DOC - Europa.eu

Werbung
IP/10/1678
Brüssel, 8.Dezember 2010
Schärfere Sanktionierung von Verstößen gegen EUFinanzdienstleistungsvorschriften:
Weiteres
Vorgehen
Die Europäische Kommission hat heute eine Mitteilung angenommen, in der
sie mögliche Wege zur Verschärfung der Sanktionsregelungen im EUFinanzdienstleistungssektor aufzeigt. Zurzeit sind die Regelungen von
Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat sehr unterschiedlich und dürften oftmals keine
wirksame Abschreckung gewährleisten. Gestützt auf eine Bestandsaufnahme
der nationalen Sanktionsregelungen für Verstöße gegen die nationalen
Vorschriften, die zur Umsetzung der wichtigsten EU-Richtlinien im
Finanzdienstleistungsbereich erlassen wurden, werden in der Mitteilungen
Verbesserungsmöglichkeiten aufgezeigt und mögliche EU-Maßnahmen zur
Erhöhung der Konvergenz und Wirksamkeit dieser Regelungen
vorgeschlagen. Interessierte Kreise können bis zum 19. Februar 2011 zu
dieser Mitteilung Stellung nehmen.
Dazu Binnenmarkt- und Dienstleistungskommissar Michel Barnier: „Wenn ein
Finanzinstitut die EU-Finanzdienstleistungsvorschriften nicht einhält, sollten dessen
Händler und Führungskräfte wissen, dass sie nicht ungeschoren davonkommen und
mit einer harten Strafe rechnen müssen, unabhängig davon, in welchem Teil
Europas der Verstoß begangen wurde. Dies ist heute allzu oft nicht der Fall. In der
heute vorgelegten Mitteilung wird dargelegt, wie künftig sichergestellt werden kann,
dass die Behörden EU-weit über stärkere und konvergentere Sanktionsbefugnisse
verfügen, damit wir die Interessen der Bürger besser schützen können.”
Die Mitteilung beruht auf einer sektorübergreifenden Bestandsaufnahme, bei der die
drei Ausschüsse der Aufsichtsbehörden (Ausschuss der Europäischen
Bankaufsichtsbehörden - CEBS, Ausschuss der Europäischen Aufsichtsbehörden
für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung - CEIOPS und
Ausschuss der Europäischen Wertpapierregulierungsbehörden - CESR) die
Sanktionsbefugnisse in den Mitgliedstaaten im Hinblick auf ihre Kohärenz,
Äquivalenz und tatsächliche Nutzung untersucht haben.1 Diese Bestandsaufnahme
erstreckte sich auf einige der wichtigsten Richtlinien im Wertpapier-, Banken- und
Versicherungssektor.
Die wichtigsten Punkte der Mitteilung lassen sich wie folgt zusammenfassen:
1
Die Berichte der drei Ausschüsse sind auf den jeweiligen Websites abrufbar:
http://www.c-ebs.org/home.aspx, http://www.cesr-eu.org/, https://www.ceiops.eu/
1. Die Sanktionsregelungen sind von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat sehr
unterschiedlich
Die Finanzkrise hat gezeigt, dass die Finanzmarktvorschriften EU-weit nicht immer
eingehalten und ordnungsgemäß angewandt werden. Die ordnungsgemäße
Anwendung der EU-Vorschriften sicherzustellen, ist in allererster Linie Aufgabe der
nationalen Behörden, die Finanzinstitute von einem Verstoß gegen EU-Vorschriften
abhalten und Verstöße in ihrem Rechtsraum sanktionieren müssen. Doch müssen
die nationalen Behörden ihre Maßnahmen koordinieren und aufeinander abstimmen.
In der Mitteilung wird festgestellt, dass sich die Sanktionen der Mitgliedstaaten in
wesentlichen Aspekten, wie der Art der möglichen Sanktionen und der Höhe der
Bußgelder, unterscheiden. Dies stellt insofern ein Problem dar, als die Richtlinien
europaweit gelten und die bei Nichteinhaltung dieser Richtlinien verhängten
Sanktionen deshalb auch europaweit kohärent sein sollten. Es könnte die Gefahr
bestehen, dass Unternehmen oder natürliche Personen ihre Geschäfte in Ländern
tätigen, wo die Sanktionen am schwächsten oder eine Sanktionierung am
unwahrscheinlichsten ist. Im Hinblick auf Wirksamkeit, Verhältnismäßigkeit und
Abschreckung scheint das derzeitige System nicht immer optimal zu sein.
2. Vorschläge für konvergentere, strengere Sanktionsregelungen
Die in der Mitteilung genannten Unterschiede können Wettbewerbsverzerrungen im
Binnenmarkt bewirken. Doch können sie definitiv auch den Verbraucherschutz, die
Marktintegrität und das Vertrauen in den Finanzsektor untergraben. Die mangelnde
Durchsetzung von EU-Vorschriften in einem Mitgliedstaat kann sich erheblich auf die
Stabilität und Funktionsweise des Finanzsystems in einem anderen Mitgliedstaat
auswirken.
Um der Gefahr unzureichend funktionierender Finanzmärkte vorzubeugen, sind
deshalb nach Auffassung der Kommission konvergentere Sanktionsregelungen
erforderlich. Diese könnten dadurch erreicht werden, dass für bestimmte Bereiche,
die für wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionsregelungen von
zentraler Bedeutung sind, gemeinsame Mindeststandards festgelegt werden.
Festgelegt werden könnten u. a. die Art der möglichen Sanktionen sowie die
Möglichkeit, neben zivilrechtlichen auch strafrechtliche Sanktionen ins Auge zu
fassen, die Schwere dieser Sanktionen, die Möglichkeit, Sanktionen sowohl gegen
Finanzinstitute als auch gegen natürliche Personen zu verhängen, und die Pflicht zur
öffentlichen Bekanntmachung von Sanktionen.
Weitere Schritte
Die Kommission bittet alle Beteiligten um Stellungnahme zu den in der Mitteilung
enthaltenen Vorschlägen. Die Beiträge sollten bis zum 19. Februar 2011 gerichtet
werden an: [email protected]. Ausgehend von den
eingehenden Stellungnahmen wird die Kommission 2011 über etwaige Vorschläge
zur Stärkung der Sanktionsregelungen entscheiden.
2
Hintergrundinformation
Die Stärkung der Sanktionsregelungen ist einer der Punkte des
Finanzmarktreformprogramms. Er ergänzt andere Bereiche, in denen bereits
Maßnahmen eingeleitet wurden, oder die eher auf Prävention abzielen, wie eine
wirksame Aufsicht und die Corporate Governance.
Im de Larosière-Bericht wurde hervorgehoben, dass die Aufsicht ihre Aufgabe „mit
schwachen, von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat höchst unterschiedlichen Sanktionen
[…] nicht erfüllen [kann]. Inner- wie außerhalb der EU müssen sämtliche
Aufsichtsbehörden auf jeden Fall über ausreichend konvergente, strenge und
abschreckende Sanktionsmöglichkeiten verfügen.“2
Die neuen Europäischen Finanzaufsichtsbehörden (siehe MEMO/10/434), die am
1. Januar 2011 eingesetzt und für eine bessere Koordinierung der
Durchsetzungsmaßnahmen zwischen den nationalen Behörden sorgen werden,
müssen von wirkungsvollen und ausreichend konvergenten Sanktionsregelungen
flankiert werden.
Auch auf globaler Ebene herrscht Einigkeit darüber, dass die Wirksamkeit von
Sanktionen erhöht werden muss. Beim G20-Gipfel in Washington am 15. November
2008 einigten sich die Staats- und Regierungschefs auf einen Aktionsplan zur
Reformierung der Finanzmärkte, der auch Maßnahmen zum Schutz der Märkte
und Anleger vor unerlaubten Handlungen einschließt und angemessene
Sanktionsregelungen gewährleisten soll. Verstärkte Rechtsdurchsetzung und
umfassendere Rechtsmittel gehören auch zu den Zielen der jüngsten
Finanzmarktreform in den USA.
Weitere Informationen unter:
MEMO/10/660
http://ec.europa.eu/internal_market/finances/sanctions_en.htm
2
Bericht der hochrangigen Gruppe „Finanzaufsicht in der EU“ unter dem Vorsitz von
Jacques de Larosière, 25.2.2009, Randnr. 201.
3
Herunterladen