Paritätischer Wohlfahrtsverband - zu-hause

Werbung
Statement von Heidi Merk,
Vorsitzende des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes,
anlässlich des Paritätischen Pflegekongresses 2009
am 4. Juni 2009 in Potsdam
Sehr geehrte Damen und Herren,
„Pflege als Versicherungsleistung – Perspektive trotz Legislative!“ lautet das
Motto, unter das wir die Veranstaltung gestellt haben. Das klingt provokant und
soll es auch sein.
Die Pflegeversicherung ist die jüngste der fünf Sozialversicherungssäulen. Erst
1995 als Pflichtversicherung eingeführt, steckt sie – wenn nicht mehr in den
Kinderschuhen, dann doch quasi gerade mitten im zarten Teenageralter.
Wir erinnern uns noch gut daran: nachdem die Frage des Ja geklärt war, ging es
um den Umfang, die Höhe der Leistungen und wie das bezahlbar gemacht
werden könnte. Die Opferung eines Feiertags (Buß- und Bettag) brachte nach
langem Gezerre schließlich den Durchbruch, denn das sollte die
Deckungslücken schließen helfen. Und leider war somit von Anfang an klar, dass
noch viele Änderungen am Pflegeversicherungsgesetz vorgenommen werden
mussten, denn dem Gesetz fehlte die notwendige Ehrlichkeit.
Die Pflegeversicherung wurde vor 14 Jahren eingeführt, weil durch die Erosion
traditioneller, familienorientierter Lebensformen und der damit wegfallenden
Bereitschaft oder Möglichkeit, Familienangehörige innerhalb der Familie zu
versorgen, immer mehr Menschen im Alter im Fall ihrer Pflegebedürftigkeit auf
Hilfe von außen angewiesen waren, die sie aus eigenen Mitteln nicht finanzieren
konnten. Wir alle wissen, dass sich die Situation seit den 1990ern nicht
wesentlich verbessert hat. Der demografische Wandel – wir stecken mitten drin.
Die Menschen werden immer älter und immer mehr ältere Menschen sind auf
Unterstützung, auf Pflege und Hilfe angewiesen. Dieser Herausforderung
müssen wir uns stellen und wir müssen zukunftsfähige Perspektiven entwickeln.
Der Paritätische will mit diesem Kongress genau dafür eine Plattform bieten.
Von der Würde des Einzelnen bei der Pflege ist viel die Rede, aber haben wir
wirklich alle verinnerlicht, was uns und dem Staat die Verfassung Deutschland
aufgetragen hat? Mit der Würde ist jener Achtungsanspruch gemeint, der dem
Menschen Kraft seines Menschseins zukommt, und zwar unabhängig von
seinem körperlichen oder geistigen Zustand, seinen Leistungen oder seinem
sozialen Status. Die Menschenwürde ist oberstes Grundrecht und Wurzel aller
Grundrechte, das wird oft zu leicht vergessen. Und somit ist auch ganz klar: der
Gesetzgeber ist verpflichtet, allgemeinverbindliche Normen so zu erlassen, dass
der Schutz der Menschenwürde bestmöglich gewährt wird. Diese Richtschnur,
meine Damen und Herrn, müssen wir uns immer vor Augen führen, wenn wir die
Würde des Menschen in der Pflege einfordern und da müssen wir unerbittlich
sein.
Mit mehr als 3.900 Einrichtungen in der Mitgliedschaft, darunter ambulante
Dienste und stationäre Einrichtungen sowie Anbieter von Tages- und
Kurzzeitpflege und Beratungsstellen, gehört der Bereich Altenhilfe und Pflege zu
den großen Tätigkeitsfeldern unseres Verbandes. Ob die Auswirkungen der
Gesundheitsreform oder die jüngste Pflegereform – die Auseinandersetzung mit
neuen Gesetzesvorhaben gehörte zu den Topthemen in den vergangenen
Jahren. Im steten Zusammenspiel mit den Fachreferenten und
Fachreferentinnen aus unseren Landesverbänden sowie den Vertreterinnen und
Vertreter unserer überregionalen Mitgliedsorganisationen hat der Paritätische die
Auswirkungen der jeweiligen Reformen auf Einrichtungen und Betroffene
analysiert, hat Probleme aufgedeckt und beim Namen genannt und die Politik auf
weiteren gesetzlichen Regelungsbedarf aufmerksam gemacht und sich engagiert
in die politischen Prozesse eingebracht.
Doch es gibt nach wie vor viel zu tun, wie nicht zuletzt die aktuelle Debatte um
einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff, die wir im Rahmen dieses Kongresses
aufgreifen, deutlich macht.
Im März vergangenen Jahres wurde das Pflegeweiterentwicklungsgesetz vom
Bundestag beschlossen. Im Juli 2008 ist es in Kraft getreten. Die Pflegereform
sollte der große Wurf werden, doch schon damals war allen Beteiligten klar, dass
dieses Gesetz nur Stückwerk sein konnte. Nach der Pflegereform war vor der
Pflegereform. Denn ihr fehlte, wie immer man die erreichten Verbesserungen
beurteilen mochte, das Entscheidende: eine Neudefinition dessen, was
Pflegebedürftigkeit ist und nach welchen Kriterien man ihren Grad künftig
beurteilen soll.
Der bisherige Pflegebedürftigkeitsbegriff, da sind wir uns alle einig, ist zu eng
gefasst. Zu eng, da er die Pflege einseitig auf Hilfen bei körperbezogenen
Verrichtungen reduziert. Zu eng, da andere zentrale Lebensbereiche und
Aktivitäten, da Bedürfnisse und Bedarfe nach Zuwendung, Beaufsichtigung,
Kommunikation und sozialer Teilhabe ausgeblendet werden.
Natürlich spielen körperliche Aspekte eine Rolle, wenn man über
Pflegebedürftigkeit spricht. Wer auf Grund körperlicher Beeinträchtigungen in
seiner Mobilität eingeschränkt ist, keine Treppen mehr steigen, sich nicht mehr
selbständig an- und ausziehen oder der täglichen Körperhygiene widmen kann,
ist auf Hilfe angewiesen und bedarf pflegender Unterstützung. Doch was ist mit
dem Demenzkranken, der durchaus mobil und körperlich dazu in der Lage wäre,
sein Essen selbständig zu sich und zwei Treppenstufen auf einmal zu nehmen,
aber sich nicht erinnert, welche Medikamente er in welcher Menge zu sich
nehmen muss und schlicht vergisst, dass die Nahrungsaufnahme
überlebensnotwendig für ihn ist? Auch dazu besteht Konsens: Auch dieser
Mensch ist hilfebedürftig – und abhängig von der Unterstützung, Betreuung und
Beaufsichtigung anderer.
Ziel und Maßstab allen Handelns muss es sein, sowohl dem einen wie dem
anderen durch entsprechende Pflege so weit wie möglich Selbstbestimmung und
soziale Teilhabe zu ermöglichen – und vor allem anderen: ein Leben in Würde.
Die bisherige Einteilung in drei Pflegestufen greift hier deutlich zu kurz. Viele der
inzwischen rund eine Million Demenzkranken kamen in diesem System kaum
vor. Auch pflegebedürftige Kinder oder Menschen mit Behinderungen, fielen –
sofern sie nicht körperlich, sondern „nur“ geistig beeinträchtigt waren – durchs
Raster und erhielten mitunter überhaupt keine Leistungen aus der
Pflegeversicherung.
Mit dem Pflegeweiterentwicklungsgesetz konnten hier einige Verbesserungen,
insbesondere für Menschen mit Demenz, erzielt werden. Erste Schritte in die
richtige Richtung. Aber der große Wurf war das noch nicht.
Am 29. Januar diesen Jahres legte der Beirat seinen Bericht und Empfehlungen
zur Neufassung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs vor. Zukünftig soll es nicht mehr
nur drei, sondern fünf Pflegestufen geben, so die Empfehlungen des Beirates.
Wesentliches Kriterium für die Einstufung sollen dann nicht mehr der
Zeitaufwand für körperliche Pflege sein, sondern vor allem der Grad der
Selbständigkeit, mit dem der oder die Pflegebedürftige noch im Leben steht.
Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt hat Anfang der vergangenen Woche
angekündigt, die Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs noch in
diesem Jahr auf den Weg zu bringen. Noch sind aber viele Fragen offen.
Klar ist, wenn der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff umgesetzt und entsprechend
neue Begutachtungsverfahren eingeführt werden, wird das gravierende
Auswirkungen auf die Zukunft der Pflege in unserem Land haben.
Der in der vergangenen Woche vorgestellte Umsetzungsbericht, den der Beirat
zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs im Auftrag des
Bundesgesundheitsministeriums erstellt hat, belegt, dass die bisherigen
politischen Vorstellungen deutlich zu kurz greifen. Keines der vier in dem Bericht
vorgestellten Szenarien ist zur Umsetzung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs
geeignet. Auch das teuerste der vier Szenarien, das von einem
Mehrkostenbedarf in Höhe von rund drei Milliarden ausgeht, arbeitet mit
Umschichtungen innerhalb des Systems zu Lasten einzelner
Betroffenengruppen. Es kann nicht sein, dass Verbesserungen für den einen
bisher sträflich vernachlässigten Personenkreis durch die Schlechterstellung
anderer ebenso Pflegebedürftiger erkauft werden.
Die Ausweitung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs und die überfällige Einbeziehung
demenzkranker Menschen sind kostenneutral nicht zu haben. Selbst bei
vorsichtigen Schätzungen muss von mindestens fünf Milliarden Euro Mehrkosten
ausgegangen werden.
Der Vorschlag des Expertenbeirats zur Neufassung des
Pflegebedürftigkeitsbegriffs ist ein Meilenstein.
Mit der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs bietet sich die Chance,
endlich die unerträgliche Diskriminierung demenzkranker Menschen zu beenden.
Es ist fachlich nicht mehr länger vertretbar, wenn ausschließlich körperliche
Beeinträchtigungen zur Feststellung des Pflegebedarfs herangezogen werden.
Die Umsetzung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs bietet darüber hinaus die
Chance, den überbürokratisierten Bereich der Pflegeversicherung neu zu ordnen
und zu einem einfachen überschaubaren bürgerfreundlichen Zuschussmodell zu
gestalten. Auch diese Chance muss genutzt werden.
Die gesamte Diskussion wird jedoch politisch unglaubwürdig und ins Leere
gehen, wenn nun nicht auch mehr Mittel für die Pflege bereit gestellt werden.
Jetzt muss die Politik zeigen, was ihr Menschen, die auf Pflege angewiesen sind,
wert sind.
Herunterladen