RE_art110

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EUROPÄISCHES PARLAMENT
2009 - 2014
Plenarsitzungsdokument
16.2.2010
B7-0117/2010
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Hohen Vertreterin der Union
für Außen- und Sicherheitspolitik
gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Geschäftsordnung
zur Lage in der Ukraine
Adrian Severin, Kristian Vigenin, Marek Siwiec, Barbara Weiler
im Namen der S&D-Fraktion
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DE
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In Vielfalt geeint
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Entschließung des Europäischen Parlaments zur Lage in der Ukraine
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zur Ukraine,
– unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 1638/2006 des Europäischen Parlaments und
des Rates vom 24. Oktober 2006 zur Festlegung allgemeiner Bestimmungen zur
Schaffung eines Europäischen Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstruments (ENPI),
– unter Hinweis auf die am 7. Mai 2009 auf dem Gipfeltreffen der Östlichen Partnerschaft
in Prag abgegebene Gemeinsame Erklärung,
– unter Hinweis auf die Assoziierungsagenda EU-Ukraine vom 8. Juni 2009, die den
Aktionsplan EU-Ukraine ersetzen soll,
– unter Hinweis auf die Erklärung des schwedischen EU-Ratsvorsitzes über die Ergebnisse
des Gipfels EU-Ukraine vom 4. Dezember 2009,
– unter Hinweis auf die Erklärungen der OSZE vom 17. Januar und 7. Februar 2010 über
die Ergebnisse der Präsidentschaftswahlen,
– unter Hinweis auf die Erklärung von Catherine Ashton, Hohe Vertreterin der Union für
Außen- und Sicherheitspolitik, vom 8. Februar 2010 zu den Präsidentschaftswahlen in der
Ukraine,
– gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass die internationale Wahlbeobachtungsmission des Europäischen
Parlaments, der Parlamentarischen Versammlungen des Europarats, der OSZE und der
NATO sowie das Büro für Demokratie und Menschenrechte (ODIHR) der OSZE zu dem
Schluss gelangt sind, dass die beiden Wahlgänge der Präsidentschaftswahlen am
17. Januar und 7. Februar 2010 relativ frei und fair und gemäß den internationalen
Standards für demokratische Wahlen abgelaufen sind,
B. in der Erwägung, dass bei diesen Präsidentschaftswahlen erhebliche Fortschritte und
Verbesserungen gegenüber vorangegangenen Präsidentschaftswahlen zu verzeichnen
waren, insbesondere was die Achtung der bürgerlichen und politischen Rechte,
einschließlich der Versammlungsfreiheit und der Meinungsfreiheit, betrifft,
C. in der Erwägung, dass es nichtstaatlichen Organisationen zwar nicht gestattet war, die
Wahlen offiziell zu beobachten, dass die Anwesenheit ukrainischer und internationaler
Beobachter jedoch die Transparenz der Wahlen im Vorfeld und am Wahltag selbst
erheblich erhöht hat,
D. in der Erwägung, dass die Ukraine gewillt ist, sich der EU auf der Grundlage der
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Grundprinzipien und Kriterien der EU anzuschließen, und dass die Wahlen sich als Schritt
in diese Richtung erwiesen haben,
E. in der Erwägung, dass die Europäische Union, ihre Mitgliedstaaten und die Ukraine die
Bedeutung einer engeren Zusammenarbeit auf der Grundlage gegenseitigen Respekts und
der grundlegenden europäischen Werte anerkennen,
1. begrüßt die Tatsache, dass die Präsidentschaftswahlen in zufriedenstellender Weise und
gemäß den internationalen Standards für Wahlen verlaufen sind, und ist der Auffassung,
dass die Ukraine auf einem guten Wege zu einer reifen Demokratie ist und in einer
europäischen Gemeinschaft demokratischer Nationen den ihr zustehenden Platz
einnehmen wird;
2. beglückwünscht das Volk der Ukraine dazu, dass die Wahlbeteiligung hoch war und es
frei seinen Willen zum Ausdruck gebracht hat, woran deutlich wird, dass den Bürgern
sehr daran gelegen ist, sich an der Entwicklung ihres Landes zu beteiligen und über den
Weg, den ihr Land einschlagen wird, mitzuentscheiden; verweist darauf, dass das breite
Spektrum der Kandidaten bei den Präsidentschaftswahlen, die unterschiedliche politische
Ansichten vertreten, den Ukrainern echte Wahlmöglichkeiten bot;
3. nimmt zur Kenntnis, dass die internationale Wahlbeobachtungskommission im Hinblick
auf die Wahlen Mängel festgestellt hat; fordert die zuständigen ukrainischen Stellen auf,
ein eindeutiges Wahlgesetz zu verabschieden, das ordnungsgemäß sowie in nicht
restriktiver Weise umgesetzt wird; spricht sich für mehr Transparenz bei der Finanzierung
des Wahlkampfs aus, damit der Missbrauch von Verwaltungsmitteln für persönliche
Zwecke unterbunden wird; fordert die zentrale Wahlkommission auf, den Beschwerden
der Kandidaten auf transparente Weise nachzugehen und durch formale Entscheidungen
wirksam Abhilfe zu schaffen;
4. stellt fest, dass Frauen in führenden Positionen in den Wahlgremien in angemessener
Weise vertreten waren; spricht sich dafür aus, dass Gleichberechtigung und
Chancengleichheit bei künftigen Wahlen gemäß den Grundprinzipien und -werten der
europäischen demokratischen Länder weiter geachtet werden;
5. verweist darauf, dass die Ukraine das Rahmenübereinkommen des Europarats zum
Schutz nationaler Minderheiten sowie die Europäische Charta der Regional- oder
Minderheitensprachen ratifiziert hat; fordert die zuständigen ukrainischen Stellen jedoch
auf, verstärkte Anstrengungen zu unternehmen, um auf die Minderheiten in der Ukraine
zuzugehen, indem Wahlkampfmaterial in Minderheitensprachen herausgegeben wird, und
diese Gemeinschaften umfassender in sämtliche politischen Entwicklungen im Land
einzubeziehen;
6. nimmt die erheblichen Verbesserungen im Bereich der Meinungsfreiheit und einer
pluralistischen Medienlandschaft in der Ukraine zur Kenntnis, die den Wählern wichtige
Informationen über die führenden Präsidentschaftskandidaten und ihre Wahlprogramme
vermittelt haben; fordert die Änderung des Wahlgesetzes, damit der Zugang zu den
Medien für alle Kandidaten, die an künftigen Wahlen teilnehmen, gerechter und
ausgewogener gestaltet wird;
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7. fordert den neugewählten Präsidenten auf, der Europäischen Union weiterhin ein
verlässlicher Partner zu sein, vor allem im Hinblick auf die Stärkung der Stabilität in der
Region; fordert den Präsidenten auf, sich weiterhin für die Unumkehrbarkeit des
Demokratisierungsprozesses einzusetzen und die politischen, sozialen und
wirtschaftlichen Reformen in der Ukraine vorbehaltlos fortzusetzen und zu intensivieren;
ist der Auffassung, dass die Zusammenarbeit zwischen dem Präsidenten und dem
Ministerpräsidenten der Ukraine von entscheidender Bedeutung ist, damit die genannten
Ziele verwirklicht werden können und die politische und wirtschaftliche Stabilität im
Land gefördert wird;
8. hofft, dass das Ergebnis dieser Wahlen zu einem intensiveren politischen Engagement
zum Ausbau des politischen Dialogs und zur Umsetzung der dringend erforderlichen
Verfassungsreformen in der Ukraine führen wird, damit das Land über ein stabiles und
funktionierendes Regierungssystem verfügt;
9. billigt die aktive Beteiligung der Ukraine an der Östlichen Partnerschaft und der
Parlamentarischen Versammlung EURO-NEST sowie die Zusage des Landes, seine
Anstrengungen zur Gewährleistung von mehr Demokratie und Achtung der
Rechtsstaatlichkeit, der Menschenrechte und Grundfreiheiten zu verstärken, sowie dessen
Versicherung, man fühle sich der Marktwirtschaft, einer nachhaltigen Entwicklung und
einer verantwortungsbewussten Staatsführung verpflichtet; fordert den Rat und die
Kommission auf, die Hoffnungen des ukrainischen Volks, das den Blick zunehmend auf
die EU richtet, aufrechtzuerhalten, indem sie weitere konkrete Schritte in Richtung auf
eine verstärkte politische, wirtschaftliche und soziale Integration in die Familie der
europäischen Länder anbieten, und fordert die Kommission deshalb auf, die
Verhandlungen über das Assoziierungsabkommen mit der Ukraine weiterzuführen und zu
beschleunigen, wozu auch die Verhandlungen über die Errichtung einer weitreichenden
und umfassenden Freihandelszone als untrennbarer Bestandteil des vorgenannten gehören,
die durch den Beitritt der Ukraine zur Welthandelsorganisation möglich geworden ist;
10. fordert alle Nachbarländer auf, die demokratische Entscheidung des ukrainischen Volkes
uneingeschränkt zu respektieren und keinerlei wirtschaftlichen oder anderen Druck
auszuüben, um den demokratischen Willen der Ukraine sowie ihre Entscheidungen über
ihre politische, soziale und wirtschaftliche Entwicklung zu beeinflussen;
11. ist der Auffassung, dass sich der Dialog zwischen der EU und der Ukraine über
Visafragen vertieft hat und dass ein stärkerer politischer Wille besteht, das angestrebte
Ziel, nämlich Visafreiheit, zu erreichen; unterstützt die Initiative des Ausschusses für
parlamentarische Kooperation EU-Ukraine, eine Arbeitsgruppe zum Thema
Visaerleichterungen einzurichten, die zu den laufenden Verhandlungen über das
Abkommen über Visaerleichterungen beitragen soll, indem sie Vorschläge unterbreitet,
die den noch bestehenden Bedenken auf beiden Seiten gerecht werden; ist der festen
Überzeugung, dass das Inkrafttreten des Rückübernahmeabkommens und des
Abkommens über Visaerleichterungen einen weiteren Fortschritt bei der Bestrebungen der
Ukraine nach einer weiteren Annährung an Europa darstellen würde;
12. verweist darauf, dass die Ukraine erhebliche Fortschritte dabei erzielt hat, die
ausstehenden Zahlungen gegenüber Russland für Erdgaslieferungen zu begleichen und
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darauf zu verzichten, Drohungen auszusprechen, wenn es um die Durchleitung von Erdgas
in verschiedene europäische Länder geht, die von russischem Erdgas, das durch die
Ukraine geleitet wird, abhängig sind; fordert die Ukraine noch einmal auf, ihren
Erdgassektor zu modernisieren, damit das Netz auch in Zukunft effizient, zuverlässig und
transparent funktioniert; fordert die Kommission auf, die Ukraine bei der Reform des
ukrainischen Erdgassektors weiter zu unterstützen und ihn den Erfordernissen des
europäischen Energiebinnenmarkts anzupassen und diesbezüglich mit der Ukraine
zusammenzuarbeiten;
13. begrüßt die Politik der besseren Beziehungen zu Russland und fordert die zuständigen
Stellen in der Ukraine auf, die bilaterale Erdgasvereinbarung mit Russland künftig nicht
mehr zum Gegenstand von Auseinandersetzungen zu machen und statt dessen mit
Russland eine Vereinbarung auszuhandeln und zu schließen, die beiden Seiten zugute
kommt, und fordert die Ukraine auf, dafür zu sorgen, dass Erdgas ungehindert nach
Europa geliefert werden kann;
14. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der
Regierung und dem Parlament der Ukraine sowie den Parlamentarischen Versammlungen
des Europarats, der OSZE und der NATO zu übermitteln.
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