TECHNISCHE UNIVERSITÄT DRESDEN HINWEISE ZUM BLOCKPRAKTIKUM B im Rahmen der Schulpraktischen Studien für die LEHRÄMTER an MITTELSCHULEN, GYMNASIEN und BERUFSBILDENDEN SCHULEN Dresden, Januar 2002 2 Inhaltsverzeichnis Seite Vorwort 3 1. Rechtsgrundlagen 3 2. Einordnung des Praktikums in Studium und Schulpraktische Studien 4 3. Praktikumsziele 4 4. Aufgaben und Pflichten des Praktikanten 4 5. Praktikumsvorbereitung und -betreuung 5 6. Praktikumsbericht 6 7. Praktikumsnachweis 6 8. Bewertungskriterien 7 9. Praktikumswiederholung 7 3 Vorwort Das umfangreiche Studienangebot der Technischen Universität Dresden enthält auch die Studiengänge Lehramt an Grundschulen, Lehramt an Mittelschulen, Lehramt an Gymnasien und Lehramt an berufsbildenden Schulen. Im Rahmen dieser Studiengänge können fast alle schulisch relevanten Fächer studiert werden. Dies schließt mehrere Berufliche Fachrichtungen des gewerblich-technischen Bereiches ein, die ihre Entsprechung in einer Vielzahl von Fächern an den berufsbildenden Schulen haben. Für den kaufmännischen schulischen Bereich wird darüber hinaus der Diplomstudiengang Wirtschaftspädagogik angeboten. Auf ihn beziehen sich die nachfolgenden Ausführungen nicht. Die Lehramtsstudiengänge sind so konzipiert, daß die Studierenden möglichst frühzeitig und kontinuierlich ihr Wissen praxis- und professionsorientiert erwerben. Dies sollen vor allem die Schulpraktischen Studien leisten, die das verbindende Element von Theorie und Praxis in der ersten Phase der Lehramtsausbildung sind. Im Rahmen dieser Studien erhalten Lehramtsstudenten die Möglichkeit, theoretisch erworbenes Wissen einzusetzen, um professionelles Handeln zu planen und zu realisieren. Umgekehrt regen die vielfältigen Handlungssituationen, die sie selbst und bei Lehrern im Schulalltag erleben, zum vertiefenden Studium entsprechender Inhalte an. Durch die Schulpraktischen Studien besteht die Chance, bereits im Lehramtsstudium Erfahrungswissen zu erwerben und mit wissenschaftlichem Wissen in Beziehung zu setzen. So wird der Grundstein für diese seit langem geforderte Zugangsweise zur Kompetenzentwicklung gelegt. Die folgenden Bemerkungen sollen den Studierenden Orientierung zur Praktikumsgestaltung sein. Sie enthalten wichtige, über die Praktikumsordnung hinausgehende Festlegungen der Universität. Den Praktikumslehrern wollen wir in knapper Form vermitteln, welche Funktion und welche Ziele das Praktikum hat und welche Wünsche und Vorstellungen wir hinsichtlich der Betreuung der Studenten haben. Praktikumsbüro Fakultät Erziehungswissenschaften 1. Rechtsgrundlagen Nach der sächsischen Prüfungsordnung für Lehramtsstudiengänge (LAPO I) vom 26.03.92 i. d. F. vom 01.04.94 muß jeder Lehramtsstudent* mindestens zwei Schulpraktika nachweisen. Die für die verschiedenen Lehramtsstudiengänge an der TU Dresden geltenden Studienordnungen sehen im Rahmen der Schulpraktischen Studien ein Orientierungspraktikum mit grundschulpädagogischer, erziehungswissenschaftlicher (Mittelschule und Gymnasium) bzw. berufs-pädagogischer Ziel- und Aufgabenstellung - Blockpraktikum A - und ein fach- bzw. berufsdidaktisches Schulpraktikum - Blockpraktikum B - vor. Grundlegende Festlegungen für das Blockpraktikum B enthält die „Ordnung der Technischen Universität Dresden für das berufs- bzw. fachdidaktische Schulpraktikum in den Studiengängen Lehramt an Grundschulen, Lehramt an Mittelschulen, Lehramt an Gymnasien und Lehramt an berufsbildenden Schulen“ vom 13.09.1995. * Im Maskulinum verwendete Bezeichnungen gelten auch für die weibliche Form. 4 2. Einordnung des Praktikums in Studium und Schulpraktische Studien Die Schulpraktischen Studien in den Lehramtsstudiengängen beginnen mit einem erziehungswissenschaftlichen Schulpraktikum von vier Wochen Dauer im Grundstudium (2. oder 3. Semester). Im Rahmen der fachdidaktischen bzw. berufsdidaktischen Studien sind im Hauptstudium in fast allen Fächern Schulpraktische Übungen und in den Beruflichen Fachrichtungen Praktisch-Pädagogische Übungen vorgesehen, die in unterschiedlicher Weise in Lehrveranstaltungen zur Fachdidaktik bzw. Beruflichen Didaktik integriert sind. Nach diesen kann das ebenfalls vierwöchige Blockpraktikum B absolviert werden. Die Schulpraktika finden im Unterschied zu den anderen Teilen der Schulpraktischen Studien i. d. R. in der lehrveranstaltungsfreien Zeit statt. Es wird angestrebt bzw. angeregt, das Blockpraktikum B in die erziehungswissenschaftlichen und fachdidaktischen Studien einzubetten, also nicht als letzten Teil dieser Studien durchzuführen. 3. Praktikumsziele In den Schulpraktischen Studien, die in ihrer Komplexität ein praxis- und professionsorientiertes Studium unterstützen sollen, haben die einzelnen Bestandteile darüber hinaus spezifische Ziele. Wesentliche des Blockpraktikums B sind: - Begleitung des gesamten Unterrichts ausgewählter Klassen, Kurse o. ä. in den den Studienfächern der Praktikanten entsprechenden Schulfächern über den gesamten Praktikumszeitraum, - Anwendung fachbezogener didaktischer Theorien und erziehungswissenschaftlicher Kenntnisse bei der Planung und Durchführung von Unterricht und die theoriebezogene Reflexion des eigenen Unterrichts und seiner Ergebnisse sowie ein weiterer Schritt zur - Erschließung des Berufsfeldes und Aufgabenspektrums des Lehrers. An die theoriebezogen verarbeiteten Erfahrungen aus dem Blockpraktikum A und die Erkenntnisse im Zusammenhang mit Schulpraktischen bzw. Praktisch-Pädagogischen Übungen soll angeknüpft werden. Es ist nicht Ziel des Praktikums, Fertigkeiten im Unterrichten auszuprägen, wohl aber auch über das Studium hinaus Anregungen für die schulpraktische Tätigkeit und die Fortsetzung erziehungswissenschaftlicher und fach- bzw. berufsdidaktischer Studien im Vorbereitungsdienst zu geben. Dafür ist es wichtig, das gesamte schulische Geschehen, auch im außerunterrichtlichen Bereich, zu verfolgen und, wo möglich, aktiv mitzugestalten. Sehr oft wird dies auch fachbezogen zu realisieren sein. 4. Aufgaben und Pflichten der Praktikanten Die Praktikanten sollen in etwa im gleichen zeitlichen Umfang an der Schule anwesend sein wie Lehrer. Die nicht durch Unterricht gebundene Zeit soll zur Erkundung von Schulstruktur, Besonderheiten der Schule, Lehr- und Lernmitteln, außerschulischem Umfeld usw. genutzt werden. In der ersten Praktikumswoche sollen in Hospitationen und Gesprächen die sozialen Bedingungen und das Leistungsgefüge der Klassen (damit sind auch Kurse u. ä. gemeint) aufgeklärt werden, in denen ab der zweiten Woche eigener Unterricht der Praktikanten beginnen soll. Hospitationen (durchaus auch in anderen Fächern) sollen den eigenen Unterricht begleiten. In jedem Fach sollen mindestens 20 Unterrichtsstunden hospitiert werden. Als Anzahl für die selbst gehaltenen Unterrichtsstunden sind 15 je Fach anzustreben. Unter Berücksichtigung spezifischer Bedingungen des Faches, der Schul- und Klassensituation oder ggf. auch solcher, die in der Person des Praktikanten liegen, kann diese Zahl auch reduziert werden. Dies kann auch bereits durch fachbezogene Vorgaben der Universität erfolgen. Die Unterrichtsentwürfe 5 sind dem zuständigen Lehrer vor dem Unterricht vorzulegen und sollen von ihm abgezeichnet werden. Die Praktikanten sollen, soweit möglich, bei der Auswahl der Unterrichtsstunden spezifische Sichten (die der Fachdidaktik bzw. Beruflichen Didaktik und auch die eigenen) einbringen. So können in Fächern mit geringer Stundenzahl verschiedene Aspekte interessant sein (z. B. Unterricht in Parallelklassen, verschiedenen Klassenstufen und im Gymnasium die verschiedenen Schulstufen und Kursarten). Aber auch in Fächern mit großem Stundenvolumen ist eine optimale „Vielfalt“ anzustreben. An Beruflichen Schulzentren ist jede Schulart, auch die Kombination verschiedener, möglich. Die Praktikanten sind weiterhin verpflichtet: - sich termingerecht in der Praktikumsschule anzumelden (Termin wird in jedem Semester durch Aushang des Praktikumsbüros der Fakultät Erziehungswissenschaften bekanntgegeben), - in den ersten drei Praktikumstagen die Stundenpläne für den eigenen Unterricht an die beiden Fachdidaktiken bzw. die Berufliche Fachrichtung und die Fachdidaktik der Universität zu senden, - bzgl. des Aufenthaltes und der Tätigkeit an der Schule den Weisungen berechtigter Personen (Schulleiter, Stellvertreter, Praktikumslehrer usw.) zu folgen, - Stillschweigen über Tatsachen zu bewahren, von denen sie im Zusammenhang mit dem Praktikum Kenntnis erlangt haben und die schutzwürdige Interessen der Schule oder von Personen (Lehrern, Schülern, Eltern usw.) betreffen, - bei Krankheit umgehend die Schule (Schulleiter oder Praktikumslehrer) zu informieren, - bei längerer Krankheit oder durch die Schule gewährter Freistellung von insgesamt mehr als zwei Tagen das Praktikumsbüro der Fakultät Erziehungswissenschaften der TU zu informieren und - bei einem im Zusammenhang mit dem Praktikum stehenden Unfall das Praktikumsbüro umgehend zu benachrichtigen. 5. Praktikumsvorbereitung und -betreuung Als integraler Bestandteil des Studiums wird das Praktikum im Rahmen der Lehrveranstaltungen zu den Fachdidaktiken bzw. Beruflichen Didaktiken vorbereitet. Durch die Studiendokumente wird geregelt, mit welchen Voraussetzungen das Praktikum absolviert werden kann. Neben den im Punkt 2 genannten vorangehenden schulpraktischen Studien sind dies die Zwischenprüfungen in den Studienfächern und i. d. R. grundlegende Studien zur Fachdidaktik/Beruflichen Didaktik, in denen in unterschiedlich ausgeprägter Weise der Bezug zur Unterrichtstätigkeit im engeren Sinne hergestellt wird. Diese Unterschiede sind teils durch die personelle Ausstattung der Fachdidaktiken und teils durch fachbedingte Unterschiede in den Lehrmeinungen und Lehrinhalten begründet. Auch sind dies die wesentlichen Gründe für sich unterscheidende Betreuungsmodalitäten durch die zuständigen Hochschulmitarbeiter. Eine Begleitung des Praktikums in jedem Fach durch i. d. R. einen Besuch der Schule und des Praktikanten durch die zuständigen Lehrkräfte der Universität wird angestrebt, ist aber nicht in allen Fächern möglich. Die Betreuung der Studenten an der Schule obliegt im wesentlichen den Praktikumslehrern. Sie werden gebeten, - die Studenten mit den sozialen Bedingungen und dem Leistungsgefüge der Klassen vertraut zu machen, in denen sie unterrichten sollen, - den Studenten Einblick in ihre Unterrichtsvorbereitungen, Arbeitsmittelsammlungen usw. zu gewähren, - Hospitationen der Studenten bei anderen Fachlehrern zu verabreden, 6 - die Studenten bei der Vorbereitung ihres Unterrichts zu beraten und ihn mit ihnen auszuwerten, - die Studenten in die Vorbereitung, Durchführung und Bewertung von mündlichen und schriftlichen Leistungskontrollen einzubeziehen, - den Studierenden die Teilnahme an ggf. stattfindenden Konferenzen (Schul-, Lehrer-, Fach-) und Elternversammlungen in Absprache mit der Schulleitung zu ermöglichen, - Studierenden, die es wünschen, eine Praktikumseinschätzung auszuhändigen und - die Durchführung des Praktikums auf dem dafür vorgesehenen Vordruck (s. Anlage 3) zu bestätigen. Schule, Praktikumslehrer und Praktikanten können sich bei Bedarf mit allen das Praktikum betreffenden Fragen an das Praktikumsbüro der Fakultät Erziehungswissenschaften wenden (Tel. 0351/463 33537). Es vermittelt ggf. auch den Kontakt zur Fachdidaktik bzw. Beruflichen Fachrichtung, der selbstverständlich auch direkt hergestellt werden kann. Dazu enthält der Anhang (Anlage 1) die entsprechenden Angaben. 6. Praktikumsbericht Der Praktikumsbericht besteht aus zwei getrennten Teilen (fachdidaktischen Handakten) für die beiden Studienfächer. Jede dieser beiden Handakten soll folgendes enthalten, wenn nicht für das entsprechende Studienfach anderes festgelegt ist: 1. Titelblatt mit Angaben zu Person, Studiengang und Praktikumsschule 2. Kurzinformationen über die Praktikumsschule (Lage, Größe, Profil, Organisationsstruktur, Medienausstattung usw.) 3. Analyse der Fachklassen - Organisationsform, in der im Fach eigener Unterricht erfolgte (Schülerzahl, Geschlechterverhältnis, soziales Verhalten, Leistungsniveau, Fachinteresse u. ä.) 4. Planungsentwurf einer Unterrichtseinheit (auch wenn sie nicht vollständig selbst unterrichtet wurde) 5. Ausführliche, schriftlich entsprechend dargestellte, Vor- und Nachbereitung einer Unterrichtsstunde aus o. g. Unterrichtseinheit 6. Besondere mit dem Fach zusammenhängende Aktivitäten außerhalb des eigenen Unterrichts 7. Wertung der Erfahrungen aus dem Praktikum im Kontext zum Theoriestudium (insbesondere der Fachdidaktiken/Beruflichen Didaktik und Erziehungswisnsenschaften) und 8. Anlagen - Nachweiskarte über die Hospitationen (Anlage 2) und Hospitationsprotokolle zum Fach - Nachweiskarte über die gehaltenen Unterrichtsstunden (Anlage 3) und Unterrichtsentwürfe einschließlich Nachbesprechungs- bzw. Nachreflexionsnotizen für das Fach. Außer in den Punkten 1 und 2 können die Handakten auch in Punkt 7 übereinstimmen (Kopie wird akzeptiert). Die Handakten haben die Form einer Loseblattsammlung (geheftet mit durchnumerierten Seiten). Sie sind im zuständigen Lehrgebiet (ggf. beim betreuenden Hochschulmitarbeiter) spätestens am Ende des ersten Monats des Semesters abzugeben, das dem Praktikum folgt. 7. Praktikumsnachweis Das Schulpraktikum gilt als erfolgreich durchgeführt, wenn 7 - von der Schule bescheinigt wird, daß das Praktikum nach den im Punkt 8 genannten Kriterien als erfolgreich bewertet werden kann und - diese Bewertung nach Durchsicht der fachdidaktischen Handakten von den beiden Fächern bzw. der Beruflichen Fachrichtung und dem Fach bestätigt wird. Der Vordruck, auf dem dies erfolgen muß, wird vom Praktikumsbüro der Fakultät Erziehungswissenschaften bereitgestellt. Mit der Eintragung des Praktikumsbüros wird er gültig (für Zulassung zur Ersten Staatsprüfung). Kann die Schule nicht bescheinigen, daß das Praktikum erfolgreich absolviert wurde, wird sie um schriftliche (formlose) Information des Praktikumsbüros gebeten. Die Praktikumslehrer werden ersucht, umgehenden Kontakt zur Universität herzustellen, wenn solch eine Situation eintreten könnte. 8. Bewertungskriterien Das Praktikum soll von den Praktikumslehrern als erfolgreich bewertet werden, wenn bezüglich der nachfolgenden Kriterien keine gravierenden Mängel auftraten. - Interessiertheit am schulischen Geschehen, an den allgemeinen und besonderen Bedingungen - Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit usw. - Qualität der (schriftlichen) Unterrichtsvorbereitungen des Praktikanten und seines Unterrichts - Kritische Bewertung des eigenen Unterrichts - Aufgeschlossenheit gegenüber Fremdkritik - Reaktion auf Vorgaben, Empfehlungen, Hinweise usw. der/des betreuenden Lehrer/s - Gestaltung der sozialen Kontakte im Unterricht und außerunterrichtlichen Bereich - Erfüllung der Festlegungen zur Anwesenheit in der Schule. Bei der Bewertung der gehaltenen Unterrichtsstunden muß berücksichtigt werden, daß Studierende vor dem Blockpraktikum B (im Blockpraktikum A und den SPÜ/PPÜ) nur wenige Stunden unterrichtet haben. Es versteht sich von selbst, daß bei Qualitätsproblemen der Umfang des eigenen Unterrichts des Praktikanten zugunsten einer (noch) gründlicheren Vorbereitung reduziert wird. Das muß noch nicht den Praktikumserfolg gefährden, im Gegenteil. Die betreuenden Hochschulmitarbeiter (Fachdidaktiken/Berufliche Fachrichtungen) werten das Praktikum nach Kriterien, die Studierenden für Hospitationen, eigenen Unterricht usw. in den Lehrveranstaltungen oder auf andere Weise verdeutlicht werden. Wesentliche Bewertungsgrundlagen sind die fachdidaktischen Handakten, Informationen aus der Praktikumsschule und ggf. Gespräche (Kolloquia o. ä.) mit den Praktikanten. Wird der in Punkt 4 geforderte Stundenplan nicht oder nicht rechtzeitig zugestellt und entfällt dadurch ein Besuch der Schule und des Praktikanten, so kann die betreffende Fachdidaktik bzw. Berufliche Fachrichtung die erfolgreiche Bescheinigung des Praktikums verweigern. 9. Praktikumswiederholung Sie wird notwendig, wenn - Fehlzeiten von mehr als drei Tagen, bedingt durch Krankheit oder Freistellung, nicht durch Praktikumsverlängerung ausgeglichen werden können, - das Praktikum nicht erfolgreich war oder - das Verhalten des Praktikanten einen Abbruch des Praktikums erforderlich macht (Schulleiterentscheidung). Das Praktikum kann einmal wiederholt werden.