Grosser Rat - beim Kanton Aargau

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Grosser Rat
154. Sitzung
29. Juni 2004, 14.00 Uhr
Vorsitzender:
Thomas Lüpold, Möriken-Wildegg
Protokollführer:
Urs Meier, Staatsschreiber-Stellvertreter
Tonaufnahme/Redaktion:
Norbert Schüler
Präsenz:
Anwesend 169 Mitglieder
(Art. 2020-2036)
Abwesend mit Entschuldigung 31 Mitglieder
Entschuldigt abwesend: Baumgartner Fritz, Rothrist; Brentano Max, Dr., Brugg; Brunner
Christian Peter, Dr., Zofingen; Damann Sepp, Magden; Dubach Manfred, Zofingen;
Edelmann Beat, Dr., Zurzach; Egli Dieter, Windisch; Eliassen Vecko Eva, Nussbaumen b.
Baden; Emmenegger Kurt, Baden; Erne Leo, Döttingen; Frunz Eugen, Obersiggenthal; Graf
Nils, Frick; Guignard Marcel, Dr., Aarau; Haller Christine, Reinach; Hirschi Monika,
Mandach; Hunn Jörg, Riniken; Hüsler-Steinacher Mario, Gansingen; Jehle Ulrich, Etzgen;
Kaufmann Rainer, Rupperswil; Kistler Ernst, Dr., Brugg; Koch Hans-Jürg, Rothrist; Meier
Erwin, Wohlen; Müller Andrea-Ursina, Rombach; Nietlispach Franz, Zeiningen; Schenkel
Fabian, Bergdietikon; Schoch Adrian, Fislisbach; Scholl Bernhard, Dr., Möhlin; Schweizer
Heinrich, Waltenschwil; Stutz-Lang Hans, Islisberg; Suter Ruedi, Seengen; Zollinger-Keller
Ursula, Untersiggenthal
Vorsitzender: Ich begrüsse Sie zur 154. Ratssitzung der
laufenden Legislaturperiode.
Folge sind auch erhebliche Änderungen in
Steuergesetzen des Bundes vorgenommen worden.
Ich möchte nochmals dem Herrn Stadtammann Dr. Marcel
Guignard gegenüber meinen Dank aussprechen für die
Einladung in die Stadthalle! Es war natürlich eine
"Bombensache" heute bei diesem schönen Wetter über
Mittag in dieser Halle verweilen zu können!
Den Kantonen wird eine dreijährige Anpassungsfrist zur
Adaption der kantonalen Gesetze gewährt. Das kann in der
Übergangsfrist zu Problemen führen, weil sich dadurch die
Besteuerungsvorschriften auf Bundes- und Kantonsebene
widersprechen können. U.a. besteht Unsicherheit darüber,
wann und wie auf Kantonsebene die Bestimmungen des
Bundesrechts auf kantonaler Ebene umgesetzt werden.
2020 Postulat Thomas Bodmer, SVP, Wettingen,
betreffend rasche Anpassung des Steuergesetzes an das
Fusionsgesetz; Einreichung und schriftliche Begründung
Es zeichnet sich ab, dass diejenigen Kantone, welche ihre
Hausaufgaben rechtzeitig machen, einen Standortvorteil
erhalten. Gewisse Umstrukturierungen werden durch das
Fusionsgesetz erleichtert. Nur mit einer raschen Anpassung
der Steuergesetzgebung ist Rechtssicherheit gegeben.
Von Thomas Bodmer, SVP, Wettingen,
mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird
Postulat eingereicht:
und 60
folgendes
Text:
Der Regierungsrat wird aufgerufen, die erforderlichen
Anpassungen des Steuergesetzes (und allfälliger weiterer
Erlasse) an das Fusionsgesetz so rasch als möglich
vorzunehmen.
Begründung:
Am 1. Juli 2004 tritt das Fusionsgesetz in Kraft. Es
beinhaltet weitreichende Änderungen des Zivilrechts und ist
durch
den
Bund
erlassen
worden,
um
Unternehmensumstrukturierungen zu erleichtern. In der
den
2021 Interpellation der Fraktion der Grünen betreffend
Wahrnehmung des Verbandsbeschwerderechts durch
Umweltverbände im Kanton Aargau; Einreichung und
schriftliche Begründung
Von der Fraktion der Grünen wird folgende Interpellation
eingereicht:
Text:
Der Regierungsrat wird gebeten, eine detaillierte und
verlässliche Datengrundlage über die Wahrnehmung des
Verbandsbeschwerderechts im Kanton Aargau zu liefern,
3298
154. Grossratssitzung vom 29. Juni 2004 (Nachmittag) / 1. Entwurfexemplar vom 16. August 2004
bevor im Grossen Rat über die Einschränkung oder
Abschaffung dieses Rechts entschieden wird. Für jede
für den Zeitraum 2001 bis 2004 folgende Angaben zu
Beschwerden beizubringen, welche nach kantonalem oder
Bundesrecht durchgeführt wurden:
- Inhalt jedes Rechtsfalls in wenigen Stichworten
- Wahrnehmung des Beschwerderechts durch Bundes-,
Kantonal- oder Lokalverband?
Wahrnehmung
des
Bundesbeschwerderechts?
kantonalen
und/oder
- Entscheid der jeweiligen Instanzen (Regierungsrat,
Verwaltungsgericht, Bundesgericht)
- Aktueller Stand
abgeschlossen
des
Verfahrens:
in
Bearbeitung,
- Wurde der Fall von der Organisation bisher gewonnen,
teilweise gewonnen oder verloren?
- Was ist der Inhalt/das Ergebnis des (vorläufig) letzten
Urteils?
- Wie hoch waren die Kosten für den Verband (Kategorien
bis 1'000, 1'000 bis 10'000, 10'000 bis 100'000, über 100'000
Franken)
- Hat der Verband selber mit dem Rechtsfall in irgend einer
Form Geld verdient?
Hat
ein
allfälliger
eigener
Anwalt
Anwaltskostenentschädigung zugesprochen erhalten?
eine
Jedem Verband seien zudem folgende Fragen vorzulegen:
- Hat der Verband mit Projektträgerschaften Verhandlungen
geführt, oder führt er zurzeit solche Verhandlungen
("verhandeln statt prozessieren") Welche?
- Konnten dank solcher Verhandlungen Beschwerden
zurückgezogen oder vermieden werden?
- Mussten Verhandlungen abgebrochen werden, weil keine
Einigung erzielt werden konnte?
- Hat der Verband je von einer Projektträgerschaft oder
Bauherrschaft Zahlungen entgegengenommen? Wenn ja: um
welche Zahlungen handelte es sich:
- Kompensationszahlungen, also Zahlungen, welche als
Gegenleistung einen Rückzug der Beschwerde
bezweckten?
- Abgeltungen für vom Projektträger verursachte
Verfahrungskosten gemäss Empfehlung 14 der UVEKVerhand-lungsempfehlungen (Eidg. Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (2004):
Verhandlungsempfehlungen. Empfehlungen für das
Verhandeln
bei
Projekten,
die
dem
Verbandsbeschwerderecht unterliegen.)
- Konventionalstrafen, welche wegen Übertretung eines
vertraglich abgesicherten Zustandes entstanden sind?
- Andere? Welche?
Die so gewonnenen Daten seien durch die damit befassten
Instanzen verifizieren zu lassen.
beschwerdeberechtigte Organisation gemäss Baugesetz § 4
Abs.
3
seien
Die verifizierten Daten seien statistisch auszuwerten, so dass
über die Missbräuchlichkeit der Anwendung Aussagen
gemacht werden können. Insbesondere interessiert dabei die
Frage, ob einzelne oder alle Verbände das Instrument
Verbandsbeschwerde missbräuchlich und/oder besonders
extensiv einsetzen.
Begründung:
Der Zeitraum 2001 bis 2004 ergibt sich daraus, dass die
Regierung im Rahmen der Interpellation Reinhard Keller
(01.343) bereits ausführlich Auskunft über die
Verbandsbeschwerdetätigkeit der Jahre 1994 bis 2001
gegeben hat. Zusätzlich sind etliche Grundlagen bereits im
Rahmen der Motionen der FDP (01.363) und der SVP
(01.284) erarbeitet und diskutiert worden. Offenbar haben
sich aber seit deren Behandlung im Jahr 2002 wesentliche
Änderungen ergeben, welche weitere Vorstösse zum Thema
erforderlich machten.
Sowohl die Motion der FDP-Fraktion (04.119) als auch
diejenige von Kurt Rüegger (04.169) zur Konkretisierung
bzw.
Abschaffung
des
kantonalen
Verbandsbeschwerderechts gehen davon aus, dass das
Verbandsbeschwerderecht im Aargau missbräuchlich
verwendet wird. Die Motion der FDP geht bei ihrer
Begründung zudem explizit davon aus, dass sich einzelne
Verbände mit Verbandsbeschwerden finanziell bereichern
und sie dazu benutzen, um Projekte zu verhindern oder
zumindest zu verzögern. Sie spricht sogar von Erpressung
und von einer eigentlichen Verhinderungsindustrie.
Um diesen äusserst schwerwiegenden und - falls nicht
zutreffend: rufschädigenden und ehrverletzenden Behauptungen begegnen zu können, hat die Konferenz
Aargauischer Natur- und Umweltschutzorganisationen
KANUSO (Mitglieder: Aarg. Fischereiverband, Aarg.
Jagdschutzverein, Aarg. Naturforschende Gesellschaft,
Arbeitsgemeinschaft zum Schutz der Aare, Ärzte für
Umweltschutz,
Interessengemeinschaft
Natur
&
Landwirtschaft,
Interfraktionelle
Umweltgruppe,
Landschaftsschutzverband
Hallwilersee,
Naturfreunde
Aargau, Pro Natura Aargau, SSES-Regionalgruppe Aargau,
Stiftung Reusstal, Verband der Aarg. Natur- und
Vogelschutzvereine, Vereinigung pro Wasserschloss,
Verkehrs-Club der Schweiz, Sektion Aargau, World Wide
Fond for Nature, Sektion Aargau) an ihrer letzen Sitzung
eine Umfrage unter ihren Mitgliedern gemacht. Diese hat
ergeben, dass:
- keines ihrer Mitglieder, ausdrücklich auch nicht der VCS
Aargau, bisher Zahlungen in irgend einer Form von
Projektträgerschaften angenommen hat
- alle Mitglieder selbstverständlich bereit sind, im Rahmen
einer Interpellation dem Grossen Rat ausführlich
Rechenschaft
über
ihre
allfällige
Verbandsbeschwerdetätigkeit abzulegen und dies auch im
Rahmen der Forderungen der FDP-Motion zu tun
- das Verbandsbeschwerderecht - wenn überhaupt - äusserst
spärlich und in keinem Fall missbräuchlich angewendet wird
Die KANUSO hat angeregt, diese Bereitschaft mit einer
Interpellation zu untermauern. Die Grüne Fraktion und
3299
Mitunterzeichnende aus anderen Fraktionen möchten mit
dieser Interpellation dem Grossen Rat Gelegenheit geben,
die Beschwerdetätigkeit der Verbände zu durchleuchten und
2022 Interpellation Dr. Rainer Klöti, FDP, Auenstein,
betreffend Aufwand und volkswirtschaftlichen Nutzen
freiheitlicher und selbstverantwortlicher Jagdausübung
im Kanton Aargau; Einreichung und schriftliche
Begründung
Von Dr. Rainer Klöti, FDP, Auenstein,
mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird
Interpellation eingereicht:
und 72
folgende
Text und Begründung:
Zum zweiten Mal innerhalb von 5 Jahren wird auf
kantonaler Ebene eine Volksinitiative zum Thema Jagd
lanciert. Sie zielt gegen die seitens der Aargauer
Jagdberechtigten seit Jahren verantwortungsvoll, nachhaltig
und ohne behördliche Beanstandung durchgeführte freie
Jagdausübung. Die formelle Abwicklung der demokratisch
legitimierten Initiative sowie die eigentliche Abstimmung
werden den Kanton Aargau mehrere hundert tausend
Franken kosten. Neben ideologischen Argumenten für oder
gegen die Ausübung jagdlicher Tätigkeit sind auch der
Aufwand der Jagdausübenden und der volkswirtschaftliche
Nutzen
der
Jagd
für die
Allgemeinheit
zur
Entscheidungsfindung für zukünftige jagdpolitische
Stossrichtungen in Betracht zu ziehen. Ebenso stellen sich
dringlich die Fragen nach der Notwendigkeit sowie der
zeitlichen und finanziellen Zumutbarkeit vermehrten
staatlichen Eingriffs in das Jagdwesen. In einem kürzlich
publizierten Artikel (Jagd&Natur 6/2004, S. 9 bis 10) hat
Dr. Max Straub, eben pensionierter Jagdverwalter des
Kantons Zürich, den personellen Aufwand mit 200
Staatsjägern und die Kosten pro Jahr mit 20 Millionen
Franken zur Erfüllung des gesetzlich vorgeschriebenen
jagdlichen Auftrages im Kanton Zürich veranschlagt. Die
geographischen und topographischen Gegebenheiten des
Kantons Aargau lassen vermuten, dass dieser Betrag in
unserem Kanton viel höher sein dürfte. Er wurde im Jahre
2001 seitens des Präsidenten des Aargauischen
Jagdschutzvereins auf 35 Millionen Schweizerfranken
geschätzt.
Der Regierungsrat wird demnach eingeladen, folgende
Fragen zur Jagdausübung im Kanton Aargau zu
beantworten:
1. Wie gross ist die Zahl der die Jagd im Kanton Aargau im
Jahre 2003
a. aktiv ausübenden Personen?
b. Jagdpächter?
c. anderer im Jagdbetrieb involvierter Personen?
2. Welche gesetzlich begründeten Abgaben leisteten die
Jagdpächter sowie die übrigen Jagdberechtigten im Jahre
2003 an
a. den Kanton?
b. die Gemeinden?
c. die Wildschadenskasse?
d. andere Institutionen?
danach auf Grund der Ergebnisse die notwendigen
Vorkehrungen in Bezug auf das Verbandsbeschwerderecht
zu treffen.
übrigen im Jagdbetrieb involvierten Personen (Gäste,
Jagdlehrlinge, jagdliche Mitarbeiter) an die gesetzlich
vorgeschriebenen
a. Versicherungen (Haftpflicht, Unfallversicherung)?
b. Hundeausbildung und -haltung?
c. Fleischschau?
5. Wie hoch schätzt der Regierungsrat den zeitlichen
Aufwand pro Jahr (in Stunden) der Jagdpächter und
Jagdaufseher sowie der übrigen im Jagdbetrieb involvierten
Personen (Gäste, Jagdlehrlinge, jagdliche Mitarbeiter) für
den Zeitraum 2000 bis 2003 für die
a. Erfüllung jagdpolizeilicher Aufgaben?
b. Erfüllung von Wildrettungsaufgaben (Vermeiden von
Jungtiervermähungen, Nachsuche angefahrener, durch
Hunde verbissener oder anderweitig verletzter oder kranker
Wildtiere)?
c. Erstellung und Instandhaltung jagdlicher Einrichtungen
(stehende und mobile Beobachtungseinrichtungen, Übrige)?
d. Erfüllung der Abschussvorgaben und -zahlen für
- das Rehwild?
- das Schwarzwild?
- weitere Wildarten?
e. Erstellung administrativer Unterlagen (Abschussstatistik,
Vereinbarung
Abschusszahlen,
Erheben
von
Wildtierbeständen, Erheben von Daten für das
Gämsenmanagement, weitere Umfragen) ?
6. Wie hoch schätzt der Regierungsrat die Kosten
(Investitionskosten und Betriebskosten) pro Jahr der
Jagdpächter und Jagdaufseher sowie der übrigen im
Jagdbetrieb involvierten Personen (Gäste, Jagdlehrlinge,
jagdliche Mitarbeiter) für den Zeitraum 2000 bis 2003 für
die
a. Erfüllung jagdpolizeilicher Aufgaben?
b. Erfüllung von Wildrettungsaufgaben (Vermeiden von
Jungtiervermähungen, Nachsuche angefahrener, durch
Hunde verbissener oder anderweitig verletzter oder kranker
Wildtiere)?
c. Erstellung und Instandhaltung jagdlicher Einrichtungen
(stehende und mobile Beobachtungseinrichtungen, Übrige)?
d. Erfüllung der Abschusszahlen (optische Instrumente,
Waffen, Munition)?
e. Erstellung und Unterhalt von Einrichtungen zur
Verhinderung von Verkehrsunfällen mit Wildtieren
(Drahtzäune,
Duftzäune,
optische
Verblendungsmassnahmen)?
f. Erstellung administrativer Unterlagen (unter anderem
unter
vorgeschriebener
Zuhilfenahme
künstlicher
Lichtquellen für Wildbestandeserhebungen)?
g. Wildpretverwertung (Kühlzellen)?
7. Wie hoch schätzt der Regierungsrat den zeitlichen,
personellen und finanziellen (Mehr)Bedarf zur Erfüllung der
Abschusspläne im Kanton Aargau bei
a. einem totalen Jagdverbot?
b. einem teilweisen Jagdverbot (Treibjagd, Drückjagd)?
3. Welche Erträge resultierten daraus?
4. Welche weiteren finanziellen Leistungen (Gesamtbetrag)
erbringen die Jagdpächter und Jagdaufseher sowie die
3300
2023 Interpellation Brigitte Müller-Kaderli, EVP,
Ennetbaden, betreffend Neukonzeption und eidg.
29. Juni 2004
Anerkennung
der
Lehre
zur
Kleinkinderzieherin/Kleinkind-erzieher auf Sommer
2005; Einreichung und schriftliche Begründung
Art. 2021
Von Brigitte Müller-Kaderli, EVP, Ennetbaden, und 37
mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird folgende
Interpellation eingereicht:
(vgl. Art. 1603 hievor)
Text und Begründung:
Antrag des Regierungsrats vom 18. Februar 2004:
Seit dem 1.1.2004 ist der soziale Bereich in der Berufslehre
dem eidgenössischen Bundesamt für Bildung und
Technologie (BBT) unterstellt. Mit der neuen
Bildungsverordnung, die nächstes Jahr in Kraft tritt, muss
automatisch jede Berufslehre, auch die im Kleinkindbereich,
sereal konform konzipiert sein. Bis anhin hatte der
Schweizerische
Krippenverband
(SKV)
mit
den
Privatschulen, dem Kanton und den Lehrbetrieben die Lehre
ausgestaltet, organisiert und finanziert. Neu wird es der
Kanton sein, der die Bildungshoheit innehaben und auch das
Schulgeld für jeden Lehrling in diesem Fachbereich
berappen wird. Auf Bundesebene ist eine kompetente
Kommission daran, die neue Ausbildung der Fachfrau bzw.
Fachmann Betreuung mit Eidg. Fähigkeitszeugnis zu
konzipieren.
Zu
dieser
generalistisch
bzw.
fachbereichsspezifisch geführten Ausbildung kommen
neben der Kinderbetreuung ebenfalls die Betagtenbetreuung,
die Behindertenbetreuung sowie Fachkräfte der Spitex
hinzu. Von August bis Dezember wird nun die
Vernehmlassung zu dieser neuen Bildungsverordnung
laufen. Jedoch laufen im Oktober 2004 schon wieder die
Anmeldungen der neuen Lehrlinge für den Sommer 2005.
Der Regierungsrat lehnt die Motion mit folgender Begründung
ab:
In diesem Zusammenhang habe ich an den Regierungsrat
einige Fragen:
1. Was gedenkt der Regierungsrat in dieser neuen
Verantwortung zu unternehmen für die neue Lehre?
2. Ist der Regierungsrat auch der Ansicht, dass die neue
Lehre bereits ab Sommer 2005 starten sollte?
3. Wie gedenkt der Regierungsrat die Kindertagesstätten als
Lehrbetriebe über den weiteren Verlauf der Ausbildung zur
Fachperson Betreuung zu informieren, da noch in der
Vernehmlassungszeit die Anmeldungen für die "alte" Lehre
laufen?
4. Hat sich der Regierungsrat schon entschieden, ob mit
bestehenden Schulen, wie der FFK in Aarau
zusammengearbeitet werden soll?
5. Ist sich der Regierungsrat bewusst, dass mit dem Einzug
der neuen Lehre der Fachpersonalschlüssel in den
Kindertagesstätten neu definiert werden muss und die
Betriebsrichtlinien der Kanton neu vorschreibt?
6. Wann ist geplant die neuen Lehrbetriebsbewilligungen in
den familienergänzenden Einrichtungen zu vergeben im
Kanton?
2024 Motion der SVP-Fraktion vom 11. November 2003
betreffend ersatzlose Streichung der Fachstelle für die
Gleichstellung von Frauen und Männern, aller Stellen
der
Gleichstellungsbeauftragten
und
der
Gleichstellungskommission; Ablehnung
3299
1. Ausgangslage: 1994 beschloss der Grosse Rat die
Fachstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern
(FGFM) mit 150 Stellenprozenten und einer vorläufigen
Befristung auf fünf Jahre einzurichten. Die FGFM nahm
ihre Arbeit Ende 1995 auf. Im gleichen Jahr wurden als
Beratungsgremium des Regierungsrats und der FGFM eine
Fachkommission sowie als Resonanzgremium der FGFM
ein Begleitgremium eingerichtet. Verwaltungsintern
existieren seit 1994 in der Abteilung Personal und
Organisation
die
Stelle
einer
betrieblichen
Gleichstellungsbeauftragten und seit 1996 die dezentralen
Gleichstellungsbeauftragten in den Departementen, in der
Staatskanzlei und der Justizverwaltung; der betriebliche
Gleichstellungsauftrag wird im laufenden Jahr bei der
Abteilung Personal und Organisation konzentriert.
Im Hinblick auf die Diskussion über die Weiterführung der
FGFM nach 2000 veranlasste der Regierungsrat eine externe
Evaluation der aargauischen Gleichstellungsarbeit in den
Jahren 1996 bis 1999 (Landert Farago Davatz & Partner:
Evaluation der Gleichstellungsarbeit im Kanton Aargau
1996-99. Zürich: 2000). Die aus der Evaluation
resultierende Bilanz fiel durchgängig positiv bis sehr positiv
aus, weshalb das Autorenteam dem Regierungsrat empfahl,
die FGFM nach Ablauf der Frist als ordentliche Aufgabe des
Kantons weiterzuführen und mittelfristig ihre Ressourcen zu
erhöhen.
Die Resultate der Evaluation deckten sich weitgehend mit
den Erkenntnissen und Feststellungen des Regierungsrats,
der Fachkommission und des Begleitgremiums. In seiner
Botschaft vom 14. Juni 2000 beantragte der Regierungsrat
dem Grossen Rat, der Weiterführung der FGFM im
bisherigen Rahmen zuzustimmen (Botschaft 00.238). Das in
der Botschaft vorgestellte Konzept der Gleichstellungsarbeit
ab 2001 beinhaltete auch die Weiterführung der
verwaltungsinternen Gleichstellungsarbeit sowie eine
Zusammenführung der Fachkommission und des
Begleitgremiums zu einer einzigen Kommission (dem
heutigen Gleichstellungsrat). Die Zustimmung zur
Weiterführung der FGFM erfolgte am 19. September 2000,
allerdings mit einer erneuten Befris-tung um fünf Jahre bis
Ende 2005.
In ihrer Motion vom 11. November 2003 fordert die SVPFraktion die ersatzlose Streichung der FGFM. Ebenso sollen
die
verwaltungsinternen
Stellen
der
Gleichstellungsbeauftragten und der Gleichstellungsrat
abgeschafft werden. Begründet wird der Vorstoss damit,
dass die Gleichstellung in der kantonalen Verwaltung seit
Inkrafttreten des Gleichstellungsgesetzes mustergültig
umgesetzt und sie bei der öffentlichen Hand eine
Selbstverständlichkeit geworden sei. Zudem hält die
Motionärin fest, dass der Leistungsauftrag, den der
Regierungsrat
bis
31.
Dezember
2000
der
Art. 2022-2023
29. Juni 2004
Geschäftsprüfungskommission (GPK) zur Kenntnis hätte
bringen sollen, bis zum Zeitpunkt der Einreichung der
Motion nicht vorgelegt worden sei. Daraus schliesst sie, dass
auch
der
Regierungsrat
die
Umsetzung
des
Gleichstellungsgesetzes in der Verwaltung als realisiert
erachte.
Da es nicht in der Kompetenz des Grossen Rats liegt, über
die
dezentralen
und
betrieblichen
Gleichstellungsbeauftragten und den Gleichstellungsrat zu
befinden, geht der vorliegende Bericht in erster Linie auf
den Vorstoss zur Abschaffung der FGFM ein.
Zeitpunkt darauf, eine eigentliche Auslegeordnung zum
Umsetzungsstand
des
verfassungsmässigen
Gleichstellungsauftrags im Aargau vorzunehmen, auch
wenn an sich fest steht, dass die tatsächliche Gleichstellung
von Frauen und Männern noch nicht erreicht ist.
die Gentechnik bringt hier vielleicht bald die entscheidenden
Fortschritte!
Der Grosse Rat beschloss am 19. September 2000 gestützt
auf eine einschlägige Botschaft vom 14. Juni 2000 des
Regierungsrats und in Nachachtung eines Antrags seiner
vorberatenden Geschäftsprüfungskommission die befristete
Weiterführung der Fachstelle für die Gleichstellung von
Frauen und Männern um 5 Jahre, d.h. bis zum 31. Dezember
2005. Er erteilte dem Regierungsrat gleichzeitig den
Auftrag, vor Ablauf dieser Frist den Grossen Rat über die
allfällige Notwendigkeit einer Weiterführung zu orientieren.
Ein umfassender Bericht über den Stand der Gleichstellung
im Kanton und die Frage der Weiterführung der Fachstelle
wird so vorbereitet, dass das Parlament den
Grundsatzentscheid über das Auslaufen oder die
Weiterführung der Fachstelle für die Gleichstellung
zeitgerecht treffen kann. Dem Regierungsrat erscheint es
wichtig, dass eine derartige grundlegende Entscheidung
gestützt auf eine Botschaft erfolgt, eine Botschaft, die von
der zuständigen Kommission im einzelnen geprüft und
zuhanden des Parlamentsplenums gewürdigt werden kann.
Aus diesem, vorrangig formellen
Regierungsrat die Motion ab.
Grund
lehnt
der
Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen
Fr. 1'654.--.
Andreas Glarner, SVP, Oberwil-Lieli: Können wir unsere
Antwort nicht begründen - lehnen wir einfach ab und zwar
aus formellen Gründen.
Unserem Regierungsrat gelingt es einmal mehr, eine
Motion, die ihn seinem Hauptauftrag, nämlich dem
Schuldenabbau näher gebracht hätte, einfach abzulehnen.
Was wollte die SVP mit ihrer Motion bewirken? Ganz
einfach: Wir müssen unseren Staat nach Sparmöglichkeiten
durchforsten Aufgabenverzicht ist angesagt - bei über 3.5
Mia. Schulden eigentlich eine Kernaufgabe der
Geschäftsleitung dieses Kantons - nämlich des
Regierungsrates.
Der Regierungsrat war nicht im Stande, den seit 2000
versprochenen Leistungsauftrag der GPK vorzulegen. Doch
kaum war unsere Motion eingereicht, zauberte er das Papier
doch noch aus dem Hute - nämlich am 18. Dezember 2003.
Die Gleichstellung ist im Aargau Tatsache. Sie ist in der
öffentlichen Hand mustergültig umgesetzt - und auch ein
privater Unternehmer kann und will es sich nicht leisten,
Frauen ernsthaft zu benachteiligen. Dass zurzeit noch die
Frauen die Kinder bekommen - dafür kann ja nun wirklich
niemand in diesem Hause oder Kanton etwas - wer weiss,
2. Geltung des Beschlusses vom 19. September 2000 des
Grossen Rats: Der Regierungsrat verzichtet zum heutigen
Der Regierungsrat hat früher selbst festgestellt, dass die
Leistung der Fachstelle nicht messbar sei - was auch stimmt!
Die Fachstelle hat sich überlebt, formuliert nur noch
radikalfeministische Theorien und bietet ausschliesslich
Themen an, die zwar linke Sozialromantikerinnen und die
letzten Alice Schwarzer-Jüngerinnen interessieren - der
normalen Frau aber schlicht nichts bringen. Anders ist es
nicht zu erklären, dass folgende Ziele verfolgt werden:
- Projekt für Migrantinnen an der Hochschule
- Fördern von feministischen Frauenzeitschriften
- Bildungsoffensive zur Gleichstellung in Afghanistan
- Straffreiheit für illegal anwesende Frauen
- Förderung gleichgeschlechtlicher Paare
Auch sonst ist der Wirkungskreis ausschliesslich nach links
ausgerichtet:
- Staatlich finanzierte Kinderkrippen
- Stipendien für Einelternfamilien
- Expertinnengruppen für alles und jedes
- Erforschung von Fragen, die gar niemand gestellt hat (z.B.
wurde erforscht, dass nur ein Drittel der Wahlbeobachter
weiblich sind - und dies nur, weil die Kinderbetreuung nicht
sichergestellt sei. Meine Damen und Herren, das hätte ja
gerade noch gefehlt, dass man hier Kinder auf die Welt stellt
und dann in fremden Ländern die Wahlen beobachtet,
währenddem der Staat den Nachwuchs beaufsichtigt! Ja man
- entschuldigung "frau" trifft sich sogar in Peking zum
Austausch mit anderen Radikal-Feministinnen!
Doch die Krönung sind dann Begriffe wie "Familienfalle" da wird jede normale Frau schlicht als blöd hingestellt. Ja, es
gibt sie noch: die Frau, die es als schöne und vollwertige
Aufgabe ansieht, sich zu Hause um die Kinder und den
Haushalt zu kümmern. Am Rande bemerkt: Wohlerzogene
und gut betreute Kinder würden unser Schulsystem massiv
entlasten. Und wenn dann von der Fachstelle noch ein
Materialienkoffer vorgestellt wird, der unsere Kleinen mit
nicht-sexistischen Materialen versorgt - entschuldigen Sie aber das ist nun wirklich das Letzte, was unser Kanton
braucht!
Im Forum der Homepage zeigt sich das riesige Interesse, das
die Einwohnerinnen und Einwohner dieser Fachstelle
entgegenbringen - es fanden sich zum Zeitpunkt der
Einreichung der Motion gerade mal zwei Beiträge, - den
Absendern nach zu urteilen sogar noch intern verfasst. Wenn Sie aber den Frauenanteil in den Parlamenten und
Regierungen erhöhen möchten - dann müsste man zunächst
die Frauen dazu bringen, auch Frauen zu wählen (siehe 10.
Dezember 2003!) - Und dort, wo die Frauen echt
benachteiligt, ja sogar unterdrückt sind - zum Beispiel in
islamischen Familien - will unsere Fachstelle aus politischer
Korrektheit natürlich nicht einschreiten!
3300
29. Juni 2004
Geschätzte Kolleginnen - ich darf speziell Ihnen versichern,
dass niemand in unserer Fraktion gegen die Gleichstellung
ist, aber was hier praktiziert wird, sind private Hobbys nichts mehr! Haben Sie den Mut und beenden Sie mit uns
dieses unwürdige Spiel! Wenn diese Leute ihr Hobby privat
finanzieren, haben wir nichts dagegen - aber auf
Staatskosten - da sagen wir: nein danke!
Susanne Hochuli, Grüne, Reitnau: Ich spreche im Namen
der Grünen. Herr Glarner, ich möchte mich nicht zu Ihrem
Frauenbild oder zu Ihren Problemen mit Frauen äussern!
Nur soviel: Sie wissen, dass Gerüchte ohne Hintergrund den
tas in der Schweiz. Im Rahmen ihres Besuches berichtete sie
am 26. Juni an einer vom Gleichstellungsbüro und der
Gleichstellungskommission der Stadt Zürich organisierten
Veranstaltung über die Situation der Frauen in Afghanistan:
Unser Büro ist daran in keinster Weise beteiligt gewesen. Auf der Homepage der FGFM ist lediglich ein Link zum
Portal
der
schweizerischen
Konferenz
der
Gleichstellungsbeauftragten, auf dem wiederum Links zu
allen Schweizer
Gleichstellungsbüros, auch zum
stadtzürcher Büro zu finden sind." Soviel zu diesem
Gerücht, das Sie in die Welt gesetzt haben!
"Mea maxima culpa". Fast hätte ich vor Wochenfrist diese
Worte ausgestossen. Wurde ich doch in diesem Saal belehrt,
demokratisch getroffene Entscheide sollten wir Grünen
stehen lassen und nicht mehr antasten. Nur wusste ich
damals schon von diesem - heute traktandierten - Geschäft,
welches die Streichung der Fachstelle für die Gleichstellung
von Frauen und Männern verlangt. Wohl deshalb konnte die
Lehre über demokratisch getroffene Entscheide nur halb in
mein Herz sich senken.
Die Motion der SVP versucht, einen demokratisch
getroffenen Entscheid umzustossen. Erinnern wir uns: Am
19. September 2000 beschloss dieser Rat demokratisch, die
Weiterführung der Fachstelle für Gleichstellung von Frauen
und Männern sei um fünf Jahre zu verlängern. Damit ist der
politische Grundauftrag klar erteilt worden. Man rechne
auch: die Fünfjahresfrist ist noch nicht abgelaufen.
Ebenfalls beschlossen wurde, die Regierung müsse vor
Ablauf dieser Frist den Grossen Rat über die allfällige
Notwendigkeit einer Weiterführung der FGFM informieren.
Dieser Bericht ist nach Auskunft der Staatskanzlei
voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2005 zu erwarten.
Erst dann ist eine inhaltliche Diskussion über die Zukunft
der FGFM möglich. Diese Diskussion soll und darf dann
auch geführt werden, darüber sind wir uns sicher einig!
Allerdings müsste sich die Regierung zum jetzigen
Zeitpunkt zu einem von Herzen kommenden "Mea maxima
culpa" bewegen lassen. Die Motionärin moniert zu Recht,
dass der am 19. September 2000 beschlossene Antrag 3
nicht erfüllt wurde. Der Antrag lautete: Der Regierungsrat
hat der GPK bis zum 31. Dezember 2000 einen
Leistungsauftrag zur Kenntnis zu bringen.
Erst nach eigenem Recherchieren erfuhr ich: Dieser
Leistungsauftrag wurde dem Präsidenten der GPKSubkommission für die Staatskanzlei, Herrn Rolf Alder, mit
Schreiben vom 12. Juli 03 vom Staatsschreiber zugestellt.
Die Fachstelle für die Gleichstellung von Frauen und
Männern hat den Leistungsauftrag am 20. August 03
erhalten. Ich frage deshalb den Herrn Landammann an:
Weshalb wurde dieser Leistungsauftrag der GPK erst so spät
3301
Art. 2024
Überbringer unglaubwürdig machen. Ich spreche die von
Ihnen angedeutete FGFM Afghanistan-Connection an. Auch
ich habe von diesem Gerücht Wind bekommen, habe mich
aber im Gegensatz zu Ihnen erkundigt, was daran sei. Die
Antwort war: "Uns ist es nach wie vor unerklärlich, wie man
ein solches Gerücht in die Welt setzen kann! Eventuell
bezieht sich Herr Glarner auf eine Veranstaltung des
Stadtzürcher Gleichstellungsbüros. Im Juni 2003 weilte
Sima Samar, die erste Ministerin für Frauenfragen in der
Übergangsregierung von Afghanistan, auf Einladung der
Helvezur Kenntnis gebracht? Weshalb ist die Regierung in ihrer
Antwort auf die Motion der SVP nicht auf diesen
Sachverhalt
eingegangen?
Weshalb
müssen
wir
Grossrätinnen solche Informationen selber zusammensuchen
oder per Zufall darüberstolpern? Dass der Leistungsauftrag
am 20. August 03 der Fachstelle übergeben wurde, ist auch
der Beantwortung auf die SP-Interpellation 03.331 zu
entnehmen. - Verlassen wir nun aber diesen
Nebenkriegsschauplatz des Leistungsauftrages.
Ich appelliere an die Vernunft meiner Kolleginnen und
Kollegen: Dieser regierungsrätliche Faux-pas darf nicht
gegen die FGFM verwendet werden. Die Rüge gehört an die
Adresse des Herrn Landammanns!
Ich fasse zusammen: Die Motion der SVP sollte aus
formalen und demokratischen Gründen abgelehnt werden!
Nur in Klammern erwähne ich, dass laut dem 3.
Statistischen Bericht zur Gleichstellung von Frau und Mann
des Bundesamtes für Statistik die Gleichstellung keineswegs
erreicht ist. Warten wir nun aber die regierungsrätliche
Botschaft ab, über den Stand der Gleichstellung im Kanton
und über die Weiterführung der Fachstelle. Entscheiden wir
dann - gut informiert - über das weitere Vorgehen!
Besonders an die Motionärin in corpore wende ich mich
nochmals mit der Bitte, nicht die Fachstelle wegen eines
regierungsrätlichen Versäumnisses bestrafen zu wollen!
Ich gehe davon aus, dass es auch im Interesse der SVP ist,
ihre Entscheide gut fundiert fällen zu können. Behaften wir
den Regierungsrat auf einen Termin, an dem die Botschaft
über die FGFM vorliegen sollte und diskutieren wir dann zu
Boden, was noch unklar ist! Anerkennen wir bis zu diesem
Zeitpunkt die Leistungen dieser Fachstelle, welche von ganz
unterschiedlichen Seiten gute Note erhält! - Ich danke für
Ihr Verständnis!
Alice Liechti-Wagner, CVP, Wölflinswil: Die CVP lehnt die
Motion grossmehrheitlich ab! Die Fachstelle haben wir hier
im Saal bis Ende 05 befristet bewilligt! Verschonen wir uns
also als Kanton mit einer medienträchtigen Abschaffung und
vor einem neuerlichen Sparwut-Image und lassen Sie uns
das Thema nicht heute, sondern auf Grund des geforderten
Berichtes im Jahre 05 ausführlich diskutieren und den
Auftrag der Fachstelle allenfalls gut überlegt und sinnvoll
modulieren!
Die CVP will einen Kanton Aargau mit der Ausstrahlung,
dass die Gleichberechtigung von Männern und Frauen ein
wichtiges Thema ist. Vielleicht sollte die Stelle mehr
Öffentlichkeitsarbeit leisten im Sinne von: Tue Gutes und
rede davon! So würde das Bedürfnis vielleicht bewusster
und die Zahlen hätten bei Überlegungen zum Thema mehr
Gewicht. Ein Kanton, der mit seinen Angestellten
Art. 2024
vorbildlich umgeht, hat auch das Recht, die Privatwirtschaft
dazu zu mahnen. Denn noch immer verdienen Frauen für die
gleiche Arbeit bis zu 20% weniger als Männer. Noch immer
lasten die meisten Familienfinanzen auf dem Buckel der
Männer! Noch immer ist es vielen Männern mangels
adäquater Teilzeitstellen nicht möglich, zu ihren Kindern im
gleichen Ausmass die Beziehung zu pflegen wie die Mütter.
Gleichstellung ist nicht einfach ein Frauen-Thema!
Die Fachstelle hat nicht nur den verwaltungsinternen,
sondern auch einen öffentlichen Auftrag zur Gleichstellung
unserer beiden Geschlechter. Die bekannten Zahlen müssen
29. Juni 2004
in die Köpfe! Wer die Tatsachen glaubt, verliert weniger
Energie, dagegen anzukämpfen!
Die CVP verlangt vor den Sommerferien 05 den Bericht
über die Tätigkeit und Wichtigkeit der Fachstelle. Die
rechtzeitige Entscheidung über die Weiterführung
ermöglicht, allfällige Konsequenzen zu veranlassen. Wir
unterstützen die Weiterführung der Fachstelle bis Ende
2005!
Dr. Peter Schuhmacher, FDP, Wettingen: Die FDP-Fraktion
lehnt die Motion aus folgenden Gründen ab: Der Grosse Rat
erteilte am 19. September 2000 die Zustimmung zur Weiter-
führung der Fachstelle mit einer Befristung auf 5 Jahre,
nämlich bis Ende 2005. Gleichzeitig erteilte er dem
Regierungsrat den Auftrag, vor Ablauf dieser Frist dem
Grossen Rat Bericht zu erstatten, so dass das Parlament
rechtzeitig den Grundsatzentscheid über die Weiterführung
der Fachstelle treffen kann.
notwendige Arbeit leistet, zu schliessen. Jemand, der so
etwas tut, ist kein verlässlicher Partner, kein Partner, mit
dem man zusammen arbeiten kann, weil man sich auf ihn
nicht verlassen kann, weil er sein Wort einmal hält, ein
andermal nicht. Und solchermassen sollen unsere
staatstragenden Kräfte sein? - Guet Nacht, Aargau!
Zieht man die erforderlichen Fristen für ein
Stellenaufhebungsverfahren
sowie
die
allfälligen
Entschädigungen für eine vorzeitige Kündigung ebenfalls in
Betracht, so ist auch finanziell kein Vorteil zugunsten der
Staatskasse vor Ende 2005 zu erwarten.
In der gleich anschliessend traktandierten Antwort auf die
Interpellation der SP-Fraktion betreffend aargauische Daten
in Ergänzung zum dritten Bericht zur Gleichstellung von
Mann und Frau in der Schweiz finden Sie andere als
formelle Begründungen zur Ablehnung dieser Motion. Ich
werde Ihnen deshalb nicht detailliert aufzählen, in welchen
Punkten wir bezüglich Gleichstellung der Geschlechter noch
längst nicht am Ziel sind, obwohl diese Gleichstellung seit
1986 in der Bundesverfassung verankert ist. Wir sind da im Gegensatz zu meinem Vorredner - nicht so ungeduldig.
Was sind - angesichts dessen, dass der Kampf um
Gleichstellung schon Jahrhunderte dauert - schon 10 Jahre?
Da können, müssen wir noch lange dranbleiben!
Die Debatte zum Grundsatzentscheid ist traktandiert, die
Motion rennt zur Unzeit offene Türen ein, die ausser
Aufwand keinen ersichtlichen Nutzen bringt. Soweit die
ablehnende Stellungnahme der FDP zur vorliegenden
Motion.
Erlauben Sie mir kurz einen Ausblick auf die
Grundsatzdebatte: Die Gleichstellung von Frauen und
Männern ist ein gesellschaftspolitischer Auftrag, der aus
Sicht der FDP unbestritten ist.
Diskutiert werden muss hingegen, mit welchen Mitteln die
Umsetzung erfolgen soll, und wann der Auftrag der
Gleichstellung als staatlicher Auftrag als umgesetzt gelten
darf (Zielfunktion).
Nach alsbald 10-jähriger Tätigkeit der Fachstelle darf
erwartet werden, dass gewisse Erfolge auch sichtbar sind,
insbesondere was den Blick in die Verwaltung hinein
betrifft. Die Verwaltung könnte heute wissen, wie man mit
Gleichstellungsfragen
umgeht.
Der
Blick
für
Gleichstellungsfragen ausserhalb der Verwaltung: Hier sind
es wir als Parlament und das Volk, die eine wesentliche
Rolle spielen. Ob die Fachstelle dann das richtige Gremium
ist, das ist wirklich zu diskutieren! Ich komme zurück zur
vorliegenden Motion: Wir brauchen diese heute nicht, wir
können uns entlasten; die FDP-Fraktion lehnt sie ab. Wir
bitten Sie, dasselbe zu tun!
Marie-Louise Nussbaumer Marty, SP, Obersiggenthal: Die
Regierung lehnt die Motion der SVP vorrangig aus
formellen Gründen ab. Es wird Sie, geschätzte Kolleginnen
und Kollegen, nicht erstaunen, dass die geschlossene SPFraktion dies ebenfalls tut, wenn auch nicht nur aus
formellen Gründen. Aber auch wir sind der Meinung, dass
es nicht angeht, ein Jahr vor Ablauf der Frist der
Weiterführung handstreichartig den aus dem Jahre 2000
stammenden Beschluss des Grossen Rats auszuhebeln und
aus heiterhellem Himmel - nur weil man mit dem Verhalten
des Regierungsrats gegenüber der GPK nicht zufrieden ist eine kantonale Fachstelle, die anerkanntermassen gute und
Es geht in erster Linie und in grossen Zügen um
Lohnunterschiede, um die politische Vertretung, um die
Erwerbssituation von Frauen, die Aufteilung von bezahlter
Erwerbsarbeit und unbezahlter Haus- und Familienarbeit
und um den Bildungsbereich. Zudem bestehen auch in
rechtlicher Hinsicht Lücken und Mängel, die zu
Diskriminierung führen. Denken Sie an die fehlende
Mutterschaftsversicherung, die lückenhafte berufliche
Vorsorge und den ungenügenden Schutz von Opfern
häuslicher Gewalt.
Die Regierung schreibt in ihrer Antwort auf unsere
Interpellation, dass die Fachstelle für die Gleichstellung von
Frauen und Männern eine wichtige Funktion bei der
Realisierung des Verfassungsauftrags und der Schaffung
von gleichstellungsfördernden Rahmenbedingungen erfüllt.
Aufgabe der Fachstelle sei es, den Regierungsrat, die
kantonalen Behörden und die Öffentlichkeit in
Gleichstellungsfragen zu beraten, Grundlagen für die
Förderung der Gleichstellung zu erarbeiten, die
Öffentlichkeit für die Thematik zu sensibilisieren und
gleichstellungsfördernde Projekte durchzuführen. Da die
Gleichstellung von Frauen und Männern noch nicht erreicht
sei und da es nach wie vor gezielter Anstrengungen bedürfe,
um sie zu fördern, meint die Regierung - und da stimmen
wir ihr bei - sei die Existenz eines institutionell verankerten
Kompetenzzentrums für Gleichstellungsfragen unabdingbar.
Dem füge ich jetzt und heute nichts hinzu! Lehnen Sie
heute, liebe Kolleginnen und Kollegen, mit uns die SVPMotion ab und sorgen Sie bitte im nächsten Jahr dafür, dass
die Fachstelle bis zu dem Tag, an dem wir am Ziel unserer
3302
29. Juni 2004
Anstrengungen um Gleichstellung sind, weitergeführt
werden kann! Ich danke Ihnen.
Brigitte Müller-Kaderli, EVP, Ennetbaden: Als Letzte im
Bunde der Fraktionssprecherinnen möchte ich doch noch
einige Punkte aufwerfen: Die Begründung der Motionärin
zur ersatzlosen Streichung der Fachstelle für die
Gleichstellung von Frauen und Männern aller Stellen der
Gleichstellungsbeauftragten
und
der
Gleichstellungskommission entbehren keiner Grundlage.
Die Selbstverständlichkeit, die bei der öffentlichen Hand für
die Gleichstellung postuliert wird in der Motion, hat keine
Referenzen! Die Fachstelle weist alles andere als eine
schlechte Arbeit aus, was der Grund sein könnte für die
sofortige jetzige Abschaffung. Die Fachstelle arbeitet mit
einem klaren Leistungsauftrag in verschiedenen Bereichen
gen. Die EVP unterstützt also die Weiterführung der
Fachstelle bis 2005 und bittet Sie, liebe Kolleginnen und
Kollegen, das Ansinnen der Motionärin abzulehnen!
Vorsitzender: Die Liste der Fraktionssprecherinnen und
-sprecher ist abgetragen, - wir kommen zu den
Einzelvotantinnen und -votanten.
Nicole Meier Doka, CVP, Wettingen: Als 1971 über das
Frauenstimmrecht abgestimmt wurde, war ich noch nicht
einmal im Bauch meiner Mutter! Ich bin 11 Jahre nach
meiner Geburt 1975 in einer Welt aufgewachsen, in der
Frauen und Männer faktisch gleichberechtigt waren und
sind. Vieles, wie beispielsweise das Abstimmen, war für
mich bereits selbstverständlich und ich musste nicht mehr
wie meine Vorfahren dafür kämpfen. Und dennoch, meine
Damen und Herren, stosse ich auch heute immer noch an
Türen, die vor allem für Frauen noch verschlossener sind als
für Männer. Es ist leider Fact, dass Frauen durchschnittlich
20% weniger verdienen als Männer, dass die AufstiegsChancen der Frauen geringer sind als jene der Männer und
dass höhere Bildungsabschlüsse mehrheitlich von Männern
erworben werden. Das wird Ihnen allen ja bestens bekannt
sein! Ein weiteres Beispiel können Sie sich gerade hier in
diesem Raum vor Augen führen: die Frauenvertretung in der
Politik! Hier die Bank der Herren Regierungsvertreter: bis
anhin durfte gerade eine Frau hier Platz nehmen! Im Plenum
befinden sich 25 Prozent Frauen! Und - Herr Glarner - dass
Frauen Frauen wählen können, müssen Frauen auch von
ihrer Partei nominiert werden! Dass dieser Vorstoss gerade
aus jener Fraktion mit dem kleinsten prozentualen
Frauenanteil kommt, erstaunt nicht! Dass Gleichstellung
oftmals mit ökonomischen, sozialen oder politischen
Benachteiligungen der Frauen gekoppelt ist, ist leider immer
noch eine Tatsache! Ich wehre mich daher gegen die
Aussage, dass die Gleichstellung eine Selbstverständlichkeit
sei und ich wehre mich genauso dagegen, wenn behauptet
wird, dass heute nur noch frustrierte und überemanzipierte
Frauen die Gleichstellung fordern!
Die Gesellschaft - und mit ihr die Strukturen haben sich
verändert, auch wenn Sie, meine Damen und Herren von der
SVP, diese Tatsache nicht immer wahrnehmen wollen!
Gleichstellung geht uns alle etwas an! Sachlich festgehalten
bedeutet "Gleichstellung" die Möglichkeit für Frauen und
Männer, gleiche Chancen wahrzunehmen. Frauen sollen
nach wie vor die Möglichkeit haben, Hausfrau sein zu
dürfen, - Männer aber auch Hausmänner! Männer sollen
nach wir vor ihre Aufstiegsmöglichkeiten wahrnehmen
können und genauso gilt dies auch für Frauen! Noch einmal:
3303
Art. 2024
des täglichen Lebens. Im Frühjahr folgten alle Grossrätinnen
der Einladung zum Mittagslunch, wo die zwei
Fachbeauftragten Frau Seyetter und Herr Violi klar über
ihren Leistungsauftrag und ihre Aufgaben berichtet haben.
Alle konnten damals sogar diese Informationsmappe hier in
Empfang nehmen, die klar festhält, wo noch Nachholbedarf
in den Gleichstellungsfragen in unserem Kanton besteht, für Männer und Frauen! Die EVP steht klar zum Entscheid
des Grossen Rates im Jahre 2000, die Fachstelle soll bis ins
Jahr 2005 weiterarbeiten und den Bundesgesetzesartikel mit
dieser Fachstelle ausführen. Die EVP plädiert ebenso für die
jetzige Ablehnung der Motion und erwartet spannend den
Bericht der Fachstelle im nächsten Jahr. Wir alle sind dann
aufgerufen, Alternativen zu prüfen und den Auftrag der
Fachstelle für Frauen und Männer zu hinterfraDie Gesellschaftsstrukturen haben sich gewandelt und sind
immer noch im Wandel. Die Fachstelle für Gleichstellung
zeigt neben den sozialen, ökonomischen oder politischen
Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern diesen Wandel
und mögliche Lösungsansätze für Frau und Mann, für
Arbeitnehmerin
und
Arbeitgeber
auf.
Die
4
gleichstellungspolitischen Leitsätze des Regierungsrats
unterstreichen diesen Auftrag und bilden die Grundlage für
die Gleichstellungspolitik im Kanton Aargau, die auch vom
Regierungsrat als nötig erachtet wird. Die Fachstelle erhält
von vielen Seiten für ihre gute Arbeit mehr als Lob.
Den Vorstoss der SVP erachte ich einmal mehr als
"Sparschnellschuss". Es ist mir unerklärlich, wie die heutige
Diskussion ohne fundierte Grundlagen geführt werden soll
und kann. Zum mindesten wäre der für 2005 geforderte
Bericht über den Stand der Gleichstellung im Kanton
notwendig. Die grundsätzliche periodische Aufgaben- und
Leistungsüberprüfung des Staates erachte ich als sehr
sinnvoll. Die Überprüfung zur Fachstelle für Gleichstellung
ist heute aber fehl am Platz! Der Grosse Rat hat im Jahre
2000 einer befristeten Weiterführung der Fachstelle bis zum
Jahre 2005 zugestimmt. Mit einer allfälligen Aufhebung
dieses Beschlusses fährt der Grosse Rat einen Zickzackkurs
und setzt schlicht seine Glaubwürdigkeit aufs Spiel!
So liegen auch in der Begründung der Motionärin keine
zwingenden Gründe für einen solchen Entscheid. Mit der
Streichung der Fachstelle für Gleichstellung sowie allen
Begleitgremien würde der Kanton Aargau einmal mehr
seinem Ruf als konservativer Kanton gerecht! Die
Umsetzung der Gleichstellung geht uns alle etwas an! Sie
hört auch nicht einfach an der Kantonsgrenze auf.
Geschätzte Damen und vor allem Herren! Sehen Sie in der
Gleichstellung eine Chance und nicht nur eine Gefahr! Ich
bin daher von der Notwendigkeit dieser Fachstelle
überzeugt, heute - und auch in Zukunft. Ich bitte Sie, auch
im Sinne der CVP die Motion abzulehnen!
All jenen Damen und Herren, die nach wie vor von der
Selbstverständlichkeit der Gleichstellung überzeugt sind,
danke ich, dass Sie im Herbst auch selbstverständlich ein Ja
für
die
Vorlage
zur
Einführung
der
Mutterschaftsentschädigung in die Urne legen werden!
Dr. Jürg Stüssi-Lauterburg, SVP, Windisch: Angst vor den
Medien ist wie Angst generell ein schlechter Ratgeber!
Haushälterisch umzugehen mit öffentlichen Mitteln ist
unsere gemeinsame Aufgabe! Provisorien auch vor ihrem
Ablauf in Frage zu stellen, ist ein legitimes demokratisches
Art. 2024
Recht! Das Volk wählt in die Regierung, wen es will und es
stimmt über die Vorlagen ab, wie es will und das ist auch
richtig so!
Materiell hat Andreas Glarner dargelegt, weshalb es heute
gilt, sich daran zu erinnern, dass alles seine Zeit hat und dass
die Zeit dieser Fachstelle nun abgelaufen ist. Dem will ich
nichts beifügen.
Die Papiere zu diesem Geschäft offenbaren aber darüber
hinaus eine Art zu denken, die einer guten Erledigung
unserer politischen Aufgaben wenig zuträglich ist. Bei der
Motion unseres Kollegen Thierry Burkart zur Abschaffung
einer Steuer werden wir gegen Ende der Sitzung, sozusagen
zum Sommerauftakt - wohl erneut mit dem selben Dogma
von Regierung und Verwaltung konfrontiert werden, dem
Nun könnte es ja theoretisch sein, dass die gesamte Arbeit
ausschliesslich ausserhalb der Dienstzeit und ehrenamtlich
erfolgen würde. Selbst in diesem Fall wären wir zuständig,
denn der in der Sitzung der vergangenen Woche von der
Präsidentin der Geschäftsprüfungskommission mit Fug und
Recht zitierte § 80 weist uns die Oberaufsicht über alle
Behörden und Organe zu "die kantonalen Aufgaben
wahrnehmen."
Diese Verantwortung darf sich der Grosse Rat nach dem
Willen des Souveräns nicht absprechen lassen. Dies sei hier
in grossem Ernst gesagt, um einen für unseren Kanton
schädlichen, drohenden Zusammenstoss der Staatsgewalten
vermeiden zu helfen, wenn es denn möglich ist!
Theres Lepori, CVP, Berikon: Eine ersatzlose Streichung
einer Stelle bzw. einer Dienstleistung ist nur angezeigt,
wenn sich die Stelle durch Ineffizienz auszeichnet oder alle
Probleme gelöst und erarbeitet sind. Da geht die Analyse der
SVP nicht auf: die Motion ist daher abzulehnen!
Nicht nur im Jubiläumsjahr leistete das Gleichstellungsbüro
wertvolle Arbeit gerade im Zusammenhang mit der
Attraktivität des Kantons und der Hilfe an die Gemeinden.
Ich
erinnere
an
den
wertvollen
Leitfaden
"familienfreundlicher Kanton Aargau" zur Hilfe der
Umsetzung
von
familienergänzenden
Betreuungsmöglichkeiten; die Arbeit findet Anerkennung
und Nachahmung auch in andern Kantonen. Ein Thema, das
vermehrt auch Männer beschäftigen sollte, denn hinter
jedem Kind steht auch in der heutigen Zeit ein Vater, ob
Original-, Patchwork- oder Einelternfamilie.
Obwohl mittlerweile ungefähr gleich viele Frauen die
Matura machen und die Hälfte der Studierenden an den
Universitäten Frauen sind, ist der Frauenanteil im obersten
Management von 4% im Jahre 1980 auf gerade mal knapp
10% heute gestiegen. Das ist Verschwendung von
Humankapital, das die Wirtschaft brauchen könnte,
Problemlösungen wären angebracht!
29. Juni 2004
wir uns bereits beim vorliegenden Geschäft gegenübersehen:
Steuern und Ämter, die einmal eingeführt sind, dürfen nie
mehr abgeschafft werden. In einer Sprache, die im Hinblick
auf die nach dem Willen der Ratsmehrheit bevorstehende
Einführung der wirkungsorientierten Verwaltungsführung zu
Besorgnis Anlass gibt, spricht der Regierungsrat dem
Grossen Rat sogar ausdrücklich die Kompetenz ab, über die
dezentralen und betrieblichen Gleichstellungsbeauftragten
zu befinden. Es stellt sich nun die Frage, ob dem Verfasser
oder der Verfasserin der Stellungnahme entfallen ist, was
die Kantonsverfassung sagt. § 81 weist dem Grossen Rat die
Aufgabe zu, den Voranschlag festzusetzen. - Was etwas
kostet, geht damit den Grossen Rat in jedem Fall und immer
etwas an!
Schwachen
und
die
Dummen,
die
von
der
Gleichstellungsarbeit profitieren, nein, es sind auch
Bürgerliche beider Geschlechter. Die Motion ist abzulehnen
und die Evaluation ist abzuwarten!
Maja Wanner, FDP, Würenlos: Ich bin nicht gerade als
"Emanze" bekannt, aber zu diesem Thema muss ich mich
jetzt doch äussern! Die Argumentation von Herrn Glarner ist
für mich der beste Beweis, dass die Gleichstellung in den
Köpfen noch lange nicht stattgefunden hat. Wir können
beim besten Willen nicht behaupten, es sei mit der
Gleichstellung alles "in Butter"! Schauen Sie sich um: wie
viele Frauen sitzen hier? Es ist nicht der Grund, dass wir
nicht wollen, - sondern wir müssen es uns dreimal
überlegen, ob wir nebst Familie und Arbeit auch noch ein
politisches Mandat ausüben können! Ferner: wie viele gut
ausgebildete Frauen sitzen zu Hause und quälen sich mit
unmöglichen Stundenplänen und fehlenden Tagesstrukturen
ab! Diese Frauen fehlen in der Wirtschaft; sie sind für teures
Geld ausgebildet und müssen zu Hause sitzen, weil sie nicht
die Chance haben, eine gute Betreuung für ihre Kinder zu
haben!
Wie soll ferner eine alleinerziehende Mutter ohne
Sozialgelder über die Runden kommen, wenn sie für die
gleiche Arbeit a priori 20 Prozent weniger verdient als ein
Mann? Der beste Schuldenabbau ist nicht die Streichung der
Stelle, die wenig einbringt für die paar Monate, wo sie jetzt
noch läuft, sondern eine effektive Gleichstellung aller
Aargauer Bürgerinnen und Bürger, damit sie ihrer Arbeit
und ihrer Pflicht nachgehen können. Es gibt noch viel zu
tun! Packen wir es an, erteilen wir bei der Auslegeordnung
2005 einen griffigen Leistungsauftrag und schaffen die
Chancengleichheit für alle Aargauerinnen und Aargauer!
Ich stehe nicht ein für das weibliche oder männliche
Geschlecht, - für mich ist die Qualität und Gerechtigkeit von
Bedeutung! So gibt es in den Bereichen der Löhne noch eine
Menge zu tun für die Frauen und für die Männer im Bereich
der gerechten Handhabung der Alimentenberechnung und
im Zusammenhang und auch mit der Zuteilung des
Sorgerechts stehen wir erst am Anfang.
Dr. Dragan Najman, SD, Baden: Das Votum von Frau
Nicole Meier hat mich ans Rednerpult gelockt. Die Frauen
haben es vollkommen in ihrer eigenen Hand, dass in
sämtlichen Parlamenten und auch in sämtlichen
Regierungen nicht nur 50, sondern 100 Prozent der Sitze
von Frauen belegt wären! Wieso? Über 50 Prozent der
Bevölkerung besteht aus Frauen! Gott sei Dank, möchte ich
sagen! Bedingung ist allerdings: Erstens: die Frauen
müssten zum gleichen Prozentsatz zur Urne gehen wie die
Männer. Zweitens: Alle Frauen müssten nur Frauen wählen
und drittens, die Frauen müssten genügend Kandidatinnen
stellen!
Nein, die Arbeit ist noch lange nicht getan.
Ungerechtigkeiten geschehen auf allen sozialen Ebenen und:
es sind nicht immer nur die Frauen, die Linken, die
Meine Damen, es tut mir leid, Sie sind einfach etwa
zweieinhalbtausend Jahre zu spät auf die Welt gekommen!
300 vor Christi gab es den sagenumwobenen
3304
29. Juni 2004
Amazonenstaat. War das ein schönes Leben: nur Frauen im
ganzen Staat! Nur ganz ohne Männer sind sie halt doch nicht
ausgekommen: zur Fortpflanzung mussten sie sich Männer
in den Staat holen!
Vreni Friker-Kaspar, SVP, Oberentfelden: Ich fasse mich
kurz und bitte Sie daher, mir sehr gut zuzuhören! Ich habe
hier die "Aargauer Zeitung" - Region Aarau - datiert vom
24. Januar 1004. Ich zitiere: "Gleichberechtigung zwischen
Mann und Frau ist innerhalb der SP kein Thema mehr, weil
sie bereits Realität ist!" - Ich danke Ihnen für Ihre Einsicht!
Andreas Glarner, SVP, Oberwil-Lieli: Damit das linke
Aufschreien noch ein bisschen weitergeht, gestatten Sie mir
die
Randbemerkung:
Seit
der
Einführung
des
Frauenstimmrechts, geschätzte SP-lerinnen, ist die
Stimmbeteiligung ganz massiv gesunken, das können Sie in
jeder Statistik nachsehen!
Stellen Sie sich einmal vor, der Kanton Aargau würde
morgen grounden! Wir hatten eine Fluggesellschaft, die hat
Ähnliches erlebt. Was würden Sie nach einem Grounding,
wenn Sie den Aargau wieder hochfahren würden, noch
installieren von dem, was heute schon alles installiert ist?
Ich glaube, die FGFM würde nicht darunterfallen! (Unruhe
und Empörung werden laut!).
Frau Annalise Schweizer, Grüne, Zufikon (ergreift
unaufgefordert das Wort am Rednerpult): Lieber Kollege
Andreas ...
Vorsitzender: Ich bin also immer noch der Meinung, dass
ich bestimme, wer hier spricht! (Heiterkeit und Beifall!).Also nicht, dass ich etwas gegen Frauen hätte, - jetzt kommt
auch eine Frau, nämlich Frau Katharina Kerr, Aarau!
Katharina Kerr Rüesch, SP, Aarau: "Es singt der Knecht ein
Freiheitslied des Abends in der Schenke, das fördert die
Verdauungskraft und wärmet die Getränke!" - Das ist von
Heine! Man muss es nur etwas "umdeutschen", liebes Vreni,
und sagen: "Es singt die Knechtin oder die Magd ..." und
dann stimmt es wieder! Es ist doch immer verwunderlich,
wie die SVP-Frauen wissen, wie die Gleichstellung aussieht,
- gerade sie, die nicht einmal in ihrer eigenen Fraktion das
sagen dürfen, was sie wollen! Das musste ich hier
klarstellen! (Heiterkeit).
Annalise Schweizer, Grüne, Zufikon: Lieber Kollege
Andreas Glarner, ich nehme Sie sehr ernst als Unternehmer!
Ich weiss, wo Ihre Firma ist, ich weiss, wie gut sie läuft und
ich weiss auch, dass Sie einen Anbau planen! Aber Sie als
Unternehmer sprechen doch nie von Grounding! Darum
sagen Sie nicht hier im Saal, dass der Kanton Aargau ein
Grounding eingehen könnte! Bitte, nicht so! Also so
schlimm steht es in unserem Kanton wirklich nicht!
Regula Baur, SVP, Sarmenstorf: Eigentlich wollte ich ja
nichts sagen! Ich stehe auch nicht hinter dieser Motion. Ich
will aber hier einmal klarstellen, dass ich noch sage, was ich
will! Für mich ist es die Steigerung von Luxus, d.h. ein
schönes Auto, eine Traumvilla und eine eigene Meinung zu
haben! Vielen Dank!
Vorsitzender: Die Diskussion ist geschlossen.
Landammann Roland Brogli, CVP: Herr Präsident, meine
Damen und Herren! Die Motionärin geht davon aus, dass
Gleichberechtigung heute schon erreicht ist. Dem ist jedoch
nicht so! Wie der dritte Bericht - das können Sie dort
3305
Art. 2024
Zu Frau Hochuli: Hätte die SVP auf Ihrer Homepage Links
zu so rechten Organisationen wie die FGFM Linke Links
hat, dann würden wir wahrscheinlich in der Presse
breitgeschlagen! Das wäre ungefähr so, wie wenn wir einen
Link zur Front National bei uns geschaltet hätten!
Frau Alice Liechti: Wenn etwas befristet bewilligt ist und
wir das Geld nicht mehr haben, dann dürfen und müssen wir
auch in der Lage sein, die Notbremse zu ziehen! Frau
Nussbaumer: Ein "verlässlicher Arbeitgeber Aargau": das
würde ja heissen, dass wir diesen Staat gar nie mehr
runterfahren können, was zumindest auf dem Personalsektor
dringend notwendig ist, weil wir immer sagen müssten: wir
haben dich einmal angestellt, deine Stelle ist garantiert! Also
mit diesem Argument könnten wir dann wirklich hier
abdanken.
schwarz auf weiss entnehmen - zur Gleichstellung von
Frauen und Männern des Bundesamtes für Statistik aufzeigt,
ist die tatsächliche Gleichstellung noch nicht erreicht. In
ökonomischer, politischer und sozialer und zum Teil auch in
rechtlicher Hinsicht bestehen nach wie vor bedeutsame
Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern; vor allem im
Bereich der Lohnunterschiede, aber auch bei der
Erwerbsituation von Frauen, der Aufteilung von bezahlter
Erwerbsarbeit und unbezahlter Haus- und Familienarbeit
und im Bereich der Berufsbildung besteht nach wie vor
Handlungsbedarf! Angesichts der Fakten kann man nicht
negieren, dass Gleichstellung nach wie vor - gerade auch
von staatlicher Seite vorangetrieben werden muss! Laut den
verfügbaren statistischen Daten unterscheidet sich die
Situation im Kanton Aargau nicht grundlegend von
derjenigen in der Gesamtschweiz! So belegen statistische
Publikationen, dass im Aargau von einer tatsächlichen
Gleichstellung nicht die Rede sein kann. Solange die
tatsächliche Gleichstellung nicht erreicht ist, sind
Massnahmen zu deren Verwirklichung erforderlich. Diese
Massnahmen müssen in allen gesellschaftlichen Bereichen
entwickelt und umgesetzt werden! Dabei ist es sicher nicht
nur Sache des Staates, sondern auch der politischen
Interessengruppierungen, der Wirtschaft und der
Zivilgesellschaft für eine umfassende Förderung der
Gleichstellung zu sorgen. Der Staat trägt bei der Umsetzung
der verfassungsmässig verankerten Gleichstellung von
Frauen und Männern jedoch eine besondere Verantwortung!
Wir machen ja hier nicht irgendetwas, wir erfüllen hier eine
Kernaufgabe, die aus der Verfassung hervorgeht. Es geht ja
auch darum, vorbildlich zu wirken, um diesem
Verfassungsauftrag zur Gleichstellung die nötige
Nachachtung zu verschaffen! Die Existenz einer in der
kantonalen Verwaltung verankerten Fachstelle für
Gleichstellungsfragen ist daher unabdingbar.
Meine Damen und Herren, die Fachstelle hat 150
Stellenprozente, die sich die Chorleiterin und der Chorleiter
teilen. Das jährliche Budget beträgt 325'000 Franken.
Gemäss der letzten Staatsrechnung macht dies knapp 0,1
Promille der Ausgaben des Kantons aus. Ich bin auch für
Sparen; selbstverständlich habe ich Interesse als
Finanzdirektor an jedem Spar-Tipp! Aber wenn wir hier eine
Aufgabe erfüllen, die aus der Verfassung hervorgeht - und
dies noch zu derartig günstigen Konditionen, dann kann man
uns nicht vorwerfen, wir hätten nicht gespart! Im Vergleich
mit den Gleichstellungsbüros anderer Kantone hat die
Art. 2024
Fachstelle die niedrigsten Stellenprozente in Bezug auf die
Bevölkerungszahl!
Die Fachstelle arbeitet auf der Grundlage eines
Verfassungsauftrags und einer vom Regierungsrat
festgelegten Leistungsvereinbarung. Aufgabe der Fachstelle
ist es, den Regierungsrat, die kantonalen Behörden und die
Öffentlichkeit in Gleichstellungsfragen zu beraten,
Grundlagen für die Förderung der Gleichstellung von
Frauen und Männern zu erarbeiten, die Öffentlichkeit für die
Gleichstellungsthematik
zu
sensibilisieren
und
gleichstellungsfördernde Projekte durchzuführen! Trotz der
bescheidenen Ressourcen kann die Fachstelle einen
beachtlichen Leistungsausweis vorweisen. Dies bestätigt
auch die vom Regierungsrat veranlasste Evaluation der
aargauischen Gleichstellungsarbeit in den Jahren 1996 bis
1999! Wir haben das also prüfen lassen. Sie bescheinigt der
Fachstelle eine durchgängig positive Bilanz. Auch in den
darauffolgenden Jahren hat die Fachstelle sehr gute Arbeit
erbracht und Projekte durchgeführt, die auf eine grosse über die allfällige Notwendigkeit einer Weiterführung der
Fachstelle zu orientieren. Der Regierungsrat beantragt und
ersucht Sie nun, an diesem Beschluss festzuhalten und die
Motion abzulehnen! Ich bitte Sie darum, der Linie des
Regierungsrats zu folgen im Interesse unserer Bevölkerung,
im Interesse der Frauen und Männer in unserem Kanton! Ein
Bericht über den Stand der Gleichstellung im Kanton
Aargau und zur Frage der Weiterführung der Fachstelle nach
2005 - also eine Art "Auslegeordnung" - wird dem Grossen
Rat rechtzeitig, vor Ablauf der Frist, in einer Botschaft
vorgelegt. Dem Regierungsrat ist es ein Anliegen, dass die
Entscheidung über die zukünftige Gleichstellungsarbeit im
Kanton Aargau auf der Grundlage einer entsprechenden
Botschaft erfolgt und erfolgen kann. Diese soll dann von der
zuständigen Kommission geprüft und zuhanden des Plenums
gewürdigt werden! Ich bitte Sie also namens des
Regierungsrats, die Motion nicht zu überweisen!
Vorsitzender: Wir stimmen darüber ab. Der Regierungsrat
beantragt Ablehnung der SVP-Motion.
Abstimmung:
Für Überweisung der Motion der SVP-Fraktion: 75
Stimmen.
Dagegen: 84 Stimmen.
Vorsitzender: Die Motion ist somit abgelehnt. - An dieser
Stelle noch etwas zur Gleichstellung: Meine statistische
Auswertung sagt, dass die Männer etwas zu kurz gekommen
sind in diesem Geschäft, haben sich doch nur 5 Männer zu
diesem Geschäft geäussert, - im Gegenzug haben sich 11
Frauen dazu geäussert: also auch hier würde Nachholbedarf
bestehen! (Heiterkeit)! -
2025 Interpellation der SP-Fraktion vom 2. Dezember
2003 betreffend aargauische Daten in Ergänzung zum
dritten Bericht zur Gleichstellung von Frau und Mann in
der Schweiz und zu sich daraus aufdrängenden
Anstrengungen; Beantwortung und Erledigung
(vgl. Art. 1660 hievor)
Antwort des Regierungsrats vom 18. Februar 2004:
29. Juni 2004
auch über die Kantonsgrenze hinausgehende - Resonanz
gestossen sind. Als Beispiele sind etwa das
Kantonsjubiläumsprojekt "Familienfreundlicher Aargau"
und der "Materialienkoffer" - er wurde bereits schon
erwähnt - für den Unterricht im Kindergarten und auf der
Unterstufe hervorzuheben.
Wir haben im Kanton Aargau also ein kleines, aber feines
Gleichstellungsbüro! Es leistet mit bescheidenen Mitteln
einen wertvollen Beitrag und dieser ist unverzichtbar bei der
Förderung der Gleichstellung!
Die Überweisung der Motion wäre also ein falsches Signal!
Gestützt auf eine Botschaft des Regierungsrates und auf
einen
Antrag
der
vorbereitenden
Geschäftsprüfungskommission hat der Grosse Rat im Jahre
2000 beschlossen, die Fachstelle bis zum 31. Dezember
2005 weiterzuführen. Gleichzeitig wurde der Regierungsrat
beauftragt, den Grossen Rat vor Ablauf dieser Frist - und
das
machen
wir
ja
Zu Frage 1: Der Regierungsrat anerkennt die rechtliche und
tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern als ein
Grundprinzip der Demokratie und der sozialen
Chancengleichheit. Er versteht Gleichstellung als Teil eines
gesellschaftlichen Veränderungsprozesses, der sowohl die
individuellen Lebenssituationen von Frauen und Männern
als auch die strukturellen Rahmenbedingungen betrifft. Ziel
der regierungsrätlichen Gleichstellungspolitik ist die
Förderung der Gleichstellung im Sinne von Art. 4 Abs. 2
(heute: Art. 8. Abs. 2 und 3) der Bundesverfassung und von
§ 10 Abs. 1 und 2 der Kantonsverfassung (Botschaften 6750
vom 7. September 1994 und 00.238 vom 14. Juni 2000).
Nach Auffassung des Regierungsrats liegt es in der
Verantwortung des Staats sowie der politischen
Interessensgruppierungen, der Wirtschaft und der
Zivilgesellschaft für eine umfassende Förderung der
Gleichstellung
zu
sorgen.
Grundlage
für
die
regierungsrätliche
Gleichstellungspolitik
bilden
die
gleichstellungspolitischen Leitsätze, die der Regierungsrat
am 6. März 2002 verabschiedet hat (RRB 2002-000354).
Die Leitsätze lauten wie folgt:
1) Die Beseitigung direkter und indirekter Diskriminierung
sowie die umfassende Förderung der Gleichstellung von
Frauen und Männern bilden einen integralen Bestandteil der
regierungsrätlichen Politik.
2) Der Regierungsrat anerkennt in seinem politischen
Handeln die Vielfalt und Gleichwertigkeit sozialer
Lebensformen und individueller Lebensgestaltungen in einer
freiheitlichen und pluralistischen Gesellschaft. Er bezieht
die unterschiedlichen Lebensrealitäten von Frauen und
Männern in allen politischen Entscheidungs- und
Steuerungsprozessen mit ein.
3) Der Regierungsrat sorgt im Rahmen der vorhandenen
Mittel für die Schaffung von gesellschaftlichen
Rahmenbedingungen, welche die Chancengleichheit von
Frauen und Männern in allen Lebensbereichen fördern und
ein partnerschaftliches Zusammenleben begünstigen.
4) Der Regierungsrat erachtet die Gleichstellung von Frauen
und Männern als eine Querschnittsaufgabe, die im Rahmen
einer zielorientierten Gleichstellungspolitik und mit
Unterstützung
von
Gleichstellungsfachpersonen
zu
bearbeiten ist. Er sorgt für die Umsetzung der Massnahmen,
3306
29. Juni 2004
die zur Förderung der Gleichstellung eingeleitet worden
sind, für die kontinuierliche Überprüfung und für die
Weiterentwicklung.
Nach Massgabe dieser Leitsätze stellt die Förderung der
Gleichstellung eine eigentliche Querschnittsaufgabe dar.
Desgleichen braucht es eine institutionell verankerte
Fachstelle für Gleichstellungsfragen, die sich dieser
Aufgabe in begleitender, beratender und koordinierender
Weise annimmt, die Vernetzung zu anderen Akteurinnen
und Akteuren im Gleichstellungsbereich sicherstellt, eine
gleichstellungsbezogene Öffentlichkeitsarbeit leistet und mit
beispielhaften Projekten zur Förderung der Gleichstellung
beiträgt.
Zu Frage 2: Der Regierungsrat hat vom dritten Bericht zur
Gleichstellung von Frau und Mann in der Schweiz des
Bundesamts für Statistik und vom Sachverhalt Kenntnis
genommen, dass die tatsächliche Gleichstellung von Frauen
und Männern noch nicht erreicht ist. Nach wie vor bestehen
noch Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern. Dies
betrifft insbesondere die Lohnunterschiede und die
politische Vertretung, aber auch die Erwerbssituation von
sicht über einige wichtige Eckdaten zum Stand der
Gleichstellung im Kanton Aargau gibt die im Jahr 2000 von
der Fachstelle für die Gleichstellung von Frauen und
Männern (FGFM) und dem Statistischen Amt
herausgegebene Broschüre "Zwischenhalt - Zahlen.
Gleichstellung von Frauen und Männern im Aargau". Eine
gesamthafte Nachführung dieser Angaben fehlt bis jetzt
noch.
Soweit möglich wurden schon bisher im Statistischen
Jahrbuch
geschlechterspezifische
Informationen
berücksichtigt. Seit der letzten Ausgabe kamen, in noch
bescheidenem Umfang, weitere Angaben in einem
besonderen Kapitel zu Einkommen und Lebensqualität
hinzu.
Um über eine bessere Datengrundlage zu verfügen, hat der
Regierungsrat am 3. Dezember 2003 eine Arbeitsgruppe
damit beauftragt, zu prüfen, welche der im Kanton Aargau
erhobenen Daten in geschlechtsspezifischer Hinsicht
ausgewertet werden können und inwiefern diesbezügliche
Lücken bestehen.
Zu Frage 4: Wie in der Antwort zu Frage 3 erwähnt, ist eine
Arbeitsgruppe derzeit daran, die gegenwärtige Datenlage
mit Bezug auf gleichstellungsbezogene Fragestellungen zu
sichten. Der Regierungsrat wird nach Kenntnisnahme des
Berichts der Arbeitsgruppe entsprechende Entscheidungen
treffen.
Zu Frage 5: Die Erfüllung des Verfassungsauftrags zur
Gleichstellung von Frauen und Männern ist eine Aufgabe,
welche die Integration der Gleichstellungsperspektive in alle
staatlichen Entscheidungs- und Steuerungsprozesse verlangt.
Im Sinne des Gender Mainstreaming hat Gleichstellung ein
Qualitätskriterium zu bilden, welches das staatliche Handeln
in allen seinen Aspekten leitet (siehe auch Antwort auf das
Postulat der SP-Fraktion vom 29. April 2003 betreffend
Einführung
von
"Gender
Mainstreaming"
als
gleichstellungspolitische Strategie der gesamten staatlichen
Tätigkeiten). Die Grundlage für die Integration der
Gleichstellungsperspektive in die staatlichen Entscheidungsund
Steuerungsprozesse
liefern
die
gleichstellungspolitischen
Leitsätze.
Bei
ihrer
3307
Art. 2024
Frauen, die Aufteilung von bezahlter Erwerbsarbeit und
unbezahlter Haus- und Familienarbeit und den
Bildungsbereich. Zudem bestehen auch in rechtlicher
Hinsicht noch einige Lücken und Mängel, die zu
Diskriminierungen
führen
können.
In
diesem
Zusammenhang
sind
die
fehlende
Mutterschaftsversicherung, die lückenhafte berufliche
Vorsorge und der ungenügende Schutz von Opfern
häuslicher Gewalt zu erwähnen.
Da mit hinreichender Gewissheit angenommen werden
kann, dass sich die Situation im Kanton Aargau kaum von
der
gesamtschweizerischen
Situation
unterscheidet,
erweisen sich gezielte Anstrengungen, um die tatsächliche
Gleichstellung von Frauen und Männern zu verwirklichen
auch im Kanton Aargau als notwendig.
Zu Frage 3: Eine systematische Erfassung und Auswertung
von Daten, die Auskunft darüber geben, wie sich in den
erwähnten Bereichen die Lage der Frauen im Kanton
Aargau darstellt, wird bislang noch nicht geleistet. Eine
ÜberVerabschiedung hat die Staatskanzlei (FGFM) den Auftrag
erhalten, in Zusammenarbeit mit den Departementen ein
diesbezügliches Umsetzungskonzept zu erarbeiten.
Eine wichtige Funktion bei der Realisierung des
Verfassungsauftrags
und
der
Schaffung
von
gleichstellungsfördernden Rahmenbedingungen im Kanton
Aargau erfüllt die Fachstelle für die Gleichstellung von
Frauen und Männern (FGFM). Aufgabe der FGFM ist es,
den Regierungsrat, die kantonalen Behörden und die
Öffentlichkeit in Gleichstellungsfragen zu beraten,
Grundlagen für die Förderung der Gleichstellung von
Frauen und Männern zu erarbeiten, die Öffentlichkeit für die
Gleichstellungsthematik
zu
sensibilisieren
und
gleichstellungsfördernde Projekte durchzuführen (siehe
Richtlinie des Regierungsrats für die Fachstelle für die
Gleichstellung von Frauen und Männern vom 29. November
1995; Leistungsauftrag an die Fachstelle für die
Gleichstellung von Frauen und Männern vom 20. August
2003).
Zu Frage 6: Da die Gleichstellung von Frauen und Männern
noch nicht erreicht ist und es nach wie vor gezielter
Anstrengungen bedarf, um sie zu fördern, ist die Existenz
eines institutionell verankerten Kompetenzzentrums für
Gleichstellungsfragen unabdingbar. Die verfügbaren Mittel
erlauben es zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht, ihre
Ressourcen aufzustocken.
Zu Frage 7: Eine Übersicht, aus der zu ersehen ist, wie und
in welchem Ausmass sich die Entlastungsmassnahmen 2003
auf Frauen auswirken, existiert nicht. Es ist dem
Regierungsrat bewusst, dass die vom Grossen Rat
beschlossenen Entlastungsmassnahmen unterschiedliche
Auswirkungen auf die verschiedenen Bevölkerungsgruppen
haben können. So stellt etwa die Reduktion des Textilen
Werkens eine Massnahme dar, die vorwiegend oder gar
ausschliesslich Frauen betrifft.
Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen
Fr. 1'131.--.
Marie-Louise Nussbaumer Marty, SP, Obersiggenthal:
Vorerst danke ich Ihnen, dass Sie die Motion nicht
Art. 2025
überwiesen haben. - Mit der Ablehnung der SVP-Motion
unterstützen Sie hoffentlich auch die Weiterführung der
Fachstelle für Gleichstellung über das Jahr 2005 hinaus. Die
SP-Fraktion hofft es! Genügend Argumente dafür liefert
Ihnen diese Antwort der Regierung auf unsere Interpellation.
Viele von uns sind erschrocken, als im November letzten
Jahres der dritte statistische Bericht zur Gleichstellung von
Frau und Mann in der Schweiz herausgegeben wurde. Da
zeigte es sich, dass nach eindeutigen Verbesserungen der
Situation von Frauen im Vergleich zu derjenigen von
Männern in den neunziger Jahren in der Entwicklung eine
Verlangsamung oder gar ein Stillstand zu verzeichnen war.
Kaum etwas hat sich im Bereich der Lohnunterschiede und
der politischen Vertretung, bei der Aufteilung der Haus- und
Familienarbeit, bei der Erwerbssituation oder im
Bildungsbereich bewegt. Wir sind der Regierung dankbar,
dass sie einmal mehr ihre gleichstellungspolitischen
Leitsätze aus dem Jahre 2002 bekräftigt haben und bitten
unsere Herren Regierungsräte, auch ihre Fraktionen wieder
einmal daran zu erinnern! Wir sind froh, dass die Regierung
darauf verweist, dass es eine institutionell verankerte
Fachstelle für Gleichstellungsfragen braucht. Wir sehen mit
Interesse den Resultaten der Arbeitsgruppe entgegen, die
momentan prüft, welche der im Kanton Aargau erhobenen
Vorsitzender:
Marie-Louise
Nussbaumer
Marty,
Obersiggenthal, erklärt sich namens der Interpellantin von
der Antwort befriedigt. Das Geschäft ist somit erledigt.
2026 Interpellation der CVP-Fraktion vom 13. Januar
2004
betreffend Platzierung
von bedeutenden
Bundesämtern im Kanton Aargau; Beantwortung und
Erledigung
(vgl. Art. 1706 hievor)
Antwort des Regierungsrats vom 28. April 2004:
1. Ausgangslage: Mit Datum vom 14. März 2002 reichte
Ständerat Dr. Thomas Pfisterer in der kleinen Kammer ein
Postulat zum Thema "Regionale Dienstleistungszentren der
Bundesverwaltung" ein, in dem der Bundesrat eingeladen
wurde, einen Dezentralisierungsbericht zu erstellen. Der
Bericht sollte insbesondere aufzeigen, inwiefern die
Einrichtung
regionaler
Dienstleistungszentren
der
Bundesverwaltung dem zunehmenden Gefühl der
Entfremdung vom Bund in verschiedenen Regionen der
Schweiz entgegenwirken und zugleich die Effizienz und
Effektivität der Bundesverwaltung steigern kann.
Der Bundesrat nahm das Postulat entgegen und beauftragte
eine
interdepartementale
Arbeitsgruppe
mit
der
Ausarbeitung eines entsprechenden Berichts. Die
Berichtsvorlage erfolgte Ende November 2003. Der
Bundesrat veröffentlichte seine Stellungnahme dazu am
15. Dezember 2003. Diese lässt sich wie folgt
zusammenfassen:
Gestützt auf diesen Bericht stellt der Bundesrat fest, dass
neben dem stark dezentralisierten 4. Kreis der
Bundesverwaltung (namentlich SBB, Post, Ruag, SUVA)
auch die übrige Bundesverwaltung einen hohen
Dezentralisierungsgrad aufweist. Vor diesem Hintergrund
und im Lichte der übrigen Ergebnisse des Berichts ergibt
29. Juni 2004
Daten in geschlechtsspezifischer Hinsicht ausgewertet
werden können und wo Lücken bestehen. Wir bedauern,
dass der Aargau nicht bereit ist, die Ressourcen für ein
institutionell
verankertes
Kompetenzzentrum
für
Gleichstellungsfragen, dessen Existenz - laut Regierung unabdingbar sei, noch vermehrt aufzubringen. Wir wollen
und müssen weiter, viel weiter gehen: Neben einem
Gleichstellungsartikel
braucht
es
einen
Gleichvertretungsartikel in der Verfassung. Postuliert der
Gleichstellungsartikel die Gleichstellung der Geschlechter
und ihren Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige
Arbeit, so verpflichtet der Gleichvertretungsartikel Kanton
und Gemeinden, eine angemessene Vertretung beider
Geschlechter in Behörden und Kommissionen anzustreben. (Vorsitzender: Ich bitte Sie zum Schluss zu kommen! Sie
haben noch 10 Sekunden!) - Wenn wir heute mit der
Antwort der Regierung zufrieden sind, so sind wir es
deswegen, weil unser Männergremium Regierungsrat in
theoretischer Hinsicht seinen guten Willen gezeigt hat.
Wenn Ihre Frage nach unserer Zufriedenheit über den
heutigen Tag hinausgeht, dann sind wir nicht zufrieden,
nicht zufrieden deswegen, weil schöne Worte allein
niemandem etwas nützen!
sich aus der Sicht des Bundesrats grundsätzlich kein
Handlungsbedarf
für
weitere
Dezentralisierungsmassnahmen
von
bestehenden
Verwaltungseinheiten. Trotzdem ist der Bundesrat bereit,
eine Dezentralisierung des Bundesamts für Informatik und
Telekommunikation (BIT) und des Bundesamts für
wirtschaftliche
Landesversorgung
(BWL),
der
Preisüberwachung
(PüW)
sowie
der
Wettbewerbskommission (WEKO) näher prüfen zu lassen.
Er hat an seiner Sitzung vom 15. Dezember das
eidgenössische Finanzdepartement - in Zusammenarbeit mit
dem eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartment - mit
dieser Prüfung beauftragt. Dabei soll der Frage der
Wirtschaftlichkeit und Effizienz ein besonderes Gewicht
beigemessen werden. Wenn es betriebswirtschaftlich
vorteilhaft ist, kann eine Dezentralisierung dieser Ämter in
Frage kommen. Gestützt auf diese Prüfung wird dem
Bundesrat erneut Antrag zu stellen sein. Überdies ist das
eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement bereit, die
Dezentralisierung mittels der im Zuge der Umsetzung der
sogenannten
Effizienzvorlage
(EffVor)
geplanten
Zweigstellen der Strafverfolgungsbehörden des Bundes
(Bereiche des Bundesamts für Polizeiwesen, der
Bundesanwaltschaft,
und
des
eidgenössischen
Untersuchungsrichteramts) - wo sinnvoll und finanzierbar weiter voranzutreiben. Im Rahmen dieser Effizienzvorlage
(EffVor) werden die Leistungen künftig in Zürich,
Lausanne/Genf und Lugano dezentral erbracht (Realisierung
2006/2007). Eine über diese Massnahmen hinausgehende
Prüfung
zur
Dezentralisierung
weiterer
Verwaltungseinheiten lehnt der Bundesrat namentlich auch
angesichts der schwierigen finanziellen Situation des
Bundes ab.
Hingegen bestätigt der Bundesrat seine bisherige Politik, bei
der Schaffung neuer Verwaltungseinheiten auch die
Möglichkeit einer Dezentralisierung prüfen zu lassen und
bei der Schaffung neuer Verwaltungseinheiten an
dezentralen Standorten im Rahmen der zur Verfügung
stehenden finanziellen Mittel jeweils auch eine
Konzentration der Unterbringung mit allfällig weiteren
3308
29. Juni 2004
Bundesverwaltungseinheiten vor Ort anzustreben. Weiter
übernimmt der Bundesrat die folgende Empfehlung der
Interdepartementalen Arbeitsgruppe: Sollten sich konkrete
Probleme ergeben, bestehende Verwaltungseinheiten wegen
ihres Wachstums in der Stadt Bern unterzubringen, so ist
neben einer Verlegung in die Agglomeration jeweils auch
die Möglichkeit von dezentralen Standorten zu prüfen. Der
Bundesrat unterstreicht schliesslich, dass regionalpolitische
Massnahmen nicht primär mit einer Dezentralisierung der
Bundesverwaltung zu verfolgen sind. Viel bedeutungsvoller
seien die regionalpolitischen Instrumente und Programme,
die in Zusammenarbeit mit den Kantonen umgesetzt
würden.
2. Zu den Fragen
Zu
Frage
1:
Der
Regierungsrat
kennt
den
Dezentralisierungsbericht mit der Empfehlung zuhanden des
Bundesrats und die Stellungnahme des Bundesrats dazu
(vgl. Ausgangslage). Seit der Effizenzvorlage (EffVor), die
am 1. Januar 2002 in Kraft getreten ist und aufgrund derer
die Kantone Zürich, Waadt, Genf und Tessin Zweigstellen
der Strafverfolgungsbehörden des Bundes erhalten werden,
wurde kein weiterer dezentraler Standort für Aufgaben der
Bundesverwaltung vergeben.
Im Rahmen der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der
Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) steht
die integrale Zuständigkeit der Kantone für ganze
Zu Frage 3: Der Regierungsrat hat durch sein Handeln in der
Vergangenheit bewiesen, dass er sich in entsprechenden
Situationen
aktiv
einbringt
(Bundesstrafgericht,
Briefpostzentrum). Er ist gewillt, auch weiterhin eine aktive
Rolle zu spielen.
Art. 2025
Aufgabengebiete
im
Vordergrund.
Die
alleinige
Zuständigkeit der Kantone für bestimmte Aufgaben stellt die
grundlegendste
und
wirkungsvollste
Dezentralisierungsmassnahme dar und geht wesentlich
weiter als eine - rein örtliche - Dezentralisierung der
Bundesverwaltung. Im Falle der kantonalen Zuständigkeit
für eine bestimmte Aufgabe werden auch die für die
Aufgabenerfüllung notwendigen Verwaltungseinheiten in
den Kantonen angesiedelt.
Der Bundesrat unterstreicht, dass regionalpolitische
Massnahmen nicht primär mit der Dezentralisierung der
Bundesverwaltung zu verfolgen sind. Viel bedeutungsvoller
sind die regionalpolitischen Instrumente und Programme,
die in Zusammenarbeit mit den Kantonen umgesetzt werden.
Eine Vorlage zu einem Gesetz über regionalpolitische
Massnahmen (die sog. "Neue Regionalpolitik") ist in den
nächsten Monaten zu erwarten. In diesem Projekt ist der
Aargau bereits stark engagiert.
Zu Frage 2: Nach dem Grundsatz der Gleichbehandlung
wird der Bund kaum einzelne Kantone bevorzugt behandeln.
Es liegt beim Kanton, bei erfolgter Ausschreibung
entsprechende Aktivitäten zu entwickeln und seine
Standortvorteile ins Spiel zu bringen. Zu diesem Zweck
pflegt er sein Beziehungsnetz. Für den Kanton steht dabei
die Schaffung von gut bis hoch qualifizierten Arbeitsplätzen
im Vordergrund.
Vorsitzender: Die Interpellantin ist von der Antwort des
Regierungsrats teilweise befriedigt. Das Geschäft ist somit
erledigt.
Zu Frage 4: Die Pflege von Beziehungen und Netzwerken
gehört zu den ständigen Aufgaben der Mitglieder des
Regierungsrats und wird in entsprechenden Situationen und
in den relevanten Gremien mit dem nötigen politischen und
diplomatischen Gespür weiterhin wahrgenommen. Die
Verwaltung verfolgt diesbezügliche Vorhaben des Bundes
aktiv und schaltet sich rechtzeitig ein. Die beschränkten
finanziellen Ressourcen erschweren jedoch in massgeblicher
Weise eine adäquate Umsetzung.
2027 Interpellation Dr. Dragan Najman, SD, Baden,
vom 4. Mai 2004 betreffend Diskriminierung der
Schweizer durch die Aargauer Zeitung; Beantwortung
und Erledigung
Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen
Fr. 1'340.--.
Grundsatz: Die Interpellation entspricht materiell jener vom
16. Januar 2001 des gleichen Interpellanten betreffend
Berichterstattung über Verbrechen. Der Regierungsrat kann
daher auf die entsprechende Antwort vom 21. März 2001
(01.40) verweisen. Sie lautet zusammengefasst wie folgt:
Das
Polizeikommando
nennt
in
seinen
Verbrechensmeldungen stets die Nationalität der Täter oder
Täterinnen, sofern die Identität eindeutig feststeht. Es ist den
Medien überlassen, ob sie diese Information verwenden. Es
darf und kann nicht Sache der Regierung sein, auf die
Medien Einfluss zu nehmen.
Dr. Peter Müller, CVP, Magden: Die CVP-Fraktion dankt
dem Regierungsrat für die Beantwortung ihrer
Interpellation. Sie anerkennt den Effort in Teilbereichen,
z.B. beim Briefpostzentrum. Sie ist auch keineswegs der
Meinung, der Aargau sei für jedes Projekt von vornherein
der ideale Standort. Hingegen vermisst die CVP in der
Antwort des Regierungsrats etwas das "feu sacré", das
langfristige Engagement, den entschlossenen Willen,
Chancen frühzeitig zu erkunden und die notwendigen
Allianzen rechtzeitig zu schmieden! In den meisten Fällen
reicht es eben nicht, eine Woche vor dem Entscheid der
eidgenössischen Räte in Bern "Rüblitorte zu verteilen"! Die
CVP erwartet, dass der Regierungsrat die Standortvorteile
des Aargaus ebenso engagiert vermarktet, wenn es um die
Ansiedlung von Bundesämtern geht, wie er das im Bereich
der Privatwirtschaft tut. Wir sind mit der Antwort teilweise
zufrieden.
(vgl. Art. 1884 hievor)
Antwort des Regierungsrats vom 26. Mai 2004:
Zu Frage 1: Eine Bewertung der redaktionellen Arbeit der
Aargauer Zeitung und der vom Interpellanten in den
Beilagen angeführten Beispiele steht dem Regierungsrat
nicht zu.
Zu Frage 2: Da der Regierungsrat die redaktionelle Arbeit
der AZ nicht zu bewerten gedenkt, nimmt er auch nicht
Stellung zum Vorwurf der Diskriminierung.
Zu Frage 3: In seiner Stellungnahme Nr. 10/2001 vom
19. Januar 2001 zum Thema "Rassismus in der
3309
Art. 2026
Kriminalberichterstattung" hält der Schweizer Presserat
sinngemäss fest, dass die Medien so differenziert wie
möglich
über
Kriminalität
berichten
und
Verallgemeinerungen vermeiden sollten, die eine Nation,
Ethnie oder Religion diskriminieren. Ungeachtet des
Wortlauts einer behördlichen Mitteilung sei immer kritisch
zu hinterfragen, ob die Nennung der Nationalität, Ethnie
oder Religion im Einzelfall verhältnismässig erscheine.
Zu Frage 4: Dem Regierungsrat ist nicht ersichtlich, weshalb
die Befolgung der Presserats-Empfehlungen zur behaupteten
Diskriminierung führen soll. Also nimmt er auch nicht
Stellung zum behaupteten Zusammenhang zwischen
Berichterstattung und Ausländerfeindlichkeit.
Zu Frage 5: Siehe Antwort auf Frage 4.
Zu Frage 6: Der Regierungsrat teilt die der Frage zugrunde
liegenden Annahmen nicht. Es besteht deshalb auch kein
Handlungsbedarf.
Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen
Fr. 720.50.
Dr. Dragan Najman, SD, Baden: Der Regierungsrat macht
sich die Sache sehr einfach, indem er schreibt, dass er die
redaktionelle Arbeit der Aargauer Zeitung nicht bewerten
wolle. Ich habe aber explizit nach der Meinung des
Regierungsrats gefragt, gerade um zu verhindern, dass der
Regierungsrat mit der Ausrede kommt, er wolle sich nicht in
die Pressefreiheit einmischen. Aber offenbar hat unsere
Regierung nicht einmal eine Meinung. So sieht die Arbeit
unseres Regierungsrats in den letzten Jahren auch aus!
(Zitatende). Dass die AZ aber ihre journalistische Pflicht
und die Suche nach der Wahrheit im allgemeinen nur bei
Straftaten von Schweizern befolgt, gehört laut AZ
wahrscheinlich zur vielgerühmten bzw. missbrauchten
Pressefreiheit: "Die Presse nimmt sich die Freiheit, nur das
zu bringen, was ihr passt". Etwas Gutes hat Alex Frei aber
immerhin bewirkt. Die AZ, das Schweizer Fernsehen und
andere Schweizer Hasser haben wieder einmal Gelegenheit,
mit voller Pulle auf den so verhassten Schweizerinnen und
Schweizern herumzuhacken. Ich bin von der Antwort des
Regierungsrats nicht befriedigt.
Vorsitzender: Der Interpellant erklärt sich von der Antwort
nicht befriedigt. Das Geschäft ist erledigt.
2028 Bericht über die land- und hauswirtschaftliche
Berufsbildung in Gränichen, Muri und Frick; 1. Juli
2001 - 31. Dezember 2003; Genehmigung
Fredy Böni, SVP, Möhlin, Präsident der Subkommission FD
der Geschäftsprüfungskommission: Einleitung/Eintreten:
Der Bericht dokumentiert die Ausbildung und die
strukturierte Weiterbildung in allen Bereichen der
Landwirtschaft, der bäuerlichen Hauswirtschaft sowie der
weiteren, an den LBBZ Liebegg, Muri und Frick
angebotenen Lehrgänge in den Jahren 2001 bis 2003.
Es ist der letzte Bericht des Finanzdepartments über die
Berufsbildung, da die Aufgaben der Berufsbildung Landund Hauswirtschaft auf den 1. Januar 2004 in das BKS
überführt wurden. Dieser letzte Bericht ist bewusst gleich
strukturiert wie die 2-Jahres-Berichte der Vorjahre.
29. Juni 2004
Als ehemaliger Lehrer kann ich die regierungsrätliche
Antwort auch nicht bewerten, denn zu meiner Lehrerzeit gab
es noch keine Noten unter Null. Vielleicht wird die
Notenskala aber demnächst entsprechend angepasst, wenn
der rapide Sinkflug der Qualität der Schule Aargau noch
weiter anhält.
Ich kann nur soviel sagen: Meine heutige Interpellation
entspricht nur zum Teil derjenigen vom 16. Januar 2001.
Damals fragte ich nach der Diskriminierung der
Schweizerinnen und Schweizer durch die Medien ganz
generell; diesmal fragte ich dagegen explizit betreffend die
Diskriminierung durch die Aargauer Zeitung.
Allerdings muss man unsere Regierung verstehen; sie will
sich doch nicht - und dies erst noch wenige Monate vor den
Regierungsrats-Wahlen - mit unserer Monopolzeitung
anlegen. Das Buch von Luzi Stamm "Wer hat die Macht in
Bern" lässt grüssen bzw. lässt sich analog auf den Titel
"V\/er hat die Macht im Aargau bzw. im schweizerischen
Mittelland?" umsetzen.
Die AZ kann sich aber trösten; sie ist nicht allein. Gerade
heute vor einer Woche lesen wir in diesem Blatt die Antwort
des SF DRS-Sportchefs Urs Leutert auf die Frage von SFVVerantwortlichen, weshalb gerade unser Staatsfernsehen die
neuesten Bilder über die angebliche Spuckattacke von Alex
Frei gross heraus gebracht hat. Die Antwort lautete (laut AZ
wörtlich): "Wir erachten das als unsere journalistische
Pflicht und sind der Suche nach der Wahrheit verpflichtet."
Die Berichterstattung über die weiteren Aufgaben der bisher
dem LBBZ unterstellten Fachstellen in den Bereichen
Weiterbildung, Beratung und Vollzug erfolgt mittels
Rechenschaftsbericht des Regierungsrats an den Grossen
Rat. Das Eintreten war unbestritten.
Neuorganisation der landBerufsbildung und Beratung:
und
hauswirtschaftlichen
Die
Neuorganisation,
Umstrukturierung,
Standortkonzentration
sowie
Eingliederung
der
Berufsbildung ins BKS ist weitgehend abgeschlossen. Die
vorerst umstrittene Reorganisation erwies sich als
notwendig, da sich die sinkende Schülerzahl in vielen
Lehrgängen bestätigte und der politische Spardruck in der
Zwischenzeit verstärkt wurde. Zusammenfassend wird die
ganze Übung von den meisten Betroffenen als
zufriedenstellend beurteilt. Zurück bleibt ein verständliches
Bedauern der Randregionen über den Verlust an dezentralen
Dienstleitungen. Die angestrebten Ziele im Jahre 2002 sind
erreicht und die Zielsetzungen bezüglich Verbesserung des
Stellenplans gegenüber dem Budget wurden sogar
übertroffen.
Infrastrukturen: Ehemaliges LBBZ Muri: Zusätzlich zur
bisherigen Nutzung durch die Einwohnergemeinde Muri als
Eigentümerin werden ab Juni 2004 verschiedene
landwirtschaftliche Organisationen ihre Büros in den
ehemaligen Schul- und Internatsräumlichkeiten beziehen.
Der Landwirtschaftsbetrieb Muri ist in der Zwischenzeit an
einen privaten Eigentümer verkauft worden. Seit der
rechtsgültigen Unterzeichnung des Kaufvertrags wird der
Betrieb bereits durch den neuen Eigentümer bewirtschaftet.
3310
29. Juni 2004
Das ehemalige LBBZ Frick: Der Verkauf an das FiBL Frick
ist vollzogen. Der Antritt erfolgt nicht rückwirkend, sondern
erst nach Ablauf der Wartefrist des Eintrags in das
Grundbuch per Juni 2004.
Zugleich konnte mit dem FiBL eine Vereinbarung über die
zukünftige Nutzung der Trotte und der Schulräume in Frick
für Kurse, Versuche und Demonstrationen durch die
kantonale Beratung abgeschlossen werden. Gleichzeitig sind
die Verpachtungen der 3.4 ha Staatsreben in Frick und
Elfingen an das FiBL Frick, die Verpachtung der Reben
beim Schloss Habsburg an einen Privaten sowie die
Weiterführung der Pacht Staatsreben in Klingnau in
Vorbereitung und konnten z.T. abgeschlossen werden.
Der Verkauf der Staatsreben Wettingen wird zurzeit dem
Regierungsrat
beantragt.
Mit
dem
Aargauer
Weinbauverband wurde eine Regelung über zukünftige
Leistungen im Bereich Weiterbildung, Beratung,
Versuchswesen und Innovationsförderung im Rebbau und in
Kellereitechnik ausgehandelt. Die im Vorfeld von
Weinbaukreisen geäusserten Bedenken konnten ausgeräumt
werden.
Personelle
und
finanzielle
Auswirkungen
der
Neuorganisation: Eine Übersicht über die Entwicklung des
Nettoaufwands liegt bei. Trotz langfristiger Planung konnte
der Stellenabbau nicht ohne Kündigungen erzielt werden.
Der erzielte Stellenabbau betraf alle Bereiche: Ausbildung,
Beratung, Administration. Nach Beurteilung durch die
verantwortlichen Departemente konnte der Abbau ohne
spürbaren Verlust an der Servicequalität erzielt werden.
Der Vorschlag für die Besetzung der Schulkommission
Liebegg liegt beschlussreif vor. Zwei Personen aus der
20 Lektionen in Biolandbau sind Pflicht für alle, der Rest
droht aber unter den Tisch zu fallen, da die Schule Liebegg
nicht für eine Zusammenarbeit zu motivieren ist. Da der
Biolandbau von den Exponenten der Schule kaum gefördert
wird, finden sich oft nur wenige Teilnehmerinnen und
Teilnehmer für die Module Biolandbau. Anstatt nun zum
Beispiel mit der Schule in Sissach zusammenzuarbeiten,
wird der zusätzliche Unterricht im Biolandbau gleich ganz
weggelassen. In anderen Kantonen funktioniert diese
Zusammenarbeit gut, allerdings kann sich dann eine
einzelne Schule weniger profilieren.
"So wie die Liebegg für die intensive Landwirtschaft steht,
so sollte sie auch für den Biolandbau hinstehen!" Dies eine
Forderung Betroffener.
Wenn die Regierung die kantonale Landwirtschaftspolitik wie angekündigt in der Antwort auf die Motion von Andreas
Villiger - genauer unter die Lupe nehmen wird, wenn sie
langfristige Konzepte ausarbeitet, sollten auch solche
Überlegungen mit einfliessen können. Nicht ein
Gegeneinander, sondern ein Miteinander mit gleich langen
Spiessen wäre die Forderung!
Alice Liechti-Wagner, CVP, Wölflinswil: Die CVP begrüsst
die veranlasste Konzentration der landwirtschaftlichen und
hauswirtschaftlichen Bildung auf einen Standort. Dies hat
von allen viel Denkarbeit, Flexibilität und Verzicht
gefordert. Nun haben wir für den Moment eine gute
Variante.
Vorbildlich war die Lösung im Umgang mit dem Personal
und auch die frei werdenden Liegenschaften konnten
3311
Art. 2027
aufgelösten LHBK wurden auch für die Wahl in die
Kommission vorgeschlagen. Die Einsetzung einer
Landwirtschaftskommission im Finanzdepartement wird
ausgesetzt, bis der geplante Bericht über die zukünftige
Ausgestaltung der Landwirtschaftspolitik und die Revision
des kantonalen Landwirtschaftsgesetzes erstellt ist.
Schlussbemerkungen: Die GPK Subkommission Finanzen
hat aufgrund der transparenten Berichterstattung einen sehr
guten Eindruck erhalten und hat den Bericht zustimmend zur
Kenntnis genommen.
Für die kompetenten und informativen Ausführungen danke
ich im Namen der Kommission der Abteilung
Landwirtschaft Herrn Peter Jäggi und Herrn Ulrich Niklaus
ganz herzlich!
Ich bitte Sie, diesen Bericht zur Kenntnis zu nehmen, wie
dies bereits die Kommission getan hat. Besten Dank!
Susanne Hochuli, Grüne, Reitnau: Ganz stolz macht es mich
als Vertreterin des Bauernstandes zu sehen, wie
zukunftsorientiert die land- und hauswirtschaftliche
Berufsbildung daherkommt. Ein Wermutstropfen fand sich
trotzdem: Im Bericht über die land- und hauswirtschaftliche
Berufsbildung in Gränichen, Muri und Frick kommt die
spezifische Ausbildung im Biolandbau nur sehr spärlich, fast nicht vor. Das veranlasste mich, genauer nachzufragen:
Die Liebegg, auf der sich die landwirtschaftliche
Ausbildung nun konzentriert, hat den Anschein, vor allem
für eine intensive Landwirtschaft zu stehen, eine
Landwirtschaft, die an die Grenze des Machbaren geht. "Der
Biolandbau fristet ein Schattendasein", so ein in die
Ausbildung Involvierter.
verkauft werden. Besonders begrüssenswert ist der Erhalt
des Standorts des Forschungsinstituts für biologischen
Landbau (FiBL) in Frick und im Kanton Aargau! Wir
danken allen Beteiligten für das Engagement und die
Mitarbeit! Die CVP akzeptiert den Bericht und gratuliert zur
Lösung!
Vorsitzender: Die Rednerliste ist abgetragen. Es liegt keine
Wortmeldung mehr vor. Die Diskussion ist geschlossen.
Abstimmung:
Der Bericht über die land- und hauswirtschaftliche
Berufsbildung in Gränichen, Muri und Frick wird mit sehr
grosser Mehrheit genehmigt.
2029 Motion Walter Forrer, FDP, Oberkulm, vom
4. November
2003
betreffend
Reduktion
der
Regelungsdichte und Abbau der administrativen
Belastung von kleinen und mittleren Unternehmen
(KMU); Überweisung an den Regierungsrat
(vgl. Art. 1569 hievor)
Vorsitzender: Der Regierungsrat ist bereit, die Motion
entgegenzunehmen. Die Grüne Fraktion votiert dagegen.
Reto Miloni, Grüne, Mülligen: Herr Walter Forrer,
eigentlich haben Sie mich mit Ihrem Vorstoss in Teufels
Küche gebracht, denn auch wir von den Grünen sind
Art. 2028
natürlich für die KMUs! Doch die Art und Weise der
Formulierung dieses Vorstosses - und, falls dieser
diskussionslos entgegengenommen würde - befänden wir
uns einem Ziel-Mittel - Widerspruch, der in dieser Form
nicht so stehen gelassen werden darf! Daher habe ich mich
zu Wort gemeldet und muss erklären, dass ich gegen diesen
Vorstoss bin. Ich möchte Ihnen daher meine Überlegungen
kundtun: Lieber Herr Forrer, Sie schlagen den Sack und
meinen den Esel! Natürlich wollen wir alle in diesem
Kanton die KMUs voranbringen. Doch was Sie hier mit
bürokratischen Hürden und administrativen Belastungen
aufführen zu Gunsten der bedrohten Art KMUs, - das kann
es ja nicht sein! Es kann doch nicht des Teufels sein, dass
man von einem KMU verlangt, viermal pro Jahr eine
Quellensteuerabrechnung wie bei der Mehrwertsteuer zu
leisten, dass man einmal pro Jahr die AHV und die SUVADeklaration erstellt und alle weiteren administrativen
Belange! Was soll denn das? Sollen wir etwa für KMUs
Gesetzesänderungen hier in diesem Rat veranlassen zur
Erleichterung von alltäglichen adminis-trativen Handlungen,
die letztlich auch Führungsmittel sind, die das erfolgreiche
Wirken eines KMUs eigentlich erfordert? Sollen wir sogar
KMUs-freundliche Gesetze machen und letztlich wo
möglich sogar die Grossbetriebe gegenüber KMUs
benachteiligen?! Diese Fragen stellen, heisst, sie zu
beantworten! Die meisten der von Herrn Walter Forrer
genannten Hürden sind bei Lichte betrachtet keine oder aber
sie sind zumindest nicht durch den Kanton selber erfunden!
Die Grünen lehnen die Motion in dieser Form ab. Zwar
greift sie ein aktuelles und auch für KMU legitimes
Anliegen auf, jedoch das Abschaffen von Regelungsdichten
allein ist eine zu diffuse Massnahmenebene!
Wenn Sie, meine Damen und Herren, mit den Grünen
zusammen in diesem Kanton ein KMU-freundliches Klima
schaffen wollen, dann können Sie dies nicht in erster Linie
mir. Abrechnung mit AHV-Kosten: das ist einfach
notwendig, das macht man einmal im Jahr! Quellensteuern,
Lohnausweise, also hier wäre Handlungsbedarf für
Grossbetriebe - nicht für KMUs! Die Abrechnung mit
Quellensteuern ist für Grossbetriebe, die in verschiedenen
Kantonen sind, tatsächlich ein Problem, weil sie in allen
Kantonen unterschiedlich gehandhabt wird. Genau darauf
zielen Sie nicht, Sie sprechen von den KMUs, die vor allem
in einzelnen Kantonen verankert sind. Hier gelten auch
Bundesregelungen, - das geht nicht! Handelsregister,
Betreibungswesen: Wenn man eine Aktiengesellschaft (AG)
eröffnet, da gibt es klare Regelungen, lässt sich auch nicht
vereinfachen! Arbeitsinspektorat, Arbeitsbewilligungen: Ich
wüsste nicht, wo man da etwas vereinfachen könnte!
Baupolizei, das ist geregelt. Ich gebe gerne zu, dass es
denkbar wäre, dass im Aargau vermehrt Formulare ins Netz
gestellt würden, die man als PDF runterladen könnte, das ist
aber nicht eine Befreiung von einer formellen
administrativen Hürde! Noch einmal: Lieber Walter, Du
greifst ins Leere mit den Beispielen, die Du bringst, - aber
Dein Ziel ist von uns akzeptiert. Wenn Sie möchten, ziehe
ich den Vorstoss jetzt zurück, wo wir da-rüber diskutiert
haben, - ich kann das gerne hier erklären. Aber lassen Sie
uns doch in Zukunft die Waffen zusammenlegen und eine
KMU-Politik in diesem Kanton betreiben, die sich
gewaschen
hat!
Ich
ziehe
hiermit
meinen
Rückweisungsantrag zurück!
29. Juni 2004
und nicht allein durch vermeintlichen Abbau zu hoher
Regelungsdichte!
Hätte Walter Forrer beispielsweise vorgeschlagen, die
Stärkung der Eigeninitiative, die Schaffung eines
Technoparks, die Förderung von Innovationskraft, die
Förderung von Spin-offs und Startunternehmen, die
Wissensvermittlung zu fördern, z.B. die Anwendung
regenerativer Energien - gegen deren Anwendung sich die
FDP bislang erfolgreich gewehrt hat - so hätten wir ihn
gerne unterstützt. Dieser Vorstoss jedoch schlägt in dieser
Form den Sack und meint den Esel, - so geht es nicht!
Walter Forrer, FDP, Oberkulm: Ich stelle Ihnen den Antrag,
meine Motion - wie von der Regierung signalisiert - zu
überweisen! Es stellt dem Regierungsrat ein sehr gutes
Zeugnis aus, dass er im Bereich der administrativen
Belastungen der KMUs Handlungsbedarf sieht und
Massnahmen für die Reduktion der Regelungen und den
Abbau der Belastungen ergreifen will. Denn dieser
Handlungsbedarf, auch wenn dies von den Grünen bestritten
wird - die mündlichen Erklärungen von Herrn Miloni in
allen Ehren -, aber ich verlange ja nur Massnahmen! Auch
wenn der Handlungsbedarf bestritten wird, so ist er doch
tatsächlich gegeben. Noch zu stark ist in vielen Fällen der
unsinnige
behördliche
Papierkrieg,
noch
zu
undurchdringlich das Dickicht der staatlichen Regelungen!
Es geht eben nicht nur darum, pauschal zu erklären, man sei
für günstige Rahmenbedingungen für die Wirtschaft! Es
geht jetzt darum diese Motion heute zu überweisen! Ich
danke Ihnen dafür.
Reto Miloni, Grüne, Mülligen: Familienausgleichskassen
können Sie nicht abschaffen. Anerkennung einer
selbständigen Erwerbstätigkeit, eine Deklaration, die macht
man einmal, dann hat man sie; das habe ich seit 10 Jahren
hinter
Vorsitzender: Herr Miloni zieht seinen Antrag zurück. Es
liegt keine Wortmeldung mehr vor. Die Motion ist somit
unbestritten und an den Regierungsrat überwiesen.
2030 Interpellation der Fraktion der Grünen vom
24. Februar 2004 betreffend Waldzustand im Aargau;
Beantwortung und Erledigung
(vgl. Art. 1741 hievor)
Antwort des Regierungsrats vom 22. März 2004:
1. Allgemeine Bemerkungen: Die ursprünglich von Martin
Bossard eingereichte Interpellation bezieht sich auf Ende
August 2003 erschienene Medienmeldungen. Diese sind im
Zusammenhang mit dem Presserückblick auf 20 Jahre
"Waldsterben" und einer Information der Eidgenössischen
Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft (WSL)
zu diesem Thema zu sehen.
Im Rahmen der Sanasilva-Inventur überprüft die WSL jedes
Jahr auf repräsentativ verteilten Stichprobenflächen den
Zustand der Bäume im Schweizer Wald. Der Zustand der
Baumkronen wird zudem auf 17 Dauerbeobachtungsflächen
der langfristigen Waldökosystem-Forschung des Bundes
untersucht. Zwei dieser Flächen liegen im Aargau
3312
29. Juni 2004
(Othmarsingen und Vordemwald). Ergänzt werden diese
Untersuchungen
durch
das
interkantonale
Walddauerbeobachtungsprogramm
des
Instituts
für
angewandte Pflanzenbiologie (IAP) unter der Leitung von
Prof. Walter Flückiger, welches insgesamt 119 Probeflächen
umfasst, davon liegen 11 im Kanton Aargau. Alle
Untersuchungen liefern Ergebnisse, welche Aussagen auf
Stufe Schweiz ermöglichen. Grundsätzlich treffen die
Ergebnisse der schweizerischen Untersuchungen auch für
den Aargau zu. Dies kann mit den Resultaten aus dem
interkantonalen Beobachtungsprogramm belegt werden.
Regionale Aussagen innerhalb des Kantons sind nicht
möglich.
2. Beantwortung den Fragen
Zu Frage 1: Alle europäischen Waldzustandinventuren
basieren auf der Annahme, dass sich der Gesundheitszustand
eines Baums unter anderem in der Benadelung, respektive
Belaubung äussert. Mit zunehmender Verlichtung der
Baumkrone nimmt die Gesundheit ab. Kronenverlichtung
wird beschrieben durch den Prozentanteil der Verlichtung
einer Krone im Vergleich zu einem Baum gleichen Alters
mit maximaler Belaubung / Benadelung. Wo genau die
Schwelle zwischen einem gesunden und einem kranken
Baum liegt, ist schwierig zu entscheiden (1). Die
Erfahrungen und Untersuchungen haben gezeigt, dass die
natürlichen Schwankungen der Kronenverlichtung (z.B.
ausgelöst durch Trockenheit) in den Bereich bis zu 10%
Verlichtung hineinreichen. Ab 25% Kronenverlichtung
werden Schäden vermutet (2). Allerdings fehlen eindeutige
wissenschaftliche Beweise, dass Bäume mit einer
Kronenverlichtung von über 25% geschädigt und solche
darunter ungeschädigt sind. Der Sanasilva-Bericht 1998 (3)
spricht neutral vom "Anteil der Bäume mit über 25%
Gesamtverlichtung". Wichtiger als der absolute Wert der
Kronenverlichtung ist die Entwicklung über mehrere Jahre
hinweg, welche die Verbesserung oder Verschlechterung
des Gesundheitszustandes besser wiedergibt.
Gemäss dem Landesforstinventar 2 (LFI 2) beträgt der
Holzzuwachs im Kanton Aargau 11,7 m3 pro ha und Jahr
(CH: 9,2 m3 pro ha und Jahr). Ob der Zuwachs heute
tatsächlich bei 14 m3 pro ha und Jahr liegt, kann erst
aufgrund der Resultate des LFI 3 eruiert werden. Aufgrund
der Vorratsveränderung zwischen dem LFI 1 und dem LFI 2
kann ausgesagt werden, dass dieser zwischen 1985 und 1995
um 1,6 m3 pro ha und Jahr angestiegen ist. Diese
Feststellung
bezieht
sich
allerdings
auf
die
Auswertungseinheit
AG/ZH/TG,
ist
mit
einem
Standardfehler von 48% behaftet und sagt nichts darüber
aus, ob die Vorratszunahme tatsächlich aus einem
verstärkten Zuwachs resultiert oder ob weniger Holz genutzt
wurde.
Zur fortschreitenden Versauerung der Waldböden im
Aargau liegen nur punktuelle Untersuchungen vor. Auf
Probeflächen in Muri (3 Flächen) und in Möhlin werden die
Veränderungen der Bodenlösung laufend analysiert. Das
Verhältnis von basischen Kationen (dienen den Bäumen als
Nährstoffe) zum toxisch wirkenden Aluminium hat sich
ständig verschlechtert und liegt unterdessen nahe beim
kritischen Wert von 1. Fällt dieses Verhältnis unter 1, wird
das Pflanzenwachstum beeinträchtigt.
3313
Art. 2029
Zu den Fragen 2-4: Der Anteil der Bäume mit
Kronenverlichtung unbekannter Ursache über 25% lag 2002
gesamtschweizerisch bei 18,6% (2001 18,2%), der Anteil
der Bäume mit einer Gesamtverlichtung über 25% beträgt
2002 30,1% (2001 26,2%). Diese Werte sind seit 1994
praktisch konstant geblieben. Es ist kein Trend ersichtlich.
Der schweizerische Durchschnittswert sowie der Trend
werden durch die Resultate aus dem interkantonalen
Dauerbeo-bachtungsprogramm (4) für den Aargau bestätigt:
2002 belief sich der Anteil an Buchen mit
Kronenverlichtung über 25% auf 17,5% und für Fichten auf
14,7%. Aufgrund von nur 11 Probeflächen sind keine
regionalen Aussagen innerhalb des Kantons Aargau
möglich.
Zu Frage 5: Je nach konsultierter Quelle sind
unterschiedliche Angaben betreffend der Stickstoffeinträge
in den Schweizer Wald zu finden. Eine weitgehende
Übereinstimmung besteht darin, dass rund 90% der
Waldstandorte übermässige Stickstoffeinträge aus der Luft
aufzunehmen haben. Das Bundesamt für Statistik (5) spricht
sogar von 95%.
Die kritischen Eintragsraten für Schweizer Wälder liegen
mehrheitlich zwischen 10 und 20 kg Stickstoff pro ha und
Jahr. Die effektiven jährlichen Stickstoffeinträge aus der
Luft variieren jedoch sehr stark. So wurden beispielsweise
im Tessin Eintragsraten von 60 kg pro ha und Jahr
gemessen, auf der Wengeneralp hingegen lediglich solche
von 5 kg pro ha und Jahr. Wie Untersuchungen des Instituts
für angewandte Pflanzenbiologie (IAP) zeigen, weisen das
Mittelland sowie das Südtessin sehr hohe Eintragsraten auf.
Es ist deshalb davon auszugehen, dass die in der
Interpellation erwähnten Zahlen für den Aargau zutreffen.
Die Schätzungen der Stickstoffeinträge in Othmarsingen und
Vordemwald liegen bei ca. 20 kg/ha (organischer Stickstoff.
Gesamtstickstoff wird etwas höher liegen, max. plus 5 kg).
(7)
Zu Frage 6: Der aus der Luft in die Aargauer Waldböden
eingetragene Stickstoff stammt zu zwei Dritteln von der
Landwirtschaft und zu einem Drittel vom Verkehr (6).
Zu Frage 7: Wie bereits bei Frage 5 erwähnt, kann - solange
das LFI 3 noch nicht vorliegt - keine gesicherte Aussage
gemacht werden, ob der Stickstoffeintrag aus der Luft sich
in einer verstärkten Holzproduktion äussert. Die hohen
Stickstoffeinträge aus der Luft äussern sich lokal aber sehr
augenfällig: Stellenweise treten gehäuft stickstoffliebende
Pflanzen wie z.B. die Brennnessel, die Brombeere,
Springkräuter oder der Gemeine Hohlzahn in Waldpartien
auf. Das flächige Auftreten dieser Arten kann die
Waldverjüngung vor ernsthafte Probleme stellen und
weniger konkurrenzstarke Krautarten verdrängen.
Ob sich säureliebende Pflanzen in den Aargauer Wäldern
infolge der Bodenversauerung verstärkt ausgebreitet haben,
wurde bis anhin nicht untersucht.
Das Problem der zunehmenden Versauerung der Waldböden
wurde insbesondere bei der Wiederbestockung von
geräumten Flächen nach Lothar sichtbar. Es konnte
beobachtet werden, dass auf gewissen Standorten keine
jungen Bäume mehr ansamen. Viel Geduld war und ist
gefragt, und teilweise wurden aufwendige Pflanzungen
notwendig. Eine erfolgreiche Wiederbestockung hängt
Art. 2030
insbesondere vom Standort, von den vorhandenen
Samenbäumen sowie dem Wilddruck ab. Auf frischen,
basenreichen Böden ist eine natürliche Verjüngung der
Waldbäume problemlos möglich. Auf sauren, zeitweilig zur
Trockenheit neigenden Standorten sowie ausgeprägt auf
sauren, wechselfeuchten Standorten stellt sich der neu
aufkommende Wald jedoch nur sehr langsam ein. Bei einer
fortschreitenden Versauerung der Waldstandorte werden
sich die Verjüngungsprobleme auch auf den bis anhin
genügend mit Basen versorgten Standorten akzentuieren.
Zu den Fragen 8-9: Resultate, ob es im Aargau tatsächlich
zu Ertragsrückgängen infolge von Basenverlusten und
Bodenversauerung kommt, oder ob der Düngeeffekt des
Luftstickstoffs gar zu einer Steigerung des Holzzuwachses
führt,
werden
erst
die
Auswertungen
des
Landesforstinventars 3 liefern können.
In vielen Regionen Europas und der Schweiz wird jedoch
seit einigen Jahren ein eher zunehmender Zuwachs der
Bäume beobachtet. So sind heute die 50jährigen Buchen der
LWF-Fläche Othmarsingen etwa 6 m höher als die heute
150jährigen Buchen vor 100 Jahren waren. Die älteren
Bäume zeigen auch nicht den erwarteten altersbedingten
Zuwachsrückgang. Es gibt verschiedene Erklärungen für
diese Beobachtung: veränderte waldbauliche Behandlung,
z.B. Selektion besser wachsender Individuen, geringere
Nährstoffentnahme durch Streunutzung oder Beweidung,
erhöhte Stickstoffeinträge, erhöhte Temperaturen oder
erhöhter CO2-Gehalt der Luft. Erste Ergebnisse eines
europäischen Projekts (RECOGNITION) ergeben, dass den
Stickstoffeinträgen, welche als Dünger fungieren, eine
grosse Bedeutung zukommt. (8)
Zu Frage 10: Untersuchungen des IAP von 64
Waldstandorten, die Ende 1999 durch den Orkan Lothar
geschädigt wurden, zeigten, dass auf Waldflächen mit
stärker versauerten Böden und erhöhtem Stickstoffgehalt im
Laub mehr Windwurfschäden aufgetreten sind. Dies kann
als erstes Indiz für eine erhöhte Windwurfanfälligkeit
infolge der ablaufenden Veränderungsprozesse gedeutet
werden.
ten Gewähr, dass allfällige Veränderungen frühzeitig
erkannt werden.
Zu Frage 13: Da aktuell keine Hinweise auf erhöhte
Nitratauswaschungen aus dem Wald bekannt sind, fallen
weder für Kanton noch Gemeinden Kosten an. Für die
Senkung des Nitratgehalts aus den landwirtschaftlichen
Einzugsgebieten leistet der Bund gestützt auf Artikel 62a
des eidgenössischen Gewässerschutzgesetzes (GSchG) vom
24. Januar 1991 finanzielle Beiträge.
Falls eine Trendwende in Bezug auf den Wald eintritt,
müssten entsprechende Massnahmen geprüft werden. Nach
heutiger gesetzlicher Vorgabe wären allfällige Kosten durch
die Wasserversorgungen bzw. die Gemeinden zu tragen. Der
Artikel 62a GSchG ist im Wald nicht anwendbar.
Zu den Fragen 14-15: Die von der Interpellantin zitierten
Aussagen von Förstern sind als subjektive Wahrnehmungen
ernst zu nehmen, als Ausdruck echter Beunruhigung aber
auch der allgemeinen Verunsicherung der Forstbranche über
die Zukunft der Waldwirtschaft und des Walds. Die
Auswertung der jährlichen Förstermeldungen über die
Holznutzung und den Anteil der Zwangsnutzungen im
öffentlichen Wald (= 80% der Waldfläche Aargau)
29. Juni 2004
Zu Frage 11: Die Nitratkonzentration in der Bodenlösung ist
starken Schwankungen unterworfen. Es sind deutliche
Unterschiede zwischen Sommer und Winter feststellbar.
Zudem schwanken die Nitratkonzentrationen von Jahr zu
Jahr beträchtlich. Auch regional sind grosse Unterschiede
feststellbar: Anhand einer durch das IAP untersuchten
Probefläche in Muri konnte gezeigt werden, dass eine
Stickstofffracht von 33 kg ungehindert ins Grundwasser
fliesst. Anhand einer Probefläche in Möhlin konnte gezeigt
werden, dass an diesem Standort praktisch der ganze
Stickstoff durch die Vegetation aufgenommen wird.
Diese Resultate belegen, dass der Stickstoff für das
Pflanzenwachstum kein limitierender Faktor mehr ist. Selbst
in der Probefläche in Möhlin fliesst noch eine Menge von
1,2 kg Nitrat pro ha und Jahr ins Grundwasser.
Zu Frage 12: Der Aargau reagierte als erster Kanton auf
steigende Nitratgehalte im Grund- und Trinkwasser. Daher
sind seit 1980 im Kanton Aargau zahlreiche Projekte zur
Verminderung der Nitratgehalte im Gange. Das
Nitratprojekt Wohlenschwil erlangte wegen seines grossen
Erfolgs gesamtschweizerische Aufmerksamkeit. In allen
Projekten wurde die Frage der Herkunft der (zu) hohen
Nitratgehalte abgeklärt. Insbesondere die direkt betroffenen
Landwirte forderten, auch andere als nur die
landwirtschaftlichen Quellen zu untersuchen, beispielsweise
die Beeinflussung durch den "Wald".
Aufgrund dieser Untersuchungen liegt heute im Kanton
Aargau ein guter Kenntnisstand zur Ursache des Nitratproblems vor. Bisher gibt es keine Hinweise auf erhöhte
Nitratwerte in Wasserfassungen mit ganz oder mehrheitlich
bewaldetem Einzugsgebiet. Vielerorts ist die Waldfläche
sogar als nitratsenkender Teil des Einzugsgebiets einer
Fassung belegt (z.B. im Nitratperimeter der Gemeinde
Klingnau).
Die regelmässigen Trinkwasseruntersuchungen durch das
Kantonale Laboratorium und die Wasserversorgungen bie-
relativieren diese Beurteilung allerdings. In der Periode
1993-2002 betrug der Anteil der Zwangsnutzungen an der
Gesamtnutzung knapp 34% (in der Periode 1980-1992
21%). Er lag zwischen 4% im Jahr 1997 und 76% bzw. 79%
in den Jahren 2000 und 2001. Der Anfall von
Borkenkäferholz lag seit 1980 zwischen 1% und 4% mit
Ausnahme der Jahre 2001 und 2002 mit 14% bzw. 16% der
Gesamtnutzung. Die vorläufigen Meldungen für das Jahr
2003 deuten auf einen Borkenkäferholzanteil von ca. 1/3 der
Gesamtnutzung hin, welcher eine direkte Folge des
ausserordentlichen Sommers ist und durch den Sturm Lothar
noch verstärkt wird.
Regionale Unterschiede sind vorhanden, hängen aber primär
mit dem Durchzugsgebiet der jeweiligen Stürme zusammen.
Borkenkäferbefall
tritt
stets
im
Nachgang
zu
Sturmereignissen auf, in Abhängigkeit der Witterung und
dem Anteil der Fichte in den Waldbeständen, sichtbar am
verhältnismässig geringen Anfall von Käferholz im Jura.
Zu Frage 16: Bei den angesprochenen Klimaveränderungen
handelt es sich, wie hinlänglich bekannt, um ein globales
Problem. Auf Grund der erwarteten Klimaerwärmung ist
eine Zunahme von Extremereignissen nicht auszuschliessen.
3314
29. Juni 2004
Auswirkungen auf den Wald im Kanton Aargau könnten
unter anderem eine Veränderung der natürlichen
Artenzusammensetzung und vermehrte Sturmschäden sein.
Eine Reduktion des CO2-Ausstosses und eine Bindung in
CO2-Senken (Aufforstungen, Verwendung von Holz) sind
als prophylaktische Mittel sicher zu begrüssen. Insbesondere
die Reduktion des CO2-Ausstosses muss auf nationaler und
internationaler Ebene angegangen werden. Zur vermehrten
Verwendung von Holz beim Bauen und in der
Energiegewinnung kann auch auf Stufe Kanton ein Beitrag
geleistet werden. Als direkte Massnahme für den Wald ist
sicherlich die Förderung des naturnahen Waldbaus sinnvoll.
Mit einem vielfältigen, naturnahen und stabilen Wald kann
den Risiken eines sich verändernden Klimas teilweise
begegnet werden.
Zu den Fragen 17-19: Der Kanton hat letztes Jahr einen
neuen Massnahmenplan Luft (MPL) erstellt. Der MPL 2002
sieht 10 Stossrichtungen für neue Massnahmen vor. Mehrere
dieser Massnahmenpakete befassen sich mit den Stickstoffemissionen in Form von Stickoxiden und eine insbesondere
mit den Ammoniak-Emissionen. Es ist dies die Massnahme
M6 "Reduktion der landwirtschaftlichen AmmoniakEmissionen".
Der
Handlungsbedarf
für
die
Reduktion
der
Ammoniakemissionen ist hauptsächlich wegen der zu hohen
Stickstoffdeposition auf Böden gegeben. Die europaweit
definierten kritischen Werte (critical loads) sind weiträumig
überschritten.
Gemäss
Untersuchungen
der
landwirtschaftlichen
Forschungsanstalten
tragen
Ammoniakemissionen rund 60% und die oxidierten
Stickstoffverbindungen aus Verkehr, Industrie & Gewerbe
und Haushalten rund 40% zur gesamten Stickstoffdeposition
bei. Dies obwohl mengenmässig ein Mehrfaches an
oxidierten Stickstoffverbindungen (NOx), gegenüber den
Ammoniakemissionen (NH3), freigesetzt wird.
Die Ausarbeitung eines Umsetzungskonzepts für die
Massnahme M6 ist für nächstes Jahr vorgesehen. Die
Ausarbeitung wird in Zusammenarbeit zwischen dem
Baudepartement, (Abteilung für Umwelt) und dem
Finanzdepartement (Abteilung Landwirtschaft) erfolgen.
Berghilfe,
Bergwald-Projekt,
Waldwirtschaftsverband
Schweiz, ASF, silviva, Schweizerischer Forstverein, Stadt
Winterthur 2003; Waldwirtschaft und Wasserwerke haben
gleiche Umweltinteressen
(7) Thimonier, A., Schmitt, M., Waldner, P., Rihm, B.
(submitted): Atmospheric deposition on Swiss Long-term
Forest Ecosystem Research (LWF) plots. Atmosperic Environment (in review)
(8) Dobbertin, M., Kräuchi, N., (im Druck) "Waldsterben"
im Spiegel der Zeit- eine Bewertung aus heutiger Sicht.
Natur und Mensch.
Reto Miloni, Grüne, Mülligen: Lassen Sie mich
vorwegnehmen: Wir sind mit der Beantwortung der
Interpellation betreffend Waldzustand im Aargau sehr
zufrieden. Die Antwort erfolgte detailliert, ernsthaft,
speditiv! Materiell zeigt sie, was wir insgeheim alle schon
geahnt haben: der Baumzustand ist bei einem Sechstel der
Bäume mit über 25% Kronenverlichtung besorgniserregend,
insbesondere bei Buchen- und Fichtenbeständen. Der Wald
leidet unter zu hohem Stickstoff in den Wolken, - und wer
3315
Art. 2030
In den Massnahmenplänen Luft der ersten Generation (aus
den 90er Jahren) wurden die Ammoniakemissionen kaum
beachtet. Dies hat sich in der letzten Zeit jedoch geändert
und einige Kantone haben in ihren neuen bzw.
überarbeiteten MPL, Massnahmen zur Reduktion der
Ammoniakemissionen berücksichtigt, so unter anderem
auch unsere Nachbarkantone Solothurn, Zürich und Luzern.
Das
lufthygienische
Instrument
zur
Vermeidung
übermässiger
Immissionen
ist
grundsätzlich
der
Massnahmenplan. Die Luftreinhalte-Verordnung (LRV)
verlangt von den Kantonen die regelmässige Überprüfung
der Wirksamkeit dieser Massnahmenpläne. "Bei Bedarf",
d.h. wenn die Immissionsziele nicht erreicht werden, müssen
die Massnahmenpläne angepasst werden.
Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen
Fr. 3'228.--.
Quellen:
(1) Eidgenössische Forschungsanstalt für Wald, Schnee und
Landschaft (WSL) 2001, Aufnahmeanleitung für die
Sanasilva-Inventur und Kronenansprache auf den LFWFlächen, Birmensdorf
(2) Ministerium für Landwirtschaft, Umweltschutz und
Raumordnung
des
Landes
Brandenburg
2002:
Waldzustandsbericht 2002 der Länder Brandenburg und
Berlin, Potsdam und Berlin
(3) Eidgenössische Forschungsanstalt für Wald, Schnee und
Landschaft (WSL) 1998, Sanasilva-Bericht 1997,
Birmensdorf
(4) Institut für angewandte Pflanzenbiologie (IAP) 2003,
Untersuchungen in Walddauerbeobachtungsflächen, Bericht
2002, Schönenbuch
(5) Bundesamt für Statistik 1997, Wald und Umwelt, Land
und Forstwirtschaft (Kap. 7), Neuchâtel
(6) Internationales Jahr des Wassers; Internationaler Tag des
Waldes; Trägerschaft: BUWAL, WSL, Schweizerische
hätte das gedacht, er versauert vor allem aufgrund eines zu
intensiven und zu hohen Stickstoffeintrages: zwei Drittel
davon sind durch eine intensive Viehlandwirtschaft bedingt,
- das ist das erstaunliche Ergebnis dieser Recherchen! Sie
bewirkt eine ausbleibende Verjüngung der Arten; also
Biolandwirtschaftsbau wäre hier sicher besser! Sie
vergrössert das Nährstoffungleichgewicht, die Anfälligkeit
gegenüber Borkenkäfer, das Windwurf-Risiko und
verursacht zusätzlich, dass ungebundene Nitratlasten ins
Grundwasser ausgeschwemmt werden! Ein Mensch kommt
5 Wochen ohne Nahrung und 5 Tage ohne Wasser aus,
jedoch keine 5 Minuten ohne Luft! Atemluft ist
unentbehrlich für das Leben! Sie enthält 21
Volumen/Prozent Sauerstoff, der in einem dünnen
Sauerstoffgürtel um die Erde gespeichert ist und schnell
aufgebraucht wäre, wenn er nicht durch den von Pflanzen,
vor allem in Wäldern erzeugten Sauerstoff dauernd erneuert
würde. Darum muss unser Wald in seiner Funktion erhalten
bleiben als wichtiger Sauerstofflieferant, Wasserspeicher,
als Feuchtigkeits- und zugleich Klimaregulator, Luftfilter,
als Schutz fruchtbarer Bodenkrume, als Holzlieferant, als
Stätte der Erholung und Regenerierung für den Menschen!
Art. 2030
Tragen wir zu diesem Wald Sorge! Gedanken zum Schluss:
eine Folgerung wäre: die Erkenntnisse des Regierungsrats in
der Motion Andreas Villiger aufzugreifen, der eine
nachhaltige Landwirtschaft fordert! Ich meine, dort wäre ein
guter Platz, diese Gedanken, die hier geäussert wurden,
wirklich weiter zu spinnen! Wir sind mit der Beantwortung
dieser Interpellation sehr zufrieden!
Vorsitzender: Die Interpellantin ist von der Beantwortung
der Interpellation befriedigt. Das Geschäft ist erledigt.
2031 Interpellation der SP-Fraktion vom 9. März 2004
betreffend Auswirkungen des Steuerpakets auf Kanton
und Gemeinden; Beantwortung und Erledigung
(vgl. Art. 1784 hievor)
Antwort des Regierungsrats vom 31. März 2004:
1. Ausgangslage: Der Regierungsrat ist aus Gründen der
Finanzpolitik, der Steuergerechtigkeit und des Föderalismus
gegen das Steuerpaket 2001. Er hat in seiner Antwort auf die
Interpellation Oliver Flury vom 25. Februar 2004 aber
ausgeführt, dass er sich nicht am Abstimmungskampf gegen
das Steuerpaket 2001 beteiligt. Er respektiert damit den
Entscheid des Grossen Rats, der das Kantonsreferendum
nicht unterstützt hat. Der Regierungsrat ist jedoch
selbstverständlich bereit, auf Anfragen die Auswirkungen
des Steuerpakets aufzuzeigen. Auch wenn der Grosse Rat
sich gegen eine dringliche Behandlung der vorliegenden
Interpellation ausgesprochen hat, beantwortet sie der
Regierungsrat beförderlich, weil die
finanziellen
Auswirkungen
ein
zentrales
Element
bei
der
Meinungsbildung der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger
darstellen.
Die
jährlichen
Einnahmenausfälle
aufgrund
des
Steuerpakets 2001 belaufen sich im Kanton Aargau nach
dem heutigen Stand und nach aktualisierten Berechnungen
für den Kanton und die Gemeinden zusammen auf
insgesamt rund 190 Mio. Franken.
Die Einführung eines Krankenkassenabzugs anstelle des
bisherigen Versicherungsabzugs ergibt Mindereinnahmen
von
80
Mio.
Franken,
der
Wegfall
des
Zweitverdienerabzugs Mehreinnahmen von 10 Mio.
Franken. Die Auswirkungen des Krankenkassenabzugs
wurden vom Kantonalen Steueramt im Zeitpunkt der
Botschaft noch unterschätzt. Aufgrund einer vertieften
Analyse ist davon auszugehen, dass dieser neue Abzug
massive Steuerausfälle für den Kanton und die Gemeinden
mit sich bringt.
Zusätzliche Steuerausfälle drohen, wenn wegen des
Gleichbehandlungsgebots ein Mieterabzug eingeführt
werden muss, oder wenn dereinst im kantonalen
Gesetzgebungsprozess analog zur Bundessteuerreform
weitere Entlastungen beschlossen werden.
2. Beantwortung der Fragen
Zu Frage 1: Der Bundesrat hat in seiner Botschaft vom
8. März 2004 vorgeschlagen, den Ausgleich der kalten
Progression ab Steuerjahr 2007 im Umfang von 6.5%
29. Juni 2004
Aus nachfolgender Tabelle ist die Zusammensetzung dieser
Ausfälle nach Kanton und Gemeinden sowie Familien- und
Wohneigentumsbesteuerung ersichtlich:
Einnahmenausfälle aufgrund des Steuerpakets 2001
in Mio. Franken
Familiensteuerr
eform
Wohneigentum
Steuerpaket
Kanton
-60
Gemeinden
-35
Total
-95
-50
-110
-45
-80
-95
-190
Eine Aufschlüsselung der Einnahmenausfälle nach
kantonalen und kommunalen Steuern sowie der direkten
Bundessteuer kann nachfolgender Aufstellung entnommen
werden:
Einnahmenausfälle nach kantonalen Steuern und der
direkten Bundessteuer
In
Mio. Kanton
Franken
Kant.
BundesSteuer steuer
Familiensteue -35.0
-25.0
rreform
Systemwechse -41.0
-4.5
l
Bausparabzug -4.0
-0.5
Steuerpaket
-80.0
-30.0
Gemeinden
Summe kant.
Steuer
-60.0
-35.0
-45.5
-41.0
-4.5
-110.0
-4.0
-80.0
Die Ausfälle aus der Familiensteuerreform fallen beim
Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer bei positivem
Ausgang der Volksabstimmung ab 2006 an. Alle übrigen
Ausfälle betreffen erstmals das Steuerjahr 2008, sofern die
Familiensteuerreform
gleichzeitig
mit
der
neuen
Wohneigentumsbesteuerung umgesetzt wird.
Diese aktuell geschätzten Ausfälle sind höher als der in der
Botschaft des Regierungsrats an den Grossen Rat vom
9. Juli 2003 zum Kantonsreferendum aufgeführte Betrag.
Die zusätzlichen Mindereinnahmen von rund 70 Mio.
Franken (je 35 Mio. Franken für den Kanton und die
Gemeinden) erklären sich durch Steuerausfälle aufgrund der
im Rahmen des Steuerpakets 2001 zwingend umzusetzenden
Änderungen des Steuerharmonisierungsgesetzes (StHG):
aufgelaufener Teuerung vorzunehmen. Dies wäre mit
Mindereinnahmen beim Kantonsanteil an der direkten
Bundessteuer von rund 10 Mio. Franken ab dem
Rechnungsjahr 2008 verbunden.
Gemäss Beschluss der Eidgenössischen Räte vom 17. März
2004 wird die kalte Progression nach geltendem Recht um
geschätzte 7.6% auf allen Tarifen ausgeglichen. Dies wird
voraussichtlich im Jahr 2007 der Fall sein. Für die Abzüge
kommt ein differenziertes Verfahren zur Anwendung. Mit
dem Beschluss der Eidgenössischen Räte dürften für den
Kanton Aargau Mindereinnahmen von rund 12 Mio.
Franken ab dem Rechnungsjahr 2008 resultieren.
Zu Frage 2: Vom Ausgleich der kalten Progression bei den
direkten Bundessteuern sind die Gemeinden nicht betroffen.
Für die Gemeinden ergeben sich jedoch Ausfälle von
jährlich rund 80 Mio. Franken wegen der kantonalen
Umsetzung des Steuerpakets. Dazu tragen die
Familiensteuerreform 35 Mio. Franken und die Änderungen
3316
29. Juni 2004
im Bereich Wohneigentumsbesteuerung 45 Mio. Franken
bei.
Zu Frage 3: Diese Frage kann nur unter Berücksichtigung
aller Einflussfaktoren auf die Finanzpolitik beantwortet
werden. Dabei spielen die bereits heute vom Bund auf den
Kanton übertragenen Lasten wie auch das angekündigte
zusätzliche Entlastungspaket 2004 eine wichtige Rolle.
Ebenso muss die Ausgaben-Dynamik von bestehenden
Aufgaben wie Gesundheit, Soziale Wohlfahrt und Bildung
einbezogen werden. Weiter hat die Wirtschaftsentwicklung
mit deren Auswirkungen auf die Steuererträge langfristig
einen zentralen Einfluss. Eine wesentlich bessere
Wirtschaftentwicklung als in den vergangenen Jahren würde
den Staatshaushalt deutlich entlasten. Die Umsetzung der
Entlas-tungsmassnahmen 2003 mit den bevorstehenden
Beschlüssen des Grossen Rats und des Volks wird zu
berücksichtigen sein. Um alle diese Entwicklungen
einzubeziehen, hat der Regierungsrat eine umfassende
Finanzplanung bis ins Jahr 2008 initialisiert. Erst nach
Vorliegen dieser Finanzplanung kann der Handlungsbedarf
festgestellt werden.
Aufgrund des heutigen Planungsstands führt das Steuerpaket
des Bundes zu einer Belastung des Staatshaushalts, die nur
mit neuen zusätzlichen Massnahmen aufgefangen werden
kann.
Bei
diesen
Massnahmen
kann
eine
Steuerfusserhöhung nicht von vornherein ausgeschlossen
werden und/oder einschneidende Abbaumassnahmen in
kostenintensiven
Ausgabenbereichen
wie
Bildung,
Gesundheit, öffentliche Sicherheit, Sozialbereichen usw. zur
Folge haben.
Zu Frage 4: Für die Gemeinden gelten die gleichen
grundsätzlichen finanzpolitischen Überlegungen wie beim
Kanton. Die finanzielle Lage der einzelnen Gemeinden ist
sehr unterschiedlich. Es gibt Gemeinden mit einer sehr
guten Finanzlage und andere Gemeinden mit einer
angespannten Finanzlage. Deshalb kann zu den Gemeinden
keine generell gültige Aussage gemacht werden.
Steuerfusserhöhungen sind aber nicht auszuschliessen.
Zu Frage 5: Dazu kann erst eine Aussage gemacht werden,
wenn die zusätzlichen Massnahmen ergriffen sind. Es kann
davon ausgegangen werden, dass sämtliche Aufgaben des
Kantons überprüft werden müssen. Erst anschliessend sind
die Abbaumassnahmen festzulegen.
Art. 2031
Zu Frage 6: Der Regierungsrat kann keine Sparmassnahmen
auf Vorrat planen. Dies ist insbesondere noch nicht
notwendig, weil der Ausgang der Abstimmung nicht
feststeht und die Auswirkungen des Steuerpakets zum
grössten Teil erst ab dem Jahre 2008 anfallen.
Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen
Fr. 1'155.--.
Thomas Leitch, SP, Hermetschwil-Staffeln: Die Mehrheit
des Parlaments wollte diesen Vorstoss nicht für dringlich
erklären, dennoch hat ihn der Regierungsrat beförderlich
beantwortet - dafür danken wir ihm. Obwohl - wohl mit
Absicht - erst heute traktandiert, hat die wichtige Antwort
den Weg via Medien rechtzeitig die Öffentlichkeit erreicht
und damit dem Stimmbürger und der Stimmbürgerin
sachliche Informationen geliefert.
Es ist bemerkenswert und zeugt von politischer Weitsicht,
dass eine 2/3 Mehrheit der Stimmbürgerinnen und
Stimmbürger sich nicht von der aufdringlichen 10Millionen-Kampagne für das ungerechte Steuerpaket
blenden liess und dieses klar bachab schickte. Ein klarer
Fingerzeit an all jene Politiker, die meinten, grosszügige
Entlastungen für Leute, die ohnehin schon genug haben,
durchboxen zu können. Damit ist es nun hoffentlich
endgültig vorbei!
Mit der Antwort des Regierungsrats sind wir nur teilweise
zufrieden. Zwar legte der Regierungsrat klar und deutlich
seine ablehnende Haltung dar und begründete sie. Bei der
Beantwortung unserer Fragen nach den Konsequenzen einer
Annahme des Steuerpakets wie etwa nach einer möglichen
Erhöhung des Steuerfusses, drückte er sich aber um eine
klare Antwort. Auch die Fragen 5 und 6 nach gefährdeten
staatlichen Tätigkeiten oder nach der Art weiterer
Sparmassnahmen
wurden
nicht
zufriedenstellend
beantwortet.
Die Beantwortung passt allerdings zur selbst auferlegten
Zurückhaltung des Regierungsrats. Diese eigenartige
Loyalität zur Parlamentsmehrheit wäre unserer Meinung
nach nicht nötig gewesen. Vom Regierungsrat hätten wir im
Gegenteil erwartet, dass er führt und seine Meinung auch
unaufgefordert klar und deutlich gegen aussen vertritt!
Vorsitzender: Thomas Leitch, Hermetschwil-Staffeln,
erklärt sich namens der Interpellantin von der Antwort
teilweise befriedigt. Das Geschäft ist erledigt.
2032 Interpellation Emanuele Soldati, SP, Staufen, vom
25. November 2003 betreffend Überprüfung der
Wirtschaftsfachstelle "Aargau Services"; Beantwortung
und Erledigung
2. Unterstützung von in- und ausländischen Investoren, die
von sich aus eine Ansiedlung am Standort Aargau planen
oder anstreben.
(vgl. Art. 1651 hievor)
4. Gezielte Akquisition von Unternehmungen im Ausland,
vornehmlich in Deutschland.
Antwort des Regierungsrats vom 22. März 2004:
Mit einem Leistungsauftrag wird eine schnelle und
unkomplizierte Umsetzung und Realisierung von
Ansiedlungs- und Investitionsprojekten aber auch die
Lösung von Problemstellungen an der Schnittstelle
Wirtschaft - Kanton angestrebt. Die Umsetzung erfolgt im
Rahmen eines One-Stop-Shop-Konzepts, d.h. ein/e
Projektleiter/in übernimmt jeweils die Kundenbetreuung mit
einem auf die Anforderungen des Kunden abgestimmten
Dienstleistungspaket.
Allgemeines: Ende 1999 hat der Regierungsrat auf Grund
des verstärkten Standortwettbewerbs und umfangreicher
Abklärungen beschlossen, ab 2000 das Standortmarketing
Aargau mit klaren Zielsetzungen neu auszurichten:
1. Pflege der bestehenden Unternehmungen im Kanton
Aargau.
3317
3. Förderung einheimischer Neugründungen.
Art. 2031
Bis heute hat sich dieses Konzept von Aargau Services
bewährt und in den Jahren 2000 bis 2003 konnten rund 100
Unternehmungen angesiedelt und ca. 2'100 Arbeitsplätze
geschaffen
werden.
Gleichzeitig
konnte
vielen
Unternehmungen bei Bewilligungsverfahren und/oder
anderen Prob-lemstellungen mit dem Kanton mit
Informationen und Koordination rasch und unkompliziert
geholfen werden.
Zu Frage 1: Die vorgesehenen Ausgaben gemäss
Voranschlag 2004 für das Standortmarketing Aargau
betragen Fr. 650'000.--. Diese sind im Budget der Stabsstelle
für Wirtschaftsfragen enthalten, die neben dem
Standortmarketing unter der Marke Aargau Services auch
ökonomische Dienstleistungen für die Gesamtverwaltung
erbringt. Weitere Ausgaben bzw. Beitragsleistungen an
Institutionen oder Gemeinden werden vom Kanton nicht
getätigt.
Die Gemeinden, Institutionen und Verbände sind
grundsätzlich frei, ebenfalls Standortmarketing zu betreiben.
Welche finanziellen Aufwendungen dabei getätigt werden,
entzieht sich den Kenntnissen des Kantons.
Zu Frage 2: Der Kanton Aargau will sich als attraktiver
Wirtschaftsstandort in Zukunft noch stärker profilieren und
positionieren. Strategisches Ziel bleibt dabei die Erzielung
eines langfristigen, nachhaltigen Wirtschaftswachstums.
Zugleich stellt die Verschärfung des internationalen
Standortwettbewerbs
künftig
noch
grössere
Herausforderungen an die Standortpflege und Entwicklung.
Eine weitere Intensivierung des Standortmarketings wird
auch
zusätzliche
Ressourcen
beanspruchen.
Der
Regierungsrat ist der Meinung, dass das Standortmarketing
Teilbereich einer wirtschaftspolitischen Gesamtstrategie ist.
Konkret ist vorerst keine Ausgabenerhöhung vorgesehen.
Zu Frage 3: Das Standortmarketing hat auf den
internationalen, kantonalen und regionalen Ebenen
unterschiedliche Funktionen. Jede Ebene hat ihre
Aufgabenstellung. Der Bund weckt im Rahmen von
"Standort:Schweiz" das Interesse von Direktinvestoren für
den Standort Schweiz. Die entsprechenden Kontakte werden
an die kantonalen Stellen weitergeleitet und diese sind
wiederum darauf angewiesen, in den Regionen und
Gemeinden Ansprechpartner zu finden, die ihnen die
aktuellen
Informationen
für
ein
konkretes
Ansiedlungsprojekt
liefern.
Auch
internationale
Treuhandgesellschaften und Handelskammern sprechen in
der Regel direkt die kantonalen Stellen an. Diese
Vernetzung mit dem Regionalmarketingnetz Aargau hat sich
weitgehend bewährt. Doppelspurigkeiten treten in der Regel
Emanuele Soldati, SP, Staufen: Es geht gegen 16.00 Uhr zu,
die Reihen im Grossen Rat lichten sich. Ich richte mein
Referat an diejenigen, die sich nach wie vor für die
Wirtschaftspolitik im Kanton Aargau interessieren!
29. Juni 2004
keine auf, eine gewisse Konkurrenzsituation um
Standortfaktoren (Steuern, Landpreise, Immobilien, etc.) ist
auf diesem Markt um Direktinvestitionen durchaus
erwünscht.
Zu Frage 4: Aus den gemachten Ausführungen ergibt sich,
dass eine starke Zentralisierung des Standortmarketings oder
der Wirtschaftsförderung nicht sinnvoll ist. Allerdings
könnte die Effizienz des Standortmarketings Aargau erhöht
werden, wenn die regionalen Ansprechstellen beispielsweise
auf 10 bis 20 Stellen vermindert würden. Dies ist zum
Beispiel mit den Regionen "Zurzibiet" und "Vision Region
Zofingen" bereits teilweise verwirklicht.
Zu Frage 5: Im Kantonsvergleich, in Bezug auf die Grösse
des Wirtschaftsraums aber auch bezüglich der
Bevölkerungszahl, hat der Kanton Aargau die tiefsten
Ausgaben für das Standortmarketing. Die Einführung des
Modells "Schaffhausen" würde auf den Kanton Aargau
umgelegt etwa vier bis fünf Mal höhere Ausgaben
verursachen.
In diesem Zusammenhang ist auch darauf hinzuweisen, dass
der Kanton Schaffhausen teilweise als sogenannte
"wirtschaftlich bedrohte Region" zusätzlich die Möglichkeit
hat, auch Anträge auf den Erlass von Bundessteuern zu
stellen. Kurzfristige Erfolge entstehen oft dadurch, weil
verschiedene Kantone sehr aggressiv mit dem Instrument
der Steuererleichterung bzw. des Steuererlasses umgehen.
Eine eigentliche Wirtschaftsförderung betreibt der Kanton
Aargau auch mit dem neu ausgearbeiteten Konzept nicht.
Das heisst, es werden keine Beiträge an Unternehmen,
Regionen, etc. geleistet. Die Möglichkeit der Gewährung
von Steuererleichterungen bei Neuansiedlungen beruht auf
einem Dekret. Für die Wirtschaftsförderung des Kantons
Aargau besteht deshalb heute auch keine direkte gesetzliche
Grundlage.
Die vom Regierungsrat im Rahmen eines Leistungsauftrags
initiierten Massnahmen des Standortmarketings werden über
das laufende Budget finanziert. Mit der Absicht des
Regierungsrats,
im
Kanton
eine
konsequente
Wirtschaftsstrategie umzusetzen, erscheint es opportun, die
Frage nach der Erarbeitung einer entsprechenden
gesetzlichen Grundlage zu prüfen. Eine weitere Frage ist es
dann, ob gewisse Leistungen für das Standortmarketing,
insbesondere im Bereich Akquisition, eingekauft oder
ausgeschrieben werden sollen.
Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen
Fr. 1'635.--.
Der Grosse Rat hat am 11. November 2003 die Aufgabenund Schuldenbremse verabschiedet. Zudem haben Sie mit
dem Entlastungsprogramm 2003 weitere einschneidende
Massnahmen und Verlagerungen auf die Gemeinden
beschlossen. Neue Ideen und Lösungsvorschläge sind
erforderlich: Innovation durch Sparen!
wurde. Es gibt haufenweise Überschneidungen und
Doppelspurigkeiten. Insbesondere Klein- und Mittelbetriebe
finden sich schwer mit der Situation zurecht. Im Aargau
bieten weiterhin über 30 - mehr oder weniger öffentliche Anbieter Beratung im Bereich der Wirtschaftsförderung an.
Die meisten Institutionen beschränken sich auf die
Konkurrenz unter ihresgleichen. Bezeichnend ist, dass die
Wirtschaftsfachstelle offenbar nicht einmal weiss, wer wie
viel und wofür aufwendet. Obwohl eine beträchtliche
Anzahl der Anbieter durch Regionalverbände alimentiert
werden.
Zur Wirtschaftsfachstelle: Wer es noch nicht gemerkt haben
sollte, es läuft einiges nicht so, wie ich es mir vorstelle.
Dies, obwohl der Aufwand in den letzten Jahren verdoppelt
Der Kanton Schaffhausen hat erkannt, dass mit einer
eigenen Lösung und einem nur mittelmässigen Budget für
die Wirtschaftsförderung kein Staat zu machen ist. Der
3318
29. Juni 2004
Art. 2032
Kanton Schaffhausen, die Gemeinden und die Verbände
haben eine privatwirtschaftliche Lösung mit einer
Leistungsvereinbarung realisiert, welche respektable
Resultate vorweisen kann.
Mit der Interpellation verfolge ich folgende Ziele:
- Angesichts der vorgenannten massiven Sparbemühungen
an anderen Orten, ist von einem weiteren Ausbau des
kantonalen Angebotes abzusehen.
- Die knappen finanziellen Mittel sind durch
Zusammenarbeit mit anderen Institutionen wirkungsvoller
einzusetzen.
Der Regierungsrat hat meine Fragen kurz und bündig
beantwortet. Das meiste können sie auch im
Rechenschaftsbericht nachlesen. Leider hat es der
Regierungsrat verpasst, die Situation zu überprüfen. Dies
bedaure ich sehr. Der Regierungsrat wird weiterhin:
- Doppelspurigkeiten unter dem Motto Konkurrenz unter
den Regionen fördern;
- auf der einen Seite verkünden, dass neue Arbeitsplätze
geschaffen werden, auch wenn diese nur von einer Region in
die andere verlegt werden und andererseits bei der Vergabe
von wichtigen Aufträgen - wie im neusten Fall betreffend
die Elektrizitäts-Gesellschaft Laufenburg AG - nicht präsent
sein.
- der Regierungsrat wird weiterhin im Nachhinein
feststellen, dass er keinen Einfluss auf wesentliche Fragen
für den Wirtschaftsstandort Aargau nehmen kann oder will.
Ich bin mit der Situation
Regierungsrats nicht zufrieden.
und
der
Antwort
des
Vorsitzender: Der Interpellant ist von der Antwort nicht
befriedigt. Das Geschäft ist erledigt.
2033 Motion der Fraktion der Grünen vom 20. Januar
2004 betreffend Anpassung des Steuergesetzes für die
oberste
Vermögensund
für
die
oberste
Einkommenskategorie bei natürlichen Personen;
Ablehnung
(vgl. Art. 1728 hievor)
Antrag des Regierungsrats vom 12. Mai 2004:
Der Regierungsrat lehnt die Motion mit folgender
Begründung ab:
Polizisten eine Volksinitiative für die Erhöhung ihrer
Bestände fordern, wenn Lehrer und Gesundheitspersonal für
besseren Lohn und menschliche Arbeitsbedingungen auf die
Barrikaden gehen, wenn trotz des freiwillig angelegten
Korsetts einer Ausgaben- und Schuldenbremse für
dringende Neuinvestitionen, Unterhalt und Erneuerung das
Geld hinten und vorne fehlt, wenn die Gemeindelobby in
diesem Rat verhindert, dass der Kanton seine wachsende
Aufgabenlast subsidiär abwälzt, wenn in Finanzengpässen
Aufgaben gegenüber Umwelt, sozialer Wohlfahrt,
Gesundheit, Bildung und kulturellen Institutionen
vernachlässigt werden: also stimmt im Aargau die
3319
Es trifft zu, dass der Kanton Aargau zurzeit nach
Möglichkeiten sucht, seinen Haushalt nachhaltig zu
sanieren. Der Regierungsrat will dieses Ziel hauptsächlich
mittels Massnahmen auf der Ausgabenseite erreichen.
Entsprechende Projekte sind bereits fortgeschritten bzw.
eingeleitet
(Ausgabenund
Schuldenbremse,
Entlastungsmassnahmen 2003, Aufgabenüberprüfung).
Mittel- und längerfristig soll auch die Einnahmenseite dazu
beitragen, die Finanzen ins Lot zu bringen, dies in erster
Linie über die Pflege der Standortqualität. Zur
Standortqualität gehören attraktive Steuern. Diese helfen,
gute Steuerzahler im Kanton zu behalten und neue
anzuziehen.
Der Regierungsrat hat schon wiederholt ausgeführt, dass er
die
mit
der
Steuergesetzrevision
erreichte
Standortverbesserung des Kantons Aargau als Antwort auf
den verschärften Standortwettbewerb beibehalten respektive
weiterführen will. Aus diesem Grunde sollen zumindest
keine neuen Steuern eingeführt werden.
Der Regierungsrat hat nun eine umfassende Finanzplanung
bis ins Jahr 2008 initialisiert, die zeigen soll, ob an diesem
Grundsatz festgehalten werden kann trotz der sich
abzeichnenden Mindererträge im Zuge der verschiedenen
Revisionen
auf
Bundesebene
(insbesondere
Familiensteuerreform, Wohneigentumsbesteuerung und
Unternehmenssteuerreform II) sowie weiterer Lasten, die
vom Bund auf die Kantone übertragen werden. Auf jeden
Fall möchte der Regierungsrat am Grundsatz, keine neuen
Steuern zu erheben, so lange wie möglich festhalten.
Die von den Motionären angeregte Steuererhöhung für die
obersten Einkommen und Vermögen steht dieser
Zielsetzung diametral entgegen. Es ist nicht auszuschliessen,
dass den kurzfristigen Mehreinnahmen längerfristig ebenso
hohe oder gar noch höhere Mindereinnahmen gegenüber
stehen. Letzteres könnte sich insbesondere dann ergeben,
wenn gut situierte Steuerpflichtige abwandern oder
abgehalten werden, in den Kanton Aargau zu ziehen.
Die Kosten der Bearbeitung dieses Vorstosses betragen Fr.
1'330.50.
Reto Miloni, Grüne, Mülligen: Wäre der Aargau ein privater
Haushalt, würden sich seine Familienmitglieder nach Jahren
des Auf- und Ausgabenverzichtes spätestens dann auf die
Suche nach Mehreinnahmen machen, wenn der Magen
hörbar knurrt. Im Aargauer Staatshaushalt knurrt er schon
lange, Schmalkost ist schon seit Jahren angesagt. Wenn
Arithmetik auf der Einnahmenseite nicht, sie stimmt schon
lange nicht mehr!
Für die Grünen lautet die Finanzmechanik darum: 1. Sparen!
Dazu gehören: Kosten runter! Da sind wir dabei. Aufgaben
streichen! Das tun wir im Rat detailliert und Aufgaben fair
verteilen!
2. Dazu gehört Einnahmen erhöhen, rauf mit dem
Steuerfuss, Gebühren erhöhen mit Bedacht! Zumindest das
Inkasso von Hundekontrollmarken wurde in diesem Jahr in
diesem Rat ja in extenso diskutiert. Bleibt für uns als letzte
Wahl, die Tarifstruktur zu modifizieren! Wir möchten mit
Art. 2033
unserem Vorstoss die Opfersymmetrie zu Lasten der
Leistungsfähigeren verändern mit einer marginalen
Mehrbelastung auf Einkommen von über 150'000 Franken
pro Jahr und auf Vermögen über einer Million! Wenn wir
das durchführen, würde die aktuelle Verschuldung in einem
kumulierten Betrag von rund 40 Millionen Franken pro Jahr
in weniger als 20 Jahren abgetragen.
Die von der Regierung vorgetragenen Bedenken in der
Beantwortung unseres Vorstosses - man spricht von
nachteiligen Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort
Aargau - diese Bedenken teilen wir nicht. Denn der Aargau
kann seine Position gegenüber den wirklichen "Alphatieren"
in der Finanzwelt - gegenüber Zug, Schwyz, Zürich oder
Nidwalden aufgrund seiner seiner Vorteile durch noch attraktivere Steuerbedingungen für natürliche Personen gar
nicht weiter verbessern. Standortvergleiche mit diesen
Spitzenkantonen belegen - kürzlich publiziert in einem
Bulletin der CS - dass vielmehr neben guten
Verkehrsverbindungen,
hervorragenden
Ausbildungsmöglichkeiten, zusammen mit einer sicheren
Wohnumgebung ausschlaggebend sind vor allem im Bereich
Bildung. Im Bereich Bildung bräuchte der Aargau eine
Offensive! Streicht man aber Mittel zusammen, wie wir das
jetzt während Jahren getan haben, statt hier vermehrt zu
investieren, so laufen wir auf falschem Kurs! Wir erachten
es als tragisch, dass der Regierungsrat in seiner Antwort auf
unsere Motion hier die elementaren Zusammenhänge
übersieht und einem überholten Sparkonformismus huldigt.
Der Regierungsrat zieht sogar allzu plump an der
Angststrippe, wenn er behauptet, bei Annahme unserer
Motion könnten Mindereinnahmen durch Abwanderung gut
situierter Steuerpflichtiger entstehen. Die Statistik zeigt,
dass die von uns im Durchschnitt geforderte Mehrbelastung
von 2'000 Franken auf Einkommen über 150'000 Franken
und Vermögen über einer Million durch entsprechende
Einkommens- und Vermögenszuwachs real in der
Vergangenheit wettgemacht worden wären. Das wird auch
in Zukunft so sein! Verarmen würden die nicht! Wenn aus
dem Aargau also jemand Abwanderungsgelüste zeigen
würde, dann wäre dies ganz sicher eher der Mittelstand, dem
geht es ebenfalls statisch gesehen nämlich immer schlechter!
Stimmen Sie also der Neutarifierung des aargauischen
Steuergesetzes gemäss Motion der Grünen zu und beweisen
Sie, dass dringende Aufgaben in den Bereichen soziale
Wohlfahrt, Gesundheit, Bildung, Umwelt und Kultur in
einem ausgeglichenen Staatshaushalt eine zeitgerechte
Finanzierungsgrundlage erfordern! Wir danken es Ihnen!
Dr. Erich Stieger, CVP, Baden: Die Grünen möchten die
sog. "Reichen" mehr rupfen, die CVP ist aus drei Gründen
dagegen: 1. Die CVP ist gegen neue Steuern, 2. ist die CVP
gegen eine Verunsicherung der Steuerzahler. Der Steuertarif
gab bei der Erarbeitung des neuen Steuergesetzes viel zu
29. Juni 2004
reden; er ist das Rückgrat des neuen Steuergesetzes und wir
sollten ihn nicht 3 Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes
schon wieder verändern! Das würde die Leute verunsichern,
- wir sind gegen diese Verunsicherung! 3. Die CVP ist
dagegen, dass der Kanton ein Eigentor schiesst: bekommt
nämlich der Steuerzahler den Eindruck, er werde zu stark
gerupft, dann weicht er in andere Kantone aus: der Aargau
verliert Steuerzahler!
Es war das Ziel der Steuergesetzrevision, den Aargau als
attraktiven Wirtschafts- und Wohnstandort zu positionieren.
Bei diesen Zielen sollten wir bleiben! Sie bringen dem
Kanton mehr als Steuererhöhungen!
Thomas Leitch, SP, Hermetschwil-Staffeln: Ja, Herr Stieger,
es mag sein, dass einige Leute verunsichert würden! Ich
frage Sie, wie viele Leute in unserem Kanton werden jedes
Jahr verunsichert durch unsere Sparprogramme? Leute sind
davon betroffen beim Personal, bei Menschen, die ihre
Kinder in die Schule schicken und nicht wissen, in wie
grossen Klassen sie am Schluss landen! Jahr für Jahr in einer
Zeit, wo wir Sparpakete in dreistelliger Millionenhöhe
schnüren, von denen vor allem der Gesundheitsbereich und
die Bildung und damit die breite Bevölkerung betroffen ist,
ist es sicher legitim, auch einmal darüber zu sprechen,
welchen Beitrag Wohlhabende in unserem Kanton leisten
könnten, um den Staatshaushalt zu entlasten. Leute übrigens,
denen bei der letzten Steuergesetzrevision im Dezember
1998 tolle Weihnachtsgeschenke gemacht wurden. Oder
profitierte etwa der gerne zitierte Mittelstand von der
Abschaffung der Erbschaftssteuer, oder der damaligen
Senkung des Vermögenssteuertarifs?
Eben haben neue Studien ans Licht gebracht, wie in der
Schweiz der Wohlstand verteilt ist und wer in den letzten
Jahren profitierte. Die untere und obere Mittelschicht der
Schweizer Erwerbshaushalte musste sich zwischen 1990 und
2001 mit einem unterdurchschnittlichen Wachstum des
Bruttoeinkommens begnügen. Dies geht aus dem neusten
Bericht über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse
in der Schweiz und deren Entwicklung in den Jahren 1990
bis 2001 hervor, der im Auftrag der Eidgenössischen
Steuerverwaltung erarbeitet wurde. Zwischen 1996 und
2000 sind vor allem die hohen Löhne gestiegen. Die
"mittelständischen"
Löhne
haben
dagegen
weit
unterdurchschnittlich zugenommen.
Diese Motion, die eine Anpassung für die oberste
Vermögens- und Einkommenskategorie verlangt, steht
angesichts der eben zitierten Erkenntnisse und angesichts
unseres Finanzhaushaltes überhaupt nicht schräg in der
Landschaft und statt sich prinzipiell gegen jegliche
Steuererhöhung auszusprechen, sollte die Regierung fähig
sein, differenzierte Beurteilungen vorzunehmen, welche die
Einkommens- und Vermögensentwicklungen des letzten
Jahrzehnts
einbeziehen und daraus entsprechende Anpassungen - wie
hier vorgeschlagen - ableiten.
optimales Verkehrsnetz, Naherholungsgebiete oder eine
schöne Wohnlage attraktiv.
Die durchschnittlichen Einbussen auf Seiten der Betroffenen
liegen im Promillebereich. Deswegen von Abwanderung
von
Steuerpflichtigen
zu
sprechen
ist
einfach
unglaubwürdig! Schliesslich sind auch für Millionäre nicht
nur die Steuerbelastung, sondern weitere Standortvorteile
wie ein gutes Bildungs- und Forschungswesen, ein
Dem Staatshaushalt brächte die Umsetzung der Motion
jährlich 40 Millionen Franken ein - Geld, dass wir
gewinnbringend für alle investieren könnten, z.B. in die
Bildung, die Gesundheit und die Sicherheit. Setzen Sie ein
Zeichen und stimmen Sie dieser Motion zu! Dies wäre für
einmal ein innovativer Schritt.
3320
29. Juni 2004
Erika Schibli, FDP, Wohlenschwil: Ich kann es mir nicht
verkneifen, festzustellen, dass hier eine krampfhafte Suche
nach Geld zu kuriosen Vorschlägen führt. Eine zusätzliche
Besteuerung des Einkommens, wenn es höher ist als 150'000
Franken und vom Vermögen, wenn dies höher ist als eine
Million, ist eine neue Steuer. Diese Einkommen und diese
Vermögen werden ohnehin höher besteuert. Die Progression
in unserem Steuergesetz führt dazu, dass z.B. bei
Einkommen über 150'000 bereits gegen 40% Steuern fällig
sind. Wir müssen aufpassen, dass wir nicht so weit kommen,
diesen Leuten ihre Einkommen oder ihre gute Situation zu
vermiesen, so viel zu verdienen, dahinter steht auch eine
riesige Arbeit! Bei solchen Einkommen und Vermögen
besteht auch die Möglichkeit, auszuwandern. Ich kenne
mehr als einen Fall, wo das bereits geschehen ist. Hinzu
kommt, dass es ungerecht ist, wenn eine kleine Schicht die
Altlasten des Kantons Aargau alleine aufräumen muss.
Schliesslich haben wir die miteinander geschaffen und wir
müssen miteinander diese Sache erledigen! Wenn ich dieses
Gejammer höre von der Bildung, die nicht bezahlt werden
kann und vom Gesundheitswesen, das sich im Notstand
befindet, da muss ich sagen, bis jetzt habe ich davon noch
nicht viel bemerkt, obwohl ich sehr viel mit solchen
Institutionen zu tun habe! Natürlich tut es jedem Einzelnen
weh, wenn irgendetwas abgeschafft oder redimensioniert
wird. Ich denke, wir haben immer noch einen sehr guten
Stand und diesen werden wir auch mit ein paar
Einsparungen weiterführen können.
Überlegen Sie einmal: Vermögen von 1 Million Franken!
Wir haben im letzten Jahr das grosse Pensionskassendebakel
gehört, überall wurde gejammert! Das führte dazu, dass
einige Leute, die pensioniert wurden, statt der Pension in
monatlichen Renten sich das Kapital auszahlen liessen.
Wenn diese Leute das Geld sicher anlegen, damit es ihnen
auch für die Zukunft erhalten bleibt, dann machen sie das
mit Staatsanleihen oder Pfandbriefen. Da gibt es einen
Jahresertrag von ungefähr 20'000 Franken oder 25'000
Franken; das ist ein Monatseinkommen von rund 2'000
Franken nebst der AHV. Wenn das eine sehr gute Situation
ist, dann muss ich mich sehr wundern! Auch Einkommen
von 150'000 Franken können Grenzfälle sein, in welchen
auch 2'000 Franken sehr wehtun. Überlegen Sie einmal:
beide Eheleute arbeiten, sie haben eine Familie und
verschiedene Auslagen, da tun 2'000 Franken auch weh! Der
Vorschlag ist ungerecht: Es darf nicht sein, dass eine
einzelne Gruppe für die alten Schulden alleine aufkommt!
Aus diesem Grund lehnt die FDP diese Motion ab.
Regina Lehmann, SVP, Reitnau: Die geschlossene SVPFraktion, in der übrigens Frau und Mann die eigene
Meinung sagt, lehnt die Motion der Fraktion der Grünen
analog
der
Regierung
entschieden
ab.
Im
Rechenschaftsbericht des Finanzdepartements konnten Sie
es nachlesen. Unser Kanton will sich als attraktiver
Wirtschaftsstandort stärker profilieren und positionieren.
2. Eine solche Steuererhöhung wäre wohl auch ein
schlechtes Zeichen für künftige potenzielle Zuzügerinnen
und Zuzüger. Eine Verschärfung des Steuertarifs läuft den
Gesprächen, den Standort Aargau attraktiv zu halten,
entgegen.
3. Der Regierungsrat hat aus wirtschafts- und
standortspolitischen Überlegungen in den vergangenen
Jahren wiederholt dargelegt, dass im Lichte der
Aufrechterhaltung
der
Standortqualität
keine
3321
Art. 2033
Ziel ist ein langfristiges, nachhaltiges Wirtschaftswachstum!
Die vorliegende Motion würde unseren Kanton genau in die
entgegengesetzte Richtung führen. Gewinner wären einzig
unsere Nachbarkantone, die unsere Steuerzahler in den
oberen Einkommensschichten mit Handkuss übernehmen,
sie umsorgen und entlasten würden. Die Standortqualität
unseres Kantons darf auf keinen Fall mit so kurzsichtigen
Steuergesetzanpassungen
gefährdet
werden!
Unser
Finanzhaushalt muss saniert werden, da sind wir uns einig!
Für die SVP kommt nur eine nachhaltige Sanierung mit
Massnahmen auf der Ausgabenseite in Frage!
Reto Miloni, Grüne, Mülligen: Erstens: Glauben Sie mir,
wenn wir von den Grünen als ultima ratio uns in die
Werkstatt begeben und nach einem Werkzeug greifen, dass
sich dieser Grosse Rat, dem ich seit dreieinhalb Jahren
angehöre, immer gescheut hat, dieses Werkzeug in die Hand
zu nehmen, nämlich den Rollgabelschlüssel, mit dem man
auf der Einnahmenseite ein bisschen etwas bewegen könnte,
dann haben wir uns das gut überlegt und das nicht
leichtherzig getan! "Die Botschaft" von der Nachhaltigkeit
"hör' ich wohl", Frau Regina Lehmann, "allein mir fehlt der
Glaube!"
Es ist so, dass das, was in diesem Rat in den letzten Jahren
beschlossen wurde, unter dem Titel "Sparen" zu einem
erheblichen Leistungsabbau unter allen Titeln geführt hat.
Wenn Sie einmal mit den Leuten auf der Strasse sprechen,
wären die sehr wohl bereit, einen Beitrag zu leisten
beispielsweise dafür, dass ein Spital in Brugg nicht
geschlossen worden wäre! Also welche dramatischen
strukturellen Veränderungen wir hier eingeleitet haben, das
ist ganz klar tiefgreifend. Wir sind noch nicht am Ende
dieser Entwicklung angelangt! Es wird ganz sicher so sein,
dass - auch wenn Sie jetzt den Vorstoss der Grünen
ablehnen, werden wir in den kommenden Jahren den
Rollgabelschlüssel der einnahmenseitigen Erhöhung um ein
kleines Grad herumdrehen müssen! Ich hoffe, wir sehen uns
hier dann wieder!
Vorsitzender: Die Diskussion ist abgeschlossen. Ich erteile
das Wort dem Herrn Finanzdirektor.
Landammann Roland Brogli, CVP: Der Regierungsrat lehnt
die Motion aus folgenden Gründen ab:
1. Die Sanierung des Haushaltes ist ein wichtiges Ziel, auch
des Regierungsrats! Durch eine Erhöhung der Steuern bei
den Steuerpflichtigen in den höchsten Einkommens- und
Vermögensverhältnissen lässt sich dieses Ziel aber wohl
kaum erreichen. Eine solche Steuerhöhung brächte nach
Auffassung
des
Regierungsrats
wohl
höchstens
vorübergehende
Mehreinnahmen,
denn
diese
Personenkategorien achten auf die Steuerbelastung und
könnten einen Umzug in einen steuergünstigeren Kanton ins
Auge fassen. In diesen Kategorien sind wir ohnehin nicht
bei den Spitzenreitern, meine Damen und Herren!
Steuererhöhungen ins Auge gefasst werden dürfen. Es
drängt sich im Moment keine andere Betrachtung auf. Der
Standortwettbewerb ist in jüngster Zeit noch intensiver
geworden. Die interkantonale Entwicklung führt dazu, dass
selbst Kantone, die keine Entlastungen vornehmen,
kontinuierlich
an
Terrain
verlieren.
Mit
Steuerverschärfungen würde die Kluft umso grösser werden!
4. Das Ziel einer nachhaltigen Haushaltssanierung soll viel
eher
mit
einer
weiteren
Verbesserung
der
Art. 2033
Standortattraktivität und mittels Entlastungsmassnahmen
und strukturellen Massnahmen erreicht werden, sowie
entsprechenden Projekten zur Entlastung bzw. zur
Reduktion der Ausgaben. Wir haben in den letzten Jahren
immer noch eine Ausgabensteigerung von 4% und mehr
gehabt, sehen Sie nach! Das ist doch vieles über dem
Wachstum des Volkseinkommens. Entsprechende Projekte
zur Entlastung der Ausgaben laufen ja bereits oder wurden
bereits eingeleitet, ich erinnere etwa an die Ausgaben- und
Schuldenbremse und an die Entlastungsmassnahmen 2003
sowie die Aufgabenüberprüfung. Ich bitte Sie also im
Namen des Regierungsrats, die Motion nicht zu überweisen!
Abstimmung:
Die Motion der Grünen wird mit sehr grosser Mehrheit
abgelehnt.
2034 Motion Andreas Villiger-Matter, CVP, Sins, vom
24. Februar 2004 betreffend zukünftige kantonale
Agrarpolitik
und
Änderung
des
kantonalen
Landwirtschaftsgesetzes;
Überweisung
an
den
Regierungsrat
(vgl. Art. 1755 hievor)
Antrag des Regierungsrats vom 12. Mai 2004:
Der Regierungsrat ist bereit, die Motion mit folgender
Erklärung entgegenzunehmen:
1. Handlungsbedarf zur Überprüfung der kantonalen
Landwirtschaftspolitik: Seit Genehmigung des Leitbilds für
die aargauische Landwirtschaft durch den Grossen Rat am
25. Mai 1993 fand ein tiefgreifender Wandel sowohl in der
Landwirtschaft selbst als auch in der Agrarpolitik des
Bundes und im aussenwirtschaftlichen Umfeld (WTO,
bilaterale Verträge mit der EU u.a.) statt. Eine aktuelle
Standortbestimmung und Überprüfung der künftigen
Agrarpolitik des Kantons erscheint deshalb notwendig.
Agrarpolitik ist weitgehend Bundessache. Den Kantonen ist
der Vollzug eines Grossteils der Massnahmen übertragen.
Gewisse Aufgaben werden aber auch im Verbund zwischen
dem Bund und den Kantonen erfüllt. Zusätzlich können die
Kantone je nach den gegebenen Verhältnissen eigene
Schwerpunkte setzen. Diese resultieren oft aus der engen
Verknüpfung der Agrarpolitik mit anderen, für die
Landwirtschaft bedeutsamen Sachpolitiken. Erwähnt seien
hier etwa die Raumplanung, die Natur- und
Umweltschutzpolitik, der Veterinärbereich oder die
Lebensmittelsicherheit.
Deren
Umsetzung
im
Landwirtschaftsbereich ist zurzeit teilweise oder ganz dem
Finanzdepartement (Abteilung Landwirtschaft) übertragen.
29. Juni 2004
Bei reinen agrarpolitischen Massnahmen und vorab bei der
Umsetzung der damit verknüpften Sachpolitiken sind oft
auch
die
Gemeinden
bzw.
landwirtschaftliche
Berufsorganisationen
mitbeteiligt.
In
diesem
Zusammenhang wird zu überprüfen sein, von wem welche
Aufgaben in welchem Umfange in Zukunft erfüllt werden
müssen. Damit kann auch den Anliegen des laufenden
Projekts Aufgaben- und Leistungsüberprüfung (ALÜP)
Rechnung getragen werden.
2.
Landwirtschaftsbericht
und
Anpassung
der
Agrargesetzgebung: Die Ziele und Massnahmen der
kantonalen Agrarpolitik richten sich hauptsächlich nach den
Vorgaben des Bundesrechts sowie der Kantonsverfassung.
Im Vordergrund steht die Entwicklung einer nachhaltigen
Landwirtschaft mit den Stossrichtungen Ökonomie
(marktgerechte
Produktion,
wirtschaftliche
Leistungsfähigkeit),
Ökologie
(umweltschonende
Produktion, spezielle ökologische Leis-tungen) und Soziales
(sozialverträgliche Gestaltung des Strukturwandels). In
Form eines Berichts sollen die Lage der Aargauer
Landwirtschaft dargelegt sowie die Ziele und Massnahmen
der kantonalen Agrarpolitik formuliert werden. In die
gleiche Richtung stossen bereits die drei im Frühjahr 2000
eingereichten Postulate Hansruedi Brun, Hans Stutz und
Damian Keller.
Die Überprüfung der kantonalen Agrarpolitik soll neben den
rein landwirtschaftlichen Aspekten auch die enge
Verknüpfung mit anderen, für die Landwirtschaft relevanten
Sachpolitiken umfassen. Dabei bedarf es der Prüfung, ob in
diesem Bereich eine Weiterentwicklung oder eher eine
Lockerung - in dem Sinne, dass die einzelnen Sachpolitiken
voneinander unabhängiger umgesetzt werden - anzustreben
ist.
Um Wirkung zu erzielen, muss die Agrarpolitik langfristig
ausgerichtet sein. Dies setzt langfristige Konzepte mit einer
hohen Verlässlichkeit voraus.
Die Überprüfung der kantonalen Agrarpolitik wird letztlich
auch eine Änderung des letztmals vor acht Jahren
revidierten kantonalen Landwirtschaftsgesetzes (gemäss
Volksabstimmung vom 22. September 1996) zur Folge
haben. Unabhängig davon besteht bereits heute ein
Handlungsbedarf zur Neuregelung bzw. Anpassung
verschiedener Bestimmungen (z.B. die Übertragung der
land- und hauswirtschaftlichen Berufsbildung von der
Landwirtschafts- in die Berufsbildungsgesetzgebung).
Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen
Fr. 1'812.--.
Vorsitzender: Die Motion ist unbestritten. Der Rat überweist
sie stillschweigend an den Regierungsrat.
domizilierte Unternehmungen; Überweisung an den
Regierungsrat
(vgl. Art. 1740 hievor)
2035 Postulat Urs Haeny, FDP, Oberwil-Lieli, vom
24. Februar 2004 betreffend Verbesserung der
steuerlichen Rahmenbedingungen für im Kanton
Antrag des Regierungsrats vom 12. Mai 2004:
Der Regierungsrat ist bereit, das Postulat mit folgender
Erklärung entgegenzunehmen:
3322
29. Juni 2004
Der Kanton Aargau hat im Rahmen des auf den 1. Januar
2001 in Kraft getretenen neuen Steuergesetzes bei den
Unternehmen diverse Entlastungen vorgenommen. Es sind
auch bewährte, für die Unternehmen günstige Regelungen
ins neue Recht übernommen und einige neue Spezialitäten
geschaffen worden. Die mit der Steuergesetzrevision
erreichte Standortverbesserung des Kantons Aargau als
Antwort auf den verschärften Standortwettbewerb soll auch
künftig beibehalten respektive weitergeführt werden. Da in
jüngster Zeit andere Kantone Gesetzesrevisionen mit
Entlastungen der Unternehmen durchgeführt haben, ist die
Position des Kantons Aargau immer wieder von Neuem zu
überprüfen.
Der Regierungsrat will der Wirtschaft weiterhin günstige
Rahmenbedingungen anbieten, u.a. auch in steuerlicher
Hinsicht. Damit soll die Wettbewerbsfähigkeit der
aargauischen Wirtschaft erhalten und weiter gestärkt
werden. Wie gross der Handlungsspielraum für allfällige
weitere steuerliche Entlastungen für Unternehmen ist, kann
zurzeit allerdings nicht näher festgestellt werden. Der
Handlungsspielraum hängt massgeblich vom Ausgang der
Eidgenössischen Volksabstimmung über das Steuerpaket
2001 ab. Sollte das Steuerpaket angenommen werden,
entstehen dem Kanton und den Gemeinden Steuerausfälle
von zusammen rund 190 Mio. Franken. Damit bestünde
wohl kaum weiteres Steuersenkungspotenzial mehr, zumal
mit der Unternehmenssteuerreform II bereits eine weitere
Bundesrevision ansteht, die von den Kantonen zwingend zu
übernehmen ist und ebenfalls Steuerausfälle bewirken wird.
Die
im
Postulat
dargestellten
steuerentlastenden
Massnahmen kann der Regierungsrat nicht unterstützen. Ein
Verzicht auf den Steuerzuschlag von 15% auf der Gewinnund Kapitalsteuer gemäss § 6 des Finanzausgleichsgesetzes
würde die faktische Liquidation des Finanzausgleichs
bedeuten. So hat der Steuerzuschlag der juristischen
Personen im Rechnungsjahr 2003 33.2 Mio. Franken an die
insgesamt 44.3 Mio. Franken des Finanzausgleichs
beigetragen.
Der
hohe
Finanzierungsanteil
des
Steuerzuschlags dient insbesondere als Kompensation für
jene Gemeinden, die wegen Standortnachteilen wenig
Steuererträge von juristischen Personen erhalten. Wenn man
den Finanzausgleich beschneiden oder abschaffen will, ist
darüber eine separate politische Diskussion zu führen.
Eine schrittweise Abschaffung der Kapitalsteuer, wie dies
im Postulat weiter verlangt wird, würde eine Abkehr von der
bisherigen bewährten Philosophie eines attraktiven
Zweistufentarifs in Verbindung mit einer stabilisierenden
Kapitalsteuer bedeuten. Die Kapitalsteuer dient dabei als
Kompensation bei jenen Unternehmen, die wegen grosser
Eigenkapitalbasis im Verhältnis zu anderen Unternehmen
relativ bescheidene Gewinnsteuern entrichten.
Art. 2034
Die im Postulat ausserdem angesprochene Reduktion der
Doppelbelastung von ausgeschütteten Gewinnen ist ein
zentraler Gegenstand der Unternehmenssteuerreform II. In
diesem Bereich wird das Bundesrecht für die Kantone
zwingende Vorgaben machen.
Bezüglich
der
im
Postulat
geforderten
Marketingmassnahmen
ist
festzuhalten,
dass
der
Regierungsrat Anfangs 2000 bei der Neuausrichtung des
Standortmarketings Aargau die strategischen Ziele definiert
hat. Der Kanton richtet seine wirtschaftlich bedeutenden
Tätigkeiten darauf aus, die Wettbewerbsfähigkeit der
Wirtschaft und des Standorts Aargau zu bewahren und
gleichzeitig zu fördern. Das Ziel des Standortmarketings ist
die
langfristige
und
nachhaltige
Stärkung des
Wirtschaftstandorts Aargau. Der Regierungsrat hat beim
Standortmarketing folgende Prioritäten gesetzt: 1.
Bestandespflege ansässiger Unternehmen; 2. Unterstützung
von in- und ausländischen Investoren, die von sich aus eine
Ansiedlung im Standort Aargau planen oder anstreben; 3.
Förderung einheimischer Neugründungen; und 4. gezielte
Akquisition von Unternehmen im Ausland.
Das Marketingkonzept hat sich bis anhin bewährt und hat
dazu beigetragen, dass in diesem Zeitraum rund 100
Unternehmungen neu angesiedelt und über 2'100 neue
Arbeitsplätze geschaffen werden konnten. Gegenwärtig wird
aber
im
Rahmen
der
Neukonzeption
der
wirtschaftspolitischen Strategie des Kantons überprüft, wie
weit das Standortmarketingkonzept weiter verfeinert und
verbessert werden kann.
Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen
Fr. 1'447.50.
Vorsitzender: Das Postulat ist unbestritten. Der Rat
überweist es stillschweigend an den Regierungsrat.
2036 Motion Thierry Burkart, FDP, Baden, vom
2. März 2004 betreffend ersatzlose Streichung von § 89
StG (Abschaffung der Mindeststeuer auf den Buchwert
der im Kanton gelegenen Grundstücke von
Kapitalgesellschaften
und
Genossenschaften);
Überweisung an den Regierungsrat
(vgl. Art. 1764 hievor)
Antrag des Regierungsrats vom 12. Mai 2004:
Der Regierungsrat lehnt die Motion mit folgender
Begründung ab bzw. ist bereit, die Motion als Postulat
entgegenzunehmen:
Ein
Verzicht
auf
die
Kapitalsteuer
müsste
konsequenterweise die Einführung des Proportionaltarifs bei
der Gewinnsteuer nach sich ziehen, was zwar eine
Vereinfachung wäre, jedoch für die Mehrheit der KMU eine
höhere Steuerbelas-tung bedeuten würde. Zu beachten ist
sodann, dass eine Abschaffung der Kapitalsteuer gegen
zwingendes Bundesrecht verstossen würde.
Die Mindeststeuer auf Grundstücken gemäss § 89 StG ist
mit dem neuen Steuergesetz auf den 1. Januar 2001
eingeführt worden. Sie bezweckt in erster Linie, dass die
grossen
Versicherungsgesellschaften,
die
wohl
Liegenschaftsbesitz, jedoch weder Sitz noch Betriebsstätte
im Kanton haben, einen minimalen Steuerbeitrag an den
Kanton
und
die
Standortgemeinden leisten. Auch wenn die politische
Hauptstossrichtung die erwähnten Gesellschaften sind, so
kommt diese Mindeststeuer bei Vorliegen der
entsprechenden Voraussetzungen auch bei anderen
juristischen Personen (mit oder ohne Sitz im Kanton) zum
Tragen. Dies ist bei der 2. Lesung des neuen Steuergesetzes
im Grossen Rat auch entsprechend dargelegt worden.
3323
Art. 2035-2036
Zurzeit kennen 14 Kantone eine Minimalsteuer bei
juristischen Personen, davon 11 Kantone eine spezielle
Mindeststeuer auf Grundeigentum.
Das Gesetz sieht verschiedene Ausnahmen und
Abfederungen
vor:
So
wird
sie
nur
auf
Anlageliegenschaften, nicht aber auf betrieblichen
Grundstücken erhoben. Damit ist sichergestellt, dass die
Attraktivität des Kanton Aargau als Wirtschaftskanton nicht
beeinträchtigt wird. Auch bei Anlageliegenschaften wird sie
in der Startphase eines neuen Unternehmens nicht
angewandt.
Schliesslich
sind
Gesellschaften,
die
gemeinnützigen
Wohnungsbau
im
Sinne
der
bundesrechtlichen Gesetzgebung betreiben, von der
Mindeststeuer befreit.
Der Gesetzgeber hat die Mindeststeuer auf Grundstücken
einfach und praxistauglich ausgestaltet. Weil bei den
ordentlich besteuerten juristischen Personen keine
Steuerwerte wie bei den Grundstücken von natürlichen
Personen existieren, die Festlegung von solchen
Schätzwerten für einige tausend Grundstücke sehr
aufwändig wäre und nach erfolgter Erstschätzung im
späteren Zeitverlauf einen grossen administrativen Aufwand
bedingen
würde,
werden
die
Buchwerte
als
Bemessungsgrundlage für die Mindeststeuer herangezogen.
Die Buchwerte bilden im Übrigen weitgehend auch die
Grundlage für die Bemessung der ordentlichen Kapitalsteuer
der Kapitalgesellschaften und Genossenschaften.
Das Steuerrekursgericht des Kantons Aargau hat die
rechtliche Zulässigkeit des § 89 StG anerkannt.
Insbesondere erachtet das Gericht die Mindeststeuer als mit
dem Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen
Leistungsfähigkeit vereinbar, da mit der Mindeststeuer die
wirtschaftliche Leistungsfähigkeit von juristischen Personen
erfasst wird, die sich aus der Ertragsfähigkeit ihrer
Grundstücke ergibt. Auch sieht das Steuerrekursgericht
keine rechtlichen Einwände, dass auf die Mindeststeuer von
1.5 Promille des Buchwerts zusätzlich die verschiedenen
gesetzlichen Zuschläge ("Vielfache") zu erheben sind.
Schliesslich besteht gemäss Steuerrekursgericht nach
Massgabe
der
einschlägigen
bundesgerichtlichen
Rechtsprechung auch kein Hinweis darauf, dass diese
Beurteilung nicht verfassungskonform wäre.
Die vom Motionär geübte Kritik an der Mindeststeuer auf
Grundstücken
ist
für
den
Regierungsrat
nicht
nachvollziehbar.
Der
Regierungsrat
erachtet
die
Mindeststeuer auf Grundstücken nach wie vor als
sachgerecht. Er ist nicht bereit, diese ersatzlos zu streichen.
Allerdings ist er bereit, im Zusammenhang mit möglichen
steuerlichen Massnahmen zur weiteren Stärkung des
Wirtschaftsstandorts Aargau die Höhe des Steuersatzes von
1.5 Promillen zu überprüfen. In diesem Sinne ist er bereit,
die Motion als Postulat entgegenzunehmen.
Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen
Fr. 1'389.--.
Thierry Burkart, FDP, Baden: Schon Baptist Colbert hat
einmal gesagt: "Steuern erheben heisst, die Gans so zu
rupfen, dass man möglichst viele Federn mit möglichst
wenig Geschnatter bekommt!" Dieser Grundsatz ist in § 89
Steuergesetz eigentlich erschreckend gut umgesetzt, denn er
dass ausserkantonale Versicherungsgesellschaften mit
Liegenschaftenbesitz gepackt werden können, damit auch
29. Juni 2004
betrifft nur eine sehr kleine Gruppe. Aber gerade deshalb ist
diese Steuer ungerecht. Ich begründe dies in 5 Punkten:
1. Die Mindeststeuer auf dem Buchwert von Liegenschaften,
von Kapitalgesellschaften und Genossenschaften fördert die
Gewinnmaximierung statt den nachhaltigen Wohnungsbau.
Weshalb? Es wird bei der Mindeststeuer vom Buchwert der
Liegenschaften ausgegangen und nicht vom Ertragswert.
Was heisst das? Der Wert der Liegenschaften wird
gemessen, so wie er in den Büchern steht und nicht am
Ertrag, der durch die Liegenschaften erwirtschaftet wird.
D.h. dass Unternehmungen mit Neubesitz einen höheren
Buchwert haben als Liegenschaften mit älterem
Liegenschaftsbesitz und somit Gefahr laufen, in diese
Mindeststeuer hineinzufallen. Unternehmungen, die somit
neuen Wohnungsraum schaffen, der benötigt wird, werden
bestraft, indem sie in die Mindeststeuer hineinlaufen und
diese bezahlen müssen.
2. Soziale Vermieter und solche, die Liegenschaften
renovieren, die die Bausubstanz erhalten, werden ebenfalls
bestraft, weil auch sie Gefahr laufen, in diese Mindeststeuer
hineinzugeraten. § 89 StG bewirkt, dass jeder Verzicht auf
Gewinn eine Gefahr darstellt, den Tatbestand von § 89 zu
erfüllen und somit Mindeststeuer bezahlen zu müssen. Das
heisst, das Streben nach Gewinnmaximierung wird
gefördert. Dort, wo auf Gewinn verzichtet wird, wo nur der
Buchwert zum Tragen kommt, dort schnappt die
Mindeststeuer zu und die Unternehmungen müssen
bezahlen. Das ist ungerecht, weil Vermieter, die die
Bausubstanz mittels Renovationen erhalten Gefahr laufen,
dass sie diese Mindeststeuer bezahlen müssen. Wer verliert
darunter? Natürlich unter anderem auch die Mieter, denen
der Erhalt der Bausubstanz zugute käme.
3. Da der Grundsatz der Besteuerung nach der
wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit verletzt wird, ist diese
Mindeststeuer, dieser § 89, ohnehin ungerecht, wenn nicht
gar verfassungswidrig! Was heisst das? Da nicht der
Ertragswert zum Tragen kommt, sondern der Buchwert wird
nicht die Leistungsfähigkeit dieser Steuersubjekte
angeschaut, sondern der Buchwert, eine bestimmte Grösse.
Somit kommt nicht die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
zum Tragen. Im Übrigen wird § 74 StG - die Möglichkeit
der Verlustverrechnung - die gerade vom Gesetzgeber
deshalb vorgeschlagen ist, damit die wirtschaftliche
Leistungsfähigkeit beachtet wird, durch die Mindeststeuer
ausgehebelt, weil eine juristische Person oder eine
Kapitalgesellschaft bzw. Genossenschaft, wenn sie die
Mindeststeuer bezahlen muss, hier die Verlustverrechnung
nicht geltend machen kann.
4. Die Mindeststeuer ist wettbewerbsverzerrend und rechtsungleich. Weshalb? Es werden wie gesagt nur
Kapitalgesellschaften und Genossenschaften von dieser
Steuer betroffen und nicht natürliche Personen. Das ist sehr
fragwürdig, mindestens unter dem Rechtsgleichheitsgebot!
5. Da die Mindeststeuer in ihrem Wortlaut und der
entsprechenden Verwaltungspraxis nicht dem eigentlichen
gesetzgeberischen Willen vom damaligen Steuergesetzgeber
entspricht, muss hier der Grosse Rat sich darüber
Rechenschaft abgeben, ob die Praxis dem entspricht, wie er
es damals gewollt hatte. Wie hat er es gewollt? Damals war
das
Ziel,
die etwas an unser Gemeinwesen bezahlen. Dafür habe ich
Verständnis. Der Wortlaut hingegen konnte dieses Ziel nicht
3324
29. Juni 2004
wiedergeben, das wurde damals auch in der Kommission
schon so dargelegt, weil damit das interkantonale
Schlechterstellungsverbot verletzt würde. Deshalb ist die
momentane Praxis etwas ganz anderes als sie der
Gesetzgeber gedacht hat. Gerade deshalb müssen wir uns als
Gesetzgeber fragen, ob wir ein Gesetz, das eigentlich ganz
anders vorgesehen wurde, so weiterführen wollen, weil die
Praxis nämlich anders aussieht!
Ich erlaube mir noch drei Bemerkungen zu den
Ausführungen des Regierungsrats in seiner Antwort: Die
Ausführungen des Regierungsrats hinsichtlich dem
eigentlichen Zweck der Norm werden, wie ich eben gerade
ausgeführt habe, nicht bestritten, im Gegenteil. Aber gerade
aus diesem Grund wollte der Gesetzgeber diesen
Paragraphen nicht auf alle juristischen Personen ausdehnen,
was dem Grundsatz der Rechtsgleichheit widersprechen
würde.
Es wird nicht bestritten, dass 14 Kantone eine
Minimalsteuer auf Liegenschaftsbesitz bei juristischen
Personen erheben. Dies heisst aber umgekehrt, dass 12
Kantone keine derartige Steuer kennen! Diesen gegenüber
befindet
sich
der
Kanton
Aargau
in
einem
Wettbewerbsnachteil.
Dritter und letzter Punkt: Aufgrund der Praxisuntauglichkeit
bzw. des geringen administrativen Aufwandes werde
gemäss den Ausführungen des Regierungsrats der Buchwert
als Bemessungsgrundlage herangezogen. Es kann nicht sein,
dass eine Steuer aus diesen Gründen rechtsungleich
ausgestaltet wird - eben Buchwert und nicht Ertragswert!
Gerade die Tatsache, dass die gerechte Ausgestaltung der
Steuer einen riesigen administrativen Aufwand zur Folge
hätte, zeigt doch klar, dass der § 89 StG abgeschafft gehört!
Ich stimme deshalb der Umwandlung in ein Postulat nicht
zu und halte an der Motion fest!
Lassen Sie, meine Damen und Herren, uns deshalb hier laut
gackern und sagen Sie ja zur Überweisung der Motion, wir
haben heute eine sehr seltene Chance, ein Gesetz
abzuschaffen und nicht neue zu schaffen. Diese Chance
sollte sich dieser Rat nicht nehmen lassen!
Heinrich Schöni, SP, Oftringen: Ich verlese hier das Referat
von Markus Leimbacher, Villigen, der früher weg musste.
Ich möchte mich also nicht mit fremden Federn schmücken!
Die SP-Fraktion ist mit der Regierung der Meinung, dass die
Motion abzulehnen ist. Sie steht ganz einfach quer in der
Landschaft der Kantonsfinanzen. Da nützen auch die
schönen Begründungen des Motionärs nichts. Der Kanton
Aargau kann es sich ganz einfach nicht leisten, auf diese
Einnahmen zu verzichten. So ist es auch nicht verständlich,
dass der Regierungsrat den Vorstoss zwar richtigerweise
ablehnt, diesen aber doch als Postulat entgegennehmen will.
Die Sache ist nämlich die: Jede Gesellschaft, ob sie nun im
Kanton eine Aktivität entfaltet oder aber ihren Sitz
ausserhalb des Kantons hat und alleine Grundstücke im
Aargau besitzt, soll hier Steuern abliefern. Dies ist in
verschiedensten Kantonen so, deren elf kennen eine
Mindeststeuer auf Grundeigentum. Dass gerade dies zu einer
Förderung der Gewinnmaximierung führen und damit den
nachhaltigen (gemeint ist wohl der soziale) Wohnungsbau
verhindert wird, stimmt nicht und ist ganz einfach ein
Ammenmärchen:
Ich
kenne
keine
einzige
3325
Art. 2036
Immobiliengesellschaft, die sich nicht das Ziel der
Gewinnmaximierung auf die Fahnen geheftet hat. Dass
dabei - wie der Motionär möchte - auch noch die Streuern
entfallen sollen, kommt diesen Gesellschaften gerade recht:
Dadurch können sie nämlich einen noch grösseren Gewinn
erwirtschaften!
M.a.W.: Der Vorstoss bezweckt nicht den sozialen
Wohnungsbau, wie uns die Motion weismachen will, gerade
das eben nicht. Das ist ja bei einer Motion aus der
wirtschaftsfreundlichen Ecke dieses Parlamentes auch nicht
zu erwarten. Nein, meine Damen und Herren: Dieser
Vorstoss verfolgt gerade das diametrale Ziel, nämlich die
Gewinnmaximierung bis zum Letzten. Dass dadurch nicht
etwa
die
MieterInnen,
sondern
alleine
die
Liegenschaftsgesellschaften profitieren, versteht sich von
selber. Und dazu bietet die SP nicht Hand. Schon aus diesem
Grunde ist die Motion abzulehnen!
Dazu kommt aber noch etwas Weiteres: Der Vorstoss
kommt aus einer politischen Ecke, die den jährlichen
Haushaltsausgleich fordert. Und dies um jeden Preis, koste
es, was es wolle. Dass dabei die längst fällige Aufhebung
des Steuerrabattes nicht unterstützt wird, ist das eine - damit
leben wir schon lange (und hoffentlich und wahrscheinlich
nicht mehr lange!). Dass gerade diese Ecke des Parlamentes
sich dringend notwendiger Einnahmen entledigen will, ist
etwas Neues. Offenbar sind sich die Wirtschaftskreise in
diesem Parlament nicht im Klaren darüber, dass der Aargau
aufgrund der weiteren Sparpakete des Bundes auf
Einnahmen dringend angewiesen sein wird. Er kann es sich
nicht leisten, auf Steuern, die überhaupt niemandem weh
tun, zu verzichten. Ich bitte Sie deshalb im Namen der
einstimmigen SP-Fraktion, die Motion nicht zu überweisen!
Ich erlaube mir noch eine persönliche Bemerkung auf die
eine oder andere Äusserung des Motionärs: Ich selber habe
Jahre lang in einer Immobiliengesellschaft gearbeitet. Ich
habe nicht erlebt, dass Sanierungen von Wohnungen nicht
durch Mietzinsanpassungen ausgeglichen wurden. Dies noch
zur Bemerkung, dass die Sanierung verhindert werden soll.
Besten Dank!
Walter Gloor, SVP, Niederlenz: In der Antwort der
Regierung fehlen die Zahlen. Ich möchte den Regierungsrat
anfragen, wie hoch sind die Steuererträge für die Gemeinden
und den Kanton, worüber wir hier diskutieren? - Eine
Mehrheit der SVP ist für Überweisung als Motion. Eine
Minderheit der SVP lehnt die Motion ab und ist bereit, wie
der
Regierungsrat
das
Anliegen
als
Postulat
entgegenzunehmen. Das neue Steuergesetz wurde intensiv
beraten und diskutiert. Mit Änderungen ist noch zuzuwarten
und mit weiteren Änderungen betreffend steuerlicher
Massnahmen ist die Höhe vom Steuersatz von 1,5 Promille
zu überprüfen! Eine Mehrheit der SVP steht hinter der
Motion. Als ehemaliger Gemeindevertreter mit grösseren
Überbauungen bin ich für die Überweisung als Postulat.
Vorsitzender: Herr Walter Gloor zur Klarstellung: Sie
können nicht für die Überweisung als Postulat sein, da der
Motionär auf der Überweisung als Motion beharrt. Somit
steht nur die Überweisung als Motion zur Debatte, - eine
Überweisung als Postulat gibt es nicht!
Dr. Jürg Stüssi-Lauterburg, SVP, Windisch: Diesseits des
Styx haben wohl Steuern die grösste Aussicht auf Unsterb-
Art. 2036
lichkeit. Das fast Unmögliche, einen real existierenden
Transfer privater Mittel hin zum Staat abzuschaffen, kann
aber nötig sein, wie hier. Thierry Burkart hat die Gründe
überzeugend dargelegt. Es liegt im Interesse eines
freiheitlichen, wirtschaftsfreundlichen Kantons, ihm zu
folgen. Gewinn ist kein Schimpfwort! Das Gewinnstreben
im Rahmen der Gesetze ist der wichtigste Motor jener
Wirtschaft, von der wir alle leben.
Am vorliegenden Geschäft lässt sich ablesen, wie schwierig
es für Nichtkommissionsmitglieder in- und ausserhalb des
Grossen Rats jeweils ist, sich ohne leichten und öffentlichen
Einblick in die Kommissionsprotokolle ein Bild über den
Gesamtzusammenhang einer Vorlage zu machen. Es erhebt
sich die Frage, ob es sich nicht lohnen würde, darüber
nachzudenken, die Kommissionsprotokolle mit einer
gewissen zeitlichen Verzögerung zu veröffentlichen, also
den Paragraphen 15 des Geschäftsverkehrsgesetzes und den
Paragraphen 13 der Geschäftsordnung liberaler zu fassen.
Nun, dafür ist es vielleicht heute noch zu früh, die Frage
muss jedoch früher oder später in eine für den Souverän
verständlichen Weise beantwortet werden. Macht durch
Informationsvorsprung ist ein politisches Prinzip, das in
einer modernen, freiheitlichen Demokratie kaum mehr eine
Berechtigung hat. Was alle angeht und von allen bezahlt
wird, sollen auch alle wissen dürfen!
Heute aber gilt es, durch die Abschaffung einer ungerechten
Steuer, der Wirtschaft, von deren Wohlergehen dasjenige
des Staats abhängt, ein Stück Freiheit zurückzugeben! Das
wäre gewiss nur ein kleiner, aber doch auch ein
entschiedener Fortschritt!
Vorsitzender: Es liegen keine Wortmeldungen mehr vor. Ich
nehme an, die Meinungen sind gemacht. Ich gebe das Wort
dem Herrn Finanzdirektor.
Landammann Roland Brogli, CVP: Herr Präsident, meine
Damen und Herren! Es geht nicht um die Aufhebung eines
ganzen Gesetzes, sondern es geht um die Streichung eines
Gesetzesparagraphen im Steuergesetz, nämlich um § 89!
Die Regierung lehnt die Überweisung der Motion aus
folgenden Gründen ab: Ich komme nochmals auf den
ursprünglichen Zweck dieser Steuer zu sprechen, Zweck,
der auf 2001 erst eingeführten Steuer, auf Grundstücken ist
es
nämlich,
dass
grosse
Gesellschaften
mit
ausserkantonalem Sitz und Liegenschaftsbesitz im Aargau
einen minimalen Steuerbetrag an die Allgemeinheit
bezahlen, sonst würden sie nämlich nichts entrichten.
Im
Visier
stehen
insbesondere
die
grossen
Versicherungsgesellschaften. Auch andere Kantone kennen,
wie bereits gesagt, aus derselben Überlegung eine solche
Mindeststeuer, zum Teil mit identischem Gesetzestext. Die
Situation ist heute diesselbe wie bei der Beratung zum neuen
Steuergesetz, das in Kraft ist. Es besteht somit u.E. kein
Grund, die Grundstück-Mindeststeuer schon heute wieder
abzuschaffen. Es ist auch entgegen der heute geäusserten
Behauptung nicht erwiesen, dass diese Steuer den Grundsatz
der Rechtsgleichheit verletzt. Die Motion bemängelt, dass
neben den anvisierten Gesellschaften noch zahlreiche
andere, innerkantonale Gesellschaften unter die Bestimmung
fallen. Dies trifft zwar zu, wie die Veranlagungen jetzt
zeigen. Allerdings gilt es, einen wesentlichen Unterschied
zu beachten: Es gibt nur wenige innerkantonale
Unternehmen, die regelmässig und systematisch unter die
29. Juni 2004
Mindeststeuer fallen, wie dies bei ausserkantonalen
Gesellschaften mit aargauischem Liegenschaftsbesitz der
Fall ist. Vielmehr fallen innerkantonale Gesellschaften in
der Regel ausnahmsweise im einen oder anderen Jahr
darunter, wenn besondere Verhältnisse vorliegen, z.B. eine
Veranlagung mit keinem Gewinn.
Zur Frage von Herrn Walter Gloor: Im Steuerjahr 2001 sind
dem Kanton netto 4,5 Mio. Franken Steuerertrag aus der
Grundstück-Mindeststeuer zugeflossen. Dieser Ertrag
errechnet sich wie folgt: Der Steuerertrag aus der
Mindeststeuer auf Grundstücken betrug 8,2 Mio. Franken
bei einem ordentlichen Steuerfuss des Kantons von 118%.
Ohne die Mindeststeuer auf Grundstücken hätten die
betreffenden Unternehmungen 3,7 Mio. Franken an Gewinn,
Kapital oder allgemeiner Mindeststeuer bezahlen müssen.
Somit resultiert ein Nettosteuerertrag für den Kanton von
4,5 Mio. Franken. Im Verhältnis zu den Gesamteinnahmen
der juristischen Personen sind dies rund 1,8%. Für die
Gemeinden betrug der Nettosteuerertrag aus der
Mindeststeuer auf Grundstücken für das Jahr 2001 rund 1,9
Mio. Franken.
Die Grundstück-Mindeststeuer soll grundsätzlich aus Sicht
der Regierung beibehalten werden. Der Regierungsrat wäre
aber bereit gewesen im Zusammenhang mit möglichen
steuerlichen Massnahmen zur weiteren Stärkung des
Wirtschaftsstandortes. Das ist auch Absicht des
Regierungsrats die Höhe des Steuersatzes von 1,5 Promille
zu überprüfen. Ich sage nochmals, es geht dem
Regierungsrat nicht darum, die Standortattraktivität zu
verschlechtern, denn der Regierungsrat ist der Auffassung,
dass diese Steuer keinen grossen Einfluss auf die
Standortqualität hat. Vielmehr stehen für den Regierungsrat
andere Massnahmen im Vordergrund. Wir können nicht alle
Massnahmen gleichzeitig beschliessen, das geht natürlich
auch
nicht
angesichts
der
Ausgabenund
Einnahmensituation, die Sie ja alle kennen. Ich bitte Sie also
nochmals, die Motion nicht zu überweisen!
Abstimmung:
Für Überweisung der Motion Thierry Burkart: 69 Stimmen.
Dagegen: 64 Stimmen.
Vorsitzender: Es ist eigentlich nicht üblich, dass
Grossratspräsidenten eine Zwischenbilanz ziehen. Aufgrund
der Tatsache, dass meine Amtsdauer nur 1 Jahr beträgt,
erlaube ich mir einen kurzen Rückblick.
Morgen, am 30. Juni, bin ich genau 3 Monate im Amt, habe
also rund einen Viertel meiner Amtszeit hinter mir. Ich habe
Sie anlässlich meiner Eröffnungsansprache aufgerufen, mir
zu sagen, was Ihnen nicht passt oder eben passt.
Um es vorweg zu nehmen: Ich fühle mich richtig wohl in
diesem Job, es gibt sogar Leute, die mir unterstellen, ich sei
in den letzten 3 Monaten aufgeblüht, was nicht heisst, ich
hätte zugenommen!
Ich durfte viel konstruktive Kritik und teilweise auch Lob
entgegennehmen, sei es per mail oder persönlich. An dieser
Stelle nehme ich mir das Gegenrecht und gestatte mir,
einiges darzulegen was mir passt oder eben nicht passt. Es
sind 5 Punkte:
1. Als erstes darf ich feststellen, dass Sie sich daran gewöhnt
haben, dass wir pünktlich beginnen. Ich danke Ihnen dafür,
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dass Sie pünktlich im Saal sind. Aber kein Lob ohne Tadel:
Im Saal sein und beginnen sind zweierlei! Es wäre doch
hätten, welche allen ermöglicht, auch zu hören, was ich hier
vorne verlese, dies gilt natürlich für die ganze
Sitzungsdauer. Meine erste Bitte: Schonen Sie doch Ihr
Stimmorgan während den Grossratssitzungen!
2. Wir sind ein kantonales Parlament, sind also die oberste
politische Instanz eines Kantons, der durchaus Gewicht hat
und dessen Parlament auch nach aussen ein gutes Bild
abgeben soll! Es gibt zwar keine Kleidervorschriften in
unseren Dekreten und Reglementen. Ich bitte Sie jedoch,
während den Ratssitzungen ein Outfit zu tragen, welches der
Funktion würdig ist. Insbesondere finde ich es
unangebracht, wenn man barfuss, in Sportkleidung oder mit
zerrissenen Jeans in einem Parlament auftritt. Ich will
niemandem zu nahe treten, aber gewisse Gepflogenheiten
sollten eingehalten werden, ohne dass sie schriftlich fixiert
sind. Meine zweite Bitte: Kleiden Sie sich doch bitte so, wie
man es von einem Parlamentsmitglied erwartet.
3. Ein Lehrling, der vor einigen Wochen als Besucher mit
der Gewerbeschule auf der Tribüne war, sagte, er habe sich
gefühlt wie in einem Call-Center, Natels und Lap-Tops habe
er noch nie in so grosser Anzahl in einem Raum gesehen.
Ich habe ihm dann erklärt, dass ja alle die hier ihr Amt
ausüben eben noch einen Job haben. Trotzdem: Meine dritte
Bitte: Wenn Sie telefonieren, so verlassen Sie doch bitte für
diese Zeit den Saal!
4. Das Problem mit den Präsenzlisten; ich gebe Ihnen noch
einmal die Regeln bekannt: Sie können sich bis eine Stunde
nach Sitzungsbeginn in der Präsenzliste eintragen. Wer sich
bis dahin nicht eingetragen hat, hat Pech gehabt. Die
Präsenzlisten werden zu diesem Zeitpunkt von der
Vizepräsidentin weitergeleitet. Meine vierte Bitte: Sorgen
Sie dafür, dass Sie sich in dieser ersten Stunde eintragen
können, und verschonen Sie die Vizepräsidentin und den
Ratssekretär mit endlosem "Stürmen", wenn Sie es verpasst
haben.
schön, wenn wir jeweils von Anfang her die Ruhe im Saal
5. Denken Sie bei Ihren Voten stets an den Satz, den ich
Ihnen bei der Eröffnungsansprache schon zitiert habe: "Rede
nur dann, wenn Du Neues zu sagen hast, und etwas
Unerwartetes sollte dabei sein! Das Schlimmste ist nämlich,
wenn die Leute schon wissen, was Du sagst, bevor Du
angefangen hast."
Ich hoffe, Sie haben wegen diesen Kritikpunkten keine
schlaflosen Nächte! Trotzdem wünsche ich mir, dass Sie
sich diese Anregungen meinerseits zu Herzen nehmen!
Im Weiteren bin ich Ihnen dankbar, wenn Sie mir auch
weiterhin mitteilen, was Sie an meiner Ratsführung schlecht
oder eben gut finden!
Ich danke Ihnen für die gute Zusammenarbeit in den letzten
3 Monaten und wünsche Ihnen eine schöne, geruhsame
Sommerpause, mit vielen positiven Erlebnissen; Erlebnisse
natürlich, die Sie dann nicht an der ersten Grossratssitzung
nach den Sommerferien austauschen müssen.
Dem FC Grossrat wünsche ich heute Abend viel Erfolg bei
seinem Länderspiel gegen den FC Landrat Kreis Waldshut!
Zum Abschluss noch zwei Zitate:
Der deutsche Schriftsteller Friedrich Georg Jünger hat
einmal gesagt: "Die Stimmen werden lauter, wenn das
Verständnis abnimmt."
Und da gab es natürlich noch Gottfried Keller, der
feststellte: "Mehr zuhören, als zu reden - solches lehrt schon
die Natur: Sie versah uns mit zwei Ohren, doch mit einer
Zunge nur!"
Nehmen Sie sich diese beiden Weisheiten zu Herzen, wenn
Sie nach den Sommerferien wieder an Ihren Plätzen
diskutieren. Ich danke Ihnen fürs Zuhören und wünsche
Ihnen schöne und erholsame Ferien!
(Schluss der Sitzung um 16.35 Uhr)
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