Antrag NOVA - bundesweit - Sozialministeriumservice

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An das
Bundessozialamt
Landesstelle
Eingangsstempel
Betrifft: Antrag auf Abgeltung der Normverbrauchsabgabe bei Ankauf eines
Kraftwagens (§ 36 des Bundesbehindertengesetzes)
Zutreffendes bitte ankreuzen
1.
Familien-/Nachname und Vorname des behinderten Menschen (=
Förderungswerber/In):
Wenn der behinderte Mensch nicht Käufer/Käuferin des KFZ, zusätzlich
Familien-/Nachname und Vorname
des Käufers/der Käuferin:
Versicherungsnummer und
Geburtsdatum des (der) Behinderten:
Adresse:
Telefonnummer/Fax/e-mail:
Familienstand:
verheiratet
geschieden
verwitwet
Behinderung:
berufstätig
nicht berufstätig
in Pension
ledig
2.
Wurde die Normverbrauchsabgabe bereits einmal abgegolten?
ja
nein
Wenn ja: Datum der damaligen Zulassung
3.
Nachweis für die Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel:
Ich besitze einen Ausweis gemäß § 29 b Straßenverkehrsordnung
ja
nein
ja
nein
Blindheit
ja
nein
dauernde starke Gehbehinderung
ja
nein
Ich besitze eine eigene Lenkerberechtigung
ja
nein
Ich besitze einen Behindertenpass mit folgender Eintragung:
Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel
wegen dauernder Gesundheitsschädigung
4.
Wenn nicht: Name des Lenkers/der Lenkerin:
Von einem behinderten Menschen, der keine Lenkerberechtigung erlangen
kann, ist glaubhaft zu machen, dass das Kraftfahrzeug überwiegend für seine
persönliche Beförderung benützt wird.
Das Fahrzeug wird vorwiegend benötigt für
5.
Rechnung über den Erwerb des Kfz lautet auf:
Kaufdatum:
Brutto-Kaufpreis:
Sind behinderungsbedingte, Nova-pflichtige
ja
nein
Adaptierungen erforderlich?
Wenn ja, welche:
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Sind sonstige behinderungsbedingte Adaptierungen
ja
nein
erforderlich?
Wenn ja, ist ein gesondertes Ansuchen an den Unterstützungsfond erforderlich.
Wurde die Rechnung zur Gänze beglichen?
ja
nein
Erfolgte sie zur Gänze durch Eigenmittel?
ja
nein
Musste ein Darlehen für die Finanzierung aufgenommen werden?
ja
nein
Wenn ja: Wurde ein Eigentumsvorbehalt durch ein Geldinstitut
ja
nein
ja
nein
ja
nein
Finanzierung des Fahrzeuges:
ausgesprochen?*
Wurde der Kauf durch ein Leasing finanziert? *
* Die Rückvergütung der NOVA erst möglich, wenn das KfZ in Ihrem
uneingeschränkten Eigentum steht.
Bei selbständigen Erwerbstätigen:
Gehört das Fahrzeug zum Betriebsvermögen?
Wenn ja, zu
%:
Von folgenden Stellen wurden bereits Zuschüsse oder eine Vorfinanzierung geleistet:
6.
Zulassung lautet auf:
Datum der Zulassung:
7.
Ich gebe meine Bankverbindung bekannt:
Kontonummer:
Bankleitzahl:
lautend auf:
bei der (Bank):
IBAN:
BIC:
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8.
Im Falle einer Vorfinanzierung durch Versicherungsträger erkläre ich
ausdrücklich,
mit
der
Überweisung
des
Abgeltungsbetrages
an
die
vorfinanzierende Stelle einverstanden zu sein.
9.
Ich ermächtige das Bundessozialamt, die für die Erledigung des Antrages
unerlässlichen Daten einzuholen bzw. zu überprüfen.
10.
Zugleich verpflichte ich mich, die Leistung zurückzuzahlen, wenn
10.1
ich das Bundessozialamt über wesentliche Umstände unvollständig oder
falsch unterrichtet habe,
10.2
Bedingungen durch mein Verschulden nicht eingehalten wurden,
10.3
Die
Überprüfung
der
widmungsgemäßen
Verwendung
durch
mein
Verschulden erschwert oder vereitelt wird.
10.4
Weiters
verpflichte
ich
mich,
dem
Bundessozialamt
jederzeit
die
Überprüfung der widmungsgemäßen Verwendung zu ermöglichen.
11.
Ich nehme zur Kenntnis, dass
11.1
Eine Abgeltung der NOVA nur unter den zuvor genannten Bedingungen
gewährt wird,
11.2
über meinen Antrag erst nach Einlangen des ausgefüllten und unterfertigten
Formblattes beim Bundessozialamt entschieden werden kann,
11.3
Die Abgeltung grundsätzlich nur von einem Bruttohöchstbetrag von
€ 20.000,- zuzüglich Kosten der behinderungsbedingt erforderlichen Novapflichtigen Zusatzausstattung möglich ist und eine neuerliche Abgeltung erst
nach Ablauf von fünf Jahren bewilligt werden kann, sofern nicht besonders
berücksichtigungswürdige Umstände vorliegen.
Für die Berechnung der 5-Jahresfrist sind die Zulassungsdaten des Alt- und
Neufahrzeuges maßgeblich.
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12.
Ich erkläre mich damit einverstanden, dass das Bundessozialamt allenfalls
bereits
aufliegende,
meine
Person
betreffende
Gutachten
ärztlicher
Sachverständiger im nunmehr durchzuführenden Verfahren heranzieht.
Diese Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden.
,
Ort, Datum
Unterschrift des behinderten Menschen
bzw.
der zur Vertretung befugten Person
Folgende Unterlagen schließe ich dem Antrag bei:
Rechnung über den Erwerb des Fahrzeuges (Original mit dem Vermerk “bezahlt”
oder Anschluss einer Einzahlungsbestätigung über den Rechnungsbetrag) bzw.
Leasingvertrag
Zulassungsschein (Kopie)
Lenkerberechtigung (Kopie beidseitig)
Ausweis gemäß §29b-Ausweis Straßenverkehrsordnung, falls vorhanden (Kopie)
Nachweis über die bestehende Behinderung (ärztliches Attest, amtliches Gutachten
oder Behindertenpass)
Bei Darlehensfinanzierung: Nachweis über Darlehensaufnahme
Bestätigung, dass kein Eigentumsvorbehalt besteht
bei Importfahrzeugen: Nachweis vom Finanzamt über die Bemessungsgrundlage für
die Berechnung der NOVA
HINWEIS:
Eine Antragstellung auf Abgeltung der Normverbrauchsabgabe ist nur mehr in jenen
Fällen möglich, in denen der Kraftwagen bis zum 31.12.2010 durch einen
rechtsverbindlichen Auftrag erworben wurde.
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Bitte übermitteln Sie Ihr Antrag an die in Ihrem Bundesland eingerichtete
Landesstelle des Bundessozialamtes:
Landesstelle Burgenland
Neusiedler Straße 46
7000 Eisenstadt
Tel. 02682 / 64 046
Landesstelle Salzburg
Auerspergstraße 67a
5020 Salzburg
Tel. 0662 / 88 983-0
Landesstelle Kärnten
Kumpfgasse 23 – 25
9020 Klagenfurt
Tel. 0463 / 58 64-0
Landesstelle Steiermark
Babenbergerstraße 35
8020 Graz
Tel. 0316 / 70 90
Landesstelle Niederösterreich
Standort St. Pölten
Daniel Gran-Straße 8/3. Stock
3100 St. Pölten
Tel. 02742 / 31 22 24
Landesstelle Tirol
Herzog Friedrichstraße 3
6010 Innsbruck
Tel. 0512 / 56 31 01
Standort Wien
Babenbergerstraße 5
1010 Wien
Tel. 01 / 588 31
Landesstelle Vorarlberg
Rheinstraße 32/3
6900 Bregenz
Tel. 05574 / 68 38
Landesstelle Oberösterreich
Gruberstraße 63
4021 Linz
Tel. 0732 / 76 04-0
Landesstelle Wien
Babenbergerstraße 5
1010 Wien
Tel. 01 / 588 31
www.bundessozialamt.gv.at
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