11. Fassung / 20. Dezember 2001 INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NACHHALTIGE RAUMENTWICKLUNG IN NORDWESTEUROPA – FÜR EINE LANGFRISTIGE TRANSNATIONALE ZUSAMMENARBEIT PROGRAMM VON GEMEINSCHAFTSINITIATIVEN ELFTER ENTWURF Internationaler Arbeitskreis NWE INTERREG IIIB NWE Sekretariat 5. Etage, “Les Caryatides” 24, Boulevard Carnot F - 59800 Lille E-Mail: [email protected] Webseite: www.nwmainterregiic.org D:\75903246.doc PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE (PGI) 11. Fassung / 20. Dezember 2001 INHALT INHALT I. 2 I.1. I.2. I.3. I.4. I.5. EINFÜHRUNG Auf dem Weg zu einer intensiveren Zusammenarbeit in der Raumentwicklung Die Gemeinschaftsinitiative INTERREG III NWE - Zusammenarbeit in der Raumentwicklung: Leistungen, Mängel, Probleme Nordwesteuropa. Gemeinsame Programmentwicklung Ex-ante-Evaluierung 5 5 5 6 9 10 II.1. II.2. II.3. II.4. II.5. II.6. II.7. II.8. ANALYSE DES NORDWESTEUROPÄISCHEN TERRITORIUMS Das Kooperationsgebiet des NWE Demographie Wirtschaft Verkehr und Telekommunikation Natürliche Ressourcen und kulturelles Erbe Raumentwicklung im NWE Kooperationsgebiet Aufstellung der Stärken, Schwächen, Chancen und Probleme Zielsetzungen und Herausforderungen für das NWE-Kooperationsgebiet 11 11 11 12 14 16 18 23 26 II. III. GEMEINSAME STRATEGIE 28 III.1. Allgemeines Ziel 28 III.2. Schwerpunktbereiche 29 III.2.1. Schwerpunktbereich 1: Ein attraktives und kohärentes System von Großstädten, mittelgroßen Städten und Regionen 29 III.2.2. Schwerpunktbereich 2: Externer und interner Zugang 29 III.2.3. Schwerpunktbereich 3: Nachhaltiges Management der Wasserressourcen und Verhütung von Hochwasserschäden 30 III.2.4. Schwerpunktbereich 4: Nachhaltige Entwicklung, umsichtiges Management und Schutz anderer natürlicher Ressourcen und des kulturellen Erbes 30 III.2.5. Schwerpunktbereich 5: Förderung des Wassertransportpotenzials von NWE und seiner räumlichen Integration über die Meeresgebiete hinweg 30 III.3. Übergreifende Themen: Auf dem Weg zu einer neuen Planungskultur 31 IV. SCHWERPUNKTBEREICHE UND MASSNAHMEN IV.1. Schwerpunktbereich 1: ein attraktives und kohärentes System von Großstädten, mittelgroßen Städten und Regionen IV.1.1. Schwerpunktbereich 1 / Kurze Erläuterung IV.1.2. Schwerpunktbereich 1 / Spezifische Ziele IV.1.3. Schwerpunktbereich 1 / Geplante Maßnahmen IV.1.4. Schwerpunktbereich 1 / Erwartete Ergebnisse IV.1.5. Schwerpunktbereich 1 / Output-Indikatoren IV.1.6. Schwerpunktbereich 1 / Erwartete Auswirkung IV.2. Schwerpunktbereich 2: Externer und interner Zugang IV.2.1. Schwerpunktbereich 2 / Kurze Erläuterung IV.2.2. Schwerpunktbereich 2 / Spezifische Ziele IV.2.3. Schwerpunktbereich 2 / Geplante Maßnahmen IV.2.4. Schwerpunktbereich 2 / Erwartete Ergebnisse IV.2.5. Schwerpunktbereich 2 / Output-Indikatoren IV.2.6. Schwerpunktbereich 2 / Erwartete Auswirkung 2 34 38 38 40 42 43 44 45 47 47 48 50 50 51 53 PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE (PGI) 11. Fassung / 20. Dezember 2001 IV.3. Schwerpunktbereich 3: Wasserressourcen und Verhütung von Flutschäden 54 IV.3.1. Schwerpunktbereich 3 / Kurze Erläuterung 54 IV.3.2. Schwerpunktbereich 3 / Spezifische Ziele 56 IV.3.3. Schwerpunktbereich 3 / Geplante Maßnahmen 57 IV.3.4. Schwerpunktbereich 3 / Erwartete Ergebnisse 58 IV.3.5. Schwerpunktbereich 3 / Output-Indikatoren 59 IV.3.6. Schwerpunktbereich 3 / Erwartete Auswirkung 60 IV.4. Schwerpunktbereich 4: Andere natürliche Ressourcen und kulturelles Erbe 61 IV.4.1. Schwerpunktbereich 4 / Kurze Erläuterung 61 IV.4.2. Schwerpunktbereich 4 / Spezifische Ziele 64 IV.4.3. Schwerpunktbereich 4 / Geplante Maßnahmen 66 IV.4.4. Schwerpunktbereich 4 / Erwartete Ergebnisse 68 IV.4.5. Schwerpunktbereich 4 / Output-Indikatoren 69 IV.4.6. Schwerpunktbereich 4 / Erwartete Auswirkung 70 IV.5. Schwerpunktbereich 5: Verbesserung der Wassertransportfunktionen von NWE und Förderung seiner räumlichen Integration über die Meeresgebiete hinweg 72 IV.5.1. Schwerpunktbereich 5 / Kurze Erläuterung 72 IV.5.2. Schwerpunktbereich 5 / Spezifische Ziele 74 IV.5.3. Schwerpunktbereich 5 / Geplante Maßnahmen 75 IV.5.4. Schwerpunktbereich 5 / Erwartete Ergebnisse 77 IV.5.5. Schwerpunktbereich 5 / Output-Indikatoren 77 IV.5.6. Schwerpunktbereich 5 / Erwartete Auswirkung 79 IV.6. Schwerpunktbereich 6: Technische Hilfe 80 IV.6.1. Schwerpunktbereich 6 / Kurze Erläuterung 80 IV.6.2. Schwerpunktbereich 6 / Spezifische Ziele 81 IV.6.3. Schwerpunktbereich 6 / Geplante Maßnahmen 81 IV.6.4. Schwerpunktbereich 6 / Durchführung 82 IV.7. Überblick über Schwerpunktbereiche und Maßnahmen 84 V. V.1. V.2. FINANZPLAN Mittelbereitstellung per Schwerpunktbereich: 2001-2006 Mittelbereitstellung ( in Mio. € ) pro Schwerpunktbereich und Jahr: 2001-2006 VI. DER ORGANISATORISCHE RAHMEN VI.1. Die Verwaltungsbehörde VI.2. Die Zahlstelle VI.3. Der Begleitausschuss VI.4. Der Lenkungsausschuss VI.5. Das Programmsekretariat VI.6. NWE-Kontaktstellen 85 85 87 90 90 91 92 93 94 95 VII. PROGRAMM-MANAGEMENT VII.1. Aktionsmanagement VII.1.1. Öffentlichkeitsarbeit für das Programm und Förderung qualitativ hochwertiger Projekte VII.1.2. Wer kann einen Antrag stellen? VII.1.3. Wie wird die Finanzierung beantragt? VII.1.4. Wie geht die Projektauswahl vonstatten? VII.2. Durchführung der Finanzierung VII.2.1. Das gemeinsame Bankkonto VII.2.2. Auszahlungen und Mittelbindungen auf Gemeinschaftsebene VII.2.3. Wie hoch ist der EFRE-Beitrag? VII.2.4. Auszahlungen an Endbegünstigte VII.3. Begleitung, Berichte und Beurteilung VII.3.1. Begleitung VII.3.2. Jahres- und Abschlussbericht zur Durchführung 3 96 96 96 97 97 98 100 100 100 101 101 102 102 103 PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE (PGI) 11. Fassung / 20. Dezember 2001 VII.3.3. Die On-going-Evaluierung 103 VII.3.4. Die Ex-post-Evaluierung 104 VII.4. Kontrollen und Korrekturen bei der Finanzabwicklung 104 VII.4.1. Haftung 104 VII.4.2. Kontrolle der Finanzabwicklung durch die Mitgliedstaaten 105 VII.4.3. Kontrolle der Finanzabwicklung durch die Kommission 105 VII.4.4. Unregelmäßigkeiten und Korrekturen bei den Finanzen 105 VII.5. Übereinstimmung mit den Politiken der Gemeinschaft 106 VII.5.1. Europäisches Raumentwicklungskonzept (EUREK) und Transeuropäische Verkehrsnetze (TEN) 107 VII.5.2. Nachhaltige Entwicklung/Umwelt 107 VII.5.3. Gleichstellung von Männern und Frauen 108 VII.5.4. Staatliche Beihilfen 108 VII.5.5. Landwirtschaft 108 VII.5.6. Forschung & Entwicklung und Informationsgesellschaft 109 VII.5.7. Tourismus 109 VII.6. Komplementarität zu anderen Politiken der Gemeinschaft und zu EU-finanzierten Programmen 109 VII.6.1. Komplementarität zu Ziel 1- und Ziel 2-Programmen 110 VII.6.2. Komplementarität zu Programmen von Gemeinschaftsinitiativen 112 4 PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE (PGI) 11. Fassung / 20. Dezember 2001 NACHHALTIGE RAUMENTWICKLUNG IN NORDWESTEUROPA – FÜR EINE LANGFRISTIGE TRANSNATIONALE ZUSAMMENARBEIT I. EINFÜHRUNG I.1. Auf dem Weg zu Raumentwicklung einer intensiveren Zusammenarbeit in der Als Folge der politischen und wirtschaftlichen Integration in der EU wird die wechselseitige Abhängigkeit der einzelnen Regionen immer stärker: So ist Rotterdam für Mailand inzwischen der wichtigste Seehafen und hängen z.B. die Verbindungen von Irland zum europäischen Kontinent weitgehend von der Verkehrsinfrastruktur des Vereinigten Königreichs ab. Andererseits hat der Wettbewerb zwischen wichtigen Metropolgebieten, Seehäfen und Umschlagplätzen im Luftverkehr zahlreiche negative Auswirkungen und verursachen Mängel im Wassermanagement am Oberlauf transnationaler Flüsse häufig Schäden am Unterlauf in Drittländern. Mit der Zeit wurde man sich der wechselseitigen Abhängigkeit immer mehr bewusst und wurde die politische Bereitschaft zu einer Kooperation auf wichtigen, mehrere Beteiligte betreffenden Gebieten immer stärker. Kurz gesagt: Isolierte Planung – ob national oder regional – ist nicht mehr sinnvoll. Die Raumentwicklung in Europa (einschließlich regionaler und nationaler Fragen) wird zunehmend von Gemeinschaftspolitiken bestimmt, wie z.B. den transeuropäischen Verkehrsnetzen (Trans-European Transport Networks, TENs), Umweltaktionsprogrammen, der Gemeinsamen Landwirtschaftspolitik, Strukturfonds, sowie dem Gemeinsamen Binnenmarkt der EU und der Währungsunion. Raumentwicklungsprobleme in der EU können nur durch Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Ebenen in Regierung und Verwaltung gelöst werden. Dementsprechend betont Artikel 93 der im September 1994 in Leipzig von den EU-Mitgliedstaaten festgesetzten Grundsätze für eine europäische Raumentwicklungspolitik die Notwendigkeit einer intensiven Zusammenarbeit auf Gemeinschaftsebene sowie auf den nationalen, regionalen und lokalen Ebenen. Ziel dieser Zusammenarbeit ist die Förderung innovativer Ansätze der Raumentwicklung, die den Problemen in Europa besondere Aufmerksamkeit schenken und alle raumordnerischen Aspekte der sektoralen Politiken integrieren. Diese Forderung nach einem kooperativen Ansatz in der Raumordnung wurde auch im Europäischen Raumentwicklungskonzept (EUREK) hervorgehoben, das im Mai 1999 in Potsdam vereinbart wurde. I.2. Die Gemeinschaftsinitiative INTERREG III Die mit EU-Mitteln ausgestattete Gemeinschaftsinitiative INTERREG III bietet finanzielle Unterstützung für integrierte Raumentwicklungsprojekte. INTERREG III hat die Stärkung einer transeuropäischen Zusammenarbeit und die Förderung einer ausgewogenen Entwicklung und europäischen Integration zum Ziel. Während der laufenden Programmperiode der Strukturfonds (2000-2006) wird INTERREG III auf der Kooperation unter INTERREG II aufbauen, die zwischen 1994 und 1999 durchgeführt wurde. 5 PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE (PGI) 11. Fassung / 20. Dezember 2001 Ein Teil von INTERREG III (Teil B) befasst sich mit der transnationalen Zusammenarbeit im Bereich der Raumordnung zwischen nationalen, regionalen und lokalen Behörden. Es wird erwartet, dass dieser Teil eine intensivere Zusammenarbeit in ‚Nordwesteuropa (NWE)‘ unterstützt, ein Prozess, der mit den positiven Erfahrungen der derzeit unter INTERREG IIC finanzierten Programme ‚Nordwesteuropäischer Metropolraum (NWMA)‘ und ‚Interreg Rhein-Maas-Aktivitäten (IRMA)‘ begonnen hat. Aus diesem Grund legen die Mitgliedsländer des Nordwesteuropäischen Metropolraums, nämlich das Königreich Belgien1, Frankreich, die Bundesrepublik Deutschland, Irland, das Großherzogtum Luxemburg, das Königreich Niederlande, das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland und, als neuer Partner, die Schweizerische Eidgenossenschaft dieses Programm von Gemeinschaftsinitiativen (PGI) der Europäischen Kommission vor. I.3. NWE - Zusammenarbeit in der Raumentwicklung: Leistungen, Mängel, Probleme In wichtigen Teilen Nordwesteuropas besteht bereits eine enge Zusammenarbeit. Auf transnationaler Ebene erwies sich die in den 50er Jahren des 20. Jahrhunderts ins Leben gerufene CRONWE (Conference of the Regions of the North West of Europe) als wegweisende Erfahrung in der Zusammenarbeit. Auch die Zusammenarbeit zwischen den sog. Benelux-Ländern entstand im selben Zeitraum. Diese haben kürzlich den Rahmenstrukturplan “2nd Structural Outline“ verabschiedet, der eine Orientierung in Richtung einer Raumentwicklung in Belgien, Luxemburg und den Niederlanden vorsieht. Weitere Beispiele für eine interregionale und transnationale Zusammenarbeit sind die Euregios und der ‘Arc Manche’. Die meisten grenzüberschreitenden Experimente wurden von INTERREG I und INTERREG IIA (IRL/UK, UK/F, F/B, F/D, F/D/CH, D/L/B/F, D/B, D/NL, B/NL) unterstützt. Viele grenzüberschreitende Pläne waren stark in Richtung Raumordnung orientiert. Verschiedene Studien und Ausarbeitungen trugen zur Entstehung einer transnationalen Perspektive für die nachhaltige und wechselseitig voneinander abhängige Entwicklung Nordwesteuropas bei. Dazu gehören Europe 2000+ und die Studie zur “Central and Capital Cities”-Region (CCC-Studie). Offensichtlich wurde diese Studie beeinflusst durch die Pionierarbeit dieser früheren Initiativen (für die Gebietsgrenzen der CCC-Studie vgl. Anhang B, Karte B1). 1998 erhielt die Zusammenarbeit eine deutlich breitere Dimension, als nämlich die Kommission die INTERREG IIC Programme, darunter das NWMA-Programm, mit einer EFRE-Gesamtfinanzierung von fast 31 Millionen EURO bewilligte. Fünfundvierzig Projekte wurden angenommen; der Schwerpunkt lag dabei auf “weichen Aktionen” wie Studien, Austausch von Erfahrungen und sog. ‚good practices‘, gemeinsamen räumlichen Strategien und Seminaren. Die Finanzmittel für diese Projekte mussten bis Ende 1999 gebunden sein; die bisherigen Ergebnisse sind ermutigend: das kulturübergreifende Verständnis ist 1 In Belgien übernehmen die für diese Aufgabe angewiesenen Behörden die Verpflichtungen der Behörden der Mitgliedstaaten für INTERREG IIIB. Dies ist der Fall, wenn dieses Dokument sich auf die Mitgliedstaaten oder die nationalen Behörden bezieht. 6 PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE (PGI) 11. Fassung / 20. Dezember 2001 gewachsen, gemeinsame Probleme wurden in Angriff genommen und neue Partnerschaften gegründet. Der Entwurf einer Strategie zum Raumordnungsleitbild spielte bei diesen 45 Projekten eine zentrale Rolle. Mit Hilfe dieses Dokuments sollen die Ziele und politischen Möglichkeiten von EUREK in konkretere Raumordnungsprinzipien umgesetzt werden, die auf den Besonderheiten und dem Potenzial des NWMA-Gebiets basieren. In diesem komplexen Stadium wurde großer Wert auf die Identifizierung von Zielen bei der transnationalen Entwicklung, von Schwerpunktbereichen bei Themen für die Zusammenarbeit und von Empfehlungen für die Politik gelegt. Bei der weiteren Entwicklung des Raumordnungsleitbilds ist zu berücksichtigen, dass das Kooperationsgebiet inzwischen beträchtlich vergrößert wurde. Das Programm IRMA wurde im Dezember 1997 von der Europäischen Kommission bewilligt. Die Mittel wurden bis Ende 1999 gebunden und die 153 bewilligten Projekte wurden bis Ende 2001 durchgeführt, bei einer Verlängerung der Auszahlungsperiode bis Ende 2002. Wichtigstes Ziel des Programms IRMA ist die Durchführung von Projekten zum Schutz vor Überschwemmungen. Die bewilligten Projekte können in die drei folgenden Hauptgruppen unterteilt werden: a) Projekte im Einzugsgebiet der Flüsse Rhein und Maas (80 Projekte), b) Projekte entlang großer Flussbetten (45 Projekte), c) Projekte, die zu größerem Wissen und einer besseren Zusammenarbeit führen (27 Projekte). Außer beim Wassermanagement spielt die gesamte Raumordnung auf breiterer Ebene eine gleichwertige Rolle bei der Lösung von Hochwasserproblemen. Hierbei hat das innovative Denken bei der Arbeit im IRMA-Programm zu einem raschen Umdenken in der Hochwasserschutzpolitik geführt. Ein auf die Einzugsgebiete konzentrierter Ansatz mit gemeinsamen Zielen und Strategien führte zu einer internationalen Zusammenarbeit auf stabiler Grundlage. So können Pilotprojekte mit regionalem Leitbild als Beispiele für andere Einzugsgebiete dienen. Es ist mittlerweise deutlich geworden, dass Hochwasserschutzmaßnahmen - wenn sie effektiv sein sollen - auf einer nachhaltigen Basis unter integrativer Einbeziehung aller politischen Bereiche durchgeführt werden müssen. Dazu gehören auch Raumordnung, Wassermanagement, wirtschaftliche Entwicklung und Landwirtschaft. Dieser neue Ansatz soll in den nächsten Jahren weiterentwickelt werden, damit die Überschwemmungsgefahr reduziert und das angestrebte Sicherheitsniveau in den Flusssystemen Europas erreicht wird. Bei den Programmen NWMA und IRMA handelt es sich um sehr innovative transnationale Experimente. Zum ersten Mal mussten komplexe technische, administrative und finanzielle Systeme geplant und umgesetzt werden, was dazu führte, dass manchmal bei der laufenden Durchführung des Programms improvisiert werden musste. Zwei wichtige Ergebnisse waren die Einrichtung eines gemeinsamen Finanzmanagementsystems einschließlich eines gemeinsamen Bankkontos sowie die Einrichtung eines internationalen technischen Sekretariats. Die Richtlinien für INTERREG III bauen auf diesen erfolgreich funktionierenden Modellen auf. 7 PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE (PGI) 11. Fassung / 20. Dezember 2001 Trotz der positiven Ergebnisse in verschiedenen Bereichen des neuen Kooperationsgebiets steckt die transnationale und interregionale Zusammenarbeit in Nordwesteuropa noch immer in den Kinderschuhen. In den Jahrzehnten vor dem INTERREG IIC-Programm krankten die Kooperationsaktionen vor allem daran, dass die durchgeführten Initiativen weit verstreut und nicht offiziell waren. Die Benelux-Länder konnten die umfassendste institutionelle Zusammenarbeit vorweisen. Die Kooperation in den zahlreichen Euregios findet in geringerem Maßstab statt und häufig fehlt hier die Makroperspektive. Die wenigen Initiativen für eine Koordinierung in großem Maßstab – wie z.B. bei wichtiger Verkehrsinfrastruktur – sind stark sektorenlastig, was zu der in EUREK befürworteten ausgewogenen räumlichen Integration im Widerspruch steht. Die Zusammenarbeit innerhalb der Programme NWMA und IRMA war zwar weitaus offizieller und besser finanziert, hatte jedoch auch ihre Mängel. Vor allem hinsichtlich einer wirklichen transnationalen Zusammenarbeit und einer echten Innovation. Zudem wurde bei der Kooperation den räumlichen Auswirkungen sektoraler Politiken – vor allem denen der EU - keine allzu große Aufmerksamkeit geschenkt. Bisher gibt es bei der Kooperation auch nur eine recht begrenzte finanzielle Beteiligung aus dem privaten Sektor. Was die Verwaltung betrifft könnte der Stellenwert der transnationalen Aktivitäten ebenfalls verbessert werden. In den nationalen bzw. regionalen Verwaltungssystemen nehmen die Projekte häufig eine ziemlich marginale Stelle ein; oft konzentrieren sich diese Verwaltungssysteme in den Händen weniger Personen in einer besonderen Abteilung oder Einheit. Die Raumplanung hat noch keine umfassende Kooperationskultur. In dieser Hinsicht ist die Initiative INTERREG IIIB als wichtige Chance zu betrachten, in Nordwesteuropa eine neue und dynamischere Raumentwicklungskultur zu schaffen, wobei in einigen kritischen Gebieten die derzeit geübte Praxis verlassen werden muss. Ein erster Schritt bei der Entstehung dieser neuen Raumentwicklungskultur liegt im Aufbau eines systematischen Verständnisses für die fundamentale wechselseitige Abhängigkeit, die übergreifend bei den meisten Raumordnungsfragen besteht. Dieses neue Denken führt unausweichlich dazu, dass durch den Raumordnungsprozess eine Dynamik entsteht, bei der alle Seiten gewinnen. Ein zweiter Schritt besteht darin, dass den räumlichen Auswirkungen sektoraler Politiken – einschließlich der Gemeinschaftspolitiken – mehr Bedeutung beigemessen wird und dass versucht wird, sektorenspezifische Gremien tiefer in integrierte räumliche Entscheidungsfindungsprozesse einzubeziehen. Ein dritter Erfolg versprechender Schritt besteht darin, Vorkehrungen zur Anregung öffentlich-privater Partnerschaften in das Programm aufzunehmen. Dadurch wird die Nutzung der begrenzten öffentlichen Mittel maximiert und werden wichtige Multiplikatoreffekte erzielt. Schließlich sollte die Möglichkeit wahrgenommen werden, zusätzlich zu den für das rechtliche Management des Programms verantwortlichen Gremien die Einrichtung neuer institutioneller Mechanismen zu erwägen, um langfristige Raumordnungsziele im Voraus zu planen und um in Zukunft eine größere politische Beteiligung an der Raumordnung zu erleichtern. 8 PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE (PGI) 11. Fassung / 20. Dezember 2001 I.4. Nordwesteuropa. Gemeinsame Programmentwicklung Ein Internationaler Arbeitskreis [International Working Party (IWP)] wurde gegründet, der den Weg für die Nordwesteuropa-Initiative von INTERREG IIIB ebnen sollte. Die IWP besteht aus Vertretern der National- und Regionalbehörden der sieben beteiligten Mitgliedsländer und einem Beobachter, der die Schweizerische Eidgenossenschaft vertritt. Dem Arbeitskreis stand das NWMA-Sekretariat zur Seite, das mit dem Entwurf des PGI und mit diesbezüglichen Koordinierungssaufgaben betraut war. Die erste Sitzung der IWP fand am 27./28. Oktober 1999 statt, es folgten zehn weitere Sitzungen (1. Dezember 1999; 26./27. Januar, 31. März, 16./17. Mai, 3./4. Juli, 14./15. September und 26./27. Oktober, 22. November 2000; 11. Januar und 31. Januar 2001). Schwerpunkt des Prozesses war die Vorlage des PGI bei der Europäischen Kommission am 03. Mai 2001. Das erste Konzept des PGI wurde Anfang Juli 2000 auf der 6. Sitzung der IWP diskutiert. Weitere Entwürfe des PGI wurden erstellt, unter Einbeziehung der Informationen der Mitgliedstaaten und, was noch wichtiger ist, unter Einbeziehung der Anmerkungen einer breit gefächerten Partnerschaft verschiedener konsultierter Gremien, darunter verschiedene Ebenen der öffentlichen Verwaltung, der private und der gemeinnützige Sektor sowie transnationale Organisationen. In den Mitgliedsländern veranstalteten die nationalen Behörden Beratungssitzungen gemäß ihren jeweils eigenen Verwaltungsverfahren. Gleichzeitig hatte das NWMAProgrammsekretariat die Aufgabe, transnationale Gremien zu konsultieren. Das Ergebnis dieser Beratungen ist in Anhang D dargelegt. Zusätzlich zu diesen Beratungen fanden auf transnationaler Ebene zwei öffentliche Veranstaltungen statt. Am 18. Februar 2000 fand in Antwerpen eine Konferenz für eine frühzeitige Information zur Initiative INTERREG IIIB statt. Eine zweite Konferenz wurde am 10. Oktober 2000 in Brügge einberufen, auf der der Inhalt des 2. Entwurfs des NWE PGI mit Projektpartnerschaften des NWMA sowie mit Behörden und verschiedenen transnationalen Organisationen diskutiert wurde. Die Ergebnisse von vier Themenworkshops auf der Basis der Schwerpunktbereiche des PGI wurden von Berichterstattern zusammengefasst. Diese sind ebenfalls in Anhang D enthalten. Somit ist das NWE PGI ein Ergebnis nationaler und transnationaler Konsultationen auf der Grundlage eines breitgefächerten Dialogs, an dem die institutionellen Partner von nationalen, regionalen und lokalen Behörden sowie Nichtregierungsorganisationen beteiligt waren. Grundlage des vorliegenden Antrags ist die ‘Mitteilung der Kommission vom 28. April 2000 an die Mitgliedstaaten, in der die Richtlinien für eine Gemeinschaftsinitiative bezüglich der transeuropäischen Zusammenarbeit zur Anregung einer harmonischen und ausgewogenen Entwicklung des europäischen Territoriums – INTERREG III - niedergelegt wurden’, nachstehend ‘Richtlinien zu INTERREG III’ genannt. Sie wurde im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften vom 23. Mai 2000 (2000/C 143) veröffentlicht. Kapitel III der Richtlinien zu INTERREG III beschreibt die Teil B (transnationale Zusammenarbeit) betreffenden Ziele, förderfähigen Gebiete und Schwerpunktthemen. Die Richtlinien zu INTERREG III basieren auf Artikel 20 der Verordnung des Rats (EG) Nr. 1260/1999 vom 21. Juni 1999, die allgemeine Bestimmungen zu den Strukturfonds festlegen, nachstehend ‘Allgemeine Verordnung’ genannt. Sie wurde im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften vom 26. Juni 1999 (1999/L 161) veröffentlicht. 9 PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE (PGI) 11. Fassung / 20. Dezember 2001 Artikel 14 der Richtlinien zu INTERREG III sieht vor, dass ‘ Vorschläge zur transnationalen Zusammenarbeit auf der Erfahrung aus INTERREG IIC aufbauen und Schwerpunktbereiche der Gemeinschaftspolitik wie z.B. die TENs und Empfehlungen zur Raumentwicklung des Europäischen Raumentwicklungskonzepts EUREK berücksichtigen sollen’. EUREK ist zwar nicht rechtlich bindend, ist jedoch eine wichtige indikative Referenzgrundlage für die Zusammenarbeit im NWE-Programm; in den folgenden Abschnitten des PGI wird es häufig zitiert bzw. darauf Bezug genommen. EUREK wurde am 10./11. Mai 1999 in Potsdam in einer informellen Sitzung des für die Raumordnung zuständigen Ministerrats vereinbart. Es wurde vom Büro für offizielle Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht (ISBN 92-828-7658-6). I.5. Ex-ante-Evaluierung Bezugnehmend auf Artikel 41(2) der Allgemeinen Verordnung verpflichtet Artikel 25 der Richtlinien zu INTERREG III die für die Vorbereitung von Plänen, für Hilfe und Programmergänzungen zuständigen Behörden zu einer Ex-ante-Evaluierung des zukünftigen Programms. Mit der Ex-ante-Evaluierung für das Programm NWE INTERREG IIIB wurde ein von der NEI/Kolpron Group geleitetes Beraterkonsortium beauftragt. Das NWMA-Sekretariat war, im Auftrag der IWP, mit der Überprüfung des Ex-ante-Evaluierungsvertrags betraut. In Übereinstimmung mit dem in der Allgemeinen Verordnung geförderten Ansatz fand ein iterativer Prozess zwischen den Arbeitsberichten der IWP und der Arbeit der mit der Exante-Evaluierung betrauten Personen statt. Die von der Ex-ante-Evaluierung behandelten Fragen umfassen: - frühere Erfahrungen; - den sozio-ökonomischen Kontext; - die strategische Auswahl und die für das NWE PGI ausgewählten Schwerpunktbereiche sowie deren interne und externe Folgerichtigkeit; - die Quantifizierung der Programmziele; - eine Vorab-Schätzung der erwarteten sozio-ökonomischen Auswirkung und die Zuteilung der Mittel; - das Durchführungs- und Kontrollsystem des Programms. Während des Ex-ante-Evaluierungsprozesses fand eine Reihe von Workshops statt, von denen einige die “Logframe Methode” anwendeten. An den Workshops nahmen externe Fachleute und Mitglieder der IWP teil. Die Workshops sollten insbesondere dabei helfen, die Stärken, Schwächen, Chancen und Probleme [strengths, weaknesses, opportunities and threats (SWOT, vgl. nachstehend Kapitel II)] des Kooperationsgebiets zu analysieren und Schlüsselprobleme für den Aufbau der Strategie zu identifizieren. Die Ex-ante-Evaluierung war ein interaktiver Prozess zwischen der IWP und dem Beraterteam. Wenn möglich, wurden die Empfehlungen der Berater berücksichtigt und zur Verbesserung des Inhalts der späteren Fassungen des PGI angewendet. Der endgültige Ex-ante-Bericht ist beigefügt (Anhang C). 10 PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE (PGI) 11. Fassung / 20. Dezember 2001 II. ANALYSE DES NORDWESTEUROPÄISCHEN TERRITORIUMS Zur Beachtung: Das vorliegende Kapitel II basiert großenteils auf dem Ergebnis der SWOTAnalyse aus dem endgültigen Ex-ante-Bericht (vgl. Anhang C). II.1. Das Kooperationsgebiet des NWE Nordwesteuropa (NWE, vgl. Anhang B, Karte B1) ist eines von dreizehn Gebieten, die im Rahmen der Initiative INTERREG IIIB für die transnationale Zusammenarbeit in der Raumentwicklung bestimmt wurden. Als Erweiterung des NWMA (North Western Metropolitan Area) umfasst das Kooperationsgebiet des NWE ganz Irland, das Vereinigte Königreich, Belgien und Luxemburg. Es umfasst auch die Niederlande, mit Ausnahme von dessen Norden. In Deutschland gehören die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Hessen und Baden-Württemberg sowie Nord- und Westbayern2 dazu. Die französischen Regionen Nord-Pas-de-Calais, Ile-de-France, Bourgogne, Centre, Picardie, ChampagneArdennes, Basse- und Haute-Normandie, Lothringen, Elsass und Franche-Comté, Bretagne und Pays de la Loire beteiligen sich an der Initiative. Fünfzehn Kantone der Schweiz (BaselStadt, Basel-Landschaft, Aargau, Solothurn, Bern, Jura, Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwalden, Luzern, Glarus, Zug, Zürich, Neuchâtel) gehören ebenfalls dazu. Das NWE Kooperationsgebiet umfasst 787.400 km2, das sind etwa 24% der gesamten Fläche der EU. Der größte Teil des Gebiets liegt in Frankreich (35%), gefolgt vom Vereinigten Königreich (31%) und Deutschland (15%). Irland steht für 9% des Gebiets, während die Niederlande und Belgien je 4% repräsentieren. Das Gebiet von Luxemburg beträgt 0,3% der gesamten Fläche. Das NWE-Gebiet ist geographisch durch Meeresgebiete zerteilt, die das Vereinigte Königreich und Irland von den kontinentalen Teilen des Kooperationsgebiets trennen. NWE kennzeichnet sich ferner durch große Metropolen und städtische Ballungsräume. Die umliegenden Gebiete haben dahingegen einen eher ländlichen Charakter. In NWE werden Flächen intensiv genutzt, so dass sich eine weit über dem EU-Durchschnitt liegende landwirtschaftliche Produktion ergibt. Die bewaldeten Flächen liegen prozentual weit unter dem EU-Durchschnitt. Das NWE-Gebiet überschneidet sich mit dem Kooperationsgebiet von fünf anderen INTERREG IIIB Programmen: Alpenraum, Atlantik, Nordseeraum, CADSES und die Nördliche Peripherie (vgl. Anhang B, Karte B2). II.2. Demographie Im NWE-Gebiet wohnen einhunderteinundsiebzig Millionen Menschen. Die Wachstumsrate der Bevölkerung betrug allgemein etwa die Hälfte des EU-Durchschnitts. Relativ hohe Wachstumsraten sind in Luxemburg, Deutschland und der Schweiz zu verzeichnen, Ursache ist vor allem die Immigration. Dennoch entsteht bei Bevölkerungsprognosen ein unterschiedliches Bild. Das von Eurostat erstellte “Grund”Szenario zeigt, dass sich der jährliche Anstieg der EU15-Bevölkerung bis zum Jahr 2010 auf durchschnittlich 0,2% 2 Das sind die NUTS-2 Regionen von Ober-, Mittel- und Unterfranken im Norden und von Schwaben im Westen des Landes. 11 PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE (PGI) 11. Fassung / 20. Dezember 2001 verlangsamt und zwischen 2010 und 2020 weiter auf 0,08% fällt. Gemäß dieser Vorhersage wird sich das Bevölkerungswachstum im NWE-Gebiet ebenfalls verlangsamen, jedoch über dem EU-Durchschnitt bleiben. Obgleich die Fläche des NWE-Gebiets nur ein Viertel der EU beträgt, wohnen nicht weniger als 45% der gesamten Bevölkerung der EU in diesem Gebiet. Dadurch ist die durchschnittliche Bevölkerungsdichte beinahe doppelt so hoch wie im EU-Durchschnitt. Drei Viertel der Bevölkerung des NWE-Gebiets leben vor allem in verstädterten Gebieten mit über 500 Einwohnern/km2. Diese Zahlen bestätigen den städtischen Charakter des NWEGebiets. Andererseits sind etwa 180 000 km2 (23%) des Kooperationsgebiets dünn besiedelt und haben daher völlig andere Probleme als die verstädterten Gebiete im Programm. Wie in der EU insgesamt besteht auch bei der Bevölkerung des NWE-Gebiets eine Überalterungstendenz. 1988 waren 42,3% der Bevölkerung des NWE-Gebiets unter 30 Jahre alt, 1996 waren es nur noch 39,3%. Das ist dem EU-Durchschnitt vergleichbar (er sank im gleichen Zeitraum von 42,4% auf 38,6%), allerdings scheint der Trend allgemein in der EU ausgeprägter zu sein. Überall in den 15 Mitgliedstaaten ist die Anzahl der Menschen im Rentenalter (65 Jahre) von 14,2% im Jahr 1988 auf 15,6% im Jahr 1996 angestiegen. Im NWE-Gebiet stieg die Zahl von 14,2% auf 15,0%. Dieser Trend wirkt sich natürlich auf die allgemeine Aktivitätsrate der Bevölkerung aus. Beim natürlichen Bevölkerungswachstum im NWE-Gebiet gibt es einen Abwärtstrend: 1988 betrug das natürliche Wachstum knapp unter 3 pro 1000 Einwohner. 1995 ist es auf weniger als 2 pro 1000 gesunken. Sollte dieser Trend anhalten, käme das natürliche Wachstum im Kooperationsgebiet um das Jahr 2010 zum Stillstand. Die Immigration leistet bereits jetzt den wichtigsten Beitrag zum Bevölkerungswachstum, besonders in Luxemburg und Deutschland, die sehr hohe Einwanderungsraten zu verzeichnen haben (1991 etwa 1% der Gesamtbevölkerung). Das bedeutet, dass in den kommenden Jahren das Bevölkerungswachstum von jährlich 0,15% / 0,3%3 ausschließlich durch Einwanderung entsteht. Die Vermutung liegt auf der Hand, dass die Integration der eingewanderten Bevölkerung in den nächsten Jahren für viele Regionen zu einem großen Problem wird. Die Immigration ist jedoch auch eine Chance, da durch sie der Anteil der aktiven Bevölkerung vergrößert wird und das Problem des Arbeitskräftemangels und der Überalterung der Bevölkerung aufgefangen wird. II.3. Wirtschaft Das NWE-Gebiet ist relativ wohlhabend. Ausgedrückt in tausend PPS (purchasing power standards – (Kaufkraftnorm) in EURO) beträgt der Durchschnitt im Kooperationsgebiet 19,84, was ca. 9% über dem EU-Durchschnitt liegt (18 200 PPS). Der Durchschnitt in Japan und den USA liegt weit über dem des NWE. Zwischen 1988 und 1996 hat sich der Unterschied zwischen dem NWE-Gebiet und dem Rest der EU wohl vergrößert (von +6% auf +8%), allerdings geschah diese Entwicklung allein in den ersten vier Jahren dieses Zeitraums. 3 Die Prognosen bezüglich des Bevölkerungswachstums für Nordwesteuropa lauten 4,3% von 1996 bis 2010 und 5,8% von 1996 bis 2020. Dies kann in eine durchschnittliche jährliche Wachstumsrate von 0,3% bis zum Jahr 2010 und 0,15% von 2010 bis 2020 umgerechnet werden. 4 Ausgenommen die Schweiz, dort beträgt das Pro-Kopf-Einkommen etwa 27 700 PPS, der Durchschnitt im NWE-Gebiet liegt bei 19 600 PPS. 12 PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE (PGI) 11. Fassung / 20. Dezember 2001 Wirtschaftsstruktur Die Wirtschaftsstruktur in Nordwesteuropa war während des Zeitraums 1988-1996 einem starken Wandel unterworfen. Der Anteil der im Dienstleistungssektor Beschäftigten stieg von 61,6% auf 67,3%, zu Lasten des industriellen und des landwirtschaftlichen Sektors. Insgesamt arbeiten im NWE-Gebiet etwa 47 Millionen Menschen im Dienstleistungssektor. In der gesamten EU sind Dienstleistungen und Landwirtschaft stark repräsentiert – allerdings nimmt die Landwirtschaft stärker ab. Zum Teil liegt es an den großen Finanzzentren von London, Paris, Frankfurt, Zürich und Amsterdam, ebenso Brüssel und Luxemburg, dass der Dienstleistungssektor überwiegt. Weitere Städte mit bedeutenden Finanzdienstleistungen sind auch Düsseldorf, Köln und Utrecht. Die in jüngerer Zeit zu beobachtende Konzentration im Finanzsektor wird wahrscheinlich weiter um sich greifen, da der weltweite Wettbewerb weiterhin zunimmt. Auch Handelsdienstleistungen sind im NWE-Gebiet stark vertreten: etwa 40% der gesamten Arbeitsplätze in Greater-London und Ile-de-France finden sich im Handelsdienstleistungsbereich. Die Entscheidungszentren der Wirtschaft oder die European Headquartes (EHQs), die sich während der vergangenen Jahrzehnte im NWE-Gebiet niedergelassen haben (vor allem in London, Paris und Brüssel), stellen einen starken Antrieb für die Wirtschaftskraft des ganzen Gebietes dar. In Anbetracht der Anziehungskraft von Megastädten auf die EHQs zeichnete sich in den frühen neunziger Jahren ein wachsender Abstand zwischen London und Paris einerseits und “zweitrangigen” Großstädten in Deutschland und den Niederlanden andererseits ab. Inter- und intraregionale Unterschiede Seit 1988 stieg der Unterschied (d.h. die Standardabweichung) beim Pro-Kopf-Einkommen im NWE-Gebiet um 30% und er scheint noch größer zu werden. Diese Ungleichheiten sind zwar ungefähr dieselben wie in der gesamten EU, zeigen jedoch, dass der sozio-ökonomische Zusammenhalt hohe Priorität haben sollte. Gleichzeitig gibt es im Kooperationsgebiet das stärkste Wohlstandsgefälle zwischen benachbarten Regionen. Unterschiede zwischen 23% und 95% beim Bruttosozialprodukt pro Kopf sind z.B. zwischen den städtischen Gebieten von Ile-de-France, Greater London und Darmstadt (Region) und den umgebenden Gebieten zu finden. Auf intra-regionaler Ebene ist ebenfalls eine wachsende Ungleichheit bei den Einkommen in großen städtischen Zentren des Kooperationsgebiets zu erkennen. In London, Paris und Frankfurt ist die Standardabweichung beim Pro-Kopf-Einkommen der NUTS3-Regionen innerhalb der (NUTS2) Region während der letzten zehn Jahre gestiegen – in London und Paris bis zu 40%. Arbeitslosigkeit und soziale Ausgrenzung Während der Jahre 1988-1998 sind die Arbeitslosenzahlen im NWE-Gebiet gesunken: von 8,4% auf 7,5%. In der EU insgesamt ist die Arbeitslosenzahl mit 10% der arbeitsfähigen Bevölkerung konstant geblieben. In der Schweiz war die Rate bemerkenswert niedrig: 2,9% im Jahr 1999, vergleichbar mit der niedrigsten Rate in den NWE-Mitgliedstaaten. Im Zeitraum 1988-1997 gab es einen auffallenden Trend beim relativen Anteil der Langzeitarbeitslosen (über 1 Jahr) an der Gesamtzahl der Arbeitslosen: die Arbeitslosenzahl 13 PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE (PGI) 11. Fassung / 20. Dezember 2001 sank von 48% im Jahr 1988 auf 38% im Jahr 1992, doch stieg im Jahr 1997 wieder auf 48% an5. Insgesamt ist die Arbeitslosigkeit zwar zurückgegangen, doch – wie in der gesamten EU – zeigen bestimmte Teile der arbeitslosen Bevölkerung Anzeichen einer strukturellen Arbeitslosigkeit, die nur schwer zu beheben ist. Was soziale Probleme betrifft müssen sich die Städte mit Fragen befassen wie mangelhafter Ausbildung, mangelnder Integration, Angst um die Sicherheit und einer häufig in bestimmten Gebieten konzentrierten hohen Arbeitslosigkeit. Zusätzlich wird der Fortschritt durch überalterte Wohnhäuser und vernachlässigte Gewerbegebäude, unzureichende Infrastruktur und ungenügende Verkehrsanbindung behindert. Innovation Eine Möglichkeit, die Probleme hoher Arbeitslosigkeit und Fragen der Umstrukturierung anzugehen, ist die Investition in Wissen und Innovation. Eine kurze Analyse der Patentanmeldungen pro Einwohner deutet darauf hin, dass das innovativste Klima in Deutschland zu finden ist (1995), während Irland hier stark im Hintertreffen liegt. Das gesamte NWE-Gebiet zeigt in diesem Bereich relativ gute Leistungen – verglichen mit dem EU-Durchschnitt – mit etwa 36% mehr Patentanmeldungen pro Einwohner im Jahr 1995. Vierzehn der ersten 20 Regionen in der EU liegen in Nordwesteuropa. Davon immerhin 12 in Deutschland, drei in Schweden und je eine in den Niederlanden, in Frankreich, Belgien, Österreich und Finnland. In der Schweiz weisen Basel und Zürich bedeutende Aktivitäten in High-Tech und Forschung auf. II.4. Verkehr und Telekommunikation Laut dem SPESP6 -Bericht liegen viele der am besten erreichbaren EU-Regionen im NWEGebiet. Die Anbindung via Straße und Schiene ist sehr gut und die Auswirkung des Hochgeschwindigkeits-Schienennetzes ist erkennbar: Regionen an diesen Verkehrsachsen sind besser auf dem Schienenweg als über die Straße erreichbar7. Verkehrsvolumen Weltweit und in der EU hat das Verkehrsvolumen während der letzten Jahrzehnte stark zugenommen. Das NWE-Gebiet ist keine Ausnahme, da sowohl der Personen- als auch der Güterverkehr ein starkes Wachstum aufweisen. Das Verkehrsaufkommen wird weiter zunehmen. Das liegt zum Teil an den besseren Kommunikationsmitteln, die zwar die Notwendigkeit zu reisen reduzieren, jedoch auch die wirtschaftliche Aktivität und dadurch den Mobilitätsbedarf stark ankurbeln. Der Bedarf an größerer Mobilität setzt die Umwelt einem stärkeren Druck aus. Es wird erwartet, dass der Schienentransport im Großen und Ganzen umweltfreundliche Transportmöglichkeiten bietet. Immer mehr – jedoch noch immer langsam – ersetzen Hochgeschwindigkeitszüge Kurzflüge in Europa. Aufteilung der Verkehrsmittel 5 Aufgrund der begrenzten Verfügbarkeit von Daten für das Jahr 1998 geht die Analyse nur bis 1997. Study Programme on European Spatial Planning (SPESP), Final Report, March 2000. – Programmstudie zur Europäischen Raumordnung, Endbericht, März 2000. 7 Aus den Ziffern 7 und 8 des SPESP Endberichts, März 2000. 6 14 PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE (PGI) 11. Fassung / 20. Dezember 2001 Das Personenverkehrsaufkommen per Bahn ist im NWE-Gebiet relativ hoch, mit einem Anteil von 6,6% Personenkilometern am gesamten Personentransport zu Lande, verglichen mit dem EU-Durchschnitt von 6%. Das Vereinigte Königreich und Irland liegen darunter 4,9% bzw. 2,6% - und damit auch deutlich unter dem EU-Durchschnitt8. Der Anteil der privaten Pkw am Verkehrsaufkommen im Kooperationsgebiet ist durchschnittlich ziemlich hoch. Beim Güterverkehr nimmt der Transport auf der Straße im NWE-Gebiet einen immer höheren Stellenwert ein. Der Anteil der Straßennutzung für den Güterverkehr stieg von 49,2% im Jahr 1980 auf 70,5% im Jahr 1995. Beim Personentransport gab es eine deutliche Verlagerung vom öffentlichen Verkehr (zwischen 1980 und 1997 von 20% auf 13%) auf die Nutzung von Privatwagen (von 77% auf 84%). Flugverkehr Das Personen-Flugverkehrsvolumen der EU stieg von einem Anteil von 3,1% an der Gesamtzahl der Kilometer pro Person im Jahre 1980 auf einen Anteil von 6% im Jahre 1995. Das NWE-Gebiet ist für einen beträchtlichen Teil dieses Anstiegs verantwortlich. Die fünf verkehrsreichsten Flughäfen Europas liegen alle im NWE-Gebiet; zusammen haben sie jährlich über 200 Millionen Fluggäste. Die 15 meistgenutzten Flugzeugrouten der Welt liegen ebenfalls im NWE-Gebiet. Infolgedessen wachsen alle Flughäfen der Region schnell, mit jährlichen Wachstumsraten bis zu 16% (Brüssel). Seeverkehr Der Warentransport auf dem Seeweg nahm im NWE-Gebiet9 zwischen 1992–1995 um 9% zu. Das Gebiet verfügt über eine eindrucksvolle Konzentration von wichtigen Seehäfen: Rotterdam ist der größte Seehafen Europas und ist, mit 303 Millionen Tonnen Fracht im Jahre 1997, auch einer der größten Seehäfen der Welt. Zwölf der zwanzig größten Seehäfen der EU liegen im NWE-Gebiet. Von diesen sind fast alle im Wachstum begriffen. Zusammen wiesen sie in den Jahren 1990-1997 eine Wachstumsrate von 1,5% auf. Im NWE-Gebiet gibt es auch viele sehr wichtige Binnenhäfen wie z.B. Duisburg in Nordrhein-Westfalen, bei weitem der größte in der EU, in dem pro Jahr (1998) fast 50 Millionen Tonnen Fracht umgeschlagen werden. Die zwanzig größten Binnenhäfen der EU liegen alle innerhalb des Kooperationsgebiets. Infrastruktur Das größere Verkehrsaufkommen kann mit der Erweiterung der Verkehrsinfrastruktur zusammenhängen. Innerhalb von acht Jahren nahm die Länge des Autobahnnetzes um 14% zu. Am stärksten war die Zunahme in Irland. Auch Frankreich und Luxemburg hatten einen beachtlichen Anteil an diesem Wachstum. Eine derartige Entwicklung verstärkt den Druck auf (freie) Flächen. Im NWE-Gebiet liegt auch ein Großteil der gesamten Wasserwege-Infrastruktur der EU. Das Schienennetz hat sich in den letzten 20 Jahren quantitativ nicht vergrößert. Die Gesamtlänge des Schienennetzes im NWE-Gebiet verringerte sich von 70 000 km im Jahr 8 9 Daten aus www.europa.eu.int/en/comm/dg07, DG Transport site, 1997. Quelle: Eurostat, REGIO database, 1999. Gemessen in 1000 t geladener Fracht. 15 PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE (PGI) 11. Fassung / 20. Dezember 2001 1980 auf 67 000 km im Jahr 1994. Die Entwicklung im Schienenverkehr sollte aber besser qualitativ beurteilt werden: z.B. die Erweiterung der Hochgeschwindigkeits-Schienennetze. Seit 1981 wurde das Schienennetz für Hochgeschwindigkeitszüge (HST) um 600% erweitert. Es wird beträchtlich und zunehmend in die Verkehrsinfrastruktur investiert. Zwischen 1988 und 1995 stiegen die Investitionen der EU in den Verkehr von 53,5 Millionen EURO auf 70,7 Millionen EURO – ein durchschnittlicher jährlicher Anstieg von real 4%. Die Zahlen zu den Verkehrsinvestitionen10 im NWE-Gebiet reflektieren den EU-Durchschnitt. Die Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur der EU als Prozentsatz des Bruttosozialprodukts belaufen sich auf 1,2% (1996) und auch hier liegen die NWE-Länder vergleichsweise am Durchschnitt. Telekommunikation und IuK Hinsichtlich der Telekommunikation ist das NWE-Gebiet gut ausgestattet. Das Telefonnetz ist dichter als im EU-Durchschnitt, vor allem im CCC-Gebiet11. Was die elektronische Autobahn betrifft, ist das Kooperationsgebiet ebenfalls sehr gut entwickelt, mit wichtigen städtischen Telekom-Knoten12 in Paris, Brüssel und London. Zahlen zur Marktdurchdringung mit mobiler Telekommunikation zeigen, dass die skandinavischen Länder hier weiter sind als NWE. Zudem ist die Anzahl der Internetzugänge in einigen NWE-Ländern nur eher durchschnittlich. Die Anzahl von Internetbenutzern pro Kopf der Bevölkerung liegt in den USA und Schweden über 0,40, in Japan liegt sie bei nur 0,14. In den meisten NWE-Ländern, für die diesbezügliche Angaben vorliegen, liegt diese Anzahl zwischen diesen beiden Werten. Der proportionale Anteil großer Firmen (mit über 250 Beschäftigten), die Informationstechnologie anwenden, ist ein Indikator für das Niveau des E-Business. Der Prozentsatz von Firmen in Deutschland und dem Vereinigten Königreich, die eine eigene Webseite haben, ist mit den entsprechenden Zahlen in den USA und Japan vergleichbar. Frankreich liegt noch zurück. Im Hinblick auf Firmen, die elektronischen Datenaustausch verwenden [Electronic Data Interchange (EDI)], verändert sich das Bild nicht: Die USA führen, zusammen mit Deutschland, gefolgt von Japan und dem Vereinigten Königreich. In Europa liegt hier Italien vor Frankreich. II.5. Natürliche Ressourcen und kulturelles Erbe Aufgrund seiner räumlichen Heterogenität wird im NWE-Gebiet unterschiedlich mit Umweltfragen umgegangen. - Einerseits umfasst das NWE-Gebiet hochgradig verstädterte Regionen mit wichtigen Verkehrskorridoren, die die offenen Flächen stark belasten und die zu Luft- und Bodenverunreinigungen führen. Schwefelhaltige Luft stellt z.B. ein ernstzunehmendes Problem in den Midlands, in Merseyside und Yorkshire dar, dort ist die Konzentration vier- bis fünfmal höher als im EU-Durchschnitt. Die Flächeninanspruchnahme infolge von Stadterweiterungen und Infrastrukturentwicklung ist beträchtlich, wobei sie 10 Ganze Länder, mit Ausnahme der ehemaligen DDR. Quelle: CCC Bericht. CCC steht für Central Capital Cities area, den hochgradig verstädterten Kern von NWE. 12 Diese Knoten kombinieren Verbindungen wie Telefon, Tele- und Videokonferenz, Videoübertragungen und Satellitenverbindungen. 11 16 PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE (PGI) 11. Fassung / 20. Dezember 2001 allerdings von Land zu Land aufgrund der unterschiedlichen Raumordnungspolitik verschieden ist. Es stehen immer weniger offene Flächen zur Verfügung, und die Größe dieser Flächen wird immer geringer. Dies ist einer der Gründe für den Verlust an Artenvielfalt. Eine weitere Bedrohung für die Umwelt in Metropolregionen ist der intensive Energieverbrauch pro Kopf; allgemein gesagt liegt er über dem EUDurchschnitt. - Andererseits umfasst das NWE-Gebiet weiträumige ländliche Gebiete mit zahlreichen natürlichen Ressourcen, von denen einige internationale Bedeutung haben. Die Landwirtschaft verursacht in einigen Teilen der ländlichen Gebiete Umweltprobleme und übermäßige Nitrat- und Phosphatkonzentrationen in Wasser und Boden. In einigen Teilen des Kooperationsgebiets gibt es sehr hohe Stickstoffkonzentrationen im Grundwasser. Im NWE-Gebiet gibt es nicht viele naturbedingte Risiken, allerdings sind verschiedene Einzugsgebiete, darunter auch die transnationalen Flusseinzugsgebiete des Rheins und der Maas, anfällig für Überschwemmungen. Die Unsicherheit bezüglich des steigenden Meeresspiegels könnte sich auf Wasser-Infrastruktur und –systeme auswirken. In Verbindung mit den in den letzten zehn Jahren im NWE-Gebiet beobachteten, nicht vorhersagbaren Hochwässern in Flüssen könnte der höhere Meeresspiegel wichtige Auswirkungen auf die zukünftigen Standorte für wirtschaftliche Investitionen, auf die Infrastruktur und auf andere Formen der Flächennutzung haben. Die Flusseinzugsgebiete von Rhein, Seine, Maas, Schelde und Themse sind sehr bedeutende natürliche Landschaften. Die Wasserqualität dieser Flüsse ist in einigen Regionen jedoch problematisch, besonders in Regionen, die an Seine, Schelde und Mosel grenzen. Viele Flussbecken haben Probleme durch ökologisch belastete Sedimente aufgrund der früheren starken Wasserverschmutzung. Das eng mit dem Wirtschaftswachstum verbundene Abfallaufkommen steigt im NWEGebiet weiterhin an. Auf der Grundlage der Gemeinschaftsstrategie für Abfallmanagement aus dem Jahr 1989, in dem auf die Vermeidung von Abfall einschließlich Wiederverwertung, Recycling, Kraft-Wärme-Kopplung, Optimierung der endgültigen Abfallentsorgung und Transportregulierung eingegangen wird, werden stetig neue einschlägige Strategien entwickelt. Die in verschiedenen Teilen des NWE-Gebiets erzielten Fortschritte sind bedeutend. In Flandern beispielsweise konnte die Menge des auf Mülldeponien abgelagerten, aber biologisch abbaubaren Hausmülls von 623 Kilotonnen im Jahr 1995 auf 322 Kilotonnen im Jahr 1998 reduziert werden. Das NWE-Gebiet wird aufgrund seiner industriellen Vergangenheit mit verschiedenen Umweltschäden konfrontiert, insbesondere in aufgegebenen Gebieten, die neu entwickelt werden müssen. Während dies in manchen Regionen, z.B. in der niederländischen Provinz Limburg, bereits erfolgt ist, gibt es immer noch einige traditionelle Industrieregionen, in denen zahlreiche aufgegebene Flächen neu entwickelt werden müssen und in denen dem Umweltschutz mehr Aufmerksamkeit gewidmet werden muss. Die Umweltproblematik des Meeresgebiets (Irische See, Kanal, südliche Nordsee) bildet eine weitere Herausforderung, da es dort zahlreiche Verunreinigungsquellen gibt, die einerseits vom Land (herangeführt durch Flüsse) und andererseits vom Meer selbst stammen (Seeverkehr, Offshore-Aktivitäten). Die Verunreinigung des Meeres (insbesondere der südlichen Nordsee und des Kanals) ist weiterhin problematisch, obschon der Grad der 17 PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE (PGI) 11. Fassung / 20. Dezember 2001 Flussverunreinigung während der letzten Jahrzehnte etwas reduziert werden konnte. Das Problem der Küstenerosion stellt sich vor allem in zahlreichen Teilen der Küstenlinien des NWE-Gebiets. Die Intensität des Seeverkehrs im Kanalbereich (500 bis 600 Schiffe pro Tag einschließlich 150 Fähren) und insbesondere die Kombination zweier wichtiger Verkehrsachsen (Atlantik – Nordsee und Vereinigtes Königreich – europäisches Festland) stellt eine zunehmende Gefahrenquelle mit möglicherweise beträchtlichen schädlichen Folgen für Umwelt und Sicherheit dar. Obschon NWE auf eine lange Tradition im Umweltschutz zurückblicken kann, sind dennoch weitere Verbesserungen notwendig. Wichtige politische Themen beziehen sich vor allem auf ein besseres Gleichgewicht zwischen städtischen Gebieten und offenen Flächen, womit ein Beitrag zu einer nachhaltigeren Entwicklung geleistet werden kann. Im Rahmen von städtisch-ländlichen Partnerschaften muss der ökologische und soziale Wert von ländlichen Gebieten noch weiter verbessert werden, muss die Erweiterung von städtischen Gebieten besser verwaltet und müssen ökologische Netzwerke gefördert werden, wobei ferner die Verbesserung der Artenvielfalt zu berücksichtigen ist. Erneuerbare Energiequellen wie Biomasse, Sonnenenergie, Wind oder Wasserkraft könnten die durch den Energieverbrauch verursachten Auswirkungen auf die Umwelt mildern. Nachhaltigere Formen der landwirtschaftlichen Produktion, insbesondere die Entwicklung der biologischen Landwirtschaft, können einen Beitrag zur Verbesserung der Grundwasserqualität leisten. Der SPESP-Bericht zieht einen Vergleich zwischen den EU-Regionen hinsichtlich der Konzentration der Kulturschätze. Das NWE-Gebiet ist diesbezüglich sehr gut ausgestattet, obgleich diese Schätze vielleicht nicht so gleichmäßig verteilt sind wie in anderen EURegionen. Ein ausgeprägtes kulturelles Erbe - von den Kulturlandschaften der ländlichen Gebiete bis zu den historischen Stadtkernen, den Industrie- und den Metropolgebieten - stellt eine wichtige Stärke der Gegend dar, weil es zur Attraktivität der Städte, ihres Hinterlands und der Landschaft beiträgt. Fremdenverkehr und Lebensqualität profitieren davon. Der Städtetourismus ist eine wichtige Chance für die Wirtschaft: sein gesamter Marktanteil steigt in naher Zukunft wahrscheinlich von 30% auf 35%. Bezüglich der Gefahren für Kulturlandschaften scheint das Kooperationsgebiet besonders empfindlich. Einige Kulturschätze des Gebiets sehen sich durch hohe Bevölkerungsdichte und Verkehrsaktivität bedroht. In diesem Zusammenhang wird erwartet, dass das NWE PGI ein nachhaltigeres Konzept für die städtisch-ländlichen Partnerschaften bieten und in den Bereichen Naturschutz und Erhalt des kulturellen Erbes für einen umfassenden Austausch von sog. ‚good practices‘ sorgen wird. Insbesondere sollte das NWE PGI dafür sorgen, dass eine Anzahl von transnationalen Fragen gelöst werden kann, wie die Entwicklung und der Schutz transnationaler ökologischer Netzwerke, die Umsetzung des Natura 2000 Programms, die koordinierte und integrative Bewirtschaftung transnationaler Flusseinzugsgebiete und der Wissenstransfer für die Entwicklung erneuerbarer Energiequellen. II.6. Raumentwicklung im NWE Kooperationsgebiet Dynamik in Raumordnungsgesetzen und Raumordnungsstrukturen 18 PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE (PGI) 11. Fassung / 20. Dezember 2001 In Nordwesteuropa weist das Niveau der Raumordnung in den verschiedenen Ländern große Unterschiede auf. Die Niederlande z.B blicken auf eine lange Tradition einer umfassenden Raumordnung zurück, während andere Länder in diesem Bereich erst vor Kurzem staatliche Gesetze verabschiedet haben. Insgesamt unterliegt das Kooperationsgebiet einem starken Wandel. Dies zeigt sich vor allem: - in der Formulierung grundlegender Raumordnungsziele mit einer Hinwendung zu nachhaltiger Raumentwicklung in jedem betroffenen Land; deutlichen - im Dezentralisierungsbestreben innerhalb der politisch-administrativen Struktur, das auf eine Verlagerung der Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Raumplanung auf regionale Ebenen ausgerichet ist (Deutschland, Belgien und Frankreich haben bereits Raumordnungsstrukturen auf regionaler Ebene eingerichtet, das Vereinigte Königreich und Irland gehen in die gleiche Richtung). In manchen Fällen liegt die Raumordnung in einem gemeinsamen Zuständigkeitsbereich verschiedener Verwaltungsebenen. Diese beiden Trends führen zu Änderungen im Raumordnungsgesetz, und die meisten Länder des Kooperationsgebiets haben in den vergangenen zehn Jahren in diesem Bereich neue Gesetze erlassen. Raumordnungsvorhaben und Programme Die im NWE-Gebiet bereits vorhandenen Raumordnungsvorhaben und Programme sind sehr heterogen, sowohl inhaltlich als auch bezüglich ihrer rechtlichen/administrativen Auswirkungen (vgl. Kompendium). Das lässt sich durch ein paar Beispiele veranschaulichen. Umfassende Raumordnungskonzepte, -pläne oder -strategien gibt es nur in wenigen Ländern; dazu gehören die Niederlande, Luxemburg und Irland. Im Vereinigten Königreich, in Deutschland, Belgien und der Schweiz gibt es keinen nationalen/bundesstaatlichen Plan, aber jede Region, jeder Kanton und jedes Land besitzt eine umfassende Raumordnungsstruktur, die bis zu einem gewissen Ausmaß mit einem Nationalplan vergleichbar ist. Außerdem ordnet im Vereinigten Königreich und in der Schweiz ein allgemeiner Rahmen zur Raumordnungspolitik auf nationaler/bundesstaatlicher Ebene allgemeine, im ganzen Land anzuwendende Politiken an. Ferner gibt es in der Schweiz Sektorpläne auf bundesstaatlicher Ebene. In Frankreich ist man von der Politik eines allgemeinen Nationalplans abgekommen, zugunsten einer Serie thematischer Raumordnungskonzepte (‘schémas’), die sich schwerpunktmäßig mit verschiedenen Sektoren befassen. Auf regionaler Ebene gibt es zwischen den Raumordnungsmechanismen von Land zu Land sehr große Unterschiede. Das kommt zum Teil daher, dass von Ort zu Ort das Konzept eines ‘Raumordnungsgebiets’ unterschiedlich ist. In manchen Ländern (Frankreich, Niederlande) ist die direkt unterhalb der Regierung stehende Verwaltungsebene mit diesem Bereich beauftragt, in anderen liegt er im Zuständigkeitsbereich einiger Lokalbehörden (Deutschland). Es bestehen auch Unterschiede inhaltlicher Art und bezüglich des rechtlichen Rahmens der einzelnen Raumordnungspläne. 19 PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE (PGI) 11. Fassung / 20. Dezember 2001 Grundlegende Schwerpunktbereiche in der Raumordnung Es wurde bereits darauf hingewiesen, dass die Nachhaltigkeit der Entwicklung nach und nach zum größten gemeinsamen Nenner bei den Raumordnungszielen in den Ländern Nordwesteuropas wurde. Das betrifft zahlreiche Themen wie z.B. die Eindämmung ausufernder Städte, die Verringerung des Verkehrsaufkommens, den Schutz von Naturgebieten und die Stärkung des kulturellen Erbes. Außer der Nachhaltigkeit bestimmen auch andere grundlegende Ziele die Raumordnungsaktivitäten im Kooperationsgebiet – allerdings von Land zu Land in unterschiedlichem Maße. Die Frage der wirtschaftlichen Entwicklung ist in peripheren Ländern (Irland) oder aber in Ländern mit ausgedehnten ländlichen Gebieten (Frankreich) oder mit umgewandelten Industriegebieten (Vereinigtes Königreich, Deutschland, Belgien, Frankreich) wichtiger. Die Anbindung ist ein besonderes Problem bei abgelegenen Regionen (Irland, die Bretagne, Cornwall, Wales, Schottland). Allgemeiner gesagt ist der Aufbau effizienter und aus der Sicht des Umweltschutzes akzeptabler Logistikketten an den Transportkorridoren eine wichtige Frage in allen Ländern und Regionen. In diesem Bereich beziehen sich die Politiken häufig auf den Wettbewerb hinsichtlich der Standorte für Frachtzentren und Zentren für den multimodalen Transport. Wie “Nachhaltigkeit” wird auch “Zugang zu Information und Wissen durch Informationsund Kommunikationstechnologien” immer mehr als vorrangiges Gebiet angesehen, in dem die Raumordnung eine wichtige Rolle spielen kann, indem sie für Telekommunikationsinfrastruktur und moderne Dienstleistungen sorgt. Raumordnung und sektorale Politik in den Mitgliedstaaten Eines der wichtigsten Ziele von EUREK ist die Kompatibilität sektoraler Politiken mit den Zielen der Raumordnung. Die verschiedenen NWE-Länder gehen dieses Problem auf sehr unterschiedliche Weise an. In mehreren Ländern gibt es Koordinierungsgremien auf nationaler Ebene, deren Aufgabe darin besteht, die sektorale Politik mit den Erfordernissen der Raumordnung in Einklang zu bringen. Üblicherweise haben sie den Status einer interministeriellen Kommission für Raumordnung. Ein paar Länder haben spezifische Raumordnungsinstrumente eingeführt, um die raumordnerischen Auswirkungen sektoraler Politiken in Form besonderer Konzepte zu formalisieren (‚structuurschets‘ in den Niederlanden, ‚Schémas de services collectifs‘ in Frankreich, eine Nationale Raumentwicklungsstrategie, die derzeit in Irland entwickelt wird, usw.). Die systematische Analyse potenzieller regionaler/lokaler Einflüsse großer sektoraler Projekte (wie z.B. die deutsche “Raumverträglichkeitsprüfung”) ist jedoch eher die Ausnahme als die Regel. Die Kohärenz zwischen sektoralen und räumlichen Politiken muss jedoch auch im Kontext der Entwicklung politischer und administrativer Strukturen untersucht werden. Wir erleben gerade eine allgemeine Dezentralisierung der Planungsgewalt hin zur regionalen Ebene. Das führte bei der Ausgewogenheit sektoraler und räumlicher Politiken gleichermaßen zu positiven wie negativen Auswirkungen. Während die regionale Ebene gewöhnlich besser für die Gewährleistung der Kohärenz in der Politik im lokalen Zusammenhang sorgen kann, ist die Region andererseits vielleicht nicht stark genug, um bei Bedarf in der Raumordnung in geeigneter Weise auf nationale und europäische Politiken zu reagieren. 20 PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE (PGI) 11. Fassung / 20. Dezember 2001 Räumlicher Einfluss der EU-Politiken im NWE-Gebiet Viele EU-Politiken wirken sich auf das Territorium Nordwesteuropa aus; dazu folgende Beispiele: a) Die Gemeinsame Landwirtschaftspolitik [Common Agricultural Policy (CAP)]. – Als starke Landwirtschaftsregion bekommt das NWE-Gebiet die Auswirkungen der Gemeinsamen Landwirtschaftspolitik sehr stark zu spüren. Bis zu ihrer Reform im Jahr 1992 begünstigte die Gemeinsame Landwirtschaftspolitik eine intensive Landwirtschaft in den wohlhabendsten Gebieten besonders im Getreidesektor und in den Bereichen Rinderzucht und Milchprodukte. In ärmeren und häufig peripher gelegenen Gebieten war die Landwirtschaft bedroht. Die Reform der Gemeinsamen Landwirtschaftspolitik im Jahr 1992 führte zu einer ausgewogeneren Entwicklung, besseren Erweiterungsmöglichkeiten und zu umweltfreundlicheren Methoden durch direkte Subventionen. Inzwischen hat die zunehmende Liberalisierung in diesem Sektor auch die Produktion in den besonders begünstigten Gebieten gestärkt. Die steigende Getreideproduktion in Deutschland und den Niederlanden nach 1992 hat der Stillegungspolitik entgegengewirkt, wobei aufgezeigt wurde, dass die CAP-Reform den Intensivierungsprozess nicht zu Ende gebracht hat. b) Die transeuropäischen Verkehrsnetze haben einen beträchtlichen räumlichen Einfluss im Hinblick auf Zusammenhalt, Verkehrsüberlastung und Anbindung. Diese Auswirkungen wurden im Ersten Kohäsionsbericht (First Cohesion Report) in Frage gestellt. Ganz offensichtlich ist das NWE-Gebiet von diesen Problemen betroffen, da die wichtigsten Verkehrskorridore Europas sich in diesem Gebiet vereinigen und es so zu einer wichtigen Transitregion machen. Die Entwicklung von zusätzlichen Korridoren und eine stärkere intermodale Umschichtung könnten erwogen werden. Die raumordnerischen Auswirkungen einer Liberalisierung des Verkehrssektors sind ebenfalls bei Weitem nicht isoliert zu betrachten. In manchen Fällen wurde durch die Liberalisierung die Anbindung verbessert (z.B. bei neuen internationalen Verbindungen auf dem Luftweg durch zusätzliche Flughäfen). In anderen Fällen ist vielleicht – in strukturschwachen Regionen – das Niveau der Verkehrsdienstleistungen gesunken. c) Unternehmen im NWE-Gebiet profitieren am meisten von der Politik und Unterstützung der EU für die Forschung und technische Entwicklung ( research and technical development - RTD), da dieses Gebiet über zahlreiche Forschungseinrichtungen, Labors und Technologieunternehmen verfügt. Das hat bedeutende Vorteile für Arbeitsplätze und Industrieproduktion. Die Auswirkung der RTD-Politik der EU ist jedoch im NWE-Gebiet bei Weitem nicht gleichmäßig verteilt. Die ländlichen bzw. die eher peripheren Gebiete profitieren weniger von den RTD-Subventionen und Kooperationsprojekten als die großen Metropolgebiete. d) In der Umweltpolitik der EU wird das räumliche Denken immer wichtiger (Natura 2000, Wasser- und Abfallmanagement usw.). Die Umsetzung der EU-Umweltpolitik wird sich wahrscheinlich stark auf das NWE-Gebiet auswirken, da die ländlichen Flächen in diesem Gebiet intensiv und bisweilen mehrfach genutzt werden, vor allem in den am dichtesten besiedelten Teilen. Ein Beispiel ist die notwendige Kompatibilität zwischen den Maßnahmen von Natura 2000 und der Entwicklung der Transportkorridore. 21 PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE (PGI) 11. Fassung / 20. Dezember 2001 Es ist eine anspruchsvolle, aber notwendige Aufgabe, Informationen zu den räumlichen Einflüssen der EU-Politiken zu sammeln und zu versuchen, sie besser mit Raumentwicklungszielen in Einklang zu bringen. Diese Aufgabe verlangt eine starke transnationale und interregionale Kooperation. EU-Politiken – die Rolle der nationalen und regionalen Behörden Die räumlichen Auswirkungen der Gemeinschaftspolitiken hängen großenteils davon ab, wie diese Politiken angewandt werden, und damit von den Initiativen und dem Einfluss der relevanten Behörden. In NWE spielen sowohl nationale als auch regionale Behörden bei der Umsetzung der Gemeinschaftspolitiken eine Rolle. Das im Februar 1999 beim EUREKForum vorgelegte Dokument “Raumordnung und Gemeinschaftspolitiken” weist indes auf einen Trend zur zunehmenden Differenzierung bei der Anwendung der Gemeinschaftspolitiken hin – von einem Land zum anderen und manchmal sogar von einer Region zur anderen. Somit ist die Frage der Umsetzung von Gemeinschaftspolitiken eng mit der Frage der Einflüsse dieser Politiken auf die Raumordnung verbunden. Ein innovativer Aspekt des INTERREG III-Programms für das NWE-Gebiet wird darin bestehen, dass die verschiedenen beteiligten Gremien sich intensiv mit der Frage der Gebietsverwaltung und insbesondere mit der Umsetzung der EU-Politiken befassen. 22 PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE (PGI) 11. Fassung / 20. Dezember 2001 II.7. Aufstellung der Stärken, Schwächen, Chancen und Probleme STÄRKEN SCHWÄCHEN WIRTSCHAFT UND WETTBEWERBSFÄHIGKEIT IN STÄDTISCHEN UND LÄNDLICHEN GEBIETEN WIRTSCHAFT UND WETTBEWERBSFÄHIGKEIT IN STÄDTISCHEN UND LÄNDLICHEN GEBIETEN 1. Hohe Bevölkerungsdichte, führt zu: 1. starkes Wohlstandsgefälle innerhalb der und zwischen den Regionen 1.1. attraktiver Größe von Verbrauchermärkten; 2. hohe Rate langfristiger struktureller Arbeitslosigkeit (als Prozentsatz der gesamten Arbeitslosenrate) 1.2. hoher Konzentration menschlicher Ressourcen; 3. geographisches Auseinanderklaffen von Angebot von und Nachfrage nach Arbeitskräften, in Verbindung mit geringer Mobilität der Arbeitskräfte. 1.3. hohem Versorgungsangebot. 2. Allgemein ziemlich blühende Wirtschaft, relativ hohes Pro-Kopf-Einkommen, gute Kaufkraft VERKEHR UND INFRASTRUKTUR 3. Anwesenheit der meisten starken Wirtschaftszentren der EU 4. schlechte Erreichbarkeit von peripheren und abgelegenen Regionen 4. Hoher Beschäftigungsstand in (postindustriellen, wissensintensiven) Dienstleistungssektoren; starke Präsenz in schnell wachsenden Sektoren 5. häufige Staus auf den Straßen 6. nicht nachhaltiger Einsatz verschiedener Verkehrssysteme und ungenügende Integration in öffentliche Verkehrssysteme 5. Viele äußerst innovative (F&E intensive) Regionen 7. Entwicklung der IT-Technologien Dienstleistungen unzureichend für weltweiten Wettbewerb. 6. Weltweit führender und hochproduktiver Landwirtschaftssektor und den 7. Konzentration großer Finanzmärkte FLÄCHENNUTZUNG 8. Konzentration von Entscheidungsfindungszentren und weltweiten Hauptgeschäftsstellen im Unternehmenssektor 8. unausgewogene Raumentwicklung zwischen Kern- und Randregionen 9. starker Wettbewerb zwischen den wirtschaftlichen Aktivitäten um den vorhandenen Raum führt zu hohem Flächenbedarf und zu hohen Bodenpreisen 9. Attraktive und sehr unterschiedliche Städte. VERKEHR UND INFRASTRUKTUR 10. geographische Zerstückelung durch Meeresgebiete, die die wirtschaftliche und soziale Integration behindert. 10. Wirtschaftszentren und Bevölkerung leicht erreichbar 11. viele Transportkorridore von europaweiter Bedeutung NATÜRLICHE RESSOURCEN 12. gutes Binnenwasserwegenetz 11. in bestimmten Gebieten geringe Bodenproduktivität 13. starke Position bezüglich Seehäfen und Wassertransport 12. geringer Prozentsatz von Waldflächen (als attraktives Element der natürlichen Umwelt 14. viele wichtige Verkehrsknotenpunkte, - 23 PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE (PGI) 11. Fassung / 20. Dezember 2001 zentren bzw. große Häfen und als natürliche Ressource an sich) 15. starke Position hinsichtlich Logistik 13. hoher Energieverbrauch pro Kopf 16. Siedlungsstruktur: durch 14. starke Abhängigkeit von fossilen Energien Kurzstreckenverbindungen gut miteinander verbundene Großstädte 15. beträchtliche Luftverschmutzung (z.B. Schwefel) 17. hohe Dichte von Telekom-Netzen, wodurch die Entstehung eines starken IT-Sektors möglich wird 16. Boden- und Grundwasserbelastung durch intensive Landwirtschaft 17. großer Reisebedarf. 18. dichtes Energienetz. MENSCHLICHE RESSOURCEN UND KULTURELLES ERBE NATÜRLICHE RESSOURCEN 19. reiche Vielfalt an Ökosystemen und Landschaften 18. Unterschiedliche Sprachen und Kulturen erschweren die Zusammenarbeit. MENSCHLICHE RESSOURCEN UND KULTURELLES ERBE POLITISCHE KULTUR 20. gutes Bildungssystem POLITISCHE KULTUR 21. Fremdsprachenkenntnisse 19. institutionelle Unterschiede im Bereich der Raumordnung (Konzepte zur Raumpolitik, Anbindung und Stellenwert von Plänen und Verfahren, Sensibilität für Probleme, die der Kooperation bedürfen) zwischen den Mitgliedstaaten 22. hohe Konzentration von Kulturschätzen 23. reiche und attraktive kulturelle Vielfalt. POLITISCHE KULTUR 24. Viele grenzüberschreitende Strukturen bestehen bereits und Erfahrungen in der Kooperation wurden gewonnen, was zu gegenseitigem Verständnis und zu Wissen führt. 20. unzureichende Kohärenz zwischen nationalen sektoralen Politiken und Raumordnungszielen, unterschiedliche Koordinierungsmechanismen 25. Standort und Nähe zu vielen EU- (und 21. zu geringe Beachtung der räumlichen Auswirkungen der Sektoralpolitiken der EU. anderen internationalen) Institutionen. 24 PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE (PGI) 11. Fassung / 20. Dezember 2001 CHANCEN PROBLEME WIRTSCHAFT UND WETTBEWERBSFÄHIGKEIT IN STÄDTISCHEN UND LÄNDLICHEN GEBIETEN DEMOGRAPHIE, SOZIALE FRAGEN 1. abnehmende Aktivitätsrate der Bevölkerung im arbeitsfähigen Alter 2. Überalterung: hoher Anteil von Abhängigkeit 1. starkes Wachstum im Dienstleistungssektor 2. Maßstabsvergrößerung von weltweit tätigen 3. Abnahme des natürlichen Bevölkerungswachstums: zunehmende Unternehmen, Fusionen und Übernahmen demographische Unausgewogenheit 3. Globalisierung der Wirtschaft zugunsten der 4. Anstieg sozialer Ungleichheiten wirtschaftlich stärksten Regionen 5. zunehmende Zahl von auf dem Arbeitsmarkt 4. wirtschaftliche Aktivitäten zunehmend schwer vermittelbaren Einwanderern, was zu liberalisiert geringem Erfolg bei der Integration führt 5. Zunahme der auf Wissen basierenden 6. Abgrenzung und Polarisierung von Kulturen wirtschaftlichen Aktivitäten 6. zunehmende Flexibilität der Beziehungen auf 7. dank besserer Verkehrsmittel, besserer Verkehrsanbindungen und der dem Arbeitsmarkt multikulturellen Gesellschaft zunehmende 7. schnelle Zunahme des Tourismus in Städten Abwanderung der gebildeten Schichten zu und auf dem Land günstigeren Standorten im NWE-Gebiet. 8. Wirtschaftswachstum im kulturellen Sektor, wodurch Arbeitsplätze für Minderheiten WIRTSCHAFT UND geschaffen und globale wirtschaftliche WETTBEWERBSFÄHIGKEIT IN Beziehungen aufgebaut werden können. STÄDTISCHEN UND LÄNDLICHEN GEBIETEN VERKEHR UND INFRASTRUKTUR 8. steigender Wettbewerbsdruck von außen, verursacht durch die Globalisierung der Wirtschaftsaktivitäten 9. Entwicklung von Hochgeschwindigkeitszügen und der damit verbundenen Technologie 9. Gefahr der Abwanderung von Unternehmen. 10. zunehmende Umweltfreundlichkeit der Verkehrstechnik VERKEHR UND INFRASTRUKTUR 11. bessere Kommunikationsmittel 10. heftige Konkurrenz zwischen den NWEHäfen 12. Entstehung von multimodalen Verkehrs- und Verteilerzentren. 11. zunehmende Verkehrsüberlastung auf den großen Verkehrsachsen und in den Metropolgebieten FLÄCHENNUTZUNG 12. ungünstigere Verteilung der Verkehrssysteme zugunsten der Straßentransporte. 13. Entwicklung von qualitativ hochwertigen städtischen Räumen und Großstadtlandschaften zur Verbesserung der Lebensqualität. NATÜRLICHE RESSOURCEN 13. zunehmender Druck auf die Flächennutzung, Verlust freier Flächen und natürlicher Lebensräume MENSCHLICHE RESSOURCEN UND KULTURELLES ERBE 25 PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE (PGI) 11. Fassung / 20. Dezember 2001 14. Einwanderung menschlicher Ressourcen 14. Übergriffe auf naturbelassene, gesunde Gebiete 15. steigendes Bildungsniveau 16. Kulturelle Vielfalt. 15. zunehmende Umweltverschmutzung aufgrund des höheren Verkehrsaufkommens POLITISCHE KULTUR 16. zunehmender Landverbrauch durch Wirtschafts- und Verkehrsaktivitäten 17. Verschwindende Grenzen, weitergehende Integration in die EU 18. Entstehung der Euro-Zone 17. Belastung der natürlichen Umwelt und des kulturellen Erbes durch intensiven Fremdenverkehr 19. Erweiterung der EU, Entstehung von CEECMärkten. 18. zunehmende Probleme mit der Abfallentsorgung INNOVATION 19. großes potenzielles Risiko in hochwassergefährdeten Gebieten 20. Entwicklung von neuen Umwelttechnologien und Managementtechniken. 20. weitgehend reduzierte Wasserrückhaltegebiete 21. steigende Hochwasserpegel aufgrund einer veränderten Flächennutzung und des Klimawandels. MENSCHLICHE RESSOURCEN UND KULTURELLES ERBE Verlust von Kulturlandschaften. II.8. Zielsetzungen und Herausforderungen für das NWE-Kooperationsgebiet Mit seiner hohen Konzentration an wichtigen wirtschaftlichen und politischen Strukturen – z.B. großen Unternehmenszentren, Forschungs-, Technologie- und Entwicklungsstrukturen, Kulturressourcen und Verwaltungszentren hat das NWE-Gebiet eine starke Position in Europa. Zwischen dem NWE-Gebiet und anderen großen Regionen Europas gibt es bedeutende wechselseitige Abhängigkeiten. Veränderungen im NWE-Gebiet ziehen oft europaweite Auswirkungen nach sich und wichtige Entwicklungen in anderen Regionen Europas wirken sich auch häufig auf das NWE-Gebiet aus. Obgleich das NWE-Gebiet in Bezug auf ganz Europa insgesamt stark ist, zeigt die Stärken/Schwächen-Analyse in Abschnitt II.7 beachtliche Schwächen und Probleme des NWE – insbesondere regionale Unausgewogenheiten, mangelhafte Qualität städtischer Gebiete, soziale Ausgrenzung und Umweltbelastungen. All dies droht die Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität von NWE im europäischen und globalen Kontext zu untergraben. Diese Art der wechselseitigen Abhängigkeit – deutlich zu sehen z.B. an den transnationalen Verkehrsströmen – wirkt sich in vielfacher Weise auf zukünftige Kooperationsaktivitäten aus. Die Programme Interreg IIIB NWE müssen flexibel genug sein, um auf Veränderungen in anderen Teilen Europas (wie z.B. eine Erweiterung der EU) reagieren zu können, und gleichzeitig zu einer mehr polyzentrischen Entwicklung Europas beitragen, indem sie Situationen schaffen, bei denen alle Beteiligten gewinnen. 26 PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE (PGI) 11. Fassung / 20. Dezember 2001 Die Vergrößerung des eigentlichen Kooperationsgebiets stellt eine weitere Herausforderung dar. Hier ist eine ganze Reihe von Auswirkungen zu erwarten, besonders weil in den Schwerpunktbereichen des Programms eine größere räumliche Heterogenität reflektiert werden muss. Außerdem muss die Zusammenarbeit mit anderen Programmen wie dem Alpenraum-, dem Atlantik- und dem Nordseeprogramm intensiviert werden. 27 PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE (PGI) 11. Fassung / 20. Dezember 2001 III. GEMEINSAME STRATEGIE Dieses Kapitel beschreibt den strategischen Kontext, der den Rahmen für die Aktivitäten bildet und anhand dessen der Gesamterfolg des Programms bewertet wird. Die Gemeinsame Strategie wurde von den Mitgliedstaaten entwickelt, wobei Folgendes berücksichtigt wurde: - die Ergebnisse der Ex-ante-Evaluierung - die Analyse und die Aufstellung der SWOT des NWE-Gebiets - die Erfahrungen aus dem INTERREG IIC Programm - das vorläufige indikative Ergebnis des NWMA-Raumordnungsleitbilds. Es handelt sich um ein anspruchsvolles Vorhaben, das versucht, die mittel- und langfristige Zukunft der Programmergebnisse zu prognostizieren. Die Strategie bezieht Informationen aus dem breiteren Kontext der Raumentwicklung in Europa, insbesondere aus dem EUREK, und den drei Hauptzielen der Europapolitik, als da sind - der wirtschaftliche und soziale Zusammenhalt; - die Bewahrung der natürlichen Ressourcen und des kulturellen Erbes; - die ausgewogenere Wettbewerbsfähigkeit im europäischen Raum. III.1. Allgemeines Ziel Mit der Europapolitik als Ausgangspunkt hat das NWE-Programm INTERREG IIIB das allgemeine Ziel, durch einen innovativen und integrierten Ansatz in der transnationalen Zusammenarbeit in Fragen der Raumordnung zu einer kohärenteren, ausgewogeneren und nachhaltigeren Entwicklung im europäischen Raum und insbesondere im NWEGebiet beizutragen. Infolgedessen soll das INTERREG Programm NWE synergetische Verbindungen zu anderen Regionen Europas fördern, insbesondere zu den anderen Kooperationsgebieten von INTERREG. Das Streben nach nachhaltiger Entwicklung13 wird im Rahmen der Raumordnung verstanden. Dies bedeutet vor allem „die sozialen und ökologischen Forderungen an die Raumordnung mit den ökologischen und kulturellen Funktionen des Gebiets zu vereinbaren“ (EUREK, S. 10). Auf diese Weise will das INTERREG Programm NWE den in seinem Gebiet lebenden Menschen nützen und die betreffenden Akteure mit Finanzierungsmöglichkeiten versehen, damit sie sich aktiv am Änderungs- und Innovationsprozess in transnationalem Kontext beteiligen können. Der Brundtland-Bericht der Vereinten Nationen definiert nachhaltige Entwicklung als “Entwicklung, die die heutigen Bedürfnisse deckt, ohne den kommenden Generationen die Möglichkeit zu nehmen, ihre Bedürfnisse zu decken” (WCED, 1987: 43). In diesem PGI wird der Begriff ‚Nachhaltigkeit‘ in seiner ganzheitlichen Bedeutung verwendet, so dass er auch die Sorge um umweltbezogene, soziale und wirtschaftliche Angelegenheiten umfasst. 13 28 PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE (PGI) 11. Fassung / 20. Dezember 2001 Es wird erwartet, dass die im Laufe des Programms entstandenen Partnerschaften und die behandelten Themen die Vielfalt und den Reichtum von Gesellschaft, Wirtschaft, Kultur und Erbe des NWE-Gebiets reflektieren. III.2. Schwerpunktbereiche Das Gesamtziel des NWE-Programms soll durch fünf Handlungsschwerpunkte erreicht werden, von denen jeder einen bestimmten politischen Bereich aufgreift. III.2.1. Schwerpunktbereich 1: Ein attraktives und kohärentes System von Großstädten, mittelgroßen Städten und Regionen Bei diesem strategischen Ziel sollte auf die Stärkung des weltweiten Einflusses der NWEMetropolräume als Teil der Weltwirtschaft sowie auf eine ausgeglichenere Verteilung hochwertiger Dienstleistungen geachtet werden. Die Komplementarität zwischen großen städtischen Gebieten und Mittelstädten, kooperativen Netzen und grenzüberschreitenden Ballungsräumen sollte gefördert werden. Dafür müssen verschiedene Gebietsarten mit spezifischen Merkmalen und Eigenschaften herausgefunden werden. Wegen der Erweiterung des Programmgebiets über das vorherige NWMA- Kooperationsgebiet hinaus ist die Frage städtischer Netze in ländlichen Gebieten besonders wichtig. Außerdem soll eine Kooperation die Attraktivität der städtischen Gebiete des NWE bezüglich Investitionen und Lebensqualität verbessern. Dazu gehören auch die Revitalisierung der Städte und diesbezügliche Probleme der sozialen Ausgrenzung. Schließlich wird auch noch darauf geachtet, dass Städte sich nicht zu sehr ausdehnen. III.2.2. Schwerpunktbereich 2: Externer und interner Zugang Spezialisierte und komplementäre Zugänge zum Luft-, Wasser- und Schienenverkehr sollten verbessert, die unnötige Konzentration auf wenige Zentren und unangemessene Investitionen in eine zu schwach ausgelastete Infrastruktur hingegen vermieden werden. Die Förderung umweltfreundlicher Verkehrssysteme unter dem Motto Intermodalität und Interoperabilität sollten von Maßnahmen zur Vermeidung unnötiger Mobilität begleitet werden. Da das NWE-Gebiet über eine große Zahl von See- und Binnenhäfen sowie ein gut entwickeltes Netz von Binnenwasserwegen verfügt, sollte besonderes Augenmerk auf den Schiffsverkehr gelegt werden. Die Informationsgesellschaft hat sich erst in den letzten zehn Jahren entwickelt. In den kommenden zehn Jahren wird sie sich vermutlich ausweiten und ihren Weg in alle Bereiche des wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Lebens finden. Ein wichtiger Schwerpunktbereich wird bei den Koperationsprojekten in der Förderung aller Arten von ITNetzen und Anwendungen mit Bedeutung für die Raumordnung bestehen sowie der Sicherung der räumlichen Zugangsparität zu verschiedenen IT-Netzen und- Dienstleistungen. Das wiederum kann sich beträchtlich auf eine Veränderung der Flächennutzung und den Bedarf an Individualverkehr und -mobilität auswirken. Dabei werden wahrscheinlich Güter in größerem Umfang als bisher verteilt werden müssen, möglicherweise kommt es auch zu drastischen sozio-ökonomischen Verlagerungen. Zwar ist es noch nicht ausreichend bewiesen, aber es steht zu erwarten, dass eine breite Nutzung der IT-Technologien sich polarisierend auf die Raumentwicklung auswirkt. 29 PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE (PGI) 11. Fassung / 20. Dezember 2001 III.2.3. Schwerpunktbereich 3: Nachhaltiges Management der Wasserressourcen und Verhütung von Hochwasserschäden Die Gefährdung von Wasserressourcen ist eines der kritischsten Elemente im Rahmen der Nachhaltigkeit innerhalb des NWE-Gebiets. Hier spielt nicht wie bei anderen Ressourcen die Knappheit eine Rolle, da es Wasser zu Genüge gibt, sondern vielmehr die Qualität und der unregelmäßige Wasserdurchfluss. Da viele Faktoren zur Verschlechterung der Wasserqualität im NWE-Gebiet beitragen (hohe Bevölkerungsdichte, Industrietätigkeit, intensive Landwirtschaft, geringer Anteil an Wald und natürlichen Flächen usw.), ist eine integrierte Bewirtschaftung auf der Stufe der Flusseinzugsgebiete, insbesondere auf transnationaler Ebene, erforderlich. Die integrierte Bewirtschaftung von Wasserressourcen beinhaltet verschiedene Komponenten, von denen die meisten eine stark transnationale Dimension haben, wie z.B. integrierte Bewirtschaftung von Gewässern, neue Verfahren in der Landwirtschaft, neue städtische Entwicklungsmodelle in Bezug auf den wassersystemorientierten Ansatz, Bewirtschaftung von Haushalts- und Industrieabwässern, Schutz von Feuchtgebieten, Speicherung des überschüssigen Wassers, Grundwasserspiegel/wasserführende Schichten, Meeres- und Flussmündungsgewässer, Eindämmung des Wasserbedarfs usw. Die Unregelmäßigkeit des Wasserdurchflusses hängt mit den geographischen und klimatischen Bedingungen zusammen. Ein wichtiges Ziel des Programms ist die Minimierung der durch Überschwemmungen verursachten Schäden bei der Bevölkerung, an Siedlungssystemen sowie an natürlichen und landwirtschaftlichen Werten. Diese geben Anlass zu großer Sorge in einigen großen Flusseinzugsgebieten. Mittlerweile könnte auch der Anstieg der Meeresspiegel in der Zukunft Küstenbereiche bedrohen. III.2.4. Schwerpunktbereich 4: Nachhaltige Entwicklung, umsichtiges Management und Schutz anderer natürlicher Ressourcen und des kulturellen Erbes Die Reduzierung der negativen weltweiten Umwelteinflüsse steht in engem Zusammenhang mit verschiedenen Aspekten wie: dem Abfallmanagement und der Abfallentsorgung, der Entwicklung erneuerbarer Energien, der nachhaltigen Nutzung und dem Schutz natürlicher Landschaften sowie der Verringerung der Auswirkungen der Verkehrsströme. Aufmerksamkeit sollte auch den Umweltschäden außerhalb des NWE-Gebiets durch NWEInvestitionen in den Industrie,-, Landwirtschafts- und Fremdenverkehrssektor an anderen Orten gewidmet werden. Das Programm anerkennt die Bedeutung der historischen Umgebung insgesamt und stellt auch Mittel für den Schutz und die Förderung der historischen Unversehrtheit von Gebieten und Kulturlandschaften bereit, weil sie nicht nur als Werte für die Wirtschaftsentwicklung, sondern auch für die Stärkung der lokalen und regionalen Identität und für die Förderung der Kultur als wichtigem Element in der Entwicklung der Gesellschaft angesehen werden. III.2.5. Schwerpunktbereich 5: Förderung des Wassertransportpotenzials von NWE und seiner räumlichen Integration über die Meeresgebiete hinweg Das Wassertransportpotenzial von NWE ist bedeutend, da das NWE-Gebiet über zahlreiche Seehäfen verfügt, u.a. die größten Seehäfen der Welt, deren Hinterland sich weit über die Grenzen des NWE-Gebiets hinaus erstreckt. Der Wassertransport ist nicht nur ein 30 PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE (PGI) 11. Fassung / 20. Dezember 2001 wesentliches Element der externen und internen Zugänglichkeit von NWE. Er ist auch ein bedeutender Aspekt der Wirtschaft von NWE. Darüber hinaus wird die Kurzstreckenverschiffung entwickelt, wodurch das Transportsystem von NWE noch nachhaltiger werden soll. Im Rahmen dieses Schwerpunktbereichs sollen die Wassertransportfunktionen von NWE verbessert werden, soweit dies zu einer nachhaltigen Wirtschafts- und Umweltentwicklung beiträgt. Dieser Schwerpunktbereich bezieht sich auf die durch Meeresgebiete verursachte geographische Zerstückelung des NWE-Gebiets. Es soll durch transnationale Zusammenarbeit in einem breiten Themenspektrum - wie Mobilität/Anbindung, Unternehmensförderung, Fremdenverkehr und Management natürlicher Ressourcen - die raumordnerische Integration der Inselgebiete und der Festlandzonen verbessern. Die Kooperation zwischen Küsten- und Binnenhäfen und zwischen Regionen auf beiden Seiten der Meeresgebiete sollen ein wichtiger Schwerpunkt sein. Die Aktivitäten in diesem Schwerpunktbereich sollen zu einer größeren Sensibilität für maritime Probleme und insbesondere für die Meeresgebiete von NWE als einer gemeinsamen Ressource beitragen. In diesem Zusammenhang sind auch Themen wie Meeresressourcen und Küstenentwicklung für die transnationale Kooperation von Bedeutung. Für die Problematik der Küstenerosionen in verschiedenen Teilen von NWE sind beispielsweise gemeinsame Schutzmaßnahmen unabdingbar. III.3. Übergreifende Themen: Auf dem Weg zu einer neuen Planungskultur Die Umsetzung der verschiedenen Schwerpunktbereiche ist eine komplexe, multidisziplinäre Aufgabe. Angesichts der prinzipiellen Notwendigkeit einer nachhaltigen und ausgewogenen Entwicklung des NWE-Gebiets werden integrative Ansätze gesucht, die die verschiedenen (und oft gegensätzlichen) Ziele für Raumentwicklung, Umweltschutz, wirtschaftlichen Wohlstand und sozialen Zusammenhalt möglichst miteinander vereinbaren sollen. Das könnte durch die Anregung von Initiativen geschehen, die gleichzeitig mehr als ein Problem in Angriff nehmen. Zum Beispiel: Maßnahmen, die Unternehmen beim Energiesparen und Materialrecycling unterstützen, steigern nicht nur deren Umwelteffizienz, sondern können auch auf dem Wege der Kosteneffizienz die Wettbewerbsposition dieser Unternehmen verbessern. Es wird erwartet, dass das hohe Innovationspotenzial des NWE-Gebiets gute Möglichkeiten schafft für beispielhafte Win-Win-Situationen. Das Programm INTERREG III ist auch eine bedeutsame Möglichkeit, durch eine stärkere transnationale und interregionale Zusammenarbeit einen Durchbruch zu einer neuen Kultur strategischer Planung und strategischen Handelns im NWE-Gebiet zu bewirken. Die nachstehenden Richtlinien, die für Projekte in allen Schwerpunktbereichen gelten, sollen dies beschreiben. a) Aufbau einer besseren Wissensbasis im gesamten NWE-Gebiet und seiner Beziehungen zu anderen Gebieten in Europa. Dies ist eine Voraussetzung für die Entwicklung von „Win-Win-Prozessen“ im Rahmen der Raumentwicklungsstrategien. Da die gegenwärtigen Mängel in diesem Bereich aus dem zu begrenzten Wissen über die Raumentwicklungsmöglichkeiten und Eigenschaften in benachbarten Ländern und Regionen herrühren, sollte die Zusammenarbeit auf die Entwicklung einer Informationsbasis und von Kommunikations- und Transfermechanismen abzielen, damit 31 PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE (PGI) 11. Fassung / 20. Dezember 2001 bei der Ausarbeitung nationaler und regionaler Strategien zur Raumentwicklung ein größerer Referenzrahmen berücksichtigt werden kann. b) Stärkere Beteiligung der Öffentlichkeit und Förderung von Partnerschaften zwischen öffentlichen und privaten Unternehmen. Durch die EFRE-Finanzierung von INTERREG IIIB werden wichtige Geldmittel für die Initiierung der Zusammenarbeit bereitgestellt, verglichen mit dem riesigen Bedarf und der Größe des Kooperationsgebiets sind sie jedoch relativ begrenzt. Daher muss die größtmögliche Hebelwirkung gesucht werden. In diesem Zusammenhang sollte INTERREG IIIB als Instrument zur Initiierung eines längerfristigen transnationalen Kooperationsprozesses betrachtet werden. Bei transnationalen Projekten könnte eine stärkere Hebelwirkung durch eine größere Beteiligung von privaten, halb-öffentlichen und gemeinnützigen Organisationen sowie durch die Förderung von echten Partnerschaften zwischen öffentlichen und privaten Unternehmen erreicht werden. Zu diesem Zweck sollte das Programm die besonderen Instrumente und Verfahren unterstützen, die es privaten Akteuren ermöglichen, sich systematischer an Raumentwicklungsprojekten zu beteiligen. c) Suche nach mehr Kohärenz und Synergie zwischen den Raumentwicklungszielen und der Anwendung der sektoralen Politiken der EU im NWE-Gebiet. Neuere Studien zeigen, dass sich Kohärenz und Synergie zwischen den sektoralen Politiken der EU und den Raumentwicklungsstrategien verstärken ließen. Die Kooperationsbemühungen sollten auf ein besseres Verständnis der Auswirkungen der sektoralen Politiken der EU im NWE-Gebiet abzielen. Außerdem sollten die Möglichkeiten zur Umsetzung der sektoralen Politiken der EU untersucht werden, damit die räumlichen Auswirkungen mit den Raumordnungszielen, insbesondere mit denen des EUREK, übereinstimmen. Hierbei sollte darauf geachtet werden, dass die Gemeinschaftspolitiken in immer stärkerem Maß von Land zu Land und manchmal von Region zu Region unterschiedlich umgesetzt werden. Den nationalen und regionalen Behörden könnte in dieser Situation eine Schlüsselrolle zufallen. Da die nationalen und regionalen Behörden bei der Umsetzung der verschiedenen EU-Politiken eine wichtige Rolle spielen (vgl. Abschnitt 1.1), beeinflusst die Vorgehensweise natürlich die räumlichen Auswirkungen der fraglichen Politiken. Die Kooperationsbemühungen sollten deshalb die Frage der Umsetzung der Gemeinschaftspolitik im NWE-Gebiet aufgreifen. Die Suche nach stärkerer Kohärenz zwischen den sektoralen Politiken der EU und den Raumentwicklungszielen sollte sich auf spezifische und innovative Koordinierungsmechanismen stützen, von denen in bestimmten NWE-Ländern schon einige vorhanden sind. d) Integration der Zusammenarbeit in den entsprechenden nationalen und regionalen Raumordnungsstrukturen. Die transnationale und interregionale Zusammenarbeit im Bereich der Raumentwicklung sollte über eine begrenzte Anzahl von Abteilungen oder von einzelnen Mitarbeitern in der Verwaltung hinausgehen und sollte in allen Planungsabteilungen sowie in sektoralen und im Bereich der Raumordnung bedeutsamen Verwaltungsabteilungen verankert werden. Ziel der Zusammenarbeit sollte der Vergleich der besten Verfahren in diesem Bereich und die Entwicklung gemeinsamer Modelle für den Informationsaustausch sein. Eine stärkere Konzentration auf den durch das 32 PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE (PGI) 11. Fassung / 20. Dezember 2001 transnationale Vorgehen geschaffenen Zusatznutzen käme den Programmzielen zugute. Daher wird ein integratives Leitbild gebraucht, in dem alle genannten Abteilungen ihre Aktivitäten wiedererkennen und ihren Einsatz planen können. e) Förderung der transnationalen Zusammenarbeit durch konkretes Handeln mit deutlichen Vorteilen. Es ist wichtig, dass auf der Arbeit von INTERREG IIC und anderer strategischer Planung aufgebaut wird, indem Studien in konkrete Aktionen umgesetzt werden, die zum Nutzen aller Projektpartner den Zusatznutzen der transnationalen Zusammenarbeit widerspiegeln. 33 PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE (PGI) 11. Fassung / 20. Dezember 2001 IV. SCHWERPUNKTBEREICHE UND MASSNAHMEN Dieses Kapitel enthält eine genaue Beschreibung der Schwerpunktbereiche des Programms, einschließlich des Kontextes für die Aktivitäten innerhalb des Programms und der erwarteten Ergebnisse. Jeder Schwerpunktbereich umfasst zwei Maßnahmen. Eine kurze Beschreibung jeder Maßnahme soll als praktische Anleitung für die in diesem Programm durchzuführenden Projekte dienen. Die im Hinblick auf die fünf Schwerpunktbereiche (ohne Schwerpunktbereich 6 – Technische Hilfe) und die zehn Maßnahmen erteilten Informationen sind ziemlich umfassend. In der jetzigen Phase haben die unter jedem spezifischen Ziel aufgeführten Themen noch einen vorläufigen Charakter. Eine genauere Beschreibung der Schwerpunktbereiche und Maßnahmen ist in der Programmergänzung zu finden. Die Programmergänzung befasst sich mit den voraussichtlichen Ergebnissen und Auswirkungen, verschiedenen zugrunde zu legenden Leistungsindikatoren und der Beschreibung der Resultate der Schwerpunktbereiche und Maßnahmen. Es werden quantitative und qualitative Untersuchungen der voraussichtlichen Auswirkungen, Ergebnisse und Resultate durchgeführt. Die qualitative Untersuchung wird sich hauptsächlich darauf beziehen, inwieweit die strategischen und spezifischen Raumentwicklungsziele erreicht wurden, und wird sich mit neuen Ergebnisse und innovativen Ansätzen befassen. Quantitative Indikatoren dienen als Ergänzung zur qualitativen Untersuchung, insbesondere um das aktuelle Resultat der Programmmaßnahmen zu überwachen. Soweit dies angemessen ist, werden quantifizierte Zielwerte den einzelnen Zielsetzungen zugeordnet. Hier werden einige vorläufige Leistungsziele sowohl für das gesamte Programm als auch für die einzelnen Schwerpunktbereiche genannt (siehe Ex-ante-Evaluierungsbericht (Anhang C, Abschnitt 5.4)). Diese werden in einem späteren Stadium vor dem Hintergrund der in die Programmergänzung aufzunehmenden genaueren Berechnungen hinterfragt. Diese vorläufigen Ziele sind folgende: Geschätzte Anzahl von Projekten je Schwerpunktbereich: Schwerpunktbereiche Geschätzte Anzahl von Projekten Schwerpunktbereich 1: Städte und Regionen 60 Schwerpunktbereich 2: Anbindung 60 Schwerpunktbereich 3: Wasser 40 Schwerpunktbereich 4: Natur & Kultur 35 Schwerpunktbereich 5: Kooperation über die Meere hinweg 30 PGI insgesamt 225 34 PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE (PGI) 11. Fassung / 20. Dezember 2001 Ausgewählte Output-Indikatoren und Ziele (auf Programmebene, insbesondere für die unter der Überschrift III.3 aufgeführten „übergreifenden Themen“): Indikator Ziel Anzahl der von Regierungen entwickelten transnationalen Raumordnungsdokumente 21 Anzahl der transnationalen ständigen Netzwerke von Arbeitnehmern in öffentlichen und privaten Sektoren (in mindestens 3 NWE-Ländern) 14 Anzahl der Kooperationsund Mitentscheidungsmechanismen zwischen sektoralen Ministerien in Bezug auf mit der Raumordnung zusammenhängende Themen 24 Unter den verschiedenen Maßnahmen des NWE-Programms INTERREG IIIB werden drei Arten von Projekten finanziert: Aktionen, Investitionen und Studien. Diese Klassifizierung der Projekte soll weniger eine Einteilung in strenge Kategorien sein als vielmehr den Schwerpunkt eines bestimmten Projekts hervorheben. Es liegt jedoch auf der Hand, dass Projekte verschiedene Kategorien häufig miteinander kombinieren. ‘Aktionsprojekte’ Diese Projekte sollten greifbare Ergebnisse erzielen. Sie werden tatsächliche Auswirkungen auf das NWE-Gebiet haben, und diese Auswirkungen werden die Laufzeit des Programms INTERREG IIIB überdauern. Wie bei anderen im Rahmen von INTERREG IIC durchgeführten Projekten sind für Aktionsprojekte eventuell geringfügige Investitionen notwendig oder müssen Machbarkeitsstudien durchgeführt werden. Diese sollten die Durchführung eines Aktionsprojekts, das sich hauptsächlich aus „weichen“ Maßnahmen zusammensetzen sollte, jedoch nur komplementär unterstützen. Einige NWMA-Projekte bestanden nur aus Aktionen wie z.B. Erfahrungsaustausch, einer Reihe von Seminaren oder der Erstellung von Leitfäden sog. ‚good practices‘. Dies wird nicht länger als ein ausreichend ‚greifbares Ergebnis‘ für NWE-‚Aktionsprojekte’ angesehen werden. Auch wird die Entwicklung einer Raumordnungsstrategie nur als förderfähig betrachtet, wenn im Aktionsplan des Projekts wenigsten eine teilweise Umsetzung vorgesehen ist. Beispiele förderfähiger ‚weicher Aktionen‘ sind: - die Bestimmung und Vergabe eines transnationalen Öko-Labels oder anderer Qualitätslabels, die mit sog. ‚good practices‘ im Bereich der Raumentwicklung übereinstimmen; - die Anwendung von Prinzipien einer kooperativen Raumordnung; - die Erprobung und Darstellung von Methoden und Verfahren zur Einbeziehung der betroffenen Bevölkerung in Planung und Umsetzung von Aktionen zur Flächennutzung; - die Festlegung und Anwendung von harmonisierten Raumordnungsstandards (zur Bekämpfung von „Umweltdumping" zwischen den Regionen); 35 PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE (PGI) 11. Fassung / 20. Dezember 2001 - die Festlegung von Koordinierungsmechanismen und anderen Vereinbarungen im Bereich der Verkehrspolitik (z.B. transnationaler Pass oder kombinierte Fahrscheine für öffentliche Verkehrsnetze, Abstimmung von Fahrplänen zwischen den Betreibern von Verkehrsnetzen); - transnationale Sensibilisierungskampagnen (für die allgemeine Öffentlichkeit im Gegensatz zu den Planern); - Austausch von Mitarbeitern (Mindestaufenthalt zwei Wochen) zwischen den Raumordnungsverwaltungen und den relevanten sektoralen Verwaltungen verschiedener Länder; - die Festlegung und Umsetzung neuer Grundsätze zu der lokalen Umsetzung der Gemeinschaftspolitiken im Hinblick auf die Verbesserung der räumlichen Auswirkungen (z.B. Brachland nach der Agrarpolitik der Gemeinschaft); - die Einrichtung transnationaler Regionalkonferenzen; - 'virtuelle' Universitäten, KMU-Netze usw. thematischer Foren zwischen Stadt-/ ‘Investitionsprojekte’ Durch Investitionsprojekte wird die sichtbare ‘Hardware‘ für zukünftige und dauerhafte Aktivitäten hervorgebracht. Sie sind hauptsächlich gewinnbringenden oder gemeinnützigen Investitionen (darunter Real-/ Anlagevermögen) gewidmet. Soweit es sich um Infrastrukturinvestitionen handelt, sehen die Richtlinien (Art. 14.) des Programms INTERREG III vor: ‘Des Weiteren sind die Hauptbereiche für Infrastrukturinvestitionen anzugeben. Aufgrund der begrenzten finanziellen Mittel können nur kleine Infrastrukturen berücksichtigt werden. Der Bau von Autobahnen, sonstigen Straßen erster Ordnung und ähnliche Infrastrukturarbeiten sind ausgeschlossen. Außerdem ist nachzuweisen, dass die ausgewählten Maßnahmen zu konkreten, erkennbaren und neuartigen Ergebnissen führen werden. Bei durch Überschwemmungen oder Dürre verursachten Problemen im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung der Wasserressourcen können Infrastrukturinvestitionen im Rahmen von INTERREG III aufgrund der begrenzten finanziellen Mittel nur in Ausnahmefällen gefördert werden.‘ Diese Infrastrukturinvestitionen sind z.B. für die Vergrößerung von Wasserrückhaltegebieten sowie für die Verbesserung der Wasserrückhaltung in transnationalen Einzugsgebieten von Flüssen vorgesehen. Auf jeden Fall müssen Infrastrukturprojekte nachweislich umweltfreundlich sein. Es können verschiedene andere Investitionen ins Auge gefasst werden, u.a.: - Landerwerb 14; - große Computersysteme (z.B. Datenbanken für KMU in Städtenetzen); - Besucherzentren für historische Orte; - Aufbereitung, Wiedernutzung und Qualitätsverbesserung heruntergekommener städtischer Bodenflächen usw. 14 geschädigter und Gemäß Vorschrift Nr. 5 der EU-Verordnung Nr. 1685/2000 zur Förderfähigkeit von Ausgaben für Aktionen, die von den Strukturfonds kofinanziert wurden. 36 PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE (PGI) 11. Fassung / 20. Dezember 2001 Es sind auch Investitionen in Unternehmen möglich. Die volle Übereinstimmung mit den Politikern der Gemeinschaft, insbesondere mit der „De-Minimis-Regel“ der Wettbewerbspolitik, muss allerdings gewährleistet sein. Beispiele sind u.a.: Firmen, die neue grenzüberschreitende Strecken im öffentlichen Verkehr betreiben, auf internationale KMUNetze spezialisierte Wirtschaftsunternehmen, Unternehmen der so genannten „sozialen Marktwirtschaft“, die Dienstleistungen von transnationalem Interesse anbieten (z.B. größere Transparenz des Arbeitsmarktes zwischen den Regionen verschiedener Länder, Sanierung und Umstrukturierung geschädigter Landschaften, Gelände, Gebäude und Parks). In Übereinstimmung mit Artikel 29 (4) der allgemeinen Verordnung, in dem festgelegt ist, dass EFRE-Beihilfen einen begrenzten Teil der Gesamtinvestitionen decken werden, sind die EFRE-Beihilfen für Investitionen zu kürzen. Es müssen ergänzende öffentliche oder private Finanzierungsquellen, darunter von Spezialinstituten gewährte Darlehen, erschlossen werden. Es werden verschiedene Finanzierungstechniken, z.B. Risikokapitaleinsatz15, bei den zuständigen Einrichtungen untersucht, insbesondere mit der Europäischen Investitionsbank und dem Europäischen Investitionsfonds. ‘Investitionsprojekte’ können auch Machbarkeitsstudien sein. Die Studienkosten sind gering im Vergleich zu den Gesamtkosten des Investitionsprojekts. Sie werden nicht als ‘Studienprojekt’ betrachtet. ‘Studienprojekte’ ‘Studienprojekte’ beziehen sich auf das übergreifende Thema ‚Aufbau einer besseren Wissensbasis im gesamten NWE-Gebiet und seiner Beziehungen zu anderen Gebieten in Europa‘. Sie dienen der Untersuchung bzw. Forschung im Bereich der Raumentwicklung in NWE und haben einen eindeutigen Mehrwert in verschiedenen Bereichen der strategischen Bedeutung transnationaler Angelegenheiten16. Ziel ist hauptsächlich, einen Beitrag zum laufenden Entwicklungsprozess des Raumordnungsleitbilds oder zu ähnlichen Fragen mit strategischer Bedeutung für die harmonische und koordinierte Entwicklung von Nordwesteuropa zu leisten. Studienprojekte haben eine große geographische Reichweite und werden bis maximal 5% des Gesamtetats jeder Priorität finanziert. Um diesen Input zu koordinieren, kann der Lenkungsausschuss eine einschlägige Liste mit vorrangigen Forschungsthemen veröffentlichen. Zusätzlich zu den Aktions-, Investitions- und Studienprojekten erwägt das Programm auch, wie das unter Interreg IIC für den NWMA entwickelte Leitbild weiterentwickelt werden kann. Der NWE-Begleitausschuss wird zu gegebener Zeit beschließen, wie dieser Prozess fortgesetzt wird, dies unter Berücksichtigung der Studienprojekte und anderer Aktivitäten im Rahmen des INTERREG IIIB Programms. Das Programm soll eine geeignete Struktur für eine langfristige Zusammenarbeit in der transnationalen Raumordnung erarbeiten, die nicht den normalen zeitlichen Beschränkungen der Laufzeit von Strukturfondsprogrammen unterliegt. Das könnte bei langfristigen 15 Die Hebelwirkung dieser Vorgehensweise kann wertvoll sein, insbesondere für KMU des neuen wissensbasierten Wirtschaftssektors. 16 Es können auch zielgerichtetere Studien im Rahmen der ‘Aktions- und ‘Investitionsprojekte’ geplant werden. Diese stellen jedoch nur einen untergeordneten Teil des Aktionsplans dar und stehen in direkter Verbindung zu den speziellen Anforderungen des Projekts. Ein typisches Beispiel ist eine Machbarkeitsstudie, gefolgt von Aktionen, die sich als “machbar” erwiesen haben. 37 PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE (PGI) 11. Fassung / 20. Dezember 2001 Prozessen wie der Arbeit am Raumordnungsleitbild ein ständiges, effizientes und dynamisches Forum sein, unter Einbeziehung der zuständigen Planungsbehörden des NWEGebiets, insbesondere der Regionen. Das Forum kann auch als informelle Schnittstelle zwischen den am Programm beteiligten Behörden und der Öffentlichkeit fungieren. IV.1. Schwerpunktbereich 1: ein attraktives und kohärentes System von Großstädten, mittelgroßen Städten und Regionen IV.1.1. Schwerpunktbereich 1 / Kurze Erläuterung Das Gebiet Nordwesteuropa gehört zu den wohlhabendsten Regionen der Welt. Es beherbergt die weitaus größte Konzentration weltweit an wirtschaftlichen Führungsfunktionen und ist das größte internationale Verkehrszentrum in Europa. Diese globalen Funktionen sind entscheidend sowohl für den Wohlstand Nordwesteuropas und für ganz Europa. Die globale Wettbewerbsfähigkeit Nordwesteuropas ist also ein gemeinsamer transnationaler Wert und liegt in gemeinsamer Verantwortung. Nordwesteuropa kennzeichnet sich durch eine erstaunliche regionale Vielfalt, da es verschiedenartige Großstädte und zahlreiche städtische und ländliche Gebiete mit unterschiedlichen Eigenschaften und sozialen / wirtschaftlichen Funktionen umfasst. Diese regionale Vielfalt ist ein wichtiger Wettbewerbsvorteil. Das NWE-Programm sieht sich vor die Herausforderung gestellt, die gemeinsame Verantwortung für die Wettbewerbsfähigkeit insgesamt aufzugreifen und dabei die Einzigartigkeit und Vielfalt (einschließlich des natürlichen Erbes) der einzelnen Regionen anzuerkennen und zu fördern. Obschon NWE insgesamt ein wohlhabendes Gebiet ist, sind dennoch große Teile des Gebiets weniger wohlhabend. Dies gilt insbesondere für wohlhabende Städte, die einer umfassenden wirtschaftlichen Neustrukturierung unterzogen wurden, wodurch heruntergekommene städtische Gebiete neben besonders reichen Stadtvierteln entstanden sind. Diese Unausgeglichenheit findet man auch in bestimmten peripher gelegenen ländlichen Regionen. Die gegenwärtige Tendenz legt den Schluss nahe, dass wirtschaftliche Aktivitäten und Entwicklungen sich immer mehr in großen Metropolgebieten (vor allem in Gebieten mit globalen Funktionen) und an anderen bevorzugten Standorten konzentrieren werden. Dieses Wachstum hat ferner Auswirkungen auf die nahegelegenen mittelgroßen Städte und ländlichen Gebieten, da die Entwicklungen in den Metropolzentren sich besonders positiv auf diese auswirken. Im Allgemeinen hat die wechselseitige Abhängigkeit zwischen Großstädten und den sie umgebenden Regionen in dem Maße zugenommen, wie die Verbindung zwischen Wohnund Arbeitsstätte sich gelockert hat. Die weitere Entwicklung wird diese Polarisierung voraussichtlich verstärken, da in einigen Gebieten weiterhin starker Entwicklungsdruck herrscht, während in anderen der Zugang zu Chancen und Lebensqualität weiterhin abnehmen wird. Der Polarisierungseffekt des Wettbewerbs wirkt sich auch auf die Raumordnung in Städten und ländlichen Gebieten aus. Überall in Nordwesteuropa erleben viele Gegenden ähnlichen Entwicklungsdruck: steigende Nachfrage nach Erschließung unbebauter Flächen in städtischen Randgebieten und nahegelegenen Kleinstädten; extensive Erschließung von 38 PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE (PGI) 11. Fassung / 20. Dezember 2001 Stadträndern und Vororten mit begrenzter sozialer Infrastruktur; tiefverwurzelte Probleme mit der Unterprivilegierung in bestimmten Umgebungen; Probleme mit der Entvölkerung in den abgelegeneren ländlichen Gegenden. Unterschiede in den Eigenschaften einzelner Standorte – ob in ganz Nordwesteuropa oder innerhalb einer einzigen Großstadt – sind unvermeidlich und häufig durchaus positiv. Einige Unterschiede in Nordwesteuropa sind jedoch beträchtlich, mit tiefsitzenden Problemen relativer Benachteiligung und sozialer Ausgrenzung bei gleichzeitigem hohem Wohlstandsniveau. Das kommt sowohl in einzelnen Großstädten und ländlichen Gegenden als auch über weite Gebiete verbreitet vor. Einzelne Mitgliedstaaten und Regionen verfügen über ausgeklügelte Systeme, um die wirtschaftlichen Mißstände infolge solcher Ungleichheiten anzugehen. Soll jedoch die transnationale Dimension der Ungleichheit angesprochen und sollen gemeinsame Ansätze entwickelt werden, so bleibt noch viel zu tun. Daher ist eine transnationale Intervention vonnöten, die durch integrierte multisektorale Raumentwicklungsstrategien und –aktivitäten auf ein ausgewogeneres und eher polyzentrisches Entwicklungsmuster hinwirkt. Hinsichtlich der globalen Funktionen kann nicht nur in ganz Nordwesteuropa, sondern auch innerhalb kleinerer Ballungsräume von mittelgroßen Städten und Großstädten, vor allem wenn diese sich über Grenzen hinweg erstrecken, eine ausgewogenere Entwicklung gefördert werden. Ausgewogene Entwicklung in Nordwesteuropa heißt, es sollte einen ausgewogenen Zugang zu Angeboten und Dienstleistungen geben. Dies bedeutet jedoch keineswegs eine gleichmäßige Verteilung von wirtschaftlichen Aktivitäten und städtischer Entwicklung. Es wird immer deutlicher, dass weltweit bedeutsame und internationale Großstädte ihr Potenzial nur dann ausschöpfen können, wenn sie effiziente Verbindungen zu benachbarten kleineren Städten und ländlichen Gebieten haben. Gleichermaßen können kleinere städtische Zentren nur dann auf europäischer und internationaler Ebene im Wettbewerb bestehen, wenn sie Teil eines (manchmal transnationalen) Netzwerks sind, das sie in die Lage versetzt, Zugang zu den Versorgungsdiensten, Wissensquellen und anderen für die wirtschaftliche Entwicklung wichtigen Einrichtungen und Möglichkeiten zu erhalten. Die Zukunftsaussichten der ländlichen Gebiete Nordwesteuropas basieren auf wettbewerbsfähigen großen und mittelgroßen Städten, die die nötigen Infrastrukturen und Dienstleistungen liefern und wirtschaftliche Aktivitäten an sich ziehen. Ebenso könnten Netzwerke oder Partnerschaften dazu angeregt werden, neue Funktionen und Aktivitäten zu entwickeln bzw. an sich zu ziehen. Der Wohlstand in Nordwesteuropa rührt zum Teil aus dem intensiven Wettbewerb zwischen seinen Großstädten und Regionen und mit anderen Teilen der Welt. Im Großen und Ganzen müssen die wettbewerbsfördernden Verhältnisse erhalten bleiben. Allerdings werden die nachteiligen Auswirkungen des Wettbewerbs auf die nachhaltige städtische Entwicklung und die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit insgesamt immer deutlicher fühlbar. Großstädte und Regionen haben mit der Entwicklung einander ergänzender Funktionen und Dienstleistungen begonnen und in der transnationalen Zusammenarbeit steckt ein großes Potenzial für mehr Komplementarität zwischen Metropolzentren. Komplementarität für Nordwesteuropa bedeutet, dass Groß- und Mittelstädte sowie ländliche Gebiete ihre gemeinsamen Werte bestmöglich nutzen sollten, um Attraktivität und Zusammenhalt der Gebiete insgesamt zu verbessern. Das Streben nach Komplementarität sollte sich nicht nur auf den wirtschaftlichen Wettbewerb beschränken, sondern auch Kultur, 39 PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE (PGI) 11. Fassung / 20. Dezember 2001 Bildung und Wissen sowie die soziale Infrastruktur umfassen. Es gibt immer mehr Beispiele für sog. ‚good practices‘, wo Komplementaritätsansätze zu Nachhaltigkeit, Wettbewerbsfähigkeit und Zusammenhalt beitragen. Ausgewogene Entwicklung und Komplementarität sind zwar wichtige Ziele, es darf jedoch nicht außer Acht gelassen werden, dass die wichtigsten Zentren der wirtschaftlichen Aktivitäten sich dem Wettbewerb mit wirtschaftlichen Führungszentren in anderen Teilen Europas und der Welt stellen müssen. Beim Ausbau einer ausgewogeneren Entwicklung muss gewährleistet sein, dass die globalen Funktionen Nordwesteuropas geschützt und verbessert werden. Die Förderung von mehr komplementären Funktionen zwischen den Großstädten Nordwesteuropas könnte dazu beitragen, dass die Wettbewerbsfähigkeit in Nordwesteuropa insgesamt erhalten bleibt. Die transnationale Zusammenarbeit innerhalb Nordwesteuropas und darüber hinaus kann dazu beitragen, dass die Rolle der weltweit bedeutsamen Großstädte und Regionen Nordwesteuropas in Bezug auf andere Zentren in Europa und weltweit gefördert wird, mit weniger schädlichen Auswirkungen auf den Wettbewerb. Alle Länder und Regionen Nordwesteuropas verfügen über gut eingeführte Informationssysteme zu Raumentwicklungsmustern und –tendenzen und über Instrumente zur Einflussnahme auf die Raumentwicklung. Es besteht zwar ein allgemeiner Konsens über viele Probleme bei der Raumentwicklung, und umfassende Politikansätze wurden entwickelt, doch es liegt auf der Hand, dass Zerstückelung, Unvereinbarkeit von Daten und mangelndes Verständnis für die Arbeitsweise anderer Raumordnungssysteme eine effiziente Zusammenarbeit behindern. Sämtliche oben aufgeführten Kooperationsmaßnahmen bauen auf verlässliches Wissen und zuverlässige Informationen. Datensätze sind jedoch häufig nicht kompatibel oder – bei transnationalen Fragen – vielleicht gar nicht vorhanden. Wenn also transnationale Strategien und Instrumente vorgeschlagen werden, müssen sie die unterschiedlichen Interventionsmittel bei der Raumentwicklung berücksichtigen. In einem derartig komplexen Gebiet wie Nordwesteuropa ist es besonders schwierig, die Raumentwicklungsmuster und –tendenzen zu verstehen. Die Auswirkung neuer Antriebskräfte für die Raumentwicklung, wie schnelle Veränderungen in der Technologie, Einwanderung, sich wandelnde Wünsche der Öffentlichkeit, müssen in Betracht gezogen werden. Effizienz und transnationale Kompatibilität bestehender Politiken und laufender Aktionen müssen beurteilt werden. Wo immer also wichtige Raumentwicklungstendenzen in transnationaler Größenordnung angesprochen werden sollen, muss parallel dazu die Wissensgrundlage verbessert werden. IV.1.2. Schwerpunktbereich 1 / Spezifische Ziele In Reaktion auf die oben dargelegten Probleme können innerhalb dieses ersten Schwerpunktbereichs vier spezifische Ziele festgelegt werden. a) Ausgewogenes Wachstum Ziel ist es, in ganz Nordwesteuropa zu einer ausgewogeneren Raumentwicklung und zu mehr Gerechtigkeit beim Zugang zu Möglichkeiten beizutragen. Das beinhaltet: Gewährleistung, dass alle Teile Nordwesteuropas, ob städtische, ländliche, Rand- oder Küstengebiete, ihre Rolle bei Erhalt und Stärkung des Wohlstands und der Lebensqualität der Region ausfüllen können; 40 PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE (PGI) 11. Fassung / 20. Dezember 2001 Reduzierung der negativen sozialen Auswirkungen sowie der negativen Umwelteinflüsse von Globalisierung und Wettbewerb auf Großstädte und mittelgroße Städte; Anregung zur Ausschöpfung des einheimischen wirtschaftlichen Potenzials und Förderung von Innovationen durch regionales Management und Marketing, Einrichtung kooperativer grenzüberschreitender Netzwerke zwischen KMU, Ausschöpfung wissensbasierender Wirtschaften sowie eine bessere räumliche Koordinierung der sektoralen Politiken der Gemeinschaft. b) Wettbewerbsfähigkeit und Komplementarität großstädtischer Funktionen Ziel ist es, die führende globale Position Nordwesteuropas zu erhalten. Das beinhaltet: Gewährleistung, dass in den Kernzentren die globale Wettbewerbsfähigkeit Nordwesteuropas erhalten bleibt, ohne dass die angrenzenden Regionen mit globalen Funktionen in Europa und anderswo beeinträchtigt werden; Erreichen einer größeren Komplementarität in der Verteilung der Aufgaben zwischen den Regionen und den großen und mittelgroßen Städten, indem gemeinsame Funktionen und Dienstleistungen bestmöglich genutzt werden. c) Nachhaltige städtische Entwicklung Ziel ist es, das Niveau von Zusammenarbeit, Erfahrungsaustausch und gemeinsamen Aktionen im Bereich der nachhaltigen städtischen Entwicklung zu steigern, um die Lebensqualität in großen und mittleren Städten zu verbessern. Das beinhaltet: bessere Nutzung der vorhandenen städtischen Ländereien und Besitztümer durch Umstrukturierung der Großstädte sowie Erneuerung und Revitalisierung der Stadtstruktur in Großstadtzentren, Innenstädten, Vororten und vor allem in Industriebrachen; Nutzung einer integrierten und aktiven Raumordnung, um den Bedarf der Städte an Neuerschließung in den Griff zu bekommen und die Nutzung unerschlossener Grünflächen zu reduzieren, Stärkung der wechselseitigen Abhängigkeit zwischen Stadt und Land, vor allem in metropolen Randgebieten; Nutzung der Raumordnung, damit Großstädte in die Lage versetzt werden, die Prinzipien einer nachhaltigen Entwicklung zu erfüllen; das umfasst auch die Verbesserung der Luftqualität, die Förderung der Unabhängigkeit und den Schutz und die effiziente Nutzung natürlicher Ressourcen. d) Verbesserung von Wissen und Kooperation Ziel ist es, das Verständnis für und die Information über die räumliche Struktur und die Entwicklungstendenzen in Nordwesteuropa sowie die Folgen der Raumentwicklung auf die zukünftige Rolle der Regionen in der europäischen und der globalen Wirtschaft zu verbessern. Das beinhaltet: Informierung über die Gebietsstruktur, das Wirtschaftspotenzial sowie räumliche Tendenzen in der Region und Erklärung der bestehenden wechselseitigen wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Abhängigkeiten zwischen und in großen und mittleren Städten und ländlichen Gebieten; das umfasst auch wechselseitige 41 PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE (PGI) 11. Fassung / 20. Dezember 2001 Abhängigkeiten zwischen Stadt und Land, Polyzentrismus, Netzwerke und Verbindungen mit Regionen außerhalb Nordwesteuropas; Verbesserung des Verständnisses für Kapazität und Kompatibilität der unterschiedlichen Raumordnungssysteme und anderer Interventionsmöglichkeiten in den Mitgliedstaaten und –regionen beim Aufbau kohärenterer und nachhaltiger Raumstrukturen sowie zur Steuerung der sektoralen Politiken der Gemeinschaft und der Mitgliedstaaten; Verbreitung von Informationen sowie Sensibilisierung hinsichtlich der entscheidenden Raumentwicklungstendenzen in Nordwesteuropa, Förderung kompatibler und einheitlicher Datensätze für die transnationale Raumordnung; Förderung einer breiteren Beteiligung der Öffentlichkeit und von öffentlich-privaten Partnerschaften bei der Realisierung der oben genannten Ziele. IV.1.3. Schwerpunktbereich 1 / Geplante Maßnahmen Projekte müssen so geplant werden, dass sie die oben angeführten Schwerpunktziele aufgreifen. Die Projekte müssen zu diesen Zielen beitragen, indem sie eine der beiden folgenden Maßnahmen behandeln. Die Programmergänzung enthält eine genaue Beschreibung der Maßnahmen, einschließlich der Kontrollindikatoren. Maßnahme 1.1. Attraktivere Metropolräume im globalen und europäischen Zusammenhang Der Aufbau von ständigen transnationalen Netzen zwischen Standorten mit ähnlichen Merkmalen unterstützt Maßnahmen zur Schaffung attraktiverer Metropolgebiete. Zum Ziel, die Metropolgebiete attraktiver zu machen, können Netzwerke beitragen, indem sie gemeinsame Entwicklungsstrategien erarbeiten, gemeinsame Instrumente erstellen und andere koordinierte Aktionen durchführen. Die Projekte greifen Probleme der gesamten Region auf, wie z.B. die Verbesserung der Beziehungen zwischen städtischen und ländlichen Gebieten, die Verwaltung des städtischen Wachstums in Übereinstimmung mit Nachhaltigkeitsgrundsätzen, die Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung und die Wiedernutzung von Industriebrachen. Diese Maßnahme blickt auch über Nordwesteuropa hinaus, um die Position und die Rolle der Metropolgebiete im europäischen und globalen Kontext zu behandeln. In gemeinsamen Ansätzen können Metropolregionen hinsichtlich Erhalt und Stärkung der sehr wichtigen globalen Funktionen und Dienstleistungen Nordwesteuropas zusammenarbeiten, dabei jedoch unnötigen Wettbewerb mit bestehenden und wachsenden Ballungsräumen in anderen Teilen Europas und der Welt vermeiden. Beispiele für Projekte, die behandelt werden könnten, sind die gemeinsame Förderung und Vermarktung spezifischer globaler Funktionen Nordwesteuropas mit der dazugehörigen gemeinsamen strategischen Planung zur Förderung dieser Rollen und zur Lenkung der ausländischen Direktinvestitionen. Derartige Projekte müssen auf einem gründlichen Verständnis globaler Tendenzen und ihrer positiven und negativen Auswirkungen auf die Raumentwicklung von Metropolgebieten aufbauen. Zu diesen Auswirkungen gehört z.B. auch der Druck auf das Verkehrswesen, den Wohnungs- und den Arbeitsmarkt. Dies bietet die Möglichkeit, Strategien für den Erhalt globaler Dienstleistungsfunktionen mit dem lokalen Bedarf an Revitalisierung zu verbinden und Unterschiede hinsichtlich Beschäftigung anzugehen. 42 PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE (PGI) 11. Fassung / 20. Dezember 2001 Die transnationale Bedeutung dieser Maßnahme kann ein höheres Spezialisierungsniveau der jeweiligen Metropolgebiete bei den globalen Funktionen bewirken, was zu einer erhöhten Attraktivität für internationale Investoren führen kann, ohne dass der Wettbewerb zwischen diesen Metropolgebieten negativ beeinflusst wird. Dies kann auch dazu führen, dass zweitrangige Metropolgebiete in NWE einen besseren Zugang zu den globalen Funktionen erhalten und dass auf diese Weise ein ausgewogeneres Verhältnis zwischen den Funktionen der Metropolen innerhalb von NWE entsteht. Maßnahme 1.2. Kohärentes und polyzentrisches Muster einander ergänzender Großund Mittelstädte, ländlicher Gebiete, Küsten- und Randgebiete Diese Maßnahme unterstützt den Aufbau ständiger Netze zur Erarbeitung gemeinsamer Strategien und zur Schaffung gemeinsamer Planungsinstrumente und sie plant weitere Aktivitäten unter Einbeziehung von Raumordnungsbehörden, kleinen und mittleren Unternehmen, Dienstleistern und anderen Gremien. Für alle Gebietsarten können Netzwerke errichtet werden, so z.B. für die wichtigen globalen Wirtschaftszentren Paris und London, die Metropolgebiete, andere wichtige Großstädte, kleine und mittlere Städte, für ländliche Gebiete und zwischen Großstädten und den angrenzenden ländlichen Gebieten. Die Netzwerke sollen Politiken koordinieren, damit komplementäre Ansätze zur Raumentwicklung und zur Bereitstellung städtischer Funktionen erarbeitet werden können. Projekte sollen einen umfassenden und integrierten Ansatz zur Raumentwicklung enthalten. Besonders wichtig ist die Einflussnahme auf die Raumentwicklung, damit besser koordinierte, ausgewogenere und eher polyzentrische Entwicklungsmuster geschaffen werden, die den Nachhaltigkeitsanforderungen gerecht werden. Maßnahmen zur Förderung einer eher polyzentrischen Raumentwicklung mit Ergänzungswirkung beinhalten u.a.: die Korrektur von durch die wirtschaftliche Umstrukturierung entstandenen Unausgewogenheiten, die Förderung der Entwicklung und Erneuerung in den verfallenen Industriegeländen, den Umgang mit dem Entwicklungsdruck an günstigeren Standorten und Förderung und Management der Dienstleistungen im Touristikbereich sowie die Förderung des einheimischen Wachstums in ländlichen Ökonomien. Zusammenarbeit ist nötig, wenn eine Einigung zu breit angelegten Strategien bezüglich der Rolle verschiedener Großstädte bzw. Regionen und - noch spezifischer - zur Bereitstellung besonderer städtischer Funktionen und Dienstleistungen erreicht werden soll. Durch andere gemeinsame Aktionen kann versucht werden, das einheimische Potenzial einer transnationalen Region oder eines transnationalen Netzwerks umzusetzen, indem Ressourcen zusammengefasst werden, um die notwendige kritische Masse zu schaffen, und indem durch gemeinsame Informations- und Marketinginitiativen gemeinsame Werte gefördert werden. Zwischen Universitäten und Forschungseinrichtungen sowie zwischen diesen und lokalen Akteuren der Wirtschaft müssen transnationale Verbindungen aufgebaut werden. IV.1.4. Schwerpunktbereich 1 / Erwartete Ergebnisse Einige wichtige Ergebnisse können erzielt werden, u.a.: a) größere Sensibilität und Erkennen der transnationalen Dimension für die städtische Raumentwicklung in Nordwesteuropa und ihre Nutzung in nationalen und regionalen Planungspolitiken und Aktionen; 43 PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE (PGI) 11. Fassung / 20. Dezember 2001 b) innerhalb und außerhalb der Region ein besseres Verständnis für die Identität der NWE-Region als funktionierendes System von Großstädten, Mittelstädten und ländlichen Gebieten, was sich bei den Entscheidungsträgern des öffentlichen und des privaten Sektors in veränderten Auffassungen widerspiegelt, sowie eine bessere Kompatibilität der Raumordnungsstrategien und -politiken; c) eine Verschiebung in den Raumordnungs- und Wirtschaftsstrategien der Regionen und Großstädte, damit zusätzlich zum Wettbewerb auch die Suche nach ergänzenden Funktionen und kooperativen Aktionen einbezogen wird; d) ein höheres Kooperationsniveau zwischen öffentlichen Stellen, Dienstleistungs- und Ausführungsinstanzen, was zu einer besseren Koordinierung bei Neuerschließung und Sanierung und zu einer effizienten Nutzung von städtischer Infrastruktur und Investitionen führt; e) funktionell ausgewogenere Partnerschaften; Siedlungsmuster; effizientere städtisch-ländliche f) wesentliche Änderung der Stadtverwaltung und Planungsstrategien in Richtung einer effizienteren Stadterneuerung und –revitalisierung; g) Begrenzung der Stadterweiterung in städtischen Randgebieten; Entwicklung zu konzentrierteren Siedlungsstrukturen; h) wesentliche Änderung der Stadtentwicklungsstrategien in Richtung nachhaltigerer Entwicklungsformen; i) Stärkung der transnationalen Raumentwicklungsplänen; j) Dimension von regionalen und nationalen bessere Positionierung regionaler Entwicklungsziele unter Berücksichtigung des NWE-Zusammenhangs; k) bessere Möglichkeiten der Erforschung transnationaler Raumordnungsfragen durch kompatiblere und besser zugängliche Informationsquellen; l) Ermöglichung transnationaler Kooperationsverfahren im Bereich der Raumentwicklungspolitik; Verbesserung der Raumordnungsstrukturen und – verfahren sowie der Gebietsverwaltung; m) stärkerer Konsens bei entscheidenden, Zusammenarbeit erfordernden Raumentwicklungsfragen, der sich in einer gemeinsamen Agenda und einem gemeinsamen Leitbild für die Raumentwicklung in Nordwesteuropa widerspiegelt und eine stabile Grundlage für eine intensivere Zusammenarbeit liefert; n) verbesserte Effizienz bei der Schaffung einer Wissensbasis. IV.1.5. Schwerpunktbereich 1 / Output-Indikatoren Der Output wird gemessen anhand - der Anzahl von Verwaltungsorganen, die an transnationalen Netzwerken beteiligt sind (x Anzahl der relevanten Projekte); 44 PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE (PGI) 11. Fassung / 20. Dezember 2001 - der Anzahl öffentlicher, privater und gemeinnütziger Instanzen, die an der Umsetzung des Schwerpunktbereichs beteiligt sind; - der Anzahl transnationaler Netzwerke, die zur Gewährleistung oder Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Gebiets entwickelt oder gefördert werden; - der Anzahl transnationaler Projekte, an denen Partner aus Randgebieten beteiligt sind; - der Anzahl transnationaler Projekte, bei denen städtisch-ländliche Partnerschaften eine Rolle spielen; - der Anzahl transnationaler Projekte, die die städtische Erweiterung begrenzen und sich auf die Revitalisierung der Stadtstruktur beziehen; - der Anzahl transnationaler Projekte, die sich auf eine nachhaltige Stadtentwicklung beziehen; - der Anzahl transnationaler Pläne und Entwürfe, die zur Förderung von nachhaltigeren Raumentwicklungsstrukturen in NWE entwickelt wurden; - der Anzahl von Studien und Projekten zur Verbesserung der Wissensbasis des Gebiets (in Bezug auf die Gebietsstruktur und Entwicklungstendenzen in NWE); - der Anzahl und Konsistenz von Raumordnungsstrukturen und –verfahren; - der Anzahl und Konsistenz von Analysen in Bezug auf die relevanten Raumentwicklungstendenzen in NWE; - der Anzahl privater Partner und öffentlich-privater Initiativen im Bereich der Schaffung einer Wissensbasis; - der Investitionen in Unternehmen; - des Volumens kleinerer Investitionen (nicht in Unternehmen); - der Anzahl transnationaler KMU, die gegründet/unterstützt werden; - der Anzahl der Bürger, die mit Aufklärungskampagnen erreicht werden. Vergleichsanalysen in Bezug auf Die Zuteilung der Ziele für diese Projekte auf der Ebene der Maßnahmen ist der Programmergänzung zu entnehmen. IV.1.6. Schwerpunktbereich 1 / Erwartete Auswirkung Die erwarteten Auswirkungen des Schwerpunktbereichs 1 beziehen sich auf die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und der Nachhaltigkeit im NWE-Gebiet mittels eines größeren Gleichgewichts und einer stärkeren Dynamik der städtischen Systeme. Vor allem in den folgenden Bereichen werden konkrete Auswirkungen dieses Schwerpunktbereichs erwartet: - Entwicklung von hochwertigen Funktionen in weniger wohlhabenden Teilen von NWE und stärkere Entwicklung von sekundären Metropolgebieten, die beide einen Beitrag zu einer polyzentrischeren Entwicklung innerhalb NWE leisten; 45 PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE (PGI) 11. Fassung / 20. Dezember 2001 - effizientere städtische Revitalisierung im Bereich der Wirtschafts- und Umweltfunktionen, der sozialen Integration und der Stärkung der vorhandenen Ressourcen; - stärkere Begrenzung der Erweiterung der Metropolen in städtischen Randgebieten und besserer Schutz der offenen Flächen; - ausgewogeneres Verhältnis zwischen städtischen und ländlichen Gebieten; - verbesserte Lebensqualität in Städten. Die qualitative Untersuchung der Auswirkungen des Schwerpunktbereichs 1 bezieht sich auf: - eine größere Sensibilität und Erkennen der transnationalen Dimension der räumlichen und städtischen Entwicklung in Nordwesteuropa und verstärkter Konsens in Bezug auf relevante Raumentwicklungsfragen, die eine Zusammenarbeit erfordern; - die Entwicklung von Raumordnungsstrategien in Richtung einer besseren Integration der strategischen und spezifischen Ziele des Schwerpunktbereichs, insbesondere im Zusammenhang mit einem besseren gebietsbezogenen Gleichgewicht, einer effizienteren Stadterneuerung und –revitalisierung, einer Begrenzung der Vorstadtentwicklung, verbesserter Partnerschaften zwischen städtischen und ländlichen Gebieten sowie einer verbesserten Gebietsverwaltung; - die Entwicklung einer transnationalen und interregionalen Zusammenarbeit, die zu transnationalen Raumentwicklungsplänen und –entwürfen, zur Verbesserung des im Rahmen von INTERREG IIC entwickelten Raumordnungsleitbilds und zur Schaffung von transnationalen Kooperationsnetzwerken führt; - eine bessere Abstimmung der Umsetzung der sektoralen EU-Politiken (Transport, Energie, Industrie, Tourismus, Umwelt, Forschung usw.) auf die Ziele des Schwerpunktbereichs; - die Anwesenheit einer solideren Wissensbasis im NWE-Gebiet. Quantitative Indikatoren werden insbesondere zur Messung folgender Aspekte verwendet: - der Förderung eines besseren sozialwirtschaftlichen Gleichgewichts und einer besseren Kohäsion innerhalb von NWE (BIP, Beschäftigungsrate, Arbeitslosigkeit, Investitionen usw.); - der Gebietsentwicklung (Flächennutzung, Anzahl und Größe der vor Verstädterung geschützten offenen Flächen, Anzahl der revitalisierten und erneuerten städtischen Gebiete); - der Anzahl innovativer Ansätze innerhalb der Raumordnung auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene; - der Anzahl transnationaler Kooperationspläne und Anzahl der beteiligten Partner; - des Volumens realisierter kleinerer Investitionen. 46 PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE (PGI) 11. Fassung / 20. Dezember 2001 IV.2. Schwerpunktbereich 2: Externer und interner Zugang IV.2.1. Schwerpunktbereich 2 / Kurze Erläuterung Nordwesteuropa verbindet die Europäische Union mit der Welt. Umfassende Straßen-, Flug-, Schienen- und Wasserwegenetze sind daher unabdingbar für den Wohlstand des Gebiets selbst sowie der gesamten EU. Die internationalen Gateway-Funktionen des Gebiets nehmen rapide zu und konzentrieren sich im Kerngebiet und den weltweit bedeutsamen Städten. Die dadurch geschaffene Situation einer Super-Anbindung begünstigt die Entwicklung internationaler ökonomischer Funktionen innerhalb des Kerns im Gegensatz zum übrigen Nordwesteuropa. Dies trägt zu der ungleichen Verteilung von Wachstum und Wohlstand und zu einer stark überanspruchten und verschmutzten Umwelt bei. Die Verkehrsinfrastruktur spielt eine wichtige Rolle, nicht nur beim Erhalt der globalen wirtschaftlichen Position Nordwesteuropas sondern auch bei der Unterstützung der Randlagen Nordwesteuropas, damit sie sich – durch Verbindungen zu und von wichtigen Häfen (Flughäfen und Seehäfen) und zum Kerngebiet – weiterentwickeln können. Ein allgemeines Bedarfsmanagement weniger nachhaltiger Verkehrsmittel ist innerhalb des NWE-Programms ebenfalls von Bedeutung. Das Wachstum des Transportbedarfs hat seinen Preis, insbesondere was die Umwelt angeht. Nachhaltige Formen der Mobilität sind eine Vorbedingung für die Verbesserung der Umwelt und die Stärkung der Wirtschaftskraft. Ständig besteht die Gefahr, dass neue Infrastruktureinrichtungen entwickelt werden, die die Natur- und Kulturlandschaften gefährden. Offensichtlich nimmt die Transnationalität des Verkehrs zu. In der ersten Hälfte der neunziger Jahre haben sich die grenzüberschreitenden Verkehrsströme im NWE-Gebiet verdoppelt und dadurch zur Entwicklung von ‚Eurokorridoren‘ (Netze, die die städtischen Gebiete mit wichtigen Knotenfunktionen verbinden) geführt. Große Häfen verbinden das Kerngebiet mit anderen Gebieten in Nordwesteuropa. Der weitere wirtschaftliche Erfolg stützt sich auf die Entwicklung dieser Verbindungen sowie der Verbindungen zwischen wichtigen Groß- und Mittelstädten. Die transeuropäischen Netzwerke (TENs) werden die stärkere wechselseitige Abhängigkeit zwischen Großstädten und Regionen des Gebiets weiterhin fördern. Die durch die TENs gebotenen Möglichkeiten müssen unbedingt möglichst gleichmäßig verteilt werden, unter Vermeidung der Gefahr von Umweltverschmutzung und Verkehrsstaus. Das verlangt einen koordinierten Ansatz. Vor diesem Hintergrund werden im NWE-Programm die Entwicklung von Sekundärkorridoren sowie nachhaltige regionale Verkehrssysteme in Betracht gezogen, die möglicherweise die Vorzüge der TENs gleichmäßiger verbreiten. Auch der wirtschaftliche Erfolg führt selbstverständlich zu Problemen. Der Straßenverkehr hat in beiden Bereichen - Personenverkehr und Güterverkehr – gewaltig zugenommen, der Schienenverkehr konnte jedoch seinen Marktanteil nicht behaupten. Auch das Flugaufkommen ist im NWE-Gebiet sehr hoch. Der Schienen- und der Wasserweg sind ökologisch nachhaltigere Verkehrsformen, die zu der Größe des Gebiets passen und gute Verbindungen zu und von der übrigen EU bieten können. Die starken Verkehrsprobleme setzen dem Wirtschaftswachstum Grenzen. Alternative Transportmodi – alternativ zum Kfz – müssen entwickelt werden, und die Komplementarität dieser Transportmodi auf transnationaler Ebene sollen verbessert werden. Um die 47 PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE (PGI) 11. Fassung / 20. Dezember 2001 Verkehrsbelastung zu reduzieren, müssen integrative Lösungen und umweltfreundlichere Verkehrssysteme gefördert werden. Parallel dazu muss die bestehende Infrastruktur wie z.B. Binnenwasserwege effizienter genutzt werden. In diesem Zusammenhang wäre zu empfehlen, die moderne Technologie besser zu nutzen und integrierte Strategien zu entwickeln, wobei Steuer- und andere Mechanismen mit der Raumordnungspolitik verbunden werden. Der Begriff Zugang impliziert nicht nur die sofortige Verfügbarkeit von Verkehrssystemen. Der Zugang zu Wissen beispielsweise kann für die zukünftige Wettbewerbsfähigkeit sowohl in NWE als auch in ganz Europa eine größere Bedeutung haben. Die Informations- und Kommunikationstechnologie kann auch zu einer stärkeren geographischen Verbreitung wissensbasierender wirtschaftlicher Aktivitäten beitragen und gleichzeitig einen wichtigen Sekundärnutzen bewirken wie z.B. einen geringeren Bedarf an Fahrten durch Telearbeit, Tele-shopping, Tele-Konferenzen usw. Die Telekommunikation kann eine wichtige Rolle bei der Minderung der Nachteile spielen, die durch Entfernungen und geringe Bevölkerungsdichte in den Randgebieten verursacht werden. Die Informations- und Kommunikationstechnologie kann auch der Entvölkerung ländlicher Gegenden, sowohl in Randlagen, aber auch näher an den Kerngebieten, entgegenwirken, indem sie besseren Zugang zu Bildung und Arbeit ermöglicht. Dies geschieht jedoch nur, wenn aktiv dagegen interveniert wird, dass die neue IuK-Entwicklung sich auf bevorzugte Standorte konzentriert. Auch sollten die Vorteile dieser Eingriffe nicht auf abgelegenere Regionen begrenzt werden, so dass auch ehemalige Produktionsgebiete davon profitieren können. Im Interesse der wirtschaftlichen und nachhaltigen Entwicklung ist es wichtig, dass eine hochwertige wissensbasierende Wirtschaft erreicht wird. In Bezug auf die Infrastruktur bedeutet dies, dass neben dem traditionellen Güterverkehr vermehrt Kapitalund Informationsverkehr stattfinden muss. Es muss beurteilt werden, wie sich die Verbreitung neuer Technologien auf die Raumordnung auswirkt. Während der Laufzeit von Interreg IIIB werden neue Technologien bei der Entwicklung in Nordwesteuropa eine Schlüsselrolle spielen. Wenn das IuK-Potenzial vollständig verwirklicht werden soll, muss die Entwicklung neuer Netze gleichmäßig verbreitet und darf nicht von nationalen oder anderen Grenzen behindert werden. IV.2.2. Schwerpunktbereich 2 / Spezifische Ziele Hinsichtlich des externen und internen Zugangs wurden vier spezifische Ziele festgelegt. a) Externer Zugang Ziel ist es, eine nachhaltige Anbindung zwischen Nordwesteuropa und den anderen Teilen der Welt zu gewährleisten. Das beinhaltet: Entwicklung von Gateway-Funktionen, die Nordwesteuropa mit dem übrigen Europa und der Welt verbinden, und zwar in ausgewogener Weise und in Koordination mit internen Kommunikationsnetzen; Förderung von Transportmodi und Managementstrategien, die die Umwelteinflüsse Nordwesteuropas reduzieren. b) Interner Zugang 48 PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE (PGI) 11. Fassung / 20. Dezember 2001 Ziel ist es, durch ein nachhaltiges Verkehrssystem zum räumlichen Zusammenhalt beizutragen. Das beinhaltet: durch bessere Reisezeiten müssen Randgebiete für Kernzentren besser erreichbar werden (einschließlich der Entwicklung des Schienennetzes für Hochgeschwindigkeitszüge), damit eine bessere Anbindung entsteht, ohne dass der Flugverkehr zunimmt; es sind Strategien zu entwickeln, um die heutigen Verkehrsengpässe anzugehen, und die Kapazität der vorhandenen Infrastruktur ist mittels eines Bedarfsmanagements des Straßenverkehrs möglichst effizient zu nutzen; moderne Technologien und Telematik müssen genutzt, die strategische Entwicklung der Flächennutzung und die Verkehrsplanung müssen auf transnationaler Ebene integriert werden; es ist zu gewährleisten, dass der Bedarf an einem nachhaltigeren transnationalen Verkehr in die Planung und Entwicklung nationaler und regionaler Systeme einbezogen wird; die Entwicklung von Einrichtungen für den Frachtverkehr (vor allem Wasserwege und Schienenverbindungen) muss im NWE-Gebiet und darüber hinaus vom Start bis zum Ziel kohärent und ausgewogen koordiniert werden. c) Zugang zu Informations- und Kommunikationstechnologien Ziel ist es, den Zugang zu Wissen und Information zu verbessern. Das beinhaltet: die Möglichkeiten der IuK bestmöglich zu nutzen, um so einige Aktivitäten aus bestimmten verkehrsüberlasteten Gebieten herauszulösen und Dienstleistungen, Arbeitsplätze und andere Möglichkeiten in weniger bevorzugten Regionen anzubieten und dabei gleichzeitig die negativen Auswirkungen der IuK (die Tendenz zu Polarisierung und Zentralisierung) auf die Raumentwicklung in Angriff zu nehmen; für einen universellen IuK-Service zu sorgen, indem gewährleistet wird, dass die Menschen in ganz Nordwesteuropa gleichermaßen und zu vernünftigen Preisen Zugang zu den Informations- und Kommunikationstechnologien haben. d) Verbesserung von Wissen und Kooperation Ziel ist es, die Grundlage zu verbessern, auf der zukünftige Entscheidungen gefällt werden können. Das beinhaltet: die Wissensbasis für die interne und externe Anbindung des NWE-Gebiets zu verbessern; behördenübergreifende Kooperationsmöglichkeiten zu erforschen und entwickeln, um dafür zu sorgen, dass die Ziele hinsichtlich des internen und externen Zugangs erreicht werden; Verbesserung der Kohärenz zwischen der Umsetzung der sektoralen Politiken der EU und den oben angeführten Zielen; eine breitere Beteiligung der Öffentlichkeit und öffentlich-privater Partnerschaften am Transport- und dem Informationssektor zu fördern; gemeinsame Normen bei den Informations- und Kommunikationstechnologien zu entwickeln. 49 PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE (PGI) 11. Fassung / 20. Dezember 2001 IV.2.3. Schwerpunktbereich 2 / Geplante Maßnahmen Die Projekte müssen mittels einer der beiden folgenden Maßnahmen zu den oben aufgeführten Zielen beitragen. Die Programmergänzung enthält eine genaue Beschreibung der Maßnahmen, einschließlich der Kontrollindikatoren. Maßnahme 2.1. Nachhaltiges Mobilitätsmanagement INTERREG III kann zwar nicht mit beträchtlichen Mitteln direkt zu allzu vielen Infrastrukturarbeiten beitragen, das Programm kann jedoch einen substantiellen Beitrag zur Koordinierung besserer Kommunikationsmittel leisten. Zwecks Schaffung eines nachhaltigen Mobilitätsrahmens für Personen und Güter sollten NWE-Projekte so konzipiert sein, dass sie den Verkehr in andere Formen der Flächennutzung und in Planungsaktivitäten im Bereich der Entwicklung von Korridoren und geeigneten Sekundärverbindungen integrieren. Die Entwicklung eines gemeinsamen integrierten Leitbilds speziell zur Entwicklung von Korridoren könnte dabei hilfreich sein. Maßnahmen zur Verlagerung des Verkehrs, insbesondere von Luftwegen und der Straße, könnten dies ergänzen, ebenso wie Maßnahmen zur Entwicklung und Förderung alternativer Zugangsmethoden unter bestmöglicher Nutzung der vorhandenen Infrastruktur. Eine transnationale Zusammenarbeit bei Verkehrsentwicklung und -management ist unabdingbar, wenn Kohäsion und Nachhaltigkeit erreicht werden sollen. Maßnahme 2.2. Besserer Zugang zur Informationsgesellschaft Maßnahmen zur Förderung der Informationstechnologie sind notwendig, um entfernt liegenden Regionen die Möglichkeit zu bieten, effektiver miteinander und mit dem Kerngebiet zu kommunizieren. Um eine derartige Kommunikation effizient zu machen, müssen Maßnahmen zur Gewährleistung von ISDN-Verbindungen und zur Förderung von Forschungsnetzwerken und E-Commerce entwickelt werden. Angesichts der Tatsache, dass es sich hier um ein relativ neues Gebiet handelt, ist es wichtig, dem potenziellen Benutzer die Vorteile zu vermitteln, die Bevölkerung dafür zu sensibilisieren und Investitionsmöglichkeiten zu suchen. Transnationale Maßnahmen für die Behandlung der Probleme der neuen Technologien sollten zu einer ausgewogenen IuK-Entwicklung überall in Nordwesteuropa führen und den Zusammenhalt als Priorität behandeln. Diese Maßnahme wird mittels einer verbesserten transnationalen Kommunikation und eines verbesserten Informationsaustauschs eine stärkere wirtschaftliche und kulturelle Integration zwischen den NWE-Regionen bewirken. Sie kann auch zu einem Austausch von Informationstechnologien und Dienstleistungs-Knowhow, zur Gründung von transnationalen Informationsdienstleistungsunternehmen und zur transnationalen Erweiterung von regionalen und nationalen Informationsdienstleistungsunternehmen führen. IV.2.4. Schwerpunktbereich 2 / Erwartete Ergebnisse Viele wichtige Ergebnisse können erzielt werden. Unter anderem: a) verbesserte und räumlich ausgewogenere externe NWE-Anbindung; b) geringere negative Auswirkungen des Wettbewerbs zwischen großen Verkehrszentren (Flughäfen, große Frachtzentren); 50 PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE (PGI) 11. Fassung / 20. Dezember 2001 c) verbesserter nachhaltiger IuK-Zugang in Verbindung mit anderen Aspekten der Flächennutzung in den Eurokorridoren, einschließlich eines besseren Gleichgewichts zwischen Verkehr, Umwelt und Siedlungen in städtischen und ländlichen Gebieten und vor allem an den wichtigsten Eurokorridor-Achsen; d) reduzierter CO2-Ausstoß durch ein nachhaltigeres Verkehrsmanagement; e) verbesserte Anbindung für Randgebiete; f) Entwicklung in Richtung auf eine nachhaltigere Intermodalität sowohl für den Verkehr zwischen den Städten als auch für den in Metropolen; g) reduzierte Verkehrsprobleme, effizientere Verlagerung des Verkehrs, Beseitigung von Engpässen; h) wichtige Entwicklung von nationalen und regionalen Verkehrssystemen nachhaltigeren Systemen und einer effizienteren Verkehrsverlagerung; zu i) stärkere Einbeziehung sektoraler und anderer Behörden und die Erarbeitung einer Koordinierung mit sektoralen Politiken, einschließlich der EU-Politiken; j) Entwicklung der IuK und ihre Anwendung in für die Raumentwicklung relevanten Bereichen (Verkehr, Bildung, Kultur, Gesundheit, räumliches Marketing, Ersatz für Mobilität usw.); k) Schaffung von transnational bedeutenden Partnerschaften zwischen öffentlichen und privaten Trägern sowohl für den Verkehr als auch für die IuK; l) verbesserte Verbindungen mittels IuK-Einrichtungen zwischen dem Kerngebiet und entfernt gelegenen Teilen von NWE sowie zwischen NWE und benachbarten INTERREG IIB Programmgebieten; m) Beibehaltung umfassender IuK-Dienstleistungen in entfernt gelegenen und dünn besiedelten Gebieten; n) bessere Wissensgrundlagen und besserer Zugang zu relevanten Daten und Informationen über Verkehrssysteme in Nordwesteuropa, für Planungsbehörden und private Akteure, insbesondere durch eine verstärkte Nutzung der IuK; o) Ermöglichung einer transnationalen Kooperation im Bereich des Verkehrs und der IuKEntwicklung; p) bessere Planungsverfahren und –strukturen; q) verbesserte Effizienz bei der Konzipierung und Umsetzung verwandter Politiken; r) effizientere Entwicklung von nachhaltigen Verkehrssystemen und transnationalen IuKSystemen; s) Entwicklung von IuK-Dienstleistungen, inbesondere mittels der Gründung von transnationalen Informationsdienstleistungsunternehmen. IV.2.5. Schwerpunktbereich 2 / Output-Indikatoren Der Output wird gemessen anhand: 51 PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE (PGI) 11. Fassung / 20. Dezember 2001 - der Anzahl von Projekten, Verwaltungsorganen und anderer Akteure, die an der Entwicklung von transnationalen Netzwerken und der Verbesserung der externen Anbindung von NWE beteiligt sind; - der Anzahl transnationaler Projekte, Verwaltungsorgane und anderer Akteure, die an der Reduzierung der negativen Umwelteinflüsse in NWE beteiligt sind; - der Anzahl transnationaler Projekte, die das Gleichgewicht zwischen Verkehr, Umwelt und Siedlungen in städtischen und ländlichen Gebieten verbessern; - der Anzahl von umgesetzten Plänen in Bezug auf Straßenbenutzungsgebühren; - der Anzahl transnationaler Projekte, die einen Beitrag zur Verbesserung der Anbindung von Randgebieten leisten, und der Anzahl von Verwaltungsorganen und Akteuren, die an dieser Art von Projekten beteiligt sind; - der Anzahl transnationaler Projekte, die auf die Beseitigung von Engpässen beitragen, und der Anzahl von Verwaltungsorganen und Akteuren, die an dieser Art von Projekten beteiligt sind; - der Anzahl transnationaler Projekte, die den nachhaltigen Charakter des Langstreckenverkehrs verbessern; - der Anzahl transnationaler Projekte, die sich mit der Koordinierung von Güterverkehrszentren in NWE befassen; - der Anzahl von geplanten/entwickelten transnationalen ‘free-ways’ oder ‘freightways’; - der Anzahl transnationaler Pläne und Entwürfe, die zur Förderung einer nachhaltigeren Mobilität in NWE entwickelt/umgesetzt wurden; - der Anzahl von KMU im IuK-Sektor, die gegründet/unterstützt werden; - der Investitionen in Unternehmen; - der kleineren Investitionen (nicht in Unternehmen); - der Anzahl transnationaler Projekte, die sich auf die Beibehaltung umfassender IuKDienstleistungen beziehen; - der Anzahl und Konsistenz von Untersuchungen und Datensätzen in Bezug auf Verkehr und IuK; - der Anzahl und Konsistenz von Vergleichsanalysen in Bezug auf Planungsstrukturen und –verfahren; - der Anzahl von Projekten, die sich auf die Verbesserung der Kohärenz zwischen den sektoralen Politiken der EU und den oben angeführten Zielen beziehen; - der Anzahl transnationaler Projekte, bei denen private Parteien und öffentlich-private Initiativen im Bereich des Verkehrs und der IuK beteiligt sind; - der Anzahl transnationaler Projekte, die sich auf die Entwicklung gemeinsamer Normen im Bereich der IuK beziehen; - der Anzahl entwickelter transnationaler IuK-Dienstleistungen. 52 PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE (PGI) 11. Fassung / 20. Dezember 2001 Die Zuteilung der Ziele für diese Projekte auf der Ebene der Maßnahmen ist der Programmergänzung zu entnehmen. IV.2.6. Schwerpunktbereich 2 / Erwartete Auswirkung Die erwarteten Auswirkungen des Schwerpunktbereichs 2 beziehen sich auf die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und der Nachhaltigkeit im NWE-Gebiet mittels eines besseren internen und externen Zugangs zu Wissen und Informationen. In den folgenden Bereichen werden konkrete Auswirkungen dieses Schwerpunktbereichs erwartet: - Entwicklung einer ausgewogeneren externen Anbindung durch eine bessere räumliche und weniger polarisierte Verteilung der Gateway-Funktionen; - Reduzierung der negativen Umwelteinflüsse von Transportfunktionen in NWE mittels einer nachhaltigeren Verkehrsverlagerung, insbesondere in den Eurokorridoren, sowie Reduzierung der Verkehrsprobleme; - Verbesserung der Anbindung entfernt gelegener Gebiete, insbesondere mittels der Förderung von Hochgeschwindigkeitsverbindungen und umweltfreundlichen Verkehrssystemen; - Förderung alternativer Standortpolitiken (Wohnungen, Aktivitäten, Dienstleistungen) zur Reduzierung der Mobilität; - Entwicklung von IuK-Anwendungen zur Förderung der gebietsspezifischen Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit (wirtschaftliche Entwicklung, Verkehr, Bildung, Kultur, Gesundheit, räumliches Marketing, Ersatz für Mobilität, umfassende Dienstleistungen usw.); - stärkere wirtschaftliche und kulturelle Integration in NWE mittels der Entwicklung von IuK-Einrichtungen und Netzwerken. Die qualitative Untersuchung der Auswirkungen des Schwerpunktbereichs 2 bezieht sich auf: - größere Sensibilität und Erkennen der transnationalen Dimension von Verkehrssystemen und deren gebietsspezifischen Auswirkungen; - verstärkter Konsens in Bezug auf relevante Entwicklungsfragen in Verkehrssystemen (Verkehrsprobleme, fehlende Nachhaltigkeit), die eine Zusammenarbeit erfordern; - die Entwicklung von Raumordnungsstrategien in Richtung einer besseren Integration der strategischen und spezifischen Ziele des Schwerpunktbereichs, insbesondere im Zusammenhang mit einem besseren räumlichen Gleichgewicht zwischen den GatewayFunktionen, einer Reduzierung der negativen Umwelteinflüsse von Verkehrsfunktionen, einer verbesserten Anbindung entfernt gelegener Gebiete, alternativer Standortpolitiken, der Entwicklung von IuK-Anwendungen mit räumlicher Bedeutung; - Entwicklung einer transnationalen und interregionalen transnationalen Verkehrskonzepten und –plänen führt; Kooperation, die zu - eine bessere Abstimmung der Umsetzung der sektoralen EU-Politiken (Transport, Telekommunikations- und Informationsgesellschaft, Forschung usw.) auf die Ziele des Schwerpunktbereichs; 53 PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE (PGI) 11. Fassung / 20. Dezember 2001 - die Anwesenheit einer solideren Wissensbasis in Bezug auf die Verkehrs- und Telekommunikationssysteme in NWE und in Bezug auf deren gebietsspezifische Dimensionen und Auswirkungen; - Entwicklung transnationaler und interregionaler Informationsströme in Bezug auf Wirtschaftsentwicklung, Gebietsmanagement, kulturelle Integration und nachhaltige Entwicklung. Quantitative Indikatoren werden insbesondere zur Messung folgender Aspekte verwendet: - der gebietsspezifischen Entwicklung der Anbindung, sowohl extern als auch intern; - der Entwicklung der Verkehrsverlagerung, insbesondere in den Eurokorridoren (Verkehrsströme je Verkehrsmodus); - der Reduzierung der Verkehrsprobleme (Verkehrsströme); - der Anzahl innovativer Ansätze innerhalb der Planung in den Bereichen Verkehrs- und Informationssysteme; - der Anzahl geschaffener transnationaler Kooperationsnetzwerke von sowohl im Bereich des Verkehrs als auch der IuK tätigen Parteien; - des Volumens kleinerer Investitionen, die in den Bereichen Verkehr und IuK realisiert wurden. IV.3. Schwerpunktbereich Flutschäden 3: Wasserressourcen und Verhütung von IV.3.1. Schwerpunktbereich 3 / Kurze Erläuterung Wasser ist eine wesentliche Ressource, von entscheidendem Wert für Artenvielfalt, Landwirtschaft, Industrie und häuslichen Gebrauch und ebenso von Bedeutung für Verkehr, Energieerzeugung, Freizeit und Tourismus. Zudem hat Wasser wegen seines ästhetischen Einflusses auf ländliche Gebiete und Stadtlandschaften auch einen Wert für Kultur, Wirtschaft und Gesellschaft. Vorwiegend aus zwei Gründen ist Wasser im NWE-Gebiet besonders wichtig. Erstens wegen der sehr langen Küstenlinie des NWE-Gebiets und der Bedeutung der maritimen Gegenden und Industrien der Region. Zweitens wegen der transnationalen Flusseinzugsgebiete, zu denen Rhein, Maas und Schelde gehören sowie auch der Shannon-Erne-Wasserweg an der Grenze zwischen der Republik Irland und Nordirland. Daher wurde das NWE-Gebiet eigens so geplant, dass es das gesamte Einzugsgebiet von Rhein und Maas umfasst. Mangelhafte Bewirtschaftung, Überbeanspruchung und Umweltverschmutzung haben trotz der Bedeutung der Wasserressourcen im NWE-Gebiet zu einer Abnahme der Wasserqualität geführt. Nitrate bedrohen z.B. das Grundwasser in der Bretagne, Flandern und den südlichen Niederlanden. Allerdings kann die Auswirkung dieser Bedrohung in einem viel größeren Gebiet spürbar werden. Gleichermaßen kann sich Umweltverschmutzung im Kanal und dem Atlantischen Ozean auf viele maritime Regionen im NWE-Gebiet auswirken. Da der Wasserbedarf ständig steigt, wird außerdem in vielen Teilen des NWE-Gebiets zunehmend Druck auf Grund- und Oberflächenwasser ausgeübt und zwar so stark, dass einige Gegenden zeitweise an Wasserknappheit leiden. Gesunde Wasserbewirtschaftungs54 PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE (PGI) 11. Fassung / 20. Dezember 2001 systeme können auch eine effiziente Wassernutzung fördern und die nötige Wasserqualität, angepasst an die jeweilige Nutzungsart, liefern (z.B. Trinkwasser, Brauchwasser). Dies geschieht durch Wassersparen, die Nutzung sauberer Technologien, die Wiedernutzung von aufbereitetem Wasser und die Umstrukturierung der Gebührensysteme. Dies wird auch zur Umsetzung des Rechts auf Zugang zu trinkbarem Wasser für alle Menschen in Nordwesteuropa beitragen. Hier besteht also ein vorrangiger Bedarf an Entwicklung und Umsetzung transnationaler Strategien, die das Problem der Meeresverschmutzung angehen. Das größte Problem liegt jedoch in der Umsetzung von Politiken, die mehr auf das Wassermanagement als auf die Deckung der Nachfrage nach sauberem Wasser ausgelegt sind. Ob (lokal und transnational) ein erfolgreiches Bedarfsmanagement erreicht wird, hängt zum Teil davon ab, wie Flächennutzung und –erschließung in die Wassersysteme integriert werden. Der „Water-Systems“-Ansatz der Niederlande, bei dem die Beziehung zwischen Flächennutzung und der funktionalen Integrität der Wassersysteme in den Mittelpunkt gerückt wird, bietet ein Modell für diese Integration. Dieser Ansatz erforscht die Möglichkeiten, die Beziehungen zwischen Land und Wassersystemen in raumordnerische Maßnahmen umzusetzen. Die Erarbeitung derartiger Ansätze ist wichtig, wenn die transnationalen Auswirkungen von Veränderungen in der lokalen Flächennutzung erkannt und im Hinblick auf Flussbecken und Meeresgewässer berücksichtigt werden sollen. Sie ist ebenfalls wichtig für die strategische Planung in Nordwesteuropa, da sich diese Verbindungen auf die zukünftigen Standorte für Investitionen, Infrastruktur und Entwicklung auswirken werden. Zusammenarbeit in der Raumordnung und im Management der transnationalen Flusseinzugsgebiete im NWE-Gebiet können auch dazu beitragen, dass empfindliche Lebensräume in Feuchtgebieten nicht weiter geschädigt und wieder instandgesetzt werden. Die durch Klimawandel, Anstieg der Meeresspiegel und zunehmende Stürme verursachte Überschwemmungsgefahr hat gewaltige Auswirkungen auf das NWE-Gebiet. Der zu erwartende Anstieg der Meeresspiegel gefährdet tiefgelegenes Land insbesondere in den Niederlanden, England, Wales und Irland, während Stürme sich durch Überflutungen sowohl in Küstenregionen als auch im Binnenland in weiten Gebieten verheerend auswirken können. Erfahrungen an den Flüssen Rhein und Maas im Jahr 1995 und in jüngerer Zeit im Vereinigten Königreich und Irland rückten das Überschwemmungsproblem samt seiner Auswirkungen in den Vordergrund. Wie die Erfahrungen im IRMA-Programm gezeigt haben, ist die Minimierung von Flutschäden also eine Frage, die das gesamte NWE-Gebiet betrifft und eine transnationale Politik und Strategie erfordert. In Übereinstimmung mit den Grundsätzen des IRMAProgramms liegt es auf der Hand, dass eine Verringerung des Risikos von Flutschäden Maßnahmen erfordert, die den Naturzustand der Wassersysteme wiederherstellen und ihre Wasserspeicherungskapazität erhöhen. Rückhaltesysteme an Oberläufen, das Anlegen von Teichen und Becken zur Wasserspeicherung sowie eine bessere Versickerung durch städtisches Abwassermanagement sind hier von großer Bedeutung. Um zu gewährleisten, dass diese Maßnahmen wirklich effektiv sind, müssen diese auf zuverlässigen Daten und Forschungsergebnissen beruhen. Ein intensiverer Austausch von Erfahrungen, Forschungsund Untersuchungsergebnissen wäre in diesem Zusammenhang von unschätzbarem Wert. 55 PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE (PGI) 11. Fassung / 20. Dezember 2001 Die Minimierung von Flutschäden ist also untrennbar mit anderen politischen Bereichen wie Landwirtschaft, Naturschutz und Umweltplanung verbunden. Maßnahmen in diesen Bereichen können zur Reduzierung der Überschwemmungsgefahr beitragen. Die folgenden Prinzipien des IRMA-Programms werden für die Zusammenarbeit im Programm NWE übernommen: - Wasserrückhaltung: in den Einzugsgebieten der Flüsse muss soviel Wasser wie möglich zurückgehalten werden; - mehr Raum für das Wasser: die Flüsse müssen Raum finden, mit dem geringstmöglichen Risiko abzufließen, Hochwasser muss in Rückhalte- und Überflutungsgebiete fließen können; - Raumordnung: Planung Überschwemmungsgefahr. der Flächennutzung unter Berücksichtigung der Außerdem ist Ende des Jahres 2000 die Europäische Rahmenrichtlinie zum Thema Wasser in Kraft getreten. Die Durchführung der Richtlinie ist ein umfassender Prozess und wirkt sich auf alle Mitgliedstaaten und deren nationale und regionale Behörden aus. Das NWEProgramm bietet eine Möglichkeit für die Koordinierung dieser Aktivitäten auf transnationaler Ebene. IV.3.2. Schwerpunktbereich 3 / Spezifische Ziele Auf der Grundlage der oben aufgelisteten Probleme können in Bezug auf Wasserressourcen und die Minimierung von Flutschäden drei spezifische Ziele festgelegt werden. a) Management von Wassersystemen Ziel ist es, die transnationalen Wassersysteme integriert und nachhaltig zu bewirtschaften. Das beinhaltet: besseres Management der Süßwasser- und Salzwasserressourcen zur Verhütung von Verschmutzung, Verbesserung der Wasserqualität, Minimierung des Ressourcenverbrauchs und Schutz und Förderung von Lebensräumen; ganzheitliches Management transnationaler Flusseinzugsgebiete im NWE-Gebiet; Integration der Fragen der Wassersysteme und der Wasserressourcen in die Raumordnungstechniken, -instrumente und -strategien und andere relevante Politikbereiche. b) Minimierung von Flutschäden Ziel ist es, Schäden zu minimieren, die durch Überschwemmungen an Flüssen und Küsten drohen. Das beinhaltet: Integration der Fragen der Flächennutzung und Wassersysteme in transnationalen Flusseinzugsgebieten; Einbeziehung transnationaler Einflüsse in die Entscheidungsfindung hinsichtlich Meereswasser und transnationaler Flusseinzugsgebiete; besseres Verständnis und Sensibilisierung der Öffentlichkeit für Probleme im Zusammenhang mit Überschwemmungen an Flüssen; 56 PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE (PGI) 11. Fassung / 20. Dezember 2001 Erarbeitung und Umsetzung transnationaler Aktionen und Maßnahmen, durch die Flutschäden minimiert werden können. c) Mehr Wissen und bessere Koordinierung Ziel ist es, das Verständnis und die Sensibilisierung für Fragen im Bereich Süßwasser- und Salzwassersysteme im NWE-Gebiet zu verbessern, unter Berücksichtigung der gesamten EU. Das beinhaltet: zunehmende Beteiligung nationaler, regionaler und lokaler Akteure am Management transnationaler Wassersysteme; Erarbeitung von Mechanismen für die Einbeziehung von Fragen hinsichtlich transnationaler Gewässer in die lokale, regionale und nationale Raumordnung und andere sektorale Politiken; Erarbeitung von Prognosemodellen zur Beurteilung der Auswirkungen der lokalen Flächennutzung und/oder einer veränderten Bewirtschaftung auf transnationale Wassersysteme; Verbesserung der Wissensgrundlagen zur Dynamik der Wassersysteme im NWE-Gebiet; dies umfasst auch die Wechselbeziehung zwischen Süßwasser- und Salzwassersystemen; Erarbeitung und Beurteilung transnationaler Strategien zur Minimierung von Flutschäden durch Überflutungen an Flüssen; Verbesserung der Kohärenz zwischen der Umsetzung der sektoralen Politiken und den oben angeführten Zielen; Förderung einer breiteren Beteiligung der Öffentlichkeit und öffentlich-privater Partnerschaften an der Umsetzung der oben genannten Ziele. IV.3.3. Schwerpunktbereich 3 / Geplante Maßnahmen Projekte müssen so geplant werden, dass sie die oben angeführten Schwerpunktziele aufgreifen. Die Projekte müssen zu diesen Zielen beitragen, indem sie eine der beiden folgenden Maßnahmen behandeln. Die Programmergänzung enthält eine genaue Beschreibung der Maßnahmen, einschließlich der Kontrollindikatoren. Maßnahme 3.1. Flächennutzung und Wassersysteme Durch die Verbindung von Fragen der Flächennutzung und des Wassermanagements spielt die Raumordnung eine Schlüsselrolle bei Schutz, Verbesserung und Management der Wasserressourcen des NWE-Gebietes. Damit die Raumordnung den größtmöglichen Beitrag zum Management der Wasserressourcen leisten kann, muss eine transnationale Zusammenarbeit entwickelt werden, um das Management von Süß- und Salzwasserressourcen zu koordinieren und die Beurteilung der transnationalen Auswirkungen der Arbeit im Wassermanagement und der Veränderungen der Flächennutzung zu erleichtern. Von besonderem Wert sind Projekte, die eine derartige Kooperation ermöglichen bzw. die Harmonisierung ähnlicher Regelungen anstreben, einschließlich derer, die sich auf Abwässer aus Industrie und Landwirtschaft erstrecken. Zur Integration von Flächennutzung und Wasserressourcenmanagement müssen neue Entwicklungs- und Managementmodelle erarbeitet werden. Angesichts der großen 57 PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE (PGI) 11. Fassung / 20. Dezember 2001 städtischen Bevölkerung im NWE-Gebiet und der transnationalen Auswirkungen des Wassermanagements auf Flusssysteme ist eine neue städtische Entwicklung besonders interessant, die sich auch mit der Speicherung von Wasser, der Schaffung von Lebensräumen und der natürlichen Behandlung des Wassers befasst. Es müssen auch zukünftige Entwicklungen bezüglich des Standortes für Investitionen und Infrastruktur und bezüglich Entgiftungs- und Förderstrategien berücksichtigt werden, die der Qualitätsverbesserung transnationaler Wassersysteme dienen sollen. Maßnahme 3.2. Verhütung von Flutschäden Die Minimierung von Flutschäden in Flussbecken und maritimen Gebieten erfordert transnationale Zusammenarbeit und transnationales Management. Vor allem müssen empfindliche Gebiete identifiziert werden und es besteht Bedarf an transnationalen Aktionen hinsichtlich Schutz und Wiederherstellung von Wasserrückhalte- und Überflutungsgebieten in transnationalen Flusseinzugsgebieten. Die Entwicklung ‚natürlicher‘ und ganzheitlicher Techniken für das Wassermanagement erfordert, dass transnationale Flusseinzugsgebiete als Ganzes behandelt und bei der Entscheidungsfindung Auswirkungen stromabwärts in Betracht gezogen werden. Der weltweite Klimawandel und die damit verbundene Zunahme an Stürmen sowie der steigende Meerwasserspiegel erfordern weitere Forschung einschließlich Verträglichkeitsstudien, die sich auf das gesamte NWE-Gebiet beziehen; ferner müssen Strategien beurteilt und ausgewertet werden, die zur Abmilderung der Auswirkungen eingesetzt werden können. IV.3.4. Schwerpunktbereich 3 / Erwartete Ergebnisse Einige wichtige Ergebnisse können erzielt werden, u.a.: a) nachhaltigeres Management Wasserverbrauchs; der Wasserressourcen und Einschränkung des b) bessere Wasserqualität und Verringerung der Wasserverschmutzung bei Grundwasser und Binnengewässern, was sich in der Angleichung technischer Regelungen niederschlägt (z.B. bei Regelungen für die Landwirtschaft); c) Erarbeitung, Erprobung und Umsetzung von Strukturen und Techniken für die integrierte und ganzheitliche Bewirtschaftung transnationaler Flusseinzugsgebiete; d) Entwicklung des Bewusstseins und des Wissens sowie von Schutzmaßnahmen hinsichtlich des Klimawandels, was sich in Forschung, Analyse und dem Inhalt der nationalen, regionalen und lokalen Planungspolitiken niederschlägt; e) verstärkte Anwendung von Techniken und Technologien zur Förderung einer effizienten Wassernutzung (z.B. Bewässerungstechniken in der Landwirtschaft) und der Minimierung von Überschwemmungen; f) Integration transnationaler Fragen hinsichtlich Wasser und Überschwemmungen in die Raumordnungspolitik und in sektorale Politiken in ganz Nordwesteuropa; dies schlägt sich bei der Entscheidungsfindung in der Einbindung von Beurteilungen transnationaler Auswirkungen nieder sowie in den Raumordnungsinstrumenten und politiken; 58 PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE (PGI) 11. Fassung / 20. Dezember 2001 g) zunehmende Beteiligung nationaler, regionaler und lokaler Akteure am integrierten Management transnationaler Flusseinzugsgebiete; h) Verringerung von Flutschäden, verbunden mit einer stärkeren Sensibilisierung für das Restrisiko; i) effizienteres Management transnationaler Wassersysteme; j) Verbesserung bei der Umsetzung integrierter Strategien für ein besseres Management der Wasserressourcen; k) verbesserter Schutz der Bevölkerung vor Überschwemmungen; Landbewirtschaftung in transnationalen Wassersystemen; bessere l) mehr Wissen und stärkere Sensibilisierung in Bezug auf Wassersysteme und die Minimierung von Flutschäden im NWE-Gebiet, was sich in nationalen, regionalen und lokalen Raumordnungsstrategien und sektoralen Politiken niederschlägt; m) Bereitstellung besserer Instrumente und Strategien für die Minimierung von Flutschäden; n) verbesserte Effizienz der staatlichen Politik im Bereich des Wassermanagements; o) verbesserte Effizienz der Strategien im Bereich des Managements von Wasserressourcen. IV.3.5. Schwerpunktbereich 3 / Output-Indikatoren Der Output wird gemessen anhand: - der Anzahl von Verwaltungsorganen und anderer Akteure, die an der integrierten Bewirtschaftung von Flussbecken und Meeressystemen beteiligt sind (x Anzahl der relevanten Projekte); - der Verbesserung der Wasserqualität (Messung von Qualitätsindizes); - der Anzahl der öffentlich-privaten Partnerschaften, die für das transnationale Management von Wassersystemen im NWE-Gebiet von Bedeutung sind; - der Fläche der Flussbecken/Grundwasserpegel, auf die die Projekte sich beziehen; - der Anzahl und des geographischen Wirkungsbereichs transnationaler Pläne und Entwürfe, die zwecks eines nachhaltigeren Wassermanagements in transnationalen Flusseinzugsgebieten entwickelt/umgesetzt wurden; - der Anzahl von Projekten, durch die transnationale Fragen in Bezug auf (Hoch-) Wasser in die Raumordnungspolitik und andere Politiken in ganz NWE integriert werden; - der durch Aufklärungskampagnen für ein angemessenes Wassermanagement sensibilisierten Bevölkerung; - der Anzahl transnationaler Projekte, die sich auf die Minimierung von Flutschäden beziehen; - der Anzahl nationaler, regionaler und lokaler Akteure, die an Projekten für das Management transnationaler Wassersysteme beteiligt sind; 59 PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE (PGI) 11. Fassung / 20. Dezember 2001 - der Anzahl nationaler, regionaler und sektoraler Pläne, die durch integrierte Strategien des Wassermanagements beeinflusst werden; - der Anzahl und Art von entwickelten Modellen und Prognosetechniken; - der Anzahl von Studien zur Verbesserung der Wissensbasis bezüglich des Gebiets (in Bezug auf Wassermanagement und Überschwemmungsreduzierung); - der Anzahl transnationaler Projekte, die sich auf die Erarbeitung von Instrumenten und Strategien zur Minimierung von Flutschäden beziehen; - der Anzahl transnationaler Projekte, die sich auf die Verbesserung der Kohärenz zwischen den sektoralen Politiken der EU und den oben angeführten Zielen beziehen; - der Anzahl transnationaler Projekte, an denen öffentlich-private Partnerschaften oder private Parteien beteiligt sind, und der Anzahl der beteiligten Akteure; - der Vergrößerung der Wasserrückhaltekapazität (m3); - der Investitionen zur Minimierung von Flutschäden. Die Zuteilung der Ziele für diese Projekte auf der Ebene der Maßnahmen ist der Programmergänzung zu entnehmen. IV.3.6. Schwerpunktbereich 3 / Erwartete Auswirkung Die erwarteten Auswirkungen des Schwerpunktbereichs 3 beziehen sich auf eine nachhaltigere Raumentwicklung in NWE durch ein besseres Management der Wasserressourcen und den Schutz vor Hochwassergefahren und –schäden. In den folgenden Bereichen werden konkrete Auswirkungen dieses Schwerpunktbereichs erwartet: - Verbesserung der Wasserqualität und Reduzierung/Vermeidung von Verunreinigungen (Grundwasser, Flussmündungsund Binnengewässer); Minimierung des Wasserressourcenverbrauchs; - besserer Schutz und Verbesserung der Wassersysteme und anderer natürlicher Ressourcen mittels ganzheitlicher und integrierter Vorgehensweisen auf der Ebene von internationalen Einzugsgebieten; - Minimierung der Hochwassergefahren und -schäden und besserer Schutz der Bevölkerung vor Überschwemmungen. Die qualitative Untersuchung der Auswirkungen des Schwerpunktbereichs 3 bezieht sich auf: - größere Sensibilität und Erkennen der transnationalen Dimension des Managements von Wasserressourcen und des Hochwasserschutzes innerhalb von NWE; - einen verstärkten Konsens in Bezug auf relevante Entwicklungsfragen im Wassermanagement (Wasserverunreinigung, Überbeanspruchung von Ressourcen) und im Hochwasserschutz (Reduzierung von Überschwemmungsgebieten, Klimaveränderung), die eine Zusammenarbeit erfordern; - die Entwicklung von Raumordnungsstrategien in Richtung einer besseren Integration der strategischen und spezifischen Ziele des Schwerpunktbereichs, insbesondere im Zusammenhang mit einer Verbesserung der Wasserqualität und einer 60 PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE (PGI) 11. Fassung / 20. Dezember 2001 Reduzierung/Vorbeugung von Verunreinigungen, einer Minimierung des Ressourcenverbrauchs, mit integrativen Vorgehensweisen in Bezug auf Flusseinzugsgebiete und der Vorbeugung von Gefahren infolge von Flussüberschwemmungen; - Entwicklung einer transnationalen und interregionalen Kooperation, die zu transnationalen Plänen und Konzepten für das Wasserressourcenmanagement, insbesondere in transnationalen Flusseinzugsgebieten, führt; - bessere Abstimmung der Umsetzung der sektoralen EU-Politiken (Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums, Umwelt, Energie, Forschung usw.) auf die Ziele des Schwerpunktbereichs; - solidere Wissensbasis in Bezug auf Wasserressourcen und deren Management, Hochwassergefahren und Flusssysteme im NWE-Gebiet. Quantitative Indikatoren werden insbesondere zur Messung folgender Aspekte verwendet: - der Entwicklung der Wasserqualität (Volumen und Art der Verunreinigung); - der Entwicklung des Wasserverbrauchs und der Förderung von Wasserressourcen; - der Entwicklung der Flächennutzung in Flussbecken; - der Entwicklung von Überschwemmungen; - der Anzahl innovativer Ansätze innerhalb der Planung und des Managements von Wasserressourcen sowie des Hochwasserschutzes; - der Anzahl transnationaler Kooperationspläne und Anzahl der beteiligten Partner; - des Volumens realisierter kleinerer Investitionen. IV.4. Schwerpunktbereich 4: Andere natürliche Ressourcen und kulturelles Erbe IV.4.1. Schwerpunktbereich 4 / Kurze Erläuterung Der Schutz der natürlichen Ressourcen und des kulturellen Erbes ist eines der drei wichtigsten Ziele des EUREK und bildet einen wichtigen Ausgangspunkt dieser PGIStrategie. Das EUREK betrachtet das natürliche und kulturelle Erbe als „Entwicklungsvorteil“. Es muss jedoch unbedingt anerkannt werden, dass manchmal Werte unabhängig von der wirtschaftlichen Entwicklung geschützt werden müssen. Nordwesteuropa ist reich an natürlichen Ressourcen und besitzt viele sensible Landschaften – z.B. Küstengebiete, Feuchtgebiete und Waldgebiete. Wegen der Infrastruktur und Bevölkerungsdichte sowie der wirtschaftlichen und Freizeitaktivitäten stehen diese allerdings unter großem Druck. Einige wichtige Ökologien sind bereits geschädigt und müssen wiederhergestellt werden. Geschützte Gebiete Nordwesteuropas – z.B. besondere Schutzgebiete – sind stark von Zerstückelung bedroht. Diese natürlichen Ressourcen brauchen Schutz und sorgsames Management, damit sie nicht durch übermäßige Nutzung oder ungeeignete Entwicklung geschädigt werden. Gleichzeitig enthüllen Berichte der Europäischen Umweltbehörde und Initiativen wie z.B. Urban Audit, dass in vielen Gebieten Nordwesteuropas die städtische Umwelt weiter 61 PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE (PGI) 11. Fassung / 20. Dezember 2001 Schaden nimmt. Besondere Probleme liegen hier in der Zersiedelung, dem Vorhandensein großer aufgegebener oder zu wenig genutzter Flächen (einige davon verseucht), dem Mangel an Grünflächen, Verkehrsüberlastung und Luftverschmutzung. Weitere systematische vergleichende Informationen zum Ausmaß derartiger Probleme auf lokaler und regionaler Ebene sind nötig. Die Zerstörung des Bodens ist ein ernstes Umweltproblem in Nordwesteuropa. Art, Ausmaß und Intensität der Nutzung durch den Menschen birgt die Gefahr des irreparablen Verlusts der Bodenstruktur und der Funktion des Bodens als Lebensgrundlage. In Nordwesteuropa wird der Boden vor allem durch städtische Aktivitäten (Bodenverschmutzung und – versiegelung sind hier die vorherrschenden Probleme) und durch die in der Region intensiv betriebene Landwirtschaft bedroht. Daher ist effizienter Bodenschutz zur Bewahrung natürlicher Ressourcen und Bodenfunktionen nötig. Das 6. Umweltaktionsprogramm der Gemeinschaft soll besondere Maßnahmen für den Bodenschutz vorschlagen. In der Stärken/Schwächen-Aufstellung wird auf den Mangel an Waldgebieten in Nordwesteuropa hingewiesen. Stadt- und Landgebiete müssen Überlegungen anstellen, wie die Wälder vergrößert werden können, zum Nutzen des Naturschutzes und der Artenvielfalt und auch für den Klimaschutz. Ein weiterer Verlust der Artenvielfalt ist unbedingt zu vermeiden. Aus diesem Grunde muss der ökologische Wert der offenen Räume in Städten und der Landschaft bewahrt und gestärkt werden. In städtischen Gebieten haben Grünflächen nicht nur sozialen Wert und Freizeitwert, sie reduzieren den Lärm, verbessern die Luftqualität und das Mikroklima, sind wichtig für Klimaschutz, Wassermanagement, Naturschutz und Artenvielfalt. Die Maximierung der ökologischen Bedeutung offener Räume im Stadtgefüge ist in vielen städtischen Gebieten Nordwesteuropas bereits eine anerkannte Strategie und diese muss weiterentwickelt werden. Zweifellos ist eine attraktive Umwelt ein Pluspunkt bei der Standortwahl von Unternehmen und Menschen, ebenso ist sie eine Voraussetzung für einige Wirtschaftsbereiche, z.B. für den Fremdenverkehr. In einigen Gebieten der Region gehört die Umwelttechnologie zu den am schnellsten wachsenden Wirtschaftsbereichen und bildet die Grundlage der lokalen Wirtschaft. Die Umwelteinflüsse von Betrieben sind inzwischen in hohem Maße geregelt und die Unternehmen erkennen selber immer deutlicher die wirtschaftlichen Vorteile eines guten Umweltverhaltens. Viele Unternehmen im NWE-Gebiet zeigen ihr Engagement für die Umwelt, indem sie ein Umweltmanagementsystem einrichten. Auch die soziale Verantwortung wird immer stärker hervorgehoben. Es muss jedoch noch mehr getan werden. Politiken und Maßnahmen für wirtschaftliche Entwicklung müssen eingesetzt werden, mittels derer wirtschaftliches Wachstum nicht mehr Hand in Hand geht mit Umweltverbrauch: dadurch, dass Ressourcen- und Energieverbrauch reduziert, Abfall vermieden und Materialien recycelt und wieder genutzt werden. Die EU-Politik unterstützt Ansätze, bei denen beide Seiten gewinnen, die wirtschaftlichen Wohlstand aufbauen und gleichzeitig Umwelt und kulturelles Erbe schützen. Wirtschaftliche und andere menschliche Aktivitäten haben auch Umwelteinflüsse, die sich erst später oder andernorts auswirken, sie sind durch „ökologische Spuren“ quantifizierbar und viele Standorte in Nordwesteuropa versuchen bereits, diese zu verringern. In der Mitteilung Nachhaltige städtische Erschließung: Ein Aktionsrahmen in der Europäischen 62 PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE (PGI) 11. Fassung / 20. Dezember 2001 Union – Sustainable Urban Development in the European Union (KOM(98)605)“ stellt die Europäische Kommission fest, die Reduzierung der negativen Umweltauswirkungen städtischer Aktivitäten sei „der Weg in die Zukunft, da sie zu Verbesserungen in den Stadtgebieten Europas und anderswo führt“. Adäquate und effiziente Infrastruktur im weitesten Sinne ist wichtig für die wirtschaftliche, soziale und ökologische Nachhaltigkeit, sie stützt die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit und ermöglicht es Haushalten und Unternehmen, sozial und ökologisch nachhaltigere Lebens- und Arbeitsweisen zu erreichen. Mangelhaft geplante bzw. ungünstig gelegene Infrastruktur – beispielsweise große Abfallentsorgungsanlagen - können die Probleme noch verschlimmern. In großen Bereichen Nordwesteuropas ist es eher üblich, die vorhandenen Infrastrukturen zu revitalisieren und wieder zu nutzen als neue zu schaffen. Es wurden große Fortschritte bei der Umsetzung ökologisch fundierter Lösungen gemacht, zum Beispiel werden an einigen Orten heute Energieeffizienzmaßnahmen routinemäßig in Revitalisierungspläne aufgenommen. Es muss noch weiter daran gearbeitet werden, dass die technisch neuesten Lösungen zur Energieerzeugung auf breiterer Ebene angewendet werden können. Das kulturelle Erbe – von den Kulturlandschaften ländlicher, industrieller und maritimer Gegenden bis zu archäologischen Standorten und historischen Stadtzentren – ist für Nordwesteuropa sehr wichtig. Das Gebiet ist reich an historischen Denkmälern und Standorten, mit einzelnen Gebäuden und Gebäudegruppen, die besonders geschützt werden sollten, sowie an Landschaften von internationaler Bedeutung. Bei der Bewirtschaftung der historischen Umwelt in einer Region wie Nordwesteuropa, die seit urdenklichen Zeiten ständigem Wechsel unterworfen war, muss die Transnationalität nicht nur in der Gegenwart erkannt werden, sondern auch in Bezug auf die Vergangenheit. Wir haben ein reiches kulturelles Erbe übernommen und müssen verantwortungsvoll gewährleisten, dass zukünftige Generationen dieselben Vorzüge genießen. Dieser Schwerpunktbereich befasst sich vor allem mit den gegenständlichen Aspekten der Kultur und nicht so sehr mit menschlichen Aktivitäten (wie Sprache und Kunst); daher muss berücksichtigt werden, dass in der Praxis die verschiedenen Dimensionen der Kultur einer wechselseitigen Abhängigkeit unterliegen. Viele kulturelle Aktivitäten hängen z.B. mit historischen Stätten oder Gebäuden zusammen bzw. finden dort statt. Aktionen, die durch das INTERREG Programm finanziert werden sollen, ergänzen sehr wahrscheinlich die vom Europarat (z.B. das technische Kooperations- und Konsultationsprogramm Europe of Cultural Cooperation) und vom Aktionsprogramm der Gemeinschaft Culture 2000 unterstützten Aktionen; Letzteres fördert vor allem das Wissen über und die Verbreitung von Kultur und Geschichte - besonders in den Bereichen Musik und Literatur, kreative und darstellende Kunst - als Möglichkeiten des Aufbaus eines allen Menschen in Europa gemeinsamen Kulturbereichs17. Das heute bestehende kulturelle Mosaik stellt einen besonderen Reichtum der Region dar. Der Respekt vor nationalen, regionalen und lokalen Identitäten und Empfindlichkeiten ist wichtig für die Entwicklung von Partnerschaften und den Aufbau von Strategien für den räumlichen Wettbewerb, die sich die lokale Vielfalt zunutze machen – das ermöglicht es der 17 Nach dem Aktionsprogramm der Gemeinschaft Kultur 2000 umfasst der Begriff Kultur im weiten Sinne fortgeschrittene Kultur sowie auch Volkskultur, Kultur aus Massenproduktion und Alltagskultur. 63 PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE (PGI) 11. Fassung / 20. Dezember 2001 Region, auf den Druck durch den Markt zu reagieren und dabei die ökologische, soziale und kulturelle Nachhaltigkeit zu gewährleisten. Wie die natürliche Umwelt steht auch das kulturelle Erbe unter starkem Druck durch das hohe Aktivitäts- und Entwicklungsniveau und in vielen Großstädten und mittelgroßen Städten gibt es verletzliche Gebiete, die ständig weiter dem Verfall preisgegeben sind. Während die Beurteilung von Umweltauswirkungen schon selbstverständlich ist, müssen auch die möglichen Auswirkungen einer materiellen Entwicklung auf Werte des kulturellen Erbes beachtet werden. Das kulturelle Erbe muss sorgsam behandelt werden, wenn es wirtschaftliche und andere Vorteile für die Bevölkerung erbringen und dabei adäquat geschützt werden soll. Uneingeschränkter Schutz kann nur für einen kleinen Teil des kulturellen Erbes geleistet werden. Für den Umgang mit den breiter gestreuten Problemen wie Vernachlässigung, Beschädigung und Zerstörung ist ein kreativer Ansatz nötig. Um die Vielfalt des kulturellen Erbes im NWE-Gebiet hervorzuheben und zu kartographieren, für die Erarbeitung besserer Schutznormen, für die gemeinsame Verwertung von „best practices“ und für die Erstellung eines Rahmens zur Förderung gemeinsamer Werte sowie für die Erarbeitung kreativer Experimente von transnationaler Bedeutung ist eine transnationale Zusammenarbeit nötig. Das industrielle Erbe bietet hier besondere Möglichkeiten. Schutz und Entwicklung von natürlichen Ressourcen und kulturellem Erbe ist eine komplexe multidisziplinäre Aufgabe. Hier sind integrierte Entwicklung und Planungsstrategien auf der Basis umfassender Informationen und geeignete Managementvorkehrungen auf transnationaler, nationaler, regionaler und lokaler Ebene vonnöten. Die Raumordnung kann bei der nachhaltigen Nutzung natürlicher und kultureller Ressourcen im gesamten NWEGebiet eine wichtige Rolle spielen. Programme werden zwar von Behörden auf unterschiedlichen Ebenen gesteuert, müssen jedoch in Partnerschaft mit dem privaten und dem gemeinnützigen Sektor umgesetzt werden und Basisinitiativen (wie z.B. Schutzprojekte) unterstützen. Die vorgeschlagene Europäische Initiative für Integriertes Küstenzonenmanagement liefert ein nützliches Modell für räumliche Ansätze in dieser Hinsicht. IV.4.2. Schwerpunktbereich 4 / Spezifische Ziele Bezüglich der natürlichen Ressourcen und des kulturellen Erbes wurden fünf große Ziele festgelegt. a) Schutz und Verbesserung der Umwelt Ziel ist es, die natürliche Umwelt in der Region zu schützen und zu verbessern, um die Lebensqualität zu verbessern und die Gesundheit sowie lokale und globale Ökosysteme zu schützen. Das ist möglich, wenn die Belastbarkeit der Umwelt respektiert und der Umwelteinfluss insgesamt („Spuren in der Umwelt“) sämtlicher menschlicher Aktivitäten verringert wird. Das beinhaltet: Verbesserung der Luftqualität; Reduzierung der Müllmenge, die zur Müllhalde gebracht werden muss, bereits an der Quelle; Verbesserung des Abfallmanagements; Schutz des Bodens als einem Medium der Umwelt; Reduzierung umweltverschmutzenden Lärms; 64 PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE (PGI) 11. Fassung / 20. Dezember 2001 messbare und bedeutende Verringerung der Treibhausgasemissionen in Nordwesteuropa, vor allem durch rationelle Energienutzung; zunehmende Nutzung erneuerbarer Energiequellen und Kraft-Wärme-Kopplung; Minimierung der Nutzung nichterneuerbarer Ressourcen wie Mineralien (hierzu zählt auch der Verbrauch von Ressourcen aus den Entwicklungsländern) durch die Förderung der Wiedernutzung und des Recycling der Materialien; Verbesserung des Umweltverhaltens von Unternehmen durch Förderung eines guten Umweltmanagements in allen Bereichen, Förderung eines sozial verantwortlichen Unternehmensmanagements (das bezieht sich auch auf Investitionen im Ausland durch Firmen mit Sitz in Nordwesteuropa), und langfristig durch eine bessere Nachhaltigkeit; Förderung ressourcenschonender Siedlungsmuster, die Landverbrauch und Zersiedlung minimieren; Minimierung und Management von Umweltrisiken im gesamten NWE-Gebiet. b) Naturschutz und Artenvielfalt Ziel ist es, das natürliche Erbe Nordwesteuropas zu bewahren und zu entwickeln. Das beinhaltet: Beitrag zur Weiterentwicklung ökologischer Netze in ganz Nordwesteuropa und darüber hinaus; dazu gehört auch die Schaffung weiterer Naturschutzgebiete; Förderung der Artenvielfalt durch umweltbewusstes Management städtischer und ländlicher Grünflächen, z.B. durch Strategien zur Begünstigung der Mehrfachnutzung offener Räume. c) Schutz des kulturellen Erbes Ziel ist es, die bebaute Umgebung und das kulturelle Erbe der Region Nordwesteuropa zu schützen und zu verbessern. Das beinhaltet: Schutz des kulturellen Erbes als Wert für gegenwärtige und zukünftige Generationen und Gewährleistung eines kreativen Managements kultureller Werte von transnationaler Bedeutung; Förderung der Instandsetzung, Restaurierung und Wiedernutzung überkommener kulturell wichtiger Gebäude und Gebiete als Instrument für die Nachhaltigkeit; Förderung des Verständnisses für die Identität der Region - soweit diese Identität sich durch Gebäude, Landschaften und Stadtlandschaften ausdrückt - als Mittel zum Aufbau von Solidarität und zur Verbesserung der Lebensqualität. d) Entwerfen integrierter Strategien für ein nachhaltigeres Management von Gebieten. Ziel ist es, effiziente, integrierte, langfristige Strategien für eine nachhaltige Entwicklung zu erarbeiten, die wirtschaftlichen Wohlstand und soziale Einbindung mit einem hohen Umweltschutzniveau verbinden. Das beinhaltet: Erarbeitung von Strategien zu Risikomanagement und Zivilschutz (zusätzlich zu den in Schwerpunktbereich 3 bereits erwähnten Risiken); Erarbeitung von Strategien zu umweltfreundlichem Nordwesteuropas und zu Tourismuszielen im Ausland; 65 Tourismus innerhalb PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE (PGI) 11. Fassung / 20. Dezember 2001 Erarbeitung von Strategien für das nachhaltige Management von Natur- und Kulturlandschaften; in städtischen und ländlichen Gebieten die Erarbeitung von Strategien zur Wettbewerbsfähigkeit der Gegend, auf der Grundlage der natürlichen und kulturellen Reichtümer der Region (wie z.B. in geringerem Maßstab durch die Gemeinschaftsinitiative LEADER gefördert). e) Mehr Wissen und bessere Kooperation Ziel ist es, ein vollständigeres Bild der natürlichen Ressourcen und des kulturellen Erbes der Region Nordwesteuropa zu erhalten und festzustellen, wie sie erfolgreicher in transnationale Strategien integriert werden können. Außerdem sollen alle Verwaltungsebenen der Region befähigt werden, derartige Strategien zu erarbeiten und umzusetzen. Das beinhaltet: Verbesserung des Verständnisses für die Gefahren für Umwelt und kulturelles Erbe der Region, wie z.B. die wahrscheinlichen Auswirkungen des Klimawandels auf die Artenvielfalt, auf historische Gebäude und archäologische Fundstätten; Verbesserung der Zusammenstellung und Nutzung vergleichender Informationen zu den Umweltbedingungen in Nordwesteuropa und zu den Beziehungen – hinsichtlich der Nutzung von Ressourcen – zwischen dieser Region, dem übrigen Europa und darüber hinaus; Erfassung und Beschreibung verseuchter Standorte in der Region und Hinwirkung auf Methoden für ihre umweltfreundliche Aufbereitung und Wiedernutzung; Entwicklung gemeinsamer Grundsätze und, auf der Basis von „best practices“, gemeinsamer Normen für Schutz und Nutzung archäologischer Fundstätten sowie historischer Landschaften und Gebäude; Verbesserung des kooperativen Arbeitens zwischen lokalen, regionalen und nationalen Behörden und EU-Institutionen sowie Agenturen in diesem Bereich, vor allem um zu gewährleisten, dass bei der Planung und Umsetzung sektoraler Politiken die Probleme hinsichtlich der natürlichen Ressourcen und des kulturellen Erbes berücksichtigt werden; Förderung von Partnerschaften zwischen dem öffentlichen, dem privaten und dem Gemeinschaftssektor sowie einer breiteren Beteiligung der Öffentlichkeit an der Umsetzung von Zielen hinsichtlich Ressourcenschutz und kulturellem Erbe; Beobachtung und Beurteilung der Politik bezüglich ihrer quantitativen und qualitativen Resultate, nicht nur, was natürliche Ressourcen und kulturelles Erbe betrifft, sondern auch in Bezug auf die umfassenderen Ziele für die Region; Verbesserung der Kohärenz zwischen der Umsetzung der sektoralen EU-Politiken und den oben genannten Zielen. IV.4.3. Schwerpunktbereich 4 / Geplante Maßnahmen Projekte müssen so geplant werden, dass sie die oben angeführten Schwerpunktziele aufgreifen. Die Projekte müssen zu diesen Zielen beitragen, indem sie eine der beiden folgenden Maßnahmen behandeln. Die Programmergänzung enthält eine genaue Beschreibung der Maßnahmen, einschließlich der Kontrollindikatoren. 66 PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE (PGI) 11. Fassung / 20. Dezember 2001 Maßnahme 4.1. Stärkere ökologische Infrastruktur, geringere negative Auswirkungen auf die Umwelt Umwelteffiziente Infrastruktur muss zur Verfügung stehen – vor allem im Bereich der Energieerzeugung und -versorgung und im Bereich Wiedernutzung, Recycling und Entsorgung von Abfall, wenn Unternehmen und Haushalte weniger Spuren in der Umwelt hinterlassen sollen. Die Stärkung der ökologischen Infrastruktur erfordert eine Reihe von Aktionen, z.B. muss eine breitere Nutzung kleiner Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen angeregt werden sowie die Wärmegewinnung aus Abfällen, außerdem Fernheizung und die Energiegewinnung aus erneuerbaren Energiequellen. Energienetzwerke sind im transnationalen Zusammenhang besonders wichtig. Unternehmen müssen angeregt werden, sich an Ökoindustrienetzen zu beteiligen. Die gemeinsame Bewirtschaftung von Abfallhalden ist von transnationalem Interesse. Hinsichtlich der Ziele für Abfallreduzierung und den verminderten Abbau knapper anorganischer Ressourcen (z.B. für den Straßenbau) wäre es sinnvoll, gemeinsam genutzte Einrichtungen für das Recycling von Schutt und Bauabfällen zu erstellen. Auch die Maximierung einer umweltfreundlichen Nutzung der vorhandenen Infrastruktur wird unterstützt. Koordinierte Aktionen sind nötig, damit das Natura 2000 Netzwerk schneller fertiggestellt wird, das regional und transnational wichtige Gebiete erweitert und verbindet, und auch, damit ökologische Netzwerke gefördert werden, die Gebiete verbinden, die nicht von EUVorschriften abgedeckt sind, z.B. Gebiete in Städten, wo es besonders sinnvoll sein kann, Industriebrachen für Umweltzwecke umzuwandeln. Die Förderung Grüner Wege in städtischen Räumen muss angeregt werden, die städtische Gebiete und grüne Korridore mit der Landschaft an den Stadträndern verbinden. ‚Weiche Maßnahmen‘ wie z.B. Bildung und Sensibilisierungskampagnen, ‚ökologische Spuren‘, Prämiensysteme und die Bildung von transnationalen Netzwerken zu spezifischen Themen werden ebenfalls benötigt, um die Öffentlichkeit, Unternehmen sowie regionale und lokale Behörden zu einem umweltfreundlicheren Verhalten anzuregen. Dies beinhaltet Maßnahmen zur Verringerung des Verbrauchs knapper Ressourcen, zur Bevorzugung von Lieferanten und Waren aus der näheren Umgebung und zur Reduzierung der Abfallmenge und Umweltverschmutzung. Diese Maßnahme unterstützt die Erarbeitung und Umsetzung integrierter Raumordnungsstrategien für transnational bedeutende Küstengebiete, geschützte Gebiete, ökologisch sensible Gebiete und Gebiete mit großer Artenvielfalt, außerdem den Aufbau von Strategien für das Management ökologischer und technologischer Risiken in Bezug auf das Management natürlicher Ressourcen. Maßnahme 4.2. Schutz und kreative Stärkung des kulturellen Erbes Für Schutz und kreative Stärkung des kulturellen Erbes müssen international historisch und kulturell bedeutende Standorte, Gebäude und Landschaften festgestellt und katalogisiert werden. Außerdem müssen Strategien erarbeitet und umgesetzt werden, durch die Werte von transnationaler Bedeutung bewahrt, restauriert, erklärt und verwaltet werden. Bemühungen in dieser Richtung könnten sich z.B. auf die Erarbeitung gemeinsamer Strategien für Tourismus und wirtschaftliche Entwicklung - beides kulturbezogen - durch Großstädte mit gemeinsamen kulturellen Aspekten konzentrieren, oder auch darauf, zu erforschen, wie 67 PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE (PGI) 11. Fassung / 20. Dezember 2001 Schutz und Förderung kulturell wichtiger Stätten und Gebäude auf innovative Weise durch geeignete kulturelle Aktivitäten unterstützt werden könnten. Die Einrichtung von Koordinierungsmechanismen in diesem Bereich ist ebenfalls wichtig, z.B. Netzwerke von Behörden, die für den Schutz historischer Standorte von europaweiter Bedeutung zuständig sind. Außerdem müssen Normen für Schutz und Verwaltung und Erschließung des kulturellen Erbes entwickelt werden sowie Möglichkeiten zum Erkennen und Verbreiten sog. ‚good practices‘ (z.B. Label-Systeme). IV.4.4. Schwerpunktbereich 4 / Erwartete Ergebnisse Die erwarteten Ergebnisse beinhalten: a) nachweisbare Verbesserung der Umweltqualität wie bessere Luftqualität, besseres Abfallmanagement, besserer Bodenschutz und reduzierter umweltverschmutzender Lärm; b) allgemeine Reduzierung der nachteiligen Umweltauswirkungen in NWE wie Verringerung der Treibhausgasemissionen, rationelle Energienutzung, zunehmende Nutzung erneuerbarer Energiequellen, Kraft-Wärme-Kopplung und Reduzierung der Abfallmenge; c) Förderung der Wiederverwertung und des Recyclings von Materialien; d) Verbesserung der Unternehmen; Umweltsensibilität und der diesbezüglichen Leistungen in e) Reduzierung der Flächennutzung, der städtischen Erweiterung und des städtischen Verkehrs; f) Erhöhung der öffentlichen Sicherheit und Verbesserung der Gesundheit der Bevölkerung; g) nachweisbare Erweiterungen und Verbesserungen der geschützten Gebiete und der ökologisch empfindlichen Zonen; h) Wiederbelebung der Artenvielfalt; Vergrößerung der ökologisch reichen Grünflächen; i) Qualitätsverbesserung bei Schätzen des kulturellen Erbes; j) Qualitätsverbesserung kulturell wichtiger Gebäude als Teil einer Gesamtstrategie, die auf nachhaltige Entwicklung ausgerichtet ist; k) Verbesserung der regionalen Identität und des regionalen Image; l) verbesserte Integration des Gefahrenschutzes und –managements in globalere und nachhaltigere Entwicklungsstrategien; m) Entwicklung von umweltfreundlichen Formen des Tourismus sowohl in NWE als auch im Ausland; n) besserer Schutz und Verbesserung von Natur- und Kulturlandschaften; o) größere Gebietsattraktivität auf der Grundlage von Natur- und Kulturgütern; p) verbessertes Bewusstsein in Bezug auf Umweltgefahren im Zusammenhang mit Klimaveränderungen, Artenvielfalt, kulturellem Erbe usw.; q) bessere Kenntnisse über die Umweltbedingungen innerhalb von NWE und über die Abhängigkeit von NWE von anderen Gebieten in Bezug auf Ressourcen; 68 PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE (PGI) 11. Fassung / 20. Dezember 2001 r) besserer Wissensstand über verseuchte Standorte innerhalb von NWE; Bereitstellung von effizienteren Instrumenten für eine ökologisch vertretbare Aufbereitung und Wiedernutzung; s) besserer Schutz und verbesserte Nutzung von archäologischen Fundstätten sowie historischen Landschaften und Gebäuden; t) Verbesserung der Effizienz der staatlichen Politik in Bezug auf natürliche Ressourcen und das kulturelle Erbe, umfassenderer Einsatz von integrativen Vorgehensweisen; u) Verbesserung der Effizienz im Management natürlicher Ressourcen und des kulturellen Erbes; v) Verbesserung der Kenntnisse über die Effizienz der Umweltpolitik im Bereich der allgemeinen Gebietsentwicklung; w) stärkere Konsistenz zwischen den Umweltzielen des Programms und der sektoralen Politik der EU. IV.4.5. Schwerpunktbereich 4 / Output-Indikatoren Der Output wird gemessen anhand: - der Anzahl der transnationalen Projekte in Bezug auf die Verbesserung der Luftqualität, des Abfallmanagements, der Abfallreduzierung, des Bodenschutzes und in Bezug auf die Reduzierung des umweltverschmutzenden Lärms; - Variation/Änderung der Umweltqualitätsindizes (Luft, Abfall, Lärm, Boden); - der Anzahl der transnationalen Projekte in Bezug auf Reduzierung von Treibhausgasemissionen, rationelle Energienutzung, zunehmende Nutzung erneuerbarer Energiequellen sowie Kraft-Wärme-Kopplung; - der Energiesparmaßnahmen als Folge der implementierten Aktivitäten; - der Reduzierung des CO2-Ausstoßes und der Nutzung nichterneuerbarer Ressourcen; - der Menge an wiederverwerteten und recycelten Materialien; - der Anzahl transnationaler Projekte, die zur Verbesserung der Umweltleistungen von Unternehmen beitragen; - der Investitionen in Unternehmen zur Verbesserung der Umweltleistungen; - der Anzahl transnationaler Projekte, die sich auf in Bezug auf die Ressourcen möglichst zweckmäßige Ansiedlungsstrukturen beziehen; - der Anzahl genehmigter Pläne zur Förderung von in Bezug auf die Ressourcen möglichst zweckmäßigen Ansiedlungsstrukturen; - der Anzahl transnationaler Projekte und/oder der Investitionen zur Verringerung von Umweltgefahren; - der Fläche von erweiterten oder geschaffenen Schutzgebieten; - der Fläche von erweiterten oder geschaffenen Gebieten mit einem ökologisch reichen grünen Charakter; 69 PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE (PGI) 11. Fassung / 20. Dezember 2001 - der Anzahl von Projekten in Bezug auf das kreative Management von Kulturgütern von transnationaler Bedeutung sowie der diesbezüglichen Investitionen; - der Anzahl transnationaler Projekte in Bezug auf die Instandsetzung, Restaurierung und Wiedernutzung kulturell wichtiger Gebäude sowie der diesbezüglichen Investitionen; - der Anzahl transnationaler Projekte in Bezug auf die Integration des Gefahrenschutzes und –managements in globalere und nachhaltigere Entwicklungsstrategien sowie der dafür aufgewendeten Mittel; - der Anzahl transnationaler Projekte in Bezug auf den umweltfreundlichen Tourismus sowie der diesbezüglichen Investitionen; - der Anzahl transnationaler Projekte in Bezug auf den besseren Schutz und die Verbesserung von Natur- und Kulturlandschaften und/oder der in diesem Bereich getätigten Investitionen; - der Investitionen zur Verbesserung oder zum Schutz des kulturellen Erbes mit transnationaler Bedeutung; - der Anzahl transnationaler Projekte, die über Umweltgefahren informieren; - der Anzahl und Konsistenz von Studien und Datenbanken über Umweltbedingungen innerhalb von NWE und über die Abhängigkeit von anderen Gebieten in Bezug auf Ressourcen; - der Anzahl und Konsistenz von Studien und Datensätzen über verseuchte Standorte und die Entwicklung von Strategien und Instrumenten für eine ökologisch vertretbare Aufbereitung; - der Anzahl und Konsistenz transnationaler Projekte in Bezug auf bessere vertikale und intersektorale Koordinierung der Politik im Bereich der Verwaltung der natürlichen Ressourcen und des kulturellen Erbes; - der Anzahl öffentlicher, privater und gemeinnütziger Instanzen, die am Schutz der natürlichen Ressourcen und des kulturellen Erbes (x Anzahl von relevanten Projekten) beteiligt sind; - der Anzahl transnationaler Projekte, die sich auf die Überwachung der Politik beziehen, wobei die quantitativen und qualitativen Ergebnisse der Politik im Zusammenhang mit diesem Schwerpunktbereich untersucht werden; - der Anzahl transnationaler Projekte, die sich auf die Verbesserung der Konsistenz zwischen allgemeinen Umweltzielen und der Umsetzung anderer sektoraler Politiken der EU beziehen. Die Zuteilung der Ziele für diese Projekte auf der Ebene der Maßnahmen ist der Programmergänzung zu entnehmen. IV.4.6. Schwerpunktbereich 4 / Erwartete Auswirkung Die erwarteten Auswirkungen des Schwerpunktbereichs 4 beziehen sich auf die nachhaltige Entwicklung von NWE und auf die Erhöhung der Attraktivität dieses Gebiets durch ein besseres und umsichtigeres Management seines natürlichen und kulturellen Erbes (mit 70 PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE (PGI) 11. Fassung / 20. Dezember 2001 Ausnahme der unter Schwerpunktbereich 3 berücksichtigten Wasserressourcen). In den folgenden Bereichen werden konkrete Auswirkungen dieses Schwerpunktbereichs erwartet: - Verbesserung der Luftqualität und Reduzierung von Treibhausgasemissionen; - Reduzierung der Müllmenge, die zur Müllhalde gebracht werden muss, bereits an der Quelle und Verbesserung des Abfallmanagements; - verbesserte Wiederverwertung und besseres Recycling von Materialien; - Schutz von offenen Flächen in Stadterweiterungsgebieten; - Reduzierung von Umweltgefahren; Erhöhung der öffentlichen Sicherheit und Verbesserung der Gesundheit der Bevölkerung; - besserer Schutz von Ökosystemen und Entwicklung ökologischer Netzwerke innerhalb und außerhalb von NWE; - Wiederbelebung der Artenvielfalt; - Vergrößerung der Fläche von Gebieten mit einem ökologisch reichen grünen Charakter; - Verbesserung der Qualität des kulturellen Erbes; - Entwicklung von umweltfreundlichen Formen des Tourismus; - besserer Schutz und Verbesserung von Natur- und Kulturlandschaften. Die qualitative Untersuchung der Auswirkungen des Schwerpunktbereichs 4 bezieht sich auf: - größere Sensibilität und Erkennen der transnationalen Dimension des Managements der Umweltgüter auf dem Gebiet des natürlichen und kulturellen Erbes; - verstärkter Konsens in Bezug auf relevante Umweltfragen, die eine Zusammenarbeit erfordern (einschließlich wesentlicher Verunreinigungsniveaus, Verschlechterung natürlicher Ressourcen sowie der Artenvielfalt, Gefahren im Zusammenhang mit der Klimaveränderung usw); - die Entwicklung von Raumordnungs- und Umweltschutzstrategien in Richtung einer besseren Integration der strategischen und spezifischen Ziele des Schwerpunktbereichs, insbesondere im Zusammenhang mit einer Verbesserung der Luftqualität, einer Verbesserung des Abfallmanagements, einer erhöhten Wiederverwertung und einem besseren Recycling von Materialien, einem Schutz der offenen Flächen, dem Schutz vor Umweltgefahren, einem besseren Schutz von Ökosystemen und einer Entwicklung von ökologischen Netzwerken, einer Wiederbelebung der Artenvielfalt sowie einer Stärkung des kulturellen Erbes und der Kulturlandschaften; - Entwicklung einer transnationalen und interregionalen Kooperation, die zu transnationalen Plänen und Konzepten für die nachhaltige Entwicklung, umsichtiges Management und den Schutz natürlicher Ressourcen (andere als Wasser) sowie die Stärkung des kulturellen Erbes einschließlich integrativer Strategien führt; 71 PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE (PGI) 11. Fassung / 20. Dezember 2001 - bessere Abstimmung der Umsetzung der sektoralen EU-Politiken (Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums, Umwelt, Natura 2000, Transport, Energie, Forschung usw.) auf die Ziele des Schwerpunktbereichs; - solidere Wissensbasis in Bezug auf natürliche Ressourcen, das kulturelle Erbe sowie Umweltbedingungen und –gefahren innerhalb von NWE. Quantitative Indikatoren werden insbesondere zur Messung folgender Aspekte verwendet: - Verunreinigungsindizes (Luft, Boden, Lärm); - Quantität des Mülls, der für Müllhalden bestimmt ist; - Änderung der Menge an wiederverwerteten und recycelten Materialien; - Größe der Fläche von geschützten Gebieten; - Vergrößerung der Fläche von ökologisch reichen Grünflächen und der Anzahl ökologischer Netzwerke; - Anzahl (oder Fläche) Kooperationsprojekten; - Anzahl innovativer Ansätze innerhalb des Managements und der Planung natürlicher Ressourcen sowie des kulturellen Erbes; - Anzahl transnationaler Kooperationsnetzwerke und Anzahl der beteiligten Partner; - Volumen realisierter kleinerer Investitionen. IV.5. von gestärkten Kulturgütern im Rahmen von Schwerpunktbereich 5: Verbesserung der Wassertransportfunktionen von NWE und Förderung seiner räumlichen Integration über die Meeresgebiete hinweg IV.5.1. Schwerpunktbereich 5 / Kurze Erläuterung NWE kennzeichnet sich durch eine lange Küstenlinie, bedeutende Wassertransportfunktionen und geographische Zweiteilung. Irland und das Vereinigte Königreich werden durch zwei breite Wasserstreifen vom europäischen Festland getrennt, so dass eine potenzielle Zusammenarbeit zwischen Städten und Regionen vor allem durch maritime Grenzen eingeschränkt wird. NWE verfügt in Europa über eine strategische Wassertransportposition, wird aber mit einer Anzahl gebietsspezifischer Einschränkungen konfrontiert. Diese ergeben sich aus der starken Polarisierung der Wassertransportströme, einem starken Wettbewerb zwischen Häfen und aus den Verkehrsproblemen in verschiedenen Hinterlandgebieten der Häfen. Nachhaltigere Formen der Verbesserung der Wassertransportfunktionen von NWE sind anzustreben, ohne dass die weltweite Wettbewerbsfähigkeit von NWE darunter zu leiden hat. Einige der Transportkorridore über Land sind aufgrund der großen Verkehrsprobleme kaum noch zu nutzen; dieses Problem könnte durch die Förderung der Kurzstreckenverschiffung entlang den NWE-Küsten gelöst werden. So könnte die Förderung von umweltfreundlichen Verbindungen zwischen Seehäfen und deren Hinterland auf dem Schienen- und Wasserweg zu einer größeren Nachhaltigkeit dieser Verbindungen führen. 72 PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE (PGI) 11. Fassung / 20. Dezember 2001 Nordwesteuropa ist auch wirtschaftlich zerstückelt. Obschon London eine Großstadt von weltweiter Bedeutung ist, die als wichtiger Wachstumsstandort innerhalb des Kerngebiets der wirtschaftlichen Integration von NWE fungiert und die über gute internationale Transportverbindungen verfügt, sind die Verbindungen von London zum Rest des Kerngebiets auf dem europäischen Festland stark von Verkehrsproblemen betroffen, die ferner eine erhebliche Umweltverschmutzung verursachen. Andere strategische Wachstumszentren im Inselbereich verfügen nur über dürftige Verkehrsverbindungen zum europäischen Festland. Es ist daher wichtig, zwischen strategischen Wachstumszentren im Inselbereich und dem Zentrum der wirtschaftlichen Integration in Nordwesteuropa alternative nachhaltige Verkehrsverbindungen und die dazugehörige wirtschaftliche und soziale Entwicklung zu stärken. In diesem Kontext muss auch die Rolle der Seehäfen gefördert und ihre Verbindung zu anderen städtischen Zentren verbessert werden Durch die maritimen Grenzen in Nordwesteuropa entstehen auch sozio-ökonomische Probleme in den Meeres- und Küstengebieten, weil das lokale Hinterland eingeschränkt wird. Viele dieser Gebiete haben nur eine schwache ökonomische Basis, eine geringe Beschäftigungsrate, saisonale Arbeitslosigkeit, ein niedriges Bildungsniveau und viele wirtschaftlich nicht aktive Menschen. Die maritimen Grenzen bilden auch eine Barriere für Behörden, da unterschiedliche rechtliche und kulturelle Rahmen die Zusammenarbeit bei gemeinsamen Problemen behindern. Damit diese Probleme überwunden werden können, müssen Beziehungen und Systeme entwickelt werden, die über die vom Meer gebildete Barriere hinweg reichen. Schließlich leiden Meeres- und Küstengebiete auch noch unter besonderen Umweltproblemen wie Umweltverschmutzung und andere durch den Menschen verursachte Gefahren für Naturgebiete, außerdem unter Erosion und Überschwemmungen, die durch natürliche Prozesse verursacht werden (siehe Schwerpunktbereich 4). Viele dieser Probleme könnten höchst effizient auf grenzüberschreitender und transnationaler Ebene behandelt werden. Dieser Schwerpunktbereich soll einen Beitrag zu einer ausgewogeneren Entwicklung von ganz Nordwesteuropa führen, indem die spezifischen Bedürfnisse von Gebieten aufgegriffen werden, die durch Meere voneinander getrennt sind. Zu diesem Zweck verfolgt der Schwerpunktbereich einen zweifachen Ansatz: Zunächst sollen Wassertransportfunktionen von NWE mittels einer transnationalen Zusammenarbeit verbessert werden, während nachhaltigere Formen der Entwicklung gefördert werden. Zweitens wird versucht, eine bessere Integration zwischen dem Inselbereich und dem Festlandbereich Nordwesteuropas zu gewährleisten. Damit dies erreicht wird, sollte die Zusammenarbeit eine gemeinsame Strategie durch Netzwerkarbeit fördern, um die materiellen, wirtschaftlichen, ökologischen und kulturellen Verbindungen zwischen diesen Gebieten zu stärken. Dadurch versucht das NWE-Programm, in die regionale Entwicklung und die Raumordnung eine transnationale Dimension einzuführen, die den Wert des Meeres als einer gemeinsamen Ressource erkennt. 73 PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE (PGI) 11. Fassung / 20. Dezember 2001 IV.5.2. Schwerpunktbereich 5 / Spezifische Ziele Als Reaktion auf diese Probleme können für diesen Schwerpunktbereich die folgenden Ziele festgelegt werden: a) Förderung einer nachhaltigen Entwicklung der Wassertransportfunktionen innerhalb von NWE durch: Förderung einer besseren Ausgewogenheit zwischen den Häfen in Nordwesteuropa und einen kooperativeren Ansatz zwischen Häfen, deren Hinterland sich überschneidet; Förderung der Kurzstreckenverschiffung entlang den Küsten von NWE. b) Stärkung von nachhaltigen Beziehungen von Häfen zu ihrem Hinterland in ganz Nordwesteuropa durch: Förderung nachhaltiger Personen- und Güterverkehrssysteme durch bessere Verbindungen zwischen Häfen und nachhaltigen Verkehrsnetzen - Schiene, Wasserstraßen, Meer; Stimulation der Wachstumszentren an See- und Binnenhäfen und ihrer Verbindung zu anderen städtischen Zentren. c) Überwindung von Hindernissen für die Zusammenarbeit über maritime Grenzen hinweg durch: Verbesserung nachhaltiger Verbindungen zwischen den Inseln und dem NWEFestland; Zusammenarbeit in Wasserfragen wie Tourismus, Handel, Logistik, Schifffahrt- und Meerestechnologien, Forschung und Kultur. d) Verbesserung der Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen der Meere und Küstengebiete durch: Behandlung des Gesamtkomplexes der Umweltprobleme von Meeren und Küstengebieten, aus transnationalem Blickwinkel; Entwicklung gemeinsamer Strategien für das Risikomanagement, insbesondere für Hochwasser an Küsten und für Wassertransport. e) Verbesserung von Wissen und Kooperation durch: Verbesserung des Verständnisses der Vorgänge und der Dynamik in Küstengebieten sowie der Datensammlung; Einrichtung eines Forums für Austausch und Zusammenarbeit in Regionen, die an dieselben Meere angrenzen; 74 PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE (PGI) 11. Fassung / 20. Dezember 2001 Erweiterung der Nutzung von Informationssystemen, um die Verwaltungsverfahren von Häfen aufeinander abzustimmen und die Rolle der Häfen als intermodale Transferstellen zu verbessern; Verbesserung der Kohärenz zwischen der Umsetzung der sektoralen EU-Politiken und den oben genannten Zielen; Förderung einer breiteren Beteiligung der Öffentlichkeit und öffentlich-privater Partnerschaften bei der Realisierung der oben genannten Ziele. IV.5.3. Schwerpunktbereich 5 / Geplante Maßnahmen Projekte müssen so geplant werden, dass sie die oben angeführten Schwerpunktziele aufgreifen. Die Projekte müssen zu diesen Zielen beitragen, indem sie eine der beiden folgenden Maßnahmen behandeln. Die Programmergänzung enthält eine genaue Beschreibung der Maßnahmen, einschließlich der Kontrollindikatoren. Maßnahme 5.1. Förderung transnationaler Zusammenarbeit bei der Verbesserung der Wassertransportfunktionen und der Entwicklung von nachhaltigeren Verbindungen zwischen Seehäfen und deren Hinterland Wassertransportfunktionen spielen eine wichtige Rolle in der Wirtschaft und bei der externen / internen Zugänglichkeit von NWE. Die wichtigsten Schifffahrtsknotenpunkte entlang dem Kanal und in der Nordsee haben einen Einflussbereich, der sich weit über die Grenzen des NWE-Gebiets hinaus erstreckt; dadurch entstehen funktionelle Interaktionen mit anderen Teilen Europas. Küsten- und Hafenstädte sowie deren jeweiliges Hinterland spielen eine wichtige Rolle in ihrer Funktion als nationale Ein- und Ausgangstore für Güter, andere unternehmerische Geschäfte und Passagiere. Gleichzeitig sind sie dem Druck durch wirtschaftliche Entwicklung, Fremdenverkehr, Ausdehnung von Städten sowie durch den Wunsch nach Schutz des natürlichen Erbes ausgesetzt. Mit einer transnationalen Zusammenarbeit in diesem Bereich können nachhaltigere Formen der Entwicklung erzielt werden, während die weltweite Wettbewerbsfähigkeit von NWE gestärkt wird. Die Förderung der Küstenschifffahrt und der Kurzstreckenverschiffung muss intensiviert werden, um die Straßentransporte von Gütern zwischen einige NWE-Regionen reduzieren zu können. Verbesserte transnationale Verbindungen zwischen Seeregionen und die Kooperation zwischen Seehäfen ein- und derselben Küste (z.B. an der Nordsee-Küstenlinie) sollen besonders gefördert werden. Raumentwicklungsstrategien für Küsten- und Hafenstädte müssen der besonderen Beziehung zwischen Häfen und deren Hinterland Rechnung tragen. In diesem Zusammenhang müssen kohärentere Ansätze für Häfen gefördert werden, deren Hinterland sich überschneidet. Beispielsweise kann die Verkehrsinfrastruktur zwischen zwei oder mehr Häfen zusammengefasst werden, ebenso könnte eine Komplementarität (benachbarter) Häfen herausgefunden werden. Die Stärkung der Rolle der Häfen in regionalen Ökonomien wird davon abhängen, inwieweit die Verbindungen zwischen Schienen- und Wasserstraßennetzen von See- und 75 PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE (PGI) 11. Fassung / 20. Dezember 2001 Binnengebieten verbessert werden können. Daher wird das Potenzial der Schienen/Wasserverbindungen zur Aufnahme des Güterverkehrs maximiert. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Beurteilung von Verbindungen zwischen Häfen und regionalen Flughäfen und der dazugehörigen Raumentwicklung einschließlich deren möglichen Beitrags zu nachhaltigeren Passagier- und Frachtbewegungen. Es muss etwas getan werden für die Förderung der Zusammenarbeit zwischen Häfen und anderen Transportanbietern und für die Gewährleistung, dass sämtliche Aspekte des Logistiksystems integriert werden, z.B. Ausstellung von Tickets, Informationssysteme und die Verbesserung der vorhandenen Infrastruktur. Projekte in diesem Schwerpunktbereich können bei der Feststellung von Möglichkeiten der Ergänzung bei hafenbezogenen Aktivitäten helfen. Sie können auch Servicenetze einrichten für Dienstleistungen im Zusammenhang mit (See- und Binnen-) Hafenaktivitäten, insbesondere zwischen KMU, für eine bessere Zusammenarbeit und Information sowie für einen besseren Transfer von Managementwissen und Technologie. Sie können auch helfen, die Abstimmung von Güterabfertigungssystemen in Häfen und Bahnhöfen besser verlaufen zu lassen. Strategien für eine nachhaltige Entwicklung von Küsten und Häfen sollen die Auswirkungen der hafenbezogenen Aktivitäten auf die städtische und ländliche Umgebung behandeln und sich mit dem Schutz der natürlichen Ressourcen von Küste und Meer befassen. Die Qualität der natürlichen Umwelt ist schon ein schutzbedürftiger Wert an sich, obendrein kann sie eine wichtige Rolle spielen bei der Einrichtung besserer Erholungsmöglichkeiten, als Magnet für den Fremdenverkehr und ganz allgemein für die regionale Entwicklung. Es muss etwas unternommen werden, um die Umweltverschmutzung durch Hafenaktivitäten zu verringern, um Lebensräume zu schützen, die Artenvielfalt zu fördern und ökologische Netze zu bilden. Maßnahme 5.2. Vereinfachung der Zusammenarbeit zwischen See- und Binnenregionen und über diese hinweg Maritime Grenzen sind Hindernisse für die Entwicklung. Bessere Verbindungen zwischen den Inseln und dem Festland sind für eine weitere Integration unabdingbar. Dies bedeutet, dass die existierenden Transportmöglichkeiten sowie alternativen multimodalen Korridore besser genutzt werden müssen. Zusätzlich zum Transport muss auch die transnationale Kooperation im Bereich anderer See- und Küstenaktivitäten gefördert werden. Schlüsselgebiet für eine solche Kooperation sind Handel, Logistik, Schifffahrttechnologie und Forschung sowie kulturelle Aktivitäten. Eine Abstimmung der Verwaltungs- und Informationssysteme, z.B. zu den Arbeitsmärkten und für den Tourismus, könnte den Küstenzonen helfen, eine Rolle als wichtige Verbindungen für Handel und Verkehr zu übernehmen. Einige maritime Gebiete fungieren als Transitzonen zwischen anderen wichtigen Metropolgebieten und Hauptstädten. „Gateway-Städte“ in Metropolregionen könnten von speziellen Verbindungen zu Wirtschaftszentren in den Nachbarstaaten profitieren. Hinsichtlich der Umweltprobleme ist eine transnationale Kooperation über die Meeresgebiete hinweg unabdingbar. In Küstengebieten gibt es empfindliche, einzigartige und komplexe Ökosysteme, die durch Überbeanspruchung und Verschmutzung des Meerwassers Schaden erleiden. Die Europäische Strategie für Integriertes Küstenzonenmanagement (ICZM) bildet die Grundlage für einen kollaborativen Ansatz für Raumordnung und 76 PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE (PGI) 11. Fassung / 20. Dezember 2001 Bewirtschaftung der Küstenzonen. Die Partner unter NWE haben sich dem ICZM verpflichtet und tragen im Rahmen dieses Programms zur Umsetzung des ICZM bei. Der Schutz der Fischbestände hat ebenfalls transnationale Bedeutung, genau wie der Umgang mit den aus menschlichen Aktivitäten - wie Schifffahrt und versehentliche Verschmutzung herrührenden Risiken. Besondere Aufmerksamkeit wird auch auf Schutz und Management des besonderen historisch-kulturellen Erbes der Küstengebiete verwendet. Zur Verbesserung der Kommunikation und Kooperation über die Meeresgebiete hinweg müssen verschiedene Kommunikationsinstrumente entwickelt werden. Dazu gehören auch Projekte wie Datenbanken über den transmaritimen Arbeitsmarkt an den Küsten, die Entwicklung von gemeinsamen Strategien zur Förderung von Unternehmen, Informationen über Arbeitsmärkte, Tourismus, das maritime Erbe und die Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen. In ganz Nordwesteuropa müssen ferner Verwaltungsverfahren aufeinander abgestimmt werden, um den Transport von Menschen und Waren zu vereinfachen. IV.5.4. Schwerpunktbereich 5 / Erwartete Ergebnisse In diesem Schwerpunktbereich sind einige wichtige Ergebnisse zu erwarten, u.a.: a) eine ausgewogenere räumliche Verteilung von mit Hilfe von Seeschiffen transportierten Gütern über die Häfen in NWE; b) eine Reduzierung des Straßentransports; c) eine Reduzierung des Güter- und Personenverkehrs über die Straße im Hinterland der Häfen und Entwicklung von nachhaltigen Hinterlandkorridoren; d) Entwicklung von Aktivitäten und Schaffung von Arbeitsplätzen mit Hilfe der Verbindungen zwischen den See- und Binnenhäfen sowie anderen städtischen Zentren; e) ein Beitrag zu einer besseren Integration innerhalb von NWE; f) eine Verbesserung des lokalen Wassertransportpotenzials für eine bessere wirtschaftliche, soziale und kulturelle Integration durch neue Aktivitäten und Arbeitsplätze; g) bessere Umweltqualität in Meeres- und Küstengebieten von NWE; h) erhöhte Sicherheit für die Bevölkerung und besserer Umweltschutz; i) bessere Kenntnisse über die Situation und die Prozesse in Küstengebieten einschließlich Klimaveränderungen und steigende Meeresspiegel; j) Förderung der Zusammenarbeit zwischen an den Meeren gelegenen Gebieten in NWE; k) Förderung von Verwaltungsverfahren in Bezug auf Hafenaktivitäten; l) erhöhte Effizienz der staatlichen Politik; m) verbesserte vertikale und horizontale Koordinierung. IV.5.5. Schwerpunktbereich 5 / Output-Indikatoren Der Output wird gemessen anhand 77 PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE (PGI) 11. Fassung / 20. Dezember 2001 - der Anzahl transnationaler Projekte, die sich auf ein besseres Gleichgewicht im NWE-Hafensystem beziehen; - der Änderung der Verkehrsströme in den Häfen von NWE; - der Anzahl von zwischen Häfen geschaffenen Netzwerken; - der Anzahl transnationaler Projekte zur Förderung der Kurzstreckenverschiffung entlang den Küsten von NWE und der Anzahl der beteiligten öffentlichen und privaten Akteure; - der Anzahl der geschaffenen oder verbesserten Fahrpläne und Linien für die Kurzstreckenverschiffung; - des Volumens von Investitionen zur Unterstützung der Entwicklung von transnationalen Linien der Kurzstreckenverschiffung; - der Anzahl von über Meeresgebiete hinweg geschaffenen Kooperationsnetzwerken; - der Anzahl transnationaler Projekte bezüglich der Entwicklung von nachhaltigen Hinterlandverbindungen und der Anzahl der beteiligten öffentlichen und privaten Akteure; - des Volumens von Investitionen in Bezug auf nachhaltige Beziehungen zwischen Häfen und deren Hinterland; - der Anzahl transnationaler Projekte zur Förderung von Wachstumszentren in der Nähe von See- und Binnenhäfen und der Anzahl der beteiligten öffentlichen und privaten Akteure; - der Anzahl von Aktivitäten, bei denen die Beziehungen zwischen See- und Binnenhäfen sowie anderen städtischen Zentren (Beschäftigung, Investitionen) genutzt werden; - der Anzahl transnationaler Projekte zur Verbesserung von nachhaltigen Verbindungen zwischen den Inseln und dem Festland in NWE sowie der Anzahl der beteiligten öffentlichen und privaten Akteure; - des Volumens von Investitionen, die durch Projekte im Rahmen dieses Schwerpunktbereichs ermöglicht und unterstützt werden; - der Anzahl transnationaler Projekte bezüglich der Zusammenarbeit im Bereich des Managements natürlicher Ressourcen von Meeres- und Küstengebieten und der Anzahl der beteiligten öffentlichen und privaten Akteure; - der Anzahl von Projekten bezüglich der Entwicklung von gemeinsamen Strategien zum Risikomanagement; - der Anzahl und Konsistenz von Untersuchungen und Datensätzen in Bezug auf die Problematik von Meeres- und Küstengebieten in NWE; - der Anzahl von öffentlichen Instanzen, die an der Einrichtung einer Plattform für Austausch und Zusammenarbeit teilnehmen; - der Anzahl und Konsistenz von Projekten, die sich auf die Nutzung von Informationssystemen in Bezug auf Hafenaktivitäten beziehen; 78 PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE (PGI) 11. Fassung / 20. Dezember 2001 - des Volumens von Informationssystemen; Investitionen im Bereich der Entwicklung von - der Anzahl und Konsistenz von Projekten zur verbesserten Kohärenz zwischen den sektoralen Politiken der EU und der Verbesserung der Wassertransportfunktionen von NWE. Die Zuteilung der Ziele für diese Projekte auf der Ebene der Maßnahmen ist der Programmergänzung zu entnehmen. IV.5.6. Schwerpunktbereich 5 / Erwartete Auswirkung Die erwarteten Auswirkungen des Schwerpunktbereichs 5 beziehen sich auf die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und der nachhaltigen Entwicklung im NWE-Gebiet durch verbesserte Wassertransportfunktionen und eine stärkere räumliche Integration. In den folgenden Bereichen werden konkrete Auswirkungen dieses Schwerpunktbereichs erwartet: - eine ausgewogenere Verteilung von mit Hilfe von Seeschiffen transportierten Gütern über die Häfen in NWE; - Förderung der Kurzstreckenverschiffung zur Reduzierung des Straßentransports; - Entwicklung von umweltfreundlicheren verbindungen der Seehäfen; - Entwicklung von wirtschaftlichen Aktivitäten und Beschäftigung mit Hilfe der Verbindungen zwischen den See- und Binnenhäfen sowie anderen städtischen Zentren; - Entwicklung und Verbesserung nachhaltiger Verbindungen zwischen den Inseln und dem Festland in NWE; - Schaffung von Aktivitäten und Arbeitsplätzen durch eine Verbesserung des lokalen Wassertransportpotenzials; - Verbesserung der Umwelt in den Meeres- und Küstengebieten von NWE; - Reduzierung/Vermeidung von Risiken in Bezug auf die Aktivitäten in den Meeresund Küstengebieten. Transportarten für die Hinterland- Die qualitative Untersuchung der Auswirkungen des Schwerpunktbereichs 5 beruht auf: - der verstärkten Anerkennung der transnationalen Wassertransportproblematik in Bezug auf Potenzial und Nachhaltigkeit sowie der Notwendigkeit einer stärkeren Integration zwischen den Inseln und dem Festland in NWE; - einem verstärkten Konsens über wichtige Fragen der Wassertransportentwicklung und über die räumliche Zergliederung von NWE durch Meere (Verkehrsprobleme infolge der Polarisierung von Hafenaktivitäten, schlechte Verbindungen zwischen den Inseln und dem Festland, mit (Wasser-) Transportaktivitäten verbundene Risiken, insbesondere im Kanal); - der Entwicklung von Raumordnungsstrategien in Richtung einer besseren Integration der strategischen und spezifischen Ziele des Schwerpunktbereichs, insbesondere im Zusammenhang mit einer besseren Verteilung der mit Seeschiffen transportierten 79 PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE (PGI) 11. Fassung / 20. Dezember 2001 Güter über die Häfen, Entwicklung der Kurzstreckenverschiffung, Förderung von umweltfreundlicheren Transportarten im Hinterland von Häfen, Entwicklung von wirtschaftlichen Aktivitäten und Verbesserung des lokalen Wassertransportpotenzials, Verbesserung der Umwelt in Meeres- und Küstengebieten, Reduzierung/Vermeidung von mit Aktivitäten in Meeres- und Küstengebieten verbundenen Risiken; - der Entwicklung einer transnationalen und interregionalen Kooperation, die zu transnationalen Plänen und Konzepten für die Verbesserung der Wassertransportfunktionen in NWE und zur Förderung der räumlichen Integration über Meeresgebiete hinweg führt; - einer besseren Abstimmung der Umsetzung der sektoralen EU-Politiken (Transport, Energie, Fischerei, Tourismus, Forschung, Umwelt usw.) auf die Ziele des Schwerpunktbereichs; - solidere Wissensbasis in Bezug auf die Wassertransportfunktionen und das diesbezügliche Potenzial in NWE, die Transport- und Wirtschaftsfunktionen von Häfen und Hinterlandkorridoren, die Umwelt, Risiken und öffentliche Sicherheit. Quantitative Indikatoren werden zur Messung folgender Aspekte verwendet: - Änderung des Hafenverkehrs; - Änderung der Verkehrsströme über die Hinterlandkorridore von Häfen je Transportart; - Volumen und Änderung der Kurzstreckenverschiffung; - Anzahl der geschaffenen Kurzverbindungen per Schiff; - Wachstum der Wirtschaftsaktivitäten Meeresgebietszentren; - Anzahl neuer Verbindungen zwischen den Inseln und dem Festland in NWE; - Anzahl innovativer Ansätze innerhalb des Managements und der Planung von Wassertransportfunktionen in NWE und der Förderung der räumlichen Integration; - Anzahl der geschaffenen transnationalen Kooperationsnetzwerke und Anzahl der beteiligten Partner; - Volumen realisierter kleinerer Investitionen. und Beschäftigung in lokalen IV.6. Schwerpunktbereich 6: Technische Hilfe IV.6.1. Schwerpunktbereich 6 / Kurze Erläuterung Ein effektives Management ist unabdingbar, wenn die Programmziele erreicht und die erfolgreiche Umsetzung der zahlreichen geplanten transnationalen Aktivitäten gewährleistet werden sollen. Bei der Durchführung des Programms sind die Zuständigkeiten auf die Verwaltungsbehörde, die Zahlstelle, den Begleitausschuss und den Lenkungsausschuss verteilt (vgl. Kapitel VI, Auflistung der genauen Aufgaben und Zuständigkeitsbereiche). Damit sie ihre Aufgaben 80 PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE (PGI) 11. Fassung / 20. Dezember 2001 erfüllen können, müssen diese Gremien sich auf die fortwährende technische Hilfe hochqualifizierter und professioneller Arbeitskräfte im Mitarbeiterstab des Programmsekretariats stützen. Ein besonderes Merkmal, das die Kooperation im NWE-Programm von NWMA-Aktivitäten unterscheidet, ist die wesentlich stärkere Betonung des Projektentwicklungsprozesses und der Öffentlichkeitsarbeit. In Übereinstimmung mit dem in Abschnitt III.2 beschriebenen Ansatz (Prinzipien für die Entwicklung einer neuen Raumordnungskultur) scheint es wichtig, ein breites Spektrum an Verwaltungsbehörden und Interessenten zu mobilisieren, die zum Erreichen der PGI-Schwerpunktbereiche beitragen könnten. Technische Hilfe ist daher für eine erhöhte Sensibilisierung und Stärkung der Kapazität notwendig. Eine proaktive Förderstrategie und ein interaktiver Projektentwicklungsprozess sind zu initiieren. Wie nachstehend bemerkt (vgl. Abschnitt VII.1.1), wird dies von einem ‘Projektentwicklungsnetz’ bewerkstelligt, das in enger Zusammenarbeit die Verbindung zwischen dem Gemeinsamen Sekretariat und den NWE-Kontaktstellen herstellt. IV.6.2. Schwerpunktbereich 6 / Spezifische Ziele effizienter Programmablauf mit einem hohen Grad an Sachkenntnis in technischer und administrativer Hinsicht, auf der Grundlage einer transnationalen Arbeitspraxis; bessere Anleitung für Antragsteller bei der Entwicklung von Projekten (im Vergleich zu NWMA) in enger Zusammenarbeit zwischen dem Gemeinsamen Sekretariat und den NWE-Kontaktstellen; effiziente Unterstützung des Verwaltungs- und der Zahlstelle, des Begleitausschusses und des Lenkungsausschusses bei der Erfüllung ihrer jeweiligen Aufgaben, einschließlich Begleitung, Bewertung und Überwachung der Nutzung der EFRE-Beihilfe und des Projektauswahlverfahrens; gemeinsames korrektes, reibungsloses Programmbudgets und der Buchführung; beträchtliche Verbesserung und Intensivierung der Informationsund Öffentlichkeitsstrategie des Programms im Vergleich zum NWMA-Programm, auf potenzielle Antragsteller sowie eine breite Öffentlichkeit in Europa zielend; Zusammenstellung und integriertes Management der materiellen und finanziellen Indikatoren für die Begleitung; Zusammenstellung und Management anderer Daten mit Bezug auf die Raumentwicklung in NWE einschließlich der Koordinierung des Aktualisierungsprozesses des NWERaumordnungsleitbilds; Katalyse der Entwicklung einer neuen transnationalen Raumordnungskultur im NWEGebiet, auf Programm- und auf Projektebene. und transparentes Management des IV.6.3. Schwerpunktbereich 6 / Geplante Maßnahmen Gemäß Vorschrift Nr. 11 des Anhangs der EU-Verordnung (EG) Nr. 1685/2000, in dem die Vorschriften für die Umsetzung der Verordnung des Rats (EG) Nr. 1260/1999 zur Förderfähigkeit von Ausgaben für von Strukturfonds kofinanzierten Aktionen enthalten sind, 81 PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE (PGI) 11. Fassung / 20. Dezember 2001 gliedert sich die Technische Hilfe (TH) im Rahmen der folgenden beiden Maßnahmen in zwei Ausgabenkategorien. Das gesamte für den Schwerpunktbereich 6 reservierte Budget beträgt €28.774 Millionen. Für die Maßnahme 6.1 werden ca. 85% des gesamten TH-Budgets reserviert; für die Maßnahme 6.2 stehen die restlichen 15% zur Verfügung. Diese erste Schätzung basiert auf der Voraussetzung, dass der Bezirksrat von Nord-Pas-de-Calais während der Laufzeit des Programms dem Gemeinsamen Technischen Sekretariat kostenlos Räumlichkeiten zur Verfügung stellt, sobald das Sekretariat seinen Sitz in Lille hat. Sobald alle Managementstrukturen eingerichtet sind, werden das Budget für die Technische Hilfe und die Förderfähigkeit der verschiedenen Kosten überprüft. Eventuelle Überschüsse werden für andere Schwerpunktbereiche des Programms zur Verfügung gestellt. In der Programmergänzung ist das Budget für die Technische Hilfe genauer aufgeschlüsselt. Maßnahme 6.1 Technische Hilfe für Management, Umsetzung, Monitoring und Überwachung Im Rahmen dieser Maßnahme werden insbesondere die folgenden Kosten zur Gewährleistung einer reibungslosen und effektiven Umsetzung des Programms kofinanziert: Ausgaben für die Vorbereitung, Auswahl, Genehmigung und Überwachung von Unterstützung und operationellen Aktivitäten; Ausgaben für die Sitzungen des Begleit- und Lenkungsausschusses; Ausgaben für Audits und Vor-Ort-Kontrollen; Ausgaben der NWE-Kontaktstellen. Maßnahme 6.2 Technische Hilfe für andere Ausgaben Im Rahmen dieser Maßnahme werden die folgenden Kosten kofinanziert: Informationsaktivitäten im Zusammenhang mit der Öffentlichkeitsarbeit; Seminare, Studien; Evaluierungen; Erwerb und Installierung von Computersystemen für Management-, Überwachungsund Evaluierungsaufgaben. IV.6.4. Schwerpunktbereich 6 / Durchführung Das Programmsekretariat übernimmt die Verantwortung für den größten Teil der Technischen Hilfe. Das Sekretariat liefert die geeigneten Mittel für die Durchführung der gesamten Programmstrategie, einschließlich Werbemaßnahmen und Öffentlichkeitsarbeit. Die genauen Aufgaben und Zuständigkeitsbereiche des Sekretariats sind nachstehend in Abschnitt VI.5 aufgelistet. Zu den vom Mitarbeiterteam des Sekretariats erwarteten Qualifikationen gehört auch die gründliche Kenntnis der EU-Institutionen und der Bestimmungen und Verfahrensweisen der 82 PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE (PGI) 11. Fassung / 20. Dezember 2001 Strukturfonds, Sachkenntnis in Fragen der Raumentwicklung in Europa und die Fähigkeit, das gegenseitige Verständnis zwischen unterschiedlichen nationalen und regionalen Kulturen zu fördern. Das erfordert, dass alle vier offiziellen Sprachen des NWE-Gebiets im Mitarbeiterstab des Sekretariats ausreichend vertreten sind. Mitarbeiter, die regelmäßig mit Antragstellern und anderen Projektpartnern in Kontakt stehen, beherrschen die englische Sprache fließend und zumindest eine der anderen Sprachen gut. Gegebenenfalls holt das Sekretariat externe Fachkräfte zu Hilfe, insbesondere für die On-going- und Ex-PostEvaluierungen sowie für die unabhängige Beurteilung von Projektanträgen. Außerdem kann die Beschäftigung externer Fachkräfte eingeplant werden, die bei der Zusammenstellung und Verarbeitung von Daten helfen, zum Beispiel für die Entwicklung des computergestützten Managementsystems (gestützt auf die im NWMA-Kontext gewonnenen Erfahrungen). Dies gilt auch für die Zusammenstellung und die integrierte Verwaltung von Daten, die sich auf die Raumentwicklung in Nordwesteuropa beziehen. Wie bereits gesagt, werden Öffentlichkeitsstrategie und Projektentwicklungsprozess in enger Beratung mit den NWE-Kontaktstellen durchgeführt. Darum steht die Technische Hilfe auch für die Unterstützung von Aktivitäten des Projektentwicklungsnetzes zur Verfügung. 83 PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE (PGI) 11. Fassung / 20. Dezember 2001 IV.7. Überblick über Schwerpunktbereiche und Maßnahmen SCHWER PUNKTBEREICH 1 2 3 4 Ein attraktives und Externe und interne Wasserressourcen Andere natürliche kohärentes System Anbindung und Verhütung Ressourcen und von Großstädten, von Flutschäden kulturelles Erbe mittelgroßen Städten und Regionen Förderung der Technische räumlichen Hilfe Integration über die Meeresgebiete Nordwesteuropas hinweg Maßnahme 1 attraktivere Nachhaltiges Metropolgebiete im Mobilitätsmanageme globalen und nt europäischen Kontext Förderung der Technische Kooperation Hilfe für zwischen See- und Management, Binnenhäfen Umsetzung, Monitoring und Überwachung Maßnahme 2 Kohärentes u. poly- Besserer Zugang zur Verhütung zentrisches Muster Informationsgesellsch Flutschäden einander ergänzender aft Großu. Mittelstädte, ländlicher Gebiete, Küsten- u. Randregionen Flächennutzung und stärkere Wassersysteme ökologische Infrastruktur, weniger negative Umwelteinflüsse 84 5 6 von Schutz und kreative Vereinfachung der Technische Stärkung des Zusammenarbeit Hilfe für andere kulturellen Erbes zwischen See- und Ausgaben Binnenregionen und über diese hinweg PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE (PGI) 11. Fassung / 20. Dezember 2001 V. FINANZPLAN Nachstehende Tabellen zeigen die indikative Mittelbereitstellung für von EFRE kofinanzierte Ausgaben: per Schwerpunktbereich für die gesamte Mittelbindungsperiode; nach Schwerpunktbereich und Jahr von 2001 bis 2006. Die für die Projektdurchführung bewilligte Zeit geht bis 31. Dezember 2008. In Anhang F wird die Bereitstellung der Mittel genauer erläutert. V.1. Mittelbereitstellung per Schwerpunktbereich: 2001-2006 Gesamt -kosten MIO. EURO 1 2 3 4 5 6 in Mio. € öffentliche Mittel private Finanzierung in Mio. € insges. öffentl. EFRE National in Mio. € Beitrag (+ der Schweiz) Schwerpunktbereich 1: ein 155,459 155,459 attraktives und kohärentes System von Städten und Regionen 78,508 Schwerpunktbereich 2: und interne Anbindung 64,224 externe 126,890 126,890 76,951 0,000 (+0,305) 62,667 0,000 (+0,304) Schwerpunktbereich 3: 153,859 153,859 Wasserressourcen und Verhütung von Flutschäden 77,041 Schwerpunktbereich 4: andere 103,560 103,560 natürliche Ressourcen und kulturelles Erbe 51,502 Förderung der räumlichen Integration über die Meeresgebiete Nordwesteuropas hinweg 87,246 43,935 Schwerpunktbereich Technische Hilfe 28,774 6: 87,246 76,818 0,000 (+0,176) 52,058 0,000 (+0,184) 43,312 0,000 (+0,003) 28,774 14,470 14,304 0,000 (+0,022) GESAMT 655,790 655,790 329,679 (+Schweizer Beitrag) (+0,996) (+0,996) 326,110 0,000 (+0,996) Die Mittelbereitstellung per Maßnahme wird in der Ergänzung zum Programm vorgestellt. 85 PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE (PGI) 11. Fassung / 20. Dezember 2001 Die Tabelle mit den jährlich bereitgestellten EFRE-Mitteln zeigt die zwischen der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten vereinbarten Fonds für die Mittelbindung. Gemäß Artikel 31 der Allgemeinen Verordnung werden EFRE-Mittel der Kommission für das NWE-Programm auf jährlicher Basis gebunden. (Diese Mittelbindungen dürfen nicht mit Mitteln verwechselt werden, die der Lenkungs- bzw. der Begleitausschuss nach Unterzeichnung des Zuwendungsbescheids binden.) Gebundene Mittel, die den Endbegünstigten nicht bis zum Ende des zweiten Jahres nach dem Jahr der ursprünglichen Mittelbindung ausgezahlt wurden, werden von der Kommission automatisch wieder freigesetzt und gehen dem Programm verloren. In der Ergänzung zum Programm wird das Verfahren zur Mittelbindung und –freisetzung beschrieben. Die EFRE-Mittel werden bis zum Jahr 2003 mit jährlich 2% indexiert. Gegen Ende des Jahres 2003 bestimmt die Europäische Kommission die für den Zeitraum 2004 – 2006 anzuwendende Indexierungsrate. 86 PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE (PGI) 11. Fassung / 20. Dezember 2001 V.2. Mittelbereitstellung ( in Mio. € ) pro Schwerpunktbereich und Jahr: 2001-2006 SCHWEIZ 2001 insges. öffentl. 2002 2003 GESAMT EFRE National GENatioSAMT EFRE nal GENatioSAMT EFRE nal 2001 2002 2003 Schwerp unktbereich 1 23,182 11,734 11,449 26,409 13,364 13,045 26,327 13,322 13,005 0,050 0,050 0,050 Schwerp unktbereich 2 19,094 9,689 9,405 21,502 10,911 10,591 21,370 10,844 10,526 0,050 0,050 0,050 Schwerp unktbereich 3 22,782 11,411 11,371 26,591 13,318 13,273 26,316 13,181 13,135 0,029 0,029 0,029 Schwerp unktbereich 4 15,471 7,776 7,695 17,264 8,678 8,856 17,259 8,675 8,584 0,030 0,030 0,030 Schwerp unktbereich 5 13,181 6,647 6,534 14,663 7,395 7,268 14,601 7,364 7,237 0,000 0,000 0,000 Schwerp unktbereich 6.1 3,665 1,849 1,817 4,152 2,094 2,058 4,130 2,083 2,047 0,007 0,007 0,007 Schwerp unktbereich 6.2 0,647 0,326 0,321 0,733 0,370 0,363 0,729 0,368 0,361 0,001 0,001 0,001 87 PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE (PGI) 11. Fassung / 20. Dezember 2001 GESAMT 98,023 49,433 48,590 111,313 56,129 55,184 110,732 55,836 54,896 2005 2006 GESAMT EFRE National GENatioSAMT EFRE nal GENatioSAMT EFRE nal 2004 2005 2006 Schwerp unktbereich 1 26,382 13,351 13,031 26,383 13,349 13,034 26,777 13,388 13,388 0,050 0,050 0,050 Schwerp unktbereich 2 21,430 10,875 10,555 21,533 10,924 10,609 21,962 10,981 10,981 0,050 0,050 0,050 Schwerp unktbereich 3 26,400 13,223 13,177 25,870 12,958 12,912 25,900 12,950 12,950 0,029 0,029 0,029 Schwerp unktbereich 4 17,308 8,699 8,608 17,558 8,824 8,734 18,701 8,850 9,850 0,030 0,030 0,030 Schwerp unktbereich 5 14,702 7,415 7,287 14,952 7,539 7,413 15,146 7,573 7,573 0,000 0,000 0,000 Schwerp unktbereich 6.1 4,139 2,087 2,052 4,176 2,089 2,087 4,194 2,097 2,097 0,007 0,007 0,007 Schwerp unktbereich 0,730 0,368 0,362 0,737 0,369 0,368 0,740 0,370 0,370 0,001 0,001 0,001 2004 88 0,166 0,166 0,166 insges. öffentl. PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE (PGI) 11. Fassung / 20. Dezember 2001 6.2 GESAMT Anm.: 111,091 56,019 55,072 111,210 56,052 55,158 113,420 56,210 57,210 Diese Zahlen sind als indikativ anzusehen. 0,166 0,166 Das Schweizer Budget Gesamtprogrammbudget enthalten. Private Mittel sind nicht mitberechnet worden. 89 0,166 ist im nicht PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE (PGI) 11. Fassung / 20. Dezember 2001 VI. DER ORGANISATORISCHE RAHMEN Es wird eine gemeinsamen Managementstruktur eingerichtet, die die Durchführung des NWE-Programms verwaltet, koordiniert und begleitet. Die gemeinsame Struktur umfasst: i. die Verwaltungsbehörde ii. die Zahlstelle iii. den Begleitausschuss iv. den Lenkungsausschuss v. ein gemeinsames technisches Programmsekretariat vi. ein Netz von NWE-Kontaktstellen. In den folgenden Abschnitten werden die spezifischen Aufgaben dieser Organe beschrieben. Die Programmergänzung verdeutlicht die funktionelle Aufgabenverteilung zwischen den einzelnen Organen sowie ihre wechselseitigen Beziehungen. Die Modalitäten dieser Beziehungen werden von den Mitgliedstaaten vereinbart und in einschlägigen Dokumenten festgeschrieben. VI.1. Die Verwaltungsbehörde Die teilnehmenden Mitgliedstaaten haben den Conseil Régional Nord-Pas de Calais (F) zur Verwaltungsbehörde des INTERREG IIIB Programms für NWE ernannt. Sitz und Hauptbüros der Verwaltungsbehörde sind in Lille etabliert worden. Als Verwaltungsbehörde tritt auf: Monsieur le Président du Conseil Régional Nord-Pas de Calais 5 rue Rihour F – 59 555 LILLE Cedex. Diese Anschrift wird für die gesamte Korrespondenz mit der Europäischen Kommission verwendet. In Abschnitt VI.5 ist angegeben, wie mit der übrigen Korrepondenz verfahren wird. Die Verwaltungsbehörde wird vom Präsidenten des Conseil Régional Nord-Pas de Calais vertreten. Aufgaben und Zuständigkeitsbereiche Als Verwaltungsbehörde und laut Artikel 34 der Allgemeinen Verordnung ist der Conseil Régional Nord-Pas de Calais für eine effiziente und korrekte Verwaltung und Durchführung der NWE PGI zuständig. Dies umfasst: a) die Erfassung und Übermittlung zuverlässiger finanzieller und statistischer Daten bei der Durchführung von PGI-Maßnahmen; b) die Anpassung der Ergänzung zum Programm [vgl. VI.3.(b)]; 90 PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE (PGI) 11. Fassung / 20. Dezember 2001 c) die Vorbereitung des jährlichen Durchführungsberichts, die Vorlage des Berichts beim Begleitausschuss zur Genehmigung vor der Vorlage bei der Europäischen Kommission; d) die Organisation der On-going-Evaluierung; e) die Einrichtung eines separaten Abrechnungssystems bzw. geeigneten Kodierungssystems für sämtliche Transaktionen im Zusammenhang mit der EFREIntervention; f) die Ordnungsmäßigkeit / Rechtmäßigkeit operationeller Auszahlungen und des Budgets Technische Hilfe einschließlich interner Kontrollen und Abhilfemaßnahmen; g) die Vereinbarkeit mit den Gemeinschaftpolitiken; h) die Vorstellung des Programms und der Öffentlichkeitsmaßnahmen für das Programm innerhalb und außerhalb des NWE-Gebiets; i) Information und Publizität hinsichtlich der Maßnahmen; j) Verbindung zu den durchführenden Behörden und gegebenenfalls anderen Interessenten; k) Verbindung zur Europäischen Kommission, einschließlich der Betreuung der Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit den jährlichen Beurteilungssitzungen (Prüfung der Ergebnisse des vorangegangenen Jahres) und Umsetzung sämtlicher Empfehlungen der Kommission für Änderungen im Begleit- und Verwaltungsverfahren. Bei der Durchführung der Zuständigkeiten und der damit verbundenen Aufgaben steht der Verwaltungsbehörde das Gemeinsame Technische Sekretariat zur Seite. Die Mitgliedstaaten unterzeichnen mit der Verwaltungsbehörde eine Vereinbarung, in der ihre gemeinsame rechtliche Verantwortung und Haftung bezüglich der Ausgaben für die Technischen Hilfe festgeschrieben werden (vgl. VII.4.1.). VI.2. Die Zahlstelle Die französische „Caisse de Dépôts et Consignations“ (insbesondere ihr Conseil Régional Nord-Pas de Calais Regionaldirektorat mit Sitz in Lille) wurde zur Zahlstelle für das NWEProgramm bestimmt. Aufgaben und Zuständigkeitsbereiche Laut Artikel 32 der Allgemeinen Verordnung ist die Zahlstelle zuständig für die Auszahlung der EFRE-Beihilfe. Dies beinhaltet folgende Zuständigkeitsbereiche: a) Erstellung von Auszahlungsanträgen und deren Einreichung bei der Europäischen Kommission; b) Bescheinigung der Richtigkeit der der Europäischen Kommission vorgelegten Ausgabenerklärungen; die dafür geltenden besonderen Verfahren sind in Abschnitt VII.2.2 dargelegt; c) Entgegennahme der Auszahlungen der Kommission; 91 PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE (PGI) 11. Fassung / 20. Dezember 2001 d) Auszahlung an die Endbegünstigten; e) Gewährleistung - im Auftrag der Mitgliedstaaten -, dass die Verwaltungsbehörde ihre finanziellen Zuständigkeiten rechtmäßig und ordnungsgemäß ausübt. Es wird ein gemeinsames Bankkonto eröffnet, um alle nötigen Auszahlungen zu empfangen und zu tätigen. Kontoinhaber ist die Zahlstelle. VI.3. Der Begleitausschuss Innerhalb von drei Monaten nach der offiziellen Bewilligung des PGI durch die Europäische Kommission wird ein Programm-Begleitausschuss eingesetzt. Der Begleitausschuss gibt sich eine eigene Geschäftsordnung und stimmt diese mit der Verwaltungsbehörde ab. Die Geschäftsordnung wird in die Programmergänzung aufgenommen. Aufgaben und Zuständigkeitsbereiche: Laut Artikel 35 der Allgemeinen Verordnung und Artikel 28 der Richtlinien von INTERREG III überwacht der Begleitausschuss die Effizienz und Qualität bei der Umsetzung der EFRE-Beihilfe. Er ist zuständig für das allgemeine strategische Management und die Begleitung des PGI. Dies beinhaltet folgende Zuständigkeitsbereiche: a) Genehmigung der Programmergänzung einschließlich der bei der Begleitung des Programms anzuwendenden materiellen und finanziellen Indikatoren; b) Genehmigung von Berichtigungen der Programmergänzung (auf Eigeninitiative des Begleitausschusses oder auf Vorschlag der Verwaltungsbehörde hin); c) Genehmigung von Vorschlägen zur Anpassung des PGI, bevor sie der Europäischen Kommission zur Erwägung vorgelegt werden; d) Genehmigung des Projektauswahlverfahrens einschließlich der relevanten Auswahlkriterien innerhalb von sechs Monaten nach Bewilligung der Beihilfe; e) jährliche Prüfung des Fortgangs in Bezug auf das Erreichen der Ziele des PGI; f) Beurteilung der Durchführungsergebnisse, im Hinblick darauf, ob die für die jeweiligen Maßnahmen gesetzten Ziele erreicht wurden sowie im Hinblick auf die On-goingEvaluierung; g) Genehmigung des jährlichen und des abschließenden Durchführungsberichts vor der Vorlage bei der Europäischen Kommission; h) gegebenenfalls Genehmigung der zu unternehmenden Schritte bzw. der Antwort an die Kommission nach der jährlichen Überprüfung des Programms durch die Verwaltungsbehörde und die Europäische Kommission; i) Beschlüsse über Arbeiten zur Fortführung des Leitbilds durch das Programm INTERREG IIIB und zur Überprüfung der programmrelevanten Ergebnisse derartiger Arbeiten; j) Genehmigung der Publizitätsstrategie einschließlich der Festlegung und Begleitung von Publizitätsmaßnahmen und Informationsverfahren und der Richtlinien für den Aufruf zum Einreichen von Projektvorschlägen; 92 PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE (PGI) 11. Fassung / 20. Dezember 2001 k) Genehmigung des Arbeitsplans des Sekretariats; l) Umorientierung des Projektentwicklungsprozesses, um zu gewährleisten, dass die strategischen Ziele des Programms erfüllt werden; m) die Nutzung der Technischen Hilfe. Mitglieder Der Begleitausschuss besteht aus Vertretern der nationalen und regionalen Behörden der beteiligten Mitgliedstaaten und der Schweizer Eidgenossenschaft. Je ein Vertreter der Europäischen Kommission, der Verwaltungsbehörde, der Zahlstelle und der Europäischen Investitionsbank sowie Vertreter von transnationalen Nicht-Regierungs-Organisationen beteiligen sich in beratender Funktion an der Arbeit des Begleitausschusses. Zu bestimmten programmrelevanten Fragen können auch transnationale beratende Arbeitskreise gebildet werden. Diese haben eine ausschließlich beratende Funktion und werden nicht aus dem Budget der Technischen Hilfe finanziert. VI.4. Der Lenkungsausschuss Bei seiner ersten Sitzung stellt der Begleitausschuss den Lenkungsausschuss zusammen. Der Lenkungsausschuss gibt sich eine eigene Geschäftsordnung und stimmt diese mit dem Begleitausschuss ab. Die Geschäftsordnung wird in die Programmergänzung aufgenommen. Aufgaben und Zuständigkeitsbereiche Gemäß Artikel 29 der Richtlinien zu INTERREG III übernimmt der Lenkungsausschuss folgende Aufgaben: a) gemeinsame Entscheidung in der Auswahl der Projekte; b) koordinierte Begleitung der Projektdurchführung. Der Lenkungsausschuss kann auch zuständig sein für c) die Entwicklung eines NWE-Raumordnungsleitbilds und die diesbezüglichen Studien. Die Projekte werden in Übereinstimmung mit dem Projektauswahlverfahren und den im PGI und der Programmergänzung aufgelisteten Kriterien ausgewählt. Mitglieder Der Lenkungsausschuss besteht aus Vertretern der nationalen und regionalen Behörden der beteiligten Mitgliedstaaten und der Schweizer Eidgenossenschaft. Je ein Vertreter der Europäischen Kommission, der Verwaltungsbehörde und der Zahlstelle beteiligt sich in beratender Funktion an der Arbeit des Lenkungsausschusses. Zu bestimmten programmrelevanten Fragen können auch transnationale beratende Arbeitskreise gebildet werden. Diese haben eine ausschließlich beratende Funktion, sind an keinerlei Auswahlverfahren beteiligt und werden nicht aus dem Budget der Technischen Hilfe finanziert. 93 PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE (PGI) 11. Fassung / 20. Dezember 2001 VI.5. Das Programmsekretariat Ein gemeinsames technisches Programmsekretariat mit Sitz in Lille steht der Verwaltungsbehörde, dem Begleitausschuss und dem Lenkungsausschuss bei der Durchführung ihrer Aufgaben und Zuständigkeitsbereiche zur Seite. Die Anschrift des Sekretariats lautet: INTERREG IIIB North West Europe Programme Secretariat / Secrétariat du Programme INTERREG IIIB Europe du Nord-Ouest Les Caryatides, 5ème étage 24 Boulevard Carnot F - 59800 Lille Frankreich Sämtliche Schreiben bezüglich des NWE-Programms sollte an diese Anschrift gesandt werden, mit Ausnahme der Korrespondenz zwischen der Europäischen Kommission und der Verwaltungsbehörde (vgl. VI.1). Das Sekretariat übernimmt die laufende Arbeit bei der Durchführung des Programms. Der Arbeitsplan des Sekretariats wird vom Begleitausschuss genehmigt. Die Mitgliedstaaten unterzeichnen mit der Verwaltungsbehörde eine Vereinbarung, in der ihre gemeinsame Verantwortung bezüglich der Durchführung des Programms und die Rolle des Sekretariats festgeschrieben werden. Aufgaben und Zuständigkeitsbereiche Dem Sekretariat obliegt die tadellose Vorbereitung und/oder Durchführung sämtlicher Aufgaben [Punkte a) – k)] der Verwaltungsbehörde. Spezifische Zuständigkeitsbereiche sind: a) Umsetzung und Überwachung aller vom Lenkungsausschuss getroffenen Entscheidungen; Begleitausschuss und vom b) Vorbereitung und Bereitstellung der von der Zahlstelle bei der Erfüllung ihrer Zuständigkeiten benötigten Informationen; c) Verbindung zu den NWE-Kontaktstellen bei der Ausarbeitung von Projektideen und der Förderung des Programms; d) Vereinfachung und Initiierung der allgemeinen Entwicklung von IIIB-Projekten durch einen proaktiven Ansatz über die Publizitätsstrategie, in enger Zusammenarbeit mit den NWE-Kontaktstellen; e) Hilfe für die Antragsteller bei der Projektentwicklung; dies beinhaltet auch die Anleitung in technischen und Finanzangelegenheiten; f) Erstellung der Antragsformulare, eines Handbuchs für Antragsteller und eines oder mehrerer Beispiele für Verträge zwischen Projektpartnern; g) Hilfestellung für die Hauptpartner und die Projektkoordinatoren während der Projektdurchführung; h) Durchführung der vom Begleitausschuss genehmigten Publizitätsstrategie; 94 PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE (PGI) 11. Fassung / 20. Dezember 2001 i) Durchführung der vom Begleitausschuss akzeptierten Maßnahmen der Technischen Hilfe; j) Hilfe bei der laufenden Entwicklung des Raumordnungsleitbilds. Der Begleitausschuss kann weitere Aufgaben und Zuständigkeitsbereiche festsetzen. VI.6. NWE-Kontaktstellen In jedem Mitgliedstaat wird eine NWE-Kontaktstelle eingerichtet, um die Durchführung des Programms in den Mitgliedstaaten zu vereinfachen. Die NWE-Kontaktstellen fungieren als Netzwerk, das gemeinsam mit dem Programmsekretariat den Projektentwicklungsprozess unterstützt. Außerdem könnten die NWE-Kontaktstellen eine Rolle bei der Beratung der Antragsteller hinsichtlich der Vorbereitung und Durchführung der Projekte spielen. Insbesondere übernehmen die NWE-Kontaktstellen folgende Aufgaben: a) Auftreten als ‘Botschafter’ für transnationale Zusammenarbeit, insbesondere auf regionaler und lokaler Ebene (die Kontaktstellen fördern die Beteiligung von regionalen und lokalen Organen an der transnationalen Zusammenarbeit und suchen nach Möglichkeiten für eine Verbindung zwischen regionaler Politik und transnationalen Politiken/Zielen); b) Nutzung ihrer spezifischen Kenntnisse der regionalen und lokalen Umstände, Beratung der Projektantragsteller über die beste Methode zur Verbesserung des transnationalen Charakters ihres Projekts sowie proaktive Förderung des Projektentwicklungsprozesses; c) Unterstützung der internationalen Partnersuche; d) Unterstützung des Programmsekretariats bei der Entwicklung und Durchführung der Publizitätsstrategie zur Förderung der allgemeinen Entwicklung von NWE-Projekten. Es liegt in der Verantwortung jedes Mitgliedstaates, zu beschließen, wie dies im jeweiligen Land organisiert werden soll. Es ist zu gewährleisten, dass die Aufgaben dieser Kontaktstellen sich nicht mit denen des Gemeinsamen Technischen Sekretariats überschneiden. Stattdessen werden Synergien mit den Aktivitäten des Gemeinsamen Sekretariats angestrebt. Die NWE-Kontaktstellen sind an der Förderung des Programms beteiligt. Sie spielen eine Rolle bei der Projektentwicklung, jedoch nicht bei der Projektauswahl. Das Gemeinsame Programmsekretariat nimmt die Projektvorschläge entgegen, ist für die Organisation und Umsetzung des Auswahlverfahrens zuständig und überwacht die Projektdurchführung. 95 PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE (PGI) 11. Fassung / 20. Dezember 2001 VII. PROGRAMM-MANAGEMENT Gestützt auf die Erfahrung aus dem Programm INTERREG IIC NWMA und in Übereinstimmung mit Artikel 25 der Richtlinien von INTERREG III wird ein klares und transparentes Programm-Managementsystem aufgebaut. In den folgenden Abschnitten werden die verschiedenen Elemente und Verfahrensweisen dieses Systems beschrieben. VII.1. Aktionsmanagement VII.1.1. Öffentlichkeitsarbeit für das Programm und Förderung qualitativ hochwertiger Projekte Die Kommunikations- und Öffentlichkeitsstrategie zielt auf eine sehr breite Öffentlichkeit ab, um sie auf die vom Programm NWE angebotenen Möglichkeiten aufmerksam zu machen. Die Richtlinien von INTERREG III betonen die Notwendigkeit einer größtmöglichen Beteiligung von öffentlichen und privaten Stellen. Durch seine Kampagnen für die Sensibilisierung der Öffentlichkeit will das Programm die Einbeziehung von Entscheidungsträgern fördern und aktiv die Beteiligung des privaten Sektors suchen. Auf der Grundlage der Erfahrung aus INTERREG IIC entstand der Eindruck, dass das Programm pragmatisch und kostengünstig gefördert werden kann, wenn die Projektpartner beim Aufbau transnationaler Partnerschaften aktive Hilfe erhalten, kombiniert mit einer vorausschauenden Öffentlichkeitsstrategie. Daher muss zwischen tatsächlichen und potenziellen Antragstellern, dem Sekretariat und den NWE-Kontaktstellen ein fortwährender und nicht hierarchischer Austausch von Meinungen und Informationen stattfinden. Ziel ist nicht nur die Zusammenstellung und Verbreitung von Informationen bezüglich der in Vorbereitung befindlichen Projekte, sondern auch die vorausschauende Anregung neuer Projektideen, die zu den strategischen Zielen des PGI beitragen könnten. Ein weiteres Ziel besteht darin, potenzielle Partner aus verschiedenen Ländern miteinander bekannt zu machen. Zu diesem Zweck erhält das Sekretariat von den NWE-Kontaktstellen Informationen über interessierte Projektpartner und verbreitet diese Informationen auf transnationaler Ebene. Für die Öffentlichkeitsarbeit und die Kommunikationsstrategie des Programms werden adäquate Mittel aus dem Budget Technische Hilfe bereitgestellt. In der Programmergänzung wird die Kommunikationsstrategie genau dargelegt. Sie umfasst: - regelmäßige öffentliche Aufrufe zur Einreichung von Vorschlägen in relevanten Presseorganen; - Vorbereitung und Verbreitung eines Antrags- und Informationspakets; - Vorbereitung von Werbebroschüren, Rundschreiben und anderen Veröffentlichungen in vier Sprachen; 96 PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE (PGI) 11. Fassung / 20. Dezember 2001 - Berichte in der Presse; - eine Webseite, die auch die Suche nach Projektpartnern ermöglicht; - regelmäßige Veranstaltungen “Partnersuchmessen”. zur Förderung des Programms, wie z.B. VII.1.2. Wer kann einen Antrag stellen? Ein breites Spektrum von Akteuren aus dem öffentlichen, dem privaten und dem Dienstleistungssektor gehört zu den potenziellen Begünstigten der EFRE-Finanzierung für das Programm NWE, unter anderem: - nationale, regionale und lokale Behörden, einschließlich Sektorabteilungen und die diesbezüglichen öffentlichen Gremien, vor allem solche, die zum Raumentwicklungsprozess beitragen (Verkehr, Umwelt, Raumentwicklung, Landwirtschaft usw.); - transnationale Körperschaften und Partnerschaften; - Universitäten, Forschungs- und Entwicklungsstellen; - private Unternehmen Beratungsstellen, usw.); - (kleine und mittlere Organisationen aus dem gemeinnützigen Organisationen im sozialen Bereich. Unternehmen, Sektor, Neugründungen, einschließlich NGOs und Gemäß Artikel 18(3)b der Allgemeinen Verordnung wird in der Programmergänzung eine genauere Beschreibung der potenziellen Begünstigten jeder Maßnahme vorgelegt. VII.1.3. Wie wird die Finanzierung beantragt? Das Antrags- und Informationspaket enthält ein Standardformular für die Antragstellung. Es wird weit verbreitet und kann beim Sekretariat und den NWE-Kontaktstellen angefordert und auf der Webseite abgerufen werden. Im Antrags- und Informationspaket sind die notwendigen Anleitungen enthalten, die den Projektpartnerschaften bei der Vorbereitung ihres Antrags hilfreich sein könnten, einschließlich eines oder mehrerer Beispiele für Verträge zwischen Projektpartnern. Für jeden der drei Projektzweige (‘Aktion’, ‘Investition’, ‘Studien’) gibt es ein eigenes Antragsformular, und spezifische Anleitungen (z.B. für das Finanzwesen bei ‘Investitionsprojekten’) sind im dazugehörigen Handbuch zu finden. Originalanträge werden in einer der vier offiziellen Sprachen Nordwesteuropas (Deutsch, Englisch, Französisch oder Niederländisch) durch den Hauptpartner des Projekts beim INTERREG IIIB NWE Sekretariat eingereicht und ergänzt durch Übersetzungen in die anderen Sprachen der Projektpartnerschaft. Das ‘Projektentwicklungsnetzwerk’ (d.h. das Gemeinsame Sekretariat + die NWEKontaktstellen) werden die Antragsteller bei der Vorbereitung der Projekte unterstützen. Zu diesem Zweck wird ein informeller Prozess vereinbart. 97 PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE (PGI) 11. Fassung / 20. Dezember 2001 Das Anfangsdatum für die Förderfähigkeit der Ausgaben ist der 03. Mai 2001. Die Ausgaben können nicht mittels eines EFRE-Beitrags finanziert werden, wenn sie bereits vor diesem Datum vom Endbegünstigten tatsächlich aufgewendet wurden. VII.1.4. Wie geht die Projektauswahl vonstatten? In Übereinstimmung mit Artikel 7 und 25 der Richtlinien von INTERREG III wird auf transnationaler Basis ein gemeinsames Projektbeurteilungs- und Auswahlverfahren eingerichtet. Das Projektauswahlverfahren Das Projektauswahlverfahren basiert auf folgenden Prinzipien: Priorität für qualitativ hochwertige Projekte; konsequente Anwendung der Kriterien; transparenter Entscheidungsfindungsprozess; möglichst ausgewogener geographischer Bereich; solide Finanzierung. Das genaue Beurteilungs- und Auswahlverfahren wird in der Programmergänzung dargelegt. Die Förder- und Auswahlkriterien Förderkriterien sind Mindestanforderungen, die erfüllt werden müssen, damit ein Projekt für förderfähig erklärt werden kann. Auswahlkriterien werden angewendet, um die jeweiligen Vorzüge förderfähiger Projekte zu beurteilen. Bei den Förder- und Auswahlkriterien kann unterschieden werden zwischen Kernkriterien (die für alle Projekte gelten) und detaillierten Kriterien (die auf Maßnahmenebene gelten). Die Förderkriterien werden nachstehend aufgelistet. Die Auswahlkriterien werden in der Programmergänzung definiert. Kernkriterien für die Förderfähigkeit 1. Das Projekt ist transnational. Der Begriff „transnational“ wird folgendermaßen definiert: 2. - An ‘Aktions- oder ‘Studienprojekten’ beteiligen sich Kooperationspartner aus mindestens zwei verschiedenen Ländern des NWE-Gebiets, wobei jeder Projektpartner zur Projektfinanzierung beiträgt und sich aktiv an der Durchführung des Aktionsplans beteiligt. - Dasselbe Kriterium gilt generell für ‘Investitionsprojekte’. Zieht das Projekt aber Investitionen in die Infrastruktur nach sich, kann es ausnahmsweise in einem einzigen Mitgliedstaat durchgeführt werden, vorausgesetzt, dass eine bedeutende Auswirkung auf andere Länder nachgewiesen werden kann. Das Projekt darf in geographischer Hinsicht nicht unter das INTERREG IIIAProgramm fallen. Im spezifischen Fall eines ‘Studienprojekts’ ist dieser Umfang groß 98 PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE (PGI) 11. Fassung / 20. Dezember 2001 genug, um zu den angesprochenen Themen einen umfassenden Beitrag zum Raumordnungsleitbild Nordwesteuropas zu leisten. 3. 4. Das Projekt führt zu greifbaren und innovativen Ergebnissen zum gemeinsamen Wohl aller Partner. Bei ‘Aktionsprojekten’ muss eine raumordnerische Auswirkung nachgewiesen werden18. Sollten die Mitgliedsstaaten die Weiterentwicklung des Leitbilds beschließen, sollten die Studienprojekte ihren Beitrag dazu leisten und mindestens ein prioritäres Forschungsthema behandeln, das gegebenenfalls in einer Liste des Lenkungsausschusses enthalten ist. Das Projekt stellt einen positiven Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung und zur Umsetzung von mindestens einer Politikoption des EUREK dar; die zu erwartenden Projektergebnisse hinsichtlich langfristiger wirtschaftlicher, ökologischer und sozialer Effekte sind im Antragsformular anzugeben. 5. Das Projekt beinhaltet keinen Bau schwerer Infrastruktur in großem Maßstab, wie z.B. eine Autobahn oder Straße erster Ordnung. 6. Die sich bewerbende Partnerschaft ist konsistent, d.h. dass darin die richtigen Partner vereint sind, die in der Lage sind, Projektergebnisse zu realisieren und diese umzusetzen. 7. Das Projekt erhält keine andere Beihilfe der Gemeinschaft und die Antragsteller haben sich verpflichtet, für die Finanzierung der im Aktionsplan vorgesehenen Aktivitäten nicht um derartige Unterstützung zu ersuchen. Aktionen eines “Investitionsprojekts“ können allerdings mit Krediten der Europäischen Investitionsbank kombiniert werden. 8. Die Liquidität des “Hauptpartners” des Projekts wird nachgewiesen oder durch eine Bankgarantie19 gedeckt, und die jeweiligen finanziellen und rechtlichen Zuständigkeiten der Projektpartner wurden in einer gemeinsamen Vereinbarung festgelegt. Sämtliche Abschnitte des Antragsformulars wurden richtig und genau ausgefüllt, insbesondere diejenigen, die sich auf die quantifizierten Ergebnisse, die Aktivitätsindikatoren und die Ziele, die Managementstruktur und das Budget beziehen. Das von einem dazu berechtigten Vertreter des Hauptpartners unterzeichnete Original des Antrags muss beim Sekretariat eingegangen sein. 9. 10. Das Projekt ist bis zum Jahr 2008 abzuschließen. 11. Die Verfügbarkeit der Kofinanzierung für das Projekt wurde durch einen kompletten Satz von Absichtserklärungen umfassend nachgewiesen. 12. Das Projekt stimmt mit der Gesetzgebung der EU überein (insbesondere mit den Bestimmungen, die sich auf die Förderfähigkeit von Ausgaben der StrukturfondsBeihilfe, auf die Wettbewerbspolitik, auf staatliche Beihilfe und auf die Beurteilung von Umweltauswirkungen beziehen, siehe Kapitel VII.5). 18 Diese Bedingung wird nicht als erfüllt angesehen, wenn das Projekt aus einem bloßen Erfahrungsaustausch oder einer Aufeinanderfolge von Seminaren/Veranstaltungen oder der gemeinsamen Erarbeitung eines Arbeitsdokuments (Leitfaden sog. ‚good practices‘, Entwurf einer gemeinsamen Strategie ohne Umsetzung, usw.) besteht. 19 Die Liquidität öffentlicher Körperschaften wird vorausgesetzt. 99 PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE (PGI) 11. Fassung / 20. Dezember 2001 13. Das Projekt stimmt mit den nationalen/regionalen Politiken überein. Die Förderkriterien im Detail 14. Das Projekt fällt in den Bereich der relevanten Maßnahme (oder gegebenenfalls Untermaßnahme). 15. Das Projekt trägt zu mindestens einem der für die entsprechende Maßnahme (oder gegebenenfalls Untermaßnahme) vorgesehenen Ziele bei. VII.2. Durchführung der Finanzierung VII.2.1. Das gemeinsame Bankkonto Ein gemeinsames Bankkonto wird auf den Namen der Zahlstelle eingerichtet. Das gemeinsame Bankkonto wird in zwei Unterkonten unterteilt: eines für die Projektfinanzierung (Schwerpunktbereiche 1 bis 5), das andere für die Finanzierung der Technischen Hilfe (Schwerpunktbereich 6). Auf Verlangen der vollmachtgebenden Stellen der Verwaltungsbehörde leistet die Zahlstelle - nach Überprüfung der Richtigkeit und Förderfähigkeit der Ausgaben - die Auszahlungen direkt an die Endbegünstigten und stellt sicher, dass der Endbegünstigte die Mittel schnellstmöglich und in voller Höhe erhält. VII.2.2. Auszahlungen und Mittelbindungen auf Gemeinschaftsebene Gemäß den Bestimmungen von Artikel 32 der Allgemeinen Verordnung werden die Auszahlungen der EFRE-Beihilfen seitens der Kommission, in Übereinstimmung mit den entsprechenden Mittelbindungen des Budgets, an die Zahlstelle geleistet. Auf Empfehlung des Begleitausschusses werden die Zinsen für die Kontoeinzahlungen von der Zahlstelle dem Programm zugeteilt. Bis zum 30. April eines jeden Jahres sendet die Verwaltungsbehörde nach Rücksprache mit der Zahlstelle aktualisierte Prognosen bezüglich der Auszahlungsanträge für das laufende Jahr sowie die Prognose für das folgende Jahr der Kommission zu. Auszahlungen werden auf der Ebene der im Finanzierungsplan der Programmergänzung enthaltenen Maßnahmen berechnet. Um die Übereinstimmung zwischen dem Finanzierungsplan und den tatsächlich ausgezahlten Ausgaben vorzuweisen, legt die Ausgabenerklärung die Finanzinformationen aufgeschlüsselt nach Jahr, Schwerpunktbereich und Maßnahme dar. Gemäß Artikel 31 der Allgemeinen Verordnung werden die Mittelbindungen der Gemeinschaft auf der Basis des das PGI bewilligenden Beschlusses getätigt. Die erste Tranche wird bereitgestellt, wenn die Kommission diesen Beschluss fasst, und es gilt grundsätzlich, dass nachfolgende Tranchen bis zum 30. April eines jeden Jahres bereitgestellt werden. Die Kommission setzt automatisch jegliche teilweise Mittelbindung wieder frei, für die sie nicht bis Ende des zweiten Jahres nach dem Jahr der Mittelbindung einen gültigen Auszahlungsantrag erhalten hat. Die EFRE-Beihilfe wird um diesen Betrag reduziert. 100 PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE (PGI) 11. Fassung / 20. Dezember 2001 VII.2.3. Wie hoch ist der EFRE-Beitrag? Gemäß Artikel 28 der Allgemeinen Verordnung kann jedes NWE-Projekt ausschließlich von den EFRE-Beiträgen für das NWE-Programm profitieren. Eine Aktivität darf nicht gleichzeitig durch mehr als ein PGI oder durch ein anderes Programm der Strukturfonds finanziert werden. Der EFRE-Beitrag muss mit dem im PGI-Bewilligungsbeschluss festgelegten Finanzierungsplan übereinstimmen. Grundsätzlich erfolgt er in Form von nichtrückzahlbaren Direktbeihilfen, aber auch in anderen Formen, z.B. als rückzahlbare Beihilfe, als Zinsvergütung, als Bürgschaft, als Beteiligung, als Beteiligung am Risikokapital oder in sonstigen Finanzierungsformen. An die Verwaltungsbehörde zurückgezahlte Zuschüsse werden von Neuem für den gleichen Zweck bereitgestellt. Im spezifischen Fall von Investitionsprojekten werden mit den relevanten Gremien (Kommission, Verwaltungsbehörde, Europäische Investitionsbank usw.) vereinbarte technikbezogene finanzielle Bestimmungen in die Programmergänzung aufgenommen. In Übereinstimmung mit Artikel 29 der Allgemeinen Verordnung tragen die EFRE-Fonds in unter Ziel-1 förderfähigen Gebieten bis zu 75% der gesamten förderfähigen Kosten und, als allgemeine Regel, mindestens 50% der förderfähigen öffentlichen Ausgaben bei. In anderen Gebieten belaufen sich die entsprechenden Höchst- und Mindestbeiträge auf 50% bzw. 25%. Bei Investitionen in Infrastrukturen, die zu beträchtlichem Nettoeinkommen führen, und bei Investitionen in Firmen gelten andere Höchstgrenzen der EFRE-Beiträge (siehe Artikel 29(4) der Allgemeinen Verordnung). Für jedes Projekt wird eine einzige EFRE-Beihilferate festgelegt. Diese wird unverändert auf die gesamten geltend gemachten förderfähigen Ausgaben angewendet. Diese ProjektBeihilferate reflektiert die Bedeutung bzw. den jeweiligen Anteil der aufgetretenen förderfähigen Ausgaben bei Projektpartnern, die ihren Sitz in unter Ziel-1 förderfähigen Gebieten haben und bei Projektpartnern in anderen Gebieten. VII.2.4. Auszahlungen an Endbegünstigte Die Beschlüsse des Lenkungsausschusses hinsichtlich der bewilligten Projekte werden in einem Dokument mit der Bezeichnung ’EFRE-Zuwendungsbescheid‘ wiedergegeben. Dieses Dokument wird an den Hauptpartner des Projekts gesandt, um ihm den Beschluss des Lenkungsausschusses mitzuteilen, einschließlich der Bedingungen für die Programmdurchführung und des Höchstbetrags der für das Projekt bereitgestellten EFREMittel. Außerdem werden im Zuwendungsbescheid die nach den Bedingungen von Punkt 31 der Richtlinien dem Hauptpartner des Projekts zufallenden finanziellen und rechtlichen Zuständigkeiten dargelegt. Wenn nicht anders festgelegt, reicht die Verwaltungsbehörde zunächst den Zuwendungsbescheid bei der zuständigen nationalen Behörde des Mitgliedstaats ein, in dem der Hauptpartner seinen Sitz hat. Die nationale Behörde bestätigt und unterzeichnet drei Exemplare des Zuwendungsbescheids. Sie kann jedoch auch die Verwaltungsbehörde beauftragen, den Zuwendungsbescheid in ihrem Auftrag zu unterzeichnen. In diesem Fall muss eine bilaterale Vereinbarung zwischen der Verwaltungsbehörde und der 101 PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE (PGI) 11. Fassung / 20. Dezember 2001 entsprechenden nationalen Behörde unterzeichnet sein, die die Bedingungen eines derartigen Auftrags spezifiziert. Wenn er/sie die EFRE-Beihilfe annimmt, hat der/die Projektpartner/in die drei Exemplare des Zuwendungsbescheids zu unterzeichnen, die er/sie von der nationalen Behörde oder gegebenenfalls im Auftrag dieser Behörde von der Verwaltungsbehörde erhalten hat. Die für das Projekt bereitgestellten EFRE-Mittel gelten von dem Tag an als gebunden, an dem der Hauptpartner des Projekts den Bescheid unterzeichnet hat. Ein Exemplar des Zuwendungsbescheids wird an die zuständige nationale Behörde geschickt, das zweite an die Verwaltungsbehörde und das dritte verbleibt beim Hauptpartner des Projekts. Das Sekretariat begleitet den Fortgang der Projekte und nimmt Zahlungsabrufe der Hauptpartner entgegen, für die bereits Zuwendungsbescheide erstellt wurden. Die Hauptpartner legen dem Sekretariat regelmäßige Berichte vor. Vollständige Fortgangsberichte werden mit den Zahlungsabrufen, die über einem vom Begleitausschuss festgesetzten Grenzbetrag liegen, mindestens alle sechs Monate vorgelegt. Sämtliche Zahlungsabrufe müssen durch Rechnungen oder andere gültig bescheinigte Buchführungsunterlagen gestützt werden. Der Hauptpartner muss gewährleisten, dass jeder Zahlungsabruf entweder von einem internen öffentlich bestellten Buchprüfer oder einem externen Revisor überprüft wird; der letzte Zahlungsabruf muss jedoch von einem unabhängigen Revisor geprüft werden. Das Sekretariat vergleicht die Zahlungsabrufe mit dem Zuwendungsbescheid und den Projektunterlagen und gewährleistet die Folgerichtigkeit mit den Leistungszielen und den Förderkriterien. Ist der Zahlungsabruf berechtigt, autorisiert die Verwaltungsbehörde die Auszahlung und schickt der Zahlstelle eine Zahlungsforderung. Die Aufgaben des Prüfens und der Autorisierung der Auszahlung werden im Sekretariat getrennt durchgeführt und die Auszahlungen werden von der Zahlstelle unabhängig durchgeführt. Innerhalb einer Woche nach Eingang des Zahlungsabrufs der Verwaltungsbehörde werden die Auszahlungen von der Zahlstelle direkt vom Gemeinsamen Bankkonto auf das Bankkonto des Hauptpartners geleistet. Gemäß Artikel 32(1) muss die Zahlstelle gewährleisten, dass die Endbegünstigten die Zahlung in voller Höhe und so schnell wie möglich erhalten. Es dürfen keine Abzüge, Einbehalte oder andere besondere Gebühren gemacht bzw. erhoben werden, die diesen Betrag reduzieren. Besondere Richtlinien für das Finanzmanagement auf Projektebene gehen den Hauptpartnern in der Programmergänzung zu. Der Hauptantragsteller kann nur aus einem (innerhalb des NWE-Kooperationsgebiets gelegenen) EU-Mitgliedstaat stammen. Die Schweizer Eidgenossenschaft, die der einzige Nicht-EU-Mitgliedstaat innerhalb des Programms ist, erklärt sich damit einverstanden, dass kein Schweizer Antragsteller als Hauptpartner auftreten kann. VII.3. Begleitung, Berichte und Beurteilung VII.3.1. Begleitung Gemäß Artikel 36 der Allgemeinen Verordnung sind die Verwaltungsbehörde und der Begleitausschuss gemeinsam für die Begleitung des Programms verantwortlich. Diese 102 PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE (PGI) 11. Fassung / 20. Dezember 2001 Begleitung gewährleistet die Qualität und Effizienz der Durchführung durch die Beurteilung der Fortschritte im Hinblick auf die Projektziele unter Bezugnahme auf die im PGI und in der Programmergänzung spezifizierten finanziellen und materiellen Indikatoren. Diese werden unter Berücksichtigung der indikativen Methodologie und einer in den Arbeitspapieren (Working Papers) 3 ‘Indikatoren für die Begleitung und Beurteilung: eine indikative Methodologie’ der Kommission veröffentlichten Beispielliste von Indikatoren erarbeitet. Die Indikatoren zeigen: - die spezifischen und wechselseitig übereinstimmenden Ziele (möglichst) quantifiziert für die Maßnahmen und Schwerpunktbereiche; - das im Programm erreichte Stadium hinsichtlich der materiellen Durchführung, der Ergebnisse und, so bald wie möglich, der Auswirkung auf der entsprechenden Ebene (Schwerpunktbereich oder Maßnahme); es muss jedoch vorweggenommen werden, dass ‘Auswirkungen’, wie in den Arbeitspapieren 3 der Kommission definiert, aufgrund der immensen Ausdehnung des Kooperationsgebiets und der relativ begrenzten Höhe des Budgets beim NWE-Programm nur schwer bis gar nicht zu messen sind; - den Fortschritt des Finanzierungsplans. Das PGI und die beigefügte Ex-ante-Evaluierung beziehen sich in qualitativer Hinsicht auf die Auswirkungs- und Ergebnisindikatoren auf Programm- und Schwerpunktbereichsebene, während die Programmergänzung genauer auf die Ergebnisse auf der Ebene der Maßnahmen (und Projekte) eingeht. Ferner enthält die Programmergänzung die erforderlichen grundlegenden Informationen zur Quantifizierung der Ergebnis- und Auswirkungsindikatoren auf der Ebene der Schwerpunktbereiche und des Programms. Während der gesamten Programmlaufzeit sammelt das Sekretariat die relevanten Daten. Zu diesem Zweck wird ein computergestütztes Programm-Managementsystem entwickelt. Es gewährleistet einen reibungslosen Austausch der kompatiblen Daten mit den relevanten Dienststellen der Kommission. Eine Beschreibung der diesbezüglichen Vereinbarungen liegt der Programmergänzung bei. Bei der Begleitung erhaltene Daten werden für die On-going- und die Ex-post-Evaluierung des Programms verwendet. VII.3.2. Jahres- und Abschlussbericht zur Durchführung Bis zum 30. Juni jedes Jahres nach einem vollen Kalenderjahr der Projektdurchführung legt die Verwaltungsbehörde der Kommission gemäß Artikel 37 der Allgemeinen Verordnung einen Jahres-Durchführungsbericht vor. Der Abschlussbericht muss bis 30. Juni 2009 vorgelegt werden. Der Entwurf der Jahres- und Abschlussberichte wird vom Sekretariat erstellt und vor der Vorlage bei der Kommission vom Begleitausschuss genehmigt. VII.3.3. Die On-going-Evaluierung Gemäß Artikel 42 der Allgemeinen Verordnung untersucht die von einem unabhängigen Prüfer durchgeführte On-going-Evaluierung das PGI in Bezug auf Grundprinzipien, 103 PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE (PGI) 11. Fassung / 20. Dezember 2001 durchgehende Relevanz, Effektivität, Effizienz und Auswirkung sowie die Anfangsergebnisse des Programms, ihre Relevanz und das Ausmaß, in dem die Programmziele erreicht wurden. Sie beurteilt auch die Verwendung der Finanzmittel sowie Management- und Verwaltungsfragen. Die On-going-Evaluierung dient nicht nur dem Feedback zur Programmdurchführung, sondern auch der Erarbeitung von Empfehlungen für die restliche Laufzeit des Programms. Das Sekretariat stellt demjenigen, der die Beurteilung durchführt, die erforderlichen Informationen – z.B. die bei der Projektbegleitung gewonnenen Daten – zur Verfügung. Die Ergebnisse der On-going-Evaluierung werden Kooperationsstruktur und der Kommission zugeleitet. allen Mitgliedern der Der Begleitausschuss erörtert die Ergebnisse der On-going-Evaluierung und entscheidet, ob und wie das Programm abgeändert werden muss, gegebenenfalls einschließlich einer Umverteilung der Mittel unter den Maßnahmen. Der entsprechende Bericht wird dem Begleitausschuss vorgelegt und spätestens am 31. Dezember 2003 von der Verwaltungsbehörde an die Kommission weitergeleitet. VII.3.4. Die Ex-post-Evaluierung In Übereinstimmung mit Artikel 43 der Allgemeinen Verordnung liegt die Ex-postEvaluierung in der Zuständigkeit der Kommission, in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und der Verwaltungsbehörde. Sie wird von unabhängigen Prüfern durchgeführt und befasst sich mit der Nutzung der Mittel, der Effektivität und Effizienz der Hilfe und ihrer Auswirkung, mit den Schlussfolgerungen bezüglich der Politik zur ökonomischen und sozialen Kohäsion, den zu Erfolg oder Misserfolg der Programmdurchführung beitragenden Faktoren und mit den Leistungen und Ergebnissen, einschließlich ihrer Nachhaltigkeit. VII.4. Kontrollen und Korrekturen bei der Finanzabwicklung VII.4.1. Haftung Die Haftung im Zusammenhang mit der Nutzung der EFRE-Mittel für Projekte aus den Schwerpunktbereichen 1 bis 5 dieses PGI liegt bei dem Mitgliedstaat, in dem der Hauptpartner seinen Sitz hat. Verlangt die Europäische Kommission unter Anwendung von Artikel 39(2) der Allgemeinen Verordnung eine Korrektur, so ist nur dieser Mitgliedstaat verpflichtet, die von der Kommission angeordnete Korrektur vorzunehmen. Die Forderung nach einer Korrektur durch die Europäische Kommission muss jedoch an den Conseil Régional Nord-Pas de Calais gerichtet werden. Von dort aus wird diese dann an die entsprechende nationale Behörde übermittelt, die ihrerseits gegebenenfalls die Mittel vom betreffenden Endbegünstigten zurückverlangt. Die Haftung im Zusammenhang mit der Nutzung der EFRE-Mittel für die Technische Hilfe gemäß Schwerpunktbereich 6 dieses PGI wird von den Mitgliedstaaten gemeinsam in 104 PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE (PGI) 11. Fassung / 20. Dezember 2001 Übereinstimmung mit ihrem jeweiligen Beitrag zum Budget der Technischen Hilfe getragen. Die Absprachen bezüglich des Verfahrens für den Fall einer Korrektur werden in einer Vereinbarung zwischen den Mitgliedstaaten und der Verwaltungsbehörde festgelegt. VII.4.2. Kontrolle der Finanzabwicklung durch die Mitgliedstaaten Im Auftrag der Mitgliedstaaten ist der Begleitausschuss verantwortlich für die Genehmigung der von der Verwaltungsbehörde und der Zahlstelle unternommenen Schritte zur Einrichtung eines Finanzmanagements und von Kontrolleinrichtungen, damit gewährleistet werden kann, dass die Gemeinschaftsfonds effizient und korrekt genutzt werden und dass die Zuschüsse in Übereinstimmung mit allen geltenden Vorschriften der Gemeinschaft und in Übereinstimmung mit dem Grundsatz eines soliden Finanzmanagements verwaltet werden. Im Auftrag der Mitgliedstaaten halten die Verwaltungsbehörde und die Zahlstelle sowie die Endbegünstigten (d.h. die Hauptpartner) der Kommission sämtliche Belege hinsichtlich der Ausgaben und Prüfungen des Zuschusses für einen Zeitraum von drei Jahren nach der Auszahlung der Endbilanz durch die Kommission zur Verfügung. Sind gerichtliche Verfahren anhängig oder äußert die Kommission ein ausreichend begründetes Verlangen, so kann dieser Zeitraum unterbrochen werden. In Übereinstimmung mit der Definition in der Verordnung 2064/97 der Kommission halten die Verwaltungsbehörde und die Zahlstelle einen transparenten Prüfpfad ein. Jeder Mitgliedstaat kann aus eigner Initiative oder auf Ersuchen der Zahlstelle eine unangekündigte Überprüfung vornehmen, um die Korrektheit einer oder mehrerer Transaktionen hinsichtlich von ganzen Projekten oder von Teilen von Projekten festzustellen, die innerhalb seiner Gerichtshoheit durchgeführt werden. Er teilt der Kommission seine diesbezügliche Absicht mit. Ferner wird die Zahlstelle benachrichtigt, wenn er diese Überprüfung aus eigener Initiative durchführt. Vertreter der Kommission können an derartigen Überprüfungen teilnehmen. VII.4.3. Kontrolle der Finanzabwicklung durch die Kommission Mit einer Ankündigungsfrist von mindestens einem Tag kann die Kommission Kassenprüfungen und Stichproben zu den durch die Fonds finanzierten Aktionen sowie zum Managementkontrollsystem durchführen. Die Kommission benachrichtigt die Mitgliedstaaten, damit diese die notwendige Unterstützung bieten können. Vertreter der Mitgliedstaaten können an derartigen Überprüfungen teilnehmen. Unbeschadet ihrer oben angeführten Zuständigkeiten kann die Kommission in außergewöhnlichen Umständen bestimmte Mitgliedstaaten ersuchen, unangekündigte Prüfungen vorzunehmen, um die Korrektheit einer oder mehrerer Transaktionen hinsichtlich von ganzen Projekten oder von Teilen von Projekten festzustellen, die innerhalb der Gerichtshoheit des jeweiligen betreffenden Mitgliedstaates durchgeführt werden. VII.4.4. Unregelmäßigkeiten und Korrekturen bei den Finanzen Die Rolle der Mitgliedstaaten Gemäß Artikel 39 der Allgemeinen Verordnung ist in erster Linie der jeweilige Mitgliedstaat für die Untersuchung von Unregelmäßigkeiten verantwortlich; er reagiert auf 105 PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE (PGI) 11. Fassung / 20. Dezember 2001 jede größere Veränderung hinsichtlich der Art oder der Bedingungen für die Umsetzung oder Überwachung der Zuschüsse und ist verantwortlich für die Durchführung der verlangten Korrekturen der Finanzen. Bei einzelnen oder systematischen Unregelmäßigkeiten werden die Finanzen korrigiert; die Korrekturen bestehen in der vollständigen oder teilweisen Streichung des Beitrags der Gemeinschaft. Auf diese Weise freigesetzte Gemeinschaftsfonds können vom Programm für den betreffenden Zuschuss wiederverwendet werden. Jeglicher Betrag, der zu Unrecht in Empfang genommen wurde und rückerstattet werden muss, muss mit Zinsen an die Kommission zurückgezahlt werden. Die Rolle der Kommission Gemäß Artikel 38 der Allgemeinen Verordnung kann die Kommission nach Überprüfungen und Beurteilungen ihre Beobachtungen mitteilen, insbesondere hinsichtlich der finanziellen Auswirkung sämtlicher aufgedeckter Unregelmäßigkeiten. Diese Beobachtungen werden den betreffenden Mitgliedstaaten, in denen die Unregelmäßigkeiten entdeckt wurden, sowie der Zahlstelle mitgeteilt und gegebenenfalls werden korrigierende Maßnahmen verlangt, die bei den festgestellten Mängeln im Management Abhilfe schaffen und noch nicht korrigierte Unregelmäßigkeiten korrigieren sollen. Die betreffenden Mitgliedstaaten erhalten Gelegenheit, zu diesen Beobachtungen Stellung zu nehmen. Wenn die Kommission Beschlüsse fasst, unternehmen die betreffenden Mitgliedstaaten innerhalb der von der Kommission gesetzten Frist die notwendigen Schritte und informieren die Kommission und den Begleitausschuss über ihre Aktionen. Die Kommission kann die mit einer ernst zu nehmenden und nicht korrigierten Unregelmäßigkeit verbundenen Zwischenzahlungen ganz oder teilweise aussetzen. Die Kommission informiert die Mitgliedstaaten und die Zahlstelle über die getroffenen Maßnahmen und die diesbezüglichen Gründe. VII.5. Übereinstimmung mit den Politiken der Gemeinschaft Das NWE-Programm wurde in Übereinstimmung mit der Allgemeinen Verordnung Nr. 1260/1999 sowie den INTERREG III Richtlinien (OJ C 143, 23. Mai 2000) erstellt. Artikel 12 der Allgemeinen Verordnung sieht vor, dass Aktionen den Bestimmungen des EUVertrags, den darin vereinbarten Instrumenten und den Politiken und Aktionen der Gemeinschaft entsprechen müssen. Dies umfasst auch Gemeinschaftspolitiken mit einer besonderen Bedeutung für die transnationale Raumentwicklung und Raumordnung, z.B. Umweltschutz, Wettbewerbspolitik, Vergabe öffentlicher Aufträge und Gleichstellung von Männern und Frauen. Ferner müssen gemäß Artikel 21(2) der Allgemeinen Verordnung in Verbindung mit Artikel 3(2) der Verordnung (EG) Nr. 1783/1999 in Bezug auf von EFRE kofinanzierten Maßnahmen Aktionen, die unter den Wirkungsbereich des EAGFL Abteilung “Ausrichtung” und/oder des ESF fallen, die spezifischen Bedingungen der relevanten Verordnungen für diese Fonds erfüllen. Das Förderkriterium Nr. 12 aus diesem PGI legt ausdrücklich fest, dass Projekte den EUVorschriften entsprechen müssen. Im Folgenden werden die EU-Politiken beschrieben, die für INTERREG-Projekte von besonderer Bedeutung sind. 106 PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE (PGI) 11. Fassung / 20. Dezember 2001 VII.5.1. Europäisches Raumentwicklungskonzept (EUREK) und Transeuropäische Verkehrsnetze (TEN) Die wichtigste Zielsetzung von Bestandteil B der INTERREG III Initiative besteht darin, einen Beitrag zu einer harmonischen räumlichen Integration in der EU zu leisten. In Übereinstimmung mit den INTERREG-Richtlinien wurde dem Europäischen Raumentwicklungskonzept (EUREK) Rechnung getragen, das die erste europäische Strategie für die Entwicklung der Gebiete der Mitgliedstaaten enthält. Da die politischen Ausgangspunkte des EUREK bei der Vorbereitung des NWE-Programms berücksichtigt wurden, reflektiert dieses Programm diese Ausgangspunkte und fördert es eine tatsächliche transnationale Zusammenarbeit im Bereich gemeinsamer Strategien und Gebietsentwicklungsfragen. Ferner wurde das Konzept des Transeuropäischen Korridors gemäß der Entscheidung Nr. 1692/96/EG vom 23. Juli 1996 über gemeinschaftliche Leitlinien für den Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes berücksichtigt. Das NWE-Programm bezieht sich insbesondere auf den Schwerpunktbereich 2 (“Entwicklung effizienter Verkehrsnetze zur Realisierung einer nachhaltigen Entwicklung”), der einen Beitrag zur Entwicklung und Durchführung von Projekten leistet, die auf die Zusammenarbeit im Bereich der Verbesserung der Erreichbarkeit ausgerichtet sind. VII.5.2. Nachhaltige Entwicklung/Umwelt Das NWE-Programm integriert ausdrücklich den nachhaltigen Charakter des Umweltschutzes in die Schwerpunktbereiche, insbesondere in die Schwerpunktbereiche 3, 4 und 5, die sich auf das Management transnationaler Wassersysteme, den Schutz natürlicher Ressourcen und des kulturellen Erbes sowie das Management von Meeresgebieten (einschließlich Küstenmanagement) beziehen. Das Programm sieht vor allem Maßnahmen für den Schutz und die Entwicklung des natürlichen und kulturellen Erbes, die Förderung des Umweltschutzes sowie das Ressourcenmanagement und den Hochwasserschutz vor. Der Umweltschutz ist ein wesentlicher Grundsatz des Programms. Die ProgrammIndikatoren, die in den Maßnahmen festgelegt sind, werden anhand des Grundsatzes der Nachhaltigkeit überprüft. Die Basisumweltindikatoren, die Umweltziele und Indikatoren, die die Messung der Umweltauswirkungen ermöglichen, wie die Verpflichtungen gemäß den Gemeinschaftspolitiken und Konzepten für den Schutz und die Verbesserung der Umwelt, insbesondere das “Natura 2000”-Netzwerk, werden auch in der Programmergänzung berücksichtigt. Aus diesem Grund gewährleisten die Mitgliedstaaten, dass der Schutz der vorgeschlagenen Natura 2000-Gebiete im Rahmen des NWE-Programms berücksichtigt wird, und sorgen sie dafür, dass die Schutzgüter dieser Gebiete durch die im Rahmen der Strukturfonds finanzierten Projekte nicht beeinträchtigt werden. Gemäß der Richtlinie des Rates Nr. 92/43 EWG vom 21. Mai 1992 verlangt die Verwaltungsbehörde für alle Projekte, die in empfindlichen oder ausgewiesenen Gebieten umgesetzt werden, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für den Schutz der natürlichen Lebensräume und der wildlebenden Tiere und Pflanzen durchgeführt wird (Natura 2000). Um für eine Förderung in Betracht zu kommen, müssen die im Rahmen dieses Programms durchgeführten Projekte einen Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung leisten. Der Lenkungsausschuss ist dafür 107 PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE (PGI) 11. Fassung / 20. Dezember 2001 verantwortlich, dass diese Bedingung erfüllt wird. Im Begleit- und Lenkungsausschuss werden die Umweltinteressen in adäquater Weise vertreten. Von den Strukturfonds finanzierte Aktionen müssen den Zielen der nachhaltigen Entwicklung und des Schutzes und der Verbesserung der Umwelt gerecht werden, die im EU-Vertrag festgelegt sind und durch die Umweltaktionsprogramme der Gemeinschaft sowie die internationalen Umweltabkommen der EU implementiert werden. Die von den Strukturfonds finanzierten Aktionen müssen ferner den Umweltvorschriften der Gemeinschaft gerecht werden. VII.5.3. Gleichstellung von Männern und Frauen Um für eine Förderung in Betracht zu kommen, müssen die im Rahmen dieses Programms durchgeführten Projekte die Gleichstellung von Männern und Frauen berücksichtigen. Der Lenkungsausschuss ist dafür verantwortlich, dass diese Bedingung auf der Ebene der Projekte erfüllt wird; bei der personellen Besetzung des Begleit- und des Lenkungsausschusses wird dafür gesorgt, dass in diesen Gremien Männer und Frauen gleichmäßig vertreten sind. VII.5.4. Staatliche Beihilfen Im Rahmen dieses Programms werden, wie vorgesehen in Artikel 12 der Allgemeinen Verordnung und in Punkt 7 der INTERREG-Richtlinien, die Gemeinschaftsvorschriften für die staatlichen Beihilfen berücksichtigt. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass Aspekte der Wettbewerbspolitik und der staatlichen Beihilfen im NWE-Programm nur eine begrenzte Bedeutung haben werden. Die Mitgliedstaaten bestätigen, dass alle bereitgestellten Beihilfen den ‘De-minimis’-Regeln oder den Förderregelungen, die im Rahmen einer der Ausnahmeregelungen implementiert wurden, entsprechen werden oder dass die bereitgestellten Beihilfen mit den folgenden Ausnahmeregelungen übereinstimmen: Verordnung der Kommission (EG) Nr. 68/2001 vom 12. Januar 2001 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf Ausbildungsbeihilfen, die Verordnung der Kommission (EG) Nr. 69/2001 vom 12. Januar 2001 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf ‘De-minimis’-Beihilfen, die Verordnung der Kommission (EG) Nr. 70/2001 vom 12. Januar 2001 auf die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf staatliche Beihilfen an kleine und mittlere Unternehmen, alle veröffentlicht im Amtsblatt L 10, 13.1.2001. Um zu gewährleisten, dass nicht gegen die Kumulierungsregeln für staatliche Beihilfen verstoßen wird, müssen Antragsteller in ihren Antragsformularen angeben, welche staatlichen Beihilfen sie in den vergangenen drei Jahren erhalten haben. VII.5.5. Landwirtschaft Im Rahmen des NWE-Programms gibt es keinen Schwerpunktbereich und keine Maßnahmen, die sich spezifisch mit der Landwirtschaft befassen, doch das von diesem Programm erfasste Gebiet der EU kommt auch für eine Förderung im Rahmen der Pläne für die Entwicklung des ländlichen Raums der Mitgliedstaaten in Betracht. Infolgedessen ist eine Abstimung auf Landwirtschaftsprogramme notwendig, so dass mögliche Synergien berücksichtigt und doppelte Anstrengungen vermieden werden können. Da die Landwirtschaft kein Schwerpunktbereich des Programms ist, erfolgt die Abstimmung 108 PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE (PGI) 11. Fassung / 20. Dezember 2001 hauptsächlich als Bestandteil der Prüfung der Anträge und der Projektberichte. Insbesondere (soweit es um die Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums geht) wird eine doppelte Finanzierung von Maßnahmen, die im Rahmen von INTERREG und der Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums förderfähig sein könnten, vermieden. VII.5.6. Forschung & Entwicklung und Informationsgesellschaft Obschon das Fünfte Rahmenprogramm für RTD (research, technology and development) ein breites Spektrum von Aktivitäten umfasst, gibt es nur wenige Schlüsselbereiche, in denen eine enge Abstimmung mit dem NWE-Programm erforderlich ist. Obschon die Verbindung zur integrativen Raumentwicklung des Programmgebiets in Übereinstimmung mit EUREK eine Mindestanforderung für alle NWE-Projekte ist, ist diese keine Grundvoraussetzung für das RTD-Programm. Dies erleichtert die Abstimmung zwischen den beiden Programmen. Ferner wird eine Verbesserung der Komplementarität mit Informationsgesellschaftsinitiativen angestrebt und werden die Ziele des Aktionsplans “EEurope” 2002 sowie der weiteren Aktionspläne für die kommenden Jahre berücksichtigt. Eine spezifische Maßnahme des NWE-Programms (2.2 - Verbesserter Zugang zur Informationsgesellschaft) bezieht sich auf die Entwicklung und Umsetzung von Projekten, die auf die Zusammenarbeit im Bereich des verbesserten Zugangs zur Wissens- und Informationsgesellschaft ausgerichtet sind. VII.5.7. Tourismus In Übereinstimmung mit der allgemeinen Auffassung der EU, die den Tourismus als multisektoralen politischen Schwerpunktbereich betrachtet, muss dieses Thema im Rahmen der einzelnen Schwerpunktbereiche und Maßnahmen des NWE-Programms in multidisziplinärer Weise angegangen werden. So spielt der Tourismus eine wichtige Rolle bei den Schwerpunktbereichen 1, 4 und 5, die die Attraktivität von Städten, ländlichen Gebieten und Küstengebieten sowie das kulturelle Erbe fördern. Dies beinhaltet auch Aspekte des integrativen Qualitätsmanagements in städtischen, ländlichen und Küstengebieten. VII.6. Komplementarität zu anderen Politiken der Gemeinschaft und zu EUfinanzierten Programmen Gemäß den INTERREG-Richtlinien muss das NWE-Programm komplementär sein zu den unter den Zielen 1, 2 und 3 der Strukturfonds geförderten Maßnahmen (insbesondere in Bezug auf Infrastruktur) und zu anderen Gemeinschaftsinitiativen. Dies ist eine besondere Herausforderung für das NWE-Programm, da innerhalb des NWE-Gebiets zahlreiche andere Strukturfonds-Programme durchgeführt werden, die alle die Entwicklung von bestimmten Teilen des Gebiets bezwecken. Es war die eindeutige Absicht der Partnerschaft, sowohl in der Planungs- als auch in der Umsetzungsphase die Komplementarität zu anderen Programmen zu berücksichtigen. Dies wird dadurch ermöglicht, dass die für die Strukturfondsprogramme zuständigen Instanzen im Internationalen Arbeitskreis Nordwesteuropa vertreten sind und auch im Begleit- und Lenkungsausschuss vertreten sein werden. Im Allgemeinen wird die Trennung zwischen diesem Programm und anderen Strukturfondsprogrammen im NWE-Gebiet durch das 109 PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE (PGI) 11. Fassung / 20. Dezember 2001 Basiskriterium der Förderfähigkeit gewährleistet, das besagt, dass an Projekten im Rahmen des NWE-Programms mindestens zwei Mitgliedstaaten einen inhaltlichen und finanziellen Beitrag leisten müssen (Investitionsprojekte können ausnahmsweise in einem einzigen Mitgliedstaat umgesetzt werden, vorausgesetzt, dass sie eindeutige Auswirkungen in anderen Ländern haben). Ferner dürfen Projekte nicht auch Fördermittel aus einem anderen EUFörderprogramm erhalten (Förderkriterium Nr. 7). VII.6.1. Komplementarität zu Ziel 1- und Ziel 2-Programmen Ein großer Teil des NWE-Programmgebiets in den Mitgliedstaaten umfasst Ziel 1- und Ziel 2Gebiete. Die jeweiligen Programme sind: Belgien: Ziel 1-Programm in Bezug auf degressive Übergangsunterstützung für die Region Hainaut Ziel 2-Programm für die Region Brüssel-Hauptstadt Ziel 2-Programm für die Provinz Limburg Ziel 2-Programm für die Provinz Antwerpen Ziel 2-Programm für die Provinz Ostflandern Ziel 2-Programm für die Provinz Westflandern Ziel 2-Programm für die Provinz Lüttich Ziel 2-Programm für die Provinz Luxemburg Ziel 2-Programm für die Provinz Namur Frankreich: Ziel 1-Programm in Bezug auf Übergangsunterstützung für die Region Nord-Pasde-Calais Ziel 2-Programm für die Region Elsass Ziel 2-Programm für die Region Lorraine Ziel 2-Programm für die Region Pays de la Loire Ziel 2-Programm für die Region Poitou Charentes Ziel 2-Programm für die Region Basse-Normandie Ziel 2-Programm für die Region Haute-Normandie Ziel 2-Programm für die Region Champagne-Ardenne Ziel 2-Programm für die Region Franche-Comté Ziel 2-Programm für die Region Aquitaine Ziel 2-Programm für die Region Bretagne Ziel 2-Programm für die Region Bourgogne Ziel 2-Programm für die Region Ile de France Ziel 2-Programm für die Region Nord-Pas-de-Calais 110 PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE (PGI) 11. Fassung / 20. Dezember 2001 Deutschland: Ziel 2-Programm für die Region Rheinland-Pfalz Ziel 2-Programm für die Region Saarland Ziel 2-Programm für die Region Nordrhein-Westfalen Ziel 2-Programm für die Region Hessen Ziel 2-Programm für die Region Baden-Württemberg Ziel 2-Programm für die Region Bayern Operationelles Programm für den produktiven Sektor (Productive Sector Operational Programme) Operationelles Programm für die Technische Hilfe (Technical Assistance Operational Programme) Operationelles Programm für die wirtschaftliche und soziale Infrastruktur (Economic and Social Infrastructure Operational Programme (ESIOP)) Ziel 1-Programm für die südliche und östliche Region Ziel 1-Programm für die Grenzregion, mittlere und westliche Region EU-Programm für Frieden und Versöhnung in Nordirland und der irischen Grenzregion (2000 – 2004) – PEACE II. Irland: Niederlande: Ziel 1-Programm in Bezug auf Übergangsunterstützung für Flevoland Ziel 2-Programm für den Norden der Niederlande Ziel 2-Programm "Urban Areas Netherlands" Ziel 2-Programm für den Süden der Niederlande Ziel 2-Programm für den Osten der Niederlande Vereinigtes Königreich: Ziel 1-Programm für Cornwall und Isles of Scilly Ziel 1-Programm für Merseyside Ziel 1-Programm für South Yorkshire Ziel 1-Programm für West Wales und The Valleys Besonderes Ziel 1-Übergangsprogramm für Highlands & Islands Ziel 1-Übergangsprogramm für Nordirland „Building Sustainable Prosperity“ Ziel 2-Programm für Western Scotland Ziel 2-Programm für East Wales Ziel 2-Programm für East of Scotland Ziel 2-Programm für South of Scotland Ziel 2-Programm für South West of England 111 PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE (PGI) 11. Fassung / 20. Dezember 2001 Ziel 2-Programm für London Ziel 2-Programm für South East England Ziel 2-Programm für East of England Ziel 2-Programm für North West of England Ziel 2-Programm für North East of England Ziel 2-Programm für East Midlands Ziel 2-Programm für Yorkshire und Humber Ziel 2-Programm für West Midlands EU-Programm für Frieden und Versöhnung in Nordirland und der irischen Grenzregion (2000 – 2004) – PEACE II. Die neuen Ziel 1- und Ziel 2-Programme wurden vor dem NWE-Programm erstellt, so dass es möglich war, diese bei der Vorbereitung dieses Programms zu berücksichtigen. Obschon die Budgets und der Geltungsbereich der Zielprogramme viel größer als die des NWEProgramms sind, kann das NWE-Programm durch seinen transnationalen Charakter als Ergänzung zu den nationalen Programmen dienen. Einerseits bieten das NWE-Programm und die NWE-Projekte einen transnationalen Rahmen, in dem regionale Entwicklungsmaßnahmen getroffen werden können. Andererseits können gemeinsame transnationale Projekte zu konkreteren und finanziell umfassenderen Folgeprojekten führen, die über die nationalen Zielprogramme finanziert werden können. Dies gilt insbesondere für die Entwicklung von Infrastruktur. Das NWE-Programm stellt keine finanziellen Mittel für große Infrastrukturinvestitionen bereit, kofinanziert aber Machbarkeitsstudien und kleinere Investitionen als Voraussetzung für größere Investitionen. Andere Strukturfondsprogramme können somit die Umsetzung von INTERREG IIIB-Ergebnissen in diesem Zusammenhang unterstützen. Zu beachten sind ähnliche Komplementaritäten zu nationalen Ziel 3-Programmen und Programmen zur Entwicklung des ländlichen Raums in den Mitgliedstaaten. VII.6.2. Komplementarität zu Programmen von Gemeinschaftsinitiativen Es gibt zahlreiche Programme von Gemeinschaftsinitiativen in der NWE-Region. Diese haben einen kleineren finanziellen Umfang als die Zielprogramme, stehen jedoch in mancher Hinsicht in einem engeren Zusammenhang zu den Zielen von INTERREG IIIB. Dies gilt selbstverständlich insbesondere für andere INTERREG-Programme. Die Programmplanung anderer Programme von Gemeinschaftsinitiativen ist parallel zu der Vorbereitung des NWEProgramms verlaufen, wobei die Komplementarität und Koordinierung zwischen diesen Programmen besonders berücksichtigt wurde. Eine besondere Herausforderung ist die Koordinierung mit anderen INTERREG IIIAProgrammen. Es gibt mehrere INTERREG IIIA-Programme im NWE-Gebiet, die sich auf grenzüberschreitende Gebiete zwischen den folgenden Mitgliedstaaten beziehen: Belgien – Deutschland – Niederlande Belgien – Niederlande Belgien – Frankreich 112 PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE (PGI) 11. Fassung / 20. Dezember 2001 Belgien – Frankreich – Luxemburg Frankreich – Deutschland Frankreich – Deutschland – Schweiz Frankreich – VK Irland – VK Deutschland – Luxemburg. Diese Programme und das NWE-Programm unterscheiden sich durch die Mindestanforderung der Transnationalität im NWE-Programm (Förderkriterium Nr. 2). Während die INTERREG IIIA-Programme sich auf die Entwicklung von bestimmten grenzüberschreitenden Regionen richten und grunsätzlich einen bilateralen Charakter haben, ist das INTERREG IIIBProgramm ein transnationales Programm, bei dem mindestens zwei Staaten inhaltlich von den Projekten profitieren sollten. In inhaltlicher Hinsicht konzentrieren die INTERREG IIIAProgramme zu einem großen Teil auf die Entwicklung der Wirtschaftstätigkeit und Ausbildung, umfassen aber zum Teil auch mit denen des INTERREG IIIB-Programms vergleichbare Schwerpunktbereiche, insbesondere die Entwicklung der Kommunikation und Verbesserung der Umwelt. Somit wird - trotz des unterschiedlichen geographischen Umfangs - bei der Umsetzung des NWE-Programms die Verteilung der Aufgaben und die Komplementarität zu INTERREG IIIA-Programmen berücksichtigt. Das NWE-Programm kann ferner Möglichkeiten für die Entwicklung und Erweiterung von im Rahmen von INTERREG IIIA-Programmen initiierten Projekten zu umfassenderen Kooperationsprojekten im NWE-Gebiet schaffen. Auch der Zusammenhang mit und die Komplementarität zu fünf anderen INTERREG IIIBProgrammen, die sich mit dem NWE-Programm überschneiden, werden berücksichtigt (Alpenraum, Atlantik, CADSES, Nordseeraum und die Nördliche Peripherie (vgl. Anhang B, Karte B2)). Für Aktionen, deren geographischer Umfang sich über die Grenzen des NWEKooperationsgebiets hinweg erstreckt und die nicht durch eines der anderen INTERREG IIIBGebiete abgedeckt sind, können eigene, koordinierte Projektanträge parallel bei den Lenkungsausschüssen der entsprechenden Kooperationsgebiete von INTERREG IIIB eingereicht werden. Gegebenenfalls vereinbart die Verwaltungsbehörde mit der entsprechenden Behörde des anderen INTERREG IIIB-Programms die notwendigen Koordinierungsmechanismen und –Verfahren, um eine doppelte Finanzierung zu vermeiden. Diese Mechanismen werden in die Programmergänzung aufgenommen und gelten für alle anderen Aktionen, die sich auf dieselben Kooperationsgebiete von INTERREG IIIB beziehen. Was INTERREG IIIC angeht, wurden Verbindungen im Zusammenhang mit der Vorbereitung eines INTERREG IIIC-Programms für die nordwestliche Zone hergestellt. INTERREG IIIC (und auch INTERACT) wird NWE-Regionen die Möglichkeit bieten, über das transnationale Kooperationsgebiet hinweg Kontakte herzustellen. Beide Initiativen zusammen können somit einen Beitrag zur Intensivierung der Integration in NWE und gleichzeitig zur europäischen Integration leisten. Die Koordinierung der Aktivitäten zwischen dem NWE-Programm und dem INTERREG IIIC-Programm für die nordwestliche Zone wird dadurch ermöglicht, dass in den Begleit- und Lenkungsausschüssen dieser Programme zum Teil dieselben Personen/Instanzen vertreten sind. 113 PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE (PGI) 11. Fassung / 20. Dezember 2001 Von den anderen Programmen von Gemeinschaftsinitiativen befassen das URBAN II- und das LEADER+-Programm sich zum Teil mit ähnlichen Themen wie das NWE-Programm, z.B. städtische und ländliche Entwicklung. Obschon diese Programme grundsätzlich einen nationalen Charakter haben, können sie vom transnationalen Erfahrungsaustausch profitieren, der bei ihrer Konzipierung berücksichtigt wurde. Das NWE-Programm kann dazu auch beitragen, indem ein transnationaler Rahmen für den Erfahrungsaustausch im NWE-Gebiet geschaffen wird. Ähnliche Möglichkeiten bestehen in Bezug auf Projekte, die im Rahmen der innovativen Aktionen von EFRE durchgeführt wurden. Auf Programm- und Projektebene wird gebührend auf die nötige Komplementarität zu Politiken der Gemeinschaft geachtet, insbesondere zu den im EUREK, Kapitel 2, (S. 13-19) ‘Einfluss der Gemeinschaftspolitiken auf das Gebiet der EU’ angesprochenen Politiken. Unter Vermeidung jeglicher Form der Doppelfinanzierung ein- und derselben Aktion stützt sich die Zusammenarbeit im NWE-Programm auf die Erfahrung aus nachstehend angeführten EU-finanzierten Programmen und den damit verbundenen Aktionen und erstellt gegebenenfalls spezifische Koordinierungsmechanismen: - INTERREG IIA/IIIA, INTERREG IIB, INTERREG IIC/IIIB und andere INTERREG IIIC-Programme, deren Kooperationsgebiet sich mit dem NWE-Gebiet überschneidet (vgl. Anhang B, Karte B2) - Ziel-1- und Ziel-2- Strukturfondsprogramme - andere Programme von Gemeinschaftsinitiativen: URBAN, LEADER und EQUAL - andere EU-finanzierte Programme wie LIFE, RAPHAEL, das EU Demonstrationsprogramm zum Integrierten Management in Küstengebieten usw. 114