Word-Datei - Krankenhausgesellschaft Sachsen

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LANDTAGSWAHL 2011
Parteien beantworten sieben „Wahlprüfsteine“
Im Vorfeld der Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt hat die Krankenhausgesellschaft
Sachsen-Anhalt e. V. vier „Politische Buffets“ mit allen im Landtag vertretenen
Fraktionen durchgeführt. Anschließend hat die KGSAN um die Beantwortung von
sieben „Wahlprüfsteinen“ gebeten. Die Auswertung lesen Sie hier.
1.) Wie soll flächendeckende Krankenhausversorgung in Zukunft in SachsenAnhalt sichergestellt werden?
CDU:
Das Land Sachsen-Anhalt hat, unter der damaligen CDU/FDP Regierung, mit der
Neuordnung der Krankenhausplanung im Jahre 2004 eine bundesweite Vorreiterrolle
übernommen. Mit dem neuen Krankenhausgesetz wurden die Grundlagen
geschaffen, die Krankenhausplanung von der praktizierten Kapazitätsplanung hin zu
einer leistungsbasierten Rahmenplanung zu entwickeln. Die Krankenhausplanung
auf einer leistungsbezogenen Basis steht in sachlichem Einklang mit der aktuellen
Vergütung der stationären Leistungen. Der aktuelle Krankenhausplan dient dem Ziel
der Sicherung einer bedarfsgerechten, qualitativ hochwertigen und wirtschaftlichen
Versorgung der Bevölkerung Sachsen-Anhalts mit stationären Leistungen. Die
weiteren Ziele müssen darauf gerichtet sein, die Versorgung der Bevölkerung mit
Krankenhausleistungen zukunftsfähig und zukunftssicher zu gestalten. Neben der
Sicherung der Qualität der Krankenhausleistungen, der Berücksichtigung
demografischer Entwicklungen und Versorgungsstrukturen, muss auch die Frage
nach der wirtschaftlichen Tragfähigkeit zwingend beantwortet werden.
SPD:
Eine zukunftsfähige qualitativ gute Krankenhausversorgung muss sich an der
demografischen Entwicklung unter Einbeziehung der Bevölkerungsstruktur und dichte ausrichten. Die Grundlage ist die 5. Regionalisierte Bevölkerungsprognose
des
Statistischen
Landesamtes
Sachsen-Anhalt.
Die
verschiedenen
Versorgungsbereiche sind in den jeweiligen Regionen vor allem bei
Erweiterungsbauten mit dem Ziel der Standortkonzentration zur Bündelung
medizinischer Leistungen und zur Sicherstellung und Optimierung der
Betriebsabläufe aufeinander abzustimmen.
FDP:
Derzeit ist die Krankenhausversorgung in Sachsen-Anhalt sichergestellt. Die
Krankenhausplanung für das Land wird mit allen Beteiligten diskutiert und
fortgeschrieben. Hierbei muss einerseits gesichert sein, dass die Patienten ein
geeignetes Krankenhaus in akzeptablen Wegstrecken erreichen und andererseits die
Zahl und Einrichtung der Krankenhäuser dem tatsächlichen quantitativen und
qualitativen Bedarf entsprechen. Kooperationen zwischen den Krankenhäusern
kommt dabei eine immer größere Bedeutung zu, da nicht jedes Krankenhaus
jedwede Fachrichtung vorhalten muss.
DIE LINKE:
DIE LINKE steht für eine wirtschaftlich vernünftige Verteilung von Basis- und
Spezialversorgung, mit der für die ambulante Versorgung vor allem im fachärztlichen
Bereich Kooperationspunkte geschaffen werden sollen. Dabei gehen wir davon aus,
dass außer in den Oberzentren auch in allen von uns als Mittelzentren definierten
Orten ein Krankenhausstandort erhalten bleibt und stabilisiert wird.
2.) Wie soll der Investitionsstau in den Krankenhäusern des Landes abgebaut
werden? Welche Lösung wird von Ihrer Fraktion für künftige Investitionen
favorisiert?
CDU:
Die CDU tritt für eine transparente, gerechte und effektive Politik ein, die Freiheit
schafft und den Verantwortlichen vor Ort die notwendige unternehmerische
Verantwortung zurückgibt. Daher ist die Krankenhausinvestitionsförderung auf eine
vollkommene neue Grundlage zu stellen. Hierzu sind die nachfolgenden Grundsätze
zu berücksichtigen:

Investitionsfinanzierung für kurzfristige Anlagegüter über die DRGs.

Umstellung der Einzelförderung von langfristigen Anlagegütern auf flexibel
einsetzbare Pauschalen.

Einzelförderung
nur
noch
bei
strukturpolitisch
bedeutsamen
Krankenhausprojekten.

Nutzungsmöglichkeit der Pauschalen für Kredite.

Langfristig Umstellung auf Monistik.
SPD:
Nach Artikel 14 des Gesundheitsstrukturgesetzes (GSG) ist die Investitionsförderung
eine Pflichtaufgabe. Der Investitionsstau kann nur abgebaut werden, wenn die
Prüfung der Investitionen mit dem Hauptaugenmerk auf die Nachhaltigkeit unter den
aufgeführten Parametern erfolgt.
Die Notwendigkeit einer Reform der Investitionsfinanzierung mit einer Verminderung
des finanziellen Drucks auf die Krankenhäuser und dessen Folgen für die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist unbestritten da und muss dringend angegangen
werden.
FDP:
Die Investitionen in Krankenhäuser sind in dieser Wahlperiode zurückgefahren
worden. Die FDP wird sich in der kommenden Wahlperiode dafür einsetzen, die
Investitionen in Krankenhäuser aufzustocken um den Investitionsstau aufzulösen.
Gegebenenfalls denken wir über eine monistische Finanzierungsweise der
Krankenhausinvestitionen nach.
DIE LINKE:
Angesichts der Haushaltssituation des Landes sowie der weiteren prognostizierten
Verringerung der Zahl der Krankenhäuser/ Betten sind alle Vorhaben der
Einzelförderung auf den Prüfstand zu stellen. Stattdessen sollen die vorhandenen
Mittel vorrangig im Bereich der pauschalen Krankenhausfinanzierung eingesetzt
werden. Gemeinsam mit den Partnern im Planungsausschuss wird unter Nutzung der
Erfahrungen von Anfang der 90er Jahre eine Großgeräteplanung angestrebt, um
eine effektive Auslastung der besonders kostenintensiven Technik zu erreichen. Die
duale Finanzierung ist beizubehalten.
3.) Wie kann die Zusammenarbeit zwischen ambulantem und stationärem
Sektor verbessert werden?
CDU:
Es ist erforderlich, gleiche Voraussetzungen in Bereichen ambulanter Versorgung, in
denen sowohl niedergelassene Ärzte als auch stationäre Einrichtungen aktiv sind, zu
schaffen; es bedarf eines sektorübergreifenden Ordnungsrahmens. Dazu zählen:



Einheitliche Qualitätskriterien für die Erbringung solcher Leistungen. Das umfasst
eine Regelung, dass auch am Krankenhaus jeder Arzt die für niedergelassene
Ärzte geltende Mindestmenge erfüllen muss. Jedenfalls muss die nötige
Facharztkompetenz sowie entsprechend qualifiziertes Personal ausreichend und
dauerhaft verfügbar sein.
Die Einführung einer einheitlichen pauschalierten Vergütung für ärztliche
Leistungen, die sowohl im niedergelassenen Bereich als auch am Krankenhaus
erbracht werden können. Dies gilt insbesondere für die Leistungen nach §115b
und 116b SGB V. Die vor- und nachoperativen ambulanten Leistungen sollten
Bestandteil der Pauschale sein.
Ein sektorübergreifender regionaler Versorgungsausschuss trifft für diesen
Bereich einheitlich die Zulassungsentscheidung. Alternativ kann darüber
nachgedacht werden, diese spezialärztlichen Bereiche (§§ 115b und 116b SGB
V) ausschließlich in die Obhut selektivvertraglicher Vereinbarungen zu stellen. In
diesem Fall müsste der Versorgungsausschuss zumindest das von den
Krankenkassen für ihre Versicherten sicherzustellende Mindestangebot
definieren.
Weiterhin wollen wir die Zusammenarbeit von Ärzten und Krankenhäusern ganz
praktisch vereinfachen und befördern. Folgende Maßnahmen schlagen wir vor:
 Die Beschränkung der Mitarbeit von niedergelassenen Ärzten in Krankenhäusern
auf 13 Stunden pro Woche ist flexibler zu gestalten.
 Das Belegarztwesen soll gestärkt werden, um im ländlichen Raum stationäre
Fachabteilungen und die durch das Belegarztwesen gelebte sektorübergreifende
und kostengünstige Versorgung aufrechterhalten zu können. Hierzu muss die
Vergütung leistungsgerecht sein. Vor diesem Hintergrund ist auf Seiten der
Krankenhäuser der bereits bisher praktizierte Ansatz der gesonderten
Kostenkalkulation für DRG-Belegfallpauschalen konsequent weiter zu verfolgen.
Im Rahmen der Gesamtvergütung ist ebenfalls eine sachgerechte Bewertung der
Leistungen im einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) notwendig.
SPD:
Der § 116b des Sozialgesetzbuches Fünftes Buch erlaubt es den Krankenhäusern
bereits jetzt, bestimmte ambulante Leistungen zu erbringen. Wir unterstützen die
Öffnung der Krankenhäuser für die ambulante Versorgung. Vor dem Hintergrund
einer älter werdenden Gesellschaft in einem ländlich geprägten Raum sind Synergien
bei Versorgungsbereichen unumgänglich. Das bedeutet jedoch nicht, dass
niedergelassene Haus- und Fachärzte nicht gebraucht werden. Diese sind unbedingt
für eine wohnortnahe Versorgung wichtig. Die freie Arztwahl ist für uns ein hohes Gut
und das soll auch so bleiben. Nur dort, wo sie fehlen, sollten ergänzende
Versorgungsstrukturen aufgebaut werden. Im Sinne einer qualitativ guten
Versorgung der Patienten kann die Leistungserbringung in Krankenhäusern
durchaus für die Patienten bezüglich höherer Fallzahlen bestimmter Erkrankungen
von Vorteil sein. Den Ausbau der integrierten Versorgung und die Sicherstellung der
Finanzierung halten wir für richtig. Wir sehen eine stärkere Verzahnung der beiden
Bereiche positiv, wie sie zum Teil bereits stattfindet. Medizinische
Versorgungszentren
(MVZ)
bedeuten
eine
sinnvolle
Ergänzung
des
Versorgungsangebotes. Auch bieten sie jungen Ärztinnen und Ärzten ohne großes
finanzielles Risiko eine gute berufliche Einstiegsmöglichkeit.
FDP:
Anders als in anderen Bundesländern und Regionen Deutschlands werden
medizinische Versorgungszentren von den Bürgern in Sachsen-Anhalt als sinnvolle
Ergänzung zu herkömmlichen Arztpraxen angesehen. Als Liberale befürworten und
unterstützen wir die Zusammenarbeit zwischen ambulanter und stationärer
Versorgung auch im Hinblick auf die Kostenentwicklung und die Versorgungsqualität
und sehen in den MVZ hierfür sinnvolle Strukturen, die weiterentwickelt und
verbreiteter angeboten werden können.
DIE LINKE:
Wir befürworten eine Verzahnung stationärer und ambulanter Versorgung in
Gesundheitszentren oder MVZ. Allerdings sollte die alleinige Trägerschaft durch
Krankenhäuser nicht als absolute Forderung stehen. Wichtig ist aus unserer Sicht,
dass poliklinische Strukturen oder MVZ im Interesse einer qualitativ hochwertigen
und effektiven Versorgung der Patienten professionell geführt werden.
4.) Wie soll man im Land dem Ärztemangel begegnen?
CDU:
Die Diskussion über Ärztemangel hat gezeigt, dass die Definitionen dazu sehr
unterschiedlich sind und neben statistischen Annahmen auch von subjektiven
Wahrnehmungen geprägt sind. Tatsächlich müssen wir der bestehenden
Fehlallokation im Land begegnen. Staatliche Vorgaben wie und wo sich ein Arzt
niederzulassen hat, widersprechen jedoch der freien Berufsausübung des einzelnen
Arztes und kann nicht der richtige Weg sein. Das bedeutet, dass wir neue innovative
und ggf. auch einmal unkonventionelle Wege mit Unterstützung aller Beteiligten
gehen müssen. Sachsen-Anhalt ist ein Flächenland, so dass insbesondere Konzepte
für die ländlichen Bereiche, deren Einwohnerzahl perspektivisch noch stärker zurück
gehen als die in den Oberzentren, für eine qualitativ-hochwertige Versorgung
gefunden werden müssen. Erste Ansätze, wie mit den Filialpraxen der
Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt sind sicherlich ein erster Schritt auf
einem langen Weg. Die sektorübergreifende Vernetzung zwischen den
niedergelassenen Ärzten und den Krankenhäusern wird eine wichtige Rolle spielen.
Darüber hinaus werden wir uns auch dafür einsetzen, dass möglichst viele junge
Absolventen des Medizinstudiums im Land gehalten werden und für die Versorgung
zur Verfügung stehen.
SPD:
Von einem generellen Ärztemangel kann in Sachsen-Anhalt nicht gesprochen
werden. Ein Nebeneinander von Über- und Unterversorgung mit regional
unterschiedlicher Ausprägung findet sich hier wie in anderen Bundesländern.
Während städtische Räume überwiegend gut bis sehr gut versorgt sind, bestehen in
ländlichen Räumen teilweise Versorgungsengpässe, die übermäßige Wartezeiten für
Patientinnen und Patienten und übermäßige Mehrarbeit für Ärztinnen und Ärzte zur
Folge haben. Einer Überversorgung im fachärztlichen Bereich steht dabei zumeist
eine eher knappe Versorgung im hausärztlichen Bereich gegenüber. In Zukunft wird
die ungünstige Alterssituation der niedergelassenen Hausärztinnen und Hausärzte,
vornehmlich im ländlichen Raum zu Versorgungsschwierigkeiten führen. Zwar ist die
hausärztliche Versorgung nach der Bedarfsplanung formal annähernd
bedarfsgerecht, dennoch haben (immobile ältere) Patientinnen und Patienten bereits
heute längere Wege oder Wartezeiten zurückzulegen. Damit wieder mehr
ausgebildete Medizinerinnen und Mediziner eine ärztliche Tätigkeit aufnehmen, wäre
es gut, wenn es Weiterbildungszuschüsse gäbe. Eine Angleichung der Vergütung im
stationären und ambulanten Teil der Weiterbildung kann den in den ambulanten
Kassenarztpraxen tätigen Weiterbildungsassistenten eine adäquate und
angemessene Vergütung garantieren und somit dem zukünftigen Ärztemangel
entgegenwirken.
FDP:
Die Versorgung des Landes mit niedergelassenen Ärzten und deren Verteilung ist
Aufgabe der Kassenärztlichen Vereinigung als Teil der ärztlichen Selbstverwaltung.
Die Hochschulen sollten das Ärztebild klarer vermitteln und in die Lage versetzt
werden, sich ihre Studenten durch geeignete Kriterien selbst auszusuchen, denn
viele junge Menschen studieren gern in ihrem Heimatland, wenn ihnen die
Möglichkeit gegeben wird, und wohnen und arbeiten anschließend auch dort. Auch
der Bundesgesundheitsminister hat bereits Anreize initiiert, um die Niederlassung
junger Ärzte auf dem Land attraktiver zu gestalten.
DIE LINKE:
DIE LINKE unterstützt die Bemühungen der Selbstverwaltung von Kassen und
Ärzten zur besseren Versorgung des ländlichen Raumes, z. B. durch Filialpraxen,
Einsatz mobiler Praxisassistentinnen und Praxisassistenten sowie Schaffung
poliklinischer Strukturen. Wir sehen in Gesundheitszentren, besonders im ländlichen
Raum, deren Kern Krankenhäuser sein können, eine weitere Möglichkeit der
Sicherung der medizinischen Versorgung sowie der Nutzung vorhandener
Fachkräfte. Die Studierenden sollen durch geeignete Anreize für eine Tätigkeit im
ländlichen Raum gewonnen werden.
5.) Mit welchen Strategien wollen Sie dem sich bereits heute abzeichnenden
Fachkräftemangel im Gesundheitsbereich wie im Altenpflegebereich
begegnen?
CDU:
Die Anzahl der Einwohner Sachsen-Anhalts wird nach der 5. Regionalisierten
Bevölkerungsprognose vermutlich bis zum Jahr 2025 um 18,5 v. H. abnehmen. Die
Anzahl der älteren Einwohner wird steigen. Wir müssen die Attraktivität SachsenAnhalts über unsere Landesgrenzen hinaus bekannt machen, damit neue Fachkräfte
im Gesundheitsbereich nach Sachsen-Anhalt kommen. Dies kann aber nur im
Zusammenwirken des Landes mit den Kommunen, den Leistungserbringern und der
Kostenträger erfolgen. Hier ist es erforderlich die Akteure im Land an einen Tisch zu
bringen, um Bewährtes auszubauen, aber auch durch neue Elemente zu ergänzen.
Wir müssen Sachsen-Anhalt besonders für junge Menschen und Familien
interessanter machen und uns nicht damit begnügen, ausschließlich
Rahmenbedingungen für die älter werdende Bevölkerung zu schaffen.
SPD:
Sachsen-Anhalt ist ein ländlich geprägtes Land mit der drittniedrigsten
Bevölkerungsdichte Deutschlands. Das schafft gerade vor dem Hintergrund einer
immer älter werdenden Bevölkerung, gerade in Bezug auf die soziale und
gesundheitliche Versorgung, einige Probleme. So fehlen zum Beispiel schon heute
Ärzte auf dem Land. Darauf hat das Land reagiert. Wir haben ein
Stipendienprogramm für angehende Mediziner ins Leben gerufen, das darauf zielt,
diejenigen zu fördern und zu unterstützen, die bereit sind, nach der Ausbildung sich
für einen bestimmten Zeitraum in Sachsen-Anhalt niederzulassen. Medizinische
Versorgungszentren und der Ausbau von Filialpraxen können ein weiterer Baustein
für eine bessere Versorgung sein. Wir werden uns auch weiterhin für neue Modelle
zur
Versorgung
der
ländlichen
Bevölkerung
einsetzen.
Die
Qualifizierungsmaßnahmen, die für den Einsatz als Praxisassistentinnen zur
Entlastung von Hausärztinnen und -ärzte befähigen, sollen fortgeführt werden. Ohne
gut ausgebildete Pflegekräfte wird es keine qualitativ gute Pflege geben. Wichtig ist,
dass der Beruf der Altenpflege ein anderes Image bekommt und die Arbeit auch
entsprechend entlohnt wird. Wir setzen uns für die Einführung einer
Ausbildungsumlage und eine Schulgeldfreiheit für Auszubildende der Pflegeberufe
ein.
FDP:
In erster Linie müssen geeignete und verfügbare Kräfte, die derzeit über keine
Beschäftigung verfügen, so qualifiziert werden, dass sie dem Gesundheits- und
Altenpflegebereich zur Verfügung stehen. Darüber hinaus wird die Zuwanderung und
Integration von Fachkräften aus dem Ausland sowie deren Qualifikation eine größere
Rolle spielen. Auch eine von Vernunft geprägte Anerkennung von qualifizierenden
Abschlüssen in diesen Bereichen motiviert angehende Fachkräfte Ausbildungen in
diesem Bereich anzustreben.
DIE LINKE:
Eine wichtige Voraussetzung ist aus unserer Sicht, die Einnahmesituation der GKV
wesentlich zu verbessern. Das ist möglich durch die Einführung einer solidarischen
BürgerInnenversicherung sowohl für die Kranken- als auch für die
Pflegeversicherung, die alle Einkommensarten einbezieht und damit die Last auf
breitere Schultern verteilt. Die dann möglichen Mehreinnahmen können – eingesetzt
für mehr Personal und bessere Entlohnung – zu einer höheren Attraktivität dieser
Berufe führen. Mittelfristige Lösungen können nur gemeinsam von den Kassen, den
Leistungserbringern und der Politik erarbeitet werden.
6.) Welche Maßnahmen sind im Krankenhausbereich aus Ihrer Sicht nötig, um
sich in Sachsen-Anhalt gegen die Auswirkungen des demographischen
Wandels zu wappnen?
CDU:
Aus unserer Sicht sollten für geeignete Krankheitsbilder Konzepte zur Sicherung
einer bedarfsgerechten
Versorgung erarbeitet
werden. Die
derzeitige
Landesregierung plant beispielsweise gemeinsam mit dem deutschen Zentrum für
neurogenerative Erkrankungen ein Versorgungskonzept „Demenz". Nur so wird es
gelingen, zukunftsfähige Strukturen im stationären Sektor unseres Landes zu
gestalten.
SPD:
Wie bereits beschrieben, sollen die Krankenhäuser zukunftsfest gemacht werden. Es
wird eine Umsteuerung geben müssen. Die stationäre Versorgung muss stärker auf
die Behandlung multimorbider älterer Menschen ausgerichtet werden.
FDP:
Die Krankenhäuser werden sich entsprechend dem Bedarf einer Profilverschiebung
ihrer Fachbereiche unterziehen müssen.
DIE LINKE:
Die Krankenhäuser müssen sich in ihrer fachlichen Aufstellung den Erfordernissen
der
Bevölkerungsstruktur
anpassen.
Dementsprechend
sollte
die
Krankenhausplanung stärker darauf hinwirken, dass zum Erhalt der Standorte in den
Mittelzentren sowie zur Qualitätssicherung eine Spezialisierung erfolgt. Außerdem
sind Fachrichtungen entsprechend der jeweiligen Bedarfe neu zu quantifizieren. Um
trotzdem in allen Bereichen qualitätsgerecht zu versorgen, sind auch die regionalen
Bedingungen in der Planung zu berücksichtigen. Das erfordert von den
Krankenhäusern ein hohes Maß an Kooperationsbereitschaft.
7.) Wie sollen Notfallversorgung und Rettungsdienst künftig in Sachsen-Anhalt
organisiert bzw. aufrechterhalten werden?
CDU:
Mit dem parteiübergreifenden Konsens, das Rettungsdienstgesetz in der neuen
Legislaturperiode grundsätzlich und zukunftsorientiert zu überarbeiten, haben wir
schon einen wichtigen Grundstein gelegt. Die Erfahrung der letzten Jahre hat
gezeigt, dass eine verbindliche Einbindung der Krankenhäuser unabdingbar ist.
Dabei sollte auch eine Vernetzung des KV-Notdienstes mit dem Rettungsdienst in
Erwägung gezogen werden, um Doppelstrukturen zu vermeiden und Synergien zu
erschließen. Zudem ist die konsequente Neuorganisation der Notdienstbezirke in den
ländlichen Räumen hin zu weniger und dafür größeren Bezirken erforderlich, so dass
sich für den einzelnen Arzt die Zahl der Bereitschaftsdienste reduziert. Die
sektorübergreifende Zentralisierung des Notdienstangebotes bietet die Chance, die
Versorgung qualitativ zu verbessern, verlässliche und verbindliche in der Region
bekannte Anlaufstellen zu definieren und durch die sich ergebende Entlastung die
ärztliche Niederlassung attraktiver zu machen. Dabei muss der Spagat zwischen
einer höheren, weil mit geringeren Dienstpflichten verbundenen Attraktivität, für den
Arzt und der für die Patienten zumutbaren Entfernungen gelingen.
SPD:
Das Rettungsdienstgesetz wird zu Beginn der nächsten Legislaturperiode novelliert
werden. Die Sicherstellung für die notärztliche Versorgung kann, muss aber nicht bei
der KV bleiben. Der Auftrag könnte auch von anderen Leistungserbringern oder
–verpflichteten übernommen werden. Wir halten zur Sicherstellung der notärztlichen
Versorgung der Bevölkerung auch die stärkere Einbeziehung der Krankenhäuser für
angebracht.
FDP:
Die Organisation des Rettungsdienstes im Land ist geregelt. In der kommenden
Wahlperiode wird die Diskussion darüber weitergeführt werden müssen, wie diese
Aufgaben am ökonomischsten in der erforderlichen Qualität erledigt werden können.
DIE LINKE:
DIE LINKE hält es für erforderlich, die Zahl der Rettungsleitstellen wesentlich zu
reduzieren (5 bis 7) und zugleich die Standorte der Rettungswachen zu optimieren.
Bei Einführung einer solidarischen Bürgerversicherung und den daraus
resultierenden höheren Einnahmen der GKV könnte die Personalsituation so
verbessert werden, dass die Notarztbereitstellung durch die Krankenhäuser auch
unter Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes wieder verstärkt möglich würde. Damit
wären auch die überhöhten Entgelte für die Notarztbörse obsolet. Bestrebungen, im
Rettungsdienst über Lohndumping Ausschreibungen zu gewinnen, erteilen wir eine
Absage.
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