Grosser Rat Wortprotokoll 68. Sitzung 29. März 2011, 10.00 Uhr Vorsitzender: Patricia Schreiber-Rebmann, Wegenstetten Protokollführung: Rahel Ommerli-Peyer, stv. Ratssekretärin Präsenz: Anwesend 131 Mitglieder (Art. 1191-1216) Abwesend mit Entschuldigung 9 Mitglieder Entschuldigt abwesend: Martin Bhend, Oftringen; Fredy Böni, Möhlin; Benjamin Brander, Muri; Jürg Caflisch, Baden; Monika Küng, Wohlen; Ernst Moser, Würenlos; Kurt Rüegger, Rothrist; Dr. Peter Schuhmacher, Wettingen; Christian Sprenger, Lenzburg Behandelte Traktanden 1191 Mitteilungen Seite 2688 1192 Thomas Lüpold, SVP, Möriken-Wildegg, und Rudolf Lüscher, CVP, Laufenburg; 2688 Rücktritte als Mitglieder des Grossen Rats 1193 Neueingänge 2689 1194 Antrag auf Direktbeschluss Martin Christen, SP, Turgi, vom 29. März 2011 betreffend 2689 sofortige definitive Ausserbetriebnahme der Atomkraftwerke Beznau 1 und 2 sowie Mühleberg; Einreichung und schriftliche Begründung 1195 Motion der Fraktion der Grünen vom 29. März 2011 betreffend Änderung des 2690 Energiegesetzes, welche die Stromversorgungsunternehmen zur Einführung eines progressiven Stromtarifs verpflichtet; Einreichung und schriftliche Begründung 1196 Motion der Fraktion der Grünen vom 29. März 2011 betreffend Änderung des 2691 Energiegesetzes zur Verpflichtung der Stromversorgungsunternehmen zur Einführung eines Standard-Strommix, der zu 100 % aus erneuerbarer Energieproduktion stammt; Einreichung und schriftliche Begründung 1197 Motion der SP-Fraktion (Sprecher Dieter Egli) vom 29. März 2011 betreffend Rückzug 2692 der Vorlage 10.182 "Energiegesetz des Kantons Aargau" sowie Erarbeitung eines neuen Energiegesetzes; Einreichung und schriftliche Begründung 1198 Motion der SP-Fraktion (Sprecher Kurt Emmenegger) und der Fraktion der Grünen vom 2692 29. März 2011 betreffend Schaffung eines Gesetzes über eine kantonale Arbeitslosenhilfe; Einreichung und schriftliche Begründung 1199 Motion Gregor Biffiger, SVP, Berikon, vom 29. März 2011 betreffend Schaffung von 2693 rechtlichen Grundlagen für die Einführung regionaler Kleinklassen; Einreichung und schriftliche Begründung 1200 Motion Christoph Riner, SVP, Zeihen, vom 29. März Einbürgerungskurse für einbürgerungswillige ausländische Einreichung und schriftliche Begründung 2011 betreffend 2693 Staatsangehörige; 1201 Motion Christoph Riner, SVP, Zeihen, vom 29. März 2011 betreffend Einbürgerung nur 2694 mit der Niederlassungsbewilligung; Einreichung und schriftliche Begründung 1202 Postulat der SP-Fraktion vom 29. März 2011 betreffend anständige Mindestlöhne; 2694 2686 Einreichung und schriftliche Begründung 1203 Postulat der SP-Fraktion (Sprecher Martin Christen) vom 29. März 2011 betreffend 2695 Bericht über die Verflechtungen des Paul Scherrer Instituts (PSI) mit der Atomindustrie und dem Kanton Aargau sowie die wissenschaftliche Unabhängigkeit des PSI; Einreichung und schriftliche Begründung 1204 Postulat René Kunz, SD, Reinach, vom 29. März 2011 betreffend Ausstieg aus der 2696 atomaren Stromproduktion, möglichst ohne Beeinträchtigung von Natur und Landschaft; Einreichung und schriftliche Begründung 1205 Postulat Dr. Dragan Najman, SD, Baden, vom 29. März 2011 betreffend zentrale 2697 Unterbringung von kriminellen Ausländern, die trotz Landesverweis nicht ausgeschafft werden können; Einreichung und schriftliche Begründung 1206 Postulat Dr. Jürg Stüssi-Lauterburg, SVP, Windisch (Sprecher), Jörg Hunn, SVP, 2697 Riniken, und Richard Plüss, SVP, Lupfig, vom 29. März 2011 betreffend Glaubwürdigkeit am Bözberg; Einreichung und schriftliche Begründung 1207 Auftrag der Fraktion der Grünen vom 29. März 2011 betreffend Strommix aus 100 % 2698 erneuerbaren Energien für kantonseigene Liegenschaften und Betriebe; Einreichung und schriftliche Begründung 1208 Auftrag der Fraktionen der SP (Sprecher Dieter Egli), der Grünen (Sprecher Hansjörg 2698 Wittwer), der GLP (Sprecher Beat Flach) und der EVP (Sprecher Roland Bialek) vom 29. März 2011 betreffend Erarbeitung eines aargauischen Energieszenarios ohne Atomenergie; Einreichung und schriftliche Begründung 1209 Interpellation der Fraktion der Grünen vom 29. März 2011 betreffend Lehrpersonen als 2699 Denunziantinnen und Denunzianten; Einreichung und schriftliche Begründung 1210 Interpellation der SP-Fraktion (Sprecher Martin Christen) vom 29. März 2011 betreffend 2700 Einfluss der Atomlobby auf die Aargauer Energiepolitik; Einreichung und schriftliche Begründung 1211 Interpellation René Kunz, SD, Reinach, vom 14. Dezember 2010 betreffend Einsatz von 2702 Bürgerwehren – sprich zivile und unbewaffnete Ordnungs- und Sicherheitshüter – in Gemeinden mit hohem Sicherheitsrisiko zur Unterstützung der Kantonspolizei und Regionalpolizeien; Beantwortung; Erledigung 1212 Kommissionswahlen in ständige Kommissionen; Kenntnisnahme 2705 1213 Stärkung der Volksschule; Verfassung des Kantons Aargau; Änderung; Schulgesetz; 2705 Änderung; 1. Beratung; Fortsetzung der Detailberatung; Gesamtabstimmung 1214 Neuordnung der Pflegefinanzierung; Beteiligung des Kantons an den Restkosten der 2711 Pflegefinanzierung im Jahr 2011; Grosskredit; Beschlussfassung; fakultatives Referendum; Auftrag an Staatskanzlei 1215 Interpellation Theres Lepori, CVP, Berikon, vom 30. November 2010 betreffend 2717 Spitalplanung 2012 des Kantons Aargau; Beantwortung und Erledigung 1216 Anpassung des Richtplans; Festsetzung des regionalen Deponiestandorts (Erweiterung 2721 “Weid-Banacker”) für unverschmutztes Aushubmaterial in Beinwil (Freiamt) (Kapitel E 3.2, Beschluss 3.5); Beschlussfassung; Eintreten; Abweisung Rückweisungsantrag 2687 Art. 1191-1192 29. März 2011 1191 Mitteilungen Vorsitzende: Ich begrüsse Sie zur 68. Sitzung der Legislaturperiode 2009-2013. Vor einer Woche ist uns zur Kenntnis gebracht worden, dass am 11. März der ehemalige Grossrat und weit über die Aargauer Grenzen hinaus bekannte Schriftsteller Friedrich Walti-Steiner, Dürrenäsch, verstorben ist. Friedrich Walti gehörte dem Grossen Rat von 1965 bis 1973 an. Er war Mitglied der SVP-Fraktion. Ich bitte Sie, dem Verstorbenen ein ehrendes Andenken zu bewahren. Wir haben seiner Familie unser Beileid ausgedrückt. Eine Mitteilung der Kommission für Justiz: Die Kommission teilt mit, dass sie das Gesuch von Frau Oberrichterin Sandra Massari um eine Bewilligung für die Nebenbeschäftigung als Ersatzrichterin am Versicherungsgericht in der Sitzung vom 22. Februar 2011, befristet bis Ende Juni 2011, bewilligt hat. Heute werden im Grossratsgebäude Fotoaufnahmen für die neue Ausgabe der Broschüre "Blickpunkt Aargau" gemacht. Die Traktandenliste wird stillschweigend genehmigt. Regierungsrätliche Vernehmlassung an Bundesbehörden 1. Vernehmlassung vom 23. März 2011 an das Eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten, Bern, zum Bericht des Bundesrats über die revidierte Europäische Sozialcharta Die Staatskanzlei stellt auf Verlangen die Vernehmlassungen samt den Unterlagen des Bundes zur Verfügung. Die Vernehmlassungen können auch im Internet (www.ag.ch) abgerufen werden. 1192 Thomas Lüpold, SVP, Möriken-Wildegg, und Rudolf Lüscher, CVP, Laufenburg; Rücktritte als Mitglieder des Grossen Rats Wir haben zwei Rücktritte aus dem Grossen Rat zu verzeichnen: Nach 7-jähriger Zugehörigkeit hat Ruedi Lüscher, Laufenburg, seinen Rücktritt auf das Ende des Amtsjahres 2010/11 beschlossen. Während 7 Jahren hat Ruedi Lüscher als Mitglied bei der Kommission für Umwelt und Gewässer und der Kommission für Allgemeine Verwaltung mitgearbeitet. Als stellvertretendes Mitglied war er in den Kommissionen Allgemeine Verwaltung, öffentliche Sicherheit und der Geschäftsprüfungskommission tätig. Ruedi Lüscher hat in seinem Rücktrittsschreiben auf sein vielseitiges Engagement einerseits im Hauptberuf und andererseits als Stadtammann von Laufenburg hingewiesen. Wir danken Ruedi Lüscher für seine Mitarbeit und wünschen ihm für die Zukunft alles Gute. Der zweite Rücktritt betrifft Thomas Lüpold, Möriken-Wildegg. Er hat seinen Rücktritt mit seinem Geburtstag zusammengelegt und verlässt uns nach 18-jähriger Grossratszugehörigkeit. Lieber Thomas Lüpold, zu Ihrem Geburtstag gratuliere ich Ihnen herzlich und wünsche für die kommende grossratsfreie Zeit alles Gute. Den Landschaftsführer des Juraparks habe ich Ihnen bereits übergeben und hoffe, dass Sie ihre freie Zeit im Jurapark verbringen können. Ich lese Ihnen nun das Rücktrittsschreiben von Thomas Lüpold vor. Wie wir es gewohnt sind, ist es witzig und spontan geschrieben: "Am 7. März 1993, also vor über 18 Jahren, haben mich die Stimmbürger des Bezirks Lenzburg erstmals in den Grossen Rat delegiert. Obwohl ich nichts von Quotenregelung halte, sei mir ein Hinweis zu diesem Wahltag erlaubt. Der 7. März 1993 war ein geschichtsträchtiger Wahltag, an dem das Parlament total umgekrempelt wurde. Nicht etwa aufgrund der Parteistärken, sondern aus Sicht der Geschlechter. Wurden doch an diesem Tag 63 Frauen in das Aargauer Parlament gewählt, was den Frauenanteil schlagartig von 18,5 auf 31,5 Prozent erhöhte. Im für damalige Verhältnisse jugendlichen Alter von 31 Jahren gehörte ich zu den ""Jungspunden"", waren doch nur zwei Mitglieder des Parlaments jünger als ich, eines davon unter 30. Trotz oder vielleicht wegen des jugendlichen Alters standen mir damals die Türen offen und ich wurde von Anfang an akzeptiert und respektiert. Übrigens war es eine Zeit, als es noch keine E-Mails gab und nur wenige Leute über ein Fax verfügten. Es war eine Zeit, in der nur geschrieben wurde, was wirklich nötig war. Es war aber auch eine Zeit, in der man aufgrund der Zustellungsfristen mit der Post wesentlich weiter vorausschauen und planen musste. Als Kommissionspräsident war das Telefon, nicht das Handy, das gab es nur sehr selten, das wohl wichtigste Führungsinstrument. Die folgenden 18 Jahre waren immer wieder geprägt von neuen Herausforderungen, immer mehr Termindruck und manchmal auch etwas Resignation. Trotzdem, die positiven Erinnerungen überwiegen bei Weitem, sei es die Kommissionsarbeit, die Präsidien, welche ich innehaben durfte, die unzähligen Begegnungen 2688 mit Regierungsrat und Verwaltung oder ganz einfach die menschlichen Kontakte im Rat. Es war alles sehr bereichernd für mich. Eine besondere und einmalige Erfahrung war aber sicher das Amtsjahr 2004/2005, indem ich den Grossen Rat mit damals noch 200 Mitgliedern präsidieren durfte. Obwohl ich immer glaubte, den Kanton Aargau zu kennen, hat mir dieses Jahr besondere Einblicke in die Regionen unseres Kantons und viele gesellschaftliche Kontakte ermöglicht. Kurzum, es war ein Jahr, das ich nicht missen möchte. In jungen Jahren sagte ich jeweils: Mit der Politik ist es wie mit den Hunden: vier Jahre ein junger Hund, vier Jahre ein guter Hund, vier Jahre ein alter Hund und vier Jahre Gnadenfrist. Nun, meine persönliche Gnadenfrist ist vor zwei Jahren abgelaufen und damit ist es höchste Zeit für mich zu gehen. Vielleicht fragen Sie sich, weshalb ausgerechnet jetzt? Den wirklich richtigen Zeitpunkt gibt es wohl nie und trotzdem soll man den Schritt einmal machen. Die Tatsache, dass meine Nachfolge von einer jungen Frau wahrgenommen wird, die ich fast von Geburt an kenne, – sie könnte vom Alter her meine Tochter sein –, machte mir den Entscheid etwas Einfacher. Die zweite Tatsache, dass eine Blutauffrischung immer gut tut und dass einem Parlament auch Leute angehören sollen, die ihre ganze Zukunft noch vor sich haben, führte dann zum definitiven Entscheid des Rücktritts in diesem Amtsjahr. Eine dritte Tatsache führte dann zum definitiven Rücktrittstermin vom 29. März, darf ich doch an diesem Tag erstmals in den 18 Jahren Ratszugehörigkeit an einem Sitzungstag meinen Geburtstag feiern. Man merkt es, mein Abschied ist kein Schnellschuss! Einerseits ist er geprägt von etwas Wehmut, andererseits aber auch von der Freude, für eine Blutauffrischung zu sorgen. Auch wenn ich nun aus dem Aargauer Parlament austrete, werde ich der Politik in der nächsten Zeit sicher noch treu bleiben, sei es als Parteipräsident oder vielleicht gelegentlich in einem anderen Amt. Ihnen allen danke ich für das Vertrauen und die Wertschätzung, die mir immer wieder entgegengebracht wurden, und wünsche sowohl dem Parlament als auch dem Regierungsrat in Zukunft eine glückliche Hand, damit der Aargau auch für die nächsten Generationen ein lebenswerter Kanton bleibt, ein Kanton, in dem man stolz ist, dass man eben hier Zuhause ist. In der Hoffnung, dass ich auch in Zukunft dem einen oder anderen Ratsmitglied immer wieder über den Weg laufen werde, verabschiede ich mich mit freundlichen Grüssen Thomas Lüpold" Thomas Lüpold hat in seinen 18 Jahren Ratszugehörigkeit in verschiedenen Kommissionen mitgearbeitet und zwar in den ständigen Kommissionen Justiz- und Verkehr. Dann präsidierte er die Justizkommission. Er war auch Mitglied der Gesundheitskommission, der Kommission für öffentliche Sicherheit und stellvertretendes Mitglied der Kommission für Allgemeine Verwaltung. Er hat auch in nicht ständigen Kommissionen gearbeitet: 1995 Teilrevision des Gesetzes über das Feuerwesen, Gesetz über die Gebäude und Fahrnisversicherung vom 15. Januar 1934, 1996 in der nicht ständigen Kommission EGAR als Präsident und 2001-2005 am Legislaturprogramm 2001/2005. Speziell erwähnenswerte Chargen: 1997/98 war er Stimmenzähler, 2003/04 Grossratsvizepräsident und 2004/05 Grossratspräsident. Ich denke, die beiden austretenden Grossräte haben einen Applaus verdient. Sie haben viel Zeit ihrer privaten Freizeit für die Politik aufgewendet. Herzlichen Dank. 1193 Neueingänge 1. Gesetz über die Gebäudeversicherung (Gebäudeversicherungsgesetz, GebVG); Änderung; 1. Beratung. Vorlage des Regierungsrats vom 16. März 2011. Geht an die Kommission für Öffentliche Sicherheit (SIK) 2. Gemeinden Würenlos, Wettingen, Neuenhof und Killwangen; Anpassung des kantonalen Nutzungsplans "Grundwasserschutzareal Tägerhard". Vorlage des Regierungsrats vom 23. März 2011. Geht an die Kommission für Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung (UBV) 1194 Antrag auf Direktbeschluss Martin Christen, SP, Turgi, vom 29. März 2011 betreffend sofortige definitive Ausserbetriebnahme der Atomkraftwerke Beznau 1 und 2 sowie Mühleberg; Einreichung und schriftliche Begründung Von Martin Christen, SP, Turgi, und 12 mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird folgender Antrag eingereicht: 2689 Art. 1191-1192 29. März 2011 Text: Der Grosse Rat des Kantons Aargau fordert sein ehemaliges Ratsmitglied Doris Leuthard, CVP, Merenschwand, die heutige Bundesrätin und Vorsteherin des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr und Kommunikation (UVEK) auf, gestützt auf Art. 25 des Kernenergiegesetzes vom 21. März 2003 sofort vorsorglich die Atomkraftwerke Beznau 1 und 2 sowie Mühleberg abzustellen, die Betriebsbewilligung zu entziehen und die Stilllegung gemäss KEG anzuordnen. Für das von diesen Massnahmen betroffene Personal ist in Zusammenarbeit mit den Personalverbänden ein in jeder Beziehung grosszügiger Sozialplan auszuhandeln. Die Kosten für alle Stilllegungsarbeiten sind von den Betreiberfirmen zu tragen (KEG Art. 27 Abs. 2 lit. f). Begründung: Als Folge der AKW-Katastrophe in Japan wird weltweit der Neubau von AKWs sistiert. In Deutschland sind in der vorletzten Woche 7 Alt-AKWs vorläufig – mit grosser Wahrschein-lichkeit aber endgültig – vom Netz genommen worden. Auch in der Schweiz ist – ausser im "Atomkanton" Aargau – einiges in Bewegung geraten: - - Der geplante Bau zweier neuer AKWs wird vermutlich nie realisiert werden. Die bestehenden AKWs sollen vom ENSI bis übermorgen in Form eines Sicherheits-Checks, der allerdings nicht EU-Niveau aufweist und dessen Ergebnis laut "Sonntag" vom 27.3.2011 bereits feststeht, auf ihre Sicherheit überprüft werden. Die SP, die Grünen, die GLP, die EVP und neuerdings auch die BDP (ohne Aargau) fordern den Ausstieg aus der Atomenergie. Zahlreiche bürgerliche nationale resp. ausserkantonale Politikerinnen und Politiker unter-stützen öffentlich ein Ausstiegsszenario. 73,9 % der Bevölkerung lehnen den Bau neuer AKWs ab. (SonntagsZeitung, 20.3.2011) 77,0 % der Bevölkerung unterstützen einen mittelfristigen Atomausstieg. (SZ, 20.3.2011) 62,4 % der Bevölkerung wollen die Alt-AKWs Mühleberg, Beznau 1 und 2 sofort und definitiv, mindestens aber vorläufig vom Netz nehmen. (SZ, 20.3.2011) Unsere Landesregierung hat die Ängste der Schweizer Bevölkerung ernst zu nehmen: - - Die Menschen in unserem Land wollen nie in die Lage geraten, aufgrund einer atomaren Bedrohungslage verstrahlt oder evakuiert zu werden oder gar die Heimat verlassen und als Flüchtlinge in ein weniger betroffenes Gebiet der Schweiz umsiedeln oder ins Ausland auswandern zu müssen. Sie wollen sicher sein, dass eine atomare Katastrophe ausgeschlossen werden kann. Sie wollen verhindern, dass Teile unseres Landes jemals wegen radioaktiver Verseu-chung für Jahrhunderte oder Jahrtausende unbewohnbar werden. Die drei rund vierzigjährigen Alt-AKWs, die nachgewiesenermassen verschiedene, teilweise gravierende Sicherheitsmängel aufweisen und die zum jetzigen Zeitpunkt weder genügend erdbebensicher sind, noch über eine absolut sichere Notstromversorgung verfügen, können vom Netz genommen werden, ohne dass es zu Versorgungsengpässen kommen sollte. Die Landesregierung, insbesondere die Vorsteherin des zuständigen Departements, wird deshalb aufgefordert, ihre Verantwortung gegenüber der verunsicherten Schweizer Bevölkerung wahrzunehmen und als Sofortmassnahme die ältesten AKWs unverzüglich und definitiv vom Netz nehmen. 1195 Motion der Fraktion der Grünen vom 29. März 2011 betreffend Änderung des Energiegesetzes, welche die Stromversorgungsunternehmen zur Einführung eines progressiven Stromtarifs verpflichtet; Einreichung und schriftliche Begründung Von der Fraktion der Grünen wird folgende Motion eingereicht: Text: Vom Regierungsrat wird gefordert, dass er aus Gründen der Energieeffizienz und der Energieeinsparung die Stromversorgungsunternehmen verpflichtet, progressive Stromtarife einzuführen. 2690 29. März 2011 Art. 1193-1194 Begründung: Die herkömmlichen Stromtarifsysteme wirken sich negativ auf einen effizienten und sparsamen Stromverbrauch aus. Ein hoher Stromkonsum wird heutzutage mit niedrigen Tarifen und einheitlichen Grundpauschalen gegenüber einem sparsamen und effizienten Verbrauch belohnt. Dies, obschon Grossverbraucher mit der Auslegung der Infrastruktur (Netz- und Speicherkapazitäten etc.) überdurchschnittlich zu den Kosten der Elektrizitätsversorgung beitragen. Mit einem ansteigendem Preis pro kWh verbrauchten Stroms wird ein finanzieller Anreiz geschaffen, den Stromkonsum niedrig zu halten und dessen fortschreitender Zunahme entgegenzuwirken. Zudem kann mit der Einführung einer entsprechend progressiven Tarifstruktur der Effekt abgeschwächt werden, dass mit der Zunahme der verkauften Strommenge in der Regel auch höhere Gewinne für die Stromversorgungsunternehmen einhergehen. Erfahrungen in anderen Ländern (Italien, Kalifornien) zeigen auf, dass mit einer progressiven Tarifstruktur eine signifikante Stromeinsparung erreicht resp. eine Stromverbrauchszunahme verhindert werden kann. Die Stromversorgungsunternehmen können zudem von progressiven Tarifen dahingehend profitieren, dass sich die Auslastung des Stromnetzes optimieren lässt. Bei der Ausgestaltung eines progressiven Tarifsystems sind verschiedene Varianten möglich, bei der Einspareffekte und Effizienzgewinne zum Tragen kommen. Dies kann durch eine Beseitigung der Grundpauschalen, eine Einführung einer Progression der Netznutzungspreise und/oder der Energiepreise erfolgen. Um die Wirtschaftsverträglichkeit progressiver Stromtarife für Industrie und Gewerbe zu gewährleisten, können bei Nachweis der effizienten Energieverwendung z. B. sogenannte Effizienzboni (Reduktion der Energierechnung) gewährt werden. Dadurch wird das Einspar- und Effizienzpotenzial der Wirtschaft berücksichtigt, ohne deren Konkurrenzfähigkeit zu schmälern. 1196 Motion der Fraktion der Grünen vom 29. März 2011 betreffend Änderung des Energiegesetzes zur Verpflichtung der Stromversorgungsunternehmen zur Einführung eines Standard-Strommix, der zu 100 % aus erneuerbarer Energieproduktion stammt; Einreichung und schriftliche Begründung Von der Fraktion der Grünen wird folgende Motion eingereicht: Text: Vom Regierungsrat wird gefordert, dass er die Stromversorgungsunternehmen verpflichtet, einen Standard-Strommix anzubieten, der zu 100 % aus erneuerbaren Energien stammt. Dieser Strommix soll nach einer Informations- und Übergangsphase als Grund-Standard eingeführt und angeboten werden. Kunden, welche nicht aktiv ein anderes vom Energieversorger angebotenen Produkte wählen, sollen künftig automatisch Strom aus 100 % erneuerbarer Produktion erhalten. Begründung: Strom aus nicht erneuerbaren Quellen ist seit Jahrzehnten umstritten. Sowohl die eine fossile als auch die atomare Stromerzeugung in der Schweiz sind kaum noch mehrheitsfähig. Trotz dieser Tatsache bieten im Aargau die Stromversorgungsunternehmen Strom aus erneuerbaren Produktionsformen nur sehr zurückhaltend an. Wer sich nicht aktiv über die zum Teil sehr unübersichtlichen Tarife zu den mehr oder weniger nachhaltigen Stromprodukten informiert, wird meist mit einem Strommix bedient, dessen Anteile weit über dem im Inland produzierten fossilen oder atomaren Produktionsanteilen liegen (bis über 80 % Stromanteile aus in- und ausländischer Atomenergie). Viele Stromversorgungsunternehmen, Wirtschaftsvertreter, Energiefachleute und auch die Mehrheit der Parteien sind mit unterschiedlicher zeitlicher Vorstellung der Ansicht, dass eine sichere und weitgehend unabhängige Schweizer Stromproduktion künftig aus einem Mix verschiedener erneuerbarer Energien bestehen wird. Damit den Stromversorgungsunternehmen bei der Förderung dieser erneuerbarer Energien eine aktivere Rolle zuteil wird, ist es angezeigt, diese im Verkauf und Marketing erneuerbarer Stromprodukte in die Pflicht zu nehmen. Der steigende Anteil von Privaten und Unternehmen, welche bereit sind, für einen nachvollziehbaren Aufpreis Strom aus erneuerbarer Produktion zu beziehen, ist erfreulich. Diese Kunden sollen aber nicht mit zeitraubenden und zum Teil 2691 Art. 1195 29. März 2011 wenig nachvollziehbaren, unübersichtlichen Deklarationen und Preisbildungsinformationen abgeschreckt werden. Daher sollen künftig alle Stromkunden automatisch einen Standard-Strommix aus 100 % erneuerbarer Produktion erhalten, mit der Möglichkeit, weiterhin ein anderes, vom Energieversorger angebotenes Produkt zu wählen 1197 Motion der SP-Fraktion (Sprecher Dieter Egli) vom 29. März 2011 betreffend Rückzug der Vorlage 10.182 "Energiegesetz des Kantons Aargau" sowie Erarbeitung eines neuen Energiegesetzes; Einreichung und schriftliche Begründung Von der SP-Fraktion wird folgende Motion eingereicht: Text: Der Regierungsrat wird eingeladen, das Geschäft 10.182 „Energiegesetz des Kantons Aargau" zurückzuziehen, auf der Grundlage eines Energieszenarios ohne Atomenergie ein neues Energiegesetz auszuarbeiten und baldmöglichst dem Grossen Rat vorzulegen. Begründung: Nachdem sich endlich eine Energiezukunft ohne Atomstrom abzuzeichnen beginnt, zeigt sich mit aller Deutlichkeit, dass das Energiegesetz, wie es aus der ersten Lesung hervorgegangen ist, nicht geeignet ist, die zukünftigen Energieprobleme unseres Kantons nachhaltig zu lösen. Somit drängt sich eine grundsätzliche Neubeurteilung der aargauischen Energiepolitik auf. Unter diesen Umständen bilden der Rückzug der Vorlage 10.182 durch den Regierungsrat und die Erarbeitung eines neuen Energiegesetzes den besten und schnellsten Weg, um mittelfristig das Ziel einer umwelt- und menschfreundlichen, ökologischen und sicheren Energieversorgung auf der Basis erneuerbarer Energien sowie optimaler Massnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und des sparsamen Umgangs mit jeder Energieform zu erreichen. 1198 Motion der SP-Fraktion (Sprecher Kurt Emmenegger) und der Fraktion der Grünen vom 29. März 2011 betreffend Schaffung eines Gesetzes über eine kantonale Arbeitslosenhilfe; Einreichung und schriftliche Begründung Von den Fraktionen der SP und der Grünen wird folgende Motion eingereicht: Text: Der Regierungsrat wird eingeladen, ein Gesetz über eine kantonale Arbeitslosenhilfe zu schaffen, welches insbesondere folgende Massnahmen vorsieht: a) Schaffung und/oder Finanzierung von Massnahmenplätzen für Personen, die ohne Arbeit sind, aber voll- oder teilerwerbsfähig und aus- oder weiterbildungsfähig sind. Die Massnahmenplätze müssen zwingend einen Aus- oder Weiterbildungsanteil umfassen. b) Finanzierung von Präventivmassnahmen für Personen, die ohne entsprechende Umschulung oder Weiterbildung stark gefährdet sind, arbeitslos zu werden (vor allem Geringqualifizierte). c) Arbeitslosenhilfe in Form von Taggeldern an Arbeitslose, die ihren Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung ausgeschöpft haben, aber deren Rahmenfrist noch nicht abgelaufen ist. Begründung: Mit dem Inkrafttreten der Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes auf den 1. April 2011 werden gesamtschweizerisch über 15'000 Personen auf einen Schlag ausgesteuert, weil die Bezugsdauer von Taggeldern verkürzt wird. Im Aargau geht das AWA davon aus, dass auf den 1. April über 1'000 Personen ausgesteuert werden. Dazu kommt, dass in den letzten Jahren die Langzeitarbeitslosigkeit (Personen, die seit über einem Jahr arbeitslos sind) massiv zugenommen hat. Im Aargau waren es im Jahresdurchschnitt 2008 979 Personen und im Jahresdurchschnitt 2010 bereits 2'100 Personen. 2692 29. März 2011 Art. 1196 Mit der Verkürzung der Bezugsdauer von Taggeldern wird diese Entwicklung dazuführen, dass die Zahl der Ausgesteuerten auch für die Zukunft massiv höher sein wird als heute (plus/minus 175 Personen pro Monat). Schliesslich gibt es heute schon gesamtschweizerisch über 40'000 Ausgesteuerte und 30'000 Jugendliche, die nie den Einstieg in den Arbeitsmarkt geschafft haben (für den Aargau dürften die entsprechenden Zahlen bei 3'000 bzw. 2'000 liegen). Und die Arbeitslosigkeit wird sich in den nächsten Monaten bei über 3 % stabilisieren. Es ist zu befürchten, dass die Sockelarbeitslosigkeit, die nach der letzten Krise bei rund 2 % gelegen ist, nach der jüngsten Krise bei rund 3 % liegen wird. Neben den Bemühungen auf Bundesebene muss auch der Kanton Aargau mit entsprechenden Massnahmen aktiv werden und deren Finanzierung sicherstellen, um Jugendliche erstmals und Ausgesteuerte wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Damit und mit der Ausrichtung von zusätzlichen kantonalen Taggeldern (Basel Stadt hatte im alten Gesetz betreffend Arbeitslosenhilfe 85 Taggelder (plus auf Antrag unter besonderen Voraussetzungen 60 Taggelder) vorgesehen) würde der Kanton einen wichtigen Beitrag leisten, dass die Verschlechterungen der Arbeitslosenversicherung und die besorgniserregende Entwicklung der Langund Sockelarbeitslosigkeit neben den direkt Betroffenen nicht allein auf die Sozialhilfe und damit auf die Gemeinden abgewälzt werden. Am meisten betroffen von Arbeitslosigkeit sind nach wie vor gering qualifizierte Personen. Mit einer rechtzeitigen Vermittlung von Basiswissen (z.B. Deutsch und Grundlagen Informatik), einer Weiterbildung oder Umschulung könnte Arbeitslosigkeit verhindert oder mindestens vermindert werden. Diese Qualifizierung ist aber frühzeitig vorzunehmen und nicht erst, wenn die Arbeitslosigkeit schon eingetreten ist. Damit solche Präventivmassnahmen rechtzeitig, also vor unmittelbar bevorstehender Arbeitslosigkeit, z. B. während Kurzarbeitsperioden, ergriffen werden können, stellt der Kanton Aargau die Finanzierung sicher. 1199 Motion Gregor Biffiger, SVP, Berikon, vom 29. März 2011 betreffend Schaffung von rechtlichen Grundlagen für die Einführung regionaler Kleinklassen; Einreichung und schriftliche Begründung Von Gregor Biffiger, SVP, Berikon, und 28 mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird folgende Motion eingereicht: Text: Der Regierungsrat wird beauftragt, die notwendigen gesetzlichen Grundlagen für die Einführung von regionalen Kleinklassen zu schaffen. Begründung: Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb Unterricht in Kleinklassen für lernbehinderte Kinder und Jugendliche, die dem Unterricht in Regelklassen nicht zu folgen vermögen, plötzlich falsch sein soll. Kinder mit ausgeprägten Schwächen gesondert in Kleinklassen ihren Möglichkeiten gemäss zu fördern, hat in der Vergangenheit sehr oft gute Resultate gebracht. Überlegungen, ob solche Kinder in integrativ geführten Klassen besseren Schulerfolg erzielen, bleiben auffälligerweise regelmässig ausgeklammert. Ebenso erweist sich die Begründung, man wolle schwächere, mit Lern- und anderen Schwierigkeiten belastete Schüler nicht länger durch den Besuch einer Kleinklasse diskriminieren, als wenig stichhaltig. Denn bei der praktischen Umsetzung der sog. integrativen Schulung werden einzelne Schüler oder kleine Gruppen genauso separiert und in anderen Räumen unterrichtet wie vorher. Nachdem das Stimmvolk am 17. Mai 2009 die Bildungsreform (Kleeblatt) abgelehnt hatte, wurde mit Beschluss des Grossen Rates GRB 2009-0357 vom 1. Dezember 2009 im AFP 2011-2014 folgerichtig das Ziel 310ZI0013 (Verstärkung der Integrationsbemühungen an den Schulen) gelöscht. Die Gemeinden können demnach frei entscheiden, ob sie integrative Unterrichtsformen einführen oder weiterhin ein segregatives Schulmodell anwenden wollen. Obwohl viele Schulpflegen in ihrem Verantwortungsbereich integrativ geführte Schulen eingeführt haben, haben andere Schulbehörden in ihrem Zuständigkeitsbereich am traditionellen segregativen Schulmodell festgehalten. Damit diese Wahlfreiheit in Zukunft gerade auch für kleinere Gemeinden – die aus Bestandesgründen keine 2693 Art. 1197-1198 29. März 2011 eigenen Kleinklassen führen können – gewährleistet bleibt, drängt sich die Einführung regionaler Kleinklassen auf. 1200 Motion Christoph Riner, SVP, Zeihen, vom 29. März 2011 betreffend Einbürgerungskurse für einbürgerungswillige ausländische Staatsangehörige; Einreichung und schriftliche Begründung Von Christoph Riner, SVP, Zeihen, wird folgende Motion eingereicht: Text: Der Regierungsrat wird anlässlich der Totalrevision des Gesetzes über das Gemeinde- und Kantonsbürgerrecht eingeladen, die notwendigen gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, mit dem Ziel, Einbürgerungskurse einzuführen für ausländische Staatsangehörige, die sich im Einbürgerungsverfahren befinden. Begründung: Die Teilnahme an den Einbürgerungskursen soll obligatorisch sein für einbürgerungswillige ausländische Staatsangehörige, welche in der Schweiz nicht mindestens 5 Jahre ununterbrochen eine Schule besucht haben. Die erfolgreiche Absolvierung des Einbürgerungskurses soll eine der Voraussetzungen sein, um das Bürgerrecht auf kantonaler Ebene zu erlangen. Inhaltlich soll das Schwergewicht auf Staatskunde, Rechte und Pflichten sowie Werte und Normen gelegt werden, ebenso ist mittels mündlichem und schriftlichem Test nachzuweisen, dass man sich in deutscher Sprache verständigen kann. Die Einbürgerungskurse können von privater oder öffentlicher Stelle angeboten werden, wobei die Kosten vollumfänglich zulasten der Teilnehmenden gehen sollen. Die Einbürgerungskurse stellen eine Ergänzung zu den Abklärungen und Gesprächen mit den Gemeinderäten dar. Die Einführung von Einbürgerungskursen wird helfen, zukünftige Schweizerinnen und Schweizer auf Ihre Rechte und Pflichten als Staatsbürgerinnen und Staatsbürger vorzubereiten. Seit Anfang 2010 kennt der Kanton Bern dieses System bereits und es funktioniert gut. 1201 Motion Christoph Riner, SVP, Zeihen, vom 29. März 2011 betreffend Einbürgerung nur mit der Niederlassungsbewilligung; Einreichung und schriftliche Begründung Von Christoph Riner, SVP, Zeihen, wird folgende Motion eingereicht: Text: Der Regierungsrat wird eingeladen, bei der kommenden Totalrevision des Gesetzes über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht den § 5 Abs. 1 (KBüG) wie folgt zu ergänzen: Aufnahme in das Kantons- und Gemeindebürgerrecht erhält nur, wer über eine Niederlassungsbewilligung verfügt. Begründung: Nach geltendem Recht können im Kanton Aargau Personen eingebürgert werden, welche nie über eine Niederlassungsbewilligung verfügt haben. Meist haben sie einen Antrag auf Asylstatus gestellt und das Gesuch ist abgelehnt worden. Danach wurde der Entscheid durch alle Instanzen gezogen, was eine grosse Zeit in Anspruch nahm und ihnen zu einem faktischen Aufenthaltsstatus (Aufenthaltsbewilligung F) verhalf. Aufenthaltsstatus F bedeutet vorläufig aufgenommen. Das Problem liegt darin, dass sich Personen einer Rückführung in ihr Heimatland mittels Einbürgerung entziehen und dies ist absolut nicht im Sinne der vorläufigen Aufnahme. Es darf nicht sein, dass mittels Einbürgerungen Asylpolitik betrieben wird. Die Praxis Einbürgerungen nur noch mittels Niederlassungsbewilligung wird sogar vom Bundesrat begrüsst sowie von zahlreichen politischen Parteien und Kräften. 2694 29. März 2011 Art. 1199-1200 1202 Postulat der SP-Fraktion vom 29. März 2011 betreffend anständige Mindestlöhne; Einreichung und schriftliche Begründung Von der SP-Fraktion wird folgendes Postulat eingereicht: Text: Der Regierungsrat soll in einem Bericht aufzeigen, in welchen Wirtschaftsbranchen im Kanton Aargau Tieflöhne unter Fr. 22.–/Stunde bezahlt werden. Der Regierungsrat soll aufzeigen, mit welchen Instrumenten und Massnahmen der Kanton einen Beitrag leisten kann, dass in Branchen mit Tieflöhnen Verbesserungen gemacht werden, unter Berücksichtigung der besonders betroffenen Arbeitnehmenden (Berufsein-steigerlnnen, Frauen, Alleinerziehende usw.) Der Regierungsrat soll im Rahmen des öffentlichen Beschaffungswesens sicherstellen, dass keine Arbeiten an Firmen vergeben werden, welche unter Fr. 22.–/Stunde bzw. unter Fr. 4'000– (bei 42 h/Woche) bezahlen. Begründung: Wer Vollzeit arbeitet, sollte davon anständig leben. Für rund 370'000 Arbeitnehmende in der Schweiz ist das heute nicht der Fall. Sie verdienen unter Fr. 4'000.–, d. h. weniger als Fr. 22.–/Stunde. Betroffen von der Problematik Tieflöhne sind vor allem Frauen, nämlich rund 260'000. Gemäss der letzten Lohnstrukturerhebung (2008, BFS) sind folgende Branchen am meisten betroffen: Branche Pers. Dienstleistungen Gastgewerbe Detailhandel Unterhaltung, Kultur, Sport Dienstleistungen für Unternehmungen Nahrungsmittelindustrie Textilgewerbe Gartenbau Durchschnitt CH Anteil Tieflöhne Frauen 45 % 36 % 17 % 13 % 20 % 21 % 27 % 46 % 13 % Anteil Tieflöhne Total 41 % 32 % 14 % 11 % 12 % 10 % 15 % 30 % 08 % Im Kanton Aargau dürften über 30'000 Arbeitnehmende von Löhnen unter Fr. 4'000.–betroffen sein. Steigende Krankenkassenprämien und hohe Mietkosten lasten schwer auf ihrem Familienbudget. Viele sind trotz Vollerwerbstätigkeit auf Sozialhilfe angewiesen (working poor). Damit werden mit Steuergeldern Betriebe erhalten, die mit durchschnittlichen Löhnen nicht überlebensfähig sind. Der Kanton hat eine Verantwortung und auch Möglichkeiten (z.B. über die Submissionen) Tieflöhne unter Fr. 4'000.– zu bekämpfen 1203 Postulat der SP-Fraktion (Sprecher Martin Christen) vom 29. März 2011 betreffend Bericht über die Verflechtungen des Paul Scherrer Instituts (PSI) mit der Atomindustrie und dem Kanton Aargau sowie die wissenschaftliche Unabhängigkeit des PSI; Einreichung und schriftliche Begründung Von der SP-Fraktion wird folgendes Postulat eingereicht: Text: Der Regierungsrat wird eingeladen, in einem von einem unabhängigen, neutralen wissenschaftlichen Institut erstellten Bericht darzulegen: 2695 Art. 1201-1202 - - - - 29. März 2011 wie das Paul Scherrer Institut (PSI) personell, wirtschaftlich und finanziell mit der Atomindustrie, dem Bund, dem Kanton Aargau, dem AEW, der Kantonalbank und allenfalls anderen Staatsanstalten verflochten ist, welche gegenseitigen Abhängigkeiten bestehen, ob und auf welche Weise die in der Verfassung verankerte Freiheit von wissenschaftlicher Lehre und Forschung (§ 14 KV) in jeder Beziehung und uneingeschränkt am PSI gewährleistet ist, wie gross der Anteil an wissenschaftlichen Forschungsarbeiten und Publikationen war und ist, die sich kritisch mit der Atomenergie auseinandersetzten resp. -setzen, ob es Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler am PSI gibt, die sich gegen Atomkraftwerke aussprechen und wie gross allenfalls deren Anteil an der Gesamtbelegschaft ist resp. inwieweit es Mitarbeitenden erlaubt ist, sich innerhalb und ausserhalb des PSI kritisch gegenüber der Atomenergie zu äussern, ohne mit der Entlassung rechnen zu müssen, wie der Regierungsrat das PSI und dessen wissenschaftliche Tätigkeit aus kantonaler Sicht beurteilt respektive ob und inwieweit der Vorwurf zutrifft, das PSI erarbeite in den Bereichen "Kernenergie", "Allgemeine Energie" und "Umweltforschung" tendenziöse, der Verbreitung und Verharmlosung dienende wissenschaftliche Studien und Analysen im Dienste der Atomwirtschaft, welche Schlüsse der Regierungsrat aus den Ergebnissen dieses Berichts zu ziehen gedenkt. Begründung Das PSI gilt als wichtiger "wissenschaftlicher" Bestandteil der Atomindustrie, als Institut, dem mit seinen Forschungsarbeiten die Aufgabe zusteht, die Weiterverbreitung der "friedlichen Nutzung" der Atomenergie auf "wissenschaftlicher Basis" zu fördern, zu propagieren und zu unterstützen. Zahlreiche vom PSI erstellte Auftragsstudien fallen durch ihren die Atomrisiken stark verharmlosenden, die negativen Seiten der Atomenergie beschönigenden, die Kosten der Atomenergieproduktion manipulativ berechnenden Charakter auf, was starke Zweifel an der wissenschaftlichen Seriosität dieser Forschungsarbeiten aufkommen lässt. Beispiele: - Die in der Sonntagszeitung vom 20. März 2011 zitierte Studie über die Gefährlichkeit der verschiedenen Energieträger gelangt aufgrund "wissenschaftlicher" Berechnungen zum Schluss, die "Kernenergie" sei im Vergleich zu Kohle, Erdgas, Biomasse, Sonnen- und Windenergie eindeutig die risikoärmste Energieart mit den weitaus wenigsten Todesfällen pro Gigawattjahr – kein Wunder, wenn das PSI die Anzahl der Todesfälle zwischen 1970 und 2008 bei der "Kernenergie" mit "31" angibt, während bei den übrigen Energieträgern im gleichen Zeitraum 94'087 Todesopfer errechnet wurden. Zum Vergleich: Aufgrund seriöser Recherchen schätzt Greenpeace die Zahl der Tschernobyl-Opfer auf mindestens 93'000. - Die für die Axpo erstellte "Ökobilanz" für Atomstrom weist so gravierende Mängel auf, dass sogar die Axpo selbst gegenüber der Öffentlichkeit Fehler zugestehen musste. - Das Potenzial der Wind- und der Sonnenenergie wird vom PSI systematisch wesentlich negativer beurteilt als dies andere, von der Atomindustrie unabhängigere Forschungsinstitute tun. - In der Studie Neue Nuklearanlagen: Potenziale und Kosten wird ein Atomstromanteil im Jahr 2050 von bis zu 68 % prognostiziert – mit einem "ambitiösen" Preis von 2,5 bis 3,5 Rp./kWh. Derartig einseitige Forschungsarbeiten und Publikationen im Dienste der Atomwirtschaft sind eines seriösen wissenschaftlichen Instituts nicht würdig. Die unabhängige, in der Verfassung garantierte wissenschaftliche Forschungsfreiheit muss im Zentrum jeder wissenschaftlichen Tätigkeit stehen – und nicht das von den Auftraggebern gewünschte Resultat. Es ist deshalb höchste Zeit, die wissenschaftliche Tätigkeit des PSI, dessen Abhängigkeit von der Atomindustrie sowie dessen Vernetzung mit staatlichen und halbstaatlichen Stellen unter die Lupe zu nehmen. 1204 Postulat René Kunz, SD, Reinach, vom 29. März 2011 betreffend Ausstieg aus der atomaren Stromproduktion, möglichst ohne Beeinträchtigung von Natur und Landschaft; Einreichung und schriftliche Begründung Von René Kunz, SD, Reinach, wird folgendes Postulat eingereicht: 2696 29. März 2011 Art. 1203 Text: Der Regierungsrat wird gebeten zu prüfen und gleichzeitig Wege aufzuzeigen, wie der schrittweise Ausstieg aus der atomaren Stromproduktion möglichst ohne Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft vollzogen werden kann. Begründung: Mit der Atomkatastrophe von Fukushima ist endgültig klar geworden, dass die sogenannten "Restrisiken" von Kernkraftwerken nicht zu verantworten sind und die bestehenden Kernkraftwerke – vordringlich die unsicheren und höchst umstrittenen Kernkraftwerke Beznau 1 (seit 1969 in Betrieb), Beznau 2 (seit 1971) und Mühleberg (seit 1972) – möglichst zügig und ersatzlos vom Netz genommen werden müssen. Damit wächst jedoch der politische Druck, bisher umstrittene Ausbauten bei der Nutzung der Wasserkraft auszuführen oder die Schweizer Berglandschaft mit Plantagen von "Windmühlen" zur Stromgewinnung zu verschandeln. Dabei gäbe es durchaus auch hierzulande weitere Alternativen, insbesondere die Förderung der dezentralen Stromerzeugung in vielen kleinen und sehr kleinen Anlagen. Dies betrifft sowohl die Wasser- als auch die Windkraft und insbesondere die Solarenergie. Hier ist rasches Handeln nötig, damit zwar die Atomgefahr beseitigt wird, hierfür aber Natur (z. B. bezüglich Restwassermengen) und die Landschaft (z. B. durch zusätzliche grosse Stauanlagen, Erweiterungen von solchen, Windparks) schweren Schaden nehmen. Selbstverständlich gibt die Problematik auch Anlass, die Politik des dauernden Wirtschafts- und Bevölkerungswachstums zu überdenken, die den Energiebedarf trotz aller Sparbemühungen kontinuierlich in die Höhe treibt. 1205 Postulat Dr. Dragan Najman, SD, Baden, vom 29. März 2011 betreffend zentrale Unterbringung von kriminellen Ausländern, die trotz Landesverweis nicht ausgeschafft werden können; Einreichung und schriftliche Begründung Von Dr. Dragan Najman, SD, Baden, wird folgendes Postulat eingereicht: Text: Der Regierungsrat wird aufgefordert, einen Bericht vorzulegen über die Möglichkeit, kriminelle Ausländer, die ordentlich verurteilt und gegen die ein Landesverweis ausgesprochen worden ist, in einer zentralen Unterkunft, die möglichst ausserhalb des Siedlungsgebiets gelegen ist, unterzubringen. Dies bezieht sich auch auf Asylbewerber, nicht anerkannte Flüchtlinge sowie vorläufig aufgenommene Asylbewerber. Begründung: Für einen Rechtsstaat ist es unzumutbar, wenn kriminelle Ausländer mit oder ohne Aufenthaltsbewilligung, die rechtskräftig verurteilt und gegen die ein Landesverweis ausgesprochen worden ist, den Behörden und dem Schweizervolk auf der Nase herumtanzen, weil sie nicht ausgewiesen werden können. Diese Leute bzw. ihre Schlepper sind nämlich nicht dumm und wissen genau, welche Staatsangehörigkeit sie bei ihrer (legalen oder illegalen) Ankunft in der Schweiz angeben müssen, um nicht ausgewiesen werden zu können. Sie geben nämlich eine Nationalität an, von der sie wissen, dass sie in dieses Land nicht zurück geschafft werden können. Damit nutzen sie die Gutgläubigkeit unserer Behörden und die beinahe schon "sakrosankte" Humanität der Schweiz schamlos aus. Sie wissen, dass sie auf diese Weise praktisch bis zum "Sankt Nimmerleinstag" in der Schweiz bleiben können bzw. bis zu ihrer Einbürgerung, nach welcher sie ohnedies nicht mehr ausgewiesen werden können. Sollte eine solche Ausweisung der Menschenrechtskonvention, der Flüchtlingskonvention oder irgend einer anderen Übereinkunft, welche die Schweiz unterzeichnet hat, widersprechen, müsste die Schweiz nachträglich einen entsprechenden Vorbehalt eintragen lassen. Falls ein solcher nachträglicher Vorbehalt nicht möglich wäre, müsste die Schweiz umgehend die Mitgliedschaft in einer solchen Organisation kündigen. Danach könnte die Schweiz wieder in die betreffende 2697 Art. 1204 29. März 2011 Organisation eintreten mit dem Vorbehalt, dass sie unter den im Text erwähnten Umständen nicht daran gebunden ist. Das wäre keine "Weltneuheit". Italien hat bekanntlich die Flüchtlingskonvention seinerzeit auch nur unter gewissen Vorbehalten unterschrieben. Zu diesen Vorbehalten haben meines Wissens gehört: Italien war nur bereit, Flüchtlinge aus dem europäischen Raum zu übernehmen. Und als weitere Bedingung hat Italien ausdrücklich betont, dass nach italienischer Auffassung die Türkei nicht zu Europa gehört. Ich bin der Meinung, was die Italiener offenbar ohne weiteres machen konnten, sollte auch der "kleinen" Schweiz möglich sein. 1206 Postulat Dr. Jürg Stüssi-Lauterburg, SVP, Windisch (Sprecher), Jörg Hunn, SVP, Riniken, und Richard Plüss, SVP, Lupfig, vom 29. März 2011 betreffend Glaubwürdigkeit am Bözberg; Einreichung und schriftliche Begründung Von Dr. Jürg Stüssi-Lauterburg, SVP, Windisch, Jörg Hunn, SVP, Riniken, Richard Plüss, SVP, Lupfig, und 17 mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird folgendes Postulat eingereicht: Text: Der Regierungsrat wird höflich eingeladen, vor jeder Verletzung der intakten Erde des Bözbergs durch Bohrungen seine Vorhaben durch das ENSI prüfen zu lassen. Begründung: Nukleare Abfälle sind entstanden und entstehen weiter. Unabhängig von der Zukunft der Kernenergie wird die Lagerung an die Hand zu nehmen sein. Bekanntlich ist – wenn auch aus seismischen und geologischen Gründen nicht in erster Priorität – der Bözberg als Standort für ein solches Lager nach wie vor nicht aus den Überlegungen der zuständigen Stellen ausgeschieden. Gleichzeitig will der Regierungsrat im Eigeninteresse einer privaten Firma und gegen den Willen von Gemeinden und Landeigentümern am Bözberg bohren. Die vor diesem Hintergrund und angesichts der Entwicklung der Diskussion um nukleare Fragen generell entstandene, weit verbreitete Unsicherheit ist gross. Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI geniesst jenen Respekt, der einer von privaten Geschäftsinteressen unabhängigen Amtsstelle zukommt. Hat der Regierungsrat Recht und sind die geplanten Bohrungen unbedenklich, so wird das Gutachten dieses Resultat zutage fördern, hat der Regierungsrat aber nicht recht und werden durch die Bohrungen gefährliche Ansatzpunkte für die Langfristerosion geschaffen und intakte geologische Verhältnisse gestört, so muss auch dieses Ergebnis wie jede wissenschaftliche Erkenntnis anerkannt werden. Ein Gutachten des ENSI würde in beiden Fällen mithelfen, jene Glaubwürdigkeit zu sichern, die am Bözberg – wie auch anderswo – ein zentrales öffentliches Anliegen ist und bleiben soll. 1207 Auftrag der Fraktion der Grünen vom 29. März 2011 betreffend Strommix aus 100 % erneuerbaren Energien für kantonseigene Liegenschaften und Betriebe; Einreichung und schriftliche Begründung Von der Fraktion der Grünen und 42 mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird folgender Auftrag eingereicht: Text: Der Regierungsrat wird verpflichtet anzuordnen, dass ab dem nächsten Rechnungsjahr sämtliche kantonseigene Liegenschaften und Betriebe nur noch mit einem Strommix aus 100 % erneuerbaren Energien versorgt werden. Begründung: Die Atomkatastrophe von Japan und auch die Unruhen in den nordafrikanischen Staaten zeigen die schwierigen Verhältnisse der atomaren und fossilen Energieversorgung auf. Die Risiken und Gefahren der Atomtechnologie sowie die Abhängigkeiten von Energieträgern aus Konfliktgebieten haben im 2698 29. März 2011 Art. 1205-1206 Krisenfall weitreichende Konsequenzen. In zahlreichen Umfragen sehen eine Mehrheit der Schweizer und auch der Aargauer Bevölkerung sowie Vertreterinnen aus Wirtschaft und Politik im Ausbau der erneuerbaren Energien (Sonne, Wind, Klein-Wasserkraft, Geothermie) ein enormes Potential um sich aus den Abhängig-keiten dieser Energieträger zu lösen. Deshalb ist es wichtig, dass der Kanton Aargau als traditioneller Energiekanton seine verantwortungsvolle Rolle wahrnimmt und ein Zeichen für neue Energietechniken setzt. Mit dem Bezug von Strom aus 100 % erneuerbaren Energien, für die kantonseigenen Liegenschaften und Betriebe, kann der Aargau seine energiepolitische Vorreiterfunktion wahrnehmen. Diese strahlt weit über die Kantonsgrenzen aus und fördert gezielt die wirtschaftlichen Innovationen im Bereich der erneuerbaren Energien. 1208 Auftrag der Fraktionen der SP (Sprecher Dieter Egli), der Grünen (Sprecher Hansjörg Wittwer), der GLP (Sprecher Beat Flach) und der EVP (Sprecher Roland Bialek) vom 29. März 2011 betreffend Erarbeitung eines aargauischen Energieszenarios ohne Atomenergie; Einreichung und schriftliche Begründung Von den Fraktionen der SP, der Grünen, der GLP, der EVP, und 42 mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird folgender Auftrag eingereicht: Text: Der Regierungsrat erarbeitet auf der Basis eigener oder im Auftrag erstellter Grundlagen sowie der INFRAS- und TNC-Studie vom 7. Mai 2010 ein aargauisches Energieszenario ohne Atomenergie. Begründung: Schon heute zeichnet sich ab, dass die Schweiz und der Aargau mit gosser Wahrscheinlichkeit auf den Bau neuer Atomkraftwerke verzichten werden, sodass eine Neubeurteilung des gesamten Energiebereichs dringend notwendig ist. Die im Auftragstext erwähnte Studie "Stromeffizienz und erneuerbare Energien – wirtschaftliche Alternativen zu Grosskraftwerken" zeigt auf, dass - - - der von den Stromunternehmen für das Jahr 2035 prognostizierte zusätzliche Strombedarf von 30 TWh allein mit Effizienzmassnahmen und erneuerbaren Energien abgedeckt werden kann, Investitionen in Effizienz und Photovoltaik, Windkraft, Biomasse oder Geothermie wirtschaftlicher sind, eine höhere Wertschöpfung bringen und wesentlich mehr Arbeitsplätze schaffen als die Energieproduktion durch neue Atomkraftwerke, mit ökologischer Stromproduktion und Energiesparmassnahmen der kumulierte C02-Ausstoss bis 2035 um über 30 Millionen Tonnen reduziert werden kann, während dieser bei der "Variante AKW" um rund 36 Millionen Tonnen zunimmt, das Risikopotenzial im Szenario "Stromeffizienz und erneuerbare Energien" in allen Bereichen – Finanzen, Politik, Gesundheit, Umwelt – wesentlich geringer ausfällt als mit einem AKWGrosskraftwerke-Modell. Aufgrund der grossen Wahrscheinlichkeit, dass spätestens ab Mitte der Zwanzigerjahre der Aargau und die Schweiz über keine Atomkraftwerke mehr verfügen werden, wird der Regierungsrat aufgefordert, innert nützlicher Frist eine Energiestrategie auszuarbeiten, die aufzeigt, mit welchen Massnahmen der Stromverbrauch gesenkt, die erneuerbaren Energien gefördert und die Energieeffizienz gesteigert werden können, sodass die aargauische Energiezukunft auch ohne Atomkraftwerke gewährleistet ist. 1209 Interpellation der Fraktion der Grünen vom 29. März 2011 betreffend Lehrpersonen als Denunziantinnen und Denunzianten; Einreichung und schriftliche Begründung Von der Fraktion der Grünen wird folgende Interpellation eingereicht: 2699 Art. 1207-1208 29. März 2011 Text und Begründung: Gemäss Medienberichten prüft der Bund, die Schulen zu verpflichten, die kantonalen Migrationsämter zu informieren, wenn bei ihnen Kinder von Sans-Papiers unterrichtet werden. Das Grundrecht auf Bildung ist damit in Frage gestellt, denn Eltern ohne Aufenthaltsbewilligung werden ihre Kinder von der Schule fernhalten, wenn sie ansonsten Sanktionen gegen sich riskieren müssen. Das Recht auf unentgeltlichen Grundschulunterricht unabhängig von der Aufenthaltsbewilligung musste während 30 Jahre erkämpft werden. Seit den 90er Jahren wird dieses Recht schweizweit durchgesetzt. Ein Bruch mit dieser Praxis käme einer politischen Kehrtwende gleich, die im Widerspruch zur UNO-Kinderrechtskonvention und den Empfehlungen der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) steht. Bereits hat die Eidgenössische Kommission für Migrationsfragen Alarm geschlagen. Die Kinder von Personen ohne Rechtsstatus müssen in der Schweiz für die rechtliche Situation ihrer Eltern büssen. Das ist deshalb besonders unfair, weil die Kinder dafür nicht verantwortlich sind. Der Regierungsrat wird gebeten folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie nimmt der Regierungsrat des Kantons Aargau Stellung zum Vorschlag, die Schulen in die Erfassung von Sans-Papiers einzubeziehen? 2. Wie schätzt der Regierungsrat die Wirksamkeit des Einbezugs der Schulen in die Erfassung von Sans-Papiers ein? 3. Sofern der Regierungsrat die vorgeschlagene Massnahme ablehnt: wie gedenkt er dagegen vorzugehen? 1210 Interpellation der SP-Fraktion (Sprecher Martin Christen) vom 29. März 2011 betreffend Einfluss der Atomlobby auf die Aargauer Energiepolitik; Einreichung und schriftliche Begründung Von der SP-Fraktion wird folgende Interpellation eingereicht: Text und Begründung: Die Schweizer Atomlobby ist die mächtigste und einflussreichste nationale wirtschaftliche Interessengruppe, prägt und beeinflusst sie doch massgeblich die schweizerische und die kantonale Energiepolitik sowie die öffentliche Meinung in diesem Bereich. Der Kanton Aargau mit seinen drei Atomkraftwerken und seinen grossen Unternehmungen in der Strombranche1 spielt dabei eine zentrale Rolle, ebenso wie die Aargauer Bundesparlamentarier/innen2, die mit Ausnahme von SP und Grünen alle dieser die gesamte schweizerische Energiepolitik dominierenden Lobby angehören. Eingebunden in diese Gruppierung Mächtiger und Einflussreicher sind auch ein Mitglied des Regierungsrates, mehrere Grossräte3 (und ev. Grossrätinnen) sowie weitere Personen aus Wirtschaft, Forschung und Politik. Dass Wirtschaftskreise versuchen, mit Lobbying die nationale und kantonale Politik zu beeinflussen, ist bis zu einem gewissen Mass auch nicht zu verurteilen und verfassungs- und gesetzeskonform. Die Aktivitäten, Strategien, Beeinflussungs- und Druckversuche der engmaschig vernetzten Atomlobby jedoch sprengen jeden Rahmen, sodass der Begriff "Atomfilz" nicht übertrieben ist: - - In atomfreundliche PR-Kampagnen wurden in den vergangenen Jahren Millionenbeträge investiert; ebenso war geplant, mit einer beispiellosen Werbekampagne die Schweizer Stimmberechtigten von der Notwendigkeit neuer Atomkraftwerke zu überzeugen. Zahlreiche Lobbyorganisationen4, die sich punkto Zielsetzung nicht voneinander unterscheiden, propagierten und propagieren die Atomenergie erfolgreich in Politik, Wirtschaft und Öffentlichkeit. Im National- und Ständerat sowie in den meisten kantonalen Parlamenten verfügt die Atomlobby noch immer über klare Mehrheiten. Die NAGRA und das ENSI, die eigentlich unabhängige Unternehmen sein sollten, sind Teil der Atomlobby. Das im Dienst der nationalen (und internationalen) Atomwirtschaft stehende PSI verleiht seinen zahlreichen, die Risiken der Atomenergie bewusst und systematisch verharmlosenden "Studien" 2700 29. März 2011 - Art. 1209 und "Analysen" einen Höchstgrad von Wissenschaftlichkeit, der einer Überprüfung durch ein unabhängiges und neutrales wissenschaftliches Forschungsinstitut nie standhalten würde. Die Standortgemeinden der Atomanlagen werden mit grosszügigen "Ausgleichszahlungen" entschädigt respektive "gekauft". In diesem Zusammenhang bitte ich den Regierungsrat, die folgenden Fragen zu beantworten: 1. 2. Wie beurteilt der Regierungsrat allgemein die Einflussnahme der "Atomlobby" auf die aargauische Energiepolitik? Inwieweit ist der Regierungsrat, der stets einen atomfreundlichen Kurs vertreten hat und immer noch vertritt, Teil dieser "Atomlobby"? Inwiefern ist er in der Lage, eine eigenständige, von der Stromwirtschaft nicht diktierte Energiepolitik zu verfolgen? Bestehen Verbindungen (beispielsweise Mitgliedschaften) einzelner Chefbeamtinnen und Chefbeamter der kantonalen Verwaltung zu Kreisen, die der Atomlobby nahe stehen? Welche Aargauer Grossrätinnen und Grossräte sowie welche Aargauer Persönlichkeiten aus Wirtschaft und Lokalpolitik sind direkte Interessenvertreter/innen der Atomlobby oder stehen dieser nahe, z. B. durch eine Mitgliedschaft in einer ihrer Lobbyorganisationen? 3. Wie stark ist das atomenergiefreundliche AEW mit der "Atomlobby" vernetzt? Welche Abhängigkeiten und Beziehungen bestehen zwischen dem AEW-Verwaltungsrat resp. der Geschäftsleitung und den AKW-Betreiberfirmen resp. der AXPO? Welche Werbestrategie hätte das AEW im Hinblick auf die AKW-Volksabstimmung 2013 verfolgt? Wie gross wäre das Werbebudget gewesen? Hat das AEW aargauische Bundesparlamentarier/innen, Grossrätinnen und Grossräte sowie Lokalpolitiker/innen oder atomenergiefreundliche schweizerische, kantonale oder lokale Parteien jemals finanziell unterstützt – zum Beispiel bei Wahlen? Wenn ja: Wen? Mit welchen Beträgen? 4. Welche Strategie verfolgte die AXPO in Bezug auf die bevorstehende Volksabstimmung über den AKW-Neubau? Welche Summen – inklusive Personalkosten – wären für PR-Massnahmen und den Abstimmungskampf vorgesehen gewesen? Hat die AXPO jemals nationale, kantonale oder lokale Politikerinnen und Politiker oder Parteien finanziell unterstützt resp. bestand die Absicht, dies bei den diesjährigen National- und Ständeratswahlen zu tun? Wenn ja: Wer wurde wann mit welchen Beträgen entschädigt? 5. Ist dem Regierungsrat bekannt, ob eine der zahlreichen Atomlobby-Organisationen jemals Aargauer Politikerinnen und Politiker resp. atomenergiefreundliche Parteien finanziell unterstützt hat? Ist er bereit, diese und die übrigen Fragen seriös abzuklären? 6. Wie beurteilt der Regierungsrat die Tatsache, dass die Atomlobby mit Hilfe einer tendenziösen Auftragsstudie vor einigen Jahren bewusst das Thema "Stromversorgungslücke" lancierte, um so den Weg für einen AKW-Neubau zu ebnen? (siehe "Der Bund", 18.3.2011) 7. Wie beurteilt der Regierungsrat die Wahrscheinlichkeitsberechnungen und Sicherheitsstudien der Atomlobby, die nachweisen sollen, dass sich ein AKW-Unfall mit Kernschmelze in der Schweiz höchstens einmal in 100'000 Jahren resp. einmal in einer Million Jahren ereignen könnte (ENSI, siehe NZZ, 24.3.2011)? 8. Wie beurteilt der Regierungsrat die wissenschaftliche Tätigkeit respektive den wissenschaftlichen Wert der zahlreichen, tendenziösen Auftragsstudien des mit Millionenbeträgen vom Bund unterstützten PSI im Bereich "Kernenergie", „Allgemeiner Energie" und "Umweltforschung"? Inwieweit glaubt der Regierungsrat an die Möglichkeit, dass derartige Auftragsstudien und Sicherheitsanalysen in erster Linie der Förderung der "Kernenergie" und nicht der unabhängigen wissenschaftlichen Wahrheit dienen und dienten? 9. Wie beurteilt der Regierungsrat die Sicherheitsüberprüfungstätigkeit des ENSI, dessen personelle und finanzielle Verflechtungen und Abhängigkeiten mit der Strombranche sowie dessen tatsächliche, immer wieder beteuerte "Unabhängigkeit"? 10. Wie beurteilt der Regierungsrat die von der Atomlobby errechneten Kosten des Atomstroms? Wie teuer wäre tatsächlich der AKW-Strom bei einer Vollkostenrechnung ohne Quersubventionierung, bei voller Deckungshaft, inklusive sämtlicher Entsorgungs-, Stilllegungs- und Endlagerkosten sowie aller durch Uranabbau und Brennelemente-Produktion im Ausland entstandener Folgekosten (z. B. Gesundheitsschäden durch radioaktive Strahlung)? Trifft es zu, dass bei Berücksichtigung aller externer Kosten die erneuerbaren Energien auch ohne Subventionierung durchaus konkurrenzfähig wären? Wie teuer wäre der Natur- und Ökostrom, wenn dieser ebenso quer-/subventioniert würde wie die Atomenergie? 2701 Art. 1210 29. März 2011 11. Inwieweit könnten – nach einem schweren atomaren Unfall in einem aargauischen AKW mit Toten, Evakuierten und radioaktiv verseuchten Gebieten im In- und Ausland respektive mit Schäden, die über die versicherte Haftpflichtsumme von 2 Milliarden Franken hinausgingen – das ENSI, die AKW-Betreiber, das PSI sowie die Personen und Personengruppen, die der Atomlobby angehören, kollektiv und persönlich für die entstandenen Schäden haftbar gemacht werden? 12. Wie beurteilt der Regierungsrat die Verfassungsmässigkeit der Machenschaften der Atomlobby? Ist es nicht bedenklich, dass sich in unserem demokratischen Staatswesen, in unserer sonst offenen und pluralistischen Schweiz, eine kleine und reiche Machtelite etablieren kann, die auf fast totalitäre Weise die Energiepolitik des ganzen Staates über Jahrzehnte diktiert und lenkt? Welche Massnahmen und Möglichkeiten sieht der Regierungsrat, um den Einfluss der Atomlobby in Zukunft auf ein zuträgliches Mass zu beschränken? Ist der Regierungsrat bereit, sich aus dieser Atomlobby zu verabschieden und eine aargauische Energiepolitik anzustreben, die den Menschen und der Umwelt dient und keine atomaren Risiken birgt? 1 2 3 4 Axpo AG, AEW Energie AG, EGL Laufenburg, ALSTOM AG, KKL Leibstadt, Nagra, Zwilag Würenlingen, Verband Schweiz. Elektrizitätsunternehmen VSE, PSI Villigen, Resun AG, Schweiz.Wasserwirtschaftsverband u.a. NR E. Egger, CVP, C. Eichenberger, FDP, S. FIückiger-Bäni, SVP, L. Füglistaller, SVP, U. Giezendanner, SVP, W. GIur, SVP, R. Humbel, CVP Näf, CVP, H. Killer, SVP, P. Müller, FDP, L. Stamm, FDP, M. Zemp, CVP, SR C. Egerszegi, FDP, M. Reimann, SVP. RR P. Beyeler, FDP, GR D. Heller, FDP, A. Brunner, CVP, K. Wyss, CVP, K. Wiederkehr, CVP, M. SteinacherEckert, CVP, Bernhard Scholl, FDP, u.ev.a. Nuklearforum Schweiz, swisselectric, swissnuclear, Verband Schweiz. Elektrizitätsunternehmen VSE, WANO die World Association of Nuclear Operators, WNA - die World Nuclear Association, Schweizerische Gesellschaft der Kernfachleute SGK, Young Generation der SGK, Frauen in der Atomenergie WIN, European Nuclear Society ENS, Foratom, Energieforum Schweiz, Schweizerische Gesellschaft für Nuklearmedizin, Aktion für vernünftige Energiepolitik Schweiz AVES, Frauen für Energie ffe, Forum Medizin und Energie FME, Energieforum Nordwestschweiz, Arbeitsgruppe Christen+Energie ACE, Verein Kettenreaktion, u.ev.a. 1211 Interpellation René Kunz, SD, Reinach, vom 14. Dezember 2010 betreffend Einsatz von Bürgerwehren – sprich zivile und unbewaffnete Ordnungs- und Sicherheitshüter – in Gemeinden mit hohem Sicherheitsrisiko zur Unterstützung der Kantonspolizei und Regionalpolizeien; Beantwortung; Erledigung (vgl. Art. 0997) Antwort des Regierungsrates vom 9. März 2011: Zur Frage 1: "Verfügt die Kantonspolizei über einen genügenden Personalbestand, um der zunehmenden Kriminalität Einhalt zu bieten, damit der Bevölkerung das Anrecht auf umfassende Sicherheit gewährleistet wird? Wenn nein, was gedenkt der Regierungsrat dagegen zu tun?" Die öffentliche Sicherheit ist ein wichtiges öffentliches Gut. Die Verhinderung, Bekämpfung und Verfolgung von Straftaten ist eine Kernaufgabe des Staats. Der Regierungsrat stellte im Entwicklungsleitbild 2009–2018 eine hohe objektive Sicherheit und ein hohes subjektives Sicherheitsgefühl fest. Umfragen zeigen, dass sich die grosse Mehrheit der Bevölkerung im Aargau sicher fühlt. Nachdem die in der nationalen Polizeistatistik erfassten Straftaten neu seit 2009 nach vereinheitlichten und gesamtschweizerisch vergleichbaren Kriterien erhoben werden, lassen sich die Kennzahlen der letzten Jahre nur bedingt vergleichen. Trotzdem kann festgestellt werden, dass sich die Anzahl der im Kanton Aargau registrierten Delikte in den letzten Jahren insgesamt kaum verändert hat, in gewissen Bereichen sogar rückläufig war. So nahmen beispielsweise die Fallzahlen für Einbruchdiebstähle im Zeitraum von 2005–2009 ab (von 3'384 [2005] auf 2'662 [2009]). Unter anderem wegen des starken Bevölkerungswachstums der letzten Jahre hat sich die Polizeidichte im Kanton Aargau verringert. Aufgrund der Volksinitiative "Mehr Sicherheit für alle" wurde in § 13 Abs. 2 des Gesetzes über die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit (Polizeigesetz, PolG) festgelegt, dass die Polizeidichte bis 2017 schrittweise auf eine Polizistin oder einen Polizisten pro 700 Einwohnerinnen beziehungsweise Einwohner zu erhöhen ist. Für die Umsetzung dieser Vorgabe ist es zwingend, den Personalbestand sowohl bei der Kantonspolizei als auch bei den Kommunal- und Regionalpolizeien deutlich zu erhöhen. Der Regierungsrat hat sich am 27. Januar 2010 dafür 2702 29. März 2011 Art. 1210 ausgesprochen, den Personalaufbau zur Erreichung der gesetzlichen Verhältniszahl im Verhältnis 2/3 Kantonspolizei zu 1/3 Polizeikräfte der Gemeinden umzusetzen. Der Bestand der Kantonspolizei Aargau wird voraussichtlich von 563 ausgebildeten Polizistinnen und Polizisten (per 2010) bis ins Jahr 2017 auf 638 steigen. Im Rahmen des Aufgaben- und Finanzplans (AFP) 2011–2014 wurden der Stellenaufbau der Kantonspolizei und die damit verbundenen finanziellen Auswirkungen berücksichtigt. Der Regierungsrat wurde im Zusammenhang mit der Einführung der Schweizerischen Strafprozessordnung vom kantonalen Gesetzgeber beauftragt, für die neu geschaffene Staatsanwaltschaft, die Jugendanwaltschaft und die Kantonspolizei Vorgaben betreffend Schwerpunkte der Kriminalitätsbekämpfung festzulegen. Es sollen damit die knappen Ressourcen nach strategischen sicherheitspolitischen Erfordernissen eingesetzt werden, damit die gute objektive Sicherheit im Kanton Aargau punktuell noch verbessert wird. Dabei wurden Bereiche ausgewählt, bei denen Schwachstellen bestehen beziehungsweise Verbesserungspotenzial identifiziert werden kann (vgl. dazu auch Antwort zur Frage 6). Schwerpunkt 3 der Strafverfolgung hat zum Ziel, durch verstärkte präventive und repressive Massnahmen der Polizeikräfte mittelfristig die Anzahl der im Kanton Aargau verübten Einbruchdiebstähle weiter zu senken und die Quote der aufgeklärten Einbruchdiebstähle gleichzeitig zu erhöhen. Zur Frage 2: "Wie sieht es beim Personalbestand der Regionalpolizeien aus, die bekanntlich für die Sicherheit der Bevölkerung in ihren Regionen sorgen? Wie bewertet der Regierungsrat die Zusammenarbeit zwischen der Kantonspolizei und den Regionalpolizeien, wenn es um die Bekämpfung der Kriminalität und die Sicherheit der Bevölkerung geht?" Der Kanton und die Gemeinden gewährleisten gemeinsam die öffentliche Sicherheit. Die Gemeinden sind integral für die Gewährleistung der lokalen Sicherheit verantwortlich. Die geforderten Standards sowie der Ausgleich zum Bevölkerungswachstum verlangen sowohl bei der Kantonspolizei wie auch bei den Polizeikräften der Gemeinden eine Erhöhung des Stellenbestands. Die personelle Verstärkung bei den kommunalen Polizeikräften müsste bis ins Jahr 2017 37 Vollzeitstellen betragen. Die Mehrheit der zuständigen Organe der Stadt- und Regionalpolizeien hat im Herbst 2010 Absichtserklärungen abgegeben, sich im vorgesehenen Umfang am Aufbau der Polizeibestände zu beteiligen. Der Regierungsrat hält fest, dass sich das duale Sicherheitssystem im Kanton Aargau in den letzten vier Jahren bewährt hat. In der Praxis funktioniert die Zusammenarbeit zwischen der Kantonspolizei und den Kommunalpolizeien gut. Die Schnittstellen sind etabliert und regelmässige Abspracherapporte stellen den Informationsfluss sowie die Koordination der Einsätze sicher. Seit dem 1. Januar 2011 werden durch die Polizeikräfte der Gemeinden einheitliche Standards umgesetzt, welche Mindestanforderungen an die Organisation sowie die Einsatzbereitschaft definieren. Im kommenden Jahr soll das duale Sicherheitssystem einer eingehenden Evaluation unterzogen werden. Zur Frage 3: "In wie vielen Gemeinden im Kanton Aargau sorgen derzeit – hauptsächlich nachts – zivile Ordnungshüter für Sicherheit, Recht und Ordnung?" Das Polizeigesetz räumt den Gemeinden die Möglichkeit ein, zur Gewährleistung der lokalen Sicherheit qualifizierte private Sicherheitsdienste beizuziehen, soweit es sich nicht um die Erfüllung hoheitlicher polizeilicher Aufgaben handelt (§ 19 Abs. 2 PolG). Der Beizug privater Sicherheitsdienste unterliegt dabei einem Bewilligungsverfahren. Aktuell verfügen im Kanton Aargau 59 Gemeinden über eine Bewilligung zum Beizug von privaten Sicherheitsdiensten. Zur Frage 4: "Teilt der Regierungsrat die Meinung, dass in Gemeinden mit hohem Sicherheitsrisiko die sichtbare Präsenz von zivilen und unbewaffneten Ordnungs- und Sicherheitshütern (z. B. Freiwillige aus Dorfvereinen oder professionelle, private Sicherheitsdienste usw.) eine präventive Wirkung darstellen?" Vorab legt der Regierungsrat Wert auf die Feststellung, dass es Kernaufgabe des Staats ist, die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. Die Tendenz in den Gemeinden, zur Intensivierung der Überwachung des öffentlichen Raums mit privaten Sicherheitsdiensten zusammenzuarbeiten, hält an beziehungsweise hat sich – wie in anderen Kantonen – noch verstärkt. Der ergänzende Einsatz von privaten Sicherheitsunternehmen in den Gemeinden ist solange unproblematisch, als es sich um Tätigkeiten handelt, die nicht zum Kernbereich der Polizeiarbeit gehören. Zentral erscheint dem Regierungsrat dabei, dass die Bestimmungen des Polizeigesetzes zur 2703 Art. 1211 29. März 2011 Bewilligungspflicht und zu den Anforderungen an die Sicherheitsdienste konsequent eingehalten werden. Das Polizeigesetz regelt abschliessend, welche Aufgaben an Private delegierbar sind. Nach § 27 Abs. 1 PolG ist die Übertragung hoheitlicher polizeilicher Befugnisse, insbesondere von polizeilichen Massnahmen und Zwangsmitteln, untersagt. Die Aufgabe von Privaten kann daher ausschliesslich in der sichtbaren Überwachung und der Meldung von verdächtigen Wahrnehmungen an die Polizei bestehen. Es ist davon auszugehen, dass damit eine präventive Wirkung erzielt werden kann. Hoheitliche Aufgaben wie beispielsweise die Vornahme von Personenkontrollen sind demgegenüber von vornherein ausgeschlossen. Zur Frage 5: "Zivilschutz heisst auch Bevölkerungsschutz! Kann sich der Regierungsrat vorstellen, dass für zivile Patrouillen auch Angehörige des Zivilschutzes – auf freiwilliger Basis – herbeigezogen werden können? Wenn nein, warum nicht?" Die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit gehört wie gesagt zum Kern der staatlichen Aufgaben. Das Gewaltmonopol macht die Anwendung vorab physischen Zwangs zur ausschliesslichen Angelegenheit des Staats. Eine Privatisierung beziehungsweise Delegation von Sicherheitsaufgaben kann deshalb nur punktuell und in ergänzender Weise in Betracht kommen. Vor diesem Hintergrund ist auch der Einsatz von Angehörigen des Zivilschutzes bei zivilen Patrouillen zu beurteilen. Das Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (BZG) unterscheidet bei den Einsätzen des Zivilschutzes zwischen Wiederholungskursen (WK) und Einsätzen zugunsten der Gemeinschaft (EZG). Damit die Schutzdienstpflichtigen für Einsätze zugunsten der Gemeinschaft aufgeboten werden können, müssen folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllt sein (vgl. Art. 2 Verordnung über Einsätze des Zivilschutzes zugunsten der Gemeinschaft, VEZG): der/die Gesuchsteller/Gesuchstellerin kann seine/ihre Aufgaben mit eigenen Mitteln nicht bewältigen der Einsatz stimmt mit dem Zweck und den Aufgaben des Zivilschutzes überein und dient der Anwendung des in der Ausbildung erworbenen Wissens und Könnens private Unternehmen werden dadurch nicht übermässig konkurrenziert das unterstützte Vorhaben dient nicht überwiegend dem Ziel der Geldmittelbeschaffung. Seit den 90er-Jahren führen verschiedene Zivilschutzorganisationen (zum Beispiel Wynental, Limmattal oder Suret) sogenannte "Crime Stop"-Einsätze durch. Indem die Angehörigen des Zivilschutzes insbesondere in den Wintermonaten November, Dezember und Januar Präsenz in den Wohnquartieren markieren, sollen Dämmerungseinbrüche vermieden werden. Diesen Patrouillen kommt lediglich die Kompetenz zu, das Geschehen vor Ort zu beobachten und bei verdächtigen Wahrnehmungen die Kantons- beziehungsweise die Regionalpolizei zu informieren. Selbstverständlich sind sie unbewaffnet. Die Angehörigen des Zivilschutzes werden von den Polizeiorganen sorgfältig und gründlich für diese Aufgabe vorbereitet. Die Erfahrungen mit diesen Einsätzen werden in der Praxis sowohl von der Bevölkerung als auch den Angehörigen des Zivilschutzes und den Gemeinden als positiv beurteilt. Die Einbruchsquote in den Wohnquartieren konnte gesenkt werden. Die Aktion "Crime Stop" wird auch von der Kantonspolizei und den Regionalpolizeien begrüsst. Die Zivilschutzformationen können somit auch künftig – im Rahmen der rechtlichen Vorgaben und unter Berücksichtigung der eingangs erwähnten Grundsätze betreffend Delegationsmöglichkeiten von Sicherheitsaufgaben – auf freiwilliger Basis und zeitlich beschränkt zur Verstärkung der Polizeiorgane eingesetzt werden. Die Dienstleistungen des Zivilschutzes können dabei nur auf Anordnung und Bewilligung der zuständigen Behörden erbracht werden. Wichtig erscheint zudem, dass bei derartigen Einsätzen von Anfang an die Kantonspolizei beziehungsweise die zuständige Regionalpolizei in Bezug auf die Einführung und Ausbildung der Angehörigen des Zivilschutzes einbezogen wird. Zur Frage 6: "Ist der Regierungsrat der Meinung, dass die heutigen Anstrengungen der Polizeiorgane bezüglich Gewaltprävention, Verbesserung der persönlichen Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger und Einbruchschutz ausreichen oder optimiert werden müssen?" Wie bereits in der Antwort zur Frage 1 dargelegt, ist der Kanton Aargau ein sicherer Kanton. Der Regierungsrat ist sich aber bewusst, dass es immer besonderer Anstrengungen bedarf, um das erreichte hohe Niveau zu halten und neue Herausforderungen im Bereich der Kriminalität mit den 2704 29. März 2011 Art. 1211 vorhandenen personellen und finanziellen Mitteln bewältigen zu können. Das bestehende positive Sicherheitsgefühl in der Bevölkerung muss durch die wirkungsvolle Tätigkeit der Polizeikräfte im Alltag immer wieder bestätigt werden. Am 17. November 2010 hat der Regierungsrat für die Jahre 2011– 2014 folgende sechs Schwerpunkte der Strafverfolgung festgelegt: 1. 2. 3. 4. 5. 6. Schwere Verbrechen kompromisslos bekämpfen Gewalt im öffentlichen Raum eindämmen Mehr Einbruchdiebstähle verhindern und aufklären Vermögensdelikte konsequenter verfolgen Jugendliche Intensivtäter früher identifizieren Strafverfahren beschleunigen Es sollen damit die bisherigen und die zusätzlichen personellen Ressourcen gezielt eingesetzt und die Wirkung der Kriminalitätsbekämpfung im Interesse der Sicherheit der Bevölkerung im Kanton Aargau weiter verbessert werden. Die Schwerpunkte werden im Aufgaben- und Finanzplan durch Kennzahlen, Ziele und Indikatoren abgebildet. Dem Grossen Rat wird im Rahmen der Jahresberichterstattung Rechenschaft abgelegt. Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen Fr. 1'281.–. Mit Datum vom 19. März 2011 hat sich der Interpellant, René Kunz, SD, Reinach, gemäss § 84 Abs. 2 GO schriftlich von der Antwort des Regierungsrates befriedigt erklärt. Das Geschäft ist somit erledigt. 1212 Kommissionswahlen in ständige Kommissionen; Kenntnisnahme Gemäss schriftlicher Mitteilung hat das Büro mit Korrespondenzbeschluss vom 22. März 2011 gestützt auf die §§ 12 und 13 des Geschäftsverkehrsgesetzes die folgende Wahl in eigener Kompetenz vorgenommen: Kommission für Gesundheit und Sozialwesen (GSW) - Wahl von Regina Lehmann, Reitnau, als stellvertretendes Mitglied (anstelle von Max Härri, Birrwil) Aus der Mitte des Rats wird das Wort nicht verlangt. Kenntnisnahme 1213 Stärkung der Volksschule; Verfassung des Kantons Aargau; Änderung; Schulgesetz; Änderung; 1. Beratung; Fortsetzung der Detailberatung; Gesamtabstimmung (Fortsetzung der Beratung der Vorlage des Regierungsrats vom 15. Dezember 2010 samt Synopse mit den abweichenden Anträgen zur Schulgesetzänderung der Kommission für Bildung, Kultur und Sport (BKS) vom 28. Januar 2011, denen der Regierungsrat teilweise zustimmt) Detailberatung (Fortsetzung) Vorsitzende: Auf der Regierungsbank begrüsse ich Frau Dr. Priska Furrer, Projektleiterin "Stärkung der Volksschule", BKS. §§ 18c-20 Abs. 2, § 20 Abs. 3 (aufgehoben), § 21a, § 22 Abs. 1-3 Zustimmung § 22 Abs. 4 Die Kommission BKS stellt den Antrag, Abs. 4 nicht wie vom Regierungsrat beantragt aufzuheben, sondern wie folgt zu formulieren: "Die Abteilungen der Oberstufe können in maximal zwei Fächern als Niveauklassen geführt werden." Der Regierungsrat hält an der Aufhebung von Abs. 4 fest. Lepori-Scherrer Theres, CVP, Berikon, Präsidentin der Kommission für Bildung, Kultur und Sport (BKS): Der Antrag der Kommission, welcher eine Präzisierung darstellt, wurde mit 13 gegen 0 2705 Art. 1211 29. März 2011 Stimmen gutgeheissen. Unternährer Beat, SVP, Unterentfelden: Ich bitte Sie, den Antrag der Kommission auf Einführung von Niveaugruppen abzulehnen. Das Aargauer Volk hat am 17. Mai 2009 Niveaugruppen klar abgelehnt. Weniger Differenzierung in den Leistungszügen und mehr Differenzierung in einzelnen Fächern sind widersprüchlich und pädagogisch nachteilig. Ein relativ stabiler Klassenverband wird durch einen ständigen Wechsel der Schülergruppen geopfert. Das führt zu Unrast und Heimatlosigkeit und ist kontraproduktiv. Für die Lehrkräfte ist es eine Überforderung. Sie beschäftigen sich unverhältnismässig viel mit Laufbahnentscheidungen. Dies gilt umso mehr, wenn auch die Eltern einbezogen werden müssen. Die Durchlässigkeit wird nicht etwa erhöht, sondern im Gegenteil verringert. Eine dreiteilige Sekundarstufe mit Niveaus ist im Kanton Aargau mit seiner Kleinräumigkeit nicht umsetzbar. Die für das Funktionieren eines Leistungszugsmodells mit Niveaugruppen notwendigen Absprachen zwischen den Lehrpersonen werden durch die vielen Schnittstellen erschwert bis verunmöglicht. Das Bilden der heute sehr bewährten Parallelklassen ist bei drei Leistungszügen nicht mehr möglich. Ein optimaler Einsatz von zwei Lehrpersonen an zwei Parallelklassen ist nicht mehr gewährleistet. Die Lehrpersonen müssen an vielen unterschiedlichen Klassen unterrichten, auch über den Jahrgang hinaus, wenn sie ein volles Pensum erreichen möchten. Das hat der Stimmbürger 2009 erkannt. Lehnen Sie diesen Antrag ab. Dubach Manfred, SP, Zofingen: Immer wieder hört man im Kanton Aargau das Hohelied auf die Schule vor Ort, ausser wenn es darum geht, wirklich etwas zu entscheiden. Dann möchte der Kanton doch die Fäden in der Hand behalten und den Gemeinden die Freiheit nehmen, einen vernünftigen, an die örtlichen Gegebenheiten angepassten, Entscheid zu fällen. Was spricht dagegen, dass man einseitig begabten Jugendlichen die Möglichkeit bietet, in zwei Fächern den Unterricht mit der Gruppe zu besuchen, deren Fähigkeiten ihren eigenen entsprechen? Weshalb muss jedes Kind in eine fixe Schublade eingeteilt werden, auch wenn es in der Realität diese fixen Leistungskategorien gar nicht gibt? Weshalb soll man die Motivation dieser Jugendlichen nicht verbessern, indem sie erleben können, dass sich der Einsatz in dem Gebiet, in dem sie ihre Stärken haben, auch lohnt? Ich bitte Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, den Gemeinden nur die Möglichkeit zu geben, nicht die Pflicht aufzuerlegen, wenn es denn die örtlichen Verhältnisse zulassen, den Jugendlichen einen ihren Fähigkeiten angepassten Unterricht zu bieten. Diese Massnahme kostet nichts, sie erfordert nur einen kleinen organisatorischen Aufwand und sie bietet vielen Schülerinnen und Schülern eine faire Chance, ihre spezifischen Fähigkeiten zu zeigen. Übrigens konnte das aargauische Volk nie über Niveauklassen abstimmen, sondern nur über ein ganzes Paket von Massnahmen, das gesamthaft abgelehnt wurde. Unterstützen Sie die Fassung der Kommission. Eliassen Vecko Eva, Grüne, Obersiggenthal: Ich kann Manfred Dubach nur beistimmen. Wir haben nicht über die Niveauklassen abgestimmt, sondern über ein Paket. Wenn wir ausserdem von Heimatlosigkeit innerhalb der Klassen sprechen, müsste ich mich in der Schule unheimlich heimatlos gefühlt haben: Wir hatten nämlich noch unterschiedliche Fächer für Mädchen und Buben. Da die SVP ja zu jener Zeit zurückkehren will, als die Schule noch eine heile Welt war, denke ich nicht, dass das ein grosses Problem sein sollte. In diesem Rat hat man jahrelang debattiert, wie unsere Volksschule Begabtenförderung betreiben soll. Vorstösse wurden vor allem von bürgerlicher Seite eingereicht. Man hat über ein Elitegymnasium oder Progymnasium diskutiert. Man hat die Förderung von Mathematik und Naturwissenschaften gefordert und verschiedene andere Angebote der Begabtenförderung geprüft. Man sprach auch gerne von sich abzeichnenden allgemeinen Niveausenkungen. Jetzt, wo es um die Stärkung der Volksschule ginge, also wo die Begabtenförderung ganz klar auch ein Thema sein sollte, weil wir da ziemlich Verspätung haben, wird nicht einmal mehr erwogen oder es wird wieder bestritten, Niveauunterricht einzuführen. Das wäre die niederschwelligste Art von Förderung des eigenen Nachwuchses. Kinder und Jugendliche sind nicht genormt wie ein Litermass oder ein Schweizer Offiziersmesser. Sie haben alle unterschiedliche Stärken und Schwächen und würden es verdienen, darin mindestens teilweise gefördert zu werden. Ich denke da vor allem auch an Legastheniker, die, weil sie in der Sprache logischerweise schwach sind, in einer unpassenden Schulstufe verharren müssen und ihre Fähigkeiten in Mathematik und in den Naturwissenschaften nicht angemessen entwickeln können. Ich denke auch an Kinder mit einer Rechenschwäche, die aus diesem Grund, auch wenn sie von den sprachlichen Fächern längst eine Stufe höher wären, in einer ebenfalls inadäquaten Stufe verharren 2706 29. März 2011 Art. 1212-1213 müssen. Wir bringen uns und unsere Volkswirtschaft damit um ein Potenzial an Mitbürgerinnen und Mitbürgern, die am richtigen Ort die richtigen Fähigkeiten entwickeln und diese für die Gesellschaft nutzbringend anwenden könnten. Wir schaffen eine ganze Anzahl Jugendlicher, denen die Schule vorzeitig verleidet, die ihre Leistungsfreude und Leistungsfähigkeit einbüssen, weil ihre Stärken zurückgebunden werden und ihre Schwächen ihnen den Weg in eine adäquate Schule und Berufslaufbahn verbauen. Bitte stimmen Sie diesem Minimalabschnitt zu, damit Ihre Kinder und Ihre Enkel mindestens einen Teil ihrer Stärken und Schwächen austarieren können und in der ihnen angemessenen Schulstufe gefördert werden. Dr. Jenni Felix, GLP, Oberwil-Lieli: Zu Beat Unternährer: Unser Volk hat ein Riesenpaket abgelehnt. Aber letzte Woche haben Sie selbst von einem Kleeblatt-light gesprochen. Ich glaube, hier geht es um super-light, somit um eine vernünftige Entwicklung. Der Turnunterricht, der auch heute noch getrennt ist, schafft nicht Unruhe in einer Klasse. Und wenn es noch fünf weitere Lektionen wären, ist das ein Scheinargument. Ich denke, es ist wichtig, dass wir hier – wie sonst auch immer von der SVP gefordert – lokalen Gegebenheiten Freiheiten geben. Es gibt Fächer – ich möchte hier speziell die Sprachen erwähnen –, in denen der Niveauunterricht für alle sehr erfolgreich ist. Nirgends wie in den Sprachen ist es so wichtig, dass eine homogene Gruppe mit etwa ähnlichen Fähigkeiten unterrichtet wird. Wir erhöhen da die Effizienz des Unterrichtes ohne Kostenfolge. Deshalb bitte ich Sie, sich der Meinung der Kommission anzuschliessen und dem Antrag zuzustimmen. Hottiger Hans-Ruedi, Parteilos, Zofingen: Die CVP-BDP-Fraktion befürwortet den Antrag der BKSKommission aus zwei Hauptgründen: Erstens ergibt dies den Gemeinden die Möglichkeit, ihre Schule vor Ort so auszugestalten, wie sie das als Erfolg versprechend anschauen. Zweitens hat sich die CVP-BDP-Fraktion immer für eine adäquate Form der Begabtenförderung eingesetzt. Unserer Meinung nach ist dies eine adäquate Form. Leitch-Frey Thomas, SP, Wohlen: Dieser Paragraf respektive Abschnitt ist mir wirklich ein Anliegen. Ich möchte Ihnen ein konkretes Beispiel aus dem Schulalltag geben: Wir haben an der Kreisschule zwei Parallelklassen Real- und drei Parallelklassen Sekundarschule. Wir haben jeweils ab der dritten Klasse die Möglichkeit, dass die Schülerinnen und Schüler Englisch und Französisch, also beide Fächer, oder nur das eine oder das andere, nehmen dürfen. Sehr viele Schülerinnen und Schüler wählen beides, weil sie nachher gerne eine KV-Lehre machen möchten. Es ist für uns an der Schule überhaupt kein Problem, wenn wir die Stunden im Stundenplan der Real- und Sekundarschule parallel setzen, also alle zur gleichen Zeit Französisch haben. So wird es möglich, einen Austausch im Sinne dieses Paragrafen oder Abschnittes in Niveaus vorzunehmen. Ich kann Ihnen sagen, es gibt nichts Schlimmeres als Schülerinnen und Schüler, die in einer Gruppe, beispielsweise im Sprachunterricht, unterfordert sind. Warum schieben wir hier einen Riegel? Das macht doch wirklich Sinn, dass wir die guten Schüler zusammenfassen. Die Schwächeren, die etwas mehr Zeit brauchen, können wir dann optimal fördern und in der Gruppe vielleicht auch andere Themen behandeln. Eventuell arbeitet man mehr mündlich oder was auch immer angebracht ist. Ich bitte Sie, sich dies noch einmal zu überlegen. Es ist nicht mit dem Anliegen zu verwechseln, das damals im Bildungskleeblatt war. Zudem ist es eine Kann-Formulierung. Offener und sinnvoller geht es wirklich nicht mehr. Bitte stimmen Sie diesem Abschnitt zu. Lepori-Scherrer Theres, CVP, Berikon: Der vorliegende Entwurf der Kommission wurde mit 8 gegen 3 Stimmen, bei 2 Enthaltungen, gutgeheissen. Wir haben die Situation so gewichtet, dass es für die Schülerinnen und Schüler wirklich als Chance und als Stärkung angesehen wird. Auch sehen wir diesen Paragrafen im Zusammenhang mit § 21a, wo wir präzisiert haben, dass die Oberstufe vor allem einklassig geführt werden muss und das Departement Ausnahmen bewilligen kann. Niveaugruppen in zwei Fächern sind wirklich zumutbar. Hürzeler Alex, Regierungsrat, SVP: Im Namen des Regierungsrats bitte ich Sie, auf diesen Antrag nicht einzutreten beziehungsweise, so wie der Regierungsrat es vorschlägt, keine Veränderung vorzunehmen. Der Regierungsrat hat ganz bewusst keine neue Oberstufenreform gestaltet. Wir verzichten auf eine Oberstufenreform. Mit diesem Antrag verwässern Sie dieses Konzept. Sie öffnen es und das wird innerhalb der Oberstufenführung im Kanton Aargau zu einem Wirrwarr führen. Wir 2707 Art. 1213 29. März 2011 wollen ein gutes und ein gut erklärbares Schulsystem im Kanton Aargau, das Ruhe ins Schulsystem des Kantons Aargau bringt. Wenn Sie diesem Antrag zustimmen, wird es mindestens im Bereich der Oberstufe neue Kann-Lösungen geben. Einzelne Schulen werden es eventuell organisieren können, viele andere aber sicher nicht. Es gibt aber auch pädagogische Gründe dafür. Es wurde bereits in der Thematik des Bildungskleeblatts in diesem Saal so besprochen: Generell bringen Niveaugruppen bei einer dreigliedrigen Oberstufe – und Sie stimmen mit mir überein, dass wir in der Oberstufe des Kantons Aargau weiterhin dreigliedrig bleiben – kaum Vorteile. Niveaukurse können praktikablerweise nur dort über alle drei Oberstufentypen angeboten werden, wo sich die Oberstufe auch unter einem Dach befindet. Das ist im Kanton Aargau bei Weitem nicht so. Sie haben es soeben mit dem § 22 Abs. 1, 2 und 3 zementiert, dass wir im Kanton Aargau auch kleinere Schulstandorte, wie es auch in vielen anderen Kantonen ist, weiterhin tolerieren. Konkret gäbe diese neue Möglichkeit bei vielen Schulen riesige Probleme. Wir würden Niveauklassen an Bezirksschulen anbieten können. Wie sollen wir diese dann an Serealschulen anbieten und dort, wo sogar nur einzelne Schulstufen, zum Beispiel eine Realschule, angeboten wird? Die Chancengerechtigkeit innerhalb des Oberstufensystems im Kanton Aargau würde völlig neu aufgegleist und es bestünde keine Chancengleichheit mehr. Es braucht aber – auch wenn es, wie wir soeben von Grossrat Leitch in einem einzelnen Beispiel gehört haben, gut klappt – ganz sicher zeitaufwändige Absprachen zwischen den Lehrpersonen, damit die Durchlässigkeit zwischen den verschiedenen Niveauklassen gewährleistet wird. Es werden auch aufeinander abgestimmte Lehrmittel benötigt. Zuletzt kann auch angemerkt werden, dass mit Niveauklassen die Stundenplangestaltung und der Lehrpersoneneinsatz weiter erschwert würde, da Niveauklassen immer parallel angeboten werden müssen. Als letztes Argument: Niveauklassen können auch zusätzliche Kosten verursachen, nämlich dort, wo die Niveauaufteilung nicht der Klassenaufteilung entspricht und aufgrund der Niveauklassengrösse eine zusätzliche Niveauklasse geführt werden muss. Ich bitte Sie nochmals, im Auftrag und auch im Sinne des gesamten Regierungsrats: Wir wollen im Kanton Aargau auch auf der Oberstufe ein gutes und ein erklärbares Schulsystem. Verzichten Sie darauf, diese Vorlage mit diesem zusätzlichen Antrag zu belasten. Abstimmung Antrag der Kommission BKS Antrag des Regierungsrats 65 Stimmen 60 Stimmen § 23, § 25 Abs. 1, § 25 Abs. 2 (aufgehoben), § 26 Abs. 1, § 26 Abs. 2 (aufgehoben) Zustimmung § 27 Zustimmung Lepori-Scherrer Theres, CVP, Berikon: Im Zusammenhang mit dem Systemwechsel von 6/3, und generell weil die Stärkung der Bezirksschule eigentlich nicht zur Diskussion steht oder überhaupt erwähnt ist, ist die Kommission zur Auffassung gelangt, dass wir auf die 2. Beratung einen Grundsatzprüfungsantrag formulieren, der heisst: "Die Auswirkungen des Modells 6/3 auf die Bezirksschule sind zu klären und in der Botschaft zur 2. Beratung aufzuzeigen." Ich bitte Sie, diesen Antrag zu unterstützen. Abstimmung Der Prüfungsantrag wird mit 105 zu 0 Stimmen gutgeheissen. §§ 28 und 29 Zustimmung § 29 Abs. 2 Schmid Samuel, Parteilos, Biberstein: Probleme mit der Sprachfähigkeit werden heute häufig erfolgreich erkannt und es wird gut darauf eingetreten. Die mathematischen Probleme und Lernstörungen werden aber eher "stiefmütterlich" behandelt, obschon auch diese verheerende Auswirkungen für den Bildungsablauf und die Schulentwicklung eines Kindes haben können. Konkret 2708 29. März 2011 Art. 1213 wurde das Thema Dyskalkulie in unserem Rat bereits besprochen, so zum Beispiel im Jahre 2007 im Rahmen einer Interpellation. In der Zwischenzeit hat sich auch auf wissenschaftlicher Ebene einiges getan. Eine Untersuchung, die dem Regierungsrat damals noch nicht vorgelegen ist, datiert von 2007, meldet: "Die Dyskalkulie wird durch eine Fehlfunktion im Gehirn ausgelöst. Wissenschaftler störten bei Probanden gezielt ein Areal im Grosshirn. Sie lösten so eine Rechenschwäche ohne bleibende Schäden aus. Fünf Prozent der Menschen kennen die Symptome der Dyskalkulie." Die wissenschaftliche Grundlage für das Phänomen der Dyskalkulie und die Folgen davon sind klar dargelegt. So gibt es beispielsweise auch ein Institut zur Behandlung von Rechenschwächen in Österreich. Der Wissenschaftler Michael Gaidoschik sagt: "Je früher eine Dyskalkulie erkannt wird, umso früher können gezielte Gegenmassnahmen ergriffen werden." Umso rascher und mit umso geringerem Aufwand können in der Förderung Erfolge erzielt werden. Umso grösser sind also die Chancen für das betroffene Kind, umso geringer ist also das Risiko, dass es zu Folgeproblemen kommt. In § 29 Abs. 2 wird der Sprachheilunterricht, welcher auch die Bereiche Logopädie- und Legasthenie-Therapie zu Recht explizit erwähnt. Wir haben im Rat schon mehrfach gesehen, dass die Stärkung der naturwissenschaftlichen Fächer aber auch von grosser Wichtigkeit ist, besonders in einer technisierten Welt. Deshalb scheint es mir wichtig, dass auch das Anliegen der Dyskalkulie hier explizit erwähnt wird. Ich möchte Ihnen dies aber nicht in einem Schnellschuss hier in einer Formulierung vorlegen, sondern bitte den Regierungsrat um Prüfung dieses Anliegens. Ich lege Ihnen folgenden Prüfungsantrag vor: "Wie kann nebst dem Sprachheilunterricht, welche auch Logopädieund Legasthenie-Therapie umfasst, auch die Dyskalkulie-Therapie als pädagogisch-therapeutische Massnahme Berücksichtigung finden?" Der Regierungsrat wird eingeladen, dies zu prüfen und allenfalls eine entsprechende Formulierung vorzulegen, dass nicht nur der sprachliche Aspekt von Lernschwächen- und Störungen, sondern auch der mathematische Aspekt künftig auf Gesetzesebene berücksichtigt wird. Ich danke Ihnen für die Unterstützung des Prüfungsantrages. Hürzeler Alex, Regierungsrat, SVP: Zum Prüfungsantrag Schmid: Die Dyskalkulie-Therapie ist keine von der Invalidenversicherung anerkannte pädagogisch-therapeutische Massnahme, wie es die Sprachheilbehandlung und die Psychomotorik-Therapie sind. Deshalb ist Dyskalkulie im Kanton Aargau – und sicher auch in den anderen Kantonen – als Lernschwierigkeit tituliert. Sie kann somit gemäss § 15 Abs. 2 des Schulgesetzes im Rahmen der heilpädagogischen Unterstützung sowohl in Kleinklassen wie auch mit heilpädagogischer Unterstützung in Regelklassen behandelt werden. Das ist die Antwort auf den Umgang mit Dyskalkulie. Es kommt zusätzlich dazu, dass es finanzielle Konsequenzen auslösen könnte oder sogar müsste, würden wir diese Therapieform, wie Sie dies verlangen, auch im Schulgesetz § 29 explizit aufnehmen. Dann würde das Tür und Tor für zusätzliche Unterstützungsangebote öffnen. In diesem Sinne kann ich diesem Prüfungsantrag nicht zustimmen. Das Parlament soll entscheiden. Sofern Sie den Prüfungsantrag trotzdem überweisen, werden wir Ihnen unsere Argumente in der 2. Lesung darlegen. Ich bitte Sie, diesen Prüfungsantrag nicht zu überweisen. Abstimmung Der Prüfungsantrag wird mit 65 gegen 44 Stimmen gutgeheissen. §§ 52-53, § 54 (aufgehoben), § 57a Abs. 1, § 58b, § 66, § 67a (aufgehoben), § 71, § 73 Abs. 1 und 2 Zustimmung § 73 Abs. 2bis Die Kommission BKS beantragt die Beibehaltung des geltenden Rechts. Der Regierungsrat hält an seiner Neufassung fest. Unternährer Beat, SVP, Unterentfelden: Ich bitte Sie, nicht mehr zu reglementieren, als unbedingt erforderlich. Privatschulen werden überwacht. Sie sind anerkannt und ausserdem vom Inspektorat überprüft. Man kann davon ausgehen, dass die Lehrpersonen an Privatschulen durchaus beurteilen können, ob ein Schüler prüfungsfrei übertreten kann oder nicht. Diese Hürde müssen wir nicht einbauen, dass eine Prüfung zur Beurteilung des Leistungsstandards angeordnet werden muss. 2709 Art. 1213 29. März 2011 Bühler Hans Ulrich, FDP, Stein: Ich stelle Ihnen namens der FDP-Fraktion den Antrag, der Fassung des Regierungsrates zuzustimmen. Es geht hier um die Übertritte von staatlich anerkannten Privatschulen. Wir haben Vertrauen in diese Institutionen, die alle notwendigen Voraussetzungen erfüllen müssen. Die staatlich anerkannten Privatschulen haben in unseren Augen im Kanton Aargau einen gewissen Stellenwert. Wir sollten deren Schüler nicht benachteiligen und sie auch nicht der Willkür einzelner Schulpflegen aussetzen. Klaus Günthart Susanne, Grüne, Aarau: Die Grüne Fraktion findet es wichtig, dass den Behörden die Hände nicht gebunden werden und dass sie die Möglichkeit haben, spezifisch zu reagieren. Die Verantwortlichen sollen jederzeit in der Lage sein, den Leistungsstand zu prüfen. Wir unterstützen daher den Antrag der BKS-Kommission. Leitch-Frey Thomas, SP, Wohlen: Ich bitte Sie auch, den Antrag der Kommission zu unterstützen und damit das Recht beizubehalten, wie es bisher war. Natürlich haben wir Vertrauen in Privatschulen. Trotzdem müssen wir aus Erfahrung sagen, dass es Privatschulen und Privatschulen gibt. Es gibt auch Leute, die ihr Kind, wenn es nicht empfohlen wird, ein Jahr in die Privatschule schicken und dann, wenn keine Prüfung mehr angeordnet werden kann, entscheidet der Geldbeutel, in welcher Stufe ein Kind platziert wird. Das kann es auch nicht sein. Ausserdem dauert es nach der neuen Promotionsverordnung ein ganzes Jahr – stellen Sie sich das mal vor – bis ein Kind, welches falsch eingeteilt ist, die Stufe wechseln kann. Dann muss dieses ein ganzes Jahr in einer Klasse sein, in der es überfordert ist. Es heisst nicht, dass die Schulpflege eine Prüfung anordnen muss, sondern sie kann. Gerade wenn man weiss, dass es bei bestimmten Privatschulen problematische Fälle gibt, bei denen die Einteilung aufgrund der Erfahrung nicht stimmt, sollte es weiterhin möglich sein, nicht nach dem Geldbeutel der Eltern zu entscheiden, sondern dem Kind zuliebe eine Prüfung zu machen und das Kind in die richtige Stufe einzuteilen, in der es auch am besten gefördert wird. Jauslin Matthias, FDP, Wohlen: Genau darum geht es ja. Die Schulpflege kann, und genau diese "Kann-Definition" ist doch eine Willkür. Haben Sie in der Schulpflege Personen, die gegen Privatschulen sind – da bin ich überzeugt –, werden die entsprechenden Schulpflegen lieber einmal zu viel eine solche Überprüfung beantragen. Diese Willkür brauchen wir nicht. Entweder macht die Schulpflege diese Überprüfung oder eben nicht. Ich bin überzeugt, dass der Lehrkörper, die Lehrer und Lehrerinnen, durchaus beurteilen können, ob dieses Kind stufengerecht bei ihnen untergebracht ist. Da braucht es die Willkür einer Schulpflege nicht, die zusätzlich einen Stein in den Weg legen kann. Ich bitte Sie, der Version des Regierungsrates zuzustimmen. Lepori-Scherrer Theres, CVP, Berikon: Der Antrag von Thomas Leitch wurde mit 9 gegen 2 Stimmen, bei 2 Enthaltungen, gutgeheissen. Ich erlaube mir auch hier ein persönliches Votum: Privatschulen werden kontrolliert. Das haben wir gehört. Die Hürde für eine Prüfung ist nur eine Hürde für das Kind, das eigentlich im Mittelpunkt stehen müsste. Betreffend der Selektionierung hat jedes Kind, auch jenes aus der Privatschule, eine Probezeit zu bestehen. Ich werde die Fassung des Regierungsrats unterstützen. Hürzeler Alex, Regierungsrat, SVP: Die Kommissionspräsidentin hat soeben das ganz entscheidende Argument gebracht. Seitens des Regierungsrats erachten wir hier eine Anpassung und eine Vereinheitlichung des Systems als gerechtfertigt. Es handelt sich gegenüber heute um eine kleine Anpassung. Wir haben es ganz deutlich geschrieben. Es geht hier nicht etwa um jene Kinder, die zu Hause im sogenannten "Homeschooling" geschult werden, sondern es geht nur um jene, welche in staatlich anerkannten Privatschulen geschult werden. Diese Privatschulen sind auch von der Bewilligungsfähigkeit her unter Aufsicht des BKS, welche über das Inspektorat wahrgenommen wird. Im Sinne einer Gleichwertigkeit der öffentlichen Schulen und staatlich anerkannten Privatschulen bitten wir Sie seitens des Regierungsrats um eine kleine Anpassung, zu welcher von der Präsidentin der BKS-Kommission jetzt auch sehr gut argumentiert wurde. Abstimmung Antrag des Regierungsrats Antrag der Kommission 84 Stimmen 34 Stimmen Vorsitzende: Ich gebe das Wort an Thomas Leitch für eine persönliche Erklärung. 2710 29. März 2011 Art. 1213 Leitch-Frey Thomas, SP, Wohlen: Natürlich akzeptiere ich dieses Resultat. Ich möchte aber eine persönliche Erklärung abgeben: Ich finde es nicht korrekt, einen Entscheid einer Kommissionsmehrheit so zu beurteilen, wie es die Kommissionspräsidentin eben getan hat. Erstens hat sie meinen Namen genannt, als hätte ich den Antrag gestellt. Es steht nicht zur Debatte, woher dieser kommt. Zweitens hat sie selber als Kommissionspräsidentin nicht ihre persönliche Meinung zu vertreten, sondern diejenige der Kommission. Ich finde es nicht in Ordnung, wie das jetzt gemacht worden ist. Ich habe es absichtlich nicht vor der Abstimmung gesagt, weil ich die Abstimmung nicht beeinflussen wollte. Lepori-Scherrer Theres, CVP, Berikon: Ich möchte Ihnen, Thomas Leitch, auch entgegnen: Erstens begreife ich Ihren Unmut, dass ich Ihren Namen erwähnt habe. Aber ich denke, dass Sie zu diesem Antrag stehen. Zweitens muss ich sagen, dass ich selber auch die Gelegenheit haben sollte, meine persönliche Meinung kundzutun. Das muss so sein. Ich habe es auch so deklariert. § 73 Abs. 3 und 4 (aufgehoben), § 77, § 89 Abs. 1 (aufgehoben), § 89 Abs. 2 bis 4, § 90a (aufgehoben), § 90b (aufgehoben), § 90c, § 91 Abs. 1, § 91 Abs. 2 bis 4 (aufgehoben) Zustimmung II., 1. Gesetz über die Anstellung von Lehrpersonen (GAL) § 1 Abs. 1 und 2, § 41 Zustimmung III., IV. Zustimmung Vorsitzende: Roger Fricker hat vor einer Woche einen Rückkommensantrag deponiert. Ich gebe ihm das Wort zur Begründung. Wir entscheiden zuerst über Rückkommen ja oder nein. Erst nachher können Sie den Antrag inhaltlich begründen. Fricker Roger, SVP, Oberhof: Ich habe am letzten Dienstag gesagt, dass ich gerne in § 4 Abs. 1 im ersten Satz das Wort "legal" eingefügt haben möchte. Der Satz heisst somit: "Alle Kinder und Jugendlichen mit legalem Aufenthalt im Kanton unterstehen der Schulpflicht." Ich bitte Sie, dem Antrag auf Rückkommen zuzustimmen. Abstimmung Der Rückkommensantrag wird mit 72 gegen 43 Stimmen abgelehnt. Vorsitzende: Wir sind am Schluss der Beratung. Ich komme zu den Anträgen in der Botschaft, S. 55. Unternährer Beat, SVP, Unterentfelden: Die SVP ist immer und zu jeder Zeit für die Stärkung der Schule Aargau eingetreten. Sie hat auch sämtliche Anträge, die auf eine Stärkung der Schule Aargau hinauslaufen, unterstützt. Ausserdem ist die Schulstärkungsinitiative der SVP pendent, die weitergehende Stärkungsmöglichkeiten vorsehen. Bei den reinen Strukturelementen dieser Vorlage taten wir uns schwer. Ich bitte zu anerkennen, dass diese Elemente nicht viel mit Schulstärkung zu tun haben. Ich weiss, man kann unterschiedlicher Meinung sein. Ich akzeptiere das auch. Alle Gegner von Gesamtschulen müssten eigentlich gegen eine Ausdehnung dieser Schulform um ein Jahr sein. Denn es ist der erste Schritt, ein bisher dreifach gegliedertes Schulsystem in eine Gesamtschule umzuwandeln. Thomas Leitch hat es gesagt: Es gibt nichts Schlimmeres als Schüler, die unterfordert sind. Sorgen wir dafür, dass Schüler in der 6. Primarklasse dann nicht unterfordert sind. Mit mildem Lächeln sind viele, die dem Regierungsrat in verschiedenen Phasen der Kleeblattentwicklung gefolgt sind, auch dann als sie Pirouetten schlug, über uns hergezogen. Man hat uns als rückwärts gewandte "Stiefeliryter" bezeichnet, unsere Zweifel als Ängstlichkeit pathologisiert oder als Zeichen des Unverständnisses idiotisiert. Genau dasselbe passierte an und nach der 1. Lesung am vergangenen Dienstag. Das hat auch mit Stil zu tun. Dies ist die 1. Lesung. Man hat uns gefragt: Werdet ihr das Behördenreferendum ergreifen? Das können wir am Schluss der 1. Lesung nicht beurteilen, ebenso wenig die Frage, ob wir unsere Initiative zurückziehen können. Wir hoffen, das eine wird nicht nötig sein. Und das andere können wir 2711 Art. 1213 29. März 2011 zur Lösung beisteuern. Da warten wir aber sicher noch ab. An der heutigen Schlussabstimmung zur 1. Lesung werden die meisten Mitglieder der SVP-Fraktion Nein stimmen, auch deshalb – das sage ich Ihnen ganz klar –, weil die Niveaukurse hineingekommen sind. Wir haben eigentlich ursprünglich gesagt, einige werden die Stärkungselemente, andere die Strukturelemente höher gewichten. Es wird dann ein paar Ja-Stimmen geben und einige NeinStimmen. Heute muss ich sagen, die SVP wird mehrheitlich Nein stimmen. Lepori-Scherrer Theres, CVP, Berikon: Den Anträgen 1 und 2 wurde mit 10 gegen 3 Stimmen, dem Antrag 3 mit 11 gegen 0 Stimmen, bei 2 Enthaltungen, zugestimmt. Gesamtabstimmung Antrag 1 wird mit 80 gegen 34 Stimmen gutgeheissen. Antrag 2 wird mit 79 gegen 35 Stimmen gutgeheissen. Antrag 3 (Kreditbeschluss) wird mit 82 gegen 30 Stimmen gutgeheissen. Beschluss 1. Der Entwurf einer Änderung der Verfassung des Kantons Aargau wird in 1. Beratung zum Beschluss erhoben. 2. Der Entwurf einer Änderung des Schulgesetzes wird, wie er aus den Beratungen hervorgegangen ist, in 1. Beratung zum Beschluss erhoben. 3. Der Kleinkredit für den Projektaufwand zur Stärkung der Volksschule mit einem Nettoaufwand von Fr. 800’000.– wird vorbehältlich der Zustimmung zur Änderung des Schulgesetzes vom 17. März 1981 (SAR 401.100) durch das Volk um einen Zusatzkleinkredit von Fr. 715’000.– auf Fr. 1’515’000.– erhöht. 1214 Neuordnung der Pflegefinanzierung; Beteiligung des Kantons an den Restkosten der Pflegefinanzierung im Jahr 2011; Grosskredit; Beschlussfassung; fakultatives Referendum; Auftrag an Staatskanzlei (Vorlage des Regierungsrats vom 16. Februar 2011) Roth Barbara, SP, Erlinsbach, Präsidentin der Kommission für Gesundheit und Sozialwesen (GSW): Die Kommission GSW hat das Geschäft: Neuordnung der Pflegefinanzierung; Beteiligung des Kantons an den Restkosten der Pflegefinanzierung im Jahr 2011; Grosskredit an ihrer Sitzung vom 28. Februar 2011, im Beisein von Frau Regierungsrätin Susanne Hochuli, Herrn Mark Burkhard, Generalsekretär DGS, Herrn Dr. Robert Rhiner, Leiter Abteilung Gesundheitsversorgung und Herrn Urs Niffeler, Leiter Planung Gesundheitsversorgung, beraten. Die gemäss Bundesgesetz beschlossene Neuordnung der Pflegefinanzierung ist bekanntlich per 01. Januar 2011 in Kraft getreten und bedingt eine Teilrevision des Aargauischen Pflegegesetzes vom 26. Juni 2007. Mit der Neuordnung der Pflegefinanzierung ergeben sich, vor allem als Folge der Pflicht der öffentlichen Hand zur Restkostenfinanzierung im Bereich der stationären Pflege, im Kanton Aargau Zusatzkosten in Höhe von circa 46 Millionen Franken. Das revidierte Pflegegesetz sieht vor, dass die Restkosten der stationären Pflege getreu dem Grundsatz "stationäre Spitalbehandlung beim Kanton und Langzeitpflege bei den Gemeinden" von den Gemeinden zu tragen sind. Bei den Gemeinden sowie den Gemeindeverbänden stiess diese Idee schon in der Vernehmlassung zur Gesundheitspolitischen Gesamtplanung (GGpl) 2010 auf grosse Ablehnung, welche in direktem Zusammenhang mit den durch die Revision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; Spital- und Pflegefinanzierung) verursachten Mehrkosten zu verstehen ist. In der vom Grossen Rat am 26. Oktober 2010 verabschiedeten Gesundheitspolitischen Gesamtplanung wurde in Strategie 1 festgelegt, dass die Finanzierung der Kosten im Gesundheitswesen im Rahmen einer übergeordneten Aufgaben und Lastenverteilung bis am 31. Dezember 2013 so zu regeln ist, dass die Übernahme der Akutsomatik durch den Kanton beziehungsweise der Langzeitpflege durch die Gemeinden erfolgt. An der aktuellen Lastenverteilung von Kanton und Gemeinden ist gesamthaft festzuhalten. Bis zur Umsetzung gilt im Akutbereich der 2712 29. März 2011 Art. 1214 bisherige Kostenteiler, wobei sich der Kanton zu 60 Prozent und die Gemeinden zu 40 Prozent an den Aufwendungen der öffentlichen Hand beteiligen werden. Im Langzeitpflegebereich müssen die Gemeinden aber bereits ab 1. Januar 2011 die sogenannten Restkosten tragen, welche gegenüber bisheriger Rechtssetzung einen neuen und insbesondere hohen Aufwandsposten für diese darstellen. Zur Entlastung der Gemeinden schlägt der Regierungsrat deshalb nun vor, im Einführungsjahr 2011 maximal 23 Millionen Franken der entstehenden Restkosten über den Aufwand des Kantons abzurechnen. Er hat in § 10 Absatz 2 der Übergangsverordnung das für den Vollzug notwendige Verfahren festgelegt und unterbreitet mit vorliegender Botschaft und vorliegendem Antrag dem Grossen Rat dafür einen entsprechenden Grosskredit zum Beschluss zu erheben. Eintreten auf das vorliegende Geschäft war in der Kommission GSW unbestritten. Umstritten, und demzufolge heftig diskutiert, war hingegen das vom Regierungsrat festgesetzte Kostendach von 23 Millionen Franken. Fallen die Gesamtkosten der durch die Gemeinden zu tragenden Restkosten höher aus, als die auf Annahmen basierenden berechneten 46 Millionen Franken, wird sich der Kanton durch dieses festgesetzte Kostendach mit weniger als der Hälfte an diesen Kosten beteiligen. Diese Tatsache stiess nicht nur in der Vernehmlassung zu diesem Geschäft bei einer Vielzahl von Anhörungsadressaten auf Vorbehalte, sondern auch bei einem Teil der Kommissionsmitglieder auf harsche Kritik. Insgesamt drei gestellte Anträge postulierten nicht nur die 50-prozentige Beteiligung des Kantons im Übergangsjahr 2011 an den zulasten der Gemeinden anfallenden Restkosten aus den stationären Pflegeleistungen, sondern beinhalteten auch die hälftige Mitbeteiligung des Kantons an diesen Kosten in den Jahren 2012 und 2013. Alle drei Anträge wurden zugunsten des aus der Diskussion resultierenden Antrages, welcher – wie bereits im Vorfeld bei allen Fraktionspräsidien angekündigt – auch heute noch einmal gestellt wird, zurückgezogen. Eintreten Vorsitzende: Stillschweigend Eintreten haben die Fraktionen der EVP und der Grünen signalisiert. Friker-Kaspar Vreni, SVP, Oberentfelden: Zur Berechnung über die Lastenverteilung zwischen Kanton und Gemeinden ist zu bemerken, dass es sich dabei um Planungszahlen handelt. So sind unserer Ansicht nach die Auswirkungen der Übernahme der Restkosten durch die öffentliche Hand auf den Bedarf von Ergänzungsleistungen derzeit schwierig abschätzbar. Dies wird vom Regierungsrat in der Botschaft auf Seite 9 bestätigt, in dem festgehalten wird, dass die genannten Zahlen mit Mehrkosten auf Annahmen und Hochrechnungen basieren und vor allem in der Spitalfinanzierung mit gewissen Vorbehalten zu verwenden seien. Der Mehraufwand von 46 Millionen Franken basiert auf der Grundlage der Statistik aus dem Jahr 2008. Die demografischen Entwicklungen sind hinlänglich bekannt. Daher befürchten wir, dass das Kostendach von 23 Millionen Franken überschritten werden könnte und der Mehraufwand durch die Gemeinden übernommen werden müsste. Deshalb wird die SVP dem vorliegenden Vorschlag mit einem Kostendach von maximal 23 Millionen Franken nicht zustimmen. Diese Bedenken werden dahingehend verstärkt, da man uns auch mit dem Geschäft Nr. 11.32 Spitalfinanzierung Unterlagen und Zahlen unterbreitet hat, die nur sehr bedingt mit dem Antrag zu tun hatten, sondern mit dem AFP zu behandeln sind. Beim vorliegenden Geschäft betreffen zwei Drittel der Informationen gar nicht die Pflegefinanzierung, sondern die Spitalfinanzierung respektive jene der Aufgabenteilung. Wie in der GGpl in Strategie Nr. 1 auf Seite 54 festgehalten wurde, muss eine Aufgabenentflechtung im Gesundheitswesen in eine übergeordnete Aufgaben- und Lastenteilungskonzeption eingebettet werden können, die eine für Kanton und Gemeinden tragbare Lösung über alles vorsieht. Frau Regierungsrätin, ich bitte Sie, nehmen Sie von folgendem Fehler in Ihrer Botschaft Kenntnis: In der Botschaft auf Seite 19 steht geschrieben, dass die Gemeindeammännervereinigung die Vorlage ohne Einschränkung gutheisst. Dies ist jedoch nicht korrekt. Ich zitiere aus der Vernehmlassung der Gemeindeammännervereinigung (GAV): "Der Vorstand des GAV kann sich vollumfänglich mit der Vorlage einverstanden erklären, mit dem einzigen Vorbehalt, dass anstelle des fixen Betrages von 23 Millionen Franken von der Hälfte der Restkosten gesprochen werden sollte. Damit werden allfällige Mehr- oder selbstverständlich auch Minderkosten gleichmässig aufgeteilt." Aus all den genannten Gründen stellen wir folgenden Antrag: "Der Kanton deckt im Übergangsjahr 50 Prozent der bis zum 31.12.2011 zulasten der Gemeinden anfallenden Restkosten aus den stationären Pflegeleistungen. Zu diesem Zweck wird als Zusatzfinanzierung zum Budget 2011 für das Jahr 2011 ein Grosskredit für einen Nettoaufwand von 23 Millionen Franken beschlossen. Reicht der Zusatzkredit nicht, muss der Regierungsrat beim Grossen Rat einen weiteren Zusatzkredit 2713 Art. 1214 29. März 2011 beantragen." Die zusätzlichen Belastungen für die 220 Aargauer Gemeinden sind mannigfaltig. Geschätzte Frau Regierungsrätin, erlauben Sie mir, dass ich Ihnen die Kostenfolgen gemäss AFP 2011-2014 als Beispiel für die Gemeinde Oberentfelden nenne: Im Jahr 2011 sind es rund 640’00 Franken und das entspricht 5 Steuerprozenten. Im Jahr 2012 sind es dann bereits 1,5 Millionen Franken, dies entspricht rund 11,5 Steuerprozenten. 2013 sind es schon 1,9 Millionen Franken und rund 14,5 Steuerprozente. Im Jahr 2013 sind es dann 2,1 Millionen Franken, also rund 16 Steuerprozente innerhalb von vier Jahren! Wir alle hier im Saal kennen die weltberühmte Aussage des ehemaligen amerikanischen Präsidenten John F. Kennedy: "Fragt nicht, was euer Land für euch tun kann, fragt, was ihr für euer Land tun könnt." Unsere Grossratskollegin und Präsidentin der Gemeindeammännervereinigung des Kantons Aargau, Renate Gautschy, hielt in ihrem Jahresbericht fest, dass, wenn sich der Regierungsrat auch an Kennedys Regel halten würde, diese Aussage wie folgt lauten würde: "Fragen Sie nicht, was die Gemeinden für den Kanton tun können, sondern fragen Sie, was der Kanton für die Gemeinden tun kann." Zu Regierungsrätin Susanne Hochuli: Falls Sie von den in der Botschaft genannten Zahlen überzeugt sind, dann haben Sie ja nichts zu befürchten, dann sind es im besten Falle anstelle der prognostizierten 46 Millionen Franken allenfalls nur 40 Millionen Franken und wir haben beide gewonnen: "Geteilte Freude ist doppelte Freude." Werden es aber wider Erwarten Mehrkosten sein, dann richten wir uns nach dem bekannten Sprichwort: "Geteiltes Leid ist halbes Leid." Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, werte Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter, geben Sie sich einen Ruck und unterstützen Sie unseren Antrag zugunsten unserer 220 Gemeinden. Beck-Matti Beatrice, SP, Schafisheim: Im Schnellzugstempo wurde das Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung durch die eidgenössischen Räte per 1.1.2011 in Kraft gesetzt. Wie in der GGpl strategisch festgelegt, hätten die Gemeinden laut den vorliegenden Schätzungen Restkosten von 46 Millionen Franken zu berappen. Um ein Ungleichgewicht zwischen der Belastung des Kantons und den Gemeinden im Übergangsjahr 2011 zu vermeiden, beantragt der Regierungsrat einen Grosskredit von 23 Millionen Franken. Damit entlastet der Kanton die Gemeinden erheblich. Die SP tritt auf dieses Geschäft ein und wird den Grosskredit gutheissen, weil der Regierungsrat damit ein deutliches Zeichen setzt, wie ernst er es mit dem Lastenausgleich meint, obwohl er – laut dem Grundsatz "Finanzierung der Spitalbehandlung beim Kanton und stationäre Langzeitpflege bei den Gemeinden" – dazu in diesem Jahr nicht verpflichtet wäre. Alle allfälligen Forderungen vonseiten Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern, die diese 23 Millionen Franken übersteigen, so wie sie bereits in der Kommissionsberatung beantragt wurden, wird unsere Fraktion ablehnen. Wir bitten Sie, dies ebenfalls zu tun und dem beantragten Grosskredit zuzustimmen. Haller Stefan, BDP, Wohlen: Auch in der CVP-BDP-Fraktion wurde dieses Geschäft kontrovers diskutiert. Heute geht es aber nur um maximal 23 Millionen Franken, die wir sprechen wollen und sollen. Alle anderen Aussagen, Zahlen, Berechnungen sind Teil der Teilrevision Pflegegesetz, welche wir in 2. Beratung noch vor uns haben. Auch bei uns wurde die 50:50-Lösung diskutiert. Die Gemeindeammännervereinigung würde es begrüssen, dahingehend Zustimmung zu erhalten. Jedoch sieht die CVP-BDP-Fraktion klar, dass es ein Grosskredit ist und somit ein fixer Betrag wichtiger ist, als diese 50-prozentige Aufteilung. Letzten Endes zahlen wir ja alle, ob wir da oder dort zahlen. Egal ob die Gemeinde zahlt, auch der Kanton zahlt und wir alle zahlen mit. Die Diskrepanz wurde vom Regierungsrat im AFP für das Jahr 2011 klar erkannt. Er hat daher in dieser Botschaft beschlossen, die Gemeinden zu unterstützen. Ich persönlich finde das sehr nobel vom Regierungsrat und würde mich freuen, wenn Sie diesem Anliegen und dieser Botschaft zustimmen würden. "Einem geschenkten Gaul schaut man nicht ins Maul!" Bitte unterstützen Sie den Antrag des Regierungsrats. Dr. Jenni Felix, GLP, Oberwil-Lieli: Ich kann es vorwegnehmen: Die GLP tritt auch auf diese Vorlage ein. Meine Vorrednerin hat gesagt oder gefragt: Was kann der Kanton für die Gemeinden tun? Ich denke, Frau Regierungsrätin Hochuli hat darauf eine Antwort gegeben. Wir finden es richtig, dass man im Übergangsjahr aus der Kantonskasse die Gemeinden unterstützt. Nicht zuletzt ist kurzfristige Planungssicherheit ein wichtiges Anliegen und dabei hilft der Kanton. Man muss sich aber fragen, wie es in der Gesundheitspolitik im Allgemeinen weitergeht. Irgendwie ist das nicht wirklich eine Lösung. Es wird auch auf die Planung hingewiesen und wie die Kosten sich entwickeln sollen. Wenn in diesem 2714 29. März 2011 Art. 1214 Umfeld etwas gilt, dann dass alle diese Prognosen immer falsch und immer zu tief waren. Man muss sich die Frage stellen, warum alles immer auch noch teuerer wird; allein oder wenigstens suggeriert, dass die Formulierungen allein durch eine andere Organisation teurer werden. Eine Tageszeitung hat sogar folgende Schlagzeile gebracht: "Anreize zum Sparen verteuern die Prämien!" Also wir sind hier in einem Umfeld, in dem man endlich daran gehen muss, Lösungen zu suchen und nicht nur mit "Pflästerli-Politik" zu arbeiten. Aber das ist heute nicht die Frage. Wir können mit gutem Gewissen jetzt und heute dieser Vorlage zustimmen, aber wir müssen in Zukunft wirklich an langfristigen Lösungen arbeiten. Meier Titus, FDP, Brugg: Vieles was Sie in der Botschaft des Regierungsrats zum Grosskredit lesen konnten, dürfte Ihnen bekannt vorgekommen sein. Im vergangenen Jahr haben wir in der Strategie 1 GGpl festgelegt, dass der Kanton die Akutsomatik und die Gemeinden die Langzeitversorgung übernehmen sollen. Diese Aufteilung soll bis spätestens Ende 2013 umgesetzt werden. Dabei will man an der aktuellen gesamthaften Lastenverteilung zwischen Kanton und Gemeinden festhalten, mit anderen Worten: Die Mehrbelastung – es geht nicht um eine Entlastung – bei Kanton und Gemeinden soll unter dem Strich ausgeglichen sein. In der Detailbetrachtung fällt auf, dass die Einführung der Neuordnung der Pflegefinanzierung und der Spitalfinanzierung zeitlich verschoben ist. Diese Verschiebung führt dazu, dass im laufenden Jahr 2011 die Gemeinden durch die Übernahme der Restkosten im Pflegebereich eine stärkere Mehrbelastung aufweisen als der Kanton. Um diese einmalige, einseitige Zusatzbelastung abzufedern, schlägt der Regierungsrat vor, im Jahr 2011 die Hälfte der voraussichtlichen Restkosten, jedoch maximal 23 Millionen Franken, zu übernehmen. Die FDP begrüsst diesen Vorschlag grundsätzlich. Es ist allerdings darauf hinzuweisen, dass es nur um eine Abfederung des Kostenanstieges geht. In den nächsten Jahren werden die Gesundheitskosten die öffentliche Hand noch viel stärker belasten. Wie stark diese Belastung ausfällt und über welches Portemonnaie die Bürgerinnen und Bürger – sei es jenes als Prämienzahler oder jenes als Gemeindebürger oder jenes als Kantonsbürger –, diese Mehrkosten tragen müssen, ist heute noch unklar. Es kommt mir in diesem Zusammenhang immer wie das Bild einer Höhle vor: Der Kanton geht zusammen mit den Gemeinden in eine dunkle Höhle. Man hat eine kleine Kerze dabei und versucht gemeinsam vorwärtszukommen. Immer wenn man an eine Wand kommt, trifft man wieder auf andere Zahlen und stellt erstaunt fest, dass diese Zahlen höher sind als zuvor angenommen. Man könnte diese Höhe der Zahlen auch mit der Länge des Ganges gleichsetzen. Wir wissen immer noch nicht, wann wir am Ende dieses Tunnels Licht haben und sagen können: Jetzt haben wir endlich Klarheit und können auf verlässlichen Zahlen basieren. Die FDP hat den Zusatzantrag von Vreni Friker diskutiert. Die grosse Mehrheit wird diesen Antrag unterstützen, aus der Überzeugung heraus, dass wir es hier mit Restkosten zu tun haben, deren Höhe komplett unbekannt ist und die bei jeder Schätzung wieder höher ausfallen. In dieser Hinsicht ist es uns wichtig, dass wir "geteiltes Leid gleich halbes Leid" übernehmen. Wir unterstützen grossmehrheitlich den Zusatzantrag und treten auf diese Vorlage ein. Gautschy Renate, FDP, Gontenschwil: Die Neuordnung der Pflegefinanzierung soll die Gemeinden im Übergangsjahr 2011 – und wir sprechen nur vom Übergangsjahr 2011 – mit Mehrkosten von 46 Millionen Franken belasten. Nach konstruktiven Gesprächen zwischen dem Regierungsrat und der Gemeindeammännervereinigung konnte erreicht werden, dass im Übergangsjahr die Restkosten von 46 Millionen Franken geteilt werden, das heisst, mit je 23 Millionen Franken für den Kanton und die Gemeinden. Die Gemeindeammännervereinigung hat sich am Anhörungsverfahren beteiligt und mit Schreiben vom 25. Januar 2011 Frau Regierungsrätin Susanne Hochuli mitgeteilt, dass der Vorstand der GAV sich vollumfänglich mit der Vorlage einverstanden erklären kann, mit dem einzigen Vorbehalt, dass anstelle des fixen Betrages von 23 Millionen Franken von der Hälfte der Restkosten gesprochen werden sollte. Wir haben damit begründet, dass so allfällige Mehr- oder Minderkosten auch gleichmässig aufgeteilt werden können. Leider ist die richtige Botschaft der Gemeindeammännervereinigung im regierungsrätlichen Botschaftstext nicht wiederzuerkennen. Mit der Neuordnung der Pflegefinanzierung gehen wir einen neuen, noch unbekannten Weg. Es wird von Annahmen und Hochrechnungen ausgegangen. Die Gemeinden und der Kanton haben grosse Erfahrung mit der Aufteilung, insbesondere der Restkosten von Sonderschulen und Heimen. Da wird auch immer von Annahmen ausgegangen. Auch die effektive Kostenaufteilung zwischen Kanton und Gemeinden findet immer rückwirkend statt. Für mich ist es unlogisch, dass der Regierungsrat am Kostendach und an der Definition des Kostenverteilers festhalten will, wenn wir die effektiven Kosten heute noch nicht kennen. Ich stelle keinen separaten Antrag und unterstütze im Namen der 2715 Art. 1214 29. März 2011 Gemeindeammännervereinigung den Antrag von Vreni Friker und bitte Sie, dies auch zu tun. Hochuli Susanne, Regierungsrätin, Grüne: Ich danke Ihnen für die doch weitgehend konstruktive Eintretensdebatte zur Beteiligung des Kantons an den Restkosten der Pflegefinanzierung im Jahr 2011. Ich habe den gesamten Titel der Vorlage noch einmal aufgenommen, weil es wichtig ist, dass wir uns immer wieder vor Augen führen, wovon wir sprechen und wovon eben nicht. Das will heissen: Wir sprechen vom Jahr 2011 und von gar nichts anderem, wenn wir die Kantonsbeteiligung an den Restkosten erwähnen. Ich formuliere etwas pointierter: Ausnahmsweise müssen wir uns nicht darum kümmern, was war und was sein wird. Nein, wir dürfen uns auf das verlassen, was uns im Moment umgibt. Denn wir haben es im Rahmen des beantragten Grosskredits mit einer befristeten Spezialfinanzierung beziehungsweise einem einmaligen Grosskredit für das laufende Jahr zu tun. Es ist sinnvoll, wenn wir uns in diesem Korsett bewegen und dafür schauen, dass wir für diesen Zeitraum eine gute, kooperative Lösung zwischen Kanton und Gemeinden finden und damit in der Lastenverteilung zwischen den beiden Staatsebenen eine unschöne Spitze brechen, die durch die Ungleichzeitigkeit der Einführung der neuen Spital- und Pflegefinanzierung entstanden ist. Darauf wurde schon hingewiesen. Zur demografischen Entwicklung: Wir müssen uns keine Sorgen machen, dass die demografische Entwicklung, die Vreni Friker angesprochen hat, sich im Jahr 2011 mit einem grossen Knall äussern wird. Die demografische Entwicklung wird uns in den kommenden Jahren noch stark beschäftigen. Was ich damit sagen will: Der Kanton zeigt gegenüber den Gemeinden mit dieser Vorlage einen offenkundigen Goodwill oder eben, er schenkt den Gemeinden einen Gaul, wenn er sich in diesem Jahr an den Restkosten der Pflegefinanzierung beteiligt. Ich bitte Sie eindringlich, dies in Ihrer Beurteilung des regierungsrätlichen Antrags einfliessen zu lassen. Ich sage Ihnen auch, das was wir hier machen, schafft kein Präjudiz für die beiden nachfolgenden Jahre. Dies wäre umso unverständlicher, als Sie schlussendlich mit der Gesundheitspolitischen Gesamtplanung 2010 strategisch festgehalten haben, dass ab 2014 im Bereich der Spital- und Pflegefinanzierung eine Entflechtung von Aufgaben und Finanzen stattfinden soll und zwar eine, die an der aktuellen Lastenverteilung zwischen Kanton und Gemeinden festhält, mit anderen Worten: Wir werden die Pflegefinanzierung brauchen, um den Ausgleich aufseiten der Gemeinden überhaupt erreichen zu können. Ich erzähle Ihnen keine Geheimnisse, wenn ich sage, dass wir schon im kommenden Jahr sehen werden, dass der Kanton von den Folgen der neuen Spitalfinanzierung stärker betroffen sein wird, als die Gemeinden. Es wäre vor diesem Hintergrund auch nicht sinnvoll, die Spezialfinanzierung für das laufende Jahr auf die Jahre 2012 und 2013 auszudehnen. Wir haben die Ausnahmesituation in diesem Jahr. Dieser Situation wollen wir mit einer guten Lösung gerecht werden. Mögliche Lösungen, wenn es denn solche überhaupt gibt, um die Kostenentwicklung im Gesundheitswesen in Grenzen halten zu können, legt der Regierungsrat in einem Bericht vor, den die FDP mit einem Postulat gefordert hat. Dies wird nach den Sommerferien der Fall sein. Dass wir für das laufende Jahr 2011 jetzt eine gute Lösung auf dem Tisch haben, davon ist der Regierungsrat überzeugt. Erstens erreichen wir für die Mehrbelastungen, die für die Gemeinden in diesem Jahr anfallen, einen Ausgleich, in dem der Kanton 2011 maximal 50 Prozent der Restkosten bis zum Gesamtbetrag von 23 Millionen Franken übernimmt. Zu Titus Meier: Bei den Restkosten haben wir uns nie in einer dunklen Höhle bewegt. Wir haben von Anfang an von 46 Millionen Franken gesprochen. Dieser Betrag wurde ziemlich genau berechnet. Ich gebe zu, bei der Spitalfinanzierung bewegen wir uns alle – und zwar alle in der Schweiz – ein wenig in einer dunklen Höhle. Dafür können die Kantone – weder die Exekutive noch die Legislative – die Verantwortung nicht übernehmen, schliesslich sind Baserate und Investitionspauschale noch nicht bekannt. Zweitens zeigen die Berechnungen des Kantons klar, dass das Kostendach so angesetzt ist, dass sich niemand darüber Sorgen machen muss, die im Volksmund als hälftige Teilung der Restkosten bezeichnete Regelung sei gefährdet. Jedenfalls gibt es keinen Grund zur Annahme, dass die beantragten Mittel nicht ausreichen werden, um das zitierte Versprechen einzulösen. Wir erreichen also, was Sinn und Zweck der Vorlage ist: die Entlastung der Gemeinden in einem schwierigen Jahr, nicht mehr und nicht weniger. Ich bitte Sie eindringlich, das in einzelnen Voten erschienene Misstrauen abzulegen und dem gleichzeitig konstruktiven wie klaren regierungsrätlichen Vorschlag zu folgen. Wenn nun versucht wird, den Kanton zu noch weitergehenden Verpflichtungen zu zwingen, hält sich das Verständnis auf der Regierungsratsbank in sehr engen Grenzen. Zum einen weise ich darauf hin, dass das Entgegenkommen des Kantons nicht einfach ein Klacks, sondern durchaus erheblich ist. Der Kanton schultert nämlich in der Lastenverteilung mit den Gemeinden im Jahr 2011 44,4 Millionen Franken mehr, die Gemeinden dagegen bloss 29,9 Millionen Franken. Dies ergibt eine Differenz von 2716 29. März 2011 Art. 1214 immerhin 14,5 Millionen Franken an Mehrbelastung. Zum anderen entsprechen diese 46 Millionen Franken für die Restkosten nicht einer beliebigen Schätzung, sondern einer nach dem besten Wissen und Gewissen durchgeführten Berechnung, wobei es in der Natur der Sache beziehungsweise der Einführung einer neuen Regelung liegt, dass gewisse Annahmen getroffen werden müssen. Drittens möchte ich mich bei den Gemeindevertretern für den Fehler in der Botschaft auf Seite 19 entschuldigen. Es tut mir wirklich leid. Viertens, falls Sie auf Heller und Pfennig auf der hälftigen Teilung der Restkosten beharren, schlagen wir auf die 46 Millionen Franken zusätzlich die 7 Millionen Franken an Ergänzungsleistungen hinzu, die der Kanton ebenfalls aus gutem Willen einfach so bei sich angesiedelt hat. Dann kämen wir auf insgesamt 53 Millionen Franken und einen neuen Teiler, der für die Gemeinden wesentlich ungünstiger wäre, als jener, der nun auf dem Tisch des Hauses liegt. Wenn sich die Gemeindevertreter schon einen Ruck geben sollten, wie Vreni Friker anmahnt, dann bitte ich Sie, geben Sie sich den Ruck und berechnen Sie die hälftige Teilung auf diesen 53 Millionen Franken. Summa summarum bin ich überzeugt, dass der vom Regierungsrat geebnete Weg ein guter, weil pragmatischer ist. Es ist ein guter Weg, um ein isoliertes Problem gemeinschaftlich und pragmatisch zu lösen. Ich bitte Sie, dem Antrag des Regierungsrats zu folgen und den Goodwill nicht überzustrapazieren. Kurz zu Präsident Kennedy: Diesem Kennedy-Zitat halte ich Folgendes entgegen: Wir halten es in der Schweiz mit dem Subsidiaritätsprinzip. Ausserdem ist es oft ja gar nicht gewünscht, dass der Kanton zu viel tut, ausser natürlich, wenn er zahlt. Die Gemeinden werden mit dem vorliegenden Antrag auf der sicheren Seite sein, wenn es um die Restkosten im Übergangsjahr 2011 geht, ebenso der Kanton. Nach heutigem Stand der Dinge, wird es so sein, dass diese neue Ausgabe, die Sie heute beschliessen werden, im Rahmen der Kantonsrechnung 2011 kompensiert werden kann. Gautschy Renate, FDP, Gontenschwil: Ich möchte festhalten, dass es nur um das Übergangsjahr 2011 und die Kosten der Restfinanzierung geht. Es wurde eine Riesenvermischung mit der Spitalfinanzierung der Zukunft gemacht, die noch absolut unklar ist. Die Ergänzungsleistung ist auch eine Sache der Gemeinden. Vorsitzende: Eintreten ist unbestritten, wir sind auf die Botschaft eingetreten. Detailberatung Roth Barbara, SP, Erlinsbach: Der aus der Mitte der Kommission gestellte Antrag, der jetzt nochmals vonseiten der SVP gestellt wurde, wurde mit 9 gegen 4 Stimmen abgelehnt. Dass die Übernahme der anfallenden Restkosten für die stationären Pflegeleistungen in Höhe von 46 Millionen Franken, und nun die – mittels der Beteiligung des Kantons – verbleibenden 23 Millionen Franken oder auch etwas mehr für die Gemeinden einen grossen Brocken bedeutet, war und ist für sämtliche Kommissionsmitglieder unbestritten. Die Tatsache, dass mit diesem SVP-Antrag nicht nur die durch den Grossen Rat verabschiedete Gesundheitspolitische Gesamtplanung, sondern auch das in 1. Beratung beschlossene Pflegegesetz, wonach die stationäre Akutsomatik Aufgabe des Kantons und die stationäre und ambulante Langzeitpflege Aufgabe der Gemeinden sein soll, ganz klar untergraben wird, war schlussendlich ausschlaggebend für die Ablehnung dieses Antrages respektive für die grossmehrheitliche Unterstützung des Antrages des Regierungsrates. Vorsitzende: Ich gebe Ihnen das Abstimmungsdispositiv bekannt. Wir haben den Antrag der Regierung, den werde ich dem Antrag Vreni Friker gegenüberstellen und danach eine Schlussabstimmung vornehmen. Eventualabstimmung Fassung Regierungsrat Fassung Vreni Friker 54 Stimmen 70 Stimmen Hauptabstimmung Der Antrag Friker wird mit 109 Stimmen gegen 1 Stimme gutgeheissen. Beschluss Der Kanton deckt im Übergangsjahr 50 % der bis zum 31.12.2011 zu Lasten der Gemeinden 2717 Art. 1214 29. März 2011 anfallenden Restkosten aus den stationären Pflegeleistungen. Zu diesem Zweck wird als Zusatzfinanzierung zum Budget 2011 für das Jahr 2011 ein Grosskredit für einen Nettoaufwand von 23 Mio. Franken beschlossen. Reicht der Zusatzkredit nicht, muss der Regierungsrat dem Grossen Rat einen weiteren Zusatzkredit beantragen. Fakultatives Referendum Der Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum gemäss § 63 Abs. 1 lit. d der Kantonsverfassung. Die Staatskanzlei wird mit der Publikation beauftragt. 1215 Interpellation Theres Lepori, CVP, Berikon, vom 30. November 2010 betreffend Spitalplanung 2012 des Kantons Aargau; Beantwortung und Erledigung (vgl. Art. 0973) Mit Datum vom 16. Februar 2011 hat der Regierungsrat die Interpellation beantwortet: Allgemeine Bemerkungen Am 29. Juni 2010 wurde die Motion der FDP-, CVP-BDP-, SVP- und GLP-Fraktionen vom 19. Januar 2010 betreffend Schaffung rechtlicher Grundlagen zu einem fairen, transparenten und wettbewerblich organisierten Verfahren für den bedarfsgerechten Leistungseinkauf des Kantons im Bereich der stationären Grundversorgung überwiesen. Das Departement Gesundheit und Soziales entwickelt derzeit dementsprechend das Bewerbungsverfahren und stützt sich dabei wie andere Kantone gemäss Empfehlung der Schweizerischen Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK) auf die Kriterien und das Vorgehen des Kantons Zürich in gleicher Sache ab. 1. Ausgangslage Auf den 1. Januar 2012 treten massgebliche Veränderungen des Bundesgesetztes über die Krankenversicherung (KVG) in Kraft. Der Regierungsrat legt in Übereinstimmung mit dem Bundesgesetzgeber besonderen Wert auf die Wirtschaftlichkeit und Qualität der Leistungen, die im Rahmen des verfassungsmässig festgeschriebenen Versorgungsauftrags erbracht werden. Wirtschaftlichkeit und Qualität beziehungsweise das optimale Verhältnis von Preis und Qualität werden im Rahmen der Erstellung der Spitalliste beziehungsweise der Erteilung von Leistungsaufträgen beurteilt und kontrolliert. Bei der Planung haben sich die Kantone nach den Bestimmungen des KVG und der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) zu richten, insbesondere nach den Art. 39 und 49 KVG, sowie Art. 58a– 58e KVV. Auch wenn die KVG-Revision sowohl im Bereich der Spitalliste als auch in jenem der Beitragszahlungen durch die öffentliche Hand entscheidende Parameter setzt, ist der Handlungsspielraum des Kantons auf dem Feld der leistungsorientierten Spitalplanung nicht zu unterschätzen. Die bedarfs- beziehungsweise angebotsorientierte Spitalplanung einerseits und die hoheitliche Erteilung von Leistungsaufträgen andererseits, gehören zu den wichtigsten Aufgaben des Kantons bei der Umsetzung der Spitalfinanzierung gemäss KVG. Die Erteilung von Leistungsaufträgen basiert in der Regel auf der gesamtschweizerisch einheitlichen Tarifstruktur gemäss DRG (Diagnosis Related Groups), wobei der Kanton ein bestimmtes Leistungsspektrum zur Sicherstellung der (Grund-)Versorgung zur Auflage oder Bedingung machen. Der Kanton kann als Basis für die Zuteilung bestimmter Leistungen Mindestfallzahlen festlegen, die zum einen der Qualitätssicherung, zum andern der Konzentration des Angebots und damit dem Gebot der Wirtschaftlichkeit dienen können. Dies gilt insbesondere für die spezialisierten medizinischen Leistungen. Der Kanton kann im Rahmen des Leistungsauftrags ebenfalls Anforderungen in Bezug auf die Einhaltung von spitalübergreifenden Gebäude- und Geräteplanungen sowie auf das Verfahren für das Auslösen von Investitionen formulieren. 2718 29. März 2011 Art. 1215 Die Leistungen der Aus- und Weiterbildung können ebenfalls als Auflagen im Leistungsauftrag formuliert werden. Über die gemeinwirtschaftlichen Leistungen können weitere Angebote finanziert werden (zum Beispiel Forschung, universitäre Lehre, Kinderschutzgruppen). Der Kanton Aargau hat sich mit den Kantonen Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn auf die Grundkriterien geeinigt, welche für alle vier Partnerkantone verbindlich sind. Diese folgen im Wesentlichen den Zürcher Grundkriterien und haben lediglich im Bereich der Mindestfallzahlen zwei Abweichungen, indem in der Nordwestschweiz eine Übergangsfrist von drei Jahren gelten soll und die Mindestfallzahlen pro Facharzt und nicht pro Institution vorgesehen sind. Bei den Zuteilungskriterien will sich der Kanton Aargau mit den anderen Nordwestschweizer Kantonen und dem Kanton Bern auf die Kriterien des Kantons Zürich abstützen und seiner Spitalplanung die Grundstruktur mit den Basispaketen und den leistungsspezifischen Anforderungen zugrunde legen. Er ist sich dabei bewusst, dass die Zürcher Spitalstrukturen im Detail nicht mit jenen im Kanton Aargau identisch sind und suchte deshalb schon früh das Gespräch mit den Zürcher Planern. Es ergaben sich dadurch bereits einige Anpassungen und einzelne Leistungsgruppen werden diesbezüglich überprüft. Grundsätzlich sollen keine allzu grossen Abweichungen vorgenommen werden, damit eine solide Vergleichbarkeit der Leistungserbringung bestehen bleibt. Es ist jedoch beabsichtigt, die Aargauer Spitalstruktur gebührend zu berücksichtigen. Bei einem derart wettbewerblich ausgestalteten System muss akzeptiert werden, dass Spitäler Verlust und Gewinn erzielen werden, aber auch dass bei Spitälern, welche sich in einer wirtschaftlich schlechten Lage befinden, mit dem Ausscheiden aus dem Wettbewerb gerechnet werden muss. Zur Frage 1: "Wird das System der Leistungsgruppenzuordnung ohne Veränderungen aus dem Kanton Zürich übernommen oder ist vorgesehen, die Leistungsgruppen auf die bestehende Spitalstruktur des Kantons Aargau mit seinem Zentrumsspital (KSA), dem Schwerpunktspital (KSB) und den in den Regionen verankerten Regionalspitälern auszurichten?" Einleitend ist zu bemerken, dass das Kantonsspital Baden mit der Gesundheitspolitischen Gesamtplanung (GGpl) 2010 neu als Zentrumsversorger gilt, da die Kategorie Schwerpunktspital nicht mehr existiert. Mitte November wurde in Absprache mit dem Kanton Zürich einige Änderungen an der Kriterienliste vorgenommen und den Spitälern kommuniziert. Die Analyse der Falldaten aller Aargauer Spitäler aus dem Jahr 2009 wird ergeben, ob weitere Anpassungen notwendig sind. Diese Überlegungen müssen immer vor dem Hintergrund erfolgen, als die bisherigen Analysen nur auf Basis von AP-DRG 6.0 und kantonal unterschiedlichen Abgeltungssystemen gemacht werden können, welche es 2012 nicht mehr geben wird. Ab dem 1. Januar 2012 wird Swiss-DRG 1.0 gelten und die Bedingungen für alle Schweizer Spitäler werden identisch sein, was zu gewissen Verschiebungen gegenüber heute führen wird. Leider darf die Swiss-DRG Version 1.0 erst im Sommer 2011 erwartet werden, weshalb aktuell nur mit Näherungsmodellen gearbeitet werden kann. Der Kanton strebt auf 2012 eine gute Vergleichbarkeit zwischen den Kantonen an und dabei sind interkantonal gut abgestimmte Anforderungen an die Leistungen von grossem Nutzen. Zur Frage 2: "Ist sich der Regierungsrat bewusst, dass es bei einem stark reduzierten Leistungsangebot für die Regionalspitäler schwierig wird, "leichtere" Fälle optimal zu versorgen, da die Regionalspitäler als Arbeitgeber für gut qualifizierte Ärzte und Fachpersonen nicht mehr attraktiv sind?" Mit der neuen Spitalfinanzierung wird nicht nur eine Zentralisierung von spezialisierten Leistungen angestrebt, sondern unter dem Titel einer optimalen Nutzung der Infrastrukturen auch eine Auslagerung von Leistungen der Grundversorgung aus den Zentrums- in die peripheren Spitäler. Dadurch sollen sich die absoluten Fallzahlen nicht verschieben, sondern die Casemix-Indizes (Mittelwerte der Kostengewichte aller Fälle eines Spitals) der Häuser in dem Sinne verändern, als der Index bei den Zentrumsspitälern etwas zunimmt, während er bei den Regionalspitälern etwas abnimmt. Dies entspricht dem Grundgedanken des DRG-Systems. Dieses führt durch Multiplikation des Grundpreises (Baserate) mit dem jeweiligen Kostengewicht zum Fallpreis, welcher damit dem Aufwand für die entsprechende Behandlung gerecht wird. Es ergibt sich dabei von selber eine höhere Abgeltung komplexerer Fälle. Erfüllen Leistungserbringer die generellen und leistungsspezifischen Bedingungen, haben sie gute Aussichten, jedoch keine Garantie für einen Leistungsauftrag im Rahmen der Spitalplanung 2012. Es muss jedoch bei einem derart wettbewerblich ausgestalteten System akzeptiert werden, dass Spitäler welche sich in einer wirtschaftlich schlechten Lage befinden an Attraktivität verlieren, Verluste erzielen und mit dem Ausscheiden aus dem Wettbewerb rechnen müssen. 2719 Art. 1215 29. März 2011 Zur Frage 3: "Ist sich der Regierungsrat der Gefahr bewusst, dass die Patienten (teilweise durch die Hausärzte gesteuert) in den Randgebieten nach Ausserkantonal abwandern (z. B. im unteren Fricktal nach Basel und im Freiamt nach Zürich/Zug/Luzern), wenn das lokale Spital nur noch einen Teil der Grundversorgung anbieten darf?" Nach wie vor werden die Regionalspitäler die ganze Basisversorgung anbieten können, so dass keine Abwanderung aufgrund einer Leistungsbeschränkung zu befürchten ist. Zur Frage 4: "Für die Strukturkriterien (siehe Bericht Versorgungskriterien Seite 6) sind keine Übergangsfristen vorgesehen; die Umsetzung erfolgt per 1.1.2012. Ist sich der Regierungsrat bewusst, dass damit ein teilweises Berufsverbot für Ärzte in bestehenden Anstellungsverhältnissen in den Regionalspitälern erfolgt?" Da schon heute in den Regionalspitälern in erster Linie eine gut ausgebaute Basisversorgung angeboten wird und die Zahl der neu zentral durchzuführenden Behandlungen wie oben erwähnt nur gering ist, sind keine wesentlichen Einschränkungen in der Berufstätigkeit von Spezialärztinnen und Spezialärzten an Regionalspitälern zu erwarten. Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass die Verwendung des Begriffs "Berufsverbot" in diesem Kontext missverständlich ist. Bei den Medizinalberufen ist das Berufsverbot die strengste Disziplinarmassnahme (Art. 43 Medizinalberufegesetz, MedBG, § 24 Gesundheitsgesetz, GesG), welche an massive Verfehlungen knüpft und darin besteht, dass der Beruf für das ganze oder einen Teil des Tätigkeitsspektrums nirgendwo mehr ausgeübt werden darf. Zur Frage 5: "Eine Umsetzung der vorliegenden Spitalplanung führt zu einer Zentralisierung der "mittelschweren" Fälle in das Zentrums-/Schwerpunktspital. Sieht der Regierungsrat vor, im Gegenzug "leichtere" Fälle aus den Zentren in die Region zu steuern, was aus Kostengründen angebracht wäre?" Die Zentralisierung findet mit den heute vorhandenen Planungswerten nur in geringem Ausmass statt und wurde bereits entsprechend beschrieben. Der Regierungsrat erachtet es als wünschbar, die Grundversorgung in periphere Spitäler mit einer günstigeren Kostenstruktur abzugeben, soweit diese Versorgung nicht in der Pflicht der Zentrumsspitäler im Rahmen deren Leistungsauftrag, zum Beispiel in der Notfallmedizin, zu sehen ist und die Kapazitäten es zulassen. Ein strukturiertes Vorgehen mit Schwerpunktbildungen bezüglich Zentrums- und Grundversorgung ist durchaus erwünscht und erfordert eine entsprechende Planung unter den Partnern. Zur Frage 6: "Die Spitalplanung nach Zürich gibt vor, dass für eine Behandlung, z. B. Darmspiegelung, im Spital eine Intensivpflegestation Level 2 vorhanden sein muss, während die gleiche Behandlung in der Praxis eines Facharztes ohne solche Vorgaben erbracht werden kann. Ist sich der Regierungsrat bewusst, dass dies nicht nur einer Wettbewerbsverzerrung gleich kommt, sondern auch kostentreibend wirkt?" Diese Frage stellt sich bei der Betrachtung des Zürcher Systems sofort und klärt sich erst, wenn sich das zentrale Element der Konstruktion der Leistungsgruppen zu erkennen gibt. Die Leistungsgruppen sind in aller Regel aus mehreren Diagnosen und Behandlungen beziehungsweise der Kombination von einem oder mehreren dieser Elemente zusammengesetzt. Fokussiert man nun auf eine einzelne Diagnose oder Therapie, entsteht der Eindruck, an sich einfache Zustände oder Prozeduren würden unnötig komplexe Infrastrukturen erfordern. Dies ist jedoch nicht so, sondern gewisse einfache Eingriffe können dann in eine Leistungsgruppe mit höheren Infrastrukturanforderungen gelangen, wenn diese Eingriffe in Kombination mit anderen Diagnosen oder Behandlungen zum Bestandteil eines komplexen Falls werden. Einfache Eingriffe, welche auch ambulant in einer Praxis durchgeführt werden können, unterstehen als alleinige Leistung aber niemals der Pflicht, auf einer Intensivstation durchgeführt zu werden. Zur Frage 7: "Ist sich der Regierungsrat bewusst, dass er bei einer Übernahme der Kriterien aus dem Kanton Zürich die Spitallandschaft Aargau schwächt? Dies weil er die Ertragssituation der Regionalspitäler nachhaltig schwächt, die Zentrumsspitäler andererseits kaum in der notwendigen Geschwindigkeit die erforderlichen Kapazitäten aufbauen können. Dies führt zwangsweise zu einer Abwanderung in die umliegenden Kantone." 2720 29. März 2011 Art. 1215 Der Regierungsrat ist sich der Folgen bewusst, welche eine Übernahme der Kriterien in ihrer ursprünglichen Form aus dem Kanton Zürich hätte. Allerdings wurden die Anforderungen inzwischen auch in Zürich angepasst und die Aargauer Strukturen werden bei der Gestaltung der Spitallisten berücksichtigt. Die Kosten für die Bearbeitung dieses Vorstosses betragen Fr. 921.–. Lepori-Scherrer Theres, CVP, Berikon: Ich danke dem Departement für die Beantwortung meiner Fragen betreffend der Leistungsgruppenzuordnung beziehungsweise Aktualisierung der Spitallisten gemäss KVG für das Jahr 2012. Die Ausführungen zu den Kriterien aus dem Kanton Zürich beruhigen dahingehend, dass sich der Aargauer Regierungsrat bewusst ist, welche Folgen eine Übernahme der Kriterien aus dem Kanton Zürich in seiner ursprünglichen Form für unser Versorgungsnetz gehabt hätte. Die Anpassung an die sehr erfolgreichen Aargauer Strukturen bei der Gestaltung der Spitallisten erachte ich als zwingend notwendig. Ich stimme dem Regierungsrat zu, dass in Übereinstimmung mit dem Bundesgesetzgeber besonderen Wert auf Wirtschaftlichkeit und Qualität der Leistungen gelegt werden muss. Es geht um Wirtschaftlichkeit und Qualität in Bezug auf das optimale Verhältnis von Preis und Leistung. Die Ausführungen zu den einfachen Eingriffen in Kombination mit anderen Diagnosen, welche zum Bestandteil eines kompletteren Falles führen und infolgedessen höhere Anforderungen an die Infrastruktur stellen, leuchten ein. Ein flächendeckendes Aufrüsten an Intensivstationen in allen Spitälern wäre aber meines Erachtens ein enormer Kostentreiber, der sich weder aus Sicherheitsgründen noch unter dem Aspekt des gesunden Menschenverstandes rechtfertigen liesse. Abschliessend möchte ich nochmals festhalten, dass die grossartig vernetzte und auf die Bevölkerung zugeschnittene Spitallandschaft Aargau mit all ihren regionalen Anbietern künftig auf keinen Fall geschwächt werden darf. Eine Abwanderung in die umliegenden Kantone darf einerseits aus der Verantwortung gegenüber unserer Bevölkerung nicht stattfinden, wie auch absolut nicht aus Kostengründen. Eine Optimierung der Prozesse und noch engere Verknüpfung unter den Anbietern ist aber zu begrüssen. Gerne weise ich nochmals auf die Regionalspitäler hin, welche mit ihrem heutigen Leistungsangebot einen wichtigen Beitrag zur medizinischen Versorgung der Aargauer Bevölkerung erbringen. Festzuhalten ist auch, dass die Regionalspitäler einem Bedürfnis der Patientinnen und Patienten entsprechen, die Fallzahlen belegen dies. Diese Leistungen werden in sehr guter Qualität und signifikanter Anzahl ausgewiesen und zudem ausserordentlich ökonomisch erfüllt. Die Regionalspitäler betreuen ihre Patientinnen und Patienten bei medizinischer Notwendigkeit in der intermediatecare Station, dies erlaubt eine qualitativ einwandfreie medizinische Behandlung und zwar verantwortungsvoll und zu vertretbaren Kosten. Daran sollte nichts geändert werden. Mit der Beantwortung der Fragen bin ich nur teilweise zufrieden. Vorsitzende: Die Interpellantin ist teilweise zufrieden. Das Geschäft ist erledigt. 1216 Anpassung des Richtplans; Festsetzung des regionalen Depo-niestandorts (Erweiterung “Weid-Banacker”) für unverschmutztes Aushubmaterial in Beinwil (Freiamt) (Kapitel E 3.2, Beschluss 3.5); Eintreten; Abweisung Rückweisungsantrag (Vorlage des Regierungsrats vom 26. Januar 2011) Vorsitzende: Für die Kommission referiert Oliver Flury, Lenzburg. Flury Oliver, SVP, Lenzburg, Vizepräsident der Kommission UBV: Zur Ausgangslage: Die Deponie für unverschmutztes Aushubmaterial in Beinwil (Freiamt) ist beinahe aufgefüllt. Die Deponie "Au" in Mühlau, die vor knapp zwei Jahren im Grossen Rat gutgeheissen wurde, hätte die Nachfolgedeponie in der Region Oberes Freiamt werden sollen. Durch das Volks-Nein musste die Situation überdacht werden. Damit auch künftig in der Region Oberes Freiamt die Möglichkeit besteht, unverschmutztes Aushubmaterial regional zu deponieren, soll die bestehende Deponie "Weid-Banacker" um 1,4 Millionen Kubikmeter Festmass erweitert werden. Die Repla Oberes Freiamt sowie die Gemeinde Beinwil haben daher formell einen Antrag für eine entsprechende Richtplananpassung gestellt. Zur Beratung in der Kommission: Die Kommission für Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung hat die Vorlage an ihrer Sitzung vom 3. März 2011 beraten. Eintreten war unbestritten. In der Kommission herrschte zudem weitgehend Einigkeit darüber, dass ein Deponiestandort im Oberen Freiamt ökonomisch sowie ökologische sinnvoll ist und daher die geplante 2721 Art. 1215 29. März 2011 Deponieerweiterung zweckmässig und sinnvoll sei. Es wurde der folgende ergänzende Antrag gestellt: "Streichung der Beschränkung der Betriebsdauer gemäss Punkt 9.: Anforderungen und Massnahmen für die nachgeordneten Verfahren; Beschränkung der Betriebsdauer und des Einzugsgebiets (siehe Seite 12 der Botschaft)." Als Argument wurde angefügt, dass, wenn schon der Deponieraum knapp sei, man der Deponie Sorge tragen soll, damit diese möglichst lange ihren Dienst tun kann. Demgegenüber vertrat die Mehrheit den Standpunkt, dass eine Deponie mit einem klaren Zeitziel zu versehen sei und damit auch der Bevölkerung der Zeithorizont klar ist. Zu den Abstimmungen in der Kommission (13 Anwesende): • Antrag 1 (Richner) wurde mit 11 Stimmen gegen 1 Stimme, bei 1 Enthaltung, abgelehnt. • Der Antrag der Botschaft wurde mit 12 zu 0 Stimmen, bei 1 Enthaltung, angenommen. Zum Antrag der Kommission: Die Kommission für Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung (UBV) beantragt dem Ratsplenum Eintreten und Beschlussfassung gemäss den Anträgen in der Botschaft des Regierungsrats. Eintreten Vorsitzende: Ich informiere Sie, dass sich Milly Stöckli, Muri und Jean-Pierre Gallati, Wohlen, für die Dauer der Beratung dieses Geschäfts nach Massgabe von § 30 Abs. 1 lit. a des Geschäftsverkehrsgesetzes in den Ausstand begeben. Für einen Antrag auf Rückweisung gebe ich das Wort an Sämi Richner, Auenstein. Richner Sämi, EVP, Auenstein: Im Namen der EVP-Fraktion stelle ich Ihnen folgenden Rückweisungsantrag, den Sie bereits vor einer Woche per Mail erhalten haben: "Das Geschäft 11.33 Deponiestandort Beinwil (Freiamt) sei an den Regierungsrat zurückzuweisen mit der Aufgabe, dem Parlament eine Lösung unter Einbezug des benachbarten Waldes vorzulegen mit einem minimalen Fruchtfolgeflächenverlust und ohne Waldflächenverlust. Der Vorschlag kann in zwei oder mehr aufeinander abgestimmte Etappen erfolgen." Zur Begründung: Ich bin der Auffassung, wir müssen sehr gut überlegen, was wir mit unserer Natur und Umwelt machen. Besonders der Boden ist nicht vermehrbar. Wir müssen aufpassen und Sorge zu den Fruchtfolgeflächen und zum Wald geben. Man muss beides anschauen. Wir sind es insbesondere unseren Kindern schuldig, denen wir das, was wir in der Natur beanspruchen oder eben nicht beanspruchen, hinterlassen. Beim Vorbereiten der Botschaft 11.33 ist mir sofort aufgefallen, dass für diese Deponie mit "sauberem" Aushub ein Fruchtfolgeflächenverlust von 2,3 Hektaren für immer in Kauf genommen wird. Das kann doch nicht sein, es muss doch andere Lösungen geben. Ich habe mir ein Luftbild besorgt, denn in den Unterlagen ist praktisch nichts dazu vorhanden. Ich wollte sehen, was für ein Loch dort aufgefüllt wird. Im Luftbild wurde klar, dass man ein freies Feld auffüllen und einen Hügel aufschichten will. Daneben liegt ein relativ breites Stück Wald. In der Kommissionssitzung sind Erklärungen, warum es genau so sein soll, ungenügend und unbefriedigend gewesen. Auch bezüglich der steilen Böschung konnte keine Antwort zur künftigen Bewirtschaftung gemacht werden. Ich habe mich deshalb der Stimme enthalten. Nach der Kommissionssitzung hat mir die Sache keine Ruhe gelassen. Ich habe weiter evaluiert und mit diversen Fach- und Ortskundigen diskutiert. Das Resultat kennen Sie. Es gibt Lösungen praktisch ohne Fruchtfolgeflächenverlust, wenn man den benachbarten Wald einbezieht. Zur Behauptung der Wald werde geopfert: Das ist natürlich falsch. Die Rodung ist ja nur temporär. Warum kann man diesen Weg nicht auch bei einer Deponie mit sauberem Aushub beschreiten, wenn man dies bereits bei Kiesgruben macht? Im Gespräch mit anderen Grossräten wurde die Kiesgrube Bremgarten erwähnt. Diese Kiesgrube wandert: Vorne wird Wald abgeholzt und hinten wieder aufgeforstet. Die Kiesgrube Lenzburg liegt auch im Wald. Hinterher wird wieder rekultiviert und es kommt dort ein bisschen mehr Natur hinein. Auch in Schöftland liegt eine Kiesgrube im Wald, die hinterher wieder aufgeforstet wird. In Gränichen ist das auch der Fall, wenn ich richtig liege. Warum soll dies mit einer Deponie mit sauberem Aushub nicht möglich sein? Im Wald wird es eine Schneise geben, ungefähr wie wenn ein künstlicher "Lothar" durchgegangen wäre. Selbst beim Sturm Lothar hat man gesagt, dass die Waldschäden für die Biologie und gewisse Pflanzen eine Chance waren. Für die Biodiversität ist das gar nicht so schlecht. Vor allem ist es langfristig gesehen so, dass wir gleich viel Wald haben werden. 2722 29. März 2011 Art. 1216 Es ist noch ein neues Argument für die Rückweisung aufgetaucht. Offensichtlich hat es einen groben Fehler in der Botschaft, denn unter Punkt 6.5 "Mitwirkungsverfahren" steht: "Der Gemeinderat Auw (Gemeindebann grenzt unmittelbar an die Deponie) stimmt der Deponieerweiterung und der erforderlichen Standortfestsetzung im Richtplan zu. Weitere Eingaben erfolgten im Rahmen der Mitwirkung keine." Das habe ich auch gelesen und gedacht, gut, dass es sonst keine Einwände gibt. Aber offensichtlich stimmt diese Aussage nicht. Es hat sich eine Person, die eine Eingabe gemacht hat, an mich gewendet. Ich wollte etwas Konkretes vorzuweisen haben und er hat mir einen Beweis geschickt, den ich an Sie alle weitergeleitet habe. Es gab also eine Eingabe. In der Botschaft steht etwas anders. Wir haben aufgrund der Botschaft einen Vorentscheid in der Kommission getroffen. Die Grundlagen dazu waren aber nicht richtig. Wenn Sie nun sagen, das sei nur ein geringer Fehler, dann erwidere ich: Nein, das ist kein geringer Fehler. Gerade im eidgenössischen Raumplanungsgesetz nimmt die Mitwirkung einen grossen Stellenwert ein. Die Mitwirkung ist sehr wichtig, deshalb ist es kein vernachlässigbarer Fehler. Ich empfehle Ihnen als besten und schnellsten Weg die Rückweisung. Die Rückweisung initiiert, dass man zwei Etappen macht und den Wald miteinbezieht. Es dauert sicher etwas länger, bis man die Bewilligung im Bereich Wald hat, deshalb kann man mit der andern Etappe beginnen. Wichtig ist, dass beide Etappen aufeinander abgestimmt werden. Keller Martin, SVP, Obersiggenthal: Wir bedauern den formellen Fehler in der Botschaft, da nicht alle eingetragenen Anhörungen aufgeführt wurden. Wir verlangen vom Regierungsrat und der Verwaltung mehr Seriosität bei ihrer Arbeit, damit das in Zukunft nicht mehr passiert. Der Rückweisungsantrag von Sämi Richner beweist einmal mehr die fundamentale Opposition gegen alles, was mit grösseren Bauvorhaben wie Deponien und Strassenbau zu tun hat, ausser es dient ausschliesslich dem öffentlichen Verkehr, dann werden alle Bauvorhaben locker akzeptiert. Das Obere Freiamt hat nach der Ablehnung der Deponie Au in Mühlau nun einmal schlicht und ergreifend keine Deponiemöglichkeiten mehr. Eine Rückweisung würde unweigerlich zu erheblichem Mehrverkehr ins Birrfeld oder ins Limmattal führen. Genau dieses Beispiel beweist einmal mehr, dass gewisse Kreise beziehungsweise Personen das Wort Ökologie und Umweltgedanken nur als Vorwand für ihre Verhinderungspolitik gebrauchen. Ebenfalls machen sie sich keine Gedanken über eine funktionierende Wirtschaft; nein, es werden die Steuerzahler noch mit Füssen getreten. Ich dachte eigentlich, das Kürzel EVP stehe für so etwas wie Nächstenliebe, aber eigentlich heisst es Eidgenössische Verhinderungspartei. Auch der Zeitpunkt betreffend Medienwirksamkeit scheint recht gut gewählt zu sein, wäre doch ein Votum diesbezüglich seit über 2 Monaten möglich gewesen. Eine Beschwerde ist ja gar nicht möglich, da es ja noch gar keinen Entscheid gibt. Gäbe es das Wort Wendehals noch nicht, wäre es hiermit erfunden. Stand vor einer Woche das Thema FFF (Fruchtfolgefläche) im Vordergrund, steht heute plötzlich die Beschwerde und die Waldrodung im Vordergrund, so schnell können die Zeiten, die Themen ändern. Vielleicht brauchen gewisse Personen etwas mehr Zeit um ihre generelle Verhinderungsstrategie aufzubauen oder einfach um das Thema zu kapieren. Ich hoffe im Namen der grossmehrheitlichen SVP-Fraktion, dass eine Mehrheit im Grossen Rat den Umweltgedanken ernst nimmt und dem Rückweisungsantrag Sämi Richner nicht zustimmt. Ich danke für Ihre Unterstützung. Agustoni Roland, GLP, Rheinfelden: Nach dem Votum von Martin Keller fällt es mir schon etwas schwer, dieser Vorlage trotzdem zuzustimmen. Aber aufgrund der Tatsache, dass im Freiamt keine offenen Kiesabbaustellen oder ähnlich geeignete Gruben vorhanden sind, die aufgefüllt werden könnten, bin ich der Meinung, und mit mir die Mehrheit der GLP, dass dieser vorliegende Vorschlag unterstützt werden kann. Es wird dabei nicht, wie Sämi Richner ausgeführt hat, ein Berg aufgeschüttet. Vielmehr soll der Abhang Richtung Wald teilweise aufgefüllt werden. Dass dabei das Gebiet nicht einsehbar ist und das unverschmutzte Aushubmaterial ohne lange Transportwege und ausschliesslich aus der Region abgelagert wird, sind weitere Vorteile dieser Vorlage. Da insbesondere auch die Anwohnergemeinde Auw, der Regionalplanungsverband und der Nachbarkanton Zug nichts Gegenteiliges zu dieser Deponie einzuwenden haben, und diese zudem innert 10 Jahren ab rechtskräftiger Betriebsbewilligung aufgefüllt und rekultiviert werden muss, spricht ebenfalls für eine Zustimmung. Als grosser Wermutstropfen verbleibt die Tatsache, dass tatsächlich 2,3 Hektaren Fruchtfolgeflächen verloren gehen. Dass die Deponieflanken bei der Rekultivierung mittels ökologischen Ausgleichsflächen gestaltet werden müssen, mindert diesen Verlust dabei wenigstens ein wenig. Im Gegensatz zum Verlust von wertvoller Fruchtfolgefläche für die Erstellung einer Waschanlage kann dieser Verlust hier eher akzeptiert werden, da wie erwähnt der Nutzen für die Allgemeinheit weitaus grösser ist. In diesem Sinne bitte ich Sie, dieser Richtplananpassung zuzustimmen. 2723 Art. 1216 29. März 2011 Andermatt-Bürgler Astrid, SP, Lengnau: Wie schon in der Kommission vertreten, unterstützen wir diesen Deponiestandort. Es geht um unverschmutztes Aushubmaterial und um die Lösung eines akuten Deponienotstands. Natürlich wäre es besser, den Kreislauf an Ort und Stelle zu schliessen, keine oder kleine Transportwege zu haben, das heisst, das Aushubmaterial vor Ort zu verwenden. Doch das geht ja leider selten. Immerhin versuchen wir mit der Wahl dieses Standorts, das Problem regional, ja kleinräumig zu lösen. Dass Aussagen zu Mitwirkungsverfahren in der Botschaft nicht stimmen, ist ärgerlich. Unseres Erachtens wäre es das Beste, das Traktandum abzusetzen. Keinesfalls wollen wir Grund geben für Beschwerden. Sämi Richners Rückweisungsantrag können wir unterstützen, falls der Regierungsrat uns nicht versprechen kann, dass der Fehler rechtlich nicht zu Beschwerden führen wird. Köchli Martin, Grüne, Boswil: Die Grünen stehen bei diesem Geschäft wieder einmal in einem richtigen Dilemma, so wie es im Büchlein steht. Es wurde von Martin Keller schon ausführlich erläutert. Auf der einen Seite sind wir uns bewusst, dass die Zeiten, als der Aushub vom Rübenkeller als Stock für die Hocheinfahrt der Scheune aufgeschüttet wurde, längst vorbei sind. Wir wissen, dass die Aushubmengen nicht mehr Schaufel und Pickel und Karrette entsprechen, sondern ständig von grösser und leistungsfähiger werdenden Baggern und Transportfahrzeugen vorgenommen werden. Manchmal gewinnt man ja wirklich den Eindruck, gewisse Leute träumten von Maschinen, mit denen man den Aushub für ein Haus in 10 Minuten bewerkstelligen kann. Auf der anderen Seite müsste unserer Ansicht nach wirklich darüber nachgedacht werden, wie gross denn solche Deponien angelegt werden sollen. Wir wollen nicht so weit gehen, dass Bauzonen nur noch bewilligt werden, wenn der anfallende Aushub auf Gemeindegebiet wiederverwertet wird: Man könnte zum Beispiel einen Landsgemeindehügel aufschichten oder so was. Aber ein wenig könnte man schon von der Fantasie unserer Vorfahren profitieren, die zugegebenermassen "gezwungenermassen" den anfallenden Aushub vor Ort zu verwerten wussten. Die Deponie "Feld" in Beinwil wurde 2004 eröffnet und vor allem als Lösung für den regional anfallenden Aushub verkauft. Inzwischen ist ein Volumen an Material zusammengekommen, das den Laien staunen lässt und auch einfachste Überschlagsrechnungen ergeben, dass da der Begriff "regional" sehr grosszügig ausgelegt wurde. Aus grüner Sicht ist es natürlich nicht das Ziel, dieser Deponieerweiterung zuzustimmen, um unter der Region einen Rayon zu verstehen, der offenbar bis ins Züricher Glattal reicht. Hier ist vom Betreiber eine regionale Beschränkung zu verlangen, die diesen Namen verdient. Es kann nicht sein, dass in einer gewachsenen Kulturlandschaft massive Landschaftsveränderungen in Kauf genommen werden, einfach um eine Sorge los zu werden. Man muss es schon klar sehen: Hier werden mindestens 2 Kilometer idyllischen Waldrands mit Spazierwegen und freiem Blick aufs Dorf Beinwil und bis zur Krete des Lindenbergs mit einer bis zu 10 Meter hohen Böschung verstellt. Um solche Eingriffe zu rechtfertigen, ist die Vorgabe von 15 Prozent Ökofläche ein gut gemeinter und auch guter Ansatz. Die Steilheit der Böschung ist ein gut gemeinter und auch guter Ansatz, um Kulturlandfläche zu gewinnen. Es bleibt auch hier die Frage der Menge. Der Lindenberg – ich kenne diesen Hügel gut – hat ja seinen Namen nicht von den Bäumen, sondern von dem "linden" Boden, also dem weichen Boden, der durch die überall vorhandenen Wasseraufstösse entsteht. Es gibt denn auch kaum eine Parzelle – vor allem am Ostabhang des Lindenbergs –, die nicht mit Drainagen versehen ist und mit Quellaufstössen. Es wird ja auch reichlich genutzt. Ob solche massiven Aufschüttungen nicht Auswirkungen auf den tieferen Untergrund haben, müssten die Landbesitzer und die Beinwiler schon selber wissen. An ihrer Stelle würde ich jedenfalls die in Aussicht stehenden 2 Millionen Franken Entschädigungszahlungen für die Gemeinde vorerst einstellen, um für geologische Überraschungen und deren Sanierung gewappnet zu sein. Erosionsschäden an der weniger steilen Böschung, als sie jetzt vorgesehen ist, der nun fertiggestellten Deponie "Feld" geben da Hinweise. Sie können bei mir ein Foto anschauen, worauf dies ersichtlich ist. Apropos Entschädigungszahlungen: Ohne den Beinwilern neidisch zu sein, ist doch zu fragen, ob denn nicht zumindest zu einem Teil die stark belästigten, wenn nicht gefährdeten Einwohner vom Dorfteil Rüstenschwil Anrecht auf solche Zahlungen hätten. Diese Anwohner sind nämlich am meisten betroffen. Das Gebiet Auw ist nur vom Durchgangsverkehr betroffen und Beinwil praktisch überhaupt nicht. Nach unserem Rechtsempfinden wäre es jedenfalls richtig, wenn den Rüstenschwilern Entgegenkommen gezeigt würde. Hier bin ich jetzt nicht sicher, inwieweit wir noch Stellung in der Detailberatung nehmen können. Ein Anliegen dieser Rüstenschwiler und dieser Person, die einen Einspruch bei der Richtplanänderung am 22. Dezember 2010 gemacht hat, also einen Tag, bevor das Vernehmlassungsverfahren abgeschlossen wurde, ist ja, dass da ein Ringverkehr für den Lastwagenverkehr installiert wird. Die 2724 29. März 2011 Art. 1216 Begründung lautet, damit sie vom belastenden und gefährdenden Kreuzungsverkehr bei der Einfahrt Rüstenschwil in die Kantonsstrasse nicht noch weitere 10 Jahre betroffen sind. Die Grünen treten auf die Vorlage ein. Wir sind aber klar der Meinung, dass man die Nachteile eines solch massiven Eingriffs klar benennen soll. Wir behalten uns das Recht vor, in der Detailberatung, falls es dazu Gelegenheit gibt, noch darauf zurückzukommen. Bachmann-Steiner Regula, CVP, Magden: Die CVP-BDP-Fraktion tritt auf das Geschäft ein und stimmt der Anpassung des Richtplans zu. Auf die Rückweisung treten wir nicht ein. Zur Begründung: Sie haben gehört, dass in der Region Oberes Freiamt der Deponieraum wirklich knapp ist. Um Transportwege kurz zu halten, braucht es eine Deponiemöglichkeit. Wir haben Mühlau abgelehnt, und nun wurde mit der Erweiterung der Deponie "Feld" in Beinwil eine rasch realisierbare Lösung gefunden. Zugegeben, es ist eine Lösung in der freien Landschaft. Die Aufschüttung eines Hügels ist nicht gerade eine elegante Lösung. Wir können sie akzeptieren. In Zukunft sollte man sicher versuchen, Deponiematerial möglichst an Ort und Stelle abzulagern. Zu den Fruchtfolgeflächen: Natürlich bedauern wir den Verlust der Fruchtfolgeflächen. Diese Fruchtfolgeflächen gehen ja nicht auf ewig verloren, sondern werden rekultiviert und wieder der landwirtschaftlichen Nutzung zugeführt, zumindest das. Zum Einwand der Nichterwähnung: Es ist wirklich sehr störend, dass dieser Einwand nicht erwähnt wurde. Ich habe dazu etwas nachgefragt und gehört, dass der Einwand, es sei im Mitwirkungsverfahren die Eingabe eines Einwohners übergangen worden, nicht ganz zutrifft. Zwar wurde dieser Mitwirker nicht in der Botschaft erwähnt, das ist unschön, aber seine Eingaben wurden in der Behandlung berücksichtigt. Materiell wurden die Eingaben einbezogen, so habe ich es von der Abteilung Raumplanung erfahren. Zum Lösungsvorschlag von Sämi Richner: Die Lösung im Wald ist aus meiner Sicht nicht einfach die bessere Lösung, nämlich Wald gegen Fruchtfolgeflächen abzuwägen, ist gar nicht so einfach. Zum Wald habe ich noch Folgendes erfahren: Das Areal, welches sich für die Auffüllung eignen würde, liegt scheinbar auf dem Gebiet der Gemeinde Auw. Die Gemeinde Auw hat sich gegen eine Deponie ausgesprochen. Also in diesem Fall gäbe es wieder ein sehr langes Verfahren. Deshalb stimmen wir dem Geschäft zu und lehnen die Rückweisung ab. Ochsner Bettina, FDP, Oberlunkhofen: Das Geschäft 11.33 wurde in der Kommission intensiv behandelt und mit 12 Stimmen, bei 1 Enthaltung, angenommen. Die FDP hat sich bereits bei der Anhörung zur Erweiterung der Deponie positiv geäussert, ebenso in der Kommission. Ich erwähne einige Fakten, die zu diesem FDP-Entscheid führten: Es handelt sich um unverschmutztes Aushubmaterial, welches in die Nachfolgedeponie gebracht wird. Es bedingt eine Verlegung der Strasse auf einer Länge von 300 Metern. Diese Kosten werden durch den Betreiber übernommen. Es entstehen somit keine Kosten. Die vorgesehene Erweiterung umfasst 1,4 Millionen Kubikmeter. Die Zufuhr beträgt circa 200 Kubikmeter pro Jahr und umfasst eine Fläche von circa 19,4 Hektaren. Die Betriebsbewilligung wird alle 5 Jahre erneuert und überprüft. Die Richtplananpassung ist nötig aufgrund des Deponienotstandes, weil die geplante Deponie Mühlau nicht realisiert werden kann und die bestehende Deponie praktisch aufgefüllt ist und 2011 rekultiviert wird. Leider ist der Verlust von Fruchtfolgeflächen von circa 2,3 Hektaren unschön. Nach Abschluss der Deponiearbeiten wird jedoch auch diese Deponie wieder rekultiviert werden. Durch die Anhebung des Terrains entsteht ein gewisser Verlust von Fruchtfolgefläche. Der Variante durch temporäre Rodung den Fruchtfolgeflächenverlust zu minimieren, können wir uns nicht anschliessen. Eine Rodung ist nicht ohne Weiteres möglich und müsste via Änderung des Waldgesetzes erfolgen. Dies würde jedoch unter Umständen Jahre dauern und könnte das Deponieproblem nicht lösen. Die FDP ist unglücklich, dass ein Teilnehmer des Mitwirkungsverfahrens nicht berücksichtigt wurde. Die FDP bittet den Regierungsrat, mit dem Mitwirkenden Kontakt aufzunehmen und nach machbaren Lösungen zu suchen. Die FDP ist einstimmig für die Anpassung des Richtplans und die Erweiterung der Deponie. Dr. Stüssi-Lauterburg Jürg, SVP, Windisch: Der Ausgang des Geschäfts ist voraussehbar: Wer Erfolg will, muss dafürsprechen. Der Erfolg ist gewiss nicht zu verachten, aber die Wahrheit ist wichtiger als der Erfolg! Wir müssen uns als Milizparlamentarier auf die Wahrhaftigkeit der regierungsrätlichen Botschaften verlassen. In diesem Fall können wir es aber nicht. Wir lesen auf Seite 9, die Wiederholung ist nötig: "Der Gemeinderat Auw (der Gemeindebann grenzt unmittelbar an die Deponie) stimmt der Deponieerweiterung und der erforderlichen Standortfestsetzung im Richtplan zu. Weitere Eingaben erfolgten im Rahmen der Mitwirkung keine." 2725 Art. 1216 29. März 2011 Nun haben wir erfahren, dass Herr J. F. mitgewirkt hat. Uns hingegen hat der Regierungsrat diese Mitwirkung verschwiegen. Wenn nun geltend gemacht wird, Herr F. habe seine Eingabe falsch adressiert, oder was auch immer, so sollten wir uns an unsere Aargauer Kantonsverfassung § 22 Abs. 2 erster Satz erinnern: "Unbeholfene dürfen in den Verfahren nicht benachteiligt werden." Die Voraussetzung für die Beratung einer Botschaft ist deren Wahrhaftigkeit. Wenn die Mitwirkung eines Bürgers unterschlagen wird, dann stellt sich die Frage, was stimmt sonst noch nicht? Heute ist auch gesagt worden, man habe den Einwänden Rechnung getragen. Können wir uns darauf verlassen? Ist es wahr? Wenn ich persönlich für die Rückweisung stimme, dann einzig und allein, weil ich über eine wahrhaftige Botschaft verhandeln will und über nichts anderes, denn die Wahrheit ist ein zu wichtiges Gut! Frunz Eugen, SVP, Obersiggenthal: Dem vermeintlichen Deponiestandort, den wir diskutieren, ist eine unschöne Situation vorausgegangen. Jürg Stüssi hat hier ein Problem beleuchtet, das es sicher zu berücksichtigen gilt. Es gilt aber genauso zu berücksichtigen, was denn der Inhalt des Einwandes dieses Mitwirkenden oder vermeintlich Mitwirkenden gewesen wäre. Sind die von ihm vorgebrachten Argumente im Mitwirkungsverfahren geprüft oder nicht geprüft worden? So wie ich es in Erfahrung gebracht habe, wurden diese Punkte im Verfahren abgehandelt. Also man kann nicht sagen, es wäre eine neue Situation entstanden, die wir jetzt neu bemessen müssten. Die gestellten Anliegen wurden berücksichtigt. Aus diesem Grund können wir zustimmen, auch wenn es unschön ist, und ich die Meinung von Jürg Stüssi teile, dass jemand, auch wenn er eine falsche Eingabe macht und den falschen Briefkasten verwendet, die Weiterleitung von Amt zu Amt gewährleistet sein sollte. Das muss klar und so garantiert sein. Ich komme noch auf einen anderen Punkt zurück. Martin Köchli hat ausgeführt, was wir noch alles machen könnten, vor allem bei der Verkehrssituation usw. Ich möchte festhalten: Wir haben hier ein Richtplanverfahren und kein Baubewilligungsverfahren. Genau dies gilt es, zu berücksichtigen. Alle diese Massnahmen, die zum Beispiel gegen die Verkehrsbelästigung usw. getroffen werden sollen, sind möglich. Aber dazu wird ein Baubewilligungsverfahren folgen. Diesem Umstand haben wir hier Rechnung zu tragen. Ich bitte Sie im Interesse auch einer ökologischen Bauwirtschaft, die im Freiamt betrieben werden soll, diesem Standort zuzustimmen. Richner Sämi, EVP, Auenstein: Zu Martin Keller. Sie haben mich als Fundamentaloppositionsmacher und Verhinderungspolitiker taxiert. Sie haben die Tabelle auch erhalten. Ich weiss nicht, inwiefern es Verhinderungspolitik sein soll. Ich habe gemäss Rückweisungsantrag vorgeschlagen, dass die Deponie anstatt 1,4 rund 2 Millionen Kubikmeter gross werden soll. Einfach unter Einbezug des Waldes. Dadurch hätte man praktisch keinen Fruchtfolgeflächen- und Waldverlust. Ich unterbreite einen Vorschlag und das soll Verhinderungspolitik sein? Ich betrachte es mehr als Rhetorik von Ihrer Seite aus. Nach meiner Auffassung habe ich einen konstruktiven Vorschlag gemacht. Zudem habe ich vorgeschlagen, dass man zwei aufeinander abgestimmte Etappen macht, damit sofort eine Etappe ausgeführt werden kann. Wenn Sie mir trotzdem Verhinderungspolitik unterstellen, dann ist das reine Rhetorik. Es sind diverse Varianten diskutiert worden, die nicht in der Kommission vorgestellt wurden. Ich erwähne in diesem Zusammenhang und als Gegensatz die WSB-Vorlage, wobei diverse Varianten ganz sauber und super ausgeführt wurden, sodass man praktisch keine Fragen mehr hatte. Zum Mitwirkungsverfahren: Man kann doch nicht sagen, man habe den Mitwirker berücksichtigt, wenn gleichzeitig in der Botschaft nichts darüber steht. Wenn in der Botschaft steht, es habe eine Eingabe gegeben, dann kann ich nachfragen und nachschauen, was in dieser Einsprache oder Eingabe gemacht wurde. Dann sehe ich, was die Betroffenen gesagt haben. Da kann man hinterher nicht einfach behaupten, es sei eingeflossen und man weiss auch gar nicht wie, das müsste auch noch erklärt werden. Diese Eingabe ist nicht abschliessend geklärt. Es wäre klug, den Rückweisungsantrag anzunehmen, aber ich spüre, die Mehrheit entscheidet. Flury Oliver, SVP, Lenzburg: Ich wiederhole, was ich bereits gesagt habe: Das Eintreten war in der Kommission unbestritten. Der Antrag der Botschaft wurde mit 12 gegen 0 Stimmen, bei 1 Enthaltung, angenommen. Zum wiederholten Male werden neue Anliegen zu Botschaften des BVU erst bei der Beratung im Plenum vorgebracht, anstatt diese Anliegen in die Kommissionsarbeit einfliessen zu lassen. Beyeler Peter C., Landammann, FDP: 1. Ich entschuldige mich, dass sich ein Fehler in die Botschaft 2726 29. März 2011 Art. 1216 eingeschlichen hat, indem gesagt wurde, es hätte keine Eingaben zur Anhörung gegeben. Das ist ein Fehler, den wir nicht rekonstruieren können. Die Einsprache liegt mir vor und wurde beantwortet. Es tut mir leid. Die Auflage zu diesem Geschäft war zum gleichen Zeitpunkt wie die Gesamtrevision des Richtplans, bei welchem 750 Eingaben eingingen. In diesem ganzen Stoss ist diese Stellungnahme nicht aufgenommen worden. Zur rechtlichen Situation: Wir haben einen Richtplan. Eingaben zum Richtplan im Anhörungsverfahren sind keine Beschwerden. Sie werden nicht einzeln behandelt und abgetan. Das ist auch nicht üblich, dass man die Eingaben von Einzelpersonen einzeln aufführt. Beim Richtplan hätte man ansonsten 750 Eingaben einzeln auflisten müssen. Es gibt dafür einen Grund und es steht so auch im Gesetz, dass man wohl eine Erwähnung oder einen Bericht der hauptsächlichsten Eingaben machen soll, aber nicht, dass jede Einzelne aufgenommen und begründet wird, was damit geschehen ist. Zu Astrid Andermatt: So gesehen gibt es ganz klar keine Beschwerdemöglichkeit, weil es kein Baubewilligungsverfahren ist. Das Baubewilligungsverfahren wird erst noch folgen. Wir werden mit Herrn F., bevor das Baubewilligungsverfahren in die Wege geleitet wird, Kontakt aufnehmen. Ich werde mich auch bei ihm dafür entschuldigen, dass wir hier diesen falschen Satz eingebaut haben. Zu Herrn Stüssi: Nach meiner Auffassung ist die Verfassung nicht verletzt worden, weil es kein Rechtsverfahren mit Beschwerdemöglichkeit ist. Es ist ein Anhörungsverfahren. Zum Inhalt: Die Eingaben wurden insofern behandelt, als zu den Themen, die Herr F. aufgeführt hat, auch in der Botschaft etwas dazu gesagt wird. Er fragte zum Beispiel nach der Herkunft des Aushubmaterials: Das steht in Kapitel 9. Die Verletzung des typischen Landschaftscharakters wurde erwähnt. Er hat die Feldhasen erwähnt. Wir haben es von den Ämtern ökologisch bewerten lassen. In der gesamten Abwägung wurde diese Deponie wirklich in allen Details von allen Abteilungen geprüft, auch von den Regionalplanungsverbänden und die Gemeinden wurden einbezogen. Zur Variante Wald. Diese Variante wurde auch untersucht. Die Gemeinde Auw ist strikt gegen diese Lösung. Wenn eine Gemeinde dagegen ist, dann gibt das ein langes Verfahren. Wir brauchen aber eine Deponie. Man kann die heutige Deponie fortsetzen. Oder man macht einen 2-3-jährigen Unterbruch und beginnt wieder von Neuem. Ich bin überzeugt, dass es richtig ist, wenn wir diesen Standort im Richtplan festsetzen und nicht "baubewilligen". Danach kann ein Bewilligungsverfahren eröffnet werden. Die Ausdehnung in den Wald ist durchaus eine Option. Aber lassen Sie uns nun diesen Punkt setzen, damit wir möglichst schnell das Baubewilligungsverfahren einleiten können. Im Freiamt wird gebaut. Das Material fällt heute an. Natürlich können wir es ins Mittelland fahren und viele Kilometer zurücklegen. Es wäre nicht richtig, wenn wir auf das Geschäft nicht eintreten. Ich bitte Sie wirklich, den Rückweisungsantrag abzulehnen. Ich werde später noch einige Begründungen machen können, wenn ich noch ein wenig mehr Zeit von der Frau Grossratspräsidentin dafür erhalte. Dr. Stüssi-Lauterburg Jürg, SVP, Windisch: Es ist eben nicht nur das rechtliche Verfahren gemeint. Ich lese in § 22 Abs. 1:" Die Betroffenen haben in behördlichen Verfahren Anspruch auf rechtliches Gehör und faire Behandlung." Es sind alle behördlichen Verfahren gemeint. Der Herr Landammann hat ja gesagt, dass er mit der betroffenen Person sprechen wolle, umso besser. Nur hätte man uns dann nach Entdeckung des Fehlers dies ja auch mitteilen können, das ist aber nicht geschehen. Vorsitzende: Eintreten ist unbestritten. Abstimmung Der Rückweisungsantrag wird mit 97 gegen 24 Stimmen abgelehnt. Vorsitzende: Aufgrund der fortgeschrittenen Zeit unterbreche ich die Sitzung. Wir treffen uns heute Nachmittag um 14.15 Uhr. (Schluss der Sitzung um 12.31 Uhr) _____________________________ 2727