründung
Seite
418
418
419
419
420
421
422
422
423
423
424
416
15. September 2009
0232 Interpellation Sämi Richner, EVP, Auenstein, vom 15. September 2009 betreffend
Umfahrung Mellingen Abschnitt 2 (Knoten Birrfeldstrasse bis Knoten Lenzburgerstrasse);
Einreichung und schriftliche Begründung
424
0233 Motion Jörg Hunn, SVP, Riniken, Richard Plüss, SVP, Lupfig, Dr. Jürg StüssiLauterburg, SVP, Windisch (Sprecher), vom 9. Juni 2009 betreffend kostenneutrale
Erhöhung des Kinderabzugs im Steuergesetz bei gleichzeitiger Abschaffung des Abzugs
für die Betreuung der Kinder ausserhalb des Haushalts; Fortsetzung der Beratung;
Ablehnung
425
0234 Motion der Fraktionen der FDP und CVP-BDP vom 23. Juni 2009 betreffend
ausgeglichenes Budget 2010 und Stärkung des Standorts Aargau; Überweisung an den
Regierungsrat und gleichzeitige Abschreibung
428
0235 Interpellation der Fraktion der Grünen vom 9. Juni 2009 betreffend Wahlverfahren in den
Bankrat der Aargauischen Kantonalbank; Beantwortung und Erledigung
428
0236 Postulat Dr. Dragan Najman, SD, Baden, vom 9. Juni 2009 betreffend Verstärkung der
Position des Kantons Aargau innerhalb der Schweiz; Ablehnung
430
0237 Gemeinde Brunegg; Bauzonen- und Kulturlandplan,
Genehmigung; Publikation; Auftrag an Staatskanzlei
"Steirüti";
432
0238 Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB); Beitritt
des Kantons Aargau; Zustimmung mit Vorbehalt; Ermächtigung an Regierungsrat;
fakultatives Referendum; Auftrag an Staatskanzlei
433
0239 Auftrag Richard Plüss, SVP, Lupfig, vom 3. März 2009 betreffend Übernahme der
Führungsrolle zur Realisierung eines Blockheizkraftwerks auf der Basis von Holz im
Zusammenhang mit der Spitalsanierung des Kantonsspitals Baden; Überweisung an den
Regierungsrat
439
0240 Interpellation Martin Christen, SP, Turgi, vom 31. März 2009 betreffend
Gefahrenpotenzial der Kernkraftwerke Beznau I und II, Leibstadt und Gösgen;
Beantwortung und Erledigung
441
0241 Interpellation Elisabeth Burgener, SP, Gipf-Oberfrick (Sprecherin), Regula BachmannSteiner, CVP, Magden, Gertrud Häseli-Stadler, Grüne, Wittnau, Christopf Riner, SVP,
Zeihen, vom 5. Mai 2009 betreffend Haltung und weiteres Vorgehen des Regierungsrats
im Zusammenhang mit einem möglichen Tiefenlager im Kanton Aargau am Beispiel des
Bözberges; Beantwortung und Erledigung
443
0242 Interpellation Jürg Caflisch, SP, Baden, vom 3. März 2009 betreffend Qualität der
Agglomerationsprogramme "Aargau-Ost" und "AareLand"; Beantwortung und Erledigung
445
0243 Interpellation Peter Jean-Richard, SP, Aarau, vom 17. März 2009 betreffend Rolle der
Jäger bei der Wiederansiedlung des Luchses und der möglichen Entschärfung des
Wildschweinproblems durch den Luchs; Beantwortung und Erledigung
447
0244 Interpellation Theres Lepori, CVP, Berikon, vom 30. Juni 2009 betreffend
Prüfungsexperten bei Lehrabschlussprüfungen (LAP); Beantwortung; Erledigung
449
417
Teiländerung
Art. 0221–0222
15. September 2009
Vorsitzender: Ich begrüsse Sie zur 12. Sitzung der laufenden Legislaturperiode.
0221 Inpflichtnahmen; Richterwahlen, I. Staatsanwalt, neues Mitglied Bankrat Aargauische
Kantonalbank, Mitglied Erziehungsrat
Vorsitzender: Ich bitte alle Anwesenden im Saal, sich für die Inpflichtnahme zu erheben.
Es werden die an der Morgensitzung Gewählten in Pflicht genommen:
Fabian Hess, Boniswil, Sandra Massari, Rombach, Roger Seiler, Hermetschwil-Staffeln, Patricia
Waller, Aarau, als Ersatzrichter/-innen des Obergerichts; Gabriele Gersbach, Baden-Rütihof, als
nebenamtliche Richterin des Verwaltungsgerichts; Reto P. Miloni, Hausen, Christian Bolleter,
Wettingen, Olaf Kiener, Niederrohrdorf, Kenad Melunović, Suhr, als Ersatzrichter des
Verwaltungsgerichts; Meinrad Vetter, Brugg, Stefan Meichssner, Rombach, als Stellvertreter des
Präsidenten und Vizepräsidenten des Handelsgerichts; Dominik Gruntz, Wettingen, Thomas Friedli,
Würenlingen, als Handelsrichter; Peter Hohn, Baden, Alfred Baumgartner, Schinznach Bad, als
nebenamtliche Mitglieder der Schätzungskommission nach Baugesetz; Marcello Biondo, Zofingen, als
nebenamtliches Ersatzmitglied des Steuerrekursgerichts; Andreas Clavadetscher, Lenzburg, als
nebenamtliches Mitglied des Rekursgerichts im Ausländerrecht; Maja Gehrig, Brugg, als
Ersatzrichterin des Rekursgerichts im Ausländerrecht; Peter Heuberger, Aarau, als I. Staatsanwalt;
Hans-Peter Kunz, Oftringen, als Mitglied des Bankrats der Aargauischen Kantonalbank; Simona
Brizzi, Ennetbaden, als Mitglied des Erziehungsrats
0222 Motion der Fraktionen der SP (Sprecherin), der EVP und der Grünen betreffend Erhalt
und Rekrutierung einer genügend grossen Anzahl von gut qualifizierten Lehrpersonen für die
Schule Aargau; Einreichung und schriftliche Begründung
Von den Fraktionen der SP (Sprecherin), der EVP und der Grünen wird folgende Motion eingereicht:
Text:
Der Regierungsrat wird gebeten, anlässlich der Revision des Lohndekrets für Lehrpersonen
Massnahmen vorzusehen, die der Schule Aargau mittel- und langfristig eine genügend grosse Anzahl
von gut qualifizierten Lehrpersonen sichern. Insbesondere sind dabei folgende Massnahmen
umzusetzen:
- Der Berufsauftrag der Lehrpersonen ist neu zu definieren. Er soll so beschrieben werden, dass die
einzelnen Teilaufträge klar sind. Jeder Teilauftrag soll mit einem realistischen Zeitbudget versehen
werden. Die Aufträge müssen innerhalb der Normarbeitszeit in guter Qualität erfüllbar sein.
- Die Verlässlichkeit der Arbeitsbedingungen muss erhöht werden. Die jährlichen Schwankungen
des Anstellungsgrads müssen beseitigt werden. Die Löhne sind regelmässig der Teuerung
anzupassen, wie dies in den übrigen Kantonen der Nordwestschweiz die Regel ist.
- Die Lohnentwicklung, insbesondere die Entwicklung der Positionslöhne, muss kontinuierlich unter
Berücksichtigung des Marktumfeldes erfolgen. Unter Markt sind die gesamte Deutschschweiz und
im Besonderen die vier Trägerkantone der Pädagogischen Hochschule der Nordwestschweiz zu
verstehen. Auch ein Vergleich mit den Löhnen der übrigen (Fach)-Hochschulberufe ist
einzubeziehen.
- Der Altersrücktritt muss flexibilisiert werden, um der hohen psychischen Belastung der
Lehrpersonen Rechnung zu tragen. An den Kosten beteiligen sich die Arbeitnehmenden und der
Arbeitgeber.
Begründung:
Die Personalsituation für die Lehrpersonen ist in der Schweiz und besonders im Kanton Aargau
besorgniserregend. Der Mangel an qualifizierten Lehrpersonen ist bereits Realität. Einzelne Fakten
mögen dies belegen:
- Schweizweit zeichnet sich ein Mangel an Lehrpersonen ab. In den nächsten 15 Jahren werden
überdurchschnittlich viele Lehrpersonen pensioniert. Die Anzahl der Studierenden an den
Pädagogischen Hochschulen stagniert und reicht bei Weitem nicht aus, um die Abgänge zu
ersetzen. Rekrutierungen aus Deutschland und Österreich dürften nicht mehr im bisherigen
418
15. September 2009
Art. 0223–0224
Ausmass möglich sein, da sich auch dort ein Lehrpersonenmangel abzeichnet.
- Junge Männer wenden sich fast ganz vom Lehrberuf ab.
- Das Interesse am Lehrberuf ist im Kanton Aargau besonders tief. Proportional gibt es bei uns nur
halb so viele PH-Studierende wie z.B. im Kanton Bern.
- Eine im Auftrag von LCH erstellte Studie zur Berufszufriedenheit 2006 zeigt für den Kanton Aargau
im Vergleich zum schweizerischen Durchschnitt eine signifikant höhere Unzufriedenheit,
insbesondere im Bereich Verlässlichkeit der Arbeitsbedingungen.
- Die Anfangslöhne für die aargauischen Lehrpersonen (Positionslöhne) sind im Vergleich zur
übrigen Schweiz seit 2005 markant gesunken.
- Eine Studie, durchgeführt von Trachsel und iafob im Auftrage des BKS 2008 zeigt auf:
- 20 % der Lehrpersonen zeigen Burn-out-Symptome.
- Die durchschnittlich geleistete Überzeit beträgt 25 %.
Die Situation lässt sich so zusammenfassen: Die Schweiz steuert auf einen empfindlichen
Lehrpersonenmangel zu. Der Kanton Aargau steht offensichtlich im Wettbewerb um genügend
qualifizierte Lehrpersonen schlecht gerüstet da. Genügend qualifizierte Lehrpersonen sind die
wichtigste Voraussetzung für eine gute Bildung.
Es ist daher unerlässlich, dass der Kanton Aargau nun entschlossen und rasch Massnahmen zur
Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt für Lehrpersonen ergreift. Ein
zögerliches Verhalten riskiert die Qualität der aargauischen Schule. Bereits heute sind viele
Schulbehörden genötigt, Lehrerstellen mit Bewerbern zu besetzen, die sie als qualitativ ungenügend
beurteilen. Der Kanton Aargau kann es sich nicht leisten, dieser Tendenz tatenlos zuzusehen.
0223 Motion der Fraktionen der SP (Sprecherin), der CVP-BDP, der EVP und der Grünen
betreffend bedarfsgerechte Steuerung der Ressourcen für die Schule Aargau; Einreichung und
schriftliche Begründung
Von den Fraktionen der SP (Sprecherin), der CVP-BDP, der EVP und der Grünen wird folgende
Motion eingereicht:
Text:
Der Regierungsrat wird gebeten, das Schulgesetz zu überarbeiten, um die Ressourcen für die
einzelnen Schulen und Abteilungen bedarfsgerecht zuteilen zu können. Die Ressourcen für die
einzelnen Schulen sollen stärker als heute gemäss ihren Schülerzahlen definiert werden. Belastete
Schulen und Abteilungen erhalten zusätzliche Ressourcen, insbesondere um schwierige Klassen zum
Beispiel im Teamteaching führen zu können. Die zusätzlich gesprochenen Ressourcen dürfen nicht zu
Lasten der übrigen Abteilungen und Gemeinden gehen. Die heute anzutreffenden Abteilungsmaxima
von bis zu 31 Schüler/Schülerinnen in einer Primarabteilung sollen verunmöglicht werden.
Begründung:
Bei der Abstimmung über das Bildungskleeblatt wurde auch die Ressourcensteuerung mit Sozialindex
abgelehnt. Allerdings wurde in der Debatte um das Bildungskleeblatt der Grundsatz der
Ressourcensteuerung nach Bedarf ebenso wenig in Frage gestellt wie die Notwendigkeit von
zusätzlichen Ressourcen für schwierige Klassen, insbesondere in der Realschule. Von den Gegnern
des Bildungskleeblatts wurde stets betont, dass sie die Bereitstellung zusätzlicher Mittel für die
Realschule unterstützen. Die Kritik an der Vorlage zur Ressourcensteuerung mit Sozialindex richtete
sich zum einen gegen das Maximum von 140 %, zum andern gegen die als zu zahlreich und
kompliziert empfundenen Indikatoren zur Bemessung des Sozialindexes. Dieser Kritik ist Rechnung
zu tragen.
Eine strukturelle Verbesserung der Situation der Realschule ist nach dem Nein zum Bildungskleeblatt
kurzfristig nicht realisierbar. Umso wichtiger ist es deshalb, den Problemen der Realschule und
anderen belasteten Abteilungen und Schulen mit einer besseren Personal- und Ressourcensituation
zu begegnen.
0224 Motion Vreni Friker-Kaspar, SVP, Oberentfelden (Sprecherin), und Samuel Schmid,
EDU, Biberstein, betreffend Förderung der psychischen Gesundheit im Aargau; Einreichung
419
Art. 0225
15. September 2009
und schriftliche Begründung
Von Vreni Friker-Kaspar, SVP, Oberentfelden (Sprecherin), Samuel Schmid, EDU, Biberstein, und
55 mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird folgende Motion eingereicht:
Text:
Der Regierungsrat wird eingeladen, ein umfassendes Konzept zur Förderung der psychischen
Gesundheit im Aargau zu erarbeiten und dem Grossen Rat vorzulegen. Dazu gehört insbesondere
auch der Bereich Prävention.
Begründung:
Die Stiftung "Gesundheitsförderung Schweiz" hat bereits im Jahr 2005 die wissenschaftlichen
Grundlagen für eine nationale Strategie zur Stressprävention und Förderung psychischer Gesundheit
in der Schweiz erarbeitet. Im Bericht wird Folgendes festgehalten: "Die grosse Mehrheit der
Bevölkerung in der Schweiz schätzt zwar ihr psychisches Wohlbefinden als hoch ein, psychische
Störungen sowie Suizid treten jedoch im internationalen Vergleich deutlich über dem Durchschnitt auf.
Rund die Hälfte leidet während ihres Lebens mindestens einmal an einer psychischen Störung, vor
allem an affektiven und Angst-Störungen. Bestimmte Bevölkerungsgruppen, insbesondere 15- bis 24jährige Menschen, 45- bis 54-jährige Frauen sowie Männer über 50, leiden mit steigender Tendenz an
mangelnder psychischer Ausgeglichenheit und tiefer Kontrolle über das eigene Leben oder
konsumieren regelmässig Schlaf- und Beruhigungsmittel. Der psychische Gesundheitszustand der
Bevölkerung hat sich im Erwerbsalter deutlich verschlechtert. Seit 1986 hat sich die Anzahl InvalidenRentner/-innen verdoppelt und die infolge psychischer Beeinträchtigung ausgesprochenen Renten
haben sich fast vervierfacht."
Der Referenzrahmen der Nationalen Gesundheitspolitik von Bund und Kantonen empfiehlt unter
anderem die Förderung der psychischen Gesundheit in Familie, Schule und Arbeit und definiert zur
Verbesserung der psychischen Gesundheit folgende Ziele:
"Bis zum Jahr 2020 sollte sich die psychische Gesundheit der Bevölkerung verbessern, und für
Personen mit psychischen Problemen sollten bessere umfassende Dienste verfügbar und zugänglich
sein. In diesem Zusammenhang sollten insbesondere folgende Teilziele erreicht werden:
1. Die Prävalenz und die gesundheitsschädigenden Auswirkungen von psychischen Problemen
sollten sich erheblich verringern, und die Bevölkerung sollte besser befähigt werden, stressreiche
Lebensereignisse zu bewältigen.
2. Die Suizidraten sollten um mindestens einen Drittel zurückgehen, wobei die signifikantesten
Verringerungen in den Ländern und Bevölkerungsgruppen mit derzeit hohen Suizidraten erreicht
werden sollten (Schweizerische Gesellschaft für Prävention und Gesundheitswesen 2002)."
Die psychiatrische Versorgung der Aargauer Bevölkerung gehört zum Kernauftrag der Psychiatrischen
Dienste Aargau (PDAG) und wird mit den drei Säulen Psychiatrische Klinik Königsfelden (PKF),
Externer psychiatrischer Dienst (EPD) und Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst (KJPD)
sichergestellt.
Zur Förderung der psychischen Gesundheit Aargau ist "Prävention" als vierte Säule unabdingbar.
Dem Themenbereich "Übergewicht und Bewegungsmangel" hat der Kanton mit dem
Schwerpunkteprogramm "Gesundes Körpergewicht" (SPP GKG) Rechnung getragen:
Auch im Bereich "Psychische Gesundheit" herrscht dringender Handlungsbedarf. Zu einem
ganzheitlichen Konzept "Psychische Gesundheit Aargau" gehört nebst der psychiatrischen
Versorgung zwingend auch die vierte Säule "Prävention". Eine Renovation der drei vorhandenen
Säulen PKF, EPD und KJPD ist nur sinnvoll und zukunftsorientiert auf der Grundlage des Vier-SäulenModells.
0225 Motion Hansjörg Knecht, SVP, Leibstadt (Sprecher), Thierry Burkart, FDP, Baden, und
Peter Voser, CVP, Killwangen, betreffend Zurückstufung der Tätigkeiten der Schweizerischen
Steuerkonferenz auf die informelle Ebene; Einreichung und schriftliche Begründung
Von Hansjörg Knecht, SVP, Leibstadt (Sprecher), Thierry Burkart, FDP, Baden, Peter Voser, CVP,
420
15. September 2009
Art. 0226
Killwangen, und 63 mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird folgende Motion eingereicht:
Text:
Der Regierungsrat wird beauftragt, Massnahmen in die Wege zu leiten, um die Schweizerische
Steuerkonferenz (SSK) wieder auf die informelle Ebene zurückzuführen, wie dies bei deren Gründung
anno 1919 auch beabsichtigt war.
Der Regierungsrat wirkt bei der Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren
(FDK) darauf hin, dass diese von der SSK fordert, ihr Wegleitungen und Kreisschreiben sowie
wichtige
Neuerungen
rechtzeitig
zu
unterbreiten.
Überdies
hat
ein
ordentliches
Vernehmlassungsverfahren unter Einbezug der kantonalen Parteien und der kantonalen
Wirtschaftsverbände stattzufinden. Die genannten SSK-Publikationen sind vor Inkrafttreten durch die
FDK zu genehmigen.
Der Regierungsrat unterbreitet dem Grossen Rat alle jene Entscheide der SSK, die über einen
Verordnungs- oder Gesetzescharakter verfügen, das heisst Entscheide, welche geeignet sind, die
Praxis der Steuerverwaltung relevant zu ändern. Bei Entscheidungen der SSK, die nicht solchen
Charakter aufweisen, äussert sich der Regierungsrat – oder zumindest der kantonale Finanzdirektor –
zur Umsetzung der Wegleitungen und Kreisschreiben der SSK.
Begründung:
Sinn und Zweck der SSK war ursprünglich, den Informationsaustausch und die reibungslose
Abwicklung des Kontakts unter den kantonalen Steuerverwaltungen sicherzustellen. Die Konferenz
hat damit informellen Charakter. Sie verfügt über keine verfassungsmässige Grundlage und schon gar
nicht über gesetzgeberische Kompetenzen.
In jüngster Vergangenheit hat sich die SSK zunehmend in heikle politische Bereiche eingemischt und
ganz direkt versucht zu legiferieren. Dass die SSK mit ihren Weisungen steuerrechtlich weitreichende
Beschlüsse verursacht, obwohl sie keinen Auftrag und keine Legitimation zur Gesetzgebung hat, ist
störend. Als problematisch erweisen sich u.a. die Kreisschreiben, die faktisch oft Verordnungs- bzw.
Gesetzescharakter entwickelt haben.
Konkrete Beispiele, die insbesondere auch vom Schweizerischen Gewerbeverband kritisiert wurden,
sind der Neue Lohnausweis und die Berechnung der Vermögenssteuer auf Wertpapieren. Bei diesen
Weichenstellungen wurde der Weg der Vernehmlassung (insbesondere bei betroffenen Verbänden)
umgangen. So wurden weitreichende Entscheide am Parlament vorbei getroffen und mussten von der
Politik faktisch übernommen werden.
Dies alles steht in diametralem Widerspruch zu den Grundregeln unserer direkten Demokratie. Eine
Oberaufsicht über die SSK soll mithelfen, diese Eigendynamik zu unterbinden.
0226 Postulat der SP-Fraktion betreffend Stärkung der Schulleitungen durch Verbesserung
von Aus- und Weiterbildung; Einreichung und schriftliche Begründung
Von der SP-Fraktion wird folgendes Postulat eingereicht:
Text:
Der Regierungsrat wird aufgefordert, dem Parlament Verbesserungsvorschläge in folgenden
Bereichen zu unterbreiten:
- Wirksamkeit bestehender Schulleitungsmodelle (vor allem strukturell betrachtet)
- die Rekrutierung und Eignungsabklärung von Schulleitungspersonen
- berufsbegleitende Schulleitungsausbildung für Lehrpersonen
- fachliche Begleitung der Berufseinführung von Schulleitungspersonen
- die Weiterbildung von Schulleitungspersonen nach abgeschlossener Ausbildung
Begründung:
Die Schulleitungen sind nun an allen aargauischen Schulen eingeführt. Der Stand der Umsetzung an
den einzelnen Schulen ist jedoch noch sehr unterschiedlich. Weiter unterscheiden sich die
Schulleitungsmodelle sowohl in Bezug auf ihre Ausgestaltung als auch in Bezug auf ihre Wirksamkeit
sehr stark. Durch die unterschiedlichen Modelle finden die Lehrpersonen an verschiedenen Schulen
421
Art. 0227–0228
15. September 2009
auch sehr unterschiedliche Arbeitssituationen vor. Es ist wichtig, dass der Kanton in Bezug auf die
Wirksamkeit und Tauglichkeit der Führungsorganisation Rahmenbedingungen setzt und deren
Einhaltung überprüft. Die externe Schulevaluation überprüft die Qualität der Schule vor Ort und wird
nicht in Frage gestellt. Wir erwarten eine Strukturüberprüfung der verschiedenen Modelle.
Die Rekrutierung angehender Schulleitungspersonen erfolgt zu wenig systematisch. Durch den
Umstand, dass interessierte Personen bereits Führungsverantwortung innehaben müssen, um zur
Ausbildung zugelassen zu werden, können Lehrpersonen, die diese Möglichkeiten an ihrer Schule
nicht haben, ihr mögliches Führungspotenzial nicht nutzen und werden wenn überhaupt nur mit
grossen Hürden zur Ausbildung zugelassen. Hier sind einerseits weniger restriktive Aufnahmekriterien
gefragt und andererseits alternative Ausbildungsmodelle zu prüfen.
Die Arbeitsbedingungen der Lehrpersonen hängen stark von der Kompetenz der Schulleitung ab. Die
Führungs- und Sachkompetenzen sind heute zu unterschiedlich. Die Fachhochschule sollte daher
spezifische und differenzierte Möglichkeiten anbieten, um bestehenden Defiziten entgegenwirken zu
können.
Schulleitungen müssen einerseits verpflichtet werden, sich berufsbegleitend weiterzubilden,
andererseits müssen ihnen die zeitlichen Ressourcen für die Weiterbildung zur Verfügung gestellt
werden.
0227 Postulat Vreni Friker-Kaspar, SVP, Oberentfelden, und Samuel Schmid, EDU, Biberstein
(Sprecher), betreffend Versorgung durch niedergelassene Psychiater im Kanton Aargau;
Einreichung und schriftliche Begründung
Von Vreni Friker-Kaspar, SVP, Oberentfelden, Samuel Schmid, EDU, Biberstein (Sprecher), und
62 mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird folgendes Postulat eingereicht:
Text:
Der Regierungsrat wird gebeten, einen Bericht über die Aargauer Ärztedichte im Fachbereich
Psychiatrie im Vergleich zu Kantonen mit ähnlichen Strukturen zu erstellen und, falls notwendig,
geeignete Massnahmen vorzuschlagen, welche zur Verbesserung der ambulanten Versorgung durch
niedergelassene Psychiater und damit zur Entlastung der Psychiatrischen Dienste Aargau beitragen.
Begründung:
Gemäss Aussagen der Psychiatrischen Dienste Aargau (PDAG) verfügt die Aargauer Psychiatrie im
Vergleich zu den Kantonen Solothurn, Thurgau, Graubünden und Baselland über die geringste
Ärztedichte, insbesondere im Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie. Dies erzeugt zusätzlichen
Druck auf die Versorgungsstrukturen der PDAG.
Offenkundig gibt es zu wenig niedergelassene Psychiater, welche zu einer optimalen Abdeckung der
ambulanten psychiatrischen Versorgung beitragen können. Da es sich nach Einschätzung der
Fachleute bei der Psychiatrie um einen "Wachstumsmarkt" handelt, ist mit einem tendenziell
steigenden Bedarf an niedergelassenen Psychiatern zu rechnen.
0228 Postulat Kathrin Nadler, SP, Lenzburg (Sprecherin), Esther Gebhard, EVP, MörikenWildegg, Renate Gautschy, FDP, Gontenschwil, und Kathrin Fricker, Grüne, Baden, betreffend
Reduktion der Klassengrösse bei den Berufsfachschulen; Einreichung und schriftliche
Begründung
Von Kathrin Nadler, SP, Lenzburg (Sprecherin), Esther Gebhard, EVP, Möriken-Wildegg, Renate
Gautschy, FDP, Gontenschwil, Kathrin Fricker, Grüne, Baden, und 28 mitunterzeichnenden
Ratsmitgliedern wird folgendes Postulat eingereicht:
Text:
Die Sparmassnahme von 2001, die die Erhöhung der Klassengrössen an Berufsfachschulen von 24
auf 26 Lernende verlangte, soll rückgängig gemacht werden.
Begründung:
422
15. September 2008
Art. 0229–0230
Die Berufsschulen haben damals mit einem gewissen Verständnis auf die Massnahme reagiert.
Seither haben sich jedoch einige Rahmenbedingungen verändert.
Die früheren Anlehren gibt es nicht mehr, daher hat die Heterogenität der Lerngruppen insbesondere
bei der Detailhandelsabteilung verstärkt zugenommen. Die Ansprüche an einen individualisierten
Unterricht sowie an vermehrte Einzelbetreuungen können bei der momentanen Klassengrösse kaum
mehr geleistet werden.
In der Berufsbildung werden zunehmend Zusatzangebote notwendig, die diese Entwicklung
bestätigen. (Cobe, FIB, Case Management...)
Die höheren Ansprüche an die Betreuung und Unterstützung der einzelnen Lernenden haben leider
einen vermehrten Abgang hoch qualifizierter Lehrpersonen zur Folge, insbesondere an den
kaufmännischen Berufsschulen. Die Rekrutierung von Lehrpersonen wird zunehmend schwieriger.
Damit ein qualitativ hochstehender und zeitgemässer Unterricht gewährleistet werden kann, muss die
Obergrenze der Klassengrösse unbedingt gesenkt werden.
0229 Interpellation der SVP-Fraktion betreffend Kostenentwicklung der Sanierungsarbeiten
der SMDK Kölliken; Einreichung und schriftliche Begründung
Von der SVP-Fraktion wird folgende Interpellation eingereicht:
Text und Begründung:
Die Rückbauarbeiten sind seit einiger Zeit im Gange. Nachdem diese von Rückschlägen betroffen
worden sind, interessiert:
1. Welches ist der aktuelle Stand der Kosten?
2. Welche Endkosten sind aus heutiger Sicht zu erwarten?
3. Bei allfälligen Mehrkosten – wie gedenkt der Regierungsrat diese zu kompensieren?
0230 Interpellation der SP-Fraktion betreffend Frühförderung von Kindern und Unterstützung
der Erziehungsberechtigten; Einreichung und schriftliche Begründung
Von der SP-Fraktion wird folgende Interpellation eingereicht:
Text und Begründung:
Beim Eintritt in den Kindergarten weisen die Kinder neben Entwicklungsunterschieden auch grosse
sprachliche wie soziale Differenzen aus. Die Wurzeln des Schulerfolges werden bereits im
Kleinkindalter gelegt, das heisst in den ersten drei bis vier Lebensjahren. Die Chancengerechtigkeit ist
bereits beim Eintritt in den Kindergarten resp. in die Schule längst nicht mehr gegeben. Das Aufholen
der Defizite ist aufwändig und wird schwieriger je älter die Kinder sind. Die Mütter- und Väterberatung,
die in der Regel während des ersten Jahres nach der Geburt die Eltern unterstützend und beratend
begleitet, erweist sich als sehr sinnvoll und hilfreich. Einige Gemeindeverbände haben das Angebot
ausgeweitet. Damit die Chancengerechtigkeit für alle Kinder beim Kindergarten- resp. Schuleintritt
möglichst vorhanden ist, drängen sich eine frühere Förderung der Kinder und eine begleitende
Unterstützung der Eltern auf. Dank einer Früherfassung von Defiziten und Schwierigkeiten kann
effizient und auch kostengünstig reagiert werden. Die Aufgabe der Erziehungsberechtigten ist eine
verantwortungs- und anspruchsvolle Aufgabe. Damit sie diese Aufgabe im Sinne einer gesunden
Entwicklung der Kinder wahrnehmen können, ist eine frühe Unterstützung und Begleitung ein
wirksames Mittel. Immer wieder wird gefordert, die Eltern bei Schulschwierigkeiten in Pflicht zu
nehmen. Werden sie zu einem frühen Zeitpunkt abgeholt, kann vielen Schwierigkeiten schon zu
Beginn entgegengewirkt werden.
Studien, Untersuchungen wie auch die Praxis belegen die Wirksamkeit der frühen Förderung und
Unterstützung. Werden Familien dank Angeboten gestärkt, können sie auch vermehrt die
Eigenverantwortung wahrnehmen.
Fragen:
1. Teilt der Regierungsrat die Ansicht, dass Frühförderung ein taugliches Mittel ist, der klaffenden
423
Art. 0231–0232
15. September 2009
Chancenungerechtigkeit beim Eintritt in den Kindergarten resp. in die Schule entgegenzuwirken?
2. Sieht der Regierungsrat in Bezug auf Förderung und Unterstützung Handlungsbedarf, um die
Sprach- und Sozialkompetenz, aber auch die Persönlichkeitsentwicklung bereits vor Kindergartenresp. Schuleintritt zu fördern?
3. Welche Probleme können aus Sicht des Regierungsrats mit Frühförderung angegangen werden?
4. Welche Maßnahmen gedenkt der Regierungsrat zu planen, um die Erziehungsberechtigten
möglichst früh einzubeziehen und zu unterstützen?
5. Welchen Zeithorizont für eine mögliche Umsetzung von Maßnahmen sieht der Regierungsrat vor?
0231 Interpellation der SP-Fraktion betreffend Integrative Schulung im Kanton Aargau;
Einreichung und schriftliche Begründung
Von der SP-Fraktion wird folgende Interpellation eingereicht:
Text und Begründung:
Die "Integrative Schulung" (IS) ist unabhängig vom Ausgang der Bildungsabstimmung vom 17. Mai 09
am Laufen und wird als nötige und positive Veränderung und Entwicklung unserer Volksschule und
Gesellschaft wahrgenommen und unterstützt. Unser Kanton hat sich verpflichtet, mit dem
Systemwechsel von Separation zu Integration ein breites und qualitativ gutes Angebot zu
gewährleisten. Nach erfolgter Einführung erkennen und erfahren die Schulen die Entlastung, die dank
IS erreicht werden kann. Der Gewinn für die Kinder und Jugendlichen ist unbestritten. Die Einführung
indes ist belastend und fordert heraus. Viele Schulen haben zum Teil unter erschwerten Bedingungen
IS eingeführt oder sind daran, IS umzusetzen.
Ein zentrales Problem ist auch die Umsetzung der "Unterstützenden Massnahmen im Einzelfall"
(UME), die Kinder und Jugendliche mit eigentlichen Behinderungen resp. Sonderschulbedürftigkeit
betreffen, die in der Regelschule verbleiben. Geregelt sind die UME durch das Betreuungsgesetz. Die
Unterstützungen sind wichtig und notwendig, der Aufwand, diese zu erhalten, erscheint oft in einem
Missverhältnis.
Es gibt viele Schnittstellen, die unklar sind. Auf dem Papier wäre die Abgrenzung zwar gezogen, die
Praxis ist aber mit grossen Schwierigkeiten konfrontiert.
Wir bitten den Regierungsrat, folgende Fragen zu beantworten:
1. Wie sieht die Übergangsphase zu IS und UME personell aus? Was unternimmt der Kanton gegen
den bestehenden Mangel an Fachpersonal? Wie wird das professionelle Angebot, das den
Bedürfnissen der verschiedenen Behinderungsformen gerecht wird, gewährleistet?
2. Wie stellt der Kanton die dringend nötigen Ressourcen für UME-Stunden und bei der Einführung
von IS sicher?
3. Wie sieht der Zeitplan aus?
4. Betroffen von der Umstellung sind auch die Logopädie und die Psychomotorik. Wie sieht hier die
Unterstützung seitens des Kantons aus?
5. IS hat zu markantem Anstieg von "Regelschülerinnen und -schülern" geführt, die in die
Sonderschulen wechseln. Wie erklärt sich der Regierungsrat das? Wie beurteilt der Regierungsrat
diese Entwicklung?
6. Wie werden die nötigen Strukturen, die Finanzierung und die Qualitätssicherung an den
Sonderschulen durch diese Mehrbelastung gewährleistet? Ist sich der Regierungsrat der grossen
Belastung für die Sonderschulen bewusst?
7. Auf der anderen Seite ist die Integration von so genannten "HPS-Schülerinnen und -Schülern" ein
wichtiges Thema. Die Regelschulen sind jedoch weder personell, infrastrukturell noch finanziell
gerüstet.
Was geschieht mit Kindern und Jugendlichen, welche durch zu massive Beeinträchtigungen in den
Regelklassen überfordert sind?
8. Wie und wann kommuniziert der Regierungsrat, wie gedenkt er die Integrative Schulung nach
Ablehnung des Bildungskleeblattes fortzusetzen?
0232 Interpellation Sämi Richner, EVP, Auenstein, betreffend Umfahrung Mellingen Abschnitt
2 (Knoten Birrfeldstrasse bis Knoten Lenzburgerstrasse); Einreichung und schriftliche
Begründung
424
15. September 2009
Art. 0233
Von Sämi Richner, EVP, Auenstein, wird folgende Interpellation eingereicht:
Text und Begründung:
Der Abschnitt 2 (Knoten Birrfeldstrasse bis Knoten Lenzburgerstrasse) der geplanten Umfahrung
Mellingen ist gemäss neusten Erkenntnissen von den Untergrundverhältnissen her noch viel
schwieriger zu bauen, als in der Grobplanung angenommen wurde. Das schlägt sich logischerweise in
massiv höheren Baukosten nieder.
Der Regierungsrat wird daher eingeladen, folgende Fragen zu beantworten:
1. Kosten
1.a) Wie hoch waren die veranschlagten Kosten für Abschnitt 2 bei der Vorlage an den Grossen Rat
mit Richtplananpassung (geänderte Linienführung)?
1.b) Wie hoch werden die Kosten effektiv sein für Abschnitt 2 der Umfahrung nach dem aktuellen
Wissensstand?
1.c) Welche landschaftsverträglichen und nachhaltigen Lärmschutzmassnahmen für die von der
Umfahrung Abschnitt 2 betroffene Bevölkerung sind darin enthalten?
1.d) Wie hoch sind die Kosten für die ca. 200m lange und 7 m hohe Überführung, welche den
Abschnitt 2 im Bereich Büblikerweg 10 (Haus Widmann) überquert?
1.e) Trifft es zu, dass der Bund im Rahmen des Agglomerationsprogramms die eingereichten
Projekte gesichtet, bewertet und priorisiert hat und in diesem Zusammenhang die Umfahrung
Mellingen in Priorität C zurückgestuft wurde, d.h. dass für dieses Projekt vorläufig keine
Bundesgelder fliessen ? Wenn ja, welchen Einfluss hat es auf die nachfolgenden Fragen?
2. Prioritätenliste nach Kosten/Nutzen im Strassenbau
Wo reihte sich das Projekt Umfahrung Mellingen Abschnitt 2 in der Prioritätenliste im Vergleich zu
andern Strassenprojekten im Aargau ein,
2.a) bei der Grobplanung der letzten Richtplananpassung mit Spezialzuschuss der Stadt Mellingen?
2.b) bei der Grobplanung der letzten Richtplananpassung ohne Spezialzuschuss der Stadt
Mellingen?
2.c) nach den Kostenberechnungen mit dem aktuellen Wissensstand mit Spezialzuschuss der Stadt
Mellingen?
2.d) nach den Kostenberechnungen mit dem aktuellen Wissensstand ohne Spezialzuschuss der
Stadt Mellingen?
3. Verkehrsleitsystem als Alternative
Wurde als Alternative zum Abschnitt 2 der Umfahrung Mellingen ein Verkehrsleitsystem geprüft, um
die Verkehrsströme vom geplanten Kreisel "Birrfeldstrasse" von Abschnitt 1 grossräumig über das
Birrfeld in Richtung Autobahn N1 zu leiten?
0233 Motion Jörg Hunn, SVP, Riniken, Richard Plüss, SVP, Lupfig, Dr. Jürg StüssiLauterburg, SVP, Windisch (Sprecher), vom 9. Juni 2009 betreffend kostenneutrale Erhöhung
des Kinderabzugs im Steuergesetz bei gleichzeitiger Abschaffung des Abzugs für die
Betreuung der Kinder ausserhalb des Haushalts; Fortsetzung der Beratung; Ablehnung
(vgl. Art. 0220)
Bhend Martin, EVP, Oftringen: Ich nehme es vorweg, die EVP unterstützt die Motion. Ich bin von der
Argumentation der Grünen ein bisschen überrascht: Das ist doch eine Vorlage, die auch ökologisch
sinnvoll wäre, weil sie den Eltern die Argumentationsmöglichkeit entzieht, ein zweites Auto anschaffen
zu müssen. Im Ernst: Die EVP hat sich in der Vergangenheit mit verschiedenen Vorstössen aus den
eigenen Reihen in ähnlicher Sache engagiert. Die im Steuergesetz festgehaltenen unterschiedlichen
Summen betreffend Kinderabzüge für extern betreute und im eigenen Haushalt betreute Kinder sind
heute – weil ungerecht – nicht mehr erklär- und tragbar. Ich erkläre Ihnen kurz warum: Die letzte
Steuergesetzrevision hat unter anderem nebst der Entlastung für Unternehmer und Rentner auch den
Kleinverdienern eine enorme Entlastung beschert. Dies ist richtig so und soll auch so bleiben. Unserer
Ansicht nach ist damit die Basis für eine zusätzliche Entlastung durch höhere Kinderabzüge der
Doppelverdiener, die ihre Kinder ausserhalb des Haushalts betreuen lassen, als für Eltern, die ihre
Kinder im eigenen Haushalt betreuen, nicht mehr gegeben. Aus pädagogischer Sicht ist zudem die
425
Art. 0233
15. September 2009
Elternbetreuung nach wie vor grundsätzlich der externen Betreuung vorzuziehen, dies unter anderem
auch, weil wir uns als christliches Abendland nach wie vor zur traditionellen Familienform bekennen.
Da "Kinder haben" heute in Anbetracht der demografischen Entwicklung gesellschaftspolitisch
unheimlich wichtig ist und da auch das Familienleben – wie fast alles – immer kostspieliger wird,
macht eine grundsätzliche Änderung der Gesetzgebung jedoch Sinn. Die Gesellschaft und damit auch
der Staat muss sich immer mehr mit Vehemenz hinter die Familien stellen und wir können dies mit
diesem kleinen Zeichen auch tun. Wir unterstützen diese Motion und bitten Sie um Überweisung.
Guhl Bernhard, BDP, Niederrohrdorf: Ich spreche zu Ihnen als eine von dieser Motion direkt
betroffene Person. Ich denke nicht, dass ich Völkerrecht verletze. Meine zwei Töchter besuchen an
zwei Tagen in der Woche eine Kinderkrippe, eine private Kinderkrippe. Unsere Kinderkrippe wird
daher weder durch eine Gemeinde noch durch eine Kirche oder ein Unternehmen unterstützt. Wir
zahlen also den vollen Beitrag selbst. Unsere KITA hat – wie viele andere – keine staatliche
Unterstützung, wie uns dies die Motion glaubhaft machen will. Durch diese Fremdbetreuung hat meine
Frau die Möglichkeit, an zwei Tagen in ihrem angestammten Beruf zu arbeiten. Mit ihrem Lohn
können wir die Kinderkrippe bezahlen. Durch den Verdienst meiner Frau zahlen wir jedoch mehr
Steuern. Wenn wir nun den Lohn meiner Frau, abzüglich der Kosten der Kinderkrippe und abzüglich
der zusätzlichen Steuern nehmen, die anfallen, weil meine Frau verdient, dann bleibt nicht mehr viel
von diesem Lohn übrig. Von Bevorteilung der Doppelverdienenden in unserem Fall kann keine Rede
sein! Wir bezahlen mehr Steuern als Eltern, die ihre Kinder selbst zu Hause betreuen. In der
Kinderkrippe werden durch unseren Fremdbetreuungsauftrag Arbeitsplätze geschaffen. Die
Kinderkrippe bezahlt Steuern und die Mitarbeiter der Krippe ebenfalls. Dadurch, dass meine Frau
stets im Beruf bleibt, kann sie, wenn die Kinder erwachsen sind, gut wieder voll arbeiten gehen und
wird dann ebenfalls mehr Steuern bezahlen, wogegen es Personen, die zwanzig Jahre weg vom Job
waren, schwer haben, einen Job zu finden. Der Staat und die Wirtschaft müssten also sehr daran
interessiert sein, dass beide Elternteile zumindest teilweise im Berufsleben bleiben. Langfristig
gesehen zählt also dieses Argument der Steuererleichterung für Doppelverdiener nicht. Ich finde es
natürlich auch sehr schön, wenn Eltern ihre Kinder voll und ganz selbst familienintern zu Hause
betreuen. Das sollen alle machen, die es können. Benachteiligt werden diese Eltern vom Staat jedoch
nicht, denn sie haben auch diese effektiven Betreuungskosten nicht, ergo kann von Bevorteilung
derjenigen Eltern, die ihre Kinder in der Krippe betreuen lassen, nicht die Rede sein. Der
Steuerabzug, welcher gemäss Motion gestrichen werden soll, kann nur auf dem zusätzlichen
Einkommen gemacht werden, also auf dem Einkommen, durch welches die Fremdbetreuung erst
nötig wird. Bitte beachten Sie auch, dass nur ein Bruchteil der effektiven Fremdbetreuungskosten
abgezogen werden kann. Würde die Motion angenommen und umgesetzt, würde es für unsere
Familie kaum mehr Sinn machen, dass meine Frau arbeiten geht: Die zusätzlichen Steuereinnahmen
würden wegfallen wie auch eine Teilzeitstelle in der Krippe. Wer also familieninterne Kinderbetreuung
als einzig richtige anschaut und wer möchte, dass die Frauen an den Herd zurückkehren, der Stimme
dieser Motion zu, wer aber offen ist und beide Betreuungsformen als gleichwertig akzeptiert, der lehne
die Motion ab.
Schmid Samuel, EDU, Biberstein: Ich darf gerade an meinen Vorredner anknüpfen und dadurch den
Trugschluss zeigen, der hier bereits mehrmals im Rat vollzogen wurde. Es geht eben nicht einfach nur
um die Abschaffung der Abzugsfähigkeit der externen Kinderbetreuung, sondern gleichzeitig um die
Anhebung des Kinderabzugs. Das ist ein ganz wichtiger Punkt: Es geht gleichzeitig um die Anhebung
des Kinderabzugs, was zur Folge hat, dass endlich auch in diesem Punkt eine Gerechtigkeit
hergestellt wird.
Der Regierungsrat stützt sich in seiner Begründung im Grundsatz darauf, dass Betreuungsabzüge nur
geltend gemacht werden können, wenn auch Betreuungskosten entstehen. Das ist – mit Verlaub – die
mathematische Seite des Problems. Aber hier zeigt sich auch gerade das Grundproblem, nämlich wie
wir Familienpolitik anschauen. Es geht bei der Familienpolitik eben nicht einfach nur um die
mathematische Seite – und das ist eine familienpolitische Vorlage –, sondern es geht um die
menschliche Seite! Zurzeit setzen wir das fragwürdige Signal: Arbeit in der Wirtschaft ist wertvoller als
Arbeit in der Familie. Das kann es doch wirklich nicht sein. Wir wollen nun nicht mathematisch,
sondern menschlich denken und den menschlichen Aspekt anfügen. Ich möchte Ihnen dazu drei
Gründe zeigen, die Sie hoffentlich überzeugen werden und die ich jeweils an unterschiedliche
politische Seiten hier im Saal richte.
Zum ethischen Aspekt: Kinder sind wertvoll. Das ist – denke ich – unbestritten. Aber die Betreuung
der Kinder ist mindestens ebenso wertvoll und wichtig wie die Berufstätigkeit. Kinder sind wertvoll und
deren Betreuung ist wertvoll, ob sie jetzt fremd betreut oder innerhalb der Familie betreut werden.
426
15. September 2009
Art. 0233
Zum sozialen Aspekt: Für kinderreiche Familien ist eine Fremdbetreuung häufig schlicht und einfach
nicht bezahlbar. Denken Sie an eine Familie mit drei oder vier Kindern: Diese können sich
Kinderkrippen nicht leisten. Zudem, denken wir an die schlecht qualifizierten Elternteile: Eine
Fremdbetreuung ihrer Kinder, um arbeiten zu gehen, lohnt sich häufig nicht, weil die Fremdbetreuung
mehr kostet, als das Einkommen einbringen würde. Diese Regelung, wie wir sie jetzt haben, kommt
einzig und allein mittel- und gutverdienenden Elternteilen zugute. Aber auch Leute mit unteren
Einkommen haben Anrecht darauf, dass sie Abzüge geltend machen können. Auch sie haben
dasselbe Recht wie Leute mit mittleren und hohen Einkommen, was hinreichend bekannt sein sollte.
Schlussendlich zum ökonomischen Aspekt: Wie schön ist es doch – ich möchte Ihnen diese Chance
aufzeigen –: Sie können Gerechtigkeit schaffen, ohne dass es mehr kostet. Sie können auf der
Grundlage der Kostenneutralität Gerechtigkeit schaffen. Setzen Sie ein klares Zeichen! Geben Sie die
Chance für eine gerechte Lösung, die eben nicht mehr kostet! Setzen Sie ein klares Zeichen dafür,
dass Kinder wertvoll und förderungswürdig sind, egal ob sie zu Hause oder in einer Krippe betreut
werden! Beseitigen Sie die stossenden Ungerechtigkeiten und unterstützen Sie die Motion! Ich betone
noch einmal: Mit der Motion verbunden ist auch die Erhöhung des Kinderabzugs. Dieser kommt allen
gleichermassen in wahrer Gerechtigkeit zugute. Die EDU empfiehlt Ihnen deshalb herzlichst und
wärmstens, die Motion zu überweisen.
Eliassen Vecko Eva, Grüne, Obersiggenthal: Ich stehe hier als Einzelvotantin, weil meine Fraktion
kein Fraktionsvotum beschlossen hat. Wir lehnen diese Motion grundsätzlich ab, und zwar schon
aufgrund eines rechnerischen Grundsatzes: Berufstätige Eltern geben ihre Kinder höchstens einen
Viertel ihrer Lebenszeit ab, die restliche Zeit betreuen sie ihre Kinder auch selber. Ich möchte daran
erinnern, dass externe Kinderbetreuung von der Wirtschaft initiiert und gepuscht worden ist und nicht
von den Netten und Linken, wie das immer dargestellt wird. Nun zum Grund, warum ich überhaupt
hier stehe: Philosophisch kann ich dem Vorstoss und der Argumentation von Jürg Stüssi durchaus
folgen. Ich finde die philosophische und gesellschaftliche Aussage dahinter durchaus hochinteressant.
Diesem Gedankenzug folgend könnten wir nämlich gelegentlich wieder einmal darüber reden, wie die
übrige Gratisarbeit zu Hause abgegolten werden soll. Ein ziemlich grosser Anteil der Gratisarbeit wird
mehrheitlich von Frauen geleistet. Denken Sie einmal darüber nach.
Hunn Jörg, SVP, Riniken: Die Argumentation des Regierungsrates und vieler meiner Vorrednerinnen
und Vorredner kann ich beim besten Willen nicht nachvollziehen. Der Regierungsrat schreibt in seiner
Stellungnahme unter anderem Folgendes: "Der Abzug für die notwendige Drittbetreuung trage gerade
dem Umstand Rechnung, dass infolge Geldausgabe die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
geschmälert sei." Da stellt sich für mich unweigerlich die Frage: Wird denn die wirtschaftliche
Leistungsfähigkeit nicht geschmälert, wenn nur ein Elternteil ein Lohneinkommen hat
beziehungsweise wenn die beiden Eltern zusammen wegen der Kinderbetreuung nur ein 100 Prozent
Arbeitspensum ausüben können? Das ist doch genau das Gleiche, wie wenn beide Eltern über
100 Prozent arbeiten und für die Drittbetreuung ihrer Kinder Geld ausgeben. Bitte stimmen Sie
unserer Motion zu, damit die Gleichbehandlung hergestellt werden kann.
Brogli Roland, Landammann, CVP: Die Motionäre haben zur Thematik der Kinderbetreuung bereits im
Januar dieses Jahres eine Motion eingereicht, die der Grosse Rat am 5. Mai 2009 abgelehnt hat.
Damals wollten die Motionäre einen Kinderbetreuungsabzug für die eigene Kinderbetreuung
einführen, das heisst für Familien, die ihre Kinder ohne externe Hilfe alleine zu Hause betreuen. Nach
der Ablehnung jenes Anliegens wollen die Motionäre ihr Ziel nun dadurch erreichen, dass der Abzug
für die externe Kinderbetreuung, der auch noch nicht so lange existiert, abgeschafft und dafür der
Kinderabzug erhöht werden soll. Die Motionäre vertreten die Auffassung, das heutige System sei
ungerecht, weil Familien mit eigener Kinderbetreuung auf einen Zweiterwerb verzichten und deshalb
schlechter gestellt seien als Familien mit zwei Erwerben und einer externen Kinderbetreuung mit
entsprechendem Kinderbetreuungskostenabzug. Diese Auffassung trifft nicht zu, meine Damen und
Herren! Es geht auch nicht um die Bevorteilung einer gewissen Familienform. Das Steuergesetz
richtet sich konsequent und ausschliesslich nach der Besteuerung der wirtschaftlichen
Leistungsfähigkeit, wobei das Gesamteinkommen der Familie massgebend ist. Das heisst, wer auf ein
Zweiteinkommen verzichtet, bewirkt eine höhere Steuerbelastung und darf deshalb nicht mit einem
zusätzlichen oder erhöhten Kinderabzug belohnt werden. Vergleicht man aber zwei Familien mit
demselben Gesamteinkommen, von denen die eine die Kinder selber betreut und die andere auf eine
Fremdbetreuung angewiesen ist, so steht die Familie mit der Fremdbetreuung wirtschaftlich schlechter
da, denn sie muss vom Gesamteinkommen noch die Kinderbetreuungskosten bezahlen. Deshalb ist
ein Kinderbetreuungskostenabzug notwendig. Dieser Abzug bewirkt eben gerade, dass die
427
Art. 0234–0235
15. September 2009
Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit erfolgt. Würde man das Anliegen der
Motionäre umsetzen, wäre dies eine Abkehr vom Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen
Leistungsfähigkeit und das hätte eine nicht gerechtfertigte Schlechterstellung der Familie mit
notwendiger Drittbetreuung zur Folge. Der Regierungsrat legt in seiner Stellungnahme dar, dass auf
Bundesebene zurzeit eine Revision zur Entlastung von Familien mit Kindern im Gange ist. Die
Revision enthält die zwingende Vorgabe an die Kantone, einen Kinderbetreuungskostenabzug
vorzusehen. Der National- und der Ständerat sind sich in diesem Punkte einig. Es bestehen lediglich
noch zwei kleinere Differenzen, die in der laufenden Session bereinigt werden sollen. Damit steht fest,
dass die Kantone künftig nicht auf einen Kinderbetreuungskostenabzug für Fremdbetreuung
verzichten dürfen. Ein Verzicht liesse sich in der Praxis nicht durchsetzen, da die Steuerpflichtigen
den Abzug einklagen könnten. Ich bitte Sie deshalb namens des Regierungsrats, die Motion
abzulehnen. Die neuerliche Einreichung einer modifizierten Fassung der Motion vom 13. Januar 2009
und die Entwicklung sowie die Diskussionen dazu auf Bundesebene sprechen klar gegen eine
Überweisung.
Abstimmung
Die Motion wird mit 82 gegen 51 Stimmen abgelehnt.
0234 Motion der Fraktionen der FDP und CVP-BDP vom 23. Juni 2009 betreffend
ausgeglichenes Budget 2010 und Stärkung des Standorts Aargau; Überweisung an den
Regierungsrat und gleichzeitige Abschreibung
(vgl. Art. 0086)
Antrag des Regierungsrats vom 12. August 2009:
Der Regierungsrat nimmt die Motion entgegen und beantragt mit folgender Begründung die
gleichzeitige Abschreibung:
Das Anliegen der Motion der Fraktionen der FDP und CVP-BDP, das Budget 2010 unter Verwendung
der Bilanzausgleichsreserve ausgeglichen zu gestalten, hatte für den Regierungsrat während der
verwaltungsinternen Erstellung des Aufgaben- und Finanzplans (AFP) 2010–2013 eine sehr hohe
Priorität. Dank der vom Grossen Rat am 30. Juni 2009 bewilligten Bilanzausgleichsreserve von
190 Millionen Franken zulasten des Ergebnisses der Jahresrechnung 2008 wurden die
Voraussetzungen geschafft, trotz dem sich verschlechterten Konjunkturumfeld und den damit
niedrigeren Steuererträgen ein ausgeglichenes Budget 2010 vorlegen zu können. Der
Budgetausgleich wird im Rahmen der Vorlage zum AFP 2010–2013 eingehend kommentiert.
Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen Fr. 750.–.
Vorsitzender: Weder der Überweisung noch der Abschreibung erwächst Opposition. Damit ist der
Vorstoss stillschweigend an den Regierungsrat überwiesen und gleichzeitig als erfüllt von der
Kontrolle abgeschrieben.
0235 Interpellation der Fraktion der Grünen vom 9. Juni 2009 betreffend Wahlverfahren in
den Bankrat der Aargauischen Kantonalbank; Beantwortung und Erledigung
(vgl. Art. 57)
Antwort des Regierungsrats vom 1. Juli 2009:
Zur Frage 1: "Ein aussenstehender Headhunter nimmt bei der Auswahl der Kandidierenden
entscheidende Weichenstellungen vor. Er kann die Kandidierenden jedoch lediglich nach fachlichen
Kriterien prüfen. Für die Beurteilung politischer Gesichtspunkte ist er ungeeignet. Wir haben in den
letzten Monaten erlebt, wie Bankfachleute versagt haben und wie die Politik rettend in die Wirtschaft
eingreifen musste.
- Ist der Regierungsrat der Meinung, bei der Wahl eines Bankrats / einer Bankrätin sollten diesmal –
428
15. September 2009
Art. 0235
im Gegensatz zu früheren Wahlen und trotz der Geschehnisse der letzten Monate –
ausschliesslich fachliche Kriterien entscheidend sein?
- Welche Kriterien stehen, zusätzlich zu denen aus § 8 des Gesetzes über die AKB, im
Vordergrund?"
Das Verfahren zur Wahl von Mitgliedern des Bankrats der Aargauischen Kantonalbank (AKB) ist
gesetzlich detailliert geregelt. Die Regelungen im Gesetz über die Aargauische Kantonalbank vom
27. März 2007 (AKBG; SAR 681.100), das am 1. Januar 2007 in Kraft getreten ist, sehen folgenden
Ablauf vor:
Gemäss § 7 Abs. 2 AKBG wählt der Grosse Rat auf Antrag des Regierungsrats die Mitglieder sowie
die Präsidentin oder den Präsidenten des Bankrats.
Die Wahlvoraussetzungen gemäss § 8 AKBG müssen dabei eingehalten werden:
Wählbar sind Personen, die Gewähr für eine einwandfreie Geschäftstätigkeit bieten und
einen guten Ruf geniessen; die Mehrheit des Bankrats muss zudem über ausgewiesene Kenntnisse in
Unternehmensführung oder in den Bereichen Finanzdienstleistung, Rechnungslegung oder Recht
verfügen.
Die Kriterien gemäss § 8 AKBG und die regulatorischen Vorgaben der Eidgenössischen
Finanzmarktaufsicht (Finma) sind für den Regierungsrat bindend.
Dem Bankrat steht es gemäss § 8 Abs. 3 des Geschäfts- und Organisationsreglements der
Aargauischen Kantonalbank vom 3. April 2008 (SAR 681.121) zu, seine Nachfolge zu planen, die
Kriterien für die Auswahl festzulegen und dem Regierungsrat Kandidierende vorzuschlagen. Gemäss
§ 4 des Reglements der Aargauischen Kantonalbank über die Corporate Governance vom 3. April
2008 sollen dem Bankrat Personen mit den erforderlichen Fähigkeiten angehören, damit eine
eigenständige und konstruktive Willensbildung im kritischen Gedankenaustausch mit der
Geschäftsleitung gewährleistet ist. Seine Mitglieder sollen zudem Erfahrung und Wissen aus
verschiedenen Bereichen einbringen, um die Funktionen von Leitung und Kontrolle optimal unter sich
verteilen zu können. Schliesslich sollen sie die Unabhängigkeitskriterien der Bankenaufsicht erfüllen,
und es wird eine ausgewogene Zusammensetzung des Bankrats angestrebt.
Der Bankrat muss folglich bei der Nachfolgeplanung auf die für die Bildung seiner Ausschüsse
zwingend erforderlichen Kenntnisse achten, weshalb seitens des Bankrats im Speziellen ein künftiges
Mitglied für einen vakanten Platz im Prüfungs- und Risikoausschuss gesucht wurde. Der Bankrat ist
dabei ebenso wie der Regierungsrat an die Kriterien gemäss § 8 AKBG und die regulatorischen
Vorgaben der Finma gebunden. Gemäss Finma-Rundschreiben 2008/24 vom 20. November 2008, in
Kraft seit 1. Januar 2009, "verfügen Mitglieder des Audit Committees über gute Kenntnisse und
Erfahrung im Finanz- und Rechnungswesen und sind mit der Tätigkeit der internen und externen
Prüfer vertraut".
Der Bankrat hat in Abstimmung mit dem Regierungsrat eine öffentliche Ausschreibung der vakanten
Position vorgenommen. Er hat eine externe Personalberatung mit der neutralen Durchführung des
Prozesses beauftragt, wobei diese bei der Auswahl der Kandidierenden keine Entscheide fällte. Die
inhaltliche Beurteilung sämtlicher Kandidierenden wurde durch eine Delegation des leitenden
Ausschusses des Bankrats (Präsident, Vizepräsident, Vorsteher des Departements Finanzen und
Ressourcen) vorgenommen.
Weder eine Konsultation politischer Parteien und Fraktionen durch den Regierungsrat oder Bankrat
noch eine proportionale Vertretung von Exponenten der politischen Parteien im Bankrat der AKB ist
gesetzlich vorgesehen. Dies entspricht der Stossrichtung des AKB-Gesetzes, das eine Auswahl der
Mitglieder des Bankrats gemäss fachlicher Eignung und funktionalen Kriterien statt politischen
Kriterien vorsieht. Der Regierungsrat hält die gesetzlichen Kriterien und regulatorischen Vorgaben für
sinnvoll und zielgerichtet, da sie der Transparenz, Good Governance, Risikominimierung und
Leistungsfähigkeit der Kantonalbank dienen.
Eine politische Einflussnahme auf die Tätigkeit der AKB hat im Rahmen der Gesetzgebung gemäss
§ 2 AKBG zu erfolgen.
Das gewählte Auswahlverfahren entspricht somit dem Willen des Gesetzgebers. Regierungsrat und
Bankrat halten sich an die Abläufe und Kriterien, wie sie im AKBG vorgesehen sind. Für das neue
Mitglied des Bankrats sind gute Kenntnisse in Finanz- und Rechnungswesen erforderlich; es muss
keine Bankfachperson sein, wie in der Frage des Vorstosses dargestellt wird.
Zur Frage 2: "Falls nach Meinung des Regierungsrats ausschliesslich fachliche Kriterien gelten
sollten, stellt sich die Frage, warum diese nicht konsequent auf alle Bankräte angewendet werden. Als
Standard sollen dann die Leistungen von allen Verwaltungsräten regelmässig überprüft werden.
Wiederwahlen sollen keine Selbstverständlichkeit mehr sein. Die bisherigen Bankräte wurden unseres
Wissens nicht durch einen Headhunter gefunden, noch mussten sie ein erneutes Assessment
429
Art. 0236
15. September 2009
durchlaufen.
- Ist der Regierungsrat nicht auch der Meinung, dass unter diesen neuen Vorgaben auch die
bisherigen Bankrätinnen und Bankräte einem Assessment unterzogen und die Wiederwahl bis zum
Abschluss des Assessments ausgesetzt werden sollten?"
Die Kriterien gemäss § 8 AKBG gelten aus Sicht des Regierungsrats für alle zu wählenden Mitglieder
des Bankrats, unabhängig davon, ob es sich um eine Neuwahl oder Wiederwahl handelt. Der
Regierungsrat wie auch der Bankrat beurteilen die Kriterien gemäss § 8 AKBG bei allen zur Wahl
vorgeschlagenen Mitgliedern des Bankrats als erfüllt.
Dabei ist insbesondere festzuhalten, dass die bisherigen, zur Wiederwahl vorgeschlagenen Mitglieder
vor ihrer ersten Wahl ein analoges Auswahlverfahren wie der zur Neuwahl vorgeschlagene Kandidat
durchliefen. Es wurde ebenfalls eine Ausschreibung durchgeführt, im Rahmen derer sie sich aufgrund
ihrer Qualifikationen gegenüber anderen Bewerbern durchsetzen konnten. Sie haben sich zudem im
Rahmen ihrer nun vierjährigen Tätigkeit als Bankräte bewährt. Die Wiederwahl der bisherigen
Bankräte ist auch im Sinne der Kontinuität in der gegenwärtig für die Bankbranche
herausforderungsreichen Zeit angezeigt.
Der Regierungsrat ist daher nicht der Meinung, dass die bisherigen Mitglieder des Bankrats einem
Assessment zu unterziehen sind.
Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen Fr. 1'871.–.
Eliassen Vecko Eva, Grüne, Obersiggenthal: Rein sachlich müssen wir uns mit der Beantwortung
unserer Interpellation zufrieden geben. Sie hören, dass sich die Begeisterung in Grenzen hält. Wir
bemängeln das Vorgehen und den mangelnden Einbezug des Grossen Rates. Die Kantonalbank
gehört als öffentlich-rechtliche Anstalt immer noch dem Aargauer Volk. Bei der Ausarbeitung des
neuen Bankgesetzes, des Geschäfts- und Organisationsreglements wurde von uns und anderen
Grossräten bemängelt, dass der Grossrat nach den neuen Bestimmungen zum "Kopfnickergremium"
wird. Dies ist nicht im Sinn der Wähler und Wählerinnen sowie der Steuerzahler. Der Unterschied zu
einer privaten Bank ist dann nicht mehr sehr gross. Eine Privatisierung würden wir entschieden
bekämpfen.
Wir stellen fest, dass die Information und die Transparenz zur Ausschreibung sehr dürftig waren und
unbemerkt am Grossen Rat vorbeigingen, auch wenn das Wahlverfahren nach dem neuen Geschäftsund Organisationsreglement und dem Bankengesetz rechtens ist. Wir sind als Politiker und
Politikerinnen nicht über die Vorgaben der Finma (Finanzmarktaufsicht) orientiert oder über den
Hintergrund und die Zielrichtungen der einzelnen Audit- oder Arbeitsgruppen innerhalb des neuen
verkleinerten Bankrats. Es kann sein, dass andere Parteien, deren Mitglieder im Bankrat sitzen,
darüber Bescheid wissen und wussten. Wir gehören nicht dazu und sind daher auf offizielle
Verlautbarungen angewiesen. So hörten wir denn zum ersten Mal anfangs Juni eine einleuchtende
Begründung zu den besonderen Anforderungen an das neue Bankratsmitglied. Diese kam nicht etwa
aus dem zuständigen Departement. Das geschah, bevor wir die Beantwortung unserer Interpellation
in den Händen hatten, in der dann diese Begründung auch erwähnt wurde.
Das neu zu wählende Bankratsmitglied musste eine Vakanz im Prüfungs- und Risikoausschuss
ausfüllen. Dass diese Anforderungen zwingende Vorgaben der Finma sind, war für uns neu. Dies ging
vermutlich auch diversen anderen Grossratsmitgliedern so. Wenn solche Zusammenhänge für alle
transparenter gewesen wären, nicht nur für diejenigen Parteien, die im Bankrat involviert sind, hätte
sich die Aufregung in Grenzen halten können.
Wir müssen uns rein sachlich gesehen mit der Beantwortung unserer Interpellation zufrieden geben.
Wir sind mit dem Vorgehen, der Transparenz und der Informationspolitik nicht zufrieden. Wir fügen
uns zähneknirschend einem Bankengesetz, für das wir nicht mit Überzeugung einstehen können, weil
es die Bankpolitik dem Einfluss der Stimmbürger und Stimmbürgerinnen sowie der Steuerzahler wie
auch der Volksvertreter und Gesetzgeber gänzlich entzieht. Damit sind wir ganz und gar nicht
zufrieden; aber das geht über die Fragestellung dieser Interpellation hinaus.
Vorsitzender: Die Interpellantin erklärt sich von der Antwort befriedigt. Das Geschäft ist erledigt.
0236 Postulat Dr. Dragan Najman, SD, Baden, vom 9. Juni 2009 betreffend Verstärkung der
Position des Kantons Aargau innerhalb der Schweiz; Ablehnung
(vgl. Art. 0055)
430
15. September 2009
Art. 0236
Antrag des Regierungsrats vom 19. August 2009
Der Regierungsrat lehnt das Postulat mit folgender Begründung ab:
Der Regierungsrat setzt sich generell für eine starke Positionierung des Kantons Aargau gegenüber
den anderen Kantonen und dem Bund ein. Er nutzt die ihm zur Verfügung stehenden Instrumente des
Schweizer Föderalismus sehr gezielt, um die Interessen des Kantons einzubringen und seine Position
innerhalb der Schweiz zu stärken. Dies wird er auch in Zukunft so handhaben.
Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen Fr. 602.50.
Dr. Najman Dragan, SD, Baden: Ich danke dem Regierungsrat für seine "ausführliche" Antwort auf
mein Postulat. Die knapp 5 Zeilen sind zumindest ausführlich im Vergleich zu den jeweiligen
Antworten des damaligen Regierungsrates Dr. Jörg Ursprung in der Fragestunde, die wir seinerzeit im
Grossen Rat hatten. Dieser hatte die Frechheit besessen, auf für ihn missliebige Fragen einfach
lapidar mit Ja oder Nein zu antworten. Da ich nicht in dieselbe Frechheit verfallen möchte, erlaube ich
mir, etwas ausführlicher zu werden. Dabei kann ich natürlich nicht auf alle Diskriminierungen
eingehen, die sich der Kanton Aargau in den letzten Jahrzehnten hat gefallen lassen müssen.
1. Zur Diskriminierung im Bahnverkehr, zumindest für den Ostaargau: Die besten und schnellsten
Zugverbindungen zwischen Zürich und Bern fahren am Ostaargau vorbei. Seit der Eröffnung des
Heitersbergtunnels fahren die besten Zugverbindungen zwischen diesen beiden Metropolen am
Aargau vorbei, eventuell wird hie und da in "grosszügiger Weise" ein Halt in Aarau eingeschaltet. Oder
handelt es sich hier eher um eine Alibiübung? Irgendwie logisch, denn der Ostaargau ist ja
wirtschaftlich und politisch eine "quantité négligeable". Oder irre ich mich da vielleicht? Nicht erst seit
der famosen Bahn 2000, sondern schon früher ging der Aargau praktisch bei jeder grösseren
Fahrplanänderung einiger wichtiger Zugverbindungen verlustig.
2. Betreffend Aargauer Bundesräte: Es gibt wohl kaum einen Kanton, insbesondere nicht von der
Grösse und vom wirtschaftlichen Gewicht des Kantons Aargau, der so wenige Bundesräte gestellt hat,
zumindest nicht im 20. Jahrhundert.
3. Zur Stromversorgung: Bei den KKWs liegt der Kanton Aargau an der Spitze. Drei von fünf
schweizerischen KKWs befinden sich auf Aargauer Territorium. Gösgen, ein viertes KKW, liegt
unmittelbar neben dem Kanton Aargau. Die meisten für die Entsorgung radioaktiver Abfälle in die
nähere Auswahl kommenden Orte liegen im Kanton Aargau.
4. Last but not least unterstützt der Regierungsrat – wenn auch wohl ungewollt – mein Postulat in
seiner Antwort auf meine Interpellation betreffend zu hohe Nitratwerte im Grundwasser. Er gibt unter
anderem zu, dass gleich mehrere Gespräche von landwirtschaftlichen Stellen, unter anderem von
Liebegg, mit Bern rein gar nichts gebracht haben.
5. Dass sich der Kanton Aargau auch sonst immer wieder über den Tisch ziehen lässt, habe ich in
meinem Postulat erwähnt. Ich nenne als Beispiel die Beiträge an die Zürcher Westumfahrung
beziehungsweise die Nichtbeiträge bei der dritten Baregg-Röhre. Wenn wir schon beim Thema
Strassen sind: Der Aargau wird – dies wurde ebenfalls im Postulat erwähnt – von Ost nach West und
von Nord nach Süd von Autobahnen durchquert. Näheres zu diesem Punkt steht in meinem Postulat
ebenfalls deutsch und deutlich geschrieben. Ich hoffe, dass die Damen und Herren Grossräte mein
Postulat etwas aufmerksamer gelesen haben als der Regierungsrat. Ich bitte Sie deshalb, mein
Postulat zu überweisen. Damit können wir ein Signal nach Bern schicken. Sollte das Postulat nicht
überwiesen werden, würde das gerade das Gegenteil bewirken. Wir würden damit der ganzen
Schweiz zeigen: Seht, nicht einmal die Aargauer Volksvertreter wollen, dass der Aargau in Bern etwas
besser angesehen wird!
Brogli Roland, Landammann, CVP: Was lässt sich dazu noch sagen? Der Postulant rennt offene
Türen ein und fordert Massnahmen, die seit langem und nicht erst seit heute als Selbstverständlichkeit
gelten. Der Regierungsrat setzt sich generell für eine starke Positionierung des Kantons Aargau
gegenüber den anderen Kantonen und dem Bund ein. Er nutzt die ihm zur Verfügung stehenden
Instrumente des Schweizer Föderalismus ganz gezielt, um die Interessen des Kantons einzubringen
und seine Position innerhalb der Schweiz zu stärken. Zu diesen Instrumenten zählen unter anderem
die Arbeit in interkantonalen Gremien, Vernehmlassungen gegenüber dem Bund, die aktive
Information über regierungsrätliche Beschlüsse und Positionen, die Netzwerkpflege und Kontakte zu
Bundesparlamentariern, auch zum Bundesrat, zu Wirtschaftsverbänden und Unternehmen im In- und
Ausland, aber auch die Imagepflege im Rahmen von Veranstaltungen und politischen Initiativen.
Aufgrund meiner bisherigen Erfahrungen glaube ich, sagen zu dürfen, dass der Kanton Aargau
431
Art. 0237
15. September 2009
schweizweit als dynamischer und leistungsfähiger Kanton wahrgenommen wird. Der Regierungsrat
wird auch in Zukunft die Interessen des Kantons hochhalten und gegen aussen vertreten. Namens
des Regierungsrates bitte ich Sie deshalb, das Postulat abzulehnen.
Abstimmung
Das Postulat wird mit 104 gegen 18 Stimmen abgelehnt.
0237 Gemeinde Brunegg; Bauzonen- und Kulturlandplan,
Genehmigung; Publikation; Auftrag an Staatskanzlei
Teiländerung
"Steirüti";
(Vorlage des Regierungsrats vom 27. Mai 2009)
Keller Martin, SVP, Obersiggenthal, Präsident der Kommission für Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und
Raumordnung UBV: Diese Vorlage geht bis auf eine Sitzung des Grossen Rats vom 16.09.1997
zurück. Damals hat der Grosse Rat die Nutzungsplanung der Gemeinde Brunegg genehmigt, mit
Ausnahme der Zuweisung des nun diskutierten Gebiets "Steirüti" in die Wohnzone. Die Teiländerung
"Steirüti" der Gemeindeversammlung Brunegg vom 25.06.2003 wurde im Januar 2005 vom Grossen
Rat erneut abgelehnt. Die Gemeinde Brunegg hat daraufhin eine umfassende Überprüfung
vorgenommen. Die aktuell vorliegende Teiländerung des Bauzonen- und Kulturlandplans wurde von
der Gemeindeversammlung am 24.06.2008 beschlossen. Im Wesentlichen sieht diese eine
Zuweisung zur Landwirtschaftszone vor, wobei zwei Parzellen mit ergänzenden Bauvorschriften der
Bauzone zugewiesen werden.
Beratung in der Kommission: An ihrer Sitzung vom 12.08.2009 hat die Kommission UBV die Vorlage
beraten. Das Eintreten und auch die Vorlage im Grundsätzlichen waren unbestritten. Nach einem
kurzen Meinungsaustausch folgte die Kommission mit einer grossen Mehrheit dem Antrag des
Regierungsrats. Es wurden keine weiteren Anträge von Kommissionsmitgliedern gestellt. Die
Kommission stimmte der Teiländerung "Steirüti" des Bauzonen- und Kulturlandplans der Gemeinde
Brunegg und somit dem Antrag des Regierungsrats mit 11 gegen 1 Stimme, bei 1 Enthaltung, zu. Die
Kommission UBV beantragt dem Grossen Rat Eintreten und Beschlussfassung gemäss dem Antrag
des Regierungsrats.
Eintreten
Vorsitzender: Stillschweigend treten die Fraktionen der FDP, der SVP und der EVP auf die Vorlage
ein.
Wittwer Hansjörg, Grüne, Aarau: Die Vorlage erfüllt die Voraussetzungen für die Genehmigung. Es
sind ja bloss zwei zusätzliche Parzellen und sogar die kantonale Denkmalpflege billigt die Einzonung
im Sinne eines ortsbild- und landschaftspflegerischen Kompromisses. Alles klar mit den
Kompromissen? Für die Fraktion der Grünen nicht! Die Bauzonen in Brunegg weisen eine Fläche von
total 34,5 ha auf. Davon sind Ende 2007 ca. 26,3 ha mehrheitlich überbaut, beziehungsweise
zonenkonform genutzt und ca. 8,2 ha unüberbaut. Die unüberbauten Flächen umfassen rund 5,2 ha
Wohn- und Mischzonen, ferner 3 ha Arbeitsplatzzonen. Aufgrund der rechnerischen Beurteilung der
Einwohnerkapazität ist daher kein Bedarf für eine Einzonung erkennbar, vielmehr sind die Bauzonen
in Brunegg nach wie vor grosszügig dimensioniert.
Die Schweiz wird zugebaut! Fast 1 m2 Grünfläche pro Sekunde verschwindet unter Strassen,
Einkaufszentren, Parkplätzen und Häusern. Im Zeitraum unserer Morgensitzung also die
Grössenordnung von einem Fussballfeld: Grünfläche – schwups – einfach weg! Doch Boden ist nicht
vermehrbar. Die freie Landschaft, Erholungsgebiete, natürliche Lebensräume und das Kulturland
kommen immer mehr unter Druck. Wenn wir unsere Lebensqualität erhalten wollen, sind wir auf
intakte und zusammenhängende Lebensräume für Tiere und Pflanzen angewiesen. Unser Nein zu
diesem Geschäft ist gleichzeitig ein überzeugtes Ja für eine vernünftige Entwicklung und ein Ja für
den Erhalt unserer wertvollen Natur- und Kulturlandschaft: also keine Kompromisse mehr! Sorry, liebe
Brunegger und Bruneggerinnen: Nein zu euren überdimensionierten Bauzonen!
Agustoni Roland, SP, Magden: Sie haben es gehört, am 16. September 1997 wurde dieses Geschäft
im Rat schon einmal behandelt. Der Regierungsrat beantragte damals die Nichtgenehmigung der
unüberbauten Bauzone im Gebiet "Steirüti". Die damalige Bau- und Planungskommission stimmte
432
15. September 2009
Art. 0238
diesem Antrag nach einem Augenschein vor Ort mit 8 zu 5 Stimmen zu. Die wichtigsten Gründe dafür
waren, dass die Bauzone von Brunegg viel zu gross ist und dass in der "Steirüti" der
Umgebungsschutz und der Denkmalschutz in gröbster Weise verletzt werden. Das Schloss Brunegg
steht rechtskräftig unter kantonalem Denkmalschutz. Zum Schutz des freien Umgeländes des
Schlosses darf in die Bauzone nicht hangaufwärts gebaut werden. Eine weitere Überbauung des
Schlosshanges bis zur Waldgrenze würde die Umgebung und die Sicht auf das denkmalgeschützte
Schloss nachhaltig beeinträchtigen. Eine Zonierung in der Bauzone widerspricht somit § 40 des
Baugesetzes und § 12 des Denkmalschutzdekretes. Eine Überbauung wäre also rechtswidrig.
Trotzdem wurde das Geschäft auf Drängen der SVP vom Grossen Rat mit 76 zu 68 Stimmen
überwiesen. Nun liegt ein Kompromissvorschlag vor uns, welcher die beiden Parzellen 76 und 77 der
Bauzone zuteilen will. Nach wie vor verfügt die Gemeinde über eine zu grosse Bauzone. Dass diese
Fläche lediglich über ein kleines Strässchen erreichbar ist, soll uns nicht weiter kümmern, trägt aber
dazu bei, dass man hier mit viel Aufwand die beiden Parzellen erschliessen könnte. Da diese Fläche
am Rand liegt, ist die Beeinträchtigung auf den Schlosshang nicht mehr so stark und kann als
Kompromiss noch knapp hingenommen werden. Es ist zugegeben – mein Kollege aus der Fraktion
der Grünen hat es gesagt – keine optimale Lösung, korrigiert jedoch den durch die SVP
angestossenen Fehlentscheid wenigstens teilweise. Die Begründungen von Seiten der SP sind
dieselben wie im September 1997 und finden nun zu einem grossen Teil ihren Niederschlag in dieser
Botschaft. Die SP wird diesen Kompromiss mittragen und der Botschaft zustimmen.
Flach Beat, GLP, Auenstein: Die Geschichte dieser Nutzungsplanänderung ist ein Beispiel dafür, dass
Raumplanung manchmal weniger ein Planungsprozess als viel mehr ein Entwicklungsprozess ist.
Unter dem Gesichtspunkt der zunehmenden Zersiedlung ist diese Einzonung an der Grenze dessen
zu betrachten, was unter haushalterischer Bodennutzung noch zulässig ist. Aus Gründen dieses
Kompromisses, wie es Herr Agustoni bereits angetönt hat, können wir der Einzonung an diesem Ort
zustimmen, zumal diese beiden Landflächen derart am Rand liegen, dass sich dort ein qualitativ
passender Siedlungsrand ergibt. Es darf aber nicht vergessen werden, dass Brunegg damit über mehr
als genug bebaubares Land verfügt und weitere Einzonungen dort vorderhand nicht möglich sind.
Flury Oliver, SVP, Lenzburg: Ich wollte eigentlich zu diesem Geschäft nichts sagen. Aber ich muss der
Darstellung von Roland Agustoni widersprechen. Seit 2005 hat sich einiges geändert. Es gibt in
Brunegg einen komplett neuen Gemeinderat, der die vorhandene Vorlage positiver beurteilt als der
alte. Zudem wurden keine Anliegen von Direktbetroffenen an uns herangetragen. Also entscheidet
sich die SVP konsequent unter Wahrung der Gemeindeautonomie für das Abstimmungsresultat der
Gemeindeversammlung.
Beyeler Peter C., Landstatthalter, FDP: Für ein Geschäft, das 12 Jahre alt ist, ist dies ein gutes
Resultat. Stimmen Sie dem zu und beenden Sie eine lange Geschichte.
Detailberatung
Keine Wortmeldung
Vorsitzender: Ich schlage vor, dass wir über die beiden Anträge gemeinsam abstimmen, wenn Sie
damit einverstanden sind. Dies scheint der Fall zu sein.
Abstimmung
Den Anträgen 1 und 2 wird mit 100 gegen 18 Stimmen zugestimmt.
Beschluss
1. Der Bauzonen- und Kulturlandplan, Teiländerung "Steirüti" der Gemeinde Brunegg vom 24. Juni
2008 wird genehmigt.
2. Die Staatskanzlei wird mit der Publikation im Amtsblatt beauftragt.
0238 Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB); Beitritt
des Kantons Aargau; Zustimmung mit Vorbehalt; Ermächtigung an Regierungsrat; fakultatives
433
Art. 0238
15. September 2009
Referendum; Auftrag an Staatskanzlei
(Vorlage des Regierungsrats vom 24. Juni 2009:
Keller Martin, SVP, Obersiggenthal, Präsident der Kommission für Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und
Raumordnung UBV: Zur Ausgangslage: Die Regelung des Baupolizeirechts – dazu gehören
insbesondere auch Baubegriffe und Messweisen – ist Sache der Kantone. Dies hat in den einzelnen
Kantonen zu einer bunten Vielfalt von Begriffen geführt. Im Baurecht werden nicht überall die gleichen
Begriffe verwendet. Identische Begriffe werden oft unterschiedlich umschrieben. Die
gesamtschweizerische Vereinheitlichung der Baubegriffe und Messweisen entspricht einem breiten
und nicht nur politischen Bedürfnis. So stehen auch die Fachverbände SIA und FSU hinter dieser
Harmonisierung. Seitens des Bundes besteht ebenfalls ein gewisser Druck. Falls sich die Kantone
nicht einig werden können, wird der Bund die Messweisen vorgeben. Nun haben die Mitglieder der
Schweizerischen Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz (BPUK) ein Konkordat – die
Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) – lanciert und die
allgemein gültigen Messweisen festgelegt. Bis heute sind dem Konkordat die drei Kantone Bern,
Graubünden und Freiburg beigetreten, wobei sich weitere Kantone sowie der Kanton Aargau in
Beitrittsberatungen befinden. Einzig der Kanton Wallis lehnt die Harmonisierung grundsätzlich ab. Das
Konkordat kommt zustande, wenn 6 Kantone beigetreten sind.
Zur Beratung in der Kommission: An ihrer Sitzung vom 12.08.2009 hat die Kommission UBV die
Vorlage beraten. Eintreten war unbestritten. Auch stimmten alle Fraktionsvertreter und -vertreterinnen
einer Harmonisierung im Grundsatz zu.
Zu weiterführenden Diskussionen Anlass gaben die Dauer der Übergangsfrist von 15 anstelle von
10 Jahren und die Folgekosten für die Gemeinden. Eine Übergangsfrist von 15 Jahren würde den
Druck ein wenig dämpfen, war zu hören. Von den Vertretern des Departements wurden diese
Bedenken genommen und damit begründet, dass die Anpassungen bei einer nächsten
Zonenplanänderung erfolgen könnten und eine solche wohl in jeder Gemeinde innerhalb der nächsten
10 Jahre anstehen werde. Die Kosten werden eindeutig bei den Gemeinden anfallen. Diese werden
jedoch im Rahmen einer Gesamtüberarbeitung einen kleinen Faktor ausmachen, sprich marginal klein
sein.
Viel zu diskutieren gab der Begriff der "Geschossflächenziffer". In der Detailberatung wurde von allen
Seiten hervorgehoben, dass die Beibehaltung der bisherigen Definition und Anwendung dieser
Ausnützungsziffer eine Voraussetzung für den Beitritt des Kantons Aargau zum Konkordat sein muss,
so wie es der Regierungsrat in der Botschaft vorschlägt. Von den Kommissionsmitgliedern wurden
keine weiteren Anträge gestellt.
Zur Abstimmung: Die Kommission UBV stimmte dem Beitritt des Kantons Aargau zur Interkantonalen
Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) mit dem Vorbehalt bezüglich
Ausnützungsziffer mit 11 gegen 0 Stimmen und mit 2 Enthaltungen zu.
Eintreten
Vorsitzender: Stillschweigend treten die Fraktionen der FDP, der SP, der SVP, der EVP und der CVPBDP auf die Vorlage ein.
Wittwer Hansjörg, Grüne, Aarau: Die einzige nicht stillschweigende Fraktion meldet sich ganz kurz zu
Wort. Wir unterstützen das Anliegen der Harmonisierung. Schade ist nur, dass sie in der Vorbereitung
nicht im Sinne des Wortes umgesetzt wurde. Der Kanton Aargau bleibt wie einige andere Kantone
auch bei seiner Berechnungsart der Ausnützungsziffer. Andere wollten stattdessen die
Geschossflächenziffer – schade. Die konsequente Harmonisierung kann aber vielleicht im Nachhinein
doch noch angestrebt werden. Was bleibt ist, dass das Gros der Begriffe und Messmethoden mit den
anderen Kantonen harmonisiert wird, was ja seit dem gescheiterten Turmbau zu Babel durchaus
positiv zu werten ist: Alle reden in der gleichen Sprache oder eben der fast gleichen.
Flach Beat, GLP, Auenstein: Die Architekten, die Planer und deren Investoren können natürlich auch
mit der vorherrschenden Vielfalt an Baubegriffen und deren Messweise operieren. Sie haben das über
die Jahrzehnte hinweg gelernt und wenden es auch an. Es gibt auf der anderen Seite aber überhaupt
keinen rationalen Grund dafür, dass wir 26 verschiedene Messweisen und Bezeichnungen im
Baubegriffswesen beibehalten. Wenn ein Architekt oder ein Planer über die Kantonsgrenze hinweg
nach einem anderen Kantonsbaugesetz plant und baut, dann muss er sich darüber im Klaren sein,
434
15. September 2009
Art. 0238
was diese Baubegriffe bedeuten. Das ist mit einem erheblichen Mehraufwand verbunden. Dieser
Mehraufwand schlägt sich natürlich in den Honorar- und in den Baukosten und schlussendlich dann
auch irgendwann einmal in den Mieten nieder. Volkswirtschaftlich gibt es also überhaupt keinen Grund
dafür.
Es ist, wie mein Vorredner schon gesagt hat, eigentlich bedauerlich, dass man die
Flächennutzungsberechnung nicht ebenfalls harmonisiert hat. Es ist aber gemessen daran, welcher
Aufwand es bedeuten würde, dies im Kanton Aargau und auf unsere Ausnützungsziffern umzurechen,
nicht sinnvoll, dass wir einen derartigen Aufwand auf uns nehmen. Für die Gemeinden sind die
Anpassungen im Rahmen ihrer normalen Zonenplanänderungen keine allzu grosse Belastung. Wir
sollten auf diese kantonale Lösung setzen, weil ansonsten tatsächlich der Bund uns vorschreiben
wird, wie wir die Baubegriffe zu harmonisieren haben. Ich erinnere an die Motion, die Philipp Müller im
Nationalrat eingereicht hat und die immerhin 147 Räte mitunterzeichnet haben. Darin wird gefordert,
dass der Bund auf diesem Gebiet legiferiert. Als Zeichen für die anderen Kantone, die jetzt noch in
dieser Verhandlung stehen, bitte ich Sie darum, dieser Vorlage mit einem deutlichen Ja zuzustimmen.
Beyeler Peter C., Landstatthalter, FDP: Ich bin froh, dass Sie diese Botschaft positiv aufnehmen. Der
Kanton Basel-Landschaft hat am 20. August 2009 den Vereinbarungen ebenfalls zugestimmt, das
heisst, mittlerweile haben 4 Kantone zugestimmt und der Kanton Aargau wäre der fünfte Kanton; der
sechste wird bald kommen, denn der Kanton Zürich sowie die Ostschweizer Kantone beraten darüber.
Das Pièce de résistence war die Geschossflächenziffer. Sie war lange der Grund, weshalb kein
Kanton der Harmonisierung zustimmen und diesem Konkordat beitreten wollte, weil diese Umsetzung
nicht funktioniert. Es gibt keine geometrischen oder andere Faktoren, die zulassen, eine
Ausnützungsziffer in eine Geschossflächenziffer umzurechen. Die Komplikationen in diesem Bereich
sind gross, insbesondere wenn man sieht, dass grosse Flächen schon überbaut sind und bei
Neubauten plötzlich eine andere Messweise angewandt würde. Dies würde zu Vor- und Nachteilen
führen, und zwar in eklatanter Weise.
Würde beispielsweise an einem gut situierten Ort ein grosser Keller für Oldtimer gebaut, dann könnte
der Bauherr kein Haus mehr darüber errichten, weil die Geschossflächenziffer bereits erschöpft wäre.
Es gibt einfach Sachen, die nicht funktionieren, wenn eine Umrechnung stattfindet. Auch
Nutzungsübertragungen nach altem Recht sind nicht zulässig. Es gibt viele Probleme rechtlicher Art,
die im Einzelfall gelöst werden müssten. Das funktioniert in der Praxis nicht.
Die Baudirektorenkonferenz hat deshalb im letzten Jahr entschieden, dass man die Ausnützungsziffer
in den Konkordatsvereinbarungen lassen will. Man wird darüber entscheiden und rechtlich abstimmen,
sobald 6 Kantone beigetreten sind, denn dann ist die Organisation auch entscheidungsfähig. Ich
nehme an, dass dies nächstes Jahr der Fall sein wird.
Die Ausnützungsziffer, die vom SIA definiert wird, wird dann ein fester Bestandteil sein und
demzufolge nichts Aargauspezifisches, sondern die Mehrzahl der Kantone wird sie anwenden. Ich
möchte daran erinnern, dass es viele verschiedene Aargauer Gemeinden gibt, die weder eine
Ausnützungsziffer noch eine Geschossflächenziffer oder andere Ziffern kennen, sondern mit anderen
Messweisen operieren. Aus dieser Warte muss man es immer relativieren, wenn man sagt, es sei jetzt
noch keine volle Harmonisierung vorhanden. Ich bin sicher, dass sie kommen wird.
Ich bitte Sie, diesem Antrag zuzustimmen. Der letzte Redner hat es richtig gesagt: Es ist ein Zeichen,
das wir an die anderen Kantone aussenden, damit man diese Harmonisierung nun wirklich schnell
aufnimmt. Wenn wir von Seiten der Kantone noch lange zuwarten, dann wird der Bund aktiv werden,
und das wird nach meiner Erfahrung meist auch nicht einfacher.
Bitte stimmen Sie zu! Ich danke für die positive Unterstützung der Kommission und der Redner und
bin gespannt auf Ihren Entscheid.
Detailberatung
Keine Wortmeldung
Vorsitzender: Da Antrag 1 dem fakultativen Referendum untersteht, stimmen wir über diese drei
Anträge einzeln ab.
Abstimmungen
Antrag 1 wird mit 122 gegen 0 Stimmen angenommen.
435
Art. 0238
Name
Abbt-Mock
Ackermann
Agustoni
Andermatt-Bürgler
Attiger
Bachmann-Steiner
Basler
Beck-Matti
Bhend
Bialek
Biffiger
Boeck
Böni
Brander
Brun
Brünisholz-Kämpfer
Brunner
Bühler
Burgener Brogli
Burgherr-Leu
Burgherr
Burkart
Caflisch
Christen
Deppeler-Lang
Dieth
Dössegger
Dubach
Eckert
Egli
Eliassen Vecko
Emmenegger
Flach
Flury
Fricker
Fricker
Fricker
Friker-Kaspar
Frunz
Furer
Gallati
Gautschy
Gebhard-Schöni
Giezendanner
Glarner
Glur
Gosteli
Groux
Guhl
Guignard
Haller
Haller
Härri
Häseli-Stadler
Heller
Hochreuter
15. September 2009
Vorname
Alexandra Christina
Adrian
Roland
Astrid
Stephan
Regula
Roland
Beatrice
Martin
Roland
Gregor
Rita
Fredy
Benjamin
Christoph Friedrich
Lothar
Andreas
Hans Ulrich
Elisabeth
Thomas
Patrick
Thierry
Jürg
Martin
Walter
Markus
Hans
Manfred
Antoinette
Dieter
Eva
Kurt
Beat
Oliver
Jonas
Kathrin
Roger
Vreni
Eugen
Pascal
Jean-Pierre
Renate
Esther
Benjamin
Andreas A.
Christian
Patrick
Rosmarie
Bernhard
Marcel
Christine
Stefan
Max
Gertrud
Daniel
Clemens
Sitzplatz
124
121
069
100
056
063
060
133
037
015
111
099
021
006
019
137
123
116
068
051
062
122
132
066
024
093
082
135
054
098
016
104
008
115
072
039
028
003
077
081
112
084
038
053
113
050
025
138
059
032
070
033
045
020
087
004
Wohnort
Islisberg
Kaisten
Magden
Lengnau
Baden
Magden
Staffelbach
Schafisheim
Oftringen
Buchs
Berikon
Brugg
Möhlin
Muri
Brugg
Zofingen
Oberentfelden
Stein
Gipf-Oberfrick
Wiliberg
Rheinfelden
Baden
Baden
Turgi
Tegerfelden
Wettingen
Seon
Zofingen
Wettingen
Windisch
Obersiggenthal
Baden
Auenstein
Lenzburg
Baden
Baden
Oberhof
Oberentfelden
Obersiggenthal
Staufen
Wohlen
Gontenschwil
Möriken-Wildegg
Rothrist
Oberwil-Lieli
Murgenthal
Böttstein
Berikon
Niederrohrdorf
Aarau
Reinach
Wohlen
Birrwil
Wittnau
Erlinsbach
Aarau
Partei
CVP
FDP
SP
SP
FDP
CVP
BDP
SP
EVP
EVP
SVP
SP
SVP
SVP
Grüne
SP
CVP
FDP
SP
SVP
CVP
FDP
SP
SP
SVP
CVP
SVP
SP
FDP
SP
Grüne
SP
GLP
SVP
Grüne
Grüne
SVP
SVP
SVP
SVP
SVP
FDP
EVP
SVP
SVP
SVP
SVP
SP
BDP
FDP
SP
BDP
SVP
Grüne
FDP
SVP
Resultat
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
–
–
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
–
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
–
436
15. September 2009
Hollinger
Hottiger
Hunn
HuonderAschwanden
Inniger
Jauslin
Jean-Richard
Jenni
Keller
Klaus Günthart
Klöti
Knecht
Köchli
Koller
Koller
Küng
Kunz
Läng
Lehmann-Wälchli
Leitch-Frey
Lepori-Scherrer
Lerch-Germann
Leuenberger
Leuenberger
Lüem
Lüpold
Lüscher
Lüscher
Mazzocco
Meier Doka
Meier-Pfeiffer
Meier
Mettler
Moll-Reutercrona
Morach
Moser
Nadler
Najman
Nebel
Nussbaumer Marty
Ochsner
Plüss-Mathys
Portmann-Müller
Rhiner
Richner
Riner
Roth
Rüegger
Rüetschi-Hartmann
Ryser
Scheier
Schmid-Schmid
Schmid
Schoch
Scholl
Scholl
437
Art. 0238
Franz
Hans-Ruedi
Jörg
Trudi
091
131
107
130
Brugg
Zofingen
Riniken
Egliswil
CVP
CVP
SVP
CVP
Ja
–
Ja
–
Thomas
Matthias
Peter
Felix
Martin
Susanne
Rainer Ernst
Hansjörg
Martin
Marlène
Peter
Monika
René
Max
Regina
Thomas
Theres
Martin
Beat
Urs
Daniel
Thomas
Brunette
Rudolf
Renato
Nicole
Erwin
Titus
Hansruedi
Andrea
Annerose
Ernst
Kathrin
Dragan
Franz
Marie-Louise
Bettina
Richard
Barbara
Robert
Sämi
Christoph
Barbara
Kurt
Beat
Rolf
Ruth Jo.
Heidi
Samuel
Adrian
Bernhard
Herbert H.
108
119
101
011
080
041
085
026
017
074
067
043
034
095
049
140
126
029
046
125
120
114
022
129
103
092
110
086
014
117
078
076
134
035
083
097
118
106
009
057
013
027
102
052
031
079
012
139
030
073
088
058
Hägglingen
Wohlen
Aarau
Oberwil-Lieli
Obersiggenthal
Aarau
Auenstein
Leibstadt
Boswil
Untersiggenthal
Rheinfelden
Wohlen
Reinach
Obersiggenthal
Reitnau
Wohlen
Berikon
Rothrist
Schöftland
Widen
Hendschiken
Möriken-Wildegg
Magden
Laufenburg
Aarau
Baden
Tägerig
Brugg
Dürrenäsch
Sins
Obersiggenthal
Würenlos
Lenzburg
Baden
Bad Zurzach
Obersiggenthal
Oberlunkhofen
Lupfig
Lenzburg
Zofingen
Auenstein
Zeihen
Erlinsbach
Rothrist
Suhr
Würenlingen
Wettingen
Muri
Biberstein
Fislisbach
Möhlin
Zofingen
SVP
FDP
SP
GLP
SVP
Grüne
FDP
SVP
Grüne
SVP
SP
Grüne
SD
CVP
SVP
SP
CVP
EDU
SVP
CVP
FDP
SVP
SVP
CVP
SP
CVP
SVP
FDP
EVP
FDP
SVP
SVP
SP
SD
FDP
SP
FDP
SVP
GLP
FDP
EVP
SVP
SP
SVP
FDP
SVP
GLP
SP
EDU
SVP
FDP
FDP
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
–
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
–
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
–
Ja
Ja
Ja
–
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
–
Enth
Ja
Ja
Ja
–
Ja
–
Ja
Ja
Art. 0238
15. September 2009
Schöni
Schreiber-Rebmann
Schuhmacher
Senn
Sommerhalder
Sprenger
Steinacher-Eckert
Stierli-Popp
Heinrich
Patricia
Peter
Andreas
Martin
Christian
Martin
Walter
136
071
010
096
047
061
064
109
Stöckli-Ammann
Strebel
Studer
Stüssi-Lauterburg
Ungricht
Unternährer
Villiger-Matter
Villiger
Vogt
Vögtli
Voser
Vulliamy
Wanner
Weber
Wehrli-Löffel
Wehrli
Wiederkehr
Wildi
Wittwer
Wyss
Milly
Herbert
Lilian
Jürg
Gusti
Beat
Andreas
Jörg
Franz
Theo
Peter
Daniel
Maja
Ruedi
Peter
Daniel
Kurt
Daniela
Hansjörg
Kurt
007
127
036
105
075
005
128
044
048
065
089
023
055
042
001
002
094
018
040
090
Abstimmungsresultate:
JA:
NEIN:
ENTHALTEN:
ABWESEND:
122
000
001
017
Oftringen
Wegenstetten
Wettingen
Würenlingen
Schmiedrued
Hendschiken
Gansingen
FischbachGöslikon
Muri
Muri
Wettingen
Windisch
Bergdietikon
Unterentfelden
Sins
Aarburg
Leimbach
Böttstein
Killwangen
Rheinfelden
Würenlos
Menziken
Küttigen
Küttigen
Baden
Lenzburg
Aarau
Leuggern
SP
Grüne
GLP
CVP
SVP
BDP
CVP
SVP
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
–
Ja
Ja
SVP
CVP
EVP
SVP
SVP
SVP
CVP
Grüne
SVP
CVP
CVP
SVP
FDP
Grüne
SVP
SVP
CVP
Grüne
Grüne
CVP
Ja
–
Ja
Ja
–
–
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Antrag 2 wird mit 123 gegen 0 Stimmen angenommen
Antrag 3 wird mit 123 Stimmen gegen 1 Stimme angenommen.
Beschluss
1. Dem Beitritt des Kantons Aargau zur Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der
Baubegriffe (IVHB) vom 22. September 2005/15. Januar 2009 wird zugestimmt, mit dem Vorbehalt,
dass der Kanton Aargau den Begriff "Geschossflächenziffer" nicht übernimmt und weiterhin
Regelungen über die Ausnützungsziffer beschliesst.
2. Es wird festgestellt, dass spätere Änderungen der IVHB für den Kanton Aargau nur gültig werden
können, wenn der Grosse Rat diesen Änderungen in einem referendumspflichtigen Beschluss
zugestimmt hat.
3. Der Regierungsrat wird ermächtigt, nach unbenütztem Ablauf der fakultativen Referendumsfrist
gegenüber der Schweizerischen Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz (BPUK)
beziehungsweise gegenüber dem Interkantonalen Organ den Beitritt des Kantons Aargau zur IVHB zu
erklären. Die Gemeinden werden dabei nicht verpflichtet, die Ausnützungsziffer durch die
Geschossflächenziffer zu ersetzen.
Fakultatives Referendum:
438
15. September 2009
Art. 0239
Der Beschluss unter Ziffer 1 untersteht gemäss § 63 Abs. 1 lit. c der Kantonsverfassung dem
fakultativen Referendum. – Die Staatskanzlei wird mit der Publikation im Amtsblatt beauftragt.
0239 Auftrag Richard Plüss, SVP, Lupfig, vom 3. März 2009 betreffend Übernahme der
Führungsrolle zur Realisierung eines Blockheizkraftwerks auf der Basis von Holz im
Zusammenhang mit der Spitalsanierung des Kantonsspitals Baden; Überweisung an den
Regierungsrat
(vgl. GR-Prot. 2005/09 Art. 2207)
Antrag des Regierungsrats vom 26. August 2009:
Der Regierungsrat ist bereit den Auftrag mit folgender Erklärung entgegenzunehmen:
1. Ausgangslage: Das Heizwerk der Kantonsspital Baden AG (KSB) ist 34 Jahre alt und versorgt mit
je zwei Dampf- und Heisswasserkesseln die Regionale Wäscherei Baden, die Kantonsspital Baden
AG sowie die Fernwärme Dättwil mit Energie. Die beiden Dampfkessel (15 Bar) sind der
Energieversorgung der Regionalen Wäscherei zugeordnet. Die Heisswasserkessel (180 C°)
versorgen das KSB und die Fernwärme Dättwil zu etwa gleichen Teilen. Im Jahr 2004 wurden die
Brenner- und Kesselsteuerungen erneuert respektive ersetzt. Im Jahr 1988 wurden nach 14 Jahren
die vier Brenner der Kessel gegen 2-Stoff-Low-NOX-Brenner Gas/Oel getauscht. Die restlichen
Anlagen im Kesselhaus wie die Dampf- und Heisswasserkessel, Armaturen, Pumpen,
Speisewassergefässe und Kondensatrückführung sind noch im Originalzustand von 1974.
2. Blockheizkraftwerk mit Biobrennstoff: Der Regierungsrat begrüsst die Nutzung der erneuerbaren
Energien im Energiekanton Aargau. Sie stellen einen wesentlichen Beitrag zur nachhaltigen Nutzung
von erneuerbaren Ressourcen, wie Holz dar. Zudem zielt die Aargauer Energiepolitik auf die
Verbesserung der CO2-Bilanz. Der Regierungsrat setzt sich daher für eine CO 2-neutrale
Energieproduktion ein. Er erachtet es deshalb als sinnvoll, wenn die heutige gasbetriebene Anlage
durch eine Anlage mit erneuerbaren Energien ersetzt wird.
Blockheizkraftwerke mit Holz als Brennmaterial haben einen elektrischen Wirkungsgrad im Bereich
von rund 25 %. Der Gesamtwirkungsgrad kann zwischen 50 % und 60 % betragen, hängt aber davon
ab, wie viel Abwärme im Jahresdurchschnitt genutzt werden kann. Weil in der warmen Jahreszeit
keine Energie für die Raumerwärmung notwendig ist, kann die Abwärme eines Blockheizkraftwerks
nur eingeschränkt genutzt werden. Daher kann der Regierungsrat den Bau von Blockheizkraftwerken
mit reiner Holzverfeuerung zwecks Gewinnung von Wärme und Strom nicht bedingungslos
unterstützen.
Anders muss die Lage bei einem Blockheizkraftwerk mit Holzvergasung beurteilt werden. Der
Gesamtwirkungsgrad einer Anlage mit Holzvergasung liegt zwischen 60 % und 70 %. Dabei soll aus
waldfrischem Energieholz oder Altholz mittels Vergasung, kombiniert mit einer gasbetriebenen
Wärme-Kraft-Koppelungsanlage, Strom und Wärme gewonnen werden. Es kann aber auch durch
Methanierung Gas hergestellt werden, das in ein Erdgasnetz eingespiesen werden kann. Mit
Holzvergasung werden ein höherer Gesamtwirkungsgrad und zusätzlich eine höhere Energiequalität
erreicht.
Erfahrungen mit Blockheizkraftwerken mit Holzvergasung sind sehr bescheiden, sie gelten nach wie
vor als Pilotanlagen. Das erste Kraftwerk dieser Art mit einer Leistung von 1 MW ist bereits in Güssing
(A) in Betrieb und hat die erste Pilotphase vor wenigen Monaten erfolgreich abschliessen können.
3. Konzept Energie-Hub Baden: Die Regionalwerke AG Baden haben vor rund 4 Jahren das Konzept
eines Energie-Hubs mit einem Blockheizkraftwerk mit Holzvergasung mit 3,2 MW Leistung erstellt.
Technische Risiken mit negativen Auswirkungen auf das Spital und die weitere Umgebung sind nach
diesem Konzept beherrschbar. In der Anlage wird ausschliesslich frisches Waldholz verarbeitet und
die umfassenden Reinigungsstufen repräsentieren den höchsten Stand der Technik. Der Standort
direkt neben der bestehenden Heizzentrale ist ablauftechnisch optimal. Der Biomassetransport würde
ab „Im Ergel“ über eine eigene Zufahrtsstrasse direkt zum Hub mit werktäglich 6 bis 10 grossen
Container-Lastwagenfahrten erfolgen.
Aufgrund der guten Resultate der Pilotanlage Güssing (A) bietet sich eine analoge Anlage am
Standort KSB als interessante Alternative zu gasbefeuerten Kraftwerken an. Mit der Realisierung des
Energie-Hubs Baden ergäbe sich die einmalige Chance, am Standort des KSB die Emission von
439
Art. 0239
15. September 2009
fossilem Kohlendioxid deutlich zu verringern und aus dem nachwachsenden regionalen Rohstoff Holz
ein hochwertiges Biogas in Erdgasqualität (Bio-SNG, Biological Synthetic Natural Gas) zu
produzieren. Die aus dem Prozess resultierende Wärme würde über 50 % des ganzjährigen
Wärmebedarfs des KSB und der Fernwärme Dättwil decken. Die Anlage könnte im Weiteren auf
aktuelle und zukünftige betriebliche und energetische Bedürfnisse des KSB abgestimmt werden. Mit
den erstmalig in dieser Kombination und Grösse angewendeten zukunftsträchtigen Technologien
kämen Baden und das KSB zu einer schweizweit einmaligen Anlage zur energetischen Nutzung von
Biomasse.
In den Jahreszeiten mit wenig Wärmebedarf kann Strom und Biogas produziert werden und in die
naheliegenden Gas- und Stromnetze eingespiesen werden. Damit kann ein kontinuierlicher
Jahresbetrieb garantiert werden, der die Wirtschaftlichkeit positiv beeinflusst.
Durch den Energie-Hub könnte das 34 Jahre alte und erneuerungsbedürftige Heizwerk des KSB
entlastet werden. Durch eine allfällige energetische Sanierung des KSB in den nächsten Jahren
könnte der Energie-Hub einen grossen Teil der zukünftigen Wärmelieferung übernehmen. Das
Heizwerk des KSB würde dann noch zur Spitzenlastdeckung oder bei der Revision oder einem Ausfall
des Hubs zum Einsatz kommen. Während 7'500 Stunden von 8'760 Stunden im Jahr könnte nach
diesem Konzept der Hub einen Grossteil des Energiebedarfs decken.
Das Projekt eines Energie-Hubs ist hoch komplex und hat teilweise forschungsnahen Charakter. Eine
kostendeckende Produktion kann nicht vorausgesetzt werden, das heisst zur Realisierung sind à
fonds perdu Beiträge zukünftiger Aktionäre und der öffentlichen Hand unabdingbar. Für die Anlage ist
mit einem Gesamtinvestitionsbedarf von ca. 40 Millionen bis 50 Millionen Franken zu rechnen
(Grobschätzung).
4. Vorläufige Stellungnahme des Kantonsspitals Baden: Das KSB nimmt gegenüber dem EnergieHub Baden grundsätzlich eine eher neutrale Haltung ein. Es begrüsst den innovativen Ansatz der
Anlage, signalisiert aber zugleich, dass es nicht interessiert sei, ein solches Kraftwerk mit regionalem
Charakter zu betreiben.
Zurzeit erarbeitet das KSB zusammen mit dem Kanton das Projekt zur Gesamtsanierung des KSB
gemäss Beschluss des Grossen Rats vom 24. März 2009. Die Klärung des grundsätzlichen Konzepts
zur Energie- und Medienversorgung wird daher immer dringlicher. Der Energiebedarf des KSB wird in
Zukunft markant sinken (Gesamtsanierung nach Minergie-Standard).
Als möglicherweise einer der grössten Leistungsbezüger wäre das KSB jedoch bereit, eine langfristige
Bindung zu marktkonformen Bedingungen zu prüfen. Zugleich weist das KSB aber zu Recht auf die
aktuell noch ungenügende Wirtschaftlichkeit der Anlage hin. Den daraus entstehenden Gefahren,
insbesondere bezüglich der technischen als auch wirtschaftlicher Abhängigkeit, ist besondere
Aufmerksamkeit zu schenken.
Ebenso erachtet das KSB die noch ungeklärte Frage der Geruchsimmissionen als kritisch. Allfällige
technische Lösungen und deren zusätzlichen Kostenfolgen gilt es vor einem Grundsatzentscheid zu
klären.
5. Haltung des Regierungsrats: Die Aufgabenteilung mit dem Bund weist den Kantonen primär die
Förderung von technisch ausgereiften Systemen zu, damit diese eine breite Verwendung finden. Die
Unterstützung von Forschungs- und Pilotanlagen liegt beim Bund. Damit soll verhindert werden, dass
die gleichen oder ähnlichen Technologien mehrmals unabhängig voneinander gefördert werden. Falls
ein Kanton trotzdem einen Schwerpunkt bei einer bestimmten Technologie legen will, so ist eine
Unterstützung in Absprache mit dem Bund möglich. Dies macht vor allem dann Sinn, wenn diese
Technologie künftig in der Schweiz verbreitet zum Einsatz kommen soll. Mit der kostendeckenden
Einspeisevergütung (KEV) fördert der Bund gegenwärtig unter anderem die Stromproduktion aus
Holzkraftwerken. Wird dieser Anreiz für die Stromproduktion beibehalten, so wird ein grosser Teil der
vorhandenen Holzressourcen von Holzkraftwerken konventioneller Technik beansprucht, was wenig
sinnvoll wäre.
Der Regierungsrat stellt klar, dass er eine direkte Beteiligung an der Erstellung und am Betrieb des
Energie-Hubs aus grundsätzlichen Überlegungen ablehnt. Er erachtet die Lösung über eine
Trägerschaft um Dritten als zweckmässig und sinnvoll.
Der Regierungsrat ist bereit, sich bei der Bildung einer Trägerschaft für ein Projekt Energie-Hub
Baden aktiv zu engagieren. Das Interesse von Unternehmen im Energiebereich ist aufgrund des guten
Ergebnisses mit der Anlage in Güssing (A) stark gewachsen. Zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit
des Projekts stehen der Trägerschaft bereits existierende Förderprogramme offen.
Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen Fr. 2'933.–.
440
15. September 2009
Art. 0240
Vorsitzender: Der Auftrag ist unbestritten. Der Rat überweist ihn stillschweigend an den
Regierungsrat.
0240 Interpellation Martin Christen, SP, Turgi, vom 31. März 2009 betreffend
Gefahrenpotenzial der Kernkraftwerke Beznau I und II, Leibstadt und Gösgen; Beantwortung
und Erledigung
(vgl. GR-Prot. 2005/09 Art. 2323)
Antwort des Regierungsrats vom 17. Juni 2009:
Zur Frage 1: "Wie beschreibt und beurteilt der Regierungsrat das Gefahrenpotenzial der bestehenden
Kernkraftwerke Beznau I, II, Leibstadt und Gösgen?"
Die Frage wurde in der (08.351) Interpellation von Martin Christen, Turgi, vom 25. November 2008
betreffend Gefahrenpotenzial eines möglichen Endlagers für radioaktive Abfälle im Kanton Aargau
beantwortet (Frage 1.1). Die Gesetzgebung und die Regelung des Kernenergiebereichs sind
ausschliesslich Sache des Bundes. Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI)
beurteilt die Sicherheit der Schweizer Kernkraftwerke im Auftrag des Bundes. Der Regierungsrat sieht
keinen Anlass an der Kompetenz des ENSI zu zweifeln.
Die Fragestellung in dieser Interpellation wurde im Vergleich zur (08.351) Interpellation um das KKW
Gösgen ergänzt. Diese Ergänzung hat aber keinen Einfluss auf die Beantwortung.
Zur Frage 2: "Wie beurteilt der Regierungsrat aufgrund des heutigen Wissensstandes das von den in
Betrieb stehenden Nuklearanlagen ausgehende Sicherheitsrisiko respektive die Wahrscheinlichkeit
eines grösstmöglichen atomaren Unfalls?"
Die Frage wurde in der (08.351) Interpellation von Martin Christen, Turgi, vom 25. November 2008
betreffend Gefahrenpotenzial eines möglichen Endlagers für radioaktive Abfälle im Kanton Aargau
beantwortet (Frage 1.8).
Das ENSI beurteilt die Sicherheit der Schweizer Kernkraftwerke im Auftrag des Bundes, wozu auch
die Risikoabschätzung gehört. Der Regierungsrat sieht keinen Anlass, an der Kompetenz des ENSI zu
zweifeln.
Zur Frage 3: "Trifft es zu, dass bei einem schweren KKW-Unfall oder einem Terroranschlag auf
Beznau I, II, Leibstadt oder Gösgen praktisch die ganze Schweiz, Süddeutschland, Liechtenstein und
Teile Österreichs und Frankreichs unbewohnbar würden?"
Die Frage wurde in der (08.351) Interpellation von Martin Christen, Turgi, vom 25. November 2008
betreffend Gefahrenpotenzial eines möglichen Endlagers für radioaktive Abfälle im Kanton Aargau
beantwortet (Frage 1.7). Das ENSI beurteilt die Sicherheit der Schweizer Kernkraftwerke im Auftrag
des Bundes, wozu auch die Schadensbeurteilung und die Beurteilung des Risikos von
Terroranschlägen gehört. Der Regierungsrat sieht keinen Anlass an der Kompetenz des ENSI zu
zweifeln.
Zur Frage 4: "Erachtet der Regierungsrat das "Konzept für den Notfallschutz in der Umgebung der
Kernanlagen" der eidgenössischen Kommission für ABC-Schutz als ausreichend, insbesondere unter
Berücksichtigung der nach der AKW-Katastrophe in Tschernobyl gemachten Erfahrungen?"
Das Konzept für den Notfallschutz in der Umgebung der Kernanlagen vom Januar 2006 wurde von
der Eidgenössischen Kommission für ABC-Schutz herausgegeben. An der Bearbeitung waren
folgende Institutionen beteiligt:
- Eidgenössische Kommission für ABC-Schutz (KomABC)
- Eidgenössische Kommission für die Sicherheit von Kernanlagen (KSA)
- Leitender Ausschuss Radioaktivität (LAR)
- Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS)
- Nationale Alarmzentrale (NAZ)
- Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK)
- Standortkantone Aargau, Bern, Solothurn
Der Kanton Aargau war somit in die Bearbeitung dieses Notfallschutzkonzepts einbezogen.
Zur Frage 5: "Teilt der Regierungsrat die Ansicht, dass im Prinzip auch Kernkraftwerke – wie alle
441
Art. 0240
15. September 2009
übrigen Produktionsbetriebe, Betreiberinnen und Betreiber technischer Anlagen, Unternehmen,
Verkehrsbetriebe etc. auch – für die volle Schadensdeckung haften müssten? Wie ist zu erklären,
dass bei allen Versicherungen Schäden durch Kernenergie von jeder Haftung ausgenommen sind
resp. durch Kernkraftwerke grossflächig verursachte Gesundheits-, Sach- und Vermögensschäden
gleich behandelt werden wie solche, die aufgrund kriegerischer Ereignisse entstanden sind?"
Die Frage wurde sinngemäss in der (08.351) Interpellation von Martin Christen, Turgi, vom
25. November 2008 betreffend Gefahrenpotenzial eines möglichen Endlagers für radioaktive Abfälle
im Kanton Aargau beantwortet (Frage 1.13).
Die Haftung für Nuklearschäden, die durch Kernanlagen oder durch den Transport von
Kernmaterialien verursacht werden, sowie deren Deckung sind im Kernenergiehaftpflichtgesetz (KHG)
geregelt. Die Betreiber haben für die Deckung der versicherbaren Risiken bei einer privaten
Versicherungsgesellschaft für mindestens 300 Millionen Franken je Kernanlage eine Versicherung
abzuschliessen. Der Bund versichert den Haftpflichtigen gegen Nuklearschäden bis zu einer Milliarde
Franken je Kernanlage.
Der Inhaber einer Kernanlage haftet ohne betragsmässige Begrenzung für die Nuklearschäden.
Reichen die für die Deckung der Schäden zur Verfügung stehenden Mittel nicht aus, kann der Bund
an den nicht gedeckten Schaden nötigenfalls zusätzliche Beiträge leisten.
Das KHG wurde revidiert, kann aber erst in Kraft treten, wenn die damit zusammenhängenden
internationalen Abkommen von der Schweiz ratifiziert worden sind. Dies dürfte frühestens im Verlauf
des Jahrs 2010 der Fall sein. Im revidierten Gesetz wird unter anderem die Haftung von 1 Milliarde auf
1,8 Milliarden Franken erhöht.
Zur Frage 6: "Hält es der Regierungsrat für ausgeschlossen, dass Kinder, die in der Nähe von
Kernkraftwerken aufwachsen, einem erhöhten Krebsrisiko ausgesetzt sind, so wie das die vom
deutschen Bundesamt für Strahlenschutz in Auftrag gegebene Studie "Kinderkrebs um
Kernkraftwerke" nachweist? Unterstützt der Regierungsrat die von der Krebsliga Schweiz und dem
Bundesamt für Gesundheit in Auftrag gegebene CANUPIS Studie zu Kinderkrebs um
Kernkraftwerke?"
Der Regierungsrat begrüsst die objektive Abklärung des Krebsrisikos in der Umgebung der
Kernkraftwerke. Die beiden Stromkonzerne Axpo und BKW beteiligen sich zu einem Viertel an der
Finanzierung der Kosten für die Studie. Die Resultate werden 2011 erwartet.
Zur Frage 7: "Versteht der Regierungsrat die Befürchtungen, Ängste und Sorgen weiter Teile der
Bevölkerung in Bezug auf die von Kernkraftwerken ausgehenden Gefahren und Risiken? Ist er bereit,
im Hinblick auf eine mögliche Ablehnung neuer Kernkraftwerkprojekte durch das Volk
Alternativoptionen auf der Basis erneuerbarer Energien voranzutreiben?"
Der Regierungsrat versteht die Befürchtungen der Bevölkerung, wird doch die Kernenergiediskussion
sehr emotional geführt. Das Schweizer Volk hat aber im Jahr 2003 die beiden Volksinitiativen "Strom
ohne Atom – Für eine Energiewende und die schrittweise Stilllegung der Atomkraftwerke" und
"MoratoriumPlus – Für die Verlängerung des Atomkraftwerk-Baustopps und die Begrenzung des
Atomrisikos" abgelehnt und damit gezeigt, dass es sehr wohl in der Lage ist, selektiv zu entscheiden.
Der Grosse Rat hat die Gesamtenergiestrategie energieAARGAU im Juni 2006 beschlossen. Diese
hält in der Strategie 7 Kernenergie fest:
Der langfristige, sichere Betrieb der drei Kernenergieanlagen im Kanton Aargau wird durch den
Kanton Aargau unterstützt, wie auch die Bestrebungen um den Ersatz der bestehenden
Kraftwerkskapazitäten durch CO2-neutrale Anlagen.
energieAARGAU postuliert im Leitsatz 7 aber auch:
Der Kanton Aargau fördert erneuerbare Energien und die effiziente Energieanwendung.
In Bezug auf die Stromproduktion schafft der Kanton attraktive Rahmenbedingungen. So unterstützt er
zum Beispiel Photovoltaikanlagen, die vom Bund mit der Kostendeckendeckenden
Einspeisevergütung (KEV) oder Investitionsbeiträgen nicht gefördert werden, finanziell. Auch fördert er
den Ausbau der Wasserkraft, soweit dies aus ökologischen Gründen überhaupt noch möglich ist und
unterstützt die Nutzung von Holz und Geothermie. Er ist klar der Meinung, dass heute alle
Energieträger genutzt werden sollen, die die CO2-Bilanz verbessern, natürlich immer unterstützt durch
die Förderung der Energieeffizienz.
Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen Fr. 1'399.–.
Christen Martin, SP, Turgi: Meine Interpellation war ein Anschlussvorstoss an meine Interpellation
vom 25. November 2008 betreffend Gefahrenpotenzial eines möglichen Endlagers für radioaktive
442
15. September 2009
Art. 0241
Abfälle im Kanton Aargau. Der Regierungsrat hat in seiner damaligen Antwort die hier erneut
gestellten Fragen materiell nicht beantwortet, mit der Begründung, diese Fragen hätten keinen
direkten Zusammenhang mit einem Tiefenlager.
In seiner heute zur Diskussion stehenden Stellungnahme bleibt der Regierungsrat erneut eine Antwort
schuldig, diesmal mit der Begründung, er habe die Fragen ja bereits bei meiner letzten Interpellation
beantwortet. Ich frage jetzt den Regierungsrat, wann und unter welchen Umständen er bereit ist,
Fragen zu den Gefahren und Risiken, die von den bestehenden Atomkraftwerken Beznau I und II
sowie Leibstadt ausgehen, auch materiell zu beantworten.
Keine der Interpellationsfragen wurde befriedigend beantwortet. Einziger Lichtblick ist die Aussage,
der Regierungsrat begrüsse die objektive Abklärung des Krebsrisikos in der Umgebung der
Kernkraftwerke. Mit seiner AKW-freundlichen Haltung verbaut der Regierungsrat dem Kanton Aargau
und der Schweiz den Weg in eine umweltfreundliche, atom- und strahlenfreie Zukunft auf der Basis
erneuerbarer Energieformen, so wie sich das die Schweizerinnen und Schweizer tatsächlich auch
wünschen. Denn in einer repräsentativen, in diesem Sommer durchgeführten Umfrage des
Stromkonzerns Alpic wurde die Frage, auf welche Weise der Stromknappheit am besten
entgegengewirkt werden könnte, wie folgt beantwortet: 56,6 Prozent wünschen die Entwicklung
erneuerbarer Energien, 16,8 Prozent votieren für die Optimierung der Stromenergie mit Wasserkraft,
13,1 Prozent sind für die Stabilisierung des Verbrauchs, 4,9 Prozent bevorzugen den Bau von
Gaskraftwerken und nur gerade mickrige 4,5 Prozent sehen die Lösung in der Erneuerung und im
Ausbau der Kernkraftwerke. Ich bitte den Regierungsrat und Sie meine Damen und Herren, dieses
Ergebnis von 4,5 Prozent zur Kenntnis zu nehmen. Mit den Antworten des Regierungsrates bin ich
ganz und gar nicht zufrieden: 4,5 Prozent!
Vorsitzender: Der Interpellant erklärt sich von der Antwort nicht befriedigt. Das Geschäft ist erledigt.
0241 Interpellation Elisabeth Burgener, SP, Gipf-Oberfrick (Sprecherin), Regula BachmannSteiner, CVP, Magden, Gertrud Häseli-Stadler, Grüne, Wittnau, Christopf Riner, SVP, Zeihen,
vom 5. Mai 2009 betreffend Haltung und weiteres Vorgehen des Regierungsrats im
Zusammenhang mit einem möglichen Tiefenlager im Kanton Aargau am Beispiel des
Bözberges; Beantwortung und Erledigung
(vgl. Art. 0023)
Antwort des Regierungsrats vom 24. Juni 2009:
Ausgangslage: Das Kernenergiegesetz (KEG) des Bundes vom 21. März 2003 regelt die friedliche
Nutzung der Kernenergie in der Schweiz. Die Zuständigkeit für Kernanlagen liegt beim Bund.
Die Gesetzgebung verlangt, dass die in der Schweiz anfallenden radioaktiven Abfälle grundsätzlich im
Inland entsorgt werden. Für die Entsorgung haben die Erzeuger der Abfälle aufzukommen. Die
dauernde und sichere Entsorgung der radioaktiven Abfälle hat in einer geologischen Tiefenlagerung
zu erfolgen. Gemäss Kernenergiegesetz muss die sicherheitstechnische Eignung des Lagerstandorts
mit Untersuchungen während des Baus bestätigt werden und eine Rückholung der eingelagerten
Abfälle muss bis zu einem allfälligen Verschluss ohne grossen Aufwand möglich sein. Während der
sogenannten Beobachtungsphase wird der Tiefenlagerstandort bezüglich seiner allfälligen
Auswirkungen auf Mensch und Umwelt streng überwacht.
Die Anforderungen an die Konditionierung und Zwischenlagerung der radioaktiven Abfälle sowie die
Schutzziele für deren Endlagerung werden in den Richtlinien der Hauptabteilung für die Sicherheit der
Kernanlagen (HSK) beziehungsweise des Eidgenössischen NuklearSicherheitsinspektorats (ENSI)
präzisiert.
Das Verfahren, nach dem die Standorte der geologischen Tiefenlager in der Schweiz ausgewählt
werden, ist im Konzeptteil des "Sachplans geologische Tiefenlager" (SGT) definiert. Das Verfahren
unter Federführung des Bundesamts für Energie dauert acht bis zehn Jahre und ist in drei Etappen
gegliedert. In Etappe 1 steht die geologisch-sicherheitstechnische Überprüfung der vorgeschlagenen
möglichen Standortgebiete durch die Behörden im Zentrum.
Die Etappe 2 beinhaltet dann das Konkretisieren möglicher Lagerprojekte und das Bewerten von
Raumplanungs- und Umweltaspekten; hierzu werden auch sozioökonomische Grundlagenstudien
durchgeführt. Am Ende der Etappe 3, welche voraussichtlich 2015 beginnen wird, erfolgt die
Standortwahl; das heisst der definitive Vorschlag zuhanden des Bundesrats für die auszuwählenden
Standorte der beiden Tiefenlagerkategorien steht fest. Der Sachplan sieht in Etappe 2 und 3 die
443
Art. 0241
15. September 2009
Mitbestimmung regionaler Interessen durch die Prozesse der regionalen Partizipation ausdrücklich
vor.
Zur Frage 1: "Wie gedenkt der Regierungsrat die Kommunikation mit der betroffenen Bevölkerung
aufzunehmen? Wie kommuniziert er die eigene Haltung? Welche Interessen ist er bereit zu
vertreten?"
Für jedes der vorgeschlagenen, möglichen Standortgebiete wird zurzeit in Zusammenarbeit mit den
Regionalplanungsverbänden eine regionale Behördenorganisation aufgebaut, welche in engem
Kontakt mit der betroffenen Bevölkerung steht. Die Delegation für das Gebiet Bözberg wurde am
7. Mai 2009 der Öffentlichkeit vorgestellt. Am 28. Mai 2009 hat die Behördenorganisation unter
Beteiligung von Kantonsvertretern ihre Startsitzung durchgeführt, an der auch über den Aufbau der
regionalen Partizipation diskutiert wurde.
Der Regierungsrat wird bei Vorliegen neuer Informationen mit Informationsveranstaltungen wie am
11. Dezember 2008 in Oberbözberg und mit Presseaktivitäten seine Haltung kommunizieren. Der
Regierungsrat vertritt dabei die Interessen des Kantons und der betroffenen Gemeinden im Aargau.
Zur Frage 2: "Wie sichert der Regierungsrat die demokratischen Mitentscheidungsrechte? Wie steht er
zum aktiven Miteinbezug der Zivilgesellschaft?"
Der Regierungsrat hat die Erarbeitung des Konzeptteils des SGT – in dem die "Spielregeln" für das
Verfahren bestimmt werden – von Anfang an kritisch begleitet. Er hat unter anderem erfolgreich
eingebracht, dass die betroffenen Kantone, Gemeinden und Regionen am Verfahren beteiligt und
nicht nur angehört werden und dass die betroffenen Kantone gemeinsam eine unabhängige
Expertengruppe einsetzen.
Regierungsrat Peter C. Beyeler ist der Aargauer Vertreter im Ausschuss der Kantone, der das
Verfahren eng begleitet. Die regionalen Behördenorganisationen sind bereits aktiv in das laufende
Verfahren miteinbezogen worden. Der Einbezug der interessierten Bevölkerung und Organisationen
(Zivilgesellschaft) wird in Etappe 1 vorbereitet und dann in Etappe 2 auf breiter Basis aufgenommen.
Im Sachplanverfahren geologische Tiefenlager werden diese umfassenden Prozesse mit 'regionaler
Partizipation' umschrieben. Der Regierungsrat unterstützt das breit angelegte Verfahren und die
vorgesehenen Mitbestimmungsmöglichkeiten. In jeder der drei Etappen findet zudem eine formelle
öffentliche Vernehmlassung und Mitwirkung gemäss Art. 19 der Raumplanungsverordnung statt.
Zur Frage 3: "Wie geschieht der Einbezug von Tiefenlager-kritischen Stimmbürgerinnen und
Stimmbürgern? Wie werden deren Interessen und Besorgnisse vertreten?"
Die Gefässe und Veranstaltungen, welche im Rahmen der regionalen Partizipation vorgesehen sind,
stehen allen Interessierten in der Region offen, das heisst auch einzelnen Bürgerinnen und Bürgern.
Das Aufnehmen der ganzen Bandbreite der regionalen Interessen geschieht in Zusammenarbeit mit
der regionalen Behördenorganisation. Die identifizierten Gruppierungen und Interessierte werden aktiv
zur Teilnahme im Rahmen der regionalen Partizipation ermuntert.
Zur Frage 4: "Wie erklärt sich der Regierungsrat seine abwartende Haltung, obwohl er immer wieder
in den Beantwortungen verschiedener Vorstösse erwähnt, dass Widerstand nicht bundesrechtswidrig
ist?"
In der laufenden Etappe 1 des Sachplans geologische Tiefenlager werden die sicherheitstechnische
Überprüfung und weitere fachliche Arbeiten vorgenommen. Der Aargau nimmt an diesem
Bundesverfahren teil – in gleicher Art und Weise wie die Kantone, die Widerstand gegen ein
Tiefenlager in der Verfassung oder auf Gesetzesstufe verankert haben. Zunächst wird der
Regierungsrat die vorliegenden Standortvorschläge unter Einbezug von Experten prüfen, bevor er
überhaupt materiell dazu Stellung nimmt.
Seit seinen Stellungnahmen im November und Dezember 2008 bestand für den Regierungsrat kein
Grund, nochmals an die Öffentlichkeit zu gelangen. Er möchte seine Haltung jedoch nicht als
"abwartend" bezeichnet wissen, denn der Kanton Aargau hat beispielsweise als erster Kanton seine
kritischen Fragen zur geologischen Auswahl der Standortvorschläge der Entsorgungspflichtigen
(Nagra) formuliert und in die unabhängige, kantonale Expertengruppe Sicherheit sowie in das
technische Forum Sicherheit des Bundes eingebracht. Diese kritischen Fragen des Kantons Aargau
können als im jetzigen Zeitpunkt des Verfahrens angemessenes Zeichen der kritischen Haltung
bezeichnet werden. Im Weiteren hat der Regierungsrat bereits wiederholt erklärt, dass er, wenn nötig,
auch die Rechtsmittel ausschöpfen wird, damit ein faires Verfahren stattfindet.
Zur Frage 5: "Wie stellt sich der Regierungsrat dazu, wenn in potenziellen Standortgemeinden mit
444
15. September 2009
Art. 0242
Abgeltungen und Steuererleichterungen der öffentlichen Meinungsbildung nachgeholfen wird?"
Bei der eigentlichen Standortevaluation muss das Primat der Sicherheit das Mass aller Dinge sein.
Der Regierungsrat akzeptiert kein "Abschieben" des Tiefenlagers in den Aargau aufgrund "weicher"
Kriterien. In diesem Sinn wird es kein 'Nachhelfen' geben. Auf der anderen Seite ist der Regierungsrat
grundsätzlich der Meinung, dass Nachteile für die Region in der Schweiz, welche durch Bau und
Betrieb eines im nationalen Interesse stehenden Tiefenlagers betroffen wird, abgegolten werden
müssen. Die Diskussion hierüber soll jedoch nicht vor Beginn der Etappe 3 lanciert werden.
Zur Frage 6: "Wie lässt sich der geplante Jurapark Aargau mit einem Tiefenlager vereinbaren? Wie
kann ein Naturpark glaubhaft vermarktet werden, wenn im Boden ein Tiefenlager mit hochradioaktiven
Abfällen besteht?"
Der Regierungsrat will den laufenden Abklärungen bezüglich der sozioökonomischen Einflüsse eines
Tiefenlagers, die Antworten auf diese Fragen geben werden, nicht vorgreifen.
Zur Frage 7: "Wie stellt sich der Regierungsrat zu der Tatsache, dass sich Kantone wie Baselland, die
von ihrer Verfassung her die Endlager verbieten, zur Wehr setzen werden, falls der Bözberg
ausgewählt wird?"
Für den Regierungsrat stellt die in der Frage postulierte 'Tatsache' zum jetzigen Zeitpunkt keine
Tatsache, sondern ein Szenario dar. Er äussert sich deshalb nicht materiell zu dieser Frage. Er weist
darauf hin, dass in diesem Verfahren Bundesrecht zur Anwendung gelangt. Das Bundesrecht geht
entgegenstehendem kantonalen Recht vor (Art. 49 Abs. 1 BV) [vergleiche auch Antworten auf den
(08.336) Auftrag der SP-Fraktion, die (08.340) Motion der Fraktion der Grünen und der (08.341)
Motion Martin Christen].
Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen Fr. 1'812
Burgener Brogli Elisabeth, SP, Gipf-Oberfrick: Der Regierungsrat weist in seiner Beantwortung auf
verschiedene andere Vorstösse hin, die uns aber mit unseren lokalen Fragen und unseren regionalen
Anliegen nicht weiterbringen. Es ist schade, dass der Regierungsrat nicht realisiert, dass gerade zum
jetzigen Zeitpunkt eine Auseinandersetzung mit der betroffenen Bevölkerung wichtig wäre. Gerade
jetzt wäre es gut, auch aus psychologischen Gründen Signale nach aussen zu senden und nicht erst
in der Etappe 2 oder 3, wie die Beantwortung des Regierungsrats uns zu beruhigen versucht.
Seit Ende August ist es nämlich klar, das Bundesamt für Umwelt unterstützt in den nächsten drei
Jahren den 244 km 2 grossen Jurapark Aargau, bestehend aus 34 Gemeinden. Er soll ein Naturpark
von nationaler Bedeutung werden. Eine ganze Region will Natur und Landschaft nachhaltig fördern.
Ein Tiefenlager würde diese Entwicklung verhindern und den Jurapark Aargau zerstören, darüber ist
man sich in der betroffenen Region mehrheitlich einig: ein Naturpark mit einem Tiefenlager? Wie
gedenkt der Regierungsrat das zu kommunizieren? Oder ist er gar nicht bereit und interessiert, auf
konkrete Fragen in diesem Zusammenhang einzugehen, wie das bei der Beantwortung unserer
Interpellation der Fall ist.
Noch zu den Kantonen Schaffhausen, Basel-Stadt und Basel-Landschaft, die ein Nein gegen ein Endbeziehungsweise Tiefenlager in ihrer Verfassung verankert haben: In unserer Interpellation baten wir
dazu den Regierungsrat um eine Stellungnahme. Natürlich ist die Antwort des Regierungsrats richtig,
dass das übergeordnete Bundesrecht über dem Kantonsrecht steht. Doch es geht um etwas anderes.
Der Verfassungsartikel in den erwähnten Kantonen verpflichtet die jeweiligen Behörden, somit auch
die Regierungen, alle ihnen zur Verfügung stehenden rechtlichen und politischen Mittel zu ergreifen,
um das Errichten eines Tiefen- oder Endlagers zu verhindern. Es hängt also nicht von den
Mehrheitsverhältnissen oder dem Goodwill der Regierung ab, ob sie sich wehrt, sondern sie hat sich
in diesen Kantonen zu wehren. Diesen Auftrag hat das Volk gegeben. Wir wünschen uns von
unserem Kanton auch ohne Verfassungsartikel mehr von dieser Haltung. Wir sind mit der Antwort
nicht zufrieden.
Vorsitzender: Elisabeth Burgener Brogli, Gipf-Oberfrick, erklärt sich namens der Interpellanten von der
Antwort nicht befriedigt. Das Geschäft ist erledigt.
0242 Interpellation Jürg Caflisch, SP, Baden, vom 3. März 2009 betreffend Qualität der
Agglomerationsprogramme "Aargau-Ost" und "AareLand"; Beantwortung und Erledigung
(vgl. GR-Prot. 2005/09 Art. 2209)
445
Art. 0242
15. September 2009
Antwort des Regierungsrats vom 27. Mai 2009:
Zur Frage 1: "Wie erklärt sich der Regierungsrat die starke Kritik des Bundes an den Aargauer
Agglomerationsprogrammen? Teilt der Regierungsrat die Meinung des Bundes?"
Dem Regierungsrat ist keine starke Kritik des Bundes bekannt. In der Beurteilung der
Gesamtprogramme schneiden die Agglomerationsprogramme Verkehr und Siedlung im Kanton
Aargau im Quervergleich zu anderen Schweizer Agglomerationen sehr gut ab. Mit dem
Mitfinanzierungsbeitragssatz von 40 % konnten die drei Agglomerationsprogramme im Kanton Aargau
den höchsten von einer Agglomeration erhaltenen Beitragssatz erzielen. Die positive Würdigung des
Bundes kommt auch dadurch zum Ausdruck, dass das absolute Beitragsvolumen für die erste Periode
(2011 - 2014) im Gesamtvergleich in etwa der Bevölkerungsverteilung entspricht. Unter
Berücksichtigung der verfügbaren finanziellen Mittel beim Bund kann der Kanton Aargau mit den
erzielten Resultaten aus Sicht des Regierungsrats zufrieden sein.
Nebst der positiven Gesamteinschätzung beurteilt die Bundesverwaltung einzelne Teilbereiche
kritisch. Dazu ist eine differenzierte Betrachtung erforderlich. Einzelne Einwände sind nachvollziehbar.
Bei gewissen Punkten beruht die Beurteilung des Bundes jedoch auf einer falschen Einschätzung der
tatsächlichen Sachlage. Andere Agglomerationen sind ebenfalls mit dieser Problematik konfrontiert.
Als möglicher Grund kann dabei die hohe Informationsdichte genannt werden, mit welcher die
Bundesverwaltung sich bei 30 Agglomerationsprogrammen unter Zeitdruck befassen musste. Zudem
konnte eine vorgängige genügende Abstimmung zwischen Bund und Kantonen nicht zuletzt aufgrund
fehlender Vorgaben des Bundes nicht erreicht werden.
Zur Frage 2: "Was hat der Kanton unternommen, um eine gute Qualität der Eingaben zu erreichen?"
Der Kanton Aargau hat die Aufgabe zur Erstellung von qualitativ guten Agglomerationsprogrammen
zusammen mit den Regionalplanungsverbänden mit hohen personellen sowie finanziellen Ressourcen
wahrgenommen. Mit Einbezug von qualifizierten externen Büros konnten die hohen Anforderungen
des Bundes erreicht werden. Eine intensive Zusammenarbeit mit den Regionalplanungsverbänden
und ein regelmässiger Austausch über bestehende Strukturen (zum Beispiel Plattformen AargauZürich und Aargau-Solothurn) haben den Einbezug von Gemeinden und Nachbarkantonen
sichergestellt. So wurden die Programme nach der Zwischenbeurteilung des Bundes aus dem Jahr
2005 bis zur definitiven Eingabe weiter entwickelt, und es fanden zwei Vernehmlassungen (2005 und
2007) statt. Zudem bauen die Agglomerationsprogramme auf den Strategieberichten
mobilitätAARGAU und raumentwicklungAARGAU sowie auf dem Mehrjahresprogramm Öffentlicher
Verkehr auf, welche durch den Grossen Rat verabschiedet wurden.
Zur Frage 3: "Sieht der Kanton für eine nächste Runde der Eingaben für das
Agglomerationsprogramm Handlungsbedarf? Wenn ja, wie sieht dieser aus?"
Die Agglomerationsprogramme Verkehr und Siedlung der ersten Generation waren für den Bund, den
Kanton wie auch für die Agglomerationen und die beteiligten externen Beratungsbüros Neuland. Die
gesammelten Erfahrungen beim Erstellen dieser Programme werden nun ausgewertet und bei der
Erarbeitung der Programme der zweiten Generation berücksichtigt. Dazu wird auch die
Zusammenarbeit mit dem Bund intensiviert und es finden regelmässige Treffen statt, bei welchem die
künftigen Weisungen sowie die Inhalte und Vorgaben für die Agglomerationsprogramme 2015 - 2018
thematisiert werden. Die aktive Weiterentwicklung der Agglomerationsprogramme ist bereits im Gang
und wird zu Veränderungen in der Form, Struktur und Inhaltstiefe der Programme führen. Dabei kann
auf dem Bewährten aufgebaut werden.
Zur Frage 4: "Wie könnte die Qualität der Aargauer Eingaben generell erhöht werden, um damit die
Chancen der Realisierbarkeit (und Mitfinanzierung!) zu erhöhen?"
Wie dargelegt geht es nicht primär um eine Erhöhung der bereits sehr hohen Qualität, sondern um
eine aktive Aufnahme der neuen Entwicklungen und Anforderungen. Dazu sind wir mit dem Bund,
welcher die Vorgaben und Weisungen überarbeiten wird, im intensiven Dialog. Ab 2010 sollen von der
Bundesverwaltung Arbeitshilfen und "best-practice-Beispiele" vorliegen, woran sich der Kanton
orientieren muss. Der Bund erarbeitet für die zweite Generation klarere Vorgaben bezüglich Struktur
und notwendigen Unterlagen.
Parallel dazu sind durch Kanton und Gemeinden die notwendigen Voraussetzungen zur Abstimmung
der Siedlungsentwicklung mit dem Verkehr, zur vertieften Zusammenarbeit in den funktionalen
Räumen sowie zur verbindlichen Regelung der gemeindeübergreifenden Konzepte zu schaffen.
446
15. September 2009
Art. 0243
Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen Fr. 1'546.–.
Caflisch Jürg, SP, Baden: Bei der Beantwortung des Regierungsrats haben wir es mit einer
klassischen Fragestellung zu tun. Ist das Glas halb voll oder ist es halb leer? Der Regierungsrat
bestreitet, dass die Eingaben für die Agglomerationsprogramme des Kantons beim Bund schlecht
benotet worden seien. Im Gegenteil, beim Quervergleich zeige sich, dass der Mitfinanzierungsbeitrag
relativ hoch sei und im Gesamtvergleich die gesprochenen Gelder der Bevölkerungsvertretung
entsprächen. Dies könnte aber auch damit erklärt werden, dass der Kanton Aargau im Vergleich noch
etwas Nachholbedarf hat. Unbestreitbar ist aber die Kritik, die am Kanton Aargau gemacht wird. Ich
zitiere: "Trotz einiger öV-Angebotsverbesserungen, insbesondere auf der Schiene, fehlt eine
stringente, auf die Siedlungsentwicklung abgestimmte öV-Strategie." Und weiter: "In keinem der
Wirkungsbereiche konnten Vorleistungen beziehungsweise langjährige massgebliche Anstrengungen
identifiziert werden, welche zu einem deutlich überdurchschnittlichen Standard geführt haben." Die
Kritik ist ziemlich deutlich. Die Antwort des Regierungsrats erinnert mich ein bisschen an meine
Schulzeit. Kamen wir damals mit einer schlechten Note nach Hause, dann erklärten wir dies in der
Regel damit, dass die Proben einfach zu schwierig waren und/oder dass alle andern auch so schlecht
gewesen seien.
Ich hoffe, dass der Regierungsrat für die nächsten Agglomerationsprogramme noch etwas mehr
Ehrgeiz entwickelt. Mit der Antwort bin ich teilweise zufrieden.
Vorsitzender: Der Interpellant erklärt sich von der Antwort teilweise befriedigt. Das Geschäft ist
erledigt.
0243 Interpellation Peter Jean-Richard, Aarau, vom 17. März 2009 betreffend Rolle der Jäger
bei der Wiederansiedlung des Luchses und der möglichen Entschärfung des
Wildschweinproblems durch den Luchs; Beantwortung und Erledigung
(vgl. GR-Prot. 2005/09 Art. 2264)
Antwort des Regierungsrats vom 27. Mai 2009:
Zur Frage 1: "Welche Rolle haben die Jagdaufseher im Zusammenhang mit dem Schutz bedrohter
Wildtiere und der Wiederansiedlung von Luchsen? Gehört das Verfolgen dieser Tiere mit Hunden in
deren Aufgabenbereich?"
Das eidgenössische Jagdgesetz (JSG) vom 20. Juni 1986 bezweckt, die Artenvielfalt und die
Lebensräume der einheimischen und ziehenden wildlebenden Säugetiere und Vögel zu erhalten und
bedrohte Tierarten zu schützen. Der Luchs ist in der Schweiz geschützt und seit der
Wiederansiedlung in den 70er-Jahren in den Alpen und im Jura wieder heimisch. Das Jagen, Töten
oder Einfangen von geschützten Arten ist strafbar. Die Verfolgung und Beurteilung von
Widerhandlungen gegen jagdrechtliche Bestimmungen ist Sache der Kantone. Die Jagdaufseher sind
Organe der kantonalen Jagdpolizei. Sie werden von den Bezirksämtern in Pflicht genommen und
unterstützen die kantonale Vollzugsbehörde in ihrer Aufsichtsfunktion.
Zur Frage 2: "Welche Rolle kommt den Aargauer Jägern bei der Wiederansiedlung des Luchses zu?
Unterstützen sie die Wiederansiedlung, tolerieren sie diese oder müssen wir auch bei uns damit
rechnen, dass mit illegalen Methoden (Abschuss, Fallen, Gift, Hunde) die Luchse im Kanton Aargau
bekämpft werden?"
Der Kanton Aargau hat sich an schweizerischen Projekten zur Wiederansiedlung oder Umsiedlung
von Luchsen nicht beteiligt. Er hat jedoch im Jahr 2001 mit dem Bundesamt für Umwelt und den
Kantonen Basel-Landschaft, Bern, Jura, Neuenburg, Solothurn und Waadt einen Vertrag
unterzeichnet für Eingriffe, das Monitoring und die Begleitung der Entwicklung des Luchsbestands im
Jura. Ziel des Vertrags ist es, im Jura einen den Verhältnissen angepassten Luchsbestand zu
schaffen und dessen langfristiges Überleben zu sichern. Das Konzept Luchs Schweiz ist integraler
Bestandteil des Vertrags. Bund und Kantone arbeiten in einer interkantonalen Kommission
zusammen. Diese Kommission überwacht alle mit dem Luchs im Zusammenhang stehenden
Entwicklungen und koordiniert die notwendigen Massnahmen.
Noch ist der Jura vom Luchs nicht vollständig und permanent besiedelt. Die Fläche der potenziellen
Verbreitung des Luchses im Jura beträgt rund 7'000 km2. Der Kanton Aargau hat daran nur mit
wenigen Prozenten Anteil. Er eignet sich als flächiger Lebensraum für den Luchs wenig. Einzelne
447
Art. 0243
15. September 2009
Tiere dürften aber die bisherige Verbreitungslücke im Aargauer Jura bald geschlossen haben. So
konnte im März 2009 unweit der Stadt Aarau ein Luchs fotografiert werden. Es ist der erste Nachweis
dieser Qualität im Kanton.
Das für die Jagd und das Wildtiermanagement zuständige Departement Bau, Verkehr und Umwelt hat
sich gestützt auf das Konzept Luchs Schweiz auf die Einwanderung des Luchses vorbereitet.
Kantonsweit hat sich eine Gruppe von Rissexperten, vom Bund speziell ausgebildete Jagdaufseher,
etabliert. Diese Experten haben den Auftrag, gerissene Nutz- und Wildtiere auf die Präsenz des
Luchses zu prüfen beziehungsweise Nutztierhalterinnen und Nutztierhalter sowie Jägerinnen und
Jäger zu beraten. Sie melden der Fachstelle alle mit dem Luchs im Zusammenhang stehenden
Entwicklungen. In den Fragen des Luchsmanagements steht dem Departement Bau, Verkehr und
Umwelt zudem die beratende Jagdexpertenkommission zur Seite. Darin vertreten sind die Gemeinden
sowie die Jagd-, Natur-, Tier- und Vogelschutzorganisationen. Ein breit abgestützter Konsens im
Umgang mit dem Luchs ist somit gewährleistet.
Zur Frage 3: "Welche Rolle kann nach Ansicht des Regierungsrats, dem Luchs bei der Bekämpfung
der grossen Wildschweinbestände zukommen? Wie begründet der Regierungsrat seine Meinung?"
Das Beutespektrum des Luchses in der Schweiz wurde über viele Jahre mittels Riss- und Kotanalysen
detailliert untersucht. Es ist kein einziger Fall belegt, bei dem ein Wildschwein zur Beute des Luchses
geworden ist. Auch aus den umliegenden Ländern liegen keine Nachweise von durch den Luchs
gerissenen Wildschweinen vor. Das Wildschwein ist wahrscheinlich aufgrund seiner sozialen Struktur
und seiner Abwehrkraft als Beutetier nicht geeignet. Dem Luchs kann folglich keine Rolle bei der
Regulation der Wildschweinbestände zukommen.
Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen Fr. 1'045.–.
Jean-Richard Peter, SP, Aarau: Wir alle wissen, dass ein Hund, der ein Reh jagt und dabei von einem
Jäger ertappt wird, erschossen werden kann. Der Halter des Hundes muss zudem noch mit
unangenehmen Konsequenzen rechnen. Was passiert wohl, wenn ein Hund eine geschützte Tierart,
wie zum Beispiel einen Luchs angreift und wenn der Besitzer des Hundes ein Jäger ist – nicht ein
gewöhnlicher Jäger, sondern ein Jagdaufseher im Kanton Aargau? Was passiert, wenn zudem noch
bekannt wird, dass dieser Jagdaufseher den Luchs, der bundesweit geschützt ist und möglichst in
Ruhe gelassen werden soll, mit seinem Hund über längere Zeit verfolgt hat? Nun, die Geschichte
dazu ist in der AZ vom 31. Januar 2009 erschienen. Da stellten sich mir einige Fragen: Gehört das
Verfolgen eines Luchses zu den Aufgaben eines Jagdaufsehers? Wie unterscheidet sich das Wildern
eines Jagdhundes vom Wildern eines gewöhnlichen Hundes? Wie werden Luchse im Aargau
geschützt – auch vor den Jägern und deren Hunden? Wie stellt der Regierungsrat sicher, dass der
Luchs im Aargau eine Chance bekommt? Ist er sicher, dass die Jäger ihn bei seinen Schutzaufgaben
unterstützen? Hat der Kanton die Aufgaben der Jagdaufseher genügend klar definiert und nimmt er
seine Aufsichtspflicht diesen gegenüber wahr?
In der Beantwortung meiner Interpellation stellte der Regierungsrat klar, dass der Kanton Aargau die
Bemühungen des Bundes zur Wiederansiedlung des Luchses und seines Schutzes unterstützt. Das
beruhigt. Es beunruhigt aber, dass er nicht überzeugend darlegen kann, dass alle oder zumindest ein
grosser Teil der Jäger ihn dabei unterstützen. Es beunruhigt auch, dass die Aufgaben der
Jagdaufseher in diesem Zusammenhang nicht geklärt worden sind. Nach Information der
Jagdverwaltung hat ein Gespräch mit dem betreffenden Jagdaufseher stattgefunden. Da im Anschluss
der Sachverhalt nicht korrigiert wurde und auch keine offizielle Beurteilung erfolgte, bleiben
zwiespältige Gefühle zurück. Der Luchs ist bei einem Teil der Jäger als Konkurrent unbeliebt. Er
könnte allenfalls Bonuspunkte bekommen, wenn er die Jäger bei der schwierigen Wildschweinjagd
unterstützen würde. Diesen Aspekt habe ich in der Interpellation auch angesprochen. Nach der
Einschätzung des Regierungsrates wird der Luchs hier keine Entlastung bringen. Er schreibt, dass
bisher noch kein einziger Fall belegt wurde, bei dem ein Wildschwein zur Beute des Luchses
geworden ist. Im schon erwähnten AZ-Artikel ist jedoch genau so ein Fall erwähnt. Auch in unserem
nördlichen Nachbarland gibt es eine entsprechende Beobachtung. Dort wird das Wildschwein zum
Beutespektrum des Luchses gezählt. Es kann also durchaus sein, dass in Gebieten wie im Aargauer
Jura mit dem sehr hohen Bestand an Wildschweinen die Luchse sich auch junge Wildschweine
vornehmen. Das könnte seine Akzeptanz verbessern und ein Problem, das wir haben, lösen helfen.
Von der Beantwortung der Interpellation bin ich, weil die Fragen, welche die Jägerschaft betrafen, nur
unvollständig beantwortet wurden, nur teilweise zufrieden.
Vorsitzender: Der Interpellant erklärt sich von der Antwort teilweise befriedigt. Das Geschäft ist
448
15. September 2009
Art. 0244
erledigt.
0244 Interpellation Theres Lepori, CVP, Berikon, vom 30.Juni 2009
Prüfungsexperten bei Lehrabschlussprüfungen (LAP); Beantwortung; Erledigung
betreffend
(vgl. Art. 0115)
Antwort des Regierungsrats vom 12. August 2009:
Als Ergänzung zur Interpellation weist der Regierungsrat darauf hin, dass die Berufsbildung nicht nur
eine Verbundaufgabe zwischen dem Bund und den Kantonen darstellt, sondern gemäss Art. 1 des
Bundesgesetzes über die Berufsbildung (BBG) auch die Organisationen der Arbeitswelt (OdA) als
wichtige Partner in allen Berufsbildungsfragen in die Zusammenarbeit mit einzubeziehen sind. Im
Rahmen dieser Zusammenarbeit werden in vielen Berufen verschiedene Prüfungsteile von
Berufsverbänden in gesamtschweizerischem Rahmen vorbereitet und validiert. So werden Prüfungen
professionell erstellt und die Standards für die meisten Prüfungsteile überregional festgelegt.
Über die Bildungspläne legt das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie in Zusammenarbeit
mit den Berufsverbänden fest, über welche Kompetenzen gelernte Berufsleute verfügen müssen. Die
Experten können und dürfen bei der Abnahme von Prüfungen den Massstab nicht den individuellen
Voraussetzungen der Kandidatinnen und Kandidaten anpassen, schliesslich gilt es, die Bedeutung
des Fähigkeitsausweises und des Berufsattests als glaubwürdige Kompetenznachweise zu wahren.
Da viele Betriebe auch schwächeren Schulabgängern eine Chance geben und Lernende ohne
Vorselektion aufnehmen, ist es nahe liegend, dass die Erfolgsquote in einigen Berufen kleiner ausfällt
als beispielsweise in einer Diplomschule mit definierten Aufnahmebedingungen.
Zur Frage 1: „Wie sieht das Anforderungsprofil für einen Prüfungsexperten gar Chefexperten aus, im
mündlichen wie im schriftlichen Bereich und wer rekrutiert diese?“
Die Chefexperten werden von den Fachkommissionen oder vom Bildungsausschuss des
Berufsverbands verpflichtet und von der Abteilung Berufsbildung und Mittelschule bestätigt. Die
Experten wiederum werden von den Berufsverbänden beziehungsweise Chefexperten auf der Basis
des Anforderungsprofils und der Auflagen der Abteilung Berufsbildung und Mittelschule rekrutiert.
Um zur Expertentätigkeit zugelassen zur werden muss vorgängig ein Prüfungsexpertenkurs besucht
werden. Zusätzlich müssen die Expertinnen und Experten bei der Einführung einer neuen
Bildungsverordnung einen Ergänzungskurs absolvieren. Im Weiteren werden auch Kurse zur
Erweiterung und Vertiefung der Expertenkompetenz angeboten. Prüfungsexperten bringen meist
einen Abschluss im Bereich der höheren Berufsbildung mit, in der Regel sind sie auch als
Berufsbildner tätig und haben somit Erfahrung im Umgang mit Berufslernenden.
Zusätzlich zum Anforderungsprofil eines Prüfungsexperten zeichnen sich Chefexperten dadurch aus,
dass sie die Fähigkeiten und zeitlichen Ressourcen besitzen, um die organisatorischen Aufgaben im
Zusammenhang mit der Koordination eines Expertenteams wahrnehmen zu können.
Zur Frage 2: „Existiert ein Grundsatzpapier oder gar ein Leitbild zur Aufgabe?“
Ein Grundsatzpapier oder Leitbild zur Tätigkeit der Expertinnen und Experten besteht nicht. Ein
solches wird der Komplexität der Aufgaben von Expertenteams und den unterschiedlichen
Bedürfnissen in den verschiedenen Berufsfeldern zuwenig gerecht. Als Grundlage für die
Expertentätigkeit dient stattdessen das 67 Seiten umfassende "Handbuch für Expertinnen und
Experten in Qualifikationsverfahren der beruflichen Grundbildung; Hinweise und Instrumente für die
Praxis", das vom Eidgenössischen Hochschulinstitut für Berufsbildung (EHB) herausgegeben und den
Expertenteams abgegeben wird. Ergänzend gibt das EHB auch Checklisten heraus, welche den
Prüfungsexperten als standardisierte Arbeitsinstrumente zur Verfügung stehen. Zudem erhalten die
Expertenteams zur Sicherung einer einheitlichen und verordnungskonformen Bewertung spezielle
Notenformulare, die vom Schweizerischen Dienstleistungszentrum Berufsbildung, Berufs-, Studienund Laufbahnberatung herausgegeben werden.
Zur Frage 3: „Exisitiert für die Geprüften institutionalisiert eine Feedbackkultur, welche für den Kanton
als verantwortlichen Partner wertvolle Hinweise gäbe?“
Im Lauf jeder Prüfungssession werden von der Abteilung Berufsbildung und Mittelschule
Rückmeldungen über den Verlauf der Prüfungen eingeholt. Dies geschieht unter anderem über die
Berufsinspektorinnen und Berufsinspektoren, welche im Rahmen ihrer Möglichkeiten
449
Art. 0244
15. September 2009
Prüfungsbesuche unternehmen. Zudem erhalten die Berufsinspektoren wichtige Rückmeldungen bei
den Prüfungsbesprechungen, die mit allen erfolgslosen Kandidatinnen und Kandidaten mit
verhältnismässig grossem Aufwand durchgeführt werden. Auch in Fachkommissionen, welche die
Prüfungen vor- und nach besprechen, erhalten die Berufsinspektorinnen und Berufsinspektoren
wichtige Rückmeldungen.
Nach der Prüfungssession wird innerhalb der Abteilung Berufsbildung und Mittelschule der Verlauf der
Prüfungssession analysiert und im Sinne der Qualitätssicherung werden allfällige Fehler korrigiert und
Optimierungsmöglichkeiten für die zukünftigen Prüfungssessionen erarbeitet.
Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen Fr. 1'458.–.
Vorsitzender: Mit Datum vom 24. August 2009 hat sich die Interpellantin gemäss § 84 Abs. 2 GO
schriftlich von der Antwort des Regierungsrates befriedigt erklärt. Das Geschäft ist somit erledigt.
(Schluss der Sitzung um 15.15 Uhr)
________________________________________
450
Herunterladen