2-001 SITZUNG AM DIENSTAG, 13. JANUAR 2004 ___________________________ 2-002 VORSITZ: INGO FRIEDRICH Vizepräsident (Die Sitzung wird um 9.00 Uhr eröffnet.) 2-003 Dringlichkeitsantrag 2-004 Der Präsident. Wir kommen nun zum Beschluss über die Dringlichkeit: Vorschlag für eine Entscheidung des Rates (KOM(2003) 792 – C5-0656/03 – 2003/0308(CNS)) betreffend die Sondersteuer „octroi de mer“ in den französischen überseeischen Departements. Der Ausschuss für Regionalpolitik, Verkehr und Fremdenverkehr hat schon einen Bericht zu diesem Thema angenommen. 2-005 Sudre (PPE-DE). – (FR) Herr Präsident, ich danke Ihnen, mir das Wort erteilt zu haben, damit ich mich für den Dringlichkeitsantrag zu diesem Vorschlag für eine Entscheidung aussprechen kann. Der Text sieht die Aufrechterhaltung der Sondersteuer „octroi de mer“ mit einer Freistellungsregelung für bestimmte lokale Erzeugnisse unserer vier französischen Überseedepartements Guadeloupe, Guyana, Martinique und Réunion für eine Dauer von zehn Jahren ab dem 1. Juli 2004 vor. Mit dem Vorschlag wird gleichzeitig die gegenwärtige Regelung für die sechs Monate zwischen dem 1. Januar und dem 30. Juni 2004 verlängert, um das Rechtsvakuum zu füllen, das seit dem 31. Dezember 2003 besteht, als die Gültigkeitsdauer der letzten Regelung auslief. Ich möchte den Inhalt dieses Textes begrüßen, der das Ergebnis intensiver Abstimmungen zwischen der Kommission, der französischen Regierung und der Vertreter der vier französischen Regionen in extremer Randlage ist. Mein einziger Vorbehalt betrifft die mangelnde Flexibilität der Freistellungsregelung im Falle von neuen Erzeugnissen bzw. neuen Wirtschaftstätigkeiten. Auf jeden Fall wird dieser Vorschlag die Beibehaltung einer unerlässlichen Einnahmequelle für unsere örtlichen Gebietskörperschaften, insbesondere die kleinsten unter ihnen, ermöglichen. Er trägt damit zur Aufrechterhaltung der gegenwärtigen Anstrengungen für die wirtschaftliche Entwicklung gemäß Artikel 299 Absatz 2 EG-Vertrag bei. Bedauerlich ist jedoch, dass unser Parlament nicht über genügend Zeit verfügte, um einen eingehenden Bericht zu diesem Text zu erstellen, der von wesentlicher Bedeutung für die Zukunft unserer Regionen in extremer Randlage ist. Trotzdem möchte ich meine Kolleginnen und Kollegen aufrufen, für den Dringlichkeitsantrag zu stimmen, damit das Rechtsvakuum ausgeglichen werden kann, das sich sehr nachteilig für unsere Regionen auswirken könnte, und damit diese Regelung für die kommenden zehn Jahre möglichst rasch angenommen werden kann, so dass den französischen Behörden die erforderliche Zeit bleibt, den Beschluss bis zum 1. Juli in nationales Recht umzusetzen. 2-006 Der Präsident. Frau Sudre! Rein juristisch geht es darum, dass am Donnerstag inhaltlich abgestimmt werden kann. Wir kommen jetzt Dringlichkeitsantrag.1 zur Abstimmung über den 2-007 Dienstleistungen von allgemeinem Interesse 2-008 Der Präsident. Nach der Tagesordnung folgt der Bericht (A5-0484/2003) von Herrn Herzog im Namen des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (KOM(2003) 270 – 2003/2152(INI)) über das Grünbuch zu Dienstleistungen von allgemeinem Interesse. 2-009 Herzog (GUE/NGL), Berichterstatter. – (FR) Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, Herr Kommissar! Unsere Abstimmung über diesen Bericht wird dringend erwartet. Während dieses ganzen Jahres der Arbeit daran habe ich die Schärfe und die Leidenschaftlichkeit der politischen Debatte zu diesem Thema verspürt. Vor Maastricht trafen die örtlichen und nationalen staatlichen Behörden ihre Entscheidungen und diese koexistierten problemlos mit dem Gemeinsamen Markt. Seit der Schaffung des Binnenmarktes gibt es nun aber ernste Konflikte und Befürchtungen. Die Lösung dieser Probleme wird jedoch buchstäblich von Tabus verhindert. Die einen verkünden, dass die Bilanz der Liberalisierung ausgezeichnet sei. Auf der anderen Seite sehen gewisse Leute öffentliche Dienstleistungen und Wettbewerb als unvereinbar an. Wieder andere sind der Auffassung – und ich hoffe, dass sich mir darin zahlreiche Kollegen anschließen –, dass die Liberalisierung positive und negative Auswirkungen hat und ein ausgewogeneres Verhältnis zwischen den kommerziellen und nichtkommerziellen Grundsätzen in der Substanz der entsprechenden Regeln herrschen muss, das zu besserer Kohäsion und Effizienz führt. Die Realitäten müssen ehrlich bewertet werden, denn die Behauptung, der Markt regle alles besser, wird zu einer dogmatischen Wahrheit, die Europa in zwei Lager teilt. Ich halte es daher für unabdingbar, dass der Gesetzgeber alles daransetzt, um die Ausgewogenheit wiederherzustellen und die gegensätzlichen Prinzipien 1 Vorlage von Dokumenten: siehe Protokoll. 6 nach der großen Tradition der europäischen Zivilisation miteinander in Einklang zu bringen. Zahlreiche Abgeordnete akzeptieren die Notwendigkeit der Ausgewogenheit, sind jedoch der Meinung, dass nur die örtlichen, regionalen und nationalen staatlichen Behörden berechtigt sind, darüber zu entscheiden. Ich bin absolut dafür, die Entscheidungsbefugnis der dezentralisierten Verwaltungsbehörden zu verteidigen und zu stärken, doch bin ich überzeugt, dass der Markt diese ständig reduzieren wird, wenn die Union nicht ihren Teil an Garantien beiträgt und ihrer Mitverantwortung gerecht wird. Und unsere Gemeinschaft hätte in der Tat keine wirkliche Daseinsberechtigung, wenn sie nicht zusätzliche öffentliche Güter beispielsweise im Bereich der Bildung, des Eisenbahnverkehrs oder der Information bereitstellen würde. Meine Kollegen haben diese Sichtweise nicht geteilt. Doch ich bleibe bei meinem Standpunkt, dass Subsidiarität und Mitverantwortung zusammengehören. In ihrer ganzen Geschichte haben die Europäer, unabhängig davon, ob sie Christen, Humanisten, Liberale oder Sozialisten waren, es für wesentlich gehalten, dass öffentliche Güter für die Entwicklung des Einzelnen und des gesellschaftlichen Lebens bereitgestellt werden. Diese Ideale sollten wir nicht aufgeben, sondern vielmehr energisch daran arbeiten, die Kluft zu überbrücken, die unsere nationalen Gemeinschaften in Bezug auf die Ethik des allgemeinen Zugangs zu öffentlichen Gütern spaltet. Warum zunächst eine Rahmenrichtlinie? Nicht um des Vergnügens der Rechtsetzung willen, diese praktizieren wir bereits im Übermaß. Doch in diesem Fall ist dies notwendig, denn es ist an der Zeit, dass der Gesetzgeber selbst die Verträge auslegt, anstatt der Kommission alle Befugnisse, sei es als Gesetzgeber, Exekutive, Richter und Selbstbewerter, zu überlassen. Der Konvent macht dies möglich, denn er hat ja in den Entwurf des Verfassungsvertrags einen neuen Artikel in diesem Sinn aufgenommen, und die Realitäten machen es erforderlich. Erstens muss den Dienstleistungen von allgemeinem Interesse durch einen Rechtsrahmen eine positive Rechtsstellung und nicht nur eine als Ausnahme von der Norm verliehen werden, die dann von den Markt- und Wettbewerbsvorschriften beachtet werden muss. Zweitens muss die schwer wiegende Ungewissheit, die sich aus der Unterscheidung zwischen Dienstleistungen von wirtschaftlichem und von nichtwirtschaftlichem Interesse ergibt, überwunden werden. So wesentliche Bereiche wie Bildung, Gesundheitswesen oder Wasserversorgung dürfen nicht liberalisiert werden, und die immer zahlreicher werdenden Mischsituationen, in denen sich soziale, wirtschaftliche und ökologische Faktoren vermischen, müssen anerkannt werden. Daher zielen meine Vorschläge darauf ab, den Gemeinden, den Unternehmen ohne Erwerbszweck sowie den gemischtwirtschaftlichen Unternehmen, den öffentlichprivaten Partnerschaften einen allgemeinen Rahmen mit größeren Garantien zu geben, in dem sie sich entfalten können. 13/01/2004 Drittens müssen die Finanzierungsund Organisationsprinzipien geklärt werden. Das Urteil Altmark zu staatlichen Beihilfen ist positiv, doch bringt es ernsthafte Ungewissheiten hinsichtlich der Berechnung der Kosten mit sich, und es muss darauf geachtet werden, dass die öffentlichen Wirtschaftsteilnehmer nicht kriminalisiert werden. Viertens wollen wir, dass eine pluralistische und unabhängige Bewertungsmethode eingeführt wird. Ihre Ablehnung käme einer Demokratieverweigerung gleich. Hinzufügen möchte ich noch, dass eine Rahmenrichtlinie zweifellos mit den Sektorrichtlinien vereinbar sein würde. Wir fordern daher die Kommission auf, rasch auf den durchgeführten Befragungsprozess und das Votum des Parlaments zu reagieren, indem sie die Frage beantwortet, zu welchen Zusagen sie zum Rechtsrahmen, der Finanzierung sowie der Bewertung bereit ist? Des Weiteren lehnen wir es ab, dass eine Reaktion auf das Urteil Altmark auf der Grundlage von Artikel 86 Absatz 3 erfolgt, d. h. ohne Mitentscheidung. Ich möchte den sehr zahlreichen Verbänden, NRO, Gewerkschaften, Gemeindenetzwerken sowie den befragten Unternehmen aufrichtig danken, deren Stellungnahmen mir hilfreich waren und mich bestärkt haben. Wie die Kommunalabgeordneten haben sie den legitimen Wunsch, sich in viel stärkerem Maße zu den Politiken und Regeln der Union zu äußern. Danken möchte ich ebenfalls meinen Kolleginnen und Kollegen vom Ausschuss für Wirtschaft und Währung, die viel Engagement gezeigt haben, insbesondere denen, die sich um Kompromisse bemüht haben. Leider hat eine Mehrheit eine Rahmenrichtlinie sowie eine demokratische Bewertung abgelehnt. Damit hat sie nicht nur meine Vorschläge und Kompromisse abgelehnt, sondern sich ganz einfach von der 2001 von diesem Haus angenommenen Entschließung abgekehrt. Morgen können Sie Ihr Festhalten an dieser Entschließung nochmals bekräftigen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin überzeugt, dass vielen von Ihnen unabhängig davon, ob sie rechts oder links stehen, daran gelegen ist, die Dienstleistungen von allgemeinem Interesse zu verteidigen und zu fördern. Deshalb beschwöre ich Sie, sich von jedem parteilichen oder nationalen Blockdenken freizumachen und Ihre Entscheidung bei jedem Änderungsantrag, bei jedem Artikel allein in Abhängigkeit vom Allgemeininteresse der Europäer zu treffen. (Beifall) 2-010 Lamy, Kommission. (FR) Herr Präsident, ich möchte zunächst Ihrem Haus und insbesondere Ihrem Berichterstatter Philippe Herzog für die bemerkenswerte Arbeit zu diesem komplexen und heiklen Thema danken, das die Kommission in ihrem Grünbuch über Dienstleistungen von allgemeinem Interesse behandelt hat. Die Kommission ist der Auffassung, dass die Dienstleistungen von allgemeinem Interesse im 13/01/2004 Mittelpunkt der Auseinandersetzung über die Zukunft des europäischen Einigungswerks stehen. Alle Länder der Union verfügen über öffentliche Dienstleistungsunternehmen, die ihren Traditionen und ihren spezifischen Gegebenheiten, insbesondere auf örtlicher Ebene entsprechen. In unseren Augen stellen die Dienstleistungen von allgemeinem Interesse eine wesentliche Komponente des europäischen Gesellschaftsmodells dar. Wir sind der Auffassung, dass diese Dienstleistungsunternehmen zur Lebensqualität unserer Bürger, zur Wettbewerbsfähigkeit unserer Industrien, zur Verstärkung des sozialen und territorialen Zusammenhalts beitragen. Dies trifft auch auf die künftigen Mitgliedstaaten zu: das reibungslose Funktionieren der Dienstleistungen von allgemeinem Interesse ist unverzichtbar, um ihnen die Integration zu erleichtern. Mit dem Grünbuch vom Mai 2003 hat die Kommission die gemeinsamen Politiken im Bereich der Dienstleistungen von allgemeinem Interesse zum ersten Mal einer umfassenden Analyse unterzogen. Eine solche Untersuchung war erforderlich, insbesondere auch als Reaktion auf Ihre Forderung aus dem Bericht Langen vom November 2001, mit dem eine Debatte über die Frage angestoßen worden war, ob ein allgemeiner Rechtsrahmen für die Dienstleistungen von allgemeinem Interesse auf Gemeinschaftsebene erforderlich sei oder nicht. Wir stehen gegenwärtig kurz vor dem Ende der Analyse der im Rahmen der öffentlichen Befragung eingegangenen Beiträge. Bis heute liegen uns fast 300 solche Beiträge vor, von denen viele sehr bedeutsam sind und daher natürlich eine eingehende Prüfung verdienen. Es wäre daher in diesem Stadium verfrüht, bereits präzise Schlussfolgerungen aus dieser Arbeit ziehen zu wollen. Wir haben allerdings vor, noch vor dem effektiven Ende dieser Legislaturperiode politische Schlussfolgerungen zu formulieren, womit wir auch einer in Ihrem Ausschuss für Wirtschaft und Währung einhellig geäußerten Forderung nachkommen. Natürlich muss auch die Art des Rechtsinstruments festgelegt werden, das die Kommission vorschlagen kann, um qualitativ hochstehende Dienstleistungen von allgemeinem Interesse in Europa zu gewährleisten. In Frage kommen würde unter anderem eine Rahmenrichtlinie mit einer Reihe von gemeinsamen Grundsätzen wie Gleichheit des Zugangs für die Nutzer, Universalität, Kontinuität, Anpassungsfähigkeit, Bewertung. Mir ist bekannt, dass dies Gegenstand lebhafter Debatten in Ihrem Haus ist. Denkbar wäre auch die Annahme eines Weißbuchs zur Überbrückung der Zeit bis zum Verfassungsvertrag, der zu diesem Punkt einige, wie wir meinen, Fortschritte enthält. Inzwischen könnte mit dem Weißbuch der politische Rahmen unseres künftigen Handelns abgesteckt oder der Weg für die Weiterführung des sektoralen Ansatzes vorgezeichnet werden. 7 Zusätzlich dazu setzen wir die Arbeiten an anderen Dossiers im Zusammenhang mit den Dienstleistungen von allgemeinem Interesse fort, insbesondere der Anwendung der Regeln für staatliche Beihilfen unter Berücksichtigung des Urteils Altmark. Die öffentliche Befragung zu diesem Punkt ist eindeutig. Wir brauchen mehr Sicherheit in diesem Bereich, insbesondere eine Regelung für die Freistellung von der Notifizierungspflicht, die in Anbetracht der Anzahl der potenziell von der Anwendung der Rechtsprechung Altmark betroffenen Fälle hinreichend weit gefasst sein muss. Abschließend möchte ich betonen, dass wir bestrebt sind, die Grundlagen zu legen, welche die Gemeinschaft in den Stand versetzen, eine proaktivere Rolle zu spielen, um die Bereitstellung von hoch qualitativen Dienstleistungen von allgemeinem Interesse für die Bürger und die Unternehmen zu gewährleisten. Dabei ist selbstverständlich das Subsidiaritätsprinzip zu beachten. Unser Ziel besteht darin, die Erarbeitung einer kohärenten Politik zugunsten der Dienstleistungen von allgemeinem Interesse in der Union zu ermöglichen, die das bestmögliche Zusammenspiel der Beziehungen und Verantwortlichkeiten zwischen den einzelnen Verwaltungsebenen garantiert. Ihre Entschließung stellt einen wesentlichen, unverzichtbaren Beitrag zur Festlegung dieses Konzepts dar, und daher erwartet die Kommission das Ergebnis Ihrer Abstimmung mit Ungeduld. 2-011 Koukiadis (PSE), Verfasser der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für Recht und Binnenmarkt. – (EL) Herr Präsident! Zunächst möchte ich dem Berichterstatter, Herrn Herzog, für die hervorragende Zusammenarbeit während der Vorbereitung dieses Berichts danken, der in der verstärkten Kooperation des Ausschusses für Wirtschaft und Währung sowie des Ausschusses für Recht und Binnenmarkt verfasst wurde. Ich möchte jedoch mein Bedauern über das Ergebnis der Abstimmung im Ausschuss für Wirtschaft und Währung ausdrücken, durch das die grundlegenden Vorschläge des Rechtsausschusses abgelehnt wurden. Das gemeinsam mit dem Herrn Berichterstatter angenommene Konzept verschließt nicht die Augen vor den durch die derzeitige Situation gegebenen Problemen. Die entscheidende Frage sind nicht die Eigentumsverhältnisse bei den Dienstleistungen von allgemeinem Interesse. Klar ist, dass die aktuellen Entwicklungen die Zusammenarbeit von privatem und öffentlichem Bereich erlauben. Damit die Privatisierung jedoch keinen negativen Charakter erhält, müssen die grundlegenden Regeln, die für die Aufgabe der Dienstleistungen von allgemeinem Interesse gelten, einschließlich der Grundprinzipien für ihre Tätigkeit und Finanzierung, respektiert werden. Unter anderem ist es wichtig, stets Sorge für die Befriedigung der Bedürfnisse der gesamten Bevölkerung zu tragen. Aus diesem Grund müssen auf Gemeinschaftsebene die Prinzipien des 8 13/01/2004 Universaldiensts, der Kontinuität, der Erschwinglichkeit und der Dienstequalität festgeschrieben werden. sehr erfolgreich war und nicht durch eine europäische Rahmengesetzgebung in Frage gestellt werden darf. Der Unterschied zwischen unserer und der liberalen Auffassung besteht darin, dass die Privatisierung kein Selbstzweck ist und dass sie keinesfalls eine vollständige Abhängigkeit der gemeinnützigen Dienstleistungen von den Regeln des Marktes bedeuten sollte, eine Abhängigkeit, die sogar so weit gehen würde, die Finanzierung solcher Dienstleistungen von allgemeinem Interesse durch die kommunale Selbstverwaltung, die den lokalen Gemeinschaften dienen, auszuschließen. Vor allem für bestimmte Dienstleistungen, z. B. in den Bereichen Gesundheitspflege, Unterrichtswesen und soziale Sicherheit, müssen die nationalen Behörden das Recht haben, die Regeln zu bestimmen, nach denen diese Dienstleistungen durch private gewinnorientierte Träger erbracht werden. Ich appelliere deshalb an unser Plenum und besonders an diejenigen, die an das europäische Sozialmodell als Teil des europäischen Produktionssystems glauben, für die soeben von mir genannten entsprechenden Änderungsanträge zu stimmen. Drittens, wir haben über den Rechtsrahmen diskutiert. Am 13. November 2001 haben wir eine Rahmenrichtlinie auf der Grundlage des Binnenmarktartikels gefordert. Bisher gibt es überhaupt keinen Ansatzpunkt, dass das möglich ist, deshalb hat unsere Fraktion ihre Haltung in dieser Frage mehrheitlich geändert. Unsere Entschließung wird ausgewogen sein, wenn wir die Vereinbarkeit der Regeln des Wettbewerbs mit dem Auftrag des Sozialstaats akzeptieren. Darüber hinaus sollte der Vorschlag für die Verabschiedung einer Rahmenrichtlinie angenommen werden, ein Vorschlag, der bereits durch eine vorangegangene Entschließung des Parlaments angenommen wurde. Wenn wir gewährleisten wollen, dass die Grundbedürfnisse der breiten Volksmassen befriedigt werden, dann müssen wir uns alle dafür einsetzen, die Zukunft der Dienstleistungen von allgemeinem Interesse zu sichern. 2-012 Langen (PPE-DE), Verfasser der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für Industrie, Außenhandel, Forschung und Energie. – Herr Präsident! Ich möchte zuerst einmal dem Kollegen Herzog sehr herzlich danken. Er hatte eine schwierige Aufgabe und es war für ihn als Berichterstatter mit einer klaren, linksorientierten politischen Meinung nicht immer einfach, sich zu artikulieren. Er hat sehr große Kooperationsbereitschaft gezeigt. Das möchte ich vorab sagen, denn in den inhaltlichen Grundfragen liegen wir sehr weit auseinander. Ich spreche hier als Berichterstatter des Ausschusses für Industrie, Außenhandel, Forschung und Industrie. Dieser Ausschuss hat mit großer Mehrheit eine Empfehlung abgegeben, die weitestgehend vom Ausschuss für Wirtschaft und Währung übernommen wurde. Die Grundlinien dieser Empfehlung lauten: Erstens, für die Definition sind die Mitgliedstaaten zuständig. Wir brauchen kein europäisches Modell, sondern die Mitgliedstaaten oder die von ihnen beauftragten Untergliederungen sind zuständig. Zweitens, bei der Debatte, die wir führen, geht es nicht darum, die sektoralen Liberalisierungsbemühungen in Frage zu stellen, sondern wir glauben, dass diese Liberalisierung im Binnenmarkt – mit einigen Abstrichen – insgesamt Herr Kommissar Lamy, Sie haben eben wunderschön aufgelistet, welche Möglichkeiten es gibt: die Rahmenrichtlinie, das Weißbuch, Leitlinien, Befreiungen von der Notifizierung etc. – aber das muss kohärent sein. Wir diskutieren das Thema seit über drei Jahren, und die Kommission war bisher nicht in der Lage, uns fundiert über unsere unterschiedlichen Rechtsmöglichkeiten Auskunft zu geben. So schön das klang, was wir heute von Ihnen gehört haben, ich glaube nicht, dass die Kommission ihre Hausaufgaben erledigt hat. Wir diskutieren nicht zuletzt deshalb so lange, weil es bisher nur Fragenkataloge gegeben hat, aber keine Lösungen. Deshalb ist unsere Fraktion der Meinung, dass wir dem Grünbuch baldmöglichst ein Weißbuch folgen lassen müssen, bei dem die Kommission endlich Farbe bekennt, bei dem sie die Rechtsfragen der Rahmenrichtlinie erörtert, bei der sie klarstellt, welche alternativen Möglichkeiten es gibt. Seit zwei Jahren warten wir bereits darauf und wir können Sie nur ermuntern, möglichst bald nach der Entscheidung am Mittwoch nicht nur damit anzufangen, sondern konkrete Vorschläge zu präsentieren. Ein letzter Punkt: Das sind strittige Themen wie die Wasserversorgung und einzelne Regionen. Natürlich gibt es lokale Dienstleistungen, die auch in Zukunft ausschließlich von den lokalen Verantwortlichen angeboten werden sollen. Uns geht es auch nicht darum, Märkte zu liberalisieren, die sich nicht dafür eignen, sondern wir sagen, jeder kann entscheiden, ob er das in Eigenregie macht oder ob er das nach draußen vergibt. Aber wenn er es an einen Dritten vergibt, dann muss er es ausschreiben, damit es offen und transparent vergeben wird. Das ist der Konsens, den wir erreicht haben, und ich hoffe, dass wir nach der Meinungsbildung heute den gesamten Bericht Herzog morgen verabschieden können. (Beifall) 2-013 Flautre (Verts/ALE), Verfasserin der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten. – (FR) Herr Präsident, ich möchte lediglich darauf verweisen, dass diese heutige Aussprache über die Zukunft der Dienstleistungen von allgemeinem Interesse zu einem bedeutenden Zeitpunkt in der Geschichte Europas stattfindet, denn Europa befindet sich gegenwärtig mitten in einer Debatte über seine Zukunft, über seine Verfassung und wir stehen kurz davor, zahlreiche Bürger aus den osteuropäischen 13/01/2004 Ländern in der Union willkommen zu heißen. Ich verweise darauf, weil meiner Auffassung nach eine gewisse Parallelität besteht zwischen den Schwierigkeiten einerseits, denen wir in der Diskussion über den Verfassungsentwurf begegnen, um eine Einigung über die Anerkennung und Aufnahme des positiven Rechts für die Dienstleistungen von allgemeinem Interesse zu erzielen, und andererseits den nicht geringeren Schwierigkeiten, auf die wir gestoßen sind bzw. die auf jeden Fall unser ausgezeichneter Berichterstatter Herzog im Ausschuss für Wirtschaft und Währung bewältigen musste, um diesen Grundsatz voranzubringen. Ich finde zudem, es wäre äußerst bedauerlich, wenn dieser Bericht weniger ambitioniert wäre als der zwar unzureichende, doch immerhin einen Fortschritt darstellende Kompromiss, den wir im Rahmen der Aussprache über den Verfassungsentwurf erreicht haben. Es wäre in diesem Falle schwierig, liebe Kolleginnen und Kollegen, den Bürgern zu vermitteln, dass wir sie angemessen vertreten, denn für mich und andere steht fest, dass die Bürger gerade davon überzeugt sind, dass die Zukunft Europas mehr Dienstleistungen, bessere Dienstleistungen, mehr Schutz, mehr Sicherheit – Lebensmittelsicherheit, Meeressicherheit, Sicherheit im umfassendsten Sinne – in dieser Risikogesellschaft erfordert. Des Weiteren ist unübersehbar, dass heute starke Bewegungen in den europäischen Gesellschaften die konkrete Ausübung wesentlicher Rechte auf Teilhabe der Bürger an der Gesellschaft fordern. Dabei handelt es sich um das Recht auf Bildung, auf Kultur, auf Gesundheit, auf Umweltschutz, auf sauberes Wasser und saubere Luft, aber auch um das Recht auf Wohnung, auf Verkehr, auf Kommunikation und Information, auf Energieversorgung u. a. Kurz gesagt, wir alle sind, wie ich hoffe, überzeugt, dass diese Funktionen von wesentlicher Bedeutung sind, aber ich habe den Eindruck, dass gewisse Mitglieder dieses Hauses verbissen bemüht sind, beschämende Passagen wieder aufzunehmen, welche die ausgezeichnete Arbeit von Herrn Herzog beeinträchtigen. So preisen sie die unschätzbaren Vorteile des Liberalismus an, doch es wird ihnen nicht gelingen, uns zu überzeugen, denn der Markt ist nicht in der Lage, alle diese Funktionen unter Beachtung des Grundsatzes des gleichen Zugangs und der Universalität bereitzustellen. Deshalb brauchen wir unbedingt die Anerkennung eines positiven Rechts für die Dienstleistungen von allgemeinem Interesse. Daher wünsche ich mir, dass die Änderungsanträge, die Sie morgen annehmen werden, uns von einem Dokument befreien, das äußerst kompromittierend für das Europäische Parlament ist und das den Dialog, den wir in den kommenden Monaten mit den Bürgern aller Länder Europas führen werden, ernsthaft belastet. 2-014 Swoboda (PSE), Verfasser der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für Regionalpolitik, Verkehr und Fremdenverkehr. – Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Gegensatz zum Kollegen Langen möchte ich sagen, dass der Verkehrs- und 9 Regionalausschuss ein etwas differenzierteres Bild gezeichnet hat, als jetzt leider in diesem Bericht durch die Beiträge des Industrieund des Wirtschaftsausschusses zum Ausdruck kommt. Bei dieser Gelegenheit möchte ich dem Kollegen Herzog sehr danken, leider ist im gegenwärtigen Entwurf nicht genug von seinen guten Ideen enthalten; vielleicht kann man noch einiges korrigieren. Der Regional- und Verkehrsausschuss hat sich auch mit Unterstützung der Stimmen der PPE sehr wohl für ein europäisches Rahmengesetz ausgesprochen, denn wir sind in diesem Ausschuss der Meinung, dass Dienstleistungen von öffentlichem Interesse etwas Besonderes sind. Sie sind ein Charakteristikum, ein Merkmal des europäischen Gesellschaftsmodells, und das wollten wir damit deutlich unterstreichen. Denken wir beispielsweise an die Post. Wir sind nicht gegen Liberalisierungsschritte, im Gegenteil, auch dieser Ausschuss hat verschiedene sektorale Liberalisierungsschritte vorbereitet. Wir wissen aber, wie wichtig es für viele Menschen in Europa ist, dass sie in ihrer Umgebung ein Postamt – Amt ist vielleicht ein schlechter Begriff –, eine Poststelle haben. Das ist auch ein Element der Zufriedenheit des europäischen Bürgers, gerade was die öffentlichen Dienstleistungen betrifft. Oder denken wir an den Nahverkehr. Dieses Haus hat mehrheitlich die sturen – sage ich mal – Liberalisierungsvorschläge der Kommission abgelehnt, für die Kommission ist es jetzt äußerst schwierig, hier neue Vorschläge zu machen, weil wir der Meinung waren, dass der öffentliche Personennahverkehr nicht einfach so zu sehen ist wie der Güterverkehr quer durch Europa oder wie der Luftverkehr, und es hier besondere, auch regionale Interessen gibt. Der Verkehrs- und Regionalausschuss ist daher auch der Meinung, dass insbesondere die kommunalen und regionalen Körperschaften ein größeres Ausmaß an Freiheit, an Gestaltungsfreiheit haben müssen. Dies spielt ja auch demokratiepolitisch eine Rolle, weil die Bürgerinnen und Bürger, wenn sie mit den Diensten unzufrieden sind, entsprechend reagieren können. Sie können gewisse Stadtregierungen abwählen, sie können andere Parteien in die Regierung hineinwählen. Man sollte dieses demokratische Element gerade bei der Zurverfügungstellung öffentlicher Dienstleistungen nicht übersehen, und ich hoffe daher, dass noch mehr getan wird, um mit diesem Bericht Herzog den sozialen Zusammenhalt in Europa zu stärken. (Beifall) 2-015 Radwan (PPE-DE). – Herr Präsident, meine Damen und Herren! Auch ich möchte mich bei Herrn Herzog für die Kooperation bedanken. Die Zusammenarbeit war schwierig, weil wir unterschiedliche politische Meinungen hatten, aber wir haben den Bericht gemeinsam auf den Weg gebracht. 10 Was war der Ausgangspunkt bei diesem Thema? Die Kommission hat ein Entscheidungsmonopol im Bereich der Daseinsvorsorge und sie hat in den letzten Jahren diese Themen verstärkt aufgegriffen. Außerdem hat die Kommission ein Entscheidungsmonopol bei der Rechtsetzung im Zusammenhang mit dem Wettbewerbsrecht. Wir waren gerade mit Blick auf den Verfassungsvertrag der Meinung, das Europäische Parlament sollte hier größere Kompetenzen bekommen. Darum waren wir ursprünglich auch für eine Rahmenrichtlinie. Aber wir müssen uns bei der Diskussion um die Rahmenrichtlinie durchaus auch inhaltliche Fragen stellen. Können wir die Probleme, die das Wettbewerbsrecht betreffen, lösen? Die EVP-Fraktion ist zu dem Schluss gekommen, dass die Rahmenrichtlinie als solche dazu ungeeignet ist. Und gerade diejenigen, die sie verfechten, müssen sich immer wieder fragen lassen, was in einer solchen Rahmenrichtlinie stehen soll. Grundlage für die Diskussion um die Daseinsvorsorge ist einerseits das europäische Wettbewerbsrecht im Binnenmarkt, andererseits wird aber die Daseinsvorsorge subsidiär in den Mitgliedstaaten oder sogar in den Regionen und den Kommunen definiert. Wir wollen auf keinen Fall, dass zukünftig auf europäischer Ebene definiert wird, was Daseinsvorsorge ist, weder in einer Rahmenrichtlinie noch im Verfassungsvertrag. Wir sind für die kommunale Zuständigkeit, für die kommunale Verantwortlichkeit, und dort vor Ort kann der Wettbewerb im Rahmen der Ausschreibung in Kooperation mit Privaten Einzug halten. Aber die künftige EU der 25 ist zu unterschiedlich, als dass wir diesen Begriff auf europäischer Ebene regeln wollten. Darum sagen wir nein zu einer Rahmenrichtlinie, ja zur kommunalen Zuständigkeit. Das gilt insbesondere auch für die Wasserversorgung. Hier sollte die Kommission erst einmal darlegen und beweisen, dass Wettbewerb positiv ist im Bereich Post, ÖPNV und in anderen Gebieten, z. B. Energie. Gerade mit Blick auf Frankreich gilt es hier viel nachzuholen, und, Herr Lamy, lösen Sie erst einmal diese Probleme, bevor Sie sich eines neuen Projektes annehmen! 2-016 Rapkay (PSE). – Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Die Debatte um das Grünbuch zeigt ja nicht zum ersten Mal, sondern zum wiederholten Male, dass die Dienstleistungen von allgemeinem Interesse, ihre Bereitstellung, ihre Ausgestaltung mehr denn je im Rampenlicht sowohl in politischen Debatten als auch hinsichtlich der Sorge europäischer Bürgerinnen und Bürger über den Zugang zu Grundversorgungsleistungen stehen. Für uns als sozialdemokratische Fraktion im Parlament sind sie ein unverzichtbarer Bestandteil für ein europäisches Gesellschaftsmodell, ich sage ausdrücklich Bestandteil für ein europäisches Gesellschaftsmodell, denn es geht nicht darum, ein europäisches Modell der Daseinsvorsorge zu entwickeln. Sie sind ein wesentlicher elementarer Bestandteil für ein europäisches Gesellschaftsmodell mit Zielen, die allen europäischen Gesellschaften gemeinsam sind. Sie 13/01/2004 spielen bei der Erhöhung der Lebensqualität aller Bürgerinnen und Bürger und der Überwindung von Wirtschaftsstagnation, sozialer Ausgrenzung und Isolation eine entscheidende Rolle. Und da will ich versuchen, mit einem Missverständnis aufzuräumen. Es geht nicht darum, dass wir auf der einen Seite Markt und Wettbewerb haben und auf der anderen Seite Leistungen der Daseinsvorsorge. Leistungen der Daseinsvorsorge können sehr wohl im Rahmen von marktwirtschaftlichen Instrumenten in einem wettbewerbsorientierten Regime erbracht werden. Aber man muss zur Kenntnis nehmen, dass es auch Situationen gibt, wo der Markt solche Dienstleistungen nicht effizient bereitstellt, und dann muss die demokratische Gemeinde dazu in der Lage sein, trotzdem dafür zu sorgen, auch außerhalb von Marktmechanismen solche Leistungen bereitstellen zu können. Und in diesem Wechselspiel geht es eben darum, dass wir ein bisschen mehr Rechtsklarheit brauchen. Deswegen unterstützen wir hier als Fraktion die Vorstellungen des Berichterstatters, und an dieser Stelle möchte ich auch einen herzlichen Dank an Philippe Herzog aussprechen. Philippe Herzog hat nun wirklich alles getan, um zu einem Kompromiss zu kommen, er ist in wesentlichen Bereichen selbst als Berichterstatter von seinem Standpunkt abgerückt, und ich finde es etwas schade, dass diese Leistung, dieser Versuch, hier zu einem Konsens zu kommen, von Teilen des Hauses schlicht und ergreifend nicht honoriert worden ist. Deswegen unterstützen wir den Bericht, weil wir ihn unter dem Gesichtspunkt der Rechtssicherheit, eines gemeinsamen Rechtsrahmens für diese Fragestellungen brauchen. Wir wollen aber vor allen Dingen, dass das Europäische Parlament daran beteiligt ist. Und da will ich mal etwas zum Kollegen Langen sagen, der erklärt hat, die Fraktion der EVP hätte sich mittlerweile darauf verständigt, doch keine Rahmenrichtlinie haben zu wollen, weil das nach Artikel 95 nicht geht. Das sehe ich überhaupt nicht so! Sie haben sich dazu entschieden, das nicht haben zu wollen, weil Sie das politisch mehrheitlich nicht mehr haben wollen. Aus welchen Gründen auch immer, das kann man nachvollziehen, man kann es auch sein lassen, aber kommen Sie mir nicht damit, dass wir keine geeignete Rechtsgrundlage haben und man das deswegen nicht machen kann! Das hat uns noch nie gestört, und zwar zu Recht! Wenn wir politisch etwas durchsetzen wollten, dann haben wir auch eine Rechtsgrundlage dafür gefunden. Und die Kommission ist nun geradezu ein Meister darin, und hier kann man sie ja dann auch mal unterstützen, eine geeignete Rechtsgrundlage zu finden. Das ist überhaupt keine Frage, das wollen wir, aber es muss die Mitentscheidung des Parlaments dabei gewährleistet sein! So ein gesetzlicher Rahmen braucht natürlich Inhalte, und ich plädiere dafür, dass wir künftig mehr über die Inhalte diskutieren und weniger über irgendwelche Rechtsgrundlagen. Darüber sollten wir diskutieren. Es 13/01/2004 gibt eine Reihe von Punkten, die in so einem Rechtsrahmen verankert sein müssen. Ich will nur stichpunktartig sechs nennen: die Ziele der Rahmenrichtlinie, ich habe es bereits gesagt, man muss den Akteuren Rechtssicherheit bei der Anwendung geltenden Gemeinschaftsrechts auf ihre Tätigkeit geben. Klar ist, da gibt es auch keinen Dissens, dass die konkrete Definition, die Ausgestaltung, die Organisation und die Finanzierung von Dienstleistung von allgemeinem Interesse Aufgabe der Mitgliedstaaten und ihrer Untergliederungen – also da, wo die Kommunen entsprechende Kompetenz haben, natürlich der Kommunen – ist. Und so ist es nicht erstrebenswert, eine einheitliche umfassende europäische Definition zu haben, aber es gibt ein paar Standards und ein paar Kriterien, die natürlich gleich sind und die auch darin verankert werden müssen. Das sind Universalität beispielsweise, Kontinuität, die Qualität der Dienstleistung, Effizienz, Erschwinglichkeit sowie auch die Beteiligung der Nutzer und die demokratische Kontrolle der Erbringer. Wir müssen uns viel mehr als in der Vergangenheit auf den eigentlich wesentlichen Punkt konzentrieren: Wann handelt es sich um eine wirtschaftliche Tätigkeit, wann um eine nichtwirtschaftliche Tätigkeit? Das ist die Bemessungsgrundlage, ob die Wettbewerbsregeln, ob die Binnenmarktsregeln angewandt werden oder nicht, und in diesem Bereich, denke ich, sollten wir die Diskussion vorantreiben. Deswegen aus unserer Situation heraus: Ja zu einem solchen Rechtsrahmen, und lasst uns über die Inhalte diskutieren, nicht über irgendwelche Rechtsgrundlagen! 11 Zweck einer horizontalen Richtlinie wäre es, bestimmte Bereiche einzufrieren, von denen wir aus Erfahrung wissen, dass sie sich laufend fortentwickeln. Das ist im Moment völlig unangebracht, da wir in Europa schon jetzt mit wirtschaftlichen Reformen ins Hintertreffen geraten sind. Ganz im Gegenteil, wir müssen eine weitere Liberalisierung fördern, aber zu gleichen Bedingungen. Dies muss allerdings über sektorale Richtlinien geschehen, wie man sie bereits mit großem Erfolg in einigen Sektoren anwendet. Die ELDR-Fraktion ist, wie gesagt, davon überzeugt, dass es weder möglich noch wünschenswert ist, in einer Rahmenrichtlinie brauchbare Definitionen solch unterschiedlicher Leistungen wie der Leistungen, über die es hier gerade geht, aufzustellen, wenn man sich die gravierenden regionalen und nationalen Unterschiede vor Augen hält, die im Bereich Dienstleistungen von allgemeinem Interesse bestehen. Wir haben allerdings Verständnis für die Zweifel und Unsicherheiten, die durch das so genannte Altmark-Urteil über die Finanzierung örtlich angesiedelter Dienstleistungen entstanden sind. Deshalb unterstützen wir auch vorbehaltlos die Überlegungen der Kommission über eine Gesetzesinitiative zur Klärung dieser Fragen. Aber wie gesagt, sind wir nicht der Meinung, dass eine Rahmenrichtlinie in diesem Zusammenhang hilfreich ist. Wenn eine Gesetzesinitiative zustande kommen sollte, bedauern wir allerdings sehr, dass der aktuelle Vertrag dem Europäischen Parlament keine Mitentscheidungsbefugnis für eine solche Initiative einräumt. (Beifall) 2-017 Riis-Jørgensen (ELDR). – (DA) Herr Präsident, zunächst möchte ich dem Berichterstatter für seinen großartigen Einsatz danken, obwohl ich mit ihm keineswegs einer Meinung bin. Ich freue mich jedoch sehr über die Diskussionen, die durch diesen Bericht ausgelöst worden sind, da eine Reihe wichtiger Themen im Zusammenhang mit Dienstleistungen von allgemeinem Interesse angesprochen worden ist. Wir führen eine erfrischende politische Diskussion, in der sich die politischen Unterschiede dieses Hauses widerspiegeln. Im Namen der Fraktion der Liberalen und Demokratischen Partei Europas möchte ich den Bericht unterstützen, wie er im Ausschuss für Wirtschaft und Währung beschlossen wurde. Für die ELDR-Fraktion ist es wichtig zu betonen, dass die Liberalisierung, die in einigen Bereichen bereits durchgeführt worden ist, im Allgemeinen sehr erfolgreich war. So sind ca. eine Million neuer Arbeitsplätze entstanden, und nicht zuletzt hat sie zu besseren Dienstleistungen für weniger Geld geführt. Gleichzeitig war die Frage, ob das Parlament eine Rahmenrichtlinie fordern sollte oder nicht, für die Unterstützung des vorliegenden Berichts durch die ELDR von großer Bedeutung. Ich möchte betonen, dass die ELDR-Fraktion eine Rahmenrichtlinie nicht unterstützt. Um alle Zweifel zu zerstreuen, möchte ich betonen, dass unsere Ablehnung einer Rahmenrichtlinie nicht bedeutet, dass die ELDR-Fraktion wünscht, die Pflicht zur Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem Interesse in bestimmten Bereichen sollte abgeschafft werden. Ganz im Gegenteil – wir sind der Meinung, dass diese Pflicht problemlos mit der Liberalisierung und beispielsweise Umweltschutzanforderungen vereinbar ist, wenn seitens der Politik eine solche Anforderung gestellt wird. Die Verantwortung für die Formulierung von Qualitätsanforderungen liegt natürlich bei der Politik, die auch dafür sorgen muss, dass die Anforderungen eingehalten werden. Ich möchte, dass wir ein besseres Preis-Leistungs-Verhältnis bekommen. 2-018 Ainardi (GUE/NGL). – (FR) Ich möchte gleich eingangs hervorheben, wie weit dieser Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Währung trotz der enormen Arbeit von Philippe Herzog von den Erwartungen und Hoffnungen auf eine offensive europäische Regelung zur Frage der Dienstleistungen von allgemeinem Interesse entfernt ist. Meine Fraktion kann ihm daher nicht zustimmen. Der Text ist zu einer Ode an die Liberalisierung geworden, wobei der Wille dominiert, das Gesetz des Wettbewerbs zum einzigen Regelungsmechanismus zu machen. So wird in Erwägung H unterstrichen, dass die 12 Liberalisierung in führenden Bereichen des Binnenmarktes einen Faktor für technischen Fortschritt und wirtschaftliche Effizienz darstellt, und in Ziffer 13 wird die Liberalisierung in den Bereichen Telekommunikation, Postdienste, Verkehr und Energie begrüßt. Selbst die gemäßigte Forderung an die Kommission aus dem doch von unserem Haus angenommenen Bericht Langen, vor weiteren Liberalisierungsschritten möglichst rasch eine genaue, vergleichende Bewertung der Auswirkungen der Liberalisierungspolitik vorzunehmen, findet in diesem Bericht keine Gnade. In dem Bericht wird weiterhin aus fadenscheinigen Gründen das Ziel einer Rahmenrichtlinie zur präziseren Definition der Dienstleistungen von allgemeinem Interesse sowie der sich daraus für die Staaten wie auch die öffentlichen und privaten Erbringer ergebenden Verpflichtungen, abgelehnt. Lediglich die Erstausbildung und die Sozialschutzsysteme sollen im öffentlichen Sektor verbleiben. Dies ist sehr weit entfernt von dem für den Schutz der Grundrechte auf Energie- und Wasserversorgung, auf Beförderung, auf Wohnung, auf Kommunikation und Information unbedingt erforderlichen Konzept. Der Zweck der Dienstleistungen von allgemeinem Interesse müsste es jedoch sein, den Bürgern diese Rechte über eine Reihe von Grundsätzen, wie gleicher Zugang für alle, Information, Befragung und Mitwirkung der Nutzer und Arbeitnehmer, finanzielle Nachhaltigkeit zu gewährleisten. Diese Ambition kann nicht erreicht werden, wenn das einzige Ziel in der rücksichtslosen Weiterführung der begonnenen Liberalisierung besteht. Der Text ist in seiner jetzigen Form nicht akzeptabel. Im Zusammenhang mit dem Grünbuch war die Erwartung, die Hoffnung entstanden, dass öffentliche Dienstleistungen eine ausschlaggebende Rolle für die Gewährleistung der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Rechte spielen, dass Europa wirklich die Ambition verfolgt, die Bedürfnisse möglichst aller Mitglieder der Gesellschaft in Solidarität zu befriedigen. Aus diesen Darlegungen ergibt sich, dass meine Fraktion alle die Änderungsanträge unterstützen wird, mit denen die ständig wiederkehrende Bezugnahme auf die Liberalisierung zurückgenommen wird, sowie diejenigen, die das Konzept von Dienstleistungen von allgemeinem Interesse, die dieses Namens würdig sind, stärken. Meine Fraktion bekräftigt die Notwendigkeit einer Bewertung. Sie verweist darauf, dass die Dienstleistungen von allgemeinem Interesse von elementarer Bedeutung für die Bürger sind. Sie bringt weiterhin ihre Entschlossenheit zum Ausdruck, das Recht der Gebietskörperschaften, frei darüber entscheiden zu können, auf welche Weise sie die in ihre Zuständigkeit fallenden Dienstleistungen von allgemeinem Interesse zu verwalten gedenken, unmissverständlich zu bekräftigen. Dies sind die Mindestvoraussetzungen, damit die Dienstleistungen 13/01/2004 von allgemeinem Interesse als Antriebsmotor für ein solidarisches Europa wirken können. 2-019 Jonckheer (Verts/ALE). – (FR) Herr Präsident, im Namen der Fraktion der Umweltschützer möchte auch ich die politische und geistige Arbeit würdigen, die Philippe Herzog seit Jahren in diesem Haus und insbesondere im Rahmen dieses Berichts geleistet hat. Wie mehrere Vorredner bereits unterstrichen haben, soll dieser Initiativbericht vor allem die Grundlagen der Debatte klären und bewirken, dass die in der Europäischen Union durchgeführten Maßnahmen zur Wettbewerbsöffnung von mehr Rechtssicherheit, von Finanzierungsgarantien und von der Erfordernis einer Bewertung begleitet werden. Ich möchte erklären, dass die Grünen die im Plenum nochmals eingebrachten Änderungsanträge unterstützen werden, die darauf abzielen, den ursprünglichen Geist des von Herrn Herzog eingereichten Vorschlags wieder herzustellen. Zur Debatte möchte ich zwei Elemente hinzufügen. Erstens will ich das Europäische Parlament daran erinnern, dass der Konvent sich ebenfalls mit diesem Thema befasst hat und zu der Schlussfolgerung kam, dass eine andere Rechtsgrundlage als die gegenwärtig durch die Verträge gebotene erforderlich ist. Wenn sich also das Europäische Parlament bei seiner morgigen Abstimmung gegen den Standpunkt des Konvents stellen sollte, dann hätten wir einen interessanten politischen Legitimationskonflikt zwischen diesen beiden Gremien. Zweitens möchte ich anmerken, wir Umweltschützer haben festgestellt, dass in dieser Debatte letztlich eine seltsame Allianz zwischen den Vertretern einer maximalen Subsidiarität – die im Übrigen auch von Philippe Herzog und unserer Fraktion befürwortet wird – und den Befürwortern der These entstanden ist, dass es keinerlei Hindernisse für die Ausübung des Wettbewerbs geben dürfe. Diese Allianz hat letztlich bewirkt, dass im Europäischen Parlament ebenso wie im Rat keine Einigung erreicht wurde, eine Rahmengesetzgebung voranzubringen. Daher möchte ich ganz einfach folgende Frage stellen: Wer wird, wenn alle Reden gehalten sind, in dieser Auseinandersetzung obsiegen? Zweifelsohne nicht die Befürworter der Subsidiarität, sondern die Verteidiger der schrankenlosen Wettbewerbsfreiheit. Fakt ist, dass wir Monat um Monat Sektorrichtlinien verabschieden und feststellen müssen, dass der Gerichtshof Schwierigkeiten hat, die Vorgabe von Verpflichtungen zur Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem Interesse zu rechtfertigen. Im Ergebnis kommt es zu einer Stärkung eines europäischen Modells, das weitgehend auf steuerlichem und sozialem Wettbewerb zwischen den Territorien beruht. Wenn wir dem etwas entgegensetzen wollen, dann brauchen wir in der Tat mehr Rechtssicherheit, um die Finanzierung der Dienstleistungen von allgemeinem Interesse unabhängig davon, wie die Mitgliedstaaten diese definieren, zu gewährleisten. 13/01/2004 Daher fordere ich alle auf, über diese zweifelhafte Allianz nachzudenken, die zwischen denen, die in ihrem Land, ihrer Region, Dienstleistungen von allgemeinem Interesse definieren wollen, und den Verfechtern des schrankenlosen Wettbewerbs besteht. Wir stimmen mit den Ersteren überein, doch fordern wir sie auf, ihre Allianz mit den Letzteren zu beenden. 13 Rechtsvorschrift, endgültig bestimmt werden. Diese Sektoren sind nicht einfach festzulegen, da sie in einem ständigen Wandel begriffen sind: was heute ein öffentlicher Dienst ist, kann morgen ein Bereich sein, in dem die Bereitstellung von Erzeugnissen und Dienstleistungen vollkommen durch den Markt sichergestellt wird. Eine definitive Fixierung wäre hier ein Fehler. 2-020 Blokland (EDD). – (NL) Herr Präsident! Ich kann mich noch lebhaft daran erinnern, wie der Bericht des Kollegen Herzog über staatliche Beihilfen auf unserer Sitzung im November 2002 mit einer Mehrheit von einer Stimme angenommen wurde. Der verabschiedete Bericht war allerdings derart geändert, dass von dem ursprünglichen Vorschlag nichts mehr übrig blieb. Allem Anschein nach hat Kollege Herzog auch jetzt Mühe mit dem mehrheitlichen Standpunkt des Parlaments, das sich zu Recht gegen die Einführung einer Rahmenrichtlinie für Dienstleistungen von allgemeinem Interesse wehrt. Schon bevor die Europäische Kommission im Mai 2003 ihr Grünbuch vorlegte, hatte der Berichterstatter ein Arbeitspapier mit seinen Auffassungen präsentiert. Das kam zu schnell und auch zu früh, um die Fragen zu beantworten, die die Kommission in ihrem Grünbuch dem Parlament vorlegte. Bedauerlicherweise enthielt das Grünbuch keine Visionen, dass der Berichterstatter aber bereits eine Meinung zu der Kommissionsvorlage hatte, noch ehe der Vorschlag vorlag, ist schlichtweg voreilig. Das Grünbuch verweist ganz richtig auf die Befugnisse der nationalen und regionalen Behörden für die Dienstleistungen von allgemeinem Interesse. Meiner festen Überzeugung nach obliegt es deshalb den nationalen und regionalen Politikern, über die Dienstleistungen von allgemeinem Interesse zu entscheiden. Daher erkenne ich auch keinerlei Notwendigkeit, der Kommission neue Befugnisse auf diesem Gebiet zu übertragen. Ich kann dem im Ausschuss für Wirtschaft und Währung angenommenen Vorschlag zustimmen. 2-021 Della Vedova (NI). – (IT) Herr Präsident! Auch ich möchte dem Kollegen Herzog meine Anerkennung für seinen durch Engagement und Objektivität gekennzeichneten Bericht aussprechen. Nach meinem Dafürhalten enthält der Text des Ausschusses für Wirtschaft und Währung eine zeitgemäßere Darstellung der derzeitigen Lage und der Zukunftsperspektiven der Dienstleistungen von allgemeinem Interesse. Die Dienstleistungen von allgemeinem Interesse sind ein wesentlicher Bestandteil der europäischen Wirtschaft, die immer mehr zu einer Dienstleistungswirtschaft wird; auch in diesem so wichtigen Sektor sind Liberalisierung und Wettbewerb für eine dynamische europäische Wirtschaft sowie für ihre Wachstumsfähigkeit und Beschäftigungswirksamkeit von entscheidender Bedeutung. Meines Erachtens wäre es falsch zu glauben, die Situation bezüglich der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem Interesse könne in einer Rahmenrichtlinie, in einer neuen Ad-hoc- Nach meinem Dafürhalten sind die gegenwärtigen Bestimmungen des Binnenmarktes und die Wettbewerbsbestimmungen, wie in Ziffer 19 des Berichts erwähnt, schon an sich eine Gewähr dafür, dass in diesem und in anderen Sektoren notwendige Maßnahmen der öffentlichen Hand im Rahmen der bereits in den Verträgen festgeschriebenen Regeln festgelegt werden, und sind damit eine Garantie für die Wettbewerbsfähigkeit und Dynamik der öffentliche Dienstleistungen erbringenden Wirtschaft. Andernfalls besteht die Gefahr einer Stagnation der europäischen Wirtschaft. 2-022 Grönfeldt Bergman (PPE-DE). (SV) Herr Präsident! Lassen Sie mich zunächst dem Berichterstatter, Herrn Herzog, für eine äußerst umfangreiche Arbeit und viele fruchtbare Diskussionen danken, auch wenn wir nicht immer einer Meinung waren. Danken möchte ich auch den Mitgliedern des Ausschusses für Wirtschaft und Währung, die mit vielen Diskussionen und zahlreichen guten Änderungsanträgen dazu beigetragen haben, dass wir letztendlich von diesem Ausschuss ein Ergebnis erhalten haben, das meines Erachtens sehr gut ist. Ich stehe einer allgemeinen Rahmenrichtlinie negativ gegenüber, da sie meiner Meinung nach keine Vorteile bringt, sondern eher Verwirrung verursachen würde. Sie wäre wie eine zusätzliche Vorschriftenschicht zwischen den Wettbewerbsregeln des Binnenmarktes und den sektoralen Richtlinien, was auch die Produktentwicklung behindern würde. Die schrittweise Deregulierung der Märkte in der EU war in den vergangenen zehn Jahren die wichtigste Komponente bei der Verbesserung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse. Einer der Gründe für die Deregulierung war natürlich auch die allgemein schlechte Qualität, die für die Dienstleistungen vor der Öffnung des Marktes charakteristisch war. Ich bin sehr darauf bedacht, dass wir nicht wieder in eine Monopolsituation geraten. Aus diesem Grunde möchte ich das Parlament auffordern, dem im Bericht des Kollegen Herzog dargestellten Ergebnis des Ausschusses für Wirtschaft und Währung zu folgen und nicht für die Änderungsanträge der Linken zu stimmen. Wenn wir uns der Position des Wirtschaftsausschusses anschließen, stimulieren wir den Wettbewerb und die Produktentwicklung und schaffen die Voraussetzungen dafür, dass den Verbrauchern billigere und bessere Alternativen angeboten werden. 2-023 De Rossa (PSE). – (EN) Herr Präsident, ich beglückwünsche Herrn Herzog zu einem 14 ausgezeichneten Bericht. Ich hoffe, dass das Parlament morgen die Ablehnung des Vorschlags für eine Rahmenrichtlinie durch den Ausschuss für Wirtschaft und Währung rückgängig machen wird. Das ist nicht das Ende der Debatte: Das ist eine Debatte über ein Grünbuch, die gerade erst beginnt und meiner Ansicht nach recht langwierig sein wird. Das Parlament versucht, zumindest in dieser Debatte, der Kommission eine Orientierungshilfe für ihr weiteres Vorgehen im Hinblick auf Dienstleistungen von allgemeinem Interesse, und zwar sowohl wirtschaftlicher als auch nicht wirtschaftlicher Natur, zu geben. Aus meiner Sicht spaltet die Frage der Dienstleistungen von allgemeinem Interesse – wirtschaftlicher wie nicht wirtschaftlicher Natur – die Beteiligten in die Befürworter der sozialen Marktwirtschaft und die Befürworter der neoliberalen Marktwirtschaft. Es ist nicht akzeptabel, dass wir klammheimlich versuchen, den Bürgern ihre Bürgerrechte zu verwehren, auf die sie aufgrund ihrer EU-Bürgerschaft Anspruch haben, indem wir den Wettbewerb bei der Erbringung von Dienstleistungen zum Maß aller Dinge erheben. Schätzungen der OECD zufolge haben die Regierungen in Europa in den neunziger Jahren Eigentum im Bereich der Erbringung öffentlicher Dienstleistungen im Wert von etwa 300 Milliarden Euro privatisiert. Dies hatte zum Teil katastrophale Konsequenzen in Bezug auf die Erbringung der Dienstleistungen und kostete in einigen Fällen sogar Menschenleben. Als Union und als Parlament müssen wir uns konsequent dafür einsetzen, dass jedermann Zugang zu qualitativ hochwertigen und erschwinglichen Dienstleistungen hat, und wir müssen erkennen, dass diese Dienstleistungen bestimmend sind für die Lebensqualität unserer Bürger. Wir konnten in Amsterdam, in der Charta der Grundrechte und im Verfassungsentwurf Fortschritte in Bezug auf die Wiederherstellung der Rechte der Bürger auf öffentliche Dienstleistungen erzielen. Wir müssen diese Rechte verteidigen. Es geht hier nicht um die Verteidigung eines Ancien Régime, sondern darum zu prüfen, wie unter neuen Bedingungen für unsere Bürger durchgängig eine hohe Dienstleistungsqualität garantiert werden kann. Vor allem müssen wir die Fortschritte verteidigen, die wir diesbezüglich in der Verfassung gemacht haben. 2-024 De Clercq (ELDR). – (NL) Herr Präsident! Zweifelsohne ist der gemeinsame Binnenmarkt auf wirtschaftlicher Ebene das größte Verdienst des europäischen Einigungsprozesses. Europa hat uns einen großen Handelsraum ohne Hemmnisse mit derzeit 375 Millionen und bald 450 Millionen Verbrauchern beschert. Im vergangenen Jahrzehnt hat sich der Markt immer stärker auf andere Sektoren wie Telekommunikation, Postdienste, Verkehr und Energie ausgedehnt. Der Binnenmarkt ist ein sozial korrigierter freier Markt, das heißt, die Märkte in diesen Sektoren wurden allmählich und gelenkt geöffnet – und das mit Erfolg. Im Ergebnis 13/01/2004 entstanden mehr Wettbewerb und moderne Dienstleistungen besserer Qualität zu niedrigeren Preisen. Diese Liberalisierung hat sich also keinesfalls nachteilig ausgewirkt, und das Beispiel sollte Anregung für andere Sektoren sein. Das Grünbuch der Kommission kommt mit Sicherheit nicht zu früh und ist besonders lobenswert. Tatsächlich ist zu prüfen, ob wir das Funktionieren des Binnenmarkts und die Öffnung der Grenzen auf andere Dienstleistungen von allgemeinem und insbesondere wirtschaftlichem Interesse anwenden können. Wo können Staatsmonopole weiter durchbrochen werden, während weiterhin gewährleistet ist, dass jeder Bürger die besten Dienstleistungen zu erschwinglichen Preisen erhält? Gemeinsam mit vielen anderen fallen mir in diesem Zusammenhang die Bereiche Wasserversorgung, Abfallwirtschaft und sogar Information ein. Die Debatte darüber muss allerdings nicht nur hier geführt werden, sondern auch mit nationalen oder selbst regionalen Behörden, die derzeit in diesen Sektoren oftmals das Heft in der Hand haben. Nach dieser breiten, interessanten und im Übrigen bereits jetzt fruchtbaren Aussprache ist dann anhand der Ergebnisse zu prüfen, ob und inwieweit EU-Recht speziell für die Bürger von Vorteil sein kann. 2-025 Schmid, Herman (GUE/NGL). (SV) Herr Präsident! Der Kollege Herzog hatte wirklich eine undankbare Aufgabe. Wenn es ein Gebiet gibt, zu dem die Meinungen hier im Hause und in der Öffentlichkeit der EU weit auseinander gehen, dann ist es dieses. Das Problem besteht darin, dass wir ein Recht für den Binnenmarkt haben, das im Grunde genommen zu grenzenlosem und unbegrenztem Wettbewerb sowohl bei Waren als auch bei Dienstleistungen einlädt. Damit können wir nicht leben. Es wird gesagt, dass es sich vor allem um Dienstleistungen von wirtschaftlichem Interesse handelt, aber welche Dienstleistungen sind denn nicht von wirtschaftlichem Interesse? Ist der Bildungssektor nicht von wirtschaftlichem Interesse? Oder der Gesundheitssektor? Sind nicht alle sozialen Dienstleistungen von großem wirtschaftlichem Interesse? Wir reden hier von der Sozialpolitik insgesamt, da steckt viel an politischem Zündstoff drin. Was kann man also tun, wenn man eine ausgewogene Entwicklung anstrebt und diesen Generalangriff auf die Sektoren im sozialen Bereich stoppen will? Sollen wir unsere Hoffnungen auf eine Rahmenrichtlinie setzen? Da bin ich mir nicht ganz sicher. Im Grunde könnte eine Rahmenrichtlinie dem Binnenmarktrecht Grenzen setzen, was für Abkühlung und die Abschwächung der Gegensätze sorgen würde. Angesichts des politischen Klimas, wie es derzeit herrscht und sich in den nächsten Jahren fortsetzen dürfte, befürchte ich jedoch, dass eine solche Rahmenrichtlinie in hohem Maße von den Anhängern des Marktes und den rechten Kräften beherrscht würde. In diesem Fall ist eine derartige Richtlinie ein Schritt in die falsche Richtung und kann stattdessen zu einer Falle werden. 13/01/2004 Ist Dezentralisierung eine bessere Alternative? Soll man sich lieber auf den Schutz der lokalen und regionalen Aktivitäten konzentrieren? Das würde eventuell bestimmte andere Möglichkeiten eröffnen, um einen gewissen Schutz zu bieten, zudem würden sich Gelegenheiten auftun, um lokale Kampagnen durchzuführen, in denen wir für den Erhalt dessen eintreten, was wir als erhaltenswert ansehen. Vor allem aber benötigen wir Zeit für Untersuchungen und Diskussionen als Gegengewicht zu den großen Auseinandersetzungen, zu denen es in den nächsten Jahren kommen wird. 2-026 VORSITZ: GERHARD SCHMID Vizepräsident 2-027 Lambert (Verts/ALE). – (EN) Herr Präsident, es ist doch interessant, dass keiner unserer konservativen Kollegen aus dem Vereinigten Königreich heute hier ist, um die Bilanz ihrer Liberalisierungsmaßnahmen in Bereichen wie dem Schienenverkehr zu verteidigen. Aus einem unlängst vom britischen Parlament erarbeiteten Bericht über die Privatisierung der Wasserwirtschaft geht hervor, dass viele der ärmeren Bürger wie beispielsweise Rentner ihre Wasserrechnungen nur deshalb noch bezahlen können, weil sie ihren Wasserbrauch auf das absolute Minimum beschränken. Es wurde festgestellt, dass die Situation in einigen Fällen an eine Krise der öffentlichen Gesundheit grenzt. Dieser Privatisierungsdrang war Teil einer Offensive zur Senkung der Kosten im öffentlichen Sektor und ging vielfach mit Lohnkürzungen vor allem für die niedrigsten Einkommensgruppen einher. Die Rechnung dafür zahlt noch immer die öffentliche Hand, indem sie letztlich die Gehälter in diesem Bereich subventioniert. Die Angestellten dieser Bereiche mögen zwar den Mindestlohn erhalten, aber das bedeutet nicht, dass man unbedingt davon leben kann. Das soll nicht heißen, dass im öffentlichen Sektor alles perfekt ist, aber viele der in diesem Bericht zugunsten der Liberalisierung getroffenen Aussagen sind unserer Ansicht nach äußerst fragwürdig. Meine Fraktion ist nicht der Meinung, dass man mit Dienstleistungen von allgemeinem Interesse in der gleichen Weise verfahren kann wie beispielsweise mit Unternehmen, die Schlüsselringe aus Kunststoff herstellen. Dieser Bereich sollte nicht der allgemeinen Wettbewerbspolitik unterliegen, und wir haben einen entsprechenden Änderungsantrag eingereicht. Unserer Ansicht nach sollten sich Wettbewerbsregeln den Dienstleistungen von allgemeinem Interesse unterordnen und nicht umgekehrt. Wir teilen die Forderung der Kommission nach rechtlicher Klarheit. Wir haben diese Thematik häufig in Verbindung mit GATS angesprochen, und wir haben dazu einen Änderungsantrag eingebracht, der hoffentlich auf Ihre Unterstützung zählen kann. 2-028 15 Butel (EDD). – (FR) Herr Präsident, in dem Glauben, die Überspitzungen des gemeinschaftlichen Wettbewerbsrechts zu beseitigen, spielen einige Abgeordnete mit dem Feuer. Diese Überspitzungen würden eine Änderung des Rechts oder zumindest eine explizite und uneingeschränkte Ausnahme zugunsten der öffentlichen Dienstleistungen erforderlich machen. Das Ziel muss unverändert in der Qualität von für alle gleichen Dienstleistungen und nicht in einem Rentabilitätskriterium bestehen, das zur Wettbewerbsöffnung führt. Daher ist es gefährlich, auf europäischer Ebene eine Definition der Dienstleistungen von allgemeinem Interesse vornehmen zu wollen. Erstens wäre eine durchgängige Definition aufgrund der Unterschiedlichkeit der Gebietseinheiten und der nationalen Praktiken nicht möglich, und zweitens fehlt es in diesem Punkt an dem politischen Willen, so dass nicht einmal eine einfache Mehrheit zu erreichen wäre. Meine Fraktion befürwortet, Überlegungen mit dem Ziel durchzuführen, Themen von allgemeinem Interesse für alle Nutzer auf europäischer Ebene sowie Maßnahmen zur Sicherung der Finanzierung zu ermitteln. Davon sind das Grünbuch und dieser Bericht, in dem die bisher mit der Liberalisierung erreichten Erfolge gepriesen werden, weit entfernt. Der vom Europäischen Rat von Brüssel zurückgewiesene Verfassungsentwurf des Konvents hätte nichts geändert, denn die Dienstleistungen von allgemeinem Interesse blieben darin dem Wettbewerbsrecht untergeordnet. Die Ziele der gegenwärtigen Bestrebungen sind eindeutig: es geht darum, die in bestimmten Mitgliedstaaten bestehenden öffentlichen Dienstleistungsunternehmen zu zerschlagen. Für meine Fraktion ist das Wichtigste, dass wir mit unseren Völkern eine demokratische Aussprache darüber führen können und ihnen das Recht zugestanden wird, in letzter Instanz selbst darüber zu entscheiden, welches Modell ihrer Meinung nach künftig entwickelt werden soll, um den Zusammenhalt zwischen den Bürgern und den Territorien zu gewährleisten. Wir werden daher diesen Text nicht unterstützen, auch wenn wir selbstverständlich hier und da für die am wenigsten schädlichen Vorschläge stimmen werden. Wir folgen damit dem Appell des Berichterstatters, fordern ihn aber auf, genauer darüber nachzudenken, welchem Zweck mit der Annahme des Textes insgesamt gedient wäre. 2-029 Berthu (NI). – (FR) Herr Präsident, der Bericht über die Dienstleistungen von allgemeinem Interesse in der im Ausschuss angenommenen Fassung hat die Unzufriedenheit des Berichterstatters Philippe Herzog hervorgerufen. In bestimmtem Maße ist dies verständlich, denn unabhängig von jeder politischen Beurteilung ist dieser Text nicht sehr kohärent. Zahlreiche Passagen stehen im Widerspruch zueinander. So findet sich in Ziffer 36 die Forderung nach Einführung einer Rahmenrichtlinie mit gemeinsamen 16 Regeln im europäischen Maßstab, während in Ziffer 20 ein solches Vorgehen nachdrücklich verurteilt wird. Wir unsererseits sind der Auffassung – und hier gehen wir nicht mit dem Berichterstatter konform –, dass die Rahmenrichtlinie, die eine Idee der vorangegangenen französischen Präsidentschaft war, nur darauf hinauslaufen würde, den Staaten wesentliche Regulierungsvollmachten zu entziehen, denn die Dienstleistungen, um die es hier geht, sind eng mit den typischen Merkmalen jeder Gesellschaft verbunden. Zudem wäre sie zu allgemein, nicht für jeden Einzelfall geeignet und würde zu endlosen Schwierigkeiten führen. Diese Probleme sind sehr heikel und müssen von jedem Staat möglichst bürgernah im Rahmen seiner nationalen Demokratie geregelt werden. Und es erstaunt mich nicht besonders, dass die Linke in dieser Hinsicht der Zentralisierung und der Vereinheitlichung das Wort redet. Aus diesem Grund befürworten wir auch Artikel III-6 des europäischen Verfassungsentwurfs nicht, der vorsieht, dass die Prinzipien und die Bedingungen für die Dienstleistungen von allgemeinem Interesse durch ein europäisches Gesetz, d. h. durch die Mehrheit des Rates und die Mehrheit des Parlaments festgelegt werden könnten. Sollte dieser Artikel angenommen werden, würde er sich rasch gegen die Entscheidungsfreiheit der nationalen Demokratien und die Subsidiarität richten. 2-030 Karas (PPE-DE). – Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Erstens müssen wir festhalten, dass es hier um ein Gesetzgebungsverfahren geht, sondern dass wir unsere Stellungnahme zum Grünbuch der Kommission diskutieren. Wir hatten etwas anderes verlangt, aber die Kommission hat als Antwort auf den Bericht Langen dieses Grünbuch vorgelegt. Zum Zweiten möchte ich mich bei allen Berichterstattern dafür bedanken, dass sie im Laufe des Diskussionsprozesses aus verschiedenen Richtungen kommend im Ausschuss für Wirtschaft und Währung einen sehr guten Beschluss, der jetzt zur Abstimmung im Plenum steht, vorbereitet und mehrheitsfähig haben. Zum Dritten: Was ist Daseinsvorsorge? Unter Daseinsvorsorge verstehen wir Leistungen für unsere Bürger im allgemeinen Interesse. Sie sollen für Leistungen sorgen, die der Markt an sich nicht flächendeckend, preisgünstig und in vielen Fällen auch kostenlos zur Verfügung stellen kann. Die Daseinsvorsorge sorgt für Versorgungssicherheit. Anbieter können im Wettbewerb zueinander stehen, müssen es aber nicht. Die Unterstützung durch die öffentliche Hand ist notwendig. Es ist nicht entscheidend, wer die Leistungen erbringt, sondern, dass sie erbracht werden. Leistungen der Daseinsvorsorge sind Ausdruck des europäischen Gesellschaftsmodells und der ökosozialen Marktwirtschaft. 13/01/2004 Für mich war die Wahrung des Subsidiaritätsprinzips entscheidend. Ich kann dem Änderungsantrag 18 der Sozialdemokraten zustimmen. Ich begrüße die Formulierung, dass die freien Berufe Leistungen der Daseinsvorsorge im allgemeinen Interesse übernehmen, und ich begrüße, dass wir dafür Sorge getragen haben, dass die Definition und die Verantwortung für Leistungen der Daseinsvorsorge bei den Mitgliedstaaten liegt und nicht auf europäischer Ebene. 2-031 Zrihen (PSE). – (FR) Herr Präsident, Herr Kommissar, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst natürlich vielen Dank an den Berichterstatter, Herrn Herzog, für die ausgezeichnete Arbeit und die uns damit gegebene Möglichkeit, über die Dienstleistungen von allgemeinem Interesse diskutieren zu können. Auch wenn es sich nicht um ein Gesetzgebungsverfahren handelt, so ist doch unsere heutige Aussprache von grundlegender Bedeutung, denn es geht darin um die Grenze zwischen dem Raum des Marktes, wo Wettbewerb herrschen muss, und jenem anderen Raum, in dem Solidarität, Gleichheit, Demokratie und auch sozialer Zusammenhalt bestimmend sein sollen. Sie ist von grundlegender Bedeutung, weil es um die elementarsten Rechte der Bürger geht, die insbesondere in der Grundrechtecharta festgeschrieben sind. Unter den europäischen Bürgern, den Vereinen, den Gewerkschaften und den Kommunalverwaltungen herrscht große Beunruhigung, da die verschiedenen Liberalisierungs- und Privatisierungsmaßnahmen, ich erinnere nur an die in Großbritannien, eher negative Auswirkungen gezeitigt haben. Daher schlagen wir vor, an diesem Bericht, der in seiner gegenwärtigen Form völlig unakzeptabel ist, wesentliche Änderungen vorzunehmen. Erstens schlagen wir eine ernsthafte, öffentliche, pluralistische und offene Bewertung der Entwicklung der Dienstleistungen von allgemeinem Interesse beispielsweise mittels einer entsprechenden Beobachtungsstelle vor. Im Übrigen können wir die ablehnende Haltung der Rechten zu diesem Vorschlag nicht verstehen, wenn die Liberalisierung wirklich, wie ihre Mitglieder lauthals verkünden, nur positive Ergebnisse mit sich bringt. Aufgrund der Nichteindeutigkeit der zur Abgrenzung von wirtschaftlichen und nichtwirtschaftlichen Aktivitäten verwendeten Kriterien sowie um die von allen geforderte Subsidiarität zu gewährleisten, müssen bestimmte Sektoren wie Bildung, Gesundheitswesen, sozialer Wohnungsbau ausdrücklich aus dem Geltungsbereich der Wettbewerbsregeln ausgenommen bleiben. Des Weiteren müssen die Kommunalverwaltungen und andere örtliche Volksvertretungen geschützt werden, damit sie demokratisch über die Art der Erbringung bestimmter Dienstleistungen wie beispielsweise Wasserversorgung 13/01/2004 und Müllabfuhr entsprechend den örtlichen Bedürfnissen entscheiden können. Und schließlich sind natürlich die Mitgliedstaaten, ihre territorialen Untergliederungen sowie die örtlichen Behörden für die Dienstleistungen von allgemeinem Interesse zuständig, woraus sich die Notwendigkeit einer Rahmenrichtlinie ergibt, in der wirklich die gemeinsamen Grundsätze für die Dienstleistungen von allgemeinem Interesse festgelegt werden könnten. Es geht in der Tat um die Bereitschaft, zu einem bestimmten Zeitpunkt die Bürger zu schützen. So ist auch eine bestimmte Vision von Europa zu verstehen. 2-032 Caudron (GUE/NGL). – (FR) Herr Präsident, auch ich möchte Philippe Herzog für seine umfangreiche Arbeit und seine dabei aufgewendete Energie danken, doch muss ich ganz klar sagen, dass ich dem Bericht in der vom Ausschuss für Wirtschaft abgeänderten und angenommenen Form morgen wirklich nicht zustimmen kann. Er ist in der Tat das Ergebnis von ultraliberalen Bestrebungen, gegen die ich ankämpfe. Er ist Teil der Versuche zur Zerschlagung unseres Gesellschaftsmodells, zur Zerstörung von Arbeitsplätzen und der Aufgabe der Raumordnungspolitik. Sollte das Plenum morgen den Standpunkt des Ausschusses für Wirtschaft bekräftigen, dann müssen wir, wie mehrere Vorredner bereits ankündigten, diesen Text ablehnen und eine wirkliche Rahmenrichtlinie sowie wirkliche europäische Dienstleistungen von allgemeinem Interesse fordern. Noch ist es Zeit, das Steuer herumzuwerfen. Dies wäre im Interesse der übergroßen Mehrheit der europäischen Bürger. 2-033 Schroedter (Verts/ALE). – Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich unterstütze alle, die mit mir der Meinung sind, dass die Leistungen der Daseinsvorsorge in erster Linie dem Gemeinwohl verpflichtet sind. Es sind Leistungen, die den Bürgerinnen und Bürgern garantiert werden müssen. Das ist unsere Vorstellung von einem europäischen Gesellschaftsmodell. Deshalb sind diese Leistungen in erster Linie nicht politische Aufgabe der Kommission, sondern sie sind Sache der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften. Es ist Aufgabe der Kommission sicherzustellen, dass sie in den Kommunen möglich sind, dass sie dort abgesichert sind. Die Kommission muss die Leistungen der Daseinsvorsorge in den GATSVerhandlungen verteidigen und dort den Spielraum für die Kommunen sicherstellen, damit diese Leistungen den Bürgerinnen und Bürgern unter den Aspekten der sozialen Gerechtigkeit, der Solidarität und des territorialen Zusammenhalts gewährleistet werden können. Es ist Aufgabe der Kommission, den Rahmen so zu setzen, dass die Leistungen der Daseinsvorsorge geschützt werden. 2-034 17 Bourlanges (PPE-DE). – (FR) Herr Präsident, der zwischen der Ambition des Berichterstatters und der meiner Ansicht nach übertriebenen Zaghaftigkeit des Ausschusses festgefahrene Bericht von Herrn Herzog macht deutlich, auf welche Schwierigkeiten wir stoßen, wenn wir gemeinsam ein europäisches Gesellschaftsmodell definieren wollen. Dieses Dilemma müssen wir meiner Meinung nach überwinden, aber in positiver Weise. Erstens muss die grundlegende Legitimität der Dienstleistungen von allgemeinem Interesse anerkannt werden. Es gibt eine Reihe von öffentlichen Gütern, deren Bereitstellung mehr oder weniger unter Ausnahme von den Regeln des Marktes erfolgen muss, weil sie entweder von der öffentlichen Hand subventioniert werden müssen, um den gleichen Zugang für alle zu gewährleisten, oder weil der Gleichheitsgrundsatz mit übermäßigen Preisschwankungen unvereinbar ist. Daher muss der Grundsatz bekräftigt werden, dass wir uns in einer Marktwirtschaft, nicht aber in einer Marktgesellschaft befinden. Zweitens wird ein Rechtsrahmen gebraucht, denn sonst würden wir alle auf unsere gemeinsame Ambition verzichten. Mit diesem Rechtsrahmen muss in erster Linie nach dem Subsidiaritätsprinzip festgelegt werden, wo die Zuständigkeiten liegen, d. h. auf welcher Ebene – der europäischen, der nationalen oder örtlichen – die Dienstleistungen zu organisieren sind. Des Weiteren muss der Rechtsrahmen die Reichweite, die zulässige Ausweitung des Bereichs der Dienstleistungen von allgemeinem Interesse bestimmen. Und drittens muss er die Organisationsmodalitäten festschreiben. Es muss insbesondere darauf geachtet werden, dass Dienstleistungen von allgemeinem Interesse nicht zweckentfremdet werden, dass sie nicht zu einem Monopol werden, das auf Kosten der Nutzer zu einer lukrativen Einkommensquelle für die Erbringer wird. Schließlich muss dieser Rechtsrahmen demokratisch angelegt sein. Wir können uns in diesem Parlament nicht vor unserer Verantwortung drücken. Wir dürfen uns nicht wie die Frösche aufführen, die einen König wollten. Dies ist eine Frage, die die Bürger, die Völker betrifft. Wir müssen zusammen mit der Kommission eine Rechtsgrundlage schaffen, die es ermöglicht, diese Frage in einem demokratischen Prozess auf der Basis des Vorschlags der Kommission unter Mitentscheidung des Rates und des Parlaments zu regeln, denn sonst würden wir unserer Pflicht nicht gerecht. (Beifall) 2-035 Poignant (PSE). – (FR) Herr Präsident, Herr Kommissar! Man kann diesen Bericht nicht losgelöst vom europäischen Kontext betrachten. Was bleibt den europäischen Bürgern von den letzten Monaten im Gedächtnis? Sie erinnern sich an die Meinungsverschiedenheiten, wenn es um die Außenpolitik geht, an die Streitigkeiten im haushaltspolitischen Bereich, an die Sackgasse, in die die Verfassung geraden ist, und sie verspüren Ohnmacht, 18 wenn sie den Höhenflug des Dollar sehen. Wenn man ihnen nun noch das Gesellschaftsmodell nimmt, was bleibt dann in den kommenden Monaten? Auf das Gesellschaftsmodell können sie immer noch stolz sein, doch dazu gehören die Dienstleistungen von allgemeinem Interesse. Der Markt ist gut und schön, aber wir wollen doch nicht die Diktatur des Proletariats durch die der Aktionäre ersetzen. Wir wollen doch nicht einen allmächtigen Markt absegnen, wie er in der Gegend der RockyMountains zu erleben ist, oder zu einem allmächtigen Staat zurückkehren, wie er in der Gegend des Urals geherrscht hat. Der Bericht und die Vorschläge von Philippe Herzog wiesen die richtige Ausgeglichenheit auf. Diese muss wiederhergestellt werden. Es muss ein guter Kompromiss gefunden werden, insbesondere im Interesse unserer europäischen Mitbürger. Es gibt positive Punkte, die ausgebaut werden müssen: die Festlegungen im Verfassungsvertrag, die Fortschritte, die eine Rahmenrichtlinie verspricht, die Aussichten auf eine angemessene und gesicherte Finanzierung der Dienstleistungen von allgemeinem Interesse. Wir müssen den Geist wieder herstellen, der Philippe Herzogs Bericht inspirierte, ehe er durch den Ausschuss etwas seiner Substanz entledigt wurde; wir müssen ihn vor allem im Interesse unserer Mitbürger wiederherstellen. 2-036 Patakis (GUE/NGL). – (EL) Herr Präsident! Die vorgeschlagenen Regelungen zielen darauf ab, die öffentlichen Dienstleistungen von allgemeinem Interesse leichter den Privatinteressen überlassen zu können. In einer Phase der wirtschaftlichen Krise kann als einzig sicher gelten, dass das Großkapital danach strebt, seine Hände auf den öffentlichen Reichtum zu legen, um seine Gewinne zu maximieren. Die gemeinnützigen Unternehmen haben außer ihrer wichtigen entwicklungspolitischen Rolle für die nationale Wirtschaft auch eine Rolle von strategischer Bedeutung im Hinblick auf die Sicherheit und Unabhängigkeit eines jeden Landes, besonders in Zeiten wirtschaftlicher und anderer Krisen. Die Privatisierung dieser Unternehmen und die Liberalisierung ihrer Märkte wird zu einer Beschränkung dieser Entwicklung und sicherlich auch zu größerem Reichtum der Aktionäre statt zu einer Stärkung der nationalen Wirtschaft führen. Die Feststellung, dass die Liberalisierung der Märkte einen Faktor für technologischen Fortschritt und wirtschaftliche Effektivität darstellt, trifft nicht zu, da sie den Erfahrungen zufolge, die bei ihrer praktischen Umsetzung gewonnen wurden, bislang offensichtlich einen entgegengesetzten Effekt gehabt hat. Die Privatisierungen führen zur Vernichtung von Produktivkräften, zu einer problematischen Leistung, einem Qualitätsabbau der erbrachten Dienstleistungen, 13/01/2004 verheerenden sozialen Ungleichheiten, höheren Preisen und weniger Arbeitsplätzen. Die Privatisierungen haben negative Auswirkungen für die Arbeitnehmer, nicht nur durch die Erhöhung der Preise der erbrachten Dienstleistungen, sondern vor allem durch die Entlassungswellen und die darauf folgende Ersetzung des Arbeitsregimes durch flexible Arbeitsformen. Auch wenn dem Großkapital in seinem Wirken im Bereich der Dienstleistungen von allgemeinem Interesse Grenzen gesetzt werden und gute Absichten zur Sicherung bestimmter Prinzipien bei der Tätigkeit und den angebotenen Dienstleistungen existieren, und selbst wenn diese anfangs durchgesetzt werden, so lässt dies in der Folge nach, wobei die ausschließlichen Opfer die Bürger sind. Wir wenden uns gegen den Ausverkauf des öffentlichen Reichtums zugunsten des Großkapitals. Wir unterstützen den öffentlichen Charakter der gemeinnützigen Unternehmen, die, da sie für das werktätige Volk gute und preiswerte Dienstleistungen erbringen, aufgewertet werden und den Hebel einer Volkswirtschaft bilden müssen. 2-037 Lamy, Kommission. (FR) Herr Präsident, ich habe im Namen der Kommission allen Rednern aufmerksam zugehört. Die Vielfalt – um es milde auszudrücken – der hier geäußerten Meinungen hat mich nicht erstaunt, und ich hätte das Wort nicht nochmals ergriffen, wenn ich nicht aus dem Beitrag von Herrn Langen einige kritische Untertöne gegenüber der Kommission herausgehört hätte, und zwar in der Art: zu diesem Thema wirft die Kommission viele Frage auf, gibt aber keine eindeutigen Antworten, oder genauer gesagt, sie zögert, eindeutige juristische Antworten zu geben. Daher möchte ich zu diesem Punkt einige Bemerkungen machen, damit er zwischen uns etwas klarer wird. Wenn die Kommission heute in der Lage wäre, Ihnen eine eindeutige juristische Antwort vorzuschlagen, dann hätte das hier debattierte Problem bereits seine Lösung gefunden. Doch das von uns im letzten Jahr veröffentlichte Grünbuch verfolgte gerade den Zweck, eine möglichst breite Aussprache zu einer sehr komplexen Frage zu eröffnen, und wir in der Kommission haben den Eindruck, dass für eine solche Aussprache mit der Zivilgesellschaft, mit Ihnen, mit einer Reihe von Vertretern wirtschaftlicher und territorialer Interessen ein Jahr keine übermäßig lange Zeit ist. Es handelt sich in der Tat um eine diffizile Problematik, wie unsere Debatte zeigt. Es ist unübersehbar, dass in politischer Hinsicht diese Frage das Kernstück eines spezifischen europäischen Policy-Mix bildet, für den wir alle eine leicht unterschiedliche Zusammensetzung vorzuschlagen haben, je nachdem ob unsere politischen Vorlieben der Marktwirtschaft, die wir wegen ihrer Wettbewerbsfähigkeit und Effizienz schätzen, oder 13/01/2004 bestimmten kollektiven Ansätzen im Bereich des sozialen und territorialen Zusammenhalts gelten, wobei es sich durchweg um Dimensionen der Solidarität handelt, von denen wir uns alle in unterschiedlichem Maße leiten lassen. Politisch ist das Problem daher relativ klar, und ich kann wirklich keine großen Unterschiede in der Art und Weise erkennen, wie Sie die Konturen der Dienstleistungen von allgemeinem Interesse bzw. der öffentlichen Dienstleistungen umrissen haben, wenn diese genauer auf europäischer Ebene definiert werden müssten. Die Schwierigkeit liegt natürlich im Wie. Und diese Frage ist bis jetzt noch nicht geklärt. Ist das, was wir bisher mit den Sektorrichtlinien und den gewissermaßen ad hoc getroffenen Entscheidungen zu den staatlichen Beihilfen tun, als Rechtsrahmen ausreichend? Das ist doch die eigentliche Frage. Wie Sie dargelegt haben, hat sich der Konvent mit dieser Frage befasst und ist zu dem Schluss gekommen, dass ein europäisches Gesetz erforderlich sein könnte, das die Rechtsgrundlage liefert, über die heute im Kontext der gegenwärtigen Form des Vertrags noch debattiert wird. Und genau diese Frage müssen wir klären. Wie ich in meinen einführenden Worten sagte, prüft die Kommission mehrere Optionen. Um Herrn Langen zu beruhigen, möchte ich wiederholen, dass die Kommission insbesondere auf der Grundlage der Debatte, die morgen mit der Abstimmung über eine Entschließung zu Ende geht, ihre eigenen Positionen noch vor dem Ende dieser Legislaturperiode darlegen wird. Unabhängig davon, ob wir uns dann für ein Instrument entscheiden, welches das Europäische Parlament über das Mitentscheidungsverfahren einbezieht, oder für eine andere Lösung, möchte ich darauf verweisen, dass zu diesem Zeitpunkt in den Augen der Kommission die einzelnen Optionen noch völlig offen sind. 2-038 Der Präsident. Die Aussprache ist geschlossen. Die Abstimmung findet am Mittwoch um 11.30 Uhr statt. SCHRIFTLICHE ERKLÄRUNGEN (ARTIKEL 120) 2-039 Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. – (PT) In dieser Aussprache zum Bericht Herzog über das Grünbuch zu Dienstleistungen von allgemeinem Interesse, der vom Ausschuss für Wirtschaft und Währung verwässert wurde, bekräftigen wir die Notwendigkeit, Vorschläge anzunehmen, die die Bedeutung qualitativ hochwertiger öffentlicher Dienstleistungen anerkennen, die bei Achtung der speziellen Merkmale jedes Landes das Recht auf Zugang zu diesen Dienstleistungen für alle Bürger gewährleisten. 19 Die Auswirkungen der Liberalisierungen treten in den betroffenen Sektoren bereits offen zutage, nicht nur in Form von Entlassungen und größerer Arbeitsplatzunsicherheit bei der Eisenbahn, im Energiesektor, im Postdienst und im Telekommunikationsbereich, sondern in einigen Fällen auch in Form höherer Tarife und Preise und einer niedrigeren Qualität der erbrachten Dienstleistungen. Diese Situation betrifft in zunehmendem Maße immer weitere Wirtschaftsbereiche, insbesondere in Portugal. Trotz der Anerkennung des Stellenwerts öffentlicher Dienstleistungen als Dienstleistungen von allgemeinem Interesse bedeutet ihre Unterwerfung unter die Regeln des Wettbewerbs eine Abwertung der sozialen Rolle öffentlicher Dienstleistungen, die eine entscheidende Funktion für die Bevölkerung im Kampf gegen Armut und Ausgrenzung, für die Sicherung der Menschenrechte, für die regionale Entwicklung betroffener Gebiete, für den Umweltschutz sowie für den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt besitzen. Wir bleiben dabei, dass wir Vorschläge annehmen sollten, die den Schutz öffentlicher Dienstleistungen und eine demokratische und pluralistische Bewertung der Auswirkungen auf Markt und Wettbewerb fördern und die Notwendigkeit qualitativ hochwertiger öffentlicher Dienstleistungen und die schädlichen Folgen der Liberalisierungen und Privatisierungen berücksichtigen, die in vielen Bereichen bereits festzustellen sind. 2-040 Rahmenbedingungen für Regulierungsagenturen 2-041 Der Präsident. Nach der Tagesordnung folgt der Bericht (A5-0471/2003) von Frau Almeida Garrett im Namen des Ausschusses für konstitutionelle Fragen (KOM(2002) 718 – 2003/2089(INI)) über die Mitteilung der Kommission: „Rahmenbedingungen für die europäischen Regulierungsagenturen“. 2-042 Almeida Garrett (PPE-DE), Berichterstatterin. – (PT) Herr Präsident, Herr Kommissar, verehrte Abgeordnete! Das Parlament befasst sich heute mit der Mitteilung der Kommission zu Rahmenbedingungen für die europäischen Regulierungsagenturen, in der die Kommission im Nachgang zum Weißbuch „Europäisches Regieren“ die Bedingungen für die Einrichtung neuer Regulierungsagenturen, den Rahmen für die Ausführung von deren Tätigkeiten und die Zuständigkeiten, die ihr bei der Beaufsichtigung solcher Agenturen zufallen sollen, vorlegt. Zunächst einmal möchte ich Ihnen, Herr Kommissar, zu dieser Initiative und auch zu deren weit gefassten Kriterien gratulieren. Das Parlament stellt erfreut fest, dass dabei seine in der Entschließung zum Weißbuch über das europäische Regieren enthaltenen Vorschläge angemessen berücksichtigt wurden, wobei die Zuständigkeit für die Einrichtung der Agenturen ausdrücklich dem Gesetzgeber überlassen wird, der von Fall zu Fall durch einen auf dem Vertragsartikel 20 beruhenden Rechtsakt entscheidet, der die Rechtsgrundlage für die durchzuführende spezielle Gemeinschaftspolitik bildet. Ein wichtiger Punkt, den wir hervorheben möchten, ist, dass die Kommission akzeptiert, dass neue Agenturen überlegt und planvoll eingerichtet werden sollten. Die Einrichtung derartiger Agenturen ist nur in hoch spezialisierten wissenschaftlichen oder technischen Bereichen mit einer präzisen Definition der auszuführenden Aufgaben und innerhalb eines Rahmens von Zuständigkeit und Autonomie gerechtfertigt, der die Einheit und Integrität der Exekutivfunktion nicht beeinträchtigen oder die politische Verantwortlichkeit der Kommission gegenüber Rat und Parlament nicht vermindern darf. Wie bei allem im Leben gibt es auch hier ein „Aber“: In dem Bericht, den ich heute vorlege, wird Bedauern darüber geäußert, dass die Kommission den Anwendungsbereich ihrer Mitteilung auf die „Regulierungsagenturen“ beschränkt, die künftig innerhalb des institutionellen Rahmens des EG-Vertrags eingerichtet werden sollen. Leider findet sich kein Verweis auf die bestehenden Agenturen, obwohl wir uns doch alle einig sind, dass die Arbeit dieser Agenturen einer gründlichen Bewertung unterzogen werden muss, um dann einen Vorschlag für die Überarbeitung einiger ihrer Aufgaben und Befugnisse vorzulegen, und möglicherweise den Aufbau und die Zusammensetzung ihrer Organe zu aktualisieren. Wie Sie wissen, Herr Kommissar, hat das Parlament diese Anliegen ja gegenüber der Kommission durch die Parlamentsausschüsse zum Ausdruck gebracht, die am umfassendsten an der Überprüfung des Funktionierens der Agenturen beteiligt waren, und wir betonen sie heute noch einmal. Außerdem bedauern wir, dass die Konsequenzen der im Entwurf einer europäischen Verfassung vorgeschlagenen tief greifenden Änderungen, insbesondere das Ende der Pfeilerstruktur, die Einführung einer Normenhierarchie und die ausdrückliche Einführung einer gerichtlichen Kontrolle der Tätigkeit der Agenturen, nicht erörtert wurden. Diese müssen richtig verstanden werden, damit das künftige Regulierungsumfeld der Agenturen vollständiger, zusammenhängender und zielstrebiger festgelegt werden kann. Im Hinblick auf den begrenzten Geltungsbereich der Mitteilung wird das Parlament stets darauf bedacht sein, dass die Einheitlichkeit der Exekutivfunktion auf Gemeinschaftsebene gewahrt und die entsprechende politische Zuständigkeit der Kommission gesichert ist. Doch sicher verstehen Sie, dass das Parlament den Vorschriften, die eine transparente und wirksame Durchführung der Aufgaben ermöglichen, den Stellenbesetzungen und dem Kostenmanagement der neuen Agenturen besondere Aufmerksamkeit widmen wird. Deshalb wird unser besonderes Augenmerk dem Vorschlag für einen künftigen Rechtsrahmen gelten, der alle Verpflichtungen der Agenturen bezüglich einer ordnungsgemäßen Verwaltung, der Einhaltung der 13/01/2004 Rechtsvorschriften zu Transparenz und des Zugangs zu Dokumenten und Regeln zum Schutz gegen Betrug und zum Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft festlegt. Danken möchte ich noch dem Ausschuss für Recht und Binnenmarkt, dem Haushaltsausschuss und dem Ausschuss für Haushaltskontrolle für ihre kompetenten und durchdachten Stellungnahmen sowie meinen Kollegen, die durch ihre Teilnahme diesen Bericht mit verfasst haben. Herr Kommissar, wir sehen mit Zuversicht der Initiative für einen Rechtsrahmen für die Agenturen entgegen, die uns die Kommission irgendwann in der Zukunft vorlegen wird. (Beifall) 2-043 Lamy, Kommission. (FR) Herr Präsident, die Kommission möchte zunächst Frau Almeida Garrett für die ausgezeichnete Arbeit zur Mitteilung der Kommission über die Rahmenbedingungen für Regulierungsagenturen danken. Wenn wir von den Fakten ausgehen, so gibt es heute 16 Agenturen, die nacheinander im Rahmen der gegenwärtigen Verträge eingerichtet wurden, um von Fall zu Fall punktuellen Erfordernissen Rechnung zu tragen. Diese 16 Agenturen sind heute gekennzeichnet von großer Unterschiedlichkeit hinsichtlich ihrer Arbeitsweise, ihrer Aufgabenstellung und ihrer Bezeichnung. Wie wir 2001 betonten, sind wir der Auffassung, dass die Schaffung weiterer Regulierungsagenturen zu einer verbesserten Umsetzung der Gemeinschaftsregeln beiträgt. Im Weißbuch von 2001 wurde vorgeschlagen, dass die Kommission Parameter, genauere Kriterien für die Einrichtung, die Arbeitsweise und die Kontrolle dieser Agenturen erarbeitet. Mit unserer Mitteilung, die Gegenstand Ihrer Aussprache ist, soll daher in erster Linie ein Prozess des Nachdenkens mit Ihnen und im Übrigen auch mit dem Rat in einem gemeinsamen Rahmen über die Schaffung, die Arbeitsweise und die Kontrolle künftiger Regulierungsagenturen, die wir als aktive Mitwirkende bei der Ausübung der Exekutivfunktion auf Gemeinschaftsebene betrachten, in Gang gesetzt werden. Wie Ihre Berichterstatterin bereits dargelegt hat, findet ihre Tätigkeit in der Tat im Rahmen der Exekutivfunktion statt. Um Missverständnissen vorzubeugen – darauf werde ich in meiner Antwort auf die Aussprache und insbesondere auf den von der Berichterstatterin angesprochenen Punkt nochmals zurückkommen –, diese Initiative betrifft nicht die so genannten Exekutivagenturen, die an der Durchführung von Gemeinschaftsprogrammen mitwirken. Worin besteht, kurz gesagt, der Zweck der Vorschläge der Kommission? In der Herstellung eines Gleichgewichts zwischen der Verstärkung der Integrität und der Einheit der Exekutivfunktion – die bekanntlich in erster Linie der Kommission zukommt – einerseits und der Autonomie andererseits, welche diese 13/01/2004 Agenturen aufweisen müssen, um ihre Tätigkeit langfristig gestalten zu können. Das Wesentliche besteht in der Wahrung dieses empfindlichen Gleichgewichts. Diese Agenturen sollen einerseits die Kommission von sehr technischen Aufgaben entlasten, damit diese sich wieder auf ihre Hauptaufgaben konzentrieren kann. Allerdings muss – wie Sie, Frau Almeida Garrett, darlegten – die letztliche politische Verantwortung für die Ausführung der Rechtsvorschriften bei der Kommission verbleiben, weil wir hauptsächlich darüber Ihnen gegenüber rechenschaftspflichtig sind und weil es gegenüber Ihrem Haus eindeutig festgelegte Verantwortliche geben muss. Es kommt also darauf an, dieses schwierige Gleichgewicht zu verbessern, klarzustellen und zu formalisieren, da die Regulierungsagenturen unabhängig von kurzfristigen Überlegungen in immer stärkerem Maße einem Bedarf an Sachwissen von ständig steigendem Niveau in einer Reihe von Gebieten nachkommen. Damit dieses Sachwissen ständig verfügbar und ein gewisser Grad an Transparenz gesichert ist, ist ebenfalls ein bestimmtes Maß an Autonomie und selbstverständlich Kontrolle erforderlich. Dieses Gleichgewicht streben wir an, und wir sind gespannt auf Ihre Aussprache, um feststellen zu können, ob die Art, in der wir dieses Gleichgewicht dargestellt haben, Ihrer Kompromissfähigkeit zu diesen Spannungslinien entspricht, die unvermeidlich sind, mit denen wir jedoch in positiver Weise umgehen wollen. 2-044 Medina Ortega (PSE), Verfasser der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für Recht und Binnenmarkt. – (ES) Herr Präsident, ich möchte zunächst der Kommission für die Vorlage dieser Mitteilung und Frau Almeida Garrett für ihren Bericht danken. Die Kommission wird feststellen, dass substanziell Übereinstimmung zwischen der Stellungnahme des Ausschusses für Recht und Binnenmarkt und dem von Frau Almeida Garrett vorgelegten Text besteht. Im Bereich der Regulierungsagenturen besteht die Gefahr, dass wir in den Fehler der USA verfallen und die Zahl der Agenturen, die völlig autonom und ohne echte Kontrolle durch die Legislative tätig sind, überhand nimmt. Die Absätze 2 und 3 der Entschließung im Bericht von Frau Garrett sind von großer Bedeutung. Wenn wir konkret in den strikt regulierenden Bereich eintreten, dann handelt es sich um eine Legislative und nicht um eine Exekutive. Folglich möchte ich die Kommission ersuchen, bei der Abfassung eines Textes mit konkreten Vorschlägen jeden Bezug zu vermeiden, der die Übernahme von Legislativbefugnissen durch diese Agenturen bedeuten könnte. Das heißt, man müsste dafür sorgen, dass es für jede Art legislativer Delegierung eine interinstitutionelle Vereinbarung mit dem Rat und dem Parlament als Legislativgewalt gibt. 21 Zweitens muss ein Auswuchern der Agenturen, seien es Regulierungsagenturen oder nicht, verhindert werden, da sie gegenwärtig scheinbar zu einer Art Weihnachtsgeschenk geworden sind, das den Regierungen jedes Jahr überreicht wird, damit sie in ihren jeweiligen Hauptstädten sagen können, dass sie aus institutioneller Sicht etwas erreicht haben. Was die Rechtsgrundlage und die Tendenz anbelangt, sich auf Artikel 308 zu berufen, so hätten die Regulierungsagenturen nur dann Sinn, wenn es eine konkrete Zuständigkeit der Europäischen Union auf diesem Gebiet gäbe, aber nicht durch die Schaffung besonderer Formen mit dem Ziel, diese Art von Kreation zu rechtfertigen. Schließlich ist es wichtig, dass die Regulierungsagenturen der gleichen Art von Kontrollen wie die Kommission unterworfen sind. Angesichts ihrer Entfernung eigentlich sogar noch mehr. 2-045 Van den Berg (PSE). – (NL) Herr Präsident! Die Rechtsvorschriften für europäische Agenturen, zu denen wir uns in dem Bericht der Kollegin Almeida Garrett äußern, sind ein Thema, das den Kern der Debatte über die Zukunft Europas trifft, nämlich den Kampf gegen die Bürokratie in Europa. Gerade jetzt, da sich Europa in einer Krise befindet, aus der wir uns gemeinsam befreien müssen, kommt es darauf an, dass wir uns fragen, wie wir die einzelnen Institutionen der Gemeinschaft, also auch die derzeitigen und die künftigen Agenturen, in die demokratische Struktur Europas einbetten können: ein demokratisches, transparentes und effizientes Europa. Ich möchte nur noch einmal darauf hinweisen, dass 2004 ein entscheidendes Jahr für Europa sein wird. Ein Jahr, in dem es ungemein wichtig ist, dass wir das Vertrauen unserer europäischen Wähler zurückgewinnen. Diese Wählerschaft blickt auf uns und hält Europa für einen schwerfälligen und bürokratischen Apparat. Dafür tragen übrigens auch die oft versagenden Staats- und Regierungschefs eine nicht unerhebliche Verantwortung. Der Bürger, der vornehmlich die Auseinandersetzungen zwischen den Staats- und Regierungschefs um Machtverteilung und Geld sieht, versteht selbstverständlich immer weniger, worum es bei dieser europäischen Zusammenarbeit nun eigentlich geht. Nicht ohne Grund sprechen wir von einem demokratischen Defizit in der Europäischen Union, das überwunden werden muss. Europa ist zu schwerfällig, häufig ineffizient, für seine Bürger unverständlich und leistet mithin zu wenig. Das muss sich insbesondere mit Blick auf die Erweiterung der Union am 1. Mai um zehn neue Mitgliedstaaten ändern. Deshalb muss in Europa mehr Effizienz und Demokratie Einzug halten. Wir müssen die schwerfällige Bürokratie an der Wurzel beseitigen. Zunächst geschieht dies selbstverständlich mittels Vorschlägen in der europäischen Verfassung, die hoffentlich so bald als möglich Wirklichkeit wird, aber auch bei einem Thema wie dem heutigen, zu dem sich die Verfassung für Europa nicht äußert, nämlich der Aufstellung eines Rahmens für europäische Agenturen. 22 Im Mittelpunkt steht die Durchführung wesentlicher Aufgaben, die mit Gemeinschaftsmitteln finanziert werden. Ich möchte einige Dinge herausgreifen, denen meines Erachtens in diesem Rahmen wesentliche Bedeutung zukommt. Erstens, direkte Kontrolle durch die Europäische Kommission und politische Verantwortlichkeit gegenüber dem Rat und dem Parlament müssen bei der Einrichtung der europäischen Agenturen gewährleistet sein, und natürlich müssen die Leitungen dieser Agenturen unter Androhung der Kündigung sämtliche Probleme wirklich politischer Natur unmittelbar dem politisch verantwortlichen Kommissar vorlegen. Ich bin mir sicher, wir erinnern uns alle an den Fall Eurostat. Zweitens, die heutige verwirrende Situation mit nicht weniger als zwölf verschiedenen Strukturtypen muss durch eine einheitliche Struktur ersetzt werden, die kontrollierbar und für jedermann verständlich ist. Drittens, der Sitz einer Agentur muss nach Kriterien der Effizienz und der Kosten-Nutzen-Bewertung festgelegt werden. Also kein Streit um Parmaschinken und schwedische Modells. Dieser Ansatz gilt nicht nur für neue, sondern auch für die bestehenden Agenturen. Nur dann gehen wir ernsthaft gegen Bürokratie vor. Den Bericht der Kollegin Almeida Garrett unterstützen wir uneingeschränkt. 13/01/2004 Deshalb freue ich mich über den Bericht, den wir heute behandeln, weil in ihm wichtige und eindeutige Grundsätze darüber festgelegt sind, wie Beschlüsse über Agenturen in Zukunft zu treffen sind, in welchem Rahmen sie tätig werden sollen und wie ihre Stellung im Verhältnis zu den Organen der EU sein soll. Ich gratuliere Frau Garrett zu dem guten Ergebnis. Eine Entscheidung über eine neue Agentur muss transparent sein und sich auf Analysen der Vor- und Nachteile stützen. Es muss eine gute Fachkompetenz gewährleistet sein, und die Gründung einer Agentur darf nicht auf direktem Wege zu einem Anstieg der Verwaltungsausgaben führen. Wichtig ist die Festlegung, dass die Verantwortung stets bei der Kommission liegt, das Parlament eine Kontrollfunktion ausübt und die Macht nicht von den Agenturen ausgeht. Der Änderungsantrag der Fraktion der Liberalen und Demokratischen Partei Europas verdeutlicht dies, und ich hoffe auf breite Unterstützung dieses Antrags. 2-047 Kuckelkorn (PSE), Verfasser der Stellungnahme des mitberatenden Haushaltsausschusses. – Herr Präsident! Als ständiger Berichterstatter für die Agenturen habe ich der Stellungnahme zu diesem Vorhaben, das federführend im Ausschuss für konstitutionelle Fragen behandelt wird, folgende haushaltspolitische Aspekte hinzuzufügen. 2-046 Jensen (ELDR). – (DA) Herr Präsident, beim Brüsseler Gipfeltreffen im Dezember 2003 haben die Staats- und Regierungschefs den Sitz für zehn neue Agenturen festgelegt, darunter für eine Agentur für IT-Sicherheit. In der Öresundregion hatten Hochschulen und Unternehmen auf dänischer und schwedischer Seite ein Konsortium gebildet und einen Vorschlag dazu unterbreitet, wie man in der Praxis gute Bedingungen für die Ansiedlung einer solchen Agentur für IT-Sicherheit in diesem Gebiet schaffen könnte. Die Öresundregion verfügt über eine gesunde Infrastruktur, gute internationale Verkehrsanbindungen, umfangreiche IT-Einrichtungen und ein gutes Umfeld für Forschung und Entwicklung in diesem Bereich. Die Hochschulen würden Einrichtungen zur Verfügung stellen, um den Mitarbeitern der Agentur engen Kontakt zur Forschung zu ermöglichen, und es war die Bereitschaft vorhanden, Gebäude bereitzustellen, die den Anforderungen der Agentur entsprochen hätten. Kurz und gut, hier wurde ein Sitz vorgeschlagen, welcher der Agentur einen schnellen Start in einer Region ermöglicht hätte, die attraktiv ist für qualifizierte Arbeitskräfte. Ich weiß, dass auch andere interessante Orte in den Niederlanden und in Deutschland im Spiel waren. Aber was ist bei diesen Anstrengungen herausgekommen? Vergebene Liebesmüh. Die Staats- und Regierungschefs haben beschlossen, dass diese Agentur in einer Stadt in Griechenland angesiedelt werden soll. Ich habe gegenüber Griechenland keinerlei Vorbehalte, aber das Entscheidungsverfahren ist einfach nicht seriös. Er ist nicht transparent und für die Öffentlichkeit nicht nachvollziehbar. Erstens sollte der Sitz der Regulierungsagentur aus Kostengründen in der Nähe der Kommission festgelegt werden. Zweitens: Die Aufgaben der Regulierungsagenturen sollen sich auf die Schaffung von abgeleitetem Recht im Zusammenhang mit Initiativen der Kommission beschränken und von der Haushaltsbehörde genehmigt werden. Drittens halte ich es für wichtig, dass die Autonomie der neuen Regulierungsagenturen unter direkter Kontrolle der Kommission wahrgenommen und vom Europäischen Parlament politisch kontrolliert wird. Viertens soll ferner festgelegt werden, dass für die Regulierungsagenturen alle Bestimmungen der Haushaltsordnung sowie des Beamtenstatuts gelten. Fünftens schließlich sollte die Kommission, bevor sie einen Legislativvorschlag zur Errichtung einer Regulierungsagentur vorlegt, eine Abschätzung der Auswirkungen auf den Haushaltsplan und der Rentabilität vorlegen und konkrete Vorschläge für die Umschichtung und Verwaltung der Personalressourcen unterbreiten. (Beifall) 2-048 Leinen (PSE). – Herr Präsident! Die EU soll die modernste Verwaltung der Welt haben, sagte Kommissionspräsident Romano Prodi, und wir stimmen dem zu. 13/01/2004 Um dieses Ziel zu erreichen, müssen allerdings alle administrativen Einheiten modernisiert werden, nicht nur die Hauptverwaltung der Kommission, sondern auch die nachgeordneten Dienststellen, die Agenturen. Und ich sehe auch, dass bei der Einrichtung, bei der Organisation und bei der Kontrolle der EU-Agenturen Wildwuchs herrscht. Es gibt zu wenig Transparenz, mehrfach auch weder die nötige Effizienz noch eine adäquate Kontrolle. Und deshalb brauchen wir für die künftigen Agenturen eine neue Basis. Das Parlament verlangt hier in seinem Bericht, dass die Einrichtung einer Agentur durch Gesetz erfolgt, und zwar im Wege des Mitentscheidungsverfahrens. Es muss in Zukunft Normalität werden, dass die Kommission, das Parlament und der Rat gemeinsam an dieser Entscheidung beteiligt sind. Teil dieses Rechtsakts zur Einrichtung muss auch der Sitz der Agentur sein. Da könnte man jetzt seine ganze Redezeit darauf verwenden, wie das bei der Lebensmittelagentur war, zwischen Helsinki und Parma. Das war ein Trauerspiel! So etwas darf sich nicht wiederholen, und die Kriterien für den Sitz müssen die Kompetenz sowie die Kosteneffizienz einer solchen Sitzentscheidung sein. Wir müssen die Zahl der Agenturmodelle verringern. Es ist unmöglich, dass wir 15 Agenturen und 12 Typen dafür haben. Und diese Agenturen unterstehen der Kommission. Sie darf dann auch den Direktor dieser Agenturen bestimmen. Abschließend danke ich Frau Almeida Garrett für diesen Bericht, und hoffe, dass er durchkommt. (Beifall) 2-049 Marinho (PSE). – (PT) Herr Präsident! Ich beglückwünsche Frau Almeida Garrett, deren Bericht meines Erachtens eine klare und umfassende Analyse des gesamten Bündels von Fragen die Agenturen betreffend liefert, von denen ich wegen ihrer Relevanz folgende ganz kurz hervorheben möchte: - die dringende Notwendigkeit der Klärung des geeigneten Rechtsinstruments durch die Kommission zur Definition der allgemeinen Bedingungen für die Einrichtung dieser Agenturen, wodurch sich die Gefahren vermeiden ließen, die Herr Medina Ortega genannt hat; - die Notwendigkeit eines uneingeschränkten und dauerhaften Mitspracherechts des Parlaments bei der Ernennung der Verwaltungsratsmitglieder und bei der Kontrolle der Tätigkeit dieser Agenturen; - die unabdingbare Notwendigkeit, die Rechtmäßigkeit der Handlungen der Regulierungsagenturen und ihrer Verwaltungsräte anhand der Bestimmungen im vom europäischen Konvent erarbeiteten Verfassungsentwurf zu kontrollieren. 23 Wir hoffen, dass die Kommission die Vorschläge im Bericht von Frau Almeida Garrett berücksichtigt, den sie im Namen des Ausschusses für konstitutionelle Fragen verfasst hat, und ich beglückwünsche die Berichterstatterin noch einmal zu der ausgezeichneten Arbeit, die sie uns vorgelegt hat. 2-050 Lamy, Kommission. (FR) Herr Präsident, ich werde mich bemühen, ganz kurz auf die Redebeiträge zu antworten, die mir von weitgehender Übereinstimmung und Konsenssuche gekennzeichnet scheinen. Erstens, was den Geltungsbereich des Textes betrifft, so stellte Ihre Berichterstatterin vorhin fest, dass sie sich gewünscht hätte, die Kommission sei etwas ambitionierter in diesem Stadium. Gegenwärtig schlagen wir in der Tat nur Instrumente für die künftigen Regulierungsagenturen vor. Warum? Ganz einfach, weil wir mit dem anfangen wollen, was sofort machbar ist, und weil wir den Eindruck haben, wenn wir uns zunächst darum kümmern müssten, die bestehenden Agenturen mit ihren ganz unterschiedlichen Charakteren zu vereinheitlichen, dann wäre es schwierig oder gar unmöglich, ein wirklich durchgängiges Konzept anzuwenden. Da wir ein solches Konzept bevorzugen, wollen wir es zunächst auf die künftigen Agenturen anwenden. Zur Art des Rechtsinstruments gibt es meiner Meinung nach keine Meinungsverschiedenheiten zwischen uns: erforderlich ist eine Rahmenrichtlinie, wie Sie sie vorschlagen. Dabei handelt es sich um ein für die Anwendung von gemeinsamen Prinzipien verbindliches Instrument, und im vorliegenden Fall brauchen wir genau das. Ein solches Instrument für die Regulierungsagenturen hätte zudem den Vorteil, dass es eine Parallelität mit der vom Rat im Dezember 2002 zur Rechtsstellung der Exekutivagenturen angenommen Rahmenrichtlinie aufweisen würde. Inhaltlich gesehen, ergeben sich meiner Meinung nach aus Ihrer Aussprache – und ich denke, in diesen Punkten besteht völlige Übereinstimmung zwischen uns – einige Grundsätze: Effizienz, Kontrolle, Verantwortlichkeit und als Krönung des Ganzen der Grundsatz der Sparsamkeit, den Ihre Berichterstatterin, wie mir scheint, sehr treffend zum Ausdruck gebracht hat. Zum Grundsatz der Effizienz sind wir uns einig. Insbesondere müssen unsere diesbezüglich richtigen Entschließungen auf die Struktur und die Zusammensetzung der Agenturen angewendet werden. Wenn die Verwaltungsräte aufgebläht sind und die Auswahl der leitenden Mitarbeiter Anlass zu endlosem Tauziehen ist, dann werden wir ganz sicher nicht unser Ziel erreichen. Es muss also mit der erforderlichen Konsequenz gehandelt werden, und ich glaube, in diesem Punkt können wir zusammenarbeiten. Zweiter Grundsatz: Kontrolle. Sie haben übereinstimmend festgestellt, dass diese Agenturen, die eine Art Außenstellen der Kommission sind, in 24 juristischer, administrativer und finanzieller Hinsicht um so mehr kontrolliert werden müssen, je weiter sie vom Sitz der Exekutivbehörde entfernt sind. Dritter Grundsatz: Verantwortlichkeit. Sie haben gefordert, und damit sind wir einverstanden, dass die Kommission die politische Verantwortlichkeit tragen muss und diese Agenturen, einschließlich der Regulierungsagenturen, unter der politischen Verantwortung der Kommission arbeiten, von der Sie Rechenschaft fordern können müssen, was ja im Übrigen Ihr Recht und Ihre Pflicht ist. All dies, und damit komme ich zum Schluss, schließt auch den Grundsatz der Sparsamkeit ein. So liegt zuweilen die Versuchung nahe, dieses oder jenes Problem mit der Gründung einer Agentur lösen zu wollen. Dieser Versuchung müssen wir gemeinsam widerstehen. Wir brauchen wirksame Barrieren, um solchen Wildwuchs zu verhindern. Nach Ihrer Aussprache scheint mir, dass Ihre Absichten in dieser Hinsicht vollkommen mit denen der Kommission übereinstimmen. Ich nehme daher an, dass wir gut mit Kriterien und Grundsätzen ausgestattet sind, die uns eine Verbesserung der gegenwärtigen Situation ermöglichen, die – wie man sagen muss – manchmal schon einem Teller Spaghetti ähnelt. 13/01/2004 Lassen Sie mich mit unserer eigenen Politik beginnen. Wie Sie wissen, ist die Kommission nach Cancún in eine Periode eingehenden Nachdenkens und der Konsultation Ihres Parlaments, der Mitgliedstaaten, der Sozialpartner und der Zivilgesellschaft eingetreten. Dies alles hat Mitte November zu einer Mitteilung über die Wiederaufnahme des Verhandlungsprozesses geführt, der – wie wir weiterhin überzeugt sind – von äußerster Wichtigkeit für die Europäische Union ist. Diese Mitteilung haben Sie erhalten. Sie ist in Ihrem für Außenhandel zuständigen Ausschuss beraten worden wie auch bilateral mit einer Reihe Ihrer Fraktionen. Ich möchte diese Politik nach dem heutigen Verständnis zusammenfassen. Sie ist eindeutig. Vor allem befürworten wir weiterhin nachdrücklich den Multilateralismus. Er ist nach wie vor die höchste Priorität der Handelspolitik der Union, und wir wünschen, dass die Verhandlungen so rasch wie möglich wieder aufgenommen werden. Inhaltlich gesehen sind wir in unserer Position zu den so genannten Singapur-Themen flexibler geworden, worüber bestimmte Fraktionen in diesem Hause erfreut sein werden. Auch in der Frage der geografischen Bezeichnungen und sogar in der der Umwelt haben wir eine flexiblere Haltung eingenommen, um die Verhandlungen zu erleichtern. 2-051 Der Präsident. Die Aussprache ist geschlossen. Die Abstimmung findet um 11.30 Uhr statt. 2-052 Perspektiven für die Doha-Runde nach dem Treffen des Allgemeinen WTO-Rats am 15. Dezember 2003 2-053 Der Präsident. Nach der Tagesordnung folgt die Erklärung der Kommission zu den Perspektiven für die Doha-Runde nach dem Treffen des Allgemeinen WTORates am 15. Dezember 2003. 2-054 Lamy, Kommission. (FR) Herr Präsident, Sie hatten den Wunsch, dass wir nochmals Bilanz ziehen über den Stand der WTO-Verhandlungen zur so genannten Entwicklungsagenda von Doha nach der Zeit des Nachdenkens, der Arbeit und der Konsultationen, welche die Kommission nach dem Scheitern der Konferenz von Cancún eingeleitet hatte. Es besteht kein Zweifel, dass sich seit unserer letzten Diskussion zu diesem Thema, die unmittelbar nach Cancún am 24. September 2003 stattfand, die Situation sowohl auf Seiten der Union als auch der WTO geändert hat. Ich werde auf drei Aspekte des Post-Cancún-Prozesses eingehen: auf unsere Politik nach der Mitteilung der Kommission vom November letzten Jahres und dem Rat „Allgemeine Angelegenheiten“, die Situation in der WTO seit dem 15. Dezember sowie die Aussichten für 2004. Im Agrarbereich haben wir unseren Wunsch bekräftigt, den nur schleppend vorankommenden Verhandlungen neue Impulse zu verleihen, zumal wir seit unseren eigenen Reformen die Möglichkeit haben, aktiv dazu beizutragen. Einige kurze Bemerkungen zu Situation in der WTO, insbesondere seit der Wiederaufnahme der Arbeiten am 15. Dezember. Positiv zu vermerken ist, dass nach Cancún, wo sich einige leichte, wenn nicht gar ernsthafte Meinungsverschiedenheiten zur Notwendigkeit der Weiterführung der Verhandlungen gezeigt hatten, nun in der WTO Einmütigkeit darüber herrscht, dass sie auf jeden Fall weitergeführt werden müssen. Dies ist eine gute Nachricht. Doch wird dies zu einem Verhandlungstempo führen, das nach unserer Einschätzung ermöglicht, 2004 ehrgeizige Ziele zu erreichen? Um das sagen zu können, ist es noch zu früh. Nun zum dritten Punkt, den Verhandlungsaussichten für 2004. Die wirkliche Herausforderung besteht meiner Meinung nach nicht in der Wiederaufnahme der Gespräche. Darüber besteht Einigkeit, und der Prozess läuft bereits. Die wirkliche Herausforderung besteht darin, mit dem erforderlichen Tempo, der notwendigen Energie und Ambition zu verhandeln. Zunächst wird es in Genf eine technische Phase von einem oder zwei Monaten geben. Diese technische Phase muss unbedingt so rasch wie möglich in eine politische Phase einmünden, in der die einzelnen Minister sich nochmals zum Zeitplan und zum Inhalt der Schlussverhandlungen äußern können. Dafür hat sich die 13/01/2004 Europäische Union seit Mitte Dezember nachdrücklich eingesetzt. Wir sind erfreut darüber, dass sich uns in dieser Frage die Amerikaner Ende letzter Woche angeschlossen haben, denn mein amerikanischer Amtskollege selbst hat sich für eine definitive Wiederaufnahme der Beratungen in Genf ausgesprochen und dabei – wie wir dies auch unsererseits getan haben – die Möglichkeit zu größerer Flexibilität in einigen Fragen zum Ausdruck gebracht. Dies ist, wie ich meine, eine positive Wendung. Sie ermöglicht es, die hier und da geäußerte Auffassung zu widerlegen, dass die Verhandlungen 2004, da dies ein Wahljahr in den USA ist, sozusagen auf Eis gelegt würden. Glücklicherweise hat mein amerikanischer Amtskollege diese pessimistischen Voraussagen entkräftet. Was werden wir in den kommenden Wochen tun? Wir werden zunächst unseren Dialog mit den Entwicklungsländern fortsetzen, insbesondere mit den Ländern der G20 und der G90. Ich habe selbst die erforderlichen Initiativen ergriffen und bin Mitte Dezember nach Südamerika gereist. Wir werden den dabei, wie ich meine, nutzbringend eingeleiteten Dialog fortsetzen, was auch für die G90 gilt. Nächste Woche werde ich in Bangladesch, in Indien und Indonesien sein, um mit diesen Ländern, die zweifellos ausschlaggebende Verhandlungspartner sind, über die einzelnen Themen zu diskutieren. Wie bereits gesagt, kommt es jetzt darauf an zu prüfen, ob zu den Agrarfragen, zu den Industriezöllen, zu den Dienstleistungen und den Singapur-Themen, die wir als vorrangig erachten, d. h. Handelserleichterungen und Transparenz der öffentlichen Aufträge, rasche Fortschritte möglich sind. Ich habe den Eindruck, dass auf allen Seiten, zumindest was die USA und Europa betrifft, ausreichender Handlungsspielraum vorhanden ist. Wir müssen jetzt darauf hinwirken, dass Brasilien, Südafrika, Indien, China und unsere japanischen Freunde die Verhandlungen mit ebenso viel Energie angehen, wie wir dies tun werden. Kurz gesagt, die Botschaft, zu der ich möchte, dass Sie sich klar äußern, die Botschaft der Kommission besteht darin, dass wir wünschen – und wir denken, dass dies zu schaffen ist –, im Jahr 2004 einen Großteil dessen aufzuholen, was wir 2003 in Cancún nicht erreichen konnten, 2-055 Fischler, Kommission. Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte nur einige Anmerkungen aus agrarischer Sicht zu dem, was mein Kollege Pascal Lamy bereits ausgeführt hat, machen. Sie haben gehört, welche Schritte die Kommission unternommen hat, um einen relaunch der Verhandlungen zu erreichen, und es war sicher enttäuschend, dass die WTO-Mitglieder nicht schon im Dezember in Genf in der Lage waren, die Verhandlungen über die Entwicklungsagenda wieder 25 aufzunehmen. Mein Eindruck von den Umständen im Vorfeld des Treffens in Genf vom 15. Dezember ist, dass es unter anderem auch an der Art des Verfahrens gelegen hat. Die WTO-Mitglieder haben nicht direkt miteinander verhandelt, sondern alles lief über Vermittlung des Vorsitzenden des Allgemeinen Rates der WTO. Dieses Vorgehen war sicher einer Einigung nicht besonders förderlich. Davon bin ich umso mehr überzeugt, als ich kurze Zeit später am Rande der FAOKonferenz in Rom zahlreiche Minister getroffen habe, die ebenfalls bedauerten, dass keine Direktkontakte stattgefunden hatten, und dass sie solche erwartet hätten. Meine Schlussfolgerung ist, dass wir für eine Einigung auf jeden Fall mehr Gespräche und noch intensivere Bemühungen unter den Mitgliedern der WTO brauchen und dass dies unbedingt notwendig ist. Wie schon Pascal Lamy gesagt hat, werden wir auf unserer Seite alles tun, damit das Jahr 2004 kein verlorenes Jahr ist. Wir werden hier eine besonders aktive Rolle spielen. Zur inhaltlichen Seite ist zu sagen, dass wir nicht um jeden Preis jeden Rahmen für Verhandlungsmodalitäten akzeptieren können. Grundbedingung ist für uns, dass dieser Rahmen Geist und Inhalt der Doha-Erklärung widerspiegelt. Dazu gehört unter anderem auch erstens, dass die am meisten handelsverzerrenden amber-boxMaßnahmen stärker eingeschränkt werden als die weniger handelsverzerrenden blue-box-Maßnahmen. Zweitens müssen bei den Erörterungen über den Ausfuhrwettbewerb alle Formen von Ausfuhrsubventionen parallel angegangen werden. Wie Sie wissen, sind wir in der Debatte über die Ausfuhrsubventionen in die Offensive gegangen, indem wir vorgeschlagen haben, bei einer Reihe von Erzeugnissen, die für die Entwicklungsländer von Bedeutung sind, alle Formen von Ausfuhrsubventionen auslaufen zu lassen. Wir warten noch immer auf eine Antwort auf dieses Angebot. Gleichzeitig müssen wir feststellen, dass bei anderen Formen der Exportsubventionen immer noch die Bereitschaft fehlt, vergleichbare Verpflichtungen einzugehen. Beispielsweise hat der Canadian Wheat Board – soweit ich weiß – seine jüngsten Verluste von der kanadischen Regierung ausgeglichen bekommen. Argentinien zum Beispiel nützt die differenzierten Ausfuhrabgaben auf Sojabohnen und Sojabohnenmehl als indirekte Subvention für den Bau der größten Sojamühle. Die USA verwenden weiter Nahrungsmittelhilfen zum Abbau ihrer Überschüsse. Wir haben hier von Anfang an klar gestellt, dass im Ausfuhrwettbewerb alle Maßnahmen parallel behandelt werden und auch denselben Disziplinierungsgrad aufweisen müssen. Daran werden wir weiter arbeiten. (Beifall) 2-056 Van Velzen (PPE-DE). – (NL) Herr Präsident! Zunächst mein Dank an die beiden Kommissare für ihre Anstrengungen sowie für die Punkte, die sie hier angesprochen haben. Die Fraktion der Europäischen 26 Volkspartei (Christdemokraten) und der europäischen Demokraten weiß Ihr Engagement und Ihre Bemühungen sehr zu schätzen, die darauf ausgerichtet sein müssen, dass 2004 mehr Erfolg beschert ist als 2003. Ich teile den Standpunkt des Herrn Kommissars insofern, als es nötig ist, die Mitgliedstaaten besser über das Angebot zu informieren, das die Europäische Union auf dem Gebiet der Landwirtschaft unterbreitet hat. Bereits in Cancún hat sich gezeigt, dass die Menschen nicht daran glaubten, und ich halte es für nützlich und nötig, dieses Angebot weiterhin zu erläutern. Mir fällt auf, dass Herr Zoellick zwar eine große Geste macht, aber noch unklar ist, was er nun genau vorschlägt. Selbstverständlich begrüßen wir, dass sich die USRegierung in diesem Punkt nunmehr flexibler zeigt, gleichwohl möchte ich von den beiden Kommissaren wissen, ob dies beispielsweise auch für Baumwolle gilt. Denn so weit mir bekannt, ist die Position der USA bezüglich Baumwolle nach wie vor recht starr. Vielleicht können Sie uns dazu Näheres berichten? Zudem frage ich mich, inwieweit Japan derzeit bereit ist, seine Politik in Bezug auf Reis zu lockern, denn bekanntlich stellte Reis in Cancún ein weiteres Hindernis dar. Möglicherweise können Sie dazu näher ins Detail gehen? Die Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und der europäischen Demokraten vertritt die Auffassung, dass das Angebot, das wir im Agrarbereich unterbreitet haben und das sogar die Möglichkeit zum Abbau der Ausfuhrbeihilfen auf nahezu Null sowie nunmehr auch die Lockerung bei den geographischen Bezeichnungen umfasst, ausreicht, um in die Verhandlungen einzutreten. Zudem begrüßen wir, dass das Angebot in einem breiteren Kontext gesehen wird und wir nicht nur die Landwirtschaft betrachten, sondern auch die Dienstleistungen und die SingapurFragen. Leider werden wir auch akzeptieren müssen, dass darin eine gewisse Form von Flexibilität steckt. Nach meinem Dafürhalten dürfte das jetzt vorliegende Paket jedoch hinreichend Spielraum bieten, um die Verhandlungen aufzunehmen. Ein wenig auf der Strecke bleibt die ganze Diskussion über eine Art Reformierung der WTO. Wie wir alle wissen, hat Cancún auch gezeigt, dass die Organisation nicht wie bisher weiterarbeiten kann. Dies wird dann hoffentlich in das Paket aufgenommen. Kommissar Lamy richtete an uns die Frage, ob wir ihm freie Hand lassen, damit er mit dem Paket, wie er es vorgeschlagen hat, in die Verhandlungen eintreten kann. Im Namen der EVP-ED-Fraktion kann ich ihm rundheraus antworten: Ja, wir sind dafür. 13/01/2004 zügiger Wiedereintritt liegt im Interesse aller Teile der Welt. Wir müssen unsere Entwicklungsversprechen wahr machen, die über das Ziel hinaus geschossenen Agrarsubventionen stoppen und sie stattdessen für die Umwelt, für die Verbraucher und für eine Landwirtschaft verwenden, die für die Entwicklungsländer von Vorteil ist. Die europäische Handelsagenda muss den Bürgern näher gebracht werden. Die Fraktion der Sozialdemokratischen Partei Europas will einer Agenda der Bürger mehr Priorität einräumen, die da lautet: Gegenkraft. Der Bürger will an seinem Arbeitsplatz mehr Schutz vor unlauterem Wettbewerb – alle Achtung in diesem Zusammenhang für Ihr Engagement gegen die USA im Stahlkrieg und gegen Südkoreas unlautere Schiffswerftbeihilfen. Der Bürger wünscht sich zudem Achtung für die Natur und Umwelt sowie eine verbraucherfreundliche Landwirtschaft: keine Tiertransporte, Qualität vor Quantität und Respekt für die Natur. Er will soziale Macht. Er will keine Erzeugnisse, die durch die Ausbeutung von Frauen oder durch Kinderarbeit entstehen. Er will Unterstützung für Fair Trade-Artikel und freie Gewerkschaften. Mit unserem ergänzenden APS-Ansatz können wir Ländern zusätzliche Hilfe leisten, die Bildung, Gesundheitsfürsorge und freie Gewerkschaften ernst nehmen, aber dafür wünschen wir uns ein multilaterales Vorgehen. Dieser Ansatz würde es jedoch mit sich bringen, dass wir die Singapur-Fragen in dem Sinne fallen lassen, dass wir sie aus dem „Single Undertaking“ herausnehmen. Jetzt ist der rechte Zeitpunkt dafür. In der Realität sieht es jedoch so aus, dass zahlreiche Entwicklungsländer der Meinung sind, wir wollten dies ebenso wie die USA nicht ernsthaft. Insbesondere im Agrarbereich und bei den Singapur-Fragen ist die Botschaft nicht richtig durchgedrungen. Gegenüber der neuen Allianz werden wir uns hoffentlich großzügig zeigen und die Ausfuhrbeihilfen für Produkte stoppen, die für sie sensibel sind, unsere Märkte öffnen und bei der Vermarktung ihrer Erzeugnisse in ihrer eigenen Region und auf unserem Markt Hilfestellung leisten. Über die G-21 müssen wir uns, wie Sie selbst sagen, im Klaren sein. Die neue aufstrebende Weltmacht brauchen wir zwar als multilateralen Akteur, aber die G-21 sollten auch wissen, dass sie dann, wenn sie an uns Forderungen stellen, auch ihren Teil dazu beitragen müssen. Sie müssen ihren Bürgern das Recht auf freie Gewerkschaften garantieren sowie der Kinderarbeit und der Ausbeutung von Frauen ein Ende setzen. Weshalb sollten sie nicht die Ersten sein, die dieser neuen Allianz eine Chance geben, wie wir es mit „Alles außer Waffen“ getan haben, und es ihren Ländern gestatten, Erzeugnisse einzuführen? Dadurch würde Lulas Agenda glaubwürdig. 2-057 Van den Berg (PSE). – (NL) Herr Präsident, sehr geehrter Herr Kommissar! Sie kennen die Position der Fraktion der Sozialdemokratischen Partei Europas. Ein baldiger Wiedereintritt in die Doha-Agenda liegt im Interesse einer Konjunkturbelebung in Europa. Eine Europas Engagement für erschwingliche AIDSArzneimittel hat letztlich Früchte getragen. Daran hat Europa erkennen lassen, dass es nicht auf kurzfristige Gewinne für sich selbst aus ist, sondern dass es ihm um den breiteren Kontext geht. Durch diesen Ansatz für 13/01/2004 einen globalen freien Markt mit fairen Regeln gewinnen wir erheblich an Glaubwürdigkeit. Mit der zügigen Umsetzung dieses Konzepts in den Mitgliedstaaten und der Europäischen Union steuern wir meiner Meinung nach in die richtige Richtung. 2-058 Plooij-van Gorsel (ELDR). – (NL) Herr Präsident! Die Sitzung heute Morgen scheint ein privates Plauderstündchen der Niederländer zu werden, also fahren wir doch einfach fort. Immerhin sind die Niederlande eine Handelsnation par excellence. Im September während der Aussprache hier im Parlament über das Scheitern der Verhandlungsrunde in Cancún habe ich den Kommissaren Lamy und Fischler bereits im Namen der Fraktion der Liberalen und Demokratischen Partei Europas meine Unterstützung für eine baldige Wiederaufnahme bekundet. Multilateralismus bleibt dabei der am besten gangbare Weg hin zu einem globalen freien Markt, und der Abschluss bilateraler Abkommen gereicht den kleineren Ländern und den Entwicklungsländern zum Nachteil. Diese Länder profitieren doch von allgemeinen Standards, die weltweit gelten. Die Kommission betrachtet die Reform der WTO als weitere Priorität, und darin gehe ich mit Kommissar Lamy konform, denn die Art und Weise, wie die Organisation derzeit arbeitet, ist verbesserungsbedürftig und im Jahr 2004 nicht mehr angemessen. Gleichwohl sollte er bedenken, dass es die Mitglieder waren, die die Verhandlungen haben platzen lassen. Mithin geht es vor allem darum, bei den WTO-Mitgliedern für eine konstruktive Unterstützung für die Fortsetzung der Doha-Runde zu werben. Angesichts der USamerikanischen Präsidentschaftswahlen in diesem Jahr wird es nicht leicht fallen, weil die Kampagnen wahrscheinlich vor protektionistischer Rhetorik strotzen werden. Eine stärkere Rolle des Sekretariats in Genf und des Generaldirektors halte ich für einen Schritt in die richtige Richtung. Der Generaldirektor muss Initiativrecht erhalten, um die Mitgliedstaaten zu mehr Unterstützung und mehr Engagement zu bewegen, damit die Verhandlungen wieder auf den rechten Weg gebracht werden und damit auch die Mitglieder an den getroffenen Vereinbarungen festhalten. Einem solch gestärkten Mandat des Generaldirektors sollte dann allerdings demokratische Kontrolle durch eine parlamentarische Versammlung gegenüberstehen. In Cancún haben wir dazu mittels einer parlamentarischen Konferenz einen weiteren kräftigen Anstoß gegeben. Das muss fortgesetzt werden, denn diese demokratische Kontrolle können wir wirklich nicht den NRO überlassen. Erstens besitzen sie nicht die demokratische Legitimation, und zweitens hat Cancún abermals gezeigt, dass diese Organisationen nicht gerade ein Gelingen der Verhandlungsrunde anstreben. 27 Inhaltlich sollte die derzeitige Agenda meines Erachtens erhalten bleiben, und den Singapur-Fragen und dem Marktzugang kommt dabei eine Schlüsselrolle zu. Gerade Entwicklungsländer profitieren von einem günstigen Investitionsklima, dem Zurückdrängen der Einfuhrabgaben und transparenten Rechtsvorschriften. Den Ländern im Süden kommen Erleichterungen im Handelsverkehr zugute, 80 % aller Einfuhrabgaben zahlen tatsächlich die Entwicklungsländer untereinander. Allerdings muss die Europäische Union andere Mitglieder auch gezielter informieren, wie mein Kollege van Velzen bereits ausgeführt hat. Schließlich gibt die Fraktion der Liberalen und Demokratischen Partei Europas den Kommissaren Lamy und Fischler freie Bahn, um ihre Strategie und das vorgeschlagene Paket auf diesem Gebiet an den Mann zu bringen und auf diesem Weg fortzufahren. 2-059 Der Präsident. Frau Kollegin! Einmal Pfefferhandel, immer Pfefferhandel! 2-060 Figueiredo (GUE/NGL). – (PT) Herr Präsident! Ich bin dankbar dafür, dass wir jetzt diese Debatte führen, die wir gefordert haben, auch wenn die anderen Fraktionen zum meinem Bedauern nicht zugelassen haben, dass zu den Verhandlungen in der Welthandelsorganisation ein Entschließungsantrag vorgelegt werden konnte. Der gescheiterte Versuch einer Einigung auf dem WTOMinistertreffen in Cancún bestätigt nur, dass die derzeitigen Maßnahmen zur Handelsliberalisierung gestoppt und umgekehrt werden müssen. Wir müssen Maßnahmen durchführen, die faire und gleichberechtigte Handelssysteme fördern und auf die nachhaltige Entwicklung des wahren Potenzials jedes Landes gerichtet sind, ohne Beziehungen der Dominanz und Abhängigkeit aufzuzwingen, und die auch auf die dringend gebotene Verbesserung der Lebensbedingungen der Völker der Welt sowie auf die Stärkung ihrer Rechte und ihres sozialen Besitzstands abzielen. Doch das gegenwärtige Mandat der Kommission steht dem entgegen. Die soziale Mobilisierung, die weltweit ihren Ausdruck in großen Veranstaltungen gegen die WTO und ihre verschiedenen Vorhaben, speziell gegen das qualitativ hochwertige öffentliche Dienstleistungen gefährdende Dienstleistungsabkommen, fand, insbesondere auch auf dem Europäischen Sozialforum, ist ein Beleg dafür, dass wir das Mandat der Kommission überprüfen müssen. Wir dürfen nicht zulassen, dass sich die Europäische Union in wesentlichen Verhandlungsgebieten, speziell der Landwirtschaft, der Liberalisierung der Dienstleistungen, den „neuen Singapur-Fragen“, Investitionen, Wettbewerb und beim öffentlichen Beschaffungswesen weiter auf die Seite der Vereinigten Staaten von Amerika schlägt. Ebenfalls Rechnung zu tragen ist solchen Bereichen, die für die Textil- und Bekleidungsbranche wichtig sind, insbesondere in den südeuropäischen Ländern wie Portugal, um die Beschäftigung und Entwicklung in den großen Landstrichen zu sichern, für die diese Branchen lebenswichtig sind. 28 Deshalb halten wir daran fest, dass das gegenwärtige Mandat überprüft werden muss, um katastrophale soziale und ökologische Folgen der Handelssysteme zu vermeiden, die die WTO errichtet hat. Wir wollen einen fairen und gleichberechtigten Handel, der auf Entwicklung, Volksgesundheit, Schutz der Umwelt und kulturelle Vielfalt abstellt. Wir müssen die Gelegenheit nutzen, die sich mit dem Scheitern der Einigungsversuche in Seattle, Cancún oder jetzt in Genf bietet, und die von der Kommission unterbreiteten Vorschläge überprüfen und dieser so notwendigen Ausgewogenheit Rechnung tragen. Daher meine Frage zur Bereitschaft der Europäischen Kommission, ihr gegenwärtiges Mandat zu überprüfen und Verhandlungen unter neuen Rahmenbedingungen zu führen, bei denen die Prinzipien zum Tragen kommen, die ich gerade genannt habe. 2-061 Lannoye (Verts/ALE). – (FR) Herr Präsident, ich hatte bereits Gelegenheit, in der Ausschusssitzung Kommissar Lamy gegenüber meine Enttäuschung über die neuen Vorschläge der Kommission und letztlich den Standpunkt des Rates, der diese Vorschläge bestätigt hat, zu äußern. Angesichts der eindringlichen Worte, die er nach dem Scheitern von Cancún geäußert hatte, hatte ich nämlich erwartet, dass die Kommission eher an Vorschläge zu einer tief greifenden Umgestaltung des internationalen Handelssystems dachte, aber nicht an eine einfache taktische Neupositionierung. Anstatt eines strategischen Wandels ist nun also von einer taktischen Neupositionierung die Rede. Hinsichtlich der SingapurThemen berichtet Kommissar Lamy von einer größeren Flexibilität der Kommission, die sich bereits ganz am Ende des Prozesses von Cancún gezeigt hatte, was meiner Meinung nach viel zu spät war. Doch geht es heute noch um Flexibilität? Ich möchte nämlich daran erinnern, dass laut der Erklärung von Doha die einstimmige und ausdrückliche Zustimmung zu den Verhandlungsmodalitäten für diese Themen erforderlich ist. Wir wissen jedoch, dass eine solche Zustimmung unter den gegenwärtigen Umständen nicht zu erreichen ist. Die G90-Länder, die die ärmsten sind, haben ihre Ablehnung gegenüber der Einleitung von Verhandlungen über die Singapur-Themen bekräftigt. Meiner Meinung nach liegt es auf der Hand, dass diese Länder von solchen Verhandlungen nichts für ihre Entwicklung zu erwarten haben; ihre Prioritäten sind andere, und das ist nachvollziehbar. Sowohl technisch als auch im Hinblick auf die Humanressourcen sind diese Länder nicht in der Lage, eine effektive Rolle in solchen Verhandlungen zu spielen, was den Zeitplan, der nach allgemeiner Meinung schon knapp genug bemessen ist, nur noch zusätzlich belasten würde. Ich denke, wenn die Europäische Union die SingapurThemen vorläufig beiseite lassen oder auf jeden Fall ausklammern würde, dann würde sie ein nachdrückliches und bedeutsames Signal in Richtung der G90 aussenden, um ihnen zu zeigen, dass wir 13/01/2004 Verständnis für ihre Anliegen haben. Eine solche Haltung wäre auch strategisch klug, da sie die Europäische Union in eine positivere Position im Agrarbereich versetzen würde, was uns einen größeren Spielraum verschaffen würde. Was die Landwirtschaft ansonsten betrifft, so ist der Rahmen der Welthandelsorganisation meines Erachtens nicht geeignet, um die Rechte und Pflichten eines jeden zu behandeln. Es wäre wichtig und dringlich, einen Dialogprozess mit einer Organisation wie der FAO wieder in Gang zu bringen, um sachlich über die Ernährungssicherheit und den Schutz sowie die Entwicklung des ländlichen Raums diskutieren zu können. Ich denke insbesondere, dass eine dringliche Problematik wie die der Baumwolle, die in Cancún angesprochen wurde, von Seiten der Europäischen Union absolute Priorität erhalten sollte, und ich wäre den Kommissaren dankbar, wenn sie dies berücksichtigen würden. 2-062 Hyland (UEN). – (EN) Herr Präsident, wir begrüßen die jüngste Ankündigung der Amerikaner, dass sie erneut den multilateralen Weg einschlagen wollen. Nach dem Scheitern der Gespräche in Cancún gab es Besorgnis erregende Anzeichen dafür, dass die USA den multilateralen Ansatz aufgeben und weltweit eine Reihe bilateraler Abmachungen erzwingen würden. Im Zusammenhang mit den WTO-Gesprächen bereitet mir die Agrarwirtschaft besondere Sorge. Die diesbezüglichen Äußerungen der Amerikaner finde ich beunruhigend, und ich glaube, dass sie versuchen, die Spielregeln in Bezug auf die Agrarwirtschaft zu verändern. Die europäischen Landwirte haben sich zu Reformmaßnahmen bereit erklärt, die mit gewaltigen Umwälzungen in diesem Sektor verbunden sein werden, aber zumindest wissen sie, was auf sie zukommt. Der Vorschlag, die im letzten Jahr in Luxemburg erzielte Einigung neu zu verhandeln, ist völlig inakzeptabel. Unsere Landwirte brauchen agrarpolitische Stabilität, damit sie die Zukunft ihrer Betriebe und damit den Lebensunterhalt ihrer Familien planen können. Es kann überhaupt nicht angehen, dass wir unter dem Druck der Amerikaner die Verpflichtungen, die wir mit unseren Landwirten eingegangen sind, in irgendeiner Weise zurücknehmen. Ich fordere die Kommission auf, klar und deutlich zu erklären, dass sie einen derartigen Druck nicht dulden und dass sie die bestehende Einigung konsequent verteidigen wird. Abschließend möchte ich die Kommission zudem daran erinnern, dass sie kein Mandat zu Verhandlungen im Hinblick auf die Abschaffung der derzeitigen Ausfuhrerstattungen hat. Wir dürfen nicht zulassen, dass die Amerikaner die Abschaffung der Ausfuhrerstattungen fordern, während sie weiterhin im Rahmen einer Vielzahl von Programmen Maßnahmen ergreifen, die für die amerikanischen Farmer gleichbedeutend mit Ausfuhrerstattungen sind. 2-063 13/01/2004 Belder (EDD). – (NL) Herr Präsident! Schon früher habe ich in diesem Hause angemerkt, christliche Nächstenliebe verpflichte dazu, in der Entwicklungsagenda einen konstruktiveren Ansatz zu verfolgen. Gestatten Sie mir in diesem Lichte einige Bemerkungen zu der vorliegenden Strategie. Erstens, die Landwirtschaft. Vor Cancún hat die EU mit den Vereinigten Staaten einen Rahmen vereinbart. Der US-amerikanische Handelsvertreter, Herr Zoellick, sprach sich dieser Tage für eine Wiederaufnahme der Verhandlungen in der gegenwärtigen Handelsrunde aus. Wie ich annehme, befindet sich der Kommissar mit ihm in Konsultationen, um einen Rahmen mit klaren Zusagen zu schaffen. Ein zweites Element der Doha-Agenda ist die Herstellung und Einfuhr patentfreier Arzneimittel für Entwicklungsländer, die eine schwer wiegende Gesundheitskrise durchmachen. Das komplizierte Einfuhrverfahren für die preisgünstigen Arzneimittel muss vereinfacht werden. Die USA handeln hier strategisch, so dass wir mit ihnen eine besser funktionierende Lösung vereinbaren müssen. Die notwendige Klarstellung in diesem Punkt vermisse ich in der Kommissionsvorlage. Schließlich ist diese Handelsrunde eine Entwicklungsrunde. Der Fokus der Verhandlungen darf nicht auf den Singapur-Fragen, sondern muss stattdessen um so mehr auf den Entwicklungsthemen liegen. 2-064 Della Vedova (NI). – (IT) Herr Präsident, Herr Kommissar Lamy, Herr Kommissar Fischler! Die multilateral ausgerichtete Strategie der Kommission findet meine Wertschätzung und meine Unterstützung. Europa ist viel mehr als die USA auf multilaterale Stützpunkte zum Ausbau des Welthandels angewiesen. In einem Punkt, Herr Präsident, meine Herren Kommissare, bin ich jedoch völlig anderer Meinung. Kommissar Lamy sagte, im Agrarbereich wolle man die Verhandlungen wieder aktivieren und die Europäische Union sei nicht mehr in der Defensive. Politisch halte ich dies nicht für ganz richtig. Gewiss, auch die Vereinigten Staaten haben das Problem des Agrarprotektionismus, ebenso wie Japan; Europa bildet aber weiterhin den Eckpfeiler des weltweiten Systems protektionistischer und staatlicher Stützmaßnahmen für die Landwirte der reichen Länder. Die so genannte Reform hat diesbezüglich keine ausreichenden Fortschritte erbracht. Ein Blick auf die Haushalte der Europäischen Union genügt: weiterhin geben wir 40 % des Unionshaushalts zur Unterstützung und zum Schutz der reichen Landwirte aus, die einen rückläufigen Sektor der europäischen Wirtschaft repräsentieren. Haben manche möglicherweise noch nicht begriffen, dass wir über die Zukunft des internationalen Handels Europas sprechen? Müssen wir diese Diskussion mit Kommissar Lamy und – das hat uns gerade noch gefehlt! – mit Kommissar Fischler führen? Ich habe nichts gegen 29 Kommissar Fischler persönlich; wir haben hier aber den Vertreter der Kommission, oder des Rates, für die Landwirtschaft – und nicht für die Technologie oder die Industrie. Wie ist das möglich? Bei den Verhandlungen über den Welthandel Europas, Herr Präsident, stellt die Landwirtschaft weiterhin ein Hindernis dar, und der Agrarprotektionismus ist für die Europäische Union noch schädlicher als für die Entwicklungsländer. 2-065 Schwaiger (PPE-DE). – Herr Präsident! Wenn wir als EVP-ED-Fraktion auch heute wieder die beiden Kommissare in ihrer Verhandlungsposition unterstützen, bedeutet dies, dass wir natürlich auch dafür sind, dass alle sich bewegen, wenn Verhandlungen über die Landwirtschaft stattfinden, dass auch tatsächlich Verhandlungen stattfinden, und dass die anderen parallel zu uns ihre Reformen nicht nur ankündigen, sondern auch umsetzen. Das ist der erste Punkt. Der zweite Punkt: Wenn wir nun die Kommission und den Rat in dem Mandat unterstützen, bedeutet dies auch, dass wir als Europäisches Parlament konsequent bleiben müssen. Es geht also nicht an, dass wir hier eine große Mehrheit für die Unterstützung der Kommission haben und auf der anderen Seite in der Paritätischen Versammlung von der gleichen Fraktion und vom gleichen Berichterstatter Berichte vorbereitet werden, die im diametralen Gegensatz zu dem stehen, was wir gegenüber der WTO vertreten haben. Ich beziehe mich auf die Verhandlungen über die regionalen Partnerschaftsabkommen, und da müssen die gleichen Prinzipien gelten, die auch z. B. die Singapur-Fragen einbeziehen. Ganz wichtig ist für uns die beiderseitige Öffnung der Märkte und natürlich auch die besondere Behandlung unserer AKP-Freunde. Wir können jedenfalls nicht mit doppelter Zunge sprechen, und wir werden als EVP und vielleicht auch mit anderen Kollegen, die eine Mehrheit im Europäischen Parlament bilden, darauf achten, dass wir dabei kohärent sind. Der dritte Punkt: Wir müssen versuchen, wenn wir nun unsere parlamentarische Dimension aktivieren, als Europäisches Parlament eine wichtige führende Rolle zu spielen, wobei wir – so schwierig es auch ist – immer wieder unsere Partner aus dem Amerikanischen Kongress einbeziehen. Das sind auch unsere großen Handelspartner, und wir wollen uns nicht nur in das Schlepptau der Inder und der Chinesen begeben. 2-066 Désir (PSE). – (FR) Herr Präsident, zunächst möchte ich eine Bemerkung aufgreifen, die Frau Plooij vorhin über die große Anzahl niederländischer Redner gemacht hat, und unterstreichen, dass ich mich nicht nur deshalb, weil mein Vorname niederländischer Herkunft ist, was in der Tat zutrifft, an der heutigen Aussprache beteilige, sondern weil ich meine, dass uns allen als Abgeordnete der Europäischen Union sehr viel an der Wiederaufnahme der multilateralen Handelsverhandlungen gelegen ist. 30 Meiner Meinung nach, meine Herren Kommissare, besteht das herausragendste Element der Mitteilung von 26. November, die Sie dem Rat vorgelegt haben, in der Wende zu den Singapur-Themen. Wie Kommissar Lamy bemerkte, gehöre ich zu denen in diesem Haus, die stolz darauf sind, Sie darauf hingewiesen zu haben, dass die Verhandlungen über die Singapur-Themen den ganzen Prozess unnützerweise belasten. Ebenso wie Herr Lannoye bin ich der Meinung, dass die WTO nicht das geeignete Gremium ist, um über bestimmte dieser Themen zu verhandeln. Ich möchte Ihnen lediglich sagen, wie bedauerlich es heute wäre, zu wenig und zu spät zu handeln. Sie haben selbst am Ende der Konferenz von Cancún feststellen können: Als sie am letzten Tag erklären wollten, dass Sie bereit sind, einige dieser Themen fallen zu lassen, war das Vertrauen nicht mehr da und dieser Schritt reichte nicht mehr aus, um die Gespräche wieder in Gang zu bringen. Heute sind Sie bereit, einige der Singapur-Themen – die Investitionen, den Wettbewerb – aus dem „Single Undertaking“, d. h. dem Prinzip der Gesamtverpflichtung, herauszunehmen, während Sie sie gleichzeitig über multilaterale Vereinbarungen, die Sie aushandeln wollen, im Verhandlungskontext belassen wollen. Aber damit werden Sie nur Misstrauen und Feindseligkeit ernten. Ich denke, dass vielmehr alle Anstrengungen unternommen werden müssten, um das Vertrauen zwischen der Europäischen Union und den Entwicklungsländern wieder herzustellen. 13/01/2004 Widerspruch zum Geist von Doha, der gerade darin bestand, gegenüber unseren Partnern in den Entwicklungsländern anzuerkennen, dass das Handelssystem seit Ende der Uruguay-Runde seine Versprechen nicht gehalten hat, dass es nicht gerecht im Sinne der Entwicklung aller funktioniert hat und es daher umgestaltet werden muss. In dieser Hinsicht enthält die Mitteilung der Kommission Positionen, die sich hinderlich auf die Wiederaufnahme des Dialogs auswirken können. Dabei denke ich beispielsweise an die äußert harte Kritik an dem Präferenzsystem oder dem System der besonderen und differenzierten Behandlung. 2004 darf kein verlorenes Jahr werden. Ich bin erfreut darüber, dass Sie Ihren Pilgerstab wieder aufgenommen haben, um den Dialog mit den G20- und den G90-Ländern neu zu beleben. Dies ist eine Haltung, die sich deutlich von dem in Cancún geführten Diskurs abhebt, der zuweilen sehr herablassend diesen Ländern gegenüber war. Wir müssen die Agenda wiederherstellen, wir müssen das Vertrauen in die Agenda von Doha wiederherstellen, in eine verbesserte Agenda von Doha und in eine tief greifende Reform der WTO, ihrer Arbeitsweise, ihrer Regeln, ihrer Leitlinien, damit diese Organisation wirklich für die Entwicklung aller wirkt. Es kommt also darauf an, dieses internationale Handelssystem umzugestalten, anstatt die Liberalisierung und den Freihandel zur einzigen Priorität zu machen, denn diese können unter sehr unterschiedlichen Beteiligten nur unfair sein. 2-067 Darin besteht in etwa das Problem, das wir haben, wenn wir Ihre Mitteilung betrachten. Wir haben das Gefühl, dass Sie zwar versuchen, Lehren aus dem Scheitern von Cancún zu ziehen, doch vermitteln Sie gleichzeitig den Eindruck, nur den halben Weg zu gehen und das auch noch rückwärts. Als ob Sie wollten, dass sich alles bewegt, sich aber nichts ändert, um den Ausspruch von Lampedusa zu zitieren. So wollen Sie zum Beispiel Ihr Verhandlungsmandat behalten, das aus der Zeit von vor Seattle stammt, doch soll es nur so wenig wie möglich geändert werden. Sie wollen Ihre Positionen zur Landwirtschaft beibehalten. Sie wollen die ursprünglichen Ziele der Europäischen Union hinsichtlich der Liberalisierung der Märkte der Entwicklungsländer bzw. der Dienstleistungen beibehalten, und zwar mit einem sehr großen Fragezeichen hinsichtlich der öffentlichen Dienstleistungen, wie in Erinnerung gebracht wurde. Sie sagen zwar, diese werden erhalten bleiben, doch gleichzeitig kündigen Sie an, dass die Umweltdienstleistungen liberalisiert werden sollen, die zu den wichtigsten öffentlichen Dienstleistungen gehören. Dabei denke ich natürlich in erster Linie an den Wassersektor. Sie machen sogar eine sehr kritikwürdige Aussage, nämlich, so wörtlich: „Unserer Auffassung nach ist die WTO kein strukturell ungerechtes System, das wieder ins Gleichgewicht gebracht werden muss.“ Ich glaube, mit einer solchen Behauptung setzen Sie sich in De Clercq (ELDR). – (NL) Herr Präsident! Bekanntlich ist die jüngste Ministerkonferenz in Cancún gescheitert. Deshalb ist es richtig, dass die Europäische Kommission jetzt erneut in Aktion treten und die gegenwärtigen Verhandlungen wieder in Gang bringen möchte. Die vorgeschlagene Entwicklungsrunde darf nicht scheitern, sie muss zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht werden. Immerhin steht eine Menge auf dem Spiel. Die Gefahr einer vollständigen Aushöhlung der Welthandelsorganisation und des multilateralen Handelssystems ist latent vorhanden. Bilaterale und regionale Handelsabkommen stellen in einer zunehmend globalisierten Welt keine Alternative zu einem System dar, das nun schon fast 55 Jahre zu einem stabilen und fortwährenden Wirtschaftswachstum beiträgt. Deshalb ist es höchste Zeit, in Ergänzung zu den inhaltlichen Diskussionen, die wir begrüßen, die Arbeitsverfahren der Welthandelsorganisation zu verbessern. Das Verhandeln und Entscheiden im Konsens in einem Forum mit 148 Mitgliedern erfordert Verfahren, die modern, einfach und effizient sind, und eben das sind die WTO-Verfahren gegenwärtig nicht. Nach wie vor bin ich felsenfest davon überzeugt, dass die Welthandelsorganisation mehr denn je vonnöten ist, denn insbesondere für die Europäische Union ist eine weitere Liberalisierung des Welthandels und die Beseitigung von Hemmnissen für den Handelsverkehr der Schlüssel für mehr Wirtschaftswachstum und Beschäftigung. 13/01/2004 2-068 Markov (GUE/NGL). – Herr Präsident, meine Herren Kommissare, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Nach dem Scheitern der WTO-Konferenz in Cancún ist auch das Treffen des WTO-Rates im Dezember in Genf ohne Ergebnis geblieben. Dies zeigt einmal mehr, dass die WTO in einer Krise steckt und die von ihr praktizierte Handelspolitik nicht mehr tragfähig ist. Davon zeugt auch der wachsende Widerstand der internationalen Sozialbewegung gegen die WTOHandelspolitik. Die Kommission trägt einen entscheidenden Anteil an der gegenwärtigen WTO-Handelspolitik. Mit ihrem taktischen Auftreten hat sie gezeigt, dass es ihr in Wirklichkeit nicht um Entwicklungspolitik und fairen Welthandel geht, sondern um freien Handel. Sie haben gefragt, ob Sie von meiner Fraktion das Mandat zu den von Ihnen vorgeschlagenen Vorstellungen bekommen würden. Da kann ich nur sagen: von uns nicht! Wofür würden wir Ihnen ein Mandat erteilen? Erstens: Es ist Zeit, der Forderung zahlreicher Entwicklungsländern nachzukommen und eine Evaluierung der bisherigen Ergebnisse der WTO-Politik vorzunehmen. Zweitens: Die Subvention der Agrarexporte, die Millionen von Landwirten in den Ländern des Südens in den Ruin treibt, muss endlich abgeschafft werden. Anstatt die Entwicklungsländer mit europäischen Agrarprodukten zu Dumpingpreisen zu überschütten, muss die Europäische Union diesen Ländern helfen, gesunde Binnenmärkte aufzubauen und regionale Wirtschaftskreisläufe herauszubilden. Drittens: Die GATS-Verhandlung, die zu massiven Liberalisierungsrunden in bisher verschonten Bereichen der öffentlichen Daseinsversorgung führen werden, müssen gestoppt werden. Auch hier gilt: Anstatt neue Liberalisierungsrunden einzuläuten, sollte sich die Kommission besser mit der Evaluierung der bisherigen Ergebnisse auseinandersetzen. Und ich sage Ihnen schon jetzt voraus, dass die Bilanz nicht positiv ausfallen wird, weder was die Qualität betrifft noch die Versorgungssicherheit noch die Preisstabilität. Viertens: Die so genannten Singapur-Fragen gehören nicht irgendwie verändert, sie gehören einfach vom Tisch. Anstatt die WTO-Kompetenzen immer mehr auszuweiten und neue Verhandlungsthemen auf die Tagesordnung zu setzen, müssen die ungelösten Aufgaben auf der Entwicklungsagenda gelöst werden. Insbesondere müssen Querschnittsaufgaben wie nachhaltige Entwicklung und öffentliche Gesundheit wieder ins Zentrum der Arbeit der WTO rücken. Fünftens: Die Funktionsweise und Strukturen der WTO gehören auf den Prüfstand. Wir fordern eine Demokratisierung der WTO, Transparenz bei allen Verhandlungen, eine gleichberechtigte Behandlung aller WTO-Mitgliedstaaten und eine Revision des Streitbeilegungsverfahrens. Insbesondere fordern wir die 31 Einbindung der WTO in internationale Verträge der UNO und der ILO. (Beifall) 2-069 Souchet (NI). – (FR) Herr Präsident, ich stelle fest, dass das offenkundige Scheitern der Konferenz von Cancún, das insbesondere auf die Europäer wie ein Elektroschock hätte wirken müssen, im Grunde zu keinem wirklichen inhaltlichen Nachdenken über die eigentliche Natur des eingeleiteten Prozesses der Liberalisierung des Welthandels geführt hat. Seither ist kein wirklich neuartiger Vorschlag gemacht worden, um diesen Prozess nachhaltig zu korrigieren. Angesichts der Bedeutung der Agarfrage wäre es angebracht gewesen, die Zweckmäßigkeit ihrer Einbeziehung in einen Prozess zu hinterfragen, der es in seiner gegenwärtigen Form nicht ermöglicht, ihre Besonderheiten zu berücksichtigen, obgleich es sich um einen Sektor handelt, von dem die Ernährungssouveränität abhängt und der die Grundlage der Entwicklung darstellt. Man hätte annehmen können, dass die europäischen Länder angesichts der Bedeutung, die sie diesen beiden Aspekten beimessen, prädestiniert wären, diese zentrale Frage zu stellen. Dies ist nicht der Fall, wie wir feststellen müssen. Das bedauern wir, denn dieses Versagen stellt eine ernsthafte Belastung für die Zukunft des Prozesses dar. 2-070 Der Präsident. Da es Zeit für die Abstimmungsstunde ist, unterbrechen wir die Aussprache, die heute Nachmittag fortgesetzt wird. 2-071 VORSITZ: LORENZO IMBENI Vizepräsident Der Präsident. – Werte Kolleginnen und Kollegen, bevor wir mit der Abstimmung beginnen, erteile ich Herrn Zappalà das Wort für eine Antwort zu einer zu Beginn der gestrigen Sitzung ungelöst gebliebenen Frage, nämlich wann über seinen Bericht abgestimmt werden soll: am Donnerstag hier in Straßburg oder während der Tagung in Brüssel, wobei jedoch zu berücksichtigen ist, dass unser Arbeitsprogramm die Aussprache über dieses Thema auf jeden Fall für den Donnerstagvormittag vorsieht. 2-072 Zappalà (PPE-DE), Berichterstatter. – (IT) Herr Präsident, wir – und mithin ich persönlich als Berichterstatter – stimmen dem Antrag der Fraktion der Sozialdemokratischen Partei Europas zu, die Aussprache am Donnerstagvormittag um 10.00 Uhr möglichst beizubehalten und die – in erster Lesung als Endabstimmung erfolgende – Abstimmung auf die nächste Tagung, d. h. die Tagung in Brüssel Ende des Monats, zu verschieben. 2-073 32 (Das Parlament Abstimmung.) 13/01/2004 beschließt die Vertagung der 2-074 Abstimmungen 2-075 Vereinfachtes Verfahren Bericht (A5-0482/2003) von Herrn Daul im Namen des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung über den Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2100/94 über den gemeinschaftlichen Sortenschutz (KOM(2003)456– C5-0573/2003–2003/0161(CNS)) (Das Parlament billigt den Vorschlag der Kommission.) *** Bericht (A5-0438/2003) von Frau McKenna im Namen des Ausschusses für Fischerei über den geänderten Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1936/2001 des Rates vom 27. September 2001 mit Kontrollmaßnahmen für die Befischung bestimmter Bestände weit wandernder Arten (KOM(2002) 421 – C5-0406/2002 – 2002/0186(CNS)) (KOM(2003) 417 – C5-0479/2003 – 2002/0186(CNS)) (Das Parlament billigt den Vorschlag der Kommission.) *** Bericht (A5-0439/2003) von Herrn Piétrasanta im Namen des Ausschusses für Fischerei über den Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 973/2001 mit technischen Erhaltungsmaßnahmen für bestimmte Bestände weit wandernder Arten (KOM(2002) 420 – C5-0407/2002 – 2002/0189(CNS)) (KOM(2003) 421 – C5-0429/2003 – 2002/0189(CNS)) (Das Parlament billigt den Vorschlag der Kommission.) *** Bericht (A5-0483/2003) von Herrn Pirker im Namen des Ausschusses für die Freiheiten und Rechte der Bürger, Justiz und innere Angelegenheiten über den Vorschlag für eine Entscheidung des Rates betreffend den Informationsaustausch, die Risikobewertung und die Kontrolle bei neuen Suchtstoffen und neuen synthetischen Drogen (KOM(2003) 560 – C5-0516/2003 – 2003/0215(CNS)) (Das Parlament billigt den Vorschlag der Kommission.) *** Bericht (A5-0485/2003) von Frau Roure im Namen des Ausschusses für die Freiheiten und Rechte der Bürger, Justiz und innere Angelegenheiten über die Vorschläge für einen Beschluss des Rates: I. zum Abschluss – im Namen der Europäischen Gemeinschaft – des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität (KOM(2003) 512 – C5-0487/2003 – 2003/0195(CNS)) II. zum Abschluss – im Namen der Europäischen Gemeinschaft – des Zusatzprotokolls gegen die Einschleusung von Migranten auf dem Land- , Luftund Seeweg zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität (KOM(2003) 512 – C5-0488/2003 – 2003/0196(CNS)) III. zum Abschluss – im Namen de Europäischen Gemeinschaft – des Zusatzprotokolls zur Verhinderung, Bekämpfung und Strafverfolgung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels, zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität (KOM(2003) 512 – C5-0489/2003 – 2003/0197(CNS)) Vor der Abstimmung 2-076 Roure (PSE), Berichterstatterin. – (FR) Herr Präsident, meine Wortmeldung wird ganz kurz sein. Bei diesem Übereinkommen handelt es sich um das erste globale Instrument zur Bekämpfung krimineller Netze, das universelle Begriffsbestimmungen bestimmter strafrechtlicher Grundbegriffe im Bereich des Kampfes gegen die organisierte Kriminalität enthält. Die internationale Gemeinschaft verfügt damit nunmehr über ein umfassendes Instrument, um die Entwicklung des organisierten Verbrechens in abgestimmter Form zu bekämpfen. Daher fordere ich die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, welche dieses Übereinkommen noch nicht ratifiziert haben, auf, dies umgehend zu tun. (Beifall) 2-077 (Das Parlament billigt den Vorschlag der Kommission) *** Bericht (A5-0373/2003) von Herrn Di Lello Finuoli im Namen des Ausschusses für die Freiheiten und Rechte der Bürger, Justiz und innere Angelegenheiten über den Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des Rates zur Verstärkung des strafrechtlichen Rahmens zur Bekämpfung der Verschmutzung durch Schiffe (KOM(2003) 227 – C5-0244/2003 – 2003/0088(CNS)) (Das Parlament billigt den Vorschlag der Kommission.) *** Bericht (A50388/2003) von Herrn Pex im Namen des Ausschusses für Regionalpolitik, Verkehr und Fremdenverkehr über den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des 13/01/2004 33 Rates über die Meeresverschmutzung durch Schiffe und die Einführung von Sanktionen, einschließlich strafrechtlicher Sanktionen, für Verschmutzungsdelikte (KOM(2003) 92 – C5-0076/2003 – 2003/0037(COD)) (Das Parlament nimmt Entschließungsantrag an.) den legislative *** Bericht (A5-0413/2003) von Herrn Poignant im Namen des Ausschusses für Regionalpolitik, Verkehr und Fremdenverkehr über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Umregistrierung von Fracht- und Fahrgastschiffen innerhalb der Gemeinschaft (KOM(2003) 478 – C5-0366/2003 – 2003/0180(COD)) (Das Parlament nimmt Entschließungsantrag an.) den legislativen *** Bericht A5-0442/2003) von Herrn Vidal-Quadras Roca im Namen des Ausschusses für Industrie, Außenhandel, Forschung und Energie über den Vorschlag für eine Richtlinie (EURATOM) des Rates über die Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle (KOM(2003) 32 – C5-0229/2003 – 2003/0022(CNS)) (Das Parlament nimmt Entschließungsantrag an.) den den Gebieten betrieben werden können muss, in denen spezielle Probleme bestehen. Die Landwirtschaft hat als Erwerbszweig für diese Regionen eine entscheidende Bedeutung, wenn das ländliche Gebiet lebendig und bewohnbar bleiben soll. Es stellt auch einen eigenen kulturellen und ökologischen Wert dar. legislativen *** Ich halte es für wichtig, dass bei der Erneuerung der Agrarpolitik Kriterien angelegt werden, die für nördliche Agrargebiete geeignet sind. In meinem Bericht schlage ich vor, dass die Kommission auf der Grundlage des Klimas, der Vegetationsdauer, der geringen Besiedlung und der Abgelegenheit klare Bestimmungen und Kriterien schafft, damit die ständigen Nachteile der nördlichen Agrargebiete Berücksichtigung finden können. Mein Ansatz ist der, dass die Auswahl der Instrumente der gemeinsamen Agrarpolitik so zu entwickeln sind, dass die besonderen Bedingungen der nördlichen Agrargebiete besser als bisher berücksichtigt werden. Eine Überlegung ist dabei, die gemeinsame Agrarpolitik regional aufzuteilen und flexibel zu gestalten, so dass es die Bedingungen in den verschiedenen Gebieten der Landwirtschaft besser als bisher gestatten, auf dem Gemeinsamen Markt gleichberechtigt am Wettbewerb teilzunehmen. 2-082 (Das Parlament nimmt den Entschließungsantrag an.) *** Bericht (A5-0471/2003) von Frau Almeida Garrett im Namen des Ausschusses für konstitutionelle Fragen über die Mitteilung der Kommission „Rahmenbedingungen für die europäischen Regulierungsagenturen“ (KOM(2002) 718 – 2003/2089(INI)) (Das Parlament nimmt den Entschließungsantrag an.) 2-080 Bericht (A5-0443/2003) von Frau Breyer im Namen des Ausschusses für Industrie, Außenhandel, Forschung und Energie über den Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Änderung des Beschlusses 77/270/Euratom zur Ermächtigung der Kommission, im Hinblick auf einen Beitrag für die Finanzierung von Kraftanlagen Euratom-Anleihen aufzunehmen (KOM(2002)456 – C5-0570/2002 – 2002/0246(CNS)) (Das Parlament nimmt Entschließungsantrag an.) den legislativen *** Bericht (A5-0463/2003) von Herrn Pesälä im Namen des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung über die arktische Landwirtschaft (2003/2051(INI)) Vor der Abstimmung *** 2-083 Breyer (Verts/ALE), Berichterstatterin. – Herr Präsident! Leider habe ich nicht schnell genug reagiert. Ich möchte meinen Namen vom Bericht Breyer zurücknehmen, weil die Entscheidung der Mehrheit des Parlaments, auch in Bau befindlichen Atomkraftwerken in- und außerhalb der EU ihre Unterstützung zu geben, völlig diametral zu meiner Position steht. Daher möchte ich Sie bitten, im Protokoll zu verzeichnen, dass ich nach dieser Abstimmung als Berichterstatterin dieses Berichts zurücktreten möchte. 2-084 Der Präsident. Herr Breyer, normalerweise gibt ein Berichterstatter eine solche Erklärung vor der Schlussabstimmung ab, aber vielleicht sind wir bei der Abstimmung etwas zu schnell vorgegangen. Ihre Erklärung wird jedenfalls in das Protokoll aufgenommen. 2-081 Pesälä (ELDR), Berichterstatter. – (FI) Herr Präsident, der Europäische Rat hat auf seinen Gipfeltreffen an drei Stellen festgestellt, dass Landwirtschaft künftig auch in Erklärungen zur Abstimmung 34 - Bericht Daul (A5-0482/2003) 2-085 Ribeiro e Castro (UEN), schriftlich. (PT) Trotz der offenkundigen Vielfalt, die dem Charakter der Pflanzen in dem von uns zu prüfenden Bereich eigen ist, was im Wesentlichen ein eigenes Gemeinschaftsinstitut verdient, sind Pflanzensorten seit langem mehr als Studien- und Verbrauchsobjekte, vielmehr hat das kreative Handeln des Menschen bei ihrer Entwicklung eindeutig eine Rolle gespielt. Angesichts der Vielzahl gewerblicher Schutzrechte, die in dieser Frage betroffen sind, und der damit verbundenen speziellen Merkmale habe ich mit Ja gestimmt, weil ich akzeptiere, dass, wie der Rat und die Kommission betont haben, das Gemeinschaftssystem für den Sortenschutz in Einklang mit der Richtlinie über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen gebracht werden muss. Der Wert von Rechtssicherheit und des Schutzes von Urhebern und Erfindern, die Verflechtung dieser Sachverhalte und ihre Bedeutung heute legen nahe, dass es für die Nutzerrechte und gegenseitigen Lizenzen für Pflanzensorten, die patentrechtlich geschützte Erfindungen einschließen, einheitliche Regelungen geben muss. Durch diese Harmonisierung wird insbesondere gewährleistet, dass der Inhaber eines biotechnologischen Patents eine Pflanzensorte nutzen kann, die seine Erfindung einschließt, wenn der Inhaber des Rechts an der Pflanzensorte sich weigert, eine vertragliche Lizenz zu gewähren und wenn die Erfindung einen bedeutenden technischen Fortschritt von erheblichem wirtschaftlichem Interesse darstellt. 2-086 - Bericht McKenna (A5-0438/2003) 2-087 Piscarreta (PPE-DE), schriftlich. (PT) Illegale, ungeregelte und nicht gemeldete Fischereitätigkeiten stellen eine äußerst destruktive Praxis dar, eine Art der Fischerei, die der Erhaltung und nachhaltigen Bewirtschaftung der Fischbestände schadet. Der Thunfischfang gehört zu den von diesen illegalen Praktiken am schlimmsten betroffenen Fangarten. Außerdem befischen die Gemeinschaftsflotten diese Bestände mit am stärksten. In diesem Zusammenhang hat die EU eine führende Rolle im Kampf gegen diese Art der Fischerei gespielt, vor allem gegen Billigflaggen. Allerdings haben sich diese Maßnahmen zweifellos als unzureichend erwiesen. In Portugal, insbesondere an der Algarve-Küste, sind uns illegale, ungeregelte und nicht gemeldete Fischereitätigkeiten nur zu gut bekannt, aber ich werde keine Anschuldigungen wiederholen, die ich hier in diesem Hause bereits erhoben habe. Allerdings unterstütze ich diesen Bericht, der meiner Meinung nach sowohl zur Erhaltung der Fischbestände beitragen als auch etwas Ruhe in die Gemeinschaftsgewässer bringen 13/01/2004 wird. Ich unterstütze diesen Bericht, weil er die Mitgliedstaaten auffordert, sich darum zu bemühen, ihre Staatsangehörigen davon abzuhalten, sich an diesen illegalen Fischereitätigkeiten zu beteiligen. Ich beglückwünsche Frau McKenna zu diesem Bericht, der, wenn er umgesetzt wird, effektiv Probleme lösen könnte, die wir alle gut kennen, auch wenn es schwer für uns ist, dagegen vorzugehen. 2-088 Ribeiro e Castro (UEN), schriftlich. (PT) Hier geht es um den der Sache angemessenen Vorschlag zur Aktualisierung einer Gemeinschaftsverordnung, der die von den verschiedenen regionalen Fischereiorganisationen (RFO) vereinbarten Überwachungsmaßnahmen zusammenfasst. Seit dem Erlass der Verordnung haben die RFO neue Maßnahmen angenommen, die nun in Gemeinschaftsrecht umgesetzt werden müssen. So hat die Internationale Kommission für die Erhaltung der Thunfischbestände im Atlantik (ICCAT), eine RFO, die im Kampf gegen illegale, ungeregelte und nicht gemeldete Fänge eine führende Rolle spielt, jetzt ein Maßnahmenpaket vorgelegt, mit dem gegen diese destruktiven Praktiken vorgegangen werden soll und das sich auf den Fischfang unter Billigflaggen konzentriert. Ein anderer Sachverhalt, bei dem Abhilfe zu schaffen ist, betrifft die mangelhafte Qualität der von den Flaggenstaaten bereitgestellten Daten, was nicht nur zu den grundlegendsten Verpflichtungen der Flaggenstaaten gehört, sondern auch dazu führt, dass die Bewertungen der Bestände weniger sicher sind. Da die Gemeinschaftsschiffe diese Bestände mit am stärksten befischen, muss die EU verantwortungsbewusst auftreten und mit gutem Beispiel vorangehen. Wie die Berichterstatterin begrüße ich die Bemühungen der ICCAT, diese Probleme in ihrem Regelungsgebiet zu lösen. Diese Haltung wird für andere RFO und internationale Entwicklungen in diesem Bereich ein Vorbild sein. Ich habe diesen Bericht unterstützt und für ihn gestimmt. 2-089 - Bericht Pirker (A5-0483/2003) 2-090 Coelho (PPE-DE), schriftlich. (PT) Ich unterstütze diesen ausgezeichneten Bericht von Herrn Pirker, der die Neuausrichtung der Gemeinsamen Maßnahme von 1997 mit Blick auf eine schnellere und wirkungsvollere Bekämpfung neuer synthetischer Drogen vorschlägt. Wir stehen vor dem Problem eines kontinuierlichen Anstiegs bei der Herstellung von synthetischen Drogen und dem Handel damit. Strenge und wirksame Kontrollen sind daher dringend geboten. Dieser Vorschlag stellt sowohl auf eine Aktualisierung dieser Gemeinsamen Maßnahme als auch gleichzeitig auf die Gewährleistung einer größeren Transparenz und die Ausweitung des Anwendungsbereichs der Gemeinsamen 13/01/2004 Maßnahme betreffend den Informationsaustausch, die Risikobewertung und die Kontrolle bei neuen synthetischen Drogen ab. Dieses Instrument hat sich für den raschen Informationsaustausch als äußerst effektiv erwiesen, und sein Anwendungsbereich wird jetzt auf alle neuen synthetischen Drogen und neuen Suchtstoffe erweitert, einschließlich derjenigen, die als Arzneimittel definiert werden. Zu begrüßen ist auch die vom Berichterstatter vorgeschlagene Vereinfachung der Strukturen, um den Informationsaustausch und die Risikobewertung so unkompliziert und effektiv wie möglich zu gestalten. Wir hoffen, dass die Gemeinsame Maßnahme künftig nicht darauf beschränkt ist, nur als Schnellreaktionsmechanismus zu funktionieren, sondern dass sie auch der langfristigen Überwachung einer synthetischen Substanz im Wege eines fortlaufenden Informationsaustauschs zwischen den Mitgliedstaaten, Europol und der EBDD dient. 2-091 Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Dies ist ein weitgehend technischer Bericht, der auf die Aktualisierung und Ausweitung der Gemeinsamen Maßnahme und die Verbesserung des Informationsaustauschs, der Risikobewertung und der Kontrolle von synthetischen Drogen und Suchtstoffen auf der Grundlage aktueller Verfahren orientiert, wie etwa dem Frühwarnsystem, dem Mechanismus für die Beurteilung der sozialen und gesundheitlichen Risiken – unter anderem durch einen wissenschaftlichen Ausschuss – und dem Verfahren der Kontrolle in den Mitgliedstaaten. Es bleibt zu hoffen, dass wir künftig nicht nur den Schnellreaktionsmechanismus benutzen, sondern neue synthetische Drogen langfristig auch im Wege eines fortlaufenden Informationsaustauschs überwacht werden. Ich teile die Auffassung meiner Fraktion zur Absicht des Berichterstatters, vorrangig eine Vereinfachung der Strukturen des Informationsaustauschs zu erreichen, indem er mehrere Änderungsanträge vorschlägt, die den gesamten Vorgang effektiver gestalten sollen. Deshalb verdient dieser Bericht im Großen und Ganzen unsere Unterstützung. 2-092 Ribeiro e Castro (UEN), schriftlich. (PT) Der Kommissionsvorschlag dient der Aktualisierung, Intensivierung und Ausweitung der Gemeinsamen Maßnahme vom Juni 1997 betreffend den Informationsaustausch, die Risikobewertung und die Kontrolle bei neuen synthetischen Drogen durch Europol und die Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EBDD). Die Gemeinsame Maßnahme hat sich bei der Koordinierung von drei Elementen – einem Frühwarnsystem, einer Risikobewertung durch einen wissenschaftlichen Ausschuss und einem Verfahren auf EU-Ebene, mit dem gemeldete Substanzen in den Mitgliedstaaten unter Kontrolle gestellt werden – als 35 effektiv erwiesen und so ihre Existenz im Klärungsverfahren in vollem Umfang gerechtfertigt. Wie der Berichterstatter begrüße auch ich die Erweiterung ihres Anwendungsbereichs auf neue Drogen sowie die Einführung von Fristen für jede Verfahrensphase. Da dieser Vorschlag in den Fachausschüssen des Parlaments eine breite Mehrheit gefunden hat, entspricht er nun mit den vom Berichterstatter vorgelegten Änderungsanträgen den Wünschen derjenigen, die den Krieg gegen Drogen nicht aufgegeben bzw. sich nicht für den Weg des geringsten Widerstands entschieden haben, bei dem Verantwortlichkeit keine Rolle mehr spielt. Ich habe mit Ja gestimmt, weil dies meines Erachtens ein Bereich von erheblicher Bedeutung für die Zukunft der Menschen in den Mitgliedstaaten ist, insbesondere der Jugendlichen. Angesichts dieser Sachlage ist ein eng koordiniertes Vorgehen in jeder Hinsicht gerechtfertigt, ermöglicht es doch eine schnelle Reaktion und eine wirksame Überwachung von Art, Herkunft, Handel und Konsum neuer Suchtstoffe und neuer synthetischer Drogen. 2-093 - Bericht Roure (A5-0485/2003) 2-094 Coelho (PPE-DE), schriftlich. (PT) Ich begrüße den Abschluss des internationalen Übereinkommens gegen die organisierte Kriminalität, d. h. des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität und seiner Zusatzprotokolle gegen den Menschenhandel und die Schleusung von Migranten, durch die Europäische Gemeinschaft. Bei diesem äußerst wichtigen Übereinkommen handelt es sich um das erste rechtlich verbindliche Instrument der Vereinten Nationen in diesem Bereich und um das erste globale Instrument zur Bekämpfung krimineller Netze, das universelle Begriffsbestimmungen bestimmter strafrechtlicher Grundbegriffe im Bereich des Kampfes gegen die organisierte Kriminalität enthält. Notwendig ist eine Zusammenarbeit, die so umfassend wie möglich ist und der gemeinsame Verfahren sowie eine Mindestharmonisierung der Rechtsnormen zugrunde liegen. Das ist der einzige Weg, transnationale Kriminalität wirksamer zu bekämpfen und zu verhindern, dass sich kriminelle Netze die Unterschiede und Schlupflöcher in der Gesetzgebung der Mitgliedstaaten zunutze machen. Durch dieses Übereinkommen sollen die Signatarstaaten befähigt werden, im Kampf gegen die organisierte Kriminalität wirksamer zusammenzuarbeiten, indem die Begriffsbestimmungen strafbarer Handlungen in den verschiedenen nationalen Rechtssystemen harmonisiert werden. Es wird vier Arten von schweren Straftaten geben: Beteiligung an einer organisierten kriminellen 36 Gruppe, Geldwäsche, Behinderung der Justiz und Korruption. 2-095 Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Angesichts der extrem schlechten Lebensbedingungen von Millionen Einwanderern und Opfern von Menschenhandel in der ganzen Welt und in Europa, die gezwungen sind, Zustände unannehmbarer Ausbeutung und Erniedrigung zu ertragen, ohne irgendwelche Rechte zu besitzen, begrüße ich den Beschluss des Rates zum Abschluss des UNO-Übereinkommens gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität und dessen Zusatzprotokolle zum Menschenhandel und zur Schleusung von Migranten. Hierbei handelt es sich um ein völkerrechtliches Instrument, das zu einer engeren Zusammenarbeit zwischen den Ländern im Kampf gegen die organisierte Kriminalität beitragen wird, insbesondere durch die Harmonisierung der Begriffsbestimmungen strafbarer Handlungen (Beteiligung an einer organisierten kriminellen Gruppe, Geldwäsche, Behinderung der Justiz und Korruption) und durch Maßnahmen wie Rechtshilfe und gemeinsame Ermittlungen. Die Protokolle sehen Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels – insbesondere von Frauen und Kindern – vor, damit diese vor Sklaverei, sexueller Ausbeutung und illegaler Beschäftigung geschützt werden. Zu diesen Maßnahmen gehören die Unterstützung und Hilfe für die Opfer. Diese Maßnahmen müssen dringend und wirksam umgesetzt und auf jeden Fall durch andere Konzepte ergänzt werden, um die tief verwurzelten gesellschaftlichen Ursachen der heutigen organisierten Wirtschaftskriminalität zu bekämpfen, die von der Finanzkriminalität bis zur Ausbeutung von Männern, Frauen und Kindern reicht. 13/01/2004 bestimmter strafrechtlicher Grundbegriffe im Bereich des Kampfes gegen die organisierte Kriminalität enthält. Es handelt sich außerdem auch um das erste rechtlich verbindliche Instrument der Vereinten Nationen in diesem Bereich. In den beiden Protokollen sind strenge Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels – insbesondere von Frauen und Kindern – vorgesehen, wodurch diese vor Sklaverei, sexueller Ausbeutung und illegaler Beschäftigung geschützt werden. In diesem Zusammenhang sei angemerkt, dass auch Maßnahmen für eine rechtliche und materielle Unterstützung der Opfer von Menschenhandel vorgesehen sind. So sind die Signatarstaaten gemäß Artikel 6 nicht nur verpflichtet, Informationen über die anwendbaren rechtlichen und administrativen Verfahren weiterzugeben, sondern auch dazu, Maßnahmen zu ergreifen, um die physische und psychologische Genesung der Opfer des Menschenhandels zu gewährleisten. In Anbetracht der Probleme, um die es hier geht, und des wahrhaften Pioniercharakters diese Übereinkommens konnte ich nur dafür stimmen. 2-098 - Bericht Di Lello Finuoli (A5-0373/2003) 2-099 Coelho (PPE-DE), schriftlich. (PT) Ich unterstütze diese Initiative und betone die dringende Notwendigkeit, dass ein Bündel von Vorschriften zum strafrechtlichen Schutz der Umwelt zu beschließen. Es haben sich verschiedene Umweltkatastrophen ereignet, wie etwa der kürzliche Untergang der „Prestige“ vor der Küste Galiziens. Nun müssen die notwendigen Maßnahmen zur Verschmutzung durch Schiffe getroffen werden, um zu verhindern, dass so etwas wieder geschieht. 2-096 Kirkhope (PPE-DE), schriftlich. (EN) Die konservativen Europaabgeordneten unterstützen die Zusammenarbeit zu Fragen der grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität auf zwischenstaatlicher Ebene im Rahmen der Vereinten Nationen. Die wachsende Tendenz der Harmonisierung des Strafrechts auf europäischer Ebene können wir jedoch nicht unterstützen, da dies unnötig und unpraktisch ist. Aus diesem Grund werden wir uns bei diesem Bericht der Stimme enthalten. 2-097 Ribeiro e Castro (UEN), schriftlich. (PT) Durch das Übereinkommen der Vereinten Nationen sollen die Signatarstaaten befähigt werden, im Kampf gegen die organisierte Kriminalität wirksam zusammenzuarbeiten, indem die Begriffsbestimmungen strafbarer Handlungen in den verschiedenen nationalen Rechtssystemen harmonisiert werden, so dass eine Tat, die in einem Signatarstaat eine Straftat darstellt, auch in den übrigen Signatarstaaten als solche gilt. Als solches handelt es sich um das erste globale Instrument zur Bekämpfung krimineller Netze, das eine universelle Bestimmung Ich stimme der Feststellung des Berichterstatters zu, dass der Vorschlag für eine Richtlinie zum strafrechtlichen Schutz der Umwelt so zügig wie möglich angenommen werden muss, da sie die Harmonisierung der strafrechtlichen und sonstigen abschreckenden Sanktionen für gegen das Gemeinschaftsrecht verstoßende schwere Verschmutzungsdelikte vorsieht. Mit diesem Rahmenbeschluss soll dieser strafrechtliche Rahmen mit Maßnahmen verstärkt werden, die eine Harmonisierung der Rechtsund Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten zur Straftat der Verschmutzung durch Schiffe, die Zuweisung der gerichtlichen Zuständigkeit (durch Verhinderung von Zuständigkeitskonflikten) und die Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten (durch Errichtung von Kontaktstellen für den Informationsaustausch) vorsehen. Wir müssen der Vielzahl unterschiedlicher Strafhöhen ein Ende setzen, die letztendlich Verzerrungen bezüglich der möglichen Konsequenzen, insbesondere der finanziellen Konsequenzen, eines Vorfalls von 13/01/2004 Verschmutzung für den Ort, an dem er sich ereignet, hervorruft, denn diese Verschmutzung kann mehrere Mitgliedstaaten der Union betreffen. 2-100 Kirkhope (PPE-DE), schriftlich. (EN) Die konservativen Europaabgeordneten sind der Ansicht, dass die Verschmutzung durch Schiffe ein Problem ist, gegen das etwas getan werden muss. Wir stimmen einigen der im Bericht vorgeschlagenen Maßnahmen, einschließlich der Bildung gemeinsamer Untersuchungsteams, zu. Die wachsende Tendenz der Harmonisierung des Strafrechts auf europäischer Ebene können wir jedoch nicht unterstützen, und deshalb können wir diesen Bericht nicht befürworten. 2-101 Queiró (UEN), schriftlich. (PT) Vor dem Hintergrund sowohl des Untergangs des Öltankers „Prestige“ als auch des von diesem Parlament angenommenen Vorschlags, auf Initiative des Unterzeichners ein Gemeinschaftsprogramm aufzustellen, dessen einziges Anliegen die Entwicklung von Mechanismen zum Schutz der EU-Außengrenzen und insbesondere ihrer Seegrenzen ist, habe ich diese Aussprache mit großem Interesse verfolgt. Alle Maßnahmen, die im Namen der Sicherheit des Seeverkehrs getroffen werden, sind zu begrüßen und tragen einer richtig erkannten allgemeinen Notwendigkeit Rechnung. Es ist richtig, sich nicht allein auf Unfälle zu konzentrieren, sondern auch auf die Hauptursachen der Meeresverschmutzung, d. h. die systematischen Verstöße gegen die Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet. Ein solches Herangehen offenbart auch politische Sensibilität für die uns betreffenden Umweltprobleme. Ich habe deshalb für die Berichte zur Sicherheit des Seeverkehrs gestimmt, allerdings nicht für den Bericht Pex, da ich dem Vorschlag des Berichterstatters für die Schaffung einer europäischen Küstenwache nicht zustimme. Die EU hat die Pflicht, die Sicherheit des Seeverkehrs zu fördern, und darf unter keinen Umständen davon entbunden werden. Die Schaffung einer europäischen Küstenwache wäre jedoch ein Schritt zu weit. Wir wären besser beraten, eine engere Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten zu unterstützen, die wiederum zu größerer Interoperabilität und Kompatibilität der innereuropäisch verfügbaren Ressourcen führen und unnötige Doppelungen und Überschneidungen vermeiden würde. 2-102 - Bericht Pex (A5-0388/2003) 2-103 Andersson, Färm, Hedkvist Petersen, Karlsson, Sandberg-Fries und Theorin (PSE), schriftlich. (SV) Zu Änderungsantrag 22 stellen wir fest, dass wir Sanktionen für Verstöße gegen das Umweltrecht auf See für außerordentlich wichtig halten. Wir begrüßen eine verstärkte europäische Zusammenarbeit zwischen den 37 nationalen Küstenwachen in Form von gemeinsamen Operationen, gemeinsamer Planung und Weiterbildung. Aus diesem Grunde ist unserer Ansicht nach der Aufbau einer neuen, parallelen Organisation auf europäischer Ebene nicht erforderlich. Wir sehen der Arbeit der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs mit großen Erwartungen entgegen. 2-104 Esclopé (EDD), schriftlich. – (FR) Ich habe für den Bericht Pex gestimmt, denn er stellt einen großen Schritt nach vorn im Kampf für die Verstärkung der Sicherheit auf See dar. Es braucht wohl nicht daran erinnert zu werden, dass jährlich mehr als 6 Millionen Tonnen Schadstoffe enthaltende Abfälle bewusst ins Meer eingebracht werden. Es ist dringend erforderlich, unerbittlich gegen diese Kriminellen der Meere vorzugehen, die die Ozeane als Müllkippe betrachten. Die Verschmutzer müssen mit schweren Sanktionen belegt und alle am Warentransport Beteiligten stärker in die Verantwortung einbezogen werden. Vorbeugen ist besser als heilen. Daher muss der Kampf gegen diese skrupellosen Praktiken effizienter geführt werden und sich stärker an der Realität orientieren. So ist die Zahl der in flagranti ertappten Verschmutzer nur minimal gegenüber der Zahl der bewussten Verschmutzungen. Zudem sind die Verfahren, ehe diese Straftäter abgeurteilt und zur Verhinderung von Wiederholungstaten mit abschreckenden Sanktionen belegt werden, oftmals sehr langwierig. Ich unterstütze in einer ersten Phase die Zusammenarbeit zwischen den Seepolizeikräften der einzelnen Küstenstaaten. Später könnte dann eine gemeinsame EU-Küstenwache geschaffen werden, sofern deren Wirksamkeit strikt kontrolliert wird. 2-105 Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Dieser Bericht ist Teil eines Bündels von Vorschlägen zur Sicherheit des Seeverkehrs, das nach der Havarie des Öltankers „Prestige“ zusammengestellt worden ist. Es sei darauf hingewiesen, dass die Meeresverschmutzung durch Öltanker nicht nur das Ergebnis von Unfällen ist; sie wird auch durch rechtswidrige Einleitungen verursacht. Aus diesem Grund sieht der Vorschlag vor, die bestehenden internationalen Vorschriften zu Einleitungen – z. B. das Internationale Übereinkommen über die Verhütung der Verschmutzung durch Schiffe (MARPOL) – in das Gemeinschaftsrecht einzubinden, und enthält Leitlinien über die Art der zu verhängenden Sanktionen. Wir dürfen jedoch nicht vergessen, dass diese Schlacht nicht allein mit noch mehr Vorschriften gewonnen wird – es kommt darauf an, sie wirksam umzusetzen und zu überwachen, und dazu bedarf es geeigneter Mittel. Ich lehne den Vorschlag zur Schaffung einer europäischen Küstenwache (Änderungsantrag 6) ab, und 38 zwar nicht nur wegen der damit verbundenen Souveränitätsproblematik, sondern auch, weil das nicht die beste Lösung ist, um die Einhaltung von Vorschriften und die Kontrolle zu sichern, und weil das Grundproblem der Ressourcen damit nicht gelöst wird. Deshalb enthält dieser Vorschlag breiter angelegte Konzepte als lediglich die Bekämpfung von Verschmutzung. Was wir brauchen sind eine wirksame Zusammenarbeit und der Informationsaustausch zwischen den verschiedenen nationalen Küstenwachen sowie die Gewähr, dass jeder Mitgliedstaat die Überwachung und Bekämpfung der Meeresverschmutzung angemessen finanziert – und an dieser Stelle könnte auch der Gemeinschaftshaushalt einen bedeutenden Beitrag leisten. 2-106 Foster (PPE-DE), schriftlich. (EN) Die konservativen Europaabgeordneten begrüßen generell die Vorschläge für Regelungen, die eine strafrechtliche Verfolgung der Verantwortlichen für rechtswidrige Einleitungen von Öl und Chemikalien durch Schiffe ermöglichen. Das Vereinigte Königreich sieht bereits strafrechtliche Sanktionen für rechtswidrige Einleitungen gemäß dem MARPOL-Übereinkommen vor, und in diesem Sinne sollten Angelegenheiten strafrechtlicher Natur in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten und nicht der Gemeinschaft fallen. Unserer Ansicht nach ist die Schaffung einer Europäischen Küstenwache weder notwendig noch praktisch, da sie sich im Widerspruch zum Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen befände. Aus diesem Grund sind wir nicht in der Lage, die Änderungsanträge, die die Schaffung einer Europäischen Küstenwache vorsehen, zu unterstützen. 2-107 Queiró (UEN), schriftlich. (PT) Vor dem Hintergrund sowohl des Untergangs des Öltankers „Prestige“ als auch des von diesem Parlament angenommenen Vorschlags, auf Initiative des Unterzeichners ein Gemeinschaftsprogramm aufzustellen, dessen einziges Anliegen die Entwicklung von Mechanismen zum Schutz der EU-Außengrenzen und insbesondere ihrer Seegrenzen ist, habe ich diese Aussprache mit großem Interesse verfolgt. Alle Maßnahmen, die im Namen der Sicherheit des Seeverkehrs getroffen werden, sind zu begrüßen und tragen einer richtig erkannten allgemeinen Notwendigkeit Rechnung. Es ist richtig, sich nicht allein auf Unfälle zu konzentrieren, sondern auch auf die Hauptursachen der Meeresverschmutzung, d. h. die systematischen Verstöße gegen die Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet. Ein solches Herangehen offenbart auch politische Sensibilität für die uns betreffenden Umweltprobleme. Ich habe deshalb für die Berichte zur Sicherheit des Seeverkehrs gestimmt, allerdings nicht für den Bericht Pex, da ich dem Vorschlag des Berichterstatters für die 13/01/2004 Schaffung zustimme. einer europäischen Küstenwache nicht Die EU hat die Pflicht, die Sicherheit des Seeverkehrs zu fördern, und darf unter keinen Umständen davon entbunden werden. Die Schaffung einer europäischen Küstenwache wäre jedoch ein Schritt zu weit. Wir wären besser beraten, eine engere Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten zu unterstützen, die wiederum zu größerer Interoperabilität und Kompatibilität der innereuropäisch verfügbaren Ressourcen führen und unnötige Doppelungen und Überschneidungen vermeiden würde. 2-108 Ribeiro e Castro (UEN), schriftlich. (PT) Eingedenk der Folgen der durch den verunglückten Öltanker „Prestige“ im November 2002 verursachten Umweltkatastrophe glaube ich, dass der durch illegale Einleitungen von Öl oder anderen Schadstoffen hervorgerufene Schaden ganze Gemeinschaften und die Umwelt gefährdet und deshalb mit strafrechtlichen Sanktionen belegt sein muss. Nach der Verabschiedung einer Empfehlung für eine Richtlinie, die härtere EU-Vorschriften zur Umwelthaftung festlegt, muss hier das Verursacherprinzip gelten. Aus streng rechtlicher Sicht jedoch ist diese Sachlage meines Erachtens keineswegs einfach, gründet sich die geplante Richtlinie doch auf den der Beförderung im Verkehr gewidmeten Artikel 80, auch wenn es darum geht, eine Straftat zu definieren. Daher ist es legitim, die Zweckmäßigkeit des Verfahrens zu hinterfragen. Zudem hege ich einige Vorbehalte hinsichtlich der Schaffung einer europäischen Küstenwache, da dies das Vorrecht der Mitgliedstaaten ist, jedoch unbeschadet sehr enger zwischenstaatlicher Zusammenarbeit oder der Verantwortung der Gemeinschaft für Ausrüstungen und moderne und wirksame Maßnahmen. Auch wenn ich die eigentlichen Ziele vorbehaltlos unterstütze, konnte ich mich nur der Stimme enthalten, weil ich glaube, dass diese Angelegenheit noch weiter geprüft werden muss, um eine technische Lösung für dieses ernsthafte Problem zu finden. 2-109 Sacrédeus (PPE-DE), schriftlich. (SV) Jedes Jahr gibt es Tausende Fälle von vorsätzlicher Meeresverschmutzungen durch die Einleitung von Schiffsabfällen und Ladungsrückständen, u. a. Chemikalien und Öl, die verklappt werden. Daher ist die Notwendigkeit gemeinsamer Vorschriften in diesem Umweltbereich unumstritten. Hingegen ist nicht erwiesen, und noch weniger belegt, dass die geeignetste und effizienteste Methode, um mit derartigen Übertretungen fertig zu werden, die Einrichtung einer weiteren europäischen Agentur oder einer gemeinsamen Küstenwache der EU ist. Eine bessere Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten 13/01/2004 sowie die verstärkte Rechenschaftspflicht der Regierungen der einzelnen Länder könnten sich als ebenso effektiv erweisen. Aus diesem Grunde habe ich gegen die Änderungsanträge 6 und 22 gestimmt, die jedoch angenommen wurden (382 Ja-Stimmen, 82 NeinStimmen und 20 Stimmenenthaltungen bzw. 392 JaStimmen, 71 Nein-Stimmen und 33 Stimmenenthaltungen). 2-110 - Bericht Poignant (A5-0413/2003) 2-111 Hudghton (Verts/ALE). – (EN) Herr Präsident, ich habe bei Herrn Poignants Bericht gegen den Vorschlag gestimmt, dass alle EU-Schiffe die EU-Flagge führen sollten. Die Vielfalt der Europäischen Union sollten wir zelebrieren und nicht eliminieren. Ich sehe ferner mit Freude dem Tag entgegen, an dem ein unabhängiges Schottland seine Flagge auf seinen Schiffen und an vielen anderen Orten führt und selbst entscheidet, ob und wann es angebracht ist, daneben auch die EU-Flagge zu führen. Meiner Ansicht nach ist dies in diesem Falle weder angebracht noch notwendig oder wünschenswert. 2-112 Foster (PPE-DE), schriftlich. (EN) Grundsätzlich begrüßen die konservativen Europaabgeordneten den Vorschlag für eine Verordnung zur Umregistrierung von Frachtund Fahrgastschiffen innerhalb der Gemeinschaft und akzeptieren, dass dies zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den für die Register zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten beiträgt. Vorschläge, die Schiffen aus EU-Mitgliedstaaten das Anlaufen von und Auslaufen aus Gemeinschaftshäfen erleichtern und damit den freien Warenverkehr fördern, sind zu begrüßen. Die konservativen Europaabgeordneten haben jedoch gegen Änderungsanträge gestimmt, die vorsehen, dass Schiffe aus den Mitgliedstaaten in einer Ecke ihrer Flagge das Emblem der Europäischen Union – d. h. einen Kreis von zwölf goldenen Sternen auf blauem Grund – führen, weil diese Änderungsanträge in keiner Weise zur Erhöhung der Sicherheit im Seeverkehr beitragen und in der EU registrierte Schiffe sogar zu potenziellen Zielen machen könnten. 2-113 Krivine und Vachetta (GUE/NGL), schriftlich. – (FR) Wir haben die Änderungsanträge zur Verstärkung der Meeressicherheit unterstützt. Wir befürworten die Ausweitung des Geltungsbereichs der Verordnung auf Fahrgastschiffe, die Koordinierung mit den anderen Gemeinschaftsinstrumenten und die Verstärkung der Zusammenarbeit zwischen den nationalen Seebehörden. Zu einem Zeitpunkt, da die Europäische Union Malta und Zypern aufnimmt und so zur größten Seemacht der Welt wird, sind diese Veränderungen dringend erforderlich. 39 Die beiden Inselstaaten müssen unbedingt die „moralischen“ Standards für ihre Flaggen erhöhen, die wirkliche Gefälligkeitsflaggen für die Kriminellen der Meere darstellen. Doch wir müssen auch diejenigen anprangern, die wie Frankreich eine „Zweitflagge“ eingeführt haben. Die französischen Reeder benutzen nur noch die Flagge der Französischen Süd- und Antarktisgebiete. Daher beschäftigen sie auf ihren in Frankreich eingetragenen Schiffen (was ihnen insbesondere ermöglicht, beträchtliche Beihilfen und Subventionen einzustreichen) bis zu 65 % Matrosen ausländischer Staatsangehörigkeit. Die Entlohnung, die Arbeits- und Lebensbedingungen richten sich natürlich nach denen des Herkunftslands und stehen in keinem Verhältnis zur Qualifikation dieser Seeleute. Diese Überausbeutung ermöglicht Riesenprofite, die auf Kosten der Würde, der Rechte, der Gesundheit und zuweilen auch des Lebens dieser Mannschaftsangehörigen erzielt werden, die im Wesentlichen aus den ärmsten Ländern der Erde stammen. Dies ist der wahre Skandal der Schiffsregister. 2-114 Queiró (UEN), schriftlich. – (PT) Vor dem Hintergrund sowohl des Untergangs des Öltankers „Prestige“ als auch des von diesem Parlament angenommenen Vorschlags, auf Initiative des Unterzeichners ein Gemeinschaftsprogramm aufzustellen, dessen einziges Anliegen die Entwicklung von Mechanismen zum Schutz der EU-Außengrenzen und insbesondere ihrer Seegrenzen ist, habe ich diese Aussprache mit großem Interesse verfolgt. Alle Maßnahmen, die im Namen der Sicherheit des Seeverkehrs getroffen werden, sind zu begrüßen und tragen einer richtig erkannten allgemeinen Notwendigkeit Rechnung. Es ist richtig, sich nicht allein auf Unfälle zu konzentrieren, sondern auch auf die Hauptursachen der Meeresverschmutzung, d. h. die systematischen Verstöße gegen die Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet. Ein solches Herangehen offenbart auch politische Sensibilität für die uns betreffenden Umweltprobleme. Ich habe deshalb für die Berichte zur Sicherheit des Seeverkehrs gestimmt, allerdings nicht für den Bericht Pex, da ich dem Vorschlag des Berichterstatters für die Schaffung einer europäischen Küstenwache nicht zustimme. Die EU hat die Pflicht, die Sicherheit des Seeverkehrs zu fördern, und darf unter keinen Umständen davon entbunden werden. Die Schaffung einer europäischen Küstenwache wäre jedoch ein Schritt zu weit. Wir wären besser beraten, eine engere Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten zu unterstützen, die wiederum zu größerer Interoperabilität und Kompatibilität der innereuropäisch verfügbaren Ressourcen führen und unnötige Doppelungen und Überschneidungen vermeiden würde. 2-115 Ribeiro e Castro (UEN), schriftlich. (PT) Ich glaube, mit dem in diesem Bericht gewählten Ansatz zur 40 Umregistrierung von Fracht- und Fahrgastschiffen innerhalb der EU gelingt es, die einzelnen Faktoren in ein ausgewogenes Verhältnis zueinander zu versetzen. Zwar erreichte die Verordnung von 1991 ihr Ziel, den Verwaltungsaufwand im Zusammenhang mit der Umregistrierung innerhalb der Union zu reduzieren, doch haben der Berichterstatter und die Europäische Kommission in ihrem Vorschlag das unerlässliche Erfordernis der Sicherheit nicht aus dem Auge verloren, ein Erfordernis, das auf tragische Weise durch die Havarie des Öltankers „Prestige“ im Jahre 2002 bestätigt wurde. Ich halte es für möglich, das Fahren unter Flaggen von Mitgliedstaaten attraktiv zu machen – die EU braucht eine bedeutende Flotte –, ohne Sicherheitsbelange zu vernachlässigen. Damit nicht alles zentralisiert würde, entschied sich der Berichterstatter, nicht die Schaffung eines einheitlichen EU-Registers vorzuschlagen. Durch ein solches Register ließen sich zwar Kosten einsparen, doch dies träfe nur dann zu, wenn es die nationalen Register vollständig ersetzen würde, was Fachleuten zufolge undurchführbar zu sein scheint. Vorzuziehen sind die Zusammenarbeit und insbesondere die Festlegung wechselseitiger Zuständigkeiten zwischen den nationalen Seebehörden, was gewiss zur Herstellung regelmäßiger Kontakte beitragen wird. Förderlich wäre hier auch der Vorschlag des Berichterstatters, dass die Kommission dem EP und dem Rat über die Anwendung der neuen Bestimmungen Bericht erstattet. 2-116 - Bericht Vidal-Quadras Roca (A5-0442/2003) 2-117 Hudghton (Verts/ALE). – (EN) Herr Präsident, die heutige Abstimmung über radioaktive Abfälle ist hochaktuell, zumal jüngste Untersuchungen ergeben haben, dass sich mehr als die Hälfte der britischen Standorte, die als potenzielle Lagerstätten für radioaktive Abfälle in Frage kommen, in Schottland befinden. Meine Fraktion stimmte heute gegen das Paket zur Entsorgung nuklearer Abfälle, weil es nichts enthält, was zur Umweltsicherheit beiträgt. Meine Partei wird außerdem auch künftig dagegen kämpfen, dass sich Schottland zur Mülltonne für nukleare Abfälle entwickelt. Die Vision, die die Scottish National Party im Hinblick auf ein unabhängiges Schottland verfolgt, ist die eines sauberen, grünen Schottland, das von seinen natürlichen Ressourcen und seiner gesunden Umwelt profitiert. Dagegen ist man in London offenbar der Ansicht, dass bei der Entsorgung nuklearer Abfälle die Regel gilt, je weiter weg, umso besser, und Schottland scheint sich wohl als idealer Standort anzubieten. Das werden sich die Bürger in Schottland nicht gefallen lassen, und meine Partei wird diese schmutzige Industrie auch weiterhin bekämpfen. 13/01/2004 2-118 Bordes, Cauquil und Laguiller (GUE/NGL), schriftlich. – (FR) Beim Bericht Vidal-Quadras Roca über die Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle sowie beim Bericht Seppänen, der sich mit der Sicherheit kerntechnischer Anlagen befasst, haben wir alle Änderungsanträge unterstützt, die auf eine größere Sicherheit beim Betrieb der Anlagen sowie bei der Behandlung und Lagerung radioaktiver Abfälle abzielten. Nicht unterstützt haben wir hingegen die Änderungsanträge, in denen jeder Zeitplan für diese Verstärkung der Sicherheit, zuweilen aus technischen Gründen abgelehnt und den Mitgliedstaaten faktisch freie Hand gelassen wurde. Ohne die der Kerntechnik innewohnenden Risiken leugnen zu wollen, stellt die Tatsache, dass den Regierenden nicht vertraut werden kann, da sie stets die Finanzinteressen der Privatunternehmen über die menschlichen Interessen der Bevölkerung stellen, die schlimmste Gefahr in diesem Zusammenhang dar. 2-119 Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Wir glauben, dass die Notwendigkeit, akzeptable Lösungen für die Entsorgung radioaktiver Abfälle zu finden, eines der wichtigsten Probleme, wenn nicht das wichtigste Problem überhaupt im Zusammenhang mit der Kernenergie ist. Die Kommission ist der Meinung, dass die derzeitige Politik in den meisten Mitgliedstaaten und Kandidatenländern dem Problem der Nuklearabfälle nicht ausreichend gerecht wird. Die Mitgliedstaaten müssen zwingend geeignete Strategien entwickeln und detaillierte Programme mit Zeitplänen für die langfristige Entsorgung sämtlicher Arten von Abfällen in ihrem Zuständigkeitsbereich ausarbeiten. Ziel der Richtlinie ist es, Fortschritte in dieser Richtung zu befördern und zugleich die Bedeutung der verschiedenen diesbezüglichen Faktoren hervorzuheben: die Auswahl und Erschließung von Endlagerstätten, die Durchführung wichtiger FuE-Arbeiten für die Ermittlung und Umsetzung der besten technischen Lösungen und Technologien für die Abfallbeseitigung, die eine erhebliche Verringerung der Abfallmenge und der Gefährdung durch die Abfälle, die während des Prozesses der Erzeugung von Kernenergie entstehen, ermöglichen. Die Mitgliedstaaten müssen dazu angehalten werden, bei der Abfallentsorgung zusammenzuarbeiten, ohne das Prinzip außer Acht zu lassen, dass jedes Land sich um die eigenen Abfälle kümmern muss (ausgenommen unter besonderen Umständen), und dass keine Aktivität auf diesem Gebiet die Volksgesundheit oder die Umwelt gefährden darf. Ich begrüße diese Richtlinie, die in jeder Hinsicht gerechtfertigt scheint. Der Bericht enthält einige Vorschläge, die nicht von grundlegender Bedeutung zu sein scheinen, und einige verdienten nicht... 13/01/2004 41 (Erklärung zur Abstimmung gekürzt gemäß Artikel 137 Absatz 1 GO) der betroffenen Bevölkerung Wissenschaftler stößt. 2-120 Daher haben wir gegen diesen Bericht gestimmt. Der Kernsektor weist übermäßige Kosten auf und kommt trotzdem in den Genuss von unglaublich günstigen Bedingungen gegenüber den „saubere“ Energie erzeugenden Sektoren. Diese Tendenz muss umgekehrt werden. Wir solidarisieren uns deshalb mit der gemeinsamen Demonstration für den Ausstieg aus der Kernenergie, die am Samstag, dem 17. Januar in Paris stattfindet. Korakas (GUE/NGL), schriftlich. – (EL) Fast dreißig Jahre nach Veröffentlichung der EWG-Richtlinie von 1975 über die Behandlung fester Abfälle haben sich die Organe der EU entschlossen, sich endlich mit dem Thema der Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle zu beschäftigen. In Wirklichkeit enthält die vorgeschlagene Richtlinie außer der Aufwärmung einiger allgemeiner Bestimmungen, die für alle Abfälle gelten, keinen wesentlichen Bezug zu dem speziellen und für die öffentliche Gesundheit sensiblen Charakter der radioaktiven Abfälle. Die Vorschläge für die Schaffung von Einrichtungen zur Lagerung in tiefen geologischen Formationen innerhalb konkreter Fristen sind so vage, dass sie eigentlich nur leeres Geschwätz darstellen. Der Bericht des Ausschusses für Industrie, Außenhandel, Forschung und Energie bemüht sich, den unzureichenden Text der Richtlinie mit Anmerkungen zu unterstützen, die entweder neutral oder sogar negativ sind. Beispielsweise akzeptiert der Bericht die Ausfuhr abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle in Drittländer, was wir grundsätzlich ablehnen. Die vorgeschlagene Richtlinie und der Bericht des Industrieausschusses bestätigen einmal mehr unsere Einschätzung, dass es eine gewaltige Diskrepanz zwischen dem Ernst und der Schärfe der durch das unkontrollierte Wirken des Großkapitals verursachten Umweltprobleme und dem Ergreifen grundlegender Maßnahmen zu ihrer Bekämpfung gibt. Aus diesen Gründen stimmen die Abgeordneten der Kommunistischen Partei Griechenlands im Europäischen Parlament gegen die entsprechenden Texte. 2-121 Krivine und Vachetta (GUE/NGL), schriftlich. – (FR) Der ständig höhere Anfall von radioaktiven Abfällen stellt ein bedeutendes Problem für die Umwelt und die öffentliche Gesundheit dar. Doch Länder wie Frankreich verstärken ihre Programme zum Bau von Kernkraftwerken, die in dieser Hinsicht nicht besser als die Alten sind. Gleichzeitig bringen die Liberalisierungsbestrebungen sowohl soziale wie auch ökologische Gefahren mit sich, insbesondere durch die immer stärkere Untervergabe von Aufträgen für die Wartung von Kernanlagen. In diesem Zusammenhang zielt der Bericht VidalQuadras Roca in seiner abgeänderten Form sicherlich auf eine bessere Kontrolle der Kernabfälle ab, doch er weist in zwei Punkten auch große Unzulänglichkeiten auf: er lässt weiterhin zu, dass Mitgliedstaaten ihre Abfälle in Drittstaaten exportieren (auch wenn er – und dies ist eine Verbesserung –“die vorherige schriftliche Einwilligung“ der betreffenden Staaten zur Bedingung macht) und befürwortet die geografische Tiefenlagerung von radioaktiven Abfällen, die auf die starke Ablehnung sowie zahlreicher 2-122 Meijer (GUE/NGL), schriftlich. (NL) Als in den 50er und 60er Jahren des vergangenen Jahrhunderts die Kernspaltung als unerschöpfliche Energiequelle für die Zukunft propagiert wurde, verschwendete man kaum einen Gedanken an den Abfall. Die Radioaktivität dieses Materials nimmt nur langsam ab und kann in abgeschwächter Form zehntausende Jahre überdauern. Dieses unlösbare Abfallproblem sollte ein zwingender Grund sein, um von einer weiteren Nutzung der Kernspaltung Abstand zu nehmen. Stattdessen wächst der Druck, um mehr unterirdische Lagerkapazität für dieses gefährliche Material zu schaffen, beispielsweise in den unterirdischen Salzschichten der niederländischen Provinz Drenthe. Ich habe die Europäische Kommission im Juni 2003 um Aufklärung über die Vorhaben gebeten, wonach die EU-Mitgliedstaaten ab 2018 zu geologischen Lagerstätten für die Endlagerung der gefährlichsten radioaktiven Abfälle verpflichtet werden sollen. Der Antwort zufolge habe eine Studie zu der Beurteilung der Eignung geologischer Einschlusssysteme gezeigt, dass alle europäischen Staaten über einen geeigneten Untergrund aus Ton, Salz oder kristallinen Felsschichten verfügen. Nunmehr scheint man sich auch noch die Möglichkeit offen zu halten, diesen Abfall als Handelsware zu betrachten, die wegen der Freizügigkeit ohne Einfuhrgenehmigung in jeden EU-Mitgliedstaat zugelassen werden muss. Weil das Parlament nicht befugt ist, dies zu untersagen, kann nur noch vor dem Europäischen Gerichtshof gegen die Einfuhr vorgegangen werden. Für mich ist das ein Grund, um gegen diese ganze Richtlinie zu stimmen. 2-123 Queiró (UEN), schriftlich. (PT) Bei der Abstimmung über die drei Berichte über die Kernenergie habe ich mich für das entschieden, was ich für den vernünftigsten politischen Weg für diejenigen halte, die, wie ich, für diese Energiequelle sind, sofern das höchste Sicherheitsniveau eingehalten wird. Das würde sichere Anlagen – nicht nur funktionierende Anlagen – und sichere abgebrannte Brennelemente und radioaktive Abfälle sowohl bei der Endlagerung als auch in jeder Phase auf dem Weg zur Endlagerstätte bedeuten. Alle Mitgliedstaaten erzeugen radioaktive Abfälle, die aus Atomkraftwerken, Forschungsreaktoren und verschiedenen medizinischen und industriellen Anwendungen stammen. Es ist schlimm genug, dass diese Materialien in Zwischenlagern aufbewahrt werden, 42 aber noch schlimmer ist, dass es in keinem Mitgliedstaat unmittelbare Pläne zum Bau von Endlagerstätten gibt. In ihren Vorschlägen erklärt die Kommission, dass bei Nutzung der Kernenergie für kommerzielle Zwecke ein ausreichendes Sicherheitsniveau zu gewährleisten ist und die Länder verpflichtet sein müssen, entsprechende Regeln durchzusetzen. Dieses Konzept der Verpflichtung hebt diese Vorschläge von den bereits bestehenden internationalen Übereinkommen ab. Deshalb habe auch ich für diese Vorschläge gestimmt. 2-124 Ribeiro e Castro (UEN), schriftlich. (PT) Alle Mitgliedstaaten und Beitrittsländer erzeugen radioaktive Abfälle, deren radiologisch toxische Formen zurzeit in Zwischenlagern aufbewahrt werden. Kein Mitgliedstaat verfügt über eine Endlagerung, auch Pläne zum Bau einer solchen Anlage in naher Zukunft gibt es nicht. Daher ist es eine Sache höchster Dringlichkeit, dass wir praktikable Lösungen finden. Der Berichterstatter befürwortet zu Recht einen zweistufigen Ansatz, der besser realisierbar und wirksamer wäre als ein einziger Zeitplan. Zunächst soll jeder Mitgliedstaat bis spätestens 31. Dezember 2006 ein detailliertes Programm für die langfristige Entsorgung aller Arten von radioaktiven Abfällen in seinem Hoheitsgebiet in Übereinstimmung mit internationalen Standards vorbereiten und dieses der Kommission vorlegen. Danach legt jeder Mitgliedstaat selbst die Fristen fest, zu denen das Programm in Kraft tritt, wählt den Standort aus, errichtet die Entsorgungseinrichtung und betreibt sie. Eine solche Vorgehensweise wird es ermöglichen, das erklärte Ziel mit der Flexibilität zu erreichen, die aufgrund der unterschiedlichen Lage in den einzelnen Mitgliedstaaten der EU erforderlich ist. Diese Lösung, bei der das Subsidiaritätsprinzip eingehalten wird, ist ein wichtiger Schritt, um dem Wunsch der Bürger Europas nach einer Regelung in diesem sensiblen Bereich Rechnung zu tragen. Durch die Festlegung von Fristen, Zeitplänen und Zielvorgaben wird auch ein effektiver Haftungsrahmen geschaffen. Daher habe ich mit Ja gestimmt. 2-125 - Bericht Seppänen (A5-0441/2003) 2-126 Arvidsson, Cederschiöld, Grönfeldt Bergman und Stenmarck (PPE-DE), schriftlich. (SV) Wir Mitglieder der Moderaten Sammlungspartei messen dem bestmöglichen Sicherheitsniveau kerntechnischer Anlagen höchste Priorität bei. Unserer Ansicht nach erfüllt die schwedische Sicherheitsorganisation in Verbindung mit der Arbeit der IAEA, der WENRA und anderer Organisationen sehr wohl die Anforderungen an die Erarbeitung von Sicherheitsbestimmungen und die Kontrolle ihrer Einhaltung. Wir bezweifeln allerdings, dass die EU über die erforderliche vertraglich festgelegte Zuständigkeit für Beschlüsse über Richtlinien zur Sicherheit kerntechnischer Anlagen verfügt, zumindest was den Bericht Seppänen betrifft. 13/01/2004 In der Schlussabstimmung haben wir für den Bericht gestimmt, da eine Abstimmung über die vorgeschlagene Rechtsgrundlage für die Richtlinie nicht möglich war und der Bericht wesentlich besser ist als der Vorschlag der Kommission. 2-127 Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Ein rechtsverbindlicher Rahmen im Bereich der Sicherheit kerntechnischer Anlagen ist unerlässlich, wenn man bedenkt, dass die Maßnahmen der verschiedenen Mitgliedstaaten im Bereich der nuklearen Sicherheit weiterhin große Unterschiede aufweisen. In der EU muss ein hohes Sicherheitsniveau gesichert wird, da das zu verwirklichende System in die Zuständigkeit der nationalen Sicherheitsbehörden fallen wird. Das Gemeinschaftssystem dient der Ergänzung der nationalen Systeme, und mit der Überwachung auf Gemeinschaftsebene wird kontrolliert, in welcher Weise die nationalen Behörden ihre Arbeit ausführen. Es besteht nicht die Absicht, Vor-Ort-Inspektionen kerntechnischer Anlagen durchzuführen. Der Vorschlag der Kommission erscheint gerechtfertigt. Einwände könnten jedoch von Mitgliedstaaten erhoben werden, die der Meinung sind, dass sich die Kommission in Angelegenheiten nationaler Souveränität einmischt, was die Zuständigkeit für Entscheidungen zu den sicherheits- und betriebstechnischen Bedingungen kerntechnischer Anlagen betrifft. Aus diesem Grund ging man bei der Formulierung der Bestimmungen zum Kontakt mit den nationalen Sicherheitsbehörden und der Form, in der die Gemeinschaftskontrolle erfolgen wird, was wir für den richtigen Weg halten, mit so großer Sorgfalt vor. Darum habe ich mit Ja gestimmt. 2-130 Queiró (UEN), schriftlich. (PT) Bei der Abstimmung über die drei Berichte über die Kernenergie habe ich mich für das entschieden, was ich für den vernünftigsten politischen Weg für diejenigen halte, die, wie ich, für diese Energiequelle sind, sofern das höchste Sicherheitsniveau eingehalten wird. Das würde sichere Anlagen – nicht nur funktionierende Anlagen – und sichere abgebrannte Brennelemente und radioaktive Abfälle sowohl bei der Endlagerung als auch in jeder Phase auf dem Weg zur Endlagerstätte bedeuten. Alle Mitgliedstaaten erzeugen radioaktive Abfälle, die aus Atomkraftwerken, Forschungsreaktoren und verschiedenen medizinischen und industriellen Anwendungen stammen. Es ist schlimm genug, dass diese Materialien in Zwischenlagern aufbewahrt werden, aber noch schlimmer ist, dass es in keinem Mitgliedstaat unmittelbare Pläne zum Bau von Endlagerstätten gibt. In ihren Vorschlägen erklärt die Kommission, dass bei Nutzung der Kernenergie für kommerzielle Zwecke ein ausreichendes Sicherheitsniveau zu gewährleisten ist und die Länder verpflichtet sein müssen, entsprechende Regeln durchzusetzen. Dieses Konzept der Verpflichtung hebt diese Vorschläge von den bereits 13/01/2004 bestehenden internationalen Übereinkommen ab. Deshalb habe auch ich für diese Vorschläge gestimmt. 2-131 Ribeiro e Castro (UEN), schriftlich. (PT) Ich habe für diesen wichtigen Bericht gestimmt, und zwar aus denselben Gründen, die ich schon im meiner Erklärung zur Abstimmung zu anderen Berichten in diesem „Kerntechnikpaket“ dargelegt habe. Die Standpunkte der Mitgliedstaaten zu dieser sensiblen Problematik gehen weit auseinander. Ebenso deutliche Unterschiede bestehen auch bei der Akzeptanz der Bürger gegenüber den Gefahren der Kerntechnik. Glücklicherweise scheint in vielen Bereichen des europäischen Lebens das Hauptaugenmerk jetzt auf der zentralen Frage der Förderung und gemeinsamen Nutzung „bewährter Praktiken“ zu liegen. Die Kommission will mit diesem Vorschlag sicherstellen, dass bewährte Praktiken auf dem Gebiet der kerntechnischen Sicherheit in allen Mitgliedstaaten und in allen zivilen kerntechnischen Anlagen umgesetzt werden. Ich glaube, es geht nicht darum, das Übereinkommen über nukleare Sicherheit zu ersetzen, das unter der Ägide der Internationalen Atomenergie-Organisation abgeschlossen wurde und dem alle EU-Staaten angehören. Vielmehr soll ein hohes Mindestsicherheitsniveau geschaffen werden, und zwar unter Aufsicht und Verantwortung der Mitgliedstaaten und auf der Grundlage einer engeren Zusammenarbeit und größeren Solidarität, woraus sich dann „bewährte Praktiken“ ergeben. Ich würde gegen diesen Vorschlag stimmen, wenn er eine Verschiebung in Richtung gemeinsamer Zuständigkeit und weg von dem, was bisher und ausschließlich eine nationale Angelegenheit war, erkennen ließe. Damit verfolgt der Berichterstatter ein sehr vernünftiges Anliegen, eines, das stets eine Art „Warnsignal“ ist und den Gesetzgeber eindeutig die Schranken aufzeigt. 2-132 Sacrédeus (PPE-DE), schriftlich. (SV) Ich habe für den Änderungsantrag 29 der Fraktion der Grünen / Freie Europäische Allianz gestimmt, der auf eine schärfere und deutlichere Formulierung bezüglich des Schutzes der Öffentlichkeit beim Umgang mit radioaktivem Material ausgerichtet ist. Ferner habe ich für den von der Fraktion der Grünen / Freie Europäische Allianz eingebrachten Änderungsantrag 30 gestimmt, in dem es um die Ausräumung von Hindernissen auf dem Energiemarkt im Interesse eines faireren Wettbewerbs zwischen Kernenergie und anderen Energiequellen geht. 43 Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Für uns stellt sich die Frage, ob der Beschluss 77/270/Euratom zur Ermächtigung der Kommission, im Hinblick auf einen Beitrag für die Finanzierung von Kernkraftanlagen Euratom-Anleihen aufzunehmen, an die Gegebenheiten bestimmter Drittländer angepasst werden muss, die in Kürze der EU beitreten und in denen solche Investitionen eindeutig von erheblicher Bedeutung sind. In diesem Vorschlag zur Änderung scheint für nukleartechnische Erwägungen kein Raum zu sein. Ob das Prinzip dieser Darlehen akzeptabel ist, ist eine andere Frage. Doch diese Frage würde auch ohne den uns vorliegenden Änderungsantrag aufkommen. Es sei darauf hingewiesen, dass der Mechanismus der Darlehen 1977 eingeführt wurde und seinerzeit nur für die Mitgliedstaaten galt. Er wurde 1994 geändert, als die Frage der Beteiligung der EU an der Förderung der Verbesserung der Sicherheit von Kernkraftanlagen in Drittländern, insbesondere solcher sowjetischer Bauart in früheren Ostblockstaaten, aufkam. 2-135 Fitzsimons (UEN), schriftlich. (EN) Es ist allgemein bekannt, dass ich die Nutzung von Kernkraft vehement ablehne. Ich respektiere das Recht eines jeden Mitgliedstaates, über seine Energiepolitik selbst zu entscheiden. Diese Entscheidung darf jedoch nicht die Entscheidung anderer Staaten auf Atomfreiheit beeinträchtigen. Der Betrieb von Kernkraftwerken und Aufbereitungsanlagen hat jedoch über Ländergrenzen hinausgehende Auswirkungen. Als Volksvertreter für die irische Ostküste bin ich mir stets der Gefahr bewusst, die kerntechnische Anlagen auf der anderen Seite der Irischen See für meine Wähler und unsere Umwelt darstellen, insbesondere die veraltete, marode und havarieanfällige Anlage von Sellafield in Cumbria. Wenn Mitgliedstaaten, die an ihrer Atomenergiepolitik festhalten, ihre Nachbarn beruhigen wollen, dann müssen sie den zuständigen Behörden in diesen Nachbarstaaten umfassenden Zugang zu den entsprechenden Informationen geben. Jüngsten Angaben des Radiological Protection Institute of Ireland zufolge ist es im Verlaufe der letzten Jahre immer schwieriger geworden, von den britischen Behörden Informationen über Sellafield zu erhalten. Das ist weder ein Ausdruck gutnachbarlicher Beziehungen noch des Gemeinschaftsgeistes. Die Verwendung von EU-Mitteln für die Verlängerung der Existenz gefährlicher Anlagen ist eine Heuchelei. Anlagen, die strenge internationale Normen nicht erfüllen, sollten stillgelegt werden. 2-133 - Bericht Breyer (A5-0443/2003) 2-134 2-137 Meijer (GUE/NGL), schriftlich. (NL) Die EuroOptimisten hört man oft rufen, die Befugnisse des Europäischen Parlaments seien in den 90er Jahren 44 gewaltig erweitert worden. Für die Zahl der der Mitentscheidung unterliegenden Themen mag das zwar zutreffen, für endgültige Entscheidungen jedoch nicht. In einer normalen parlamentarischen Demokratie hat das Parlament Initiativrecht und auch das letzte Wort über Gesetzgebung, Haushaltsplan und Koalitionsbildung. Dieser Vorschlag verdeutlicht einmal mehr das Demokratiedefizit innerhalb der Europäischen Union, jetzt da die Aufstockung der Obergrenzen für EURATOM-Anleihen von 4 Milliarden Euro auf 6 Milliarden Euro offensichtlich keine Befugnis des Parlaments, sondern ausschließlich des Rates ist. Am sinnvollsten an diesem Vorschlag finde ich, dass die Bekämpfung der nuklearen Unsicherheit nicht ausschließlich für die EU-Mitgliedstaaten gilt, sondern auch auf Russland, die Ukraine und Armenien ausgedehnt wird. Darüber, wie diese Unsicherheit bekämpft wird, gehen die Meinungen nach wie vor auseinander. Der eine will modernere Kernkraftwerke, der andere definitive Abschaltungen. Ich gehe mit der Berichterstatterin Hiltrud Breyer insofern konform, als Anleihen zur Finanzierung von Kernkraftwerken nicht auf die Ausweitung von Kernenergie, sondern auf ihre Abschaffung ausgerichtet sein müssen. Die Abstimmung im Fachausschuss hat diesen Bericht nahezu ins Gegenteil verkehrt, so dass ich, ebenso wie die Berichterstatterin, nicht mehr zustimmen kann. 2-138 Pasqua (UEN), schriftlich. – (FR) Es bleibt zu hoffen, dass der Ruck, den sich dieses Parlament mit dem Bericht Breyer gegeben hat, nicht nur das Ende der dogmatischen Bestrebungen der Antiatom-Ajatollahs bedeutet, sondern auch ein sachliches Nachdenken ermöglicht, das einen wirklichen Kurswechsel einleiten kann. Denn nur die Kernenergie, bereichert durch die spektakulären Fortschritte der Forschung, dank derer bereits reichliche Mengen hochqualitativer Energie sicher verfügbar sind, ist in der Lage, der Sorge um den Umweltschutz, der Notwendigkeit der Unabhängigkeit in der Energieversorgung und der mit dem Aufschwung der Schwellenländer verbundenen gewaltigen Herausforderung gerecht zu werden. Kann man denn ernsthaft annehmen, dass der unweigerlich mit der Entwicklung verbundene Energiebedarf in Ländern wie Indien oder China durch erneuerbare Energien gedeckt werden kann? Ist es verantwortungsbewusst, das endgültige Aus für die europäische Kernenergiesektor zu fordern, obwohl nur dieser aufgrund seiner einschlägigen Erfahrung und Sachkenntnis dazu beitragen kann, die neuen Anlagen wirklich sicher zu gestalten, die in diesen Drittländern nicht auf das grüne Licht der Union warten, um gebaut zu werden? Die für die Europäische Union sensible und für drei Viertel der Welt lebenswichtige Energieproblematik wird nur gelöst werden können durch ein leidenschaftsloses und pragmatisches Herangehen ohne 13/01/2004 alle Hirngespinste Ökofundamentalismus. und Fantastereien des 2-139 Queiró (UEN), schriftlich. (PT) Bei der Abstimmung über die drei Berichte über die Kernenergie habe ich mich für das entschieden, was ich für den vernünftigsten politischen Weg für diejenigen halte, die, wie ich, für diese Energiequelle sind, sofern das höchste Sicherheitsniveau eingehalten wird. Das würde sichere Anlagen – nicht nur funktionierende Anlagen – und sichere abgebrannte Brennelemente und radioaktive Abfälle sowohl bei der Endlagerung als auch in jeder Phase auf dem Weg zur Endlagerstätte bedeuten. Alle Mitgliedstaaten erzeugen radioaktive Abfälle, die aus Atomkraftwerken, Forschungsreaktoren und verschiedenen medizinischen und industriellen Anwendungen stammen. Es ist schlimm genug, dass diese Materialien in Zwischenlagern aufbewahrt werden, aber noch schlimmer ist, dass es in keinem Mitgliedstaat unmittelbare Pläne zum Bau von Endlagerstätten gibt. In ihren Vorschlägen erklärt die Kommission, dass bei Nutzung der Kernenergie für kommerzielle Zwecke ein ausreichendes Sicherheitsniveau zu gewährleisten ist und die Länder verpflichtet sein müssen, entsprechende Regeln durchzusetzen. Dieses Konzept der Verpflichtung hebt diese Vorschläge von den bereits bestehenden internationalen Übereinkommen ab. Deshalb habe auch ich für diese Vorschläge gestimmt. 2-140 Ribeiro e Castro (UEN), schriftlich. (PT) Ich stimme dem uns vorliegenden Vorschlag für einen Beschluss zu. Außerdem bin ich der Auffassung, dass die Erhöhung der Zahlungsermächtigungen in erster Linie der Verbesserung der Sicherheit vorhandener Reaktoren dienen muss. Im Gegensatz zur Berichterstatterin meine ich jedoch, dass die Finanzierung von Vorhaben zur Sicherung oder Verbesserung vorhandener Anlagen davon nicht ausgeschlossen sein sollte. Das ist der Fall bei dem Euratom-Darlehen Cernavoda 2, das derzeit zur Fertigstellung eines von kanadischen, französischen, italienischen und US-amerikanischen Firmen entworfenen und in Rumänien gebauten Reaktors geplant ist. Ich bin deshalb gegen solche einschränkenden Maßnahmen, die nur auf die Stilllegung von Anlagen gerichtet sind. Wie alle Bürger Europas bin auch ich besorgt über die Sicherheit von Anlagen, vor allem nach den gesellschaftlichen und politischen Umwälzungen in Osteuropa nach dem November 1989, und die laufenden Stilllegungsprogramme. Die Unterstützung für diesen Vorschlag für einen Beschluss erwächst aus dieser Sorge und aus der Vorstellung, dass der wirtschaftliche und soziale Zusammenhalt in Europa auch aktiv zur Wiederbelebung der Volkswirtschaften in vielen Ländern beitragen muss, in denen sich diese Anlagen befinden, wozu Energiesicherheit und -versorgungssicherheit ganz gewiss erheblich beitragen werden. 13/01/2004 2-141 Sacrédeus (PPE-DE), schriftlich. (SV) Ich habe für den Änderungsantrag 19 der Fraktion der Grünen / Freie Europäische Allianz gestimmt, (der mit 71 Ja-Stimmen, 235 Nein-Stimmen und 11 Stimmenenthaltungen abgelehnt wurde). In diesem Änderungsantrag wird betont, dass die Bewohner potenziell betroffener Gebiete in Nachbarländern die gleichen Rechte genießen müssen wie die Bürger des Landes, in dem die Anlage liegt, beispielsweise bei öffentlichen Konsultationen im Falle der Vergabe von Darlehen aus dem Gemeinschaftshaushalt. Es ist wichtig, dass das Übereinkommen von Espoo in der Praxis Anwendung findet. 2-142 - Bericht Vidal-Quadras Roca (A5-0442/2003) - Bericht Seppänen (A5-0441/2003) 2-143 Flemming und Rübig (PPE-DE), schriftlich. Auf Antrag des Europäischen Parlaments hat die Kommission zwei Rahmenrichtlinien vorgestellt. Diese fallen in die Kompetenz der Europäischen Institutionen, und wir haben ihnen deshalb zugestimmt, wenn wir auch nicht inhaltlich mit allem einverstanden sind. 2-144 - Bericht Vidal-Quadras Roca (A5-0442/2003) - Bericht Seppänen (A5-0441/2003) - Bericht Breyer (A5-0443/2003) 2-145 Lund und Thorning-Schmidt (PSE), schriftlich. – (DA) Die dänische sozialdemokratische Delegation hat heute für eine Reihe von Änderungsanträgen gestimmt, die die ursprünglichen Vorschläge in Bezug auf Sicherheit und Umwelt verbessern werden. Wir haben uns aber letztendlich dafür entschieden, uns bei der Abstimmung über diese Berichte als Ganzes der Stimme zu enthalten, da wir finden, dass die Vorschläge in Bezug auf Sicherheit und Umwelt nicht ausreichend sind und weil wir generell die Nutzung von Atomkraft ablehnen. 2-146 - Bericht Pesälä (A5-0463/2003) 2-147 Ribeiro e Castro (UEN), schriftlich. (PT) Es ist in der Tat wichtig, dass wir uns mit den besonderen Problemen befassen, mit denen der Agrarsektor in den arktischen und subarktischen Regionen Finnlands, Schwedens, Schottlands, Österreichs und Estlands zu kämpfen hat. Das kalte Klima dieser Regionen verursacht eine kürzere Vegetationsperiode und höhere Kosten für die Tier- und Pflanzenzucht. Auch die Getreideernten fallen schlechter aus und die Sortenvielfalt ist geringer. Zusätzlich zu dem nachteiligen Klima und zum Teil als dessen Folge bereiten auch der Transport und die Vermarktung der Erzeugnisse Schwierigkeiten. Ich bin daher ebenfalls der Meinung, dass, wie von mehreren Europäischen Räten bereits hervorgehoben wurde, die Nachhaltigkeit und Umverteilung der 45 Landwirtschaft europaweit sichergestellt werden muss und nicht nur das Postkartenimage der ländlichen Landschaft erhalten werden muss, sondern die Lebenskraft des ländlichen Raumes insgesamt. Als ausgesprochener Verfechter einer wirklichen Konvergenz und des Kampfes gegen regionale Unterschiede, insbesondere in den Regionen in äußerster Randlage, befürworte ich den besonderen Status der nördlichen Regionen. Ich glaube, die EU hat die Pflicht, einen ausgewogenen Ansatz gegenüber Agrargebieten zu verfolgen, der sich auf die Kriterien der Verhältnismäßigkeit und Zweckmäßigkeit gründet, ohne nationale Identitäten oder die Begleitumstände der Landwirtschaft außer Acht zu lassen. Da ich ständig von den besonderen Merkmalen und Problemen der portugiesischen Landwirtschaft spreche, darf ich auch die spezifischen Probleme anderer Mitgliedstaaten nicht unerwähnt lassen. (Erklärung zur Abstimmung gekürzt gemäß Artikel 137 Absatz 1 GO) 2-148 - Bericht Almeida Garrett (A5-0471/2003) 2-149 Ribeiro e Castro (UEN), schriftlich. (PT) Ich habe mich bei vielen Gelegenheiten dafür ausgesprochen, dass die Bedingungen der Regelung und Umsetzung von EU-Rechtsvorschriften (und Arbeitsbestimmungen von EU-Institutionen) möglichst klar formuliert sind. Wenn das erreicht wird, erhalten diejenigen, die in den dieser Ordnung unterworfenen Sektoren tätig sind, besseren Schutz, und das gilt auch für die Bürger. Wir reden viel darüber, Europa den Bürgern näher zu bringen, doch in der Wirklichkeit bleibt es ihnen fern. Der effektivste Beitrag, den wir leisten können, um eine Brücke zu schlagen, besteht darin, die Vorschriften zu vereinfachen und verständlicher zu gestalten. Das würde auch Zweckmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit von Maßnahmen auf der Gemeinschaftsebene gewährleisten, wobei das Subsidiaritätsprinzip natürlich einzuhalten ist. Ich gratuliere der Berichterstatterin zu ihrer Arbeit, in der sie u. a. die Bedeutung einer Überprüfung der Rechtmäßigkeit der europäischen „Exekutivagenturen“ betont, denen bestimmte Zuständigkeiten in der Verwaltung von Gemeinschaftsprogrammen übertragen wurden. Vor allem stimme ich der Forderung zu, dass diese Agenturen dem Grundsatz der Transparenz und den Bestimmungen für den Zugang zu ihren Dokumenten folgen müssen. Ich begrüße ferner den Vorschlag für eine Anhörung der Kandidaten für das Amt des Direktors der jeweiligen Agentur vor dem zuständigen Parlamentsausschuss sowie die Anregung, dass das Parlament auf Empfehlung des Ausschusses eine Stellungnahme zu der vorgeschlagenen Kandidatur abgeben sollte. Diese Rolle des Parlaments der „politischen Kontrolle ex-ante“ würde die natürliche Ergänzung der „politischen Kontrolle ex-post“ in Form der Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans bilden. 46 13/01/2004 2-150 Der Präsident. Die Abstimmung ist geschlossen. (Die Sitzung wird um 12.40 Uhr unterbrochen und um 15.00 Uhr wieder aufgenommen.) 2-156 VORSITZ: GIORGOS DIMITRAKOPOULOS Vizepräsident 2-157 Perspektiven für die Doha-Runde nach dem Treffen des Allgemeinen WTO-Rates am 15. Dezember 2003 2-158 Der Präsident. – Nach der Tagesordnung folgt die Fortsetzung der Aussprache zur Erklärung der Kommission betreffend die Perspektiven für die DohaRunde nach dem Treffen des Allgemeinen WTORates am 15. Dezember 2003.1 2-159 Rübig (PPE-DE). – Herr Präsident, sehr geehrter Herr Kommissar Fischler, Herr Kommissar Lamy, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der internationale Welthandel spielt eine wesentliche Rolle bei der Sicherung und vor allem auch bei der Schaffung neuer Arbeitsplätze in Europa. Wir haben jetzt eine Entwicklungsrunde hinter uns, mit der Kernaufgabe, den Import nach Europa in die richtige Richtung zu entwickeln. Import ist im Prinzip eine sehr wichtige und gute Unterstützung in der Entwicklungshilfe. Auf der anderen Seite dürfen wir nicht übersehen, dass damit auch unsere kleinen und mittleren Betriebe im Gegenzug ermuntert werden müssen, in den Export zu gehen. Angesichts der Parität zwischen Dollar und Euro und der Tatsache, dass China derzeit ein Wachstumspotential von plus 8 % pro Jahr hat, müssen wir überlegen, wie wir unsere Handelsbilanz in Zukunft ausgeglichen halten wollen. Dazu ist natürlich eine globale Wettbewerbsfähigkeit vonnöten. Ich glaube, für Europa ist es gut und für die Zukunft wichtig, dass wir hier eine gewisse leadership übernehmen, dass wir uns mit regelmäßigen Konferenzen innerhalb Europas klar zu diesen Themen bekennen und so bald wie möglich Strategien und Ziele mit einer konkreten Zeittafel vorlegen. Für die kleinen und mittleren Betriebe Europas, in denen immerhin zwei Drittel der Beschäftigten arbeiten, ist ein multilateraler einheitlicher Rechtsrahmen natürlich von besonderem Interesse. Wir haben kein Interesse an einer komplexen internationalen Struktur, die nur mehr für Großkonzerne mit ihren Rechtsanwälten zu bewältigen ist. Wir brauchen auch in den Entwicklungsländern klare und einfache Strukturen, damit auch dort in Zukunft Leistungsbereitschaft und ein entsprechendes Angebot zu Wohlstand und letztlich zum Frieden führen. Deshalb gilt es auch hier, immer wieder zwischen Verteilungsgerechtigkeit und Leistungsgerechtigkeit zu unterscheiden, und wir sollten beide Aspekte im Blick haben. Das Erschließen unserer Märkte bringt aber auch Probleme, denn wir müssen in Zukunft international 1 Genehmigung des Protokolls: siehe Protokoll. wettbewerbsfähig bleiben. Aus diesem Grund sollte das Europäische Parlament sich nicht nur generell mit dem Thema beschäftigen, sondern diese parlamentarische Versammlung sollte in Zukunft den Akzent auf Europa setzen. 2-160 Mann, Erika (PSE). – Herr Präsident, verehrte Kollegen, Herr Kommissar Lamy und Herr Kommissar Fischler! Ich möchte zwei Kommentare aufgreifen, die die beiden Kommissare heute morgen kurz gemacht haben. Kommissar Lamy hat davon gesprochen, dass wir uns im Moment sozusagen im Verhandlungsprozess im Übergang von der technischen Phase in die politische Phase befinden, nachdem ja auf der Beamtenebene im Dezember eine Quasi-Einigung erreicht worden ist, wie man weiterverhandeln wird, aber es immer noch nicht deutlich ist, wie denn die politischen Verhandlungsführer das nun tatsächlich in einen aktiven Arbeitskalender werden umsetzen können. Und der zweite Kommentar, den ich ebenfalls sehr interessant fand, kam von Kommissar Fischler. Er sagte, wir machen das, und dann kam sein Hinweis, aber nicht um jeden Preis. Und das spielt dann natürlich auf die europäische Agenda und die Frage an, wie wir unsere Vorstellungen in den Rahmen der WTO-Verhandlungen einbringen können. Was bedeutet das aber – wenn ich die beiden Kommissare fragen darf – denn nun eigentlich konkret? Wir werden im kommenden Jahr ein schwieriges Wahljahr haben, Sie beide haben wir noch in der ersten Hälfte des Jahres, dann wird es kritisch werden, dann sind Sie beide sozusagen nicht mehr da. Wir wissen nicht, wer kommen wird. Auf amerikanischer Seite sieht es ähnlich aus – Bob Zoellick wird auch nicht wiederkommen – und geostrategisch ist die Lage auch nicht einfach, wenn wir uns die Konstellation in Indien anschauen, wenn wir uns China anschauen, wenn wir uns Brasilien anschauen. Deshalb meine Frage an Sie beide: Was erwarten Sie, was jetzt passieren wird? Und wie bereiten Sie sich darauf vor? Wie sieht Ihr Kalender im Januar, Februar, März aus, und wann – glauben Sie – wird es diese politische Phase denn nun tatsächlich geben? Zweite Frage: Wo ist die Schmerzgrenze? Wo liegt sie denn nun wirklich für uns? Wo ist das „Nicht um jeden Preis“? Sind das die Singapur-Fragen? Das glaube ich nicht. Ist es die Landwirtschaft? Vielleicht, aber wohl… Ich habe den Entwurf für das Arbeitsdokument zur Zuckermarktordnung gesehen. Werden Sie, Herr Kommissar, bis Ende Ihrer Amtsperiode noch einen endgültigen Entwurf vorlegen? Sehen Sie, wo ist denn nun unsere Schmerzgrenze? Ich glaube, wenn wir da ein bisschen mehr wissen, dann können wir auch vielleicht den Prozess – wie Sie sich das alle und wie wir uns das wünschen – ein wenig aktiver steuern. In dem Zusammenhang erlauben Sie mir noch meine letzte Frage an die beiden Kommissare: Wie bewerten Sie 13/01/2004 denn nun tatsächlich den letzten Vorstoß von Bob Zoellick? Ich habe ganz kurz gehört: positiv, aber können Sie auch im Detail schon sagen, wie positiv? 2-161 Abitbol (EDD). – (FR) Herr Präsident, angesichts der vielen Misserfolge, von denen die Geschichte der Europäischen Union 2003 geprägt war – Zerwürfnis in der Irakfrage, Abfuhr des Euro in Schweden, Untergang des Stabilitätspaktes, Fiasko des Verfassungsentwurfs – hätte das Debakel der Kommission in Cancún, über das wir hier kürzlich debattiert haben, im Grunde als ein relativ unbedeutender Zwischenfall angesehen werden können, denn die große Mehrheit der Länder und Völker hat das Scheitern der Konferenz von Cancún mit Freude zur Kenntnis genommen. Die Erde hat deshalb nicht aufgehört, sich zu drehen, und der Welthandel ist auch nicht zum Stillstand gekommen. Dabei hätten wir es bewenden lassen und unsere Lebensweise bewahren können, denn genau darum geht es: um die Begehrlichkeit nach multinationalen Märkten. Doch das hieße, die Rechnung ohne den Aktivismus der Kommission zu machen, ohne – mit Verlaub zu sagen – Ihren Aktivismus, Herr Kommissar Lamy. Doch dieser Aktivismus beruht keineswegs auf irgendeiner wirtschaftlichen und sozialen Notwendigkeit, denn keiner hat jemanden sich über das Scheitern von Cancún beklagen hören, sondern er beruht einzig und allein auf Ihrem Willen, das Vertretungsund Verhandlungsmonopol der Kommission im Bereich des internationalen und des Außenhandels wahrzunehmen und zu verteidigen. Diese wahrhafte Flucht nach vorn, die Sie vorschlagen, ist in Wirklichkeit überhaupt nicht durch das europäische Interesse geleitet, sondern von dem Eigeninteresse der Brüsseler Kommission zu einem Zeitpunkt, da die Gefahr für unseren Außenhandel, meine Herren Kommissare, nicht im Fehlen neuer Absatzmöglichkeiten für unsere Erzeugnisse besteht, sondern ganz klar in dem unüberwindlichen, unerträglichen Nachteil, der uns aus dem Autismus der Europäischen Zentralbank erwächst, die uns die teuerste, aber keineswegs die stärkte Währung der Welt beschert. 2-162 Sturdy (PPE-DE). – (EN) Herr Präsident, an die Adresse der beiden Kommissionsmitglieder, von denen einer in Cancún dabei war, möchte ich sagen, dass Sie sich sehr intensiv um eine Lösung bei den WTOVerhandlungen bemüht haben. Wie soll es nun von unserer neuen Position aus weitergehen? Frau Mann sagte ganz richtig, dass wir es sowohl auf amerikanischer Seite als auch in der Europäischen Union mit neuen Verhandlungspartnern zu tun haben werden. Wir müssen dafür sorgen, dass die Position, die die Europäische Union bezieht, verstanden wird. Kommissar Lamy sagte in seinem Beitrag, dass wir die richtigen Reformen durchgeführt haben und jetzt die nächsten Aufgaben in Angriff nehmen können. Wie wahr. Die Gespräche in Cancún sind u. a. aufgrund des Verhaltens der NRO fehlgeschlagen. Mir liegen zwei 47 Pressemitteilungen vor – die eine von Oxfam und die andere von Friends of the Earth. In der einen heißt es, die G21 hätten heute die europäischen Pläne zur Erweiterung der WTO und für die Aufnahme neuer Verhandlungen zur Liberalisierung der Investitionstätigkeit abgelehnt. Herr Rübig erwähnte kleine und mittlere Unternehmen, genau die Strukturen, die wir in der Europäischen Union und in den Entwicklungsländern brauchen, um diese zu unterstützen. Sie sind das Rückgrat ihrer Zukunft. Die andere Pressemitteilung spricht von einschüchternden Taktiken. Darf ich das Hohe Haus fragen, ob unsere beiden Kommissare wie Leute aussehen, die andere einschüchtern? Haben sie in der WTO ihren Einfluss geltend gemacht, um aufstrebende Demokratien zu tyrannisieren? Keineswegs. Wir haben Reformen durchgeführt. Kommissar Fischler hat sich intensiv um die Reformierung der Gemeinsamen Agrarpolitik bemüht. Das ist der richtige Weg. Wir müssen die Botschaft vermitteln, dass die Europäische Union an Verhandlungen interessiert ist. Kommissar Lamy hat die neuen Vorschläge zur Unterstützung dieser unterentwickelten Länder unter das Motto „Alles außer Waffen“ gestellt. Wir müssen diese Punkte vermitteln und dafür sorgen, dass multilaterale Diskussionen unter EU-Teilnahme stattfinden. An dieser Stelle muss ich feststellen, wie gut die Sitzungen des Europäischen Parlaments in Cancún aufgenommen wurden und wie stark wir von einigen der Entwicklungsländer unterstützt wurden. Wichtig ist, dass wir bei den nächsten Verhandlungen eine gewichtige und zukunftsorientierte Rolle spielen. Ich erwarte von den neuen Verhandlungsführern, wer immer sie sein mögen, dass sie unseren Standpunkt konsequent vermitteln. 2-163 Corbey (PSE). – (NL) Herr Präsident! Am 30. August letzten Jahres fiel eine wichtige Entscheidung. Am Vorabend von Cancún haben die Vereinigten Staaten, die EU und die Entwicklungsländer vereinbart, Paragraph 6 der Erklärung von Doha betreffend die Herstellung von Arzneimitteln für Entwicklungsländer, die eine schwere Gesundheitskrise durchleben, auszugestalten. Die Vereinbarung ist nicht brillant, dennoch ist ein Anfang gemacht, obgleich wir jetzt über ihre Umsetzung nachdenken müssen. Mittlerweile habe ich aus der Presse erfahren, dass die USA einen Rückzieher machen. Die Europäische Union sollte deshalb gerade jetzt einige überzeugende Schritte unternehmen. Bislang legt die Europäische Union allerdings kaum Eifer an den Tag. Eine Chance zur Umsetzung der Entscheidung vom 30. August in die Praxis wurde kürzlich mit der Novellierung der Rechtsvorschrift über Arzneimittel vertan. Offensichtlich ist die Kommission der Meinung zugetan, diese Materie sei Sache des Gemeinschaftspatents und des einzelstaatlichen Patentrechts, aber das reicht nicht aus. Das Gemeinschaftspatent lässt noch auf sich warten und schließt bestehende Patente nicht ein. Außerdem ändert das Gemeinschaftspatent nichts am Datenschutz. 48 Die Gesundheitskrise in Afrika ist ein dringliches Problem. Letzten Monat wurde bekannt, dass AIDS in den vergangenen fünf Jahren fünf Millionen Todesopfer gefordert hat. Ich kann nicht nachvollziehen, weshalb die EU bis heute nicht bereit ist, das zu tun, was die EU vor der Konferenz von Cancún vereinbart hat. Von Ihnen, Herr Kommissar, möchte ich wissen, wann die Europäische Kommission die gesetzlichen Maßnahmen getroffen haben wird, um die beschleunigte Herstellung von Generika für Entwicklungsländer zu ermöglichen. Welche Zusicherungen können Sie dem Parlament heute geben? 2-164 Fiori (PPE-DE). – (IT) Herr Präsident! Ich werde einige Überlegungen zu dem mir am meisten am Herzen liegenden Sektor – dem Agrarsektor – anstellen, weil ich bei aller Zustimmung zu der Politik, die Entwicklungsländer vom Ausbau des Welthandels maximal profitieren zu lassen, darauf hinweisen möchte, dass die Europäische Union bereits solche Vorteile und so viele Handelspräferenzen gewährt hat, dass sie zum größten Exportmarkt für Agrarprodukte geworden ist. Ich möchte noch zu weiteren Zugeständnissen sowie zu dem Vorschlag für einen zollfreien Zugang Betrachtungen anstellen, denn nach meinem Dafürhalten stellt dies nicht das wirksamste Mittel zur Unterstützung der Landwirte dieser Länder dar, während zahlreiche strategisch wichtige Produkte Europas dadurch ständig gefährdet wären. Als Verhandlungstaktik würde ich ein starkes Plädoyer für den Schutz des Gemeinschaftssystems im Hinblick auf die Gewährleistung von Stabilitätsmechanismen auf dem Weltmarkt halten, in dem Wissen, dass stabile Weltmarktpreise für sämtliche Mitglieder der Welthandelsorganisation vorteilhaft sind. Zu diesem Zweck und zur Vermeidung einer strukturellen Krise im Agrarsektor fordere ich mit allem Nachdruck, die Ergebnisse der WTO-Verhandlungen nicht über die im Rahmen der Agenda 2000 in Berlin gefassten Beschlüsse hinausgehen zu lassen sowie die Preis- und Marktunterstützung als Grundelement der Gemeinsamen Agrarpolitik aufrechtzuerhalten. Nach den, meines Erachtens überaus vernünftigen, Änderungen der Stützungsregelung in den Vereinigten Staaten muss unsere interne Unterstützung überprüft werden, um festzustellen, inwieweit das GATTAbkommen eingehalten wird, und um zu beurteilen, wie sich die Beihilfen auf die Marktpreise und die Wettbewerbsposition der Erzeugnisse auswirken. Schließlich sollten im Rahmen der WTO-Verhandlungen die gewaltigen Herausforderungen für die Europäische Union durch die Erweiterung angesprochen werden. Es handelt sich um einen Prozess von weltweiter Bedeutung, der meiner Meinung nach am Verhandlungstisch anerkannt werden muss. 2-165 13/01/2004 Ayuso González (PPE-DE). – (ES) Herr Präsident, meine Damen und Herren Kommissionsmitglieder! Vielen Dank für Ihre heutige Anwesenheit bei uns, die ich nutzen werde, um über Baumwolle zu sprechen. Sie stellt ein Problem für Spanien und Griechenland dar, ich möchte jedoch, dass sich ganz Europa seiner annimmt. Der Baumwollanbau in Europa macht faktisch nur 1 % der Weltanbaufläche aus und deckt nur 15 % des europäischen Bedarfs. Die restlichen 85 % werden hauptsächlich aus ärmeren Ländern zollfrei eingeführt. Andererseits haben wir weitere Drittländer, wie die USA, den größten Baumwollexporteur der Welt, oder China, den weltweit größten Produzenten, größten Verbraucher von Industriebaumwolle und größten Exporteur von Textilien, der damit eine marktbeherrschende Stellung einnimmt. Aber trotz der geringen Bedeutung der Baumwolle in Europa gab es gewisse Erklärungen gegen die Gemeinschaftspolitik des Sektors, die mir absolut demagogisch erscheinen, da in der Europäischen Union keine Ausfuhrerstattungen gewährt werden und der Import frei, ohne Zahlung von Zöllen durchgeführt wird. Konkret war Frankreich das Land, das auf der WTOMinisterkonferenz in Cancún die von vier afrikanischen Ländern aufgeworfene Frage der Abschaffung der Beihilfen für Baumwolle vortrug und das später eine europäische Baumwollinitiative vorgelegt hat, mit der ein Maßnahmenprogramm der Kommission zugunsten der Baumwollwirtschaften Afrikas gefördert werden soll und in der gleichzeitig auf eine Reform der Beihilferegelung für Baumwolle gedrängt wird, durch die die Beihilfen teilweise von der Produktion abgekoppelt werden sollen. Ich hätte gern, dass Kommissar Lamy mich hört: Herr Kommissar, ich glaube, dass diese Haltung nur als Signal oder als Geste der Annäherung Frankreichs an diese Länder und an die starken Interessen des französischen Kapitals mittels des französischen Unternehmens für die Entwicklung der Textilfasern und seiner Tochtergesellschaften in Afrika, an deren Kapital der französische Staat mehrheitlich beteiligt ist, interpretiert werden kann. Auf keinen Fall kann dies die von der Kommission in Cancún zugelassene Aggressivität rechtfertigen, indem ein für dieses Forum nicht geeigneter Vorschlag vorgelegt wurde, der die Gemeinschaftspolitik in diesem Sektor ungerechtfertigt verurteilt. Ebenso wenig rechtfertigt es die Reform der Gemeinschaftsregelung zu den Baumwollbeihilfen, wie sie von der Kommission eingebracht wurde, deren Annahme den sozialen und wirtschaftlichen Tod vieler Gemeinden bedeuten würde, ohne dass dadurch – und das ist das Schlimme – die Probleme der Wettbewerbsfähigkeit gelöst würden, die der Sektor in Afrika hat. Was die europäische Landwirtschaft im Allgemeinen anbelangt, möchte ich schließlich darauf hinweisen, dass das in der G20 vereinbarte Ziel darin besteht, ein 13/01/2004 Übereinkommen beim Abbau der Ausfuhrbeihilfen sowie eine beträchtliche Reduzierung der Zölle und der Direktbeihilfen zu erreichen, die den Markt verzerren. Aber es scheint, Herr Lamy, als ob die Europäische Union bei ihrem Treffen mit den Ländern der G20 in Brasilia die Forderung akzeptiert hat, die Kriterien in Bezug auf die Green Box noch restriktiver zu fassen. Ich möchte, dass Sie mir diese Information bestätigen oder sie dementieren, denn die Zusage, dies zu diskutieren, Herr Kommissar, geht über das Mandat hinaus, das Sie erhalten hatten, aber vor allem berührt sie unmittelbar die eigentlichen Grundsätze der Reform der GAP, die wir vor sechs Monaten gebilligt haben, und nicht nur in Bezug auf die Baumwolle, über die wir hier diskutieren. Es ist schön und gut, dass Maßnahmen zugunsten der weniger entwickelten Länder getroffen werden, aber für sie ist auch nach eigenen Aussagen eine höhere Exportrentabilität von größerem Nutzen als eine Steigerung der Exportvolumen, die in Wirklichkeit den in den Industrieländern ansässigen Handelsunternehmen nützt. Beispielsweise schätzen die Zuckerproduzenten ein, dass die Zuckerexportkontingente zu Garantiepreisen für ihre Wirtschaften rentabler sind als die uneingeschränkte Ausfuhrmöglichkeit. Ich fordere Sie alle auf, darüber sehr sorgfältig nachzudenken und die durch alle diese Politiken vermeintlich Begünstigten anzuhören. 2-166 Hansenne (PPE-DE). – (FR) Herr Präsident, Herr Kommissar! Die jüngste Erklärung des US-Vertreters in der WTO ist zweifellos das einzige neue Element, von dem wir seit unserer letzten Diskussion Kenntnis erlangt haben. Meiner Meinung nach handelt es sich um eine interessante Erklärung, da sie von einem Wandel in der Haltung der USA und von der Möglichkeit einer Wiederaufnahme der Verhandlungen in der WTO zu zeugen scheint. Zudem ergänzt sie die Initiativen, welche die Kommission selbst zur Wiederaufnahme dieser Verhandlungen ergriffen hat. Doch Wiederaufnahme bedeutet nicht, die Dinge einfach ihrem Lauf zu überlassen, erleichtern bedeutet nicht, alles aufzugeben, denn nachdem ich die Redebeiträge von heute Vormittag gehört habe, muss ich sagen, dass ich etwas beunruhigt bin angesichts der Haltung, die eine Reihe von Kollegen insbesondere zu den so genannten Singapur-Themen zum Ausdruck gebracht haben. Wir haben uns hier im Europäischen Parlament stets für geregelte Handelserleichterungen ausgesprochen. Wir sind für eine Liberalisierung des Handels unter Anwendung von Standards und Regeln, und es liegt auf der Hand, dass die Singapur-Themen die Welthandelsorganisation veranlassen müssen, eine Reihe von Regeln aufzustellen. Man kann bedauern, dass diese nicht auch einige andere Dimensionen umfassen. Ich meinerseits hätte gewünscht, dass in diesem Zusammenhang die sozialen Dimensionen mit einbezogen worden würden, doch in 49 Doha waren wir unter Druck gezwungen, die entsprechenden Standards aufzugeben. Besorgnis erregend finde ich, dass man nun gewillt scheint, die Singapur-Themen aufzugeben. Welche Chance gäbe es, wenn wir diese Haltung einnehmen, dass eines Tages Themen wie die sozialen Belange wieder in die Verhandlungen einbezogen werden, wenn die wenigen Themen, die als potenzielle Verhandlungsgrundlagen akzeptiert waren, heute aufgegeben werden? Ich glaube, die Europäische Union hat über Sie eine Reihe von Initiativen ergriffen, um die Dinge zu erleichtern. Daran sollte man meiner Ansicht nach festhalten. In der heutigen Debatte geht es nicht darum, die Verhandlungen von Doha neu zu beginnen, sondern darum, alle Vereinbarungen wirklich einzuhalten, einschließlich derer zu den Fragen, die uns im Zusammenhang mit der von uns angestrebten Art der Globalisierung bewegen. 2-167 Ferrer (PPE-DE). – (ES) Herr Präsident, meine Damen und Herren Kommissionsmitglieder! Heute Vormittag sagte Herr Lamy, dass wir Doha brauchen, damit die Welt besser wird. Ich bin mit dieser Aussage völlig einverstanden, und daher muss ich, genauso wie ich seinerzeit das Scheitern von Cancún bedauerte, heute die geringen Fortschritte beklagen, die in der Beratung von Genf im Dezember letzten Jahres erreicht wurden, auch wenn allein die Tatsache, dass die Gespräche wieder aufgenommen wurden, zugegebenermaßen positiv ist, obwohl diese nur dazu gedient hätten – wie der Präsident des Generalrats bekannte –, eine klarere Sicht auf die Schlüsselfragen zu haben und die Schwierigkeiten zu kennen, auf die wir stoßen werden, und um seitens der Mitglieder der WTO die Verpflichtung gegenüber dem Doha-Programm und vor allem gegenüber dem multilateralen Handelssystem zu bekräftigen, was an sich schon wichtig genug ist. Nun ist der Zeitpunkt gekommen, Flexibilität in unseren Positionen zu zeigen, um von Worten zu Taten übergehen zu können und dies zudem mit dem Tempo zu tun, das der in Doha festgelegte Zeitplan erfordert. Daher müssen wir meiner Meinung nach den Kommissionsmitgliedern, Herrn Lamy und Herrn Fischler, für ihre Bemühungen danken, Wege des Dialogs mit allen und zwischen allen zu bahnen, sowie für die mit dem klaren Ziel geleistete Arbeit, die Agenda von Doha voranzubringen, ohne dabei die legitimen Interessen der Europäischen Union aus den Augen zu verlieren. In dieser Hinsicht bin ich völlig einverstanden mit der Analyse und den Vorschlägen, die die Kommission in ihrer Mitteilung formuliert hat, insbesondere was die Industriezölle und die Notwendigkeit anbelangt, vor allem den aufstrebenden Ländern sehr viel höhere Verpflichtungen abzuverlangen, als im Dokument Debray vorgesehen, die auf jeden Fall denen der Europäischen Union gleichwertig sein müssen. 50 Was ganz konkret die Zölle für die Textilwaren betrifft, so ist im Kommissionsdokument von der Aushandlung weiterer Reduzierungen die Rede, die möglichst gegen Null gehen, ein Vorschlag, mit dem ich völlig einverstanden bin, vorausgesetzt, dies bedeutet nicht – und ich hoffe, der Kommissar wird mir das erläutern –, dass die Europäische Union sich gezwungen sehen wird, ihre Zölle zu senken, solange die anderen nicht ein gleichwertiges Niveau erreicht haben. Ich möchte eine letzte Frage stellen, Herr Präsident. Heute Vormittag sprach Herr Lamy auch die stärkere Flexibilität der Europäischen Union im Umweltbereich an. Ich möchte ihn fragen, wie weit er bei dieser Flexibilisierung zu gehen gedenkt, da die hohen Kosten im Umweltbereich ohne Zweifel einer der Gründe für den Standortwechsel vieler Gemeinschaftsunternehmen sind. Aber es gibt nur einen Planeten Erde, und die geforderte Gesetzgebung zur Erreichung einer Umweltentwicklung im Weltmaßstab muss ebenfalls weltweit gelten. 2-168 Fischler, Kommission. Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf es kurz machen. Ich möchte mich für die konstruktiven Beiträge bedanken, von denen wir im Laufe des heutigen Tages sehr viele gehört haben. Ich möchte nur zu den spezifischen landwirtschaftlichen Fragen Stellung nehmen und dann wird mein Kollege Pascal Lamy das Ganze entsprechend abrunden. Es wurde die Frage gestellt, ob erkennbar sei, dass die USA in Bezug auf die Baumwollfrage nunmehr mehr Flexibilität zeigen. Nun, Sie wissen, dass Bob Zoellick einen Brief an alle WTO-Mitglieder publiziert hat. In diesem Brief geht er spezifisch auf die Baumwollfrage ein, er widmet dieser Frage ein ganzes Kapitel, und aus der Art der Darstellung ist eine gewisse Öffnung in dieser Frage durchaus erkennbar. Er zeigt sich jedenfalls aufgeschlossen nicht nur gegenüber Veränderungen sowohl im Bereich der Exporterstattungen – dass diese aufgegeben werden, auch, was die Marktöffnung und eine weniger wettbewerbsverzerrende interne Förderung betrifft – sondern auch dahingehend, dass man Mittel und Wege entwickeln sollte, wie man den besonders armen Staaten, die einseitig von der Baumwollproduktion abhängen, im Bereich der Entwicklungshilfe besser unter die Arme greifen kann. Was Frau González in Zusammenhang mit dem Baumwollanbau und der Bedeutung der Baumwolle für Europa gesagt hat, kann ich nur noch mal betonen, es stimmt, dass die europäische Produktion nur etwa 2 % der Weltmarktproduktion ausmacht. Es stimmt auch, dass wir keinerlei Exportförderungen anwenden und dass wir gegenüber den am wenigsten entwickelten Staaten der Welt unsere Baumwollmärkte im Rahmen der EBA-Entscheidung völlig geöffnet haben. Und wie Sie wissen, gibt es einen Vorschlag zur Änderung unserer Baumwollmarktordnung, der dazu führen wird, dass es im Bereich der Baumwolle weniger 13/01/2004 wettbewerbsverzerrende Maßnahmen gibt. Also einen Mix aus bluebox- und greenbox-Maßnahmen. Ich strebe an, hier im März eine Entscheidung im Rat der Agrarminister herbeizuführen. Was die Reispolitik Japans anbetrifft, so wissen wohl alle, dass Reis für Japan eine sehr sensible Frage ist und auch stets als eine solche betrachtet wurde. Allerdings stellen wir fest, dass Japan in der letzten Zeit mit einer ganzen Reihe von WTO-Mitgliedstaaten bilaterale Verhandlungen aufgenommen hat. Im Rahmen dieser bilateralen Verhandlungen steht sehr wohl auch die Reisfrage auf der Tagesordnung und ist Bestandteil dieser Verhandlungen, was auch dazu geführt hat, dass die Japaner in Genf begonnen haben, allgemein in dieser Frage eine etwas – sagen wir mal -konstruktivere oder weniger strikte Haltung einzunehmen. Wenn gesagt wurde, dass wir kein Mandat hätten vorzuschlagen, dass für bestimmte Produkte die Exporterstattungen zur Gänze abgeschafft werden, so ist das schlicht und ergreifend falsch, denn es steht explizit in unserem Mandat, dass wir dies für verschiedene Produkte sehr wohl vorschlagen können. Frau Mann hat mich gefragt, wie es um unseren Zuckervorschlag steht. Wir arbeiten hart an der Vorbereitung eines Vorschlages und ich habe bereits angekündigt, dass es mein Ziel ist, Mitte dieses Jahres den Vorschlag in der Kommission einzubringen und dann dem Parlament und dem Rat zu übermitteln. Abschließend, meine Damen und Herren, nur noch eine Bemerkung. Ich möchte das Parlament einladen, sich an der Intensivierung des Dialogs, den wir in unseren Eröffnungsstatements vorgeschlagen haben, zu beteiligen. Wir brauchen mehr, wir brauchen intensivere Gespräche und ich möchte Sie insbesondere auffordern, die Gespräche mit den NGOs zu vertiefen, denn gerade bei manchen NGOs herrschen manchmal Vorstellungen, die den europäischen Interessen total zuwiderlaufen. Ich möchte, Sie einladen zu überlegen, dass Warten für uns, für die Europäische Union auf jeden Fall schlecht ist, auch für die europäische Landwirtschaft. Denn bedenken Sie: Die durchaus positiven Reaktionen, die unsere Reformen in der Welt hervorgebracht haben, werden verblassen, je größer die Distanz zwischen der Verabschiedung dieser Reformen und der Fortsetzung der Verhandlungen in der WTO wird. 2-169 Lamy, Kommission. (FR) Herr Präsident, auch ich möchte meinerseits den Rednern der PPE-DE-Fraktion, der PSE-Fraktion und der ELDR-Fraktion danken, welche ihre Unterstützung für die von Franz Fischler und mir dargelegten Vorschläge sowie für das dem Rat und auch Ihrem Haus vorgelegte Papier zum Ausdruck gebracht haben. Unsere Hauptziele in diesen Verhandlungen bleiben unverändert: erstens eine zusätzliche Etappe der Marktöffnung; zweitens bessere Regeln zur Begleitung 13/01/2004 des Handels auf multilateraler Ebene und drittens eine bessere Einbeziehung der Entwicklungsländer, die bisher nur in sehr ungleichem Maße von der Intensivierung des internationalen Handels profitiert haben. Wenn man versucht, dies alles in eine Antwort auf Ihre Fragen zu fassen – Was muss getan werden, und worin muss unser Ziel für 2004 bestehen? – dann ist die Antwort recht einfach. Unser Ziel für 2004 besteht darin, darauf hinzuwirken, dass das, was in Cancún nicht erreicht wurde, bis zum Sommer geschafft wird, d. h. zwei Drittel des Weges dieser Verhandlungen zurückzulegen. Darin besteht unser politisches Ziel für das Jahr 2004. Angesichts dessen, was ich in meiner Einführung in die Diskussion zum Stand der Arbeiten in Genf gesagt habe, werden Sie mir sicher erwidern, dass ein solches Ziel zweifellos voraussetzt, Druck zu machen und die Dinge zu beschleunigen. Betrachtet man das gegenwärtige Arbeitstempo und den Druck im Genfer Kessel, dann ist ganz offensichtlich eine Beschleunigung erforderlich, und wir werden wie auch andere mehr Druck im Genfer Kessel machen, damit die Dinge vorankommen. Unter diesem Blickwinkel ist das Schreiben, das mein amerikanischer Amtskollege in den letzten Tagen in Umlauf gebracht und gestern in der Presse kommentiert hat, wie ich bereits sagte und in Beantwortung der Frage von Frau Mann wiederholen möchte, eine gute Nachricht, da es die sich immer weiter ausbreitende These widerlegt, dass 2004, weil es ein Wahljahr in den USA ist, ein verlorenes Jahr sei. Das ist eben nicht der Fall! 2004 muss keineswegs ein verlorenes Jahr werden, und es ist außerordentlich wichtig, dass zwei Giganten des Welthandels wie die USA und Europa diese Idee vertreten. Doch um dies zu erreichen, muss man sich natürlich bewegen, und wir werden, wie wir dies bereits seit der Erneuerung unseres Mandats begonnen haben, mit der G20, mit der G90, mit den USA, mit Japan – um nur die wichtigsten gegenwärtigen Akteure zu nennen, im Rahmen einer variablen Geometrie arbeiten, die es uns ermöglicht, unsere eigene Position unter den günstigsten Bedingungen voranzubringen. Wie Franz Fischler ganz richtig gesagt hat, sind wir in diesem Prozess der Arbeit und der Anregung, um die Temperatur zu erhöhen, auf Sie und die Kontakte angewiesen, die Sie mit Ihren Kollegen in jedem der von mir genannten großen Blöcke unterhalten. Dies war es, was ich in Erwiderung auf die in dieser Aussprache von einer sehr großen Mehrheit geäußerten Unterstützungshaltung antworten wollte. Ich möchte jetzt noch kurz auf einige Kritiken eingehen. Herr Lannoye wirft uns im Wesentlichen zwei Dinge vor: erstens hätten wir unser Mandat nicht neu formuliert, sondern nur neu positioniert, und zweitens verblieben in diesem Mandat immer noch Reste der so genannten Singapur-Themen. Herr Lannoye hat in der Tat Recht, wir haben unser Mandat nicht neu formuliert, sondern wir haben es neu positioniert. Denn wenn es aus der Entwicklung zwischen Cancún und heute eine Lehre zu ziehen gilt, dann sollten wir uns vor Augen halten, dass niemand am Verhandlungstisch der WTO gefordert hat, das in Doha angenommene Verhandlungsprogramm nochmals neu zu verhandeln. Dieses Programm liegt 51 weiterhin auf dem Tisch, und auf seiner Grundlage muss verhandelt werden. Was die Singapur-Themen betrifft, so vertreten wir in der Tat eine flexiblere Haltung. Als vorrangig betrachten wir die Handelserleichterung und die Transparenz bei öffentlichen Beschaffungen aus Gründen, die die Grünenfraktion, welche stets großen Wert auf Transparenz legt, verstehen sollte. Diese würde sich in einer Reihe von Fällen sehr günstig auf die Handelserleichterung auswirken, insbesondere für die kleinen und mittleren Unternehmen, die leider meist nicht die Mittel haben, um sich wie die großen internationalen Multis Leute leisten zu können, die etwas nachhelfen, damit in den Verfahren, beim Zoll und bei anderen Stellen etwas schneller entschieden wird. Frau Figueiredo und Herrn Désir möchte ich lediglich nochmals sagen, dass ihre Beunruhigungen hinsichtlich der öffentlichen Dienstleistungen nicht begründet sind. Mein Mandat ist in diesem Punkt ganz klar und eindeutig. Ich bin niemals davon abgewichen und werde dies auch in Zukunft nicht tun. Ich komme jetzt in Beantwortung der Ausführungen von Frau Ferrer und Frau Corbey zu zwei speziellen Punkten. Frau Ferrer, in Bezug auf den Textilsektor sind wir bereit, unsere Textilzölle und damit das, was von unserem industriellen Schutz noch bleibt, zu verringern, allerdings unter einer Bedingung: dass andere das Gleiche tun, was Teil der Verhandlungen ist. Frau Corbey fragte, wie es um den Zugang zu Arzneimitteln steht. Darauf möchte ich antworten, dass wir auf den beiden Gebieten arbeiten, auf denen diese Bemühungen fortgeführt werden müssen. In Genf kommt es darauf an, den Inhalt der Vereinbarung vom August in das TRIPSAbkommen zu übernehmen, woran wir arbeiten. Dies ist nicht ganz problemlos, denn das im August zwischen den einzelnen Seiten und den einzelnen Erfordernissen erreichte Gleichgewicht muss jetzt unverfälscht in einen Rechtstext einfließen, was natürlich einige Arbeit erfordert. Wir arbeiten auch in der Europäischen Union daran, denn wir wollen gewissermaßen im Vorgriff unsere eigene in der europäischen Gesetzgebung enthaltene Zwangslizenzregelung neu fassen, um sie mit dieser neuen WTO-Vereinbarung in Einklang zu bringen und so gegebenenfalls einer Reihe von Entwicklungsländern den Zugang zu erleichtern. Wir werden dies in Form eines Entwurfs einer Empfehlung an den Ministerrat tun, denn bis zum In-Kraft-Treten der europäischen Patentgesetzgebung, die zwar beschlossen ist, aber erst in einigen Jahren rechtswirksam wird, müssen wir sämtliche bestehenden nationalen Rechtsvorschriften ändern, um diese Vereinbarung über den Zugang zu Arzneimitteln umzusetzen. Wir werden also vom Rat – wenn dieser einverstanden ist, und wir haben allen Grund zu der Annahme, dass dies der Fall sein wird –, eine Empfehlung annehmen lassen, um zu gewährleisten, dass in jeder der nationalen Gesetzgebungen die erforderlichen Änderungen vorgenommen werden, um die Zeit zu überbrücken, bis eine aktualisierte europäische Regelung vorliegt, die – wie gesagt – erst in einigen Jahren in Kraft treten wird. Soweit meine Antworten, die ich zu diesem Zeitpunkt 52 geben wollte; gleichzeitig danke ich Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. 2-170 Der Präsident. – Die Aussprache ist geschlossen. SCHRIFTLICHE ERKLÄRUNGEN (ARTIKEL 120) 2-171 Berthu (NI), schriftlich. – (FR) Ist die Europäische Kommission taub? Diese Frage kommt einem zwangsläufig in den Sinn, wenn man sich ihre Leitlinien für die Wiederaufnahme der Doha-Runde der internationalen Handelsgespräche im Rahmen der WTO ansieht. Denn nach dem Scheitern von Cancún schien festzustehen – und dies haben wir in diesem Haus auch zum Ausdruck gebracht –, dass die in die Sackgasse geratenen Verhandlungen zeigen, wie notwendig es ist, das Ziel des weltweiten Freihandels zu revidieren und das Konzept einer von den Völkern gesteuerten Globalisierung zu verfolgen. Das Programm der Kommission empfiehlt jedoch wörtlich „eine überarbeitete Strategie für die Verwirklichung der Ziele der EU in Form einer erneuerten und aktualisierten Verhandlungsposition“. Aus dieser sich selbst widersprechenden Formulierung geht hervor, dass es keine tief greifende Revision geben wird, sondern nur leichte Korrekturen am Rande. Die Kommission behält ihre vorrangigen Ziele freier Marktzugang, weltweite Wettbewerbsfreiheit und Investitionsfreiheit (die so genannten Singapur-Themen) bei, die sicherlich interessant sind, doch müsste sie jetzt in unserem wie auch dem Interesse der Entwicklungsländer anderen Anliegen den ihnen gebührenden Platz einräumen. Es kommt jetzt nämlich darauf an, die Regeln für einen internationalen Handel festzulegen, der die Souveränität der Völker besser achtet und in höherem Maße mit dem Umweltschutz und der öffentlichen Gesundheit zu vereinbaren ist. 2-172 Boudjenah (GUE/NGL), schriftlich. – (FR) Hat die Kommission der Konferenz von Cancún Rechnung getragen? Wenn man sich ihre für eine eventuelle Wiederaufnahme der 2001 begonnenen Verhandlungen zur Entwicklungsagenda ansieht, kann man das wohl kaum behaupten! Ihre angebliche „Flexibilität“ zu den Singapur-Themen – die nur leichte kosmetische Korrekturen bedeutet –, der Ruf nach Gleichgewicht zwischen Rechten und Markt, der Wille zu mehr Flexibilität in ihren Positionen ändern nichts an ihren neoliberalen europäischen Orientierungen. Herablassung, fehlende Selbstkritik, mangelnde Bereitschaft zu Hinterfragungen sind nach wie vor die Hauptelemente des Credos der Kommission. Ungeachtet der vom Rat bestätigten Auslassungen Paul Lamys werden die ärmsten Länder keinen Blankoscheck für die 13/01/2004 angeblich neuen Positionen ausstellen und ebenso wenig der seit Seattle durchgeführten Politik ihre Zustimmung erteilen. Ganz im Gegenteil, die Völker des Südens organisieren sich und leisten Widerstand gegen die europäischen Ansprüche und die WTO. Die im GATS vorgesehene Liberalisierung des Dienstleistungshandels und die nicht weniger hochheilige Marktöffnung – die wie eine unzweifelhafte Wohltat für die Entwicklungsländer verkauft wird! – sind Gefahren, deren sich die Länder des Südens wohl bewusst sind. Gleichberechtigte internationale Kooperations- und Handelsbeziehungen, welche die individuellen und kollektiven Grundrechte achten, verdienen Besseres. Notwendig ist jetzt eine von den gewählten Vertretern getragene öffentliche Debatte, um diese Logik wieder vom Kopf auf die Füße zu stellen. 2-173 Illegaler Handel mit Buschfleisch 2-174 Der Präsident. – Nach der Tagesordnung folgt die Aussprache über den Bericht (Α5-0355/2003) von Herrn De Rossa im Namen des Petitionsausschusses zur Petition 461/2000 betreffend den Schutz und die Erhaltung von Großaffen und anderen durch den illegalen Handel mit Buschfleisch bedrohten Arten (2003/2078(ΙΝΙ)). 2-175 De Rossa (PSE), Berichterstatter. – (EN) Herr Präsident, es ist natürlich unmöglich, der Bedeutung dieser Thematik in fünf Minuten gerecht zu werden. Ich möchte mich eingangs bei meinen Kollegen im Parlament dafür bedanken, dass wir die Möglichkeit haben, diese Aussprache durchzuführen. Es ist wichtig, dass eine von 1,9 Millionen Bürgern in Europa unterzeichnete Petition durch eine Anhörung in diesem Haus gewürdigt wird. Eine Zeit lang sah es nicht danach aus, und ich danke allen, die diese Anhörung durch ihre unermüdliche Arbeit ermöglicht haben. Mein besonderer Dank gilt Herrn Corrie, dem Berichterstatter des Ausschusses für Entwicklung und Zusammenarbeit, der an der Erarbeitung dieses Berichts beteiligt war, welcher im Rahmen der verstärkten Zusammenarbeit gemeinsam vom Petitionsausschuss und dem Entwicklungsausschuss erstellt wurde. An dieser Stelle möchte ich klarstellen, dass sich dieser Bericht nicht mit der Jagd in Europa befasst. Deshalb sind die drei eingebrachten Änderungsanträge nicht erforderlich, und ich möchte die Kollegen bitten, sie nicht zu unterstützen. Als „Buschfleisch“ oder „Wildfleisch“ werden aus wildlebenden Tieren gewonnene Nahrungsmittelerzeugnisse bezeichnet, ganz gleich, ob diese vor Ort verbraucht oder kommerziell gehandelt werden. Obwohl der übermäßige Konsum von Buschfleisch überall ein sich rasch verschärfendes Problem darstellt, konzentriert sich dieser Bericht auf Afrika, da das Buschfleischproblem hier am 13/01/2004 signifikantesten ist und in der ausführlichsten beschrieben wurde. 53 Literatur am Dennoch ist auch der illegale Handel mit Fleisch von Wildtieren nicht auf Afrika beschränkt. In Asien sind viele Tierarten vom Aussterben bedroht, da sie zur Gewinnung von Nahrungsmitteln, für den Handel mit Haustieren oder aber aufgrund des Glaubens, dass der Verzehr bestimmter Teile eines Tieres Krankheiten heilen oder potenzstärkend wirken kann, zu stark bejagt werden. Der Handel mit wildlebenden Tieren in Südamerika nimmt ebenfalls zu, und Wildtiere wie Affen, Vögel, Kapibara und andere große Nagetiere, sowie Tapire, Gürteltiere und Rotwild werden zum Verkauf angeboten. Prinzipiell kann jedes Wildtier zur Versorgung eines Marktes mit Buschfleisch genutzt werden. In Afrika werden mehr als 50 Tierarten auf den Märkten und in Restaurants zum Verkauf angeboten, einschließlich Antilopen, Affen, Schuppentiere (Pangolins), Schweine, große Nagetiere, Elefanten, Reptilien wie Schlangen, Eidechsen und Krokodile, wirbellose Tiere wie Schnecken und Insekten und Vögel wie beispielsweise der Nashornvogel. Den Löwenanteil des Handels aber machen Säugetiere von mehr als einem Kilogramm Körpergewicht aus. Aktuelle Schätzungen zeigen, dass Buschfleisch hauptsächlich in den Tropen, vor allem in Afrika, konsumiert wird. Die allerjüngsten Schätzungen des Verbrauchs an Buschfleisch belaufen sich auf 23 500 t in Sarawak, 67 000 bis 164 000 t in den brasilianischen Amazonasgebieten und 1 Mio. bis 5 Mio. t – entbeint – im Kongobecken. Das führt zu einem Raubbau an den Tierbeständen. In Afrika wurde im Jahre 2000 zumindest eine Art des Roten Kolobusaffen wahrscheinlich aufgrund der Bejagung ausgerottet. Viele andere Tierarten werden bald folgen. Dieser Raubbau an den Beständen wildlebender Tieren zwecks Deckung des Nahrungsmittelbedarfs beeinträchtigt die Lebensbedingungen und die biologische Vielfalt. Von den schätzungsweise 1,2 Milliarden Menschen, die von weniger als einem Euro pro Tag leben müssen, leben 250 Millionen in abgelegenen ländlichen Gebieten und weitere 350 Millionen in oder in der Nähe von Wäldern, wobei 60 Millionen von ihnen in den Tropenwäldern lebenden Völkergemeinschaften angehören. Eine jüngste Studie des Ministeriums des Vereinigten Königreichs für internationale Entwicklung hat geschätzt, dass 150 Millionen Menschen (ein Achtel der ärmsten Bevölkerung der Welt) wildlebende Tiere als wichtigen Teil ihrer Existenzgrundlage betrachten. Daher gibt es für dieses Problem keine einfache Lösung. Bevölkerungswachstum, Armut, schlechte Regierungsführung und Kommerzialisierung des Konsums und Vermarktung von gewilderten Tieren sind die Hauptursachen für das Buschfleischproblem. Natürliche Ressourcen können sich angesichts einer rasch wachsenden Nachfrage nicht erneuern. Kleine demografisch stabile ländliche Bevölkerungen können in ihrer eigenen Umwelt auf ihre natürlichen Ressourcen zurückgreifen, ohne diese komplett auszuschöpfen. Die Bevölkerungsexplosion zusammen mit einem expandierenden Städte- und Weltmarktsystem hat diese Situation jedoch verändert. Die Nutzung der natürlichen Ressourcen ist unnachhaltig geworden, seit die Industrienationen beim Erwerb dieser Ressourcen dominant sind. Die Armut gewinnt darüber hinaus Überhand über die Besorgnis um die Erhaltung der Ressourcen und lässt Maßnahmen der Rechtsdurchsetzung in Gegenden, in denen die Menschen für ihre Ernährung vom Buschfleisch abhängen, als ungerecht und kaum durchsetzbar erscheinen. Viele der Buschfleischkrise zugrunde liegenden Ursachen sind identisch mit den Ursachen der Armut (z. B. schwache lokale Regierungen und ungünstige Handelsbedingungen). Deswegen ist es notwendig, dass Gremien, die sich für Erhaltung und Entwicklung einsetzen, mit den indigenen Bevölkerungsgruppen und der Zivilgesellschaft vor Ort zusammenarbeiten, um die der Armut und der Schmälerung der biologischen Vielfalt zugrunde liegenden Ursachen zu beseitigen. Ich habe etwa 20 Probleme aufgelistet, die die Kommission in Angriff nehmen sollte. Dafür werden natürlich Ressourcen benötigt. Wir haben dafür bewusst keine Zahlen genannt. Doch die Kommission sollte einen konkreten Betrag vorsehen, um zu gewährleisten, dass wirksame Maßnahmen ergriffen werden können, und um die Zusammenarbeit mit den entsprechenden Organisationen und den Menschen vor Ort, die als Einkommens- oder Eiweißquelle auf Buschfleisch angewiesen sind, zu ermöglichen. 2-176 Nielson, Kommission. (EN) Herr Präsident, es muss dringend etwas zur Linderung der Buschfleischkrise getan werden. Wie Sie nur zu gut wissen, bedrohen Wilderei und die nicht nachhaltige Bejagung das Überleben einiger unserer nächsten Verwandten im Tierreich, wie Gorillas, Schimpansen und andere Arten von Menschenaffen. Wie die fast zwei Millionen Unterschriften unter der Petition zeigen, bereitet diese Angelegenheit der Öffentlichkeit eindeutig Sorge. Dieses Problem liegt auch der Kommission sehr am Herzen, die sich im Rahmen der globalen Anstrengungen, mit denen der Rückgang der Artenvielfalt bis 2010 gestoppt werden soll, engagiert. Daher begrüßen wir den Bericht von Herrn De Rossa, den ich für ausgewogen halte und der meiner Meinung nach den Kern trifft. Wir haben eine Reihe verschiedener Maßnahmen zur Eindämmung des Problems ergriffen. Zunächst muss ich aber unterstreichen, dass klar zwischen der Buschfleischkrise – die bestimmte Tierarten bedroht – 54 und dem alltäglichen Verbrauch von Wildfleisch, der einen festen Bestandteil der Sicherung der Versorgung der Armen in den Entwicklungsländern darstellt, unterschieden werden muss. Uns allen ist bewusst, dass es in Verbindung mit Buschfleisch verschiedene Aspekte gibt, die über die Entwicklungsagenda hinausgehen. Dazu zählen gesundheitliche Fragen in Europa, einige Handelsaspekte sowie wissenschaftliche Fragen. Doch da der Raubbau an Buschfleisch größtenteils in Entwicklungsländern stattfindet, besteht die beste Lösung darin, diese Länder im Rahmen unserer Entwicklungszusammenarbeit zu unterstützen und die Buschfleischkrise vor Ort anzugehen. Diese Krise kann im Zusammenhang mit der Thematik natürliche Ressourcen, ländliche Entwicklung oder Fragen des Regierungshandelns in Angriff genommen werden oder sie kann beispielsweise im Rahmen von Umweltverträglichkeitsprüfungen und strategischen Umweltprüfungen als Querschnittsthema aufgegriffen werden. Bei diesen Prüfungen sollten im Hinblick auf Buschfleisch für sämtliche Entwicklungsaktivitäten Risiken und mögliche Maßnahmen zur Schadensbegrenzung ermittelt werden. Ich freue mich, Ihnen in diesem Zusammenhang mitteilen zu können, dass das Handbuch „Einbeziehung des Umweltaspekts in die entwicklungspolitische und wirtschaftliche Zusammenarbeit“ kurz vor seinem Abschluss steht und im ersten Halbjahr 2004 in Kraft treten wird. Das überarbeitete Handbuch dürfte einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, dass Buschfleischfragen bei Umweltprüfungen und damit bei allen unseren Entwicklungsaktivitäten in diesem Bereich die gebührende Aufmerksamkeit erhalten. Die in diesem Jahr fälligen Halbzeitevaluierungen unserer Kooperationsstrategien werden wir nutzen, um Umweltbelange besser zu integrieren. Das wird über eine systematischere Nutzung von Länderumweltprofilen, von strategischen Umweltprüfungen und den bereits erwähnten Umweltverträglichkeitsprüfungen geschehen. All das ist in Ordnung. Das mag keine sehr direkte Reaktion darstellen, aber damit schaffen wir die Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Prüfung dieser Problematik. Sehr wichtig ist die nationale Eigenverantwortung. So sind Maßnahmen zur Einschränkung des Raubbaus an Buschfleisch völlig sinnlos, wenn die Buschfleischländer selbst nicht mit gutem Beispiel vorangehen. Wir können unterstützend eingreifen und die im Rahmen der Überarbeitung der Länderstrategien geäußerten Ansichten weitergeben, aber von entscheidender Bedeutung ist die Eigenverantwortung. Ich möchte noch einen speziellen Punkt anfügen, nämlich, dass der Frieden eine wesentliche Rolle spielt. Wenn wir uns den Konflikt in der DRC und in anderen Ländern der Region in den letzten zehn Jahren anschauen, erkennen wir, dass diese Konflikte sämtliche Versuche, auch nur ein Minimum an Ordnungspolitik in Bezug auf das von uns erörterte Problem aufzubauen, 13/01/2004 blockieren. Für Soldaten, Binnenvertriebe und Flüchtlinge gab es keinerlei Beschränkungen, Anreize, Anleitung, Strafen oder sonstige staatliche Maßnahmen bezüglich ihres Verhaltens in diesem Zusammenhang. In diesem Bereich gab es weder Recht noch Ordnung, und die schrecklichen Folgen sind uns bekannt. Das würde ich zur wichtigsten Priorität erklären, und ich meine sogar, dass die Umwelt und die Situation in Bezug auf das Buschfleisch einen von vielen wichtigen Aspekten für die Sicherung des Friedens in der DRC und anderen Ländern der Region darstellen. Die Kommission ist – auch ausgehend davon, was ich über die Eigenverantwortung sagte – nicht davon überzeugt, dass ein spezieller Aktionsplan die beste Möglichkeit zur Lösung der Buschfleischkrise darstellt. Sowohl die Strategie der Kommission für die Integration von Umweltaspekten in die wirtschaftliche und Entwicklungszusammenarbeit als auch der Aktionsplan zur Erhaltung der biologischen Vielfalt im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit stehen in diesem Jahr zur Revision an. Es ist sinnvoller, sich mit der Buschfleischproblematik im Rahmen dieser beiden Strategien auseinander zu setzen, als eine spezielle Buschfleischstrategie zu erarbeiten, die einen hohen personellen Aufwand erfordern würde, ohne notwendigerweise zu zusätzlichen Maßnahmen zur Lösung dieses Problems zu führen. Ausgehend von den sektorübergreifenden Auswirkungen der Buschfleischfrage wäre dieser Ansatz nicht der beste. Viele Gemeinschaftsvorhaben in Ost-, Süd- und Westafrika greifen dieses Problem in sehr praktischer Weise auf. Obwohl nur ein relativ geringer Anteil der Gesamtausgaben für Hilfsprogramme auf die Umwelt entfällt, haben wir in Schlüsselländern beträchtlich in den Umweltschutz und das Umweltmanagement investiert. So hat die Kommission seit 1992 annähernd 67 Millionen Euro in das ECOFAC-Programm für die Erhaltung und rationelle Bewirtschaftung der Waldökosysteme in Zentralafrika investiert, das sich für die innovative Bewirtschaftung von Schutzgebieten in wichtigen Lebensräumen der Großaffen einsetzt. Die Kommission finanziert zudem Maßnahmen zur Kontrolle der Bejagung und Wilderei in privaten Konzessionsgebieten und fördert im Rahmen der verantwortungsvollen Durchführung der Initiative den Ökotourismus in der Region. Des Weiteren setzen wir uns auf politischer Ebene für eine Lösung der Buschfleischkrise ein. So haben wir unlängst einen Zuschuss in Höhe von 500 000 Euro bereitgestellt, um den auf ministerieller Ebene in Afrika eingeleiteten Prozess zur Rechtsdurchsetzung und Politikgestaltung im Forstsektor zu unterstützen. Obwohl das Hauptziel dieses Prozesses darin besteht, die Politikgestaltung im Forstsektor zu verbessern und den illegalen Holzeinschlag zu bekämpfen, dürfte die mehrfache Bezugnahme auf Buschfleisch und wildlebende Tiere in der von der Konferenz verabschiedeten Erklärung die Aufmerksamkeit auch auf diese Thematik lenken. 13/01/2004 Wir begrüßen die Initiative, das Parlament mit dieser Thematik zu befassen, die breiten Teilen der Öffentlichkeit sehr an Herzen liegt. Das ist meines Erachtens eine sehr konstruktive Methode, um diesem Anliegen die Aufmerksamkeit zu verschaffen, die es verdient. 2-177 Corrie (PPE-DE), Verfasser der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für Entwicklung und Zusammenarbeit. – (EN) Herr Präsident, jede Petition mit 1,9 Millionen Unterschriften verdient, dass man sie ernst nimmt. Ich beglückwünsche Herrn De Rossa zu seinem ausgezeichneten Bericht sowie zu seiner heutigen Präsentation. Kann der Kommissar erstens bestätigen, dass sich der Aktionsplan lediglich auf tropische Gebiete und insbesondere den afrikanischen Kontinent bezieht und im Gegensatz zur Interpretation einiger Leute keinerlei Auswirkungen auf die Jagd in der Europäischen Union hat? Sinnvolle Maßnahmen sind aus drei Gründen sehr wichtig und dringend geboten. Erstens betrachten, wie Herr De Rossa sagte, mindestens 150 Millionen der ärmsten Menschen der Welt wildlebende Tiere als einen äußerst wichtigen Bestandteil ihrer Existenzgrundlage. Die kommerzielle Jagd, die Ausbeutung der Holzvorräte und die Waldrodung zerstören das ökologische Gleichgewicht und berauben die einheimische Bevölkerung ihrer Ernährungs- und Existenzgrundlage. Zweitens wird die wahllose Tötung von Großaffenarten das Aussterben von Gorillas und Schimpansen zur Folge haben, die in Ländern wie Ruanda eine wichtige nachhaltige Touristenattraktion und Einkommensquelle darstellen, die dadurch für immer verloren gehen wird. Die Zerstörung der Wälder wird beträchtliche ökologische Schäden verursachen, wenn der Holzeinschlag nicht dringend unter Kontrolle gebracht wird. Es gibt einen dritten und noch wichtigeren Punkt. Der illegale Export von Buschfleisch in alle Teile der Welt könnte verheerende Auswirkungen auf die Gesundheit haben, im Vergleich zu denen SARS einer harmlosen Erkältung gleichkäme. Viele Gorillas und Schimpansen sind Träger des Affenaidsvirus (SIV), das auf den Menschen überspringen kann und auch schon übergesprungen ist. Schon das wäre schlimm, doch wenn mit Ebola infiziertes Fleisch die Weltmärkte erreichen würde, könnte es zu einer Katastrophe von weit gefährlicheren Ausmaßen kommen als im Falle der HIV-Infektionen. Vor kurzem wurden auf dem Amsterdamer Flughafen 2 000 Affennasen in einem Koffer gefunden. Das zeigt, dass der illegale Handel blüht. Im Entschließungsentwurf wird die Kommission aufgefordert, eine Reihe von Maßnahmen zu ergreifen, und ich hoffe, dass sie dies tut. Es wäre jedoch schon ein wichtiger Fortschritt, wenn man die Staatschefs in den 55 Buschfleischländern auf die Situation aufmerksam machen würde und sie, wie der Kommissar sagte, dafür gewinnen könnte, beim Schutz der Ökosysteme und der wildlebenden Tiere mit gutem Beispiel voranzugehen. 2-178 Stockton (PPE-DE). – (EN) Herr Präsident, ich unterstütze die den Vorschlägen in Herrn De Rossas ausgezeichnetem Bericht zugrunde liegenden Überlegungen und beglückwünsche ihn zu seinem Bericht. Eines der Probleme, mit dem wir uns auseinander setzen müssen, betrifft die Definition von Buschfleisch, die nicht präzise genug ist. Wir wissen oder glauben, dass wir alle über dieselbe Sache sprechen: in erster Linie gefährdete Arten, vor allem die Großaffen. Buschfleisch wird jedoch auch als Delikatesse für den Verbrauch außerhalb von Afrika gehandelt. Es ist natürlich sowohl in Afrika als auch in Südamerika äußerst schwierig, Menschen, die hungern oder nur sehr wenig zu essen haben, an der Wilderei in den benachbarten Wäldern zu hindern. Sowohl in Südamerika als auch in Afrika gibt es jedoch Arten, die bewirtschaftet werden und die Grundlage für einen organisierten Handel bilden könnten, wobei bestimmte Schutzmechanismen anzuwenden wären. Meine Sorge ist, dass es in Europa einen großen Markt für Buschfleisch gibt. Jedes Jahr werden allein auf dem Flughafen London Heathrow mehrere tausend Kilo illegal eingeführtes Buschfleisch konfisziert, das sich zumeist in einem äußerst schlechten Zustand befindet. Eine beträchtliche Anzahl von Bewohnern und Bürgern der Europäischen Union sowie afrikanischer und südamerikanischer Länder wäre durchaus am legitimen Konsum von Buschfleisch interessiert, wenn es auf nachhaltiger Grundlage bereitgestellt werden könnte. Diese Nachfrage wird ebenso wenig verschwinden wie die Nachfrage von Herrn De Rossas irischen Landsleuten nach Guinness, ganz gleich, wo sie sich aufhalten. Es besteht die Gefahr, dass wir diese Nachfrage noch mehr als bisher in den Untergrund treiben. Eine der Optionen, mit denen sich die Kommission sehr ernsthaft beschäftigen sollte, ist die ordnungsgemäße Abwicklung des Handels, die u. a. umfassende und leider auch kostenaufwändige Erhebungen der Tierpopulationen, die Kontrolle der selektiven Tötung und, soweit es den Exporthandel betrifft, die ordnungsgemäße Regulierung der öffentlichen Gesundheit umfassen würde. Wie Herr Corrie sagte, wären die Auswirkungen dieses Handels für die öffentliche Gesundheit, falls er auf den Schwarzmarkt abgedrängt würde, entsetzlich. Es ist ein Skandal, dass amerikanische Multimillionäre im Interesse der Bodenbewirtschaftung Elefanten abschießen können, die gekeult werden müssen, während es Afrikanern nicht gestattet ist, legal angebotenes Buschfleisch zu kaufen und zu verzehren. Ich danke Herrn De Rossa für seine Zusicherung, dass sich dieser Bericht nicht auf die Bewirtschaftung von Rotwild und Elchen in Europa bezieht und beziehen 56 kann. Ich möchte ferner darauf hinweisen, dass jeglicher Verweis auf leistungsfähige Feuerwaffen überflüssig ist. In Afrika gibt es annähernd 20 Millionen AK-47, und entsprechende Kontrollen, die wir in der Europäischen Union vorsehen, sind dafür völlig wirkungslos. So wie einige meiner Kollegen fordere ich die Kommission jedoch auf, bald etwas zu unternehmen. 2-179 Ford (PSE). – (EN) Herr Präsident, ich beglückwünsche Herrn De Rossa zu seinem Bericht über den Schutz und die Erhaltung von Großaffen und anderen durch den illegalen Handel mit Buschfleisch bedrohten Arten. Wie wir gehört haben, ist dieser Bericht das Ergebnis einer von 1,9 Millionen Bürgern aus der ganzen EU unterzeichneten Petition, die den Petitionsausschuss veranlasst hat, diesen Bericht zu erarbeiten. Allerdings ging das nicht ohne den Widerstand gewisser Fraktionen dieses Hauses ab. So hatten die Christdemokraten, deren Pressemitteilungen, in denen Herrn De Rossas Bericht vielfach gepriesen wird, heute in großen Mengen im Pressezentrum in Straßburg zu finden sind, zunächst gegen die Erarbeitung dieses Berichts gestimmt. Wir Vertreter der Tier- und Naturschutzbewegungen begrüßen die Tatsache, dass sich die britischen Konservativen schließlich doch noch auf die Seite des Tierschutzes geschlagen haben. Gleiches gilt für die Fraktionen der Grünen und der Liberaldemokraten, die anfänglich ebenfalls gegen die Erarbeitung des Berichts gestimmt hatten. Im Interesse der öffentlichen Gesundheit, der öffentlichen Sicherheit und des Schutzes gefährdeter Arten unterstützen wir die Forderung, dass sich die EU mit Zuckerbrot und Peitsche für die Erhaltung dieser gefährdeten Arten in ihren angestammten Lebensräumen einsetzen soll, dass sie die lokalen Gemeinschaften in die Lage versetzen soll, alternative Nahrungsquellen zu erschließen, und dass sie die illegale Einfuhr von Buschfleisch in die EU unterbinden soll. Die von Herrn Corrie erwähnte Konfiszierung von 2 000 Affennasen vor kurzem in Amsterdam wirft ein Schlaglicht auf das Ausmaß des Handels und das Leid, das diesen Tieren angetan wird, deren Bestände vernichtet werden. Wir werden keinen der drei Änderungsanträge unterstützen, die unserer Ansicht nach schlecht durchdacht und – ob mit oder ohne Absicht – boshaft sind. Herrn De Rossas Bericht befasst sich mit der illegalen Bejagung von gefährdeten Arten und stellt in keiner Weise eine Gefahr für die Jagd in der Europäischen Union dar, wie im Änderungsantrag der EDD-Fraktion behauptet wird. Mit Ausnahme von Gibraltar, wo der Schutz der Affen eine willkommene Möglichkeit für die Ablenkung von einer Bedrohung durch Spanien sein mag, gibt es keine Großaffen in Europa. Außerdem stellt der Änderungsantrag der ELDR-Fraktion einen Widerspruch in sich dar: Eine nachhaltige Bejagung ernsthaft gefährdeter Arten gibt es nicht. 2-180 13/01/2004 Lambert (Verts/ALE). – (EN) Herr Präsident, auch ich möchte Herrn De Rossa für seinen Bericht danken. Fürs Protokoll, Herr Ford, der offizielle Vorschlag an den Ausschuss zur Erarbeitung dieses Berichts kam von mir. Deshalb kann wohl kaum behauptet werden, dass die Grünen ihn abgelehnt hätten. Ich möchte eine Reihe von Problemen hervorheben. Eines davon betrifft die Rolle der Holzunternehmen. Der Bericht enthält Vorschläge darüber, wie wir ihnen helfen können, ihrer Verantwortung gerecht zu werden, zumal sie bisweilen Buschfleisch als billige und leicht zu beschaffende Nahrungsquelle für ihre Arbeitskräfte einsetzen und ihre Fahrzeuge zum Transport von gewildertem Fleisch benutzt werden. Es wird vorgeschlagen, entsprechende Fragen in den europäischen Prozess der Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und des Handels im Forstsektor einzubinden. Das begrüße ich. Zweitens: Die Frage der Einfuhr in die Europäische Union und die höchst fragwürdigen und grauenhaften Umstände, unter denen dies gelegentlich geschieht, wurden bereits angesprochen. Wir könnten hier mehr in Bezug auf die Aufklärung von Verbrauchern und Händlern in der Union tun, damit sie erkennen, welche Auswirkungen ihr Handeln auf die Ökologie und die Entwicklung in den Ursprungsländern hat, und damit sie aufhören, Buschfleisch als eine Delikatesse zu betrachten, und stattdessen erkennen, dass sie zum potenziellen Aussterben bestimmter Tiere in einigen Gebieten beitragen. 2-181 Mathieu (EDD). – (FR) Herr Präsident, bevor ich den von mir vorgelegten Änderungsantrag vorstelle, möchte ich erklären, dass meine Fraktion den Schutz und die Erhaltung vor allem der afrikanischen Großaffen unterstützt. Obwohl die Großaffen bereits durch das Washingtoner Übereinkommen geschützt werden und daher nicht bejagt werden dürfen, sollten sie dennoch nach dem Vorbild des ABAC-Programms (Alternativen zur Wilderei in Zentralafrika) einer gründlichen Überwachung unterliegen. Doch wie der Berichterstatter erläutert, ist die Jagd bei weitem nicht der einzige Grund für das Aussterben dieser Arten. Die massive maschinelle Abholzung der Wälder in Äquatorialafrika und die Bevölkerungsexplosion auf dem gesamten Kontinent stellen wichtige Faktoren bei der Zerstörung der Lebensräume der Großaffen dar, wobei man auch den beispiellosen und verheerenden Schaden, den das Ebola-Virus in den letzten Jahren angerichtet hat, nicht vergessen darf. Deshalb müssen wir meiner Ansicht nach den Begriff der Buschfleisch-Krise neu definieren, weil er mehr umfasst als die exzessive Dezimierung der Wildtierbestände. Für das Verschwinden dieser Arten gibt es viele unterschiedliche Gründe. Auch die Definition von Wildfleisch ist in ihrer jetzigen Form meines Erachtens nicht akzeptabel, weil sie bezüglich des Ursprungs des Wildes Verwirrung stiftet. 13/01/2004 Ich meine, dass in einem Rechtstext – um auf Herrn Fords Äußerung einzugehen – jede Präzisierung sinnvoll ist, und ich glaube, dass eine sehr strikte Definition des Anwendungsbereiches in jedem Falle äußerst wichtig ist. Wir sollten uns in diesem Bericht, der tropische und äquatoriale Gebiete betrifft, auf den Begriff „Buschfleisch“ beschränken. Der Begriff „Wildfleisch“ ist viel zu vage. Er umfasst auch die Arten von Wild, die in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union vorkommen. 2-182 Parish (PPE-DE). – (EN) Herr Präsident, ich möchte eingangs dem Berichterstatter nochmals für diesen sehr notwendigen Bericht danken. Ich bedauere, dass Herr Ford daraus eine politische Angelegenheit machen will, weil dies meiner Meinung nach eine Angelegenheit ist, bei der alle politischen Parteien zum Wohle der Allgemeinheit zusammenarbeiten könnten, um diesen furchtbaren Handel zu stoppen. Zur selben Zeit, da wir hier in Straßburg zusammensitzen, werden Großaffen, Gorillas, Schimpansen und andere Affen für kommerzielles Buschfleisch gejagt und sind vom Aussterben bedroht. Derzeit zahlen Verbraucher hohe Preise, um mehr Großaffen zu verzehren, als weltweit in Zoos und Laboratorien gehalten werden. Wenn das Abschlachten so weitergeht wie bisher, dann werden die jetzt noch verbliebenen wildlebenden Affen in Afrika innerhalb der nächsten 15 bis 50 Jahre verschwunden sein. Das ist ein langer Zeitraum, aber wenn wir den Handel nicht bald stoppen, wird es zu spät sein. Ich möchte Dr. Brian Carroll vom Zoo in Bristol in meiner eigenen Region meine Anerkennung aussprechen. In Zusammenarbeit mit Zoos im gesamten Vereinigten Königreich hat er eine halbe Million Unterschriften für diese europaweite Kampagne gesammelt. Wir stehen vor einer Katastrophe, die sowohl das Überleben unserer nächsten Verwandten als auch das der Menschen bedroht, die für ihre Existenz auf die Wälder angewiesen sind. Die wichtigste Aufgabe für die Naturschützer besteht jetzt darin, die Nachfrage nach Buschfleisch zu senken. Wichtig ist, dass wir die Menschen aufklären und davon überzeugen, kein Fleisch von Großaffen zu kaufen und zu verzehren. Wir können hier in Europa jedoch mehr tun. Ich bin jedes Jahr aufs Neue über das Ausmaß dieses unerträglichen Handels schockiert. Buschfleisch wird tonnenweise auf europäischen Flughäfen konfisziert. Wir müssen die Kontrollen in allen Häfen und auf allen Flughäfen der EU verschärfen, um zu verhindern, dass dieses Fleisch nach Europa gelangt. Liebe Kollegen, denken Sie nur an das Unheil, das die Maul- und Klauenseuche in ganz Europa angerichtet hat. Wir haben eigene Untersuchungen angestellt. Die Maul- und Klauenseuche ist in Teilen Westafrikas weit verbreitet. Eingeschmuggeltes Buschfleisch kann nicht nur einen 57 neuen Ausbruch der Seuche in Europa auslösen, es kann auch unsere Tiere mit in Afrika auftretenden Krankheiten und Epidemien in Kontakt bringen. Jedes Kilo eingeschmuggeltes Fleisch in der EUNahrungskette birgt nicht nur die Gefahr von Tierkrankheiten, sondern auch von Krankheiten für den Menschen, wie z. B. Ebola. Liebe Kollegen, Ihre Unterstützung für die Schlussfolgerungen dieses nichtständigen MKSAusschusses und seine Forderung nach strengeren Maßnahmen, um ein Eindringen derartiger Krankheiten in die EU zu verhindern, war überwältigend. Dennoch gibt es in meinem Heimatland lediglich sechs Spürhunde für derartige Zwecke. Wir nehmen diese Gefahr nicht ernst genug, und alle Mitgliedstaaten könnten mehr tun. Gefährdete Arten und Lebensräume sind wertvoll und unersetzbar. Wir müssen diesem barbarischen Handel ein Ende setzen, bevor es zu spät ist. 2-183 Kinnock (PSE). – (EN) Herr Präsident, ich denke, wir sollten von Anfang an feststellen, dass die Gründe für das Florieren dieses lukrativen illegalen Handels die gleichen sind wie im Falle des illegalen Drogenhandels und des illegalen Waffenhandels. Die Analyse dieser Aktivitäten erfordert ein besseres Verständnis der Auswirkungen, die, wie der Kommissar sagte, gerade Konflikte und ein schlecht funktionierendes Gemeinwesen auf dieses Problem haben, und wir in der Europäischen Union sollten uns als Geber vielleicht ernsthafter für die Unterstützung von Vorhaben im Bereich des Naturschutzes und der biologischen Vielfalt einsetzen. Daneben werden unsere Bemühungen zur Konfliktverhütung und die für die Afrikanische Union vorgeschlagene Friedensfazilität usw. ebenfalls einen wichtigen Beitrag zur Lösung einiger der heute angesprochenen Probleme leisten. Diese Problematik wird regelmäßig von der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU diskutiert und genießt die Unterstützung unserer Parlamentskollegen in den AKP-Ländern. Sie sagen selbst, dass ihre Regierungen, wie der Kommissar betonte, der nachhaltigen Bewirtschaftung und Erhaltung der natürlichen Ressourcen in ihren nationalen Richtprogrammen vorrangige Bedeutung einräumen müssen. Dazu müssen auch wir in der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung, im Ausschuss für Entwicklung und Zusammenarbeit und in anderen Gremien einen Beitrag leisten. Denn ich fürchte, wir verschwenden unsere Energie, solange die Regierungen dieser Sache keinen Vorrang einräumen. Dabei ist zu bedenken, dass Buschfleisch eine wichtige Eiweißquelle darstellt. In einigen Teilen Nigerias decken die Menschen ihren Eiweißbedarf zu 84 % durch Buschfleisch, das eine sehr große Rolle im Leben der Menschen spielt. Wird der Zugang zu wildlebenden Tieren eingeschränkt, müssen sich die Menschen umstellen, was häufig noch größere Risiken birgt. Es ist viel besser darüber zu sprechen, wie wir den Handel kontrollieren können, als seine Einstellung vorzuschlagen. Wenn wir über die Unterbindung des 58 illegalen Handels sprechen, dann treiben wir ihn damit lediglich in den Untergrund und erschweren jegliche Kontrolle. Die Bedeutung von Buschfleisch für die Existenz der Armen wurde nie bewertet. Wir haben heute Nachmittag etliche Erklärungen abgegeben, aber es gab keine klare Beurteilung der Bedeutung von Buschfleisch für die Existenz der Menschen. Abschließend möchte ich feststellen, dass eine bessere Handelspolitik einen nicht unerheblichen Beitrag zur Erreichung unserer Ziele im Bereich der Armutsbekämpfung leisten könnte. 2-184 Wyn, Eurig (Verts/ALE). – (EN) Herr Präsident, auch ich möchte Herrn De Rossa für diesen sehr wichtigen Bericht danken. Der illegale Handel mit Buschfleisch ist für gefährdete Arten und Lebensräume in vielen Entwicklungsländern von verheerender Wirkung. Ich begrüße und unterstütze vor allem einen Änderungsantrag, und zwar sieht dieser vor, die Maßnahmen zur Aufdeckung und Verhinderung von illegalen Buschfleischimporten nach Europa zu verstärken. Erstaunlicherweise ist es noch immer relativ einfach, Fleisch über Häfen und Flughäfen nach Europa zu schmuggeln, obwohl mit großer Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden kann, dass das 2001 zu dem von Herrn Parish erwähnten verheerenden Ausbruch der Maul- und Klauenseuche führte. Die Europäische Union muss ein Exempel statuieren und Schmugglern klarmachen, dass ihr Buschfleisch an den Einreisestellen entdeckt wird und sie strafrechtlich belangt werden. Leider hält dieser grausame und profitable Handel unvermindert an, und jedes Jahr gelangen Tausende von Tonnen illegales Buschfleisch, das vor allem aus Westafrika stammt, unentdeckt nach Europa, ohne dass die organisierten Banden belangt werden. An dieser Stelle muss festgestellt werden, dass uns die USA in diesem Punkt den Weg weisen. Jeder, der in letzter Zeit über einen US-Flughafen eingereist ist, hat zweifellos die Bekanntschaft eines eifrigen Beagle gemacht, der jedes Gepäckteil nach importierten Lebensmitteln absucht. Ich bitte die Europäische Kommission inständig, strenge Vorschriften für die Mitgliedstaaten einzuführen und durchzusetzen. Abschließend fordere ich die Kollegen auf, irrelevante Änderungsanträge abzulehnen, die dem Schutz europäischer Jagdpraktiken dienen und lediglich zur Abschwächung der Empfehlungen des Berichts beitragen werden. 2-185 Nielson, Kommission. (EN) Herr Präsident, als wir meine Erklärung vorbereiteten, fehlte uns einfach die Phantasie, um auch die Jagd in Europa zu integrieren. Meiner Ansicht nach befindet sie sich ganz einfach außerhalb des Anwendungsbereiches, auf den sich diese Initiative normalerweise erstrecken sollte, und ich teile die Ansicht von Herrn De Rossa, Herrn Corrie und anderen, die dieses Missverständnis erwähnt haben. 13/01/2004 Wir haben genügend echte Probleme, mit denen wir fertig werden müssen. Die Feststellungen von Frau Mathieu und anderen Abgeordneten, dass die Jagd nicht die einzige Gefahr für diese Arten darstellt, müssen unbedingt berücksichtigt werden. Es gibt zwei verschiedene Aspekte. Einerseits haben wir es mit der absichtlichen, durch Habgier ausgelösten Bedrohung zu tun und andererseits mit einer Bedrohung, die ihre Ursache im Überlebenskampf der Menschen hat. Beide sind für die Arten, um die es hier geht, gleichermaßen gefährlich. Ich stelle bei dieser Diskussion Parallelen mit einer anderen schwierigen Thematik fest. Dabei geht es darum, dass Afrikaner ihren auf der Weidewirtschaft beruhenden Lebensstil ändern müssen, der sie zwingt, mit ihren Tieren von Weideplatz zu Weideplatz zu ziehen, und der ein Ungleichgewicht zwischen der Anzahl der Menschen und Tiere und der zur Verfügung stehenden Fläche zur Folge hat. Viele Menschen sind überrascht, dass auf einem so großen Kontinent wie Afrika ein derartiger Druck auf der Bodennutzung lastet, der ein Ausdruck für die Urbanisierung und das Bevölkerungswachstum ist. Schaut man sich jedoch die Umweltzwänge wie Zugang zu Wasser an, dann kann keine Rede von einem großen Kontinent sein. Der auf den Wäldern lastende Druck ist eines dieser kontinuierlich vorhandenen systembedingten und dramatischen Probleme, die möglicherweise das größte Hindernis für die Entwicklung einer nachhaltigen Alternative sind, weil das Ganze etwas mit Armut und echten Problemen zu tun hat. Wir sollten ganz entschiedene Maßnahmen zur Bekämpfung von Straftaten ergreifen, die das Ergebnis von Habgier sind. Im Rahmen unserer Bemühungen um einen verantwortungsbewussten Umgang mit den afrikanischen Wäldern müssen wir versuchen, Holzunternehmen zur Einhaltung von Gesetzen und sonstigen Vorschriften zu bewegen und auch Regierungen für diese Ziele zu gewinnen. Das ist eindeutig Teil unserer Strategie und unserer Politik. Der Handel ist ein sehr vielschichtiges Problem. Ein Aspekt betrifft schlicht und einfach den legitimen Schutz unserer Gesundheitsnormen. Wir stellten die Einfuhr von Nilbarsch aus dem Victoriasee für eine Reihe von Jahren ein, bis es uns gelungen war, – das ist eines meiner Lieblingsbeispiele – eine wirksame Pflanzenschutzkontrolle aufzubauen. Diese Exporte sind wieder angelaufen, und wir haben Tausende von Arbeitsplätzen auf nachhaltiger Basis geschaffen. Ich finde es jedoch etwas merkwürdig, dass wir in Bezug auf Buschfleisch keine ähnlichen Maßnahmen ergriffen haben. Was meine Vorredner gesagt haben, stimmt. Ebola stellt eine Gefahr dar, und in Bezug auf den Handel gibt es viele andere sehr schwierige Aspekte, die beträchtliche Aufmerksamkeit erfordern. Gleichzeitig sind viele Menschen darauf angewiesen, dass sie Buschfleisch in ihrer normalen, traditionellen Umgebung jagen und verzehren können. Das sollten wir respektieren. 13/01/2004 59 Wir hatten eine Debatte über den Braindrain. Vielleicht sollten wir eine Debatte über den „Proteindrain“ beginnen und der Versuchung, sich exotisches Protein zu verschaffen, mit der Aufklärung der Öffentlichkeit über die damit verbundenen Aspekte begegnen. Ich möchte dem Parlament und dem Berichterstatter für diese Initiative danken. 2-186 Der Präsident. – Die Aussprache ist geschlossen. Die Abstimmung findet morgen um 12.00 Uhr statt. *** 2-187 Der Präsident. – Das Wort hat Herr Ford für eine persönliche Erklärung gemäß Artikel 122 der Geschäftsordnung. 2-188 Ford (PSE). – (EN) Herr Präsident, zur Geschäftsordnung. Sowohl Frau Lambert als auch indirekt Herr Parish unterstellten, ich hätte das Haus getäuscht, als ich behauptete, dass die PPE-DE-, die ELDR- und die Verts/ALE-Fraktion versucht hatten zu verhindern, dass der Bericht De Rossa auf die Tagesordnung gesetzt wird. Zwar akzeptiere ich Frau Lamberts persönliches Engagement für diesen Bericht und die Tatsache, dass sie seine Erarbeitung vorgeschlagen hat, doch meine Kritik richtete sich gegen die Haltung ihrer Fraktion und die anderer Fraktionen. Die Angelegenheit wurde vom Vorsitzenden des Petitionsausschusses auf der Konferenz der Ausschussvorsitzenden im letzten Herbst angesprochen. Sie waren dagegen, dass der Petitionsausschuss die Geschäftsordnung für die Erarbeitung dieses Berichts heranzieht. Die Angelegenheit wurde an die Beratung der Fraktionsvorsitzenden verwiesen, bei der zunächst lediglich Herr Barón Crespo von der Fraktion der Sozialdemokratischen Partei Europas für den Bericht stimmte. Erst nach beträchtlicher Überzeugungsarbeit der anderen Fraktionen konnten deren Vorsitzende umgestimmt und davon überzeugt werden, dass der uns heute vorliegende Bericht zu diesem wichtigen Thema erarbeitet werden sollte. 2-189 EU-Hilfe für den Iran im Anschluss an das Erdbeben 2-190 Der Präsident. – Nach der Tagesordnung folgt die Aussprache über die Erklärung der Kommission betreffend die EU-Hilfe für den Iran im Anschluss an das Erdbeben. 2-191 Nielson, Kommission. (EN) Herr Präsident, das Ausmaß des Erdbebens von Bam und der von ihm angerichteten Verwüstung haben die iranischen Behörden veranlasst, um internationale Hilfe zu ersuchen. Schon wenige Stunden nach der Katastrophe liefen umfangreiche internationale und europäische Hilfsmaßnahmen an. Die Zahl der Toten hat sich inzwischen auf 30 000 erhöht, und die Anzahl der Verletzten ist etwa ebenso groß. 45 000 Menschen sind obdachlos, und die Stadt Bam ist zu 85 % zerstört. Die Kommission hat humanitäre Soforthilfe veranlasst, in deren Rahmen sie die Tätigkeit der Such- und Rettungsteams aus EU-Mitgliedstaaten und dem EWR, aus Kandidaten- und Beitrittsländern koordiniert. Am Sonnabend, dem 27. Dezember 2003, fasste die Kommission über ECHO, ihr Amt für humanitäre Hilfe, einen Beschluss aufgrund absoluter Dringlichkeit über die sofortige Bereitstellung von 2,3 Millionen Euro zur Linderung der größten Not. 1 452 129 Euro wurden an die Rotkreuzfamilie – die Internationale Föderation der Rotkreuz- und Halbmondgesellschaften, das Finnische Rote Kreuz und das Deutsche Rote Kreuz – zur Unterstützung von Hilfsmaßnahmen des Iranischen Roten Halbmondes mit Lebensmittelpaketen, Zelten, Decken, Heizgeräten, Küchensets und Hygieneartikeln bereitgestellt. Diese Mittel waren ferner für die Einrichtung eines Notkrankenhauses und von BasisGesundheitsstationen bestimmt. Weitere 813 577 Euro wurden dem Comité d’Aide Médicale und der Organisation Médecins du Monde für die gesundheitliche Betreuung und ähnliche Maßnahmen bereitgestellt. Schließlich wurden 34 294 Euro für Télécoms Sans Frontières zum Aufbau eines satellitengestützten Kommunikationsnetzes zur Verfügung gestellt, um die Kommunikation und die Koordination zwischen den im Katastrophengebiet tätigen Hilfsorganisationen zu erleichtern. Zusätzlich zur humanitären Hilfe hat das in der Kommission angesiedelte Überwachungsund Informationszentrum für den EU-Katastrophenschutz nach Absprache mit den iranischen Behörden die Entsendung von Hilfsteams eingeleitet. Unmittelbar nach dem Erdbeben informierte das Überwachungs- und Informationszentrum am Morgen des 26. Dezember seine in den am Mechanismus zur Koordinierung der Maßnahmen im Katastrophenschutz beteiligten Ländern bestehenden 30 Kontaktpunkte über einen bevorstehenden Einsatz. Am 26. Dezember verließen die ersten Teams ihre Länder, und am 27. Dezember konnte die durch die italienische Katastrophenschutzeinheit geleitete EU-Koordinierung der Suchund Rettungsmaßnahmen in Bam anlaufen. Insgesamt waren 18 Länder an diesem gemeinsamen Einsatz beteiligt, deren Beitrag von Such- und Rettungsteams – Suchhunde, Brandbekämpfungs- und andere Spezialisten – bis zur Bereitstellung von Hilfseinrichtungen wie Notkrankenhäuser und andere Ausrüstungen reichte. Mit dem Abschluss der Such- und Rettungsmaßnahmen trat die Absicherung der humanitären Versorgung der Überlebenden des Erdbebens für die kommenden Monate in den Vordergrund. Am 8. Januar 2004 riefen sowohl die Internationale Föderation der Rotkreuz- und Halbmondgesellschaften als auch das Amt für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten der UNO zur Unterstützung der Hilfsmaßnahmen in Bam auf. Nach einem ersten Besuch zur Bewertung der Lage, der 60 zwischen dem 29. und 31. Dezember stattgefunden hatte, entsandte ECHO eine zweite Expertengruppe nach Bam, die sich zwischen dem 5. und 8. Januar einen Überblick über die Lage verschaffte, eine Einschätzung des Bedarfs vornahm und sich mit den anderen Hilfsorganisationen vor Ort abstimmte. Diese zweite Einschätzung ergab, dass in folgenden Bereichen besonderer Handlungsbedarf bestand: Gesundheit; Zugang zu sauberem Wasser und Abwasserentsorgung; psychosoziale Betreuung und Suche nach Personen; Betreuung gefährdeter Gruppen, vor allem Kinder und alte Menschen. Ausgehend von ihrer eigenen Einschätzung und den Aufrufen der UNO und des Roten Kreuzes prüft die Kommission derzeit die Bereitstellung von Hilfe für die Erdbebenopfer von Bam im Rahmen eines zweiten Beschlusses innerhalb der nächsten Wochen. Dank unseres Vorgehens waren wir in der Lage, mit den ersten 2,3 Millionen Euro den gesamten uns zum gegebenen Zeitpunkt vorliegenden Bedarf abzudecken, und wir sind jetzt in der Lage, neue Anfragen zu prüfen. Es ist äußerst wichtig, dass die internationale Gemeinschaft Unterstützung leisten kann, die über den ersten unmittelbaren Bedarf in solchen Situationen hinausgeht. 13/01/2004 leider in dieser Woche gekommen: Mehr als 80 amtierende Abgeordnete und Hunderte Kandidaten wurden vom Wächterrat abgelehnt, darunter der Hauptgesprächspartner und Gastgeber einer Delegation des Europäischen Parlaments im Iran, der Vorsitzende des auswärtigen Ausschusses, Mirdamadi, der auch im vergangenen Jahr mit einer Delegation hier gewesen ist. Ich glaube, wir sollten deutlich machen, so wie wir menschliche Solidarität im Falle von Naturkatastrophen äußern, so müssen wir auch politische Solidarität mit den Reformkräften im Iran äußern, die sich in dem beschränkten Rahmen, der zur Zeit dort besteht, um mehr Demokratie und um freiere Wahlen bemühen. Das ist ein wichtiger Punkt und ich gehe auch davon aus, dass der Hohe Beauftragte des Europäischen Rates, Solana, der sich zur Zeit im Iran aufhält, auch da deutliche Worte findet. Ich glaube, es wäre ein falsches Signal, wenn wir als Europäische Union in dieser konkreten Situation darüber hinweggehen würden, business as usual politisch praktizierten und damit denjenigen, die im Februar, im nächsten Monat, eine relativ freie Wahl dort durchführen wollen, den Mut nehmen. Jetzt ist nicht nur Solidarität mit den Opfern von Bam, sondern auch Solidarität mit den Reformern im Iran gefragt. 2-193 2-192 Gahler (PPE-DE). – Herr Präsident! Das Erdbeben vom 26.12. hat die Stadt Bam fast vollständig vernichtet. Das Ausmaß der Zerstörung und das daraus resultierende menschliche Leid hat uns alle zutiefst erschüttert. Bei dieser Tragödie ist aber eines positiv zu verzeichnen: die unmittelbar einsetzende, schnelle und umfassende Hilfe aus der ganzen Welt inklusive der EU, ihrer Mitgliedstaaten und auch aus den USA, die vom Iran akzeptiert wurde; lediglich die Hilfe aus Israel wurde nicht angenommen. Danke in diesem Hause an die Kommission, die bereits am 27.12. tätig wurde! Dies zeigt der iranischen Regierung, aber vor allem auch der Bevölkerung, wie groß die menschliche Solidarität mit ihnen ist, unabhängig von den politischen Beziehungen zu diesem Land. Und ich bin überzeugt, das ist auch eine Reaktion darauf, dass der Iran in der wichtigen Frage der Unterzeichnung des Zusatzprotokolls zum nuklearen Nichtverbreitungsvertrag den Erwartungen der Weltgemeinschaft gerecht geworden ist. Und gleichwohl gibt es unsererseits noch viel Anlass zu Kritik, z. B. bei der Menschenrechtssituation, obwohl wir begrüßen, dass der Menschenrechtsdialog mit dem Land in Gang gekommen ist. Ich habe selbst an der letzten Sitzung in Brüssel teilgenommen, es war ein offener Dialog, nicht nur zwischen der EU -Delegation und der iranischen Seite, auch innerhalb der iranischen Delegation. Aber bereits im vergangenen Herbst haben wir seitens des Europäischen Parlaments unsere Befürchtungen geäußert, dass vor den Wahlen im Februar ein crackdown gegen reformorientierte Parlamentarier stattfinden könnte. Und genau dazu ist es Swoboda (PSE). – Herr Präsident, Herr Kommissar, liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Namen der Sozialdemokratischen Fraktion möchte ich unsere tiefe Betroffenheit und unsere Solidarität mit der iranischen Bevölkerung zum Ausdruck bringen. Ein furchtbares Unglück hat nicht nur eine Region und eine Stadt zerstört, sondern auch ein ganzes Land und dessen Bevölkerung getroffen. Ich bin sehr froh – und möchte das auch Herrn Kommissar Nielson sehr deutlich zum Ausdruck bringen –, dass die Kommission, aber auch Europa insgesamt, als Zeichen dieser Solidarität so rasch und tatkräftig reagiert hat. Ich glaube aber auch, dass es gerade angesichts dieser furchtbaren Katastrophe für den Iran wichtig ist zu zeigen, dass das Land geschlossen an seiner Zukunft weiterarbeitet. Meine Fraktion und ich selbst sind sehr besorgt, dass schon vor den Wahlen eine Vorauswahl stattgefunden hat, die verhindert, dass die Wählerinnen und Wähler selbst entscheiden. Denn der Sinn der Demokratie – und der Iran ist sehr stolz auf seine Demokratie – ist doch, dass die Wählerinnen und Wähler selbst entscheiden, wer sie im Parlament vertreten soll. Ich hoffe inständig, dass es im Iran noch Möglichkeiten gibt, diese Vorentscheidung zu korrigieren und der Bevölkerung vorzulegen, wer kandidiert, und auch der Bevölkerung die Entscheidung zu überlassen. Ich will jetzt gar nicht auf Reformkräfte oder Nichtreformkräfte eingehen, sondern nur im Namen meiner Fraktion klar und deutlich zum Ausdruck bringen, dass die Bevölkerung entscheiden muss. Ich glaube, niemand im Iran muss vor der Entscheidung der Bevölkerung Angst haben. Diese ist wach und klug genug, von sich aus eine Entscheidung zu treffen. 13/01/2004 Zweitens möchte ich sehr positiv erwähnen, dass der Iran – nicht zuletzt aufgrund der Initiative einiger europäischer Außenminister – das Zusatzprotokoll im Rahmen der Internationalen Atomenergie unterzeichnet hat. Ich verstehe auch manche Angst im Iran und manches Bestreben, die neueste Nukleartechnologie zu besitzen, ist es doch so, dass es einige Staaten in der Umgebung des Irans gibt, die Nuklearwaffen besitzen und auf dem Gebiet der Nukleartechnologie forschen. Ich denke dabei an Indien, Pakistan und Israel. Nur wird die Region nicht sicherer, wenn noch mehr Staaten Atomwaffen besitzen. Wir sind ja generell für die Abrüstung in allen diesen Ländern, und ich glaube, dass der Iran gut daran tut, hier nicht weiter nach Atomwaffen zu streben, sondern ein anderes, vernünftigeres und – wenn man so will – ein europäisches Sicherheitskonzept zu entwickeln. In diesem Sinne werden wir sicherlich gerne bereit sein, den Iran zu unterstützen. Ich weiß, dass der Iran durchaus positive, konstruktive Beiträge zur Regionalentwicklung leistet, ich weiß das vom Libanon. Es scheint auch im Irak so zu sein. Ich würde es mir natürlich auch hinsichtlich Israel und Palästina wünschen. Als einer, der immer wieder die israelische Regierung kritisiert, bin ich dennoch der Meinung, dass alle Länder in dieser Region und darüber hinaus ihren Beitrag dazu liefern sollen, dass es zum Friedensprozess im Nahen Osten kommt. In diesem Sinn bekunde ich abschließend noch einmal die Solidarität meiner Fraktion mit der iranischen Bevölkerung, richte aber auch die Bitte und das Ersuchen an den Rat, im Interesse des Iran selbst mehr zu tun, um die Demokratie und die Menschenrechte voll zur Entfaltung zu bringen. 2-194 VORSITZ: CATHERINE LALUMIÈRE Vizepräsidentin 2-195 Malmström (ELDR). (SV) Frau Präsidentin! Herr Kommissar Nielson! Wir haben mit großer Bestürzung die fürchterliche Nachricht vom Erdbeben in Bam aufgenommen. Mitten in den Weihnachtsfeiertagen waren auf den Fernsehbildschirmen die entsetzlichen Bilder von toten und verletzten Menschen und Tausenden verzweifelter Personen auf der Suche nach ihren Angehörigen in einer in Schutt und Asche liegenden Stadt zu sehen. Im Namen der Fraktion der Liberalen und Demokratischen Partei Europas möchte ich das iranische Volk in dieser schweren Stunde unseres tief empfundenen Beileids und Mitgefühls versichern. Natürlich sollte die EU auch weiterhin gemeinsam mit den iranischen Behörden dazu beitragen, dass die Betroffenen medizinische Betreuung, ein Dach über dem Kopf und sonstiges Lebensnotwendiges erhalten. Ferner sollten wir beim Wiederaufbau dieser schönen historischen Stadt helfen. Aber unsere Sorge um das iranische Volk und unsere Solidarität mit ihm gilt auch seinem Zugang zu 61 Demokratie und Menschenrechten. In dieser Beziehung ist die Fraktion der Liberalen und Demokratischen Partei Europas sehr besorgt, denn es gibt hier noch viel zu tun, da das iranische Regime alles andere als demokratisch ist. Ernsthafte Übergriffe gegenüber Frauen, Minderheiten, Oppositionellen und Andersdenkenden gehören leider zum Alltag. Wir sind äußerst beunruhigt über die neueste Entwicklung und die Einmischung des Wächterrates in die anstehenden Wahlen. Durch die Ablehnung Tausender Kandidaten im ganzen Land – mehr als die Hälfte aller insgesamt aufgestellten Personen – zeigt der iranische Wächterrat erneut seinen Unwillen, das iranische Staatssystem zu reformieren. Dabei klingt es sehr hohl, wenn die Abgelehnten als ein Haufen Krimineller bezeichnet werden, nur weil sie beispielsweise Kontakt zu Gruppen unterhielten, die dem Wächterrat missfallen. Mit dieser Logik wäre ein Viertel der gegenwärtigen Gesetzgeber ebenfalls kriminell. Wenn der Iran sich irgendwann zu den demokratischen Staaten zählen will, muss er anerkennen, dass politische Legitimität vom Volk durch freie Wahlen erlangt wird und nicht durch die willkürliche Auslegung des Willens Gottes durch die Ayatollahs. Ebenso wie alle anderen Völker will auch das iranische Volk Demokratie und Menschenrechte. Wir von der Fraktion der Liberalen und Demokratischen Partei Europas appellieren an die iranische Führung, nicht in die Wahlen einzugreifen, sondern die Aufstellung der Kandidaten zuzulassen, damit die Wahlen so gerecht und offen wie möglich durchgeführt werden können. In diesem Zusammenhang möchte ich, wie auch meine Kolleginnen und Kollegen, die Kommission zur Verstärkung und Weiterentwicklung des Menschenrechtsdialogs mit dem Iran aufrufen, der mehr als politischer Smalltalk werden muss. Wenn dieser Dialog sinnvoll sein soll, muss er deutlich, beharrlich und konsequent sein und regelmäßig ausgewertet werden. Ich hoffe, dass es Ihnen, Kommissar Nielson, gemeinsam mit Kommissionsmitglied Patten und Herrn Solana gelingt, diesen Gesprächen neues Leben einzuhauchen, auch als Teil der Bemühungen, den Iran zur Ratifizierung und Umsetzung des Atomwaffensperrvertrags zu bewegen. 2-196 Collins (UEN). – (EN) Frau Präsidentin, am vergangenen Sonntag bin ich von einem offiziellen Besuch irischer Parlamentsabgeordneter im Iran zurückgekehrt. Im Rahmen dieses Besuchs trafen wir mit Herrn Kharrazi, dem iranischen Außenminister, und anderen Vertretern der Regierung und des Parlaments zusammen, um generelle Fragen der aktuellen Beziehungen zwischen der EU und dem Iran zu diskutieren. Die iranische Regierung und das iranische Parlament haben gegenüber der EU und der internationalen Gemeinschaft generell ihre Dankbarkeit für die 62 Unterstützung zum Ausdruck gebracht, die sie im Hinblick auf den Wiederaufbau von Bam und die Tausenden von Menschen der Region, die ihr Zuhause verloren haben, erhalten haben. Bam wurde von einer schrecklichen Tragödie heimgesucht, die Zehntausenden von Menschen das Leben kostete und die Infrastruktur dieser historischen Stadt völlig zerstörte. Aus Sicht der EU stellt sich der Wiederaufbau im Iran letztlich wie folgt dar: Es wird Monate und Jahre dauern, bis die Stadt wieder aufgebaut ist und die Tausenden von Menschen, die bei diesem furchtbaren Erdbeben alles verloren haben, wieder zu einem normalen Leben zurückgefunden haben werden. Ich fordere die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission dringend auf, langfristig finanzielle Hilfe bereitzustellen, um die iranische Regierung bei ihren Bemühungen um den Wiederaufbau zu unterstützen. Die Europäische Union hat in den letzten Jahren über 200 Millionen Euro für den Wiederaufbau in Afghanistan bereitgestellt. Sie muss beschließen, die iranische Regierung für eine Reihe von Jahren finanziell zu unterstützen, um zu gewährleisten, dass beim Wiederaufbau von Bam die grundlegenden Erfordernisse in Bezug auf die soziale Infrastruktur und die Bildung gebührend berücksichtigt werden. Eine kurzfristige finanzielle Hilfe reicht einfach nicht aus. Das Land ist auf eine langfristige finanzielle Unterstützung angewiesen, und die Regierungen der EU-Länder müssen die politischen Weichen für eine umfassende finanzielle Unterstützung der iranischen Regierung stellen. Ganz abgesehen davon, bin ich der Meinung, dass der politische Dialog zwischen der Europäischen Union und der iranischen Regierung wieder anlaufen sollte. Wir alle wissen um die Schwierigkeiten, die der Standpunkt der iranischen Regierung in Bezug auf die Einhaltung des Atomwaffensperrvertrags der internationalen Gemeinschaft bereitet. Die iranische Regierung hat jedoch Protokolle zu diesem Vertrag unterzeichnet, was wir begrüßen. Zwischen der EU und der iranischen Regierung sollten Verhandlungen im Hinblick auf eine Vereinbarung über Handel und Zusammenarbeit aufgenommen werden, und es sollte ein strukturierter politischer Dialog zwischen unseren jeweiligen Partnern in Angriff genommen werden. Die Entwicklung enger Beziehungen zwischen der Union und dem Iran – in dem 70 Millionen Menschen leben – sollte auf der Grundlage des Dialogs und der Konsultation erfolgen und nicht auf der Basis von politischen Vermutungen, Vorurteilen und Zwängen. Die Absätze 6, 7, 8 und 9 der Entschließung haben meine uneingeschränkte Unterstützung. Die Entscheidung, dass Bürger daran gehindert werden sollen, bei den Wahlen zu kandidieren, ist äußerst schockierend. Das können wir nicht akzeptieren. Ich bin sicher, Ajatollah Chamenei wird diese Entscheidung 13/01/2004 zugunsten all jener, die dem Land Frieden und Reformen bringen wollen, rückgängig machen, wie es sich gehört. 2-197 Pannella (NI). – (IT) Frau Präsidentin! Ich gratuliere dem Kollegen, der seine Redezeit überschritten hat, denn ich halte es für gut, sich über unnötige Restriktionen hinwegzusetzen. Zunächst möchte ich unser Befremden, unsere Empörung sowie unsere Entschlossenheit zum Ausdruck bringen, gegen eine Mehrheit der gewählten Abgeordneten im derzeitigen iranischen Parlament zu kämpfen, die zuvor nicht – sozusagen – von der Wahl ausgeschlossen worden sind und die unter dem Vorwand, dass ihnen aufgrund der fundamentalistischen Übermacht der Ajatollahs die Hände gebunden waren, seit 1997 eine regelrecht infame Politik praktiziert haben. Das Problem ist, dass dieser Iran – der nicht ausgeschlossenen Wahlbewerber und Abgeordneten – ein Iran ist, der hinsichtlich der Zahl von Hinrichtungen weltweit an zweiter Stelle hinter der Volksrepublik China liegt. In dem Iran von Präsident Khatami werden offiziellen Angaben zufolge nicht nur Frauen und Männer weiterhin zum Tode durch Steinigung verurteilt, sondern am 3. Februar 2003 hat Ajatollah Mahmoud Hashemi-Shahrudi seinem Kollegen Chris Patten gegenüber geäußert, der Iran sehe gegenwärtig keine Alternative zur Verurteilung zum Tode durch Steinigung vor, und das hat er uns gegenüber erklärt! Selbstverständlich ist es, wenn ich das sagen darf, eine grobe Verletzung der Demokratie, diese – als reformorientiert bezeichneten – Kandidaten, daran zu hindern, gewählt zu werden; was mich allerdings mit Sorge erfüllt, ist, dass sie, wenn sie gewählt werden, sich weiter mit Steinigungen, ungerechten Todesstrafen und einem scheinheiligen gemäßigten Kurs abfinden werden. Wir in Europa unterstützen Khatami, der Steinigungen und noch mehr zulässt, während wir uns, liebe Kolleginnen und Kollegen, darüber empören, dass in Nigeria – wo es mehr als nur einen Hauch von Demokratie gibt – die Gefahr bestand, dass eine Frau gesteinigt wird, die einen Einzelfall darstellte und auch ein Einzelfall geblieben ist. Ich möchte also diejenigen, die den vorliegenden Entschließungsantrag eingereicht haben, lediglich um die Annahme einer Art mündlichen Änderungsantrags bitten, wonach Zahlen von Todesurteilen und Hinrichtungen mit aufgenommen und unser Wunsch zum Ausdruck gebracht werden soll, die zum Tode Verurteilten mögen nicht hingerichtet werden. Ich hoffe, dass wir morgen entweder 32 Unterschriften sammeln können oder den mündlichen Änderungsantrag annehmen werden. 2-198 De Keyser (PSE). – (FR) Frau Präsidentin, Herr Kommissar! Innerhalb von wenigen Wochen wurde Iran von zwei Erschütterungen verheerenden Ausmaßes heimgesucht. Die erste, das Erdbeben in Bam, forderte 40 000 Opfer. Die zweite, die politischen Charakter trägt, hindert über 3 000 Personen daran, bei den am 20. 13/01/2004 Februar stattfindenden Wahlen zu kandidieren. Ist es unangebracht, diese beiden Ereignisse, von denen das eine eine Naturkatastrophe ist und das andere ganz einfach eine politisch-religiöse Attacke, miteinander zu vergleichen? Ich meine nicht. Die Katastrophe von Bam hat die ganze Welt bewegt. Die Europäische Union hat ihrerseits bereits humanitäre Hilfe im Wert von 2,3 Millionen Euro freigegeben und plant weitere Hilfsprojekte. Diese Maßnahmen zur Linderung des Leids der Opfer, die Ausdruck unserer Solidarität mit allen Menschen im Iran sind, haben unabhängig von sonstigen Ereignissen unsere uneingeschränkte Unterstützung. Die Welt ist jedoch bestürzt darüber, dass 3 000 Vertreter der Reformbewegung daran gehindert werden sollen, bei den bevorstehenden Parlamentswahlen zu kandidieren. Im Vertrauen auf den von der iranischen Regierung eingeleiteten Demokratisierungsprozess hat Europa in bilateralen Verhandlungen Fortschritte erzielt, und es zeichneten sich bereits Vereinbarungen am Horizont ab. Natürlich steht es uns nicht zu, einem Land eine bestimmte Politik zu diktieren oder uns in dessen innere Angelegenheiten einzumischen, aber wir behalten uns das Recht vor, uns unsere Freunde selbst auszusuchen, Freunde, mit denen wir zusammenarbeiten wollen und die unser Vertrauen genießen. Wenn für die derzeitige Krise keine gerechte Lösung gefunden werden kann, die für das iranische Volk als Ganzes annehmbar ist, dann hat das keine Auswirkungen auf die humanitäre Hilfe, aber es wird sich massiv und dauerhaft auf die Beziehungen zwischen dem Iran und der Europäischen Union auswirken. Das wäre eine weitere Katastrophe mit unabsehbaren Folgen. 63 Es überrascht nicht, dass eine humanitäre Katastrophe zur Weihnachtszeit eine so große Welle der Hilfsbereitschaft bei den Bürgern in Europa ausgelöst hat. Aber in dieser Debatte sollte auch auf die vergessenen Krisenfälle verwiesen werden, die in den Medien oder der Öffentlichkeit nicht dieselbe Aufmerksamkeit finden. Dazu zählen Angola, wo der Aufruf der UNO lediglich die Hälfte der benötigten 300 Millionen erzielen konnte, oder Mosambik, wo bisher 12 % der lediglich 1,6 Millionen, die benötigt werden, zur Verfügung stehen, oder Sambia, wo nur 10 % der benötigten Summe aufgebracht werden konnten. Herr Kommissar, wir brauchen heute zumindest Ihre Zusicherung, dass keine der für den Iran bereitgestellten Mittel von diesen Ländern abgezogen werden, in denen ebenfalls Menschenleben gefährdet sind. Die Entschließung enthält zu Recht die Aufforderung an den Iran, sich als Gegenleistung für unsere internationale Solidarität für Menschenrechte und demokratische Normen einzusetzen. Das vom iranischen Wächterrat beschlossene Verfahren zur Überprüfung der Kandidaten für die Wahlen widerspricht diesen Normen. Natürlich ist es nicht unsere Absicht, Bedingungen an unsere Hilfe zu knüpfen, aber wir schließen uns dem Wunsch der zahlreichen Iraner an, die gerettet wurden und die freie und gerechte Wahlen in ihrem Land fordern und erwarten. 2-200 Nielson, Kommission. (EN) Frau Präsidentin, eingangs möchte ich Herrn Howitt versichern, dass wir keine der für Angola, Sambia und die anderen genannten Länder bestimmten Mittel für den Iran abziehen werden. Verwaltungstechnisch ist das für dramatische oder schwierige Situation. ECHO keine 2-199 Howitt (PSE). – (EN) Frau Präsidentin, zunächst sollten wir dem Kommissar und ECHO zu der geleisteten Hilfe gratulieren. Häufig wird in unfairer Weise Kritik an der von der EU bereitgestellten Hilfe geäußert, und sämtliche uns aus dem Iran erreichenden Berichte deuten darauf hin, dass die von der Europäischen Union innerhalb von 72 Stunden im Rahmen eines Beschlusses aufgrund absoluter Dringlichkeit zur Verfügung gestellten 2,3 Millionen Euro sowohl dankbar angenommen als auch gezielt eingesetzt wurden. Trotz der Schwere der Verluste konnten von den über eintausend Such- und Rettungsteams eintausend Menschenleben gerettet werden, und dieses Parlament sollte dem Leiter des UNO-Teams in Bam zustimmen, der den Einsatz als den besten Katastropheneinsatz, den er im Verlaufe von 20 Jahren erlebt hat, beschrieb. Wenn wir von Süd-Süd-Unterstützung sprechen, sollten wir gleichzeitig den Iranischen Roten Halbmond dazu beglückwünschen, dass es ihm gelungen ist, über 8 000 Einsatzkräfte und ungeachtet dessen, was Robert KilroySilk in Großbritannien sagte, die arabischen Länder zu mobilisieren, die 400 Millionen für den Wiederaufbau von Bam angeboten haben. Ich habe die politischen Bemerkungen in den verschiedenen Beiträgen zur Kenntnis genommen. Politisch bin ich ebenfalls der Meinung, dass es weitere Katastrophen gibt. Vieles von dem, was in der Aussprache gesagt wurde, stimmt mich zuversichtlich. Insgesamt sind Versuche, den Dialog anzukurbeln, sehr sinnvoll. Es ist sehr wichtig, dass wir die humanitäre Hilfe auch künftig von der Politik trennen. Wir werden mit den iranischen Behörden erörtern, wie der Zugang für alle Einsatzkräfte gewährleistet, wie die Visapflicht für die verschiedenen im Einsatz befindlichen NRO sowohl jetzt als auch in den nächsten Monaten aufgehoben und wie ein normaler Zugang zugunsten der Opfer und anderer im Land gesichert werden können. Das sind einige der Punkte, die wir im Rahmen der Erbringung der humanitären Hilfe ansprechen werden. Wir werden den politischen Dialog mit dem Iran – den anderen wichtigen Punkt in der Debatte am heutigen Nachmittag – im Rahmen der verschiedenen bestehenden Möglichkeiten aufnehmen und verfolgen. Ich möchte nochmals betonen, dass wir die beiden Bereiche voneinander trennen müssen, um uns nicht in 64 13/01/2004 Widersprüche zu verstricken, denn bisweilen stehen wir vor noch schwierigeren Situationen, in denen es noch wichtiger ist, dass wir uns nur an das humanitäre Mandat halten. Ich begrüße, was während der Aussprache gesagt wurde. Wie Herr Howitt ganz richtig feststellte, zeigt dieser Fall, dass wir jetzt – nach den in den letzten Jahren vorgenommenen verwaltungspolitischen Änderungen – in der Lage sind, rasch zu reagieren. 2-201 Die Präsidentin. – Vielen Dank, Herr Kommissar. Die Aussprache ist geschlossen. Ich habe zum Abschluss der Aussprache sechs Entschließungsanträge erhalten.1 Die Abstimmung findet am Donnerstag statt. 2-202 Thunfisch natürlich die Aussprache völlig zerrissen wird. Ich werde bis 17.00 Uhr sprechen, und ich hoffe, dass Sie zumindest den Berichterstatter in Ruhe reden lassen, da ich glaube, dass für die Antwort des Kommissars keine Zeit mehr bleibt. Er wird um 21.00 Uhr das Wort ergreifen müssen. Auf jeden Fall halten wir Mitglieder des Ausschusses für Fischerei dies nicht für gut und erwarten, dass sich dies künftig bei uns nicht wiederholt. Vielen Dank. Meine Fraktion hatte um diesen Bericht ersucht, da sie der Ansicht ist, dass der Ausschuss für Fischerei endlich seine ganze Aufmerksamkeit auf die Untersuchung und Analyse bestimmter Fischfangarten, ihre Situation, ihre Funktionen, ihre Probleme und ihre Zukunft richten muss. Dies könnte für verschiedene Fischfangarten getan werden, aber wir haben beschlossen, mit dem Thunfischfang zu beginnen, und zwar aus dem einfachen Grund, dass diese Art, sowohl in Bezug auf ihren Fang als auch auf ihre Verarbeitung und Vermarktung, auf unserem Planeten am stärksten globalisiert ist. Das bedeutet, dass mächtige Interessen und komplizierte Probleme auf internationaler Ebene im Spiel sind. 2-203 Mitteilung des Präsidenten 2-204 Die Präsidentin. – Nach der Tagesordnung folgt der Bericht (A5-0412/2003) von Herrn Varela SuanzesCarpegna im Namen des Ausschusses für Fischerei über die Thunfischflotte und die Thunfischindustrie: Lage und Zukunftsperspektiven in der EU und weltweit (2003/2017(INI)). Bevor ich Ihnen das Wort erteile, Herr Varela, muss ich Ihnen mitteilen, dass wir gemäß der von der Konferenz der Präsidenten aufgestellten Tagesordnung die Aussprache genau um Punkt 17.00 Uhr unterbrechen müssen, um dem Vertreter der Kommission das Wort für die Mitteilung über Dienstleistungen im Binnenmarkt zu erteilen. Da die Tagesordnung eine sehr präzise Zeitplanung vorsieht und die Mitteilung für exakt 17.00 Uhr vorgesehen ist, müssen wir die Aussprache zu Herrn Varelas Bericht unterbrechen. Die Aussprache wird nach der Mitteilung der Kommission fortgesetzt. 2-205 Varela Suanzes-Carpegna (PPE-DE), Berichterstatter. – (ES) Frau Präsidentin, ich bitte Sie, mir nicht die Zeit für das anzurechnen, was ich jetzt sagen werde, da ich im Namen aller meiner Kolleginnen und Kollegen einen kleinen Protest angesichts dieser Situation vorbringen will. Es ist nicht Ihre Schuld, Frau Präsidentin, das weiß ich, aber es handelt sich um eine ärgerliche Situation, da die Aussprache zunächst für den Vormittag vorgesehen war, dann wurde sie auf den frühen Nachmittag verschoben, und nun hat man sie für den Abend gelassen, und das passiert uns in der Fischerei häufig. Ich bitte darum, dass sich dies nicht wiederholt, da damit 1 Siehe Protokoll. Beim Thunfisch gibt es eine ganz klare Wechselbeziehung zwischen Flotte und Industrie, und die Rolle der Europäischen Union ist von grundlegender Bedeutung, da wir für diese Art den größten Markt der Welt haben, und auch unsere Flotte die weltweit größte ist. Der Thunfisch macht 60 % der Gesamtproduktion an Fischkonserven aus, wobei die Europäische Union gegenwärtig – mit einer Produktion von ca. 400 000 Tonnen Thunfischkonserven – der bedeutendste Produzent weltweit ist. Dies schafft eine große Zahl von Arbeitsplätzen – die zudem stark lokal begrenzt sind – in Küstenregionen in Randlage, die in hohem Maße von der Fischerei abhängig sind. Was die konkreten Zahlen anbelangt, so verweise ich auf meinen Bericht. Mit ihm beabsichtigen wir, eine technische und politische Überlegung zur Gesamtheit des Sektors, sowohl des Fischfangs als auch der Verarbeitung, anzustellen, seine Stellung in der Europäischen Union und in der Welt zu analysieren, um Schlussfolgerungen zu ziehen, die wir der Kommission und dem Rat zur Erhöhung von Bewusstsein und Sensitivität in Bezug auf diese bedeutende Industrie zuleiten werden, und schließlich eine Reihe von konkreten Maßnahmen für einen besseren Schutz des Sektors vorzuschlagen. Wir haben mit der Definition der Arten begonnen, auf die der Bericht gerichtet ist, der sich im Wesentlichen auf die tropischen Thunarten konzentriert, die 90 % der von der Konservenindustrie verarbeiteten Menge ausmachen. Wir setzen uns für den Schutz einer nachhaltigen und verantwortungsvollen Fischerei als Basis für ihre Zukunft ein. Wir verteidigen eine Fischerei, die sich gegenüber den anderen Arten, wie zum Beispiel den Delphinen, respektvoll verhält. So unterstützen wir die Dolphin-Safe-Kennzeichnung des APICD, der zwischenstaatlichen Organisation, der die Europäische Union angehört; wir fordern Transparenz und Klarheit für die Verbraucher; wir bekämpfen die 13/01/2004 illegale Befischung – IUU –, die Billigflaggen, die ihr Unterschlupf gewähren, und wir unterstützen die regionalen Fischereiorganisationen und die Rolle der Kommission in diesen Organisationen, wir setzen uns für die Schaffung weiterer neuer Organisationen ein und fordern auch die Aufrechterhaltung und Erweiterung des Netzes von internationalen Thunfischfangabkommen auf Grund des stark wandernden Charakters dieser Arten und der Garantie, die diese internationalen Fischereiabkommen für eine verantwortungsvolle Fischerei gegenüber den privaten Abkommen darstellen. Ich glaube, dass der im Ausschuss für Fischerei erreichte Konsens, bei dem der Berichterstatter Änderungsanträge von allen Fraktionen annahm und konkrete Kompromisse vorschlug, die aufgenommen wurden, wie es bei der Unterstützung für die Änderungsanträge der Fraktion der Grünen/Freie Europäische Allianz der Fall war, unser aufrichtiges Interesse an der Unterstützung eines Fischfangs zeigt, der sowohl ökologisch als auch wirtschaftlich und sozial nachhaltig sein muss. Ich danke allen Abgeordneten für ihre Mitwirkung. Wenn wir den Bericht inhaltlich grob zusammenfassen, dann fordern wir Hilfe für die Gemeinschaftsflotte, damit sie in der globalisierten Welt des Thunfischs nicht an Wettbewerbsfähigkeit verliert, wir setzen uns für ein spezifisches Register für diese Flotte ein, die nach der Reform der Fischereipolitik ohne strukturelle Beihilfen dastehen wird. Ihr müssen Anreize gegeben werden, die Gemeinschaftsflagge zu behalten und den Versuchungen des Anschlusses an die Billigflaggen zu widerstehen; es muss eine von den jeweiligen RFO autorisierte Registrierung erfolgen, und die illegale Fischerei und die Anlandungen dieser Flotten müssen wirksam überwacht werden, um den unlauteren Wettbewerb zu stoppen. Dazu wird eine spezifische Einheit in der GD Fischerei für weit wandernde Arten mit ausreichenden Mitteln und dem erforderlichen Personal gefordert, um jederzeit die europäischen Interessen in diesen Foren zu vertreten. Wir ersuchen die Kommission auch, einen spezifischen Beratenden Ausschuss für tropische Thunarten zu schaffen. Was unsere bedeutende Konservenindustrie anbelangt, so fordern wir einen stabilen Rechtsrahmen, der ihr die Möglichkeit gibt, ihre Tätigkeit besser zu planen und ihre Investitionen besser zu schützen. Und wir erheben dieselben Forderungen für die Gemeinschaftsindustrie wie für jene, die ihre Erzeugnisse zu unseren Märkten exportiert, um unter gleichen Voraussetzungen auf einem stark liberalisierten Gemeinschaftsmarkt, der mit Konzessionen für Drittländer, vor allem aus Südostasien, weiter geöffnet wird, konkurrieren zu können. Dazu fordern wir auch die Schaffung eines Netzes von europäischen Referenzlabors, um die Qualität der Produkte und die technisch-hygienischen Bedingungen zu überwachen, auf welche die in der Europäischen Union geltenden strengen Ursprungsregeln für Waren anzuwenden sind. 65 Angesichts der Globalisierung des Thunfischmarkts stehen wir vor sehr komplizierten Fragen, die eine ständige und vorrangige Aufmerksamkeit erfordern, wie es bei der Rohstoffversorgung der Gemeinschaftsindustrie der Fall ist, weshalb wir eine neue Studie über den wirklichen Versorgungsbedarf beantragen, die es der Gemeinschaftsverwaltung erlaubt, zu jedem Zeitpunkt die richtigen Entscheidungen zu treffen. Unser Bericht, Herr Kommissar, soll der Kommission helfen, richtig zu handeln. Deshalb ersuchen wir um konkrete Dinge, zum Beispiel um einen spezifischen Aktionsplan, einen globalen Rahmen für die strukturelle Unterstützung, einen Plan zum Schutz gegenüber Drittstaaten und zu diesem Zweck die Schaffung von Einheiten und beratenden Ausschüssen, wie ich gerade in meiner Rede gesagt habe. Dies ist also unsere Meinung, es ist die Meinung des Europäischen Parlaments; wir hoffen, dass die Europäische Kommission dafür empfänglich ist und entsprechend handelt. Von Seiten des Europäischen Parlaments haben wir unsere Arbeit begonnen, und von jetzt an werden wir die Erfüllung unserer Forderungen verlangen. 2-206 Die Präsidentin. – Vielen Dank, Herr Varela. Ich habe Ihren Protest nach der Ankündigung, dass diese Aussprache unterbrochen werden muss, natürlich sorgfältig zur Kenntnis genommen. Ich kann Ihnen auch versichern, dass die Zeit, die Sie gebraucht haben, um Ihren legitimen Protest zum Ausdruck zu bringen, nicht auf Ihre Redezeit angerechnet wird. Damit gibt es also kein Problem. Da Kommissar Bolkestein noch immer nicht eingetroffen ist, freue ich mich, Kommissar Fischler das Wort zu erteilen, damit er sofort auf Ihre Ausführungen eingehen kann. 2-207 Fischler, Kommission. Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst herzlichen Dank Ihnen, Herr Varela, für Ihren ausgezeichneten Initiativbericht. Ich teile weitgehend Ihre Analyse hinsichtlich der Lage des Thunfischsektors. Ich glaube, alle Akteure – angefangen von den Fischern bis hin zur verarbeitenden Industrie – bilden in der Thunfischbranche eine Kette, und die ist bekanntlich nur so stark wie das schwächste Glied. Aus Sicht der Kommission sind drei Dinge besonders wichtig, um die Interessen der Thunfischbranche zu unterstützen. Erstens brauchen wir auch in Zukunft Zugang zu Thunfischbeständen in Gewässern von Drittstaaten. Zweitens müssen wir die Interessen der Thunfischbranche im Rahmen unseres Mandats in den regionalen Fischereiorganisationen wahrnehmen, und drittens wollen wir unsere Marktpolitik dafür heranziehen, ein Sicherheitsnetz für die Betroffenen zu bilden. Was den Zugang zu den Thunfischbeständen in Gewässern von Drittstaaten betrifft, so kann unsere Fischereiindustrie nur gewinnen durch die neue Form 66 der Partnerschaftsabkommen, die auch das Parlament unterstützt. Sie regen in Ihrer Entschließung eine Studie über den Thunfischsektor an. Die Kommission erstellt gerade eine Art Rahmenvertrag für die Bewertung des jeweiligen Thunfischkapitels in den einzelnen Fischereiabkommen und ich möchte Ihre Anregung in diesem Rahmen gerne aufnehmen. Was die regionalen Fischereiorganisationen betrifft, so kann ich nur bestätigen, dass es mein Anliegen ist, die Gemeinschaftsinteressen im Rahmen regionaler Fischereiorganisationen im Sinne einer nachhaltigen Fischerei zu stärken. Dabei verfolgen wir mehrere Prioritäten, die mit denen des Parlaments übereinstimmen. Erstens, wir wollen auch die illegale Fischerei bekämpfen, weil sie nichts anderes ist als unlauterer Wettbewerb und ein Raubbau an den Beständen. Unser Aktionsplan zur Bekämpfung der illegalen und unregulierten Fischerei wurde ja auch vom Parlament und vom Rat unterstützt. Er stellt für die Kommission eine politische Priorität dar und wir haben bereits in verschiedenen Fischereiorganisationen entsprechende Initiativen eingebracht. Zweitens müssen wir die Flottenkapazität an die Fischereimöglichkeiten anpassen. Die Gemeinschaft kann nicht einen aggressiven Ausbau der Flotten von Drittstaaten akzeptieren, wenn gleichzeitig ihre eigene Flotte Beschränkungen unterworfen ist. Drittens brauchen wir eine mittel- und langfristige Strategie für die nachhaltige Ressourcenbewirtschaftung. Auf unsere Initiative hin wurden in einigen regionalen Fischereiorganisationen mehrjährige Rahmenpläne verabschiedet. Beispiele sind der Bewirtschaftungsplan für roten Thunfisch und Schwertfisch im Atlantik und die Kapazitätsbegrenzungen für die Thunfischfangflotte im Indischen Ozean. Damit zu den Marktfragen. Zunächst möchte ich klarstellen, dass die Ausgleichszahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Marktorganisation ein Regulierungsinstrument für Krisensituationen bleiben müssen und nicht eine Art dauerhafte Interventionsregelung werden können. Dann möchte ich daran erinnern, dass für Thunfischimporte, die von der Gemeinschaftsindustrie verarbeitet werden, eine autonome Zollaussetzung gilt. Dagegen unterliegen Einfuhren von Thunfischkonserven und Halbfertigwaren, wie etwa Thunfischfilets, einem Zollsatz von 24 %. Das ist der höchste Zollsatz im Fischereibereich und er gilt seit über 30 Jahren. Außerdem werden Thunfischkonserven und -filets in internationalen Verhandlungen als sensibles Erzeugnis eingestuft. Daher sind auch nur wenige Handelslizenzen dafür vergeben worden. Das Zusammenwirken zwischen Gemeinschaftszoll und Handelspräferenzen hat die Wettbewerbsfähigkeit der Thunfischbranche deutlich gefördert. Dann wissen Sie, dass die Gemeinschaft bereits jetzt die Einfuhr von Erzeugnissen der illegalen Fischerei verboten hat. Die Kommission legt großen Wert darauf, dass hier multilateral vorgegangen wird. Deshalb halten 13/01/2004 wir uns auch an die Empfehlungen der regionalen Fischereiorganisationen. Und wichtig ist zweitens, dass wir die Ursprungsbestimmungen und die Gesundheitsvorschriften für die Einfuhr diskriminierungsfrei anwenden. Die Kommission will gern weiter wie bisher mit dem Sektor zusammenarbeiten, wenn es darum geht, Lücken im veterinären Kontrollsystem aufzuzeigen. Die Verantwortung für die Kontrolle liegt allerdings primär bei den Mitgliedstaaten. Letzter Punkt: Die Etikettierung von Erzeugnissen soll lautere Handelspraktiken gewährleisten. Dabei muss man zwischen der Verantwortlichkeit der Marktbeteiligten und der Zuständigkeit staatlicher Behörden unterscheiden. Die Kommission will dieses Thema demnächst erneut aufgreifen. Selbstverständlich werden wir das Europäische Parlament und den Thunfischsektor an unseren Überlegungen beteiligen. Lassen Sie mich abschließend unterstreichen, dass die Kommission den Dialog mit allen Interessensgruppen sucht. In diesem Sinne halten wir Vorbereitungssitzungen zu den Verhandlungen über Fischereiabkommen oder bei der Festlegung unserer Standpunkte vor den Tagungen der regionalen Fischereiorganisationen ab, an denen auch der Sektor teilnimmt. Diese Arbeitsweise hat sich bestens bewährt. 2-208 Stevenson (PPE-DE). – (EN) Frau Präsidentin, ich hoffe, Sie werden mir nicht die Redezeit kürzen, wenn ich mich dem Protest von Herrn Varela anschließe. Als Vorsitzender des Ausschusses für Fischerei bin ich es leid, dass unser Thema von heute auf morgen einfach verschoben wird. Es stand für heute Vormittag auf der Tagesordnung, und jetzt muss die Hälfte der Ausschussmitglieder, die an der Aussprache teilnehmen wollen, heute Abend zurückkommen. So kann man doch keine Terminkalender organisieren. Ich möchte dem Berichterstatter eingangs zu seinem ausgezeichneten Initiativbericht gratulieren. Herr Varela selbst hatte vorgeschlagen, dass der Ausschuss für Fischerei eingehende Untersuchungen zu einigen der wichtigsten Fischarten durchführt, und was wäre angebrachter als mit Thunfisch, einer Art von globaler Bedeutung mit einem Wert von über 2 Milliarden USDollar jährlich, zu beginnen. Die Produktion von Thunfischkonserven beläuft sich weltweit auf über zwei Millionen Tonnen pro Jahr, und auch der Handel mit frischem Thunfisch floriert. Unser Ausschuss hat eine Sonderanhörung zu diesem Problem durchgeführt, bei der zahlreiche Vertreter der Branche zu Wort kamen. Ferner hatte die Intergruppe „Nachhaltige Entwicklung“ im November in Brüssel ein Seminar über die Thunfischflotte und -branche und deren Aussichten für die Zukunft durchgeführt, auf dem sich internationale Referenten aus ganz unterschiedlichen Bereiche äußerten. Ich möchte mich auf einen wichtigen Aspekt des Berichts konzentrieren, und zwar das AIDCP, das 13/01/2004 Übereinkommen über das Internationale Delphinschutzprogramm, das die EU ebenso unterzeichnet hat wie die USA sowie die meisten der Thunfisch produzierenden Länder Zentral- und Südamerikas. Das ist die zuverlässigste Methode, um zu gewährleisten, dass beim Thunfischfang möglichst keine Delphine gefährdet werden. Ich danke Herrn Varela dafür, dass er das in seinem Bericht sehr gezielt unterstrichen hat. Er stellt in seinem Bericht fest, dass: „…der vom AIDCP eingeführte Schutz von Delphinen bei der Wadenfischerei im Vergleich zu anderen Systemen …einzigartig ist“. Dieser Analyse stimme ich voll und ganz zu. Eines dieser privaten Zertifizierungssysteme, das von der kalifornischen NRO „Earth Island“ unterstützt wird, beherrscht den Thunfischkonservenmarkt seit Jahren. Schätzungen zufolge sind über 97 % aller in Europa angebotenen Thunfischkonserven mit deren „Dolphinsafe“-Label gekennzeichnet. Dieses „Dolphin-safe“Label schließt jedoch nicht den Schutz von Schildkröten und Haien ein. In ihrer jetzigen Form verursacht die von „Earth Island“ propagierte Fischfangmethode den Tod von unzähligen Schildkröten, Haien und anderen Arten. Sie ist auch verantwortlich für den Tod Tausender Jungfische der Art Gelbflossenthun, die tot in das Meer zurückgeworfen werden, weil sie ihr Marktgewicht noch nicht erreicht haben. Ich begrüße die Tatsache, dass Herr Varela mit seinem Bericht das AIDCP-Kennzeichen unterstützt, und hoffe, die Kommission wird sich nachdrücklich dafür einsetzen, dass ausschließlich dieses Kennzeichen auf den in der EU angebotenen Thunfischkonserven verwendet wird. 2-209 Miguélez Ramos (PSE). – (ES) Frau Präsidentin, ich bedauere, dass der Bericht, den wir heute Nachmittag diskutieren, da es sich um einen Initiativbericht handelt, nicht das entsprechende Legislativverfahren in der Kommission durchläuft und der Ministerrat sich nicht dazu äußern wird. Meiner Meinung stellt er die Probleme, unter denen die Thunfischflotte der Gemeinschaft sowie ihre Verarbeitungsindustrie leiden, in hervorragender Weise dar. Tatsache ist – das haben wir viele Male im Ausschuss für Fischerei festgestellt –, dass der Thunfisch das am stärksten globalisierte Segment des Fischereisektors ist und dass die Nachfrage auf dem Gemeinschaftsmarkt bei diesem Produkt – sowohl bei frischem als auch bei verarbeitetem Thunfisch – höher ist als die Liefermöglichkeiten der eigenen Flotte und der eigenen Konservenindustrie. Daher glauben wir, dass die von Herrn Fischler eingegangene Verpflichtung wichtig ist, unseren Thunfischsektor, unsere Flotte und unsere Konservenund Verarbeitungsindustrie genauso vorbehaltlos zu schützen, wie die Regierungen von Drittstaaten Aktionen zugunsten ihrer eigenen Fischereisektoren fördern. 67 Auf diese Weise wird die Kommission das europäische Sozialmodell und den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt von Regionen wie meiner verteidigen, die in hohem Maße von dieser Industrie abhängen. Wir schließen uns den Worten des Berichterstatters, Herrn Varela, an, wenn er von der Kommission fordert, eine Strategie in Bezug auf den Thunfisch, zur Erhaltung der am stärksten bedrohten Arten, wie des Roten Thuns, und der anfälligsten Fanggründe auszuarbeiten. Wir wollen, dass der Fang und die Vermarktung auf der Grundlage von nachhaltigen und umweltgerechten Kriterien sowie der Grundsätze der Nahrungsmittelsicherheit erfolgen und das folglich Kontrollmechanismen an den Grenzen festgelegt werden, damit die importierten Produkte die gleichen phytosanitären Garantien bieten wie die unserer eigenen Flotte und Industrie. Diese Gemeinschaftsstrategie, um die wir die Kommission ersuchen, ist umso dringender erforderlich, wenn wir die Verwundbarkeit unseres Sektor gegenüber einem möglichen unlauteren Wettbewerb und die Unsicherheit von vielen Tausenden Arbeitsplätzen unserer Industrie bedenken, von denen die meisten durch Frauen besetzt sind. Wir drängen daher die Kommission, auf internationaler Ebene weiterhin Druck auszuüben, damit die Grundsätze dieser verantwortungsvollen Fischerei eingehalten werden, und die Kontrollen und die Inspektion weiter zu fördern, aber wir erwarten, dass beim Thunfisch nicht das geschieht, was wir bei anderen Gelegenheiten erlebt haben: dass das, was Penelope Fischler in der Nacht webt, von Penelope Lamy am Tage wieder aufgeräufelt wird. Wir erwarten deshalb, dass sich die uns heute von Kommissar Fischler dargelegten Kriterien auch durchsetzen. 2-210 McKenna (Verts/ALE). – (EN) Frau Präsidentin, Herrn Varelas Bericht befasst sich mit einer sehr wichtigen und interessanten Thematik – der Thunfischindustrie. Ich möchte ihm ebenfalls dafür danken, dass er zahlreiche der von der Fraktion Verts/ALE vorgelegten Vorschläge aufgegriffen hat. Viele Lehren lassen sich aus der Art und Weise ziehen, in der der Thunfischfang geregelt wird. So haben beispielsweise regionale Gremien für die Regulierung des Thunfischfangs wie die ICAT erhebliche Fortschritte im Kampf gegen den Fischfang durch unter Billigflagge fahrenden Schiffen erzielt. Ein weiteres Beispiel betrifft den Pazifik, wo es der Regionalbehörde – IATTC – gelungen ist, bestimmte Arten von Beifang, konkret Delphine, erheblich zu senken. Und schließlich sind verschiedene Thunfischbehörden dabei, Obergrenzen für die Kapazität von Fischfangflotten festzulegen, denen der Thunfischfang gestattet ist. Die in Herrn Varelas Bericht erwähnten Initiativen sind sehr gut, doch der Bericht bleibt eine Lösung der 68 verbleibenden Probleme schuldig. Das betrifft insbesondere die Überfischung verschiedener Arten wie des Großaugenthun und des Blauflossenthun sowie die unvertretbar großen und eine Vielzahl von Arten umfassenden Beifänge beim Fischfang mit Fischsammelgeräten, der von den EU-Schiffen bevorzugt wird. Meiner Ansicht nach ist eine nachhaltige Fischereipolitik ohne Lösung dieser Probleme nicht denkbar. 13/01/2004 müssen, und wenn für Erzeugnisse aus Drittländern nicht die gleichen Anforderungen gelten, entsteht mit dem unvermeidbaren Vordringen von Erzeugnissen mit Preisen weit unter denen der europäischen Produkte auf den Gemeinschaftsmarkt für die europäische Thunfischfangflotte und -konservenindustrie ein unfairer Wettbewerbsnachteil. Die große Gefahr ist der Verlust von Arbeitsplätzen in einem in den letzten Jahren durch eine besorgniserregende sozioökonomische Krise ohnehin hart getroffenen Sektor. 2-211 Musumeci (UEN). – (IT) Frau Präsidentin, Herr Kommissar Fischler, werte Kolleginnen und Kollegen! Im Namen der Fraktion Union für das Europa der Nationen möchte ich zunächst Herrn Varela zu seiner ausgezeichneten Arbeit beglückwünschen. Meine Fraktion unterstützt seinen Bericht selbstverständlich uneingeschränkt. Ich möchte zwei unseres Erachtens besonders heikle Punkte hervorheben: die Verbrauchergesundheit sowie die Beschäftigung im Fischereisektor und im Thunfisch verarbeitenden Sektor. Nach jahrelangen Tests, wissenschaftlichen Analysen und Sachverständigengutachten wissen wir alle, dass der Fischkonsum ansteigt: Fisch ist der Gesundheit förderlich, der Verbrauch an Fischerzeugnissen – ob es sich um frischen, geräucherten, gefrorenen oder konservierten Fisch handelt – durch die europäischen Bürger nimmt von Jahr zu Jahr zu, nicht zuletzt dank verschiedener wirksamer Werbeund Informationskampagnen. Ebenso ist uns nur allzu bewusst, dass in Europa hergestellte Fischkonservenerzeugnisse für ihre Vermarktung in den Mitgliedstaaten verschiedenen Anforderungen, insbesondere den Hygiene- und Gesundheitsvorschriften, genügen müssen. Im Hinblick auf einen angemessenen Gesundheitsschutz des Verbrauchers sollten die gleichen Auflagen auch für Erzeugnisse aus Drittländern gelten, in denen die einschlägigen Gesundheitsvorschriften leider oft zu lasch bzw. in einigen Fällen sogar völlig inexistent sind. Die in den Ziffern 8 und 10 des Entschließungsantrags enthaltenen Forderungen nach einer Intensivierung der Inspektionen von Erzeugnissen aus Drittländern – wie sie im Übrigen bereits in der Richtlinie 493/91/EWG vorgesehen sind – bzw. nach der notwendigen Einrichtung eines Netzes von Referenzlabors auf Gemeinschaftsebene zur Gewährleistung der Qualität, der Unbedenklichkeit von Verarbeitungserzeugnissen und des Verbraucherschutzes werden deshalb von uns unterstützt und nachdrücklich bekräftigt. Mit dem diffizilen Aspekt des Gesundheitsschutzes der Verbraucher verbunden ist der – gleichermaßen wichtige – Aspekt der Wettbewerbsfähigkeit und mithin der Beschäftigung im Thunfischfang und in der Thunfisch verarbeitenden Industrie. Wenn im Hinblick auf einen angemessenen Verbraucherschutz gewisse Auflagen erforderlich sind, zu denen die vorerwähnten Hygieneund Gesundheitsvorschriften gehören und zu deren Erfüllung umfassende Investitionen getätigt werden Wir weisen darauf hin, dass infolgedessen alle erdenklichen Anstrengungen unternommen werden müssen, um durch Rechtsvorschriften und durch wirtschaftliche Hilfe den in Frage stehenden Sektor zu unterstützen, durch den Arbeitsplätze auch in anderen Regionen des Mittelmeerraums, darunter Sizilien, geschaffen werden, in denen der Fang und die Verarbeitung des roten Thunfischs seit Jahrhunderten die wirtschaftliche Stütze für einen beträchtlichen Teil der erwerbstätigen Bevölkerung bildet. Mit dieser Botschaft der Hoffnung wollen wir auch die Gewissheit vermitteln, dass etwas Konkretes geschieht. 2-212 Souchet (NI). – (FR) Frau Präsidentin, dank des ausgezeichneten Initiativberichts von Herrn Varela liegt uns nunmehr ein Referenzdokument über eine Tätigkeit vor, dessen Bedeutung von den Europäern häufig unterschätzt wird, obwohl wir über den größten Fischereisektor der Welt verfügen. Diese Tätigkeit bietet sehr vielen Menschen sowohl in Europa als auch in den Entwicklungsländern, mit denen uns internationale Vereinbarungen verbinden und in die die europäische Industrie sehr stark investiert hat, in direkter und indirekter Form Arbeit. Die von unserem Berichterstatter durchgeführte sehr umfassende Analyse der verschiedenen Gemeinschaftspolitiken, die Einfluss auf diesen Sektor haben, macht deutlich, dass wir von einer einheitlichen Gesamtstrategie der Gemeinschaft zur Förderung der Entwicklung dieser Tätigkeit noch weit entfernt sind. Im Gegenteil, man möchte meinen, die Gemeinschaft versuche nach Kräften, die eigene Thunfischflotte und die eigene Verarbeitungsindustrie zu benachteiligen und die Thunfischflotte und -industrie in Drittländern zu bevorzugen. So hat die Kommission zu einer Zeit, da weltweit der unregulierte Fischfang unter Flaggen beträchtlich zunimmt, die wenig Respekt für das internationale Seerecht zeigen, vorgeschlagen, sämtliche öffentlichen Beihilfen für Schiffsneubauten in Europa zu verbieten und den Bau neuer Schiffe von der entschädigungslosen Verschrottung alter Schiffe abhängig zu machen. Es hat den Anschein, als wollten wir Schiffseignern in der Gemeinschaft nahe legen, auf Flaggen von Drittländern umzusteigen, für die sie sich normalerweise nicht entscheiden würden. 13/01/2004 Ferner senken wir die Zollsätze für Thunfischkonserven aus Drittländern beträchtlich, während wir unseren eigenen Verarbeitern immer neue Auflagen erteilen, ohne zu bedenken, welche Auswirkungen diese Zwänge auf die Wettbewerbsfähigkeit unserer Verarbeitungsindustrie haben. Deshalb ist es an der Zeit, diese Gemeinschaftspolitiken zu überprüfen, die die Zukunft eines Sektors, der dennoch auf beispielhafte Erfolge verweisen kann, gefährden. Wir dürfen nicht zulassen, dass inkonsequente Politiken und das Fehlen einer Gesamtvision sowie einer konkreten Strategie dem Sektor potenziellen Schaden zufügen. 2-213 Lisi (PPE-DE). – (IT) Frau Präsidentin, Herr Kommissar Fischler! Der Kollege Varela SuanzesCarpegna ist in der Tat zu seinem ausgezeichneten Bericht zu beglückwünschen, dessen Zielrichtung und Zielsetzungen, jedenfalls dem Kommissar zufolge, auch die Zustimmung der Kommission finden. Dies ist selbstredend tröstlich und ermutigend für uns. Das Thema Fischfanggerät und ökologische Nachhaltigkeit dieses so wichtigen Fischereisektors ist vorzüglich behandelt worden, und es gibt noch zwei weitere Aspekte, um deren Ausgewogenheit – und hier möchte ich einen Appell an die Kolleginnen und Kollegen richten – wir stets bemüht sein müssen. Innerhalb des Fischereisektors ist die Thunfischindustrie für die Europäische Union von großer Bedeutung; sie umfasst zwei Sektoren: auf der einen Seite den Fang – die in Gewässern innerhalb und außerhalb der Europäischen Union operierenden Thunfischflotten – und andererseits die wichtige Säule des Verarbeitungssektors, der Thunfisch europäischer Herkunft, aber auch, wie in Erinnerung gebracht wurde, Thunfisch hauptsächlich aus asiatischen und anderen Meeren verarbeitet. Selbstverständlich müssen wir auf die Sicherheit bedacht sein, insbesondere bei diesen Produktionen, aber ebenso ist – und erfreulicherweise vertrat hier auch der Berichterstatter die Auffassung, es bestehe keine Veranlassung für ein übereiltes Vorgehen – große Vorsicht in Bezug auf die Regelung betreffend Zölle geboten. In dem vorliegenden Bericht wird eine von der Kommission auszuarbeitende Studie, eine Evaluierung, gefordert. Ich pflichte dem Kommissar bei, dass das Präferenzsystem bis jetzt Ergebnisse erbracht hat, während wir im Vergleich zu anderen Ländern einen der höchsten Zollsätze haben. Die Aufrechterhaltung des Gleichgewichts zwischen den beiden Pfeilern der europäischen Fischindustrie – verarbeitender Sektor und Thunfischflotten – stellt ein unverzichtbares Ziel dar, dem unsere Aufmerksamkeit gelten muss. Mit der für dieses Parlament kennzeichnenden Klugheit – und Beweis dafür ist der vorliegende Bericht – wird es uns meines Erachtens gelingen, beide Aspekte und mithin eine stärker florierende und nachhaltigere Thunfischindustrie in der Europäischen Union zu gewährleisten. 2-214 Stihler (PSE). – (EN) Frau Präsidentin, Thunfisch zählt zu den beliebtesten Fischarten in der EU wie auch zu 69 den kommerziell wertvollsten. Die meisten Menschen kennen Thunfisch als Konserve. Frischer Thunfisch wird jedoch immer populärer und ist in meinem Heimatland Schottland problemlos erhältlich. Deshalb ist Absatz 11 der Entschließung so wichtig, denn dort wird gefordert, dass der Verbraucher über den Ursprung des Produkts informiert wird und auf dem Produkt vollständige und wahrheitsgetreue Informationen über die Art der Thunfischkonserve und die Zutaten angegeben sind. Wie viele meiner Kollegen feststellten, ist die präzise Kennzeichnung von Thunfisch, dessen Fang keine Gefährdung für Delphine darstellt, wichtig, damit die Verbraucher wissen, dass der von ihnen verzehrte Thunfisch gefährdeten Arten keinen Schaden zufügt. Hier besteht ein direkter Zusammenhang mit dem jüngsten Vorschlag der Kommission in Bezug auf Walbeifänge und den daraus resultierenden Schutz dieser gefährdeten Arten. Der Schutz von Delphinen und anderen Walarten liegt den Menschen in meinem Wahlkreis, insbesondere vielen Schülern, mit denen ich spreche, am Herzen. Deshalb ist die Inspektion von Erzeugnissen aus Drittländern wichtig, denn dabei geht es nicht nur um gesundheitspolitische Fragen, sondern auch um die Information der Verbraucher. Dieser Bericht setzt sich für einen umweltbewussten Thunfischfang ein, und ich begrüße ihn als eine Grundlage für eine nachhaltige Fischereipolitik. 2-215 Parish (PPE-DE). – (EN) Frau Präsidentin, darf ich eingangs feststellen, dass ich Ihnen nicht persönlich die Schuld gebe, aber viele Kollegen sind in der Aussprache nicht zu Wort gekommen, weil sie den Saal verlassen haben, während wir auf einen anderen Kommissar warten. Kommissar Fischler hört unserer Aussprache geduldig zu, und die Hälfte unserer Kollegen konnte nicht daran teilnehmen. So kann man die Arbeit nicht organisieren. Diese Aussprache sollte jetzt beendet und die auf der Liste stehenden Personen sollten zurückgerufen werden, damit sie ihren Beitrag halten können. Bevor ich mich dem Berichterstatter zuwende, möchte ich Sie bitten, die 38 Sekunden abzuziehen, die ich eben gesprochen habe. Ich möchte zunächst dem Berichterstatter für seinen umfassenden Bericht danken. Viele seiner Argumente sind sehr zu begrüßen. Besonders freut mich der dringende Verweis darauf, dass die versehentliche Tötung von Delphinen und anderen Arten beim Thunfischfang vermieden werden muss. In meiner Heimat im Südwesten werden außerdem viele tote Delphine an Land gespült, die Opfer der ZweischiffSchleppnetzfischerei werden. Das ist also ein wichtiges Problem. Gefreut habe ich mich ebenfalls über die Forderung des Berichterstatters, dass Erzeugnisse aus Drittländern in Bezug auf Lebensmittelsicherheit und Qualität den gleichen Normen wie unsere Erzeugnisse entsprechen sollten. Das ist eine Sache, für die wir uns im Ausschuss 70 für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung im Zusammenhang mit Agrarerzeugnissen konsequent einsetzen. Für Fischereierzeugnisse sollten natürlich die gleichen Auflagen gelten. Unsere Verbraucher haben ein Recht auf sichere Lebensmittel, und Einfuhren aus Drittländern müssen denselben hohen Anforderungen genügen. Kommissar Fischler erwähnte Abkommen mit Drittstaaten. Derartige Abkommen bereiten mir immer etwas Unbehagen, weil in der Realität von dem in vielen der neueren Abkommen vorgesehenen Umweltschutzmaßnahmen wenig zu spüren ist. Was vor der Küste von Afrika geschieht, ist weit mehr als nur eine Ausbeutung der Gewässer. Meiner Ansicht nach bedrohen wir die Existenz der einheimischen Fischer. Jegliche Übereinkommen mit Drittstaaten müssen viel besser überwacht werden, und wir müssen gewährleisten, dass der Fisch sicher gefangen wird und unsere Mittel sinnvoll ausgegeben werden. Abschließend noch ein Wort zur Kennzeichnung der Fänge als „thunfisch-freundlich“ oder der Erzeugnisse als „delphin-freundlich“. Wir müssen sicher sein, dass die Praktiken wirklich „thunfisch- und delphinfreundlich“ sind, dass beim Thunfischfang keine riesigen Beifänge anfallen und dass die Bürger derartige Produkte nicht kaufen, weil sie meinen, dass sie umweltfreundlich und beifangfreundlich sind, obwohl in Wahrheit gleichzeitig sehr viele Schildkröten, Haie und Delphine ins Netz gehen. Das ist irreführend, und wir müssen mit der Kennzeichnungen „freundlich“ sehr vorsichtig umgehen. 2-216 Piscarreta (PPE-DE). – (PT) Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! In Anbetracht der kritischen Situation in der Thunfischindustrie hat das Europäische Parlament beschlossen, einen Initiativbericht vorzulegen, um sowohl die EU-Flotte als auch die Thunfischverarbeitungsbranche zu schützen. Durch seine große Artenvielfalt ist Thunfisch eine kommerziell und sozioökonomisch zu einer bedeutenden Fischereiressource geworden und erzielt seit einiger Zeit hohe Wachstumsraten. Dazu einige Zahlen: Thunfisch macht 60 % der gesamten Fischkonservenproduktion in der EU aus, und mehr als 40 000 Menschen sind direkt in diesem Sektor beschäftigt. Die europäische Thunfischflotte, in der Spanien, Italien, Frankreich und Portugal die Spitzenpositionen einnehmen, weist die weltweit höchste Produktion mit einem Anteil von 20 % an den Gesamtfängen auf. Diese gewerbliche Tätigkeit ist durch lange historische Traditionen geprägt. Mit der Erstellung dieses Berichts verfolgt das Parlament das alleinige Ziel, eine detaillierte und eingehende Studie über die derzeitige Lage und die Zukunftsperspektiven dieses Sektors zu fordern. Daher stellt der Bericht zu Beginn zwei grundlegende Probleme des Thunfischsektors in den Mittelpunkt: der Verlust der Flotte und der Branche an Wettbewerbsfähigkeit in der EU durch Einfuhren aus 13/01/2004 Drittländern sowie die nachhaltige Erhaltung und Bewirtschaftung der Bestände. Zugegebenermaßen sind diese Merkmale nicht nur auf Thunfisch beschränkt; sie sind weit verbreitet und betreffen fast alle Fischereiarten. Um sicherzustellen, dass die EU den Sektor ohne Wenn und Aber unterstützt, fordert dieser Bericht einen spezifischen Aktionsplan und einen Rahmen für die strukturelle Unterstützung des Thunfischsektors. Mit diesem Instrument soll die EU verlangen, dass Produkte aus Drittländern die gleichen Standards der Qualität und Lebensmittelsicherheit wie Erzeugnisse aus der Gemeinschaft erfüllen. Desgleichen fordert die Europäische Union erneut regelmäßigere Inspektionen der Erzeugnisse, damit gewährleistet ist, dass die Vorschriften für die Konservierung vollständig eingehalten werden. Was die Erhaltung und Bewirtschaftung der Fischereiressourcen anbelangt, so ist Thunfisch eine wandernde Art, die für die illegale Fischerei in internationalen Gewässern besonders interessant ist. Deshalb muss die EU die Umregistrierung von EU-Schiffen in Billigflaggenländer verhindern. Außerdem müssen die Kapazitäten der Fischereiflotte wirksamer an die verfügbaren Ressourcen angepasst werden. Abschließend möchte ich diese Gelegenheit nutzen und dem Berichterstatter, Herrn Varela Suanzes-Carpegna, Anerkennung für seine ausgezeichnete Arbeit zollen, die mit Sicherheit in positiver Weise zur Klärung der Zukunftsperspektiven dieses Sektors beitragen wird. 2-217 Nicholson (PPE-DE). – (EN) Frau Präsidentin, ich nehme an, dass diejenigen von uns, die geblieben sind, Kommissar Bolkestein für seine Verspätung dankbar sein können. Zumindest brauchen wir nicht nach 21.00 Uhr zurückzukommen. Ich bin sicher, dass das auch Kommissar Fischler freuen wird. Dennoch sollte so etwas in diesem Haus nicht passieren, und wir sollten unsere Aussprachen effizienter organisieren. Ich begrüße diesen sehr guten Bericht und beglückwünsche den Berichterstatter zu seiner Erarbeitung. Wie einige meiner Vorredner bereits sagten, ist Thunfisch für die südlichen Regionen in Europa so wichtig wie es Kabeljau und Hechtdorsch für die nördlichen sind, und wir aus den nördlichen Regionen verstehen daher die Befürchtungen. Ein beträchtlicher Teil des Fangs wird weiterverarbeitet. Das bedeutet, dass sehr viele Arbeitsplätze sowohl auf See als auch an Land von ihm abhängen. Wie Frau Stihler sagte, werden bis zu 60 % des gefangenen Fischs zu Konserven verarbeitet, und ein großer Teil davon wird von uns auf der nördlichen Halbkugel verzehrt. Wie viele andere Menschen esse auch ich gern Thunfisch aus der Dose. Hier gibt es jedoch einige wesentliche Probleme, die mir Sorge bereiten. Wir können nur eine nachhaltige und verantwortungsvolle Fischerei unterstützen. Ich stimme Herrn Parish und anderen Abgeordneten zu, die ihre Besorgnis bezüglich der Delphine geäußert haben. Dieses Problem liegt auch vielen Menschen in meinem Wahlkreis am Herzen. 13/01/2004 Doch letztlich muss sich unsere Flotte langfristig im Wettbewerb behaupten können. Wir brauchen eine Qualitätskontrolle, und die Größe der gefangenen Fische muss genauestens überwacht werden. Der Kommissar erwähnte drei wichtige Punkte, von denen einer den Zugang zu Drittländern betraf. Wenn wir Zugang zu Drittländern haben werden, den wir wahrscheinlich brauchen, dann muss dieser streng überwacht und die Kontrollen müssen verschärft werden. Vor allem muss die illegale Fischerei verhindert werden, und wir müssen die gefährdeten Arten schützen. Wir brauchen einen Mechanismus für sowohl lang- als auch kurzfristige Strategien für den Sektor. Doch dabei sind die Anforderungen des Sektors ebenso zu berücksichtigen wie Fragen in Bezug auf Biomasse und Thunfischbestände. Wir müssen uns für mehr Nachhaltigkeit in diesem Sektor einsetzen. 2-218 Die Präsidentin. – Herr Kommissar Fischler, ich glaube nicht, dass Sie darauf antworten wollen. Die Aussprache ist daher geschlossen. Die Abstimmung findet morgen um 12.00 Uhr statt. Ich möchte die Abgeordneten, die heute Nachmittag sprechen wollten, aber aufgrund einer kleinen verfahrenstechnischen Verwechslung abwesend waren, daran erinnern, dass sie ihren Beitrag schriftlich einreichen können. Vielleicht könnten die anwesenden Abgeordneten ihre abwesenden Kollegen entsprechend informieren. Da Kommissar Bolkestein noch nicht eingetroffen ist, kann die Mitteilung der Kommission über Dienstleistungen im Binnenmarkt jetzt nicht vorgestellt werden. Aus diesem Grund müssen wir die Tagesordnung ändern. Ich schlage deshalb vor, dass die Mitteilung der Kommission über Dienstleistungen im Binnenmarkt auf heute Abend 21.00 Uhr vertagt wird. Gemäß Artikel 111 Absatz 2 der Geschäftsordnung bin ich verpflichtet, den Vorschlag zur Änderung der von der Konferenz der Präsidenten aufgestellten Tagesordnung dem Parlament zur Billigung vorzulegen. 71 großen Teil vom lukrativen Thunfisch-Markt sichern. Der Aufschwung der außereuropäischen Mitbewerber liegt meines Erachtens auch darin begründet, dass sie gegenüber den Reedern der Gemeinschaftsflotte einen großen Kostenvorteil besitzen. Europäische Reeder müssen den Gemeinschaftsrechtsvorschriften hinsichtlich Hygiene, Überwachung der Fischereitätigkeit, Produktionsbedingungen, Umweltschutz, Sozialschutz der Arbeitnehmer gerecht werden. Das ist wichtig und richtig, aber kostet Geld. Um zu verhindern, dass nun Reeder aus Wettbewerbsgründen die Gemeinschaftsflagge aufgeben, fordere ich ein Gegensteuern: 1. Notwendig ist eine Koordinierung der politischen Maßnahmen der Gemeinschaft, die die Thunfischflotte und die Konservenindustrie betreffen; 2. Notwendig sind zusätzliche Fischereiabkommen; 3. Wollen Drittländer ihre Erzeugnisse auf dem EU-Markt absetzen, muss die Einhaltung der Hygiene- und Gesundheitsvorschriften absolut verpflichtend sein; 4. Die Zölle für Thunfischkonserven müssen erhalten bleiben, bis Einfuhr- und Handelshemmnisse, aufgehoben werden. Fazit ist: Die EU muss eine koordinierte Strategie auf internationaler Ebene konzipieren. 2-219 VORSITZ: ALONSO JOSÉ PUERTA Vizepräsident 2-220 Fragestunde (Kommission) 2-221 Der Präsident. Nach der Tagesordnung folgt die Fragestunde (B5-0002/2004). Wir behandeln eine Reihe von Anfragen an die Kommission. Teil I 2-222 Der Präsident. Anfrage Nr. 12 von Marialiese Flemming (H-0822/03): Betrifft: Gewalt gegen ältere Menschen Gewalt gegen ältere Menschen, sei es im häuslichen Umfeld, sei es in Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern, nimmt in allen EUStaaten stetig zu. (Das Parlament billigt den Vorschlag.) Was gedenkt die Kommission zu tun, um das Problem der Gewalt gegen ältere Menschen europaweit zu bekämpfen? Wir haben also letztlich Ihrem Wunsch entsprochen, Herr Varela, und ich freue mich, dass Ihr Bericht vollständig behandelt werden konnte. Ist die Kommission aufgrund der Dringlichkeit der Situation bereit, binnen vier Jahren die Mitgliedstaaten der EU zu veranlassen, notwendige Gesetze zu verabschieden, damit die Rechte älterer Menschen geschützt werden und ihre Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ohne Beeinträchtigung garantiert ist? 2-218-500 Langenhagen (PPE-DE), schriftlich. – Es ist eine Tatsache: Der Thunfisch ist das wichtigste Erzeugnis nicht nur der gemeinschaftlichen, sondern auch der weltweiten Konservenindustrie. Einige Länder der Gemeinschaft haben im Thunfischsektor traditionell eine starke Position und reagieren sensibel auf Marktänderungen. Das Fischereiausschuss-Hearing sowie die Ausführungen meines Kollegen Varela machen deutlich: Es ist Zeit zum Handeln! Seit Kurzem wollen sich Drittländer, insbesondere aus Asien, einen 2-223 Diamantopoulou, Kommission. (EL) Herr Präsident! In einem Europa, in dem es ein ernsthaftes demografisches Problem gibt und die Zahl der älteren Menschen kontinuierlich zunimmt, ist klar, dass bei den Politiken, die die älteren Menschen betreffen, neue Probleme auftreten. Ich möchte daran erinnern, dass die Europäische Union den Altersfaktor bereits in der Richtlinie berücksichtigt hat, die im Jahr 2000 eingebracht und vom Rat angenommen wurde und die 72 Bekämpfung aller Formen von Diskriminierung am Arbeitsplatz auf der Grundlage des Alters betrifft. Ich möchte außerdem daran erinnern, dass Artikel 25 der Charta der Grundrechte ganz eindeutig sagt, dass das Recht der älteren Menschen auf ein Leben in Würde und ihr Recht auf Teilnahme am wirtschaftlichen und kulturellen Leben anerkannt wird. Wenn wir zu dem spezielleren Thema der Gewalt gegen ältere Menschen kommen, die noch in mehreren europäischen Ländern eine Tatsache ist und zu einem großen Teil mit der Veränderung des Familienmodells, aber auch mit dem ständig steigenden Bevölkerungsanteil der älteren Menschen zu tun hat, würde ich sagen, dass es sehr schwierig ist, eine legale Grundlage für ein Vorgehen auf Gesetzgebungsebene zu finden. Ich möchte Sie daran erinnern, dass es während der Diskussionen im Verfassungskonvent ein starkes Bestreben gab, in die neue Verfassung eine legale Grundlage zu integrieren, die der Europäischen Union die Möglichkeit gibt, bei Themen der Gewalt insgesamt, sei es gegen Frauen, gegen Kinder oder gegen ältere Menschen, gesetzgeberisch tätig zu werden. Am Ende wurde keine Übereinkunft erzielt, und es existiert im Moment nicht einmal im Entwurf des Konvents ein Bezug auf eine legale Grundlage zur Gewalt. Was nun also das legale Problem betrifft, so fällt dies in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten. Hinsichtlich der Politiken und Programme verfügt die Kommission über das Daphne-Programm, das in globalerer Weise an die Themen der Gewalt herangeht, und wir haben in den Mitgliedstaaten eine Reihe wichtiger Initiativen, die die Gewalt gegen ältere Menschen betreffen. Die Absicht der Kommission ist es, das Daphne-Programm so weit wie möglich zu finanzieren. 2-224 Flemming (PPE-DE). – Herr Präsident, Frau Kommissarin! Vielen Dank für Ihre Beantwortung. Sie haben natürlich Recht, dass in erster Linie die Mitgliedstaaten hier zuständig sind. Als Mitglied des Vorstandes der europäischen Seniorenunion habe ich mich in letzter Zeit sehr intensiv mit diesen Fragen beschäftigt, und es ist zutage gekommen – unsere Organisation hat jetzt Mitglieder in 20 europäischen Staaten –, dass die Situation in den Heimen in allen europäischen Staaten immer stärker in Diskussion gebracht wird. Unsere Frage wäre: Wäre es nicht möglich, eine Art Empfehlung zu geben, wie Heimverträge abzuschließen sind? Wir wissen von Heimen, in denen die Menschen oft sehr respektlos behandelt werden, sogar in Gitterbetten eingesperrt werden, obwohl sie das nicht wollen, dass sie daran gehindert werden, auszugehen, dass sie ihr Abendessen so früh bekommen, dass sie dann sehr bald Hunger haben, aber ab 20.00 Uhr/21.00 Uhr keine Chance mehr haben, irgendetwas zu essen zu bekommen, dass sie, wenn sie ihre Notdurft verrichtet haben, ohne eine Windel zu haben, oder auch mit einer Windel, oft stundenlang so liegen gelassen werden, dass sie vom Pflegepersonal unfreundlich behandelt werden, dass sie angeschrieen werden, dass sogar Gewalt angewendet 13/01/2004 wird. Ich glaube, Richtlinien für Heimverträge wären notwendig. 2-225 Der Präsident. Sie wissen, dass dies eine Fragestunde ist. Es ist nicht der Zeitpunkt für Erklärungen oder Debatten, aber wir haben Frau Flemming aufmerksam zugehört. Ich weiß nicht, ob die Kommissarin antworten möchte. 2-226 Diamantopoulou, Kommission. (EL) Wie ich bereits sagte, hat die Kommission keine Möglichkeit für eine solche Art von Intervention. Dies ist durch keine legale Grundlage gerechtfertigt. Ich denke aber, es ist wichtig, dass in Zukunft Artikel 25 der Charta der Grundrechte, insbesondere der Bezug auf das Leben älterer Menschen in Würde, auch eine Grundlage für die von Frau Flemming erwähnten Seniorenverbände bildet, sodass diesen die Gelegenheit gegeben wird, die Gerichte anzurufen, und die Europäische Union sowie selbstverständlich die staatlichen Behörden die Möglichkeit haben, in bestimmten Fällen zu intervenieren. 2-227 Bowis (PPE-DE). – (EN) Ich begrüße Frau Flemmings Frage und ich bin ebenfalls der Meinung, dass hier etwas getan werden kann. Die Zuständigkeit der Europäischen Union ist durchaus gegeben, und zwar betrifft dies den Bereich der Gesundheitsförderung und der Krankheitsvorbeugung. Dazu zählen auch Krankheiten und Leiden, die durch Gewalt gegen ältere Menschen verursacht werden können. Ich schlage vor, dass wir dies prüfen. Als ich in meinem Heimatland für diesen Bereich zuständig war, haben wir in umfangreichen Untersuchungen versucht herauszufinden, wie Gewalt gegen ältere Menschen verhindert werden kann. In den USA und in anderen Ländern wurden ebenfalls umfassende Untersuchungen durchgeführt. In vielen Fällen sind ältere Menschen das Opfer von Straftaten, die von bösartigen Menschen verübt werden. Doch sehr oft geht die Gewalt auch von Familienangehörigen oder Pflege- und Betreuungspersonal aus, die am Ende ihrer Kräfte sind, weil sie sich nicht unterstützt fühlen. Menschen, die nie gedacht hätten, dass sie zu Gewalt gegen ältere Menschen in der Lage wären, stellen plötzlich fest, dass sie die Kontrolle verloren und jemanden, den sie lieben, geschlagen und verletzt haben. Ich schlage deshalb vor, dass wir versuchen, die Erfahrungen, die wir in den einzelnen Mitgliedstaaten gesammelt haben, gemeinsam zu nutzen, um in diesem Bereich innerhalb der von mir erwähnten Zuständigkeit Regeln für eine gute Praxis zu erarbeiten. 2-228 Diamantopoulou, Kommission. (EN) Ich denke, dass wir auf jeden Fall Bereiche der Zusammenarbeit in der Gesundheitspolitik ermitteln können. Ich kann Ihnen mitteilen, dass wir bereits begonnen haben, die Methode der offenen Koordinierung auf den Bereich der Fürsorge für ältere Menschen anzuwenden. Dieser Bereich, in 13/01/2004 dem einige Mitgliedstaaten bereits zusammenarbeiten, bietet sich dafür an. Obwohl diese Maßnahmen nicht die Form von Empfehlungen haben, widerspiegeln sie unser eigentliches Ziel. Ich habe versucht, auf das spezielle Problem der Gewalt einzugehen. Das ist eine ganz andere Sache. Sie könnte in den Bereich der gesundheitlichen Betreuung fallen, ohne sich jedoch auf sie zu beschränken. 2-229 Der Präsident. Anfrage Nr. 13 von Reino Paasilinna (H-0823/03): Betrifft: Kontrolle zur Eindämmung der „Spam“-Flut Ende Oktober sollten die Mitgliedstaaten die Richtlinie über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation umgesetzt haben. Am 5. Dezember teilte die Kommission mit, dass sie gegen neun Mitgliedstaaten ein Vertragsverletzungsverfahren wegen Nichtumsetzung der Richtlinie einleiten würde. Der größte Teil der elektronischen Nachrichten besteht derzeit aus „Spams“. Welche weiteren Maßnahmen wird die Kommission ergreifen, damit die Ziele der Richtlinie erreicht werden? Die Zuverlässigkeit des E-MailSystems ist nicht mehr gewährleistet, und seine Entwicklung ist zum Stillstand gekommen. Wie will die Kommission sicherstellen, dass die Mitgliedstaaten unverzüglich Maßnahmen ergreifen, um beispielsweise bei den Betreibern darauf hinzuwirken, dass sie sicherstellen, dass der größte Vorteil der elektronischen Kommunikation, nämlich die Flexibilität, gewährleistet wird? 2-230 Liikanen, Kommission. (EN) Es stimmt, die Flut der unerbetenen E-Mails bzw. von „Spam“ hat Besorgnis erregende Ausmaße angenommen. So macht „Spam“ heute nach Ansicht vieler Experten über 50 % des gesamten E-Mail-Verkehrs aus. Die Kommission ist ebenfalls der Meinung, dass „Spam“ nicht nur die Privatsphäre und den Verbraucherschutz unterminiert, sondern auch die Produktivität am Arbeitsplatz und den Produktivitätszuwachs insgesamt. Einigen Studien zufolge sinkt das Vertrauen der Verbraucher in die Nachrichtenübermittlung per E-Mail. Sie bildet jedoch eine Voraussetzung für die erfolgreiche Entwicklung des elektronischen Geschäftsverkehrs und der Informationsgesellschaft generell. Die Kommission ist an mehreren Fronten aktiv. Erstens hat die Europäische Union etwas auf der Ebene der Gesetzgebung unternommen, indem sie 2002 die Richtlinie über den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation beschlossen hat, wie Herr Paasilinna wissen wird, denn er hat einen beträchtlichen Beitrag zur Diskussion geleistet. Im November 2003 wurden Vertragsverletzungsverfahren gegen eine Reihe von Mitgliedstaaten eingeleitet, die es versäumt hatten, die notwendigen Umsetzungsmaßnahmen zu ergreifen. Zweitens weiß die Kommission, dass Gesetze nur einen Teil der Lösung darstellen. Die Kommission hat mit interessierten Parteien eine Reihe von Maßnahmen diskutiert, die Mitgliedstaaten, die Industrie und Verbraucher ergreifen können. Diese Maßnahmen werden gesetzliche Regelungen ergänzen und sollen das 73 „Spam“-Verbot möglichst wirksam machen. Im Mittelpunkt stehen dabei die wirksame Rechtsdurchsetzung durch Mitgliedstaaten, die freiwillige Selbstkontrolle durch die Industrie, technische Lösungen wie Filter und Sicherheit sowie die Information der Verbraucher. Was die Rechtsdurchsetzung betrifft, so müssen die Mitgliedstaaten nicht nur für die entsprechenden Beschwerdemechanismen, Abhilfemaßnahmen und Sanktionen sorgen, sondern „Spammer“ auch effektiv strafrechtlich verfolgen und „Spam“ überwachen. Dabei ist auch die Zusammenarbeit zwischen Industrie und öffentlichen Behörden von Bedeutung. Ferner ergreift die Kommission Maßnahmen zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit innerhalb der Union und kommt zu diesem Zweck mit den entsprechenden Behörden zusammen. Da „Spam“ in sehr vielen Fällen seinen Ursprung außerhalb der Europäischen Union hat, kommt der internationalen Zusammenarbeit entscheidende Bedeutung zu. Verschiedene Maßnahmen sind bereits angelaufen, von denen ich einige erwähnen möchte. Erstens wird in der auf dem UN-Weltgipfel zur Informationsgesellschaft vereinbarten Erklärung sowie im dazugehörigen Aktionsplan gefordert, dass auf nationaler und internationaler Ebene angemessene Schritte gegen „Spam“ eingeleitet werden. Zweitens wird die Kommission am 2. und 3. Februar 2004 Gastgeber eines OECD-Seminars in Brüssel zum Thema „Spam“ sein. Drittens gibt es bilaterale Kontakte mit Drittländern, einschließlich der zuständigen Behörden in den USA, da große Mengen von „Spam“ aus Unternehmen mit Sitz in den USA zu kommen scheinen. Diese Aktivitäten sind Gegenstand einer Mitteilung über „Spam“, die die Kommission in den nächsten Tagen zu verabschieden gedenkt. Und schließlich werden wir im Rahmen des Aktionsplans für mehr Sicherheit im Internet und verstärkt im Rahmen von dessen wahrscheinlichem Nachfolger „Safe Internet Plus“ Maßnahmen zur Bekämpfung von „Spam“, einschließlich von an Kinder gerichteten „Spam“-EMails, ergreifen. Abschließend möchte ich noch einen Punkt unterstreichen: Dieses Problem kann keiner im Alleingang lösen; eine erfolgreiche Lösung bedarf der festen Entschlossenheit aller Beteiligten. 2-231 Paasilinna (PSE). – (FI) Herr Präsident, ich danke Herrn Liikanen für die detaillierte und meiner Meinung nach gute und positive Antwort. Dennoch möchte ich eine weitere Frage anschließen. In letzter Zeit haben die für die Verursachung und Verbreitung von Viren Verantwortlichen die Computer anderer Leute als Verteiler von Spams benutzt. Dieses Prinzip wird als Trojanisches Pferd bezeichnet. Selbst wenn vielleicht etwa 60 % der Computer geschützt wären, so gibt es immer noch einige, die nicht mit einem adäquaten Schutz ausgestattet sind, und die Hacker und Cracker 74 13/01/2004 können sie als Basis und Verteiler für Spams benutzen. Hat die Kommission Überlegungen angestellt, wie diesem sehr internationalen Virusproblem beizukommen ist, wenn durch die Computer unschuldiger Menschen Spam ein solches Ausmaß annimmt? Da die Kommission trotz ihrer Zusage vom Mai 2000 neue wissenschaftliche und andere Erkenntnisse über Fluorid im Trinkwasser nicht durch ihren Wissenschaftlichen Ausschuss „Toxizität, Ökotoxizität und Umwelt“ hat prüfen lassen, droht dieses Versäumnis nun die Glaubwürdigkeit der neuen Trinkwasserrichtlinie zu untergraben. 2-232 Um die Glaubwürdigkeit der neuen Trinkwasserrichtlinie sowie den gesamten Prozess ihres Zustandekommens zu retten, möchte ich die Kommission auffordern, die Überprüfung der vorgeschlagenen Werte für die Parameter für Fluorid transparenter zu gestalten. Dies ist notwendig, um die Argumente, die für die Einbeziehung einer eigentlich gefährlichen Chemikalie in die Regelungen für eine künstlichen Anreicherung mit Fluorid im Rahmen der Trinkwasserrichtlinie sprechen, verspätet, aber gleichwohl sorgfältig unter die Lupe nehmen zu können. Liikanen, Kommission. – (FI) Dieser von Herrn Paasilinna erwähnte Fall des „Trojanischen Pferdes“ ist eine äußerst gemeine Art und Weise, das Internet zur Belästigung der Menschen und zur Einschränkung ihrer Handlungsmöglichkeiten zu missbrauchen. Dieses Thema beabsichtigen wir in unserer Mitteilung zu behandeln, die in Kürze veröffentlicht wird, und darüber hinaus auf einem Seminar, das im Februar von der OECD in Brüssel abgehalten wird. Ich hoffe, dass Herr Paasilinna daran teilnehmen kann. Gleichzeitig ist es natürlich auch so, dass jetzt, da wir dabei sind, ein Sicherheitsnetzwerk zu installieren – das in dem betreffenden Bericht von Herrn Paasilinna in diesem Hause bereits vorgestellt worden ist – das genannte Problem auch in diesem Komplex enthalten ist. Ich bin bereit und willens, diesem „Trojanischen Pferd“ und der dadurch verursachten Verbreitung von Spam besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Unschuldige Menschen werden unwissentlich zum Werkzeug einer ungesetzlichen Tätigkeit, die auch dieser Richtlinie zuwiderläuft. 2-233 Thors (ELDR). (SV) Herr Präsident! Herr Kommissar! Ich teile Ihre Auffassung, dass die von Herrn Paasilinna aufgeworfene Frage von großer Bedeutung ist. Ich hoffe, dass die Europäische Agentur für Netz- und Informationssicherheit in der Lage sein wird, eine Beurteilung von Spam vorzunehmen und dass wir verschiedene Bewertungen von Spam-Programmen erhalten können. Als der Herr Kommissar in der vorigen Woche einigen finnischen Abgeordneten eine E-Mail zukommen ließ, wurde diese vom Spam-Programm des Parlaments als „suspected spam“ gekennzeichnet, allerdings nicht mit der Einstufung „suspected high“, sondern „suspected low“. Um einen effektiven Schutz zu erreichen brauchen wir eine Beurteilung der Funktionsweise der Spam-Programme. Ich hoffe auch, dass wir gemeinsam Werkzeuge zur Aufdeckung der falschen Identitäten entwickeln können. Es gibt im Internet nicht nur Trojanische Pferde, sondern auch sehr viele falsche Identitäten. 2-234 Liikanen, Kommission. (SV) Herr Präsident! Ich werde wohl mit den Dienststellen des Europäischen Parlaments reden müssen, die nicht wissen, wer die Kommissare sind. Wenn ein Kommissar eine E-Mail an fünfzehn Abgeordnete des Europäischen Parlaments verschickt, dann sollte diese als echte und sachliche Information bewertet werden. 2-235 Der Präsident. Anfrage Nr. 14 von Avril Doyle (H0832/03): Betrifft: Fluorid im Trinkwasser Außerdem: Solange noch keine stichhaltige und umfassende wissenschaftliche Überprüfung des künstlichen Zusatzes von Fluorid zum Trinkwasser in der EU vorliegt, sollte die Richtlinie nach dem Vorsorgeprinzip vorgehen und die Verwendung von Fluoriden im Trinkwasser in den Mitgliedstaaten klipp und klar verbieten. 2-236 Wallström, Kommission. (EN) Zunächst möchte ich Frau Doyle für ihre Frage danken. Die Trinkwasserrichtlinie von 1998 legt Qualitätsstandards für eine Reihe von chemischen Parametern einschließlich der für Fluor fest. Die Parameter für Fluor in der Richtlinie basieren auf den verfügbaren wissenschaftlichen Angaben und entsprechen den von der Weltgesundheitsorganisation empfohlenen Werten. Zweitens sind sich die Wissenschaftler darin einig, dass Fluor im Trinkwasser je nach Konzentration positive oder negative Wirkungen haben kann. Nach Ansicht der Weltgesundheitsorganisation sorgt der zulässige Höchstwert von 1,5 mg/l für ein ausgewogenes Gleichgewicht zwischen positiven und negativen Auswirkungen. Die Kommission sieht sich durch die jüngsten Dokumente der Weltgesundheitsorganisation aus dem Jahre 2003 in ihrer Beurteilung bestätigt. Dabei handelt es sich um einen neuen Entwurf der von der WHO herausgegebenen „Leitlinien für die Trinkwasserqualität“, in dem die Werte für Fluor unverändert beibehalten werden. Gleichzeitig fällt die Frage des künstlichen Zusatzes von Fluor zum Trinkwasser in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten, wobei in den einzelnen Ländern unterschiedlich verfahren wird. In einigen Ländern ist die Anreicherung verboten, in anderen liegt die Entscheidung bei den lokalen Gebietskörperschaften. In jedem Falle ist jedoch der zulässige Höchstwert einzuhalten. Drittens organisierte die Kommission im Oktober 2003 ein Seminar über Trinkwasser, um jüngste Erkenntnisse und Erfahrungen zusammenzufassen. Es vereinte Experten aus der gesamten Europäischen Union, den neuen Mitgliedstaaten und von der Weltgesundheitsorganisation und befasste sich u. a. mit der Fluor- und Fluorzusatzthematik. Man war sich einig, dass bei Fluor der derzeitige Wert von 1,5 mg/l den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen entspricht. Auf Wunsch der Kommission evaluierte der Wissenschaftliche Ausschuss „Toxizität, Ökotoxizität und Umwelt“ eine Studie über die Qualität von Trinkwasser in ausgewählten europäischen Städten. In 13/01/2004 75 seiner Evaluierung aus dem Jahre 2003 verwies er in Übereinstimmung mit dem u. a. von der WHO vertretenen wissenschaftlichen Standpunkt sowohl auf die schützende als auch die schädliche Wirkung von Fluor. Er empfahl jedoch keine Veränderung bezüglich des Fluorwertes in der Richtlinie. 2 mg/l auf. Skelettfluorose tritt erst bei höheren Konzentration zwischen 3 und 6 mg/l auf. In Dublin beispielsweise wird dem Trinkwasser Fluor zugesetzt, aber der Parameterwert von 1,5 mg/l wurde nicht überschritten, und laut diesem Bericht lagen die Konzentrationen bei maximal 0,9 mg/l. 2-237 Wir fordern jeden Mitgliedstaat auf, sich an die bestehenden Regelungen zu halten, die auf der Grundlage wissenschaftlicher Empfehlungen erarbeitet wurden. Es gab keinen Grund für eine erneute Evaluierung dieser Empfehlung. Wir haben eine Gruppe von Experten aus sowohl den alten wie auch den neuen Mitgliedstaaten – sämtliche Experten, an die wir uns wenden konnten – befragt, und sie kamen zu dem Schluss, dass es keinen Grund für eine diesbezügliche Änderung der Richtlinie gibt. Das ist zudem Sache der Mitgliedstaaten. Doyle (PPE-DE). – (EN) Ich danke der Kommissarin für die Beantwortung meiner Frage. Ich bin jedoch immer noch nicht zufrieden. In Beantwortung der parlamentarischen Anfrage E-1434/00 von Mai 2000 sagten Sie, Frau Kommissarin, dass Sie prüfen würden, ob es neue Erkenntnisse zur künstlichen Anreicherung von Trinkwasser mit Fluor gebe. Sie sagten, dass sich die Kommission „diesbezüglich vom wissenschaftlichen Ausschuss für Toxizität, Ökotoxizität und Umwelt über den neuesten Stand informieren lassen“ wird. Offenbar haben Sie diesen Ausschuss nicht konsultiert, sondern sich direkt an die WHO gewandt, denn Sie zitieren noch immer Werte, die diese für wünschenswert hält. Die Angaben auf diesem Gebiet sind äußerst unsicher. Es stimmt, ein endgültiges Urteil steht noch aus, aber 13 von 23 Entwicklungsländern, die sich an die Leitlinien der WHO halten, stellen bei der zahnärztlichen Betreuung ihrer Bürger ernsthafte Probleme aufgrund von Fluorvergiftungen bzw. Fluorose fest. In meinem eigenen Land wird die Fluorose vor allem bei Teenagern zunehmend zu einem Problem. Ich möchte Sie bitten, vor allem die Problematik der Neugeborenen und Kleinkinder zu prüfen, die mit Babymilchpulver gefüttert werden, dem fluoridiertes Leitungswasser zugesetzt wird. Ausgehend davon, dass dies einen großen Teil ihrer Ernährung ausmacht, stellt fluoridiertes Leitungswasser, das nicht kontrolliert und bei dem der Fluorzusatz nicht regelmäßig überprüft wird, ein ernsthaftes gesundheitliches Risiko für unsere Neugeborenen und Kleinkinder in Irland und in den Teilen des Vereinigten Königreichs dar, in denen dem Leitungswasser noch Fluor zugesetzt wird. Können Sie sich sowohl zur ethischen Frage der flächendeckenden Medikation der Öffentlichkeit, die eine Anreicherung ihres Trinkwassers mit Fluor ablehnt, sowie zu anderen ethischen Fragen und Fragen im Zusammenhang mit Kleinkindern äußern? 2-238 Wallström, Kommission. (EN) Wir erhalten die wissenschaftlichen Empfehlungen in dieser Sache von der Weltgesundheitsorganisation. Wir konsultieren auch den von Ihnen erwähnten Ausschuss, von dem wir erst 2003 eine Stellungnahme zum Fluorzusatz erhielten. Darin heißt es, dass die üblicherweise in fluoridiertem Trinkwasser enthaltene Fluormenge kein Gesundheitsrisiko darstellt, wie zahlreiche Tierstudien und die Humanepidemiologie ergeben haben. Die Trinkwasserleitlinie der Weltgesundheitsorganisation sieht denselben Höchstwert vor wie die Richtlinie der EU, nämlich 1,5 mg/l. Dentalfluorose tritt bei Konzentration von über 1,5 und Also in Ihrem Falle, Frau Doyle, müssten Sie versuchen, die irische Politik in dieser Angelegenheit zu ändern, wenn Sie meinen, dass sie falsch ist, und wenn Sie der Ansicht sind, dass Ihr Land nicht die in der Richtlinie vorgegebenen Werte einhält. Ausgehend von dem eingeholten Rat, haben wir keinen Grund, die in der Richtlinie für den Zusatz von Fluor zum Trinkwasser vorgesehenen Parameter zu verändern. 2-239 McKenna (Verts/ALE). – Ich kann meiner Kollegin Frau Doyle nur zustimmen, und ich denke eigentlich nicht, dass die Kommissarin deren Frage angemessen beantwortet hat. Was die flächendeckende Medikation angeht, so ist es unter dem Gesichtspunkt der Entscheidungsfreiheit völlig inakzeptabel, dass 9 Millionen britische Bürger und 2,7 Millionen irische Bürger zwangsweise flächendeckend medikamentös behandelt werden. In Irland wurde in 91 % der Eingaben der Zusatz von Fluor zum Trinkwasser abgelehnt. Hier mangelt es eindeutig an einem öffentlichen Konsens. Die EU hält sich nicht an das Vorsorgeprinzip, obwohl es ihre Aufgabe wäre. Ich möchte, dass sich die Kommission für die Einstellung der Anreicherung des Trinkwassers mit Fluor in der gesamten EU einsetzt, solange keine ordnungsgemäße und angemessene Bewertung der Situation erfolgt ist. So wurde bei der Diskussion der durchschnittlich getrunkenen Wassermenge nicht berücksichtigt, dass zwischen heißen und kalten Ländern ein großer Unterschied im Wasserverbrauch besteht. In den heißeren Ländern trinken viele Menschen wesentlich mehr Wasser und verbrauchen daher mehr, und in einigen der neuen Mitgliedstaaten wird auch dem Warmwasser Fluor zugesetzt. Frau Doyles Verweis auf Kleinkinder ist ein wirklich wichtiges Argument, da Babymilchpulver mit fluoridiertem Wasser gemischt wird, und ich glaube, dass dies für die betroffenen Kinder ernste 76 13/01/2004 Konsequenzen hat. Meiner Ansicht nach sollten wir ohnehin kein Milchpulver verwenden. asylpolitischen Ziele, vorgesehene fünfjährige Frist am 1. Mai 2004 ablaufen. 2-240 Die jährliche Parlamentsdebatte über die Entwicklung eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, die im Rahmen der Februartagung stattfinden wird, wird uns erstmals Gelegenheit geben, die Bewertung unserer Politiken in diesen Bereichen mit dem Parlament zu diskutieren. Die Kommission plant, dem Europäischen Parlament und dem Rat im Juni 2004 eine Mitteilung über die Fortschritte bei der Umsetzung der Ziele von Tampere vorzulegen. Diese Mitteilung wird eine Evaluierung sämtlicher Aspekte in Bezug auf Einwanderung, Asyl, die Integration von Einwanderern in unsere Gesellschaft und die Entwicklung unserer Beziehungen zu Drittländern umfassen. Ich hoffe, dass die Mitteilung auch einige Leitlinien für eine potenzielle künftige „Tampere-II“-Agenda umfassen wird. Wallström, Kommission. (EN) Die wissenschaftlichen Empfehlungen sowohl der Weltgesundheitsorganisation als auch unseres Ausschusses berücksichtigen diese Tatsache. Fluor kann auch natürlich auftreten. Das Wasser aus dem Brunnen in unserem Hof beispielsweise weist eine sehr hohe Fluorkonzentration auf. Es kann in der Natur in so hohen Konzentrationen auftreten, dass geraten wird, Kinder derartiges Wasser nicht trinken zu lassen, weil ihre Zähne Schaden nehmen könnten. Die Entscheidung liegt jedoch bei den einzelnen Mitgliedstaaten, solange sie sich an die entsprechenden Empfehlungen und die in der Richtlinie vorgesehenen Grenzwerte halten. Wir haben wissenschaftlichen Rat eingeholt, den wir sehr genau befolgen. Wir achten darauf, dass wir diesbezüglich stets auf dem neuesten wissenschaftlichen Stand sind. Wie ich bereits sagte, sehen wir uns angesichts der Erkenntnisse und der in den Arbeitsgruppen geleisteten Arbeit sowie nach Konsultation aller Experten – zumindest zum jetzigen Zeitpunkt – nicht veranlasst, die in der Richtlinie vorgesehenen Grenzwertempfehlungen zu ändern. Sobald uns neue wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen oder wir Änderungen für angebracht halten, werden wir diese vornehmen. Vorerst jedoch müssen Sie versuchen, Einfluss auf die irische Politik zu nehmen, denn diese Politik ist Sache der einzelnen Mitgliedstaaten. 2-241 Der Präsident. Vielen Dank, Frau Kommissarin. Wir gehen nun zum zweiten Teil der Anfragen an die drei heute anwesenden Kommissionsmitglieder über. Teil II Anfragen an Herrn Vitorino 2-242 Anfrage Nr. 15 von Claude Moraes (H-0829/03): Betrifft: Ziele des Europäischen Rats von Tampere Welche Fortschritte wurden nach Ansicht der Kommission bei der Erreichung der Ziele des Europäischen Rats von Tampere über Einwanderung und Asyl, insbesondere in Bezug auf die Fragen der Steuerung der Migration und des Aufbaus einer engeren Partnerschaft mit den Entsendestaaten, erzielt? 2-243 Vitorino, Kommission. (EN) In der Frage des verehrten Abgeordneten geht es darum, welche Fortschritte nach Ansicht der Kommission bei der Erreichung der in Tampere festgelegten Ziele in Bezug auf die Erarbeitung einer gemeinsamen Einwanderungsund Asylpolitik erreicht wurden. Die Frage ist sehr aktuell, nähern wir uns doch dem Ende des ersten Abschnitts der Erarbeitung entsprechender Maßnahmen, wie sie die Agenda von Tampere vorsieht. Darüber hinaus wird die im Amsterdamer Vertrag für die Umsetzung bestimmter Ziele, insbesondere der 2-244 Moraes (PSE). – (EN) Vielen Dank für diese umfassende Antwort, Herr Kommissar. Ich möchte die für Juni 2004 vorgesehene Mitteilung der Kommission nicht vorwegnehmen, aber ich wüsste gern, ob der Kommissar persönlich zuversichtlich ist, dass die Mitteilung auf gewisse Fortschritte in den Beziehungen zwischen den Mitgliedstaaten und der Europäischen Union sowie den Entsendestaaten verweisen kann. Sicher weiß er, dass nicht zuletzt dank seiner Arbeit und der Arbeit vieler anderer die Frage der gesteuerten Migration in der Europäischen Union zunehmend an Bedeutung gewinnt. Ich möchte ihn um seine persönliche Meinung bitten. Glaubt er, dass er oder jemand anders in der Lage sein wird, in der Mitteilung neue positive Aussagen zur Frage der gesteuerten Migration und der spezifischen Partnerschaft zu Drittstaaten zu treffen? Vielleicht kennt er Fälle wie z. B. die Beziehungen zwischen dem Vereinigten Königreich und den Philippinen, die Gesundheitspersonal entsenden, und andere diesbezügliche Probleme. Kann er dazu etwas sagen? 2-245 Vitorino, Kommission. (EN) Ich danke Ihnen für diese Zusatzfrage, die mir Gelegenheit zu folgender Feststellung gibt. Ich hoffe, dass das Parlament und der Rat in der Zwischenzeit eine Vereinbarung über die Verabschiedung einer Verordnung in Bezug auf das mehrjährige Programm zur Finanzierung von Partnerschaften mit Drittstaaten, die die gemeinsame Steuerung von Migrationsströmen betreffen, abschließen werden. Im Verlaufe der nächsten fünf Jahre werden 250 Millionen Euro für dieses Programm bereitgestellt werden, und wir beabsichtigen, bei der Bewertung dieses Finanzierungsinstruments denjenigen Ländern Vorrang einzuräumen, die derzeit mit der Europäischen Union über Rückübernahmeabkommen verhandeln. Zweitens plant die Kommission, dem Rat im April einen Bericht über die Zusammenhänge zwischen legaler und illegaler Einwanderung vorzulegen, der vor allem die Schlussfolgerungen einer Studie darlegen wird, die die Kommission derzeit zur Möglichkeit der Schaffung 13/01/2004 eines Systems für die Koordinierung der legalen Einwanderung in die Mitgliedstaaten erarbeitet. Ein solches System könnte sich für Drittländer, die Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels und der illegalen Einwanderung ergreifen wollen, als hilfreich erweisen. Als dritte Maßnahme plant die Kommission einen Bericht, den sie dem Rat bis Juni 2005 vorlegen wird und in dem es um neue Möglichkeiten zur Verbesserung des internationalen Schutzes und insbesondere um die Möglichkeit der Schaffung von europaweiten Umsiedlungsprogrammen und der Verbesserung des Schutzes für Flüchtlinge in der Region gehen wird. Ich hoffe, dass ich im Juni, wenn ich zur globalen Bewertung der Agenda von Tampere wieder ins Parlament kommen werde, über Fortschritte auf allen diesen Gebieten berichten kann. 2-246 Evans, Robert J.E. (PSE). – (EN) Wie immer habe ich den Ausführungen und Erläuterungen des Kommissars mit Bewunderung zugehört. Er sprach von der Steuerung der Migration und der legalen Einwanderung. Könnte er angesichts der Hysterie in einigen Kreisen der britischen Presse in Bezug auf das, was im Zusammenhang mit der Einwanderung nach der Erweiterung passieren wird, die Gelegenheit nutzen und einige der von ihm eingeleiteten Initiativen erläutern, mit denen gewährleistet werden soll, dass die Migration aus den neuen osteuropäischen Ländern der Europäischen Union vernünftig erfolgen und in einer Weise gesteuert werden wird, die sowohl den Bürgern dieser Länder als auch den jetzigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union Nutzen bringt. 2-247 Vitorino, Kommission. (EN) Ich werde die Frage des verehrten Abgeordneten anhand meines eigenen Beispiels beantworten. Ich komme aus Portugal, das vor seinem EU-Beitritt angeblich vorhatte, in die EU einzumarschieren. Es gab zahlreiche Befürchtungen in Bezug auf die Portugiesen und, wenn ich mich recht erinnere, Herr Präsident, auch die Spanier: Die Portugiesen und die Spanier waren drauf und dran, Europa zu überrennen. Tatsächlich sind wir der Ansicht, dass der Beitritt zur Union eine solch riesige Chance zur wirtschaftlichen Entwicklung dieser Länder darstellen wird, dass sich die Migrationsströme in Grenzen halten werden. Die Beitrittsverträge enthalten spezielle Bestimmungen, die die Freizügigkeit der Arbeitnehmer während eines Übergangszeitraums betreffen. Wir verfügen also über den notwendigen Rechtsrahmen, um sicherzustellen, dass diese Prozesse sorgfältig, rasch und sehr vernünftig abgewickelt werden. Ich hoffe, dass diese Informationen zur britischen Öffentlichkeit vordringen werden. 2-248 Der Präsident. Anfrage Nr. 16 von Alexandros Alavanos (H-0837/03): 77 Am 25. Juni 2003 wurde in Washington das Abkommen zwischen der EU und den USA über die Auslieferung von Straftätern unterschrieben, das daraufhin im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde.1 Kann die Kommission bestätigen, dass die USA kraft des Abkommens nicht das Recht haben, die Auslieferung von Personen durch einen Mitgliedstaat zu verlangen, wenn die von der betreffenden Person verübte Straftat in dem Mitgliedstaat begangen worden ist, aber nach der nationalen Gesetzgebung des ersuchten Staates bereits verjährt ist, und dass die USA aufgrund des Abkommens auch nicht das Recht haben, die Auslieferung von Personen durch einen Mitgliedstaat zu verlangen, wenn die betreffende Person für die Straftat in dem ersuchten Staat bereits verurteilt worden ist? Ist das Abkommen in Kraft getreten? Falls nein, wie sehen die Planungen seitens der Kommission aus? 2-249 Vitorino, Kommission. (PT) Herr Präsident, verehrte Abgeordnete! Am 23. Juni 2003 wurden zwei Abkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten über Auslieferung und über Rechtshilfe in Strafsachen unterzeichnet. Diese Abkommen wurden gemäß Artikel 38 und 24 des Vertrages vom Ratsvorsitz ausgehandelt, die dabei zu jeder Zeit von der Kommission unterstützt wurden. Das Auslieferungsabkommen enthält keine spezielle Bestimmung, die den USA das Recht geben würde, von einem Mitgliedstaat die Auslieferung einer Person zu verlangen, die in diesem Mitgliedstaat eine nach dessen Gesetzgebung verjährte Straftat begangen hat. Die Mitgliedstaaten können jedoch eine Verweigerung mit Sachverhalten begründen, die nicht im Abkommen erfasst sind und möglicherweise aufgrund von geltenden bilateralen Verträgen zwischen einem Mitgliedstaat und den USA anwendbar sind. Das sieht Artikel 17 des Auslieferungsabkommens zwischen der EU und den USA vor. Das gleiche Kriterium gilt für Ihre zweite Anfrage, d. h. wenn die Auslieferung einer Person durch einen Mitgliedstaat für eine Straftat gefordert wird, für die sie in diesem Mitgliedstaat bereits verurteilt wurde. Keines der beiden Abkommen zwischen der EU und den USA ist bisher in Kraft getreten, da einige Mitgliedstaaten erklärt haben, dass sie verpflichtet sind, sich an nationale verfassungsrechtliche Verfahren für das In-Kraft-Treten solcher Abkommen zu halten, und dass schriftliche bilaterale Instrumente zwischen jedem Mitgliedstaat und den USA erforderlich sind, damit die Abkommen zwischen der EU und USA gelten. Diese ergänzenden bilateralen Instrumente befinden sich momentan in der Verhandlungsphase. Sobald alle bilateralen Instrumente vereinbart sind, müssen sie noch durch den US-Kongress ratifiziert werden. 2-250 Anfragen an Herrn Byrne Der Präsident. Anfrage Nr. 17 von Patricia McKenna (H-0801/03): Betrifft: Abkommen zwischen der EU und den USA über die Auslieferung von Personen 1 ABl. L 181 vom 19.7.2003, S. 25. 78 Betrifft: Tierschutz beim Transport von Windhunden von Irland nach Spanien In Irland für Rennen gezüchtete Windhunde werden, wenn sie nicht mehr bei Rennen eingesetzt werden können, häufig nach Spanien ausgeführt, wo sie schrecklich behandelt werden und ihrem Wohlergehen von den spanischen Behörden wenig Beachtung geschenkt wird. Der Kommission dürfte bekannt sein, dass bis 2002 bestimmte EU-Mittel für die Finanzierung der Windhundzucht in Irland bereitgestellt wurden. Kann die Kommission über das zuständige Kommissionsmitglied für Tierschutz mitteilen, welche Maßnahmen getroffen werden, um das Wohlergehen dieser Windhunde zu gewährleisten, deren Zucht zum Teil von der EU finanziert wurde? Kann die Kommission ferner mitteilen, wie viele dieser Windhunde, für die EU-Mittel bereitgestellt wurden, von Irland nach Spanien ausgeführt worden sind und unter welchen Bedingungen? 2-251 Byrne, Kommission. (EN) Ich danke Frau McKenna für ihre Frage. Der Kommission liegt das Wohlergehen von Tieren sehr am Herzen, und sie räumt ihm sehr große Priorität ein. Für den Schutz von Tieren, einschließlich von Hunden, während des Transports gelten Gemeinschaftsvorschriften. Gemäß dem Protokoll über den Tierschutz und das Wohlergehen der Tiere im Anhang zum EG-Vertrag sind die Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten verpflichtet, bei der Festlegung und Durchführung der Politik der Gemeinschaft in den Bereichen Landwirtschaft, Verkehr, Binnenmarkt und Forschung den Erfordernissen des Wohlergehens der Tiere in vollem Umfang Rechnung zu tragen und dabei die Rechts- und Verwaltungsvorschriften und Gepflogenheiten der Mitgliedstaaten insbesondere in Bezug auf religiöse Riten, kulturelle Traditionen und das regionale Erbe zu berücksichtigen. Daraus folgt, dass die Bedingungen, unter denen Hunde wie Windhunde in den Mitgliedstaaten gehalten oder zu Rennen bzw. zur Jagd eingesetzt werden, nicht gemeinschaftsrechtlich geregelt sind. Diese Belange fallen ausschließlich in die Rechtsprechung der betreffenden Mitgliedstaaten. Da es Aufgabe der einzelnen Mitgliedstaaten ist, eine Lösung für dieses Problem zu finden, kann die Kommission lediglich die zuständigen Behörden auffordern, die schlechte Behandlung der Tiere, auf die sich die verehrte Abgeordnete bezieht, abzustellen. Von Bedeutung ist in diesem Zusammenhang, dass der größte spanische Tierschutzverein im letzten Jahr erklärte, dass Fortschritte in Bezug auf das Wohlergehen dieser Tiere erzielt werden, und zwar u. a. durch eine Aktualisierung der Gesetzgebung der autonomen Regionen. Ferner wurden durch die Polizei Schritte gegen die grausame Tötung der Tiere nach Ende der Jagdsaison eingeleitet. Obwohl die grausame Behandlung von Hunden bzw. deren Einsatz bei Rennen und bei der Jagd in die ausschließliche Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fällt, wird der kommerzielle Transport dieser Tiere über Entfernungen von mehr als 50 km durch die Richtlinie 91/628/EWG des Rates, abgeändert durch die Richtlinie 95/29/EG geregelt. 13/01/2004 Bei den irischen, spanischen und britischen Behörden sind offizielle Beschwerden eingegangen. In ihrer umfassenden Erwiderung vom 5. März 2002 erläuterten die irischen Behörden die verschiedenen Maßnahmen, die zum Schutz von Windhunden ergriffen werden, die für den Transport in andere Mitgliedstaaten vorgesehen sind. Sie stellten gleichzeitig Informationen über Aspekte der Windhundaufzucht und von Windhundrennen bereit, die nicht in den Anwendungsbereich des Gemeinschaftsrechts fallen. Die Erwiderung von Irland bietet keine Grundlage für ein Vertragsverletzungsverfahren. Was Belange betrifft, die in die Zuständigkeit der Gemeinschaft fallen, nämlich der kommerzielle Transport von Tieren, so ließen die spanischen Behörden verlauten, dass sie nicht in der Lage seien, spezielle Windhundlieferungen aus Irland zurückzuverfolgen. Die Kommission setzt ihre Nachforschungen fort. Die Kommission bestätigt, dass keine Gemeinschaftsmittel für die Windhundaufzucht oder Windhundrennen bereitgestellt werden. Obwohl frühere operationelle Programme die Bereitstellung von Mitteln für Unterbringungs- und Aufzuchteinrichtungen für Windhunde gestatteten, wurden seit 1993 keine Gemeinschaftshilfen mehr gezahlt. 2-252 McKenna (Verts/ALE). – (EN) Sie sagen, dieser Bereich wird nicht gemeinschaftsrechtlich geregelt. Soweit ich weiß, wurden bis 2002 EU-Mittel in bestimmter Höhe für die Windhundzucht in Irland bereitgestellt, nachdem die Beihilfen für die Schafzucht eingestellt worden waren, weil es zu viele Schafe gab. Wenn das der Fall ist, sollten die Tiere, deren Zucht z. T. aus EU-Mitteln finanziert wurde, der Kommission am Herzen liegen. Die Lage in Spanien ist unverändert. Ich habe vor wenigen Tagen mit jemandem gesprochen, der einer dieser illegalen Rennstrecken in Spanien einen Besuch abgestattet und dabei festgestellt hatte, dass dort neun Windhunde aus Irland unter furchtbaren Bedingungen in Rennen eingesetzt werden. Was die Frage der mangelnden Rückverfolgbarkeit der Tiere betrifft, so möchte ich die Kommission bitten, Möglichkeiten für eine strenge Regelung der Windhundzucht und der Ausfuhr von Windhunden zu prüfen. Mikrochips ermöglichen eine ordnungsgemäße Identifizierung und Ermittlung des Ursprungsorts eines Tiers. Die Kommission könnte hier die Initiative ergreifen und ein entsprechendes Gesetz erlassen. Sie könnte die Windhundbesitzer für ihre Tiere verantwortlich machen, und zwar nicht nur während der zweieinhalb Jahre in Irland, in denen sie ihren Besitzern wirtschaftlichen Nutzen bringen, sondern während ihres ganzen Lebens. Es ist inakzeptabel, dass diese Tiere in Ländern Spanien unter erbärmlichen Bedingungen gehalten in Rennen zu Tode gehetzt werden. Wir müssen Verantwortung übernehmen. Deshalb muss wie und hier die 13/01/2004 79 Kommission die Initiative ergreifen und Vorschriften erlassen, um dieses Problem zu beseitigen. Bekämpfung der Ringfäule ebenfalls von niederländischen Behörden umgesetzt wurde. 2-253 Unmittelbar nachdem die Kommission von den britischen Behörden über den Ausbruch der Krankheit informiert worden war, nahm sie eine sehr sorgfältige Prüfung der vom Vereinigten Königreich bereitgestellten Informationen vor. Die Kommission gab dem Vereinigten Königreich die Möglichkeit, die anderen Mitgliedstaaten auf den jüngsten Tagungen des Ständigen Ausschusses für Pflanzenschutz im November und Dezember 2003 entsprechend zu informieren. Der Ursprung des Ausbruchs wird jedoch noch immer geprüft, und für konkrete Schlussfolgerungen ist es noch zu früh. Byrne, Kommission. (EN) Die verehrte Abgeordnete hat vollkommen Recht: Bis 1992 wurden Mittel dafür sowie für die Aufzucht von Windhunden bereitgestellt. Wie ich bereits sagte, wurde dies aus einer Reihe von Gründen 1993 eingestellt, und zwar u. a. weil auf EUEbene und in der Kommission Befürchtungen bezüglich der artgerechten Tierhaltung bestanden. Ich wiederhole, dass dies eine Frage der Zuständigkeit ist. Weder die Kommission noch die Europäische Union sind befugt, in Mitgliedstaaten Untersuchungen zu Problemen durchzuführen, die eindeutig nicht in die Zuständigkeit der EU fallen. Es ist nicht möglich, eine EU-Zuständigkeit für ein solches Unterfangen zu erwirken, nur weil bis 1992 eine EU-Finanzierung bestand, die dann eingestellt wurde. Das bedeutet, dass nur sehr wenig getan werden kann. Doch wie ich bereits andeutete, ließen die Behörden sowohl in Irland als auch in Spanien sowie die wichtigste Tierschutzorganisation in Spanien in Erwiderung auf Anfragen seitens der Kommission verlauten, dass sich die Lage beträchtlich verbessert hat, und zwar nicht zuletzt, weil Spanien in den autonomen Regionen entsprechende Gesetze erlassen hat und weil die Polizei strenger gegen Regelverstöße vorgeht. 2-254 Der Präsident. Anfrage Nr. 18 von Philip BushillMatthews (H-0808/03): Betrifft: Maßnahmen gegen die Niederlande wegen Verstoßes gegen die gemeinschaftliche Pflanzenrichtlinie Seit wann ist der Kommission bekannt, dass die Niederlande gegen die gemeinschaftliche Pflanzenrichtlinie verstoßen? Was hat die Kommission unternommen bzw. gedenkt sie zu unternehmen, um die unverzügliche Beachtung der Richtlinie zu gewährleisten, und wann will sie diese Maßnahmen ergreifen? Wird die Kommission den Grundsatz unterstützen, dass britische Landwirte und Züchter, die kranke Pflanzen und Saaten aus den Niederlanden bezogen haben, entschädigt werden müssen? 2-255 Byrne, Kommission. (EN) Ich danke Herrn BushillMatthews für seine Frage zu dieser Problematik. den Ich möchte unterstreichen, dass das Lebensmittel- und Veterinäramt der Kommission im Verlauf der letzten Jahre zu Prüfungszwecken eine Reihe von Besuchen in den Mitgliedstaaten durchgeführt hat, um sich einen genauen Überblick über die Kartoffelproduktion in der Gemeinschaft zu verschaffen. Ich kann dem verehrten Abgeordneten versichern, dass die Kommission die Lage auch weiterhin sehr aufmerksam verfolgen wird. Die Kommission ist zum jetzigen Zeitpunkt einverstanden mit den vom Vereinigten Königreich im Anschluss an den Ausbruch ergriffenen Präventivmaßnahmen sowie mit den sowohl vom Vereinigten Königreich als auch von den Niederlanden veranlassten Untersuchungen, um festzustellen, wo die Krankheit ihren Ursprung und welchen Verlauf sie genommen hat. Zur Frage der Entschädigung. Das Gemeinschaftsrecht sieht die Möglichkeit eines als „Solidarbeitrag“ bezeichneten finanziellen Beitrags an betroffene Mitgliedstaaten vor. Damit sollen Ausgaben beglichen werden, die für Maßnahmen zur Bekämpfung von aus anderen Gebieten der Gemeinschaft eingeschleppten Schadorganismen der Pflanzen notwendig sind. Die Kommission hat die Vertretung von Wales in Brüssel über die Existenz dieses Beitrags sowie die praktischen Schritte informiert, die zu ergreifen wären, falls sie eine solche Entschädigung beantragen möchte. Nach Eingang der entsprechenden Unterlagen wird die Kommission prüfen, ob die gemeinschaftsrechtlichen Anforderungen für die Gewährung eines solchen Beitrags erfüllt sind. 2-256 Der Kommission sind keine konkreten Verstöße seitens der Niederlande gegen die EU-Pflanzenschutzrichtlinie bekannt. Es ist sogar so, dass die Richtlinie 2000/29/EG des Rates, die die Grundlage für das Pflanzenschutzregime in der Gemeinschaft bildet, von den Niederlanden vollständig umgesetzt wurde. Da in der Frage kein konkretes Problem angesprochen wird, nehme ich an, dass das Auftreten von Kartoffelringfäule in Saatkartoffeln in Wales der Anlass für die Frage des verehrten Abgeordneten war. Diese Kartoffeln wurden 2002 aus Samen gezogen, der aus den Niederlanden eingeführt worden war. Ich kann bestätigen, dass die Richtlinie 93/85/EG zur Bushill-Matthews (PPE-DE). – (EN) Ich danke dem Kommissar für diese sehr klare Antwort. Ich möchte diese Frage erweitern und mich gleichzeitig dafür entschuldigen, dass ich mich nicht von Anfang an deutlich genug ausgedrückt habe. Es geht nicht nur um die Kartoffelringfäule, sondern auch um eine Krankheit, die als Phytophthera ramorum oder „Sudden Oak Death“ bezeichnet wird. Sie wurde in der EU erstmals 1997 in den Niederlanden festgestellt und hat jetzt das Vereinigte Königreich erreicht. Sie befällt Rhododendron, Kamelien und einheimische Baumarten, und letzten Monat wurde sie in Großbritannien in Gehölzen in freier Natur festgestellt. Das ist eindeutig ein großes Problem für unser Land. Die wichtigsten Exporteure derartiger Produkte sind die holländischen 80 13/01/2004 Pflanzenauktionen. Es wurde zudem behauptet, dass einige Betreiber derartige Pflanzen mit Fungiziden besprüht haben, um potenzielle Anzeichen für eine Erkrankung zu verbergen, was bedeutet, dass die Erkrankung zu einem späteren Zeitpunkt offenkundig wird. Ich wäre der Kommission dankbar, wenn sie diese Behauptungen prüfen und untersuchen könnte, ob eine Verletzung der Pflanzenschutzrichtlinie vorliegt, denn die Krankheit hat inzwischen eindeutig die Grenze überschritten. Wir möchten, dass sie an Ort und Stelle ausgerottet wird und dass kein anderes Land von ihr betroffen wird wie die Pflanzen und Wälder in unserem Land. 2-257 Byrne, Kommission. (EN) Ich möchte dem verehrten Abgeordneten versichern, dass ich eine Untersuchung und eine ordnungsgemäße Beantwortung seiner Zusatzfrage zu P. ramorum durch meine Dienststellen veranlassen werde. Ich werde mich dann zum gegebenen Zeitpunkt schriftlich an ihn wenden. 2-258 Der Präsident. Anfrage Nr. 19 von John Bowis (H0813/03): Betrifft: Überwachung von Krebs, Tuberkulose und HIV/AIDS Mit Sicherheit ist der Kommission die Bedeutung von Überwachung und Vernetzung auf den Gebieten Krebs, Tuberkulose und HIV/AIDS bewusst; die entsprechende EU-Finanzierung soll allerdings mit den Änderungen am Aktionsprogramm für den Gesundheitsbereich enden. Daher wird eine Lücke entstehen, und zwar im Fall von Tuberkulose und HIV/AIDS, bis das Europäische Zentrum für die Vermeidung und Kontrolle von Krankheiten im Jahr 2005 eingerichtet wird, und im Fall von Krebs eine nicht zu quantifizierende Lücke. Welche Schritte konnte die Kommission unternehmen, um sicherzustellen, dass es keine Lücken bei der Überwachung dieser wichtigen Krankheiten gibt? 2-259 Byrne, Kommission. (EN) Ich möchte eingangs feststellen, dass die Überwachung von HIV/AIDS, Tuberkulose und Krebs für die Gemeinschaft insgesamt von großer gesundheitspolitischer Bedeutung ist und für mich auch weiterhin eine wichtige Priorität darstellt. Die Verantwortung für diese Überwachung – für Krebsvorsorgetests – liegt bei den Mitgliedstaaten. Die Aufgabe der Gemeinschaft besteht darin, einen angemessenen Rahmen für die Koordinierung dieser Aktivitäten zu schaffen, die gemeinsame Nutzung von und die Information über bewährte Praktiken zu erleichtern und die Entwicklung gemeinsamer Methodologien und Verfahren zu fördern. Zu diesem Zweck stellt die Kommission Mittel für die Einrichtung von Netzwerken bereit, die standardisierte Methoden für die Erfassung und Verarbeitung von Informationen über Krankheiten wie AIDS, TB und Krebs auf Gemeinschaftsebene vorsehen. Sind die Netzwerke eingerichtet, dürften die daran beteiligten Strukturen in der Lage sein, routinemäßige Netzwerkaktivitäten durchzuführen. Die Gemeinschaft sollte sich auf die Entwicklung der Zusammenarbeit im Rahmen der Netzwerke konzentrieren, und die Kommission wird im Rahmen der Möglichkeiten, die der derzeitige Haushalt bietet, ihre Aktivitäten auf diesem Gebiet fortsetzen, bis das vorgeschlagene Europäische Zentrum für die Prävention und die Bekämpfung von Seuchen eingerichtet ist. Durch die Mitgliedstaaten sind die für eine ordnungsgemäße Überwachung auf ihrem Territorium erforderlichen Ressourcen bereitzustellen. Die Kommission wird auch weiterhin über das Netz für übertragbare Krankheiten die Zusammenarbeit und Koordination zwischen den Mitgliedstaaten fördern. Die von dem verehrten Abgeordneten erwähnten Finanzierungsentscheidungen werden daher nicht zu einer Lücke in der Überwachung führen. Das bedeutet nicht, dass die Gemeinschaft keinen Beitrag zur Bekämpfung von Krebs, Tuberkulose und HIV/AIDS leistet. Wir finanzieren bereits 15 Projekte zu AIDS mit einem Mittelumfang von insgesamt über 4,2 Millionen Euro. Im Rahmen des Haushalts für 2003 planen wir die Unterstützung eines Projekts zum Ausbau der Koordinierung bei der Überwachung von Infektionen in der nördlichen Region, einschließlich HIV/AIDS und Tuberkulose. Das Projekt wird auch Russland, die Ukraine und Weißrussland umfassen, wo die Infektionsraten für HIV/AIDS und Tuberkulose Besorgnis erregend hoch sind und wo vor allem vor dem Hintergrund der Erweiterung die Überwachung dringend verbessert werden muss. Bei Krebs ist die Finanzierung von drei Projekten aus dem Haushalt für 2003 vorgesehen. Bei zwei der Vorhaben wird es um die Rolle des Rauchens gehen und bei einem um Informationen zum Thema Krebs. Dafür sind insgesamt etwa 4,4 Millionen Euro vorgesehen. Diese Mittel werden zusätzlich zu den riesigen Investitionen der letzten 15 Jahre in die Krebsvorsorge bereitgestellt, die bereits dazu beigetragen haben, dass sich die Krebsepidemiologie zu einem der höchstentwickelten Bereiche der Gesundheitsstatistik entwickelt hat. Es wurden viele wertvolle Vorschläge für das Programm im Bereich der öffentlichen Gesundheit für 2003 unterbreitet, dessen Finanzierung der uns zur Verfügung stehende Haushalt jedoch nicht gestattete. Ich verstehe die Probleme derjenigen, die mit den Überwachungsnetzwerken zu tun haben, deren Entwicklung die Kommission seit 1996 finanziert. Die Kommission hat verschiedene Schritte zur Verbesserung der Situation eingeleitet. Erstens haben wir Experten mobilisiert, die uns in Bezug auf die Finanzierungsprioritäten im Bereich der Krankheitsüberwachung im Rahmen des Arbeitsplans für 2004 sowie in Bezug auf künftige Finanzierungsrunden im Rahmen des Programms im Bereich der öffentlichen Gesundheit beraten sollen. Zweitens haben wir Empfehlungen zu Projekten im Hinblick auf krankheitsspezifische Überwachungsnetzwerke gegeben, um deren Qualität und Finanzierungspotenzial zu verbessern. Drittens prüfen wir derzeit dringend Möglichkeiten, wie in 13/01/2004 81 diesem Jahr andere Finanzierungsmechanismen einschließlich des Forschungsprogramms für die Datenerfassung und –verarbeitung in den Bereichen HIV/AIDS und Tuberkulose sowie bei der Krebsvorsorge genutzt werden können. Kontrollmechanismen behalten wir diese Angelegenheit im Auge. Ich werde mich in den nächsten Wochen und vielleicht Monaten im Rahmen der bevorstehenden Diskussionen über den diesjährigen Haushalt dieser Problematik erneut zuwenden. Wir sollten ferner bedenken, dass der Haushalt 2003 nicht das Ende vom Lied ist. Künftige Arbeitspläne im Rahmen des Programms im Bereich der öffentlichen Gesundheit dürften vielleicht schon 2004 Möglichkeiten zur Finanzierung von Vorhaben zur Bekämpfung von Krebs, Tuberkulose und HIV/AIDS bieten. Die Betonung wird dabei vor allem darauf liegen, dass die Fortsetzung der Unterstützung der wichtigsten Netzwerke im Bereich der übertragbaren Krankheiten gesichert werden muss, bis das vorgeschlagene Europäische Zentrum für die Prävention und die Bekämpfung von Seuchen eingerichtet ist. Meine Dienststellen werden sich dafür einsetzen, dass dies auch bei künftigen Finanzierungsrunden deutlich wird. Ich hoffe, dass ich mit den zahlreichen von mir beschriebenen Vorhaben und Maßnahmen zur weiteren Koordinierung der Überwachungsaktivitäten die Frage des verehrten Abgeordneten beantworten konnte. 2-262 2-260 Bowis (PPE-DE). – (EN) Wie der Kommissar bin auch ich der Ansicht, dass die Überwachung dieser Krankheiten von fundamentaler Bedeutung ist, und deshalb halte ich es für so wichtig, dass keine Lücke entsteht. Als Berichterstatter für das Europäische Zentrum für die Prävention und die Bekämpfung von Seuchen weiß ich, dass es auch nach optimistischsten Schätzungen frühestens 2005 seine Arbeit aufnehmen kann. Und die bis dahin auftretende Lücke bereitet mir Sorgen. Natürlich wird sich das Zentrum nicht mit Krebs befassen, da Krebs keine übertragbare Krankheit darstellt. Es wird sich mit den beiden anderen Krankheiten beschäftigen. Ich weiß, dass der Kommissar nach Lösungen für die Krebsbekämpfung sucht, weil er in der Vergangenheit mit unserem Ausschuss entsprechende Diskussionen geführt hat. Trotzdem möchte ich ihn bitten, genau zu prüfen, wie die für die Überwachung zuständigen Organisationen – insbesondere im Falle von Tuberkulose und HIV/AIDS – während der nächsten zwei Jahre unterstützt werden können. Wir haben es hier mit einem doppelten Problem zu tun. Einerseits ist, wie der Kommissar bereits sagte, in Osteuropa ein sprunghafter Anstieg der Fälle zu beobachten, und andererseits nimmt die Zahl der hier und auf der anderen Seite des Atlantik neu diagnostizierten Fälle mit Mehrfachresistenz gegenüber Arzneimitteln in beängstigender Weise zu. Es kann passieren, dass von zwei Seiten eine Krise auf uns zu rollt. 2-261 Byrne, Kommission. (EN) Wie ich bereits zu Herrn Bowis sagte, sind mir diese Befürchtungen bekannt, und ich kann nur betonen, dass die Verantwortung für diese ganze Problematik bei den Mitgliedstaaten liegt. Mit Hilfe verschiedener Überwachungsund Der Präsident. Anfrage Nr. 20 von José Manuel García-Margallo y Marfil (H-0819/03): Betrifft: Einfuhren von Zitrusfrüchten aus der südlichen Hemisphäre Im November sah sich Spanien gezwungen, die Einfuhren von frischen Zitrusfrüchten aus Argentinien und Brasilien einzustellen, nachdem für die gemeinschaftlichen Erzeugungen sehr schädliche Krankheiten entdeckt worden waren, darunter der so genannte „Zitruskrebs“, der schädlichste Organismus für den spanischen Zitrusfrüchteanbau. Spanien beschloss Sofortmaßnahmen, um die Verbreitung dieser Bakterie, bekannt als „Xanthomonas campestris (axonopodis) pv. citri“, sowie von zwei weiteren Pilzen, „Guignardia citricarpa“ und „Elsinoe spp.“, zu verhindern. Plant die Europäische Kommission, im Hinblick auf die nächste Zitrusernte der Länder der südlichen Hemisphäre irgendwelche Vorsichtsmaßnahmen zu beschließen, um die Länder der Gemeinschaft vor der Einschleppung dieser Organismen zu schützen, wobei außerdem zu berücksichtigen ist, dass im konkreten Fall des „Zitruskrebses“ dieser in diesem Jahr erstmals in Spanien festgestellt wurde? 2-263 Byrne, Kommission. (EN) Die Kommission teilt die Sorge des verehrten Abgeordneten bezüglich der Gefahr, die von den in Spanien festgestellten Organismen für die Zitrusernte der Gemeinschaft ausgeht. Auf der Grundlage der Mitteilung über die von Spanien ergriffenen Präventivmaßnahmen gegen Zitrusfruchteinfuhren aus Argentinien und Brasilien und in Übereinstimmung mit den entsprechenden Bestimmungen des Pflanzenschutzregimes der Gemeinschaft regte die Kommission auf der Sitzung des Ständigen Ausschusses für Pflanzenschutz am 11. und 12. Dezember 2003 Diskussionen zu diesem Problem an. Ferner hat die Kommission Argentinien und Brasilien um zusätzliche technische Informationen über die Situation, in der sich Spanien befindet und die auch der Kommission große Sorge bereitet, gebeten. Die Kommission und die Mitgliedstaaten kamen überein, den Standpunkt auf der nächsten Sitzung des Ständigen Ausschusses am 22. Januar 2004 zu überdenken. Die Kommission wird dann prüfen, inwiefern Maßnahmen zu ergreifen sind, um die Einschleppung und Verbreitung von für Zitrusfrüchte schädlichen Organismen wie Zitruskrebs, die in der Gemeinschaft nicht vorkommen, zu verhindern. Die Kommission geht davon aus, dass bis zur nächsten Einfuhrkampagne eine zufrieden stellende Lösung gefunden werden kann. 2-264 García-Margallo y Marfil (PPE-DE). – (ES) Herr Präsident, ich möchte dem Kommissar für seine Antwort danken. 82 13/01/2004 Meine Anfrage war ganz klar, die Antwort der Kommission ebenfalls. Die Fakten sind ganz eindeutig, und was sie betrifft, stimme ich der Kommission zu. Es geht nicht um die Diskussion der Diagnose, es geht jetzt um die erforderliche Therapie. Es freut mich, dass am 22. Januar Maßnahmen ergriffen werden sollen, und ich würde gern wissen, welche Art von Maßnahmen die Kommission vorgesehen hat, denn dies ist nicht der Zeitpunkt für Debatten, sondern es heißt jetzt – wie in dem berühmten Traktat von Lenin –: Was tun. Was tun und zwar möglichst bald, denn wenn eine solche Krankheit eingeschleppt wird, könnte sie, wenn sie nicht rechtzeitig aufgehalten wird, schwer zu reparierenden Schaden anrichten. Herr Kommissar, ich würde gern wissen, was die Kommission auf dieser Tagung am 22. und 23. Januar vorschlagen wird, und zwar die konkreten Maßnahmen, die vorgeschlagen werden, und ich würde gern die konkrete Analyse der konkreten Realität kennen lernen. 2-265 Byrne, Kommission. (EN) Wie Sie wissen, sieht die europäische Gesetzgebung für derartige Situationen eine Reihe von Maßnahmen vor. Ich möchte das Ergebnis der für den 22. Januar vorgesehenen Diskussionen nicht vorwegnehmen, aber es gibt eine Reihe von Maßnahmen einschließlich zeitweiliger Sofortmaßnahmen, die in Bezug auf die nächste Einfuhrkampagne ergriffen werden können. Ich bin sicher, Sie wissen, um welche Maßnahmen es sich dabei handelt. Sie sind recht einschneidend, und die Kommission ist befugt, sie zu ergreifen. Um diese Fragen wird es gehen, falls die Diskussion zu dem Ergebnis kommt, dass derartige Maßnahmen erforderlich sind. Mehr kann ich im Moment dazu nicht sagen, weil ich der Diskussion nicht vorgreifen möchte. 2-266 Anfragen an Herrn Patten Der Präsident. Da sie dasselbe Thema betreffen, behandeln wir nun die Anfragen Nr. 21, 22 und 23 gemeinsam. Anfrage Nr. 21 von Dorette Corbey (H-0796/03): Betrifft: Veraltete Pestizide Das Problem der veralteten Pestizide, von denen 20 000 Tonnen an mehr als 5 000 Orten in der Ukraine gelagert sind, muss mit modernen und ökologisch vertretbaren Technologien beseitigt werden. Insgesamt werden dafür Beträge zwischen 60 und 100 Millionen US-Dollar benötigt. Ist die Kommission in der Lage, im Rahmen ihres bestehenden Finanzsystems ein konkretes Programm für die Lösung dieses Problems in der Ukraine aufzulegen? Anfrage Nr. 22 von Jan Marinus Wiersma (H-0797/03): Betrifft: Veraltete Pestizide Das Problem der veralteten Pestizide in der Ukraine spitzt sich zu. Dort lagern über 20 000 Tonnen Pestizide an über 5 000 verschiedenen Stellen und gefährden das Trinkwasser und die Gesundheit der ortsansässigen Bevölkerung. Zwar wurde im Juni 2001 das Sechste Umweltrahmenprogramm verabschiedet, das einen eigenen Abschnitt über Pestizide enthält, der u. a. Sondermaßnahmen zur Beseitigung der von den veralteten Pestiziden ausgehenden Gefahren vorsieht, aber inzwischen sind dreieinhalb Jahre vergangen, ohne dass sich die Situation entscheidend verbessert hätte. Ist die Kommission in der Lage, eine konstruktive finanzielle Lösung oder Maßnahme für die Ukraine vorzulegen? Anfrage Nr. 23 von Robert Goodwill (H-0798/03): Betrifft: Veraltete Pestizide Das große Problem, das die Existenz veralteter Pestizide in der Ukraine darstellt, hat Folgen für die Gesundheit und für die Umwelt, und es muss dringend etwas gegen die über 20 000 Tonnen veralteter Pestizide getan werden, die über das ganze Land verteilt sind und sich an mindestens 5 000 Stellen im Land befinden. In Anbetracht der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. Oktober zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der EU für das Haushaltsjahr 2004, in deren Ziffer 74 auf die Gefahren persistenter organischer Schadstoffe und insbesondere veralteter Pestizide hingewiesen wird und die Kommission eindringlich aufgefordert wird, die erforderlichen zusätzlichen Anstrengungen zu unternehmen, um im Rahmen der bestehenden Instrumente ausreichende Mittel für die Vernichtung dieser Stoffe in der Ukraine zur Verfügung zu stellen, wird die Kommission um folgende Auskunft gebeten. Ist die Kommission in der Lage, Maßnahmen zu treffen, um eine angemessene Lösung herbeizuführen? 2-267 Patten, Kommission. (EN) Wir wissen um die Gefahren, die von den in der Ukraine lagernden veralteten Pestiziden für die Umwelt und die Gesundheit der Verbraucher ausgehen, und wir wissen auch, welch enorme Aufgabe deren Beseitigung für das Land darstellt. Die Ukraine hat positive Schritte zur Beseitigung einiger der veralteten Pestizide, vor allem von persistenten organischen Schadstoffen, unternommen, indem sie das Stockholmer Übereinkommen über die Beseitigung und Verringerung der Produktion und Verwendung derartiger Schadstoffe unterzeichnete. Die Ratifizierung des Übereinkommens steht noch aus. Die Kommission fordert die Ukraine dringend auf, das Übereinkommen zu ratifizieren und bei der Lösung dieses schwierigen Problems mit der internationalen Gemeinschaft zusammenzuarbeiten. Die Verantwortung für den Umgang mit veralteten Pestiziden liegt in erster Linie bei dem betreffenden Land selbst. Während die Kommission bereit ist, die Ukraine im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu unterstützen – wobei ich erwähnen möchte, dass sich unsere Unterstützung für die Ukraine auf 126 Millionen Euro pro Jahr beläuft –, sehen die derzeitigen Hilfsprogramme für die Ukraine keine Mittel zur Beseitigung von veralteten Pestiziden in der Ukraine vor. Es ist sogar so, dass Umweltfragen nicht Bestandteil der von der ukrainischen Regierung gewählten Schlüsselbereiche für die Zusammenarbeit mit der Europäischen Union sind. Projektvorschläge für die Beseitigung von veralteten Pestiziden könnten jedoch in Tacis-Programme für 13/01/2004 Kleinvorhaben aufgenommen werden. In Anbetracht des Umfangs der zu beseitigenden Pestizide kann die EU mit ihren Mitteln lediglich einen Teil zur Lösung des immensen Problems beitragen. Als Unterzeichner des Stockholmer Übereinkommens hat die Ukraine Anspruch auf Mittel aus der vorläufigen Globalen Umweltfazilität, die den Finanzierungsmechanismus des Übereinkommens bildet. 83 geht es um ganz beträchtliche Summen. Schätzungen zufolge wird die Beseitigung des von mir beschriebenen Problems mindestens 100 Millionen Euro kosten, und deshalb wäre es unserer Ansicht nach möglicherweise sinnvoller, die Globale Umweltfazilität für ein Problem in Anspruch zu nehmen, das der verehrte Abgeordnete zu Recht hervorgehoben hat. 2-270 2-268 Wiersma (PSE). – (EN) Wir bemühen uns sehr aktiv um die Beseitigung der Folgen von Tschernobyl und anderer Umweltkatastrophen, und werden dies auch weiterhin tun. Doch ich möchte den Kommissar fragen, was wir außerdem tun können, um eine neue Umweltkatastrophe zu verhindern, sollte mit diesen Pestiziden etwas schief gehen. Könnte er diese Problematik bei den ukrainischen Behörden ansprechen, denn wir werden uns auf der nächsten Tagung des Parlamentarischen Ausschusses für die Zusammenarbeit EU-Ukraine, die für nächsten Monat vorgesehen ist, mit ihr befassen. Sieht er weitere Möglichkeiten bezüglich einer Kontaktaufnahme mit der ukrainischen Regierung und für Maßnahmen im Rahmen des Tacis-Programms? Nach den Erfahrungen mit Tschernobyl müssen wir die Ukraine veranlassen, etwas zu unternehmen. Der Kommissar weiß ebenso gut wie ich, wie dieses Land funktioniert. Dieses Problem wird für die Ukraine schwerlich oberste Priorität genießen. Wir müssen das Land wissen lassen, dass diese Problematik für die EU absoluten Vorrang hat. 2-269 Patten, Kommission. (EN) Ich stimme dem Herrn Abgeordneten vollkommen zu; veraltete Pestizide sind ein reales und ernstes Problem, und zwar nicht nur in der Ukraine, sondern in zu vielen Regionen der ehemaligen Sowjetunion sowie in einigen Bewerber- und Kandidatenländern. Schätzungen zufolge lagern in der Ukraine etwa bis zu 20 000 t dieser Pestizide an 5 000 Standorten, und, wie der verehrte Abgeordnete weiß, stellen sie aufgrund einer potenziellen Verseuchung von Grundwasser, Boden, Nahrungsmitteln und selbst der Luft eine Gefahr für die menschliche Gesundheit dar. Der verehrte Abgeordnete erwähnte Tschernobyl. Ich war neulich dort. Wir haben für dieses außerordentlich komplizierte und gefährliche Umweltproblem sehr viel Zeit und Geld bereitgestellt. Dabei arbeiten wir mit der ukrainischen Regierung zusammen, die diesem Problem Vorrang einräumen möchte. Doch selbst unter diesen Bedingungen ist es nicht immer leicht. Noch schwieriger ist es für uns, unsere Prioritäten über ein Programm wie Tacis durchzusetzen, bei dem vom Partnerland ein Eigenanteil bei dem von uns unterstützten Programm erwartet wird. Ich kann dem Herrn Abgeordneten versichern, dass wir diese Frage und andere Umweltfragen auch weiterhin im zuständigen Unterausschuss des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens ansprechen werden. Wir werden dieses Problem auf diesen Sitzungen zur Sprache bringen, und sollte die ukrainische Regierung uns bitten, einige unserer Mittel dafür bereitzustellen, so werden wir diese Bitte sehr wohlwollend prüfen. Doch dabei De Roo (Verts/ALE). – (NL) Ich darf dem Kommissar für seine Erläuterungen danken. Auch ich weiß, dass auf der Ebene der ukrainischen Regierung ein Problem besteht, aber es gibt in der Ukraine auch politische Kräfte, die sich ganz eindeutig mit diesem Problem befassen und die durchaus an der Seite des Europäischen Parlaments stehen, das erklärt hat, dieses Problem müsse gelöst werden. Ich möchte von dem Herrn Kommissar wissen, ob er bereit ist, den politischen Kräften in der Ukraine, die zwar derzeit nicht an der Regierung sind, aber möglicherweise in Zukunft sehr wohl, Mut zuzusprechen und sie bei der Suche nach einer Lösung für dieses überaus komplizierte und äußerst gefährliche Problem in der Ukraine zu unterstützen. 2-271 Patten, Kommission. (EN) Der verehrte Abgeordnete hat völlig Recht mit seiner Feststellung, dass das von uns diskutierte Problem vielen Gruppen in der Ukraine wie auch vielen Umwelt-NRO am Herzen liegt, die bereits erste Schritte eingeleitet haben. Das Problem, für das er sich ganz besonders interessiert – die Verseuchung des Wassers – bereitet vielen Menschen große Sorge. Ich kann nur wiederholen, dass wir dieses Problem bei den ukrainischen Behörden ansprechen werden. Wir sind bereit zu prüfen, wie wir im Rahmen des TacisProgramms Unterstützung leisten können, sofern sie dies wünschen. Der Mittelbedarf für die Beseitigung sämtlicher Pestizide in der Ukraine übersteigt jedoch die derzeitigen Haushaltsmittel der Europäischen Union, obwohl wir der Ukraine nahe legen können, sich zur Lösung dieses immens schwierigen Problems an andere mögliche Finanzierungsquellen zu wenden. 2-272 Der Präsident. Da die Fragestellerin nicht anwesend ist, ist die Anfrage Nr. 24 hinfällig. Anfrage Nr. 25 von Glenys Kinnock (H-0817/03): Betrifft: Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik Wie reagiert die Kommission auf Besorgnisse angesichts der Notwendigkeit, die Zielvorgaben der GASP mit der Unterstützung der Ziele der Entwicklungszusammenarbeit im Hinblick auf die Beseitigung der Armut in Einklang zu bringen? 2-273 Patten, Kommission. (EN) Die Debatte über Entwicklungsfragen und Sicherheit führt nicht dazu, dass eine Entscheidung für das eine Ziel das andere ausschließen muss. Eine der wichtigsten Herausforderungen der Europäischen Union besteht darin, die uns für die Außenbeziehungen zur Verfügung 84 stehenden Mittel besser zu nutzen. Das galt auch als eine der Hauptaufgaben für den Europäischen Konvent. Mehr Kohärenz erreichen wir nur, wenn wir einen nahtlosen und abgestimmten Einsatz der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik und aller anderen Instrumente der Außenbeziehungen gewährleisten, einschließlich des jährlichen Gemeinschaftshaushalts für Maßnahmen im Zusammenhang mit den Außenbeziehungen in Höhe von annähernd 10 Milliarden Euro, von denen 6 Milliarden Euro für die offizielle Entwicklungshilfe vorgesehen sind. Uns ist seit langem klar, dass die Entwicklungspolitik und andere Kooperationsprogramme die schlagkräftigsten Instrumente der Gemeinschaft im Kampf gegen die Ursachen von Konflikten sind. Diese Tatsache kommt auch in der unlängst beschlossenen Sicherheitsstrategie der Europäischen Union zum Ausdruck. Dahinter steht eine ganz einfache Logik: Konflikte sind eine der Ursachen für die katastrophalen Bedingungen, unter denen die Menschen in Afghanistan und im südlichen Sudan leben. Wenn es uns mit der Armutsbekämpfung ernst ist, dann müssen wir etwas gegen die Konflikte unternehmen. Ohne Frieden kann es keine Entwicklung geben. Deshalb haben mein Kollege, Herr Nielson, und ich auf Ersuchen unserer afrikanischen Partner unlängst einen ehrgeizigen Vorschlag für eine afrikanische Friedensfazilität in Höhe von etwa 250 Millionen Euro zur Unterstützung der Friedensbemühungen der Afrikanischen Union vorgelegt. 2-274 Kinnock (PSE). – (EN) Von einem alten Hasen der Entwicklungspolitik, wie Sie ja selbst einer sind, können Sie in Bezug auf die Möglichkeiten, die wir haben – vor allem was Kohärenzfragen im Zusammenhang mit Entwicklung, Außenpolitik und anderen Politikbereichen wie Agrarwirtschaft und Handel in der Europäischen Union betrifft – eine gewisse Skepsis erwarten. Einige Probleme sind also noch offen. Sie erwähnten die Friedensfazilität, bei der es sich um eine Initiative der Europäischen Union handelt, die wir natürlich sehr begrüßen. Doch soweit ich weiß, haben einige Mitgliedstaaten vorgeschlagen, dass die Finanzierung über regionale und subregionale Organisationen wie die Wirtschaftsgemeinschaft westafrikanischer Staaten erfolgen soll. Teilen Sie meine Ansicht, dass wir uns den afrikanischen Staatschefs anschließen sollten, die meinen, dass die Finanzierung, Organisation, Verwaltung und Entscheidungsfindung über die Afrikanische Union selbst erfolgen und nicht verschiedenen anderen regionalen Organisationen übertragen werden sollte? 13/01/2004 Patten, Kommission. (EN) Erstens ein Wort zur speziellen Frage der Friedensfazilität. Zu einer Zeit, da wir versuchen, die institutionalisierte afrikanische Solidarität zu fördern und zu unterstützen, wäre es schon merkwürdig, wenn wir unsere maximale Unterstützung nicht auf die Institutionen der Afrikanischen Union konzentrieren würden. Ich stimme der verehrten Abgeordneten daher in diesem Punkt zu. Zweitens ein Wort zur Frage der Gesamtkohärenz. Wie sich denken lässt, haben sich in diesem Punkt einige Veränderungen vollzogen, seit ich vor vielen Jahren britischer Entwicklungsminister war. Aber ich muss sagen, dass die Gemeinschaftsprogramme mehr Kohärenz aufweisen als zu meiner Zeit als britischer Minister. Das heißt nicht, dass wir vollkommen sind: Es bleibt noch vieles zu tun, nicht zuletzt im Hinblick auf den gesamten Bereich der Außenbeziehungen. Ich spreche nicht nur von der GASP und der offiziellen Entwicklungshilfe. Ich hoffe, dass in der nächsten Kommission zwei ehemalige Entwicklungsminister die Arbeit übernehmen werden, die jetzt Herr Nielson und ich leisten – das wäre recht hilfreich. Was die Frage des Außenministers und die Tatsache betrifft, dass entsprechende Bemühungen nach Abschluss der Regierungskonferenz auf Eis gelegt wurden, so bin ich nach wie vor der Meinung, dass, sollte im Verlaufe der nächsten Jahre im Zuge der Regierungskonferenz eine solche Person – Frau oder Mann – ernannt werden, wir uns dennoch unbedingt auf die Stärken sowohl des Rates als auch der Kommission besinnen sollten. Es macht wenig Sinn, einen Außenminister zu ernennen, der mit dem lächerlichen Argument, seine Aktivitäten dürften nicht durch zu enge Kontakte mit der Kommission beeinträchtigt werden, von der Kommission fern gehalten wird. Es ist durchaus möglich, die Integrität der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik zu wahren und die Beziehungen zum Rat und zu den Mitgliedstaaten aufrechtzuerhalten und gleichzeitig die Kompetenzen zu nutzen, für die die Kommission zuständig ist und die uns in ihrer Gesamtheit in die Lage versetzen sollten, eine Strategie für die Außenbeziehungen zu erarbeiten, die den Anforderungen des 21. Jahrhunderts entspricht. Heute ist die Außen- und Sicherheitspolitik kein Bereich mehr, über den einfach in den Kanzlerämtern der europäischen Hauptstädte entschieden wird, falls er es je war. Heute sind sowohl die Außen- und Sicherheitspolitik als auch die Entwicklungspolitik, die Handelspolitik, die Agrarpolitik und die externe Politik in den Bereichen Justiz und Inneres für den Einfluss Europas in der Welt und den spürbaren positiven Beitrag, den wir hier leisten können, von Bedeutung. 2-276 Welche Folgen hat Ihrer Ansicht nach das Scheitern der Regierungskonferenz in Bezug auf den – von Ihnen entschieden befürworteten – Vorschlag in Bezug auf die Ernennung eines europäischen Außenministers, der für einige dieser Fragen zuständig wäre? 2-275 Korhola (PPE-DE). – (FI) Herr Präsident, wie schätzen Sie, verehrter Herr Patten, die gestern begonnenen Verhandlungen zwischen den USA und Lateinamerika ein? Werden sie die Bestrebungen der Gemeinschaft, die Kollege Kinnock in seiner Frage angesprochen hat, 13/01/2004 85 stärken oder schwächen, und wie wird die EU auf die Initiative der USA reagieren? Syrien einen wichtigen Anreiz für justizielle und institutionelle Reformen. 2-277 Ferner würde das Abkommen Syrien die Integration in die Weltwirtschaft erleichtern, und es könnte Ausgangspunkt für weitere Initiativen sein wie die Mitgliedschaft Syriens in der Welthandelsorganisation. Patten, Kommission. (EN) Ich werde diese Frage nach den für April geplanten Tagungen im Rahmen des ASEM-Prozesses besser beantworten können. Im Anschluss an die informelle Tagung der Außenminister im irischen Tullamore werden wir im April im Rahmen des Dialogs Asien-Europa mit unseren asiatischen Partnern zusammenkommen. Beratungen mit Indonesien und anderen Partnerländern sind ebenfalls vorgesehen. Ich hoffe, sie werden die Bedeutung unserer Partnerschaft unterstreichen. Für viele asiatische Länder ist Europa der größte Anbieter von Entwicklungshilfe und der wichtigste Handelspartner, und in den meisten asiatischen Ländern ist Europa in jedem Falle der wichtigste Anbieter von Fremdinvestitionen. Ich bin nicht davon überzeugt, dass unser politischer Einfluss in diesen Ländern so groß ist wie unser ökonomischer Einfluss, und ich hoffe, dass wir das ändern können. Wir haben sehr viel getan, um unser Verhältnis zu China zu verbessern; ich bin sehr daran interessiert, dass uns das auch im Falle von Indien gelingt, und ich hoffe, dass wir noch in diesem Jahr ein Strategiedokument für unsere Beziehungen zu diesem Land vorlegen können. Für unsere Beziehungen zu Südostasien haben wir bereits ein Strategiedokument erarbeitet. Wir machen erste Fortschritte, die wir auch der Hilfe durch das Parlament zu verdanken haben, das uns beim Aufbau von fünf neuen Delegationen in verschiedenen asiatischen Ländern unterstützt hat. Ich gehe davon aus, dass die Bestimmungen über Achtung der Menschenrechte, Nichtweiterverbreitung und die Kooperation bei Terrorismusbekämpfung unsere Zusammenarbeit Syrien in diesen Fragen erleichtern würde. die die der mit Was die Förderung der regionalen Integration angeht, so würde das Abkommen das Netz der Assoziierungsabkommen mit unseren Mittelmeerpartnern vollenden. Es bildet den letzten Schritt bei der Schaffung der in der Erklärung von Barcelona vorgesehenen Freihandelszone EuropaMittelmeer. Wir sollten jetzt unsere Zusammenarbeit fortsetzen, um eine Liberalisierung des Handels zwischen den Mittelmeerpartnerländern selbst herbeizuführen. Das Abkommen wäre das wichtigste Element in unserer Politik der konstruktiven Zusammenarbeit mit Syrien. Wir sind überzeugt davon, dass das Abkommen die Reformanreize für Syrien verstärken wird, und zwar sowohl durch eine Öffnung der Wirtschaft und der Gesellschaft als auch durch die Eröffnung des politischen Dialogs zu Fragen wie der Achtung demokratischer Grundsätze und der Menschenrechte. 2-278 Der Präsident. Anfrage Nr. 26 von Rodi KratsaTsagaropoulou (H-0825/03): Betrifft: Assoziierungsabkommen EU-Syrien Am 9. Dezember 2003 sind die Europäische Kommission und Syrien über das Assoziierungsabkommen zwischen Syrien und der EU übereingekommen. Das Abkommen orientiert sich an den Abkommen mit den übrigen Partnerstaaten in der Mittelmeerregion und umfasst ein politisches, ein wirtschaftlich-finanzielles und ein sozial-kulturelles Kapitel. Wie beurteilt die Kommission in diesem Rahmen die Perspektiven, die das Abkommen beiden Seiten bietet? Ist sie der Ansicht, dass der Abschluss dieses Abkommens in naher Zukunft die regionale Integration, die Schaffung eines positiven Klimas für die Lösung des arabisch-israelischen Konflikts und die Demokratisierung Syriens fördern wird? Wie beurteilt die Kommission die vollkommen entgegengesetzte Haltung der Vereinigten Staaten, wonach der Kongress und Präsident Bush (vor nur wenigen Tagen) ein Gesetz angenommen haben, das wirtschaftliche und diplomatische Sanktionen und Beschränkungen für Syrien vorsieht? Hält die Kommission die Gründe, auf die die USA sich bei der Annahme ihrer Politik gegenüber Syrien berufen, für korrekt? 2-279 Patten, Kommission. (EN) Das Abkommen, das wir mit unseren syrischen Partnern diskutiert haben, dessen Paraphierung jedoch noch aussteht, würde meiner Ansicht nach eine solide Grundlage für ökonomische und politische Reformen in Syrien darstellen. Der Abbau von Zöllen und die Öffnung der Märkte bilden für Ich glaube, dass die USA ebenso wie wir grundsätzlich daran interessiert sind, Syrien als ein Land, das das Völkerrecht respektiert und in den Bereichen Nichtweiterverbreitung und Terrorismusbekämpfung – so hoffen wir – zur Zusammenarbeit bereit ist, in die internationale Gemeinschaft zu integrieren. Das Assoziierungsabkommen sollte in dieser Beziehung als Rahmen für die langfristige Zusammenarbeit mit Syrien betrachtet werden. 2-280 Kratsa-Tsagaropoulou (PPE-DE). – (EL) Herr Kommissar! Ich danke Ihnen sehr dafür, dass Sie die Ziele und das Verfahren für den Abschluss des Assoziierungsabkommens mit Syrien genannt haben. Ich möchte Sie jedoch bitten, den letzten Teil meiner Frage zu klären: Teilen Sie die Auffassungen der Vereinigten Staaten von Amerika zu den Beziehungen mit Syrien und seiner Rolle in der Region und bei der Erreichung des Friedens? Die von der Europäischen Union verfolgte Methode unterscheidet sich von derjenigen der Vereinigten Staaten. Im allgemeinen Rahmen gesehen mag das Ziel übereinstimmen, aber die Methode ist unterschiedlich. Teilen Sie die von den Vereinigten Staaten konkret geäußerten Befürchtungen? Stehen diese Befürchtungen in irgendeiner Weise im Zusammenhang mit der Politik der Europäischen Union? 86 2-281 Patten, Kommission. (EN) Ich kann mich erinnern, dass sich Colin Powell, der amerikanische Außenminister, den ich sehr respektiere und bewundere, im Rahmen seiner Anhörungen vor dem Kongress, bevor er als Außenminister bestätigt wurde, sehr konsequent gegen automatische Sanktionen und gegen Versuche aussprach, seine politischen Ziele durchzusetzen, indem man jemanden durch Sanktionen zur Ordnung ruft. Er hat das möglicherweise nicht mit eben diesen Worten gesagt, aber zumindest sinngemäß. Er war stets ein energischer Vertreter konstruktiver und nüchterner Maßnahmen. Ich sage nicht, dass er uns in punkto Syrien unbedingt zustimmen würde, aber ich denke, dass wir diesen Ansatz im Falle von Syrien verfolgen, so wie wir ihn auch im Falle des Iran verfolgen. Das bedeutet nicht, dass wir einfältig sind. Das bedeutet nicht, dass es unseren Maßnahmen an Konsequenz fehlt, aber wenn jemand bereit ist, mit uns über Probleme wie Menschenrechte, Terrorismus, Massenvernichtungswaffen und Handelsliberalisierung zu reden, dann sollten wir bereit sein, die Hand auszustrecken und den Betreffenden zu ermutigen. Im Verlaufe der letzten Monate haben wir eine Reihe äußerst nützlicher Verhandlungen mit Syrien geführt. Die Kommission hat ebenso wie Syrien sehr viel Energie und Mühe in diesen Prozess investiert. Syrien hat sich in Bezug auf Fragen wie den Abbau von Zöllen in den letzten Monaten mehr bewegt, als die meisten von uns für möglich gehalten hätten. Als ich vor einigen Monaten in Damaskus war, habe ich die Menschenrechtsklausel ausgehandelt oder so gut wie ausgehandelt, und meine ausgezeichneten Mitarbeiter verhandeln über andere Dinge wie beispielsweise Massenvernichtungswaffen. Jetzt werden die Vorschläge, die wir mit Syrien ad referendum des Rates diskutiert haben, im Rat diskutiert. Der Rat wird zu entscheiden haben, ob wir an den Verhandlungstisch zurückkehren und versuchen sollten, mehr herauszuholen. Wenn es uns gelingt, ein solides und sinnvolles Abkommen mit Syrien zu erzielen – das letzte Teilstück im Mosaik unserer Partnerschaft Europa-Mittelmeer – dann, davon bin ich überzeugt, wird jeder etwas davon haben: jeder, der an einer blühenden Zukunft für die Region interessiert ist; jeder, der einen Zivilisationskonflikt zwischen der europäischen, der nordamerikanischen und der islamischen Welt vermeiden will, und jeder, der an möglichst wirksamen und nachhaltigen Maßnahmen gegen Terrorismus und Instabilität interessiert ist. 2-282 Purvis (PPE-DE). – (EN) Herr Kommissar, in Ihrer ersten Antwort kam mehrfach das Wort „Hoffnung“ vor. Man scheint sich wohl mehr zu erhoffen als zu erwarten. Könnten Sie uns sagen, was wir Ihrer Ansicht nach von Syrien in Bezug auf dessen Beziehung zum Libanon und dessen Okkupation des Landes sowie die syrische Unterstützung der Hisbollah erwarten können? 2-283 13/01/2004 Patten, Kommission. (EN) Man kann mit Fug und Recht feststellen, dass wir im Rahmen der Verhandlungen mit Syrien einen zunehmend offenen und umfassenden Dialog über politische Fragen der Region geführt haben. Dazu zählten die Lage im Südlibanon, Palästina und Israel sowie die Lage auf den Golanhöhen. Ich habe Hoffnung geäußert – und ich hoffe, dass ich mit meinen geostrategischen Bemerkungen nicht völlig danebenliege – weil wir von Syrien in einer Reihe von Fragen mehr Entgegenkommen erwarten. Ich halte es für wesentlich sinnvoller, Gespräche zu führen und sich um eine Einigung zu bemühen, als die Standpunkte der Syrer der Presse zu entnehmen. Das Wort „Hoffnung“ ist ein kleines zerbrechliches Wort, das wir vielleicht etwas zu sehr beanspruchen. Ich würde mich jedoch freuen, wenn es noch vor meinem Ausscheiden aus der Europäischen Kommission zur Unterzeichnung eines Abkommens mit Syrien käme. 2-284 Der Präsident. Da die für die Fragestunde mit Anfragen an die Kommission vorgesehene Redezeit erschöpft ist, werden die Anfragen Nr. 27 bis 47 schriftlich beantwortet.1 Die Fragestunde ist geschlossen. (Die Sitzung wird um 19.05 Uhr unterbrochen und um 21.00 Uhr wieder aufgenommen.) 2-286 VORSITZ: CHARLOTTE CEDERSCHIÖLD Vizepräsidentin 2-287 Dienstleistungen im Binnenmarkt 2-288 Die Präsidentin. Nach der Tagesordnung folgt eine Mitteilung der Kommission über Dienstleistungen im Binnenmarkt. Nach dem Redebeitrag des Kommissars wird das Verfahren der Wortmeldung durch Handzeichen zur Anwendung kommen. 2-289 Bolkestein, Kommission. (EN) Frau Präsidentin, ich vermute, Sie erwarten, dass ich etwas sage – ich habe früher einmal Ihre Sprache gesprochen, aber das ist schon über 40 Jahre her. Ich bin heute Abend hierher gekommen, um zwei Erklärungen abzugeben. Die erste betrifft die Dienstleistungsrichtlinie, die heute Nachmittag von der Kommission beschlossen wurde, und bei der zweiten handelt es sich um eine kurze Ankündigung im Namen der Kommission und insbesondere im Namen meines Kollegen Herrn Solbes über die Strategie zur wirtschaftspolitischen Koordinierung und Überwachung. 1 Siehe Anlage „Fragestunde“. 13/01/2004 Beginnen möchte ich mit der Dienstleistungsrichtlinie. Ich freue mich sehr, Ihnen heute mitteilen zu können, dass die Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Schaffung eines echten Binnenmarktes im Bereich der Dienstleistungen angenommen hat. Das ist ein ehrgeiziger und dabei ausgewogener und schrittweiser Vorschlag, der die Beseitigung der rechtlichen und administrativen Hemmnisse zum Ziel hat, die Dienstleistungsunternehmen an der Entwicklung von grenzüberschreitenden Aktivitäten hindern. Er stellt möglicherweise den größten Ansporn für den Binnenmarkt seit dessen Einführung im Jahre 1993 dar. Er wird die Wettbewerbsfähigkeit nicht nur des Dienstleistungssektors, sondern der gesamten europäischen Wirtschaft einschließlich des verarbeitenden Gewerbes verbessern. Der Vorschlag trägt wesentlich dazu bei, dass die Agenda von Lissabon wieder ins richtige Fahrwasser gerät. Er ist das Ergebnis eines langen Prozesses, an dessen Anfang die Dienstleistungsstrategie der Kommission von Dezember 2000 stand. Er setzt sich mit den im Bericht der Kommission über den Stand des Binnenmarktes für Dienstleistungen von Juli 2002 genannten Binnenmarkthemmnissen auseinander. Das Europäische Parlament war an diesem gesamten Prozess beteiligt und beschloss hilfreiche Stellungnahmen zu beiden Dokumenten. Ich freue mich daher sehr, dass ich Ihnen heute unseren Lösungsvorschlag vorstellen kann. Der Vorschlag entspricht der Forderung des Europäischen Parlaments nach einem umfassenden Vorschlag, der die Dienstleistungsfreiheit durch Anwendung des Prinzips des Ursprungslandes, der administrativen Zusammenarbeit und der Harmonisierung, sofern unbedingt erforderlich, gewährleisten soll. Der Richtlinienvorschlag ist insofern umfassend, als er sich auf sämtliche Dienstleistungen erstreckt, bei denen aufgrund von rechtlichen oder administrativen Hemmnissen die Vorzüge des Binnenmarktes derzeit noch nicht genutzt werden können. Er erstreckt sich sowohl auf die Niederlassungsfreiheit als auch die Dienstleistungsfreiheit. Er wird einer breiten Palette von Dienstleistungen zugute kommen, zu denen die freiberuflichen Dienstleistungen, Dienstleistungen für Unternehmen, Dienstleistungen in den Bereichen Sicherheit, Umwelt, Vertrieb, Reisebüros, Hotels, Restaurants und Unterhaltung sowie im Bereich Gesundheit zählen. Ausgenommen sind lediglich die Dienstleistungen, die bereits durch weit reichende spezifische EU-Vorschriften geregelt werden wie Finanzdienstleistungen, Telekommunikation und Verkehr. Um die Niederlassung eines Dienstleistungsunternehmens in einem anderen Mitgliedstaat zu erleichtern, sieht der Vorschlag den Abbau des Verwaltungsaufwandes durch umfassende Vereinfachungen administrativer Prozesse vor. So werden eine Reihe von Niederlassungsschranken wie Anforderungen in Bezug auf die Nationalität oder 87 „wirtschaftliche Bedarfstests“ abgeschafft. Außerdem werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, elektronische Verfahren einzurichten und Dienstleistungsanbietern die Möglichkeit zu geben, an einem einzigen Anlaufpunkt Genehmigungen einzuholen oder sonstige Formalitäten zu erledigen. Überflüssige Genehmigungsverfahren sollen überprüft und abgeschafft werden; die übrigen Genehmigungsverfahren sollen transparenter und berechenbarer gestaltet werden, wobei ausschließlich im Voraus bekannte objektive Kriterien zur Anwendung kommen dürfen. Weitere Schranken wie Auflagen in Bezug auf die Anzahl der Geschäfte pro Kopf der Bevölkerung oder feste Tarife sind ebenfalls in einem transparenten Verfahren zu überprüfen und gegenseitig zu evaluieren. Um die grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung zu vereinfachen, sieht der Richtlinienvorschlag die Anwendung des Ursprungsland-Prinzips vor, dem zufolge ein Dienstleistungsanbieter, der bereits in einem Mitgliedstaat „legal“ tätig ist, seine Dienstleistungen auch in anderen Mitgliedstaaten erbringen kann, ohne dass er weitere Auflagen des „Gast“-Mitgliedstaates erfüllen muss. Zur Untersetzung dieses Prinzips sieht der Vorschlag eine verstärkte administrative Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten sowie einige elementare einheitliche EU-weit geltende Qualitätsanforderungen vor. So schreibt er für Dienstleistungen, die mit bestimmten Risiken verbunden sind, eine angemessene Berufshaftpflichtversicherung vor. Der Richtlinienvorschlag anerkennt den spezifischen Charakter der reglementierten Berufe und insbesondere die Bedeutung der Selbstregulierung, und er ruft Berufsverbände zur Erarbeitung europäischer Verhaltensregeln auf dem Gebiet der Berufsethik auf. Er befindet sich im Einklang mit dem Richtlinienvorschlag über die Anerkennung beruflicher Qualifikationen und ergänzt diesen. Der Vorschlag präzisiert und stärkt die Rechte der Nutzer von Dienstleistungen, um die Inanspruchnahme von in anderen Mitgliedstaaten angebotenen Dienstleistungen zu ermöglichen. Er stellt klar, dass diese Rechte die Mitgliedstaaten daran hindern, Hemmnisse zu errichten wie beispielsweise die Pflicht zur Einholung einer Genehmigung für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen (z. B. von Architekten oder Bauunternehmern aus anderen Mitgliedstaaten) oder diskriminierende Steuervorschriften zu erlassen, die Dienstleistungen aus anderen EU-Ländern verteuern. Der Richtlinienvorschlag präzisiert die Rechte der Patienten, indem er auf der Grundlage des Fallrechts des Europäischen Gerichtshofs genau festlegt, unter welchen Bedingungen die einzelstaatlichen Sozialversicherungssysteme verpflichtet sind, die Kosten für die in einem anderen Mitgliedstaaten in Anspruch genommene medizinische Versorgung zu erstatten. Der Richtlinienentwurf grenzüberschreitende zielt auf Ausweitung die des 88 13/01/2004 Dienstleistungsangebots ab, die für die Unternehmen neue Märkte erschließt, so dass diese wachsen und Arbeitsplätze schaffen können. Die Verstärkung des Wettbewerbs wird zudem wahrscheinlich eine Senkung der Preise zur Folge haben, zur Verbreitung bewährter Praktiken beitragen und die Innovation fördern. Vor allem KMU werden von der erhöhten Rechtssicherheit und besseren Marktmöglichkeiten aufgrund des grenzüberschreitenden Angebots profitieren. Für die Wirtschaft insgesamt bedeutet dies mehr Wettbewerbsfähigkeit und mehr und bessere Arbeitsplätze. Deshalb muss dieser Vorschlag schnellstmöglich angenommen, in die einzelstaatliche Gesetzgebung übernommen und umgesetzt werden. Das bedeutet, dass er von allen beteiligten Institutionen ein Höchstmaß an politischer Unterstützung erhalten muss. Konsultation einer breiten Palette von Interessengruppen zu diesem äußerst umfassenden Vorschlag beginnen können. Ebenso wichtig ist, dass sich auch der Rat damit beschäftigt. Die politischen Punkte, die ich heute Abend ansprechen möchte und zu denen ich gern die Ansichten des Kommissars gehört hätte, betreffen in erster Linie den Rat. Ich freue mich, dass ich einen Vertreter des Rates sehe, aber eben leider nur einen. Wie der Kommissar in seiner Erklärung sagte, wird die ganze Sache nur dann funktionieren, wenn der Rat bereit ist, die Grundprinzipien des Binnenmarktes zu akzeptieren: das Ursprungsland-Prinzip für die Erbringung von grenzüberschreitenden Dienstleistungen, die gegenseitige Anerkennung der Niederlassungsbedingungen und den vernünftigen Umgang mit dieser Problematik. Die Kommission ist sich dessen bewusst, dass der Vorschlag für eine erste Lesung im Parlament leider zu spät kommt. Da er jedoch der Bitte des Europäischen Parlaments nach einem umfassenden Ansatz bei der Schaffung eines wahren Binnenmarktes für Dienstleistungen entspricht, gehe ich davon aus, dass die Abgeordneten diesen Vorschlag gebührend berücksichtigen und die Diskussion aufnehmen werden, um eine solide Arbeitsgrundlage für das neue Parlament zu schaffen und dem Ministerrat den Weg zu weisen. Soweit zur Dienstleistungsrichtlinie. Ich brauche den Kommissar nicht daran zu erinnern – obwohl er möglicherweise darauf eingehen möchte – dass der Rat, was seinen Umgang mit dieser Problematik angeht, eine wirklich traurige Bilanz vorzuweisen hat. Die Richtlinie über die gegenseitige Anerkennung der Verkaufsförderung, die einen festen Bestandteil dieser Problematik bildet, liegt bereits seit 15 Monaten beim Rat. Nach dem Vorschlag des Kommissars werden wir in der Lage sein, problemlos Marketingagenturen in anderen Ländern einzurichten, die jedoch nicht nach gemeinsamen Grundsätzen funktionieren werden. Ich wüsste gern, wie der Kommissar gedenkt, den Rat gemeinsam mit uns dazu zu bringen, dass er einen ernsthaften Zeitplan für die Bearbeitung dieser Probleme akzeptiert und seinen Aufgaben im Zusammenhang mit den auf dem Tisch liegenden Paketen gerecht wird. Nun noch einige Worte zur zweiten Problematik. Ich teile Ihnen mit, dass die Kommission heute beschlossen hat, die Schlussfolgerungen des Rates im Europäischen Gerichtshof anzufechten. Diese Anfechtung wird sich jedoch auf rein verfahrensrechtliche Elemente beschränken, während die Aspekte der Schlussfolgerungen des Rates, welche sich auf die länderspezifische wirtschaftspolitische Überwachung beziehen, unberührt bleiben. Weitere Einzelheiten dazu finden Sie in einem Dokument mit der Bezugsnummer IP/04/35, dass soeben veröffentlicht wurde. 2-290 Die Präsidentin. Vielen Dank Herr Kommissar Bolkestein. Wir wären Ihnen insbesondere dankbar, wenn Sie uns unverzüglich über das Ergebnis informieren würden. 2-291 Harbour (PPE-DE). – (EN) Frau Präsidentin, im Namen meiner Fraktion und des Ausschusses für Recht und Binnenmarkt möchte ich den Vorschlag der Kommission herzlich begrüßen. Wir haben die Entwicklung des Vorschlags aufmerksam verfolgt. Wie der Kommissar freundlicherweise feststellte, hat die Kommission eine Reihe unserer Berichte berücksichtigt. Ich war der Berichterstatter für die letzte Runde, und wir arbeiten gegenwärtig an einem neuen Bericht zum Binnenmarkt. Wir werden also die Möglichkeit haben, uns detailliert damit zu befassen, und ich teile die Ansicht des Kommissars, dass es höchst wünschenswert wäre, mit der Debatte in diesem Parlament zu beginnen. Ich hoffe, dass mein Ausschuss das tun kann, damit wir mit der Kollegen, ohne die Unterstützung durch den Rat erreichen wir gar nichts. Der Binnenmarkt steht an einem Scheidepunkt. Wenn sich der Rat nicht mit diesem Vorschlag anfreunden kann, dann heißt das, dass es ihm mit Lissabon und mit dem Binnenmarkt nicht ernst ist. Offen gestanden, bildet die Zustimmung des Rates zu dieser Richtlinie die größte Herausforderung für den Vorschlag von Lissabon. Der Rat muss diese Angelegenheit endlich in Angriff nehmen. 2-292 Mombaur (PPE-DE). – Frau Präsidentin, Herr Kommissar! Ich möchte Ihre zweite Erklärung sehr herzlich und warm begrüßen, der zufolge die Kommission die Verfahrensfragen zur Haushaltsüberwachung beim EuGH klären lässt. Der Euro – das sei hier mal gesagt – hat bisher, in den fünf Jahren, die wir überblicken können, eine deutlich höhere Stabilität, als die D-Mark sie hatte. Die EuroWährung ist andererseits eine schwierige Währung, denn sie hat nicht eine, sondern 15 nationale Finanz- und Wirtschaftspolitiken an der Seite, sie hat einen offenen Teilnehmerkreis, und es ist eine junge Währung. Umso wichtiger ist es, Artikel 104 des Vertrages sowie den begleitenden Stabilitätspakt sorgfältig einzuhalten, und die acht Staaten und die Bürger, die ihre Hausaufgaben gemacht haben, haben ein Recht darauf, sich darauf zu verlassen. Deswegen ist es richtig, dass die Kommission 13/01/2004 diese Rechte klärt und die Haushaltsdisziplin einfordert. Das alleine dient dem Vertrauen in diese neue Währung, über die wir noch viel Arbeit vor uns haben. Herzlichen Dank für Ihren Entschluss! 2-293 Andersen (EDD). – (DA) Frau Präsidentin, meine Frage bezieht sich ebenfalls auf die kurze Erklärung bzw. kurze Ankündigung, ein Verfahren gegen den Rat anzustrengen. Ich möchte den Kommissar fragen: Mit welchem Ergebnis rechnet die Kommission im günstigsten Fall? Rechnet sie damit, den Fall zu gewinnen? Welche Folgen würde das haben? Wäre es in gewissem Maße möglich, in die Entscheidungen des Rates einzugreifen? Was ist mit der Aussage der Kommission gemeint, dass sich das Verfahren auf reine Verfahrenselemente beziehen wird? 2-294 Villiers (PPE-DE). – (EN) Frau Präsidentin, ich möchte auf beide Erklärungen des Kommissars eingehen. Ich begrüße den Vorschlag zur Dienstleistungsrichtlinie. Sehr bedauerlich ist, dass er sich nicht auf Finanzdienstleistungen erstreckt. Sofern nicht in letzter Minute Änderungen vorgenommen wurden, sind diese nicht Bestandteil des allgemeinen Vorschlags. Das ist bedauerlich, weil die im Dienstleistungsvorschlag enthaltenen allgemeinen Prinzipien wie Ursprungsland und gegenseitige Anerkennung auch auf Finanzdienstleistungen zutreffen, und es wäre sinnvoll gewesen, dies durch deren Aufnahme in diesen Vorschlag zu unterstreichen. Vor allem aber möchte ich auf den Beschluss der Kommission, die Aussetzung des Stabilitätspaktes durch den ECOFIN-Rat gerichtlich anzufechten, eingehen. Das ist eine ernste Auseinandersetzung, die sich heute noch wesentlich verschlimmert hat. Sie führt auf anschauliche Weise vor Augen, was zwangsläufig passiert, wenn man versucht, in zwölf verschiedenen Ländern eine einheitliche Währung durchzusetzen. Diese Spannungen werden anhalten und weiter zunehmen, weil es wirklich unmöglich ist, eine einheitliche Wirtschaftspolitik zu verfolgen, die den Erfordernissen jedes einzelnen dieser zwölf Länder entspricht. Mit der Erweiterung der Eurozone und der Erweiterung der Europäischen Union werden diese Spannungen zu- und nicht abnehmen. Ich hoffe, dass es eine zufrieden stellende Lösung für dieses Problem gibt, aber im Moment fügt der Verzicht der Finanzminister im ECOFIN-Rat auf Durchsetzung der Regelungen der Glaubwürdigkeit des Euro weiteren Schaden zu. Erst hieß es, diese Regelungen seien die Voraussetzung dafür, dass der Euro funktioniert. Jetzt ist die Kommission gezwungen, diese drastischen Maßnahmen zu ergreifen, und ein Ende der Unstimmigkeiten ist nicht abzusehen. Unter diesen Umständen kann es nicht verwundern, dass die Bürger im Vereinigten Königreich, in Dänemark und Schweden den Euro grundsätzlich ablehnen. 2-295 Bolkestein, Kommission. (EN) Frau Präsidentin, ich danke den Abgeordneten, die der Kommission Fragen 89 gestellt haben. Ich möchte zunächst auf die Dienstleistungsrichtlinie eingehen. Danach werde ich mich der anderen Problematik zuwenden. Ich danke Herrn Harbour und Frau Villiers für ihre Unterstützung für die Richtlinie oder zumindest für meine allgemeinen Ausführungen zu dieser Richtlinie. Herr Harbour sagte offen, dass die Billigung durch das Parlament ja schön und gut ist, aber wie steht es mit der andere Hälfte der gesetzgebenden Körperschaft in der Union – dem Rat? Mit seiner Feststellung, dass sich der Rat zuviel Zeit lässt – und zwar nicht nur in der von ihm angesprochenen Frage, sondern auch in anderen Fragen – hat er ganz Recht. Das ist sehr schlecht. Die von Herrn Harbour angesprochene Verkaufsförderung ist nur ein Beispiel. Es gibt noch weitere. Herr Harbour möchte, dass der Rat einen ernsthaften Zeitplan akzeptiert. Ich wünschte, ich könnte ihn dazu bringen. Wie Herr Harbour weiß, hat die Kommission sehr viel Macht, aber nicht genug, um den Rat zu zwingen, sich an einen Zeitplan zu halten. Wir müssen uns dem Ratsvorsitz fügen. Herr Harbour kann sich darauf verlassen, dass die Kommission den irischen Ratsvorsitz dringend auffordern wird, in diesem Punkt ernsthaft etwas zu unternehmen. Letztlich spricht jedoch der Ratsvorsitz das letzte Wort, und die Kommission spielt die Rolle des Chors in einer griechischen Tragödie: Sie schaut zu, kann aber kaum etwas sagen außer: „Wehe!“ Trotzdem werden wir den irischen Ratsvorsitz bedrängen und ihn auf seine Pflichten hinweisen. Frau Villiers beklagt den Umstand, dass die Finanzdienstleistungen nicht Teil des Vorschlags sind. Das hängt damit zusammen, dass wir, wie Frau Villiers besser als jeder andere weiß, über einen sehr ausgefeilten Rahmen für Finanzdienstleistungen verfügen. Der Aktionsplan für Finanzdienstleistungen mit seinen 42 Maßnahmen steht kurz vor dem Abschluss. Um Unklarheiten und Überschneidungen zu vermeiden, hielten wir es wie im Falle von anderen Bereichen, die durch andere Rechtsinstrumente geregelt werden, für sinnvoller, die Finanzdienstleistungen auszunehmen. In Bezug auf den Stabilitäts- und Wachstumspakt und die Tatsache, dass die Kommission beschlossen hat, die Entscheidung des Rates vor dem Gerichtshof anzufechten, sagte Herr Mombaur, dass die Kommission die Haushaltsdisziplin einfordern müsse. Genau das tut die Kommission; deshalb ziehen wir ja vor Gericht. Ich freue mich, dass das Parlament die Kommission dabei im Wesentlichen, wenn auch nicht in jedem einzelnen Punkt, unterstützt. Die Kommission vertritt den Standpunkt, dass wir in einer Rechtsgemeinschaft leben. Der Stabilitätspakt stellt ein Übereinkommen zwischen Vertragsparteien dar, und ein Übereinkommen zwischen Vertragsparteien ist für diese rechtsverbindlich, und dieses Recht muss gewahrt werden. Ich sagte bereits, dass das von der Kommission beim Gerichtshof angestrengte Verfahren verfahrensrechtliche 90 13/01/2004 Fragen betreffen wird. Unserer Ansicht nach ist es nicht Aufgabe des Europäischen Gerichtshofes, der Union vorzuschreiben, wie sie ihre Wirtschaftspolitik zu formulieren hat. Deshalb wird sich der Gerichtshof auf verfahrensrechtliche Aspekte konzentrieren, auf die Bereiche, in denen der ECOFIN-Rat seiner Ansicht nach vom Wege abgekommen ist. Gleichzeitig möchte ich jedoch darauf hinweisen, dass Verfahren und Inhalt ein einheitliches Ganzes bilden. Jetzt muss der Gerichtshof entscheiden, inwiefern die Mitgliedstaaten bzw. der Rat auf Abwege geraten sind bzw. ist. Ich hoffe, dass dies bald passiert. Wir wollen nicht, dass sich das Verfahren jahrelang hinzieht. Wir hoffen, dass ein beschleunigtes Verfahren durchgeführt werden kann, so dass uns die Stellungnahme des Gerichtshofs im Herbst vorliegen wird. Frau Villiers ließ uns wieder einmal wissen, dass sie den Euro ablehnt bzw. dass Großbritannien der EWR nicht beitreten sollte. Auf diese Debatte werde ich mich jetzt nicht einlassen. Ich weiß, dass blinder Eifer nur schadet. Deshalb werde ich mich aus der britischen Debatte über den Euro heraushalten. Ferner sagte sie, dass es „zwangsläufig“ – sie benutzte dieses Wort – zu diesen Problemen kommt, wenn es keine einheitliche Wirtschaftspolitik gibt, an die sich alle zwölf Länder halten. Da bin ich anderer Meinung. Zwölf Länder haben sich zur Einhaltung des Stabilitätsund Wachstumspaktes verpflichtet. Solange sie ihren Verpflichtungen nachkommen, können die zwölf Länder unterschiedliche Wirtschaftspolitiken verfolgen. Solange ihr Haushaltsdefizit die berühmte Grenze von 3 % nicht überschreitet, ist meiner Ansicht nach alles in Ordnung. Ich bin sicher, dass die Kommission diesbezüglich weitere Vorschläge vorlegen wird. Das ist meine Antwort an Frau Villiers in punkto Souveränität in Wirtschaftsfragen und Defizite in der Fiskalpolitik. 2-296 Die Präsidentin. Vielen Dank Herr Kommissar Bolkestein. Die Aussprache ist geschlossen. 2-297 Detergenzien 2-298 Die Präsidentin. Nach der Tagesordnung folgt die Empfehlung für die zweite Lesung (A5-0455/2003) von Herrn Nobilia im Namen des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherpolitik betreffend den Gemeinsamen Standpunkt des Rates im Hinblick auf den Erlass der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Detergenzien (1095/3/2003 – C5-0521/2003 – 2002/0216(COD)). 2-299 Nobilia (UEN), Berichterstatter. – (IT) Frau Präsidentin, Herr Kommissar Liikanen! Als das Parlament vor zwei Jahren mit der Prüfung der zur Diskussion stehenden Verordnung begann, schien es völlig unvorstellbar, dass der Rechtsetzungsprozess mit nahezu einmütiger Zustimmung beendet werden könnte. Mit der morgigen Abstimmung und dem Abschluss der zweiten Lesung können wir jedoch sagen, dass das Verfahren mit der Zustimmung aller beteiligten Akteure unter Dach und Fach gebracht worden ist. Es sei angemerkt, dass der anfängliche Kommissionstext die einschlägigen Rechtsvorschriften grundlegend reformiert hat, doch waren die an dem ursprünglichen Text vorgenommenen Änderungen keineswegs geringfügig. Die Begriffsbestimmung „Tenside“, die ergänzenden Prüfungen, die Ausnahmegenehmigung, die Kennzeichnung, eine bessere und umfassendere Verbraucherinformation sind Aspekte, die den Schutz der Umwelt und der menschlichen Gesundheit tatsächlich erweitern und das Wohlergehen von Tieren im Rahmen der Forschung für die Weiterentwicklung der Produkte mit berücksichtigen. Des Weiteren sei darauf hingewiesen, dass in dem zur Diskussion stehenden Text der Schwierigkeiten der kleinen und mittleren Unternehmen Rechnung getragen wird, für die einfachere Verfahren eingeführt worden sind, ohne die notwendigen Schutzvorschriften außer Acht zu lassen. Ich will den Text nun nicht weiter erläutern, den das Parlament morgen hoffentlich mit großer Mehrheit annehmen kann. Vielmehr möchte ich sämtlichen Fraktionen und ihren Schattenberichterstattern danken, die nach einem sehr ausführlichen Dialog den fraglichen Text während dieser langen Phase verfasst haben. Ich denke, dass es für jeden einen Grund gibt, um mit einzelnen Aspekten oder Teilen des Textes im Sinne des damit geleisteten konstruktiven Beitrags zufrieden zu sein, und dass bei der vorerwähnten Abstimmung alle dem Gesamttext werden zustimmen können. Ferner möchte ich der Kommission für ihre Bereitschaft zur Revision ihrer Vorschläge sowie für ihre Bemühungen danken, einen sicherlich nicht einfachen Text zu harmonisieren, damit er die jeweiligen Standpunkte befriedigt. Ich muss sagen, durch einen ständigen Austausch von Vorschlägen und durch das Verständnis für die jeweils vorgebrachten Forderungen ist am Ende auch mit der Kommission selbst eine allgemein zufrieden stellende Rechtsvorschrift erarbeitet worden. Einen wesentlichen Beitrag zu diesem Text hat in der Tat auch der Rat geleistet, der angesichts der großen Bemühungen der soeben zu Ende gegangenen italienischen Ratspräsidentschaft den Entwicklungsprozess des Textes wirksam begleitet und unverzüglich interveniert hat, als eine Verzögerung des Gemeinsamen Standpunkts, durch den die zweite Lesung eingeleitet werden sollte, zu drohen schien. Auch nicht vergessen möchte ich das Interesse der Vertretung der irischen Regierung, die sich lange vor ihrer Übernahme des gegenwärtigen Vorsitzes eingesetzt und damit gezeigt hat, dass sie wirklich bestrebt ist, besagten Text soweit wie möglich zu optimieren. Nach diesen Darlegungen, an denen zu sehen ist, dass wir einen langen gemeinsamen Weg hinter uns haben, weigere ich mich, es für möglich zu halten, dass der 13/01/2004 einzige Punkt, in dem offensichtlich noch Meinungsunterschiede bestehen, tatsächlich ein Grund für die Einleitung des Vermittlungsverfahrens sein könnte. Ich beziehe mich auf die Bestimmung der so genannten Revision, mit der die Kommission sich verpflichtet, dem Parlament und dem Rat einen Text für den anaeroben biologischen Abbau der Tenside sowie für den biologischen Abbau der anderen Komponenten binnen fünf Jahren sowie Vorschläge zur Überprüfung des Phosphatgehalts in drei Jahren zu unterbreiten. Das Problem besteht offensichtlich jedoch weniger darin als vielmehr in der Möglichkeit, dass dies in der nächsten Legislaturperiode geschieht, und zwar deswegen, weil die übliche Formel hinsichtlich des In-Kraft-Tretens der vorliegenden Verordnung faktisch verhindern würde, dass die oben genannte Verpflichtung in der kommenden Legislaturperiode erfüllt wird. Bekanntlich sind Kompromisstexte vorgelegt worden, die alle, wie schon gesagt, auf allgemeine Zustimmung gestoßen sind. Die Lösung des soeben dargelegten Problems ist in den vorgenannten Texten enthalten. Ich bin mir sicher, alle Fraktionen werden mit einer solchen Lösung konform gehen können, und mit einem Appell an die Kommission möchte ich hoffen, dass ein glücklicher Ausgang für das Problem gefunden werden kann, um einen recht problematischen Gesetzgebungsprozess zu einem allgemein zufrieden stellenden Abschluss bringen zu können. 2-300 Liikanen, Kommission. (EN) Frau Präsidentin, ich möchte eingangs das Parlament dazu beglückwünschen, dass es ihm gelungen ist, diesen technisch recht komplexen Vorschlag zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen. Die zweite Lesung ist trotz der Vielzahl der Fragen, die noch zu klären waren, sehr zügig verlaufen. Mein besonderer Dank gilt Herrn Nobilia, dem Berichterstatter, für seinen großen persönlichen Einsatz in dieser Angelegenheit. Die Kommission ist erfreut darüber, dass der Vorschlag jetzt in die Endphase geht. Der Vorschlag verfolgt zwei Ziele: Die Verbesserung des Schutzes der Umwelt und der Verbraucher bei gleichzeitiger Gewährleistung und Verbesserung des Binnenmarktes für Detergenzien. Der Vorschlag modernisiert die Gesetzgebung zu Detergenzien in dreierlei Hinsicht. Erstens führt er strengere Tests in Bezug auf die biologische Abbaubarkeit von Tensiden ein. Zweitens erweitert er den Anwendungsbereich der Gesetzgebung, so dass er sämtliche Tenside umfasst. Drittens sieht er eine Kennzeichnung zugunsten der Gesundheit der Verbraucher vor. Ferner möchte ich daran erinnern, dass dieser Vorschlag die EU-Gesetzgebung vereinfacht, indem fünf Richtlinien und eine Empfehlung der Kommission durch eine einzige Verordnung ersetzt werden. Es handelt sich 91 dabei um eine echte Vereinfachung; in diesem Bereich wird meist viel geredet und wenig gehandelt. Allerdings bedauert die Kommission, dass das Parlament es vorgezogen hat, in einem Vorschlag für Gemeinschaftsvorschriften, der u. a. auf mehr Harmonisierung und die Förderung des Binnenmarktes abzielte, die Betonung auf einzelstaatliche Maßnahmen zu Detergenzien zu legen. Dennoch stellt die vorgeschlagene Verordnung in Bezug auf strengere Tests und die Erweiterung des legislativen Geltungsbereichs im Falle von Tensiden sowie die bessere Information der Verbraucher einen beträchtlichen Fortschritt dar. Das sind die Aspekte, auf die wir uns im Moment konzentrieren sollten. Es liegt sowohl im Interesse der Kommission als auch des Parlaments, dass der Text noch vor Ablauf der jetzigen Legislaturperiode definitiv angenommen wird. Die Chancen dafür stehen gut, sofern wir uns darauf einigen können, unwesentliche Punkte beiseite zu lassen und uns auf die wesentlichen Vorzüge zu konzentrieren. Deshalb unterstützt die Kommission das vom Berichterstatter vorgelegte Kompromisspaket, also die Änderungsanträge 30 bis 37. Folglich kann die Kommission keinen der anderen Änderungsanträge befürworten. 2-301 Florenz (PPE-DE). – Frau Präsidentin, Herr Kommissar, lieber Herr Kollege Nobilia! Herzlichen Dank für die sehr angenehme und erfolgreiche Zusammenarbeit in den letzten Jahren. Ich freue mich, dass wir uns in der letzten Phase auf sieben wichtige Kompromissänderungsanträge geeinigt haben, und ich darf Ihnen sagen, dass die EVP nach kritischer Abwägung alle sieben Änderungsanträge unterstützen wird. Ich persönlich bin sehr froh, dass wir nationale Regelungen beibehalten dürfen. In Ihrem Land z. B. gibt es schon erhebliche Verbote beim Phosphateinsatz, in meinem auch. Ich glaube, dass dies der richtige Weg ist, dass die Länder, die in dieser Frage weiter gehen, jetzt nicht gestutzt werden oder gar die Uhr zurückdrehen müssen, sondern dass sie ihre bisherigen erfolgreichen Standards weiter behalten dürfen. Ich glaube, das ist ein gutes Signal für die Umweltpolitik, aber insbesondere auch ein gutes Signal in Hinblick auf die Erweiterung der Europäischen Union. Der Änderungsantrag mit den fünf Jahren – die Fachleute wissen, was das ist – bleibt zwar bestehen, aber die EVP wird im Großen und Ganzen die drei Jahre in dem Kompromiss unterstützen. Ich halte es auch für wichtig, dass in dieser Verordnung mit den Ausnahmeregelungen wirklich Maß gehalten worden ist, und ich freue mich, dass es in der Frage der Umsetzungspflichten so gut wie keine Ausnahmen gibt. Ich freue mich außerdem, dass wir in anderen Bereichen, von denen wir wissen, dass wir Ausnahmen brauchen, auch mutig Ausnahmen gemacht haben, nämlich im Bereich von ganz speziellen Reinigungsmitteln für kleinund mittelständische Unternehmen, die sich ja gerade 92 eine Nische suchen mussten und hier eben nicht Allerweltsdetergenzien einsetzen können, sondern ganz spezielle, z. B. in Krankenhäusern oder Großküchen. Die Abwägung aller Komponenten bei der Frage der Nachhaltigkeit, nämlich Ökologie, Ökonomie und Soziales, ist hier – glaube ich – gelungen. Vor etwa zehn Jahren waren markante Schaumberge auf unseren Flüssen der Auslöser, um die Wasserpolitik bezogen auf Phosphate zu ändern. Wir sind dabei tatsächlich einen Schritt weiter gekommen. Ich freue mich, dass wir nicht mehr am Ende bei der Kläranlage reparieren, sondern dass wir bereits bei der Stoffeinleitung zu innovativen Regeln in Europa kommen, und dies nicht immer mit der Keule des Gesetzes, lieber Alexander, sondern indem wir unsere Unternehmen mit innovativen Instrumenten motivieren, weiterzuarbeiten. Ich glaube, das haben wir geschafft. Ein Punkt, der für uns alle gilt, bleibt offen: Der Gesetzgeber kann nur Auflagen für Mengen und Produkte vorschreiben, aber er kann den Umgang mit Waschmitteln und Detergenzien nicht regulieren. Wenn für ein Kilo die gleiche Menge an Waschmittel verwendet wird wie für fünf Kilo, dann liegt da die tatsächliche Umweltverschmutzung. Da gibt es am Bewusstsein der europäischen Bürger – bei mir natürlich auch – noch eine Menge zu tun. 2-302 Sacconi (PSE). – (IT) Frau Präsidentin! Die Bedeutung des Verfahrens, um das es hier geht, ist offenkundig, darin sind wir uns alle einig. Der Gemeinsame Standpunkt des Rates bietet eine akzeptable Grundlage für einen Kompromiss. Gleichwohl sind einige der Punkte, die Diskussionsgegenstand waren und vom Parlament in erster Lesung angenommen wurden, nicht hinlänglich berücksichtigt worden. Deshalb halte es auch ich für wünschenswert, unter Beachtung der Hauptziele dieser Verordnung, nämlich Gesundheit, Verbraucherschutz und Umweltschutz, hier zu einem besseren Gleichgewicht zu gelangen. Zweck der von meiner Fraktion im Einverständnis mit dem Berichterstatter erneut eingebrachten Änderungsanträge ist die Verwirklichung eben dieser Ziele im Interesse der Grundprinzipien der Umweltstrategie: Vorsorgeprinzip, Verursacherprinzip und Substitutionsprinzip. Die Beschränkung des Anwendungsbereichs der Verordnung auf den biologischen Abbau der in den Detergenzien enthaltenen Tensiden stellt keinen Widerspruch zu diesen Grundsätzen dar. Der anaerobe biologische Abbau, der biologische Abbau der wichtigsten organischen Inhaltsstoffe von Detergenzien, die nicht zu den Tenside gehören, sowie der Phosphatgehalt und insbesondere die Verwendung von Phosphaten müssen als Ergänzung zur Verordnung über Detergenzien gesondert geregelt werden. Der Ausschuss fordert nahezu einstimmig die Unterbreitung eines neuen Legislativvorschlags zum schrittweisen Verbot dieser Substanzen oder zur Begrenzung ihrer spezifischen Anwendungen auf drei 13/01/2004 Jahre nach Verordnung. Veröffentlichung der vorliegenden Dies wurde zwischen den Vertretern des Parlaments und des Rates im Voraus vereinbart, um zu versuchen, das Rechtsetzungsverfahren, das meines Erachtens ein vernünftiges Paket beinhaltet, in zweiter Lesung abzuschließen, vor allem im Hinblick auf die rasche Verabschiedung der Verordnung. Die Annahme irgendeines von diesem Kompromiss abweichenden Änderungsantrags würde meiner Meinung nach deshalb nur geringe Verbesserungsmöglichkeiten bieten, wenn nicht gar die gesamte Verordnung gefährden. Infolgedessen bin ich der Meinung, das Parlament darf sich von diesem Gleichgewicht nicht entfernen, und es wäre paradox, wenn dies im Zuge einer Revision der ökologischen Bedeutung der Verordnung geschähe. Abschließend bleibt mir nur noch, den Berichterstatter und die Schattenberichterstatter sämtlicher Fraktionen zu ihrer Bereitschaft und zu ihrem Engagement zu beglückwünschen. 2-303 Sjöstedt (GUE/NGL). (SV) Frau Präsidentin! Unsere Fraktion unterstützt die vom Berichterstatter vorgelegten Kompromissänderungsanträge. Wir hätten in vielen Bereichen gern weitergehende und strengere Rechtsvorschriften erreicht, halten es aber für sehr wichtig, zu einem Beschluss zu gelangen, der dann möglichst umgehend in Kraft tritt. Die Vorschläge, die den einzelnen Mitgliedstaaten die Beibehaltung und Einführung strengerer Vorschriften ermöglichen, was mehrere Mitgliedstaaten bereits getan haben, sind für uns besonders wichtig. Eine der Hauptfragen ist die Beendigung der Verwendung von Phosphaten. Es gibt gute Argumente für eine sofortige Aufgabe dieser Stoffe. Wir wissen, dass Phosphate zu einer erheblichen Eutrophierung führen und beispielsweise in der Meeresumwelt beträchtliche Umweltprobleme verursachen. Es gibt bekanntlich vollwertige Ersatzstoffe, und einige Länder haben die Verwendung von Phosphaten bereits auslaufen lassen. Manchmal besteht in der Politik ein Widerspruch zwischen dem, was politisch möglich und dem, was wünschenswert ist. Aus diesem Grunde unterstützen wir einen politisch möglichen Kompromiss, d. h. die schrittweise Einstellung der Verwendung von Phosphaten innerhalb von drei Jahren. Wünschenswert wäre jedoch, sie bereits heute vom Markt zu nehmen. Daher werden wir versuchen, beide Wege zu gehen. Wir werden für den Änderungsantrag der Fraktion der Grünen / Freie Europäische Allianz stimmen, der ein sofortiges Ende der Verwendung fordert, glauben jedoch, dass letztendlich der politische Kompromiss angenommen wird. 2-304 De Roo (Verts/ALE). – (NL) Frau Präsidentin! Zunächst möchte ich dem Kollegen Nobilia für die phantastische Zusammenarbeit danken. Da mir nur eine Minute bleibt, muss ich mich kurz fassen. Im Grunde ist 13/01/2004 nur noch ein großes Problem übrig geblieben, und das sind die Phosphate. Phosphatfreie Detergenzien sind in einigen Ländern vorgeschrieben, beispielsweise auf der Grundlage einer freiwilligen Vereinbarung mit den Herstellern und mitunter in Form von Rechtsvorschriften. Allerdings sind in einigen Ländern der alten Fünfzehn wie Spanien nach wie vor phosphathaltige Detergenzien auf dem Markt. In einer Vielzahl der neuen Länder, die demnächst beitreten, enthalten zwei Drittel der Detergenzien manchmal noch immer Phosphate. Es wäre ganz einfach, diese zu ersetzen, und eigentlich hätte die Kommission dies schon lange vorschlagen müssen. Soviel ich weiß, liegt dazu auch ein Kommissionsvorschlag in der Schublade. Was hindert die Kommission also daran, ihn nun endlich herauszuholen und diese drei Jahre nicht abzuwarten? Zudem noch eine Frage an die Kommission. Trifft es zu, dass ein Land, nämlich Frankreich, den Kompromiss blockiert hat? Sonst hätte sich diese ganze Sitzung erübrigt und hätten wir schon längst einen Kompromiss herbeigeführt. Ich hätte gern eine Antwort auf diese Frage. Hat nur Frankreich eine Blockadehaltung eingenommen? 2-305 Blokland (EDD). – (NL) Frau Präsidentin! Im Namen der Fraktion für das Europa der Demokratien und der Unterschiede möchte ich den Berichterstatter Nobilia zu dem erzielten Kompromiss mit dem Rat beglückwünschen. Im Hinblick auf die Beurteilung von Detergenzien trägt diese Rechtsvorschrift den Auswirkungen auf die Umwelt und die Gesundheit hinreichend Rechnung. Übereinstimmung wurde über Befreiungen, Phosphate und Kennzeichnung erzielt, und auch ich habe meine Unterstützung bekundet, indem ich die Kompromissänderungsanträge mitunterzeichnet habe. Speziell hinsichtlich der Phosphate halte ich es für sinnvoll, dass Mitgliedstaaten diese verbieten können, wie es bereits einige praktiziert haben. Eine Verbot von Phosphaten zeitigt zudem den positiven Effekt, dass die Verbreitung des schädlichen Cadmiums in die Umwelt zurückgeht. Bei der Gewinnung von Phosphaten wird nämlich Cadmium freigesetzt. Die jüngste Schlussfolgerung des wissenschaftlichen Ausschusses für Toxikologie, Ökotoxikologie und Umwelt gibt jedoch Anlass, ein EU-weites Verbot von Phosphaten zu überdenken. Der wissenschaftliche Ausschuss hat die nachteiligen Auswirkungen von Phosphaten aufgezeigt und die Alternativen für gut befunden. Wie steht der Kommissar dazu? Abschließend stimmt es mich froh, dass Übereinstimmung über die Kennzeichnung erzielt worden ist. Einfache Texte auf Erzeugnissen, die nach eingehender Bewertung genehmigt worden sind, sollten ausreichen. Wenn der neugierige Verbraucher noch mehr wissen will, dann sollte er den Hersteller über die Website oder das Telefon konsultieren. 2-306 Doyle (PPE-DE). – (EN) Frau Präsidentin, das Hauptziel der EU-Politik im Bereich der Detergenzien 93 besteht darin, den Binnenmarkt für diese Erzeugnisse zu gewährleisten und vor allem ein hohes Schutzniveau für Mensch und Umwelt zu sichern. Der Vorschlag stellt, wie der Kommissar sagte, eine Konsolidierung und Modernisierung der fünf bestehenden Richtlinien dar, aus denen eine Verordnung im Hinblick auf die biologische Abbaubarkeit von Tensiden hervorgehen soll. Bei diesen Stoffen handelt es sich um wichtige Substanzen, die in Detergenzien als Katalysatoren zum Abbau der Oberflächenspannung der Flüssigkeit, in der sie gelöst sind, verwendet werden, wie im Falle von Ölen oder Fetten, die auf dem Abwaschwasser schwimmen. In erster Linie geht es darum, eine Lösung für das Problem des von Tensiden verursachten Schaums auf unseren Gewässern zu finden. Die fehlerhafte Installation von Geschirrspülern und Waschmaschinen hat im Verlaufe der Jahre – auf jeden Fall in meinem Heimatland, aber ich vermute auch in anderen Ländern – ganz wesentlich zu dieser Schaumbildung auf unseren Gewässern beigetragen. Häufig werden diese Geräte von den Besitzern falsch angeschlossen, so dass ihr Abwasser als Oberflächenwasser direkt in die Flüsse gelangt, anstatt an den Schmutzwasserablauf angeschlossen zu werden, über den das Abwasser zu Aufbereitungsanlagen gelangt. Dadurch werden unsere Gewässer unnötig stark belastet. Die gemeinschaftsweite Harmonisierung der Gesetzgebung für Detergenzien durch diese Verordnung gewährleistet gleiche Ausgangsbedingungen und befindet sich im Einklang mit den Vorschlägen von Lissabon. Sie berücksichtigt zudem die Grundsätze einer nachhaltigen bzw. umweltfreundlichen Entwicklung, wie die Göteborger Strategie sie vorsieht. Die Kosten einer saubereren Umwelt und von saubererem Wasser lassen sich jedoch nur schwer quantifizieren. Dieser integrierte zweigleisige Ansatz, der ökologische und ökonomische Belange vereint, ist ein positiver Ausgangspunkt. Ich begrüße diesen Vorschlag, weil er einerseits für eine bessere Information der Verbraucher sorgt – vor allem derjenigen, die unter Allergien leiden – und weil er durch ein höheres Maß an Transparenz und Verantwortung der Hersteller zu mehr Produktsicherheit beiträgt, die mit Hilfe eines Systems nationaler Sanktionen im Falle von Verstößen durchgesetzt wird. Dieser Prozess ist für alle Beteiligten – Hersteller, nationale Behörden, Verbraucher – von Bedeutung. Sie alle werden von der Verordnung profitieren. Ich begrüße nicht nur die Tatsache, dass der Vorschlag der biologischen Abbaubarkeit von Tensiden die ihr gebührende Bedeutung beimisst, sondern auch die Änderung in der Überprüfungsklausel im Kompromisspaket, der zufolge innerhalb von drei anstelle von fünf Jahren die Notwendigkeit von Vorschriften für Phosphate zu prüfen ist. Phosphatfreie Detergenzien sind notwendig. Studien in meinem Heimatland haben eine statistisch relevante ursächliche Verbindung zwischen der Eutrophierung oder Algenblüte, die sich sehr nachteilig auf die Wasserqualität und Wasserökosysteme auswirkt, 94 und Phosphorkonzentrationen ergeben. Aus einer unlängst in Irland durchgeführten Erhebung ging hervor, dass die Sauberkeit der irischen Binnengewässer zwar noch immer deutlich über dem europäischen Durchschnitt liegt, dass jedoch bis zu 30 % der Flussläufe Phosphatverschmutzungen aufweisen. Unsere Regierung hat 1999 Vorschriften erlassen, um dieser Tendenz entgegenzuwirken, die einschlägigen Angaben zufolge seit den achtziger Jahren das größte Problem für die irischen Binnengewässer darstellt. Dieses Problem muss jedoch auf europäischer Ebene im Einklang mit der Richtlinie über gefährliche Stoffe im Wasser und in Verbindung mit der im Oktober 2000 erlassenen Wasserrahmenrichtlinie geprüft werden. Abschließend möchte ich mich der Unterstützung anschließen, die der irische Ratsvorsitz für das vom italienischen Ratsvorsitz, der Kommission und dem Berichterstatter vereinbarte Kompromisspaket zum Ausdruck gebracht hat. 2-307 Bowe (PSE). – (EN) Frau Präsidentin, wie meine Vorredner kann auch ich das als Kompromiss geschnürte Paket befürworten. Ich danke dem Berichterstatter für die von ihm geleistete Arbeit. Der Kompromiss konnte sehr rasch und in einem sehr nützlichen Verfahren erzielt werden. Doch wie so viele meiner Kollegen befürworte ich ihn nicht ganz uneingeschränkt. In den letzten Jahren ist zumindest in Westeuropa der Phosphatgehalt des Trinkwassers um 50 bis 80 % gesunken. Seit den 80er Jahren ist ein ständiger Rückgang zu verzeichnen. Das ist in erster Linie auf die Kontrolle der Detergenzien zurückzuführen. Jetzt entscheiden wir uns, wie ich hoffe, für noch strengere Gesetze. Sie werden für ein größeres Gebiet gelten, das von Limerick – das Frau Doyle sehr gut kennt – bis zu neuen Standorten wie Lettland, Nikosia und anderen Teilen Mittel- und Osteuropas reichen wird. Wir können davon ausgehen, dass dies zur Erhöhung der Sauberkeit sämtlicher in die Ost- und die Nordsee mündenden Flüsse beitragen wird. Die europäischen Flüsse werden weniger Schaum aufweisen als die Badewannen der Europäer. Diese neuen Maßnahmen in Bezug auf die Kennzeichnung von Detergenzien und die Gewährleistung ihres sicheren Abbaus bei Einleitung in Wasser sind jedoch nicht ausreichend. Durch die Entfernung von Phosphaten aus den Waschmitteln für unsere Wäsche ließe sich dieses Problem ganz einfach lösen oder zumindest in vielerlei Hinsicht verringern. Das ist uns mit diesem Vorschlag jedoch nicht gelungen. Ich glaube, dass das Parlament dies gern erreichen möchte, und unserer Ansicht nach sollte die Kommission dieses Problem aufgreifen. Eine Sache, auf die meine Vorredner nicht eingegangen sind, betrifft die Fortsetzung von Tierversuchen zur Bewertung von Detergenzien. Diese Praxis kann nicht mehr hingenommen werden. Die Kommission muss einen klaren Zeitplan für die Entwicklung alternativer 13/01/2004 Testmethoden vorlegen. Das ist seit langem überfällig. Die Kommission hat offenbar diese Gelegenheit erneut verpasst. Dennoch werde ich so wie meine Kollegen dem Kompromiss morgen zustimmen. 2-308 Schörling (Verts/ALE). (SV) Frau Präsidentin! Lassen Sie mich zunächst dem Berichterstatter und allen, die an dem eingebrachten Vorschlag beteiligt waren, gratulieren. Ich finde, es ist eine überraschend gute Arbeit geleistet worden. Dieser Bericht ist wichtig für die Umwelt, spricht aber auch eine Verbraucherfrage von großer Bedeutung an, da Detergenzien wichtige Waren des täglichen Gebrauchs sind. Die Verbraucher müssen vollständige und ausreichende Informationen erhalten, damit sie die Marktentwicklung durch die Wahl umweltfreundlicher Produkte beeinflussen können. Was die Phosphate betrifft, so wird in Schweden, wo immer noch phosphatenthaltende Detergenzien im Umlauf sind, dahingehend argumentiert, dass wir einerseits Kläranlagen besitzen, die Phosphate behandeln können und dass andererseits auch die Alternativen nicht gänzlich problemfrei seien. Ich habe diese Argumente akzeptiert. In den nun von der Fraktion der Grünen / Freie Europäische Allianz eingebrachten Änderungsanträgen 40-46 gehen wir von der Aussage des Wissenschaftlichen Ausschusses aus, dass die Phosphate erhebliche Probleme verursachen, die bei den vorhandenen Alternativen nicht auftreten. Damit ist es meines Erachtens an der Zeit, die Phosphate wirklich zu verbieten, wenn sie derart gefährlich sind und das Mittelmeer verschmutzen usw. Lassen Sie uns nicht darauf warten. Aus diesem Grunde möchte ich, dass wir für diese Änderungsanträge stimmen, so dass die Kommission einen diesbezüglichen Vorschlag erarbeiten kann. 2-309 Marques (PPE-DE). – (PT) Frau Präsidentin, Herr Kommissar, meine Damen und Herren! Wie ich während der Aussprache zur ersten Lesung erklärt habe, stellt die uns vorliegende Verordnung meiner Meinung nach einen Fortschritt dar, insbesondere für Hersteller, Verbraucher und den Umweltschutz. In der Tat bewegen wir uns in Richtung der erwünschten Modernisierung des Rechtsrahmens für die Überwachung des biologischen Abbaus von Detergenzien, der ja bereits von Anfang der siebziger Jahre datiert. Bitte gestatten Sie mir jedoch, meine Enttäuschung über zwei Punkte zu äußern, die ich für besonders relevant und heikel halte. Der erste betrifft die Notwendigkeit, die Rechtsvorschriften für die zusätzliche Kennzeichnung zu harmonisieren, vor allem das Verbot von Abbildungen, die die Gefahr eines Verschluckens von Detergenzien noch erhöhen, beispielsweise Darstellungen von Früchten oder anderen Lebensmittelerzeugnissen. Diese Bilder sind besonders für Kinder gefährlich, weil sie ins Auge fallen und damit das Risiko erhöhen, dass Kinder 13/01/2004 den Inhalt schlucken. Das derzeit geltende System verbietet nur gefährliche Stoffe und Zubereitungen, was doch eindeutig nicht ausreicht. Ich schlage deshalb vor, dass wir zum Schutz der Verbraucher, insbesondere der schwächsten, noch weiter gehen. Ferner möchte ich mein Unverständnis über die obligatorische Einführung nationaler, nicht harmonisierter Prüfverfahren mit der Verordnung zum Ausdruck bringen, ohne dass die Verordnung einen Zeitplan für ihre Veröffentlichung enthält. Aus meiner Sicht sind die Lösungen, die wir für all diese Aspekte gefunden haben, keineswegs ideal. 2-310 Liikanen, Kommission. (EN) Frau Präsidentin, ich danke den Parlamentsabgeordneten für diese sehr konstruktive Aussprache. Ich möchte auf die Phosphatproblematik zurückkommen, die von einer Reihe von Abgeordneten angesprochen wurde. Wir dürfen nicht vergessen, dass Dünger eine wichtige Phosphatquelle darstellen. Etwa 50 % der Phosphate stammen von Düngemitteln. Ich habe vor Jahren in einem mir wohl bekannten Land eine Abgabe auf stark Phosphat haltige Düngemittel vorgeschlagen. Damit konnte das Problem zumindest teilweise gelöst werden. In vielen Ländern haben die Behörden reagiert. Die Verwendung von Phosphaten in Detergenzien ist durch einzelstaatliche Regelungen oder freiwillige Vereinbarungen in Mitgliedstaaten, die derartige Maßnahmen für erforderlich halten, praktisch verboten. Einzelstaatliche Maßnahmen existieren derzeit in den meisten Mitgliedstaaten, und in einigen Fällen gibt es sie bereits seit vielen Jahren. Deshalb wird sich die Kommission jetzt in erster Linie darum bemühen, dass jegliche Vorschläge in diesem Bereich eine solide wissenschaftliche Grundlage aufweisen und mit einem zusätzlichen Nutzen auf Gemeinschaftsebene verbunden sind. Der Wissenschaftliche Ausschuss stellte fest, dass der Beraterbericht über Phosphate ernsthafte Mängel aufwies – beispielsweise hinsichtlich der Auswirkungen von Alternativlösungen –, und er ermittelte eine Reihe von anderen Bereichen, für die noch nicht genügend Daten vorliegen. Ich möchte Ihnen versichern, dass sich die Kommission intensiv bemüht, diese Lücken baldmöglichst zu schließen und, ausgehend davon, entsprechende Maßnahmen vorzuschlagen. 2-311 Die Präsidentin. Vielen Dank Herr Kommissar Liikanen. Die Aussprache ist geschlossen. Die Abstimmung findet morgen um 12.00 Uhr statt. 2-312 Armutslinderung und übertragbare Krankheiten 2-313 95 Die Präsidentin. Nach der Tagesordnung folgt der Bericht (A5-0474/2003) von Frau Sandbæk im Namen des Ausschusses für Entwicklung und Zusammenarbeit über die Mitteilung der Kommission über die Aktualisierung des EG-Aktionsprogramms: beschleunigte Aktion zur Bekämpfung von HIV/Aids, Malaria und Tuberkulose im Rahmen der Armutslinderung; offene politische Fragen und künftige Herausforderungen (KOM(2003) 93 – C5-0384/2003 – 2003/2146(INI)). 2-314 Sandbæk (EDD), Berichterstatter. – (DA) Frau Präsidentin, im Februar 2001 beschloss die Kommission das Aktionsprogramm „Beschleunigte Aktion zur Bekämpfung von HIV/Aids, Malaria und Tuberkulose im Rahmen der Armutslinderung“. Jetzt hat die Kommission eine Bewertung der Durchführung vorgelegt und Rechenschaft über offene Fragen und künftige Aufgaben abgelegt. Wie sich zeigt, ist eine durchsetzungsfähigere und in sich geschlossenere Strategie vonnöten, denn an zu bewältigende Aufgabe mangelt leider es auch weiterhin nicht. Fast 20 000 Todesfälle – nicht pro Jahr, nicht pro Monat, sondern pro Tag –, so lautet die Bilanz, wobei es die Bevölkerung der ärmsten Länder am stärksten trifft. Die Krise verursacht enormes menschliches Leid und stellt eine ernsthafte Gefahr für die Entwicklungsmöglichkeiten dieser Länder dar. Deshalb brauchen wir konzertierte und erweiterte Maßnahmen in einer Reihe damit zusammenhängender Bereiche. So müssen zum Beispiel neue Medikamente entwickelt werden. Die Medikamente müssen in ausreichenden Mengen und in guter Qualität hergestellt werden. Der Preis muss so gestaltet sein, dass er im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten der Staaten und ihrer Bevölkerung liegt, und die Medikamente müssen für alle zugänglich sein. In diesem Zusammenhang möchte ich die Notwendigkeit betonen, den Globalen Fonds zur Bekämpfung von HIV/Aids, Tuberkulose und Malaria vermehrt und auch in Zukunft zu unterstützen. Hauptsächliches Aktionsgebiet des Fonds ist Afrika, wohin 60 % der Mittel fließen. Dieser Fonds gehört zu unseren besten Möglichkeiten, die weitere Verbreitung dieser drei Krankheiten einzudämmen und gleichzeitig die Folgen für jene zu lindern, die bereits an diesen Krankheiten leiden. Zum Beispiel hat ein Betrag aus dem Fonds, der an Haiti gezahlt wurde, das Land 2002 in die Lage versetzt, eine öffentliche Klinik und einen Operationssaal wieder zu eröffnen, fünf öffentliche Krankenhäuser mit wichtigen Medikamenten zu versorgen und in vier Kliniken grundlegende Labordienstleistungen einzurichten. Mehr als 600 Personen wurden antiretroviral behandelt und über 300 Tuberkuloseerkrankungen sind festgestellt worden. In diesem Fall werden mit den Mitteln aus dem Fonds nicht nur die Bemühungen Haitis, HIV- und TuberkuloseErkrankungen zu verhindern und zu behandeln, unterstützt, vielmehr tragen sie auch zur allgemeinen 96 Verbesserung des Gesundheitszustandes der Menschen in einem Gebiet mit 250 000 Einwohnern bei. Präsident Prodi hat vor einiger Zeit die Zusage gegeben, dass die EU und die Mitgliedstaaten den Fonds mit einer Milliarde Euro unterstützen würde. Ich möchte daher die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auffordern, zumindest diesen Betrag aufzubringen. Ich unterstütze auch den Änderungsantrag der PSE-Fraktion, in dem diese Zusage deutlicher und präziser formuliert wird. Vorbeugung ist auch weiterhin sehr wichtig. Doch werden Bemühungen in dieser Richtung durch die „Mexico-City-Politik“ von Präsident Bush unterminiert, was buchstäblich Millionen Männer und jetzt besonders Frauen das Leben kostet, weil dadurch lebenswichtige Artikel für den Bereich der reproduktiven Gesundheit zurückgehalten werden. Das kann man nicht anders als unethisch bezeichnen. Für die EU ergibt sich daraus unabdinglich die Notwendigkeit, auf diese katastrophale Situation zu reagieren. Ebenso wichtig ist es, dafür zu sorgen, dass die Forschungs- und Entwicklungsarbeiten auf die besonderen Bedürfnisse der Entwicklungsländer ausgerichtet sind. Die Überlegungen der Kommission zu speziellen Rechtsakten zur Förderung von Forschung und Entwicklung zu bislang vernachlässigten und armutsbezogenen Krankheiten könnte eine Lösung von vielen sein. Wenn ein Medikament entwickelt ist, muss es für alle Patienten zur Verfügung stehen, die es benötigen. Um dies zu erreichen, müssen wir die Durchführung der Doha-Erklärung über den Zusammenhang von TRIPSAbkommen und Volksgesundheit unterstützen. Außerdem muss die Diskussion über die Bedeutung des TRIPS-Abkommens für den Zugang zu generischen Medikamenten zu realistischen Preisen fortgeführt werden. Es ist lange darüber diskutiert worden, ob man mehr auf Vorbeugung oder auf Heilung setzen soll. Wir müssen uns natürlich um beide Anliegen kümmern. Wenn keine Behandlungsmöglichkeit besteht, fehlt auch der Anreiz sich testen zu lassen. Die Möglichkeit, behandelt zu werden, besteht jedoch. Die Produktion von Generika und die Zulassung von Wettbewerb haben zu einer erheblichen Absenkung der Preise antiretroviraler Medikamente geführt, so dass heute einige der ärmsten Länder der Erde die Möglichkeit haben, Behandlung zu weniger als einem Dollar pro Tag anzubieten. Deshalb kann man die Bedeutung der Unterstützung von Behandlungsprogrammen durch Bereitstellung qualitativ hochwertiger antiretroviraler Medikamente zu einem niedrigen Preis gar nicht hoch genug einschätzen. In Afrika südlich der Sahara wird nur ein Prozent der vier Millionen Menschen behandelt, die eine Behandlung nötig hätten. 13/01/2004 Ein kürzlich von der WHO und der Weltbank herausgegebener Bericht zeigt, dass im Hinblick auf das Vorhaben, das von den UNO gesetzte Millenniumentwicklungsziel für Gesundheit zu erreichen, keinerlei Fortschritte gemacht worden sind. Das geringe Tempo der Entwicklung im Gesundheitsbereich ist insbesondere deshalb Besorgnis erregend, weil viele Technologien, die zur Verbesserung des Gesundheitszustands erforderlich sind, in Wirklichkeit zu einem angemessenen Preis bereits zur Verfügung stehen. Das Problem besteht darin, sie den Menschen zur Verfügung zu stellen und in allen Ländern ein gut ausgebautes Gesundheitssystem zu schaffen. Was die Partnerschaft mit den AKP-Ländern betrifft, so sollte man sich vorrangig um die nicht verbrauchten Mittel aus dem Europäischen Entwicklungsfonds kümmern und versuchen, betroffenen Ländern bei der Bekämpfung dieser Krankheiten zu helfen, wirken sich diese doch sehr negativ auf die wirtschaftlichen Möglichkeiten dieser Länder aus und zerstören ihren sozialen Zusammenhalt. Ich möchte auch auf die enorme Bedeutung der HIV/Aids-Epidemie für die Kinder hinweisen. Über 13 Millionen von ihnen haben durch Aids mindestens ein Elternteil verloren. Wir brauchen also eine klar formulierte EU-Politik, um diesen Bereich stärker in den Mittelpunkt rücken zu können. Deshalb freue ich mich über die Zusicherung des irischen Ratsvorsitzes, dass die Probleme Afrikas einen der oberen Plätze auf der Tagesordnung der EU einnehmen und dass die EU geschlossen, ernsthaft und konsequent mit afrikanischen Partnern zusammenarbeiten und Initiativen unterstützen will, damit den enormen Herausforderungen begegnet werden kann, denen sich Afrika gegenübergestellt sieht. In dieser Hinsicht wäre es ein begrüßenswertes und deutliches Symbol für die Verpflichtung der EU, wenn man – wozu im Bericht aufgefordert wird –, einen EUBotschafter zur Koordinierung und Leitung der EUArbeit in diesem Bereich ernennen würde. 2-315 Nielson, Kommission. (EN) Die Kommission begrüßt das Interesse des Parlaments an ihrem Bericht über das Aktionsprogramm. Wir teilen die allgemeine Auffassung, dass wesentliche Fortschritte erzielt wurden, jedoch weitere Maßnahmen erforderlich sind – vonseiten der Entwicklungsländer, der EUMitgliedstaaten und anderer Geber, der Wirtschaft, der NRO und europäischer Organe – um HIV/AIDS, Tuberkulose und Malaria zu begegnen und zu bekämpfen. Wir wissen, dass diese Krankheiten sich bei den einzelnen Menschen auf unterschiedliche Art und Weise auswirken und dass Frauen, Kinder und die ärmsten Teile der Bevölkerung häufig am gefährdetsten sind und am schwersten getroffen werden. Dies sollten die Entwicklungsländer, wann immer es praktisch möglich 13/01/2004 ist, mit Hilfe der internationalen Gebergemeinschaft dokumentieren. Gleichzeitig sollten wir es vermeiden, Frauen nur als Opfer darzustellen, und uns bemühen, den ungeheuren Beitrag, den sie bei der Betreuung von Menschen mit HIV/AIDS oder hinterbliebenen Kindern leisten, anzuerkennen. Frauen stellen die Bevölkerungsgruppe dar, die am stärksten negativ von Armut und Krankheit betroffen ist, aber seltsamerweise weist diese Gruppe gleichzeitig das größte Potenzial für Veränderungen und Hoffnung auf. Ich nehme die Bedeutung, die der Bericht unserer Zusammenarbeit mit der Weltgesundheitsorganisation beimisst, mit Zufriedenheit zur Kenntnis. Dies wird nun durch die strategische Partnerschaft deutlicher anerkannt, die zwischen unseren beiden Institutionen aufgebaut wird, und die beispielsweise zur Unterzeichnung eines Abkommens geführt hat, mit dem die WHO zur Unterstützung der Ausarbeitung ihrer Arzneimittelpolitik Gemeinschaftsmittel in Höhe von 25 Millionen EUR erhält. Ich kann auch verstehen, dass die Berichterstatterin den Zugang zu grundlegenden Gesundheitsdiensten und den Wunsch nach einer höheren Mittelausstattung für diesen Sektor nachdrücklich betont. Die Kommission ist für eine verstärkte Förderung von Gesundheitsdiensten und anderen sozialen Diensten offen – wie es uns auch immer möglich ist. Hierbei handelt es sich jedoch um einen nachfrageorientierten Prozess, bei dem unsere Partnerländer die Verantwortung übernommen haben. 97 gestaffelten Preisen in Entwicklungsländern verkauften Medikamenten nach Europa zu verhindern. Dies ist von großer Bedeutung. Der Bericht verweist zu Recht auf die entscheidende Rolle, die die Erforschung und Entwicklung neuer Arzneimittel und Impfstoffe bei der Bekämpfung dieser drei todbringenden Krankheiten spielen könnte. In der staatlichen und privaten Forschung muss mehr getan werden, um neue Produkte für die Behandlung dieser Krankheiten zu entwickeln. Es liegt auf der Hand, dass Pharmaunternehmen bei der Deckung dieses Bedarfs eine konstruktive Rolle spielen könnten. Die Partnerschaft zwischen Europa und den Entwicklungsländern im Bereich der klinischen Versuche zielt darauf ab, einen derartigen Beitrag vonseiten der Industrie zu erleichtern. Die Kommission trägt bereits zu dieser Initiative bei, doch wir erwarten auch Mittelzuweisungen von den Mitgliedstaaten und der Industrie. Ich möchte auch auf die Bemerkungen von Frau Sandbæk über die negativen Auswirkungen der „Mexiko City-Politik“ der Bush-Administration in Washington antworten. Ich stimme der Wortwahl von Frau Sandbæk zu. Wir haben auf diese Politik, die bei Präsident Bushs Amtsantritt verkündet wurde, reagiert, indem wir klar und deutlich zum Ausdruck gebracht haben, dass Europa bereit und willens ist, die Missstände zu beseitigen – und genau das tun wir auch. 2-316 Was den Weltgesundheitsfonds anbelangt, so haben sich unsere Beiträge stetig erhöht, wobei wir uns auf die große Unterstützung des Parlaments verlassen konnten. Wir haben nun die Finanzierung für die kommenden vier Jahre gesichert, sowohl durch den Gemeinschaftshaushalt als auch durch den Europäischen Entwicklungsfonds. Nichtsdestotrotz sind die Mittel für den Weltgesundheitsfonds noch alles andere als ausreichend. Wir haben uns verpflichtet, gemeinsam mit dem Mitgliedstaaten auf eine nachhaltige Lösung hinzuarbeiten. Die EU als Ganzes – die Mitgliedstaaten und die Kommission – haben bisher mehr als 50 % der Mittel zum Weltgesundheitsfonds beigetragen. Dies ist eine Zahl, die es sich angesichts der hin und wieder geäußerten Beschwerden anderer Geberländer im Gedächtnis zu behalten lohnt. Der Zugang zu Arzneimitteln zu erschwinglichen Preisen stellt ein bedeutendes Element in unserem Aktionsprogramm dar. Durch ein Preisstaffelungssystem und die Aufhebung der Lieferbindungen für Hilfen konnten wir zu einem Prozess beitragen, mit dem die Preise für Medikamente um bis zu 90 % gesenkt wurden. Die Versorgung mit Arzneimitteln zu gestaffelten Preise ist unerlässlich, und die Europäische Union hat eine Verordnung angenommen, um den Reimport von zu 8 Angenommener Text P5_TA(2003) 0387. Corbey (PSE), Verfasserin der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für Industrie, Außenhandel, Forschung und Energie. – (NL) Frau Präsidentin! Da einige Entwicklungsländer eine noch nie dagewesene Gesundheitskrise durchmachen, liegt es im Interesse der ganzen Welt, die notwendigen Maßnahmen zur Linderung und insbesondere zur Bekämpfung dieser Krise zu treffen. Der Ausschuss für Industrie, Außenhandel, Forschung und Energie ist sich seines begrenzten Beitrags zur Überwindung dieses Problems bewusst, unterstreicht gleichwohl, wie wichtig dieser Beitrag ist. Im Namen des Ausschusses für Industrie, Außenhandel, Forschung und Energie möchte ich drei Punkte herausstellen. Erstens die industrielle Seite. Nach wie vor gibt es zu viele Krankheiten, die vernachlässigt werden, die nicht erforscht werden, weil sich kein Industriezweig einen finanziellen Vorteil davon verspricht. Im Grunde ist es für die europäische Industrie eine Schande, aber auch eine vertane Chance. Die Arzneimittelindustrie Europas ist nicht innovativ genug, und die Konzentration auf vernachlässigte Krankheiten könnte neuen Schwung bringen. Die EU muss jetzt politische Führung beweisen und die Industrie zu Investitionen in Krankheiten bewegen, die bislang nicht rentabel sind. Eine Richtlinie oder ein Rahmen für so genannte „neglected diseases“ ist dringend vonnöten, und wir sollten auch vor unorthodoxen Maßnahmen, Zuschüssen, Protokollunterstützung, Verzicht auf Gebührenerhebung und sogar Übertragung von 98 Patentrechten nicht zurückschrecken. Die EU muss einen Rahmen schaffen, auf dessen Grundlage sie in den Dialog und die Verhandlungen mit der Arzneimittelindustrie über Investitionen in die Erforschung von unter anderem Malaria, Tuberkulose und Schlafkrankheit eintreten kann. Ein zweiter Punkt ist die Forschung. Die EU muss sich jetzt selbst um ihre Forschungsprogramme kümmern. Die Plattform für klinische Versuche war zwar ein richtiger Schritt, aber was geschieht in der Praxis? Die EU sollte eine Forschungsagenda aufstellen und darin sämtliche Wissenslücken ermitteln. Im Anschluss könnten sich Forschungseinrichtungen und Unternehmen einschreiben. Im Übrigen würdigt der Ausschuss für Industrie, Außenhandel, Forschung und Energie sämtliche Anstrengungen von Kommissar Busquin auf diesem Gebiet. Mein dritter Punkt betrifft den Handel. Hier kommt selbstverständlich der Entscheidung vom 30. August 2003 am Vorabend der Konferenz in Cancún außerordentliche Bedeutung zu. Der Ausschuss für Industrie, Außenhandel, Forschung und Energie würde es begrüßen, wenn diese Entscheidung auch tatsächlich in Arzneimittelrecht umgesetzt wird. Wir drängen auf eine baldige Implementierung dieses Rechts. Doha darf kein leeres Versprechen bleiben. 13/01/2004 Die Zahl der Frauen, die mit dem AIDS-Virus infiziert sind, ist hoch und steigt ständig, was nicht nur Auswirkungen auf die Frauen selbst, sondern im Fall einer Schwangerschaft auch auf ihre Kinder hat. Wie Frau Sandbaek sagte, gibt es 13 Millionen Waisenkinder, und diese Zahl wird sich dank unserer Zivilisation bis zum Jahre 2010 voraussichtlich auf 25 Millionen belaufen. Als Frauenausschuss fordern wir sowohl von den Regierungen der Entwicklungsländer als auch von der Europäischen Union und den anderen auf diesem Gebiet tätigen internationalen Organisationen, dass sie die vollständige Einbeziehung der Geschlechterperspektive in die Gesundheitspolitik sichern und die führende Rolle, die die Frauen dabei spielen, berücksichtigen. Ich möchte ebenfalls trotz aller Differenzen und zeitraubenden Prozesse oder Verzögerungen, die dazwischenkamen, das Übereinkommen der WTOMitglieder vom August 2003 begrüßen und darüber hinaus die Bemühungen der UNO zur Versorgung aidsinfizierter Kranker mit qualitativ hochwertigen Arzneimitteln sowie den Beschluss des Rates der Union über verstärkte Anreize für die Arzneimittelindustrie mit dem Ziel, Medikamente zu niedrigeren Preisen zu verkaufen. Ich denke, Herr Präsident, dass wir unsere Anstrengungen zur Bekämpfung dieser furchtbaren Geißel intensivieren müssen. 2-317 Karamanou (PSE), Verfasserin der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für die Rechte der Frau und Chancengleichheit. – (EL) Frau Präsidentin, Herr Kommissar! Ich möchte im Namen des Ausschusses für die Rechte der Frau und Chancengleichheit, dessen Vorsitzende ich bin, unsere Stellungnahme zu dem exzellenten Bericht von Frau Sandbaek vortragen. Ich übernehme dies, da Frau Valenciano nicht anwesend ist. Herr Kommissar! Nach einem halben Jahrhundert Versprechungen, Analysen und Plänen zur Entwicklungshilfe befinden sich die meisten Entwicklungsländer leider nicht nur nicht auf dem Wege der Entwicklung, sondern versinken zunehmend in Armut und in den todbringenden Krankheiten unseres Jahrhunderts. Opfer dieser Situation sind selbstverständlich die Frauen, die Bevölkerungsgruppe, die nach wie vor keinen Zugang zu den elementarsten Leistungen der gesundheitlichen und pharmazeutischen Betreuung sowie den Sexualund Reproduktionsgesundheitsdiensten hat. Der Beitrag der Frauen ist, wie Sie, Herr Kommissar, sagten, gewiss sehr groß, auch in den Ländern, in denen ihnen die Grundfreiheiten und Menschenrechte nicht zugestanden werden. Trotzdem, Herr Kommissar, wenn die Frauen regierten, wäre die Welt, glaube ich, sehr viel menschlicher. Ich betrachte es als Schande für unsere Zivilisation, dass jeden Tag 30 000 Menschen in den Entwicklungsländern an Krankheiten sterben, die in unserer zivilisierten Welt heilbar sind. Die Tuberkulose ist die Haupttodesursache bei Frauen im gebärfähigen Alter und übertrifft dabei noch die Müttersterblichkeit. 2-318 Martens (PPE-DE). – (NL) Frau Präsidentin! Das Aktionsprogramm gegen HIV/AIDS, Malaria und Tuberkulose aus dem Jahr 2001 ist nunmehr zwei Jahre in Kraft. Die Lage ist nach wie vor entsetzlich. Die drei Krankheiten zusammen fordern täglich mehr als 20 000 Todesopfer. Allein im vergangenen Jahr infizierten sich der WHO zufolge jeden Tag circa 40 000 Menschen mit HIV/AIDS, und laut neuesten Angaben verloren mittlerweile 16 Millionen Kinder unter 15 Jahren ein oder beide Elternteile an AIDS. Tuberkulose zählt zu den schlimmsten Infektionskrankheiten auf der Welt. Ein Drittel der Weltbevölkerung ist infiziert, und den Erwartungen zufolge werden 5 bis 10 % auch tatsächlich daran erkranken. Malaria befindet sich massiv auf dem Vormarsch. Allein in Afrika sterben jedes Jahr etwa eine Million Menschen an Malaria, Schwangere und Kleinkinder sind am stärksten betroffen. Der Ernst der Lage kann nicht genug betont werden. Die Mortalitätsrate infolge dieser Krankheiten wächst nach wie vor, und das wird noch so weitergehen. Es sollte klar sein, dass die am wenigsten entwickelten Länder am schlimmsten betroffen sind, weshalb von armutsbedingten Krankheiten die Rede ist. Sie hemmen die soziale und wirtschaftliche Entwicklung. In zahlreichen Entwicklungsländern kommt die Gesellschaft völlig zum Erliegen. Die Todesfälle treffen große Teile der arbeitenden Bevölkerung, und Unternehmen und Organisationen müssen auf Mitarbeiter verzichten. Das Bildungssystem ist in 13/01/2004 zahlreichen Ländern wegen der Todesfälle unter den Lehrern nicht mehr funktionsfähig, und die Zahl der Waisen wächst, wie gesagt, rapide. Welche Zukunft haben sie? Eine ganze Generation droht verloren zu gehen. Die Krankheiten beanspruchen die Gesundheitssysteme stärker, als diese verkraften können. Das Aktionsprogramm kann zwar als ein solides Programm betrachtet werden, ist aber in einigen Punkten verbesserungswürdig. Wie die Bewertung der europäischen Entwicklungspolitik zeigt, zeitigen die derzeitigen Programme nicht hinreichend Wirkung. Die Europäische Union hat für sich selbst Millenniumsziele formuliert. Ein Punkt besteht darin, die stetig anwachsende Verbreitung von AIDS im Jahr 2015 zu stoppen, aber nach wie vor unternehmen wir nicht genug, um diese Ziele zu verwirklichen. Deshalb möchte ich Sie eindringlich bitten, mehr Mittel für dieses Programm bereitzustellen sowie die Erforschung der Ursachen und die Bekämpfung der Krankheiten zu intensivieren. Bei Malaria besteht das größte Problem bekanntlich darin, dass wegen der zunehmenden Resistenz ständig neue Arzneimittel entwickelt werden müssen. Meines Erachtens gibt der Bericht deutlich wieder, worin das Engagement des Parlaments besteht, wenn es um die Bedeutung, wie bereits gesagt, der Verfügbarkeit und Zugänglichkeit von grundlegender Gesundheitsversorgung, von Arzneimitteln, von Prävention, der möglichen Rolle der Zivilgesellschaft für die Forschung und Überwachung geht. Ich möchte einen Punkt herausstellen, der spezielle Aufmerksamkeit verdient, nämlich die Sonderstellung der Frau. Frauen sind von diesen Krankheiten zuerst und am stärksten betroffen. In der Altersgruppe von 15 bis 24 Jahren sind unter den Opfern fast doppelt so viele Frauen wie Männer. Ein schlechterer Zugang zu Bildung und Gesundheitsversorgung, ein biologisch größeres Risiko für Infektionen und eine komplizierte soziale Stellung tragen dazu bei. Diese Bevölkerungsgruppe verdient deshalb eine besondere Beachtung und Politik, zumal Projekte beispielsweise auf dem Gebiet der Gesundheitsversorgung offensichtlich erfolgreicher sind, wenn Frauen einbezogen werden. Investitionen in Mädchen scheinen zu niedrigeren Mortalitätsraten unter Frauen und Kindern zu führen, bieten höhere Nahrungsmittelsicherheit und kommen dem Kampf gegen Armut zugute. Die von UNICEF am 11. Dezember dieses Jahres veröffentlichte Untersuchung macht dies noch einmal deutlich. In dem Bericht heißt es sogar, beispielsweise ohne Maßnahmen, die mehr Mädchen einen Schulbesuch ermöglichen, ließen sich die Millenniumsziele nicht verwirklichen. Außerdem zeigt sich, dass es nicht nur für Mädchen von Vorteil ist, wenn mehr Mädchen eine Schule besuchen, sondern auch für die Jungen und für die Länder. Abschließend möchte ich der Berichterstatterin meinen Dank und meine Glückwünsche aussprechen, die Expertin auf diesem Gebiet ist und abermals einen exzellenten Bericht zu Papier gebracht hat. Die 99 Europäische Union und die einzelnen Mitgliedstaaten haben noch eine Menge zu tun. 2-319 Carlotti (PSE). – (FR) Frau Präsidentin, heute sind wie an jedem Tag über 8 000 Menschen an Aids gestorben, weil ihre Krankheit nicht behandelt wurde. In Afrika sind über vier Millionen Aids-Kranke dringendst auf eine Behandlung angewiesen, doch nur 50 000 Menschen haben Zugang zu entsprechenden Versorgungsleistungen. Hinzu kommt, dass die Länder im Süden nicht nur von Aids überrollt werden: Die Zahl der Tuberkulosefälle nimmt ständig zu, und jährlich sterben zwei Millionen Menschen an dieser Krankheit; Malaria, an der zwischen 300 und 500 Millionen Menschen erkrankt sind, ist für den Tod von ein bis zwei Millionen Menschen pro Jahr verantwortlich. Wir haben die Möglichkeiten, diese Krankheiten zu heilen oder die Sterblichkeitsziffer signifikant zu senken. Doch die Behandlung ist teuer, zu teuer für Länder, die nur lächerlich geringe Summen für ihr Gesundheitswesen ausgeben können, sodass die Medikamente dem Norden und die Särge dem Süden vorbehalten bleiben. Zum Glück ändern sich die Dinge allmählich. Im Jahre 2003 konnten beträchtliche Fortschritte erzielt werden, so dass es einen Hoffnungsschimmer gibt. Dazu zählen die WHO-Initiative zur Behandlung von drei Millionen Erkrankten bis 2005, das am 30. August 2003 von den WHO-Mitgliedern in Genf erzielte Übereinkommen, die Entscheidung der südafrikanischen Regierung, ein nationales Behandlungsprogramm ins Leben zu rufen, die Bemühungen um die Senkung des Preises von antiretroviralen Arzneimitteln auf dem Weltmarkt sowie das Programm „Partnerschaft Europas und der Entwicklungsländer im Bereich der klinischen Versuche“, das mit einem Budget von 600 Millionen Euro ausgestattet ist. Diese Initiativen sind sehr ermutigend, aber sie reichen bei weitem nicht aus. Die Union löst ihre finanziellen Zusagen nur langsam ein, sodass der Bericht Sandbæk sehr gelegen kommt, weil er die Europäische Union ermahnt, ihre Verpflichtungen zu untersetzen und ein Ziel zu formulieren, das dem eigentlichen Bedarf entspricht. Er erinnert uns daran, dass der Zugang zu Medikamenten für alle Erkrankten in Übereinstimmung mit der Doha-Erklärung absoluten Vorrang haben muss. Die Existenz von Patenten sollte daher kein Hindernis für die Herstellung oder den Erwerb lebenswichtiger Arzneimittel sein. Ferner unterstreicht der Bericht sehr entschieden, dass die Verhütung und Behandlung übertragbarer Krankheiten alle angehen, weil sie globale Kollektivgüter darstellen. Mit einer Milliarde Euro pro Jahr stellt er ein ehrgeiziges Ziel für die finanzielle Beteiligung der Europäischen Union und der Mitgliedstaaten auf. Mit der Annahme dieses Berichts wird Europa bekräftigen, dass es gedenkt, eine wichtige 100 Rolle im Kampf gegen diese furchtbaren Krankheiten zu spielen. 2-320 Modrow (GUE/NGL). – Frau Präsidentin! Ich möchte meine Zustimmung zum Bericht mit einem Dank an meine Kollegin Sandbaek verbinden. Dieser Bericht setzt alarmierende Zeichen und ist eine besondere Herausforderung, Armut und solche verheerenden Krankheiten wie Aids, Malaria und Tuberkulose weit entschiedener als bisher zu bekämpfen. Meine Fraktion unterschätzt die Bemühungen der Kommission nicht. Doch die Fakten des Berichtes sprechen eine eigene Sprache. In Afrika sind die Auswirkungen wohl am größten. Mit den Menschen sterben auch ganze Dörfer. Armut und Krankheit führen dazu, dass weite Landstriche auch ohne Krieg praktisch entvölkert werden. Natürlich geht es um konkrete Schritte und Maßnahmen zur Eindämmung der Krankheiten. Aber allgemeine gesellschaftliche Zusammenhänge dürfen nicht ausgeblendet werden. Menschen, die in Armut leben, haben keine Kraft, sich den tödlichen Krankheiten zu widersetzen, und verfügen auch nicht über jene Mittel, die für Medikamente nötig sind. In Heerscharen auf der Flucht, auf offenem Feld oder in Zelten kampierend werden sie eine leichte Beute der Seuchen. Wo das Profitstreben den Markt beherrscht, ist es schwer, preiswerte Medikamente mit hoher Qualität in den Entwicklungsländern anzubieten. Doch gerade auf diesem Gebiet muss die Politik ihre Verantwortung erkennen und ihr mehr gerecht werden. WTO-Konferenzen zielen leider mehr auf die Bevorteilung großer Monopole als auf eine umfassende stabile Daseinsvorsorge ab, die so dringend gebraucht wird. Und wer die Signale der Weltsozialforen überhört, wird sie auch weiter als in Mumbai hören. Angesichts dieser Not, deren Wurzeln bis in die Kolonialzeit zurückgehen, ist es nicht verwunderlich, sondern nur gut und billig, wenn die einstigen Kolonien auch jetzt Entschädigungen von den damaligen Kolonialmächten fordern. Die Union, Kommission und Parlament, bleiben – wie der Bericht zeigt – auch zu neuen Anstrengungen herausgefordert. 2-321 Rod (Verts/ALE). – (FR) Frau Präsidentin, der Kampf gegen Aids, Malaria und Tuberkulose zählt seit langem zu den Hauptanliegen der Grünen. Ferner begrüßen wir den Konsens, der inzwischen im Hinblick auf diesen Bericht erzielt werden konnte und der vor vier Jahren nicht möglich gewesen wäre. Es ist Besorgnis erregend, dass die Zahl der Toten noch immer in die Millionen geht, insbesondere, wenn man bedenkt, dass von diesen Krankheiten zahlreiche Kinder und schwangere Frauen betroffen sind. Festzustellen, dass noch immer Menschen an diesen Krankheiten sterben, obwohl Behandlungsmethoden existieren, ist 13/01/2004 traurig und niederschmetternd. Der Zugang zu Arzneimitteln muss garantiert werden. Wir müssen nicht nur eine Senkung der Preise erreichen, sondern auch die Abtretung von Patenten, denn nur so sind die Entwicklungsländer in der Lage, diese Produkte für ihre Menschen herzustellen bzw. zu niedrigen Preisen zu importieren. Kinder und schwangere Frauen müssen im Mittelpunkt der Maßnahmen stehen, auf die wir uns einigen. Frauen, die die Zukunft des Kontinents in sich tragen, müssen echte Hilfsangebote erhalten. Neben der Behandlung umfasst diese Hilfe Informationen über diese Infektionen, und in dieser Beziehung gilt es, die Gesundheitsstrukturen in diesen Ländern zu festigen. Die Verabschiedung dieses Berichts wird das Engagement der Europäischen Union für die Gesundheit Afrikas bekräftigen. 2-322 Sacrédeus (PPE-DE). (SV) Frau Präsidentin! Die Europäische Union und die einzelnen Mitgliedstaaten haben die moralische Pflicht, alle Anstrengungen zur Bekämpfung von HIV/Aids, Malaria und Tuberkulose zu unternehmen. 20 000 Tote täglich oder mehr als 7 Millionen Todesopfer jährlich sind erschreckende Zahlen. Das erinnert uns an die Pest, die im Mittelalter hier in Europa grassierte. Der Schwarze Tod ist wieder da. Für 41 % der Weltbevölkerung besteht die Gefahr einer Ansteckung mit Malaria. Vor dem Hintergrund beispielsweise der MillenniumZiele der UN und des G8-Gipfels in Evian über nachhaltige Entwicklung möchte ich Herrn Nielson sagen, dass keine Mühe gescheut werden darf, um den von Malaria, Tuberkulose und HIV/Aids betroffenen Manschen zu helfen und diesen Krankheiten vorzubeugen. Hier geht es im Grunde um eine Mobilmachung der gesamten Zivilisation auf dieser Erde. Frauen dürfen nicht länger ausgebeutet, sexuell erniedrigt und einer Sklaverei ausgesetzt werden, die einer modernen und zivilisierten Gesellschaft unwürdig ist. Männer auf der ganzen Welt müssen die Würde der Frauen anerkennen. Wir brauchen eine Gesellschaft, die einer neuen und überzeugenderen Ordnung unterliegt, in der Männer den Frauen und der Menschenwürde mit Achtung begegnen. Ich möchte an Kommissar Nielson appellieren, sich mit Fragen des Lebensstils zu beschäftigen, insbesondere, wenn es um den Lebensstil der Männer geht, der, wenn man ihn insbesondere im Zusammenhang mit der Verbreitung von HIV/Aids betrachtet, die Frauen erniedrigt und zu einer absolut unmoralischen Ausbreitung dieser Krankheit beiträgt. 2-323 Kinnock, Glenys (PSE). – (EN) Frau Präsidentin, ich danke der Berichterstatterin für einen ausgezeichneten Bericht und für ihr anhaltendes Interesse an diesen Fragen und ihr Engagement auf diesem Gebiet. Wie sie begrüße auch ich die Tatsache, dass die Kommission 13/01/2004 sich weiterhin auf die Bekämpfung und Behandlung von HIV/AIDS, Tuberkulose und Malaria konzentriert. Das im Jahr 2001 in Angriff genommene Programm hat einige sehr wichtige und beeindruckende Ergebnisse hervorgebracht. In diesem Bericht und diesem Parlament müssen wir immer wieder zum Ausdruck bringen, wie wichtig es ist, dass wir diese speziellen Krankheiten im Rahmen unserer Bemühungen zur Beseitigung der Armut weiterhin bekämpfen. Es ist absolut unerlässlich anzuerkennen, welche Bedeutung der Konzentration unserer Bemühungen auf diese Krankheiten beikommt, die, wie andere heute Abend bereits sehr anschaulich berichtet haben, so viele Menschenleben fordern und so großes Leid verursachen. Ich gehe davon aus, dass die Kommission ihre Bemühungen fortsetzen wird, um den erforderlichen politischen Willen zu schaffen, der seit 2001 auf immer größerem Wissen darüber basiert, was in diesem Bereich momentan tatsächlich geschieht. Es besteht weiterhin ein größerer Bedarf an Gebergeldern und nationalen Mitteln, und die Kommission muss sich weiterhin für größere Mittelbindungen in bilateralen Programmen für die Bekämpfung von AIDS, das Programm und den Weltgesundheitsfonds einsetzen. Ich begrüße die Tatsache, der die Berichterstatterin und andere im Bericht bereits beipflichteten, dass anerkannt wird, dass das Elend von Millionen äußerst gefährdeter Kinder, die durch die Krankheit zu Waisen geworden sind, wohl die durch HIV/AIDS verursachte Krise ist, die am meisten vernachlässigt wird. Wie einige von uns bereits vor Ort gesehen haben, übersteigt die Zahl der betroffenen Kinder die Grenze dessen, was Familien und Gemeinschaften bewältigen können. Wir sehen definitiv einer durch die AIDS-Pandemie verursachten Entwicklungskatastrophe entgegen. Für ihr Ausmaß und ihre Grausamkeit gibt es kein besseres Maß als die Krise der Waisenkinder. Ich bitte die Kommission dringend, Daten zu den Auswirkungen aller dieser Krankheiten auf Kinder und Frauen zusammenzustellen. Alle diese Bemühungen werden durch die gefährlichen Fehlinformationen der Römisch-Katholischen Kirche mit ihren pseudo-wissenschaftlichen Äußerungen über die Spermien, die durch das von einem Kondom gebildete Netz dringen, nicht unterstützt. Dieser Unsinn und die von den Vereinigten Staaten vertretene Auffassung, dass vor der Ehe sexuelle Enthaltsamkeit erforderlich ist, sind falsch und ganz einfach gefährlich. Diese Taktiken der USA retten keine Menschenleben: Sie gehen nur auf die fundamentalistisch konservativen Wähler in ihrem Land ein. Kofi Annan hat die AIDS-Krise als eine Frage der Massenvernichtungswaffen beschrieben. Es muss sehr viel getan werden, und dies wird eine umfangreiche Finanzierung durch unsere Programme in den Entwicklungsländern erfordern. AIDS muss ein Kernthema unserer Entwicklungshilfe sein. 101 2-324 Bordes (GUE/NGL). – (FR) Frau Präsidentin, wir werden für diesen Bericht stimmen, weil er das Desaster beschreibt, das armutsbedingte Krankheiten verursachen. Wer diesen Bericht liest und auch nur über einen Funken an Menschlichkeit und Verstand verfügt, wird erkennen, dass seine Erkenntnisse eine Anklage gegen unser Wirtschafts- und Sozialsystem sind, das zulässt, dass Millionen von Menschen an Krankheiten sterben, die geheilt werden können, insbesondere Tuberkulose und Malaria. Der übrige Text ist allenthalben ein Eingeständnis der Unfähigkeit. Das ist nicht die Schuld der Berichterstatterin, sondern des Gesamtsystems. Das Parlament ist aufgefordert abzustimmen, aber es hat nicht die Macht, etwas gegen die Wurzel des Übels zu unternehmen. Wir können armutsbedingte Krankheiten erst dann wirksam bekämpfen, wenn wir die Armut selbst bekämpfen und folglich etwas gegen die skandalösen Ungleichheiten einer sozialen Organisation unternehmen, in der bestimmte Personen mehr Reichtümer anhäufen können als ganze Länder besitzen. Was ist beispielsweise gemeint mit dem Vorschlag – und ich zitiere – dass die europäische Arzneimittelindustrie umgehend in die Bekämpfung von armutsbedingten Krankheiten miteinbezogen werden muss? Jeder weiß, dass die Pharmakonzerne nur an Profit interessiert sind, und zwar selbst auf Kosten der ärmsten Menschen, und die Verteilung von Arzneimitteln an Kranke, die sich diese nicht leisten können, kommt für sie selbst dann nicht in Frage, wenn deren Entwicklungskosten bereits hundertfach abgeschrieben sind. Und wenn für diese Konzerne keine Aussicht auf Profit besteht, weil die fraglichen Krankheiten nur in armen Ländern auftreten, stellen sie ihre Forschung ein, wie der Bericht am Beispiel der Schlafkrankheit selbst feststellt. Die pharmazeutische Industrie sollte der Kontrolle durch die Gesellschaft unterstellt werden und keine privaten Profite erwirtschaften. Sie sollte die benötigten Arzneimittel herstellen, damit diese an all jene verteilt werden können, die sie brauchen. Das würde die Armut zwar nicht beseitigen, aber zu einem bestimmten Maß an Gleichheit bei der medizinischen Behandlung beitragen. 2-325 Schörling (Verts/ALE). (SV) Frau Präsidentin! Meines Erachtens war die Mitteilung der Kommission über die Aktualisierung sehr konstruktiv. Ich meine auch, Frau Sandbaek hat einen sehr guten Bericht abgefasst. Sie hat eine ganze Reihe von Vorschlägen unterbreitet, die die Bereiche verstärken, für die die Kommission eine Verstärkung angemahnt hat, um die Ziele der Armutslinderung und der Bekämpfung dieser Krankheiten zu erreichen. Ich möchte mich zunächst auf Ziffer 26 des Berichts von Frau Sandbaek konzentrieren, der von zentraler Bedeutung ist. Dort wird darauf hingewiesen, dass die Schuldenrückzahlung und der Schuldendienst jährlich an die 40 % des Bruttoinlandsprodukts der am wenigsten entwickelten Länder aufzehren. Das ist unglaublich. 102 Meiner Meinung nach sollte die EU die Initiative zu Schuldenabschreibung ergreifen. Ein solcher Schuldenerlass könnte auch zweckgebunden eingesetzt werden, so dass die Gelder in erster Linie im Kampf gegen HIV/Aids, Malaria und Tuberkulose sowie vielleicht auch für die Bildung verwendet werden. Auf diese Weise könnte die Armutsbekämpfung wirklich verstärkt werden und neuen Schwung erhalten. 13/01/2004 konzentrieren, da diese Menschen bereits den gesamten Tag mit der Suche nach Wasser und Brennholz verbringen, um ihre nächste Mahlzeit zu kochen. Ich weiß, dass der Herr Kommissar engagiert ist. Er ist großartig. Ich weiß, dass dieses Parlament hinter ihm steht. Lassen Sie uns die Sache anpacken und sicherstellen, dass wir in diesem Jahr und darüber hinaus das erreichen können, was wir uns vorgenommen haben. 2-326 Khanbhai (PPE-DE). – (EN) Frau Präsidentin, als ich vor zwei Jahren meinen Bericht über HIV/AIDS schrieb, war ich nicht sicher, wie das Ergebnis ausfallen würde. Es freut mich jedoch sehr, dass die EU, die Kommission und dieses Parlament ziemlich viel getan haben, wie mehrere Redner, einschließlich des Herrn Kommissars, zum Ausdruck brachten. Ich möchte nun aber, dass sie Ihr Augenmerk auf eine Afrikanerin richten, die an HIV/AIDS, Tuberkulose oder Malaria leidet und stirbt. Was sieht und hört sie, wenn sie CNN sehen würde? Sie sieht die Konflikte im Irak, im Kongo, in Afghanistan, Burundi, Sambia, Simbabwe usw. Sie sieht den Verlust von Menschenleben, die Verschwendung von Milliarden von Euro, einschließlich der 75 Milliarden EUR, die Präsident Bush für den Wiederaufbau des Irak versprochen hat. Dies ist notwendig, doch im Vergleich zu den 15 Milliarden Euro, die die USA für HIV/AIDS, woran täglich 10 000 Menschen sterben, für einen Zeitraum von fünf Jahren versprochen haben, ist es eine sehr große Summe. Diese Afrikanerin sieht also Terrorismus in Istanbul, New York und Saudi-Arabien. Sie sieht eine Naturkatastrophe im Iran – 20 000 Tote, eine Stadt dem Erdboden gleichgemacht – und sie sagt sich: „Ich habe Tuberkulose und keine zehn Dollar oder zehn Euro, um sie heilen zu lassen. Ich sterbe.“ Was fühlt sie, wenn sie all die Milliarden Euro sieht, die wir für den Wiederaufbau von Gebäuden ausgeben, die zerstört wurden und dann wieder zerstört werden? Die – wirklich sehr hohen – von Ländern wie den Vereinigten Staaten von Amerika versprochenen Summen für den Wiederaufbau des Irak belaufen sich auf 75 Milliarden Euro. Was tragen sie zur Bekämpfung von HIV/AIDS, Tuberkulose und Malaria bei? In dieser Hinsicht war die Europäische Union großartig, sehr großzügig und zeigt der übrigen Welt den Weg. Ich sehe mir auch die erdölreichen Länder an. Was tun sie? Wie viel tragen sie bei? Wenn nicht, warum nicht? Was ist mit Japan und anderen Ländern? Wenn wir diese Frage angehen wollen, müssen wir es ernst meinen und sie in einen Kontext stellen, da die Menschen, welche leiden, arm und krank sind, unterdrückt werden, nicht frei arbeiten können und unter harten Bedingungen leben. Sie haben kein Wasser und keinen Strom, keine Hilfsmittel, um den Boden bearbeiten zu können, und sie leben auch nicht in der Nähe des Meeres. Welche Chance haben sie? Aus diesem Grund ist es entscheidend, die EU-Hilfen neu zu fokussieren und sich wieder auf die grundlegenden Dinge des Lebens wie Wasser und Zugang zu Energie zu 2-327 Junker (PSE). – Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will mich auf einige Anmerkungen zum Thema HIV/Aids beschränken. Auch wenn schon viel getan wurde, es ist beileibe nicht genug, und es wird auf Dauer teurer, etwas zu unterlassen, als jetzt massive Hilfe zu leisten mit einer Summe, die uns vielleicht hoch erscheint. HIV/Aids ist nicht nur einfach ein Gesundheitsproblem. HIV/Aids ist eine gesamtgesellschaftliche Bedrohung. Der Aidstod macht die bescheidenen Erfolge der Vergangenheit zunichte. In einer Reihe von Ländern im subsaharischen Afrika geht die Lebenserwartung drastisch zurück. Es sterben immer mehr Männer und Frauen im erwerbsfähigen Alter, und dies führt zu Bildungsdefiziten, denn es gibt Regionen, in denen mehr Lehrer an Aids sterben als neue Lehrkräfte ausgebildet werden können. Damit sinkt der Bildungsstandard. Dieser Effekt wird noch dadurch verstärkt, dass junge Mädchen nicht mehr zur Schule gehen können, weil sie ihre an Aids erkrankten Eltern pflegen müssen. So ist in Swasiland der Schulbesuch von Mädchen um 36% zurückgegangen. HIV/Aids verursacht auch Nahrungsmangel und Hunger, denn die erkrankte Landbevölkerung kann ihre Felder nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr bestellen. In Burkina Faso ist daher die landwirtschaftliche Produktion um fast ein Fünftel zurückgegangen. Zurück bleiben Millionen von Waisen mit einem ungewissen Schicksal, und diese Beispiele ließen sich beliebig verlängern. Sie machen klar, HIV/Aids vergrößert das Elend der Armen ins Unermessliche, aber anders ausgedrückt: Jeder Euro, der in Prävention, in Behandlungen und in die Gesundheitsinfrastruktur gesteckt wird, zahlt sich aus, nicht nur zum Wohl Einzelner, sondern auch als eine ökonomische und gesellschaftliche Stärkung. Dafür ist die geforderte Milliarde mehr als gut angelegt. 2-328 McAvan (PSE). – (EN) Frau Präsidentin, ich stimme fast allem, was heute Abend gesagt wurde, zu. Ich möchte mich nun auf den EU-Beitrag zum Weltgesundheitsfonds konzentrieren. Es wurden zwei Änderungsanträge eingebracht, um klarzustellen, dass wir über eine Milliarde Euro vonseiten der EU und der Mitgliedstaaten sprechen. Ich freue mich darüber, dass Frau Sandbæk diese Änderung akzeptieren wird. Präsident Prodi hat dieses Ziel unterstützt. Es hört sich nach einer großen Geldsumme an, besonders in einer 13/01/2004 Zeit der knappen öffentlichen Finanzen, aber sie ist nicht unrealistisch. Sie beträgt vielmehr ungefähr ein Drittel der für dieses Jahr angekündigten Aufstockung des Agrarhaushalts in der EU, weswegen es nicht undenkbar ist, dass wir diese Summe erreichen können. Wir können sie uns leisten, und die anderen Industrieländer können es auch. Herr Khanbhai fragte, was die an diesen Krankheiten leidende Frau denken würde. Was hätte sie gedacht, wenn sie letzte Woche den Fernseher eingeschaltet und Präsident Bush gesehen hätte, wie er ein mehrere Milliarden Dollar schweres Raumfahrtprogramm mit wirklich astronomischen Summen ankündigte? Es ist an der Zeit, dass wir die Probleme dieser Welt lösen, bevor wir auf der Suche nach anderen abheben. 2-329 Paasilinna (PSE). – (FI) Frau Präsidentin, wir sind dagegen abgestumpft, dass in dieser entwickelten, globalisierten Gemeinschaft noch immer Menschen an Hunger und Krankheiten sterben. Sie wären mit modernen Medikamenten und Lebensmitteln, die weggeworfen werden, zu retten. Mit kostengünstigen Hilfsprogrammen könnten jährlich sechs Millionen Kinder im Alter unter fünf Jahren gerettet werden. Wir akzeptieren, dass Menschen weltweit immense Gewinne anhäufen. Diebstahl von Milliardensummen ist an der Tagesordnung. Es ist nicht wahr, dass die Anhäufung von gewaltigen Reichtümern einiger Individuen der Gemeinschaft insgesamt zugute kommt. Der Hunger hat eine Grenze, Gier nicht. Die beste Medizin ist die Besteuerung. Gegen die sind die Reichen. Das hieße ja teilen. Barmherzigkeit ist keine Solidarität, Teilen schon. Der Kapitalismus gedeiht durch Gier, und auch die Armut. Lassen Sie uns, liebe Kolleginnen und Kollegen, das Problem des Mangels auf die gleiche Art lösen wie Kriege in Europa: durch Zusammenarbeit. 2-330 Nielson, Kommission. (EN) Frau Präsidentin, Frau Sandbæk nahm auf die nicht ausgezahlten EEF-Mittel Bezug, die dafür verwendet werden könnten. Die Höhe der noch nicht ausgezahlten Mittelbindungen aus dem haushaltspolitischen Teil unserer Entwicklungszusammenarbeit beträgt 11 Milliarden Euro. Beim Europäischen Entwicklungsfonds sind es 8 Milliarden Euro. Wir sind nun an einem Punkt angelangt, wo die Kommission und die Mitgliedstaaten zur Verwirklichung von Dingen fast genau dieselbe Anzahl an Jahren brauchen. Wir sind heute nicht langsamer, sondern verfügen über einen Berg alter Entscheidungen, die wir umsetzen müssen. Dies gilt sowohl für den Haushalt als auch für den EEF. Ende 2003 haben wir festgestellt, dass wir EEF-Ausgaben in Höhe von rund 2,5 Milliarden Euro erreicht haben: die höchsten Ausgaben aller Zeiten, rund 60 % mehr als beim Amtsantritt der Kommission. Den Mitgliedstaaten wurde angekündigt, dass sie sich lieber darauf vorbereiten sollten, für das letzte Quartal des Jahres zu zahlen, damit wir diese bessere Leistung 103 einhalten können. Bedauerlicherweise bezahlten einige Mitgliedstaaten ihre Beiträge nicht, so dass wir sie bitten mussten, sich zu entscheiden, ob ihr Wunsch ernst gemeint sei, dass die Kommission besser arbeiten solle. Der Kommission ist es ernst damit. Die Kommission geht das TRIPS-Abkommen an. Wir waren erfreut darüber, dass dieses Abkommen vor Cancún geschlossen werden konnte, nachdem wir seit Dezember des vorherigen Jahres auf die USA warten mussten. Wir befinden uns nun mitten in der Phase der Überlegungen, wie dies in Bezug auf Rechtsvorschriften umzusetzen ist. Wir sehen dem mit Freude entgegen und werden diesem eine sehr hohe Priorität einräumen. Die von der Union, den Mitgliedstaaten und der Kommission für den Weltgesundheitsfonds zur Verfügung gestellten Mittel betragen 2,6 Milliarden Euro. Insgesamt wurden dem Fonds 4,8 Milliarden Euro zugesagt. Ich stimme mit denjenigen überein, die der Ansicht sind, dass dies noch immer nicht genug ist, doch sollte berücksichtigt werden, dass unsere Budgethilfen für den Gesundheitssektor und selbst unsere allgemeinen Budgethilfen es unseren Entwicklungspartnerländern ermöglichen, die Leistungen der grundlegenden Gesundheitsdienste zu erhöhen. Die jährlichen Pro-Kopf-Ausgaben für öffentliche Gesundheitsdienste in der Region südlich der Sahara liegen irgendwo zwischen zwei und sechs Dollar. Auch wenn die antiretroviralen Arzneimittel sehr kostengünstig werden, gibt es kein System für ihre Verabreichung und den korrekten Umgang mit ihnen. Ich meine damit nicht, dass wir die Behandlung aufgeben sollten, sondern vertrete nach wie vor die Ansicht, dass bei HIV/AIDS die Prävention das einzige Heilmittel ist, um es ganz klar zu sagen. Ich tendiere dazu, Herrn Sacrédeus hinsichtlich der Veränderung der Lebensweise – insbesondere von Männern – zuzustimmen. Aus diesem Grund stellt die gesamte Agenda zu reproduktiver und sexueller Gesundheit und zu den entsprechenden Rechten den Schlüssel für eine richtige Behandlung des Themas HIV/AIDS dar. In Afrika sterben mehr Menschen – insbesondere Kinder – an Malaria als an HIV/AIDS. Hierbei handelt es sich um armutsbedingte und durch Unkenntnis verursachte Krankheiten, weswegen es durchaus Sinn macht, eine Verbindung zwischen der Bekämpfung der Armut und der Aufgabe, die Millenniumsentwicklungsziele zu erfüllen, herzustellen. Ich danke dem Parlament aus ganzem Herzen für seine Zusammenarbeit und die uns gewährte Unterstützung. Lassen Sie uns weitermachen, damit dies zu einem gemeinsamen Bestreben wird. 2-331 Die Präsidentin. Vielen Dank Herr Kommissar Nielson. Die Aussprache ist geschlossen. 104 13/01/2004 Die Abstimmung findet morgen um 12.00 Uhr statt. 2-332 Neue Partnerschaft für die Entwicklung Afrikas 2-333 Die Präsidentin. Nach der Tagesordnung folgt der Bericht (A5-0329/2003) von Herrn Bébéar im Namen des Ausschusses für Entwicklung und Zusammenarbeit über die Neue Partnerschaft für die Entwicklung Afrikas (NEPAD) (2003/2106(INI)). 2-334 Bébéar (PPE-DE), Berichterstatter. – (FR) Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Neue Partnerschaft für die Entwicklung Afrikas oder NEPAD ist eine politische Initiative, die im Oktober 2001 von fünf afrikanischen Staatschefs ergriffen wurde: dem südafrikanischen Präsidenten Mbeki, dem algerischen Präsidenten Bouteflika, dem ägyptischen Präsidenten Mubarak, dem nigerianischen Präsidenten Obasanjo und dem senegalesischen Präsidenten Wade. Diese fünf Länder gründeten dann den Lenkungsausschuss der NEPAD. Eigentlich ist NEPAD Teil eines ehrgeizigen Projekts, das unter dem Namen „Wiedergeburt Afrikas“ bekannt ist. Ziel der Partnerschaft ist es, dass Afrika sein Schicksal selbst in die Hand nimmt. Das Besondere an der Partnerschaft ist, dass eine beispielgebende innerafrikanische Dynamik in Gang gesetzt werden soll. Die an der NEPAD beteiligten Länder verpflichten sich zur Achtung der Menschenrechte, zur Konfliktprävention und Konfliktbeilegung, zu demokratischen Prinzipien, zur verantwortungsvollen Regierungsführung und erstmals auch zur Korruptionsbekämpfung, was einer kulturellen Revolution gleichkommt. Kurz gesagt, geht es um eine regionale afrikanische Integration, die optimale Voraussetzungen schaffen soll, um Privatinvestoren Anreize zu geben, sich an der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung zu beteiligen. Hierbei handelt es sich endlich um eine glaubwürdige afrikanische Initiative, die auf dem Grundsatz beruht, dass die Beteiligung des privaten Sektors eine unerlässliche Ergänzung der öffentlichen Hilfe angesichts des immensen Bedarfs des afrikanischen Kontinents darstellt. Dem Bericht liegen zwei zentrale Themen zugrunde, und zwar die Prävention und Beilegung von Konflikten auf der einen Seite und die verantwortungsvolle Regierungsführung auf der anderen. Frieden und Stabilität sind Voraussetzungen einer jeden Entwicklung. Dies gilt für öffentliche Investitionen, aber vor allem für private Investitionen. In der Tat können die öffentlichen Geber nach einem Konflikt relativ rasch ihre Investitionstätigkeit wieder aufnehmen. Bei den privaten Investoren liegen die Dinge anders. Sie müssen erst das Vertrauen zurückgewinnen. Unter diesem Aspekt könnte sich der Konflikt in Côte d’Ivoire auf Jahre hinaus negativ auf die Wirtschaft in der Region auswirken. Verantwortungsvolle Regierungsführung ist ebenso unerlässlich wie Stabilität. Demokratie und Achtung der Rechtsstaatlichkeit sind Voraussetzungen für die wirtschaftliche und menschliche Entwicklung. Mit der NEPAD haben sich die Afrikaner selbst diesen Grundsatz zu eigen gemacht und sind klare Verpflichtungen eingegangen. Die NEPAD umfasst zehn Schwerpunktthemen. Die wichtigsten davon sind verantwortungsvolle Regierungsführung, verantwortungsvolles privatwirtschaftliches Handeln, Infrastruktur – und wir wissen, wie wichtig dieser Aspekt ist – Bildung und natürlich Gesundheit, Landwirtschaft, Umwelt, Energie und schließlich Zugang zu den Märkten der Industrieländer, was derzeit recht schwierig ist. Die NEPAD hat in den Industrieländern, insbesondere in der Europäischen Union und den G8, wie letztes Jahr in Evian zu beobachten war, ein ausgesprochen positives Echo gefunden, auch wenn die daraufhin gewährte Hilfe nicht immer den Erwartungen der Initiatorenländer entsprach. Generell kann festgestellt werden, dass der Kommissionsbericht die NEPAD-Initiative begrüßt und deren unverzügliche Umsetzung anregt. Er verweist auf bestimmte Bereiche, die nachgebessert werden sollten, und warnt vor potenziellen Risiken. Der Bericht nimmt die Kritik zahlreicher Akteure der afrikanischen Zivilgesellschaft zur Kenntnis und ermutigt die Mitgliedstaaten der Afrikanischen Union und insbesondere deren Initiatorenländer, die aktive und demokratische Beteiligung aller Teile der Zivilgesellschaft, einschließlich der NRO, der Gewerkschaften und der Unternehmerorganisationen sowie der Kirchen zu ermöglichen. Der Bericht weist uns ferner darauf hin, dass die NEPAD ein sozioökonomisches Programm der Afrikanischen Union für die Entwicklung Afrikas und keine unabhängige Einrichtung ist. Ferner bekräftigt der Bericht die Überzeugung, dass alle Maßnahmen, die die Förderung und parlamentarische Kontrolle der NEPAD betreffen, naturgemäß dem Panafrikanischen Parlament zukommen müssen, das bis Ende des Jahres gebildet werden soll, und Doppelarbeit und -ausgaben sowie unkontrollierte Zunahme und Überschneidungen von Institutionen vermieden werden sollten. Schließlich misst der Bericht der Umsetzung und demokratischen parlamentarischen Kontrolle des African-Peer-Review-Mechanismus (APRM) größte Bedeutung bei. Der Bericht ist ausgewogen. Er entspricht dem Kern der politischen Sensibilität dieses Parlaments. Ich hoffe, dass er in seiner jetzigen Form und ohne Änderungsanträge – mit Ausnahme einiger weniger mündlicher Änderungsanträge – angenommen wird. 2-335 Nielson, Kommission. (EN) Frau Präsidentin, die Kommission begrüßt die Unterstützung der NEPAD und der Afrikanischen Union durch das Parlament. 13/01/2004 Die durch die NEPAD und die Afrikanische Union entstandene neue panafrikanische Realität verdient unsere besondere Aufmerksamkeit und volle Unterstützung. Wir dürfen die Dynamik nicht verlieren, die durch die jüngsten grundlegenden Veränderungen in Afrika entstanden ist, dessen Staatschefs die Initiative ergriffen haben, den Kontinent von Armut und Marginalisierung zu befreien, wobei die Eigenverantwortung ein Leitprinzip darstellte. Tatsächlich könnte man von denjenigen, die ich oft als die Helden der NEPAD bezeichne, sagen, dass sie bewiesen haben, dass Eigenverantwortung etwas ist, das man übernimmt, nicht etwas, das man erhält. Das war die echte Idee der gesamten Initiative. Die Kommission hat sich der Unterstützung panafrikanischer Initiativen verpflichtet. Wir befinden uns mitten im Aufbau strukturierter Beziehungen zur Afrikanischen Union und den Einrichtungen der NEPAD. Die Europäische Kommission bleibt der Unterstützung der NEPAD und der Prioritäten und Ziele der Afrikanischen Union weiterhin stark verpflichtet. Diese Haltung wurde durch die Teilnahme von Präsident Prodi am Gipfeltreffen der Afrikanischen Union in Maputo im Juli 2003 sowie die Entwicklung des Dialogs zwischen unserer Kommission und neuen panafrikanischen Strukturen unter Beweis gestellt. Die Tatsache, dass deren administrativer und exekutiver Arm Afrikanische Kommission genannt wird, kommentiert in angenehmer Weise, wofür wir in Europa stehen, und zweifelsohne gewähren wir Unterstützung für Initiativen auf kontinentaler Ebene, um diese enge Arbeitsbeziehung unter Beweis zu stellen. Zahlreiche politische Kontakte zwischen der Europäischen Kommission und der Kommission der Afrikanischen Union haben bisher den Weg für einen strategischen, strukturierten Dialog zwischen den beiden Einrichtungen bereitet. Gleichzeitig wird ein regelmäßiger Dialog mit dem NEPAD-Sekretariat entwickelt. Die Einrichtung anderer panafrikanischer Institutionen, einschließlich des Friedens- und Sicherheitsrates und des Panafrikanischen Parlaments, bietet neue Perspektiven für einen Dialog zwischen der Europäischen Union und ganz Afrika. Vor kurzem erreichte der Prozess der Ratifizierung des Protokolls des Friedens- und Sicherheitsrates in den Mitgliedstaaten der Afrikanischen Union den Punkt, an dem diese Einrichtung nun offiziell gegründet wird. Wir hoffen, dass beim Panafrikanischen Parlament sehr bald dasselbe geschehen wird. Zugleich bietet die Europäische Gemeinschaft panafrikanischen Initiativen konkrete Unterstützung. Dabei sind Frieden und Sicherheit von besonderer Bedeutung: Sie stellen eine Voraussetzung für die gesamte Entwicklung dar. Die Schaffung einer Friedensfazilität zur Unterstützung von Maßnahmen zur Sicherung des Friedens, die unter der Schirmherrschaft von Afrikanern ergriffen und auch von ihnen geleitet werden, wird ein Durchbruch sein. Es war und ist noch 105 immer entscheidend, dass die Afrikanische Union auf diesem Gebiet die Führung übernimmt. Ich möchte noch ein wenig bei der Schaffung der Friedensfazilität bleiben. Als die afrikanischen Staatschefs in Maputo im Juli 2003 baten, einen Teil ihrer nationalen Mittelzuweisungen für die Schaffung einer Friedensfazilität zu „opfern“, handelte die Kommission schnell. Nach intensiven Diskussionen mit dem Rat der Europäischen Union und unseren AKPPartnern, gaben beide ihre Zustimmung zur Schaffung dieser Fazilität. Nun treten wir in eine operativere Phase ein, in der wir einen speziellen Finanzierungsvorschlag in Höhe von 250 Millionen Euro ausarbeiten, der bei der nächsten Sitzung des EEF-Ausschusses eingereicht werden soll. Es geht demnach voran. Die Philosophie dieser Friedensfazilität wird von drei Grundprinzipien untermauert: Erstens soll die Fähigkeiten der Menschen in Afrika, mit afrikanischen Konflikten umzugehen, durch die Eigenverantwortung gestärkt werden. Wir hoffen, dass die Fazilität das erforderliche finanzielle „Fundament“ bieten wird, um die politische Entschlossenheit der Afrikanischen Union zu begleiten und die kontinentale Architektur zu festigen, die sie mit dem Friedens- und Sicherheitsrat als ihrer wichtigsten Einrichtung konzipiert hat. Zweitens muss durch finanzielle Beiträge aller Länder Afrikas Solidarität herrschen. Drittens gibt es Entwicklung, denn es ist anerkannt, dass es in Afrika ohne Frieden und Stabilität keine Entwicklung geben kann. Wir wollen eine angemessene Reaktion auf den neuen panafrikanischen Kontext erarbeiten. Wir – die Europäische Union – stehen noch immer vor der Aufgabe, Afrika als ein Ganzes zu betrachten. Unsere Hilfe für den gesamten Kontinent muss in einem schlüssigen Rahmen erfolgen. Dies erfordert unter anderem Maßnahmen, um sicherzustellen, dass unsere nationalen und regionalen Kooperationsprogramme mit den Prioritäten und Zielen der NEPAD und der Afrikanischen Union übereinstimmen. Dieser Prozess liegt in den Händen unserer afrikanischen Partner, und die Kommission wird in den kommenden Monaten gewährleisten, dass er in unseren „Halbzeitbewertungen“ im Rahmen des Cotonou-Abkommens und in Bezug auf die anderen für das übrige Afrika relevanten Länderstrategien zum Ausdruck kommt. Die Kommission legte im Juli in ihrer Mitteilung über den EU-Afrika-Dialog konkrete Vorschläge vor, um zwischen den verschiedenen die EU und Afrika verbindenden Abkommen Brücken zu bauen. Ziel dieser Mitteilung war es, eine überzeugende Diskussion über die viel versprechendsten Wege und künftigen praktischen Vereinbarungen für den Dialog und die Zusammenarbeit zwischen der EU und Afrika zu fördern. Abschließend möchte ich sagen, dass der Bericht von Herrn Bébéar und die heutige Aussprache willkommene Beiträge zu dieser Diskussion sind. 106 2-336 Corrie (PPE-DE). – (EN) Frau Präsidentin, ich möchte Herrn Bébéar für seinen ausgezeichneten Bericht danken. Die NEPAD ist eine Vision, ein Konzept in den Köpfen der afrikanischen Staatschefs, das den gesamten Kontinent Afrika umfasst und einen strategischen Rahmen für die Erneuerung Afrikas festlegt. Teil dieser Vision muss eine demokratische Stimme in Form eines Parlaments und der Beteiligung der Zivilgesellschaft sein. Jedoch sollte die Afrikanische Union der Hauptinitiator der im Rahmen der NEPAD festgesetzten Politiken sein, die auf regionaler Integration basieren. Alles, was wir Europäer verlangen und worauf wir bestehen müssen, sind die Ziele und Grundsätze, zu denen Folgendes gehört: die Bekämpfung der Armut, die Anhebung des Status Afrikas in der Welt, eine verantwortungsvolle Regierungsführung als Grundvoraussetzung, die Schaffung eines friedlichen, sicheren und stabilen Kontinents, der seine Volkswirtschaften so ankurbeln kann, dass sie vom Welthandel profitieren können, und der Versuch zu gewährleisten, dass die Millenniumsentwickungsziele in den Bereichen Gesundheit und Bildung erfüllt werden. Europa hilft bereits bei all diesen Zielen. Wir müssen die NEPAD-Vision weiterhin unterstützen und fördern, aber Taten bringen mehr als Worte. Für die Erreichung dieser Ziele werden große Geldsummen vonnöten sein. Man kann nur hoffen, dass die erdölreichen Staaten auch einen Beitrag leisten werden. Frieden und Stabilität setzt große natürliche Reserven frei, die ihnen auch bei der Verwirklichung ihrer Vision helfen könnten. Es ist zu hoffen, dass die afrikanischen Staatschefs mit einer auf dem Prinzip des Peer-Review gründenden Einrichtung nun die Verantwortung für ihr eigenes Schicksal selbst in die Hände nehmen und dass Instabilität und Armut beseitigt werden und die Menschenrechte, insbesondere für Frauen und Kinder, zu einer der wichtigsten Prioritäten werden. 2-337 Kinnock, Glenys (PSE). – (EN) Frau Präsidentin, wir sind uns alle einig, dass die NEPAD und ihre Durchführungsbehörde, die Afrikanische Union, keine schnelle Lösung für die Probleme Afrikas bieten. Es wird nicht leicht sein, die Versprechen zu halten, und Afrika sowie Außenseiter wie wir werden in der Tat lange Zeit damit zu tun haben. Wie im Bericht erwähnt, gab es in der NEPAD anfangs und auch später in intellektueller Hinsicht nur recht unzulängliche Konsultationen, insbesondere an der Basis – sie wurde von politischen Führern geleitet. Wir hoffen, gewährleisten zu können, dass es in der künftigen Arbeit der Afrikanischen Union viel mehr Konsultationen an der Basis, mit der Zivilgesellschaft geben wird. Was die NEPAD betrifft, so zeigt sich beispielsweise im Zusammenhang mit unseren letzten Gesprächen, dass die NEPAD kaum auf Probleme im sozialen Sektor eingeht. HIV/AIDS werden so gut wie gar nicht erwähnt, und daraus ergibt sich ein sehr 13/01/2004 deutlicher und ernsthafter Widerspruch Vorschlägen für Maßnahmen der NEPAD. bei den Wie der Kommissar sagte, bewegen wir uns auf eine Zusammenarbeit mit der Afrikanischen Union hin, die nun die Aufgabe erhalten wird, die Politiken durchzuarbeiten und umzusetzen. Wie wird die Kommission die Bemühungen unterstützen, die Art von Kohärenz zu schaffen, die für die Strategie der NEPAD und der Afrikanischen Union nunmehr erforderlich sein wird? Ist es beispielsweise von Bedeutung, dass der African Peer Review Mechanism nun irgendwie immer mehr institutionalisiert und als eine Art separates Sekretariat abgetrennt wird? Sollte uns das nicht irgendwie zu denken geben? Der Kommissar sprach sehr richtig über die Bedeutung der Friedensfazilität. Beabsichtigt die Kommission, für die andere Arbeit – die selbst durchgeführte Entwicklungsarbeit der Afrikanischen Union in Bezug auf Demokratie, Menschenrechte und verantwortungsvolle Regierungsführung – entsprechende Mittel zur Verfügung zu stellen? Werden wir ähnliche Unterstützung für diese Arbeit anbieten, die mit der Arbeit Hand in Hand gehen muss, die für Konfliktlösung und Friedensstiftung erforderlich sein wird? Wie es im Bericht heißt, ist es wichtig, dass die Afrikanische Union in dieser Phase die rechtmäßige politische und einem Mandat unterstellte Institution ist. Frieden und Regierungsführung können nicht durch Erklärungen wie die NEPAD erreicht werden. Was wir jetzt brauchen, ist, wie der letzte Redner sagte, stärkere Konzentration und viel bessere Maßnahmen. 2-338 Rod (Verts/ALE). – (FR) Frau Präsidentin, wird die NEPAD das Instrument der afrikanischen Wiedergeburt sein, nachdem andere Pläne fehlgeschlagen sind? Die Grünen sind möglicherweise die Einzigen, die das bezweifeln. Natürlich unterstützen wir den Menschenrechtsaspekt der NEPAD, obwohl er unserer Ansicht nach bedauerlicherweise lediglich theoretischen Wert hat. Wir wollen hier nicht länger auf die Verachtung eingehen, die die Autoren der NEPAD für die vorherige Konsultation der Menschen bei der Erarbeitung des Plans gezeigt haben, und wir möchten darauf hinweisen, dass politische Gegner und Journalisten in Afrika, selbst in Senegal nach wie vor unterdrückt werden. Aus ökonomischer Sicht verspricht die NEPAD denselben Liberalismus, wie ihn die Weltbank und der IWF verkünden; einen Liberalismus der Strukturanpassungspläne; denselben Liberalismus, der Argentinien in die Knie gezwungen hat und der gemeinwirtschaftliche Leistungen, den Gesundheitsdienst, die Wasserversorgung und die Bildung in Frage stellt und damit letztlich die Ungleichbehandlung und Armut verstärkt, und zwar insbesondere im Hinblick auf Frauen. 13/01/2004 Es ist an der Zeit, eine Evaluierung der Auswirkungen früherer Politiken der kommerziellen Liberalisierung auf die soziale und wirtschaftliche Entwicklung und den Schutz der Umwelt vorzunehmen. Die NEPAD ist mit Freiheiten nicht knauserig. Da wären z. B. die Freiheit des Kapitals, der freie Güter- oder der freie Dienstleistungsverkehr. Doch wie steht es um die Freizügigkeit der Arbeitnehmer in der Gemeinschaft Afrikanischer Staaten? Wie steht es um die Freiheit der Völker, über ihre Zukunft selbst zu entscheiden? Darüber hinaus möchte ich Ihre Aufmerksamkeit auf die schrittweise Regionalisierung lenken, die die NEPAD vorsieht. Das ist insofern problematisch, als die Europäische Union derartige Zonen unterstützt, die offenbar darauf hinauslaufen, dass die Initiatorenländer der NEPAD benachbarte afrikanische Länder unter ihre politischen und wirtschaftlichen Fittiche nehmen. Ebenso wenig kann die NEPAD für sich in Anspruch nehmen, eine wirtschaftlich vertretbare Lösung darzustellen, während sie gleichzeitig ignoriert, was aufgrund der enormen Schuldenlast der afrikanischen Länder auf dem Spiel steht. So ist eine Schuldenerleichterung lediglich im Falle von Ländern vorgesehen, die einen neoliberalen Weg eingeschlagen haben. Die Europäische Union sollte einen totalen und bedingungslosen Schuldenerlass fordern und anwenden. Die Förderung einer nachhaltigen Entwicklung in Afrika ist nicht gleichzusetzen mit der Auslieferung des Kontinents an die multinationalen Konzerne und Auslandsinvestoren. Sie ist nicht gleichzusetzen mit der Unterstützung der Ausbeutung seiner Ressourcen durch ausländische Mächte. So werden der Agrar- und der Bergbausektor, denen die NEPAD Vorrang einräumt, völlig von Preisen abhängen, die von den Ländern des Nordens festgesetzt werden. Afrika steht nicht zum Verkauf. Afrika muss von Afrikanern und für Afrikaner aufgebaut werden. 2-339 Gahler (PPE-DE). – Frau Präsidentin! Ich möchte zunächst dem Kollegen Bébéar herzlich für seinen exzellenten Initiativbericht danken. Die Partnerschaft für die Entwicklung Afrikas ist ein ehrgeiziges Programm und wir sollten unsere afrikanischen Partner dazu beglückwünschen, denn es ist eben ein Programm von Afrikanern für Afrikaner. Über zwei Jahre ist dieses Konzept jetzt bereits in der Welt und nun wird es Zeit, dass nach der erfolgten Gründung der Afrikanischen Union und nach der für die dritte März-Woche vorgesehenen ersten Sitzung des Panafrikanischen Parlaments die vorgesehenen Mechanismen in Gang kommen. Ich möchte mich insbesondere auf den African Peer Review Mechanism beziehen und den genauer beleuchten. Da habe ich allerdings den Eindruck, dass einige derjenigen, die ihn entwickelt haben, doch Angst vor der eigenen Courage haben. Der Kommissar hat vorhin von den heroes of NEPAD gesprochen, das sind dann die cowards of NEPAD, denn Grundsätze wie gute 107 Regierungsführung und Menschenrechte aufstellen, heißt dann auch, sie zu implementieren. Und Implementierung heißt konkrete Kontrolle und Bewertung dessen, zu dem man sich verpflichtet hat. Wir müssen leider feststellen, dass sich die Schlimmsten in Afrika, wie z. B. Herr Mugabe in Simbabwe, natürlich gar nicht erst diesem Mechanismus unterwerfen. Insgesamt haben sich bisher erst 16 von über 50 Staaten diesem Mechanismus unterworfen. Genau das ist der Punkt, glaube ich, wo wir positiv ins Spiel kommen sollten, sei es die EU oder auch die G8. Letztere hatten sich ja bereits im Jahr 2002 zu einem Aktionsplan für Afrika verpflichtet. Da sollten wir unsere Unterstützung speziell denen geben, die ihre Standards tatsächlich verbessern und sich in der Praxis diesem Mechanismus unterwerfen. Nur so können wir Afrika individuell behandeln und eben nicht als Einheit betrachten, was der Kommissar vorhin beklagt hat. Zu diesem Zweck sollten die EU, aber auch die G8 ihren Zeitplan für die Realisierung ihrer Verpflichtungen, die sie jetzt abstrakt eingegangen sind, konkretisieren, dann sind auch in Afrika gute Ergebnisse zu erwarten. 2-340 Junker (PSE). – Frau Präsidentin! Die meisten afrikanischen Länder, die sich die NEPAD-Initiative zu Eigen gemacht haben, zählen zu den AKP-Ländern. Das gibt der Kommission die Möglichkeit, die NEPADInitiative im Rahmen der AKP-Zusammenarbeit partnerschaftlich zu begleiten, und das gibt dem Europäischen Parlament die Möglichkeit, im Rahmen der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung einen regelmäßigen Dialog über die Notwendigkeiten und auch die Erfolge mit den betroffenen Ländern zu pflegen. Die neuen parlamentarischen Ausschüsse der AKP-Versammlung bieten dafür ein hervorragendes Forum, in dem auch in Form kritischer Solidarität Probleme angesprochen werden können. Die NEPAD-Länder haben mit ihrer Initiative zweifellos einen Grundstein für eine erfolgreiche eigenverantwortliche Entwicklung gelegt. Nun kommt es darauf an, ein solides Fundament für eine gedeihliche Zusammenarbeit zu schaffen und ein panafrikanisches Haus darauf zu erstellen, in dem alle eine menschenwürdige Unterkunft finden. Die Befriedung in Krisengebieten ist eine Grundvoraussetzung für die Verbesserung der Lebensverhältnisse in weiten Teilen Afrikas. Um dauerhafte Erfolge, insbesondere bei der Armutsbekämpfung, zu erreichen, bedarf es einer anhaltenden politischen Stabilisierung. Diese kann nur zuverlässig gelingen, wenn die politisch Verantwortlichen die Unterstützung der Zivilgesellschaft gewinnen. Das heißt, es bedarf der aktiven und demokratischen pluralen Beteiligung der maßgeblichen Gruppen der Zivilgesellschaft, der Nichtregierungsorganisationen ebenso wie der politischen Gremien und Vereinigungen, der Gewerkschaften ebenso wie der Arbeitgeberorganisationen, der Kirchen ebenso wie der 108 kulturellen Vereinigungen und Bildungsinstitutionen, um nur einige zu nennen. Besonders notwendig ist die gleichberechtigte Beteiligung von Frauen an der Entwicklung von Vorhaben und Strategien zur Entwicklung, denn sie sind es, die das tägliche Leben organisieren und nicht selten das Überleben ihrer Familien sichern müssen. (Beifall) 2-341 Maes (Verts/ALE). – (NL) Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Kommissar, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die NEPAD-Geschichte betrachten wir mit ein wenig gemischten Gefühlen. Obgleich der Bericht unseres Kollegen positiv ausfällt – und wir können ihm größtenteils zustimmen –, hegen wir doch gewisse Zweifel, und die rühren aus den Erfahrungen in jüngster Zeit her. Die NEPAD-Geschichte war die Antwort der afrikanischen Führer auf die Globalisierung der Weltwirtschaft. Das ist verständlich, denn Afrika droht in vielerlei Hinsicht der Erdteil zu werden, der den Kürzeren zieht, während sich dort jedermann eindeckt. Das zeugt von Visionen, hat aber auch den Nachteil eines großen Vorhabens, das nicht von unten gewachsen ist. Befürchtet wird hauptsächlich, dass NEPAD letzten Endes zur Bereicherung derjenigen führen wird, die bereits reich sind, und die Herausforderung besteht darin, die NEPAD-Geschichte nicht als etwas zu betrachten, das den Millenniumszielen entgegensteht, wie die Halbierung der Zahl der Armen, die mit nicht einmal 1 Dollar überleben müssen. Dieses Problem lässt sich nicht mit großen Handelsströmen aus der Welt schaffen, denn der Handel war noch nie Garant für eine wahrhaft faire Verteilung. 2-342 Van Orden (PPE-DE). – (EN) Frau Präsidentin, wir haben heute Abend einige sehr schöne Worte vernommen, aber wir dürfen nicht vergessen, dass es sich bei der Neuen Partnerschaft für die Entwicklung Afrikas – der NEPAD – um ein Geschäft handelte. Einerseits verpflichteten sich die Industrieländer dazu, Milliarden von Dollar für neue Ressourcen zur Verfügung zu stellen, die afrikanischen Regierungen verpflichteten sich jedoch ihrerseits zu verantwortungsvoller Regierungsführung, Demokratie, Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit. Eines ist sicher: Ohne verantwortungsvolle Regierungsführung in Afrika werden aufgestockte Finanzhilfen nur einen geringen Wert haben. Ich weise auf die von Herrn Bébéar zitierte Schätzung der Kommission hin, der zufolge die illegal erworbenen und hauptsächlich in ausländischen Banken angelegten Gelder mehr als die Hälfte der Auslandsschulden Afrikas ausmachen. Ich frage mich, welcher Anteil dieser gestohlenen Gelder Herrn Mugabe und seinen Komplizen gehört. Denn letzten Endes sind es Herr 13/01/2004 Mugabe und seine ZANU-PF-Kumpane, die das einst wohlhabende Land Simbabwe systematisch geplündert und brutalisiert haben, seinen Menschen Gesetzlosigkeit und Hunger gebracht und so viele von ihnen gezwungen haben, in Angst und Verzweiflung zu leben. Täglich erfahre ich von furchtbaren, neuen Fällen. Bedauerlicherweise haben viele Nachbarn Simbabwes das Mugabe-Regime nicht nur unterstützt, sondern Mugabe auch gestattet, die Bedingungen der Beziehungen Afrikas zu uns zu bestimmen. Die Lage in Simbabwe gerät nun außer Kontrolle. Dieses Parlament hat bei sechs verschiedenen Anlässen effektive Maßnahmen des Rates gefordert. Bisher ist es dem Rat nicht gelungen, diese Forderungen zu befolgen. Am Donnerstag müssen wir noch einmal darauf bestehen, dass wir jetzt effektive Maßnahmen wollen! Dies bedeutet nicht einfach die Erneuerung der gezielten Sanktionen der EU nach deren Ablauf am 18. Februar, sondern auch die Ergreifung neuer, härterer Maßnahmen. Vor allem Südafrika muss eine echte moralische und politische Führungsrolle übernehmen. Denn letztendlich ist Südafrika besonders für die Aspekte der verantwortungsvollen Regierungsführung der NEPAD verantwortlich. Ich sage Herrn Präsident Mbeki, dass stille Diplomatie nicht funktioniert. Sie hat nicht funktioniert, als es um die Abschaffung der Apartheid ging, und wird auch bei Herrn Mugabe nicht funktionieren. Er muss hart werden. Ich flehe die Afrikanische Union und die Länder Afrikas an, alle ihnen zur Verfügung stehenden Mittel zu nutzen, um Herrn Mugabe und seine Sippe zum Rücktritt zu bewegen. Wir müssen die Menschen in Simbabwe befreien. Wir dürfen uns keinen Illusionen hingeben. Simbabwe ist der Test für die NEPAD. 2-343 McAvan (PSE). – (EN) Frau Präsidentin, ich danke dem Berichterstatter für diesen Initiativbericht, der uns die Möglichkeit gibt, über eine solche wichtige Initiative zu diskutieren. Sie ist wichtig, da sie im Lande selbst entstanden ist. Sie stammt von den Völkern Afrikas. Auch wenn es Vorbehalte gibt, ist dieser Punkt von äußert großer Bedeutung. Erst, als wir erkannt hatten, dass Armut, Arbeitslosigkeit, Diktatur und Krieg zu nichts führen, konnten wir auf unserem Kontinent die Europäische Union gründen und dann von dort aus weitermachen. Hoffentlich kann Afrika, das diese politische Entscheidung jetzt trifft, dann auch Fortschritte machen. Im Nachkriegseuropa konnten wir es nicht alleine schaffen, wir waren auf Hilfe von außen angewiesen. Der Berichterstatter spricht in seiner Schlussfolgerung über den Marshall-Plan. Dieser Plan war 1948 über vier Jahre mit 13,4 Milliarden Dollar dotiert. Das war sehr viel Geld. Hilfe muss angemessen ausgegeben werden, doch angemessene Hilfe muss überhaupt erst einmal da sein, neben besserem Freihandel und der Aufhebung der Mittelbindung der Hilfe für afrikanische Länder, damit 13/01/2004 das Geld für das ausgegeben wird, wofür es auch gebraucht wird, und nicht für Dinge, die wir bevorzugt hätten. Wir können in der EU viel mehr zur Unterstützung dieser bedeutenden Initiative tun. Ich hoffe, dass die Kommission alles tun wird, um sicherzustellen, dass wir mit den politischen Führern Afrikas zusammenarbeiten, die diese Art der Veränderung wollen, und zu gewährleisten, dass dies auch geschieht. 2-344 Khanbhai (PPE-DE). – (EN) Frau Präsidentin, die Liste der Ziele für die NEPAD ist sehr lang: Sie umfasst verschiedene unterschiedliche Konzepte wie Konfliktprävention, Demokratie und regionale wirtschaftliche Integration. Der Bericht meines Freundes und Kollegen Bébéar ist ausgezeichnet. Ich möchte jedoch hervorheben: Wenn, wie er sagt, alle diese Ziele verwirklicht werden sollen, müssten jährlich 64 Milliarden Dollar bereitgestellt werden. Ich glaube nicht, dass so viel Geld verfügbar sein wird. Wie die letzte Rednerin bereits sagte, müssen wir das Problem der Armut in Afrika angehen, wenngleich Korruption, Misswirtschaft, Betrug und schlechte Regierungsführung existieren. Wenn die NEPAD eine Lösung der afrikanischen Regierungen ist, mag es eine Chance geben. Es gibt Beispiele für Misswirtschaft und Betrug: Wir brauchen uns nur die Nachrichten der vergangenen Woche anzusehen, als Parmalat in Italien 10 Milliarden EUR verlor – in einem hoch entwickelten, modernen, westlichen Land! Es überrascht also nicht, dass es in Afrika Schwierigkeiten geben wird. Ich nehme diese nicht hin und habe überall, insbesondere in Afrika, stets gegen Korruption protestiert und sie bekämpft. Wir müssen die NEPAD fördern, vor allem die Idee, das Wachstum und den Unterhalt kleiner und mittlerer Unternehmen in Afrika, die Afrikanern gehören und von ihnen betrieben werden, unter Verwendung der natürlichen Ressourcen ihrer Länder und mit ihren eigenen Menschen, mit der angemessenen Ausbildung und Unterstützung, die wir ihnen geben können. Das ist der Motor für die NEPAD – der wirtschaftliche Motor, der Entwicklung bewirken kann. Zunächst muss er aus ihren Ländern kommen, die regionale Wirtschaft fördern und dann hin zur EU und auf die Weltmärkte gehen. So war die NEPAD ursprünglich gedacht. Das Dach kann die Afrikanische Union sein, die Wände das Panafrikanische Parlament, aber der Grundstein für das Wirtschaftswachstum und die Bekämpfung der Armut in Afrika muss etwas wie die NEPAD sein. Wir sollten sie unterstützen. 2-345 Nielson, Kommission. (EN) Frau Präsidentin, ich möchte mit einem Kommentar zu Frau Kinnocks Äußerung über die Notwendigkeit beginnen, ähnliche Unterstützung wie für die Friedensfazilität auch für andere Dinge zu mobilisieren. Wir geben keine ähnlichen Summen für alle anderen Dinge aus: Wie geben viel mehr aus. Neu an der Friedensfazilität ist, dass wir eine Grundlage für Ausgaben für Dinge 109 schaffen, für die wir zuvor niemals Geld ausgeben konnten. Die Finanzierung der Durchführung von Friedensmissionen, die von Afrika beschossen und in einem afrikanischen Kontext verwirklicht werden, ist neu. Wir sollten sicherstellen, dass wir dieses Geld nur für Dinge verwenden, die durch die bereits bestehenden regulären Systeme nicht finanziert werden können. Mir gefiel Herrn Corries Äußerung zu den erdölreichen afrikanischen Staaten, die mehr tun könnten. Wir sollten noch einmal darauf zu sprechen kommen. Ich verstehe auch, dass es sehr sinnvoll wäre, in der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung die Leistung der Erdöl exportierenden Volkswirtschaften und anderer ähnlicher Förderindustrien in Afrika zu diskutieren. Die Diskussion kommt gerade erst in Gang, aber genau dort sollten in vielen Fällen die großen Geldsummen für soziale Zwecke aufgetrieben werden. Das Fantastische an der NEPAD war die Wahl des richtigen Zeitpunkts und ihr Charakter sowie das Ziel zu akzeptieren, den weltweiten Kriterien hinsichtlich der Demokratie ausgesetzt zu sein und an ihnen gemessen zu werden. Diese afrikanischen Länder geben an, dass sie nach denselben Prinzipien beurteilt werden wollen und wiederholen somit das, worauf wir uns im Rahmen des Cotonou-Abkommens alle geeinigt hatten. Sie wollten, dass dies aufgenommen wird. Sie taten es gegen den Willen der G8, was international großes Aufsehen erregte, und erhöhten in dieser Hinsicht den Einsatz im Demokratisierungsprozess Afrikas. Die NEPAD und die Demokratie in Afrika sind noch immer sehr neu. In den besten Ländern haben nur zwei, bestenfalls drei einigermaßen gerechte Wahlen stattgefunden. Wir neigen dazu, dies zu vergessen: In den besten Ländern gab es zwei annehmbare demokratische Wahlen. Es gibt nicht viel mehr als eine große Handvoll dieser besten Beispiele. Die Dinge entwickeln sich jedoch in die richtige Richtung. Diese Peer Review ist ein fantastisches, sehr gewagtes Unterfangen. Selbstverständlich musste institutionalisiert werden. Es war ein sehr kluger Schritt, sie so schnell wie möglich in den Kontext der Afrikanischen Union einzubetten, denn, wie Herr van Orden richtig sagte, was hätten sie mit Simbabwe und einer Vielzahl anderer Fälle getan, wenn die ursprünglichen fünf Helden der NEPAD es erledigt hätten? Sie hätten die politische Autorität verloren. Es wäre als eine Art Verschwörung aufgefasst worden, bei der den anderen gezeigt wird, wo es langgeht. Stattdessen wurde sie klug in die Afrikanische Union eingebettet – wenn ich dieses Wort in Bezug auf diesen Kontinent verwenden darf –, die sie angenommen hat. Diese Arbeit geht weiter. Es ist schon großartig, dass Standards eingeführt werden, um diese Überprüfung im Peer Review-Verfahren zu überstehen. Ich habe ihnen in einem Gespräch gesagt, dass es so aussieht, als ob es schwieriger wäre, im Peer Review-Verfahren gute Noten zu bekommen, als die von uns festgelegten Kriterien zu erfüllen, um Mitglied der Europäische Union zu werden. 110 13/01/2004 Das ist sehr ehrgeizig. Ich kann nur empfehlen, dass jeder, der sich für Afrika interessiert, sich genau ansieht, wie hier die Norm gesetzt wird. Ich habe sie davor gewarnt, zu ehrgeizig zu sein, aber sie möchten dies zu einem weltweiten Standard für Regierungsführung machen. Sie wissen, dass es nicht leicht sein wird. Als Institution freuen wir uns sehr auf eine systematische, enge, gut organisierte Zusammenarbeit mit der entstehenden Kommission in Addis Abeba. Ich hoffe, dass wir wieder auf den richtigen Weg kommen und die Schwierigkeiten bewältigen können – auch in Bezug auf Simbabwe. Ich hoffe, dass das Jahr 2004 ein positiver Wendepunkt sein wird, der uns die Möglichkeit gibt, den Dialog zwischen der EU und Afrika in vollem Umfang wieder aufzunehmen. 2-346 Die Präsidentin. Vielen Dank Herr Kommissar Nielson. Die Aussprache ist geschlossen. Die Abstimmung findet morgen um 12.00 Uhr statt. 2-347 Kulturelle Vielfalt 2-348 Die Präsidentin. Nach der Tagesordnung folgt der Bericht (A5-0477/2003) von Frau Prets im Namen des Ausschusses für Kultur, Jugend, Bildung, Medien und Sport über die Erhaltung und die Förderung der kulturellen Vielfalt: die Rolle der europäischen Regionen und internationaler Organisationen wie der UNESCO und des Europarates (2002/2269(INI)). 2-349 Prets (PSE), Berichterstatterin. – Frau Präsidentin, Frau Kommissarin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Kulturelle Vielfalt zu definieren, ist ebenso kompliziert und vernetzt wie die Kultur selbst. Kulturen sind einem ständigen Wandel unterzogen, und dieser dynamische Prozess gibt den Impuls für den Fortschritt der Menschheit. Wir müssen aber im Zusammenhang mit Abkommen internationaler Organisationen wie WTO oder mit der Schaffung eines internationalen Instruments der kulturellen Vielfalt eine formale Definition für Kulturpolitik, kulturelle Güter und Dienstleistungen sowie kulturelle Vielfalt finden. Die Tatsache, dass die Bürger und Bürgerinnen bei einer Eurobarometer-Umfrage zum Thema Erweiterung im April 2003 den Bereich Kultur als einen der großen Gewinner der Erweiterung neben Umwelt und Handel bezeichnet haben, spricht für das Engagement, das der Sicherung und Förderung der kulturellen Vielfalt von internationalen Organisationen entgegengebracht wird. Die Identität der Europäischen Union zeichnet sich durch ihre Vielfalt aus, die nach dem Beitritt der neuen Länder weitere Kulturkreise einbinden wird. Die Außengrenzen verschieben sich an eine Bruchlinie völlig anderer Kulturräume. Ab 2004 wird die Europäische Union in direkter Nachbarschaft zu Russland, Weißrussland, Ukraine und Moldawien stehen. Parallelen und Ähnlichkeiten lassen sich trotz bestehender Unterschiede feststellen, die sich durch Migration und den Dialog der Kulturen erklären lassen. Ziel ist es, vor allem im Hinblick auf die Erweiterung sowohl Minderheits- bzw. Randkulturen als auch stärkere Kulturen miteinander in Bezug zu bringen, damit es nicht zu einem Kampf der Kulturen kommt, sondern der kulturelle Dialog das gegenseitige Verständnis im Interesse des Friedens fördert. Sicherung der kulturellen Vielfalt heißt nicht, sie einzugrenzen und zu konservieren, sondern sie zu öffnen, individuelle Entwicklungsund Marktmöglichkeiten zu bieten, ohne den geltenden Marktmechanismen unterworfen zu werden. Sie ist Grundpfeiler für Identität und Wirtschaftsfaktor zugleich. Diese Tatsache erfordert, dass wir uns nicht nur für den Schutz, sondern auch für die Förderung der kulturellen Vielfalt einsetzen, sie in einen internationalen Kontext stellen, so dass Austausch, Entwicklung und Dialog stattfinden können. Z. B. scheinen Musik- und Filmindustrie sehr lukrative Bereiche im internationalen Handelskontext zu sein, vor allem wenn wir den Marktanteil von Filmen in der Europäischen Union im Jahr 2000 genauer betrachten: amerikanische Filme 73 %, nationale Filme im eigenen Land 15 %, nationale Filme außerhalb der Landesgrenze 8 %. Viele Menschen sind erst durch die STOPP GATSAktionen auf die Verhandlungen der Kommission im Rahmen der WTO aufmerksam gemacht worden. Diese Verhandlungen haben aufgrund der Intransparenz für Aufregung und somit Aufmerksamkeit von Seiten der Bürger gesorgt. Diese Intransparenz hat auch dazu geführt, dass Zweifel und Befürchtungen hinsichtlich einer zu weit gehenden Liberalisierung aufgekommen sind und sich bei den Kulturakteuren die Meinung verstärkt hat, dass das Ziel der internationalen Wettbewerbsfähigkeit Vorrang vor der Verteidigung der kulturellen Vielfalt hat. Noch gilt die kulturelle Ausnahme. Sie ist aber auf Dauer nicht gesichert. Auch öffentliche Bildungssysteme sind derzeit aus dem Anwendungsbereich von GATS ausgenommen. Das muss auch so bleiben, um freie Zugänglichkeit, Chancengleichheit und Qualität zu sichern. Privat finanzierte Bildungsmärkte sind weitgehend geöffnet. Unsere Forderung ist es, dass es in diesem Bereich zu keiner weiter forcierten Liberalisierung kommt. Wir müssen verhindern, dass das Streben nach internationaler Wettbewerbsfähigkeit die kulturelle Vielfalt negativ beeinflusst. Das heißt, der Schutz der Förderinstrumente und somit der kulturellen Vielfalt soll nicht im Rahmen der WTO und von GATS erreicht werden, sondern durch die Aushandlung einer Konvention zur Sicherheit der kulturellen Vielfalt im Rahmen der UNESCO. Es ist erfreulich, dass die UNESCO mit großer Mehrheit der Ausarbeitung einer Konvention zugestimmt hat, und ich wünsche mir, dass es sehr rasch geht, denn wir brauchen hier eine sehr schnelle Entscheidung. Nicht nur der Schutz, sondern 13/01/2004 auch die Förderung sind notwendig – wie ich schon gesagt habe –, um die Vielfalt aufrecht zu erhalten. Europäische Kulturpolitik muss einhergehen mit einer nationalen, aktiven, eigenständigen Kulturpolitik und in manchen Bereichen sogar einer verstärkten Dezentralisierung in den Regionen und Gemeinden. Die unterschiedlichen Ebenen dürfen sich nicht ersetzen, sondern müssen sich ergänzen. Der Binnenmarkt und somit freier Verkehr von Dienstleistungen dürfen nationalen Fördermechanismen nicht vorgereiht werden. Durch eine verstärkte Zusammenarbeit internationaler Organisationen soll der spezifische Charakter der Kulturen weltweit gesichert und gefördert werden. (Beifall) 2-350 Reding, Kommission. (FR) Frau Präsidentin, Frau Prets, verehrte Abgeordnete! Das ist nicht der erste Bericht, den das Europäische Parlament zum Thema der kulturellen Vielfalt annimmt. Er ist Teil einer langen Kette von Ideen, die einander ergänzen, bestätigen und untermauern. Das ist genau der Grund, weshalb Berichte wie dieser so wichtig sind, weil sie uns jedes Mal zur Ordnung rufen und uns zeigen, dass das Parlament präsent ist, dass es aufpasst und dass es nicht schläft. Es sorgt dafür, dass die kulturelle Vielfalt elementarer Bestandteil der internen und externen Politiken der Europäischen Union ist. Ich möchte Frau Prets meinen aufrichtigen Dank für diesen Bericht aussprechen, der sich im Einklang mit den Wünschen des Europäischen Parlaments, dem Sprachrohr der europäischen Bürger, befindet. Sie haben Recht, Frau Prets: die kulturelle Vielfalt ist ein Kampf, ein Kampf, den wir tagtäglich ausfechten, und wir kämpfen nicht allein: Wir brauchen Verbündete. In diesem Zusammenhang begrüße ich die kontinuierliche und langjährige Unterstützung durch das Europäische Parlament, eine Unterstützung, die mein Herz erwärmt und die niemals nachlässt, eine Unterstützung, die dazu beiträgt, dass die Kommission den Vertrag auf dem Gebiet der kulturellen Vielfalt weiter erfolgreich umsetzen kann. Ausgehend davon fordert uns der Bericht Prets auf, darüber nachzudenken, was auf dem Spiel steht. Es stehen viele Dinge auf dem Spiel, und Frau Prets hat sie aufgelistet. Da wären zunächst die einzelstaatlichen Politiken mit zugegebenermaßen immer knapperen Haushalten, aber es ist unabdingbar, dass ein Teil dieser Haushalte auch weiterhin für die Kultur, ihre Vielfalt und – gerade vor dem Hintergrund der kulturellen Produktion – für den Schutz der schwächsten Kettenglieder ausgegeben wird, damit unsere kulturelle Vielfalt hier in Europa überleben kann. Dann wäre da unsere Außenpolitik, und so wie Sie begrüße auch ich die Tatsache, dass wir diesen Kampf auf internationaler Ebene gewonnen haben – es ist nur ein Kampf und kein Krieg – und die Mehrzahl der Nationen davon überzeugen konnten, sich unserem Kampf anzuschließen, damit wir auch im Hinblick auf den 111 internationalen Handel unsere kulturellen Eigenheiten bewahren können. Wir brauchen tatsächlich Prinzipien für unser Handeln, wenn die Maßnahmen der Union sowohl innerhalb als auch außerhalb ihrer Grenzen unser Engagement für diese kulturelle Vielfalt widerspiegeln sollen, die unseren Lebensquell bildet. Ich bin davon überzeugt, dass dieser in Europa absolut einmalige Prozess, den wir erfunden haben müssen, weil wir ihn nicht kopiert haben können, da es ihn bisher nirgendwo sonst gab, weltweite Vorbildwirkung hat. Ich bekomme auf meinen Reisen in verschiedene kleine wie große Länder immer wieder folgenden Satz zu hören: „Wir nehmen uns ein Beispiel daran, wie Sie Ihre Minderheiten schützen und ihre Kulturen – ob groß oder klein, bedeutend oder unbedeutend – fördern.“ Können wir der Welt ein besseres Geschenk machen, als ihr zu zeigen, wie das kulturelle Erbe erhalten werden kann, wie das erhalten werden kann, was den Menschen am meisten am Herzen liegt, wobei man bereit sein muss, seinem Herzen Vorrang vor dem Markt einzuräumen. Denn darum geht es; um die Erhaltung unserer Traditionen, unserer Kulturen, unserer künftigen Talente, unserer jungen Menschen, die nach einer Möglichkeit suchen, sich selbst auszudrücken. Sie müssen wir erhalten, damit diese jungen Menschen auch künftig die Möglichkeit haben, sich selbst auszudrücken. Eben diese menschliche Dimension müssen wir auf lokaler, regionaler, nationaler und internationaler Ebene stärken, weil die kulturelle Vielfalt universellen Charakter trägt. Wir können nicht von „meiner kulturellen Vielfalt“ sprechen, denn die kulturelle Vielfalt ist auch die kulturelle Vielfalt der anderen, von Bürgern, die im Allgemeinen nicht in der Lage sind, sich zu artikulieren, es sei denn, wir helfen ihnen dabei. Wichtig ist meiner Ansicht nach ebenfalls, dass sich dieser Bericht über kulturelle Vielfalt direkt an den Bericht über Entwicklungshilfe anschließt. Das ist ein treffendes Symbol, stellt die Entwicklungshilfe doch auch eine Art von Unterstützung dar, die zur Erhaltung der Kultur derjenigen beiträgt, die nicht über die Mittel verfügen, um sie selbst zu bewahren. Deshalb ist unser weltweites Handeln in diese Richtung von großer Bedeutung. Es liegt auf der Hand, dass wir innerhalb der Union unsere Möglichkeiten zur Förderung der kulturellen Vielfalt durch die Bereitstellung von Mitteln auf lokaler, regionaler, nationaler und europäischer Ebene erhalten sollten, und die Kommission setzt sich konsequent für die Umsetzung von Artikel 151 Absatz 4 EGV ein, der die Gemeinschaft verpflichtet, bei ihrer Tätigkeit bereichsübergreifend der kulturellen Vielfalt innerhalb aller anderen Kulturen Rechnung zu tragen. Meine Damen und Herren, ich kann Ihnen versichern, dass die Berücksichtigung der Tatsache, dass die kulturelle Vielfalt ein Teil unseres Lebens ist, für die Kommission, ja selbst für die Kommissare, die für Bereiche wie Wirtschaft, Außenhandel oder internationale Angelegenheiten zuständig sind, zu einer Reflexhandlung geworden ist. 112 Deshalb sind unsere diesbezüglichen Aktionen sehr wichtig, und wir werden keine Anstrengungen scheuen. Für eine Berichterstattung über unsere Arbeit fehlen mir die Mitarbeiter. Ich ziehe es vor, meine Mitarbeiter für konkrete Maßnahmen anstelle einer Berichterstattung über potenzielle Maßnahmen einzusetzen. Deshalb wird es mir nicht möglich sein, ergänzende Berichte vorzulegen. Wir arbeiten jedoch zurzeit an einem Bericht über die kulturellen Ausgaben im Rahmen der Strukturfonds. Das ist meiner Ansicht nach deshalb sehr wichtig, weil der größte Teil der Kulturausgaben in der Union nicht im Rahmen des Programms „Kultur 2000“ bereitgestellt wird, sondern im Rahmen der Strukturfonds. Deshalb sollten wir uns meines Erachtens etwas genauer mit diesen Zahlen beschäftigen. Ferner teile ich die Ansicht, dass wir die Vielfalt auch in unserer Politik der Zusammenarbeit und der Entwicklung gegenüber Drittländern vertiefen sollten. Vielfalt bedingt Austausch. Das gilt für alle Länder und alle Ausdrucksformen, und ich verpflichte mich, die für Außenbeziehungen zuständigen Kommissionsmitglieder daran zu erinnern – was nicht schwierig ist, da ihnen dies ohnehin klar ist – dass unsere Außenpolitik den kulturellen Aspekt berücksichtigen muss, der ein menschlicher Aspekt und damit von ursprünglicher Bedeutung ist. Ich brauche Sie nicht daran zu erinnern, was wir im Verlaufe sehr vieler Jahre mit unseren AKPPartnern bereits erreicht und was wir mit unseren Mittelmeerpartnern in die Wege geleitet haben. Wir bringen jedoch etwas Neues in die Beziehungen zu all unseren Partnern ein, etwas, das sich auch dank des Parlaments möglicherweise zu einer der neuen, im Entstehen begriffenen Politiken entwickelt. Ich war kürzlich in China. Worüber haben die Menschen dort gesprochen? Sie haben über Kultur und kulturelle Vielfalt gesprochen. Im Übrigen unterstützen uns die Chinesen im Rahmen der UNESCO. Ferner sprachen die Chinesen über Bildung, und all das in einem riesigen Land wie China, das bei der Erhaltung seiner kulturellen Vielfalt auf die Hilfe Europas zählt. Sie sehen also, dass wir uns weltweit engagieren. Daher meine Freude über die erfolgreich geschlagene Schlacht in der UNESCO. Es war nicht leicht, aber es ist uns in der UNESCO gelungen, die Nationen der Welt dafür zu gewinnen, sich Seite an Seite mit uns für die Erhaltung dessen einzusetzen, was uns allen lieb und teuer ist. Ich zweifle nicht einen Moment daran, dass jetzt, da die Generalkonferenz der UNESCO die Einrichtung eines internationalen Instruments zur Erhaltung der kulturellen Vielfalt beschlossen hat, dieses Instrument Wirklichkeit werden und wirkungsvoll sein wird. Auf dieses Ziel werden wir hinarbeiten, und zwar nicht nur innerhalb von Europa, sondern auch gegenüber Drittländern. So wie wir es geschafft haben, die Schlacht zu gewinnen, werden wir weiter arbeiten, um den Krieg zu gewinnen. Wie Sie wissen, stehen wir bei diesen Verhandlungen noch ganz am Anfang, aber ich kann Ihnen mitteilen, dass wir mit der Veröffentlichung einer Mitteilung der Kommission – und zwar haben wir es hier mit einer Premiere seitens der europäischen Exekutive insgesamt 13/01/2004 zu tun – an den Rat und das Parlament über die Beziehungen der Europäischen Union zur UNESCO sehr starke Signale an unsere Partner ausgesandt haben. Das bildete eine sehr solide Grundlage für unsere Partner, die sie in die Lage versetzt, uns bei unseren Bemühungen in diesem Bereich zu unterstützen. Wir haben noch etwas Zeit, bevor wir entsprechende Schritte einleiten müssen. Die UNESCO wird uns Zeit geben, und ich möchte Sie bitten, diese Zeit zu nutzen und gründlich über die verschiedenen Aspekte nachzudenken, die wahrscheinlich in diese künftige Konvention einfließen werden und zu denen wir alle Beteiligten, die Beschäftigten des Kultursektors und der Kulturindustrie konsultieren müssen. Gemeinsam müssen wir konkrete Regeln für die Zusammenarbeit mit aufeinander folgenden Präsidenten der Union definieren, die die Verhandlungen mit der UNESCO führen werden, um zu zeigen, dass sich Europa in diesem Punkt einig ist. Das ist wichtig, weil die übrige Welt, die anderen Kontinente von uns erwarten, dass wir mit einer Stimme sprechen, damit das Europa der kulturellen Vielfalt, das auf andere Vorbildwirkung haben soll, nicht in einem Durcheinander und in einer Kakophonie untergeht. Auf dieses Ziel, meine Damen und Herren, sollten wir hinarbeiten, und ich darf Ihnen, Frau Präsidentin, abschließend versichern, wie sehr ich mich über die unermüdliche Unterstützung seitens des Europäischen Parlaments freue. Sie ist für mich eine sehr große Hilfe, und die erzielten Erfolge sind auch Ihre Erfolge. Vielen Dank. Sie haben sich als würdige Verfechter der kulturellen Vielfalt Europas erwiesen. 2-351 Maes (Verts/ALE), Verfasserin der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten, Menschenrechte, gemeinsame Sicherheit und Verteidigungspolitik. – (NL) Frau Präsidentin! Kulturelle Vielfalt ist in der Europäischen Union ein populärer Begriff. Dem Problem der kulturellen Identität gehen wir jedoch meistens aus dem Wege, denn das ist weitaus sensibler, zumal dann, wenn es um Definitionen geht. Deshalb möchte ich mich dazu äußern. Meine Vorstellungen sowie die anderer Kolleginnen und Kollegen sind größtenteils in Frau Prets’ Bericht eingeflossen, und ich möchte ihr für die Art und Weise unserer Zusammenarbeit danken. Ich schließe mich mithin dem an, was sowohl die Berichterstatterin als auch Frau Reding in ihren wunderbaren Reden ausgeführt haben. Ich lasse mich von dem Motiv leiten, dass Achtung der kulturellen Identität einer Gemeinschaft Voraussetzung für friedliche Koexistenz ist. Zudem ist es eine Grundbedingung für die Integration von Personen in eine andere Kulturgemeinschaft, ohne Frustrationen und Entfremdung zu erzeugen. Wer die Sprache und die Kultur einer Person nicht achtet, zeugt nicht von Achtung für diese Person selbst, lädt nicht zu 13/01/2004 113 gegenseitigem Respekt ein und zeigt sich nicht zum Führen eines kulturellen Dialogs bereit, der in einer Welt der stets fortschreitenden Globalisierung für die kulturelle Entwicklung erforderlich ist. Das Streben nach der Wahrung einer eigenständigen Kultur darf uns nicht zu Abschottung, Fremdenfeindlichkeit oder Rassismus führen. Andererseits sollten wir uns bewusst sein, dass der Markt die Vielfalt nicht retten wird. Deshalb brauchen wir die Instrumente und Mittel zum Erhalt dieser Vielfalt sowie die Möglichkeiten, um den Erhalt der kulturellen Identität festzuschreiben. Dennoch verschwinden Sprachen und Kulturen sehr schnell, und daher stimmt es mich insofern überaus froh, als Sie den Akzent auf dieses Prinzip gelegt haben, von dem wir uns beispielsweise auch in den Kontakten zu den Entwicklungsländern leiten lassen sollten. Meiner Überzeugung nach muss es jeder Gemeinschaft möglich sein, die eigene Kultur vor Unterdrückung wie beispielsweise vor Sprachimperialismus zu schützen. Die Achtung für Sprachen ist einer der größten Trümpfe in der Erweiterung Europas, den alle unsere Kolleginnen und Kollegen bereits haben erleben dürfen. Recht, wenn sie sagt, dass Kulturgüter und dienstleistungen sich nicht dem normalen freien Markt der kommerziellen und handelspolitischen Möglichkeiten anpassen sollten. Können wir unseren Regierungen vertrauen, dass sie unsere nationalen, europäischen und regionalen Kulturen erhalten? In meinem Land, von dem man sagen könnte, dass Fremdsprachenunterricht nicht mehr stattfindet, die Geschichte einfach zu einem Hintergrund der aktuellen Geschehnisse geworden ist und in dem Shakespeare offenbar zu schwierig für englische Studenten ist, wären diejenigen, die sagen „Ja, wir können unseren Regierungen vertrauen, dass sie unsere Kulturen erhalten“ vielleicht unklug. Die Vorschläge, dies auf internationaler Ebene zu vereinbaren, sind richtig, aber wir sollten uns auch selbst an unsere eigenen Völker und unsere eigenen Studenten wenden. Durch die Internationalisierung, insbesondere das Fernsehen, haben wir viel zu befürchten. Ich hoffe, dass das Parlament weiterhin positive Vorschläge unterbreiten wird, die von Kommission und Rat angenommen werden, erwarte jedoch eine spezielle Antwort des Kommissars zu dem Punkt, den ich anfangs angesprochen habe. 2-354 Abschließend hoffe ich, dass die Instrumente, die internationaler Ebene entwickelt werden, und Instrumente, die Sie und die Union konzipieren, Vielfalt dienen und eine kulturelle Identität eigentlichen Sinne des Wortes ermöglichen. auf die der im 2-352 Beazley (PPE-DE). – (FR) Frau Präsidentin, Frau Kommissarin, Frau Prets! Ich habe unserer Kommissarin sehr genau zugehört. Leider ist mir dabei wohl die Antwort auf die äußerst klaren und präzisen Fragen entgangen, die in diesem Bericht enthalten sind. Wenn ich mich nicht irre, dann wird Ihnen, Frau Kommissarin, in Ziffer 45 eine direkte Frage gestellt, und zwar geht es darum, ob Sie im Namen der Kommission beabsichtigen, dem Rat und dem Europäischen Parlament eine Mitteilung vorzulegen, die sich konkret auf die UNESCO-Konvention über die kulturelle Vielfalt bezieht. Wenn ich Sie recht verstanden habe, dann sind Sie zwar ausführlich auf diese Frage eingegangen, aber ich weiß immer noch nicht, ob das Parlament mit einer Mitteilung von Ihnen rechnen kann. Sollte die Antwort Ja lauten, könnten Sie mir sagen, wann Sie im Verlaufe dieses Jahres beabsichtigen, diese Mitteilung vorzulegen? 2-353 (EN) Über die kulturelle Vielfalt und ihre Bedeutung könnte man sehr viel sagen. Doch in dieser Aussprache haben wir nicht genug Zeit dafür. Es ist bezeichnend, dass wir dieses Thema um 23.50 Uhr diskutieren. Harold Macmillan – der britische Premierminister und Großvater eines heutigen Parlamentsmitglieds – der vor über vierzig Jahren die EU-Mitgliedschaft des Vereinigten Königreichs beantragte, sagte, dass man bei der Diskussion der Dinge, die für ein Volk wertvoll sind, nicht das Familiensilber verkauft. Das gilt eindeutig für die kulturellen Werte. Die Berichterstatterin hat daher Junker (PSE). – Frau Präsidentin, Frau Kommissarin, meine Damen und Herren! Ich möchte ein besonderes Thema ansprechen, bei dem es bisher am Schutz der kulturellen Vielfalt in der vom Parlament gewünschten Weise gefehlt hat und auch weiterhin noch fehlen wird, nämlich die Konzentration der elektronischen Medien, vor allem des Fernsehens, das ja bekanntlich den entscheidendsten Einfluss auf die gesellschaftliche Meinungsbildung nimmt. Auch die Wahrung von Medienvielfalt ist ein wichtiges Element des Schutzes der kulturellen Vielfalt und der kulturellen Identität. Diesen Schutz können wir nicht allein der europäischen Gerichtsbarkeit überlassen, so erfreulich das heutige Urteil des italienischen Verfassungsgerichts ist. Ich habe daher die inständige Erwartung an das erhoffte internationale Rechtsinstrument, dass hier Vorgaben gemacht werden, die dazu beitragen, die Wahrung der medialen Vielfalt tatsächlich erhalten zu können. Wenn Sie schon von Kriegen und Schlachten reden, Frau Kommissarin, hier haben wir ein entscheidendes Schlachtfeld vor uns. Ohne Ihre anderweitigen Verdienste schmälern zu wollen, auf diesem Feld sind wir bisher aber ohne Truppen geblieben, und das gibt dem Ganzen doch einen bitteren Nachgeschmack. Meinungsvielfalt und Pluralismus in den Medien ist ein hohes Gut, wofür es auch sehr viele positive Beispiele in Europa gibt, wobei wir aber auch zunehmend Gefährdungen ausgesetzt sind. Deshalb hat das Europäische Parlament seit Jahren wiederholt, aber leider vergeblich die Forderung nach einer Richtlinie zur Begrenzung von Medienkonzentrationen erhoben. Ich möchte heute eine solche Maßnahme erneut anmahnen. Meine Fraktion unterstützt daher auch einen Ergänzungsantrag von Frau Fraisse, der sich genau dafür ausspricht und die Unterstützung dieses Hauses verdient. 114 Ich hoffe, dass dies auch die Unterstützung der Kommission findet. 2-355 Vallvé (ELDR). – (ES) Frau Präsidentin, Frau Kommissarin! Zunächst möchte ich die Berichterstatterin, Frau Prets, zu ihrem Bericht und auch Frau Maes zu der von ihr erarbeiteten Stellungnahme für den mitberatenden Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, Menschenrechte, gemeinsame Sicherheit und Verteidigungspolitik beglückwünschen. Europa ist Einheit und Vielfalt zugleich, und es ist der Bereich der Kultur, in dem diese Pluralität am klarsten und überzeugendsten zum Ausdruck kommt. Es gibt Pluralität auf europäischer Ebene, aber auch innerhalb jedes europäischen Staates; und häufig wirken diese unterschiedlichen Kulturen, die sich im Innern der Staaten manifestieren, über die Grenzen der Staatsgebiete hinaus. In diesem Sinne ist die Existenz verschiedener Sprachen in den Staaten, wie im Falle meiner Muttersprache, des Katalanischen, das von mehr als zehn Millionen Menschen gesprochen wird, ein Ausdruck dieser Pluralität. Wenn wir in den Fällen von kultureller Vielfalt sprechen, in denen diese Kultur auch eine differenzierte Geschichte hat, eigene linguistische Merkmale und eine strukturelle Form der Gesellschaft, dann sprechen wir von Nationen ohne Staat, ein Phänomen, das auch in der Europäischen Union existiert. Andererseits manifestieren sich diese Nationen ohne Staat in vielen Fällen, gerade in diesem Hohen Haus, durch die Existenz von politischen Parteien, die keinen Staatsbereich haben, sondern zu bestimmten Territorien gehören. Ich denke da zum Beispiel an die Scottish National Party, die Baskische Nationalistische Partei und auch die Partei, der ich selbst angehöre. In diesem Sinne muss die Europäische Union meines Erachtens über die Anerkennung dieser in ihrem Innern bestehenden Pluralität wachen. Einige Staaten wie der spanische erkennen sie in ihrer offiziellen Verfassung an, aber diese Anerkennung existiert nicht in Bezug auf die Europäische Union. Es ist bedauerlich, dass mit der europäischen Verfassung, anders als bei anderen Themen, in dieser Hinsicht keine Fortschritte durch die Vereinbarung progressiver Maßnahmen erreicht hat. Die Pluralität ist auch eine Anerkennung der Existenz von Einwanderung in der Europäischen Union, die künftig von Bedeutung sein wird. 13/01/2004 Erstens war diese Konvention bzw. dieses internationale Instrument noch bis vor ganz kurzer Zeit wenig mehr als eine Utopie. Ich erinnere mich, dass ich gemeinsam mit meiner Fraktion im Herbst 2002 eine öffentliche Anhörung organisiert habe, um diese Idee im Parlament zu lancieren. Meiner Ansicht nach sollten wir bescheidener auftreten, denn ich würde nicht sagen, dass diese Idee aus Europa und von der Europäischen Union stammt. Sie hat ihren Ursprung unter anderem in Ländern wie Kanada und anderen Ländern, die Beziehungen mit bestimmten europäischen Ländern hergestellt haben. Obwohl ich die Tatsache, dass aus dieser Utopie innerhalb der Europäischen Union Realität wird, nur begrüßen kann, meine ich doch, dass etwas mehr Bescheidenheit nicht schaden könnte. Wenn ich zu Bescheidenheit aufrufe, dann deshalb, weil ich nicht möchte, dass sich diese künftige Konvention lediglich in eine lange Reihe von Deklarationen einreiht. Wir wissen doch, wie das mit Deklarationen zugunsten der kulturellen Vielfalt so läuft. Wir können sie abgeben, aber dann müssen wir eine restriktive und legislative Konvention erarbeiten, die eine Beilegung von Differenzen in einem marktbestimmten Umfeld ermöglicht. Ich möchte feststellen, dass die kulturelle Vielfalt auch mit der Marktfrage in Verbindung steht. Wir dürfen nicht verhehlen, dass die Verbindung von kultureller Vielfalt und Markt ein beträchtliches Problem darstellt. Deshalb bin ich auch in diesem Punkt bescheiden und nicht immer optimistisch. Drittens bin ich nicht sehr optimistisch, weil ich nicht sicher bin, ob wir tatsächlich ein Vorbild für andere sind, auch wenn wir uns in dieser Rolle gefallen. Sind wir uns in der Europäischen Union tatsächlich darin einig, dass wir die kulturelle Vielfalt fördern wollen, und falls ja, welche Vielfalt? Ich denke, dass es uns schwer fallen dürfte, vollkommen mit uns zufrieden zu sein, wenn wir die Fakten betrachten. Frau Junker hat wie auch einige andere Abgeordnete einige Probleme genannt. Meiner Ansicht nach werfen die Erhaltung und Förderung der kulturellen Vielfalt mitten in Europa und nicht nur außerhalb der EU Probleme auf. Erwähnen möchte ich beispielsweise nur die Frage der Förderung durch staatliche Beihilfen, die, wie Sie alle wissen, sowohl einen provisorischen als auch einen Ausnahmecharakter trägt und in keiner Weise Teil der verfassungsmäßigen oder sonstigen Logik der Verträge ist. Die kulturelle Vielfalt stellt daher ein Recht dar, aber sie ist ein Recht, das wir erst schaffen müssen, und nicht einfach ein Recht auf Kultur, auf Bildung usw. Das Recht auf kulturelle Vielfalt gibt es noch nicht, und ich hoffe, dass wir wissen, wie wir es aufbauen können. 2-356 Fraisse (GUE/NGL). – (FR) Frau Präsidentin, Frau Kommissarin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich fürchte, dass sich meine Ausführungen zum Thema der kulturellen Vielfalt nicht so optimistisch anhören werden wie die meiner Vorredner und vor allem Ihr Beitrag, Frau Kommissarin. Dafür gibt es mehrere Gründe. 2-357 Mayol i Raynal (Verts/ALE). – (FR) Frau Präsidentin, die Welt ist keine Ware. Dieser Slogan der Globalisierungsgegner könnte das Motto unserer heutigen Aussprache sein. Wenn die Welt nicht zum Verkauf steht, dann müssen wir gegen das eherne Gesetz von Angebot und Nachfrage kämpfen, das alle Aspekte des Lebens beherrscht. Zum Glück formiert sich der 13/01/2004 Widerstand gegen die Desillusionierung der Welt. Einige von uns werden in Kürze am Weltsozialforum teilnehmen. 115 Sprachen, Kulturen, kollektive Identitäten haben das unveräußerliche Recht, sich gegen Mac-World zu wehren. In diesem Sinne stellt der Bericht einen Schritt in die richtige Richtung dar, weil Vielfalt in der Natur wie in der Kultur Leben bedeutet. Die permanente Entstehung von Leben gilt es zu erhalten, zu fördern und zu stimulieren. Das ist nur dann möglich, wenn wir den Grundsatz, dass alle Sprachen und Kulturen vor dem Gesetz gleich sind, respektieren. Ich möchte in diesem Haus analog zu einem Gericht all jene altehrwürdigen Sprachen und Kulturen als Zeugen aufrufen, die noch heute diskriminiert werden, und zwar nicht nur in ihren jeweiligen Staaten, sondern auch in unseren europäischen Institutionen. gemeinsame Politiken in die Wege zu leiten, um den Minderheitenbevölkerungen und -sprachen auf vernünftige Art und Weise Entwicklungsmöglichkeiten an die Hand zu geben. Wir haben hier ein Kerneuropa von einigen Ländern, wie zum Beispiel Italien, aus dem ich komme, das hier Bahnbrechendes geleistet hat, und lassen Sie mich das als Angehöriger einer Minderheit sagen, die nicht italienischer Herkunft ist, sondern eine deutschsprachige österreichische Minderheit in Italien bildet. Es gibt Länder, in denen diese Entwicklung leider noch zurückgeblieben ist, und hier glaube ich, dass auch die Bemühung und die Abschaffung des Einstimmigkeitsprinzips einiges bewirken kann. Man muss vor allem jenen Ländern, die Sorgen haben, ihre Befürchtungen nehmen. Ich glaube, dass die Minderheiten und die Kulturen – dieser Bericht kann dabei einiges leisten – als Brücken empfunden werden und nicht als Belastung. 2-358 2-359 Ebner (PPE-DE). – Frau Präsidentin, Frau Kommissarin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Thematik der kulturellen Vielfalt ist eine Thematik, mit der wir uns ständig auseinandersetzen müssen. Wir brauchen ja nicht einmal bis zur WTO zu gehen, sondern wir hatten in diesem Parlament doch mehrfach schon die Auseinandersetzung, ob die Kultur und der Markt vereinbar sind, zum Beispiel beim Thema der Buchpreisbindung, bei den Urheberrechten, und man hat gesehen, wie divergierend doch die Vorstellungen innerhalb des Parlaments, aber auch zwischen dem Parlament und zum Teil der Kommission gewesen sind. Auch in der Kommission selbst gab es sehr unterschiedliche Auffassungen, und ich beziehe mich hier vor allem auf die Vorgängerkommission. Mit Herrn Kommissar van Miert jedenfalls haben wir diesbezüglich einige Sträuße ausgefochten. Iivari (PSE). – (FI) Frau Präsidentin, über die Bewahrung und Förderung des kulturellen Erbes in Europa wird viel gesprochen. Damit die Kulturen wirklich erblühen können, brauchen wir neben Worten konkrete Taten. Ich bin der Überzeugung, dass der Bericht meiner Kollegin, Frau Prets, uns ein Stück weiterbringt. Die von der Generalkonferenz der UNESCO vorgeschlagene Konvention für kulturelle Vielfalt sollte unterstützt werden. Ich glaube, dass die kulturelle Vielfalt als sinnvolle Gegenmaßnahme zum melting pot eine absolute Notwendigkeit ist, und ich bin der Frau Kollegin Prets sehr dankbar für diesen umfassenden und ausführlichen Bericht und auch der Kommissarin Reding, dass sie heute in dieser Ausführlichkeit diese Arbeit aus eigener Sicht nochmals dargestellt und darauf hingewiesen hat, dass der natürliche Verbündete der Kommission und vor allem der Frau Kommissarin Reding das Parlament ist und bleiben soll. Ich danke Frau Prets im Besonderen, dass es in Ziffer 15 heißt, das Parlament werde die Behandlung der Minderheitenbevölkerung und der Minderheitensprachen einschließlich der autochthonen Sprachen im Rahmen des erweiterten Europas aufmerksam verfolgen. Dies sollte die Vorgabe für das Europäische Parlament sein, wenn dieser Bericht angenommen wird. Ich glaube, dies sollte nicht nur in einem erweiterten Europa für die Erweiterungsländer gelten, sondern auch für die jetzigen Mitgliedstaaten. Hier haben wir sicherlich ein Manko, dass wir im kulturellen Bereich bisher aufgrund des aus meiner Sicht unseligen Einstimmigkeitsprinzips nicht in der Lage waren, Ich begrüße den Ansatz der Berichterstatterin, die Kultur als Bestandteil aller EU-Politiken zu betrachten. Dieser Ansatz muss auch in die praktischen Maßnahmen hineinreichen. Das Programm Kultur 2000 ist das auffälligste, wenngleich nicht einzige Instrument. Von den Strukturfonds werden Mittel für Projekte auf kulturellem Gebiet bereitgestellt, aber der Nutzungsgrad könnte durch effizientere Informationssysteme weiter erhöht werden. Die Rechtsvorschriften des Binnenmarkts wirken sich teilweise auf die Mobilität der kulturellen Güter bzw. der Kunst und Künstler aus. Hier stoßen wir nach wie vor oft auf Probleme, insbesondere im Hinblick auf die Besteuerung. Das in Lissabon aufgestellte Ziel für eine europäische Informationsgesellschaft hat dem kulturellen Bereich eine neue Dimension verliehen. Die Technologie bietet neue Möglichkeiten und Instrumente, aber sie müssen in den Dienst der Kultur gestellt werden und nicht umgekehrt. Die europäischen Netze auf dem Gebiet der Kultur sind eine wichtige Ressource für die Förderung der kulturellen Vielfalt. Ich hoffe, dass wir die Rechtsgrundlage zur Sicherung ihrer Finanzierung möglichst schnell herbeiführen. Ich möchte der Berichterstatterin, Frau Prets, für ihren persönlichen Einsatz zur Förderung der kulturellen Vielfalt danken. Im Laufe dieser Legislaturperiode hat sie verschiedene Workshops für europäische Kunst organisiert. 2-360 116 Martelli (ELDR). – (IT) Frau Präsidentin! Wie unsere Berichterstatterin richtig bemerkt hat, ist die Definition kultureller Vielfalt ebenso kompliziert wie die Definition der Kultur selbst und sogar riskant. Dennoch zögert der gerade auf einem komplizierten und gewagten Konzept beruhende Entschließungsantrag nicht, in nicht weniger als 47 Ziffern die so genannte kulturelle Vielfalt reglementieren, standardisieren und fördern zu wollen, in der trügerischen Hoffnung, im Zeitalter des Internet den Liberalisierungs- und Globalisierungsprozess der Kultur, der Information und des Wissens aufhalten zu können. Nachdem Europa in der Vergangenheit Gefahr lief, durch Nationalismus, Faschismus und Kommunismus zu sterben, riskiert es somit heute den Tod durch Legalismus. Der Text des vorliegenden Entschließungsantrags ist dafür ein eindeutiges Beispiel. Sein Inhalt stellt eine Herausforderung an das Prinzip des ausgeschlossenen Widerspruchs und selbst an den elementaren gesunden Menschenverstand dar und fällt schließlich einer vulgären Scheinheiligkeit anheim. Außerdem ist es scheinheilig, jede Form kultureller Produktion gleichermaßen für würdig zu befinden, nicht nur zu überleben, sondern sogar gefördert zu werden, und liberale Kultur und autoritäre Kultur, die Kultur der Infibulation und die der Gleichberechtigung der Geschlechter, die Kultur der Toleranz und die des Rassismus und Antisemitismus auf die gleiche Ebene zu stellen. Die Widersprüche dieses Entschließungsantrags spiegeln in Wahrheit die unserer Politik wider, die nach Verbündeten in der Dritten Welt sucht, um diese und sich selbst im Namen der Wahrung der kulturellen Vielfalt vor dem Vordringen des amerikanischen audiovisuellen Sektors zu schützen, und es sich dann vorbehält, beispielsweise die Frankofonie in Afrika großzügigst zu finanzieren; die Kultur, die im Namen der Assimilation das Kopftuch und andere religiöse Symbole in den Schulklassenzimmern verbietet, aber nichts dagegen einzuwenden hat, wenn sie in anderen Ländern autoritär aufgezwungen werden; die Kultur, welche die europäische Demokratie selbst dann rühmt, wenn sie nicht ohne weiteres als existent feststellbar ist, die aber in ihrer rassistischen Denkweise die Dritte Welt für nicht demokratiefähig hält; die Kultur, welche den „Export“ der Freiheit ablehnt, zögert nicht, mit Diktatoren und Tyrannen zusammenzuarbeiten und heute den Kampf der islamistischen Dissidenten zu ignorieren, so wie sie sich in der Vergangenheit nicht um die Dissidenten des kommunistischen Ostens gekümmert hat. In all dem sehe ich keine gerechtere und respektvollere Entscheidung zum Schutz des Erbes der Völker Europas und der Welt, sondern vielmehr einen gestaltlosen, scheinheiligen und widersprüchlichen Protektionismus, der nationale und regionale intellektuelle Eliten vor der Dynamik und dem kulturellen Konflikt schützen möchte, der seinem Wesen nach stets ... (Die Präsidentin entzieht dem Redner das Wort.) 13/01/2004 2-361 Cappato (NI). – (IT) Frau Präsidentin! Aus dem Bericht ergibt sich der Eindruck, der Feind der Kultur seien die Liberalisierung der Märkte und die Welthandelsorganisation, während die Nationalstaaten das Bollwerk der Kultur bzw. der Kulturen sind. Das ist nicht der Fall: Nationalstaaten und nationalistische Ideologien haben in der Vergangenheit Kulturen und Völker ausgelöscht. Frau Kommissarin Reding, in China wurden und werden noch immer die schlimmsten Genozide an Völkern und Kulturen begangen: am tibetanischen Volk und seiner Kultur, am uighurischen Volk und seiner Kultur. China darf in diesem Saale nicht als ein Modell fruchtbarer Zusammenarbeit im Hinblick auf die kulturelle Vielfalt präsentiert werden, sofern man sich bei dem Wort „kulturell“ nicht auf die frühere Kulturrevolution bezieht. Die kulturelle Vielfalt ist nicht an und für sich ein Recht; sie kann selbstverständlich auch aus Vorschriften resultieren, jedoch aus Vorschriften, die auf der Kommunikations- und Meinungsfreiheit beruhen müssen und nicht auf Protektionismus – protektionistischen oder staatlichen Stützmaßnahmen für die Kultur –, auf kulturellem Relativismus der Nationalstaaten. Vorschriften sind selbstredend vonnöten, insbesondere um der Zerstörung von Sprachen entgegenzuwirken; die in unseren Nationalstaaten betriebene Politik, nur eine Fremdsprache zu lehren, oder die für die EUInstitutionen geltenden Regelungen stehen jedoch im Widerspruch zu dem in dem Entschließungsantrag geforderten Geist der Vielfalt: EU-Institutionen mit einund zweisprachigen Agenturen, von denen Berichte veröffentlicht werden, die nicht einmal in den Amtssprachen der Europäischen Union verfasst sind. In der Erklärung zur Abstimmung werden wir, die radikalen Abgeordneten, auf unsere Vorschläge für eine Beobachtungsstelle zur Überwachung der Sprachenpolitik im Hinblick auf die Förderung der internationalen Esperantosprache, im Hinblick auf das Recht auf eine freie und nicht diskriminierende internationale Kommunikation und im Hinblick auf die Erhaltung und Bewahrung der sprachlichen Vielfalt verweisen. 2-362 Zabell (PPE-DE). – (ES) Frau Präsidentin, ein Dankeschön an die Kommissarin für all ihre Bemühungen um die europäische Kultur und ein Dankeschön an die Berichterstatterin, Frau Prets, für die von ihr geleistete Arbeit und vor allem für die Bewältigung der großen Zahl von Änderungsanträgen. Mein Land Spanien besitzt eine große Vielfalt und einen großen Reichtum an Kultur, und, wie es nicht anders sein kann, sind wir absolut für kulturelle Vielfalt. Aber ich möchte sagen, dass wir es lieber gesehen hätten, wenn der Bericht – anstatt von den nicht einheitlichen kulturellen Identitäten – von der Vielfalt der kulturellen Identitäten in der Europäischen Union gesprochen hätte. Die Sichtweise erscheint uns insgesamt als etwas negativ. Und Tatsache ist, dass in vielen Ländern 13/01/2004 Europas die kulturellen Identitäten nicht einheitlich sind, gerade weil sie vielfältig sind, und wir dürfen nicht vergessen, dass dies einer unserer großen Reichtümer ist. Wir dürfen nicht vergessen, dass das Recht jedes Mitgliedstaats, seine Kulturpolitik festzulegen, anzuwenden und anzupassen, an die nationale Gesetzgebung gebunden ist und dies folglich in Übereinstimmung mit ihren jeweiligen nationalen Rechtsvorschriften erfolgen muss. Abschließend möchte ich sagen, dass es mir, da es in der Europäischen Union unterschiedliche Standpunkte und Vorbehalte zu diesem Thema gibt, richtig erscheinen würde, die Frage auch in den Händen der UNESCO zu belassen. 117 daran, dass dieser Aspekt im Verfassungsentwurf berücksichtigt ist. Lassen Sie uns die kulturelle und sprachliche Vielfalt respektieren, aber niemandem aufzwingen. Die Achtung der Vielfalt besteht auch in der Respektierung jener, die eine andere Sprache sprechen. Im Baskenland muss die baskische Sprache ohne Frage erhalten werden, aber wir dürfen sie niemandem aufzwingen und diejenigen nicht diskriminieren, die sie nicht sprechen. Gewisse nationalistische Parteien haben versucht, die Sprache als politisches Werkzeug zu benutzen, und sind vom rassischen Nationalismus zu einem sprachlichen Nationalismus übergegangen. Ich glaube, dass die Kultur Eigentum aller ist, dass wir alle sie verteidigen müssen und niemand sie für sich beanspruchen darf. 2-363 Oreja Arburúa (PPE-DE). – (ES) Frau Präsidentin, zunächst möchte ich natürlich die Berichterstatterin zu ihrer Initiative beglückwünschen und auch der Kommissarin zu ihrer Rede gratulieren – und ich habe mir gestattet, einige Punkte aus ihrer Rede zu notieren, um sie zu zitieren, wenn bei anderen Gelegenheiten über kulturelle Vielfalt gesprochen wird. Ich spreche hier im Plenum als Spanier, als Mitglied der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und der europäischen Demokraten und als Baske. Ich komme aus einem Land, in dem wir unsere eigene Sprache, eine autochthone Sprache neben dem Spanischen haben, das Baskische, und das eine Kultur besitzt, die genau wie seine Sprache eine Jahrtausende lange Geschichte hat. Ich stimme mit der Berichterstatterin in Bezug auf die Bedeutung des Erhalts der sprachlichen Vielfalt überein. Ich stimme auch mit ihr darin überein, dass wir die Behandlung der Minderheitensprachen, einschließlich der autochthonen Sprachen, überwachen müssen. In einem immer fester vereinten Europa, in einer immer stärker globalisierten Welt müssen wir der kulturellen Vielfalt besondere Aufmerksamkeit widmen. Der Reichtum Europas – und was uns von anderen Regionen der Welt unterscheidet, wie die Kommissarin sagte – ist ohne Zweifel unsere kulturelle Vielfalt, und wir müssen versuchen, dieses Modell zu exportieren. Wir müssen verhindern, dass die Union zu einem Mittel der Standardisierung wird, und ich möchte daran erinnern, dass in der Präambel des Verfassungsentwurfs von einem „in Vielfalt geeinten Europa“ gesprochen wird. Aber wir müssen die Aneignung der kulturellen und sprachlichen Vielfalt für politische Zwecke verhindern. Wir dürfen nicht zulassen, dass der Schutz einer Sprache oder einer Kultur, die allen gehört, zu einer politischen Waffe, zu einer Schleuderwaffe wird oder gar zu einem Mittel der Diskriminierung oder Spaltung zwischen uns. Weder die Sprache noch die Verteidigung einer Sprache dürfen ein Grund für Diskriminierung sein. Denken wir Gestatten Sie mir, abschließend die Präambel der Verfassung zu zitieren, in der es heißt, dass „die Völker Europas, wiewohl stolz auf ihre Identität, entschlossen sind, immer enger vereint ihr Schicksal gemeinsam zu gestalten“. 2-364 Reding, Kommission. (FR) Frau Präsidentin, Sie werden verstehen, dass ich angesichts der wenigen noch verbliebenen Kämpfer im Plenum nicht auf die Ausführungen aller eingehen werde, die den Saal bereits verlassen haben, was ich um fünfzehn Minuten nach Mitternacht durchaus verstehen kann. Dennoch möchte ich etwas sagen, was mir sehr am Herzen liegt. Ich spreche als eine Luxemburgerin zu Ihnen, und diese Luxemburgerin hat gemeinsam mit Ihnen das Europäische Jahr der Sprachen ins Leben gerufen, das ohne Ausnahme alle Sprachen umfasst, ob es sich dabei um anerkannte oder nicht anerkannte Sprachen handelt oder um Mehrheits- oder Minderheitssprachen, denn ich habe stets erklärt, dass es keine großen oder kleinen Sprachen gibt. Alle Sprachen sind Muttersprachen, und alle sind wichtige Sprachen – das liegt in der Natur der Sache. Wir werden die eingeschlagene Richtung beibehalten. Wir haben unseren Aktionsplan für Sprachen auf der Grundlage der Vielsprachigkeit erarbeitet, und diese umfasst auch all jene Sprachen, die keine Amtssprachen sind. Sie umfasst jedoch nicht Esperanto, weil wir genügend lebende Sprachen mit Problemen haben, ohne dass wir zusätzlich noch künstliche Sprachen schaffen müssen. Deshalb sollten wir unsere Kinder Fremdsprachen lehren. An dieser Stelle freue ich mich, feststellen zu können, dass sich fast alle – ja, ich würde sagen alle – unsere Bildungsminister entsprechend bemühen, wobei einige bei Null anfangen. Sie setzen sich dafür ein, dass Fremdsprachen auf der Primarstufe gelehrt werden. In den vergangenen zwei Jahren konnten enorme Fortschritte erzielt werden. Noch bleibt viel zu tun, aber wir kommen voran, und zumindest haben diejenigen Minister, die sich nicht entsprechend bemühen, ein schlechtes Gewissen. Es liegt an Ihnen, den Abgeordneten des Europäischen Parlaments, dafür zu sorgen, dass sie auch weiterhin ein schlechtes 118 Gewissen haben, damit Reformen auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene in Gang kommen. Als zuständiges Kommissionsmitglied vertrete ich gegenüber allen Ministern stets nachdrücklich den Standpunkt, dass der Fortbestand der Vielsprachigkeit in Europa eine Frage des Überlebens ist. Ich komme jetzt zur Beantwortung bestimmter konkreter Fragen, auch wenn die Abgeordneten, die sie gestellt haben, schon gegangen sind. Zur Frage der UNESCO und unserer Verbündeten. Klar ist, dass wir alle Länder in der UNESCO brauchen, um eine Mehrheit für die Annahme einer Konvention über die kulturelle Vielfalt zu erzielen. Außerdem müssen wir weltweit Vorbild im Hinblick auf die kulturelle Vielfalt sein. Wir versuchen, die Haltung vor allem der Länder zu beeinflussen, in denen die Lage alles andere als ideal ist. Das wird uns dank unserer Vorbildwirkung und der Tatsache, dass wir die Achtung der Rechte von Minderheiten konsequent einfordern, auch gelingen. Wir wissen alle, um welche Länder es sich dabei handelt, und einige von ihnen wurden auch bereits genannt. Als Europaabgeordnete wissen Sie das, weil Sie sich mit dieser Materie ständig auseinander setzen, aber wir können diesen Minderheiten nur helfen, wenn wir sie einbeziehen, wenn wir ihnen sagen, dass wir sie nicht zurücklassen werden. Das geht nicht, wenn wir zwischen denen, die Recht haben, und denen, die Unrecht haben, eine Mauer errichten. Lassen Sie mich ein ganz konkretes Beispiel nennen. Im Mai des vergangenen Jahres eröffneten wir erstmals die Filmfestspiele von Cannes mit dem Tag des europäischen Kinos. In Begleitung von jungen bekannten Produzenten demonstrierten 25 Minister voller Stolz auf die eigene nationale Filmindustrie der Welt, welch große Bedeutung sie dem Kino beimessen. Für den Nachmittag des „Tags des europäischen Kinos“ hatten wir und unsere Partner weltweit eine Konferenz über das Kino der Welt organisiert, um all jenen Gehör zu verschaffen, deren Stimme gewöhnlich untergeht, und um dem Minderheitenkino, das ohne europäische Hilfe keine Möglichkeit hätte, sich auszudrücken, eine Chance zu geben. Genau so sollte europäische Politik sein. Sie ist Vorbild, und sie demonstriert unser einzigartiges Modell. Ich möchte jetzt Herrn Beazleys sehr konkrete Frage beantworten. Er wollte wissen, ob wir eine Mitteilung in Bezug auf die UNESCO erarbeiten werden. Herr Beazley, ich weiß nicht, ob Sie es bemerkt haben, aber im August veröffentlichte die Kommission – soweit mir bekannt ist erstmals in der Geschichte der Europäischen Union – eine Mitteilung über die UNESCO, die als Grundlage für unser weiteres Vorgehen dient. Wir haben jetzt eine Schlacht gewonnen. Ich sage „Schlacht“, weil der Krieg noch nicht zu Ende ist. Die Fraktionen hoffen – und die Ersten haben bereits entsprechende Sitzungen durchgeführt –, dass jetzt Gespräche auf der Ebene der UNESCO aufgenommen werden. Ich glaube, dass es möglich sein wird, Ende 2004 oder Anfang 2005 die eigentlichen internationalen Verhandlungen 13/01/2004 aufzunehmen. Zu diesem Zeitpunkt, wenn uns die ersten Entwürfe vorliegen, sollten wir in der Lage sein zu definieren, was Europa im Rahmen dieser Verhandlungen erreichen will. Die vierteljährliche Veröffentlichung einer Mitteilung reicht nicht aus. Damit würden wir nichts erreichen. Ich bin eine Verfechterin dessen, was die Deutschen als „Realpolitik“ bezeichnen. Das bedeutet, dass ich an ergebnisorientierten Maßnahmen interessiert bin. Mit unserer Mitteilung vom letzten Sommer haben wir den Stein ins Rollen gebracht und demonstriert, dass Europa an der Erarbeitung eines internationalen Instruments beteiligt ist. Sobald die ersten Ergebnisse der Diskussionen vorliegen, werden wir erklären, welches Hauptziel wir in der Debatte anstreben. Deshalb sollten wir effizient vorgehen und nicht Militanz als Selbstzweck demonstrieren. Was Frau Junkers Verweis auf die Medienkonzentration angeht, so haben wir wohl den gleichen Ausgangspunkt, aber wir orientieren uns auch an demselben Vertrag. Dieser Vertrag hindert die Kommission daran, einen Vorschlag für ein Instrument zur Harmonisierung, zur Erhaltung der Vielfalt oder des Pluralismus der Medien vorzulegen. Da der Vertrag dies nun einmal vorsieht und die Kommission die Hüterin der Verträge ist, sind mir die Hände gebunden. Die Kommission würde mir ihre Unterstützung versagen, wenn ich vom Vertrag abwiche. Wir können nur hoffen, Frau Junker, dass der neue Vertrag, wie viele Abgeordnete bereits klar sagten, viel deutlichere Elemente hinsichtlich der Vielfalt in all ihrer breit gefächerten Vielschichtigkeit enthalten wird. Dabei geht es nicht nur um den Tanz und die Künste, sondern auch und vor allem um Sprachen, Minderheiten, das Kino und den Pluralismus des Ausdrucks, also um die Medien und die audiovisuelle Technologie. Deshalb möchte ich, dass der neue Vertrag mehr Möglichkeiten vor allem für die Volksvertreter enthält, aber auch in Bezug auf die Initiative der Kommission, die dann einen Schritt weiter gehen soll. Man sagt, die Welt sei keine Ware, aber noch mehr gilt das für die Kultur. Meiner Ansicht nach hat die Kommission in diesem Punkt durch ihr Handeln – und zwar nicht nur im Bereich des Außenhandels, sondern auch durch die Genehmigung nationaler Beihilfen beispielsweise für die Filmkunst und öffentliche Fernsehstationen usw. – eindeutig nachgewiesen, dass sie nicht bereit ist zu akzeptieren, dass die Kultur als Ware betrachtet wird. Doch obwohl die Kultur keine Ware ist, hat sie ihren Preis, und den müssen wir zahlen. Deshalb müssen wir bei den nationalen Regierungen Überzeugungsarbeit leisten und dafür sorgen, dass Europa in der Lage ist, genügend Mittel in das Überleben dieser Kulturen zu investieren. Es muss möglich sein, dass Europa der Welt als lebendiges Vorbild dient, damit wir diese Welt verändern können, denn obwohl das, was wir in Bezug auf Vielfalt und die Achtung anderer Kulturen erleben, nicht perfekt ist, ist unser Beispiel durchaus wertvoll. Weisen wir den Weg, und die Welt wird es uns danken. 2-365 13/01/2004 Die Präsidentin. Vielen Dank, Frau Kommissarin Reding. Die Aussprache ist geschlossen. Die Abstimmung findet morgen um 12.00 Uhr statt. (Die Sitzung wird um 00.20 Uhr geschlossen) 1 2-366 Dillen (NI), schriftlich. – (NL) Ich stamme aus Flandern, einem Land, dessen Kultur über Jahrzehnte durch die Dominanz der belgischen Gemeinschaft der Französischsprachigen gelähmt wurde. Selbst heutzutage wird der niederländischen Sprache und Kultur, insbesondere in der flämischen Peripherie um Brüssel, von der zahlenmäßig vorherrschenden frankophonen Minderheit Verachtung entgegengebracht. Auch innerhalb der Union wird das Niederländische zuweilen ignoriert. Niederländisch verschwand beispielsweise als Arbeitssprache in Institutionen wie dem Markenamt der Gemeinschaft. Deshalb weiß ich ganz genau, dass die europäischen Institutionen selbst Dreck am Stecken haben, wenn es um die Missachtung der kulturellen Vielfalt geht oder wenn es heißt, auch die linguistische Vielfalt müsse respektiert werden. Dieser Bericht mit einer Menge lobenswerter Empfehlungen kommt keineswegs zu früh, und ich hoffe von ganzem Herzen, dass die hehren Absichten, nach der Erweiterung der EU allen Sprachen, die in dem Europa der 25 Mitgliedstaaten gesprochen werden, Schutz angedeihen zu lassen, dieses Mal kein leeres Versprechen bleiben. Ich möchte betonen, dass es auch Minderheitensprachen wie Gallisch und Bretonisch verdienen, mit EU-Hilfen gefördert zu werden. Europa muss im Kulturbereich zunächst seine Angelegenheiten in Ordnung bringen, ehe es den Moralapostel für die ganze Welt spielt. 119 letzten Jahr erfüllt uns mit Trauer und tiefer Sorge. Das war ein dunkler Moment, der uns gleichzeitig erneut vor Augen führte, dass wir als Demokraten die echten Fortschritte, die in Serbien und Montenegro und der Region insgesamt bisher erzielt wurden und weiterhin notwendig sind, nicht als Selbstverständlichkeit hinnehmen dürfen, und der uns daran erinnert, dass wir miteinander im Gespräch bleiben und die Kräfte der Veränderung, der Reform und der Demokratie stärken müssen. Aus diesem Grunde hoffen wir im Europäischen Parlament, dass die Ergebnisse der jüngsten Wahlen in Serbien nicht das Wiederaufleben eines Nationalismus bewirken werden, der mit solch tragischen Konsequenzen für die Region verbunden war. Ich begrüße Sie heute als einen Staatsmann, dessen Worte und Taten uns mit Optimismus erfüllen. Sie, Herr Präsident, verkörpern in vielerlei Hinsicht das Beste, was wir für Ihre Region erhoffen. Die unlängst von Ihnen eingeleiteten Akte der Versöhnung – zunächst zwischen Ihnen und dem Präsidenten von Kroatien und danach im November zwischen Ihnen und dem Präsidenten von Bosnien-Herzegowina – verdienen unsere Anerkennung. Diese ausdrucksstarken Akte sind zutiefst europäisch. Sie erinnern uns an die Worte von Robert Schuman, einem unserer Gründungsväter, der von der Kraft der schöpferischen Versöhnung sprach. Wir brauchen heute auf dem westlichen Balkan solche Ideen und solche mutigen Männer und Frauen mit einer politischen Vision. Ich danke Ihnen dafür, dass Sie in dieser Beziehung Pionierarbeit geleistet haben. Wichtig ist, dass wir jetzt über Erklärungen und Schlussfolgerungen von Ratstagungen hinaus praktische Bezugspunkte für den demokratischen Fortschritt zwischen der Europäischen Union und den Staaten Ihrer Region entwickeln. 2-151 Anhang – Feierliche Sitzung 2-152 VORSITZ: PATRICK COX Präsident (Die feierliche Sitzung wird um 12.00 Uhr eröffnet.) Der Präsident. – Liebe Kollegen, es ist mir eine große Freude, heute Herrn Marović, den Präsidenten der Staatenunion von Serbien und Montenegro, hier im Europäischen Parlament in Straßburg zu begrüßen. Herr Präsident, Ihr Besuch beim Europäischen Parlament findet zu einem äußerst wichtigen Zeitpunkt in den Beziehungen zwischen Serbien und Montenegro und der Europäischen Union, ja in mancherlei Hinsicht an einem Scheidepunkt für Serbien und Montenegro selbst statt. Die neue Union, die demnächst 25 Mitgliedstaaten umfassen wird, verfolgt mit Hoffnung und Erwartung den Wandlungs- und Reformprozess, der sich seit einigen Jahren in Ihrem Land und der gesamten Region vollzieht. Der abscheuliche Mord an Zoran Djindjić im Herr Präsident, über Sie möchten wir den Menschen in Serbien und Montenegro und generell den Menschen auf dem westlichen Balkan signalisieren, dass wir in diesem Parlament bereit sind, Sie auf diesem Weg zu begleiten. Sie brauchen diesen Weg nicht allein anzutreten. Ich freue mich, Ihnen jetzt das Wort für Ihre Ansprache an das Europäische Parlament erteilen zu können. (Beifall) 2-153 Ansprache von Herrn Svetozar Marović, Präsident von Serbien und Montenegro 2-154 Marović, Präsident von Serbien und Montenegro2. (EN) Herr Präsident, verehrte Abgeordnete, es ist mir eine Ehre, zu Beginn dieses Jahres, in dem wir eine weitere Beschleunigung unserer Annäherung an europäische Strukturen erwarten, zu Ihnen zu sprechen. 2 1 Tagesordnung der nächsten Sitzung: siehe Protokoll. Übersetzung der englischen Übersetzung der auf Serbisch gehaltenen Ansprache. 120 Ich bin der aufrichtigen Meinung, dass die bevorstehenden politischen Dialoge und die Fertigstellung der Machbarkeitsstudie weitere wichtige Schritte auf dem Weg zum Abschluss eines Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zwischen unserer Staatenunion und der Europäischen Union sein werden. Dies wird von entscheidender Bedeutung sein. Ohne eine günstige Beurteilung in der Machbarkeitsstudie und eine Intensivierung der Maßnahmen zum Abschluss des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zwischen Serbien und Montenegro und der Europäischen Union werden sich der Prozess der Europäisierung und die für die Sicherung eines besseren Lebens für alle Bürger erforderlichen Fortschritte verzögern. Deshalb rufen wir jedermann in der Europäischen Union auf, sich mit noch mehr Begeisterung gemeinsam für die Beschleunigung des Europäisierungsprozesses einzusetzen, und zwar nicht nur zum Wohle der europäischen Zukunft von Serbien und Montenegro, sondern auch aus Gründen der dringend erforderlichen Sicherheit, Stabilität und Fortschritte für den gesamten westlichen Balkan. In diesem Prozess kommt der Staatenunion von Serbien und Montenegro eine herausragende Bedeutung zu, nicht nur aus geostrategischen oder sicherheitspolitischen Gründen, sondern vielmehr auch aus Gründen der Förderung demokratischer und europäischer Normen im Bemühen um die Lösung noch offener Fragen der europäischen Integration dieser Region, wobei der Kosovofrage natürlich ganz besondere Bedeutung zukommt. Durch den Dialog und nur durch den Dialog wird es unter Achtung der UNO-Resolutionen und unter aktiver und verantwortungsvoller Mitarbeit der internationalen Gemeinschaft möglich sein, die Gefahr ethnischer Spannungen und des Drucks vor allem auf die nicht albanische Bevölkerung zu beseitigen. Serbien und Montenegro unterstützen den Grundsatz „Standards before Status“, denn nur ein multiethnisches Kosovo, ein freies und sicheres Kosovo, in das frühere Bewohner zurückkehren und in dem sie leben können, ein Kosovo der europäischen Normen kann sich zu einem Raum der Zukunftsaussichten und des Fortschritts für alle seine Bürger entwickeln. Im Verlauf der Geschichte hat der Balkan oft den tragischen Preis für Intoleranz gezahlt. Unter einer solchen Politik haben in erster Linie stets die Bürger und Völker gelitten, die in den betroffenen Regionen leben. Ich bin sicher, dass wir inzwischen alle reifer geworden sind und erkannt haben, dass der Weg zu einer modernen, entwickelten und demokratischen Welt für alle Nationen des westlichen Balkans über den politischen Dialog sowie Kompromissund Verhandlungsbereitschaft führt. Radikalisierungstendenzen werfen uns zurück. Allein Einvernehmen und Dialog bieten Aussicht auf eine tolerante und stabile europäische Gesellschaft der 13/01/2004 ethnischen und religiösen Vielfalt. Das sind unsere Vision, unser politisches Ziel und unsere Hoffnung. Die Vertreter der Europäischen Union, die unser Land in wenigen Tagen besuchen werden, werden sich selbst davon überzeugen können, dass der Reformprozess in Serbien und Montenegro nicht zum Stillstand gekommen ist, obwohl uns das vergangene Jahr sowohl global als auch regional und im eigenen Land mehrfach schwere Prüfungen auferlegt hat. Ich erinnere daran, dass das Attentat auf den serbischen Premierminister Zoran Djindjić mit all seinen tragischen Konsequenzen nach Ansicht vieler Beobachter in erster Linie dem Ziel diente, die Bildung der Staatenunion von Serbien und Montenegro zu durchkreuzen und die Region generell zu destabilisieren. Unser Land hat sich auch gegen diese Anfechtung behauptet. Die Sicherheit wurde aufrechterhalten, und die Staatenunion von Serbien und Montenegro wurde nicht nur gebildet, sondern auch in den Europarat aufgenommen. Sie hat sich ferner zu einem gleichberechtigten Teilnehmer am europäischen Integrationsprozess entwickelt. Ich will nicht verhehlen, dass wir bezüglich des EUBeitritts mit größeren Fortschritten gerechnet und vor allem mehr Verständnis erwartet hatten. Vielleicht hatte auch Europa mehr erwartet. Ich zweifle jedoch nicht daran, dass der Wunsch unseres Landes, sich der erweiterten demokratischen europäischen Familie anzuschließen, auf Gegenseitigkeit beruht. Ausgehend davon sollten sowohl wir als auch Europa prüfen, welche Fehler gemacht wurden, um weitere Fehler künftig zu vermeiden, und wir sollten alles in unseren Kräften Stehende tun, um unser gemeinsames Ziel der weiteren Annäherung von Serbien und Montenegro sowie des westlichen Balkan an europäische Werte und Lebensweisen zu fördern. Offen gesagt, bestand unser größter Fehler darin, dass wir nicht immer schnell genug reagiert haben. Andererseits hat die Welt oder, um genau zu sein, haben bestimmte Institutionen bisweilen etwas übereilt oder in für unsere demokratische Öffentlichkeit nicht immer nachvollziehbarer Weise reagiert. Das haben viele globale Analysten erkannt, die auf die zahlreichen negativen Konsequenzen verwiesen haben, welche die von unserer Staatenunion ergriffenen reformpolitischen und demokratischen Schritte zu bremsen drohen. Das gilt insbesondere für die letzten vier Anklagen, die vor den Wahlen in Serbien vom Haager Tribunal erhoben wurden. Der Zweifel, man arbeite mit dem Haager Tribunal trotz der ganz offensichtlich erzielten Ergebnisse auf diesem Gebiet nicht in der gewünschten Form zusammen, ist schwer zu ertragen. Der von einigen Bürgern ausgehende Druck, die die Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das frühere Jugoslawien – welche auf der Grundlage der Umsetzung des vom Parlament der Staatenunion erlassenen Gesetzes über die Zusammenarbeit mit dem IStGHJ erfolgt – als seitens der demokratischen Behörden von Serbien und 13/01/2004 Montenegro übertrieben und schädlich für die eigenen Bürger empfinden, stellt ebenfalls ein Problem dar. Ich möchte Ihnen versichern, dass wir auch künftig an der Zusammenarbeit mit Den Haag auf der Grundlage der eingegangenen Verpflichtungen, der beschlossenen internationalen Instrumente und unserer nationalen Gesetze interessiert sind. Wir rechnen dabei auf das Verständnis der internationalen und der nationalen Öffentlichkeit sowie ihre Zusammenarbeit. Dies wird ein weiteres Mal unser aufrichtiges Engagement für die Werte der zivilisierten und demokratischen Welt unterstreichen, die Sie in diesem hohen Haus vertreten. Wir wollen weder Geiseln der Vergangenheit noch Den Haags oder der Generale sein. Wir sind allenfalls bereit, uns unserer Zukunft zu opfern zum Wohle kommender Generationen, die gleichberechtigt mit anderen Völkern in Europa und der übrigen Welt zusammenleben möchten. Getragen von dem Wunsch, die politischen Bedingungen zu stabilisieren, hielt Serbien vorgezogene Parlamentswahlen ab. Die Mehrheit der Bürger sprach den demokratischen Kräften ihre Unterstützung aus. Ganz gleich wie man das Ergebnis dieser Wahlen kommentieren mag, ist es eine Tatsache, dass die demokratischen Kräfte über 60 % der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigen konnten, und zwar jetzt – nicht im Kampf gegen Milosević, sondern im Kampf um eine demokratische und europäische Zukunft für Serbien und Montenegro. Das ist nicht der Zeitpunkt für eine weitere Radikalisierung, sondern jetzt geht es in Serbien und in Montenegro darum, alles in unseren Kräften Stehende zu tun, um einen möglichst breiten nationalen Konsens in Bezug auf die europäischen und entwicklungspolitischen Prioritäten von Serbien und Montenegro zu erzielen. Die demokratischen Kräfte lassen sich bereits von dieser Notwendigkeit leiten. Wie Ihnen bekannt ist, sind sie zurzeit mit der Bildung einer neuen demokratischen Regierung beschäftigt, die eine Fortsetzung der demokratischen, reformorientierten und proeuropäischen Prozesse in der Staatenunion von Serbien und Montenegro ermöglichen wird. Viel wurde in der Vergangenheit auf politischer und ökonomischer Ebene getan. Das ist u. a. daran zu erkennen, dass das eindeutig vorhandene politische Vakuum nicht nur der Währungsstabilität nichts anhaben konnte, sondern dass im Gegenteil mehrere umfangreiche Kapitalanlageverträge mit weltweit renommierten Firmen abgeschlossen werden konnten. Serbien und Montenegro setzen den Aktionsplan für die Harmonisierung der Wirtschaftssysteme Serbiens und Montenegros fort, und an Herrn Pattens Adresse möchte ich sagen, ja, es gibt noch offene Fragen, aber wir sind ganz klar an der Fertigstellung der Machbarkeitsstudie bezüglich der Aufnahme von Verhandlungen über das Stabilisierungsund Assoziierungsabkommen interessiert. 121 Auch auf dem Gebiet der Bildung wurden ordnungsgemäße Reformen durchgeführt, so dass unser Land jetzt zu den Unterzeichnern der Erklärung von Bologna zählt. Unsere Reformen im Bereich der Justiz genießen umfassende Unterstützung. Im Kampf gegen die organisierte Kriminalität können wir auf umfassende Zusammenarbeit zählen, wie auch in Verbindung mit den Verfahren, die vor dem Sondergericht zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität angelaufen sind, deutlich wird. Wie Sie wissen, wurde zudem ein Sondergericht zur Ahndung von Kriegsverbrechen gebildet, und wir gehen davon aus, dass es schon bald Fälle verhandeln wird, die vom Strafgerichtshof in Den Haag an dieses Gericht verwiesen wurden oder werden. Die Streitkräfte wurden ebenfalls reformiert. Es wurde eine umfassende demokratische und zivile Kontrolle des Militärs eingeführt. Der Wehrdienst wurde verkürzt, und es wurde ein Entmilitarisierungsprozess an den Landesgrenzen eingeleitet. Wir gehen davon aus, dass Serbien und Montenegro demnächst in das Programm „Partnership for Peace“ aufgenommen werden. Was die Region betrifft, so sind die vom Präsidenten Ihres Parlaments, Herrn Cox, erwähnten gegenseitigen Entschuldigungen für die im ehemaligen Jugoslawien verübten Verbrechen keine leeren Worte. Durch Einführung eines liberaleren Visaregimes haben wir die regionale Zusammenarbeit und gute nachbarliche Beziehungen weiter gefestigt. Serbien und Montenegro haben die bisher für die Einreise in über 40 Länder bestehende Visapflicht abgeschafft. Wir haben die Voraussetzungen für die Rückkehr von Flüchtlingen und Binnenvertriebenen geschaffen und die ökonomische und kulturelle Zusammenarbeit weiter verbessert. Sich zu entschuldigen bedeutet jedoch, dass man sich seiner Vergangenheit umfassend, aufrichtig und verantwortungsbewusst stellt. Einen anderen Weg gibt es nicht. Vollkommene und schuldlose Menschen gibt es nur im Himmel. Als Sünder, die wir auf dieser Erde wandeln, müssen wir den Mut haben, unsere Fehler als solche zu erkennen, sie zu korrigieren und neue Beziehungen einzugehen. Für die Irrtümer der Vergangenheit mussten viele Nationen auf dem von den heftigen Stürmen der Geschichte gezeichneten Balkan einen hohen Preis zahlen. In Serbien und Montenegro leben derzeit fast 650 000 Flüchtlinge und Binnenvertriebene. Bei den meisten von ihnen handelt es sich um Serben aus der Krajina, aus Bosnien und dem Kosovo. Das macht deutlich, welch große Opfer diese Menschen aufgrund einer Politik bringen mussten, die nationale Interessen über die Realität gestellt hatte. Jede Politik, die nur eigene Interessen verfolgt und eine realistische, zeitgemäße und politische Lösung offener Fragen ignoriert, ist eine blinde Politik. Deshalb erwarten die Bürger von Serbien und Montenegro, die Opfer einer solchen Politik waren, zu Recht Verständnis und eine Entschuldigung für alles, was sie in dieser Zeit 122 der verfehlten Politik und Hoffnung erdulden mussten. Es ist ein Irrtum zu glauben, man könne allein und ohne Zusammenarbeit mit Europa und der Welt leben, ohne Pflege der historischen Freundschaftsbande und ohne den Aufbau einer gemeinsamen, stabilen, blühenden, demokratischen und europäischen Zukunft für alle Völker und Staaten des Kontinents. Dieses Gefühl des Verständnisses und der Entschuldigung trage ich als Präsident von Serbien und Montenegro tief in meinem Herzen, und ich erwarte dieses Verständnis auch von allen unseren Freunden. Das sage ich, weil die Vereinbarung von Belgrad zu positiven Ergebnissen geführt hat. Die Vereinbarung von Belgrad, die auf der Grundlage einer mit Unterstützung der Europäischen Union erzielten demokratischen Einigung zwischen Serbien und Montenegro zustande kam, ist für die derzeit guten Beziehungen zwischen Serbien und Montenegro verantwortlich, die von mangelndem Verständnis und Konflikten geprägten Beziehungen vorzuziehen sind. Heute stellt der Dialog für uns das Mittel zur Erzielung einer Übereinkunft über Fragen von gegenseitigem Interesse in der Staatenunion dar, der eine Überstimmung und Gefährdung der Autonomie beider Staaten ausschließt. Unsere Institutionen übernehmen zunehmend volle Verantwortung für die einheitliche Umsetzung der Verfassungscharta. Zusammen mit den Bemühungen der Regierungen der beiden Staaten haben diese Maßnahmen Serbien und Montenegro Europa und dem europäischen Integrationsprozess näher denn je gebracht. Das ist eines der wichtigsten Ziele, die die Staatenunion im Rahmen der Vereinbarung von Belgrad und der Verfassungscharta verfolgt. Als Präsident der Staatenunion von Serbien und Montenegro bin ich überzeugt davon, dass die Unterzeichnung der Vereinbarung von Belgrad und der Verfassungscharta für die neue Staatenunion von Serbien und Montenegro unter den gegebenen Bedingungen eine gute Entscheidung war und dass es nun auf allen Ebenen unsere Aufgabe ist, unseren Pflichten verantwortungsbewusst und wirksam in Übereinstimmung mit den von uns eingegangenen Verpflichtungen nachzukommen. Die von Europa zugesagte ökonomische und politische Unterstützung wird dazu zweifellos den größtmöglichen Beitrag leisten. Die im früheren Jugoslawien und weltweit gesammelten Erfahrungen beweisen, dass – um den heutigen politischen Jargon zu benutzen – das Zuckerbrot stets wirksamer ist als die Peitsche. Europa kann für jedes seiner konkreten Ziele eine Frist setzen – wir sind bereit. Das ist die Art von Ansporn und Ermutigung, die wir uns von der Europäischen Union erhoffen, und zwar vor allem im Hinblick auf die Erarbeitung der Machbarkeitsstudie. Deshalb bin ich davon überzeugt, dass Serbien und Montenegro den Weg in die europäische Integration erfolgreich zurücklegen werden, wenn die Studie zu einem positiven Ergebnis kommt und das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen 13/01/2004 rechtzeitig abgeschlossen wird. Mit unserer aufrichtigen und unermüdlichen Arbeit verfolgen wir das Ziel, an den gemeinsamen Werten einer friedlichen, demokratischen und zivilisierten Welt teilzuhaben. Ich grüße Sie im Namen von Serbien und Montenegro: seiner Bürger, seiner Hoffnungen und seiner Erwartungen für ein Leben an der Seite der Länder in der Region und aller Nationen in Europa. (Lebhafter Beifall) 2-155 Der Präsident. Herr Präsident Marović, ich möchte Ihnen für Ihre heutige Ansprache und für Ihre von einer europäischen Perspektive und Engagement Ihrerseits gekennzeichneten Botschaft an dieses Parlament danken. (Die feierliche Sitzung wird um 12.25 Uhr geschlossen.) 13/01/2004 123 INHALT SITZUNG AM DIENSTAG, 13. JANUAR 2004 .........................................................5 Dringlichkeitsantrag ...............................5 Dienstleistungen von allgemeinem Interesse ..................................................5 Rahmenbedingungen für Regulierungsagenturen ....................... 19 Perspektiven für die Doha-Runde nach dem Treffen des Allgemeinen WTO-Rats am 15. Dezember 2003 ......................... 24 Abstimmungen ..................................... 32 Perspektiven für die Doha-Runde nach dem Treffen des Allgemeinen WTORates am 15. Dezember 2003 .............. 46 Illegaler Handel mit Buschfleisch ....... 52 EU-Hilfe für den Iran im Anschluss an das Erdbeben ........................................ 59 Thunfisch .............................................. 64 Mitteilung des Präsidenten .................. 64 Fragestunde (Kommission) ................. 71 Dienstleistungen im Binnenmarkt....... 86 Detergenzien ......................................... 90 Armutslinderung und übertragbare Krankheiten ........................................... 95 Neue Partnerschaft für die Entwicklung Afrikas ................................................. 104 Kulturelle Vielfalt ................................ 110 Anhang – Feierliche Sitzung.............. 119 Ansprache von Herrn Svetozar Marović, Präsident von Serbien und Montenegro ............................................................. 119