Volksinitiative - Initiative für mehr Demokratie

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Wenn wir wollen, dann können wir in Zukunft wirklich
mitbestimmen!
Jetzt können wir Bürgerinnen und Bürger darüber entscheiden, wie
wir in Zukunft politisch mitentscheiden wollen.
Wir wollen ein besseres Gesetz zur Direkten Demokratie
Wir bauen auf dem weiter, was wir jetzt erreicht haben:
Auf einem Gesetz, das uns Bürgerinnen und Bürger erstmals und einmalig in Italien zu Gesetzgebern
macht. Bisher haben immer nur parlamentarische Versammlungen, das Parlament, Regionalrat,
Landtag, Gemeinderat politische Entscheidungen gefällt, Gesetze und Normen erlassen,
Verwaltungsbeschlüsse gefaßt. Bisher haben Bürgerinnen und Bürger allenfalls gesetzliche
Regelungen vorschlagen können, haben geltende Gesetze per Referendum abschaffen können. Ab
Mitte Dezember 2005 gilt jetzt eine radikal neue Situation: Aufgrund eines Landesgesetzes, das der
Landtag unter dem Druck eines entsprechenden, von 6382 Bürgerinnen und Bürger unterschriebenen
und von 34 Organisationen unterstützten Volksbegehrens verabschiedet hat, können jetzt 30
Bürgerinnen und Bürger einen Gesetzentwurf ausarbeiten, diesen mit der Unterstützung von 13.000
Wahlberechtigten in den Landtag einbringen, der ihn behandeln muss. Wenn dieser Vorschlag vom
Landtag nicht übernommen wird, dann entscheiden die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger in
einer landesweiten Volksabstimmung, ob dieser Gesetzesvorschlag in Kraft treten soll.
Wir wollen diese Möglichkeit jetzt nutzen und die Bürgerinnen und Bürger selbst
darüber entscheiden lassen, nach welchen Regeln der politischen Mitbestimmung
sie ihre gemeinsame Zukunft im Land politisch mit gestalten wollen.
Das haben wir vor der Verabschiedung des Landesgesetz zur Direkten Demokratie vom Südtiroler
Landtag gefordert: Die Bürgerinnen und Bürger in einer Abstimmung wählen zu lassen zwischen
einem Gesetzesvorschlag, den der Landtag mehrheitlich für gut befindet, und unserem Vorschlag.
Darauf wollte sich damals der Landtag nicht einlassen. Jetzt können wir, wenn der Wille in der
Bevölkerung dazu vorhanden ist, erwirken, dass doch letztlich die Bürgerinnen und Bürger in einer
ersten landesweiten Volksabstimmung das letzte Wort dazu haben. Denn wer, wenn nicht die
Bürgerinnen und Bürger selbst sollen darüber entscheiden, nach welchen Spielregeln die politische
Entscheidungsmacht ausgeübt werden soll, wenn in der Demokratie, in der wir leben, das Volk der
Souverän ist?
Weshalb schlagen wir vor, das geltende Gesetz durch ein besseres zu ersetzen?
Das geltende Landesgesetz zur Direkten Demokratie (18. November 2005, Nr.11) ist von der Mehrheit
des Landtages nicht beschlossen worden, weil sie wirklich vom Wert der politischen Mitbestimmung
der Bürgerinnen und Bürger überzeugt gewesen wäre. Dieses Gesetz ist eine reine Pflichtübung ohne
jede Kenntnis davon erstellt, was die Qualität angewandter Direkter Demokratie ausmacht. Es ist
durch den Druck aus der Bevölkerung, der vielen Organisationen, die dieses Anliegen mit getragen
haben, erzwungen worden. Wir wissen aber: Unter Zwang entsteht nichts Gutes. Aber ohne Zwang
wäre gar nichts geschehen. Und so liegt es jetzt an uns Bürgerinnen und Bürger, die Tür zur
vollwertigen und gleichberechtigten politischen Mitbestimmung, die jetzt einen Spalt offen steht, ganz
zu öffnen und damit in eine neue Epoche der Südtirolautonomie einzutreten: Selbstverwaltung nicht
mehr nur von einer kleinen politischen Elite ausgeübt, sondern direkt mitgestaltet und kontrolliert von
den Bewohnern dieses Landes. Damit würde sich die Perspektive auftun einer Umgestaltung des
derzeit zentralistischen und streng hierarchischen, machtpolitisch geprägten, in unproduktiven
Scheingefechten Kräfte verschließenden und Erfahrung und Kompetenz in der Gesellschaft brach
liegen lassenden Systems einer ausgrenzenden Konkurrenzdemokratie. Hin zu einem dezentralen,
nach dem Prinzip der Partnerschaftlichkeit und sachpolitisch orientierten, alle gesellschaftlichen Kräfte
aktivierende und wertschätzenden Konkordanzdemokratie.
Das seit 15. Dezember in Kraft befindliche Gesetz zu den politischen Mitbestimmungsrechten setzt
diese Möglichkeit nicht in ihrer ganzen Bandbreite frei. Wahrnehmen werden sie nur jene
gesellschaftlichen Kräfte, die sie auch und vor allem in demokratiepolitischer Absicht nutzen wollen.
Um darüber hinaus Anwendung zu finden sind sie in vielerlei Hinsicht zu einschränkend und bieten zu
wenig Garantien zu einer sinnvollen, gleichberechtigten, fairen und transparenten Anwendung der
direktdemokratischen Instrumente.
Seine Mängel liegen auf der Hand:
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unvollständiges Instrumentarium: es fehlt das echte Referendum, d. h. die Möglichkeit für die
StimmbürgerInnen über ein Gesetz des Landtages oder einen relevanten Beschluss der
Landesregierung in einer Volksabstimmung zu entscheiden, ob es in Kraft treten soll;
unbegründbar hohe Einstiegshürden und kurze Sammelfristen: 13.000 Unterschriften innerhalb
von 4 Monaten für das Zustandekommen einer Volksabstimmung. Unser Entwurf verlangt 7.500,
was der Vorgabe des Autonomiestatutes entspricht und so auch Minderheiten die Möglichkeit
bietet, der gesamten Gesellschaft Fragen zu stellen;
ein 40 % Beteiligungsquorum: wir sehen kein oder nur ein so niederes Beteiligungsquorum vor,
dass es seine negative Wirkung nicht entfalten kann. Die Nichtbeteiligung ist ein Recht sich der
Stimme zu enthalten und ganz bewusst eine Entscheidung seinen Mitbürgern zu überlassen, soll
aber nicht als Mittel eingesetzt werden können, eine Volksinitiative ungültig werden zulassen.
Fehlen der Möglichkeit einer konstruktiven Beteiligung des Landtages an Volksinitiativen mittels
Alternativentwurf: das Zusammenwirken von Promotoren einer Volksinitiative und dem Landtag in
der Form vor, dass dieser bei einer Volksabstimmung auch einen eigenen Gegenvorschlag mit zur
Volksabstimmung bringen kann, beinhaltet die Möglichkeit der Kompromisssuche und bietet den
StimmbürgerInnen eine Auswahlmöglichkeit;
fehlende Zugriffsmöglichkeit auf die Gestaltung der Politikergehälter: die Qualität der
repräsentativen Demokratie ist auch abhängig von den Gründen, die Menschen veranlassen, in
die Politik gehen zu wollen. Viel Geld ist sicher eine Motivation, von der die Gesellschaft weniger
zu erwarten hat, als eine gute Portion Idealismus.
fehlende Zugriffsmöglichkeit auf Beschlüsse der Landesregierung sofern diese von Landesinteresse sind und bestimmte Relevanzkriterien erfüllen. Unser Entwurf sieht vor, dass auch
Großprojekte, Landesfachpläne und Durchführungsverordnungen einer Zustimmung durch eine
Mehrheit der StimmbürgerInnen unterworfen werden können (nicht müssen). Er macht solche
Abstimmungen auch auf Bezirksebene möglich;
Einschränkung der Beglaubigungsberechtigung auf Beamte und Mandatsträger: wir sehen
hingegen eine erleichterte Unterschriftensammlung vor, indem jede/er StimmbürgerIn vom
Bürgermeister beauftragt werden kann in der eigenen Gemeinde die Unterschriften der
MitbürgerInnen zu beglaubigen,
gänzliches Fehlen von Garantieklauseln, die eine gute und sinnvolle, transparente, faire und
gleichberechtigte Anwendung der Instrumente möglich machen, wie das Recht auf
Rechtsberatung, die Abstimmungsbroschüre, die gleichberechtigte Berichterstattung, die
Fairnessregel und die Transparenzregel
Informationsrecht: im Hinblick auf Volksabstimmungen soll jeder/jede Stimmbürger/in per Postsendung eine sachliche und die Positionen gleichberechtigt wiedergebende Information erhalten
(Abstimmungsheft) und damit eine von den privaten und öffentlich-rechtlichen Medien unabhängige Information gewährleistet sein;
es sieht eine Form der Volksbefragung vor, die so gut wie bedeutungslos ist und wohl nie zur
Anwendung kommen wird, weil sie nur vom Landtag und auch nur zu Gesetzentwürfen veranlasst
werden kann. Unser Entwurf bietet die Möglichkeit einer befragenden (= unverbindlichen)
Volksabstimmung (=Volksbefragung) auch auf Bezirksebene, die nicht nur vom Landtag, sondern
auch von Bürgerinnen und Bürger veranlasst werden kann sowie die Möglichkeit der Auswahl
unter verschiedenen Varianten der Problemlösung bietet, wie sie bei der selbstverwalteten
Volksbefragung über die Verkehrszukunft im Pustertal erfolgreich praktiziert worden ist.
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