besondere ausstellungsbedingungen

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BESONDERE AUSSTELLUNGSBEDINGUNGEN
der Messe BAUEN & WOHNEN vom 11. bis 16. Februar 2008 im A10-Center
1. ORT, TERMINE UND ÖFFNUNGSZEITEN
5. BEWACHUNG
Messeort:
Für den gesamten Zeitraum (einschließlich Auf- und Abbau)
erfolgt eine nächtliche Bewachung.
A10-Center
15745 Wildau, Chausseestraße 1
(Mall und Platz vor dem Eingang West)
Autobahn Berliner Ring A10
Abfahrt Königs Wusterhausen
oder B 179
Messetermin:
11. - 16. Februar 2008
Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag 10:00 - 20:00 Uhr
Freitag bis Samstag
10:00 - 21:00 Uhr
Während der angegebenen Zeiten muss
der Aussteller eine Standbetreuung
garantieren. Zu beachten ist, dass das
A10-Center bereits vor 8:00 Uhr für den
Publikumsverkehr öffnet, so dass
möglichst ab 8:30 Uhr die Stände besetzt
sein sollten.
Aufbau:
Sonntag, 10. Februar 11:00 - 20:00 Uhr
(In abgestimmten Ausnahmefällen kann
der Aufbau auch nach 20:00 Uhr
erfolgen.)
Montag, 11. Februar
Abbau:
6:00 - 9:00 Uhr
Samstag, 16. Februar
ab 21:00 Uhr
Sonntag, 17. Februar
bis 12:00 Uhr
2. AUSSTELLUNGSFLÄCHE UND STANDBAU
Es werden im Innenbereich nur Aussteller zugelassen, die einen
Messestandbau nachweisen können und anthrazitfarbenen
Teppichboden anmieten. Ausnahmen bedürfen der
Genehmigung des Veranstalters. Teppichfliesen sind nicht
gestattet. Aussteller ohne eigenen Messestand können diesen
beim Veranstalter anmieten.
Standflächen (auch im Außenbereich) werden grundsätzlich nur
im vollen 1m-Raster vergeben. Die minimale Standtiefe beträgt
2 m, die minimale Standfläche 6 m². Die zulässige
Standbauhöhe von 3 m ist einzuhalten. Ausnahmen bedürfen
der Genehmigung des Veranstalters.
Sonnenschirme/Pavillons, Gartenklappstühle, Gartentische,
Tapeziertische bzw. Möbel ähnlichen Charakters, offenes Feuer
sowie gasbetriebene Einrichtungen sind grundsätzlich verboten.
6. WERBUNG
Der Veranstalter übernimmt für die Ausstellung die allgemeine
Öffentlichkeitsarbeit und Besucherwerbung. Dazu gehören:

Plakatierung im A10-Center, dem Parkplatz, in Wildau und
in den Bussen des öffentlichen Nahverkehrs,

Ankündigung der Messe durch die Massenmedien,

redaktionelle Beiträge in lokalen und regionalen Medien,

Herausgabe von Presseinformationen,

Durchführung eines Presserundgangs,

Internetveröffentlichung des Ausstellerverzeichnisses.
Dem Aussteller obliegt es, eigene geeignete Werbe-Aktivitäten
für seine Messebeteiligung durchzuführen.
7. MIETMESSESTÄNDE
Zum Grundmessestand gehören:
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Zum Komplettmessestand gehören:
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Aluminium-Konstruktion, Rastermaß 1,0 x 2,5 m,
Ausfachungen weiß, kunststoffbeschichtet,
offene Rasterdecke auf 1 m Tiefe,
Standblende (kann auf Wunsch beschriftet werden),
ab 9 m² 1 Kabine mit verschließbarer Tür,
1 Tisch, 2 Stühle (ab 18 m² 4 Stühle),
1 Infotheke,
Beleuchtung: 1 Strahler pro 3 m².
Allgemeine Mietbestimmungen:
Der Veranstalter veranlasst die Kennzeichnung aller Stände mit
der Standnummerierung. Am Stand sind durch den Aussteller
für die gesamte Dauer der Veranstaltung in einer für jedermann
erkennbaren Weise Name und Anschrift des Standinhabers
anzubringen.

Der Außenbereich ist asphaltiert.

3. AUSSTELLERAUSWEISE

Die Ausstellerausweise in Form eines Ansteckers enthalten
neben dem Messelogo und der Standnummer eine Kurzform
des Firmennamens und den Namen des Standbetreuers.
Aluminium-Konstruktion, Rastermaß 1,0 x 2,5 m,
Ausfachungen weiß, kunststoffbeschichtet,
statische Deckenversteifung,
Standblende (kann auf Wunsch beschriftet werden),
Beleuchtung: 1 Strahler pro 3 m².


Der Mietpreis versteht sich für die Dauer der Veranstaltung
und beinhaltet die Lieferung, Montage und Demontage.
Das Messebaumaterial und die Möbel werden mietweise zur
Verfügung gestellt und sind nicht für den Einsatz im Freigelände geeignet.
Vom Aussteller gewünschte Minderleistungen können im
Quadratmeterpreis nicht berücksichtigt werden.
Für Beschädigungen durch unsachgemäße Behandlung der
Messewände und Blenden, wie z.B. Schrauben, Nageln und
Verwendung aggressiver Klebemittel, haftet der
Standmieter.
Das Bekleben mit lösbaren Folien ist zulässig. Klebereste
sind nach der Veranstaltung vollständig zu entfernen.
Reinigungskosten für beklebte oder verschmutzte Flächen
werden mit 2 € pro m2 berechnet.
Fehlendes oder beschädigtes Mietgut wird zum Wiederbeschaffungspreis in Rechnung gestellt.
Entsprechend der Standgröße kann jeder Aussteller je
angefangener 6 m² Ausstellungsfläche einen Messeausweis
kostenlos in Anspruch nehmen. Weitere Ausweise werden mit
5 € berechnet. Die Namen der Standbetreuer sind dem
Veranstalter mit der Anmeldung mitzuteilen oder spätestens
5 Tage vor Messebeginn nachzureichen. Die Übergabe erfolgt
während des Aufbaus.

4. HINTERLEGUNG EINER KAUTION
Es gilt die Hausordnung des A10-Centers.
Vor dem Aufbau muss der Aussteller beim Veranstalter eine
Mietsicherheit zur Absicherung aller etwaiger Ansprüche des
A10-Centers infolge einer Vertragsverletzung durch den
Aussteller hinterlegen, die nach dem Abbau bei Beschwerdefreiheit zinsfrei wieder ausgehändigt wird.
Weitere, im Formularfeld Zusatzausstattung nicht aufgeführte
Möbel, können auf Anfrage angemietet werden.
Die Höhe der Mietsicherheit hängt von der Standgröße ab und
beträgt bei 6 m² 10 €, bis 12 m² 200 € und über 12 m² 300 €.
8. SONSTIGES
Nachbestellungen, die ab 5 Tage vor Messebeginn beim
Veranstalter eingehen, werden mit 25 % Aufschlag berechnet.
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