Freiheit, die ich meine

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Freiheit, die ich meine ...
Kaum ein Begriff wird – und das in jeder Sprache – so euphorisch und emphatisch, beschwörend und eindringlich in Reden und Liedern, Balladen und Vorträgen, ja sogar in Verfassungen
als ultimatives Ziel und politisches Versprechen Völkern und Bürgern, Lesern und Zuhörern
mit geradezu suggestiver Kraft untermalt angeboten.
Wer könnte hiergegen schon einen Einwand wagen, dagegen opponieren oder auch nur das
Wort an sich zu relativieren trachten? Die Freiheit des Einzelnen – so lautet der einhellige
Konsens – findet allenfalls dort seine Begrenzung, wo die Freiheit des Nächsten eingeschränkt
wird. Aber, stimmt das wirklich?
Unterzieht man diesen Begriff einer genaueren Analyse, so stellt er sich als weitaus komplexer
und differenzierter dar, als dies sein allgemeiner Gebrauch vermuten läßt. Und geradezu
alarmieren muß, in welch’ geringem Maße dieser Begriff – entgegen seiner ständigen
Beschwörung – tatsächlich verwirklicht und gelebt wird.
Spätestens dann, wenn dem Begriff Freiheit auch noch der der Sicherheit beigesellt und uns
beides im Doppelpack versprochen wird, sollten bei den damit beglückten Rezipienten alle
Alarmglocken schrillen; hier kann nämlich nicht mehr von einem nachlässigen Gebrauch der
Worte und mangelnder geistiger Durchdringung gesprochen werden, hier geht es vielmehr um
Vorsatz und Betrug, bewußte Lüge und Korruption. Sicherheit und Freiheit sind nämlich
Antipoden; je mehr vom einen, desto weniger vom anderen!
Setzen wir Freiheit mit Unbeschränktheit gleich, so drängt sich als nächstes die Frage auf: “Unbeschränkt von wem oder was?”
Der Lenin zugeschriebene Satz, Freiheit sei “die Einsicht in die Notwendigkeit” hilft uns auch nicht
viel weiter, denn hierbei müßte zumindest unterschieden werden, wer oder was uns dies oder jenes als
notwendig signalisiert oder gar aufzwingt.
Ist Freiheit nur als solche qualifizierbar, wenn sie erkämpft wurde? Oder handelt es sich hierbei um
ein Grundrecht, das einzuschränken grundsätzlich unrechtmäßig ist?
Wieviel Freiheit benötigt der Mensch überhaupt? Können Teile unserer persönlichen Freiheit veräußert und gegen etwas anderes eingetauscht, beliehen oder verpfändet werden?
Mit welchem Recht schränken Menschen oder Organisationen (größere Teilmengen von Menschen)
die Freiheit Einzelner oder ganzer Gruppen (Vereine, Verbände, Selbständige etc. bis hin zu Völkern,
Rassen oder ethnischen Gruppen) ein? Haben nur Menschen ein Freiheitsdenken und –empfinden?
Oder müßten wir die Freiheit der Tiere und aller organischen Lebensformen nicht ebenso bedingungslos anerkennen, um unsere eigenen freiheitlichen Lebensräume rechtmäßigerweise gewahrt und
geachtet zu sehen?
Und wie steht es mit unseren Gefühlen? Wie frei leben wir diese aus, bzw. wie oft sehen wir uns –
gesellschaftlich konsentierterweise – genötigt, diese zu unterdrücken, nicht zu zeigen, ja nicht einmal
uns selbst zu gestatten?
So viele Fragen sich hierbei auftun, so unstrittig und exemplarisch können wir einige Parameter
identifizieren, die unsere Freiheit mehr oder minder massiv einschränken:
1.
Der Staat
Hier haben wir es sicherlich mit dem massivsten Beschränker persönlicher Freiheit überhaupt zu
tun. Als Summe der Sozialitäten (Gemeinschaften), innerhalb derer sich Leben und Familie,
Beruf und Freizeit, Kindheit, Jugend und Alter abspielen, maßt sich dieser Moloch an, faktisch
unser gesamtes Leben zu bestimmen. So legen in Deutschland knapp 100.000 Gesetze,
Verordnungen und Bestimmungen die ca. 75 Lebensjahre von Millionen Menschen fest. Er
bestimmt vom Geburts- bis zum Totenschein alles. Bildung (Schulpflicht) und Erziehung, Beruf
(Qualifikation und Ausübung) und die dementsprechende Zugehörigkeit (Gewerkschaften,
Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern); die maximale Wochen-, Jahres- und
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Lebensarbeitszeit; die Vorsorge für die Absicherung gegen Krankheit, Berufsunfähigkeit sowie
das Alter; Art, Höhe und Bauweise der Häuser, in denen die Menschen leben möchten; Wirtschaftsstrukturen und Handel, Import und Export, Warengüterklassen und die Ausgestaltung der
Betriebe; das Familienleben und selbst die Tiefe eines Grabes. Alles regelt, bestimmt und
(ver)ordnet der Staat – mit der “Begründung”, daß ansonsten die Menschen in Chaos und
Anarchie lebten.
Davon abgesehen, daß Chaos (entgegen landläufiger Meinung) nicht “Unordnung”, sondern
“Nicht-Ordnung” bedeutet und das Wort Anarchie tatsächlich “Herrschaftslosigkeit” und
“Selbstbestimmtheit” sowie den “leeren, nicht fremdheitlich bestimmten Raum” bezeichnet (den
es mit Mut und Kraft, persönlichem Engagement, Geist und Fleiß zu füllen gälte), stellt der Staat
damit seinen Mitbürgern ein entwürdigendes Zeugnis totaler Unfähigkeit und Unmündigkeit aus,
ihr persönliches Leben wie auch das Miteinander in der Familie und größeren Gruppen in einer
ethisch sauberen, selbst-bestimmten Weise zu gestalten.
All dies wäre dem Staat jedoch gar nicht möglich, wenn sich ihm dazu nicht hunderttausende
unserer Mitbürger als willfährige Büttel zur Verfügung stellten – als Beamte und öffentlich
Bedienstete –, die in seinem Auftrag über die Unfreiheit ihrer Mitbürger wachten. Daß sie sich
dabei auch gleich selbst ent-freiheitlichen, wird den meisten Obrigkeitsbediensteten in Ämtern
und Behörden, Schulen und Universitäten, pseudo-privatisierten Betrieben sowie in offiziellen
staatlichen Firmen und Organisationen gar nicht klar. Ihr Auftrag ist von dritter (gesetzlicher)
Seite festgelegt, unterliegt somit also weder ihrem eigenen Willen und eigenen Zielen, noch
ihrem eigenen Einfluß. Genau dies bedingt aber die geistig-seelische Anonymität, in der sie ihr
Berufsleben als Garanten der Unfreiheit ihrer Mitbürger durchlaufen und die ihnen überlassenen
Ressourcen (öffentliche Gelder, Zeit und Humankapital) ebenso anonym und sinnlos verschwenden.
Lohn dieser Überwachungsfunktion der Unfreiheit der übrigen Bürger ist eine unkündbare
Berufstätigkeit, ein gesichertes Ein- und Auskommen sowie ein ebenso gesicherter Ruhestand.
Sie sind im Falle von Krankheit und Erwerbsunfähigkeit fremd-abgesichert und wähnen sich als
veritable Hüter und Wächter des Systems, welches ihnen diese Sicherheit garantiert, über dessen
Effektivität vor allem aber seine Finanzierbarkeit sie sich jedoch keinerlei Gedanken machen
(müssen) – im Gegensatz zu jedem anderen, der seine Produktivität jeden Tag erneut unter
Beweis stellen muß, um nicht seinen Arbeitsplatz zu verlieren oder seinen Betrieb in den
Konkurs zu führen. Sie sind die Hütehunde des staatlichen Entmündigungs- und Zwangswesens,
welches sich – einem Krebsgeschwür im Körper eines einzelnen Menschen sehr ähnlich –
unaufhaltsam weiter fortpflanzt. Der Krebs in einem Menschen stirbt erst, wenn er seinen “Wirt”
ermordet und sich damit selbst die Lebensgrundlage entzogen hat. Staaten brechen zusammen
und werden ein leichtes Opfer – entweder für andere Staaten oder revolutionäre
Systemveränderungen –, wenn sie sich auf dem Wege der gesellschaftlichen Verunfähigung und
Ent-Freiheitlichung buchstäblich selbst erwürgt haben.
Stellen Sie sich kurz folgendes Szenario vor: Im Jahre 2035 entfiele (unterstellt man den ungehinderten Fortlauf heutiger Verhältnisse) auf einen Erwerbstätigen ein Rentner heutiges Verhältnis: ca. 1,9:1 (Arbeitslose und ABM-Beschäftigte bereits abgezogen). Gleichzeitig käme auf
sechs Erwerbstätige ein öffentlich Bediensteter (heute: 12:1). Der jede Kreativität und freiheitliche Selbstverwirklichung erwürgende und vor allem den Mittelstand in höchstem Maße gefährdende Staat untergrübe bis dahin – dank und mit Hilfe seiner öffentlich bediensteten Heloten und
der von diesen verfochtenen und durchgesetzten Paragraphen – seine gesamte Lebensgrundlage.
Derartige staatliche “Selbstmorde” finden wir in der Geschichte zuhauf – zuletzt Ende der 90er
Jahre (DDR, UdSSR).
Perfiderweise begründet der Staat sein Tun und Treiben damit, daß er ja gleichzeitig der Garant
für Frieden, Sicherheit und soziale Ausgewogenheit sei, vor Übergriffen fremder Mächte und der
Kriminalität im Inneren unseres Staatswesens schütze und im übrigen alles daran setze, die
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Menschen in chancengleicher Weise zu weiterem Wohlstand zu führen. Die meisten Menschen
wagen nicht einmal, sich dieser “Begründung” auch nur gedanklich zu widersetzen und können
sich deshalb eine Alternative hierzu auch gar nicht vorstellen.
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Daß genau das Gegenteil der Wahrheit entspricht, der Staat also gerade durch seine Zwangs- und
Gewaltmonopole die Ängste und Nöte, Ungleichheiten und Ungerechtigkeiten sowie (deshalb!)
wachsende Kriminalität verursacht und ein ständig sinkendes ethisches Bewußtsein im Staatswesen generiert, wird seinen Apologeten und Protagonisten wohl niemals zu vermitteln sein.
Leider verschließt sich diese Logik aber auch den davon so unselig betroffenen BürgerInnen
weitestgehend. Ahnen ersetzt hierbei Wissen! Der Grund hierfür ist darin zu sehen, daß die
Menschen um so linearer (ausschließlich auf ihr eigenes Leben in Familie und Beruf bezogen)
denken, fühlen und handeln, je komplexer das Staatswesen konzipiert ist, innerhalb dessen sie zu
überleben suchen, ihr Leben gestalten und Nischen bewahren wollen. Auch hierzu hat sich der
Staat etwas einfallen lassen: Bereits im 17. Jahrhundert wurde das bis dahin vorherrschende
(noch wesentlich natürlichere) Denk-Fühlen der Menschen getrennt: Die geistigen Bereiche
(Schule, öffentliche Erziehung, Universitäten, Forschung, Entwicklung und die Wissenschaften)
wurden künftig als Domäne des Staates von diesem verwaltet (i.e. unter strikte Kuratel
genommen), während man den (nunmehr völlig getrennten) emotional-spirituellen Raum den
Religionen überließ, die in Deutschland sogar staatlich (in weltweit einzigartiger Weise) üppig
subventioniert werden. Wer nämlich Verstand und Gefühl eines Menschen beherrscht, hat
damit auch den Menschen selbst, sein Tun und Handeln, seine gesamte Existenz unter
stringenter Kontrolle!
Ebenso verhält es sich jedoch auch mit der nächsthöheren Ordnung – einer Gruppe von
Menschen bzw. einem ganzen Staat. Ordnen wir dem Denken alle Geist-dominierten Faktoren zu,
und setzen wir dem das Gefühlsleben, die Emotionalität und das spirituelle Empfinden (summiert
in der Religion und dem öffentlich doktrinierten Moralbegriff) als Gegenpol gegenüber, so wird
sehr schnell deutlich, in welch ungeheurem Maße diese Konkordanz von Staat und Kirche unser
Aller Leben zwanghaft und unerbittlich kontrolliert und reglementiert.
Welcher Organe (Institutionen und Organisationen) sich der Staat hierzu und mit Hilfe seiner
öffentlich-rechtlichen Bediensteten noch bedient, werden wir im folgenden näher untersuchen.
Nach dieser allgemeinen Betrachtung des öffentlich-rechtlichen Bediensteten-(Un)wesens erhebt
sich aber die Frage, wer denn wem die Macht gibt, sich als Staat derart ungehemmt anzumaßen,
das gesamte Leben aller in seinen Grenzen lebender Menschen von A bis Z zu bestimmen, sie
nahezu aller Freiheiten zu berauben, um ihnen andererseits – in geradezu hybrider Selbstüberschätzung – Sicherheit und Ordnung zu versprechen?
Lassen Sie uns die Antwort auf diese Frage noch etwas verschieben und konzentrieren wir uns
auf die Mechanismen, derer sich der Staat zur Verunfreiheitlichung seiner Bürger bedient.
a) Das Steuerwesen
Etymologisch leitet sich das Wort Steuer aus dem Lateinischen ab und bezeichnet ein unterstützendes Element, ein Hilfsmittel. Auch das Steuer/Ruder eines Schiffes begünstigt durch
seine außerhalb des Bootskörpers verlagerte Hebelwirkung den Steuermann dabei, das
Schiff zu lenken. Voraussetzung dafür ist jedoch eine gewisse Starrheit dieses Steuers, da
ansonsten der eigentliche Sinn dieses “Werkzeugs” hinfällig würde. Interessant: Auch die
Worte Stake, Stab und starr sind aus der gleichen etymologischen Wurzel entstanden.
Nun kennt jedoch jeder seemännisch Erfahrene das Phänomen des Übersteuerns (auch Autofahrern wohlbekannt), und wer ein Steuer beim Segeln in die falsche Richtung umlegt,
gewärtigt die Gefahr einer Wende/Halse, was zu erheblichen Kopfverletzungen der unachtsamen Crew und gar zu einem Umstürzen des Bootes führen kann.
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Indem nun der Staat sich einerseits das alleinige Besteuerungsrecht – sowohl als Entgelt
(Preis) für von ihm zur Verfügung gestellte Dienste1 als auch für den Unterhalt seiner Organisationen2 - herausnimmt und ebenfalls über dessen Höhe in ihm opportun erscheinender
Selbstherrlichkeit beschließt, gleichzeitig aber auch über das Geldwesen (Druck-/Prägerecht
und dessen Verteilung) gebietet, kann er auch über die Einführung und Erhebung von Steuern (in ihm genehmer Höhe) auf praktisch alles und jeden in seinem Zugriffsbereich völlig
uneingeschränkt bestimmen.
Nun greift der Staat mit Hilfe seiner Organe (die Parteien betrachten wir nachstehend
näher) und seiner Funktionsträger (Beamte und öffentlich Bedienstete) sowie in seiner
fiskalpolitischen Allmacht (Geldwesen) genau dort steuerlich ein, wo einerseits die
Wünsche, Bedürfnisse und Begehrlichkeiten seiner BürgerInnen, andererseits aber auch
deren Notwendigkeiten (Wohnung, Kleidung, Nahrung, Transportabilitäten etc.) und Ängste
(Sicherheitsbedürfnisse) liegen. Was immer seinen BürgerInnen wichtig oder begehrenswert
ist, wird dementsprechend mit Verordnungen und Gesetzen, Richtlinien und
Durchführungsbestimmungen reglementiert und damit kontrollierbar gemacht, und
außerdem eben besteuert, wobei sich die Höhe der Steuer nach zweierlei Kriterien richtet:
-
-
1
2
Zum einen wird das Gut selbst besteuert (völlig unsinnigerweise wird hier mit dem
Begriff “indirekte Steuern” operiert). Hierbei wächst ein an sich festgelegter Steuersatz
(denken Sie an die Mehrwertsteuer) mit der Wertentwicklung eines Gutes (vom Rohstoff bis zum Endprodukt) mit. Der Staat wird damit zum Mit-Nutzer der Leistungen
seiner Bürger einerseits und der Nachfrager (und deren Bedürfnissen wie Wünschen)
andererseits. Je lückenloser und regulativer der Staat sämtliche Produktions- und
Leistungsprozesse innerhalb der Gesellschaft reglementiert, überwacht und kontrolliert,
desto ungeschmälerter ist sein Zugriff auf die damit verbundenen Preise von Waren und
Dienstleistungen. Gleichermaßen greift der Staat jedoch da zu, wo Vermögenswerte
veräußert, verschenkt oder vererbt werden – ohne daß hieraus eine Wertschöpfung aus
einem real erwachsenen Wert-Zugewinn erwachsen wäre, vor allem jedoch ohne daß
dahinter irgendeine Leistung des Staates selbst steht (was diesen jedoch ohnehin nie
auch nur im geringsten anficht).
Zum zweiten bedient sich der Staat in seiner steuerpolitischen Impertinenz
dadurch, daß er die BürgerInnen nach ihrer vermeintlichen Leistungsfähigkeit zur
Kasse bittet. Dies bedeutet nicht mehr und nicht weniger, als daß der Staat den Fleiß
und die Arbeitsbereitschaft des Einzelnen nach der sich ja der Wert
(Lohn/Gehalt/Verdienst) des Einzelnen bemißt besteuert. Dies entspricht einer
Bestrafung derjenigen, die leistungsbereiter als andere sind und belohnt nachgerade
diejenigen, die – zum “Preis” einer geringeren Nachfrage und einer Bescheidung des
eigenen Lebensstils – weniger Leistungsbereitschaft, Fleiß und Einsatz an den Tag
legen. Wenig wundersam: Der geradezu perverse Gedanke: “Lohnt es sich denn
überhaupt, daß ich mich in dieser oder jener Weise mehr als der Durchschnitt (und
unbedingt erforderlich) einsetze?” wird damit beinahe logisch, zumindest jedoch
verständlich. Je kleiner nun die besonders besteuerten Gruppen sind, je mehr sie aus der
durchschnittlichen Masse herausragen und je weniger sie über eine entsprechende
Lobby verfügen, die sich qua Partei zu artikulieren und durchzusetzen vermag, desto
gnadenloser werden sie vom Staat besteuert/bestraft, wobei sich der Staat des neidvollhämischen Applauses derer sicher sein kann, die entweder ihrerseits steuerlich
erheblich geschröpft werden oder die oben gestellte Frage für sich mit “Nein”
Der Unterschied zum üblichen Warenverkehr liegt vor allem darin, daß der Staat weder dem “Käufer” seiner
Leistungen eine Wahl läßt, noch daß seine Preise (Steuern) einer Konkurrenz offenstehen.
Über deren Größe, Aufbau und Inhalte der Bürger jedoch ebenfalls weder mitbestimmen kann, noch daß
diese – z.B. nach vollständiger Erledigung ihrer Arbeit – wieder abgeschafft würden (was bei jedem privaten
Unternehmen per se selbstverständlich wäre).
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beantwortet haben. Und genau darauf stellt der Staat ab, wenn er die Einführung oder
Wahrung bestimmter Steuern verteidigt.
Auch zur Organisation und Verwaltung des Steuerwesens bedient sich der Staat eines
Heeres von Bediensteten, die verwalten und kontrollieren, ausspähen und durchsetzen, was
gesetzlich festgelegterweise (nach Recht und realem Sinn frägt hier ohnehin niemand) des
Staates zu sein hat. Indem der Staat die keiner Konkurrenz unterliegende und in seiner
legislativen Arroganz festgelegten Gesetze zur Grundlage seiner Vorgehensweise macht,
erübrigt und verbietet es sich für seine Vollzugs- und Verwaltungsorgane nachgerade, selbst
über den Sinn und Wert, vor allem jedoch über die Rechtmäßigkeit ihres Tuns und Handelns
auch nur im entferntesten nachzudenken. Ein braver Staatsdiener tut das, was in seinem
Dienstvertrag geregelt, ihm von höherer Stelle aufgetragen wird.
Wenn Produktivität und Effektivität von Staatsbediensteten – allen wütenden Dementis der
Betroffenen zum Trotz – weit unter denen der Privatwirtschaft liegen, so hat dies mehrere
Gründe. Deren wichtigster liegt in dem Fehlen jeglicher Konkurrenz. Ein einmal besetzter
Arbeitsplatz steht einfach nicht mehr zur Disposition (der Inhaber ist in der Regel nicht
kündbar), und insofern fehlen zur Beurteilung der Arbeit dieses Arbeitsplatz-Inhabers
faktisch sowohl das Motiv als auch die Möglichkeit. Der Vorgesetzte eines öffentlich
Bediensteten tut gut daran, sich mit seinen Untergebenen lieber zu arrangieren (auch seine
Effektivität und die seiner Abteilung ist nahezu unkontrollierbar). Außerdem liegt dem
öffentlichen Dienst ein System zugrunde, was die Privatwirtschaft (große, beamtenähnlich
strukturierte Konzerne einmal ausgenommen) überhaupt nicht kennt: Je größer nämlich der
Stab einer öffentlichen Dienststelle wird, desto eher kann deren Leiter in den nächsthöheren
Besoldungsrang erhoben werden, indem eine neue Dienststelle (aus der vorgeblichen
Notwendigkeit) geschaffen wird. Insofern gleicht der öffentliche Dienst einem Strukturvertrieb im Finanzwesen: Befördert wird, wer genügend Menschen (nach Masse und unabhängig von der individuellen Produktivität/Effektivität) unter sich versammelt.
Ein weiteres Phänomen der staatlichen Organisationen ist ihre Unauflösbarkeit: Einmal
geschaffene Ämter und Behörden werden so gut wie nie aufgelöst, auch wenn deren Sinn,
dementsprechend sie dereinst gegründet wurden, längst obsolet geworden ist. Was soll man
auch mit den (unkündbaren) Bediensteten einer Behörde tun, die nicht mehr benötigt wird?
Sie sind zumeist sehr einseitig orientierte, für einen höchst spezifischen Arbeitsbereich
ausgebildete Fachkräfte, deren Umplazierung in eine völlig andere Behörde entweder aus
fachlichen Gründen unmöglich ist oder von den Betroffenen als “unzumutbar” zurückgewiesen wird. Was in der freien Wirtschaft gang und gäbe ist, verbietet sich bei Ämtern und
Behörden damit in aller Regel aufgrund der bestehenden Dienstverträge. Öffentliche Dienststellen werden also zuallermeist allenfalls vergrößert, nicht jedoch – auch wenn dies
sinnvoll und angebracht wäre – verkleinert oder sogar abgeschafft. So kosten z.B. rund die
Hälfte aller Steuern mehr an Beitreibung und Verwaltung, als sie effektiv einbringen
(Pensionen und Versorgungsansprüche der dafür Tätigen eingerechnet).
Dies ist auch der Grund, warum in staatlichen Unternehmen (dies gilt auch für pseudoprivatisierte Betriebe) Manpower, Zeit und Geld in einer Weise verschwendet werden, wie
dies in der Privatwirtschaft schlichtweg unmöglich wäre. Staatliche Betriebe führen –
wiederum wegen der fehlenden Konkurrenz – intern wie extern ein weder von Kontrollen
noch einer möglichen Ahndung bei Fehlleistungen bedrohtes Eigenleben. Daran ändern auch
die Institutionen Bundesrechnungshof oder das jährlich erscheinende Schwarzbuch des
Bundes der Steuerzahler herzlich wenig. So wird sich auch auf die jüngste Meldung des
Bundes der Steuerzahler hin nichts ändern. Präsident Däke hat vor kurzem verkündet, daß
rund 5 % aller öffentlichen Ausgaben in geradezu unglaublicher Weise verschwendet
werden, was den Steuerzahler mit etwa 70 Milliarden Mark pro Jahr belastet. Der
Leser/Hörer nimmt es kopfschüttelnd zur Kenntnis, mit Sanktionen brauchen die davon
Betroffenen nicht zu rechnen. Ändern wird sich daraufhin aber gar nichts.
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Neben allen bisher angeführten Gründen gibt es nämlich noch einen ganz entscheidenden,
den ich den Leim, der alles zusammenhält, nennen möchte, eine Art öffentlich-rechtlichen
“Sekundenkleber”: die Parteizugehörigkeit, die wir nun untersuchen wollen.
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a) Die Parteien
Nach Artikel 21 sollen die Parteien bei der politischen Willensbildung des Volkes
mitwirken. Das hört sich gut an und wäre auch durchaus zu bejahen, wenn nicht die Parteien
de facto die wahren Herrscher dieses Staates und aller seiner Tentakel wären. Wer in
Behörden und Ämtern, Universitäten und Schulen, staatlichen (städtischen) Krankenhäusern
und Pflegeeinrichtungen, Staatsanwaltschaften und Gerichten (bis hin zum
Bundesgerichtshof, dem Bundesverwaltungsgericht und dem Bundesfinanzhof), bei der
Polizei, der (pseudo-privatisierten) Deutschen Bahn AG, der Telekom und der Deutschen
Post AG, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten, öffentlich-rechtlichen
Banken, Versicherungen und Bausparkassen, Lotteriegesellschaften oder in (zuallermeist
öffentlich-rechtlichen) Spielkasinos bzw. allen unter öffentlich-rechtlichem Mehrheitsbesitz
stehenden Firmen und Konzernen Karriere machen möchte, kann dies nur, wenn er entweder
selbst Mitglied einer der vier “Basis”-Parteien ist oder aus deren Kreis – Verbindungen
schaden nur dem, der sie nicht hat! – promotiert wird. Der gesamte Staat mit all seinen
Organisationen und Betrieben ist nämlich horizontal und vertikal vollständig durchdrungen
von den Mitgliedern und Interessen der vier in Bund, Ländern und Kommunen herrschenden
Parteien CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen (wobei die PDS alles
daransetzt, diesem “erlauchten” Kreise möglichst bald anzugehören). Sie sitzen in
Verwaltungs- und Aufsichtsräten, bekleiden – etwa nach mißglückten Wahlen – Vorstandsund hohe Managerposten –, politische “Austragshäusl”, mit deren Hilfe sich die politischen
Parteien auch weiterhin Sitz, Stimme und Einfluß bewahren. Letzter (hoch-dotierter)
“Hafen” ist ein Sitz im Europaparlament!
Handelte es sich bei Parteien um eine Art politische Vereine, die quasi Volksausbildung i.p.
Politik – im Sinne der Interdependenz von Sozial-, Wirtschafts-, Bildungs-, Forschungs-,
Gesundheits-, Kultur- und Umweltpolitik – betrieben, wäre dagegen überhaupt nichts einzuwenden. In Wahrheit geht es den Parteien jedoch ausschließlich um die Entwicklung von
subversiven Netzwerken – von der Parteispitze bis in jede kommunale Behörde und jeden
öffentlich-rechtlichen Betrieb –, mittels derer der gesamte Apparat, das ganze Staatswesen
kontrolliert, in einem schier undurchdringlichen Spinnwebennetz zusammengehalten und bis
in die kleinste Zelle (Familien und einzelne Personen) dirigiert wird.
Dabei bedient sich der Staat über seine Parteien am liebsten seiner eigenen Bediensteten und
– man muß hierbei geradezu von Veruntreuung sprechen – der Steuergelder, die er auf
andere Weise requiriert hat. So sind Beamte und öffentlich Angestellte in den Parlamenten
mit rund 70 % vertreten, obwohl sie (inklusive der Beamten mit Sonderstatus) weniger als
8 % aller BürgerInnen ausmachen. Gar 20-fach überproportional vertreten sind Lehrer, also
Beamte auf Lebenszeit, die während ihrer Abgeordneten-Tätigkeit sogar fleißig weiter befördert werden und mit einer Berufs-Rückkehr-Garantie ausgestattet sind. Schon hieran scheitert die notwendige und wünschenswerte paritätische Mitwirkung aller Berufsgruppen in
den Parlamenten; kein Arbeitgeber würde einem Arbeitnehmer, der sich in den Bundes- oder
Landtag wählen ließe, eine Garantie für eine Rückkehr an seinen Arbeitsplatz geben, und
kein Selbständiger könnte sich erlauben, für vier oder acht Jahre seine Berufstätigkeit zu
unterbrechen, um in einem Parlament tätig zu sein. Seine Praxis oder Kanzlei wäre bis dahin
verwaist bzw. wertlos (es sei denn, er verließe die Bühne als Minister oder parlamentarischer Staatssekretär a.D. und träte dann als prominenter Sozius einer Kanzlei bei).
Über die Parteienfinanzierung (sowohl über Steuermittel als auch – via Stiftungen, Kuratorien und sonstige Finessen – aus anderen Quellen) sorgen die Parteien auch finanziell für die
Wahrung ihres von der übrigen Bevölkerung völlig abgehobenen oligarchischen Machtapparates. Eine neue politische Kraft, die sich als Partei etablieren und an den bestehenden
Verhältnissen tatsächlich etwas ändern wollte, müßte zuallererst einen millionenschweren
Mäzen finden, der es sich leisten kann, aus seinem Privatvermögen eine mindestens acht-
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stellige Summe abzuzweigen – ohne eine Garantie und mit nur sehr beschränkten Möglichkeiten, diese Kosten steuerlich geltend machen zu können. Da die Zahl derer, die in unserem
System über solche Mittel verfügen (ohne einer der heute die Macht besetzt haltenden
Parteien anzugehören), sehr gering ist, können sich die etablierten Parteien relativ sicher
sein. Hinzu kommt außerdem, daß ein derartiger Gönner den entsprechenden Idealismus und
genügend Ethos besitzen müßte, sein Kapital einzusetzen und den Mut aufzubringen, sich
den Ängsten und Befürchtungen seiner Umwelt preiszugeben (die großteils vollauf damit
beschäftigt sind, sich und anderen zu erklären, daß “man an den bestehenden Verhältnissen
ohnehin nichts ändern könne”). Last but not least stünde ihm ein gefährlicher Tanz auf dem
Vulkan bevor; Artikel 20 GG enthält nämlich eine Reihe höchst verfänglicher Sätze:
-
Satz 1: Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer
Bundesstaat.
Was jedoch unter demokratisch und sozial zu verstehen ist, bleibt der herrschenden
pseudo-demokratischen und pseudo-sozialen parteilichen Nomenklatura vorbehalten.
-
Satz 2: Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.
Kaum ein Satz im Grundgesetz ist weniger wahr als dieser; die Aufstellung der Kandidaten erfolgt in den Hinterzimmern der Parteizentralen und entspricht einer perfiden
Machtverteilung (auf den Listenplätzen) nach Opportunität und Eignung derer, die sich
in der Parteienhierarchie nach oben gekungelt und geboxt haben. Von einer Direktwahl
der Kandidaten durch das Volk (in dezentralen und damit überschaubaren
Wahlkreisen), wie wir dies z.B. in den USA, Großbritannien oder der Schweiz kennen,
kann hierzulande überhaupt nicht die Rede sein. Vor diesem Hintergrund mutiert der
folgende Satz 2 im Absatz 2 des Artikels 20 GG vollends zur Farce: Sie (die
Staatsgewalt) wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere
Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung
ausgeübt.
Gut gebrüllt und noch besser gelogen; diese besonderen Organe der Gesetzgebung, der
vollziehenden Gewalt und (insbesondere) der Rechtsprechung sind allesamt in den
Händen der Parteien. Sogar der Bundesgerichtshof ist paritätisch mit genehmen Figuren
der herrschenden Parteien besetzt.
-
In Satz 3 des gleichen Artikels lesen wir: Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und
Recht gebunden.
Davon abgesehen, daß wir bis heute – entgegen der klaren Anweisung aus Artikel 146
GG – überhaupt keine Verfassung haben, unterstehen auch die vollziehende Gewalt und
die Rechtsprechung ausschließlich den “Organen”, die – fernab von jedem Volkeswillen und ausschließlich opportunistischen Gesichtspunkten (und nach Parteizugehörigkeit proportional verteilt) unterworfen – über Gesetz und Recht befinden und
beschließen.
-
Satz 4 aus Artikel 20 GG, der das “Widerstandsrecht” für jedermann determiniert,
gegen diejenigen aufzustehen, die es unternehmen, “diese Ordnung zu beseitigen”,
möchte ich dem Leser ersparen; wer diesen (von den Verfassern des Grundgesetzes
sicherlich ehrlich gemeinten) Satz tiefer durchdenkt, den muß das Grauen schütteln.
Aber auch Artikel 21 GG (Parteien) muß angesichts der heute bestehenden bundesdeutschen
Parteien-“Demokratie” höchst bedenklich stimmen. Was nämlich als “freiheitliche demokratische Grundordnung” anzusehen ist, bzw. potentiell geeignet sein könnte, diese “zu beeinträchtigen oder zu beseitigen” bzw. “zu gefährden”, entscheidet die unter der Aufsicht der
Parteien fungierende Schar der Staatsanwälte und Richter, beileibe jedoch nicht das Volk,
dessen “freiheitliche Selbstbestimmung” längst parteilich pervertiert ist.
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Wer angesichts der heutigen Parteiendiktatur noch auf das Grundgesetz pochen zu dürfen
glaubt oder von einer “freiheitlichen Grundordnung” ausgeht, dämmert entweder im Halbschlaf vor sich hin oder er gehört zu den (von Fachleuten auf etwa 15 % aller Erwachsenen
geschätzten) funktionalen Analphabeten. Wie so viele andere Untersuchungen hat jedoch
auch diese nie das Licht der Öffentlichkeit erblickt.
Kurzum: Spätestens ab dem “Opernplatz” – fast jeder Leser dürfte das berühmte Spiel
“Monopoly” kennen – ist alles von den Parteien besetzt; d.h. Sie müssen, wenn Sie
“mitspielen” wollen, notwendigerweise ihren Tribut an die Parteien zollen, sich deren
“Mietregeln” unterwerfen, da Sie sich nur mit einem Wurf über 20 (bei zwei Würfen nicht
möglich) über die parteilich dominierten Felder hinwegretten könnten. Wer dem auszuweichen sucht (es gibt ja noch “Gemeinschaftsfelder” und “Ereignisfelder”), mag (bei der einen
oder anderen Runde) Glück haben. Mitunter treffen ihn jedoch auch erhebliche Strafen bzw.
er wird geradewegs auf die “Schloßallee” beordert.
a) Das Wahlsystem
Nicht genug mit dem vorgehend beschriebenen Parteienklüngel – vor die Aufnahme in den
erlauchten Kreis der politischen Gaukler und Scharlatane, die in den Machtzentralen, in
Legislative, Judikative und Exekutive den Ton angeben, hat das Wahlgesetz die Hürde der
5 %-Klausel gesetzt. Um also im Chor der Abgeordneten überhaupt mitsingen zu dürfen,
müßte eine neue politische Kraft eineinhalb mal so viele Wählerstimmen auf sich vereinen,
wie wir in Deutschland insgesamt an Parteimitgliedern verzeichnen. Hierbei sind aber die
Nicht-Wahlberechtigten (Ausländer und Kinder/Jugendliche unter 18) noch gar nicht mitgerechnet. Geht man von ca. 60 Millionen Wahlberechtigten in Deutschland aus, so stünde
eine alternative Bewegung vor der herakleischen Aufgabe, drei Millionen Bundesbürger
davon zu überzeugen, daß es mit Hilfe neuer Wege tatsächlich eine Lösung der heute
gewärtigten Probleme gibt.
Kein Wunder, daß dies nach dem zweiten Weltkrieg erst einer Partei überhaupt gelungen ist.
Dabei kam dieser Partei, den Grünen, ein historischer Glücksfall zugute: Der völlige sozialpolitische Umbruch zu Beginn der 60er Jahre, der sich erst als 68er-“Revolution” großer
Teile der Jugend und der mittleren Jahrgänge entwickelte und dann mit einem zweiten
Moment – der Bewußtwerdung einer ökologischen Verantwortung – einhergehend zur
Formierung einer neuen politischen Kraft führte.
Bis ein solches Ereignis ein weiteres Mal auftritt, muß wohl noch etliches politisches
“Geschirr” zerschlagen werden und sich die (inter)nationalen Verhältnisse noch dramatisch
verschlimmern.
Auch die ach so demokratische Regelung des Einzugs ins Parlament über ein Direktmandat
ist bei Licht betrachtet eine pseudo-demokratische Alibiveranstaltung; zum einen ist auch
hierfür ein enormer persönlicher und finanzieller Aufwand notwendig (der abzudeckende
Wahlkreis ist viel zu groß, als daß man von einer Personen-Direktwahl sprechen könnte),
zum anderen genösse eine über drei Direktmandate ins Parlament gelangende Partei
lediglich Fraktionsstatus, d.h. sie wäre von den meisten bedeutsamen Gremien
ausgeschlossen und könnte im übrigen nur ein Mauerblümchen-Dasein fristen, da ihr
ansonsten die monolithischen Blöcke der etablierten Parteien entgegenstünde.
Würden hingegen – wie in der Schweiz und den USA – in kleinen, dezentralen Wahlkreisen
persönlich bekannte Direktkandidaten gewählt, so fände in den Parlamenten auch eine wirklich demokratische Arbeit statt – frei von zementierten Koalitionen, die ihrerseits – unter
klarem (grundgesetz-widrigem) Verstoß gegen Artikel 38 GG – unter dem Duktus der
Parteizugehörigkeit (“Fraktionszwang”) ausgehandelt werden.
b) Gewerkschaften
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Diese Fossilien gesellschaftlicher Entmündigung stellen eine besonders perfide Abart
“demokratischer” Verunfreiheitlichung dar. Sie sollen den bemitleidenswerten, rechtlosen
Arbeitnehmer vor dem “Blutsaugertum” der Arbeitgeber schützen. Der gerührte Leser möge
kurz seine Tränen trocknen lassen. So berechtigt die Grundidee der Gewerkschaften nämlich
vor weit über 100 Jahren war – die Industrialisierung erlebte damals einen ähnlichen
Aufschwung wie die heutige Computertechnologie, eine bundesweite Schulpflicht gab es
noch gar nicht, und nur etwa 35 % der Menschen konnten lesen und schreiben –, so subversiv wirken die Gewerkschafts-Kartelle heute. Im Laufe der Zeit haben sie nämlich (fast) das
gesamte Berufsleben in der Bundesrepublik unter ihr Kuratel gezwungen. Nicht die firmenspezifisch mit den Gegebenheiten vertrauten und regional unterschiedlich berührten
Betriebsräte, sondern die überregional agierenden und die beruflichen Belange ihrer Arbeit
zumeist nur vom Hörensagen kennenden Gewerkschaften bestimmen über Wohl und Wehe
des Gros’ der Arbeitnehmer. In ihrer Regelungs- und Ordnungswut verunmöglichen sie
jeden freiheitlich-dominierten Konsens zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Vorgeblich zum Schutze des ach so unmündigen Arbeitnehmers legen sie Wochen- und Jahresarbeitszeiten fest, bestimmen Ladenöffnungs- und –schlußzeiten, Sicherheitsstandards und
Lohnfortzahlungen im Krankheits- und Kündigungsfall, Weihnachts-, Urlaubs- und Feiertagszuschläge.
Im Laufe der Jahrzehnte haben sie tiefe emotionale, dialektische und soziologische Gräben
zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber gerissen, die im Wirtschaftsleben Beteiligten
gegeneinander höchst mißtrauisch werden lassen und in maßgeblicher Weise zu einem
gesellschaftlichen Dissens beigetragen, der dazu geführt hat, daß sich Unternehmer mehr
damit beschäftigen, den arbeits- und lohnrechtlichen Diktaten – z.B. durch die Verlagerung
von Arbeitsplätzen ins Ausland – zu entgehen, als in allseits dienlicher, koexistenzieller
Friedlichkeit den Sozial- und Wirtschaftsstandort Deutschland aufzubauen und zu fördern.
Die Gewerkschaften haben in jeder sich bietenden Weise die Rolle einer fünften Kolonne
des Parteienstaates übernommen. Ihren eigentlichen sozialpolitischen Zweck und die damit
verbundene Verantwortung haben sie längst und in höchstem Maße verraten.
Dazu paßt auch trefflich, daß die Gewerkschaften – wie auch der Staat – selbst multifunktional als Unternehmer auftreten und mit Hilfe eigener Firmen und Konzerne im Wirtschaftsgefüge mitmischen. Der “Bock” wurde zum “Gärtner”, und die Liste der Zusammenbrüche
von gewerkschaftseigenen Unternehmen, gigantischer Verschwendung öffentlicher Gelder
und sogar von Betrug und Veruntreuung ist ellenlang und sattsam bekannt. Von der Ständeund Gildenvertretung des 17. und 18. Jahrhunderts sind die heutigen Gewerkschaften längst
meilenweit entfernt.
c) Industrie- und Handelskammern bzw. Handwerkskammern
Wiewohl die Gründungen der ersten Industrie- und Handelskammern mehr als 150 Jahre
zurückreichen (die der Handwerkskammern gar fast 170 Jahre), erhielten die Industrie- und
Handelskammern erst im Zuge der “Gleichschaltungsgesetze” im März 1933 (!) ihren heutigen Zwangs- und Monopolcharakter. Dies diente vor allem (1933) dem Zwecke, die Handwerks- und Industriebetriebe dahingehend unter Kuratel zu halten, daß deren Betriebsergebnisse und vor allem ihre Verbindungen (untereinander wie auch ins Ausland) transparent
und damit kontrollierbar gehalten und auf eine einheitliche Linie gebracht werden sollten.
Schon damals standen die IHKn unter staatlicher Oberaufsicht offiziell nimmt diese
Aufgabe heute der – ebenfalls höchst parteilich besetzte – Industrie- und Handelstag (DIHT)
wahr. Dabei maßen sich die IHKn heute noch die Erfüllung von Aufgaben an, die sie
allenfalls zum Ende des letzten Jahrhunderts erfüllen konnten: Die (gleichmäßige)
Förderung der Industrie- und Handelsbetriebe. Da damals jedoch 99 % aller Betriebe nur
zwischen 2 und 500 Mitarbeitern hatten, heute jedoch 30 % aller Arbeitnehmer in Betrieben
von mehr als 10.000 Mitarbeitern arbeiten, können die IHKn (selbst wenn sie – was nicht
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der Fall ist – wirklich wollten) ihren drei primären Aufgaben3 überhaupt nicht mehr
nachkommen. Insofern stellt die (wie oben ausgeführt auf Herrn Hitler zurückgehende)
Zwangsmitgliedschaft sowohl in den IHKn wie auch in den HKn nicht nur eine völlig
unzeitgemäße, sondern vor allem höchst undemokratische Vergewaltigung ihrer Mitglieder
dar. Ihr Lebenszweck dient – vor 65 Jahren wie heute – der Observation, dem Machterhalt
und der Entfreiheitlichung, was vor allem dem Mittelstand enorm zu schaffen macht. Ihn
belasten die im Rahmen der IHK-Zwangsmitgliedschaft aufzubringenden Jahresprämien
einerseits und die damit verbundenen behördlichen Auflagen (Statistiken, Berichte, interner
Datentransport) andererseits prozentual weit höher, als dies bei Großunternehmen der Fall
ist. Geradezu lächerlich: IHK-Angestellte sind dem Status nach öffentlich-rechtlich
Bedienstete. Sie erdreisten sich, Unternehmer und solche, die es werden wollen,
dahingehend zu “beraten”, wie diese als Selbständige erfolgreich(er) werden können. Wie
soll aber ein Mensch, der zeit seines Lebens in der (erhofften) Sicherheit eines öffentlichrechtlichen Angestellten gelebt hat, einen Unternehmer lehren, als Selbständiger zu denken
und zu handeln? Genau so gut könnte man den Papst als Eheberater oder Verkäufer für
Doppelbetten engagieren. Mit einem Personalkostenaufwand von ca. 50 % wären die IHKn
privatwirtschaftlich gar nicht überlebensfähig!
Fazit: Zum schieren Machterhalt wird mit gierigen Klauen und unter Berufung auf ein antiquiertes und völlig undemokratisches Gesetz ein Machtmonopol gewahrt, das keine Konkurrenz duldet (der es natürlich in keiner Weise gewachsen wäre). Auch hier also Scharlatanerie, absurde Verschwendung und diktatorischer Zwang – die “freiheitliche
Grundordnung” läßt grüßen!
Wenn denn – gleiches gilt für den Staat, Parteien, Gewerkschaften und nahezu alle anderen
staatlichen Einrichtungen – die Leistungen dieser Anbieter konkurrenzfähig wären,
erübrigte sich eine Zwangsmitgliedschaft und ein Gewaltenmonopol von alleine.
d) Das Bildungssystem
Wer das Bildungsmonopol hält, hat damit auch die Macht. Das wußte zu früheren Zeiten
schon die römisch-katholische Kirche (heute die islamischen Koranschulen). Ein Volk von
Analphabeten ist leichter zu regieren, zu ideologisieren und zu verführen. Insofern mußte
dem Staat daran gelegen sein, den Bildungsstand seiner BürgerInnen unter Kontrolle zu
bringen, nachdem durch die Einführung der Gutenberg’schen Drucktechnik praktisch jeder
in die Lage versetzt wurde, sich Schriften und Bücher zu erschwinglichen Preisen zuzulegen
(insofern dürfte es nur eine Frage der Zeit sein, bis wir – speziell in Deutschland – ein
ausgefeiltes Internet-Benutzergesetz gewärtigen dürfen).
Indem nun der Staat einerseits – was ja vernünftig ist – eine generelle Schulpflicht einführte,
gleichzeitig aber auch das Bildungsmonopol öffentlich-rechtlich besetzte, erfolgte auch in
diesem Bereich eine (geistige) Zwangsbewirtschaftung der Menschen, der sich kaum jemand
zu entziehen vermag. Hierbei steht jedoch nicht ein pädagogisch-wertvolles Wirken der
(selbstverständlich verbeamteten) Lehrerschaft im Vordergrund (von Pädagogen4 kann
dabei wohl größtenteils nicht gesprochen werden), vielmehr geht es um die Vermittlung von
linearem Einheitswissen. Auf die Lernfreude der Kinder und Jugendlichen sowie ihre in
unterschiedlichem Alter auch verschieden ausgeprägte Lernbereitschaft wird dabei ebenso
wenig Rücksicht genommen, wie auf ihre Interessen, Fertigkeiten und Fähigkeiten. Wichtig
ist das Durchpauken vorgegebener Lehrstoffe und – besonders wichtig für die Eltern! – das
Zeugnis der Mittleren Reife, wenn nicht sogar des Abiturs, da nur damit die Eingangspforte
zu “höherwertigen” Berufen und statusgerechten Verdienstmöglichkeiten gewährleistet ist.
3
4
1. Förderung der Wirtschaft
2. Das Abstempeln der Außenhandelsdokumente
3. Berufstestate (Ausbildung)
Pädagoge (griech.: Spielgefährte, Begleiter, Freund des Kindes)
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Von einer Vermittlung lebenswerter und wichtiger Grundmatern menschlichen Zusammenlebens, der Befähigung zur Übernahme von Eigenverantwortung und einer Hinführung der
Jugendlichen in ihre spätere Rolle als Eltern, Vorbilder und Mitglieder einer Gesellschaft
kann in unserem Schul- und Bildungswesen nicht im entferntesten die Rede sein. So fehlen
(von rudimentären Versuchen in den Oberklassen im Gymnasium abgesehen) elementare
Fächer völlig: Kommunikation, Philosophie, Pädagogik, Sozialkunde (im Sinne des “Miteinander-Umgehens”), Ethik (im Sinne der Übernahme von Verantwortung für das eigene
Leben wie auch beim Aufbau einer Familie oder anderer Sozialstrukturen). Hierum geht es
dem staatlich organisierten Bildungssystem auch gar nicht; vielmehr soll der Bürger zu
einem angepaßten Mitglied der völlig durchorganisierten Gesellschaft erzogen werden, um
im Rahmen der vorgegebenen Traditionen (fälschlicherweise allzumal mit Kultur
gleichgesetzt) ein möglichst berechen- und leicht regierbares Teilchen zu werden. Die Ausprägung einer individuellen Persönlichkeit könnte die staatliche Ordnung ja schon wieder
gefährden. Kein Wunder, daß die meisten Menschen an ihre Schulzeit mit Grauen
(bisweilen sogar mit echten Phobien) zurückdenken und nach Abschluß ihrer “Ausbildung”
(“aus” im Sinne von “fertig, zu Ende”) zeit ihres Lebens Angst vor weiteren schulischen
Aktivitäten (vor allem jedoch Prüfungen), haben. Kein Wunder auch, daß diejenigen, die
nach einer wirklich optimalen Bildung Ausschau halten, lieber Universitäten in den USA,
Frankreich oder Großbritannien besuchen – sofern es sich ihre Eltern leisten können.
Dabei sollen durchaus diejenigen Lehrer Erwähnung finden, die sich als wahre Pädagogen
empfinden und betätigen. Nur läßt deren Idealismus und Einsatzbereitschaft mehr oder
weniger schnell nach; sie laufen mit Veränderungsvorschlägen, die der Schule ein pädagogisch wertvolleres und freudvolleres Antlitz verleihen würden, immer wieder gegen Wände
und staatlich oktroyierte Mauern – ein der Karriere nicht eben förderliches Verhalten!
2.
Die Medien
Über die so gut wie ausschließlich wirtschaftliche Orientierung der Medien muß an dieser Stelle
nicht weiter lamentiert werden. Uns interessieren bezüglich deren unfreien Charakters weit mehr
die – ebenfalls staatlich geschaffenen – Grenzen freier Information.
Bemühen wir auch hierzu wieder das Grundgesetz (Artikel 5 GG): (1) Jeder hat das Recht, seine
Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein
zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der
Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Wundervoll, dem Forschungsdrang und Wissensdurst jedes Einzelnen stehen demnach Tür und
Tor offen.
Mitnichten, sagt doch Satz 2: Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und dem Recht der
persönlichen Ehre.
Und gleich noch zur Ergänzung aus Absatz 3, Satz 2: Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von
der Treue zur Verfassung.
Zur Erklärung: Die Meinungs- und Pressefreiheit sowie die Freiheit der Kunst und der Wissenschaft sind im Artikel 5 GG gemeinsam “geregelt”.
Schauen wir uns diese Ausführungen in Artikel 5 GG etwas genauer an, so kommt man zu dem
wenig erfreulichen Schluß, daß zwar alles, was nicht von dritter Seite verboten ist, erlaubt ist,
verboten ist jedoch alles, was dem Staat und seinen Organen nicht in den Kram paßt. Offizielle
Begründung: Sonst könnte ja jeder alles sagen was er denkt und damit jeden beleidigen oder
desavouieren, wenn er dies möchte.
Abgesehen davon, daß es für die Verleumdung und Beleidigung eines Mitmenschen ordentliche
Gerichte gibt und sich jeder gegen Unbotmäßigkeiten dieser Art zivilrechtlich zur Wehr setzen
könnte, verbieten diese Ausführungen des GG mehr, als sie erlauben. Dies ist auch der Grund,
warum z.B. seit über 50 Jahren über alles, was sich zwischen 1918 und 1945 ereignet hat, der
bleierne Mantel des Schweigens, des Verschweigens und der Verhüllung gebreitet wurde. So
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dürfen zwar Gewalt- und Horrorvideos sowie Druckstücke der übelsten Art verbreitet und
gesendet werden, eine wirklich neutrale, wertfreie Unterrichtung der Geschehnisse vor 1945
unterbleibt jedoch sowohl in den Schulen wie auch später. Selbst im Geschichtsunterricht werden
fast 30 Jahre so gut wie komplett ausgeblendet, und wer entsprechende Fragen stellt, wird in
eindeutige “Ecken” gestellt, bezieht einen Verweis (der Autor weiß, wovon er redet) oder wird
öffentlich verunglimpft. Speziell in Deutschland ist der Umgang mit der jüngeren Geschichte mit
geradezu paranoiden Ängsten beladen. Hierzu ein bemerkenswertes Beispiel: Auf dem 17.
Weltkongreß der Libertarier (24.-27. August 1998 in Berlin) brachte es ein US-amerikanischer
Hochschulprofessor auf den Punkt: “Es ist unsere Aufgabe (gemeint waren die rund 100
Kongreßmitglieder aus mehr als drei Dutzend Ländern, d. Red.), den Deutschen Informationen
aus ihrer Vergangenheit zukommen zu lassen, da es in Deutschland nach wie vor verboten ist,
bestimmte Fragen zu stellen, Antworten zu geben und die Wahrheit zu sagen.”
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Selbst nach der Öffnung der Archive in Washington, London und Moskau ist den Deutschen eine
neutrale Aufarbeitung der Hitler’schen Schreckensherrschaft (und der dahinterstehenden Drahtzieher!) unmöglich. Wen nimmt es wunders, daß sich im Nebel unterdrückter Halbwahrheiten
und unter der Kutte des Unaussprechlichen allmählich wieder ein tiefbrauner Morast
auszubreiten beginnt, der gerade bei wenig belesenen Menschen zu einem völlig falschen
Geschichtsbild heranzureifen beginnt? Wen wundert es, daß dunkelbraune Demagogen schon
wieder Zehntausende um sich versammeln und unverhohlen ihrerseits Geschichtsklitterung
betreiben? Wen wundert es, daß Millionen Menschen – die meisten bekennen sich nur nicht dazu
– es endgültig satt haben, ihr ganzes Leben im Büßergewand nicht-verantwortbarer
Verantwortlichkeiten vor dem Rest der Welt als reuige Sünder zu leben und jährlich Milliarden
aufzubringen haben?
Die Gefahr des Neo-Nationalsozialismus’ wächst in dem Maße (und kaum kontrollierbar), in
dem zwangsweise Informationen unterdrückt oder verfälscht werden; in dem Maße, in dem ein
wirklich freies Recht auf Information und Meinungsaustausch staatlich-zwangsweise
unterbunden wird; in dem Maße, in dem Fragen nicht mehr öffentlich, sondern nur noch hinter
vorgehaltener Hand oder heimlich gestellt und beantwortet werden.
3.
Die Kirchen
Auch hierbei geht es nicht um einen Glaubensstreit zwischen den Anhängern der Evolutions- und
der Schöpfungstheorie bzw. um die Frage, wer sich welcher Religionsgemeinschaft zugehörig
fühlt, vielmehr um das Hinterfragen der Gründe, warum der Staat – in Deutschland mehr als in
jedem anderen Land der Welt – einer Glaubensrichtung (den beiden christlichen Konfessionen)
eine derartige Fülle von Machtprivilegien gestattet. Nicht nur, daß aus staatlichen Mitteln – also
auch von nicht diesen Konfessionen angehörigen BürgerInnen – Steuern verwendet und den
beiden Kirchen Steuerprivilegien eingeräumt werden, wie keiner einzigen sonstigen (nicht-staatlichen) Organisation; vielmehr wird die Vielzahl der Bürger und Steuerzahler sogar dahingehend
getäuscht, daß den Kirchen soziale Leistungen zugeschrieben werden, die in Wahrheit aus dem
Staatsaerar bezahlt werden. So zahlen auch konfessionslose Bürger – immerhin inzwischen mehr
als die Hälfte aller Bundesbürger (!) – den Unterhalt der theologischen Fakultäten sowie – neben
den (staatlich-eingetriebenen) Kirchensteuern – in summa rund 15 Milliarden p.a. an direkten
und indirekten Suventionen in die Klingelbeutel der römisch-katholischen und der evangelischen
Kirche. Die Vielzahl der Steuerprivilegien (Befreiung von Erbschaft- und Schenkungsteuer,
Grund- und Grunderwerbsteuer etc.), jährliche Zuschüsse zum Unterhalt kircheneigener Bauten,
Organisationen und Veranstaltungen, und sogar eine eigene Sozialgesetzgebung (!) formen das
Bild eines (Kirchen-)Staates im Staat. Hiermit wird zweierlei erreicht:
1.
Das Konkordat – Deutschland ist mittlerweile der letzte und einzige Staat der Welt, in
dem diese (ebenfalls 1933 ausgehandelte) Vereinbarung zwischen Kirche und Staat noch
gilt – sichert dem Staat und seinen Organen die duldende Benevolenz der beiden
christlichen Kirchen. Im Gegenzug verpflichten sich der Staat, die Parteien und alle übrigen
staatlichen Organisationen zum Wohlverhalten gegenüber den beiden Kirchen.
2.
Wie bereits erwähnt, decken die Kirchen den spirituell-emotionalen Teil ab, während
der Staat sich das geistige Monopol (Schule, Bildung, Lehre und Forschung) gesichert hat.
Die damit geschlossene “Geist-Seele”-Achse5 ermöglicht es dem Verbund von Staat und
Kirche(n), sämtliche funktionalen (quasi körperlichen) Belange bestimmen, kontrollieren
und reglementieren zu können. Kein erklärter Atheist oder Andersgläubige hätte jemals die
Chance, eines der höchsten Ämter im Staat oder in seinen Teilorganen zu besetzen.
Gegen das “Versprechen” des Staates, die spirituelle Allmacht der beiden christlichen Kirchen
nicht zu gefährden bzw. beeinträchtigen zu lassen, sanktioniert, duldet und promotiert die Kirche
5
siehe “Das Lebensdreieck”, pAS – private Akademie für die Selbständigkeit GmbH, München 1993
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das höchst korruptive (und damit dem erklärten Ethos ihres Begründers entgegenstehende)
Machtkartell des Staates in erbärmlichem Maße. Insofern manifestiert das 65 Jahre alte Konkordat ein stillschweigendes Abkommen des gegenseitigen Nichtinfragestellens – ein Schutzabkommen des beiderseitigen Machterhalts.
Dem dienen auch eine Vielzahl von klandestinen Organisationen, in denen sich Laien (säkulare
Führer aus Wirtschaft und Politik) in (vorgeblich christlichen) kirchlich-religiösen Orden und
Geheimgesellschaften zu beiderseitigem Nutzen und Frommen gefunden haben. Einige davon
sind mehr weltlicher Art (Opus Dei, Der Ritterorden vom heiligen Grabe zu Jerusalem u.a.),
andere mehr unter kirchlicher Dominanz (Caritas, Innere Mission, Misereor u.a.).
Das Gespinst weltlich-religiöser Akkordanz und Konkordanz bezieht innen- wie außenpolitische
Aspekte gleichermaßen mit ein, wobei auf die Verteilung von Kompetenzen und die entsprechende Wirkung in der Öffentlichkeit, vor allem jedoch auf die Verteilung der finanziellen Mittel
tunlichst geachtet und eifersüchtig-argwöhnisch ein stets wachsames Auge geworfen wird.
Vielleicht eint beide im Moment vor allem das (von vielen noch nicht ernst genommene)
Aufkeimen einer islamistischen Bewegung, die im Osten und Süden nur wenige tausend Kilometer entfernt im Entstehen begriffen ist.
4.
Demokratie
Wie würden sie wohl reagieren, die Urväter dessen, was wir die “attische Demokratie” nennen?
Was würden die Vorväter und Vordenker zu der in 2.500 Jahren entstandenen Verfremdung ihrer
Idee der “Herrschaft durch das Volk” zu sagen haben?
Mußte man sich ehedem dafür qualifizieren, um zu dem Teil des Volkes zu gehören, der in
verantwortungsvoller Mitarbeit über die Geschicke des Staates mitzubestimmen und
mitzuregieren die Ehre und Verpflichtung, das Bewußtsein um die Verantwortlichkeit hatte 6, so
stellt die Demokratie zum Ende des zweiten Jahrtausends n.C. nur noch einen vulgären
Abklatsch dessen dar, was eigentlich gemeint und gewollt war.
Im Klartext: Unter dem Mäntelchen der Demokratie darf, kann und soll jede(r) BürgerIn
seine/ihre Stimme zu Themen und Vorgängen, Fragen und Problemen, anstehenden Entscheidungen und politischen Sachverhalten abgeben – ohne daß hierfür ein Mindestmaß an Verständnis
um die Zusammenhänge, ein Wissen um die Hintergründe und ein Bewußtsein um mögliche
Auswirkungen vorherrscht. Die Kunst “demokratischer” Staatsführung besteht heute darin,
Majoritäten entsprechend herbeizumanipulieren, um davon essentiell betroffene Minoritäten
unter Kuratel zu zwingen. Die Demokratie ist zum Spiel der Masse verkommen (“Majokratie”) –
zu Lasten wirklich entscheidungsbewußter, fachlich-qualifizierter und damit in der
Verantwortung stehender Minoritäten.
Anders ausgedrückt: Da die Zahl der Arbeitnehmer (logischerweise) immer größer sein wird als
die Summe der Selbständigen, gewinnt man “demokratische” Mehrheiten am besten dadurch, daß
man die Selbständigen diffamiert und zu Ausbeutern der Massen (also der Majorität) erklärt.
Einen zweiten Keil treibe man zwischen die Vermieter von Wohnungen und die (zahlenmäßig
größeren) Mieter. Die Minorität der Wohlhabenden läßt sich der Majorität der weniger Begüterten wunderbar als Feindbild verkaufen. So werden heute “demokratische” Mehrheiten geflochten
und Minderheiten ins Abseits gedrängt. Da die ehemalig persönlichen Beziehungen zwischen
Arbeitgebern und Arbeitnehmern, Vermietern und Mietern, Ältern und Jüngeren usw. durch
dazwischengestellte Organisationen und Institutionen, Gesetze und Verordnungen unterbrochen
und entpersönlicht wurden, dem Bürger der Blick für komplexe Zusammenhänge innerhalb eines
Gemeinde- oder Staatswesens längst getrübt und zwischenmenschliche Beziehungen durch institutionelle Verwaltungskonsortien ersetzt wurden, degenerierte das soziale Miteinander zu einem
Kopfzahlen-Spiel im statistischen Vakuum impersoneller Anonymität. Platitüden und eingängige
Floskeln ersetzen reales Wissen und Verständnis um Zusammenhänge. Der seiner persönlichen
6
Im Solon’schen Athen waren nur etwa 20 % der Bevölkerung wahlberechtigt
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Verantwortlichkeit längst enthobene und entmündigte Bürger steht all dem verwirrt und irritiert
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gegenüber – eigentlich entscheidungsunfähig, aber zur Entscheidung gedrängt. Die Demokratie
ist zur Demokratur verkommen. An ihrer Spitze stehen heute nicht mehr die Erfahrensten,
sondern marktschreierische Hochstapler, die Säulenheiligen der etablierten Parteien und
machtversessene Berufspolitiker.
5.
Die Gesellschaft
Sie legt fest, was jeweils wie zu laufen habe. Ihre Hierarchie wird durch Mächtigkeiten gebildet
(Traditionen; stille Vereinbarungen oder geschriebene Gesetze; Dogmen, deren Fragwürdigkeit
nur Sonderlinge zu artikulieren wagen; eine Vereinheitlichung der Sitten und Gebräuche; Titel,
Orden und andere Formen gesellschaftlicher Übereinkunft; nicht zuletzt aber auch die hinter der
Meinung des Einzelnen stehende wirtschaftliche Macht).
Die Gesellschaft, dieses namenlose Etwas, dem wir uns zum einen zugehörig fühlen, dessen
zwanghafter Enge wir jedoch allenfalls zu Urlaubszeiten entfliehen (um dann nach einigen
Wochen endlich wieder “daheim” zu sein), regelt und reguliert in weit größerem Maße unser
tägliches Leben, unser Tun (Nichttun) und Handeln (Nichthandeln), als wir dessen üblicherweise
gewahr sind. Sich dagegen aufzulehnen, hieße, sich womöglich selbst zu desavouieren, Nachteile
zu gewärtigen und “geächtet” zu werden. Das verlangt Mut.
6.
Die Moral
Der seit dem 16. Jahrhundert in der Bedeutung “sittliche Nutzanwendung”, “Sittlichkeit” verwendete Begriff geht auf das lateinische mos, moris (Sitte, Anstand, Brauch, Gewohnheit, Charakter)
zurück und signifiziert in seiner Grundbedeutung einen “zur Regel erhobenen Willen”, also das
Diktat eines Mächtigeren gegenüber einem Schwächeren (“demokratischer” formuliert: den
Willen der Mehrheit gegenüber einer Minderheit), belegt in seiner indogermanischen Wurzel
starken Willens sein; (heftig) begehren; durchsetzen; erzwingen. Bereits hieraus, noch mehr
jedoch aus seinem Negativum (demoralisieren = entmutigen) entlarvt sich die Moral selbst: als
exogener Zwang – ein fürwahr stark ent-freiheitlichendes Element.
Insofern stellen die moralischen Zwänge und Verpflichtungen, denen wir uns allgegenwärtig
ausgesetzt sehen, in ihrer Summe einen Grundpfeiler der Einschränkung der Freiheit des Einzelnen durch ein Diktat der Massen (von außen) dar, der uns jedoch zumeist gar nicht als solcher
bewußt ist.
Zudem wird Moral zumeist (und völlig gedankenlos) mit Ethik gleichgesetzt und synonym
verwendet. In Wahrheit bezeichnet jedoch Ethik den instinktuellen, endogenen (von innen
kommenden) Impetus, der allen Menschen jeder Herkunft und Rasse nahezu identisch
innewohnt, und Moral ist tatsächlich vor allem ein Mangel an Gelegenheit (und sehr fragil).
Aber sagen Sie einmal Ihrem Nachbarn, daß Sie sich als höchst amoralischen aber gleichwohl
ethischen Zeitgenossen sehen ...
Das Geflecht der uns umgebenden, unser Tun und Handeln als Korrektiva und Korrelativa
begleitenden “Moralitäten” beraubt uns somit schon eines Großteils dessen, was wir persönliche
Freiheit nennen könnten. Höchst unangenehm: Wir selber sind es, die dieses Geflecht stützen
und tragen – tagtäglich vieldutzendfach. Es determiniert unsere Scheu, zu sagen, was wir
wirklich denken; zu tun, was wir eigentlich gerne täten (uns aber nicht trauen); und selbst in
unseren Gedanken spielen moralische “Bedenken” was in Wahrheit mehr ein Fühlen und
(Folgen) Befürchten ist eine fast ständig wirkende Rolle. Denn in allzu vielem, was wir
ehrlicherweise sprächen, täten oder dächten, stießen wir (vielleicht) auf die Mißachtung und das
Stirnrunzeln unserer Umwelt, lösten Befremden und Mißtrauen aus oder verstießen gar –
vergessen Sie das Märchen von der Meinungsfreiheit – gegen staatliche Ordnung und Gesetz,
Anstand und Üblichkeiten.
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Die bislang angesprochenen Institutionen und Organisationen stellen exogene Faktoren der Entfreiheitlichung dar, mittels derer jeder Staatsbürger stringent und persistent unter Kontrolle gehalten, auf
Linie gebracht und reglementiert wird. Der dabei entscheidende Faktor ist, daß die natürliche Entfaltung und Lebensgestaltung einer Normierung untergeordnet wird – aus natürlichen Menschen werden
somit normale Bürger.
Wie ist es aber möglich, intelligente Menschen ihrer eigenen Natürlichkeit in so korrupter Weise zu
entfremden und zu normalisieren? Eigentlich müßte doch der Intelligenzquotient selbst des Durchschnittsbürgers bei weitem ausreichen, um zu erkennen, wie mit Hilfe dieser Machtparameter
Einzelne wie auch Gruppen und ganze Völker umfunktioniert, ent-natürlicht und zu scheinbar willenund wehrlosen Funktionsfaktoren innerhalb eines Staates transformiert werden.
Nun, dazu bedienen sich die “Strippenzieher” dieser multiplen Zwangsherrschaft recht einfacher
Methoden: Sie appellieren an die Urängste und –bedürfnisse der Menschen, wobei sie – ähnlich
einem (der in unserem Wirtschaftssystem so gefeierten) Spitzenverkäufer, der sogar einem Eskimo
einen Kühlschrank verkaufen würde – den Empfängern ihrer “Botschaften” suggerieren, daß nur sie
in der Lage dazu seien, diese Urbedürfnisse der Menschen zu befriedigen (Sicherheit,
Bequemlichkeit, Komfort, Anerkennung und Prestige). Gleichzeitig drohen sie jedoch unterschwellig
(bisweilen sogar unverhohlen) mit der Botschaft, daß die Menschen nur in dem Maße (und auch nur
so lange) den Schutz der “Allmächtigen” genießen dürfen und damit ihrer existenziellen Ängste
enthoben sind, wie sie sich dem zwanghaften Diktat der staatlichen Gewalt (und ihrer untergeordneten
Organe) zu unterwerfen bereit sind. Wer sich also sträubt, im “Chor der Entmündigten” mitzusingen,
der wird geschaßt, ihm wird die Benevolenz, der Schutz und die Zuwendung der Masse entzogen.
Doch genau das ist es, wovor die meisten Menschen Angst haben, was die meisten Menschen daran
hindert, ihre eigene Macht und Kraft, ihre Individualität zu erforschen, auszuprobieren und einzusetzen.
Der Prozeß der Ent-Individualisierung, der Vermassung und Versklavung des Einzelnen beginnt
bereits in der Familie (der kleinsten Zelle des Staates) und setzt sich in der Schule, im Beruf und in
der Gesellschaft auf jeweils höheren Ebenen und in größeren Gemeinschaften fort.
Der höchst natürliche Drang des Kindes, seine Umwelt und sein persönliches Umfeld neugierig zu
erforschen, wird bereits früh gebremst und kanalisiert, gesellschaftlichen Normen angepaßt und
unterworfen. Das Ganze bezeichnet sich als Sozialisierung, und es obliegt den Eltern die selbst
bereits in starkem Maße (oder sogar perfekt) sozialisiert wurden, ihre Kinder zu ebenfalls “sozial”
angepaßten, pflegeleichten, für die Gesellschaft bequemen Staatsbürgern zu erziehen. Dieser Aufgabe
kommen die Eltern – in höchstem Maße darum bemüht, sich als gute Eltern ihrem Umfeld gegenüber
zu beweisen – auch bestens dressiert nach. Wer dieser Normierung der eigenen Kinder am ehesten
entspricht, genießt in der Gesellschaft auch das höchste Ansehen, und genau daran orientieren sich
auch die Schulen (mit ihren Lehrinhalten), die Universitäten und der Beruf.
Peinlich für die Eltern wird es nur, wenn ihre Kinder (aus deren natürlichem Drang, sich wenigstens
einen Rest individueller Natürlichkeit zu bewahren) “aus dem Ruder” laufen. Tröstlich, daß dies
vielen Eltern passiert, woraus sich wiederum trefflich Erklärungen ableiten und ein gemeinsames
“Leid” teilen läßt. Von außen betrachtet ergibt sich bereits hier ein verwirrendes Gemenge der Rechte
und Pflichten für Eltern, die einerseits (gesetzlich) zum Schutz für und zur Aufsicht über ihre Kinder
verpflichtet sind, andererseits in ihrer erzieherischen Aufgabe nicht frei sondern an staatliche
Vorgaben und gesellschaftliche Rahmenbedingungen gebunden sind. Schon dabei wird mit einem
Wust von Versagens- und Verlustängsten gearbeitet, da den Eltern keine realen Qualitätsmaßstäbe für
den Wert ihrer Erziehungsarbeit zur Verfügung stehen, sondern immer nur ein vermuteter Abgleich
mit den Ergebnissen anderer Erziehungsfortläufe als reichlich diffuser Vergleichsparameter.
Der gesamte Erziehungsprozeß steht also mehr unter dem Diktat der Umwelt – “wie muß ich meine
Kinder erziehen, damit mir später – sowohl von diesen als auch von der Gesellschaft – keine
Vorwürfe gemacht werden können” –, als daß es darum geht, den Kindern dabei zu helfen, ihre
Fähigkeiten und Fertigkeiten bestmöglich zu entfalten und ein Höchstmaß an Individualität und
persönlicher Freiheit zu entwickeln. Das Ergebnis “perfekter” Erziehungsdressur liegt in der
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Weitergabe von Versagens- und Verlustängsten, einer normierten Feigheit, angepaßtem
“Duckmäusertum” und regelrecht devotem, obrigkeitshörigem “Kriechtier”tum – fürwahr
“freiheitliche”, menschenwürdige und “demokratische” Verhaltensmuster.
Das Ende vom Lied: Auch die Kinder unserer Kinder übernehmen im Laufe der Erziehung die Versagens- und Verlustängste ihrer Eltern und das Unmaß an Normierungen aus ihrem Umfeld – zumeist,
ohne diese Zusammenhänge im Laufe ihres Lebens jemals sauber sortiert hinterfragen zu können.
Eine Kette der Entmenschlichung. Insoweit macht es – aus der Sicht des staatlichen Zwangsmonopols
– absolut Sinn, daß Philosophie, Pädagogik und Psychologie weder in der Schule gelehrt noch Eltern
zur Unterstützung ihrer erzieherischen Funktion angeboten werden. Das könnte diese perfekt
geschmiedete Systematik regelrecht gefährden!.
So wurschteln sich die Menschen erst als Kinder, dann als Eltern mehr schlecht als recht durch den
amorphen Brei des diffusen Begriffs Erziehung – in der vagen Hoffnung, nicht allzu viele Fehler zu
machen und vor der Gesellschaft halbwegs bestehen zu können.
Unser Aller Leben ist von Begriffen durchsetzt, die einerseits an unsere Wünsche, andererseits an
unsere Ängste appellieren. Wir streben nach körperlicher Unversehrtheit und Sicherheit, messen
unseren Wert an unserer wirtschaftlichen Stärke, beäugen voller Neid das Mehr des anderen und
trösten uns mit dem Weniger, das wiederum andere aufzuweisen haben. Willfährig und ach so gutmeinend verspricht uns der Staat genau die Sicherheit, Chancengleichheit und Gerechtigkeit, nach
denen wir unterschwellig dürsten und mittels derer wir Nachteile auszugleichen hoffen, die wir
anderen gegenüber empfinden. Daß wir uns damit in schier unglaublichem Maße der eigenen Freiheit
berauben und einem Kuratel unterwerfen lassen, wird den meisten überhaupt nicht, dem Rest erst viel
zu spät klar. Jede Sicherheit – das ist ein Gebot der Logik – hat ihren Preis. Insofern ist das
Versprechen von Politikern “Freiheit und Sicherheit” per se ein absolutes Paradoxon, was jedoch von
den meisten Menschen dankbar inhaliert und überhaupt nicht hinterfragt wird.
Nun gibt es aber einige BürgerInnen, denen diese Zusammenhänge sehr wohl klar sind und die mehr
Wert darauf legen, ihr eigenes Leben selbstbestimmt zu gestalten, statt sich – gegen den Preis von
Entmündigung und Bevormundung – fremdsteuern und entfreiheitlichen zu lassen. Diese “Unbelehrbaren” muß der Staat (will er sein Monopol wahren) dann mit “geeigneten” Mitteln zur Räson rufen.
Zu diesem Zwecke schuf der Staat ein multiples Geflecht von Zwangssystemen, Gesetzen und
Verordnungen, die dem Freiheitsdrang des Einzelnen ganze Wagenladungen von Steinen vor die Füße
und Knüppel zwischen die Beine werfen, nach dem Motto: Früher oder später gibt dieser Unbeugsame schon auf, resigniert und wird gefügig!
Diese Zwänge sind aber zumeist nicht offensichtlich als solche zu erkennen, vielmehr werden sie mit
“moralischen” Versatzstücken garniert; der Staat schwingt sich zum Beschützer der Armen, Kranken,
Schwachen, weniger Begüterten, weniger Intelligenten, Alleinstehenden, Behinderten, sozial Ausgegrenzten und Unmündigen auf. Da es immer mehr Schwache als Starke, mehr Arme als Reiche, mehr
Mieter als Vermieter, mehr Bequeme als Strebsame, mehr Faule als Fleißige und mehr Dümmere als
Intelligente geben wird, sammelt der Staat zur Rechtfertigung seines Vorgehens, seiner Gesetze und
Verordnungen, seiner Zwangsmaßnahmen und funktionalen Eingriffe in das gesamte Leben aller in
seinem Einflußbereich stehenden BürgerInnen die Teilmengen derer, die eben kränker, schwächer,
weniger fähig oder bereit sind. Er sichert sich damit genau die Majorität, die ihm – unter korruptem
Mißbrauch des Wortes Demokratie – die Herrschaft sichert, ja, diese sogar offiziell legitimiert.
Nun fügt sich das Ganze zu einem klaren Bild: Der Übervater Staat suggeriert Gerechtigkeit,
Chancengleichheit und Sicherheit für alle, die sich seinem Diktat und seinen Normen vorbehalts- und
widerspruchslos beugen. Dazu bedient er sich entsprechender Kontrollmechanismen. Gleichzeitig
sorgt die Menge der von ihm erlassenen Verordnungen und “Dienstanweisungen” zum einen dafür,
daß jedem in seinem Machtbereich Lebenden der Durchblick fehlt, andererseits keiner alle Gesetze
befolgen kann, zumal sich viele sogar widersprechen und miteinander kollidieren. Andererseits profitiert der Staat – vergleichbar mit einer “Schutzgeld”-Mafia – davon, daß immer wieder
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Einzelpersonen oder Gruppen diese Gesetze brechen; um so deutlicher wird für den braven Rest der
Bürger die (scheinbare) “Notwendigkeit” der Schutzfunktion des Staates.
Dem hehren Ziel der Demokratie entspricht der Staat (vorgeblich) durch die generelle “Parteienvielfalt”, die sich jedoch in Wahrheit nur auf eine semantisch-theoretische beschränkt. Die “Ordnung” in
den Teilorganisationen des Staates garantieren (quasi als Abteilungsleiter) Beamte und öffentlich
Bedienstete, und über all dem thront als “Vorstand” der Bundestag und als “Aufsichtsrat” der Bundesrat.
Die Eltern nehmen in diesem “volkseigenen Betrieb” (VEB) – den sich in Wahrheit Parteien, Gewerkschaften, staatliche Organe und die Kirchen im Zusammenspiel mit den großen Konzernen und deren
Lobbyisten teilen – die Rolle von Gesellen wahr (mit beschränkten Lehr- und Aufsichtsfunktionen
bedacht), den Kindern und Jugendlichen obliegt die Rolle von Lehrlingen. Die Kaste der Unter- und
Abteilungsleiter ist in Parteien, Verbänden und strukturell ähnlichen Organisationen zusammengeschlossen. Der Staat ist in sämtlichen strategisch bedeutsamen Wirtschaftszweigen mit eigenen
Unternehmen vertreten, die übrigen werden durch die Gewerkschaften sowie die Industrie- und
Handelskammern/ Handwerkskammern unter Beobachtung und Kuratel gehalten. Der Staat hält sich
alle Möglichkeiten offen, Daten und Fakten zu sammeln, veröffentlicht wird aber nur, was entweder
banal oder dem staatlichen Zwangsmonopol genehm und opportun erscheint. Ein Mindestmaß an
Unsicherheit stärkt den Ruf nach staatlicher Sicherheitsvorkehrung, und auch i.p. Gerechtigkeit soll,
kann und darf nichts ohne die stringente Einflußnahme des Staates ablaufen.
Gibt es aber eine Alternative?
Wären die Menschen tatsächlich in der Lage, frei, eigenverantwortlich und dennoch in einem sozialen
Konsens zu leben? Würde ohne die staatlichen Zwangsmaßnahmen nicht alles – wie uns von den nur
auf unser Wohl bedachten “Sozial”-Politikern suggeriert wird – im Orkus von Chaos und Anarchie
zerfallen?
Keineswegs, aber jahrhundertealte Denkgewohnheiten machen es den meisten Menschen völlig
unmöglich, eine Alternative zur heutigen Situation überhaupt nur anzudenken. Dabei ergäbe sich ein
soziales Zusammenleben, eine Unterstützung der Armen durch die Reichen, eine Förderung der
Schwachen durch die Stärkeren und die gegenseitige Hilfe in dezentralisierten, kleinen sozialen
Gruppen schon aus der schieren Logik: Wenn ich ein angenehmes Leben führen möchte – und nicht
alleine und einsam, sondern in freudvoller Verbindung mit anderen –, werde ich schon aus purem
Egoismus meinen Nachbarn und Freunden im Rahmen meiner Möglichkeiten helfen. Dies sichert mir
ihre Freundschaft und Hilfe, ihr Wohlwollen und ihre Liebe. Ich brauche keinen allmächtigen Staat,
der mein Leben von A-Z reguliert und beaufsichtigt. Divergenzen und Auseinandersetzungen, unterschiedliche Meinungen und sogar Streit sind etwas absolut Natürliches. Damit gilt es sich jedoch
persönlich auseinanderzusetzen, statt eine übergeordnete Allmacht zum Richter und Oberaufseher zu
erheben und diese anzurufen.
Nun stellen Sie sich einmal folgende Sozialgemeinschaft vor: In Gutlebensdorf, einer kleinen Stadt
von vielleicht 10.000 Einwohnern, gibt es weder staatliche Schulen noch eine staatliche Polizei. Der
Ältestenrat (alles ehrenamtliche, von der Bevölkerung gewählte Mitglieder) tagt wöchentlich, um
Probleme und Streitfälle zu erörtern und zu schlichten. Jeder kann arbeiten, wo und solange er
möchte. Die jeweils Besten fungieren als Lehrer für die jeweils interessierten Kinder, Jugendlichen
und Erwachsenen in Gutlebensdorf. Alle Waren und Dienstleistungen werden in fünf Wertekategorien
eingeteilt, die mit unterschiedlichen Steuersätzen (von 0 % bis 60 %) belegt sind, wodurch derjenige,
der sich höherwertige oder Luxusgüter leistet, eben mehr zum notwendigen Aerar für die gesamte
Stadt beiträgt, als derjenige, der bescheiden und vornehmlich von Grundgütern lebt. In den Stadtrat
werden diejenigen gewählt, die in der Bevölkerung das höchste Ansehen genießen, sich um die Stadt
am meisten verdient gemacht haben und die größte Erfahrung besitzen. Für alle öffentlichen Serviceleistungen werden jeweils die Firmen verpflichtet, die das preiswerteste Angebot liefern; die Stadt
selbst unterhält keine Firmen und Institutionen. Niemand schreibt den Bürgern von Gutlebensdorf
vor, wann und wie lange sie arbeiten, wie hoch sie sich gegen die Fährnisse des Lebens absichern
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(eine Mindestabsicherung ist vorgeschrieben, bei welcher privaten Versicherung sie sich jedoch
absichern, ist ihnen selbst überlassen). Auch Wach- und Sicherungsaufgaben werden privaten Firmen
übertragen, die sich einer ständigen Konkurrenz ausgesetzt sehen. Lehrer und Erzieher haben
Zeitverträge und müssen sich somit immerwährend qualifizieren.
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Utopisch? Unmöglich?
Mitnichten! In den USA gibt es bereits mehr als 1.000 derartiger libertärer Kommunen, die teilweise
sogar über ein eigenes Geldwesen verfügen. Die Kriminalität in sämtlichen dieser Städte und
Gemeinden liegt weit unter dem Durchschnitt von Gemeinden und Städten vergleichbarer Größe. Wer
Mitglied dieser Gemeinden werden möchte, muß hierzu einen Antrag stellen, der von der Mehrheit
der Bürger (unterschiedlich, zwischen 50 % und 2/3) befürwortet werden muß. Ebenso können
diejenigen der Gemeindezugehörigkeit verwiesen werden, die sich als kriminelle Subjekte und damit
als nicht integrabel erweisen.
Was uns Menschen in so hohem Maße zu unfreien Objekten und Spielbällen staatlicher Macht
werden läßt, ist der Mangel an Natürlichkeit und einer von Neugier getragenen Kreativität, eine
angsttriefende Unsicherheit und normierte Bequemlichkeit. Staatlich oktroyierte Unfreiheit ist das
Resultat mangelnder Einsatzbereitschaft und der “Preis” einer (trügerischen) Geborgenheit. Davon
abgesehen, daß der Mensch sich damit seiner natürlichen Fähigkeiten und Möglichkeiten entsagt und
zur Person degradieren läßt, hat diese scheinbare Sicherheit und Geborgenheit einen enormen Preis;
rund 1/3 aller Arbeitsleistungen in Deutschland sind als entropische Verluste abzuschreiben, die
Umverteilungsmechanismen des Staates (Staatsquote) beanspruchen davon 50 % (wovon die Heloten
und Wasserträger des Staates sowie die o.g. “Abteilungsleiter” allerdings prächtig leben); rund 1/3
des Bruttoinlandsproduktes sind reine Fiktion, stellen sie doch bei Licht betrachtet weder eine
Leistung noch einen volkswirtschaftlichen Wert dar; Korruption und Bereicherung, Kriminalität und
sozialpolitische Fäulnis nehmen immer mehr überhand; der Grad an Eigenverantwortlichkeit und
Initiative sinkt im Gros der Bevölkerung in dem Maße, wie den Menschen suggeriert wird, daß dies
von dritter (staatlicher) Seite bestens geregelt werde/sei.
Die uns (besonders vor Wahlen) als Lockmittel vor die Nase gehaltenen Worthülsen entpuppen sich
bei näherer Betrachtung als geradezu lächerlich. Einige Beispiele gefällig?
a)
Ethik in der Wirtschaft
Von der Wirtschaft ein “humanistisch-geprägtes, ethisches Verhalten” zu erwarten, ist absurd.
Ethisch können sich nur die Teilnehmer am Wirtschaftsleben verhalten, aber dazu sind Denk-,
Empfindungs- und Handlungsmuster erforderlich, die aus einem freien, selbstverantwortlichen,
kreativen, freudvollen und lebensbejahenden Denk-Fühl-Handeln erwachsen müßten, was
wiederum gänzlich andere Erziehungsparameter voraussetzt.
Erst daraus könnte eine andere Sicht von Wirtschaft, ein gänzlich anderes Werteverständnis, eine
wirklich soziale Lebensordnung – begründet auf individueller Freiheitlichkeit und persönlicher
Verantwortlichkeit – erwachsen. Das Maß der Ethik in der Wirtschaft bestimmen die Teilnehmer
am Wirtschaftsleben. Sie kann weder gesetzlich manifestiert noch per Überwachungsstaat dekretiert werden.
b)
Recht auf Arbeit
Auch dieses kann und muß kein Staat gesetzlich vorschreiben, keine “Elite” überbezahlter
Staatsschmarotzer beschließen oder gnädig verfügen. Jeder Mensch hat ein Recht auf Arbeit –
natürlicherweise und von niemandem einschränkbar.
Dem Staat, einem anonymen Zwangsmonopol, die Pflicht zuzuschieben, gefälligst dafür zu
sorgen, daß jeder Arbeit hat (und zwar eine ihm persönlich genehme), ist eine völlig absurde
Forderung, und wer dies als Politiker meint, versprechen zu dürfen, müßte buchstäblich und auf
der Stelle entweder als Verbrecher oder schwer-Hirngeschädigter unter Aufsicht gestellt werden.
Das persönliche Recht auf Arbeit ist nur von den Menschen selbst zu verwirklichen, wird jedoch
bislang vom Staat, seinen Regularien und unter Beihilfe seiner “Hofhunde” in jeder nur
denkbaren Weise behindert.
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Freie Menschen müssen das uneingeschränkte Recht haben, sich als freie Vertragspartner –
Arbeitnehmer und Auftraggeber – über Inhalt, Art und Umfang der zu erbringenden
Arbeit(sleistung) sowie deren Preis einigen zu können.
c)
Scheinselbständigkeit
Was fällt diesen Zeitgenossen überhaupt ein, darüber befinden zu wollen, wer sich in welcher
Weise als Selbständiger betätigt oder lieber als Angestellter unter Tarifverträge und die staatliche
“Sozialaufsicht” stellen möchte? In Wahrheit geht es Möchtegern-Sozis, Bündnisbunten und der
pseudo-christlichen Doppelpartei nur darum, die von ihnen veruntreuten, gähnend leeren Sozialkassen in jeder nur denkbaren Weise wieder zu füllen.
Wer sein eigenes Lebensrisiko selbständig und freiheitlich bewältigen möchte, dem hat der Staat,
resp. das Parteiengewürm, nicht mit klebrigen Fingern in die Lebensplanung hineinzupfuschen.
d)
Steuergerechtigkeit
Wer mit scheinbar “sozialen” Gesetzen ein Steuersystem schafft, welches Fleiß, Intelligenz,
Einsatzbereitschaft und den Mut zu Investitionen (mit der Aussicht auf daraus erwachsende
Gewinne) mit aberwitzig hohen Steuersätzen belegt, dann andererseits Subventionen und
Abschreibungen gesetzlich zuläßt, wiederum aber denjenigen bestraft, der diese dann ausnützt,
täuscht das Volk, reißt bewußt sozial-feindliche Gräben auf und untergräbt – buchstäblich
vorsätzlich – die Steuerethik (mit “Steuermoral” hat das ganze überhaupt nichts zu tun). Dadurch
werden bewußt soziale Feindbilder geschaffen und gerade die Gruppe von Menschen, die dem
Staat (vor allem den überbezahlten Politiker) das Überleben sichert, als quasi-asoziale Elemente
in Verruf gebracht und an den Pranger gestellt.
Dieses niederträchtige Pharisäertum untergräbt systematisch den gesellschaftlichen Konsens und
die Einsatzbereitschaft der Leistungswilligen.
In den letzten 20 Jahren, während derer der Deutsche Bundesverband für Steuer-, Finanz- und
Sozialpolitik (DBSFS) e.V. nicht müde wurde, sein 1978 erstelltes “Plädoyer für ein neues Steuer-,
Wirtschafts- und Sozialkonzept” zwei kompletten Bundestagen, Parteien, Ministern und anderen
Funktionsträgern anzubieten, erhielten wir vor allem von den Wirtschaftsministern Bangemann,
Hausmann, Möllemann und Rexrodt aber auch von Finanzminister Waigel immer wieder eine klare
Absage – gestützt auf das geradezu entlarvende Argument: “Wir brauchen diese Vielzahl an Steuern,
um mit deren Hilfe ordnungspolitisch jeweils da einzugreifen, wo dies nötig ist”.
Genau darum geht es: Die Ent-Freiheitlichung der Menschen, die auf der Basis “Familie–Elternhaus–
Schule/Lehre/Universität–Bildung/Forschung” einerseits und “gesellschaftlicher “Moral”–Religion–
spirituell-/emotionaler Konditionierung” andererseits basiert, findet im Berufs-/Erwerbsleben, in der
Wirtschaft und der genau dort ansetzenden Verwaltungs-, Ordnungs- und Steuerpolitik seinen funktionalen Abschluß.
Anders ausgedrückt: Einem wirklich humanistischen und höchstpersönlich freiheitlich gelebten
“Lebensdreieck” des Menschen (bestehend aus Körper, Geist und Seele) steht das destruktive, entfreiheitlichende und in höchstem Maße unethische, staatlich zwangsverordnete System gegenüber.
Aus eigenem, freiem Denken wird dann ein staatlich verordnetes Schul-, Bildungs- und Denksystem,
freiheitlich-gelebte Emotionalität mutiert zu einem von “moralischen” Zwangsparametern
verseuchten “Sozialempfinden”, dessen Werteparameter von neurotischen “Emotionsterroristen”
verordnet werden, und ein kraftvolles, lebensbejahendes und von kreativer Aktivität getragenes
Berufsleben fällt der Kastration durch überbezahlte Politikschergen und das Raubrittertum einer
asozialen Steuerclique zum Opfer.
Tiere, die man ihrer natürlichen Lebensbedingungen und Verhaltensweisen beraubt, werden lethargisch, apathisch, verhaltensgestört und sogar unfruchtbar. Sie leben zwar – dank einer hoch-technisierten Medizin – in zoologischen Gärten mitunter sogar länger als in ihrer natürlichen Umgebung –
, dies aber zu Lasten der Lebensqualität und einer natürlichen Lebensfreude.
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Nicht anders geht es dem Menschen, weshalb wir z.B. “ahnungsvoll” vermuten, daß in wirtschaftlich
genügsamerer Form lebende Stämme und Völker Lateinamerikas, Afrikas und Asiens in Wahrheit
wohl sogar glücklicher und zufriedener sind als der Mensch des Westens mit all seiner Hightech-Industrie/-Medizin und in seiner überversorgten “Sozial”-Staatlichkeit.
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Nein, kein Mensch hat das Recht – weder als Einzelner noch als Organisation –, die Freiheit
eines anderen einzuschränken, sofern dieser nicht in widernatürlicher Weise kriminell handelt!
Hierbei bezieht sich Freiheit beileibe nicht nur auf körperliche Unversehrtheit und
wirtschaftliche/berufliche Belange, vielmehr schließt die Freiheit, die ich meine auch alle geistigen,
emotionalen und spirituellen Belange ein. Je mehr wir das Denken und Fühlen der Menschen
institutionalisieren, kasernieren und reglementieren, desto geringer wird der (letztendlich ja allen
zugute kommende) Output – das Ergebnis natürlich gelebter Kreativität, Neugier, Lern- und
Lehrbereitschaft sowie der generellen Lebensfreude.
Freiheit ist keine Utopie, sondern ein natürliches Bedürfnis aller Formen organischen Lebens.
Freiheit ist jedoch ein Gut, um dessen Wahrung sich derjenige unablässig bemühen muß, der sie genießen und freudvoll erleben möchte. Die Entwicklung einer natürlichen Freiheitlichkeit ist eine
Frage der Erziehung, nicht jedoch eine Frage gesetzgeberischer Maßnahmen. Die Erziehung zu einem
freiheitlichen Denk-Fühl-Handeln geht einher mit einer Förderung endogener (und damit natürlicher)
Kräfte, die auf ethischen Grundmotiven basieren. Wo diese gebrochen, zerstört und exogen
vergewaltigt werden, kann kein freiheitliches Denken, Fühlen und Handeln erwartet oder gar verlangt
und vorgeschrieben werden.
Wer Freiheit zum hohen Gut in der Politik (und all ihren Facetten) und als Basis-Parameter sozialen
Verhaltens postuliert, die Menschen gleichzeitig aber auch gesetzgeberisch entmündigt und
fremdbestimmt, handelt schizophren und provoziert entweder Duckmäuser und resignierte Feiglinge
oder aggressive Asozialität und Egoismus.
Schlußendlich erhebt sich die Frage, wie lange sich die Menschen noch von einer (eigentlich
lächerlich kleinen aber höchst gefährlichen) Clique politischer Marodeure, Schmarotzer und
Halsabschneider ihrer Lebensfreude und Kreativität, Ethik und Ehre, ihres Selbstwertbewußtseins und
ihrer Zukunft berauben zu lassen bereit sind.
Wie lange können diese Heloten des Aberwitzes, der schier unstillbaren Gier nach Macht und persönlicher Bereicherung noch ihre perfiden Spielchen treiben?
Just so lange, wie dies ihnen die Masse gestattet!
http://www.dbsfs.de/download/freiheit.doc
“Andere Planeten werden unsere Erde als
eine Art Irrenhaus betrachten!”
G.B. Shaw über die degenerierte Menschheit
© H.-W. Graf, DBSFS e.V., Brahmsstraße 24a, 81677 München, 1998
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