Vereinbarung

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Praktikumsvereinbarung
(Muster)
Die Praktikumsgeberin / der Praktikumsgeber
__________________________________________________
und die Praktikantin / der Praktikant __________________________________________________
geboren am __________________________WWU Matrikel-Nr. __________________________
schließen nachstehenden Vertrag zur Durchführung eines Praktikums.
§ 1 Dauer des Praktikums
1. Das Praktikum beginnt am ______________und endet am___________________________
2. Es gelten die tariflichen Arbeitszeiten für Vollzeit- bzw. Teilzeitbeschäftigte. Es werden
3. folgende besondere Vereinbarungen zur Arbeitszeit getroffen:________________________
§ 2 Inhalte des Praktikums
Im Praktikum sollen folgende Aufgaben bearbeitet werden:
________________________________________________________________________________
________________________________________________________________________________
________________________________________________________________________________
§ 3 Bescheinigung
Die Ableistung des Praktikums wird von der Praktikumsgeberin / dem Praktikumsgeber in einem
Zeugnis bescheinigt.
§ 4 Rechte und Pflichten der Vertragsparteien
1. Die Praktikantin / der Praktikant verpflichtet sich,

den von der Praktikumsgeberin / dem Praktikumsgeber oder von ihm / ihr beauftragten
Personen erteilten Weisungen Folge zu leisten und die gestellten Aufgaben gewissenhaft zu
erfüllen,

die Arbeitszeit einzuhalten, bei Verhinderung die Praktikumsgeberin / den Praktikumsgeber
unverzüglich zu benachrichtigen und bei Arbeitsunfähigkeit spätestens am dritten Tag eine
ärztliche Bescheinigung vorzulegen,
1

Schweigepflichten zu wahren, trotz der Regelungen in § 7.
2. Die Praktikumsgeberin / der Praktikumsgeber verpflichten sich,

die Praktikantin / den Praktikanten im Rahmen der Vereinbarungen des § 2 zu beschäftigen
und einen Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen,

die der Praktikantin / dem Praktikanten übertragenen Aufgaben so zu gestalten, dass das
Praktikum dem Studium und dem weiteren Berufsweg dienlich ist.
§ 5 Versicherungen
1. Die Praktikantin / der Praktikant unterliegt während des Praktikums als immatrikulierte Studentin
/ immatrikulierter Student der Krankenversicherungspflicht der Studierenden, sofern er / sie nicht
Anspruch auf Familienversicherung hat.
2. Mit Aufnahme der Arbeit, als Praktikant / Praktikantin, in der gemeinnützigen Organisation ist
der Studierende kraft Gesetz über die Berufsgenossenschaft der jeweiligen Organisation
unfallversichert. Rechtsgrundlage hierfür bilden die Paragraphen § 2 Abs. 1 Nr. 1 und § 2 Abs. 2.
SGB VII.
3. Studienbegleitende Praktika sind nicht versicherungspflichtig. Nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 SGB V ist
die Versicherungspflicht als Arbeitnehmerin / Arbeitnehmer aufgehoben.
4. Die Praktikumsgeberin / der Praktikumsgeber verpflichtet sich, einen Haftpflichtversicherungsschutz für die die / den PraktikantIn zu gewährleisten.
§ 6 Vergütung
Das Praktikum wird mit einer Aufwandsentschädigung in Höhe von ______ Euro vergütet.
§ 7 Auswertung des Praktikums
Die Praktikantin / der Praktikant ist dazu berechtigt, das Praktikum in Form eines
Praktikumsberichts für Studienzwecke auszuwerten. Auf Wunsch erhält die Praktikumsgeberin / der
Praktikumsgeber ein Exemplar des Berichts. Personenbezogene Angaben sind zu anonymisieren.
Eine Veröffentlichung ist nur nach Absprache mit der Praktikumsgeberin / dem Praktikumsgeber
möglich.
§ 8 Kündigung des Vertrages
Der Vertrag kann von jeder der vertragsschließenden Parteien binnen einer Frist von sieben Tagen
schriftlich gekündigt werden.
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§ 9 Zusatzvereinbarungen
Sämtliche Zusatzvereinbarungen bedürfen der Schriftform und sind von beiden Parteien zu
unterzeichnen.
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Ort, Datum
_______________________________________________
Unterschrift der Praktikumsgeberin / des Praktikumsgebers
_______________________________________________
Unterschrift der Praktikantin / des Praktikanten
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