Grosser Rat 154. Sitzung 29. Juni 2004, 14.00 Uhr Vorsitzender: Thomas Lüpold, Möriken-Wildegg Protokollführer: Urs Meier, Staatsschreiber-Stellvertreter Tonaufnahme/Redaktion: Norbert Schüler Präsenz: Anwesend 169 Mitglieder (Art. 2020-2036) Abwesend mit Entschuldigung 31 Mitglieder Entschuldigt abwesend: Baumgartner Fritz, Rothrist; Brentano Max, Dr., Brugg; Brunner Christian Peter, Dr., Zofingen; Damann Sepp, Magden; Dubach Manfred, Zofingen; Edelmann Beat, Dr., Zurzach; Egli Dieter, Windisch; Eliassen Vecko Eva, Nussbaumen b. Baden; Emmenegger Kurt, Baden; Erne Leo, Döttingen; Frunz Eugen, Obersiggenthal; Graf Nils, Frick; Guignard Marcel, Dr., Aarau; Haller Christine, Reinach; Hirschi Monika, Mandach; Hunn Jörg, Riniken; Hüsler-Steinacher Mario, Gansingen; Jehle Ulrich, Etzgen; Kaufmann Rainer, Rupperswil; Kistler Ernst, Dr., Brugg; Koch Hans-Jürg, Rothrist; Meier Erwin, Wohlen; Müller Andrea-Ursina, Rombach; Nietlispach Franz, Zeiningen; Schenkel Fabian, Bergdietikon; Schoch Adrian, Fislisbach; Scholl Bernhard, Dr., Möhlin; Schweizer Heinrich, Waltenschwil; Stutz-Lang Hans, Islisberg; Suter Ruedi, Seengen; Zollinger-Keller Ursula, Untersiggenthal Vorsitzender: Ich begrüsse Sie zur 154. Ratssitzung der laufenden Legislaturperiode. Folge sind auch erhebliche Änderungen in Steuergesetzen des Bundes vorgenommen worden. Ich möchte nochmals dem Herrn Stadtammann Dr. Marcel Guignard gegenüber meinen Dank aussprechen für die Einladung in die Stadthalle! Es war natürlich eine "Bombensache" heute bei diesem schönen Wetter über Mittag in dieser Halle verweilen zu können! Den Kantonen wird eine dreijährige Anpassungsfrist zur Adaption der kantonalen Gesetze gewährt. Das kann in der Übergangsfrist zu Problemen führen, weil sich dadurch die Besteuerungsvorschriften auf Bundes- und Kantonsebene widersprechen können. U.a. besteht Unsicherheit darüber, wann und wie auf Kantonsebene die Bestimmungen des Bundesrechts auf kantonaler Ebene umgesetzt werden. 2020 Postulat Thomas Bodmer, SVP, Wettingen, betreffend rasche Anpassung des Steuergesetzes an das Fusionsgesetz; Einreichung und schriftliche Begründung Es zeichnet sich ab, dass diejenigen Kantone, welche ihre Hausaufgaben rechtzeitig machen, einen Standortvorteil erhalten. Gewisse Umstrukturierungen werden durch das Fusionsgesetz erleichtert. Nur mit einer raschen Anpassung der Steuergesetzgebung ist Rechtssicherheit gegeben. Von Thomas Bodmer, SVP, Wettingen, mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird Postulat eingereicht: und 60 folgendes Text: Der Regierungsrat wird aufgerufen, die erforderlichen Anpassungen des Steuergesetzes (und allfälliger weiterer Erlasse) an das Fusionsgesetz so rasch als möglich vorzunehmen. Begründung: Am 1. Juli 2004 tritt das Fusionsgesetz in Kraft. Es beinhaltet weitreichende Änderungen des Zivilrechts und ist durch den Bund erlassen worden, um Unternehmensumstrukturierungen zu erleichtern. In der den 2021 Interpellation der Fraktion der Grünen betreffend Wahrnehmung des Verbandsbeschwerderechts durch Umweltverbände im Kanton Aargau; Einreichung und schriftliche Begründung Von der Fraktion der Grünen wird folgende Interpellation eingereicht: Text: Der Regierungsrat wird gebeten, eine detaillierte und verlässliche Datengrundlage über die Wahrnehmung des Verbandsbeschwerderechts im Kanton Aargau zu liefern, 3298 154. Grossratssitzung vom 29. Juni 2004 (Nachmittag) / 1. Entwurfexemplar vom 16. August 2004 bevor im Grossen Rat über die Einschränkung oder Abschaffung dieses Rechts entschieden wird. Für jede für den Zeitraum 2001 bis 2004 folgende Angaben zu Beschwerden beizubringen, welche nach kantonalem oder Bundesrecht durchgeführt wurden: - Inhalt jedes Rechtsfalls in wenigen Stichworten - Wahrnehmung des Beschwerderechts durch Bundes-, Kantonal- oder Lokalverband? Wahrnehmung des Bundesbeschwerderechts? kantonalen und/oder - Entscheid der jeweiligen Instanzen (Regierungsrat, Verwaltungsgericht, Bundesgericht) - Aktueller Stand abgeschlossen des Verfahrens: in Bearbeitung, - Wurde der Fall von der Organisation bisher gewonnen, teilweise gewonnen oder verloren? - Was ist der Inhalt/das Ergebnis des (vorläufig) letzten Urteils? - Wie hoch waren die Kosten für den Verband (Kategorien bis 1'000, 1'000 bis 10'000, 10'000 bis 100'000, über 100'000 Franken) - Hat der Verband selber mit dem Rechtsfall in irgend einer Form Geld verdient? Hat ein allfälliger eigener Anwalt Anwaltskostenentschädigung zugesprochen erhalten? eine Jedem Verband seien zudem folgende Fragen vorzulegen: - Hat der Verband mit Projektträgerschaften Verhandlungen geführt, oder führt er zurzeit solche Verhandlungen ("verhandeln statt prozessieren") Welche? - Konnten dank solcher Verhandlungen Beschwerden zurückgezogen oder vermieden werden? - Mussten Verhandlungen abgebrochen werden, weil keine Einigung erzielt werden konnte? - Hat der Verband je von einer Projektträgerschaft oder Bauherrschaft Zahlungen entgegengenommen? Wenn ja: um welche Zahlungen handelte es sich: - Kompensationszahlungen, also Zahlungen, welche als Gegenleistung einen Rückzug der Beschwerde bezweckten? - Abgeltungen für vom Projektträger verursachte Verfahrungskosten gemäss Empfehlung 14 der UVEKVerhand-lungsempfehlungen (Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (2004): Verhandlungsempfehlungen. Empfehlungen für das Verhandeln bei Projekten, die dem Verbandsbeschwerderecht unterliegen.) - Konventionalstrafen, welche wegen Übertretung eines vertraglich abgesicherten Zustandes entstanden sind? - Andere? Welche? Die so gewonnenen Daten seien durch die damit befassten Instanzen verifizieren zu lassen. beschwerdeberechtigte Organisation gemäss Baugesetz § 4 Abs. 3 seien Die verifizierten Daten seien statistisch auszuwerten, so dass über die Missbräuchlichkeit der Anwendung Aussagen gemacht werden können. Insbesondere interessiert dabei die Frage, ob einzelne oder alle Verbände das Instrument Verbandsbeschwerde missbräuchlich und/oder besonders extensiv einsetzen. Begründung: Der Zeitraum 2001 bis 2004 ergibt sich daraus, dass die Regierung im Rahmen der Interpellation Reinhard Keller (01.343) bereits ausführlich Auskunft über die Verbandsbeschwerdetätigkeit der Jahre 1994 bis 2001 gegeben hat. Zusätzlich sind etliche Grundlagen bereits im Rahmen der Motionen der FDP (01.363) und der SVP (01.284) erarbeitet und diskutiert worden. Offenbar haben sich aber seit deren Behandlung im Jahr 2002 wesentliche Änderungen ergeben, welche weitere Vorstösse zum Thema erforderlich machten. Sowohl die Motion der FDP-Fraktion (04.119) als auch diejenige von Kurt Rüegger (04.169) zur Konkretisierung bzw. Abschaffung des kantonalen Verbandsbeschwerderechts gehen davon aus, dass das Verbandsbeschwerderecht im Aargau missbräuchlich verwendet wird. Die Motion der FDP geht bei ihrer Begründung zudem explizit davon aus, dass sich einzelne Verbände mit Verbandsbeschwerden finanziell bereichern und sie dazu benutzen, um Projekte zu verhindern oder zumindest zu verzögern. Sie spricht sogar von Erpressung und von einer eigentlichen Verhinderungsindustrie. Um diesen äusserst schwerwiegenden und - falls nicht zutreffend: rufschädigenden und ehrverletzenden Behauptungen begegnen zu können, hat die Konferenz Aargauischer Natur- und Umweltschutzorganisationen KANUSO (Mitglieder: Aarg. Fischereiverband, Aarg. Jagdschutzverein, Aarg. Naturforschende Gesellschaft, Arbeitsgemeinschaft zum Schutz der Aare, Ärzte für Umweltschutz, Interessengemeinschaft Natur & Landwirtschaft, Interfraktionelle Umweltgruppe, Landschaftsschutzverband Hallwilersee, Naturfreunde Aargau, Pro Natura Aargau, SSES-Regionalgruppe Aargau, Stiftung Reusstal, Verband der Aarg. Natur- und Vogelschutzvereine, Vereinigung pro Wasserschloss, Verkehrs-Club der Schweiz, Sektion Aargau, World Wide Fond for Nature, Sektion Aargau) an ihrer letzen Sitzung eine Umfrage unter ihren Mitgliedern gemacht. Diese hat ergeben, dass: - keines ihrer Mitglieder, ausdrücklich auch nicht der VCS Aargau, bisher Zahlungen in irgend einer Form von Projektträgerschaften angenommen hat - alle Mitglieder selbstverständlich bereit sind, im Rahmen einer Interpellation dem Grossen Rat ausführlich Rechenschaft über ihre allfällige Verbandsbeschwerdetätigkeit abzulegen und dies auch im Rahmen der Forderungen der FDP-Motion zu tun - das Verbandsbeschwerderecht - wenn überhaupt - äusserst spärlich und in keinem Fall missbräuchlich angewendet wird Die KANUSO hat angeregt, diese Bereitschaft mit einer Interpellation zu untermauern. Die Grüne Fraktion und 3299 Mitunterzeichnende aus anderen Fraktionen möchten mit dieser Interpellation dem Grossen Rat Gelegenheit geben, die Beschwerdetätigkeit der Verbände zu durchleuchten und 2022 Interpellation Dr. Rainer Klöti, FDP, Auenstein, betreffend Aufwand und volkswirtschaftlichen Nutzen freiheitlicher und selbstverantwortlicher Jagdausübung im Kanton Aargau; Einreichung und schriftliche Begründung Von Dr. Rainer Klöti, FDP, Auenstein, mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird Interpellation eingereicht: und 72 folgende Text und Begründung: Zum zweiten Mal innerhalb von 5 Jahren wird auf kantonaler Ebene eine Volksinitiative zum Thema Jagd lanciert. Sie zielt gegen die seitens der Aargauer Jagdberechtigten seit Jahren verantwortungsvoll, nachhaltig und ohne behördliche Beanstandung durchgeführte freie Jagdausübung. Die formelle Abwicklung der demokratisch legitimierten Initiative sowie die eigentliche Abstimmung werden den Kanton Aargau mehrere hundert tausend Franken kosten. Neben ideologischen Argumenten für oder gegen die Ausübung jagdlicher Tätigkeit sind auch der Aufwand der Jagdausübenden und der volkswirtschaftliche Nutzen der Jagd für die Allgemeinheit zur Entscheidungsfindung für zukünftige jagdpolitische Stossrichtungen in Betracht zu ziehen. Ebenso stellen sich dringlich die Fragen nach der Notwendigkeit sowie der zeitlichen und finanziellen Zumutbarkeit vermehrten staatlichen Eingriffs in das Jagdwesen. In einem kürzlich publizierten Artikel (Jagd&Natur 6/2004, S. 9 bis 10) hat Dr. Max Straub, eben pensionierter Jagdverwalter des Kantons Zürich, den personellen Aufwand mit 200 Staatsjägern und die Kosten pro Jahr mit 20 Millionen Franken zur Erfüllung des gesetzlich vorgeschriebenen jagdlichen Auftrages im Kanton Zürich veranschlagt. Die geographischen und topographischen Gegebenheiten des Kantons Aargau lassen vermuten, dass dieser Betrag in unserem Kanton viel höher sein dürfte. Er wurde im Jahre 2001 seitens des Präsidenten des Aargauischen Jagdschutzvereins auf 35 Millionen Schweizerfranken geschätzt. Der Regierungsrat wird demnach eingeladen, folgende Fragen zur Jagdausübung im Kanton Aargau zu beantworten: 1. Wie gross ist die Zahl der die Jagd im Kanton Aargau im Jahre 2003 a. aktiv ausübenden Personen? b. Jagdpächter? c. anderer im Jagdbetrieb involvierter Personen? 2. Welche gesetzlich begründeten Abgaben leisteten die Jagdpächter sowie die übrigen Jagdberechtigten im Jahre 2003 an a. den Kanton? b. die Gemeinden? c. die Wildschadenskasse? d. andere Institutionen? danach auf Grund der Ergebnisse die notwendigen Vorkehrungen in Bezug auf das Verbandsbeschwerderecht zu treffen. übrigen im Jagdbetrieb involvierten Personen (Gäste, Jagdlehrlinge, jagdliche Mitarbeiter) an die gesetzlich vorgeschriebenen a. Versicherungen (Haftpflicht, Unfallversicherung)? b. Hundeausbildung und -haltung? c. Fleischschau? 5. Wie hoch schätzt der Regierungsrat den zeitlichen Aufwand pro Jahr (in Stunden) der Jagdpächter und Jagdaufseher sowie der übrigen im Jagdbetrieb involvierten Personen (Gäste, Jagdlehrlinge, jagdliche Mitarbeiter) für den Zeitraum 2000 bis 2003 für die a. Erfüllung jagdpolizeilicher Aufgaben? b. Erfüllung von Wildrettungsaufgaben (Vermeiden von Jungtiervermähungen, Nachsuche angefahrener, durch Hunde verbissener oder anderweitig verletzter oder kranker Wildtiere)? c. Erstellung und Instandhaltung jagdlicher Einrichtungen (stehende und mobile Beobachtungseinrichtungen, Übrige)? d. Erfüllung der Abschussvorgaben und -zahlen für - das Rehwild? - das Schwarzwild? - weitere Wildarten? e. Erstellung administrativer Unterlagen (Abschussstatistik, Vereinbarung Abschusszahlen, Erheben von Wildtierbeständen, Erheben von Daten für das Gämsenmanagement, weitere Umfragen) ? 6. Wie hoch schätzt der Regierungsrat die Kosten (Investitionskosten und Betriebskosten) pro Jahr der Jagdpächter und Jagdaufseher sowie der übrigen im Jagdbetrieb involvierten Personen (Gäste, Jagdlehrlinge, jagdliche Mitarbeiter) für den Zeitraum 2000 bis 2003 für die a. Erfüllung jagdpolizeilicher Aufgaben? b. Erfüllung von Wildrettungsaufgaben (Vermeiden von Jungtiervermähungen, Nachsuche angefahrener, durch Hunde verbissener oder anderweitig verletzter oder kranker Wildtiere)? c. Erstellung und Instandhaltung jagdlicher Einrichtungen (stehende und mobile Beobachtungseinrichtungen, Übrige)? d. Erfüllung der Abschusszahlen (optische Instrumente, Waffen, Munition)? e. Erstellung und Unterhalt von Einrichtungen zur Verhinderung von Verkehrsunfällen mit Wildtieren (Drahtzäune, Duftzäune, optische Verblendungsmassnahmen)? f. Erstellung administrativer Unterlagen (unter anderem unter vorgeschriebener Zuhilfenahme künstlicher Lichtquellen für Wildbestandeserhebungen)? g. Wildpretverwertung (Kühlzellen)? 7. Wie hoch schätzt der Regierungsrat den zeitlichen, personellen und finanziellen (Mehr)Bedarf zur Erfüllung der Abschusspläne im Kanton Aargau bei a. einem totalen Jagdverbot? b. einem teilweisen Jagdverbot (Treibjagd, Drückjagd)? 3. Welche Erträge resultierten daraus? 4. Welche weiteren finanziellen Leistungen (Gesamtbetrag) erbringen die Jagdpächter und Jagdaufseher sowie die 3300 2023 Interpellation Brigitte Müller-Kaderli, EVP, Ennetbaden, betreffend Neukonzeption und eidg. 29. Juni 2004 Anerkennung der Lehre zur Kleinkinderzieherin/Kleinkind-erzieher auf Sommer 2005; Einreichung und schriftliche Begründung Art. 2021 Von Brigitte Müller-Kaderli, EVP, Ennetbaden, und 37 mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird folgende Interpellation eingereicht: (vgl. Art. 1603 hievor) Text und Begründung: Antrag des Regierungsrats vom 18. Februar 2004: Seit dem 1.1.2004 ist der soziale Bereich in der Berufslehre dem eidgenössischen Bundesamt für Bildung und Technologie (BBT) unterstellt. Mit der neuen Bildungsverordnung, die nächstes Jahr in Kraft tritt, muss automatisch jede Berufslehre, auch die im Kleinkindbereich, sereal konform konzipiert sein. Bis anhin hatte der Schweizerische Krippenverband (SKV) mit den Privatschulen, dem Kanton und den Lehrbetrieben die Lehre ausgestaltet, organisiert und finanziert. Neu wird es der Kanton sein, der die Bildungshoheit innehaben und auch das Schulgeld für jeden Lehrling in diesem Fachbereich berappen wird. Auf Bundesebene ist eine kompetente Kommission daran, die neue Ausbildung der Fachfrau bzw. Fachmann Betreuung mit Eidg. Fähigkeitszeugnis zu konzipieren. Zu dieser generalistisch bzw. fachbereichsspezifisch geführten Ausbildung kommen neben der Kinderbetreuung ebenfalls die Betagtenbetreuung, die Behindertenbetreuung sowie Fachkräfte der Spitex hinzu. Von August bis Dezember wird nun die Vernehmlassung zu dieser neuen Bildungsverordnung laufen. Jedoch laufen im Oktober 2004 schon wieder die Anmeldungen der neuen Lehrlinge für den Sommer 2005. Der Regierungsrat lehnt die Motion mit folgender Begründung ab: In diesem Zusammenhang habe ich an den Regierungsrat einige Fragen: 1. Was gedenkt der Regierungsrat in dieser neuen Verantwortung zu unternehmen für die neue Lehre? 2. Ist der Regierungsrat auch der Ansicht, dass die neue Lehre bereits ab Sommer 2005 starten sollte? 3. Wie gedenkt der Regierungsrat die Kindertagesstätten als Lehrbetriebe über den weiteren Verlauf der Ausbildung zur Fachperson Betreuung zu informieren, da noch in der Vernehmlassungszeit die Anmeldungen für die "alte" Lehre laufen? 4. Hat sich der Regierungsrat schon entschieden, ob mit bestehenden Schulen, wie der FFK in Aarau zusammengearbeitet werden soll? 5. Ist sich der Regierungsrat bewusst, dass mit dem Einzug der neuen Lehre der Fachpersonalschlüssel in den Kindertagesstätten neu definiert werden muss und die Betriebsrichtlinien der Kanton neu vorschreibt? 6. Wann ist geplant die neuen Lehrbetriebsbewilligungen in den familienergänzenden Einrichtungen zu vergeben im Kanton? 2024 Motion der SVP-Fraktion vom 11. November 2003 betreffend ersatzlose Streichung der Fachstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern, aller Stellen der Gleichstellungsbeauftragten und der Gleichstellungskommission; Ablehnung 3299 1. Ausgangslage: 1994 beschloss der Grosse Rat die Fachstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern (FGFM) mit 150 Stellenprozenten und einer vorläufigen Befristung auf fünf Jahre einzurichten. Die FGFM nahm ihre Arbeit Ende 1995 auf. Im gleichen Jahr wurden als Beratungsgremium des Regierungsrats und der FGFM eine Fachkommission sowie als Resonanzgremium der FGFM ein Begleitgremium eingerichtet. Verwaltungsintern existieren seit 1994 in der Abteilung Personal und Organisation die Stelle einer betrieblichen Gleichstellungsbeauftragten und seit 1996 die dezentralen Gleichstellungsbeauftragten in den Departementen, in der Staatskanzlei und der Justizverwaltung; der betriebliche Gleichstellungsauftrag wird im laufenden Jahr bei der Abteilung Personal und Organisation konzentriert. Im Hinblick auf die Diskussion über die Weiterführung der FGFM nach 2000 veranlasste der Regierungsrat eine externe Evaluation der aargauischen Gleichstellungsarbeit in den Jahren 1996 bis 1999 (Landert Farago Davatz & Partner: Evaluation der Gleichstellungsarbeit im Kanton Aargau 1996-99. Zürich: 2000). Die aus der Evaluation resultierende Bilanz fiel durchgängig positiv bis sehr positiv aus, weshalb das Autorenteam dem Regierungsrat empfahl, die FGFM nach Ablauf der Frist als ordentliche Aufgabe des Kantons weiterzuführen und mittelfristig ihre Ressourcen zu erhöhen. Die Resultate der Evaluation deckten sich weitgehend mit den Erkenntnissen und Feststellungen des Regierungsrats, der Fachkommission und des Begleitgremiums. In seiner Botschaft vom 14. Juni 2000 beantragte der Regierungsrat dem Grossen Rat, der Weiterführung der FGFM im bisherigen Rahmen zuzustimmen (Botschaft 00.238). Das in der Botschaft vorgestellte Konzept der Gleichstellungsarbeit ab 2001 beinhaltete auch die Weiterführung der verwaltungsinternen Gleichstellungsarbeit sowie eine Zusammenführung der Fachkommission und des Begleitgremiums zu einer einzigen Kommission (dem heutigen Gleichstellungsrat). Die Zustimmung zur Weiterführung der FGFM erfolgte am 19. September 2000, allerdings mit einer erneuten Befris-tung um fünf Jahre bis Ende 2005. In ihrer Motion vom 11. November 2003 fordert die SVPFraktion die ersatzlose Streichung der FGFM. Ebenso sollen die verwaltungsinternen Stellen der Gleichstellungsbeauftragten und der Gleichstellungsrat abgeschafft werden. Begründet wird der Vorstoss damit, dass die Gleichstellung in der kantonalen Verwaltung seit Inkrafttreten des Gleichstellungsgesetzes mustergültig umgesetzt und sie bei der öffentlichen Hand eine Selbstverständlichkeit geworden sei. Zudem hält die Motionärin fest, dass der Leistungsauftrag, den der Regierungsrat bis 31. Dezember 2000 der Art. 2022-2023 29. Juni 2004 Geschäftsprüfungskommission (GPK) zur Kenntnis hätte bringen sollen, bis zum Zeitpunkt der Einreichung der Motion nicht vorgelegt worden sei. Daraus schliesst sie, dass auch der Regierungsrat die Umsetzung des Gleichstellungsgesetzes in der Verwaltung als realisiert erachte. Da es nicht in der Kompetenz des Grossen Rats liegt, über die dezentralen und betrieblichen Gleichstellungsbeauftragten und den Gleichstellungsrat zu befinden, geht der vorliegende Bericht in erster Linie auf den Vorstoss zur Abschaffung der FGFM ein. Zeitpunkt darauf, eine eigentliche Auslegeordnung zum Umsetzungsstand des verfassungsmässigen Gleichstellungsauftrags im Aargau vorzunehmen, auch wenn an sich fest steht, dass die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern noch nicht erreicht ist. die Gentechnik bringt hier vielleicht bald die entscheidenden Fortschritte! Der Grosse Rat beschloss am 19. September 2000 gestützt auf eine einschlägige Botschaft vom 14. Juni 2000 des Regierungsrats und in Nachachtung eines Antrags seiner vorberatenden Geschäftsprüfungskommission die befristete Weiterführung der Fachstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern um 5 Jahre, d.h. bis zum 31. Dezember 2005. Er erteilte dem Regierungsrat gleichzeitig den Auftrag, vor Ablauf dieser Frist den Grossen Rat über die allfällige Notwendigkeit einer Weiterführung zu orientieren. Ein umfassender Bericht über den Stand der Gleichstellung im Kanton und die Frage der Weiterführung der Fachstelle wird so vorbereitet, dass das Parlament den Grundsatzentscheid über das Auslaufen oder die Weiterführung der Fachstelle für die Gleichstellung zeitgerecht treffen kann. Dem Regierungsrat erscheint es wichtig, dass eine derartige grundlegende Entscheidung gestützt auf eine Botschaft erfolgt, eine Botschaft, die von der zuständigen Kommission im einzelnen geprüft und zuhanden des Parlamentsplenums gewürdigt werden kann. Aus diesem, vorrangig formellen Regierungsrat die Motion ab. Grund lehnt der Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen Fr. 1'654.--. Andreas Glarner, SVP, Oberwil-Lieli: Können wir unsere Antwort nicht begründen - lehnen wir einfach ab und zwar aus formellen Gründen. Unserem Regierungsrat gelingt es einmal mehr, eine Motion, die ihn seinem Hauptauftrag, nämlich dem Schuldenabbau näher gebracht hätte, einfach abzulehnen. Was wollte die SVP mit ihrer Motion bewirken? Ganz einfach: Wir müssen unseren Staat nach Sparmöglichkeiten durchforsten Aufgabenverzicht ist angesagt - bei über 3.5 Mia. Schulden eigentlich eine Kernaufgabe der Geschäftsleitung dieses Kantons - nämlich des Regierungsrates. Der Regierungsrat war nicht im Stande, den seit 2000 versprochenen Leistungsauftrag der GPK vorzulegen. Doch kaum war unsere Motion eingereicht, zauberte er das Papier doch noch aus dem Hute - nämlich am 18. Dezember 2003. Die Gleichstellung ist im Aargau Tatsache. Sie ist in der öffentlichen Hand mustergültig umgesetzt - und auch ein privater Unternehmer kann und will es sich nicht leisten, Frauen ernsthaft zu benachteiligen. Dass zurzeit noch die Frauen die Kinder bekommen - dafür kann ja nun wirklich niemand in diesem Hause oder Kanton etwas - wer weiss, 2. Geltung des Beschlusses vom 19. September 2000 des Grossen Rats: Der Regierungsrat verzichtet zum heutigen Der Regierungsrat hat früher selbst festgestellt, dass die Leistung der Fachstelle nicht messbar sei - was auch stimmt! Die Fachstelle hat sich überlebt, formuliert nur noch radikalfeministische Theorien und bietet ausschliesslich Themen an, die zwar linke Sozialromantikerinnen und die letzten Alice Schwarzer-Jüngerinnen interessieren - der normalen Frau aber schlicht nichts bringen. Anders ist es nicht zu erklären, dass folgende Ziele verfolgt werden: - Projekt für Migrantinnen an der Hochschule - Fördern von feministischen Frauenzeitschriften - Bildungsoffensive zur Gleichstellung in Afghanistan - Straffreiheit für illegal anwesende Frauen - Förderung gleichgeschlechtlicher Paare Auch sonst ist der Wirkungskreis ausschliesslich nach links ausgerichtet: - Staatlich finanzierte Kinderkrippen - Stipendien für Einelternfamilien - Expertinnengruppen für alles und jedes - Erforschung von Fragen, die gar niemand gestellt hat (z.B. wurde erforscht, dass nur ein Drittel der Wahlbeobachter weiblich sind - und dies nur, weil die Kinderbetreuung nicht sichergestellt sei. Meine Damen und Herren, das hätte ja gerade noch gefehlt, dass man hier Kinder auf die Welt stellt und dann in fremden Ländern die Wahlen beobachtet, währenddem der Staat den Nachwuchs beaufsichtigt! Ja man - entschuldigung "frau" trifft sich sogar in Peking zum Austausch mit anderen Radikal-Feministinnen! Doch die Krönung sind dann Begriffe wie "Familienfalle" da wird jede normale Frau schlicht als blöd hingestellt. Ja, es gibt sie noch: die Frau, die es als schöne und vollwertige Aufgabe ansieht, sich zu Hause um die Kinder und den Haushalt zu kümmern. Am Rande bemerkt: Wohlerzogene und gut betreute Kinder würden unser Schulsystem massiv entlasten. Und wenn dann von der Fachstelle noch ein Materialienkoffer vorgestellt wird, der unsere Kleinen mit nicht-sexistischen Materialen versorgt - entschuldigen Sie aber das ist nun wirklich das Letzte, was unser Kanton braucht! Im Forum der Homepage zeigt sich das riesige Interesse, das die Einwohnerinnen und Einwohner dieser Fachstelle entgegenbringen - es fanden sich zum Zeitpunkt der Einreichung der Motion gerade mal zwei Beiträge, - den Absendern nach zu urteilen sogar noch intern verfasst. Wenn Sie aber den Frauenanteil in den Parlamenten und Regierungen erhöhen möchten - dann müsste man zunächst die Frauen dazu bringen, auch Frauen zu wählen (siehe 10. Dezember 2003!) - Und dort, wo die Frauen echt benachteiligt, ja sogar unterdrückt sind - zum Beispiel in islamischen Familien - will unsere Fachstelle aus politischer Korrektheit natürlich nicht einschreiten! 3300 29. Juni 2004 Geschätzte Kolleginnen - ich darf speziell Ihnen versichern, dass niemand in unserer Fraktion gegen die Gleichstellung ist, aber was hier praktiziert wird, sind private Hobbys nichts mehr! Haben Sie den Mut und beenden Sie mit uns dieses unwürdige Spiel! Wenn diese Leute ihr Hobby privat finanzieren, haben wir nichts dagegen - aber auf Staatskosten - da sagen wir: nein danke! Susanne Hochuli, Grüne, Reitnau: Ich spreche im Namen der Grünen. Herr Glarner, ich möchte mich nicht zu Ihrem Frauenbild oder zu Ihren Problemen mit Frauen äussern! Nur soviel: Sie wissen, dass Gerüchte ohne Hintergrund den tas in der Schweiz. Im Rahmen ihres Besuches berichtete sie am 26. Juni an einer vom Gleichstellungsbüro und der Gleichstellungskommission der Stadt Zürich organisierten Veranstaltung über die Situation der Frauen in Afghanistan: Unser Büro ist daran in keinster Weise beteiligt gewesen. Auf der Homepage der FGFM ist lediglich ein Link zum Portal der schweizerischen Konferenz der Gleichstellungsbeauftragten, auf dem wiederum Links zu allen Schweizer Gleichstellungsbüros, auch zum stadtzürcher Büro zu finden sind." Soviel zu diesem Gerücht, das Sie in die Welt gesetzt haben! "Mea maxima culpa". Fast hätte ich vor Wochenfrist diese Worte ausgestossen. Wurde ich doch in diesem Saal belehrt, demokratisch getroffene Entscheide sollten wir Grünen stehen lassen und nicht mehr antasten. Nur wusste ich damals schon von diesem - heute traktandierten - Geschäft, welches die Streichung der Fachstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern verlangt. Wohl deshalb konnte die Lehre über demokratisch getroffene Entscheide nur halb in mein Herz sich senken. Die Motion der SVP versucht, einen demokratisch getroffenen Entscheid umzustossen. Erinnern wir uns: Am 19. September 2000 beschloss dieser Rat demokratisch, die Weiterführung der Fachstelle für Gleichstellung von Frauen und Männern sei um fünf Jahre zu verlängern. Damit ist der politische Grundauftrag klar erteilt worden. Man rechne auch: die Fünfjahresfrist ist noch nicht abgelaufen. Ebenfalls beschlossen wurde, die Regierung müsse vor Ablauf dieser Frist den Grossen Rat über die allfällige Notwendigkeit einer Weiterführung der FGFM informieren. Dieser Bericht ist nach Auskunft der Staatskanzlei voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2005 zu erwarten. Erst dann ist eine inhaltliche Diskussion über die Zukunft der FGFM möglich. Diese Diskussion soll und darf dann auch geführt werden, darüber sind wir uns sicher einig! Allerdings müsste sich die Regierung zum jetzigen Zeitpunkt zu einem von Herzen kommenden "Mea maxima culpa" bewegen lassen. Die Motionärin moniert zu Recht, dass der am 19. September 2000 beschlossene Antrag 3 nicht erfüllt wurde. Der Antrag lautete: Der Regierungsrat hat der GPK bis zum 31. Dezember 2000 einen Leistungsauftrag zur Kenntnis zu bringen. Erst nach eigenem Recherchieren erfuhr ich: Dieser Leistungsauftrag wurde dem Präsidenten der GPKSubkommission für die Staatskanzlei, Herrn Rolf Alder, mit Schreiben vom 12. Juli 03 vom Staatsschreiber zugestellt. Die Fachstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern hat den Leistungsauftrag am 20. August 03 erhalten. Ich frage deshalb den Herrn Landammann an: Weshalb wurde dieser Leistungsauftrag der GPK erst so spät 3301 Art. 2024 Überbringer unglaubwürdig machen. Ich spreche die von Ihnen angedeutete FGFM Afghanistan-Connection an. Auch ich habe von diesem Gerücht Wind bekommen, habe mich aber im Gegensatz zu Ihnen erkundigt, was daran sei. Die Antwort war: "Uns ist es nach wie vor unerklärlich, wie man ein solches Gerücht in die Welt setzen kann! Eventuell bezieht sich Herr Glarner auf eine Veranstaltung des Stadtzürcher Gleichstellungsbüros. Im Juni 2003 weilte Sima Samar, die erste Ministerin für Frauenfragen in der Übergangsregierung von Afghanistan, auf Einladung der Helvezur Kenntnis gebracht? Weshalb ist die Regierung in ihrer Antwort auf die Motion der SVP nicht auf diesen Sachverhalt eingegangen? Weshalb müssen wir Grossrätinnen solche Informationen selber zusammensuchen oder per Zufall darüberstolpern? Dass der Leistungsauftrag am 20. August 03 der Fachstelle übergeben wurde, ist auch der Beantwortung auf die SP-Interpellation 03.331 zu entnehmen. - Verlassen wir nun aber diesen Nebenkriegsschauplatz des Leistungsauftrages. Ich appelliere an die Vernunft meiner Kolleginnen und Kollegen: Dieser regierungsrätliche Faux-pas darf nicht gegen die FGFM verwendet werden. Die Rüge gehört an die Adresse des Herrn Landammanns! Ich fasse zusammen: Die Motion der SVP sollte aus formalen und demokratischen Gründen abgelehnt werden! Nur in Klammern erwähne ich, dass laut dem 3. Statistischen Bericht zur Gleichstellung von Frau und Mann des Bundesamtes für Statistik die Gleichstellung keineswegs erreicht ist. Warten wir nun aber die regierungsrätliche Botschaft ab, über den Stand der Gleichstellung im Kanton und über die Weiterführung der Fachstelle. Entscheiden wir dann - gut informiert - über das weitere Vorgehen! Besonders an die Motionärin in corpore wende ich mich nochmals mit der Bitte, nicht die Fachstelle wegen eines regierungsrätlichen Versäumnisses bestrafen zu wollen! Ich gehe davon aus, dass es auch im Interesse der SVP ist, ihre Entscheide gut fundiert fällen zu können. Behaften wir den Regierungsrat auf einen Termin, an dem die Botschaft über die FGFM vorliegen sollte und diskutieren wir dann zu Boden, was noch unklar ist! Anerkennen wir bis zu diesem Zeitpunkt die Leistungen dieser Fachstelle, welche von ganz unterschiedlichen Seiten gute Note erhält! - Ich danke für Ihr Verständnis! Alice Liechti-Wagner, CVP, Wölflinswil: Die CVP lehnt die Motion grossmehrheitlich ab! Die Fachstelle haben wir hier im Saal bis Ende 05 befristet bewilligt! Verschonen wir uns also als Kanton mit einer medienträchtigen Abschaffung und vor einem neuerlichen Sparwut-Image und lassen Sie uns das Thema nicht heute, sondern auf Grund des geforderten Berichtes im Jahre 05 ausführlich diskutieren und den Auftrag der Fachstelle allenfalls gut überlegt und sinnvoll modulieren! Die CVP will einen Kanton Aargau mit der Ausstrahlung, dass die Gleichberechtigung von Männern und Frauen ein wichtiges Thema ist. Vielleicht sollte die Stelle mehr Öffentlichkeitsarbeit leisten im Sinne von: Tue Gutes und rede davon! So würde das Bedürfnis vielleicht bewusster und die Zahlen hätten bei Überlegungen zum Thema mehr Gewicht. Ein Kanton, der mit seinen Angestellten Art. 2024 vorbildlich umgeht, hat auch das Recht, die Privatwirtschaft dazu zu mahnen. Denn noch immer verdienen Frauen für die gleiche Arbeit bis zu 20% weniger als Männer. Noch immer lasten die meisten Familienfinanzen auf dem Buckel der Männer! Noch immer ist es vielen Männern mangels adäquater Teilzeitstellen nicht möglich, zu ihren Kindern im gleichen Ausmass die Beziehung zu pflegen wie die Mütter. Gleichstellung ist nicht einfach ein Frauen-Thema! Die Fachstelle hat nicht nur den verwaltungsinternen, sondern auch einen öffentlichen Auftrag zur Gleichstellung unserer beiden Geschlechter. Die bekannten Zahlen müssen 29. Juni 2004 in die Köpfe! Wer die Tatsachen glaubt, verliert weniger Energie, dagegen anzukämpfen! Die CVP verlangt vor den Sommerferien 05 den Bericht über die Tätigkeit und Wichtigkeit der Fachstelle. Die rechtzeitige Entscheidung über die Weiterführung ermöglicht, allfällige Konsequenzen zu veranlassen. Wir unterstützen die Weiterführung der Fachstelle bis Ende 2005! Dr. Peter Schuhmacher, FDP, Wettingen: Die FDP-Fraktion lehnt die Motion aus folgenden Gründen ab: Der Grosse Rat erteilte am 19. September 2000 die Zustimmung zur Weiter- führung der Fachstelle mit einer Befristung auf 5 Jahre, nämlich bis Ende 2005. Gleichzeitig erteilte er dem Regierungsrat den Auftrag, vor Ablauf dieser Frist dem Grossen Rat Bericht zu erstatten, so dass das Parlament rechtzeitig den Grundsatzentscheid über die Weiterführung der Fachstelle treffen kann. notwendige Arbeit leistet, zu schliessen. Jemand, der so etwas tut, ist kein verlässlicher Partner, kein Partner, mit dem man zusammen arbeiten kann, weil man sich auf ihn nicht verlassen kann, weil er sein Wort einmal hält, ein andermal nicht. Und solchermassen sollen unsere staatstragenden Kräfte sein? - Guet Nacht, Aargau! Zieht man die erforderlichen Fristen für ein Stellenaufhebungsverfahren sowie die allfälligen Entschädigungen für eine vorzeitige Kündigung ebenfalls in Betracht, so ist auch finanziell kein Vorteil zugunsten der Staatskasse vor Ende 2005 zu erwarten. In der gleich anschliessend traktandierten Antwort auf die Interpellation der SP-Fraktion betreffend aargauische Daten in Ergänzung zum dritten Bericht zur Gleichstellung von Mann und Frau in der Schweiz finden Sie andere als formelle Begründungen zur Ablehnung dieser Motion. Ich werde Ihnen deshalb nicht detailliert aufzählen, in welchen Punkten wir bezüglich Gleichstellung der Geschlechter noch längst nicht am Ziel sind, obwohl diese Gleichstellung seit 1986 in der Bundesverfassung verankert ist. Wir sind da im Gegensatz zu meinem Vorredner - nicht so ungeduldig. Was sind - angesichts dessen, dass der Kampf um Gleichstellung schon Jahrhunderte dauert - schon 10 Jahre? Da können, müssen wir noch lange dranbleiben! Die Debatte zum Grundsatzentscheid ist traktandiert, die Motion rennt zur Unzeit offene Türen ein, die ausser Aufwand keinen ersichtlichen Nutzen bringt. Soweit die ablehnende Stellungnahme der FDP zur vorliegenden Motion. Erlauben Sie mir kurz einen Ausblick auf die Grundsatzdebatte: Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist ein gesellschaftspolitischer Auftrag, der aus Sicht der FDP unbestritten ist. Diskutiert werden muss hingegen, mit welchen Mitteln die Umsetzung erfolgen soll, und wann der Auftrag der Gleichstellung als staatlicher Auftrag als umgesetzt gelten darf (Zielfunktion). Nach alsbald 10-jähriger Tätigkeit der Fachstelle darf erwartet werden, dass gewisse Erfolge auch sichtbar sind, insbesondere was den Blick in die Verwaltung hinein betrifft. Die Verwaltung könnte heute wissen, wie man mit Gleichstellungsfragen umgeht. Der Blick für Gleichstellungsfragen ausserhalb der Verwaltung: Hier sind es wir als Parlament und das Volk, die eine wesentliche Rolle spielen. Ob die Fachstelle dann das richtige Gremium ist, das ist wirklich zu diskutieren! Ich komme zurück zur vorliegenden Motion: Wir brauchen diese heute nicht, wir können uns entlasten; die FDP-Fraktion lehnt sie ab. Wir bitten Sie, dasselbe zu tun! Marie-Louise Nussbaumer Marty, SP, Obersiggenthal: Die Regierung lehnt die Motion der SVP vorrangig aus formellen Gründen ab. Es wird Sie, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, nicht erstaunen, dass die geschlossene SPFraktion dies ebenfalls tut, wenn auch nicht nur aus formellen Gründen. Aber auch wir sind der Meinung, dass es nicht angeht, ein Jahr vor Ablauf der Frist der Weiterführung handstreichartig den aus dem Jahre 2000 stammenden Beschluss des Grossen Rats auszuhebeln und aus heiterhellem Himmel - nur weil man mit dem Verhalten des Regierungsrats gegenüber der GPK nicht zufrieden ist eine kantonale Fachstelle, die anerkanntermassen gute und Es geht in erster Linie und in grossen Zügen um Lohnunterschiede, um die politische Vertretung, um die Erwerbssituation von Frauen, die Aufteilung von bezahlter Erwerbsarbeit und unbezahlter Haus- und Familienarbeit und um den Bildungsbereich. Zudem bestehen auch in rechtlicher Hinsicht Lücken und Mängel, die zu Diskriminierung führen. Denken Sie an die fehlende Mutterschaftsversicherung, die lückenhafte berufliche Vorsorge und den ungenügenden Schutz von Opfern häuslicher Gewalt. Die Regierung schreibt in ihrer Antwort auf unsere Interpellation, dass die Fachstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern eine wichtige Funktion bei der Realisierung des Verfassungsauftrags und der Schaffung von gleichstellungsfördernden Rahmenbedingungen erfüllt. Aufgabe der Fachstelle sei es, den Regierungsrat, die kantonalen Behörden und die Öffentlichkeit in Gleichstellungsfragen zu beraten, Grundlagen für die Förderung der Gleichstellung zu erarbeiten, die Öffentlichkeit für die Thematik zu sensibilisieren und gleichstellungsfördernde Projekte durchzuführen. Da die Gleichstellung von Frauen und Männern noch nicht erreicht sei und da es nach wie vor gezielter Anstrengungen bedürfe, um sie zu fördern, meint die Regierung - und da stimmen wir ihr bei - sei die Existenz eines institutionell verankerten Kompetenzzentrums für Gleichstellungsfragen unabdingbar. Dem füge ich jetzt und heute nichts hinzu! Lehnen Sie heute, liebe Kolleginnen und Kollegen, mit uns die SVPMotion ab und sorgen Sie bitte im nächsten Jahr dafür, dass die Fachstelle bis zu dem Tag, an dem wir am Ziel unserer 3302 29. Juni 2004 Anstrengungen um Gleichstellung sind, weitergeführt werden kann! Ich danke Ihnen. Brigitte Müller-Kaderli, EVP, Ennetbaden: Als Letzte im Bunde der Fraktionssprecherinnen möchte ich doch noch einige Punkte aufwerfen: Die Begründung der Motionärin zur ersatzlosen Streichung der Fachstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern aller Stellen der Gleichstellungsbeauftragten und der Gleichstellungskommission entbehren keiner Grundlage. Die Selbstverständlichkeit, die bei der öffentlichen Hand für die Gleichstellung postuliert wird in der Motion, hat keine Referenzen! Die Fachstelle weist alles andere als eine schlechte Arbeit aus, was der Grund sein könnte für die sofortige jetzige Abschaffung. Die Fachstelle arbeitet mit einem klaren Leistungsauftrag in verschiedenen Bereichen gen. Die EVP unterstützt also die Weiterführung der Fachstelle bis 2005 und bittet Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, das Ansinnen der Motionärin abzulehnen! Vorsitzender: Die Liste der Fraktionssprecherinnen und -sprecher ist abgetragen, - wir kommen zu den Einzelvotantinnen und -votanten. Nicole Meier Doka, CVP, Wettingen: Als 1971 über das Frauenstimmrecht abgestimmt wurde, war ich noch nicht einmal im Bauch meiner Mutter! Ich bin 11 Jahre nach meiner Geburt 1975 in einer Welt aufgewachsen, in der Frauen und Männer faktisch gleichberechtigt waren und sind. Vieles, wie beispielsweise das Abstimmen, war für mich bereits selbstverständlich und ich musste nicht mehr wie meine Vorfahren dafür kämpfen. Und dennoch, meine Damen und Herren, stosse ich auch heute immer noch an Türen, die vor allem für Frauen noch verschlossener sind als für Männer. Es ist leider Fact, dass Frauen durchschnittlich 20% weniger verdienen als Männer, dass die AufstiegsChancen der Frauen geringer sind als jene der Männer und dass höhere Bildungsabschlüsse mehrheitlich von Männern erworben werden. Das wird Ihnen allen ja bestens bekannt sein! Ein weiteres Beispiel können Sie sich gerade hier in diesem Raum vor Augen führen: die Frauenvertretung in der Politik! Hier die Bank der Herren Regierungsvertreter: bis anhin durfte gerade eine Frau hier Platz nehmen! Im Plenum befinden sich 25 Prozent Frauen! Und - Herr Glarner - dass Frauen Frauen wählen können, müssen Frauen auch von ihrer Partei nominiert werden! Dass dieser Vorstoss gerade aus jener Fraktion mit dem kleinsten prozentualen Frauenanteil kommt, erstaunt nicht! Dass Gleichstellung oftmals mit ökonomischen, sozialen oder politischen Benachteiligungen der Frauen gekoppelt ist, ist leider immer noch eine Tatsache! Ich wehre mich daher gegen die Aussage, dass die Gleichstellung eine Selbstverständlichkeit sei und ich wehre mich genauso dagegen, wenn behauptet wird, dass heute nur noch frustrierte und überemanzipierte Frauen die Gleichstellung fordern! Die Gesellschaft - und mit ihr die Strukturen haben sich verändert, auch wenn Sie, meine Damen und Herren von der SVP, diese Tatsache nicht immer wahrnehmen wollen! Gleichstellung geht uns alle etwas an! Sachlich festgehalten bedeutet "Gleichstellung" die Möglichkeit für Frauen und Männer, gleiche Chancen wahrzunehmen. Frauen sollen nach wie vor die Möglichkeit haben, Hausfrau sein zu dürfen, - Männer aber auch Hausmänner! Männer sollen nach wir vor ihre Aufstiegsmöglichkeiten wahrnehmen können und genauso gilt dies auch für Frauen! Noch einmal: 3303 Art. 2024 des täglichen Lebens. Im Frühjahr folgten alle Grossrätinnen der Einladung zum Mittagslunch, wo die zwei Fachbeauftragten Frau Seyetter und Herr Violi klar über ihren Leistungsauftrag und ihre Aufgaben berichtet haben. Alle konnten damals sogar diese Informationsmappe hier in Empfang nehmen, die klar festhält, wo noch Nachholbedarf in den Gleichstellungsfragen in unserem Kanton besteht, für Männer und Frauen! Die EVP steht klar zum Entscheid des Grossen Rates im Jahre 2000, die Fachstelle soll bis ins Jahr 2005 weiterarbeiten und den Bundesgesetzesartikel mit dieser Fachstelle ausführen. Die EVP plädiert ebenso für die jetzige Ablehnung der Motion und erwartet spannend den Bericht der Fachstelle im nächsten Jahr. Wir alle sind dann aufgerufen, Alternativen zu prüfen und den Auftrag der Fachstelle für Frauen und Männer zu hinterfraDie Gesellschaftsstrukturen haben sich gewandelt und sind immer noch im Wandel. Die Fachstelle für Gleichstellung zeigt neben den sozialen, ökonomischen oder politischen Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern diesen Wandel und mögliche Lösungsansätze für Frau und Mann, für Arbeitnehmerin und Arbeitgeber auf. Die 4 gleichstellungspolitischen Leitsätze des Regierungsrats unterstreichen diesen Auftrag und bilden die Grundlage für die Gleichstellungspolitik im Kanton Aargau, die auch vom Regierungsrat als nötig erachtet wird. Die Fachstelle erhält von vielen Seiten für ihre gute Arbeit mehr als Lob. Den Vorstoss der SVP erachte ich einmal mehr als "Sparschnellschuss". Es ist mir unerklärlich, wie die heutige Diskussion ohne fundierte Grundlagen geführt werden soll und kann. Zum mindesten wäre der für 2005 geforderte Bericht über den Stand der Gleichstellung im Kanton notwendig. Die grundsätzliche periodische Aufgaben- und Leistungsüberprüfung des Staates erachte ich als sehr sinnvoll. Die Überprüfung zur Fachstelle für Gleichstellung ist heute aber fehl am Platz! Der Grosse Rat hat im Jahre 2000 einer befristeten Weiterführung der Fachstelle bis zum Jahre 2005 zugestimmt. Mit einer allfälligen Aufhebung dieses Beschlusses fährt der Grosse Rat einen Zickzackkurs und setzt schlicht seine Glaubwürdigkeit aufs Spiel! So liegen auch in der Begründung der Motionärin keine zwingenden Gründe für einen solchen Entscheid. Mit der Streichung der Fachstelle für Gleichstellung sowie allen Begleitgremien würde der Kanton Aargau einmal mehr seinem Ruf als konservativer Kanton gerecht! Die Umsetzung der Gleichstellung geht uns alle etwas an! Sie hört auch nicht einfach an der Kantonsgrenze auf. Geschätzte Damen und vor allem Herren! Sehen Sie in der Gleichstellung eine Chance und nicht nur eine Gefahr! Ich bin daher von der Notwendigkeit dieser Fachstelle überzeugt, heute - und auch in Zukunft. Ich bitte Sie, auch im Sinne der CVP die Motion abzulehnen! All jenen Damen und Herren, die nach wie vor von der Selbstverständlichkeit der Gleichstellung überzeugt sind, danke ich, dass Sie im Herbst auch selbstverständlich ein Ja für die Vorlage zur Einführung der Mutterschaftsentschädigung in die Urne legen werden! Dr. Jürg Stüssi-Lauterburg, SVP, Windisch: Angst vor den Medien ist wie Angst generell ein schlechter Ratgeber! Haushälterisch umzugehen mit öffentlichen Mitteln ist unsere gemeinsame Aufgabe! Provisorien auch vor ihrem Ablauf in Frage zu stellen, ist ein legitimes demokratisches Art. 2024 Recht! Das Volk wählt in die Regierung, wen es will und es stimmt über die Vorlagen ab, wie es will und das ist auch richtig so! Materiell hat Andreas Glarner dargelegt, weshalb es heute gilt, sich daran zu erinnern, dass alles seine Zeit hat und dass die Zeit dieser Fachstelle nun abgelaufen ist. Dem will ich nichts beifügen. Die Papiere zu diesem Geschäft offenbaren aber darüber hinaus eine Art zu denken, die einer guten Erledigung unserer politischen Aufgaben wenig zuträglich ist. Bei der Motion unseres Kollegen Thierry Burkart zur Abschaffung einer Steuer werden wir gegen Ende der Sitzung, sozusagen zum Sommerauftakt - wohl erneut mit dem selben Dogma von Regierung und Verwaltung konfrontiert werden, dem Nun könnte es ja theoretisch sein, dass die gesamte Arbeit ausschliesslich ausserhalb der Dienstzeit und ehrenamtlich erfolgen würde. Selbst in diesem Fall wären wir zuständig, denn der in der Sitzung der vergangenen Woche von der Präsidentin der Geschäftsprüfungskommission mit Fug und Recht zitierte § 80 weist uns die Oberaufsicht über alle Behörden und Organe zu "die kantonalen Aufgaben wahrnehmen." Diese Verantwortung darf sich der Grosse Rat nach dem Willen des Souveräns nicht absprechen lassen. Dies sei hier in grossem Ernst gesagt, um einen für unseren Kanton schädlichen, drohenden Zusammenstoss der Staatsgewalten vermeiden zu helfen, wenn es denn möglich ist! Theres Lepori, CVP, Berikon: Eine ersatzlose Streichung einer Stelle bzw. einer Dienstleistung ist nur angezeigt, wenn sich die Stelle durch Ineffizienz auszeichnet oder alle Probleme gelöst und erarbeitet sind. Da geht die Analyse der SVP nicht auf: die Motion ist daher abzulehnen! Nicht nur im Jubiläumsjahr leistete das Gleichstellungsbüro wertvolle Arbeit gerade im Zusammenhang mit der Attraktivität des Kantons und der Hilfe an die Gemeinden. Ich erinnere an den wertvollen Leitfaden "familienfreundlicher Kanton Aargau" zur Hilfe der Umsetzung von familienergänzenden Betreuungsmöglichkeiten; die Arbeit findet Anerkennung und Nachahmung auch in andern Kantonen. Ein Thema, das vermehrt auch Männer beschäftigen sollte, denn hinter jedem Kind steht auch in der heutigen Zeit ein Vater, ob Original-, Patchwork- oder Einelternfamilie. Obwohl mittlerweile ungefähr gleich viele Frauen die Matura machen und die Hälfte der Studierenden an den Universitäten Frauen sind, ist der Frauenanteil im obersten Management von 4% im Jahre 1980 auf gerade mal knapp 10% heute gestiegen. Das ist Verschwendung von Humankapital, das die Wirtschaft brauchen könnte, Problemlösungen wären angebracht! 29. Juni 2004 wir uns bereits beim vorliegenden Geschäft gegenübersehen: Steuern und Ämter, die einmal eingeführt sind, dürfen nie mehr abgeschafft werden. In einer Sprache, die im Hinblick auf die nach dem Willen der Ratsmehrheit bevorstehende Einführung der wirkungsorientierten Verwaltungsführung zu Besorgnis Anlass gibt, spricht der Regierungsrat dem Grossen Rat sogar ausdrücklich die Kompetenz ab, über die dezentralen und betrieblichen Gleichstellungsbeauftragten zu befinden. Es stellt sich nun die Frage, ob dem Verfasser oder der Verfasserin der Stellungnahme entfallen ist, was die Kantonsverfassung sagt. § 81 weist dem Grossen Rat die Aufgabe zu, den Voranschlag festzusetzen. - Was etwas kostet, geht damit den Grossen Rat in jedem Fall und immer etwas an! Schwachen und die Dummen, die von der Gleichstellungsarbeit profitieren, nein, es sind auch Bürgerliche beider Geschlechter. Die Motion ist abzulehnen und die Evaluation ist abzuwarten! Maja Wanner, FDP, Würenlos: Ich bin nicht gerade als "Emanze" bekannt, aber zu diesem Thema muss ich mich jetzt doch äussern! Die Argumentation von Herrn Glarner ist für mich der beste Beweis, dass die Gleichstellung in den Köpfen noch lange nicht stattgefunden hat. Wir können beim besten Willen nicht behaupten, es sei mit der Gleichstellung alles "in Butter"! Schauen Sie sich um: wie viele Frauen sitzen hier? Es ist nicht der Grund, dass wir nicht wollen, - sondern wir müssen es uns dreimal überlegen, ob wir nebst Familie und Arbeit auch noch ein politisches Mandat ausüben können! Ferner: wie viele gut ausgebildete Frauen sitzen zu Hause und quälen sich mit unmöglichen Stundenplänen und fehlenden Tagesstrukturen ab! Diese Frauen fehlen in der Wirtschaft; sie sind für teures Geld ausgebildet und müssen zu Hause sitzen, weil sie nicht die Chance haben, eine gute Betreuung für ihre Kinder zu haben! Wie soll ferner eine alleinerziehende Mutter ohne Sozialgelder über die Runden kommen, wenn sie für die gleiche Arbeit a priori 20 Prozent weniger verdient als ein Mann? Der beste Schuldenabbau ist nicht die Streichung der Stelle, die wenig einbringt für die paar Monate, wo sie jetzt noch läuft, sondern eine effektive Gleichstellung aller Aargauer Bürgerinnen und Bürger, damit sie ihrer Arbeit und ihrer Pflicht nachgehen können. Es gibt noch viel zu tun! Packen wir es an, erteilen wir bei der Auslegeordnung 2005 einen griffigen Leistungsauftrag und schaffen die Chancengleichheit für alle Aargauerinnen und Aargauer! Ich stehe nicht ein für das weibliche oder männliche Geschlecht, - für mich ist die Qualität und Gerechtigkeit von Bedeutung! So gibt es in den Bereichen der Löhne noch eine Menge zu tun für die Frauen und für die Männer im Bereich der gerechten Handhabung der Alimentenberechnung und im Zusammenhang und auch mit der Zuteilung des Sorgerechts stehen wir erst am Anfang. Dr. Dragan Najman, SD, Baden: Das Votum von Frau Nicole Meier hat mich ans Rednerpult gelockt. Die Frauen haben es vollkommen in ihrer eigenen Hand, dass in sämtlichen Parlamenten und auch in sämtlichen Regierungen nicht nur 50, sondern 100 Prozent der Sitze von Frauen belegt wären! Wieso? Über 50 Prozent der Bevölkerung besteht aus Frauen! Gott sei Dank, möchte ich sagen! Bedingung ist allerdings: Erstens: die Frauen müssten zum gleichen Prozentsatz zur Urne gehen wie die Männer. Zweitens: Alle Frauen müssten nur Frauen wählen und drittens, die Frauen müssten genügend Kandidatinnen stellen! Nein, die Arbeit ist noch lange nicht getan. Ungerechtigkeiten geschehen auf allen sozialen Ebenen und: es sind nicht immer nur die Frauen, die Linken, die Meine Damen, es tut mir leid, Sie sind einfach etwa zweieinhalbtausend Jahre zu spät auf die Welt gekommen! 300 vor Christi gab es den sagenumwobenen 3304 29. Juni 2004 Amazonenstaat. War das ein schönes Leben: nur Frauen im ganzen Staat! Nur ganz ohne Männer sind sie halt doch nicht ausgekommen: zur Fortpflanzung mussten sie sich Männer in den Staat holen! Vreni Friker-Kaspar, SVP, Oberentfelden: Ich fasse mich kurz und bitte Sie daher, mir sehr gut zuzuhören! Ich habe hier die "Aargauer Zeitung" - Region Aarau - datiert vom 24. Januar 1004. Ich zitiere: "Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau ist innerhalb der SP kein Thema mehr, weil sie bereits Realität ist!" - Ich danke Ihnen für Ihre Einsicht! Andreas Glarner, SVP, Oberwil-Lieli: Damit das linke Aufschreien noch ein bisschen weitergeht, gestatten Sie mir die Randbemerkung: Seit der Einführung des Frauenstimmrechts, geschätzte SP-lerinnen, ist die Stimmbeteiligung ganz massiv gesunken, das können Sie in jeder Statistik nachsehen! Stellen Sie sich einmal vor, der Kanton Aargau würde morgen grounden! Wir hatten eine Fluggesellschaft, die hat Ähnliches erlebt. Was würden Sie nach einem Grounding, wenn Sie den Aargau wieder hochfahren würden, noch installieren von dem, was heute schon alles installiert ist? Ich glaube, die FGFM würde nicht darunterfallen! (Unruhe und Empörung werden laut!). Frau Annalise Schweizer, Grüne, Zufikon (ergreift unaufgefordert das Wort am Rednerpult): Lieber Kollege Andreas ... Vorsitzender: Ich bin also immer noch der Meinung, dass ich bestimme, wer hier spricht! (Heiterkeit und Beifall!).Also nicht, dass ich etwas gegen Frauen hätte, - jetzt kommt auch eine Frau, nämlich Frau Katharina Kerr, Aarau! Katharina Kerr Rüesch, SP, Aarau: "Es singt der Knecht ein Freiheitslied des Abends in der Schenke, das fördert die Verdauungskraft und wärmet die Getränke!" - Das ist von Heine! Man muss es nur etwas "umdeutschen", liebes Vreni, und sagen: "Es singt die Knechtin oder die Magd ..." und dann stimmt es wieder! Es ist doch immer verwunderlich, wie die SVP-Frauen wissen, wie die Gleichstellung aussieht, - gerade sie, die nicht einmal in ihrer eigenen Fraktion das sagen dürfen, was sie wollen! Das musste ich hier klarstellen! (Heiterkeit). Annalise Schweizer, Grüne, Zufikon: Lieber Kollege Andreas Glarner, ich nehme Sie sehr ernst als Unternehmer! Ich weiss, wo Ihre Firma ist, ich weiss, wie gut sie läuft und ich weiss auch, dass Sie einen Anbau planen! Aber Sie als Unternehmer sprechen doch nie von Grounding! Darum sagen Sie nicht hier im Saal, dass der Kanton Aargau ein Grounding eingehen könnte! Bitte, nicht so! Also so schlimm steht es in unserem Kanton wirklich nicht! Regula Baur, SVP, Sarmenstorf: Eigentlich wollte ich ja nichts sagen! Ich stehe auch nicht hinter dieser Motion. Ich will aber hier einmal klarstellen, dass ich noch sage, was ich will! Für mich ist es die Steigerung von Luxus, d.h. ein schönes Auto, eine Traumvilla und eine eigene Meinung zu haben! Vielen Dank! Vorsitzender: Die Diskussion ist geschlossen. Landammann Roland Brogli, CVP: Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Motionärin geht davon aus, dass Gleichberechtigung heute schon erreicht ist. Dem ist jedoch nicht so! Wie der dritte Bericht - das können Sie dort 3305 Art. 2024 Zu Frau Hochuli: Hätte die SVP auf Ihrer Homepage Links zu so rechten Organisationen wie die FGFM Linke Links hat, dann würden wir wahrscheinlich in der Presse breitgeschlagen! Das wäre ungefähr so, wie wenn wir einen Link zur Front National bei uns geschaltet hätten! Frau Alice Liechti: Wenn etwas befristet bewilligt ist und wir das Geld nicht mehr haben, dann dürfen und müssen wir auch in der Lage sein, die Notbremse zu ziehen! Frau Nussbaumer: Ein "verlässlicher Arbeitgeber Aargau": das würde ja heissen, dass wir diesen Staat gar nie mehr runterfahren können, was zumindest auf dem Personalsektor dringend notwendig ist, weil wir immer sagen müssten: wir haben dich einmal angestellt, deine Stelle ist garantiert! Also mit diesem Argument könnten wir dann wirklich hier abdanken. schwarz auf weiss entnehmen - zur Gleichstellung von Frauen und Männern des Bundesamtes für Statistik aufzeigt, ist die tatsächliche Gleichstellung noch nicht erreicht. In ökonomischer, politischer und sozialer und zum Teil auch in rechtlicher Hinsicht bestehen nach wie vor bedeutsame Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern; vor allem im Bereich der Lohnunterschiede, aber auch bei der Erwerbsituation von Frauen, der Aufteilung von bezahlter Erwerbsarbeit und unbezahlter Haus- und Familienarbeit und im Bereich der Berufsbildung besteht nach wie vor Handlungsbedarf! Angesichts der Fakten kann man nicht negieren, dass Gleichstellung nach wie vor - gerade auch von staatlicher Seite vorangetrieben werden muss! Laut den verfügbaren statistischen Daten unterscheidet sich die Situation im Kanton Aargau nicht grundlegend von derjenigen in der Gesamtschweiz! So belegen statistische Publikationen, dass im Aargau von einer tatsächlichen Gleichstellung nicht die Rede sein kann. Solange die tatsächliche Gleichstellung nicht erreicht ist, sind Massnahmen zu deren Verwirklichung erforderlich. Diese Massnahmen müssen in allen gesellschaftlichen Bereichen entwickelt und umgesetzt werden! Dabei ist es sicher nicht nur Sache des Staates, sondern auch der politischen Interessengruppierungen, der Wirtschaft und der Zivilgesellschaft für eine umfassende Förderung der Gleichstellung zu sorgen. Der Staat trägt bei der Umsetzung der verfassungsmässig verankerten Gleichstellung von Frauen und Männern jedoch eine besondere Verantwortung! Wir machen ja hier nicht irgendetwas, wir erfüllen hier eine Kernaufgabe, die aus der Verfassung hervorgeht. Es geht ja auch darum, vorbildlich zu wirken, um diesem Verfassungsauftrag zur Gleichstellung die nötige Nachachtung zu verschaffen! Die Existenz einer in der kantonalen Verwaltung verankerten Fachstelle für Gleichstellungsfragen ist daher unabdingbar. Meine Damen und Herren, die Fachstelle hat 150 Stellenprozente, die sich die Chorleiterin und der Chorleiter teilen. Das jährliche Budget beträgt 325'000 Franken. Gemäss der letzten Staatsrechnung macht dies knapp 0,1 Promille der Ausgaben des Kantons aus. Ich bin auch für Sparen; selbstverständlich habe ich Interesse als Finanzdirektor an jedem Spar-Tipp! Aber wenn wir hier eine Aufgabe erfüllen, die aus der Verfassung hervorgeht - und dies noch zu derartig günstigen Konditionen, dann kann man uns nicht vorwerfen, wir hätten nicht gespart! Im Vergleich mit den Gleichstellungsbüros anderer Kantone hat die Art. 2024 Fachstelle die niedrigsten Stellenprozente in Bezug auf die Bevölkerungszahl! Die Fachstelle arbeitet auf der Grundlage eines Verfassungsauftrags und einer vom Regierungsrat festgelegten Leistungsvereinbarung. Aufgabe der Fachstelle ist es, den Regierungsrat, die kantonalen Behörden und die Öffentlichkeit in Gleichstellungsfragen zu beraten, Grundlagen für die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern zu erarbeiten, die Öffentlichkeit für die Gleichstellungsthematik zu sensibilisieren und gleichstellungsfördernde Projekte durchzuführen! Trotz der bescheidenen Ressourcen kann die Fachstelle einen beachtlichen Leistungsausweis vorweisen. Dies bestätigt auch die vom Regierungsrat veranlasste Evaluation der aargauischen Gleichstellungsarbeit in den Jahren 1996 bis 1999! Wir haben das also prüfen lassen. Sie bescheinigt der Fachstelle eine durchgängig positive Bilanz. Auch in den darauffolgenden Jahren hat die Fachstelle sehr gute Arbeit erbracht und Projekte durchgeführt, die auf eine grosse über die allfällige Notwendigkeit einer Weiterführung der Fachstelle zu orientieren. Der Regierungsrat beantragt und ersucht Sie nun, an diesem Beschluss festzuhalten und die Motion abzulehnen! Ich bitte Sie darum, der Linie des Regierungsrats zu folgen im Interesse unserer Bevölkerung, im Interesse der Frauen und Männer in unserem Kanton! Ein Bericht über den Stand der Gleichstellung im Kanton Aargau und zur Frage der Weiterführung der Fachstelle nach 2005 - also eine Art "Auslegeordnung" - wird dem Grossen Rat rechtzeitig, vor Ablauf der Frist, in einer Botschaft vorgelegt. Dem Regierungsrat ist es ein Anliegen, dass die Entscheidung über die zukünftige Gleichstellungsarbeit im Kanton Aargau auf der Grundlage einer entsprechenden Botschaft erfolgt und erfolgen kann. Diese soll dann von der zuständigen Kommission geprüft und zuhanden des Plenums gewürdigt werden! Ich bitte Sie also namens des Regierungsrats, die Motion nicht zu überweisen! Vorsitzender: Wir stimmen darüber ab. Der Regierungsrat beantragt Ablehnung der SVP-Motion. Abstimmung: Für Überweisung der Motion der SVP-Fraktion: 75 Stimmen. Dagegen: 84 Stimmen. Vorsitzender: Die Motion ist somit abgelehnt. - An dieser Stelle noch etwas zur Gleichstellung: Meine statistische Auswertung sagt, dass die Männer etwas zu kurz gekommen sind in diesem Geschäft, haben sich doch nur 5 Männer zu diesem Geschäft geäussert, - im Gegenzug haben sich 11 Frauen dazu geäussert: also auch hier würde Nachholbedarf bestehen! (Heiterkeit)! - 2025 Interpellation der SP-Fraktion vom 2. Dezember 2003 betreffend aargauische Daten in Ergänzung zum dritten Bericht zur Gleichstellung von Frau und Mann in der Schweiz und zu sich daraus aufdrängenden Anstrengungen; Beantwortung und Erledigung (vgl. Art. 1660 hievor) Antwort des Regierungsrats vom 18. Februar 2004: 29. Juni 2004 auch über die Kantonsgrenze hinausgehende - Resonanz gestossen sind. Als Beispiele sind etwa das Kantonsjubiläumsprojekt "Familienfreundlicher Aargau" und der "Materialienkoffer" - er wurde bereits schon erwähnt - für den Unterricht im Kindergarten und auf der Unterstufe hervorzuheben. Wir haben im Kanton Aargau also ein kleines, aber feines Gleichstellungsbüro! Es leistet mit bescheidenen Mitteln einen wertvollen Beitrag und dieser ist unverzichtbar bei der Förderung der Gleichstellung! Die Überweisung der Motion wäre also ein falsches Signal! Gestützt auf eine Botschaft des Regierungsrates und auf einen Antrag der vorbereitenden Geschäftsprüfungskommission hat der Grosse Rat im Jahre 2000 beschlossen, die Fachstelle bis zum 31. Dezember 2005 weiterzuführen. Gleichzeitig wurde der Regierungsrat beauftragt, den Grossen Rat vor Ablauf dieser Frist - und das machen wir ja Zu Frage 1: Der Regierungsrat anerkennt die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern als ein Grundprinzip der Demokratie und der sozialen Chancengleichheit. Er versteht Gleichstellung als Teil eines gesellschaftlichen Veränderungsprozesses, der sowohl die individuellen Lebenssituationen von Frauen und Männern als auch die strukturellen Rahmenbedingungen betrifft. Ziel der regierungsrätlichen Gleichstellungspolitik ist die Förderung der Gleichstellung im Sinne von Art. 4 Abs. 2 (heute: Art. 8. Abs. 2 und 3) der Bundesverfassung und von § 10 Abs. 1 und 2 der Kantonsverfassung (Botschaften 6750 vom 7. September 1994 und 00.238 vom 14. Juni 2000). Nach Auffassung des Regierungsrats liegt es in der Verantwortung des Staats sowie der politischen Interessensgruppierungen, der Wirtschaft und der Zivilgesellschaft für eine umfassende Förderung der Gleichstellung zu sorgen. Grundlage für die regierungsrätliche Gleichstellungspolitik bilden die gleichstellungspolitischen Leitsätze, die der Regierungsrat am 6. März 2002 verabschiedet hat (RRB 2002-000354). Die Leitsätze lauten wie folgt: 1) Die Beseitigung direkter und indirekter Diskriminierung sowie die umfassende Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern bilden einen integralen Bestandteil der regierungsrätlichen Politik. 2) Der Regierungsrat anerkennt in seinem politischen Handeln die Vielfalt und Gleichwertigkeit sozialer Lebensformen und individueller Lebensgestaltungen in einer freiheitlichen und pluralistischen Gesellschaft. Er bezieht die unterschiedlichen Lebensrealitäten von Frauen und Männern in allen politischen Entscheidungs- und Steuerungsprozessen mit ein. 3) Der Regierungsrat sorgt im Rahmen der vorhandenen Mittel für die Schaffung von gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, welche die Chancengleichheit von Frauen und Männern in allen Lebensbereichen fördern und ein partnerschaftliches Zusammenleben begünstigen. 4) Der Regierungsrat erachtet die Gleichstellung von Frauen und Männern als eine Querschnittsaufgabe, die im Rahmen einer zielorientierten Gleichstellungspolitik und mit Unterstützung von Gleichstellungsfachpersonen zu bearbeiten ist. Er sorgt für die Umsetzung der Massnahmen, 3306 29. Juni 2004 die zur Förderung der Gleichstellung eingeleitet worden sind, für die kontinuierliche Überprüfung und für die Weiterentwicklung. Nach Massgabe dieser Leitsätze stellt die Förderung der Gleichstellung eine eigentliche Querschnittsaufgabe dar. Desgleichen braucht es eine institutionell verankerte Fachstelle für Gleichstellungsfragen, die sich dieser Aufgabe in begleitender, beratender und koordinierender Weise annimmt, die Vernetzung zu anderen Akteurinnen und Akteuren im Gleichstellungsbereich sicherstellt, eine gleichstellungsbezogene Öffentlichkeitsarbeit leistet und mit beispielhaften Projekten zur Förderung der Gleichstellung beiträgt. Zu Frage 2: Der Regierungsrat hat vom dritten Bericht zur Gleichstellung von Frau und Mann in der Schweiz des Bundesamts für Statistik und vom Sachverhalt Kenntnis genommen, dass die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern noch nicht erreicht ist. Nach wie vor bestehen noch Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern. Dies betrifft insbesondere die Lohnunterschiede und die politische Vertretung, aber auch die Erwerbssituation von sicht über einige wichtige Eckdaten zum Stand der Gleichstellung im Kanton Aargau gibt die im Jahr 2000 von der Fachstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern (FGFM) und dem Statistischen Amt herausgegebene Broschüre "Zwischenhalt - Zahlen. Gleichstellung von Frauen und Männern im Aargau". Eine gesamthafte Nachführung dieser Angaben fehlt bis jetzt noch. Soweit möglich wurden schon bisher im Statistischen Jahrbuch geschlechterspezifische Informationen berücksichtigt. Seit der letzten Ausgabe kamen, in noch bescheidenem Umfang, weitere Angaben in einem besonderen Kapitel zu Einkommen und Lebensqualität hinzu. Um über eine bessere Datengrundlage zu verfügen, hat der Regierungsrat am 3. Dezember 2003 eine Arbeitsgruppe damit beauftragt, zu prüfen, welche der im Kanton Aargau erhobenen Daten in geschlechtsspezifischer Hinsicht ausgewertet werden können und inwiefern diesbezügliche Lücken bestehen. Zu Frage 4: Wie in der Antwort zu Frage 3 erwähnt, ist eine Arbeitsgruppe derzeit daran, die gegenwärtige Datenlage mit Bezug auf gleichstellungsbezogene Fragestellungen zu sichten. Der Regierungsrat wird nach Kenntnisnahme des Berichts der Arbeitsgruppe entsprechende Entscheidungen treffen. Zu Frage 5: Die Erfüllung des Verfassungsauftrags zur Gleichstellung von Frauen und Männern ist eine Aufgabe, welche die Integration der Gleichstellungsperspektive in alle staatlichen Entscheidungs- und Steuerungsprozesse verlangt. Im Sinne des Gender Mainstreaming hat Gleichstellung ein Qualitätskriterium zu bilden, welches das staatliche Handeln in allen seinen Aspekten leitet (siehe auch Antwort auf das Postulat der SP-Fraktion vom 29. April 2003 betreffend Einführung von "Gender Mainstreaming" als gleichstellungspolitische Strategie der gesamten staatlichen Tätigkeiten). Die Grundlage für die Integration der Gleichstellungsperspektive in die staatlichen Entscheidungsund Steuerungsprozesse liefern die gleichstellungspolitischen Leitsätze. Bei ihrer 3307 Art. 2024 Frauen, die Aufteilung von bezahlter Erwerbsarbeit und unbezahlter Haus- und Familienarbeit und den Bildungsbereich. Zudem bestehen auch in rechtlicher Hinsicht noch einige Lücken und Mängel, die zu Diskriminierungen führen können. In diesem Zusammenhang sind die fehlende Mutterschaftsversicherung, die lückenhafte berufliche Vorsorge und der ungenügende Schutz von Opfern häuslicher Gewalt zu erwähnen. Da mit hinreichender Gewissheit angenommen werden kann, dass sich die Situation im Kanton Aargau kaum von der gesamtschweizerischen Situation unterscheidet, erweisen sich gezielte Anstrengungen, um die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern zu verwirklichen auch im Kanton Aargau als notwendig. Zu Frage 3: Eine systematische Erfassung und Auswertung von Daten, die Auskunft darüber geben, wie sich in den erwähnten Bereichen die Lage der Frauen im Kanton Aargau darstellt, wird bislang noch nicht geleistet. Eine ÜberVerabschiedung hat die Staatskanzlei (FGFM) den Auftrag erhalten, in Zusammenarbeit mit den Departementen ein diesbezügliches Umsetzungskonzept zu erarbeiten. Eine wichtige Funktion bei der Realisierung des Verfassungsauftrags und der Schaffung von gleichstellungsfördernden Rahmenbedingungen im Kanton Aargau erfüllt die Fachstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern (FGFM). Aufgabe der FGFM ist es, den Regierungsrat, die kantonalen Behörden und die Öffentlichkeit in Gleichstellungsfragen zu beraten, Grundlagen für die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern zu erarbeiten, die Öffentlichkeit für die Gleichstellungsthematik zu sensibilisieren und gleichstellungsfördernde Projekte durchzuführen (siehe Richtlinie des Regierungsrats für die Fachstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern vom 29. November 1995; Leistungsauftrag an die Fachstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern vom 20. August 2003). Zu Frage 6: Da die Gleichstellung von Frauen und Männern noch nicht erreicht ist und es nach wie vor gezielter Anstrengungen bedarf, um sie zu fördern, ist die Existenz eines institutionell verankerten Kompetenzzentrums für Gleichstellungsfragen unabdingbar. Die verfügbaren Mittel erlauben es zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht, ihre Ressourcen aufzustocken. Zu Frage 7: Eine Übersicht, aus der zu ersehen ist, wie und in welchem Ausmass sich die Entlastungsmassnahmen 2003 auf Frauen auswirken, existiert nicht. Es ist dem Regierungsrat bewusst, dass die vom Grossen Rat beschlossenen Entlastungsmassnahmen unterschiedliche Auswirkungen auf die verschiedenen Bevölkerungsgruppen haben können. So stellt etwa die Reduktion des Textilen Werkens eine Massnahme dar, die vorwiegend oder gar ausschliesslich Frauen betrifft. Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen Fr. 1'131.--. Marie-Louise Nussbaumer Marty, SP, Obersiggenthal: Vorerst danke ich Ihnen, dass Sie die Motion nicht Art. 2025 überwiesen haben. - Mit der Ablehnung der SVP-Motion unterstützen Sie hoffentlich auch die Weiterführung der Fachstelle für Gleichstellung über das Jahr 2005 hinaus. Die SP-Fraktion hofft es! Genügend Argumente dafür liefert Ihnen diese Antwort der Regierung auf unsere Interpellation. Viele von uns sind erschrocken, als im November letzten Jahres der dritte statistische Bericht zur Gleichstellung von Frau und Mann in der Schweiz herausgegeben wurde. Da zeigte es sich, dass nach eindeutigen Verbesserungen der Situation von Frauen im Vergleich zu derjenigen von Männern in den neunziger Jahren in der Entwicklung eine Verlangsamung oder gar ein Stillstand zu verzeichnen war. Kaum etwas hat sich im Bereich der Lohnunterschiede und der politischen Vertretung, bei der Aufteilung der Haus- und Familienarbeit, bei der Erwerbssituation oder im Bildungsbereich bewegt. Wir sind der Regierung dankbar, dass sie einmal mehr ihre gleichstellungspolitischen Leitsätze aus dem Jahre 2002 bekräftigt haben und bitten unsere Herren Regierungsräte, auch ihre Fraktionen wieder einmal daran zu erinnern! Wir sind froh, dass die Regierung darauf verweist, dass es eine institutionell verankerte Fachstelle für Gleichstellungsfragen braucht. Wir sehen mit Interesse den Resultaten der Arbeitsgruppe entgegen, die momentan prüft, welche der im Kanton Aargau erhobenen Vorsitzender: Marie-Louise Nussbaumer Marty, Obersiggenthal, erklärt sich namens der Interpellantin von der Antwort befriedigt. Das Geschäft ist somit erledigt. 2026 Interpellation der CVP-Fraktion vom 13. Januar 2004 betreffend Platzierung von bedeutenden Bundesämtern im Kanton Aargau; Beantwortung und Erledigung (vgl. Art. 1706 hievor) Antwort des Regierungsrats vom 28. April 2004: 1. Ausgangslage: Mit Datum vom 14. März 2002 reichte Ständerat Dr. Thomas Pfisterer in der kleinen Kammer ein Postulat zum Thema "Regionale Dienstleistungszentren der Bundesverwaltung" ein, in dem der Bundesrat eingeladen wurde, einen Dezentralisierungsbericht zu erstellen. Der Bericht sollte insbesondere aufzeigen, inwiefern die Einrichtung regionaler Dienstleistungszentren der Bundesverwaltung dem zunehmenden Gefühl der Entfremdung vom Bund in verschiedenen Regionen der Schweiz entgegenwirken und zugleich die Effizienz und Effektivität der Bundesverwaltung steigern kann. Der Bundesrat nahm das Postulat entgegen und beauftragte eine interdepartementale Arbeitsgruppe mit der Ausarbeitung eines entsprechenden Berichts. Die Berichtsvorlage erfolgte Ende November 2003. Der Bundesrat veröffentlichte seine Stellungnahme dazu am 15. Dezember 2003. Diese lässt sich wie folgt zusammenfassen: Gestützt auf diesen Bericht stellt der Bundesrat fest, dass neben dem stark dezentralisierten 4. Kreis der Bundesverwaltung (namentlich SBB, Post, Ruag, SUVA) auch die übrige Bundesverwaltung einen hohen Dezentralisierungsgrad aufweist. Vor diesem Hintergrund und im Lichte der übrigen Ergebnisse des Berichts ergibt 29. Juni 2004 Daten in geschlechtsspezifischer Hinsicht ausgewertet werden können und wo Lücken bestehen. Wir bedauern, dass der Aargau nicht bereit ist, die Ressourcen für ein institutionell verankertes Kompetenzzentrum für Gleichstellungsfragen, dessen Existenz - laut Regierung unabdingbar sei, noch vermehrt aufzubringen. Wir wollen und müssen weiter, viel weiter gehen: Neben einem Gleichstellungsartikel braucht es einen Gleichvertretungsartikel in der Verfassung. Postuliert der Gleichstellungsartikel die Gleichstellung der Geschlechter und ihren Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit, so verpflichtet der Gleichvertretungsartikel Kanton und Gemeinden, eine angemessene Vertretung beider Geschlechter in Behörden und Kommissionen anzustreben. (Vorsitzender: Ich bitte Sie zum Schluss zu kommen! Sie haben noch 10 Sekunden!) - Wenn wir heute mit der Antwort der Regierung zufrieden sind, so sind wir es deswegen, weil unser Männergremium Regierungsrat in theoretischer Hinsicht seinen guten Willen gezeigt hat. Wenn Ihre Frage nach unserer Zufriedenheit über den heutigen Tag hinausgeht, dann sind wir nicht zufrieden, nicht zufrieden deswegen, weil schöne Worte allein niemandem etwas nützen! sich aus der Sicht des Bundesrats grundsätzlich kein Handlungsbedarf für weitere Dezentralisierungsmassnahmen von bestehenden Verwaltungseinheiten. Trotzdem ist der Bundesrat bereit, eine Dezentralisierung des Bundesamts für Informatik und Telekommunikation (BIT) und des Bundesamts für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL), der Preisüberwachung (PüW) sowie der Wettbewerbskommission (WEKO) näher prüfen zu lassen. Er hat an seiner Sitzung vom 15. Dezember das eidgenössische Finanzdepartement - in Zusammenarbeit mit dem eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartment - mit dieser Prüfung beauftragt. Dabei soll der Frage der Wirtschaftlichkeit und Effizienz ein besonderes Gewicht beigemessen werden. Wenn es betriebswirtschaftlich vorteilhaft ist, kann eine Dezentralisierung dieser Ämter in Frage kommen. Gestützt auf diese Prüfung wird dem Bundesrat erneut Antrag zu stellen sein. Überdies ist das eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement bereit, die Dezentralisierung mittels der im Zuge der Umsetzung der sogenannten Effizienzvorlage (EffVor) geplanten Zweigstellen der Strafverfolgungsbehörden des Bundes (Bereiche des Bundesamts für Polizeiwesen, der Bundesanwaltschaft, und des eidgenössischen Untersuchungsrichteramts) - wo sinnvoll und finanzierbar weiter voranzutreiben. Im Rahmen dieser Effizienzvorlage (EffVor) werden die Leistungen künftig in Zürich, Lausanne/Genf und Lugano dezentral erbracht (Realisierung 2006/2007). Eine über diese Massnahmen hinausgehende Prüfung zur Dezentralisierung weiterer Verwaltungseinheiten lehnt der Bundesrat namentlich auch angesichts der schwierigen finanziellen Situation des Bundes ab. Hingegen bestätigt der Bundesrat seine bisherige Politik, bei der Schaffung neuer Verwaltungseinheiten auch die Möglichkeit einer Dezentralisierung prüfen zu lassen und bei der Schaffung neuer Verwaltungseinheiten an dezentralen Standorten im Rahmen der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel jeweils auch eine Konzentration der Unterbringung mit allfällig weiteren 3308 29. Juni 2004 Bundesverwaltungseinheiten vor Ort anzustreben. Weiter übernimmt der Bundesrat die folgende Empfehlung der Interdepartementalen Arbeitsgruppe: Sollten sich konkrete Probleme ergeben, bestehende Verwaltungseinheiten wegen ihres Wachstums in der Stadt Bern unterzubringen, so ist neben einer Verlegung in die Agglomeration jeweils auch die Möglichkeit von dezentralen Standorten zu prüfen. Der Bundesrat unterstreicht schliesslich, dass regionalpolitische Massnahmen nicht primär mit einer Dezentralisierung der Bundesverwaltung zu verfolgen sind. Viel bedeutungsvoller seien die regionalpolitischen Instrumente und Programme, die in Zusammenarbeit mit den Kantonen umgesetzt würden. 2. Zu den Fragen Zu Frage 1: Der Regierungsrat kennt den Dezentralisierungsbericht mit der Empfehlung zuhanden des Bundesrats und die Stellungnahme des Bundesrats dazu (vgl. Ausgangslage). Seit der Effizenzvorlage (EffVor), die am 1. Januar 2002 in Kraft getreten ist und aufgrund derer die Kantone Zürich, Waadt, Genf und Tessin Zweigstellen der Strafverfolgungsbehörden des Bundes erhalten werden, wurde kein weiterer dezentraler Standort für Aufgaben der Bundesverwaltung vergeben. Im Rahmen der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) steht die integrale Zuständigkeit der Kantone für ganze Zu Frage 3: Der Regierungsrat hat durch sein Handeln in der Vergangenheit bewiesen, dass er sich in entsprechenden Situationen aktiv einbringt (Bundesstrafgericht, Briefpostzentrum). Er ist gewillt, auch weiterhin eine aktive Rolle zu spielen. Art. 2025 Aufgabengebiete im Vordergrund. Die alleinige Zuständigkeit der Kantone für bestimmte Aufgaben stellt die grundlegendste und wirkungsvollste Dezentralisierungsmassnahme dar und geht wesentlich weiter als eine - rein örtliche - Dezentralisierung der Bundesverwaltung. Im Falle der kantonalen Zuständigkeit für eine bestimmte Aufgabe werden auch die für die Aufgabenerfüllung notwendigen Verwaltungseinheiten in den Kantonen angesiedelt. Der Bundesrat unterstreicht, dass regionalpolitische Massnahmen nicht primär mit der Dezentralisierung der Bundesverwaltung zu verfolgen sind. Viel bedeutungsvoller sind die regionalpolitischen Instrumente und Programme, die in Zusammenarbeit mit den Kantonen umgesetzt werden. Eine Vorlage zu einem Gesetz über regionalpolitische Massnahmen (die sog. "Neue Regionalpolitik") ist in den nächsten Monaten zu erwarten. In diesem Projekt ist der Aargau bereits stark engagiert. Zu Frage 2: Nach dem Grundsatz der Gleichbehandlung wird der Bund kaum einzelne Kantone bevorzugt behandeln. Es liegt beim Kanton, bei erfolgter Ausschreibung entsprechende Aktivitäten zu entwickeln und seine Standortvorteile ins Spiel zu bringen. Zu diesem Zweck pflegt er sein Beziehungsnetz. Für den Kanton steht dabei die Schaffung von gut bis hoch qualifizierten Arbeitsplätzen im Vordergrund. Vorsitzender: Die Interpellantin ist von der Antwort des Regierungsrats teilweise befriedigt. Das Geschäft ist somit erledigt. Zu Frage 4: Die Pflege von Beziehungen und Netzwerken gehört zu den ständigen Aufgaben der Mitglieder des Regierungsrats und wird in entsprechenden Situationen und in den relevanten Gremien mit dem nötigen politischen und diplomatischen Gespür weiterhin wahrgenommen. Die Verwaltung verfolgt diesbezügliche Vorhaben des Bundes aktiv und schaltet sich rechtzeitig ein. Die beschränkten finanziellen Ressourcen erschweren jedoch in massgeblicher Weise eine adäquate Umsetzung. 2027 Interpellation Dr. Dragan Najman, SD, Baden, vom 4. Mai 2004 betreffend Diskriminierung der Schweizer durch die Aargauer Zeitung; Beantwortung und Erledigung Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen Fr. 1'340.--. Grundsatz: Die Interpellation entspricht materiell jener vom 16. Januar 2001 des gleichen Interpellanten betreffend Berichterstattung über Verbrechen. Der Regierungsrat kann daher auf die entsprechende Antwort vom 21. März 2001 (01.40) verweisen. Sie lautet zusammengefasst wie folgt: Das Polizeikommando nennt in seinen Verbrechensmeldungen stets die Nationalität der Täter oder Täterinnen, sofern die Identität eindeutig feststeht. Es ist den Medien überlassen, ob sie diese Information verwenden. Es darf und kann nicht Sache der Regierung sein, auf die Medien Einfluss zu nehmen. Dr. Peter Müller, CVP, Magden: Die CVP-Fraktion dankt dem Regierungsrat für die Beantwortung ihrer Interpellation. Sie anerkennt den Effort in Teilbereichen, z.B. beim Briefpostzentrum. Sie ist auch keineswegs der Meinung, der Aargau sei für jedes Projekt von vornherein der ideale Standort. Hingegen vermisst die CVP in der Antwort des Regierungsrats etwas das "feu sacré", das langfristige Engagement, den entschlossenen Willen, Chancen frühzeitig zu erkunden und die notwendigen Allianzen rechtzeitig zu schmieden! In den meisten Fällen reicht es eben nicht, eine Woche vor dem Entscheid der eidgenössischen Räte in Bern "Rüblitorte zu verteilen"! Die CVP erwartet, dass der Regierungsrat die Standortvorteile des Aargaus ebenso engagiert vermarktet, wenn es um die Ansiedlung von Bundesämtern geht, wie er das im Bereich der Privatwirtschaft tut. Wir sind mit der Antwort teilweise zufrieden. (vgl. Art. 1884 hievor) Antwort des Regierungsrats vom 26. Mai 2004: Zu Frage 1: Eine Bewertung der redaktionellen Arbeit der Aargauer Zeitung und der vom Interpellanten in den Beilagen angeführten Beispiele steht dem Regierungsrat nicht zu. Zu Frage 2: Da der Regierungsrat die redaktionelle Arbeit der AZ nicht zu bewerten gedenkt, nimmt er auch nicht Stellung zum Vorwurf der Diskriminierung. Zu Frage 3: In seiner Stellungnahme Nr. 10/2001 vom 19. Januar 2001 zum Thema "Rassismus in der 3309 Art. 2026 Kriminalberichterstattung" hält der Schweizer Presserat sinngemäss fest, dass die Medien so differenziert wie möglich über Kriminalität berichten und Verallgemeinerungen vermeiden sollten, die eine Nation, Ethnie oder Religion diskriminieren. Ungeachtet des Wortlauts einer behördlichen Mitteilung sei immer kritisch zu hinterfragen, ob die Nennung der Nationalität, Ethnie oder Religion im Einzelfall verhältnismässig erscheine. Zu Frage 4: Dem Regierungsrat ist nicht ersichtlich, weshalb die Befolgung der Presserats-Empfehlungen zur behaupteten Diskriminierung führen soll. Also nimmt er auch nicht Stellung zum behaupteten Zusammenhang zwischen Berichterstattung und Ausländerfeindlichkeit. Zu Frage 5: Siehe Antwort auf Frage 4. Zu Frage 6: Der Regierungsrat teilt die der Frage zugrunde liegenden Annahmen nicht. Es besteht deshalb auch kein Handlungsbedarf. Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen Fr. 720.50. Dr. Dragan Najman, SD, Baden: Der Regierungsrat macht sich die Sache sehr einfach, indem er schreibt, dass er die redaktionelle Arbeit der Aargauer Zeitung nicht bewerten wolle. Ich habe aber explizit nach der Meinung des Regierungsrats gefragt, gerade um zu verhindern, dass der Regierungsrat mit der Ausrede kommt, er wolle sich nicht in die Pressefreiheit einmischen. Aber offenbar hat unsere Regierung nicht einmal eine Meinung. So sieht die Arbeit unseres Regierungsrats in den letzten Jahren auch aus! (Zitatende). Dass die AZ aber ihre journalistische Pflicht und die Suche nach der Wahrheit im allgemeinen nur bei Straftaten von Schweizern befolgt, gehört laut AZ wahrscheinlich zur vielgerühmten bzw. missbrauchten Pressefreiheit: "Die Presse nimmt sich die Freiheit, nur das zu bringen, was ihr passt". Etwas Gutes hat Alex Frei aber immerhin bewirkt. Die AZ, das Schweizer Fernsehen und andere Schweizer Hasser haben wieder einmal Gelegenheit, mit voller Pulle auf den so verhassten Schweizerinnen und Schweizern herumzuhacken. Ich bin von der Antwort des Regierungsrats nicht befriedigt. Vorsitzender: Der Interpellant erklärt sich von der Antwort nicht befriedigt. Das Geschäft ist erledigt. 2028 Bericht über die land- und hauswirtschaftliche Berufsbildung in Gränichen, Muri und Frick; 1. Juli 2001 - 31. Dezember 2003; Genehmigung Fredy Böni, SVP, Möhlin, Präsident der Subkommission FD der Geschäftsprüfungskommission: Einleitung/Eintreten: Der Bericht dokumentiert die Ausbildung und die strukturierte Weiterbildung in allen Bereichen der Landwirtschaft, der bäuerlichen Hauswirtschaft sowie der weiteren, an den LBBZ Liebegg, Muri und Frick angebotenen Lehrgänge in den Jahren 2001 bis 2003. Es ist der letzte Bericht des Finanzdepartments über die Berufsbildung, da die Aufgaben der Berufsbildung Landund Hauswirtschaft auf den 1. Januar 2004 in das BKS überführt wurden. Dieser letzte Bericht ist bewusst gleich strukturiert wie die 2-Jahres-Berichte der Vorjahre. 29. Juni 2004 Als ehemaliger Lehrer kann ich die regierungsrätliche Antwort auch nicht bewerten, denn zu meiner Lehrerzeit gab es noch keine Noten unter Null. Vielleicht wird die Notenskala aber demnächst entsprechend angepasst, wenn der rapide Sinkflug der Qualität der Schule Aargau noch weiter anhält. Ich kann nur soviel sagen: Meine heutige Interpellation entspricht nur zum Teil derjenigen vom 16. Januar 2001. Damals fragte ich nach der Diskriminierung der Schweizerinnen und Schweizer durch die Medien ganz generell; diesmal fragte ich dagegen explizit betreffend die Diskriminierung durch die Aargauer Zeitung. Allerdings muss man unsere Regierung verstehen; sie will sich doch nicht - und dies erst noch wenige Monate vor den Regierungsrats-Wahlen - mit unserer Monopolzeitung anlegen. Das Buch von Luzi Stamm "Wer hat die Macht in Bern" lässt grüssen bzw. lässt sich analog auf den Titel "V\/er hat die Macht im Aargau bzw. im schweizerischen Mittelland?" umsetzen. Die AZ kann sich aber trösten; sie ist nicht allein. Gerade heute vor einer Woche lesen wir in diesem Blatt die Antwort des SF DRS-Sportchefs Urs Leutert auf die Frage von SFVVerantwortlichen, weshalb gerade unser Staatsfernsehen die neuesten Bilder über die angebliche Spuckattacke von Alex Frei gross heraus gebracht hat. Die Antwort lautete (laut AZ wörtlich): "Wir erachten das als unsere journalistische Pflicht und sind der Suche nach der Wahrheit verpflichtet." Die Berichterstattung über die weiteren Aufgaben der bisher dem LBBZ unterstellten Fachstellen in den Bereichen Weiterbildung, Beratung und Vollzug erfolgt mittels Rechenschaftsbericht des Regierungsrats an den Grossen Rat. Das Eintreten war unbestritten. Neuorganisation der landBerufsbildung und Beratung: und hauswirtschaftlichen Die Neuorganisation, Umstrukturierung, Standortkonzentration sowie Eingliederung der Berufsbildung ins BKS ist weitgehend abgeschlossen. Die vorerst umstrittene Reorganisation erwies sich als notwendig, da sich die sinkende Schülerzahl in vielen Lehrgängen bestätigte und der politische Spardruck in der Zwischenzeit verstärkt wurde. Zusammenfassend wird die ganze Übung von den meisten Betroffenen als zufriedenstellend beurteilt. Zurück bleibt ein verständliches Bedauern der Randregionen über den Verlust an dezentralen Dienstleitungen. Die angestrebten Ziele im Jahre 2002 sind erreicht und die Zielsetzungen bezüglich Verbesserung des Stellenplans gegenüber dem Budget wurden sogar übertroffen. Infrastrukturen: Ehemaliges LBBZ Muri: Zusätzlich zur bisherigen Nutzung durch die Einwohnergemeinde Muri als Eigentümerin werden ab Juni 2004 verschiedene landwirtschaftliche Organisationen ihre Büros in den ehemaligen Schul- und Internatsräumlichkeiten beziehen. Der Landwirtschaftsbetrieb Muri ist in der Zwischenzeit an einen privaten Eigentümer verkauft worden. Seit der rechtsgültigen Unterzeichnung des Kaufvertrags wird der Betrieb bereits durch den neuen Eigentümer bewirtschaftet. 3310 29. Juni 2004 Das ehemalige LBBZ Frick: Der Verkauf an das FiBL Frick ist vollzogen. Der Antritt erfolgt nicht rückwirkend, sondern erst nach Ablauf der Wartefrist des Eintrags in das Grundbuch per Juni 2004. Zugleich konnte mit dem FiBL eine Vereinbarung über die zukünftige Nutzung der Trotte und der Schulräume in Frick für Kurse, Versuche und Demonstrationen durch die kantonale Beratung abgeschlossen werden. Gleichzeitig sind die Verpachtungen der 3.4 ha Staatsreben in Frick und Elfingen an das FiBL Frick, die Verpachtung der Reben beim Schloss Habsburg an einen Privaten sowie die Weiterführung der Pacht Staatsreben in Klingnau in Vorbereitung und konnten z.T. abgeschlossen werden. Der Verkauf der Staatsreben Wettingen wird zurzeit dem Regierungsrat beantragt. Mit dem Aargauer Weinbauverband wurde eine Regelung über zukünftige Leistungen im Bereich Weiterbildung, Beratung, Versuchswesen und Innovationsförderung im Rebbau und in Kellereitechnik ausgehandelt. Die im Vorfeld von Weinbaukreisen geäusserten Bedenken konnten ausgeräumt werden. Personelle und finanzielle Auswirkungen der Neuorganisation: Eine Übersicht über die Entwicklung des Nettoaufwands liegt bei. Trotz langfristiger Planung konnte der Stellenabbau nicht ohne Kündigungen erzielt werden. Der erzielte Stellenabbau betraf alle Bereiche: Ausbildung, Beratung, Administration. Nach Beurteilung durch die verantwortlichen Departemente konnte der Abbau ohne spürbaren Verlust an der Servicequalität erzielt werden. Der Vorschlag für die Besetzung der Schulkommission Liebegg liegt beschlussreif vor. Zwei Personen aus der 20 Lektionen in Biolandbau sind Pflicht für alle, der Rest droht aber unter den Tisch zu fallen, da die Schule Liebegg nicht für eine Zusammenarbeit zu motivieren ist. Da der Biolandbau von den Exponenten der Schule kaum gefördert wird, finden sich oft nur wenige Teilnehmerinnen und Teilnehmer für die Module Biolandbau. Anstatt nun zum Beispiel mit der Schule in Sissach zusammenzuarbeiten, wird der zusätzliche Unterricht im Biolandbau gleich ganz weggelassen. In anderen Kantonen funktioniert diese Zusammenarbeit gut, allerdings kann sich dann eine einzelne Schule weniger profilieren. "So wie die Liebegg für die intensive Landwirtschaft steht, so sollte sie auch für den Biolandbau hinstehen!" Dies eine Forderung Betroffener. Wenn die Regierung die kantonale Landwirtschaftspolitik wie angekündigt in der Antwort auf die Motion von Andreas Villiger - genauer unter die Lupe nehmen wird, wenn sie langfristige Konzepte ausarbeitet, sollten auch solche Überlegungen mit einfliessen können. Nicht ein Gegeneinander, sondern ein Miteinander mit gleich langen Spiessen wäre die Forderung! Alice Liechti-Wagner, CVP, Wölflinswil: Die CVP begrüsst die veranlasste Konzentration der landwirtschaftlichen und hauswirtschaftlichen Bildung auf einen Standort. Dies hat von allen viel Denkarbeit, Flexibilität und Verzicht gefordert. Nun haben wir für den Moment eine gute Variante. Vorbildlich war die Lösung im Umgang mit dem Personal und auch die frei werdenden Liegenschaften konnten 3311 Art. 2027 aufgelösten LHBK wurden auch für die Wahl in die Kommission vorgeschlagen. Die Einsetzung einer Landwirtschaftskommission im Finanzdepartement wird ausgesetzt, bis der geplante Bericht über die zukünftige Ausgestaltung der Landwirtschaftspolitik und die Revision des kantonalen Landwirtschaftsgesetzes erstellt ist. Schlussbemerkungen: Die GPK Subkommission Finanzen hat aufgrund der transparenten Berichterstattung einen sehr guten Eindruck erhalten und hat den Bericht zustimmend zur Kenntnis genommen. Für die kompetenten und informativen Ausführungen danke ich im Namen der Kommission der Abteilung Landwirtschaft Herrn Peter Jäggi und Herrn Ulrich Niklaus ganz herzlich! Ich bitte Sie, diesen Bericht zur Kenntnis zu nehmen, wie dies bereits die Kommission getan hat. Besten Dank! Susanne Hochuli, Grüne, Reitnau: Ganz stolz macht es mich als Vertreterin des Bauernstandes zu sehen, wie zukunftsorientiert die land- und hauswirtschaftliche Berufsbildung daherkommt. Ein Wermutstropfen fand sich trotzdem: Im Bericht über die land- und hauswirtschaftliche Berufsbildung in Gränichen, Muri und Frick kommt die spezifische Ausbildung im Biolandbau nur sehr spärlich, fast nicht vor. Das veranlasste mich, genauer nachzufragen: Die Liebegg, auf der sich die landwirtschaftliche Ausbildung nun konzentriert, hat den Anschein, vor allem für eine intensive Landwirtschaft zu stehen, eine Landwirtschaft, die an die Grenze des Machbaren geht. "Der Biolandbau fristet ein Schattendasein", so ein in die Ausbildung Involvierter. verkauft werden. Besonders begrüssenswert ist der Erhalt des Standorts des Forschungsinstituts für biologischen Landbau (FiBL) in Frick und im Kanton Aargau! Wir danken allen Beteiligten für das Engagement und die Mitarbeit! Die CVP akzeptiert den Bericht und gratuliert zur Lösung! Vorsitzender: Die Rednerliste ist abgetragen. Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Die Diskussion ist geschlossen. Abstimmung: Der Bericht über die land- und hauswirtschaftliche Berufsbildung in Gränichen, Muri und Frick wird mit sehr grosser Mehrheit genehmigt. 2029 Motion Walter Forrer, FDP, Oberkulm, vom 4. November 2003 betreffend Reduktion der Regelungsdichte und Abbau der administrativen Belastung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU); Überweisung an den Regierungsrat (vgl. Art. 1569 hievor) Vorsitzender: Der Regierungsrat ist bereit, die Motion entgegenzunehmen. Die Grüne Fraktion votiert dagegen. Reto Miloni, Grüne, Mülligen: Herr Walter Forrer, eigentlich haben Sie mich mit Ihrem Vorstoss in Teufels Küche gebracht, denn auch wir von den Grünen sind Art. 2028 natürlich für die KMUs! Doch die Art und Weise der Formulierung dieses Vorstosses - und, falls dieser diskussionslos entgegengenommen würde - befänden wir uns einem Ziel-Mittel - Widerspruch, der in dieser Form nicht so stehen gelassen werden darf! Daher habe ich mich zu Wort gemeldet und muss erklären, dass ich gegen diesen Vorstoss bin. Ich möchte Ihnen daher meine Überlegungen kundtun: Lieber Herr Forrer, Sie schlagen den Sack und meinen den Esel! Natürlich wollen wir alle in diesem Kanton die KMUs voranbringen. Doch was Sie hier mit bürokratischen Hürden und administrativen Belastungen aufführen zu Gunsten der bedrohten Art KMUs, - das kann es ja nicht sein! Es kann doch nicht des Teufels sein, dass man von einem KMU verlangt, viermal pro Jahr eine Quellensteuerabrechnung wie bei der Mehrwertsteuer zu leisten, dass man einmal pro Jahr die AHV und die SUVADeklaration erstellt und alle weiteren administrativen Belange! Was soll denn das? Sollen wir etwa für KMUs Gesetzesänderungen hier in diesem Rat veranlassen zur Erleichterung von alltäglichen adminis-trativen Handlungen, die letztlich auch Führungsmittel sind, die das erfolgreiche Wirken eines KMUs eigentlich erfordert? Sollen wir sogar KMUs-freundliche Gesetze machen und letztlich wo möglich sogar die Grossbetriebe gegenüber KMUs benachteiligen?! Diese Fragen stellen, heisst, sie zu beantworten! Die meisten der von Herrn Walter Forrer genannten Hürden sind bei Lichte betrachtet keine oder aber sie sind zumindest nicht durch den Kanton selber erfunden! Die Grünen lehnen die Motion in dieser Form ab. Zwar greift sie ein aktuelles und auch für KMU legitimes Anliegen auf, jedoch das Abschaffen von Regelungsdichten allein ist eine zu diffuse Massnahmenebene! Wenn Sie, meine Damen und Herren, mit den Grünen zusammen in diesem Kanton ein KMU-freundliches Klima schaffen wollen, dann können Sie dies nicht in erster Linie mir. Abrechnung mit AHV-Kosten: das ist einfach notwendig, das macht man einmal im Jahr! Quellensteuern, Lohnausweise, also hier wäre Handlungsbedarf für Grossbetriebe - nicht für KMUs! Die Abrechnung mit Quellensteuern ist für Grossbetriebe, die in verschiedenen Kantonen sind, tatsächlich ein Problem, weil sie in allen Kantonen unterschiedlich gehandhabt wird. Genau darauf zielen Sie nicht, Sie sprechen von den KMUs, die vor allem in einzelnen Kantonen verankert sind. Hier gelten auch Bundesregelungen, - das geht nicht! Handelsregister, Betreibungswesen: Wenn man eine Aktiengesellschaft (AG) eröffnet, da gibt es klare Regelungen, lässt sich auch nicht vereinfachen! Arbeitsinspektorat, Arbeitsbewilligungen: Ich wüsste nicht, wo man da etwas vereinfachen könnte! Baupolizei, das ist geregelt. Ich gebe gerne zu, dass es denkbar wäre, dass im Aargau vermehrt Formulare ins Netz gestellt würden, die man als PDF runterladen könnte, das ist aber nicht eine Befreiung von einer formellen administrativen Hürde! Noch einmal: Lieber Walter, Du greifst ins Leere mit den Beispielen, die Du bringst, - aber Dein Ziel ist von uns akzeptiert. Wenn Sie möchten, ziehe ich den Vorstoss jetzt zurück, wo wir da-rüber diskutiert haben, - ich kann das gerne hier erklären. Aber lassen Sie uns doch in Zukunft die Waffen zusammenlegen und eine KMU-Politik in diesem Kanton betreiben, die sich gewaschen hat! Ich ziehe hiermit meinen Rückweisungsantrag zurück! 29. Juni 2004 und nicht allein durch vermeintlichen Abbau zu hoher Regelungsdichte! Hätte Walter Forrer beispielsweise vorgeschlagen, die Stärkung der Eigeninitiative, die Schaffung eines Technoparks, die Förderung von Innovationskraft, die Förderung von Spin-offs und Startunternehmen, die Wissensvermittlung zu fördern, z.B. die Anwendung regenerativer Energien - gegen deren Anwendung sich die FDP bislang erfolgreich gewehrt hat - so hätten wir ihn gerne unterstützt. Dieser Vorstoss jedoch schlägt in dieser Form den Sack und meint den Esel, - so geht es nicht! Walter Forrer, FDP, Oberkulm: Ich stelle Ihnen den Antrag, meine Motion - wie von der Regierung signalisiert - zu überweisen! Es stellt dem Regierungsrat ein sehr gutes Zeugnis aus, dass er im Bereich der administrativen Belastungen der KMUs Handlungsbedarf sieht und Massnahmen für die Reduktion der Regelungen und den Abbau der Belastungen ergreifen will. Denn dieser Handlungsbedarf, auch wenn dies von den Grünen bestritten wird - die mündlichen Erklärungen von Herrn Miloni in allen Ehren -, aber ich verlange ja nur Massnahmen! Auch wenn der Handlungsbedarf bestritten wird, so ist er doch tatsächlich gegeben. Noch zu stark ist in vielen Fällen der unsinnige behördliche Papierkrieg, noch zu undurchdringlich das Dickicht der staatlichen Regelungen! Es geht eben nicht nur darum, pauschal zu erklären, man sei für günstige Rahmenbedingungen für die Wirtschaft! Es geht jetzt darum diese Motion heute zu überweisen! Ich danke Ihnen dafür. Reto Miloni, Grüne, Mülligen: Familienausgleichskassen können Sie nicht abschaffen. Anerkennung einer selbständigen Erwerbstätigkeit, eine Deklaration, die macht man einmal, dann hat man sie; das habe ich seit 10 Jahren hinter Vorsitzender: Herr Miloni zieht seinen Antrag zurück. Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Die Motion ist somit unbestritten und an den Regierungsrat überwiesen. 2030 Interpellation der Fraktion der Grünen vom 24. Februar 2004 betreffend Waldzustand im Aargau; Beantwortung und Erledigung (vgl. Art. 1741 hievor) Antwort des Regierungsrats vom 22. März 2004: 1. Allgemeine Bemerkungen: Die ursprünglich von Martin Bossard eingereichte Interpellation bezieht sich auf Ende August 2003 erschienene Medienmeldungen. Diese sind im Zusammenhang mit dem Presserückblick auf 20 Jahre "Waldsterben" und einer Information der Eidgenössischen Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft (WSL) zu diesem Thema zu sehen. Im Rahmen der Sanasilva-Inventur überprüft die WSL jedes Jahr auf repräsentativ verteilten Stichprobenflächen den Zustand der Bäume im Schweizer Wald. Der Zustand der Baumkronen wird zudem auf 17 Dauerbeobachtungsflächen der langfristigen Waldökosystem-Forschung des Bundes untersucht. Zwei dieser Flächen liegen im Aargau 3312 29. Juni 2004 (Othmarsingen und Vordemwald). Ergänzt werden diese Untersuchungen durch das interkantonale Walddauerbeobachtungsprogramm des Instituts für angewandte Pflanzenbiologie (IAP) unter der Leitung von Prof. Walter Flückiger, welches insgesamt 119 Probeflächen umfasst, davon liegen 11 im Kanton Aargau. Alle Untersuchungen liefern Ergebnisse, welche Aussagen auf Stufe Schweiz ermöglichen. Grundsätzlich treffen die Ergebnisse der schweizerischen Untersuchungen auch für den Aargau zu. Dies kann mit den Resultaten aus dem interkantonalen Beobachtungsprogramm belegt werden. Regionale Aussagen innerhalb des Kantons sind nicht möglich. 2. Beantwortung den Fragen Zu Frage 1: Alle europäischen Waldzustandinventuren basieren auf der Annahme, dass sich der Gesundheitszustand eines Baums unter anderem in der Benadelung, respektive Belaubung äussert. Mit zunehmender Verlichtung der Baumkrone nimmt die Gesundheit ab. Kronenverlichtung wird beschrieben durch den Prozentanteil der Verlichtung einer Krone im Vergleich zu einem Baum gleichen Alters mit maximaler Belaubung / Benadelung. Wo genau die Schwelle zwischen einem gesunden und einem kranken Baum liegt, ist schwierig zu entscheiden (1). Die Erfahrungen und Untersuchungen haben gezeigt, dass die natürlichen Schwankungen der Kronenverlichtung (z.B. ausgelöst durch Trockenheit) in den Bereich bis zu 10% Verlichtung hineinreichen. Ab 25% Kronenverlichtung werden Schäden vermutet (2). Allerdings fehlen eindeutige wissenschaftliche Beweise, dass Bäume mit einer Kronenverlichtung von über 25% geschädigt und solche darunter ungeschädigt sind. Der Sanasilva-Bericht 1998 (3) spricht neutral vom "Anteil der Bäume mit über 25% Gesamtverlichtung". Wichtiger als der absolute Wert der Kronenverlichtung ist die Entwicklung über mehrere Jahre hinweg, welche die Verbesserung oder Verschlechterung des Gesundheitszustandes besser wiedergibt. Gemäss dem Landesforstinventar 2 (LFI 2) beträgt der Holzzuwachs im Kanton Aargau 11,7 m3 pro ha und Jahr (CH: 9,2 m3 pro ha und Jahr). Ob der Zuwachs heute tatsächlich bei 14 m3 pro ha und Jahr liegt, kann erst aufgrund der Resultate des LFI 3 eruiert werden. Aufgrund der Vorratsveränderung zwischen dem LFI 1 und dem LFI 2 kann ausgesagt werden, dass dieser zwischen 1985 und 1995 um 1,6 m3 pro ha und Jahr angestiegen ist. Diese Feststellung bezieht sich allerdings auf die Auswertungseinheit AG/ZH/TG, ist mit einem Standardfehler von 48% behaftet und sagt nichts darüber aus, ob die Vorratszunahme tatsächlich aus einem verstärkten Zuwachs resultiert oder ob weniger Holz genutzt wurde. Zur fortschreitenden Versauerung der Waldböden im Aargau liegen nur punktuelle Untersuchungen vor. Auf Probeflächen in Muri (3 Flächen) und in Möhlin werden die Veränderungen der Bodenlösung laufend analysiert. Das Verhältnis von basischen Kationen (dienen den Bäumen als Nährstoffe) zum toxisch wirkenden Aluminium hat sich ständig verschlechtert und liegt unterdessen nahe beim kritischen Wert von 1. Fällt dieses Verhältnis unter 1, wird das Pflanzenwachstum beeinträchtigt. 3313 Art. 2029 Zu den Fragen 2-4: Der Anteil der Bäume mit Kronenverlichtung unbekannter Ursache über 25% lag 2002 gesamtschweizerisch bei 18,6% (2001 18,2%), der Anteil der Bäume mit einer Gesamtverlichtung über 25% beträgt 2002 30,1% (2001 26,2%). Diese Werte sind seit 1994 praktisch konstant geblieben. Es ist kein Trend ersichtlich. Der schweizerische Durchschnittswert sowie der Trend werden durch die Resultate aus dem interkantonalen Dauerbeo-bachtungsprogramm (4) für den Aargau bestätigt: 2002 belief sich der Anteil an Buchen mit Kronenverlichtung über 25% auf 17,5% und für Fichten auf 14,7%. Aufgrund von nur 11 Probeflächen sind keine regionalen Aussagen innerhalb des Kantons Aargau möglich. Zu Frage 5: Je nach konsultierter Quelle sind unterschiedliche Angaben betreffend der Stickstoffeinträge in den Schweizer Wald zu finden. Eine weitgehende Übereinstimmung besteht darin, dass rund 90% der Waldstandorte übermässige Stickstoffeinträge aus der Luft aufzunehmen haben. Das Bundesamt für Statistik (5) spricht sogar von 95%. Die kritischen Eintragsraten für Schweizer Wälder liegen mehrheitlich zwischen 10 und 20 kg Stickstoff pro ha und Jahr. Die effektiven jährlichen Stickstoffeinträge aus der Luft variieren jedoch sehr stark. So wurden beispielsweise im Tessin Eintragsraten von 60 kg pro ha und Jahr gemessen, auf der Wengeneralp hingegen lediglich solche von 5 kg pro ha und Jahr. Wie Untersuchungen des Instituts für angewandte Pflanzenbiologie (IAP) zeigen, weisen das Mittelland sowie das Südtessin sehr hohe Eintragsraten auf. Es ist deshalb davon auszugehen, dass die in der Interpellation erwähnten Zahlen für den Aargau zutreffen. Die Schätzungen der Stickstoffeinträge in Othmarsingen und Vordemwald liegen bei ca. 20 kg/ha (organischer Stickstoff. Gesamtstickstoff wird etwas höher liegen, max. plus 5 kg). (7) Zu Frage 6: Der aus der Luft in die Aargauer Waldböden eingetragene Stickstoff stammt zu zwei Dritteln von der Landwirtschaft und zu einem Drittel vom Verkehr (6). Zu Frage 7: Wie bereits bei Frage 5 erwähnt, kann - solange das LFI 3 noch nicht vorliegt - keine gesicherte Aussage gemacht werden, ob der Stickstoffeintrag aus der Luft sich in einer verstärkten Holzproduktion äussert. Die hohen Stickstoffeinträge aus der Luft äussern sich lokal aber sehr augenfällig: Stellenweise treten gehäuft stickstoffliebende Pflanzen wie z.B. die Brennnessel, die Brombeere, Springkräuter oder der Gemeine Hohlzahn in Waldpartien auf. Das flächige Auftreten dieser Arten kann die Waldverjüngung vor ernsthafte Probleme stellen und weniger konkurrenzstarke Krautarten verdrängen. Ob sich säureliebende Pflanzen in den Aargauer Wäldern infolge der Bodenversauerung verstärkt ausgebreitet haben, wurde bis anhin nicht untersucht. Das Problem der zunehmenden Versauerung der Waldböden wurde insbesondere bei der Wiederbestockung von geräumten Flächen nach Lothar sichtbar. Es konnte beobachtet werden, dass auf gewissen Standorten keine jungen Bäume mehr ansamen. Viel Geduld war und ist gefragt, und teilweise wurden aufwendige Pflanzungen notwendig. Eine erfolgreiche Wiederbestockung hängt Art. 2030 insbesondere vom Standort, von den vorhandenen Samenbäumen sowie dem Wilddruck ab. Auf frischen, basenreichen Böden ist eine natürliche Verjüngung der Waldbäume problemlos möglich. Auf sauren, zeitweilig zur Trockenheit neigenden Standorten sowie ausgeprägt auf sauren, wechselfeuchten Standorten stellt sich der neu aufkommende Wald jedoch nur sehr langsam ein. Bei einer fortschreitenden Versauerung der Waldstandorte werden sich die Verjüngungsprobleme auch auf den bis anhin genügend mit Basen versorgten Standorten akzentuieren. Zu den Fragen 8-9: Resultate, ob es im Aargau tatsächlich zu Ertragsrückgängen infolge von Basenverlusten und Bodenversauerung kommt, oder ob der Düngeeffekt des Luftstickstoffs gar zu einer Steigerung des Holzzuwachses führt, werden erst die Auswertungen des Landesforstinventars 3 liefern können. In vielen Regionen Europas und der Schweiz wird jedoch seit einigen Jahren ein eher zunehmender Zuwachs der Bäume beobachtet. So sind heute die 50jährigen Buchen der LWF-Fläche Othmarsingen etwa 6 m höher als die heute 150jährigen Buchen vor 100 Jahren waren. Die älteren Bäume zeigen auch nicht den erwarteten altersbedingten Zuwachsrückgang. Es gibt verschiedene Erklärungen für diese Beobachtung: veränderte waldbauliche Behandlung, z.B. Selektion besser wachsender Individuen, geringere Nährstoffentnahme durch Streunutzung oder Beweidung, erhöhte Stickstoffeinträge, erhöhte Temperaturen oder erhöhter CO2-Gehalt der Luft. Erste Ergebnisse eines europäischen Projekts (RECOGNITION) ergeben, dass den Stickstoffeinträgen, welche als Dünger fungieren, eine grosse Bedeutung zukommt. (8) Zu Frage 10: Untersuchungen des IAP von 64 Waldstandorten, die Ende 1999 durch den Orkan Lothar geschädigt wurden, zeigten, dass auf Waldflächen mit stärker versauerten Böden und erhöhtem Stickstoffgehalt im Laub mehr Windwurfschäden aufgetreten sind. Dies kann als erstes Indiz für eine erhöhte Windwurfanfälligkeit infolge der ablaufenden Veränderungsprozesse gedeutet werden. ten Gewähr, dass allfällige Veränderungen frühzeitig erkannt werden. Zu Frage 13: Da aktuell keine Hinweise auf erhöhte Nitratauswaschungen aus dem Wald bekannt sind, fallen weder für Kanton noch Gemeinden Kosten an. Für die Senkung des Nitratgehalts aus den landwirtschaftlichen Einzugsgebieten leistet der Bund gestützt auf Artikel 62a des eidgenössischen Gewässerschutzgesetzes (GSchG) vom 24. Januar 1991 finanzielle Beiträge. Falls eine Trendwende in Bezug auf den Wald eintritt, müssten entsprechende Massnahmen geprüft werden. Nach heutiger gesetzlicher Vorgabe wären allfällige Kosten durch die Wasserversorgungen bzw. die Gemeinden zu tragen. Der Artikel 62a GSchG ist im Wald nicht anwendbar. Zu den Fragen 14-15: Die von der Interpellantin zitierten Aussagen von Förstern sind als subjektive Wahrnehmungen ernst zu nehmen, als Ausdruck echter Beunruhigung aber auch der allgemeinen Verunsicherung der Forstbranche über die Zukunft der Waldwirtschaft und des Walds. Die Auswertung der jährlichen Förstermeldungen über die Holznutzung und den Anteil der Zwangsnutzungen im öffentlichen Wald (= 80% der Waldfläche Aargau) 29. Juni 2004 Zu Frage 11: Die Nitratkonzentration in der Bodenlösung ist starken Schwankungen unterworfen. Es sind deutliche Unterschiede zwischen Sommer und Winter feststellbar. Zudem schwanken die Nitratkonzentrationen von Jahr zu Jahr beträchtlich. Auch regional sind grosse Unterschiede feststellbar: Anhand einer durch das IAP untersuchten Probefläche in Muri konnte gezeigt werden, dass eine Stickstofffracht von 33 kg ungehindert ins Grundwasser fliesst. Anhand einer Probefläche in Möhlin konnte gezeigt werden, dass an diesem Standort praktisch der ganze Stickstoff durch die Vegetation aufgenommen wird. Diese Resultate belegen, dass der Stickstoff für das Pflanzenwachstum kein limitierender Faktor mehr ist. Selbst in der Probefläche in Möhlin fliesst noch eine Menge von 1,2 kg Nitrat pro ha und Jahr ins Grundwasser. Zu Frage 12: Der Aargau reagierte als erster Kanton auf steigende Nitratgehalte im Grund- und Trinkwasser. Daher sind seit 1980 im Kanton Aargau zahlreiche Projekte zur Verminderung der Nitratgehalte im Gange. Das Nitratprojekt Wohlenschwil erlangte wegen seines grossen Erfolgs gesamtschweizerische Aufmerksamkeit. In allen Projekten wurde die Frage der Herkunft der (zu) hohen Nitratgehalte abgeklärt. Insbesondere die direkt betroffenen Landwirte forderten, auch andere als nur die landwirtschaftlichen Quellen zu untersuchen, beispielsweise die Beeinflussung durch den "Wald". Aufgrund dieser Untersuchungen liegt heute im Kanton Aargau ein guter Kenntnisstand zur Ursache des Nitratproblems vor. Bisher gibt es keine Hinweise auf erhöhte Nitratwerte in Wasserfassungen mit ganz oder mehrheitlich bewaldetem Einzugsgebiet. Vielerorts ist die Waldfläche sogar als nitratsenkender Teil des Einzugsgebiets einer Fassung belegt (z.B. im Nitratperimeter der Gemeinde Klingnau). Die regelmässigen Trinkwasseruntersuchungen durch das Kantonale Laboratorium und die Wasserversorgungen bie- relativieren diese Beurteilung allerdings. In der Periode 1993-2002 betrug der Anteil der Zwangsnutzungen an der Gesamtnutzung knapp 34% (in der Periode 1980-1992 21%). Er lag zwischen 4% im Jahr 1997 und 76% bzw. 79% in den Jahren 2000 und 2001. Der Anfall von Borkenkäferholz lag seit 1980 zwischen 1% und 4% mit Ausnahme der Jahre 2001 und 2002 mit 14% bzw. 16% der Gesamtnutzung. Die vorläufigen Meldungen für das Jahr 2003 deuten auf einen Borkenkäferholzanteil von ca. 1/3 der Gesamtnutzung hin, welcher eine direkte Folge des ausserordentlichen Sommers ist und durch den Sturm Lothar noch verstärkt wird. Regionale Unterschiede sind vorhanden, hängen aber primär mit dem Durchzugsgebiet der jeweiligen Stürme zusammen. Borkenkäferbefall tritt stets im Nachgang zu Sturmereignissen auf, in Abhängigkeit der Witterung und dem Anteil der Fichte in den Waldbeständen, sichtbar am verhältnismässig geringen Anfall von Käferholz im Jura. Zu Frage 16: Bei den angesprochenen Klimaveränderungen handelt es sich, wie hinlänglich bekannt, um ein globales Problem. Auf Grund der erwarteten Klimaerwärmung ist eine Zunahme von Extremereignissen nicht auszuschliessen. 3314 29. Juni 2004 Auswirkungen auf den Wald im Kanton Aargau könnten unter anderem eine Veränderung der natürlichen Artenzusammensetzung und vermehrte Sturmschäden sein. Eine Reduktion des CO2-Ausstosses und eine Bindung in CO2-Senken (Aufforstungen, Verwendung von Holz) sind als prophylaktische Mittel sicher zu begrüssen. Insbesondere die Reduktion des CO2-Ausstosses muss auf nationaler und internationaler Ebene angegangen werden. Zur vermehrten Verwendung von Holz beim Bauen und in der Energiegewinnung kann auch auf Stufe Kanton ein Beitrag geleistet werden. Als direkte Massnahme für den Wald ist sicherlich die Förderung des naturnahen Waldbaus sinnvoll. Mit einem vielfältigen, naturnahen und stabilen Wald kann den Risiken eines sich verändernden Klimas teilweise begegnet werden. Zu den Fragen 17-19: Der Kanton hat letztes Jahr einen neuen Massnahmenplan Luft (MPL) erstellt. Der MPL 2002 sieht 10 Stossrichtungen für neue Massnahmen vor. Mehrere dieser Massnahmenpakete befassen sich mit den Stickstoffemissionen in Form von Stickoxiden und eine insbesondere mit den Ammoniak-Emissionen. Es ist dies die Massnahme M6 "Reduktion der landwirtschaftlichen AmmoniakEmissionen". Der Handlungsbedarf für die Reduktion der Ammoniakemissionen ist hauptsächlich wegen der zu hohen Stickstoffdeposition auf Böden gegeben. Die europaweit definierten kritischen Werte (critical loads) sind weiträumig überschritten. Gemäss Untersuchungen der landwirtschaftlichen Forschungsanstalten tragen Ammoniakemissionen rund 60% und die oxidierten Stickstoffverbindungen aus Verkehr, Industrie & Gewerbe und Haushalten rund 40% zur gesamten Stickstoffdeposition bei. Dies obwohl mengenmässig ein Mehrfaches an oxidierten Stickstoffverbindungen (NOx), gegenüber den Ammoniakemissionen (NH3), freigesetzt wird. Die Ausarbeitung eines Umsetzungskonzepts für die Massnahme M6 ist für nächstes Jahr vorgesehen. Die Ausarbeitung wird in Zusammenarbeit zwischen dem Baudepartement, (Abteilung für Umwelt) und dem Finanzdepartement (Abteilung Landwirtschaft) erfolgen. Berghilfe, Bergwald-Projekt, Waldwirtschaftsverband Schweiz, ASF, silviva, Schweizerischer Forstverein, Stadt Winterthur 2003; Waldwirtschaft und Wasserwerke haben gleiche Umweltinteressen (7) Thimonier, A., Schmitt, M., Waldner, P., Rihm, B. (submitted): Atmospheric deposition on Swiss Long-term Forest Ecosystem Research (LWF) plots. Atmosperic Environment (in review) (8) Dobbertin, M., Kräuchi, N., (im Druck) "Waldsterben" im Spiegel der Zeit- eine Bewertung aus heutiger Sicht. Natur und Mensch. Reto Miloni, Grüne, Mülligen: Lassen Sie mich vorwegnehmen: Wir sind mit der Beantwortung der Interpellation betreffend Waldzustand im Aargau sehr zufrieden. Die Antwort erfolgte detailliert, ernsthaft, speditiv! Materiell zeigt sie, was wir insgeheim alle schon geahnt haben: der Baumzustand ist bei einem Sechstel der Bäume mit über 25% Kronenverlichtung besorgniserregend, insbesondere bei Buchen- und Fichtenbeständen. Der Wald leidet unter zu hohem Stickstoff in den Wolken, - und wer 3315 Art. 2030 In den Massnahmenplänen Luft der ersten Generation (aus den 90er Jahren) wurden die Ammoniakemissionen kaum beachtet. Dies hat sich in der letzten Zeit jedoch geändert und einige Kantone haben in ihren neuen bzw. überarbeiteten MPL, Massnahmen zur Reduktion der Ammoniakemissionen berücksichtigt, so unter anderem auch unsere Nachbarkantone Solothurn, Zürich und Luzern. Das lufthygienische Instrument zur Vermeidung übermässiger Immissionen ist grundsätzlich der Massnahmenplan. Die Luftreinhalte-Verordnung (LRV) verlangt von den Kantonen die regelmässige Überprüfung der Wirksamkeit dieser Massnahmenpläne. "Bei Bedarf", d.h. wenn die Immissionsziele nicht erreicht werden, müssen die Massnahmenpläne angepasst werden. Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen Fr. 3'228.--. Quellen: (1) Eidgenössische Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft (WSL) 2001, Aufnahmeanleitung für die Sanasilva-Inventur und Kronenansprache auf den LFWFlächen, Birmensdorf (2) Ministerium für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung des Landes Brandenburg 2002: Waldzustandsbericht 2002 der Länder Brandenburg und Berlin, Potsdam und Berlin (3) Eidgenössische Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft (WSL) 1998, Sanasilva-Bericht 1997, Birmensdorf (4) Institut für angewandte Pflanzenbiologie (IAP) 2003, Untersuchungen in Walddauerbeobachtungsflächen, Bericht 2002, Schönenbuch (5) Bundesamt für Statistik 1997, Wald und Umwelt, Land und Forstwirtschaft (Kap. 7), Neuchâtel (6) Internationales Jahr des Wassers; Internationaler Tag des Waldes; Trägerschaft: BUWAL, WSL, Schweizerische hätte das gedacht, er versauert vor allem aufgrund eines zu intensiven und zu hohen Stickstoffeintrages: zwei Drittel davon sind durch eine intensive Viehlandwirtschaft bedingt, - das ist das erstaunliche Ergebnis dieser Recherchen! Sie bewirkt eine ausbleibende Verjüngung der Arten; also Biolandwirtschaftsbau wäre hier sicher besser! Sie vergrössert das Nährstoffungleichgewicht, die Anfälligkeit gegenüber Borkenkäfer, das Windwurf-Risiko und verursacht zusätzlich, dass ungebundene Nitratlasten ins Grundwasser ausgeschwemmt werden! Ein Mensch kommt 5 Wochen ohne Nahrung und 5 Tage ohne Wasser aus, jedoch keine 5 Minuten ohne Luft! Atemluft ist unentbehrlich für das Leben! Sie enthält 21 Volumen/Prozent Sauerstoff, der in einem dünnen Sauerstoffgürtel um die Erde gespeichert ist und schnell aufgebraucht wäre, wenn er nicht durch den von Pflanzen, vor allem in Wäldern erzeugten Sauerstoff dauernd erneuert würde. Darum muss unser Wald in seiner Funktion erhalten bleiben als wichtiger Sauerstofflieferant, Wasserspeicher, als Feuchtigkeits- und zugleich Klimaregulator, Luftfilter, als Schutz fruchtbarer Bodenkrume, als Holzlieferant, als Stätte der Erholung und Regenerierung für den Menschen! Art. 2030 Tragen wir zu diesem Wald Sorge! Gedanken zum Schluss: eine Folgerung wäre: die Erkenntnisse des Regierungsrats in der Motion Andreas Villiger aufzugreifen, der eine nachhaltige Landwirtschaft fordert! Ich meine, dort wäre ein guter Platz, diese Gedanken, die hier geäussert wurden, wirklich weiter zu spinnen! Wir sind mit der Beantwortung dieser Interpellation sehr zufrieden! Vorsitzender: Die Interpellantin ist von der Beantwortung der Interpellation befriedigt. Das Geschäft ist erledigt. 2031 Interpellation der SP-Fraktion vom 9. März 2004 betreffend Auswirkungen des Steuerpakets auf Kanton und Gemeinden; Beantwortung und Erledigung (vgl. Art. 1784 hievor) Antwort des Regierungsrats vom 31. März 2004: 1. Ausgangslage: Der Regierungsrat ist aus Gründen der Finanzpolitik, der Steuergerechtigkeit und des Föderalismus gegen das Steuerpaket 2001. Er hat in seiner Antwort auf die Interpellation Oliver Flury vom 25. Februar 2004 aber ausgeführt, dass er sich nicht am Abstimmungskampf gegen das Steuerpaket 2001 beteiligt. Er respektiert damit den Entscheid des Grossen Rats, der das Kantonsreferendum nicht unterstützt hat. Der Regierungsrat ist jedoch selbstverständlich bereit, auf Anfragen die Auswirkungen des Steuerpakets aufzuzeigen. Auch wenn der Grosse Rat sich gegen eine dringliche Behandlung der vorliegenden Interpellation ausgesprochen hat, beantwortet sie der Regierungsrat beförderlich, weil die finanziellen Auswirkungen ein zentrales Element bei der Meinungsbildung der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger darstellen. Die jährlichen Einnahmenausfälle aufgrund des Steuerpakets 2001 belaufen sich im Kanton Aargau nach dem heutigen Stand und nach aktualisierten Berechnungen für den Kanton und die Gemeinden zusammen auf insgesamt rund 190 Mio. Franken. Die Einführung eines Krankenkassenabzugs anstelle des bisherigen Versicherungsabzugs ergibt Mindereinnahmen von 80 Mio. Franken, der Wegfall des Zweitverdienerabzugs Mehreinnahmen von 10 Mio. Franken. Die Auswirkungen des Krankenkassenabzugs wurden vom Kantonalen Steueramt im Zeitpunkt der Botschaft noch unterschätzt. Aufgrund einer vertieften Analyse ist davon auszugehen, dass dieser neue Abzug massive Steuerausfälle für den Kanton und die Gemeinden mit sich bringt. Zusätzliche Steuerausfälle drohen, wenn wegen des Gleichbehandlungsgebots ein Mieterabzug eingeführt werden muss, oder wenn dereinst im kantonalen Gesetzgebungsprozess analog zur Bundessteuerreform weitere Entlastungen beschlossen werden. 2. Beantwortung der Fragen Zu Frage 1: Der Bundesrat hat in seiner Botschaft vom 8. März 2004 vorgeschlagen, den Ausgleich der kalten Progression ab Steuerjahr 2007 im Umfang von 6.5% 29. Juni 2004 Aus nachfolgender Tabelle ist die Zusammensetzung dieser Ausfälle nach Kanton und Gemeinden sowie Familien- und Wohneigentumsbesteuerung ersichtlich: Einnahmenausfälle aufgrund des Steuerpakets 2001 in Mio. Franken Familiensteuerr eform Wohneigentum Steuerpaket Kanton -60 Gemeinden -35 Total -95 -50 -110 -45 -80 -95 -190 Eine Aufschlüsselung der Einnahmenausfälle nach kantonalen und kommunalen Steuern sowie der direkten Bundessteuer kann nachfolgender Aufstellung entnommen werden: Einnahmenausfälle nach kantonalen Steuern und der direkten Bundessteuer In Mio. Kanton Franken Kant. BundesSteuer steuer Familiensteue -35.0 -25.0 rreform Systemwechse -41.0 -4.5 l Bausparabzug -4.0 -0.5 Steuerpaket -80.0 -30.0 Gemeinden Summe kant. Steuer -60.0 -35.0 -45.5 -41.0 -4.5 -110.0 -4.0 -80.0 Die Ausfälle aus der Familiensteuerreform fallen beim Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer bei positivem Ausgang der Volksabstimmung ab 2006 an. Alle übrigen Ausfälle betreffen erstmals das Steuerjahr 2008, sofern die Familiensteuerreform gleichzeitig mit der neuen Wohneigentumsbesteuerung umgesetzt wird. Diese aktuell geschätzten Ausfälle sind höher als der in der Botschaft des Regierungsrats an den Grossen Rat vom 9. Juli 2003 zum Kantonsreferendum aufgeführte Betrag. Die zusätzlichen Mindereinnahmen von rund 70 Mio. Franken (je 35 Mio. Franken für den Kanton und die Gemeinden) erklären sich durch Steuerausfälle aufgrund der im Rahmen des Steuerpakets 2001 zwingend umzusetzenden Änderungen des Steuerharmonisierungsgesetzes (StHG): aufgelaufener Teuerung vorzunehmen. Dies wäre mit Mindereinnahmen beim Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer von rund 10 Mio. Franken ab dem Rechnungsjahr 2008 verbunden. Gemäss Beschluss der Eidgenössischen Räte vom 17. März 2004 wird die kalte Progression nach geltendem Recht um geschätzte 7.6% auf allen Tarifen ausgeglichen. Dies wird voraussichtlich im Jahr 2007 der Fall sein. Für die Abzüge kommt ein differenziertes Verfahren zur Anwendung. Mit dem Beschluss der Eidgenössischen Räte dürften für den Kanton Aargau Mindereinnahmen von rund 12 Mio. Franken ab dem Rechnungsjahr 2008 resultieren. Zu Frage 2: Vom Ausgleich der kalten Progression bei den direkten Bundessteuern sind die Gemeinden nicht betroffen. Für die Gemeinden ergeben sich jedoch Ausfälle von jährlich rund 80 Mio. Franken wegen der kantonalen Umsetzung des Steuerpakets. Dazu tragen die Familiensteuerreform 35 Mio. Franken und die Änderungen 3316 29. Juni 2004 im Bereich Wohneigentumsbesteuerung 45 Mio. Franken bei. Zu Frage 3: Diese Frage kann nur unter Berücksichtigung aller Einflussfaktoren auf die Finanzpolitik beantwortet werden. Dabei spielen die bereits heute vom Bund auf den Kanton übertragenen Lasten wie auch das angekündigte zusätzliche Entlastungspaket 2004 eine wichtige Rolle. Ebenso muss die Ausgaben-Dynamik von bestehenden Aufgaben wie Gesundheit, Soziale Wohlfahrt und Bildung einbezogen werden. Weiter hat die Wirtschaftsentwicklung mit deren Auswirkungen auf die Steuererträge langfristig einen zentralen Einfluss. Eine wesentlich bessere Wirtschaftentwicklung als in den vergangenen Jahren würde den Staatshaushalt deutlich entlasten. Die Umsetzung der Entlas-tungsmassnahmen 2003 mit den bevorstehenden Beschlüssen des Grossen Rats und des Volks wird zu berücksichtigen sein. Um alle diese Entwicklungen einzubeziehen, hat der Regierungsrat eine umfassende Finanzplanung bis ins Jahr 2008 initialisiert. Erst nach Vorliegen dieser Finanzplanung kann der Handlungsbedarf festgestellt werden. Aufgrund des heutigen Planungsstands führt das Steuerpaket des Bundes zu einer Belastung des Staatshaushalts, die nur mit neuen zusätzlichen Massnahmen aufgefangen werden kann. Bei diesen Massnahmen kann eine Steuerfusserhöhung nicht von vornherein ausgeschlossen werden und/oder einschneidende Abbaumassnahmen in kostenintensiven Ausgabenbereichen wie Bildung, Gesundheit, öffentliche Sicherheit, Sozialbereichen usw. zur Folge haben. Zu Frage 4: Für die Gemeinden gelten die gleichen grundsätzlichen finanzpolitischen Überlegungen wie beim Kanton. Die finanzielle Lage der einzelnen Gemeinden ist sehr unterschiedlich. Es gibt Gemeinden mit einer sehr guten Finanzlage und andere Gemeinden mit einer angespannten Finanzlage. Deshalb kann zu den Gemeinden keine generell gültige Aussage gemacht werden. Steuerfusserhöhungen sind aber nicht auszuschliessen. Zu Frage 5: Dazu kann erst eine Aussage gemacht werden, wenn die zusätzlichen Massnahmen ergriffen sind. Es kann davon ausgegangen werden, dass sämtliche Aufgaben des Kantons überprüft werden müssen. Erst anschliessend sind die Abbaumassnahmen festzulegen. Art. 2031 Zu Frage 6: Der Regierungsrat kann keine Sparmassnahmen auf Vorrat planen. Dies ist insbesondere noch nicht notwendig, weil der Ausgang der Abstimmung nicht feststeht und die Auswirkungen des Steuerpakets zum grössten Teil erst ab dem Jahre 2008 anfallen. Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen Fr. 1'155.--. Thomas Leitch, SP, Hermetschwil-Staffeln: Die Mehrheit des Parlaments wollte diesen Vorstoss nicht für dringlich erklären, dennoch hat ihn der Regierungsrat beförderlich beantwortet - dafür danken wir ihm. Obwohl - wohl mit Absicht - erst heute traktandiert, hat die wichtige Antwort den Weg via Medien rechtzeitig die Öffentlichkeit erreicht und damit dem Stimmbürger und der Stimmbürgerin sachliche Informationen geliefert. Es ist bemerkenswert und zeugt von politischer Weitsicht, dass eine 2/3 Mehrheit der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger sich nicht von der aufdringlichen 10Millionen-Kampagne für das ungerechte Steuerpaket blenden liess und dieses klar bachab schickte. Ein klarer Fingerzeit an all jene Politiker, die meinten, grosszügige Entlastungen für Leute, die ohnehin schon genug haben, durchboxen zu können. Damit ist es nun hoffentlich endgültig vorbei! Mit der Antwort des Regierungsrats sind wir nur teilweise zufrieden. Zwar legte der Regierungsrat klar und deutlich seine ablehnende Haltung dar und begründete sie. Bei der Beantwortung unserer Fragen nach den Konsequenzen einer Annahme des Steuerpakets wie etwa nach einer möglichen Erhöhung des Steuerfusses, drückte er sich aber um eine klare Antwort. Auch die Fragen 5 und 6 nach gefährdeten staatlichen Tätigkeiten oder nach der Art weiterer Sparmassnahmen wurden nicht zufriedenstellend beantwortet. Die Beantwortung passt allerdings zur selbst auferlegten Zurückhaltung des Regierungsrats. Diese eigenartige Loyalität zur Parlamentsmehrheit wäre unserer Meinung nach nicht nötig gewesen. Vom Regierungsrat hätten wir im Gegenteil erwartet, dass er führt und seine Meinung auch unaufgefordert klar und deutlich gegen aussen vertritt! Vorsitzender: Thomas Leitch, Hermetschwil-Staffeln, erklärt sich namens der Interpellantin von der Antwort teilweise befriedigt. Das Geschäft ist erledigt. 2032 Interpellation Emanuele Soldati, SP, Staufen, vom 25. November 2003 betreffend Überprüfung der Wirtschaftsfachstelle "Aargau Services"; Beantwortung und Erledigung 2. Unterstützung von in- und ausländischen Investoren, die von sich aus eine Ansiedlung am Standort Aargau planen oder anstreben. (vgl. Art. 1651 hievor) 4. Gezielte Akquisition von Unternehmungen im Ausland, vornehmlich in Deutschland. Antwort des Regierungsrats vom 22. März 2004: Mit einem Leistungsauftrag wird eine schnelle und unkomplizierte Umsetzung und Realisierung von Ansiedlungs- und Investitionsprojekten aber auch die Lösung von Problemstellungen an der Schnittstelle Wirtschaft - Kanton angestrebt. Die Umsetzung erfolgt im Rahmen eines One-Stop-Shop-Konzepts, d.h. ein/e Projektleiter/in übernimmt jeweils die Kundenbetreuung mit einem auf die Anforderungen des Kunden abgestimmten Dienstleistungspaket. Allgemeines: Ende 1999 hat der Regierungsrat auf Grund des verstärkten Standortwettbewerbs und umfangreicher Abklärungen beschlossen, ab 2000 das Standortmarketing Aargau mit klaren Zielsetzungen neu auszurichten: 1. Pflege der bestehenden Unternehmungen im Kanton Aargau. 3317 3. Förderung einheimischer Neugründungen. Art. 2031 Bis heute hat sich dieses Konzept von Aargau Services bewährt und in den Jahren 2000 bis 2003 konnten rund 100 Unternehmungen angesiedelt und ca. 2'100 Arbeitsplätze geschaffen werden. Gleichzeitig konnte vielen Unternehmungen bei Bewilligungsverfahren und/oder anderen Prob-lemstellungen mit dem Kanton mit Informationen und Koordination rasch und unkompliziert geholfen werden. Zu Frage 1: Die vorgesehenen Ausgaben gemäss Voranschlag 2004 für das Standortmarketing Aargau betragen Fr. 650'000.--. Diese sind im Budget der Stabsstelle für Wirtschaftsfragen enthalten, die neben dem Standortmarketing unter der Marke Aargau Services auch ökonomische Dienstleistungen für die Gesamtverwaltung erbringt. Weitere Ausgaben bzw. Beitragsleistungen an Institutionen oder Gemeinden werden vom Kanton nicht getätigt. Die Gemeinden, Institutionen und Verbände sind grundsätzlich frei, ebenfalls Standortmarketing zu betreiben. Welche finanziellen Aufwendungen dabei getätigt werden, entzieht sich den Kenntnissen des Kantons. Zu Frage 2: Der Kanton Aargau will sich als attraktiver Wirtschaftsstandort in Zukunft noch stärker profilieren und positionieren. Strategisches Ziel bleibt dabei die Erzielung eines langfristigen, nachhaltigen Wirtschaftswachstums. Zugleich stellt die Verschärfung des internationalen Standortwettbewerbs künftig noch grössere Herausforderungen an die Standortpflege und Entwicklung. Eine weitere Intensivierung des Standortmarketings wird auch zusätzliche Ressourcen beanspruchen. Der Regierungsrat ist der Meinung, dass das Standortmarketing Teilbereich einer wirtschaftspolitischen Gesamtstrategie ist. Konkret ist vorerst keine Ausgabenerhöhung vorgesehen. Zu Frage 3: Das Standortmarketing hat auf den internationalen, kantonalen und regionalen Ebenen unterschiedliche Funktionen. Jede Ebene hat ihre Aufgabenstellung. Der Bund weckt im Rahmen von "Standort:Schweiz" das Interesse von Direktinvestoren für den Standort Schweiz. Die entsprechenden Kontakte werden an die kantonalen Stellen weitergeleitet und diese sind wiederum darauf angewiesen, in den Regionen und Gemeinden Ansprechpartner zu finden, die ihnen die aktuellen Informationen für ein konkretes Ansiedlungsprojekt liefern. Auch internationale Treuhandgesellschaften und Handelskammern sprechen in der Regel direkt die kantonalen Stellen an. Diese Vernetzung mit dem Regionalmarketingnetz Aargau hat sich weitgehend bewährt. Doppelspurigkeiten treten in der Regel Emanuele Soldati, SP, Staufen: Es geht gegen 16.00 Uhr zu, die Reihen im Grossen Rat lichten sich. Ich richte mein Referat an diejenigen, die sich nach wie vor für die Wirtschaftspolitik im Kanton Aargau interessieren! 29. Juni 2004 keine auf, eine gewisse Konkurrenzsituation um Standortfaktoren (Steuern, Landpreise, Immobilien, etc.) ist auf diesem Markt um Direktinvestitionen durchaus erwünscht. Zu Frage 4: Aus den gemachten Ausführungen ergibt sich, dass eine starke Zentralisierung des Standortmarketings oder der Wirtschaftsförderung nicht sinnvoll ist. Allerdings könnte die Effizienz des Standortmarketings Aargau erhöht werden, wenn die regionalen Ansprechstellen beispielsweise auf 10 bis 20 Stellen vermindert würden. Dies ist zum Beispiel mit den Regionen "Zurzibiet" und "Vision Region Zofingen" bereits teilweise verwirklicht. Zu Frage 5: Im Kantonsvergleich, in Bezug auf die Grösse des Wirtschaftsraums aber auch bezüglich der Bevölkerungszahl, hat der Kanton Aargau die tiefsten Ausgaben für das Standortmarketing. Die Einführung des Modells "Schaffhausen" würde auf den Kanton Aargau umgelegt etwa vier bis fünf Mal höhere Ausgaben verursachen. In diesem Zusammenhang ist auch darauf hinzuweisen, dass der Kanton Schaffhausen teilweise als sogenannte "wirtschaftlich bedrohte Region" zusätzlich die Möglichkeit hat, auch Anträge auf den Erlass von Bundessteuern zu stellen. Kurzfristige Erfolge entstehen oft dadurch, weil verschiedene Kantone sehr aggressiv mit dem Instrument der Steuererleichterung bzw. des Steuererlasses umgehen. Eine eigentliche Wirtschaftsförderung betreibt der Kanton Aargau auch mit dem neu ausgearbeiteten Konzept nicht. Das heisst, es werden keine Beiträge an Unternehmen, Regionen, etc. geleistet. Die Möglichkeit der Gewährung von Steuererleichterungen bei Neuansiedlungen beruht auf einem Dekret. Für die Wirtschaftsförderung des Kantons Aargau besteht deshalb heute auch keine direkte gesetzliche Grundlage. Die vom Regierungsrat im Rahmen eines Leistungsauftrags initiierten Massnahmen des Standortmarketings werden über das laufende Budget finanziert. Mit der Absicht des Regierungsrats, im Kanton eine konsequente Wirtschaftsstrategie umzusetzen, erscheint es opportun, die Frage nach der Erarbeitung einer entsprechenden gesetzlichen Grundlage zu prüfen. Eine weitere Frage ist es dann, ob gewisse Leistungen für das Standortmarketing, insbesondere im Bereich Akquisition, eingekauft oder ausgeschrieben werden sollen. Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen Fr. 1'635.--. Der Grosse Rat hat am 11. November 2003 die Aufgabenund Schuldenbremse verabschiedet. Zudem haben Sie mit dem Entlastungsprogramm 2003 weitere einschneidende Massnahmen und Verlagerungen auf die Gemeinden beschlossen. Neue Ideen und Lösungsvorschläge sind erforderlich: Innovation durch Sparen! wurde. Es gibt haufenweise Überschneidungen und Doppelspurigkeiten. Insbesondere Klein- und Mittelbetriebe finden sich schwer mit der Situation zurecht. Im Aargau bieten weiterhin über 30 - mehr oder weniger öffentliche Anbieter Beratung im Bereich der Wirtschaftsförderung an. Die meisten Institutionen beschränken sich auf die Konkurrenz unter ihresgleichen. Bezeichnend ist, dass die Wirtschaftsfachstelle offenbar nicht einmal weiss, wer wie viel und wofür aufwendet. Obwohl eine beträchtliche Anzahl der Anbieter durch Regionalverbände alimentiert werden. Zur Wirtschaftsfachstelle: Wer es noch nicht gemerkt haben sollte, es läuft einiges nicht so, wie ich es mir vorstelle. Dies, obwohl der Aufwand in den letzten Jahren verdoppelt Der Kanton Schaffhausen hat erkannt, dass mit einer eigenen Lösung und einem nur mittelmässigen Budget für die Wirtschaftsförderung kein Staat zu machen ist. Der 3318 29. Juni 2004 Art. 2032 Kanton Schaffhausen, die Gemeinden und die Verbände haben eine privatwirtschaftliche Lösung mit einer Leistungsvereinbarung realisiert, welche respektable Resultate vorweisen kann. Mit der Interpellation verfolge ich folgende Ziele: - Angesichts der vorgenannten massiven Sparbemühungen an anderen Orten, ist von einem weiteren Ausbau des kantonalen Angebotes abzusehen. - Die knappen finanziellen Mittel sind durch Zusammenarbeit mit anderen Institutionen wirkungsvoller einzusetzen. Der Regierungsrat hat meine Fragen kurz und bündig beantwortet. Das meiste können sie auch im Rechenschaftsbericht nachlesen. Leider hat es der Regierungsrat verpasst, die Situation zu überprüfen. Dies bedaure ich sehr. Der Regierungsrat wird weiterhin: - Doppelspurigkeiten unter dem Motto Konkurrenz unter den Regionen fördern; - auf der einen Seite verkünden, dass neue Arbeitsplätze geschaffen werden, auch wenn diese nur von einer Region in die andere verlegt werden und andererseits bei der Vergabe von wichtigen Aufträgen - wie im neusten Fall betreffend die Elektrizitäts-Gesellschaft Laufenburg AG - nicht präsent sein. - der Regierungsrat wird weiterhin im Nachhinein feststellen, dass er keinen Einfluss auf wesentliche Fragen für den Wirtschaftsstandort Aargau nehmen kann oder will. Ich bin mit der Situation Regierungsrats nicht zufrieden. und der Antwort des Vorsitzender: Der Interpellant ist von der Antwort nicht befriedigt. Das Geschäft ist erledigt. 2033 Motion der Fraktion der Grünen vom 20. Januar 2004 betreffend Anpassung des Steuergesetzes für die oberste Vermögensund für die oberste Einkommenskategorie bei natürlichen Personen; Ablehnung (vgl. Art. 1728 hievor) Antrag des Regierungsrats vom 12. Mai 2004: Der Regierungsrat lehnt die Motion mit folgender Begründung ab: Polizisten eine Volksinitiative für die Erhöhung ihrer Bestände fordern, wenn Lehrer und Gesundheitspersonal für besseren Lohn und menschliche Arbeitsbedingungen auf die Barrikaden gehen, wenn trotz des freiwillig angelegten Korsetts einer Ausgaben- und Schuldenbremse für dringende Neuinvestitionen, Unterhalt und Erneuerung das Geld hinten und vorne fehlt, wenn die Gemeindelobby in diesem Rat verhindert, dass der Kanton seine wachsende Aufgabenlast subsidiär abwälzt, wenn in Finanzengpässen Aufgaben gegenüber Umwelt, sozialer Wohlfahrt, Gesundheit, Bildung und kulturellen Institutionen vernachlässigt werden: also stimmt im Aargau die 3319 Es trifft zu, dass der Kanton Aargau zurzeit nach Möglichkeiten sucht, seinen Haushalt nachhaltig zu sanieren. Der Regierungsrat will dieses Ziel hauptsächlich mittels Massnahmen auf der Ausgabenseite erreichen. Entsprechende Projekte sind bereits fortgeschritten bzw. eingeleitet (Ausgabenund Schuldenbremse, Entlastungsmassnahmen 2003, Aufgabenüberprüfung). Mittel- und längerfristig soll auch die Einnahmenseite dazu beitragen, die Finanzen ins Lot zu bringen, dies in erster Linie über die Pflege der Standortqualität. Zur Standortqualität gehören attraktive Steuern. Diese helfen, gute Steuerzahler im Kanton zu behalten und neue anzuziehen. Der Regierungsrat hat schon wiederholt ausgeführt, dass er die mit der Steuergesetzrevision erreichte Standortverbesserung des Kantons Aargau als Antwort auf den verschärften Standortwettbewerb beibehalten respektive weiterführen will. Aus diesem Grunde sollen zumindest keine neuen Steuern eingeführt werden. Der Regierungsrat hat nun eine umfassende Finanzplanung bis ins Jahr 2008 initialisiert, die zeigen soll, ob an diesem Grundsatz festgehalten werden kann trotz der sich abzeichnenden Mindererträge im Zuge der verschiedenen Revisionen auf Bundesebene (insbesondere Familiensteuerreform, Wohneigentumsbesteuerung und Unternehmenssteuerreform II) sowie weiterer Lasten, die vom Bund auf die Kantone übertragen werden. Auf jeden Fall möchte der Regierungsrat am Grundsatz, keine neuen Steuern zu erheben, so lange wie möglich festhalten. Die von den Motionären angeregte Steuererhöhung für die obersten Einkommen und Vermögen steht dieser Zielsetzung diametral entgegen. Es ist nicht auszuschliessen, dass den kurzfristigen Mehreinnahmen längerfristig ebenso hohe oder gar noch höhere Mindereinnahmen gegenüber stehen. Letzteres könnte sich insbesondere dann ergeben, wenn gut situierte Steuerpflichtige abwandern oder abgehalten werden, in den Kanton Aargau zu ziehen. Die Kosten der Bearbeitung dieses Vorstosses betragen Fr. 1'330.50. Reto Miloni, Grüne, Mülligen: Wäre der Aargau ein privater Haushalt, würden sich seine Familienmitglieder nach Jahren des Auf- und Ausgabenverzichtes spätestens dann auf die Suche nach Mehreinnahmen machen, wenn der Magen hörbar knurrt. Im Aargauer Staatshaushalt knurrt er schon lange, Schmalkost ist schon seit Jahren angesagt. Wenn Arithmetik auf der Einnahmenseite nicht, sie stimmt schon lange nicht mehr! Für die Grünen lautet die Finanzmechanik darum: 1. Sparen! Dazu gehören: Kosten runter! Da sind wir dabei. Aufgaben streichen! Das tun wir im Rat detailliert und Aufgaben fair verteilen! 2. Dazu gehört Einnahmen erhöhen, rauf mit dem Steuerfuss, Gebühren erhöhen mit Bedacht! Zumindest das Inkasso von Hundekontrollmarken wurde in diesem Jahr in diesem Rat ja in extenso diskutiert. Bleibt für uns als letzte Wahl, die Tarifstruktur zu modifizieren! Wir möchten mit Art. 2033 unserem Vorstoss die Opfersymmetrie zu Lasten der Leistungsfähigeren verändern mit einer marginalen Mehrbelastung auf Einkommen von über 150'000 Franken pro Jahr und auf Vermögen über einer Million! Wenn wir das durchführen, würde die aktuelle Verschuldung in einem kumulierten Betrag von rund 40 Millionen Franken pro Jahr in weniger als 20 Jahren abgetragen. Die von der Regierung vorgetragenen Bedenken in der Beantwortung unseres Vorstosses - man spricht von nachteiligen Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort Aargau - diese Bedenken teilen wir nicht. Denn der Aargau kann seine Position gegenüber den wirklichen "Alphatieren" in der Finanzwelt - gegenüber Zug, Schwyz, Zürich oder Nidwalden aufgrund seiner seiner Vorteile durch noch attraktivere Steuerbedingungen für natürliche Personen gar nicht weiter verbessern. Standortvergleiche mit diesen Spitzenkantonen belegen - kürzlich publiziert in einem Bulletin der CS - dass vielmehr neben guten Verkehrsverbindungen, hervorragenden Ausbildungsmöglichkeiten, zusammen mit einer sicheren Wohnumgebung ausschlaggebend sind vor allem im Bereich Bildung. Im Bereich Bildung bräuchte der Aargau eine Offensive! Streicht man aber Mittel zusammen, wie wir das jetzt während Jahren getan haben, statt hier vermehrt zu investieren, so laufen wir auf falschem Kurs! Wir erachten es als tragisch, dass der Regierungsrat in seiner Antwort auf unsere Motion hier die elementaren Zusammenhänge übersieht und einem überholten Sparkonformismus huldigt. Der Regierungsrat zieht sogar allzu plump an der Angststrippe, wenn er behauptet, bei Annahme unserer Motion könnten Mindereinnahmen durch Abwanderung gut situierter Steuerpflichtiger entstehen. Die Statistik zeigt, dass die von uns im Durchschnitt geforderte Mehrbelastung von 2'000 Franken auf Einkommen über 150'000 Franken und Vermögen über einer Million durch entsprechende Einkommens- und Vermögenszuwachs real in der Vergangenheit wettgemacht worden wären. Das wird auch in Zukunft so sein! Verarmen würden die nicht! Wenn aus dem Aargau also jemand Abwanderungsgelüste zeigen würde, dann wäre dies ganz sicher eher der Mittelstand, dem geht es ebenfalls statisch gesehen nämlich immer schlechter! Stimmen Sie also der Neutarifierung des aargauischen Steuergesetzes gemäss Motion der Grünen zu und beweisen Sie, dass dringende Aufgaben in den Bereichen soziale Wohlfahrt, Gesundheit, Bildung, Umwelt und Kultur in einem ausgeglichenen Staatshaushalt eine zeitgerechte Finanzierungsgrundlage erfordern! Wir danken es Ihnen! Dr. Erich Stieger, CVP, Baden: Die Grünen möchten die sog. "Reichen" mehr rupfen, die CVP ist aus drei Gründen dagegen: 1. Die CVP ist gegen neue Steuern, 2. ist die CVP gegen eine Verunsicherung der Steuerzahler. Der Steuertarif gab bei der Erarbeitung des neuen Steuergesetzes viel zu 29. Juni 2004 reden; er ist das Rückgrat des neuen Steuergesetzes und wir sollten ihn nicht 3 Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes schon wieder verändern! Das würde die Leute verunsichern, - wir sind gegen diese Verunsicherung! 3. Die CVP ist dagegen, dass der Kanton ein Eigentor schiesst: bekommt nämlich der Steuerzahler den Eindruck, er werde zu stark gerupft, dann weicht er in andere Kantone aus: der Aargau verliert Steuerzahler! Es war das Ziel der Steuergesetzrevision, den Aargau als attraktiven Wirtschafts- und Wohnstandort zu positionieren. Bei diesen Zielen sollten wir bleiben! Sie bringen dem Kanton mehr als Steuererhöhungen! Thomas Leitch, SP, Hermetschwil-Staffeln: Ja, Herr Stieger, es mag sein, dass einige Leute verunsichert würden! Ich frage Sie, wie viele Leute in unserem Kanton werden jedes Jahr verunsichert durch unsere Sparprogramme? Leute sind davon betroffen beim Personal, bei Menschen, die ihre Kinder in die Schule schicken und nicht wissen, in wie grossen Klassen sie am Schluss landen! Jahr für Jahr in einer Zeit, wo wir Sparpakete in dreistelliger Millionenhöhe schnüren, von denen vor allem der Gesundheitsbereich und die Bildung und damit die breite Bevölkerung betroffen ist, ist es sicher legitim, auch einmal darüber zu sprechen, welchen Beitrag Wohlhabende in unserem Kanton leisten könnten, um den Staatshaushalt zu entlasten. Leute übrigens, denen bei der letzten Steuergesetzrevision im Dezember 1998 tolle Weihnachtsgeschenke gemacht wurden. Oder profitierte etwa der gerne zitierte Mittelstand von der Abschaffung der Erbschaftssteuer, oder der damaligen Senkung des Vermögenssteuertarifs? Eben haben neue Studien ans Licht gebracht, wie in der Schweiz der Wohlstand verteilt ist und wer in den letzten Jahren profitierte. Die untere und obere Mittelschicht der Schweizer Erwerbshaushalte musste sich zwischen 1990 und 2001 mit einem unterdurchschnittlichen Wachstum des Bruttoeinkommens begnügen. Dies geht aus dem neusten Bericht über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse in der Schweiz und deren Entwicklung in den Jahren 1990 bis 2001 hervor, der im Auftrag der Eidgenössischen Steuerverwaltung erarbeitet wurde. Zwischen 1996 und 2000 sind vor allem die hohen Löhne gestiegen. Die "mittelständischen" Löhne haben dagegen weit unterdurchschnittlich zugenommen. Diese Motion, die eine Anpassung für die oberste Vermögens- und Einkommenskategorie verlangt, steht angesichts der eben zitierten Erkenntnisse und angesichts unseres Finanzhaushaltes überhaupt nicht schräg in der Landschaft und statt sich prinzipiell gegen jegliche Steuererhöhung auszusprechen, sollte die Regierung fähig sein, differenzierte Beurteilungen vorzunehmen, welche die Einkommens- und Vermögensentwicklungen des letzten Jahrzehnts einbeziehen und daraus entsprechende Anpassungen - wie hier vorgeschlagen - ableiten. optimales Verkehrsnetz, Naherholungsgebiete oder eine schöne Wohnlage attraktiv. Die durchschnittlichen Einbussen auf Seiten der Betroffenen liegen im Promillebereich. Deswegen von Abwanderung von Steuerpflichtigen zu sprechen ist einfach unglaubwürdig! Schliesslich sind auch für Millionäre nicht nur die Steuerbelastung, sondern weitere Standortvorteile wie ein gutes Bildungs- und Forschungswesen, ein Dem Staatshaushalt brächte die Umsetzung der Motion jährlich 40 Millionen Franken ein - Geld, dass wir gewinnbringend für alle investieren könnten, z.B. in die Bildung, die Gesundheit und die Sicherheit. Setzen Sie ein Zeichen und stimmen Sie dieser Motion zu! Dies wäre für einmal ein innovativer Schritt. 3320 29. Juni 2004 Erika Schibli, FDP, Wohlenschwil: Ich kann es mir nicht verkneifen, festzustellen, dass hier eine krampfhafte Suche nach Geld zu kuriosen Vorschlägen führt. Eine zusätzliche Besteuerung des Einkommens, wenn es höher ist als 150'000 Franken und vom Vermögen, wenn dies höher ist als eine Million, ist eine neue Steuer. Diese Einkommen und diese Vermögen werden ohnehin höher besteuert. Die Progression in unserem Steuergesetz führt dazu, dass z.B. bei Einkommen über 150'000 bereits gegen 40% Steuern fällig sind. Wir müssen aufpassen, dass wir nicht so weit kommen, diesen Leuten ihre Einkommen oder ihre gute Situation zu vermiesen, so viel zu verdienen, dahinter steht auch eine riesige Arbeit! Bei solchen Einkommen und Vermögen besteht auch die Möglichkeit, auszuwandern. Ich kenne mehr als einen Fall, wo das bereits geschehen ist. Hinzu kommt, dass es ungerecht ist, wenn eine kleine Schicht die Altlasten des Kantons Aargau alleine aufräumen muss. Schliesslich haben wir die miteinander geschaffen und wir müssen miteinander diese Sache erledigen! Wenn ich dieses Gejammer höre von der Bildung, die nicht bezahlt werden kann und vom Gesundheitswesen, das sich im Notstand befindet, da muss ich sagen, bis jetzt habe ich davon noch nicht viel bemerkt, obwohl ich sehr viel mit solchen Institutionen zu tun habe! Natürlich tut es jedem Einzelnen weh, wenn irgendetwas abgeschafft oder redimensioniert wird. Ich denke, wir haben immer noch einen sehr guten Stand und diesen werden wir auch mit ein paar Einsparungen weiterführen können. Überlegen Sie einmal: Vermögen von 1 Million Franken! Wir haben im letzten Jahr das grosse Pensionskassendebakel gehört, überall wurde gejammert! Das führte dazu, dass einige Leute, die pensioniert wurden, statt der Pension in monatlichen Renten sich das Kapital auszahlen liessen. Wenn diese Leute das Geld sicher anlegen, damit es ihnen auch für die Zukunft erhalten bleibt, dann machen sie das mit Staatsanleihen oder Pfandbriefen. Da gibt es einen Jahresertrag von ungefähr 20'000 Franken oder 25'000 Franken; das ist ein Monatseinkommen von rund 2'000 Franken nebst der AHV. Wenn das eine sehr gute Situation ist, dann muss ich mich sehr wundern! Auch Einkommen von 150'000 Franken können Grenzfälle sein, in welchen auch 2'000 Franken sehr wehtun. Überlegen Sie einmal: beide Eheleute arbeiten, sie haben eine Familie und verschiedene Auslagen, da tun 2'000 Franken auch weh! Der Vorschlag ist ungerecht: Es darf nicht sein, dass eine einzelne Gruppe für die alten Schulden alleine aufkommt! Aus diesem Grund lehnt die FDP diese Motion ab. Regina Lehmann, SVP, Reitnau: Die geschlossene SVPFraktion, in der übrigens Frau und Mann die eigene Meinung sagt, lehnt die Motion der Fraktion der Grünen analog der Regierung entschieden ab. Im Rechenschaftsbericht des Finanzdepartements konnten Sie es nachlesen. Unser Kanton will sich als attraktiver Wirtschaftsstandort stärker profilieren und positionieren. 2. Eine solche Steuererhöhung wäre wohl auch ein schlechtes Zeichen für künftige potenzielle Zuzügerinnen und Zuzüger. Eine Verschärfung des Steuertarifs läuft den Gesprächen, den Standort Aargau attraktiv zu halten, entgegen. 3. Der Regierungsrat hat aus wirtschafts- und standortspolitischen Überlegungen in den vergangenen Jahren wiederholt dargelegt, dass im Lichte der Aufrechterhaltung der Standortqualität keine 3321 Art. 2033 Ziel ist ein langfristiges, nachhaltiges Wirtschaftswachstum! Die vorliegende Motion würde unseren Kanton genau in die entgegengesetzte Richtung führen. Gewinner wären einzig unsere Nachbarkantone, die unsere Steuerzahler in den oberen Einkommensschichten mit Handkuss übernehmen, sie umsorgen und entlasten würden. Die Standortqualität unseres Kantons darf auf keinen Fall mit so kurzsichtigen Steuergesetzanpassungen gefährdet werden! Unser Finanzhaushalt muss saniert werden, da sind wir uns einig! Für die SVP kommt nur eine nachhaltige Sanierung mit Massnahmen auf der Ausgabenseite in Frage! Reto Miloni, Grüne, Mülligen: Erstens: Glauben Sie mir, wenn wir von den Grünen als ultima ratio uns in die Werkstatt begeben und nach einem Werkzeug greifen, dass sich dieser Grosse Rat, dem ich seit dreieinhalb Jahren angehöre, immer gescheut hat, dieses Werkzeug in die Hand zu nehmen, nämlich den Rollgabelschlüssel, mit dem man auf der Einnahmenseite ein bisschen etwas bewegen könnte, dann haben wir uns das gut überlegt und das nicht leichtherzig getan! "Die Botschaft" von der Nachhaltigkeit "hör' ich wohl", Frau Regina Lehmann, "allein mir fehlt der Glaube!" Es ist so, dass das, was in diesem Rat in den letzten Jahren beschlossen wurde, unter dem Titel "Sparen" zu einem erheblichen Leistungsabbau unter allen Titeln geführt hat. Wenn Sie einmal mit den Leuten auf der Strasse sprechen, wären die sehr wohl bereit, einen Beitrag zu leisten beispielsweise dafür, dass ein Spital in Brugg nicht geschlossen worden wäre! Also welche dramatischen strukturellen Veränderungen wir hier eingeleitet haben, das ist ganz klar tiefgreifend. Wir sind noch nicht am Ende dieser Entwicklung angelangt! Es wird ganz sicher so sein, dass - auch wenn Sie jetzt den Vorstoss der Grünen ablehnen, werden wir in den kommenden Jahren den Rollgabelschlüssel der einnahmenseitigen Erhöhung um ein kleines Grad herumdrehen müssen! Ich hoffe, wir sehen uns hier dann wieder! Vorsitzender: Die Diskussion ist abgeschlossen. Ich erteile das Wort dem Herrn Finanzdirektor. Landammann Roland Brogli, CVP: Der Regierungsrat lehnt die Motion aus folgenden Gründen ab: 1. Die Sanierung des Haushaltes ist ein wichtiges Ziel, auch des Regierungsrats! Durch eine Erhöhung der Steuern bei den Steuerpflichtigen in den höchsten Einkommens- und Vermögensverhältnissen lässt sich dieses Ziel aber wohl kaum erreichen. Eine solche Steuerhöhung brächte nach Auffassung des Regierungsrats wohl höchstens vorübergehende Mehreinnahmen, denn diese Personenkategorien achten auf die Steuerbelastung und könnten einen Umzug in einen steuergünstigeren Kanton ins Auge fassen. In diesen Kategorien sind wir ohnehin nicht bei den Spitzenreitern, meine Damen und Herren! Steuererhöhungen ins Auge gefasst werden dürfen. Es drängt sich im Moment keine andere Betrachtung auf. Der Standortwettbewerb ist in jüngster Zeit noch intensiver geworden. Die interkantonale Entwicklung führt dazu, dass selbst Kantone, die keine Entlastungen vornehmen, kontinuierlich an Terrain verlieren. Mit Steuerverschärfungen würde die Kluft umso grösser werden! 4. Das Ziel einer nachhaltigen Haushaltssanierung soll viel eher mit einer weiteren Verbesserung der Art. 2033 Standortattraktivität und mittels Entlastungsmassnahmen und strukturellen Massnahmen erreicht werden, sowie entsprechenden Projekten zur Entlastung bzw. zur Reduktion der Ausgaben. Wir haben in den letzten Jahren immer noch eine Ausgabensteigerung von 4% und mehr gehabt, sehen Sie nach! Das ist doch vieles über dem Wachstum des Volkseinkommens. Entsprechende Projekte zur Entlastung der Ausgaben laufen ja bereits oder wurden bereits eingeleitet, ich erinnere etwa an die Ausgaben- und Schuldenbremse und an die Entlastungsmassnahmen 2003 sowie die Aufgabenüberprüfung. Ich bitte Sie also im Namen des Regierungsrats, die Motion nicht zu überweisen! Abstimmung: Die Motion der Grünen wird mit sehr grosser Mehrheit abgelehnt. 2034 Motion Andreas Villiger-Matter, CVP, Sins, vom 24. Februar 2004 betreffend zukünftige kantonale Agrarpolitik und Änderung des kantonalen Landwirtschaftsgesetzes; Überweisung an den Regierungsrat (vgl. Art. 1755 hievor) Antrag des Regierungsrats vom 12. Mai 2004: Der Regierungsrat ist bereit, die Motion mit folgender Erklärung entgegenzunehmen: 1. Handlungsbedarf zur Überprüfung der kantonalen Landwirtschaftspolitik: Seit Genehmigung des Leitbilds für die aargauische Landwirtschaft durch den Grossen Rat am 25. Mai 1993 fand ein tiefgreifender Wandel sowohl in der Landwirtschaft selbst als auch in der Agrarpolitik des Bundes und im aussenwirtschaftlichen Umfeld (WTO, bilaterale Verträge mit der EU u.a.) statt. Eine aktuelle Standortbestimmung und Überprüfung der künftigen Agrarpolitik des Kantons erscheint deshalb notwendig. Agrarpolitik ist weitgehend Bundessache. Den Kantonen ist der Vollzug eines Grossteils der Massnahmen übertragen. Gewisse Aufgaben werden aber auch im Verbund zwischen dem Bund und den Kantonen erfüllt. Zusätzlich können die Kantone je nach den gegebenen Verhältnissen eigene Schwerpunkte setzen. Diese resultieren oft aus der engen Verknüpfung der Agrarpolitik mit anderen, für die Landwirtschaft bedeutsamen Sachpolitiken. Erwähnt seien hier etwa die Raumplanung, die Natur- und Umweltschutzpolitik, der Veterinärbereich oder die Lebensmittelsicherheit. Deren Umsetzung im Landwirtschaftsbereich ist zurzeit teilweise oder ganz dem Finanzdepartement (Abteilung Landwirtschaft) übertragen. 29. Juni 2004 Bei reinen agrarpolitischen Massnahmen und vorab bei der Umsetzung der damit verknüpften Sachpolitiken sind oft auch die Gemeinden bzw. landwirtschaftliche Berufsorganisationen mitbeteiligt. In diesem Zusammenhang wird zu überprüfen sein, von wem welche Aufgaben in welchem Umfange in Zukunft erfüllt werden müssen. Damit kann auch den Anliegen des laufenden Projekts Aufgaben- und Leistungsüberprüfung (ALÜP) Rechnung getragen werden. 2. Landwirtschaftsbericht und Anpassung der Agrargesetzgebung: Die Ziele und Massnahmen der kantonalen Agrarpolitik richten sich hauptsächlich nach den Vorgaben des Bundesrechts sowie der Kantonsverfassung. Im Vordergrund steht die Entwicklung einer nachhaltigen Landwirtschaft mit den Stossrichtungen Ökonomie (marktgerechte Produktion, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit), Ökologie (umweltschonende Produktion, spezielle ökologische Leis-tungen) und Soziales (sozialverträgliche Gestaltung des Strukturwandels). In Form eines Berichts sollen die Lage der Aargauer Landwirtschaft dargelegt sowie die Ziele und Massnahmen der kantonalen Agrarpolitik formuliert werden. In die gleiche Richtung stossen bereits die drei im Frühjahr 2000 eingereichten Postulate Hansruedi Brun, Hans Stutz und Damian Keller. Die Überprüfung der kantonalen Agrarpolitik soll neben den rein landwirtschaftlichen Aspekten auch die enge Verknüpfung mit anderen, für die Landwirtschaft relevanten Sachpolitiken umfassen. Dabei bedarf es der Prüfung, ob in diesem Bereich eine Weiterentwicklung oder eher eine Lockerung - in dem Sinne, dass die einzelnen Sachpolitiken voneinander unabhängiger umgesetzt werden - anzustreben ist. Um Wirkung zu erzielen, muss die Agrarpolitik langfristig ausgerichtet sein. Dies setzt langfristige Konzepte mit einer hohen Verlässlichkeit voraus. Die Überprüfung der kantonalen Agrarpolitik wird letztlich auch eine Änderung des letztmals vor acht Jahren revidierten kantonalen Landwirtschaftsgesetzes (gemäss Volksabstimmung vom 22. September 1996) zur Folge haben. Unabhängig davon besteht bereits heute ein Handlungsbedarf zur Neuregelung bzw. Anpassung verschiedener Bestimmungen (z.B. die Übertragung der land- und hauswirtschaftlichen Berufsbildung von der Landwirtschafts- in die Berufsbildungsgesetzgebung). Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen Fr. 1'812.--. Vorsitzender: Die Motion ist unbestritten. Der Rat überweist sie stillschweigend an den Regierungsrat. domizilierte Unternehmungen; Überweisung an den Regierungsrat (vgl. Art. 1740 hievor) 2035 Postulat Urs Haeny, FDP, Oberwil-Lieli, vom 24. Februar 2004 betreffend Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen für im Kanton Antrag des Regierungsrats vom 12. Mai 2004: Der Regierungsrat ist bereit, das Postulat mit folgender Erklärung entgegenzunehmen: 3322 29. Juni 2004 Der Kanton Aargau hat im Rahmen des auf den 1. Januar 2001 in Kraft getretenen neuen Steuergesetzes bei den Unternehmen diverse Entlastungen vorgenommen. Es sind auch bewährte, für die Unternehmen günstige Regelungen ins neue Recht übernommen und einige neue Spezialitäten geschaffen worden. Die mit der Steuergesetzrevision erreichte Standortverbesserung des Kantons Aargau als Antwort auf den verschärften Standortwettbewerb soll auch künftig beibehalten respektive weitergeführt werden. Da in jüngster Zeit andere Kantone Gesetzesrevisionen mit Entlastungen der Unternehmen durchgeführt haben, ist die Position des Kantons Aargau immer wieder von Neuem zu überprüfen. Der Regierungsrat will der Wirtschaft weiterhin günstige Rahmenbedingungen anbieten, u.a. auch in steuerlicher Hinsicht. Damit soll die Wettbewerbsfähigkeit der aargauischen Wirtschaft erhalten und weiter gestärkt werden. Wie gross der Handlungsspielraum für allfällige weitere steuerliche Entlastungen für Unternehmen ist, kann zurzeit allerdings nicht näher festgestellt werden. Der Handlungsspielraum hängt massgeblich vom Ausgang der Eidgenössischen Volksabstimmung über das Steuerpaket 2001 ab. Sollte das Steuerpaket angenommen werden, entstehen dem Kanton und den Gemeinden Steuerausfälle von zusammen rund 190 Mio. Franken. Damit bestünde wohl kaum weiteres Steuersenkungspotenzial mehr, zumal mit der Unternehmenssteuerreform II bereits eine weitere Bundesrevision ansteht, die von den Kantonen zwingend zu übernehmen ist und ebenfalls Steuerausfälle bewirken wird. Die im Postulat dargestellten steuerentlastenden Massnahmen kann der Regierungsrat nicht unterstützen. Ein Verzicht auf den Steuerzuschlag von 15% auf der Gewinnund Kapitalsteuer gemäss § 6 des Finanzausgleichsgesetzes würde die faktische Liquidation des Finanzausgleichs bedeuten. So hat der Steuerzuschlag der juristischen Personen im Rechnungsjahr 2003 33.2 Mio. Franken an die insgesamt 44.3 Mio. Franken des Finanzausgleichs beigetragen. Der hohe Finanzierungsanteil des Steuerzuschlags dient insbesondere als Kompensation für jene Gemeinden, die wegen Standortnachteilen wenig Steuererträge von juristischen Personen erhalten. Wenn man den Finanzausgleich beschneiden oder abschaffen will, ist darüber eine separate politische Diskussion zu führen. Eine schrittweise Abschaffung der Kapitalsteuer, wie dies im Postulat weiter verlangt wird, würde eine Abkehr von der bisherigen bewährten Philosophie eines attraktiven Zweistufentarifs in Verbindung mit einer stabilisierenden Kapitalsteuer bedeuten. Die Kapitalsteuer dient dabei als Kompensation bei jenen Unternehmen, die wegen grosser Eigenkapitalbasis im Verhältnis zu anderen Unternehmen relativ bescheidene Gewinnsteuern entrichten. Art. 2034 Die im Postulat ausserdem angesprochene Reduktion der Doppelbelastung von ausgeschütteten Gewinnen ist ein zentraler Gegenstand der Unternehmenssteuerreform II. In diesem Bereich wird das Bundesrecht für die Kantone zwingende Vorgaben machen. Bezüglich der im Postulat geforderten Marketingmassnahmen ist festzuhalten, dass der Regierungsrat Anfangs 2000 bei der Neuausrichtung des Standortmarketings Aargau die strategischen Ziele definiert hat. Der Kanton richtet seine wirtschaftlich bedeutenden Tätigkeiten darauf aus, die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft und des Standorts Aargau zu bewahren und gleichzeitig zu fördern. Das Ziel des Standortmarketings ist die langfristige und nachhaltige Stärkung des Wirtschaftstandorts Aargau. Der Regierungsrat hat beim Standortmarketing folgende Prioritäten gesetzt: 1. Bestandespflege ansässiger Unternehmen; 2. Unterstützung von in- und ausländischen Investoren, die von sich aus eine Ansiedlung im Standort Aargau planen oder anstreben; 3. Förderung einheimischer Neugründungen; und 4. gezielte Akquisition von Unternehmen im Ausland. Das Marketingkonzept hat sich bis anhin bewährt und hat dazu beigetragen, dass in diesem Zeitraum rund 100 Unternehmungen neu angesiedelt und über 2'100 neue Arbeitsplätze geschaffen werden konnten. Gegenwärtig wird aber im Rahmen der Neukonzeption der wirtschaftspolitischen Strategie des Kantons überprüft, wie weit das Standortmarketingkonzept weiter verfeinert und verbessert werden kann. Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen Fr. 1'447.50. Vorsitzender: Das Postulat ist unbestritten. Der Rat überweist es stillschweigend an den Regierungsrat. 2036 Motion Thierry Burkart, FDP, Baden, vom 2. März 2004 betreffend ersatzlose Streichung von § 89 StG (Abschaffung der Mindeststeuer auf den Buchwert der im Kanton gelegenen Grundstücke von Kapitalgesellschaften und Genossenschaften); Überweisung an den Regierungsrat (vgl. Art. 1764 hievor) Antrag des Regierungsrats vom 12. Mai 2004: Der Regierungsrat lehnt die Motion mit folgender Begründung ab bzw. ist bereit, die Motion als Postulat entgegenzunehmen: Ein Verzicht auf die Kapitalsteuer müsste konsequenterweise die Einführung des Proportionaltarifs bei der Gewinnsteuer nach sich ziehen, was zwar eine Vereinfachung wäre, jedoch für die Mehrheit der KMU eine höhere Steuerbelas-tung bedeuten würde. Zu beachten ist sodann, dass eine Abschaffung der Kapitalsteuer gegen zwingendes Bundesrecht verstossen würde. Die Mindeststeuer auf Grundstücken gemäss § 89 StG ist mit dem neuen Steuergesetz auf den 1. Januar 2001 eingeführt worden. Sie bezweckt in erster Linie, dass die grossen Versicherungsgesellschaften, die wohl Liegenschaftsbesitz, jedoch weder Sitz noch Betriebsstätte im Kanton haben, einen minimalen Steuerbeitrag an den Kanton und die Standortgemeinden leisten. Auch wenn die politische Hauptstossrichtung die erwähnten Gesellschaften sind, so kommt diese Mindeststeuer bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen auch bei anderen juristischen Personen (mit oder ohne Sitz im Kanton) zum Tragen. Dies ist bei der 2. Lesung des neuen Steuergesetzes im Grossen Rat auch entsprechend dargelegt worden. 3323 Art. 2035-2036 Zurzeit kennen 14 Kantone eine Minimalsteuer bei juristischen Personen, davon 11 Kantone eine spezielle Mindeststeuer auf Grundeigentum. Das Gesetz sieht verschiedene Ausnahmen und Abfederungen vor: So wird sie nur auf Anlageliegenschaften, nicht aber auf betrieblichen Grundstücken erhoben. Damit ist sichergestellt, dass die Attraktivität des Kanton Aargau als Wirtschaftskanton nicht beeinträchtigt wird. Auch bei Anlageliegenschaften wird sie in der Startphase eines neuen Unternehmens nicht angewandt. Schliesslich sind Gesellschaften, die gemeinnützigen Wohnungsbau im Sinne der bundesrechtlichen Gesetzgebung betreiben, von der Mindeststeuer befreit. Der Gesetzgeber hat die Mindeststeuer auf Grundstücken einfach und praxistauglich ausgestaltet. Weil bei den ordentlich besteuerten juristischen Personen keine Steuerwerte wie bei den Grundstücken von natürlichen Personen existieren, die Festlegung von solchen Schätzwerten für einige tausend Grundstücke sehr aufwändig wäre und nach erfolgter Erstschätzung im späteren Zeitverlauf einen grossen administrativen Aufwand bedingen würde, werden die Buchwerte als Bemessungsgrundlage für die Mindeststeuer herangezogen. Die Buchwerte bilden im Übrigen weitgehend auch die Grundlage für die Bemessung der ordentlichen Kapitalsteuer der Kapitalgesellschaften und Genossenschaften. Das Steuerrekursgericht des Kantons Aargau hat die rechtliche Zulässigkeit des § 89 StG anerkannt. Insbesondere erachtet das Gericht die Mindeststeuer als mit dem Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit vereinbar, da mit der Mindeststeuer die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit von juristischen Personen erfasst wird, die sich aus der Ertragsfähigkeit ihrer Grundstücke ergibt. Auch sieht das Steuerrekursgericht keine rechtlichen Einwände, dass auf die Mindeststeuer von 1.5 Promille des Buchwerts zusätzlich die verschiedenen gesetzlichen Zuschläge ("Vielfache") zu erheben sind. Schliesslich besteht gemäss Steuerrekursgericht nach Massgabe der einschlägigen bundesgerichtlichen Rechtsprechung auch kein Hinweis darauf, dass diese Beurteilung nicht verfassungskonform wäre. Die vom Motionär geübte Kritik an der Mindeststeuer auf Grundstücken ist für den Regierungsrat nicht nachvollziehbar. Der Regierungsrat erachtet die Mindeststeuer auf Grundstücken nach wie vor als sachgerecht. Er ist nicht bereit, diese ersatzlos zu streichen. Allerdings ist er bereit, im Zusammenhang mit möglichen steuerlichen Massnahmen zur weiteren Stärkung des Wirtschaftsstandorts Aargau die Höhe des Steuersatzes von 1.5 Promillen zu überprüfen. In diesem Sinne ist er bereit, die Motion als Postulat entgegenzunehmen. Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen Fr. 1'389.--. Thierry Burkart, FDP, Baden: Schon Baptist Colbert hat einmal gesagt: "Steuern erheben heisst, die Gans so zu rupfen, dass man möglichst viele Federn mit möglichst wenig Geschnatter bekommt!" Dieser Grundsatz ist in § 89 Steuergesetz eigentlich erschreckend gut umgesetzt, denn er dass ausserkantonale Versicherungsgesellschaften mit Liegenschaftenbesitz gepackt werden können, damit auch 29. Juni 2004 betrifft nur eine sehr kleine Gruppe. Aber gerade deshalb ist diese Steuer ungerecht. Ich begründe dies in 5 Punkten: 1. Die Mindeststeuer auf dem Buchwert von Liegenschaften, von Kapitalgesellschaften und Genossenschaften fördert die Gewinnmaximierung statt den nachhaltigen Wohnungsbau. Weshalb? Es wird bei der Mindeststeuer vom Buchwert der Liegenschaften ausgegangen und nicht vom Ertragswert. Was heisst das? Der Wert der Liegenschaften wird gemessen, so wie er in den Büchern steht und nicht am Ertrag, der durch die Liegenschaften erwirtschaftet wird. D.h. dass Unternehmungen mit Neubesitz einen höheren Buchwert haben als Liegenschaften mit älterem Liegenschaftsbesitz und somit Gefahr laufen, in diese Mindeststeuer hineinzufallen. Unternehmungen, die somit neuen Wohnungsraum schaffen, der benötigt wird, werden bestraft, indem sie in die Mindeststeuer hineinlaufen und diese bezahlen müssen. 2. Soziale Vermieter und solche, die Liegenschaften renovieren, die die Bausubstanz erhalten, werden ebenfalls bestraft, weil auch sie Gefahr laufen, in diese Mindeststeuer hineinzugeraten. § 89 StG bewirkt, dass jeder Verzicht auf Gewinn eine Gefahr darstellt, den Tatbestand von § 89 zu erfüllen und somit Mindeststeuer bezahlen zu müssen. Das heisst, das Streben nach Gewinnmaximierung wird gefördert. Dort, wo auf Gewinn verzichtet wird, wo nur der Buchwert zum Tragen kommt, dort schnappt die Mindeststeuer zu und die Unternehmungen müssen bezahlen. Das ist ungerecht, weil Vermieter, die die Bausubstanz mittels Renovationen erhalten Gefahr laufen, dass sie diese Mindeststeuer bezahlen müssen. Wer verliert darunter? Natürlich unter anderem auch die Mieter, denen der Erhalt der Bausubstanz zugute käme. 3. Da der Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit verletzt wird, ist diese Mindeststeuer, dieser § 89, ohnehin ungerecht, wenn nicht gar verfassungswidrig! Was heisst das? Da nicht der Ertragswert zum Tragen kommt, sondern der Buchwert wird nicht die Leistungsfähigkeit dieser Steuersubjekte angeschaut, sondern der Buchwert, eine bestimmte Grösse. Somit kommt nicht die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zum Tragen. Im Übrigen wird § 74 StG - die Möglichkeit der Verlustverrechnung - die gerade vom Gesetzgeber deshalb vorgeschlagen ist, damit die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit beachtet wird, durch die Mindeststeuer ausgehebelt, weil eine juristische Person oder eine Kapitalgesellschaft bzw. Genossenschaft, wenn sie die Mindeststeuer bezahlen muss, hier die Verlustverrechnung nicht geltend machen kann. 4. Die Mindeststeuer ist wettbewerbsverzerrend und rechtsungleich. Weshalb? Es werden wie gesagt nur Kapitalgesellschaften und Genossenschaften von dieser Steuer betroffen und nicht natürliche Personen. Das ist sehr fragwürdig, mindestens unter dem Rechtsgleichheitsgebot! 5. Da die Mindeststeuer in ihrem Wortlaut und der entsprechenden Verwaltungspraxis nicht dem eigentlichen gesetzgeberischen Willen vom damaligen Steuergesetzgeber entspricht, muss hier der Grosse Rat sich darüber Rechenschaft abgeben, ob die Praxis dem entspricht, wie er es damals gewollt hatte. Wie hat er es gewollt? Damals war das Ziel, die etwas an unser Gemeinwesen bezahlen. Dafür habe ich Verständnis. Der Wortlaut hingegen konnte dieses Ziel nicht 3324 29. Juni 2004 wiedergeben, das wurde damals auch in der Kommission schon so dargelegt, weil damit das interkantonale Schlechterstellungsverbot verletzt würde. Deshalb ist die momentane Praxis etwas ganz anderes als sie der Gesetzgeber gedacht hat. Gerade deshalb müssen wir uns als Gesetzgeber fragen, ob wir ein Gesetz, das eigentlich ganz anders vorgesehen wurde, so weiterführen wollen, weil die Praxis nämlich anders aussieht! Ich erlaube mir noch drei Bemerkungen zu den Ausführungen des Regierungsrats in seiner Antwort: Die Ausführungen des Regierungsrats hinsichtlich dem eigentlichen Zweck der Norm werden, wie ich eben gerade ausgeführt habe, nicht bestritten, im Gegenteil. Aber gerade aus diesem Grund wollte der Gesetzgeber diesen Paragraphen nicht auf alle juristischen Personen ausdehnen, was dem Grundsatz der Rechtsgleichheit widersprechen würde. Es wird nicht bestritten, dass 14 Kantone eine Minimalsteuer auf Liegenschaftsbesitz bei juristischen Personen erheben. Dies heisst aber umgekehrt, dass 12 Kantone keine derartige Steuer kennen! Diesen gegenüber befindet sich der Kanton Aargau in einem Wettbewerbsnachteil. Dritter und letzter Punkt: Aufgrund der Praxisuntauglichkeit bzw. des geringen administrativen Aufwandes werde gemäss den Ausführungen des Regierungsrats der Buchwert als Bemessungsgrundlage herangezogen. Es kann nicht sein, dass eine Steuer aus diesen Gründen rechtsungleich ausgestaltet wird - eben Buchwert und nicht Ertragswert! Gerade die Tatsache, dass die gerechte Ausgestaltung der Steuer einen riesigen administrativen Aufwand zur Folge hätte, zeigt doch klar, dass der § 89 StG abgeschafft gehört! Ich stimme deshalb der Umwandlung in ein Postulat nicht zu und halte an der Motion fest! Lassen Sie, meine Damen und Herren, uns deshalb hier laut gackern und sagen Sie ja zur Überweisung der Motion, wir haben heute eine sehr seltene Chance, ein Gesetz abzuschaffen und nicht neue zu schaffen. Diese Chance sollte sich dieser Rat nicht nehmen lassen! Heinrich Schöni, SP, Oftringen: Ich verlese hier das Referat von Markus Leimbacher, Villigen, der früher weg musste. Ich möchte mich also nicht mit fremden Federn schmücken! Die SP-Fraktion ist mit der Regierung der Meinung, dass die Motion abzulehnen ist. Sie steht ganz einfach quer in der Landschaft der Kantonsfinanzen. Da nützen auch die schönen Begründungen des Motionärs nichts. Der Kanton Aargau kann es sich ganz einfach nicht leisten, auf diese Einnahmen zu verzichten. So ist es auch nicht verständlich, dass der Regierungsrat den Vorstoss zwar richtigerweise ablehnt, diesen aber doch als Postulat entgegennehmen will. Die Sache ist nämlich die: Jede Gesellschaft, ob sie nun im Kanton eine Aktivität entfaltet oder aber ihren Sitz ausserhalb des Kantons hat und alleine Grundstücke im Aargau besitzt, soll hier Steuern abliefern. Dies ist in verschiedensten Kantonen so, deren elf kennen eine Mindeststeuer auf Grundeigentum. Dass gerade dies zu einer Förderung der Gewinnmaximierung führen und damit den nachhaltigen (gemeint ist wohl der soziale) Wohnungsbau verhindert wird, stimmt nicht und ist ganz einfach ein Ammenmärchen: Ich kenne keine einzige 3325 Art. 2036 Immobiliengesellschaft, die sich nicht das Ziel der Gewinnmaximierung auf die Fahnen geheftet hat. Dass dabei - wie der Motionär möchte - auch noch die Streuern entfallen sollen, kommt diesen Gesellschaften gerade recht: Dadurch können sie nämlich einen noch grösseren Gewinn erwirtschaften! M.a.W.: Der Vorstoss bezweckt nicht den sozialen Wohnungsbau, wie uns die Motion weismachen will, gerade das eben nicht. Das ist ja bei einer Motion aus der wirtschaftsfreundlichen Ecke dieses Parlamentes auch nicht zu erwarten. Nein, meine Damen und Herren: Dieser Vorstoss verfolgt gerade das diametrale Ziel, nämlich die Gewinnmaximierung bis zum Letzten. Dass dadurch nicht etwa die MieterInnen, sondern alleine die Liegenschaftsgesellschaften profitieren, versteht sich von selber. Und dazu bietet die SP nicht Hand. Schon aus diesem Grunde ist die Motion abzulehnen! Dazu kommt aber noch etwas Weiteres: Der Vorstoss kommt aus einer politischen Ecke, die den jährlichen Haushaltsausgleich fordert. Und dies um jeden Preis, koste es, was es wolle. Dass dabei die längst fällige Aufhebung des Steuerrabattes nicht unterstützt wird, ist das eine - damit leben wir schon lange (und hoffentlich und wahrscheinlich nicht mehr lange!). Dass gerade diese Ecke des Parlamentes sich dringend notwendiger Einnahmen entledigen will, ist etwas Neues. Offenbar sind sich die Wirtschaftskreise in diesem Parlament nicht im Klaren darüber, dass der Aargau aufgrund der weiteren Sparpakete des Bundes auf Einnahmen dringend angewiesen sein wird. Er kann es sich nicht leisten, auf Steuern, die überhaupt niemandem weh tun, zu verzichten. Ich bitte Sie deshalb im Namen der einstimmigen SP-Fraktion, die Motion nicht zu überweisen! Ich erlaube mir noch eine persönliche Bemerkung auf die eine oder andere Äusserung des Motionärs: Ich selber habe Jahre lang in einer Immobiliengesellschaft gearbeitet. Ich habe nicht erlebt, dass Sanierungen von Wohnungen nicht durch Mietzinsanpassungen ausgeglichen wurden. Dies noch zur Bemerkung, dass die Sanierung verhindert werden soll. Besten Dank! Walter Gloor, SVP, Niederlenz: In der Antwort der Regierung fehlen die Zahlen. Ich möchte den Regierungsrat anfragen, wie hoch sind die Steuererträge für die Gemeinden und den Kanton, worüber wir hier diskutieren? - Eine Mehrheit der SVP ist für Überweisung als Motion. Eine Minderheit der SVP lehnt die Motion ab und ist bereit, wie der Regierungsrat das Anliegen als Postulat entgegenzunehmen. Das neue Steuergesetz wurde intensiv beraten und diskutiert. Mit Änderungen ist noch zuzuwarten und mit weiteren Änderungen betreffend steuerlicher Massnahmen ist die Höhe vom Steuersatz von 1,5 Promille zu überprüfen! Eine Mehrheit der SVP steht hinter der Motion. Als ehemaliger Gemeindevertreter mit grösseren Überbauungen bin ich für die Überweisung als Postulat. Vorsitzender: Herr Walter Gloor zur Klarstellung: Sie können nicht für die Überweisung als Postulat sein, da der Motionär auf der Überweisung als Motion beharrt. Somit steht nur die Überweisung als Motion zur Debatte, - eine Überweisung als Postulat gibt es nicht! Dr. Jürg Stüssi-Lauterburg, SVP, Windisch: Diesseits des Styx haben wohl Steuern die grösste Aussicht auf Unsterb- Art. 2036 lichkeit. Das fast Unmögliche, einen real existierenden Transfer privater Mittel hin zum Staat abzuschaffen, kann aber nötig sein, wie hier. Thierry Burkart hat die Gründe überzeugend dargelegt. Es liegt im Interesse eines freiheitlichen, wirtschaftsfreundlichen Kantons, ihm zu folgen. Gewinn ist kein Schimpfwort! Das Gewinnstreben im Rahmen der Gesetze ist der wichtigste Motor jener Wirtschaft, von der wir alle leben. Am vorliegenden Geschäft lässt sich ablesen, wie schwierig es für Nichtkommissionsmitglieder in- und ausserhalb des Grossen Rats jeweils ist, sich ohne leichten und öffentlichen Einblick in die Kommissionsprotokolle ein Bild über den Gesamtzusammenhang einer Vorlage zu machen. Es erhebt sich die Frage, ob es sich nicht lohnen würde, darüber nachzudenken, die Kommissionsprotokolle mit einer gewissen zeitlichen Verzögerung zu veröffentlichen, also den Paragraphen 15 des Geschäftsverkehrsgesetzes und den Paragraphen 13 der Geschäftsordnung liberaler zu fassen. Nun, dafür ist es vielleicht heute noch zu früh, die Frage muss jedoch früher oder später in eine für den Souverän verständlichen Weise beantwortet werden. Macht durch Informationsvorsprung ist ein politisches Prinzip, das in einer modernen, freiheitlichen Demokratie kaum mehr eine Berechtigung hat. Was alle angeht und von allen bezahlt wird, sollen auch alle wissen dürfen! Heute aber gilt es, durch die Abschaffung einer ungerechten Steuer, der Wirtschaft, von deren Wohlergehen dasjenige des Staats abhängt, ein Stück Freiheit zurückzugeben! Das wäre gewiss nur ein kleiner, aber doch auch ein entschiedener Fortschritt! Vorsitzender: Es liegen keine Wortmeldungen mehr vor. Ich nehme an, die Meinungen sind gemacht. Ich gebe das Wort dem Herrn Finanzdirektor. Landammann Roland Brogli, CVP: Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es geht nicht um die Aufhebung eines ganzen Gesetzes, sondern es geht um die Streichung eines Gesetzesparagraphen im Steuergesetz, nämlich um § 89! Die Regierung lehnt die Überweisung der Motion aus folgenden Gründen ab: Ich komme nochmals auf den ursprünglichen Zweck dieser Steuer zu sprechen, Zweck, der auf 2001 erst eingeführten Steuer, auf Grundstücken ist es nämlich, dass grosse Gesellschaften mit ausserkantonalem Sitz und Liegenschaftsbesitz im Aargau einen minimalen Steuerbetrag an die Allgemeinheit bezahlen, sonst würden sie nämlich nichts entrichten. Im Visier stehen insbesondere die grossen Versicherungsgesellschaften. Auch andere Kantone kennen, wie bereits gesagt, aus derselben Überlegung eine solche Mindeststeuer, zum Teil mit identischem Gesetzestext. Die Situation ist heute diesselbe wie bei der Beratung zum neuen Steuergesetz, das in Kraft ist. Es besteht somit u.E. kein Grund, die Grundstück-Mindeststeuer schon heute wieder abzuschaffen. Es ist auch entgegen der heute geäusserten Behauptung nicht erwiesen, dass diese Steuer den Grundsatz der Rechtsgleichheit verletzt. Die Motion bemängelt, dass neben den anvisierten Gesellschaften noch zahlreiche andere, innerkantonale Gesellschaften unter die Bestimmung fallen. Dies trifft zwar zu, wie die Veranlagungen jetzt zeigen. Allerdings gilt es, einen wesentlichen Unterschied zu beachten: Es gibt nur wenige innerkantonale Unternehmen, die regelmässig und systematisch unter die 29. Juni 2004 Mindeststeuer fallen, wie dies bei ausserkantonalen Gesellschaften mit aargauischem Liegenschaftsbesitz der Fall ist. Vielmehr fallen innerkantonale Gesellschaften in der Regel ausnahmsweise im einen oder anderen Jahr darunter, wenn besondere Verhältnisse vorliegen, z.B. eine Veranlagung mit keinem Gewinn. Zur Frage von Herrn Walter Gloor: Im Steuerjahr 2001 sind dem Kanton netto 4,5 Mio. Franken Steuerertrag aus der Grundstück-Mindeststeuer zugeflossen. Dieser Ertrag errechnet sich wie folgt: Der Steuerertrag aus der Mindeststeuer auf Grundstücken betrug 8,2 Mio. Franken bei einem ordentlichen Steuerfuss des Kantons von 118%. Ohne die Mindeststeuer auf Grundstücken hätten die betreffenden Unternehmungen 3,7 Mio. Franken an Gewinn, Kapital oder allgemeiner Mindeststeuer bezahlen müssen. Somit resultiert ein Nettosteuerertrag für den Kanton von 4,5 Mio. Franken. Im Verhältnis zu den Gesamteinnahmen der juristischen Personen sind dies rund 1,8%. Für die Gemeinden betrug der Nettosteuerertrag aus der Mindeststeuer auf Grundstücken für das Jahr 2001 rund 1,9 Mio. Franken. Die Grundstück-Mindeststeuer soll grundsätzlich aus Sicht der Regierung beibehalten werden. Der Regierungsrat wäre aber bereit gewesen im Zusammenhang mit möglichen steuerlichen Massnahmen zur weiteren Stärkung des Wirtschaftsstandortes. Das ist auch Absicht des Regierungsrats die Höhe des Steuersatzes von 1,5 Promille zu überprüfen. Ich sage nochmals, es geht dem Regierungsrat nicht darum, die Standortattraktivität zu verschlechtern, denn der Regierungsrat ist der Auffassung, dass diese Steuer keinen grossen Einfluss auf die Standortqualität hat. Vielmehr stehen für den Regierungsrat andere Massnahmen im Vordergrund. Wir können nicht alle Massnahmen gleichzeitig beschliessen, das geht natürlich auch nicht angesichts der Ausgabenund Einnahmensituation, die Sie ja alle kennen. Ich bitte Sie also nochmals, die Motion nicht zu überweisen! Abstimmung: Für Überweisung der Motion Thierry Burkart: 69 Stimmen. Dagegen: 64 Stimmen. Vorsitzender: Es ist eigentlich nicht üblich, dass Grossratspräsidenten eine Zwischenbilanz ziehen. Aufgrund der Tatsache, dass meine Amtsdauer nur 1 Jahr beträgt, erlaube ich mir einen kurzen Rückblick. Morgen, am 30. Juni, bin ich genau 3 Monate im Amt, habe also rund einen Viertel meiner Amtszeit hinter mir. Ich habe Sie anlässlich meiner Eröffnungsansprache aufgerufen, mir zu sagen, was Ihnen nicht passt oder eben passt. Um es vorweg zu nehmen: Ich fühle mich richtig wohl in diesem Job, es gibt sogar Leute, die mir unterstellen, ich sei in den letzten 3 Monaten aufgeblüht, was nicht heisst, ich hätte zugenommen! Ich durfte viel konstruktive Kritik und teilweise auch Lob entgegennehmen, sei es per mail oder persönlich. An dieser Stelle nehme ich mir das Gegenrecht und gestatte mir, einiges darzulegen was mir passt oder eben nicht passt. Es sind 5 Punkte: 1. Als erstes darf ich feststellen, dass Sie sich daran gewöhnt haben, dass wir pünktlich beginnen. Ich danke Ihnen dafür, 3326 29. Juni 2004 Art. 2036 dass Sie pünktlich im Saal sind. Aber kein Lob ohne Tadel: Im Saal sein und beginnen sind zweierlei! Es wäre doch hätten, welche allen ermöglicht, auch zu hören, was ich hier vorne verlese, dies gilt natürlich für die ganze Sitzungsdauer. Meine erste Bitte: Schonen Sie doch Ihr Stimmorgan während den Grossratssitzungen! 2. Wir sind ein kantonales Parlament, sind also die oberste politische Instanz eines Kantons, der durchaus Gewicht hat und dessen Parlament auch nach aussen ein gutes Bild abgeben soll! Es gibt zwar keine Kleidervorschriften in unseren Dekreten und Reglementen. Ich bitte Sie jedoch, während den Ratssitzungen ein Outfit zu tragen, welches der Funktion würdig ist. Insbesondere finde ich es unangebracht, wenn man barfuss, in Sportkleidung oder mit zerrissenen Jeans in einem Parlament auftritt. Ich will niemandem zu nahe treten, aber gewisse Gepflogenheiten sollten eingehalten werden, ohne dass sie schriftlich fixiert sind. Meine zweite Bitte: Kleiden Sie sich doch bitte so, wie man es von einem Parlamentsmitglied erwartet. 3. Ein Lehrling, der vor einigen Wochen als Besucher mit der Gewerbeschule auf der Tribüne war, sagte, er habe sich gefühlt wie in einem Call-Center, Natels und Lap-Tops habe er noch nie in so grosser Anzahl in einem Raum gesehen. Ich habe ihm dann erklärt, dass ja alle die hier ihr Amt ausüben eben noch einen Job haben. Trotzdem: Meine dritte Bitte: Wenn Sie telefonieren, so verlassen Sie doch bitte für diese Zeit den Saal! 4. Das Problem mit den Präsenzlisten; ich gebe Ihnen noch einmal die Regeln bekannt: Sie können sich bis eine Stunde nach Sitzungsbeginn in der Präsenzliste eintragen. Wer sich bis dahin nicht eingetragen hat, hat Pech gehabt. Die Präsenzlisten werden zu diesem Zeitpunkt von der Vizepräsidentin weitergeleitet. Meine vierte Bitte: Sorgen Sie dafür, dass Sie sich in dieser ersten Stunde eintragen können, und verschonen Sie die Vizepräsidentin und den Ratssekretär mit endlosem "Stürmen", wenn Sie es verpasst haben. schön, wenn wir jeweils von Anfang her die Ruhe im Saal 5. Denken Sie bei Ihren Voten stets an den Satz, den ich Ihnen bei der Eröffnungsansprache schon zitiert habe: "Rede nur dann, wenn Du Neues zu sagen hast, und etwas Unerwartetes sollte dabei sein! Das Schlimmste ist nämlich, wenn die Leute schon wissen, was Du sagst, bevor Du angefangen hast." Ich hoffe, Sie haben wegen diesen Kritikpunkten keine schlaflosen Nächte! Trotzdem wünsche ich mir, dass Sie sich diese Anregungen meinerseits zu Herzen nehmen! Im Weiteren bin ich Ihnen dankbar, wenn Sie mir auch weiterhin mitteilen, was Sie an meiner Ratsführung schlecht oder eben gut finden! Ich danke Ihnen für die gute Zusammenarbeit in den letzten 3 Monaten und wünsche Ihnen eine schöne, geruhsame Sommerpause, mit vielen positiven Erlebnissen; Erlebnisse natürlich, die Sie dann nicht an der ersten Grossratssitzung nach den Sommerferien austauschen müssen. Dem FC Grossrat wünsche ich heute Abend viel Erfolg bei seinem Länderspiel gegen den FC Landrat Kreis Waldshut! Zum Abschluss noch zwei Zitate: Der deutsche Schriftsteller Friedrich Georg Jünger hat einmal gesagt: "Die Stimmen werden lauter, wenn das Verständnis abnimmt." Und da gab es natürlich noch Gottfried Keller, der feststellte: "Mehr zuhören, als zu reden - solches lehrt schon die Natur: Sie versah uns mit zwei Ohren, doch mit einer Zunge nur!" Nehmen Sie sich diese beiden Weisheiten zu Herzen, wenn Sie nach den Sommerferien wieder an Ihren Plätzen diskutieren. Ich danke Ihnen fürs Zuhören und wünsche Ihnen schöne und erholsame Ferien! (Schluss der Sitzung um 16.35 Uhr) _______________________________________________ 3327