Konzeption - Landkreis Goslar

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Anlage 1 zur Vorlage X/195
Ambulante sozialpädagogische Angebote für junge Straffällige
Projekt Regenbogen
Rosentorstr. 13
38640 Goslar
Träger:
Bildungswerk Niedersächsischer Volkshochschulen GmbH
Hüttenstr. 6
38642 Goslar
Stand: Januar 2008
1
Anlage 1 zur Vorlage X/195
1. Rahmenbedingungen
Als BNVHS GmbH sind wir in Niedersachsen seit 1979 tätig. Als landesweit tätiger
Dienstleister unterhält unser Unternehmen in Niedersachsen 11 Aus- und
Weiterbildungszentren. Die WBZ werden als selbständige betriebswirtschaftliche
Einheiten durch WBZ-LeiterInnen geführt. Das Projekt Regenbogen gehört zum Ausund Weiterbildungszentrum Goslar und besteht seit 1998. Im Goslarer WBZ arbeiten
derzeit 31 festangestellte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sowie ein Dozententeam
von ca. 15 in der Ausbildung, Qualifizierung, Beratung, Beschäftigung und Betreuung
von derzeit 599 Menschen (Stand März 2007).
Die Geschäftsleitung einschließlich der Stabsstellen Qualitätsmanagement,
Marketing und Entwicklung, Potential Assessment, Versicherungen und Revision
sowie die Personalabteilung und das Finanz- und Rechnungswesen hat ihren Sitz in
Hannover. Sie ist als Vertretung der einzelnen Weiterbildungszentren Partner von
öffentlichen Institutionen, wie Ministerien, der Agentur für Arbeit, der
Arbeitsgemeinschaft für Beschäftigungsförderung, N-Bank, Handwerkskammern und
Verbänden auf Landesebene tätig. Der strukturelle Aufbau des Unternehmens mit
einem Netz von Bildungseinrichtungen und einer Zentrale, die Koordinierungs- und
Steuerungsaufgaben durchführt und die Bildungseinrichtungen von verwaltenden
Aufgaben entlastet, ermöglicht Beratung und Vermittlung in Niedersachsen auf
hohem Qualitätsniveau unter ständiger Einbeziehung neuer Erkenntnisse über
Trendentwicklungen.
1.1 Jugenddelinquenz vor Ort
Im Landkreis Goslar ist ein leichter kontinuierlicher Anstieg der registrierten
Jugendkriminalität zu verzeichnen. Dabei ist insbesondere festzustellen, dass die
Zahl der Tatverdächtigen unter 21 Jahren im Bereich der Gewaltkriminalität in den
letzten Jahren stärker anstieg als in den übrigen Bereichen der Jugendkriminalität.
Daraus lässt sich herleiten, dass unter jungen Menschen die zunehmende
Bereitschaft besteht, Konflikte auch mit körperlicher Gewalt auszutragen. Die
Intensität „Qualität“ der Gewalt nimmt dabei ebenfalls zu, das zeigt sich sowohl in
den Geschädigten-Angaben, als auch in der Beschuldigtenvernehmung laut
Jahresbericht 2005 der Polizeiinspektion Goslar. Auch das nicht vorhandene
Unrechtsbewusstsein bei Kindern und Jugendlichen hat laut Polizei Goslar
beängstigend zugenommen. Bei Körperverletzungsdelikten ist zudem ein starker
Anstieg bei den weiblichen Tatverdächtigen speziell im Alter zwischen 14 und 16
Jahren zu verzeichnen.
Nachfolgend Auszüge aus dem Jahresbericht 2005 der Polizeiinspektion Goslar
über Umfang und Entwicklung der Kriminalität und Gefährdung Jugendlicher und
Heranwachsender im Landkreis Goslar. Der Jahresbericht für 2006 konnte uns
leider noch nicht zur Verfügung gestellt werden, da er noch nicht freigegeben wurde.
Tatverdächtige Jugendliche (14 – 18 Jahre) im Jahr 2005:
weiblich:
insgesamt:
161
604
männlich:
443
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Anlage 1 zur Vorlage X/195
Tatverdächtige Heranwachsende (18 – 21 Jahre) im Jahr 2005:
insgesamt:
weiblich:
männlich:
494
99
395
Im Vergleich zum Vorjahr ist ein Anstieg bei den tatverdächtigen Jugendlichen
festzustellen. Bei den Heranwachsenden ist ein sehr geringer Anstieg bei den
männlichen und eine geringe Abnahme bei den weiblichen Heranwachsenden
gegenüber dem Vorjahr festzustellen. Tatverdächtige Spätaussiedler im Jugend- und
Heranwachsenden- Bereich sind deutlich angestiegen.
Die häufigsten Deliktbereiche werden anhand folgender Diagramme dargestellt:
Registrierte Delikte von Jugendlichen im Jahr 2005:
395
Körperverletzung
400
350
Raub
300
Diebstahl
250
200
166
143
Sachbeschädigung
150
97
100
50
Verstöße gegen das
BtmG
4
3
Branddelikte
0
Registrierte Delikte von Heranwachsenden im Jahr 2005:
200
180
160
140
120
100
80
60
40
20
0
Körperverletzung
183
Raub
125
Diebstahl
92
88
Sachbeschädigung
Branddelikte
14
5
Verstöße gegen das
BtmG
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Anlage 1 zur Vorlage X/195
Straftaten, auf Grund derer eine Weisung zur Teilnahme am Sozialen
Trainingskurs/ zur Betreuungsweisung erfolgte:
Die oben genannten Delikte spiegeln sich auch zum überwiegenden Teil bei den
Jugendlichen/Heranwachsenden wider, die vom Gericht die Weisung erhielten, an
einem Sozialen Trainingskurs/Betreuungsweisung im Projekt Regenbogen
teilzunehmen. In der von der Polizei Goslar geführten Statistik sind
Straßenverkehrsdelikte nicht erfasst worden. Dieses Delikt ist in der Betreuung beim
Projekt Regenbogen ebenfalls vertreten.
Bei ca. einem Fünftel der zugewiesenen Betreuungsfälle handelt es sich um
weibliche Jugendliche/ Heranwachsende. Eine steigende Tendenz ist zu
beobachten.
1.2 Standorte/Mobilität
Das Projekt Regenbogen ist zuständig für die Amtsgerichtsbezirke Goslar, ClausthalZellerfeld und Teile des Amtgerichtes Seesen, die räumlich eher Goslar zuzuordnen
sind. Dazu gehören die Orte Astfeld, Wolfshagen, Lautenthal, Langelsheim und
Bredelem.
Das Projekt Regenbogen hat Räumlichkeiten in zentraler Innenstadtlage in der
Rosentorstr. 13 in 38640 Goslar direkt in der Fußgängerzone angemietet. Der
Standort ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar. Vom Bahnhof Goslar sind
es ca. 5 Gehminuten bis zur Einrichtung.
Darüber hinaus stehen den Mitarbeiterinnen des Projekts Räumlichkeiten im
Jugendzentrum am Klepperberg in Clausthal-Zellerfeld, im Rathaus in St.
Andreasberg sowie beim Kinderschutzbund in Braunlage zur Verfügung. Für
Jugendliche aus dem Oberharz, die eine schlechte Verkehrsanbindung nach Goslar
haben, bieten wir so die Möglichkeit von Außensprechstunden in diesen ebenfalls
zentral gelegenen Räumlichkeiten an.
Darüber hinaus findet je nach individueller Problemlage aufsuchende Sozialarbeit im
Lebensumfeld des Jugendlichen statt, z. B. in Form von Hausbesuchen.
Für Aktivitäten und Ausflüge im Rahmen der Sozialen Trainingskurse steht der
Einrichtung ein Kleinbus zur Verfügung.
Innerhalb unserer Geschäftszeiten ist unser Team in der Regel von montags bis
donnerstags von 8.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 8.00 bis 14.00 Uhr erreichbar.
Darüber hinaus gehende Einzelabsprachen sind jederzeit möglich.
1.3 Räumlichkeiten
Das angemietete Objekt hat eine Größe von 65 qm. Es steht für jede Mitarbeiterin ein
eigenes Büro zur Verfügung. Die Büros des Mitarbeiterteams sind mit den
technischen Kommunikationsmitteln wie Telefon, Fax, PC mit Internetzugang
ausgestattet. Für die Einzelberatung bzw. Einzelgespräche ist ein entsprechendes
Setting gewährleistet.
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Anlage 1 zur Vorlage X/195
Darüber hinaus steht ein Gruppenraum zur Verfügung, der ausgestattet ist mit
ansprechender Sitzecke, Flipchart, Fernseher, Video- und DVD-Player sowie
Radiorecorder.
Sanitäre Einrichtungen sowie eine kleine Küche sind ebenfalls vorhanden.
Darüber hinaus kann in unserer Hauptgeschäftstelle in Goslar- Oker bei Bedarf der
EDV-Raum genutzt werden, um beispielsweise Bewerbungstraining durchzuführen.
Auch die dortigen Werkstätten und Unterrichtsräume stehen ggf. für besondere
Aktionen zur Verfügung.
1.4 Personal-/Honorarkräfte
Das für diese Maßnahme fachkompetent zur Verfügung stehende Mitarbeiterteam ist
seit vielen Jahren in unserem Unternehmen beschäftigt und war neben der Tätigkeit
in ambulanten Maßnahmen u. a. erfolgreich tätig in der überbetrieblichen Ausbildung.
Die in der Maßnahme eingesetzten Mitarbeiterinnen verfügen alle über die
notwendigen formalen beruflichen Qualifikationen und erfüllen die vom
Landesjugendamt geforderten Standards zur Durchführung richterlicher Weisungen
gem. JGG. Insbesondere verfügen sie über eine langjährige Berufspraxis und
Erfahrung in der Förderung der Zielgruppe.
Der vorgegebene Personalschlüssel von 2,25 Stellen ist mit zwei Vollzeitkräften (38,5
Std./h) + 1,43 Std. Mehrarbeit) sowie einer geringfügig Beschäftigten (6,67 Std./h)
mit der Qualifikation zur Diplom-Sozialarbeiterin/Sozialpädagogin erfüllt. Eine
Mitarbeiterin verfügt zusätzlich über eine Ausbildung zur Sozialberaterin (Institut für
Kommunikation und Beratung der FH Hildesheim). Eine Mitarbeiterin verfügt über
die Zusatzausbildung zur Konfliktberaterin im TOA und außerdem über eine
Ausbildung zur Mediatorin mit Schwerpunkt „Schulmediation“. Nach dem
Ausscheiden unseres langjährig beschäftigten TOA-Mitarbeiters befindet sich eine
Mitarbeiterin derzeit in der Zusatzausbildung zur Konfliktberaterin im TOA.
Ab 01.01.2008 wird ½ Stelle zusätzlich mit einer Fachkraft besetzt.
2. Angebote
Das Projekt Regenbogen leistet einen wichtigen Beitrag zur Kriminalprävention an
der Schnittstelle von Jugendhilfe und Strafjustiz.
Jeder junge Mensch unterliegt individuellen Entwicklungsprozessen, die durch
Familie, Schule, Ausbildung und das soziale Umfeld beeinflusst werden. Treten an
irgendeiner Stelle der Persönlichkeitsprägung Störungen auf, kann dies zu
abweichendem Verhalten führen, welches unter anderem durch Delinquenz seine
Ausdrucksform finden kann.
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Anlage 1 zur Vorlage X/195
Die im ambulanten Bereich des Projektes Regenbogen Betreuten sind ausschließlich
Jugendliche und Heranwachsende, gegen die das Jugendstrafrecht angewendet
wurde und deren individuellen Defizite im Großteil der Fälle zu Mehrfachstraftaten
bzw. Wiederholungstaten geführt haben.
Für die Aufarbeitung von Defiziten bei auffälligen und vor allem delinquenten
Jugendlichen und Heranwachsenden ist ein Reaktionskonzept gefordert, welches
weitreichende Arbeitsmöglichkeiten und eine Verknüpfung bzw. Bereicherung zu den
Maßnahmen der Jugendhilfe, die im KJHG verankert sind, bietet.
Das Jugendstrafrecht bietet die Möglichkeit, besser und differenzierter als das
Erwachsenenstrafrecht auf Normverstöße junger Menschen zu reagieren, da das
Jugendstrafrecht nicht nur ausschließlich die traditionellen Sanktionsformen kennt.
Unser Projekt wird im Rahmen der Durchführung richterlicher Weisungen in
folgenden sozialpädagogischen Bereichen tätig:
-
Soziale Trainingskurse gemäß § 10 (6) JGG
Soziale Gruppenarbeit gemäß §§ 11, 13, 14, 29, 41 SGB VIII
Betreuungsweisungen gemäß § 10 (5) JGG
Sozialpädagogische Einzelbetreuung gemäß §§ 30, 35, 41 SGB VIII
Täter-Opfer-Ausgleich gemäß §§ 10 (7), 45, 47 JGG
Mit unseren Angeboten wird einem zentralen Anliegen der Jugendhilfe entsprochen,
die schädlichen Folgen von Jugendarrest und Jugendstrafen zu verhindern und
durch weniger belastende Maßnahmen zu ersetzen.
2.1 Soziale Gruppenarbeit/Soziale Trainingskurse
Die Idee zur Schaffung der Sozialen Gruppenarbeit entstand aus den Wünschen
nach Veränderung der erzieherischen Hilfen für Jugendliche und junge
Heranwachsende und der neuen Orientierung der Jugendhilfe, Hilfesuchende
integrativ zu unterstützen. Eine Form stellt sich in dem Sozialen Trainingskurs dar.
Die Weisung zur Teilnahme am Sozialen Trainingskurs bietet eine weitere
Möglichkeit, auf jugendliches abweichendes Verhalten zu reagieren, ohne
ausschließlich auf die traditionellen Sanktionsformen wie Arbeitstunden,
Freizeitarreste und Jugendstrafen zurückgreifen zu müssen.
Die Soziale Gruppenarbeit ist inzwischen zu einem nicht mehr wegzudenkenden
Instrument der Jugendstrafrechtspflege geworden.
Sie richtet sich in der Regel an Jugendliche und junge Heranwachsende mit
folgenden Auffälligkeiten:
-
Straffälligkeit (keine Bagatelldelikte) - Grundzuweisungskriterium
Sozialisationsdefizite wie Leistungsverweigerung, mangelndes
Durchhaltevermögen, Motivationsschwächen und geringe Frustrationstoleranz
Fehlende oder niedrige Schulabschlüsse oder abgebrochene
Berufsausbildung
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Anlage 1 zur Vorlage X/195
-
Schwierigkeiten bei der Wahrnehmung der Schulpflicht oder der Suche nach
einer beruflichen Tätigkeit
Passive und konsumorientierte Freizeitgestaltung (bis hin zu süchtigem
Verhalten)
Auffälligkeiten im sozialen Verhalten (Aggressionen, Kontaktarmut,
Kommunikationsstörungen etc.)
Wunsch nach spontaner Bedürfnisbefriedigung
Hauptklientel dieser Weisung sind dem zufolge meist Verurteilte, die bereits
mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten sind und bei denen teilweise schon
ein erhebliches Maß an krimineller Energie festgestellt wurde. In der Regel sind sie
nicht in Lage, aus eigenem Vermögen ihre Situation zu verändern. Ziel der Sozialen
Trainingskurse ist es deshalb, möglichst ohne Repressionen den zu Betreuenden die
notwendigen Grundlagen dafür zu vermitteln, dass diese künftig ein Leben ohne
Straftaten führen können. Es kommen insbesondere Jugendliche und
Heranwachsende in Betracht, deren Straffälligkeit durch einen Mangel an sozialer
Handlungskompetenz begünstigt wird. Gerade für diese Menschen ist ein
langfristiges, kontinuierliches soziales Trainingsfeld sinnvoll, da eine
Einzelmaßnahme aufgrund der relativ hohen Anforderung an die
Verbalisierungsfähigkeit der jungen Menschen häufig eine Überforderung darstellt.
Im Sozialen Trainingskurs können alternative Handlungsmuster erprobt und neue
Gruppenerfahrungen gemacht werden.
Grundvoraussetzung für jegliche Arbeit mit auffälligen Jugendlichen und
Heranwachsenden ist die Schaffung einer tragfähigen und von gegenseitiger
Achtung geprägten Vertrauensbasis, ohne die die Ursachen für die bestehenden
Defizite nicht analysiert werden können.
Vorbereitet und flankiert wird die Gruppenarbeit von Einzelgesprächen, in denen
individuelle Ziele formuliert, überprüft und ggf. weiterentwickelt werden.
Die Gruppen für das soziale Training werden individuell, je nach Problemlagen der
Jugendlichen, zusammengestellt. Die Anzahl der Kurse richtet sich nach den
aktuellen Zuweisungen. Die Jugendlichen werden nach einer durch Einzelbetreuung
gestützten Kennenlernphase integriert. Die Teilnehmerzahl liegt zwischen 6 und
maximal 10 Jugendlichen. Die Dauer der Angebote wird durch die vom Gericht
verhängte Weisung bestimmt, erstreckt sich allerdings in der Regel über 6 Monate.
Während dieser Zeit wird jeder Teilnehmer mindestens einmal wöchentlich, bei
Bedarf auch mehrmals betreut.
Die Jugendlichen stehen mit ihren individuellen Erlebniswelten und sozialen
Hintergründen im Mittelpunkt der Betrachtung. Die inhaltliche Ausgestaltung der
Gruppenarbeit stützt sich auf themenzentrierte handlungsorientierte und
erlebnispädagogische Angebote, die in Zusammenarbeit mit allen
Gruppenteilnehmern nach deren Bedürfnissen und Interessenlagen ausgewählt,
vorbereitet und durchgeführt werden.
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Anlage 1 zur Vorlage X/195
Themenzentrierte Gruppenangebote sind:
-
-
Förderung der Persönlichkeitsentwicklung und des Sozialverhaltens ( z. B.
Förderung von Toleranz und Respekt in der Gruppe, Förderung der
Eigenverantwortung, Vermittlung von Erfolgserlebnissen etc.)
Schule, Ausbildungssuche, Arbeit (Erörterung, Entwicklung und Planung
schulischer u. beruflicher Perspektiven inklusive Zusammenarbeit mit anderen
arbeitsvermittelnden und beratenden Institutionen)
Alternativen zur konsumorientierten Freizeitgestaltung ( z. B. Motivierung zur
Kontaktaufnahme zu Sportvereinen, Jugendeinrichtungen etc.)
Umgang mit Geld/ Schuldnerberatung (Unterstützung bei der Haushaltsplanung
und ggf. Schuldenregulierung, Unterstützung bei der Sicherung materieller bzw.
finanzieller Ressourcen zum Lebensunterhalt)
Umgang mit legalen und illegalen Drogen und ggf. Aufbau von
Therapiemotivation bei Suchtgefährdeten
Erlernen des Umgangs mit Behörden und Institutionen
Ursachen von Straffälligkeit und deren Folgen
Jugend und Gewalt
Familie und soziales Umfeld
Die genannten und andere Angebote werden mit Unterstützung von audiovisuellen
Medien, Rollenspielen, teilweise auch durch den Besuch sozialer Einrichtungen
(Drobs, Schuldnerberatung, Berufsinformationszentrum etc.) vermittelt.
Handlungsorientierte Gruppenangebote sind:
-
Bewerbungstraining im EDV-Raum in unserem Aus- und
Weiterbildungszentrum in Goslar-Oker
Anti-Aggressivitäts-Training (siehe Punkt 2.5.1)
Erlebnispädagogische Gruppenangebote sind:
-
Besuch von Sportveranstaltungen oder Konzerten
Grillfeste
Kegeln, Billard, Bowling, Dart etc.
Eislaufen, Rodeln
Go-Kart-Fahren
Kletterfreizeiten
Kanu- oder Kanadierkurse
Gleitschirm- oder Drachenflugschnupperkurse
Ausflugsfahrten z. B. in den Heidepark Soltau, Autostadt Wolfsburg,
Phaeno Wolfsburg etc.
Gerade Freizeitaktivitäten bilden immer wieder die Grundlage, Zugang zu den
Jugendlichen zu finden und einen Verbindungspunkt der Gruppenteilnehmer
untereinander herzustellen.
2.2. Betreuungsweisung/Einzelbetreuung
Eine Betreuungsweisung versteht sich in der Regel als ergänzendes Angebot zur
Sozialen Gruppenarbeit und dient der individuellen Förderung des Einzelnen. Das
aktuelle Lebensumfeld des jungen Menschen wird dabei berücksichtigt und mit
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Anlage 1 zur Vorlage X/195
einbezogen. Die Betreuungsweisung bietet die Möglichkeit, auf die aktuelle
Problemlage gezielt eingehen zu können, ohne das Recht des Einzelnen auf
Wahrung seiner Privatsphäre zu verletzen.
Während der Betreuungszeit erfolgt mindestens einmal pro Woche ein Kontakt, bei
Bedarf auch häufiger. In den Gesprächen wird der bisherige Betreuungsverlauf
regelmäßig erörtert. Sofern es aufgrund fehlender Mobilität erforderlich ist, werden
die Jugendlichen bzw. Heranwachsenden vor Ort aufgesucht.
Am Ende der Einzelbetreuung erfolgt ein Abschlussgespräch, bei dem ein
gemeinsames Fazit gezogen wird.
Das Angebot der Betreuungsweisung als Einzelfallhilfe ist für die Jugendlichen und
Heranwachsenden konzipiert, die überdurchschnittliche Schwierigkeiten in der
Normbefolgung aufweisen und teilweise als nicht gruppenfähig gelten. Jeder
Proband wird nach der Kennenlernzeit von einer festen Mitarbeiterin betreut, um ein
tragfähiges Vertrauensverhältnis aufbauen zu können. Die Mitarbeiterinnen stimmen
sich einmal wöchentlich über den Betreuungsstand des einzelnen Jugendlichen ab,
um jederzeit in Abwesenheit der zuständigen Kollegin für den Hilfesuchenden die
effektivste Hilfe anbieten zu können.
Zentrale Ziele und Inhalte der Betreuungsweisung werden im Folgenden dargestellt:
Ziele und Inhalte:
-
Vermeidung stationärer Sanktionen
Förderung und Erweiterung sozialer Handlungskompetenzen
Sensibilisierung für Verantwortungsübernahme
Unterstützung für eine eigenverantwortliche Alltagsbewältigung
Auseinandersetzung mit Ursachen und Folgen der begangenen Straftaten
Aufzeigen von alternativen Lösungsstrategien
Berücksichtigung von individuellen Stärken und Schwierigkeiten sowie
Aktivierung vorhandener Ressourcen
Krisenintervention
Themenbezogene Auseinandersetzung sowie lebenspraktische Hilfen in den
Bereichen, wie z. B. Wohnsituation, Familiensituation, Schul,- Ausbildung,und Beschäftigungssituation, Freizeitgestaltung, Peer-Group, Suchtverhalten,
Umgang mit Geld
Die Jugendlichen und Heranwachsenden sind in ihrer Entwicklung häufig in einer
schwierigen Phase, suchen nach neuen Orientierungspunkten und Werten in ihrem
weiteren Leben. Besonders deshalb kommt der Einzelbetreuung eine wichtige
Bedeutung zu, da auf die individuellen Problemlagen intensiver eingegangen werden
kann. Das Ziel ist, das Selbstvertrauen zu stärken, Kontinuität zu sichern und
Entscheidungshilfen bereit zu stellen, sowie die Selbständigkeit der jungen
Menschen zu fördern.
Im Rahmen unserer Arbeit können wir immer wieder beobachten, dass die zu
betreuenden Jugendlichen bzw. Heranwachsenden aufgrund ihrer sozialen
Hintergründe immer weniger gruppenfähig sind und dadurch der Anteil der
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Anlage 1 zur Vorlage X/195
Probanden, die ihre Weisung ausschließlich in Einzelbetreuung erfüllen, immer
größer wird.
2.3. Sozialpädagogisch betreute gemeinnützige Arbeitsleistung
Im Projekt Regenbogen können keine sozialpädagogisch betreuten gemeinnützigen
Arbeitsleistungen stattfinden, da die Angebotsstruktur des Projektes ausschließlich
auf soziales Training in Gruppen und Einzelberatung ausgelegt ist.
2.4 Täter-Opfer-Ausgleich (TOA)
Im Gegensatz zu den vorher beschriebenen ambulanten sozialpädagogischen
Angeboten ist der Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) nicht an den Problemlagen der
beschuldigten Jugendlichen orientiert. Er soll als außergerichtliche
Konfliktregulierung ein laufendes Verfahren zur Einstellung führen und hat somit eine
sozial- und rechtsfriedenstiftende Funktion.
Der Täter-Opfer-Ausgleich stellt, bedingt durch seinen engen Bezug zur Diversion,
eine Weiterentwicklung der Reaktion auf jugendstrafrechtliches Verhalten dar. Es
geht hierbei in erster Linie um Konfliktregelung und Schadenswiedergutmachung.
Für die konkrete Arbeit des TOA sind folgende Voraussetzungen notwendig und
sollen mit der Staatsanwaltschaft neben Verfahrenswegen und Deliktgruppen in einer
Vereinbarung festgehalten werden:
- die Geständigkeit der Täters
- ein geklärter Sachverhalt (Vermittlung statt Ermittlung)
- Nichtanwendung bei Bagatelltaten bei einer Einstellungsmöglichkeit
gem. § 45 (2) JGG
- freiwilliges Mitwirken von Geschädigten und Beschuldigten
Deliktgruppen, die sich besonders für die Durchführung eines TOA eignen, sind z. B.
Körperverletzungen, Eigentums- und Vermögensdelikte, Sachbeschädigung, Raub,
Nötigung etc.
Im Fall von Drogenbeschaffungskriminalität sollte kein TOA durchgeführt werden, da
nicht davon auszugehen ist, dass die Beteiligung des Täters am TOA zur
Vermeidung neuer Straftagen beiträgt. Von der Beteiligung am TOA sind ebenfalls
Personen auszuschließen, die von schweren psychischen Beeinträchtigungen
und/oder geistigen Behinderungen betroffen sind, da sie nicht über die kognitiven
bzw. kommunikativen Kompetenzen verfügen, die für die Mediation erforderlich sind.
Es können sowohl mehrere Täter als auch mehrere Opfer an einer Schlichtung
beteiligt sein, wie es sehr häufig bei Kriminalität im Zusammenhang mit
Jugendbanden vorkommt.
Die Formen der Wiedergutmachung liegen hauptsächlich im Ermessen der
Schlichtungsbeteiligten. Einige seien nachfolgend exemplarisch genannt:
- gemeinsames klärendes Gespräch
- mündliche oder schriftliche Entschuldigung
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Anlage 1 zur Vorlage X/195
- Arbeitsleistungen für den Geschädigten
- gemeinsame Aktionen aller Beteiligten
- symbolische Gesten, Geschenke
- finanzielle Leistungen an den Geschädigten (Schadenersatz/Schmerzensgeld)
Da viele Jugendliche und junge Heranwachsende nicht in der wirtschaftlichen
Situation sind, den finanziellen Forderungen aus Schadensersatz- oder
Schmerzensgeldansprüchen der Opfer zu entsprechen, hat das Projekt Regenbogen
einen Opferfonds eingerichtet. Hier besteht die Möglichkeit, für die Täter eine
Arbeitsleistung zu erbringen, die anschließend aus dem Fonds vergütet wird. Das
erwirtschaftete Geld fließt an den Geschädigten.
Um möglichst vielen Beschuldigten die Chance des Ausgleichs zu bieten, werden
dem Opferfonds regelmäßig Bußgeldzahlungen der Gerichte und der
Staatsanwaltschaft zugewiesen. Spenden sind ebenfalls willkommen.
2.5. Sonstige Angebotsformen
Die folgend aufgeführte Maßnahme findet nach Bedarf (ca. zweimal im Jahr) statt.
2.5.1 Anti-Aggressivitäts-Training
Auf Wunsch und Anregung der Jugendgerichtshilfe und der zuständigen
Jugendrichter, die einen Anstieg im Bereich Gewalt- und Körperverletzungsdelikte
beobachtet haben, führt das Projekt Regenbogen seit Anfang 2007 ein AntiAggressivitäts-Training durch. In Zusammenarbeit mit 2 Anti-Aggressivitäts-Trainern
wurde ein Konzept erarbeitet und umgesetzt.
Das Anti-Aggressivitäts-Training des Projekts Regenbogen ist eine
gruppenpädagogische Maßnahme für gewaltbereite Jugendliche und
Heranwachsende, die aufgrund von Körperverletzungsdelikten strafrechtlich
aufgefallen sind. Die Teilnahme erfolgt aufgrund einer richterlichen Weisung.
Als Angebot der Sekundärprävention im Bereich Gewalt soll den Teilnehmern ihr
eigenes Gewaltverhalten bewusst gemacht werden und sie sollen lernen,
Handlungsalternativen zu entwickeln.
Ziele und Inhalte:
-
-
Konfrontation der Teilnehmer mit dem eigenen Gewalthandeln mit der
Zielsetzung, eine Reflexion und Auseinandersetzung mit der begangenen Tat
anzuregen
Eigene Gefühle erkennen und benennen zu lernen
alternative Lösungsmöglichkeiten für Konfliktsituationen erlernen und
Handlungskompetenzen erweitern
Erarbeitung und Einübung von Strategien zur Verhaltenänderung
Erfahrbarmachen der Ursachen/Auslöser von Gewalttaten
Abbau von Rechtfertigungsstrategien
Aufzeigen von Tatkonsequenzen
Betrachtung der Opferseite, Opferschutz
11
Anlage 1 zur Vorlage X/195
Methoden:
-
Einzelgespräche
Gruppengespräche, Gruppendiskussion
Konfrontation mit der zugrundeliegenden Tat z. B. „Heißer Stuhl“,
Rollenspiele und Übungen
Training der Körpersprache
Das Training erstreckt sich insgesamt über 20 Stunden und findet jeweils in 4
Blöcken zu je 5 Stunden statt. Maximal 6 Teilnehmer können an einem Kurs
teilnehmen.
2.6. Individuelle Förderpläne
Für die Durchführung und zielgerichtete Planung der Arbeit mit den Teilnehmern,
wird zusammen mit den Jugendlichen und Heranwachsenden ein Förderplan
entwickelt. Der Plan wird im Einzelfall bedarfsorientiert angepasst und
fortgeschrieben. Er enthält die wesentlichen Eckpunkte für eine gezielte Förderung
und Hilfeplanung. Vorhandene Problemlagen sollen transparent gemacht und durch
zielgerichtete Betreuung individuell bearbeitet werden.
Besonderer Wert wird bei der Förderplanung auf die Aktivierung der Eigeninitiative
gelegt. Außerdem gilt es, bestehende Ressourcen des Einzelnen aufzudecken und
sie nutzbar zu machen. Wichtig ist es, mit dem Teilnehmer erreichbare Perspektiven
zu erarbeiten, die Umsetzung individuell zu reflektieren und im Hinblick auf
Ergebnisqualität engmaschig zu kontrollieren.
Im Folgenden ist beispielhaft ein entsprechender Hilfe- /Förderplan formuliert, der
unserer Arbeit zugrunde liegt.
INDIVIDUELLER FÖRDERPLAN
1. Persönliche Daten
Name:
Vorname:
Straße:
Wohnort:
Telefon:
Müller
Max
Musterstr. 1
12345 Musterhausen
12345
Geburtsdatum:
Geburtsort:
ehelich geboren:
09.09.1988
Musterhausen
ja x
nein
Staatsangehörigk. Deutsch
2. Schule
Ohne Schulabschluss
Sonderschule
Hauptschule
Realschule
Gymnasium
Ja
Abgang 8. Klasse
12
Anlage 1 zur Vorlage X/195
3. Berufsausbildung
1.
2.
3.
4.
5.
BVJ Metall
BGJ Metall (Abbruch)
4. Berufliche Tätigkeiten
1.
2.
3.
4.
z. Zt.
Keine
5. Zukunftsvorstellung
Erwerb des Hauptschulabschlusses
Ansonsten keine konkrete Zukunftsplanung
6. Straftaten
1.
2.
3.
4.
Akt. Urteil
Diebstahl
Fahren ohne Fahrerlaubnis
Gefährliche Körperverletzung
Amtsgericht:
Jugendrichter:
Bewährungshelfer:
Jugendamt:
Projekt
Regenbogen:
XXX
XXX
XXX
XXX
XXX
7. Verhängte Sanktionen
Jugendstrafe:
Bewährungsstrafe:
Bewährung g. § 27
JGG
Arbeitsweisung:
60 Stunden
Betreuungsweisung:
Sozialer
Teilnahme am STK für 6 Monate
Trainingskurs:
Täter-Opfer13
Anlage 1 zur Vorlage X/195
Ausgleich
Geldstrafe:
Sonstiges:
Teilnahme am Anti-Aggressivitäts-Training
Anmerkungen:
Zusammenarbeit mit externen Institutionen:
Pro-Aktiv-Center
Agentur für Arbeit
Schuldnerberatung
8. Familiäre Situation:
Mutter:
Vater:
Name:
Vorname:
Geburtsdatum:
Straße:
Wohnort
Familienstand:
Beruf:
XXX
XXX
Geschwister:
Name:
Alter:
Beruf
XXX
Lebensgefährte/in:
9. Hilfebedarf
Schule/Arbeit:
Erschließung einer beruflichen Perspektive
Unterstützung bei der Suche nach einer geeigneten Bildungsmaßnahme zur
Erlangung des Hauptschulabschlusses
Finanzielle Situation/Schulden:
Abtragen seiner Handyschulden in Höhe von 1200 Euro
Den wirtschaftlichen Umgang mit Geld erlernen, Schulden erkennen und weitere
Verschuldung vermeiden (z. B. Haushaltsplan erstellen)
Finanzstrategien für den Alltag entwickeln
14
Anlage 1 zur Vorlage X/195
Soziale Kompetenzen:
Erlernen eines strukturierten Tagesablaufes
Erarbeiten einer zielgerichteten Lebensperspektive
Erarbeitung und Einübung von Strategien zur Verhaltenänderung und Suchen von
alternativen Lösungsmöglichkeiten für Konfliktsituationen
Handlungskompetenzen erweitern
2.7. Nachbetreuung
Ergänzend zu dem vom Amtsgericht verhängten festgelegten Betreuungszeitraum
von in der Regel 6 Monaten bieten wir die Möglichkeit einer freiwilligen
Nachbetreuung an, um erreichte Ziele zu verfestigen, bzw. bei neu auftretenden
Schwierigkeiten und Problemen zu intervenieren. Von einigen ehemaligen
Probanden, die sich in der Betreuung des Projekts Regenbogen befunden haben,
wird dieses Angebot wahrgenommen.
2.8. Besondere Zielgruppen
Eine Spezialisierung auf besondere Zielgruppen findet nicht statt. Das Angebot
richtet sich an alle strafmündigen Jugendlichen und Heranwachsenden zwischen
dem 14. und 21. Lebensjahr, die vom Jugendgericht zugewiesen wurden.
Zur Sicherung der Finanzierung der Betreuung ist es erforderlich, dass die
Verurteilten am Tag der Verhandlung bzw. bei Rechtskraft des Urteils das 21.
Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
3. Zusammenarbeit
Unsere ambulanten Betreuungsangebote werden in enger Abstimmung mit Justiz
und Jugendgerichtshilfe durchgeführt. Das Projekt Regenbogen unterhält darüber
hinaus regelmäßig Kontakt zu vielen Einrichtungen und Initiativen im Landkreis
Goslar, in denen Sozialstunden über den TOA abgeleistet werden können.
Außerdem steht das Projekt Regenbogen im Rahmen seiner betreuenden Tätigkeit
ständig mit anderen Trägern der Jugendhilfe in Verbindung, z. B mit
Wohneinrichtungen, Therapieeinrichtungen, Jugendwerkstätten u. a. m.
3.1 Jugendrichter/innen
Die Zusammenarbeit mit den drei Jugendrichtern im Landkreis Goslar ist über viele
Jahren gewachsen und kann als überaus kooperativ bezeichnet werden. Die
Zusammenarbeit konzentriert sich überwiegend auf folgende Bereiche:
-
Verhandlungsteilnahme (bei neuen Verhandlungen während der laufenden
Betreuung von Jugendlichen und Heranwachsenden)
Bewährungsplanbesprechungen
Anhörungen
15
Anlage 1 zur Vorlage X/195
-
Sachstandsmitteilungen über den Betreuungsverlauf sowie nach Beendigung
der Maßnahme Abschlussbericht
Sachstandsmitteilung und Abschlussbericht im Rahmen des TOA
Ein regelmäßiger und intensiver Austausch zwischen Gericht und Projektmitarbeitern
ist obligatorisch und ermöglicht es, bei auftretenden Problemen/Krisensituationen etc.
die weiteren Handlungsschritte abzustimmen und zeitnah zu reagieren.
3.2 Staatsanwaltschaft
Die Staatsanwaltschaft Braunschweig weist ausschließlich Akten zur Durchführung
des TOA zu. In diesem Zusammenhang stehen folgende Tätigkeiten des Projektes
Regenbogen:
-
Durchführung des TOA
Sachstandsmitteilung und Abschlussbericht im Rahmen des TOA
Klärung der Zuweisungskriterien für den TOA mit den wechselnden
Assessoren
3.3 Jugendgerichtshilfe
Wichtiger Kooperationspartner ist die Jugendgerichtshilfe. Bei entsprechender
Einschätzung nimmt diese mit dem Projekt Kontakt auf. Es findet das sogenannte
Vorgespräch vor der Verhandlung mit Jugendgerichtshilfemitarbeiter,
Projektmitarbeiter und dem jungen Menschen statt, in dem über die Maßnahme
informiert und die Bereitschaft zur Mitarbeit abgeklärt wird. Wird in der
Hauptverhandlung eine Betreuungsweisung/Sozialer Trainingskurs ausgesprochen,
findet in der Regel ein Übergabegespräch statt.
Während der Betreuung findet ein regelmäßiger Austausch zwischen JGH und dem
Projekt Regenbogen mit Zustimmung des Probanden statt. Kommt es während des
Betreuungszeitraumes erneut zu Straftaten, werden ggf. weiterführende Maßnahmen
mit den JGH-Mitarbeitern abgestimmt.
Ein Abschlussbericht über den Betreuungsverlauf wird am Ende der Maßnahme der
Jugendgerichtshilfe zur Verfügung gestellt.
Darüber hinaus finden mindestens 2 Arbeitstreffen im Jahr zwischen der
Jugendgerichtshilfe und den Projektmitarbeitern statt.
3.4 Andere Institutionen
Für die effektive Ausgestaltung der Einzelfallhilfe im Rahmen von
Betreuungsweisungen bzw. im Rahmen des TOA ist eine Kooperation mit den
verschiedenen Institutionen vor Ort dringend erforderlich.
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Anlage 1 zur Vorlage X/195
Exemplarisch möchten wir an dieser Stelle einige Institutionen benennen, mit denen
wir besonders intensiv zusammenarbeiten:
Pro-Aktiv-Center
Agentur für
Arbeit
Suchtberatungsstellen
Schuldnerberatung
Projekt
Regenbogen
Diverse soziale
Einrichtungen
Polizei
Jugendamt
Bewährungshilfe
Schulen und
Ausbildungsstätten
3.5 Projektbeirat
Da der Träger des Projekts Regenbogen das Bildungswerk Niedersächsischer
Volkshochschulen ist, bestehen auf dieser Ebene bereits Kooperationspartnerschaften mit regionalen und überregionalen Organisationen. Da auch das
Projekt Regenbogen auf diese Vernetzungen zurückgreifen kann, ist die Gründung
eines eigenen Projektbeirates nicht erforderlich.
4. Qualitätssicherung und Erfolgskontrolle
Im Rahmen der erfolgten Zertifizierung unseres Unternehmens arbeiten wir nach
dem Qualitätsmanagement (BQM) mit dem Ziel, die Leistungen an den
Anforderungen und Erwartungen des „Kunden“ auszurichten In unsere
Erfolgskontrolle einbezogen sind immer die Erfordernisse aller an der Förderung
Beteiligten, also die Bedürfnisse der Jugendlichen und Heranwachsenden;
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Anlage 1 zur Vorlage X/195
die Erfordernisse der Justiz und Jugendgerichtshilfe und ggf. der anderen
Institutionen, mit denen das Projekt zusammenarbeitet. Wir reflektieren diese
unterschiedlichen Ansprüche, binden sie ein in unsere Arbeit und arbeiten in enger
Kooperation mit diesen Beteiligten an der Förderung zusammen.
Die qualitativen Elemente der Zusammenarbeit mit den beteiligten Partnern
(Teilnehmer, Justiz, Jugendgerichtshilfe, andere Institutionen) sind detailliert in den
entsprechenden Abschnitten der Konzeption dargelegt.
In der Durchführung der Maßnahme werden anhand standardisierter Checklisten
(z. B. Mitarbeitergespräch) Überprüfungen vorgenommen und evaluiert, um zeitnah
erforderliche Verbesserungen bzw. vorbeugend wirksame Maßnahmen zur
Qualitätssicherung einleiten zu können. Die Ergebnisse werden dokumentiert und
archiviert. Jede erforderliche Korrektur-/Vorbeugungsmaßnahme wird hinsichtlich
ihrer festgelegten Terminsetzung und ihres Umsetzungsstandes durch die Leitung
überprüft. In einer verbindlich geltenden Verfahrensanweisung zur Qualitätsprüfung
sind Ablauf der Prüfung, Zuständigkeiten, Verantwortlichkeit der Beteiligten,
Auswertung, die Verpflichtung zur Einleitung von Maßnahmen zur Verbesserung,
deren Umsetzung und die Prüfung deren Wirksamkeit beschrieben und geregelt.
Die regelmäßigen Prüfungen durch die Leitung stellen sicher, dass sämtliche
Tätigkeiten, die Auswirkungen auf die Qualität der Auftragsbearbeitung haben, der
frühzeitigen Fehlererkennung und –korrektur dienen. Gleichzeitig fördern sie das
Qualitätsbewusstsein aller Mitarbeiter, das auf eine ständige Verbesserung der
eigenen Arbeit und aller Geschäftsprozesse im Unternehmen ausgerichtet ist.
Angemessene Kritik und Anregungen werden von den Mitarbeitern offen
entgegengenommen und gegebenenfalls entsprechend umgesetzt.
Gegenstand der regelmäßigen Qualitätssicherung und Erfolgskontrolle ist zum einen
die Beobachtung und Entwicklung der Jugendlichen und Heranwachsenden
hinsichtlich des Erwerbs von Sozialkompetenzen und Schlüsselqualifikationen und
Vermeidung erneuter Delinquenz. Zum anderen wird die eingesetzte Methodik
regelmäßig in Sitzungen des Teams evaluiert. Für eine erfolgreiche und
zufriedenstellende Teamarbeit sind regelmäßige Kommunikation, ein guter Fluss der
Informationen innerhalb des Teams sowie klare und eindeutige Strukturen eine
entscheidende Voraussetzung. Teamsitzungen werden von uns von daher
regelmäßig durchgeführt und sind fest im Dienstplan der Mitarbeiter verankert. Auch
der Austausch über unterschiedliche Erfahrungen und Fallbesprechungen hat sich
als wichtig herausgestellt. Wichtige Entscheidungen und Absprachen werden
schriftlich niedergelegt und erhalten damit die erforderliche Verbindlichkeit.
Weitere Themen innerhalb des Teams sind die Ermittlung des Fortbildungsbedarfs
und die damit zusammenhängende Entscheidung über auszubauende
Schwerpunktqualifikationen einzelner Mitarbeiter, die Sichtung der vorhandenen
Medien und Materialien, die Planung von Freizeitveranstaltungen, organisatorische
Absprachen, Vertretung, etc..
Die Mitwirkung an Zielvereinbarungen und anschließenden Erfolgsbeobachtungen
sind die hauptsächlichen Instrumente zur Einbeziehung der jungen Menschen.
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Anlage 1 zur Vorlage X/195
Die wichtigsten Instrumente zur Dokumentation der Prozessqualität sind der
individuelle Förderplan, die Dokumentation des Betreuungsverlaufes sowie die
Erstellung der monatlichen Statistik der laufenden Betreuungsfälle.
Weiterhin fertigt das Projekt Regenbogen einmal jährlich für das Niedersächsische
Landesamt für Statistik die Erhebungsbögen „Statistik der Kinder- und Jugendhilfe –
Teil I 2 Betreuung einzelner junger Menschen“ an, in welchem zu jedem einzelnen
Betreuten anonymisierte Angaben gemacht werden.
Das Niedersächsische Landesjugendamt erhält ebenfalls einmal jährlich
Sachberichte, sowohl für die ambulanten sozialpädagogischen Angebote für junge
Straffällige als auch für den Täter-Opfer-Ausgleich.
Darüber hinaus ist das Projekt Regenbogen Mitglied in der
„Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) Niedersachsen für ambulante Angebote nach
dem Jugendrecht e.V.“. Durch unsere regelmäßige Teilnahme an Arbeitstreffen der
Landesarbeitsgemeinschaft Südostniedersachsen findet ein kontinuierlicher
Erfahrungsaustausch mit Kollegen aus den anderen Einrichtungen statt. Neue
Entwicklungen innerhalb der ambulanten Maßnahmen werden thematisiert und
diskutiert und ggf. bei der praktischen Arbeit berücksichtigt und umgesetzt.
Die Arbeit mit straffällig gewordenen Jugendlichen und Heranwachsenden erfordert
eine entsprechende fachliche Qualifikation und eine berufsbegleitende Fortbildung
für alle Mitarbeiter des Teams.
Im Rahmen unseres Qualitätssicherungssystems sind unsere Mitarbeiter in folgende
kontinuierliche Qualifizierungsprozesse integriert:






Interne zyklische BNVHS-Schulungen für Mitarbeiter
Standortbezogene Schulungen, (z.B. bei Lukaswerk, Drobs, DRK)
Schulungen des Landesverbandes der Volkshochschulen Niedersachsens
Schulungen der Berufsgenossenschaft
Schulungen externer Fortbildungsanbieter
Supervision
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