Wahlrechtsreform - Initiative für mehr Demokratie

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PRESSEAUSSENDUNG
Bozen, 25. September 2007
Wahlrechtsreform: Die Spielregeln der
repräsentativen Demokratie aus der Perspektive
der Bürgerinnen und Bürger
Endlich listenübergreifendes Wählen, freie Kandidatennominierung
(Vorwahlen) und Privilegienreduzierung, personelle Trennung von Landtag
und Landesregierung sind notwendige Bedingungen für Demokratisierung
und Versachlichung der Politik!
In einer Demokratie darf kein Wahlrecht zustande kommen, das nicht den Erwartungen der
Bürgerinnen und Bürger entspricht. Doch: Was wissen diese von möglichen Regelungen des
Wahlrechtes? Gemeinhin nur das, worüber öffentlich gesprochen wird. Und da außer den
politischen Vertretern niemand öffentlich darüber spricht, kennen Bürger eigentlich nur
Regelungen, die im Interesse der Regierenden liegen und gegen die sich die Opposition
normalerweise zur Wehr setzt: die Hürden zur Erringung eines Mandates. Von Regelungen, die
im ureigensten Interesse der Bürger selbst liegen, ist bisher nicht die Rede gewesen. Solche
zielen darauf ab, den Bürgerinnen und Bürgern mehr Einfluss zu geben auf die Auswahl der
politischen Vertretung. Der Vorstand der Initiative für mehr Demokratie unterstreicht somit die
Notwendigkeit, die Wahlrechtsreform so zu nutzen, dass in erster Linie den Bürgerinnen und
Bürgern in allen Phasen der repräsentativen Ausübung der Volkssouveränität eine möglichst freie
Wahlmöglichkeit gegeben wird: bei der Kandidatennominierung, im Wahlgang selbst und letztlich
in der Phase der Mandatsausübung. Das bedeutet im einzelnen:
 Vorwahlen
Sie sollen allen Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen, sich direkt an der Kandidatenaufstellung
zu beteiligen. Eine solche Möglichkeit gibt es schon in anderen Regionen Italiens und ist im
Hinblick auf die letzten Parlamentswahlen vom Mitte-Links-Bündnis erfolgreich praktiziert
worden.
 listenübergreifende Kandidatenwahl
Der/die Wähler/in soll KandidatenInnen verschiedener wahlwerbenden Listen seine Vorzugsstimmen geben können. Auf diese Weise weiß die/der Gewählte sich zuerst den WählerInnen
und nicht der eigenen Partei verpflichtet. Diese Form der Wahl wird u. a. schon lange in
Deutschland praktiziert und dort auch immer weiter ausgebaut.
 freie Mandatsausübung
Im Wahlgesetz muss das in der Verfassung verankerte Recht auf freie Mandatsausübung, gegen
die stillschweigende Praxis des Fraktionszwanges, noch einmal ganz klar festgeschrieben sein. Die
Gewählten sollen nicht gezwungen werden können sich Parteizwängen und Lobbyinteressen zu
unterwerfen und gegen ihr Wissen und Gewissen zu handeln. Jeder Gewählte soll jährlich seine
Tätigkeit in einem eigenen Bericht offen legen.
 Gewaltenteilung
Eine nur fakultative personelle Trennung von Landtag und Landesregierung, wie sie der
Vorschlag von Walter Baumgartner vorsieht, kann in keiner Weise genügen. Die Anwendung des
Prinzips der Gewaltenteilung ist in Südtirol überfällig. Der Landtag hat bis heute eigentlich nur
rein formal gesetzgeberische Funktion und seine Aufgabe ist bislang letztlich das Absegnen von
Vorlagen der Landesregierung. Der eigentliche Gesetzgeber in Südtirol ist die Landesregierung,
auf die alle bisher erlassenen Gesetze zurückgehen.
 Leitung der Exekutive
Das bestehende Wahlsystem mit den Vorzugsstimmen ermöglich völlig ausreichend festzustellen,
welches die diesbezüglichen Präferenzen der WählerInnen sind. Die Leitung der Exekutive soll
wesentlich vom Vertrauen der Legislative abhängig sein.

Keine Mehrkosten für die Steuerzahler
Eine wichtige Rolle für eine zufriedenstellende Auswahl und das Funktionieren der politischen
Vertretung spielen die damit verbundenen finanziellen Aufwendungen. Mehrkosten, die
automatisch mit der personellen Trennung von Landtag und Landesregierung verbunden wären,
müsste mit einer Kürzung der Gehälter begegnet werden. Damit und mit dem Abbau weiterer
Privilegien der Abgeordneten, wäre eine Aufwertung des Landtages verbunden. Nicht Geld,
Macht und Prestige sollen Anziehungskraft auf mögliche Kandidaten zu Landtagswahlen
ausüben, sondern die Möglichkeit, für die Gesellschaft wertvolle Ziele zu verfolgen.
Wahlkampfkosten sollen sowohl von den Parteien, als auch von den Kandidaten offengelegt
werden müssen und sollen eine Höchstgrenze, die vom Landtag festzulegen ist, nicht
überschreiten, damit für alle gleiche Bedingungen gelten.
Mit diesen Reformelementen wäre eine freiere Wahl und vor allem auch eine stärkere
Verpflichtung der Gewählten den Wählerinnen und Wählern gegenüber verbunden.
Stephan Lausch
(Koordinator der Initiative)
Otto von Aufschnaiter, Dipl.Ing.FH
für den Vorstand der Initiative für mehr Demokratie
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