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Öffentlicher Auftrag in Bezug auf die Auswahl
eines Betriebsrevisors
Hilfsmittel zur Evaluation der Vergabekriterien
INHALTSÜBERSICHT
1. EINLEITUNG
2. UNTERSUCHUNG UND BEURTEILUNG DER VERGABEKRITERIEN
2.1 Allgemeine Betrachtungen
2.2 Die Phasen des Evaluationsverfahrens der Angebote
2.3 Erste Phase:
Bewertung des Kriteriums „Anzahl Arbeitsstunden“
2.4 Zweite Phase: Bewertung des Kriteriums „Preis“
2.5 Dritte Phase:
Bewertung des Kriteriums „Prüfungsmethode und
Planung“
3. SCHLUSSFOLGERUNG UND ZUSAMMENFASSENDE TABELLE
Hilfe für die Bewertung 03.12.2010
1. EINLEITUNG
Dieses Dokument wurde von der Arbeitsgruppe des Instituts der Betriebsrevisoren (IBR)
erarbeitet. Ihr Auftrag ist die Entwicklung eines Modells für ein Sonderlastenheft im
Rahmen der Bestellung eines Betriebsrevisors. Dabei ist die Zielsetzung, den in den
Behörden und/oder öffentlichen Einrichtungen für öffentliche Aufträge Verantwortlichen
die notwendigen Instrumente für eine möglichst objektive Beurteilung der relevanten
Vergabekriterien vorzulegen.
Wir beschäftigen uns hauptsächlich mit dem Vergabeverfahren, bei dem die Auswahl
eines Submittenten durch den öffentlichen Auftraggeber im Allgemeinen auf dem
wirtschaftlich günstigsten Angebot beruht.
Das beinhaltet natürlich, dass die Vergabekriterien vorab im Sonderlastenheft des
öffentlichen Auftraggebers deutlich genannt werden müssen.
Die Erteilung des Auftrags darf nur auf Grundlage dieser und unter Ausschluss aller
sonstigen Kriterien erfolgen.
Der öffentliche Auftraggeber kann somit auf relativ willkürliche Art Vergabekriterien
festsetzen, wobei diese Kriterien jedoch einen engen Bezug zum Gegenstand des zu
vergebenen Auftrags haben müssen. Die Kriterien müssen eindeutig sein, damit es allen
potentiellen Submittenten möglich ist, sie auf dieselbe Art und Weise zu verstehen.
Außerdem ist wichtig, dass der öffentliche Auftraggeber für jedes Vergabekriterium eine
Punktzahl oder einen Prozentwert angibt.
Wenn keine Gewichtung der Kriterien festgelegt ist, hat jedes Kriterium die gleiche
Wichtigkeit. Bei vier Kriterien hätte jedes einen Wert von 25 Punkten oder 25 % und im
Fall von zwei Kriterien von 50 Punkten bzw. 50 %.
Auf Grundlage der Erfahrungen der Mitglieder der Arbeitsgruppe konnte eine Liste der
am häufigsten vorkommenden Vergabekriterien bei Angebotsaufrufen zusammengestellt
werden.
Die am häufigsten vorkommenden Kriterien sind:
 das Kriterium des Preises;
 das Kriterium des Leistungsumfangs;
 das Kriterium der Merkmale der Prüfungsgesellschaft;
 das Kriterium der Zusammensetzung des vorgeschlagenen Audit-Teams;
 das Kriterium der Vorgehensmethode;
 das Kriterium der Planung der Maßnahme.
Für die Verwendung im Modell des Sonderlastenheftes schlägt der Rat des Instituts der
Betriebsrevisoren folgende Kriterien vor:

die Arbeitszeit, ausgedrückt in „Betriebsrevisor-Stundenäquivalenten“;
Hilfe für die Bewertung 03.12.2010


den Preis;
die Vorgehensmethode und die Planung der Prüfungsmaßnahme.
Der Rat des Instituts hat zur Beurteilung der vorgenannten Kriterien die nachstehende
Methode ausgearbeitet.
2. UNTERSUCHUNG UND BEURTEILUNG DER VERGABEKRITERIEN
2.1 Allgemeine Betrachtungen
Der Preis ist das Kriterium, dem die Behörden im Allgemeinen bei Angebotsaufrufen
für die Bestellung eines Betriebsrevisors die höchste Punktezahl zuerkennen.
Der Preis kann einen Wert von 50 bis 70 % aller Kriterien ausmachen.
Da der Preis zweifelsohne ein sehr wichtiges Kriterium ist, ist es sinnvoll und
unverzichtbar daran zu erinnern, dass der Preis von zwei Parametern abhängt:


der Zahl der zu leistenden Stunden und
dem Stundenpreis für die zu leistenden Stunden.
Oftmals ist ein niedriger Preis die Folge einer zu niedrig angesetzten Anzahl der zu
leistenden Arbeitsstunden, d.h. einer starken Unterschätzung.
Eine zu niedrig angesetzte Stundenzahl hat nahezu unvermeidlich Folgen für die
Qualität der auszuführenden Kontrolltätigkeiten. Da dies einen negativen Einfluss auf
die Qualität der Arbeitsleistung hat, macht der öffentliche Auftraggeber in diesem Fall
ein schlechtes Geschäft.
Unbestreitbar hängt die Qualität einer Kontrolle hauptsächlich von der Zeit ab, die der
Betriebsrevisor und sein Team für die Prüfung des Jahresabschlusses der zu
kontrollierenden Einrichtung aufwenden.
Bei der Kontrolle handelt es sich nämlich nicht um eine standardisierte Tätigkeit. Sie
lässt sich weder ausschließlich noch hauptsächlich auf Grundlage des
veranschlagten Preises bewerten. Andere nicht-standardisierte Dienstleistungen sind
beispielsweise die von Rechtsanwälten: Hier wäre es unvorstellbar, Lastenbücher so
zu erstellen, dass systematisch nur das preisgünstigste Angebot Berücksichtigung
findet.
Der Rat des Instituts der Betriebsrevisoren ist einmütig der Auffassung, dass bei der
Beurteilung des Preiskriteriums nicht das Angebot mit dem niedrigsten Preis, sondern
der Durchschnittswert der beim öffentlichen Auftraggeber eingegangenen und
untersuchten ordnungsgemäßen Angebote als Berechnungsgrundlage genommen werden muss.
Hilfe für die Bewertung 03.12.2010
Die auf dem Durchschnittswert basierende Methode ist allerdings in der für öffentliche
Aufträge relevanten Gesetzgebung nicht vorgesehen. Die öffentlichen Auftraggeber,
die das Vorgehen nach dieser Methode gewagt haben, wurden vom Staatsrat
abgewiesen.
Der Staatsrat hat in seinem in französischer Sprache abgefassten Entscheid Nr.
158.316 vom 4. Mai 2006 an Folgendes erinnert:
a) Es ist sowohl bezüglich des Begriffs des „wirtschaftlich vorteilhaftesten Angebots“
als auch des Wettbewerbsprinzips, welches Grundlage der europäischen und
belgischen Gesetzgebung zu öffentlichen Aufträgen ist, eindeutig, dass der
interessanteste Preis im Prinzip der niedrigste ordnungsgemäße und nicht
der durchschnittliche Preis ist.
b) Die Anwendung des Kriteriums des durchschnittlichen Preises kann zu einem
Sonderfall führen, bei dem als interessantestes Angebot nicht das preisgünstigere
Angebot mit der besten Qualität Berücksichtigung findet, sondern ein beträchtlich
teureres Angebot mit schlechterer Qualität (im Verhältnis zum Angebot mit dem
niedrigsten Preis und einer besseren Qualität).
Der Staatsrat hat jedoch Folgendes ergänzt:
a) Es ist im Einklang mit der Gesetzgebung über öffentliche Aufträge, sich gegen
Angebote mit niedrigen Preisen und darausfolgenden Qualitätsnachteilen zu
wappnen.
b) Die Berücksichtigung des Kriteriums des durchschnittlichen Preises darf nicht
zum Verfälschen des Begriffs des „wirtschaftlich vorteilhaftesten Angebots“
führen.
c) Ein akzeptables Ergebnis kann über die geltenden Bestimmungen über den
abnormal niedrigen Preis erzielt werden und indem dem Preiskriterium durch die
Gewichtung der Vergabekriterien weniger Bedeutung zugemessen wird.
Auf dieser Grundlage ist der Rat des Instituts deswegen folgender Ansicht:
a) Die Angebote müssen vom öffentlichen Auftraggeber zuerst unter dem
Gesichtspunkt des ersten Kriteriums, das sich auf die vom Submittenten zu
leistende Arbeitszeit bezieht, untersucht und bewertet werden. Dabei werden
diejenigen Angebote nicht berücksichtigt, deren Bewertung der BetriebsrevisorStundenäquivalente unter 75 % der Bewertung des Durchschnitts der
ordentlichen Angebote liegt.
Für dieses erste Kriterium mit Bezug auf die Arbeitszeit (BetriebsrevisorStundenäquivalente) muss eine Punktzahl von 40 (bzw. 40 %) erreicht werden,
ebenso wie für das Preiskriterium.
Hilfe für die Bewertung 03.12.2010
b) Das Preis-Kriterium wird nur mit höchstens 40 Punkten (bzw. 40 %) der
Gesamtpunktzahl berücksichtigt.
2.2 Die Phasen des Evaluationsverfahrens von Angeboten
Der Rat des Instituts empfiehlt, im Rahmen des Evaluationsverfahrens folgende
Phasen einzuhalten:
Erste Phase

Bestimmung des B-StÄ (Betriebsrevisor-Stundenäquivalent) pro Angebot;

Bestimmung des durchschnittlichen B-StÄ für alle ordnungsgemäßen
Angebote;

Bewertung des Kriteriums B-StÄ;

Bewertung des durchschnittlichen B-StÄ;

Feststellen, ob der untere Schwellenwert von 75 % im Verhältnis zur
Bewertung des durchschnittlichen B-StÄ erreicht wird.
Zweite Phase

Bewertung des Kriteriums „Preis“.
Dritte Phase

Bewertung des Kriteriums „Vorgehensmethode“.
Vierte Phase

Endbewertung und Bestimmung des wirtschaftlich vorteilhaftesten Angebots.
Hilfe für die Bewertung 03.12.2010
2.3 Erste Phase: Bewertung des Kriteriums „Anzahl Arbeitsstunden“
Die erste Phase bietet dem öffentlichen Auftraggeber die Möglichkeit, den Umfang
der Arbeitszeit zu ermitteln und zu beurteilen, die der Betriebsrevisor für die
Ausführung des Auftrags als Kommissar vorsieht.
Es genügt dabei jedoch nicht, einen Vergleich zwischen der Anzahl der Stunden von
Angebot X und der eines anderen Angebots Y zu machen.
Dieser einfache Vergleich ist nicht ausreichend, da bei der Beurteilung der
Stundenzahl die Qualität und die Qualifikation der Personen, die diese Stunden
leisten, nicht berücksichtigt wird.
Eine von einem Betriebsrevisor als ständigem Vertreter (Partner) geleistete Stunde ist
nämlich nicht einer von einem jungen Mitarbeiter geleisteten Stunde gleichwertig,
auch wenn dieser Erfahrung hat.
Lässt sich ein Angebot mit veranschlagten 400 Stunden, von denen 320 von einem
jungen Mitarbeiter und 80 von einem Betriebsrevisor als ständigem Vertreter erbracht
werden, mit einem Angebot mit veranschlagten 320 Stunden vergleichen, bei dem
200 Stunden von einem jungen Mitarbeiter und 120 von einem Betriebsrevisor als
ständigem Vertreter sowie von qualifizierten Mitarbeitern geleistet werden?
Vorstehendes lässt sich durch folgendes Beispiel verdeutlichen:
Kriterium: Stundenzahl
Angebote
AA
BB
CC
DD
EE
Höchststundenzahl
Stundenzahl
250
420
300
340
480
480
Angebot EE hat gegenüber den anderen Angeboten die höchste Stundenzahl.
Diese Stunden müssen jedoch in Abhängigkeit von der Qualifikation des Teams
beurteilt werden, das diese Stunden leisten wird.
Das Institut der Betriebsrevisoren ist der Auffassung, dass für die Beurteilung und
Bewertung der im Angebot vorgesehenen Arbeitszeit (Anzahl Stunden) diese
Stundenzahl in „Betriebsrevisor-Stundenäquivalente“ (abgekürzt B-StÄ)
umgesetzt werden muss.
Hilfe für die Bewertung 03.12.2010
Empfehlenswert ist folgende Gewichtung:

Betriebsrevisor, ständiger Vertreter
1
Dies betrifft den Betriebsrevisor als natürliche Person, der das Testat
unterzeichnet.

Betriebsrevisor, Mitarbeiter
0,8
Dies betrifft die Person (die Personen), die die Eigenschaft eines
Betriebsrevisors hat (haben) und die für die Ausführung und/oder Leitung der
Prüfung einsteht (einstehen).

Betriebsrevisor, Praktikant
0,6
Dies betrifft diejenigen Mitarbeiter, die die Eigenschaft eines Betriebsrevisors
im Praktikum haben.

Sonstige Mitarbeiter
0,5
Dies betrifft Mitarbeiter, die weder Betriebsrevisoren noch Praktikanten sind.
Folgende Werte müssen bestimmt werden:
a) die Betriebsrevisor-Stundenäquivalente (B-StÄ);
b) das durchschnittliche B-StÄ;
c) pro Angebot der Prozentwert im Verhältnis zum durchschnittlichen B-StÄ.
Daraus ergibt sich folgende Tabelle:
Kriterium: Anzahl der veranschlagten Stunden
Ordnungsgemäße
Angebote
AA
BB
CC
DD
EE
Durchschnitt
Betriebsrevisor
Ständiger
Vertreter
1
50
80
30
60
60
Betriebsrevisor
Mitarb.
0,8
0
80
30
80
60
Betriebsr.
Praktikant
Sonstige
Mitarb.
0,6
0
130
100
100
110
Gesamt
Std.
0,5
200
130
140
100
250
250
420
300
340
480
Gesamt
B-StÄ
150
287
184
234
299
230,8
%
65 %
124 %
80 %
101 %
130 %
100 %
Das durchschnittliche B-StÄ aller Angebote beträgt 230,8 Stunden.
Angebot AA ist außerordentlich niedrig und liegt 35 % unter dem durchschnittlichen
B-StÄ.
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Bewertung des Kriteriums „Arbeitszeit“
Das Angebot mit der höchsten Stundenzahl, ausgedrückt in B-StÄ, erhält die
Höchstpunktezahl.
Dies erfolgt nach folgender Formel:
A = [B-StÄ-Angebot / B-StÄ-höchst ] x
A
B-StÄ-höchst
B-StÄ-Angebot
Z
Kriterium B-StÄ
Angebote
AA
BB
CC
DD
EE
Höchstzahl
Durchschn. B-StÄ
Z
= vom untersuchten Angebot erreichte Anzahl Punkte
= höchste Anzahl Betriebsrevisor-Stundenäquivalente des
ordnungsgemäßen Angebots
= Anzahl Betriebsrevisor-Stundenäquivalente des untersuchten
Angebots
= die dem Kriterium „Stundenzahl“ zuerkannte Anzahl Punkte.
Punkte
Stundenzahl
150
287
184
234
299
299
230
40
Erreichte
Punkte
20,07
38,39
24,62
31,30
40,00
30,77
Das Institut der Betriebsrevisoren schlägt vor, Angebote, die mit weniger als 75 % der
Punkte des durchschnittlichen B-StÄ bewertet werden, im weiteren Verlauf der
Untersuchung der Angebote nicht mehr zu berücksichtigen.
Im vorliegenden Fall liegt das durchschnittliche B-StÄ bei 30,77 Punkten.
Alle Angebote mit weniger als 23,08 (75 % von 30,77 Punkten) werden somit nicht
mehr berücksichtigt.
Im vorgenannten Beispiel scheidet Angebot AA für den weiteren Verlauf des
Verfahrens aus.
Angebote EE erhält die Höchstpunktzahl, da es das höchste B-StÄ hat.
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2.4 Zweite Phase: Bewertung des Kriteriums „Preis“
2.4.1. Übliche Praxis
Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält die höchste Punktezahl.
Den anderen Angeboten wird in Abhängigkeit zur Differenz zum Angebot mit dem
niedrigsten Preis eine Punktezahl zugeteilt, und zwar gemäß folgender Formel:
B = [1 - (P-Angebot – niedrigster-P) / niedrigster-P ] x Z
B
niedrigster-P
P-Angebot
Z
= vom untersuchten Angebot erreichte Anzahl Punkte
= Betrag des Angebots mit dem niedrigsten Preis
= Betrag des untersuchten Angebots
= die dem Kriterium „Preis“ zuerkannte Anzahl Punkte.
Im folgenden Beispiel, bei dem das Preiskriterium 70 von 100 Punkten repräsentiert,
kann das Ergebnis dieser Formel im Rahmen der Beurteilung des Preiskriteriums wie
folgt dargestellt werden:
Preiskriterium
Angebote
AA
BB
CC
DD
EE
Angebot mit dem
niedrigsten Preis
Punkte
Preis
17.500
22.000
24.000
28.000
35.000
70
Erreichte
Punkte
70,00
52,00
44,00
28,00
0,00
17.500
Es lässt sich sofort feststellen, dass die drei Angebote (CC, DD, EE) mathematisch
betrachtet, nicht mehr mitzählen. Das andere Kriterium, das 30 Punkte zählt (bzw.
mehrere Kriterien, mit 30 Punkten Gewichtung), erlaubt es diesen Angeboten nicht,
die Differenz zum Angebot mit dem niedrigsten Preis zu überbrücken.
Für Angebot BB beträgt die Differenz 18 Punkte (70 - 52). Diese Differenz kann von
BB schwerlich überbrückt werden. Durch das sehr überherrschende Preiskriterium
erhält Angebot AA schließlich den Zuschlag.
Hilfe für die Bewertung 03.12.2010
Bei öffentlichen Aufträgen wird durchweg eine andere Formel angewandt, nämlich:
B = [ niedrigster-P / P-Angebot ] x Z
B
niedrigster-P
P-Angebot
Z
= vom untersuchten Angebot erreichte Anzahl Punkte
= Betrag des Angebots mit dem niedrigsten Preis
= Betrag des untersuchten Angebots
= die dem Kriterium „Preis“ zuerkannte Anzahl Punkte.
Für das obige Beispiel lässt sich das Ergebnis wie folgt darstellen:
Preiskriterium
Angebote
AA
BB
CC
DD
EE
Angebot mit dem
niedrigsten Preis
Punkte
Preis
17.500
22.000
24.000
28.000
35.000
70
Erreichte
Punkte
70,00
55,68
51,04
43,75
35,00
17.500
Diese Formel ist weniger streng als die vorige. Es kann aber festgestellt werden, dass
Angebot EE mathematisch betrachtet nicht mehr berücksichtigt werden kann, was
beinahe auch für Angebot DD gilt.
Für die Angebote BB und CC beträgt die Differenz zu Angebot AA 14,32 bzw. 18,96
Punkte (70 - 52). Auch unter Berücksichtigung der noch zuzuerkennenden 30 Punkte,
können die Differenzen von BB und CC kaum noch ausgeglichen werden. Das führt
schließlich dazu, dass durch ein ebenfalls sehr überherrschendes Preiskriterium
Angebot AA den Zuschlag erhält.
Das obige erläuternde Beispiel stammt aus einem konkreten öffentlichen Auftrag.
In der Praxis bestehen zwischen den verschiedenen Submittenten für öffentliche
Aufträge Preisdifferenzen von 1 bis 5. Damit wird verständlich, dass die Zuerkennung
eines bedeutenden Wertes für dieses Kriterium alle anderen brauchbaren Kriterien
aus einem Sonderlastenheft völlig wirkungslos macht.
Diese Preisdifferenzen können häufig durch die Verwendung verschiedener
Prüfungsprogramme und durch eine sehr niedrig und sogar schlichtweg falsch
veranschlagte Arbeitszeit (Anzahl der für die Prüfung aufzuwendenden Stunden)
erklärt werden.
Hilfe für die Bewertung 03.12.2010
2.4.2. Vorschlag des Instituts der Betriebsrevisoren
Die Berechnungsmethode für die Preisbewertung sollte sich auf die durchweg von
den Behörden angewendete Methode stützen (siehe oben), nämlich:
A = [ niedrigster-P / P-Angebot ] x Z
A
niedrigster-P
P-Angebot
Z
= vom untersuchten Angebot erreichte Anzahl Punkte
= Betrag des Angebots mit dem niedrigsten Preis
= Betrag des untersuchten Angebots
= die dem Kriterium „Preis“ zuerkannte Anzahl Punkte.
Die zuzuerkennende Punktezahl beträgt 40 (ebenso wie für das Kriterium
Betriebsrevisor-Stundenäquivalente).
Im untersuchten Beispiel kommt man zu folgendem Ergebnis:
Preiskriterium
Angebote
AA
BB
CC
DD
EE
Angebot mit dem
niedrigsten Preis
Punkte
40
Preis
Erreichte Punkte
17.500 nicht berücksichtigt aufgr. Kriterium 1
22.000
40,00
24.000
36,67
28.000
31,43
35.000
25,14
22.000
Zur Erinnerung: Angebot AA wird nicht berücksichtigt, weil die Mindestpunktzahl für
das Kriterium „Arbeitszeit, ausgedrückt in B-StÄ“ nicht erreicht wurde.
Die Berechnungen haben zur Folge, dass mathematisch betrachtet kein Angebot
(automatisch) ausgesondert wird.
Den Angeboten müssen noch 60 Punkte zugeteilt werden. Somit sind die
festgestellten Differenzen für das Angebot, das im Verhältnis zum Angebot mit dem
niedrigsten Preis am wenigsten gut bewertet wurde, nicht unüberwindlich.
Hilfe für die Bewertung 03.12.2010
2.5 Dritte Phase: Bewertung des Kriteriums „Prüfungsmethode und Planung“
2.5.1 Einleitung
In den meisten Sonderlastenheften wird vom Submittenten verlangt, einen Bericht
über die Prüfungsmethode, die Vorgehensweise und die Planung seiner Maßnahme
zu erstellen.
2.5.2.Übliche Praxis
Es zeigt sich, dass in den Vergabeentscheidungen zu diesem Kriterium kaum
Dokumentationen und Begründungen zu finden sind.
Die Beurteilung ist häufig auf die Relevanz der Methode und auf das Detail des
Maßnahmenplans basiert.
2.5.3. Vorschlag des Instituts der Betriebsrevisoren
Das Institut der Betriebsrevisoren ist der Auffassung, dass bei der Beurteilung und
Bewertung der „Prüfungsmethode und der Planung der Maßnahme“ folgende Punkte
berücksichtigt werden müssen:



Erläuterung des Arbeitsprogramms, Beschreibung der auszuführenden
Kontrolltätigkeiten, fortlaufende Akte, Kontrollakte.
Beschreibung der Besonderheiten des Tätigkeitssektors der zu
kontrollierenden Einrichtung (Einfluss sektorieller Regelungen, Vorschriften
der Aufsichtsbehörde usw. sowie das Verständnis davon).
Beschreibung der Planung der Maßnahme, des Kontrollzeitraums, des
Inventars usw.
Dieses Kriterium sollte beispielsweise mit 20 Punkten (oder 20 %) bewertet werden.
Dieses Kriterium ist mathematisch betrachtet jedoch schwierig zu bewerten und kann
- in besonderen Fällen - genutzt werden, um irgendeinem Bieter, der bei den drei
anderen Kriterien weniger gut abschneidet, Vorteile zu verschaffen. Das Institut ist
deswegen der Ansicht, dass dieses Kriterium nur berücksichtigt werden darf, wenn
die Person bzw. die Personen, die für die Zuerkennung der Punkte für dieses
Kriterium verantwortlich sind, folgende Bedingungen erfüllen:
-
-
Sie verfügen über relevante Erfahrungen, um diesen Teil der Angebote zu
untersuchen (früherer Mitarbeiter einer Prüfungsgesellschaft, akademischer
Mitarbeiter usw.). Gegebenenfalls kann der öffentliche Auftraggeber sich für
dieses Kriterium an einen Berater (einschl. Betriebsrevisor) wenden, der
vollkommen unabhängig von den Personen arbeitet, die für die
Punktezuerkennung für die anderen Kriterien verantwortlich sind.
Sie begründen ihre Punktezuerkennung sehr sorgfältig.
Hilfe für die Bewertung 03.12.2010
Wenn dies nicht der Fall ist, ist es besser, dieses Kriterium nicht in die Bewertung
einzubeziehen und deswegen die Gewichtung der beiden anderen Kriterien
anzupassen (50-50).
In den meisten Fällen ist die Nichtberücksichtigung dieses Kriteriums nicht
bedauernswert. Alle Betriebsrevisoren sind nämlich demselben Normenrahmen
unterstellt, welcher insbesondere eine deontologische Verbotsbestimmung enthält,
die ihnen die Annahme solcher Aufträge verbietet, für die sie nicht über die
notwendige Erfahrung verfügen.
Hilfe für die Bewertung 03.12.2010
3. SCHLUSSFOLGERUNG UND ZUSAMMENFASSENDE TABELLE
Auf Grundlage der oben ausgearbeiteten Kriterien kann eine ZUSAMMENFASSENDE
TABELLE erstellt werden, in der die Punkte pro Angebot und pro Kriterium aufgeführt
sind.
Durch Addition der Punkte erhält man die Gesamtpunktzahl.
Das Angebot mit den meisten Punkten wird als das wirtschaftlich interessanteste
Angebot betrachtet.
Angebot
ARBEITSZEIT UND PREIS
ARBEITSZEIT
B-StÄ
Punkte
nicht
150 berücksichtigt
287
38,39
184
24,62
234
31,30
299
40,00
299
höchst
GESAMT
Punkte
Punkte
insgesamt
RANGEINSTUFUNG
PREIS
Betrag
Punkte
40
AA
BB
CC
DD
EE
Vorgehensweise
40
Zwischensumme
80
nicht
17.500 berücksichtigt
22.000
40,00
24.000
36,67
28.000
31,43
35.000
25,14
22.000
78,39
61,28
62,73
65,14
niedrigst
20
100
0
0
0
0
0
0
0,00
78,39
61,28
62,73
65,14
78,39
1
-
höchst
Das Institut der Betriebsrevisoren steht offen für jegliche Vorschläge und Hinweise zu
seinem Modell für ein Sonderlastenheft, insbesondere hinsichtlich der damit gemachten
Erfahrungen bei der Anwendung in konkreten Fällen.
Hilfe für die Bewertung 03.12.2010
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