UA 038/16 deutsch

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INDEX : AFR 12/3464/2016 DATUM: 19. FEBRUAR 2016 – BS
URGENT ACTION
UA 038/2016
SCHULDSPRUCH GEGEN AKTIVISTEN NACH
UNFAIREM VERFAHREN
ANGOLA
Der Menschenrechts- und Demokratieaktivist Manuel Chivonde Nito Alves, der gegenwärtig gemeinsam mit 16
weiteren Aktivisten vor Gericht steht, ist wegen Missachtung des Gerichts angeklagt worden und in einem
Schnellverfahren am 8. Februar zu sechs Monaten Haft und einer Geldstrafe verurteilt worden. Er befindet sich im
Gefängnis der Stadt Viana im Grossraum Luanda.
Das Verfahren gegen 17 angolanische Aktivisten, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an einer friedlichen Versammlung
wegen „Vorbereitung eines Aufstands“ und „Verschwörung gegen den Präsidenten“ unter Anklage stehen, wurde am 8. Februar
fortgesetzt. Bei der Anhörung sagte der Vater von Manuel Chivonde Nito Alves als Zeuge aus. Während des Kreuzverhörs hatte
der Aktivist laut Angaben von Augenzeugen den Eindruck, der Staatsanwalt wolle seinen Vater durch die Fragen einschüchtern.
Manuel Chivonde Nito Alves sagte daraufhin laut im Gerichtssaal: „Ich habe keine Angst davor, mein Leben zu verlieren. Dieses
Gerichtsverfahren ist eine Farce“.
Aufgrund dieser Aussage stellte der Staatsanwalt den Antrag, Manuel Chivonde Nito Alves wegen Missachtung des Gerichts
anzuklagen. Der Richter setzte daraufhin das Verfahren gegen die 17 Aktivisten aus und eröffnete am selben Tag ein neues
Verfahren gegen Manuel Chivonde Nito Alves. Während dieses Verfahrens wurden die internationalen Standards für ein faires
Gerichtsverfahren nicht eingehalten. Manuel Chivonde Nito Alves hatte weder das Recht auf eine angemessene Verteidigung
noch wurde ihm gestattet, ZeugInnen in den Zeugenstand zu berufen. Er wurde in dem Schnellverfahren schuldig befunden und
zu sechs Monaten Haft sowie einer Geldstrafe in Höhe von 50.000 Angolanischen Kwanza (ca. 283 Euro) verurteilt. Er muss
seine Strafe im Gefängnis von Viana verbüssen.
Kritik an Personen des öffentlichen Lebens, darunter VertreterInnen der Justizbehörden, fällt unter das Recht auf freie
Meinungsäusserung. Personen, die politische Ämter wahrnehmen, müssen ein höheres Mass an Kritik tolerieren als
Privatpersonen.
Manuel Chivonde Nito Alves ist ein gewaltloser politischer Gefangener, der allein wegen der friedlichen Wahrnehmung seines
Rechts auf freie Meinungsäusserung schuldig befunden und inhaftiert worden ist.
HINTERGRUNDINFORMATIONEN
In der Allgemeinen Bemerkung 34 des UN-Menschenrechtsausschusses zum Recht auf freie Meinungsäusserung heisst es,
dass die Vertragsstaaten des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte Kritik an Institutionen nicht verbieten
dürfen. Zu diesen Institutionen zählen öffentliche Einrichtungen jeglicher Art, darunter der Legislative, der Exekutive und der
Justiz.
Der Menschenrechtsausschuss hat ausserdem bestätigt, dass die Drangsalierung, Einschüchterung oder Stigmatisierung von
Personen, einschliesslich der Festnahme, Inhaftierung, Einleitung eines Gerichtsverfahrens aufgrund der von ihnen vertretenen
Überzeugungen, eine Verletzung des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte darstellt. Angola ist
Vertragsstaat dieses Pakts und somit zur Einhaltung verpflichtet.
Manuel Chivonde Nito Alves wurde zusammen mit 14 weiteren AktivistInnen, die zwischen dem 20. und 24. Juni 2015 von den
angolanischen Sicherheitskräften festgenommen wurden, vor Gericht gestellt. Die AktivistInnen hatten an einer friedlichen
Versammlung teilgenommen, in der über politische Fragen und Regierungsmassnahmen in Angola diskutiert wurde. Zu den
Angeklagten gehören auch die beiden Frauen Laurinda Gouveia und Rosa Conde, die sich allerdings nicht in Haft befinden. Die
gegen die AktivistInnen erhobenen Anklagen lauten auf „Vorbereitung eines Aufstands“ und „Verschwörung gegen den
Präsidenten“ – Straftatbestände, die als Verbrechen gegen die Sicherheit des Staates eingestuft werden. Das
Gerichtsverfahren läuft seit dem 16. November 2015. Die 15 inhaftierten Aktivisten sind am 18. Dezember 2015 aus der Haft
entlassen und unter Hausarrest gestellt worden. Manuel Chivonde Nito Alves befindet sich allerdings in Haft im Gefängnis von
Viana, wo er wegen Missachtung des Gerichts sechs Monate Haft verbüssen muss.
AMNESTY INTERNATIONAL Schweizer Sektion . Section Suisse . Sezione Svizzera . Speichergasse 33 . Postfach . 3001 Bern
T: +41 31 307 22 22 . F: +41 31 307 22 33 . [email protected] . http://ua.amnesty.ch
SCHREIBEN SIE BITTE E-MAILS, FAXE, LUFTPOSTBRIEFE UND E-MAILS MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
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Bitte heben Sie den Schuldspruch gegen Manuel Chivonde Nito Alves auf und lassen Sie ihn sofort und bedingungslos frei,
da er ein gewaltloser politischer Gefangener ist, der allein wegen der friedlichen Wahrnehmung seines Rechts auf freie
Meinungsäusserung zu einer Haftstrafe verurteilt wurde.
Bitte nutzen Sie das Strafjustizsystem nicht, um gegen AktivistInnen und MenschenrechtlerInnen vorzugehen und sie zu
drangsalieren.
Beenden Sie die Einschüchterung, Drangsalierung und willkürliche Inhaftierung von AktivistInnen und
MenschenrechtsverteidigerInnen. Sorgen Sie stattdessen dafür, dass die Rechte auf Vereinigungs-, Versammlungs- und
Meinungsfreiheit in Angola geachtet werden.
Please send appeals immediately
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Calling on the Angolan authorities to quash the conviction against Manuel Chivonde Nito Alves and immediately and unconditionally release him as he is a prisoner of conscience,
imprisoned and convicted solely for the peaceful exercise of his right to freedom of expression.
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Urging the authorities to ensure that the criminal justice system is not used to target or harass activists and human rights defenders.
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Urging them to end the practice of arbitrary arrests, harassment and intimidation of activists and human rights defenders, and to uphold the rights to freedom of association, peaceful
assembly and expression.
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Portugiesisch, Englisch oder auf Deutsch. Da
Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 1. April 2016 keine Appelle
mehr zu verschicken.
APPELLE AN
JUSTIZ- UND MENSCHENRECHTSMINISTER,
Rui Jorge Carneiro Mangueira,
Ministério da Justiça,
Rua 17 Setembro, No. 32,
CP 1986, Luanda,
ANGOLA.
Fax: (00 244) 222 330 327
E-Mail: [email protected]
(Anrede: A sua Excelência / Your Excellency / Exzellenz)
GENERALSTAATSANWALT,
Dr. João Maria Moreira de Sousa,
Procuradoria Geral da República,
Rua 17 Setembro,
Largo do Amor, Vila Alice,
Luanda,
ANGOLA.
(Anrede: Exmo Dr. / Dear Prosecutor / Sehr geehrter Herr Dr. Moreira de Sousa)
KOPIEN AN
DIREKTORIN DER STAATLICHEN MENSCHENRECHTSBEHÖRDE,
Ana Celeste Januario,
National Center of Human Rights.
E-Mail: [email protected]
oder [email protected]
Fax: (00 244) 222 333 407
Ambassade de la République d'Angola,
Thunstrasse 73,
3006 Berne.
Fax: 031 351 85 86
E-mail: [email protected]
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