Synopse (DOC, 45 kB )

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Pressemeldung des Bündnisses „Rettet den Volksentscheid“
zur Novellierung der Volksgesetzgebung
Das Gesetz der CDU erschwert Volksinitiativen und hebelt die direkte Demokratie
aus. Das Bündnis „Rettet den Volksentscheid“ wehrt sich mit zwei Volksinitiativen.
Ein breites Bündnis aus Initiativen, Vereinen, DGB-Gewerkschaften und Parteien hat zwei
Volksinitiativen gestartet, die ein Ziel verfolgen: die direkte Demokratie in Hamburg zu erhalten und
auszubauen. Bei der ersten Volksinitiative „Rettet den Volksentscheid“ geht es um den Erhalt
bewährter Verfahrensbedingungen wie etwa die freie Unterschriftensammlung beim Volksbegehren,
die der CDU-Senat mit seinem neuen Gesetz abschaffen will. Bei der zweiten,
verfassungsändernden Volksinitiative „Hamburg stärkt den Volksentscheid“ geht es im
Wesentlichen um die Verbindlichkeit von Volksentscheiden und die Absenkung der hohen Quoren bei
Volksentscheiden. Um das Ziel der ersten Volksinitiative de facto durchzusetzen, ist die zweite
Volksinitiative nötig, um den Senat per Verfassungsänderung zur Umsetzung des Volksentscheids zu
zwingen.
Die drei Vertrauenspersonen der Volksinitiativen zu dem CDU-Vorhaben, die
Volksgesetzgebung zu erschweren:
Frank Teichmüller, Vertreter der Gewerkschaften im Bündnis: „Die vielen Menschen, die sich in den
letzten Jahren bei Volksabstimmungen engagiert haben, fühlen sich doppelt verschaukelt: durch die
Art und Weise, wie sich der Senat über den LBK-Volksentscheid hinweg gesetzt hat, und durch die
Pläne der CDU, Volksabstimmungen per Gesetz praktisch unmöglich zu machen. Darüber ist die
Empörung so groß, dass wir zuversichtlich sind, nicht nur mit der ersten Volksinitiative erfolgreich zu
sein, sondern auch die verfassungs-ändernde Hürde für unseren zweiten Gesetzentwurf zu schaffen.
Die Menschen wollen endlich echte Volksentscheide.“
Angelika Gardiner, Mehr Demokratie e.V.: „Wir wollen weiterhin Eintragungen für das Volksbegehren
auf der Straße sammeln dürfen. Wenn die Bürger/innen erst in versteckte Amtsstuben laufen müssen,
um ihr demokratisches Recht wahrnehmen zu können, kann es eine Regierung nicht sehr ernst
meinen mit der Volksgesetzgebung. Die Vermutung wird noch durch die Absicht der CDU erhärtet,
den Volksentscheid künftig von Wahltagen abkoppeln zu wollen. Das ist inakzeptabel, dagegen wehrt
sich unser Bündnis mit der Volksinitiative ,Rettet den Volksentscheid’. Die CDU macht
Volksabstimmungen noch schwerer, als sie es vor 1998 waren. Dabei haben damals über 540 000
Bürgerinnen und Bürger für eine Verbesserung der Volksgesetzgebung votiert.
Auch die CDU hatte deshalb versprochen, Volksabstimmungen zu erleichtern. Was jetzt passiert, ist
der bewusste Bruch dieses Versprechens – auch wenn die CDU scheinheilig mit angeblichen
Verfahrensvereinfachungen argumentiert. In Wahrheit sollen die Beteiligungsmöglichkeiten der Bürger
erschwert werden.“
Jürgen Mackensen, Vertreter der Patriotischen Gesellschaft in den Initiativen zum Volksentscheid:
„Die Patriotische Gesellschaft steht für den Grundgedanken bürgerschaftlichen Engagements.
Bürgerschaftliches Engagement fordert auch der Senat. (z. B. in den Leitlinien für „Metropole
Hamburg - Wachsende Stadt“). Bürgerschaftliches Engagement hat zwei Facetten:

Die eine ist, sich für Andere und die Gemeinschaft einzusetzen, ehrenamtliche Arbeit zu
leisten. Das will auch der Senat. Und das ist gut so!

Die andere Facette ist politisches Mitentscheiden. Mit Volksentscheiden können die Bürger an
politischen Entscheidungsprozessen aktiv teilnehmen (Dazu steht leider in den Leitlinien des
Senats nichts). Dabei entsteht wirkliche Identifikation der Menschen mit ihrem Gemeinwesen.
Das breite Bündnis von Bürgerinitiativen und Organisationen, das hinter den Volksinitiativen steht, umfasst
Wähler aller demokratischen Parteien. Nichtwähler, denen unser Gemeinwesen gleichgültig ist, gibt es dabei nicht.“
Gegenüberstellung der Argumente
Position der CDU (wörtlich entnommen aus
„Einblicke kompakt“ – Ausgabe Dezember 2004)
Position und Gegenargumente des Bündnisses „Rettet
den Volksentscheid“
Wir wollen ...ein einfacheres und
kostengünstigeres
Volksabstimmungsverfahren ermöglichen
ohne dabei die Beteiligungsrechte der Bürger
einzuschränken.
Die CDU hat Volksabstimmungen noch schwerer
gemacht, als sie es vor 1998 waren. Dabei haben damals
über 540 000 Bürgerinnen und Bürger für eine
Verbesserung der Volksgesetzgebung votiert.
Auch die CDU hatte deshalb versprochen,
Volksabstimmungen zu erleichtern. Was jetzt passiert, ist
Heute müssen zum Beispiel bei der Durchführung der bewusste Bruch dieses Versprechens – auch wenn
eines Volksentscheids dieselben Vorkehrungen
die CDU scheinheilig mit angeblichen
getroffen werden wie bei einer Bürgerschaftswahl. Verfahrensvereinfachungen argumentiert. In Wahrheit sollen
die Beteiligungsmöglichkeiten der Bürger erschwert und
Das verursacht erhebliche Kosten..
Kosten gesenkt werden.
Gerade um die Kosten nicht ausufern zu lassen, verlangt
das Bündnis die Beibehaltung von Volksentscheiden an
Wahltagen – genau diese Kopplung aber will die CDU
abschaffen.
Bislang haben die Initiatoren bei der Durchführung
des Volksbegehrens die Möglichkeit, zusätzlich zu
den zuständigen Dienststellen selbst
Unterschriften zu sammeln.
...wollen wir, dass Unterschriften ausschließlich
in amtlichen Stellen gesammelt werden.
Wenn bei Volksbegehren nicht mehr wie bisher auf der
Straße Eintragungen gesammelt werden dürfen, ist das
der Tod der direkten Demokratie. Das zeigen die
Erfahrungen praktisch überall dort, wo nur die
Amtseintragung erlaubt ist. Demokratie findet nicht in
Amtsstuben statt, sondern dort, wo die Menschen leben: auf
Straßen und Plätzen.
In Hamburg gab es bis 2001 bei Volksbegehren nur die
Möglichkeit der Eintragung in amtlichen Stellen, wobei diese
immerhin auch an einem Sonntag geöffnet hatten. Ebenso
wurden jedem Abstimmungsberechtigten schon beim
Volksbegehren Briefwahlunterlagen zugesandt. Auch das ist
in dem neuen Gesetzentwurf der CDU nicht vorgesehen.
Damit stellt er sogar eine Verschlechterung gegenüber der
Situation dar, die 1998 verbessert werden sollte. Auch die
CDU hatte es versprochen!
Insgesamt zielen die CDU-Vorschläge darauf ab, die
Sammlung von Eintragungen für die Initiatoren zu vereiteln
und damit Volksbegehren scheitern zu lassen.
In letzter Zeit haben professionelle
Unterschriftensammler oft starken sozialen
Druck auf die Stimmberechtigten ausüben
können.
Sozialer Druck kann nie ganz ausgeschlossen werden, ist
aber bei mündigen Bürgern kaum vorstellbar. Von sozialem
Druck kann jedenfalls keine Rede sein, wenn man den
Passanten den Gesetzentwurf erklärt und ihnen weitere
Informationen anbietet. Außerdem geht es bei
Volksbegehren (2. Stufe) noch nicht um wahlähnliche
Abstimmungen. Bei letzteren wäre sozialer Druck wirklich
bedenklich – deswegen gibt es Wahlkabinen bei geheimen
Wahlen und Abstimmungen. Wenn Volksentscheide künftig
nur noch mit vereinfachter Briefwahl stattfinden sollen, wäre
die Möglichkeit sozialen Drucks (z.B. in Familien) außerdem
ungleich bedenklicher.
Auch gibt es erhebliche datenschutzrechtliche
Bedenken, wenn die Einhaltung dieser
Vorschriften weiterhin ausschließlich in der Hand
der Initiatoren läge. Deshalb wollen wir, dass
Unterschriften ausschließlich in amtlichen
Stellen gesammelt werden.
Ferner sollen Eintragungslisten durch einzelne
Eintragungsformulare ersetzt werden. Bislang
Das Argument der datenschutzrechtlichen Bedenken ist
vorgeschoben. In der jüngsten Sitzung des
Verfassungsausschusses hat der Hamburger
Datenschutzbeauftragte deutlich gemacht, dass es gegen
die Sammlung von Eintragungen auf Listen keine
datenschutzrechtlichen Einwände gibt. Außerdem:
Warum wendet die CDU dieses Argument nur bei
Volksbegehren an und nicht schon bei Volksinitiativen, für
kann ein umfassender Datenschutz nicht
ermöglicht werden, da Abstimmungsberechtigte
bei der Eintragung in die Liste erfahren, wer noch
das Volksbegehren unterstützt hat.
die ebenfalls öffentlich Unterschriftenlisten herumgehen?
Es gab und gibt im Übrigen auch von der CDU immer wieder
öffentliche Infostände, bei denen Unterschriften für oder
gegen politische Entscheidungen gesammelt werden. Kann
man da etwa nicht lesen, wer vor einem auf der Liste steht?
Die Eintragungslisten durch einzelne
Eintragungsformulare ersetzen zu wollen bedeutet zudem
mehr Bürokratie und Materialaufwand.
Gleichzeitig soll die Eintragungszeit um
mindestens eine Woche verlängert werden, um
den Abstimmungsberechtigten mehr Zeit
einzuräumen, das Volksbegehren durch
Eintragung bei einer staatlichen Stelle zu
unterstützen.
Dass auch die CDU die Eintragungsdauer von zwei auf
drei Wochen verlängern will, begrüßt das Bündnis –
allerdings nur unter Beibehaltung der freien
Eintragungsmöglichkeiten auf Straßen und Plätzen.
Diese Verlängerung ermöglicht es auch kleineren Initiativen
mit geringeren finanziellen und personellen Mitteln,
erfolgreiche Volksbegehren durchzuführen.
Bislang konnten die Volksentscheide zeitgleich
mit ohnehin stattfindenden allgemeinen Wahlen
durchgeführt werden.
Werden Volksentscheide von allgemeinen Wahlen
abgekoppelt, sind die Erfolgsaussichten wegen geringerer
Mobilisierungskraft deutlich schlechter. Genau das scheint
die CDU zu beabsichtigen. Es ist auch eine bloße
Bei der Vielzahl der anstehenden Volksentscheide Behauptung, dass in Zukunft mit einer Flut von
wird dies künftig aber nicht gewährleistet werden Volksentscheiden zu rechnen sei. 1. startet niemand eine
können.
Volksinitiative aus Spaß, sondern nur, wenn es um wirklich
wichtige Entscheidungen geht. 2. sind zunächst die Hürden
Wir wollen deshalb auf eine aufwendigere
Volksinitiative mit 10 000 Unterschriften und Volksbegehren
Durchführung in Abstimmungslokalen mit
mit 61 000 Eintragungen zu nehmen, bevor es überhaupt
ehrenamtlichen Abstimmungshelfern verzichten
zum Volksentscheid kommen kann. Wer einmal eine
und die Briefabstimmung wesentlich erleichtern.
Volksinitiative gestartet hat, weiß, dass ein ungeheurer
Kraftaufwand nötig ist, um zur dritten Stufe der
Volksgesetzgebung zu gelangen. Das Bündnis will, dass
Volksentscheide weiterhin an einem Wahltag stattfinden, ist
dies nicht möglich, soll die Briefwahlabstimmung erleichtert
werden. So sollen allen wahlberechtigten Hamburger/innen
mit einem Informationsheft auch gleichzeitig die
Briefabstimmungsunterlagen zugesandt werden. Das spart
sogar Kosten.
Auch der Aufwand zur Durchführung eines
Volksentscheids lässt sich in Kürze erheblich reduzieren.
Derzeit werden die rechtlichen Voraussetzungen
geschaffen, um auch eine elektronische StimmAuswertung vorzunehmen. Damit werden dann deutlich
weniger Abstimmungshelfer benötigt.
Die Einführung eines Kopplungsverbots
(Volksentscheid mit allgemeiner Wahl) würde
beide demokratischen Elemente - die
Neubildung des Parlaments und den
Volksentscheid – stärker zur Geltung bringen.
Volksentscheide würden dann nicht mehr hinter
den dominierenden allgemeinen Wahlen
zurücktreten und bloße Anhängsel sein. Die
Trennung der beiden Willensäußerungen gibt
jeder Entscheidung mehr Gewicht.
Bei bisherigen Volksentscheiden, die mit einer Wahl
zusammen stattfanden, war jedem Hamburger Wahlbürger
klar, dass es für zwei verschiedene Dinge abzustimmen galt.
Allgemeine Wahl und Volksentscheid stehen jeweils für
sich, nur dass am selben Tag darüber abgestimmt wird,
was sogar Kosten spart. Schließlich sind auch die Wahl- und
Volksabstimmungsunterlagen deutlich voneinander getrennt
und die Informationen im Vorfeld einer Wahl und eines
Volksentscheids umfangreich. Von der Volksinitiative bis
zum Volksentscheid ist es ein langer Weg – innerhalb von
rund zwei Jahren werden die meisten Hamburger
mitbekommen haben, um was es bei dem Volksentscheid
geht. In sofern weiß jeder Wähler um das Gewicht seiner
Entscheidung und kann am Wahltag frei wählen, ob und wie
er sich am Volksentscheid beteiligen will oder nicht.
1. Volksinitiative „Rettet den Volksentscheid“
Die Kernpunkte der Gesetzesvorlage zur Änderung des Durchführungsgesetzes
-
Eintragungen zum Volksbegehren sollen auch weiterhin auf Straßen und Plätzen möglich sein
-
Der Eintragungszeitraum beim Volksbegehren soll von zwei auf drei Wochen erweitert werden
-
Der Volksentscheid soll an einem Wahltag stattfinden, ist dies nicht möglich, soll die Briefwahlabstimmung erleichtert
werden. So sollen allen wahlberechtigten Hamburger/innen mit einem Informationsheft auch gleichzeitig die
Briefabstimmungsunterlagen zugesandt werden.
-
Volksinitiatoren sollen künftig einen Anspruch auf (Rechts)Beratung durch die Stadt erhalten
2. Volksinitiative: „Hamburg stärkt den Volksentscheid“
Die Kernpunkte des Gesetzentwurfs zur Änderung der Hamburgischen Verfassung § 50:
-
Entscheidungen des Volkes über Sachfragen, die nicht als Gesetze formuliert wurden, sollen genauso verbindlich sein
wie vom Volk beschlossene Gesetze.
Entscheidungen des Volkes sollen nicht deswegen unzulässig sein, weil sie finanzwirksam sind. Andernfalls wäre kaum
ein Volksentscheid zulässig. Ausgeschlossen sind nur Volksinitiativen über Haushaltpläne, Abgaben, Tarife der öffentlichen
Unternehmen sowie Dienst- und Versorgungsbezüge.
-
Volksentscheide sollen grundsätzlich am Tag einer Wahl stattfinden. Damit wird eine möglichst hohe Beteiligung der
Wahlberechtigten angestrebt.
-
Die notwendige Mindestbeteiligung für rechtwirksame Volksentscheide (das sogenannte Zustimmungsquorum) wird für
Verfassungsänderungen von jetzt 50 auf 35 Prozent der Wahlberechtigten gesenkt, bei anderen Entscheidungen (z.B.
einfachen Gesetzen) von jetzt 20 auf 17,5 Prozent. Damit wird die Volksgesetzgebung anwendungsfreundlicher.
Die Hürden bleiben zwar immer noch sehr hoch (international sind keine Hürden üblich), aber sie werden für
Verfassungsänderungen erstmals praktikabel und sichern zugleich, das Verfassungsänderungen die Ausnahme bleiben.
-
Bindungswirkung: Wenn Entscheidungen des Volkes von der Bürgerschaft aufgehoben oder verändert werden sollen,
kann das Volk in einem vereinfachten Verfahren darüber entscheiden, ob es damit einverstanden ist.
-
Volksbegehren: Sofern die Bürgerschaft nicht innerhalb von drei Monaten das von der Volksinitiative beantragte Gesetz
verabschiedet oder einen Beschluss gefasst hat, der der anderen Vorlage vollständig entspricht *, können die
Volksinitiatoren die Durchführung eines Volksentscheides beantragen und den Gesetzentwurf oder die andere Vorlage
hierzu in überarbeiteter Form einreichen.
*Gerade bei „Bildung ist keine Ware“ gibt es jetzt den Fall, dass dem Volksbegehren zwar zum Schein und der Form nach
Recht gegeben wurde, inhaltlich jedoch nicht.
-
Volksentscheide: Sollte die Bürgerschaft einen Volksentscheid durch ein eigenes Gesetz aufheben oder verändern, so
tritt dieses Änderungsgesetz nicht vor Ablauf von drei Monaten nach seiner Verkündung in Kraft. Innerhalb dieser Frist
können 2,5 Prozent der Hamburger Wahlberechtigten (es müssen nicht die Initiatoren der ursprünglichen Volksinitiative
sein) vom Senat einen Volksentscheid über dieses Änderungsgesetz verlangen. In diesem Fall tritt das Änderungsgesetz
nicht vor Abschluss des Volksentscheids in Kraft.
Zwar ist es nach wie vor möglich, dass die Bürgerschaft Volksentscheide aufhebt, allerdings kann sie nach dieser neuen
Gesetzesvorlage nun gezwungen werden, das Volk über diese Aufhebung oder Änderung des Volksentscheides zu
befragen – auf dem Wege eines erneuten Volksentscheids.
Infos und Unterschriftenlisten:
Für beide Gesetzentwürfe der Initiative „Rettet den Volksentscheid“ werden bis zum 20. Februar parallel
Unterschriften gesammelt. Unterschriftenlisten zum Download gibt es unter www.mehr-demokratie-hamburg.de,
www.rettet-den-volksentscheid.de sowie www.dgb-hamburg.de.
INFOSTAND am Freitag, 11. Februar 05 Gerhart-Hauptmannplatz vor „Uhren-Weiss“
Erhard Pumm, Vorsitzender des DGB Hamburg, Wolfgang Rose, Landesbezirksleiter Ver.di und Bernhard
Janssen, Erster Bevollmächtigter der IG Metall Hamburg werden am Freitag, 11.2.05 von 12.00 bis 14.00 Uhr an
einem Infostand auf dem Gerhart-Hauptmann-Platz über die Volksinitiativen informieren und Unterschriften
sammeln.
Infos: Claudia Falk, DGB Hamburg, T: 2858-247, mobil: 0151-14277197, Angelika Gardiner, Mehr Demokratie e.V: T: 31769100,
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