M e r k b l a t t Beihilfen für Tierbesitzer Stand 30.06.2012 Für alle

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Landkreis Oder-Spree
Veterinär- und Lebensmittelüberachungsamt
Tel: 03366-351391
Merkblatt
Beihilfen für Tierbesitzer
Stand 30.06.2012
Für alle Tierhalter gilt, dass die Auszahlung von Leistungen, die ab dem 01.01.2009 in Anspruch
genommen werden, nur noch an den Dienstleister (Tierarzt, Labor etc.) erfolgen kann. Antragsteller
für Beihilfen bleibt weiterhin jedoch der Tierhalter.
Die Tierseuchenkasse übernimmt die Kosten für folgende Leistungen:
1. Für Rinderhalter
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Übernahme der Kosten der gesetzlich vorgeschriebenen Blutprobenentnahme auf Brucellose und Leukose
Übernahme der Kosten der BHV1-Blutproben-entnahme in den Betrieben mit amtlichen
Sanierungsverfahren und in den BHV1-freien Betrieben
Übernahme der Laboruntersuchungskosten zur Bekämpfung der Paratuberkulose für die Blut- und
Kotprobenuntersuchung unter der Bedingung, dass der Tierbesitzer sich dem freiwilligen
Bekämpfungsprogramm des Landes Brandenburg anschließt
Übernahme der Mehraufwendungen , die dem LKV für die Bereitstellung der Milchproben zur Untersuchung
auf Leukose, Brucellose und BHV1 entstehen
2. Für Schafhalter
Übernahme der Kosten der Blutprobenentnahme
auf Brucellose und auf Maedi/Visna der Milchschafe in den Betrieben mit amtlicher Sanierung
o Übernahme der Kosten für Laboruntersuchungen zur Genotypisierung auf TSE-Resistenz im Rahmen eines
Zuchtprogramms
o Übernahme der Kosten für die Ohrmarken ( Doppelkennzeichnung und Einzeltierkennzeichnung)
o Übernahme der Kosten für die Aufwendungen des LKV Waldsieversdorf e.V. für die Führung der HITSchafdatenbank
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3. Für Ziegenhalter
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Übernahme der Kosten der Blutprobenentnahme auf Brucellose und CAE
Übernahme der Kosten für die Ohrmarken ( Doppelkennzeichnung und Einzeltierkennzeichnung)
Übernahme der Kosten für die Aufwendungen des LKV Waldsieversdorf e.V. für die Führung der HITZiegendatenbank.
4. Für Schweinehalter
Übernahme der Kosten für die Ohrmarken der Schweine
Übernahme der Kosten der gesetzlich vorgeschriebenen Blutprobenentnahme auf Brucellose,
Aujeszkysche Krankheit (AK) und Schweinepest
o Übernahme der Kosten für Laboruntersuchungen im Rahmen eines bestätigten Planes zur Bekämpfung
der Schweinesalmonellose (maximal 500 Euro pro Betrieb und Jahr)
o Übernahme der Kosten für die Aufwendungen des LKV Waldsieversdorf e.V. für die Registrierungen in der
Schweinedatenbank
o Bezuschussung der Sektion von Schweinen zur Diagnose und Prophylaxe von Tierseuchen und Zoonosen
mit maximal 500 Euro pro Betrieb und Jahr - NEU!
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QM LOS
TS-MBL-12_Beihilfen für Tierbesitzer
Stand Juli 2012
5. Für Geflügelhalter
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Übernahme der Impfstoffkosten zur Impfung von Junghühnern bis zur 18.LW gegen Salmonella enteritidis
in Beständen ab 250 Tiere zur Junghennenaufzucht für Legehennenbetriebe zum Zwecke der
Konsumeierproduktion.
6. Für Rinder-, Schaf-, Ziegen-, Schweine- und Pferdehalter
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Übernahme der Kosten für die labordiagnostischen Abortabklärungsuntersuchungen (auf Erreger
meldepflichtiger und anderer Tierkrankheiten nach Liste des Internationalen Tierseuchenamtes OIE).
Neue Regelungen der Tierseuchenkasse Brandenburg für das Jahr 2011
Informationen für Tierhalter
Der Beirat der Tierseuchenkasse Brandenburg hat in seiner Sitzung am 13.10.2010 folgende
Beschlüsse gefasst:
Ab dem 01.01.2011 wird im Rahmen der BVDV-Sanierung für virologisch positive Kälber
(PI Tiere, Virämiker), die nach der Geburt mittels Ohrstanzprobe untersucht wurden und
innerhalb der ersten 14 Tage nach Befundzugang getötet und aus dem Bestand entfernt
wurden, eine Merzungsbeihilfe in Höhe von 100,00€ je Tier gewäht.
Das Verfahren der Beantragung bestimmt die Tierseuchenkasse.
http://www.tierseuchenkassebrandenburg.de
Der Beirat beschließt außerdem, einen Zuschuß für Ohrmarken zur Gewebegewinnung
(Ohrstanzohrmarken) in Höhe des Mehrkostenbetrages zur herkömmlichen Ohrmarke,
d.h. nach aktuellen Preisverhandlungen des LKV mit den Ohrmarkenfirmen z.Z. in Höhe
von 1,00€ je Ohrmarke zu gewähren.
Das Verfahren der Zuschussgewährung regelt die Tierseuchenkasse in einer Vereinbarung mit
dem LKV.
Die Finanzierung des Impfstoffes gegen die Blauzungenkrankheit aus den Tierartenkassen
Rind, Schaf, Ziege und Wildklauentiere wird per 01.01.2011 eingestellt.
Der Transport zu Sektionen von Rindern, Schweinen, Pferden, Schafen, Ziegen und
Wildklauentieren durch den Tierhalter wird finanziell mit einer Pauschale von 1,00€ je Kilometer
einfache Strecke unterstützt.
Das Verfahren der Beantragung bestimmt die Tierseuchenkasse.
http://www.tierseuchenkassebrandenburg.de
Das Projekt der Arbeitsgruppe PRRS der Schweinegesundheitsdienste der Bundesrepublik,
Österreichs, der Schweiz, Luxemburgs, Belgiens und der Niederlande zur Zertifizierung der
PRRS- Unverdächtigkeit von Besamungsstationen und Zuchtbetrieben wird durch
Kostenübernahme durch die TSK Bbg. für die entsprechenden Untersuchungen unterstützt.
Folgende Beitragsänderungen wurden beschlossen:
1. Schweine (einschließlich Schwarzwild, das in Gehegen zum Zwecke der Gewinnung
von Fleisch für den menschlichen Verzehr gehalten wird)
- je Schwein über 30kg Lebendmasse
1,20€
(Zuchtsauen und sonstige Zucht- und Mastschweine)
- je Schwein über 30kg Lebendmasse
(Zuchtsauen und sonstige Zucht- und Mastschweine)
QM LOS
TS-MBL-12_Beihilfen für Tierbesitzer
0,80€
Stand Juli 2012
Wenn Tiere in Ställen gehalten werden und der Tierbesitzer mindestens
eine der folgenden Voraussetzungen zur Minderung des seuchenhygienischen Risikos in seinem Bestand erfüllt:
- Der Mastbestand wird aus höchstens drei Schweinebeständen reproduziert.Die Lieferbestände haben mindestens den gleichen Gesundheitsstatus wie der Empfängerbestand.
- Die Ein- und Ausstallung von Schweinen erfolgt über eine außerhalb des
Bestandes gelegene Vorrichtung (z. B. Rampe) beziehungsweise bei
Schwarz-Weiß-Prinzip im Schwarzbereich oder die Tiertransportfahrzeuge befahren das
Betriebsgelände.
Der Beitrag für Schweine in Freilandhaltungen und Schwarzwild in Gehegen, die nicht der
Fleischgewinnung für den menschlichen Verzehr dienen, bleibt wie in 2010 bestehen.
Ferkel bis 30kg und Frischlinge sind weiterhin beitragsfrei.
2. Schafe (einschließlich Muffelwild, das in Gehegen zum Zwecke der Gewinnung von Fleisch
für den menschlichen Verzehr gehalten wird)
Tiere, die älter als neun Monate sind
- in Beständen mit ein bis fünf Tieren
10,00€ je Bestand
- in Beständen mit sechs und mehr Tieren zusätzlich ab
sechstem Tier
0,85€ je Tier
3. Wildklauentiere – Senkung des Beitrages ab 01.01.2011 auf
1,00€ je Tier
Neue Regelungen der Tierseuchenkasse Brandenburg für das Jahr 2012
Beschluß des Tierseuchenkassenbeirates vom 06.06.2012
Informationen für Tierhalter
Die Kosten für die Laboruntersuchungen im Rahmen von Sektionen zur Ermittlung der Ursache
der Verendungen der Tiere werden von der TSK für alle zur TSK melde- und beitragspflichtigen
Tierarten (außer Geflügel) übernommen.
Ebenso werden die Netto-Transportkosten für Tierkörper verendeter Tiere der zur TSK meldeund beitragspflichtigen Tierarten (außer Geflügel) übernommen, sofern der Transport im
Rahmen der Vereinbarung von der Fa. Tierfeuerbestattungen Falkenhagen GmbH durchgeführt
wird und diese Leistung für den Tierhalter beihilfefähig ist.
Dabei sind die Kosten für beide Leistungsarten (Laboruntersuchungen im Rahmen von
sektionen und Netto-Transportkosten) je Tierhalter wie folgt zu deckeln:
-Kosten für Schweine,Ziegen,Schafe, Wildklauentiere pro jahr bis 1.000,-€ je Tierhalter
-Kosten für Rinder und Pferde pro Jahr bis 2.000,-€ je Tierhalter
Für Fragen zu o. g. Themen steht Ihnen das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des
Landkreises Oder-Spree tel. unter 03366/351391 oder e-mail: [email protected] und die Tierseuchenkasse Brandenburg unter 0355/584150 oder
e-mail: [email protected] zur Verfügung.
DVM Maczek(VD)
Amtstierarzt
QM LOS
TS-MBL-12_Beihilfen für Tierbesitzer
Stand Juli 2012
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