Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse Niedersachsen

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Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse (Teil1)
Ausländische Bildungsnachweise wie Schulzeugnisse, Studienbescheinigungen oder
Hochschuldiplome können bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen einem niedersächsischen
Schulabschluss gleichgestellt werden. Außerdem können berufliche Erstausbildungen in Verbindung
mit bestimmten Weiterbildungen in diesen Berufen unter Umständen eine
Hochschulzugangsberechtigung für niedersächsische Hochschulen eröffnen. Weitere Hinweise finden
Sie unter www.studieren-in-niedersachsen.de
Bei Fragen zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse stehen ” je nach Personengruppe ”
verschiedene Stellen zur Verfügung:
Die Zeugnisanerkennungsstelle der Landesschulbehörde, Abteilung Hannover, ist beratend zuständig
bei
- der Anerkennung von Bildungsgängen und Abschlüssen allgemein bildender und berufsbildender
ausländischer Schulen,
- der Bewertung von Hochschulzugangsberechtigungen aus anderen Ländern der Bundesrepublik und
aus der ehemaligen DDR mit Ausnahme der Fachschulabschlüsse,
- der Anerkennung des Baccalauréat International als Hochschulzugangsberechtigung,
- der Prüfung der Gleichwertigkeit beruflicher Weiterbildungen für eine
Hochschulzugangsberechtigung nach beruflicher Vorbildung gemäß dem Niedersächsischen
Hochschulgesetz,
- der Bewertung ausländischer Hochschulzugangsberechtigungen von deutschen Staatsangehörigen
und Zulassung zu den Feststellungsprüfungen am Studienkolleg,
- der schulformübergreifenden Beratung im Hinblick auf die Integration in niedersächsische Schulen
nach einem Schulbesuch im Ausland.
Entsprechende Anfragen sind schriftlich an die Landesschulbehörde, Abteilung Hannover, Dezernat 1,
Zeugnisbewertung, Postfach 3721, 30037 Hannover, zu richten.
Ansprechpartner sind hier:
Hartwig Czach, Telefon: (0 511) 106-2434, Fax: (0 511) 106-992434
E-Mail: [email protected]
Vera Schlamelcher, Telefon: (0 511) 106-2435, Fax: (0 511) 106-992435 (nur vormittags)
E-Mail: [email protected]
Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse (Teil 2)
In bestimmten Fällen und für verschiedene Personengruppen sind andere Behörden bzw. Institutionen
zuständig:
Aussiedler oder Berechtigte nach dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG), die noch kein
Hochschuljahr absolviert haben, richten ihre Anträge zur Bewertung des Schulzeugnisses an die für
den Wohnsitz zuständige Abteilung der Landesschulbehörde in Braunschweig, Hannover, Lüneburg
oder Osnabrück. Dies gilt auch für die Bewertung von Fachschulabschlüssen aus der ehemaligen
DDR.
Ansprechpartner bei der Landesschulbehörde:
Abteilung Braunschweig:
Für die allgemein bildenden Schulen:
Brigitte Reinecke, Telefon: (0531) 484-3656, Fax: (0531) 484-3436
E-Mail: [email protected]
Für die berufsbildenden Schulen:
Ulrich Zobjack, Telefon (531) 484-3833, Fax: (0531) 484-3512
E-Mail: [email protected]
Abteilung Hannover:
Für die allgemein bildenden Schulen:
Regina Schmidt, Telefon: (0511) 106-2470, Fax: (0511) 106-992470
E-Mail: [email protected]
Für die berufsbildenden Schulen:
Heidi Dyba, Telefon: (0511) 106-2323 , Fax: (0511) 106-992323
E-Mail: [email protected]
Abteilung Lüneburg:
Für sämtliche Schulformen:
Christine Schellin, Telefon: (0 41 31) 15 27 44, Fax: (0 41 31) 15 26132743
E-Mail: [email protected]
Abteilung Osnabrück:
Für die allgemein bildenden Schulen außer Gymnasien:
Hannelore Zarfl, Telefon: (0541) 314-467, Fax: (0541) 3149467
E-Mail: [email protected]
Für Gymnasien:
Brigitte Drexhage, Telefon: (0541) 314-353, Fax: (0541) 3149353
E-Mail: [email protected]
Für die berufsbildenden Schulen:
Sabine Hagedorn, Telefon: (0541) 314-289, Fax: (0541) 3149289
E-Mail: [email protected]
Über den Besuch von allgemein bildenden Schulen sowie von berufsbildenden Schulen mit
ausländischen Bildungsnachweisen entscheiden die Schulleiterinnen und Schulleiter grundsätzlich in
eigener Zuständigkeit. Ein Anerkennungsbescheid ist dafür nicht mehr erforderlich.
Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse (Teil 3)
Ausländische Staatsangehörige mit ausländischen Bildungsnachweisen, die ein Hochschulstudium
aufnehmen wollen, richten ihre Anträge auf Vergabe eines Studienplatzes unmittelbar an die
gewünschte Hochschule (in der Regel an das akademische Auslandsamt).
Sofern eine ausländische Lehramtsqualifikation erworben wurde, ist das Niedersächsische
Kultusministerium zuständig.
Auskünfte zur Führung ausländischer akademischer Grade aufgrund von Diplomen oder Abschlüssen
ausländischer Hochschulen / Universitäten erteilt das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft
und Kultur, das hierzu ein Informationsblatt veröffentlicht hat..
Die Gleichwertigkeit einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation wird in der Regel von der für den
Wohnsitz zuständigen Kammer (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) geprüft.
Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse (Teil 4)
Für die Anerkennung von ausländischen Zeugnissen oder Diplomen, die als gleichwertig mit dem
Schulabschluss einer deutschen allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schule anerkannt werden
sollen, sind folgende Unterlagen notwendig:
- Formloser Antrag mit Angabe, für welchen Zweck die Anerkennung benötigt wird (zum Beispiel
Schulbesuch oder Berufsausbildung); die Ausbildungsstätte muss die Bewerbung schriftlich bestätigen
- Tabellarischer Lebenslauf
- Amtlich beglaubigte Kopien von Abschlusszeugnissen, Diplomen oder sonstigen Nachweisen mit
Fächern und Noten in der Originalsprache und als deutsche ßbersetzung (von einem/einer in
Deutschland zugelassenen/anerkannten ßbersetzer oder ßbersetzerin
- Deutsche Aussiedler und Aussiedlerinnen: Amtlich beglaubigte Kopie des Ausweises für Vertriebene
und Flüchtlinge gem. § 15 BVFG
- Ausländische Staatsangehörige: Amtlich beglaubigte Kopie des Passes mit gültigem Aufenthaltstitel
Die Bearbeitung ist grundsätzlich gebührenpflichtig.
Landesschulbehörde
Vom Niedersächsischen Kultusministerium zum 1. Januar 2005 eingerichtet, ist die
Landesschulbehörde mit der Zentrale in Lüneburg zuständig für sämtliche Schulen Niedersachsens.
Die Leitung der Landesschulbehörde befindet sich in der Zentrale in Lüneburg, Abteilungen gibt es in
Braunschweig, Hannover, Lüneburg und Osnabrück. Hinzu kommen noch 25 über das Land verteilte
Außenstellen, die die Aufgaben vor Ort wahrnehmen.
Die Anschriften der vier Abteilungen der Landesschulbehörde lauten:
Zentrale und Abteilung Lüneburg
Auf der Hude 2
21339 Lüneburg
Postfach: 21 20
21311 Lüneburg
Telefon: 04131-15-0
E-Mail: [email protected]
Abteilung Hannover
Am Waterlooplatz 11
30169 Hannover
Postfach 3721
30037 Hannover
Telefon: 0511-106-0
E-Mail: [email protected]
Abteilung Braunschweig
Wilhelmstr. 62-69
38100 Braunschweig
Postfach 30 51
38020 Braunschweig
Telefon: 0531 – 484-0
E-Mail: [email protected]
Abteilung Osnabrück
Mühleneschweg 8
49090 Osnabrück
Postfach 35 69
49025 Osnabrück
Telefon: 0541-314-01
E-Mail: [email protected]
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